{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der TRIMET Aluminium SE zur Konsultation der BNetzA zum \r\nEckpunktepapier des Festlegungsverfahrens BK4-24-027 (Fortentwicklung der \r\nIndustrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich)\r\n\r\nEinleitung:\r\nAls größter Aluminiumproduzent der EU ist die TRIMET Aluminium SE darauf angewiesen, durch \r\nreduzierte Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV die letzten drei Aluminiumelektrolysen \r\nin Deutschland wirtschaftlich zu betreiben. Aufgrund der schnellen Veränderungen in der \r\nEnergieerzeugung durch die Energiewende und den Kern- und Kohleausstieg ist eine Reform der \r\nIndustrienetzentgelte entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der \r\nProduktionskosten für energieintensive Unternehmen wie TRIMET zu gewährleisten. Im Folgenden \r\nlegen wir unsere Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur Fortentwicklung der \r\nIndustrienetzentgelte dar und betonen die wesentlichen Aspekte für die energieintensive Industrie.\r\nTRIMET Aluminium SE begrüßt grundsätzlich die Diskussion über die Reform der \r\nIndustrienetzentgelte und erkennt die Notwendigkeit, künftige Flexibilität zu stärken. Allerdings \r\nhalten wir den aktuellen Entwurf für zu unspezifisch und aus technischen Gründen bis Ende 2025 \r\nnicht umsetzbar. Im Folgenden werden wir unsere Hauptkritikpunkte detailliert darlegen und eine \r\npragmatische Lösung vorschlagen.\r\n1.) Flexibilität und Entlastung\r\nDer Entwurf enthält keine Aussagen zur geforderten relativen und absoluten Flexibilität und den \r\ndaraus resultierenden Entlastungen. Eine Klarstellung, dass Flexibilität in mehreren Fällen auch \r\nasymmetrisch erbracht werden kann, ist zwingend erforderlich. Ebenso sollte die absolute Höhe der \r\nNetzentgelte analog zu den bestehenden Regelungen im EEG und der SPK anhand der \r\nBruttowertschöpfung begrenzt werden. Die individuelle Höhe der Netzentgelte ist entscheidend für \r\ndie Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie. Steigende Kosten für den Netzbetrieb und \r\nden Netzausbau führen zu höheren Netzentgelten, die die Wirtschaftlichkeit der industriellen \r\nProduktion gefährden. Eine Begrenzung der Netzentgelte auf einen Prozentsatz der \r\nBruttowertschöpfung des Unternehmens, wie in § 64 Abs. 2 EEG (2021) vorgesehen, könnte hier \r\nAbhilfe schaffen und Planungssicherheit bieten.\r\n2.) Effizienzverluste durch Flexibilität\r\nUnabhängig von der Höhe der Produktionsauslastung stellt sich die Frage nach der Effizienz der \r\nProzesse bei der Bereitstellung von Flexibilität. Kontinuierliche Prozesse wie die \r\nAluminiumelektrolyse sind auf einen optimalen Wirkungsgrad ausgelegt. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der TRIMET Aluminium SE zur Konsultation der BNetzA zum Diskussionspapier „Entgelte für Industrie und Gewerbe“ vom 24.09.2025 Einleitung: Als größter Aluminiumproduzent der EU ist die TRIMET Aluminium SE darauf angewiesen, durch reduzierte Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV die letzten drei Aluminiumelektrolysen in Deutschland wirtschaftlich zu betreiben. Aufgrund der schnellen Veränderungen in der Energieerzeugung durch die Energiewende und den Kern- und Kohleausstieg ist eine Reform der Industrienetzentgelte entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Produktionskosten für energieintensive Unternehmen wie TRIMET zu gewährleisten. Im Folgenden legen wir unsere Stellungnahme zum Diskussionspapier „Entgelte für Industrie und Gewerbe“ dar und betonen die wesentlichen Aspekte für die energieintensive Industrie. TRIMET Aluminium SE begrüßt grundsätzlich die Diskussion über die Reform der Industrienetzentgelte und erkennt die Notwendigkeit an, künftige Flexibilität zu stärken. Allerdings halten wir die Vorschläge aus dem aktuellen Diskussionspapier für nicht praktikabel oder ausreichend. Im Folgenden werden wir unsere Hauptkritikpunkte detailliert darlegen und eine pragmatische Lösung vorschlagen. 1.) Flexibilität und Entlastung Das Diskussionspapier enthält nur auf Seite 26 und auch dort nur als Ableitung eines Projektes Aussagen zur geforderten relativen und absoluten Flexibilität und den daraus resultierenden Entlastungen. Eine Klarstellung, dass Flexibilität in mehreren Fällen auch asymmetrisch erbracht werden kann, ist zwingend erforderlich. Ebenso sollte die absolute Höhe der Netzentgelte analog zu den bestehenden Regelungen im EEG und der SPK anhand der Bruttowertschöpfung begrenzt werden. Die individuelle Höhe der Netzentgelte ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie. Steigende Kosten für den Netzbetrieb und den Netzausbau führen zu höheren Netzentgelten, die die Wirtschaftlichkeit der industriellen Produktion gefährden. Eine Begrenzung der Netzentgelte auf einen Prozentsatz der Bruttowertschöpfung des Unternehmens, wie in § 64 Abs. 2 EEG (2021) vorgesehen, könnte hier Abhilfe schaffen und Planungssicherheit bieten. 2.) Effizienzverluste durch Flexibilität Unabhängig von der Höhe der Produktionsauslastung stellt sich die Frage nach der Effizienz der Prozesse bei der Bereitstellung von Flexibilität. Kontinuierliche Prozesse wie die Aluminiumelektrolyse sind auf einen optimalen Wirkungsgrad ausgelegt. Jede Abweichung davon führt zu Effizienzverlusten, höheren spezifischen Verbräuchen und zusätzlichen Kosten. Diese Problematik sollte bei der Reform berücksichtigt werden, insbesondere im Hinblick auf höhere Energieverbrauchskosten und dem Zielkonflikt aus den Anforderungen an das Energiemanagementsystem (DIN EN ISO 50001). Effizienzverluste können im Konflikt mit Benchmark-Regelungen und der Erbringung ökologischer Gegenleistungen stehen. Um eine effiziente und gut funktionierende Regelung zu finden, schlagen wir folgendes vor: Wahlrecht in der Übergangsphase: Wir begrüßen ausdrücklich die auf Seite 33 des Diskussionspapiers angedachte Übergangsregel über den 31.12.2028 hinaus. Es sollte hier ein Wahlrecht geschaffen werden, bei dem die Unternehmen zwischen einer modifizierten Regelung des bestehenden physikalischen Pfades in der Übergangsphase und einer neuen Regelung unter Berücksichtigung der Flexibilität durch die Erbringung von Systemdienstleistungen wählen können. Hierfür sehen wir folgende Punkte für sinnvoll: 1.) Modifizierung des Physikalischen Pfads in der Übergangsphase Vor dem Hintergrund des beschlossenen Atom- und Kohleausstiegs müssen Alternativen geprüft werden. Die bestehende Regelung sollte modernisiert werden, um z.B. eine lastanteilige Berechnung über mehrere Kraftwerke zu ermöglichen oder große Netzknoten erneuerbarer Energien als alternative Kraftwerkspunkte zu akzeptieren. Diese Änderungen würden den heutigen Gegebenheiten besser Rechnung tragen, da diese heute höhere Benutzungsstunden aufweisen als fast alle fossilen Kraftwerke. 2.) Erbringung von Flexibilität durch Systemdienstleistungen Eingangskriterium ist die Erbringung von Flexibilität im Rahmen der bestehenden Systemdienstleistungsprodukte (PRL, SRL, MRL und FSV SEAL). Hierfür gibt es von den Übertragungsnetzbetreibern vorgegebene Regelungen zur Präqualifikation, Ausschreibung und Leistungserbringung. Für die Bereitstellung und das Angebot von z.B. zwei der vier Produkte mit X% der Durchschnittslast sollte nach unserem Vorschlag eine Y%ige Entlastung von den Netzentgelten gewährt werden. Da es sich um bestehende, klar definierte Produkte handelt, könnte eine solche Regelung unbürokratisch und schnell umgesetzt werden. 3.) Notwendigkeit asymmetrischer Erbringung Flexibilität bei der Energieversorgung muss in asymmetrischer Weise berücksichtigt werden. Die Netzanschlusskapazitäten an den Industriestandorten sind heute für eine bestimmte maximale Produktionskapazität ausgelegt. Durch die Bandlast-Abnahme werden sowohl die Netzte wie auch die unternehmenseigenen Produktionsanlagen kostenoptimal ausgenutzt. Eine mit hohen CAPEX\u0002Kosten verbundene, deutliche Erhöhung dieser Kapazitäten für wenige Benutzungsstunden im Jahr wäre nicht wirtschaftlich, sowohl für die Netzbetreiber wie auch die Industrieunternehmen. 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Dies würden die spezifischen Anforderungen der Industrie besser erfüllen und eine zukunftsfähige, wirtschaftlich tragbare Grundlage schaffen. Für Rückfragen und Diskussionen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen TRIMET Aluminium SE Timo Frahsa\r\nAluminium ist unsere Leidenschaft | TRIMET\r\nAls lokaler Aluminiumproduzent kümmern wir uns nachhaltig um die Versorgungssicherheit unserer Kunden mit dem Rohstoff Aluminium\r\n "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012149","regulatoryProjectTitle":"Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/64/b4/355720/Stellungnahme-Gutachten-SG2409200009.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der TRIMET Aluminium SE zum Entwurf der Nationalen\r\nKreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und \r\nnukleare Sicherheit (BMUV) \r\n\r\nDas Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) hat im Auftrag der \r\nBundesregierung den Entwurf für eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) erarbeitet. \r\nDiese Strategie zielt darauf ab, die Umweltbelastung zu reduzieren, die Biodiversität zu schützen \r\nund den Klimaschutz voranzutreiben. Eine zirkuläre Wirtschaft und Ressourcenschonung können \r\nentscheidende Beiträge zur Erreichung von Klimaneutralität und Dekarbonisierung leisten. In \r\nzentralen Wirtschaftsbranchen entstehen die meisten Emissionen nicht bei der Produktion der \r\nEndprodukte, sondern bei der Rohstoffgewinnung und der Herstellung von Vorprodukten.\r\nDie TRIMET Aluminium SE begrüßt die Erarbeitung der NKWS, weil viele richtige Ansatzpunkte für \r\neine verbesserte Kreislaufwirtschaft und effizientere Rohstoffnutzung aufgeführt wurden. Aluminium \r\nist aufgrund seiner endlosen Recyclingeigenschaft ein Kreislaufmaterial par excelence. Eine starke \r\nDifferenzierung zwischen Stoffströmen ist jedoch unerlässlich. Insbesondere die Langlebigkeit von \r\nProdukten, mit Ausnahme von Verpackungen aus Aluminium führen zu langen Lebenszyklen. \r\nBesonders positiv sind aus unserer Sicht folgende Punkte hervorzuheben: \r\n• Produktdesign / Design4recycling\r\nDie TRIMET Aluminium SE sieht als größten Hebel für mehr Kreislaufwirtschaft und für die bessere \r\nVerfügbarkeit von Schrotten in der Aluminiumindustrie das Design for Recycling. Nur wenn die \r\nProdukte so entwickelt werden, dass an Ihrem Lebensende eine einfache und wirtschaftlich sinnvolle \r\nSortierung und Aufbereitung der Rohstoffe möglich ist, schließt sich der Recyclingkreislauf im Sinne \r\neiner NKWS.\r\n• Stoffkreisläufe schließen\r\nGrundsätzlich unterstützen wir den Ansatz, den Anteil der Sekundärrohstoffe am Rohstoffverbrauch \r\nbis 2030 zu verdoppeln. Mindesteinsatzquoten können für bestimmte Stoffströme sinnvoll sein, für \r\nAluminium trifft dies jedoch nicht zu. Dies liegt vor allem an der unzureichenden Verfügbarkeit \r\nausreichender Schrottmengen, welche sich aus steigenden Bedarf an Aluminium und den langen \r\nLebenszyklen von Aluminiumprodukten ergibt.\r\nNachfolgende Punkte sehen wir für den Stoffstrom Aluminium sehr kritisch: \r\n• Verbrauch neuer Primärrohstoffe verringern\r\nAufgrund der vielen Vorteile, die Aluminium gegenüber anderen Rohstoffen hat, wächst der \r\nweltweite Bedarf an Aluminium stetig an. Einer dieser nachhaltigen Vorteile von Aluminium ist seine\r\nRecycling- und Widerstandsfähigkeit, was sehr lange Produktlebenszyklen ermöglicht, im \r\nFassadenbau bspw. weit über 50 Jahre. Daher kann es Jahre bis Jahrzehnte dauern, bis \r\nAluminiumprodukte wieder in den Recyclingkreislauf zurückgeführt werden. Das International \r\nAluminium Institut (IAI) prognostiziert einen Anstieg der Verfügbarkeit von Aluminiumschrotten von \r\nderzeit 40 Mio. Tonnen auf 94 Mio. Tonnen im Jahr 2050. Um dem globalen Bedarf an Aluminium \r\ngerecht zu werden, bedarf es zusätzlich einer Produktionssteigerung bei Primäraluminium von \r\nderzeit 70 Mio. Tonnen auf 82 Mio. Tonnen. Auch der Bedarf an Aluminium in Deutschland wächst, \r\nbesonders die Branchen Verkehr, Bauwesen, Verpackung, Energie und Maschinenbau setzen dabei \r\nam meisten Aluminium in Deutschland ein. Das derzeitige Defizit zwischen dem Bedarf von über 3 \r\nMio. Tonnen und dem heimischen Angebot von ca. 1 Mio. Tonnen, wird durch den Import von \r\nAluminium gedeckt. Somit wird klar, dass wir auch in den nächsten Jahren auf die \r\nPrimäraluminiumproduktion und den Import von Primäraluminium angewiesen sein werden, um den \r\nhohen Bedarf an Aluminium alleine in Deutschland decken zu können. \r\n• Mindesteinsatzquoten \r\nAnders als bei anderen Stoffströmen ist das Recycling von Aluminium bereits fester in der \r\nWertschöpfungskette verankert. Dies liegt vor allem daran, dass es ökonomisch und ökologisch\r\ndeutlich vorteilhafter ist, Aluminium aus den Abfallströmen auszusondern, aufzubereiten und dem \r\nRecycling zuzuführen, als Primäraluminium einzusetzen. Die Festlegung von Mindesteinsatzquoten \r\nbei Aluminium wäre ein erheblicher Eingriff in den funktionierenden Recyclingmarkt mit ggfs. \r\nnegativen Folgen für den Klimaschutz, wenn bspw. wegen Quotenerfüllung Schrotte über längere \r\nDistanzen transportiert würden und anderenorts stattdessen Primäraluminium eingesetzt werden \r\nmüsste. Mindesteinsatzquoten würden also nicht zu mehr Recycling führen, sondern nur zu einer \r\nUmallokation von verfügbaren Schrotten zu Produkten zwecks einer Quotenerfüllung.\r\nFür uns ist die bestmögliche Verwendung von Schrotten seit langer Zeit ein fester und wichtiger \r\nBestandteil der Aluminiumproduktion. In unseren Umschmelzwerken und Gießereien produzieren \r\nwir bereits Werkstoffe für höchste Ansprüche mit einem Recyclinganteil von bis zu 95%. Der Einsatz \r\nvon Schrotten in der Produktion benötigt im Vergleich zu Primärrohstoffen nur 5% der Energie und \r\nspart bis zu 85% an CO2 Emissionen ein. Der größtmögliche Einsatz von Schrotten in unserer \r\nProduktion ist daher aus ökonomischen und ökologischen Gründen für uns sehr sinnvoll, sofern \r\nProduktspezifikationen es ermöglichen und genügend Schrotte verfügbar sind. \r\nTRIMET würde gerne mehr Aluminiumschrotte in der Produktion einsetzen und von den klima- und \r\nenergieschonenden Eigenschaften der Aluminiumschrotte profitieren, jedoch limitiert die fehlende \r\nVerfügbarkeit den Wiedereinsatz. \r\nAus den oben beschriebenen Gründen können Mindesteinsatzquoten für Aluminium nicht der \r\nrichtige Weg sein, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern. \r\n• Unabhängigkeit von Rohstoffimporten stärken (CRMA):\r\nNeben dem Ziel des Critical Raw Materials Act, 25 Prozent des Bedarfs an strategischen Rohstoffen \r\nbis 2030 durch Recycling zu decken, verfolgt die EU ebenfalls das Ziel die Abhängigkeiten aus \r\nDrittländern zu reduzieren und die heimische Rohstoffproduktion zu stärken. Für die TRIMET \r\nAluminium SE, insbesondere als größter Aluminiumproduzent in der EU, ist die heimische \r\nPrimärrohstoffproduktion von Aluminium eine zentrale Aufgabe, um die Ziele des CRMA zu \r\nunterstützen und Rohstoffabhängigkeiten zu verringern. \r\nChina hat mit einem Produktionsanteil von 60% eine dominierende Stellung auf dem globalen \r\nPrimäraluminiummarkt inne. Jede Markt- oder Politikänderung in China kann zu unerwarteten \r\nStörungen des globalen Angebots führen, deren Auswirkungen sich erheblich verstärken könnten, \r\nda auch das weitere Angebot in hohem Maße von autokratisch geprägten Ländern bereitgestellt \r\nwird. Darüber hinaus würde der Ersatz von EU-Kapazitäten durch Produktion mit höherem CO2-\r\nFußabdruck den Zielen des europäischen Green Deal zuwiderlaufen. In Europa hergestelltes \r\nAluminium hat mit nur 6,8 kg CO2-Emissionen pro kg einen deutlich niedrigeren CO2-Fußabdruck \r\nals der Weltdurchschnitt mit 15,1 kg CO2 pro kg Aluminium.\r\nÜber uns: \r\nDie TRIMET Aluminium SE entwickelt, produziert, recycelt, gießt und vertreibt an sieben \r\nProduktionsstandorten moderne Leichtmetallprodukte aus Aluminium. Rund 2.400 Mitarbeiter \r\nsorgen gemeinsam mit unseren Kunden dafür, dass Autos sparsamer, Flugzeuge leichter, \r\nWindräder und Stromanlagen effizienter, Bauwerke moderner und Verpackungen ökologischer \r\nwerden. Als lokaler Grundstoffhersteller beliefert die TRIMET Aluminium SE Verarbeiter der \r\ngesamten Wertschöpfungskette mit Produkten aus Aluminium. Seit 1985 haben wir uns ein \r\neinzigartiges Wissen über unseren Werkstoff angeeignet und möchten als innovatives, \r\nmittelständisches Familienunternehmen unsere Expertise im Dialog mit der Politik, Gesellschaft, \r\nVerbänden Medien und Wissenschaft einbringen, sodass effiziente und realistische Lösungen \r\nerarbeitet werden können. \r\nFür Rückfragen und Diskussionen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. \r\nMit freundlichen Grüßen\r\nTRIMET Aluminium SE\r\nTimo Frahsa"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-09"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}