{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:28:37.568+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R002062","registerEntryDetails":{"registerEntryId":67709,"legislation":"GL2024","version":12,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002062/67709","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/15/e9/658019/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R002062-2025-12-16_12-24-47.pdf","validFromDate":"2025-12-16T12:24:47.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-10T11:41:49.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-20T19:22:41.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-10-05T17:59:34.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-28T13:07:28.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-12-16T12:24:47.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":67709,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002062/67709","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-16T12:24:47.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-10T11:41:49.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":66165,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002062/66165","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-01T12:53:09.000+02:00","validUntilDate":"2025-12-16T12:24:47.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":63393,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002062/63393","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-03T12:57:41.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-01T12:53:09.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":58680,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002062/58680","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-20T19:22:41.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-03T12:57:41.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":53584,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002062/53584","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-04T12:09:13.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-20T19:22:41.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52761,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002062/52761","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-31T19:18:58.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-04T12:09:13.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52001,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002062/52001","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-31T19:06:13.000+02:00","validUntilDate":"2025-03-31T19:18:58.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":45148,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002062/45148","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-10-05T17:59:34.000+02:00","validUntilDate":"2025-03-31T19:06:13.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Aktionsbündnis gegen AIDS ","legalFormType":{"code":"NETWORK_PLATFORM_OR_OTHER","de":"Netzwerk, Plattform oder andere Form kollektiver Tätigkeit","en":"Network, platform or other form of collective activity"},"legalForm":{"code":"LF_OTHER_UNDEFINED","de":"Netzwerk, Plattform oder andere Form kollektiver Tätigkeit","en":"Networks, platforms or other forms of collective activity","legalFormText":"Aktionsbündnis gegen AIDS ist ein Bündnis aus ca. 300 NGOs, kirch. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Schätzungen zufolge leben mehrere hunderttausend Menschen ohne Aufenthaltstitel oder Duldung\r\nin Deutschland, viele von ihnen schon seit Jahren oder Jahrzehnten.1 Diese Menschen haben jedoch\r\nkeinen Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung. Auf dem Papier besteht zwar auch für\r\nMenschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus ein Anspruch auf eine gesundheitliche\r\nMindestversorgung (§§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz). Wer diese Gesundheitsversorgung in\r\nAnspruch nehmen will, muss jedoch vorher einen Behandlungsschein bei der Sozialbehörde\r\nbeantragen. Die Sozialbehörde ist nach § 87 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG verpflichtet, Namen,\r\nAufenthaltsstatus und Aufenthaltsort der Antragsteller*innen an die Ausländerbehörde zu melden\r\noder direkt die Polizei zu kontaktieren. Die Ausländerbehörde leitet dann in Zusammenarbeit mit der\r\nPolizei die Abschiebung in die Wege. Bis heute stellt die bereits 19902 eingeführte\r\nÜbermittlungspflicht die zentrale Hürde beim Zugang zur Gesundheitsversorgung dar.3 Um ihre\r\nExistenz nicht aufs Spiel zu setzen, verzichten Betroffene auf einen Arztbesuch. Dies führt dazu, dass\r\nmedizinisch erforderliche Behandlungen unterbleiben, ansteckende und teils lebensbedrohliche\r\nErkrankungen unbehandelt bleiben, Schwangere keine Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch\r\nnehmen und selbst in Deutschland aufwachsende Kinder von der medizinischen Grundversorgung\r\nausgeschlossen sind.4 Der abschreckende Charakter der Regelung wird dadurch verstärkt, dass die\r\nBetroffenen davon ausgehen müssen, dass sie vor ihrer Abschiebung keine oder allenfalls eine\r\nrudimentäre Behandlung erhalten würden. Sie befinden sich damit in einer staatlich verursachten\r\nZwangslage, in der sie notgedrungen auf erforderliche ärztliche Behandlungen für sich und ihre\r\nKinder verzichten.\r\nSelbst in medizinischen Notfällen erhalten Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in aller Regel\r\nkeine Versorgung. Krankenhäuser können sich die Kosten einer Notfallbehandlung gemäß § 6a i.V.m.\r\n§§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwar direkt vom Sozialhilfeträger erstatten lassen.\r\nDer Anwendungsbereich der Regelung ist jedoch viel zu eng. Sobald die Sozialbehörde zumindest\r\ntheoretisch erreichbar ist und einen Behandlungsschein ausstellen könnte, greift der sogenannte\r\n„Nothelferparagraf“ nicht mehr. Aufgrund der tageweisen Bemessung der\r\nExistenzsicherungsleistungen erhält das Krankenhaus auch dann keine Erstattung, wenn am Tag der\r\n1 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Irreguläre Migration und freiwillige Rückkehr, 2015, S. 16 f., abrufbar unter\r\nhttps://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/EMN/Studien/wp65-emn-irregulaere-migration-freiwilligerueckkehr.\r\npdf, Eurostat, Aufgefundene Drittstaatenangehörige mit illegalem Aufenthalt, Deutschland, Letzte\r\nAktualisierung: 11.5.2021, abrufbar unter\r\nhttps://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=migr_eipre&lang=de.\r\n2 Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts, BT-Drs. 11/6321: eingeführt als § 76 AufenthG a.F.\r\n3 Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität: Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere, 2017, S. 4, abrufbar\r\nunter https://forum-illegalitaet.de/wordpress_01/wp-content/uploads/2017/05/BAG-Gesundheit_Illegalit%c3%a4t-\r\nArbeitspapier-2017-final.pdf; Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR): Frauen, Männer und Kinder ohne Papiere\r\nin Deutschland – Ihr Recht auf Gesundheit, 2. Auflage 2008, S. 10, abrufbar unter https://www.institut-fuermenschenrechte.\r\nde/fileadmin/_migrated/tx_commerce/studie_frauen_maenner_und_kinder_ohne_papiere_ihr_recht_\r\nauf_gesundheit.pdf, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen mit\r\nirregulärem Aufenthalt, WD 3 – 3000 – 05 058/12, WD 6 – 3000 – 035/12, S. 7 f.\r\n4 Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität: Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere, 2017, S. 4, abrufbar\r\nunter https://forum-illegalitaet.de/wordpress_01/wp-content/uploads/2017/05/BAG-Gesundheit_Illegalit%c3%a4t-\r\nArbeitspapier-2017-final.pdf.\r\nBehandlung der Leistungsanspruch der behandelnden Person auflebt, etwa weil die Sozialbehörde\r\nwieder erreichbar ist.5\r\nEine direkte Abrechnung zwischen Krankenhaus und Sozialbehörde ist folglich nur für\r\nEilbehandlungen außerhalb der Öffnungszeiten der Sozialbehörde vor Mitternacht sowie am\r\nWochenende möglich. Angesichts dieser und weiterer Hürden bei der Erstattung durch die\r\nSozialbehörden verlangen Krankenhäuser selbst in medizinischen Notfällen häufig vorab eine\r\nKostenübernahmeerklärung oder eine pauschale Geldsumme.6 Wer die Behandlung nicht zahlen\r\nkann, muss daher selbst in Notfällen regelmäßig einen Antrag auf Kostenübernahme bei der\r\nSozialbehörde stellen, die wiederum verpflichtet ist, die antragstellende Person bei der\r\nAusländerbehörde zu melden.\r\nDie Meldepflicht in § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG verletzt den Zweckbindungsgrundsatz in Art. 5\r\nAbs. 1 lit. b) DSGVO sowie die aufgrund der Durchführung von Unionsrecht anwendbaren\r\nGrundrechte der Betroffenen aus Art. 8 Abs. 1 und Art. 35 GRCh. Das öffentliche Interesse an einer\r\nstaatlichen Migrationskontrolle kann den Eingriff in das in Art. 8 Abs. 1 GRCh normierte Recht auf\r\nSchutz der personenbezogenen Daten und den faktischen Ausschluss von der in Art. 35 GRCh\r\ngarantierten medizinischen Versorgung und Gesundheitsvorsorge nicht rechtfertigen. Die\r\nMeldepflicht trägt nicht zur Aufdeckung und Beendigung irregulärer Aufenthalte bei, sondern\r\nkonterkariert lediglich den Primärzweck der Datenerhebung, namentlich die Gewährleistung einer\r\nexistenzsichernden Gesundheitsversorgung.\r\nDie Gesellschaft für Freiheitsrechte hat gemeinsam mit 38 Organisationen bereits am 25. August\r\n2021 Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht (Aktenzeichen CHAP(2021)03326). Das\r\nVerfahren wurde im Januar 2023 zu den Akten gelegt, weil die Bundesregierung eine zügige Reform\r\nder Meldepflicht zugesichert hat. Die angekündigte Reform ist seitdem keinen Schritt\r\nvorangekommen, daher wird die Beschwerde erneut eingereicht (ausführlich dazu unter 3.1).\r\n2.2 Um welche EU-Rechtsvorschrift handelt es sich?\r\nDie Übermittlungspflicht nach § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG verletzt den Zweckbindungsgrundsatz\r\nin Art. 5 Abs. 1 lit. b) DS-GVO, denn sie erfüllt nicht die in Art. 6 Abs. 4 DS-GVO formulierten\r\nAnforderungen an einen Erlaubnistatbestand für eine zweckändernde Datenübermittlung. Mit der\r\nPflicht zur Datenübermittlung an die Ausländerbehörde greift der Gesetzgeber unverhältnismäßig in\r\nden in Art. 8 Abs. 1 GRCh garantierten Schutz personenbezogener Daten und in die in Art. 35 GRCh\r\ngarantierte medizinische Versorgung und Gesundheitsvorsorge ein.\r\n1. Die DS-GVO ist anwendbar. Die DS-GVO schützt die personenbezogenen Daten natürlicher\r\nPersonen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts (Erwägungsgründe 2\r\nund 14). Die von § 87 Abs. 2 AufenthG vorgesehene Unterrichtung der zuständigen\r\nAusländerbehörde erfasst nach Ziffer 87.2.1.6 i.V.m. Ziffer 87.2.1.4.1 der Allgemeinen\r\nVerwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AV-AufenthG) Daten über den Aufenthalt und die\r\naufenthaltsrechtlichen Verhältnisse der Person. Hierbei handelt es sich um personenbezogene\r\nDaten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DS-GVO. Die Unterrichtung der Ausländerbehörde stellt eine\r\n5 LSG NRW, Urt. v. 22.6.2017 – L 9 SO 137/15; LSG Hamburg, Urt. v. 30.8.2018 – L 4 SO 41/17, Rn. 26; Bieback in:\r\nGrube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, § 25 Rn. 46.\r\n6 Ausführlich zu den zahlreichen Hürden: Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität: Notfallhilfe im Krankenhaus für\r\nMenschen ohne Papiere – aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze, 2019, abrufbar unter\r\nhttps://www.aerztederwelt.org/sites/default/files/BAG%20Gesundheit_Illegalit%C3%A4t_Arbeitspapier%20Notfall\r\nhilfe%20im%20Krankenhaus_August%202019_Web.pdf.\r\nVerarbeitung dieser personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 2 DS-GVO dar. Namentlich stellt\r\nsie eine Offenlegung durch Übermittlung dar.\r\n2. Die Datenübermittlung an die Ausländerbehörde durch die Sozialbehörde nach § 87 Abs. 2 S. 1\r\nNr. 1 verletzt den Zweckbindungsgrundsatz in Art. 5 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. Danach darf eine\r\nDatenerhebung nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erfolgen und die erhobenen\r\nDaten dürfen grundsätzlich nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen\r\nZwecken unvereinbar ist. Diesen Anforderungen genügt die Datenübermittlung an die\r\nAusländerbehörde nicht – sie ist mit dem ursprünglichen Zweck der Datenerhebung unvereinbar.\r\nDie Sozialbehörde erhebt personenbezogene Daten, um zu prüfen, ob die antragstellende Person\r\neinen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Zweck der Datenerhebung ist die Sicherung eines\r\nmenschenwürdigen Existenzminimums. Die Datenübermittlung nach § 87 Abs. 2 AufenthG dient\r\nder Migrationskontrolle.7 Der ursprüngliche Zweck der Datenerhebung wird damit konterkariert,\r\ndenn die Ausländerbehörde leitet umgehend die Abschiebung ein, eine medizinische Behandlung\r\nkann im Regelfall nicht mehr erfolgen.\r\n3. Die Anforderungen an eine zweckändernde Datenübermittlung gemäß Art. 6 Abs. 4 DS-GVO sind\r\nnicht erfüllt. Die Übermittlung personenbezogener Daten von Menschen ohne geregelten\r\nAufenthaltsstatus an die Ausländerbehörde durch die Sozialbehörde ist keine in einer\r\ndemokratischen Gesellschaft notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz der in\r\nArt. 23 Abs. 1 DS-GVO genannten Ziele. Die Bundesregierung verfolgt mit der Übermittlungspflicht\r\nzwar ein grundsätzlich legitimes Ziel. Einschlägig ist hier insbesondere Art. 23 Abs. 1 DS-GVO lit.\r\ne), denn es handelt sich bei der Bekämpfung illegaler Einwanderung um ein „wichtiges Ziel des\r\nallgemeinen Interesses“ der Europäischen Union (vgl. Art. 79 Abs. 2 lit. c AEUV) und auch\r\nDeutschlands (§ 1 Abs. 1 S. 1 AufenthG). Die Datenübermittlung ist zur Zielerreichung jedoch\r\nweder notwendig noch verhältnismäßig. Die bezweckte Migrationskontrolle kann die Eingriffe in\r\ndas in Art. 8 Abs. 1 GRCh geschützte Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten sowie in das\r\nin Art. 35 GRCh geschützte Recht auf Zugang zur medizinischen Versorgung und\r\nGesundheitsvorsorge nicht rechtfertigen (dazu ausführlich unter 2.5).\r\n4. Insbesondere lassen sich diese Grundrechtseingriffe nicht mit dem grundsätzlich legitimen Ziel\r\nder Migrationskontrolle rechtfertigen. Die Übermittlungspflicht im Gesundheitsbereich ist schon\r\nnicht geeignet, irreguläre Aufenthalte aufzudecken. Stattdessen führt die Übermittlungspflicht in\r\nder Praxis einzig dazu, dass die Betroffenen die Sozialbehörden meiden und von der\r\nWahrnehmung ihres Anspruchs auf eine gesundheitliche Mindestversorgung absehen. Auch das\r\nBundesinnenministerium räumte 2007 ein, dass es im sozialen Bereich kaum zu Mitteilungen\r\nkommt.8 Dies liegt nach Einschätzung der Beratungsorganisationen daran, dass Betroffene\r\njeglichen Kontakt mit den Sozialbehörden meiden.9 Sollte dieser individuelle\r\nAbschreckungseffekt beabsichtigt sein,10 so stellt dies kein legitimes Ziel einer Datenverarbeitung\r\ndar, denn die Gewährleistung eines Minimums physischer und psychischer Gesundheit ist Teil der\r\nMenschenwürde aus Art. 1 GRCh und in Art. 35 GRCh ausdrücklich festgeschrieben.\r\n5. In der Abwägung ist zudem zu berücksichtigen, dass der faktische Ausschluss einer ganzen\r\nBevölkerungsgruppe von der Gesundheitsversorgung zahlreichen öffentlichen Belangen\r\nzuwiderläuft. Weil die Betroffenen jeglichen Behördenkontakt meiden, hat der Staat keinerlei\r\nZugang zu ihnen und kann sich nicht einmal einen anonymisierten Überblick über die Anzahl der\r\n7 BT-Drs. 11/6321, S. 82 f.; BMI: Illegal aufhältige Migranten in Deutschland, 2007, S. 43; Antwort der Bundesregierung auf\r\neine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. Mai 2015, BT-Drs. 18/4886, S. 4, in der die\r\nBundesregierung anführt, die Übermittlungspflicht diene „allein dem Zweck der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes\r\nund anderer aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen“.\r\n8 BMI: Illegal aufhältige Migranten in Deutschland, 2007, S. 4, 14.\r\n9 Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität: Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere, 2017, S. 4; abrufbar\r\nunter https://forum-illegalitaet.de/wordpress_01/wp-content/uploads/2017/05/BAG-Gesundheit_Illegalit%c3%a4t-\r\nArbeitspapier-2017-final.pdf.\r\n10 So Bundesinnenministerium in: BMI, Illegal aufhältige Migranten in Deutschland, 2007, S. 39.\r\nMenschen verschaffen, die ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben. Zudem steht\r\nder Ausschluss von der Gesundheitsversorgung im Widerspruch zu gesundheitspolitischen\r\nBelangen wie beispielsweise dem Infektions- und Seuchenschutz.11 Nicht zuletzt sprechen auch\r\nfinanzpolitische Belange für eine frühzeitige Behandlung von Erkrankungen. Die Agentur der\r\nEuropäischen Union für Grundrechte wies 2015 in einer ökonomischen Analyse der Kosten des\r\nAusschlusses irregulärer Migrant*innen für das Gesundheitssystems darauf hin, dass\r\nBehandlungen meist aufwendiger und teurer werden, wenn kranke Menschen erst im absoluten\r\nNotfall ein Krankenhaus aufsuchen.12\r\n6. Im Ergebnis ist die Regelung der Übermittlungspflicht zur Zielerreichung wenig bis gar nicht\r\ngeeignet. Zugleich greift sie jedoch in die individuellen Grundrechte auf Schutz\r\npersonenbezogener Daten und der Gewährleistung einer gesundheitlichen Mindestversorgung\r\nein und läuft gesamtgesellschaftlichen Belangen wie dem Infektions- und Seuchenschutz zuwider.\r\nEs handelt sich bei der Übermittlungspflicht folglich nicht um eine „in einer demokratischen\r\nGesellschaft (…) notwendige und verhältnismäßige Maßnahme“ im Sinne des Art. 6 Abs. 4 DSGVO.\r\n7. Es besteht keine Möglichkeit einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1\r\nAufenthG. Der eindeutige Wortlaut eröffnet keinen Raum für Verhältnismäßigkeitserwägungen\r\n(„Öffentliche Stellen […] haben […] zu unterrichten“). Ein Absehen öffentlicher Stellen von der\r\nDatenübermittlung zur Vermeidung besonderer Härten, insbesondere zur Gewährleistung einer\r\nmedizinischen Versorgung besonders schutzbedürftiger Menschen, ist nicht vorgesehen.\r\n2.3 Beschreiben Sie das Problem unter Angabe von Fakten und Gründen für Ihre Beschwerde*\r\n(höchstens 2 000 Zeichen):\r\nMenschen, die in Deutschland ohne geregelten Aufenthaltsstatus leben, haben auf dem Papier zwar\r\neinen Anspruch auf Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (§§ 4,6 AsylbLG). Sobald\r\nsie sich an die Sozialbehörde wenden, um den dafür erforderlichen Behandlungsschein zu erhalten,\r\ndroht ihnen jedoch die Abschiebung. Die Sozialbehörde ist dazu verpflichtet, Menschen ohne Papiere\r\nder Ausländerbehörde zu melden (§ 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG). Aus Angst vor einer Abschiebung\r\nmeiden Betroffene den Gang zum Arzt.13 Die Bundesärztekammer beschreibt die Folgen dieser\r\nVersorgungslücke: „Aus Angst vor Abschiebung werden Ärzte oder Krankenhäuser von den betroffenen\r\nMigranten deshalb zu spät oder gar nicht aufgesucht. Das kann bei Krankheiten, die anfangs noch gut\r\nzu behandeln waren, zu schweren Komplikationen, chronischen Verlaufsformen oder sogar zum Tod\r\nführen. Außerdem sind durch ansteckende Krankheiten wie Tbc, Aids, Hepatitis, Geschlechtskrankheiten\r\no. ä. nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch deren Umgebung gefährdet. Hier wird von staatlicher\r\nStelle die notwendige Fürsorge für die Gesundheit der Allgemeinheit ordnungspolitischen Maßnahmen\r\n11 Von Manteuffel, Papierlos und unterversorgt, Zeitschrift für medizinische Ethik 64 (2018), S. 39 f.\r\n12 European Union Agency for Fundamental Rights: Cost of exclusion from healthcare - The case of migrants in an irregular\r\nsituation, 2015, S. 33 f.\r\n13 Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität: Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere, 2017, S. 4; abrufbar\r\nunter https://forum-illegalitaet.de/wordpress_01/wp-content/uploads/2017/05/BAG-Gesundheit_Illegalit%c3%a4t-\r\nArbeitspapier-2017-final.pdf; Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR): Frauen, Männer und Kinder ohne Papiere\r\nin Deutschland – Ihr Recht auf Gesundheit, 2. Auflage 2008, S. 10, abrufbar unter https://www.institut-fuermenschenrechte.\r\nde/fileadmin/_migrated/tx_commerce/studie_frauen_maenner_und_kinder_ohne_papiere_ihr_recht_\r\nauf_gesundheit.pdf; auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellt in einem Gutachten aus dem Jahr 2012\r\nfest, dass „nach der Erfahrung von Fachleuten die Übermittlungspflicht im AufenthG das zentrale Hindernis beim Zugang\r\nzu medizinischer Behandlung“ darstellt: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Zugang zur\r\nGesundheitsversorgung für Menschen mit irregulärem Aufenthalt, WD 3 – 3000 – 05 058/12, WD 6 – 3000 – 035/12, S.\r\n7 f.\r\nuntergeordnet“.14\r\n2.4 Hat oder könnte das betreffende EU-Land im Zusammenhang mit dem\r\nBeschwerdegegenstand eine finanzielle Unterstützung der EU erhalten?\r\n Ja, bitte nachstehend erläutern  Nein  Weiß nicht\r\n2.5 Bezieht sich Ihre Beschwerde auf einen Verstoß gegen die EU-Charta der Grundrechte?\r\nDie Kommission kann solche Fälle nur dann untersuchen, wenn der Verstoß auf die Umsetzung des\r\nUnionsrechts auf nationaler Ebene zurückzuführen ist.\r\n Ja, bitte nachstehend erläutern  Nein  Weiß nicht\r\n§ 87 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG verletzt das Recht auf eine medizinische Versorgung nach Art. 35\r\nGRCh und den Schutz personenbezogener Daten nach Art. 8 GRCh.\r\n1. Die EU-Grundrechte sind anwendbar. Mit der Übermittlungspflicht in § 87 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1\r\nAufenthG macht der deutsche Gesetzgeber von dem Erlaubnistatbestand für die zweckändernde\r\nDatenübermittlung in Art. 6 Abs. 4 DS-GVO Gebrauch.15 Damit führt der deutsche Gesetzgeber\r\nUnionsrecht durch und ist nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 GRCh an die Unionsgrundrechte gebunden.\r\nDie Grundrechtsbindung erfasst auch den Spielraumbereich unionsrechtlicher Regelungswerke.16\r\n2. § 87 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG verletzt das Recht auf eine medizinische Versorgung aus\r\nArt. 35 GRCh. Dieses Recht gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus.17 Der Wortlaut enthält keine\r\nEinschränkung auf Personen mit einem rechtmäßigen Aufenthaltsstatus, wie sie in Art. 34 Abs. 2\r\nGRCh (Recht auf Sozialversicherung) oder in Nr. 1 des Anhangs zur Europäischen Sozialcharta\r\nformuliert ist. Sowohl das Europäische Parlament als auch die Agentur der Europäischen Union\r\nfür Grundrechte (FRA) leiten aus Art. 35 GRCh das Recht auf eine angemessene\r\nGesundheitsversorgung für Migrant*innen ohne geregelten Aufenthaltsstatus ab.18 Beide\r\nkritisieren, dass der Datenaustausch zwischen der Gesundheitsverwaltung und der\r\nEinwanderungskontrolle aufgrund der abschreckenden Wirkung einer angemessenen\r\nGesundheitsversorgung entgegenstehe, und fordern eine Trennung von medizinischer\r\nVersorgung und Einwanderungspolitik durch die EU-Mitgliedstaaten.19 Auch die vom\r\n14 Bundesärztekammer, Beschlussprotokoll des 109. Deutschen Ärztetages, S. 43 f.\r\n15 Das AZRG ist älter als die DS-GVO, was jedoch nichts daran ändert, dass das Gesetz nach heutigem Rechtsstand\r\nvollumfänglich an der Verordnung zu messen ist. Die DS-GVO enthält keine Bestandsgarantie für mitgliedstaatliches\r\nRecht, das bereits vor ihrem Inkrafttreten bestand.\r\n16 Vgl. allgemein zur Umsetzung von Richtlinien EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019, Rs. C476/17 – Pelham, Rn. 79; spezifisch zu\r\neinem datenschutzrechtlichen Regelungsspielraum EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2016, Rs. C-203/15 und C-698/15\r\n– Tele2 Sverige u.a., Rn. 82 ff.\r\n17 Giesecke in: Meyer/Hölscheidt, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 5., 2019, Art. 35, Rn.6;\r\nPechstein/Nowak/Häde/Krajewski, Frankfurter Kommentar EUV/GRC/AEUV, 2017, Art. 35, Rn. 7;\r\nHoloubek/Lienbacher/Ribarov, GrC, Art. 35, Rn. 10; López Escudero in: Mangas Martín, Carta de los Derechos\r\nFundamentales de la Union Europea, Art. 35, S. 597 f.\r\n18 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 zu dem Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU\r\n(2010/2089(INI)), Ziffer 5; European Union Agency for Fundamental Rights (2011) „Migrants in an irregular situation:\r\naccess to healthcare in 10 European Union Member States“, S. 9.\r\n19 European Union Agency for Fundamental Rights (2011) „Migrants in an irregular situation: access to healthcare in 10 European\r\nUnion Member States“, S. 10; European Union Agency for Fundamental Rights (2012) „Apprehension of migrants in an\r\nEuropäischen Ausschuss für soziale Rechte zu Art. 11 und 13 der Europäischen Sozialcharta\r\nentwickelten Grundsätze sprechen für eine Einbeziehung von Menschen ohne geregelten\r\nAufenthaltsstatus in den Schutzbereich des Art. 35 GRCh.20 Der Ausschuss stellte fest, dass die\r\nEinschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs der Sozialcharta auf Menschen mit\r\ngeregeltem Aufenthaltsstatus sich nicht auf die zum Kern der europäischen Menschenrechte\r\ngehörenden Rechte wie das Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit oder die\r\nMenschenwürde erstrecke.21 Zumindest eine medizinische Notfallversorgung von Migrant*innen\r\nohne geregelten Aufenthaltsstatus sei vom Schutzbereich der Art. 11 und 13 der Sozialcharta\r\nerfasst. Der Begriff des „Notfalls“ sei weit auszulegen.22 Minderjährigen Migrant*innen ohne\r\nlegalen Aufenthaltsstatus spricht der Ausschuss eine umfassende Gesundheitsversorgung\r\neinschließlich primärer und sekundärer Versorgung sowie psychologischer Hilfe zu.23\r\nGesetzgebung oder Praxis, die den Anspruch auf medizinische Versorgung für Menschen ohne\r\ngeregelten Aufenthaltsstatus vereiteln, verletzen nach Auffassung des Ausschusses die\r\nSozialcharta.24 Auch die EU-Grundrechteagentur betont, dass nach der Grundrechte-Charta\r\nMenschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus mindestens ein Recht auf einen gesetzlich\r\ngesicherten Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung haben müssen. Dies dürfe sich\r\nnicht nur auf die Notfallversorgung beschränken, sondern müsse andere Formen der\r\nmedizinischen Grundversorgung einschließen, wie die Möglichkeit, einen Arzt aufzusuchen oder\r\nnotwendige Medikamente zu erhalten.25 Zur Erfüllung dieses Grundrechts ist es nicht\r\nausreichend, formale Ansprüche zu schaffen – die Gesundheitsversorgung muss auch tatsächlich\r\nzugänglich sein.26\r\nMenschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus erhalten in Deutschland nicht einmal eine\r\nangemessene Notfallversorgung. Der Anwendungsbereich des sogenannten\r\n„Nothelferparagrafen“ in § 6a AsylbLG ist eng, eine Behandlung erfolgt daher auch in Notfällen oft\r\nnur gegen Vorkasse (dazu ausführlich unter 2.1).\r\n3. § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG greift auch unverhältnismäßig in den Schutz\r\npersonenbezogener Daten nach Art. 8 GRCh ein. Dieser Eingriff wiegt aufgrund der\r\nOffenlegung bislang geheim gehaltener Daten über den Aufenthaltsstatus und den Aufenthaltsort\r\nund der daraus resultierenden Folgen für die Betroffenen besonders schwer.27 In ihrer Wirkung\r\nirregular situation – fundamental rights considerations“, lit. a), d), e), f); Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4.\r\nFebruar 2014 zu Migrantinnen ohne Ausweispapiere in der Europäischen Union (2013/2115(INI)), Ziffer 9.\r\n20 Art. 35 GRCh ist auf Art. 11 und 13 Europäische Sozialcharta gestützt, vgl. Erläuterungen zur Charta der Grundrechte, Art.\r\n35 (2007/C 303/02);\r\n21 International Federation of Human Rights Leagues (FIDH) v. France, Complaint No. 14/2003, decision on the merits of 8\r\nSeptember 2004, §30f.\r\n22 Digest of the Case Law of the European Committee of Social Rights, Dezember 2018, https://rm.coe.int/digest-2018-partsi-\r\nii-iii-iv-en/1680939f80, S. 152 mit weiteren Verweisen; International Federation of Human Rights Leagues (FIDH) v.\r\nFrance, Complaint No. 14/2003, decision on the merits of 8 September 2004, §§30f; DCI v. the Netherlands, Complaint\r\nNo. 47/2008, §§34-38; DCI v. Belgium, Complaint No. 69/2011, §§ 28 – 39; Eurocef v. France, Complaint No. 114/2015,\r\n§§ 50 – 57; sowie in Conclusions 2013, Statement of Interpretation on Article 13§1 and 13§4.\r\n23 Digest of the Case Law of the European Committee of Social Rights, Dezember 2018, https://rm.coe.int/digest-2018-partsi-\r\nii-iii-iv-en/1680939f80, S. 153 mit weiteren Verweisen.\r\n24 International Federation of Human Rights Leagues (FIDH) v. France, Complaint No. 14/2003, decision on the merits of 8\r\nSeptember 2004, §32.\r\n25 European Union Agency for Fundamental Rights: Migrants in an irregular situation: access to healthcare in 10 European\r\nUnion Member States, 2011, S. 9.\r\n26 Vgl. Europäischer Ausschuss für Soziale Recht in Bezug auf Art. 13 Abs. 4 Sozialcharta: Defence for Children International\r\n(DCI) v. Belgium Complaint No. 69/2011, § 100.\r\n27 Vgl. zur Eingriffsintensität bei drohenden Nachteilen BVerfGE 100, 313 <376>; 107, 299 <320>; 109, 279 <353>, 113, 348\r\nkommen der Gang zur Sozialbehörde und der Antrag auf Leistungen wegen der umfassenden\r\nÜbermittlungspflicht für Betroffene einer Selbstbezichtigung gleich. § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1\r\nAufenthG erfüllt nicht die in Art. 8 Abs. 2 S. 1, Art. 52 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1 GRCh in Verbindung\r\nmit Art. 8 Abs. 2 EMRK formulierten Anforderungen an eine Grundrechtseinschränkung. Die\r\nBekämpfung illegaler Einwanderung ist zwar ein legitimes Ziel (vgl. Art. 79 Abs. 2 lit. c AEUV und\r\n§ 1 Abs. 1 S. 1 AufenthG). Die Übermittlungspflicht in § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG ist jedoch\r\nkein verhältnismäßiges Mittel zur Erreichung dieses Ziels (dazu ausführlich unter 2.2).\r\n3. Frühere Schritte zur Lösung des Problems*\r\nHaben Sie in dem betreffenden EU-Land bereits Schritte zur Lösung dieses Problems unternommen?*\r\nFALLS JA, welcher Art?  administrativ  rechtlich?\r\n3.1 Bitte erläutern: a) Beteiligte Stelle/Behörde und Art der getroffenen Entscheidung; b)\r\nAndere, Ihnen bekannte Maßnahme(n)\r\n1. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat eine betroffene Person dabei unterstützt, behördlich und\r\ngerichtlich gegen die Übermittlung ihrer Daten vorzugehen. Es handelt sich dabei um einen\r\nKosovaren, der seit über 30 Jahren in Deutschland lebt und aufgrund einer koronaren\r\nHerzkrankheit dringend eine kardiologische Operation benötigt. Am 21. April 2022 hat er dem\r\nzuständigen Frankfurter Sozialamt angekündigt, dass er einen Behandlungsschein beantragen\r\nwird und beantragt, von einer Datenübermittlung an die Ausländerbehörde abzusehen. Am 25.\r\nApril 2022 hat die Behörde diesen Antrag abgelehnt. Daraufhin hat er, unterstützt von der\r\nGesellschaft für Freiheitsrechte, am 10. Mai 2022 Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht\r\nFrankfurt erhoben. Um zu verhindern, dass die Klage selbst dazu führt, dass seine Daten an die\r\nAusländerbehörde übermittelt werden, hat der Kläger ohne Angabe seiner Wohnadresse geklagt.\r\nDenn auch Gerichte unterliegen der angegriffenen Übermittlungspflicht und sind damit\r\nverpflichtet, die Daten des Klägers an die Ausländerbehörde weiterzugeben. Das\r\nVerwaltungsgericht Frankfurt hat den Eilantrag am 24. Mai aufgrund der fehlenden Anschrift für\r\nunzulässig erklärt (Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Mai 2022 - 2 L\r\n1312/22.F). Die dagegen eingelegte Beschwerde wurde am 16. August 2022 vom Hessischen\r\nVerwaltungsgerichtshof abgelehnt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.\r\nAugust 2022 - 7 B 1025/22).\r\n2. 83 zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich in der Kampagne GleichBeHandeln28\r\nzusammengeschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, in § 87 Aufenthaltsgesetz eine\r\nAusnahme für den Gesundheitsbereich zu schaffen. Die Bundesregierung hat daraufhin in ihrem\r\nKoalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021 auf Seite 139 vereinbart, die Meldepflichten von\r\nPersonen ohne Ausweispapiere dahingehend zu überarbeiten, dass Kranke nicht davon\r\nabgehalten werden, sich behandeln zu lassen.29 Bislang ist dieses Versprechen jedoch nicht\r\numgesetzt worden und es zeichnet sich auch nicht ab, dass dies in dieser Legislaturperiode\r\n<382>; 115, 320 <347>; BVerfG, NJW 2007, S. 2464 <2469>; BVerfGE 120, 378 <403>.\r\n28 https://gleichbehandeln.de/.\r\n29 https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/.\r\ngeschieht.\r\nIm November 2023 antwortete das Bundesministerium auf eine Presseanfrage des\r\nDeutschlandfunks: „Das BMI hat bereits intensiv, auch unter Beteiligung anderer Ressorts und\r\neuropäischer Partner, geprüft, ob sich überzeugende und auch tatsächlich zielführende Ansätze\r\nfür eine Umsetzung ergeben. Die Prüfung hat aber gezeigt, dass die Fragestellung sehr komplex\r\nist, verschiedene Regelungskreise betrifft und hier einfache Lösungen nicht möglich sind. Die\r\nPrüfung unter Einbindung anderer Ressorts und Stellen dauert daher noch an.“ Diese Antwort\r\nerstaunt insofern, als dass es bereits seit 2011 eine äquivalente Ausnahmeregelung von der Pflicht\r\nzur Datenübermittlung für den Bildungsbereich gibt, damit Menschen ohne geregelten\r\nAufenthaltsstatus ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können. Darüber hinaus hat das Katholische\r\nForum Leben in der Illegalität konkrete Formulierungsvorschläge für eine Ausnahme des\r\nGesundheitsbereichs für die betroffenen Regelungskreise (Aufenthaltsgesetz, AsylbLG und SGB\r\nVII) vorgelegt30 und verschiedene Expert*innen haben dem BMI ihre Unterstützung angeboten.\r\nAuf entsprechende Anfragen reagierte das BMI jedoch nicht. Insofern ist davon auszugehen, dass\r\ndas Vorhaben jedenfalls in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt wird.\r\nDiese Befürchtung hat sich insofern bestätigt, als mit dem DÜV-AnpassungsG kürzlich (ergänzen\r\nwenn DÜV-AnpassG verabschiedet wurde, voraussichtlich in der Woche vom 8.4.)\r\nDatenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht reformiert wurden. In diesem\r\nZusammenhang ist auch der § 87 AufenthG angepasst worden, ohne dass die Gelegenheit genutzt\r\nwurde, die Meldepflicht zu überarbeiten und eine Ausnahme für den Gesundheitsbereich\r\neinzufügen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. 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Angesichts der derzeitigen globalen Bedrohungsszenarien und des Rückzugs der USA aus globaler Verantwortung und Entwicklungszusammenarbeit fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich in einer ‘Koalition der Willigen‘ weiterhin als ein verlässlicher, an Werten orientierter und starker Partner der unilateral ausgerichteten Entwicklungszusammenarbeit zu erweisen, den Globalen Fonds mit einem fairen Beitrag zu unterstützen und neue Allianzen für gerechte Finanzierungsstrukturen zu schmieden.\r\nWarum der Globale Fonds?\r\nDer Globale Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria ist weltweit das bedeutendste multilaterale Finanzierungsinstrument im Kampf gegen HIV, Tuberkulose (TB) und Malaria. Seit seiner Gründung im Jahr 2002 hat er über 65 Millionen Menschenleben gerettet, die kombinierte Sterblichkeit der drei Krankheiten um 63 % gesenkt und Gesundheitssysteme in über 100 Ländern entscheidend gestärkt. In Malawi, eines der ärmsten Länder der Welt, konnte die Lebenserwartung von 2000-2021 von 44,7 auf 62,5 Jahre erhöht werden!\r\nStärkung der Gesundheitssysteme\r\nDabei wirkt der Globale Fonds weit über die drei Krankheiten hinaus. Als weltweit größter Unterstützer im Bereich der Gesundheitssystemstärkung investiert der Globale Fonds jährlich rund 2 Milliarden US-Dollar in die Stärkung von Gesundheitssystemen in Ländern des Globalen Südens, etwa in klimafeste Infrastruktur, medizinischen Sauerstoff, moderne Labore, digitale Gesundheitsplattformen und Lieferketten. Diese Investitionen verbessern auch die Vorbereitung auf neue Pandemien und gesundheitliche Krisen. So ist der Fonds heute ein unverzichtbarer Pfeiler der globalen Gesundheitsarchitektur.\r\nFortschritt gefährdet\r\nTrotz dieser Erfolge ist der Fortschritt gefährdet. Auch aufgrund der geopolitischen Verwerfungen steht die Welt an einem entscheidenden Wendepunkt: Soll das Nachhaltigkeitsziel 3.3 der Vereinten Nationen, die Beendigung von AIDS, Tuberkulose und Malaria als globale Gesundheitsbedrohungen bis 2030, erreicht werden, sind jetzt entschlossene Investitionen erforderlich. Verzögerungen bedeuten nicht nur vermeidbares menschliches Leid, sondern auch deutlich höhere langfristige Kosten.\r\nDeutschland hat sich als starker Partner erwiesen\r\nDeutschland ist Mitgründer, strategischer Partner und viertgrößter staatlicher Geber des Fonds. Für die laufende Finanzierungsrunde (2023–2025) des Globalen Fonds stellt die Bundesregierung 1,2 Milliarden Euro bereit, ergänzt durch 100 Millionen Euro durch das Schuldenumwandlungsinstrument Debt2Health, insgesamt also 1,3 Milliarden Euro. Nun kommt es darauf an, das bisher Erreichte nicht zu gefährden, sondern den Weg als starker, solidarischer und verlässlicher Partner entschlossen weiterzugehen.\r\nDer Bedarf \r\nFür die Finanzierungsperiode 2027 bis 2029 plant der Globale Fonds, mindestens 18 Milliarden US-Dollar zu mobilisieren, das absolute Minimum, um die laufenden Programme fortsetzen zu können. Mit dieser Summe könnten laut Fonds bis zu 23 Millionen Menschenleben gerettet und 400 Millionen Neuinfektionen verhindert werden. Die jährliche Zahl der Todesfälle durch die drei Krankheiten ließe sich von 2,3 Millionen im Jahr 2023 auf unter eine Million senken. Jeder investierte US-Dollar würde dabei einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen im Wert von 19 US-Dollar bringen.\r\nDie Berechnung des fairen Beitrag Deutschlands\r\nAuf Basis objektiver wirtschaftlicher Kennzahlen – insbesondere des Anteils Deutschlands am Bruttonationaleinkommen der Hocheinkommensländer (6,72 %), ergibt sich ein angemessener Beitrag von rund 2,06 Milliarden US-Dollar, abzüglich des deutschen Anteils am EU-Haushalt. Der verbleibende deutsche Beitrag beläuft sich auf etwa 1,8 Milliarden Euro, das sind jährlich rund 600 Millionen Euro über drei Jahre. Die Berechnungsgrundlage finden sie hier.\r\nUnsere Forderung\r\nDer globale Fonds braucht Stabilität, Planbarkeit und berechenbare Partner. Die bisher erreichten Ziele sind in Gefahr und könnten rückgängig gemacht werden!\r\nZur 8. Wiederauffüllungskonferenz des Globalen Fonds berechnen wir für die kommenden drei Jahre den fairen Beitrag Deutschlands auf 1,8 Milliarden Euro. 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Gerade jetzt, wo andere große Geberländer ihre Unterstützung reduzieren, wird Deutschland ein verlässlicher Partner bleiben“, sagte Finanzminister Lars Klingbeil zur Eröffnung der Hamburg Sustainability Conference, Anfang Juni.\r\nEs geht um Millionen Menschenleben. Es geht um globale Solidarität. Es geht um gesundheitliche Chancengleichheit. Gesundheit ist ein Menschenrecht!\r\nZur 8. Wiederauffüllung des Globalen Fond zählen wir auf einen fairen Beitrag Deutschlands.\r\nBerlin, Juni 2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-07-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012677","regulatoryProjectTitle":"Rücknahme der Kürzungen im EP 23 des BHH 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/40/61/610056/Stellungnahme-Gutachten-SG2509030011.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"An:\r\nHaushälter*innen der demokratischen Fraktionen\r\ndes Deutschen Bundestages\r\nCC:\r\nFriedrich Merz, Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland\r\nNina Warken, Bundesministerin für Gesundheit\r\nLars Klingbeil, Bundesminister der Finanzen\r\nDr. Georg Kippels, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit\r\nHaushälter*innen der demokratischen Fraktionen des Deutschen Bundestages\r\nBerlin, 24.Juli.2025\r\nOffener Brief – Globale Gesundheit braucht Verlässlichkeit: Deutschlands Beitrag zum Globalen Fonds muss steigen\r\nSehr geehrte Abgeordnete,\r\nüber 65 Millionen Menschenleben wurden seit 2002 durch den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria gerettet. Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die heute leben, lernen und arbeiten können, weil sich die Weltgemeinschaft dazu entschieden hat, gemeinsam in Gesundheit, Gerechtigkeit und Zukunft zu investieren.\r\nDieser Fortschritt ist bedroht. Während sich das Zeitfenster zur Erreichung von SDG 3.3 schließt, droht die internationale Gemeinschaft ihr zentrales Versprechen zu brechen: Aids, Tuberkulose und Malaria bis 2030 als globale Gesundheitsbedrohungen zu beenden. Der Rückzug zentraler Geberstaaten aus multilateraler Verantwortung, wachsende Ungleichheit und globale Krisen gefährden bewährte Strukturen.\r\nDas aktuelle Global AIDS Update 2025 von UNAIDS warnt eindringlich vor den Folgen dieser Entwicklung: Massive Finanzierungslücken führen bereits jetzt zu dramatischen Einschränkungen bei HIV-Prävention und -Behandlung. Zwischen 2025 und 2029 könnten laut UNAIDS zusätzlich bis zu 6 Millionen HIV-Neuinfektionen und 4 Millionen Aids-bedingte Todesfälle auftreten.\r\nDeutschlands Rolle und Verantwortung\r\nDeutschland ist Mitgründer und viertgrößter staatlicher Geber des Globalen Fonds. Seit 2002 hat die Bundesrepublik rund 5,1 Milliarden Euro beigesteuert und damit maßgeblich zur Rettung von Menschenleben, zur Stärkung von Gesundheits- und Community Systemen und zur Durchsetzung menschenrechtsbasierter Ansätze beigetragen. In der laufenden Finanzierungsperiode (2023–2025) hat Deutschland 1,2 Milliarden Euro zugesagt, ergänzt durch 100 Millionen Euro über Debt2Health, insgesamt also 1,3 Milliarden Euro.\r\nDer Bundestag und die Bundesregierung stehen nun an einem Scheideweg: Werden sie ihrer Rolle als verlässlicher multilateraler Partner weiterhin gerecht, als den man sich international, zuletzt auf der Hamburg Sustainability Conference, positioniert hat?\r\nAnsatz im Haushaltsentwurf 2025: Unzureichende Mittel für den Globalen Fonds\r\nMit dem Kabinettsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 Drucksache 21/500 wurde eine erste Weichenstellung getroffen. Im Einzelplan 23, Titel 896 07-023 ist ein Beitrag von bis zu 1 Milliarde Euro an den Globalen Fonds vorgesehen, davon jedoch nur 900 Millionen Euro als direkte Zusage, ergänzt durch 50 Millionen Euro über die GIZ. Dieser Betrag liegt sowohl deutlich unter dem vom Aktionsbündnis gegen AIDS errechneten fairen Beitrag Deutschlands von 1,8 Milliarden Euro als auch unter den 1,4 Milliarden Euro, die mindestens erforderlich wären, um aktuelle, lebensrettende Programme nicht zu gefährden und zudem unter dem Niveau der vorherigen Finanzierungsrunde, in der Deutschland 1,3 Milliarden Euro zugesagt hatte. Aktuelle Berechnungen gehen angesichts des Rückzugs verschiedener Geber bereits bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode von millionenfachen Todeszahlen und zusätzlichen Neuinfektionen bei Aids, Tuberkulose und Malaria aus. Sich in einem solchen historischen Situation an massiven Kürzungen zu beteiligen und fast 25% der deutschen Unterstützung zurückzuschneiden, ist ein Signal großer Kälte.\r\nDer Bedarf: Mindestens 18 Milliarden\r\nFür die Finanzierungsperiode 2027 bis 2029 strebt der Globale Fonds an, mindestens 18 Milliarden US-Dollar zu mobilisieren, das absolute Minimum, um bestehende Programme fortzuführen und lebensrettende Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Nach Angaben des Fonds könnten mit diesem Betrag bis zu 23 Millionen Menschenleben gerettet und rund 400 Millionen Neuinfektionen mit HIV, Tuberkulose oder Malaria verhindert werden. Die jährliche Zahl der Todesfälle durch diese drei Krankheiten ließe sich von derzeit 2,3 Millionen im Jahr 2023 auf unter eine Million senken. Darüber hinaus würde jeder investierte US-Dollar einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen in Höhe von 19 US-Dollar generieren.\r\nDer faire Beitrag Deutschlands\r\nDer Beitrag, den Deutschland zum Globalen Fonds leisten sollte, basiert auf objektiven wirtschaftlichen Kennzahlen. Maßgeblich ist dabei der deutsche Anteil am Bruttonationaleinkommen der Hocheinkommensländer, der aktuell bei 6,72 % liegt. Daraus ergibt sich ein rechnerisch fairer Beitrag von rund 2,06 Milliarden US-Dollar. Nach Abzug des deutschen Anteils am EU-Gesamtbeitrag verbleiben rund 1,8 Milliarden Euro, die Deutschland national zu leisten hätte, das entspricht 600 Millionen Euro pro Jahr über drei Jahre.\r\nUnsere Forderung als Zivilgesellschaft\r\nDeutschland hat sich in der Vergangenheit als verlässlicher multilateraler Partner für die globale Gesundheit positioniert. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, steigender Bedarfe und wachsender internationaler Erwartungen ist jetzt der Moment, diese Rolle entschlossen weiterzuführen.\r\nWir fordern Sie daher auf:\r\nStellen Sie sicher, dass Deutschland für die 8. Wiederauffüllung des Globalen Fonds 1,8 Milliarden Euro zusagt, ein Beitrag, der dem tatsächlichen Bedarf entspricht und Deutschlands Verantwortung als globaler Gesundheitsakteur gerecht wird.\r\nEin Beitrag unterhalb von 1,4 Milliarden Euro würde laufende, lebensrettende Programme gefährden.\r\nKorrigieren Sie den bisherigen Haushaltsansatz deutlich nach oben und senden Sie ein klares Signal für Solidarität, Stabilität und internationale Verlässlichkeit.\r\nEs geht um Millionen Menschenleben. Es geht um globale Solidarität. Es geht um gesundheitliche Chancengleichheit. Gesundheit ist ein Menschenrecht! Zur 8. Wiederauffüllung des Globalen Fonds zählen wir auf einen fairen Beitrag Deutschlands.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDie unterzeichnenden Organisationen\r\nAktionsbündnis gegen AIDS\r\nFriends of the Global Fund Europe\r\nDeutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)","shortTitle":"BMZ","url":"https://www.bmz.de/de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012677","regulatoryProjectTitle":"Rücknahme der Kürzungen im EP 23 des BHH 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/44/07/610058/Stellungnahme-Gutachten-SG2509030013.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Frau Bundesministerin\r\nReem Alabali-Radovan\r\nBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung\r\nStresemannstraße 94\r\n10963 Berlin\r\nBerlin, den 24. Juli 2025\r\nStärkung der vielfältigen Ansätze der gesundheitsbezogenen Entwicklungszusammenarbeit\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin,\r\nals zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, möchten wir mit diesem Schreiben hervorheben, wie wichtig es im aktuellen Kontext ist, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Globale Gesundheit weiterhin auf einem diversifizierten Ansatz basiert. Dazu gehören die multilaterale, bilaterale und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit als sich ergänzende und gegenseitig stärkende Pfeiler. In den letzten Jahren sind die gesundheitlichen Herausforderungen komplexer, geopolitische Dynamiken vielschichtiger und die Finanzierung im globalen Gesundheitssektor prekärer geworden. In diesem Kontext appellieren wir daran, dass die wichtige Rolle Deutschlands im Bereich der Globalen Gesundheit gestärkt wird.\r\nGesundheit kennt keine Grenzen, deshalb liegt es im ureigenen Interesse Deutschlands, sich weiterhin aktiv für globale Gesundheit zu engagieren. Infektionskrankheiten, Pandemien, resistente Keime oder die Folgen von Klimawandel und Migration betreffen die gesamte Weltgemeinschaft. Prävention und der Aufbau resilienter Gesundheitssysteme müssen dort ansetzen, wo Risiken entstehen, oft in Regionen mit eingeschränktem Zugang zu medizinischer Versorgung.\r\nEntwicklungszusammenarbeit spielt dabei eine zentrale Rolle: Sie stärkt Gesundheitssysteme, fördert Fachkräfteausbildung, verbessert die Medikamentenversorgung und unterstützt Prävention und Aufklärung. Diese Investitionen schützen nicht nur Menschen in den Partnerländern, sondern tragen zur weltweiten Gesundheitsstabilität, und damit auch zur Sicherheit in Deutschland und Europa, bei. Die COVID-19-Pandemie hat dies eindrücklich vor Augen geführt.Wir begrüßen ausdrücklich jede zusätzliche Mittelerhöhung durch Ihr Ministerium für zentrale multilaterale Instrumente und Organisationen der Globalen Gesundheit wie den Globalen Fonds, GAVI oder die WHO. Multilaterale Zusammenarbeit ermöglicht strategische, systemische Ansätze und bündelt internationale Ressourcen für eine wirkungsvolle globale Antwort auf gesundheitliche Herausforderungen. Allerdings sollten Erhöhungen im multilateralen Bereich nicht dazu führen, dass die Aufwendungen für die bilaterale und vor allem die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit im Bereich Globale Gesundheit gekürzt werden. Diese sind neben der multilateralen Unterstützung von besonderem Wert und alle Ansätze gilt es, adäquat zu fördern.\r\nZivilgesellschaftliche Organisationen arbeiten oft unmittelbar mit betroffenen Menschen und Gemeinschaften zusammen, insbesondere in entlegenen oder fragilen Regionen, wo staatliche oder multilaterale Strukturen an ihre Grenzen stoßen. Ihre Nähe zu den Zielgruppen ermöglicht eine passgenaue Ausrichtung an den konkreten Bedarfen vor Ort.\r\nSie zeichnen sich durch besondere Flexibilität und Innovationskraft aus, reagieren schnell auf sich verändernde Situationen und erproben neue Ansätze, die oft in größere Programme übernommen werden. Durch die enge Zusammenarbeit mit lokalen Partnern stärken sie zudem Kapazitäten, Teilhabe und Eigenverantwortung in den Partnerländern.\r\nDarüber hinaus nehmen zivilgesellschaftliche Akteure eine wichtige Advocacy- und Kontrollfunktion ein. Sie vertreten die Interessen benachteiligter Gruppen, bringen ihre Stimmen in politische Prozesse ein und tragen zur Rechenschaftspflicht bei. Ihre Arbeit ist häufig wertebasiert, was insbesondere in sensiblen Bereichen wie HIV-Prävention oder sexueller und reproduktiver Gesundheit Vertrauen schafft und den Zugang zu besonders armen, verletzlichen und marginalisierten Gruppen verbessert.\r\nDass multilaterale, bilaterale und zivilgesellschaftliche Ansätze sich sinnvoll ergänzen, zeigt beispielhaft der Globale Fonds: Als multilaterales Instrument hat er bereits über 65 Millionen Menschenleben gerettet. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind dabei nicht nur als Umsetzungspartner aktiv, sondern auch in die Entscheidungsstrukturen eingebunden. Die BACKUP-Initiative der GIZ unterstützt zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure gezielt dabei, solche multilateralen Mittel erfolgreich zu nutzen. Der Globale Fonds ist somit ein gelungenes Beispiel für wirksame Zusammenarbeit auf allen Ebenen.\r\nAls zivilgesellschaftliche Akteure sehen wir zudem einen wachsenden Bedarf darin, unabhängige Stimmen zu stärken, kontextsensibles Wissen einzubringen und Vielfalt in gesellschaftspolitische Prozesse einfließen zu lassen. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit kann hier auf das Potenzial einer starken Zivilgesellschaft bauen, im Inland wie in den Partnerländern.\r\nDie Kombination multilateraler Effektivität, bilateraler Steuerbarkeit und zivilgesellschaftlicher Reichweite ist der Schlüssel für eine glaubwürdige, solidarische und zukunftsfähige Gesundheitspolitik im globalen Kontext. Wir bitten Sie daher, alle drei Kanäle, multilateral, bilateral und zivilgesellschaftlich im Bereich Globale Gesundheit, auch künftig angemessen zu fördern und ihre komplementäre Wirkung gezielt zu nutzen.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAktionsbündnis gegen AIDS e.V.\r\nBUKO Pharma-Kampagne\r\nDeutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)\r\nGerman Doctors e.V.\r\nmedmissio – Institut für Gesundheit Weltweit\r\nTierärzte ohne Grenzen e.V.\r\nKontakt:\r\nTilman Rüppel\r\nmedmissio – Institut für Gesundheit weltweit\r\nHerrmann-Schell-Straße 7 97074 Würzburg\r\nTel: +49 931 - 80 48 532\r\ntilman.rueppel@medmissio.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)","shortTitle":"BMZ","url":"https://www.bmz.de/de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012677","regulatoryProjectTitle":"Rücknahme der Kürzungen im EP 23 des BHH 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/72/e8/610060/Stellungnahme-Gutachten-SG2509030015.pdf","pdfPageCount":12,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"15 July 2025\r\nHis Excellency Friedrich Merz,\r\nFederal Chancellor of the Federal Republic of Germany\r\nCC:\r\n• Her Excellency Reem Alabali-Radovan, Federal Minister for Economic Cooperation and\r\nDevelopment\r\n• Her Excellency Nina Warken, Federal Minister of Health\r\n• His Excellency Lars Klingbeil, Minister of Finance of Germany\r\n• His Excellency Georg Kippels, Parliamentary State Secretary to the Federal Minister of\r\nHealth\r\n• His Excellency Martin Jäger Ambassador of Germany to Ukraine\r\nSubject: Recognising Germany’s leadership in Global Health Security and urgent appeal for\r\ncontinued support to Ukraine through the Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and\r\nMalaria\r\nDear Chancellor Merz,\r\nGermany’s enduring leadership in supporting Ukraine through one of the most challenging times in\r\nour history has been nothing short of remarkable. Your government’s unwavering commitment to\r\ninternational solidarity and development cooperation continues to inspire global confidence.\r\nWe would like to express our profound gratitude for Germany’s steadfast support to Ukraine.\r\nGermany has been a steadfast ally, demonstrating extraordinary commitment to Ukraine through\r\nnumerous channels, including your leadership in prioritizing global health initiatives such as the\r\nGlobal Fund to fight AIDS, Tuberculosis and Malaria (The Global Fund).\r\nAs we are in the midst of the fourth year since Russia’s full-scale invasion, Ukraine continues to\r\nfight, not only for its sovereignty but also for the health and well-being of its people. Despite\r\nimmense challenges, the country has sustained its HIV, TB, and harm reduction programs, pioneered\r\ninnovative healthcare solutions, and demonstrated a model of resilience for the world.\r\nIn the face of the ongoing war and its devastating effects, the Global Fund civil society partners in\r\nUkraine, have continued to deliver essential services to vulnerable communities. Through\r\ncommunity-based and community-led organizations in all regions of Ukraine, brave staff ensure\r\nuninterrupted access to prevention, testing, and treatment for HIV and TB (including multi-drug-\r\nresistant TB), despite relentless challenges and resource fatigue.\r\nThe Global Fund’s allocation to Ukraine is $165.5 million for the current grant cycle 2024-2026.\r\nThese funds, made possible by Germany and other donors, enable us to sustain and adapt life-saving\r\nprograms. They provide essential health services, medications, generators, food, and care packages\r\nfor those in need.\r\nThe national HIV program in Ukraine, as well as other HIV, TB, and malaria programs globally, is\r\nnow at serious jeopardy due to uncertainty or reductions in US funding. This is especially critical in\r\nthe current context of global financial instability.\r\nThe Global Fund remains a key lifeline for Ukraine – more important now than ever. But uncertainty\r\naround ongoing and future funding to the Global Fund poses a major threat to communities like ours.\r\nCuts would have a devastating effect, particularly in low-income and fragile or conflict-affected\r\nstates, without a doubt increasing both transmission and the number of people dying from\r\npreventable causes, and undermining global efforts to detect, track, and contain new outbreaks\r\nworldwide. Outbreaks are inevitable, but epidemics and pandemics are preventable.\r\nThe Global Fund alone is the most significant funder of the fight against TB, HIV, and malaria,\r\nproviding:\r\n• 76% of international funding for TB, the world’s deadliest infectious disease.\r\n• 62% of international funding for malaria, protecting vulnerable populations worldwide.\r\n• Support for millions of people on life-saving HIV treatment and comprehensive\r\nprevention initiatives.\r\nThe Global Fund’s impact is undeniable, having saved millions of lives annually, even amidst\r\nconflicts like the one in Ukraine. By pooling resources and shaping global markets, the Fund has\r\nalso ensured that essential medicines, diagnostics, and equipment are accessible and affordable. By\r\ninvesting in health systems and disease surveillance in more than 100 countries, the Global Fund\r\npartnership is making the world healthier and safer, reinforcing global health security and helping to\r\nbreak the chain of infection.\r\nA call to for Germany to give an early pledge to the Global Fund\r\nThe Global Fund has launched its Eighth Replenishment Investment Case, calling for sustained\r\nfinancial commitments to continue progress in global health. A fully funded Global Fund could save\r\nup to 23 million lives between 2027 and 2029, reduce mortality from these diseases by 64%, and\r\nstrengthen health systems and global health security. For every dollar invested, the return is estimated\r\nat $19 in health and economic benefits, an extraordinary impact of $323 billion over the next three\r\nyears.\r\nGermany has supported the Global Fund since its launch in 2002 and is the fourth largest public\r\ndonor overall, with contributions totaling over EUR 5.3 billion to date. Germany’s contributions not\r\nonly uphold global health but also serve as a vital lifeline for communities like ours, ensuring\r\nresilience in the face of unprecedented challenges.\r\nGermany’s leadership has been instrumental in past replenishments, including the Seventh\r\nReplenishment, where your strong pledge helped catalyze support from other partners. As the world\r\nfaces new health threats and instability, the importance of a fully funded Global Fund cannot be\r\noverstated.\r\nTogether with our German friends, we, representatives from more than 140 Ukrainian\r\norganizations, urge you to continue prioritizing support for the Global Fund and maintain\r\nGermany's strong leadership for the replenishment conference planned for the end of 2025. A\r\npledge of at least €1.4 billion — on the path toward a fair share of €1.8 billion* — is essential\r\nto sustain life-saving programs. This is more important than ever, and it will demonstrate the\r\nurgency of funding the Global Fund, encouraging other donors to follow Germany’s lead.\r\nWe are deeply grateful for your support. This is a fight we can and must win — together.\r\nWith sincere gratitude,\r\nAndriy Klepikov,\r\nExecutive Director,\r\nAlliance for Public Health\r\n24 Bulvarno-Kudryavska St.,\r\n01054, Kyiv,\r\nUkraine\r\nhttps://aph.org.ua\r\nSylvia Urban,\r\nBoard member,\r\nAktionsbündnis gegen AIDS - Action against\r\nAIDS Germany\r\n(Action against AIDS Germany is a nationwide\r\nnetwork of 300 co-organizations including\r\nindividuals)\r\nOn behalf of the Global Fund Civil Society Partners and supporters in Ukraine:\r\n_____________________________________________________________\r\nPlease find more about Ukrainian doctors work with the support of the Global Fund:\r\n• A short film about how one of our mobile health teams work in frontline — “Dmytro\r\nand Yulia Face the Frontlines of War to Deliver Lifesaving Care in Ukraine”\r\n• No Break in the Struggle: Ukraine’s Health Response Three Years into the War\r\nList of signatories:\r\n1. Yuliia Kalancha, Executive Director, TB Europe Coalition (Ukraine/The Netherlands)\r\n2. Dmytro Sherembei, Head of Coordination Council, Charitable Organisation \"All-\r\nUkrainian Network of People Living with HIV/AIDS\" (Ukraine)\r\n3. Yana Panfilova, Head of Board, Charitable Organisation \"Union of Adolescents and\r\nYouth ‘Teenergizer’\" (Ukraine)\r\n4. Yevheniia Kuvshynova, Executive Director, “Convictus Ukraine” All-Ukrainian\r\nCharitable Organisation (Ukraine)\r\n5. Olena Sviatiuk, Chairman of the Management Board, Charitable Organisation \"100\r\npercent of life. Kyiv region\" (Ukraine)\r\n6. Anton Shevchenko, Executive Director, Public Organisation \"ALLIANCE.GLOBAL\"\r\n(Ukraine)\r\n7. Oleg Dymaretskyi, Director, Charitable Organisation “Charitable Fund ‘Ukrainian\r\nNetwork of People who Use Drugs’” (Ukraine)\r\n8. Maksym Dotsenko, Director General of the National Committee, Ukrainian Red\r\nCross Society (Ukraine)\r\n9. Taras Zlydennyy, Director, Municipal Non-Commercial Enterprise of Sumy Regional\r\nCouncil \"Regional Clinical Medical Center for Socially Dangerous Diseases\"\r\n(Ukraine)\r\n10. Natalia Isaieva, Director, Charitable Organisation \"Legalife-Ukraine\"\r\n11. Oleksandr Ostapov, President, Charity Foundation \"Return to Life\" (Ukraine)\r\n12. Irina Asperova, Chairman of the Board, Samariv Family Support Center (Ukraine)\r\n13. Victoria Shekhova, President, DRCF “Oberig” (Ukraine)\r\n14. Tetyana Shaulska, Head, Charitable Organisation \"Dialog Plus\" Charitable\r\nFoundation (Ukraine)\r\n15. Vitalii Yusiuk, Director, Charitable Foundation \"VIRTUS\" (Ukraine)\r\n16. Svitlana Ivchenko, Head, \"Future without AIDS\" (Ukraine)\r\n17. Tetiana Slabchuk, Chairwoman of the Board, Youth Public Organisation “Youth\r\nPublic Movement 'Partner'” (Ukraine)\r\n18. Anatolii Hrytsenko, Chairman, NGO “Nasha Dopomoga” (Ukraine)\r\n19. Liubov Berezhna, Head, Donetsk Regional Organisation of Red Cross Society of\r\nUkraine (Ukraine)\r\n20. Evgenia Lysak, President, Kherson Regional Charity Foundation \"Mongoose\"\r\n(Ukraine)\r\n21. Volodymyr Tsymbaliuk, Head, Regional Platform \"VirusOFF\" (Ukraine)\r\n22. Valentyn Vavilov, Head of the Board, Public Organisation \"Synergy of Souls\"\r\n(Ukraine)\r\n23. Oleksandr Hryn, Director, Charitable Organisation \"’Zachid Chance’ Charitable\r\nFoundation\" (Ukraine)\r\n24. Irina Orlenko, Director, Rivne Regional Charity Fund “Our Future” (Ukraine)\r\n25. Anastasiia Yeva, Executive Director, “Cohort” (Ukraine)\r\n26. Iryna Dymchenko, Chairman of the Board, Charitable Organisation \"’Resources of\r\nLife’ Charitable Foundation” (Ukraine)\r\n27. Yanina Stemkovska, Director, CO “Eastern Resource Center of the Ukrainian\r\nNetwork of People who Use Drugs (VOLNA) ‘Meridian’” (Ukraine)\r\n28. Olha Horbatiuk, Director, All Ukrainian Charitable Foundation “Drop In Center”\r\n(Ukraine)\r\n29. Svitlana Olkhova, Сhairman of the Board, Сharitable Organisation “Сharitable\r\nOrganisation ‘Obriу’” (Ukraine)\r\n30. Nataliia Nahorna, Director, Charitable Fund \"Let Your Heart Beat\" (Ukraine)\r\n31. Zhanneta Matveiko, Director, GO “VOLNA-ZAHID” (Ukraine)\r\n32. Kostiantyn Zverkov, Сhairman of the Board, Public Organisation “Era of Mercy”\r\n(Ukraine)\r\n33. Snizhana Strilets, Chairman of the Board, Khmelnitsky Regional Department\r\nCharitable Organisation \"All-Ukrainian Network of People Living with HIV/AIDS\"\r\n(Ukraine)\r\n34. Ilya Podolyan, President, Charitable Foundation \"Rainbow\" (Ukraine)\r\n35. Vielta Parkhomenko, Chair, “Club Eney” (Ukraine)\r\n36. Anna Kazus, President, Charitable Organisation “Kharkiv Charitable Fund ‘Blago’”\r\n(Ukraine)\r\n37. Oleksandra Denysenko, Executive Director, Charitable Organisation \"TB People\r\nUkraine\" (Ukraine)\r\n38. Ihor Tkachenko, All-Ukrainian Association of People with Drug Addiction B.O.B.F.\r\n\"VOLNA\" (Ukraine)\r\n39. Nataliia Kitsenko, Director of the Department of Public Health, “Way Home” Odesa\r\nCharity Foundation (Ukraine)\r\n40. Tetiana Lebed, CEO, All-Ukrainian Association of Drug Addicted Women “VONA”\r\n(Ukraine)\r\n41. Yulia Kohan, Director, Charitable Organisation \"’Southern Resource Center’\r\nUkrainian Network of People who Use Drugs\", CO “PUD'UA-SOUTH” (Ukraine)\r\n42. Kateryna Hritsaienko, President, Charitable Foundation “Hope and Trust” (Ukraine)\r\n43. Halyna Lahuta, Director, Zhovtovodsky City Charity Found \"Promin\" (Ukraine)\r\n44. Volodymir Polyakov, Chairman, Public Organisation “Western Ukrainian Resource\r\nCentre of the All-Ukrainian Association of Drug Addicts ‘Your Home’” (Ukraine)\r\n45. Iryna Fandraliuk, Director, Charitable Organisation “All-Ukrainian Charitable Fund\r\n‘Source of Health’” (Ukraine)\r\n46. Julia Familieva, Member of CCM, Representative of Transgender People in Ukraine,\r\nTransgender Community Leader (Ukraine)\r\n47. Olena Makarenko, Head, Charitable Foundation \"Chance\" (Ukraine)\r\n48. Mariia Matsuk, Head, Public Organisation \"Healthy Planet\" (Ukraine)\r\n49. Yuliya Chabanuk, Chair of the Board, Kirovohrad Regional Branch of the All-\r\nUkrainian Charitable Organisation \"All-Ukrainian Network of People Living with\r\nHIV/AIDS\" (Ukraine)\r\n50. Mariia Uzhva, Executive Director, Charitable Organisation “Charitable Society All-\r\nUkrainian Network of People Living with HIV/AIDS of Lviv City” (CO “Network of\r\n100 Percent Life of Lviv City”) (Ukraine)\r\n51. Mariia Bondarenko, Executive Director, Charitable Organisation \"Light of Hope\"\r\n52. Rostyslav Milevskyi, Director, “Gender Zed” (Ukraine)\r\n53. Kostiantyn Pysarev, Head, NGO \"Rainbow Life\" (Ukraine)\r\n54. Dariya Bulavina, Director, Charitable Organisation “Charitable Foundation ‘Building\r\nthe Future Together’” (Ukraine)\r\n55. Vasyl Malikov, Director, \"Spectrum Kharkiv\" (Ukraine)\r\n56. Natalya Dotsenko, President, Charitable Organisation \"Foundation ‘Spodivannya’\"\r\n(Ukraine)\r\n57. Olga Belkova, Chairman of the Board, Public Organisation \"Istok\" (Ukraine)\r\n58. Liliia Hryniuk, Director, Charitable Organisation “Charitable fund ‘Positive Women\r\nOdesa’” (Ukraine)\r\n59. Marianna Polevikova, Head of the Board, Public Organisation \"Information and\r\nEducation Center for Equal Rights\" (Ukraine)\r\n60. Nataliia Moroz, Director, Social Services Center of the Glodoska Village Council\r\n(Ukraine)\r\n61. Oksana Chernenko, General Director, Communal Non-Commercial Enterprise\r\n“Novgorod-Siverska Central City Hospital named after I.V.Buyalskyi” Novgorod-\r\nSiversky City Council Сhernihiv Region (Ukraine)\r\n62. Olga Mardar, Head of the Organisation, HO \"Perekhrestia\" (Ukraine)\r\n63. Oksana Oryshchuk, Director, Non-Governmental Organisation \"Center Public Health\r\n‘Independence’\" (Ukraine)\r\n64. Alla Khodak, Head of the Board, Charitable Organisation \"100 Percent Life. Odessa\"\r\n(Ukraine)\r\n65. Anzhela Moiseienko, Chairman of the Board, Charitable Organisation “Chernihiv\r\nBranch of Charitable Organisation ‘All-Ukrainian Network of People Living with\r\nHIV/AIDS’” (Ukraine)\r\n66. Svitlana Kalinichenko, Chairman of the Council, Public Organisation \"Road of Life\r\nDnepr\" (Ukraine)\r\n67. Sergiy Vanenkov, Director, Charity Foundation \"UNITUS\" (Ukraine)\r\n68. Valentyna Pryshko, Head, Volyn Region Organisation of the Ukrainian Red Cross\r\nSociety (Ukraine)\r\n69. Andrii Skorokhod, Head, Mykolaiv Regional Organisation of the Ukrainian Red\r\nCross Society (Ukraine)\r\n70. Larysa Vysotska, President, Public Organisation \"Khmelnytskyi Public Health\r\nAssociation ‘Victoria’\" (Ukraine)\r\n71. Oleksii Kotvytskyi, Director, “Perspektiva” (Ukraine)\r\n72. Oksana Syrykh-Chaplynska, Director, Charitable Organisation “’100 Percent Life\r\nNetwork’ Kharkiv” (Ukraine)\r\n73. Kostiantyn Kliucharov, President, Charitable Organisation “Kharkiv Charitable\r\nFoundation ‘Parus’” (Ukraine)\r\n74. Irina Parakhonko, President, Public Organisation “Public Health and Positive Actions\r\n‘Chas Zhyttya’” (Ukraine)\r\n75. Tetyana Berezhna, President, Charitable Foundation \"New Family\" (Ukraine)\r\n76. Anastasia Zagainova, Director, “Avante” Charitable Foundation (Ukraine)\r\n77. Kostyantyn Talalayev, Chair of the Board, Public Organisation “Meditsinskaya\r\nPravda” (Ukraine)\r\n78. Svetlana Osipova, Head, Charitable Organisation “Non-Profit Foundation ‘Public\r\nHealth’ in the City of Kryvyi Rih” (Ukraine)\r\n79. Elena Pilipyuk, Director, Charitable Organisation ”Charitable Fund ‘Positive women\r\nKhmelnytskyi’” (Ukraine)\r\n80. Tetiana Liushnova, Chairman of the Board, Public Organisation \"Centre for\r\nResocialisation of Chemically Dependent People ‘VEDIS’\" (Ukraine)\r\n81. Stella Suslenko, Board Chairwoman, Non-Governmental Organisation “Alternative”\r\n(Ukraine)\r\n82. Evgeniy Starchenko, Chairman of the Board, Public Organisation “Faithful Way of\r\nKharkiv” (Ukraine)\r\n83. Tatyana Semikop, Head of the Board, Public Movement \"Faith, Hope, Love\"\r\n(Ukraine)\r\n84. Nataliia Hapiienko, Acting Executive Director, Community Organisation \"Club\r\nChance\" (Ukraine)\r\n85. Olga Motornenko, Executive Director, Charitable Organisation “Charitable\r\nFoundation ‘Positive Women Poltava’” (Ukraine)\r\n86. Kateryna Grubnik, Director, NGO \"Womens Hub 2.0\" (Ukraine)\r\n87. Larysa Marchenko, Head, Kherson Regional Organisation of Ukrainian Red Cross\r\nSociety (Ukraine)\r\n88. Nataliia Nesvat, Chairman of the Board, Charitable Organisation “One Hundred\r\nPercent Life Cherkasy” (Ukraine)\r\n89. Igor Kamyshenko, Director, Charitable Organisation “Charitable Foundation\r\n‘Ukrainians’” (Ukraine)\r\n90. Iryna Balybina, Chairman of the Board, Сharitable Organisation \"Fund of Regional\r\nand Local Development ‘Synergy’\" (Ukraine)\r\n91. Olena Stryzhak, Head of the Board, Charitable Organisation “Positive Women”\r\n(Ukraine)\r\n92. Yuliia Kondur, President, International Charitable Organisation \"Roma Women Fund\r\n‘Chiricli'\" (Ukraine)\r\n93. Ihor Prokopenko, Kyiv Regional Organisation of the Ukrainian Red Cross Society\r\n(Ukraine)\r\n94. Tetyana Asperova, Chairman of Board, Novomoskovs’k District NGO “Family\r\nSupport Center” (Ukraine)\r\n95. Serhii Pylypenko, Head, Non-Governmental Organisation “Interregional Institute for\r\nCommunity Development” (Ukraine)\r\n96. Liudmyla Kostetska, Head, Coordination Center for Psychological Relief and Non-\r\nMedical Socio-Psychological Rehabilitation “RELAXHUB ‘HELP’er’” (Ukraine)\r\n97. Svitlana Litvinchuk, Head, Non-Governmental Organisation \"Social Initiatives\r\n‘RUH’\" (Ukraine)\r\n98. Vladyslav Kasatkin, Chairman of the Board, Charity Organisation “Hope and\r\nBelieve” (Ukraine)\r\n99. Anastasiia Pavlova, Director, The Center for Civic Development and Safety \"Senses\"\r\n(Ukraine)\r\n100. Olena Goryacheva, Director, Mykolayiv Charitable Foundation \"Vykhid\" (Ukraine)\r\n101. Olena Shakalenko, “Positive Woman Vinnitsia” (Ukraine)\r\n102. Iryna Hryhorieva, Chairman of the Board, Public Organisation “Self Help Club ‘Life\r\nplus’” (Ukraine)\r\n103. Iryna Doroshenko, Chairwoman of the Board, Charitable Organisation “Network 100\r\nPercent of Life. Zaporizhzhia” (Ukraine)\r\n104. Maksym Bychynskyi, Executive Director, Public Organisation \"Soiuz LGBT ‘Ty ne\r\nOdyn’” (\"You Are Not Alone\") (Ukraine)\r\n105. Liudmyla Kostetska, Head, “Case Time” (Ukraine)\r\n106. Yuriy Kostetskyi, Head, “Veteran Hub ‘Call-Sign Ukraine’” (Ukraine)\r\n107. Natalia Bezelieva, Executive Director, Charitable Organisation “Charitable Fund\r\n“Club “Svitanok”’” (Ukraine)\r\n108. Andrii Demianenko, Chairman of the Board, Charitable Organisation\r\n“Transcarpathian Charitable Association of Network of People Living with\r\nHIV/AIDS” (CO “100 Percent Life Uzhhorod”) (Ukraine)\r\n109. Olha Blazhko, Charitable Organisation “Charity Fund ‘Wizards of the Big City’”\r\n(Ukraine)\r\n110. Olesia Yakovenko, Head, Non-Government Organisation \"Strength of Unification\"\r\n(Ukraine)\r\n111. Oksana Nehovska, Director, Charitable Organisation “Charitable fund ‘Positive\r\nwomen Chernihiv’” (Ukraine)\r\n112. Dmitry Bratkevich, Head, NGO “I Believe in the Power of Kindness” (Ukraine)\r\n113. Olha Bobrus, Head, “Ray of Hope” Center (Ukraine)\r\n114. Albina Kotovich, Chairman of the Board, Public Organisation “Sun Circle” (Ukraine)\r\n115. Ivanna Sabo, Head, Transcarpathian Regional Organisation of Red Cross Society of\r\nUkraine (Ukraine)\r\n116. Olena Makaiia, Executive Director, Charitable Organisation “Charitable Fund\r\n‘Positive Women Zaporizhzhia’” (Ukraine)\r\n117. Oleh Lazar, Head of the Board, Ternopil Charitable Organisation of the All-Ukrainian\r\nNetwork of People Who Live with HIV/AIDS (Ukraine)\r\n118. Olha Popenko, Head, Non-Governmental Organisation “Force of Azov” (Ukraine)\r\n119. Serhiy Dmytriyev, Chairman of the Board, NGO “Eleos-Ukraine” (Ukraine)\r\n120. Dmytro Sozonets, CEO, “5AM” (Ukraine)\r\n121. Yulia Palahniuk, Chairman of the Board, NGO “Bright Future for You” (Ukraine)\r\n122. Olga Diablo, President, “PHLOX” (Ukraine)\r\n123. Volodymyr Kosenko, Director, Human Rights Bureau “We Are!” (Ukraine)\r\n124. Oleksii Kvitkovskyi, Head of the Board, Civil Organisation “Resource Center\r\n‘Ukrainian Network of People Who Use Drugs “Volnа-Donbas”’” (Ukraine)\r\n125. Nazar Tokar, Director, Charitable Foundation “Impulse Ukraine” (Ukraine)\r\n126. Oleksandr Kolesnyk, Chairman of the Board, Charitable Organisation “Charitable\r\nSociety ‘Network 100 Percent Life Dnipro’” - CO “CS ‘100% Life Dnipro’”\r\n(Ukraine)\r\n127. Mariia Kulyniak, Director, Charitable Foundation “Development City” (Ukraine)\r\n128. Oksana Kapelus, Head, “Desnytsia” (Ukraine)\r\n129. Kostyantyn Voschany, Head, PO “Educational Laboratory Against Bio Threats”\r\n(Ukraine)\r\n130. Alexander Magdalits, Director, Charitable Organisation “Dialogue of Communities”\r\n(Ukraine)\r\n131. Yulia Poda, Head, Poltava Regional Youth Public Organisation \"Tvii Svit\" (Ukraine)\r\n132. Ihor Revenko, Chairman of the Board, Public Organisation \"Mykolaiv Regional\r\nOrganisation of the Ukrainian Society of the Deaf\" (Ukraine)\r\n133. Alona Kaptan, Head of the Organisation, “Znay Nashih” (Ukraine)\r\n134. Denys Kipka, Head of the Board, “Teens Ukraine” (Ukraine)\r\n135. Igor Kornienko, Chairman of the Board, Charity Foundation \"Help the Nation\"\r\n(Ukraine)\r\n136. Yaroslav Zyatuk, Chairman of the Administrative Council, “Association of the 21st\r\nCentury” (Ukraine)\r\n137. Oleksandr Kripak, Chairman of the Board, Charitable Organisation \"100 Percent of\r\nLife\" Dnipro Region\" (Ukraine)\r\n138. Vadim Byhaienko, Director, Public Organisation \"The Youth Of Niziv\" (Ukraine)\r\n139. Oleksii Zahrebelnyi, Сhairman of the Board, Сharitable Organisation \"FREE ZONE\"\r\n(Ukraine)\r\n140. Vasyl Colodchyn, Director, Charitable Foundation \"Caritas Odesa UGCC\" (Ukraine)\r\n141. Tatiana Kohut, Сhairman of the Board, Blagodijna Organizaciya “100 Vidsotkiv\r\nZhyttya Ivano-Frankivsk” (Ukraine)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)","shortTitle":"BMZ","url":"https://www.bmz.de/de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019408","regulatoryProjectTitle":"bedarfsgerechte Anpassung des Budget des BHH 2026 im EP 23, 15, 05, 30 in Bezug auf globale Gesundheit","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1c/61/658017/Stellungnahme-Gutachten-SG2512160037.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Offener Brief an den Bundeskanzler der Bundesrepublik\r\nDeutschland\r\nHerr Bundeskanzler, setzen sie ein starkes Signal und nutzen Sie den G20 Gipfel\r\nzur Aufstockung des Beitrags für den Globalen Fonds\r\nBerlin, Oktober 2025\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,\r\nin wenigen Wochen treffen sich die Staats- und Regierungschefs der G20 in\r\nJohannesburg, um über gemeinsame Antworten auf globale Krisen zu beraten. Am\r\nVortag des Gipfels, dem 21. November 2025, findet dort die Abschlussveranstaltung der\r\n8. Wiederauffüllung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und\r\nMalaria statt; ausgerichtet von den Regierungen Südafrikas und des Vereinigten\r\nKönigreichs gemeinsam mit dem Globalen Fonds.\r\nDeutschland hat beim diesjährigen World Health Summit einen Beitrag von einer\r\nMilliarde Euro für den Finanzierungszeitraum 2026–2028 zugesagt. Darin enthalten sind\r\n100 Millionen Euro, die über Möglichkeiten der Schuldenumwandlung (Debt2Health) zur\r\nVerfügung gestellt werden.\r\nDie Bekanntgabe des Betrags ist ein erster wichtiger Schritt, bedeutet aber im Vergleich\r\nzum letzten Finanzierungszeitraum, in dem 1,3 Milliarden Euro bereitgestellt wurden,\r\neine Reduktion von rund 23 Prozent. Diese Entscheidung fällt in eine Zeit, in der\r\nmultilaterale Gesundheitsinitiativen massiv unter Druck stehen und andere große\r\nGeberländer ihre Beiträge kürzen.\r\nBleibt es bei dieser Reduktion, drohen gravierende Folgen: Nach Berechnungen auf\r\nBasis von Zahlen des Globalen Fonds könnten allein durch die deutschen Kürzungen um\r\n23 Prozent in den kommenden drei Jahren bis zu 440.000 zusätzliche Todesfälle und\r\n7,8 Millionen Neuinfektionen mit HIV, Tuberkulose und Malaria die Folge sein. Eine\r\nKrankheit wie Aids, die heute vermeidbar ist, könnte wieder zu einer globalen Krise\r\nwerden. Das Ziel Aids, Tuberkulose und Malaria als Bedrohung der öffentlichen\r\nGesundheit bis 2030 zu beenden, rückt in weite Ferne.\r\nDiese Entwicklungen stellen nicht nur für die davon betroffenen Menschen und\r\nCommunities eine Katastrophe dar, sie bedrohen auch die globale\r\nGesundheitssicherheit: geschwächt werden die Fähigkeiten der internationalen\r\nGemeinschaft, Krankheitsausbrüche zu verhindern, frühzeitig zu erkennen und wirksam\r\ndarauf zu reagieren, bevor sie sich weltweit ausbreiten und erhebliche gesundheitliche,\r\nwirtschaftliche oder soziale Schäden verursachen.\r\nDie Welt schaut auf Deutschland. Die Bundesrepublik hat sich in den vergangenen\r\nJahren als verlässlicher und gestaltender Partner globaler Gesundheitspolitik und als\r\nzentrale Stütze des Globalen Fonds positioniert, eines der nachgewiesen wirksamsten\r\nund transparentesten Instrumente globaler Gesundheit.\r\nDer G20-Gipfel bietet Ihnen die Gelegenheit, Deutschlands Rolle als verantwortlicher\r\nPartner zu bestätigen und den Beitrag zum Globalen Fonds nachzubessern.\r\nWir appellieren an Sie, ein starkes Signal zu setzen und den deutschen Beitrag erneut\r\naufzustocken. Dies könnte auch durch eine Ausweitung der Debt2Health Mittel und die\r\nAnrechnung auf den Finanzierungszeitraum von drei Jahren geschehen: die\r\nSchuldenumwandlungsfazilität erlaubt, jährlich bis zu 150 Millionen Euro aus Rückflüssen\r\nfrüherer Entwicklungszusammenarbeit in Gesundheitsprogramme zu investieren.\r\nViele Akteure in Bundesregierung und Bundestag haben sich mit Nachdruck gegen\r\nweitergehende Kürzungen eingesetzt. Dieses Engagement verdient politische\r\nKonsequenz. Deutschland darf beim G20-Gipfel nicht als Bremser, sondern als Motor\r\nglobaler Solidarität und multilateraler Verantwortung auftreten.\r\nHerr Bundeskanzler, setzen Sie ein Zeichen der Verantwortung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAktionsbündnis gegen AIDS\r\nDeutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)\r\nFriends of the Global Fund Europe\r\nKindermissionswerk 'Die Sternsinger'\r\nmedmissio – Institut für Gesundheit weltweit\r\nKontakt:\r\nJohanna Fipp\r\nAktionsbündnis gegen AIDS\r\nRungestraße 19, 10179 Berlin\r\nE-Mail: fipp@aktionsbuendnis-aids.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020111","regulatoryProjectTitle":"Erhalt von globaler Infrastruktur im Bereich Gesundheit insbesondere HIV/Aids (u.a. UNAIDS)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1a/12/624768/Stellungnahme-Gutachten-SG2510010027.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nPositionspapier\r\nDas Ende von Aids bis 2030 rückt in weite Ferne, sollten die Empfehlungen der UN80 umgesetzt werden!\r\n1.Was ist UN80 und was wird empfohlen?\r\nMit dem UN80-Prozess verfolgt der Generalsekretär der Vereinten Nationen (UN) eine umfassende Reformagenda zum 80. Jubiläum der UN. Ziel ist es, Doppelstrukturen abzubauen und die Effizienz des Systems zu erhöhen. Die Reformbedürftigkeit des UN-Systems und des UN-Sicherheitsrats ist offensichtlich. Im Kontext der Reformagenda wird allerdings auch die Zukunft von UNAIDS infrage gestellt. Durch sogenanntes „sunsetting“ (wörtlich: den Sonnenuntergang herbeiführen) soll UNAIDS bis 2026 schrittweise abgeschafft und in andere UN-Strukturen integriert werden.\r\n2.Warum UNAIDS gegründet wurde\r\nUNAIDS wurde mit dem Ziel geschaffen, globale Bestrebungen der HIV-Arbeit mit UN-Partnerorganisationen zu koordinieren, zu bündeln und dadurch Doppelstrukturen zu vermeiden. UNAIDS entwickelt die von den UN verabschiedete globale Aids-Strategie, setzt Standards und bemüht sich um die Abstimmung mit nationalen Aktionsplänen. Eine wichtige Funktion von UNAIDS besteht in der Erfassung und Interpretation von Daten zur globalen HIV-Pandemie. Durch die Arbeit von UNAIDS kennen wir die zum Teil erheblichen Unterschiede der HIV-Epidemien in einzelnen Ländern und Regionen. Wir wissen sehr detailliert, wo und wie sich HIV verbreitet, in welchen Bereichen Anstrengungen forciert werden müssen und welche Gruppen besondere Risiken tragen. Diese aus der Datenlage extrahierten Kenntnisse sind für die Entwicklung und Umsetzung zielgerichteter und ressourcenorientierter HIV-Programme, z.B. durch den Globalen Fonds oder PEPFAR, eine unabdingbare Voraussetzung. Die Forderung des UN80-Prozesses halten wir zum jetzigen Zeitpunkt für verfehlt. Die Auflösung von UNAIDS als globale Koordinierungsstelle, gefährdet bereits erzielte Erfolge und konterkariert die gemeinsam von den UN formulierten Ziele, Aids bis 2030 als Bedrohung der öffentlichen Gesundheit zu beenden: Bei 1,3 Millionen Neuinfektionen im Jahr und 9,3 Millionen Menschen ohne lebensrettende HIV-Medikamente ist dieses Ziel noch nicht erreicht!\r\n3. Warum ist die Arbeit von UNAIDS unverzichtbar?\r\nSeit seiner Gründung 1996 durch die Vereinten Nationen hat UNAIDS, wie oben dargestellt, eine unverzichtbare Rolle übernommen, die von keiner anderen Institution abgedeckt wird. Die Arbeitsprinzipien und Standards, die in Bezug auf die damals neue HIV-Epidemie entwickelt wurden, gehen weit über die Möglichkeiten anderen UN-Institutionen hinaus. Sie wären innerhalb der etablierten Strukturen der WHO sicherlich auch nicht durchsetzbar gewesen. Dies gilt es zu sichern! Trotz aller Probleme, wie sie jede Organisation kennt, gilt UNAIDS im Rahmen der multilateralen UN-Institutionen vielen zu Recht als leuchtendes Beispiel. Dass die Arbeit und Ausrichtung von UNAIDS von einigen autokratisch regierten und demokratiefeindlichen Staaten angefeindet und nicht weiter finanziert wird, bestätigt dies eindrücklich! Der Mehrwert von UNAIDS liegt in seiner programmatischen Ausrichtung:\r\n•\r\nMenschenrechte: UNAIDS verankert seine HIV-Arbeit auf menschenrechtsbasierte Ansätze. “Die Aids Epidemie hat uns gezeigt, dass öffentliche Gesundheit ohne Menschenrechte nicht erfolgreich sein kann”, sagte Jonathan Mann (1989), der heute als der Begründer des menschenrechtlichen Ansatzes in der HIV-Arbeit gilt. Das war damals bahnbrechend. Wie bedeutend dieser Ansatz für den Erfolg der HIV-Arbeit ist, belegen vor allem auch die Rückschläge in Ländern, die sich gegen die Einrichtung menschenrechtsbasierter Ansätze wehren. Als bestes Beispiel dafür gilt Russland.\r\n•\r\nCommunity-Einbindung: Die systematische Beteiligung von Menschen mit HIV und besonders vulnerabler Gruppen hat sich als ein maßgeblicher Erfolg für die HIV-Arbeit global und für UNAIDS entwickelt. Community Vertreter*innen nehmen an den Koordinierungstreffen von UNAIDS (UNAIDS PCB) teil und werden selbstverständlich gehört. Für andere UN-Institutionen ist dies ungewöhnlich. Für autokratisch regierte Staaten eine Zumutung. Für die Arbeit und Glaubwürdigkeit von UNAIDS ein großer Erfolg. Ein Erfolg, der verteidigt werden muss.\r\n•\r\nZielgruppenspezifische Programme: Dass Strategien entwickelt werden, die auf die Bedarfe besonderer Gruppen eingehen, ist nicht selbstverständlich. UNAIDS trägt durch seine Datenerhebung wesentlich dazu bei, dass lokale Epidemien und Verbreitungsmuster erkannt werden. Dabei legt UNAIDS Wert darauf, dass sich Programme an den Bedarfen der als besonders vulnerabel identifizierten Gruppen ausrichten. Da es sich dabei oft um marginalisierte Gruppen handelt, wird dieser Ansatz besonders von Staaten kritisiert, die entsprechende Gruppen kriminalisieren bzw. auslöschen möchten.\r\n•\r\nWissenschaftliche Evidenz: Datenerhebung, Monitoring und evidenzbasierte Empfehlungen für Staaten und Partnerorganisationen ist eines der “Kerngeschäfte” von UNAIDS. Mit der Verbreitung von Fake News, auch zu medizinischen Fragen, wird dies zunehmend wichtiger. Sich auf wissenschaftliche Evidenz zu beziehen ist vor allem dann wichtig, wenn Verhaltensweisen moralisch bewertet werden (bspw. in Bezug auf Drogengebrauch, sexuelle Identität, Sexarbeit etc.). Auch hier ruft die Arbeit von UNAIDS Widerstand hervor, weil sich manche Staaten in ihren kulturellen Werten und Traditionen verletzt fühlen. Anstrengungen forciert werden müssen und welche Gruppen besondere Risiken tragen. Diese aus der Datenlage extrahierten Kenntnisse sind für die Entwicklung und Umsetzung zielgerichteter und ressourcenorientierter HIV-Programme, z.B. durch den Globalen Fonds oder PEPFAR, eine unabdingbare Voraussetzung. Die Forderung des UN80-Prozesses halten wir zum jetzigen Zeitpunkt für verfehlt. Die Auflösung von UNAIDS als globale Koordinierungsstelle, gefährdet bereits erzielte Erfolge und konterkariert die gemeinsam von den UN formulierten Ziele, Aids bis 2030 als Bedrohung der öffentlichen Gesundheit zu beenden: Bei 1,3 Millionen Neuinfektionen im Jahr und 9,3 Millionen Menschen ohne lebensrettende HIV-Medikamente ist dieses Ziel noch nicht erreicht!\r\n3. Warum ist die Arbeit von UNAIDS unverzichtbar?\r\nSeit seiner Gründung 1996 durch die Vereinten Nationen hat UNAIDS, wie oben dargestellt, eine unverzichtbare Rolle übernommen, die von keiner anderen Institution abgedeckt wird. Die Arbeitsprinzipien und Standards, die in Bezug auf die damals neue HIV-Epidemie entwickelt wurden, gehen weit über die Möglichkeiten anderen UN-Institutionen hinaus. Sie wären innerhalb der etablierten Strukturen der WHO sicherlich auch nicht durchsetzbar gewesen. Dies gilt es zu sichern! Trotz aller Probleme, wie sie jede Organisation kennt, gilt UNAIDS im Rahmen der multilateralen UN-Institutionen vielen zu Recht als leuchtendes Beispiel. Dass die Arbeit und Ausrichtung von UNAIDS von einigen autokratisch regierten und demokratiefeindlichen Staaten angefeindet und nicht weiter finanziert wird, bestätigt dies eindrücklich! Der Mehrwert von UNAIDS liegt in seiner programmatischen Ausrichtung:\r\n•\r\nMenschenrechte: UNAIDS verankert seine HIV-Arbeit auf menschenrechtsbasierte Ansätze. “Die Aids Epidemie hat uns gezeigt, dass öffentliche Gesundheit ohne Menschenrechte nicht erfolgreich sein kann”, sagte Jonathan Mann (1989), der heute als der Begründer des menschenrechtlichen Ansatzes in der HIV-Arbeit gilt. Das war damals bahnbrechend. Wie bedeutend dieser Ansatz für den Erfolg der HIV-Arbeit ist, belegen vor allem auch die Rückschläge in Ländern, die sich gegen die Einrichtung menschenrechtsbasierter Ansätze wehren. Als bestes Beispiel dafür gilt Russland.\r\n•\r\nCommunity-Einbindung: Die systematische Beteiligung von Menschen mit HIV und besonders vulnerabler Gruppen hat sich als ein maßgeblicher Erfolg für die HIV-Arbeit global und für UNAIDS entwickelt. Community Vertreter*innen nehmen an den Koordinierungstreffen von UNAIDS (UNAIDS PCB) teil und werden selbstverständlich gehört. Für andere UN-Institutionen ist dies ungewöhnlich. Für autokratisch regierte Staaten eine Zumutung. Für die Arbeit und Glaubwürdigkeit von UNAIDS ein großer Erfolg. Ein Erfolg, der verteidigt werden muss.\r\n•\r\nZielgruppenspezifische Programme: Dass Strategien entwickelt werden, die auf die Bedarfe besonderer Gruppen eingehen, ist nicht selbstverständlich. UNAIDS trägt durch seine Datenerhebung wesentlich dazu bei, dass lokale Epidemien und Verbreitungsmuster erkannt werden. Dabei legt UNAIDS Wert darauf, dass sich Programme an den Bedarfen der als besonders vulnerabel identifizierten Gruppen ausrichten. Da es sich dabei oft um marginalisierte Gruppen handelt, wird dieser Ansatz besonders von Staaten kritisiert, die entsprechende Gruppen kriminalisieren bzw. auslöschen möchten.\r\n•\r\nWissenschaftliche Evidenz: Datenerhebung, Monitoring und evidenzbasierte Empfehlungen für Staaten und Partnerorganisationen ist eines der “Kerngeschäfte” von UNAIDS. Mit der Verbreitung von Fake News, auch zu medizinischen Fragen, wird dies zunehmend wichtiger. Sich auf wissenschaftliche Evidenz zu beziehen ist vor allem dann wichtig, wenn Verhaltensweisen moralisch bewertet werden (bspw. in Bezug auf Drogengebrauch, sexuelle Identität, Sexarbeit etc.). Auch hier ruft die Arbeit von UNAIDS Widerstand hervor, weil sich manche Staaten in ihren kulturellen Werten und Traditionen verletzt fühlen.Anstrengungen forciert werden müssen und welche Gruppen besondere Risiken tragen. Diese aus der Datenlage extrahierten Kenntnisse sind für die Entwicklung und Umsetzung zielgerichteter und ressourcenorientierter HIV-Programme, z.B. durch den Globalen Fonds oder PEPFAR, eine unabdingbare Voraussetzung. Die Forderung des UN80-Prozesses halten wir zum jetzigen Zeitpunkt für verfehlt. Die Auflösung von UNAIDS als globale Koordinierungsstelle, gefährdet bereits erzielte Erfolge und konterkariert die gemeinsam von den UN formulierten Ziele, Aids bis 2030 als Bedrohung der öffentlichen Gesundheit zu beenden: Bei 1,3 Millionen Neuinfektionen im Jahr und 9,3 Millionen Menschen ohne lebensrettende HIV-Medikamente ist dieses Ziel noch nicht erreicht!\r\n3. Warum ist die Arbeit von UNAIDS unverzichtbar?\r\nSeit seiner Gründung 1996 durch die Vereinten Nationen hat UNAIDS, wie oben dargestellt, eine unverzichtbare Rolle übernommen, die von keiner anderen Institution abgedeckt wird. Die Arbeitsprinzipien und Standards, die in Bezug auf die damals neue HIV-Epidemie entwickelt wurden, gehen weit über die Möglichkeiten anderen UN-Institutionen hinaus. Sie wären innerhalb der etablierten Strukturen der WHO sicherlich auch nicht durchsetzbar gewesen. Dies gilt es zu sichern! Trotz aller Probleme, wie sie jede Organisation kennt, gilt UNAIDS im Rahmen der multilateralen UN-Institutionen vielen zu Recht als leuchtendes Beispiel. Dass die Arbeit und Ausrichtung von UNAIDS von einigen autokratisch regierten und demokratiefeindlichen Staaten angefeindet und nicht weiter finanziert wird, bestätigt dies eindrücklich! Der Mehrwert von UNAIDS liegt in seiner programmatischen Ausrichtung:\r\n•\r\nMenschenrechte: UNAIDS verankert seine HIV-Arbeit auf menschenrechtsbasierte Ansätze. “Die Aids Epidemie hat uns gezeigt, dass öffentliche Gesundheit ohne Menschenrechte nicht erfolgreich sein kann”, sagte Jonathan Mann (1989), der heute als der Begründer des menschenrechtlichen Ansatzes in der HIV-Arbeit gilt. Das war damals bahnbrechend. Wie bedeutend dieser Ansatz für den Erfolg der HIV-Arbeit ist, belegen vor allem auch die Rückschläge in Ländern, die sich gegen die Einrichtung menschenrechtsbasierter Ansätze wehren. Als bestes Beispiel dafür gilt Russland.\r\n•\r\nCommunity-Einbindung: Die systematische Beteiligung von Menschen mit HIV und besonders vulnerabler Gruppen hat sich als ein maßgeblicher Erfolg für die HIV-Arbeit global und für UNAIDS entwickelt. Community Vertreter*innen nehmen an den Koordinierungstreffen von UNAIDS (UNAIDS PCB) teil und werden selbstverständlich gehört. Für andere UN-Institutionen ist dies ungewöhnlich. Für autokratisch regierte Staaten eine Zumutung. Für die Arbeit und Glaubwürdigkeit von UNAIDS ein großer Erfolg. Ein Erfolg, der verteidigt werden muss.\r\n•\r\nZielgruppenspezifische Programme: Dass Strategien entwickelt werden, die auf die Bedarfe besonderer Gruppen eingehen, ist nicht selbstverständlich. UNAIDS trägt durch seine Datenerhebung wesentlich dazu bei, dass lokale Epidemien und Verbreitungsmuster erkannt werden. Dabei legt UNAIDS Wert darauf, dass sich Programme an den Bedarfen der als besonders vulnerabel identifizierten Gruppen ausrichten. Da es sich dabei oft um marginalisierte Gruppen handelt, wird dieser Ansatz besonders von Staaten kritisiert, die entsprechende Gruppen kriminalisieren bzw. auslöschen möchten.\r\n•\r\nWissenschaftliche Evidenz: Datenerhebung, Monitoring und evidenzbasierte Empfehlungen für Staaten und Partnerorganisationen ist eines der “Kerngeschäfte” von UNAIDS. Mit der Verbreitung von Fake News, auch zu medizinischen Fragen, wird dies zunehmend wichtiger. Sich auf wissenschaftliche Evidenz zu beziehen ist vor allem dann wichtig, wenn Verhaltensweisen moralisch bewertet werden (bspw. in Bezug auf Drogengebrauch, sexuelle Identität, Sexarbeit etc.). Auch hier ruft die Arbeit von UNAIDS Widerstand hervor, weil sich manche Staaten in ihren kulturellen Werten und Traditionen verletzt fühlen. 3\r\n4. Warum kommen die Empfehlungen der UN80 zum falschen Zeitpunkt?\r\nDie vorgeschlagene Abschaffung von UNAIDS fällt in eine Phase, in der die globale HIV-Arbeit massiven Herausforderungen gegenübersteht. Die Pandemie ist nicht vorbei. Gerade jetzt sind gebündelte Anstrengungen nötiger denn je. Hinzu kommt, dass Shrinking Spaces und Fake News den Handlungsspielraum massiv einschränken. In vielen Ländern nimmt der politische Druck auf Wissenschaft, Menschenrechte und zivilgesellschaftliches Engagement zu. Schließlich steht die Welt vor einer Finanzierungskrise mit drohendem Abbau von Programmen. Darauf mit der Schließung von Programmen zu reagieren, mag sich kurzfristig auszahlen. Längerfristig wird es zu Mehrkosten führen. Es sind noch 5 Jahre bis 2030. Gerade jetzt, wo mit dem Präparat Lenacapavir neue Präventionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die das Potential haben, die HIV-Pandemie zu beenden, wären vermehrte Anstrengungen nötig. Die UN80-Empfehlungen senden ein katastrophales Signal!\r\n5. Was steht auf dem Spiel?\r\nDie Debatte um die Zukunft von UNAIDS ist mehr als eine technische Frage der UN-Reform, sie berührt Grundpfeiler der globalen Gesundheitspolitik. Die Vereinten Nationen haben das Ziel bekräftigt, Aids bis 2030 zu beenden. Wird nun ausgerechnet die Institution geschwächt, die dieses Ziel koordiniert, untergräbt das nicht nur die Glaubwürdigkeit der internationalen Gemeinschaft, sondern auch das Vertrauen von Millionen betroffener Menschen in internationale Versprechen. Seit Beginn der 2000er Jahre konnten durch globale Zusammenarbeit viele Millionen Leben gerettet und die Zahl der Neuinfektionen sowie der Aids-bedingten Todesfälle deutlich gesenkt werden. Diese Fortschritte stehen auf dem Spiel: Ein Rückbau von UNAIDS birgt das Risiko, dass die Erfolge der letzten zwei Jahrzehnte zunichtegemacht werden und die Epidemie erneut an Dynamik gewinnt. UNAIDS war die erste UN-Institution, die die Stimmen der Zivilgesellschaft und der betroffenen Communities systematisch eingebunden hat. Diese Partizipation ist kein Zusatz, sondern Voraussetzung für wirksame Programme. Wird sie geschwächt, droht nicht nur ein Rückschritt in der Begrenzung von HIV, sondern auch ein Angriff auf Menschenrechte, Teilhabe und demokratische Prinzipien.\r\n6. Unsere Forderung an Deutschland und die Staatengemeinschaft\r\nReformen des UN-Systems sind nötig und möglich. Die Streichung von Programmen ist jedoch keine Reform, sondern der Rückzug von der Aufgabe, der man sich einst verpflichtet hat. Damit werden zugleich jene zurückgelassen und enttäuscht, die auf die Verlässlichkeit dieser Programme angewiesen sind. Die Zerschlagung von UNAIDS ist ein historischer Fehler, zur falschen Zeit und mit fatalen Folgen. Nicht ein Rückzug ist gefordert, sondern Reformen und vermehrte Anstrengungen. Wir wissen, wie Aids besiegt werden kann und es gibt noch viel zu tun! UNAIDS ist eine tragende Säule der globalen HIV-Arbeit, die es zu sichern gilt!\r\nAls Aktionsbündnis gegen AIDS fordern wir, dass sich Deutschland im Verbund mit der Staatengemeinschaft entschieden für den Fortbestand und die weitere Finanzierung von UNAIDS einsetzt und die Empfehlungen der UN80 zum “Sunsetting” von UNAIDS bis 2026 zurückweist.\r\nJa, auch wir würden uns gerne ausruhen, in den Lehnstuhl zurücklehnen und den Sonnenuntergang betrachten. Auch wir wünschen uns ein Ende von UNAIDS. Aber erst dann, wenn die Arbeit erledigt und Aids besiegt ist. Und - das ist das Wichtigste - in Solidarität und gemeinsam mit den betroffenen Menschen und Communities. Sollten die Empfehlungen der UN80 umgesetzt werden, rückt das Ende von Aids bis 2030 in weite Ferne.\r\nAktionsbündnis gegen AIDS\r\nSeptember 2025\r\nKontakt: info@aktionsbuendnis-aids.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)","shortTitle":"BMZ","url":"https://www.bmz.de/de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-01"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}