{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Eckpunkte für eine Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel an der Schweizer Grenze\r\nDer mehrwertsteuerfreie Einkauf für Touristen erfordert bei der Ausreise aus Deutschland – wie in \r\nanderen Ländern – die Vorlage der Ware und entsprechender Papiere (u.a. Ausfuhrkassenzettel), die \r\ndurch den Zoll geprüft und durch einen Zollstempel bestätigt werden. Anders als in Deutschland ist \r\ndieses Verfahren in den meisten europäischen Ländern und auch in vielen anderen Ländern weltweit \r\nbereits weitgehend digitalisiert; auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 2013 \r\nBemühungen, die Ausfuhrbestätigung zu digitalisieren. \r\nFür diese Modernisierung des Verfahrens hat der Deutsche Bundestag zuletzt (Januar 2022) die \r\nnotwendigen Haushaltsmittel freigegeben. Gegenwärtig arbeitet eine Projektgruppe der\r\nGeneralzolldirektion (GZD) in Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) \r\nim Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) an einer entsprechenden Lösung auch in \r\nDeutschland, die sich allerdings in einer ersten Entwicklungsphase auf die Ausfuhren an der Schweizer \r\nGrenze beschränken soll.\r\nDie Initiative Digitaler Zollstempel sieht sich als Dialog- und Projektpartner der Bunderegierung bzw. \r\ndes Bundesministeriums der Finanzen und der Generalzolldirektion bei der weiteren Entwicklung des \r\ndigitalen Zollstempels in Deutschland. Bereits 2018 bestand zwischen der Generalzolldirektion und der \r\nbeteiligten Wirtschaft weitgehend Einigkeit über zentrale Eckpunkte des Digitalmodells für die \r\nSchweizer Grenze. Die Initiative Digitaler Zollstempel spricht sich vor dem Hintergrund der zeitlichen \r\nVerzögerung seit 2018 mit dem vorliegenden Positionspapier nochmals dafür aus, im Rahmen des \r\nProjekts weiterhin die damals vereinbarten zentralen Eckpunkte zu beachten. Darüber hinaus \r\nformuliert sie in dem folgenden Papier eine Reihe von weiteren Anregungen und spricht sich für eine \r\nzeitnahe Umsetzung des Modells unter Einbeziehung der betroffenen Wirtschaft aus.\r\n1. Prinzip der doppelten Freiwilligkeit\r\nAnspruch des digitalen Modells ist es, der betroffenen Wirtschaft wie auch den Touristen und \r\nGrenzgängern, die nach einem Einkauf in Deutschland eine Mehrwertsteuerrückerstattung in \r\nAnspruch nehmen möchten, übergreifend eine Verbesserung des heutigen Prozesses zu bieten. \r\nVorteile sollen realisiert, Nachteile für einzelne Touristen oder Touristengruppen wie auch für Teile \r\ndes Einzelhandels vermieden werden. Die Entlastung des Zolls, der Touristen und großer Teile des \r\nEinzelhandels darf nicht zulasten von Touristen oder Einzelhändlern gehen, die eine Digitalisierung \r\nnicht wünschen. Die im Einzelhandel in der Region gewachsenen Strukturen rund um den \r\nInitiative Digitaler Zollstempel | Kurfürstendamm 53 | 10707 Berlin\r\ninfo@digitalerzollstempel.de | www.digitalerzollstempel.de\r\nmehrwertsteuerfreien Einkauf von Grenzgängern aus der Schweiz dürfen in ihrer Wirtschaftlichkeit \r\nnicht gefährdet werden. \r\nDie Initiative Digitaler Zollstempel spricht sich daher für das in den Diskussionen des Jahres 2018 \r\nbereits verankerte Prinzip der doppelten Freiwilligkeit aus. Bei dem neuen Modell muss es sich um \r\neine freiwillige Lösung handeln, welche Einzelhandel und Touristen nutzen können, dies aber nicht \r\nmüssen. Nur so kann den unterschiedlichen Strukturen im Einzelhandel in der Region und den \r\nWünschen der Einkaufstouristen Rechnung getragen werden.\r\nDas Prinzip der doppelten Freiwilligkeit bedeutet, dass die heutigen Wahlmöglichkeiten im \r\nEinzelhandel und für die Einkaufstouristen erhalten bleiben:\r\n• Dem Einzelhandel steht es frei, in Zukunft das neue digitale Systems der Ausfuhrabfertigung \r\ndes Zolls oder weiterhin das manuelle Verfahren über die physischen Ausfuhrkassenzettel zu \r\nnutzen. Denkbar ist auch, dass der Einzelhändler beide Lösungen vorhält, zumal es gerade in \r\nder Übergangsphase immer auch Grenzgänger geben wird, die sich nicht oder noch nicht für \r\ndas neue digitale System der Ausfuhrabfertigung registriert haben. Auch im Hinblick auf die \r\nWünsche der Touristen und Grenzgänger bzw. die Akzeptanz des neuen Modells bei den \r\nKunden muss dem Einzelhandel daher auch weiterhin das manuelle Verfahren offenstehen.\r\n• Der Wechsel zwischen den beiden Systemen sollte dabei jederzeit offenstehen.\r\n• Für den Einzelhandel muss es auch weiterhin möglich bleiben, den mehrwertsteuerfreien \r\nEinkauf in eigener Regie/ allein mit dem Steuerberater abzuwickeln („autarke Lösung“, ggf. \r\nmithilfe eigener geeigneter IT- oder Kassensysteme). Ebenso müssen Einzelhändler auch \r\nweiterhin die Möglichkeit haben, den Prozess weitgehend an externe Dienstleister, die \r\nsogenannten Mehrwertsteuer-Rückerstattungsdienstleister (MRDs), abzugeben. Das neue \r\nSystem des Zolls muss daher mit beiden Modellen in gleicher Weise problemlos kompatibel \r\nsein, um auch insoweit Wettbewerbsverzerrungen durch die öffentliche Hand zu vermeiden.\r\n2. Fortführung des manuellen Systems\r\nKleinere Händler, etwa auch in ländlichen Regionen, geben auch bisher nur wenige \r\nAusfuhrkassenzettel aus. Die Umsatzsteuerrückerstattung wird hier oft manuell vom Betrieb selbst \r\nbearbeitet. Eine Eingliederung in ein neues Digitalsystem (inklusive Registrierung, \r\nDatenschutzauflagen, Sicherheitsanforderungen, etc.) würde für diese Geschäfte unter Umständen \r\neinen erheblichen Mehraufwand gegenüber der bisherigen manuellen Bearbeitung bedeuten. Das \r\nGeschäft rund um den mehrwertsteuerfreien Einkauf größerer Einzelhändler hingegen umfasst das \r\nAnlegen größerer Datenbanken, sodass der Erstattungsprozess auch an externe Dienstleister \r\nausgelagert wird. Bei der Vielzahl der ausgegebenen Ausfuhrkassenzettel bietet die Möglichkeit der \r\nAutomatisierung des Ablaufs hier einen hohen Mehrwert.\r\nDas neue Modell des Zolls darf dementsprechend nicht zusätzlich wettbewerbsverzerrend wirken, \r\nindem es den gesamten Handel zu einer Teilnahme zwingt. Vielmehr muss im mehrwertsteuerfreien \r\nEinkauf auch weiterhin die manuelle Abfertigung durch den Zoll bei der Ausreise möglich bleiben.\r\nInitiative Digitaler Zollstempel | Kurfürstendamm 53 | 10707 Berlin\r\ninfo@digitalerzollstempel.de | www.digitalerzollstempel.de\r\nDie Fortführung des manuellen Systems – wie 2018 bereits zugesagt – ist unter Vorsichtsgründen aber \r\nauch im Hinblick auf die Akzeptanz bei den Einkaufstouristen und Grenzgängern bzw. ggf. sogar \r\ntechnische Probleme insbesondere in der Anfangsphase vorzusehen. Sollten bei der Nutzung der \r\nneuen digitalen Lösung des Zolls technische Probleme auftauchen oder sollte diese bei den Touristen\r\nund Grenzgängern anfangs oder auch anhaltend nicht die notwendige Akzeptanz finden, bleibt das \r\nmanuelle Verfahren als „Fall Back“-Option erhalten.\r\nOhne diese Absicherung drohte dem mehrwertsteuerfreien Einkauf in der Region insgesamt Schaden, \r\nwenn es zu Störungen oder einer mangelnden Akzeptanz des digitalen Systems kommen sollte. Ein \r\nAusfall an Kaufkraft, Umsatzrückgänge im Einzelhandel und letztlich ein Verlust an Wirtschaftskraft, \r\nWohlstand und Arbeitsplätzen in Region wären dann die Folge.\r\n3. Wettbewerbsneutralität im Einzelhandel\r\nFür den Einzelhandel muss es auch weiterhin möglich bleiben, den mehrwertsteuerfreien Einkauf in \r\neigener Regie/ allein mit dem Steuerberater abzuwickeln („autarke Lösung“, ggf. mithilfe eigener \r\ngeeigneter IT- oder Kassensysteme). Ebenso müssen Einzelhändler auch weiterhin die Möglichkeit \r\nhaben, den gesamten Prozess weitgehend an externe Dienstleister, die sogenannten Mehrwertsteuer\u0002Rückerstattungsdienstleister (MRDs), abzugeben. Das neue System des Zolls muss daher mit beiden \r\nModellen in gleicher Weise problemlos kompatibel sein, um auch insoweit Wettbewerbsverzerrungen \r\ndurch die öffentliche Hand zu vermeiden.\r\nWichtig ist in diesem Zusammenhang u.a.:\r\n• Die Schnittstellen der neuen digitalen Lösung des Zolls müssen mit den gängigen IT-Lösungen \r\nder Einzelhändler („autarke Lösung“), aber auch denen der MRDs und anderer Dienstleister \r\ndes Einzelhandels kompatibel sein.\r\n• In rechtlicher Hinsicht (z.B. Zugangsrechte, Informationsmöglichkeiten, Datenaustausch) muss \r\ngewährleistet sein, dass die steuerpflichtigen Einzelhandelsunternehmen auf MRDs und \r\nandere Dienstleister des Einzelhandels zurückgreifen können. Dem darf nichts entgegen \r\nstehen. In diesen Fällen müssen die Rechte der Einzelhändler daher auf MRDs oder andere \r\nDienstleister des Einzelhandels übertragbar sein.\r\n• Der Einzelhandel selbst ebenso wie MRDs und andere Dienstleister des Einzelhandels müssen \r\nfrühzeitig und umfassend in den Prozess der Entwicklung und Ausgestaltung des neuen \r\nModells mit eingebunden sein.\r\nAuf diese Weise wird gewährleistet, dass das neue System des Zolls den gewachsenen Strukturen im \r\nEinzelhandel in der Region und insbesondere auch den unterschiedlichen Verfahren im Einzelhandel \r\nin der Region bei der Bearbeitung des mehrwertsteuerfreien Einkaufs tatsächlich Rechnung trägt. \r\nWettbewerbsverzerrungen zugunsten einzelner Unternehmen oder Verfahren bei der \r\nMehrwertsteuerrückerstattung werden vermieden.\r\nInitiative Digitaler Zollstempel | Kurfürstendamm 53 | 10707 Berlin\r\ninfo@digitalerzollstempel.de | www.digitalerzollstempel.de\r\n4. Zusätzliche Belastungen des Einzelhandels vermeiden \r\nDer Prozess der Umsatzsteuerrückerstattung bedingt auch heute bereits einen erheblichen \r\nVerwaltungsaufwand für die beteiligten Einzelhändler. So obliegt dem Einzelhandel auch heute idealer \r\nWeise bereits die Kontrolle der Anspruchsberechtigung des Käufers anhand der Vorlage eines Passes\r\noder anderer Ausweispapiere, in jedem Fall aber die Ausgabe eines Ausfuhrkassenzettels sowie im \r\nAnschluss – nach Bestätigung der Ausfuhr durch den Zoll – die Rückerstattung der Umsatzsteuer und \r\ndie Aufbewahrung der entsprechenden Belege. Der Zoll prüft bei der Ausfuhr nochmals die Identität\r\ndes Reisenden anhand der Vorlage entsprechender Ausweisdokumente und bestätigt diese sowie die \r\nAusfuhr der entsprechenden Ware.\r\nAus Sicht der Initiative Digitaler Zollstempel soll das Digitalisierungsprojekt Erleichterungen und keine \r\nzusätzlichen neuen Belastungen für die Beteiligten mit sich bringen. Eine Verpflichtung des \r\nEinzelhandels, die Anspruchsberechtigung der Kunden im mehrwertsteuerfreien Einkauf abschließend \r\nzu prüfen, ist daher – wie 2018 bereits zugesagt – abzulehnen. Neue bürokratische Belastungen und \r\nein erheblicher zusätzlicher Aufwand für den Einzelhandel wären sonst die Folge.\r\n5. Rückerstattung der Mehrwertsteuer nur über den Einzelhandel\r\nAuch weiterhin muss es – wie 2018 bereits zugesagt – dabei bleiben, dass die Touristen und \r\nGrenzgänger die Mehrwertsteuer nach Ausfuhr der betreffenden Waren nur durch den Einzelhändler, \r\nbei dem sie die Ware zuvor erworben haben, oder einen von diesem beauftragten Dienstleister \r\nerstattet bekommen.\r\nEs sollte dabei bleiben, dass die durch den Einzelhandel zu zahlende Umsatzsteuer und damit \r\nzusammenhängende Fragen und Zahlungsvorgänge wie auch im Fall der Vorsteuer so auch im Fall der \r\nMehrwertsteuerrückerstattung ausschließlich über die Bücher und Konten des Einzelhandels bzw. der\r\nvon diesem beauftragten Dienstleister erfolgen.\r\n6. Persönliche Vorsprache der Grenzgänger beim Zoll minimieren\r\nDie manuelle Abfertigung jedes Ausfuhrkassenzettels an der Grenze zur Schweiz bringt aktuell einen \r\nerheblichen zeitlichen Bearbeitungsaufwand mit sich. Touristen und Grenzgänger, die ihre gezahlte \r\nUmsatzsteuer erstattet bekommen wollen, parken ihr Auto an der Grenze, müssen teilweise die Straße \r\nüberqueren und warten dann, bis ein Zollbeamter den Kassenzettel prüft und stempelt. Dabei kommt \r\nes nicht nur zu hohen Belastungen für den Zoll und die Shopping-Touristen, sondern auch für andere \r\nGrenzgänger oder Anwohner, die durch die entstehenden Verkehrsstaus erheblich beeinträchtigt \r\nwerden. Eine fehlende Infrastruktur, wie z.B. eine unzureichende Anzahl an Parkplätzen, verstärkt die \r\nProblematik.\r\nUm insofern alle Beteiligten zu entlasten, sollte nach Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel eine \r\npersönliche Vorsprache beim Zoll nur noch in wenigen Ausnahmefällen notwendig sein. Nach \r\nheutigem Stand wären dies die Bestätigung der Erstregistrierung und im laufenden Verfahren nur noch \r\nstichprobenartige Kontrollen durch den Zoll:\r\nInitiative Digitaler Zollstempel | Kurfürstendamm 53 | 10707 Berlin\r\ninfo@digitalerzollstempel.de | www.digitalerzollstempel.de\r\n• Die Bestätigung der Ausfuhr der für die Umsatzsteuerbefreiung zulässigen Waren wird – wie \r\n2018 im Ergebnis geplant – im Rahmen eines Geo-Fencing erbracht. Hierbei handelt es sich um \r\ndie automatische Erteilung von Ausfuhrbescheinigungen bei Grenzüberschreitung, welche \r\nmithilfe von GPS-Ortung ermittelt wird. Dieses System wird in anderen Ländern bereits \r\nerfolgreich praktiziert und stellt eine enorme bürokratische Entlastung dar.\r\n• Die Abfertigung an Selbstabfertigungsautomaten (Kiosks) würde diesen Zweck nicht erfüllen, \r\nda der Park- und Aussteigevorgang mit der persönlichen Vorsprache beim Zoll identisch bliebe.\r\n• Ein digitales System erlaubt es dem Zoll, die Anzahl der Stichproben gezielt auf wenige \r\nverdächtige Fälle zu reduzieren. Stichproben des Zolls ebenso wie eine periodische \r\nErneuerung/ Bestätigung der Registrierung des Touristen beim Zoll in gewissen zeitlichen \r\nAbständen sollten insofern auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden.\r\n• Für die erstmalige Authentifizierung der Registrierung beim Zoll bzw. später deren Bestätigung \r\nin periodischen Abständen könnte über die Planungen aus 2018 hinaus auch geprüft werden, \r\ninwieweit hierfür auch moderne digitale Verfahren (z.B. die Prüfung mittels des Video-Ident\u0002Verfahrens) genutzt werden können.\r\n7. Akzeptanz des neuen Modells stärken\r\nDer Erfolg des neuen Digitalmodells an der Schweizer Grenze wird entscheidend auch von dessen \r\nAkzeptanz im Einzelhandel und bei den Touristen und Grenzgängern aus der Schweiz abhängen. Nur \r\nein hohes Maß an Akzeptanz kann der neuen Digitallösung zum Durchbruch verhelfen. So ist die im \r\nSystem vorgesehene Vorabregistrierung der Kunden nur dann attraktiv, wenn diese damit rechnen \r\nkönnen, dass ein Großteil der Einzelhändler bereits in das digitale System integriert ist. Umgekehrt ist \r\neine aufwändige Systemumstellung der Händler und bei deren Dienstleistern nur dann wirtschaftlich \r\nvon Vorteil, wenn auch mit einer hohen Akzeptanz des neuen Systems durch die Touristen und \r\nGrenzgänger zu rechnen ist.\r\nVon Anfang an wird es daher darauf ankommen, dass sich die Erwartung durchsetzt, dass das neue \r\nSystem tatsächlich ein hohes Maß an Akzeptanz finden wird. Als eine notwendige Voraussetzung \r\nhierfür muss das Modell erkennbar nutzerfreundlich ausgestaltet und ohne großen Aufwand \r\nhandhabbar sein. Hierfür sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft und ggf. auch zusätzliche Optionen \r\ngeprüft werden. Im Einzelnen regt die Initiative an:\r\n• Die Vorabregistrierung durch die Touristen und Grenzgänger beim deutschen Zoll bzw. die \r\nInstallierung der App sollten idealerweise nur wenige Minuten in Anspruch nehmen und ggf. \r\nauch noch „vor Ort“ – am „Point of Sale“, also nach erfolgter Einreise in Deutschland – möglich \r\nsein. Sie sollten daher ggf. auch vom Mobiltelefon aus möglich und ohne größeren zeitlichen \r\nVorlauf sofort nutzbar sein.\r\n• Vorabregistrierung bzw. Installierung der App sollten selbsterklärend und ohne externe \r\nBeratung durchführbar sein. Die Digitallösung sollte dementsprechend idealerweise intuitiv \r\nInitiative Digitaler Zollstempel | Kurfürstendamm 53 | 10707 Berlin\r\ninfo@digitalerzollstempel.de | www.digitalerzollstempel.de\r\nfür den Kunden verständlich sein, sodass für den Einzelhandel allenfalls geringer \r\nBeratungsbedarf für Touristen und Grenzgänger am „Point of Sale“ entsteht.\r\n• Kern ist aus Sicht der Initiative vor allem auch der möglichst störungsfreie Ablauf der \r\nKaufhandlung und -abwicklung beim Händler selbst. Schnelligkeit ist im Massengeschäft \r\nessenziell, so dass die Nutzung des neuen Digitalmodells keinen zusätzlichen zeitlichen\r\nAufwand beim Handel mit sich bringen sollte.\r\n• Für die beim Zoll an der Grenze jeweils erstmals vorgesehene Authentifizierung der Touristen \r\nanhand ihrer Ausweisdokumente könnten komfortable Alternativen geschaffen werden. \r\nNeben vorgelagerten Stellen des Zolls kommen hier über die in 2018 vorgelegten Pläne hinaus\r\nauch „Service Points“ des Zolls in den Einkaufsregionen selbst in Frage, sofern der Zoll dies \r\npersonell nach den Entlastungen an der Grenze selbst darstellen kann.\r\n• Noch besser erschiene es insofern, für die erstmalige Authentifizierung der Registrierung beim \r\nZoll bzw. später deren Bestätigung in periodischen Abständen über die Planungen aus 2018 \r\nhinaus auf moderne digitale Verfahren (z.B. die Prüfung mittels des Video-Ident-Verfahrens)\r\nzurückzugreifen.\r\nDie Initiative Digitaler Zollstempel regt darüber hinaus an, die Einführung des neuen Digitalmodells \r\ndurch umfassende Informations- und Schulungsmaßnahmen des Zolls, der IHK Hochrhein Bodensee \r\nsowie anderer beteiligter Institutionen und Verbände zu begleiten. Zu prüfen wäre hierfür auch die \r\nBeauftragung dritter Dienstleister, etwa auch im Sinne der Durchführung einer entsprechenden \r\nWerbekampagne im grenznahen Einzelhandel in Deutschland sowie in den Massenmedien der \r\ngrenznahen Regionen in der Schweiz. Die Touristen und Grenzgänger sollten idealerweise bei der \r\nAusreise (beim Zoll) darüber informiert werden, dass sie beim nächsten Einkauf das digitale System \r\nnutzen können. Idealerweise sollten sie bereits in dem Moment die App herunterladen und ihre \r\nIdentität vom Zoll bestätigen lassen können. Der Zoll sollte auch Online darüber informieren, welche \r\nGeschäfte sich dem digitalen System angeschlossen haben.\r\n8. Zeitnahe Umsetzung\r\nIn den meisten europäischen Ländern und in vielen anderen Ländern weltweit ist die elektronische \r\nAbfertigung durch den Zoll im mehrwertsteuerfreien Einkauf bereits Realität. In Deutschland wurde \r\nmit entsprechenden Vorbereitungen bereits 2013 begonnen; dennoch warten die Betroffenen und \r\nnicht zuletzt auch der Zoll selbst noch immer auf eine Digitalisierung des Verfahrens. Eine Vielzahl von \r\nNachteilen ist die Folge, wie Staus und Warteschlangen an der Schweizer Grenze und auf den \r\nFlughäfen, eine übermäßige Belastung des Zolls und damit auch der Verlust an Attraktivität für \r\nDeutschland als Zieldestination im Shopping Tourismus. Nachdem die Pandemie hier eine gewisse \r\n„Verschnaufpause“ mit sich gebracht hatte, wird das Problem mit der Wiederaufnahme des \r\nEinkaufstourismus jetzt zunehmend wieder akut. \r\nVor diesem Hintergrund begrüßt die Initiative Digitaler Zollstempel, dass die Vorbereitung einer \r\ndigitalen Ausfuhrlösung für die Schweizer Grenze zeitnah fortgeführt werden soll. Die schnelle, zügige \r\nInitiative Digitaler Zollstempel | Kurfürstendamm 53 | 10707 Berlin\r\ninfo@digitalerzollstempel.de | www.digitalerzollstempel.de\r\nund sachgerechte Einführung einer Digitallösung im ersten Schritt für die Schweizer Grenze wollen wir \r\nmit unserer Expertise und wo nötig auch dem erforderlichen politischen Nachdruck unterstützen.\r\nDie Einführung einer Digitallösung an der Schweizer Grenze wird auch die Voraussetzung dafür \r\nschaffen, dass – wie vom Deutschen Bundestag Ende 2019 beschlossen – die gegenwärtigen \r\nWertgrenzen von EUR 50 nach § 6 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 UStG gemäß § 6 Abs. 3a Satz 2 UStG wieder \r\nwegfallen können. Eine erhebliche Entlastung des Einzelhandels von bürokratischen Pflichten wäre \r\nhiermit verbunden. Auch unter diesem Aspekt erscheint es daher geboten, die Digitallösung für die \r\nSchweizer Grenze ohne weitere Verzögerung zeitnah oder so schnell wie möglich einzuführen.\r\n9. Einbeziehung der betroffenen Wirtschaft\r\nDie von der Bundesregierung zugesagte „Einbindung der betroffenen Wirtschaft“ sollte nach dem \r\nVerständnis der Initiative einen breiten Kreis von Betroffenen einschließen, zu dem neben dem \r\nEinzelhandel in der Region auch die Dienstleister des Einzelhandels (z.B. auch Mehrwertsteuer\u0002Rückerstattungsdienstleister) sowie in deren Interesse auch unabhängige Experten gehören sollten. \r\nAufgrund der potenziellen Bedeutung des Projekts auch für die im Anschluss geplante Digitallösung für \r\ndie Flug- und Seehäfen sollten bei Interesse auch Betroffene aus diesem Kreis nicht von den \r\nDiskussionen um das Modell für die Schweizer Grenze ausgeschlossen werden. \r\nDie Entscheidung über eine mögliche Anhörung zu dem Vorhaben steht im politischen Berlin noch aus. \r\nDie Initiative setzt sich in diesem Zusammenhang dafür ein, dass\r\n• zeitnah bestätigt wird, dass die in diesem Positionspapier unter 1. - 6. genannten zentralen \r\nEckpunkte aus 2018 im Rahmen des Projekts auch weiterhin tatsächlich beachtet werden \r\nsollen, bzw. zu den weiteren Anregungen dieses Positionspapiers Stellung genommen wird\r\n• die Generalzolldirektion ihre aktuellen Pläne bzw. den aktuellen Stand des Projekts allen \r\ninteressierten Kreisen auch insgesamt zeitnah und umfassend zugänglich macht\r\n• die Initiative in einer möglichen Anhörung durch das BMF oder die Generalzolldirektion ebenso \r\nwie in allen anderen möglichen Informationsveranstaltungen oder Umsetzungs-Arbeitskreisen \r\nzu dem Projekt angemessen vertreten sein wird\r\nEbenso sollte nach abschließender Festlegung der Einzelheiten eine Programmierung des Modells \r\nunter Einbeziehung der Betroffenen erfolgen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013092","regulatoryProjectTitle":"Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/18/d3/370458/Stellungnahme-Gutachten-SG2411040015.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Digitaler Zollstempel in Deutschland (IT-AKZ):\r\nZentrale Anforderungen an eine Digitallösung für die Flug- und Seehäfen\r\nDas gegenwärtig für die Schweizer Grenze vorgesehene Modell zur Digitalisierung der \r\nAusfuhrkassenzettel (IT-AKZ) ist aus einer Vielzahl von Gründen für die Ausreise internationaler \r\nShopping Touristen über die Flug- und Seehäfen nicht geeignet. \r\nErforderlich ist daher für die Flug- und Seehäfen ein gesondertes Modell, und die Digitalisierung der \r\nAusfuhrbescheinigungen an den Flug- und Seehäfen sollte ebenfalls hohe Priorität genießen und sofort \r\nin Angriff genommen werden, ohne dass darunter das Projekt an der Schweizer Grenze leiden darf.\r\nIm Einzelnen spricht sich die Initiative Digitaler Zollstempel vor diesem Hintergrund bereits heute für \r\nfolgende Eckpunkte einer Lösung für die Flug- und Seehäfen aus:\r\n1. Die Planungen/ die Konzipierung des Modells sollte unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaft/\r\ninteressierter Experten erfolgen bzw. diesen zumindest weit im Vorfeld der tatsächlichen \r\nEntwicklung und Umsetzung zugänglich gemacht werden.\r\n2. Das neue Modell darf nicht wettbewerbsverzerrend wirken und muss für den gesamten \r\nEinzelhandel bzw. dessen Dienstleister in gleichem Maße gut nutzbar sein.\r\n3. Es muss dabei bleiben, dass die Touristen die Mehrwertsteuer ausschließlich durch den \r\nEinzelhändler oder einen von diesem beauftragten Dienstleister erstattet bekommen, nachdem \r\ndie betreffende Ware ausgeführt wurde.\r\n4. Eine Vorab-Registrierung der Kunden vor dem Einkauf und ggf. sogar vor der Einreise wird im \r\nZusammenhang mit dem internationalen Shopping Tourismus/ der Ausreise über die Flug- und \r\nSeehäfen abgelehnt. Denn anders als an der Schweizer Grenze handelt es sich bei den Touristen \r\nan den Flughäfen nicht um regelmäßige Kunden, die langfristig von den Vorteilen einer \r\nRegistrierung/ der Nutzung einer entsprechenden App profitieren, sondern oft um Reisende, die \r\nnur ein einziges Mal oder allenfalls in sehr großen zeitlichen Abständen in Deutschland einkaufen.\r\nInitiative Digitaler Zollstempel | Leipziger Platz 15 | 10117 Berlin\r\ninfo@digitalerzollstempel.de | www.digitalerzollstempel.de\r\n5. Aus den gleichen Gründen scheidet auch eine Authentifizierung (Prüfung der Identität/ der \r\nBerechtigung) der Touristen durch persönliche Vorsprache beim Zoll aus. Für Reisende, die nur ein \r\neinziges Mal oder allenfalls in sehr großen zeitlichen Abständen in Deutschland einkaufen, gingen \r\ndie Vorteile einer Digitallösung im Vergleich zum manuellen Verfahren so vollständig verloren. \r\n6. Angesichts der deutlich höheren durchschnittlichen Einkaufsbeträge der internationalen Shopping \r\nTouristen/ vor Ausreise über die Flug- und Seehäfen wären hier im Gegensatzzur Schweizer Grenze\r\ngegebenenfalls auch (geringfügige)zusätzliche Aufgaben für den Einzelhandel mit der Beteiligung \r\nan dem neuen System hinnehmbar. Konkret ist die Erfassung der Daten des Shoppingtouristen\r\ndurch den Einzelhändler vorstellbar – idealerweise durch Erfassung nur des maschinenlesbaren \r\nTeils des Personaldokuments.\r\n7. Die Initiative setzt sich für die Validierung der erfolgten Ausreise über die Flug- und Seehäfen \r\ndurch sog. Kiosks (automatischer Selbstabfertigungsterminals), die vorherrschende Lösung in den \r\nmeisten anderen europäischen Nachbarländern, ein.\r\n8. Ähnlich wie bei der Einführung eines digitalen Systems in den meisten anderen EU-Staaten sollte \r\ndas manuelle, papiergestützte Verfahren vorerst parallel bestehen bleiben. Die Nutzung des \r\nneuen Systems bliebe insofern vorerst freiwillig.\r\n9. Generell sollten für die Lösung für die Flug- und Seehäfen die internationalen Erfahrungen etwa \r\nin einer Vielzahl europäischer Nachbarländer (Spanien, Portugal, Frankreich, Italien) als Vorbild\r\nherangezogen werden. Von diesen Systemen scheint insgesamt das spanische Modell (DIVA) –\r\nergänzt um Elemente des portugiesischen Modells – für Deutschland am ehesten als Grundlage \r\ngeeignet zu sein.\r\n10. Darüber hinaus sollte aus Zeitgründen/ Gründen der mangelnden Kapazitäten beim ITZ Bund auch \r\ndie direkte Übernahme eines Systems aus einem der EU-Nachbarländer geprüft werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013092","regulatoryProjectTitle":"Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/42/08/370460/Stellungnahme-Gutachten-SG2411040016.pdf","pdfPageCount":47,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Lösung für die Flug\u0002und Seehäfen: Modelle \r\naus dem EU-Ausland\r\nFachgespräch mit dem \r\nBundesministerium der Finanzen\r\n21. April 2023\r\nInitiative Digitaler Zollstempel\r\n1. Problemlage an den Flug- und Seehäfen\r\n2. Eckpunkte digitaler Lösungen im EU-Ausland\r\n3. Länderbeispiele aus dem EU-Ausland\r\n4. Mögliche Ansätze für eine Lösung in Deutschland\r\n1. Problemlage an den Flug- und Seehäfen\r\n2. Eckpunkte digitaler Lösungen im EU-Ausland\r\n3. Länderbeispiele aus dem EU-Ausland\r\n4. Mögliche Ansätze für eine Lösung in Deutschland\r\nIn den Vorkrisenjahren wurden rund ein Viertel der Ausfuhrkassenzettel an \r\nden Flug- und Seehäfen gestempelt\r\nPROBLEMLAGE AN DEN FLUG- UND SEEHÄFEN\r\n4\r\n2016\r\nQuelle: Generalzolldirektion\r\n2018\r\n2019\r\n2020\r\n2017\r\n2021\r\nFlughäfen Seehäfen Schweizer Grenze\r\n5.424.071 100.248 17.633.692\r\n5.595.278 86.305 17.121.844\r\n5.690.779 76.615 15.913.384\r\n6.242.293 82.157\r\n859.247 18.212\r\n429.208\r\n15.583.115\r\n6.695.012\r\n15.777 4.671.590\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nDer Wert der an den Flughäfen erteilten Ausfuhrbescheinigungen übersteigt den derjenigen, die \r\nan den Landesgrenzen erteilt werden, um ein Vielfaches\r\nErhebliche Probleme durch mangelnde Digitalisierung auch an Flug- und \r\nSeehäfen\r\nPROBLEMLAGE AN DEN FLUG- UND SEEHÄFEN\r\n5 | Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\n▪ Lange Warteschlangen für Einkaufstouristen \r\nund Personalmangel beim Zoll zeichnen das \r\nBild auch an den deutschen Flug- und Seehäfen\r\n▪ Die Zollgewerkschaft spricht von einem \r\nunschlüssigen Gesamtkonzept, welches als \r\nfachliche Aufgabe anderweitig dringend \r\nbenötigtes Kontrollpersonal bindet \r\n▪ Mitglieder der Initiative Digitaler Zollstempel \r\nberichten von Reisegruppen, die sich aufgrund \r\nder Nachteile im Tax Free Shopping Prozess\r\ngegen einen Deutschlandbesuch entscheiden\r\nDigitalisierung auch an den Flug- und \r\nSeehäfen wichtiger Standortfaktor im ! europäischen Wettbewerb\r\n▪ Bundesweit sind laut BRH etwa 160 \r\nZollbeschäftigte (davon ca. 40% an den Flug\u0002und Seehäfen) dauerhaft ausschließlich mit dem \r\nStempeln der AKZ ausgelastet. Laut einem Bericht \r\ndes Bundesrechnungshofs fielen dafür etwa 6,2 \r\nMio. € Personalausgaben im Jahr 2015 an\r\n▪ Nach Erkenntnissen der Bundesregierung beträgt \r\ndie durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen \r\nAusfuhrkassenzettel durch einen Zollbeamten \r\n„0,67 Min“ (ca. 40 Sek.)\r\n▪ Dies scheint für eine genaue Kontrolle der \r\nAusfuhren unrealistisch\r\n▪ Keine (elektronische) Erfassung des Volumens \r\nerteilter und verweigerter Validierungen\r\n▪ Handel muss Quittungen und AKZ 10 Jahre \r\nphysisch archivieren\r\nHohe Kosten, starker Personalaufwand und lange Wartezeiten resultieren \r\naus dem bestehenden manuellen Prozess \r\nPROBLEMLAGE AN DEN FLUG- UND SEEHÄFEN\r\n6\r\n▪ Auch die Bundesregierung ist der Meinung, dass \r\nsich durch eine IT-gestützte Bearbeitung die \r\nBearbeitungszeit reduzieren ließe, da \r\nKontrollen dann an die Ergebnisse der \r\nelektronischen Risikoanalyse geknüpft sind\r\n▪ Der Personal- und Zeitaufwand kann durch \r\nautomatische Selbstabfertigungsterminals \r\nerheblich reduziert werden\r\n▪ Die Validierung der erfolgten Ausreise über die \r\nFlug- und Seehäfen durch sog. Kioske ist die \r\nvorherrschende Lösung in den meisten anderen \r\neuropäischen Nachbarländern\r\nProblem Lösung\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\n▪ Derzeit werden auch im manuellen Verfahren laut \r\nBundesrechnungshof nur 20% des Gepäcks \r\nkontrolliert\r\n▪ Damit faktisch großer Spielraum für Betrug infolge \r\nmangelnder Kontrolle\r\n▪ Vor allem gelingt es nicht optimal, die echten \r\nBetrugsrisiken zu identifizieren/ keine historischen \r\nDaten\r\n▪ Betrüger können Quittungen, Zollstempel und \r\nnicht-nummerierte Tax Free Formulare fälschen\r\n▪ Die Prüfung manueller Zollstempel erfordert \r\nExpertenwissen/ daher oft nicht möglich\r\n▪ Das digitale System ist dagegen in hohem Maße \r\n„fälschungssicher“\r\nBetrugsbekämpfung kann in einem digitalen System automatisiert werden -\r\nZoll und Einzelhandel werden von teilweise unmöglichen Aufgaben befreit\r\nPROBLEMLAGE AN DEN FLUG- UND SEEHÄFEN\r\n7\r\n▪ Die Ausfuhr muss vom Zoll überwacht werden, \r\nvor allem in risikoreichen Fällen (hoher Wert, \r\nhohe Frequenz usw.)\r\n▪ Kontrolle mithilfe von automatischer \r\nRisikoanalyse\r\n▪ Gezielte Kontrolle relevanter Fälle\r\n▪ Mit einer gut konfigurierten Risk-Engine und \r\nhistorischen Kundendaten können riskante Fälle \r\nsicher identifiziert und Betrüger dauerhaft \r\ngesperrt werden\r\nProblem Lösung\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nDie Flug- und Seehäfen erfordern gegenüber der Schweizer Grenze eine \r\nandere Lösung\r\nPROBLEMLAGE AN DEN FLUG- UND SEEHÄFEN\r\n8\r\n• Touristen an den Flughäfen keine \r\nregelmäßige Kunden\r\n• 77 Prozent der von Mehrwertsteuer\u0002rückerstattern im Jahr 2022 an deutschen \r\nFlughäfen betreuten Einkaufstouristen sind \r\nentweder zum ersten Mal in Deutschland oder in \r\nden letzten 5 Jahren höchstens ein oder zwei \r\nweitere Male als Einkaufstouristen in \r\nDeutschland gewesen\r\n• Einkaufstouristen sprechen meistens kein \r\nDeutsch und oft auch kein Englisch\r\n• Hohe durchschnittliche Einkaufsbeträge \r\n(Durchschnittsbon ca. 500€) oft in \r\nZusammenhang mit Luxusartikeln \r\n(„Einkaufstourismus“)\r\n• Nahezu ausschließlich 19% MwSt.\r\nFlug- und Seehäfen Schweizer Grenze\r\n• Grenzgänger über die Schweizer Grenze sind \r\n„erfahrene Hochfrequenzshopper“, die in \r\nder Regel häufig, in Einzelfällen wöchentlich \r\noder sogar täglich, in Deutschland einkaufen\r\n• Es handelt sich um deutschsprachige \r\nEinkaufstouristen (deutschsprachige Schweiz)\r\n• Geringe Einkaufsbeträge: auch nach Wegfall \r\nder Transaktionen von unter 50€ noch ca. 45% \r\nunter 100€ und nur selten mit hohem Wert \r\n(unter 20% über 175€) („Waren des täglichen \r\nBedarfs“, Drogeriemärkte, Einzelhändler)\r\n• Oft auch reduzierter MwSt.-Satz\r\nEinkaufs\u0002touristen A\r\nEinkaufs\u0002verhalten B\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\n1. Problemlage an den Flug- und Seehäfen\r\n2. Eckpunkte digitaler Lösungen im EU-Ausland\r\n3. Länderbeispiele aus dem EU-Ausland\r\n4. Mögliche Ansätze für eine Lösung in Deutschland\r\nDie Digitalisierung des Tax Free Shopping Prozesses wird in den einzelnen \r\nLändern unterschiedlich definiert\r\nECKPUNKTE DIGITALER LÖSUNGEN IM EU-AUSLAND\r\n10\r\n…bedeutet immer\r\nDigitales TFS…\r\n…bedeutet meistens\r\n…bedeutet oft\r\n…bedeutet manchmal\r\n• Online-Ausgabe des digitalen Zollstempels (elektronisch)\r\n• Papierlose Prüfung der Ausfuhr (im Falle eines digitalen Stempels)\r\n• Digitale Validierung (digitale Erteilung des Zollstempels) an allen inländischen Ausgangsstellen (einige \r\nLänder \"validieren\" bei der Ausstellung, z. B. Japan)\r\n• Digitale Selbstbedienungsvalidierung (Ausnahmen sind derzeit Polen, Litauen und Belgien)\r\n• Obligatorische zentrale Registrierung des Reisenden im Zollserver (z. B. Italien, Spanien, Portugal, Frankreich, Polen, \r\nBelgien, Litauen)\r\n• Optionale papierlose Ausgabe (Anmerkung: Singapur hat die papierlose Ausgabe gesetzlich vorgeschrieben)\r\n• Obligatorische Erstattungsbestätigung (elektronisch an die Zollbehörden übermittelt) (z. B. Italien, Spanien, Portugal, Polen)\r\n• Obligatorisches digitales Abstempeln von im Inland ausgestellten und abgestempelten Formularen (z. B. Spanien, Italien, Polen)\r\n• Verpflichtende digitale Abstempelung aller Formulare aus dem In- und Ausland (nur am Flughafen Wien erforderlich)\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nQuelle: Global Blue\r\nProzess einer Mehrwertsteuerrückerstattung für Einkaufstouristen an den \r\nFlug- und Seehäfen\r\n▪ Erfassung des Reisenden/ Daten \r\naus Personaldokument am Point \r\nof Sale\r\n▪ Umfang der Pflichtdaten \r\nmöglichst gering halten\r\n▪ Möglichst maschinenlesbar \r\n(Passport-Scanner, MRZ\u0002Lesegeräte, Apps mit BarCodes)\r\n▪ Online-Ausstellung des \r\nAusfuhrkassenzettels: Von \r\nAnfang an wird eine \r\nelektronische Verbindung \r\nzwischen Beleg, Reisendem und \r\nTransaktion hergestellt\r\n▪ Erkennung von doppelten \r\nBelegen/Rechnungen (um \r\nBetrug/Fehler zu verhindern)\r\n▪ Physische Belege sind rechtlich \r\noptional\r\n▪ Keine physischen Unterschriften \r\nerforderlich (Händler/Reisender)\r\n▪ Digitales Stempeln an allen \r\ninländischen Ausreisestellen \r\nmöglich\r\n▪ Reisepass / ID als Token \r\nzum Abrufen aller \r\npersonalisierten Transaktionen \r\nfür das digitale Abstempeln\r\n▪ Digitale Selbstbedienungs\u0002Validierungslösungen (z. B. \r\nbenutzerfreundliche Kioske \r\nund/oder mobile Validierung), \r\nbei denen ein hoher Prozentsatz \r\nder Reisenden „grünes Licht“ \r\nerhält\r\n▪ Konfigurierbares \r\nautomatisches Risikomodul\r\nzur Gewährleistung der \r\nEinhaltung von \r\nRechtsvorschriften und des \r\nRisikomanagements\r\n▪ Steuerprüfung auf der Grundlage \r\neines digitalen Stempels, sofern \r\nverfügbar (keine Abhängigkeit von \r\nPapierformularen, es sei denn, das \r\nPapierformular wird manuell \r\ngestempelt)\r\n▪ Obligatorische \r\nBestätigungsmeldung \"bezahlt \r\nan den Reisenden\" durch \r\nEinzelhändler/ einen beauftragten \r\nDienstleister an die Behörde\r\nDIGITALE \r\nVALIDIERUNG\r\nERSTATTUNGS\u0002FRAMEWORK\r\nDIGITALE \r\nPRÜFUNG\r\n▪ Keine Einschränkungen \r\nhinsichtlich der Vielfalt der \r\nErstattungswege (Bargeld, \r\nKreditkarten, digitale \r\nBrieftasche, etc.)\r\n▪ Digitale Stempel, die in \r\nEchtzeit an den \r\nEinzelhändler/ einen \r\nbeauftragten Dienstleister \r\ngesendet werden (zur \r\nUnterstützung \r\nsofortiger/automatischer \r\nRückerstattungen)\r\nONLINE \r\nAUSSTELLUNG\r\n1 2 3 4\r\n11 | Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nECKPUNKTE DIGITALER LÖSUNGEN IM EU-AUSLAND\r\nDatensatz im Rahmen eines digitalen Zollstempels \r\n12\r\n1\r\nDaten der \r\nReisenden\r\nName\r\nReisepass / \r\nPersonalausweis\u0002nummer\r\n*Personaldokument\r\n/Reisepass \r\nausstellendes Land\r\nLand des \r\nWohnsitzes\r\n*Geburtsjahr\r\nDaten des \r\nHändlers \r\nName\r\nAdresse\r\n*Umsatzsteuer\u0002Identifikations\u0002nummer\r\nDaten des MRE \r\n(falls zutreffend)\r\nName\r\nAdresse\r\nUmsatzsteuer\u0002Identifikations\u0002nummer\r\nDaten der \r\nWaren\r\nWert der \r\nTransaktion\r\nMehrwertsteuer\u0002satz und \r\nMehrwertsteuer\u0002betrag\r\n*Kassenzettel/ \r\nRechnungsnummer \r\nund Datum\r\n*Waren\u0002beschreibung / \r\nKlassifizierung\r\nTransaktions-ID\r\nEindeutige Doc-ID \r\nder Transaktion\r\n*Die mit Sternchen versehenen Felder sind nicht in allen EU\u0002Rahmenregelungen obligatorisch\r\n▪ Erfassung im Geschäft \r\nbietet sich an\r\n▪ Bereitstellung einer \r\nelektronischen \r\nVerbindung zwischen:\r\n− Reisenden\r\n− Händler\r\n− MwSt.-\r\nRückerstatter\r\n− Zoll \r\nWichtige Überlegungen\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nQuelle: Global Blue\r\nECKPUNKTE DIGITALER LÖSUNGEN IM EU-AUSLAND\r\nOptionen für die Ausgestaltung des digitalen Systems\r\n13\r\n1\r\nSynchronisierung Einzelhandel/ Zoll\r\nÜbermittlung der Transaktionsdaten/ Erteilung des digitalen Zollstempels\r\nSynchron Asynchron\r\nPush Pull\r\n▪ Registrierung wird erst bei der Beantragung des digitalen \r\nZollstempels später an den Zoll weitergespielt\r\n▪ Erhöhtes Risiko einer fehlgeschlagenen Registrierung aufgrund \r\nvon fehlerhaften Daten\r\n▪ Ungültige Formulare müssen dem Zoll gemeldet werden\r\n▪ Die Registrierung erfolgt in Echtzeit bei der Ausstellung des \r\ndigitalen Kassenzettels\r\n▪ Ermöglicht es, Zollfehler in Echtzeit an das Front-End \r\nzurückzugeben und zu korrigieren, bevor ein Tax Free Formular \r\nausgestellt wird\r\n▪ Reduziert das Risiko der Ausstellung von Formularen, die nicht \r\ndigital validiert werden können\r\n▪ Der Handel überträgt die Transaktions-Information unmittelbar \r\nnach dem Einkauf\r\n▪ Der Zoll speichert die Transaktion und wartet bis (ob) der Tourist \r\nbei der Ausreise einen digitalen Stempel beantragt\r\n▪ Dies erfordert eine eigene Datenbank des Zolls\r\n▪ Der Zoll informiert aktiv ausstellende Händler über erteilte Stempel\r\n▪ Der Zoll erfährt erst in dem Moment von einer Transaktion, in dem \r\nder Tourist einen digitalen Stempel beantragt\r\n▪ Die Transaktion wird beim Handel gespeichert und dem Zoll zur \r\nVerfügung gestellt\r\n▪ Der Zoll braucht nicht unbedingt eine eigene Datenbank\r\n▪ Der Händler erfragt, ob für eine bestimmte Transaktion ein \r\nStempel erteilt wurde\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nECKPUNKTE DIGITALER LÖSUNGEN IM EU-AUSLAND\r\nDarstellung Push/ Pull im Vergleich (bei Nutzung eines Dienstleisters)\r\n14\r\n1\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nQuelle: Global Blue\r\nPush Flow\r\nPull Flow\r\nECKPUNKTE DIGITALER LÖSUNGEN IM EU-AUSLAND\r\nIdealerweise sollte die Abfertigung über die Kioske für über 80% der \r\nEinkaufstouristen ohne Kontakt mit einem Zollbeamten verlaufen \r\n15\r\nSelbstabfertigungs\r\n-terminal\r\nz.B. Kiosk\r\nDIGITALE \r\nABLEHNUNG\r\nAUTOMATISCHE \r\nRÜCKERSTATTUNG\r\n(PHYSISCHE \r\nBARGELDRÜCKERSTATTUNG \r\nWEITERHIN MÖGLICH)\r\nKEINE RÜCKERSTATTUNG ROT\r\n=\r\nMANUELLE \r\nPRÜFUNG\r\nGRÜN\r\n=\r\nDIGITALE \r\nVALIDIERUNG\r\nREISENDER GEHT \r\nZUM \r\nZOLLSCHALTER\r\nDIGITALE \r\nBESTÄTIGUNG\r\nAUTOMATISCHE\r\nRISIKOANALYSE\r\n2\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nECKPUNKTE DIGITALER LÖSUNGEN IM EU-AUSLAND\r\n16\r\nDie Regeln für die automatische Risikoanalyse lassen sich frei 2 gestalten\r\n▪ Erstellte Risikoregeln, die komplexere Risikoprofile \r\nunterstützen\r\n▪ „Greylist\"-Risikoregeln, basierend auf historischen \r\nDaten (Musteranalyse), die entweder einen roten \r\nKanal oder eine Blockvalidierung auslösen können (je \r\nnach Konfiguration)\r\n▪ Kundenhistorie ist ein sehr wichtiger Indikator für \r\nMissbrauch. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber \r\ndem manuellen System\r\n▪ Die aufgestellten Regeln werden sofort während der \r\nValidierung aktiviert, was die Arbeit der Zollbeamten \r\nerleichtert und gleichzeitig die Sicherheit erhöht\r\n▪ Die Waren werden von einer anderen \r\nPerson als dem Käufer vorgelegt\r\n▪ Der Reisende hat keinen Anspruch auf \r\nSteuererstattung\r\n▪ In der EU ansässig\r\n▪ EU-Sanktionen\r\n▪ Falsche oder fehlende Informationen bei \r\nder Transaktion\r\n▪ Der Kaufbetrag ist zu hoch\r\n▪ „Verdächtige“ Einkaufsmuster\r\nEinige Beispiele für häufige \r\nAuslöser des roten Kanals\r\nAutomatische Risikoanalyse mit \r\nerweiterten Funktionen\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nECKPUNKTE DIGITALER LÖSUNGEN IM EU-AUSLAND\r\n17\r\nDer Zoll kann durch direkten Zugang zu Echtzeit-Datenpunkten 2 Muster erkennen und analysieren\r\n1. Statistiken zur Systemnutzung pro Exit-Point\r\n• Zusammenfassung der digitalen Genehmigungen und Ablehnungen pro \r\nAusgangsstelle, pro Monat/Jahr\r\n2. Übersicht über Zollbeamte \r\n• Zusammenfassung der Systemaktivitäten pro Ausgangsstelle und pro \r\nZollbeamten\r\n• Tabellen mit Genehmigungen/Ablehnungen pro Zollbeamten pro \r\nMonat/Jahr\r\n3. Überblick über die Selbstbedienung\r\n• Tabellen und Diagramme zur Nutzung von Selbstbedienungslösungen pro \r\nAusgangsstelle und Selbstbedienungsgerätetyp\r\n• Statistiken über rote/grüne Kanäle\r\n• Statistiken über Ablehnungsgründe\r\n4. Überblick über Reisende\r\n• Statistiken über die wichtigsten Nationalitäten von Reisenden\r\n• Statistiken über Reisende, die verdächtigen Mustern zu folgen scheinen \r\n(z. B. roter Kanal gefolgt von keiner Genehmigung/Ablehnung)\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nECKPUNKTE DIGITALER LÖSUNGEN IM EU-AUSLAND\r\n18\r\nTraditionelle Zollabfertigung\r\nDigitale Selbstabfertigung\r\n1. Validierung 2. Erstattung\r\n+25 min +30 min\r\n1 min 2 min\r\nGerade zu \r\nHauptverkehrs\u0002zeiten führt die \r\nDigitalisierung zu \r\neinem Effizienz\u0002gewinn von > 90%\r\n!\r\n▪ Für eine tatsächliche Entlastung müssen ausreichend Kioske an den Flug- und Seehäfen aufgestellt werden\r\n▪ Internationale Beispiele: Wien 12, Madrid 17, Barcelona 15, Paris 22, Singapore 67 \r\nVerbesserung für Reisende und alle Beteiligten durch Vermeidung von 2 Warteschlangen und schnellere Abfertigung\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nECKPUNKTE DIGITALER LÖSUNGEN IM EU-AUSLAND\r\n1. Problemlage an den Flug- und Seehäfen\r\n2. Eckpunkte digitaler Lösungen im EU-Ausland\r\n3. Länderbeispiele aus dem EU-Ausland\r\n4. Mögliche Ansätze für eine Lösung in Deutschland\r\nNachdem 2009 in Finnland weltweit die erste digitale Zollabfertigung für \r\nTouristen implementiert worden war, zogen viele andere Länder nach\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n20\r\nEuropa & Mittlerer Osten\r\n2009 – Finnland privatwirtschaftlich\r\n2010 – Frankreich Zoll (Pablo)\r\n2010 – Libanon privatwirtschaftlich\r\n2012 – Dänemark privatwirtschaftlich\r\n2012 – Schweden privatwirtschaftlich\r\n2014 – Estland privatwirtschaftlich\r\n2015 – Italien Zoll (Otello)\r\n2016 – Spanien Zoll (DIVA)\r\n2016 – Zypern privatwirtschaftlich\r\n2017 – Türkei Zoll (eFactura)\r\n2018 – Portugal Zoll (CIVA/e-Taxfree)\r\n2019 – Serbien privatwirtschaftlich\r\n2019 – Tschechien Zoll (David)\r\n2020 – Belgien Zoll\r\n2021 – Russland Zoll\r\n2021 – Österreich privatwirtschaftlich\r\n2021 – Niederlande Zoll\r\n2022 – Polen Zoll\r\n2022 – Litauen Zoll\r\nAsien\r\n2011 – Singapur privatwirtschaftlich \r\n2011 – Süd-Korea privatwirtschaftlich\r\n2012 – Japan\r\nNord- und Südamerika\r\n2012 – Uruguay privatwirtschaftlich\r\n2015 – Bahamas\r\n2019 – Argentinien privatwirtschaftlich\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nQuelle: Global Blue\r\nEine mögliche Lösung für die Flug- und Seehäfen in Deutschland sollte sich \r\nan den großen europäischen Nachbarstaaten orientieren\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n21\r\nInsbesondere interessant sind:\r\n1\r\n2\r\n3\r\nSpanien DIVA\r\nFrankreich PABLO\r\nItalien OTELLO\r\n4 Portugal CIVA/e-Taxfree\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n22\r\nDIVA\r\nSpanien\r\nErstimplementierung:\r\nEntwicklung durch:\r\n2016\r\nspanischen Steuerbehörde\r\nKEY FACTS\r\n▪ Verpflichtende Nutzung der Digitallösung durch \r\nHändler seit 2019\r\n▪ Der Rückerstattungsprozess verläuft rein digital – eine \r\nmanuelle Alternative ist nicht mehr möglich\r\n▪ Nutzung an EU-Außengrenzen: Spanien-Gibraltar \r\n(sehr kleines Ausfuhrvolumen)\r\n▪ Präsent an allen internationalen Flughäfen\r\n▪ Geschäfte können sich registrieren und Formulare \r\ndirekt über die Portal-Lösung der Steuerbehörde \r\nausstellen\r\n▪ Ausstellung des DIVA-Formulars beim \r\nEinzelhändler nach Vorlage des Personaldokuments\r\n▪ Bei Ausreise: DIVA-Formular/Code an DIVA\u0002Terminal scannen\r\n➢ entweder: direkte Bestätigung – keine weitere \r\nZollkontrolle nötig\r\n➢ oder: physische Nachkontrolle durch \r\nZollschalter\r\n▪ Rückerstattung der MwSt. entweder direkt am \r\nFlughafen durch Dienstleister oder bei Händler\r\nnach Übermittlung des abgestempelten Zertifikats\r\nRÜCKERSTATTUNGSPROZESS\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n23\r\nDIVA\r\nSpanien\r\n▪ Händler erfasst bei Ausstellung/Registrierung Teil des Personaldokuments\r\n▪ Erhobene Daten des Reisenden: Name, Geburtsdatum, Ausweisnr., Land des Wohnsitzes, ggf. PLZ; keine weiteren \r\nDatenerhebung erforderlich\r\n▪ Es handelt sich bei dem System um eine asynchrone Lösung, die per „push“ die Daten an die Datenbank des Zolls \r\nweiterleitet\r\n▪ Waren werden in Kategorien eingeteilt, in einigen Fällen ist eine Seriennummer für die Produkte erforderlich \r\n▪ Physisches DIVA-Formular, das am Point of Sale gedruckt wird, Grundlage der Validierung\r\n▪ „Stempeldaten“ aus Validierung bei Ausreise werden gruppiert von Einzelhändler oder Dienstleister empfangen, \r\nkönnen aber bei Bedarf über API abgefragt werden\r\n▪ Wenn der elektronische Stempel nicht verfügbar ist, kann er bei der Zollstelle durch einen physischen Stempel ersetzt \r\nwerden\r\n▪ Ausgleich der MwSt.-Rückerstattung durch staatliche Behörde erst nach belegter Rückerstattung durch Einzelhändler an \r\nden Kunden\r\nBesonderheiten\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n24\r\nDIVA\r\nSpanien\r\n▪ Selbstvalidierungsterminals mit automatischer \r\nRisikoanalyse\r\n▪ Sichere Steuerdaten auf Servern der Behörden\r\n▪ Service an den wichtigsten Ausreisepunkten \r\nverfügbar\r\n▪ Keine Datenerfassung am Austrittspunkt\r\n▪ Physisches Formular nach elektronischer Validierung \r\nnicht erforderlich (wenn Erstattungsmethode \r\nangegeben ist)\r\n▪ Digitale Infrastruktur vergleichsweise neu und \r\nausgerichtet auf Ausreise über Flug- und Seehäfen \r\n▪ Keine Validierung mit Personaldokument (erst in \r\nZukunft geplant)\r\n▪ DIVA-Formular nach wie vor als Papierdokument \r\neinzeln für jede Transaktion\r\nPro Kontra\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nFlughafenlandschaft in Spanien\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n25 | Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n26\r\nPABLO\r\nFrankreich\r\nErstimplementierung:\r\nEntwicklung durch:\r\n2010\r\nfranzösische Steuerbehörde\r\nKEY FACTS\r\n▪ Das PABLO-System ist seit 2014 das einzig \r\nzugelassene Mehrwertsteuerrückerstattungssystem in \r\nFrankreich\r\n▪ System ausgelegt auf sowohl Flughäfen als auch die \r\ndirekte Ländergrenze zur Schweiz\r\n▪ Manuelle, papiergestützte Lösung nur bei IT\u0002Problemen/ mit schriftlicher Begründung zulässig\r\n▪ Einzelhändler erfasst Ausfuhrberechtigung anhand \r\nVorlage des Reisepasses durch den Reisenden\r\n▪ Ausstellung eines physischen \r\nRückerstattungszertifikats sowie ggf. Festlegung \r\nder Rückerstattungsmethode bei dem Händler\r\n▪ Bei Ausreise: Scan des Rückerstattungszertifikats an \r\neinem PABLO-Barcode-Reader\r\n▪ PABLO Barcode-Lesegeräte befinden sich in der Regel \r\nin der Nähe von Zollämtern in internationalen \r\nFlughäfen, Häfen und an Grenzübergängen\r\n▪ Nach automatischer Risikoanalyse (rot/grün) ggf. \r\nweitere Kontrolle durch Zoll notwendig\r\n▪ Rückerstattung direkt an einem Schalter am \r\nAusreiseort oder per Überweisung (je nachdem, wie \r\nbei dem Verkäufer festgelegt)\r\nRÜCKERSTATTUNGSPROZESS\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n27\r\nPABLO\r\nFrankreich\r\n▪ Es handelt sich bei dem System um eine asynchrone Lösung, die per „push“ die Daten an die Datenbank des Zolls \r\nweiterleitet\r\n▪ Erhobene Daten des Reisenden: Name, Geburtsdatum, Ausweisnr., Herkunftsland, Wohnsitz, und Ablaufdatum \r\nPersonaldokument \r\n▪ Erforderliche Daten werden am Point of Sale erfasst, keine weiteren Datenerhebung beim Ausgang erforderlich\r\n▪ Die Waren werden in Kategorien eingeteilt. Bei der Ausfuhr gibt es eine Begrenzung der Waren pro Kategorie \r\n▪ Nutzungsberechtigung: Mindestalter 16 Jahre\r\n▪ Validierungsmethode erfolgt durch die Prüfung des PABLO-Formulars; Validierung über Ausweisdokument nicht möglich\r\n▪ Informationen der Validierung werden sowohl in Echtzeit als auch gruppiert am Ende eines jeden Tages übermittelt\r\nBesonderheiten\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n28\r\nPABLO\r\nFrankreich\r\n▪ Selbstvalidierungsterminals mit automatischer \r\nRisikoanalyse\r\n▪ Sichere Steuerdaten auf Servern der Behörden\r\n▪ Service an den wichtigsten Ausreisepunkten \r\nverfügbar\r\n▪ Keine Datenerfassung am Austrittspunkt\r\n▪ Keine Validierung mit Personaldokument\r\n▪ Erfordert ein vollständiges gedrucktes A4-\r\nFormular\r\n▪ PABLO-Barcode nach wie vor als Papierdokument \r\neinzeln für jede Transaktion\r\nPro Kontra\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nFlughafenlandschaft in Frankreich\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n29 | Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n30\r\nOTELLO\r\nItalien\r\nErstimplementierung:\r\nEntwicklung durch:\r\n2015\r\nitalienische Steuerbehörde\r\nKEY FACTS\r\n▪ Für Einzelhändler seit 2018 verpflichtend, \r\nRechnungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, \r\nelektronisch auszustellen\r\n▪ System ausgelegt auf sowohl Flughäfen als auch \r\ndirekte Ländergrenzen (Schweiz)\r\n▪ Manuelle Formulare dürfen weiterhin ausgestellt \r\nwerden, aber diese erfordern eine Registrierung vor \r\nder Validierung (Ausweichverfahren)\r\n▪ Der Reisende muss beim Kauf der Waren zunächst sein \r\nPersonaldokument vorlegen, dessen Information auf der \r\nRechnung vermerkt werden\r\n▪ Sobald die steuerfreie Rechnung elektronisch ausgestellt \r\nwurde, erzeugt OTELLO einen Anforderungscode\r\n▪ Der Reisende muss an der nationalen Ausgangsstelle (beim \r\nZollamt, ggf. Kiosk) den Pass und das Reisedokument vorlegen\r\n▪ OTELLO sammelt alle verbundenen steuerfreien Rechnungen, \r\nprüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten \r\nDaten, analysiert automatisch das Risiko und schickt den \r\nReisenden auf die grüne oder rote Kontrollspur\r\n▪ Bei der Beförderung über die rote Spur ist eine physische \r\nDurchsuchung der Waren durch das Zollpersonal erforderlich\r\n▪ Andernfalls erhält der Reisende den digitalen Zollstempel, \r\nder gleichzeitig auch dem Einzelhändler zugestellt wird\r\n▪ Dieser oder ein beauftragter Dienstleister erstattet dem \r\nReisenden die Mehrwertsteuer\r\nRÜCKERSTATTUNGSPROZESS\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n31\r\nOTELLO\r\nItalien\r\n▪ Es handelt sich bei dem System um eine synchrone Lösung, die per „push“ die Daten an die Datenbank des Zolls \r\nweiterleitet\r\n▪ Im Kern elektronische Übermittlung von Rechnungen\r\n▪ Erhobene Daten des Reisenden: Name, Personaldokumententyp, Wohnsitz, Ausweisnr., Ausstellungsland; keine \r\nweiteren Datenerhebung beim Ausgang erforderlich\r\n▪ Validierung über Ausweisdokument\r\n▪ Physische Belege (Tax-Free-Invoice mit OTELLO-Code) in der Regel nicht erforderlich\r\n▪ Seriennummer empfohlen (nicht obligatorisch) für einige hochwertige Gegenstände\r\n▪ Erfassung der Auszahlungsmethode (z.B. Mehrwertsteuerrückerstattungsdienstleister) bereits am Point of Sale\r\nBesonderheiten\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n32\r\nOTELLO\r\nItalien\r\n▪ Selbstvalidierungsterminals mit automatischer \r\nRisikoanalyse\r\n▪ Sichere Steuerdaten auf Servern der Behörden\r\n▪ Service an den wichtigsten Ausstiegspunkten \r\nverfügbar\r\n▪ Keine Datenerfassung am Austrittspunkt\r\n▪ Zusammenfassung aller Transaktionen über den \r\nOTELLO-Code\r\n▪ Identifikation bei der Ausreise alleine über das \r\nPersonaldokument\r\n▪ Basiert auf sehr fortschrittlicher IT-Infrastruktur in \r\nItalien (Einzelhandel, Finanzamt), daher so in \r\nDeutschland nicht übertragbar\r\n▪ Teils Erteilung des Zollstempels durch externe \r\nDienstleister, in Deutschland schwer vermittelbar\r\nPro Kontra\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nFlughafenlandschaft in Italien\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n33 | Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n34\r\nCIVA/ e-Taxfree\r\nPortugal\r\nErstimplementierung:\r\nEntwicklung durch:\r\n2018\r\nportugiesische Steuerbehörde\r\nKEY FACTS\r\n▪ Verpflichtende Nutzung des digitalen Zollstempels \r\nseit Einführung im Jahr 2018\r\n▪ Da Portugal keine EU-Außengrenzen hat wurde das \r\nSystem spezifisch für die Flug- und Seehäfen \r\nentwickelt\r\n▪ Die Einzelhändler können sich registrieren und \r\nFormulare direkt über die CIVA-Lösung ausstellen\r\n▪ Einkaufstourist zeigt Personaldokument beim Kauf \r\nder Ware vor\r\n▪ Physisches Formular am POS gedruckt, aber in der \r\nRegel nicht erforderlich\r\n▪ Daten der ausgestellten Formulare werden an die \r\nCIVA-Datenbank übermittelt\r\n▪ Der Tourist identifiziert sich mit Personaldokument \r\nund Reisedokument (z.B. Bordkarte) am Kiosk und \r\nerhält grün (genehmigt) oder gelb (zurückgestellt)\r\n▪ Bei gelber Farbe muss der Tourist persönlich beim \r\nZollbeamten erscheinen und die Waren kontrollieren \r\nlassen\r\nRÜCKERSTATTUNGSPROZESS\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n35\r\nPortugal\r\n▪ Es handelt sich bei dem System um eine synchrone Lösung, die per „push“ die Daten an die Datenbank des Zolls \r\nweiterleitet\r\n▪ Erhobene Daten des Reisenden: Name, Geburtsdatum, Dokumentenart, Dokumentnr., Wohnsitz, Ausstellungsland, \r\nSteuerregion (bei Wohnsitz innerhalb Portugals) \r\n▪ Validierung bei Ausreise über Ausweisdokument und Bordkarte\r\n▪ Physisches Formular zur Validierung in der Regel nicht erforderlich\r\n▪ „Stempeldaten“ werden in großen Mengen empfangen, können aber bei Bedarf über API abgefragt werden\r\n▪ Ermöglicht die Verwendung der früheren steuerfreien Registrierungsnummer bei folgenden steuerfreien Transaktionen \r\nanstelle der vollständigen Verbraucherdaten\r\nBesonderheiten\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nCIVA/ e-Taxfree\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n36\r\nPortugal\r\n▪ Selbstvalidierungsterminals mit automatischer \r\nRisikoanalyse\r\n▪ Sichere Steuerdaten auf Servern der Behörden\r\n▪ Service an den wichtigsten Ausstiegspunkten \r\nverfügbar\r\n▪ Keine Datenerfassung am Austrittspunkt\r\n▪ Zusammenfassung aller Transaktionen über den \r\nCIVA-Code\r\n▪ Identifikation bei der Ausreise alleine über das \r\nPersonaldokument und Bordkarte\r\nPro Kontra\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nCIVA/ e-Taxfree\r\n▪ Teils sehr strenge gesetzliche \r\nRahmenbedingungen für Einzelhändler und \r\nMehrwertsteuerrückerstattungsdienstleister \r\n(Garantien gegenüber Finanzamt)\r\nFlughafenlandschaft in Portugal\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\n37 | Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\n38\r\nÜbersicht zu den technischen Eckpunkten der Digitallösungen\r\nLÄNDERBEISPIELE AUS DEM EU-AUSLAND\r\nLand\r\nDigitale\r\nValidierung\r\nobliga\u0002torisch\r\nDigitales\r\nValidierungssystem\r\nentwickelt von\r\nSynchrone vs asynchrone \r\nelektronische Registrierung \r\nbei der Ausstellung\r\n\"Push\"\r\nvs \r\n\"Pull\"\r\nReisepass als\r\nValidierungstoken\r\nTransaktions-ID \r\nals\r\nValidierungstoken\r\nDigitale \r\nValidierung durch \r\nZollschalter\r\nDigitale\r\nSelbstbedienungs\u0002validierung über Kiosk\r\nDigitale\r\nSelbstbedienungs\u0002validierung über\r\nSmartphone\r\nAutomatisierte\r\nRisikobewertung\r\nÖsterreich J Lizenziert pro Exit-Punkt Asynchron Pull J J J J J J\r\nBelgien Optional Zollbehörde Asynchron Push J N J N N Zollkontrolle\r\nZypern Optional Global Blue (CAS) Asynchron Pull J J J J N J\r\nTschechien Optional Zollbehörde Asynchron Pull N J J J N J\r\nDänemark Optional Global Blue (CAS) Asynchron Pull J J J J N J\r\nEstland Optional Global Blue (CAS) Asynchron Pull J J J J N J\r\nFinnland Optional Global Blue (CAS) Asynchron Pull J J J J J J\r\nFrankreich Inländisch Zollbehörde Asynchron Push N J J J N J\r\nItalien Inländisch Zollbehörde Synchron Push J N J Opt. durch MRE N J\r\nNiederlande Optional Zollbehörde Asynchron Pull J N J N J J\r\nPolen Inländisch Zollbehörde Synchron Push J N J N N Zollkontrolle\r\nPortugal Inländisch Zollbehörde Synchron Push J N J J N J\r\nSpanien Inländisch Zollbehörde Asynchron Push N J J J N J\r\nSchweden Optional Global Blue (CAS) Asynchron Pull J J J N N Zollkontrolle\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\n1. Problemlage an den Flug- und Seehäfen\r\n2. Eckpunkte digitaler Lösungen im EU-Ausland\r\n3. Länderbeispiele aus dem EU-Ausland\r\n4. Mögliche Ansätze für eine Lösung in Deutschland\r\nAnregungen der Initiative Digitaler Zollstempel\r\nMÖGLICHE ANSÄTZE FÜR EINE LÖSUNG IN DEUTSCHLAND\r\n40\r\nDie Planungen/ die Konzipierung des Modells sollte unter Beteiligung der betroffenen \r\nWirtschaft/ interessierter Experten erfolgen bzw. diesen zumindest weit im Vorfeld der \r\ntatsächlichen Entwicklung und Umsetzung zugänglich gemacht werden\r\nBeteiligung der \r\nbetroffenen \r\nWirtschaft\r\n1\r\nDas neue Modell darf nicht wettbewerbsverzerrend wirken und muss für den gesamten \r\nEinzelhandel bzw. dessen Dienstleister in gleichem Maße gut nutzbar sein\r\nKeine \r\nWettbewerbs\u0002verzerrung\r\n2\r\nEs muss dabei bleiben, dass die Touristen die Mehrwertsteuer ausschließlich durch den \r\nEinzelhändler oder einen von diesem beauftragten Dienstleister erstattet bekommen, \r\nnachdem die betreffende Ware ausgeführt wurde\r\nErstattung nur \r\ndurch den \r\nHändler\r\n3\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nMÖGLICHE ANSÄTZE FÜR EINE LÖSUNG IN DEUTSCHLAND\r\n41\r\nEine Vorab-Registrierung der Kunden vor dem Einkauf und ggf. sogar vor der Einreise \r\nwird im Zusammenhang mit dem internationalen Shopping Tourismus/ der Ausreise über \r\ndie Flug- und Seehäfen abgelehnt. Denn anders als an der Schweizer Grenze handelt es \r\nsich bei den Touristen an den Flughäfen nicht um regelmäßige Kunden, die langfristig \r\nvon den Vorteilen einer Registrierung/ der Nutzung einer entsprechenden App \r\nprofitieren, sondern oft um Reisende, die nur ein einziges Mal oder allenfalls in sehr \r\ngroßen zeitlichen Abständen in Deutschland einkaufen\r\nKeine Vorab\u0002registrierung 4\r\nAus den gleichen Gründen scheidet auch eine Authentifizierung (Prüfung der Identität/ \r\nder Berechtigung) der Touristen durch persönliche Vorsprache beim Zoll aus. Für \r\nReisende, die nur ein einziges Mal oder allenfalls in sehr großen zeitlichen Abständen in \r\nDeutschland einkaufen, gingen die Vorteile einer Digitallösung im Vergleich zum \r\nmanuellen Verfahren so vollständig verloren.\r\nKeine \r\nVorsprache \r\nbeim Zoll\r\n5\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nAnregungen der Initiative Digitaler Zollstempel\r\nMÖGLICHE ANSÄTZE FÜR EINE LÖSUNG IN DEUTSCHLAND\r\n42\r\nAngesichts der deutlich höheren durchschnittlichen Einkaufsbeträge der internationalen \r\nShopping Touristen/ vor Ausreise über die Flug- und Seehäfen wären hier im Gegensatz \r\nzur Schweizer Grenze gegebenenfalls auch (geringfügige) zusätzliche Aufgaben für den \r\nEinzelhandel mit der Beteiligung an dem neuen System hinnehmbar. Konkret ist die \r\nErfassung der Daten des Shoppingtouristen durch den Einzelhändler vorstellbar –\r\nidealerweise durch Erfassung nur des maschinenlesbaren Teils des Personaldokuments\r\nZusätzliche \r\nAufgaben für \r\nEinzelhandel\r\n6\r\nDie Initiative setzt sich für die Validierung der erfolgten Ausreise über die Flug- und \r\nSeehäfen durch sog. Kiosks (automatischer Selbstabfertigungsterminals), die \r\nvorherrschende Lösung in den meisten anderen europäischen Nachbarländern, ein\r\nValidierung \r\ndurch Kioske 7\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nAnregungen der Initiative Digitaler Zollstempel\r\nMÖGLICHE ANSÄTZE FÜR EINE LÖSUNG IN DEUTSCHLAND\r\n43\r\nÄhnlich wie bei der Einführung eines digitalen Systems in den meisten anderen EU-Staaten \r\nsollte das manuelle, papiergestützte Verfahren vorerst parallel bestehen bleiben. Die \r\nNutzung des neuen Systems bliebe insofern vorerst freiwillig\r\nParalleles \r\nmanuelles \r\nVerfahren\r\n8\r\nGenerell sollten für die Lösung für die Flug- und Seehäfen die internationalen Erfahrungen \r\netwa in einer Vielzahl europäischer Nachbarländer (Spanien, Portugal, Frankreich, Italien) als \r\nVorbild herangezogen werden. Von diesen Systemen scheint insgesamt das spanische Modell \r\n(DIVA) – ergänzt um Elemente des portugiesischen Modells – für Deutschland am ehesten als \r\nGrundlage geeignet zu sein\r\nInternationale \r\nErfahrungen \r\nals Vorbild\r\n9\r\nDarüber hinaus sollte aus Zeitgründen/ Gründen der mangelnden Kapazitäten beim ITZ Bund \r\nauch die direkte Übernahme eines Systems aus einem der EU-Nachbarländer geprüft werden\r\nPrüfung einer \r\ndirekten \r\nÜbernahme\r\n10\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nAnregungen der Initiative Digitaler Zollstempel\r\nWeitere mögliche Ansatzpunkte für eine Lösung in Deutschland\r\nMÖGLICHE ANSÄTZE FÜR EINE LÖSUNG IN DEUTSCHLAND\r\n44 | Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\n➢ Lösung bundesweit einsetzbar\r\n➢ Einmalige Erfassung des Touristen im System dauerhaft nutzbar\r\n➢ Zusammenfassung aller Transaktionen im digitalen System anhand der Identität des \r\nReisenden\r\n➢ Nutzung des Kiosks zu Selbstvalidierung der Ausreise nur anhand des Personaldokuments\r\n➢ Synchrones System besser als asynchrones System\r\nMögliches Zusammenspiel der beiden Systeme in Deutschland \r\nMÖGLICHE ANSÄTZE FÜR EINE LÖSUNG IN DEUTSCHLAND\r\n45\r\nEinzelhändler-ID\r\nEinzelhändler müssen sich im Zollportal zur \r\nTeilnahme am digitalen Zollstempel \r\nregistrieren\r\nKeine besonderen Anforderungen Keine besonderen Anforderungen\r\nTransaktions\u0002daten\r\nDie Prüfer benötigen in der Regel den \r\nVerkaufsbetrag, den Mehrwertsteuerbetrag \r\nund die Warenbezeichnung\r\nKeine besonderen Anforderungen Keine besonderen Anforderungen\r\nErklärung Flug- und Seehäfen Schweizer Grenze\r\nAnforderungen an \r\nein digitales System\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen\r\nAutomatische\r\nRisikoanalyse\r\nDer Zoll ist in der Lage, Regeln anzuwenden, \r\num zu entscheiden, ob ein eStempel ohne \r\nphysische Kontrolle erteilt wird\r\nKeine besonderen Anforderungen Keine besonderen Anforderungen\r\nKäufer-ID\r\nKäufer können am besten anhand ihres \r\nNamens, ihres Wohnsitzlandes, ihrer \r\nPassnummer und des ausstellenden Landes \r\nidentifiziert werden\r\nKeine besonderen Anforderungen Keine besonderen Anforderungen\r\nErfassung/ \r\nAuthentifizierung\r\nKäufer-ID\r\nDaten müssen im System des Zolls erfasst \r\nund ggf. authentifiziert werden\r\nAufgabe des Einzelhandels, \r\nPrüfung Zoll anhand Risikoanalyse\r\nVorregistrierung durch die \r\nTouristen selbst, Authentifizierung \r\nnur durch Vorsprache beim Zoll \r\nMÖGLICHE ANSÄTZE FÜR EINE LÖSUNG IN DEUTSCHLAND\r\n46\r\nErklärung Flug- und Seehäfen Schweizer Grenze\r\nAnforderungen an \r\nein digitales System\r\nAußergewöhn\u0002liche Kontrolle\r\ndurch Beamten\r\nErforderlich, wenn für bestimmte \r\nTransaktionen persönliche Checks erforderlich \r\nsind\r\nKeine besonderen Anforderungen Keine besonderen Anforderungen\r\nDie einzigen Unterschiede zwischen beiden Lösungen liegen in der Art der \r\n! Erfassung der Touristen und in der Art der Erteilung des digitalen Zollstempels\r\n| Fachgespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen/ Lösung für die Flug- und Seehäfen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013092","regulatoryProjectTitle":"Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5c/e5/370462/Stellungnahme-Gutachten-SG2411040017.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionspapier\r\nDigitalisierung des Zollstempels für Einkaufstouristen überfällig \r\nInitiative fordert ausreichende Mittel im IT-Haushalt des Zolls \r\nDer mehrwertsteuerfreie Einkauf für Touristen verlangt bei der Ausreise aus Deutschland, wie in \r\nanderen Ländern, die Vorlage der Ware und entsprechender Papiere, einschließlich des \r\nAusfuhrkassenzettels, die durch den Zoll geprüft und durch einen Zollstempel bestätigt werden \r\nmüssen. Im Gegensatz zu Deutschland ist dieses Verfahren in den meisten anderen europäischen \r\nLändern bereits weitgehend digitalisiert. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen dieses \r\nVerfahren weiterhin ausschließlich manuell durchgeführt wird. Dies bringt für alle Beteiligten \r\nerhebliche Nachteile mit sich. \r\nDie manuelle Abfertigung durch den Zoll führt zu erheblichen Verkehrsstaus an den Landesgrenzen \r\nzur Schweiz und langen Warteschlangen an den Flug- und Seehäfen. Diese Situation belastet nicht nur \r\ndie Reisenden, sondern auch ihre Umwelt. Für den Einzelhandel bedeutet das manuelle Verfahren \r\nzusätzliche Bürokratie, da alle Belege, darunter auch die durch den Zoll abgestempelten Papierbelege, \r\nmindestens zehn Jahre lang physisch aufbewahrt werden müssen. Die Überprüfung der Echtheit von \r\nZollstempelbildern ist für den Handel und seine Steuerprüfer häufig eine große Herausforderung. \r\nAus Sicht des Zolls stellt der hohe Personal- und Zeitaufwand bei der manuellen Erteilung der \r\nZollstempel einen erheblichen Nachteil dar, insbesondere angesichts knapper Personalressourcen. \r\nEine digitale Lösung bietet nicht nur eine deutliche Reduzierung des Aufwands, sondern auch einen \r\nbesseren Schutz vor Betrug und gewährleistet eine adäquate Kontrolle der Ausfuhren sowie der \r\nVoraussetzungen für die Steuerbefreiung. \r\nStand der Digitalisierung in Deutschland \r\nIn Deutschland gibt es seit 2013 Bemühungen, die Ausfuhrbestätigung zu digitalisieren, allerdings \r\nzunächst nur an der Schweizer Grenze. Gegenwärtig arbeitet die Projektgruppe „IT-AKZ“ der \r\nGeneralzolldirektion (GZD) in Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZ-Bund) \r\nim Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) an einer entsprechenden Lösung. Nach dem \r\nZeitplan der Generalzolldirektion soll die Digitallösung an der Schweizer Grenze bis Ende 2026 in \r\nBetrieb genommen werden. Im Januar 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen außerdem \r\nveranlasst, dass parallel zu dem Projekt an der Schweizer Grenze eine Arbeitsgruppe an einem \r\nKonzept für eine Digitallösung an Flug- und Seehäfen nach internationalem Vorbild arbeitet. Auch \r\ndiese Arbeitsgruppe macht gute Fortschritte und steht kurz vor der Finalisierung eines entsprechenden \r\nKonzepts für die Digitallösung an den Flug- und Seehäfen. \r\nInitiative Digitaler Zollstempel | Leipziger Platz 15 | 10117 Berlin \r\ninfo@digitalerzollstempel.de | www.digitalerzollstempel.de \r\nFinanzierung der weiteren Arbeiten bedroht \r\nDas Projekt an der Schweizer Grenze war ursprünglich (2022) mit Haushaltsmitteln i.H.v. 12 Mio. Euro \r\nunterlegt; diese Mittel wurden in der Zwischenzeit allerdings gekürzt. Für die zusätzliche Lösung für \r\ndie Flug- und Seehäfen standen bisher noch keine Haushaltsmittel bereit. Die gegenwärtigen \r\nDiskussionen zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 könnten die weiteren Arbeiten an diesem \r\nProjekt insofern gefährden. Bereits für 2024 war der IT-Haushalt des Zolls, aus dem auch die Mittel \r\nfür die Digitalisierung des Zollstempels für Einkaufstouristen kommen müssen, gegenüber dem \r\nursprünglichen Ansatz um 40 Prozent gekürzt worden. \r\nWeitere mögliche Budgetkürzungen im IT-Haushalt des Zolls bedrohen damit jetzt die Fortschritte bei \r\nder Digitalisierung des Zollstempels für Einkaufstouristen sowohl an der Schweizer Grenze als auch an \r\nden Flug- und Seehäfen. Würden nicht genügend Mittel bereitstehen, könnte dies zu weiteren \r\nerheblichen Verzögerungen führen oder sogar die Projekte vollständig zum Erliegen bringen. \r\nInitiative fordert ausreichende Mittel im IT-Haushalt des Zolls \r\nDie Initiative Digitaler Zollstempel versteht die aktuellen Herausforderungen im Bundeshaushalt und \r\nist sich bewusst, dass die Digitalisierung der Zollabfertigung von Einkaufstouristen nicht im Zentrum \r\nder politischen Beratungen stehen kann. Gleichzeitig ist die Digitalisierung des Abfertigungsvorgangs \r\ndurch den Zoll längst überfällig. Auch der Zoll selbst sowie die deutschen Zollbeamten fordern seit \r\nlangem eine digitale Lösung. In Spanien führte die Einführung eines Digitalsystems bereits im ersten \r\nJahr der vollständigen Implementierung zur Aufdeckung von Betrugsversuchen und damit zu \r\nSteuermehreinnahmen in Höhe von 12,6 Millionen Euro1\r\n. Noch nicht berücksichtigt sind dabei die \r\nBetrugsversuche, die aufgrund der Digitalisierung von vornherein unterblieben. Auch für die \r\nBundesrepublik Deutschland wäre insofern zu erwarten, dass sich die entsprechende Investition \r\nbereits im ersten Jahr der Einführung amortisiert. Zusätzlich würde die Digitalisierung eine erhebliche \r\nEntlastung der Zollbeamten mit sich bringen, die derzeit durch die manuelle Abfertigung von \r\nEinkaufstouristen gebunden sind und sich nicht anderen wichtigeren Aufgaben widmen können. Damit \r\nverbunden wäre somit auch eine personelle Stärkung des Zolls. \r\nDer Nutzen einer digitalen Lösung für die Privatwirtschaft, darunter Grenzgänger, Touristen, \r\nEinzelhändler und die Tourismuswirtschaft, ist beträchtlich. Verkehrsstaus an der Landgrenze werden \r\nvermieden und der „Passenger Flow“ und damit die Einkaufsmöglichkeiten an den Flughäfen \r\nerleichtert. Deutschland könnte seine Position als Standort für den internationalen Einkaufstourismus \r\nwieder deutlich verbessern. \r\nAuch die Bundesregierung selbst strebt an sich eine umfangreiche Digitalisierung der Verwaltung an \r\nund hat sich die Beschleunigung der Verfahren beim Zoll zum Ziel gesetzt. Umso wichtiger ist es, dass \r\nein Projekt wie die Digitalisierung des Zollstempels für Einkaufstouristen nicht den aktuellen \r\nHaushaltberatungen zum Opfer fällt. Die Initiative Digitaler Zollstempel appelliert daher an die \r\nBundesregierung und das Bundesministerium der Finanzen, den Zoll im Bundeshaushalt 2025 mit\r\nausreichenden Mitteln auszustatten, um die Digitalisierung des Zollstempels an der Schweizer Grenze \r\nwie geplant zu ermöglichen sowie die zusätzliche Lösung für die Flug- und Seehäfen in Angriff nehmen \r\nzu können. Eine Digitalisierung des Zollstempels für Einkaufstouristen darf nicht an Budgetkürzungen \r\nim IT-Haushalt des Zolls scheitern. \r\n1\r\n Agencia Estatal de Administración Tributaria (2020), Digitalización de la Devolución de IVA a Viajeros (DIVA)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013092","regulatoryProjectTitle":"Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/73/2b/370464/Stellungnahme-Gutachten-SG2411040019.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Lieber xxx, \r\nvielen Dank noch einmal für das sehr gute Gespräch heute MiƩag, und hier wie besprochen unsere GesprächsbiƩe/ \r\ndie Begründung, warum wahrscheinlich doch – trotz der guten FortschriƩe im Projekt „Digitaler Zollstempel“ – ein \r\nEngagement der Leitung des BMF erforderlich sein wird: \r\n Das Projekt mit dem Fokus auf die Schweizer Landgrenze – ein deutscher Sonderweg – ist bereits mit \r\nHaushaltsmiƩeln unterlegt (Januar 2022: Freigabe von haushaltswirksamen ProjektmiƩeln i.H. 12 Mio. EUR, \r\ninzwischen wohl etwas weniger) und macht gute FortschriƩe.\r\n Die neue Bundesregierung/ die neue Leitung des BMF haƩe noch in 2022 veranlasst, dass parallel auch mit \r\nden Arbeiten für eine Lösung an den Flug- und Seehäfen nach internaƟonalem Vorbild begonnen wird. Diese \r\nArbeiten sind seit Januar 2023 ebenfalls gut vorangekommen; die GZD steht offenbar kurz vor der \r\nFinalisierung eines entsprechenden Konzepts. \r\n Geplant ist nach unseren InformaƟonen, diesen zweiten – internaƟonal wesentlich wichƟgeren – Teil einer \r\numfassenden Lösung ab 2025 in das bestehende Projekt zu integrieren. Hierfür sind aber im Bundeshaushalt \r\n2025 zusätzliche HaushaltsmiƩel erforderlich. Diese dürŌen sich nach unserer Schätzung auf höchstens ca. \r\n3-5 Mio. EUR belaufen – auch wenn ein exakter Betrag wohl derzeit erst ermiƩelt wird. Da es sich lediglich \r\num zusätzliche „Features“ im Rahmen des für die Landgrenze Schweiz entwickelten Modells handelt, \r\ndürŌen die zusätzlichen Kosten aber in jedem Fall weit unter denen für die Erstentwicklung einer derarƟgen \r\nLösung für die Schweizer Landgrenze liegen. \r\nDas Projekt droht nun aber mit den Haushaltsberatungen 2025 in ein schwieriges Fahrwasser zu geraten. \r\nWir verstehen, dass die Einhaltung der Schuldenbremse höchste Priorität hat und das BMF hier im Epl. 08 mit gutem \r\nBeispiel vorangehen muss. \r\nAuf der anderen Seite geben wir zu bedenken: \r\n Die Digitalisierung dieses AbferƟgungsvorgangs durch den Zoll ist überfällig, ist in allen unseren \r\neuropäischen Nachbarländern bereits vor vielen Jahren erfolgt und wird auch durch den Zoll selbst bzw. die \r\ndeutschen Zollbeamten seit Langem gefordert. \r\n In Spanien führte die Einführung des dorƟgen Digitalsystems bereits im ersten Jahr der Anwendung (2019) \r\nzur Aufdeckung von Betrugsversuchen und damit Steuermehreinnahmen von 12,6 Mio. EUR – übrigens bei \r\ndort Projektkosten von nur 390.000 EUR. Auch für die Bundesrepublik Deutschland wäre zu erwarten, dass \r\nsich die entsprechende InvesƟƟon bereits im ersten Jahr der Einführung „rechnet“.\r\n Hinzu kommt die Entlastung der Beamten des Zolls, die derzeit durch die manuelle AbferƟgung der \r\nEinkaufstouristen gebunden sind und sich nicht anderen (wichƟgeren) Aufgaben zuwenden können.\r\n Nur am Rande sei der Nutzen für die Teilnehmer in der PrivatwirtschaŌ (Touristen, Einzelhändler, \r\nTourismuswirtschaŌ, Flughäfen usw.) erwähnt. Der „Passenger Flow“ am Flughafen wird erleichtert, \r\nDeutschland (wieder) zu einem aƩrakƟven Standort für Einkaufstourismus. \r\n Die neue Bundesregierung haƩe sich eine Digitalisierung der Verwaltung und die Beschleunigung der \r\nVerfahren beim Zoll zum Ziel gesetzt. \r\nSehr gern würden wir uns daher über dieses Thema mit Frau PStS’in Katja Hessel im Vorfeld der diesjährigen \r\nHaushaltsberatungen austauschen. \r\n2\r\nFür ein Gespräch mit ihr stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung, auch kurzfrisƟg. \r\nWir freuen uns auf Ihre Rückmeldung! \r\nMit besten Grüßen \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013092","regulatoryProjectTitle":"Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9a/39/370466/Stellungnahme-Gutachten-SG2411040020.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Subject: Digitaler Zollstempel/ Änderung der UStDV\r\nAttachments: Loesung-fuer-die-Flug-und-Seehaefen-Modelle-aus-dem-EU Ausland.pdf\r\nSehr geehrte xxx, \r\nvielen herzlichen Dank noch einmal für das sehr gute Telefonat heute morgen, xxx. \r\nDa wir bei der Gelegenheit auch über die mögliche Änderung der UStDV im Zuge des digitalen Zollstempels für die Flug\u0002und Seehäfen (Ausfuhrbescheinigung im Einkaufstourismus) sprachen, anbei noch einmal meine Kontaktdaten (s. \r\nunten) und auch eine PräsentaƟon aus einem Fachgespräch mit Ihren Kollegen bei III B 1 und der GeneralzolldirekƟon zu \r\ndem Thema im letzten Jahr. \r\nDie Idee, zu einem der nächsten Treffen der Umsatzsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder, in dessen Rahmen \r\ndas Thema erneut behandelt werden könnte, auch einmal uns als IniƟaƟve – also die Vertretung der PrivatwirtschaŌ – \r\neinzuladen, finde ich sehr gut. Tatsächlich haben wir uns über die letzten Jahre zu dem Thema eine gewisse ExperƟse \r\nerarbeitet, auch in der Diskussion mit den unterschiedlichen Beteiligten unserer IniƟaƟve, s. \r\nhƩps://digitalerzollstempel.de/mitglieder/\r\nUnser Präsident, StS a. D. Prof. Dr. Wilfried Bernhardt (in cc) und ich würden uns insofern über eine entsprechende \r\nEinladung sehr freuen. \r\nLassen Sie uns doch insofern zu beiden Themen (Heinemann und Änderung UStDV) in Kontakt bleiben. \r\nFrau Kolthoff in III B 1 setze ich in Kopie. \r\nNochmals herzlichen Dank und mit besten Grüßen \r\nIhr Michael Wolgast \r\nMit freundlichen Grüßen \r\n \r\nMichael Wolgast "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013092","regulatoryProjectTitle":"Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/41/04/374978/Stellungnahme-Gutachten-SG2411200015.pdf","pdfPageCount":16,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Ausfuhrbestätigung an \r\nFlug- und Seehäfen: \r\nBrowserbasierte Lösung\r\n Update-Call der Arbeitsgruppe \r\n„Bundesweite Lösung“\r\n 15. November 2024\r\n Initiative Digitaler Zollstempel\r\n1. Kiosk als verbreitetste Lösung\r\n 2. Browserbasierte Lösung als technische Innovation\r\n 3. Vor- und Nachteile der Lösungen\r\n 4. Empfehlungen der Initiative\r\n1. Kiosk als verbreitetste Lösung\r\n 2. Browserbasierte Lösung als technische Innovation\r\n 3. Vor- und Nachteile der Lösungen\r\n 4. Empfehlungen der Initiative\r\nKiosk als verbreitetste Lösung\r\n Basisinformationen\r\n • Stationäre, digitale Selbstbedienungslösung, \r\naufgestellt an Flug- und evtl. auch Seehäfen (?)\r\n • Meist in Sichtweite eines Zollschalters\r\n • Nach wie vor am häufigsten verwendete \r\nLösung im europäischen und nicht\r\neuropäischen Ausland\r\n • Aufbau der ersten Kiosk-Systeme seit 2009 \r\n(Finnland)\r\n • Vom Zoll entwickelte Systeme im europäischen \r\nAusland zur Beantragung der Exportvalidierung \r\nüber Kioske (Auswahl) ➤\r\n 4\r\n DIVA\r\n Pablo\r\n Otello\r\n Erstimplementierung 2016\r\n Erstimplementierung 2010\r\n Erstimplementierung 2015\r\n Civa/e-Taxfree\r\n Erstimplementierung 2018\r\n | Update-Call der Arbeitsgruppe „Bundesweite Lösung“ | 15.11.2024\r\nKiosk als verbreitetste Lösung\r\n Ablauf\r\n Identifizierung des Touristen am Kiosk durch Ausweisdokument oder Einkaufsbeleg\r\n Automatisierte Risikoevaluation durch System des Zolls\r\n Automatische Validierung (Green Channel)\r\n Zuteilung manuelle Prüfung (Red Channel)\r\n Nachfolgende manuelle Prüfung durch den Zoll\r\n Digital ausgestellte Genehmigung\r\n Keine Genehmigung\r\n 5\r\n | Update-Call der Arbeitsgruppe „Bundesweite Lösung“ | 15.11.2024\r\nKiosk als verbreitetste Lösung\r\n Beispiele im Ausland I\r\n Abb. 1: Kioske des französischen Pablo-Systems\r\n 6\r\n Abb. 2: Kioske des portugiesischen Systems \r\nCIVA/ e-Taxfree\r\n | Update-Call der Arbeitsgruppe „Bundesweite Lösung“ | 15.11.2024\r\nKiosk als verbreitetste Lösung\r\n Beispiele im Ausland II\r\n Abb. 3: Kioske des Spanischen DIVA-Systems\r\n 7\r\n Abb. 4: Italienische Kiosk-Lösung (Otello-System)\r\n | Update-Call der Arbeitsgruppe „Bundesweite Lösung“ | 15.11.2024\r\n1. Kiosk als verbreitetste Lösung\r\n 2. Browserbasierte Lösung als technische Innovation\r\n 3. Vor- und Nachteile der Lösungen\r\n 4. Empfehlungen der Initiative\r\nBrowserbasierte Lösung\r\n Grundlegende Funktionsweise\r\n • Nutzung des eigenen mobilen Endgeräts zur Beantragung der digitalen Exportvalidierung\r\n • Am Exit Point werden Bildschirme mit dynamischen QR-Codes angebracht  \r\n• Feststellung des Standorts des Reisenden durch das Scannen des dynamischen QR-Codes am \r\nPoint of Export\r\n • Der dynamische QR-Code ändert sich in regelmäßigen Zeitabständen, um die Anwesenheit des \r\nReisenden am Ausreiseort sicherzustellen\r\n • Der Scan des QR-Codes leitet die Passagiere auf die Website des Zolls\r\n • Der Reisende wird durch Scannen des Ausweisdokuments identifiziert\r\n • Sprache der Zoll-Website wird automatisch angepasst\r\n • Der Zoll ruft die mit dem Reisepass verbundenen Transaktionen auf\r\n • Der Algorithmus des Zolls entscheidet über Red/Green-Channel\r\n • Gesamtes System läuft innerhalb des Browsers des mobilen Endgeräts\r\n 9\r\n | Update-Call der Arbeitsgruppe „Bundesweite Lösung“ | 15.11.2024\r\nBrowserbasierte Lösung\r\n Verbreitung\r\n • Implementierung der browserbasierten Lösung bereits erprobt in Singapur, Argentinien, Kolumbien, \r\nPeru oder Uruguay\r\n • Aktuell als Fallback/ ergänzende Lösung in Entwicklung in Estland, Norwegen, Portugal, \r\nSpanien…\r\n 10\r\n | Update-Call der Arbeitsgruppe „Bundesweite Lösung“ | 15.11.2024\r\nAblauf\r\n Browserbasierte \r\nLösung\r\n | Update-Call der Arbeitsgruppe „Bundesweite Lösung“ | 15.11.2024\r\n Scan des QR-Codes durch Reisende\r\n Automatische Validierung (Green Channel) Zuteilung manuelle Prüfung (Red Channel)\r\n Automatisierte Risikoevaluation durch System des Zolls\r\n Nachfolgende manuelle Prüfung durch den Zoll\r\n Digital ausgestellte Genehmigung Keine Genehmigung\r\n 11\r\n Scan des Ausweisdokuments und Beantragung der digitalen Exportvalidierung in Web\r\nInterface des Zolls \r\n1. Kiosk als verbreitetste Lösung\r\n 2. Browserbasierte Lösung als technische Innovation\r\n 3. Vor- und Nachteile der Lösungen\r\n 4. Empfehlungen der Initiative\r\nKiosk und browserbasierte Lösung im Vergleich Vor- und Nachteile\r\n 13| Update-Call der Arbeitsgruppe „Bundesweite Lösung“ | 15.11.2024\r\n Kiosk Browserbasierte Lösung\r\n • Internationaler Standard und bewiesener Track \r\nRecord\r\n • Hohe Benutzerfreundlichkeit ► starke Akzeptanz\r\n • Einfache Sicherstellung des Standorts des Reisenden\r\n • Vorbereitung durch Touristen nicht erforderlich\r\n • Etablierte Anbieter für Hard- und Software\r\n • Geringer Raumbedarf\r\n • Räumliche Flexibilität\r\n • Geringere anfängliche Investitionskosten (lediglich \r\nMonitor für dynamischen QR-Code)\r\n • Gut skalierbar, unbegrenzte gleichzeitige Nutzung ► \r\ngeringe Wartezeiten\r\n • Vorbereitung durch Touristen nicht erforderlich\r\n • Kein Download notwendig\r\n • Höherer Raumbedarf\r\n • Höhere anfängliche Investitionskosten\r\n • Standortbedingungen (stabile LAN-Verbindung, \r\nBetriebsstrom)\r\n • Begrenzt skalierbar, potenziell erhöhte Wartezeiten \r\nbei hohem Reiseaufkommen\r\n • Schlechte Standortbedingungen an Seehäfen\r\n • Potenziell schlechte Vorerfahrungen Reisender mit \r\nanderen Kiosken könnten Akzeptanz schaden\r\n • International noch nicht sehr verbreitet – kein \r\nlangjähriger Track Record\r\n • Handhabung für ungeübte Nutzer etwas \r\nanspruchsvoller als Kiosk\r\n Vorteile\r\n Nachteile\r\n1. Kiosk als verbreitetste Lösung\r\n 2. Browserbasierte Lösung als technische Innovation\r\n 3. Vor- und Nachteile der Lösungen\r\n 4. Empfehlungen der Initiative\r\nEmpfehlungen der Initiative Digitaler Zollstempel\r\n 15| Update-Call der Arbeitsgruppe „Bundesweite Lösung“ | 15.11.2024\r\n Vorteile\r\n • Hohe Benutzerfreundlichkeit durch Kioske\r\n • Hohe Skalierbarkeit durch unbegrenzte \r\ngleichzeitige Nutzung der Browser-Lösung\r\n • Geringerer Raumbedarf und geringere \r\nKosten als bei reiner Kiosk-Lösung\r\n • Einfache Sicherstellung des Standorts des \r\nReisenden, kein Geofencing, keine Probleme \r\nmit Datenschutz/ Einwilligungserklärungen\r\n • Keine Vorbereitung durch die Reisenden/ \r\nkein Download notwendig\r\n ►Neben einer reinen Kiosk- oder Browserbasierten \r\nLösung ist auch eine Hybridlösung möglich\r\n ►Hybridlösung aus browserbasierter Anwendung \r\nund (wenigen) physischen Kiosken vereint \r\nVorteile beider Systeme und minimiert ihre \r\njeweiligen Schwächen\r\n ►Empfehlung der Initiative: Hybridlösung aus \r\n(wenigen) Kiosken und einer browserbasierten \r\nLösung als bevorzugte Option\r\n ►Falls Kioske aus politischen Gründen kategorisch \r\nausgeschlossen sind, empfiehlt die Initiative eine \r\nreine browserbasierte Lösung\r\n ►Falls eine App politisch gewollt ist, empfiehlt die \r\nInitiative eine Hybrid-Lösung aus App und \r\nbrowserbasierter Lösung als Fall-Back\r\nKontakt\r\n Dr. Michael Wolgast\r\n Geschäftsführer\r\n m.wolgast\r\n @digitalerzollstempel.de\r\n Per Grünert\r\n Stellvertretender Geschäftsführer\r\n p.gruenert\r\n @digitalerzollstempel.de\r\n Max Lindemann\r\n Wissenschaftlicher Mitarbeiter\r\n m.lindemann@digitalerzollstempel.d"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013092","regulatoryProjectTitle":"Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c4/4d/393407/Stellungnahme-Gutachten-SG2501060011.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"20. Dezember 2024 \r\nLösung für die Flug- und Seehäfen: Ausgestaltung am Point of Sale \r\nIm Zuge der Entwicklung des digitalen Zollstempels an der Schweizer Grenze hat sich die \r\nGeneralzolldirektion dazu entschlossen, eine alternative Lösung für den Reiseverkehr an den Flug- und \r\nSeehäfen zu entwickeln. Die Initiative Digitaler Zollstempel begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich. Eine \r\neinfache Übertragung der geplanten Lösung für die Schweizer Grenze wäre nicht möglich gewesen und \r\nhätte voraussichtlich geringe Akzeptanz bei den Endnutzern gefunden. \r\nZur erfolgreichen Gestaltung und zur Erreichung der gewünschten Akzeptanz unter den Reisenden \r\nsowie zur Minimierung der Belastungen für den beteiligten Einzelhandel ist u.a. eine effiziente \r\nAusgestaltung dieser spezialisierten Lösung für die Flug- und Seehäfen am Verkaufsort (Point of Sale – \r\nPoS) notwendig.  \r\nIn diesem Zusammenhang spricht sich die Initiative Digitaler Zollstempel für folgende Eckpunkte aus: \r\n• Die Ausgestaltung der technischen Lösung am Einkaufsort sollte nach internationalem Vorbild \r\nerfolgen. Im europäischen sowie nicht-europäischen Ausland bestehen bereits erfolgreiche \r\nSysteme, die als Best-Practice-Beispiele dienen können. \r\n• Die Registrierung der Einkäufer und ihrer Einkäufe sollte direkt am Verkaufsort im System des \r\nZolls erfolgen. Anders als im Fall der schweizerischen Grenze hält sich ein Großteil der Reisenden \r\nan Flug- und Seehäfen nicht regelmäßig im Bundesgebiet auf. Ebenfalls weicht die Art der Einkäufe \r\nbei Ausfuhren an den Flug und Seehäfen von der Schweizer Grenze ab, sodass eine Registrierung \r\nder Einkäufer am Verkaufsstandort vertretbar erscheint. Eine Vorregistrierung der Reisenden bei \r\neinem Portal des Zolls würde kaum Akzeptanz finden. \r\n• Die Registrierung der Einkäufer am Verkaufsort sollte z. B. anhand des maschinenlesbaren Teils \r\ndes Ausweisdokuments erfolgen, das zur Ausreise verwendet wird. Entscheidend ist eine schnelle \r\nAbwicklung für eine hohe Nutzerakzeptanz des Systems.  \r\n• Bereits registrierte Personen sollten nicht bei jedem Kauf neu erfasst werden müssen. Einkäufer, \r\ndie bereits im System des Zolls hinterlegt sind, sollten bei weiteren Einkäufen für den Einzelhandel \r\nim System auffindbar und zuordenbar sein. \r\nInitiative Digitaler Zollstempel | Leipziger Platz 15 | 10117 Berlin \r\ninfo@digitalerzollstempel.de | www.digitalerzollstempel.de \r\n• Der Einzelhandel sollte keine Haftung für die Richtigkeit der übermittelten Kundendaten \r\nübernehmen müssen. Händler verfügen weder über die technischen noch personellen Mittel, um \r\ndie Authentizität von Ausweisdokumenten verlässlich zu prüfen. Die Überprüfung der \r\nAbnehmereigenschaft sollte insofern weiterhin dem Zoll obliegen. Die Kontrolle dieser sollte \r\njedoch lediglich in Form von Stichproben auf Grundlage der vom Einzelhandel zur Verfügung \r\ngestellten Daten erfolgen. Um ein solches Vorgehen rechtlich zu ermöglichen, ist eine Änderung \r\nder Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) notwendig. \r\n• Das digitale System sollte parallel zum manuellen Verfahren angeboten werden und nicht \r\nverpflichtend für den Einzelhandel sein. Da die Implementierung des Systems nicht für alle \r\nHändler realistisch ist, sollte die Teilnahme freiwillig bleiben."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013092","regulatoryProjectTitle":"Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/00/0b/393409/Stellungnahme-Gutachten-SG2501060012.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"20. Dezember 2024 \r\nLösung für die Flug- und Seehäfen: Ausgestaltung am Point of Export \r\nIm Zuge der Entwicklung des digitalen Zollstempels an der Schweizer Grenze hat sich die \r\nGeneralzolldirektion dazu entschlossen, eine alternative Lösung für den Reiseverkehr an den Flug- und \r\nSeehäfen zu entwickeln. Die Initiative Digitaler Zollstempel begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich. Eine \r\neinfache Übertragung der geplanten Lösung für die Schweizer Grenze wäre nicht möglich gewesen und \r\nhätte voraussichtlich geringe Akzeptanz bei den Endnutzern gefunden. \r\nZur erfolgreichen Gestaltung und zur Erreichung der gewünschten Akzeptanz unter den Reisenden und \r\ndamit der gewünschten Entlastung des Zolls ist u.a. eine effiziente Ausgestaltung dieser spezialisierten \r\nLösung für die Flug- und Seehäfen am Ausreiseort (Point of Export – PoX) notwendig. Zu \r\nberücksichtigen sind dabei auch die räumlichen Gegebenheiten an den Flug- und Seehäfen, die Kosten, \r\ndie Betrugssicherheit und die Nutzbarkeit auch bei hohem Reiseaufkommen.   \r\nDer Zoll erwägt derzeit verschiedene technische Ansätze für die Beantragung des Ausfuhrkassenzettels \r\ndurch Reisende am Ausreiseort. Zu den Optionen gehören eine sogenannte No-Stopp-App, welche \r\nsich die Reisenden vor der Ausreise auf ihr eigenes mobiles Endgerät herunterladen, eine \r\nSelbstabfertigung durch Kioske (elektronische Selbstbedienungsterminals an Flug- und Seehäfen) \r\nsowie eine browserbasierte Lösung auf dem persönlichen mobilen Endgerät durch den Scan eines \r\ndynamischen QR-Codes. \r\nIm Einzelnen spricht sich die Initiative Digitaler Zollstempel für folgende Eckpunkte zur Ausgestaltung \r\nam PoX im Rahmen der Lösung für die Flug- und Seehäfen aus: \r\n• Die Ausgestaltung der technischen Lösung am Ausreiseort sollte nach internationalem Vorbild \r\nerfolgen. Im europäischen sowie nicht-europäischen Ausland bestehen bereits erfolgreiche \r\nSysteme, die als Best-Practice-Beispiele dienen können. \r\n• Aus den genannten Alternativen spricht sich die Initiative Digitaler Zollstempel für eine Hybrid\r\nLösung aus der browserbasierten Lösung in Kombination mit einer geringen Zahl an Kiosken als \r\ndie bevorzugte Option aus. Eine Kombination dieser beiden Lösungen erlaubt eine Kombination \r\nder Skalierbarkeit (Nutzung auch bei hohem Reiseaufkommen durch nahezu unbegrenzte \r\nsimultane Abfertigungskapazität der browserbasierten Lösung) und der höheren \r\nBenutzerfreundlichkeit der reinen Kiosk-Lösung. Gleichzeitig wird ein geringerer Kosten- und \r\nRaumaufwand als bei einer reinen Kiosk-Lösung erwartet. Ferner ist bei einer solchen Lösung \r\nkeinerlei Vorbereitung durch den Reisenden vor Ankunft am PoX erforderlich. \r\nInitiative Digitaler Zollstempel | Leipziger Platz 15 | 10117 Berlin \r\ninfo@digitalerzollstempel.de | www.digitalerzollstempel.de \r\n• Sollte aus politischen oder organisatorischen Gründen die Aufstellung auch nur vereinzelter \r\nKioske kategorisch ausgeschlossen sein, spricht sich die Initiative für eine reine browserbasierte \r\nLösung aus. Wie auch bei der Hybrid-Lösung bietet die reine browserbasierte Lösung eine \r\nunbegrenzte parallele Abfertigungskapazität mehrerer Reisender, ohne irgendeine Vorbereitung \r\ndurch Reisende vor Ankunft am PoX zu benötigen. Potenziell könnte jedoch die \r\nNutzerfreundlichkeit in Teilen geringer als in der Hybridlösung ausfallen. \r\n• Sollte aus politischen Gründen eine App-Lösung ausdrücklich gefordert sein, spricht sich die \r\nInitiative Digitaler Zollstempel für eine hybride Lösung aus App und browserbasierter Lösung als \r\nFallback aus. Dies würde die ergänzende Abfertigung von Touristen erlauben, welche sich die App \r\nvor der Ankunft am Flug- bzw. Seehafen (PoX) nicht heruntergeladen haben, oder dies aufgrund \r\nregionaler Restriktionen bei ihren App-Stores nicht können. Gleichzeitig wird so vermieden, dass \r\ndiese Reisenden wieder die manuelle Abfertigung durch den Zoll in Anspruch nehmen müssen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013092","regulatoryProjectTitle":"Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9a/34/557268/Stellungnahme-Gutachten-SG2506270039.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Initiative Digitaler Zollstempel | Leipziger Platz 15 | 10117 Berlin\r\nInitiative Digitaler Zollstempel | Leipziger Platz 15 | 10117 Berlin\r\ninfo@digitalerzollstempel.de | www.digitalerzollstempel.de\r\nInitiative Digitaler Zollstempel\r\nLeipziger Platz 15, 10117 Berlin\r\ninfo@digitalerzollstempel.de\r\nwww.digitalerzollstempel.de\r\nBundesministerium der Finanzen\r\nReferat III C 3\r\n\r\nDigitaler Zollstempel (eAKZ): Umsatzsteuerrechtliche Voraussetzungen\r\n 27.06.2025\r\nSehr geehrter ,\r\nwie Sie wissen, soll die Pilotphase des Projekts IT-AKZ an der Schweizer Grenze in Kürze beginnen.\r\nFür 2026 ist dann die flächendeckende Nutzung durch Einzelhändler in der Region vorgesehen.\r\nDie beteiligten Einzelhändler und Mehrwertsteuerrückerstattungsdienstleister (MRE) benötigen\r\njedoch Rechtssicherheit bezüglich der umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen für einen\r\nmehrwertsteuerfreien Verkauf bei digitaler Abnehmer- und Ausfuhrbestätigung durch die\r\nZollbehörden. Diese Voraussetzungen sollten jetzt dringend geschaffen und rechtssicher\r\nkommuniziert werden, zumal sie auch Prozesse, Strukturen und Kosten bei den beteiligten\r\nUnternehmen beeinflussen.\r\nDie Herstellung von Rechtssicherheit, insbesondere in Bezug auf die umsatzsteuerlichen\r\nAnforderungen bei der Nutzung des eAKZ, ist eine zentrale Voraussetzung für die Teilnahme von\r\nmöglichst vielen Unternehmen an dem neuen Verfahren.\r\nDer Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE, Stand: 06. Juni 2025, S. 359-362) sowie das zuletzt\r\ndurch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 12. März 2025 aktualisierte Merkblatt zur\r\nUmsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr beziehen sich\r\njedoch ausschließlich auf die papierhafte Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung bzw. einen\r\nentsprechenden Dienststempelabdruck des Zolls als Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung. Damit wäre eine Rückerstattung der Umsatzsteuer nach elektronischer Ausfuhr- und\r\nAbnehmerbescheinigung (eAKZ) derzeit durch das geltende Steuerrecht nicht gedeckt.\r\nUnverzichtbar wäre insofern eine Klarstellung in den genannten Dokumenten, dass alternativ auch die digitale Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung (eAKZ) die Voraussetzungen für eine Erstattung\r\nder Umsatzsteuer bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr durch den\r\nEinzelhändler schafft. Analog zu den bisherigen Bestimmungen zu den Aufbewahrungspflichten von papierhaften\r\nBelegen sollten zudem in einer Neufassung des Merkblatts die Anforderungen an eine\r\nAufbewahrung der digitalen Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung (eAKZ) durch das\r\nBundesministerium der Finanzen definiert und den Obersten Finanzbehörden der Länder bekannt\r\ngemacht werden. Diese Anforderungen sollten den teilnehmenden Einzelhändlern und ihren\r\nDienstleistern rechtzeitig im Vorfeld bekannt sein, damit diese sich auf die Teilnahme an dem\r\nneuen System entsprechend vorbereiten können.\r\nIn diesem Zusammenhang stellen sich für die beteiligten Einzelhändler und ihre Dienstleister\r\nfolgende Fragen:\r\n Ist es ausreichend, dass der digitale Ausfuhr- und Abnehmernachweis (eAKZ)\r\nausschließlich digital aufbewahrt wird?\r\n Bestehen Vorgaben für das Aufbewahrungsformat des digitalen Ausfuhr- und\r\nAbnehmernachweises (eAKZ) – z.B. PDF oder Datensatz?\r\n Bestehen Vorgaben für den Standort der entsprechenden Server?\r\n Im bisherigen Verfahren müssen bei Betriebsprüfungen Originalkaufbelege und\r\nabgestempelte Formulare gemeinsam vorgelegt werden. Bei einer getrennten\r\nAufbewahrung sind entsprechende Quervermerke anzubringen. Genügt in Zukunft allein\r\nder digitale Ausfuhr- und Abnehmernachweis (eAKZ) im Rahmen einer Betriebsprüfung als\r\nNachweis, dass die Umsatzsteuer zurecht erstattet wurde?\r\n Welche Aufbewahrungsfristen gelten für den digitalen Ausfuhr- und Abnehmernachweis\r\n(eAKZ)?\r\nDie entsprechenden Klärungen durch das BMF bzw. die Obersten Finanzbehörden sind\r\nerforderlich, wenn – nach der Pilotphase – der eAKZ durch möglichst viele Einzelhändler in der\r\nRegion genutzt werden soll.\r\nAber auch für die Teilnahme an der Pilotphase wären entsprechende schriftliche Klärungen aus\r\nSicht der beteiligten Einzelhändler eine Voraussetzung. Aktuell wird geprüft, ob eine derartige\r\nAusnahmeregelung von den geltenden Bestimmungen (UStAE und Merkblatt) auch durch die\r\nFinanzbehörden in der Region verfügt werden könnte. Noch besser wäre es aber aus unserer Sicht,\r\nwenn auch bereits zu Beginn der Pilotphase bzw. rechtzeitig im Vorfeld hierzu eine Regelung auf\r\nBundesebene erfolgen würde.\r\nWir bitten daher um eine schriftliche Fixierung der genannten steuerlich relevanten\r\nAnforderungen, etwa durch eine Neufassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses sowie des\r\nBMF-Merkblatts zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen\r\nReiseverkehr, damit eine Beteiligung an dem neuen Verfahren im Jahr 2026, aber auch bereits der\r\nPilotbetrieb rechtssicher erfolgen können.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDr. Michael Wolgast Per Grünert \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013092","regulatoryProjectTitle":"Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7d/91/580789/Stellungnahme-Gutachten-SG2507080031.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Leipziger Platz 15, 10117 Berlin\r\n07. Juli 2025\r\nPositionspapier\r\nDigitalisierung des Zollstempels für Einkaufstouristen überfällig\r\nInitiative fordert ausreichende Mittel im IT-Haushalt des Zolls\r\nDer mehrwertsteuerfreie Einkauf für Touristen verlangt bei der Ausreise aus Deutschland, wie in\r\nanderen Ländern, die Vorlage der Ware und entsprechender Papiere, einschließlich des\r\nAusfuhrkassenzettels, die durch den Zoll geprüft und durch einen Zollstempel bestätigt werden\r\nmüssen. Im Gegensatz zu Deutschland ist dieses Verfahren in den meisten anderen europäischen\r\nLändern bereits weitgehend digitalisiert. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen dieses\r\nVerfahren weiterhin ausschließlich manuell durchgeführt wird. Dies bringt für alle Beteiligten\r\nerhebliche Nachteile mit sich.\r\nDie manuelle Abfertigung durch den Zoll führt zu erheblichen Verkehrsstaus an den Landesgrenzen\r\nzur Schweiz und langen Warteschlangen an den Flug- und Seehäfen. Diese Situation belastet nicht nur\r\ndie Reisenden, sondern auch ihre Umwelt. Für den Einzelhandel bedeutet das manuelle Verfahren\r\nzusätzliche Bürokratie, da alle Belege, darunter auch die durch den Zoll abgestempelten Papierbelege,\r\nmindestens neun Jahre lang physisch aufbewahrt werden müssen. Die Überprüfung der Echtheit von\r\nZollstempelbildern ist für den Handel und seine Steuerprüfer häufig eine große Herausforderung.\r\nAus Sicht des Zolls stellt der hohe Personal- und Zeitaufwand bei der manuellen Erteilung der\r\nZollstempel einen erheblichen Nachteil dar, insbesondere angesichts knapper Personalressourcen.\r\nEine digitale Lösung bietet nicht nur eine deutliche Reduzierung des Aufwands, sondern auch einen\r\nbesseren Schutz vor Betrug und gewährleistet eine adäquate Kontrolle der Ausfuhren sowie der\r\nVoraussetzungen für die Steuerbefreiung.\r\nStand der Digitalisierung in Deutschland\r\nIn Deutschland gibt es seit 2013 Bemühungen, die Ausfuhrbestätigung zu digitalisieren, allerdings\r\nzunächst nur an der Schweizer Grenze. Gegenwärtig arbeitet die Projektgruppe „IT-AKZ“ der\r\nGeneralzolldirektion (GZD) in Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZ-Bund)\r\nim Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) an einer entsprechenden Lösung. Nach dem\r\nZeitplan der Generalzolldirektion soll die Digitallösung an der Schweizer Grenze im Jahr 2026 in\r\nBetrieb genommen werden. Möglichst zeitnah soll zudem auch eine webbasierte Alternative zur\r\nVerfügung stehen. Im Januar 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen außerdem veranlasst, dass\r\nparallel zu dem Projekt an der Schweizer Grenze eine Arbeitsgruppe an einem Konzept für eine\r\nDigitallösung an Flug- und Seehäfen nach internationalem Vorbild arbeitet.\r\nFinanzierung der weiteren Arbeiten bedroht\r\nDas Projekt an der Schweizer Grenze war ursprünglich (2022) mit Haushaltsmitteln i.H.v. 12 Mio. Euro\r\nunterlegt; diese Mittel wurden in der Zwischenzeit allerdings gekürzt. Für die zusätzliche Lösung für\r\ndie Flug- und Seehäfen standen bisher noch keine Haushaltsmittel bereit. Bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 sollte daher darauf geachtet werden, dass dieser die\r\nweiteren Arbeiten an diesem wichtigen Projekt hinreichend mit Haushaltsmitteln unterlegt. Dabei ist\r\nauch zu berücksichtigen, dass 2024 der IT-Haushalt des Zolls, aus dem auch die Mittel für die\r\nDigitalisierung des Zollstempels für Einkaufstouristen kommen müssen, gegenüber dem\r\nursprünglichen Ansatz um 40 Prozent gekürzt worden war.\r\nErneut zu knappe Mittel im IT-Haushalt des Zolls könnten damit jetzt die Fortschritte bei der\r\nDigitalisierung des Zollstempels für Einkaufstouristen sowohl an der Schweizer Grenze als auch an den\r\nFlug- und Seehäfen bedrohen. Würden nicht genügend Mittel bereitstehen, könnte dies zu weiteren\r\nerheblichen Verzögerungen führen oder sogar die Projekte vollständig zum Erliegen bringen.\r\nInitiative fordert ausreichende Mittel im IT-Haushalt des Zolls\r\nDie Initiative Digitaler Zollstempel versteht die aktuellen Herausforderungen im Bundeshaushalt und\r\nist sich bewusst, dass die Digitalisierung der Zollabfertigung von Einkaufstouristen nicht im Zentrum\r\nder politischen Beratungen stehen kann. Gleichzeitig ist die Digitalisierung des Abfertigungsvorgangs\r\ndurch den Zoll längst überfällig. Auch der Zoll selbst sowie die deutschen Zollbeamten fordern seit\r\nlangem eine digitale Lösung. In Spanien führte die Einführung eines Digitalsystems bereits im ersten\r\nJahr der vollständigen Implementierung zur Aufdeckung von Betrugsversuchen und damit zu\r\nSteuermehreinnahmen in Höhe von 12,6 Millionen Euro1. Noch nicht berücksichtigt sind dabei die\r\nBetrugsversuche, die aufgrund der Digitalisierung von vornherein unterblieben. Auch für die\r\nBundesrepublik Deutschland wäre insofern zu erwarten, dass sich die entsprechende Investition\r\nbereits im ersten Jahr der Einführung amortisiert. Zusätzlich würde die Digitalisierung eine erhebliche\r\nEntlastung der Zollbeamten mit sich bringen, die derzeit durch die manuelle Abfertigung von\r\nEinkaufstouristen gebunden sind und sich nicht anderen wichtigeren Aufgaben widmen können. Damit\r\nverbunden wäre somit auch eine personelle Stärkung des Zolls. Die derzeitigen Mindesteinkaufswerte\r\nim mehrwertsteuerfreien Einkauf von Touristen können wie seit langem geplant wieder entfallen.\r\nDer Nutzen einer digitalen Lösung für die Privatwirtschaft, darunter Grenzgänger, Touristen,\r\nEinzelhändler und die Tourismuswirtschaft, ist beträchtlich. Verkehrsstaus an der Landgrenze werden\r\nvermieden und der „Passenger Flow“ und damit die Einkaufsmöglichkeiten an den Flughäfen\r\nerleichtert. Deutschland könnte seine Position als Standort für den internationalen Einkaufstourismus\r\nwieder deutlich verbessern.\r\nAuch die neue Bundesregierung selbst strebt an sich eine umfangreiche Digitalisierung der Verwaltung\r\nan und hat sich insbesondere auch die Digitalisierung in der Tourismuswirtschaft zum Ziel gesetzt. Die\r\nDigitalisierung des Zollstempels für Einkaufstouristen ist ein herausragendes Projekt, das maßgeblich\r\nzu den Zielen der Nationalen Tourismusstrategie in dem Bereich der Wettbewerbsfähigkeit im\r\nTourismus beiträgt. Umso wichtiger ist es, dass ein Projekt wie die Digitalisierung des Zollstempels für\r\nEinkaufstouristen nicht den aktuellen Haushaltberatungen zum Opfer fällt. Die Initiative Digitaler\r\nZollstempel appelliert daher an den Deutschen Bundestag, den Zoll im Bundeshaushalt 2025 mit\r\nausreichenden Mitteln auszustatten, um die Digitalisierung des Zollstempels an der Schweizer Grenze\r\nwie geplant zu ermöglichen sowie die zusätzliche Lösung für die Flug- und Seehäfen in Angriff nehmen\r\nzu können. Eine Digitalisierung des Zollstempels für Einkaufstouristen darf nicht an Budgetkürzungen\r\nim IT-Haushalt des Zolls scheitern.\r\n1 Agencia Estatal de Administración Tributaria (2020), Digitalización de la Devolución de IVA a Viajeros (DIVA)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013092","regulatoryProjectTitle":"Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/07/4b/583099/Stellungnahme-Gutachten-SG2507110018.pdf","pdfPageCount":16,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Initiative Digitaler Zollstempel\r\nLeipziger Platz 15, 10117 Berlin\r\n10. Juli 2025\r\nPositionspapier\r\nLösungsansätze zur Digitalisierung von Ausfuhrkassenzetteln an Flug- und\r\nSeehäfen – Stellungnahme der Initiative Digitaler Zollstempel\r\nExecutive Summary\r\nDie Initiative Digitaler Zollstempel begrüßt, dass – nach den Arbeiten an der Schweizer Grenze\r\n– nun auch eine geeignete Lösung für die digitale Abfertigung von Touristen im mehrwertsteuerfreien Einkauf an den Flug- und Seehäfen vorbereitet werden soll. Dabei sind jedoch die\r\nmarkanten Unterschiede zwischen den Grenzgängern aus der Schweiz und den internationalen\r\nEinkaufstouristen zu beachten. Das zentrale Kriterium bei der Auswahl eines geeigneten\r\nLösungskonzepts an den Flug- und Seehäfen muss so die Nutzerfreundlichkeit aus Sicht der\r\nEinkaufstouristen bzw. damit die Akzeptanz der neuen Lösung sein.\r\nEine Pflicht zur Vorregistrierung sollte für internationale Touristen an den Flug- und Seehäfen\r\ndaher nicht weiter in Betracht gezogen werden. Alternativlos ist vielmehr die Erfassung der\r\nReisenden durch den Einzelhändler unter Nutzung der Reisepass- oder Ausweisnummer als\r\neindeutiges Identifikationsmerkmal. Wie international üblich bestätigt dabei allerdings der Zoll\r\ndie Berechtigung des Kunden, sodass der Händler vollsten Vertrauensschutz genießt und für\r\netwaige Falschangaben des Kunden nicht haften muss.\r\nFür die Abfertigung am Flug- oder Seehafen empfiehlt die Initiative Digitaler Zollstempel eine\r\nHybridlösung aus einer browserbasierten Lösung (QR-Code) als die bevorzugte Option, die –\r\nwenn irgend möglich – gleichzeitig durch den Einsatz von Kiosken unterstützt wird. Eine App\r\nwird dagegen in keinem anderen Land weltweit im Einkaufstourismus verwendet, zumal sie in\r\nden Niederlanden in der Praxis nicht genutzt wurde und wieder abgeschafft werden soll.\r\nAuch weitere Aspekte – wie Betrugssicherheit, Kosten, der barrierefrei Zugang oder der Datenschutz ebenso wie das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes – sprechen für den\r\nLösungsvorschlag der Initiative Digitaler Zollstempel.\r\nDie Nutzung der QR-Code-Lösung, unterstützt durch Kioske, an den Flug - und Seehäfen und\r\ndie Erfassung der Touristen durch den Einzelhandel bedeuten keine grundlegende Abkehr von\r\ndem für die Schweizer Landgrenze vorbereiteten digitalen System. Vielmehr würde es sich –\r\nwie dies auch politisch gewünscht ist – um ein einheitliches System handeln, das nur bezogen\r\nauf diese beiden Aspekte unterschiedliche Angebote für die beiden unterschiedlichen Nutzergruppen aufweisen würde. Inhaltsverzeichnis\r\n1. Unterschiede zur Situation an der Schweizer Landgrenze............................................................................3\r\n2. Kriterien für die Auswahl eines Lösungskonzepts........................................................................................4\r\n3. Überblick: Lösungen im internationalen Vergleich ......................................................................................5\r\n4. Keine Vorregistrierung für internationale Touristen....................................................................................6\r\n5. App-Lösung für die meisten internationalen Touristen an den Flug- und Seehäfen nicht geeignet...............8\r\n6. Alternative Lösungsansätze.........................................................................................................................9\r\n7. Betrugsbekämpfung..................................................................................................................................11\r\n8. Barrierefreier Zugang und Datenschutz.....................................................................................................12\r\n9. Kosten ......................................................................................................................................................13\r\n10. Gebot der Gleichbehandlung...................................................................................................................14\r\n11. Empfehlungen der Initiative Digitaler Zollstempel...................................................................................14\r\n12. Verzahnung mit der Lösung an der Schweizer Grenze..............................................................................151. Unterschiede zur Situation an der Schweizer Landgrenze\r\nDer grenzüberschreitende nichtkommerzielle Reiseverkehr in Deutschland steht an der EU-Außengrenze zur Schweiz unter außergewöhnlichen Bedingungen. Der intensive Grenzverkehr in der\r\nRegion bringt besondere Herausforderungen mit sich, die nicht im Rahmen konventioneller digitaler\r\nLösungen, wie sie wie im europäischen Ausland zu finden sind, bewältigt werden können. Aus diesem\r\nGrund hat die Generalzolldirektion (GZD) in Abstimmung mit dem BMF und Stakeholdern aus der\r\nPrivatwirtschaft sowie Kammern und Verbänden die Entwicklung einer weltweit einmaligen Lösung –\r\ndie Abfertigung der Einkaufstouristen an der Landgrenze über eine App – begonnen, mit der diesen\r\nbesonderen Herausforderungen begegnet werden soll. Die Initiative begrüßt dies nachdrücklich.\r\nDas an der Schweizer Grenze vorfindliche besondere Profil der Reisenden, der Händler und der\r\nWaren ist ganz anders als an den Flug- und Seehäfen:\r\n1. Reisende: Reisende an der Schweizer Landgrenze sind gewöhnlich im Grenzgebiet wohnhaft.\r\nSie sind meist deutschsprachig, und ihr Lebensmittelpunkt liegt häufig nicht eindeutig auf\r\neiner Grenzseite. Grenzüberfahrten und Einkäufe auf der deutschen Grenzseite sind häufig\r\nroutiniert und regelmäßig wiederkehrend. In Abgrenzung dazu kommen Einkaufstouristen\r\nan den deutschen Flug- und Seehäfen aus über 100 Ländern, sie sind meist außerhalb\r\nEuropas wohnhaft und sprechen eine Vielzahl verschiedener Sprachen. Die meisten sind\r\nzudem zum ersten Mal in Deutschland.\r\n2. Waren: Aufgrund des Profils der Reisenden an der Schweizer Landgrenze weisen Reisende\r\ndort ein anderes Einkaufsverhalten und eine Nachfrage nach einem anderen Warenprofil auf.\r\nReisende an der Schweizer Landgrenze führen häufig Lebensmittel und Artikel des täglichen\r\nBedarfs aus. Reisende an den Flug- und Seehäfen exportieren hingegen meist höherpreisige\r\nEinzelwaren.\r\n3. Händler: Entsprechend dem unterschiedlichen Kaufverhalten unterscheiden sich die\r\nEinzelhändler, die Grenzgänger aus der Schweiz bedienen, von denen, die sich auf\r\nnichteuropäische Reisende im internationalen Einkaufstourismus konzentrieren, erheblich.\r\nBei ersteren handelt es sich vorwiegend um hochfrequentierte Geschäfte mit kleinwertigen\r\nBons und einem besonders hohen Transaktionsvolumen, so z. B. Supermärkte und\r\nLebensmittelhändler, Drogerien und Baumärkte. Einzelhändler für den außereuropäischen\r\nMarkt weisen meist ein kleineres Transaktionsvolumen mit höheren Bon-Werten auf. Dies\r\nsind bspw. Modegeschäfte, Juweliere und Boutiquen.\r\nDem Bericht der Zollverwaltung ist insofern uneingeschränkt zuzustimmen, dass die für die Schweizer\r\nGrenze entwickelte Digitallösung nicht 1:1 auf die Flug- und Seehäfen übertragen werden darf.\r\nAllerdings sind die im Anschreiben der Zollverwaltung genannten Spezifika an den Flug- und\r\nSeehäfen – auch wenn sie alle zutreffend sind – hier nicht die entscheidenden Besonderheiten.\r\nEntscheidend sind vielmehr in erster Linie die völlig abweichenden Charakteristika der\r\ninternationalen Einkaufstouristen, die insbesondere für die Akzeptanz der Digitallösung an den Flugund Seehäfen zu beachten sind. Aus diesen Unterschieden leiten sich eindeutig andere Ansprüchean eine Digitallösung an den Flug- und Seehäfen ab als an der Schweizer Grenze. Insbesondere sind\r\nfolgende unterschiedlichen Anforderungen zu nennen:\r\n• Für Einmalreisende ist ein hoher anfänglicher Aufwand zur Ingangsetzung der Nutzung des\r\ndigitalen Systems (z.B. Registrierung, Downloads mehrere Apps, persönliche Vorspräche\r\nbeim Zoll), so wie er an der Schweizer Landgrenze vorgesehen ist, nicht sinnvoll.\r\n• Die Möglichkeiten zur Information der internationalen Touristen sind geringer als die zur\r\nInformation der Grenzgänger aus der Schweiz. Vorzuziehen ist daher eine Lösung, die den\r\ninternationalen Touristen bereits aus anderen Ländern bekannt ist („Wiedererkennungswert“). Die Lösung ist außerdem so einfach wie möglich zu gestalten.\r\nDie folgende Stellungnahme der Initiative Digitaler Zollstempel bezieht sich insofern – wie auch das\r\nBezugsdokument der Zollverwaltung – ausschließlich auf mögliche Lösungsansätze für die Flugund Seehäfen. Die Situation an der Schweizer Grenze ist eine andere, daher ist die folgende\r\nDarstellung nicht auf die Lösungsansätze an der Schweizer Grenze übertragbar.\r\n2. Kriterien für die Auswahl eines Lösungskonzepts\r\nDas zentrale Kriterium bei der Auswahl eines geeigneten Lösungskonzepts für die digitale\r\nAusfuhrbestätigung an den Flug- und Seehäfen muss die Nutzerfreundlichkeit aus Sicht der\r\nEinkaufstouristen bzw. damit die Akzeptanz der neuen Lösung sein. Der Erfolg jeder digitalen\r\nAnwendung steht und fällt mit ihrer Akzeptanz durch die Nutzer. Eine Lösung, die in der Praxis\r\naufgrund einer mangelnden oder nur zu aufwändigen Bedienbarkeit oder unklarer Abläufe durch die\r\nNutzer abgelehnt wird, verfehlt ihren Zweck und droht, zu einer Investitionsruine zu werden.\r\nEin solches Szenario hätte weitreichende Konsequenzen: Selbst bei hohen Investitionen in die\r\nDigitalisierung bliebe die erhoffte Entlastung für den Zoll aus. Statt Prozesse effizienter zu gestalten\r\nund Personalressourcen freizusetzen, würde eine nicht praktikable Lösung zu Mehraufwand,\r\nFrustration und Systembrüchen führen. Der Rahmen der möglichen Lösungen, die für eine\r\nDigitalisierung in Frage kommen, ist also durch die Nutzerfreundlichkeit bzw. die absehbare\r\nAkzeptanz gesetzt. Insofern müssen andere Kriterien demgegenüber nachrangig sein.\r\nAus dem unbedingten Bemühen, ein Scheitern der Digitallösung an den Flug- und Seehäfen zu\r\nvermeiden, ergibt sich noch ein weiterer Aspekt:\r\nVorzuziehen sind insofern Lösungsansätze, die sich im europäischen oder im nichteuropäischen\r\nAusland bereits bewährt haben. Hier kann in hinreichendem Maße davon ausgegangen werden,\r\ndass entsprechende Ansätze auch in Deutschland erfolgreich sein würden. Dagegen würde ein\r\n„deutscher Sonderweg“ – die Implementierung einer weltweit einmaligen Lösung nicht nur an der\r\nSchweizer Landgrenze, sondern auch an den Flug- und Seehäfen – in hohem Maße das Risiko eines\r\nScheiterns in sich bergen. Aus diesem Grund sollte die Nutzung bewährter Technologien anhand von\r\nBest-Practice-Beispielen aus dem Ausland an dieser Stelle ein wichtiger Maßstab sein. 3. Überblick: Lösungen im internationalen Vergleich\r\nDeutschland ist in der Digitalisierung der Zollabfertigung im Einkaufstourismus international wie auch\r\ninnerhalb Europas ein Nachzügler. Insgesamt ist zu beobachten, dass die meisten Staaten und\r\nnahezu ausnahmslos die europäischen Nachbarländer eine digitale Lösung bereits eingeführt\r\nhaben. Die größten Länder der EU, darunter Frankreich, Italien und Spanien, aber auch Länder wie\r\nPolen, Litauen, Uruguay und Singapur haben den Zollstempel schon vor vielen Jahren vollständig\r\ndigitalisiert, d.h., eine manuelle Abfertigung an der Grenze anhand von Papierbelegen erfolgt nur\r\nnoch in Ausnahmesituationen.\r\nIm europäischen Ausland, aber auch weltweit erfolgt die Ausstellung der digitalen\r\nAusfuhrbescheinigung am häufigsten über sogenannte Kioske („Automatenlösung“). Diese\r\nSelbstabfertigungsautomaten werden landside oder zusätzlich auch airside installiert, also entweder\r\nnur vor oder auch nach der Sicherheitskontrolle aufgestellt, und übernehmen die Validierung der\r\nAusfuhrbescheinigung, ggf. auch getrennt für Hand- und Aufgabegepäck. Der Tourist identifiziert sich\r\nam Kiosk mit seinem Ausweisdokument. Dagegen ist eine Vorregistrierung – vor oder nach dem\r\nEinkauf – in keinem anderen Land eine Voraussetzung zum Erhalt des digitalen Zollstempels.\r\nDie browserbasierte Lösung („QRC-Lösung“) ist eine weniger verbreitete, jedoch zunehmend\r\ngenutzte und beliebte Alternative zur Kiosk-Lösung. Aktuell ist sie in Ländern wie Argentinien,\r\nKolumbien, Peru oder Uruguay zu finden. Auch in Estland, Norwegen, Portugal, Spanien und auf den\r\nBahamas befindet sich diese Lösung derzeit in Vorbereitung. Sie ist somit trotz weniger\r\nErfahrungswerte als bei der weit verbreiteten Kiosk-Lösung ebenfalls eine bewährte Alternative.\r\nIn Abgrenzung dazu ist der Initiative nur ein einziges Beispiel für die Nutzung einer App an den Flugund Seehäfen bekannt – der Flughafen Schiphol in Amsterdam, Niederlande. Dieses Beispiel wird in\r\ndem Bericht der Zollverwaltung insoweit (unter „Moderne Außendarstellung“) zutreffend erwähnt.\r\nNicht erwähnt wird dagegen in dem Bericht der Zollverwaltung, dass die Nutzung der App in\r\nAmsterdam aufgrund zu geringer Akzeptanz durch Reisende eingestellt und durch ein\r\nkonventionelles Kiosk-System ersetzt werden soll. Die in dem Bericht der Zollverwaltung enthaltene\r\nInformation zur Entwicklung einer App an den Flug- und Seehäfen in Frankreich konnten wir nicht\r\nnachvollziehen, da sie uns durch unsere Ansprechpartner in Frankreich nicht bestätigt wurde. Ebenso\r\nwenig konnten wir einen „globalen Trend“ zugunsten der Nutzung einer App an den Flug- und\r\nSeehäfen nachvollziehen, da uns außer den Niederlanden kein weiteres Beispiel bekannt ist.\r\nZur Nutzung einer App im Falle der Flug- und Seehäfen ist vielmehr im internationalen Vergleich\r\nfestzustellen, dass in dem Einzelfall, in dem auf eine solche Lösung zurückgegriffen wurde, diese\r\ngescheitert ist. Den im Bericht unter III. 1. („Moderne Außendarstellung“) genannten „Trend hin zu\r\neiner App“ können wir insofern nicht bestätigen.\r\nFestzuhalten ist daher insgesamt, dass die Erfahrungen aus dem Ausland gleich in mehrerer Hinsicht\r\ngegen die Nutzung einer App an den deutschen Flug- und Seehäfen sprechen:Vorzuziehen ist eine Lösung, die den internationalen Touristen bereits aus anderen Ländern\r\nbekannt ist („Wiedererkennungswert“, s. oben). Diese Zielsetzung wird jedoch verfehlt, wenn\r\nin Deutschland die internationalen Einkaufstouristen an den Flug- und Seehäfen eine App\r\nnutzen sollen. Eine App ist den internationalen Einkaufstouristen aus keinem anderen Land\r\nweltweit geläufig, zumal sie in dem einzigen Land, das diese angeboten hat (Niederlande/\r\nFlughafen Amsterdam) in der Praxis nicht genutzt wurde.\r\n• Sofern die voraussichtliche Akzeptanz bei den Einkaufstouristen das entscheidende Kriterium\r\nsein soll, um ein Scheitern der neuen Digitallösung zu vermeiden, spricht die Erfahrung aus\r\ndem Ausland (Niederlande/ Flughafen Amsterdam) sehr stark gegen eine App.\r\n• Sofern auf international bewährte Lösungen gesetzt werden soll, um ein Scheitern der neuen\r\nDigitallösung auf jeden Fall zu vermeiden, wären Lösungen über einen QR-Code oder\r\nalternativ eine Kiosk-Lösung eindeutig vorzuziehen.\r\nEs gibt daher insgesamt keinerlei Anhaltspunkte, die aufgrund von Erfahrungswerten aus dem\r\nAusland für eine Nutzung einer App an den deutschen Flug- und Seehäfen sprechen, im Gegenteil.\r\n4. Keine Vorregistrierung für internationale Touristen\r\nZu der Frage der Vorgehensweise im Geschäft (Point of Sale, PoS) bietet der Bericht zwei\r\nAlternativen an. Zwar wird einerseits ein App-basiertes Verfahren nach dem Vorbild der Schweizer\r\nGrenze beschrieben – also ein System, das auf einer verpflichtenden Vorregistrierung beruhen\r\nwürde. Andererseits wird aber auch die Option einer Erfassung des Reisenden und der Einkäufe\r\ndurch den Händler ausschließlich anhand von Pass oder Personalausweis („Grenzübertrittspapiere“)\r\ngenannt (beides unter III. App-Lösung (eAKZ)).\r\nEine Pflicht zur Vorregistrierung sollte für internationale Touristen an den Flug- und Seehäfen aus\r\nSicht der Initiative nicht weiter in Betracht gezogen werden. Anders als es der Bericht darlegt, wird\r\nes kaum möglich sein, Reisende aus über 100 Ländern, die oft zum ersten Mal zum Einkaufstourismus\r\nnach Deutschland kommen, „bei der Einreise“ oder „zu einem frühen Zeitpunkt“ über die Besonderheiten in Deutschland zu informieren. In der Praxis werden sich die Einkaufstouristen erstmals im\r\nGeschäft („Point of Sale“) über die Mehrwertsteuerrückerstattung erkundigen. Muss dann eine Vorregistrierung erfolgt sein, würde dies bedeuten, dass in der Praxis doch wieder auf das manuelle\r\nVerfahren zurückgegriffen wird, da die Touristen in aller Regel sich nicht vorregistriert haben und\r\neine nachträgliche Vorregistrierung im Geschäft bereits aus zeitlichen Gründen nicht in Betracht\r\nkommt.\r\nDie Initiative lehnt im Hinblick auf die Bedeutung der Akzeptanz des Systems die im Bericht unter\r\nIII. in Erwägung gezogene Pflicht zur Vorregistrierung für internationale Touristen daher ab. Sollte\r\ndiese verpflichtend sein, würde dies nicht nur den Zugang zum System unnötig erschweren, sondern\r\ndie Niedrigschwelligkeit und Praktikabilität der Nutzung massiv einschränken. Die Wahrscheinlichkeit, dass Touristen die digitale Lösung ablehnen, würde dadurch erheblich steigen.Anders als an der Landgrenze zur Schweiz, wo es sich oft um regelmäßige Reisende handelt, sind\r\ninternationale Flugreisende typischerweise einmalige oder gelegentliche Nutzer ohne vertiefte\r\nKenntnisse. Sie haben vor ihrem Einkauf in der Regel keine Registrierung vorgenommen – und\r\nwerden dies auch nicht nachträglich tun, zumal die Vorregistrierung auch einen erheblichen, aus\r\nanderen Ländern nicht bekannten Aufwand für die internationalen Touristen bedeutet.\r\nPositiv hervorzuheben ist insofern die im Bericht beschriebene alternative Möglichkeit, bei der\r\nHändler die relevanten Transaktions- und Personendaten direkt bereitstellen – unter Nutzung der\r\nReisepass- oder Ausweisnummer als eindeutiges Identifikationsmerkmal. Diese Lösung entspricht\r\netablierten Verfahren im internationalen Vergleich und ist sowohl technisch als auch organisatorisch\r\ngut handhabbar, nämlich durch Scannen des maschinenlesbaren Teils des Ausweisdokuments, wie er\r\nBestandteil nahezu in allen gängigen Ausweispapieren weltweit ist. Dieser ist mit Hilfe preiswert\r\nverfügbarer Lesegeräte (Preis ca. 100 EUR) in Sekunden zu erfassen. Diese Scanner sind mit jedem\r\nKassensystem sowie den allermeisten maschinenlesbaren Ausweisdokumenten kompatibel. Die\r\npersonenbezogenen Daten können somit mit den Transaktionsdaten an den Zoll übermittelt werden.\r\nDie Anerkennung dieses Wegs durch den Zoll ist insofern ausdrücklich zu begrüßen. Entscheidend\r\nwird nun sein, dass zeitnah eine entsprechende technische Schnittstelle (API) definiert wird, über die\r\nHändler diese Daten digital übermitteln können. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur\r\nnachgelagerten Registrierung ist dagegen nicht zielführend. Sie bringt keinen erkennbaren\r\nMehrwert, stellt aber für die Nutzer eine erhebliche Hürde dar.\r\nWichtig ist in diesem Zusammenhang, dass, auch hier nach internationalem Vorbild, Einzelhändler\r\nkeine Haftung für die Richtigkeit des Inhalts der übertragenen Daten und die Identität des\r\nAusweisinhabers übernehmen müssen. Händler verfügen weder über die technischen noch\r\npersonellen Mittel, um die Authentizität von Ausweisdokumenten und deren Übereinstimmung mit\r\ndem Ausweisinhaber verlässlich zu überprüfen. Die Überprüfung der Abnehmereigenschaft sollte\r\ninsofern weiterhin dem Zoll obliegen.\r\nDie Teilnahme an dem neuen System muss für den Einzelhandel außerdem freiwillig bleiben.\r\nEinzelhändler können diese Option nutzen, müssen dies aber nicht.\r\nNicht in dem Bericht der Zollverwaltung erwähnt wird auch der Umstand, dass – anders als an der\r\nSchweizer Landgrenze – eine initiale Authentifizierung der Vorregistrierung durch Vorsprache der\r\nReisenden beim Zoll im Fall von Einmaleisenden nicht sinnvoll wäre. Eine Vereinfachung des\r\nmanuellen Verfahrens wäre dann bei Einmalreisenden per Definition nicht zu erreichen. Auch dies\r\nspricht gegen eine Vorregistrierung, denn eine Erfassung der Daten des Personaldokuments durch\r\nden Einzelhändler dürfte in jedem Fall wesentlich betrugssicherer sein als eine durch die Reisenden\r\nselbst vorgenommene Vorregistrierung, die jedoch an keiner Stelle überprüft werden würde 5. App-Lösung für die meisten internationalen Touristen an den Flug- und Seehäfen\r\nnicht geeignet\r\nDie Nutzung einer App bei der Ausreise (am Point of Export (PoX)) wäre auch ohne eine vorherige\r\nRegistrierung der Reisenden im Bürger- und Geschäftskundenportal (BUG) des Zolls denkbar.\r\nAllerdings sprechen der zuvor angeführte Grundsatz der Nutzerfreundlichkeit sowie die sich stark\r\nunterscheidenden Profile der Käufer im Warenverkehr über die Schweizer Grenze und den Flug- und\r\nSeehäfen dennoch gegen die Nutzung einer App an den Flug- und Seehäfen.\r\nDer hohe anfängliche Aufwand der Einrichtung der eAKZ-App, wie sie derzeit vorgesehen ist\r\n(Download, Eintragung der personenbezogenen Daten, Einrichtung der Zwei-FaktorAuthentifizierung etc.), ist im Falle der Lösung an der Schweizer Grenze für Käufer vertretbar, da sie\r\nsich eine regelmäßige Nutzung der App erhoffen, so dass sich der anfängliche Aufwand über eine\r\nVielzahl von Reisen amortisiert.\r\nEine App bietet, wie im Bericht der Zollverwaltung beschrieben, Vorteile für häufig Reisende\r\n(sogenannte „frequent shoppers“), jedoch ist dies ist im Falle der Flug- und Seehäfen bei den\r\nmeisten Reisenden nicht gegeben. Der hohe Anfangsaufwand der Installation einer App-Lösung\r\nwürde daher aller Erwartung nach dazu führen, dass die Mehrheit der internationalen Einkaufstouristen kaum bereit ist, sich für die Erteilung des digitalen Zollstempels am PoX (Point of Export)\r\nvorab durch die Installation einer App vorzubereiten, da sie diese nicht mehrfach nutzen können.\r\nAuch Datenschutzsorgen der Reisenden könnten eine wesentliche Rolle in der Akzeptanz spielen.\r\nReisende, die eine geringere Vertrautheit mit deutschen Behörden und Grundsätzen der\r\nRechtsstaatlichkeit haben als es von Schweizer Bürgern zu erwarten ist, hätten mit höherer\r\nWahrscheinlichkeit Vorbehalte gegenüber der Installation einer App, die von einer ausländischen\r\nRegierung betrieben wird. Insbesondere die Notwendigkeit des Location-Tracking könnte hierbei zu\r\nMisstrauen und einer ablehnenden Haltung führen.\r\nFür eine App-Lösung an den Flug- und Seehäfen wäre zudem die Verfügbarkeit der App zum\r\nDownload in möglichst allen international gängigen App Stores erforderlich. Dies könnte jedoch\r\naufgrund nationaler Besonderheiten in einigen App-Stores mit einem erheblichen Aufwand für den\r\nZoll einhergehen. Beispielsweise ist für die Bereitstellung einer App in den gängigen App-Stores in\r\nChina eine Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden notwendig. Auch nationale Behörden anderer\r\nStaaten könnten Vorbehalte gegenüber der Bereitstellung einer Software eines ausländischen\r\nStaates haben, in der dann sensible, personenbezogenen Daten erfasst werden sollen.\r\nAber auch wichtige technische Fragen in Zusammenhang mit der Nutzung einer App am Point of\r\nExport (PoS) sind offenbar noch nicht gelöst – so spricht der Bericht unter III. App-Lösung (eAKZ)\r\ndavon, dass die „technische Umsetzung“ zur Ortung des mobilen Endgeräts am Flughafen „noch\r\nfestzulegen“ sei. Anders als an der Schweizer Landgrenze ist ein Location Tracking des\r\nGrenzübertritts über Geofencing an den Flug- und Seehäfen kaum möglich, es sei denn, man würde\r\nsich damit begnügen, dass das mobile Endgerät sich einmalig in der Nähe des betreffenden Flugoder Seehafens befunden hätte. Diskutiert wurde daher offenbar auch die Nutzung von „Beacons“, also Geräten, die bei Nutzung der betreffenden App direkt am Flug- oder Seehafen ein entsprechendes Location Tracking ermöglichen, ggf. sogar exakt bis hin zum Gate bzw. zur Gangway1\r\n.\r\nDie Nutzung von Beacons ist jedoch mit erheblichem Aufwand und komplexer Wartung verbunden,\r\nwas den Aussagen des Berichts unter III. 1. „Geringerer Umsetzungsaufwand“ widerspricht2\r\n.\r\nDie im Bericht unter III. 1. „Moderne Außendarstellung“ dargelegte Auffassung entspricht nicht dem\r\ntatsächlichen Trend in der Softwareentwicklung, wo oftmals eine Wendung weg von klassischen\r\nApps hin zu Webapplikationen im Falle der einmaligen Nutzung zu beobachten ist.\r\nDer unter III. 1. „Vorteile eines vertrauten Produkts“ zitierte Wiedererkennungswert kann ebenso\r\nwenig bestätigt werden. Der „Use Case“ des Ausfuhrkassenzettels erfordert eine maßgeblich andere\r\nGestaltung der App, als sie von gewöhnlichen Apps bekannt ist. Menschen sind zudem gleichermaßen mit der Nutzung von Web-Apps und Selbstabfertigungsschaltern in anderen Bereichen des\r\nLebens und insbesondere im Reiseverkehr vertraut.\r\nInsgesamt ist die Nutzung einer App an den Flug- und Seehäfen – ganz anders als an der Schweizer\r\nLandgrenze – damit sehr kritisch zu sehen. Der hohe technische Aufwand – die Installation der\r\nBeacons wie auch die Bereitstellung der App weltweit in allen gängigen App Stores – stellt bereits\r\neine erhebliche Herausforderung für die Zollverwaltung dar. Zudem müsste die App auch zumindest\r\nzusätzlich in englischer Sprache programmiert werden, ideal in weiteren gängigen Sprachen.\r\nDer entscheidende Einwand gegen die Nutzung einer App als Lösung an den Flug- und Seehäfen ist\r\njedoch die absehbar geringe Akzeptanz (s. dazu auch Abschnitt 3. Überblick: Lösungen im\r\ninternationalen Vergleich). Tatsächlich besteht der größte Wiedererkennungswert in einer Lösung,\r\ndie Nutzer bereits aus ihren Erfahrungen in der Mehrwertsteuerrückerstattung in anderen Ländern\r\nkennen, was eindeutig für die Nutzung einer der alternativen Lösungen sprechen würde.\r\n6. Alternative Lösungsansätze\r\nDie QR-Code Lösung ist sehr gut skalierbar, denn sie kann von unbegrenzt vielen Touristen gleichzeitig\r\ngenutzt werden. Zu Warteschlangen kommt es nicht. Die Lösung erfordert außerdem keinen\r\nVorabaufwand auf Seiten des Touristen und ist einfach handhabbar. Die Akzeptanz im Kreis der\r\ninternationalen Einkaufstouristen ist voraussichtlich erheblich höher als im Fall der App-Lösung.\r\nInsgesamt bietet die QR-Code-Lösung so sämtliche Vorteile der App-Lösung gegenüber der KioskLösung, vermeidet aber vor allem den Nachteil des Risikos einer mangelnden Akzeptanz.\r\n1 Anders als in Außenbereichen, wie an der Schweizer Grenze der Fall, ist die Nutzung von Geofencing in\r\nInnenräumen ohne die zusätzliche Nutzung von sog. „Beacons“ teils extrem ungenau. Gleichzeitig ist jedoch\r\ninnerhalb von Flughäfen eine sehr genaue Standortbestimmung notwendig, um eine Unterscheidung zwischen\r\nLand-Side und Air-Side zu ermöglichen. 2 Eine Nutzung von Beacons zu diesem Zweck relativiert außerdem die in II. 2. „Manipulationsanfälligkeit über\r\nFunknetzwerke“ angeführten Sicherheitsbedenken gegen eine browserbasierte Lösung, da Beacons ebenfalls\r\nmanipulationsanfällig sind (siehe bspw. die Analyse von ACF Chan, RMH Chung, 2021). International wird sie bereits in Ländern wie Argentinien, Kolumbien, Peru oder Uruguay erfolgreich\r\neingesetzt, jeweils in Ergänzung zu dort bestehenden Kiosk-Lösungen. Auch in Estland, Norwegen,\r\nPortugal, Spanien und auf den Bahamas befindet sich diese Lösung derzeit in Vorbereitung.\r\nDie Kiosk-Lösung bietet ebenfalls zahlreiche Vorteile. Sie wird deswegen international häufig genutzt.\r\nDie Handhabung der Kioske ist einfach. Die Bedienung ist intuitiv gestaltet, insbesondere durch den\r\ngroßen, leicht bedienbaren Touchscreen. Der Scanner für das Ausweisdokument bzw. die\r\nEinkaufsbelege erlaubt einen unkomplizierten Gebrauch. Diese Nutzerfreundlichkeit führt zu einer\r\nhohen Akzeptanz bei den Nutzern. Zudem bieten die Kioske ein sichtbares und physisches\r\n(„haptisches“) Erlebnis für Einkaufstouristen, was die Akzeptanz weiter erhöht.\r\nDie technische Realisierung der Aufstellung von Kiosken ist an sich unproblematisch. Es gibt mehrere\r\netablierte Anbieter für die Hardware und Software der Kioske. Mit einer Grundfläche von max.\r\n50x50cm sind Kioske platzsparend. Sie sind wartungsarm und benötigen kein Verbrauchsmaterial.\r\nAllerdings liegt ein Nachteil – wie in dem Bericht der Zollverwaltung unter I. 2. dargestellt – in dem\r\nhohen Platzbedarf der Kiosk-Lösung – insbesondere dann, wenn Kioske nicht in Kombination mit\r\neiner QR-Code- Lösung genutzt werden (s. unten). Anders als in dem Bericht der Zollverwaltung\r\nbeschrieben ist allerdings nicht von der Notwendigkeit von zusätzlichen Aufenthalts- und\r\nWartebereichen für die Nutzer auszugehen; zumindest sind derartige Anforderungen aus anderen\r\nLändern nicht bekannt. Abhängig von den Bedingungen an dem jeweiligen Flughafen können Kiosks\r\nauch auf der bereits dem Zoll zur Verfügung stehenden Fläche installiert werden.\r\nDer größte Nachteil der Kiosk-Lösung liegt darin, dass bei hohem Touristenaufkommen potenziell\r\ndoch wieder Wartezeiten wie im manuellen Verfahren entstehen könnten. Der Passenger Flow wäre\r\nso gestört. Die Skalierbarkeit der Kiosk-Lösung ist begrenzt, eine Erweiterung der Kapazitäten wäre\r\nmit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden.\r\nAn Seehäfen ist es zudem häufig schwierig, einen optimalen Standort für die Kioske zu finden, da z. B.\r\nKreuzfahrtschiffe mit außereuropäischen Destinationen auch an ganz unterschiedlichen Kais anlegen\r\nund die Wege im Hafen lang sind. Dies könnte die Notwendigkeit der Aufstellung einer größeren\r\nAnzahl an Geräten zur Vermeidung langer Wege bedingen.\r\nDie genannten Nachteile bestehen insbesondere bei einer alleinigen Implementierung der KioskLösung. Mehr und mehr werden Kioske daher in Verbindung mit der QR-Code-Lösung verwendet.\r\nDiese browser-basierte Anwendung erfordert, anders als in dem Bericht der Zollverwaltung unter II.\r\n2. dargestellt, wie die App-Lösung ebenfalls nur geringen Raumbedarf an Flug- und Seehäfen, da\r\nlediglich Bildschirme zur Anzeige der dynamischen QR-Codes benötigt werden. Zudem können auch\r\nvorhandene Bildschirme den QR-Code darstellen, z.B. an den Häfen jeweils nur dann, wenn anhand\r\nes jeweiligen Schiffs überhaupt ein Bedarf an Ausfuhrbescheinigungen besteht. Die Kosten dieser\r\nLösung liegen damit unter denen der Kiosk-Lösung und denen der App-Lösung. Durch das Feature\r\neines dynamischen QR-Codes, der sich kontinuierlich erneuert, kann sichergestellt werden, dass sich\r\nder Einkaufstourist am PoX befindet. 7. Betrugsbekämpfung\r\nDer Aspekt der Betrugsbekämpfung ist bei der Auswahl der geeigneten Digitallösung für die Flug- und\r\nSeehäfen nicht zu vernachlässigen.\r\nVorab ist jedoch festzuhalten: Jede Digitallösung ist dem heutigen manuellen Verfahren in der\r\nBetrugsbekämpfung bei weitem überlegen. Der Grund hierfür liegt darin, dass das digitale Verfahren\r\nden Zoll mit einem Gedächtnis ausstattet, d.h., bei Beantragung eines Zollstempels ist jeweils die\r\ngesamte Historie der Person bekannt, die (erneut) mittels der Warenausfuhr und des Zollstempels in\r\nden Genuss der Mehrwertsteuerrückerstattung kommen möchte. Das ermöglicht eine systematische\r\nVerfolgung missbräuchlicher Verwendung. Verdächtige Muster im Einkaufsverhalten (Häufigkeit der\r\nTransaktionen, Art der gekauften Waren) können so erstmals identifiziert und die betreffenden\r\nPersonen somit sehr viel gründlicher kontrolliert werden.\r\nDas manuelle Verfahren ist dagegen gegenüber derartigen Mustern „blind“: Jeder ausreisende\r\nTourist wird im manuellen Verfahren so behandelt, als würde der das erste Mal die betreffenden\r\nWaren ausführen. Verdachtsmomente lassen sich so nur in einem sehr viel geringeren Maße\r\nidentifizieren.\r\nHinzu kommt, dass im manuellen Verfahren für die Kontrolle jeweils nur eine sehr geringe Zeit zur\r\nVerfügung steht, da alle Einkaufstouristen einzeln und persönlich kontrolliert werden müssen. Das\r\ndigitale Verfahren, in dem die große Mehrheit der Einkaufstouristen über den „Green Channel“\r\nausreist, erlaubt dagegen eine sehr viel gründlichere Kontrolle der Verdachtsfälle im „Red Channel“.\r\nBesonders eindrucksvoll wird dies anhand der Erfahrungen in Spanien belegt: In Spanien führte die\r\nEinführung eines Digitalsystems bereits im ersten Jahr der vollständigen Implementierung zur\r\nAufdeckung von Betrugsversuchen und damit zu Steuermehreinnahmen in Höhe von 12,6 Millionen\r\nEuro3\r\n. Noch nicht berücksichtigt sind dabei die Betrugsversuche, die aufgrund der Digitalisierung von\r\nvornherein unterblieben. Auch für die Bundesrepublik Deutschland wäre insofern zu erwarten, dass\r\nsich die entsprechende Investition bereits im ersten Jahr der Einführung amortisiert.\r\nIm Vergleich zwischen QR-Code, Kiosk und der Verwendung einer App an den Flug- und Seehäfen\r\nergeben sich gegenüber den gewaltigen Fortschritten in der Betrugsbekämpfung durch die\r\nDigitalisierung selbst kaum gravierende Unterschiede in der Betrugsanfälligkeit.\r\nEine Hauptsorge liegt darin, dass die betreffenden Waren nach Erhalt des Zollstempels – sei es im\r\nmanuellen wie auch im digitalen Verfahren im Green Channel oder im Red Channel – doch nicht zur\r\nAusfuhr gebracht, sondern im Land gelassen werden, ggf. auch durch Übergabe an Dritte. Diese\r\nBetrugsmöglichkeit besteht unseres Erachtens jedoch unabhängig davon, welche technische Lösung\r\nim digitalen Verfahren bei der Ausreise an den Flug- und Seehäfen gewählt wird.\r\nEin besonders hohes Betrugsrisiko besteht allerdings bei Verwendung der App, da der Reisende hier\r\n– dem Bericht der Zollverwaltung zufolge – den „Green Channel“ bereits im Hotelzimmer oder im\r\n3 Agencia Estatal de Administración Tributaria (2020), Digitalización de la Devolución de IVA a Viajeros (DIVA) Café beantragen kann, so dass er in diesem Fall – falls ein Betrug beabsichtigt ist – die Waren noch\r\nnicht einmal zum Flug- oder Seehafen mehr mitführen müsste.\r\nAls wirksame Möglichkeiten zur Bekämpfung eines derartigen Missbrauchs kann in allen gängigen\r\nVerfahren zur Erteilung des Zollstempels die Vorlage eines gültigen Flugtickets bzw. Passagierscheins\r\nfür ein entsprechendes Passagierschiff oder ein gleichwertiger Nachweis der tatsächlichen\r\nAusreiseabsicht zur Voraussetzung gemacht werden. Dies kann auch elektronisch erfolgen.\r\nDarüber hinaus stellt die gesonderte Kontrolle nach Erkennung von Verdachtsmustern im digitalen\r\nVerfahren eine wirksame Möglichkeit der Bekämpfung entsprechender Betrugsfälle dar.\r\nSpeziell die im Bericht unter II. 2. angeführten Sicherheitsbedenken bzw. Betrugsszenarien im\r\nKontext einer QR-Code Lösung – genannt werden dort „VPN-Infiltration“, „Quishing“ oder „QRLJacking“ – können wir nicht nachvollziehen. Im angeführten Beispiel des QR-Code-Fishing\r\n(„Quishing“) wäre die Aufstellung eines gefälschten QR-Codes durch Betrüger am Standort und direkt\r\nvor den Augen des Zolls notwendig, was als extrem unwahrscheinlich eingestuft werden kann.\r\nGenerell gehen die genannten Szenarien von einem Betrug durch Dritte – nicht dem Reisenden selbst\r\n– aus. Dieser ist jedoch in dem Kontext des digitalen Zollstempels weniger plausibel. Zudem wird der\r\nQR-Code in vielen Ländern der Welt erfolgreich verwendet (s. oben, Abschnitt 3), ohne dass\r\nentsprechende Probleme berichtet wurden.\r\n8. Barrierefreier Zugang und Datenschutz\r\nGenerell muss die Erteilung des Zollstempels im mehrwertsteuerfreien Einkauf von Touristen\r\nmöglichst barrierefrei erfolgen, d. h., sie muss möglichst allen Menschen unabhängig von geistigen\r\noder körperlichen Einschränkungen offenstehen – so schreibt es das Behindertengleichstellungsgesetz vor (§ 1 Abs. 2 BGG). Dies gilt im gleichen Maße für die derzeitige manuelle Abfertigung wie\r\nfür das zukünftige digitale Verfahren.\r\nEine eindeutige Rangfolge zwischen den unterschiedlichen digitalen Lösungsansätzen ist jedoch\r\nunter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit nicht erkennbar4\r\n. Insbesondere ist die Nutzung des\r\nMobil-telefons im Fall der App-Lösung nahezu identisch mit der im Fall der QR-Code Lösung. Darüber\r\nhinaus können Kioske im gleichen Maße barrierefrei gestaltet werden.\r\nUnter III. 1. erwähnt der Bericht unter dem Stichpunkt „Diskretion“ als einen Vorteil der App, dass\r\nhier der digitale Zollstempel beantragt werden kann, ohne dass dabei – im Gegensatz zur Nutzung\r\neines QR-Codes oder eines Kiosks – Dritte die Möglichkeit haben, Einblick in die Daten des Reisenden\r\nzu nehmen. Diese Darstellung ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar:\r\n4 Die zusätzliche Ermöglichung einer Bedienung in einfacher Sprache oder Funktionen für Menschen mit\r\nSehbehinderung wie „Text-zu-Sprache“ oder große Schrifttypen lassen sich in Kiosks sowie App oder der\r\nbrowserbasierten Lösung integrieren. Zum einen ergeben sich in dieser Hinsicht kaum Unterschiede zwischen der App-Lösung und der\r\nLösung über einen QR-Code, da in beiden Fällen die Verwaltung der Daten ausschließlich über das\r\neigene Mobiltelefon erfolgt. Bereits aus diesem Grund ist dies demnach kein spezifischer Vorteil der\r\nLösung über eine App.\r\nZum anderen ist die Nutzung von stationären Terminals heute gang und gäbe, ohne, dass dabei\r\nBedenken bestehen, dass es dabei zu Indiskretionen kommt. Vielmehr ist es allgemein üblich,\r\nderartige Terminals in der Form zu nutzen, dass dritte Personen jeweils Abstand halten. Wenn dies in\r\nso sensiblen Bereichen wie bei Bankgeschäften möglich ist, kann dies kein ernsthafter Grund gegen\r\ndie Nutzung von Selbstabfertigungsterminals bzw. Kiosks bei der Zollabfertigung sein.\r\n9. Kosten\r\nEin Vergleich unter den möglichen digitalen Lösungsansätzen für die Flug- und Seehäfen unter\r\nKostengesichtspunkten ist bereits deswegen schwierig, da in dem Bericht der Zollverwaltung keine\r\nAngaben zu den Kosten der einzelnen Lösungsansätze enthalten sind bzw. die Arbeitsgruppe wohl\r\nnoch keine entsprechenden Kostenschätzungen vorgenommen hat. Zudem stehen wichtige\r\nEinzelheiten einzelner Lösungswege noch nicht fest. So heißt es z.B. unter III. App-Lösung (eAKZ), die\r\ntechnische Umsetzung der Ortung des mobilen Endgeräts am Flughafen (und damit vermutlich auch\r\nam Seehafen) sei erst noch festzulegen.\r\nAus unserer Sicht stellt die Lösung über QR-Codes unter Kostengesichtspunkten die günstigste\r\nLösung dar. Über die Programmierung des Selbstabfertigungssystems hinaus werden lediglich\r\nBildschirme an den Flughäfen benötigt, so dass der Reisende das Selbstabfertigungssystem über den\r\nQR-Code auf sein mobiles Endgerät ziehen kann. Hinzu kämen die Wartung sowie Mietkosten.\r\nIm Fall der Aufstellung von Selbstabfertigungsterminals (Kiosks) lägen die Anschaffungskosten für\r\ndie entsprechenden Geräte höher. Zudem entstünden ein höhere Flächenbedarf und damit auch ggf.\r\nhöhere Mietkosten, die der Zoll gegenüber den betreffenden Flug- und Seehäfen aufzubringen hätte.\r\nAm wenigsten kalkulierbar sind die Kosten im Rahmen der Lösung über ein App. Anders als an der\r\nSchweizer Landgrenze ist ein Location Tracking des Grenzübertritts über Geofencing an den Flug- und\r\nSeehäfen kaum möglich, es sei denn, man würde sich damit begnügen, dass das mobile Endgerät sich\r\neinmalig in der Nähe des betreffenden Flug- oder Seehafens befunden hätte. Diskutiert wurde daher\r\noffenbar auch die Nutzung von „Beacons“, also Geräten, die bei Nutzung der betreffenden App\r\ndirekt am Flug- oder Seehafen ein entsprechendes Location Tracking ermöglichen, ggf. sogar exakt\r\nbis hin zum Gate bzw. zur Gangway.\r\nEine derartige Lösung gilt jedoch als teuer. Zudem müssten die Geräte ebenfalls gewartet werden,\r\nund es entstünden Mietkosten gegenüber den betreffenden Flug- und Seehäfen.\r\nDie Bereitstellung der App in allen gängigen App-Stores weltweit ist unter Umständen ebenfalls\r\nmit Kosten verbunden, da dies oft die Begleichung entsprechender Gebühren an den Anbieter des\r\nApp-Stores voraussetzt. In einer vorsichtigen Einschätzung dürfte die Lösung über eine App damit u. U. sogar die teuerste\r\nunter den drei Lösungen sein. Die Aussagen unter III.1. Vorteile der App-Lösung, der\r\nUmsetzungsaufwand für die Bereitstellung der App-Lösung sei geringer als im Rahmen der anderen\r\nbeiden Lösungen, können wir insofern nicht nachvollziehen. Auch kann bei der App-Lösung nicht von\r\neiner „Reduzierung der Kosten“ im Vergleich zu den anderen Lösungen ausgegangen werden.\r\n10. Gebot der Gleichbehandlung\r\nUnter III. 1. „Gleichbehandlung“ wird als Vorteil der App-Lösung angeführt, die Berücksichtigung des\r\nGleichbehandlungsgrundsatzes würde für eine App-Lösung sprechen, da Nutzern an Flug- und\r\nSeehäfen somit die gleiche technische Lösung angeboten würde wie Nutzern an der Schweizer\r\nGrenze. Nur so kämen Nutzer an den Flug- und Seehäfen in den Genuss einer gleichwertigen Lösung.\r\nRichtig ist, dass der Staat auch bei (auch technischen) Angeboten an Bürger den Gleichheitssatz des\r\nGrundgesetzes (GG) beachten muss. Aus dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes – Art. 3 Abs. 1 GG\r\n(„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) – folgen jedoch Konsequenzen nicht nur bei gleichen,\r\nsondern auch bei ungleichen Sachverhalten. Der Gleichheitssatz verpflichtet den Staat dazu,\r\nGleiches gleich zu behandeln. Er verpflichtet aber auch dazu, wesentlich Ungleiches ungleich zu\r\nbehandeln, wenn sachliche Unterschiede dies nahelegen. Dieser Grundsatz gilt für ungleiche\r\nBelastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (siehe z.B. die Entscheidungen des\r\nBundesverfassungsgerichts BVerfGE 110, 412; 112, 268; 116,164/180; 149, 382; 153, 358).\r\nDie Initiative Digitaler Zollstempel hat in der Vergangenheit mehrfach vorgetragen, dass der\r\nSachverhalt für Nutzer an den Flug- und Seehäfen gerade nicht derselbe ist wie an der Schweizer\r\nGrenze (siehe auch Abschnitt 1. „Unterschiede zur Situation an der Schweizer Landgrenze“).\r\nDas Angebot für die Nutzung digitaler Instrumente muss dieser ungleichen Situation Rechnung\r\ntragen und daher dafür sorgen, dass im Gegensatz zur Schweizer Grenze technische Lösungen\r\nangeboten werden, die bei einmaliger Nutzung den Aufwand möglichst geringhalten. Der Vorteil\r\neines „No-Stop“-Ansatzes der App kann die beschriebenen Nachteile für Einmal-Einkäufer an den\r\nFlug- und Seehäfen nicht kompensieren. Daher folgt aus dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes das\r\nGebot, die spezifischen Unterschiede der Nutzer des mehrwertsteuerfreien Einkaufs an den Flug- und\r\nSeehäfen einerseits und an der deutsch-schweizerischen Grenze andererseits zu berücksichtigen.\r\nDie Übernahme der App-Lösung für die Flug- und Seehäfen würde insofern aus unserer Sicht genau\r\numgekehrt im Gegensatz zum verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stehen.\r\n11. Empfehlungen der Initiative Digitaler Zollstempel\r\nDie Initiative Digitaler Zollstempel empfiehlt vor diesem Hintergrund für die Flug- und Seehäfen in\r\nDeutschland für den Point of Export (PoX) eine Hybridlösung aus einer browserbasierten Lösung als bevorzugte Option, die durch den Einsatz einiger weniger Kioske unterstützt wird. Diese\r\nKombination bietet eine optimale Balance zwischen Nutzerfreundlichkeit, Effizienz und\r\nBetrugssicherheit. Gleichzeitig bietet die browserbasierte Lösung eine gut skalierbare und in der\r\nBeschaffung kostengünstige Variante, die einen geringeren Raumbedarf hat und keine großen\r\nInvestitionen in physische Infrastruktur erfordert. Zusätzlich sind herkömmliche Kioske eine\r\ninternational bewährte Lösung mit hoher Nutzerakzeptanz und physischer Sichtbarkeit, was für die\r\nOrientierung und das Vertrauen der Touristen relevant ist.\r\nDie Hybridlösung ermöglicht es insofern, das Beste aus beiden Welten zu kombinieren, indem sie die\r\nphysische Präsenz und Einfachheit der herkömmlichen Kioske mit der Skalierbarkeit – dem\r\nVermeiden von Warteschlangen – und dem geringeren Platzbedarf der browserbasierten Lösung\r\nverbindet. Die browserbasierte Lösung ermöglicht es, geringe Stückzahlen von herkömmlichen\r\nKiosken an den Flug- und Seehäfen zu installieren, sodass ein geringer Platzbedarf anfällt. Gleichzeitig\r\nermöglicht diese Lösung idealerweise die Bereitstellung des QR-Codes auf einer Vielzahl von\r\nBildschirmen auf dem Flughafen- bzw. Hafengelände, um Laufwege für Touristen gering zu halten.\r\nFalls die Aufstellung weniger herkömmlicher Kioske in Deutschland aufgrund der politischen\r\nDiskussion kategorisch ausgeschlossen sein sollte, empfiehlt die Initiative die ausschließliche\r\nNutzung einer browserbasierten Lösung. Diese Lösung bietet ähnliche Vorteile wie die Hybridlösung,\r\ninsbesondere in Bezug auf den geringeren Raumbedarf und die Flexibilität. Die browser-basierte\r\nLösung ist kostengünstig in der Anschaffung und im Betrieb. Obwohl die Bildschirme mit den QRCodes weniger sichtbar und physisch präsent sind als herkömmliche Kioske, bieten sie dennoch eine\r\ngute Balance zwischen Nutzerfreundlichkeit, Effizienz und Skalierbarkeit. Gegenüber der App-Lösung\r\nhat diese Lösung den Vorteil der erwartbar sehr viel höheren Akzeptanz.\r\nSofern aus politischen Gründen in Deutschland die Möglichkeit zur Nutzung einer App an den Flugund Seehäfen ausdrücklich gewollt sein sollte, sollte diese aus Sicht der Initiative Digitaler\r\nZollstempel dann zumindest in Kombination mit einer weiteren Lösung angeboten werden, um\r\neine niedrigschwellige Alternative zusätzlich mit anzubieten.\r\nFür den PoS – die Abfertigung im Einzelhandel – sollte eine Lösung ohne Vorregistrierung der\r\nReisenden implementiert werden.\r\n12. Verzahnung mit der Lösung an der Schweizer Grenze\r\nEine Entscheidung für eine QR-Code-Lösung, unterstützt durch Kioske, an den Flug - und Seehäfen\r\nund die Erfassung der Touristen durch den Einzelhandel bedeuten keine grundlegende Abkehr von\r\ndem für die Schweizer Landgrenze vorbereiteten digitalen System. Wesentliche Teile, insbesondere\r\ndas „Back-End”, d. h. die Bearbeitung und Risikoevaluation der Personen- und Warendaten, oder die\r\nKommunikation mit den Einzelhändlern, wären weiterhin identisch mit dem System an der Schweizer\r\nGrenze und sollten tatsächlich über ein bundesweit einheitliches System (einschließlich der Schweizer\r\nLandgrenze) organisiert werden. In dem einheitlichen System käme es lediglich an zwei Stellen zu unterschiedlichen Ausprägungen, nämlich bei der Art, wie die Daten der Reisenden in das System des\r\nZolls gelangen (Erfassung durch Einzelhändler statt Vorregistrierung/ Nutzung der App), und der Art\r\nder Erteilung des digitalen Zollstempels (QR-Code bzw. Kiosk statt App/ Geofencing). 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