{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-05-25T16:54:03.567+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R002019","registerEntryDetails":{"registerEntryId":66776,"legislation":"GL2024","version":12,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002019/66776","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/71/57/629726/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R002019-2025-10-16_19-26-11.pdf","validFromDate":"2025-10-16T19:26:11.000+02:00","validUntilDate":"2025-11-21T13:14:23.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-07-01T14:31:05.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-09-19T10:37:04.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-28T12:03:20.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-10-16T19:26:11.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":66776,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002019/66776","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-16T19:26:11.000+02:00","validUntilDate":"2025-11-21T13:14:23.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":58074,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002019/58074","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-01T14:31:05.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-16T19:26:11.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":55880,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002019/55880","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-05-19T08:31:03.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-01T14:31:05.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":45498,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002019/45498","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-06T13:26:41.000+01:00","validUntilDate":"2025-05-19T08:31:03.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":44329,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002019/44329","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-09-19T10:37:04.000+02:00","validUntilDate":"2025-01-06T13:26:41.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Die Ausschussarbeit des VKS beschäftigt sich intensiv mit wirtschaftlichen, sozialen, steuerlichen und rechtlichen Fragen. Auch stehen Energie- und Klima-, Umwelt- und Rohstoffpolitik, Belange der Entsorgungswirtschaft sowie die Information der Öffentlichkeit im Mittelpunkt der Verbandsarbeit. Als Arbeitgeberverband verhandelt und schließt der VKS Tarifverträge für etwa 9.000 Beschäftigte in der Kali- und Salzindustrie mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) ab.\r\nDer Verband versteht sich als Interessenvertreter der Branche und Dialogpartner für Politik, Verwaltung, Justiz und Zivilgesellschaft. Die Meinungsbildung der Mitglieder findet in den gewählten Organen und Gremien des Vereins statt. Wir sind einer sachlichen Informationspolitik verpflichtet und verstehen uns als engagierter Ansprechpartner für alle Stakeholder. Im Sinne des Lobbyregistergesetzes geht der Verband auf Abgeordnete sowie Mitarbeiter von Parlament und Ministerien zu. 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Der Verband unterstützt die Position der Bundesregierung, Rohstoffabbau nicht in die RL aufzunehmen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004853","title":"Vorschlag der EU Kommission zur integrierten Gewässerbewirtschaftung (KOM (2022) 540)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Beratungen auf europäischer Ebene, Positionierung der Bundesregierung","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005227","title":"Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Geplant ist seitens der Bundesregierung eine Föderrichtlinie. Der Verband setzt sich für das Förderprogramm und eine ausgewogene Ausgestaltung ein.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005228","title":"EU Taxonomie VO (Kriterien für nachhaltige Finanzierung)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Arbeitsgruppe (Plattform) der EU erarbeitet Kriterien für Nachhaltigkeit im Bergbau. 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Der Verband setzt sich dafür ein, Salz aus dem Anwendungsbereich der Verordnung (wieder) auszunehmen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011070","title":"Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigung von Geothermiean- lagen, Wärmepumpen sowie Wärmespeichern","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung","printingNumber":"20/13092","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013092.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-genehmigungsverfahren-von-geothermieanlagen-w%C3%A4rmepumpen-und-w%C3%A4rmespeichern/315288","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung","publicationDate":"2024-06-28","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20240628-entwurf-beschleunigung-genehmigungsverfahren-geowg.pdf?__blob=publicationFile&v=6","draftBillProjectUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20240628-entwurf-beschleunigung-genehmigungsverfahren-geowg.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Der RefE bezieht sich unter anderem auch auf Änderunge am BBergG. Als Verband bergbautreibender und Unternehmen (Rohstoffgewinnung) tritt der VKS für ein praxisgerechtes Bergrecht ein.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundesberggesetz","shortTitle":"BBergG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011072","title":"Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Berücksichtigung der Primärrohstoffgewinnung bei der Kreislaufstrategie","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012120","title":"Sprengstoffgesetz, zeitgemäße Praxis im Bergbau abbilden","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze","printingNumber":"20/14040","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/140/2014040.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-sprengstoffgesetzes-und-weiterer-gesetze/316385","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze","publicationDate":"2024-07-19","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/KM3/refE-SprengstoffG.pdf?__blob=publicationFile&v=4","draftBillProjectUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/AEnd-SprengstoffG-StrafGB.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Modernisierung bzw. 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Der Kommissionsvorschlag sieht weitreichende Änderungen der europäischen Wassergesetzgebung vor, die auch für die Kali- und Salzindustrie relevant sind. \r\n\r\nBezugnehmend auf die an Sie gerichteten Schreiben des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) vom 16. Oktober 2023 in dieser Sache (siehe Anlagen) möchten wir nochmal auf die Bedeutung dieses Regelungsvorhabens hinweisen und um Ihre Unterstützung bitten. \r\n\r\nDie Kali- und Salzindustrie ist – wie andere Industriezweige auch – auf die Nutzung von Wasser angewiesen. Um die Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering zu halten, hat die Branche in den letzten Jahrzehnten umfassende Investitionen im Bereich des Gewässerschutzes unternommen und damit die Gewässerqualität erheblich verbessert. Auch in Zukunft sind weitere umfangreiche Maßnahmen vorgesehen, die u.a. Bestandteil der Bewirtschaftungsplanung entsprechend den strengen Vorgaben der geltenden EU-Wasserrahmenrichtlinie sind, und zu einer weiteren signifikanten Verbesserung der Gewässerqualität führen. Die deutsche Kali- und Salzindustrie zählt damit weltweit zu den Vorreitern im Bereich der nachhaltigen Rohstoffgewinnung.  \r\n\r\nDer Kommissionsvorschlag zur integrierten Gewässerbewirtschaftung sieht nun grundlegende Änderungen der europäischen Wassergesetzgebung vor (Änderung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG, WRRL), Änderung der EU-Grundwasserrichtlinie \r\n(2006/118/EG) sowie Änderung der EU-Umweltqualitätsnormen-Richtlinie (2008/105/EG).\r\n \r\n\r\n\r\nKritisch ist, dass aufgrund des Kommissionsvorschlags zukünftig auf EU-Ebene zahlreiche neue Stoffe geregelt und bestehende Umweltqualitätsnormen (Grenzwerte) weiter verschärft werden. Hinzukommt, dass die Entscheidung hierüber weitgehend auf die Europäische Kommission übertragen wird, ohne dass für die Wirtschaftsbeteiligten der Umfang dieser Stoffausweitung absehbar wäre oder gar ausreichende Beteiligungsmöglichkeiten bestünden. Die Europäische Kommission könnte damit zukünftig in größerem Umfang Umweltqualitätsnormen für neue Stoffe festlegen, auch wenn diese lediglich von regionaler oder lokaler Bedeutung sind.  Die Stoffliste würde damit auf EU-Ebene quantitativ und qualitativ erheblich erweitert und in Verbindung mit der restriktiven Auslegung des Verschlechterungsverbots zu einer weiteren Verschärfung der WRRL führen.\r\n\r\nFür die Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche Rechtsunsicherheit und könnte dazu führen, dass zukünftig wasserrechtliche Genehmigungen aufgrund neuer unverhältnis-mäßiger Grenzwerte aus Brüssel nicht mehr erteilt werden können, und die Mitgliedstaaten und Behörden auch keine ausreichenden Flexibilitäten hätten, um von zu restriktiven Vorgaben abzuweichen und Produktionstätigkeiten weiter zu ermöglichen. Wir halten eine derartige Verschärfung der EU-Gewässerschutzvorgaben für die Kali- und Salzindustrie – auch vor dem Hintergrund der geopolitischen Entwicklungen und der Notwendigkeit gesicherter heimischer Produktion und Rohstofflieferketten – für äußerst kritisch. Zumal bekannt ist, dass bereits die geltende Wassergesetzgebung europaweit zu erheblichen Schwierigkeiten in Bezug auf wasserrechtliche Genehmigungen und die Erreichung der Ziele führt.\r\n\r\nWir möchten Sie daher dringend bitten, in den laufenden Gesetzesberatungen zur integrierten Gewässerbewirtschaftung sicherzustellen, dass ausreichende Abweichungsmöglichkeiten von den Zielen der WRRL (u.a. Artikel 4 Abs. 7) vorgesehen sind und die Festlegung von möglichen neuen Stoffen und Grenzwerten unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbeteiligten erfolgt. Die in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie neu aufgenommene Ausnahme für kommunale Abwassereinleitungen zeigt, dass praxisgerechte Ausgestaltung der EU-Vorgaben möglich sind; auch für nicht-kommunale Abwassereinleitungen sollten daher adäquate Ausnahmen vorgesehen werden.\r\n\r\nEine detaillierte Bewertung und konkrete Hinweise zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine integrierte Gewässerbewirtschaftung können der beiliegenden BDI-Stellungnahme entnommen werden. \r\n\r\nFür Rückfragen und den weiteren Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. \r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"BÜRO BERLIN Reinhardtstraße 18A ● 10117 Berlin\r\nTel. +49 (0) 30 847 10 69 0 ● Fax +49 (0) 30 847 10 69.21 ● E-Mail: info@vks-kalisalz.de ● www.vks-kalisalz.de\r\nBÜRO BRÜSSEL Rue Marie de Bourgogne 58 ● B-1000 Bruxelles\r\nTel. +32 2 290 89 85 ● Fax +32 2 290 89 74 ● E-Mail: info@vks-kalisalz.de ● www.vks-kalisalz.de\r\nStellungnahme\r\ndes Verbands der Kali- und Salzindustrie e.V.\r\nzum Entwurf einer Nationalen Kreislaufstrategie (NKWS)\r\nDer Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. (VKS) vertritt die Interessen der deutschen Kali- und Salzunternehmen auf nationaler und europäischer Ebene [Lobbyregisternummer.: R 002019]. Die Branche zählt mit 13.500 Beschäftigten zu den weltweit führenden Anbietern von Kali- und Salzprodukten und ist Vorreiter im Bereich nachhaltige Rohstoffgewinnung. Neben der Primärrohstoffgewinnung ist die Kali- und Salzindustrie mit ihren untertägigen Bergwerken ein unverzichtbarer und integraler Teil der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft und bietet eine sichere und regionale Entsorgungsmöglichkeit für verschiedene Abfallströme zur Verwertung und Beseitigung.\r\nDer VKS begrüßt die Möglichkeit, zum Entwurf der NKWS Stellung nehmen zu können. Im Grundsatz unterstützt der VKS das Anliegen der NKWS, die Kreislaufwirtschaft voranzubringen und Stoffströme verstärkt zu verwerten und im Kreislauf zu führen, wo dies technisch, ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Allerdings bedarf die NKWS hinsichtlich der Einordnung der Primärrohstoffe grundsätzlicher Änderungen, da ansonsten eine massive Beeinträchtigung der Rohstoffversorgung in Deutschland drohen würde.\r\nI.\r\nAllgemeine Anmerkungen\r\nPrimärrohstoffgewinnung – nachhaltiger als gedacht\r\nMit Blick auf die Bedeutung der Primärrohstoffe beachtet die NKWS nicht ausreichend die realen Gegebenheiten und Erfordernisse und riskiert, die Rohstoffversorgung des Industriestandorts Deutschland zu gefährden. Der Rohstoffbedarf ist aufgrund der steigenden Rohstoffnachfrage sowie des begrenzten Abfallaufkommens für zentrale Vorhaben in Deutschland wie die Energiewende, Infrastrukturprojekte, den Wohnungsbau, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sowie den Verteidigungs- und Sicherheitssektor nur zu einem begrenzten Teil durch Sekundärrohstoffe zu decken. Der wesentliche Teil der Rohstoffversorgung ist weiterhin durch Primärrohstoffe zu decken, bei denen die heimische Rohstoffgewinnung aufgrund der Liefernähe, des geringen ökologischen Fußabdrucks, der Einhaltung höchster\r\n2\r\nStandards (u.a. Umwelt‐, Klima‐, Energie‐, Arbeitsschutz) sowie der Liefersicherheit erheblich an Bedeutung gewinnen muss. Diese Aspekte sind in der NKWS nicht berücksichtigt und sollten mit Blick auf die realen Erfordernisse dringend ergänzt werden.\r\nDie kritische Einordnung der Primärrohstoffe in der NKWS basiert im Wesentlichen auf einer einseitigen Bewertung der ökologischen Auswirkungen der Rohstoffgewinnung und berücksichtigt nicht die positive ökologische Entwicklung in der Rohstoffgewinnung der vergangenen Jahre. So wurden beispielsweise in der Kali- und Salzindustrie die CO2-Emissionen bereits um 80 % gesenkt und der ökologische Fußabdruck signifikant verringert; weiterhin sind weitreichende Transformationsprojekte in der Planungs- und Umsetzungsphase, die diese Entwicklung ambitioniert fortsetzen. Deutschland zählt damit zu den Vorreitern im Bereich nachhaltiger Bergbau. Insofern ist der vom BMUV angeführte Indikator „Primärrohstoffverbrauch pro Kopf“ und die Zielgröße 8 Tonnen pro Person und Jahr als Maß für die „planetaren Belastbarkeitsgrenzen“ abzulehnen und ist als Instrument für die Politiksteuerung nicht geeignet.\r\nKali und Salz – unverzichtbare Primärrohstoffe für 10.000 Produkte\r\nDie Mineralien Kali und Salz werden durch untertägigen Bergbau sowie Solungsbergbau in Deutschland gewonnen und sind Schlüsselrohstoffe für Landwirtschaft, Industrie und Verbraucher. Hochreine Salze für die Herstellung von Covid-19-Impfstoffen und Kochsalzinfusionen, Kalidüngemittel für die Sicherung der Welternährung und Auftausalz für sichere Straßen im Winter sind Beispiele, an denen die essenzielle Bedeutung von Kali und Salz offensichtlich ist. Kali und Salz sind darüber hinaus unverzichtbare Basisrohstoffe in den Bereichen Medizin, Pharma, Chemie, Textil, Farben, Lacke, Metalle, Glas und können nicht durch Sekundärrohstoffe oder Substitution ersetzt werden. Eine Verringerung des absoluten Primärrohstoffverbrauchs, wie in der NKWS gefordert, hätte bei den Rohstoffen Kali und Salz somit unmittelbar negative Auswirkungen für die Versorgung in zentralen lebensnotwendigen Bereichen und sollte daher als quantitatives Ziel in der NKWS gestrichen werden.\r\nDie Corona-Pandemie sowie der Angriff Russlands auf die Ukraine haben zudem gezeigt, dass eine starke heimische Rohstoffgewinnung und die sichere Versorgung mit Rohstoffen von existenzieller Bedeutung für Deutschland und Europa sind, um nicht von außereuropäischen Lieferländern wie Russland, Weißrussland oder China abhängig zu sein. In der NKWS sollte daher eine Stärkung der heimischen Rohstoffgewinnung zur nachhaltigen und sicheren Rohstoffversorgung erfolgen, wie dies in der Rohstoffstrategie der Bundesregierung bereits festgelegt ist. Entsorgung untertage – sicher und unverzichtbar Mit der untertägigen Entsorgung leistet die Kali- und Salzindustrie einen unverzichtbaren Beitrag für die sichere Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Zum einen sind die Kali- und Salzunternehmen mit dem „untertägigen Versatz“ in Bergwerken ein wichtiger Teil der Kreislaufwirtschaft. Hierbei werden Abfälle aus industriellen Prozessen (z.B. Filterstäube aus Müllverbrennungsanlagen) zu\r\n3\r\nbestimmten technischen und sicherheitlichen Zwecken in untertägigen Bergwerken verwendet. Der untertägige Versatz ist ein anerkanntes und bewährtes Verwertungsverfahren, bei dem im Sinne der Kreislaufwirtschaft Primärmaterialen ersetzt werden, und das zudem einen langfristig sicheren Entsorgungsweg für bestimmte industrielle Abfälle darstellt. Der untertägige Versatz erfolgt nach den einschlägigen umwelt-, abfall- und bergrechtlichen Regelungen. Im Entwurf der NKWS ist dieser Verwertungsweg bisher nicht berücksichtigt; es bedarf daher einer entsprechenden Ergänzung im Text der NKWS (siehe Ausführungen unten zu Kapitel 3.5). Zum anderen stellen die Kali- und Salzunternehmen mit den Untertagedeponien einen langfristig sicheren Weg zur Beseitigung von Abfällen zur Verfügung. Dieser Entsorgungsweg wird weiterhin unverzichtbar sein, da selbst bei einer Zunahme von Recycling- und Verwertungsanteilen zukünftig Abfälle anfallen werden, für die eine sichere und umweltverträgliche Beseitigungsmöglichkeit zur Verfügung stehen muss. Insofern begrüßt der VKS, dass der Entwurf der NKWS die Untertagedeponien als unverzichtbaren Entsorgungsweg ausdrücklich benennt (S. 36).\r\nII. Detaillierte Anmerkungen zu ausgewählten Kapiteln\r\nZu 1.2. – Aktuelle Rohstoffnutzung und dreifache Umwelt-Krise Kritisch ist, dass in dem gesamten Kapitel die Primärrohstoffnutzung grundsätzlich als „negativ“ eingestuft wird. Die undifferenzierte Aussage, dass die aktuelle Rohstoffgewinnung (und -weiterverarbeitung) für Umweltauswirkungen, wie Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Umweltverschmutzung, sowie für negative soziale Auswirkungen verantwortlich sei und damit die Lebensgrundlagen der Menschheit gefährde, ist nicht zutreffend und lässt die positive ökologische Entwicklung der Rohstoffgewinnung sowie den Nutzen der Rohstoffe völlig außer Acht.\r\nDie Gewinnung und Aufbereitung von Kali- und Salzrohstoffen erfolgt in Deutschland unter weltweit höchsten Umwelt‐, Klima‐, Energie‐, Sozial‐, Sicherheits‐ und Arbeitsstandards und steht für nachhaltigen Bergbau. Die Branche bekennt sich zur Klimaneutralität 2045 und unterstützt die EU Principles for Sustainable Raw Materials. Zudem hat die Branche in den letzten Jahren umfassende Investitionen im Klima- und Umweltbereich getätigt. Das verantwortungsvolle Handeln zeigt sich z.B. darin, dass der deutsche Kali‐ und Salzbergbau durch umfangreiche Investitionen die CO2‐Emissionen bereits um rund 80 % reduziert hat, seit dem Jahr 2000 den Anfall von Salzabwässern um mehr als 50 % senken konnte und die Stickoxid‐ sowie Dieselabgasexpositionen um rund 90 % vermindert werden. Im Bereich der Biodiversität erfolgen – sofern eine Beeinträchtigung durch Aktivitäten erfolgt – umfangreiche Kompensationsmaßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung von Natur und Landschaft. Deutschland ist ein rohstoffreiches Land. Die NKWS sollte daher deutlich machen, dass Primärrohstoffe weiterhin eine unverzichtbare Rolle spielen werden und die nachhaltige\r\n4\r\nGewinnung aus heimischen Rohstoffquellen gestärkt werden muss. Dies entspricht auch der grundsätzlichen Intention des Critical Raw Materials Act (siehe auch unter 2.1.) Im Übrigen ist die Feststellung im NKWS-Entwurf, dass „der größte Teil der industriebedingten Treibhausgasemissionen von zentralen Bereichen der Industrie bei der Gewinnung von Rohstoffen und der Herstellung und Umwandlung von Vorprodukten verursacht werde“ in dieser Pauschalität nicht zutreffend. Die Treibhausgasemissionen des Bergbausektors in Deutschland machen nur einen geringen Teil der Gesamtemissionen aus allen deutschen Wirtschaftszweigen und Privathaushalten aus.\r\nZu 1.3. - Vision einer Kreislaufwirtschaft Auf Seite 6 des NKWS-Entwurfs heißt es: „Die sonstige Verwertung, insbesondere die energetische Verwertung sowie die Beseitigung von Abfällen beschränken sich auf die Abfälle, bei denen eine sichere Schadstoff- und Störstoffausschleusung bzw. -zerstörung erforderlich ist und eine Wiederverwendung oder stoffliche Verwertung nicht in Betracht kommt, und stellen somit mengenmäßig eine Ausnahme dar.“ Durch diese Aussage wird die „sonstige Verwertung“ als Ausnahmefall dargestellt, bei dem es – sofern keine energetische Verwertung vorliegt – „nur“ um die sichere Schadstoffausschleusung und -zerstörung geht. Die stoffliche Verwertung wird zudem mit „Recycling“ gleichgesetzt. Diese Ausführungen sind nicht zutreffend. Zum einen erfasst die „sonstige Verwertung“ erfasst neben der energetischen Verwertung auch die sog. stoffliche Verwertung. Zum anderen erfasst die „Verwertungsvorgänge, bei denen zur Durchführung bestimmter Maßnahmen statt Primärmaterialien geeignete Abfälle eingesetzt werden. Dies sollte in der NKWS entsprechend klarstellend aufgenommen werden.\r\nZu 1.5. - Beitrag zur sicheren resilienten Rohstoffversorgung Im NKWS-Entwurf heißt es auf Seite 11: „Da die deutsche Industrie in vielen Bereichen auf Rohstoffimporte angewiesen ist und diese häufig aus einigen wenigen Ländern stammen, ist eine Diversifizierung der Rohstoffquellen von strategischer Bedeutung für die sichere Rohstoffversorgung; besonders Sekundärrohstoffen kommt dabei eine immer wichtigere Rolle zu.“ Für eine resiliente sichere Rohstoffversorgung der deutschen Industrie spielt die heimische Rohstoffgewinnung eine tragende unverzichtbare Rolle. Durch Sekundärrohstoffe kann lediglich ein Teil des Bedarfs an Rohstoffen gedeckt werden. Um die Rohstoffversorgung der Industrie zu sichern, muss die heimische Rohstoffgewinnung daher weiter gestärkt werden. Der NKWS-Entwurf sollte die heimische Rohstoffgewinnung als Beitrag zur sicheren und resilienten Rohstoffversorgung ausdrücklich nennen, wie dies auch die Rohstoffstrategie der Bundesregierung vorsieht.\r\n5\r\nZu 2.1. Leitlinien für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft Im NKWS-Entwurf wird die absolute Senkung des Primärrohstoffverbrauchs – „und der damit verbundenen Umweltwirkungen, insbesondere der Treibhausgasemissionen“ – gefordert. Wie eingangs bereits dargestellt, ist eine pauschale absolute Senkung des Primärrohstoffverbrauchs klar abzulehnen. Viele Primärrohstoffe sind nicht durch Sekundärrohstoffe oder Substitution zu ersetzen und würden bei einer Reduktion unmittelbar die Rohstoffversorgung Deutschlands in zentralen Lebensbereichen wie medizinische Versorgung, Lebensmittelversorgung, Bau- und Infrastrukturwesen gefährden.\r\n• Reduktion der Abhängigkeit von Rohstoffimporten Mit der NKWS soll die deutsche Industrie unabhängiger gemacht werden von Rohstoffimporten – insbesondere mit Blick auf solche Rohstoffe, die die Europäische Kommission als kritisch oder strategisch eingestuft hat. Die NKWS unterstützt daher die bestehenden und künftigen Ansätze der nationalen und europäischen Rohstoffpolitik. Grundsätzlich ist die Reduktion der Abhängigkeit von Rohstoffimporten ein begrüßenswertes Ziel. So hat beispielsweise Salz aus deutschen Bergwerken einen deutlich niedrigeren CO2-Fußabruck als importiertes Salz. Allerdings ist die Fokussierung auf die sogenannten kritischen und strategischen Rohstoffe, die vom CRMA erfasst werden, zu kurz gegriffen, da essenzielle unverzichtbare Rohstoffe wie Kali und Salz, sowie Sand, Steine, Erden usw. nicht unter die methodisch viel zu eng gefasste Kritikalitätsdefinition im CRMA fallen. Das Ziel der Rohstoffunabhängigkeit muss daher auch für diese essenziellen und ebenfalls strategisch bedeutenden Rohstoffe gelten.\r\n• Erhöhung Innovationsfähigkeit Im NKWS-Entwurf wird behauptet, dass ein zentraler Vorteil der Kreislaufwirtschaft gegenüber linearem Wirtschaften die deutlich erhöhte Transparenz der Wertschöpfungskette sei (siehe S. 15). Diese Behauptung ist nicht zutreffend. Gerade die Primärrohstoffgewinnung in Deutschland ist besonders transparent und bietet interessierten Kreisen umfassende Informationsmöglichkeiten. Neben den ohnehin hohen Informations- und Dokumentationspflichten für die Unternehmen in Deutschland und den umfangreichen Veröffentlichungen amtlicher Stelle bieten der D-EITI-Prozess (Initiative für Transparenz im rohstoffgewinnenden Sektor) sowie das Geologiedatengesetz eine Transparenz, wie in kaum einem anderen Sektor.\r\n6\r\nZu 2.2. – Strategische Ziele\r\n• Leitziel 1: Senkung des Primärrohstoffverbrauchs Die Menge der in Anspruch genommenen Primärrohstoffe (abiotisch und biotisch) für Konsum und Investitionen in Deutschland inklusive der dafür im Ausland notwendigen Vorketten abzüglich der Exporte soll laut NKWS bis zum Jahr 2045 auf 8 Tonnen pro Kopf und Jahr gesenkt werden (Indikator RMC). Das BMUV fordert somit erstmalig in der NKWS die Implementierung eines quantitativen Primärrohstoffreduktionsziels, wie es in anderen Ländern bislang nicht vorgesehen ist. Das BMUV bittet ausdrücklich um Rückmeldungen und Einschätzungen zu den in der NKWS genannten quantitativen Zielvorgaben. Wie eingangs dargelegt, ist die Zielvorgabe für die pauschale Absenkung des absoluten Primärrohstoffverbrauchs auf 8 Tonnen pro Person nicht praxistauglich und daher klar abzulehnen. Zum einen ist die Zielgröße in Höhe von 8 Tonnen als Maß für die planetare Belastbarkeit zu undifferenziert und berücksichtigt nicht die positive ökologische Entwicklung in der Primärrohstoffgewinnung der letzten Jahre sowie der zukünftigen nachhaltigen Entwicklung. Zum anderen sind viele Primärrohstoffe nicht ersetzbar durch Sekundärrohstoffe oder andere Materialen; eine Reduktion hätte daher unmittelbare negative Auswirkungen und würde die Rohstoffversorgung in Deutschland beeinträchtigen. Diese Zielformulierung verwundert zudem, da die Szenarien der Europäischen Union sowie der Bundesregierung von einem steigenden Rohstoffbedarf ausgehen. In einer aktuell ohnehin durch Knappheiten geprägten Rohstoffsituation eine zusätzliche Rohstoffeinschränkung und damit zusätzliche Verknappung – wie in der NWKS gefordert – herbeizuführen, wäre kontraproduktiv. Der untaugliche Ansatz der NKWS an dieser Stelle zeigt sich auch darin, dass Primärrohstoffe zu undifferenziert hinsichtlich ihrer Bedeutung, Substitutionsmöglichkeit sowie ökologischen Wirkung als Ganzes betrachtet werden und Cross-Media-Effekte sowie Rebound-Effekte außer Acht gelassen werden. So führt beispielsweise der Einsatz von Salz für die Wasserenthärtung zu mehr Energieeffizienz und Langlebigkeit von Produkten. Der Verzicht auf Kalirohstoffe in der Düngung macht Pflanzen anfälliger für Trockenperioden, verringert die Wassereffizienz in der Pflanze und erhöht den Flächenverbrauch in der Landwirtschaft.\r\n• Leitziel 2: Schließung von Stoffkreisläufen Laut NKWS-Entwurf soll das Ziel der EU, den prozentualen Anteil von Sekundärrohstoffen an der Gesamtmenge aller genutzten Rohstoffe bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln, national aufgegriffen und durch Maßnahmen in allen wichtigen Stoffströmen unterstützt (Indikator CMUR) werden. Der pauschale Vorrang eines hohen Veredlungsgrades von Abfällen ist allerdings abzulehnen, da dies die Vorteilhaftigkeit einer möglichst umweltverträglichen Verwertung (weil weniger (energie-)aufwendig als Recycling) konterkariert. Dies widerspricht zudem der Abfallhierarchie, die keinen absoluten Vorrang des Recyclings\r\n7\r\nvorsieht, sondern auf den Lebenszyklus des Abfalls abstellt (§ 6 KrWG). Daher sollte der Begriff „Sekundärrohstoffe“ möglichst weit gefasst werden. Im Text sollte entsprechend klargestellt werden: „Das Ziel der EU, den prozentualen Anteil von Sekundärrohstoffen […] und durch Maßnahmen in allen wichtigen Stoffströmen unterstützt (Indikator CMUR), sofern dies ökologisch vorteilhaft, wirtschaftlich zumutbar und sozial verträglich ist gegenüber sonstigen Verwertungsverfahren.“\r\nZu 3.1. - Die R-Strategien Die einseitige Fokussierung auf die Abfallhierarchie oder die 10-stufige R-Leiter greift zu kurz (siehe NKWS-Entwurf, S. 19). Denn hiermit wird der tatsächliche Bedarf an Materialien/Stoffen völlig ausgeblendet. Daher sollte in Bezug auf Recycling und Verwertung neben der Abfallhierarchie/R-Leiter auch der in Deutschland gegenwärtig und zukünftig bestehende Materialbedarf Berücksichtigung finden. Für die Herstellung von technischen Bauwerken (u.a. Häuser, Straßenbau, Haldenabdeckung, Dämme) ist es sinnvoll, anstelle von primären Materialien geeignete Bauabfälle zu verwenden (Verwertung), die mehr oder weniger aufbereitet werden müssen. Diese Verwertungsform wäre nach der 10-stufigen R-Leiter aber lediglich die letzte Option, was ressourcentechnisch nicht zielführend ist.\r\nZu 3.5. - Ökonomische Instrumente\r\n• Im NKWS-Entwurf wird gefordert, dass die Umweltkosten der Gewinnung, Nutzung und Entsorgung von Rohstoffen mehr als bisher in den Marktpreisen berücksichtigt werden sollen (S. 31). Der VKS lehnt die Einführung von weiteren Unternehmensteuern und Belastungen der heimischen Rohstoffgewinnungsindustrie grundsätzlich ab. Insbesondere für lebensnotwendige unverzichtbare Rohstoffe (Speisesalz, Kochsalzinfusionen usw.) würden solche Instrumente nicht zu einer möglicherweise beabsichtigten Lenkung (Reduzierung) des Verbrauchs führen, sondern die Produkte vor allem für den Verbraucher verteuern. Insofern hätten derartige Steuern und Abgaben keine umweltpolitische, sondern im Wesentlichen eine – verteuernde – sozialpolitische Wirkung.\r\nDie Ausführungen im NKWS-Entwurf, welche die Einführung ökonomischer Instrumente rechtfertigen sollen, sind in Bezug auf die heimische Rohstoffgewinnung gerade nicht zutreffend. Auf S. 29, 1. Absatz des NKWS-Entwurfs heißt es: „Die bislang unzureichende Kreislaufführung ist unter anderem auf verzerrte Preissignale zurückzuführen, die durch Externalisierung von Umweltkosten verursacht werden. So werden Umweltbelastungen bei der Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen oder der Entsorgung von Abfällen ausgelagert.“\r\n8\r\nDie heimische Rohstoffgewinnung unterliegt den weltweit höchsten Umwelt-, Energie-, Naturschutz-, Sozial-, Sicherheits- und Arbeitsstandards. Die Unternehmen der Kali- und Salzindustrie haben in den letzten Jahren umfassende Investitionen in den Umwelt-, Natur- und Gewässerschutz getätigt und Eingriffe in die Biodiversität ausgeglichen. Die Aufwendungen hierfür in Deutschland liegen um ein Vielfaches über den Ausgaben in Wettbewerbsländern. Daher ist gerade für die deutsche Rohstoffgewinnung davon auszugehen, dass Umweltkosten und Externalitäten umfassend in den Unternehmensausgaben bzw. Preissignalen abgebildet sind.\r\n• Der NKWS-Entwurf verweist darauf, dass auf europäischer Ebene die Europäische Kommission im Rahmen der Taxonomie bereits für nachhaltige Aktivitäten Kriterien für Investitionen in die Kreislaufwirtschaft entwickelt habe (S. 30, 2. Absatz).\r\nIn dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der bisher erlassene delegierte Rechtsakt zur Taxonomieverordnung wichtige Bereiche der Kreislaufwirtschaft bislang ausklammert; zum Beispiel die Aufbereitung von gefährlichen Abfällen zur Metallrückgewinnung (z. B. Aluminiumrückgewinnung aus Sekundäraluminiumschlacke) sowie die Verwertung von Aschen und Schlacken aus der Müllverbrennung. Die Taxonomie unterstützt daher bisher nicht ausreichend Investitionen in die Kreislaufwirtschaft. Daher sollte folgende Ergänzung in dem NKWS-Entwurf vorgenommen werden:\r\n„Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission im Rahmen der Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten Kriterien für Investitionen in die Kreislaufwirtschaft entwickelt. Diese Kriterien bilden den Sektor der Kreislaufwirtschaft nur partiell ab. Die Bundesregierung wird sich daher dafür einsetzen, für bislang nicht berücksichtigte Wirtschaftsaktivitäten der Kreislaufwirtschaft zeitnah Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der Taxonomie zu entwickeln.“\r\n• Im NKWS-Entwurf wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung derzeit an der Aufsetzung eines Rohstofffonds arbeitet und dafür plädiert, dass ein Schwerpunkt auf der Gewinnung und Weiterverarbeitung von kritischen mineralischen Rohstoffen liegen sollte (S. 32).\r\nDieser Vorschlag ist aus VKS-Sicht nicht ausreichend. Der Fonds sollte sich nicht nur auf die kritischen mineralischen Rohstoffe konzentrieren. So ist z.B. die heimische Gewinnung von Kali und Salz wie eingangs dargestellt von essenzieller Bedeutung. In dem NKWS-Entwurf sollten daher alle essenziellen heimische Rohstoffe für den Rohstofffonds berücksichtigt werden.\r\nEs sollte entsprechend im NKWS-Entwurf auf S. 32, 3. Absatz folgende Ergänzung vorgenommen werden: „Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Aufsetzung eines Rohstofffonds […] Ein zentraler Schwerpunkt könnte auf der Gewinnung und Weiterverarbeitung von essenziellen und kritischen mineralischen heimischen Rohstoffen liegen.\r\n9\r\nEbenso sollte auf Seite 33, 1. Absatz, letzter Satz wie folgt ergänzt werden: […] Ein Fonds zur Unterstützung der Gewinnung und Weiterverarbeitung strategischer Primär- und Sekundärrohstoffe im In- und Ausland könnte einen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit kritischen Rohstoffen leisten. Gleiches gilt für die Förderung essenzieller Rohstoffe aus heimischer Produktion.“\r\nZu 3.6. - Schadstoffausschleusung Zu „Verbesserung des Informationsflusses entlang des Lebenszyklus von Produkten“ Im NKWS-Entwurf wird festgestellt, dass die aktuell unter der EU-Taxonomieverordnung verabschiedeten neuen Schadstoffkriterien für Baugewerbe und Immobilien die Initiierung und Etablierung entsprechender Standards unterstützen können. Dieser Satz sollte gestrichen werden. Insgesamt wurde der Prozess unter der Sustainable Finance Plattform von vielen Branchen als intransparent bewertet. Das Prinzip, dass aus der Taxonomie Umweltgrenz- oder Materialwerte abgeleitet werden können, ist daher aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.\r\nZu 3.11. - Abfälle vermeiden und verwerten Zu 4.8. – Handlungsfeld: Bau- und Gebäudebereich\r\n•\r\nUnter dem Kapitel „Status Quo, Potentiale“ heißt es in der NKWS (S. 48, 3. Absatz): „Durch vorgelagerte Abfallvermeidung und die Vorbereitung zur Wiederverwendung und den Dreiklang von Recycling, energetischer Verwertung und Beseitigung ist in Deutschland gelungen, eine moderne Kreislaufwirtschaft aufzubauen, die es nun weiterzuentwickeln gilt.“\r\nDiese Aufzählung der Abfallverwertungsverfahren ist nicht zutreffend bzw. unvollständig. Neben dem Recycling gibt es gemäß KrWG als weitere Kategorie die „sonstige Verwertung“ – hierzu gehören einerseits die stofflichen Verwertungsverfahren, andererseits die energetische Verwertung. Als stoffliche Verwertung wird u.a. der in den Kali- und Salzbergwerken durchgeführte untertägige Versatz eingestuft. Daneben gibt es aber aus anderen Bereichen – wie Landschaftsbau – auch andere Maßnahmen, die diesen Verfahren zuzuordnen sind. Auch die stofflichen Verwertungsverfahren sind fester Bestandteil der Kreislaufwirtschaft und sollten daher in der NKWS mitaufgeführt werden.\r\nEs sollte im NKWS-Entwurf daher folgende Ergänzung vorgenommen werden:\r\n„Durch vorgelagerte Abfallvermeidung […] sonstige Verwertung (stoffliche Verwertung wie z.B. untertägiger Versatz in Bergwerken) und energetische Verwertung) und Beseitigung…“\r\n10\r\n•\r\nIm NKWS-Entwurf wird ausgeführt, dass die sonstige, insbesondere energetische Verwertung, als vorletzte Stufe der 5-Stufigen Abfallhierarchie nur für Abfälle erfolgen darf, die tatsächlich für eine höherwertigere stoffliche Verwertung nicht in Betracht kommen (S. 50).\r\nHiermit wird ein genereller Vorrang des Recyclings vor der sonstigen Verwertung suggeriert. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Denn die in § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerte Abfallhierarchie besagt, dass – ausgehend von der hierarchischen Rangfolge – immer diejenige Maßnahme den Vorrang hat, die den Schutz von Menschen und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet. Hierbei ist der gesamte Lebenszyklus zugrundezulegen, wobei insbesondere die dort aufgeführten Gesichtspunkte, wie Emissionen, Energieaufwand ebenso wie die technische Möglichkeit, die wirtschaftliche Zumutbarkeit und die sozialen Folgen der Maßnahme zu beachten sind.\r\nDemnach muss das Recycling von Abfällen nicht immer die beste Verwertungsoption darstellen. Dies dürfte in der Praxis insbesondere Relevanz für die Verwertung von Abfällen aus dem Bau- und Gebäudebereich haben. Nach dem oben Genannten könnte eine „sonstige stoffliche Verwertung“ im regionalen Umfeld (wie etwa die Abdeckung einer Halde des Kalibergbaus) dem Recycling von Abfällen, das z.B. lange Transportwege und einen hohen Energieeinsatz erforderlich macht, vorzuziehen sein. Dieser Verwertungsweg, der unter Umwelt- und Kreislaufwirtschaftsgesichtspunkten vorteilhaft ist, sollte durch die NKWS nicht versperrt werden.\r\nBerlin, 9. Juli 2024."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Die Branche gewinnt und verarbeitet Kali und Salz in 14 Bergwerken und 6 Salinen. Rund 13.500 Beschäftigte arbeiten unter und über Tage für eine sichere Versorgung mit unverzichtbaren und lebensnotwendigen Salz- und Kaliprodukten (z.B. Düngemittel für die konventionelle und ökologische Landwirtschaft, Auftausalze im Winterdienst, Speisesalz, Pharmasalze). Die untertägige Gewinnung von Kali und Salz erfolgt zum Großteil durch Bohr- und Sprengarbeit. Bei der bergmännischen Gewinnung wird im Drei-Schicht-Betrieb das Gestein abschnittsweise mit genau geplanten Sprengungen gelöst. Damit dürfte der Kali- und Salzbergbau in Deutschland mittlerweile der Hauptanwender von Sprengstoff sein. Dementsprechend sind die Regelungen des Sprengstoffrechts für unsere Mitgliedsunternehmen von grundsätzlicher Bedeutung.\r\nAus VKS-Sicht haben wir folgende Anmerkungen zu dem Referentenentwurf:\r\nWir möchten anregen, im Zuge der vorgesehenen Änderungen des Sprengstoffgesetzes ebenfalls eine Änderung des § 19 SprengG vorzunehmen.\r\n§ 19 SprengG regelt die sog. „Verantwortlichen Personen“ beim Umgang und Verkehr mit Sprengstoff; hierbei ist gemäß § 19 Abs. 1 folgende Verantwortungskette vorgesehen (Auszug):\r\nNr. 1 - der Erlaubnisinhaber oder der Inhaber eines Betriebes\r\nNr. 2 - die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen,\r\nNr. 3 - Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind,\r\n \r\n[ … ]\r\n \r\n \r\nDiese von § 19 SprengG vorgesehene Verantwortungskette bzw. -hierarchie entspricht allerdings nicht mehr den Bedürfnissen der heutigen Praxis in den Kali- und Salzunternehmen.\r\n \r\nSo haben sich in Großunternehmen aufgrund von internationalen Konzernstrukturen (und Umstrukturierungen) neue oder andere Organisationsformen (z.B. eine Matrix statt einer rein hierarchischen Organisation) und damit weitere Funktions- und Leitungsebenen entwickelt. 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Konkret sollte die gesetzliche Verantwortungskette des § 19 Absatz 1 SprengG derart flexibel /offen gefasst werden, dass es auch möglich ist, moderne und neue Unternehmens-/Konzernstrukturen und -funktionen rechtlich hierunter zu fassen.   \r\n \r\nDamit würde zum einen den Bedürfnissen der Unternehmen in der Praxis Rechnung getragen, zum anderen würde dies aber auch der Rechtssicherheit, -klarheit und -einheitlichkeit, was die sprengstoffrechtliche Verantwortlichkeit angeht, dienen. Im Übrigen sind auch keine sachlichen Gründen erkennbar, die dagegen sprechen würden.  \r\n \r\n \r\nWir würden es begrüßen, wenn Sie unseren Vorschlag in den Referentenentwurf aufnehmen könnten. 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In Verbindung\r\nmit der extensiven Auslegung des Verschlechterungsverbotes und des\r\nZielerreichungsgebotes durch den EuGH droht das EU-Wasserrecht zusätzlich in\r\nSchieflage zu Lasten wirtschaftlicher Gewässernutzungen durch Industrie und Bergbau\r\nzu geraten. Der Rat selbst geht davon aus, dass es durch die EuGH-Urteile, die\r\nErgänzung der Stofflisten und die Verschärfung der Grenzwerte deutlich schwieriger\r\nwird, die Ziele der EU-WRRL zu erreichen. Der Rat erkennt auch an, dass dies einige\r\nwirtschaftliche Aktivitäten behindern dürfte (siehe Gemeinsamer Standpunkt,\r\nErwägungsgrund 14 d).\r\nVom Bundesverband der Deutschen Industrie (BOI) ist mehrfach darauf hingewiesen\r\nworden, dass es vor diesem Hintergrund insbesondere darauf ankommt, den defizitär\r\nformulierten Ausnahmetatbestand des Art. 4 (7) WRRL so zu modifizieren, dass Ausnahmen\r\nin allen Sachverhaltskonstellationen rechtssicher erteilt werden können, wenn\r\ndie entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Andernfalls würde sich die Schieflage\r\ndes EU-Wasserrechts zu Lasten berechtigter wirtschaftlicher Belange weiter\r\nverschärfen. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft weiter\r\nschwächen. Zuletzt hatte der BOI dies in seiner Stellungnahme vom 21.08.2024\r\nverdeutlicht und erläutert, dass die vom Rat vorgeschlagenen neuen Ausnahmetatbe-\r\n1\r\n~ Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e.V.\r\nVKs::.• ••• Verband der Kali- und Salzindustrie e.V.\r\nstände nur spezifische Fälle abdecken und in Industrie und Bergbau keine praktische\r\nBedeutung erlangen werden.\r\nWir möchten diese BOI-Position hiermit aus Sicht der Rohstoffgewinnung und des\r\nBergbaus ausdrücklich unterstreichen. Die wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren\r\nsind auch im Bergbau hoch komplex und zum Teil überkomplex geworden, ohne dass\r\ndamit ein greifbarer zusätzlicher Umweltnutzen verbunden wäre. Die aktuell in Rede\r\nstehenden Verschärfungen und Erweiterungen der Stofflisten und Grenzwerte verstärken\r\ndie Problemlage. Da der Abbau von Rohstoffen und damit auch der Anfall von\r\nAbwasser an den Ort der jeweiligen Lagerstätte gebunden ist, kann neuen Genehmigungsrisken\r\n- zu denen der Richtlinienvorschlag zweifelsfrei führen wird - nicht\r\ndurch Verlagerung der Produktion an andere Standorte begegnet werden. Der Entzug\r\noder das Versagen einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedeutet zwangsläufig die\r\nEinstellung des betroffenen Abbaus.\r\nVor diesem Hintergrund ist ein praxistauglicher allgemeiner Ausnahmetatbestand in der\r\nWRRL, der grundsätzlich für alle industriellen Aktivitäten offensteht, damit auch aus\r\nBergbausicht immer dringender erforderlich. Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren\r\nsollte vom europäischen Gesetzgeber dringend dafür genutzt werden, Art. 4 (7) WRRL\r\nweiterzuentwickeln und somit wieder für Rechts- und Planungssicherheit in den wasserrechtlichen\r\nGenehmigungsverfahren zu sorgen.\r\nDer vom BOI ausgearbeitete Formulierungsvorschlag zu Art. 4 (7) WRRL zeigt, dass dies\r\nohne großen Aufwand möglich ist. Der BOI-Vorschlag ist beigefügt und wir möchten Sie\r\nbitten, diesen Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Rat einzubringen.\r\nMit freundlichen Grüßen und Glückauf\r\nDr. Thorsten Diercks\r\nHauptgeschäftsführer\r\nVRB Vereinigung Rohstoffe\r\nund Bergbau e. V.\r\n\r\n\r\nChristoph Wehner\r\nHauptgeschäftsführer\r\nVKS Verband der Kaliund\r\nSalzindustrie e. V.\r\n\r\nIntegrierte Wasserwirtschaft - COM 2022 (549)\r\nANLAGE\r\nArticle 4 (7) Water Framework Directive\r\n7. Member States will not be in 7. Member States will not be in\r\nbreach ofthis Directive when:\r\nfailure to achieve good\r\ngroundwater status, good\r\necological status or, where\r\nrelevant, good ecological\r\npotential or to prevent deterioration\r\nin the status of a\r\nbody of surface water or\r\ngroundwater is the result of\r\nnew modifications to the\r\nphysical characteristics of a\r\nsurface water body or alterations\r\nto the level of\r\nbodies of groundwater, or\r\nfailure to prevent deterioration\r\nfrom high status to\r\ngood status of a body of\r\nsurface water is the result of\r\nnew sustainable human development\r\nactivities and all\r\nthe following conditions are\r\nmet:\r\nbreach ofthis Directive when:\r\nfailure to achieve good\r\ngroundwater status, good\r\neeologieal surface water\r\nstatus or, where relevant,\r\ngood ecological potential or\r\nto prevent deterioration in\r\nthe status of a body of surface\r\nwater or groundwater\r\nis the result of new modifications\r\nto the physieal\r\ncharacteristics of a surfaee\r\nwater body or alterations\r\nto the level of hodies of\r\ngrottndwater, or\r\nor failure to prevent deterioration\r\nfrom high status to\r\ngood status of a body of\r\nsurface water is the result of\r\nnew sustainable human development\r\nactivities and all\r\nthe following conditions are\r\nmet:\r\n(a) all practicable steps are taken to (a) all practicable steps are taken to\r\nmitigate the adverse impact on the mitigate the adverse impact on the\r\nstatus of the body ofwater; status of the body ofwater;\r\n(b) the reasons for those modifica- (b) the reasons for those modifications\r\nor alterations are specifically tions or alterations are specifically\r\nset out and explained in the river ba- set out and explained in the river basin\r\nmanagement plan required under sin management plan required under\r\nArticle 13 and the objectives are re- Article l 3 and the objectives are reviewed\r\nevery six years; viewed every six years;\r\nwww.bdi.eu\r\nSeite\r\n17 von 19\r\n@BDI\r\nIntegrierte Wasserwirtschaft - COM 2022 (549)\r\n( c) the reasons for those modifica- ( c) the reasons for those modifications\r\nor alterations are of overriding tions or alterations are of overriding\r\npublic interest and/or the benefits to public interest and/or the benefits to\r\nthe environment and to society of the environment and to society of\r\nachieving the objectives set out in achieving the objectives set out in\r\nparagraph 1 are outweighed by the paragraph 1 are outweighed by the\r\nbenefits of the new modifications or benefits of the new modifications or\r\nalterations to human health, to the alterations to human health, to the\r\nmaintenance of human safety or to maintenance of human safety or to\r\nsustainable development, and sustainable development, and\r\n(d) the beneficial objectives served (d) the beneficial objectives served\r\nby those modifications or alterations by those modifications or alterations\r\nofthe water body cannot for reasons ofthe water body cannot for reasons\r\nof technical feasibility or dispropor- oftechnical feasibility or disproportionate\r\ncost be achieved by other tionate cost be achieved by other\r\nmeans, which are a significantly means, which are a significantly\r\nbetter environmental option. better environmental option.\r\nJustification\r\nArticle 4 (7) was certainly well-intentioned, but the wording contains legal\r\nuncertainties and is therefore too rarely applied. The wording should be clarified\r\nso that it is clear in which situations an exemption can be applied and\r\ngranted at all under this provision. Particularly against the background ofthe\r\nplanned extension of Annex I of Directive 2008/105/EC to include many new\r\nsubstances, it must be ensured that exemptions can also be permitted in the\r\ncase of deterioration in chemical status under appropriate conditions, so as\r\nnot to jeopardize important projects."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014190","regulatoryProjectTitle":"Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/49/36/393294/Stellungnahme-Gutachten-SG2501060005.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"VKS e. V. • Reinhardtstr. 18a • 10117 Berlin\r\nStaatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für\r\nWirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung\r\nHerrn Frank Doods\r\nFriedrichswall 1\r\n30159 Hannover\r\nVKS•••••• •••\r\nVerband der Kali- und Salzindustrie e.V.\r\n10. Oktober 2024\r\nChristoph Wehner\r\nHauptgeschäftsführer/RG\r\nTel. 0308471069-12\r\nFax 0308471069-21\r\nEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung\r\nÄnderung des Rohstoffgrundsatzes im Raumordnungsgesetz(§ 2 ROG)\r\nSehr geehrter Herr Staatssekretär,\r\nderzeit wird der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung\r\nin den Gremien des Bundesrates beraten (BR-Drs. 436/24 ). Das Plenum des\r\nBundesrates wird am 18. Oktober 2024 über den Gesetzentwurf entscheiden.\r\nIn der letzten Woche haben bereits die Bundesratsausschüsse getagt. Der Wirtschaftsausschuss\r\nhat die im Gesetzentwurf (siehe Artikel 5, Nr. 1 b und Nr. 2) vorgeschlagene Ergänzung\r\ndes Kriteriums „verbrauchsnah\" in§ 2 Absatz 2 Nr. 4 Satz 4 (Rohstoffgrundsatz)\r\nsowie § 13 Raumordnungsgesetz abgelehnt und sich stattdessen für die Beibehaltung\r\nder geltenden Rechtslage ausgesprochen.\r\nDieses Votum des Wirtschaftsausschusses ist aus unserer Sicht ausdrücklich zu begrüßen!\r\nDenn die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Aufnahme des Wortes „verbrauchsnah\" in den\r\nRohstoffgrundsatz (§ 2 ROG) hat zur Folge, dass im Rahmen der Raumplanung zukünftig\r\nauch die „Verbrauchsnähe\" von Rohstoffgewinnungstätigkeiten geprüft werden müsste.\r\nDies würde zu erheblichen Unsicherheiten führen; denn es besteht damit die Gefahr, dass\r\ngerade bei Rohstoffen und Industriemineralen, die (wie z.B. Kali und Salz) überregional\r\nvertrieben werden, eine solche Verbrauchsnähe verneint werden wird. Die Folge wäre, dass\r\nnicht mehr auf die raumordnerischen Instrumente (wie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete)\r\nzurückgegriffen werden könnte und damit die Gewinnung dieser Rohstoffe in Deutschland\r\nfaktisch erschwert oder sogar verhindert würde.\r\nBÜRO BERLIN Reinhardtstraße 18A • 10117 Berlin\r\nTel. +49 (0) 30 847 10 69 0 • Fax +49 (0) 30 847 10 69.21 • E-Mail: info@vks-kafisalz.de • www.vks-kalisalz.de\r\nBÜRO BRÜSSEL Rue Marie de Bourgogne 58 • B-1000 Bruxelles\r\nTel. +32 2 290 89 85 • Fax +32 2 290 89 74 • E-Mail: info@vks-kafisalz.de • www.vks-kalisalz.de\r\nVKS .•::\r\n•••\r\nVerband der Kali- und Salzindustrie e.V.\r\nSinn und Zweck dieser für die Rohstoffgewinnung nachteiligen Gesetzänderung ist nicht\r\nnachvollziehbar und kann auch unter Industrie- und Versorgungsgesichtspunkten (auch mit\r\nBlick auf kritische Rohstoffe) vom Gesetzgeber nicht gewollt sein.\r\nWir möchten Sie daher bitten, sich im weiteren Bundesratsverfahren für das Votum des\r\nWirtschaftsausschusses einzusetzen.\r\nFür Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen und Glückauf\r\nc.~\r\nChristoph Wehner\r\nHauptgeschäftsführer"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. 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V.• Reinhardtstr.18a • 10117 Berlin\r\nSusanne Baumann\r\nStaatssekretärin des Auswärtigen Amts\r\nSilvia Sender\r\nStaatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft\r\nBernhard Kluttig\r\nStaatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz\r\n- Per Email-\r\nSanktionen gegen Kalidüngemittel aus Russland\r\nSehr geehrte Frau Baumann,\r\nsehr geehrte Frau Sender,\r\nsehr geehrter Herr Kluttig,\r\n5. Dezember 2024\r\nauf europäischer Ebene wird derzeit über Düngemittelsanktionen gegen Russland beraten.\r\nBislang sind Düngemittelimporte - darunter auch Kalidüngemittel - aus Russland nicht\r\nsanktioniert.\r\nIn den Jahren 2021 und 2022 hat die Europäische Union Sanktionen gegen Kalidüngemittel\r\naus Belarus ergriffen. Die bisherige Entwicklung zeigt, dass diese Sanktionen gegen Belarus\r\neffektiv sind und die Einnahmensituation von Belarus schwächen.\r\nAufgrund fehlender Sanktionen gegen Russland steigen die Kalidüngemittellieferungen aus\r\nRussland in die EU derzeit sprunghaft an und erreichen bald wieder einen Umfang wie vor\r\nBeginn des russischen Angriffskrieges. Wir erwarten, dass Russland durch diese Düngemittellieferungen\r\nbereits im kommenden Jahr Zahlungsströme in Höhe von rund 300 Mio.\r\nEuro aus der EU generieren könnte. Diese Einnahmen dienen der russischen Kriegsfinanzierung.\r\nMit einem Anteil von 85 Prozent an der europäischen Kalidüngemittelproduktion ist Deutschland\r\nder mit Abstand bedeutendste Kaliproduktionsstandort in der EU.\r\nBÜRO BERLIN Reinhardtstraße 18A • 10117 Berlin\r\nTel. +49 (0) 30 847 10 69 0 • Fax +49 (0) 30 84710 69.21 • E-Mail: info@vks-kalisalz.de • www.vks-kalisalz.de\r\nBÜRO BRÜSSEL Rue Marie de Bourgogne 58 • B-1000 Bruxelles\r\nTel. +32 2 290 89 85 • Fax +32 2 290 89 74 • E-Mail: info@vks-kalisalz.de • www.vks-kalisalz.de\r\nVKs::: •••\r\nVerband der Kali- und Salzindustrie e.V.\r\nDie steigenden und unter niedrigeren Standards produzierten Kalidüngemittelimporte aus\r\nRussland schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Kaliindustrie und konterkarieren\r\ndie bisherigen und aktuell laufenden hohen Investitionen in die klima- und umweltfreundliche\r\nTransformation der deutschen Kaliwerke.\r\nDie europäische Kalinachfrage (rund 5 Mio. Tonnen) kann durch die Kaliproduktion in\r\nDeutschland und Spanien (zusammen rund 6 Mio. Tonnen) sowie durch Importe beispielsweise\r\naus Kanada, Israel und Jordanien gedeckt werden. Die EU ist somit derzeit weder auf\r\nbelarussische noch auf russische Kalidüngemittel angewiesen. Mengenmäßige Engpässe\r\noder disruptive Preiseffekte wären bei Sanktionen gegen russische Kalidüngemittel aufgrund\r\nder derzeitigen Angebots- und Nachfragesituation im europäischen und weltweiten\r\nKalimarkt nicht zu erwarten.\r\nVor diesem Hintergrund sind Kalidüngemittelsanktionen ein geeignetes Mittel, um die Einnahmensituation\r\nRusslands zu schwächen und um auch in Zukunft kritische Abhängigkeiten\r\nvon Kalidüngerlieferungen aus Russland zu vermeiden.\r\nBestandteil eines neuen Sanktionspaketes gegen Russland, das möglicherweise\r\nauch Düngemittel umfasst, sollten daher auch Sanktionen (Einfuhrverbot, Schutzzölle\r\noder signifikant reduzierte Einfuhrkontingente) gegen russische Kalidüngemittel\r\n(KN-Code 310420) sein.\r\nWir möchten Sie bitten, dies - sofern noch nicht erfolgt - aktiv in den Verhandlungen\r\nzu neuen Sanktionspaketen auf EU-Ebene einzubringen und sicherzustellen.\r\nFür Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nc~Q .. _\r\nChristoph Wehner\r\nHauptgeschäftsführer\r\nias Andres\r\nGeschäftsführer"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. 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