{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:23:03.441+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R002046","registerEntryDetails":{"registerEntryId":42376,"legislation":"GL2024","version":10,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002046/42376","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ce/96/410343/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R002046-2024-08-02_12-18-04.pdf","validFromDate":"2024-08-02T12:18:04.000+02:00","validUntilDate":"2025-02-05T09:48:40.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2024-08-02T12:18:04.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-08-02T12:18:04.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-28T12:45:07.000+01:00","lastUpdateDate":"2024-08-02T12:18:04.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":42376,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002046/42376","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-08-02T12:18:04.000+02:00","validUntilDate":"2025-02-05T09:48:40.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.)","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. V.)","en":"Registered association"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+493027891916","emails":[{"email":"elbing@vbio.de"},{"email":"berlin@vbio.de"}],"websites":[{"website":"www.vbio.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","nationalAdditional1":"c/o Langenbeck-Virchow-Haus","street":"Luisenstraße","streetNumber":"58/59","zipCode":"10117","city":"Berlin","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr. ","lastName":"Dietz","firstName":"Karl-Josef Gabriel","function":"Präsident","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Lindermayr","firstName":"Christian","function":"Schatzmeister","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Elbing","firstName":"Kerstin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Roller","firstName":"Carsten","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":4966,"organizations":102,"totalCount":5068,"dateCount":"2023-12-31"},"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Mitgliedschaft des VBIO im Naturschutzforum (NaFor e.V.)"},{"membership":"Mitgliedschaft des Landesverbandes Bayern (Untergliederung) im Verband Freier Berufe in Bayern (VFB e. V.)"},{"membership":"Mitgliedschaft des VBIO bei der Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, Informatik, Naturwissenschaften und Mathematik (ASIIN e.V.) "},{"membership":"Mitgliedschaft des VBIO im Verein Nationale Forschungsdateninfrastruktur e. V. (NFDI e.V.)"},{"membership":"Mitgliedschaft bei European Animal Research Association (EARA) "},{"membership":"Mitgliedschaft bei Tierversuche Verstehen"},{"membership":"Mitgliedschaft bei, Informationsdienst Wissenschaft (idw-online.de)"},{"membership":"Mitgliedschaft bei \"MINT - Zukunft schaffen\""}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_PRIVATE_ORGA_V2","de":"Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung","en":"Private-law organization with recognition of non-profit status in accordance with the German Fiscal Code (Abgabenordnung)"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_SCHOOL","de":"Schulische Bildung","en":"School education"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_EP_ACADEMIC","de":"Hochschulbildung","en":"Academic education"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"}],"activityDescription":"Selbstverständnis und Ziele \r\nDer VBIO ist das Dach der biowissenschaftlichen Fachgesellschaften und seiner Landesverbände. Ziel ist es die Interessen aller biowissenschaftlichen und biomedizinischen Disziplinen effektiv zu vertreten. \r\nGemäß § 2 der Satzung ist Zweck des Verbandes die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Bildung und Erziehung im Bereich der Biowissenschaften und angrenzender Disziplinen im Dienste der Allgemeinheit. \r\n\r\nZiele im Sinne des Lobbyregistergesetzes\r\nIn den Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetzes fallende Tätigkeiten betreffen gemäß § 3 der Satzung: \r\n2. Förderung und Pflege der Forschung und Lehre in den Biowissenschaften und ihrer Didaktik \r\n3. Förderung des Biologieunterrichts an allen Schulformen und außerschulischen Bildungseinrichtunge\r\n5. Förderung der biologieorientierten Aus-, Fort- und Weiterbildung \r\n6. Förderung des Verständnisses der Biowissenschaften und ihrer Anwendungen in der Öffentlichkeit \r\n8. Förderung der organismischen und ökosystembezogenen Biologie, des Schutzes der biologischen Vielfalt sowie des wissenschaftlich fundierten Natur- und Umweltschutzes \r\n9. Beratung und Zusammenarbeit mit Gesetzgebungs- und Verwaltungsorganen sowie Institutionen der Forschungsförderung im Sinne der vorgenannten Zwecke \r\n\r\nBeispiele: \r\nIn der Vergangenheit war der VBIO unter anderem in folgenden Themenfeldern aktiv: Bedeutung der Grundlagenforschung, Tierversuche, Neue Züchtungsmethoden, Naturschutz, „Access and Benefit Sharing“ bzw. Nagoya Protokoll, Klimawandel und Klimawandelanpassung\r\n\r\nInstrumente:\r\nDer VBIO veranstaltet - auch gemeinsam mit anderen - Fachgespräche und erstellt Pressemitteilungen, Stellungnahmen bzw. Positionspapiere. Er übermittelt diese im Rahmen von Verbändeanhörungen oder sendet sie direkt an Abgeordnete des Bundestages bzw. an die zuständigen Ministerien. \r\nGemeinsam mit DPG, DVGeo, GDCh und DMV veranstaltet der VBIO Parlamentarische Abende zu naturwissenschaftlichen Themen. "},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","employeeFTE":0.05},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","financialExpensesEuro":{"from":1,"to":10000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","totalMembershipFees":{"from":440001,"to":450000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2023-01-01","lastFiscalYearEnd":"2023-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d5/46/340105/VBIO_Finanzbericht_2023_LR-BT.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":3,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0001063","title":"Wissenschaftszeitvertragsgesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"printingNumber":"15624/24","issuer":"BR","leadingMinistries":[]},{"title":"auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11265 - Prekäre Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft - Zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes","printingNumber":"20/11479","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/114/2011479.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/prek%C3%A4re-arbeitsverh%C3%A4ltnisse-in-der-wissenschaft-zur-novellierung-des-wissenschaftszeitvertragsgesetzes-wisszeitvg/311573","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung","shortTitle":"BMBF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Keine Öffnung im Rahmen von Tarifverträgen \r\nVerlängerung der zulässigen Befristungsdauer für Postdocs.\r\nMehr Flexibilität bei der Befristung studienbegleitender Beschäftigung \r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft","shortTitle":"WissZeitVG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_ACADEMIC","de":"Hochschulbildung","en":"Academic education"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001064","title":"Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels- Verbotsgesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes","printingNumber":"256/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0256-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/entwurf-eines-gesetzes-zur-%C3%A4nderung-des-tierschutzgesetzes-und-des-tiererzeugnisse/312317","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Gesetzliche Klarstellung, dass bei für Forschungszwecke gezüchteten Tieren ein vernünftiger Grund für das Töten von Versuchstieren auch dann vorliegt, wenn diese nicht im Versuch verwendet werden können und wenn alle Möglichkeiten, diese Tiere auf andere Weise zu nutzen (Kaskadenregelung), ausgeschöpft sind.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Tierschutzgesetz","shortTitle":"TierSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001065","title":"Differenzierte Regulierung der neuen genomischen Techiken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Unterstützung des im Sommer 2023 von der EU-Kommission vorgelegten Reformvorschlags.\r\n >>> Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on plants obtained by certain new genomic techniques and their food and feed, and amending Regulation (EU) 2017/625 - COM(2023) 411 final - 2023/0226 (COD)<<<\r\n\r\nDarin u. a. Einteilung genomeditierter Pflanzen in drei Kategorien. Pflanzen, die ebenfalls „natürlich oder durch konventionelle Züchtung entstehen“ können und sich somit nicht von solchen unterscheiden, sollen zukünftig in die Kategorie 1 eingeordnet werden und damit nicht den Regelungen der Gentechnik-Gesetzgebung unterliegen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel","shortTitle":"EGGenTDurchfG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eggentdurchfg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":1,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0001063","regulatoryProjectTitle":"Wissenschaftszeitvertragsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3f/72/278657/Stellungnahme-Gutachten-SG2405270034.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft (WissZeitVG)\r\n\r\n\r\nSehr geehrter XXXX,\r\nder Dachverband der Geowissenschaften (DVGeo), die Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) und der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO), unterstützen grundsätzlich das Ziel, Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft planbarer zu gestalten. Wir haben jedoch Zweifel, dass der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts“ der Bundesregierung (siehe Drucksache 156/24 https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0156-24.pdf) dazu beitragen wird. \r\nFür die weitere Beratung im Bundestag möchten wir Sie auf folgende Punkte hinweisen, die aus unserer Sicht besonders kritisch sind:\r\n\r\n§ 1 Abs. 1 Satz 3: Tarifverträge\r\nDie vorgesehene Öffnung im Rahmen von Tarifverträgen sehen wir als problematisch an, da dies die Vergleichbarkeit der Arbeitsverträge in Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefährdet und die Mobilität der Forschenden beeinträchtigen könnte. Das wissenschaftliche Karrieresystem darf nicht zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Befristungsregelungen in den verschiedenen Tarifverträgen werden.\r\n\r\n§ 2 Abs. 1: Befristung nach der Promotion\r\nDie vorgeschlagene Befristungsregelung für Postdocs nach der Promotion von vier Jahren (plus zwei Jahren bei Aussicht auf eine unbefristete Stelle) ist aus unserer Sicht die untere zeitliche Grenze einer Befristung. Naturwissenschaftliche Forschung benötigt oft mehr Zeit, um belastbare Ergebnisse zu erzielen. Das betrifft insbesondere experimentelle Arbeiten in den Bio-, Chemie- und Geowissenschaften, hierzu einige Erläuterungen und Beispiele:\r\n \r\n•\tForschung ist prinzipiell ergebnisoffen und nicht vorhersagbar. Daher sind insbesondere bei experimentellen Arbeiten in den Naturwissenschaften im Forschungsprozess häufig zeitintensive Anpassungen und Optimierungszyklen erforderlich.\r\n•\tBei vielen bio- und geowissenschaftlichen Freilanduntersuchungen sind vorab – teils mit hohem Aufwand – Genehmigungen einzuholen. Vergleichbares gilt für bestimmte biowissenschaftliche und biomedizinische Experimente, die vorab Genehmigungsverfahren bzw. Ethikkommissionen durchlaufen müssen. Dies kostet zusätzliche Zeit, die nicht für die eigentlichen Untersuchungen zur Verfügung steht.\r\n\r\nPauschale Höchstbefristungen ohne Berücksichtigung fachlicher Besonderheiten können die Forschung behindern und schränken damit die Perspektiven und die Planungssicherheit der Forschenden ein. Damit besteht die Gefahr, dass hochqualifizierte Kräfte ihre wissenschaftliche Karriere im Ausland fortsetzen oder ganz beenden - die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Deutschland würde so gefährdet.\r\n\r\n§ 2 nach Absatz 1a (Tenure Track)\r\nDas Instrument des Tenure Track ist geeignet, zumindest nach dem vierten Jahr der Promotion eine gewisse Verlässlichkeit für individuelle Karrierewege zu liefern. Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Einschränkung der bisher sechsjährigen Qualifikationsphase ist der Tenure Track umso wichtiger. \r\nAngesichts der auch weiterhin begrenzten finanziellen Ressourcen an den Hochschulen ist allerdings anzunehmen, dass viele Hochschulen zwar weiterhin Mindestlaufzeiten bis zum Ende ausschöpfen werden (Drucksache 156/24, Seite 23), dann aber nur zögerlich von dem Instrument des Tenure Tracks Gebrauch machen werden. Mit der Aussage „Neben dem befristungsrechtlichen Rahmen obliegt es insbesondere den Wissenschaftseinrichtungen, Fachbereichen und unmittelbaren Vorgesetzten selbst, diesem Ziel durch begleitende geeignete Rahmenbedingungen und eine strukturierte Personalentwicklung in der Praxis entsprechend Rechnung zu tragen“ macht es sich der Gesetzgeber im vorliegenden Entwurf zu einfach. \r\nWir erwarten daher begleitend zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz weitere Aktivitäten, welche die Förderung von Professuren bzw. unbefristeten Stellen neben der Professur langfristig strukturell absichern. In der Vorlage werden dazu das „Tenure Track-Programm“ (für Professuren) sowie der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“ (Ausbau unbefristeter Stellen neben der Professur) benannt, die allerdings 2032 bzw. 2027 auslaufen.\r\n\r\n§ 2 Abs. 5: Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer\r\nErziehung, Pflege, Behinderung oder schwere chronische Krankheit sind zwingende Gründe, die Verträge von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern auch nach Erreichen der Befristungsgrenze um eine festgesetzte Zeit zu verlängern. Das geltende Wissenschaftszeitvertragsgesetz ermöglicht den Arbeitgebern schon jetzt entsprechende Spielräume – die allerdings viel zu wenig genutzt werden. \r\nEine Verlängerung der Höchstbefristungsdauer in den oben genannten Fällen muss aus unserer Sicht der Regelfall sein – und nicht die Ausnahme. Auf die wohlwollende Entscheidung der Arbeitgeber zu vertrauen, geht an der Realität vorbei und untergräbt die grundgesetzlich gebotene Verpflichtung, Chancengleichheit sicher zu stellen. Wir halten es daher für geboten, dass der Gesetzgeber Regelungen vorsieht, welche die Arbeitgeber/-innen in diesem Zusammenhang stärker in die Pflicht nehmen, als dies im vorliegenden Entwurf der Fall ist. \r\n\r\n§ 6 Satz 1: Befristung bei studienbegleitender Beschäftigung \r\nDie pauschale Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr für studienbegleitende Beschäftigung wird aus unserer Sicht den Anforderungen im Lehr- und Forschungsbetrieb an naturwissenschaftlichen Fakultäten nicht gerecht. In naturwissenschaftlichen Studiengängen bzw. Fakultäten gilt, dass die im Rahmen eines Studienganges oder Lehrstuhls von Studierenden übernommenen Tätigkeiten aus Gründen des Veranstaltungsformates, aber auch der Witterung, in der Regel weniger als ein Jahr dauern und auch nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt sind. Zu betonen ist, dass auch eine kürzere studienbegleitende Beschäftigung zur Berufsqualifizierung beiträgt. Daher sollten die Laufzeiten flexibel an die Dauer der jeweils übertragenen Aufgaben angepasst werden können. Hierzu einige Beispiele \r\n\r\n•\tPraktika laufen über ein ganzes Semester (zumeist halbtags), Blockpraktika über mehrere Wochen ganztags. Für die Betreuung dieser Praktika werden zum gegebenen Zeitpunkt mehrere studentische Beschäftigte benötigt. Besonders deutlich wird dies am Beispiel von Exkursionen, die eine 24-stündige Tätigkeit oder zumindest eine entsprechende Bereitschaft dazu bedingen. Ein/-e einzige/-r studentische/-r Beschäftigte/-r mit einem Jahresvertrag kann diese Betreuungsleistung nicht erbringen.\r\n•\tÄhnlich sieht es bei bio- und geowissenschaftlichen Freilandarbeiten aus, die oft nur zu bestimmten Jahreszeiten durchgeführt werden können. Um hier in den geeigneten Untersuchungszeiträumen ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung zu haben, muss es möglich sein, mehrere studentische Beschäftigte gleichzeitig (diese aber für einen kürzeren Zeitraum) anzustellen.\r\n•\tBei der Unterstützung wissenschaftlicher Tagungen ist es sinnvoll, die Vertragslaufzeit an dem Zeitraum der Veranstaltung (ggf. plus Vor- und Nachbereitung) zu orientieren. Der Zeitraum umfasst in der Regel mehr als ein Semester aber weniger als ein Jahr.\r\n•\tUmgekehrt gilt: Die Betreuung naturkundlicher Sammlungen ist eine kontinuierliche Aufgabe. Für Studierenden, die hier tätig sind, sind langfristig Arbeitsverträge von mindestens einem Jahr angemessen. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\nFazit:\r\nEs ist uns ein Anliegen, faire Bedingungen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu schaffen – unabhängig vom Bundesland oder von der Rechtsform der wissenschaftlichen Institution. Daher bedarf es einheitlicher Regelungen, die nicht im Rahmen von Tarifverträgen aufgeschnürt werden dürfen. \r\nAllerdings bedarf es hinsichtlich der besonderen Herausforderungen, die das experimentelle Arbeiten in den Naturwissenschaften mit sich bringt, passgenauer Lösungen.\r\n\r\nWir bitten Sie, die genannten Punkte im Rahmen der parlamentarischen Diskussionen zu berücksichtigen und für Regelungen zu sorgen, die sowohl Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern eine Perspektive aufzeigen, als auch exzellente Forschung ermöglichen – und damit den Wissenschaftsstandort Deutschland stärken.\r\nFür weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nProf. Dr. Alexander Nützel, Präsident DVGeo\t\r\nProf. Dr. Stefanie Dehnen, Präsidentin GDCh\t\r\nProf. Dr. Karl-Josef Dietz, Präsident VBIO\r\n\t\t\r\n \r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-15"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}