{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-22T10:49:42.538+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R002227","registerEntryDetails":{"registerEntryId":60912,"legislation":"GL2024","version":16,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002227/60912","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/cf/16/587098/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R002227-2025-07-18_08-14-41.pdf","validFromDate":"2025-07-18T08:14:41.000+02:00","validUntilDate":"2026-04-21T12:52:12.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-30T22:08:05.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-27T09:31:35.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-28T16:04:17.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-07-18T08:14:41.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":60912,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002227/60912","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-18T08:14:41.000+02:00","validUntilDate":"2026-04-21T12:52:12.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":58216,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002227/58216","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-30T22:08:05.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-18T08:14:41.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52221,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002227/52221","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-16T11:54:30.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-30T22:08:05.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":47319,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002227/47319","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-02T10:26:16.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-16T11:54:30.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":46298,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002227/46298","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-11-19T10:56:25.000+01:00","validUntilDate":"2024-12-02T10:26:16.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":31023,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002227/31023","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-27T09:31:35.000+02:00","validUntilDate":"2024-11-19T10:56:25.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"urgewald e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen für den großmaßstäblichen Transport von CO2 aus Kraftwerken, Industrie und Müllverbrennung geschaffen werden. CO2-Deponien in der Nordsee wären erlaubt. Wenn die Landesregierungen es wollen, auch unter Land. Dafür sollen große Industrieanlagen und ein rund 5000 Kilometer langes grenzüberschreitendes CO2-Pipelinenetz in Deutschland neu errichtet werden, im vermeintlichen „öffentlichen Interesse“. Betreiber sind Gaskonzerne. Enteignungsvorschriften zugunsten der CO2-Pipelines sollen vereinfacht, demokratische Beteiligungsrechte beschnitten werden. Massive Subventionen sind geplant. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme von urgewald und des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre\r\nzum Entwurf für ein Generationenkapitalgesetz\r\n\r\nHiermit nehmen wir zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und\r\ndes Bundesministeriums der Finanzen vom 5. März 2024 für ein Gesetz zur Stabilisierung des\r\nRentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung Stellung. Während wir die Stabilisierung des Rentenniveau bis 2039 bei 48 Prozent begrüßen, sehen wir den Aufbau des kapitalmarktgedeckten Generationenkapitals zur Teilfinanzierung aufgrund der hohen Risiken am Kapitalmarkt kritisch. Darüber hinaus kritisieren wir, dass der Entwurf keine verpflichtenden nachhaltigkeits- und menschenrechtsbezogenen Anlagekriterien sowie Vorgaben für Transparenz und parlamentarische Beteiligung enthält. Zukünftige Renten dürfen nicht mit Profiten aus klimaschädlichen Geschäftsmodellen, Zwangsarbeit oder Missachtung indigener Rechte finanziert werden. \r\n\r\nSchwer kalkulierbares Risiko\r\nAllgemein befürworten wir ein sicheres und solidarisches Alterssicherungssystem, das Altersarmut ausschließt. Diesem wird das geplante Generationenkapital als kapitalmarktfinanzierte Säule des Rentensystems aufgrund hoher Risiken am Kapitalmarkt nicht gerecht. Als Investitionsgrundlage für das Generationenkapital sollen ab diesem Jahr schuldenfinanziert 12 Milliarden Euro durch den Bund eingezahlt werden und dann soll der Betrag in den Folgejahren jährlich um 3 Prozent erhöht werden. Spätestens an dieser Stelle fehlt der gesetzlich verpflichtende Warnhinweis nach dem Wertpapierprospektgesetz, dass der Erwerb von Wertpapieren „mit erheblichen Risiken verbunden“ ist und „zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen“ kann. Weder wird dieses Risiko offengelegt noch die Annahmen zur zukünftigen Wirtschafts- und Kapitalmarktentwicklung, die der Ausschüttungsprognose von durchschnittlich 10 Milliarden Euro pro Jahr ab 2036 zu Grunde liegen. Eine direkte Verwendung der vorgesehenen öffentlichen Gelder für einen generationen- und klimagerechten Ausbau des umlagefinanzierten Rentensystems unterliegt diesem Risiko nicht. Positive Erfahrungen mit diesem Ansatz macht z.B. Österreich und erzielt damit ein deutlich höheres Rentenniveau als Deutschland.\r\n\r\nNur die Rendite zählt: Keine verbindlichen Investitionskriterien bei Klima, Umwelt und Menschenrechten Weiterhin kritisieren wir, dass nicht erkennbar ist, ob und wie die zugrundeliegende\r\nRenditeerwartung in Einklang mit verbindlichen internationalen und nationalen Klimazielen sowie Umwelt- und Menschenrechtsstandards gebracht werden soll. Ein Generationenkapital, das diesen\r\nNamen verdient, muss in seinen Investitionskriterien auch klima- und generationengerecht sein.\r\n\r\nDer Gesetzentwurf legt in Artikel 6 ausschließlich fest, dass das Generationenkapital „renditeorientiert und global-diversifiziert zu marktüblichen Bedingungen anzulegen“ sei. Nur in der rechtlich nicht bindenden Gesetzesbegründung heißt es, ohne weitere Nennung von Details, dass die Anlagerichtlinie ESG-Kriterien enthalten solle, die vom Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Nachgang erarbeitet werden. Welche Kriterien dies in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung/Governance sein sollen sowie die tatsächlich verpflichtende Aufnahme von solchen ESG-Kriterien bleiben durch den Gesetzentwurf selbst ungeklärt. Beim Klimaschutz hat sich die Bundesregierung jedoch zum Pariser Klimaziel, „die Erwärmung auf unter 2° - besser 1,5°“ zu begrenzen, bekannt. Die Anlagestrategie des Generationenkapitals muss sich ebenfalls an dem Pariser Klimaziel ausrichten und dieses explizit in das vorgelegte Gesetz aufgenommen werden. Da laut der Internationalen Energieagentur (IEA) zur Einhaltung der 1,5°C-Grenze keine neuen fossilen Ressourcen erforscht und erschlossen werden dürfen, müssen zudem Ausschlüsse von Investitionen in Unternehmen mit Plänen zum Ausbau ihrer Öl- und Gasförderaktivitäten oder des Kohleabbaus formuliert werden. Fast jeder Bau neuer Kohle-, Öl-und Gasinfrastruktur ist an die Erschließung neuer fossiler Ressourcen gebunden und führt\r\nschlimmstenfalls zu einem jahrzehntelangen fossilen Lock-in. Deswegen müssen auch Unternehmen, die neue Pipelines, LNG-Terminals, Gaskraftwerke oder Kohleinfrastruktur planen, von Investitionen ausgeschlossen werden. Außerdem darf nicht in Kohleunternehmen ohne Ausstiegsplan bis 2030 in OECD-Ländern bzw. weltweit bis 2040 investiert werden. Ohne solche klaren und transparenten Anlagekriterien droht das Generationenkapital zu Lasten der nächsten Generationen die Klimakrise anzuheizen. Dies zeigen bisherige Erfahrungen zur Anlage staatlicher Gelder, bei denen Nachhaltigkeitsaspekte nur unzureichend umgesetzt werden, etwa bei den Pensionsfonds der Bundesländer. In diesem Zusammenhang sehen wir auch die Übertragung des Aufbaus der Stiftung\r\nGenerationenkapital an die KENFO-Stiftung ohne die gesetzliche Vorgabe von den benannten\r\nAnlagekriterien kritisch. Trotz ihrer wiederholten Bekenntnisse zu einer nachhaltigen Anlagestrategie ergab eine Analyse des letzten veröffentlichten KENFO-Portfolios durch urgewald Investitionen in Höhe von 771 Millionen Euro in Kohle-, Öl und Gasunternehmen. Alle investierten Öl- und Gasunternehmen haben dabei fossile Expansionspläne, die nicht mit dem 1,5°C-Szenario\r\nder IEA vereinbar sind. Das KENFO-Management zeigt auch weiterhin keine Absicht, sich von\r\ndiesen klimaschädlichen Anlagen zu trennen. Die fehlenden verpflichtenden ESG-Kriterien sind auch deswegen höchst problematisch, da die Bundesregierung es aktuell unterlässt, für klare gesetzliche Vorgaben für Investoren zu sorgen, damit diese ihren klima-, umwelt- und menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten geregelt nachkommen. Dabei haben die Vereinten Nationen gemäß UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte als auch die OECD gemäß OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen wiederholt klargestellt, dass Finanzunternehmen – ob privat oder staatlich – umwelt- bzw. menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für sämtliche Finanzgeschäfte und ausdrücklich auch bezogen auf ihre gesamte Wertschöpfungskette haben. Da bisher noch nicht anders gesetzlich verankert, müssen die Sorgfaltspflichten entsprechend der UN-Leitprinzipien und der OECD-Leitsätze als verpflichtende Anlagekriterien für das Generationenkapital in das vorgeschlagene Gesetz aufgenommen werden.\r\nDass dies nötig ist, zeigen folgende Beispiele: Deutschland hat die ILO-Konvention 169 der Rechte\r\nindigener Völker ratifiziert, darunter deren Recht auf Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC). Insbesondere im Rohstoffsektor und Bergbau wird dieses Recht selten von Bergbaukonzernen und ihren Investoren geachtet, wie auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) festhält.9 Indigene Rechte wie in der ILO-Konvention 169 ausgeführt müssen jedoch nicht verpflichtend von Investoren beachtet werden, sie befinden sich noch nicht einmal im Rechtekatalog des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Deswegen braucht es hier klare Vorgaben für die Stiftung Generationenkapital nicht in Unternehmen zu investieren, welche indigene Rechte missachten. Ein weiteres Beispiel für Unternehmen, die aus Investitionen ausgeschlossen werden müssten, sind Siemens Energy oder Heidelberg Materials, die in den von Marokko völkerrechtswidrig besetzten Gebieten der Westsahara ohne die nötige Zustimmung des sahrauischen Volkes tätig sind. Die Bundesregierung unterstützt explizit keine Projekte auf diesem Gebiet der Westsahara. Hier muss auch sichergestellt werden, dass in solchen Fällen die entsprechenden Positionen der Bundesregierung beachtet werden. \r\n\r\nFehlende parlamentarische Beteiligung und Transparenz \r\nWeiterhin bemängeln wir die geplante fehlende parlamentarische Beteiligung bei dem Aufbau und\r\nder Aufsicht der Stiftung Generationenkapital. Nach dem Gesetzentwurf sollen im Kuratorium lediglich die beteiligten Ministerien vertreten sein und nicht, analog z. B. zum KENFO-Kuratorium, auch Mitglieder des Bundestages. Auch die etwaige Aufnahme und Ausformulierung von nachhaltigkeits- und menschenrechtsbezogenen Anlagekriterien in einer Anlagerichtlinie soll lediglich den Ministerien obliegen. Wie oben genannt, müssen bereits im Gesetz selbst strenge und konkrete nachhaltigkeits- und menschenrechtsbezogene Anlagekriterien sowie die Bekenntnis zur 1,5°C-Grenze bei der Anlagestrategie festgelegt werden. Die Entscheidung über weitere Details, Umsetzung und Ausgestaltung sowie die Überprüfung dieser ESG-Kriterien muss zudem unter weitreichender parlamentarischer Beteiligung stattfinden. Hierzu sollte das Parlament im Kuratorium vertreten sein. Die Kompetenzen des Kuratoriums müssen z. B. bezüglich der Ausformulierung einer Anlagerichtlinie mit Details zu ESG-Kriterien ausgeweitet werden. Weitere Kompetenzen wie z. B. der Entschluss zur jährlichen Freigabe der vom Bund einzuzahlenden Gelder in das Generationenkapital unter Prüfung der ESG-Kriterien sollten dem Parlament übertragen werden.\r\nDie Anlage der Gelder, die das Rentensystem mitfinanzieren sollen, ist von höchstem öffentlichem\r\nInteresse. Deswegen bemängeln wir die fehlenden Regelungen zur Transparenz im vorgelegten\r\nGesetzesentwurf. Die regelmäßige Veröffentlichung des Portfolios des Generationenkapitals\r\nmüsste vielmehr zwingend gewährleistet werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016896","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung der EU-Gasbinnenmarkt Richtlinie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/99/7a/538690/Stellungnahme-Gutachten-SG2503250004.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsamer Aufruf: Wärmewende in Kommunen ermöglichen! \r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nmehr als ein Drittel der deutschen Kommunen arbeitet bereits an der kommunalen\r\nWärmeplanung und macht sich auf den Weg zu einer klimafreundlichen Wärme\r\nversorgung. Schon jetzt ist klar, dass klimaschädliches Erdgas dabei perspektivisch\r\nkeine Rolle mehr spielt. Gas wird vielmehr zu einer Kostenfalle für Verbraucher:innen,\r\naber auch Netzbetreiber. Dennoch gibt es für Kommunen aktuell keine rechtssichere\r\nMöglichkeit, nicht mehr rentable Gasnetze stillzulegen.\r\nIn einigen Städten (z.B. Hannover, Augsburg, Mannheim, Stuttgart) haben Verantwort\r\nliche den Ausstieg aus der Gasversorgung schon öffentlich angekündigt. Die Städte\r\nmachen ihre Pläne jetzt publik, damit Bürger:innen ausreichend Zeit haben, sich auf\r\neinen Heizungstausch vorzubereiten. Sie wollen die Verbraucher:innen vor Fehl\r\ninvestitionen und steigenden Gaskosten schützen, indem sie die Gasnetze geplant und\r\nSchritt für Schritt stilllegen. Bisher fehlen den Gasnetzbetreibern und Städten aber\r\ngesetzliche Regelungen, um die Abkehr vom Gas in der Wärmeversorgung organisieren\r\nzu können. Damit sie handeln können, brauchen sie einen rechtlichen Rahmen von\r\nder Bundesregierung.\r\nDie EU hat im 2024 beschlossenen „Gaspaket“ bereits Richtlinien aufgestellt, die\r\nDeutschland bis spätestens Mitte 2026 in nationales Recht übersetzen muss.\r\nAuch Deutschland hat den Richtlinien zugestimmt. Die Vorgaben enthalten wichtige\r\nLeitplanken, die eine geordnete Stilllegung der Gasnetze ermöglichen. Die Zeit\r\ndrängt – je länger die Bundesregierung die rechtliche Unsicherheit beibehält, desto\r\nteurer wird der Prozess für alle Beteiligten.\r\nEU-Gaspaket jetzt umsetzen:\r\nWärmewende in Kommunen\r\nermöglichen!\r\n13.3.2025\r\nProf. Dr. Claudia Kemfert\r\n„Die Bundesregierung sollte Kommunen bei der\r\nStilllegung der Erdgasnetze unterstützen.“\r\nFoto: © Oliver Betke, Berlin 2022\r\n\r\nWir, mehr als 200 Umweltverbände und zivilgesellschaftliche Akteure aus den\r\nKommunen, appellieren an Sie: Ermöglichen Sie den Gasnetzbetreibern und\r\nKommunen eine gut geplante, schrittweise Stilllegung ihrer Gasnetze. Setzen\r\nSie die Vorgaben aus dem EU-Gaspaket schon zu Beginn der Legislaturperiode\r\num und treffen Sie dabei die folgenden Regelungen:\r\nSorgen Sie dafür, dass …\r\n• neue Investitionen in den Ausbau von Gasverteilnetzen verhindert werden\r\n• Gasnetzbetreiber von der Pflicht befreit werden, neue Gasanschlüsse\r\nvornehmen zu müssen und sie Gasanschlüsse unter Einhaltung fairer Fristen\r\nkündigen dürfen\r\n• betroffene Haushalte frühestmöglich vom Netzbetreiber oder der\r\nKommune über die Pläne informiert werden\r\n• alle deutschen Gasverteilnetzbetreiber die Stilllegung ihrer Netze planen\r\nund dabei die kommunale Wärmeplanung berücksichtigen müssen\r\n• Netzbetreiber bei ihren Kund:innen nicht mehr für den Einbau von\r\nGasheizungen werben dürfen\r\n• Netzkund:innen nicht mehr für die Stilllegung ihres Gasanschlusses\r\nbezahlen müssen.\r\nDrei Gründe für eine geordnete Stilllegung von Gasnetzen\r\nDer Betrieb von Gasnetzen wird unrentabel\r\nExpert:innen erwarten, dass viele Gasnetzbetreiber den Betrieb ihrer Netze nach\r\nAblauf der Konzessionsverträge nicht weiterführen möchten, weil dieser unrentabel\r\nwird. Kommunen könnten so auf dem unrentablen Betrieb der Netze sitzen bleiben\r\nein großes finanzielles Risiko. Denn schon heute wechseln immer mehr Menschen zu\r\nklimafreundlichen Heizungen oder werden an ein Wärmenetz angeschlossen. Diese\r\nEntwicklung wird sich in den nächsten Jahren verstärken. Anstatt abzuwarten, bis der\r\noder die letzte Gaskund:in das Netz verlassen hat, ist es für Netzbetreiber günstiger,\r\nTeilabschnitte Schritt für Schritt stillzulegen. So können sie auch verhindern, dass die\r\nletzten Gaskund:innen sehr hohe Netzkosten zahlen müssen.\r\n\r\nKostenfallen vermeiden und Bürger:innen Sicherheit geben\r\nViele Bürger:innen sind aktuell von der emotional geführten Debatte um das “Heizungs\r\ngesetz” verunsichert. Der Absatz im Heizungsmarkt ist im Jahr 2024 im Vergleich\r\nzum Vorjahr um die Hälfte eingebrochen. Der Ausbau von Fernwärmenetzen geht noch\r\nzu langsam voran und die Wärmepumpenbranche muss Fehlinformationen bei\r\nVerbraucher:innen kontern. Währenddessen wirbt die Gaslobby offensiv für teure\r\nScheinlösungen wie Wasserstoff und Biomethan – dabei sind diese kaum verfügbar und\r\nwerden in der Industrie dringender benötigt. In bestehenden Wärmeplänen spielen\r\nWasserstoffnetze zur Versorgung von Haushalten daher fast nie eine Rolle. Gaskund:in\r\nnen brauchen jetzt dringend eine klare Perspektive und Handlungsempfehlungen von\r\nden Verantwortlichen vor Ort.\r\nDie Klimakrise schadet Deutschland schon heute\r\nIm Jahr 2024 lag die weltweite Durchschnittstemperatur erstmals um 1,6 Grad höher\r\nals im vorindustriellen Zeitalter. Die Einhaltung der im Pariser Klimaabkommen\r\nvereinbarten 1,5GradGrenze rückt damit in weite Ferne. Schon jetzt verstärkt die\r\nKlimakrise auch in Deutschland gefährliche Extremwetterereignisse, die z. B. im\r\nAhrtal zu tödlichen Überschwemmungen geführt haben und jährlich Tausende Hitze\r\ntote fordern. Die verpflichtende kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Schritt,\r\num die Emissionen aus dem Gebäudesektor zu senken. Doch noch immer werden in\r\nDeutschland mehr als 80 Prozent der Häuser mit fossilen Brennstoffen beheizt.\r\nUngefähr die Hälfte der Haushalte nutzt Erdgas zum Heizen. Bis spätestens 2045\r\nmüssen diese Heizungen ersetzt werden.\r\nDaher bitten wir Sie: Geben Sie den Kommunen und Gasnetzbetreibern die\r\nRechtssicherheit, die sie brauchen, um die Wärmewende umzusetzen. 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