{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur \r\nErläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der \r\nBeschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Im Dialog mit kommunalen, regionalen, nationalen und europäischen Akteuren setzen wir auf sachliche Informationen und eine glaubwürdige, transparente Kommunikation. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und \r\nDiskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. In diesem Kontext verweisen wir auf unsere Konzernpolitik, keinerlei Spenden oder Zahlungen an politische Parteien zu leisten. Wir sehen uns zu politischer Neutralität verpflichtet, was sich in einem offenen Austausch mit allen demokratischen Parteien widerspiegelt.\r\n\r\nEine eigenständige Überwachung konzernrelevanter Themen durch politisches Monitoring ist Grundlage für eine effektive Interessenvertretung: Frühzeitig politische Vorhaben zu erkennen, die die Konzernaktivitäten oder das unternehmerische Umfeld (un-)mittelbar beeinflussen, kommt entscheidende Bedeutung zu. Um unsere Tätigkeiten in diesem Aufgabenfeld zu intensivieren, verfügt der Salzgitter-Konzern über Außenstellen in Berlin sowie Brüssel.\r\n\r\nDie Salzgitter AG ist bereits seit 2014 im Transparenzregister der EU registriert (Identifikationsnummer: 484497715199-45). Interessierte können so - in Ergänzung zu unseren Angaben im Lobbyregister des Bundestages - Einblick in die aufgewendeten Mittel und Ressourcen der politischen Arbeit auf europäischer Ebene erhalten.\r\n\r\nZu den wesentlichen aktiv begleiteten politischen Themen der vergangenen Jahre gehörten neben der allgemeinen Industrie- und Branchenpolitik (z.B. Handlungskonzept Stahl und dessen Umsetzung) vor allem Klima-, Energie- und Umweltpolitik (wie etwa die Umsetzungsrechtsakte zum EU-ETS ab 2021, CO2-Grenzausgleichsmechanismus, kohlenstoffarme Technologien, Nationale Wasserstoffstrategie), Handelspolitik (Handelsschutzverfahren und -instrumente, Safeguard-Maßnahmen, WTO-Reform), Forschungs- und Innovationspolitik (wie zum Beispiel IPCEI Wasserstoff), Verkehrspolitik sowie Arbeits- und Sozialpolitik."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":3.08},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":1310001,"to":1320000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":true,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","publicAllowances":[{"name":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF.722)","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":10001,"to":20000},"description":"FuE-Zuschuss: Grundlagenforschung Energie [EA6010]\r\nVerbundvorhaben BeWiSe: Begleitforschungsprojekt Wasserstoff in der Stahlerzeugung, Teilvorhaben Salzgitter Mannesmann Forschung GmbH;\r\n"},{"name":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF.722)","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Kapelle-Ufer 1, 10117 ","publicAllowanceEuro":{"from":310001,"to":320000},"description":"FuE-Zuschuss für das Begleitforschungsprojekt “BeWiSer” des Konsortiums Salzgitter AG, Fraunhofer-Instituten IKTS, ISI und UMSICHT. \r\nDas Projekt dient der weiteren Optimierung der geplanten SALCOS-Verfahrensroute (SAlzgitter Low Carbon Steelmaking). 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Ziel der Interessenvertretung ist es, die Kostenlücke durch angebots- und nachfrageseitige Maßnahmen zu schließen, den Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur zu ermöglichen und verbleibende Risiken für erste Wasserstoff-Lieferverträge zu schließen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"},{"title":"Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See","shortTitle":"WindSeeG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/windseeg"},{"title":"Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen","shortTitle":"StromNEV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006828","title":"EU-Grenzausgleich CBAM praktikabel und effektiv gestalten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die EU führt mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ein System ein, das Klimaschutz und Marktmechanismen verbinden soll, um Carbon Leakage zu verhindern. Ziel der Interessenvertretung ist es, einen reibungslosen Übergang für Unternehmen durch längere Fristen und flexiblere Regelungen zu gewährleisten, bürokratische Hürden durch eine Anpassung der Bagatellgrenze abzubauen, die Wettbewerbsfähigkeit durch den Schutz von Exporten zu fördern und den CBAM auf weitere Sektoren auszudehnen, um potenzielle Emissionsquellen umfassend abzudecken. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006829","title":"Etablierung von Leitmärkten für klimafreundlichen Stahl","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge","printingNumber":"21/1934","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101934.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-vergabe-%C3%B6ffentlicher-auftr%C3%A4ge/324928","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Ein zentraler Baustein einer nachhaltigen und resilienten heimischen Stahlindustrie ist die Etablierung von Leitmärkten. Mithilfe politischer Marktanreize sollen die Nachfrage nach CO2-reduzierten Stahlprodukten verlässlich gestärkt werden, bis sie sich in voller Breite in den Absatzmärkten durchgesetzt haben. \r\nViele Ansätze sind bereits vorhanden: Gutschriften für den Einsatz CO2-reduzierten Stahls „Made-in-EU“ bei den Auto-Flottengrenzwerten oder die Ausrichtung der öffentlichen Vergabe auf Nachhaltigkeit und Resilienz. Entscheidend ist nun die richtige Ausgestaltung und Umsetzung. \r\nStandards wie der Low Emission Steel Standard (LESS) erleichtern die Nachweisführung von Nachhaltigkeitskriterien und sollten in Produktverordnungen und Vergabeverfahren direkt verwendet werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006830","title":"Verschärfung der Einfuhrzölle auf russische Brammen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Verschärfung der Einfuhrzölle auf russische Brammen, um die schädlichen Auswirkungen der verlängerten Übergangsfristen für russische Halbzeuge abzufedern.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013905","title":"Transformative Industriepolitik","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025","printingNumber":"20/14026","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/140/2014026.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-f%C3%BCr-einen-zuschuss-zu-den-%C3%BCbertragungsnetzkosten-im-jahr-2025/318268","leadingMinistries":[]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge","printingNumber":"21/1934","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101934.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-vergabe-%C3%B6ffentlicher-auftr%C3%A4ge/324928","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Salzgitter AG appelliert an die Politik, die Transformation zu einer klimaneutralen Stahlproduktion aktiv zu unterstützen. Dies ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der deutschen Industrie sowie für das Erreichen der nationalen Klimaziele. Kernforderungen sind die Senkung der Energiekosten (insbesondere Reduzierung der Netzentgelte und Wasserstoffkosten), die Förderung der Wasserstoffinfrastruktur, die Etablierung Grüner Leitmärkte (verbindliche Berücksichtigung nicht preislicher Kriterien - Klimafreundlichkeit, Kreislauffähigkeit - und Local-Content Vorgaben im Vergaberecht), die Sicherung der Finanzierung der Transformation und der Schutz vor unfairem internationalen Wettbewerb.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015615","title":"Sondervermögens für Infrastruktur nutzen, um die Transformation der deutschen Industrie, insbesondere der Stahlindustrie, gezielt zu unterstützen.","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU/CSU - Drucksache 20/15096 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) - b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 20/15098 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115) - c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 20/15099 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetze...","printingNumber":"20/15117","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/151/2015117.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-errichtung-eines-verteidigungsfonds-f%C3%BCr-deutschland-und-zur-%C3%A4nderung/320785","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Unsere Bemühungen zielen darauf ab, die geplante Einführung eines Sondervermögens für Infrastruktur zu nutzen, um die Transformation der deutschen Industrie – insbesondere der Stahlindustrie – gezielt zu unterstützen. Damit kann der Umbau hin zu klimafreundlichen Technologien und CO2-reduzierten Produkten beschleunigt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der heimischen Industrie gestärkt werden. Es wurde die Einrichtung eines Transformationsfonds gefordert, um die industrielle Umstellung nachhaltig zu finanzieren und auch sicherheitspolitisch relevante Ziele – wie eine starke inländische Stahlproduktion – zu untermauern.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023442","title":"Ein stabiles EU-ETS ist Basis milliardenschwerer Investitionen in die Dekarbonisierung. Anpassungen dürfen nicht zu Nachteilen für Frontrunner führen.","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"In einer Phase zunehmender geopolitischer Unsicherheit und wachsender internationaler Konkurrenz ist ein verlässlicher, langfristig planbarer klimapolitischer Rahmen eine zentrale Voraussetzung für Investitionen in die Energiewende und die industrielle Transformation in Europa. Für energieintensive Industrien ebenso wie für neue strategische Technologien entscheidet politische Glaubwürdigkeit darüber, ob Investitionen in Europa getätigt werden.\r\nDer EU-Emissionshandel ist dabei nicht nur ein klimapolitisches Instrument, sondern ein zentraler Investitions- und Innovationsmotor für die europäische Industrie. Seine Verlässlichkeit und klare Perspektive sind entscheidend, um Kapital für Dekarbonisierung, Elektrifizierung und den Hochlauf sauberer Schlüsseltechnologien zu mobilisieren.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023443","title":"Effektiver Schutz vor den Folgen der globalen Überkapazitäten: Jetzt neue Zollkontingente einführen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Salzgitter AG setzt sich für die Einführung eines neuen handelspolitischen Instruments in Form von Zollkontingenten ein. Dieses sollte spätestens zum 01.07.2026 mit dem Ende der EU-Safeguards starten. Die Kontingente sind gegenüber dem bestehenden System zu halbieren. Sie sollten dauerhaft für alle Länder gelten und möglichst alle Stahlprodukte sowie wesentliche Teile der Stahl-Wertschöpfungskette umfassen. Importe oberhalb der zugeteilten Quoten sind mit 50% Zoll zu belegen, analog zu den Regelungen in den USA und Kanada.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":11,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0006827","regulatoryProjectTitle":"Einsatz von Wasserstoff in der Primärstahlindustrie: Risiken überbrücken und Voraussetzungen für Markthochlauf schaffen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/52/77/317102/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240193.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Appell an die Mitglieder des Deutschen Bundestags:\r\nFinanzierung für das Wasserstoff-Kernnetz jetzt sicherstellen!\r\n\r\nH2ercules: Der Startschuss für die Wasserstoffwirtschaft\r\n\r\nDie H2ercules-Initiative will zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes in großem Umfang beitragen und\r\ndamit die Dekarbonisierung und Diversifizierung der deutschen Energieversorgung vorantreiben. Wir wollenden Aufbau eines H2-Ökosystems in Deutschland bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des H2-Kernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene sowie anzuschließenden industriellen H2-Verbrauchern und H2-ready Gaskraftwerken, H2-Erzeugungsanlagen, H2-Speichern, ermöglichen. Insgesamt haben sich dieser Initiative aktuell mehr als 30 Unternehmen aus der gesamten H2-Wertschöpfungskette angeschlossen.\r\nEine zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ist die Bereitstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur als Bindeglied zwischen Wasserstofferzeugung bzw. -import und Verbrauchern. Hier verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) mit dem H2-Kernnetz einen sehr begrüßenswerten Ansatz. Ein privatfinanziertes Netz, welches Wasserstoff in ganz Deutschland transportiert.\r\n\r\nDas Netz steht, die Finanzierung muss folgen\r\n\r\nWir begrüßen, dass mit der Novellierung des EnWG zum H2-Kernnetz der Startschuss für ein erstes\r\ndeutschlandweites H2-Transportnetz gegeben wird. Dies ist ein wichtiges politisches Signal und ein bedeutender Schritt für den H2-Markthochlauf. Dringlich ist, dass hierfür adäquate und ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden. Momentan werden diese im Bundestag diskutiert. Die aktuell geplanten Vorgaben sind aus Sicht der H2ercules-Initiative nicht geeignet, um Investoren für das Kernnetz zu gewinnen.\r\n\r\nEin Hauptproblem liegt darin, dass das Risiko einer Investition in das H2-Kernnetz im Vergleich zu ähnlichen Anlagemöglichkeiten, wie beispielsweise dem Stromnetz, höher ist. Denn obwohl der Staat einen Teil der Investitionen über eine Risikoabsicherung garantiert, bleibt das Risiko eines Selbstbehalts und des Restwertes des Netzes bei frühzeitiger, einseitiger Kündigung durch den Staat bestehen. Dies steht im Widerspruch zu den Erwartungen der Investoren, die in regulierten Netzen eine risikoarme Investitionsmöglichkeit sehen. Deshalb sollte der Deutsche Bundestag die folgenden Änderungen an der Gesetzesvorlage umsetzen, um Investitionen in das H2-Kernnetz zu ermöglichen:\r\n\r\n1. Senkung des Selbstbehalts auf 15%: Der vorgeschlagene Selbstbehalt von 24 Prozent des\r\nSaldos des Amortisationskontos im Jahr 2055 ist zu hoch und hemmt Investitionsentscheidungen.\r\nEine Reduktion auf 15% schafft eine Balance zwischen Anreizen für Investitionen, fairer Risikoaufteilung und staatlichen Haushaltsinteressen. Eine tragbare Alternative wäre die Erhöhung\r\nder Abschmelzungsquote des Selbstbehalts von 0,5 auf 1,0% pro Jahr.\r\n\r\n2. Übertragungsrecht der FNB bei Kündigung durch den Staat: Der Bund kann ab 2038 den\r\nFinanzierungsmechanismus für das H2-Kernnetz kündigen. Die FNB müssten in diesem Fall den\r\nSelbstbehalt auf das Amortisationskonto an den Bund zahlen und auch den Wertverlust des H2-\r\nKernnetzes vollständig verbuchen. Eine Kündigung des Amortisationskontos durch den Staat sollte daher mit einem Andienungsrecht für die FNB an den Staat zum kalkulatorischen Rest verbunden\r\nwerden, um diese Hürde für Investitionen abzubauen.\r\n\r\n3. Ausschluss der gemeinschaftlichen Haftung der Kernnetzbetreiber für Insolvenzfälle: Die\r\ngeplante Regelung, wonach ein insolventer Netzbetreiber seinen Anteil am H2-Kernnetz zulasten\r\ndes Amortisationskontos abschreiben darf, würde den Saldo des Amortisationskontos ungerechtfertigt\r\nerhöhen. Diese Regelung stellt eine erhebliche Hürde für potenzielle Investoren dar und\r\nbelastet die verbleibenden Kernnetzbetreiber unverhältnismäßig für eine Situation, die sie nicht\r\nzu verantworten haben. Sonderabschreibung auf das Amortisationskonto im Insolvenzfall durch\r\nStreichung von §28r Abs. 3 Sätze 8 und 9 EnWG-E auszuschließen. Dabei darf die Verlässlichkeit\r\ndes gesamten H2-Kernnetzes, welches für die Energiewende zentral ist, nicht beeinträchtigt\r\nwerden.\r\n\r\n4. Langfristige Rechtssicherheit der Finanzierungsparameter: Die Finanzierung des H2-Kernnetzes\r\nund der Markthochlauf werden bis zum Jahr 2055 verschiedene Phasen durchlaufen. Um\r\ndas Risiko politischer Änderungen für die Finanzierung des H2-Kernnetz zu mindern, sollte eine\r\nrechtssichere Verankerung über die gesetzliche Grundlage hinaus sichergestellt werden. Hierzu\r\nwäre z.B. ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geeignet, für dessen Abschluss eine Ermächtigungsgrundlage in der EnWG-Novelle nötig ist.\r\n\r\nNeben der Finanzierung des H2-Kernnetzes wird in der dritten Novelle des EnWG für die Zukunft auch\r\neine gemeinsame Netzplanung für Erdgas und Wasserstoff eingeführt. Sie soll die Weiterentwicklung der H2-Infrastruktur über das Kernnetz hinaus sicherstellen. In diesem zweiten Schritt müssen auch die Gasverteilnetze mitgedacht werden. Es ist daher in der EnWG-Novelle sicherzustellen, dass die Transformationspläne der Gasverteilnetzbetreiber im Szenariorahmen des Wasserstoff-Netzausbaus berücksichtigt werden.\r\n\r\nEs steht viel auf dem Spiel. Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, die Kapitalmarktfähigkeit des\r\nFinanzierungsmodells für das H2-Kernnetz und die Weiterentwicklung der H2-Infrastruktur sicherzustellen und somit einen entscheidenden Schritt in Richtung einer erfolgreichen Energiewende zu gehen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006827","regulatoryProjectTitle":"Einsatz von Wasserstoff in der Primärstahlindustrie: Risiken überbrücken und Voraussetzungen für Markthochlauf schaffen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e7/02/666555/Stellungnahme-Gutachten-SG2512230002.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Einsatz von Wasserstoff in der Primärstahlindustrie: Risiken überbrücken und Voraussetzungen für einen Markthochlauf schaffen\r\n\r\nDie Salzgitter AG befindet sich mit dem Projekt SALCOS®– Salzgitter Low CO2 Steelmaking – mitten im Umbau hin zu einer klimaneutralen Stahlproduktion. Durch den Einsatz von erneuerbarem Strom und Wasserstoff (H2) wird die Salzgitter AG, die derzeit für ein Prozent der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich ist, einen bedeutenden Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität leisten.\r\nFür die Salzgitter AG ist die ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen eine wichtige Voraussetzung für die Dekarbonisierungsziele des „IPCEI Wasserstoff“-geförderte Transformationsprojekt SALCOS®. Kurz- und mittelfristig kann zwar Erdgas anstelle von Wasserstoff eingesetzt werden, für das Erreichen der Klimaneutralität müssen Direktreduktionsanlagen in der Stahlindustrie aber perspektivisch mit bis zu 100 Prozent H2 betrieben werden. Die Stahlindustrie kann dabei einen deutlichen Wasserstoff-Nachfrageschub auslösen, der für den Hochlauf des Wasserstoff-Markts in Deutschland und Europa von zentraler Bedeutung ist. \r\n\r\nJedoch steht der für die Resilienz unseres Wirtschaftsstandortes wichtige Hochlauf vor hohen Hürden – insbesondere steht H2 bisher nicht zu wirtschaftlichen Preisen zur Verfügung und der Abschluss von H2-Lieferverträgen ist für die Unternehmen aktuell mit zu hohen Risiken verbunden.\r\nFür einen Hochlauf des Wasserstoffmarkts in Deutschland braucht es deshalb:\r\n\r\nAngebotsseitige Maßnahmen\r\n\r\n/\tPragmatische Anpassung der Grünstromkriterien für erneuerbaren Wasserstoff in der EU-Richtlinie RED II. Die derzeitigen Kriterien stellen unrealistische Anforderungen an den erneuerbaren Strom, der für die Produktion von erneuerbarem H2 genutzt werden darf, und verteuern so unnötig die H2-Produktion. Eine Verlängerung der Übergangsfrist für die stündliche Korrelation sowie für das Kriterium der Zusätzlichkeit des eingesetzten erneuerbaren Stroms bis 2035 würde dabei helfen, die Gestehungskosten für erneuerbaren Wasserstoff zu reduzieren. \r\n\r\n/\tFrühzeitige und verlässliche Verlängerung der Strompreiskompensation für Elektrolyseure über 2030 hinaus. Die für die H2-Produktion bezahlten Stromkosten können im Fall der Elektrolyse durch die Strompreiskompensation (SPK) nachträglich um die Kosten des CO₂-Emissionshandels reduziert werden. Allerdings endet die SPK mit Auslaufen der dazugehörigen Förderrichtlinie nach dem Abrechnungsjahr 2030. Ohne regulatorische Privilegierung und Verlängerung der SPK drohen die Kosten für inländisch produzierten erneuerbaren Wasserstoff zu steigen und die deutsche Wasserstoffproduktion stände im internationalen Vergleich vor dem Aus. Denn dort werden CO2-Emissionskosten entweder gar nicht oder nur teilweise in den Stromkosten internalisiert.\r\n\r\n/\tVerlängerung der zwanzigjährigen Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme bis August 2029 hinaus. Die Netzentgelte sind in den letzten Jahren fortlaufend gestiegen, allerdings gewährt das Energiewirtschaftsgesetz für Elektrolyseure, die bis zum Jahr 2029 in Betrieb gehen, eine vollständige Netzentgeltbefreiung für 20 Jahre. Im aktuellen Verfahren der Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur muss eine Verlängerung oder eine andere Art der Vergütung mit gleichem Effekt sichergestellt werden, um dem allgemeinen Verzug des H2-Hochlaufs Rechnung zu tragen.\r\n\r\n/\tWeiterentwicklung der European Hydrogen Bank (EHB). Die EHB wurde auf europäischer Ebene als Förderprogramm für H2-Produzenten konzipiert, um die Differenzkosten zu überbrücken. In der aktuellen Ausgestaltung der Auktionsrunden wird die EHB dieser Rolle nicht gerecht, wie aus mehreren Absagen geförderter Vorhaben ersichtlich wird. Daher müssen Anbieter bei zukünftigen Auktionsrunden zu mehr Verbindlichkeit bei der Projektrealisierung verpflichtet werden. Um divergierende Zahlungsmöglichkeiten bei unterschiedlichen CO2-Reduktionspotenzialen abzubilden, sollten ähnlich dem Fördertopf für maritime Abnehmer weitere branchenspezifische Auktionsrunden eingeführt werden.\r\n\r\n/\tBerücksichtigung einer praxistauglichen Definition der Systemdienlichkeit bei Elektrolyseuren. Im Rahmen der Ausschreibungen nach § 96 Abs. 9 WindSeeG sollte eine wirksame Förderung und betriebswirtschaftlich sinnvolle H2-Produktion mit ausreichend Volllaststunden im Jahr ermöglicht werden. Das betrifft auch die vereinfachte Erlangung eines Stromnetzanschlusses für die geförderten Elektrolyseure. Netzentgelte, Strompreiskompensation und Strombezugskriterien sind elementare Faktoren für die Wirtschaftlichkeit der Wasserstoffproduktion in Deutschland. Zu den Gestehungskosten kommen perspektivisch erhebliche weitere Belastungen wie das Hochlaufentgelt für das Kernnetz hinzu – daher zählt nun jede Maßnahme, um die Gesamtbezugskosten zu senken.\r\n\r\nNachfrageseitige Maßnahmen\r\n\r\n/\tEtablierung von Leitmärkten. Mithilfe politischer Anreize sollte die Nachfrage nach CO2-reduzierten, anfänglich teureren heimischen Stahlprodukten verlässlich gestärkt werden, bis sie sich in voller Breite auf den Märkten durchgesetzt haben. Dies ist ein elementarer Bestandteil, um eine Zahlungsbereitschaft für CO2-reduzierten Stahl anzureizen. Die Bundesregierung kann jetzt das Errichtungsgesetz für das Sondervermögen Infrastruktur sowie das Vergabebeschleunigungsgesetz nutzen, um in der öffentlichen Beschaffung mit gutem Beispiel voranzugehen.\r\n\r\n/\tEinführung staatlicher Absicherungen für H2-Lieferverträge. Viele Abnehmer von Wasserstoff zögern aus (Credit-)Risikogründen, langfristige Lieferverpflichtungen einzugehen, was wiederum Investitionen in Produktionskapazitäten erschwert. Deshalb braucht es insbesondere für die Stahlindustrie jetzt zielgerichtete Absicherungsinstrumente, beispielsweise Avalkredite, die über das bestehende Großbürgschaftsprogramm des Bundes abgesichert werden. Perspektivisch ist auch die Absicherung von Warenkreditversicherungen – z.B. durch Bundesgarantien – oder durch einen Intermediär wie der Hintco denkbar.\r\n\r\n/\tÜberbrückung der Kostenlücke durch öffentlich finanzierte Differenzausgleichsverträge (CfDs). Branchenspezifische Ausschreibungen mit Fokus auf den Wasserstoffbedarf der Stahlindustrie (bspw. über H2Global) sollten aufgelegt werden, um zielgenaue Nachfrage zu sichern und die Differenz zwischen hohen Produktionskosten und begrenzter Zahlungsmöglichkeit auszugleichen. Dabei ist eine beihilferechtliche Klärung wesentlich, um sicherzustellen, dass die Förderung mit Stahlprojekten kombinierbar ist. Nur so ist ein klimaeffizienter Einsatz von H2 mit dem Ziel der Nutzung des höchsten CO2-Einsparpotenzial zu gewährleisten. Damit die Stahlindustrie ihrer Rolle als Ankerkunde gerecht werden kann, muss sie den Wasserstoff verlässlich und zu wettbewerbsfähigen Preisen beschaffen können. Gleichzeitig sind viele Unternehmen aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage, langfristige Lieferverträge selbst abzusichern. Genau hier braucht es daher politische Unterstützung.\r\n\r\nÜbergreifende Maßnahmen\r\n/\tRechtzeitige Realisierung und Absicherung der H2-Infrastruktur. Für den Hochlauf ist es essenziell, Infrastruktur bedarfsgerecht auf- und auszubauen und so ein zentrales Henne-Ei-Problem zu lösen - neben dem H2-Kernnetz und Europäischem Hydrogen Backbone zählen hierzu auch Importterminals, Ammoniak-Cracker und Wasserstoffspeicher, insbesondere mit Third-Party Access. Zudem besteht das Risiko, dass Infrastruktur nicht termingerecht fertiggestellt wird und dies zu Ausfallkosten beim nachgelagerten Anlagenbetreiber führt. Es braucht daher eine ausreichende Incentivierung und Absicherung aller Infrastrukturvorhaben, beispielsweise über Instrumente wie das Amortisationskonto analog zum H2-Kernnetz oder finanzielle Ausgleichsmechanismen ähnlich der Offshore-Haftungsumlage.\r\n\r\n/\tAufhebung der „Farbenlehre“ und Anerkennung des Einsatzes von Erdgas. Das langfristige Ziel bleibt der Einsatz von bis zu 100 Prozent erneuerbarem H2. Sofern sich der Wasserstoffmarkthochlauf trotz aller Bemühungen verzögert, sollte der Einsatz von CO2-reduziertem, elektrolytischem Wasserstoff und von Erdgas jedoch als pragmatischer Zwischenschritt anerkannt werden. Mit dem Einsatz von Erdgas erreicht die Salzgitter AG bereits über 60 Prozent CO2-Reduktion. Eine Öffnung hin zu elektrolytischem Wasserstoff ist zielgerecht, da diese über die Erhöhung des Erneuerbaren-Anteils im Strommix über die Zeit ohnehin zu erneuerbarem H2 wird und in der Zwischenzeit die wirtschaftliche und physische Verfügbarkeit von H2 erhöht."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006828","regulatoryProjectTitle":"EU-Grenzausgleich CBAM praktikabel und effektiv gestalten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/85/ac/317104/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240197.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"EU-Grenzausgleich CBAM praktikabel und effektiv gestalten\r\n\r\nSehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Nimmermann\r\nmit der Reform der EU-Klimagesetzgebung 2022 und der damit einhergehenden Überarbeitung des EU-Emissionshandels und Einführung des Grenzausgleichs (CBAM) begibt sich die EU auf einen neuen innovativen Pfad, um Klimaschutz und Marktmechanismen zu vereinen. Der CBAM bildet dabei den Kern der Reform. \r\nWir sehen ihn als Instrument, um sowohl Carbon Leakage zu verhindern als auch die Transformation in und außerhalb der EU anzureizen. Dennoch gibt es noch zahlreiche offene Punkte sowie Probleme sowohl für die Übergangsphase (01.10.2023 bis 31.12.2025) als auch den finalen Start ab 01.01.2026. \r\nDie Unternehmen, insbesondere mit vielen Standorten und zahlreichen vom CBAM betroffenen Produkten, sehen sich in der Übergangsphase großen Herausforderungen ausgesetzt. Sie müssen ihre Prozesse den neuen, vielfach unbekannten Regelungen anpassen und Lieferanten von der Übermittlung der Emissionswerte überzeugen. \r\nDer Beginn der Übergangsphase hat gezeigt, dass die bisherigen administrativen Prozesse immensen Aufwand für die Unternehmen bedeuten. So müssen bspw. für einen Import von umgerechnet fünf Tonnen CO2 mehr als elf Seiten Report erstellt werden; allein das Eintragen der Daten – und nicht das Sammeln - benötigt rund drei Arbeitstage. Außerdem scheint besonders die deutsche Schnittstelle anfällig für technische Probleme zu sein; u.a. sind übermittelte und gespeicherte Daten verloren gegangen und mussten dann erneut eingetragen werden. \r\nDie bislang niedrige Abgabequote ist Ausdruck dieser technischen Schwierigkeiten und nicht dem Unwillen der Unternehmen geschuldet.  Daher wünschen wir uns - auch mit Blick auf die verspätete Benennung der deutschen Behörde und Veröffentlichung der Standardwerte - eine Verlängerung der Übergangsfristen bis Ende 2024.\r\nEin weiteres Problem ist die Verwendung der Standardwerte. So sieht die Verordnung für die Übergangszeit vor, dass ab 01.07.2024 nur noch Ist-Werte der produzierenden Unternehmen in Drittstaaten Verwendung finden dürfen; bei Nichtbeachtung sind Bußgelder von bis zu 50€/t CO2 fällig. Dies ist mit Blick auf die Komplexität eine sehr kurze Frist; sowohl für Produzenten als auch die importierenden Unternehmen. In Folge kann dies zu Lieferschwierigkeiten führen, wenn ein Lieferant keine Daten zur Verfügung stellen will oder kann. Hier hat der CBAM-Anmelder dann nur die Wahl, entweder einen anderen Lieferanten zu wählen oder, wenn das nicht möglich ist, das Risiko von Bußgeldern einzugehen.\r\nMittels strenger Standardwerte kann ein Anreiz geschaffen werden, damit Produzenten ihre Emissionen im CBAM-Register offenlegen. Das de facto Verbot zur Verwendung von Standardwerten innerhalb der Übergangszeit ist entsprechend wenig hilfreich - auch weil ab 2026 die Verwendung wieder erlaubt sein wird. Folglich ist eine Verlängerung bis 2026 sinnvoll. \r\nDarüber hinaus liegt die „de minimis“ Schwelle, ab wann ein Import CBAM-pflichtig wird, heute analog zum EU-Zollkodex bei 150€. Diese Grenze sollte angepasst werden. Für Unternehmen wäre ein Schwellenwert von einer Tonne bezogen auf die eingeführte Materialmenge praktikabel, um Kleinstlieferungen von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Dies würde gleichzeitig den Kontrollaufwand von Zoll- und CBAM-Behörden verringern, ohne die Wirksamkeit zu schmälern.\r\nNeben den unmittelbaren Problemen in der Umsetzung der Übergangsphase sind mehrere strukturelle Fragen offen:\r\n•\tSo fehlt es weiterhin an einer Lösung für Exporte. Ohne eine Rückerstattung an der Grenze wird Exportgeschäft gefährdet. Wir bitten Sie, die EU-Kommission aufzufordern, bis Ende 2024 einen Lösungsvorschlag zu präsentieren und bei der Lösungsfindung auch die betroffenen Industrien einzubinden. \r\n•\tDie Ausweitung des CBAM auf weitere Sektoren ist zu prüfen, damit nicht einzelne Wertschöpfungsschritte aus der EU abwandern, um dann Güter von außerhalb des CBAM-Regelungskreises zu importieren. \r\n•\tSchon heute bestehen zahlreiche Schlupflöcher zur Umgehung der Maßnahmen. Unternehmen können mittels des sogenannten Ressource Shuffeling, bei dem sie besonders CO2-arme Produkte ihres Portfolios in die EU exportieren und die CO2-intensiven in andere Märkte verkaufen, dem CBAM ausweichen. Damit wird aber keine Tonne CO2 eingespart und nicht zur Dekarbonisierung angeregt. Diese Praktiken müssen unterbunden werden; bspw. mit einer unternehmensweiten Betrachtung der CO2-Emissionen auf Konzern / Gruppenebene. \r\nDiese Aspekte und weitere, insbesondere administrative Punkte stehen aktuell einer erfolgreichen Einführung des CBAM entgegen. Wir wären dankbar, mit Ihnen dazu in den Austausch zu kommen und bitten zeitnah um einen Termin. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006829","regulatoryProjectTitle":"Etablierung von Leitmärkten für klimafreundlichen Stahl","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fb/67/716023/Stellungnahme-Gutachten-SG2603310012.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Nachhaltig und regional produzierter Stahl für eine resiliente Zukunft der deutschen Infrastruktur\r\nDeutschland steht vor einem tiefgreifenden Modernisierungsschub in der Bau- und Infrastrukturpolitik. Der Sanierungsbedarf ist enorm: Brücken, Straßen und Schienennetze müssen ertüchtigt oder neu gebaut werden, um Leistungsfähigkeit und Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Gleichzeitig erfordert die Energiewende einen schnellen Ausbau von Strom- und Wasserstoffnetzen sowie den Bau neuer Windkraftanlagen. Auch Teile der sozialen Infrastruktur sind vielerorts veraltet und benötigen eine umfassende Modernisierung. Hinzu kommt eine veränderte geopolitische Lage, die Investitionen in militärische und sicherheitsrelevante Infrastruktur erforderlich macht.\r\nAll diese Aufgaben sollen unter dem Anspruch umgesetzt werden, klimafreundlich, ressourcenschonend und mit nachhaltigen Materialien zu bauen. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage nach verlässlichen, langlebigen und in Europa verfügbaren Werkstoffen zentrale politische Bedeutung.\r\nDurch die gezielte Berücksichtigung nachhaltiger, regional produzierter Materialien in Vergabeverfahren kann die Politik mehrere Ziele gleichzeitig erreichen:\r\n•\r\nResilienz: Stahl aus lokaler Produktion reduziert Abhängigkeiten von globalen Lieferketten, schafft ein hohes Maß an Versorgungssicherheit, stärkt die Wertschöpfung in Deutschland und sichert damit industrielle Arbeitsplätze.\r\n•\r\nLanglebigkeit: Der Einsatz von Stahl verlängert deutlich die Lebenszyklen von Bauwerken und verringert gleichzeitig den Erhaltungsaufwand. Damit wird eine dauerhaft leistungsfähige, resiliente Infrastruktur aufgebaut.\r\n•\r\nSicherheits- und Planungsaspekte: Regionale Verfügbarkeit, beste Qualität und kurze Lieferwege erhöhen die Versorgungssicherheit und reduzieren Projektrisiken.\r\n•\r\nKreislaufwirtschaft: Stahl ist vollständig und ohne Qualitätsverlust recycelbar. Zudem kann er für moderne, nachhaltige Baukonzepte mit anderen Werkstoffen kombiniert werden.\r\n•\r\nKlimaschutz: Infrastrukturelle Nachfrage nach in Deutschland hergestelltem emissionsarmen Stahl, zertifiziert nach LESS (Low Emission Steel Standard), leistet einen messbaren Beitrag zur Dekarbonisierung der heimischen Stahlindustrie sowie der Bauwirtschaft und damit zum Erreichen der gesetzten Klimaziele.\r\nWas es jetzt braucht:\r\nDas Vergabebeschleunigungsgesetz schafft entsprechend mit dem neu eingefügten § 113 Abs. 1 Nr. 9 GWB eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung zum Erlass einer Rechtsverordnung, um verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen festlegen zu können und so die Entwicklung von Leitmärkten voranzutreiben. Von zentraler Bedeutung ist hierbei, dass von der gesetzlich verankerten Verordnungsermächtigung tatsächlich zeitnah Gebrauch gemacht wird.\r\nEs ist entscheidend, dass Stahl ausdrücklich in den Anwendungsbereich des § 113 Abs. 1 Nr. 9 GWB aufgenommen wird. Damit werden verlässliche Nachfrageimpulse und langfristige Marktsignale für emissionsarmen Stahl geschaffen.\r\nZudem sollte sichergestellt werden, dass die verwendeten emissionsarmen Grundstoffe in Deutschland und der EU produziert wurden. Hier ist die Bundesregierung gefordert, sich dafür in Brüssel aktiv einzusetzen. Auf diese Weise werden regionale Wertschöpfung und Versorgungssicherheit gestärkt.\r\nDarüber hinaus sollte die Verwendung von Nachhaltigkeitslabeln – wie etwa bei Stahl des LESS-Labels – als verbindliches Nachhaltigkeitskriterium in der öffentlichen Beschaffung verankert werden, um klimafreundliche Produktionsweisen gezielt zu fördern. Damit wird transparent und verlässlich eine Vergleichbarkeit von Herstellungsprozessen und Produkten ermöglicht.\r\nDes Weiteren sollte sichergestellt werden, dass Nachhaltigkeit und EU-Präferenzen als integrale Bestandteile nationaler und europäischer Vergaberegelungen verankert werden.\r\nDie Zukunftsfähigkeit der deutschen Infrastruktur beginnt mit den Vergabekriterien. Wer hier die richtigen Weichen stellt und diesen wirkungsvollen Hebel nutzt, gestaltet nachhaltige Industriepolitik und schafft eine sichere, resiliente und nachhaltige Infrastruktur der Zukunft."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-01-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006830","regulatoryProjectTitle":"Verschärfung der Einfuhrzölle auf russische Brammen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7b/79/317106/Stellungnahme-Gutachten-SG2406250190.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Nach Rücksprache möchte ich im Namen der Salzgitter AG der Bitte Nachdruck verleihen, dass die Entscheidung zur Verlängerung der Einfuhr russischer Halbzeuge / Brammen korrigiert wird.\r\n\r\nMit dem 12. Sanktionspaket wurde beschlossen, dass es bis 2028 möglich ist, russische Brammen in die EU einzuführen. Damit wird nicht nur der Zweck der Sanktionen verfehlt, sondern die europäische – und dabei insbesondere die deutsche – Stahlindustrie massiv geschädigt. Die Erhebung eines Einfuhrzolls auf russische Halbzeuge im Rahmen des 14. Sanktionspakets liegt im Interesse der europäischen Politik und Wirtschaft: Faire Wettbewerbsbedingungen und Versorgungssicherheit in der EU bei gleichzeitiger Schädigung der russischen Kriegswirtschaft.\r\n\r\nHintergründe:\r\n1. Mit der Lockerung der Sanktionen wird das Ziel, Schädigung der russischen Kriegswirtschaft,\r\nnachweislich verfehlt. NLMK, der einzige nicht sanktionierte russische Stahlhersteller und Lieferant\r\nkriegswichtiger Güter, kann mit den Exporten in die EU seine russischen Werke bestens auslasten und\r\nDevisen generieren. Zwar hat NLMK die Produktion für das russische Regime immer wieder verneint,\r\ndennoch wurde das größte Stahlwerk NLMKs jüngst durch ukrainische Drohnen mit Verweis auf\r\nrussische Kriegsproduktion angegriffen.\r\n\r\nWie könnte die Lösung aussehen:\r\nDie Verwender russischer Halbzeuge haben vor allem Knappheit als Argument angeführt, warum längere Übergangsfristen nötig sind.\r\nDeswegen sollten russische Brammen im Rahmen des nächsten Sanktionspakets mittels eines Einfuhrzolls von bspw. 25% auf ein faires Preisniveau gebracht werden. Dies entspricht dem ungefähren Preisunterschied zwischen den aktuellen russischen Einfuhrpreisen und anderen wesentlichen Quellen wie bspw. den Brammen aus China.\r\nSo können die EU-Verwender weiterhin versorgt werden, ohne dass es in Folge zu unerwünschten negativen Effekten für andere Unternehmen kommt. Dieser Weg wäre im Rahmen der Sanktionen, aber auch über die „klassische“ Handelspolitik möglich (siehe Getreideprodukte aus Russland und Belarus.\r\nGleichzeitig könnten die damit generieten Zolleinnahmen (bei 25% Zoll ca. 500 Mio. €) für die Unterstützung der Ukraine verwendet werden. Diese würde im Wesentlichen durch russische Unternehmen bezahlt, da der größte Abnehmer der russischen Halbzeuge mit NLMK Europe einen russischen Eigner hat.\r\nIn einem persönlichen Gespräch können wir gerne weitere Hintergründe und Daten zur Verfügung stellen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006830","regulatoryProjectTitle":"Verschärfung der Einfuhrzölle auf russische Brammen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4b/dd/387392/Stellungnahme-Gutachten-SG2412190021.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"In Ergänzung zum bereits durch die Wirtschaftsvereinigung Stahl eingereichten Papier zu den Russlandsanktionen möchten wir mit diesem Schreiben auf die individuelle Betroffenheit der Unternehmen der Salzgitter AG, Ilsenburger Grobblech GmbH und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, aufmerksam machen.\r\n\r\nDie Entscheidung, die Ausnahmeregelungen für russische Halbzeuge (sogenannte Brammen) im Rahmen des zwölften EU-Sanktionspakets bis zum 01. Oktober 2028 zu verlängern (vorher Oktober 2024), gefährdet die Grobblechproduktion unserer Unternehmen sowie anderer deutscher Produzenten.\r\n\r\nRussische Halbzeuge werden seitdem mit großen Preisnachlässen in die EU importiert, was den Stahlmarkt destabilisiert und zu unfairem Wettbewerb führt. Die russischen Preise unterschreiten andere wesentliche Lieferländer um bis zu 50 % und liegen weit unter den Herstellungskosten der europäischen Werke. Walzwerke in der EU mit russischen Eignern beziehen so ihr Vormaterial weiterhin in Russland und können Dank der niedrigen Preise die anderen EU-Werke deutlich unterbieten – darunter leiden deutsche Stahlunternehmen im Besonderen, da sie selbst jeglichen Bezug russischer Rohstoffe eingestellt haben.\r\n\r\nAuch aufgrund dieser Entwicklung sind die Grobblechwerke der Salzgitter AG in Ilsenburg und Mülheim an der Ruhr nicht ausgelastet und in die roten Zahlen gerutscht. Gleichzeitig konnte NLMK, der Hauptnutzer russischer Brammen, innerhalb von weniger als drei Jahren 4 % Markanteile von den anderen EU-Werken gewinnen; ein sehr hoher Wert für den Stahlmarkt.\r\n\r\nDamit werden die Ziele der Sanktionspolitik nicht nur verfehlt, sondern wirken kontraproduktiv: Devisen und Auslastung für einen wichtigen Lieferanten des russischen Militärs fließen weiter und deutsche und andere europäische Unternehmen schreiben rote Zahlen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Ilsenburger Grobblech GmbH erhebliche Investitionen zur Herstellung von Sicherheitsstählen für die Verteidigungswirtschaft unternommen hat. Investitionen, die nun durch das Zulassen russischer Importe in Gefahr sind.\r\n\r\nDie von den Verwendern russischer Halbzeuge vorgebrachten Argumente einer Knappheit an Halbzeugen auf dem EU-Markt entbehren dabei jeder Grundlage. Die europäische Industrie verfügt über ausreichend Kapazität, um alle benötigten Mengen und Güten zu liefern. Außerdem stehen auf dem Weltmarkt riesige Überkapazitäten für die Belieferung zur Verfügung. \r\n\r\nDaher fordern wir für die Übergangsfrist bis 2028 die Einführung von Zöllen auf russische Halbfertigprodukte, um die Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen. Diesen Weg hat die EU-Kommission bereits bei diversen Getreideprodukten gewählt, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen.\r\nUnseres Wissens steht die EU-Kommission bereit, einen entsprechenden Vorschlag zur Bezollung für mehrere bislang nicht sanktionierte Produkte zu erarbeiten. Hierzu bedarf es aber der Unterstützung der Mitgliedstaaten. Deutschland sollte sich aktiv für einen solchen Vorschlag aussprechen. Entsprechend bitten wir Sie, sich dafür bei der EU-Kommission einzusetzen.\r\n\r\nDiese Maßnahmen sind entscheidend, um die deutsche Grobblechindustrie vor unfairem Wettbewerb zu schützen und die Sanktionen wirksam zu machen. In der Anlage finden Sie noch einmal die vollständige Bewertung der aktuellen Situation.\r\n\r\nIm persönlichen Gespräch erläutern wir gern weitere Hintergründe.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013905","regulatoryProjectTitle":"Transformative Industriepolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/39/55/387394/Stellungnahme-Gutachten-SG2412190023.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zukunftssicherung der Stahlindustrie - Impulse der Salzgitter AG\r\n\r\nStahl steht am Beginn praktisch jeder industriellen Wertschöpfungskette. Für eine resiliente\r\nVolkswirtschaft braucht es in Deutschland daher eine leistungsfähige Grundstoffindustrie –\r\ngerade auch vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Konflikte.\r\n\r\nDie Salzgitter AG steht im größten Umbau ihrer Unternehmensgeschichte hin zur\r\nKlimaneutralität. Die Lösung am Stahlstandort Salzgitter unter dem Projektnamen SALCOS® –\r\nSalzgitter Low CO2 Steelmaking - liegt im Einsatz von „grünem“ Strom und „grünem“\r\nWasserstoff. Durch diese Einsparung von 1 % der deutschen CO2-Emissionen leistet die\r\nSalzgitter AG einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele und zum\r\nHochlauf der Wasserstoffwirtschaft.\r\n\r\nVerlässliche politische Rahmenbedingungen und eine Flankierung der\r\nTransformationsanstrengungen sind insbesondere im Lichte der aktuellen Herausforderungen\r\nfür den Wirtschaftsstandort Deutschland unerlässlich. Es braucht entschlossene Maßnahmen,\r\num die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die folgenden Lösungsvorschläge sind\r\naus Sicht der Salzgitter AG notwendige Instrumente für ein Gelingen der Transformation.\r\n\r\n1. Strompreise und Netzentgelte senken\r\nDie Transformation der Stahlproduktion hin zur Klimaneutralität bedeutet eine Elektrifizierung\r\nder Prozesse. Doch die nach wie vor hohen Strompreise in Deutschland bedrohen gerade die\r\nzukünftige Wettbewerbsfähigkeit. Unsere internen Erhebungen zeigen, dass die\r\nGesamtstromkosten für energieintensive Produktion heute noch immer etwa 80 % über\r\nVorkrisenniveau liegen. Zudem führen steigende Netzentgelte zu zusätzlichen Belastungen für\r\nenergieintensive Industrien.\r\n➔ Strompreis senken: Der Gesamtstrompreis muss auf 4 bis 6 Cent/kWh gesenkt werden,\r\num die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie zu sichern. Aktuell sind\r\ndie Stromkosten in Deutschland dreimal so hoch wie bei internationalen\r\nWettbewerbern.\r\n➔ Netzentgelte stabilisieren: Staatliche Zuschüsse zur Stabilisierung der Netzentgelte\r\nmüssen wieder eingeführt werden, einschließlich langfristiger staatlicher Beteiligung\r\nam Stromnetzausbau, um steigende Netzkosten abzufedern.\r\n➔ Strompreiskompensation verlängern: Die Strompreiskompensation für\r\nemissionshandelsbedingte Mehrkosten muss verlässlich über 2030 hinaus fortgeführt\r\nwerden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.\r\n➔ Grüne Investitionen durch PPAs: Staatliche Unterstützung für grüne\r\nStromabnahmeverträge (PPAs) sollte durch Bürgschaften und Entlastungen bei den\r\nNetzentgelten gefördert werden, um weitere grüne Investitionen zu ermöglichen.\r\n\r\n2. Wasserstoffinfrastruktur zügig bereitstellen\r\nEin zügiger Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur und eine ausreichende Verfügbarkeit von\r\nWasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen sind Schlüsselvoraussetzungen zur Realisierung\r\ndes CO2-Vermeidungspotenzials des Transformationsprogramms SALCOS.\r\n➔ CO2-Vermeidung als zentrales Kriterium: Das CO2-Vermeidungspotenzial muss als\r\nentscheidendes Kriterium in der Wasserstoffförderung verankert werden, um den\r\nmaximalen Beitrag zur Dekarbonisierung zu gewährleisten.\r\n➔ Priorisierung industrieller Großabnehmer: Wasserstoff muss daher vorrangig in\r\nindustriellen Großabnehmerbranchen, wie der Stahlindustrie, eingesetzt werden, um\r\neine flächendeckende Wasserstoffwirtschaft aufzubauen.\r\n➔ Maßgeschneiderte H2-Auktionen: Aus klimapolitischer Sicht sollten Auktionen, z.B. der\r\nEuropäischen Wasserstoffbank und der H2Global Stiftung, auf spezifische „hard-to-abate“-\r\nSektoren in der Industrie zugeschnitten sein, um zu verhindern, dass\r\nWasserstoff ausschließlich in zahlungsstärkere Sektoren wie Mobilität oder Raffinerien\r\nabfließt.\r\n\r\n3. Etablierung „Grüner Leitmärkte“\r\nEin zentraler Baustein einer klimaneutralen, wettbewerbsfähigen heimischen Stahlindustrie ist\r\ndie Etablierung Grüner Leitmärkte. Mithilfe politischer Anreize soll die Nachfrage nach CO2-\r\nreduzierten, anfänglich teureren Stahlprodukten verlässlich gestärkt werden, bis sie sich in\r\nvoller Breite am Markt durchgesetzt haben.\r\n➔ Verankerung von LESS (Low Emission Steel Standard) als EU-Kennzeichnungssystem\r\nfür CO2-reduzierten Stahl: Ziel sollte sein, LESS als transparente, unabhängig\r\nkontrollierte und zertifizierte Einordnung von CO2-reduzierten Stahlprozessen und -\r\nprodukten, freiwillig und international anschlussfähig, beispielsweise mittels\r\nVerankerung im Vergaberecht, politisch zu etablieren.\r\n➔ Einführung von Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Beschaffung: Es bedarf\r\neiner gezielten Ausrichtung des Vergaberechts bzw. der Regulatorik auf europäischer\r\nund nationaler Ebene durch die verbindliche Berücksichtigung nicht-preislicher\r\nKriterien (Treibhausgasemissionen, Kreislauffähigkeit) in Ausschreibungen und\r\nAuktionsdesigns (z.B. bei Windkraftanlagen).\r\n➔ Prämien-, Anreiz- und Steuermodelle für die Privatwirtschaft: Gleichermaßen bedingt\r\nes Anreize für Verwender und Endkunden, z.B. im Automobilbereich durch die\r\nFreistellung eines „Ökopakets“ von der Besteuerung oder die Anrechenbarkeit\r\nvorgelagerter Emissionen bei den Flottengrenzwerten.\r\n\r\n4. Finanzierung der Transformation\r\nDas Erreichen der nationalen und europäischen Klimaziele hängt maßgeblich von einer\r\nerfolgreichen Transformation der Stahlindustrie ab. Zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit\r\nbedarf es gezielter Anschubfinanzierungen und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen\r\nauf den Grünen Leitmärkten.\r\n➔ Weiterentwicklung der BIK - Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Anpassung\r\ndes beihilferechtlichen Regimes, beispielsweise durch Verlängerung des\r\nKrisenbeihilferahmens TCTF und seiner Fertigstellungsfristen.\r\n➔ Weiterentwicklung der KSV - Klimaschutzverträge: u.a. Vorab-\r\nInvestitionskostenzuschuss, Begrenzung der bislang unlimitierten\r\nRückzahlungsfunktion, verlängerte Fristsetzung für Baufeldvorbereitung.\r\n➔ Alternativ zu oben dargestellten Anpassungen von KSV und BIK an die tatsächlichen\r\nGegebenheiten der Unternehmen: Einführung neuer CAPEX- und OPEX Förderprogramme\r\nfür die stufenweise Transformation der Stahlindustrie.\r\n\r\n5. Überkapazitäten und fairer Handel auf dem Weltstahlmarkt\r\nDer Weltstahlmarkt leidet unter immensen Überkapazitäten von 600 Mio. Tonnen. Die Folge\r\nsind massive Handelsumlenkungen nach Europa, wodurch die EU-Stahlindustrie innerhalb der\r\nletzten zehn Jahre 35 Mio. t Nachfrage verloren hat. Überkapazitäten führen zu sinkenden\r\nPreisen, geringerer Rentabilität und erheblichen Verzerrungen des internationalen\r\nWettbewerbs. Ein hinreichender Schutz der Stahlindustrie ist daher essenziell, um die in der EU\r\ndurch steigende CO2-Bepreisung eingeleitete Dekarbonisierung wirtschaftlich zu bewältigen.\r\n➔ Konsequentere Anwendung handelspolitischer Schutzinstrumente: Die EU muss Anti-\r\nDumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen konsequenter anwenden, um die\r\nheimische Stahlindustrie wirksam vor globalen Überkapazitäten und unfairen\r\nWettbewerbspraktiken zu schützen.\r\n➔ Überarbeitung ineffektiver Safeguards: Um die Effizienz des Schutzes der\r\neuropäischen Stahlindustrie zu erhöhen, müssen die Safeguards an die aktuelle\r\nNachfrage angepasst und bestehende Schlupflöcher schnellstmöglich geschlossen\r\nwerden.\r\n➔ Entwicklung eines Nachfolgeinstruments: Mittel- und langfristig gilt es, nach dem\r\nAuslaufen der bestehenden EU-Safeguards im Jahr 2026 ein neues, ganzheitliches\r\nInstrument zu entwickeln, das Einfuhrbeschränkungen gegen nichtmarktwirtschaftliche\r\nÜberkapazitäten sowie zusätzliche Emissionen ermöglicht.\r\n➔ Überarbeitung des CBAM: Exporte müssen von den CO2-Kosten entlastet werden, um\r\ndie Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten zu erhalten. Gleichzeitig müssen\r\nWertschöpfungsketten vollständig in den CBAM integriert und effektive Maßnahmen\r\ngegen die Umlenkung CO2-armer Produkte in den EU-Markt eingeführt werden, um ein\r\nUmgehen des CBAMs zu verhindern.\r\n\r\nDie Salzgitter AG ist bereit, ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Dafür braucht\r\nes verlässliche politische Rahmenbedingungen und gezielte Unterstützung. Die aufgeführten\r\nkonkreten Lösungsvorschläge tragen dazu bei, dass Deutschland seine industrielle Basis\r\nstärken, die Resilienz geoökonomisch sichern und gleichzeitig die erforderlichen\r\nAnstrengungen zur Klimaneutralität vorantreiben kann.\r\n\r\nÜber die Salzgitter AG:\r\nDie Salzgitter AG ist einer der führenden deutschen Stahl- und Technologiekonzerne.\r\nAls Vorreiter in der Circular Economy fokussieren wir uns auf die nachhaltige Innovation und\r\nTransformation unserer Produkte und Prozesse in den Geschäftsbereichen Stahlerzeugung,\r\nStahlverarbeitung, Handel und Technologie.\r\n\r\nMit unserer Strategie „Salzgitter AG 2030“ und dem Grundsatz „Pioneering for Circular Solutions“\r\nsetzen wir neue Maßstäbe in der Industrie. Unsere Ansprüche werden durch starke Initiativen\r\nund Programme wie SALCOS® - Salzgitter Low CO2 Steelmaking verwirklicht. Mit\r\nPartnerschaften und in Netzwerken treiben wir die Weiterentwicklung hin zu einer Circular\r\nEconomy aktiv voran.\r\n\r\nMit rund 25.000 Mitarbeitern weltweit in 150 nationalen und internationalen Tochter- und\r\nBeteiligungsgesellschaften werden wir unserem globalen Anspruch an Wachstum, Profitabilität\r\nund unserer Vorreiterposition gerecht. Im Geschäftsjahr 2022 erwirtschafteten wir bei einer\r\nRohstahlkapazität von 7 Mio. t rund 12 Mrd. € Außenumsatz.\r\n\r\nWeitere Infos: Mensch, Stahl und Technologie | Salzgitter AG (salzgitter-ag.com)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013905","regulatoryProjectTitle":"Transformative Industriepolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2f/f6/559898/Stellungnahme-Gutachten-SG2506260062.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Initiative 2035:\r\nHürden abbauen für Wasserstoffinvestitionen\r\nDie Entwicklung eines Marktes für grünen Wasserstoff kommt nur schleppend voran, dies gilt sowohl für die Europäische Union1 als auch für Deutschland2. Dafür gibt es mehrere Ursachen, doch ein wesentlicher Grund sind die hohen Produktionskosten von Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBO) – grünem Wasserstoff. Kostentreiber sind die geltenden Strombezugskriterien, die für die Erzeugung des grünen Wasserstoffs einzuhalten sind.\r\nDie Definition des Strombezugs für RFNBO wurde nach langen Verzögerungen (ähnlich wie bei der Notifizierung der IPCEI-Fördergelder) in einem Delegierten Rechtsakt (EU 2023/1184) im Februar 2023 festgelegt. Viele Unternehmen aus Industrie und Energiewirtschaft hatten damals Bedenken gegen die strikten Kriterien geäußert. Dennoch war die Erwartung, dass mit der Definition und der daraus resultierenden Planungssicherheit der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft mit grünen Projekten Fahrt aufnehmen würde.\r\nEs ist inzwischen aber evident, dass der Hochlauf noch nicht im gewünschten Umfang stattfindet. Bis Mitte 2028 ist ein Bericht zum Delegierten Rechtsakt seitens der EU-Kommission vorgesehen, worauf eine Anpassung der Kriterien folgen könnte. Dieser Zeitpunkt ist jedoch viel zu spät für eine Revision, die einen erfolgreichen und zügigen Wasserstoffhochlauf ermöglicht.3\r\nHelfen würde die Verschiebung der ab 2028 bzw. 2030 geltenden Strombezugskriterien für Additionalität und zur zeitlichen Korrelation auf das Jahr 2035. Für eine Verschiebung des Inkrafttretens der verschärften Kriterien müssten im Delegierten Rechtsakt selbst keine großen systematischen Veränderungen vorgenommen werden. Es sind lediglich die Jahreszahlen auszutauschen: zweimal 35!\r\nEine solche Vereinfachung ist im Sinne des Clean Industrial Deal der neuen EU-Kommission, fährt bestehende Überregulierung zurück, kann den Wirtschaftsstandort unbürokratisch stärken und zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen.\r\nEin erfolgreicher Wasserstoffmarkthochlauf, der Aufbau sauberer Technologien und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien im Sinne der Resilienz Europas und Deutschlands gehören zusammen.\r\nAdditionalität ab 2035\r\nNach aktueller Fassung des Delegierten Rechtsaktes darf der Strom für RFNBO ab 2028 nur noch aus neuen und ungeförderten Anlagen erneuerbarer Energien (EE-Anlagen) bezogen werden. Diese Anlagen dürfen maximal 36 Monate vor dem für die Herstellung von RFNBO-konformem Wasserstoff notwendigen Elektrolyseur in Betrieb gegangen sein. Ursprünglich sollte damit der Ausbau von EE-Anlagen angereizt werden.\r\nDurch die aktuelle Ausgestaltung des Kriteriums der Additionalität werden die Wasserstoffgestehungskosten allerdings um 1-2 Euro/kg verteuert.4 Dies bedeutet rund 3-6 Mrd. Euro zusätzliche Produktionskosten bei einem Bedarf von 100 TWh im Jahr 2030 im Vergleich zum Strombezug aus erneuerbaren Bestandsanlagen. Jeder Euro zu viel schwächt die Wasserstoffnachfrage z.B. in Industriebranchen, die die höheren Produktionskosten nicht weiterreichen können.\r\nEE-Anlagen werden nur errichtet, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind, unabhängig davon, ob der Strom an einen Elektrolyseur oder in den Strommarkt geliefert wird. Die Verpflichtung für Elektrolyseure bei Produktion von grünem Wasserstoff, Strom nur aus neuen EE-Anlagen zu beziehen, hat daher insgesamt keinen expansiven Effekt auf den Bau von EE-Anlagen, schränkt dafür aber die Bezugsoptionen der Wasserstoffproduzenten massiv ein.\r\n\r\nStündliche Korrelation ab 2035\r\nGegenwärtig muss der Strombezug eines Elektrolyseurs der Stromerzeugung des zugehörigen EE-Portfolios in einem Monat entsprechen. Ab 2030 sieht der Delegierte Rechtsakt vor, dass dies in jeder Stunde der Fall sein muss.\r\nDie aktuell geltende monatliche zeitliche Korrelation erlaubt es dem Elektrolyse-Betreiber, den Strombezug am Spotmarkt zu optimieren. Er kann seine Wasserstoffproduktion, in anlagenabhängigen Grenzen, an die Preissignale des Strommarktes anpassen. Die Preissignale wiederum sind ein geeigneter Indikator dafür, wie viel Strom EE-Anlagen in einer Gebotszone zu dem jeweiligen Zeitpunkt produzieren. Der Elektrolyseur läuft unter diesen Voraussetzungen also tendenziell in Zeiten mit hoher EE-Einspeisung. In Zeiten hoher Strompreise hingegen kann der Strom aus dem eigenen Bezugsportfolio wieder verkauft werden. Insgesamt dämpft die Möglichkeit zum bilanziellen Ausgleich von EE-Stromerzeugung aus kontrahierten Anlagen und EE-Stromverbrauch im Elektrolyseur über einen Monat die Strombezugskosten für den Elektrolyseur im Vergleich zur stündlichen Korrelation um rd. 1€/kg – ein weiterer Baustein zur Minderung der Förderlücke.5\r\nDies hat zudem zwei günstige Markteffekte: Bei Knappheit wird der Strompreis im Markt durch Mengen aus dem Bezugsportfolio des Elektrolyseurs gedämpft. Umgekehrt wird mittels des steigenden Strombedarfs durch Elektrolyseure in Stunden mit hohem EE-Angebot der Förderbedarf von EE-Anlagen reduziert, weil sehr geringe oder negative Strompreise weniger häufig auftreten.\r\nDarüber hinaus erlaubt die monatliche zeitliche Korrelation es Elektrolyseur-Betreibern, unvorhersehbare Abweichungen zwischen unzutreffender Wetterprognose und Lieferverpflichtung auszugleichen. Auf stündlicher Basis muss hingegen eine zusätzliche Speicherung einkalkuliert oder mehr Flexibilität vom Kunden verlangt werden. Beides verursacht höhere Kosten bei der grünen Wasserstofferzeugung.\r\nJe kürzer die zeitliche Korrelation vorgeschrieben wird, desto komplexer ist eine Strombeschaffung, die eine Fahrweise des Elektrolyseurs mit Mindestlast gewährleistet. Denn dies verhindert ein verschleiß- und damit kostenintensives Ab- und Anfahren der Anlage.\r\nAuch für die Senkung der CO2-Emissionen ist eine monatliche Korrelation günstiger. Zwar kann ein Elektrolyseur durch monatliche Optimierung am Strommarkt in einigen Stunden Strom beziehen, der teilweise aus fossilen Kraftwerken stammt. Doch dafür ersetzt EE-Strom aus dem Bezugsportfolio des Elektrolyseur-Betreibers in hochpreisigen Stunden oftmals CO2-intensivere Elektrizität.6\r\nDaher wäre es sinnvoller, eine monatliche Korrelation beizubehalten. Um zumindest initiale Investitionen in den Wasserstoffhochlauf zu erleichtern, sollte eine engere stündliche Korrelation jedenfalls auf 2035 verschoben werden.\r\n\r\nKonkrete Anpassungsbedarfe\r\n- Additionalität ab 2035: Im Delegierten Rechtsakt (EU 2023/1184) sollten in Art. 11 die Jahreszahlen 2028 gegen 2035 ausgetauscht werden.\r\n- Stündliche Korrelation ab 2035: Im Delegierten Rechtsakt (EU 2023/1184) sollte in Art. 6, Abs. 1 die Angabe 2029 durch 2034 ausgetauscht werden. Zudem sollte in Abs. 2, Satz 1 die Jahreszahl 2030 durch 2035 ersetzt werden.\r\n\r\nFazit\r\nMit einer administrativ wenig aufwändigen Anpassung des Delegierten Rechtsaktes kann ein großer wirtschaftlicher Effekt erzielt und der Wasserstoffmarkthochlauf unkompliziert beschleunigt werden. Durch den Abbau der existierenden Überregulierung können die Wasserstoffgestehungskosten signifikant gesenkt werden – mit einem positiven Effekt für die ganze Wasserstoffwertschöpfungskette.\r\nEine Verlängerung der Kriterien bis 2035 ermöglicht mehr Zeit für ein gründliches Review, während der Rahmen für den Markthochlauf in den nächsten Jahren weiterhin gesetzt ist.\r\nDie hier aufgeführten Unternehmen sind auf verschiedenen Stufen entlang der Wasserstoffwertschöpfungskette aktiv und unterstützen diese Initiative."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013905","regulatoryProjectTitle":"Transformative Industriepolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/59/08/666557/Stellungnahme-Gutachten-SG2512230003.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Maßnahmen zur Sicherung der deutschen Stahlindustrie\r\n\r\nHintergrundinformationen\r\nDie Stahlindustrie steht am Beginn zahlreicher industrieller Wertschöpfungsketten. Sie liefert essenzielle Materialien für Schlüsselbranchen von der Automobil- und Bauindustrie bis hin zur Energieversorgung und Verteidigungsindustrie. Die heimische Stahlindustrie steht angesichts einer angespannten wirtschaftlichen Lage, weltweiter Stahl-Überkapazitäten und fehlender Handelsschutzmaßnahmen sowie weiterhin nicht wettbewerbsfähiger Energiekosten vor großen Herausforderungen und dies mitten in der Transformation. Es müssen nun konsequent Maßnahmen umgesetzt werden, um die Rahmenbedingungen zu verbessern.\r\n\r\nII. Zusammenfassung\r\n\r\n Die Bundesregierung muss sich aktiv in Brüssel für einen konsequenten Handelsschutz einsetzen: 1) effektives handelspolitisches Instrument, 2) Unterstützung der französischen Initiative zu Überkapazitäten, 3) effektiver EU-Grenzausgleich [CBAM], 4) Sanktionen für russische Brammen.\r\n Die Stromkosten sollten nachhaltig gesenkt werden und Planungssicherheit bestehen: 1) Senkung der Netznutzungsentgelte über 2026 hinaus rechtlich sichern, 2) Industriestrompreis-Lösung von „all in“ 3 bis 6 Cent/kWh, 3) CO2-Strompreiskompensation in gleicher Höhe erhalten.\r\n Die Bundesregierung sollte den Wasserstoff-Markthochlauf intensiver fördern: 1) Verlängerung der Strompreiskompensation über 2030 hinaus für Elektrolyseure, 2) Fortführung der zwanziIjährigen Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure, 3) Einführung staatlicher Absicherungsinstrumente für den Wasserstoffbezug, 4) Einsatz in Brüssel für eine Verlängerung der Übergangszeiträume der Grünstromkriterien [RED II].\r\n Nachfrage nach CO2-reduzierten Stahlprodukten durch die Etablierung von Leitmärkten stärken: 1) Umsetzung von Pilotprojekten, 2) verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der öffentlichen Beschaffung festlegen [Vergabebeschleunigungsgesetz, Sondervermögen], 3) Anerkennung von LESS.\r\n\r\nIII. Maßnahmen im Detail\r\n\r\n1. Konsequenter Handelsschutz:\r\n Die Leistungsfähigkeit der heimischen Stahlhersteller ist durch weltweit bestehende Stahl-Überkapazitäten im Zusammenwirken mit einseitigen, WTO-inkompatiblen Protektionszöllen (bspw. 50% Zölle auf Stahleinfuhren in die USA) bedroht.\r\n Die im Europäischen Aktionsplan für Stahl und Metalle (EASM) angekündigte Weiterentwicklung der Handelsschutzinstrumente, insbesondere die langfristige Anschlussregelung für die im Juni 2026 auslaufenden Safeguard-Maßnahmen, müssen zeitnah umgesetzt werden. Ziel muss ein permanentes Zollkontingentsystem sein, welches sich an den Importmarktanteilen aus der Zeit 2012 bis 2014 orientiert, also vor Umlenkung von Überkapazitäten und Dumping im großen Stil.\r\n Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, sich umgehend gegenüber der EU-Kommission für eine Bezollung der Importe aus Russland von monatlich rund 300.000 Tonnen an Halbzeugen (Brammen) und Werkzeugstahl in die EU einzusetzen.\r\n\r\n2. Wirksamer Carbon Leakage Schutz:\r\n Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich bei der EU-Kommission und im EU-Rat für einen effektiven CO2-Grenzausgleich (CBAM) einzusetzen. Bis spätestens 1. Januar 2026 braucht es Lösungen für Umgehungsstrategien außereuropäischer Marktteilnehmer (z.B. Ressource ShuIfling), eine Ausweitung des CBAM-Schutzes auf nachgelagerte stahlintensive Produkte und die Freistellung der Exporte von CO2-Kosten, um sie auf den Weltmärkten wettbewerbsfähig zu halten (Exportlösung). Unabhängig von einer Revision der Zuteilungsregeln muss der CBAM auf jeden Fall im Jahr 2026 in Kraft treten. Verbesserungen müssen sukzessive eingeführt werden.\r\n\r\n3. Wettbewerbsfähige Stromkosten:\r\n Der EASM sowie der Action Plan for Affordable Energy der EU-Kommission müssen nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Bundesregierung sollte daher eine langfristig tragfähige Industriestrompreis-Lösung von „all in“ 3 bis 6 Cent/kWh beschließen, also unter Einschluss der Netzentgelte sowie aller Abgaben und Umlagen. Dies beinhaltet die im Koalitionsausschuss der Bundesregierung vereinbarte teilweise Übernahme der Übertragungsnetzentgelte i.H.v. 6,5 Mrd. € als ersten Schritt in die notwendige Richtung. Diese muss über 2026 hinaus langfristig rechtlich abgesichert werden.\r\n Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich bei der EU-Kommission im Rahmen des aktuellen Beihilferahmen-Reviews dafür einzusetzen, dass die CO2-Strompreiskompensation in den nächsten Jahren uneingeschränkt dem Grunde und der Höhe nach erhalten bleibt. Die Verpflichtungen zur Reinvestition in immer neue ökologische Gegenleistungen sollten dabei aufgehoben werden, da Letztere drohen, das Ziel eines Carbon Leakage-Schutzes auszuhöhlen.\r\n\r\n4. Voraussetzungen für einen Wasserstoff-Markthochlauf schaffen und Risiken überbrücken:\r\n Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine frühzeitige und verlässliche Verlängerung der Strompreiskompensation über 2030 hinaus sowie der zwanziIjährigen Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure vorzunehmen.\r\n Zudem muss eine fristgerechte Fertigstellung des Wasserstoff-Kernnetzes sichergestellt und staatliche Absicherungsinstrumente für den Wasserstoffbezug eingeführt werden.\r\n Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung bei der Kommission für eine Verlängerung der Übergangszeiträume der Grünstromkriterien (RED II) sowie den raschen Ausbau einer grenzüberschreitenden WasserstoIfinfrastruktur in Europa einzusetzen.\r\n\r\n5. Leitmärkte für CO2-reduzierte, heimisch produzierte Stahlprodukte / Sondervermögen:\r\n Ein zentraler Baustein einer zukunftsfähigen heimischen Stahlindustrie ist auch die Etablierung von Leitmärkten. Mithilfe politischer Anreize gilt es, Nachfrage nach CO2-reduzierten, anfänglich noch teurerer Stahlprodukte verlässlich zu stärken, bis diese sich in voller Breite in den Absatzmärkten durchgesetzt haben.\r\n Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der öffentlichen Beschaffung festzulegen. Zudem sollten Ausschreibungen auf Grundlage des Sondervermögens für in Deutschland und der EU produzierte („Local Content“) emissionsarme Grundstoffe – entsprechend ihrer Verfügbarkeit – genutzt werden.\r\n Die Bundesregierung sollte sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, die bereits im Clean Industrial Deal angekündigten Maßnahmen auf europäischer Ebene umzusetzen - darunter eine Mitgliedsstaaten-übergreifende Anerkennung geeigneter Nachhaltigkeitslabels, wie dem „Low Emission Steel Standard (LESS)“."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023442","regulatoryProjectTitle":"Ein stabiles EU-ETS ist Basis milliardenschwerer Investitionen in die Dekarbonisierung. Anpassungen dürfen nicht zu Nachteilen für Frontrunner führen.","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b1/84/716025/Stellungnahme-Gutachten-SG2603310007.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\nals deutsche und in Deutschland investierte Unternehmen, die den beigefügten offenen Brief an die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union unterzeichnet haben, wenden wir uns im Vorfeld des kommenden Europäischen Rates an Sie.\r\nIn einer Phase zunehmender geopolitischer Unsicherheit und wachsender internationaler Konkurrenz ist ein verlässlicher, langfristig planbarer klimapolitischer Rahmen eine zentrale Voraussetzung für Investitionen in die Energiewende und die industrielle Transformation in Europa. Für energieintensive Industrien ebenso wie für neue strategische Technologien entscheidet politische Glaubwürdigkeit darüber, ob Investitionen in Europa getätigt werden.\r\nDer EU-Emissionshandel ist dabei nicht nur ein klimapolitisches Instrument, sondern ein zentraler Investitions- und Innovationsmotor für die europäische Industrie. Seine Verlässlichkeit und klare Perspektive sind entscheidend, um Kapital für Dekarbonisierung, Elektrifizierung und den Hochlauf sauberer Schlüsseltechnologien zu mobilisieren. Eine Schwächung oder Infragestellung des bestehenden Rahmens würde Investitionsentscheidungen verzögern, milliardenschwere Dekarbonisierungsprojekte gefährden und den Industriestandort Europa nachhaltig beschädigen.\r\nWir bitten Sie daher, sich im Europäischen Rat klar für Stabilität, Planbarkeit und Ambition im europäischen Klimarahmen einzusetzen. Dazu gehören insbesondere ein verlässlicher EU-ETS, eine zielgerichtete Nutzung der ETS-Einnahmen zur Stärkung industrieller Transformationsprojekte sowie ein europäisch koordinierter Ansatz zur Sicherung wettbewerbsfähiger, klimaneutraler Energieversorgung.\r\nEin eindeutiges Signal der Staats- und Regierungschefs würde Vertrauen bei Unternehmen, Kapitalmärkten und internationalen Partnern schaffen – und damit eine entscheidende Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und industrielle Erneuerung Europas legen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023443","regulatoryProjectTitle":"Effektiver Schutz vor den Folgen der globalen Überkapazitäten: Jetzt neue Zollkontingente einführen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0a/0c/716027/Stellungnahme-Gutachten-SG2603310010.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Effektiver Schutz vor den Folgen der globalen Überkapazitäten: Jetzt neue Zollkontingente einführen\r\n\r\nDie europäische Stahlindustrie leidet aktuell unter ungebremst wachsenden Überkapazitäten,\r\ninsbesondere aus Asien. Nach Berechnungen der OECD betragen die hochsubventionierten\r\nÜberkapazitäten ca. 700 Mio. Tonnen – rund sechsmal mehr als in Europa pro Jahr verkauft wird.\r\nAufgrund des beispiellosen Importdrucks geht die aktuell sinkende Nachfrage in einer\r\nschwachen wirtschaftlichen Lage allein zu Lasten der heimischen Stahlhersteller.\r\nDie US-Zollpolitik wirkt wie ein zusätzlicher Katalysator: Die Zollmauern der USA lenken noch\r\nmehr Stahl und Stahlprodukte nach Europa – und weil Länder wie Kanada und Indien mit ihrer\r\nZollpolitik nachziehen, werden Exporte für europäische Hersteller zunehmend unmöglich.\r\nInfolgedessen werden europäische Kapazitäten reduziert, Hochöfen stillgelegt und\r\nInvestitionen in die Transformation verschoben oder abgesagt. Dabei sind stets auch\r\nnachgelagerte Teile der Wertschöpfungskette, wie die Autoindustrie, Zulieferer und der\r\nMaschinenbau, von den Folgen betroffen. Deshalb sind nun folgende Maßnahmen notwendig:\r\n/ Einführung eines neuen, effektiven handelspolitischen Instruments, in Form von\r\nZollkontingenten. Start muss spätestens der 01.07.2026 mit Ende des aktuellen\r\nInstruments (EU-Safeguards) sein. Die Kontingente müssen gegenüber dem heutigen\r\nSystem halbiert werden, dauerhaft für alle Länder und möglichst für alle Stahlprodukte\r\nsowie die wesentlichen Teile der Stahl-Wertschöpfungskette gelten. Importe oberhalb\r\nder Quoten müssen analog zu den USA und Kanada mit 50% Zoll belegt werden.\r\n/ Unterstützung der französischen Initiative zum Schutz vor den Auswirkungen der\r\nglobalen Überkapazitäten. Obengenannte Forderungen wurden durch Frankreich\r\nbereits in einen Vorschlag gegossen, der inzwischen von elf Ländern unterstützt wird.\r\nDeutschland - als Stahlland Nr. 1 in Europa - sollte sich anschließen.\r\nEine aktuelle Studie hat gezeigt, ein Rückgang der Importe führt nur zu unwesentlich höheren\r\nKosten – für Waschmaschinen ca. einen Euro und für ein Mittelklasseauto ca. 50 Euro mehr.\r\nEbenso verfügt die EU-Industrie über ausreichend Kapazitäten zur Versorgung der Industrie.\r\nDie Einführung eines neuen handelspolitischen Instruments ist der erste entscheidende\r\nLackmustest des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle der Europäischen\r\nKommission – und muss die bestehende, aber über die Jahre ineffektiv gewordene\r\nSchutzmaßnahme für Stahl adäquat und dauerhaft ersetzen.\r\nDazu bedarf es weiterer handelspolitischer Regulatorik:\r\n/ Ein effektiver EU-Grenzausgleich (CBAM), mit strengen Regeln gegen\r\nUmgehungstatbestände, eine Exportlösung sowie die Ausweitung auf weitere Branchen.\r\n/ Russische Brammen können weiterhin ungehindert in den EU-Markt importiert werden\r\nund schaden den europäischen Herstellern massiv mit Niedrigstpreisen. Fehlende\r\nSanktionen fördern hier die russische Kriegswirtschaft. Aktuell konsultiert die dänische\r\nRatspräsidentschaft die EU-Mitgliedstaaten zu einem neuen Sanktionspaket.\r\nDeutschland sollte sich in diesem Rahmen für den seit langem vorliegenden Vorschlag\r\neiner Bezollung russischer Halbzeuge - analog zu Getreideprodukten und Düngemitteln -\r\nstark machen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-12"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}