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Heute ist die ING mit mehr als zehn Millionen Kundinnen und Kunden die drittgrößte Bank Deutschlands. Hieraus erwächst eine gesellschaftliche Verantwortung.\r\nWir sind aktiv in politische und gesellschaftliche Diskussionen involviert, die für die Bank, unsere Kundinnen und Kunden und unsere Stakeholder von Bedeutung sind. Dabei pflegen wir den konstruktiven und transparenten Dialog mit einer möglichst breiten Basis an Interessensgruppen. \r\nUnsere wichtigsten Gesprächspartner sind Entscheidungsträgerinnen und Experten aus Politik und Verwaltung in Deutschland (Bundestag, Bundeskanzleramt und Bundesministerien) sowie Branchenverbände und Interessenvertretungen, wie etwa Verbraucherschutzorganisationen. 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Gefördert wurde das Teilvorhaben \"Banken als Identitäts-Hub: von der Rechtskonformität bis hin zur Alltagsrelevanz\" im Rahmen des Verbundprojektes \"IDunion - Aufbau eines dezentralen Identitätsökosystems\".  \r\nGrundlage der Förderung war der Innovationswettbewerb \"Schaufenster Sichere Digitale Identitäten\" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der herausragende Ansätze für neue ID-Ökosysteme fördert, in denen sich Anwender und Anwenderinnen im Alltag mit ihrem Smartphone gegenüber Dienstleistern oder Behörden digital ausweisen können."},{"name":"European Health and Digital Executive Agency (HADEA)","type":{"code":"EUROPEAN_UNION","de":"Europäische Union","en":"European Union"},"location":"European Commission, B-1049 Brussels Belgium","publicAllowanceEuro":{"from":70001,"to":80000},"description":"Mit 143 Teilnehmern aus 19 EU-Mitgliedstaaten und der Ukraine erprobt POTENTIAL die EUDIW-Referenz mit der Umsetzung von sechs Anwendungsfälle (UC): „eGov Services“, „Kontoeröffnung“, „SIM-Registrierung“, „mDL“, „rQES“ und „ePrescription“. 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Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG in der durch die Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 geänderten Fassung (eIDAS-Durchführungsgesetz II) (20. WP)","publicationDate":"2024-10-22","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/eIDAS-durchfuehrungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile","draftBillProjectUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/eIDAS-durchfuehrungsgesetz.html?nn=77076"}]},"description":"Ziel ist, eIDAS und digitale Identitäten zum Erfolg zu verhelfen, um Innovation und Sicherheit im digitalen Bankwesen voranzutreiben und zu garantieren. Eine bedarfsgerechte Umsetzung ist dafür unabdingbar. Zudem soll die Alltagsrelevanz der eID über die Schaffung von Anwendungsfällen für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft gesteigert werden. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Videolegitimation auch in Zukunft als eine GwG konforme Identifikationsmethode für eine große Zielgruppe als echte Alternative zur Verfügung steht. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten","shortTitle":"GwG 2017","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017"},{"title":"Vertrauensdienstegesetz","shortTitle":"VDG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vdg"},{"title":"Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis","shortTitle":"PAuswG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006537","title":"Einreichung einer Geburtsurkunden-Kopie bei Identifikation von Minderjährigen für die Eröffnung von Zahlungskonten ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir setzen uns für eine praktikable, bürokratiearme und günstige Lösung bei der digitalen Kontoeröffnung für Minderjährige ein, wie z. B. die zulässige Einreichung einer digitalen Kopie der Geburtsurkunde statt des bislang geforderten Originaldokuments. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten","shortTitle":"GwG 2017","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017"},{"title":"Verordnung über die Bestimmung von Dokumenten, die zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geldwäschegesetz zu identifizierenden Person zum Zwecke des Abschlusses eines Zahlungskontovertrags zugelassen werden","shortTitle":"ZIdPrüfV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/zidpr_fv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006538","title":"Energieeffiziente Modernisierung im Wohnungsbausektor mit der Schaffung einer zentralen Datenbank für EPC-Labels","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Modernisierung anzukurbeln, braucht es ausreichend öffentliche Finanzmittel und einen klugen und vor allem langfristig ausgelegten regulatorischen und förderrechtlichen Rahmen. Dabei streben wir u.a. die Schaffung einer Datengrundlage für die Steuerung von Gebäudeportfolios in Richtung von Nachhaltigkeitszielen an.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006539","title":"Harmonisierung der Berichtspflichten von deutschem Lieferkettengesetz, CSRD, CSDDD","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir plädieren dafür, die Berichtspflichten von deutschem Lieferkettengesetz sowie CSRD und CSDDD so weit wie möglich zu harmonisieren und aufeinander abzustimmen. Doppelte, überlappende oder ähnliche Berichtspflichten sollten unbedingt vermieden werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","shortTitle":"LkSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006540","title":"Harmonisierung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Konsortialkrediten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir streben eine Harmonisierung der deutschen Steuerpraxis mit dem EU-Ausland an.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Umsatzsteuergesetz","shortTitle":"UStG 1980","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006541","title":"Bürokratieentlastung im Finanz-, Nachhaltigkeits- und Digitalbereich","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir setzen uns für Bürokratieabbau ein, z. B. für eine pragmatische Regelung zur Änderung von AGBs per Zustimmungsfiktion, eine Harmonisierung der Berichtspflichten von deutschem Lieferkettengesetz, CSRD und CSDDD, eine EU-weite Harmonisierung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Konsortialkrediten, Pflicht zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen bei Bagatellkriminalität sowie den Abbau von Hindernissen bei Kontoeröffnung für Minderjährige und Schriftformerfordernis. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten","shortTitle":"GwG 2017","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017"},{"title":"Verordnung über die Bestimmung von Dokumenten, die zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geldwäschegesetz zu identifizierenden Person zum Zwecke des Abschlusses eines Zahlungskontovertrags zugelassen werden","shortTitle":"ZIdPrüfV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/zidpr_fv"},{"title":"Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","shortTitle":"LkSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lksg"},{"title":"Umsatzsteuergesetz","shortTitle":"UStG 1980","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Bürokratieabbau"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013379","title":"Wahlfreiheit beim Bezahlen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Deutschland hinkt bei der Digitalisierung des Zahlungsverkehrs im europäischen Vergleich hinterher. Noch immer akzeptieren viele Geschäfte und Behörden ausschließlich Bargeld. Studien zeigen eine klare Nachfrage nach digitalen Zahlungsmöglichkeiten in der Bevölkerung. Wir setzen uns für eine echte Wahlfreiheit beim Bezahlen ein. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018074","title":"Einführung einer Frühstart-Rente ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir begrüßen die geplante Einführung der Frühstart-Rente, die frühzeitiges Wertpapiersparen ermöglicht. Die Frühstart-Rente sollte ab Geburt starten, renditeorientiert und digital ausgestaltet sein, mit flexiblen Übergängen über alle Lebensphasen hinweg. Sie muss freiwillige Zuzahlungen, steuerfreie Umschichtungen und eine breite Auswahl verständlicher Anlageprodukte ermöglichen. Digitale Prozesse, staatliche Anspruchsprüfung und begleitende Finanzbildung sichern Effizienz, Teilhabe und Wirkung. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020447","title":"Anpassungen bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (deutsches Umsetzungsgesetz) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung","printingNumber":"21/1857","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101857.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2464-hinsichtlich-der/325513","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz - LkSAG)","printingNumber":"21/329","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100329.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-abschaffung-des-gesetzes-%C3%BCber-die-unternehmerischen-sorgfaltspflichten-zur/322245","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Einheitliche Standards und ein stabiler regulatorischer Rahmen ermöglichen Investitionen und stärken die Innovationskraft. Eine weitreichende und undifferenzierte Deregulierung hingegen beeinträchtigt wirtschaftliche Planung und schadet der Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit. Stattdessen brauchen wir praxistaugliche Vereinfachungen und Harmonisierung, die Unternehmen in der Anwendung bestehender Regelwerke unterstützen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","shortTitle":"LkSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Bürokratieabbau"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020537","title":"Impulse zu Digitalen Nachweisen als Fundament der European Digital Identity Wallet","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ohne digitale staatliche Bescheinigungen & Urkunden können Staat & Unternehmen ihre Digitalisierungsziele nicht erreichen. Die EUDI-Wallet könnte ein entscheidender Schritt für die flächendeckende Nutzung digitaler Nachweise sein, wenn diese denn zur Verfügung stehen. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten in Artikel 45e der Verordnung (EU) 2024/1183, Register schrittweise zu öffnen & über standardisierte Schnittstellen zugänglich zu machen. Solange dies jedoch nicht flächendeckend verfügbar ist sowie für alles, was auch in Zukunft papierhaft bleiben wird, braucht es Lösungen, um digitale Prozesse zu ermöglichen & dauerhaft Papier sicherer zu machen. Unser Vorschlag: Digitale Siegel in Form eines maschinenlesbaren Codes, wie wir es bereit bei den Corona-Impfzertifikaten gehandhabt haben.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Vertrauensdienstegesetz","shortTitle":"VDG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vdg"},{"title":"Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten","shortTitle":"GwG 2017","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017"},{"title":"Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis","shortTitle":"PAuswG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg"},{"title":"Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen","shortTitle":"OZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ozg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020588","title":"Baupolitische Impulse für Neubau, Eigentumsbildung und Modernisierungen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir begrüßen die im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben zur Stärkung von Neubau, Eigentumsbildung und energetischen Modernisierungen. Die politischen Weichen sind richtig gestellt – jetzt kommt es auf Tempo und Umsetzbarkeit an. Mit diesem Impulspapier möchten wir konkrete Vorschläge einbringen, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen praxisnah und wirkungsvoll realisiert werden können und welche darüber hinausgehenden Maßnahmen denkbar sind.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":12,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0006533","regulatoryProjectTitle":"Anpassungen des Vorschlags zur EU-Kleinanlegerstrategie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a2/76/315628/Stellungnahme-Gutachten-SG2406250006.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Vorschlag der EU-Kommission gefährdet gebührenfreie\r\nETF-Sparpläne in Deutschland\r\nStellungnahme der ING Deutschland vom 19.2.2024 zur öffentlichen Anhörung „Kapitalmarkt für Kleinanleger“ des\r\nFinanzausschusses des Deutschen Bundestages am 21.2.2024\r\n\r\nIm Rahmen der Retail Investment Strategy wird auf EUEbene\r\nderzeit ein Verbot von Provisionen im beratungsfreien\r\nAnlagegeschäft diskutiert. Angebote zum gebührenfreien\r\nErwerb von Exchange Traded Funds (ETFs), die sich\r\nüber Provisionen finanzieren – gebührenfreie ETF-Sparpläne\r\noder Einmalanlagen – wären damit für die Banken und\r\nBroker unwirtschaftlich. Das bedroht die neue ETF-Kultur in\r\nDeutschland.\r\nNoch nie waren die Bedingungen für Kleinanleger*innen\r\nin Deutschland günstiger\r\n„Das Interesse am Investieren ist in Deutschland so hoch wie\r\nlange nicht mehr. Die Zahl der Aktionäre ist historisch hoch.\r\nUrsächlich dafür ist die neue Popularität von ETF-Sparplänen“,\r\nschreibt die FAZ.1 Kein Wunder: ETF-Sparpläne haben\r\nes Kleinanleger*innen in Deutschland erstmals ermöglicht,\r\nauch mit kleinen Anlagebeträgen zu geringen Gebühren und\r\nbreit diversifiziert an den Kapitalmärkten zu investieren. Die\r\nZeitschrift Finanztest schreibt: „ETF-Sparpläne gehören zu\r\nden seltenen Finanzprodukten, die wir uneingeschränkt empfehlen\r\nkönnen.“2\r\nFür die Ausführung eines 100-Euro-ETF-Sparplans erheben\r\nviele Broker in Deutschland heute Gebühren zwischen 0 €\r\nund 2,75 €.3 Bei der ING sind sämtliche ETF-Sparplan-Ausführungen\r\nab 1 Euro Anlagesumme gebührenfrei, auch gebührenfreie\r\nEinmalkäufe in ETFs sind möglich. Kund*innen können\r\ndabei aus rund 1.000 verschiedenen ETFs vieler verschiedener\r\nProduktanbieter wählen. Aktuell investieren bei uns\r\nrund 850.000 Kund*innen regelmäßig in mehr als 1,9 Millionen\r\nETF-Sparpläne.\r\nFür private Anleger*innen in Deutschland ist das Investieren\r\nheute so günstig und einfach wie nie zuvor. Gebührenfreie\r\nETF-Sparpläne bieten insbesondere für junge Menschen, für\r\nMenschen ohne vorherige Anlageerfahrung und für Menschen\r\nmit geringen verfügbaren Einkommen ganz neue Möglichkeiten\r\nfür den langfristigen privaten Vermögensaufbau.\r\nDeutschland hat sich dabei zum mit Abstand größten ETFMarkt\r\nin Europa entwickelt. Laut einer Studie der EU-Kommission\r\ninvestieren 40 % der privaten Anleger*innen in\r\nDeutschland in ETFs – in den Niederlanden, wo es seit 2013\r\nein vollständiges Provisionsverbot gibt, sind es hingegen nur\r\n16 %.4\r\nGebührenfreie ETF-Sparpläne finanzieren sich über\r\nProvisionen\r\nFür die Anbieter gebührenfreier ETF-Sparpläne (Broker) bestehen\r\nderzeit zwei Einnahmequellen: Zum einen erhalten sie bei der Ausführung eines Sparplans in der Regel eine Abschlussprovision\r\nvom jeweiligen ETF-Anbieter – das ist die\r\nhauptsächliche Finanzierungsquelle. Bestandsprovisionen\r\nfließen bei ETFs hingegen nicht, weil deren laufende Verwaltungskosten\r\nbereits sehr niedrig sind. Darüber hinaus bestehen\r\ndie Einnahmen für gebührenfreie ETF-Sparpläne lediglich\r\nin einer einmaligen Ordergebühr, die anfällt, wenn Kund*innen\r\nihre ETFs wieder verkaufen.5\r\nProvisionen sind vollständig transparent – keine negativen\r\nAnreize im beratungsfreien Geschäft\r\nDie vereinnahmten Provisionen sind für unsere Kund*innen\r\nvollständig transparent: bei jedem einzelnen Wertpapiergeschäft\r\nlegen wir, wie vom Gesetzgeber gefordert, die anfallenden\r\nKosten, inklusive möglicher Provisionszahlungen, vor\r\nder Ausführung offen. Zusätzlich stellen wir unseren Kund*innen\r\neinmal jährlich eine Jahresübersicht mit den angefallenen\r\nKosten inklusive Zuwendungen zur Verfügung (Ex-anteund\r\nEx-post-Kostenoffenlegung).\r\nDa die Kund*innen im beratungsfreien Geschäft die jeweiligen\r\nAnlageprodukte ohne Finanzberater selbst auswählen\r\nund dabei auf unabhängige Auswahltools und auf eine sehr\r\nbreite Produktpallette unterschiedlichster Anbieter zugreifen\r\nkönnen, verursachen diese Provisionen aus unserer Sicht weder\r\nFehlanreize noch beeinträchtigen sie die Interessen der\r\nKund*innen.\r\nBroker müssen Provisionen für Qualitätsverbesserungen\r\neinsetzen\r\nLaut MiFID dürfen Broker schon heute nur dann Provisionszahlungen\r\nvereinnahmen, wenn sie diese dazu verwenden,\r\ndie Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu verbessern.\r\nUnsere Kun*innen profitieren darum zu 100 % von den\r\nProvisionszahlungen der Produktanbieter. Neben niedrigen\r\nAusführungsgebühren (inklusive kostenfreien ETF-Sparplänen)\r\nbieten wir unseren Kund*innen zahlreiche hochwertige\r\nServiceleistungen gebührenfrei an, die wir mittels Provisionen\r\nfinanzieren. Dazu gehören u.a.: eine breite Auswahl an\r\nFinanz-produkten zahlreicher Anbieter; strukturierte Suchfunktionen;\r\nRealtime-Kurse, kostenfreie Nachhaltigkeitsdaten\r\nfür Aktien, Fonds und ETFs; Analysetools wie Wertpapier-\r\nWatchlists, Charts, Fundamentalanalysen; hochwertige Finanzdaten\r\nwie Echtzeit-Marktübersichten, Wertentwicklung,\r\nRatings, Analystenmeinungen; tägliche News zu Wertpapieren,\r\nWirtschaft und Märkten; Auswahl mehrerer nationaler\r\nund internationaler Handelsplätze; eine freiwillige Angemessenheitsprüfung\r\nauch bei nicht-komplexen Produkten, damit\r\nKund*innen Produkte finden, die ihren Bedürfnissen und ihrem Wissen entsprechen; kostenlose Wissensinhalte und\r\nFinanzbildung.\r\nDiese Services helfen unseren Kund*innen dabei, gut informierte\r\nAnlageentscheidungen zu treffen. Wir können diese\r\nServices nur deshalb gebührenfrei zur Verfügung stellen, weil\r\nsie über Provisionszahlungen – und somit von den Produktanbietern\r\n– finanziert werden. Ohne die Provisionszahlungen\r\nmüssten wir von unseren Kund*innen Gebühren verlangen,\r\nwenn wir unser Serviceniveau aufrechterhalten wollen.\r\nVerbotsvorschlag ist nicht zielgenau\r\nDie Bezeichnung ‚execution only‘ kann in die Irre führen: als\r\nRechtskategorie umfasst sie sowohl ‚reines‘ execution only,\r\nbei dem Broker lediglich die Order der Kund*innen ausführen,\r\nals auch das beratungsfreie Geschäft mit Zusatzservices,\r\nwie es u. a. die ING anbietet. Das von der EU-Kommission vorgeschlagene\r\nVerbot macht hier leider keine Unterscheidung\r\nund würde somit Provisionen für sämtliche Geschäftsmodelle\r\ntreffen – selbst in den Fällen, in denen Kund*innen in Form\r\nvon Zusatzservices und entsprechend reduzierten Ordergebühren\r\nzu 100 % von den Provisionen profitieren.\r\nVerbot bedroht neue Wertpapierkultur\r\nDurch den Erfolg der ETF-Sparpläne „könnte sich in Deutschland\r\ninsbesondere unter Erwachsenen im Alter von 20 bis 40\r\nJahren eine neue Wertpapierkultur entwickelt haben“,\r\nschreibt die Unternehmensberatung Oliver Wyman.6 Genau\r\ndiese neue Wertpapierkultur wäre vom Vorschlag der EUKommission\r\nfür ein Provisionsverbot im beratungsfreien Geschäft\r\nbetroffen: Kleinanleger*innen müssten die Ordergebühren\r\nfür Sparpläne künftig wieder selber zahlen, die heute\r\nvon den Produktanbietern über Provisionen finanziert werden.\r\nGebührenfreie Depots und ETF-Sparpläne würden sich\r\nfür Broker nicht mehr rechnen. Gerade Sparpläne mit geringen\r\nSparsummen würden durch die dann anfallenden Orderkosten\r\nunattraktiver. Auch Services, die über die reine Order-\r\nAusführung hinausgehen, müssten den Kund*innen künftig in\r\nRechnung gestellt werden. Damit stünde ein Geschäftsmodell auf der Kippe, das in den\r\nvergangenen Jahren Millionen Deutschen den Einstieg in den\r\nlangfristigen Vermögensaufbau ermöglicht hat. Der Vorschlag\r\nder EU-Kommission hätte damit das Gegenteil der eigentlichen\r\nIntention der Retail Investment Strategy zur Folge: die\r\nPartizipation von Kleinanleger*innen am Kapitalmarkt würde\r\nerschwert – wir wären wieder in der Anlagewelt vergangener\r\nJahrzehnte.\r\nVerbot trifft selbstbestimmte Anleger*innen\r\nGleichzeitig sollen laut Vorschlag der EU-Kommission die Provisionen\r\nfür den Verkauf von Finanzprodukten im Rahmen einer\r\nAnlageberatung weiterhin fließen können. Das geplante\r\nVerbot würde damit einseitig selbstbestimmte Anleger*innen\r\ntreffen, die keine Finanzberatung in Anspruch nehmen\r\nwollen und auf kostengünstige, effiziente Produkte wie ETFs\r\nsetzen.\r\nLösungsansätze\r\nDie naheliegendste und einfachste Lösung, um die beschriebenen\r\nnegativen Auswirkungen auf den deutschen ETF-Markt\r\nzu vermeiden, würde darin bestehen, auf das vorgeschlagene\r\nVerbot zu verzichten.\r\nAlternativ wäre denkbar, die Regelung dahingehend zu modifizieren,\r\ndass solche Geschäftsmodelle vom Verbot ausgenommen\r\nwerden, bei denen Broker die vereinnahmten Provisionen\r\nfür die Reduzierung von Ordergebühren sowie für\r\ndie Bereitstellung gebührenfreier Mehrwertservices für\r\nRetail-Kund*innen nutzen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006534","regulatoryProjectTitle":"Rechtssichere Anpassung des AGB-Änderungsmechanismus ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/df/ab/315630/Stellungnahme-Gutachten-SG2406250009.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"AGB-Änderungsmechanismus: Herausforderung für Digitalbanken und mögliche Neuregelung im vierten Bürokratieentlastungsgesetz\r\nSehr geehrte*r Abgeordnete*r,\r\ndie derzeitige Rechtsunsicherheit bei der Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels Zustimmungsfiktion hat zu einem sehr unbefriedigenden Ergebnis geführt. Durch die fehlende Regelung einer Zustimmungsfiktion ist eine Rechtslücke entstanden, die einen enormen bürokratischen Verwaltungsaufwand bedeutet und nicht nur zu ungleichen Bedingungen unter den Verbraucher*innen, sondern schlimmstenfalls zu Kündigungen führt, welche nicht im Sinne der Verbraucher*innen sind. Daher plädieren wir für eine pragmatische Neuregelung im Sinne aller Betroffenen. Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) bietet aktuell eine passende Gelegenheit dafür.\r\nAuch uns als führenden Digitalbanken Deutschlands ist es zuletzt nicht gelungen, sämtliche unserer zusammen über 15 Millionen Kund*innen bei AGB-Änderungen zu erreichen. Trotz aller Versuche gibt es Kund*innen, die auf keine Art der Ansprache reagieren, weder digital noch analog. Bei ING und DKB waren dies zuletzt zwischen 5 % und 10 % beziehungsweise über 500.000 Kund*innen. Bei diesen Kund*innen könnten seit dem Urteil des BGH völlig veraltete AGB gelten. Das verursacht erhebliche Rechtsunsicherheit und führt zwangsläufig zu Ungleichbehandlung. Die große Mehrheit der Kund*innen unserer Institute, die neuen AGB zugestimmt hat, ist demnach schlechter gestellt als diejenigen, die sich einfach nicht melden.\r\nJede weitere AGB-Änderung verschärft den bürokratischen Mehraufwand und die Aufteilung in verschiedene Kund*innengruppen. Als Ultima Ratio bleibt für uns in vielen Fällen nur die Kündigung einer oftmals stabilen, langjährigen Vertragsbeziehung. Für Verbraucher*innen entstehen dadurch zusätzlich der Aufwand ein neues Konto zu eröffnen und damit verbundene Folgen, wie etwa Daueraufträge umzustellen. Wir glauben daher, dass die aktuelle Situation auch aus Sicht des Verbraucherschutzes unbefriedigend ist.\r\nUnsere Kund*innen entscheiden sich für uns als Digitalbanken, weil sie einfache, transparente und kostengünstige Produkte und schlanke, effiziente Prozesse schätzen. Sie haben kein Interesse sich mit kleinteiligen AGB-Änderungen zu befassen. Viele Kund*innen verstehen nicht, warum wir sie mit der Abfrage ihrer Zustimmung konfrontieren. Sind Kund*innen mit ihren aktuellen Konditionen unzufrieden, können sie zudem jederzeit und komfortabel ihre Bank wechseln. Hierfür hat der Gesetzgeber unter anderem die gesetzliche Kontowechselhilfe eingeführt. Auch ohne aktive Zustimmung zu einer Änderung bleibt somit keine Kundin und kein Kunde in Konditionen „gefangen“.\r\nWir müssen bei Zustimmungsabfragen teilweise einen sehr hohen analogen Aufwand betreiben. Auch als Digitalbanken erreichen wir nicht alle Kund*innen auf digitalem Weg, insbesondere langjährige Bestandskund*innen. In diesen Fällen müssen wir versuchen, Zustimmungen per Brief einzuholen. Bei unseren letzten AGB-Änderungen ergab das allein bei DKB und ING über 20 LKW-Ladungen (40-Tonner) für den Briefversand.\r\nEinen Eindruck geben Fotos der ING von der Versandaktion für ihre letzte AGB-Änderung (Juli-November 2022). Dieser bürokratische Mehraufwand durch die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Zustimmung selbst bei geringfügigen Vertragsanpassungen ist auch in den Augen vieler Kund*innen unzumutbar.\r\nUm eine angemessene Anpassung von Bedingungen und Preisen bei laufenden Dauerschuldverhältnissen im Privatkund*innengeschäft rechtssicher zu ermöglichen, plädieren wir daher für die Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine mögliche Lösung böte hier ein positiv formuliertes gesetzliches Recht des Unternehmers, zum Beispiel in Ergänzung von § 311 BGB, statt einer negativen Lösung mit Beschränkungen für Anpassungsklauseln etwa in den §§ 308 oder 309 BGB. Dem Verbraucherschutz kann dabei durch die ausdrückliche Ausnahme von wesentlichen Umgestaltungen, durch Ankündigungspflicht mit Sonderkündigungsrecht, sowie bei Preiserhöhungen durch eine Beschränkung auf eine maximal jährliche Frequenz ausreichend Sorge getragen werden.\r\nEine solche Lösung würde dem Bürokratieabbau dienen, Effizienz steigern und zugleich für Banken und für Kund*innen von Vorteil sein. Insofern würde sich aus unserer Sicht das BEG IV für eine solche Neuregelung bestens anbieten.\r\nÜber einen Austausch zur Neuregelung des AGB-Änderungsmechanismus freuen wir uns sehr und stehen Ihnen auch bei Fragen zu weiteren Themen jederzeit zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006537","regulatoryProjectTitle":"Einreichung einer Geburtsurkunden-Kopie bei Identifikation von Minderjährigen für die Eröffnung von Zahlungskonten ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c8/8d/315632/Stellungnahme-Gutachten-SG2406250011.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Geburtsurkunde im Original bei\r\nGirokontoeröffnung für Minderjährige\r\nSehr geehrte*r Ansprechpartner*in,\r\nmit großem Interesse verfolgen wir die vom Bundesbildungsministerium und Ihrem Haus ins Leben gerufene Initiative zur Finanzbildung und möchten unser Engagement für diese wichtige Sache zum Ausdruck bringen. Unser Ziel ist es, Kindern durch vollständig digitale Bankprodukte einen Zugang zur Finanzwelt zu eröffnen. Wir sind bestrebt, ihnen auf eine spielerische und altersgerechte Weise Finanzkompetenz zu vermitteln.\r\nEin wesentliches Hindernis bei der digitalen Girokontoeröffnung für Minderjährige stellt die Vorlage einer Original-Geburtsurkunde dar, wie dies die BaFin verlangt. Die BaFin stützt sich hierbei auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung – ZIdPrüfV. Allerdings wird in der ZIdPrüfV nicht weiter ausgeführt, ob bei der Geburtsurkunde ein Original oder eine Kopie vorzulegen ist, daher können wir das Beharren der BaFin auf dem Original nicht nachvollziehen. Dieses Erfordernis gilt zudem nicht für Spar- und Investmentprodukte, was die Situation weiter verkompliziert.\r\nIn einer Zeit, in der digitale und automatisierte Prozesse dominieren, erscheint die papierhafte Zusendung von Originaldokumenten als überholt und führt zu unnötigen Komplikationen sowie erhöhten Zeitaufwand und Bürokratie. Der Versand eines Originals führt zu längeren Prozesslaufzeiten und der Rückversand zu höheren Kosten. Zudem ist die Effektivität solcher Maßnahmen hinsichtlich der Echtheitsprüfung begrenzt, da weder das Dokument selbst über hinreichende Sicherheitsmerkmale verfügt noch eine verlässliche Verifizierung der Daten durch uns möglich ist. Schlussendlich stellt sich auch die Frage, inwieweit Kundinnen und Kunden bereit sind, eine Originalurkunde aus den Händen zu geben.\r\nWir sind daher sehr daran interessiert, mit Ihrem Ministerium in einen Dialog zu treten, um gemeinsam eine praktikable Lösung zu finden. Eine Angleichung der Anforderungen für die Eröffnung von Produkten für Minderjährige, wonach die Einreichung einer digitalen Kopie der Geburtsurkunde zugelassen ist, könnte den Weg für eine breite Palette vollständig digitaler Angebote ebnen.\r\nWir sehen Ihrer Rückmeldung mit großem Interesse entgegen und danken Ihnen im Voraus für die Bereitschaft zum Dialog.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006538","regulatoryProjectTitle":"Energieeffiziente Modernisierung im Wohnungsbausektor mit der Schaffung einer zentralen Datenbank für EPC-Labels","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3f/f5/376543/Stellungnahme-Gutachten-SG2411270005.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Energieeffiziente Modernisierung im Wohnungsbausektor/ Impulse der ING Deutschland zur Baupolitik \r\n\r\nDie Baupolitik in Deutschland steht in den kommenden Jahren vor zwei wesentlichen Herausforderungen: (1) Es muss dringend mehr und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Der Wohnungsmangel und die sinkende Bezahlbarkeit des Eigenheimerwerbs werden zunehmend zu einem sozialen und wirtschaftlichen Problem. (2) Die Modernisierungsquoten im Bestand sind viel zu niedrig. Kommt es nicht zu einer deutlichen Steigerung bei den Modernisierungen können die europäischen und nationalen Klimaziele im Gebäudesektor nicht erfüllt werden. \r\nAus unserer Sicht können diese beiden Herausforderungen nur bewältigt werden, wenn die Politik bereit ist (a) ausreichend öffentliche Finanzmittel in die Hand zu nehmen und (b) einen klugen und vor allem langfristig ausgelegten regulatorischen und förderrechtlichen Rahmen zu setzen. Hierzu gehört (c) der Wille, der Bevölkerung die mit dem Wohneigentum einhergehenden Herausforderungen aufzuzeigen. \r\nFolgende Maßnahmen können aus unserer Sicht helfen, den oben beschriebenen Herausforderungen politisch zu begegnen. \r\n\r\n1) Neubau und Modernisierungen in einem Ministerium bündeln \r\nAktuelle Situation: \r\nAus unserer Sicht besteht ein grundsätzlicher Konstruktionsfehler der deutschen Baupolitik darin, dass die Verantwortlichkeiten für den Neubau und für Modernisierungen derzeit in zwei unterschiedlichen Ressorts liegen. Dies verhindert eine umfassende und strategische Baupolitik aus einer Hand. \r\nUnsere Position: \r\nDie kommende Bundesregierung sollte die Verantwortlichkeiten für Neubau und für Modernisierungen in einem (eigenständigen) Bundesbauministerium bündeln. \r\n\r\n2) Überjährige Finanzierung von Förderprogrammen \r\nAktuelle Situation: \r\nDerzeit werden finanzielle staatliche Förderprogramme jeweils nur für ein Haushaltsjahr finanziert. Gerade wenn Förderprogramme erfolgreich sind und die Nachfrage hoch ist, müssen die Programme oft von einem Tag auf den anderen eingestellt werden, wenn die Mittel knapp werden. Solche vorzeitigen Förderstopps sind ein echtes Hemmnis, da sie eine langfristige Finanzplanung auf Seite der Kundinnen und Kunden unmöglich machen. Förderstopps sorgen für Unsicherheit und damit für abwartendes Verhalten. \r\n\r\n3) Komplexität von Förderinstrumenten reduzieren \r\nAktuelle Situation: \r\nDie Komplexität bestehender staatlicher Förderprogramme in Deutschland schreckt viele potenzielle Antragsteller ab. Je nach Vorhaben bzw. Kombination einzelner Maßnahmen ergeben sich unterschiedliche bürokratische und unübersichtliche Fördervoraussetzungen, deren Erfüllung auf unterschiedliche Arten nachgewiesen werden muss. Oftmals müssen Kundinnen und Kunden für die Beantragung von Förderprogrammen teure Berater hinzuziehen, da ihnen die Antragstellung zu kompliziert ist. \r\nUnsere Position: \r\nFörderinstrumente sollten grundsätzlich so einfach wie möglich strukturiert werden; Nachweispflichten sollten auf das Minimum beschränkt sein. Ein „Goldplating“ von EU-Vorgaben auf nationaler Ebene sollte vermieden werden. \r\n\r\n4) Politische Sensibilisierung und klare Vorgaben für Eigentümer im Bereich Modernisierung \r\nAktuelle Situation: \r\nViele (angehende) Immobilienbesitzer unterschätzen die Kosten, die mit dem Eigenheimbesitz einhergehen – das gilt insbesondere für energetische Modernisierungen. Nach unserer Erfahrung sind beispielsweise die kommenden Auswirkungen eines steigenden CO2-Preises noch nicht im Bewusstsein vieler Eigentümer angekommen. Zugleich erwarten wir, dass sich eine niedrige Energieeffizienz zunehmend auch bei den Verkaufspreisen von Objekten bemerkbar machen wird. Das kann auch gravierende soziale Implikationen haben, da viele Eigenheimbesitzer mit einer kontinuierlichen Wertsteigerung ihres Eigentums rechnen. Diese wird aber zunehmend vom energetischen Zustand der Objekte abhängen. \r\nUnsere Position: \r\nEigentümer benötigen unbedingt Gewissheit über die auf sie zukommenden Anforderungen. Politisch muss ehrlich und verbindlich kommuniziert werden, welche Pflichten und Kosten im Zuge der grünen Transformation auf sie zukommen. Aus unserer Sicht wird es ohne gesetzliche Verpflichtungen nicht gehen – diese sollten dann aber möglichst langfristig vorbereitet und mit entsprechenden Förderprogrammen begleitet werden. \r\n\r\n5) Steuerliche Anreize und Bürgschaften der öffentlichen Hand in Ergänzung zu direkten Zuwendungen \r\nAktuelle Situation: \r\nIn Deutschland liegt der Fokus der öffentlichen Förderung für Erwerb und energetische Modernisierungen für Privatpersonen auf direkten staatlichen Zuschüssen. Bei direkten Zuschüssen ist allerdings zu beobachten, dass nach der Bekanntgabe eines öffentlichen Förderprogramms der Marktpreis für die geförderten Waren und Dienstleistungen oft unmittelbar im gleichen Maße ansteigt. Darüber hinaus laufen Zuschüsse ins Leere, wenn von vornherein das nötige Eigenkapital fehlt. Gerade einkommensschwache Haushalte in energetisch ineffizienten Gebäuden haben oft nicht die finanziellen Mittel für Erwerb oder Modernisierungen. Zu-dem erschweren ihnen bestehende Kreditvergabekriterien den Zugang zu Finanzierungen. \r\nUnsere Position: \r\nNeben direkten Zuschüssen sollten vermehrt steuerliche Anreize zur Förderung von Erwerb und Modernisierungsvorhaben erwogen werden, da diese unserer Einschätzung nach nahezu keine Preisverzerrungen im Markt hervorrufen. Möglichkeiten wären etwa steuerliche „Belohnungen“ für die nachgewiesene Modernisierung einer Immobilie – so könnte beispiels-weise ein Teil der Grunderwerbsteuer zurückerstattet werden oder ein reduzierter Grundsteuersatz fällig werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Energieklasse eines Objekts innerhalb von drei Jahren durch eine Modernisierung verbessert werden konnte. Daneben sind besondere steuerliche Abzugsfähigkeiten für energetische Modernisierung denkbar. \r\nSteuerliche Förderungen wirken allerdings zeitlich verzögert, da die Förderung erst mit der nächsten Steuererklärung im Portemonnaie der Kunden ankommt. Für die Zwischenzeit sollten einfach zu beantragende, geförderte Darlehen staatlicher Förderbanken oder staatliche Garantien zum Einsatz kommen. Auf diese Weise könnten Kunden durch einen günstigen Kredit unmittelbar mit der Modernisierungsmaßnahme beginnen und den Zeitraum bis zur Steuererklärung überbrücken. Von solchen staatlich garantierten Krediten könnten insbesondere auch finanzschwache Haushalte profitieren. Zugleich würden marktpreisverzerrende Effekte größtenteils vermieden. Steuerliche Förderungen haben den weiteren Vorteil, dass es keinen dezidierten Fördertopf gibt, der plötzlich leer sein kann – das verbessert die langfristige Planbarkeit. \r\nDas gleiche gilt für den Erwerb – hier wären etwa KfW-Bürgschaften für junge Menschen mit ausreichender Bonität denkbar, die noch nicht über das nötige Eigenkapital verfügen. \r\n\r\n6) Chancen eines energetischen Gebäuderegisters nutzen \r\nAktuelle Situation: \r\nDie Verfügbarkeit von verlässlichen Daten ist eine Grundvoraussetzung für das Gelingen der Klimawende im Gebäudesektor. In anderen Ländern gibt es schon seit vielen Jahren energetische Gebäuderegister. So besteht gibt es in den Niederlanden etwa die Plattform www.ep-online.nl, auf der Akteure mit berechtigtem Interesse mit wenigen Klicks Auskunft über den energetischen Zustand von Gebäuden erhalten können. In Deutschland gibt es eine solche Online-Datenbank leider noch nicht. In Deutschland ist es darum keine Seltenheit, dass zwischen der Idee und dem Beginn einer energetischen Modernisierung sechs Monate oder mehr liegen – oftmals, weil erst mühsam Daten erhoben und zusammengesucht werden müssen und papierhafte Dokumente händisch digitalisiert werden müssen. Die EBPD verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten nun glücklicherweise zum Aufbau einer digitalen Gebäudedatenbank. \r\nUnsere Position: \r\nDie Vorgabe der EBPD zum Aufbau einer energetischen Gebäudedatenbank kann ein Segen für die energetische Modernisierung in Deutschland sein: die Verfügbarkeit von digitalen Daten bedeutet Geschwindigkeit. So könnten Banken etwa den energetischen Zustand eines Gebäudes direkt in der Datenbank abfragen, statt einen Gutachter mit einer Ortsbegehung zu beauftragen – das würde die Zeit bis zur Kreditentscheidung deutlich verkürzen. Voraussetzung für den Erfolg einer energetischen Gebäudedatenbank ist, dass die relevanten Daten, bspw. von Energieausweisen, regelmäßig und verlässlich eingetragen und aktualisiert wer-den. Darum sollte es eine Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung der Datenbankeinträge geben – beispielsweise bei Verkäufen, Vermietungen oder nach der Durchführung von energetischen Maßnahmen. \r\n\r\n7) Positive Anreize für energetische Modernisierungen auf Seiten der Finanzierer \r\nAktuelle Situation: \r\nFinanzinstitute haben keinen direkten Einfluss auf die Entscheidung ihrer Kundinnen und Kun-den, eine energetische Modernisierung durchzuführen. Sie können energetische Modernisierungen nur indirekt über Anreize wie günstige Kreditkonditionen oder Beratungsangebote (z. B. Sanierungsrechner, Modernisierungschecks, Sanierungspartner etc.) fördern. Diese Maß-nahmen finden immer stärkere Verbreitung, haben aber bisher nur begrenzte Wirkung. \r\nEine Alternative zu solchen positiven Impulsen wären negative Anreize wie energetische Mindeststandards für Immobiliendarlehen. Es würden dann nur noch Finanzierungen für Objekte vergeben, die bestimmten Energieklassen entsprechen oder die diese Energieklassen durch eine mit dem Erwerb verbundene Modernisierung erreichen können. Solche Mindeststandards würden jedoch einkommensschwache Haushalte benachteiligen, die sich die energie-effizienteren, aber auch teureren Immobilien nicht leisten können. \r\nUnsere Position: \r\nAnstatt negative Anreize zu setzen, etwa mit der Beschränkung der Darlehensvergabe auf energetisch effiziente Immobilien, sollte der Regulator verstärkt positive Anreize in den Blick nehmen. Beispiele wären hier etwa Erleichterungen bei den Eigenkapitalvorschriften für besonders energieeffiziente Immobilien-Portfolios von Banken („Green Supporting Factor“), Steuererleichterungen oder der Abbau regulatorischer Hürden im Kreditprozess für energetische Modernisierungen (siehe unten). Solche positiven Anreize würden nicht nur motivierend auf die Institute wirken, sondern es ihnen auch ermöglichen, günstigere Kredite für Modernisierungen anzubieten. \r\n\r\n8) Den regulatorischen Rahmen für Modernisierungen anpassen – Einführung von „Refill-Darlehen für energetische Modernisierungen“ \r\nAktuelle Situation: \r\nAktuell fehlt die regulatorische Grundlage für ein passendes Finanzierungsprodukt für die energetische Modernisierung bestehender Immobilien, das einfach zu beantragen ist und günstige Konditionen bietet. \r\nHypothekendarlehen bieten aufgrund der Absicherung des Darlehens per Grundschuld zwar attraktive Zinssätze, sind aufgrund der strengen regulatorischen Vorgaben im Vertriebs- und Kreditentscheidungsprozess aber kompliziert und langwierig. Daher eignen sich Hypothekendarlehen kaum für Modernisierungsvorhaben: Obwohl es bei einer Modernisierung – im Ver-gleich zum Erwerb – in der Regel um eine relativ geringe Darlehenssumme geht, muss die zugrundeliegende Sicherheit (die Immobilie) für jedes Hypothekenprodukt neu bewertet wer-den. Zudem ist in jedem Fall eine Bonitätsprüfung erforderlich – selbst dann, wenn eine Kundin oder ein Kunde bereits eine bestehende Baufinanzierung bei der Bank hat und das Darlehen mitunter seit Jahren zurückzahlt. \r\nAus diesen Gründen bieten Banken für Modernisierungen in der Regel Konsumentenkredite (Ratenkredite) an, die zwar einfach und schnell zu beantragen sind, aufgrund der fehlenden Sicherheiten aber deutlich teurer für Kundinnen und Kunden sind. \r\nAllerdings werden bei Konsumentenkrediten im Zuge der Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie verschärfte Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung eingeführt. Dies wird zwangsläufig dazu führen, dass der Zugang zur privaten Finanzierung für die schutzbedürftigsten Haushalte erheblich erschwert wird. Bei Konsumentenkrediten werden zudem die Anforderungen an Werbung verschärft. So muss demnächst Werbung für Kreditverträge einen klaren und auffallenden Warnhinweis enthalten, um Verbraucher darauf aufmerksam zu machen, dass Kreditaufnahme Geld kostet. Diese und weitere Einschränkungen bei der Werbung sind geeignet, die Verbraucher davon abzuschrecken, bestehende Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. \r\nUnsere Position: \r\nDie regulatorischen Anforderungen für Modernisierungsdarlehen sollten an die geringere Kreditsumme für Modernisierungsprojekte angepasst werden. Zumindest für Bestandskunden mit einer bereits bestehenden Baufinanzierung sollte die Möglichkeit für einfach zu beantragende „Refill-Darlehen für energetische Modernisierungen“ geschaffen werden. Mit solchen Refill-Darlehen könnten Kreditgeber auf Antrag der Eigentümer ein bestehendes, mit Wohnimmobilien besichertes Baudarlehen ausschließlich zur energetischen Modernisierung der Immobilie ohne erneute Immobilienbewertung und Bonitätsprüfung zu jeweils aktuellen Zinskonditionen „auffüllen“ bzw. erweitern. Aufgrund der vorhandenen Sicherheit (Grund-schuld) und der bestehenden Kundenbeziehung werden so günstige Zinskonditionen und unbürokratische Kreditentscheidungen ermöglicht. \r\nMehr Flexibilität würde die Kreditvergabe für energetische Sanierungen erleichtern und diese Darlehen sowohl für Banken als auch für Kreditnehmer attraktiver machen. \r\n\r\n9) Schlussfolgerung \r\nDie Förderung der Kreditvergabe für energetische Modernisierungen erfordert ein Zusammenspiel von passenden gesetzlichen Regelungen, klaren und langfristigen finanziellen An-reizen und sozialer Verantwortung. Durch die Anpassung des regulatorischen Rahmens und kluge Anreizsysteme können Banken und Immobilienbesitzer gleichermaßen dazu motiviert werden, in die Energieeffizienz von Gebäuden zu investieren.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006538","regulatoryProjectTitle":"Energieeffiziente Modernisierung im Wohnungsbausektor mit der Schaffung einer zentralen Datenbank für EPC-Labels","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/72/48/514495/Stellungnahme-Gutachten-SG2504150019.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Policy Brief\r\nSanierungs-Offensive für Deutschland\r\nWege zur klimaneutralen Gebäudepolitik\r\nDeutschland hat sich als Teil der Europäischen Union zur Erfüllung der Klimaziele verpflichtet. Um\r\ndiese zu erreichen, wird die neu gebildete Bundesregierung langfristige Entscheidungen treffen\r\nmüssen. Angesichts der anstehenden Koalitionsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD möchten\r\nwir als ING Deutschland und als Forschungsteam CREATE1 an der Hochschule für Technik Stuttgart\r\n(HFT) mit unserer Erfahrung sowie unserem Wissen aus Praxis und Wissenschaft einen Beitrag bei\r\nder Entscheidungsfindung leisten. Im Folgenden finden Sie Handlungsempfehlungen und\r\nEntscheidungshilfen zur Gebäudepolitik2, die aus unserer Sicht auf Bundes- und EU-Ebene mit\r\nbedacht werden sollten.\r\n\r\nAusgangslage\r\n• Gebäudesektor für rund 35 % der CO2-Emissionen verantwortlich\r\n• Rund 75 % der Gebäudebeheizung in Deutschland wird durch fossile Energieträger gedeckt\r\n• Vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser haben enormes Dekarbonisierungspotenzial, insb. mit\r\nBaujahren vor 1980\r\n• 79 % des Wohngebäudebestandes in privater Hand\r\n• 55 % dieser Gebäude in Energieeffizienzklassen F oder schlechter\r\n• Zur Erreichung der nationalen Klimaziele notwendige Sanierungsquote von jährlich\r\nmindestens 2 bis 4 %, aktuelle Sanierungsquote mit ca. 0,68 % deutlich zu gering (massiver\r\nSanierungsrückstau)\r\n\r\nWesentliche Herausforderungen\r\n• Hoher CO2-Ausstoß des Gebäudesektors durch CO2-intensive Heizarten\r\n• Hoher Energieverbrauch durch ineffiziente Heizsysteme und fehlende Dämmung\r\n• Finanzielle Hürden bei der energetischen Sanierung\r\n• Komplexe und unbeständige Förderlandschaft\r\n• Fehlende nutzenorientierte Kommunikation der (insb. ökonomischen) Vorteile für Bürger:innen\r\n• Stranded Asset-Risiko für viele Immobilieneigentümer:innen: Je geringer die Energieeffizienz,\r\nje höher die CO2-Emissionen, desto schlechter die Vermiet- und die Veräußerbarkeit.\r\nZunehmende Ausspreizung der Immobilienpreise entlang der Energieeffizienzklassen.\r\n• Komplexe sowie widersprüchliche Gebäude- und Finanzmarktregulatorik\r\n\r\nHandlungsempfehlungen\r\n\r\nCO2-Bepreisung als Steuerungsinstrument stärken\r\n•Eine ambitionierte CO2-Bepreisung – beispielsweise über den EU-Zertifikatehandel – sollte regulatorisch eng mit den Vorgaben der EU-Taxonomie und der Gebäude-, Energie- sowie Finanzmarktregulierung abgestimmt werden. Konkret bedeutet dies, dass Erlöse aus der CO2-Bepreisung gezielt in Anreizmechanismen wie Förderprogramme oder vergünstigte Finanzierungen fließen sollten, um Gebäudesanierungen und nachhaltige Investitionen attraktiver zu gestalten. Dadurch wird sichergestellt, dass finanzielle Anreize und regulatorische Anforderungen strategisch aufeinander abgestimmt wirken.\r\n•Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollten stärker für soziale Ausgleichsmaßnahmen (z.B. „Klimaprämie“ und Förderprogramme) genutzt werden.\r\n•Die Umwandlung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in ein Emissionsgebäudegesetz wäre ein Paradigmenwechsel: Statt rein energetischer Kennzahlen sollten CO2-Emissionen als zentrale Bewertungsgröße gelten.\r\n\r\nFörderlandschaft stabilisieren und vereinfachen\r\n•Komplexität der Förderprogramme reduzieren und Bearbeitungszeiten beschleunigen (vor allem innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)).\r\n•Steuerliche Anreize sollen statt einmaliger Zuschüsse Priorität erhalten, um Sanierungen gezielt zu fördern und gleichzeitig Marktpreissteigerungen durch Fördererwartungen zu vermeiden. Denkbar wären Erstattungen bei der Grunderwerbsteuer bei erfolgten Modernisierungen oder Reduktionen bei der Grundsteuer für energieeffiziente Gebäude – jeweils gestaffelt nach der konkreten Verbesserung der Energieeffizienzklasse.\r\n•Ein mehrjähriger, planungssicherer Förderkatalog schafft Investitionssicherheit und vermeidet Verunsicherung. Daher müssen nach dem Regierungswechsel bisher etablierte Förderprogramme bestehen bleiben und bei Bedarf erst mit genügend Vorlaufzeit abgeändert werden.\r\n\r\nKommunikation und Technologieakzeptanz verbessern\r\n•Wissen aus der Technologieakzeptanzforschung nutzen: Mehr Fokus auf Nutzerverhalten und nicht nur auf Technologie.\r\n•Energieausweise reformieren: Einführung eines einheitlichen, obligatorischen Gebäudeenergieausweises in Deutschland. Perspektivisch Einführung eines einheitlichen EU-weiten Energieausweises mit CO2-Daten.\r\n•Digitalisierung und Transparenz ausbauen: Einrichtung eines zentralen Gebäuderegisters, in dem die Energieausweisdaten sowie spezifische Sanierungsempfehlungen für berechtigte Interessen digital abrufbar sind. Dies ermöglicht nicht nur einen Überblick über den energetischen Zustand der Gebäude in Deutschland, auch Beratungen und Kreditentscheidungen bei Modernisierungen werden dadurch effizienter und schneller.\r\n•Steigende Kosten fossiler Energien und die CO2-Bepreisung (BEHG) erfordern dringend Sanierungen. Werterhalt, Energiekosteneinsparungen und Wohnkomfort sind klar zu kommunizieren, um klimafreundliche Alternativen entschieden voranzutreiben.\r\n•Ausbau zielgruppenspezifischer Informationskampagnen für Eigentümer:innen, Mieter:innen und Investoren. Ansetzen an den jeweiligen „Pain Points“, hieraus eine konkrete Nutzenargumentation ableiten.\r\n\r\nRegulatorische Anpassungen für eine ganzheitliche Klimastrategie\r\n•Wir benötigen mehr Kohärenz und Kompatibilität zwischen Finanzmarktregulierung und Gebäudepolitik, insbesondere eine stärkere Verzahnung der EU-Taxonomie mit EPBD und nationaler Gesetzgebung, um Investitionen gezielt und wirkungsvoll anzureizen.\r\n•Regulatorisch die Möglichkeit schaffen, bestehende Baufinanzierungen unbürokratisch für energetische Modernisierungen zu erweitern bzw. aufzufüllen („Refill-Darlehen“).\r\n•Alte noch gültige Bauvorschriften verhindern oder erschweren die Umsetzung der Sanierungs-maßnahmen. Hier braucht es eine klare Priorisierung zugunsten der energetischen Moderni-sierung.\r\n•Politische Zuständigkeiten für Neubau und Modernisierung in einem Ministerium bündeln, um regulatorische Verzahnung zu verbessern.\r\n\r\nVielfältige und ressourcenschonende Lösungen für die Wärmewende fördern\r\n•Steuern und Abgaben, bspw. Netzentgelte, für selbsterzeugten Strom aus Photovoltaikanlagen senken, um so finanzielle Belastungen zu reduzieren und Anreizmechanismen für klimafreundliche Heiztechnologien zu stärken\r\n•Wärmenetze zügig und flächendeckend ausrollen. Den Kapitalmarkt mit Blended-Finance-Ansätzen zur Finanzierung erschließen.\r\n•Technologieoffenheit bei Heizsystemen: Neben der Wärmepumpe sollten weitere CO2-arme Heiztechnologien stärker in den Fokus der Förderung rücken, um eine bedarfsgerechte Modernisierung zu ermöglichen.\r\n•Förderung ressourcenschonender Bauweisen und Low-Tech-Lösungen: Der Fokus sollte stär-ker auf nachhaltige, einfache und kostengünstige Maßnahmen gelegt werden, die ohne über-mäßige Technisierung hohe Einsparungen erzielen.\r\n•Serielle Sanierung vorantreiben: Standardisierte Verfahren und industrielle Vorfertigung könnten die Sanierungsrate erheblich steigern.\r\n\r\nTransformative Wirkung (Impact) als Leitprinzip für Finanzierungs- und Förderinstrumente\r\n•Regulatorisch sollte die transformative Wirkung stärker eingefordert werden, indem die Implementierung der ESG-Linked-Logik bei Immobilienkrediten intensiviert wird, beispielsweise durch Entlastungen bei den Eigenkapitalanforderungen für Modernisierungskredite: Je mehr CO2 durch Sanierungen eingespart wird, desto niedriger wird der Kreditzins.\r\n•Dies sollte auch für Förderkredite gelten. Zudem sollten hier Tilgungszuschüsse umso höher ausfallen, je höher die CO2-Einsparung ist.\r\n\r\nFazit\r\nWir sind der Ansicht, dass die Gebäudesanierung ein zentraler Hebel zur Erreichung der Klimaziele ist. Die kommende Bundesregierung hat die Möglichkeit, durch klare, konsistente und technologieoffene Rahmenbedingungen die energetische Transformation im Gebäudesektor entscheidend voranzutreiben. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen können nicht nur CO2-Emissionen signifikant gesenkt, sondern auch die finanzielle Belastung für Bürgerinnen und Bürger reduziert und langfristige Planungssicherheit geschaffen werden.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-03-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006541","regulatoryProjectTitle":"Bürokratieentlastung im Finanz-, Nachhaltigkeits- und Digitalbereich","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/37/70/315634/Stellungnahme-Gutachten-SG2406250013.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Pragmatische Regelung zur Änderung von AGBs per Zustimmungsfiktion\r\n• Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes im April 2021 besteht Rechtsunsicherheit bei der Än-derung von AGBs mittels Zustimmungsfiktion.\r\n• Banken müssen einen enormen Aufwand betreiben, um die Zustimmung von Kund*innen bei AGB-Änderungen einzuholen: Auch wir als Digitalbank mussten bei unserer letzten AGB-Ände-rung (Juli-November 2022) für die Ansprache von ca. 500.000 Kunden, die wir nicht digital er-reichen konnten, 16 LKW (40-Tonner) mit Briefen auf die Straße schicken.\r\n• Trotz aller Versuche (online und offline per Brief) haben unserer letzten AGB-Änderung rund 150.000 Kund*innen nicht zugestimmt. Als Ultima Ratio steht die Kündigung der Vertragsbe-ziehungen im Raum.\r\n• Unsere Kund*innen haben sich für die ING entschieden, weil sie einfache, transparente und kostengünstige Produkte und schlanke, effiziente Prozesse schätzen. Kein Kunde hat ein Inte-resse daran, sich mit kleinteiligen AGB-Änderungen zu befassen. Viele Kund*innen verstehen nicht, warum und womit wir sie mit der Abfrage ihrer Zustimmung konfrontieren. Der aktuelle Zustand ist darum nicht im Interesse unserer Kund*innen.\r\n• Sind Kund*innen mit ihren aktuellen Konditionen unzufrieden, können sie jederzeit und kom-fortabel ihre Bank wechseln. Hierfür hat der Gesetzgeber u. a. die gesetzliche Kontowechsel-hilfe eingeführt. Auch ohne aktive Zustimmung zu einer Änderung bleibt somit kein Kunde in für ihn unattraktiven Konditionen ‚gefangen‘.\r\n• Eine pragmatische gesetzliche Neuregelung, die in gewissem Umfang AGB-Änderungen inkl. Entgeltanpassungen per Zustimmungsfiktion erlaubt, wäre somit im Sinne unserer Kund*innen und ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau für die Banken.\r\n\r\nHarmonisierung der Berichtspflichten von deutschem Lieferkettengesetz, CSRD, CSDDD\r\n• Derzeit sind die Banken mit einer Reihe unterschiedlicher, aber inhaltlich ähnlicher Berichtspflichten im Bereich ESG bzw. Nachhaltigkeit konfrontiert. Dies betrifft insbesondere das deut-sche Lieferkettengesetz sowie die EU-Regelungsvorhaben CSRD und CSDDD, die parallel erar-beitet wurden, aber nicht immer aufeinander abgestimmt sind.\r\n• Als ING unterstützen wir die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, weil wir glauben, dass solche Datenpunkte für die grüne Transformation der Wirtschaft notwendig sind. Dabei sollten Unternehmen und auch Banken von den regulatorischen Anforderungen jedoch nicht über-wältigt werden (Sorgfaltspflichten, Umfang Berichterstattung), damit eine nachhaltige Finan-zierung gefördert und nicht erschwert wird.\r\nInsbesondere plädieren wir dafür, die Berichtspflichten von deutschem Lieferkettengesetz so-wie CSRD und CSDDD so weit wie möglich zu harmonisieren und aufeinander abzustimmen. Doppelte, überlappende oder ähnliche Berichtspflichten sollten unbedingt vermieden werden.\r\n\r\nUmsatzsteuerliche Behandlung von Konsortialkrediten EU-weit harmonisieren\r\n• Konsortialkredite sind ein wichtiges Instrument bei der Kreditvergabe an große Firmenkunden. Beim Geschäft mit großen Firmenkunden machen sie bis zu zwei Dritteln der Kredite aus.\r\n• Ein Konsortialführer übernimmt jeweils die Organisation und Verwaltung des gemeinsamen Kredits. Er erhält hierfür eine Vergütung von den Konsortialpartnern.\r\n• Anders als in fast allen EU-Mitgliedsstaaten ist diese Vergütung für den Konsortialführer nach Ansicht der deutschen Finanzverwaltung umsatzsteuerpflichtig.\r\n• Im Bereich Konsortialkredite sind deutsche Banken damit innerhalb der EU deutlich benachtei-ligt, das Geschäft findet in der Regel im EU-Ausland statt.\r\n\r\nPflicht zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen bei Bagatellkriminalität\r\n• Mit der Neufassung des § 261 StGB (Straftatbestand der Geldwäsche) im März 2021 durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/1673 vom 23. Oktober 2018 über die strafrechtliche Be-kämpfung der Geldwäsche mit der, der Gesetzgeber über den Wortlaut der Richtlinie hinaus einen sog. „all crimes approach“ eingeführt hat, wurde der bis dahin bestehende Vortatenka-talog durch den Ansatz ersetzt, dass nun alle Straftaten zu Vortaten einer Geldwäschehand-lung werden.\r\n• War es zwar nicht die vorrangige Intention des Gesetzgebers hieraus mehr Verdachtsmeldun-gen zu generieren, so ist in der Folge doch genau dies geschehen. Die Steigerung betraf jedoch nicht Sachverhalte, die auf schwere Kriminalität hindeuten, sondern vor allem Bagatelldelikte wie z.B. den Erhalt von Gewinnen aus unlizenziertem Glücksspiel (teilweise im Cent-Bereich) oder einfache Betrugssachverhalte.\r\n• Diese Sachverhalte werden von der FIU in der Regel nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und wenn dies erfolgt, dann werden sie von den zuständigen Staatsanwalt-schaften zumeist ohne weitere Ermittlungen eingestellt. Begründet wird dies dann mit dem geringen Betrag, oder dem vermuteten fehlenden Vorsatz für das Begehen der Straftat.\r\n• Die ING begrüßt hier ausdrücklich das Eckpunktepapier des BMJ zur Modernisierung des Straf-gesetzbuchs vom November 2023, in dem auch die Teilnahme am unerlaubten Glückspiel auf-gehoben werden soll, jedoch löst es die Probleme im Gesamtkontext nicht vollständig. Hier wären noch weitere gesetzgeberische und auch regulatorische Maßnahmen nötig um eine Konzentration auf die „serious criminal offeneses“ zu erreichen.\r\n• Perspektivisch könnte sich das Problem weiter verschärfen, wenn Deutschland auch unter Gel-tung der neuen AML-Verordnung auf EU-Ebene bei dem „all crimes“ Ansatz bleibt, da künftig unter dem neuen Regelungsregime auch die bloße Vortat meldepflichtig wird, ohne dass es zu einer wirklichen Geldwäschehandlung kommt. Das würde den ohnehin angespannten Apparat von Verpflichteten, FIU und Strafverfolgungsbehörden vermutlich gänzlich zum Erliegen brin-gen.\r\n\r\nGeburtsurkunde: Hindernisse bei Kontoeröffnung für Minderjährige\r\n• Ein wesentliches Hindernis bei der digitalen Girokontoeröffnung für Minderjährige stellt die Vor-lage einer Original-Geburtsurkunde dar, wie dies die BaFin verlangt. Die BaFin stützt sich hierbei auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung – ZIdPrüfV. Allerdings wird in der ZIdPrüfV nicht weiter ausgeführt, ob bei der Geburtsurkunde ein Original oder eine Kopie vorzulegen ist, daher können wir das Beharren der BaFin auf dem Original nicht nachvollziehen. Dieses Erfordernis gilt zudem nicht für Spar- und Investmentprodukte, was die Situation weiter verkompliziert.\r\nIn einer Zeit, in der digitale und automatisierte Prozesse dominieren, erscheint die papierhafte Zusendung von Originaldokumenten als überholt und führt zu unnötigen Komplikationen sowie erhöhten Zeitaufwand und Bürokratie. Der Versand eines Originals führt zu längeren Prozesslaufzeiten und der Rückversand zu höheren Kosten. Zudem ist die Effektivität solcher Maßnahmen hinsichtlich der Echtheitsprüfung begrenzt, da weder das Dokument selbst über hinreichende Sicherheitsmerkmale verfügt noch eine verlässliche Verifizierung der Daten durch uns möglich ist. Schlussendlich stellt sich auch die Frage, inwieweit Kundinnen und Kun-den bereit sind, eine Originalurkunde aus den Händen zu geben.\r\n• Eine Angleichung der Anforderungen für die Eröffnung von Produkten für Minderjährige, wo-nach die Einreichung einer digitalen Kopie der Geburtsurkunde zugelassen ist, könnte den Weg für eine breite Palette vollständig digitaler Angebote ebnen.\r\n\r\nSchriftformerfordernis: Hindernis für Digitalisierung\r\n• In einer digital geprägten Geschäftswelt müssen Verträge einfach, schnell und ver-braucherfreundlich digital abzuschließen sein. Die Schriftformerfordernis bei Verbrau-cherdarlehensverträgen (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB) und für Darlehensvermittlungsverträge (§ 655a BGB) ist nicht mehr zeitgemäß. Unserer Meinung nach hat der Wegfall des Schriftformerfordernisses keine negativen Auswirkungen.\r\n• Für den Kunden bietet das Festhalten an der Schriftformerfordernis keine wesentli-chen Vorteile. Bei Abschaffung des Schriftformerfordernisses bleibt der Schutz vor übereilten Vertragsabschlüssen gewahrt Das Gesetz gibt Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das den Verbraucher vor überhasteten Entscheidungen schützt. Zu-sätzlich wird auch die Perpetuierungsfunktion eingehalten. Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer nach Vertragsschluss eine Abschrift des Vertrags aus.\r\n• Die Warn- und Beweisfunktion bei Vertragsabschlüssen kann problemlos digital er-bracht werden: durch digitale Zertifikate, Online-Protokolle und bereits etablierte On-line-Verfahren mit Checkbox-Lösungen für digitale Kunden oder Authentifizierungen per Online-Banking mit PIN und TAN-Verfahren. Diese technischen Möglichkeiten wer-den bereits in anderen Bereich wie bei einer Depoteröffnung und beim Abschluss von Versicherungen erfolgreich angewendet. Sie sind von Kunden akzeptiert und aner-kannt.\r\n• In anderen Finanzdienstleistungsbereichen gibt es bereits kundenfreundliche Lösungen: So haben Versicherer die Möglichkeit, mit Verbrauchern selbst langfristig bindende Verträge ohne Vertragsunterschrift und die Zusendung von Papierunterlagen abzuschließen. Auch in der Reisebranche kann eine Reise unter Ausschluss einer Stornierungsmöglichkeit bzw. Widerrufsrecht ohne Schriftformerfordernis gebucht werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013379","regulatoryProjectTitle":"Wahlfreiheit beim Bezahlen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/48/6a/376545/Stellungnahme-Gutachten-SG2411270004.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bar oder digital? Für eine echte Wahlfreiheit beim Bezahlen.\r\n\r\nDigitales Geld für die digitale Gesellschaft\r\nDeutschland hinkt bei der Digitalisierung des Zahlungsverkehrs im europäischen Vergleich hinterher. Noch immer akzeptieren viele Geschäfte und Behörden ausschließlich Bargeld. Studien zeigen eine klare Nachfrage nach digitalen Zahlungsmöglichkeiten in der Bevölkerung: In einer repräsentativen\r\nUmfrage des Bitkom aus dem Juni 2024 forderten 73 Prozent der Befragten, dass Geschäfte gesetzlich verpflichtet werden, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit (Karten, Mobile Payment) anzubieten. \r\n\r\nFür eine echte Wahlfreiheit – unsere Positionen\r\nEchte Wahlfreiheit an der Kasse: Verbraucher*innen sollen selbst entscheiden können, ob sie mit Bargeld oder digital bezahlen.\r\nGleichberechtigung von Bargeld und digitalen Zahlverfahren: An jeder Kasse und in jeder Behörde sollte mindestens ein bargeldloses Zahlungsmittel akzeptiert werden – ab dem ersten Euro.\r\nSicherung der Bargeldversorgung: Die Verfügbarkeit von Bargeld als akzeptierte und verbreitete Bezahlmöglichkeit muss weiterhin für alle Bürger*innen sichergestellt werden. \r\n\r\nWarum Wahlfreiheit beim Bezahlen wichtig ist\r\nIn einer zunehmend digitalisierten Welt ist eine Gleichberechtigung von baren und digitalen Zahlungsmöglichkeiten unverzichtbar, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Präferenzen der Menschen gerecht zu werden.\r\nEine echte Wahlfreiheit beim Bezahlen erhöht die Flexibilität und den Komfort für alle. Kontaktlose Zahlungsmethoden sind schnell, sicher, einfacher und nachhaltiger.\r\nEine echte Wahlfreiheit stellt sicher, dass niemand aufgrund seiner bevorzugten Zahlungsmethode benachteiligt wird und sorgt so für Barrierefreiheit und Fairness.\r\nAuch Besucher*innen und Tourist*innen würden von einem größeren Angebot digitaler Zahlungsmethode profitieren.\r\nDie Verbreitung von digitalen Zahlungsmethoden wäre ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit und würde den Kampf gegen die Schattenwirtschaft fördern.\r\nMenschen, die Bargeld bevorzugen oder darauf angewiesen sind, müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, überall sicher und verlässlich bar bezahlen zu können. Als Bank sehen wir es als unsere Verpflichtung an, die Bargeldversorgung unserer Kund*innen in der Fläche zu gewährleisten. Darum betreiben wir als ING mehr als 900 Geldautomaten in Deutschland und bieten Bargeld via App und Einzelhandel an (https://www.ing.de/girokonto/ing-bargeld/)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018074","regulatoryProjectTitle":"Einführung einer Frühstart-Rente ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f3/88/578886/Stellungnahme-Gutachten-SG2507070003.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zukunft von Anfang an gestalten.\r\n10 Punkte für einen Erfolg der Frühstart-Rente.\r\nImpulspapier der ING Deutschland, Juli 2025\r\nDas deutsche Altersvorsorgesystem steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Die demografische Entwicklung und die zunehmende Belastung des staatlichen Rentensystems machen deutlich: Es braucht neue Wege, damit die nächste Generation gut abgesichert in die Zukunft blicken kann.\r\nAls ING Deutschland sehen wir es als unsere gesellschaftliche Verantwortung, diese Transformation aktiv mitzugestalten. Wir haben daher im Bundesverband deutscher Banken die Themenpatenschaft für die Altersvorsorge übernommen. Wir begrüßen die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Frühstart-Rente, denn sie setzt genau dort an, wo Vorsorge am meisten Wirkung entfalten kann: ganz früh im Leben.\r\nAber: Wir denken Altersvorsorge ganzheitlich. Für uns beginnt sie nicht mit dem ersten Schulranzen, sondern mit der Geburt. Wer früh beginnt, hat länger Zeit, Kapital aufzubauen und von den Chancen des Kapitalmarkts und vom Zinseszins-Effekt zu profitieren. Eine frühzeitige, lebensphasengerechte Anlage, zunächst chancenorientiert, später sicherheitsbewusster, bietet die besten Voraussetzungen für eine auskömmliche Altersvorsorge. Rund 14 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland könnten schon bald von einer Frühstart-Rente ab der Geburt profitieren.\r\nMit über 10 Millionen Kundinnen und Kunden sind wir die drittgrößte Privatkundenbank in Deutschland. Mehr als eine Million unserer Kundinnen und Kunden sorgen schon heute mit ETF-Sparplänen für das Alter vor – viele beginnen mit Sparbeträgen unter 50 Euro im Monat. Um die Frühstart-Rente nachhaltig zum Erfolg zu führen, darf das geförderte Wertpapiersparen nicht an der Grenze zur Volljährigkeit enden. Die Nachfolge der bisherigen Riester-Rente muss daher bei den Arbeiten an der Frühstart-Rente unbedingt mitgedacht werden, um einen nahtlosen Übergang von der Frühstart-Rente in ein langfristiges Wertpapiersparen zu günstigen Konditionen im Erwachsenenalter zu ermöglichen – am besten in einem staatlich geförderten Altersvorsorgedepot.\r\nWir plädieren dafür, die Frühstart-Rente konsequent digital, transparent und mit bewährten und bereits vorhandenen Anlageinstrumenten wie Anlagedepots, ETFs und Fonds umzusetzen – niedrigschwellig, einfach, selbstbestimmt und flexibel. Digitale Prozesse senken nicht nur bürokratischen Aufwand, sondern reduzieren auch laufende Verwaltungskosten. Das bedeutet: Am Ende bleibt mehr Geld für die eigene Rente im Topf.\r\nWas es dafür braucht? Einen klaren Plan. Unsere zehn Vorschläge zeigen, wie eine zukunftsfähige Frühstart-Rente Realität werden kann.\r\nUnsere Vorschläge zur Frühstart-Rente im Überblick\r\n1 Die Frühstart-Rente muss in ein ganzheitliches System der privaten Altersvorsorge integriert werden, das flexible Übergänge über alle Lebensphasen hinweg ermöglicht und das auch das von der Koalition geplante Riester-Nachfolgeprodukt umfasst.\r\n2 Die Frühstart-Rente sollte mit einer Finanzbildungskampagne verknüpft werden, um die Finanzkompetenz junger Menschen frühzeitig zu stärken.\r\n3 Um wirtschaftlich attraktiv zu sein, muss die Frühstart-Rente auf renditestarken Vermögensaufbau statt auf Kapitalgarantien setzen.\r\n4 Die Frühstart-Rente sollte ab der Geburt und nicht erst ab dem sechsten Lebensjahr beginnen, um den Zinseszinseffekt optimal zu nutzen.\r\n5 Die Frühstart-Rente muss freiwillige Zuzahlungen und steuerfreie Umschichtungen ermöglichen, um individuellen Vermögensaufbau lebensphasenorientiert zu gestalten.\r\n6 Die Frühstart-Rente muss eine breite Auswahl verständlicher und bewährter Anlageprodukte bieten, die flexibel zur individuellen Risikoneigung passen.\r\n7 Die Frühstart-Rente muss mit minimalem Verwaltungsaufwand und vollständig digitalisierten Prozessen umgesetzt werden, um Kosten zu senken und Renditen zu sichern.\r\n8 Digital first! Die Identifikation von Minderjährigen und die Prüfung der Erziehungsberechtigung müssen digital erfolgen können, um papierbasierte Verfahren abzulösen, den Zugang zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand zu minimieren.\r\n9 Die Prüfung der Anspruchsberechtigung der Frühstart-Rente muss an bestehende behördliche Prozesse geknüpft werden, da nur der Staat über die nötigen Strukturen und Informationen verfügt.\r\n10 Die Frühstart-Rente muss flexible Auszahlungsoptionen und eng definierte Möglichkeiten zur vorzeitigen Entnahme vorsehen, um unterschiedlichen Lebenslagen gerecht zu werden.\r\nUnsere Vorschläge zur Frühstart-Rente im Detail\r\n1 Altersvorsorge ganzheitlich denken\r\nWir denken Altersvorsorge ganzheitlich. 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Aus unserer Sicht sollte zudem die Möglichkeit geschaffen werden, bestehende Riester-Produkte in ein gefördertes Wertpapiersparen im Altersvorsorgedepot umwandeln zu können.\r\n2 Selbstbestimmte Finanzen erfordern Bildung\r\nOhne Bildung keine Zukunft. Dieser Satz passt auch zu den Themen Finanzen und Altersvorsorge. Damit Menschen selbstbestimmt für das Alter vorsorgen können, benötigen sie ein Grundwissen zu Geld, Märkten, Finanzprodukten, Risiken und Chancen. Richtig umgesetzt kann die Frühstart-Rente darum mehr sein als ein Vorsorgeprodukt – sie kann ein Bildungsinstrument sein. Sie kann dabei helfen, die Finanzkompetenz junger Menschen zu fördern, indem sie früh einen Bezug zu Geld, Märkten und Verantwortung schafft. Ein wichtiger Lerneffekt entsteht dadurch, dass Kinder und ihre Familien erleben, wie trotz kurzfristiger Schwankungen am Kapitalmarkt langfristig ein Vermögensaufbau möglich ist. Wer von klein auf erfährt, dass Rendite und Risiko bei der Geldanlage zusammengehören, kann Risiken besser einordnen, entwickelt Vertrauen in kapitalmarktgestützte Vorsorge und ist langfristig eher bereit und in der Lage, auch selbst über den Kapitalmarkt vorzusorgen. Die Frühstart-Rente sollte darum mit einer umfassenden staatlichen Finanzbildungsinitiative verknüpft werden – denn sie ist der ideale Ansatzpunkt, um Familien Zugang zu Inhalten finanzieller Bildung zu eröffnen. Auch Banken wie die ING bieten Infrastruktur und Erfahrung beim Thema Finanzbildung und können den staatlichen Bildungsauftrag unterstützen.\r\n3 Klarer Fokus auf den Vermögensaufbau\r\nDie staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge soll die Rentenlücke im Alter verringern. Die Akzeptanz der Frühstart-Rente wird darum wesentlich von ihrer wirtschaftlichen Attraktivität abhängen. Entsprechend muss die Grundphilosophie klar auf Vermögensaufbau und Rendite unter Berücksichtigung der individuellen Risikopräferenzen der Anlegerinnen und Anleger ausgerichtet sein. Einhundertprozentige Kapitalgarantien hingegen, die extrem konservative Anlagestrategien erfordern und dadurch die Renditechancen deutlich reduzieren, passen nicht zum Ziel des kapitalmarktgestützten Vermögensaufbaus. Zugleich muss das künftige Altersvorsorgedepot genügend Flexibilität für eine lebensphasengerechte Anlage aufweisen – zu Beginn chancenorientiert, im Alter sicherheitsbewusster.\r\n4 Frühstart ab Geburt\r\nDer geplante Frühstart für den Vermögensaufbau sollte nicht verzögert werden. Bei einer Sparrate von monatlich 10 Euro, einer angenommenen Rendite von 6 % pro Jahr und einem Renteneintritt mit 65 Jahren würde sich bei einem Einzahlungszeitraum von 12 Jahren (zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr) ein Endkapital von rund 32.000 Euro ergeben. Bei einem Einzahlungszeitraum von 18 Jahren (von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr) stünden zum Renteneintritt hingegen rund 59.000 Euro zur Verfügung. Durch den frühzeitigen Einsatz des Zinseszinseffekts kann der Endbetrag fast verdoppelt werden.\r\n5 Vermögensaufbau durch ergänzende Einzahlungen\r\nEltern, die Geld für ihre Kinder anlegen, wollen in der Regel mehr als 10 Euro pro Monat investieren. Auch Großeltern und andere Verwandte geben beispielsweise zum Geburtstag gerne ein paar Euro dazu. Die Frühstart-Rente sollte daher freiwillige Zuzahlungen ermöglichen. Private Zuzahlungen erhöhen die Attraktivität des Produkts als „echtes“ Vorsorgedepot und reduzieren gleichzeitig das Risiko von zu hoher Komplexität bei vielen parallelen Altersvorsorgeprodukten. Diese Zuzahlungen sollten ebenfalls steuerlich freigestellt werden, um die Sparwirkung zu erhöhen. Dies würde auch die Komplexität reduzieren, da zusätzliche Einzahlungen nicht separat steuerlich abgerechnet werden müssten. Darüber hinaus müssen auch steuerfreie Umschichtungen innerhalb des Altersvorsorgedepots möglich sein, um auf geänderte Risikoneigungen und die unterschiedlichen Anlagebedürfnisse in verschiedenen Lebensphasen – chancenorientiert zu Beginn, sicherheitsbewusster im Alter – reagieren zu können.\r\n6 Bewährte Produkte, breite Auswahl\r\nKomplexe Vorsorgeprodukte schrecken viele Familien ab. Die Frühstart-Rente sollte daher selbsterklärend und intuitiv nutzbar sein. Wertpapierdepots und Anlageprodukte wie ETFs, Fonds und Anleihen sind am Finanzmarkt erprobt, kosteneffizient, allgemein bekannt, genießen Vertrauen und stehen sofort zur Verfügung. Individuelle Risikoneigungen erfordern flexible Anlageoptionen: Eltern sollten daher selbst entscheiden können, in welche Produkte sie für ihre Kinder investieren wollen. Anbieter können vordefinierte Risikoprofile bereitstellen, damit auch Eltern ohne größeres Finanzwissen je nach Lebenssituation die passende Strategie wählen können.\r\n7 Je geringer der Aufwand, desto höher die Rendite\r\nHoher Verwaltungsaufwand treibt Kosten und Komplexität. Je höher die Kosten, desto geringer der zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag bei Renteneintritt. Altersvorsorgedepots können nur dann kostengünstig angeboten werden, wenn der Verwaltungsaufwand für die Kundinnen und Kunden und für die Anbieter möglichst gering bleibt. Dies muss ein Leitgedanke der Reform sein. Dazu gehört eine vollständig digitalisierte Prozesskette mit automatisierter Dokumentenprüfung und standardisierten Schnittstellen zu staatlichen Stellen.\r\n8 Digitale Identifikation\r\nVolldigitale Verfahren sind entscheidend, um den Verwaltungsaufwand für die Frühstart-Rente zu minimieren. Bei der Kontoeröffnung für Minderjährige ohne Ausweisdokument spielt die papierbasierte Geburtsurkunde derzeit allerdings immer noch eine wichtige Rolle. Hier braucht es dringend digitale Alternativen, etwa durch die Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, die eine eindeutige Existenzprüfung von Minderjährigen ermöglicht. Mittel- bis langfristig wäre die Aktivierung der eID für Minderjährige bzw. die Einführung einer smartphone-basierten digitalen Identität für Minderjährige inklusive digitalem Sorgerechtsnachweis ein sinnvoller nächster Schritt.\r\n9 Klare Zuständigkeiten bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung\r\nDie Prüfung der staatlichen Förderberechtigung sollte nicht bei den Anbietern liegen, sondern staatlichen Behörden vorbehalten sein. Der Staat hat hier den besseren Überblick. Ideen wie die Prüfung der Schulpflicht durch die Anbieter würden zu enorm hohen bürokratischen Aufwänden und zu langwierigen Prozessen führen, da hierfür keinerlei Strukturen bestehen. Idealerweise prüft der Staat den Anspruch auf Frühstart-Rente (z. B. über den Kindergeldanspruch und/oder Wohnsitz in Deutschland) und überweist die Zuschüsse direkt auf das Verrechnungskonto des jeweiligen Anbieters, ähnlich wie beim Kindergeld. So wird gewährleistet, dass Anspruch und Auszahlung zuverlässig gesteuert werden, während sich die Anbieter auf die Depotverwaltung und die zweckgebundene Anlage der Gelder gemäß Kundenpräferenz konzentrieren können.\r\n10 Transparente Auszahlungsoptionen\r\nBei der privaten Altersvorsorge handelt es sich bis auf die Geldleistungen der Frühstart-Rente um freiwillige Leistungen, die von den Betroffenen selbst erbracht werden. Daher sollten die Sparerinnen und Sparer selbst über die Art der Auszahlung zum Renteneintrittsalter entscheiden können: wahlweise als Einmalzahlung oder lebenslange Rentenzahlung auf Basis fester Berechnungsgrundlagen. Eine Pflicht zur Verrentung würde der Unterschiedlichkeit individueller Lebenssituationen nicht gerecht werden und die Attraktivität der staatlich geförderten Altersvorsorge deutlich reduzieren. Darüber hinaus sollte es – eng begrenzt – steuerunschädliche Möglichkeiten zur vorzeitigen Entnahme geben, etwa bei schwerer Krankheit. Aber auch die Finanzierung des Ersterwerbs einer selbstgenutzten Wohnimmobilie oder die Modernisierung einer geerbten und selbstgenutzten Wohnimmobilie sollte unter Rückgriff auf das angesparte Kapital möglich sein, da es sich hierbei ebenfalls um Formen der Altersvorsorge handelt. 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Die\r\ndemografische Entwicklung und die zunehmende Belastung des staatlichen Rentensystems\r\nmachen deutlich: Es braucht neue Wege, damit die nächste Generation gut abgesichert in die\r\nZukunft blicken kann.\r\nAls ING Deutschland sehen wir es als unsere gesellschaftliche Verantwortung, diese\r\nTransformation aktiv mitzugestalten. Wir haben daher im Bundesverband deutscher Banken\r\ndie Themenpatenschaft für die Altersvorsorge übernommen. Wir begrüßen die Pläne der\r\nBundesregierung zur Einführung einer Frühstart-Rente, denn sie setzt genau dort an, wo\r\nVorsorge am meisten Wirkung entfalten kann: ganz früh im Leben.\r\nAber: Wir denken Altersvorsorge ganzheitlich. Für uns beginnt sie nicht mit dem ersten\r\nSchulranzen, sondern mit der Geburt. Wer früh beginnt, hat länger Zeit, Kapital aufzubauen\r\nund von den Chancen des Kapitalmarkts und des Zinseszins-Effekts zu profitieren. Eine\r\nfrühzeitige, lebensphasengerechte Anlage, zunächst chancenorientiert, später\r\nsicherheitsbewusster, bietet die besten Voraussetzungen für eine auskömmliche\r\nAltersvorsorge. Rund 14 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland\r\nkönnten schon bald von einer Frühstart-Rente ab der Geburt profitieren.\r\nUm die Frühstart-Rente nachhaltig zum Erfolg zu führen, darf das geförderte\r\nWertpapiersparen allerdings nicht an der Grenze zur Volljährigkeit enden. Die Nachfolge der\r\nbisherigen Riester-Rente muss daher bei den Arbeiten an der Frühstart-Rente unbedingt\r\nmitgedacht werden, um einen nahtlosen Übergang von der Frühstart-Rente in ein\r\nlangfristiges Wertpapiersparen zu günstigen Konditionen im Erwachsenenalter zu\r\nermöglichen.\r\nMit über 10 Millionen Kundinnen und Kunden sind wir die drittgrößte Privatkundenbank in\r\nDeutschland. Mehr als eine Million davon sorgt schon heute mit unseren ETF-Sparplänen für\r\ndas Alter vor – viele beginnen mit Beträgen unter 50 Euro. Wir plädieren dafür, die Frühstart-\r\nRente konsequent digital, transparent und mit bewährten und bereits vorhandenen\r\nAnlageinstrumenten wie Anlagedepots, ETFs und Fonds umzusetzen – niedrigschwellig,\r\neinfach, selbstbestimmt und flexibel. Digitale Prozesse senken nicht nur bürokratischen\r\nAufwand, sondern reduzieren auch laufende Verwaltungskosten. Das bedeutet: Am Ende\r\nbleibt mehr Geld für die eigene Rente im Topf.\r\nWas es dafür braucht? Einen klaren Plan. Unsere zehn Vorschläge zeigen, wie eine\r\nzukunftsfähige Frühstart-Rente Realität werden kann.\r\nSeite 2/7\r\nUnsere Vorschläge zur Frühstart-Rente im\r\nÜberblick\r\n1 Die Frühstart-Rente muss in ein ganzheitliches System der privaten Altersvorsorge\r\nintegriert werden, das flexible Übergänge über alle Lebensphasen hinweg ermöglicht\r\nund das auch das von der Koalition geplante Riester-Nachfolgeprodukt umfasst.\r\n2 Die Frühstart-Rente sollte mit einer Finanzbildungskampagne verknüpft werden, um die\r\nFinanzkompetenz junger Menschen frühzeitig zu stärken.\r\n3 Um wirtschaftlich attraktiv zu sein, muss die Frühstart-Rente auf renditestarken\r\nVermögensaufbau statt auf Kapitalgarantien setzen.\r\n4 Die Frühstart-Rente sollte ab der Geburt und nicht erst ab dem sechsten Lebensjahr\r\nbeginnen, um den Zinseszinseffekt optimal zu nutzen.\r\n5 Die Frühstart-Rente muss freiwillige Zuzahlungen und steuerfreie Umschichtungen\r\nermöglichen, um individuellen Vermögensaufbau lebensphasenorientiert zu gestalten.\r\n6 Die Frühstart-Rente muss eine breite Auswahl verständlicher und bewährter\r\nAnlageprodukte bieten, die flexibel zur individuellen Risikoneigung passen.\r\n7 Die Frühstart-Rente muss mit minimalem Verwaltungsaufwand und vollständig\r\ndigitalisierten Prozessen umgesetzt werden, um Kosten zu senken und Renditen zu\r\nsichern.\r\n8 Digital first! Die Identifikation von Minderjährigen und die Prüfung der\r\nErziehungsberechtigung müssen digital erfolgen können, um papierbasierte Verfahren\r\nabzulösen, den Zugang zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand zu minimieren.\r\n9 Die Prüfung der Anspruchsberechtigung der Frühstart-Rente muss an bestehende\r\nbehördliche Prozesse geknüpft werden, da nur der Staat über die nötigen Strukturen und\r\nInformationen verfügt.\r\n10 Die Frühstart-Rente muss flexible Auszahlungsoptionen und eng definierte Möglichkeiten\r\nzur vorzeitigen Entnahme vorsehen, um unterschiedlichen Lebenslagen gerecht zu\r\nwerden.\r\n11 Eine fondsbasierte Fallback-Lösung stellt sicher, dass alle Kinder Zugang zur Frühstart-\r\nRente und zu kapitalmarktgestützter Vorsorge erhalten – unabhängig vom Engagement\r\nder Sorgeberechtigten.\r\nSeite 3/7\r\nUnsere Vorschläge zur Frühstart-Rente im Detail\r\n1 Altersvorsorge ganzheitlich denken\r\nWir denken Altersvorsorge ganzheitlich. Unser Zielbild ist ein flexibles System der privaten\r\nAltersvorsorge, dass in den verschiedenen Lebensphasen einen flexiblen Übergang in\r\npassende Strategien und Produkte ermöglicht – denn jeder Lebenslauf ist anders und\r\nunterschiedliche Lebensphasen erfordern unterschiedliche Vorsorgestrategien. Damit die\r\nFrühstart-Rente ihre volle Wirkung entfaltet, darf der langfristige kapitalmarktgestützte\r\nVermögensaufbau nicht mit der Volljährigkeit enden. Die Nachfolge der bisherigen Riester-\r\nRente sollte daher bei den Arbeiten an der Frühstart-Rente mitgedacht werden, um einen\r\nnahtlosen Übergang von der Frühstart-Rente in ein langfristiges Wertpapiersparen zu\r\ngünstigen Konditionen im Erwachsenenalter zu ermöglichen. Die Frühstart-Rente sollte darum\r\nin ein umfassendes Altersvorsorgedepot eingebunden werden, um für Nutzerinnen und\r\nNutzer ein konsistentes und übersichtliches Angebot zu schaffen. Aus unserer Sicht sollte\r\nzudem die Möglichkeit geschaffen werden, bestehende Riester-Produkte in ein gefördertes\r\nWertpapiersparen im Altersvorsorgedepot umwandeln zu können.\r\n2 Selbstbestimmte Finanzen erfordern Bildung\r\nOhne Bildung keine Zukunft. Dieser Satz passt auch zu den Themen Finanzen und\r\nAltersvorsorge. Damit Menschen selbstbestimmt für das Alter vorsorgen können, benötigen\r\nsie ein Grundwissen zu Geld, Märkten, Finanzprodukten, Risiken und Chancen. Richtig\r\numgesetzt ist die Frühstart-Rente darum mehr als ein Vorsorgeprodukt – sie kann ein\r\nBildungsinstrument sein. Sie kann dabei helfen, die Finanzkompetenz junger Menschen zu\r\nfördern, indem sie früh einen Bezug zu Geld, Märkten und Verantwortung schafft. 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Auch Banken wie die ING bieten Infrastruktur und\r\nErfahrung beim Thema Finanzbildung und können den staatlichen Bildungsauftrag\r\nunterstützen.\r\n3 Klarer Fokus auf den Vermögensaufbau\r\nDie staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge soll die Rentenlücke im Alter verringern.\r\nDie Akzeptanz der Frühstart-Rente wird darum wesentlich von ihrer wirtschaftlichen\r\nAttraktivität abhängen. Entsprechend muss die Grundphilosophie klar auf Vermögensaufbau\r\nund Rendite unter Berücksichtigung der individuellen Risikopräferenzen der Anlegerinnen und\r\nAnleger ausgerichtet sein. Einhundertprozentige Kapitalgarantien hingegen, die extrem\r\nkonservative Anlagestrategien erfordern und dadurch die Renditechancen deutlich\r\nreduzieren, passen nicht zum Ziel des kapitalmarktgestützten Vermögensaufbaus. Zugleich\r\nSeite 4/7\r\nmuss das künftige Altersvorsorgedepot genügend Flexibilität für eine lebensphasengerechte\r\nAnlage aufweisen – zu Beginn chancenorientiert, im Alter sicherheitsbewusster.\r\n4 Frühstart ab Geburt\r\nDer geplante Frühstart für den Vermögensaufbau sollte nicht verzögert werden. Bei einer\r\nSparrate von monatlich 10 Euro, einer angenommenen Rendite von 6 % pro Jahr und einem\r\nRenteneintritt mit 65 Jahren würde sich bei einem Einzahlungszeitraum von 12 Jahren\r\n(zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr) ein Endkapital von rund 31.000 Euro ergeben. Bei\r\neinem Einzahlungszeitraum von 18 Jahren (von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr) stünden\r\nzum Renteneintritt hingegen rund 57.000 Euro zur Verfügung. Durch den frühzeitigen Einsatz\r\ndes Zinseszinseffekts kann der Endbetrag fast verdoppelt werden.\r\n5 Vermögensaufbau durch ergänzende Einzahlungen\r\nEltern, die Geld für ihre Kinder anlegen, wollen in der Regel mehr als 10 Euro pro Monat\r\ninvestieren. 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Darüber\r\nhinaus müssen auch steuerfreie Umschichtungen innerhalb des Altersvorsorgedepots möglich\r\nsein, um auf geänderte Risikoneigungen und die unterschiedlichen Anlagebedürfnisse in\r\nverschiedenen Lebensphasen – chancenorientiert zu Beginn, sicherheitsbewusster im Alter –\r\nreagieren zu können.\r\nQUELLE: EIGENE BERECHNUNG\r\nSeite 5/7\r\n6 Bewährte Produkte, breite Auswahl\r\nKomplexe Vorsorgeprodukte schrecken viele Familien ab. Die Frühstart-Rente sollte daher\r\nselbsterklärend und intuitiv nutzbar sein. Wertpapierdepots und Anlageprodukte wie ETFs,\r\nFonds und Anleihen sind am Finanzmarkt erprobt, kosteneffizient, allgemein bekannt,\r\ngenießen Vertrauen und stehen sofort zur Verfügung. Individuelle Risikoneigungen erfordern\r\nflexible Anlageoptionen: Eltern sollten daher selbst entscheiden können, in welche Produkte\r\nsie für ihre Kinder investieren wollen. Anbieter können vordefinierte Risikoprofile bereitstellen,\r\ndamit auch Eltern ohne größeres Finanzwissen je nach Lebenssituation die passende\r\nStrategie wählen können.\r\n7 Je geringer der Aufwand, desto höher die Rendite\r\nHoher Verwaltungsaufwand treibt Kosten und Komplexität. Je höher die Kosten, desto\r\ngeringer der zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag bei Renteneintritt.\r\nAltersvorsorgedepots können nur dann kostengünstig angeboten werden, wenn der\r\nVerwaltungsaufwand für die Kundinnen und Kunden und für die Anbieter möglichst gering\r\nbleibt. Dies muss ein Leitgedanke der Reform sein. Dazu gehört eine vollständig digitalisierte\r\nProzesskette mit automatisierter Dokumentenprüfung und standardisierten Schnittstellen zu\r\nstaatlichen Stellen.\r\n8 Digitale Identifikation\r\nVolldigitale Verfahren sind entscheidend, um den Verwaltungsaufwand für die Frühstart-\r\nRente zu minimieren. Bei der Kontoeröffnung für Minderjährige ohne Ausweisdokument spielt\r\ndie papierbasierte Geburtsurkunde derzeit allerdings immer noch eine wichtige Rolle. Hier\r\nbraucht es dringend digitale Alternativen, etwa durch die Nutzung der steuerlichen\r\nIdentifikationsnummer, die eine eindeutige Existenzprüfung von Minderjährigen ermöglicht.\r\nMittel- bis langfristig wäre die Aktivierung der eID für Minderjährige bzw. die Einführung einer\r\nsmartphone-basierten digitalen Identität für Minderjährige inklusive digitalem\r\nSorgerechtsnachweis ein sinnvoller nächster Schritt.\r\n9 Klare Zuständigkeiten bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung\r\nDie Prüfung der staatlichen Förderberechtigung sollte nicht bei den Anbietern liegen, sondern\r\nstaatlichen Behörden vorbehalten sein. Der Staat hat hier den besseren Überblick. Ideen wie\r\ndie Prüfung der Schulpflicht durch die Anbieter würden zu enorm hohen bürokratischen\r\nAufwänden und zu langwierigen Prozessen führen, da hierfür keinerlei Strukturen bestehen.\r\nIdealerweise prüft der Staat den Anspruch auf Frühstart-Rente (z. B. über den\r\nKindergeldanspruch und/oder Wohnsitz in Deutschland) und überweist die Zuschüsse direkt\r\nauf das Verrechnungskonto des jeweiligen Anbieters, ähnlich wie beim Kindergeld. So wird\r\ngewährleistet, dass Anspruch und Auszahlung zuverlässig gesteuert werden, während sich die\r\nAnbieter auf die Depotverwaltung und die zweckgebundene Anlage der Gelder gemäß\r\nKundenpräferenz konzentrieren können.\r\n10 Transparente Auszahlungsoptionen\r\nBei der privaten Altersvorsorge handelt es sich bis auf die Geldleistungen der Frühstart-Rente\r\num freiwillige Leistungen, die von den Betroffenen selbst erbracht werden. Daher sollten die\r\nSparerinnen und Sparer selbst über die Art der Auszahlung zum Renteneintrittsalter\r\nSeite 6/7\r\nentscheiden können: wahlweise als Einmalzahlung oder lebenslange Rentenzahlung auf Basis\r\nfester Berechnungsgrundlagen. Eine Pflicht zur Verrentung würde der Unterschiedlichkeit\r\nindividueller Lebenssituationen nicht gerecht werden und die Attraktivität der staatlich\r\ngeförderten Altersvorsorge deutlich reduzieren. Darüber hinaus sollte es – eng begrenzt –\r\nsteuerunschädliche Möglichkeiten zur vorzeitigen Entnahme geben, etwa bei schwerer\r\nKrankheit. Aber auch die Finanzierung des Ersterwerbs einer selbstgenutzten Wohnimmobilie\r\noder die Modernisierung einer geerbten und selbstgenutzten Wohnimmobilie sollte unter\r\nRückgriff auf das angesparte Kapital möglich sein, da es sich hierbei ebenfalls um Formen der\r\nAltersvorsorge handelt. Zudem sollte das im Altersvorsorgedepot angesparte Kapital als\r\nSchonvermögen nicht für die Berechnung von Sozialleistungen herangezogen werden.\r\n11 Alle Anspruchsberechtigten erreichen: Fondsbasierte Fallback-Lösung\r\nDie zentralen Ziele der Frühstart-Rente können nur dann erreicht werden, wenn alle\r\nAnspruchsberechtigten daran partizipieren. Die langfristige Anlage der Frühstart-Rente in\r\neinem privatwirtschaftlichen Altersvorsorgedepot setzt jedoch eine aktive Entscheidung der\r\nErziehungsberechtigten für einen Depot-Anbieter voraus. Die Erfahrung mit anderen sozialen\r\nLeistungen zeigt, dass nicht alle Erziehungsberechtigten diese aktive Entscheidung treffen\r\nwerden.\r\nDie betroffenen Kinder und Jugendlichen würden dann keinen Einstieg in die kapitalgedeckte\r\nAltersvorsorge finden, nicht an den wirtschaftlichen Chancen der Kapitalmärkte partizipieren\r\nund den Zugang zum Kapitalmarkt nicht erlernen. Abhilfe würde hier eine Fallback-Lösung\r\nfür diejenigen Haushalte schaffen, die keine aktive Entscheidung für einen Depot-Anbieter\r\ntreffen. Das würde insbesondere den eher einkommensschwachen und kapitalmarktfernen\r\nHaushalten zugutekommen, die bislang nicht von der langfristig positiven\r\nKapitalmarktentwicklung profitieren.\r\nDie Fallback-Lösung könnte als Kapitalanlagefonds ausgestaltet werden, in den die Förderung\r\nfür Kinder ohne aktive Entscheidung direkt eingezahlt wird. Die aus dem Fonds resultierenden\r\nErträge erhöhen die individuellen Kapitalansprüche, die jederzeit durch eine aktive\r\nEntscheidung entnommen und in ein kapitalmarktgeführtes Rentenprodukt überführt werden\r\nkönnen. Staat und Finanzwirtschaft könnten für die aktive Teilnahme laufend werben. Für die\r\nFondsverwaltung könnten sich entsprechende Anbieter in einem Ausschreibungsverfahren\r\nbewerben. Der Staat wählt die drei kostengünstigsten Anbieter aus und führt ihnen für einen\r\nZeitraum von beispielsweise fünf Jahren die Leistungen für alle nicht-aktiven\r\nAnspruchsberechtigten zu. Der Sachverständigenrat Wirtschaft (2025) hat hierzu bereits\r\nwertvolle Vorschläge entwickelt und alternativ eine staatliche Fondsverwaltung, etwa über\r\nden KENFO, vorgeschlagen.\r\nEine Fallback-Lösung sollte dabei jedoch nicht das privatwirtschaftliche organisierte\r\nAltersvorsorgedepot für die Frühstart-Rente ersetzen, durch das Kinder und Jugendliche sowie\r\nihre Eltern den aktiven Umgang mit Kapitalmarktprodukten und deren Entwicklung erlernen\r\nkönnen. Die Möglichkeit von Zuzahlungen sowie gegebenenfalls ihre steuerliche Begünstigung\r\nim privatwirtschaftlichen Depot würden die positiven Effekte auf die Altersvorsorge und das\r\nFinanzmarktwissen verstärken und den Anreiz erhöhen, die Fallback-Lösung nicht in Anspruch\r\nzu nehmen.\r\nSeite 7/7\r\nDie Anspruchsberechtigung könnte vom Staat mittels Steuer-ID über die Familienkassen\r\nfestgestellt werden und in ein Online-Portal einfließen, worüber die Anspruchsberechtigten\r\neinen Frühstart-Rente-Anbieter auswählen können. Für die nicht-aktiven\r\nAnspruchsberechtigten würde der Staat den Fallback-Fondsanbietern die relevanten\r\nInformationen zur Verfügung stellen.\r\nDie ING in Deutschland\r\nMit über 10 Millionen Kundinnen und Kunden sind wir die drittgrößte Bank in Deutschland. Unsere Kernprodukte sind Girokonten,\r\nBaufinanzierungen, Spargelder, Verbraucherkredite und Wertpapiere. Unser Geschäftskundensegment Business Banking richtet sich an kleine und\r\nmittlere Unternehmen sowie Selbständige – mit einem Girokonto, einem verzinsten Tagesgeldkonto und Krediten. Im Bereich Wholesale Banking\r\nbieten wir Bankdienstleistungen für große, internationale Unternehmen an. Mit gut 5.000 Kolleginnen und Kollegen sind wir in Frankfurt am Main\r\n(Hauptsitz), Berlin, Hannover und Nürnberg vertreten.\r\nKontakt: Valerie Schürenkrämer, Head of Public Affairs, berlin@ing.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020447","regulatoryProjectTitle":"Anpassungen bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (deutsches Umsetzungsgesetz) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ed/61/634310/Stellungnahme-Gutachten-SG2510280023.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"CSRD Umsetzungsgesetz | Für praxistaugliche und stabile Rahmenbedingungen\r\nImpulse der ING Deutschland\r\nDie ING bleibt ihren Nachhaltigkeitszielen verpflichtet, einschließlich unserer Netto-Null-Strate-gie. Daher begrüßen wir die Schwerpunktsetzung auf die Einfachheit des Regelwerks. Wir ge-hen davon aus, dass sich Unternehmen besser auf die Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele fokussieren können.\r\nVorbemerkung: Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet Unternehmen Vorteile\r\nAbseits der regulatorischen Verpflichtungen bieten Nachhaltigkeitsreportings echte, substan-zielle Vorteile, denn mit ihnen lassen sich die Risikodimensionen eines Unternehmens umfas-send analysieren. Und die durch den Klimawandel verursachten Risiken nehmen immer mehr zu, seien es physische Risiken, weil die einzige Fabrik in einem Hochwassergebiet liegt oder Transitionsrisiken, weil etwa Geschäftsmodelle die auf veralteten Technologien basieren, künf-tig nicht mehr relevant sein könnten. Mit Nachhaltigkeitsreportings können Treasurer und CFOs ESG-Risiken stärker ins Risikomanagement einbeziehen. Neben der Identifikation von Ri-siken helfen sie dabei, die Transformation im Unternehmen gezielt voranzutreiben und so seine Widerstandsfähigkeit zu verbessern.\r\nDies ist auch in der Beziehung zu Banken oder anderen Finanzierern hilfreich. Unternehmen, die proaktiv Nachhaltigkeitsreportings bereitstellen und diese in ihren Geschäftsstrategien be-rücksichtigen, haben die Chance neben ihrer Kreditwürdigkeit auch ihre Reputation und Glaubwürdigkeit bei Investoren und Stakeholdern zu verbessern. Unternehmen die umfas-sende und transparente Nachhaltigkeitsberichte vorlegen, profitieren i. d. R. von günstigen Fi-nanzierungsbedingungen. Auch Banken sind regulatorisch dazu angehalten, die ESG-Risiken ihrer Kreditportfolios zu kennen. Für sie stellen ESG-Kriterien, neben traditionellen Bonitäts- und Rentabilitätskennzahlen, langfristige Risiko- und Qualitätsparameter dar, die nötig sind, um Risiken zu bewerten und zu begrenzen.\r\nDeswegen beteiligen wir uns gemeinsam mit Unternehmen aus der Real- und Finanzwirtschaft an einem Appell, der verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für nachhaltige Transformation fordert. Einheitliche Standards und ein stabiler regulatorische Rahmen ermöglichen Investitionen und stärken die Innovationskraft. Eine weitreichende und undifferenzierte Deregulierung hingegen, beeinträchtigt unsere Planung und schadet der Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit. Stattdessen brauchen wir praxistaugliche Vereinfachungen und Harmonisierung, die Unternehmen in der Anwendung bestehender Regelwerke unterstützen.\r\n\r\nUnsere Impulse zur CSRD im Überblick\r\n1 Verringerung des Umfangs der CSRD\r\nWir begrüßen, dass das Omnibus-Paket schwerpunktmäßig Belastungsreduzierung für kleinere Unternehmen vorsieht. Wir empfehlen, dass dies durch eine Vereinfachung und Reduzierung der freiwilligen Berichtspflichten (freiwilliger KMU-Standard) vervollständigt wird, die nur aus Datenpunkten bestehen sollten, welche für die Übergangsplanung, die Sorgfaltspflicht und das Risikomanagement von Bedeutung sind.\r\n2 Sinnhafte und schlanke CSRD Berichtsanforderungen\r\nFür die nachhaltigen Ziele der EU ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Unter-nehmen nur solchen Berichtspflichten unterworfen werden, die ein Gleichgewicht zwi-schen dem Verwaltungsaufwand und dem Bedarf an nützlichen Messgrößen zur Förde-rung des Übergangs zur Nachhaltigkeit herstellen. Dabei sollen die Daten identifiziert werden, die für die Nutzer*innen von Bedeutung sind und die nicht ohne Weiteres aus anderen bestehenden Quellen entnehmbar sind.\r\nDer CSRD-Referentenentwurf verpflichtet Unternehmen der ersten Welle, wie die ING, ab dem Geschäftsjahr 2025 zur Berichterstattung. Diese basiert noch auf dem ersten Set der ESRS, das derzeit im Rahmen des Omnibus-Verfahrens überarbeitet wird. Die EU-Kommission hat EFRAG beauftragt, die Standards zu vereinfachen. Am 11. Juli 2025 ver-öffentlichte EFRAG einen Entwurf mit deutlichen Änderungen: weniger Pflichtdaten-punkte, neue Struktur und Einführung von Non-Material Illustrative Guidances. Die fina-len Standards sollen nach einer Konsultation im Herbst Ende November übergeben wer-den, treten aber 2025 nicht mehr in Kraft. Daher sollte die Umsetzung der CSRD in deut-sches Recht erst nach Abschluss des Omnibus-Verfahrens erfolgen.\r\n3 Befreiung von Tochterunternehmen von eigenständiger Berichtspflicht\r\nDie Berichterstattung gemäß CSRD und EU-Taxonomie sollte nur auf konsolidierter Ebene erfolgen. Nach den derzeitigen Vorschriften können Tochtergesellschaften von Unter-nehmen eine eigenständige Berichtspflicht haben, selbst wenn ihre Muttergesellschaft der Berichterstattung gemäß CSRD und EU-Taxonomie unterliegt. Unserer Ansicht nach bietet dies den Nutzer*innen der Berichterstattung keine wesentlichen Vorteile, da Nach-haltigkeitsstrategien meist von der obersten Ebene eines Unternehmens vorangetrieben werden. Gleichzeitig haben Übergangsstrategien sowohl eine sektorale als auch eine re-gionale Perspektive. Diese Blickwinkel sollten in den konsolidierten Berichten berücksich-tigt werden.\r\n4 Entwicklung sektorspezifischer Standards erst nach der vollständigen Einführung der CSRD in allen Rechtsordnungen\r\nWir erkennen zwar den Wert der CSRD-Berichterstattung einschließlich spezifischer sekt-oraler Standards an, stellen jedoch fest, dass mehrere Länder in der EU mit der Umset-zung der CSRD in nationales Recht im Verzug sind. Erst wenn die Umsetzung der CSRD in allen EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen ist, halten wir es für angemessen, die Einführung sektoraler Standards in Betracht zu ziehen.\r\n5 Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz\r\nWir sprechen uns dafür aus, die im Regierungsentwurf zum Umsetzungsgesetz der CSRD aus dem Jahr 2024 vorgesehenen Änderungen am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in den aktuellen Referentenentwurf zu übernehmen. Die Vorlage eines geprüften CSRD-Berichts sollte den Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ersetzen, um eine doppelte Berichterstat-tung zu vermeiden. Unternehmen haben sich bereits auf diese Regelung eingestellt, die bislang für Klarheit gesorgt hat. Derzeit ist jedoch unklar, wann die von der Bundesregie-rung angekündigte Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfolgen soll und ob hierfür eine politische Mehrheit zustande kommt. Wir wünschen uns dringend eine Klarstellung bezüglich des Umgangs mit den LkSG-Berichten aus dem Jahr 2023.\r\nDie ING in Deutschland\r\nMit über 10 Millionen Kundinnen und Kunden sind wir die drittgrößte Bank in Deutschland. Unsere Kernprodukte sind Girokonten,\r\nBaufinanzierungen, Spargelder, Verbraucherkredite und Wertpapiere. Unser Geschäftskundensegment Business Banking richtet\r\nsich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige – mit einem Girokonto, einem verzinsten Tagesgeldkonto und Krediten.\r\nIm Bereich Wholesale Banking bieten wir Bankdienstleistungen für große, internationale Unternehmen an. Mit gut 5.000\r\nKolleginnen und Kollegen sind wir in Frankfurt am Main (Hauptsitz), Berlin, Hannover und Nürnberg vertreten.\r\nKontakt: Valerie Schürenkrämer, Head of Public Affairs, berlin@ing.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-10-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020537","regulatoryProjectTitle":"Impulse zu Digitalen Nachweisen als Fundament der European Digital Identity Wallet","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5a/68/636261/Stellungnahme-Gutachten-SG2511040007.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Digitale Nachweise – Fundament für die European Digital Identity Wallet.\r\n\r\nImpulspapier der ING Deutschland, Oktober 2025\r\n\r\n\r\nBürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung sitzen alle im selben Boot: Ohne offizielle Bescheinigungen und Urkunden – von der Geburts- bis zur Sterbeurkunde und al-len Bescheinigungen und Urkunden dazwischen – kommen zentrale Kundenprozesse heu-te nicht aus. Das Problem: Die meisten dieser Nachweise gibt es in Deutschland nach wie vor nur auf Papier. Kontoeröffnungen und Nachlassabwicklungen, Bewerbungs- und Per-sonalprozesse oder Kindergeld-, Sozial- und Rentenleistungen hängen daher an Papierdo-kumenten. Das bremst nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Verwaltung selbst.\r\nDie Realität ist: Ohne digitale Nachweise können Staat und Unternehmen ihre Digitalisie-rungsziele nicht erreichen. Bei Banken zum Beispiel bleiben moderne Onboarding-Prozesse, volldigitale Kreditabschlüsse oder automatisierte Nachlassabwicklungen Stückwerk, so-lange Kundinnen und Kunden Papierdokumente einreichen müssen. Jeder Medienbruch bedeutet manuelle Prüfungen, Uploads von Fotos, Rückfragen und Wartezeiten. Das kos-tet Zeit, Geld und Vertrauen – und verhindert, dass Banken ihren Kunden die nahtlosen digitalen Services bieten können, die längst erwartet werden. Zugleich entsteht Unsicher-heit, da gescannte Papierdokumente keine Sicherheitsmerkmale aufweisen. Gleichzeitig steigen die Erwartungen von Kundinnen und Kunden, Unternehmen und Verwaltung an durchgängig digitale Prozesse.\r\nUnd der Handlungsdruck wächst: Die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) steht vor der Tür, ihre Einführung ist für EU-Mitgliedstaaten ab Ende 2026 und bestimmte Bran-chen ab Ende 2027 verpflichtend.  Die EUDI-Wallet kann ein entscheidender Schritt für die flächendeckende Nutzung digitaler Nachweise sein. Sie steht aber vor einer Herausforde-rung: Auch die schönste Geldbörse nützt nichts, wenn sie leer bleibt – erst die Inhalte ma-chen sie wertvoll.\r\nDie EUDI-Wallet kann nur dann ihr volles Potenzial entfalten, wenn sie mit relevanten digitalen Nachweisen gefüllt ist. Sollte sie zu Beginn lediglich den sogenannten Personal Identifier (PID) enthalten, wäre das wie ein Portemonnaie ohne Geldscheine oder Karten: Ihr Nutzen bliebe weit hinter den Möglichkeiten zurück. Ohne zusätzliche digitale Nachwei-se entsteht eine Lücke, die weiterhin durch Papierdokumente geschlossen werden muss. Selbst die PID löst nicht alle Herausforderungen. Beispielsweise wird für viele EU-Staatsangehörige in Deutschland keine deutsche Meldeadresse hinterlegt sein, sodass eine Meldebescheinigung weiterhin erforderlich bleibt.\r\nDie Europäische Union hat diesen Bedarf erkannt und verpflichtet die Mitgliedstaaten in Artikel 45e der Verordnung (EU) 2024/1183, ihre Register schrittweise zu öffnen und über standardisierte Schnittstellen zugänglich zu machen. Damit wird der direkte Zugriff auf staatliche Register zum zentralen Baustein für die Bereitstellung aktueller und verifi-zierter Nachweise. Langfristig ist dieser Zugriff der richtige Weg, um Nachweise medien-bruchfrei und rechtssicher bereitzustellen. Solange diese Infrastruktur jedoch nicht flä-chendeckend verfügbar ist, braucht es pragmatische Lösungen, um digitale Prozesse zu ermöglichen. \r\nUnser Vorschlag: Jede staatliche Bescheinigung und jede offizielle Urkunde – ob auf Papier oder als PDF – sollte künftig mit einem digitalen Siegel in Form eines maschinenlesbaren Codes versehen sein. Dieser Code speichert die Dokumentinformationen und enthält das digitale Siegel, das die Richtigkeit garantiert. Über digitale Schnittstellen können Aktualität und Authentizität jederzeit überprüft werden. Digitale Siegel sind dabei nicht nur eine Übergangslösung, sondern eine dauerhafte Ergänzung: Sie erhöhen Sicherheit und Ver-lässlichkeit von Papierdokumenten, schaffen Vertrauen in hybride Prozesse und bleiben relevant, da nicht alle Bürgerinnen und Bürger die EUDI-Wallet nutzen werden. \r\nKlingt kompliziert und realitätsfern? Nein, im Gegenteil. Dass es funktioniert, haben wir bewiesen. Während der Corona-Pandemie wurde das digitale Impfzertifikat in Rekord-zeit umgesetzt – europaweit akzeptiert und sicher. Technisch funktionierte es genau auf die gleiche Weise: Ein auf Papier ausgegebener Code, der das Impfzertifikat enthielt, wurde von den Nutzerinnen und Nutzern gescannt und der Impfnachweis anschließend digital in der Corona-App (bzw. Wallet) gespeichert. Mit einer vergleichbaren Lösung können wir papiergebundene Nachweise in die digitale Zukunft katapultieren. Jedes Papierdokument würde seinen digitalen Zwilling per Code gleich mitliefern. Solche digitalisierten Nachweise schließen die Lücke zwischen analoger Gegenwart und digitaler Zukunft, schaffen Rechts-sicherheit, reduzieren Medienbrüche und machen Prozesse sofort schneller und einfacher.\r\nGenau diese Geschwindigkeit und Konsequenz brauchen wir jetzt. Nur mit vorhandenen digitalen Nachweisen entfaltet die EUDI-Wallet ihr volles Potenzial und ermöglicht durch-gängig digitale Prozesse, die Bürgerinnen und Bürger entlasten, Unternehmen wettbe-werbsfähig halten und die Verwaltung von der Papierlast befreien.\r\nDie folgende Übersicht zeigt, welche staatlichen Bescheinigungen Banken in Privatkunden- und Mitarbeiterprozessen benötigen. Sie gibt Orientierung, welche digitale Nachweise (EU-DI-Credentials) besonders dringend gebraucht werden, um papierbasierte Verfahren abzu-lösen und die digitale Transformation von Wirtschaft und Verwaltung voranzutreiben.\r\nÜbersicht: Welche staatlichen Nachweise brauchen wir im Retail-Banking?"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-10-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020588","regulatoryProjectTitle":"Baupolitische Impulse für Neubau, Eigentumsbildung und Modernisierungen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9e/a7/637818/Stellungnahme-Gutachten-SG2511100005.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Baupolitische Impulse für Neubau, \r\nEigentumsbildung und Modernisierungen\r\nImpulspapier der ING Deutschland, November 2025\r\nIm Koalitionsvertrag wurden die baupolitischen Weichen richtig gestellt – jetzt kommt es auf \r\nTempo und Umsetzbarkeit an. Mit diesem Impulspapier möchten wir konkrete Vorschläge \r\neinbringen, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen praxisnah und wirkungsvoll \r\nrealisiert werden können und welche darüberhinausgehenden Impulse für Neubau, \r\nEigentumsbildung und Modernisierungen denkbar sind.\r\nMit mehr als 10 Millionen Kundinnen und Kunden ist die ING die drittgrößte Bank\r\nDeutschlands. Mit einem Neugeschäftsvolumen von 11 Milliarden Euro im Jahr 2024 und \r\neinem Bestandsvolumen von rund 100 Milliarden Euro zählen wir zu den führenden\r\nBaufinanziererinnen hierzulande: Jede fünfzehnte private Baufinanzierung in Deutschland \r\nstammt von der ING. Gemeinsam mit unserem Schwesterunternehmen Interhyp, dem \r\ngrößten Vermittler von privaten Baufinanzierungen in Deutschland, verfügen wir über einen \r\neinzigartigen Überblick über den Wohnungsmarkt in Deutschland. Unsere Impulse zur Baupolitik im Überblick \r\n1 Eigenkapitalersetzende Maßnahmen zügig umsetzen\r\n2 Förderlandschaft vereinfachen, digitalisieren und stabilisieren\r\n3 Die Chancen eines energetischen Gebäuderegisters nutzen\r\n4 Technologieoffenheit bei der Gebäudemodernisierung\r\n5 Modernisierungen steuerlich fördern\r\n6 Die Kaufnebenkosten senken\r\n7 Regulatorischen Rahmen für Modernisierungsdarlehen verbessern \r\n(„Refill-Darlehen für energetische Modernisierungen“)\r\n8 Objektdatenerhebung und -validierung mit KI ermöglichen\r\n9 Nutzung von Grundbüchern modernisieren\r\n10 Basel IV-Belastungen für Kreditnehmerinnen und -nehmer verhindern\r\nUnsere Impulse zur Baupolitik im Detail\r\n1 Eigenkapitalersetzende Maßnahmen zügig umsetzen\r\nWir begrüßen sehr, dass im Koalitionsvertrag die Schaffung eigenkapitalersetzender\r\nMaßnahmen verabredet wurde. Fortschritte beim Thema Eigenkapital sind aus unserer Sicht \r\nein entscheidender Schritt, um mehr Familien den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen.\r\nAngesichts hoher Immobilienpreise und Nebenkosten können derzeit selbst solvente \r\nHaushalte der Mittelschicht das für den Eigentumserwerb notwendige Eigenkapital aus \r\neigener Kraft oftmals nicht aufbringen. Viele Familien sind dann auf die finanzielle \r\nUnterstützung von Eltern oder Großeltern angewiesen – oder müssen auf den Erwerb \r\nverzichten. Staatliche eigenkapitalersetzende Maßnahmen können dieses Problem lösen. Es \r\nist darum gut, dass das BMWSB angekündigt hat, diese Maßnahme prioritär umzusetzen.\r\nAus unserer Sicht wären direkte Zuschüsse an die Erwerber am einfachsten, da die \r\nKreditinstitute in diesem Fall keine aufwendigen Anpassungen an ihren Darlehensprozessen \r\nvornehmen müssen – die Maßnahme wäre sofort wirksam.\r\n2 Förderlandschaft vereinfachen, digitalisieren und stabilisieren\r\nWir begrüßen ebenfalls, dass sich die Koalition vorgenommen hat, die Förderprogramme der \r\nKfW zu zwei zentralen Programmen zusammenzuführen – eines für Neubau und eines für \r\nModernisierung – und sie zu vereinfachen. Der Schritt, die Komplexität der BEG-Förderung zu \r\nreduzieren, ist überfällig. Dies wird es für Interessenten einfacher machen, sich einen\r\nÜberblick über die Fördermöglichkeiten zu verschaffen, und es wird Bearbeitungszeiten \r\nbeschleunigen. Derzeit müssen Kundinnen und Kunden für die Beantragung von \r\nFörderprogrammen oft teure Berater hinzuziehen, da die Antragstellung zu kompliziert ist.\r\nGleichrangig halten wir eine vollständige Digitalisierung der Antragsprozesse für notwendig: \r\nFörderprogramme müssen durchgängig online beantragt, geprüft und bewilligt werden \r\nkönnen – ohne Medienbrüche und mit sicheren, nutzerfreundlichen Identitäts- und \r\nNachweisverfahren.\r\nEntscheidend ist zudem Verlässlichkeit: Nur ein mehrjähriger, planungssicherer Förderkatalog \r\nmit langfristig gesicherter Finanzierung schafft Investitionssicherheit. Änderungen \r\nbestehender Programme müssen mit ausreichendem Vorlauf erfolgen. KfW\u0002Förderprogramme müssen einfach verständlich, vollständig digital und langfristig verlässlich \r\nsein – nur so erreichen sie Kundinnen und Kunden direkt und ohne Umwege.\r\n3 Die Chancen eines energetischen Gebäuderegisters nutzen\r\nDie Europäische Gebäuderichtlinie (EBPD) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten unter anderem \r\nzum Aufbau eines digitalen Registers für Gebäudeenergiedaten. Ein solches Register hat das \r\nPotenzial, der Gebäudemodernisierung in Deutschland einen Schub zu verpassen. Es würde \r\nder Politik erstmals einen systematischen Überblick über den energetischen Zustand der Gebäude in Deutschland ermöglichen und Beratungen und Kreditentscheidungen schneller \r\nund effizienter machen. Aus unserer Sicht sollte die Bundesregierung dieses Vorhaben darum \r\nprioritär verfolgen. Entscheidend sind hier ein systematischer Aufbau und ein praktikabler \r\nZugang zum Register.\r\nDie Verfügbarkeit von verlässlichen Gebäudeenergiedaten ist eine Grundvoraussetzung für \r\ndas Gelingen der Klimawende im Gebäudesektor. Digitale Daten bedeuten Geschwindigkeit. In \r\nDeutschland, wo ein digitales Register für Gebäudeenergiedaten bisher fehlt, ist es keine \r\nSeltenheit, dass zwischen der Idee und dem Beginn einer energetischen Modernisierung sechs \r\nMonate oder mehr liegen – oftmals, weil erst mühsam Daten zusammengesucht oder vor Ort \r\nerhoben werden müssen und papierhafte Dokumente digitalisiert werden müssen. \r\nIn anderen Ländern gibt es schon seit vielen Jahren energetische Gebäuderegister. So gibt es \r\nin den Niederlanden etwa die Plattform www.ep-online.nl, auf der Akteure mit berechtigtem \r\nInteresse mit wenigen Klicks Auskunft über den energetischen Zustand von Gebäuden \r\nerhalten können. Der Vorteil: Kreditgeber können den energetischen Zustand eines Gebäudes \r\ndirekt in der Datenbank abfragen, statt einen Gutachter mit einer Ortsbegehung zu \r\nbeauftragen, was die Zeit bis zur Kreditentscheidung deutlich verkürzt. \r\nVoraussetzung für den Erfolg eines energetischen Gebäuderegisters ist, dass die relevanten \r\nDaten, bspw. von Energieausweisen, regelmäßig und verlässlich eingetragen und aktualisiert \r\nwerden. Darum sollte es eine Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung der Datenbankeinträge \r\ngeben – beispielsweise bei Verkäufen, Vermietungen oder nach der Durchführung von \r\nenergetischen Maßnahmen.\r\nZugleich müssen die Energieausweise reformiert werden: Ein einheitlicher, obligatorischer\r\nGebäudeenergieausweis würde die Datenverfügbarkeit in Verbindung mit einem digitalen \r\nRegister deutlich erhöhen. Es sollte zudem klar geregelt werden, was nach Ablauf der \r\nzehnjährigen Gültigkeit eines Energieausweises passiert. Perspektivisch wünschen wir uns die \r\nEinführung eines einheitlichen EU-weiten Energieausweises mit CO2-Daten.\r\n4 Technologieoffenheit bei der Gebäudemodernisierung\r\nWir begrüßen, dass sich die Koalition bei der Förderung von Gebäudemodernisierungen für \r\nTechnologieoffenheit ausspricht. Unterschiedliche Ausgangsbedingungen erfordern \r\nunterschiedliche Lösungsansätze. Aus unserer Sicht muss die staatliche Förderung daher die \r\ntechnologische Bandbreite abbilden. \r\nBeispiel Heizungsförderung: Während Wärmepumpen in vielen Fällen ein hervorragendes \r\nSystem sind, um CO2-armes Heizen zu ermöglichen, passen Wärmepumpen nicht zu jedem \r\nAnwendungsfall. Der Anschluss an ein Fernwärmenetz oder die Installation von \r\nInfrarotheizungen in Verbindung mit Photovoltaik können beispielsweise sinnvolle\r\nAlternativen sein. Die staatliche Förderung sollte sich darum auf weitere CO2-arme \r\nHeiztechnologien erstrecken, um eine bedarfsgerechte Modernisierung zu ermöglichen.\r\nEntscheidend sollte immer die Frage sein, ob der CO2-Ausstoß mit der jeweiligen \r\nModernisierungsmaßnahme im Vergleich zum Status quo signifikant gesenkt werden kann.\r\n5 Modernisierungen steuerlich fördern\r\nNeben direkten Zuschüssen sollten vermehrt Steueranreize zur Förderung von\r\nModernisierungsvorhaben erwogen werden, da steuerliche Förderungen im Gegensatz zu \r\ndirekten Zuschüssen unserer Einschätzung nach nahezu keine Preisverzerrungen im Markt \r\n(Marktpreissteigerungen durch Fördererwartungen) hervorrufen. Denkbar wären etwa \r\nErstattungen bei der Grunderwerbsteuer bei erfolgten Modernisierungen oder Reduktionen bei \r\nder Grundsteuer für energieeffiziente Gebäude – jeweils gestaffelt nach der konkreten \r\nVerbesserung der Energieeffizienzklasse. So würden energetische Modernisierungen spürbar \r\nbelohnt.\r\nSteuerliche Förderungen wirken allerdings zeitlich verzögert, da die Förderung erst mit der \r\nnächsten Steuererklärung im Portemonnaie der Kunden ankommt. Für die Zwischenzeit \r\nsollten einfach zu beantragende, geförderte Darlehen staatlicher Förderbanken oder\r\nstaatliche Garantien zum Einsatz kommen. Auf diese Weise könnten Kunden durch einen \r\ngünstigen Kredit unmittelbar mit der Modernisierungsmaßnahme beginnen und den Zeit\u0002raum bis zur Steuererklärung überbrücken. Von solchen staatlich garantierten Krediten \r\nkönnten insbesondere auch finanzschwache Haushalte profitieren. Zugleich würden \r\nmarktpreisverzerrende Effekte größtenteils vermieden. Steuerliche Förderungen haben den \r\nweiteren Vorteil, dass es keinen dezidierten Fördertopf gibt, der plötzlich leer sein kann – das \r\nverbessert die langfristige Planbarkeit.\r\n6 Die Kaufnebenkosten senken\r\nDie hohen Kaufnebenkosten stellen nach wie vor ein erhebliches Hemmnis für den Erwerb von \r\nWohneigentum dar. Insbesondere die Grunderwerbsteuer belastet Käuferinnen und Käufer in \r\neiner Phase, in der ohnehin erhebliche Eigenmittel aufzubringen sind. Wir sind uns bewusst, \r\ndass in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte jede Einnahmeminderung sorgfältig \r\nabgewogen werden muss und dass die Grunderwerbsteuer in die Zuständigkeit der Länder \r\nfällt. Gleichwohl bleibt die Absenkung dieser Kosten ein dringliches Anliegen, um den Zugang \r\nzu Wohneigentum für breite Bevölkerungsschichten zu erleichtern. Zumindest sollte der Bund \r\nden Ländern per Öffnungsklausel die Einrichtung von Freibeträgen oder anderen \r\nAusnahmetatbeständen für die Grunderwerbsteuer ermöglichen, z. B. für Ersterwerbende von \r\nselbst genutztem Wohneigentum oder für Familien mit Kindern.\r\n7 Regulatorischen Rahmen für Modernisierungsdarlehen verbessern („Refill-Darlehen für \r\nenergetische Modernisierungen“)\r\nFür die energetische Modernisierung fehlt ein einfaches, günstiges Finanzierungsprodukt mit \r\npassender regulatorischer Grundlage. Derzeit stellt sich die Situation wie folgt dar: ‚Richtige‘ \r\nHypothekendarlehen bieten zwar niedrige Zinsen, sind aber wegen aufwendiger Prozesse \r\n(Immobilienbewertung, Bonitätsprüfung) ungeeignet für kleinere Modernisierungsvorhaben. \r\nKonsumentenkredite hingegen sind leicht zugänglich, aber teurer – und künftig durch \r\nstrengere Vorgaben (Kreditwürdigkeitsprüfung, Werbebeschränkungen) weniger verfügbar. \r\nWir schlagen darum vor, den regulatorischen Rahmen für Hypothekendarlehen an die \r\ngeringere Kreditsumme bei energetischen Modernisierungen anzupassen. Konkret sollte es für \r\nBestandskund*innen mit laufender Baufinanzierung möglich sein, eine Art „Refill-Darlehen“ in \r\nAnspruch zu nehmen: also eine Erweiterung des bestehenden, grundbuchlich gesicherten \r\nDarlehens ohne einen erneuten vollständigen Kreditentscheidungsprozess \r\n(Immobilienbewertung, Bonitätsprüfung), ausschließlich zur Finanzierung der energetischen \r\nModernisierung. Das Risiko ist hier aus unserer Sicht überschaubar, da die Kundeinnen und \r\nKunden und ihr Zahlungsverhalten aufgrund der bereits bestehenden Baufinanzierung über \r\nJahre bekannt sind. „Refill-Darlehen“ könnten so günstige Konditionen und schnelle \r\nEntscheidungen bei energetischen Modernisierungen ermöglichen – und damit die \r\nFinanzierung für Banken wie auch Eigentümerinnen und Eigentümer deutlich attraktiver\r\nmachen.\r\n8 Objektdatenerhebung und -validierung mit KI ermöglichen\r\nDie Bearbeitung von Baufinanzierungsanträgen ist aufgrund von Medienbrüchen, \r\nuneinheitlicher Dokumente und der Notwendigkeit manueller Prozesse ineffizient. Kundinnen \r\nund Kunden erwarten aber digitale, schnelle Kreditentscheidungen. Künstliche Intelligenz\r\nkann hier entscheidend zur Prozessbeschleunigung beitragen, etwa durch automatisierte \r\nObjektdatenbeschaffung mittels digitaler Gebäudemodelle (3D-Zwillinge für Gebäude).\r\nDer regulatorische Rahmen ist jedoch unklar: Die Beleihungswertermittlungsverordnung \r\n(BelWertV) und weitere Gesetzestexte lassen Interpretationsspielraum beim Einsatz KI\u0002basierter Verfahren, da entsprechende Regelungen bislang nicht konkretisiert wurden. Die \r\nCapital Requirements Regulation (CRR) ist zwar technologieneutral formuliert, stellt jedoch \r\nhohe Anforderungen an Transparenz und Governance, ohne KI explizit zu adressieren. Die \r\nzögerliche Haltung der Aufsicht hemmt Innovation und den Rollout neuer Technologien. \r\nWiederum ein Beispiel aus den Niederlanden: Hier können die Objektwertdaten aus Asset \r\nValuation Models (wie z. B. Calcasa) auch automatisiert in die Kreditentscheidung einfließen. \r\nÄhnliche Klarheit und Möglichkeiten sollten in Deutschland künftig auch bestehen, um den \r\nRechtsrahmen in der Baufinanzierung innovationsfreundlich zu gestalten. Die in Deutschland \r\nfür die Objektwertbestimmung relevanten regulatorischen Vorgaben sollten daher \r\ntechnologieoffen formuliert werden, mit klarer Zulassung KI-gestützter \r\nWertermittlungsverfahren. In der CRR sollten KI-basierte Modelle zur Kreditwürdigkeitsprüfung \r\nund Eigenkapitalberechnung anerkannt werden. Darüber hinaus sollte das Bauministerium in \r\nmit Bafin und EZB in einen Dialog darüber treten, wie KI-Potenziale genutzt und Risiken \r\nvermieden werden können. \r\nWir schlagen vor, einen regulatorischen Erprobungsraum für Banken einzurichten, um KI\u0002Lösungen für Kreditrisiko, Eigenmittelanforderungen und Bewertungsfragen gemeinsam mit \r\naufsichtsrechtlicher Begleitung zu testen. So könnten neue Verfahren validiert und gleichzeitig \r\nregulatorisch anerkannt werden. Zusätzlich sollten standardisierte Datenformate für \r\nFinanzierungsunterlagen und Immobiliendaten (z. B. Exposees, Gutachten, Energieausweise) \r\nzur besseren Integration in digitale Prozesse geschaffen werden. 9 Nutzung von Grundbüchern modernisieren\r\nGrundbuchinformationen gehören in der Baufinanzierung zu den essentiellen Datenquellen.\r\nHier stehen Immobilienfinanzierer, die digitale Prozesse umsetzen und anbieten wollen, vor \r\nzahlreichen Herausforderungen.\r\nDerzeit werden Grundbuchdaten papierhaft oder als PDF zur Verfügung gestellt. Dies führt zu \r\nhohen Aufwänden beim Auslesen, Verarbeiten und Interpretieren der Daten. Ein zentrale \r\nGrundbuchdatenbank, die über API-Verbindung angebunden werden kann, wäre \r\ndemgegenüber ein Digitalisierungsschub, der zu Vereinfachung, Automatisierung und \r\nBeschleunigung in der Prozessbearbeitung führen würde – und damit am Ende zu einer \r\nVerbesserung der Services für Kundinnen und Kunden.\r\nFür die Anforderung von Grundbuchauszügen ist die Zustimmung der Eigentümerinnen und \r\nEigentümer erforderlich, die bislang per Unterschrift im Antrag erfolgt. Die Rechtslage erlaubt \r\nin der Theorie zwar auch eine digitale Unterschrift, die einfache elektronische Signatur (EES), \r\netwa per Checkbox und bestätigter E-Mail. Einige Grundbuchämter verlangen jedoch trotzdem\r\ngrundsätzlich eine Unterschriftskopie, weswegen wir die elektronische Variante zur Einholung \r\nder Zustimmung derzeit nicht nutzen können. Um medienbruchfreie und effiziente Prozesse \r\nzu ermöglichen, sollte der Gesetzgeber das Mindest-Unterschriftsniveau verbindlich festlegen \r\nund die Grundbuchämter zur Anerkennung der EES anhalten. So könnte die digitale \r\nEinwilligung rechtssicher umgesetzt und eine einheitliche Verwaltungspraxis bei den\r\nGrundbuchämtern gewährleistet werden.\r\nViele Grundbuchämter erlauben zudem bislang keine Nutzung eines zentralen NPA-Zugangs\r\n(non-personal account). Aus diesem Grund müssen wir zum Grundbuchabruf weiterhin auf \r\npersonalisierte Zugänge einzelner Mitarbeitenden zurückgreifen, was den Prozess unnötig \r\nverkompliziert und zu Flaschenhälsen führt. Aktuell bedeutet das, dass für jeden Abruf eines \r\nGrundbuchauszugs ein internes Formular ausgefüllt und an eine andere Abteilung \r\nweitergeleitet werden muss, wo die Daten manuell übertragen, der Auszug abgerufen und \r\nschließlich dem jeweiligen Vorgang zugeordnet werden. Eine Automatisierung dieses \r\nProzesses wäre möglich, wenn die Grundbuchämter per gesetzlicher Klarstellung zum \r\nAnbieten zentraler NPA-Accounts verpflichtet würden.\r\n10 Basel IV-Belastungen für Kreditnehmerinnen und -nehmer verhindern\r\nDie seit 2025 geltenden Basel IV-Vorschriften (umgesetzt in der CRR III) werden zu spürbar \r\nhöheren Finanzierungskosten für Käuferinnen und Käufer von Wohneigentum in Deutschland \r\nführen, wenn die Politik nicht aktiv wird. Unseren Berechnungen zufolge werden die neuen \r\nRegeln die Zinskosten für Baufinanzierungen im Schnitt um 30 Basispunkte erhöhen, sobald \r\ndie derzeitigen Übergangsbestimmungen 2030–2033 auslaufen (auch Konsumenten- und \r\nFirmenkredite werden teurer). Diese zusätzliche Belastung reduziert die ohnehin geringe \r\nLeistbarkeit von Wohneigentum in Deutschland noch mal deutlich.\r\nIm europäischen Vergleich werden Baufinanzierung in Deutschland zudem \r\nüberdurchschnittlich von den neuen Basel IV-Belastungen betroffen sein. Grund hierfür sind \r\ndie von deutschen Banken verwendeten internen Risikomodelle. Die neuen Basel IV-Regeln \r\nsetzen demgegenüber auf Standardmodelle, die den tatsächlichen Risikogehalt von Anlageklassen vernachlässigen und die in anderen Jurisdiktionen vielfach Anwendung finden.\r\nBanken, die, wie in Deutschland, risikoadäquate interne Modelle verwenden, werden von den \r\nneuen Eigenkapitalvorschriften umso stärker getroffen. \r\nUm diesen rein regulatorisch getriebenen Kostenanstieg für Kreditnehmerinnen und \r\nKreditnehmer durch Basel IV zu verhindern, sollten die aktuell geltenden \r\nÜbergangsregelungen eingefroren werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-07"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}