{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur besseren Umsetzung der Transformation des Energiesystems zu geben. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Frühstücke und Abende sowie Diskussionsveranstaltungen und Gespräche durchgeführt, zu denen unter anderem Regierungsmitglieder, Abgeordnete, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. 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Damit verbunden sind kostengünstigerer und vorausschauender Netzausbau sowie eine Orientierung des Erneuerbare-Energien-Zubaus an noch freien Kapazitäten im Stromnetz.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003619","title":"Schaffung eines regulatorischen Rahmens für bidirektionales Laden","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Bidirektionales Laden soll als haushaltsnahe Flexibilität nutzbar gemacht werden, um das Energiesystem und die lokalen Netze zu optimieren. 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Legislaturperiode","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Transformation des Energiesystems ist eine der größten Aufgaben unserer Zeit. Bereits heute haben wir einige Meilensteine erreicht. Doch die Energiewende braucht ein Update, das Energie und das Energiesystem als Ganzes wieder bezahlbarer macht. 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Dieses Positionspapier enthält Lösungsvorschläge, wie das Energiesystem von Kopf auf die Füße gestellt werden kann. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":10,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0003618","regulatoryProjectTitle":"Einführung einer Einspeisesteckdose","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ac/ea/301600/Stellungnahme-Gutachten-SG2406170156.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verursachungsgerechte Verteilung von Anschlusskosten notwendig\r\n\r\nEine geclusterte Anbindung hat in einer Gesamtbetrachtung wirtschaftliche Vorteile. Sie verschiebt aber im Vergleich mit dem bestehenden System Kosten vom Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage hin zum Netzbetreiber. Dieser baut und betreibt Netzbetriebsmittel zur Anbindung der Anlagen, womit er im überwiegenden Fall den Erneuerbaren-Energien-Anlagen „entgegenbaut“; z.B. räumlich durch ein neues Umspannwerk. Dadurch erhalten Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Mehrheit einen näher liegenden Netzverknüpfungspunkt und ersparen sich damit Kosten, die sie in der aktuellen Logik zu tragen hätten. Andererseits entstehen dem Netzbetreiber Kosten, die er nach derzeitiger Rechtslage nicht hätte. Dadurch steigen die Entgelte im Versorgungsgebiet des Netzbetreibers für die Bezugskunden.\r\n \r\nDaher bedingt eine Umsetzung des Konzeptes der Einspeisesteckdose, dass EE-Anlagenbetreiber mit einem angemessenen Zuschuss an den Kosten der örtlichen Netzanlagen beteiligen werden. Dieser Zuschuss stellt analog dem Vorgehen bei Bezugskunden, die sogenannte Baukostenzuschüsse zu entrichten haben, keine Einnahme für den Netzbetreiber dar. Vielmehr haben Netzbetreiber die von EE-Anlagenbetreibern entrichteten Zuschüsse über 20 Jahre linear aufzulösen und jährlich netzkostenmindernd anzusetzen. Dadurch würden die Netzentgelte der Bezugskunden im Gebiet des Netzbetreibers entlastet. Gleichzeitig bleiben der gesamtwirtschaftliche Vorteil durch die Einspeisesteckdose und die Kostenersparnis für EE-Anlagenbetreiber erhalten.\r\n \r\nDie Höhe der Zuschüsse könnte sich zum Beispiel nach den durchschnittlichen Ausbaukosten des örtlichen Netzes richten. Dabei ist eine regionale und netzspezifische Differenzierbarkeit in der Höhe der Zahlung möglich, um gezielt Anreize für einen Anschluss in Regionen mit freien Netzkapazitäten zu setzen. Ein weiterer Ansatz ist ein Vorgehen analog Bezugskunden über die Formel:\r\nBKZ = Leistungspreis (>2.500 h/a) der Netzebene × bestellte Leistung\r\n \r\nVorschlag zur gesetzlichen Anpassung\r\n-          § 16 EEG\r\n(1) Die notwendigen Kosten des Anschlusses von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas an den Verknüpfungspunkt nach § 8 Absatz 1 oder 2 sowie der notwendigen Messeinrichtungen zur Erfassung des gelieferten und des bezogenen Stroms trägt der Anlagenbetreiber.\r\n(2) Weist der Netzbetreiber den Anlagen nach § 8 Absatz 3 einen anderen Verknüpfungspunkt zu, muss er die daraus resultierenden Mehrkosten tragen. \r\n(3) Der Netzbetreiber kann von dem Anlagenbetreiber einen angemessenen Zuschuss zu den Kosten der Netzanlagen verlangen, dessen Verknüpfungspunkt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach § 8 Absatz 1 Satz 2 ermittelt wird.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003618","regulatoryProjectTitle":"Einführung einer Einspeisesteckdose","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2b/f8/383306/Stellungnahme-Gutachten-SG2412110023.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Hintergrund\r\nEine Einspeisesteckdose ist ein N-0-sicheres Betriebsmittel (z.B. Umspannwerk oder Netztrafo), das dem Anschluss Erneuerbarer Energien dient. Neben der N-0-sicheren MS-Ebene wird auch die HS-Ebene nur N‑0-sicher für die entsprechende Einspeisung ausgelegt. In der angedachten Auslegung ist die Einspeisesteckdose ein Umspannwerk (Hoch-/ Mittelspannung), das Erneuerbare-Energien-Anlagen geclustert ans Stromnetz anbindet und durch den Netzbetreiber gebaut und betrieben wird. Auch die Anschlussanlagen der Anlagenbetreiber sind in der Praxis N-0 sicher ausgeführt.\r\nZiele der Einspeisesteckdose sind sicher planbare Standorte für Erneuerbaren-Energien-Anlagen aufgrund vorhandener Netzkapazität, die Vereinfachung und Beschleunigung der Netzanschlussprozesse und eine gezielte Ansiedlung von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Umfeld der Steckdose. Damit verbunden sind kostengünstigerer und vorausschauender Netzausbau sowie eine Orientierung des Erneuerbare-Energien-Zubaus an noch freien Kapazitäten im Stromnetz.\r\nÄnderungsvorschlag zum Rollout von Einspeisesteckdosen\r\nNach aktueller Rechtslage werden Erneuerbare-Energien-Anfragen einzeln auf den technisch-wirtschaftlich optimalen Netzverknüpfungspunkt hin geprüft. Diese gesetzliche Forderung führt in der Praxis immer häufiger zu weit entfernten Anschlusspunkten, die Erneuerbare-Energien-Projekte unwirtschaftlich werden lassen. Viele unkoordinierte Anschlussbegehren führen darüber hinaus zu einer Vielzahl von Leitungen und Anschlüssen. Eine geclusterte Betrachtung mehrerer Anlagen in einer Region und die gesammelte Anbindung dieser Anlagen ans Stromnetz über ein Betriebsmittel (z.B. Umspannwerk oder Netztrafo) erweist sich als insgesamt volkswirtschaftlich günstiger. An mehreren Cluster-Beispielen konnten Gesamtkosteneinsparungen von jeweils ca. 30% gegenüber der Einzelbetrachtung errechnet werden.\r\nVor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, Netzbetreibern eine gesetzliche Berechtigung zur Clusterung von vorliegen Anschlussanfragen Erneuerbarer-Energien-Anlagen in räumlicher Nähe einzuräumen und dadurch einen gebündelten Netzanschluss zu ermöglichen. Netzbetreiber werden im Gegenzug verpflichtet, diskriminierungsfreie und transparente Kriterien zu definieren, in welchen Fällen sie eine Clusterung mehrerer Anlagen vornehmen. Diese Kriterien sind auf der Homepage des Netzbetreibers zu veröffentlichen. Bei einer Clusterbildung bzw. Zusammenfassung von Anlagen entfällt die Einzelfallprüfung des technisch-wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes.\r\nFür die praktische Umsetzung sind klare und verbindliche Kriterien des Netzbetreibers zur Clusterung von Erneuerbare-Energien-Anlagen essenziell. Dadurch werden reine Mitnahmeeffekte vermeiden. Ohne klare Kriterien könnte zum Beispiel die Forderung einzelner Akteure erhoben werden, ihr Erneuerbaren-Energien-Projekt als Cluster ausweisen, um die Netzanbindung der Erzeugungsanlagen durch den Netzbetreiber vornehmen zu lassen.\r\nVorschlag zur gesetzlichen Anpassung\r\n-\r\n§ 8 Abs. 1 EEG (1) Netzbetreiber müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig an der Stelle an ihr Netz anschließen, die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist und die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist, wenn nicht dieses oder ein anderes Netz einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist; bei der Prüfung des wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkts sind die unmittelbar durch den Netzanschluss entstehenden Kosten zu berücksichtigen. Der Netzbetreiber ist berechtigt, bei der Prüfung des technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkts weitere Netzanschlussbegehren im Sinne einer Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Die Kriterien für eine Gesamtbetrachtung sind durch den Netzbetreiber diskriminierungsfrei festzulegen und auf dessen Homepage zu veröffentlichen.\r\nVerursachungsgerechte Verteilung von Anschlusskosten notwendig\r\nEine geclusterte Anbindung hat in einer Gesamtbetrachtung wirtschaftliche Vorteile. Sie verschiebt aber im Vergleich mit dem bestehenden System Kosten vom Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage hin zum Netzbetreiber. Dieser baut und betreibt Netzbetriebsmittel zur Anbindung der Anlagen, womit er im überwiegenden Fall den Erneuerbaren-Energien-Anlagen „entgegenbaut“; z.B. räumlich durch ein neues Umspannwerk. Dadurch erhalten Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Mehrheit einen näher liegenden Netzverknüpfungspunkt und ersparen sich damit Kosten, die sie in der aktuellen Logik zu tragen hätten. Andererseits entstehen dem Netzbetreiber Kosten, die er nach derzeitiger Rechtslage nicht hätte. Dadurch steigen die Entgelte im Versorgungsgebiet des Netzbetreibers für die Bezugskunden.\r\nDaher bedingt eine Umsetzung des Konzeptes der Einspeisesteckdose, dass EE-Anlagenbetreiber mit einem angemessenen Zuschuss an den Kosten der örtlichen Netzanlagen beteiligen werden. Dieser Zuschuss stellt analog dem Vorgehen bei Bezugskunden, die sogenannte Baukostenzuschüsse zu entrichten haben, keine Einnahme für den Netzbetreiber dar. Vielmehr haben Netzbetreiber die von EE-Anlagenbetreibern entrichteten Zuschüsse über 20 Jahre linear aufzulösen und jährlich netzkostenmindernd anzusetzen. Dadurch würden die Netzentgelte der Bezugskunden im Gebiet des Netzbetreibers entlastet. Gleichzeitig bleiben der gesamtwirtschaftliche Vorteil durch die Einspeisesteckdose und die Kostenersparnis für EE-Anlagenbetreiber erhalten. \r\nDie Höhe der Zuschüsse könnte sich zum Beispiel nach den durchschnittlichen Ausbaukosten des örtlichen Netzes richten. Dabei ist eine regionale und netzspezifische Differenzierbarkeit in der Höhe der Zahlung möglich, um gezielt Anreize für einen Anschluss in Regionen mit freien Netzkapazitäten zu setzen. Ein weiterer Ansatz ist ein Vorgehen analog Bezugskunden über die Formel:\r\nBKZ = Leistungspreis (>2.500 h/a) der Netzebene × bestellte Leistung\r\nVorschlag zur gesetzlichen Anpassung\r\n- § 16 EEG (1) Die notwendigen Kosten des Anschlusses von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas an den Verknüpfungspunkt nach § 8 Absatz 1 oder 2 sowie der notwendigen Messeinrichtungen zur Erfassung des gelieferten und des bezogenen Stroms trägt der Anlagenbetreiber. (2) Weist der Netzbetreiber den Anlagen nach § 8 Absatz 3 einen anderen Verknüpfungspunkt zu, muss er die daraus resultierenden Mehrkosten tragen. (3) Der Netzbetreiber kann von dem Anlagenbetreiber einen angemessenen Zuschuss zu den Kosten der Netzanlagen verlangen, dessen Verknüpfungspunkt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach § 8 Absatz 1 Satz 2 ermittelt wird.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003619","regulatoryProjectTitle":"Schaffung eines regulatorischen Rahmens für bidirektionales Laden","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/47/47/343189/Stellungnahme-Gutachten-SG2408140001.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bidirektionales Laden ermöglichen – Regulatorischen Rahmen jetzt schaffen\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Habeck,\r\nwir möchten Ihnen noch einmal unseren Dank aussprechen, dass Sie uns beim Arbeitstreffen der „Coalition of the willing on bidirectional Charging“ am 6. Mai einen Besuch abgestattet haben. Bezugnehmend darauf möchten wir Ihnen Vorschläge unterbreiten, damit Deutschland ein Leitmarkt für die Elektromobilität bleibt und die Energiewende weiter entschlossen vorangetrieben wird. Bidirektionales Laden kann dabei entscheidend helfen: Nutzerinnen und Nutzer sparen Energiekosten und das Energiesystem erhält dringend benötigte Flexibilität. Wir begrüßen sehr, dass Sie diese Einschätzung teilen und noch in dieser Legislaturperiode den regulatorischen Rahmen anpassen möchten.\r\nDer Beirat der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur hat im vergangenen Jahr einen umfassenden Katalog an Handlungsempfehlungen veröffentlicht, wie bidirektionales Laden diskriminierungsfrei ermöglicht werden kann. Auf Grundlage dieses Papiers hat die interdisziplinäre, europäische Industrie-Arbeitsgruppe mit der Einberufung der „Coalition of the Willing bidirektionales Laden“ Vorschläge für die regulatorischen Änderungen im nationalen Rechtsrahmen zur konkreten und zügigen Umsetzung des bidirektionalen Ladens erarbeitet. Diese wurden Ende Mai 2024 vorgelegt.\r\nDie vier wesentlichen Punkte für Gesetzesänderungen sind:\r\n•\r\nFestlegung eines vom VDE erarbeiteten und veröffentlichten Messkonzeptes, das von den teilnehmenden Verteilnetzbetreibern bestätigt wurde. Dieses sieht den Einbau eines zweiten Zählers für den zwischengespeicherten Strom vor.\r\n•\r\nBefreiung von Steuern, Abgaben, Umlagen sowie Netzentgelten von zwischengespeichertem Strom, soweit dieser präventiv zur Gewährleistung der Netzdienlichkeit genutzt wird für den Zeitraum einer Erprobungsphase bis Ende 2030.\r\n•\r\nAnwendung des § 14a EnWG auch für die Einspeisung, um die Potentiale für den netzdienlichen Einsatz umfänglich für kurative Maßnahmen zu heben.\r\n•\r\nErprobung von Konzepten und damit verbundene Kostenanerkennung bei marktlicher Beschaffung von präventiven netzdienlichen Leistungen für die VNB und ÜNB im Rahmen einer Erprobungsphase bis Ende 2030.\r\nDiese Maßnahmen würden eine effiziente Regulierung des bidirektionalen Ladens schaffen und damit einen wichtigen Anwendungsfall für einen netzdienlichen Betrieb ermöglichen.\r\nUm die Energiewende zu stärken und vorhandene Flexibilitäten zu nutzen, rufen die Unterzeichner dazu auf, bidirektionales Laden in Deutschland schnell und effektiv, noch in dieser Legislaturperiode, zu ermöglichen. Um dies sicherzustellen, würden wir es sehr begrüßen, wenn bis zum nächsten High-level Meeting des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum bidirektionalen Laden am 23.10. konkrete Umsetzungsschritte vorgestellt würden. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend und beratend zur Verfügung.\r\nWir erlauben uns das Schreiben in Kopie ebenfalls an Herrn Bundesminister Dr. Wissing und Herrn Präsidenten der Bundesnetzagentur Müller zu übersenden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. WP)","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003621","regulatoryProjectTitle":"Solarpaket: Wegfall der Netzbetreiberprüfung für Steckersolargeräte und Wegfall der Sanktionierung von EEG-Anlagen mit geringen Einspeisemengen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c6/c7/301602/Stellungnahme-Gutachten-SG2406180124.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Solarpaket\r\n\r\nWegfall der Sanktionierung von EEG-Anlagen, die aufgrund geringer Einspeisemengen nicht der Direktvermarktungspflicht nachkommen können\r\n\r\nHintergrund: Stand heute fallen alle EEG-Anlagen >100 kW, welche einer Direktvermarktungspflicht gemäß §21 Abs. 1 Nr. 2 EEG nicht nachkommen in die Ausfallvergütung. Nach Überschreitung der Höchstdauer von drei Monaten muss der Netzbetreiber den Anlagenbetreibern ein Bußgeld i. H. v. 10 Euro pro kW(p) pro Monat verhängen. Jedoch befinden sich darunter auch Anlagen mit nur geringen Einspeisemengen, wodurch ein Direktvermarktungs-Vertrag unrentabel wäre bzw. nicht zustande gekommen ist. Ein Wechsel in die neue Vermarktungsform „unentgeltliche Abnahme“ greift erst bei EEG-Anlagen <200 kW, bzw. <400 kW falls diese bis 2025 in Betrieb genommen werden und ist daher bei großen Anlagen nicht anwendbar.\r\n\r\nVorschlag: Bei Überschreitung der Ausfallvergütung bei allen Anlagen >100 kW sollte die Vermarktungsform „unentgeltliche Abnahme“ ermöglicht werden. Dies bedeutet eine Absenkung der aktuellen Grenze von >400 kW. Dies soll außerdem unabhängig vom Inbetriebnahmejahr der EE-Anlage geschehen.\r\n\r\nWegfall der Netzbetreiberprüfung für Steckersolargeräte\r\n\r\nHintergrund: Die Bundesregierung sieht vor, dass Kunden, die keine Vergütungsabrechnung möchten, Steckersolargeräte bis zu einer Leistung von 2 kW und 800 Voltampere sofort anschließen dürfen. Dabei ist nur noch die Meldung im Marktstammdatenregister (MaStR) erforderlich sein, die Netzbetreibermeldung entfällt. Der Netzbetreiber wird aber durch die BNetzA aufgefordert, die Daten im MaStR zu prüfen. Der Messstellenbetreiber muss Messstellen an Zählpunkten von Steckersolargeräten mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messystem ausgestatten. Dieser Datenabgleich des Netzbetreibers mit den Informationen und das damit verbundene Aufsetzen neuer Arbeitsprozesse im MaStR bindet Ressourcen und erhöht damit sowohl die Dauer als auch die Kosten des Anmeldeverfahrens.\r\n\r\nVorschlag: Eine Überprüfung der Angaben, die der Anlagenbetreiber durch die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) für sein Steckersolargerät vornimmt, sollen durch den Netzbetreiber entfallen. Der Zählerwechsel wird aufgrund des Netzbetreiberprüfungstickets durch den Netzbetreiber veranlasst. \r\n\r\nVereinfachtes Anmeldeverfahren im MaStR: Ergänzung um Stecker-Speicher (All-in-One-Balkonkraftwerke)\r\n\r\nHintergrund: Bisher ist gesetzlich geregelt, dass ein Kleinst-Speicher, welcher an eine Steckersolaranlage angeschlossen wird, weiterhin beim Netzbetreiber angemeldet werden und durch einen vom Kunden beauftragten Elektrofachbetrieb installiert werden müssen. Das ist für Kleinst-Speicherbetreiber aufgrund der damit verbundenen Kosten und des aufwändigen Anmeldeprozesses eine schlechte Lösung.\r\n\r\nVorschlag: Das vereinfachte Anmeldeverfahren im MaStR sollte um sogenannte „Stecker-Speicher“ ergänzt werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-09"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013234","regulatoryProjectTitle":"Maßnahmenpapier für eine kosteneffiziente Energiewende","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/94/0f/373809/Stellungnahme-Gutachten-SG2411140014.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutschland hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt und mit dem Osterpaket Maßnahmen ergriffen, um die Erneuerbaren Energien zu entfesseln. Wir als Bayernwerk nahmen die Verantwortung an, ent-fesselten die Energienetze und konnten bis heute über 520.000 PV-Anlagen an unser Netz anschließen. Nun ist es an der Zeit, das Energiesystem zu entfesseln und für bezahlbare Energie für Industrie und Verbraucher zu sorgen. Dafür brauchen wir Planungssicherheit, keinen Klimawandel in der Energie-wende und mehr Handlungsspielräume für Netzbetreiber. Wir benötigen außerdem mehr Pragmatismus statt Komplexität und Überregulierung in der Energiewende. Die Politik sollte sich stärker darauf besin-nen, stabile Leitplanken zu setzen und die Selbstheilungskräfte und Kreativität des Marktes zu nutzen. Mit folgenden Maßnahmen können wir unser Energiesystem kosteneffizient transformieren:\r\n1. Ein ganzheitliches Marktdesign für ein kosteneffizientes Energiesystem\r\nDezentrale Lösungen im technologieoffenen Kapazitätsmechanismus: Ein technologieoffener Ka-pazitätsmarkt für gesicherte Leistung sollte neben zentralen Großkraftwerken dezentrale Lösungen be-inhalten. Dabei sollten Synergien bei Investitionen in die Wärme- und Mobilitätswende genutzt werden. Technologien wie Großspeicher, KWK-Anlagen und Elektrofahrzeuge sind für die regionale Versor-gungssicherheit unerlässlich und wirken kostensenkend auf den Kapazitätsmarkt.\r\nJedes Produkt braucht einen Käufer, der dafür bezahlt: Erneuerbare Energien müssen auf Preis-signale reagieren und dürfen bei negativen Preisen nicht mehr einspeisen. EE-Anlagen dürfen in diesen Zeiten auch keine EEG-Vergütung erhalten. Ein Gutachten des Energiewirtschaftlichen Instituts in Köln geht davon aus, dass die finanzielle Belastung für das EEG-Konto im Jahr 2027 auf über 22 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen wird. Um den Bundeshaushalt nicht nachhaltig zu belasten, muss diese Praxis schnellstmöglich beendet werden.\r\nDirektvermarktungspflicht für EE-Anlagen ab 25 Kilowatt: Die Absenkung der Schwelle für die Di-rektvermarktungspflicht auf 25 Kilowatt integriert einen großen Teil der EE-Anlagen in marktliche Struk-turen und senkt Redispatchkosten. Verglichen mit heute würde die Zahl der EE-Anlagen in der Direkt-vermarktung um den Faktor neun steigen, weshalb müssen zeitgleich die für die Direktvermarktung notwendigen Funktionsnachweise entbürokratisiert werden müssen.\r\nProduktionsunabhängiger EE-Investitionsrahmen: Im Förderrahmen für Erneuerbare Energien darf kein „produce and forget“ mehr stattfinden. Deshalb benötigen wir einen produktionsunabhängigen In-vestitionsrahmen für Erneuerbare Energien, der die zur Verfügung gestellte Kapazität vergütet. Das senkt die Systemkosten, die aktuell von Einspeisespitzen getrieben sind und schafft Anreize für ein marktorientiertes Einspeiseverhalten.\r\n2. Effizienter Netzanschluss, Netzbetrieb und Netzausbau.\r\nEffiziente Netzanschlusskonzepte nutzen: Die Integration von EE-Anlagen in das Stromnetz kann durch innovative Konzepte kosteneffizienter als bislang erfolgen. Besonders effizient wird Netzausbau dann, wenn EE-Anlagen geclustert betrachtet werden können. Mit der Einspeisesteckdose hat das Bay-ernwerk ein innovatives Anschlusskonzept entwickelt, wodurch die volkswirtschaftlichen Kosten um etwa 30 Prozent gesenkt werden können. Die Flexibilisierung der Anschlussleistung durch Flexible Connection Agreements und die Überbauung von Netzanschlusspunkten bieten ebenfalls Möglichkei-ten, Netzanschlüsse effizienter zu nutzen und Kosten bei der Integration von EE-Anlagen einzusparen.\r\nSpitzenkappung für Einspeiser wieder einführen: Betreiber von EE-Anlagen müssen Verantwortung im Energiesystem übernehmen. Das bedeutet auch, dass die Kappung der Einspeiseleistung für EE-Anlagen bis 25 Kilowatt wieder eingeführt werden sollte. Hinter dem Einspeisepunkt sollten\r\nAnlagenbetreiber ihren Strom nutzen, speichern und nach Belieben verwenden dürfen. Einspeisever-halten das jedoch zu Netzengpässen beiträgt, ist zu verhindern.\r\nKeine Entschädigung für Redispatch-Maßnahmen: Wer sich netzschädlich verhält und auf Kosten des Gesamtsystems zu Netzengpässen beiträgt, sollte keine Entschädigung für Redispatch-Maßnah-men erhalten. Im Jahr 2023 betrugen die Redispatchkosten in Deutschland über 3 Milliarden Euro. Die Entschädigungssummen sowie Kosten für die Bearbeitung dieser Vorgänge dürfen nicht mehr an die Allgemeinheit umgelegt werden.\r\nEntscheidung zwischen Verkabelung und Freileitung als Ermessenssache des Netzbetreibers: Der höhere Aufwand für das Verlegen von Erdkabeln ist mit höheren Kosten verbunden. Der Erdkabel-vorrangs sollte daher in ein Erdkabelwahlrecht angepasst werden, so dass diese Entscheidung zukünf-tig Ermessenssache des Netzbetreibers ist. Mit der Anpassung nicht nur die Kosten für den Netzausbau gesenkt, sondern auch die Realisierungszeiten für den weniger aufwändigen Freileitungsbau verkürzt werden. So könnten Netzentgelte für Industriekunden in der Hochspannung um bis zu elf Prozent und für Haushaltskunden um bis zu vier Prozent gesenkt werden.\r\n3. Systemkosten fair verteilen, Verbraucher entlasten, Umsetzung vereinfachen\r\nWer Netzausbau verursacht, muss dafür bezahlen: EE-Anlagen sollten über einen Baukostenzu-schuss an den Netzausbaukosten beteiligt werden. Der Großteil des Netzausbaubedarfs und der Netz-ausbaukosten wird durch die Integration von EE-Anlagen getrieben. Der rechtliche Rahmen sieht aller-dings vor, dass lediglich die Verbraucher die Kosten für den Netzausbau tragen müssen. Durch einen Baukostenzuschuss für EE-Anlagen werden Systemkosten fairer verteilt und der Bau von EE-Anlagen an netztechnisch effizienten Standorten wird angereizt.\r\nEinnahmen aus dem CO2-Preis verwenden, um Netzentgelte zu senken: Der Wirtschaftsstandort Deutschland leidet zunehmend an steigenden Energiepreisen. Daher sollten Einnahmen aus dem nati-onalen Emissionshandel eingesetzt werden, um Netzentgelte zu senken und Verbraucher zu entlasten.\r\nSteuern, Abgaben und Umlagen senken: Im Jahr 2024 besteht der Strompreis für Haushaltskunden etwa zu einem Viertel aus staatlich festgelegten Steuern, Abgaben und Umlagen. Um Verbraucher zu entlasten und sozial verträgliche Energiepreise zu garantieren, müssen die Mehrwert- und Stromsteuer gesenkt werden.\r\nDynamische Tarife senken Energiekosten: Flexible Verbraucher können von niedrigen Strompreisen profitieren. Flexumer können laut Verivox ihre Stromkosten durch dynamische Tarife um über 50 Prozent senken. Notwendige Voraussetzungen dafür sind intelligente Messysteme und die Fähigkeit, den Ver-brauch flexibel anzupassen, bspw. durch den Besitz von Wärmepumpen und Elektroautos.\r\nBooster für eine kosteneffiziente Energiewende: Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind Booster, die eine kosteneffizientere Energiewende ermöglichen können. Sie führen zu:\r\n• einer schnelleren und einfachen Umsetzung,\r\n• einer Höherauslastung bestehender Energieinfrastruktur,\r\n• mehr Speicher und Flexibilitäten für das neue Energiesystem und\r\n• zu einem systemdienlicheren Zubau von PV-Anlagen, z.B. durch Ost-West-Ausrichtung."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013235","regulatoryProjectTitle":"10-Punkte-Plan zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d3/18/373811/Stellungnahme-Gutachten-SG2411140016.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"10-Punkte-Plan zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern\r\nDer 10-Punkte-Plan von Bayernwerk und LEW richtet sich an Verantwortungsträger aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Der 10-Punkte-\r\nPlan beschreibt Hemmnisse aus der täglichen Praxis der Unternehmen und gibt konkrete Lösungsvorschläge zur Beschleunigung der\r\nEnergiewende in Bayern.\r\nBezahlbare, sichere und nachhaltige Energiewende in Bayern – Eine große\r\nGemeinschaftsleistung\r\nWir begrüßen es ausdrücklich, dass die Staatsregierung die Arbeit am Energieplan 2040 aufgenommen hat, um den Weg zu einem\r\nklimaneutralen Bayern zu beschreiten. Wir treiben seit Jahrzehnten aktiv die Energiewende in Bayern voran. Die Zuverlässigkeit der\r\nEnergieversorgung konnte für die Menschen und Unternehmen im Freistaat kontinuierlich gesteigert werden. Nichtsdestotrotz stecken wir\r\nweiterhin mitten in einem der größten Transformationsprozesse unserer Zeit. Nicht nur die Art und Weise, wie wir Strom erzeugen,\r\nverändert sich, sondern auch unsere Mobilität und Wärmeerzeugung. Die drei Sektoren Strom, Wärme und Mobilität müssen daher\r\nzusammen gedacht und behandelt werden, insbesondere da der Stromsektor zukünftig Teile des Wärme- und Verkehrssektors mitversorgen\r\nwird. Hierbei ist die Ausgewogenheit des energiepolitischen Zieldreiecks „nachhaltige, bezahlbare und sichere Energieversorgung“ im\r\nKontext der gesellschaftlichen Verantwortung zu beachten.\r\n1. Synchronisieren des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und des Netzes\r\nDer Zubau von Erneuerbaren-Energie-Anlagen, insb. der Photovoltaik, wird derzeit kaum räumlich und zeitlich gesteuert. Das Wind-an-Land-\r\nGesetz verpflichtet alle Kommunen in Bayern 1,8% ihrer Gebietsfläche für die Windkraft zur Verfügung zu stellen. Aus dieser\r\nRegionalplanung entsteht Zuverlässigkeit und Planbarkeit. Eine bessere Steuerung des PV-Zubaus könnte die Transparenz und\r\nVerlässlichkeit für alle Akteure verbessern. Hierzu ist ein Dialog zwischen den beteiligten Akteuren für ein besseres gegenseitiges\r\nVerständnis und eine gemeinsame Lösungsfindung von großer Bedeutung.\r\nUmsetzungsvorschläge\r\nUmsetzungskonzept zur Energiewende Bayerns: • Landesbedarfsplan.\r\nUm PV-Freiflächenanlagen effizient und möglichst vorrausschauend an das Netz anschließen zu können, bedarf es einer vomFreistaat geförderten kommunalen PV-Freiflächenplanung. •\r\n2. Netzdienlicher Ausbau der Erneuerbaren Energien\r\nDer Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik, schreitet zügig voran. Die Menschen akzeptieren und gestalten dieEnergiewende aktiv mit. Aus diesem Boom entstehen aber auch netztechnische Herausforderungen: Wenn immer mehr PV-Anlagen nachSüden ausgerichtet entstehen, wird die Mittagsspitze weiter zunehmen. Dies induziert zusätzlichen Netzausbau, um den überschüssigenStrom abzutransportieren. Es ist daher erforderlich, dass der Zubau von Erneuerbaren Energieanlagen zukünftig auch mit Blick auf dieNetzdienlichkeit erfolgt. Zudem sollten alle in Bayern verfügbaren grundlastfähigen erneuerbaren Energien Potenziale voll ausgeschöpftwerden, um deren Anteil an der Erzeugung in Phasen der Dunkel-Flaute maximal zu erhöhen. Insbesondere die Wasserkraft kann hier einenwertvollen Beitrag leisten.\r\nUmsetzungsvorschläge\r\n•\r\nFördern von PV-Anlagen in Ost-West-Richtung. •\r\nVereinfachen der Rahmenbedingungen für Agri-PV-Anlagen. •\r\nWindkraftanlagen und PV-Anlagen zusammen planen. •\r\nOptimierungs- und Ausbaupotenziale in der Wasserkraft voll ausschöpfen. •\r\n3. Nutzen statt Abregeln: Mehr netzdienliche Speicher und Flexibilitätsoptionen\r\nIm klimaneutralen Stromsystem fluktuiert das Angebot an Grünstrom und es existiert zugleich eine zeitliche und örtliche Diskrepanzzwischen Erzeugung und Verbrauch. Netzdienliche Flexibilitäten bieten die Möglichkeit diesen Herausforderungen zu begegnen –insbesondere in stark PV-dominierten Regionen wie Bayern. Deren Potenziale werden im bestehenden Ordnungsrahmen nichtausgeschöpft. Um das Netz nicht „bis zur letzten Kilowattstunde“ auszubauen und die damit zusammenhängenden Netzausbaukostendauerhaft zu senken, sind Flexibilitäten unerlässlich. Darüber hinaus können Stromangebot und -nachfrage ausgeglichen werden, wodurchEE-Anlagen nicht mehr abgeregelt oder regional erzeugter Grünstrom in das europäische Verbundnetz abtransportiert und wenige Stundenspäter importiert werden muss.\r\nUmsetzungsvorschläge\r\nSchaffung geeigneter Rahmenbedingungen für eine regionalen Stromvermarktung, die regionale Energien vor Ort zu nutzt, wennsie verfügbar sind (u.a. Netzentgelt-Regelungen).\r\n•\r\nDie Verteilnetzbetreiber sollen Flexibilitäten und Speicherdienstleistungen einfach und unbürokratisch nutzen können. •\r\nDas Ausschließlichkeitsprinzip für Energiespeicher muss pragmatisch angepasst und „Multi use“-Cases erleichtert werden. •\r\nMit stringenten Rahmenbedingungen (z.B. Vereinfachung von Spitzenkappung und §14a EnWG) den Anreiz zur flexiblen Nutzungder Spitzenerzeugung verstärken, so muss das Netz nicht mehr für die letzte kWh ausgebaut werden. •\r\nBefreien von der doppelten Belastung mit Netzentgelten für zwischengespeicherten Strom. •\r\n4. Innovativer Netzanschluss: Einspeisesteckdose\r\nBisher werden Erneuerbare Energien Anfragen einzeln auf den technisch-wirtschaftlich optimalen Netzverknüpfungspunkt hin geprüft.Diese gesetzliche Anforderung führt immer häufiger zu weit entfernten Anschlusspunkten, die Projekte unwirtschaftlich werden lassen. Wirverfolgen deshalb einen neuen Ansatz: Mit der sogenannten Einspeisesteckdose stellen wir Netzkapazitäten zur Verfügung, die dieBetreiber großer PV- oder Windparks mit ihren Projekten nutzen können. Dies optimiert und beschleunigt den gesamtenNetzanschlussprozess zum Vorteil aller.\r\nUmsetzungsvorschläge\r\nEs bedarf gesetzlicher Anpassungen, um die Grundlagen für ein Clustering zu schaffen. Insbesondere die Regeln für den EEG-Netzanschluss, der regulatorische Rahmen und die Kostenverteilung sollten in diesem Sinne weiterentwickelt werden.\r\n•\r\nEine vom Freistaat unterstützte kommunale PV-Freiflächenplanung bildet idealerweise die Basis, um mehrere einspeisewilligeErneuerbare Energien Anlagen zur Anbindung an einem Umspannwerk („Einspeisesteckdose“) zu clustern.\r\n•\r\n5.Verstärkte Sektorenkopplung: Wärme- und Mobilitätswende\r\nEin klimaneutrales Bayern ist nur dann möglich, wenn die Bereiche Strom, Wärme und Mobilität übergreifend betrachtet und geplantwerden. Die Sektorenkopplung ist ein elementarer Baustein für eine erfolgreiche Energiewende und wird langfristig die Stromnachfrage inBayern deutlich erhöhen. Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die Wärmewende der größte noch zu bewegende Hebel. Die zunehmendeElektrifizierung der Wärmeversorgung wird dazu führen, dass das Stromverteilnetz mittelfristig zum wichtigsten Wärmenetz wird. DieDekarbonisierung der Mobilität wird primär durch ihre Elektrifizierung erreicht, so dass erhebliche Speicherkapazitäten undFlexibilitätsoptionen im Verteilnetz entstehen.\r\nUmsetzungsvorschläge Wärmewende\r\nUnterstützung der Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung durch ein zentralesDatentool. •\r\nInterkommunale Wärmepläne mehrerer Kommunen im Konvoi fördern. •\r\nEinsetzen eines Expertenrats für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. •\r\nUmsetzungsvorschläge Verkehrswende\r\nFortsetzen des bayerischen Förderprogramms für öffentliche Ladeinfrastruktur. •\r\nGewährleisten des netzdienlichen Betriebs von E-Autos mit bidirektionaler Ladefunktion. •\r\nSogenannte „Go-to-Areas“ für die Lkw-Ladeinfrastruktur können einen Beitrag zum vorausschauenden Netzausbau an Standortenleisten, an denen künftig hohe Elektrifizierungsnachfragen absehbar sind.\r\n•\r\n6.Genehmigungsvereinfachung und -beschleunigung für Netzinfrastruktur\r\nGenehmigungsverfahren für die Netzinfrastruktur sind im aktuellen Rechtsrahmen häufig zu langwierig und nicht immer nötig. Die Vielfaltder Bauprojekte erfordert mehr Tempo, Ermessensspielräume und weniger Vorschriften. Außerdem sind die bürokratischen Hürden selbstfür den Anschluss von Kleinstanlagen immens. Hier muss aktiv gegengesteuert werden, um die Energiewende nicht unnötig auszubremsen.\r\nUmsetzungsvorschläge\r\nFreistellen von Genehmigungen und Vorrang vor anderen Belangen aller Maßnahmen an Bestandstrassen, wie Ersatzneubau,Verstärkung, Erhöhung der Masten, etc.\r\n•\r\nUmspannwerke freistellen vom Genehmigungsverfahren bei Ersatzbauten, Erweiterungen und Umbauten. •\r\nBeschleunigen und Vereinfachen der Suche nach Grundstücken und Flächen sowie eigentumsrechtlicher Fragestellungen. \r\n• Wahlrecht des Verteilnetzbetreibers zwischen Erdkabel und Freileitung. \r\n• Beschleunigung von umwelt- und naturschutzrechtlichen Verfahren. \r\nDigitalisierung von Genehmigungsprozessen. \r\n7.Gesicherte Leistung für Bayern: Heben dezentraler Potenziale\r\nStrom aus erneuerbaren Quellen ist nicht zu jeder Zeit verlässlich verfügbar. Gleichzeitig gehen immer mehr gesicherteStromerzeugungsanlagen, vom Stromnetz. Diese Entwicklungen führen in Bayern bereits in den nächsten Jahren zu einer erheblichen Lückean gesicherter Leistung. Das macht die Menschen und die Industrie Bayerns abhängig von Stromimporten. Daher muss jetzt gehandelt undVersorgungssicherheit regional gedacht werden. Neben H2-ready Großkraftwerken sollten dezentrale Lösungsansätze umgesetzt werden,um eine sichere Energieversorgung in Bayern zu gewährleisten.\r\nUmsetzungsvorschläge\r\nSicherstellen des Baus von dezentralen Erzeugungsanlagen mit gesicherter Leistung, z.B. Wasserkraftwerken, Speichern, ein H2-ready Gaskraftwerk pro Landkreis.\r\n• Gemeinsamer Einsatz für die Berücksichtigung von dezentralen Ansätzen, Speichern und Flexibilitäten als Bestandteile derKraftwerkstrategie der Bundesregierung und eines künftigen Kapazitätsmarkts.\r\n• Kraft-Wärme-Kopplung sollte Anreize für flexible, gesicherte Leistung erhalten und mit der Wärmeplanungverzahnt werden. •\r\n8.Kupfer mit Köpfchen - Digitalisierung der Energieversorgung ermöglichen\r\nDie Digitalisierung der Energieinfrastruktur ist entscheidend für einen sicheren und effizienten Netzbetrieb. Allerdings kommenEntwicklungen wie die Digitalisierung und der Smart-Meter-Rollout aufgrund bürokratischer Hindernisse und unwirtschaftlicherRahmenbedingungen nicht im notwenigen Maß voran.\r\nUmsetzungsvorschläge\r\nEinführung eines „Wachstumsausgleichs für OPEX“, um die Finanzierung der laufenden Kosten u.a. von Digitalisierungs-Maßnahmen sicherzustellen.\r\n• Beschleunigen des Smart-Meter-Rollouts inkl. Steuerbox durch die Überarbeitung der Preisobergrenzen. \r\n9.Grüne Regulierung: Finanzierung der Energieinfrastruktur\r\nDer derzeitige Regulierungsrahmen zielt auf eine immer höhere Effizienz von Netzbetreibern ab und setzt damit Fehlanreize für denAusbau und den Betrieb der Energienetze für die Klimaneutralität. Aufgrund der hohen Dynamik und Transformationserfordernisse solltedie Zukunftsorientierung der Regulierung weiter vorangetrieben werden.\r\nUmsetzungsvorschläge\r\nVollumfängliche Ausrichtung der Leitplanken des regulatorischen Anreizsystems auf das Ziel der Klimaneutralität. •\r\nEinführung eines WACC, um eine höhere Transparenz und Planbarkeit für Investoren zu erreichen. Eine Systemumstellung ist nurzielführend, wenn damit die regulatorischen Verzinsungsbedingungen insgesamt verbessert werden.\r\n•\r\n10.Gemeinsame Kommunikation für die Akzeptanz desEnergieinfrastrukturausbaus\r\nDie Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau: 81% der Deutschen unterstützenden Ausbau. „Gefragt nach dem potenziellen Bau neuer Anlagen in der Umgebung des eigenen Wohnortes befürworten dies 57 %. DieZustimmung für Solardächer (76 %), Solarparks (59 %) und Agri-PV-Anlagen (57 %) waren die höchsten unter den verschiedenenTechnologien, gefolgt von Geothermie, Windenergie, Biogasanlagen und Höhenwindenergieanlagen.“2 Dies zeigt insgesamt eine hoheAkzeptanz der Anlagen auch vor der eigenen Haustür. Der Bruch findet allerdings dann bei der Akzeptanz der notwenigen Infrastrukturstatt: lediglich 24% der Deutschen befürworten den Bau von Strommasten.\r\nUmsetzungsvorschlag\r\nPolitik, Energiewirtschaft, Industrie, Kommunen und Verbände starten eine gemeinsame Kommunikation zur Schaffung einerbreiten gesellschaftlichen Akzeptanz für den notwendigen Ausbau der Energienetze zum Erreichen des Klimaneutralitätsziels(z.B. gemeinsame Kommunikationskampagne)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013235","regulatoryProjectTitle":"10-Punkte-Plan zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d6/e7/637239/Stellungnahme-Gutachten-SG2511060030.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Test- und Berichtspflichten nach §12 Abs. 2 a-h Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)\r\n\r\nSeit diesem Jahr sind alle Verteilnetzbetreiber verpflichtet, die im eigenen Netz installierten, steuerbaren EE-Anlagen ab 100 kW einmal jährlich auf ihre Erreichbarkeit zu testen, dies zu dokumentieren bzw. an die Übertragungsnetzbetreiber zu melden sowie die Anlagenbetreiber bei Nichterreichbarkeit zu sanktionieren. Grundsätzlich begrüßen wir systematische Testungen der Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber. Anlagen, die nicht auf Signale reagieren, gefährden nicht nur den sicheren System- und Netzbetrieb, sondern sind auch unsolidarisch, denn sie belasten andere Anlagen, die ordnungsgemäß funktionieren. Die Anfang des Jahres in Kraft getretene Ergänzung des EnWG schafft allerdings eine enorme und unverhältnismäßige Komplexität und Bürokratie. \r\n\r\nDie Testpflicht betrifft in diesem Jahr allein im Netz des Bayernwerks rund 12.000 Anlagen ab 100 kW mit 12 Gigawatt installierter Leistung. Diese Anlagengruppe macht den überwiegenden Anteil der installierten Leistung in unserem Netz aus. Schon jetzt beläuft sich der Testaufwand und das damit verbundene Kundenmanagement für die einmalige Durchführung auf rund fünf Vollzeitäquivalente. Darüber hinaus müssen wir für unsere 170 nachgelagerten Netzbetreiber die Tests und Berichte plausibilisieren. Ab dem kommenden Jahr müssen zusätzlich Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 100 kW einmal jährlich getestet, die Ergebnisse dokumentiert und bei Nichterreichbarkeit sanktioniert werden. Massenprozesse und eine Vervielfachung des Aufwands und der Bürokratie werden die Folge sein, wobei die steuerbare Leistung in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Aufwand durch die hohe Zahl kleinerer Einzelanlagen steht. \r\n\r\nZur Lösung des Themas wäre eine entsprechende Anpassung des §12 Abs. 2 a-h EnWG erforderlich: Wir wollen weiterhin testen und Anlagenbetreiber scharf sanktionieren, allerdings muss die Testung mit der nächsten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes eine Kann-Option werden, mit der stichprobenartig mit empfindlichen Sanktionen die Einhaltung überprüft wird – wie beim Blitzer im Straßenverkehr. Die aufwändigen jährlichen Testpflichten für alle steuerbaren Anlagen und die aufwändigen Berichtspflichten hingegen müssen entfallen. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-11-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013235","regulatoryProjectTitle":"10-Punkte-Plan zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6f/70/637241/Stellungnahme-Gutachten-SG2511060031.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Ziel: Das neue Energiesystem wird sichtbar. Zu ihm gehört, dass technische Eingriffe für den sicheren und stabilen Netzbetrieb alltäglich sind. Im Sinne der Akzeptanz für die Energiewende und einer Reduktion von Komplexität sollten diese Eingriffe für den Kunden so gering wie möglich sein. Der „Gartenzaun“ zwischen Energiesystem und Kundenanlagen ist der Verknüpfungspunkt zum Stromnetz. Der Eigenver-brauch von Netzkunden ist durch technische und regulatorische Möglichkeiten wo möglich am Garten-zaun zu schützen.\r\nSteuerungsreferenz: Aufgrund der Zubaudynamik bei Erneuerbare Energien-Anlagen werden zunehmend auch kleinere An-lagen relevant für den Redispatch – insbesondere im Verteilnetz des Bayernwerks mit einer sehr klein-teiligen Anlagenstruktur. Millionenfache Massenprozesse für technische Eingriffe und die damit verbun-denen Abrechnungen sind die Folge.\r\nAktuelle gesetzliche Ausganglage:\r\nDie nationale Gesetzgebung fordert grundsätzlich, die Erzeugung zu regeln bzw. anzupas-sen (sowohl §§ 13 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 13a EnWG als auch § 13 Abs. 2 EnWG).\r\n§ 9 EEG 2023 enthält wiederum die Vorgabe, dass technische Einrichtungen zur „ferngesteu-erten Reduzierung der Einspeiseleistung“ vorzuhalten sind.\r\nAufgrund europarechtlicher Vorgaben ist vor Regelung der Erzeugung zunächst die Einspei-sung zu regeln und der Eigenverbrauch zu privilegieren (Art. 13 Abs. 6 lit. c BMVO).\r\nDer Vorgabe der Privilegierung des Eigenverbrauchs kommt der Netzbetreiber ausgehend von den derzeit im Bestand verbauten technischen Einrichtungen zur Steuerbarkeit nach, indem der Eigenver-brauch bei Anlagen ab 100 kW durch die Meldung von Nichtbeanspruchbarkeiten und damit ver-bundener nachrangiger Regelung berücksichtigt wird. Der Netzbetreiber darf diese Anlagen nachran-gig regeln, falls es keine andere Möglichkeit zur Lösung des Netzsicherheitsproblems gibt. Damit ist für diese größeren Anlagen dem Grunde nach das Gartenzaun-Prinzip mit einem notwendigen „Not-Aus“ umgesetzt. Bei Anlagen <100 kW erfolgt die Berücksichtigung des Eigenverbrauchs durch die stufenweise Reduzierung der Wirkleistungserzeugung. In letzter Konsequenz ergibt sich eine Rege-lung auf die Erzeugungsleistung bis auf 0%, sodass kein Strom mehr selbst verbraucht oder z.B. in einen Heimspeicher geladen werden kann.\r\nDerzeit fehlt eine flächendeckend ausgerollte, standardisierte Technologie, die es ermöglicht, auf die Einspeiseleistung einer Anlage zu regeln. Damit Erzeugungsanlagen im Bedarfsfall bereits kurzfristig am Netzverknüpfungspunkt („Gartenzaun“) geregelt werden können, müssen pragmatische Über-gangslösungen rechtssicher und massentauglich möglich sein. Hierfür ist auch eine Klarstellung des Rechtsrahmens erforderlich.\r\nKurzfristige Konzepte zum Schutz des Eigenverbrauchs:\r\nBesteht – wie beschrieben – für den Schutz des Eigenverbrauchs bei Anlagen ab 100 kW durch die Meldung von Nichtbeanspruchbarkeiten bereits ein effektives Instrument, um den Eigenverbrauch „am Gartenzaun“ zu schützen und gleichzeitig das Regelungspotenzial für Engpasssituationen vorzuhalten, gibt es im Massensegment noch Weiterentwicklungsbedarf.\r\n\r\nDas Bayernwerk stellt hierzu einen pragmatischen, zeitnah umsetzbaren Vorschlag für Anlagen < 100 kW zur Diskussion:\r\nDer Anlagenbetreiber darf das Steuersignal des Netzbetreibers zur Wirkleistungsreduzierungder Erzeugungsanlage zum Verknüpfungspunkt mit dem Stromnetz uminterpretieren (netz-wirksame Einspeisung; „Gartenzaun“), um den Eigenverbrauch zu schützen (Aufforderungs-fall). Bei vollständiger Abregelung ist keine Einspeisung ins Netz erlaubt.\r\nDer Anlagenbetreiber ist für die Installation und den Betrieb der entsprechenden Technik (Ener-giemanagementsystem) verantwortlich.\r\nIm Falle von geschütztem Eigenverbrauch ist eine Ermittlung der tatsächlichen Ausfallarbeit nurmit aufwändigen Messkonzepten möglich, welche heute in der Regel nicht vorhanden sind. Zurpragmatischen und massentauglichen Umsetzung ist daher ein Verzicht auf eine Entschädi-gung der abgeregelten Energiemenge die Voraussetzung. Dies trägt auch zu einer Komplexitäts- und Kostenreduktion eines derzeit millionenfachen Entschädigungsprozesses von Kleinstbeträgen im Massensegment bei.\r\n\r\nErforderliche gesetzliche Anpassungen:\r\n(1) Harmonisierung der Steuerungsreferenzen: Bei Anlagen mindestens bis zu einer Größevon unter 100 kW sollte es künftig möglich sein, dass das Steuerungssignal auf die netzwirk-same Einspeisung referenziert. Über diesen Weg kann der Netzbetreiber den (nicht einge-speisten) Eigenverbrauch im Rahmen des Redispatch 2.0 unberührt lassen. Von einer Eigenbedarfsmeldung wie sie bei Anlagen ab 100 kW vorgesehen ist, sollte aus Gründen der\r\n\r\nPraktikabilität und zur Vermeidung von Massenprozessen abgesehen werden. Es sollte dem Anlagenbetreiber freigestellt sein, ob er eine Einspeisereferenzierung wünscht und die damit verbundenen notwendigen steuerungstechnischen Voraussetzungen schafft. Wird der Sollwert als Erzeugungssollwert interpretiert, so liegt ein daraus resultierender Eingriff in den Eigenbe-darf nicht in der Verantwortung des Netzbetreibers.\r\nAnpassungsvorschläge:\r\nEinfügen eines neuen § 13a Abs. 1b EnWG mit folgendem Wortlaut: „Bei Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von elektrischer Energie, die durch einen Netz-betreiber jederzeit fernsteuerbar sind, mit einer Nennleistung unter 100 Kilowatt kann die An-passung nach Vereinbarung zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber auf die Einspei-sung am Netzverknüpfungspunkt referenziert werden.“\r\nResultierend daraus Ergänzung des § 13 Abs. 2 EnWG mit folgendem Wortlaut: „(2) Lässt sich eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizi-tätsversorgungssystems durch Maßnahmen nach Absatz 1 nicht oder nicht rechtzeitig beseiti-gen, so sind die Betreiber der Übertragungsnetze im Rahmen der Zusammenarbeit nach § 12 Absatz 1 berechtigt und verpflichtet, sämtliche Stromerzeugung , Stromtransite und Strombe-züge in ihren Regelzonen den Erfordernissen eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes anzupassen oder diese Anpassung zu verlangen. Bei Anlagen zur Erzeu-gung oder Speicherung von elektrischer Energie, die durch einen Netzbetreiber jederzeit fern-steuerbar sind, und die eine Vereinbarung nach § 13a Absatz 1b getroffen haben, ist eine An-passung der Stromeinspeisung ausreichend. [..]“\r\n(2) Effiziente Pauschallösungen: Im Umkehrschluss ergibt sich zur Minimierung komplexer Mas-senprozesse das Erfordernis, dass die Entschädigung der Ausfallarbeit und des entgangenen Eigenverbrauchs bei Redispatch-Eingriffen für kleinere Anlagen (<100 kW) vollständig entfällt.\r\nAnpassungsvorschlag:\r\nEinfügen eines neuen § 13a Abs. 2a EnWG mit folgendem Wortlaut: „Ein Anspruch auf einen bilanziellen Ausgleich nach Absatz 1a oder auf einen finanziellen Ausgleich nach Absatz 2 besteht nur bei einer Anpassung von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von elektrischer Energie mit einer Nennleistung ab 100 Kilowatt.“\r\n(3) Erreichbarkeit als Voraussetzung: Die Steuerbarkeit von PV-Anlagen muss gewährleistet und bei Nichteinhaltung sanktionierbar sein. Insbesondere fördert ein hohes Maß an Erreichbarkeit größerer Anlagen, dass die Eingriffe bei kleineren Anlagen auf ein Mindestmaß reduziert wer-den. Die Gewährleistung der Steuerbarkeit muss beim Anlagenbetreiber liegen. Von umfassen-den Test- und Berichtspflichten im Massensegment ist zugunsten von stichprobenartigen Tests bei Anlagen >100 kW mit empfindlichen Sanktionierungen abzusehen – wie beim Blitzer im Straßenverkehr.\r\nAnpassungsvorschlag:\r\nDazu bedarf es einer umfangreichen Anpassung des § 12 Abs. 2 a-h EnWG, insbesondere ist von einer jährlichen Testpflicht aller Anlagen und umfangreichen Test- und Berichtspflichten abzusehen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017294","regulatoryProjectTitle":"Kupfer mit Köpfchen: die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Energieversorgung vorantreiben.","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c4/0e/553619/Stellungnahme-Gutachten-SG2504150002.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Energiepolitische Stellschrauben für die 21. Legislaturperiode\r\nFebruar 2025\r\nDie Transformation des Energiesystems ist eine der größten Aufgaben unserer Zeit. Bereits heute ha-ben wir einige Meilensteine erreicht. Doch die Energiewende braucht ein Update, das Energie und das Energiesystem als Ganzes wieder bezahlbarer macht. Es müssen Weichen für bezahlbare Strompreise, Investitionen in die Energieinfrastruktur, mehr Möglichkeiten für Flexibilität im Stromsystem und we-niger Bürokratie in der Umsetzung gestellt werden.\r\nDas Bayernwerk bekennt sich als Teil der Verantwortungsgemeinschaft zur Umsetzung der Klimaziele. Für die Amtszeit des 21. Deutschen Bundestages haben wir folgende energiepolitische Stellschrauben identifiziert:\r\nEine Zukunftsstrategie für den Ausbau des Stromverteilnetzes aufsetzen. Der Ausbau der Erneuerba-ren Energien ist in hohem Maße von der Verfügbarkeit und Kapazität der Netzinfrastruktur abhängig. Gleichzeitig steigt in bestimmten Regionen durch die zunehmende Dekarbonisierung der Industrie, den Boom netzwirksamer Speicher und neuer Großverbraucher wie Rechenzentren und Ladeparks die Kon-kurrenz um Bezugskapazitäten.\r\n•\r\nDie Ansiedlung von Erneuerbaren Energien und Großverbrauchern mit den verfügbaren Kapazitä-ten und Netzausbauplänen synchronisieren.\r\n• Fördermaßnahmen oder markwirtschaftliche Anreize sollten nicht nur die lokale Verortung, son-dern auch den netzdienlichen Einsatz (z.B. Kombination von Erzeugung und Speicher, Ost-West-Ausrichtung von Anlagen) begünstigen.\r\n• Windkraftanlagen und PV-Anlagen gemeinsam planen.\r\nDas Energiesystem der Zukunft braucht Speicher und Flexibilitäten. Im klimaneutralen Stromsystem fluktuiert das Angebot an Grünstrom und es existiert zugleich eine zeitliche und örtliche Diskrepanz zwischen Erzeugung und Verbrauch. Netzdienliche Flexibilitäten und Speicher bieten die Möglichkeit, diesen Herausforderungen zu begegnen. Sie sind zentraler Baustein für ein unabhängiges Energiesys-tem und tragen zu einer nachhaltigen Dimensionierung bei.\r\n• Marktliche Lösungen statt rechtlichem Flickenteppich: einen Markt für Flexibilitätsdienstleistun-gen nach britischem Vorbild einführen.\r\n• Anreize für die netzdienliche Nutzung dezentraler Flexibilitäten, wie Heimspeicher, E-Autos und Wärmepumpen schaffen.\r\n• Eine regionale Stromvermarktung fördern, die regionale Energien vor Ort nutzt, wenn sie verfüg-bar sind.\r\nDas Energiesystem als Ganzes wieder bezahlbar machen. Bezahlbare Energie ist der Grundpfeiler für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft sowie für Akzeptanz und Teilhabe. Jedoch sind die Energiepreise in Deutschland aufgrund von steigenden Abgaben, Umlagen und Entgelten deutlich hö-her als an konkurrierenden Standorten anderer Länder.\r\n• Einnahmen aus dem CO2-Preis verwenden, um Netzentgelte zu senken.\r\n• Die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß senken.\r\n• Systemkosten verursachungsgerechter verteilen, zum Bespiel durch Baukostenzuschüsse für An-lagenbetreiber und Einspeisenetzentgelte oder den Entfall von Redispatch-Vergütung in Engpass-gebieten.\r\n• Bei der Planung von Stromerzeugung und -netzen die Effizienz des Gesamtsystems in den Mittel-punkt stellen.\r\n\r\nEine sichere Energieversorgung gewährleisten. Eine sichere Energieversorgung ist von zentraler Be-deutung. Mit dem Ausstieg aus Kern- und Kohlekraft sinkt die Anzahl an Kraftwerken. Damit nimmt die verfügbare, gesicherte Erzeugungsleistung in Deutschland ab.\r\n• Einführung eines technologieoffenen zentralen Kapazitätsmarkts, der die Bedürfnisse des netz-technischen Südens berücksichtigt und dezentralen Lösungen, wie Flexibilitäten, die Teilnahme er-möglicht.\r\n• Anreize für die Flexibilisierung von KWK-Anlagen schaffen, um Synergieeffekte zwischen der Strom- und Wärmewende zu nutzen.\r\n• Potenziale von Batteriespeichern und E-Autos bei der Gewährleistung regionaler Versorgungssi-cherheit berücksichtigen.\r\n• Den Schutz kritischer Energieinfrastrukturen gewährleisten.\r\nEinen beschleunigten Ausbau des Stromverteilnetzes durch Bürokratieabbau und Genehmigungs-vereinfachungen ermöglichen. Eine starke und moderne Netzinfrastruktur ist der Garant für eine si-chere, unabhängige, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung in Bayern. Damit das Stromver-teilnetz fit für die grüne Energiezukunft wird, braucht es:\r\n• Schnelle Genehmigungsverfahren für Neubau- und Umbauprojekte.\r\n• Gesetzliche Grundlagen für ein Clustering, um innovative Konzepte, wie die Einspeisesteckdose, voranzutreiben. Insbesondere müssen die Regeln für den EEG-Netzanschluss, der regulatorische Rahmen und die Kostenverteilung weiterentwickelt werden.\r\n• Vollständig digitalisierte Prozesse bei den Genehmigungsverfahren. Perspektivisch soll es keine Unterlagen mehr in Papierform geben.\r\nKupfer mit Köpfchen: die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Energieversorgung vorantrei-ben. Die Energiewirtschaft der Zukunft wird durch die zunehmende Integration dezentraler Energieer-zeugungsanlagen, Speicher und Verbraucher immer komplexer. Dies erfordert intelligente digitale Lö-sungen, um das Energiesystem effizient und zuverlässig zu steuern.\r\n• Den Smart-Meter-Rollout durch Entbürokratisierung und pragmatischere Ausgestaltung der Si-cherheitsstandards beschleunigen.\r\n• Test- und Berichtspflichten für Netzbetreiber entschlacken.\r\nEine verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung ermöglichen. Die Transformation der Wärmever-sorgung findet regional vor Ort in den 10.700 Kommunen statt. Um die Wärmewende zum Erfolg zu führen, müssen die lokalen Gegebenheiten in den Kommunen bestmöglich genutzt werden. Ob Fern-wärmeversorgungen, Wärmepumpenanlagen, Biomasseheizwerke oder Geothermieanlagen - die Lö-sungsoptionen sind vielfältig und oft miteinander kombinierbar. Lösungen von der Stange gibt es nicht.\r\n• Einen Investitionsrahmen für klimaneutrale Wärme, etwa für Geothermie und (Groß-)Wärmepum-pen, schaffen.\r\n• Den Förderrahmen für Wärmenetze verbessern, indem die Förderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich abgesichert und aufgestockt wird.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020578","regulatoryProjectTitle":"Das Energiesystem vom Kopf auf die Füße stellen: Leistungsfähige Verteilnetze für den Wirtschaftsstandort Bayern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/33/82/637243/Stellungnahme-Gutachten-SG2510080031.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Das Energiesystem vom Kopf auf die Füße stellen: Leistungsfähige Verteilnetze für den Wirtschaftsstandort Bayern\r\n\r\nTempo, Tempo, Tempo: Der Umbau des Energiesystems als Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit\r\nBayern, Deutschland und Europa stehen vor einem historischen, vielschichtigen Strukturwandel im Zeitraffer – mit tiefgreifenden Auswirkungen auf die Energie- und Wirtschaftspolitik:\r\n1. Energiewende in neuer Dimension erfolgreich gestalten: Die bisherige Strategie, einzelne Komponenten des Energiesystems isoliert zu entwickeln, stößt an ihre Grenzen. Jetzt braucht es einen ganzheitlichen Umbau des Energiesystems – die Transformation muss gelingen.\r\n2. Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts sichern: Die wirtschaftliche Stärke Bayerns steht auf dem Prüfstand. Um langfristig Wohlstand zu sichern, muss der Standort gezielt für Investitionen in Digitalisierung, Dekarbonisierung und Wachstum gestärkt werden. Eine bezahlbare, verlässliche und klimaneutrale Energieversorgung ist ein zentraler Standortfaktor. Mehr denn je tragen Energienetze Relevanz für den Wirtschaftsstandort Bayern.\r\nKlar ist: Eine leistungsfähige Energieinfrastruktur bildet das Fundament für diesen Wandel. Erneuerbare, Speicher und Großverbraucher wollen schnell und mit immer höherer Leistung ans Netz – schneller, als der Netzausbau aktuell mithalten kann. Die Frage, welche Projekte volkswirtschaftlich priorisiert werden sollen, bleibt im aktuellen Regulierungsrahmen unbeantwortet. Was jetzt zählt: Innovationskraft, Pragmatismus und ein politischer Rahmen, der Geschwindigkeit ermöglicht.\r\nVerteilnetz in Bayern: Leistungsfähig, aber ein knappes Gut\r\nDas Hochspannungsnetz des Bayernwerks versorgt rund 85 % Bayerns. Wir sind der Maschinenraum der Umsetzung: Dort, wo politische Ziele Realität werden. Die Bilanz ist stark:\r\n• Unser Netz ist extrem leistungsfähig und nimmt heute in der Spitze rund 13.000 MW erneuerbaren Strom auf. Seit 2023 wurden über 180.000 neue EE-Anlagen erfolgreich integriert. Insgesamt wirken rund 1 Million Anlagen auf unser Netz. Den nicht vor Ort verbrauchten Strom speisen wir mit immer neuen Rekorden ins Europäische Verbundnetz zurück. Das Bayernwerk wirkt wie ein „wetterabhängiges Großkraftwerk“. Das zeigt: Die Erneuerbaren sind entfesselt und längst systemdominant.\r\n• Mit mehr als 6.000 MW reservierter Leistung für neue Bezugskunden – darunter Industrie, Gewerbe, Speicher und Rechenzentren – sichern wir die ökonomische Entwicklung Bayerns. Als Partner der Wirtschaft setzen wir innovative Energielösungen um.\r\nDas Bayernwerk investiert in die Zukunft: Mit einem beispiellosen Wachstumsprogramm haben wir seit 2021 rund 1.000 neue Fachkräfte eingestellt und die Investitionen nahezu vervierfacht. Ab 2026 geben wir jährlich rund 1,5 Mrd. Euro für unser Netz aus – für Ausbau, Digitalisierung und Innovationen.\r\nDoch die Herausforderungen sind gewaltig: Neben Anschlussboom und unsicherer Rahmenbedingungen für die Finanzierung bleibt die Komplexität ein Hemmschuh der Transformation. Die Vielzahl an Vorgaben erschwert effiziente Massenprozesse und bindet dringend benötigte Ressourcen.\r\nPolitische Weichenstellungen: Das Energiesystem vom Kopf auf die Füße stellen\r\nDer energiepolitische Regulierungsrahmen stammt aus einer Zeit stabiler, linearer Entwicklung – und passt nicht mehr zur heutigen Phase beschleunigter Disruption. Es ist Zeit, das Energiesystem vom Kopf auf die Füße zu stellen. Dafür braucht es drei zentrale politische Weichenstellungen:\r\n\r\nNetzanschlüsse strategisch steuern – Verbraucher priorisieren, Erneuerbare lenken\r\nNetzkapazitäten sind das neue Gold des Systems. Die Vergabe dieser Kapazitäten muss reformiert werden. Ein modernes, rechtssicheres Verfahren mit klaren politischen Vorgaben soll es Netzbetreibern ermöglichen, bestimmte Kundengruppen – etwa Industrie, Gewerbe, Speicher oder Rechenzentren – gezielt und standortbezogen zu priorisieren. Speicher sind dabei ein zentraler Baustein der Energiewende, müssen aber mindestens netzneutral betrieben werden. Neue PV-Anlagen – ob auf dem Dach oder in der Fläche – dürfen künftig nur noch mit Grünstromspeichern ans Netz gehen. So wird Netzkapazität effizient genutzt und volkswirtschaftlich sinnvoll verteilt.\r\nDer Erneuerbaren-Zubau muss sich an vorhandenen Netzkapazitäten und am geplanten Netzausbau orientieren. Die Lenkung des Zubaus ist essenziell: Unsere „Einspeisesteckdose“ z.B. spart nicht nur Netzanschlusskosten, sie lenkt und clustert den Zubau proaktiv. Ein regional differenzierter Baukostenzuschuss für Einspeiser sorgt ebenfalls für Lenkung und für eine faire, verursachergerechte Finanzierung. In Engpassgebieten sollten keine Entschädigungen für abgeregelte Strommengen mehr gezahlt werden – das setzt die richtigen Standortanreize und entlastet Netzbetreiber von aufwendigen Massenprozessen.\r\n2. Tempo erhöhen – Netzausbau weiter beschleunigen und dezentrale Potentiale heben\r\nPlanungs- und Genehmigungsverfahren für Netze müssen radikal vereinfacht werden. Genehmigungsverfahren sind zudem nicht immer nötig. Die Grenzen für die Verfahrensfreiheit sollten darüber hinaus deutlich gelockert werden.\r\nOhne Innovationen bleibt der Netzausbau dennoch strukturell langsamer. Bei neuen Großverbrauchern wie Rechenzentren müssen wir daher die „Time to Power“ reduzieren und Onsite-Generation voranbringen und Synergien mit der benötigten gesicherten Leistung heben. Bayern steuert auf eine Versorgungslücke von 6,9 GW gesicherter Leistung bis 2030 zu. Der Zubau großer zentraler Kraftwerke ist unabdingbar, wird aber nicht ausreichen, um das Defizit regional auszugleichen. Deshalb muss das Potential dezentraler gesicherter Leistung und netzdienlicher Flexibilität für die Versorgungssicherheit konsequent erschlossen werden. Ein klarer regulatorischer Rahmen für Flexibilitätsmärkte – etwa für Speicher, Elektroautos oder industrielle Verbraucher – ist entscheidend.\r\n3. Bezahlbarkeit und Finanzierbarkeit sicherstellen – durch Innovationen und verlässlichen Regulierungsrahmen\r\nInnovative Konzepte wie Überbauung bestehender Anschlüsse oder flexible Einspeiseverträge helfen, Netzkapazitäten besser auszunutzen, das Tempo zu erhöhen und Kosten zu senken. Cluster aus Forschung, Energiewirtschaft und Herstellern könnten als echter Innovations-Turbo für Bayern dienen – mit Raum für schnelle Pilot- und Demonstrationsprojekte.\r\nAller Beschleunigung und Innovationen zum Trotz: Die Netzinvestitionen bleiben hoch. Die notwendigen Investitionen sind nur mit einem verlässlichen und zukunftsgerichteten Regulierungsrahmen tragfähig – für Netzbetreiber wie für die Gesellschaft.\r\nDie Energiewende muss ein wirtschaftlicher Erfolg werden. Die genannten Maßnahmen benötigen neue bundespolitischen Regelungen und sie müssen in eine übergreifende Umsetzungsstrategie für Bayern gebündelt und gesteuert werden. Nur so kann Bayern seine Rolle als führendes Wirtschafts- und Energieland sichern und die Energiewende erfolgreich gestalten."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-08"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}