{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-22T10:49:27.512+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001957","registerEntryDetails":{"registerEntryId":71601,"legislation":"GL2024","version":17,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001957/71601","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/11/0a/689749/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001957-2026-02-04_14-26-48.pdf","validFromDate":"2026-02-04T14:26:48.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-24T15:14:29.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-25T09:32:14.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-28T10:42:40.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-02-04T14:26:48.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":71601,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001957/71601","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-04T14:26:48.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":67074,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001957/67074","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-24T14:46:30.000+02:00","validUntilDate":"2026-02-04T14:26:48.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":66830,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001957/66830","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-20T10:44:44.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-24T14:46:30.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":59247,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001957/59247","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-20T10:06:49.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-20T10:44:44.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":58598,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001957/58598","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-24T15:14:29.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-20T10:06:49.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52018,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001957/52018","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-19T15:41:37.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-24T15:14:29.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":47854,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001957/47854","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-11T09:10:00.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-19T15:41:37.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":39034,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001957/39034","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-25T09:32:14.000+02:00","validUntilDate":"2024-12-11T09:10:00.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Bundesverband der Systemgastronomie e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. V.)","en":"Registered association"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+498930658790","emails":[{"email":"info@bundesverband-systemgastronomie.de"}],"websites":[{"website":"www.bundesverband-systemgastronomie.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Wilhelm-Wagenfeld-Str.","streetNumber":"20","zipCode":"80807","city":"München","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":true,"capitalCityRepresentation":{"address":{"type":"NATIONAL","nationalAdditional1":"Berlin","nationalAdditional2":"Berlin","street":"Französische Straße ","streetNumber":"15","zipCode":"10117","city":"Berlin"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+493031492310","email":"info@bundesverband-systemgastronomie.de"}},"legalRepresentatives":[{"lastName":"Kutzer","firstName":"Matthias","function":"Präsident (einzelvertretungsberechtigt)","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Gugisch","firstName":"Ingo","function":"Vizepräsident (einzelvertretungsberechtigt)","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Neuenroth","firstName":"Maike","function":"Präsidiumsmitglied","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Timme","firstName":"Stefan","function":"Präsidiumsmitglied","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Lettschulte","firstName":"Marcus","function":"Präsidiumsmitglied","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Bierkämper","firstName":"Frank","function":"Präsidiumsmitglied","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Johannsen","firstName":"Joana","function":"Präsidiumsmitglied","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Kuglstatter","firstName":"Annemarie","function":"Präsidiumsmitglied","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Jaksch","firstName":"Simone","function":"Präsidiumsmitglied","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"lastName":"Kutzer","firstName":"Matthias","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Gugisch","firstName":"Ingo","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Suchert","firstName":"Markus","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schmidt","firstName":"Alexandra","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Jürgens","firstName":"Sabine","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Fuchs","firstName":"Beate","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Campe","firstName":"Nicole","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Harrer-Kouliev","firstName":"Kristina ","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Körner","firstName":"Marilena","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Adler","firstName":"Stefanie","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Anger","firstName":"Juliane","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Neuenroth","firstName":"Maike","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Timme","firstName":"Stefan","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Lettschulte","firstName":"Marcus","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Bierkämper","firstName":"Frank","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Johannsen","firstName":"Joana","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Kuglstatter","firstName":"Annemarie","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Jaksch","firstName":"Simone","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":0,"organizations":800,"totalCount":800,"dateCount":"2024-01-09"},"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V."},{"membership":"Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V."},{"membership":"Serving Europe"},{"membership":"Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V."},{"membership":"Lebensmittelverband Deutschland e.V."},{"membership":"Wirtschaftsforum der SPD e.V."},{"membership":"Wirtschaftsrat der CDU e.V"},{"membership":"Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V."},{"membership":"Deutscher Arbeitsgerichtsverband "}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_EMPLOYER_ASSOC","de":"Arbeitgeberverband","en":"Employers association"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_ACCIDENT","de":"Unfallversicherung","en":"Accident insurance"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_SS_LONGTERM","de":"Pflegeversicherung","en":"Long term care"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_LAW_CIVIL_RIGHT","de":"Zivilrecht","en":"Civil rights"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_LAS_TOURISM","de":"Tourismus","en":"Tourism"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Steuern"}],"activityDescription":"Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) ist als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband die umfassende Branchenvertretung der Systemgastronomie Deutschlands und Dienstleister für seine über 830 tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen. Der Verband vertritt die überwiegend mittelständisch geprägte Branche gegenüber der (Europa-, Bundes-, Landes und Kommunal-)Politik, Ministerien, Sozialversicherungsträgern, Medien und sonstigen Entscheidern und ist das umfassende Sprachrohr der Branche.\r\n\r\nAls Interessenvertreter informiert, begleitet und unterstützt der Verband seine Mitglieder in allen die Systemgastronomie betreffenden Belangen, beispielsweise durch Begleitung von Gesetzesinitiativen und -vorhaben, Organisation von Gesprächs- und Diskussionsrunden sowie anlassbezogene Stellungnahmen und Positionspapiere oder Teilnahme an Anhörungen. "},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":7.0},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":360001,"to":370000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":2010001,"to":2020000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fe/e5/689742/Bilanz-fuer-Lobbyregister-2024.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":11,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0004968","title":"Bürokratieabbau vorantreiben (BEG IV)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)","printingNumber":"20/11306","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011306.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/viertes-gesetz-zur-entlastung-der-b%C3%BCrgerinnen-und-b%C3%BCrger-der-wirtschaft/309845","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Bürokratieentlastung ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen","shortTitle":"NachwG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg"},{"title":"Handelsgesetzbuch","shortTitle":"HGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hgb"},{"title":"Abgabenordnung","shortTitle":"AO 1977","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_CIVIL_RIGHT","de":"Zivilrecht","en":"Civil rights"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004969","title":"Ideologiegetriebene Verpackungsverbote und Flickenteppich durch kommunale Verpackungssteuern verhindern (Verpackungsgesetz) ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Regulierung von Lebensmittelverpackung ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen","shortTitle":"VerpackG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004970","title":"Regulatorische Vorgaben zum Umgang mit Ernährung lehnen wir ab (Kinderlebensmittelwerbegesetz)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Verbot von an Kinder gerichtete Werbung für bestimmte Lebensmittel ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004971","title":"Verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch in der Außerhausverpflegung ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Vorgaben zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013634","title":"Staatliche Eingriffe in die Lohnfindung der Sozialpartner müssen unterbleiben (Mindestlohn)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Entscheidungen der Mindestlohnkommission","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns","shortTitle":"MiLoG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/milog"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015180","title":"Flickenteppich und weitere Belastung der Gastronomie durch kommunale Verpackungssteuer verhindern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Stadt Tübingen hat im Jahr 2022 eine kommunale Verpackungssteuer auf Einweggeschirr eingeführt. Mit Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2025, dass die Satzung, auf der die Steuer in Tübingen beruht, verfassungsgemäß ist, befassen sich weitere Städte mit der Einführung einer entsprechenden Steuer. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015181","title":"Wiedereinführung eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes von 7%","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke i.H.v. 7% soll wieder einheitlich eingeführt werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Steuern"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017176","title":"Fortentwicklung Fachkräfteeinwanderungsgesetz ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Beschleunigung und Digitalisierung der Fachkräfteeinwanderung. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017177","title":"Umstellung Wochenarbeitszeit auf Höchstarbeitszeit ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Umstellung der Tageshöchstarbeitszeit auf die Wochenhöchstarbeitszeit ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Arbeitszeitgesetz","shortTitle":"ArbZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_LAW_CIVIL_RIGHT","de":"Zivilrecht","en":"Civil rights"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020326","title":"Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außerhausverpflegung ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes","printingNumber":"21/327","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100327.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/erstes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-tierhaltungskennzeichnungsgesetzes/322257","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Es regelt die verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln nach Haltungsform.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022288","title":"Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer  Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3152 - Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen und Recycling von Getränkekartons","printingNumber":"21/3361","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/033/2103361.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/mehrwegquote-bei-getr%C3%A4nkeverpackungen-und-recycling-von-getr%C3%A4nkekartons/328951","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit","shortTitle":"BMUKN","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmuv.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Mit dem durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) \r\nvorgelegten Referentenentwurfzur Anpassung des Verpackungsrechts soll ein einheitlicher europäischer Binnenmarkt in Bezug auf den Umgang mit Verpackungen etablieren werden. Um diese Neuregelungen an das in Deutschland bisher \r\ngeltende Verpackungsgesetz anzupassen , soll dieses aufgehoben und durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen","shortTitle":"VerpackG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":9,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0004971","regulatoryProjectTitle":"Verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch in der Außerhausverpflegung ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/78/73/689743/Stellungnahme-Gutachten-SG2602040016.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: \r\nDiskutierte Ausweitung birgt gefährlichen Fehlanreiz. Das Ziel, mehr Transparenz und Tierwohl in der Nutztierhaltung zu erreichen, ist \r\ngrundsätzlich zu begrüßen. Eine diskutierte Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf den Außer-Haus-Markt analog zum Lebensmitteleinzelhandel birgt jedoch erhebliche Risiken – insbesondere für die Systemgastronomie. Besonders problematisch ist unter anderem die sogenannte Lowest Level Declaration bei gemischten Chargen: Enthält ein Produkt Fleisch aus unterschiedlichen \r\nHaltungsformen, muss immer die niedrigste Haltungsform gekennzeichnet werden. In der Praxis bedeutet das, dass selbst Betriebe, die bewusst in ihrem Portfolio \r\nauch auf Fleisch aus höheren Haltungsformen setzen, dies nicht mehr sichtbar \r\nmachen können. Auf der Speisekarte stünde somit ausschließlich die niedrigste \r\nTierhaltungsform.\r\nDamit entsteht ein gefährlicher Fehlanreiz: Der Einkauf von teurerem Fleisch aus höheren Haltungsformen „lohnt sich für \r\nUnternehmen schlicht nicht mehr“, weil der Mehrwert für Gäste nicht ersichtlich wird. Statt also Anreize für mehr Tierwohl zu \r\nsetzen, wird so ein Rückschritt provoziert und der Einkauf günstigerer Haltungsformen attraktiver. Deshalb besteht die Gefahr, \r\ndass aus ökonomischen Gründen Betriebe vermehrt auf günstigere Haltungsformen umsteigen werden. Das Ziel des Gesetzgebers – mehr Transparenz und mehr Tierwohl – würde ins Gegenteil verkehrt.\r\nDarüber hinaus unterscheidet sich die Gastronomie eklatant vom Handel: Während Kundinnen und Kunden im Supermarkt aktiv \r\nzwischen unterschiedlichen Haltungsformen wählen können, besteht diese Wahlfreiheit im Restaurant üblicherweise nicht.\r\nHinzu kommt der anhaltende wirtschaftliche Druck, dem die Menschen in den letzten Jahren ausgesetzt waren: Oft entscheidet letztendlich der Geldbeutel darüber, was sich Menschen leisten können. Die Systemgastronomie muss deshalb weiterhin in der Lage sein, preiswerte Angebote zu machen. Die seit Jahren steigenden Kosten und die Food Inflation, welche die \r\nBetriebe bereits abfedern, dürfen nicht unterschätzt werden. Weitere Erhöhungen bei den Einkaufspreisen lassen sich nicht \r\nmehr auffangen und werden mit großer Sicherheit an die Gäste weitergegeben werden müssen – mit spürbaren Folgen: Restaurantbesuche werden noch teurer und für viele Menschen nicht mehr finanzierbar.\r\nUnsere Mitgliedsunternehmen engagieren sich seit Jahren freiwillig und mit großem Einsatz für mehr Tierwohl. Zahlreiche Initiativen und Partnerschaften mit der Landwirtschaft haben sich erfolgreich etabliert und werden von den Gästen geschätzt. \r\nDiese bewährten Brancheninitiativen dürfen nicht durch starre und praxisferne Vorgaben unterlaufen werden. Wir brauchen \r\nLösungen, die Tierwohl tatsächlich fördern, in der Praxis umsetzbar sind und bestehende Initiativen stärken – nicht schwächen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-12-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013634","regulatoryProjectTitle":"Staatliche Eingriffe in die Lohnfindung der Sozialpartner müssen unterbleiben (Mindestlohn)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/95/26/383056/Stellungnahme-Gutachten-SG2412110002.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Bundesminister Heil,\r\n\r\nmit großem Befremden haben wir Ihren Brief vom 9. September 2024 an die Vorsitzende der \r\nMindestlohnkommission, Frau Christiane Schönefeld, zur Kenntnis genommen. Eine solche Einmischung in die Arbeit der unabhängigen Kommission durch ein Organ der Exekutive dürfte ein \r\neinmaliger und zugleich bedauernswerter Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik sein. \r\nDer Gesetzgeber hat nicht ohne Grund ausdrücklich festgelegt, dass die Mitglieder der Mindestlohnkommission bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen unterliegen und sich \r\nzudem eine eigenständige Verfahrensordnung geben, die Ausfluss der gesetzlich zugestandenen \r\nAutonomie ist. Die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Kommission ist ein zentraler Pfeiler \r\ndes deutschen Mindestlohnrechts. Bereits aus diesem Grund verbieten sich jedwede Vorgaben \r\nder Exekutive, mit denen künftige Entscheidungen der Kommission gesteuert werden sollen. \r\nErst recht verbieten sich falsche Vorgaben, die hier offenbar unter dem Deckmantel der Mindest\u0002lohnrichtline gemacht werden sollen. Befremdlich ist dies besonders vor dem Hintergrund, dass \r\nSie selbst zutreffend konstatieren, dass das geltende deutsche Mindestlohnrecht die Vorgaben \r\nder Mindestlohnrichtlinie ausreichend umsetzt. Das ist in der Tat korrekt. Aus dem Zusammen\u0002spiel von § 9 Abs. 2 und 4 MiLoG sowie den Vorgaben der Kommission, die sie sich selbst im \r\nRahmen ihrer autonomen Verfahrensordnung gegeben hat, werden die Vorgaben des Art. 5 der \r\nMindestlohnrichtlinie ausreichend erfüllt, wenn nicht sogar übererfüllt. Dies gilt insbesondere für \r\ndie angemessene Umsetzung der vier zentralen und maßgeblichen Kriterien zur Findung eines \r\nMindestlohns, die in Art. 5 Abs. 2 der Mindestlohnrichtlinie niedergelegt sind. Das dürfte unstreitig \r\nsein. \r\nRechtlich nicht haltbar ist hingegen die Forderung bzw. Behauptung, dass bei der nächsten Anpassungsentscheidung der „Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns“ von der Kommission zu berücksichtigen ist. Dies ist eine stark verkürzte und damit falsche Darstellung der \r\nMindestlohnrichtlinie. Nach Art. 5 Abs. 4 der Mindestlohnrichtlinie legen die Mitgliedstaaten bei \r\nihrer Bewertung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne zwar Referenzwerte zugrunde. \r\nZu diesem Zweck können sie auf internationaler Ebene übliche Referenzwerte wie 60 Prozent \r\ndes Bruttomedianlohns und 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns und/oder nationale Referenzwerte anwenden. Gleiches findet sich im Erwägungsgrund 28 der Richtlinie. Das ist auch \r\nkonsequent, denn die EU hat – wie Sie wissen – nach Art. 153 Abs. 5 des Vertrages über die \r\nArbeitsweise der Europäischen Union ohnehin nicht das Recht, quantitative Vorgaben zum Arbeitsentgelt zu beschließen. Eine Interpretation von bloßen Referenzwerten als verbindlich ist \r\ndaher ausgeschlossen. Dennoch suggeriert Ihr Schreiben an die Kommission ein „Müssen“, wo \r\nnur ein „Können“ geregelt ist. Das ist juristisch falsch und damit für die künftige Arbeit der Kommission in dieser Form unerheblich. \r\nAuch im Übrigen ist es nicht Aufgabe der Mindestlohnkommission, bloße Referenzwerte des eu\u0002ropäischen Rechts in einem politisch motivierten Überbietungswettbewerb in Beschlüsse umzusetzen. Erst recht nicht auf Weisung. Ehrlicher wäre es daher gewesen, Ihre Forderung abseits \r\nIhres Amtes als Bundesarbeitsminister als Zielmarke des anstehenden Wahlkampfs zu erheben \r\n– so wie es der Bundeskanzler bereits getan hat. Diese zu erwartende Debatte um die offenkundig von der heutigen SPD gewollte Politisierung des Mindestlohns führen wir als Arbeitgeber- und \r\nWirtschaftsverbände gerne und mit Herzblut. Unsere Position hierzu ist klar und wurde bereits \r\nvon Ihrer Vorgängerin im Amt, Andrea Nahles, präzise formuliert: Wir wollen keinen politisch festgesetzten Mindestlohn. Das öffnet Willkür und Populismus Tür und Tor. \r\nIn diesem Sinne freuen wir uns auf die anstehenden Debatten und stehen für einen weiteren \r\nAustausch gerne zur Verfügung. Eine Abschrift dieses Schreibens lassen wir auch der Vorsitzenden der Mindestlohnkommission zukommen.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013634","regulatoryProjectTitle":"Staatliche Eingriffe in die Lohnfindung der Sozialpartner müssen unterbleiben (Mindestlohn)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/21/7c/548459/Stellungnahme-Gutachten-SG2506230022.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns\r\n\r\nDer Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) ist als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband die umfassende Branchenvertretung der Systemgastronomie Deutschlands. Der BdS vereint die relevanten Marken der Systemgastronomie, zu denen unter anderem Autogrill, Burger King, KFC, McDonald’s, NORDSEE, Pizza Hut, Starbucks, L´Osteria, aber auch neuere Konzepte wie beispielsweise PURiNO, The ASH oder ABACCO's zählen. Die BdS-Mitgliedsmarken beschäftigen rund 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über 2.500 Menschen in Ausbildung an nahezu 3.000 Standorten. Zudem wurden in den vergangenen Jahren etwa 4.500 Menschen mit Fluchthintergrund durch Arbeit und Beschäftigung integriert. Mitarbeiter aus über 150 Nationen arbeiten Tag für Tag im Team zusammen. Der BdS bekennt sich zur 100-prozentigen Tarifbindung seiner Mitgliedsrestaurants und versteht sich als Wertegemeinschaft. Diese Werte sind in der Charta der Systemgastronomie verankert.\r\n\t\t\t\t\t__________________\r\n\r\nDer BdS lehnt Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns unmittelbar durch den Gesetzgeber ab. Die vergangenen Anhebungen des gesetzlichen Mindestlohns durch politische Entscheidungsträger stellen massive Eingriffe in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie der Sozialpartner dar. Vor dem Hintergrund der bereits seit einigen Jahren andauernden schwierigen und für einige Unternehmen existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage in Deutschland kommen politische Erhöhungen des Mindestlohns, die von den Empfehlungen der Mindestlohnkommission abweichen, zur Unzeit. Damit erhöht der Staat den Kostendruck auf zahlreiche Unternehmen in Deutschland massiv und nimmt faktisch auch Einfluss auf die Verhandlungen zwischen Tarifvertragsparteien, die sich auf branchenspezifische Lösungen verständigen. Ausfluss aus der in Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Tarifautonomie ist, dass Löhne und Gehälter zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgehandelt werden. Nur die Tarifvertragsparteien selbst sind in der Lage die aktuelle Situation der Branche, der sie angehören, zu beurteilen und angemessene Lösungen zu vereinbaren. Es muss daher auch weiterhin ausschließliche Aufgabe der paritätisch besetzten und unabhängigen Mindestlohnkommission bleiben, durch Orientierung an der nachlaufenden Tarifentwicklung, über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zu befinden. Dabei ist die Orientierung an der Tarifentwicklung essenziell, da die Sozialpartner im Rahmen ihrer Tarifvertragsabschlüsse die Belange der Beschäftigten sowie der Betriebe, einschließlich bestehender Wettbewerbsbedingungen und weiterer Beschäftigungsaspekte, berücksichtigen und in einen interessengerechten Ausgleich bringen. \r\n\r\nAls Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband, der sich zur 100%-igen Tarifbindung bekennt und keine OT-Mitgliedschaften zulässt, werben wir für Maßnahmen, die die Tarifautonomie stärken. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit unsere Position einzubringen und nehmen nachfolgend wie folgt Stellung: \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n1.\tAuswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns und dessen Erhöhungen durch den Gesetzgeber\r\n\r\nDer gesetzliche Mindestlohn sowie dessen letzte Erhöhungen auf 12,00 € ab 1. Oktober 2022 sowie auf 12,41 € ab 1. Januar 2024 und auf 12,82 € ab 1. Januar 2025 wirkten sich massiv auf den zwischen dem BdS und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bestehenden Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie aus. Bereits die politisch motivierte überproportionale Erhöhung zum 1. Oktober 2022 hatte eine massive Verzerrung des gut austarierten Tarifgefüges zur Folge, welche sich durch die nachfolgenden Erhöhungen des Mindestlohns fortsetzte. \r\n\r\nDer BdS-/NGG-Entgelttarifvertrag (ETV) für die Beschäftigten in der Systemgastronomie ist am 1. Januar 2020 mit einer Laufzeit von viereinhalb Jahren in Kraft getreten und wurde von der NGG zum 30. Juni 2024 gekündigt. Derzeit befinden sich die Tarifvertragsparteien in Tarifverhandlungen, so dass der ETV auf bestehende Arbeitsverhältnisse durch Nachwirkung gem. § 4 Abs. 5 TVG bzw. für im Zeitraum der Nachwirkung begründete Arbeitsverhältnisse mittels Bezugnahmeklauseln Anwendung findet. \r\n\r\nDer am 1. Januar 2020 in Kraft getretene ETV sieht eine Erhöhung der Bruttostundenentgelte in mehreren Stufen vor. Zu den für die politisch motivierte Anhebung des Mindestlohns wesentlichen Stichtagen galten gemäß den tarifvertraglichen Vereinbarungen in den unteren Tarifgruppen 1 bis 3 folgenden Bruttostundenentgelte: \r\n\r\n \r\n\r\n \r\n\r\nDie vereinbarten Bruttostundenentgelte lagen damit über dem ab 1. Juli 2022 geltenden Mindestlohn i. H. v.  von 10,45 €, bis sie zum 1. Oktober 2022 durch die außerplanmäßige, überproportionale Erhöhung des Mindestlohns „überholt“ wurden.  \r\n\r\nIm Rahmen des letzten Tarifabschlusses und mit Blick auf mögliche künftige Anpassungen des Mindestlohns, vereinbarten die Tarifvertragsparteien in § 3 Ziffer 2 ETV eine sog. Mindestlohnabstandsklausel. Danach ist für den Fall, dass ab dem 1. Juli 2020 der Abstand zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Bruttostundenentgelt in einer Tarifgruppe den Betrag von 0,20 € unterschreiten sollte, geregelt, dass sich das Bruttostundenentgelt in dieser Tarifgruppe zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des gesetzlichen Mindestlohns auf einen Betrag erhöht, der diesen gesetzlichen Mindestlohn um 0,20 € übersteigt. \r\n\r\n2.\tAuswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns für Beschäftigte\r\n\r\nInfolge der durch die Anhebung des Mindestlohns durch den Gesetzgeber bedingten Anwendung der Mindestlohnabstandsklausel in § 3 Ziffer 2 ETV kam es zum 1. Oktober 2022 in den Tarifgruppen 1 bis 3 zu einer Erhöhung der Bruttostundenentgelte auf jeweils einen Betrag i. H. v. mindestens 12,20 €. Den weiteren Anpassungen des Mindestlohns folgend mussten die Bruttostundenentgelte der Tarifgruppen 1 bis 3 zum 1. Januar 2023 auf einen Betrag von 12,61 € sowie zum 1. Januar 2025 auf 13,02 € angehoben werden. \r\n\r\nDie Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns führte zu einer Verzerrung des Tarifgefüges des ETV, die sich massiv auf die Eingruppierung der Beschäftigten auswirkte. Bereits durch die politisch motivierte Anhebung zum 1. Oktober 2022 waren drei Tarifgruppen des ETV betroffen. Durch den dadurch bedingten Gleichlauf der Bruttostundenentgelte der Tarifgruppen 1 bis 3 verlor die im Tarifgefüge vorgesehene Differenzierung innerhalb der Tarifgruppen nach den jeweiligen (Vor-)Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten ihre Relevanz. Zudem war der Abstand zu Tarifgruppe 4 nicht mehr hinreichend gewahrt. Das tarifvertragliche Bruttostundenentgelt der Tarifgruppe 4 betrug ab 1. Januar 2022 einen Betrag von 12,40 € und lag somit nur noch 0,20 € über dem Entgelt der Tarifgruppen 1 bis 3. Dieser Umstand verschärfte den Eingriff in das sozialpartnerschaftlich vereinbarte Tarifgefüge, die eine Zäsur zwischen den als gewerblich eingestuften Beschäftigten der Tarifgruppen 1 bis 3 sowie den vorwiegend als Angestellte eingruppierten Beschäftigten der Tarifgruppe 4 vorsah. Bei der Tarifgruppe 4 handelt es sich um die unterste Vergütungsstufe für das Restaurant-Management mit einer entsprechend deutlich höheren Erfahrung und Verantwortung. \r\n\r\nDiese Verzerrung des Tarifgefüges setzte sich durch die weiteren Anpassungen des Mindestlohns zum 1. Januar 2024 sowie 1. Januar 2025 fort, da es wiederum zu einer Überholung der Tarifentgelte mit Folge der Anwendung der Mindestlohnabstandsklausel kam.\r\n\r\nArbeitgeber der Systemgastronomie konnten dieser Verzerrung des Tarifgefüges nur durch die Anhebung der Gehälter durch übertarifliche Sonderzahlungen entgegenwirken, um so das Tarifgefüge und eine sachgerechte Differenzierung nach Kenntnissen und Fähigkeiten der Beschäftigten wiederherzustellen.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n3.\tAuswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Wettbewerbsbedingungen\r\n\r\nDurch die Vereinbarung eines ETV mit einer Laufzeit von viereinhalb Jahren sollten Sicherheit und Planbarkeit sowohl für die Unternehmen der Systemgastronomie als auch deren Beschäftigte geschaffen werden. Für einen Zeitraum von mindestens viereinhalb Jahren wurden in einem gut austarierten Tarifgefügte Tarifentgelte vereinbart, die einerseits die wirtschaftliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Betriebe berücksichtigte, andererseits aber auch allgemeine Entwicklungen wie die Inflationsrate, in den Blick nahmen. Auf diese Lohnentwicklungen sollten sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgeber vertrauen und ihre Planungen ausrichten können. Diese Planungssicherheit wurde durch die politisch motivierte Erhöhung des Mindestlohns konterkariert. Die Tarifvertragsparteien mussten dadurch von Werten ausgehen, die einerseits im Zeitpunkt des Tarifabschlusses nicht eingepreist wurden und sich andererseits die weiteren Anpassungen des Mindestlohns in den Jahren 2024 und 2025, die sich an der überproportionalen, politisch motivierten Anhebung des Mindestlohns orientierten, immer weiter vertiefen. Darüber hinaus kam es mit Blick auf das Lohnabstandsgebot nicht nur zu Erhöhungen in den unteren, sondern auch in darüber liegenden Lohngruppen. Dies verteuerte den Faktor Arbeit nicht nur am unteren Rand, sondern insgesamt.\r\n\r\nDiese nicht eingepreisten Veränderungen der Lohnkosten beeinflussten nicht nur die Planungssicherheit der Unternehmen, sie wirkte sich auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe der Systemgastronomie aus. Finanzielle Mittel, die im Rahmen der unternehmerischen Planung, z. B. für Investitionen in Digitalisierung und Unternehmensentwicklung eingeplant waren, mussten für Lohnkosten eingesetzt werden. Insbesondere in der Systemgastronomie, die nach wie vor mit den Nachwirkungen der Corona-Krise, massiven Kostensteigerung für Energie und Lebensmittel, sowie der wieder erhöhten Umsatzsteuer auf Speisen und einem erheblichem Gästerückgang ausgesetzt ist, gefährdete dies die Wirtschaftlichkeit vieler Unternehmen. \r\n\r\nViele Betriebe haben nur begrenzte Möglichkeiten, diese steigenden Kosten intern aufzufangen. Daher bleibt meist nur die Anpassung der Preise für Speisen und Getränke, um wirtschaftlich tragfähig zu bleiben. Da die Gäste zunehmend preissensibler sind, verzeichnet die Branche, bedingt durch die notwenigen Preiserhöhungen erhebliche Besuchsveränderungen. Das heißt, Gäste weichen zu günstigeren Angeboten (wie z.B. Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien, etc.) aus oder verzichten sogar komplett auf gastronomische Leistungen. Im Jahr 2024 verringerten sich die Besuchszahlen im Vergleich zum Vorjahr um weitere 2,2% und lagen nach wie vor mit 13% deutlich unter dem Vor-COVID-Niveau.   Das bedeutet für das Jahr 2024 Besuchsverluste in der Branche i. H. v. 179 Millionen Menschen. \r\n\r\nUm wettbewerbsfähig zu bleiben, muss in der heutigen Zeit auf die wachsenden Wünsche der Kunden nach digitalen Bestellmöglichkeiten und einer erhöhten Anfrage nach Liefer-Service reagiert werden. Hierfür muss in Aggregatoren wie digitale Bestellplattformen investiert werden. Diese Investitionen sind für viele Gastronomen auf Grund erheblich gestiegener Lohnkosten nicht möglich. Infolgedessen bleiben Umsätze aus den Bereichen digitale Bestellungen und Liefer-Service oftmals komplett weg. \r\n\r\nZudem können wichtige Investitionen in nachhaltige Produkte, wie z. B. die Entwicklung nachhaltiger und auch noch in der Zukunft tragfähiger Verpackungen, schlicht nicht mehr finanziert werden.\r\n\r\n4.\tAuswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Beschäftigung \r\n\r\nDer BdS versteht die Systemgastronomie als Branche der Chancen und steht deshalb aus Überzeugung für wertschätzende und leistungsgerechte Tariflöhne sowie Ein- und Aufstiegschancen für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen. \r\n\r\nDie Systemgastronomie beschäftigt Personen aus über 150 Nationen und ermöglicht vielen Menschen mit Fluchthintergrund oder multiplen Vermittlungshemmnissen die Möglichkeit in den Arbeitsmarkt einzusteigen, sich selbst zu verwirklichen und erfolgreich zu sein. Die Systemgastronomie leidet dennoch – wie viele andere Branchen – unter zunehmendem Arbeitskräftemangel. Arbeitskräfte fehlen in allen Bereichen – in den Küchen, im Service und in der Verwaltung. Die durch die überproportionalen Anhebungen des Mindestlohns gestiegene Lohnkostenlast sowie kostenintensive Verfahren zur Integration von Mitarbeitern aus dem Ausland erschwert es Arbeitgebern der Branche zunehmend diesen Menschen einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. \r\n\r\n5.\tTarifbindung sichern und steigern\r\n\r\nDer BdS unterstützt die Bestrebungen der Politik zur Steigerung der Tarifbindung. Mit Blick auf die sinkende Tarifbindung in Deutschland (41%) ist der BdS Treiber der Tarifbindung in der Gastronomie, wo lediglich 16% der Betriebe an einen Tarifvertrag gebunden sind. Mit politischen Eingriffen in die Lohnfindung der Sozialpartner oder Mindestlohnpassungen, die über nachlaufende Tariflohnentwicklung hinausgehen, werden die gemeinsamen Bestrebungen zur Steigerung der Tarifbindung allerdings konterkariert, da die Sinnhaftigkeit einer 100%-igen Tarifbindung zunehmend in Frage gestellt wird und weitere Unternehmen die Tarifbindung verlassen.\r\n\r\n6.\tKeine weiteren Erhöhungen des Mindestlohns bei aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen \r\n\r\nDie Mindestlohnkommission soll bis zum 30. Juni 2025 über eine weitere Anpassung des Mindestlohns mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 befinden. Diese weitere Anpassung des Mindestlohns wird die Wirtschaftlichkeit zahlreicher systemgastronomischer Betriebe massiv gefährden. Im Hinblick auf die Kostensteigerungen bei Energie, Personal und Lebensmitteln, Besucher- und Umsatzrückgängen, der überbordenden Bürokratie und zunehmenden ordnungspolitischen Eingriffen in die unternehmerische Freiheit der Betriebe ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohns abzulehnen – bzw. muss sich in einem wirtschaftlich tragfähigen Rahmen halten, der nur anhand der nachlaufenden Tarifentwicklung (ohne Sonderzahlungen) gemessen werden kann.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015180","regulatoryProjectTitle":"Flickenteppich und weitere Belastung der Gastronomie durch kommunale Verpackungssteuer verhindern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a5/46/492708/Stellungnahme-Gutachten-SG2503190035.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Kommunale Verpackungssteuern nicht zielführend\r\nBdS-Positionspapier zur Einführung kommunaler Verpackungssteuern\r\n\r\nDer Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) ist als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband die umfassende Branchenvertretung der Systemgastronomie Deutschlands. Der BdS vereint die relevanten Player der Systemgastronomie, zu denen u. a. die Marken Autogrill, Burger King, KFC, McDonald’s, NORDSEE, Pizza Hut, Starbucks, L´Osteria sowie neuere Konzepte wie PURiNO, The ASH oder ABACCO's zählen. \r\nFür die Unternehmen der Systemgastronomie haben Umwelt- und Klimaschutz eine herausragende Bedeutung. Nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften gehört zu ihrem Alltag. Dies umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Verpackungsabfällen im öffentlichen Raum. Die Unternehmen der Systemgastronomie bekennen sich zu ihrer Verantwortung und setzen sich bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit Lösungen auseinander, wie Verpackungsmaterial effektiver eingesetzt oder Verpackungsabfall vermieden werden kann. Verpackungsmaterial wird fortlaufend auf Einsparungsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten der umweltschonenderen Herstellung überprüft. Der BdS bekennt sich zum sog. Anti-Littering und hat gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden die „Charta für eine saubere Nachbarschaft“ unterzeichnet. Darüber hinaus führen die Mitgliedsunternehmen regelmäßige gemeinsame Müllsammelrundgänge durch.\r\nDie Einführung kommunaler Verpackungssteuern stellt dabei keine zielführende Methode zur Reduzierung des Müllaufkommens im öffentlichen Raum dar. Nichtsdestotrotz wird in einigen Kommunen und Städten die Diskussion über die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer aufgrund des am 22. Januar 2025 veröffentlichten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024 vertieft. Mit diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die in der Stadt Tübingen eingeführte Verpackungssteuer-Satzung für verfassungsgemäß erklärt. \r\nEine kommunale Verpackungssteuer bedeutet für die vorwiegend mittelständisch geprägten Mitgliedsunternehmen des BdS massive bürokratische und finanzielle Herausforderungen. Neben den zu erwartenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kommunen aufgrund eines „Flickenteppichs“ kommunaler Einzellösungen führt die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer zu einem nicht tragbaren Verwaltungs- und Vollzugsaufwand in der betrieblichen Praxis. Gleichzeitig steht die ökologische Lenkungswirkung der kommunalen Verpackungssteuer in Frage. Daher kann die Antwort auf die Herausforderung der Reduzierung des Abfallaufkommens im öffentlichen Raum nicht die für die ortsansässigen Unternehmen belastende und teilweise existenzbedrohende Erhebung von Verpackungssteuern sein. Gleichzeitig hätte die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer negative Auswirkungen auf die Bürger:innen vor Ort. Teilweise würde eine Verpackungssteuer zwangsläufig Preissteigerungen bedeuten, was dazu führen würde, dass sich viele Betroffene ein „Außer-Haus-Essen“ nicht mehr leisten können.  \r\nVielmehr liegt die Lösung in einem Mix von Verpackungsreduktion, Mehrwegverpackungen und hochwertigem Recycling sowie Aktionen der betroffenen Unternehmen vor Ort. In der aktuell sehr angespannten Lage wäre die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer sowohl für die ortsansässigen betroffenen Unternehmen als auch die Bürgerinnen und Bürger ein falsches Signal. \r\nIm Einzelnen\r\nAus Sicht des BdS sprechen insbesondere die nachfolgenden Erwägungen gegen die Einführung kommunaler Verpackungssteuern: \r\n\r\n1.\tErheblicher Verwaltungs- und Vollzugsaufwand – Überbordende Bürokratie \r\nDie Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer würde zu einem erheblichen Anstieg von Bürokratie in den betroffenen Unternehmen führen. Individuelle, kommunale Insellösungen sind für die betroffenen Restaurantbetreiber kaum umsetzbar, da die Buchung und Dokumentation der Steuern komplex ist und mit erheblichem Mehraufwand für die betriebliche Praxis verbunden ist. Eine zentrale Einbuchung in die Kassensysteme, wie sie bei bundesweit einheitlichen Vorgaben, wie z. B. der Mehrwertsteuer möglich ist, ist bei kommunalen Insellösungen mit unterschiedlichen Steuergegenständen, Steuerhöhen und Steuermodellen nicht umsetzbar. Zudem bedeutet die Umsetzung einer solche Steuer einen weiteren Dokumentationsaufwand.\r\nGleichzeitig ist die Einführung und Umsetzung von kommunalen Verpackungssteuern mit einem hohen Aufwand für die betroffen Kommunalverwaltung verbunden. Angaben, die von den gastronomischen Betrieben als Grundlage der Erstellung von Steuerbescheiden an die Verwaltung übermittelt werden, müssen überprüft werden, um Fehlangaben zu vermeiden. Dasselbe gilt für entsprechende örtliche Kontrollen. \r\nDer Vollzugsaufwand der kommunalen Verpackungssteuern ist daher erheblich und mit Blick auf den Nutzen, der durch die Verpackungssteuern entstehen soll, unverhältnismäßig. Wie erste Studienergebnisse nahelegen, wird die durch die kommunale Verpackungssteuer intendierte Lenkungswirkung (weniger Verpackungsabfälle) nicht erreicht. \r\nAus Sicht des BdS wäre eine stärkere Aufklärung von Verbraucher:innen, z. B. durch Informationskampagnen, sowie die Beseitigung von Abfällen in der Umwelt, etwa durch gemeinsame Abfallsammelaktionen, zielführender. Der BdS und seine Mitgliedsunternehmen beteiligen sich gerne an Aktionen und bieten ihre Unterstützung an.\r\n2.\tWettbewerbsverzerrung durch Flickenteppich kommunaler Einzellösungen\r\nEs ist zu erwarten, dass kommunale Verpackungssteuern zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen einzelnen Kommunen führen. Kommunen, in denen keine kommunale Verpackungssteuer gilt, könnten von Ausweicheffekten profitieren, während Städte und Gemeinden mit kommunalen Verpackungssteuern Kund:innen an die umliegenden Orte verlieren werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen (welt-)politischen Lage ist derzeit eine steigende Preissensitivität der Kund:innen zu beobachten, die sich bereits jetzt auf die örtliche Gastronomie auswirkt und noch spürbarer sein wird, wenn die Preise für Speisen und Getränke weiter ansteigen. Die Erfahrungen mit der Mehrwegangebotspflicht für Take-Away-Speisen und -Getränke, die seit 1. Januar 2023 gilt, zeigen, dass Verbraucher:innen von der Möglichkeit zur Verwendung einer Mehrwegalternative kaum Gebrauch machen. In der Praxis verwenden die Millionen von Gästen, die die Unternehmen der Systemgastronomie täglich begrüßen dürfen, weiterhin etablierte Verpackungsformate. Anstatt der erhofften Lenkungswirkung besteht durch die Einführung kommunaler Verpackungssteuern die Gefahr zu Ausweicheffekten hin zu anderen Städten und Kommunen sowie in den Lebensmitteleinzelhandel. Dies wir zu einer Verschärfung der bereits jetzt bestehenden Besuchsverlusten und damit einhergehenden Umsatzeinbußen führen. Für die von der Verpackungssteuer betroffenen Kommunen würde dies gleichzeitig einen Rückgang an Gewerbesteuereinnahmen bedeuten.  \r\n3.\tKein reduziertes Müllaufkommen durch kommunale Verpackungssteuern\r\nDie Einführung von kommunalen Verpackungssteuern soll zur Vermeidung und Reduzierung der Vermüllung im öffentlichen Raum beitragen. Die der Steuer intendierte Lenkungswirkung soll damit eine Reduzierung von Verpackungsabfällen sein. Dieses Ziel wird jedoch durch die Erhebung kommunaler Verpackungssteuern nicht erreicht werden können. Dies zeigen insbesondere die Erfahrungen, die die Stadt Tübingen als erste Kommune in Deutschland, die eine kommunale Verpackungssteuer eingeführt hat, gemacht hat: \r\nErste Untersuchungen zeigen, dass die kommunale Verpackungssteuer das Abfallaufkommen in öffentlichen Abfallbehältern in Tübingen nicht reduziert hat. Das legt zumindest die Untersuchung von Stefan Moderau vom Lehrstuhl für International Business Taxation der Universität Tübingen nahe.  Danach hat die in Tübingen seit Anfang 2022 erhobene Verpackungssteuer nicht zu einer messbaren Reduktion der Müllmenge in den öffentlichen Abfallbehältern der Stadt Tübingen beigetragen. \r\nEs ist daher davon auszugehen, dass die Verpackungssteuer nicht ihre ökologischen Ziele erfüllt, sondern eine Erhöhung der Steuereinnahmen darstellt, die die vor Ort betroffenen Gastronomie und deren Gäste belastet.\r\n4.\t Ökologische Lenkungswirkung steht erheblich in Frage\r\nVerschiedene Studien von Kearney , McKinsey , Ramboll  und dem Joint Research Committee (JRC) der EU-Kommission  zeigen ebenfalls: Mehrwegverpackungen sind nicht pauschal ökologisch besser zu bewerten als Einwegverpackungen. Die Herstellung von Mehrwegverpackungen, die meist aus Kunststoff bestehen, verbraucht deutlich mehr Ressourcen als die von Einwegpackungen. Darüber hinaus sind der hohe Wasserverbrauch beim Spülen, hoher Transportaufwand sowie geringe Umlaufzahlen und unsachgemäße Entsorgung von Mehrwegbehältnissen ausschlaggebend für hohe Umweltwirkungen. \r\nVor diesem Hintergrund bestehen Zweifel, dass die Verpackungssteuer Mehrwegverpackungen fördert und dadurch dem Klimaschutz dient. Zwar können Mehrwegverpackungen unter den entsprechenden Rahmenbedingungen und in ausgewählten Anwendungsbereichen auch ökologisch sinnvoll sein, es besteht aber kein wissenschaftlicher Beleg für eine (vermeintliche) pauschale Vorteilhaftigkeit.\r\nZudem entsteht durch die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer kein Anreiz, das ökologische Profil von Einwegverpackungen weiter zu verbessern. Unabhängig von den realen Umweltwirkungen werden sämtliche Einwegverpackungen von der kommunalen Verpackungssteuer erfasst – unabhängig davon, ob sie in geschlossenen Materialkreisläufen geführt oder nach dem Verbrauch achtlos in der Natur entsorgt werden. Mehrwegverpackungen würden dagegen – völlig unabhängig und ohne wissenschaftlich fundierte Überprüfung von deren tatsächlicher ökologischer Bewertung – pauschal bessergestellt. Damit entsteht auch kein Anreiz, das Umweltprofil von Mehrwegverpackungen zu verbessern und die Systeme im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes effizient weiterzuentwickeln. Das ist angesichts ambitionierter Ziele zur Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft kontraproduktiv.\r\n5.\t Beträchtliche hygienische Herausforderungen \r\nDie Nutzung von Mehrweggeschirr und -Verpackungen ist insbesondere für die betroffenen mittelständischen Unternehmen der Systemgastronomie beträchtlich. In kleinsten Kratzern von Mehrwegverpackungen können sich Bakterien ansiedeln und die Gesundheit von Verbraucher:innen  gefährden. Die Rückgabe von verschmutzten und teilweise unsachgemäß gelagerten, möglicherweise zweckentfremdet genutzten Mehrwegverpackungen könnte hygienisch bedenklich sein. \r\nEine Vergleichbarkeit zwischen Mehrweg für Speisen und Mehrweg für Getränke ist nicht gegeben. Die Belastung der Mehrwegverpackung besonders bei Speisen, z. B. durch den Einsatz von Besteck wie Messern und Gabeln ist deutlich höher als bei Getränken. Mehrweggetränkeflaschen zeigen in den meisten Fällen allenfalls Belastung an der Außenfläche, wohingegen Mehrwegverpackungen für Speisen häufig innerhalb der Verpackungen Belastungen, wie z. B. durch Besteck verursachte Kratzer aufweisen. Die hygienischen Risiken durch Kratzer oder Materialverschleiß sind damit bei Mehrweg für Speisen deutlich höhere. \r\nHinzu kommt, dass eine ordnungsgemäße Trocknung und Lagerung technische und räumliche Besonderheiten erfordert, die gerade kleine Verkaufsstätten oft nicht erfüllen können und die auch beim Gast selbst nicht gewährleistet sind.\r\n6.\t Unverhältnismäßige Preiserhöhungen durch kommunale Verpackungssteuern für Restaurantbetreiber\r\nAm Beispiel der Stadt Tübingen zeigt sich, dass die dort erhobene Verpackungssteuer für Einweggeschirr und -Verpackungen mit 0,50 € sowie pro Besteck(set) in Höhe von 0,20 € die bestehenden Kosten für die Verwendung und Verwertung von Verpackungen (Lizenzierung über duale Systeme, Einwegkunststofffonds) um ein Vielfaches übersteigt. Die Höhe der angesetzten Steuer ist nicht nachvollziehbar und erscheint unverhältnismäßig hoch. \r\nBei der Erarbeitung des Einwegkunststofffonds wurden auf wissenschaftlicher Grundlage Abgabensätze entwickelt, die sich am realen Aufwand der Kommunen bei der Abfallbewirtschaftung im öffentlichen Raum orientieren. Die so ermittelten Kostensätze werden durch die Höhe kommunaler Verpackungssteuersätze, wie sie aus Tübingen bekannt sind, weit übertroffen. Die kommunale Verpackungssteuer ist – auch angesichts der zahlreichen bereits etablierten oder angekündigten Vorgaben und Kosten – damit nicht mehr verhältnismäßig und trägt in der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage zu einem weiteren Anstieg von Preisen bei. \r\n7.\t Preiserhöhungen führen zu Konsumverlagerungen und belastet einkommensschwächere Haushalte \r\nPreiserhöhungen würden sich insbesondere auf einkommensschwächere Haushalte problematisch auswirken, daher wäre mit einer erheblichen Vertiefung des bereits zu verzeichnenden und statisch festgestellten Besucherrückgangs in der (System-)Gastronomie zu rechnen. Für eine fünfköpfige Familie könnten sich die Mehrkosten für einen einzigen Restaurantbesuch durch eine kommunale Verpackungssteuer auf bis zu 14,50 Euro summieren. Das ist für viele Menschen – insbesondere für Familien – finanziell nicht darstellbar. \r\nSelbst wenn die Familie zur bepfandeten Mehrwegverpackung greift, fehlen der Haushaltskasse bis zur Rückgabe der Verpackungen Pfandwerte bis zu 25,00 Euro (Beispiel: Mehrwegschale REBOWL mit fünf Euro pro Stück) – vorausgesetzt, die Verpackungen werden tatsächlich zurückgegeben. \r\nVor dem Hintergrund der zweifelhaften Lenkungswirkung von kommunalen Verpackungssteuern wären die Kostensteigerungen weder nachvollziehbar noch in der Praxis darstellbar. Die Unternehmen der Systemgastronomie könnten ihrem Anspruch, qualitativ hochwertige Lebensmittel und Getränken zu angemessen Preisen anzubieten, sodass alle in der Gesellschaft daran teilhaben können, nicht mehr gerecht werden. \r\nInsgesamt besteht die Gefahr, dass Verbraucher:innen vielfach nicht von den verteuerten Speisen und Getränken in Einwegverpackungen auf Mehrwegverpackungen wechseln, sondern ihren Konsum weitgehend einschränken oder verlagern. Das geht nicht nur zu Lasten gesellschaftlicher Teilhabe, sondern auch zu Lasten der lokalen Gastronomie. Eine solche Reduktion bzw. Verlagerung des Konsums ist durch die gestiegenen Preise in der Gastronomie bereits heute zu beobachten: Während die Kund:innen-Zahlen hier stark rückläufig sind, steigt besonders die Menge der im Lebensmitteleinzelhandel verkauften Convenience-Produkte bei Lebensmitteln und Getränken deutlich an. Dadurch entstehen in Summe nicht weniger Verpackungsabfälle, diese fallen lediglich an anderen Stellen an.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015181","regulatoryProjectTitle":"Wiedereinführung eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes von 7%","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/49/56/492710/Stellungnahme-Gutachten-SG2503190036.pdf","pdfPageCount":18,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Wir be\u0002fin­den uns in einer national sowie international fragilen\r\nwirtschaftlichen und politischen Lage. Sowohl in Deutschland\r\nals auch international gewinnen die extremen politischen\r\nRänder an Zulauf und sorgen für instabile politische Verhält\u0002nisse. Darüber hinaus schwächelt die deutsche Wirt­schaft –\r\ngeprägt von strukturellen und konjunkturellen Pro­blemen –\r\nzwischen Rezession und Stagnation. Deutsch­land ist das\r\neinzige OECD-Land, dessen Wirtschaft schrumpft und die\r\nführenden Wirtschaftsforschungsinstitute korrigieren ihre \r\nWachs­tumsprognosen ebenso nach unten wie die Bundes\u0002regierung. Deutschland verliert massiv an Wettbewerbs\u0002fähigkeit, und auch die Erwartungen der Unternehmen für\r\ndie Zukunft sind nach den Erhebungen des ifo-Geschäfts\u0002klimaindex eingetrübt.\r\nDies gilt insbesondere auch für die Systemgastronomie, die\r\nsich zudem mit weiteren vielfältigen Herausforderungen kon­\u0002frontiert sieht, die ihre Wirtschaftlichkeit und Zukunfts­fähig\u0002keit maßgeblich gefährden: Steigende Kosten für Le­bens\u0002mittel, Energie und Personal, eine überbordende Büro­kratie\r\nsowie zunehmende ordnungspolitische Vorgaben und Ein\u0002griffe in die unternehmerische Freiheit. Unter ande­rem be\u0002dingt durch die Rückkehr zum Mehrwertsteuersatz von 19 %\r\nauf Speisen verzeichnet die Branche zudem einen erheb­li\u0002chen und kontinuierlichen Gäste- und Umsatzrückgang. Res\u0002taurantbesucher und -besucherinnen sind zunehmend preis\u0002sensibel und weichen vermehrt auf günstigere Angebote aus\r\noder verzichten ganz auf gastronomische Dienstleis­tungen.\r\nIm Hinblick auf diese Rahmenbedingungen sind die mehr\r\nals 830 vorwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen\r\nder Systemgastronomie als Rückgrat der deutschen Wirt\u0002schaft auf stabile und verlässliche Rahmenbedingungen an\u0002gewiesen. Die Branche braucht daher dringend einen Po­li\u0002tik­wechsel, der nachhaltiges Wachstum fördert, die unter­-\r\nneh­merische Freiheit stärkt und auf eine starke und zukunfts\u0002fähige Wirtschaft setzt. Denn sie ist nicht nur Gastgeber für \r\nMillionen von Menschen, sondern auch Chancengeber. Die\r\nSystemgastronomie hat eine große Integrationskraft und\r\neinen großen Integrationswillen.\r\nDie Bundesregierung der 21. Legislaturperiode muss daher\r\nden Mut haben, Bürokratie und übermäßige Regulierung\r\nentschieden abzubauen, ordnungspolitische Vorgaben zu\r\nhin­terfragen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für\r\nUnternehmen zu verbessern. Denn für eine starke Wirtschaft\r\nbraucht es starke Unternehmerinnen und Unternehmer.\r\n3\r\nINHALT \r\nÜBER DEN BUNDESVERBAND DER SYSTEMGASTRONOMIE 4\r\nÜBER DIE SYSTEMGASTRONOMIE 4\r\nERWARTUNGEN AN DIE BUNDESREGIERUNG DER 21. LEGISLATURPERIODE 5\r\nI. STEUERN UND WIRTSCHAFT 6\r\n1. Wiedereinführung eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf Speisen 6\r\n2. Steuerfreibeträge für Personalessen anpassen 7\r\n3. Genehmigungs- und Planungsverfahren beschleunigen 7\r\nII. ARBEITSRECHT UND ARBEITSMARKT 8\r\n1. Tarifautonomie wahren – Keine politischen Eingriffe in die Lohnfindung der Sozialpartner 8\r\n2. Bürokratieabbau entschieden vorantreiben und übermäßige Regulierung abbauen 9\r\n3. Arbeitskräfte- und Erwerbsmigration beschleunigen, entbürokratisieren und digitalisieren 10\r\n4. Sozialversicherungsbeiträge verlässlich unter 40 % halten 11\r\n5. Berichts- und Sorgfaltspflichten begrenzen und ohne unverhältnismäßige Belastungen für Unternehmen ausgestalten 11\r\n6. Arbeitszeitgesetz an die Digitalisierungsfortschritte anpassen 12\r\n7. Beweiskraft von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erhalten – Telefonische Krankschreibung abschaffen 13\r\nIII. UMWELT, VERPACKUNG, NACHHALTIGKEIT UND ERNÄHRUNG 14\r\n1. Keine ideologiegetriebenen Verpackungsverbote 14\r\n2. Flickenteppich durch kommunale Verpackungssteuern verhindern 15\r\n3. Verbote und regulatorische Vorgaben zum Umgang mit Ernährung ablehnen – Eigenverantwortung stärken 15\r\n4. Keine Ausweitung der Herkunfts- und Tierhaltungskennzeichnung von Lebensmitteln auf die Systemgastronomie 16\r\nIV. BILDUNG 17\r\n1. Attraktivität von dualer Ausbildung steigern 17\r\n2. Mit Ausbildung die Integrationskraft und Fachkräfteeinwanderung stärken 17\r\nKONTAKT 18\r\n4\r\nDer Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS) ist\r\nals Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband die um­fassende\r\nBranchenvertretung der System­gastronomie Deutschlands.\r\nDer BdS vereint die relevanten Player der Systemgastronomie,\r\nzu denen unter anderem die Marken Autogrill, Burger King,\r\nKFC, McDonald’s, NORDSEE, Pizza Hut, Starbucks,L’Osteria\r\naber auch neuere Konzepte wie PURiNO, GREENKARMA\r\noder Meatery zählen. Die BdS-Mitgliedsmarken beschäftigen\r\nrund 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über\r\n2.000 Menschen in Ausbildung in nahezu 3.000 Stand\u0002orten. Jeder dritte Euro, der in der Gastronomie in Deutsch­\u0002land ausgegeben wird, wird in den Res­tau­rants der Sys­tem-\r\n­gastronomie ausgegeben. Der BdS bekennt sich zur 100-pro\u0002zentigen Tarifbindung seiner Mitgliedsrestaurants und ver\u0002steht sich als Wertegemeinschaft. Die Werte sind in der\r\nCharta der Systemgastronomie verankert.\r\nDie Systemgastronomie ist eine eigenständige Branche\r\nzwischen Produktion und Dienstleistung. Sie unter­scheidet\r\nsich von der traditionellen Gastronomie und dem Handel\r\ndurch ein klar definiertes Konzept, das auf zentrale Steue\u0002rung, Standardisierung und Mul­ti­plikation setzt.\r\nArbeitsmarkt und Integration: Die Systemgas­tro­no­mie ist die\r\nBranche der Chancen, die mit ihrer Inte­grationskraft Men\u0002schen jeg­lichen Alters und Her­kunft die Möglichkeit bie­tet,\r\nsich selbst zu verwirklichen und erfolgreich zu sein. Die\r\nMitglieder des BdS beschäftigen Mitarbeiter und Mitar­bei\u0002terinnen aus über 150 Nationen und bieten diesen eine\r\nberufliche Heimat mit vielfältigen Arbeits- und Aufstiegs\u0002möglichkeiten.\r\nWirtschaftliche Bedeutung: Mit einem Jahresumsatz von\r\n31 Mrd. Euro (2023) stellt die Systemgastronomie einen be­\u0002deutenden Wirtschaftsfaktor in Deutschland dar. Sie schafft \r\nArbeitsplätze und trägt maßgeblich zur Wirtschafts­kraft bei,\r\nsowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum.\r\nKulturelle und soziale Bedeutung: Die Systemgastro­nomie\r\nspielt eine wichtige Rolle in der kulturellen und sozialen\r\nLandschaft Deutschlands. Die Restaurants sind Orte der De\u0002mokratie, in denen Menschen aus allen gesellschaftlichen\r\nSchichten und verschiedenster Herkunft aufeinandertreffen. \r\nTäglich begrüßen die Mit­gliedsunternehmen des BdS mehr\r\nals 4 Mio. Gäs­te. Mit ihrem vielfältigen Angebot leistet die\r\nSys­temgastronomie einen entscheidenden Beitrag zur Lebens\u0002qualität und zur Attraktivität der Städte und Gemeinden.\r\nUnternehmertum im Mittelstand: Die Systemgastro­no­mie ist\r\nein Paradebeispiel für den deutschen Mittelstand. Viele der \r\nBdS-Mitgliedsunternehmen agieren als Fran­chisenehmer und\r\nführen eigenverantwortlich die Res­taurants und die da­hinter\u0002stehenden Unternehmen. Sowohl von den Umsatz­größen\r\nals auch den Mit­arbeiterzahlen können diese Unternehmen\r\ndem klassi­schen Mittelstand zugeordnet werden.\r\nNachhaltigkeit und Umweltverantwortung: Die Sys­tem­gas\u0002tronomie setzt auf nachhaltige und ressour­cen­schonende\r\nMaßnahmen. Dazu gehören zahlreiche Initiativen zur Re\u0002duktion von Verpackungsmaterial, zur Minimierung von Le\u0002bens­mittelabfällen sowie zur Förderung nachhaltiger Produk\u0002tionsprozesse.\r\nDie Systemgastronomie steht für Fortschritt: Die Unter­neh\u0002men der Systemgastronomie suchen stets nach innovativen\r\nLösungen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Renta­bili\u0002tät zu steigern und die Kundenzufriedenheit zu verbessern. \r\nSo sind sie beispielsweise Vorreiter in der Digitalisierung.\r\n37%\r\nSYSTEM\u0002GASTRONOMIE\r\nAUSSER-HAUS\u0002GASTRONOMIE\r\nDEUTSCHLAND\r\nGESAMT\r\n2023\r\nÜBER DEN BUNDESVERBAND DER SYSTEMGASTRONOMIE \r\nÜBER DIE SYSTEMGASTRONOMIE \r\n5\r\n• Wiedereinführung eines einheitlichen\r\nMehrwertsteuersatzes von 7 % auf Speisen\r\n• Bürokratieabbau entschieden vorantreiben\r\nund übermäßige Regulierung abbauen\r\n• Genehmigungs- und Planungsverfahren\r\nbeschleunigen\r\n• Arbeitszeitgesetz an die Digitalisierungs\u0002fortschritte anpassen\r\n• Mit Ausbildung die Integrationskraft und\r\nFachkräfteeinwanderung stärken\r\n• Attraktivität von dualer Ausbildung steigern\r\n• Sozialversicherungsbeiträge verlässlich\r\nunter 40 % halten\r\n• Steuerfreibeträge für Personalessen\r\nanpassen\r\n• Ideologiegetriebene Verpackungsverbote\r\nund Flickenteppich durch kommunale\r\nVerpackungssteuern verhindern\r\n• Beweiskraft von Arbeitsunfähigkeits\u0002bescheinigungen erhalten – \r\nTelefonische Krankschreibung abschaffen\r\n• Keine Ausweitung der Herkunfts- und\r\nTierhaltungskennzeichnung von\r\nLebensmitteln auf die Systemgastronomie\r\n• Arbeitskräfte- und Erwerbsmigration\r\nbeschleunigen, entbürokratisieren \r\nund digitalisieren\r\n• Berichts- und Sorgfaltspflichten begrenzen\r\nund ohne unverhältnismäßige Belastungen \r\nfür Unternehmen ausgestalten\r\n• Verbote und regulatorische Vorgaben \r\nzum Umgang mit Ernährung ablehnen –\r\nEigenverantwortung stärken\r\n• Tarifautonomie wahren – Keine staatlichen\r\nEingriffe in die Lohnfindung der Sozialpartner\r\nERWARTUNGEN DES BUNDESVERBANDS DER \r\nSYSTEMGASTRONOMIE AN DIE BUNDESREGIERUNG \r\nDER 21. LEGISLATURPERIODE\r\n6\r\n1. Wiedereinführung eines einheitlichen\r\nMehrwertsteuersatzes von 7 % auf Speisen \r\nZur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie \r\nsowie zur Stärkung der Binnennachfrage wurde der Mehr\u0002wertsteuersatz auf Speisen vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezem\u0002ber 2023 auf 7 % reduziert. Die temporäre Senkung des \r\nMehrwertsteuersatzes sowie die staatlichen Corona-Hilfen \r\nhaben einen Beitrag zur Begrenzung der negativen Aus\u0002wirkungen der Pandemie auf die Systemgastronomie ge\u0002leistet. Gleichwohl haben die Unternehmen der Branche \r\nnach wie vor mit den coronabedingten Folgen zu kämpfen \r\nund werden auch noch einige Zeit benötigen, um das Vor\u0002krisenniveau wieder zu erreichen. \r\nDarüber hinaus stehen die vorwiegend mittelständisch ge\u0002prägten Unternehmen (Franchisenehmer und -innen) der Sys\u0002temgastronomie vor herausfordernden Zeiten: Enorme Kos\u0002ten­steige­rungen bei Energie, inflationsbedingt hohe Lebens­-\r\nmittelkosten, der anhaltende Arbeitskräftemangel, steigende \r\nPersonalkosten, eine überbordende Bürokratie sowie zahl\u0002reiche ordnungspolitische Vorgaben zum Umgang mit Ver\u0002packungen und weitere gesetzgeberische Eingriffe in die \r\nunternehmerische Freiheit sorgen für wirtschaftlich schwie\u0002rige Rahmenbedingungen. Hinzu kommt, dass die Branche \r\ndurch die Rückkehr zu einem Mehrwertsteuersatz in Höhe \r\nvon 19% und den hierdurch bedingten notwendigen Preis\u0002anpassungen massive Besucherrückgänge zu verzeichnen \r\nhat. Die Restaurantbesucher und -besucherinnen sind zuneh\u0002mend preissensibel und weichen auf günstigere Angebote \r\naus („trading down“) oder verzichten ganz auf gastrono\u0002mische Leistungen („trading out“).\r\nAllein im letzten Jahr hat die Branche über 110 Mio. Be\u0002sucher verloren. Die Rückkehr zu einem einheitlich reduzier\u0002ten Mehrwertsteuersatz von 7% auf Speisen wäre daher \r\nnicht nur ein direkt wirksames Mittel, um die gestiegenen \r\nEnergie-, Lebensmittel- und Personalkosten zumindest partiell\r\nabzufedern und den Unternehmen der Branche Planungs\u0002sicherheit zu ermöglichen, sondern auch, um innovative \r\nKonzepte und Produkte zu entwickeln, die Wirtschaftlichkeit \r\nder Unternehmen zu erhalten und den Gästen der System\u0002gastronomie auch weiterhin ein für alle Altersgruppen be\u0002zahlbares Angebot an Speisen anbieten zu können. \r\nDarüber hinaus gewährt die überwiegende Anzahl der Mit\u0002gliedstaaten der Europäischen Union bereits einen ermäßig\u0002ten Mehrwertsteuersatz für die gastronomischen Einrichtun\u0002gen, was zu einem weiteren Wettbewerbsnachteil für den \r\nStandort Deutschland führt. Zudem trägt die steuerliche \r\nGleichbehandlung von Essen – egal in welcher Form Speisen \r\nausgegeben werden – zum Erhalt der Vielfalt und Lebens\u0002qualität bei.\r\n• Werden Sie sich für die Wiedereinführung eines\r\neinheitlichen Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf\r\nSpeisen einsetzen?\r\nI. STEUERN UND WIRTSCHAFT\r\nI. STEUERN UND WIRTSCHAFT\r\nBDS-QUICK-CHECK\r\n7\r\nBDS-QUICK-CHECK\r\n2. Steuerfreibeträge für Personalessen anpassen \r\nInsbesondere die Systemgastronomie als beschäfti­gungs\u0002intensive Branche leidet unter dem zunehmenden Arbeits\u0002kräftemangel. Daher sind attraktive Zusatz­leistungen, wie\r\nein vergünstigtes Personalessen ein essenzielles Mittel zur \r\nMitarbeitergewinnung. Die aktu­ell gesetzlich festgelegte\r\nHöhe der Rabattfreigrenze bzw. der Zuschussmöglichkeit\r\nseitens des Arbeitgebers für Personalessen ist angesichts der\r\nsich stark ver­ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedin­-\r\ngun­gen al­ler­dings nicht mehr zeitgemäß. Die Höhe der steu\u0002er­lichen Grenzen spiegelt die inflationsbedingt ge­stie­genen\r\nKosten für Lebensmittel und Energie nicht mehr wider. Bleibt\r\nes bei der Beibehaltung der aktuellen Freibetragsgrenzen,\r\nkönnen die damit ursprünglich verfolgten, sehr zu be­grü\u0002ßenden steuerrechtlichen Vor­teile – zu Lasten von Beschäf\u0002tigten und Arbeitge­bern – kaum bis gar nicht genutzt wer\u0002den. Mit der Möglichkeit, Personalessen zu subventionieren,\r\nkann nicht nur Arbeitgeberattraktivität gesteigert werden,\r\nsondern Beschäftigten – insbesondere mit geringeren Ein\u0002kommen – auch eine direkt wirksame finanzielle Entlas­tung\r\nermöglicht werden.\r\n• Wie planen Sie, die Steuerfreibeträge für Personal\u0002essen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten\r\nund die Inflation anzupassen, um Unternehmen\r\nund Beschäftigte zu entlasten?\r\n• Welche konkreten Maßnahmen können Sie sich\r\nvorstellen, um Unternehmen stärker bei der Bereit\u0002stellung von Mahlzeiten für ihre Mitarbeitenden \r\nzu fördern?\r\n3. Genehmigungs- und Planungsverfahren\r\nbeschleunigen \r\nDie Systemgastronomie ist eine moderne, innovative und\r\nagile Branche. Nicht nur im Hinblick auf die fortschreitende\r\nDigitalisierung und den Ausbau der erneuerbaren Energien\r\nüberprüfen die Unternehmen der Systemgastronomie ihre\r\nProdukte, Dienstleistungen und Verfahren stetig, um diese\r\nzeit­gemäß, klimaneutral und gleichzeitig wirtschaftlich sinn\u0002voll weiterentwickeln zu können. Hierzu können Unter­neh\u0002mens­umstrukturierungen oder der Umbau der betriebs­inter\u0002nen Infrastruktur notwendig werden, die auch z.B. Umnut­-\r\nzungs­anträge in der Gastronomie umfassen. Im Hinblick auf\r\ndie erfolgreiche Gestaltung des bevorstehenden Struktur\u0002wandels ist die Beschleunigung von Planungs- und Geneh\u0002mi­gungs­verfahren daher unerlässlich. Dazu ist es erfor­der\u0002lich, die personellen sowie technischen Kapazitäten der\r\nzuständigen Behörden zu erhöhen und die Verfahren damit\r\nzu digita­li­sieren, zu entbürokratisieren und zu verkürzen.\r\nPerspektivisch müssen alle Planungs- und Genehmigungs\u0002verfahren auf der Basis einheitlicher Standards abgewickelt\r\nwerden und der Datenaustausch behördenübergreifend er\u0002möglicht werden.\r\nI. STEUERN UND WIRTSCHAFT\r\n• Wie werden Sie sich für die Beschleunigung und\r\nDigitalisierung von behördlichen Genehmigungs\u0002und Planungsverfahren einsetzen? \r\nBDS-QUICK-CHECK\r\n8\r\n1. Tarifautonomie wahren – Keine politischen\r\n\t Eingriffe in die Lohnfindung der Sozialpartner \r\nDie im BdS organisierten Unternehmen der System­gastro\u0002nomie stehen aus Überzeugung zu ihrer 100-prozentigen\r\nTarifbindung sowie für wertschätzende und auskömmliche\r\nArbeitsbedingungen. Das Bekenntnis zu einer starken So\u0002zial­partnerschaft ist in der Wertegemeinschaft des BdS ver\u0002ankert. Gemeinsam mit dem etablierten Sozialpartner NGG\r\n(Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) verhan­delt der\r\nBdS ein bundesweit einheitlich geltendes Tarifpaket von Ent\u0002gelt- und Manteltarifvertrag, das für alle Beschäftigten der\r\nBranche bundesweit einheitliche und verlässliche Arbeits\u0002bedingungen sicherstellt. \r\nDie verfassungsrechtlich verankerte Tarifautonomie ist eine\r\nunverzichtbare Säule der Sozialen Marktwirtschaft und Ga\u0002rant für sozialen Wohlstand und Frieden in Deutschland. Die\r\nTarifabschlüsse der Sozial­partner haben dazu beige­tragen,\r\ndie Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu verbes­sern und\r\ndie Beschäftigung zu steigern. Politische Eingriffe in die Lohn\u0002findung sowie Erhöhungen des gesetzlichen Mindest­lohns\r\ndurch die Politik sind tiefe Einschnitte in die Tarif­autonomie.\r\nEs ist gesetzlicher Auftrag der Sozialpartner die Arbeits\u0002bedingungen der Beschäftigten gemeinsam und unabhängig\r\nvon staatlichen Einflüssen zu regeln. Die Tarif­partner sind\r\nam besten in der Lage, die jeweiligen wirt­schaft­lichen Rah\u0002menbedingungen in ihrer Branche sowie ihren Betrieben\r\neinzuschätzen und passgenaue Regelungen zu vereinbaren. \r\nEine politisch motivierte Einmischung in die Lohnfindung\r\nunterläuft zudem die gemeinsamen Bestre­bungen von Politik\r\nund Sozialpartnern zur Steigerung der Tarifbindung in \r\nDeutschland. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund aus\u0002drücklich festgelegt, dass die Festlegung eines gesetzlichen\r\nMindestlohns durch eine unabhängige und paritätisch be\u0002setzte Mindestlohnkommission erfolgen muss. Dabei ist die\r\ngesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Kommission ein\r\nzentraler Pfeiler des deutschen Mindestlohnrechts. \r\nBereits aus diesem Grund verbieten sich jedwede Vorgaben\r\nder Exekutive, mit denen künftige Entscheidungen der Kom\u0002mission gesteuert werden sollen. Das gilt umso mehr, da das\r\ngeltende deutsche Mindestlohngesetz die Vorgaben der \r\neuropäischen Mindestlohn-Richtlinie erfüllt und insbesondere \r\ndie vier in der Richtlinie niedergelegten zentralen Kriterien \r\nzur Festlegung des Mindestlohns aus­drücklich berücksichtigt\r\nund vorgibt. Der Mindestlohn darf nicht zum Spielball der\r\nPolitik werden. Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns\r\nmüssen auch weiterhin in der Verantwortung der Sozialpart\u0002ner und der unabhängigen Mindestlohnkommission bleiben.\r\n• Sind Sie der Auffassung, dass die Tarifautonomie\r\nals grundgesetzlich verankertes Recht frei von\r\nstaatlichen Eingriffen bleiben muss?\r\n• Teilen Sie die Ansicht, dass unser geltendes Recht\r\ndie Vorgaben der Mindestlohn-Richtlinie\r\nausreichend umsetzt?\r\n• Wie stehen Sie zu der Überzeugung, dass \r\nAnpassungen des Mindestlohns weiterhin durch die\r\nMindestlohnkommission und nach den im Mindest\u0002lohngesetz festgelegten Parametern erfolgen sollten?\r\nII. ARBEITSRECHT UND ARBEITSMARKT \r\nII. ARBEITSRECHT UND ARBEITSMARKT \r\nBDS-QUICK-CHECK\r\n9\r\n• Setzen Sie sich dafür ein, dass die Erleichterungen\r\nim Nachweisgesetz durch das Vierte Bürokratie\u0002entlastungsgesetz (BEG IV) im Rahmen eines Fünften\r\nBürokratieentlastungsgesetzes auf die Systemgastro\u0002nomie ausgedehnt werden? \r\n• Werden Sie sich für eine Überprüfung der aktuell\r\nbestehenden Dokumentations- und Aufzeichnungs\u0002pflichten einbringen?\r\n• Machen Sie sich für eine Ausweitung der „Praxis\r\nChecks“ mit Wirtschaft, Wissenschaft, Sozial\u0002partnern und anderen Experten vor Einführung\r\nneuer Gesetze stark? \r\nUm weitere unnötige Vogaben für die ohnehin schon stark\r\nregulierte Systemgastronomie zu vermeiden, sollten neue\r\nGesetze und Verordnungen auf ihren Nutzen überprüft wer\u0002den, bevor sie in Kraft treten. Um dieses Ziel zu errei­chen,\r\nhat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz\r\n(BMWK) das Instrument des Praxischecks entwickelt, bei\r\ndem in engem Austausch u.a. mit der Wirtschaft neue Ge\u0002setze auf deren Nutzen und den damit verbundenen Erfül\u0002lungsaufwand überprüft werden. Dieses Instrument sollte\r\nneben einer konsequenten Umsetzung der „One-In, One\r\nOut“-Regel auf alle Gesetzgebungsverfahren und Ministerien\r\nausgeweitet werden.\r\nZudem sollten die zahlreichen in der Systemgastronomie\r\nbestehenden Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten\r\nauf ihre Sinnhaftigkeit und auf die Möglichkeit von Er\u0002leichterungen überprüft werden. Zum Beispiel ist es bei der\r\nKenn­zeich­nung von Allergenen ausreichend, diese in elek\u0002tro­ni­scher Form, z.B. auf der Webseite des Unternehmens be­\u0002reitzustellen. \r\n2. Bürokratieabbau entschieden vorantreiben \r\nund übermäßige Regulierung abbauen \r\nVor dem Hintergrund der überbordenden Bürokratie, einer\r\nzunehmenden Regulierung und einer stockenden Konjunktur\r\nist der Abbau von Bürokratie in der Wirtschaft und innerhalb\r\nder Arbeitsbeziehungen längst überfällig. Insbesondere die\r\nSystemgastronomie als beschäftigungsintensive Branche\r\nmuss sich durch die bürokratischen Belastungen hohen He\u0002raus­forderungen stellen. In den vorwiegend mittelstän­disch\r\ngeprägten Unternehmen der Branche bindet die Erfüllung\r\nvon bürokratischen Pflichten, Melde- und Dokumen­tations\u0002vorgaben immer mehr Ressourcen und nimmt Zeit in An\u0002spruch, die zur Erfüllung des Kerngeschäfts fehlt. Gerade in\r\nder derzeit angespannten Lage würde ein spürbarer und\r\nkonsequenter Bürokratieabbau einen wichtigen Beitrag zur\r\nEntlastung leisten. \r\nFür diese notwendige Entlastung der deutschen Wirtschaft\r\nmuss Bürokratie auf nationaler sowie europäischer Ebene\r\nkonsequent weiter abgebaut werden. Dazu kann eine jähr\u0002lich wiederkehrende Selbstverpflichtung, ein Gesetz zum\r\nBürokratieabbau vorzulegen, beitragen. Erforderlich sind\r\nklare und messbare Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und\r\nVereinfachung. Insbesondere müssen die Maßnahmen zum\r\nAbbau von Bürokratie für alle Branchen gleichermaßen gel\u0002ten. Das gilt insbesondere für den Abbau von Bürokratie im\r\nRahmen der Arbeitsbeziehungen. Notwendig ist insbe­son\u0002dere eine Umstellung von der Schrift- auf die Textform im\r\nNachweisgesetz, bei der eine Erleichterung für alle Bran\u0002chen – vor allem auch für den Bereich der (System-)Gastro\u0002nomie – spürbar ist. Gerade die stark regulierte und beschäf\u0002tigungsstarke Branche der Systemgastronomie ist bereits\r\ndurch zahlreiche Nachweis- und Dokumentations­pflichten\r\nbe­las­tet, insbesondere aus dem Arbeitszeit- und Mindest\u0002lohngesetz. Daher ist nicht nachvollziehbar, weshalb eine ge\u0002sam­te Branche von der Digitalisierung der Arbeitsbezieh­un\u0002gen ausgenommen ist, zumal durch eine Entlastung durch\r\nUm­stellung auf Textform im Arbeitsrecht keinerlei Miss­brauchs\u0002­gefahr entstehen kann. Eine Ungleichbehandlung der Bran\u0002chen lässt sich nicht rechtfertigen. Alle ar­beits­recht­li­chen\r\nSchrift­formerfordernisse sind für alle Bran­chen gleicher­ma­ßen\r\nauf das Notwendigste zu reduzieren.\r\nII. ARBEITSRECHT UND ARBEITSMARKT \r\nBDS-QUICK-CHECK\r\n10\r\n3. Arbeitskräfte- und Erwerbsmigration \r\nbeschleunigen, entbürokratisieren \r\nund digitalisieren \r\nUm den Bedarf an Fach- und Arbeitskräften in den Unter\u0002nehmen zu decken, ist die Zuwanderung aus Drittstaaten \r\ngerade im Bereich der Systemgastronomie ein zentraler \r\nFaktor. Der mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz \r\ngeschaffene Rechtsrahmen bietet grundsätzlich vielverspre\u0002chende Chancen. Dennoch bleibt insbesondere die kom\u0002plexe und langwierige Verwaltung von Migrationsprozessen \r\nein erhebliches Hindernis für eine zielgerichtete Zuwande\u0002rung von Fach- und Arbeitskräften. Ohne signifikante Ver\u0002besserungen können die mit den neuen Regelungen ver\u0002folgten Ziele nicht erreicht werden. \r\nEin zentrales Problem für Antragsteller und Unternehmen \r\nstellt z.B. die lange Wartezeit bei der Terminvergabe für \r\nMigrationsverfahren dar. Häufig wird nur eine begrenzte \r\nAnzahl von Terminen in festen Intervallen freigegeben, die \r\ndann schnell ausgebucht sind. Auch bei Visastellen, die \r\nexterne Dienstleister mit der Terminvergabe betraut haben, \r\nsind die Systeme während hoher Nachfragezeiten oft nicht \r\nzugänglich. Hier mangelt es an effektiven Lösungen zur Ka\u0002pazitätssteigerung. Eine zentrale Online-Plattform könnte \r\nhier Abhilfe schaffen. Eine solche Plattform würde es den \r\nAntragstellern ermöglichen, ihre Unterlagen digital und ge\u0002bündelt einzureichen, den Verwaltungsaufwand zu verrin\u0002gern und die Bearbeitungszeit deutlich zu reduzieren. Zu\u0002dem müssten die Kontingente für die kurzzeitig kontingen\u0002tierte Beschäftigung zwingend erhöht werden. Nach Inkraft\u0002treten des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hat die \r\nPraxis gezeigt, dass die von der Bundesagentur für Arbeit \r\nfreigegebenen Kontingente nach kurzer Zeit aufgrund der \r\nVielzahl von Anträgen bereits ausgeschöpft waren. \r\nDarüber hinaus wird Erwerbsmigration durch die unter\u0002schiedliche Anwendung der rechtlichen Vorgaben durch die \r\nbeteiligten Behörden gehemmt. Die Verwaltungsprozesse \r\nsind von variierenden Interpretationen und Verfahren ge\u0002prägt, die je nach Bundesland und Behörde unterschiedlich \r\ngehandhabt werden. Dies führt zu Unsicherheit und Verzö\u0002gerung bei der Bearbeitung von Anträgen, was sowohl für \r\nUnternehmen als auch Antragsteller mit Frustration und \r\nzusätzlichen Kosten verbunden ist. Die langen Bearbeitungs\u0002zeiten und unklaren Prozesse erschweren den Zuwande\u0002rungsprozess weiter. Um dies zu beheben, sollten einheitliche \r\nund vereinfachte Visaunterlagen zur Verfügung gestellt \r\nwerden. Derzeit müssen Unternehmen für jedes Land einzeln \r\nprüfen, welche Dokumente erforderlich sind und wie diese \r\neingereicht werden müssen. Einheitliche, digitalisierte An\u0002tragsformulare wären hier eine sinnvolle Lösung zur Verein\u0002fachung der Verfahren.\r\nEin weiteres, großes Hindernis ist die Anerkennung auslän\u0002discher Qualifikationen. Anerkennungsverfahren dauern oft \r\nsehr lange, was Fachkräfte daran hindert, schnell in den \r\nArbeitsmarkt einzutreten. Eine verkürzte und klar strukturierte \r\nAnerkennung, die auch Berufserfahrung und Qualifikationen \r\naus nicht-akademischen Kontexten berücksichtigt, wäre \r\nwünschenswert.\r\nWährend große Unternehmen zum Teil besser aufgestellt \r\nsind, um Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren, haben \r\nkleinere Unternehmen weniger Ressourcen und Wissen über \r\ndie Prozesse. Spezifische Förderprogramme oder Informa\u0002tionsplattformen könnten KMU bei der Anwerbung interna\u0002tionaler Fachkräfte unterstützen.\r\n• Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die\r\nkomplexen Verfahrensprozesse bei der Rekrutierung\r\nausländischer Arbeitskräfte zu vereinfachen und\r\n\t effizienter zu gestalten?\r\n• Werden Sie sich für die Einrichtung einer zentralen\r\nOnline-Plattform zur Einreichung der Antrags-\r\n\t unterlagen starkmachen?\r\n• Setzen Sie sich für eine Erhöhung der Kontingente\r\nfür die Beschäftigung von Personen aus dem\r\n\t Ausland ein?\r\nII. ARBEITSRECHT UND ARBEITSMARKT \r\nBDS-QUICK-CHECK\r\n11\r\n4. Sozialversicherungsbeiträge verlässlich \r\nunter 40 % halten \r\nIn kaum einem anderen Land bleibt den Beschäftigten\r\naufgrund der hohen Sozialbeiträge so wenig von ihrem\r\nEinkommen übrig wie in Deutschland. Immer höher stei­gen\u0002de Sozialversicherungsbeiträge gefährden dieWettbewerbs\u0002fähigkeit und Arbeitsplatzsicherung der Unternehmen.\r\nHöhere Arbeitgeberbeiträge erhöhen die Lohnnebenkosten.\r\nDies führt besonders für kleine und mittelständische Unter\u0002nehmen zu hohen Belastungen, da die Gewinnmargen oft\r\ngeringer sind. Darüber hinaus führen höhere Lohnkosten\r\ndazu, dass deutsche Unternehmen im internationalen Wett\u0002bewerb weniger konkurrenzfähig sind, besonders in Län\u0002dern mit niedrigeren Sozialabgaben. Ein verlässlicher\r\nMechanismus zur Begrenzung der Sozialversicherungs\u0002beiträge muss daher dafür Sorge tragen, die Balance\r\nzwischen finanziellen Belastungen der Arbeitgeber und der\r\nsozialen Absicherung der Beschäftigten zu gewährleisten\r\nsowie den Standort Deutschland langfristig wettbewerbs­fä\u0002hig zu halten und die Beschäftigung nachhaltig zu sichern.\r\nÄhnlich wie in der Klimapolitik könnte ein konkretes Beitrags\u0002ziel für die Sozialversicherungen Orientierung geben. \r\nZudem sollte die Bundesregierung jährlich einen Bericht zur\r\nZukunftsperspektive unserer sozialen Sicherungssysteme\r\nvorlegen. Dies würde Transparenz schaffen, Reformdiskus\u0002sionen anstoßen und den Fokus auf langfristige Lösungen\r\nlenken, um die Sozialversicherung leistungsfähig und finan\u0002zierbar zu halten. \r\n• Setzen Sie sich dafür ein, dass die Höhe der\r\nSozialversicherungsbeiträge wieder auf unter 40 %\r\ngesenkt wird? \r\n• Werden Sie sich dafür verwenden, eine Obergrenze\r\nfür Sozialversicherungsbeiträge als eine Art\r\nZielversprechen einzuführen? \r\n• Setzen Sie sich für eine Aussetzung des LkSG ein?\r\n• Werben Sie bei der EU für spürbare Erleichterungen\r\nbei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?\r\n• Werden Sie sich für eine 1:1 Umsetzung der\r\nLieferketten-Richtlinie einbringen?\r\n5.\tBerichts- und Sorgfaltspflichten begrenzen\r\nund ohne unverhältnismäßige Belastungen \r\nfür Unternehmen ausgestalten \r\nDie Unternehmen der Systemgastronomie bekennen sich zu\r\nihrer Verantwortung, den Schutz der Menschenrechte und\r\nder Umwelt in den globalen Lieferketten zu gewährleisten\r\nund stehen zu ihrer nachhaltigen Unternehmensidentität. Bei\r\nder Umsetzung der Sorgfalts- und Berichtspflichten müssen\r\nunverhältnismäßige Belastungen für die Unternehmen der\r\nSystemgastronomie allerdings vermieden werden. Die Euro\u0002päische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) muss daher 1:1 um\u0002gesetzt werden. Das nationale Umsetzungsgesetz müsste\r\ndas aktuell (noch) geltende Lieferkettensorgfaltspflichten\u0002gesetz (LkSG) ablösen. Um im Umsetzungszeitraum der\r\nCSDDD Rechtsunsicherheiten für die betroffenen Unterneh\u0002men zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, die An\u0002wendbarkeit des LkSG auszusetzen. Insgesamt sollten die\r\nBerichtspflichten nach dem CSDDD-Umsetzungsgesetz so\u0002wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD/\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung) vereinheitlicht werden.\r\nZudem sollte sich die neue Bundesregierung bei der EU\u0002Kommission dafür einsetzen, dass die Kommission praxis\u0002gerechte Handlungsleitfäden und Code of Conducts erstellt,\r\nmit denen die Erfüllung der Berichtspflichten in den Unter\u0002nehmen bürokratiearm umgesetzt werden können. Die Kom\u0002mission sollte zudem verbindliche Standards festlegen, nach\r\ndenen Unternehmen für ihre Informationsgewinnung bei\r\nkleineren und mittleren Unternehmen (KMU) in ihrer Liefer\u0002kette Informationen abfragen dürfen. Dies würde auch zu\r\neiner spürbaren Erleichterung für die vielen kleineren nach\u0002ge­lagerten Unternehmen schaffen. \r\nII. ARBEITSRECHT UND ARBEITSMARKT \r\nBDS-QUICK-CHECK\r\nBDS-QUICK-CHECK\r\n12\r\n6. Arbeitszeitgesetz an die\r\nDigitalisierungsfortschritte anpassen \r\nEin starres Arbeitszeitgesetz mit einer täglichen Arbeitszeit\r\nvon acht, bzw. höchstens zehn Stunden ist nicht mehr mit\r\nder modernen und digitalisierten Arbeitswelt vereinbar.\r\nArbeitszeit ist sowohl für den wirtschaftlichen Erfolg der\r\nsystemgastronomischen Betriebe als auch für die Vereinbar\u0002keit von Familie und Beruf und damit für die Zufriedenheit\r\nder Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Flexible\r\nArbeitszeiten werden auch in der Systemgastronomie von\r\nArbeitgebenden wie Beschäftigten gleichermaßen ge­wünscht.\r\nDiese wachsende Bedeutung von flexiblen Arbeits­zeiten,\r\nwie z.B. Gleitzeitmodellen, zeigt eine deutliche Verände\u0002rung, auf die auch politisch reagiert werden muss.\r\nEin mutiger Schritt zu einem modernen Arbeitszeitrecht wäre\r\neine Flexibilisierung mit generellen Wochenhöchst­arbeits\u0002zeiten und weitgehend gestaltbaren Ruhezeiten. Dabei geht\r\nes keineswegs um eine Erhöhung der Arbeitszeit für die\r\nBeschäftigten der Systemgastronomie. Ziel muss sein, mehr\r\nFlexibilität für die Beschäftigten in der Systemgas­tronomie\r\nzu erreichen, damit diese ihren Arbeitsalltag und ihr Privat\u0002le­ben individuell miteinander vereinbaren können. Gleich­zei\u0002tig stärkt ein flexibles Arbeitszeitrecht die deut­schen Unter\u0002nehmen der Systemgastronomie im globalen Wettbe­werb.\r\nGerade in Zeiten eines volatilen Arbeitsmarkts muss es mög\u0002lich sein, die zuläs­sige Wochenarbeitszeit flexibel auf die\r\nWoche zu verteilen und von Tageshöchstarbeitszeiten abzu\u0002weichen. Die neue Bundesregierung sollte das Arbeitszeit\u0002gesetz daher an die Digitalisierungsfortschritte anpassen,\r\num Beschäftigten und Arbeitgebern gleichermaßen eine in\u0002dividuelle und flexible Einteilung der Arbeitszeit zu er­mög­li\u0002­chen. Zumindest sollten Regelungen durch Tarif- oder Be\u0002triebs­ver­einbarungen zur Abweichung von den derzeit be­-\r\nste­henden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich\r\nder Tages­höchstarbeitszeit generell zulässig sein.\r\nDamit verbunden sein darf nicht, die Regelungen zur Er\u0002fassung der Arbeitszeit gesetzlich noch weiter zu regulieren,\r\nz.B. durch die Pflicht der Einführung einer elektronischen\r\nZeiterfassung. In der Systemgastronomie muss die Arbeits\u0002zeit für die weit über­wie­gende Zahl der Arbeitsverhältnisse\r\nbe­reits erfasst wer­den. Wie diese Zeiten erfasst werden, muss\r\nweiterhin eine unternehmerische Ent­scheidung bleiben, die\r\nsich an den betrieblichen Mög­lich­keiten orientiert.\r\nII. ARBEITSRECHT UND ARBEITSMARKT \r\n• Werden Sie sich dafür stark machen, das Arbeits\u0002zeitrecht an die Lebenswirklichkeit der Beschäftigten\r\nanzupassen und Abweichungen von der Tages\u0002höchstarbeitszeit zu ermöglichen? \r\n• Setzen Sie sich dafür ein, die Tageshöchstarbeitszeit\r\ngesetzlich auf eine Wochenhöchstarbeitszeit\r\numzustellen?\r\n• Wie stehen Sie zu der Auffassung, dass das \r\n„Wie“ der Arbeitszeiterfassung weiterhin eine\r\nEntscheidung des Verantwortlichen bleibt? \r\nBDS-QUICK-CHECK\r\n13\r\n7. Beweiskraft von Arbeitsunfähigkeits\u0002bescheinigungen erhalten – \r\nTelefonische Krankschreibung abschaffen \r\nDie während der Covid-19-Pandemie eingeführte Möglich\u0002keit zur telefonischen Krankschreibung hat als Ausnahme\u0002instrument einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung und\r\nAusweitung der Corona-Pandemie geleistet. Die Fortführung\r\ndieser Ausnahmeregelung nach Beendigung der Pandemie\u0002situation ist allerdings weder notwendig noch zielführend.\r\nMit der Normalisierung der pandemischen Lage ist kein\r\nGrund ersichtlich, diese befristete Ausnahmeregelung auf\u0002rechtzuerhalten. Der persönliche Arztbesuch ist in der Regel\r\nwieder uneingeschränkt möglich. Sowohl Arbeitgeber als\r\nauch die nicht erkrankten Beschäftigten in den Betrieben\r\nbrauchen Gewissheit und Sicherheit über etwaige Erkran\u0002kungen. Dies gilt insbesondere in der (System-) Gastronomie.\r\nHierfür kommt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch\r\nden behandelnden Arzt eine hohe Bedeutung zu und ist\r\ninsbesondere an eine Diagnose nach einer persönlichen\r\nUntersuchung gebunden.\r\nEine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die über eine tele\u0002fonische Anamnese zustande gekommen ist, kann dies nicht\r\nin gleichem Maße gewährleisten, was die Akzeptanz der\r\nLohnfortzahlung in Frage stellt. Die Entgeltfortzahlung im\r\nKrankheitsfall stellt für Arbeitgeber eine hohe wirtschaft­liche\r\nBelastung dar, weshalb Missbrauchsfälle möglichst ausge\u0002schlossen werden sollten.\r\nDa Arbeitgeber nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten\r\nha­ben, den hohen Beweiswert von Arbeits­unfähigkeits­\u0002bescheinigungen zu erschüttern und die Entgeltfortzahlung \r\nzu erheblichen finan­ziellen Belastungen führt, muss das In\u0002stru­ment der telefo­nischen Krankschreibung auf Ausnahme\u0002situ­ationen, wie z.B. eine Pandemie beschränkt werden.\r\nII. ARBEITSRECHT UND ARBEITSMARKT \r\n• Sprechen Sie sich für eine Abschaffung der\r\nMöglichkeit zur telefonischen Krankschreibung aus?\r\n• Welche Maßnahmen planen Sie, um die \r\nMissbrauchsgefahr bei der Nutzung der\r\ntelefonischen Krankschreibung zu minimieren?\r\nBDS-QUICK-CHECK\r\n14\r\nIII. UMWELT, VERPACKUNG,\r\nNACHHALTIGKEIT UND ERNÄHRUNG\r\n1. Keine ideologiegetriebenen \r\nVerpackungsverbote \r\nDer BdS und seine Mitgliedsunternehmen unterstützen sämt\u0002liche Bestrebungen zur Reduzierung und Vermeidung von\r\nVerpackungsabfällen sowie zur Stärkung der Kreislauf\u0002wirtschaft. Das Thema Nachhaltigkeit hat für die Unterneh\u0002men der Branche einen sehr hohen Stellenwert und sie\r\nsetzen sich bereits seit vielen Jahren intensiv und erfolgreich \r\nmit Ideen und Lösungen auseinander, wie Verpackungs\u0002material effektiver eingesetzt oder Verpackungsmüll best\u0002möglich vermieden werden kann. Verpackungen werden\r\nständig daraufhin überprüft, wie Material eingespart, sie\r\numweltschonend oder durch nachwachsende Rohstoffe her\u0002gestellt oder durch Recycling wieder in den Kreislauf zurück\u0002geführt werden können.\r\nAllerdings dürfen ordnungspolitische Vorgaben zum Um\u0002gang mit Verpackungen im Sinne einer nachhaltigen Um\u0002setzung weder am Verbraucher vorbei noch ohne Rücksicht\r\nauf einen ökobilanziellen Vorteil gemacht werden. Auch et­wa\u0002ige ökonomische Auswirkungen auf die betroffenen Unter\u0002nehmen müssen ebenso mit einbezogen werden, wie – und\r\ngerade in der Gastronomie – Aspekte der Hygiene und Le\u0002bens­mittelsicherheit sowie die Recyclingfähigkeit von Pa\u0002pier­verpackungen. Ideologiegetriebene Verbote von be­stimm\u0002ten Verpackungsarten stellen einen erheblichen Eingriff in \r\ndie unternehmerische Freiheit sowie die Restaurantabläufe dar.\r\nAktuelle wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass\r\nkreislauffähige Einwegverpackungen insbesondere in der\r\nSystemgastronomie ökologische Vorteile gegenüber Mehr\u0002weg­verpackungen bieten können. Bei einem erhöhten\r\nMehr­wegaufkommen muss mit vermehrten Spülvorgängen\r\nsowie einem erhöhten Energie- und Wasserbedarf gerechnet\r\nwerden. Ferner werden die angedachten Wiederverwer\u0002tungs­quoten aktuell nicht annähernd erreicht, sodass nicht\r\nvon einer Reduktion des Materialeinsatzes gegenüber Ein\u0002wegmaterialien ausgegangen werden kann. Im Hinblick auf\r\ndie gravierenden Auswirkungen von grundsätzlichen Ver\u0002boten von bestimmten Verpackungsarten, den vorgenann­ten\r\nökobilanziellen Erwägungen sowie der Tatsache, dass auf\u0002grund der großen Hebelwirkung der Branche die Um­set\u0002zung flächendeckender Nachhaltigkeitsinitiativen ge­mein\u0002sam wirksamer erfolgen kann, müssen Vorgaben zum\r\nUm­gang mit Verpackungen gemeinsam mit der Branche und\r\nihren Unternehmen erfolgen und auf ihre Praxistauglichkeit\r\nüberprüft werden.\r\nIII. UMWELT, VERPACKUNG, NACHHALTIGKEIT UND ERNÄHRUNG\r\n• Sind Sie für pauschale Verbote von bestimmten\r\nVerpackungsarten, wie z.B. Einwegverpackungen\r\naus Papier?\r\n• Werden Sie eine Ausweitung der Mehrweg\u0002angebotspflicht unterstützen?\r\n• Stehen Sie für einen gemeinsamen Dialog zum\r\nThema Verpackungen mit den betroffenen\r\nVerbänden und Unternehmen der Branche ein?\r\nBDS-QUICK-CHECK\r\n15\r\n2. Flickenteppich durch kommunale\r\nVerpackungssteuern verhindern \r\nNachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften ge\u0002hört für die Betriebe der Systemgastronomie zum Alltag. \r\nDazu zählen insbesondere auch Maßnahmen zur Vermei\u0002dung und Reduzierung von Verpackungsabfällen im öffent\u0002lichen Raum. Die Unternehmen der Systemgastronomie be\u0002kennen sich zu ihrer Verantwortung und setzen sich bereits \r\nseit langem intensiv und erfolgreich mit Ideen und Lösungen \r\nauseinander, wie Verpackungsmaterial effektiver eingesetzt \r\noder Verpackungsmüll vermieden werden kann. \r\nKommunale Alleingänge zur Erhebung von Verpackungs\u0002steuern würden eine enorme zusätzliche Belastung für die \r\nvor Ort ansässigen Betriebe bedeuten und nicht zur ge\u0002wünschten Reduzierung des Abfallaufkommens im öffent\u0002lichen Raum beitragen. Gleichzeitig bedeuten kommunale \r\nVerpackungssteuern eine massive Wettbewerbsverzerrung \r\nund einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der \r\nRestaurantbetreiber. Individuelle kommunale Insellösungen \r\nsind für bundesweit tätige Unternehmen kaum umsetzbar \r\nund bringen einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand \r\nmit sich, da eine zentrale Einbuchung in die Kassensysteme \r\nmit unterschiedlichen Steuergegenständen, Steuerhöhen \r\nund Steuermodellen nicht möglich ist. Die Unternehmen der \r\nSystemgastronomie benötigen verlässliche und bundesweit \r\neinheitliche Regelungen für den Umgang mit Verpackungen. \r\nDie neue Bundesregierung muss sich daher dafür einsetzen, \r\neinen Flickenteppich an kommunalen Verpackungsabgaben \r\nzu verhindern.\r\n3. Verbote und regulatorische Vorgaben zum\r\nUmgang mit Ernährung ablehnen –\r\nEigenverantwortung stärken \r\nDer Bundesverband der Systemgastronomie und seine Mit\u0002gliedsunternehmen unterstützen jegliche Bestrebungen, allen \r\nMenschen eine gute, gesunde und bezahlbare Ernährung \r\nleichter zugänglich zu machen. Die Systemgastronomie bie\u0002tet hierbei ein vielfältiges und bezahlbares Speisenangebot \r\nfür Gäste aller Altersklassen. Allerdings sind Verbote und \r\nregulatorische Vorgaben zum Umgang mit Ernährung unter \r\nden aktuellen schwierigen Rahmenbedingungen nicht ziel\u0002führend, da sie die Branche noch weiter belasten und die \r\nWirtschaftlichkeit der Unternehmen gefährden. \r\nGerade das z.B. in der aktuellen Legislaturperiode geplante \r\nKinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) stellt einen völlig \r\nüberregulatorischen, nicht zu rechtfertigenden Eingriff in un\u0002ternehmerische Freiheiten dar. Ein pauschales Werbeverbot \r\nfür z.B. aufgrund ihres Salz- oder Fettgehalts als ungesund \r\neingestuftes Lebensmittel würde aktuell schätzungsweise \r\n70 % aller Lebensmittel betreffen. Auch eine Bevormundung \r\nder Gäste und eine Kategorisierung von bestimmten Speisen\u0002angeboten in gut oder schlecht darf es nicht geben. Die \r\nPolitik sollte vielmehr in die Menschen vertrauen, in ihr Ver\u0002ständnis investieren und sie gemeinsam für eine ausgewo\u0002gene Ernährung sensibilisieren. \r\n• Werden Sie sich gegen Vorgaben und Verbote im\r\nUmgang mit Ernährung positionieren und\r\nstattdessen für mehr Aufklärung sowie eine\r\nSensibilisierung hinsichtlich einer ausgewogenen\r\nErnährung engagieren?\r\nIII. UMWELT, VERPACKUNG, NACHHALTIGKEIT UND ERNÄHRUNG\r\nBDS-QUICK-CHECK\r\n• Werden Sie sich gegen kommunale Verpackungs\u0002steuern einsetzen?\r\nBDS-QUICK-CHECK\r\n16\r\n• Werden Sie sich gegen eine Ausweitung der\r\nKennzeichnungspflicht für Fleisch in der\r\nSystemgastronomie einsetzen?\r\n• Teilen Sie die Auffassung, dass Kennzeichnungs\u0002pflichten den Verwaltungsaufwand für Systemgastro\u0002nomen nicht unverhältnismäßig erhöhen dürfen?\r\n• Wie soll verhindert werden, dass flexible\r\nLieferketten, die sich aufgrund von Verfügbarkeiten\r\noder Preisen schnell ändern, durch eine\r\nKennzeichnungspflicht behindert werden?\r\n• In welcher Art und Weise gewährleisten Sie, dass\r\ndie Herkunftsangabe für Verbraucher tatsächlich\r\nverständlich und relevant ist und nicht in zusätzlicher\r\nBürokratie mündet?\r\n4. Keine Ausweitung der Herkunfts- und \r\nTierhaltungskennzeichnung von Lebensmitteln \r\nauf die Systemgastronomie \r\nIm Hinblick auf die überbordende Bürokratie, die wirt­schaft\u0002lichen Rahmenbedingungen sowie die Überregulierung in\r\nder Branche muss eine Ausweitung der Herkunftskenn­zeich\u0002nung von Fleisch sowie eine Ausweitung der Tierhaltungs\u0002kennzeichnung auf die (System-)Gastronomie zwingend\r\nüberdacht werden, da diese für gastronomische Unterneh­men\r\npraktisch kaum – oder nur mit erheblichem bürokrati­schen\r\nMehraufwand – umsetzbar ist. Grundsätzlich kann das Wis\u0002sen um die Herkunft von Lebensmitteln dazu bei­tra­gen, dem\r\nBedürfnis der Gesellschaft nach mehr Nach­haltigkeit und\r\nTierschutz gerecht zu werden.\r\nUm dieses Ziel zu fördern, bestehen in Deutschland jedoch\r\nbereits hinreichende und etablierte Regelungen zur Kenn\u0002zeichnung von Lebensmitteln. Weitergehende Kennzeich\u0002nungs­pflichten füh­ren auf Seiten der Gäste zur Verkompli\u0002zierung der ihnen bekannten Kennzeichnungen und für die \r\ngastronomischen Unternehmen zu einem erheblichen zusätz­\u0002li­chen Verwal­tungs­aufwand, der gerade für kleine und\r\nmittelständische Unternehmen weder tragbar noch praktisch\r\numsetzbar wäre.\r\nInsbesondere bei Mischprodukten, Änderungen der Rezep\u0002tur oder Lieferantenwechseln aus anderen Haltungsformen\r\nmüssten Speisekarten, Webseiten und Kennzeichnungen\r\nangepasst und für die Gäste aufbereitet werden. Darüber\r\nhinaus würde eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht\r\ndie Bestrebungen der Bundesregierung, regionale und ein­\u0002heimische Produkte zu beziehen, unterlaufen und zu einer\r\nWettbewerbsverzerrung führen, da eine Kennzeich­nungs\u0002verpflichtung nur für Fleisch aus Deutschland gelten soll und\r\nFleisch aus dem Ausland ausgenommen wird.\r\nVor diesem Hintergrund sollten die bereits bestehenden Tier\u0002wohl-Pro­gram­me der Unternehmen der Systemgastro­nomie\r\nbe­rück­sich­tigt werden. Mit diesen Programmen wurden be\u0002reits eta­blierte Systeme geschaffen, die eine zusätzliche,\r\nverkom­pli­zierende Vorgabe zur Herkunftskennzeichnung\r\nüberflüssig machen.\r\nIII. UMWELT, VERPACKUNG, NACHHALTIGKEIT UND ERNÄHRUNG\r\nBDS-QUICK-CHECK\r\n17\r\n1. Attraktivität von dualer Ausbildung steigern \r\nIm Hinblick auf den demografischen Wandel, den sich zu\u0002spitzenden Fach- und Arbeitskräftemangel sowie die Not\u0002wendigkeit zur Zukunftssicherung der Branche muss die\r\nBe­deutung und gesellschaftliche Akzeptanz der dualen Aus\u0002­bildung gestärkt werden, um sie für junge Menschen und\r\nBetriebe gleichermaßen attraktiver zu gestalten. Nach der\r\nNeuordnung der branchenspezifischen Ausbildungs­berufe\r\n„Fachkraft für Gastronomie & Fachmann/Fachfrau für\r\nSystemgastronomie“ ist es uns ein Anliegen, die Moder\u0002nisierung und Optimierung der Ausbildungsberufe sowie\r\nderen Umsetzung auch in Zukunft konsequent fortzusetzen.\r\nDarüber hinaus müssen die Digitalisierungsfortschritte in der\r\nAusbildung stärker aufgegriffen und in die Praxis umgesetzt\r\nwerden. Hierbei ist unerlässlich, dass die Durchlässigkeit\r\nzwischen Schulsystemen und Ausbildungsmöglichkeiten ge\u0002fördert wird, um eine gezielte Verzahnung der Bildungsbe\u0002reiche zu ermöglichen.\r\nBerufliche Bildung sollte umfassend verstanden werden,\r\nnicht nur Fachwissen vermitteln, sondern auch überfachliche\r\nsowie soziale Kompetenzen, Innovationsgeist, Entschei­dungs\u0002fähigkeit, betriebswirtschaftliches Know-how und die per\u0002sön­liche Entwicklung der Auszubildenden stärker fördern.\r\n2. Mit Ausbildung die Integrationskraft \r\nund Fachkräfteeinwanderung stärken \r\nDie Systemgastronomie ist Vorreiter bei der Ausbildung von\r\nBeschäftigten aus dem Ausland. Die Ausbildung von Men\u0002schen aus dem Ausland leistet einen wichtigen Beitrag zur\r\nnachhaltigen Beschäftigungssicherung in der Systemgastro\u0002nomie. Daher muss der Zugang in Ausbildung für Menschen\r\naus dem Ausland in vielerlei Hinsicht erleichtert werden.\r\nAuch im Rahmen der Ausbildung müssen insbesondere die\r\nVerfahren und Verwaltungsprozesse bei den Vertretungen\r\nDeutschlands im Ausland deutlich beschleunigt und ver\u0002schlankt werden. Häufig stellt die Sprachbarriere eine große\r\nHürde bei der Ausbildung von Personen aus dem Ausland\r\ndar. Für viele Auszubildende aus Drittstaaten erschweren\r\nunzureichende Deutschkenntnisse den Einstieg und den Ver\u0002lauf der Ausbildung. Dies erweist sich für alle Ausbildungs\u0002beteiligten als demotivierend. Arbeitgebende der System\u0002gas­tro­nomie stellen daher oftmals aus eigenen Mitteln\r\nSprach­kurse oder andere Unterstützungsmaßnahmen zur\r\nErlernung der deutschen Sprache zur Verfügung. \r\nGleichwohl ist hier eine grundsätzliche und flächendeckende\r\nAusweitung der staatlichen Unterstützung notwendig. Poten\u0002zielle Auszubildende sollten bereits vor Ausbildungsstart\r\nnach Deutschland kommen können und in einem Zeitraum\r\nvon drei bis sechs Monaten an jedem Werktag einen\r\nDeutsch­kurs besuchen. Gleichzeitig könnten sie bereits\r\nhalbtags in dem Betrieb arbeiten, in dem sie ihre Ausbildung\r\nabsolvieren werden. Erst nach dieser Phase sollte die regu\u0002läre Ausbildungszeit von zwei oder drei Jahren beginnen.\r\nDiese vorgelagerte Maßnahme würde den Ausbildungs\u0002verlauf sowohl für die Auszubildenden als auch die Betriebe\r\nentscheidend erleichtern.\r\n• Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die duale\r\nAusbildung sowohl für junge Menschen als auch\r\nBetriebe attraktiver wird?\r\n• Wollen Sie darauf einwirken, dass potenzielle\r\nAuszubildende aus Drittstaaten ihren Einstieg in \r\ndie Ausbildung durch einen Deutschkurs vor Ort\r\nverbessern"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. WP)","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015181","regulatoryProjectTitle":"Wiedereinführung eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes von 7%","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/df/84/689745/Stellungnahme-Gutachten-SG2602040014.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Entlastungen sichern – Investitionen ermöglichen – Arbeitsplätze erhalten\r\nPositionspapier des Bundesverbands der Systemgastronomie e.V. (BdS) zur dauerhaften Umsatzsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent - geplant zum 1. Januar 2026\r\nNovember 2025\r\nAUSGANGSLAGE UND HERAUSFORDERUNGEN \r\nDie Systemgastronomie ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Wirtschaftsstruktur und mittelständischer Arbeitgeber – über Generationen hinweg – für über 120.000 Beschäftigte sowie über 2.000 Auszubildende \r\naus mehr als 160 Nationen. Die Branche steht seit Jahren unter massivem wirtschaftlichem Druck:\r\n1. Überbordende Bürokratie und Überregulierung: Systemgastronomiebetriebe leiden seit Jahren unter \r\nenormen bürokratischen Belastungen und zunehmenen ordnungspolitischen Vorgaben, die massiv in \r\ndie unternehmerische Freiheit eingreifen und Zeit für die Kernaufgaben bindet.\r\n2. Gästerückgang: Seit der Corona -Pandemie verzeichnen die Betriebe ein strukturelles Besuchsloch, die \r\nFrequenz liegt noch immer mehr als deutlich unter Vorkrisenniveau1\r\n.\r\n3. Kostensteigerungen auf allen Ebenen: Bei Lebensmitteln, Energie, Personal und Mieten sind die Kosten \r\nfür die Unternehmerinnen und Unternehmerteils um ein Drittel gestiegen im Vergleich zu 2022 2\r\n. Diese \r\nMehrbelastungen konnten unsere Mitglieder nur in geringem Umfang an Gäste weitergeben, da die \r\nVerbraucherinnen und Verbraucher durch Inflation und Kaufkraftverlust selbst stark belastet sind.\r\n4. Preissensible Gäste: 57 Prozent der Deutschen geben an, beim Essengehen zu sparen 3\r\n. Viele weichen auf günstigere Alternativen aus oder verzichten ganz auf gastronomische Dienstleistungen.\r\nTrotz dieser Herausforderungen investieren die Betriebe weiterhin konsequent in Qualität, Digitalisierung und \r\nNachhaltigkeit. Dies zeigt deutlich: Die Systemgastronomie übernimmt Verantwortung– für Beschäftigte, Gäste \r\nund den Standort Deutschland.\r\nPOSITION UND FORDERUNG EN BDS \r\nDie dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen auf 7 Prozent ist die überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Speisen – unabhängig da von wo sie konsumiert werden. Sie\r\n1. sichert die wirtschaftliche Stabilität tausender mittelständischer Unternehmen,\r\n2. wirkt inflationsdämpfend, weil Kostensteigerungen in Teilen abgefedert werden können ,\r\n3. sorgt für steuerliche Gleichberechtigung von Speisen und damit eine Anpassung an den europäischen Standard , \r\n4. schafft Planungssicherheit für langfristige Investitionenin den Wirtschaftsstandort Deutschland und\r\n1 CREST -Panel Circana / foodservice ( 16.09. 2025): Gäste bleiben fern, Bons steigen . \r\n2 DEHOGA / foodservice ( 02.09. 2025): Gastgewerbe in Deutschland unter starkem Druck. \r\n3 VistaPrint-Studie / Handelsblatt (28.03.2025) : Neue Gastronomie -Studie: 57% der Deutschen sparen beim Essengehen .\r\n2\r\n5. erhält Arbeits- und Ausbildungsplätze in einer Branche, die stark auf Integration und faire Löhne setzt.\r\nEin Ausbleiben dieser angekündigten Maßnahme würde das Vertrauen vieler systemgastromischer Betriebe \r\nerschütternund ihre Substanz gefährden - mit erheblich negativen Folgen für Beschäftigung, regionale Wertschöpfung und gesellschaftlichen Zusammenhalt.\r\nAUSBLICK UND VERANTWORTUNG\r\nDie Systemgastronomie will Teil des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Stärkung der Demokratie sein:\r\n1. Re-Investitionseffekt: Die Entlastung durch den reduzierten Steuersatz fließt unmittelbar in Modernisierung, nachhaltige Konzepte sowie zehntausende neue Standorte, was Investitionssummen in Millionenhöhe entspricht. Die mittelständischen, regional stark verwurzelten Franchisenehmerinnen und Franchisenehmer, die den Betrieb oftmals in zweiter oder dritter Generation führen, werden die lokale \r\nWertschöpfung durch Investitionen stärken. Schon heute leisten sie mit ihrem regionalen Engagement \r\neinen entscheidenden Beitrag zur Lebensqualität und Attraktivität von Städten und Kommunen.\r\n2. Arbeitsmarktimpulse: Die Systemgastronomie bleibt als Branche der Chancen Integrationsmotor und \r\nbietet Einstiegs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Menschen unterschiedlichster Herkunft. Angesichts der \r\naktuell höchsten Arbeitslosigkeit seit rund zehn Jahren ist die Systemgastronomie ein verlässlicher Arbeitgeber, der Perspektiven schafft. Durch die Steuererleichterung können die stetig steigenden Arbeitskostenabgefedert werden, sodass finanzieller Spielraum für Investitionen in neue Arbeitsplätze entsteht. \r\n3. Gesellschaftlicher Wert : Gastronomie ist Begegnung, Teilhabe und Lebensqualität . Die Restaurants \r\nunserer Mitgliedsunternehmen sind Orte der Demokratie, in denen Menschen aus verschiedensten Hintergründen friedlich zusammenarbeiten, gemeinsam Zeit verbringen und sich über kulturelle, gesellschaftliche und politische Grenzen hinweg austauschen.\r\nÜBER DEN BDS \r\nDer Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) ist als Arbeitgeber - und Wirtschaftsverband die umfassende Branchenvertretung der Systemgastronomie Deutschlands. Der BdS vereint die relevanten Player der Systemgastronomie, zu denen unter anderem die Marken Autogrill, Burger King, KFC, McDonald’s, NORDSEE, \r\nPizza Hut, Starbucks, L´Osteria aber auch neuere Konzepte wie beispielsweise PURiNO, The ASH oder ABACCO's zählen. Die BdS -Mitgliedsmarken beschäftigen rund 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie \r\nüber 2000 Menschen in Ausbildung aus über 160 Nationen in nahezu 3000 Standorten . Jeder dritte Euro, \r\nder in der Gastronomie in Deutschland ausgegeben wird, wird in den Restaurants der Systemgastronomie \r\nausgegeben. Der BdS bekennt sich zur 100 -prozentigen Tarifbindung seiner Mitgliedsrestaurants und versteht \r\nsich als Wertegemeinschaft. Die Werte sind in der Charta der Systemgastronomie verankert."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-11-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020326","regulatoryProjectTitle":"Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außerhausverpflegung ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/de/27/630566/Stellungnahme-Gutachten-SG2510200001.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Brancheninitiativen zu Tierwohl erhalten und praxisnahe Lösungen umsetzen \r\nPositionspapier des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS) zur möglichen Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außerhausverpflegung\r\nAugust 2025\r\n\r\nHINTERGRUND\r\nDer Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer (CDU), legte im Juni 2025 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetztes (TierHaltKennzG) vor. Mit dem Entwurf wurde im Wesentlichen der Stichtag für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung von Schweinefleisch im Lebensmitteleinzelhandel vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 verschoben. \r\nIm parlamentarischen Verfahren zum Gesetzentwurf brachte der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat eine Beschlussempfehlung ein, der die Bundesregierung bis Mitte der Wahlperiode zu einer grundsätzlichen Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auffordert. Im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaftsbeteiligten sei die Erweiterung des TierHaltKennzG um die weiteren Tierarten, den ge-samten Lebenszyklus, verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung notwendig, so die Empfehlung.\r\n\r\nPOSITION BDS \r\nDer BdS sieht eine Ausweitung des TierHaltKennzG auf die Außerhausverpflegung kritisch:   \r\n1.\tVerdrängung etablierter Brancheninitiativen: In Deutschland bestehen bereits bewährte und in der Pra-xis gut austarierte Systeme zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Auch die Unternehmen der System-gastronomie engagieren sich bereits heute aktiv für Herkunftssicherheit und Tierwohl – auf freiwilliger Ba-sis, mit Augenmaß und dem Anspruch, praxisnahe Lösungen zu etablieren. Zahlreiche Unternehmen be-treiben eigene Tierwohl-Programme oder sind Teil etablierter Brancheninitiativen. Die bestehenden und von den Verbrauchern gelernten Tierwohl-Kennzeichnungen würden durch die neuen Regeln konterka-riert und verkompliziert werden. Das widerspricht dem Ziel der staatlichen Kennzeichnung, die Herkunft von Fleischprodukten transparent und für Verbraucher einfach verständlich zu gestalten. \r\n2.\tBeeinträchtigung von Lieferketten: Die Systemgastronomie ist auf flexible Lieferketten angewiesen, die sich an Verfügbarkeiten, Qualitäten und Preisen orientieren müssen. Starre Kennzeichnungspflichten kön-nen diese notwendige Flexibilität erheblich einschränken und zu einer Verknappung tierischer Rohwaren führen. Bereits heute sind unsere Mitgliedsunternehmen von Störungen der Lieferkette und gestiegenen Kosten durch geopolitische Entwicklungen betroffen. Bei Lieferengpässen sind die Betriebe dazu ge-zwungen, auf andere Lieferanten auszuweichen. Bei einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung müss-ten die Betriebe zudem entsprechend häufig die Herkunftsangaben auf den Speisekarten ändern. \r\n3.\tUnklare Umsetzbarkeit bei Mischprodukten: Einige Gerichte der BdS-Mitgliedsunternehmen bestehen aus sogenannten Mischprodukten wie Schweinespeck und Rindfleisch, bei denen Fleisch aus unter-schiedlichen Tierhaltungsformen verwendet wird. Teilweise stammen auch die Bestandteile eines einzel-nen Produkts, beispielsweise von Hackfleisch oder Burger-Patties, aus verschiedenen Tierhaltungsformen. Im gastronomischen Betrieb ist es entsprechend nicht praktikabel, die Herkunft aller Fleischarten auf den Speisekarten dazustellen. \r\n4.\tBeschränkte Lenkungswirkung: (System)gastronomische Unternehmen können im Unterschied zum Le-bensmitteleinzelhandel keine verschiedenen Haltungsformen innerhalb ihrer Gerichte anbieten. Unsere Mitgliedsunternehmen müssen sich bereits bei der Beschaffung der Ware für eine bestimmte Haltungs-form entscheiden. Dementsprechend haben die Gäste keinen zusätzlichen Nutzen bei einer ver-pflichtenden Tierhaltungskennzeichnung in der Gastronomie, da sie nicht wie im Lebensmitteleinzelhan-del zwischen verschiedenen Haltungsformen wählen können. Die intendierte Lenkungswirkung entfällt entsprechend.\r\n5.\tUnverhältnismäßiger Bürokratieaufwuchs: Für die Unternehmen der Systemgastronomie würde die Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung, zumal auf alle Tierarten, einen unverhältnismäßigen bürokra-tischen Mehraufwand entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Erwerb der einzelnen tierischen Produkte, der Prüfung und Dokumentation der Haltungsformen bis zum Angebot in den Speisekarten be-deuten. Insbesondere bei Mischprodukten, Änderungen der Rezeptur oder Lieferantenwechseln müssten Speisekarten, Webseiten und Kennzeichnungen angepasst und für die Gäste aufbereitet werden. Das konterkariert die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Bestrebungen der Bundesregierung, die Bürokratie-kosten für die Wirtschaft um 25% zu senken und die Dokumentationspflichten in der Gastronomie abzu-bauen. \r\n6.\tVerdrängung regionaler Produkte: Die Kennzeichnungspflicht würde nur für tierische Lebensmittel aus deutscher Herkunft und Verarbeitung gelten. Viele der BdS-Mitgliedsunternehmen setzen freiwillig und aus Überzeugung überwiegend auf regionale Produkte. Der hohe bürokratische, personelle und finanzi-elle Aufwand der Kennzeichnungspflicht für Produkte aus dem Inland würde jedoch vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Situation in vielen Betrieben bei zugleich hoher Preissensibilität der Gäste zu Ausweichreaktionen auf Fleischprodukte aus dem europäischen oder internationalen Ausland führen. Der Ansatz der Kennzeichnungsplicht für deutsche Lebensmittel tierischen Ursprungs führt damit zu einem klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischer Ware und konterkariert die Bestrebun-gen der Systemgastronomie und der Bundesregierung, einheimische und regionale Erzeuger zur stärken.\r\n7.\tKeine Berücksichtigung von Verbraucherinteressen: Aus Erfahrung der Mitgliedsunternehmen des BdS sind Geschmack und Preis für die meisten Kunden die ausschlaggebenden Faktoren bei der Kaufent-scheidung. Es ist fraglich, ob die Mehrheit der Gäste der (System)Gastronomie die mit einem verpflich-tendem TierHaltKennzG einhergehenden Folgen tragen möchte – insbesondere die höheren Preise der Produkte. Denn es ließe sich nicht vermeiden, die gestiegenen Kosten zumindest in Teilen auf die End-verbraucher umzulegen. Gäste äußern bereits heute, dass die gestiegenen Preise in der Gastronomie sowie die eigene finanzielle Situation dazu führen, dass sie seltener essen gehen. Eine weitere Verteue-rung von Produkten würde zu weiteren Gästeverlusten und Umsatzeinbrüchen in der (Sys-tem)Gastronomie führen. \r\n\r\nHANDLUNGSEMPFEHLUNGEN\r\nAuf Grundlage der geschilderten weitreichenden Folgen einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außerhausverpflegung plädiert der BdS für folgende Maßnahmen: \r\n\tVerpflichtende Kennzeichnung nur bei Wahlmöglichkeiten: Im Rahmen der Reform des TierHaltKennzG sollte eine Herkunftskennzeichnung weiterhin nur im Einzelhandel verpflichtend sein. Dort haben die Kunden die Entscheidungsmöglichkeit, es entsteht dadurch ein echter Mehrwert und höhere Haltungs-formen können dadurch gefördert werden. \r\n\tBrancheninitiativen erhalten: Die in der Praxis bewährten und bei Verbrauchern bereits bekannten frei-willigen Kennzeichnungssysteme müssen bestehen bleiben. Ein staatliches Kennzeichnungssystem konter-kariert die Bemühungen der verschiedenen Akteure der Wertschöpfungskette und führt zu Unverständ-lichkeit bei Verbrauchern.  \r\n\tKosten-Nutzen-Abwägung durchführen: Bei Erwägungen zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeich-nung auf die Außerhausverpflegung sollte unter Beteiligung aller betroffenen Akteure zunächst eine Fol-genabschätzung durchgeführt werden, ob die Verbraucher- und Tierschutzinteressen durch eine ver-pflichtende Kennzeichnung in der Gastronomie den hohen organisatorischen, bürokratischen, personel-len und finanziellen Aufwand überwiegen. \r\n\r\nÜBER DEN BDS \r\nDer Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) ist als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband die um-fassende Branchenvertretung der Systemgastronomie Deutschlands. Der BdS vereint die relevanten Player der Systemgastronomie, zu denen unter anderem die Marken Burger King, KFC, McDonald’s, Starbucks, L´Osteria aber auch neuere Konzepte wie beispielsweise Electric Social, Green Karma, PURiNO oder Satt-grün zählen. Die BdS-Mitgliedsmarken beschäftigen rund 120.000 Mitarbeitende sowie über 2000 Men-schen in Ausbildung in über 3000 Standorten. Jeder dritte Euro, der in der Gastronomie in Deutschland ausgegeben wird, wird in den Restaurants der Systemgastronomie ausgegeben. Der BdS ist ein Verband mit zwingender Tarifbindung für seine Mitgliedsrestaurants.\r\n\r\nKontaktdaten\r\nMarilena Körner, Leiterin Politik und Politische Kommunikation\r\nBundesverband der Systemgastronomie e.V.\r\nFranzösische Str. 15 | 10117 Berlin · Wilhelm-Wagenfeld-Straße 20 | 80807 München\r\nkoerner@bundesverband-systemgastronomie.de · +49 171 3733346\r\nwww.bundesverband-systemgastronomie.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020326","regulatoryProjectTitle":"Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außerhausverpflegung ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/47/9f/630607/Stellungnahme-Gutachten-SG2510200005.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Executive Summary\t\r\nMit dem Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes im August 2023 wurde eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch deutscher Herkunft eingeführt, die bis März 2026 umgesetzt werden muss. Neben einer Ausweitung auf weitere Produktgruppen, wie Rind und Geflügel, wird derzeit ebenso politisch diskutiert, die Kennzeichnungspflicht auch auf die Gastronomie bzw. Außer-Haus-Verpflegung  auszuweiten.\r\nPosition Gastronomie und Lebensmittelgroßhandel: Wir befürworten grundsätzlich mehr Transparenz im Sinne des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes – insbesondere dort, wo ein klarer Bedarf besteht und eine Kennzeichnung sinnvoll ist. Für den Außer-Haus-Markt trifft dies jedoch überwiegend nicht zu. Wir lehnen daher die geplante Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf diesen Bereich ab. Die Einführung würde zu erheblichen bürokratischen Belastungen und Wettbewerbsnachteilen führen – insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe. Zudem besteht die Gefahr, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schweinefleischproduzenten geschwächt wird, da Gastronomen vermehrt auf importiertes Schweinefleisch ohne Kennzeichnungspflicht ausweichen könnten.\r\n\r\nAusgangslage zum TierHaltKennzG \r\n\r\nMit dem Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) im August 2023 wurde erstmals eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch deutscher Herkunft eingeführt. Ab dem 1. März 2026 muss dieses Fleisch bei der Abgabe an Endverbraucher mit einem entsprechenden Haltungsform-Logo gekennzeichnet werden. Dabei werden fünf Haltungsformen unterschieden: Bio, Auslauf/Weide, Frischluftstall, Stall + Platz und Stall. Der Geltungsbereich des Gesetzes bezieht sich aktuell auf die Vermarktung von frischem, unverarbeitetem Schweinefleisch an Endverbraucher – etwa im Lebensmitteleinzelhandel, Online-Handel oder in Metzgereien. Lebensmittelgroßhändler sind derzeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 TierHaltKennzG dazu angehalten, Informationen zur Haltungsform innerhalb der Lieferkette an so genannte Wiederverkäufer (Metzgereien) weiterzugeben. \r\nIm Zusammenhang mit der Novellierung des TierHaltKennzG brachte der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat eine Beschlussempfehlung ein, der die Bundesregierung bis Mitte der Wahlperiode zu einer grundsätzlichen Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auffordert. Im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaftsbeteiligten sei die Erweiterung des TierHaltKennzG um die weiteren Tierarten, den gesamten Lebenszyklus, verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung notwendig, so die Empfehlung.  Die zeichnende Verbändeallianz positioniert sich klar gegen eine solche Ausweitung. Sie würde bürokratische Belastungen für eine Branche bedeuten, die strukturell ganz anders funktioniert als der Lebensmitteleinzelhandel (LEH), auf den das TierHaltKennzG bisher zugeschnitten ist. Im Gegensatz zum LEH, der zentral gesteuerte Sortimente und standardisierte Warenflüsse verwaltet, ist der Außer-Haus-Markt (Restaurants, Kantinen, Imbisse) kleinteilig, heterogen und stark manuell geprägt. Die Kennzeichnungspflicht hier umzusetzen ist organisatorisch und wirtschaftlich ungleich aufwendiger als im LEH – insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe. \r\n\r\nPolitische Forderungen zum THKG\r\n\r\nDie Gastronomie und der Lebensmittelgroßhandel lehnen eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnungspflicht auf die Gastronomie entschieden ab: Die geplanten Regelungen bringen erhebliche praktische Herausforderungen mit sich und führen zu Wettbewerbsnachteilen – insbesondere für kleine und mittelständische Gastronomiebetriebe, die dadurch überfordert werden könnten.\r\nUnsere politischen Forderungen:\r\n1.\tKeine Verdrängung regionaler Produkte durch Wettbewerbsverzerrung : \r\nDie Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnungspflicht trifft ausschließlich Produkte aus Deutschland. In den Gesetzgebungsverfahren zur Tierhaltungskennzeichnung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Importware nicht unter die Kennzeichnungspflicht fällt. Vor allem eine Einbeziehung von Importen aus dem EU-Binnenmarkt würde ein europarechtswidriges Handelshemmnis darstellen. Ein Alleingang Deutschlands schwächt die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Fleischproduzenten. Gastronomiebetriebe wären in angespannten wirtschaftlichen Situationen und aufgrund der hohen Preissensibilität der Gäste en dazu gedrängt, verstärkt auf importiertes Schweinefleisch ohne Kennzeichnungspflicht zurückzugreifen, um bürokratische und kostenintensive Auflagen zu umgehen. Dies führt zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Erzeuger, die bereits unter erheblichem Preisdruck stehen, und konterkariert die Bestrebungen der Gastronomie und der Bundesregierung, einheimische und regionale Erzeuger zur stärken..\r\n\r\n2.\tUnverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand für Gastronomen vermeiden:  \r\nEine verpflichtende Angabe der Haltungsform würde Gastronomen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Um die Kennzeichnungspflicht zu erfüllen, müssten sie eine durchgängige Dokumentation und verlässliche Rückverfolgbarkeit sicherstellen. In der Praxis fehlen hierfür jedoch klare Standards, vor allem bei verarbeiteten, marinierten oder gemischten Produkten. Besonders problematisch ist die ständige Anpassung der Kennzeichnung, wenn Produkte von unterschiedlichen Herkunftsländern (z. B. Schweinefleisch aus Polen, Deutschland oder den Niederlanden) verwendet oder verschiedene Haltungsformen gemischt werden. Gastronomen müssten dann ihre Speisekarten, Aushänge oder Preisverzeichnisse immer wieder ändern, was zu einem erheblichen Mehraufwand führt. Solche neuen Regelungen erschweren vor allem spontane Anpassungen – zum Beispiel bei Tagesgerichten oder Lieferengpässen. Gleichzeitig besteht das Risiko rechtlicher Konsequenzen bei Fehldeklarationen, was die Betriebe zusätzlich belastet. \r\n\r\n3.\tKeine Überforderung kleiner und mittelständischer Betriebe: \r\nNach wie vor sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Gastronomiesektor schwierig. Eine Dokumentationspflicht im Rahmen der Tierhaltungskennzeichnung würde die Wettbewerbsfähigkeit und den Fortbestand gastronomischer Betriebe in Deutschland weiter gefährden. Viele Restaurants, Bistros oder familiengeführte Betriebe verfügen weder über die personellen noch die finanziellen Ressourcen, um zusätzliche bürokratische Auflagen zu erfüllen. Die verpflichtende Kennzeichnung in Speisekarten oder Aushängen stellt eine erhebliche organisatorische und technische Herausforderung dar. Der Mehraufwand führt dazu, dass viele Betriebe ihr Angebot reduzieren müssten – zum Nachteil von Vielfalt und Regionalität. Eine bürokratische Mehrbelastung in dieser Größenordnung gefährdet die Wirtschaftlichkeit vieler Betriebe, die ohnehin unter Kostendruck, Personalmangel und sinkender Nachfrage stehen.\r\n\r\n4.\tKeine Kennzeichnungspflicht entgegen der Verbraucherinteressen: \r\nDie zusätzliche Bürokratiebelastung ist insbesondere vor dem Hintergrund unverhältnismäßig, dass dem oben geschilderten Aufwand ein mangelndes reales Verbraucherinteresse gegenübersteht. Die Erfahrung der Mitgliedsunternehmen der zeichnenden Verbände zeigt, dass die Menschen, die außer-Haus essen, auf der Speisekarte weniger auf die Herkunft oder die Tierhaltungsbedingungen der Produkte achten, als diejenigen, die selbst zu Hause kochen, bzw. essen. Zudem können die gastronomischen Betriebe im Gegensatz zum Einzelhandel keine Auswahl an verschiedenen Haltungsformen zur Auswahl anbieten und vorrätig halten. Das ist nicht oder in einzelnen Fällen nur mit einem erheblichen Kostenaufwand realisierbar, den die Unternehmerinnen und Unternehmer an die Gäste weitergeben müssten. Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen der letzten Jahre sind die Gäste i. d. R. nicht bereit, höhere Preise für gastronomische Angebote zu zahlen.\r\n\r\nGäste, die über die Tierhaltung in der Gastronomie informiert werden wollen, erhalten zudem bereits heute auf Nachfrage eine Auskunft, dader Betrieb ein unternehmerisches Interesse an guter Bewirtung seiner Gäste hat. Ein Restaurant, das beispielsweise auf tierische Produkte aus regionaler Produktion setzt, , wird diesen Fokus aus Eigeninteresse auf der Speisekarte kenntlich machen. Es muss Teil der unternehmerischen Freiheit bleiben, wie Betriebe ihre Gäste über die tierischen Produkte in ihrem Angebot Informieren. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022288","regulatoryProjectTitle":"Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer  Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/16/9b/689747/Stellungnahme-Gutachten-SG2602040019.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer \r\nRechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40\r\nStellungnahme des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS) zum Referentenentwurf des Bun\u0002desministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit\r\nDezember 2025\r\nZUSAMMENFASSUNG\r\nMit dem durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) \r\nvorgelegten Referentenentwurfzur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 ( Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, VerpackDG ) soll ein einheitlicher europäischer Binnenmarkt in Bezug auf den Umgang mit Verpackungen etablieren werden. Dabei regelt die in wesentlichen Teilen unmittelbar ab 12. August 2026 geltende EU -Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging \r\nWaste Regulation – PPWR) neue Anforderungen an Verpackungen, deren Systembeteiligung, Rücknahme, Recycling sowie Hersteller - und Informationspflichten. Um diese Neuregelungen an das in Deutschland bisher \r\ngeltende Verpackungsgesetz anzupassen , soll dieses au fgehoben und durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden. \r\nDer BdS begrüßt das Ziel, die EU -Verpackungsverordnung rechtssicher und einheitlich in bestehendes deutsches \r\nRecht zu implementieren. Systemgastronomiebetriebesetzen auf nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften, wobei Umwelt- und Klimaschutz eine zentrale Rolle spielen. Sie arbeiten kontinuierlich daran, Verpackungsmaterial bestmöglich zu reduzieren, Mehrwergverpackungen wo möglich einzusetzen und das Recycling \r\nsowie die Recyclingfähi gkeit der Verpackungen zu erhöhen. Seit vielen Jahren entwickeln die BdS -Mitgliedsunternehmen Lösungen zur effizienteren Nutzung von Verpackungsmaterial und überprüfen kontinuierlich Einsparpotenziale sowie umweltfreundlichere Herstellungsverfahren. So konnten bereits einige innovative Lösungen\r\nentwickelt und am Markt erfolgreich umgesetzt werden, wie z. B. die vollständige Vermeidung von Plastikverpackungen sowie die Entwicklung kompostierbarer Verpackungen.\r\nIm Hinblick auf die derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, massiv gestiegenen Kosten für Energie, Personal und Lebensmittel, einem sich verschärfendem Gästerückgang sowie einer \r\nüberbordenden Bürokratie stellendie im VerpackDG vorgesehenen Neuerungen die Unternehmender Systemgastronomie, die in ihren Restaurants häufig auch Speisen und Getränke zum Außer-Haus-Verzehr anbieten, vor \r\nerhebliche Herausforderungen. Insbesondere in kleineren und mittelständischen Betrieben und Unternehmen\r\nbindet die Erfüllung von Melde- sowie Dokumentations- und Nachweispflichten immer mehr Ressourcen und \r\nnimmt Zeit, die zur Erfüllung des Kerngeschäfts fehlt. Die vorgesehene Ausweitung der Systembeteiligungspflicht \r\nsowie Herstellerverantwortungführen zudem zu einem massiven finanziellen und bürokratischen Mehraufwand. \r\n2\r\nPOSITION BDS \r\nDamit die Ziele des Verpack DG erreicht werden können, sind praktikable, wirtschaftlich tragfähige und klar \r\nausgestaltete Rahmenbedingungen erforderlich. Der vorliegende Entwurf setzt hierfür viele richtige Impulse, erfordert aber an einigen Stellen Anpassungen, um die Umsetzbarkeit im betrieblichen Alltag für Systemgastronomiebetriebe sicherzustellen.\r\nIm Einzelnen\r\nDer vorliegende Referentenentwurf hebt das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) vollständig auf und ersetzt es durch ein grundlegend neu strukturiertes Verpackungsrecht. Diese Änderungen haben erhebliche praktische, organisatorische und wirtschaftliche Auswirkungen auf die Systemgastronomie. \r\n1. Erweiterte Registrierungspflich t – § 6 VerpackDG\r\nDie Neuregelung der Registrierungspflicht verpflichtet Herstellerzur umfassendenRegistrierung bei der Zentralen \r\nStelle. Diese Meldepflicht soll zukünftig auch detailliertere Angaben zu allen Verpackungsarten und Systembeteiligungen umfassen. Dies bedeutet für die Betriebe der Branche einen erhöhten bürokratischenAufwand, da \r\nsämtliche To-Go -, Service -, Transport- und Umverpackungen erfasst und fortlaufend gemeldet werden müssen.\r\n2. Ausweitung der Systembeteiligungspflich t – § 7 VerpackDG\r\nKünftig soll die bislang in § 7 VerpackG geregelte Systembeteiligungspflicht ausgeweitet werden und alle \r\nVerpackungen, die typischerweise beim Verbraucher oder vergleichbaren Stellen umfassen. Für die Unternehmen der Systemgastronomie würde dies eine deutliche Ausweitung der bereits nach geltendem Verpackungsrecht vorgesehenen Systembeteiligungspflicht bedeuten, da Beteiligungsnachweise an den dualen Systemen für \r\nnahezu sämtliche Verpackungsmaterialen erfolgen müssten.\r\nHinzu kommt, dass die Systembeteiligungspflichten gem. § 7 Abs. 2 VerpackDG zukünftig lediglich von Seiten \r\nder Hersteller- die gleich zeitig a ls Erzeuger gelten - auf Vorvertreiber, wie z. B. Großhändle r delegiert werden \r\nkönnen. Hersteller sind nach dem erweiterten Herstellerbegriff die in Deutschland niedergelassene n Erzeuger, \r\nImporteure oder Vertreiber, die unbefüllte Serviceverpackungen in Deutschland erstmals bereitstellen. \r\nDiese Neuregelung führt gerade bei den Betrieben der Systemgastronomie, die zu großen Teilen als Franchisesysteme agieren, zu massiven Rechtsunsicherheiten. Regelmäßig beziehen die Träger von Marken der Systemgastronomie zentral die unbefüllten Serviceverpackungen von Vorvertreibern und versehen die Verpackungen mit ihrem Brand / ihrer Marke als Kennzeichnung. Insoweit gelten die Markenträger als Erzeuger nach \r\nArt. 3 Abs. 1 Nr. 13 a) PPWR . Unklar ist jedoch, ob eine Bereitstellung im Sinne einer Abgabe auf dem Markt \r\nstattfindet und die Marken gleichzeitig als Hersteller zu qualifizieren sind, die die in § 7 Abs. 2 VerpackDG \r\nvorgesehene Pflichtendelegation vornehmen können. Hintergrund ist, dass die Marken die gekennzeichneten \r\nServiceverpackungen über die Logistiker an die Franchisenehmenden, demnach an die Restaurantbetreibenden \r\n3\r\nabgegeben . Eine Befüllung u nd Bereitstellung der Verpackungen auf dem Markt erfolgt demnach durch die \r\nRestaurantbetreibenden, die regelmäßig nicht Träger der Marken sind und insoweit nicht als Erzeuger i m Sinne \r\nArt. 3 Abs. 1 Nr. 13 a) PPWR gelten. Demnach scheidet eine Pflichtenübertragung nach § 7 Abs. 2 VerpackDG aus. Für die Streichung der zulässigen Pflichtenübertragung durch Hersteller, die nicht zugleich als \r\nErzeuger gelten, besteht daher keine sachliche Rechtfertigung. Vielmehr führt die Streichung in der Praxis nur zu \r\nerheblichen Rechtsunsicherheiten. \r\n3. Sogenannte Branchenlösung und Anforderungen an die Ve rwertung – § 8 und 33 VerpackDG\r\nZu begrüßen ist, dass die sog. Branchenlösung weitgehend bestehen bleiben soll. Danach entfällt die Systembeteiligungspflicht nach wie vor, wenn (System)Gastronomiebetriebe die von ihnen bereitgestellten Verpackungen unentgeltlich zurücknehmen und einer anderweitigen stofflichen Verwertung entsprechend den Anforderungen des § 33 Absatz 1 bis 3 VerpackDG zuführen. In diesem Zusammenhang entfallen gem. § 33 VerpackD G\r\ndie nach der bisherigen Regelung vorgeschriebenen Recyclingquoten für Verbundverpackungen. Die bislang \r\nvorgeschriebene Quote ist überflüssig und führt zu massiven Belastungen in der betrieblichen Praxis, da bei der \r\nBerechnung der Quote das Hauptverpackungsmaterial einer Verbundverpackung weiterhin Berücksichtigung \r\nfindet. Die sog. Branchenlösung führt zu einem Zuwachs an Wiederverwertung und fördert die Entwicklung \r\ninnovativer Lösungen, um Verpackungen zu recyceln. Dies ermöglicht den systemgastronomischen Betrieben, \r\nfür sie passgenaue Lösungen zu entwickeln. Dennoch sollte rechtssicher und eindeutig klargestellt werden, welche Materialen einer Quotenregelung unterliegen. \r\n4. Zulassung von Hersteller n – § 1 4 VerpackDG\r\nDas VerpackDG führt erstmals für bestimmte Verpackungsarten eine behördliche Zulassungspflicht für Hersteller \r\nein. Betroffen sind Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen und Verpackungen nach § 30 Verpack DG, wie z. B. Transport - und Mehrwegverpackungen. \r\nFür die Systemgastronomiebetriebe würde dies eine erheblich strengere Sorgfal tspflicht bedeuten und damit \r\ngleichzeitig die Risiken der Marktüberwachung erheblich erhöhen, da sie im Rahmen ihrer Lieferkettenkontrolle \r\nsicherzustellenmüssten, dass ihre Lieferanten den Vorgaben des VerpackDG entsprechend zugelassen sind. \r\n5. Erweiterung der Mehrwegangebotspflicht auf Deckel und Verschlüss e – §§ 49, 50 VerpackDG \r\nDie neuen §§ 49 und 50 Verpac kDG ersetzen die bislang in §§ 33, 34 enthalten Mehrwegangebotspflichten \r\nund erweitern die Mehrwegangebotspflicht in § 49 Abs. 1 S. 2 VerpackDG dahingehend, dass die se künftig \r\nauch Deckel und Verschlüsse umfasst. \r\nDie Erstreckung der Mehrwegangebotspflicht auf Deckel und Verschlüsse bedeutet für die betroffenen Unterneh\u0002men der Systemgastronomie eine erhebliche Mehrbelastung. Die Pflicht, zu Mehrwegbechern auch Mehrweg\u0002deckel und -verschlüsse bereitzustellen, führt zu einem erheblichen operativen, finanziellen und hygienischen \r\n4\r\nMehraufwand. Mehrwegdeckel erfordern einen höheren Platzbedarf, der in vielen Betrieben der Systemgastro\u0002nomie schlicht nicht vorhanden ist. Zudem sind Mehrwegdeckel deutlich aufwendiger hygienisch zu reinigen , \r\nindem sie z. B. separate Reinigungsprogramme oder einer manuellen Vorreinigung bedürfen und damit zu \r\neinem erhöhten Personalbedarf und stark erhöhtem Energie- und Wasserverbrauch führen. Hinzu kommt, dass \r\nMehrwegdeckel sehr häufig nicht wieder den Weg zurück in die Betriebe finden. Erfahrungen aus der Praxis \r\nbelegen, dass die Deckel , die am häufigsten verlorengehende Teile eines Mehrwegsystems sind. Insoweit \r\nentstehen durch die Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht erhebliche Zusatzkosten für „Nachkäufe“.\r\nDiese Belastungen stehen nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den ökologischen Effekten und berücksichtigen weder die besonderen Betriebsabläufe noch die hohe Kundendynamik der Branche. Bislang bez ieht \r\nsich die Verpflichtung zum Angebot einer Mehrwegalternative zum einen auf Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und auf Einweggetränkebecher. Bei einem Deckel, der das Überlaufen von Flüssigkeit verhindern \r\nsoll, handelt es sich weder um eine „Verpackung“ noch u m einen „Becher“. Eine Erweiterung der Mehrwegangebotspflicht auf Deckel und Vers chlüsse ist damit entbehrlich und abzulehnen. \r\n6. Abstimmung mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern – § 22 VerpackDG \r\n§ 22 VerpackDG regelt die Abstimmung der dualen Systeme mit den öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträgern \r\nüber die Sammlung von Restentleerten Verpackungen, z. B. Gelbe Tonne/ Sack, Wertstoffsammlungen. Zwar \r\nadressiert § 22 VerpackDG nicht unmittelbar die Unternehmen der Systemgastronomie, die Neuregelung führt \r\njedoch mittelbar zu Kostensteigerungen, weil zusätzliche Pflichten geschaffen werden, wie z. B. Flächenbereitstellung, Abfallberatung und Mitbenutzung kommunaler Sammelmethoden. Entsprechend der Neuregelung können Kommunen mehr Vorgaben zur Sammlungsorganisation machen, Entgelte für Mitbenutzung von PPK-/Wertstoff-Sammelstrukturen verlangen sowie die ihrerseits bereitgestellten Flächen den Systemen in Rechnung stellen. \r\nDiese Kosten werden über die Beteiligungsentgelte an Hersteller – und damit auch an (system)gastronomische \r\nUnternehmen – weitergereicht. \r\nDie erweiterten Pflichten der Systemeführen zu erheblichen Kostensteigerungen in der Systemgastronomie, da \r\ndie Kosten für die neuen Pflichten, wie Kommunalentgelte, Flächen Sauberhaltung und Abfallberatung auf Hersteller und damit auch die Gastronomie abgewälzt werden , die damit zusätzlich an den Kosten der öffentlichen \r\nAbfallbeseitigung beteiligt werden. Diese Kostenabwälzung führt jedoch zu einer nicht hinnehmbaren Doppelbelastung für die Unternehmen. Systemgastronomische Betriebe tragen bereits heute umfassend dazu bei, Abfälle im öffentlichen Raum zu vermeiden und die Sauberkeit in Städten zu fördern. Die Branche übernimmt \r\nVerantwortung – sowohl durch konkrete betriebliche Maßnahmen als auch durch Kooperationen mit Kommunen \r\nund Entsorgungsdienstleistern. Dazu gehört vermehrt der Einsatz ressourcenschonender Verpackungen, Reduktion von Einzelverpackungen und ein umfassendes Mehrwegangebot. Durch Innovation, Kooperation und Verantwortung leistet die Branche einen messbaren Beitrag zu mehr Sauberkeit und Umweltqualität in deutschen \r\nStädten. Gleichzeitig werden die Systemgastronomiebetriebe in Bezug auf Verpackungen mit weiteren Regularien und Abgaben, wie u.a. den Abgaben an den Einwegkunststofffonds belastet. Vor dem Hintergrund der \r\nnicht sachgerechten Doppelbelastung muss der Referentenentwurf diesbezüglich dringend überarbeitet werden. \r\n5\r\n7. Finanzierung der Organisation für Reduzierungs - und Präventionsmaßnahme n – § 25 VerpackDG\r\n§ 25 VerpackDG sieht vor, dass duale Systeme, Branchenlösungen, sonstige EPR -Organisationen sowie nicht \r\nangeschlossene Hersteller im Rahmen ihrer Finanzierungsvereinbarungen mit der Zentralen Stelle künftig zusätzlich fünf Euro pro bereitgestellter Tonne Verpackungen entrichten müssen. Die Zentrale Stelle zahlt die erhaltenen \r\nMittel jährlich an eine noch zu errichtende Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen aus.Aus \r\ndiesen Mitteln sollen sowohl Anschubfinanzierungen für neue Mehrwegsysteme als auch Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zur Nutzung von Mehrweg - und Wiederbefüllungslösungen finanziert werden.\r\nDie Maßnahme bedeutet eine weitere finanzielle Belastung für die Betriebe der Systemgastronomie, da die \r\nKosten über die dualen Systeme oder die Branchenlösungen an die Betriebe weitergegeben werden . Die\r\nzusätzliche Gebühr wäre neben de n Lizensierungskosten, der Abgabe für den Einwegkunststofffondssowie der \r\nin einigen Städten eingeführte Kommunale Verpackungssteuer die vierte finanzielle Belastung auf ein Produkt .\r\nZusätzlich leistenviele Betriebe auf freiwilliger Basis hohe finanzielle, bürokratische und personelle Anstrengungen für die Bereitstellung und Bewerbung von vielfältigen Mehrwegprodukten, Recyclinglösungen und nachhaltigen Verpackungslösungen, wie z. B. kompostierbare Kaffeebecher .\r\nDie PPWR verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass ein Teil der Mittel der EPR -Organisationen zur \r\nReduktion des Verpackungsaufkommens eingesetzt wird – legt jedoch kein konkretes Budget fest. Vor dem \r\nHintergrund der bereits heute hohen und teils freiwilligen finanziellen Aufwendungen der BdS -Mitgliedsunternehmen für Verpackungs- und Recyclinglösungen, ist die zusätzliche Gebühr von fünf Euro abzulehnen. Zumindest jedoch sollte bei Einführung die Gebühr auf ein Minimum reduziert werden, das weit unter fünf Euro liegt. \r\nZusätzlich sollten freiwillige betriebsinterne Präventionsmaßnahmen bei der Berechnung der Abgabe be rücksichtigt und angerechnet werden können . Damit werden die Mehrfachbelastungen verringert und zugleich Anreize geschaffen, in Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung zu investieren. \r\n8. Kostenlose Abgabe von Leitungswasser in gastronomischen Betriebe n – 26 Abs. 1 Nr. 4 VerpackDG \r\nDie verpflichtende oder durch Förderung faktisch erwartete Bereitstellung von kostenlosem Leitungswasser stellt \r\ndie betroffenen Unternehmen vor spezifische operative, wirtschaftliche und rechtliche Herausforderungen. Besonders betroffen sind die Betriebe der Systemgastronomie mit ihren hohen Gästezahlen und standardisierten \r\nAbläufen. Insbesondere in der Systemgastronomie sind die Betreiber auf zügige Abläufe angewiesen. Die\r\nImplementierung der kostenlosen Ausgabe von Leitungswasser würde in den standardisierten Arbeitsabläufen \r\nder Systemgastronomie spürbare Prozessveränderungen bedeuten . Erforderlich wären zusätzliche Arbeitsschritte, wie erhöhte Anforderungen an Reinigung und Trocknung der Behältnisse, mit denen kostenloses Wasser \r\nausgegeben wird , sowie ein höherer Schulungsbedarf des Personals in Bezug auf Qualitätssicherung der Hygiene und deren Dokumentation. Zudem würde die kostenlose Abgabe von Leitungswasser Personal binden, \r\ndass dann zur Erfüllung des Kerngeschäfts fehlt. Insgesamt würde die Neuregelung einen erhöhten Personalbedarf verursachen, der in Zeiten des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels durch die Arbeitgeber der Systemgastronomie kaum zu bewältigen wäre. \r\n6\r\nWEITERE HERAUSFORDERUNGEN\r\nIn der Umsetzungsphase der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) machen wir auf einen konkreten \r\nProblemkomplex aufmerksam, der erhebliche Auswirkungen auf die Betriebsstrukturen- und -prozesse der Unternehmen der Systemgastronomie in Deutschland haben wird . I n Artikel 25 und Anhang V, Absatz 4 ist Ab 1. \r\nJanuar 2030 ein Verbot von Einwegkunststoffverpackungen für Einzelportionen im Gastgewerbe vorgesehen, \r\ndie für Würzmittel, Aufstriche, Soßen, Kaffeesahne, Zucker und Gewürze verwendet werden . \r\nBetroffen wären potenziell Portionsverpackungen von Saucen, Dressings, Honig, Milch, Schokolade, Zucker, \r\nGewürze sowie vielen mehr – mit weitreichenden Folgen für Hersteller, Zulieferer und Gastronomie - sowie \r\nEinzelhandelsbetriebe. Diese verschiedenen Produktgruppen haben unterschiedliche Anforderungen an eine \r\nVerpackung. Das pauschale Verbot riskiert, laufende Innovationsprozesse in der Verpackungsentwicklung abzuschneiden. Viele alternative Lösungen befinden sich derzeit noch in der Entwicklung, die teilweise auch noch \r\neinige Zeit in Anspruch nehmen wird. Zudem würde das Verbot von Einzelportionen die Lebensmittelsicherheit \r\nund Hygiene erschweren, insbesondere hinsichtlich Allergen - und Kontaminationsschutz. Für viele Konsumenten \r\nund Gastronomiebetriebe (Quick -Service-Restaurants, Cafés, Kantinen) wären praktikable Alternativen kaum\r\nverfügbar.\r\nVor diesem Hintergrund appelliert der BdS an die Bundesregierung, sich auf EU -Ebene für eine realistische \r\nÜbergangsfrist sowie einen beschleunigten Prozess für die zum 12. Februar 2027 angekündigten Leitlinien zu \r\nAnhang V PPWR einzusetzen. Für die Dienstleistersowie die Unternehmen der Systemgastronomie selbst ist\r\neine klare Definition des Anwendungsbereichs , insbesondere des Geltungsbereichs der Begriffe „Gewürze, \r\nKonserven, Saucen, Kaffeeweißer, Zucker und Würzmittel“ zentral, um Planungssicherheit zu haben und die \r\nknappe Übergangsfrist einhalten zu können. \r\nÜBER DEN BDS \r\nDer Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) ist als Arbeitgeber - und Wirtschaftsverband die umfassende Branchenvertretung der Systemgastronomie Deutschlands. Der BdS vereint die relevanten Player der Systemgastronomie, zu denen unter anderem die Marken Autogrill, Burger King, KFC, McDonald’s, NORDSEE, \r\nPizza Hut, Starbucks, L´Osteria aber auch neuere Konzepte wie beispielsweise PURiNO, The ASH oder ABACCO's zählen. Die BdS -Mitgliedsmarken beschäftigen rund 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie \r\nüber 2000 Menschen in Ausbildung aus über 160 Nationen in nahezu 3000 Standorten . Jeder dritte Euro, \r\nder in der Gastronomie in Deutschland ausgegeben wird, wird in den Restaurants der Systemgastronomie \r\nausgegeben. Der BdS bekennt sich zur 100 -prozentigen Tarifbindung seiner Mitgliedsrestaurants"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-05"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}