{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.25/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.25.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-10-04T12:25:34.305+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R002345","registerEntryDetails":{"registerEntryId":86256,"legislation":"GL2024","version":18,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002345/86256","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/13/cf/846171/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R002345-2026-09-23_09-33-51.pdf","validFromDate":"2026-09-23T09:33:51.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2026-03-16T09:51:18.000+01:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2025-02-05T09:15:32.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-28T19:15:50.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-09-23T09:33:51.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":86256,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002345/86256","version":18,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-09-23T09:33:51.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":74273,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002345/74273","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-03-25T12:04:14.000+01:00","validUntilDate":"2026-09-23T09:33:51.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":73459,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002345/73459","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-03-16T09:51:18.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-25T12:04:14.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":67764,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002345/67764","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-11-12T15:00:34.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-16T09:51:18.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":63463,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002345/63463","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-06T11:22:23.000+02:00","validUntilDate":"2025-11-12T15:00:34.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52545,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002345/52545","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-27T09:22:06.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-06T11:22:23.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50107,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002345/50107","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-05T09:15:32.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-27T09:22:06.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. V.)","en":"Registered association"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+49238190150","emails":[{"email":"info@dhs.de"}],"websites":[{"website":"www.dhs.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Westenwall","streetNumber":"4","zipCode":"59065","city":"Hamm","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Scherbaum","firstName":"Norbert","function":"Vorstandsvorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Mäder-Linke","firstName":"Corinna","function":"Stellvertretende Vorstandsvorsitzende","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Egartner","firstName":"Eva","function":"Stellvertretende Vorstandsvorsitzende","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"lastName":"Rummel","firstName":"Christina","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Raiser","firstName":"Peter","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":0,"organizations":23,"totalCount":23,"dateCount":"2026-03-09"},"membershipsPresent":true,"membershipsCount":7,"memberships":[{"membership":"Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) "},{"membership":"Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR)"},{"membership":"Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V."},{"membership":"Eurocare"},{"membership":"Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit"},{"membership":"Bündnis gegen Sportwettenwerbung"},{"membership":"Aktionsbündnis Seelische Gesundheit"}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_PRIVATE_LAW_ORGA","de":"Privatrechtliche Organisation","en":"Private-law organization"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_BASIC","de":"Grundsicherung","en":"Basic security"},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}],"activityDescription":"In der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) haben sich unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Verbände zusammengeschlossen, die bundesweit in der Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe tätig sind.\r\nZweck der DHS ist es die Interessen der Mitglieder zu koordinieren und gegenüber der Bundesregierung, Bundesbehörden und den bundesweiten Zusammenschlüssen der Renten- und Krankenversicherung zu vertreten;\r\nals bundesweit koordinierende Fachstelle für Suchtfragen Themen der Suchtproblematik aufzugreifen, fachliche Diskussionen zu fördern, Stellungnahmen für die öffentliche Meinungsbildung und Richtlinien bzw. Rahmenkonzeptionen zu entwickeln; Fachkonferenzen durchzuführen und zum Meinungsaustausch beizutragen.\r\n\r\nDie DHS nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr: Förderung und Koordination der fachlichen Arbeit der in der Suchthilfe bundesweit tätigen Verbände, um ein Höchstmaß an Wirksamkeit für die präventiven und helfenden Tätigkeiten zu erreichen; enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien; Zusammenarbeit mit weiteren Behörden, Institutionen, relevanten Berufsgruppen und Organisationen des In- und Auslandes, die auf diesem Sachgebiet tätig sind; Öffentlichkeitsarbeit und Prävention; Anregung, Förderung, Durchführung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten; Archivierung und Dokumentation von Veröffentlichungen und Materialien, Aufarbeitung von Statistiken."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","employeeFTE":2.42},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","financialExpensesEuro":{"from":340001,"to":350000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_PUBLIC_GRANTS","de":"Öffentliche Zuwendungen","en":"Public grants"},{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"},{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":true,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","publicAllowances":[{"name":"BMG","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Berlin/Bonn","publicAllowanceEuro":{"from":970001,"to":980000},"description":"Institutionelle Förderung, Projektförderung (SuWoKo) sowie Förderung von Tagungen (DHS Fachkonferenz)"}]},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalMembershipFees":{"from":20001,"to":30000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7e/77/846168/DHS-2025-Nachweis-Lobbyregister.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":16,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0000765","title":"Therapie statt Strafe sichern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Gegenstand ist der Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 629/23) - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende.  \r\nDie BAG-S und die DHS begrüßen ausdrücklich die Initiative des Landes NRW, die bestehende Gesetzeslücke im SGB II zu schließen, die aktuell die Umsetzbarkeit des bewährten Ansatzes „Therapie statt Strafe“ verhindert. Die geplante Änderung betrifft § 7 SGB II, der regelt, wer nach diesem Buch Leistungen erhält, und wer von diesen Leistungen ausgeschlossen ist. Von diesem Ausschluss sind aktuell auch Menschen betroffen, die auf Grundlage des § 35 BtMG in stationären Einrichtungen zur Therapie untergebracht sind.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)","shortTitle":"SGB 2","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2"},{"title":"Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln","shortTitle":"BtMG 1981","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000766","title":"Eckpunkte für gesetzliche Regelungen zur Finanzierung der Suchtberatung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Mehr als eine halbe Million Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und ihre Angehörigen werden jährlich in circa 1.400 Suchtberatungsstellen beraten, begleitet und unterstützt. Dennoch sind Suchtberatungsstellen chronisch unterfinanziert. Die Problematik besteht seit Jahrzehnten und spitzt sich aktuell aufgrund der schwierigen finanziellen Situation vieler Kommunen sowie aufgrund der steigenden Preissteigerungen bei den Personalkosten, den Mieten und der Energie weiter zu. Im Austausch mit politischen Entscheidungsträger:innen auf allen Ebenen, Kostenträgern, anderen Verbänden und weiteren Akteur:innen aus der Suchthilfe geht es darum, mögliche gesetzliche Änderungen unter der Fragestellung zu diskutieren, inwieweit die Finanzierung der Suchtberatung gesichert werden kann.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000767","title":"Versorgung und Behandlung Opioidabhängiger mit Diamorphin","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Nach mehr als vierzehn Jahren der praktischen Erfahrung mit der Diamorphinbehandlung in der Regelversorgung stellt die DHS einen Überprüfungs- und Überarbeitungsbedarf der aktuellen Rahmenbedingungen fest. In einem aktuellen Positionspapier befasst sich die DHS mit Fragen der strukturellen Voraussetzungen und Qualitätsmerkmalen in der Versorgung Opioidabhängiger mit Diamorphin. Die komplexe Erkrankung Opioidabhängigkeit erfordert eine komplexe Behandlung, für die es einer strukturierten Kooperation der verschiedenen Dienste bedarf. Neben Aspekten der Versorgung adressiert die DHS auch erforderliche Änderungen in den Verordnungen und Richtlinien zur Behandlung mit Diamorphin. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln","shortTitle":"BtMVV 1998","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000768","title":"Crack und Fentanyl. Maßnahmen der Schadensminderung ausbauen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Vielerorts wird in Städten und Kommunen derzeit beobachtet, dass Crack (freie Base des Kokains) und Fentanyl (hochpotentes Opioid) in den örtlichen Drogenszenen auftauchen. Mit dem Konsum der Substanzen gehen für Konsumierende erhebliche Gesundheitsgefahren einher und der Konsum ist oft begleitet von einer rapiden und dramatischen Verschlechterung der sozialen Situation Betroffener. In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier stellt die DHS Maßnahmen der Schadensminderung und Überlebenshilfen dar. Die DHS rät Kommunen und Städten, in denen sich die Problematik in den örtlichen Drogenszenen ausweitet und zuspitzt, dringend zur Einführung bzw. zum Ausbau schadensmindernder Maßnahmen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000818","title":"Festlegung der zuständigen Behörde - Cannabisgesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Verordnung zur Festlegung der zuständigen Behörde für die Erlaubnis und Überwachung des\r\nUmgangs mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken nach dem Konsumcannabisgesetz","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis","shortTitle":"KCanG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kcang"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006031","title":"Strukturelle Prävention der Folgen des Alkoholkonsums","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Folgen von Alkoholkonsum sind eine enorme Belastung der Bevölkerungsgesundheit, des sozialen Miteinanders und der Volkswirtschaft. Darauf weisen die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die DG-Sucht in einem gemeinsamen Positionspapier hin. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011338","title":"Gesundes-Herz-Gesetz (GHG)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)","printingNumber":"20/13094","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013094.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-herzgesundheit-gesundes-herz-gesetz-ghg/315282","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz)","publicationDate":"2024-06-19","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GHG_RefE_bf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/ghg.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Stärkung der Prävention von gesundheitlichen Folgen des Alkohol- und Tabakkonsums","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011694","title":"Barrierefreies Gesundheitswesen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Maßnahmen für den Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012295","title":"Stärkung von Sucht- und Therapieforschung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um in der Politik erfolgreiche Maßnahmen ergreifen zu können, braucht es gesicherte Erkennt-\r\nnisse einer gut aufgestellten und gut ausgestatteten Forschung in Deutschland. Die Mitglieder der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sowie das wissenschaftliche\r\nKuratorium der DHS möchten die Bedeutung der Stärkung von Sucht- und Therapieforschung\r\nhervorheben.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014592","title":"Finanzierung der Suchtberatung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Vor dem Hintergrund einer wachsenden Komplexität der Fälle und einer höheren Nachfrage bei gleichzeitigem Personal- und Fachkräftemangel stehen Suchtberatungsstellen vielerorts unter erheblichem Druck: Sprech- und Öffnungszeiten müssen gekürzt werden. Schließungen von Suchtberatungsstellen sind bereits erfolgt, weitere Schließungen stehen bevor. Dreiviertel der öffentlich finanzierten Suchtberatungsstellen in Deutschland können ihre Kosten in 2024 nicht decken. Von einem Defizit ihrer Angebote bis zu 20 % berichten über die Hälfte der Befragten. Ein Drittel der befragten Einrichtungen liegt sogar darüber. Das sind die alarmierenden Ergebnisse eines von der DHS veröffentlichten Berichts zur Finanzierung der Suchtberatungsstellen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014593","title":"Resolution gegen Ausgrenzung und für gesellschaftlichen Zusammenhalt","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"In einem  Positionspapier setzt sich die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) gegen die Ausgrenzung von suchtgefährdeten und suchtkranken Menschen und für sozialen Zusammenhalt ein. Die DHS betont die grundsätzliche Bedeutung der Demokratie für einen intakten Rechtsstaat, in dem Freiheit und Sicherheit gleichermaßen Achtung und Umsetzung finden. Sie unterstreicht die Wichtigkeit des Schutzes und der Verteidigung des Grundgesetzes. Zudem erklärt die DHS, verfassungsfeindlichen Bestrebungen klar entgegenzutreten und mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen sie entschlossen vorzugehen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014594","title":"Suchtpolitische Forderungen zur Bundestagswahl 2025","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Mit elf suchtpolitischen Forderungen hat sich die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)  an die Politik gewandt. In einem detaillierten Positionspapier skizziert die DHS zentrale Herausforderungen und Handlungsbedarfe der zukünftigen Sucht- und Drogenpolitik in Deutschland. Es richtet sich an politische Entscheidungsträger:innen sowie die künftige Bundesregierung 2025-2029. Mit ihren Forderungen möchte die DHS einen Beitrag zu einer zeitgemäßen, kohärenten und evidenzbasierten Suchtpolitik leisten. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018868","title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes","printingNumber":"21/3061","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103061.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/erstes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-medizinal-cannabisgesetzes/326695","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes","publicationDate":"2025-07-14","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/RefE_AEndG_MedCanG.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Stellungnahme der DHS zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken","shortTitle":"MedCanG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/medcang"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020636","title":"Erfolgreiches Konzept Therapie statt Strafe endlich rechtlich absichern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die DHS und die BAG S haben ihre Forderung erneuert, das Konzept \"Therapie statt Strafe\" zu sichern. Die bestehende Gesetzeslücke im Sozialgesetzbuch II verhindert weiterhin, dass Menschen, die im\r\nRahmen von § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine stationäre Therapie antreten, Zugang zu\r\nLeistungen nach dem SGB II erhalten. Wir fordern deshalb: § 7 Absatz 4 SGB II so zu ändern, dass ein Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung nach § 35 BtMG nicht mehr zum Leistungsausschluss führt sowie den Krankenversicherungsschutz und die Existenzsicherung während der Therapie verbindlich zu\r\ngewährleisten","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)","shortTitle":"SGB 2","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_SS_BASIC","de":"Grundsicherung","en":"Basic security"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022999","title":"Regulierung der Werbung und Besteuerung für Suchtmittel und Glücksspiel ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die derzeitige Politik subventioniert die Suchtmittelindustrie indirekt auf Kosten der\r\nSozialkassen. Eine evidenzbasierte Regulierung muss darauf abzielen, die\r\nvolkswirtschaftlichen Verluste von über 136 Mrd. € jährlich zu senken.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Alkoholsteuergesetz","shortTitle":"AlkStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/alkstg"},{"title":"Tabaksteuergesetz","shortTitle":"TabStG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023202","title":"Erforderliche Maßnahmen zur Senkung der negativen Folgen des Alkoholkosums","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"n Deutschland liegt der Pro-Kopf-Konsum von reinem Alkohol bei etwa 10,6 Litern pro Jahr – und damit rund 2 Liter über dem OECD-Durchschnitt von 8,5 Litern. Das hat verheerende Folgen für die gesamte Gesellschaft, warnen Expertinnen und Experten aus 25 Fachorganisation unter Federführung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier.\r\n\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Alkoholsteuergesetz","shortTitle":"AlkStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/alkstg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":16,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0000765","regulatoryProjectTitle":"Therapie statt Strafe sichern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/eb/86/274552/Stellungnahme-Gutachten-SG2404160003.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Erfolgreiches Konzept „Therapie statt Strafe“ sichern!\r\nGesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 629/23) - Entwurf eines ...\r\nGesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld,\r\nGrundsicherung für Arbeitsuchende\r\nDie Bundesarbeitsgemeinschaft der Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) und die Deutsche\r\nHauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) begrüßen ausdrücklich die Initiative des Landes\r\nNordrhein-Westfalen, die bestehende Gesetzeslücke im Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu\r\nschließen, die aktuell die Umsetzbarkeit des bewährten Ansatzes „Therapie statt Strafe“\r\nverhindert. Die geplante Änderung betrifft § 7 SGB II, der regelt, wer nach diesem Buch\r\nLeistungen erhält, und wer von diesen Leistungen ausgeschlossen ist. Von diesem Ausschluss\r\nsind aktuell auch Menschen betroffen, die auf Grundlage des § 35 Betäubungsmittelgesetz\r\n(BtMG) in stationären Einrichtungen zur Therapie untergebracht sind.\r\nIn § 35 BtMG ist die Zurückstellung der Strafvollstreckung geregelt. Im Rahmen des Ansatzes\r\n„Therapie statt Strafe“ wird die Möglichkeit geschaffen, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen\r\noder Strafresten von nicht mehr als zwei Jahren für betäubungsmittelabhängige Verurteilte\r\nzurückzustellen, sofern sie sich in einer ihrer Rehabilitation dienenden Behandlung befinden\r\noder zusagen, sich dieser zu unterziehen. Die Voraussetzung für die Gewährleistung der\r\nTherapie ist die Kostenzusage des zuständigen Trägers.\r\nDas Urteil des Bundessozialgerichts vom 05. August 2021 (B 4 AS 58/20 R) hat jedoch\r\nklargestellt, dass Personen, die aufgrund ihrer Betäubungsmittelabhängigkeit in\r\nTherapieeinrichtungen gemäß § 35 BtMG untergebracht sind und bei denen eine\r\nBehandlungsdauer von länger als sechs Monaten vorgesehen ist, keinen Anspruch auf\r\nLeistungen nach dem SGB II (gemäß §7 Absatz 4 Satz 1 SGB II) haben. Da die\r\nKostenübernahme durch die Träger der Sozialhilfe nach SGB XII nicht gesichert ist, bedeutet\r\ndies Unsicherheiten beim Krankenversicherungsschutz und bei der Übernahme von\r\nLeistungen für Therapienebenkosten. Die Vermittlung in notwendige und im Sinne des\r\nResozialisierungsauftrags sinnvolle Therapien wird dadurch faktisch unmöglich.\r\nDer seit Jahrzehnten erprobte und erfolgreiche Ansatz „Therapie statt Strafe“ ist damit\r\ngefährdet, obwohl Menschen mit substanzbezogenen Störungen im Strafvollzug ein Recht auf\r\nBehandlung und Resozialisierung haben.\r\nBAG-S e.V. und DHS e.V. unterstützen nachdrücklich die Bestrebungen des Landes\r\nNordrhein-Westfalen, § 7 Absatz 4 SGB II so zu ändern, dass der Aufenthalt in einer\r\nstationären Therapieeinrichtung im Sinne des § 35 BtMG nicht mehr zu einem\r\nLeistungsausschluss führt. Damit wird die notwendige rechtliche Grundlage geschaffen, um\r\nden Erfolg des Ansatzes „Therapie statt Strafe“ zu gewährleisten.\r\nWir appellieren an alle Verantwortlichen, diese wichtige Initiative zu unterstützen und die\r\nentsprechenden Gesetzesänderungen umgehend voranzutreiben."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000766","regulatoryProjectTitle":"Eckpunkte für gesetzliche Regelungen zur Finanzierung der Suchtberatung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/de/d3/357820/Stellungnahme-Gutachten-SG2409260063.pdf","pdfPageCount":27,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nFinanzierung der Suchtberatungsstellen in Deutschland\r\nErgebnisse einer bundesweiten Umfrage der Deutschen\r\nHauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS)\r\nHamm, 26. September 2024\r\nVerfasserin: Christina Rummel, DHS\r\n2\r\nInhalt\r\nEinleitung S. 3\r\nMethode S. 3\r\nErgebnisse S. 5\r\nBundesland und Verbandszugehörigkeit S. 5\r\nFinanzierung der Leistung Suchtberatung im Jahr 2024 S. 7\r\nAuswirkungen der Finanzierungslücke S. 9\r\nHöhe des Defizits S. 11\r\nGründe nicht-auskömmlicher Finanzierung S. 13\r\nEigenmittel S. 14\r\nFallzahlen und Komplexität der Fälle S. 15\r\nProbleme für den Betrieb der Suchtberatungsstelle S. 16\r\nNotwendige Unterstützung S. 20\r\nBewertung der Ergebnisse S. 23\r\nLimitationen S. 24\r\nFazit und Forderungen S. 25\r\nLiteraturverzeichnis S. 27\r\n3\r\nEinleitung\r\nSuchtberatungsstellen begleiten, beraten und behandeln, unterstützen und stabilisieren\r\nAbhängigkeitskranke in Krisen sowie in dauerhaft herausfordernden Lebenssituationen. Damit\r\nbieten sie vor Ort eine unverzichtbare Hilfe für suchtgefährdete und abhängigkeitskranke\r\nMenschen und ihre Angehörigen. Dieser besonderen Bedeutung von Suchtberatungsstellen\r\nsteht eine chronische Unterfinanzierung gegenüber. Die Problematik besteht seit Jahrzehnten\r\nund spitzt sich weiter zu. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) adressiert das\r\nThema seit Jahren; u. a. mit Fachveranstaltungen, dem jährlich im November stattfindenden\r\n„Aktionstag Suchtberatung“ sowie in Positionspapieren, Notrufen und Eckpunktepapieren mit\r\nFinanzierungsvorschlägen (DHS, 2020, 2021, 2023).\r\nSuchtberatung lohnt sich – die volkswirtschaftlichen Effekte einer Suchtberatungsstelle\r\nwurden bereits eingehend untersucht (XIT GmbH, 2020, 2022). Eine Studie aus Bayern, die\r\nden Social Return on Investment (SROI) für Kosten und Lebensqualität untersucht hat, weist\r\nnach, dass „den bereitgestellten Ressourcen eingesparte gesellschaftliche Kosten in deutlich\r\nmehr als zehnfacher Höhe, genauer um den Faktor 17, gegenüberstehen“ (LGL, 2022).\r\nIm Frühjahr 2024 führte die DHS eine Abfrage unter allen Suchtberatungsstellen ihrer\r\nMitgliedsverbände durch. Die Ergebnisse stellen wir in dieser Lagebeschreibung vor. Wir\r\nbeschreiben hier die finanziellen Herausforderungen der Einrichtungen und möchten die Politik\r\nund Entscheidungsträger in Landes- und kommunalen Verwaltungen nachdrücklich zu einer\r\nVerbesserung der Situation auffordern.\r\nMethode\r\nInnerhalb einer Arbeitsgruppe der DHS wurde ein Fragenkatalog mit 10 Items zur Finanzierung\r\nder Suchtberatung erarbeitet und in einem Pretest dem DHS Vorstand vorgelegt. Der finale\r\nOnline-Fragebogen wurde über die Plattform SoSci Survey bereitgestellt. Sowohl quantitative\r\nals auch qualitative Fragen konnten beantwortet werden. Es wurden 1.320 Einrichtungen, die\r\ndas Angebot der ambulanten Beratung / Sucht- und Drogenberatung vorhalten und im DHS\r\nSuchthilfeverzeichnis aufgeführt sind, per E-Mail angeschrieben. Die Umfrage bezieht sich\r\nausschließlich auf Aussagen zur kommunal orientierten Suchthilfe. Daten zur Ambulanten\r\nRehabilitation bzw. Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen sowie zu anderen\r\nbenachbarten Aufgabenfeldern wurden nicht erhoben.\r\nDie Verantwortlichen aller angeschriebenen Suchtberatungsstellen wurden gebeten, sich an\r\ndieser Befragung zu beteiligen und den Fragebogen für jede Beratungsstelle nur einmal\r\nauszufüllen. Die Dauer der Beantwortung betrug im Schnitt fünf Minuten. Alle Angaben werden\r\nvertraulich behandelt. In einem zweimonatigen Zeitraum vom 29. Februar bis 27. April 2024\r\nhatten die Befragten die Möglichkeit, Angaben zu tätigen. Innerhalb des Zeitraums erfolgten\r\neine Erinnerungsmail sowie ein weiterer Aufruf zur Teilnahme über die Verbände der DHS.\r\nDie Auswertung erfolgte mit dem Statistikprogramm SPSS Version 29, Microsoft Excel sowie\r\nfür die qualitativen Antworten in Teilen mit MAXQDA 24.\r\nInsgesamt gingen 906 Rückmeldungen ein. Davon wurden 372 Datensätze für die weitere\r\nAuswertung ausgeschlossen, da der Fragebogen entweder nicht bis zum Ende beantwortet\r\nbzw. abgebrochen wurde (N=359), eine hohe Anzahl an Fragen nicht beantwortet wurde (ab\r\n36 % nicht gegebener Antworten, N=11) oder die Items nur unvollständig oder unplausibel\r\n4\r\nbeantwortet wurden (N=2). Nach dieser Bereinigung konnten 534 Rückmeldungen zur\r\nAuswertung im Datensatz eingeschlossen werden. Ausgehend vom ursprünglichen Datensatz\r\nvon 1.320 angeschriebenen Einrichtungen ergibt sich somit eine Rücklaufquote von 40,5 %.\r\nAbbildung 1: Rücklauf\r\n5\r\nErgebnisse\r\nBundesland und Verbandszugehörigkeit\r\nDie meisten Rückmeldungen erfolgten aus Nordrhein-Westfalen (N=103; 19,3 %), gefolgt von\r\nBayern (N=73; 13,7 %) und Baden-Württemberg (N=59; 11,0 %). Nach einem Abgleich mit der\r\nVerteilung der Einrichtungen im Suchthilfeverzeichnis ist eine Genauigkeit in dieser Umfrage\r\ngegeben. Es ergeben sich nur geringe prozentuale Unterschiede. Da für einige Bundesländer\r\ndie Rückmeldungen unter N=30 liegen, ist in diesen Fällen eine länderspezifische Auswertung\r\nnicht aussagekräftig.\r\nAbbildung 2: Bundesland\r\n11,0%\r\n13,7%\r\n3,9%\r\n3,7%\r\n0,6%\r\n2,2%\r\n8,8%\r\n2,6%\r\n9,0%\r\n19,3%\r\n6,4%\r\n1,7%\r\n6,4%\r\n3,2%\r\n4,7%\r\n2,8%\r\n0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 16% 18% 20%\r\nBaden-Württemberg\r\nBayern\r\nBerlin\r\nBrandenburg\r\nBremen\r\nHamburg\r\nHessen\r\nMecklenburg-Vorpommern\r\nNiedersachsen\r\nNordrhein-Westfalen\r\nRheinland-Pfalz\r\nSaarland\r\nSachsen\r\nSachsen-Anhalt\r\nSchleswig-Holstein\r\nThüringen\r\nBundesland (N=534)\r\n6\r\nBei der Beantwortung der Frage zur Verbandszugehörigkeit waren Mehrfachantworten\r\nmöglich. 694 Angaben wurden einbezogen. Die Mehrzahl der Einrichtungen in der Befragung\r\nist der Diakonie Deutschland zugehörig (N=169), gefolgt vom Deutschen Paritätischen\r\nWohlfahrtsverband (N=115) sowie dem Deutschen Caritasverband (N=111). Keinem\r\nBundesverband zuzuordnen sind 26 Einrichtungen. 31 Angaben bezogen sich u. a. auf\r\nregionale Verbandszugehörigkeiten, wobei diese regionalen Verbände wiederum an\r\nBundesverbände angeschlossen sind.\r\nAbbildung 3: Verbandszugehörigkeit\r\n7\r\nFinanzierung der Leistung Suchtberatung im Jahr 2024\r\nKern dieser Untersuchung ist die Frage, inwiefern die Finanzierung der Leistung\r\nSuchtberatung mit öffentlichen Mitteln (Kommune, Land) im laufenden Jahr 2024 gesichert ist.\r\n15,2 % der Rückmeldenden gaben an, dass für diesem Zeitraum die Finanzierung gesichert\r\nsei. 7,7 % gingen von einer kostendeckenden Finanzierung in 2024 aus, obwohl eine\r\nabschließende Klärung zum Zeitpunkt der Beantwortung noch ausstand.\r\nBei 77,1 % ist dies nicht der Fall: 61,4 % der befragten Verantwortlichen öffentlich geförderter\r\nSuchtberatungsstelle sagten aus, dass die Finanzierung der Leistung Suchtberatung in 2024\r\nnicht kostendeckend sei. Weitere 15,7 % gingen ebenfalls davon aus, aber eine\r\nabschließende Klärung stand zum Zeitpunkt der Befragung noch aus.\r\nAbbildung 4: Finanzierung der Leistung Suchtberatung im Jahr 2024\r\n15,2\r\n7,7\r\n61,4\r\n15,7\r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n40\r\n50\r\n60\r\n70\r\nkostendeckend nicht abschließend\r\ngeklärt, aber vermutlich\r\nkostendeckend\r\nnicht kostendeckend nicht abschließend\r\ngeklärt, aber vermutlich\r\nnicht kostendeckend\r\nDie Finanzierung der Leistung Suchtberatung mit\r\nöffentlichen Mitteln (Kommune, Land) in 2024 ist... (in %;\r\nN=534)\r\n8\r\nAufgrund der oben genannten Einschränkungen ist eine Aufschlüsselung nach Bundesländern\r\nnur für sieben Bundesländer möglich (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen,\r\nNordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen).\r\nIn einer nach Bundesländern getrennten Darstellung zur Frage der Finanzierung sind große\r\nUnterschiede festzustellen, wobei hier explizit die unterschiedliche Anzahl der Rückmeldenden\r\naus den Bundesländern sowie die landesspezifischen Finanzierungsmodalitäten zu beachten\r\nsind. Die folgende Abbildung 5 veranschaulicht die Unterschiede in der (nicht-)\r\nkostendeckenden Finanzierung von sieben Bundesländern, deren Rückmeldeanzahl N>30\r\nliegt. 79,4 % der antwortenden Einrichtungen aus Rheinland-Pfalz arbeiten 2024 nicht\r\nkostendeckend, in Sachsen geben dies 47,1 % an.\r\nAbbildung 5: Finanzierung der Leistung Suchtberatung im Jahr 2024 nach ausgewählten\r\nBundesländern\r\n11,9%\r\n8,2%\r\n23,4%\r\n12,5%\r\n16,5%\r\n17,6%\r\n17,6%\r\n6,8%\r\n8,2%\r\n4,3%\r\n4,2%\r\n7,8%\r\n0,0%\r\n11,8%\r\n69,5%\r\n72,6%\r\n51,1%\r\n68,8%\r\n65,0%\r\n79,4%\r\n47,1%\r\n11,9%\r\n11,0%\r\n21,3%\r\n14,6%\r\n10,7%\r\n2,9%\r\n23,5%\r\n0% 20% 40% 60% 80% 100%\r\nBaden-Württemberg (N=59)\r\nBayern (N=73)\r\nHessen (N=47)\r\nNiedersachsen (N=48)\r\nNordrhein-Westfalen (N=103)\r\nRheinland-Pfalz (N=34)\r\nSachsen (N=34)\r\nFinanzierung nach Bundesländern (N>30)\r\nkostendeckend\r\nnicht abschließend geklärt, aber vermutlich kostendeckend\r\nnicht kostendeckend\r\nnicht abschließend geklärt, aber vermutlich nicht kostendeckend\r\n9\r\nAuswirkungen der Finanzierungslücke\r\nBei der Beantwortung der Frage zu den Auswirkungen der etwaigen Finanzierungslücke\r\nwurden 1.010 Antworten abgegeben (Mehrfachnennungen möglich). Gemäß 154 Angaben\r\nkann diese kompensiert werden. Demgegenüber stehen 737 Antworten, die sich auf negative\r\nvorgegebene Antwortkategorien beziehen. Insbesondere die Einschränkung von Angeboten\r\nfür die Klientel (187 Angaben), der Mittelrückgang für Ausstattung bzw. Sachmittel (149\r\nAngaben) und die Streichung von Angeboten (109 Angaben) sind Auswirkungen der\r\nFinanzierungslücke.\r\nAbbildung 6: Finanzierung der Leistung Suchtberatung im Jahr 2024\r\n154\r\n187\r\n109\r\n95\r\n75\r\n93\r\n29\r\n149\r\n119\r\n0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200\r\nDie Finanzierungslücke kann kompensiert werden\r\nEinschränkung von Angeboten für Klientel (z. B.\r\nspezielle Sprechstunden, räumliche oder zeitliche\r\nEinschränkung)\r\nStreichung von Angeboten für Klientel\r\nnicht besetzte Stellen aus Sparzwängen\r\nPersonalabbau\r\nEinschränkungen der Öffnungszeiten\r\nSchließung von Beratungsstellen (und/oder\r\nAußenstellen)\r\nMittelrückgang für\r\nAusstattung/Betriebsmittel/EDV/Technik\r\nSonstiges, und zwar... (offene Eingabe)\r\nSofern vorhanden: Welche Auswirkungen hat die\r\nFinanzierungslücke in Ihrer Suchtberatung? (1.010 Antworten)\r\n10\r\nAuch in den von den Beantwortenden ausformulierten Angaben unter „Sonstiges, und zwar…“\r\nwerden in 119 Antworten vor allem konkrete Auswirkungen auf das Angebot und auf das\r\nvorhandene Personal genannt oder die Kompensation durch Querfinanzierungen oder\r\nEigenmittel beschrieben. Die folgenden ausgewählten Kommentare1 verdeutlichen die\r\nkonkreten Auswirkungen:\r\n• „Druck, mehr Gelder aus anderen Töpfen beantragen zu müssen. Stress, dass die\r\nambulante Reha mehr einbringen muss.“\r\n• „Aufgrund der schlechten Finanzierung - bereits seit Jahren - wurden 2015 Stellen\r\ngestrichen, mangelnde Planungssicherheit, befristete Stellen, keine\r\nPräventionsangebote, Angehörigenarbeit nur in geringem Umfang bei gleichzeitiger\r\nSteigerung der Anforderungen von Kommunen, Land, Kooperationspartner*innen...“\r\n• „Keine angemessene Personalaufstockung möglich, d.h. seit Jahrzehnten gleicher\r\nStellenschlüssel bei steigender Klientenzahl. Defizit wird teils aufgefangen durch\r\nAmbulante Rehabilitation und Kirchensteuermittel“\r\n• „Rückgang der Qualität, weil finanziell weniger Weiterbildungen möglich sind;\r\nAbwanderung von Personal in besser bezahlte Stellen“\r\n• „Erwirtschaftungsdruck steht im Vordergrund nicht mehr der/die Klient*in“\r\n1 Die Rechtschreibung der ausgewählten Kommentare wurde zum Teil zur besseren Lesbarkeit korrigiert.\r\n11\r\nHöhe des Defizits\r\nAuf die Frage, wie groß das Defizit in der Finanzierung der Angebote der Suchtberatung sei,\r\nmachen 74,5 % der hier 523 Rückmeldenden Angaben zur Höhe des erwarteten Defizits.\r\n24,7 % aller Rückmeldenden berichten von einer nicht finanzierten Spanne von 0-10 %. Fast\r\nein Drittel (29,8 %) gibt ein Defizit von 11-20 % an. Mit 30 % geben ebenso viele ein Defizit\r\nüber 21 % an, davon 4,2 % sogar ein Defizit über 50 %. Unter den Antwortenden geben\r\n15,5 %, dass kein Defizit vorliegt und eine vollständige Kostendeckung besteht. Dieser\r\nProzentsatz ist übereinstimmend mit der bereits oben beschriebenen Frage, ob im Jahr 2024\r\ndie Finanzierung der Leistung Suchtberatung mit öffentlichen Mitteln kostendeckend ist (vgl.\r\nAbbildung 4).\r\nAbbildung 7: Höhe des Defizits\r\n15,5%\r\n24,7%\r\n29,8%\r\n14,9%\r\n8,2%\r\n2,7%\r\n4,2%\r\n0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%\r\nGibt es nicht, es besteht eine vollständige\r\nKostendeckung\r\n0%-10%\r\n11%-20%\r\n21%-30%\r\n31%-40%\r\n41%-50%\r\n>50%\r\nWie groß ist das Defizit in der Finanzierung Ihrer Angebote der\r\nSuchtberatung? (in %, N=523)\r\n12\r\nDifferenziert nach Bundesländern mit einer Rückmeldeanzahl N>30 ergibt sich in der Höhe\r\ndes Defizits ein gemischtes Bild. In der Angabe der vollständigen Kostendeckung hebt sich\r\nHessen mit 27,3 % von den anderen Bundesländern ab. Sachsen und Bayern wiederum\r\nhaben die höchsten Nennungen eines Defizits von 0-10 % (52,9 % bzw. 45,1 %). In der\r\nAngabe, ein Defizit von über 21 % und mehr zu verzeichnen, hebt sich insbesondere\r\nRheinland-Pfalz ab (69,7 % der Rückmeldenden mit Defizit).\r\nAbbildung 8: Höhe des Defizits nach ausgewählten Bundesländern\r\n13\r\nGründe nicht-auskömmlicher Finanzierung\r\nIn einer Frage des Online-Fragebogens wurde nach den Gründen der nicht-ausreichenden\r\nFinanzierung getrennt nach kommunalen Mitteln und Landesmitteln gefragt.\r\nMehrfachantworten waren möglich. In Abbildung 9 werden zur besseren Übersicht kommunale\r\nMittel und Landesmittel getrennt voneinander betrachtet. Es wird deutlich, dass vor allem die\r\nStagnation oder die nicht ausreichende Anhebung von kommunalen Mitteln und Landesmitteln\r\nbei steigenden Kosten eine nicht ausreichende Finanzierung begründet. Die Spanne reicht\r\nhier jeweils von 196 bis 224 Antworten. Zudem berichten 55 Antwortende von einer\r\nReduzierung der Landesmittel sowie 66 Antwortende von einer Reduzierung der kommunalen\r\nMittel.\r\nAbbildung 9: Gründe für eine nicht ausreichende Finanzierung\r\n69 Rückmeldungen geben in einem Freifeld sonstige Gründe an. Darunter vor allem, dass die\r\nzugewiesenen Mittel nicht adäquat bzw. dynamisch berechnet sind, um kostendeckend zu sein\r\n(20 Antworten) oder dass die Akquise der Eigenmittel Schwierigkeiten bereitet (19 Antworten).\r\nFolgende ausgewählte Zitate verdeutlichen die Gründe der nicht ausreichenden Finanzierung:\r\n• „Kopplung der kommunalen Verträge an die Landesförderung mit festem\r\nPersonalschlüssel, also jedes Jahr steigendes Defizit.“\r\n• „Stagnierung der Eigenmittel (Kirchengelder) trotz Lohnsteigerung, Sonderzahlungen\r\n(Corona)“\r\n• „Kommunalpolitik und Fachbereich Soziales schieben sich gegenseitig die\r\nVerantwortung zu, alle \"verstehen\" die Not und schicken uns zum anderen, seit Jahren\r\nbringen die Unterhaltungen, Forderungen, Verhandlungen, Einladen der Politik, nette\r\nGespräche und Führungen durch die Einrichtung nichts“\r\n• „Die Nachfrage nach Suchtberatung, der Bedarf insgesamt ist höher als wir aktuell\r\nzeitnah bedienen können. Neben Fachpersonal fehlen uns adäquate Räume“\r\n66\r\n213\r\n224\r\n55\r\n220\r\n196\r\n69\r\n0 50 100 150 200 250\r\nder Reduzierung von kommunalen Mitteln\r\ndem Stagnieren von kommunalen Mitteln…\r\nder nicht ausreichenden Anhebung von…\r\nder Reduzierung von Landesmitteln\r\ndem Stagnieren von Landesmitteln (bei…\r\nder nicht ausreichenden Anhebung von…\r\nSonstigem, und zwar...\r\nSollte die Finanzierung nicht ausreichend sein, liegt das primär\r\nan... (1.046 Antworten)\r\n14\r\nEigenmittel\r\nBezüglich der Eigenmittelsituation wird in der vorliegenden Untersuchung gesondert gefragt\r\nund in einer offenen Antwortkategorie ermittelt, ob und in welcher Höhe der/die Träger:in / der\r\nVerband Eigenmittel erbringt, um die Angebote der Suchtberatung zu finanzieren. Jede dritte\r\nEinrichtung (33,9 %) gibt an, dass der Träger bzw. Verband bis zu 10 % Eigenmittel für die\r\nLeistungserbringung der Suchtberatung einbringt. Bei etwas mehr als jeder fünften Einrichtung\r\n(21,5 %) sind 11 bis 20 % der Leistung durch Mittel des Trägers bzw. Verbandes finanziert.\r\nBei jeder achten Einrichtung (12,8 %) beträgt der Anteil sogar 21 bis 30 % und bei jeder\r\nzwanzigsten Einrichtung zwischen 31 und 40 %. Bei wenigen Einrichtungen liegt der\r\nFinanzierungsanteil des Trägers/der Trägerin bzw. Verbandes sogar darüber. Bei 21,3 % der\r\nAntworten wurde eine Erbringung von Eigenmitteln durch den Träger/der Trägerin bzw. den\r\nVerband bestätigt, die Angabe der Höhe lässt sich jedoch nicht eindeutig zuordnen.\r\nAbbildung 10: Eigenmittel\r\n43,0%\r\n27,3%\r\n16,3%\r\n6,4% 3,2% 3,8%\r\n0%\r\n5%\r\n10%\r\n15%\r\n20%\r\n25%\r\n30%\r\n35%\r\n40%\r\n45%\r\n50%\r\nJa, bis unter\r\n10%\r\n11-20% 21-30% 31-40% 41-50% über 51%\r\nErbringt der Träger / der Verband Eigenmittel, um die Angebote der\r\nSuchtberatung zu finanzieren?\r\n(offene Eingabe, kategorisiert, nur mit expliziter und eindeutiger Angabe,\r\nN=344)\r\n15\r\nFallzahlen und Komplexität der Fälle\r\nMit einer weiteren Frage wurde erhoben, wie sich nach Einschätzung der Antwortenden die\r\nFallzahlen in der entsprechenden Einrichtung für das Jahr 2024 entwickeln werden und wie\r\ndie befragten Verantwortlichen der Suchtberatungsstellen die Komplexität der einzelnen Fälle\r\neinschätzen. Sowohl im Bereich der Fallzahlen als auch im Bereich der Komplexität der Fälle\r\nwird überwiegend von einem Anstieg ausgegangen. Bei den Fallzahlen geben dies 55,6 % der\r\nRückmeldenden an, bezüglich der Komplexität der Fälle gehen sogar 81,8 % von einem\r\nAnstieg aus. Mit sinkenden Fallzahlen rechnen lediglich 2,3 % der Befragten, mit weniger\r\nKomplexität der Fälle rechnen 0,2 %.\r\nAbbildung 11: Einschätzung der Fallzahlen\r\nAbbildung 12: Einschätzung der Komplexität der Fälle\r\n2,3%\r\n42,1%\r\n55,6%\r\n0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90%\r\nsinkende Fallzahlen\r\ngleichbleibende Fallzahlen\r\nwachsende Fallzahlen\r\nSoweit Sie das jetzt schon abschätzen können, für das Jahr 2024\r\nerwarten Sie... (N=534)\r\n0,2%\r\n18,0%\r\n81,8%\r\n0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90%\r\nweniger Komplexität der Fälle\r\ngleichbleibende Komplexität der Fälle\r\neine wachsende Komplexität der Fälle\r\n...sowie... (N=534)\r\n16\r\nProbleme für den Betrieb der Suchtberatungsstelle\r\nDie Befragung schließt mit zwei qualitativen Fragen. Zunächst wurde den Befragten die\r\nMöglichkeit gegeben, auf die Frage „Wo sehen Sie das größte Problem für den Betrieb der\r\nSuchtberatungsstelle in 2024?“ zu antworten. Dazu wurde nach Sichtung der gültigen 527\r\nAntworten ein Code-System mit 17 Codes und insgesamt 578 zugewiesenen Codierungen\r\nerstellt. Die Anzahl der Codierungen übersteigt die Zahl der Rückmeldenden aufgrund von\r\nmehrfachen Zuweisungen einer Antwort in unterschiedlichen Kategorien, da oftmals mehrere\r\nGründe innerhalb einer Antwort angegeben wurden.\r\nMeistgenanntes Problem ist die nicht vorhandene ausreichende Finanzierung mit 156\r\nNennungen. Personalengpässe (67 Nennungen) und Fachkräftemangel (66 Nennungen)\r\nfolgen auf Rang zwei und drei. In Abbildung 11 werden die Rückmeldungen bzw. codierten\r\nAntworten in drei Bereiche systematisiert dargestellt.\r\nDie Rückmeldungen zu den größten Problemen für den Betrieb der Suchtberatungsstelle in\r\n2024 betreffen drei zentrale Bereiche: Finanzen, Personal sowie das Angebot und die\r\nNachfrage der Leistung. Diese Bereiche sind nicht immer klar voneinander zu trennen, z. B.\r\nbetreffen mangelnde Personalmittel (24 Nennungen) oder die Codierung Druck/ Überlastung/\r\nPlanungssicherheit (20 Nennungen) sowohl den Bereich der Finanzen als auch den Bereich\r\ndes Personals. Im Fall der Kategorie Einschränkung oder Abbau von Angeboten (37\r\nNennungen) sind alle drei Bereiche Finanzen, Personal und Angebot und Nachfrage berührt.\r\nDies ist in der Abbildung 13 durch Farbverläufe kenntlich gemacht.\r\nUnter Sonstiges wurden 19 Aussagen zugeordnet, die zu keiner dieser drei Bereiche zuordbar\r\nwaren. Lediglich 14 Personen gaben explizit an, dass keine Probleme vorliegen.\r\nAbbildung 13: Systematisierte Darstellung der Angabe zu dem größten Problem für den\r\nBetrieb der Suchtberatungsstelle in 2024 (17 Codes, 578 Codierungen)\r\n17\r\nBereich Finanzen\r\nÜberdeutlich wird in den Rückmeldungen, dass die mangelnde Finanzierung ein\r\nHauptproblem im Betrieb der Suchtberatungsstellen darstellt: 156 Rückmeldungen konnten\r\nder Codierung „Keine ausreichende Finanzierung“ zugeordnet werden.\r\nHervorgehoben werden in 18 Zuordnungen die Schwierigkeit, ausreichende Eigenmittel\r\naufzubringen. Als problematisch wird hier auch der Rückgang der Kirchensteuer angemerkt,\r\ndie als Eigenmittel eingebracht werden.\r\nDifferenziert nach Kostenarten werden vor allem steigende und fehlende Personalkosten\r\ngenannt (24 Nennungen) und auch steigende Sachkosten oder Mieterhöhungen (12\r\nNennungen).\r\nKritisch wird ebenfalls gesehen, dass die Aufgaben der Suchtberatungsstellen eine freiwillige\r\nLeistung seitens der Kommune darstellen, keine Pflichtaufgabe (5 Nennungen).\r\nVerdeutlicht werden diese Ergebnisse durch folgende Antworten:\r\n• Mangelnde Finanzierung, Diskussion um Schließung der Suchtberatung“\r\n• „Beratungsstellen bleiben auf steigenden Kosten sitzen (Personal, Sachkosten),\r\nAussagen der Kommune: Suchtberatung keine Pflichtaufgabe“\r\n• „Ausschreibung des Beratungswesen zu Konditionen, die keine Refinanzierung für\r\neinen Träger darstellen, der jährliche Tarifkostensteigerungen tragen muss“\r\n• „Zu geringe Zuschüsse durch Kommunen und Land; Einsparungen kaum möglich, weil\r\nZuschüsse an Personalstellen gekoppelt sind“\r\n• „Die Finanzierungslücke wird immer größer, an Weiterbildungsmaßnahmen wird\r\ngespart, der Bedarf der Klienten (meist mehrfach belastet und diagnostiziert) steigt\r\nund u.U. werden Beratungsstellen - in unserem Fall wurden 4 Beratungsstellen in\r\neinem Kreisgebiet abgeschafft. Wir wünschen uns mehr Sichtbarkeit und\r\nWertschätzung der Politik für unsere Arbeit.“\r\n• „Zu knappe Bemessung bei vorgesehenem Personal und dessen Finanzierung, zu\r\ngeringe Sachmittel in den Bereichen Instandhaltung und Weiterbildung“\r\n• „Aufgrund abnehmender Eigenmittel (Kirchensteuer) erhöht sich der Druck der\r\nRefinanzierung bei gleichzeitiger Notwendigkeit von zusätzlichen Investitionen und\r\nsteigenden Personalkosten“\r\n• „Suchtberatung ist eine freiwillige Leistung und so drohen Kürzungen.“\r\nBereich Personal\r\nIm Bereich des Personals gibt es deutliche Probleme mit dem Einsatz, der Gewinnung und\r\ndem Halten von Fachkräften. Deutlich hervorgehoben werden Personalengpässe mit allein 67\r\nZuordnungen als Problem in der Suchtberatung. Die fehlende Finanzierung für ausreichendes\r\nPersonal, um das Angebot angemessen aufrecht erhalten zu können, ist abzugrenzen von der\r\nProblematik des Fachkräftemangels (66 Nennungen) und dem Problem, qualifiziertes\r\nPersonal zu finden und zu halten. Hinzukommen, wie bereits oben genannt, die steigenden\r\nPersonalkosten. Die Situation der nicht ausreichenden Finanzierung wird zudem als deutliche\r\nBelastung und Stressfaktor aufgrund der Planungsunsicherheit empfunden (20 Nennungen).\r\n18\r\nBemängelt wird von einem kleinen Teil der Befragten ebenfalls die steigenden bürokratischen\r\nAnforderungen in der Suchtberatung (5 Nennungen).\r\nFür Probleme im Bereich Personal dienen folgende Aussagen als Beispiele:\r\n• „Fallzahlen können nicht steigen, da Kapazitätsgrenze erreicht, die Personal versorgen\r\nkann; es wird kein Neupersonal geben aufgrund fehlender Mittel“\r\n• „Eine grundsätzlich zu niedrige Anzahl von Beraterstellen wird durch stagnierende\r\nMittel und Inflation noch geringer“\r\n• „personeller Engpass wird mit reduzierten Öffnungszeiten kompensiert - dadurch\r\nverlängern sich die Wartezeiten für das Klientel; fehlende Planungssicherheit für\r\nProjekte“\r\n• „Personal finden, was inhaltlich den Spagat trotz Leistungs-/Finanzdruck schafft (Druck\r\nist das Problem!)“\r\n• „Fachkräftemangel, Bezahlung der therapeutischen Arbeit ist nicht angemessen,\r\nStellen werden vermutlich nicht ausgebaut, obwohl der Bedarf seitens Klientel da wäre“\r\n• „Ungewissheit bzgl. des Fortbestandes der Suchtberatungsstelle = Unsicherheit für\r\nMitarbeiter und Klientel“\r\n• „Endgültiger Zuwendungsbescheid erst im letzten Quartal 2024: Extreme\r\nPlanungsunsicherheit. Wir wissen nicht, ob wir Personal aufstocken oder abbauen\r\nsollen.“\r\n• „Stark steigende Bürokratie, Dokumentations- und Verwaltungsanforderungen durch\r\nKommune (Leistungsträger), Weniger Flexibilität, Keine auskömmliche Finanzierung,\r\nall dies im Spiegel der steigenden Komplexität der Fälle,“\r\nBereich Angebot und Nachfrage\r\nIm fachlichen Bereich sehen die Befragten die steigende Komplexität der Fälle und Diversität\r\nder Aufgaben vor dem Hintergrund der mangelnden Finanzierung und des Personalmangels\r\nmit Sorge (39 Nennungen).\r\nEbenso ruft die Teillegalisierung von Cannabis Unsicherheiten in den konkreten Auswirkungen\r\nfür die Arbeit innerhalb der Beratungsstelle hervor (39 Nennungen).\r\nDie Einschränkung oder der Abbau von Angeboten (37 Nennungen) sind konkrete\r\nAuswirkungen der nicht ausreichenden Finanzierung und des Personalmangels bis hin zu\r\nSchließungen. Darunter fallen unter anderem verlängerte Wartezeiten, reduzierte\r\nÖffnungszeiten oder dass Anfragen nicht entsprochen werden kann.\r\nDies ist ebenfalls vor dem Hintergrund zu sehen, dass höhere Fallzahlen bzw. eine steigende\r\nNachfrage angegeben werden, die teils wiederum in Verbindung mit mangelnden\r\n(personellen) Ressourcen und der steigenden Komplexität der Fälle in Verbindung gebracht\r\nwerden (30 Nennungen).\r\nAbseits von Finanzierungsfragen werden fachliche bzw. inhaltliche Themen mit 23 Nennungen\r\nals Problem wahrgenommen, darunter Herausforderungen der Digitalisierung, der Crack-\r\nKonsum oder Wohnungslosigkeit.\r\nDie Reduzierung von Fort- und Weiterbildung nennen 4 Personen.\r\n19\r\nAuch hier dienen Kommentare der Antwortenden zur Verdeutlichung der Problemlagen im\r\nBereich Angebot und Nachfrage:\r\n• „Hohe Anfragen, die durch zu wenig Personal nicht bedient werden können,\r\ngleichzeitig komplexe Vermittlungen“\r\n• „Zuwendung erlaubt nur Besetzung von 54 % der Stellen, die erforderlich wären,\r\ngemessen an der Bedarfsfestsetzung 2008. Damit sind aber die größere Komplexität\r\nder Fälle und die höheren Standards der Fachlichkeit noch nicht berücksichtigt.“\r\n• „Unsere Beratungsstelle schließt am 30.04.2024“\r\n• „Die Qualität der Angebote sinkt, die Angebote in den Landkreisen werden gestrichen,\r\nzu viele Anfragen, zu wenig Personal, Für das Gesundheitssystem eine Katastrophe“\r\n• „Zu wenig Sprechstunden können angeboten werden, zu viel Bedarf, zu lange\r\nWartezeiten für Klienten entstehen, brechen weg im Warteprozess, Verschlimmerung\r\nder Erkrankung bis hin zu Pflegebedürftigkeit“\r\n• „Cannabislegalisierung, neue Anfragen bei keiner Gegenfinanzierung“\r\n• „Menschen mit multiplen Problemen und Komorbiditäten. Fehlende\r\nPräventionsangebote für die Cannabis-Legalisierung“\r\n• „Steigende Fallzahlen mit multiplen Problemlagen mit längerer Betreuungsdauer bei\r\nzu wenig Personal“\r\n• „Hohe Flexibilität und zusätzliche Anforderungen auch bei digitalen Angeboten, die\r\nzusätzlich viel Zeit in Anspruch nehmen.“\r\n• „Reduzierung der Fort- und Weiterbildungen wegen begrenzter finanzieller Mittel“\r\n20\r\nNotwendige Unterstützung\r\nZuletzt sollten die Befragten antworten auf die Frage „Welche Unterstützung benötigen Sie,\r\num die Angebote der Beratungsstelle bedarfsgerecht umzusetzen?“. Es wurden hier wie bei\r\nder vorherigen keine Antwortkategorien vorgegeben. Die Befragten konnten sich in einem\r\nFreifeld äußern. Insgesamt wurden 476 Rückmeldungen in diese Auswertung einbezogen. Es\r\nwurde anhand der Antworten ebenfalls ein Kategoriensystem zur Einordnung der Aussagen\r\nerarbeitet. Insgesamt konnten 10 Codes mit insgesamt 485 Codierungen bzw. Zuordnungen\r\nerstellt werden.\r\nIn Abbildung 14 werden die Rückmeldungen bzw. codierten Antworten in vier Oberkategorien\r\nFinanzen, Personal, Lobby & Netzwerk sowie Angebot systematisiert dargestellt. Auch hier\r\ngibt es erneut Überlappungen oder Mehrfachkodierungen einer Antwort. Insbesondere die\r\nKategorien zur ausreichenden / angepassten Finanzierung und die Finanzierung von Personal\r\nsind nicht scharf voneinander abzugrenzen.\r\nAbbildung 14: Systematisierte Darstellung der Angabe zur notwendigen Unterstützung, um die\r\nAngebote der Beratungsstelle bedarfsgerecht umzusetzen (10 Codes, 485\r\nCodierungen)\r\nBereich Finanzen\r\nMehr als die Hälfte der vorgenommenen Zuordnungen bezogen sich darauf, dass die\r\nAntwortenden eine ausreichende und angepasste Finanzierung als notwendige Unterstützung\r\nansehen, um die Angebote der Beratungsstelle bedarfsgerecht umzusetzen (264 Nennungen).\r\nDarunter sind eine kostendeckende bzw. auskömmliche Finanzierung, eine Erhöhung bzw.\r\nDynamisierung der Mittel sowie die Sicherheit und Verlässlichkeit einer Finanzierung zu\r\nverstehen. Hervorgehoben wird in elf Kommentaren die Notwendigkeit, dass Suchtberatung\r\neine Pflicht- bzw. Regelleistung sein sollte. In sieben Nennungen wird explizit die\r\n21\r\nPlanungssicherheit und Verlässlichkeit der Finanzierung als notwendig angesehen. Zwei\r\nBeratungsstellen mussten schließen. Eine Unterstützung kommt für sie zu spät.\r\nZur Verdeutlichung folgende ausgewählte Wünsche für eine notwendige Unterstützung der\r\nSuchtberatungsstelle und ihrer Arbeit:\r\n• „Eine an die Realität angepasste Finanzierung.“\r\n• „Anpassung der kommunalen Fördermittel an die Kostensteigerungen, ebenso den\r\nentsprechenden Kostenausgleich durch die GKV, Beteiligung der privaten\r\nKrankenkassen“\r\n• „Wenig Kostendruck bedeutet wenig Druck im Arbeitsalltag bedeutet gutes Arbeiten,\r\ngut für Klient*innnen und für Personal(-deckung)“\r\n• „Beim Kampf um auskömmliche Finanzierung (100 % der tatsächlich anfallenden\r\nKosten und Anerkennung der Tarife) und der Anerkennung der Bedeutung von\r\nSuchthilfe als entlastender Faktor für das Gemeinwesen. Bisher agieren wir als\r\nFeigenblatt: das Angebot wird vorgehalten und verdeckt die eigentlichen Probleme -\r\nSuchthilfe soll retten und wird mit diesem immensen Kraftaufwand allein gelassen, hier\r\nbraucht es endlich mehr Anerkennung um die Notwendigkeit der Angebote“\r\n• „Eine rechtsverbindliche Verwendung kommunaler Mittel für die Suchtberatung,\r\nähnlich wie die Frauen- oder Schuldnerberatung“\r\n• „Rechtssicherheit und Planungssicherheit bzgl. der zukünftig zur Verfügung stehenden\r\nRessourcen“\r\n• „Diese Fragestellung besteht nicht mehr und ist mit der Schließung obsolet“\r\nBereich Personal\r\nAn zweiter Stelle der Einordnung der Kommentare zur notwendigen Unterstützung werden\r\nmehr Personal für die anstehenden Aufgaben sowie eine ausreichende Finanzierung des\r\nPersonals genannt (102 Nennungen). Die mangelnde personelle Ausstattung, steigende\r\nPersonalkosten, die nicht ausgeglichen werden und unverhältnismäßige Personalschlüssel\r\nmachen eine Unterstützung notwendig:\r\n• „Mehr Personal (trotz kostendeckend, mehr Verständnis dafür, dass Personal\r\naufgestockt UND finanziert werden muss)“\r\n• „Verbesserte Entlohnung der Fachkräfte (um auf den Fachkräftemangel reagieren zu\r\nkönnen)“\r\n• „Mindestens die Dynamisierung und Kostendeckung von Personalkosten, eher ein\r\nWachstum der personellen Mittel um komplexeren Fällen gerecht zu werden.“\r\n• „Es wäre eine Mindestpersonalstärke von 3,0 Stellen erforderlich gewesen. Zuletzt\r\nwaren es nur noch 1,5 Personalstellen.“\r\n• „Höhere Arbeitsplatzattraktivität und finanzielle Planungssicherheit für Fachkräfte“\r\nBereich Lobby & Netzwerk\r\nAls weiteren Unterstützungsbereich nennen die befragten Verantwortlichen der\r\nSuchtberatungsstellen mehr politische Unterstützung und Druck auf die Politik, auch im Sinne\r\nvon Lobbyarbeit, um Änderungen in der Situation herbeizuführen (28 Nennungen). Hier wird\r\n22\r\naktiv um die Hilfe von Fürsprecher:innen gebeten. Auch Kooperationen und Vernetzung inkl.\r\nbesserer Öffentlichkeitsarbeit wird als mögliche Unterstützungsleistung genannt (10\r\nNennungen).\r\nDies verdeutlichen folgende Aussagen:\r\n• „Politische Einflussnahme auf Landes- und Bundesebene zur Finanzierung und\r\nStärkung der Suchthilfe.“\r\n• „Die Fachverbände und die DHS machen weiter \"politischen Druck\" für eine\r\ngesetzliche Regelung der Finanzierung von Suchtberatungsstellen, ein\r\nentsprechendes Positionspapier existiert ja seit kurzem.“\r\n• „Unterstützung mit finanziellen Mitteln durch den Kreis und mehr Lobbyarbeit für die\r\nDynamisierung der Zuwendungen gemäß der Tarifsteigerungen. Es kann nicht sein,\r\ndass wir regelmäßig betteln gehen müssen, obwohl wir eine Aufgabe der\r\nDaseinsvorsorge für den Kreis ausüben.“\r\n• „Besserer Netzwerkarbeit, politscher Wille für Finanzierung“\r\nBereich Angebot\r\nEin weiterer Bereich, unter den zwei Kategorien verortet sind, betrifft das Angebot, genauer\r\nden Auf- und Ausbau des Angebots (20 Nennungen). Zudem werden sonstige oder\r\nunbekannte Unterstützungsleistungen genannt (22 Nennungen).\r\nBeispiele sind:\r\n• „Eine Dauerfinanzierung für Angehörige von suchtkranken Menschen zu initiieren (z.B.\r\nGKV)“\r\n• „Finanzierung der Sachkosten für die Digitalisierung der Angebote in der\r\nSuchtberatung (Blended Counseling, Hardware- und Softwarekosten)“\r\n• „Finanzierung neuer Aufgaben: Kinder von Suchtkranken, suchtkranke Eltern =\r\nfamilienorientierte Suchtarbeit umsetzen.“\r\n• „Mehr Zeit für das Klientel durch weniger Bürokratie“\r\n• „Mut und Innovation für neuere Entwicklungen“\r\n• „Alles, was das o.g. Problem mildert bzw. löst“\r\n23\r\nBewertung der Ergebnisse\r\nErstmals wurde mit dieser Befragung bundesweit erhoben, wie es um die Finanzierung der\r\nSuchtberatungsstellen in Deutschland steht. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind vor dem\r\nHintergrund einer sehr unterschiedlichen Finanzierungslandschaft in Deutschland zu\r\nbetrachten. Jedes Bundesland, jede Kommune finanziert - wenn sie finanziert - die\r\nBeratungsstellen vor Ort unter anderen (fachlichen) Bedingungen oder anderen\r\nBerechnungsgrundlagen mit den zur Verfügung stehenden oder gestellten Mitteln.\r\nDie Ergebnisse offenbaren ein eklatantes Defizit in einem nicht geahnten Ausmaß. Dreiviertel\r\nder öffentlich finanzierten Suchtberatungsstellen können ihre Kosten in diesem Jahr nicht\r\ndecken. Über die Hälfte der Befragten berichten über ein Defizit ihrer Angebote bis zu 20 %,\r\nein Drittel der befragten Einrichtungen liegt sogar darüber. Ein Ausgleich über Eigenmittel ist\r\nnur schwer möglich, da u.a. Kirchensteuermittel ebenfalls rückgängig sind oder Träger höhere\r\nZuschüsse nicht erwirtschaften können.\r\nDabei geht es bei den zugewiesenen Mitteln seitens der Kommunen oder des Landes weniger\r\num eine Reduzierung der Gelder. Vielmehr stagniert das Budget oder Mittel werden nicht\r\nkostendeckend angehoben. Damit stehen die Suchtberatungsstellen finanziell mit dem\r\nRücken zur Wand – ihre Existenz ist vielerorts gefährdet.\r\nDoch nicht allein die mangelnde finanzielle Ausstattung bereitet den Verantwortlichen und\r\nFachkräften der Suchtberatungsstellen Sorgen. Hinzu kommen eine wachsende Komplexität\r\nder Fälle, eine höhere Nachfrage, Unsicherheiten bzgl. der Cannabis-Teillegalisierung,\r\nzahlreiche weitere fachliche Themen, die zu bearbeiten wären – aber durch Personal- und\r\nFachkräftemangel nicht zu stemmen sind. Dies wirkt sich sowohl auf die (noch vorhandenen)\r\nFachkräfte als auch auf die Betroffenen aus. Fachkräfte stehen unter Druck, mit zu geringen\r\npersonellen Ressourcen die wirtschaftliche Existenz sichern zu müssen und können das\r\nAngebot für Betroffene nicht mehr aufrechterhalten. Sprechzeiten und Öffnungszeiten werden\r\ngekürzt, Schließungen von Beratungsstellen sind bereits erfolgt und anhand der Ergebnisse\r\nwird deutlich, dass weitere Schließungen absehbar sind. Hilfsbedürftige Menschen mit\r\nSuchterkrankungen können somit nicht mehr adäquat versorgt werden. Ganze Landstriche\r\nwerden ohne Beratungsangebot auskommen müssen.\r\nDie qualitativen Rückmeldungen zu den größten Problemen für den Betrieb ihrer\r\nSuchtberatungsstelle sowie zu notwendiger Unterstützung, um die Angebote der\r\nBeratungsstelle bedarfsgerecht umzusetzen, haben eine große Wucht. Deutlich wird in den\r\nteils sehr ausführlichen und tiefgehenden Aussagen, dass die Sorgen um die Finanzierung –\r\nvor allem die steigenden Personalkosten – die Arbeit mit den betroffenen Klientinnen und\r\nKlienten in den Hintergrund rücken lässt, obwohl genau an dieser Stelle alle Kraft gebündelt\r\nwerden müsste, um den fachlichen hohen Standards in der Prävention, Beratung und\r\nBehandlung gerecht zu werden.\r\nDie Suchtberatungsstellen brauchen Hilfe – nur so können sie weiterhin Betroffenen helfen.\r\n24\r\nLimitationen\r\nLimitationen ergeben sich zunächst in der für die Befragung angesprochenen\r\nGrundgesamtheit über das Suchthilfeverzeichnis der DHS. Alle vorhandenen Kontakte wurden\r\nangeschrieben, die in dem Verzeichnis angegeben haben, das Angebot Ambulante Beratung/\r\nSucht- und Drogenberatung vorzuhalten. Das Verzeichnis erhebt den Anspruch auf\r\nVollständigkeit, aber es ist möglich, dass die Bitte um Beantwortung des Fragebogens nicht\r\ndirekt die Verantwortlichen der Beratungsstelle erreicht oder von der Kontaktadresse nicht an\r\ndie richtige Person weitergeleitet wurde. Zudem konnte es vorkommen, dass Mitarbeitende\r\nden Fragebogen ausfüllen, auch wenn sie nicht die richtige Zielperson des Fragebogens\r\nwaren. Doppelte Beantwortungen für eine Einrichtung können nicht ausgeschlossen werden,\r\ntrotz der Hinweise zum Eingang der Befragung.\r\nWeiterhin ist die Weiterleitung der Informationen an und durch die DHS Verbände an ihre\r\nVerteiler zu hinterfragen. Vorteil der Weiterleitung durch die Verbände ist, dass\r\nVerantwortliche erreicht wurden, die evtl. mit ihrer Einrichtung nicht im Suchthilfeverzeichnis\r\nder DHS gelistet sind. Unsicherheiten ergeben sich, ob andere Verantwortliche einer\r\nSuchtberatungsstelle erreicht wurden und den Fragebogen ausgefüllt haben, obwohl eine\r\nandere Kontaktperson der Einrichtung dies bereits schon getan hat. Eine Übersicht der an die\r\nweitergeleiteten Stellen oder Personen durch die Verbände existiert nicht.\r\nFraglich ist zudem, was mit den Suchtberatungsstellen ist, die sich nicht an der Befragung\r\nbeteiligt haben und was die Gründe sind. Ist die Nicht-Antwortenden-Quote dadurch\r\nbegründet, dass jene Suchtberatungsstellen keine Probleme in der Finanzierung sehen und\r\nsomit keinen Grund haben, sich zu beteiligen? Ein Grund für die Nichtbeantwortung könnte\r\nebenfalls sein, dass Befragte aufgrund der hier offensichtlich hohen Belastungen keine\r\nKapazitäten haben, um an der Umfrage teilzunehmen. Auch denkbar ist, dass Einrichtungen\r\nvor der Schließung stehen oder bereits in der Schließung befinden und daher nicht mehr an\r\nsolchen Befragungen teilnehmen.\r\nWeiterhin ist zu beachten, dass es sich hier um eine Momentaufnahme aus dem Frühjahr 2024\r\nhandelt. Die Finanzierung einzelner Suchtberatungsstellen kann sich zum Zeitpunkt der\r\nVeröffentlichung der Ergebnisse im Herbst 2024 grundlegend geändert haben – im Guten wie\r\nim Schlechten.\r\n25\r\nFazit und Forderungen\r\nKern des Problems ist, dass die kommunal finanzierte Suchtberatung keine verbindliche und\r\ngesetzlich gesicherte Leistung ist und somit ihre Ausstattung auch von der Finanzlage der\r\njeweiligen Kommune oder des Bundeslandes abhängig ist. Besonders problematisch für die\r\nVersorgung Suchtkranker ist dabei, dass Suchtberatungsstellen häufig erste Adresse für\r\nHilfesuchende sind und sie eine zentrale Koordinierungs- und Schnittstellenfunktion im hoch\r\nspezialisierten und vielgliedrigen Versorgungssystem einnehmen.\r\nDurch politische Entscheidungen sind verbindliche Strukturen für das Angebot Suchtberatung\r\nzu schaffen. Die Leistungserbringung der Suchthilfe muss durch eine verlässliche\r\nFinanzierungsgrundlage gesichert sein.\r\nEs soll aber nicht nur bei Forderungen bleiben. Die DHS hat sich intensiv mit möglichen\r\ngesetzgeberischen Regelungen auseinandergesetzt, um eine auskömmliche Finanzierung der\r\nSuchtberatung zu sichern. Diese müssen im Ergebnis den bedingungslosen Zugang, die\r\nZieloffenheit in der Ausgestaltung der Angebote und die Kontinuität von Suchtberatung\r\nbundesweit sicherstellen.\r\nRegelungsvorschläge in Bezug auf deren Vor- und Nachteile für die Aufrechterhaltung der\r\nnotwendigen Strukturbedingungen sind folgende:\r\n1. Leistungen der Suchtberatung analog der Regelungen zu den Krebsberatungsstellen\r\nim SGB V - § 65 f (neu)\r\nEin neuer Paragraph, § 65 f im SGB V könnte regeln, dass Krankenkassen die\r\nSuchtberatungsstellen jährlich mit einem auskömmlichen Betrag fördern. Eine\r\nVergleichbarkeit mit der Förderung von Krebsberatungsstellen ist gegeben, denn im\r\nRegelungsbereich der Suchtberatung ist wie bei der Krebsberatung das Grundrecht auf Leben\r\nund körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG betroffen, das als Abwehrrecht gegen\r\nstaatliches Handeln ausgestaltet ist. Zu beachten ist, dass das Angebot auch für nicht\r\nkrankenversicherte Personen zur Verfügung stehen muss und die Angebote auch\r\nniedrigschwellig und präventiv (Aufklärung und Beratung ohne Diagnose einer\r\nAbhängigkeitserkrankung oder auch für Angehörige) erfolgen müssen.2\r\n2. Leistung der Suchtberatung als Pflichtleistung der kommunalen Daseinsvorsorge bzw.\r\ndes ÖGD\r\nDer Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist das staatliche System zur Förderung und zum\r\nSchutz der öffentlichen Gesundheit. Da die Suchtberatung sowohl der Bewältigung als auch\r\nder Prävention von Abhängigkeitserkrankungen dient, lässt sie sich ohne Weiteres unter die\r\nZielsetzung des ÖGD subsumieren. Hier gilt aber die Frage einer bundesweit ausreichenden\r\nund gesicherten Finanzierung zu klären.\r\n3. Leistungen der Suchtberatung als individueller Rechtsanspruch gem. § 68 ff. SGB XII\r\nanalog den Vorschlägen zur möglichen Verankerung der Schuldnerberatung\r\nEine kostenfreie Schuldnerberatung erhalten bisher nur Leistungsberechtigte nach dem SGB\r\nXII (also nicht Erwerbsfähige) als vorbeugende Leistung nach § 15 Abs. 1 SGB XII. Gefordert\r\nwird hier seitens der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), dass\r\nein bundesgesetzlicher Individualanspruch für alle Personenkreise eingeführt wird. Der\r\nZugang für alle Personengruppen wäre auch für die Suchtberatung eine Voraussetzung. Die\r\nRegelungsbereiche Schuldnerberatung und Suchtberatung sind insofern vergleichbar, da in\r\n2 Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Vorschlägen finden sich im Eckpunktepapier der DHS zur\r\nFinanzierung der Suchtberatung (DHS, 2023).\r\n26\r\nbeiden Arbeitsbereichen Wege aus einer schwierigen Lebenslage aufgezeigt werden. Eine\r\nKombination mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten wäre denkbar.\r\n4. Individueller Rechtsanspruch analog der Schwangerschaftskonfliktberatung\r\nDer individuelle Rechtsanspruch auf anonyme Schwangerschaftskonfliktberatung in einer\r\nhierfür vorgesehenen Beratungsstelle ist in § 2 SchKG geregelt. Die Länder sind verpflichtet\r\ndie Beratung zu gewährleisten. Dies erfolgt über eine gemeinsame Finanzierung von Trägern\r\nund Ländern (20 % Eigenmittel, 80 % Länder), wobei es in den Ländern unterschiedlich\r\nausfinanzierte Beratungsstellen gibt. Zu regeln wäre unter anderem der anzuerkennende\r\nBeratungsbedarf und die Finanzierung zusätzlicher Leistungen, die über die Regelungen eines\r\nmöglichen Bundesgesetzes hinausgehen.\r\nAlle vier Vorschläge haben Vor- und Nachteile, die unterschiedliche Akteur:innen aus der\r\nSuchthilfe jeweils unterschiedlich bewerten, beispielsweise je nachdem welche\r\nPersonengruppe sie vor Augen haben.\r\nDie DHS fordert Gespräche zur Finanzierung der Suchtberatung mit politischen\r\nEntscheidungsträgern aktiv ein. Es ist eine Minute vor 12. Die Politik muss handeln, damit die\r\nSuchtberatungsstellen in Deutschland weiterhin ihre wichtige Arbeit für die Gesellschaft und\r\nfür Betroffene leisten können.\r\n27\r\nLiteraturverzeichnis\r\n• Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) (2022):\r\nAnalyse zur Wertschöpfung der ambulanten Suchtberatung in Bayern. Messung von\r\nLebensqualität (SROI 5) und Ermittlung von Alternativkosten (SROI 3). Nürnberg.\r\nhttps://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/gesundheitsversorgung/doc/wertsch\r\noepfung_ambulante_suchtberatung_langfassung.pdf, Zugriff: 16.09.2024.\r\n• Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (2023): Eckpunkte für gesetzliche\r\nRegelungen zur Finanzierung der Suchtberatung. Hamm.\r\nhttps://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/2023-09-26-Eckpunkte_Finanzierung.pdf,\r\nZugriff: 16.09.2024.\r\n• Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (2021): Forderungen der DHS zur\r\nSuchtpolitik in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Hamm.\r\nhttps://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/dhs-\r\nstellungnahmen/Forderungen_der_DHS_zur_Suchtpolitik_in_der_20._Wahlperiode_d\r\nes_DB.pdf, Zugriff: 16.09.2024.\r\n• Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (2020): Suchtberatung ist wichtiger denn\r\nje! - Corona legt den Finger in die Wunde („Notruf Suchtberatung“). Hamm.\r\nhttps://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Aktionstag_Suchtberatung/DHS_Notruf\r\n_Suchtberatung_2020.pdf, Zugriff: 16.09.2024.\r\n• XIT GmbH (2022): Wertschöpfung der ambulanten Suchtberatung in Bayern – eine\r\nneue SROI-Studie. https://xit-online.de/2022/12/14/wertschoepfung-der-ambulanten-\r\nsuchtberatung-in-bayern-eine-neue-sroi-studie/, Zugriff: 16.09.2024.\r\n• XIT GmbH (2020): Suchtberatung wirkt! https://xit-online.de/2020/01/07/sroi-sucht-\r\nsuchtberatung-wirkt/, Zugriff: 16.09.2024."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000767","regulatoryProjectTitle":"Versorgung und Behandlung Opioidabhängiger mit Diamorphin","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/91/36/274554/Stellungnahme-Gutachten-SG2405150026.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionspapier der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen\r\nVersorgung und Behandlung Opioidabhängiger mit Diamorphin\r\nEinleitung\r\nNach mehr als vierzehn Jahren der praktischen Erfahrung mit der Diamorphinbehandlung in\r\nder Regelversorgung gibt es einen Überprüfungs- und Überarbeitungsbedarf der aktuellen\r\nRahmenbedingungen. Seit Einführung der Diamorphinsubstitution sind gute klinische Erfah-\r\nrungen gemacht worden, insbesondere gab es keine Häufung von Todesfällen. Auch sind\r\nkeine relevanten Mengen Diamorphin auf den Schwarzmarkt gelangt, und es gab weder Über-\r\nfälle auf Diamorphinpraxen oder Transportdienste.\r\nDie Diamorphinbehandlung wird in verschieden Gesetzen und Vorschriften geregelt, in der\r\nBetäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) des BtMGs, den Richtlinien zur Durch-\r\nführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger der Bundesärztekammer\r\n(BÄK), dem gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und in den einzelnen Bundesländern\r\ndurch Verwaltungsvorschriften, z.B. in Baden-Württemberg durch die Verwaltungsvorschrift\r\ndes Sozialministeriums für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von Einrichtungen zur\r\ndiamorphingestützten Substitutionsbehandlung in Baden-Württemberg (VwV-Diamorphin).\r\nNeben den Inhalten und der formalen Logik von Zugangsbedingungen, befasste sich die Deut-\r\nsche Hauptstelle für Suchtfragen in diesem Positionspapier mit Fragen der strukturellen Vo-\r\nraussetzungen und Qualitätsmerkmalen in der Versorgung. Die DHS führt aus, dass die kom-\r\nplexe Erkrankung Opioidabhängigkeit eine komplexe Behandlung erfordert und diese Behand-\r\nlung eine strukturierte Kooperation der verschiedenen Dienste, die hinzuzuziehen sind, erfor-\r\ndert.\r\n1. Position zu strukturellen Voraussetzungen und Qualitätsmerkmalen in der\r\nVersorgung\r\nIn Anbetracht steigender Zahlen substanzbedingter Todesfälle, bei denen Opioide eine zent-\r\nrale Rolle spielen (BKA, 2023), reicht es nicht, dass nur knapp 50 % der Menschen mit Opio-\r\nidgebrauchsstörung durch eine Substitutionsbehandlung erreicht werden (Bundesinstitut für\r\nArzneimittel und Medizinprodukte, 2023). Die Opioidsubstitutionstherapie, die die Behandlung\r\nder Wahl bei diesem Krankheitsbild ist, muss systematisch und im gesamten Bundesgebiet\r\nausgebaut werden. Dazu zählen auch niedrigschwellige Zugänge und die Behandlung inklu-\r\nsive dem Wirkstoff Diamorphin, um dieser negativen Entwicklung effektiv entgegen steuern zu\r\nkönnen.\r\nVor dem Hintergrund dieser Aufgabe und dem Fachkräftemangel insbesondere in Medizin und\r\nSozialer Arbeit sowie unterschiedlichen strukturellen Rahmenbedingungen in den jeweiligen\r\n2\r\nBundesländern müssen alle potentiellen Akteur:innen gezielt einbezogen werden, dazu gehö-\r\nren vor allem die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Medizinische Versorgungszentren\r\n(MVZ), Fachkliniken, psychiatrische Institutsambulanzen, Substitutionsambulanzen, Träger\r\nder Suchthilfe sowie der Öffentliche Gesundheitsdienst. Weitere Akteur:innen wie z.B. die Ju-\r\ngendhilfe, gesetzliche Betreuer:innen, Arbeitsprojekte oder auch die Wohnhilfe sind im jewei-\r\nligen Einzelfall zu berücksichtigen. Diese Zusammenarbeit ist durch schriftliche Kooperations-\r\nvereinbarungen zu dokumentieren.\r\nDie psychosoziale Betreuung (PSB) ist für die ersten sechs Monate verpflichtend und als An-\r\ngebot auch langfristig als Methode der Wahl sicherzustellen. Die Leistung der PSB ist aus-\r\nschließlich durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit zu erbringen. Psychiatrisch/psychotherapeu-\r\ntische Behandlung kann die PSB ergänzen, bildet jedoch einen anderen Ansatz ab. Zum ge-\r\ngenwärtigen Zeitpunkt existiert keine quantifizierbare Vergütung für die PSB. Sie ist zwar als\r\nLeistung zu erbringen, kann jedoch nicht abgegrenzt über die aktuellen EBM abgerechnet\r\nwerden. Eine bundesweit einheitliche, strukturellen Standards und den Bedarfen gerecht wer-\r\ndende Finanzierung der PSB muss geschaffen werden, die den beteiligten Akteuren verbind-\r\nliche Planbarkeit ermöglicht. Ein Lösungsansatz kann die Schaffung einer Vergütung auf Basis\r\nvon Verordnungen sein, in Analogie zu vergleichbaren Leistungen durch supportiv tätige Be-\r\nrufsgruppen z.B. für Physio- oder Ergotherapie.\r\nDass eine PSB an einem bestimmten Ort aktuell nicht verfügbar ist, darf keine Kontraindikation\r\nfür eine medizinisch indizierte Diamorphinbehandlung sein. Geeignete Alternativen sind zu\r\nprüfen, dies ist zu dokumentieren. Die Behandlung der chronifizierten Opioidabhängigkeit be-\r\ndarf eines umfassenden Therapiekonzepts und neben der PSB kann dies auch durch weitere\r\nHilfen wie z.B. psychiatrische und/ oder psychotherapeutische Angebote erfolgen.\r\nGrundsätzlich sind die Patient:innen in Entscheidungen, die ihre Behandlung betreffen, einzu-\r\nbeziehen. Die Wahlmöglichkeit der Substitutionsärzt:innen obliegt den Patient:innen.\r\nBei intravenöser Applikationsform ist darauf zu achten, dass getrennte Räumlichkeiten zwi-\r\nschen den verschiedenen Applikationsformen vorhanden sind. Bei ausschließlich oraler Appli-\r\nkationsform können Räumlichkeiten zusammengelegt werden. Die unter § 9 MVV-RL- E\r\nPunkt 4 vorgeschriebene organisatorische Trennung erscheint in diesem Falle nicht nachvoll-\r\nziehbar.\r\nAlle Anforderungen für die Durchführung der Behandlung, wie sie z.B. in den Richtlinien des\r\nG-BA festgelegt sind, sind regelmäßig auf ihre Aktualität und Umsetzbarkeit zu überprüfen.\r\n2. Position zu den Zugangsbedingungen für eine Substitutionsbehandlung mit\r\nDiamorphin\r\nIm Jahr 2017 wurden die BtMVV sowie die Richtlinien der Bundesärztekammer für die Opi-\r\natsubstitution (z.B. mit Methadon oder Buprenorphin) überarbeitet. Hierbei wurden mehrere\r\nRegelungen aus der BtMVV herausgenommen und in die Richtlinien der Bundesärztekammer\r\nübertragen. Damit wurde die Rechtssicherheit von substituierenden Ärzt:innen gestärkt, da\r\njetzt insbesondere therapeutisch begründete Abweichungen von den früher in der BtMVV fest-\r\ngelegten Regeln der Behandlung nicht mehr strafbewehrt sind.\r\nDie Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen spricht sich dafür aus, dass Ärztinnen und Ärzte in\r\nHinblick auf Diagnostik und Therapie von Opioidabhängigen in möglichst geringem Maße\r\ndurch den Gesetzgeber eingeschränkt werden. Analog zur Novellierung der Richtlinien zur\r\nSubstitutionsbehandlung der Bundesärztekammer (2017) sollen daher auch die Grundsätze\r\n3\r\nzur diamorphingestützten Behandlung (Indikation, Monitoring, Begleitbehandlung etc.) von der\r\nBtMVV in die Richtlinien der Bundesärztekammer überführt werden.\r\nIn den folgenden Abschnitten werden jeweils aktuell geltende Zugangsvoraussetzungen nach\r\nder BtMVV genannt (grau hinterlegte Kästen) und ihre Inhalte durch die DHS bewertet. Ände-\r\nrungsvorschläge beziehen sich sachlich auf die Inhalte, ungeachtet der grundsätzlichen, die\r\nformale Logik betreffende Forderung, die Durchführung der Behandlung sei in den Substituti-\r\nonsrichtlinien der Bundesärztekammer zu regeln und nicht in einer Verordnung des Gesetz-\r\ngebers festzuschreiben.\r\nAktuell gelten folgende Zugangsbedingungen für die diamorphingestützte Behandlung:\r\n1 Der Patient/ die Patientin muss fünf Jahre heroinabhängig sein.\r\nBewertung durch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen:\r\nDie Voraussetzung einer fünfjährigen Heroinabhängigkeit als ein Zugangskriterium zur Dia-\r\nmorphinbehandlung lässt sich weder medizinisch noch wissenschaftlich begründen. Vor dem\r\nHintergrund der schnellen negativen Entwicklungsverläufe, die mit dem Konsum von illegalen\r\nOpioiden verbunden sein können (RKI, 2016), lässt sich eine mindestens fünfjährige Heroin-\r\nabhängigkeit nicht begründen. Aus der Behandlungspraxis ist bekannt, dass schwere gesund-\r\nheitliche Schäden und negative soziale Folgen, auch bei Konsument*innen auftreten, die we-\r\nniger als 5 Jahre abhängig sind. Daher sollten festgelegte Zeiträume ersatzlos gestrichen wer-\r\nden.\r\n2 Das 23. Lebensjahr muss vollendet sein.\r\nBewertung durch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen:\r\nDieser Punkt unterstellt der Opioidabhängigkeit einen linearen Erkrankungsverlauf, dessen\r\nSchwere sich an einem „Mindestalter“ messen ließe. Das ist nicht nachvollziehbar. Richtig ist,\r\ndass Patient:innen aus vielfältigen Gründen zumeist deutlich später als bei Vollendung des 23.\r\nLebensjahres eine Substitutionsbehandlung erstmals wahrnehmen. Mit einer Veränderung\r\ndes Alters auf Personen, die 18 Jahre und älter sind, öffnet man diese Behandlungsform allen\r\nerwachsenen Heroinkonsument:innen.\r\n3 Patient*innen müssen unter einer oder mehreren schweren somatischen und psychi-\r\nschen Funktionsstörungen leiden.\r\nBewertung durch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen:\r\nDie Verknüpfung und Forderung einer „schweren psychischen und somatischen Störung“\r\nsetzt die damaligen Kriterien der „Heroinstudie“ (BMG, 2007a-c) aus nicht nachvollziehbaren\r\nGründen herauf.\r\nEine offenere Formulierung wie „[…] schwerwiegende Defizite im medizinischen, psychologi-\r\nschen oder sozialen Bereich aufweisen, die auf den Drogenkonsum zurückzuführen sind“,\r\nerscheint hier sachlich angemessener.\r\n4\r\nZudem ist darauf hinzuweisen, dass aktuell nicht definiert ist, wann eine psychische oder so-\r\nmatische Suchtfolgestörung als schwerwiegend einzustufen ist. Ohne eine weitere Definition,\r\nz.B. in der zu überarbeitenden Richtlinie der BÄK, bleibt eine entsprechende Einschätzung\r\nsubjektiv und führt zu einer Verunsicherung in der Indikationsstellung.\r\n4 Patient:innen müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Diamorphinbehandlung einen\r\nüberwiegend intravenösen Konsum betreiben.\r\nBewertung durch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen:\r\nDie Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Verfassung der Vergabeverordnung nur eine parenter-\r\nale Applikationsform (Injektion durch den behandelnden Arzt / die behandelnde Ärztin) zur\r\nVerfügung stand, lässt den überwiegend intravenösen Konsum als gerechtfertigt erscheinen.\r\nIm Jahr 2023 ist anderseits festzustellen, dass sich die Applikationsformen von illegalem He-\r\nroin in den letzten 10 Jahren verändert haben. Heute ist der inhalative Konsum eine vorrangig\r\npraktizierte Konsumform.\r\nDiamorphin ist aus pharmakokinetischen Gründen nicht gut zur oralen Einnahme geeignet –\r\nein Großteil des Diamorphins wird sehr schnell von der Leber abgebaut (first pass effect).\r\nSollte allerdings der Venenstatus eine intravenöse Applikation des Diamorphin nicht zulassen,\r\nsollte in der Behandlung alternativ auch eine orale Einnahme möglich sein. In dieser Hinsicht\r\nwäre eine in 2024 einzuführende Diamorphintablette hilfreich.\r\n5 In den ersten sechs Monaten der Behandlung müssen Maßnahmen der psychosozi-\r\nalen Betreuung (PSB) stattfinden.\r\nBewertung durch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen:\r\nAn dieser Voraussetzung der Behandlung soll grundsätzlich festgehalten werden. Die Rele-\r\nvanz einer PSB im Zusammenspiel mit einer medizinischen Behandlung ist unbestritten. Die\r\nRichtlinien der BÄK sehen die PSB unabhängig von ihrer Verfügbarkeit und Finanzierung als\r\nPflichtmaßnahme vor. Diese Verordnung bedingt, dass Angebote der Psychosozialen Begleit-\r\nmaßnahmen zur Verfügung stehen und zeitnah nach Behandlungsbeginn ermöglicht werden.\r\nAus Sicht der DHS soll in den ersten 6 Monaten einer Diamorphinbehandlung eine psychoso-\r\nziale Betreuung weiterhin verpflichtend sein. Für den Fall, dass sich eine PSB zum Behand-\r\nlungsbeginn allerdings nicht realisieren lässt, sollte eine Diamorphinbehandlung im Einzelfall\r\ndennoch beginnen können.\r\nAuch diese Behandlungsvoraussetzung sollte aus Sicht der DHS jedoch aus der BtMVV her-\r\nausgenommen werden und in der Substitutionsrichtlinie der BÄK aufgenommen werden. Diese\r\nÄnderung würde behandelnde Ärzte vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen.\r\nSofern aus Sicht der/s substituierenden Ärztin/Arztes erforderlich, sollte die Diamorphinbe-\r\nhandlung auch eine psychiatrische/psychotherapeutische Behandlung umfassen, z.B. eine\r\nMitbehandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie oder eines ärztlichen oder psychologi-\r\nschen Psychotherapeuten oder einer psychiatrischen Institutsambulanz.\r\n5\r\nLiteratur\r\nBetäubungsmittelgesetz – BtMG. Neugefasst durch Bek. v. 1.3.1994 I 358; zuletzt geändert durch Art.\r\n2 G v. 26.7.2023 I Nr. 204. https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/BtMG.pdf, Zugriff:\r\n25.03.2024.\r\nBetäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – BtMVV. Verordnung über das Verschreiben, die Ab-\r\ngabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74,\r\n80). Zuletzt geändert durch Artikel 7d des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 197).\r\nhttps://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/, Zugriff: 25.03.2024.\r\nBühring, P. (2020): Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung: Die tägliche Spritze. Deutsches\r\nÄrzteblatt, 117(1-2), A16, A18-A19. https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=211759, Zugriff:\r\n25.03.2024.\r\nBundesärztekammer (2023): Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsge-\r\nstützten Behandlung Opioidabhängiger. Berlin. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/u-\r\nser_upload/BAEK/Themen/Public_Health/Richtlinien/Richtlinie-BAEK-Substitution_16.02.2023.pdf, Zu-\r\ngriff: 25.03.2024.\r\nBundesärztekammer (2018): Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Beschlussentwurf des Ge-\r\nmeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Ver-\r\nsorgung (MVV-RL): Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger. Stand: 18.05.2018. Berlin.\r\nhttps://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ord-\r\nner/QS/MVV-RL-Substitution.pdf, Zugriff: 25.03.2024.\r\nBundesärztekammer (2017): Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutions-\r\ngestützten Behandlung Opiatabhängiger. Berlin.\r\nBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) (2023): Bericht zum Substitutionsregister:\r\nJanuar 2023. Bonn. https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Substit-\r\nReg/Subst_Bericht2023.pdf?__blob=publicationFile, Zugriff: 25.03.2024.\r\nBundeskriminalamt (BKA) (2023): Rauschgiftkriminalität. Bundeslagebild 2022. Wiesbaden.\r\nhttps://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Rausch-\r\ngiftkriminalitaet/2022RauschgiftBundeslagebild.html?nn=27972, Zugriff: 10.01.2024.\r\nBundesministerium für Gesundheit (BMG) (Hrsg.) (2007a): Das bundesdeutsche Modellprojekt zur he-\r\nroingestützten Behandlung Opiatabhängiger. Bd. 1: Die Wirksamkeit der Diamorphinbehandlung im\r\nVergleich zur Methadonsubstitution - Ergebnisse der 1. und 2. Studienphase. Baden-Baden: Nomos.\r\nBundesministerium für Gesundheit (BMG) (Hrsg.) (2007b): Das bundesdeutsche Modellprojekt zur he-\r\nroingestützten Behandlung Opiatabhängiger. Bd. 2: Der Einfluss der Diamorphinbehandlung auf Krimi-\r\nnalität und Delinquenz Opiatabhängiger. Baden-Baden: Nomos.\r\nBundesministerium für Gesundheit (BMG) (Hrsg.) (2007c): Das bundesdeutsche Modellprojekt zur he-\r\nroingestützten Behandlung Opiatabhängiger. Bd. 3: Psychosoziale Interventionen, Kosten und Nutzen\r\nder Behandlung, Transfer in die Versorgung. Baden-Baden: Nomos.\r\nGesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung vom 15. Juli 2009. Bundesgesetzblatt,. Teil\r\nI Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2009.\r\nhttps://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzei-\r\nger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl109s1801.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id\r\n%3D%27bgbl109s1801.pdf%27%5D__1704725920146, Zugriff: 25.03.2024.\r\nFerri, M. (2011): Heroin maintenance for chronic heroin‐dependent individuals. Cochrane Database\r\nSystemic Review, (12), CD003410. doi: 10.1002/14651858.CD003410.pub4.\r\nGemeinsamer Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Ver-\r\nsorgung (2018): Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie\r\nMethoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL): Anlage Nummer 2 Substitutionsgestützte Behand-\r\nlung Opiatabhängiger. Berlin.\r\n6\r\nKunstmann, W. et al. (2019): Substitutions-Richtlinie der Bundesärztekammer. Basis für eine bessere\r\nVersorgung. Dt. Ärzteblatt, 116(18), 880-886. https://www.aerzteblatt.de/archiv/206993/Substitutions-\r\nRichtlinie-der-Bundesaerztekammer-Basis-fuer-eine-bessere-Versorgung, Zugriff: 25.03.2024.\r\nMinisterium für Arbeit, und Sozialordnung, Familien und Senioren (2010): Verwaltungsvorschrift des\r\nSozialministeriums für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von Einrichtungen zur diamorphinge-\r\nstützten Substitutionsbehandlung in Baden-Württemberg (VwV-Diamorphin) vom 29. Juli 2010 - Az.:\r\n53-50n-4.3.1.1 -. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/in-\r\ntern/downloads/Downloads_Sucht/VwV_Diamorphin.pdf, Zugriff: 25.03.2024.\r\nOviedo-Joekes, E. et al. (2009): Diacetylmorphine versus Methadone for the Treatment of Opioid Ad-\r\ndiction. The New England Journal of Medicine, 361(8), 777-786. doi: 10.1056/NEJMoa0810635.\r\nRobert Koch-Institut (RKI) (Hrsg.) (2016): Drogen und chronische Infektionskrankheiten in Deutsch-\r\nland - DRUCK-Studie. Infektions- und Verhaltenssurvey bei injizierenden Drogengebrauchenden in\r\nDeutschland. Abschlussbericht. Berlin. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/H/HIVAIDS/Stu-\r\ndien/DRUCK-Studie/Abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile, Zugriff: 25.03.2024."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000768","regulatoryProjectTitle":"Crack und Fentanyl. Maßnahmen der Schadensminderung ausbauen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/42/c1/274556/Stellungnahme-Gutachten-SG2405150027.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Crack und Fentanyl – Maßnahmen der Schadensminderung ausbauen!\r\nVielerorts wird in Städten und Kommunen derzeit beobachtet, dass Crack (freie Base des Ko-\r\nkains) und Fentanyl (hochpotentes Opioid) in den örtlichen Drogenszenen auftauchen. Mit\r\ndem Konsum der Substanzen gehen für Konsumierende erhebliche Gesundheitsgefahren ein-\r\nher und der Konsum ist oft begleitet von einer rapiden und dramatischen Verschlechterung der\r\nsozialen Situation Betroffener.\r\nIn dieser Situation stehen Kommunen und Städte, die diese Entwicklung bislang nicht kannten,\r\nvor der Herausforderung, Lösungsansätze in der kommunalen Drogenpolitik zu finden.\r\nUm einer voranschreitenden und sich zuspitzenden Entwicklung entgegenzutreten, haben sich\r\nMaßnahmen der Schadensminderung und Überlebenshilfen etabliert. Lokale Drogenpolitik\r\nkann auf die Erfahrungen in deutschen und internationalen Großstädten zurückgreifen, ohne\r\n„das Rad neu erfinden“ zu müssen.1\r\nMaßnahmen der Schadensminderung und Überlebenshilfen sind:\r\n• Niedrigschwellige Hilfen\r\nNiedrigschwellige Hilfen sind auf die unmittelbare Reduzierung der mit dem Substanzkon-\r\nsum verbundenen Risiken gerichtet. Es geht darum, Verschlimmerung zu verhindern\r\n(„harm reduction“) und vorhandene Potenziale zu stabilisieren, ohne dass sie unmittelbar\r\nzur Substanzmittelfreiheit beitragen müssen. Langfristige Zielsetzung ist, zur Inanspruch-\r\nnahme weiterführender Hilfsmaßnahmen zu motivieren. Oft steht allerdings zunächst die\r\nDeckung von existentiellen Grundbedürfnissen wie Ernährung, Wohnung, Kleidung, und\r\nmedizinische Grundversorgung im Vordergrund. Dazu zählen u.a. Kontaktläden, Wärme-\r\nstuben und Tagestreffs. Sie können ohne jede Vorbedingung und auf Wunsch auch ano-\r\nnym in Anspruch genommen werden.\r\n• Notschlafstellen\r\nFür wohnungslose Drogenkonsumierende sollten Notschlafstellen zur Verfügung stehen.\r\nSanitäre Einrichtungen können Verwahrlosung und Erkrankungen verhindern. Wichtig ist,\r\ndass in der Planung berücksichtigt wird, dass die Orte für die Bedürftigen leicht erreichbar\r\nsind und die Zugangsvoraussetzung keine Hürden beinhalten (Anonymität, kein Abgeben\r\nder privaten Habseligkeiten, sondern absperrbare Spinde etc.)\r\n• Niedrigschwellige Wohnangebote\r\nEin Angebot an betreuten niedrigschwelligen Wohnformen (z.B. Betreutes Wohnen, Hou-\r\nsing First oder Endlich ein Zuhause) ohne Abstinenzgebot sollte vorgehalten und bei Be-\r\ndarf ausgebaut werden, um jenseits der Notschlafstellen Teilhabe am Leben und am\r\nWohnen in einem eigenen zu Hause zu ermöglichen. Betreute Wohnformen sollten in ab-\r\ngestufter und bedarfsgerechter Form angeboten werden.\r\n• Aufsuchende Hilfen\r\nAufsuchende Hilfen sind keine stationären Einrichtungen, sondern Angebote, die Bedürfti-\r\ngen dort gemacht werden, wo sie sich aufhalten. Dazu zählen u.a. Straßensozialarbeit\r\n1 Die DHS empfiehlt zur vertiefenden Information über hier aufgeführte Maßnahmen die „Handlungsempfehlun-\r\ngen zum Umgang mit Crack-Konsum im Kontext der Drogen- und Suchthilfe“ herausgegeben von akzept e.V.\r\nBundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik zu Rate zu ziehen. Online Verfügbar:\r\nhttps://www.akzept.eu/wp2\r\naber auch ärztlich medizinisches Streetwork, also eine mobile medizinische Grundversor-\r\ngung.\r\n• Medizinische Notfallversorgung\r\nStationäre und mobile Notfallversorgung (z.B. über medizinische Versorgung in Bussen)\r\nadressiert akute medizinische Notlagen. Dazu zählen neben Überdosierungen auch Ver-\r\nletzungen und psychiatrische Notfälle (z.B. akute psychotische Schübe). Alle Personen,\r\ndie in Einrichtungen der Suchthilfe mit Drogenkonsumierenden Kontakt haben, sollten in\r\nErster Hilfe ausgebildet sein und über spezielle Kenntnisse der Ersthelfermaßnahmen bei\r\nÜberdosierungen verfügen.\r\n• Drogenkonsumräume\r\nDrogenkonsumräume schaffen ein sicheres und steriles Umfeld für den Konsumvorgang\r\nund verringern Konsum im öffentlichen Raum. Durch das Bereitstellen von Konsumutensi-\r\nlien werden Infektionen verringert. Überdosierungen können erkannt und Notfallmaßnah-\r\nmen eingeleitet werden. Rauchplätze sollten in allen Drogenkonsumräumen eingerichtet\r\nund v.a. niedrigschwellig organisiert sein. Es besteht direkter und niedrigschwelliger Zu-\r\ngang zu weiteren Hilfeangeboten zur Konsumreduktion und zum Ausstieg.\r\n• Drug Checking\r\nIn Konsumräumen sowie mobilen und stationären Angeboten sollte Konsumierenden\r\nDrug Checking zur Verfügung stehen. Drogenkonsumierende können mit Schnelltests ihre\r\nmitgebrachten Substanzen auf Verunreinigung und Wirkstoffgehalt analysieren lassen.\r\nDrug Checking reduziert das Risiko für Vergiftungen und Überdosierungen. Bei Heroin-\r\nkonsumierenden sollten Schnelltests auf Fentanyl bereitgestellt werden.\r\n• Safer Use Hinweise und Utensilien\r\nIn vielen der oben genannten Angebote und in allen weiteren Suchthilfeeinrichtungen soll-\r\nten Konsumierende Informationen zur Vermeidung von Überdosierungen und Infektionen\r\nerhalten. Hierfür sollten geeignete Informationsveranstaltungen für Konsumierende ange-\r\nboten werden. Solche Anwendung von Safer Use kann zusätzliche Konsumrisiken verrin-\r\ngern. Zur Senkung von Infektionsrisiken sollten sterile Konsumutensilien und Spritzen\r\nkostenlos bereitgestellt werden.\r\n• Naloxonmitgabe und Schulungen zur Anwendung\r\nDas Notfallmedikament Naloxon kann tödliche Verläufe von Überdosierungen verhindern.\r\nEine Wirkung von Opioiden ist die Herabsetzung der Atmung. Naloxon kann diese\r\nAtemunterdrückung rückgängig machen. Das Medikament sollte Betroffenen ausgehän-\r\ndigt werden, damit sie im Notfall anderen oder andere ihnen helfen können. Take-Home-\r\nNaloxon sollte nicht nur auf allen Ebenen der Sucht- und Drogenhilfe vergeben werden\r\n(z.B. in Kontaktläden, Drogenkonsumräumen), sondern auch in der Substitutionsbehand-\r\nlung routinemäßig angeboten werden, ebenso wie in Krankenhäusern. Obwohl eine medi-\r\nzinische Verschreibung nur an Menschen mit Opioidabhängigkeit möglich ist, sollten trotz-\r\ndem Angehörige und Partner:innen in Schulungen über das Nasalspray mit einbezogen\r\nwerden. Konsumierende, deren Umfeld und im Hilfesystem tätige Personen müssen bei\r\nVergabe von Naloxon in der Anwendung und in erster Hilfe bei Überdosierung geschult\r\nwerden.2\r\n• Information und Aufklärung\r\nAktuell tauchen in örtlichen Drogenszenen neue Substanzen auf, die bei Konsumierenden\r\nmöglicherweise noch unbekannt sind. Informationen und Aufklärung über Wirkungsweise\r\nund Risiken von jeweils neu auftauchenden Substanzen, aktuell z.B. Crack und Fentanyl,\r\n2 https://www.naloxontraining.de/3\r\naber auch Pregabalin und Ketamin sollte vorhanden sein. Dazu müssen lebensweltnahe\r\nund zielgruppenspezifische Formen der Information und Aufklärung gefunden werden\r\n(z.B. digital über Smartphones etc.).\r\n• Niedrigschwellige Drogenberatung\r\nNeben den niedrigschwelligen Einrichtungen nimmt die Drogenberatung ohne Wartezeit\r\neine wichtige Rolle in den Hilfen für Konsumierende ein. Drogenberatung muss als kos-\r\ntenfreie, auf Wunsch anonyme Leistung der Kommune ohne jede Vorbedingung (z.B. Di-\r\nagnose, Antrag oder Versicherung) allen Hilfesuchenden zur Verfügung stehen.\r\n• Aufbau von Netzwerkstrukturen des medizinischen Akutbereich mit der nied-\r\nrigschwelligen Suchthilfe\r\nDie Hilfen aus verschiedenen Angebotsstrukturen sollten vor Ort vernetzt sein. Kommu-\r\nnale Drogenpolitik muss verbindliche Netzwerkstrukturen aufbauen. Dies verhindert „Silo-\r\nbildung“ in den Angebotsstrukturen und Informationsbarrieren.\r\n• Substitutionsgestützte Therapie bei Opioidabhängigkeit\r\nFür Menschen mit Opioidabhängigkeit sollten geeignete Substitutionstherapien, u.a. auch\r\nDiamorphinsubstitution zusammen mit Psychosozialer Betreuung bereitgestellt und ange-\r\nboten werden. Alle Akteure müssen hierfür in den örtlichen Kooperationsstrukturen einge-\r\nbunden sein. Die Kommune sollte substituierende Ärzt:innen bei der Niederlassung unter-\r\nstützen, z.B. durch ein begleitendes Umfeldmanagement.\r\n• Bereitstellung von Entgiftungsplätzen\r\nKommunale Drogenpolitik sollte dafür sorgen, dass weitere Entgiftungsplätze in Kranken-\r\nhäusern und spezialisierten Kliniken zur Verfügung stehen und eine schnelle und unkom-\r\nplizierte Vermittlung in die Entzugsbehandlung erfolgen kann.\r\n• Vermittlung in spezifische Angebote der Rehabilitation bei Abhängigkeitserkran-\r\nkungen für Konsumierende illegaler Drogen\r\nNeben der Entgiftung stellt die Entwöhnung in der Rehabilitation eine zentrale Säule der\r\nBehandlung bei Abhängigkeitserkrankungen. Das örtliche Suchthilfesystem sollte in den\r\nunterschiedlichen Segmenten gut vernetzt sein, so dass ein möglichst nahtloser und un-\r\nkomplizierter Übergang in die spezialisierte Rehabilitation möglich ist.\r\n• Monitoring der örtlichen Drogensituation zur Anpassung der Hilfemaßnahmen\r\nZur Anpassung der Hilfeplanung sollte ein Monitoring der örtlichen Situation eingeführt\r\nwerden. Sinn und Zweck des Monitorings ist ausdrücklich nicht die Strafverfolgung Konsu-\r\nmierender, sondern die Feststellung des Hilfebedarfs und entsprechende Anpassung der\r\nkommunalen Maßnahmen.\r\nDie Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen rät Kommunen und Städten, in denen sich die\r\nProblematik in den örtlichen Drogenszenen ausweitet und zuspitzt, dringend zur Einführung\r\nbzw. zum Ausbau schadensmindernder Maßnahmen. Bei einer derzeit vielerorts beobachte-\r\nten Ausbreitung von Crack und Fentanyl muss die Ausstattung der Hilfen an die Bedürfnisse\r\nangepasst werden.3\r\nSchadensmindernde Maßnahmen und Überlebenshilfen müssen in die bestehende Hilfest-\r\nruktur eingebettet werden und sollten von bzw. in enger Zusammenarbeit mit den Trägern\r\nder örtlichen Suchthilfe umgesetzt werden.4\r\n3 https://www.konturen.de/fachbeitraege/synthetische-opioide-auf-dem-europaeischen-drogenmarkt/\r\n4 https://www.akzept.eu/wp-content/uploads/2023/07/Brosch%C3%BCreA4SO-PREPInternetfassung.pdf"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006031","regulatoryProjectTitle":"Strukturelle Prävention der Folgen des Alkoholkonsums","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b7/f1/313323/Stellungnahme-Gutachten-SG2406250121.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"DHS, BÄK, BPtK, DGPPN und DG-Sucht fordern größere Anstrengun-\r\ngen der Bundesregierung zur strukturellen Prävention der Folgen\r\ndes Alkoholkonsums\r\n\r\nDie Folgen von Alkoholkonsum sind eine enorme Belastung der Bevölkerungs-\r\ngesundheit, des sozialen Miteinanders und der Volkswirtschaft\r\n\r\nIn Deutschland wird übermäßig viel Alkohol getrunken. Mit 10,6 Liter Reinalkohol pro Kopf liegt\r\nder Alkoholkonsum hierzulande zwei Liter über dem durchschnittlichen Konsum in den Län-\r\ndern der OECD (OECD, 2022). Das hohe Konsumniveau belastet die Gesundheit einzelner\r\nPersonen und die gesamte Bevölkerungsgesundheit. Mehr als 200 Erkrankungen sind durch\r\nAlkoholkonsum mitverursacht, jedes Glas zu viel erhöht die Risiken (DHS, 2023). Bei 9 Millio-\r\nnen Personen in Deutschland liegt ein problematischer Konsum vor (Rauschert et al., 2022).\r\n2016 wurden hierzulande 62.000 Todesfälle gezählt, die ausschließlich auf Alkohol zurückzu-\r\nführen sind (John et al., 2022). Alkohol schädigt nicht nur die, die ihn trinken, sondern wirkt\r\nsich auch auf das soziale Umfeld und die Gesellschaft insgesamt aus. Mitbetroffene finden\r\nsich in nahezu allen Lebensbereichen, beispielsweise in der Familie, am Arbeitsplatz, im Stra-\r\nßenverkehr oder bei Freizeitaktivitäten. Die direkten und indirekten Kosten des Alkoholkon-\r\nsums in Deutschland belaufen sich auf über 57 Milliarden Euro (Effertz, 2020).\r\nGesundheitspolitik und Gesundheitssystem sowie relevante gesellschaftliche Akteure müssen\r\nmehr tun, um den Alkoholkonsum insgesamt und die mit ihm verbundenen Folgen für Konsu-\r\nmierende, das soziale Umfeld und die Gesellschaft zu verringern.\r\n\r\nVerhältnisprävention wirkt! Aber sie wird in Deutschland zu wenig umgesetzt.\r\n\r\nEine wirksame Alkoholprävention ist bestrebt gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen\r\nSchäden vorzubeugen. Sie zielt darauf ab, den Alkoholkonsum zu vermeiden oder den Beginn\r\nweitestgehend hinauszögern, riskante Konsummuster früh zu erkennen und zu reduzieren so-\r\nwie Substanzkonsumstörungen zu verhindern oder deren Folgen zu mildern. Notwendig ist\r\ndazu ein Zusammenspiel aus verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen: Die Verhal-\r\ntensprävention beeinflusst das individuelle Verhalten Einzelner. Verhältnisprävention verän-\r\ndert die strukturellen Rahmenbedingungen, die den Konsum und Konsumfolgen beeinflussen.\r\nIm Bereich der strukturellen Prävention wird in Deutschland bislang deutlich zu wenig getan\r\n(Kilian et al., 2023): Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Organisation für wirt-\r\nschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zählen Deutschland zu einem der Län-\r\nder, das dringend verhältnispräventive Maßnahmen zur Verringerung des riskanten Alkohol-\r\nkonsums ausbauen sollte.\r\n\r\nForderung nach Maßnahmen einer wirksamen Verhältnisprävention\r\n\r\nDie Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und ihre Mitgliedsverbände sowie die Bun-\r\ndesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Deutsche Gesell-\r\nschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)\r\nund die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchtherapie (DG-Sucht) fordern eine\r\nentschiedene Politik, die nachweislich effektive und nachhaltige Maßnahmen der Verhält-\r\nnisprävention im Bereich Alkohol umsetzt.\r\nDie unterzeichnenden Organisationen fordern politisches Handeln in drei zentralen Maßnah-\r\nmenfeldern für eine kosteneffektive Reduzierung von Schäden im Zusammenhang mit Alko-\r\nholkonsum.\r\n\r\n1. Alkoholpreise müssen spürbar angehoben werden!\r\nAlkohol ist in Deutschland zu billig. Die Datenlage ist eindeutig: günstiger Alkohol ist mit hohem\r\ngesellschaftlichem Konsum und Konsumfolgen ursächlich verknüpft. Die Regulierung von\r\nPreisen ist höchst wirksam, um den Gesamtkonsum in der Bevölkerung sowie das Ausmaß\r\nalkoholbezogener Probleme und die vorzeitige Sterblichkeit zu beeinflussen (Babor et al.,\r\n2023; Wagenaar et al., 2010). Insbesondere eine Anhebung der Alkoholsteuern, die die Er-\r\nschwinglichkeit verringern, ist ein geeignetes, wirksames und effizientes Instrument verant-\r\nwortlicher Suchtpolitik. Doch dies wurde in Deutschland jahrzehntelang nicht angetastet –\r\nletztmalig vor 20 Jahren durch die Einführung des Gesetzes zur Besteuerung von Alkopops.\r\nAuch zweckgebundene Abgaben, Besteuerung des Alkoholgehaltes (nicht nach Getränkety-\r\npen) oder festgelegte Mindestpreise sind sinnvolle Instrumente der Beeinflussung von Alko-\r\nholpreisen. Europäische Nachbarn gehen hier bereits mit positivem Beispiel voran.\r\n\r\n2. Die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke muss eingeschränkt werden!\r\nAlkohol ist omnipräsent. In kaum einem anderen Land ist Alkohol so leicht und jederzeit ver-\r\nfügbar, wie hierzulande. Alkohol kann im Supermarkt, an Kiosken und bei Veranstaltungen\r\njeder Art (z.B. Sportfeste, Stadtfeste, Märkte, an denen auch viele Kinder und Jugendliche\r\nteilnehmen) sowie rund um die Uhr an Tankstellen gekauft werden. Untersuchungen belegen,\r\ndass eine leichte Verfügbarkeit mit einem hohen gesellschaftlichen Konsum einhergeht (Babor\r\net al., 2022; Popova et al., 2009). Auch hier zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern,\r\nwas zu tun ist: Wirksame Maßnahmen sind die Beschränkung der Zeiten, zu denen Alkohol\r\ngekauft werden kann. Die Ausdünnung der Verkaufsstellendichte, auch im Sinne der Einfüh-\r\nrung von lizenzierten Geschäften, ist eine sinnvolle Maßnahme. Die Abgabe alkoholischer und\r\nnicht-alkoholischer Getränke ist zu trennen.\r\n\r\n3. Werbung und Sponsoring muss reguliert werden!\r\nWerbung wirkt sich auf den Konsum aus. Sie dient einer Ausweitung der abgesetzten Menge\r\nalkoholischer Getränke und erhöht den gesamtgesellschaftlichen Konsum und damit die ge-\r\nsundheitlichen Folgen. Werbebotschaften für Erwachsene haben ebenfalls einen messbaren\r\nEinfluss auf Kinder und Jugendliche (Morgenstern et al., 2009; Morgenstern, Isensee, Hane-\r\nwinkel, 2015). Werbung für Suchtmittel steht in direktem Widerspruch zu gesundheitspoliti-\r\nschen Zielen. Doch lässt die laut Koalitionsvertrag geplante Verschärfung der Regelungen für\r\nMarketing und Sponsoring bei Alkohol und auch für Nikotin auf sich warten. Die Bundesregie-\r\nrung ist aufgefordert, ein vollständiges Werbeverbot für Alkohol umzusetzen. Außerdem soll-\r\nten alle alkoholhaltigen Produkte mit großen, gut sichtbaren gesundheitsbezogenen Warnhin-\r\nweisen versehen werden.\r\n\r\nDie Politik steht in der Verantwortung\r\n\r\nDie Rahmenbedingungen für den Alkoholkonsum in Deutschland sind im Vergleich zu anderen\r\nLändern äußerst konsumfördernd. Die Maximierung der individuellen Konsumverantwortung\r\nohne eine gesundheitspolitische Strategie kostet die Gesellschaft Gesundheit, Menschenle-\r\nben und Milliarden. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht die Aussage:\r\n„Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und rich-\r\nten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus.“ (SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP,\r\n2021, S. 68). Die Erkenntnisse zu sinnvollen Maßnahmen in der Alkoholprävention sind nicht\r\nneu - im Gegenteil. Während in den 2000er und 2010er Jahren die Wirksamkeit der Verhal-\r\ntens- und Verhältnisprävention extensiv diskutiert und wissenschaftlich nachgewiesen wurde,\r\nverpasste es die Politik konsequent, nach diesen Erkenntnissen zu handeln. Wir – DHS, BÄK,\r\nBPtK, DGPPN und DG-Sucht – fordern, dies nun endlich nachzuholen und messen die aktuelle\r\nund auch die künftige Regierung daran. Es gibt effektive und kostengünstige Präventionsmaß-\r\nnahmen, die Gesundheit und Leben hunderttausender Menschen schützen und die sozialen\r\nAuswirkungen des Alkoholkonsums reduzieren. Die drei oben beschriebenen Maßnahmen\r\nsind Teil eines effektiven Maßnahmenkatalogs. Das Gesundheitsinteresse der Bevölkerung\r\nsollte Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen der Marktakteure haben. Deutschland sollte hier\r\naus eigenen Fehlern lernen und erfolgreiche Maßnahmen anderer Länder als Vorbild nehmen.\r\nDie Potenziale der Verhältnisprävention gilt es zu nutzen.\r\n\r\nLiteratur\r\nBabor, T. et al. (2023): Alcohol: No Ordinary Commodity. Research and public policy. Third\r\nedition. Oxford: University Press. https://fdslive.oup.com/www.oup.com/academic/pdf/openac-\r\ncess/9780192844484.pdf, Zugriff: 14.05.2024. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (2023): Empfehlungen zum Umgang mit Alkohol.\r\nHamm. https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/WK_der_DHS_-_Empfehlungen_zum_Um-\r\ngang_mit_Alkohol.pdf, Zugriff: 14.05.2024.\r\nEffertz, T. (2020): Die volkswirtschaftlichen Kosten von Alkohol- und Tabakkonsum in\r\nDeutschland. In: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.): DHS Jahrbuch Sucht 2020.\r\nLengerich: Pabst. 225–234.\r\nJohn, U. et al. (2022): Alkohol. In: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.): DHS Jahr-\r\nbuch Sucht 2022. Lengerich: Pabst. 33-51.\r\nKilian, C. et al. (2023): Alkoholpolitik in Deutschland: Verpasste Chancen zur Senkung der\r\nKrankheitslast. SUCHT, 69(4), 163-171. https://doi.org/10.1024/0939-5911/a000823, Zugriff:\r\n14.05.2024.\r\nMorgenstern, M.; Isensee, B.; Hanewinkel, R. (2015): Alkoholwerbung und häufiges Rausch-\r\ntrinken im Jugendalter. Sucht,61(4), 213-221.\r\nMorgenstern, M. et al. (2009): Jugendliche und Alkoholwerbung. Einfluss der Werbung auf\r\nEinstellung und Verhalten. Im Auftrag der DAK. Kiel: IFT-Nord.\r\nOECD (2022): Health at a Glance: Europe 2022: State of Health in the EU Cycle. OECD Pub-\r\nlishing. Paris. https://doi.org/10.1787/507433b0-en, Zugriff: 14.05.2024.\r\nPopova, S. et al. (2009): Hours and days of sale and density of alcohol outlets: impacts on al-\r\ncohol consumption and damage: a systematic review. Alcohol and Alcoholism, 44(5), 500-516.\r\nRauschert, C. et al. (2022): Konsum psychoaktiver Substanzen in Deutschland – Ergebnisse\r\ndes Epidemiologischen Suchtsurvey 2021. Deutsches Ärzteblatt International, 119, 527–534.\r\ndoi: 10.3238/arztebl.m2022.0244.\r\nSPD; Bündnis 90 / Die Grünen; FDP (2021): Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Ge-\r\nrechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021-2025. Berlin. https://www.spd.de/filead-\r\nmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, Zugriff: 14.05.2024.\r\nWagenaar, A.C. et al. (2010): Effects of alcohol tax and price policies on morbidity and mortal-\r\nity: a systematic review. American Journal of Public Health, 100(11), 2270–2278."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011338","regulatoryProjectTitle":"Gesundes-Herz-Gesetz (GHG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bb/ea/338908/Stellungnahme-Gutachten-SG2407300005.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Ministerialrätin Siepmann,\r\nim Namen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. und ihrer Mitgliedsverbände möch-\r\nten wir uns für die Gelegenheit bedanken, zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herz-\r\ngesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) Stellung zu nehmen. Die Deutsche Hauptstelle\r\nfür Suchtfragen (DHS) ist der Zusammenschluss der in Deutschland in der Suchthilfe und\r\nSucht-Selbsthilfe bundesweit tätigen gemeinnützigen Vereine und Verbände.\r\nDie Entstehung und Bewältigung von Abhängigkeitserkrankungen werden durch multiple, bio-\r\npsycho-soziale Faktoren beeinflusst. Entsprechend integriert eine kohärente Sucht- und Dro-\r\ngenpolitik Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen mit dem Ziel der Vermeidung und\r\nBehandlung von gesundheitlichen und sozialen Folgen. Der Gesundheitspolitik kommt eine\r\nzentrale Bedeutung zu.\r\nAlkohol und Tabak erhöhen die Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen\r\nDer Konsum von Alkohol und Tabak ist nicht nur mit einem Abhängigkeitsrisiko verknüpft. Ne-\r\nben vielseitigen sozialen Folgen zählen viele weitere Erkrankungen zu den gesundheitlichen\r\nRisiken, die mit dem Konsum einhergehen. Darunter fallen negative Auswirkungen auf das\r\nHerz-Kreislauf-System, weshalb das Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (GHG) den in\r\nDeutschland weit verbreiteten Alkohol- und Tabakkonsum stärker als bislang im vorliegenden\r\nEntwurf berücksichtigen sollte.\r\nAlkoholkonsum ist grundsätzlich mit einem linearen Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen\r\nverbunden. Die lineare Beziehung besteht sowohl für das Sterberisiko, als auch für die Sterb-\r\nlichkeit durch Schlaganfall und weitere Herz-Kreislauferkrankungen sowie unter anderem Blut-\r\nhochdruck und Arrhythmien. Die Annahme, dass sich moderater Konsum in Bezug auf Herz-\r\nKreislauf-Erkrankungen protektiv auswirke, ist durch neuere Forschung widerlegt (John, Seitz,\r\n2018). Es muss davon ausgegangen werden, dass das Krankheitsrisiko auch für geringe Kon-\r\nsummengen besteht und mit der Konsummenge linear ansteigt (Das Wissenschaftliche Kura-\r\ntorium der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, 2023).\r\nTabakkonsum, insbesondere Rauchen begünstigt die Entstehung von Blutgefäßverengungen\r\n(Atherosklerose), schädigt die Muskulatur des Herzens und verschlechtert die Versorgung der\r\nMuskulatur mit Sauerstoff. Das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen und periphere arterielle\r\nVerschlusskrankheiten (Raucherbein etc.) ist bereits bei mäßigem Rauchen erhöht. Rau-\r\nchende haben ein um 65 Prozent höheres Risiko für einen Herzinfarkt als Nichtraucher. Das\r\nRisiko steigt mit der Zeit (Dauer des Rauchens) und der Intensität (Menge pro Tag) an (Deut-\r\nsches Krebsforschungszentrum, 2018).\r\nDer Konsum von Alkohol und Tabak ist in Deutschland auf hohem Niveau\r\nInsbesondere Alkoholkonsum, aber auch Tabakkonsum sind nach wie vor weit verbreitet in\r\nDeutschland. Epidemiologische Bevölkerungssurveys zeigen, dass 7,9 Mio. erwachsene Men-\r\nschen in Deutschland mit erhöhten Risiko Alkohol trinken und 9,0 Mio. Menschen in proble-\r\nmatischer Form1. Alkoholbezogene Störungen (missbrauch und Abhängigkeit) nach DSM-IV\r\nliegen bei Erwachsenen im Alter von 18 bis 64 Jahren bei 3,0 Mio. Menschen in Deutschland\r\nvor. In Bezug auf einen zurückliegenden Zeitraum von 30 Tagen geben 36,1 Mio. der erwach-\r\nsenen Menschen in Deutschland an, Alkohol getrunken zu haben (Rummel, Lehner, Kepp,\r\n2024).\r\nErhebungen zum Rauchverhalten kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich des\r\nAnteils der Rauchenden in der Bevölkerung. Die Studien weisen einen Anteil zwischen 18,9 %\r\nund 34,7 % auf. Diese Spannweite der Ergebnisse lässt sich durch unterschiedliche Erhe-\r\nbungsmethoden, Stichprobenziehungen und Befragungsinstrumente erklären, was die Ver-\r\ngleichbarkeit erschwert. Aktuelle Daten aus der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten\r\n(DEBRA) aus den Jahr 2023 stellen einen Anteil Rauchender bei Männern mit 38,2 % und bei\r\nFrauen mit 31,3 % fest (Starker, Hoebel 2024).\r\nDer Gesetzentwurf sieht eine Identifizierung von Risikofaktoren und Stärkung von Früh-\r\nerkennung vor – das ist gut!\r\nDie DHS begrüßt, dass mit der Erkennung von Risikofaktoren und Früherkennung auf indivi-\r\ndueller Ebene eine Stärkung der Prävention im Gesetzentwurf berücksichtigt wird. Über die\r\nEinführung und den Ausbau dieser Maßnahmen können auf individueller Ebene Erkrankungen\r\nvorgebeugt und Verläufe in ihrer Schwere gemildert werden. Die individuellen Konsummuster\r\nsind dabei zu berücksichtigen und über die Maßnahmen erzielte Konsumänderungen wirken\r\nsowohl hinsichtlich von Herzerkrankungen als auch dem möglichen Entstehen und Verlauf von\r\nAbhängigkeitserkrankungen präventiv. Die selektive und indizierte Suchtprävention (und hier\r\ngleichauf die Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen) könnte jedoch weitere Stärkung\r\nerfahren, etwa indem noch häufiger und gezielter in der medizinischen Grundversorgung\r\n(Hausarztpraxen, Allgemeinkrankenhäuser) nach dem Konsumverhalten gefragt würde und\r\nMaßnahmen der Frühintervention konsequenter angeboten werden könnten.\r\nDer Gesetzentwurf vernachlässigt die Möglichkeiten der strukturellen Prävention – das\r\nist schlecht!\r\nZu unserem Bedauern lässt der Gesetzentwurf erneut eine Möglichkeit ungenutzt, zielstrebig\r\nin der Prävention von gesundheitlichen Folgen des Alkohol- und Tabakkonsums zu handeln.\r\nEin Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit kann seine Wirkung nur dann gut entfalten, wenn\r\nernsthafte Bemühungen der Alkohol- und Tabakprävention eingebunden werden. Maßnahmen\r\nder selektiven und indizierten Prävention, auf individueller Ebene, sind wichtig und ihr Ausbau\r\nist zu begrüßen. Auf bevölkerungsbezogener Ebene stehen weitere Maßnahmen der Verhält-\r\nnisprävention zur Verfügung. Sie wirken effektiv bei der Reduzierung des Konsumniveaus und\r\nFolgeerkrankungen und sind zudem überaus kosteneffizient.\r\n1 Korrektur, 25.07.2024: In einer vorigen Version dieser Stellungnahme war in einer Klammer fehlerhaft an dieser\r\nStelle die Bezeichnung „missbräuchlich und abhängig“ ausgewiesen. Problematischer Konsum ist durch das\r\nÜberschreiten eines Schwellenwertes von 8 Punkten in den letzten 12 Monaten nach den Kriterien des Alcohol\r\nUse Disorder Identification Test (AUDIT; Babor et al., 1989) gekennzeichnet und liegt bei 9,0 Mio. Menschen in\r\nDeutschland vor.\r\nDie Einführung struktureller Maßnahmen der Suchtprävention forderten kürzlich die Deutsche\r\nHauptstelle für Suchtfragen (DHS) und ihre Mitgliedsverbände zusammen mit der Bundesärz-\r\ntekammer (BÄK), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Deutschen Gesellschaft\r\nfür Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der\r\nDeutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) in einem gemein-\r\nsamen Positionspapier (DHS, BÄK, BPtK, DGPPN, DG-Sucht, 2024).\r\nEntsprechend sollte ein Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit\r\n1. die Besteuerung alkoholischer Getränke sowie von Tabak- und Nikotinprodukten mit\r\ngesundheitspolitischen Zielen überprüfen und anheben,\r\n2. Maßnahmen zur Beschränkung der Verfügbarkeit einführen, d.h. die Erlaubnis zum\r\nVerkauf z.B. an Lizenzen zu knüpfen und darüber Verkaufsstellendichte und Verkaufs-\r\nzeiten zu regulieren und\r\n3. jegliche Werbung, Sponsoring und verkaufsfördernde Maßnahmen gesetzlich zu regu-\r\nlieren.\r\nDie Vorbeugung von Abhängigkeitserkrankungen und anderen Folgeerkrankungen des Kon-\r\nsums, wie den Herz-Kreislauferkrankungen, gelingt über eine kohärente Strategie, die verhal-\r\ntens- und verhältnispräventive Maßnahmen kombiniert. Ein häufig zur Diskussion gebrachter\r\nTrugschluss ist, dass es sich um alternative Maßnahmen handelt. Verhaltens- und Verhält-\r\nnisprävention wirken nicht entweder-oder, sie wirken sowohl-als-auch!\r\nDie Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.\r\nHamm, Juli 2024\r\nLiteratur\r\nDas Wissenschaftliche Kuratorium der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (2023): Empfeh-\r\nlungen zum Umgang mit Alkohol. Hamm. https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/WK_der_DHS_-\r\n_Empfehlungen_zum_Umgang_mit_Alkohol.pdf, Zugriff: 02.07.2024.\r\nDeutsche Hauptstelle für Suchtfragen; Bundesärztekammer; Bundespsychotherapeutenkam-\r\nmer; Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nerven-\r\nheilkunde; Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchtherapie (2024): DHS, BÄK, BPtK,\r\nDGPPN und DG-Sucht fordern größere Anstrengungen der Bundesregierung zur strukturellen Präven-\r\ntion der Folgen des Alkoholkonsums. https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/Positionspa-\r\npier_%E2%80%93_Strukturelle_Pr%C3%A4vention_der_Folgen_des_Alkoholkonsums__3_.pdf, Zu-\r\ngriff: 02.07.2024.\r\nDeutsches Krebsforschungszentrum (2018): Rauchen und Herz-Kreislaufsystem. Fakten zum Rau-\r\nchen. Heidelberg. https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/FzR/FzR_2018_Rauchen-\r\nund-Herz-Kreislaufsystem.pdf, Zugriff: 02.07.2024.\r\nJohn, U.; Seitz, H.K. (2018): Alkoholumgang. Konsum bedeutet immer Risiko. Dt. Ärzteblatt, 115(14),\r\nA640-A644.\r\nRummel, C.; Lehner, B.; Kepp, J. (2024): Daten, Zahlen und Fakten In: Deutsche Hauptstelle für\r\nSuchtfragen (Hrsg.): DHS Jahrbuch Sucht 2024. Lengerich: Pabst. 9-35. https://doi.org/10.2440/012-\r\n0002.\r\nStarker, A.; Hoebel, J. (2024): Tabak - Zahlen und Fakten zum Konsum. In: Deutsche Hauptstelle für\r\nSuchtfragen (Hrsg.): DHS Jahrbuch Sucht 2024. Lengerich: Pabst. 39-66. https://doi.org/10.2440/012-\r\n0003."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011694","regulatoryProjectTitle":"Barrierefreies Gesundheitswesen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/79/bd/345805/Stellungnahme-Gutachten-SG2408210012.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Philipp Ordon\r\nLeiter der\r\nPG Aktionsplan Barrierefreies Gesundheitswesen\r\nBundesministerium für Gesundheit\r\nRochusstraße 1, 53123 Bonn\r\nPostanschrift: 53107 Bonn\r\n\r\nSehr geehrter Herr Ordon,\r\nim Namen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. und ihrer Mitgliedsverbände möch-\r\nten wir uns für die Gelegenheit bedanken, zu den Maßnahmen für ein diverses, inklusives und\r\nbarrierefreies Gesundheitswesen Stellung zu nehmen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfra-\r\ngen (DHS) ist der Zusammenschluss der in Deutschland in der Suchthilfe und Sucht-Selbst-\r\nhilfe bundesweit tätigen gemeinnützigen Vereine und Verbände.\r\nDer niedrigschwellige Zugang zur Suchthilfe ist essentiell für den Behandlungserfolg von ab-\r\nhängigkeitserkrankten Menschen. Der Gesundheitspolitik kommt eine zentrale Bedeutung zu,\r\nZugänge für Menschen mit schwerwiegenden Suchterkrankungen im Gesundheitsbereich zu\r\nverbessern bzw. zu schaffen.\r\nIm vorgelegten Maßnahmenplan finden sich dennoch nur zwei Maßnahmen, die die Thematik\r\nAbhängigkeitserkrankungen aufgreifen (Nr. IV.6 und IV.9). Das ist deutlich zu wenig und re-\r\npräsentiert in keinster Weise den Bedarf für suchtspezifische Maßnahmen.\r\nDer Bedarf an niedrigschwelligen Suchthilfeangeboten ist hoch!\r\nEpidemiologische Bevölkerungssurveys zeigen, dass in Deutschland 1,4 Mio. Menschen miss-\r\nbräuchlich Alkohol konsumieren, 1,6 Mio. Menschen sind davon abhängig (Atzendorf et al.,\r\n2019). Aktuelle Daten aus der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (DEBRA) aus dem\r\nJahr 2023 stellen einen Anteil Rauchender bei Männern mit 38,2 % und bei Frauen mit 31,3\r\n% fest (Starker, Hoebel 2024). Weiterhin wird geschätzt, dass bei etwa 2,9 Millionen Personen\r\nein problematischer Medikamentenkonsum vorliegt (Rauschert et al., 2022). Hinzu kommen\r\nüber 300.000 Cannabisabhängige Menschen, 41.000 abhängige Menschen von Kokain und\r\n103.000 Personen, die Amphetamine in abhängiger Weise konsumieren (Atzendorf et al.,\r\n2019). Nicht zu vergessen sind an dieser Stelle verhaltensbezogene Süchte: 2,3 % der Bevöl-\r\nkerung haben eine Glücksspielstörung – in absoluten Zahlen ca. 1,3 Millionen Personen (ISD,\r\nDHS und Universität Bremen, 2023).\r\nTrotz der hohen Anzahl Betroffener und dem weit verzweigten und auf Niedrigschwelligkeit\r\nausgelegten Hilfesystem werden nicht alle Betroffenen erreicht. Konservative Schätzungen\r\ngehen davon aus, dass lediglich 15 % der von alkoholbezogenen Schäden Betroffenen von\r\nAngeboten der Suchthilfe erreicht werden und diese in Anspruch nehmen (Kraus et al. 2015).\r\nDer sogenannte „Treatment Gap“ – die Lücke zwischen Betroffenen und in der Behandlung\r\nAnkommenden – wird unterschiedlich erklärt. Grundsätzlich zeigt sich, dass die Schritte zwi-\r\nschen „betroffen“, „hilfesuchend“ und „hilfeempfangend“ mitunter recht groß sind. Hier sollte\r\nder Maßnahmenplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen anset-\r\nzen, damit die Angebote der Suchthilfe Betroffene auch erreichen.\r\n2\r\nDazu möchten wir drei zentrale Punkte hervorheben:\r\n1. Hindernisse überwinden – Entstigmatisierung fördern\r\nStigmatisierung von Suchterkrankungen spielt eine nicht unerhebliche Rolle bei der Inan-\r\nspruchnahme von Hilfen. Sie sorgt auf unterschiedlichen Ebenen dafür, dass Betroffene Hilfe\r\nnicht wahrnehmen können oder möchten. Untersuchungen belegen, dass Menschen mit\r\nSuchtkrankheiten besonders stark abgelehnt werden. Das Stigma von Suchtkrankheiten\r\nzeichnet sich durch starke Schuldzuweisung aus. Noch immer ist die Wahrnehmung in der\r\nGesellschaft verbreitet, bei Suchterkrankungen handele es sich um Fehlverhalten und nicht\r\num Erkrankungen. Stigmatisierung verstärkt negative Krankheitsfolgen, die Inanspruchnahme\r\nvon Hilfen verzögert bzw. verringert sich (Schomerus & Corrigan, 2022). Zur Überwindung von\r\nStigmatisierung abhängigkeitserkrankter Menschen wurden in der Vergangenheit zahlreiche\r\nVorschläge gemacht, die es in einem Maßnahmenplan für ein inklusives Gesundheitswesen\r\naufzunehmen gilt, wie z.B. die Reduzierung struktureller Stigmatisierung durch qualitative Ver-\r\nbesserungen im Hilfesystem und bei der Prävention sowie die Nutzung von stigmafreien Be-\r\nzeichnungen im Bereich substanzbezogener und nicht-substanzbezogener Störungen (DG\r\nSAS, 2018; DHS, 2023a; Schomerus et al., 2018).\r\n2. Ein niederschwelliger Zugang zur Suchthilfe rettet Leben – doch die Suchtbera-\r\ntung steht mit dem Rücken zur Wand\r\nMehr als eine halbe Million Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und ihre Angehörigen\r\nwerden jährlich in circa 1.400 Suchtberatungsstellen beraten, begleitet und unterstützt. Sucht-\r\nberatungsstellen leisten in einer gut ausgebauten kommunalen Suchthilfe eine unverzichtbare\r\nHilfe: Sie retten Leben, verhindern bzw. verringern Verelendung und Chronifizierung von Kli-\r\nent:innen mit vielschichtigen Problemlagen und helfen Gewaltspiralen in Familien und im öf-\r\nfentlichen Raum zu durchbrechen. Zudem werden durch die Suchtberatung hohe volkswirt-\r\nschaftliche Kosten verhindert (DHS, 2023b). Doch insbesondere die Suchtberatung steht fi-\r\nnanziell mit dem Rücken zur Wand. Erste Ergebnisse einer deutschlandweiten Befragung der\r\nDHS zeigen, dass Dreiviertel der öffentlich finanzierten Suchtberatungsstellen ihre Kosten in\r\ndiesem Jahr nicht decken können. Die Konsequenzen sind fatal: Beratungsangebote werden\r\neingeschränkt oder die Dienste komplett gestrichen. Hilfsbedürftige Menschen mit Suchter-\r\nkrankungen können somit nicht mehr adäquat versorgt werden. Es braucht endlich eine stabile\r\nFinanzierung der Suchtberatung, was ebenfalls ein wesentliches als Ziel in den Maßnahmen-\r\nplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen mit aufgenommen wer-\r\nden sollte. Vorschläge, wie die Finanzierung gestaltet werden kann, finden sich im DHS Papier\r\n„Eckpunkte für gesetzliche Regelungen zur Finanzierung der Suchtberatung“ (DHS, 2023b).\r\n3. Ausbau und Erweiterung des Informationsangebotes in einfacher und leichter\r\nSprache notwendig\r\nBetroffene und Angehörige suchtkranker Menschen benötigen barrierefreie Informationen zu\r\nAbhängigkeitserkrankungen, Suchtstoffen, suchtfördernden Verhaltensweisen sowie zu Hilfe-\r\nangeboten in ihrer Nähe. Es ist zu berücksichtigen, dass viele Menschen keine Kenntnis über\r\ndas Suchthilfesystem bzw. mögliche Hilfen haben, die in den verschiedensten Segmenten für\r\nBetroffene angeboten werden. Es ist daher zu vermuten, dass viele betroffene Menschen ent-\r\nweder eigene oder keine Wege zum Umgang mit der Problematik finden oder dass sie in an-\r\nderen Teilen der medizinischen und psychosozialen Versorgung Hilfe finden. Meist erhalten\r\nsie erst Jahre nach dem Beginn einer Suchtstörung eine gezielte Unterstützung. Die DHS hat\r\ndazu bereits ein breites Spektrum an Informationsmaterialien entwickelt, das rege an- und\r\n3\r\nabgefragt wird. In ihrer Arbeit fokussiert sich die DHS auf Erfordernisse der Gleichberechtigung\r\nund ist Herausgeberin geschlechtsspezifischer Informationsmaterialien (u.a. Broschüren „Frau\r\n- Sucht - Gesundheit: Informationen, Tipps und Hilfen für Frauen. Alkohol, Medikamente, Ta-\r\nbak“, „Riskante Partnerschaft - Mehr Gesundheit - Weniger Alkohol - Ratgeber für Männer“).\r\nZudem ist die Reihe „Broschüren in Leichter Sprache“ für Menschen konzipiert, denen das\r\nLesen schwerfällt. Die Materialien in leichter Sprache zu Suchtstoffen und Verhalten gehören\r\nzu den am meisten bestellten Materialien der DHS. Dazu regen wir als Maßnahme an, die\r\nVerbreitung von Informationen zu diesen Themenbereichen in einfacher bzw. leichter Sprache\r\nauszubauen. Dazu ist eine Einbindung der Adressat:innengruppe in der Erstellung von geeig-\r\nneten Informationsmaterialien notwendig, um die Inhalte zielgruppengerecht darstellen zu kön-\r\nnen. Weiterhin bedarf es einer entsprechenden Konzeption der Verbreitung, sodass die Infor-\r\nmationsformate auch an die entsprechenden Kanäle (z.B. über Social Media) angepasst wer-\r\nden. Damit kann das bestehende Informationsportfolio erweitert werden und Adressatengrup-\r\npen direkt in die Erstellung einbezogen werden.\r\nEine kohärente Suchtpolitik fördert ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesund-\r\nheitswesen\r\nDie o.g. Punkte sind drei wichtige Anregungen für Maßnahmen für ein diverses, inklusives und\r\nbarrierefreies Gesundheitswesen in Bezug auf Suchterkrankungen. Grundsätzlich bedarf es\r\nübergreifender politischer Maßnahmen, die sich auf Suchtmittelkonsum und Nutzungsverhal-\r\nten auswirken und eine Überwindung der genannten Barrieren herbeiführen. Diese politischen\r\nMaßnahmen sollten im Einklang mit folgenden vier Zielen stehen, die die DHS definiert und\r\nbereits hinlänglich kommuniziert hat:\r\n1. Weniger Menschen konsumieren Suchtmittel. Alle Menschen, die nicht konsumieren,\r\nwerden in ihrer Entscheidung bestärkt, keine Suchtmittel zu sich zu nehmen.\r\n2. Menschen, die Suchtmittel konsumieren, beginnen den Konsum möglichst spät, wei-\r\nsen möglichst risikoarme Konsummuster auf und konsumieren nur in Situationen und\r\nunter Bedingungen, in denen Risiken nicht zusätzlich erhöht werden.\r\n3. Konsumierende, deren Suchtmittelkonsum zu Problemen führt, erhalten möglichst früh\r\neffektive Hilfen zur Reduzierung der mit dem Konsum verbundenen Risiken und Schä-\r\nden.\r\n4. Konsumierende, die ihren Konsum reduzieren oder beenden möchten, erhalten unein-\r\ngeschränkten Zugang zu Beratung, Behandlung und Rehabilitation nach den jeweils\r\naktuellen wissenschaftlichen Standards (DHS, 2021).\r\nZur Erreichung dieser Ziele ist es notwendig, dass eine abgestimmte und konsistente Ge-\r\nsamtstrategie der Suchtprävention Verhaltens- und Verhältnisprävention in einem „Policy Mix“\r\nintegriert. Dies gilt ebenfalls für den geplanten Maßnahmenplan. Die zwingend noch aufzu-\r\nnehmenden Maßnahmen in Bezug zu Abhängigkeitserkrankungen sollten sich an diesen Zie-\r\nlen orientieren.\r\nDie Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. vertritt als Dachverband die Drogen- und Sucht-\r\npolitischen Interessen ihrer Mitgliedsverbände. Die eigenständigen Mitglieder der DHS äußern\r\nsich zu suchtpolitischen Themen einzeln oder in Zusammenarbeit auch unabhängig vom\r\nDachverband DHS, z.B. zu themenspezifischen Fragen. Die DHS möchte auf die Stellung-\r\nnahme von der DG SAS und akzept e.V. hinweisen, die ebenfalls zum Aktionsplan Barriere-\r\nfreies Gesundheitswesen eingereicht wird. Die Stellungnahme beinhaltet äußerst wichtige\r\n4\r\nVorschläge zum Abbau von Hürden und Hindernissen bei der Behandlung von Opiatabhängi-\r\ngen. Der Aktionsplan Barrierefreies Gesundheitswesen sollte diese Vorschläge berücksichti-\r\ngen.\r\nDie Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.\r\nHamm, August 2024\r\nLiteratur\r\nAtzendorf, J. et al. (2019): Gebrauch von Alkohol, Tabak, illegalen Drogen und Medikamenten.\r\nSchätzungen zu Konsum und substanzbezogenen Störungen in Deutschland. Deutsches Ärzteblatt,\r\n116(35-36), 577–584.\r\nDeutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit in der Suchthilfe (DG SAS) (2018): Ergänzende Anmer-\r\nkungen zum „Memorandum: Das Stigma von Suchterkrankungen verstehen und überwinden. (DG\r\nSucht)“. Münster. https://www.dg-sas.de/media/filer_public/ef/05/ef05922d-4581-4598-98c8-\r\n8eb2379aa9da/anmerkungen_zum_memorandum_stigma_von_suchterkrankungen.pdf.\r\nDeutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) (2023a): Empfehlungen für stigmafreie Bezeich-\r\nnungen im Bereich substanzbezogener und nicht-substanzbezogener Störungen. Positionspapier.\r\nHamm. https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/2023-09-26-Positionspapier_stigmafreie_Be-\r\ngriffe.pdf.\r\nDeutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) (2023b): Eckpunkte für gesetzliche Regelungen\r\nzur Finanzierung der Suchtberatung. Hamm. https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/2023-09-26-\r\nEckpunkte_Finanzierung.pdf.\r\nDeutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. DHS (2021): Forderungen der DHS zur Suchtpolitik in\r\nder 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Hamm. https://www.dhs.de/fileadmin/user_up-\r\nload/pdf/dhs-stellungnahmen/Forderungen_der_DHS_zur_Suchtpolitik_in_der_20._Wahlperi-\r\node_des_DB.pdf.\r\nInstitut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD), Deutsche Hauptstelle für\r\nSuchtfragen (DHS), Universität Bremen (2023) (Hrsg): Glücksspielatlas Deutschland 2023. Zahlen,\r\nDaten, Fakten. Hamburg, Hamm, Bremen.\r\nKraus, L.; Piontek, D.; Pfeiffer-Gerschel, T.; Rehm, J. (2015): Inanspruchnahme gesundheitlicher\r\nVersorgung durch Alkoholabhängige. Suchttherapie, 16(1), 18-26.\r\nRauschert, C. et al. (2022): Konsum psychoaktiver Substanzen in Deutschland – Ergebnisse des Epi-\r\ndemiologischen Suchtsurvey 2021. Deutsches Ärzteblatt International, 119, 527-534. doi: 10.3238/arz-\r\ntebl.m2022.0244.\r\nSchomerus, G., & Corrigan, P. (2022): The Stigma of Substance Use Disorders. Cambridge:\r\nCambridge University Press.\r\nSchomerus, G. et al. (2018): Memorandum: Das Stigma von Suchterkrankungen verstehen und über-\r\nwinden. https://www.uniklinikum-leipzig.de/einrichtungen/psychiatrie-psychotherapie/Freigege-\r\nbene%20Dokumente/Memorandum%20Stigma%20von%20Suchterkrankungen.pdf.\r\nStarker, A.; Hoebel, J. (2024): Tabak - Zahlen und Fakten zum Konsum. In: Deutsche Hauptstelle für\r\nSuchtfragen (Hrsg.): DHS Jahrbuch Sucht 2024. Lengerich: Pabst. 39-66. https://doi.org/10.2440/012-\r\n0003."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012295","regulatoryProjectTitle":"Stärkung von Sucht- und Therapieforschung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/82/e2/357822/Stellungnahme-Gutachten-SG2409260061.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Frau Bundesministerin Stark-Watzinger,\r\nim Gesundheitswesen zählt die Vermeidung von Abhängigkeitserkrankungen und die Reduk-\r\ntion der mit Erkrankungen verbundenen Folgen zu zentralen Aufgaben einer umfassenden\r\nSuchtpolitik. Dabei ist der problematische Konsum von Suchtmitteln und Nutzung von Ange-\r\nboten mit Abhängigkeitspotenzial kein Randphänomen der Gesellschaft: Abhängigkeit zählt\r\nzu den häufigsten Ursachen der Behandlung im Bereich der psychischen Erkrankungen.\r\nUm in der Politik erfolgreiche Maßnahmen ergreifen zu können, braucht es gesicherte Erkennt-\r\nnisse einer gut aufgestellten und gut ausgestatteten Forschung in Deutschland. Die bestmög-\r\nliche Wissensbasis über die Entstehung und Vorbeugung von Problemen und Suchterkran-\r\nkungen sowie Wirksamkeit in der die Beratung, Begleitung und Behandlung von Betroffenen\r\nund ihren Angehörigen ist Grundlage einer zeitgemäßen Gesundheitspolitik.\r\nDurch gesellschaftliche Veränderungen aber auch Entwicklungen im Bereich der Konsummus-\r\nter und bei Konsumierenden steht die Politik laufend vor der Herausforderung, Antworten auf\r\ndiese Entwicklungen zu geben. Dabei fehlt es für ein wissensbasiertes Vorgehen oftmals an\r\naktuellen und soliden Erkenntnissen, wenn Phänomene noch nicht ausreichend untersucht\r\nworden sind.\r\nAktuell können einige Beispiele hervorgehoben werden, um zu veranschaulichen, wo große\r\nLücken zwischen der Erkenntnislage und politischem Handlungsdruck bestehen:\r\n• Die Digitalisierung hat längst in allen Lebensbereichen Einzug gehalten und eine ra-\r\nsante Entwicklung neuer Angebote eröffnet fortlaufend neue Risiken und Chancen für\r\nNutzerinnen und Nutzer. In der Prävention sowie in der Behandlung, Beratung und\r\nBegleitung von Suchterkrankungen bietet die Digitalisierung neue Möglichkeiten, bei-\r\nspielsweise in der Erreichung von Betroffenen oder der Aufrechterhaltung von Behand-\r\nlungserfolgen. Wir wissen allerdings immer noch zu wenig, welche Interventionen wie\r\nwirken und wie sie in bestehende Angebote und Strukturen eingebunden werden könn-\r\nten.\r\n• Sorge bereiten Entwicklungen im Bereich des Konsums illegaler Drogen und neue Er-\r\nkrankungsformen im Bereich von Verhaltenssüchten stellen Herausforderungen für\r\nForschung und Hilfesystem dar. Zunehmend wird bei schwer abhängigen Menschen\r\nein polyvalenter Konsum beobachtet. Seltener als noch vor zehn Jahren kommen Men-\r\nschen mit einer Abhängigkeit in die Hilfesysteme, die nur aufgrund einer einzelnen\r\nSubstanz Probleme haben. Hinzukommen neue Entwicklungen, wie die Ausbreitung\r\nvon Crack, Neuen Psychoaktiven Substanzen und neuen Erkrankungsformen wie den\r\nInternetgebrauchsstörungen. Wir benötigen gezielte Forschung im Bereich der Thera-\r\npie und Hilfen, um die Behandlung, Beratung und Begleitung von Betroffenen stets auf\r\ndie bestmögliche wissenschaftliche Basis stellen zu können.\r\n\r\n• Hinsichtlich der veränderten Gesetzgebung in Bezug auf Cannabis wurde vielfach da-\r\nrauf hingewiesen, dass eine einzigartige Chance besteht, die Auswirkungen des Ge-\r\nsetzes auf Konsumverhalten und Konsumfolgen wissenschaftlich zu untersuchen. Die\r\nEvaluierung dieser weitreichenden Neuausrichtung in der Suchtpolitik sollte umfas-\r\nsend und sorgfältig durchgeführt werden, um der Sucht- und Drogenpolitik Handlungs-\r\nsicherheit bei künftigen Entscheidungen zu ermöglichen. Diese wichtigen Erkenntnisse\r\nzu generieren bedarf einer entsprechenden Ausstattung der Untersuchung medizini-\r\nscher, psychosozialer gesellschaftlicher Auswirkungen von politischen Entscheidun-\r\ngen. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil die Justiz mit der veränderten Gesetz-\r\ngebung in Bezug auf Cannabis sowohl im Rahmen der Rechtsprechung als auch der\r\nVollstreckung noch keinen Leitfaden zur Verfügung hat und deshalb die Evaluierung\r\nund neue Ausrichtung der Suchtpolitik auch für Jurist:innen von Interesse sein kann.\r\nDie Mitglieder der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sowie das wissenschaftliche\r\nKuratorium der DHS möchten die Bedeutung der Stärkung von Sucht- und Therapieforschung\r\nhervorheben. Die gewonnenen Erkenntnisse einer Vielzahl von Disziplinen (u.a. Medizin, Psy-\r\nchologie, Soziale Arbeit, Epidemiologie, Neurologie, Pharmakologie, Public Health und Ge-\r\nsundheitsökonomie) ermöglichen der Politik wissensbasiertes Handeln sowie eine wirksame\r\nVorbeugung von Suchterkrankungen und eine optimierte Versorgung von Betroffenen.\r\nDie derzeitige Forschung über das Zentrum für Psychische Gesundheit, die Deutsche For-\r\nschungsgemeinschaft und die Ressortforschung des Bundesministeriums für Gesundheit de-\r\ncken die genannten Bereiche nicht ausreichend ab, was auch durch die jeweiligen Ausrichtun-\r\ngen der jeweiligen Förderer mitbegründet ist. Die Schwerpunktforschung des BMBF in Bezug\r\nauf Suchterkrankungen hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt und bei deren Fortfall eine\r\nLücke hinterlassen.\r\nInsbesondere bei Fragen der Erreichung der bekanntermaßen großen Anzahl unbehandelter\r\nSuchtpatient:innen einschließlich der Einbeziehung ihrer Angehörigen sowie bei neuen und\r\naktuellen Entwicklungen von Störungen zeigt sich ein deutlicher Handlungsbedarf in Bezug\r\nauf Prävention und Behandlung.\r\nGerne stehen wir für Gespräche zur Verfügung und unterstützen das Bundesministerium für\r\nBildung und Forschung bei der Identifizierung von Forschungsbedarf, Planung der Förderung\r\noder dem Ausbau von Kontakten und Netzwerken zur Verbesserung der Forschungsland-\r\nschaft.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nProf. Dr. Hans-Jürgen Rumpf Christina Rummel Dr. Peter Raiser\r\nSprecher Geschäftsführerin DHS e.V. Geschäftsführer DHS e.V\r\nWissenschaftliches Kuratorium\r\nHamm 12.09.2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014592","regulatoryProjectTitle":"Finanzierung der Suchtberatung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a6/cc/453023/Stellungnahme-Gutachten-SG2502050001.pdf","pdfPageCount":27,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nFinanzierung der Suchtberatungsstellen in Deutschland\r\nErgebnisse einer bundesweiten Umfrage der Deutschen\r\nHauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS)\r\nHamm, 26. September 2024\r\nVerfasserin: Christina Rummel, DHS\r\n2\r\nInhalt\r\nEinleitung S. 3\r\nMethode S. 3\r\nErgebnisse S. 5\r\nBundesland und Verbandszugehörigkeit S. 5\r\nFinanzierung der Leistung Suchtberatung im Jahr 2024 S. 7\r\nAuswirkungen der Finanzierungslücke S. 9\r\nHöhe des Defizits S. 11\r\nGründe nicht-auskömmlicher Finanzierung S. 13\r\nEigenmittel S. 14\r\nFallzahlen und Komplexität der Fälle S. 15\r\nProbleme für den Betrieb der Suchtberatungsstelle S. 16\r\nNotwendige Unterstützung S. 20\r\nBewertung der Ergebnisse S. 23\r\nLimitationen S. 24\r\nFazit und Forderungen S. 25\r\nLiteraturverzeichnis S. 27\r\n3\r\nEinleitung\r\nSuchtberatungsstellen begleiten, beraten und behandeln, unterstützen und stabilisieren\r\nAbhängigkeitskranke in Krisen sowie in dauerhaft herausfordernden Lebenssituationen. Damit\r\nbieten sie vor Ort eine unverzichtbare Hilfe für suchtgefährdete und abhängigkeitskranke\r\nMenschen und ihre Angehörigen. Dieser besonderen Bedeutung von Suchtberatungsstellen\r\nsteht eine chronische Unterfinanzierung gegenüber. Die Problematik besteht seit Jahrzehnten\r\nund spitzt sich weiter zu. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) adressiert das\r\nThema seit Jahren; u. a. mit Fachveranstaltungen, dem jährlich im November stattfindenden\r\n„Aktionstag Suchtberatung“ sowie in Positionspapieren, Notrufen und Eckpunktepapieren mit\r\nFinanzierungsvorschlägen (DHS, 2020, 2021, 2023).\r\nSuchtberatung lohnt sich – die volkswirtschaftlichen Effekte einer Suchtberatungsstelle\r\nwurden bereits eingehend untersucht (XIT GmbH, 2020, 2022). Eine Studie aus Bayern, die\r\nden Social Return on Investment (SROI) für Kosten und Lebensqualität untersucht hat, weist\r\nnach, dass „den bereitgestellten Ressourcen eingesparte gesellschaftliche Kosten in deutlich\r\nmehr als zehnfacher Höhe, genauer um den Faktor 17, gegenüberstehen“ (LGL, 2022).\r\nIm Frühjahr 2024 führte die DHS eine Abfrage unter allen Suchtberatungsstellen ihrer\r\nMitgliedsverbände durch. Die Ergebnisse stellen wir in dieser Lagebeschreibung vor. Wir\r\nbeschreiben hier die finanziellen Herausforderungen der Einrichtungen und möchten die Politik\r\nund Entscheidungsträger in Landes- und kommunalen Verwaltungen nachdrücklich zu einer\r\nVerbesserung der Situation auffordern.\r\nMethode\r\nInnerhalb einer Arbeitsgruppe der DHS wurde ein Fragenkatalog mit 10 Items zur Finanzierung\r\nder Suchtberatung erarbeitet und in einem Pretest dem DHS Vorstand vorgelegt. Der finale\r\nOnline-Fragebogen wurde über die Plattform SoSci Survey bereitgestellt. Sowohl quantitative\r\nals auch qualitative Fragen konnten beantwortet werden. Es wurden 1.320 Einrichtungen, die\r\ndas Angebot der ambulanten Beratung / Sucht- und Drogenberatung vorhalten und im DHS\r\nSuchthilfeverzeichnis aufgeführt sind, per E-Mail angeschrieben. Die Umfrage bezieht sich\r\nausschließlich auf Aussagen zur kommunal orientierten Suchthilfe. Daten zur Ambulanten\r\nRehabilitation bzw. Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen sowie zu anderen\r\nbenachbarten Aufgabenfeldern wurden nicht erhoben.\r\nDie Verantwortlichen aller angeschriebenen Suchtberatungsstellen wurden gebeten, sich an\r\ndieser Befragung zu beteiligen und den Fragebogen für jede Beratungsstelle nur einmal\r\nauszufüllen. Die Dauer der Beantwortung betrug im Schnitt fünf Minuten. Alle Angaben werden\r\nvertraulich behandelt. In einem zweimonatigen Zeitraum vom 29. Februar bis 27. April 2024\r\nhatten die Befragten die Möglichkeit, Angaben zu tätigen. Innerhalb des Zeitraums erfolgten\r\neine Erinnerungsmail sowie ein weiterer Aufruf zur Teilnahme über die Verbände der DHS.\r\nDie Auswertung erfolgte mit dem Statistikprogramm SPSS Version 29, Microsoft Excel sowie\r\nfür die qualitativen Antworten in Teilen mit MAXQDA 24.\r\nInsgesamt gingen 906 Rückmeldungen ein. Davon wurden 372 Datensätze für die weitere\r\nAuswertung ausgeschlossen, da der Fragebogen entweder nicht bis zum Ende beantwortet\r\nbzw. abgebrochen wurde (N=359), eine hohe Anzahl an Fragen nicht beantwortet wurde (ab\r\n36 % nicht gegebener Antworten, N=11) oder die Items nur unvollständig oder unplausibel\r\n4\r\nbeantwortet wurden (N=2). Nach dieser Bereinigung konnten 534 Rückmeldungen zur\r\nAuswertung im Datensatz eingeschlossen werden. Ausgehend vom ursprünglichen Datensatz\r\nvon 1.320 angeschriebenen Einrichtungen ergibt sich somit eine Rücklaufquote von 40,5 %.\r\nAbbildung 1: Rücklauf\r\n5\r\nErgebnisse\r\nBundesland und Verbandszugehörigkeit\r\nDie meisten Rückmeldungen erfolgten aus Nordrhein-Westfalen (N=103; 19,3 %), gefolgt von\r\nBayern (N=73; 13,7 %) und Baden-Württemberg (N=59; 11,0 %). Nach einem Abgleich mit der\r\nVerteilung der Einrichtungen im Suchthilfeverzeichnis ist eine Genauigkeit in dieser Umfrage\r\ngegeben. Es ergeben sich nur geringe prozentuale Unterschiede. Da für einige Bundesländer\r\ndie Rückmeldungen unter N=30 liegen, ist in diesen Fällen eine länderspezifische Auswertung\r\nnicht aussagekräftig.\r\nAbbildung 2: Bundesland\r\n11,0%\r\n13,7%\r\n3,9%\r\n3,7%\r\n0,6%\r\n2,2%\r\n8,8%\r\n2,6%\r\n9,0%\r\n19,3%\r\n6,4%\r\n1,7%\r\n6,4%\r\n3,2%\r\n4,7%\r\n2,8%\r\n0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 16% 18% 20%\r\nBaden-Württemberg\r\nBayern\r\nBerlin\r\nBrandenburg\r\nBremen\r\nHamburg\r\nHessen\r\nMecklenburg-Vorpommern\r\nNiedersachsen\r\nNordrhein-Westfalen\r\nRheinland-Pfalz\r\nSaarland\r\nSachsen\r\nSachsen-Anhalt\r\nSchleswig-Holstein\r\nThüringen\r\nBundesland (N=534)\r\n6\r\nBei der Beantwortung der Frage zur Verbandszugehörigkeit waren Mehrfachantworten\r\nmöglich. 694 Angaben wurden einbezogen. Die Mehrzahl der Einrichtungen in der Befragung\r\nist der Diakonie Deutschland zugehörig (N=169), gefolgt vom Deutschen Paritätischen\r\nWohlfahrtsverband (N=115) sowie dem Deutschen Caritasverband (N=111). Keinem\r\nBundesverband zuzuordnen sind 26 Einrichtungen. 31 Angaben bezogen sich u. a. auf\r\nregionale Verbandszugehörigkeiten, wobei diese regionalen Verbände wiederum an\r\nBundesverbände angeschlossen sind.\r\nAbbildung 3: Verbandszugehörigkeit\r\n7\r\nFinanzierung der Leistung Suchtberatung im Jahr 2024\r\nKern dieser Untersuchung ist die Frage, inwiefern die Finanzierung der Leistung\r\nSuchtberatung mit öffentlichen Mitteln (Kommune, Land) im laufenden Jahr 2024 gesichert ist.\r\n15,2 % der Rückmeldenden gaben an, dass für diesem Zeitraum die Finanzierung gesichert\r\nsei. 7,7 % gingen von einer kostendeckenden Finanzierung in 2024 aus, obwohl eine\r\nabschließende Klärung zum Zeitpunkt der Beantwortung noch ausstand.\r\nBei 77,1 % ist dies nicht der Fall: 61,4 % der befragten Verantwortlichen öffentlich geförderter\r\nSuchtberatungsstelle sagten aus, dass die Finanzierung der Leistung Suchtberatung in 2024\r\nnicht kostendeckend sei. Weitere 15,7 % gingen ebenfalls davon aus, aber eine\r\nabschließende Klärung stand zum Zeitpunkt der Befragung noch aus.\r\nAbbildung 4: Finanzierung der Leistung Suchtberatung im Jahr 2024\r\n15,2\r\n7,7\r\n61,4\r\n15,7\r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n40\r\n50\r\n60\r\n70\r\nkostendeckend nicht abschließend\r\ngeklärt, aber vermutlich\r\nkostendeckend\r\nnicht kostendeckend nicht abschließend\r\ngeklärt, aber vermutlich\r\nnicht kostendeckend\r\nDie Finanzierung der Leistung Suchtberatung mit\r\nöffentlichen Mitteln (Kommune, Land) in 2024 ist... (in %;\r\nN=534)\r\n8\r\nAufgrund der oben genannten Einschränkungen ist eine Aufschlüsselung nach Bundesländern\r\nnur für sieben Bundesländer möglich (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen,\r\nNordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen).\r\nIn einer nach Bundesländern getrennten Darstellung zur Frage der Finanzierung sind große\r\nUnterschiede festzustellen, wobei hier explizit die unterschiedliche Anzahl der Rückmeldenden\r\naus den Bundesländern sowie die landesspezifischen Finanzierungsmodalitäten zu beachten\r\nsind. Die folgende Abbildung 5 veranschaulicht die Unterschiede in der (nicht-)\r\nkostendeckenden Finanzierung von sieben Bundesländern, deren Rückmeldeanzahl N>30\r\nliegt. 79,4 % der antwortenden Einrichtungen aus Rheinland-Pfalz arbeiten 2024 nicht\r\nkostendeckend, in Sachsen geben dies 47,1 % an.\r\nAbbildung 5: Finanzierung der Leistung Suchtberatung im Jahr 2024 nach ausgewählten\r\nBundesländern\r\n11,9%\r\n8,2%\r\n23,4%\r\n12,5%\r\n16,5%\r\n17,6%\r\n17,6%\r\n6,8%\r\n8,2%\r\n4,3%\r\n4,2%\r\n7,8%\r\n0,0%\r\n11,8%\r\n69,5%\r\n72,6%\r\n51,1%\r\n68,8%\r\n65,0%\r\n79,4%\r\n47,1%\r\n11,9%\r\n11,0%\r\n21,3%\r\n14,6%\r\n10,7%\r\n2,9%\r\n23,5%\r\n0% 20% 40% 60% 80% 100%\r\nBaden-Württemberg (N=59)\r\nBayern (N=73)\r\nHessen (N=47)\r\nNiedersachsen (N=48)\r\nNordrhein-Westfalen (N=103)\r\nRheinland-Pfalz (N=34)\r\nSachsen (N=34)\r\nFinanzierung nach Bundesländern (N>30)\r\nkostendeckend\r\nnicht abschließend geklärt, aber vermutlich kostendeckend\r\nnicht kostendeckend\r\nnicht abschließend geklärt, aber vermutlich nicht kostendeckend\r\n9\r\nAuswirkungen der Finanzierungslücke\r\nBei der Beantwortung der Frage zu den Auswirkungen der etwaigen Finanzierungslücke\r\nwurden 1.010 Antworten abgegeben (Mehrfachnennungen möglich). Gemäß 154 Angaben\r\nkann diese kompensiert werden. Demgegenüber stehen 737 Antworten, die sich auf negative\r\nvorgegebene Antwortkategorien beziehen. Insbesondere die Einschränkung von Angeboten\r\nfür die Klientel (187 Angaben), der Mittelrückgang für Ausstattung bzw. Sachmittel (149\r\nAngaben) und die Streichung von Angeboten (109 Angaben) sind Auswirkungen der\r\nFinanzierungslücke.\r\nAbbildung 6: Finanzierung der Leistung Suchtberatung im Jahr 2024\r\n154\r\n187\r\n109\r\n95\r\n75\r\n93\r\n29\r\n149\r\n119\r\n0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200\r\nDie Finanzierungslücke kann kompensiert werden\r\nEinschränkung von Angeboten für Klientel (z. B.\r\nspezielle Sprechstunden, räumliche oder zeitliche\r\nEinschränkung)\r\nStreichung von Angeboten für Klientel\r\nnicht besetzte Stellen aus Sparzwängen\r\nPersonalabbau\r\nEinschränkungen der Öffnungszeiten\r\nSchließung von Beratungsstellen (und/oder\r\nAußenstellen)\r\nMittelrückgang für\r\nAusstattung/Betriebsmittel/EDV/Technik\r\nSonstiges, und zwar... (offene Eingabe)\r\nSofern vorhanden: Welche Auswirkungen hat die\r\nFinanzierungslücke in Ihrer Suchtberatung? (1.010 Antworten)\r\n10\r\nAuch in den von den Beantwortenden ausformulierten Angaben unter „Sonstiges, und zwar…“\r\nwerden in 119 Antworten vor allem konkrete Auswirkungen auf das Angebot und auf das\r\nvorhandene Personal genannt oder die Kompensation durch Querfinanzierungen oder\r\nEigenmittel beschrieben. Die folgenden ausgewählten Kommentare1 verdeutlichen die\r\nkonkreten Auswirkungen:\r\n• „Druck, mehr Gelder aus anderen Töpfen beantragen zu müssen. Stress, dass die\r\nambulante Reha mehr einbringen muss.“\r\n• „Aufgrund der schlechten Finanzierung - bereits seit Jahren - wurden 2015 Stellen\r\ngestrichen, mangelnde Planungssicherheit, befristete Stellen, keine\r\nPräventionsangebote, Angehörigenarbeit nur in geringem Umfang bei gleichzeitiger\r\nSteigerung der Anforderungen von Kommunen, Land, Kooperationspartner*innen...“\r\n• „Keine angemessene Personalaufstockung möglich, d.h. seit Jahrzehnten gleicher\r\nStellenschlüssel bei steigender Klientenzahl. Defizit wird teils aufgefangen durch\r\nAmbulante Rehabilitation und Kirchensteuermittel“\r\n• „Rückgang der Qualität, weil finanziell weniger Weiterbildungen möglich sind;\r\nAbwanderung von Personal in besser bezahlte Stellen“\r\n• „Erwirtschaftungsdruck steht im Vordergrund nicht mehr der/die Klient*in“\r\n1 Die Rechtschreibung der ausgewählten Kommentare wurde zum Teil zur besseren Lesbarkeit korrigiert.\r\n11\r\nHöhe des Defizits\r\nAuf die Frage, wie groß das Defizit in der Finanzierung der Angebote der Suchtberatung sei,\r\nmachen 74,5 % der hier 523 Rückmeldenden Angaben zur Höhe des erwarteten Defizits.\r\n24,7 % aller Rückmeldenden berichten von einer nicht finanzierten Spanne von 0-10 %. Fast\r\nein Drittel (29,8 %) gibt ein Defizit von 11-20 % an. Mit 30 % geben ebenso viele ein Defizit\r\nüber 21 % an, davon 4,2 % sogar ein Defizit über 50 %. Unter den Antwortenden geben\r\n15,5 %, dass kein Defizit vorliegt und eine vollständige Kostendeckung besteht. Dieser\r\nProzentsatz ist übereinstimmend mit der bereits oben beschriebenen Frage, ob im Jahr 2024\r\ndie Finanzierung der Leistung Suchtberatung mit öffentlichen Mitteln kostendeckend ist (vgl.\r\nAbbildung 4).\r\nAbbildung 7: Höhe des Defizits\r\n15,5%\r\n24,7%\r\n29,8%\r\n14,9%\r\n8,2%\r\n2,7%\r\n4,2%\r\n0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%\r\nGibt es nicht, es besteht eine vollständige\r\nKostendeckung\r\n0%-10%\r\n11%-20%\r\n21%-30%\r\n31%-40%\r\n41%-50%\r\n>50%\r\nWie groß ist das Defizit in der Finanzierung Ihrer Angebote der\r\nSuchtberatung? (in %, N=523)\r\n12\r\nDifferenziert nach Bundesländern mit einer Rückmeldeanzahl N>30 ergibt sich in der Höhe\r\ndes Defizits ein gemischtes Bild. In der Angabe der vollständigen Kostendeckung hebt sich\r\nHessen mit 27,3 % von den anderen Bundesländern ab. Sachsen und Bayern wiederum\r\nhaben die höchsten Nennungen eines Defizits von 0-10 % (52,9 % bzw. 45,1 %). In der\r\nAngabe, ein Defizit von über 21 % und mehr zu verzeichnen, hebt sich insbesondere\r\nRheinland-Pfalz ab (69,7 % der Rückmeldenden mit Defizit).\r\nAbbildung 8: Höhe des Defizits nach ausgewählten Bundesländern\r\n13\r\nGründe nicht-auskömmlicher Finanzierung\r\nIn einer Frage des Online-Fragebogens wurde nach den Gründen der nicht-ausreichenden\r\nFinanzierung getrennt nach kommunalen Mitteln und Landesmitteln gefragt.\r\nMehrfachantworten waren möglich. In Abbildung 9 werden zur besseren Übersicht kommunale\r\nMittel und Landesmittel getrennt voneinander betrachtet. Es wird deutlich, dass vor allem die\r\nStagnation oder die nicht ausreichende Anhebung von kommunalen Mitteln und Landesmitteln\r\nbei steigenden Kosten eine nicht ausreichende Finanzierung begründet. Die Spanne reicht\r\nhier jeweils von 196 bis 224 Antworten. Zudem berichten 55 Antwortende von einer\r\nReduzierung der Landesmittel sowie 66 Antwortende von einer Reduzierung der kommunalen\r\nMittel.\r\nAbbildung 9: Gründe für eine nicht ausreichende Finanzierung\r\n69 Rückmeldungen geben in einem Freifeld sonstige Gründe an. Darunter vor allem, dass die\r\nzugewiesenen Mittel nicht adäquat bzw. dynamisch berechnet sind, um kostendeckend zu sein\r\n(20 Antworten) oder dass die Akquise der Eigenmittel Schwierigkeiten bereitet (19 Antworten).\r\nFolgende ausgewählte Zitate verdeutlichen die Gründe der nicht ausreichenden Finanzierung:\r\n• „Kopplung der kommunalen Verträge an die Landesförderung mit festem\r\nPersonalschlüssel, also jedes Jahr steigendes Defizit.“\r\n• „Stagnierung der Eigenmittel (Kirchengelder) trotz Lohnsteigerung, Sonderzahlungen\r\n(Corona)“\r\n• „Kommunalpolitik und Fachbereich Soziales schieben sich gegenseitig die\r\nVerantwortung zu, alle \"verstehen\" die Not und schicken uns zum anderen, seit Jahren\r\nbringen die Unterhaltungen, Forderungen, Verhandlungen, Einladen der Politik, nette\r\nGespräche und Führungen durch die Einrichtung nichts“\r\n• „Die Nachfrage nach Suchtberatung, der Bedarf insgesamt ist höher als wir aktuell\r\nzeitnah bedienen können. Neben Fachpersonal fehlen uns adäquate Räume“\r\n66\r\n213\r\n224\r\n55\r\n220\r\n196\r\n69\r\n0 50 100 150 200 250\r\nder Reduzierung von kommunalen Mitteln\r\ndem Stagnieren von kommunalen Mitteln…\r\nder nicht ausreichenden Anhebung von…\r\nder Reduzierung von Landesmitteln\r\ndem Stagnieren von Landesmitteln (bei…\r\nder nicht ausreichenden Anhebung von…\r\nSonstigem, und zwar...\r\nSollte die Finanzierung nicht ausreichend sein, liegt das primär\r\nan... (1.046 Antworten)\r\n14\r\nEigenmittel\r\nBezüglich der Eigenmittelsituation wird in der vorliegenden Untersuchung gesondert gefragt\r\nund in einer offenen Antwortkategorie ermittelt, ob und in welcher Höhe der/die Träger:in / der\r\nVerband Eigenmittel erbringt, um die Angebote der Suchtberatung zu finanzieren. Jede dritte\r\nEinrichtung (33,9 %) gibt an, dass der Träger bzw. Verband bis zu 10 % Eigenmittel für die\r\nLeistungserbringung der Suchtberatung einbringt. Bei etwas mehr als jeder fünften Einrichtung\r\n(21,5 %) sind 11 bis 20 % der Leistung durch Mittel des Trägers bzw. Verbandes finanziert.\r\nBei jeder achten Einrichtung (12,8 %) beträgt der Anteil sogar 21 bis 30 % und bei jeder\r\nzwanzigsten Einrichtung zwischen 31 und 40 %. Bei wenigen Einrichtungen liegt der\r\nFinanzierungsanteil des Trägers/der Trägerin bzw. Verbandes sogar darüber. Bei 21,3 % der\r\nAntworten wurde eine Erbringung von Eigenmitteln durch den Träger/der Trägerin bzw. den\r\nVerband bestätigt, die Angabe der Höhe lässt sich jedoch nicht eindeutig zuordnen.\r\nAbbildung 10: Eigenmittel\r\n43,0%\r\n27,3%\r\n16,3%\r\n6,4% 3,2% 3,8%\r\n0%\r\n5%\r\n10%\r\n15%\r\n20%\r\n25%\r\n30%\r\n35%\r\n40%\r\n45%\r\n50%\r\nJa, bis unter\r\n10%\r\n11-20% 21-30% 31-40% 41-50% über 51%\r\nErbringt der Träger / der Verband Eigenmittel, um die Angebote der\r\nSuchtberatung zu finanzieren?\r\n(offene Eingabe, kategorisiert, nur mit expliziter und eindeutiger Angabe,\r\nN=344)\r\n15\r\nFallzahlen und Komplexität der Fälle\r\nMit einer weiteren Frage wurde erhoben, wie sich nach Einschätzung der Antwortenden die\r\nFallzahlen in der entsprechenden Einrichtung für das Jahr 2024 entwickeln werden und wie\r\ndie befragten Verantwortlichen der Suchtberatungsstellen die Komplexität der einzelnen Fälle\r\neinschätzen. Sowohl im Bereich der Fallzahlen als auch im Bereich der Komplexität der Fälle\r\nwird überwiegend von einem Anstieg ausgegangen. Bei den Fallzahlen geben dies 55,6 % der\r\nRückmeldenden an, bezüglich der Komplexität der Fälle gehen sogar 81,8 % von einem\r\nAnstieg aus. Mit sinkenden Fallzahlen rechnen lediglich 2,3 % der Befragten, mit weniger\r\nKomplexität der Fälle rechnen 0,2 %.\r\nAbbildung 11: Einschätzung der Fallzahlen\r\nAbbildung 12: Einschätzung der Komplexität der Fälle\r\n2,3%\r\n42,1%\r\n55,6%\r\n0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90%\r\nsinkende Fallzahlen\r\ngleichbleibende Fallzahlen\r\nwachsende Fallzahlen\r\nSoweit Sie das jetzt schon abschätzen können, für das Jahr 2024\r\nerwarten Sie... (N=534)\r\n0,2%\r\n18,0%\r\n81,8%\r\n0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90%\r\nweniger Komplexität der Fälle\r\ngleichbleibende Komplexität der Fälle\r\neine wachsende Komplexität der Fälle\r\n...sowie... (N=534)\r\n16\r\nProbleme für den Betrieb der Suchtberatungsstelle\r\nDie Befragung schließt mit zwei qualitativen Fragen. Zunächst wurde den Befragten die\r\nMöglichkeit gegeben, auf die Frage „Wo sehen Sie das größte Problem für den Betrieb der\r\nSuchtberatungsstelle in 2024?“ zu antworten. Dazu wurde nach Sichtung der gültigen 527\r\nAntworten ein Code-System mit 17 Codes und insgesamt 578 zugewiesenen Codierungen\r\nerstellt. Die Anzahl der Codierungen übersteigt die Zahl der Rückmeldenden aufgrund von\r\nmehrfachen Zuweisungen einer Antwort in unterschiedlichen Kategorien, da oftmals mehrere\r\nGründe innerhalb einer Antwort angegeben wurden.\r\nMeistgenanntes Problem ist die nicht vorhandene ausreichende Finanzierung mit 156\r\nNennungen. Personalengpässe (67 Nennungen) und Fachkräftemangel (66 Nennungen)\r\nfolgen auf Rang zwei und drei. In Abbildung 11 werden die Rückmeldungen bzw. codierten\r\nAntworten in drei Bereiche systematisiert dargestellt.\r\nDie Rückmeldungen zu den größten Problemen für den Betrieb der Suchtberatungsstelle in\r\n2024 betreffen drei zentrale Bereiche: Finanzen, Personal sowie das Angebot und die\r\nNachfrage der Leistung. Diese Bereiche sind nicht immer klar voneinander zu trennen, z. B.\r\nbetreffen mangelnde Personalmittel (24 Nennungen) oder die Codierung Druck/ Überlastung/\r\nPlanungssicherheit (20 Nennungen) sowohl den Bereich der Finanzen als auch den Bereich\r\ndes Personals. Im Fall der Kategorie Einschränkung oder Abbau von Angeboten (37\r\nNennungen) sind alle drei Bereiche Finanzen, Personal und Angebot und Nachfrage berührt.\r\nDies ist in der Abbildung 13 durch Farbverläufe kenntlich gemacht.\r\nUnter Sonstiges wurden 19 Aussagen zugeordnet, die zu keiner dieser drei Bereiche zuordbar\r\nwaren. Lediglich 14 Personen gaben explizit an, dass keine Probleme vorliegen.\r\nAbbildung 13: Systematisierte Darstellung der Angabe zu dem größten Problem für den\r\nBetrieb der Suchtberatungsstelle in 2024 (17 Codes, 578 Codierungen)\r\n17\r\nBereich Finanzen\r\nÜberdeutlich wird in den Rückmeldungen, dass die mangelnde Finanzierung ein\r\nHauptproblem im Betrieb der Suchtberatungsstellen darstellt: 156 Rückmeldungen konnten\r\nder Codierung „Keine ausreichende Finanzierung“ zugeordnet werden.\r\nHervorgehoben werden in 18 Zuordnungen die Schwierigkeit, ausreichende Eigenmittel\r\naufzubringen. Als problematisch wird hier auch der Rückgang der Kirchensteuer angemerkt,\r\ndie als Eigenmittel eingebracht werden.\r\nDifferenziert nach Kostenarten werden vor allem steigende und fehlende Personalkosten\r\ngenannt (24 Nennungen) und auch steigende Sachkosten oder Mieterhöhungen (12\r\nNennungen).\r\nKritisch wird ebenfalls gesehen, dass die Aufgaben der Suchtberatungsstellen eine freiwillige\r\nLeistung seitens der Kommune darstellen, keine Pflichtaufgabe (5 Nennungen).\r\nVerdeutlicht werden diese Ergebnisse durch folgende Antworten:\r\n• Mangelnde Finanzierung, Diskussion um Schließung der Suchtberatung“\r\n• „Beratungsstellen bleiben auf steigenden Kosten sitzen (Personal, Sachkosten),\r\nAussagen der Kommune: Suchtberatung keine Pflichtaufgabe“\r\n• „Ausschreibung des Beratungswesen zu Konditionen, die keine Refinanzierung für\r\neinen Träger darstellen, der jährliche Tarifkostensteigerungen tragen muss“\r\n• „Zu geringe Zuschüsse durch Kommunen und Land; Einsparungen kaum möglich, weil\r\nZuschüsse an Personalstellen gekoppelt sind“\r\n• „Die Finanzierungslücke wird immer größer, an Weiterbildungsmaßnahmen wird\r\ngespart, der Bedarf der Klienten (meist mehrfach belastet und diagnostiziert) steigt\r\nund u.U. werden Beratungsstellen - in unserem Fall wurden 4 Beratungsstellen in\r\neinem Kreisgebiet abgeschafft. Wir wünschen uns mehr Sichtbarkeit und\r\nWertschätzung der Politik für unsere Arbeit.“\r\n• „Zu knappe Bemessung bei vorgesehenem Personal und dessen Finanzierung, zu\r\ngeringe Sachmittel in den Bereichen Instandhaltung und Weiterbildung“\r\n• „Aufgrund abnehmender Eigenmittel (Kirchensteuer) erhöht sich der Druck der\r\nRefinanzierung bei gleichzeitiger Notwendigkeit von zusätzlichen Investitionen und\r\nsteigenden Personalkosten“\r\n• „Suchtberatung ist eine freiwillige Leistung und so drohen Kürzungen.“\r\nBereich Personal\r\nIm Bereich des Personals gibt es deutliche Probleme mit dem Einsatz, der Gewinnung und\r\ndem Halten von Fachkräften. Deutlich hervorgehoben werden Personalengpässe mit allein 67\r\nZuordnungen als Problem in der Suchtberatung. Die fehlende Finanzierung für ausreichendes\r\nPersonal, um das Angebot angemessen aufrecht erhalten zu können, ist abzugrenzen von der\r\nProblematik des Fachkräftemangels (66 Nennungen) und dem Problem, qualifiziertes\r\nPersonal zu finden und zu halten. Hinzukommen, wie bereits oben genannt, die steigenden\r\nPersonalkosten. Die Situation der nicht ausreichenden Finanzierung wird zudem als deutliche\r\nBelastung und Stressfaktor aufgrund der Planungsunsicherheit empfunden (20 Nennungen).\r\n18\r\nBemängelt wird von einem kleinen Teil der Befragten ebenfalls die steigenden bürokratischen\r\nAnforderungen in der Suchtberatung (5 Nennungen).\r\nFür Probleme im Bereich Personal dienen folgende Aussagen als Beispiele:\r\n• „Fallzahlen können nicht steigen, da Kapazitätsgrenze erreicht, die Personal versorgen\r\nkann; es wird kein Neupersonal geben aufgrund fehlender Mittel“\r\n• „Eine grundsätzlich zu niedrige Anzahl von Beraterstellen wird durch stagnierende\r\nMittel und Inflation noch geringer“\r\n• „personeller Engpass wird mit reduzierten Öffnungszeiten kompensiert - dadurch\r\nverlängern sich die Wartezeiten für das Klientel; fehlende Planungssicherheit für\r\nProjekte“\r\n• „Personal finden, was inhaltlich den Spagat trotz Leistungs-/Finanzdruck schafft (Druck\r\nist das Problem!)“\r\n• „Fachkräftemangel, Bezahlung der therapeutischen Arbeit ist nicht angemessen,\r\nStellen werden vermutlich nicht ausgebaut, obwohl der Bedarf seitens Klientel da wäre“\r\n• „Ungewissheit bzgl. des Fortbestandes der Suchtberatungsstelle = Unsicherheit für\r\nMitarbeiter und Klientel“\r\n• „Endgültiger Zuwendungsbescheid erst im letzten Quartal 2024: Extreme\r\nPlanungsunsicherheit. Wir wissen nicht, ob wir Personal aufstocken oder abbauen\r\nsollen.“\r\n• „Stark steigende Bürokratie, Dokumentations- und Verwaltungsanforderungen durch\r\nKommune (Leistungsträger), Weniger Flexibilität, Keine auskömmliche Finanzierung,\r\nall dies im Spiegel der steigenden Komplexität der Fälle,“\r\nBereich Angebot und Nachfrage\r\nIm fachlichen Bereich sehen die Befragten die steigende Komplexität der Fälle und Diversität\r\nder Aufgaben vor dem Hintergrund der mangelnden Finanzierung und des Personalmangels\r\nmit Sorge (39 Nennungen).\r\nEbenso ruft die Teillegalisierung von Cannabis Unsicherheiten in den konkreten Auswirkungen\r\nfür die Arbeit innerhalb der Beratungsstelle hervor (39 Nennungen).\r\nDie Einschränkung oder der Abbau von Angeboten (37 Nennungen) sind konkrete\r\nAuswirkungen der nicht ausreichenden Finanzierung und des Personalmangels bis hin zu\r\nSchließungen. Darunter fallen unter anderem verlängerte Wartezeiten, reduzierte\r\nÖffnungszeiten oder dass Anfragen nicht entsprochen werden kann.\r\nDies ist ebenfalls vor dem Hintergrund zu sehen, dass höhere Fallzahlen bzw. eine steigende\r\nNachfrage angegeben werden, die teils wiederum in Verbindung mit mangelnden\r\n(personellen) Ressourcen und der steigenden Komplexität der Fälle in Verbindung gebracht\r\nwerden (30 Nennungen).\r\nAbseits von Finanzierungsfragen werden fachliche bzw. inhaltliche Themen mit 23 Nennungen\r\nals Problem wahrgenommen, darunter Herausforderungen der Digitalisierung, der Crack-\r\nKonsum oder Wohnungslosigkeit.\r\nDie Reduzierung von Fort- und Weiterbildung nennen 4 Personen.\r\n19\r\nAuch hier dienen Kommentare der Antwortenden zur Verdeutlichung der Problemlagen im\r\nBereich Angebot und Nachfrage:\r\n• „Hohe Anfragen, die durch zu wenig Personal nicht bedient werden können,\r\ngleichzeitig komplexe Vermittlungen“\r\n• „Zuwendung erlaubt nur Besetzung von 54 % der Stellen, die erforderlich wären,\r\ngemessen an der Bedarfsfestsetzung 2008. Damit sind aber die größere Komplexität\r\nder Fälle und die höheren Standards der Fachlichkeit noch nicht berücksichtigt.“\r\n• „Unsere Beratungsstelle schließt am 30.04.2024“\r\n• „Die Qualität der Angebote sinkt, die Angebote in den Landkreisen werden gestrichen,\r\nzu viele Anfragen, zu wenig Personal, Für das Gesundheitssystem eine Katastrophe“\r\n• „Zu wenig Sprechstunden können angeboten werden, zu viel Bedarf, zu lange\r\nWartezeiten für Klienten entstehen, brechen weg im Warteprozess, Verschlimmerung\r\nder Erkrankung bis hin zu Pflegebedürftigkeit“\r\n• „Cannabislegalisierung, neue Anfragen bei keiner Gegenfinanzierung“\r\n• „Menschen mit multiplen Problemen und Komorbiditäten. Fehlende\r\nPräventionsangebote für die Cannabis-Legalisierung“\r\n• „Steigende Fallzahlen mit multiplen Problemlagen mit längerer Betreuungsdauer bei\r\nzu wenig Personal“\r\n• „Hohe Flexibilität und zusätzliche Anforderungen auch bei digitalen Angeboten, die\r\nzusätzlich viel Zeit in Anspruch nehmen.“\r\n• „Reduzierung der Fort- und Weiterbildungen wegen begrenzter finanzieller Mittel“\r\n20\r\nNotwendige Unterstützung\r\nZuletzt sollten die Befragten antworten auf die Frage „Welche Unterstützung benötigen Sie,\r\num die Angebote der Beratungsstelle bedarfsgerecht umzusetzen?“. Es wurden hier wie bei\r\nder vorherigen keine Antwortkategorien vorgegeben. Die Befragten konnten sich in einem\r\nFreifeld äußern. Insgesamt wurden 476 Rückmeldungen in diese Auswertung einbezogen. Es\r\nwurde anhand der Antworten ebenfalls ein Kategoriensystem zur Einordnung der Aussagen\r\nerarbeitet. Insgesamt konnten 10 Codes mit insgesamt 485 Codierungen bzw. Zuordnungen\r\nerstellt werden.\r\nIn Abbildung 14 werden die Rückmeldungen bzw. codierten Antworten in vier Oberkategorien\r\nFinanzen, Personal, Lobby & Netzwerk sowie Angebot systematisiert dargestellt. Auch hier\r\ngibt es erneut Überlappungen oder Mehrfachkodierungen einer Antwort. Insbesondere die\r\nKategorien zur ausreichenden / angepassten Finanzierung und die Finanzierung von Personal\r\nsind nicht scharf voneinander abzugrenzen.\r\nAbbildung 14: Systematisierte Darstellung der Angabe zur notwendigen Unterstützung, um die\r\nAngebote der Beratungsstelle bedarfsgerecht umzusetzen (10 Codes, 485\r\nCodierungen)\r\nBereich Finanzen\r\nMehr als die Hälfte der vorgenommenen Zuordnungen bezogen sich darauf, dass die\r\nAntwortenden eine ausreichende und angepasste Finanzierung als notwendige Unterstützung\r\nansehen, um die Angebote der Beratungsstelle bedarfsgerecht umzusetzen (264 Nennungen).\r\nDarunter sind eine kostendeckende bzw. auskömmliche Finanzierung, eine Erhöhung bzw.\r\nDynamisierung der Mittel sowie die Sicherheit und Verlässlichkeit einer Finanzierung zu\r\nverstehen. Hervorgehoben wird in elf Kommentaren die Notwendigkeit, dass Suchtberatung\r\neine Pflicht- bzw. Regelleistung sein sollte. In sieben Nennungen wird explizit die\r\n21\r\nPlanungssicherheit und Verlässlichkeit der Finanzierung als notwendig angesehen. Zwei\r\nBeratungsstellen mussten schließen. Eine Unterstützung kommt für sie zu spät.\r\nZur Verdeutlichung folgende ausgewählte Wünsche für eine notwendige Unterstützung der\r\nSuchtberatungsstelle und ihrer Arbeit:\r\n• „Eine an die Realität angepasste Finanzierung.“\r\n• „Anpassung der kommunalen Fördermittel an die Kostensteigerungen, ebenso den\r\nentsprechenden Kostenausgleich durch die GKV, Beteiligung der privaten\r\nKrankenkassen“\r\n• „Wenig Kostendruck bedeutet wenig Druck im Arbeitsalltag bedeutet gutes Arbeiten,\r\ngut für Klient*innnen und für Personal(-deckung)“\r\n• „Beim Kampf um auskömmliche Finanzierung (100 % der tatsächlich anfallenden\r\nKosten und Anerkennung der Tarife) und der Anerkennung der Bedeutung von\r\nSuchthilfe als entlastender Faktor für das Gemeinwesen. Bisher agieren wir als\r\nFeigenblatt: das Angebot wird vorgehalten und verdeckt die eigentlichen Probleme -\r\nSuchthilfe soll retten und wird mit diesem immensen Kraftaufwand allein gelassen, hier\r\nbraucht es endlich mehr Anerkennung um die Notwendigkeit der Angebote“\r\n• „Eine rechtsverbindliche Verwendung kommunaler Mittel für die Suchtberatung,\r\nähnlich wie die Frauen- oder Schuldnerberatung“\r\n• „Rechtssicherheit und Planungssicherheit bzgl. der zukünftig zur Verfügung stehenden\r\nRessourcen“\r\n• „Diese Fragestellung besteht nicht mehr und ist mit der Schließung obsolet“\r\nBereich Personal\r\nAn zweiter Stelle der Einordnung der Kommentare zur notwendigen Unterstützung werden\r\nmehr Personal für die anstehenden Aufgaben sowie eine ausreichende Finanzierung des\r\nPersonals genannt (102 Nennungen). Die mangelnde personelle Ausstattung, steigende\r\nPersonalkosten, die nicht ausgeglichen werden und unverhältnismäßige Personalschlüssel\r\nmachen eine Unterstützung notwendig:\r\n• „Mehr Personal (trotz kostendeckend, mehr Verständnis dafür, dass Personal\r\naufgestockt UND finanziert werden muss)“\r\n• „Verbesserte Entlohnung der Fachkräfte (um auf den Fachkräftemangel reagieren zu\r\nkönnen)“\r\n• „Mindestens die Dynamisierung und Kostendeckung von Personalkosten, eher ein\r\nWachstum der personellen Mittel um komplexeren Fällen gerecht zu werden.“\r\n• „Es wäre eine Mindestpersonalstärke von 3,0 Stellen erforderlich gewesen. Zuletzt\r\nwaren es nur noch 1,5 Personalstellen.“\r\n• „Höhere Arbeitsplatzattraktivität und finanzielle Planungssicherheit für Fachkräfte“\r\nBereich Lobby & Netzwerk\r\nAls weiteren Unterstützungsbereich nennen die befragten Verantwortlichen der\r\nSuchtberatungsstellen mehr politische Unterstützung und Druck auf die Politik, auch im Sinne\r\nvon Lobbyarbeit, um Änderungen in der Situation herbeizuführen (28 Nennungen). Hier wird\r\n22\r\naktiv um die Hilfe von Fürsprecher:innen gebeten. Auch Kooperationen und Vernetzung inkl.\r\nbesserer Öffentlichkeitsarbeit wird als mögliche Unterstützungsleistung genannt (10\r\nNennungen).\r\nDies verdeutlichen folgende Aussagen:\r\n• „Politische Einflussnahme auf Landes- und Bundesebene zur Finanzierung und\r\nStärkung der Suchthilfe.“\r\n• „Die Fachverbände und die DHS machen weiter \"politischen Druck\" für eine\r\ngesetzliche Regelung der Finanzierung von Suchtberatungsstellen, ein\r\nentsprechendes Positionspapier existiert ja seit kurzem.“\r\n• „Unterstützung mit finanziellen Mitteln durch den Kreis und mehr Lobbyarbeit für die\r\nDynamisierung der Zuwendungen gemäß der Tarifsteigerungen. Es kann nicht sein,\r\ndass wir regelmäßig betteln gehen müssen, obwohl wir eine Aufgabe der\r\nDaseinsvorsorge für den Kreis ausüben.“\r\n• „Besserer Netzwerkarbeit, politscher Wille für Finanzierung“\r\nBereich Angebot\r\nEin weiterer Bereich, unter den zwei Kategorien verortet sind, betrifft das Angebot, genauer\r\nden Auf- und Ausbau des Angebots (20 Nennungen). Zudem werden sonstige oder\r\nunbekannte Unterstützungsleistungen genannt (22 Nennungen).\r\nBeispiele sind:\r\n• „Eine Dauerfinanzierung für Angehörige von suchtkranken Menschen zu initiieren (z.B.\r\nGKV)“\r\n• „Finanzierung der Sachkosten für die Digitalisierung der Angebote in der\r\nSuchtberatung (Blended Counseling, Hardware- und Softwarekosten)“\r\n• „Finanzierung neuer Aufgaben: Kinder von Suchtkranken, suchtkranke Eltern =\r\nfamilienorientierte Suchtarbeit umsetzen.“\r\n• „Mehr Zeit für das Klientel durch weniger Bürokratie“\r\n• „Mut und Innovation für neuere Entwicklungen“\r\n• „Alles, was das o.g. Problem mildert bzw. löst“\r\n23\r\nBewertung der Ergebnisse\r\nErstmals wurde mit dieser Befragung bundesweit erhoben, wie es um die Finanzierung der\r\nSuchtberatungsstellen in Deutschland steht. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind vor dem\r\nHintergrund einer sehr unterschiedlichen Finanzierungslandschaft in Deutschland zu\r\nbetrachten. Jedes Bundesland, jede Kommune finanziert - wenn sie finanziert - die\r\nBeratungsstellen vor Ort unter anderen (fachlichen) Bedingungen oder anderen\r\nBerechnungsgrundlagen mit den zur Verfügung stehenden oder gestellten Mitteln.\r\nDie Ergebnisse offenbaren ein eklatantes Defizit in einem nicht geahnten Ausmaß. Dreiviertel\r\nder öffentlich finanzierten Suchtberatungsstellen können ihre Kosten in diesem Jahr nicht\r\ndecken. Über die Hälfte der Befragten berichten über ein Defizit ihrer Angebote bis zu 20 %,\r\nein Drittel der befragten Einrichtungen liegt sogar darüber. Ein Ausgleich über Eigenmittel ist\r\nnur schwer möglich, da u.a. Kirchensteuermittel ebenfalls rückgängig sind oder Träger höhere\r\nZuschüsse nicht erwirtschaften können.\r\nDabei geht es bei den zugewiesenen Mitteln seitens der Kommunen oder des Landes weniger\r\num eine Reduzierung der Gelder. Vielmehr stagniert das Budget oder Mittel werden nicht\r\nkostendeckend angehoben. Damit stehen die Suchtberatungsstellen finanziell mit dem\r\nRücken zur Wand – ihre Existenz ist vielerorts gefährdet.\r\nDoch nicht allein die mangelnde finanzielle Ausstattung bereitet den Verantwortlichen und\r\nFachkräften der Suchtberatungsstellen Sorgen. Hinzu kommen eine wachsende Komplexität\r\nder Fälle, eine höhere Nachfrage, Unsicherheiten bzgl. der Cannabis-Teillegalisierung,\r\nzahlreiche weitere fachliche Themen, die zu bearbeiten wären – aber durch Personal- und\r\nFachkräftemangel nicht zu stemmen sind. Dies wirkt sich sowohl auf die (noch vorhandenen)\r\nFachkräfte als auch auf die Betroffenen aus. Fachkräfte stehen unter Druck, mit zu geringen\r\npersonellen Ressourcen die wirtschaftliche Existenz sichern zu müssen und können das\r\nAngebot für Betroffene nicht mehr aufrechterhalten. Sprechzeiten und Öffnungszeiten werden\r\ngekürzt, Schließungen von Beratungsstellen sind bereits erfolgt und anhand der Ergebnisse\r\nwird deutlich, dass weitere Schließungen absehbar sind. Hilfsbedürftige Menschen mit\r\nSuchterkrankungen können somit nicht mehr adäquat versorgt werden. Ganze Landstriche\r\nwerden ohne Beratungsangebot auskommen müssen.\r\nDie qualitativen Rückmeldungen zu den größten Problemen für den Betrieb ihrer\r\nSuchtberatungsstelle sowie zu notwendiger Unterstützung, um die Angebote der\r\nBeratungsstelle bedarfsgerecht umzusetzen, haben eine große Wucht. Deutlich wird in den\r\nteils sehr ausführlichen und tiefgehenden Aussagen, dass die Sorgen um die Finanzierung –\r\nvor allem die steigenden Personalkosten – die Arbeit mit den betroffenen Klientinnen und\r\nKlienten in den Hintergrund rücken lässt, obwohl genau an dieser Stelle alle Kraft gebündelt\r\nwerden müsste, um den fachlichen hohen Standards in der Prävention, Beratung und\r\nBehandlung gerecht zu werden.\r\nDie Suchtberatungsstellen brauchen Hilfe – nur so können sie weiterhin Betroffenen helfen.\r\n24\r\nLimitationen\r\nLimitationen ergeben sich zunächst in der für die Befragung angesprochenen\r\nGrundgesamtheit über das Suchthilfeverzeichnis der DHS. Alle vorhandenen Kontakte wurden\r\nangeschrieben, die in dem Verzeichnis angegeben haben, das Angebot Ambulante Beratung/\r\nSucht- und Drogenberatung vorzuhalten. Das Verzeichnis erhebt den Anspruch auf\r\nVollständigkeit, aber es ist möglich, dass die Bitte um Beantwortung des Fragebogens nicht\r\ndirekt die Verantwortlichen der Beratungsstelle erreicht oder von der Kontaktadresse nicht an\r\ndie richtige Person weitergeleitet wurde. Zudem konnte es vorkommen, dass Mitarbeitende\r\nden Fragebogen ausfüllen, auch wenn sie nicht die richtige Zielperson des Fragebogens\r\nwaren. Doppelte Beantwortungen für eine Einrichtung können nicht ausgeschlossen werden,\r\ntrotz der Hinweise zum Eingang der Befragung.\r\nWeiterhin ist die Weiterleitung der Informationen an und durch die DHS Verbände an ihre\r\nVerteiler zu hinterfragen. Vorteil der Weiterleitung durch die Verbände ist, dass\r\nVerantwortliche erreicht wurden, die evtl. mit ihrer Einrichtung nicht im Suchthilfeverzeichnis\r\nder DHS gelistet sind. Unsicherheiten ergeben sich, ob andere Verantwortliche einer\r\nSuchtberatungsstelle erreicht wurden und den Fragebogen ausgefüllt haben, obwohl eine\r\nandere Kontaktperson der Einrichtung dies bereits schon getan hat. Eine Übersicht der an die\r\nweitergeleiteten Stellen oder Personen durch die Verbände existiert nicht.\r\nFraglich ist zudem, was mit den Suchtberatungsstellen ist, die sich nicht an der Befragung\r\nbeteiligt haben und was die Gründe sind. Ist die Nicht-Antwortenden-Quote dadurch\r\nbegründet, dass jene Suchtberatungsstellen keine Probleme in der Finanzierung sehen und\r\nsomit keinen Grund haben, sich zu beteiligen? Ein Grund für die Nichtbeantwortung könnte\r\nebenfalls sein, dass Befragte aufgrund der hier offensichtlich hohen Belastungen keine\r\nKapazitäten haben, um an der Umfrage teilzunehmen. Auch denkbar ist, dass Einrichtungen\r\nvor der Schließung stehen oder bereits in der Schließung befinden und daher nicht mehr an\r\nsolchen Befragungen teilnehmen.\r\nWeiterhin ist zu beachten, dass es sich hier um eine Momentaufnahme aus dem Frühjahr 2024\r\nhandelt. Die Finanzierung einzelner Suchtberatungsstellen kann sich zum Zeitpunkt der\r\nVeröffentlichung der Ergebnisse im Herbst 2024 grundlegend geändert haben – im Guten wie\r\nim Schlechten.\r\n25\r\nFazit und Forderungen\r\nKern des Problems ist, dass die kommunal finanzierte Suchtberatung keine verbindliche und\r\ngesetzlich gesicherte Leistung ist und somit ihre Ausstattung auch von der Finanzlage der\r\njeweiligen Kommune oder des Bundeslandes abhängig ist. Besonders problematisch für die\r\nVersorgung Suchtkranker ist dabei, dass Suchtberatungsstellen häufig erste Adresse für\r\nHilfesuchende sind und sie eine zentrale Koordinierungs- und Schnittstellenfunktion im hoch\r\nspezialisierten und vielgliedrigen Versorgungssystem einnehmen.\r\nDurch politische Entscheidungen sind verbindliche Strukturen für das Angebot Suchtberatung\r\nzu schaffen. Die Leistungserbringung der Suchthilfe muss durch eine verlässliche\r\nFinanzierungsgrundlage gesichert sein.\r\nEs soll aber nicht nur bei Forderungen bleiben. Die DHS hat sich intensiv mit möglichen\r\ngesetzgeberischen Regelungen auseinandergesetzt, um eine auskömmliche Finanzierung der\r\nSuchtberatung zu sichern. Diese müssen im Ergebnis den bedingungslosen Zugang, die\r\nZieloffenheit in der Ausgestaltung der Angebote und die Kontinuität von Suchtberatung\r\nbundesweit sicherstellen.\r\nRegelungsvorschläge in Bezug auf deren Vor- und Nachteile für die Aufrechterhaltung der\r\nnotwendigen Strukturbedingungen sind folgende:\r\n1. Leistungen der Suchtberatung analog der Regelungen zu den Krebsberatungsstellen\r\nim SGB V - § 65 f (neu)\r\nEin neuer Paragraph, § 65 f im SGB V könnte regeln, dass Krankenkassen die\r\nSuchtberatungsstellen jährlich mit einem auskömmlichen Betrag fördern. Eine\r\nVergleichbarkeit mit der Förderung von Krebsberatungsstellen ist gegeben, denn im\r\nRegelungsbereich der Suchtberatung ist wie bei der Krebsberatung das Grundrecht auf Leben\r\nund körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG betroffen, das als Abwehrrecht gegen\r\nstaatliches Handeln ausgestaltet ist. Zu beachten ist, dass das Angebot auch für nicht\r\nkrankenversicherte Personen zur Verfügung stehen muss und die Angebote auch\r\nniedrigschwellig und präventiv (Aufklärung und Beratung ohne Diagnose einer\r\nAbhängigkeitserkrankung oder auch für Angehörige) erfolgen müssen.2\r\n2. Leistung der Suchtberatung als Pflichtleistung der kommunalen Daseinsvorsorge bzw.\r\ndes ÖGD\r\nDer Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist das staatliche System zur Förderung und zum\r\nSchutz der öffentlichen Gesundheit. Da die Suchtberatung sowohl der Bewältigung als auch\r\nder Prävention von Abhängigkeitserkrankungen dient, lässt sie sich ohne Weiteres unter die\r\nZielsetzung des ÖGD subsumieren. Hier gilt aber die Frage einer bundesweit ausreichenden\r\nund gesicherten Finanzierung zu klären.\r\n3. Leistungen der Suchtberatung als individueller Rechtsanspruch gem. § 68 ff. SGB XII\r\nanalog den Vorschlägen zur möglichen Verankerung der Schuldnerberatung\r\nEine kostenfreie Schuldnerberatung erhalten bisher nur Leistungsberechtigte nach dem SGB\r\nXII (also nicht Erwerbsfähige) als vorbeugende Leistung nach § 15 Abs. 1 SGB XII. Gefordert\r\nwird hier seitens der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), dass\r\nein bundesgesetzlicher Individualanspruch für alle Personenkreise eingeführt wird. Der\r\nZugang für alle Personengruppen wäre auch für die Suchtberatung eine Voraussetzung. Die\r\nRegelungsbereiche Schuldnerberatung und Suchtberatung sind insofern vergleichbar, da in\r\n2 Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Vorschlägen finden sich im Eckpunktepapier der DHS zur\r\nFinanzierung der Suchtberatung (DHS, 2023).\r\n26\r\nbeiden Arbeitsbereichen Wege aus einer schwierigen Lebenslage aufgezeigt werden. Eine\r\nKombination mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten wäre denkbar.\r\n4. Individueller Rechtsanspruch analog der Schwangerschaftskonfliktberatung\r\nDer individuelle Rechtsanspruch auf anonyme Schwangerschaftskonfliktberatung in einer\r\nhierfür vorgesehenen Beratungsstelle ist in § 2 SchKG geregelt. Die Länder sind verpflichtet\r\ndie Beratung zu gewährleisten. Dies erfolgt über eine gemeinsame Finanzierung von Trägern\r\nund Ländern (20 % Eigenmittel, 80 % Länder), wobei es in den Ländern unterschiedlich\r\nausfinanzierte Beratungsstellen gibt. Zu regeln wäre unter anderem der anzuerkennende\r\nBeratungsbedarf und die Finanzierung zusätzlicher Leistungen, die über die Regelungen eines\r\nmöglichen Bundesgesetzes hinausgehen.\r\nAlle vier Vorschläge haben Vor- und Nachteile, die unterschiedliche Akteur:innen aus der\r\nSuchthilfe jeweils unterschiedlich bewerten, beispielsweise je nachdem welche\r\nPersonengruppe sie vor Augen haben.\r\nDie DHS fordert Gespräche zur Finanzierung der Suchtberatung mit politischen\r\nEntscheidungsträgern aktiv ein. Es ist eine Minute vor 12. Die Politik muss handeln, damit die\r\nSuchtberatungsstellen in Deutschland weiterhin ihre wichtige Arbeit für die Gesellschaft und\r\nfür Betroffene leisten können.\r\n27\r\nLiteraturverzeichnis\r\n• Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) (2022):\r\nAnalyse zur Wertschöpfung der ambulanten Suchtberatung in Bayern. Messung von\r\nLebensqualität (SROI 5) und Ermittlung von Alternativkosten (SROI 3). Nürnberg.\r\nhttps://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/gesundheitsversorgung/doc/wertsch\r\noepfung_ambulante_suchtberatung_langfassung.pdf, Zugriff: 16.09.2024.\r\n• Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (2023): Eckpunkte für gesetzliche\r\nRegelungen zur Finanzierung der Suchtberatung. Hamm.\r\nhttps://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/2023-09-26-Eckpunkte_Finanzierung.pdf,\r\nZugriff: 16.09.2024.\r\n• Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (2021): Forderungen der DHS zur\r\nSuchtpolitik in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Hamm.\r\nhttps://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/dhs-\r\nstellungnahmen/Forderungen_der_DHS_zur_Suchtpolitik_in_der_20._Wahlperiode_d\r\nes_DB.pdf, Zugriff: 16.09.2024.\r\n• Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (2020): Suchtberatung ist wichtiger denn\r\nje! - Corona legt den Finger in die Wunde („Notruf Suchtberatung“). Hamm.\r\nhttps://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Aktionstag_Suchtberatung/DHS_Notruf\r\n_Suchtberatung_2020.pdf, Zugriff: 16.09.2024.\r\n• XIT GmbH (2022): Wertschöpfung der ambulanten Suchtberatung in Bayern – eine\r\nneue SROI-Studie. https://xit-online.de/2022/12/14/wertschoepfung-der-ambulanten-\r\nsuchtberatung-in-bayern-eine-neue-sroi-studie/, Zugriff: 16.09.2024.\r\n• XIT GmbH (2020): Suchtberatung wirkt! https://xit-online.de/2020/01/07/sroi-sucht-\r\nsuchtberatung-wirkt/, Zugriff: 16.09.2024."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014593","regulatoryProjectTitle":"Resolution gegen Ausgrenzung und für gesellschaftlichen Zusammenhalt","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/71/7e/453025/Stellungnahme-Gutachten-SG2502050002.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Resolution gegen Ausgrenzung und für gesellschaftlichen\r\nZusammenhalt\r\nDie Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) sieht ihre Aufgabe darin, ein Höchstmaß\r\nan Wirksamkeit für die präventiven und helfenden Tätigkeiten zur Unterstützung von suchtge-\r\nfährdeten und suchtkranken Menschen zu erreichen. Damit soll letztlich die Ausgrenzung von\r\nMenschen mit substanzgebundenen und nicht substanzgebundenen Konsumstörungen ver-\r\nhindert und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden.\r\nExtremismus in all seinen Formen stellt eine ernsthafte und wachsende Bedrohung für den\r\nsozialen Frieden, die Sicherheit und die Grundwerte unserer Gesellschaft dar. Extremistische\r\nIdeologien und Handlungen führen zu Konflikten und Spaltung, die den gesellschaftlichen Zu-\r\nsammenhalt gefährden.\r\nDurch unsere Mitglieder und die Erfahrungen ihrer Einrichtungen nehmen wir verstärkt wahr,\r\ndass Sprache und Stil zunehmend verrohen. Verunglimpfungen, Beleidigungen und Gewalt in\r\nder Sprache dürfen nicht toleriert werden. Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitis-\r\nmus sind entschieden abzulehnen. Für sie kann es kein Verständnis und keine Rechtfertigung\r\ngeben.\r\nWir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Debatte über die Verantwortung eines jeden Ein-\r\nzelnen für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Je mehr Menschen sich\r\nzu Demokratie, Toleranz und Menschenwürde bekennen, desto mehr stärkt das auch in poli-\r\ntisch schwierigen Zeiten unsere Gesellschaft und unser Land.\r\nWir stehen daher für unsere Werte Vielfalt, Offenheit, und Toleranz. Diese sind für uns unver-\r\nzichtbare Prinzipien, die geschützt und gefördert werden müssen.\r\nDer Vorstand der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. beschließt:\r\n1. Die DHS betont die grundsätzliche Bedeutung der Demokratie für einen intakten Rechts-\r\nstaat, in dem Freiheit und Sicherheit gleichermaßen Achtung und Umsetzung finden. Die DHS\r\nunterstreicht die Wichtigkeit des Schutzes und der Verteidigung des Grundgesetzes.\r\n2. Die DHS erklärt, verfassungsfeindlichen Bestrebungen klar entgegenzutreten und mit den\r\nihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen sie entschlossen vorzugehen. Deshalb unterstützt\r\ndie DHS, jede im Rahmen des Grundgesetzes und der Gesetze mögliche Form, sichtbare\r\nZeichen gegen die Radikalisierung der Gesellschaft zu setzen.\r\n3. Alle Menschen sind gleich und gesellschaftlich und politisch gleichwertig zu behandeln. Die\r\nDHS stellt fest, dass diese Maxime für sie eine herausgehobene Bedeutung in Bezug auf die\r\nUnterstützung von Menschen mit Suchterkrankungen hat. Auch diese Menschen dürfen nicht\r\nausgegrenzt werden, so wie es in der deutschen Geschichte bereits schon einmal geschehen\r\nist. Menschen mit Behinderung wurden im Nationalsozialismus Opfer von Gewalt und Verfol-\r\ngung. Mutmaßlich „erbkranke“ Trinker wurden von den öffentlichen Wohlfahrtsbehörden er-\r\nfasst und es wurden Sterilisationsanzeigen vorgenommen. Straffällig gewordene „Trinker“\r\n2\r\nkonnten ab 1933 nach Verbüßung einer Haftstrafe bis zu zwei Jahre in eine Trinkerheilanstalt\r\neingewiesen werden. Zudem wurden unter den Nationalsozialisten alkoholabhängige Men-\r\nschen, gemeinsam mit anderen stigmatisierten Gruppen, als sogenannte „Asoziale“ staatlich\r\nverfolgt, vor allem wenn sie arbeits- und wohnungslos waren.\r\nAuf Grund unserer Geschichte setzt sich die DHS dafür ein, dass suchtgefährdete und sucht-\r\nkranke Menschen nie wieder Ächtung und Verfolgung erleiden müssen und ein Leben in der\r\nMitte der Gesellschaft führen können.\r\nHamm, 21.10.2024\r\nDeutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.\r\nVon den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Forderungen an eine zeitgemäße Suchtpolitik“ (Eva Egartner,\r\nAndrea Hardeling, Gabriele Sauermann und Heike Timmen) erarbeitet und vom Vorstand der DHS am\r\n21. Oktober 2024 beschlossen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014594","regulatoryProjectTitle":"Suchtpolitische Forderungen zur Bundestagswahl 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/77/79/453027/Stellungnahme-Gutachten-SG2502050003.pdf","pdfPageCount":11,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"2\r\nNach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden die demokratisch gewählten Parteien\r\nin Koalitionsverhandlungen treten. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) steht für\r\nBeratungen zur Verfügung und setzt sich dafür ein, dass die Fragen der Ursachen und Folgen,\r\nder Vorbeugung und Behandlung, der Erforschung und Entstigmatisierung von Abhängigkeits-\r\nerkrankungen im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik im erforderlichen Maße im Re-\r\ngierungsprogramm aufgenommen werden.\r\nDie gesundheitlichen und sozialen Folgen von legalem und illegalem Suchtmittelkonsum und\r\nder Nutzung abhängigkeitserzeugender Angebote müssen entsprechend ihres gesellschaftli-\r\nchen Ausmaßes politisch stärkere Beachtung finden.\r\nIn diesem Forderungspapier zeigt die DHS wichtige Handlungsbedarfe im Bereich der Sucht-\r\npolitik auf, die aus unserer Sicht dringend in den Koalitionsvertrag einer neuen Bundesregie-\r\nrung aufgenommen werden sollen.\r\nMit unseren Forderungen an die künftige Bundesregierung möchten wir einen Beitrag zu einer\r\nzeitgemäßen, kohärenten und evidenzbasierten Suchtpolitik leisten. Wir fordern:\r\n1. Die Einführung einer zweckgebundenen Pflichtabgabe auf den Verkauf von legalen\r\nSuchtmitteln und auf abhängigkeitserzeugende Angebote.\r\n2. Die überfällige Stärkung der Verhältnisprävention in Deutschland.\r\n3. Die Sicherung der Suchtberatung und von weiteren öffentlichen und niedrigschwelli-\r\ngen Behandlungsangeboten.\r\n4. Die Einrichtung eines Bund-Länder-Koordinationsrates für Suchtfragen angesichts\r\nder gesellschaftlichen Herausforderungen.\r\n5. Die Stärkung des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung und das er-\r\nneute Einsetzen eines Drogen- und Suchtrates der Bundesregierung.\r\n6. Die Aktualisierung der nationalen Sucht- und Drogenstrategie aus dem Jahr 2012.\r\n7. Das Aufsetzen von Förderprogrammen für die Forschung und für Substanzmonitoring\r\nim Suchtbereich.\r\n8. Die Einführung und den Ausbau sowie die Förderung der Umsetzung schadensmin-\r\ndernder Maßnahmen.\r\n9. Die flächendeckende Versorgung von Inhaftierten mit einer Opioid-Abhängigkeitser-\r\nkrankung mit Substitutionsmitteln sowie den vereinfachten Zugang von Inhaftierten zu\r\nBeratungs- und Behandlungsangeboten.\r\n10. Die Weiterentwicklung des Cannabisgesetzes unter Gesichtspunkten des Gesund-\r\nheits-, Jugend- und Verbraucherschutzes. Eine Rückkehr zu einer Kriminalisierung\r\nund Strafverfolgung von Konsumierenden ist ausgeschlossen.\r\n11. Die Entstigmatisierung von Suchterkrankungen als Ziel zu formulieren und die Einlei-\r\ntung von Maßnahmen der Umsetzung.\r\n3\r\n1. Forderung: Die Einführung einer zweckgebundenen Pflichtabgabe auf\r\nden Verkauf von legalen Suchtmitteln und auf abhängigkeitserzeugende\r\nAngebote\r\nRund 57 Milliarden Euro volkswirtschaftliche Kosten entstehen in Deutschland jährlich durch\r\ndie Folgen von Alkoholkonsum. Der Tabakkonsum schlägt sogar mit rund 97 Milliarden Euro\r\nzu Buche.1 Belastet werden nicht nur das Gesundheitswesen und die Sozialkassen, sondern\r\nauch private Haushalte, Arbeitgeber, Familien und Sozialräume. Das Aufkommen der Ver-\r\nbrauchsteuern – die von den Konsumierenden entrichtet werden – ist nicht geeignet, um für\r\ndie gesellschaftlichen Folgekosten auszugleichen. Beispiel Alkohol: Hier stehen Einnahmen\r\nvon rund 3 Milliarden Euro aus Verbrauchssteuern für alkoholische Getränke volkswirtschaft-\r\nliche Folgekosten in Höhe von 57 Milliarden gegenüber.\r\nTrotz der extremen gesellschaftlichen Kosten, die aus dem Abhängigkeits- und Schädigungs-\r\npotenzial von alkoholischen Getränken und Tabakerzeugnissen erwachsen, werden Hersteller\r\nund Händler nicht an den enormen Kosten beteiligt, die durch den Gebrauch ihrer Produkte\r\nentstehen. Daher fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) eine zweckgebun-\r\ndene Abgabe auf alle legalen Suchtmittel und Glücksspielangebote.\r\nDie DHS fordert von den Koalitionspartnern einer künftigen Bundesregierung, die Ein-\r\nführung einer zweckgebundenen Pflichtabgabe auf den Verkauf von legalen Suchtmit-\r\nteln und auf abhängigkeitserzeugende Angebote in den Koalitionsvertrag aufzuneh-\r\nmen.\r\nDie Abgabe soll uneingeschränkt für die Vorbeugung, Behandlung und Erforschung von Ab-\r\nhängigkeitserkrankungen und anderen Konsumfolgen zur Verfügung stehen.\r\n2. Forderung: Die überfällige Stärkung der Verhältnisprävention in\r\nDeutschland\r\nDie Vorbeugung von unerwünschten Konsumfolgen und Abhängigkeitserkrankungen gelingt\r\nam besten durch eine aufeinander abgestimmte Kombination aus Maßnahmen der Verhaltens-\r\nund Verhältnisprävention. Verhaltensprävention beeinflusst Wissen, Einstellungen, Absichten\r\nund Verhalten von Menschen und ist zentral für die Vorbeugung von Konsumfolgen und Sucht.\r\nEbenso wichtig sind die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die konsumfördernd oder -\r\nreduzierend wirken. Verhältnisprävention, auch strukturelle Prävention genannt, setzt mit ge-\r\nsundheitspolitischen Zielen an der Regulierung von konsumbeeinflussenden Rahmenbedin-\r\ngungen an. Insbesondere in diesem Bereich sind die Potenziale der Prävention in Deutschland\r\nnahezu unangetastet.\r\nGemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundespsychotherapeutenkammer\r\n(BPtK), der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und\r\nNervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchthe-\r\nrapie (DG-Sucht) legte die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) im Juni 2024 dar, dass\r\neine gesetzliche Regulierung von Alkoholpreisen, -verfügbarkeit und -werbung/Sponsoring\r\n1 Effertz, T. (2020): Die volkswirtschaftlichen Kosten von Alkohol- und Tabakkonsum in Deutschland. In: Deut-\r\nsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (Hrsg.): DHS Jahrbuch Sucht 2020. Lengerich: Pabst. 225-234.\r\n4\r\nbesonders effektiv und effizient ist und ihre Wirksamkeit wissenschaftlich bestens nachgewie-\r\nsen ist. Die Organisationen forderten konsequentes Handeln der Bundesregierung ein.2 Die\r\nVerbände der Sucht-Selbsthilfe Blaues Kreuz in Deutschland, Blaues Kreuz in der evangeli-\r\nschen Kirche, Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe Guttempler und Kreuzbund erhoben\r\ngleichlautende Forderungen ebenfalls im Juni 2024.3\r\nDie DHS fordert mit Nachdruck von den Koalitionspartnern einer künftigen Bundesre-\r\ngierung, die längst überfällige Stärkung der Verhältnisprävention in den Koalitionsver-\r\ntrag aufzunehmen. Gesetzliche Maßnahmen zur Regulierung von Preisen, Verfügbarkeit\r\nund Verkaufsförderung für legale Suchtmittel und abhängigkeitserzeugende Angebote\r\nsind mit gesundheitspolitischen Zielen einzuführen.\r\nDie Entwicklungen im Bereich kommerzieller Kommunikation zeigen, wie wichtig es ist, dass\r\nder Gesetzgeber neben klassischer Werbung auch andere absatzfördernde Strategien von\r\nProduzenten und Händlern in den Blick nimmt. Konsumanreize für Nikotin- und Alkoholpro-\r\ndukte sowie Glücksspielanreize werden im öffentlichen und verstärkt im digitalen Raum plat-\r\nziert, insbesondere den Sozialen Medien. Die Einschränkung dieser Konsumförderung und die\r\nEinhaltung des Jugendschutzes muss rechtlich und exekutiv gefestigt werden.\r\nIm internationalen Vergleich besteht insbesondere bei Alkohol und Glücksspielen, aber auch\r\nimmer noch bei Tabak und anderen Nikotinprodukten viel Nachholbedarf in Deutschland. Auch\r\nauf dem Gebiet der digitalen Suchtformen sind Regulierungen ein aktuell hoch relevantes\r\nThema.\r\n3. Forderung: Die Sicherung der Suchtberatung und weiteren öffentli-\r\nchen und niedrigschwelligen Behandlungsangeboten\r\nHilfe bei Suchterkrankungen erfordert die Bereitstellung von niedrigschwelligen Angeboten.\r\nSuchtberatungsstellen begleiten, beraten und behandeln, unterstützen und stabilisieren Ab-\r\nhängigkeitskranke in Krisen sowie in dauerhaft herausfordernden Lebenssituationen. Damit\r\nbieten sie vor Ort eine unverzichtbare Hilfe für suchtgefährdete und abhängigkeitskranke Men-\r\nschen und ihre Angehörigen. Dieser besonderen Bedeutung von Suchtberatungsstellen steht\r\neine chronische Unterfinanzierung gegenüber. Im September des Jahres 2024 veröffentlichte\r\ndie DHS eine Analyse zur aktuellen Situation der Finanzierung der Beratungsstellen.4 Die fa-\r\ntale Erkenntnis ist, dass drei Viertel der Beratungsstellen nicht über genügend Mittel verfügen,\r\nihre Aufgaben kostendeckend zu erfüllen. Die Folge ist, dass Leistungen zurückgefahren wer-\r\nden und Einrichtungen schließen. Die öffentliche Leistung der anonymen und für Betroffene\r\nkostenfreien Suchtberatung ist ein neuralgischer Punkt im Versorgungssystem. Bei Wegfall\r\nder Beratung, Begleitung und Weitervermittlung in Behandlung und notwenige Maßnahmen\r\ndes Sozial- und Gesundheitswesens drohen Verfestigung und Anwachsen von Problemen auf\r\n2 DHS, BÄK, BPtK, DGPPN und DG-Sucht fordern größere Anstrengungen der Bundesregierung zur strukturellen\r\nPrävention der Folgen des Alkoholkonsums. Gemeinsames Positionspapier vom 06.06.2024.\r\nhttps://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/Positionspapier_%E2%80%93_Strukturelle_Pr%C3%A4ven-\r\ntion_der_Folgen_des_Alkoholkonsums__3_.pdf, Zugriff: 10.01.2025.\r\n3 Gemeinsame Forderung der 5 Sucht-Selbsthilfeverbände zur Verminderung alkoholbedingter Gesundheits-\r\nschäden. Juni 2024. https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/Alkoholpolitische-Forderungen_5-Verba-\r\nende.pdf, Zugriff: 10.01.2025.\r\n4 Rummel, C. (2024): Finanzierung der Suchtberatungsstellen in Deutschland. Ergebnisse einer bundesweiten\r\nUmfrage der Deutschen. Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS). Hamm.https://www.dhs.de/fileadmin/u-\r\nser_upload/2024-09-26-Bericht_zur_Finanzierung_der_Suchtberatung_FINAL.pdf, Zugriff: 10.01.2025.\r\n5\r\nindividueller und gesellschaftlicher Ebene. Weitere zeitgemäße und niedrigschwellige Ange-\r\nbote sind notwendig, um der bekannten Unterversorgung von Suchtkranken entgegenzuwir-\r\nken. Nur etwa 10% der Betroffenen nehmen derzeit Hilfe in Anspruch, was sich kostenstei-\r\ngernd auswirkt.\r\nDie DHS fordert von den Koalitionspartnern einer künftigen Bundesregierung, die Si-\r\ncherung der Suchtberatung und die Schaffung weiterer öffentlicher und niedrigschwel-\r\nliger Leistungen in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.\r\nDie Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen sieht die Notwendigkeit, die bislang nicht gesetzlich\r\nverankerte Leistung der Suchtberatung durch eine neue Gesetzgebung im Bereich des Sozi-\r\nalrechts abzusichern. Im September des Jahres 2023 formulierte die DHS ein Eckpunktepa-\r\npier mit vier möglichen Ansätzen, welches als Ausgangspunkt für den Diskurs einer Gesetz-\r\ngebung genommen werden kann.5\r\n4. Forderung: Die Einrichtung eines Bund-Länder-Koordinationsrates für\r\nSuchtfragen angesichts der gesellschaftlichen Herausforderung\r\nSuchtpolitische Themen sind oftmals ressortübergreifend und sie berühren die Zuständigkei-\r\nten verschiedener politischer Ebenen. Die Gesetzgebung auf Bundesebene wirkt sich auf Lan-\r\ndes- und kommunaler Ebene aus, wie insbesondere bei der Einführung des Cannabiskonsum-\r\ngesetzes (KCanG) an vielen Stellen deutlich wurde: Hier wurden die Auswirkungen der Bun-\r\ndesgesetzgebung auf die Zuständigkeitsbereiche der Länder und Kommunen nicht ausrei-\r\nchend berücksichtigt. Unter anderem erforderte die veränderte Gesetzgebung Anpassungen\r\nin Verordnungen und behördlichen Aufgaben auf Landesebene oder der Bereitstellung von\r\nPrävention und Beratung auf kommunaler Ebene.6\r\nÄhnlich verhält es sich mit der geforderten Sicherung der Suchtberatung. Aus Sicht der DHS\r\nist der Bund aufgefordert, gesetzgeberisch tätig zu werden und zugleich wird davon der Auf-\r\ngabenbereich von Ländern und Kommunen betroffen sein, die für die Finanzierung der Leis-\r\ntungen der Suchtberatung derzeit zuständig sind.\r\nDie Größe der Herausforderungen zeigt sich z.B. in den wieder ansteigenden Zahlen der Dro-\r\ngentoten und der Ausbreitung von Crack und synthetischen Opioiden. Die Folgen lassen sich\r\nnicht durch einzelne Ressorts, Behörden und Zuständigkeitsebenen allein in den Griff kriegen.\r\nUm Gesetzgebungsprozesse effizient zu gestalten und Gesetzgebungsinitiativen nicht im Pro-\r\nzess an den föderalen Strukturen scheitern zu lassen, sieht die DHS eine Lösung in der Ein-\r\nrichtung eines Koordinationsrates, an dem die zuständigen Stellen von Bund und Ländern\r\nbeteiligt sind.\r\nDie DHS fordert von den Koalitionspartnern einer künftigen Bundesregierung, die Ein-\r\nrichtung eines Bund-Länder-Koordinationsrates für Suchtfragen und zugehöriger Ge-\r\nsetzgebung in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.\r\n5 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (2023): Eckpunkte für gesetzliche Regelungen zur Finanzierung\r\nder Suchtberatung. Hamm. https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/2023-09-26-Eckpunkte_Finanzie-\r\nrung.pdf, Zugriff: 10.01.2025.\r\n6 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (2023): Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Cannabisge-\r\nsetz CanG. Hamm. https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/dhs-stellungnahmen/2023-11-\r\n02_CanG_Stellungnahme_DHS_.pdf, Zugriff: 10.01.2025.\r\n6\r\nDie ressort- und ebenenübergreifende Koordinierung der Aktivitäten berührt auch die Frage\r\nder Kosten und den wirtschaftlichen Einsatz von Mitteln. Die Bündelung und Abstimmung der\r\nMaßnahmen sichern Effizienz und Effektivität. Angesichts der enormen gesellschaftlichen Fol-\r\ngen durch Suchtmittel müssen jedoch die Anstrengungen der öffentlichen Hand deutlich an-\r\nsteigen.\r\n5. Forderung: Die Stärkung des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bun-\r\ndesregierung und das erneute Einsetzen eines Drogen- und Suchtrates\r\nder Bundesregierung\r\nAnders als zuletzt war in den 2000er Jahren von der Bundesregierung ein Sucht- und Drogen-\r\nrat eingerichtet worden. Zunächst diente der Drogen- und Suchtrat als Beratungsgremium der\r\nBundesregierung, später als Beratungsgremium der damaligen Drogenbeauftragten. Nach\r\n2019 wurde er nicht erneut einberufen.\r\nDas Gremium sollte mit Vertreter:innen der Bundes- und Landespolitik, der Kostenträger der\r\nRenten- und Krankenversicherung, der kommunalen Spitzenverbände, der Verbände der Leis-\r\ntungserbringer und der Leistungsempfänger, der Betroffenenverbände und der Forschung be-\r\nsetzt sein. Die Aufgaben sollten eine Beratung und Bewertung der Strategie und der suchtpo-\r\nlitischen Vorhaben der Bundesregierung umfassen. Des Weiteren soll der Drogen- und Such-\r\ntrat als Beirat des Bund-Länder-Koordinationsrats angehört werden, Empfehlungen ausspre-\r\nchen und Vorschlagsrecht erhalten.\r\nDie Stärkung der Position des Sucht- und Drogenbeauftragten sollte in einer zentralen Koor-\r\ndinierungsaufgabe realisiert werden. So kann das Amt zur entscheidenden und ressortunab-\r\nhängigen Verbindungsfunktion der Politik im Bund-Länder-Koordinationsrat sowie zwischen\r\nPolitik und der Fachwelt in Praxis und Wissenschaft eingesetzt werden.\r\nDie DHS fordert von den Koalitionspartnern einer künftigen Bundesregierung, die Stär-\r\nkung des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung und das erneute Ein-\r\nsetzen eines Drogen- und Suchtrates der Bundesregierung in den Koalitionsvertrag auf-\r\nzunehmen.\r\nPrivatwirtschaftliche Interessen, die mit der Herstellung und dem Handel legaler Suchtmittel\r\nProfite machen, sollen aufgrund von Interessen- und Zielkonflikten nicht am Drogen- und\r\nSuchtrat beteiligt werden.\r\nFür alle Kontakte mit Vertreter:innen der privaten Wirtschaft aus dem Bereich legaler Sucht-\r\nmittel und abhängigkeitserzeugender Angebote ist durch Amtsinhaber:innen und Behörden-\r\nvertreter:innen vollständige Transparenz über Art und Inhalte der Beratungen zu schaffen.\r\n7\r\n6. Forderung: Die Aktualisierung der nationalen Sucht- und Drogenstra-\r\ntegie aus dem Jahr 2012\r\nDie nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik der Bundesrepublik Deutschland stammt\r\naus dem Jahr 2012.7 Der grundsätzliche Aufbau der Strategie mit den Bereichen Prävention,\r\nBeratung und Behandlung, Schadensminderung und Angebotsreduzierung kann weiterhin als\r\nzeitgemäß erachtet werden. Jedoch sind die Ziele allgemein und Maßnahmen im Speziellen\r\nauf den Prüfstand zu stellen und an mehreren Stellen auch dringend aktualisierungsbedürftig.\r\nDazu zählt unter anderem die Aufnahme der Entstigmatisierung von Abhängigkeitserkrankun-\r\ngen als Ziel einer nationalen Strategie. Die Stärkung der Verhältnisprävention im abgestimm-\r\nten Kanon der Präventionsmaßnahmen zählt ebenfalls dazu. Auch die begriffliche und kon-\r\nzeptionelle Schärfung der Angebotsreduzierung in Hinblick auf das ausufernde kommerzielle\r\nAngebot und die gesundheitspolitisch inakzeptable Verkaufsförderung im Bereich legaler\r\nSuchtmittel sollte überprüft werden.\r\nDie DHS fordert von den Koalitionspartnern einer künftigen Bundesregierung, die Ak-\r\ntualisierung der nationalen Sucht- und Drogenstrategie aus dem Jahr 2012 in den Koa-\r\nlitionsvertrag aufzunehmen.\r\nEine kohärente nationale Strategie basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aller beteilig-\r\nten Fachdisziplinen. Evidenzbasierte Politik bedingt auch, dass die politischen Maßnahmen\r\nund die Strategie selbst Gegenstand von Evaluierung sind. Die Wirksamkeit der Maßnahmen\r\nist nachzuweisen und die Erreichung der Ziele ist mit wissenschaftlichen Methoden zu über-\r\nprüfen. Hierzu sollen verbindliche Zeiträume benannt werden, in denen die Auswertung erfolgt\r\nund Anpassungen aus den Erkenntnissen der Evaluierung abgeleitet werden.\r\n7. Forderung: Das Aufsetzen von Förderprogrammen für die Forschung\r\nund Substanzmonitoring im Suchtbereich\r\nUm in der Politik erfolgreiche Maßnahmen ergreifen zu können, braucht es gesicherte Erkennt-\r\nnisse einer gut aufgestellten und gut ausgestatteten Forschung in Deutschland. Die bestmög-\r\nliche Wissensbasis über die Entstehung und Vorbeugung von Problemen und Suchterkran-\r\nkungen sowie über die Wirksamkeit in der Beratung, Begleitung und Behandlung von Betroffe-\r\nnen und ihren Angehörigen ist Grundlage einer zeitgemäßen Gesundheitspolitik.\r\nDurch gesellschaftliche Veränderungen, aber auch Entwicklungen im Bereich der Konsum-\r\nmuster und bei Konsumierenden steht die Politik laufend vor der Herausforderung, Antworten\r\nauf diese Entwicklungen zu geben. Dabei fehlt es für ein wissensbasiertes Vorgehen oftmals\r\nan aktuellen und soliden Erkenntnissen, wenn Phänomene noch nicht ausreichend untersucht\r\nworden sind.\r\nDie notwendige Forschung im Bereich einer Vielzahl von Disziplinen (u.a. Medizin, Psycholo-\r\ngie, Soziale Arbeit, Epidemiologie, Neurologie, Pharmakologie, Public Health und Gesund-\r\nheitsökonomie) ermöglicht der Politik wissensbasiertes Handeln sowie eine wirksame Vorbeu-\r\ngung von Suchterkrankungen und eine optimierte Versorgung von Betroffenen.\r\n7 Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung (2012): Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik. Ber-\r\nlin.https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Dro-\r\ngen_und_Sucht/Berichte/Broschuere/Nationale_Strategie_Druckfassung-Dt.pdf, Zugriff: 10.01.2025.\r\n8\r\nDarüber hinaus ist es wichtig, ein verbessertes Substanzmonitoring zu initiieren und zu unter-\r\nhalten, um schneller auf sich verändernde Entwicklungen bei Substanzen oder im Konsum-\r\nverhalten reagieren zu können, siehe z.B. die veränderte Verbreitung und den veränderten\r\nKonsum von Lachgas in den letzten Jahren.\r\nDie DHS fordert von den Koalitionspartnern einer künftigen Bundesregierung, das Auf-\r\nsetzen von Förderprogrammen für die Forschung im Suchtbereich sowie Substanzmo-\r\nnitoring in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.\r\nAuch politische Maßnahmen selbst sollten Gegenstand von wissenschaftlicher Evaluierung\r\nsein. Die Umsetzung und Einführung von Maßnahmen der Bundesregierung sollten auf ihre\r\nWirksamkeit und Zielerreichung hin überprüft werden.\r\n8. Forderung: Die Einführung und den Ausbau sowie die Förderung der\r\nUmsetzung schadensmindernder Maßnahmen\r\nUm der Ausbreitung und den Auswirkungen von Crack und Fentanyl entgegenzuwirken, ist\r\ndas Einführen und der Ausbau von schadensmindernden Maßnahmen unverzichtbar. Mit dem\r\nKonsum der illegalen Substanzen gehen oftmals dramatische gesundheitliche und soziale Ent-\r\nwicklungen für die Konsumierenden einher. Oftmals stehen stark betroffene Kommunen vor\r\ngroßen Herausforderungen und benötigen Unterstützung bei der Einführung und dem Ausbau\r\ngeeigneter Maßnahmen. Der Bund sollte hier alle nötigen gesetzgeberischen Maßnahmen er-\r\ngreifen und die Umsetzung fördern.\r\nDazu zählen u.a. niedrigschwellige und aufsuchende Hilfen, mobile und stationäre medizini-\r\nsche Notfall- und Grundversorgung, Drogenberatung, Notschlafstellen, Drogenkonsumräume,\r\nDrug-Checking und Substitutionsbehandlung, Safer Use Informationen und Utensilien, Na-\r\nloxonmitgabe, Bereitstellung von Entgiftungs- und Therapieplätzen.8\r\nDie DHS fordert von den Koalitionspartnern einer künftigen Bundesregierung, die Ein-\r\nführung und den Ausbau sowie die Förderung der Umsetzung schadensmindernder\r\nMaßnahmen in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.\r\nAn der Umsetzung der Maßnahmen vor Ort ist der Bund grundsätzlich nicht beteiligt. Insofern\r\nist die Bundesregierung zunächst maßgeblich aufgefordert, alle gesetzlichen Regelungen zu\r\ntreffen, die eine flächendeckende Umsetzung der schadensmindernden Maßnahmen ermög-\r\nlichen. Des Weiteren sollte der Bund Möglichkeiten der Förderung der Umsetzung von Maß-\r\nnahmen nutzen, z.B. über Bundesprogramme für besonders stark betroffene Kommunen.\r\n8 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (2024): Crack und Fentanyl – Maßnahmen der Schadensminde-\r\nrung ausbauen! Hamm. https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/2024-04-19_Positionspa-\r\npier_Crack_und_Fentanyl_%E2%80%93_Ma%C3%9Fnahmen_der_Schadensminderung_ausbauen.pdf, Zugriff:\r\n10.01.2025.\r\n9\r\n9. Forderung: Die flächendeckende Versorgung von Inhaftierten mit einer\r\nOpioid-Abhängigkeitserkrankung mit Substitutionsmitteln sowie der ver-\r\neinfachte Zugang von Inhaftierten zu Beratungs- und Behandlungsange-\r\nboten\r\nCa. 30 % der männlichen und 50 % der weiblichen Gefangenen sind opioiderfahren oder opi-\r\noidabhängig. Ca. 1/3 setzt ihren Konsum in der Haft fort und ca. 10 % starten mit einem intra-\r\nvenösen Konsum in Haft oder nehmen diesen dort wieder auf.9\r\nDie bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug\r\nzeigte eine Substitutionsquote in Haft von 23,8 % im Jahr 2018 und von 41,9 % im Jahr 2021.\r\nDiese Quote muss deutlich erhöht werden, um konsumierende Gefangene vor gesundheitli-\r\nchen Folgen des Konsums von nicht kontrollierten Suchtstoffen zu schützen und ihnen den\r\nÜbergang aus der Justizvollzugsanstalt in Wohnen und Arbeit oder in eine Therapie zu erleich-\r\ntern. Auch die Möglichkeiten von Telemedizin sollten hier ausgeschöpft werden.\r\nZudem greift seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 05.08.2021 (Az.: B 4 AS 58/20 R)\r\nin vielen Fällen des § 35 BtMG der Leistungsausschluss nach § 7 Abs.4 SGB II und Kranken-\r\nkassen lehnen die Übernahme der Therapiekosten ab. Hier müssen wieder bundeseinheitliche\r\nRegelungen geschaffen werden, damit der Übergang von Haft in Therapie nach § 35 BtMG\r\nvereinfacht erfolgen kann. Das Land NRW hat hierzu bereits eine Gesetzesinitiative gestartet,\r\num eine Ausnahmeregelung für Menschen aus Haft zu erwirken, die eine Therapie im Rahmen\r\ndes § 35 BtMG anstreben.\r\nDie DHS fordert von den Koalitionspartnern einer künftigen Bundesregierung, die flä-\r\nchendeckende Versorgung von opioidkonsumierenden Inhaftierten mit Substitutions-\r\nmitteln sowie den vereinfachten Zugang von Inhaftierten zu Beratungs- und Behand-\r\nlungsangeboten in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.\r\n10. Forderung: Die Weiterentwicklung des Cannabisgesetzes unter Ge-\r\nsichtspunkten des Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutzes.\r\nEine Rückkehr zu einer Kriminalisierung und Strafverfolgung von Konsu-\r\nmierenden ist ausgeschlossen\r\nDie Strafverfolgung hat für Konsumierende neben den gesundheitlichen Risiken des Konsums\r\nselbst zusätzliche Folgen im gesundheitlichen und sozialen Bereich. Dazu zählen erhöhte Ri-\r\nsiken der Produkte auf dem Schwarzmarkt, aber auch Teilhabebeschränkungen (z.B. in den\r\nBereichen, Schule, Ausbildung Arbeitsplatz, Verkehrsteilnahme, Einträge im Führungszeugnis\r\nusw.) und Barrieren für die Prävention und Annahme von Hilfen.\r\nDas seit April 2024 geltende Cannabisgesetz hat die wichtige Entkriminalisierung von erwach-\r\nsenden Konsumierenden eingeleitet und erlaubt Volljährigen den begrenzten Besitz, Konsum\r\nund privaten und gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis. Das Gesetz verfehlt jedoch, für\r\neine flächendeckende und wirksame Prävention bei Gefährdeten und Betroffenen zu sorgen\r\nund die Versorgungsstrukturen für Menschen mit cannabisbezogenen Problemen abzusi-\r\nchern.\r\n9 Suchtmedizin, 23(2021), Nr. 3, Schwerpunktthema: 21. Interdisziplinäre Kongress für Suchtmedizin.\r\n10\r\nDabei kann es keine Option sein, dass Konsumierende, problematisch Konsumierende und\r\nerkrankte Konsumierende erneut der Strafverfolgung ausgesetzt werden.\r\nDie DHS fordert von den Koalitionspartnern einer künftigen Bundesregierung, die Wei-\r\nterentwicklung des Cannabisgesetzes unter Gesichtspunkten des Gesundheits-, Ju-\r\ngend- und Verbraucherschutzes in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Eine Rückkehr\r\nzu einer Kriminalisierung und Strafverfolgung von Konsumierenden ist ausgeschlos-\r\nsen.\r\n11. Forderung: Die Entstigmatisierung von Suchterkrankungen als Ziel\r\nformulieren und die Einleitung von Maßnahmen der Umsetzung\r\nAbhängigkeitserkrankungen sind in besonderem Maße von Stigmatisierung betroffen und\r\nMenschen mit dieser Erkrankung erleben sehr häufig Ausgrenzung und Ablehnung. Eine Folge\r\nder Stigmatisierung ist, dass Betroffene seltener Hilfe in Anspruch nehmen, was in der Folge\r\nzu einer Ausweitung und Manifestierung von Folgeproblemen führt, die mit erheblichen Kosten\r\nfür unsere Gesellschaft verbunden sind.\r\nIn einem Manifest zur Entstigmatisierung von Suchterkrankungen führt die DG Sucht aus, dass\r\nein offener, wertschätzender und vorurteilsfreier Umgang mit Menschen mit Suchterkrankun-\r\ngen, ihren Familien und ihrem sozialen Umfeld erforderlich ist. Die Darstellung des Themas in\r\nder Öffentlichkeit und den Medien soll nicht wertend sein und Menschen mit einer Abhängig-\r\nkeitserkrankung sollen offen über ihre Erkrankung und Genesung sprechen können. Men-\r\nschen mit einer Suchterkrankung und ihr Umfeld sollen gestärkt und die Sichtbarkeit erfolgrei-\r\ncher Überwindung der Erkrankung erhöht werden. Suchterkrankungen müssen mit anderen\r\npsychischen und physischen Erkrankungen gleichgestellt sein und strukturelle Benachteiligun-\r\ngen aufgedeckt und überwunden werden. Für die Versorgung von Menschen mit Abhängig-\r\nkeitserkrankungen bedarf es niedrigschwelliger und innovativer Behandlungs- und Versor-\r\ngungskonzepte. Menschen mit Suchterkrankungen muss ein jederzeit würdevolles Leben er-\r\nmöglicht und bestehende Stigmatisierung fortlaufend abgebaut werden.10\r\nPolitische Initiative zur Entstigmatisierung von Suchterkrankungen kann durch Entscheidun-\r\ngen und Gesetzgebung sowie die Bereitstellung von ausreichenden finanziellen Ressourcen\r\nzur Durchführung von Maßnahmen und Kampagnen erfolgen. Bestehende und staatlich ge-\r\nförderte Präventions- und Public-Health-Maßnahmen im Bereich der Suchterkrankungen soll-\r\nten auf stigmatisierende Elemente geprüft werden und Politik sollte die Expertise der Fachleute\r\nim Arbeitsfeld sowie von Betroffenen hinzuziehen.\r\nDie DHS fordert von den Koalitionspartnern einer künftigen Bundesregierung, die Ent-\r\nstigmatisierung von Suchterkrankungen als Ziel zu formulieren und die Einleitung von\r\nMaßnahmen der Umsetzung in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.\r\n10 DG-Sucht (2024): Manifest zur Entstigmatisierung von Suchterkrankungen. Hamm. https://www.dg-\r\nsucht.de/fileadmin/media/pdf/Manifest_Entstigmatisierung_28.11.24.pdfsowie DHS (2023): Empfehlungen für\r\nstigmafreie Bezeichnungen im Bereich substanzbezogener und nicht-substanzbezogener Störungen. Hamm.\r\nhttps://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/2023-09-26-Positionspapier_stigmafreie_Begriffe.pdf, Zugriff:\r\n10.01.2025.\r\n11\r\nDie Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen und ihre Mitgliedsverbände richten diese Forderun-\r\ngen für wichtige Handlungsbereiche in der Sucht- und Drogenpolitik an die Koalitionspartner\r\nfür eine neue Bundesregierung.\r\nDie Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) schließt sich den Forderungen der DHS an\r\n(Stand 27.01.2025; weitere Organisationen und Verbände sind angefragt).\r\nGemeinsam möchten wir die Versorgungssituation für Menschen mit Suchtproblemen verbes-\r\nsern, Folgen von Suchtmittelkonsum vorbeugen und dort – wo sie eintreten – mildern sowie\r\ndie Angebote und Leistungen des Gesundheits- und Sozialwesens absichern, weiterentwi-\r\nckeln und zukunftssicher machen.\r\nDie Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen und die mitzeichnenden Verbände stehen als kom-\r\npetente Partner für Fragen zur Suchtpolitik zur Verfügung. Wir sind offen für Gespräche und\r\nKooperationen und möchten unsere Expertise gerne einbringen. Wir ermuntern politische Par-\r\nteien, unsere Forderungen mitzutragen und bei Koalitionsgesprächen ins Regierungspro-\r\ngramm aufzunehmen.\r\nHamm, Januar 2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-01-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018868","regulatoryProjectTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/34/02/598496/Stellungnahme-Gutachten-SG2508060007.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Gesundheit\r\nReferat 122 – Betäubungsmittelrecht, Betäubungsmittelverkehr\r\nInternationale Suchtstoffe\r\nRochusstraße 1\r\n53123 Bonn\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nim Namen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. und ihrer Mitgliedsverbände möch-\r\nten wir uns für die Gelegenheit bedanken, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des\r\nMedizinal-Cannabisgesetzes Stellung zu nehmen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen\r\n(DHS) ist der Zusammenschluss der in Deutschland in der Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe\r\nbundesweit tätigen gemeinnützigen Vereine und Verbände.\r\nWir möchten uns anlässlich der vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf dafür aussprechen,\r\ndass für alle Medikamente mit einem Abhängigkeitspotenzial, ein persönlicher Arztkontakt bei\r\nder Erstverschreibung verpflichtend sein sollte. Diese Regelung erachten wir für Medizinal-\r\nCannabis genauso für erforderlich, wie bei der Verschreibung von z.B. Schlaf- und Beruhi-\r\ngungsmitteln oder Schmerzmitteln mit einem Abhängigkeitspotenzial.\r\nIm weiteren Verlauf der Behandlung sollte es in der Verantwortung der behandelnden Ärztin\r\nbzw. dem behandelnden Arzt obliegen, wie oft und in welcher Taktung der persönliche Arzt-\r\nkontakt erforderlich ist.\r\nAngesichts des Missbrauchspotenzial bei Medikamenten mit Abhängigkeitspotenzial sehen\r\nwir es auch als erforderlich an, dass die ärztliche Sorgfaltspflicht eingehalten und dies auch\r\nüberprüft wird. Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verschreibung von Medizinal-Can-\r\nnabis legen zumindest nahe, dass nicht in allen Fällen eine Überprüfung der medizinischen\r\nIndikation ausreichend erfolgte. Fahrlässiges Fehlverhalten bei der Verschreibung sollte daher\r\neffektiver kontrolliert und auch sanktioniert werden.\r\nDie DHS spricht sich dafür aus, dass die Erkenntnislage über die Indikationen und den medi-\r\nzinischen Nutzen von Medizinal-Cannabis durch eine verbesserte Forschung ausgebaut wird.\r\nUnter Berücksichtigung der oben genannten Punkte hält die DHS eine Beibehaltung der Ver-\r\nsandmöglichkeit von Medizinal-Cannabis durchaus für möglich. Wichtig ist jedoch auch, dass\r\nder Gesetzgeber aktuellen Entwicklungen im Bereich der eigentlich verbotenen Werbung ent-\r\nschiedener entgegentritt. Es kann nicht sein, dass auf Internetseiten, in sozialen Medien und\r\nsogar auf Plakatwänden intensiv für Medizinal-Cannabis geworben wird. Der Gesetzgeber und\r\ndie Behörden sind aufgefordert, diese Entwicklungen klar zu unterbinden.\r\nDie DHS sieht in der aktuellen Entwicklung im Bereich von Medizinal-Cannabis Hinweise auf\r\nein mögliches Ausweichverhalten. Auch mit der Teillegalisierung ist der legale Zugang zu\r\nnicht-medizinischem Cannabis mit einer kontrollierten Produktqualität für viele Konsumierende\r\nimmer noch sehr hochschwellig. Die DHS sieht eine Weiterentwicklung des Konsum-Can-\r\nnabisgesetzes unter Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutzaspekten ebenso erforder-\r\nlich wie Änderungen im Medizinal-Cannabisgesetz, um Fehlentwicklungen aufzuheben.\r\nUm die Folgen von Cannabiskonsum zu reduzieren, spricht sich die DHS erneut für eine deut-\r\nliche Stärkung der Prävention, Beratung, Behandlung und Sucht-Selbsthilfe aus, die auf allen\r\npolitischen Ebenen (Bund, Ländern und Kommunen) erfolgen muss.\r\n\r\nHamm, 30.07.2025\r\nDeutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020636","regulatoryProjectTitle":"Erfolgreiches Konzept Therapie statt Strafe endlich rechtlich absichern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2a/e3/638632/Stellungnahme-Gutachten-SG2511120010.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme\r\nEs ist höchste Zeit: Erfolgreiches Konzept „Therapie statt Strafe“\r\nendlich rechtlich absichern!\r\nDie Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) und die Deutsche Hauptstelle für\r\nSuchtfragen e.V. (DHS) begrüßen ausdrücklich, dass das Land Nordrhein-Westfalen einen erneuten\r\nVorstoß unternimmt, um das bewährte Konzept „Therapie statt Strafe“ zu sichern. Nachdem der\r\nBundestag, den in der letzten Legislatur eingebrachten Gesetzentwurf nicht weiter behandelt\r\nhat, ist dieses Signal aus Nordrhein-Westfalen ein wichtiges und notwendiges Zeichen, das wir\r\nnachdrücklich unterstützen.\r\nDie bestehende Gesetzeslücke im Sozialgesetzbuch II verhindert weiterhin, dass Menschen, die im\r\nRahmen von § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine stationäre Therapie antreten, Zugang zu\r\nLeistungen nach dem SGB II erhalten.,\r\nDas Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 05. August 2021 (B 4 AS 58/20 R) klargestellt,\r\ndass Personen, die aufgrund ihrer Betäubungsmittelabhängigkeit in Therapieeinrichtungen gemäß\r\n§ 35 BtMG untergebracht sind und bei denen eine Behandlungsdauer von länger als sechs Monaten\r\nvorgesehen ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (gemäß §7 Absatz 4 Satz 1 SGB\r\nII) haben. Da die Kostenübernahme durch die Träger der Sozialhilfe nach SGB XII nicht gesichert\r\nist, bedeutet dies Unsicherheiten beim Krankenversicherungsschutz und bei der Übernahme\r\nvon Leistungen für Therapienebenkosten. Die Vermittlung in notwendige und im Sinne des\r\nResozialisierungsauftrags sinnvolle Therapien wird dadurch faktisch unmöglich.\r\nDer seit Jahrzehnten erprobte und erfolgreiche Ansatz „Therapie statt Strafe“ ist damit gefährdet,\r\nobwohl Menschen mit substanzbezogenen Störungen im Strafvollzug ein Recht auf Behandlung und\r\nResozialisierung haben.\r\nWir fordern deshalb:\r\n• § 7 Absatz 4 SGB II so zu ändern, dass ein Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung nach § 35\r\nBtMG nicht mehr zum Leistungsausschluss führt,\r\n• Krankenversicherungsschutz und Existenzsicherung während der Therapie verbindlich zu\r\ngewährleisten\r\nWir appellieren an alle Verantwortlichen, diese wichtige Initiative zu unterstützen und die\r\nentsprechenden Gesetzesänderungen umgehend voranzutreiben.\r\nBerlin/Hamm, 23.10.2025\r\nKontakt\r\nBundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V.\r\nChristina Müller-Ehlers | mueller-ehlers@bag-s.de\r\nwww.bag-s.de | Tel. 030 2850 7864\r\nDeutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.\r\nChristina Rummel | rummel@dhs.de\r\nwww.dhs.de | Tel. 02381 9015-15"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022999","regulatoryProjectTitle":"Regulierung der Werbung und Besteuerung für Suchtmittel und Glücksspiel ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/83/92/706103/Stellungnahme-Gutachten-SG2603090004.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsame Stellungnahme\r\nDie beteiligten Verbände fordern den Gesetzgeber auf, die Regulierung der Werbung und\r\nBesteuerung für Suchtmittel und Glücksspiel an den Stand der wissenschaftlichen Evidenz\r\nanzupassen.\r\nDie derzeitige Politik subventioniert die Suchtmittelindustrie indirekt auf Kosten der\r\nSozialkassen. Eine evidenzbasierte Regulierung muss darauf abzielen, die\r\nvolkswirtschaftlichen Verluste von über 136 Mrd. € jährlich zu senken.\r\nIm internationalen Vergleich bestehen in Deutschland relevante Regelungslücken für Alkohol-,\r\nTabak-, Cannabis-, und Glücksspielwerbung sowie für digitale und influencerbasierte\r\nMarketingformen. Die Steuern zählen zu den niedrigsten in Europa (DKFZ, 2022; DKFZ und\r\nDeutsche Krebshilfe, 2025). Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat umfassende\r\nBeschränkungen von Alkoholmarketing (einschließlich Werbung, Sponsoring und Promotion)\r\nsowie die Erhöhung von Steuern als wirksame Maßnahmen der Alkoholpolitik empfohlen (WHO,\r\n2024).\r\nDie Allgemeinheit trägt die Kosten für die Gewinne der Unternehmen\r\nDie wirtschaftliche Freiheit der Unternehmen kann die massiven gesellschaftlichen\r\nFolgekosten nicht rechtfertigen:\r\nBereich Kosten Steuereinnahmen Defizit\r\nTabak / Nikotin 97,2 Mrd. € 15,6 Mrd. € über 81 Mrd. €\r\nAlkohol 57,0 Mrd. € 3,2 Mrd. € über 53 Mrd. €\r\nGlücksspiel 7,0 Mrd. € 5,0 Mrd. € über 2 Mrd. €\r\nGESAMT 161,2 Mrd. € 23,8 Mrd. € über 136 Mrd. €\r\n(DKFZ und Deutsche Krebshilfe, 2025; DKFZ, 2022; Schütze et al., 2023)\r\nDurch dieses Defizit subventioniert die Allgemeinheit die Gewinne der Suchtmittelindustrie\r\nüber Krankenkassenbeiträge und Steuern.\r\nZudem basieren die Gewinne oft auf gesundheitlichem Leid. Die Alkoholindustrie generiert rund\r\ndie Hälfte ihres Umsatzes mit abhängigen oder riskant konsumierenden Menschen (Kilian et\r\nal., 2026), die Glücksspielindustrie generiert bis zu 76 % des Umsatzes durch Personen mit\r\nproblematischem Spielverhalten (Schütze et al., 2023).\r\nStellungnahme: evidenzbasierte Regulierung von Suchtmitteln und Glücksspiel 2026\r\nSeite 2 von 4\r\nForderungen an den Gesetzgeber\r\n1\r\nSteuern erhöhen\r\nMindestpreis pro Alkoholeinheit (Minimum Unit Pricing) und Anhebung der\r\nVerbrauchssteuern für Alkohol, Tabak, Nikotin, Cannabis und Glücksspiel.\r\n2\r\nUmfassendes Werbeverbot\r\nFür Alkohol, Tabak und Nikotinprodukte (einschließlich E-Zigaretten und Nikotinbeutel),\r\nCannabis und Glücksspiel – auch in sozialen Medien und durch Influencer. Das Verbot\r\numfasst Werbung, Promotion, Sponsoring, Produktplatzierung sowie datengetriebenes\r\nTargeting; zulässig bleibt sachliche Produktinformation am Point of Sale ohne\r\njugendaffine Gestaltung.\r\n3\r\nTrennung von Sport und Suchtmitteln\r\nVerbot von Sponsoring durch Tabak-, Alkohol- und Wettanbieter, einschließlich Trikot-\r\n/Bandenwerbung, Namensrechten und Event-Branding.\r\n4\r\nStrenge Regulierung von Cannabis-Plattformen\r\nKonsequente Anwendung und Verschärfung des Heilmittelwerbegesetzes; keine\r\nWerbung für Bezugsquellen von medizinischem Cannabis; Verbot irreführender\r\nVersprechen, wie z. B. „Rezept-Garantie\" und verpflichtende, gut sichtbare\r\nRisikohinweise bei zulässiger Information.\r\n5\r\nTransparenz und Unabhängigkeit\r\nKein Sponsoring politischer Veranstaltungen – einschließlich Parteitagen – durch die\r\nAlkohol-, Tabak-, Cannabis- oder Glücksspiel-Industrie; Offenlegung finanzieller\r\nVerflechtungen zwischen Suchtmittelindustrie und politischen Akteuren sowie\r\nsystematische Interessenkonflikt-Erklärungen in beratenden Gremien.\r\n6\r\nWirksame Durchsetzung und Evaluation\r\nSchaffung einer unabhängigen Aufsicht mit ausreichenden Ressourcen und klarer\r\nZuständigkeit; Einführung eines abgestuften Sanktionsrahmens (inkl. empfindlicher,\r\numsatzbezogener Bußgelder) sowie regelmäßiges Monitoring der Werbeexposition und\r\nder gesundheitlichen Folgen.\r\n7\r\nDas Hilfesystem muss gestärkt werden\r\nAusbau von Prävention und Frühintervention sowie langfristige Sicherung der Suchthilfe-\r\nFinanzierung. Die Suchtmittel-Hersteller müssen für den von ihnen verursachten\r\nSchaden einen relevanten finanziellen Beitrag leisten (Verursacherprinzip) – die\r\nSteuerung der Mittelverwendung muss jedoch in von der Industrie unabhängiger\r\nVerantwortung liegen.\r\nStellungnahme: evidenzbasierte Regulierung von Suchtmitteln und Glücksspiel 2026\r\nSeite 3 von 4\r\nWerbung in der sozialen Marktwirtschaft\r\nWerbung dient der Umsatzsteigerung und ist ein legitimer Motor der Marktwirtschaft. Die Begrenzung\r\nvon Werbung für legale Produkte sollte daher die Ausnahme sein und bedarf einer sehr guten\r\nRechtfertigung. Werbung für Suchtmittel bedeutet jedoch mehr gesellschaftlichen Schaden: Gewinne\r\nwerden privatisiert, Kosten sozialisiert. Hier gelten zum einen die verfassungsrechtliche Schutzpflicht\r\ndes Staates für Leben und Gesundheit und zum anderen das Gebot der haushaltspolitischen\r\nVerantwortung.\r\nDas Konzept des „mündigen Verbrauchers\" wird durch die Forschung im Kontext\r\nabhängigkeitsrelevanter Produkte und datengetriebenen Marketings in Frage gestellt (WHO, 2020):\r\n• Der präfrontale Kortex (für Impulskontrolle und Risikoabwägung) reift erst bis zum Alter von etwa\r\nMitte 30 Jahren vollständig aus; insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene sind daher anfällig\r\nfür Suchtmittel-Werbung (Jernigan et al., 2017; Giesbrecht et al., 2024; Mousley et al., 2025;\r\nDonaldson et al., 2025).\r\n• Suchtmittelassoziierte Werbereize aktivieren das Belohnungssystem und umgehen die rationale\r\nAbwägung – auch bei Erwachsenen (Zeng et al., 2021). Insbesondere digitale Werbung verstärkt\r\ndiese Effekte durch Personalisierung und hohe Kontaktdichten.\r\nInfluencer-Marketing verstärkt diese Effekte durch pseudo-soziale Beziehungen, unzureichende\r\nWerbekennzeichnung und das Fehlen von Warnhinweisen (Cheng et al., 2023).\r\nDeutliche Werbeeinschränkungen hingegen reduzieren signifikant den Alkoholkonsum in der\r\nBevölkerung (Gapstur et al., 2025).\r\nCannabis: Zweckentfremdung des medizinischen Vertriebswegs\r\nSeit April 2024 stiegen die Cannabisblüten-Importe um 170 %, während Kassenverordnungen nur um\r\n9% zunahmen (DG-Sucht et al., 2026). Maßgeblich hierfür ist die aggressive Vermarktung durch Online-\r\nTelemedizinanbieter, die mit „Rezept-Garantien“ und einer Inszenierung von Cannabis als Lifestyle-\r\nProdukt werben. Hier sind eine konsequente Anwendung und Verschärfung des Werbeverbots für diese\r\nPlattformen dringend erforderlich (DG-Sucht et al., 2026).\r\nSoziale Marktwirtschaft erfordert Regulierung\r\nDa die Preise von Suchtmitteln und Glücksspiel ihre tatsächlichen gesellschaftlichen Kosten nicht\r\nabbilden, liegt ein klassisches Marktversagen vor. Dieses muss durch Lenkungssteuern und\r\nMindestpreise (Minimum Unit Pricing) korrigiert werden, um die Kosten zu internalisieren und\r\npreissensible Jugendliche zu schützen. Dies sind die effektivsten Maßnahmen zur Senkung\r\nalkoholbedingter Schäden (Wyper et al., 2023; Giles et al., 2024; WHO, 2024; Gapstur et al., 2025).\r\nDie Regulierung von Werbung schränkt die Freiheit der Konsumierenden nicht ein, sondern nur die der\r\nIndustrie, deren Produkte mit Abhängigkeitspotenzial enorme soziale Folgekosten verursachen.\r\nSteuererhöhungen sind die konsequente Reaktion auf ein gesamtgesellschaftliches Defizit.\r\nWerbeverbote und Steuererhöhungen sind keine Bevormundung, sondern eine ordnungspolitisch\r\ngebotene Schutzmaßnahme – vergleichbar mit Sicherheitsgurten, Kindersitzen in Autos oder dem\r\nVerbot von Asbest.\r\nDie Kosten der Nicht-Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen\r\nDie Nicht-Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen kostet das 17-fache der Behandlung\r\n(Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, 2022). Die rechtzeitige und\r\nangemessene Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen ist daher auch aus Gründen der\r\nKosteneffizienz alternativlos.\r\nStellungnahme: evidenzbasierte Regulierung von Suchtmitteln und Glücksspiel 2026\r\nSeite 4 von 4\r\nQuellenangaben\r\nBayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) & xit GmbH.\r\nAnalyse zur Wertschöpfung der ambulanten Suchtberatung in Bayern. München; 2022.\r\nhttps://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/gesundheitsversorgung/doc/wertschoepfung_ambulante_suchtberatu\r\nng_langfassung.pdf\r\nCheng B, Lim CCW, Rutherford BN, et al. A systematic review and meta-analysis of the relationship between youth drinking,\r\nself-posting of alcohol use and other social media engagement (2012–21). Addiction. 2024;119(1):28–46. doi:\r\n10.1111/add.16304. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/add.16304\r\nDeutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht), DGPPN, DGS, DGSPS, DSG, Deutsche\r\nSchmerzgesellschaft, DGKJP. Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des\r\nMedizinal-Cannabisgesetzes (Ausschussdrucksache 21(14)56(11)). Berlin: Deutscher Bundestag; 2026.\r\nhttps://www.bundestag.de/resource/blob/1136208/21-14-0056-11-DG-Sucht-Cannabis-nicht-barriefrei.pdf\r\nDeutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Jahrbuch Sucht 2025. Lengerich: Pabst Science Publishers; 2025.\r\nhttps://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Jahrbuch_Sucht/JBSucht2025_komplett_WEB.pdf\r\nDeutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ). Alkoholatlas Deutschland 2022. Lengerich: Pabst Science Publishers; 2022.\r\nhttps://www.dkfz.de/fileadmin/news_import/images/Alkoholatlas-Deutschland-2022_dp.pdf\r\nDeutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) und Deutsche Krebshilfe. Tabakatlas Deutschland 2025. Lengerich: Pabst Science\r\nPublishers; 2025. doi: 10.2440/0010. https://www.dkfz.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/Download/Tabakatlas-\r\nDeutschland-2025.pdf\r\nDonaldson SI, Russell AM, La Capria K, et al. Association between exposure to digital alcohol marketing and alcohol use: a\r\nsystematic review and meta-analysis. Lancet Public Health. 2025;10(11):e912–e922. doi: 10.1016/S2468-2667(25)00219-\r\n1. https://www.thelancet.com/journals/lanpub/article/PIIS2468-2667(25)00219-1/fulltext\r\nGapstur SM, Mariosa D, Neamtiu L, et al. The IARC perspective on the effects of policies on reducing alcohol consumption. N\r\nEngl J Med. 2025;392(17):1752–1759. doi: 10.1056/NEJMsr2413289. https://www.nejm.org/doi/10.1056/NEJMsr2413289\r\nGiesbrecht N, Reisdorfer E, Shield K. The impacts of alcohol marketing and advertising, and the alcohol industry's views on\r\nmarketing regulations: systematic reviews of systematic reviews. Drug Alcohol Rev. 2024;43(6):1402–1425. doi:\r\n10.1111/dar.13881. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/dar.13881\r\nGiles L, Mackay D, Richardson E, et al. Evaluating the impact of minimum unit pricing (MUP) on alcohol sales after 3 years of\r\nimplementation in Scotland: a controlled interrupted time-series study. Addiction. 2024;119(8):1378–1386. doi:\r\n10.1111/add.16492. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/add.16492\r\nJernigan D, Noel J, Landon J, Thornton N, Lobstein T. Alcohol marketing and youth alcohol consumption: a systematic review of\r\nlongitudinal studies published since 2008. Addiction. 2017;112(Suppl 1):7–20. doi: 10.1111/add.13591.\r\nhttps://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/add.13591\r\nKilian C, Stüben N, Schranz A, et al. Das Geschäft mit dem Leid – wie viel Umsatz macht die Alkoholindustrie mit Risiko- und\r\nHochkonsum? SUCHT. 2026;72(1):5–11. doi: 10.1024/0939-5911/a000955. https://doi.org/10.1024/0939-5911/a000955\r\nMousley A, Bethlehem RAI, Yeh FC, et al. Topological turning points across the human lifespan. Nat Commun. 2025;16:10055.\r\ndoi: 10.1038/s41467-025-65974-8. https://doi.org/10.1038/s41467-025-65974-8\r\nSchütze C, Kalke J, Möller V, Turowski T, Hayer T. Glücksspielatlas Deutschland 2023. Hamburg/Hamm/Bremen: ISD, DHS,\r\nUniversität Bremen; 2023. https://gluecksspielatlas2023.isd-hamburg.de/dl/Gluecksspielatlas_2023.pdf\r\nWorld Health Organization (WHO). Alcohol marketing in the WHO European Region: update report on the evidence for effective\r\npolicy. Geneva: WHO; 2020. https://www.who.int/publications/i/item/2020-1266-41016-55678\r\nWorld Health Organization (WHO). Global alcohol action plan 2022–2030. Geneva: WHO; 2024.\r\nhttps://www.who.int/publications/i/item/9789240090101\r\nWyper GMA, Mackay DF, Fraser C, et al. Evaluating the impact of alcohol minimum unit pricing on deaths and hospitalisations\r\nin Scotland: a controlled interrupted time series study. Lancet. 2023;401(10385):1361–1370. doi: 10.1016/S0140-\r\n6736(23)00497-X. https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(23)00497-X/fulltext\r\nZeng J, Yu S, Cao H, et al. Neurobiological correlates of cue-reactivity in alcohol-use disorders: a voxel-wise meta-analysis of\r\nfMRI studies. Neurosci Biobehav Rev. 2021;128:294–310. doi: 10.1016/j.neubiorev.2021.06.031.\r\nhttps://linkinghub.elsevier.com/retrieve/pii/S0149763421002736"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023202","regulatoryProjectTitle":"Erforderliche Maßnahmen zur Senkung der negativen Folgen des Alkoholkosums","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d1/19/710893/Stellungnahme-Gutachten-SG2603250040.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Erforderliche Maßnahmen zur Senkung\r\nder negativen Folgen des Alkoholkosums\r\nAlkohol ist ein Zellgift und trägt zur Entwicklung zahlreicher Krankhei-\r\nten bei. Dementsprechend hängt die Menge des über die Lebenszeit\r\nkonsumierten Alkohols mit dem Risiko vorzeitig zu versterben zusam-\r\nmen. Alkohol wirkt sich auch auf die seelische Gesundheit aus, führt\r\nzu negativen Konsequenzen im psychosozialen Bereich sowie zu ei-\r\nnem Anstieg an Gewalthandlungen, Isolation und Kriminalität. Die mit\r\ndem Alkoholkonsum in Zusammenhang stehenden Kosten werden\r\nauf 57 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Nicht eingeschlossen ist hierbei\r\ndas individuelle Leid der Betroffenen und ihrer Angehörigen.\r\nDeutschland ist in Bezug auf Alkohol ein Hochkonsumland. Mit ca.\r\nzehn Litern Reinalkohol pro Bürgerin oder Bürger liegt Deutschland\r\nin der Statistik über dem Durchschnitt der Länder der Organisation\r\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Sozi-\r\nale und gesundheitliche Schäden sind dementsprechend besonders\r\nhoch. Wissenschaftliche Ergebnisse zeigen seit Jahren, dass eine\r\nhöhere Alkoholkonsummenge zu stärkeren alkoholbedingten ge-\r\nsundheitlichen und sozialen Belastungen in einer Nation führt.\r\nPrävention ist ein wirksames Mittel, um alkoholbedingte Probleme in\r\nder Gesellschaft zu reduzieren. Insbesondere haben sich Maßnah-\r\nmen, die Risikogruppen (selektive Prävention) und Individuen mit auf-\r\nfälligem Trinkverhalten (indizierte Prävention) in den Fokus nehmen,\r\nals wirksam gezeigt. Besonders sinnvoll ist ebenso der Schutz be-\r\nsonders gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen (ungeborenes Le-\r\nben, Kinder und Jugendliche), wobei Aufklärungskampagnen ohne\r\nweiterführende Maßnahmen nur einen sehr geringfügigen Effekt er-\r\nzielen konnten.\r\nDemgegenüber zeigt eine Fülle an wissenschaftlichen Ergebnissen\r\nder letzten Jahrzehnte im Vergleich von Nationen und im zeitlichen\r\nVerlauf, dass mit Maßnahmen der Prävention auf nationaler Ebene\r\neine Reduktion des Alkoholkonsums gelingen kann. Von besonderer\r\nBedeutung sind hierbei Maßnahmen, die über Verhaltensprävention\r\nhinausgehen und Gegebenheiten wie z. B. die Verfügbarkeit von Alkohol, seinen Preis oder dessen Marketing verändern. Diese Form\r\nder Prävention fehlt in Deutschland jedoch nahezu vollständig, was\r\nin den letzten Jahrzehnten weitestgehend unverändert geblieben ist.\r\nIn Deutschland engagieren sich einzelne gesellschaftliche Einrichtun-\r\ngen für die Ziele der Prävention, unter ihnen die Deutsche Hauptstelle\r\nfür Suchtfragen (DHS), die Bundesärztekammer (BÄK) und das Bun-\r\ndesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Suchtberatungsstellen,\r\nsuchtmedizinische, psychiatrische und weitere Einrichtungen der\r\nSuchthilfe leisten Arbeit für Prävention in einzelnen gesellschaftlichen\r\nGruppen. Die bestehenden Maßnahmen bilden aber nur einen sehr\r\nkleinen Teil von möglichen Präventionsstrategien ab. In Deutschland\r\nfehlt die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes in die Praxis. Erforder-\r\nlich ist die Etablierung einer Versorgung der Bevölkerung mit Präven-\r\ntionsleistungen neben der medizinischen und psychosozialen Versor-\r\ngung. Damit kann die Prävention zu einer zentralen Säule zum Wohle\r\nder Bürgerinnen und Bürger werden. Dem Stand des Wissens zu-\r\nfolge wird sie zu einer Verbesserung der Gesundheit und zu einer\r\nErhöhung der Lebenserwartung der gesamten Gesellschaft beitra-\r\ngen.\r\nUm als Leistung der Prävention zu gelten, muss den Maßnahmen\r\neine Senkung des Alkoholverbrauchs und der alkoholbedingten Prob-\r\nleme folgen. Das ist erreichbar, indem Alkoholkonsum unattraktiver\r\ngemacht wird und die Menschen motiviert werden, ihren Alkoholkon-\r\nsum für mehr Lebensqualität zu reduzieren und im optimalen Fall zu\r\nbeenden. Für dieses Ziel sind nach internationalem Konsens in Wis-\r\nsenschaft und Einrichtungen öffentlicher Gesundheit insgesamt fünf\r\nStrategien sinnvoll. Diese werden von der Weltgesundheitsorganisa-\r\ntion (WHO) empfohlen und unter dem Begriff SAFER zusammenge-\r\nfasst. Das Konzept lässt sich sinngemäß wie folgt zusammenfassStärkung von Maßnahmen zur Einschränkung der Verfüg-\r\nbarkeit von Alkohol\r\nDie Einführung und Durchsetzung von Beschränkungen für den\r\nkommerziellen oder öffentlichen Verkauf von Alkohol sind wich-\r\ntige Maßnahmen zur Reduzierung des schädlichen Alkoholkon-\r\nsums. Das beinhaltet, die Erhältlichkeit alkoholischer Getränke\r\nzeitlich (begrenzte Öffnungszeiten) und örtlich (lizenzierte Ver-\r\nkaufsstellen) einzuschränken und ihrem Gefahrenpotenzial ge-\r\nmäß zu regeln.\r\nA Ausbau von Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer\r\nHierzu gehören die Einführung niedriger Promille-Grenzen (op-\r\ntimal 0,0) bei der Teilnahme am Straßenverkehr sowie flächen-\r\ndeckende verdachtsunabhängige Alkoholkontrollen.\r\nF Förderung des Zugangs zu Frühentdeckung (Screening),\r\nKurzinterventionen und Behandlung\r\nGesundheitsfachkräfte spielen eine wichtige Rolle dabei, Men-\r\nschen zu helfen, ihren Alkoholkonsum zu reduzieren oder ein-\r\nzustellen, um Gesundheitsrisiken zu verringern. Gesundheits-\r\nund Sozialdienste können wirksame Maßnahmen für Hilfesu-\r\nchende und ihre Familien anbieten. Es gilt, entsprechende\r\nMaßnahmen bereit zu stellen und zu fördern.\r\nE Etablierung von Maßnahmen zur Einschränkung und zum\r\nVerbot von Marketing für alkoholische Getränke\r\nVerbote und umfassende Beschränkungen für Alkoholwerbung,\r\nSponsoring und Verkaufsförderung sind wirkungsvolle und kos-\r\nteneffiziente Maßnahmen. Ein Marketingverbot für alkoholische\r\nGetränke z. B. in Geschäften, Sportstadien und allen Medien\r\n(nach dem Vorbild des Werbeverbotes für Tabakprodukte)\r\nsenkt die Attraktivität des Alkoholkonsums.\r\nR Realisierung von Preiserhöhungen durch Steuern und\r\nPreisgestaltung\r\nAlkoholbesteuerung und Preisgestaltung gehören zu den wirk-\r\nsamsten und kostengünstigsten Maßnahmen zur Alkoholkon-\r\ntrolle. Eine Erhöhung der Verbrauchsteuern auf alkoholische\r\nGetränke ist eine bewährte Maßnahme zur Verringerung des\r\nschädlichen Alkoholkonsums und verschafft der Regierung Ein-\r\nnahmen, mit denen sie die wirtschaftlichen Kosten des schädli-\r\nchen Alkoholkonsums ausgleichen kann. Zur Regulierung des\r\nMarktes zählt auch ein Mindestpreis.\r\nAlkoholpolitisch steuernde Maßnahmen können darüber hinaus auch\r\nbesonders gefährdete Gruppen schützen. Dafür ist es erforderlich,\r\ndass die Maßnahmen über allgemeine Aufklärungskampagnen hin-\r\nausgehen. Durch Förderung von Betreuungskapazitäten sowie Schu-\r\nlung von Fachkräften in unterschiedlichen Bereichen der medizini-\r\nschen, psychologischen und sozialen Versorgung kann es gelingen, gefährdete Gruppen pro-aktiv zu erreichen und so z. B. ungeborenes\r\nLeben besser schützen. Für den Schutz der Jugend gilt es, das Min-\r\ndestverkaufsalter zu erhöhen. Gleichzeitig sollte das betreute Trinken\r\nentfallen. Hilfreich im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendli-\r\nchen gälte ebenso, den Konsum von Alkohol an bestimmten Orten und\r\ninsbesondere in der Gegenwart von Minderjährigen einzuschränken,\r\num so einer normativen Wirkung entgegenzutreten. Maßnahmen des\r\nJugendschutzes sind aus wissenschaftlicher Sicht nur dann ausrei-\r\nchend wirksam, wenn regelmäßige Kontrollen zu deren Einhaltung er-\r\nfolgen.\r\nFür die genannten Aktionen liegt eine große Zahl an Erfahrungen im\r\nHinblick auf Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Akzeptanz vor. Um die\r\nLeistungen in Form von Gesetzen und weiteren Maßnahmen zu etab-\r\nlieren, ist ein umfassendes Engagement von Einrichtungen der Zivilge-\r\nsellschaft erforderlich. Ein Vorbild bieten die international und die in\r\nDeutschland durchgeführten Aktivitäten zur Reduktion des Tabakrau-\r\nchens. Mit Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation entstand\r\nein breites internationales Bündnis zur Tabakkontrolle (Framework\r\nConvention on Tobacco Control, FCTC). Aktivitäten der Tabakindustrie\r\nsollten kontrolliert werden mit dem Ziel, ihnen Interessen der Gesund-\r\nheit aller Menschen entgegenzusetzen.\r\nFür die Umsetzung der SAFER-Forderungen und die Prävention alko-\r\nholbezogener Schäden in Deutschland lassen sich folgende Schritte\r\nbenennen: 1. Aufbau von Zusammenschlüssen in der Prävention en-\r\ngagierter Menschen in Deutschland mit Einwerbung von Ressourcen,\r\n2. Vernetzung mit und Beteiligung an Aktivitäten in Europa (u. a. Euro-\r\npean Public Health Alliance, European Centre for Monitoring Alcohol\r\nMarketing, EUCAM) und darüber hinaus (Global Alcohol Policy Alli-\r\nance, GAPA). Die Arbeit eines Zusammenschlusses in der Alkohol-\r\nprävention engagierter Menschen in Deutschland hat zum Ziel, die\r\noben genannten Maßnahmen zu befördern.\r\nErarbeitet durch die AG „Public Health & Alkohol“ der DHS und durch\r\nden Vorstand beschlossen am 20. Februar 2026.  "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-03-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023202","regulatoryProjectTitle":"Erforderliche Maßnahmen zur Senkung der negativen Folgen des Alkoholkosums","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/cd/0f/846169/Stellungnahme-Gutachten-SG2609230002.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"POLICY BRIEF: Alkoholbesteuerung Juli 2026\r\n8 Mrd. € Steuermehreinnahmen durch Alkoholbesteuerung\r\nDie von der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission\r\nGesundheit (FKG) hat eine Erhöhung der Steuern auf Spirituosen zur Stärkung des\r\nSteueraufkommens vorgeschlagen. Unsere Berechnungen zeigen, dass eine moderate\r\nAusweitung der Bier- und\r\nWeinsteuern ein erheblich höheres\r\nEinnahmepotenzial bietet:\r\nSpirituosensteuer: 2,4 Mrd. €\r\nBier- und Weinsteuer: 8,2 Mrd. €\r\nGesundheitlicher Mehrwert\r\nNeben fiskalischen Vorteilen ist mit\r\nSteuererhöhungen auf Alkoholika ein\r\ngesundheitsschützender Effekt verbunden.\r\nDurch moderate Preiserhöhungen können\r\ninnerhalb von 3 Jahren etwa 4.250\r\nTodesfälle vermieden werden.\r\nHandlungsbedarf\r\nDie Alkoholsteuersätze sind seit\r\nJahrzehnten nicht angepasst worden—\r\ndie Biersteuer seit 1993, Spirituosen-\r\nund Schaumweinsteuer seit 1982. Es\r\ngibt keine Weinsteuer. Diese Stagnation\r\nführt zu erheblichen Steuerausfällen.\r\nEmpfehlung\r\nDie Verbrauchsteuern auf Spirituosen, Bier und Wein sollten angehoben werden, um das\r\nbrachliegende Steuerpotenzial zu nutzen und gleichzeitig die öffentliche Gesundheit zu\r\nstärken. Steuermehreinnahmen sollten gezielt zur\r\nUnterstützung der chronisch unterfinanzierten\r\nSuchthilfe- und Präventionsangebote genutzt werden.\r\nKontakt:\r\nDr. Jakob Manthey\r\nE-Mail: j.manthey@uke.de\r\nTel: 040 7410 594380, Mrd.\r\n0,8 Mrd.\r\n1,0 Mrd.\r\n0,8 Mrd.\r\n1,3 Mrd.\r\n1,9 Mrd.\r\n0,8 Mrd.\r\n1,4 Mrd.\r\n,0 Mrd.\r\n0 7 0 8 0 9 0 7 0 8 0 9 0 7 0 8 0 9\r\nWeinsteuerBiersteuerSpirituosensteuer\r\nPOLICY BRIEF: Alkoholbesteuerung Juli 2026\r\nWie sollte Alkohol optimal besteuert werden?\r\nGesundheitssteuern dienen der Reduzierung von schädlichen Verhaltensweisen, wie zum Beispiel dem Rauchen\r\nvon Zigaretten oder dem Trinken alkoholischer Getränke. Zudem fließen durch die Erhebung von\r\nGesundheitssteuern erhebliche Steuereinnahmen an den Fiskus. Bei alkoholischen Getränken erfolgte seit\r\nJahrzehnten keine Anpassung der Besteuerung (Bier: 1993; Schaumwein: 198 ; Spirituosen: 198 ), was in einer\r\nStagnation bzw. einem inflationsadjustierten Rückgang der Steuereinnahmen resultierte (über alle\r\nGetränkearten: 010: 3,1 Mrd. ; 0 0: 3, Mrd. ; 0 5: 3,0 Mrd. ).\r\nZur Stabilisierung der Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat die FKG u.a. empfohlen\r\n„den Regelsteuersatz für Spirituosen in den Jahren 0 7, 0 8, 0 9 um jeweils 5,50 , 3,50 und 4,00 pro\r\nLiter Reinalkohol zu erhöhen“. Damit sollen Steuermehreinnahmen generiert werden und mittel- bis langfristig\r\nKosten im Gesundheitssystem eingespart werden. Die Anhebung von Steuern auf andere Getränke, wie z.B. Bier,\r\nsowie die Einführung einer Steuer auf Wein, sieht der Vorschlag der FKG nicht vor.\r\nDieser Policy Brief beschreibt die zu erwartenden Auswirkungen dieses Vorschlags auf Alkoholkonsum,\r\nSteuereinnahmen sowie Krankheitslast. Neben dem Vorschlag der FKG werden die Auswirkungen einer\r\nalternativen Alkoholsteuerreform präsentiert.\r\nAktuelle Besteuerung alkoholischer Getränke in Deutschland\r\nZwischen 010 (11, L) und 0 4 (10,5 L) ist der Pro-Kopf-Konsum gemessen am verkauften Alkohol geringfügig\r\nzurückgegangen. Dieser Rückgang ist maßgeblich durch einen Rückgang des Bierabsatzes ( 010: 5,9 L; 0 4: 4,7\r\nL) zu erklären. Bei Wein ( 010: ,7 L; 0 4: ,7 L), Schaumwein ( 010: 0,5 L; 0 4: 0,4 L) und Spirituosen ( 010:\r\n,4 L; 0 4: ,7 L) sind keine bedeutsamen Veränderungen zu beobachten. Der Umfang des Konsums von\r\nAlkopops und Zwischenerzeugnissen ist sehr gering ( 0 4: 0,07 L).\r\nIm Jahr 0 4 wurde der Großteil des\r\ngetrunkenen Alkohols in Form von Bier (45%)\r\nkonsumiert. Aufgrund des sehr niedrigen\r\nBiersteuersatzes (siehe Tabelle) entfiel 0 5\r\njedoch nur 18% des\r\nGesamtsteueraufkommens durch\r\nalkoholische Getränke ( ,98 Mrd. ) auf\r\nBiersteuereinnahmen (0,54 Mrd. ). Etwa zwei Drittel ( 9%) des Gesamtsteueraufkommens durch alkoholische\r\nGetränke wurde durch den Verkauf von Spirituosen generiert ( ,05 Mrd. ). Schaumwein trug ebenfalls\r\nüberproportional zum Steueraufkommen bei (0,3 Mrd. , 1 %). Für Wein gibt es keine spezifische\r\nVerbrauchsteuer.\r\n1 Angenommene Alkoholkonzentration, Bier: 5%, Wein: 1 %, Sekt: 11%, Spirituosen: 37,5%\r\n2 Median und Interquartilsabstand basierend auf Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 018. Preise auf\r\n0 5 angepasst mittels getränkespezifischen Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes.\r\nGetränk mit\r\nvergleichbarer\r\nReinalkoholmenge1\r\nDurchschnittlicher\r\nVerkaufspreis\r\nin €2\r\nAnteil\r\nVerbrauchs-\r\nsteuer in €\r\nAnteil\r\nVerbrauchs-\r\nsteuer in %\r\n500 ml Bier 0,95 (0,73-1,23) 0,049 5,2 (4,0-6,8)\r\n200 ml Wein 1,01 (0,70-1,51) 0,000 0\r\n225 ml Sekt 1,33 (0,99-1,76) 0,306 23,1 (17,4-31,0)\r\n65 ml Spirituosen 0,94 (0,61-1,28) 0,318 33,7 (24,8-52,4)\r\nPOLICY BRIEF: Alkoholbesteuerung Juli 2026\r\nVorschläge zur Anhebung der Verbrauchsteuern\r\nIn diesem Policy Brief werden die Auswirkungen zweier Vorschläge zur Steigerung des Steueraufkommens\r\nvorgestellt. Der erste Vorschlag stammt von der FKG und bezieht sich auf die Verbrauchsteuern auf Spirituosen.\r\nDer zweite Vorschlag wurde von den Autor:innen dieses Policy Briefs entwickelt und umfasst eine Anhebung der\r\nVerbrauchsteuern auf Bier und Wein. Mithilfe statistischer Modelle wurden die Auswirkungen beider Vorschläge\r\nauf den Pro-Kopf-Konsum, das Steueraufkommen und die öffentliche Gesundheit geschätzt.\r\nSteuerszenario 1: Anhebung der Spirituosensteuer\r\nDie FKG schlägt eine Erhöhung der Verbrauchsteuern auf Spirituosen vor. Laut den vorgelegten Schätzungen soll\r\ndurch diese Maßnahme der Pro-Kopf-Konsum um 0,37 Liter pro Jahr gesenkt werden und sich das\r\nGesamtsteueraufkommen durch alkoholische Getränke in den Jahren 0 7 bis 0 9 um 19% (3,55 Mrd. ), 30%\r\n(3,85 Mrd. ) und 41% (4,17 Mrd. ) erhöhen.\r\nSteuerszenario 2: Anhebung der Bier- und Weinsteuer\r\nDa die Verbrauchsteuern auf Bier und Wein derzeit sehr niedrig bzw. nicht vorhanden sind und diese beiden\r\nGetränkearten zusammen etwa 70% des Gesamtkonsums ausmachen, liegt hier der größte Hebel für\r\nSteuererhöhungen. In Deutschland liegt die Biersteuer mit 0,787 je hl Bier je ° Plato derzeit knapp über dem\r\ndurch die EU festgelegten Mindeststeuersatz von mind. 0,748 je hl Bier je ° Plato (oder: 1,87 je hl Getränk und\r\nProzentpunkt Alkohol; Council Directive 9 /84/EEC, Art. ). Es wird vorschlagen, dass in den Jahren 0 7 bis\r\n0 9 die Biersteuer schrittweise auf 5 , 7 und 10 je hl Getränk und Prozentpunkt Alkohol angehoben wird\r\n(umgerechnet in Besteuerung je hl Bier je ° Plato: , ,80 und 4 ). Damit erhöht sich der Anteil der regulären\r\nVerbrauchsteuer pro 500ml Flasche Bier von derzeit 0,049 auf 0,1 5 , 0,175 bzw. 0, 5 . Mit dieser Biersteuer\r\nwürde sich Deutschland im europäischen Mittelfeld befinden: etwas über Frankreich und der Niederlande\r\n(jeweils 0, 03 ) aber immer noch deutlich unter dem Biersteuerniveau in Großbritannien (0, 58 ), Finnland\r\n(0,905 ) und Norwegen (1,1 ). Aufgrund zahlreicher Ausnahmen im Biersteuergesetz liegt die tatsächlich\r\ngezahlte, durchschnittliche Biersteuer bei ca. 83% der genannten Werte und damit in der Realität niedriger als\r\nder Regelsteuersatz.\r\nWeiterhin schlagen wir vor die Schaumweinbesteuerung schrittweise auf Wein anzuwenden. In den Jahren 0 7\r\nbis 0 9 soll die Weinsteuer bei 50 , 90 und schließlich 13 je hl Wein (derzeit gültiger\r\nSchaumweinsteuersatz) liegen. Demnach entfällt auf eine 700ml Flasche Wein eine Weinsteuer von 0,35 , 0, 3\r\nbzw. 0,95 .\r\nNeben diesen beiden Anpassungen im Steuersystem sollen ab dem Jahr 030 die Verbrauchsteuersätze für alle\r\nalkoholischen Getränke (Bier, Wein, Schaumwein, Spirituosen, Alkopops, Zwischenerzeugnisse) entsprechend\r\nder Inflation angepasst werden (in den Berechnungen nicht relevant).\r\nAnstieg des durchschnittlichen Verkaufspreises im jeweiligen Steuerszenario\r\nGetränk in üblicher Konsumgröße 0 7 0 8 0 9\r\nSteuerszenario 1:\r\n50 ml Spirituosen 0,85 (+16%) 0,93 (+25%) 1,02 (+36%)\r\nSteuerszenario 2:\r\n330 ml Bier 0, 9 (+8%) 0,73 (+13%) 0,80 (+ 0%)\r\n125 ml Wein 0,7 (+11%) 0,80 (+ 0%) 0,88 (+30%)\r\nPOLICY BRIEF: Alkoholbesteuerung Juli 2026\r\nAuswirkungen der Steuerszenarien\r\nAuswirkung auf den Alkoholkonsum\r\nIm Vergleich zur erwarteten Entwicklung der Trinkmengen in Deutschland wird der Pro-Kopf-Konsum in\r\nSteuerszenario 1 in den Jahren 0 7 bis 0 9 um ,7%, 4,5% und ,4% sinken. In Steuerszenario sind\r\nRückgänge in ähnlicher Höhe zu erwarten ( ,5%, 4, %, ,4%). Die Rückgänge in Steuerszenario 1 sind\r\ndurch durchschnittliche Steigerungen des Verkaufspreises von Spirituosen in Höhe von 1 %, 5% und\r\n3 % bedingt (im Vergleich zur Preisentwicklung mit % Inflation). In Steuerszenario steigen die\r\nVerkaufspreise von Bier (+8%, +13%, + 0%) und Wein (+11%, + 0%, +30%).\r\nAuswirkung auf das Steueraufkommen\r\nEs ist zu erwarten, dass durch die höheren Verbrauchsteuern trotz leichtem Konsumrückgang die\r\nSteuereinnahmen kurzfristig enorm gesteigert werden können. Durch die Anhebung der Verbrauchsteuern auf\r\nSpirituosen wären in Steuerszenario 1 zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 0, Mrd. (+19%), 0,8 Mrd.\r\n(+ 7%) und 1,0 Mrd. (+34%) zu erwarten. In Steuerszenario würden dagegen die Steuereinnahmen um 1,\r\nMrd. (+53%), ,7 Mrd. (+89%) und 3,9 Mrd. (+13 %) ansteigen. Die im Vergleich zu Steuerszenario 1\r\nzusätzlichen Einnahmen gehen zu ähnlichen Teilen auf die Erhöhung der Biersteuer (+0,8 Mrd. , +1,3 Mrd. ,\r\n+1,9 Mrd. ) und Weinsteuer (+0,8 Mrd. , +1,4 Mrd. , + ,0 Mrd. ) zurück. Ohne Steuererhöhungen wären im\r\nJahr 0 9 Steuereinnahmen in Höhe von 3,0 Mrd. zu erwarten—deutlich weniger als im Szenario 1 (4,0 Mrd. )\r\nund Szenario ( ,9 Mrd. ).Bier Wein Schaumwein Spirituosen Gesamt\r\n0 1 0 5 0 9 0 1 0 5 0 9 0 1 0 5 0 9 0 1 0 5 0 9 0 1 0 5 0 9\r\n4\r\n8\r\n10\r\nJahr\r\nPro-Kopf-Konsum (Liter Reinalkohol)\r\nBalken: erwartete Entwicklung ohne Steueränderung (ab 0 5: Projektion)\r\nRote Linie: Szenario 1 (Steueranhebung Spirituosen); Grüne Dreiecke: Szenario (Steueranhebung Wein+Bier)\r\nPro-Kopf-Konsum von Alkohol: Entwicklung zwischen 0 0 und 0 9\r\nPOLICY BRIEF: Alkoholbesteuerung Juli 2026\r\nAuswirkung auf gesundheitliche Probleme\r\nDurch den Konsum von Alkohol sterben in Deutschland jährlich etwa 44,000 Personen. Wenn der\r\ndurchschnittliche Konsum in Deutschland leicht sinkt, so geht das mit einem positiven Effekt auf die Gesundheit\r\neinher. Personen mit starkem Alkoholkonsum oder einer Alkoholabhängigkeit sind besonders gefährdet. Wenn\r\ndiese Personengruppe nur etwas weniger trinkt, so reduziert sich ihr Risiko für die Entstehung oder\r\nChronifizierung einer Lebererkrankung sowie verschiedener Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Durch einen\r\nRückgang des Alkoholkonsums in der gesamten Bevölkerung kann deshalb auch der Tod zahlreicher Menschen\r\nkurzfristig verhindert werden. Es wird geschätzt, dass zwischen den Jahren 0 7 und 0 9 etwa 4. 50 weniger\r\nMenschen an alkoholbedingten Erkrankungen sterben würden, falls es zu einer der beiden Steuerszenarien\r\nkommt (Szenario 1: 4.4 3 Todesfälle; Szenario : 4. Todesfälle).\r\nGeschätzter Rückgang alkoholbedingter Todesfälle durch die Anhebung von Verbrauchsteuern auf Alkoholika\r\nSteuerart 0 7 0 8 0 9\r\nErhöhung Steuern auf Spirituosen 8 9 1.44 .11\r\nErhöhung Steuern auf Bier und Wein 790 1.3 9 .107\r\nDer Großteil der vermiedenen Todesfälle geht auf Alkoholkonsumstörungen (33%), Lebererkrankungen (35%),\r\nsowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen ( 9%) zurück. Kurzfristige Veränderungen in Todesfällen aufgrund\r\nalkoholbedingter Krebserkrankungen wurden aufgrund des langen zeitlichen Abstands zwischen Konsum und\r\nErkrankung nicht in den Schätzungen berücksichtigt.\r\nNeben der kurzfristigen Verhinderung von Todesfällen würde ein geringerer Alkoholkonsum auch den Druck auf\r\ndas Gesundheitssystem reduzieren. Wird in der Bevölkerung weniger Alkohol getrunken, so entstehen weniger\r\nUnfälle und chronische Gesundheitsprobleme, was in ärztlichen Praxen und Krankenhäusern zu einer Entlastung\r\nführen kann. Schließlich ist auch mit weniger Gewalt in häuslichen Settings, auf den Straßen und bei\r\nFußballspielen zu rechnen. Eine Erhöhung der Steuern auf alkoholische Getränke schützt deshalb auch\r\nMenschen, die von den negativen Folgen des Alkoholkonsums anderer betroffen sind.Bier Wein Schaumwein Spirituosen Gesamt\r\n0 1 0 5 0 9 0 1 0 5 0 9 0 1 0 5 0 9 0 1 0 5 0 9 0 1 0 5 0 9\r\n0\r\n4\r\nJahr\r\nSteuereinnahmen in Mrd\r\nBalken: (erwartete) Entwicklung ohne Steueränderung(ab 0 5: Projektion)\r\nRote Linie: Szenario 1 (Steueranhebung Spirituosen); Grüne Dreiecke: Szenario (Steueranhebung Wein+Bier)\r\nVerbrauchsteuern auf Alkohol : Einnahmen zwischen 0 0 und 0 9\r\nPOLICY BRIEF: Alkoholbesteuerung Juli 2026\r\nFazit\r\nEine Anhebung der Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke würde zu einem umfangreichen Anstieg der\r\nSteuereinnahmen führen und sich außerdem positiv auf die öffentliche Gesundheit auswirken. Die positiven\r\nEffekte von Steuererhöhungen wurden in verschiedenen europäischen Ländern, wie bspw. in Litauen, wiederholt\r\ndemonstriert.\r\nSowohl durch die Erhöhung der Verbrauchsteuern auf Spirituosen als auch durch die Erhöhung der\r\nVerbrauchsteuern auf Bier und Wein können vergleichbare Effekte auf den Alkoholkonsum erzielt werden. Bei\r\neiner Erhöhung der Verbrauchsteuern auf Bier und Wein ist jedoch mit deutlich höheren Steuermehreinnahmen\r\nzu rechnen. Eine Erhöhung von Bier- und Weinsteuer kann zudem als Instrument des Jugendschutzes verstanden\r\nwerden, da diese Getränke einen Großteil des jugendlichen Alkoholkonsums ausmachen (Alkoholkonsum zur\r\nletzten Trinkgelegenheit lt. ESPAD 0 4: 40% Bier, 9% Wein, 4 % Mixgetränke, % Spirituosen).\r\nFalls wie durch die FKG lediglich die Verbrauchsteuern auf Spirituosen angehoben werden sollten, könnte sich\r\nder Konsum auf günstigere Produkte verschieben. Da Bier und Spirituosen auf die Menge an Reinalkohol\r\ngerechnet durchschnittlich am günstigsten sind, ist anzunehmen, dass eine Verteuerung von Spirituosen dazu\r\nführt, dass weniger Spirituosen aber mehr Bier getrunken würde. Ähnliche kompensatorische Effekte konnten\r\nbereits in den USA beobachtet werden. Im Falle einer Verschiebung käme es weder zu einer Reduktion des\r\nGesamtkonsums noch zu einer deutlichen Steigerung des Steueraufkommens. Bei der Anhebung der Bier- und\r\nWeinsteuern wäre eine Verschiebung des Konsums dagegen unwahrscheinlich, da Bier auch nach Anhebung der\r\nSteuern eine günstige Getränkeart bleiben würden.\r\nDas Risiko einer Konsumverschiebung könnte durch die Einführung eines Mindestpreises verringert werden. In\r\nSchottland wurde 018 ein Mindestgetränkepreis eingeführt, wonach der Verkaufspreis bestimmter Mengen\r\nReinalkohol nicht mehr unterschritten werden darf (0,50 Pfund pro 8g; umgerechnet: ca. 1,40 für eine 500 ml\r\nFlasche Bier mit 5% Volumenalkohol). Diese Maßnahme führte nicht nur zu einem Konsumrückgang besonders\r\nbilliger Alkoholika, sondern auch zu einer Verringerung der alkoholbedingten Krankheitslast. Mindestpreise\r\nwären daher als flankierende Maßnahme für die vorgeschlagenen Steuererhöhungen zu empfehlen, wobei eine\r\nAnhebung der Bier- und Weinsteuern als sinnvollste Maßnahme betrachtet wird.\r\nUmfragen zeigten, dass Alkoholsteuererhöhungen grundsätzlich von der Bevölkerung akzeptiert werden, wobei\r\ndie Akzeptanz steigt, wenn man die Einnahmen in die Gesundheitsförderung investiert. Neben den großen\r\nLücken in der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch die Suchtprävention und -hilfe unter enormen\r\nfinanziellen Druck. Die Steuermehreinnahmen sollten daher gezielt zur Unterstützung von Suchthilfe- und\r\nPräventionsangeboten genutzt werden.\r\nPOLICY BRIEF: Alkoholbesteuerung Juli 2026\r\nAutor:innen\r\nDr. Jakob Manthey, Daniela Correia, Prof. Jürgen Rehm, Asst. Prof. Carolin Kilian\r\nZentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS), Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie,\r\nUniversitätsklinikum Hamburg-Eppendorf\r\nBerechnungsgrundlage und Quellen\r\nDie Auswirkungen unterschiedlicher Steuerszenarien wurden mit Modellen geschätzt, die bereits in Deutschland und\r\nanderen Ländern zur Anwendung kamen [1]. Zur Schätzung wurden die folgenden Daten genutzt: Pro-Kopf-Konsum [ ];\r\ndurchschnittliche Verkaufspreise alkoholischer Getränke [3]; Steueraufkommen [4]; Verbraucherpreisindex [5]; Sterbefälle\r\n[ ]; Preiselastizitäten [7].\r\nDiese Berechnungen nehmen unter anderem an, dass sich Steuererhöhungen zu 100% im Verkaufspreis widerspiegeln und\r\ndass Personen in Deutschland auf Preisveränderungen ähnlich reagieren wie Personen in anderen Ländern. Die\r\ntatsächlichen Effekte einer Steuererhöhung können von den vorliegenden Schätzungen abweichen.\r\nQuellen:\r\n[1] 10.1007/s00103-0 -035 8-9 ; 10.1111/dar.700 8 ; 10.101 /S 4 8- 7( 5)00174-4\r\n[ ] Pro-Kopf-Konsum: DHS Jahrbuch Sucht 0\r\n[3] Getränkepreise: DHS Jahrbuch Sucht 0 5\r\n[4] Statistik über das Steueraufkommen: GENESIS Tabelle 71 11-0001\r\n[5] Verbraucherpreisindex: GENESIS Tabelle 1111-0003\r\n[ ] Mortalität: WHO Global Health Estimates\r\nhttps://www.who.int/data/gho/data/themes/mortality-and-global-health-estimates/ghe-leading-causes-of-death\r\n[7] Preiselastizität Bier: -0,3 ; Preiselastizität Wein/Schaumwein: -0, 0; Preiselastizität Spirituosen: -1, 0; Preiselastizität\r\nfür Personen mit starkem Alkoholkonsum: -0, 8\r\n10.1007/978-1-4 13-3 17-4_18 ; 10.1111/j.14 7- 419. 009.00591.x ; 10.1111/j.13 0-0443. 008.0 438.x\r\nPOLICY BRIEF: Alkoholbesteuerung Juli 2026\r\nWeitere Quellen:\r\nVorschläge der FinanzKommission Gesundheit:\r\nhttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/Fina\r\nnzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_ 0 0330.pdf\r\nESPAD 0 4: https://zenodo.org/records/18 19309\r\nBeer Taxes in Europe: https://taxfoundation.org/data/all/eu/beer-taxes-in-europe- 0 3/\r\n199 EU Directive (deu): https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/199 /84/oj/eng\r\nSteuererhöhungen in Litauen: 10.1111/add.15470 ; 10.118 /s1 91 -0 -0 7 1- ; 10.1007/s40 58-0 4-00873-5\r\nKonsumverschiebung bei einseitiger Steueranhebung: https://docs.iza.org/dp13198.pdf\r\nAuswirkungen eines Mindestgetränkepreises in Schottland: 10.101 /S0140- 73 ( 3)00497-X ;\r\nhttps://publichealthscotland.scot/publications/evaluating-the-impact-of-minimum-unit-pricing-mup-on-sales-based-\r\nalcohol-consumption-in-scotland-at-three-years-post-implementation/\r\nUmfrage Akzeptanz Steuererhöhung: https://www.ikk-classic.de/presse/pressemitteilungen/forsa-umfrage"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-07-02"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":true,"codeOfConductPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b2/33/846167/DHS-Positionspapier-Verwendung-von-Geldern-der-Industriepdf.pdf"}}