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V. ","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":60001,"to":70000},"description":"Förderung von Maßnahmen im Verband "},{"name":"Stiftung Deutsches Hilfswerk","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Hamburg","publicAllowanceEuro":{"from":410001,"to":420000},"description":"Förderung sozialer Projekte "},{"name":"Stadt Mannheim","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Mannheim","publicAllowanceEuro":{"from":10001,"to":20000},"description":"Institutionelle Förderung"},{"name":"Landratsamt Rosenheim","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Rosenheim","publicAllowanceEuro":{"from":40001,"to":50000},"description":"Förderung Johanniter-Zentrum "},{"name":"Stadt Nürnberg","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Nürnberg","publicAllowanceEuro":{"from":40001,"to":50000},"description":"Förderung Arbeit mit trauernden Kinder und Jugendlichen"},{"name":"Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_LAND","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Land","en":"German Public Sector – Land"},"location":"Bayreuth","publicAllowanceEuro":{"from":10001,"to":20000},"description":"Förderung von Mütter- und Väterzentren"},{"name":"Landkreis Havelland","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Rathenow","publicAllowanceEuro":{"from":140001,"to":150000},"description":"Gemeinnützige Projekte "},{"name":"Bürgeramt Steglitz/Zehlendorf","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":70001,"to":80000},"description":"Wirtschaftliche Sozialberatung"},{"name":"zgs consult GmbH","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_LAND","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Land","en":"German Public Sector – Land"},"location":"Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":190001,"to":200000},"description":"Förderung sozialer Projekte "},{"name":"Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP)","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_LAND","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Land","en":"German Public Sector – Land"},"location":"Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":60001,"to":70000},"description":"Förderung sozialer Projekte "},{"name":"Bürgeramt Pankow","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":160001,"to":170000},"description":"Förderung eines Familienzentrums"},{"name":"LASV Brandenburg","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_LAND","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Land","en":"German Public Sector – Land"},"location":"Cottbus","publicAllowanceEuro":{"from":30001,"to":40000},"description":"Förderung Familienzentrum"},{"name":"Landkreis Elbe-Elster","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Herzberg/Elster","publicAllowanceEuro":{"from":100001,"to":110000},"description":"Förderung von Integrationsangeboten\r\n"},{"name":"Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle (BAFA)","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Eschborn","publicAllowanceEuro":{"from":60001,"to":70000},"description":"Förderung sozialer Projekte"},{"name":"AG für Erwachsenenbildung EKHN","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Darmstadt","publicAllowanceEuro":{"from":10001,"to":20000},"description":"Fördermittel Erwachsenenbildung"},{"name":"Stadt Trier","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Trier","publicAllowanceEuro":{"from":1210001,"to":1220000},"description":"Förderung Inklusions- und Jugendprojekte"},{"name":"Kreisverwaltung Trier-Saarburg","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Trier","publicAllowanceEuro":{"from":300001,"to":310000},"description":"Zuschuss Jugendhilfe "},{"name":"Kommunaler Sozialverband Sachsen","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Chemnitz","publicAllowanceEuro":{"from":30001,"to":40000},"description":"Zuschuss Projektförderung"},{"name":"Stadtverwaltung Lauter","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Lauter-Berndbach","publicAllowanceEuro":{"from":20001,"to":30000},"description":"Zuschuss Jugendhilfe"},{"name":"Landratsamt Erzgebirge","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Annaberg-Buchholz","publicAllowanceEuro":{"from":510001,"to":520000},"description":"Gemeinnützige Projekte im Landkreis "},{"name":"IKK classic","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_LAND","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Land","en":"German Public Sector – Land"},"location":"Dresden","publicAllowanceEuro":{"from":110001,"to":120000},"description":"Förderung Hospiz-Projekt"},{"name":"KSV Sachsen","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Leipzig","publicAllowanceEuro":{"from":130001,"to":140000},"description":"Zuschuss KSV Kinder & Jugend EDV"},{"name":"KSV Sachsen Unterstützungsangebot Pflege","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Leipzig","publicAllowanceEuro":{"from":80001,"to":90000},"description":"Förderung gemeinnütziger Projekte \r\n"},{"name":"Landratsamt Bautzen, Sozialamt","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Bautzen","publicAllowanceEuro":{"from":30001,"to":40000},"description":"Förderung Integrationsprojekte "},{"name":"Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_LAND","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Land","en":"German Public Sector – Land"},"location":"Dresden","publicAllowanceEuro":{"from":20001,"to":30000},"description":"Förderung Integrationsprojekte "},{"name":"Landkreis Sächsische Schweiz, Osterzgebirge","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Dresden","publicAllowanceEuro":{"from":40001,"to":50000},"description":"Förderung Integrationsprojekte "},{"name":"Stadt Leipzig ","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Leipzig","publicAllowanceEuro":{"from":150001,"to":160000},"description":"Gemeinnützige Projekte\r\n"},{"name":"Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_LAND","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Land","en":"German Public Sector – Land"},"location":"Dessau-Roßlau","publicAllowanceEuro":{"from":10001,"to":20000},"description":"Förderung Integrationsprojekte "},{"name":"Stadt Treffurt","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Treffurt","publicAllowanceEuro":{"from":10001,"to":20000},"description":"Projektförderung Jugendarbeit "},{"name":"Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. 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Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003342","title":"Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen","printingNumber":"368/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0368-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern/314885","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMFSFJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmfsfj.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen","publicationDate":"2024-04-03","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMFSFJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmfsfj.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmfsfj.de/resource/blob/238004/b72425c1e1c657e71a1fa61c049bf36c/entwurf-ubskm-gesetz-data.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-staerkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen-235164"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen","printingNumber":"20/13183","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013183.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern/314885","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMFSFJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmfsfj.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen","publicationDate":"2024-04-03","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMFSFJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmfsfj.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmfsfj.de/resource/blob/238004/b72425c1e1c657e71a1fa61c049bf36c/entwurf-ubskm-gesetz-data.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-staerkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen-235164"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel der Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die JUH plädiert für einheitliche und präzise Fachtermini. Zudem sind einheitliche Anforderungen an institutionelle Kinderschutzkonzepte festzulegen. Auch sollte die Finanzierung des Kinderschutzes bundeseinheitlich gesetzt werden. Ressourcen sowohl für die gesamtgesellschaftlichen\r\nKinderschutzmaßnahmen als auch für den Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe müssen entsprechend bereitgestellt sein.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)","shortTitle":"SGB 8","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016070","title":"Stärkung des Bundesfreiwilligendienstes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es wird auf die notwendige Umsetzung der Helfendengleichstellung hingewiesen und ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst gefordert.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst","shortTitle":"BFDG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bfdg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016071","title":"Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Krisenmanagement aus einem Guss schaffen, Ressourcen für einen zukunftsfähigen\r\nBevölkerungsschutz sichern","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes","shortTitle":"ZSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/zsg"},{"title":"Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise","shortTitle":"ESVG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/esvg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_IS_DISASTER_CONTROL","de":"Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe","en":"Civil protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016072","title":"Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Einführung bundesweit einheitlicher pädagogischer Qualitätsstandards, die durch qualifizierte Fachberatung und Profilfachstellen für die Themen Sprache, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Inklusion oder Kinderschutz gesichert werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege","shortTitle":"KiQuTG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kiqutg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_EP_CHILDHOOD","de":"Vorschulische Bildung","en":"Early childhood education"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016073","title":"Ganzheitliche Reform der Pflegeversicherung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Pflegeversicherung gilt es, generationengerecht und zukunftsfest neuzugestalten. Hierfür setzen wir uns für die Einführung einer Pflegevollversicherung ein. Pflegeleistungen sollten unabhängig vom Wohnort der Pflegebedürftigen erbracht werden. Zudem sollten pflegende Angehörige gestärkt und die Potenziale der Digitalisierung weiter vorantreiben und stärker genutzt werden.  ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)","shortTitle":"SGB 11","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016074","title":"Integrationsarbeit stärken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Individuellen Flüchtlingsschutz und humanitäre Aufnahmebedingungen wahren sowie Integration vor Ort und von Anfang an.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"},{"title":"Asylgesetz","shortTitle":"AsylVfG 1992","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016076","title":"Humanitäre Hilfe ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)","printingNumber":"20/12400","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012400.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2025/314872","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)","printingNumber":"20/14344","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/143/2014344.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-transformation-des-vergaberechts-vergaberechtstransformationsgesetz-vergrtransfg/318125","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde ein Thesenpapier „Empfehlungen zur humanitären Hilfe“ erarbeitet. Darin werden die Verhandelnden aufgefordert die deutsche humanitäre Hilfe zu stärken und hierfür eine bedarfsorientierte, prinzipientreue und verlässliche humanitären Finanzierung sicherzustellen. Humanitären und anderen internationalen Maßnahmen sollen eng abgestimmt und gleichzeitig die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der humanitären Hilfe bewahrt werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019618","title":"Gesetzesentwurf zur Einbeziehung der Jugendarbeit in die Erfüllung des Ganztagsrechtsanspruchs in den Schulferien","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter","printingNumber":"21/1086","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101086.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-achten-buches-sozialgesetzbuch-kinder-und-jugendhilfe/321754","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":" Der Gesetzentwurf des BMBFSFJ zielt darauf ab, den bestehenden Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen, auch während der Schulferien zu gewährleisten. Ab dem 1. August 2026 haben diese Kinder einen Anspruch auf acht Stunden täglicher Förderung an Werktagen. Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen während der Schulferien auch durch Angebote der Jugendarbeit erfüllt werden kann, was eine Flexibilisierung der Betreuungsangebote ermöglicht.  ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":12,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0003341","regulatoryProjectTitle":"Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e5/48/300167/Stellungnahme-Gutachten-SG2403060001.pdf","pdfPageCount":16,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der Patient im Mittelpunkt\r\nImpulse zur Neuordnung der präklinischen Notfallversorgung\r\nDie Johanniter-Unfall-Hilfe ist im Rettungsdienst fest verankert. Unsere Notfall- und Rettungssanitäterinnen und -sanitäter sind bundesweit an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag im Einsatz – 2021 sind sie über 777.000 Mal ausgerückt. Im Johanniter-Rettungsdienst arbeiten deutschlandweit über 6.000 Menschen. Sie werden von zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeitenden unterstützt, die mit ihrer Arbeit einen unverzichtbaren Teil zum Rettungsdienst beitragen.\r\nDie steigende Notrufzahl und die vermehrte Inanspruchnahme notfallmedizinischer Versorgungsstrukturen sowie die Zunahme systemfremder Einsätze belasten das System der Notfallversorgung zunehmend, blockieren Kapazitäten in Notaufnahmen und steigern das Frustpotenzial bei den Rettungskräften.\r\nBereits 2018 veröffentlichte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ein Gutachten1, mit dem ein politischer Prozess für eine Reform der Notfallversorgung eingeleitet wurde.2 Der 2020 angestoßene Reformprozess wurde jedoch – unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie – nicht fortgeführt, obgleich die Problemfelder nach wie vor existieren.\r\nDie Johanniter-Unfall-Hilfe möchte daher aus den Erfahrungen und unserem Arbeitsalltag heraus Impulse hin zu einer umfassenden Reform des bestehenden Systems der Notfallversorgung geben.\r\nGesundheitsleitstelle für zentrale Disposition\r\nJeder Anruf – ob über die 112, die 116117 oder eine weitere für das Gesundheitssystem relevante Rufnummer – wird an eine zentrale Koordination geleitet. Hier kann anhand eines definierten Abfragesystems ermittelt werden, welcher der bestgeeignete Versorgungspfad für die jeweilige (Not-) Situation wäre.\r\nPrioritätsgerechte Patientenversorgung\r\nDas von der Gesundheitsleitstelle disponierte Rettungsmittel kann je nach Schwere der Erkrankung oder Verletzung mit unterschiedlichen Prioritätsstufen entsendet werden. Dabei deckt das Rettungsmittel die komplette Einsatzbreite von nichtprioritärer, nichtdringlicher Versorgung bis hin zu akuten lebensbedrohlichen Notfällen ab und kann je nach Priorität auch\r\nvon Einsätzen mit niedrigerer Priorität abgerufen werden.\r\nDen Mitarbeitenden im Rettungsdienst muss dabei der rechtliche und technische Rahmen geboten werden, um Patientinnen und Patienten vor Ort zu versorgen. Nur so können unnötige Transporte und die Belastung ambulanter, aber auch stationärer Behandlungseinrichtungen reduziert werden.\r\nDurch die aufgabenvariable Ausrichtung der bereits etablierten Einsatzmittel werden Doppelstrukturen reduziert.\r\nGemeinsamer Anlaufpunkt für ambulante\r\nund stationäre Versorgung\r\nDa die Patientin oder der Patient in der Notsituation nicht zwischen ambulanten und stationären Strukturen unterscheiden kann, bedarf es eines gemeinsamen Anlaufpunktes, an dem medizinisches Fachpersonal mit entsprechenden Kompetenzen sie oder ihn der jeweiligen Versorgungsstruktur zuweist. Dieser Anlaufpunkt ist gleichzeitig Ziel für alle rettungsdienstlich transportierten Patientinnen und Patienten mit NACA-Score 0–III3.\r\n3.1 Bagatelleinsätze\r\nDas wohldurchdachte System aus kassenärztlichem Bereitschaftsdienst mit eigenen Bereitschaftspraxen, klinischer Notaufnahme und Rettungsdienst ist dem Hilfesuchenden oftmals nicht hinreichend bekannt und in der Notsituation – unabhängig davon, ob objektiv betrachtet ein tatsächlicher Notfall vorliegt oder ob das subjektive Notempfinden das Hilfeersuchen begründet – meist zu komplex. Die Folge: Hilfesuchende sind in der Notsituation überfordert und wählen nicht selten den falschen Versorgungsweg.4 Obwohl die Indikationen für den Notruf 112 oftmals bekannt sind, ist dieser mangels anderweitiger Versorgungsalternativen letztlich der letzte Ausweg.5\r\nDas System der präklinischen Akut- und Notfallversorgung ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Ursächlich hierfür ist vor allem die Zunahme von Einsätzen für den Rettungsdienst. Dieser leidet dabei unter dem Phänomen, durch die zunehmende Anzahl an Bagatelleinsätzen der eigentlichen Aufgabe – nämlich der Versorgung von lebensbedrohlichen Notfällen – entzogen zu werden. Als Reaktion auf die sinkende Verfügbarkeit der Rettungsmittel muss entsprechend der länderbezogenen Regelungen die Vorhaltung von rettungsdienstlichen Ressourcen erhöht werden.\r\nEine wesentliche Ursache für die Einsatzsteigerung sind hierbei systemfremde Einsätze, die aufgrund der Stellung des Rettungsdienstes als Ultimo-Ratio-Mittel in der Notfallversorgung von diesem gepuffert werden. Hintergrund ist, dass die Erwartungshaltung auf schnelle Hilfe zunimmt und gleichzeitig die eigenen Fähigkeiten im Umgang mit medizinischen Problemen abnimmt. Das stetig steigende Einsatzaufkommen führt vielerorts zu einem höheren Transportaufkommen. Die Möglichkeiten, die Patientin oder den Patienten vor Ort zu versorgen, sind aufgrund der rechtlichen Befugnisse der Rettungskräfte, der zum Teil fehlenden, sich bisher auf tatsächliche lebensbedrohliche Notfälle konzentrierenden Ausbildung der Rettungskräfte und letztlich aufgrund der fehlenden (tele-)ärztlichen Konsultationsmöglichkeit sehr beschränkt.\r\nSo ist der Versorgungsweg vielerorts mit der Wahl des Notrufes bereits\r\nvorgegeben:\r\nAußerdem führt die zunehmende Entsendung der Rettungsmittel zu Bagatelleinsätzen zu einem höheren Ausbildungsbedarf für das rettungsdienstliche Personal, da aufgrund rückläufiger „echter“ Notfälle bei gleichzeitig steigender Einsatzzahl die Einsatzroutine für lebensbedrohliche Einsätze fehlt und mit entsprechendem Training kompensiert werden muss.\r\nAus Angst vor rechtlichen Auseinandersetzungen wird\r\nvon der Rettungsleitstelle selbst bei offensichtlichen\r\nNicht-Notfällen ein Rettungswagen entsendet.\r\nDen Notfallsanitäterinnen und -sanitätern vor Ort mangelt es zum Teil an entsprechenden Freigaben, um die Patientin oder den Patienten am Einsatzort abschließend zu versorgen bzw. bei Bagatellen an andere Strukturen zu verweisen, sodass mit Entsendung des Rettungsmittels\r\noftmals auch der Transport einhergeht.\r\nMit dem Transport werden auch die Nicht-Notfallpatienten letztlich in die Notaufnahme befördert und müssen auch hier systemfremd versorgt werden.\r\nDer Rettungsdienst hält ein flächendeckendes Netz an Rettungswachen mit einer engmaschigen Versorgungsstruktur vor. Dem gegenüber steht das System des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst steht vor der Herausforderung der mangelnden Bereitschaft der Mitgliedsärzte, am Notdienstsystem mitzuwirken. Dies führt unter anderem dazu, dass die Versorgungsgebiete, die jeweils ein Arzt abzudecken hat, immer größer werden und somit längere Fahrt- und damit auch längere Wartezeiten entstehen. Aufgrund von Ungeduld oder Angstempfinden der Patientinnen und Patienten wird die lange Wartezeit dann mit der Wahl des Notrufes kompensiert.\r\nHinzu kommt, dass für die Patientinnen und Patienten bei selbsterklärter Unzuständigkeit des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes oftmals nur der Rettungsdienst als Versorgungsmöglichkeit übrig bleibt und dieser somit bestehende Versorgungsmängel kompensieren muss.\r\nDie Reform des bestehenden Systems der Notfallversorgung sollte aus Sicht der Johanniter folgende Ziele verfolgen:\r\nZielsetzung einer Reform\r\n1. Versorgungsqualität verbessern\r\nZiel des Impulses ist es, das System nicht anhand bestehender Strukturen zu organisieren, sondern die Versorgung der Patientin oder des Patienten (wieder) in den Mittelpunkt zu rücken. Unnötige und verzögernde Verweise auf andere Versorgungsstrukturen, Transporte, die einer Verantwortungsverschiebung gleichkommen sowie Behandlungen, die aufgrund mangelnder rechtlicher Kompetenz verzögert werden, werden daher hinfällig.\r\n2. Effektivität steigern\r\nDie in der ambulanten Versorgung tätigen Einheiten müssen ertüchtigt werden, um die Anforderungen, die mit dem sich wandelnden Verständnis der Gesellschaft von ambulanter Versorgung einhergehen, zu erfüllen.\r\n3. Effizienz steigern\r\nDie Versorgung sollte patientennah ermöglicht werden. Dabei ist das bestehende Netz aus Rettungswachen ein optimaler Ausgangspunkt, um daran anknüpfend mit kurzen Wegzeiten eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.\r\n4. Doppelressourcen abbauen\r\nIndem Nicht-Notfalleinsätze als systemimmanent akzeptiert werden, wird der Rettungsdienst der sich wandelnden Erwartungshaltung der Bevölkerung gerecht und übernimmt gemeinsam mit den Gesundheitsleitstellen verstärkt eine wichtige Lotsenfunktion im Gesundheitswesen. Die Stärkung der teleärztlichen Konsultationsmöglichkeiten macht die Hinzuziehung eines Arztes bei Nicht-Notfällen am Ort der Patientin oder des Patienten obsolet.\r\n5. Kosten senken\r\nDas Gesundheitssystem wird mit stetig steigenden Kosten belastet. Neben den pandemiebedingten Belastungen wird die medizinische Versorgung komplexer und die Anspruchshaltung der Patientinnen und Patienten nimmt stetig zu. Die gezielte Nutzung von Synergien der präklinischen Versorgung führt dazu, dass Kosten gesenkt und die Behandlung des Einzelnen wieder in den Vordergrund gerückt werden kann.\r\nDas bestehende System muss aufgebrochen und effizient neu geordnet werden. Dies geht mit der grundsätzlichen Akzeptanz einher, dass auch „Nicht-Notfallpatienten“ Teil des Systems der präklinischen Versorgung und damit der rettungsdienstlichen Versorgungsstrukturen sind.\r\nDie optimierte präklinische Versorgung baut dabei auf drei Säulen:\r\n5.1 Zentraler Ansprechpartner: Die Gesundheitsleitstelle\r\nDie Gesundheitsleitstelle ist zentraler Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger für alle medizinischen, auch notfallmedizinischen bzw. lebensbe-\r\ndrohlichen Anliegen. Die Gesundheitsleitstelle bietet den Hilfesuchenden die einheitliche Kontaktmöglichkeit und vereint die Funktionen des medizinischen Notrufs 112 und des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117.\r\nDie Gesundheitsleitstelle nimmt die Anrufe nach Prioritäten gestaffelt (112 vor 116117, 116117 vor Direkteinwahl) entgegen. Anhand eines einheitlichen Beurteilungssystems wird der entsprechende Bedarf des Anrufenden ermittelt, auf diesen dann mit folgenden Maßnahmen reagiert werden kann:\r\n•\r\n(tele-)ärztliche Konsultation aus der Gesundheitsleitstelle heraus\r\n•\r\nVerweis der Patientin oder des Patienten an den Hausarzt, die Bereitschaftspraxis oder andere niedergelassene Strukturen\r\n•\r\nBuchung eines Termins für den Patienten bei einem geeigneten Gesundheitsdienstleister\r\n•\r\nErläuterung der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Akutsprechstunde des eigenen Haus- oder Facharztes\r\n•\r\nVerweis des Anrufers auf geeignete sonstige Versorgungsformen\r\n(z. B. Kältehilfe, Frauenhaus, sozialer Dienst des Landkreises, Seelsorge, Jugendamt, Polizei)\r\n•\r\nprioritätsabhängiges Aufsuchen der Patientin oder des Patienten mit der Möglichkeit der Behandlung vor Ort und / oder des Patiententransports\r\nGesundheitsleitstelle\r\nTelemedizin\r\nArztpraxis\r\nTerminvereinbarung\r\nAkutsprechstunde\r\nAndere Versorgungseinrichtungen\r\nRettungsdienst\r\n11 Der Patient im Mittelpunkt\r\nSektorenunabhängige Beurteilung des Patientenbedarfs\r\nDer größte Vorteil einer gemeinsamen Disposition besteht darin, dass der Patientenbedarf sektorenunabhängig beurteilt wird, die passende Maßnahme definiert und die weiteren Schritte veranlasst werden können.\r\nDie Gesundheitsleitstelle hält mindestens eine geeignete ärztliche Ressource vor. So können telemedizinische Leistungen für anrufende Bürgerinnen und Bürger sowie für Einsatzkräfte am Notfallort angeboten werden.\r\nDie Gesundheitsleitstelle muss für diese Aufgaben entsprechend ertüchtigt werden. Neben den infrastrukturellen Erfordernissen, die eine gemeinsame Annahme von 112 und 116117 mit sich bringen, muss schon die Gesundheitsleitstelle auf einen patientenbezogenen Datensatz zugreifen können, um bei Anrufen bzw. Einsätzen auf Vorgeschichte und Patientenbesonderheiten reagieren zu können. Diese vorgelagerten Informationen verbessern die Patientenversorgung, da die bereits bei vergangenen Kontakten und Einsätzen gesammelten Informationen genutzt werden können. Die Gesundheitsleitstelle sollte daher in ihrer Schlüsselfunktion auf die elektronische Patientenakte zugreifen können.\r\nSofern die Gesundheitsleitstelle eine Behandlung vor Ort und / oder einen Transport für notwendig hält, kann sie das geeignete Rettungsmittel entsenden. Dafür stehen der Gesundheitsleitstelle Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge sowie weitere Sonderfahrzeuge zur Verfügung.\r\nPriorisierung der Versorgungsaufträge\r\nUm dem sich wandelnden Patientenbild gerecht zu werden, werden Versorgungsaufträge mit einer Prioritätseinschätzung versehen. Die Aufträge werden dann mit den unterschiedlichen Prioritäten den Rettungsmitteln zugewiesen. Dies ermöglicht nicht nur die dezidiertere Unterteilung in Einsätze mit und ohne Sonder- und Wegerechten, sondern führt auch zu einer bedarfsgerechteren Versorgung der Patientinnen und Patienten. Einsätze mit niedrigerer Priorität, also Nicht-Notfalleinsätze, die aber dennoch einer ärztlichen oder notfallmedizinischen Konsultation bedürfen, können so ohne kurze Ausrück- und Hilfsfristen bedient werden. Dies führt im rettungsdienstlichen Arbeitsalltag dazu, dass erforderliche wachenbezogene Tätigkeiten ohne Unterbrechung durch nichtdringliche Aufträge beendet werden können. Ferner ermöglicht die prioritätsbezogene Klassifikation von Einsätzen, dass Rettungsmittel nicht fest in einem Auftrag gebunden sind, sondern von Einsätzen niedrigerer Priorität zu Einsätzen höherer Priorität umdisponiert werden können.\r\n5.2 Sektorenübergreifende Versorgung\r\nDie präklinische Versorgung fokussiert sich künftig auf die Patientin und den Patienten mit seinen unterschiedlichen Bedürfnissen und überwindet so be-\r\nstehende Systemgrenzen.\r\nDie Rettungsmittel erhalten ihre Einsätze mit der entsprechenden Priorisierung aus der Gesundheitsleitstelle. Aus der Priorität folgt die Reaktionszeit, binnen der eine Patientin oder ein Patient konsultiert werden soll. Die Priorisierung ermöglicht, dass auch auf nichtdringliche Einsätze, die bisher mangels anderweitiger Versorgungsmöglichkeiten ebenfalls vom Rettungsdienst unter Einhaltung der Hilfsfrist abgearbeitet werden mussten, in einem angemessenen Zeitfenster reagiert wird und die Einheiten so effizienter disponiert werden.\r\nPatiententransport\r\nTelemedizin\r\nApotheke\r\nBehandlung vor Ort\r\nRettungsdienst\r\nArztpraxis\r\n13 Der Patient im Mittelpunkt\r\n•\r\nTransport mit dem Rettungsmittel in eine Notaufnahme\r\n•\r\nTransport mit dem Rettungsmittel in eine Bereitschaftspraxis\r\n(außerhalb der regulären Praxenöffnungszeiten)\r\n•\r\nTransport mit dem Rettungsmittel in eine vorausgewählte KV-Praxis\r\n(innerhalb der regulären Praxenöffnungszeiten)\r\nSollte die Behandlung oder Versorgung nicht dringend sein, wird die Patientin oder der Patient auf die jeweils angemessene Versorgungsstruktur verwiesen. Sofern sie oder er mobilitätseingeschränkt ist, kann der Rettungswagen oder der Telearzt in der Gesundheitsleitstelle auch einen Transportschein ausstellen, damit die Patientin oder der Patient abseits der Notfallstrukturen versorgt werden kann.\r\nFlexibler Einsatz von Rettungsmitteln\r\nDie Zuordnung von Einsätzen bindet das Rettungsmittel nicht abschließend, da Einsätze mit niedrigerer Priorität jederzeit durch Einsätze mit hoher Priorität ersetzt oder nachgeordnet werden können. So wird vermieden, dass Rettungsmittel für Nicht-Notfälle gebunden werden, während für tatsächliche Notfälle ein weiter entfernt stationiertes Rettungsmittel alarmiert werden muss.\r\nDabei wird die Hilfsfrist als Planungsgröße durch die Interventionszeit ergänzt. Die Interventionszeit ist abhängig vom Hilfebedarf (z. B. Krankheits- oder Verletzungsbild) und definiert die Zeit, binnen der eine Behandlung erfolgt sein soll. Dies kann sich bei leichteren Krankheitsbildern auf die Behandlung vor Ort und bei schwereren Krankheitsbildern auf die klinische Behandlung (z. B. „Golden Hour of Shock“; Lyse bei Apoplex, etc.) erstrecken.\r\nDurch die Priorisierung und der Möglichkeit, Rettungsmittel von Einsätzen mit niedriger zu Einsätzen mit höherer Priorität umzudisponieren, wird sich auch die Deckung der Interventionszeit verbessern. Dringlich zu behandelnde Krankheitsbilder können so schneller versorgt, transportiert und behandelt werden.\r\nDie Hilfsfrist bleibt als Planungsgröße vor allem für die Bedarfsplanung für Patienten mit akuten xABCDE-Problemen bestehen.\r\nBedarfsgerechter Transport\r\nAufgrund der vorherigen teleärztlichen Konsultationsmöglichkeit der Gesundheitsleitstelle sind Patiententransporte rein zur ärztlichen Vorstellung nicht mehr notwendig. Die Patientinnen und Patienten werden künftig nur noch transportiert, wenn sie nicht zu Hause behandelt bzw. versorgt werden können und eine Behandlung unmittelbar notwendig ist. Für den Transport stehen dem Rettungsmittel mehrere Optionen offen:\r\n13 Der Patient im Mittelpunkt\r\n•\r\nTransport mit dem Rettungsmittel in eine Notaufnahme\r\n•\r\nTransport mit dem Rettungsmittel in eine Bereitschaftspraxis\r\n(außerhalb der regulären Praxenöffnungszeiten)\r\n•\r\nTransport mit dem Rettungsmittel in eine vorausgewählte KV-Praxis\r\n(innerhalb der regulären Praxenöffnungszeiten)\r\nSollte die Behandlung oder Versorgung nicht dringend sein, wird die Patientin oder der Patient auf die jeweils angemessene Versorgungsstruktur verwiesen. Sofern sie oder er mobilitätseingeschränkt ist, kann der Rettungswagen oder der Telearzt in der Gesundheitsleitstelle auch einen Transportschein ausstellen, damit die Patientin oder der Patient abseits der Notfallstrukturen versorgt werden kann.\r\nSollte sich nach teleärztlicher Konsultation herausstellen, dass die Patientin oder der Patient vor Ort verbleibt und ein Rezept erhalten soll, kann der Telearzt dieses ausstellen und als eRezept an die zuständige Bereitschaftsapotheke versenden.\r\nSo werden Doppel- oder gar Dreifachalarmierungen vermieden, da die parallellaufenden Systeme künftig in einem Versorgungsfokus aufgehen.\r\nKompetenzschärfung und Bürokratieabbau\r\nUm diese breitqualifizierte Einschätzungs- und Versorgungsrolle künftig übernehmen zu können, müssen die Mitarbeitenden im Rettungsdienst entsprechend ertüchtigt werden. Wichtig ist dafür die Akzeptanz, dass die Versorgung im Rettungsdienst deutlich umfangreicher ist als das reine Abarbeiten von klassischen Notfallbildern. Bei dieser Kompetenzerweiterung und -schärfung geht es um die routinierte Anwendung der kompletten Standarddiagnostik, um die standardmäßige Beurteilung von Nicht-Notfallpatienten sowie um das Erlernen von grundpflegerische Tätigkeiten und Maßnahmen der ambulanten Versorgung, wie z. B. das Wechseln eines Blasenkatheters.\r\nUm das System der Notfallversorgung effizienter zu gestalten, muss die Finanzierung vereinfacht und die Bürokratie abgebaut werden. Die Notfallversorgung ist dabei sowohl Teil des Gesundheitssystems mit den daraus resultierenden Finanzierungszuständigkeiten der Sozialversicherungsträger, als auch Teil der Gefahrenabwehr mit der daraus resultierenden kommunalen Planungshoheit. Diese Doppelrolle ist systemimmanent und mit Blick auf die Ärzteschaft, die ebenfalls unstrittig Teil des Gesundheitssystems ist und bei unmittelbarer Gefahr für Leib oder Leben mitwirkt, nicht einzigartig.\r\nEtablierung von Budgetlösungen\r\nDie Finanzierung muss insgesamt neu gedacht werden. Dabei wäre eine Abrechnung nach durchgeführten Transporten mit dem neuen Ansatz, der die Versorgung (und nicht den Transport) der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellt, nicht vereinbar. Vielmehr sollten Budgetlösungen etabliert werden, die die Kosten des Rettungsdienstes inklusive der Kosten der medizinischen Versorgung abbilden. Die dafür im Hintergrund für die einzelnen Kostenträger notwendigen Aufteilungen lassen sich aus den einmal erhobenen und von der Gesundheitsleitstelle sowie behandelndem Rettungsmittel gemeinsam bearbeiteten Datensatz ermitteln.\r\nZiel sollte sein, auch im Rahmen der Abrechnung die Digitalisierung voranzutreiben. Einfache Abrechnungsmodalitäten kommen dabei wieder dem Gesamtsystem zugute, da somit mehr finanzielle Mittel für die Versorgung bereitstehen.\r\n5.3 Optimierung der Anlaufpunkte\r\nWichtig ist, neben der Versorgung vor Ort auch die darauffolgenden Anlaufpunkte zu optimieren.\r\nAls Transportziele kommen die Notaufnahme, die Bereitschaftspraxis, ausgewählte Arztpraxen sowie andere Versorgungseinrichtungen in Betracht. Die vielerorts an oder in unmittelbarer Nähe zu den Notaufnahmen eingerichteten Bereitschaftspraxen sind dabei ein wichtiger Anlaufpunkt, da in diesen Nicht-Notfälle behandelt werden können, ohne dass dafür die Kapazitäten der klinischen Notaufnahmen beansprucht werden müssen. Optimalerweise sollte für notwendige Diagnostik auf gemeinsame Ressourcen zurückgegriffen werden.\r\nDie Ersteinschätzung zur Ermittlung des Transportziels erfolgt bereits durch das Personal des Rettungsdienstes. Dabei können Patientinnen und Patienten mit NACA II – für Patienten mit NACA 0 und I ist kein Transport erforderlich – auch direkt zu ausgewählten Arztpraxen oder dem gemeinsamen Anlaufpunkt transportiert werden. Ab NACA III ist der Transport an einen der gemeinsamen Anlaufpunkte erforderlich, da nur hier die mögliche stationäre Behandlung eingeleitet werden kann. Patienten mit NACA IV oder höher werden direkt der klinischen Struktur zugeführt, da nur dort adäquat und ohne Zeitverlust auf die drohende oder vorliegende Lebensgefahr reagiert werden kann.\r\nDie weiterführende Versorgungsbeurteilung an dem gemeinsamen Anlaufpunkt dient zur Beurteilung, welcher der dort angesiedelten Strukturen für die weitere Versorgung des Patienten angemessen ist. Diese Beurteilung muss nicht zwingend ärztlich, aber mindestens durch eine geeignete medizinische Fachkraft sowie im entsprechenden organisatorischen und rechtlichen Rahmen erfolgen. Mitarbeitende der Patientenanmeldung oder andere Verwaltungskräfte sind für die medizinische Ersteinschätzung nicht geeignet.\r\nEntsprechend der Ersteinschätzung wird die Patientin oder der Patient daraufhin in der Bereitschaftspraxis oder der klinischen Notaufnahme versorgt.\r\nKrankenhaus\r\nBereitschaftspraxis\r\nArztpraxis\r\nAndere Versorgungseinrichtungen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003341","regulatoryProjectTitle":"Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/72/a9/511567/Stellungnahme-Gutachten-SG2504230006.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Das System der Notfallversorgung umfassend\r\nund ganzheitlich reformieren\r\nIm Notfall zählt jede Sekunde, um ein Leben zu retten.\r\nDie Schlagkraft des Rettungsdienstes muss erhalten\r\nbleiben: Neben der Klarstellung des kassenärztlichen\r\nSicherstellungsauftrages sollte der Rettungsdienst\r\ndaher mit alternativen und leistungsfähigen Versorgungsansätzen\r\nverknüpft werden. Bei der Ausgestaltung\r\ndes Rettungsdienstes muss berücksichtigt\r\nbleiben, dass dieser künftig sowohl in der Gefahrenabwehr\r\nals auch in der Gesundheitsversorgung wirkt.\r\nDie bundesrechtlich sicherzustellende, auskömmliche\r\nFinanzierung darf die individuellen Bedürfnisse der\r\nRegionen nicht vernachlässigen.\r\nKompetenzanpassung und Rechtssicherheit\r\nfür Notfallsanitäterinnen und -sanitäter\r\nDas Personal im Rettungsdienst leistet einen unverzichtbaren\r\nBeitrag in der präklinischen Notfallversorgung.\r\nTrotz der vorgenommenen Anpassungen\r\nim Notfallsanitätergesetz begeben sich Notfallsanitäterinnen\r\nund Notfallsanitäter immer wieder in\r\nrechtliche Grauzonen oder müssen sich zunächst\r\närztlich rückversichern. Wir setzen uns daher für\r\nÜbertragungsmöglichkeiten ärztlicher Aufgaben und\r\ndie Eigenständigkeit der Notfallsanitäterinnen und\r\nNotfallsanitäter ein."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003341","regulatoryProjectTitle":"Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4a/d7/648833/Stellungnahme-Gutachten-SG2512040032.pdf","pdfPageCount":14,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Reform der Notfallversorgung in Deutschland ist ein wichtiger Schritt, um auch in Zukunft schnelle und verlässliche Hilfe im Ernstfall zu sichern. Wir Johanniter bringen unsere Erfahrung aktiv in den Gesetzgebungsprozess ein und beteiligen uns an der Verbändebeteiligung.\r\n\r\nUns ist wichtig, dass der Rettungsdienst auch in Zukunft in allen Notlagen zuverlässig arbeitet. Die gesetzlichen Regelungen sollten so gestaltet sein, dass der Rettungsdienst flexibel bleibt und vor Ort schnell auf unterschiedliche Situationen reagieren kann.\r\n\r\nWir begrüßen, dass der aktuelle Gesetzentwurf die Kassenärztlichen Vereinigungen stärker in die Verantwortung nimmt und ihre Rolle bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung hervorhebt. Damit Menschen im Notfall wirklich auf schnelle Hilfe zählen können, braucht es aus unserer Sicht jedoch nicht nur klare gesetzliche Vorgaben für die Kassenärztlichen Vereinigungen, sondern auch wirksame Kontrollen. Diese fehlen bisher im Entwurf.\r\n\r\nDarüber hinaus setzen wir uns dafür ein, die Gesundheitskompetenz und die Fähigkeit zur Eigenhilfe in der Bevölkerung weiter zu stärken. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gesetz zur Stärkung gegen sexuelle\r\nGewalt an Kindern und Jugendlichen\r\nStellungnahme der Johanniter-Unfall-Hilfe\r\nBerlin, 29. April 2024\r\nDie Johanniter-Unfall-Hilfe ist seit mehr als 70 Jahren in den unterschiedlichsten sozialen und\r\nkaritativen Bereichen aktiv. Mit mehr als 46.000 ehrenamtlich Aktiven, 30.000 hauptamtlich\r\nMitarbeitenden und 1,2 Millionen Fördermitgliedern zählt sie zu den großen Hilfsorganisationen\r\nin Deutschland und ist zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft.\r\nIm Lobbyregister des Bundes ist die Johanniter-Unfall-Hilfe unter der Registernummer\r\nR002223 zu finden.\r\nGesetz zur Stärkung gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen / 2\r\nStellungnahme der Johanniter zum\r\n„Gesetz zur Stärkung gegen sexuelle\r\nGewalt an Kindern und Jugendlichen“\r\nAllgemeines\r\nDie Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt das Vorhaben eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen\r\ngegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausdrücklich. Die Sensibilisierung für\r\nsowie Prävention von und Intervention gegen sexualisierter Gewalt stellt eine\r\ngesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Sexualisierte Gewalt kommt in allen Bereichen der\r\nGesellschaft vor, was eine Stärkung der Schutzstrukturen nicht nur in den Einrichtungen der\r\nKinder- und Jugendhilfe, sondern auch in anderen Lebensbereichen von Kindern und\r\nJugendlichen erforderlich macht.\r\nDie Johanniter-Unfall-Hilfe kommt diesem gesellschaftlichen Auftrag nach. Über den\r\ninstitutionellen Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe hinaus, verfügen wir verbandsweit\r\nin allen Bundesländern über gut aufgestellte Fachstellen Kinderschutz, die für das Thema in\r\nallen Diensten der Johanniter sensibilisieren, so auch im Rettungsdienst oder Fahrdienst. Die\r\nFachstellen Kinderschutz entwickeln und verstetigen Präventionsmaßnahmen und beraten\r\ndarüber hinaus bei Fällen von sexualisierter Gewalt.\r\nDer Gesetzentwurf stärkt diese Bemühungen und unterstützt die Arbeit der Johanniter-Unfall-\r\nHilfe in ihrem Einsatz gegen sexualisierte Gewalt.\r\nGleichzeitig regt die Johanniter-Unfall-Hilfe an, folgende Überlegungen in die Überarbeitung\r\ndes Gesetzentwurfs einfließen zu lassen:\r\nKonkretisierung von Definitionen und Nutzung von Begrifflichkeiten\r\nWir plädieren für einheitliche und präzise Fachtermini. Es bedarf einer einheitlichen Definition\r\nvon Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt, unter anderem für eine transparente\r\nFallbearbeitung. So regen wir grundsätzlich an, den Begriff „sexualisierte Gewalt“ anstelle von\r\n„sexueller Gewalt“ im Gesetzestext zu verwenden.\r\nAuch sollte aus unserer Sicht der Begriff „Kinderpornographie“ ersetzt werden, denn der\r\nAusdruck „Pornografie“ verharmlost die Tat und suggeriert eine vermeintlich gewollte\r\nSexualität.\r\nEinheitliche Anforderungen an institutionelle Kinderschutzkonzepte\r\nDie Erstellung und Forderung institutioneller Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen, Diensten\r\nund Angeboten sind von entscheidender Bedeutung. Bisher werden in den Bundesländern\r\nunterschiedliche Anforderungen an ein institutionelles Kinderschutzkonzept gestellt. Um jedoch\r\neinheitliche Standards im Kinderschutz zu gewährleisten, ist es notwendig, einheitliche\r\nAnforderungen für institutionelle Kinderschutzkonzepte festzulegen. Das auf die Institution\r\nzugeschnittene Kinderschutzkonzept wird immer individuell sein, die Anforderungen und\r\nFragestellungen jedoch sollten bundesweit einheitlich gestellt werden.\r\nGesetz zur Stärkung gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen / 3\r\nPersonelle Ausstattung und Finanzierung von Kinderschutz als gesamtgesellschaftlicher\r\nAuftrag\r\nEs müssen entsprechende Ressourcen sowohl für die gesamtgesellschaftlichen\r\nKinderschutzmaßnahmen als auch für den Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe\r\nbereitgestellt sein.\r\nDie Finanzierung des Kinderschutzes sollte bundeseinheitlich gesetzt werden, um\r\nunterschiedliche Ausfinanzierungen auf Länderebene und damit unterschiedliche\r\nQualitätsstandards im Kinderschutz zu vermeiden.\r\nKinderschutz und dahingehende Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie eine gut\r\nfunktionierende Intervention, können nur erfolgreich sein, wenn es Zeit und Ressourcen für\r\nstrategische Gedanken und Vorbereitungen gibt. Ein Mehraufwand muss mit entsprechenden\r\nArbeitsstunden hinterlegt sein, damit Fachkräfte- und Personalmangeln sowie steigenden\r\nAnforderungen an den Kinderschutz begegnet werden kann."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003342","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f5/8f/511569/Stellungnahme-Gutachten-SG2504230007.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stärkung des Kinderschutzes\r\nWir wollen Kindern ein sicheres Umfeld bieten.\r\nSchutzkonzepte für Dienste und Einrichtungen der\r\nKinder- und Jugendhilfe sollten als ganzheitlicher,\r\ninklusiver Ansatz verstanden werden und neben dem\r\nSchutz vor Kindeswohlgefährdung auch verschiedene,\r\nteils zusammenwirkende Diskriminierungsformen\r\nberücksichtigen. Bundeseinheitliche Regelungen für\r\ninstitutionelle Kinderschutzkonzepte sind notwendig,\r\num einheitliche Standards im Kinderschutz zu gewährleisten.\r\nAls gesamtgesellschaftlicher Auftrag erfordert\r\nKinderschutz ausreichende finanzielle und personelle\r\nRessourcen. Zudem sind strategische Planung, angemessene\r\nArbeitszeiten und eine stabile Fachkräfteausstattung\r\nunerlässlich für effektiven Kinderschutz\r\nund präventive Maßnahmen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016070","regulatoryProjectTitle":"Stärkung des Bundesfreiwilligendienstes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/93/12/511571/Stellungnahme-Gutachten-SG2504230008.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Helfendengleichstellung umsetzen\r\nUnsere Helfenden sind in ganz Deutschland im\r\nEinsatz. Wir setzen uns daher für eine bundeseinheitliche\r\ngesetzliche Regelung u. a. für Freistellung,\r\nAusgleichs ansprüche, Ersatzleistungen und soziale\r\nAbsicherung der Helfenden der anerkannten Hilfsorganisationen\r\nin allen Einsatzsituationen analog\r\nzu den Regelungen für das Technische Hilfswerk\r\nund die Feuerwehren ein. Diese beinhaltet insbesondere\r\ndie umfassende Freistellung der Helfenden\r\nfür Ausbildung, Übungen und Einsätze auch unterhalb\r\neines erklärten Kata strophenfalls. Das schafft\r\nRechts sicherheit für die Helfenden, die Hilfsorganisationen\r\nund die Arbeitgeber.\r\nFreiwilligendienste nachhaltig stärken\r\nFreiwilligendienste stärken den sozialen Zusammenhalt\r\nund sind ein Motor für die Demokratie. Wir\r\nmachen uns für einen Rechtsanspruch auf einen\r\nFreiwilligendienst und ein staatlich finanziertes\r\nFreiwilligengeld auf BAföG-Niveau stark. Mit einer\r\nauffordernden Einladung an alle (jungen) Menschen\r\nund darauf aufbauenden Beratungsstrukturen kann\r\neine Kultur „selbstverständlicher Freiwilligkeit“ entstehen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016071","regulatoryProjectTitle":"Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1c/2d/511573/Stellungnahme-Gutachten-SG2504230012.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Krisenmanagement aus einem Guss schaffen\r\nKatastrophen infolge des Klimawandels werden in\r\nden kommenden Jahren weiter zunehmen. Zugleich\r\ngilt es, die Grundlage für eine wirksame zivile Verteidigung\r\nzu festigen. Dazu müssen die Voraussetzungen\r\nfür eine leistungsstarke Vorsorge geschaffen werden.\r\nEs braucht ein Krisenmanagement in ressort- und\r\nebenenübergreifender Zusammenarbeit aller staatlichen,\r\nzivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen\r\nAkteure. Um die Strukturen an die Herausforderungen\r\nder Zeit anzupassen, sollten verbindliche, standardisierte\r\nVerfahren auf Bundesebene eingeführt und\r\ngemeinsame Ausbildungen und Übungen durchgeführt\r\nwerden. Ein Krisenmanagement aus einem\r\nGuss braucht zudem einen modernisierten Rechtsrahmen:\r\nWir setzen uns für eine Reform des Gesetzes\r\nüber den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des\r\nBundes (ZSKG) und für die Novellierung bzw. Ergänzung\r\nder Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze ein.\r\nRessourcen für einen zukunftsfähigen\r\nBevölkerungsschutz sichern\r\nUm die Krisenresilienz nachhaltig zu steigern, ist der\r\nMittelansatz für den Bevölkerungsschutz, der von den\r\nHilfsorganisationen und ihren Kooperationspartnern\r\nwie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und\r\nKatastrophenhilfe und dem Technischen Hilfswerk\r\ngeleistet wird, von 0,12 % im Jahr 2024 dauerhaft\r\nauf mindestens 0,5 % (derzeit ca. 2,4 Mrd. €) des\r\njährlichen Bundeshaushaltes zu erhöhen. Für eine\r\nErtüchtigung der unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen\r\nder mitwirkenden privaten und staatlichen\r\nStrukturen braucht es eine entspre chende Finanzierung\r\nder materiellen Ausstattung"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016072","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a8/b6/511575/Stellungnahme-Gutachten-SG2504230013.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in Kitas\r\nJedes Kind sollte unabhängig von der sozialen und\r\nkulturellen Herkunft die gleichen Chancen bekommen.\r\nDaher machen wir uns für die Einführung bundesweit\r\neinheitlicher pädagogischer Qualitätsstandards stark,\r\ndie durch qualifizierte Fachberatung und Profilfachstellen\r\nfür die Themen Sprache, Bildung für nachhaltige\r\nEntwicklung, Inklusion oder Kinderschutz\r\ngesichert werden. Besonders wichtig sind dabei die\r\nEinhaltung des Fachkräftegebots und die Angleichung\r\ndes Fachkraft-Kind-Schlüssels auf einem Niveau, das\r\neine individuelle Förderung aller Kinder ermöglicht."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016073","regulatoryProjectTitle":"Ganzheitliche Reform der Pflegeversicherung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4e/b4/511577/Stellungnahme-Gutachten-SG2504230014.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Grundlegende Pflegereform umsetzen\r\nDie Pflegeversicherung muss endlich generationengerecht\r\nund zukunftsfest neugestaltet werden. Durch\r\ndie Einführung einer Pflegevollversicherung mit\r\ngedeckeltem Eigenanteil, wobei häusliche und\r\nstationäre Pflege gleichgestellt werden, kann die\r\nEigenbeteiligung an den Pflegekosten begrenzt\r\nwerden.\r\nPflegeleistungen müssen unabhängig vom Wohnort\r\nder Pflegebedürftigen erbracht werden, indem die\r\nTrennung zwischen ambulanter und stationärer\r\nVersorgung durch ein bedarfsorientiertes, transparentes\r\nLeistungssystem ersetzt wird. Ein Stundenbudget\r\nbildet individuelle Pflegebedürfnisse besser\r\nab und ist von Kostenentwicklungen entkoppelt. Ein\r\nerster Schritt kann das gesetzliche Recht ambulanter\r\nPflegedienste auf zeitbasierte Abrechnung sein.\r\nPflegende Angehörige stärken\r\nUm die Versorgung Pflegebedürftiger angesichts\r\ndes Personalmangels sicherzustellen, braucht es für\r\ndie finanzielle und soziale Absicherung pflegender\r\nAngehöriger u. a. eine Lohnersatzleistung nach\r\ndem Modell von Elternzeit und Elterngeld sowie\r\nzusätzliche Rentenpunkte. Kommunen müssen\r\npassgenaue Unterstützungsangebote ausbauen.\r\nErgänzend sind umfassende Beratungsangebote,\r\nein flächendeckendes CaseManagement\r\ndurch\r\nambulante Pflegedienste und Grundqualifizierungen\r\nfür pflegende Angehörige erforderlich.\r\nDigitalisierung weiter vorantreiben\r\nDie Digitalisierung verbessert die Arbeitsbedingungen\r\nin der Pflege und trägt zur Stabilität von Pflegesituationen\r\nbei. Sowohl für Leistungsanbieter als auch\r\nfür Pflegebedürftige und deren Angehörige müssen\r\ndigitale Chancen ausgebaut werden und deren\r\nNutzung unkom pli ziert zugänglich sowie über\r\nKostenträger ausreichend refinanziert sein."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016074","regulatoryProjectTitle":"Integrationsarbeit stärken","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d0/54/511579/Stellungnahme-Gutachten-SG2504230015.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Individuellen Flüchtlingsschutz und humanitäre\r\nAufnahmebedingungen wahren\r\nIm Grundgesetz ist der individuelle Flüchtlingsschutz\r\nklar verankert. Dieser Schutz sowie der Familiennachzug\r\nzu subsidiär Schutzberechtigten und anerkannten\r\nGeflüchteten muss auch in Zukunft gewähr leistet\r\nsein. Die Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen\r\nmuss begrenzt werden. Zudem sind in allen\r\nUnterkünften für Geflüchtete an den geltenden\r\nMenschenrechten orientierte Qualitätsstandards\r\numzusetzen, die größtmög lichen Schutz, Selbstbestimmung\r\nund eine angemessene Gesundheitsversorgung\r\ngewährleisten.\r\nIntegration vor Ort und von Anfang an\r\nIntegrationsarbeit lebt vom persönlichen Miteinander\r\nvor Ort und stärkt den sozialen Zusammenhalt.\r\nUm Integration erfolgreich zu gestalten, benötigen\r\nGeflüchtete vor Ort Zugang zu niederschwelligen\r\nSprachangeboten wie den Erstorientierungskursen\r\nsowie zu Beratung und Begleitung. Auch bedarf es\r\nBegegnungsmöglichkeiten, die sich gleichermaßen\r\nan die Geflüchteten und an die Aufnahmegesellschaft\r\nrichten. Eine nachhaltige Gemeinwesenarbeit\r\nund die Koordination zivilgesellschaftlichen Engagements\r\nvor Ort in den Kommunen müssen weiter\r\nüber Förderungen des Bundes finanziell unterstützt\r\nwerden. Spezialisierte Angebote und Fachdienste\r\nkönnen die Erwerbsintegration fördern."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016076","regulatoryProjectTitle":"Humanitäre Hilfe ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c3/cc/511631/Stellungnahme-Gutachten-SG2504230018.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Als deutsche humanitäre Hilfsorganisationen bedanken wir uns gemeinsam mit unseren Partnern in Krisen- und Konfliktregionen weltweit für Ihr Bekenntnis im Wahlkampf zu einem verstärkten internationalen Engagement Deutschlands, um in diesen geopolitisch herausfordernden Zeiten humanitäre Werte zu verteidigen und auch Menschen in Not nicht aus dem Blick zu verlieren.\r\nDa es dazu einer starken und unabhängigen humanitären Hilfe im Ausland bedarf, teilen wir mit Ihnen vertraulich unsere Empfehlungen für eine Verankerung der humanitären Hilfe im zukünftigen Koalitionsvertrag:\r\nEmpfehlungen für die humanitäre Hilfe in der Präambel:\r\n• Das humanitäre Völkerrecht ist eine zentrale Errungenschaft des regelbasierten Multilateralismus, welches es angesichts seiner zunehmenden Missachtung durch Kriegsparteien zu schützen gilt. Daher setzen wir uns entschieden für eine Ächtung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts ein.\r\nEmpfehlungen für die humanitäre Hilfe im Kapitel Außenpolitik:\r\n•\r\nWir stärken die deutsche humanitäre Hilfe für eine steigende Zahl an Menschen in Not und stellen Deutschlands Handlungsfähigkeit als glaubwürdigen internationalen Partner in Krisenkontexten sicher.\r\n•\r\nHierzu bedarf es einer bedarfsorientierten, prinzipientreuen und verlässlichen humanitären Finanzierung, eng abgestimmt mit anderen humanitären Gebern.\r\n•\r\nDamit unsere Hilfe Menschen in Not sicher und zielgerichtet erreicht, weiten wir unsere humanitäre Diplomatie aus und setzen uns für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Prinzipien sowie für sichere humanitäre Zugänge und die Handlungsräume lokaler Zivilgesellschaft ein.\r\n•\r\nUm humanitäre Hilfe über lokale humanitäre Akteure noch direkter und effizienter für Menschen in Not zu leisten, arbeiten wir aktiv an der Reform des globalen humanitären Systems und der deutschen Vergabepraxis für humanitäre Mittel. Wir setzen mindestens 30% unserer humanitären Mittel mit zivilgesellschaftlichen Akteuren um und senken so die administrativen Kosten humanitärer Hilfsprogramme weiter.\r\nEmpfehlungen für die humanitäre Hilfe bei Reformen der Ressortabstimmung (u.a. im Rahmen eines Nationalen Sicherheitsrats):\r\n•\r\nWir streben eine enge Abstimmung zwischen humanitären und anderen internationalen Maßnahmen an und bewahren gleichzeitig die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der humanitären Hilfe."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)","shortTitle":"BMZ","url":"https://www.bmz.de/de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-03-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019618","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesentwurf zur Einbeziehung der Jugendarbeit in die Erfüllung des Ganztagsrechtsanspruchs in den Schulferien","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/90/24/615189/Stellungnahme-Gutachten-SG2509160016.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gesetzesentwurf zur Einbeziehung der Jugendarbeit in die Erfüllung des Ganztagsrechtsanspruchs in den Schulferien\r\nStellungnahme der Johanniter-Unfall-Hilfe\r\nBerlin, 12.09.2025\r\nDie Johanniter-Unfall-Hilfe ist seit mehr als 70 Jahren in den unterschiedlichsten sozialen und karitativen Bereichen aktiv. Mit mehr als 46.000 ehrenamtlich Aktiven, 30.000 hauptamtlich Mitarbeitenden und 1,2 Millionen Fördermitgliedern zählt sie zu den großen Hilfsorganisationen in Deutschland und ist zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft.\r\nIm Lobbyregister des Bundes ist die Johanniter-Unfall-Hilfe unter der Registernummer R002223 zu finden.\r\nVorbemerkung\r\nDie Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich. Ziel ist es, den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung nach § 24 SGB VIII auch in den Schulferien praktisch umsetzbar zu machen. Die vorgesehene ausdrückliche Anerkennung von Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII als rechtsanspruchserfüllend wird als Chance verstanden, die Rolle und Bedeutung der Jugendarbeit im Zusammenspiel von schulischer und außerschulischer Bildung zu stärken.\r\nAls freier Träger ist die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. seit 1980 bundesweit aktiv und betreibt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: über 600 Kindertageseinrichtungen, rund 190 Einrichtungen der ganztägigen Bildung und Betreuung, Einrichtungen der offenen Jugendarbeit sowie Hilfen zur Erziehung. In der Johanniter-Jugend, dem Jugendverband der Organisation, engagieren sich rund 15.000 junge Menschen in Jugendgruppen, Schulsanitätsdiensten und weiteren Projekten.\r\nIn ihrer Funktion und Eigenlogik stellt die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII einen eigenständigen Bildungs- und Entwicklungsraum dar: Sie bietet jungen Menschen freiwillige, außerschulische Angebote, die an ihren Interessen ansetzen, zur Selbstbestimmung anregen und gesellschaftliche Mitverantwortung fördern. Im Vordergrund stehen Freizeit und Erholung sowie Freiwilligkeit, Partizipation, non-formale Bildung und Persönlichkeitsentwicklung.\r\nChancen des Entwurfs\r\nInstitutionelle Aufwertung der Jugendarbeit: Die ausdrückliche Anerkennung als Teil der Rechtsanspruchserfüllung stärkt die Sichtbarkeit von Jugendarbeit im Bildungs- und Betreuungssystem.\r\nEntlastung von Kommunen: Angesichts von Fachkräftemangel und Ausbauproblemen im schulischen Bereich kann die Infrastruktur der Jugendverbände, Vereine und freien Träger besser genutzt werden.\r\nMultiperspektivische Bildung: Junge Menschen können in den Ferien alternative Erfahrungs- und Lernräume nutzen, die sich von schulischen Strukturen unterscheiden und stärker auf Interessen, Freizeit und Persönlichkeitsbildung setzen.\r\nBewährte Qualität: Jugendarbeit ist seit Jahrzehnten ein etabliertes, erprobtes und qualitätsgesichertes Angebot, das jungen Menschen vielfältige Erfahrungen außerhalb des institutionalisierten Schulkontextes ermöglicht.\r\nHerausforderungen und Risiken\r\nGefahr der Instrumentalisierung: Jugendarbeit darf nicht zu einem bloßen Ersatzangebot für strukturelle Defizite in der Ferienbetreuung werden. Ihre Eigenlogik – Freiwilligkeit, Selbstorganisation und non-formale Bildung – darf nicht durch Standardisierung oder eine faktische Pflichtteilnahme untergraben werden.\r\nSpannung zwischen Freiwilligkeit und Rechtsanspruch: Während Jugendarbeit auf Freiwilligkeit beruht, ist der Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII einklagbar. Ein solcher Anspruch verpflichtet die öffentliche Hand, Angebote vorzuhalten – er verpflichtet aber nicht junge Menschen, diese auch wahrzunehmen. Werden Kinder und Jugendliche dennoch zur Teilnahme an Ferienangeboten der Jugendarbeit gedrängt oder verpflichtet, widerspricht dies dem grundlegenden Charakter der Jugendarbeit.\r\nStrukturelle und fachliche Fragen:\r\n• Ehrenamt und projektförmige Arbeit sind prägend für viele Angebote, eine flächendeckende, dauerhafte Betreuung ist damit nicht gesichert.\r\n• Aufsichts- und Rechtsfragen (z. B. Aufsichtspflicht, Teilnahmeverpflichtung) unterscheiden sich bisher deutlich von Ganztagsangeboten und sind noch ungeklärt.\r\n• Unterschiedlich ausgebaute regionale Infrastrukturen können zu erheblichen Teilhabeungleichheiten führen.\r\n• Bei vielen Angeboten entstehen Teilnahmebeiträge (z. B. für Fahrten, Materialien), die durch Förderinstrumente wie „Bildung und Teilhabe“ (BuT) oft nicht gedeckt werden – mit dem Risiko, soziale Ungleichheiten zu verschärfen.\r\nZeitpunkt und Verfahren: Die Einbindung der Jugendarbeit in die Umsetzung des Rechtsanspruchs erfolgt zu einem späten Zeitpunkt – kurz vor dessen Inkrafttreten. Dies bietet jedoch die Chance, die besondere Expertise und Erfahrungsvielfalt der Jugendarbeit jetzt gezielt in den Prozess einzubringen. Damit dies nicht allein als Reaktion auf bestehende Fachkräfteengpässe und strukturelle Herausforderungen verstanden wird, ist es wichtig, die Beteiligung der Jugendarbeit klar als Ausdruck ihrer inhaltlichen und pädagogischen Bedeutung zu verankern. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe ist zentral, um ein gemeinsames, tragfähiges Modell der Ferienbetreuung zu entwickeln.\r\nQualität und Finanzierung: Ohne klare Finanzierungsregelungen, gesicherte Mittel für Personalausstattung sowie zusätzliche Unterstützung für Ehrenamtliche droht eine Überforderung freier Träger. Gleichzeitig darf eine Überregulierung nicht dazu führen, dass jugendverbandliche Selbstorganisation und offene Formen ausgehöhlt werden.\r\nUnklare Kooperation und Einbindung: Die Rolle der Jugendarbeit im Zusammenspiel mit Schulen und anderen Ganztagsangeboten ist bislang nicht hinreichend geklärt. Freie Träger müssen verbindlich in Planungsprozesse vor Ort eingebunden werden.\r\nVorschläge der Johanniter-Unfall-Hilfe\r\nDamit der Gesetzentwurf, dessen Hauptziel die Bereitstellung von Ganztagsangeboten ist, nicht unbeabsichtigt zu einer Instrumentalisierung der Jugendarbeit führt, sondern deren Qualität und Eigenständigkeit berücksichtigt, sind aus Sicht der Johanniter folgende Punkte zu beachten:\r\n• Klare Abgrenzung des eigenständigen Charakters der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, insbesondere die Sicherung der Freiwilligkeit.\r\n• Definition transparenter Kriterien, wann ein Angebot der Jugendarbeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs anerkannt werden kann.\r\n• Gesicherte Finanzierung und Planungssicherheit durch Bund, Länder und Kommunen sowie klare Regelungen zur Vergütung von Fach- und Honorarkräften.\r\n• Bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Kinderschutz, kombiniert mit ausreichend Freiraum für jugendverbandliche Selbstorganisation und ehrenamtliches Engagement.\r\n• Verbindliche und frühzeitige Einbindung der freien Träger vor Ort in Planungsprozesse und Zielvereinbarungen.\r\n• Sicherung von Chancengerechtigkeit, insbesondere durch Abbau finanzieller und infrastruktureller Zugangshürden.\r\nDie Einbeziehung der Jugendarbeit in die Erfüllung des Ganztagsrechtsanspruchs in den Schulferien bietet Chancen für eine vielfältige, multiperspektivische Bildung. Damit dies gelingt, muss jedoch die Eigenständigkeit der Jugendarbeit gesichert, ihre Finanzierung verlässlich geregelt und das Prinzip der Freiwilligkeit gewahrt bleiben. Nur so wird die Jugendarbeit gestärkt und in ihrer Eigenlogik erhalten, anstatt vorrangig als kompensatorisches Angebot im Kontext des Ganztagsrechtsanspruchs eingesetzt zu werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-12"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}