{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-05-30T12:27:49.700+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001906","registerEntryDetails":{"registerEntryId":62936,"legislation":"GL2024","version":8,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001906/62936","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b5/ae/593526/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001906-2025-07-29_11-06-26.pdf","validFromDate":"2025-07-29T11:06:26.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-30T13:52:46.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-20T09:18:21.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-28T09:37:29.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-07-29T11:06:26.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":62936,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001906/62936","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-29T11:06:26.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":59399,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001906/59399","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-30T13:52:46.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-29T11:06:26.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50258,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001906/50258","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-14T09:47:09.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-30T13:52:46.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":49886,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001906/49886","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-30T09:30:34.000+01:00","validUntilDate":"2025-02-14T09:47:09.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":35191,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001906/35191","version":4,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-20T09:18:21.000+02:00","validUntilDate":"2025-01-30T09:30:34.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"PRIF - Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_SOER","de":"Stiftung öffentlichen Rechts","en":"Foundation under public law"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+49699591040","emails":[{"email":"info@prif.org"}],"websites":[{"website":"www.prif.org"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Baseler Str.","streetNumber":"27-31","zipCode":"60329","city":"Frankfurt am Main","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":true,"capitalCityRepresentation":{"address":{"type":"NATIONAL","street":"Chausseestraße","streetNumber":"111","zipCode":"10115","city":"Berlin"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+4930206049120","email":"brockmeier@prif.org"}},"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Deitelhoff","firstName":"Nicole","function":"Geschäftsführendes Vorstandsmitglied","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Boetsch","firstName":"Susanne","function":"Administrative Geschäftsführerin","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Deitelhoff","firstName":"Nicole","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Kroll","firstName":"Stefan","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Boetsch","firstName":"Susanne","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Wisotzki","firstName":"Simone","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Mannitz","firstName":"Sabine","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Junk","firstName":"Julian","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Wolff","firstName":"Jonas","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Jakob","firstName":"Una","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Daase","firstName":"Christopher","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Baumgart-Ochse","firstName":"Claudia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Blum","firstName":"Yvonne","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Friedrich","firstName":"Laura","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Brockmeier-Large","firstName":"Sarah","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Weipert-Fenner","firstName":"Irene","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Flamm","firstName":"Patrick","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Schörnig","firstName":"Niklas","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Witt","firstName":"Antonia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Reinhold","firstName":"Thomas","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Cramer","firstName":"Tina","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Tultschinetski","firstName":"Sina","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Göttsche","firstName":"Malte","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":false,"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Leibniz Gemeinschaft"}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_RESEARCH_FACILITY_V2","de":"Wissenschaft, Hochschule oder Forschungseinrichtung","en":"Science, university or research institution"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEFENSE_ARMAMENTS","de":"Rüstungsangelegenheiten","en":"Armaments matters"},{"code":"FOI_DEFENSE_POLICY","de":"Verteidigungspolitik","en":"Defense policy"},{"code":"FOI_IS_ANTI_TERRORISM","de":"Terrorismusbekämpfung","en":"Counter terrorism"},{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_IS_ANTI_EXTREMISM","de":"Extremismusbekämpfung","en":"Counter extremism"},{"code":"FOI_FA_BRD","de":"Außenpolitik","en":"Foreign policy of the federal republic of Germany"},{"code":"FOI_FA_INTERNATIONAL","de":"Internationale Beziehungen","en":"International relations"}],"activityDescription":"Das PRIF - Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung ist ein Forschungsinstitut, das zwischenstaatliche und innerstaatliche Konflikte erforscht und nach Wegen sucht, diese zu lösen. \r\n\r\nAls eines der führenden Friedensforschungsinstitute in Europa verbindet PRIF Grundlagenforschung mit dem Transfer von Wissen in Politik, Medien und Gesellschaft. Mit diesem Auftrag wird PRIF als Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft vom Bund und vom Land Hessen gefördert. PRIF bestimmt seine Forschungsthemen selbst. Die Institutsverfassung garantiert völlige wissenschaftliche Freiheit. Die Kernthemen der Forschung sind Rüstungskontrolle und Abrüstung, Konflikte um internationale Normen, Regime und Organisationen, militärische und nicht-militärische Interventionen, Friedenskonsolidierung, Demokratisierung sowie Radikalisierung und politische Gewalt. \r\n\r\nPRIF entwickelt Handlungsempfehlungen für Ministerien, Parteien, NGOs und Unternehmen und stellt Hintergrundwissen und Analysen zur Verfügung. Die konkreten Tätigkeiten, die zum Zweck der Interessenvertretung ausgeübt werden, umfassen: (1) Wissenschaftliche Publikationen, die Mitgliedern des Bundestags und Vertreter*innen von Ministerien zugesendet werden. (2) Wissentschaftliche Veranstaltungen und Hintergrundgesrpäche, zu denen Mitglieder des Bundestags oder Vertreter*innen aus Ministerien eingeladen werden. (3) Die direkte Zusendung von wissenschaftlichen Stellungnahmen an Mitglieder des Bundestags und Vertreter*innen aus Ministerien."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":2.35},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":340001,"to":350000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_PUBLIC_GRANTS","de":"Öffentliche Zuwendungen","en":"Public grants"},{"code":"MFS_GIFTS_AND_DONATIONS","de":"Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen","en":"Gifts and other lifetime donations"},{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":true,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","publicAllowances":[{"name":"Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_LAND","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Land","en":"German Public Sector – Land"},"location":"Wiesbaden","publicAllowanceEuro":{"from":5600001,"to":5610000},"description":"Grundfinanzierung\r\nSonderfinanzierung Unterbringung\r\nSonderfinanzierung Programmbereich\r\n"},{"name":"Stadt Franfurt am Main","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_MUNICIPALITY","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Kommune","en":"German Public Sector – Municipality"},"location":"Frankfurt am Main","publicAllowanceEuro":{"from":230001,"to":240000},"description":"Die Förderung umfasst den jährlichen Festzuschuss von 34.000 EUR. Hinzu kam im Jahr 2024 die Förderung des Projekts \"Global House of Young Voices\". Anlässlich des 175-Jährigen Jubiläums der Frankfurter Paulskirche förderte die Stadt Frankfurt ein Projekt zur politischen Bildung junger Menschen. Bei dem Projekt wurden Delegationen aus den 17 Partnerstädten Frankfurts eingeladen, um im Rahmen eines einwöchigen Summits über die politischen Motive der Paulskirche zu dabattieren. PRIF konzipierte dieses Projekt zur Förderung der Civic Citizenship Education und setzte es erfolgreich um."},{"name":"Auswärtiges Amt","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":1000001,"to":1010000},"description":"Gefördert wird das Projekt \"Cluster Natur- und Technikwissenschaftliche Rüstungskontrollforschung\". Das Projekt erforscht neue Technologien und Entwicklungen in den Naturwissenschaften aus interdisziplinärer Perspektive. Rüstungstechnische Innovationen, digitale Kriegsführung und Desinformation beeinflussen die Machtverhältnisse und sorgen für Unsicherheit. Um auf internationaler Ebene Rüstungskontrollimpulse zu setzen, ist es nicht nur wichtig, frühzeitig aufkommende Probleme zu identifizieren, sondern auch die technische Kompetenz zu besitzen. Das Projekt ermittelt wissenschaftlich fundierte Grundlagen für Handlungsempfehlungen an das Auswärtige Amt zur Stärkung der Rüstungskontrolle.\r\nGefördert wird ein weiteres Projekt zu Perspektiven der Rüstungskontrolle."},{"name":"Bundesministerium für Bildung und Forschung","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":1280001,"to":1290000},"description":"Gefördert werden fünf Forschungsprojekte und ein Transfervorhaben. \r\n\r\n1. Das Forschungszentrum Transformations of Political Violence, ein interdisziplinärer Forschungsverbund. Grundlagenforschung zur Transformation politischer Gewalt.\r\n2. KURI Konfigurationen von gesellschaftlichen und politischen Praktiken im Umgang mit dem radikalen Islam. Grundlagenforschung zu gesellschaftlichen Reaktionen auf islamistischen Terrorismus. \r\n3. RADIS Transfervorhaben Gesellschaftliche Ursachen und Wirkungen des radikalen Islam in Deutschland und Europa. Projekt zur Bündelung von Transferergebnissen von zwölf Verbundpartnern.\r\n4. RadiGaMe Radikalisierungsprozesse auf Gaming Plattformen und Messenger-Diensten. Untersucht digitale Radikalisierungsmuster. \r\n5. CBWNet Die Einhaltung und Durchsetzung der Normen gegen chemische und biologische Waffen. Untersucht Rüstungskontrolle. \r\n6. African Non-military Conflict Intervention Practices ANCIP. Untersucht Interventionspraktiken in Regionen Afrikas."},{"name":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":1260001,"to":1270000},"description":"Gefördert wird das Verbundprojekt PrEval Zukunftswerkstätten Evaluation und Qualitätssicherung in der Extremismusprävention, Demokratieförderung und politischen Bildung. Es handelt sich um ein Forschungs- und Transfervorhaben, das Formate und Strukturen zur Stärkung von Evaluation und Qualitätssicherung in der Extremismusprävention, Demokratieförderung und politischen Bildung in Deutschland weiterentwickelt und neu gestaltet. Empfehlungen zielen auf die Verwaltung und die Fachpraxis."},{"name":"Europäische Union","type":{"code":"EUROPEAN_UNION","de":"Europäische Union","en":"European Union"},"location":"Brüssel","publicAllowanceEuro":{"from":110001,"to":120000},"description":"Gefördert werden zwei Projekte im Bereich der Grundlagenforschung und des Transfers: \r\n\r\nDas \"EU Non-Proliferation and Disarmament Consortium\" ist ein Zusammenschluss sechs unabhängiger europäischer Forschungsinstitute, welche die Nichtverbreitungs- und Abrüstungspolitik der Europäischen Union unterstützen und ein Netzwerk von über 100 europäischen Think Tanks anleitet, die zu den Themen Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und Abrüstung arbeiten.\r\n"}]},"donators":{"donatorsInformationPresent":true,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":300001,"to":310000},"donators":[{"name":"Leitner, Dr. Kerstin","donationEuro":{"from":290001,"to":300000},"description":"Finanzielle Unterstützung zur Einrichtung einer Forschungsgruppe. Die Forschungsgruppe wurde 2025 eingerichtet mit einem Fokus auf Forschungen zu den Vereinten Nationen. Die Forschungsgruppe wird insgesamt über einen Zeitraum von vier Jahren gefördert."}]},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":0,"to":0},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5c/61/593523/Verwendungsnachweis-2024-PRIF.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":5,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0003298","title":"Empfehlung einer Einführung des geplanten Demokratiefördergesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)","printingNumber":"20/5823","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/058/2005823.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-von-ma%C3%9Fnahmen-zur-demokratief%C3%B6rderung-vielfaltgestaltung-extremismuspr%C3%A4vention-und/295444","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"},{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMFSFJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmfsfj.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Auf wissenschaftlicher Grundlage wird empfohlen, das Demokratiefördergesetz der Bundesregierung zügig zu beschließen und  umzusetzen, um in der aktuellen Situation eine planbare Finanzierungsgrundlage für Demokratieförderung, politische Bildung und Extremismusprävention\r\nzu schaffen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_IS_ANTI_EXTREMISM","de":"Extremismusbekämpfung","en":"Counter extremism"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003299","title":"Sicherheitszusammenarbeit und Unterstützung zwischen der BRD und der Ukraine","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Aud wissenschaftlicher Basis wird empfohlen, die Vereinbarung über Sicherheitszusammenarbeit und langfristige Unterstützung zwischen der Bundesrepublik Deutschland nachzuhärten.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FA_BRD","de":"Außenpolitik","en":"Foreign policy of the federal republic of Germany"},{"code":"FOI_FA_INTERNATIONAL","de":"Internationale Beziehungen","en":"International relations"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017587","title":"Leitlinien Krisenprävention der Bundesregierung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die deutsche Bundesregierung überarbeitet derzeit ihre Leitlinien zur Krisenprävention und Friedensförderung. Hierzu wird die folgende wissenschaftliche Empfehlung gegeben: Die zunehmende Zahl an Gewaltkonflikten weltweit ist auch eine Bedrohung für Deutschlands Sicherheit. Die Überarbeitung der Krisenleitlinien der Bundesregierung sollte die Notwendigkeit der Krisenprävention und Friedensförderung untermauern und mit Selbstverpflichtungen hinterlegen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"},{"code":"FOI_FA_INTERNATIONAL","de":"Internationale Beziehungen","en":"International relations"},{"code":"FOI_FA_BRD","de":"Außenpolitik","en":"Foreign policy of the federal republic of Germany"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017588","title":"Gesetzgebungsverfahren zum transparenten Umgang mit Daten im sicherheitsbehörlichen Bereich","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Für viele Forschende sind Zugänge zu Akten von oder Interviews mit inhaftierten Extremisten erschwert. Es geht darum, ähnlich wie in anderen Ländern, Forschung unter Wahrung angemessener rechtlicher und ethischer Standards so zu ermöglichen, dass behördliche Analyse und unabhängige Forschung nicht auseinanderdriften. Das Scheitern des Aufbaus einer europäischen Datenbank zu den Risiko- und Schutzfaktoren extremistischer Radikalisierung ist ein Beispiel für Blockaden hierfür. Der Bundestag sollte über Gesetzgebungsverfahren den transparenten Umgang mit Daten im sicherheitsbehördlichen und breiteren behördlichen Bereich einfordern und damit für umfassende Transparenz und Replizierbarkeit sowie für eine breite Kommunikation zwischen Behörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eintreten.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_IS_ANTI_EXTREMISM","de":"Extremismusbekämpfung","en":"Counter extremism"},{"code":"FOI_IS_ANTI_TERRORISM","de":"Terrorismusbekämpfung","en":"Counter terrorism"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018684","title":"Verankerung aktiver Cyberverteidigung im BSI-Gesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wissenschaftliche Empfehlung, dass Deutschland eine gesetzliche Verankerung aktiver Cyberverteidigung im BSI-Gesetz erwägen sollte.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik","shortTitle":"BSIG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEFENSE_POLICY","de":"Verteidigungspolitik","en":"Defense policy"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":4,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0003298","regulatoryProjectTitle":"Empfehlung einer Einführung des geplanten Demokratiefördergesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8f/ad/299998/Stellungnahme-Gutachten-SG2406130024.pdf","pdfPageCount":22,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"5\r\n133\r\n2024 /\r\nDemokratie unter Druck:\r\nPolitische Extremismen\r\nund hybride Ideologien /\r\ngesellschaftlicher\r\nfrieden\r\n5.1 �\u001F��Gefährdungen der Demokratie: Daten und Diagnosen\r\n5.2 �\u001F��Hybride Ideologien und politische Extremismen:\r\nAktuelle Herausforderungen\r\n134\r\n5\r\n↓ empfehlungen\r\n2024 / Demokratie unter Druck: Politische Extremismen und hybride Ideologien / gesellschaftlicher frieden\r\n1 Dialog mit Kritiker:innen suchen Mit Kritiker:innen,\r\nob in der Klimabewegung oder bei Bauernprotesten,\r\nsollte der Gesprächsfaden nicht abreißen.\r\nDie Akzeptanz der Grund- und Menschenrechte\r\nsowie zentraler demokratischer und rechtsstaatlicher\r\nNormen bleiben allerdings Voraussetzung\r\nfür den Dialog.\r\n2 Gesellschaftliche Unzufriedenheit ernstnehmen\r\nDie Politik sollte vorhandene Defizite der Demokratie\r\nadressieren, etwa durch neue Formate politischer\r\nBeteiligung, mehr Verteilungsgerechtigkeit oder\r\neine erhöhte politische Responsivität gegenüber\r\nweniger beachteten gesellschaftlichen Anliegen.\r\n3 Deutliche Abgrenzung von extremistischen\r\nGruppen Demokratische Parteien sollten keine\r\nformalen Koalitionen mit autoritären und extremistischen\r\nParteien eingehen oder sich als Minderheitsregierung\r\ndurch diese dulden lassen. Zudem\r\nsollten sie deren Argumentationsmuster und\r\nSprachbilder\r\nnicht bedienen und damit normalisieren.\r\n4 Politische Auseinandersetzung wichtiger als\r\nVerbote Parteiverbote stellen das letzte Mittel dar.\r\nBei (teilweise) als extremistisch eingestuften\r\nParteien sollten alle Spielräume ausgenutzt werden,\r\num staatliche Finanzmittel mit Auflagen zu versehen\r\noder zu reduzieren. Wichtiger sind aber die\r\nöffentliche Auseinandersetzung und politische\r\nAntworten.\r\n5 Demokratische Resilienz stärken Die Unabhängigkeit\r\ndemokratischer und rechtsstaatlicher Institutionen\r\nmuss gestärkt und gesichert werden,\r\netwa durch angepasste Regeln zur Wahl von Richter:\r\ninnen am Bundesverfassungsgericht. Jenseits\r\nrechtlicher Maßnahmen sind eine vitale demokratische\r\nOpposition und eine aktive Zivilgesellschaft\r\nder beste Schutz.\r\n6 Hybride Ideologien und Wechselwirkungen\r\nbesser verstehen Die Bundesregierung sollte\r\nForschungen zu den Wirkungen hybrider Ideologien\r\nsowie zu den komplexen Wechselwirkungen\r\nzwischen verschiedenen extremistischen Akteur:innen\r\ngezielt und verstärkt fördern.\r\n7 Politische Bildung und Extremismusprävention\r\nlangfristig fördern Angebote der politischen\r\nBildung und Extremismusprävention, die auf verschiedene\r\nPhänomenbereiche zielen, sollten ausgebaut\r\nwerden. Das Demokratiefördergesetz ist\r\nein wichtiges Bekenntnis zur planbaren Finanzierung\r\nund sollte daher zügig umgesetzt werden.\r\n8 Nicht-intendierte Folgewirkungen vermeiden\r\nPräventionsmaßnahmen und öffentliche Kommunikation\r\nsollten so gestaltet werden, dass sie\r\nnicht-intendierte Folgen vermeiden und Eskalationsdynamiken\r\nnicht unbeabsichtigt verstärken.\r\n135\r\n5\r\nfriedensgutachten / 2024\r\ngesellschaftlicher frieden /\r\nDemokratie unter Druck:\r\nPolitische Extremismen und\r\nhybride Ideologien /\r\nIn Deutschland verlieren demokratische Institutionen an Vertrauen und\r\nerhalten autoritäre und extremistische Gruppen Zulauf. Der friedliche\r\nKonfliktaustrag und das demokratische Zusammenleben sind dadurch nachhaltig\r\nherausgefordert. Seit Langem bestehende Ausprägungen des Extremismus\r\nsind weiterhin präsent. Es zeigen sich aber vermehrt auch komplexe\r\nIdeologien, Akteurskonstellationen und Aktivitäten, die sich nicht eindeutig\r\nin die etablierten Kategorien einordnen lassen und unterschiedliche Themen\r\naufnehmen.\r\n5.1 ↙ ↙ Gefährdungen der Demokratie: Daten und Diagnosen\r\nBereits seit Längerem steht die (liberale) Demokratie in vielen Ländern unter Druck\r\nund werden demokratische Institutionen vielerorts geschwächt (→ Albrecht et al.\r\n2021). Meist verlaufen solche Prozesse schleichend, nachdem autoritäre oder extremistische\r\nGruppen zuvor an öffentlicher Zustimmung gewonnen haben und schließlich in\r\ndemokratischen Wahlen Erfolge erzielen konnten. Wo sie Einfluss erlangen, beschneiden\r\nsie Minderheitenrechte, schränken die Freiheit von Presse und Justiz ein und schüren\r\nHass gegen Andersdenkende. Für das Jahr 2024 schauen Beobachter:innen mit Sorge\r\nunter anderem auf den Ausgang der Nationalratswahl in Österreich und der Präsidentschaftswahl\r\nin den USA. Die Niederlage der zuvor regierenden Partei Prawo i Sprawiedliwość\r\n(PiS) bei den polnischen Parlamentswahlen im Oktober 2023 belegt zwar, dass\r\nsolche Entwicklungen nicht unaufhaltbar sein müssen, vor allem solange es eine starke\r\nZivilgesellschaft gibt. Dieser Fall zeigt aber auch, wie schwer es ist, einen erstmal begonnenen\r\nProzess der Autokratisierung wieder umzukehren.\r\nDie Gründe für den Aufstieg autoritärer, teils extremistischer Akteur:innen sind vielfältig.\r\nDie wissenschaftliche Literatur verweist etwa auf soziale Ungleichheiten, gesellschaftliche\r\nDesintegration und umfassende Transformationsprozesse, die bei vielen\r\nMenschen Abstiegsängste sowie ein Gefühl der Unsicherheit und des Kontrollverlustes\r\nauslösen. Zudem sind bestimmte Ansichten, insbesondere von sozial schwächeren\r\nGruppen, in der politischen Debatte unterrepräsentiert. Bei vielen Bürger:innen besteht\r\n136\r\n5\r\n2024 / Demokratie unter Druck: Politische Extremismen und hybride Ideologien / gesellschaftlicher frieden\r\nder Eindruck, Entscheidungen nicht ausreichend beeinflussen zu können (→ Heitmeyer\r\n2018; Mudde 2019; Schäfer/Zürn 2021). Autoritäre und extremistische Gruppen nehmen\r\ndiese verbreiteten Ansichten bei ihrer Mobilisierung auf und verstärken sie weiter.\r\nDazu beschwören sie oftmals besonders aufgeladene Konflikte, ob in der Klimapolitik\r\noder bei gendergerechter Sprache. Auch einige Akteur:innen in Medien und demokra-\r\ntischen\r\nParteien befördern diese durch emotionalisierte Darstellungen und bewusste\r\nVereinfachungen weiter, insbesondere in den sozialen Medien.\r\nDie Demokratie in Deutschland zeigt sich im internationalen Vergleich (noch) relativ\r\nstabil und die deutsche Gesellschaft als Ganzes bricht bisher nicht in feindlich gesinnte\r\nLager auseinander. Auch hierzulande lassen sich allerdings eine verbreitete Unzufriedenheit\r\nund ein ausgeprägter Vertrauensverlust beobachten. Dies ist in einer pluralistischen,\r\ndemokratischen Gesellschaft zulässig und kann auch den Anstoß zu notwendigen Veränderungen\r\ngeben. Unter den oben beschriebenen Bedingungen können solche Einstellungen\r\nallerdings Anknüpfungspunkte für autoritäre und extremistische Akteur:innen\r\nbieten und zur Abwendung von demokratischen Institutionen und Verfahren beitragen.\r\n34 Demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland (2018–2023)\r\n2018 | 2019\r\n2022 | 2023\r\n2020 | 2021\r\nQuelle → 5 /153\r\nin Prozent\r\nBilligung\r\npolitischer Gewalt\r\nVölkisch-autoritärrebellische\r\nEinstellungen\r\nPopulismus Verschwörungsglauben\r\n10\r\n5\r\n0\r\n15\r\n20\r\n30\r\n35\r\n40\r\n25\r\n137\r\n5\r\nfriedensgutachten / 2024\r\nEine Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung belegt, dass eine knappe Mehrheit\r\n(51,3 %) mit dem Funktionieren der Demokratie wenig oder überhaupt nicht zufrieden\r\nist. Dies geht oftmals mit geringem Vertrauen in politische Parteien oder klassische\r\nMedien einher. Gruppen mit geringerem Bildungsgrad und Einkommen sowie Menschen\r\nin Ostdeutschland zeigten sich besonders unzufrieden (→ Best et al. 2023). Hinzu\r\nkommt, dass eine wachsende Zahl von Bürger:innen für Verschwörungsglauben (38 %)\r\nund Populismus im Sinne antipluralistischer und antielitärer Einstellungen anfällig ist\r\n(32,6 %). Völkisch-autoritäre Ansichten, wie sie typisch für die „Neue Rechte“ sind,\r\nwerden von mehr als einem Viertel (28,6 %) geteilt. Besonders auffällig ist zudem in\r\nden Jahren 2022/2023 ein deutlicher Anstieg von Personen, die die Anwendung politischer\r\nGewalt für eigene Zwecke billigen, auf 13,2 % (→ Küpper et al. 2023: 113–124)\r\n→ 34/136.\r\nJenseits dieser autoritären und populistischen Einstellungen finden sich auch manifest\r\nrechtsextreme Weltbilder bei größeren Bevölkerungsgruppen.1 Studien aus früheren\r\nJahren deuteten darauf hin, dass der Anteil der Menschen mit einem rechtsextremen\r\nWeltbild langfristig stabil oder gar leicht rückläufig ist (→ Decker et al. 2022). Aktuelle\r\nZahlen kommen jedoch zum Ergebnis, dass 8,3 % (in Ostdeutschland: 16,3 %) ein manifestes\r\nrechtsextremes Weltbild besitzen und 20,1 % sich im Graubereich teilweiser\r\nZustimmung bewegen. Diese Werte stellen einen signifikanten Anstieg im Vergleich zu\r\nden Vorjahren dar. Allerdings lässt sich noch nicht sicher sagen, inwieweit sich diese\r\nEntwicklung längerfristig stabilisiert (→ Zick und Mokros 2023: 64–71) → 35/137.\r\n35 Manifest rechtsextremes Weltbild in Deutschland (2014–2023) Quelle → 5 /153\r\nin Prozent\r\n2014 2016 2018 | 2019 2020 | 2021 2022 | 2023\r\n40\r\n20\r\n0\r\n60\r\n80\r\n100\r\nAblehnung\r\nGraubereich\r\nZustimmung\r\n138\r\n5\r\n2024 / Demokratie unter Druck: Politische Extremismen und hybride Ideologien / gesellschaftlicher frieden\r\nDie Verbreitung autoritärer und extremistischer Einstellungen bei einem beträchtlichen\r\nTeil der Bevölkerung ist nicht neu. Beobachten lässt sich aber ihre Konsolidierung und\r\nNormalisierung auch über ihren ursprünglichen Kern hinaus. Hinzu kommt, dass mit\r\nder Alternative für Deutschland (AfD) eine autoritäre und in zunehmendem Maße extremistische\r\nPartei diese Haltungen offensiv und prominent in den Parlamenten und im\r\nöffentlichen Diskus befördert und sich dabei mit wachsendem Selbstbewusstsein Aussicht\r\nauf politischen Erfolg versprechen kann. Dies wird durch aktuelle Krisenerfahrungen\r\nverstärkt, beruht aber auch auf strukturellen Trends wie etwa gesellschaftlichen Desintegrationsprozessen\r\noder konfliktverschärfenden Dynamiken in den Sozialen Medien.\r\nextremismus und politisch motivierte kriminalität in deutschland\r\nDie fortdauernde, teilweise zunehmende Verbreitung extremistischer Einstellungen\r\nzeigt sich auch in sicherheitsbehördlichen Berichten zur Entwicklung extremistischer\r\nBestrebungen und politisch motivierter Kriminalität (PMK) in Deutschland. Dabei wird\r\ndeutlich, wie umstritten und schwierig die Einstufung bestimmter Gruppen als extremistisch\r\nsein kann und welche Probleme sich bei der Klassifizierung neuer Trends ergeben.\r\nDer Extremismusbegriff ist stark politisch und normativ geprägt. Er markiert, wer innerhalb\r\nder freiheitlich demokratischen Grundordnung steht und wer außerhalb. Durch\r\neine ausufernde Verwendung besteht die Gefahr, dass auch legitime politische Opposition\r\nund grundsätzliche Kritik an staatlichen Institutionen erfasst werden, während gleichzeitig\r\ndas Ideal einer konformen „Mitte“ beschworen wird. Dies wird befördert durch\r\neine zunehmende Konjunktur des Extremismusbegriffs im politischen Diskurs. Dabei\r\nwird der Vorwurf des Extremismus in einigen Fällen politisch instrumentalisiert und\r\ninhaltlich entleert.\r\nBeispielhaft für die beschriebenen Probleme steht die öffentliche Debatte um die Aktionen\r\nder sogenannten „Letzten Generation”. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft\r\ndie Gruppe nicht als extremistisch ein und auch das Bundeskriminalamt (BKA) kommt\r\nzu dem Schluss, dass auch neue Protestformate der Gruppe keine Form „extremistischer\r\nKriminalität” darstellen (→ BKA 2023a: 27; BKA 2023b: 8). In der medialen Öffentlichkeit\r\nhaben einzelne Akteur:innen die Gruppe hingegen immer wieder als „extremistisch“,\r\n„terroristisch” oder „staatsfeindlich” dargestellt. Diese Bezeichnungen konstruieren\r\nein Feindbild und rechtfertigen ein verstärktes staatliches Vorgehen gegen die\r\nAktivist:innen.\r\nDiese Unklarheiten können sich durch neue Dynamiken im Feld des Extremismus verstärken.\r\nSeit einigen Jahren verweisen Analysen auf einen Wandlungsprozess hin zu\r\neiner diffusen Vermischung und Überlappung unterschiedlicher Ideologien, Strategien\r\nund Akteursgruppen, die durch wechselnde Krisen- und Themendynamiken angetrieben\r\nwerden → 5.2. Diese entziehen sich einer klaren Zuordnung in die etablierten Phänomenbereiche\r\nRechts-, Links- und religiös-begründeter Extremismus.\r\nDer Extremismusbegriff\r\nwird im\r\npolitischen Diskurs\r\ninstrumentalisiert\r\n139\r\n5\r\nfriedensgutachten / 2024\r\n36 Politisch motivierte Kriminalität in Deutschland nach Phänomenbereichen\r\nSicherheitsbehörden reagieren auf diese Entwicklungen, indem sie sich neuer Begriffe\r\njenseits der althergebrachten Kategorien bedienen. Das BfV ergänzte sein Kategoriensystem\r\nin den letzten Jahren insbesondere um die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung\r\ndes Staates“ (→ vgl. etwa Bundesministerium des Inneren und für Heimat\r\n2023a: 116). Diese neue Kategorie führte zu Kritik aufgrund ihrer unklaren und potenziell\r\nausufernden Definition. Indem zusätzliche, nicht per se extremistische Vorgehensweisen\r\nund Sichtweisen wie etwa Verschwörungserzählungen oder die Verächtlichmachung\r\nvon Institutionen in den Blick genommen werden, würden der Bereich unter\r\nVerdacht gestellter Gruppen und die Reichweite der Sicherheitsbehörden weiter ausgedehnt.\r\nSo würde weniger deutlich, wo tatsächlich demokratiegefährdender, aggressiver\r\nExtremismus beginnt, und würden die Grenzen zu politischer Opposition verschwimmen.\r\nDies könne das Risiko erhöhen, dass die von klassischen Extremismen – aktuell insbesondere\r\nvom Rechtsextremismus – ausgehenden Bedrohungen für die Demokratie an\r\nPriorität einbüßen. Das BfV bemühte sich, darauf zu reagieren, und stellt nun fest, dass\r\nnur ein solches Vorgehen gemeint ist, das „die demokratische Ordnung [untergräbt],\r\nindem es das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und so dessen\r\nFunktionsfähigkeit gefährdet” (→ Bundesministerium des Inneren und für Heimat\r\n2023a: 116). Auch diese Definition bleibt allerdings interpretationsbedürftig und potenziell\r\nmissbrauchsanfällig.\r\nBei den Zahlen zu Straf- und Gewalttaten im Bereich der PMK zeigen sich ebenfalls\r\nVerschiebungen und die Schwierigkeiten einer eindeutigen Zuordnung. Das BKA hat\r\nvermehrt Fälle der Kategorie „nicht zuzuordnen” (seit 2023 „sonstige Zuordnung“)\r\nzugeteilt → 36/139. Es reagierte damit auf zunehmende Straf- und Gewalttaten aus\r\ndem Umfeld von sogenannten Querdenker:innen, Impfgegner:innen und Reichsbürger:\r\ninnen im Kontext der Covid-19-Pandemie und damit verbundener Proteste.\r\nQuelle → 5 /153\r\nausländische Ideologie\r\nlinks religiöse Ideologie\r\nrechts nicht zuzu Anzahl der Vorfälle gesamt ordnen (ab 2023: sonstige Zuordnung)\r\nin Tausend\r\n2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 (vorläufig)\r\n20\r\n10\r\n0\r\n30\r\n40\r\n60\r\n50\r\n140\r\n5\r\n2024 / Demokratie unter Druck: Politische Extremismen und hybride Ideologien / gesellschaftlicher frieden\r\nDer Anstieg politisch motivierter Kriminalität im Jahr 2022 resultierte überwiegend\r\naus der Zunahme\r\nvon Straftaten in dieser Kategorie. Auch von den 35.452 Straftaten\r\nmit extremistisch eingestuftem Hintergrund wurde ein beträchtlicher Teil in die Kategorie\r\n„nicht zuzuordnen“ eingruppiert (8.246), wobei jedoch die aus dem Phänomenbereich\r\n„rechts“ (20.967) hier deutlich gegenüber allen anderen Kategorien überwogen (→\r\nBundesministerium\r\ndes Inneren und für Heimat 2023b: 4–15).\r\nAuch im Jahr 2023 konnte ein beträchtlicher Teil der politisch motivierten Straftaten\r\nkeiner der herkömmlichen Kategorien zugeordnet werden. Während die Straftaten in\r\ndiesem Bereich – vorläufigen Angaben des BKA zufolge – gegenüber dem Jahr 2022\r\num 8,62 % gesunken sind, haben sie im Phänomenbereich „PMK – rechts“ allerdings\r\num 11,97 % zugenommen. Dieser stellt nun wieder den mit Abstand größten Anteil. In\r\nden Phänomenbereichen „PMK – ausländische Ideologie“ und „PMK – religiöse Ideologie“\r\nnahmen die Straftaten gegenüber dem Vorjahr deutlich – wenn auch auf vergleichsweise\r\ngeringerem Niveau – zu, von 3.886 auf 4.284 beziehungsweise von 481 auf\r\n1.272 Delikte. Diese Zunahme ist den Reaktionen in Deutschland auf den Überfall der\r\nHamas auf Israel am 7. Oktober 2023 geschuldet (→ Deutscher Bundestag 2024: 31).\r\nInsgesamt lässt sich ein signifikanter Anteil der politisch motovierten Straftaten keiner\r\nder etablierten Kategorien zuordnen. Nach Ende der Covid-19-Pandemie stehen aber\r\nGruppen aus klassischen Phänomenbereichen – insbesondere von rechts – wieder\r\nstärker im Fokus. Diese dominieren auch im Kernbereich der als extremistisch eingestuften\r\nStraftaten.\r\nantisemitische straftaten nach dem 7. oktober 2023\r\nDie von den Sicherheitsbehörden verwendeten Kategorien und Zuordnungen sind\r\nschon seit längerer Zeit Gegenstand politischer Diskussionen. Nach dem Überfall der\r\nHamas auf Israel am 7. Oktober 2023 → F hat sich die Frage der Zuordnung politisch\r\nmotivierter Straftaten noch einmal verschärft, insbesondere im Hinblick auf eine starke\r\nZunahme antisemitischer Delikte. Eine Reihe von Politiker:innen und Medienvertreter:\r\ninnen vermuteten, dass ein großer Teil der seitdem verübten Straftaten auf muslimische\r\nEinwander:innen entfielen und es war in diesem Zusammenhang wiederholt von\r\neinem „importierten Antisemitismus“ die Rede.\r\nAllerdings waren die Zahlen zu antisemitischen Straftaten seit dem 7. Oktober zum\r\nZeitpunkt dieser Äußerungen noch vorläufig und sie wichen zum Teil deutlich voneinander\r\nab. Gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung hatte BKA-Präsident Münch am\r\n26.12.2023 von mehr als 4.700 Straftaten im Zusammenhang mit den Angriffen auf\r\nIsrael gesprochen. Dabei handele es sich „recht häufig um antisemitische Straftaten,\r\ndie unter anderem als Sachbeschädigungen oder Propaganda- und Volksverhetzungsdelikte\r\nbei der Polizei erfasst werden“. Er führte weiter aus, dass ein Großteil der Straftaten\r\nvon Personen begangen worden sei, die das BKA dem Phänomenbereich „politisch\r\nmotivierten Kriminalität – ausländische Ideologie oder religiöse Ideologie“ zurechne.\r\n141\r\n5\r\nfriedensgutachten / 2024\r\nGleichzeitig habe 2023 Antisemitismus auch im linken und rechten Spektrum zugenommen\r\n(→ Seliger 2023). Zahlen des BKA vom 6. Februar 2024 weisen 4.000 Straftaten\r\nim Kontext mit dem 7. Oktober 2023 aus, davon 1.750 „gesichert antisemitische“.\r\nEin Sondermonitoring des BKA, welches beschleunigte Einordnungen vornimmt, hat\r\nbis zum gleichen Zeitpunkt 5.700 Straftaten erfasst, darunter 2.249 „antisemitisch“\r\nmotivierte (→ Kappelsberger und Koopmann 2024). Hier deutet sich bereits an, dass\r\nder Antisemitismus an verschiedene Ideologietraditionen anschlussfähig ist und in\r\nvielen Fällen als ein Brückennarrativ für hybride, eher themengetriebene Extremismen\r\ndient → 5.2.\r\nDie (vorläufigen) Zahlen und die Erfassungsproblematik zeigen, dass eine differenzierte\r\nBetrachtung der in Deutschland nach dem 7. Oktober erfolgten Straftaten notwendig\r\nist: Der überwiegende Teil der Gewaltstraftaten wurde im Kontext pro-palästinensischer\r\nDemonstrationen begangen. Straftaten auf Demonstrationen, neben Gewalttaten gegen\r\nEinsatzkräfte auch Sachbeschädigungen und Propagandadelikte, wurden sowohl von\r\nmutmaßlichen Unterstützer:innen der Hamas als auch aus dem linksgerichteten Spektrum\r\nbegangen. Zum Gesamtbild der Entwicklungen in Deutschland nach dem 7. Oktober\r\ngehört aber auch der Hinweis darauf, dass nicht nur antisemitische, sondern auch antimuslimische\r\nStraftaten zugenommen haben. So wurden dem BKA bis zum 8. Dezember\r\n2023 im Themenfeld „Islamfeindlich“ (vorläufig) 142 Straftaten gemeldet. Im Jahr zuvor\r\nwaren es bis zum gleichen Zeitpunkt 47 Fälle gewesen (→ Deutscher Bundestag 2023).\r\nZudem bleiben antisemitische Einstellungen und Vorurteile in signifikanten Teilen der\r\ndeutschen Bevölkerung verbreitet. Die einseitige Fokussierung auf einen „importierten\r\nAntisemitismus“ befördert muslimfeindliche Stereotype und überlagert die Diskussion\r\nüber diesen historisch beständigen Antisemitismus in anderen Milieus. Einige rechte\r\nKräfte nutzen zudem den Vorwurf des Antisemitismus, um gegen Muslim:innen im Allgemeinen\r\nzu mobilisieren.\r\nAntisemitische und\r\nantimuslimische\r\nStraftaten\r\nhaben in\r\nDeutschland nach dem\r\nTerrorangriff der Hamas\r\nvom 7. Oktober 2023\r\nzugenommen\r\n142\r\n5\r\n2024 / Demokratie unter Druck: Politische Extremismen und hybride Ideologien / gesellschaftlicher frieden\r\n5.2 � Hybride Ideologien und politische Extremismen:\r\nAktuelle Herausforderungen\r\nSeit Langem bekannte extremistische Ideologien und Weltbilder der extremen\r\nRechten, aber auch anderer Phänomenbereiche wie des Islamismus, bleiben somit\r\nrelevant und gewinnen teilweise an Zustimmung. Wie bereits angedeutet findet sich in\r\nden letzten Jahren aber auch vermehrt der Hinweis auf einen Wandlungsprozess hin zu\r\nFormen des Extremismus, die durch eine diffusere Mischung verschiedener Ideologieelemente\r\n– sogenannte „hybride Ideologien“ – gekennzeichnet sind und wechselnde\r\nThemen aufnehmen. Der folgende Abschnitt analysiert wesentliche damit verbundene\r\nEntwicklungen und Eigenschaften und beleuchtet die Möglichkeiten und Grenzen der\r\nExtremismusprävention und Demokratieförderung unter diesen Bedingungen.\r\nHYBRIDE IDEOLOGIEN UND POLITISCHE EXTREMISMEN\r\nDer hybride Charakter extremistischer Ideologien ist kein grundsätzlich neues Phänomen.\r\nIdeologien gründen in der Theorie zwar auf zeitlosen Prinzipien, offenbaren sich jedoch\r\nin der Praxis als dynamische Gebilde, die sich fortlaufend weiterentwickeln und Elemente\r\naus anderen Weltbildern integrieren. Grundkonzepte lassen sich flexibel modifizieren,\r\ndamit sie attraktiv bleiben, auch wenn sich die Rahmenbedingungen wandeln.\r\nWissenschaftliche Beobachtungen verweisen in den letzten Jahren dennoch auf einen\r\nweitergehenden Wandlungsprozess und versuchen, diesen mit unterschiedlichen Begriffen\r\nzu beschreiben, so etwa „ideologische Konvergenz“, „zusammengesetzter Extremismus“\r\noder „Ideologie à la carte” (→ Gartenstein-Ross et al. 2023: 2). Die uneinheitliche Wortwahl\r\nzeigt, dass auch die Wissenschaft – ähnlich wie die Sicherheitsbehörden\r\n→ 5.1 –\r\nSchwierigkeiten hat, diese Trends und Entwicklungen klar und einheitlich zu erfassen.\r\nDies liegt auch daran, dass die Begriffe verschiedene, eher lose verbundene Fälle und\r\nPhänomene beschreiben, die sich unterschiedlich manifestieren\r\nkönnen. Während einige\r\nPersonen von einer Ideologie zur anderen wechseln, werden in anderen Fällen Elemente\r\nunterschiedlicher Ideologien kombiniert oder Anhänger:innen eines Weltbildes lassen\r\nsich von Strategien, Ideen oder Themen aus einem anderen Feld inspirieren. Insbesondere\r\nOnline-Communities und Soziale Medien vereinfachen das Vermischen verschiedener\r\nNarrative, Bilder oder Argumentationen, die zuvor eher mit einer bestimmten Ideologie\r\nassoziiert wurden.\r\nIn den letzten Jahren haben sich insbesondere Gruppierungen aus dem Bereich des Neo-\r\nFaschismus und der sogenannten Neuen Rechten durch ihre ideologische Anpassungsfähigkeit\r\nausgezeichnet. Diese Strömungen des Rechtsextremismus lehnen demokratische\r\nInstitutionen und die Prinzipien des liberalen Rechtsstaates ab, nutzen diese jedoch\r\nübergangsweise strategisch aus, um sich innerhalb demokratischer Grenzen neue Anhängerschaften\r\nzu erschließen. Taktische Normenbrüche und die darauffolgenden Distanzie-\r\nStrategien, Ideen und\r\nThemen verschiedener\r\nextremistischer\r\nIdeologien vermischen\r\nsich zunehmend\r\n143\r\n5\r\nfriedensgutachten / 2024\r\nrungen sind Teil ihrer Strategie, um sowohl als demokratische Alternative wahrgenommen\r\nzu werden als auch den traditionellen Kern aus Rechtsextremist:innen und\r\nNeo-Faschist:innen an sich zu binden.\r\nDabei zeigt sich, dass extremistische Akteur:innen sehr flexibel auf aktuelle Ereignisse\r\nreagieren und ihre Strategien entsprechend anpassen. Dadurch können aktuelle Ängste\r\naufgegriffen und instrumentalisiert werden. So können demokratie- oder menschenfeindliche\r\nInhalte weiter salonfähig gemacht und normalisiert werden. Neben einer\r\nDiskursverschiebung dient dies auch dem Ziel, Debatten weiter emotional aufzuladen\r\nund den demokratischen Austausch zu erschweren. Dies ist insbesondere dann erfolgreich,\r\nwenn bereits generelle Verunsicherungen und einschlägige Vorurteile bestehen und\r\nandere Akteur:innen in Politik oder Medien diese Narrative übernehmen. Von solchen\r\nDiskursverschiebungen, etwa in der Asyl- und Migrationspolitik, profitieren bisher\r\nvor allem autoritäre und extremistische Parteien. Inwieweit konservative oder Mitte-\r\nRechts-Parteien durch eine solche Strategie Wähler:innen autoritärer oder extremistischer\r\nParteien grundsätzlich zurückgewinnen können, ist in der Forschung umstritten\r\n(→ Debus 2023; Sonntag 2023).\r\nExtremistische Akteur:innen greifen zudem oft auf Verschwörungserzählungen zurück,\r\num ihre Botschaften kampagnenhaft weiterzuverbreiten. Verschwörungsnarrative fungieren\r\nzunehmend nicht nur ergänzend zu spezifischen politischen Ideologien, sondern\r\nals zentrales Element oder ideologisches Fundament, um das sich Akteur:innen versammeln\r\n(→ Basit 2021). Wer von Verschwörungserzählungen überzeugt ist, ist nicht per se\r\nextremistisch oder antidemokratisch. Gleichzeitig dienen sie entsprechenden Gruppen\r\naber als ein übergreifendes Narrativ, das antidemokratische Schlussfolgerungen begünstigt\r\nund zusätzlich Annäherungen und Allianzen auch über klassische ideologische\r\nGrenzen hinweg ermöglicht. Durch die Verbreitung von Desinformation, das Schüren\r\nvon Misstrauen sowie die Polarisierung und Emotionalisierung sollen Personen mobilisiert\r\nwerden.\r\nGemeinsame Ideologieelemente, die auf Feindbildern basieren, haben ebenfalls ein\r\nstarkes Verbindungspotenzial zwischen Milieus, etwa zwischen Islamismus und Rechtsextremismus.\r\nInsbesondere Antisemitismus ist in verschiedenen Milieus ideologisch\r\nverankert. Antisemitismus ist eine Weltanschauung, in der Jüdinnen:Juden kollektiv\r\nals Ursache aller sozialen, politischen, religiösen und kulturellen Probleme gedeutet\r\nwerden. Im Folgenden wird Antisemitismus als verbindendes Element verschiedener\r\nextremistischer Szenen dargestellt. Zusätzlich soll ein Schlaglicht auf die Ideologie des\r\nAntifeminismus geworfen werden.\r\nAntisemitismus kann aufgrund des Ausmaßes der mit ihm verbundenen menschenverachtenden\r\nAuswirkungen und der Vielzahl an Erscheinungsformen nicht einfach\r\nmit dem Antifeminismus gleichgesetzt werden. Beiden weisen jedoch überraschende\r\nVerschränkungen auf. Sie fungieren als Bindeglied zwischen radikalisierten Milieus\r\n144\r\n5\r\n2024 / Demokratie unter Druck: Politische Extremismen und hybride Ideologien / gesellschaftlicher frieden\r\nund sind anschlussfähig in breiten Teilen der Bevölkerung. Während Antisemitismus als\r\nWeltbild dient, mit dem sämtliche wahrgenommene Bedrohungen auf die als allmächtig\r\nund böswillig überzeichneten Jüdinnen:Juden projiziert werden können, knüpft der\r\nAntifeminismus zunächst an persönlich empfundene Bedürfnisse nach einer „natürlich\r\ngegebenen“ Ordnung geschlechtlicher Verhältnisse an, für die der Feminismus als Bedrohung\r\ngesehen wird.\r\nStudien haben gezeigt, dass Online-Plattformen gegenwärtig das primäre Verbreitungsmedium\r\nfür antisemitische Inhalte sind und dass dies reale Auswirkungen auf die Sicherheit\r\nder jüdischen Bevölkerung hat (vgl. etwa → Schwarz-Friesel 2018). Antisemitische\r\nVorfälle nehmen im Zusammenhang mit Krisensituationen wie der Eskalation des\r\nIsrael-Palästina-Konflikts oder der Covid-19-Pandemie zu. So gibt es etwa seit dem Angriff\r\nder Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 deutlich mehr antisemitische Vorfälle →\r\n5.1. Während gewaltverherrlichende antisemitische Äußerungen vor allem von rechtsextremen\r\nund islamistischen Akteur:innen ausgehen, finden sich antisemitische Einstellungen\r\nund Narrative auch in bestimmten antiimperialistischen und antizionistischen\r\nStrömungen innerhalb der extremen Linken. Darüber hinaus ist Antisemitismus\r\nnicht auf extremistische Milieus beschränkt, sondern in weiten Teilen der Gesellschaft\r\nverbreitet (→ Rose et al. 2023).\r\nJe nach Milieu werden antisemitische Aussagen und Symbole unterschiedlich artikuliert\r\nund dargestellt. Häufig liegen ihnen jedoch dieselben verschwörungsideologischen\r\nAnnahmen zugrunde. So waren beispielsweise zu Beginn der Covid-19-Pandemie Manifestationen\r\nder Verschwörungserzählung des „Weltjudentums“ zu beobachten, in denen\r\nJüdinnen:Juden als „Verursacher“, „Drahtzieher“ und „Begünstigte“ der Pandemie dargestellt\r\nwurden. Seit dem 7. Oktober 2023 kursieren in islamistischen, links- und rechtsextremen\r\nbeziehungsweise -radikalen Online-Milieus Verschwörungstheorien, wonach\r\nIsrael das Massaker selbst begangen habe oder das Ausmaß der Angriffe übertrieben\r\nworden sei. Neben legitimer Kritik an der Politik der israelischen Regierung werden im\r\nZusammenhang des Konfliktes häufig auch antisemitische Narrative wie die Gleichsetzung\r\nvon Jüdinnen:Juden mit Israel, der Ausspruch „Kindermörder Israel“ oder der\r\nVergleich von Israel mit dem Dritten Reich öffentlich verwendet (→ Institute for Strategic\r\nDialogue 2023).\r\nAntifeminismus meint die Gegnerschaft zu feministischen Weltanschauungen und Versuchen,\r\nunter anderem durch die Gleichstellung und Liberalisierung von Geschlechterverhältnissen\r\nzu größerer Gerechtigkeit zu gelangen (→ Lang/Fritsche 2018). Antifeminist:\r\ninnen nehmen an, dass durch Feminismus die vermeintlich „natürliche“ Gesellschaftsordnung\r\nzerstört wird. Eine Szene gut miteinander vernetzter Antifeminist:innen\r\nhat es sich daher zur Aufgabe gemacht, alle Versuche, die Rechte von Frauen und queeren\r\nMenschen zu stärken, zu diskreditieren und als gefährlich zu brandmarken. In Allianzen\r\naus religiösen Institutionen und Mitgliedern konservativer und rechter Parteien sowie\r\nder Neuen Rechten (etwa in der „Demo für Alle“ des Vereins Ehe-Familie-Leben e. V.)\r\nIn Krisensituationen wie\r\nder Covid-19-Pandemie\r\noder dem Gazakrieg\r\nnehmen antisemitische\r\nVorfälle zu\r\n145\r\n5\r\nfriedensgutachten / 2024\r\nwerden dabei traditionelle Rollenbilder als alleinige Norm präsentiert. Dies legitimiert\r\nregelmäßig Angriffe auf all jene, die davon abweichen – nicht selten in Form von physischer\r\nGewalt (→ Amadeu Antonio Stiftung 2024). Hier zeigen sich die misogynen\r\nWurzeln des Antifeminismus wie sie etwa auch in maskulinistischen Online-Szenen\r\nvon „Incels“ vorkommen. Extremistische Gruppen nutzen diese Ideen immer häufiger\r\nals Bindeglied in den gesellschaftlichen „Mainstream“.\r\nMobilisiert wird insbesondere durch das Feindbild der „Gender-Ideologie”. Weitere Reizthemen\r\nsind Abtreibungsrechte oder die sexualpädagogische Arbeit mit Kindern zu\r\nThemen geschlechtlicher Vielfalt. Der Versuch, eine alleinige Autorität der Eltern in der\r\nKindererziehung zu bewahren, wird zum „Widerstand“ gegen angeblich totalitäre Bestrebungen\r\nvon Feminist:innen erklärt. In den Sozialen Medien werden gleichzeitig\r\ntraditionelle Geschlechterrollen glorifiziert (etwa die „Alpha Males” oder „Traditional\r\nWives”). Die propagierten Lebensentwürfe können dabei stark konsumorientiert bis\r\nhin zu naturverbunden, esoterisch oder völkisch ausgerichtet sein. Die Intention hinter\r\nden genannten Bekundungen ist nicht immer direkt erkennbar. Entscheidend ist, dass\r\nsie nicht nur Stereotype verstärken, sondern ihr Erhalt als (Selbst-)Verteidigung gerahmt\r\nund so Gegenwehr bis hin zur Anwendung von Gewalt gerechtfertigt wird.\r\nInsbesondere auf Online-Plattformen lassen sich Vermischungen antisemitischer und\r\nantifeministischer Elemente, häufig mithilfe inhaltlich flexibler Verschwörungserzählungen\r\nund Memes, finden. Insoweit Feindbilder heraufbeschworen werden, konzentrieren\r\nsich diese meist auf die Konstruktion von Jüdinnen:Juden als „außerhalb der\r\nWeltordnung“ stehende Menschen sowie als Unterstützer:innen feministischer Politik.\r\nAls Beispiel kann die antisemitische und an nationalsozialistische Propaganda erinnernde\r\nKarikatur „The Happy Merchant“ dienen, die seit vielen Jahren in rechten Online-Subkulturen\r\nkursiert. Neuerdings wird dieses Meme auch in der islamistischen Szene\r\nverbreitet. Als Reaktion auf feministische Diskurse wurde dort auch der rechte Sprachgebrauch\r\nder „Libtards“ (Beleidigung für Linke/Liberale) übernommen, um Muslim:innen,\r\ndie sich tolerant gegenüber LGBTQ+-Rechten zeigen, zu verhöhnen. Daran zeigt\r\nsich, dass auch Milieus, die sich eigentlich feindlich gegenüberstehen, zuweilen durchaus\r\nbereit sind, auf das Repertoire anderer Gruppen zurückzugreifen und Allianzen\r\nzu erkunden (→ Ayad 2021), um eigenen Inhalten mehr Reichweite zu verleihen oder sich\r\nzeitweise im Kampf gegen den „wahren Feind“ – das Judentum – zu verbünden.\r\nAntisemitische und antifeministische Darstellungen arbeiten beide mit starken Freund-\r\nFeind-Unterscheidungen und Bedrohungsbildern, die starke Emotionen hervorrufen\r\nsollen. In antifeministischen Verschwörungsnarrativen wird der Feminismus zu einem\r\nhinterlistigen Projekt eines übermächtigen, im Verborgenen wirkenden Judentums.\r\nFeminismus und Judentum werden so als Bedrohung für die eigene Existenz beschrieben,\r\ngegen die es sich zu verteidigen gilt (→ Birsl 2020).\r\n146\r\n5\r\n2024 / Demokratie unter Druck: Politische Extremismen und hybride Ideologien / gesellschaftlicher frieden\r\nDie Verteufelung aktueller feministischer Ideen kann dabei nahtlos an alte antisemitische\r\nBilder anknüpfen, denen zufolge jüdische Menschen geschlechtlich und sexuell\r\nabweichend seien und das Judentum die Gesellschaft von innen zerstöre, indem es den\r\nkulturellen Zerfall vorantreibe. Rückläufige Geburtenraten oder queere Lebensweisen\r\nwerden etwa als gezielte Schwächungen des „Volkskörpers” gedeutet, die ihn angreifbar\r\nmachen sollen. Das rechte Verschwörungsnarrativ des „großen Austausches“, demzufolge\r\n„globale Eliten” die weiße Gesellschaft unter anderem durch den Feminismus zu\r\nschwächen versuchen, um sie durch muslimische Einwander:innen zu verdrängen und\r\nzu vernichten, zeigt die Anschlussfähigkeit an rassistische Ideologien. Weltbilder, in\r\ndenen sich Antisemitismus, Antifeminismus und Rassismus gegenseitig bedingen und\r\nverstärken, bildeten den Hintergrund von Gewalttaten wie in München, Halle und\r\nHanau (→ Rahner 2020).\r\nWECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN EXTREMISMEN\r\nUND NICHT-INTENDIERTE Folgen STAATLICHER EINGRIFFE\r\nNeben den Vermischungen unterschiedlicher extremistischer Ideologien werden auch\r\ndie Wechselwirkungen zwischen extremistischen Milieus bedeutsamer. Dadurch steigt\r\ndie Komplexität staatlicher oder staatlich geförderter Eingriffe und damit auch die\r\nGefahr nicht-intendierter Folgewirkungen. Gleichzeitig beobachten wir, dass extremistische\r\nAkteur:innen behördliche Maßnahmen absichtlich provozieren beziehungsweise\r\nunabsichtlich hervorrufen oder sie zu Mobilisierungszwecken ausnutzen. Dies kann\r\nwiederum ein härteres staatliches Eingreifen zur Folge haben und Eskalationsspiralen\r\nbewirken (→ Abay Gaspar et al. 2024). Dabei lassen sich Wechselwirkungen zwischen\r\nextremistischen Gruppen („kumulative Radikalisierung“) und solche zwischen extremistischer\r\nGruppe und Staat unterscheiden.\r\nKaum ein Fall erregte in den letzten Jahren eine solche Aufmerksamkeit wie die im\r\nsogenannten Dresdner Linksextremismusprozess verhandelte Serie von Überfällen\r\nder „Gruppe um Lina E.“ auf tatsächlich oder mutmaßlich rechtsextreme Individuen,\r\nGruppierungen oder von ihnen genutzte Einrichtungen. Rund um die Verhandlungen\r\nund Urteilsverkündungen kam es zu einer Vielzahl von Demonstrationen, aber auch\r\nzu gewaltsamen Ausschreitungen. Gegenseitige Gewalt und Gewaltvorwürfe zwischen\r\nradikalen und extremistischen Milieus sind aber kein neues Phänomen. So ließen sich\r\netwa 2012 in Solingen Auseinandersetzungen beobachten, als salafistische Akteur:innen\r\neine Veranstaltung der rechtsextremen Partei Pro NRW störten. Im Nachgang\r\nnutzten beide Seiten die Ereignisse für Mobilisierungs- und Rekrutierungsaufrufe auf\r\nihren jeweiligen Plattformen. In den letzten Jahren haben sich solche Dynamiken\r\noft in die Online-Szene verschoben, und gegenseitige Bezugnahmen, Abgrenzungen\r\nund offene Feindschaft sind in Sozialen Medien und Messengerdiensten omnipräsent.\r\nFür Sicherheitsbehörden wie für zivilgesellschaftliche Akteur:innen stellen diese Eskalationsspiralen\r\neine besondere Herausforderung dar: Sie erfordern eine Verknüpfung\r\nvon Wissen über verschiedene Milieus und stellen besondere Voraussetzungen an\r\n147\r\n5\r\nfriedensgutachten / 2024\r\neine bedachte öffentliche Kommunikation, um weiteren Mobilisierungs- und Gewaltdynamiken\r\nkeinen Vorschub zu leisten.\r\nDie zweite Variante eskalierender Wechselwirkungen bildet jene zwischen nichtstaatlicher\r\nund staatlicher Seite. Forschungsergebnisse belegen deutlich, dass staatlichen\r\nMaßnahmen eine zentrale Rolle für Dynamiken in extremistischen Milieus und Szenen\r\nzukommt, zum Beispiel bei der Entwicklung von Gruppen und der Veränderung von\r\nEinstellungen und Verhaltensweisen ihrer Mitglieder. Wichtig ist die Unterscheidung\r\nzwischen beabsichtigten und unbeabsichtigten Wirkungen staatlicher Interventionen.\r\nSo können Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen ihr Ziel verfehlen\r\nund stattdessen durch „unbeabsichtigte und vermeidbare ‚Rückkopplungseffekte‘“\r\n(→ Ingram 2019: 181) zu verstärktem Widerstand und mehr (gewalttätiger) Radikalisierung\r\nführen.\r\nDiese lassen sich besonders bei repressiven Maßnahmen beobachten: Durch Razzien,\r\nVereinsverbote und strafrechtliche Verfolgung werden die manifesten Organisationsstrukturen\r\nextremistischer Gruppen zwar häufig zerschlagen und Ressourcen abgeschnitten\r\n- Beispiele dafür sind die jüngsten Interventionen gegen die rechtsextremen\r\n„Hammerskins Deutschland“ im September 2023 oder das Verbot des islamistischen\r\nAnsaar Netzwerks im Mai 2021. Häufig verlagern sich (Mobilisierungs-)Aktivitäten\r\naber in den Untergrund und die Gruppen passen sich neuen Gegebenheiten an. Auch\r\nPräventionsmaßnahmen können unbeabsichtigte Folgen nach sich ziehen, beispielsweise,\r\nindem sie bestimmte Bevölkerungsgruppen ins Zentrum der Maßnahmen rücken,\r\ndamit bestehende Stigmata und Vorurteile verstärken und (unbeabsichtigt) diskriminierend\r\nwirken.\r\nDas Problem nicht-intendierter Folgewirkungen lässt sich auch im Kontext eines potenziellen\r\nAfD-Verbotsverfahrens diskutieren. Allerdings gibt es bisher nur sehr begrenztes\r\nWissen und kaum empirische Erfahrungswerte, aus denen man für diesen Fall lernen\r\noder mögliche Konsequenzen plausibel ableiten könnte. Gerade weil wir hierüber so\r\nwenig wissen, sollte man mit diesem Mittel sehr vorsichtig umgehen. Das Bundesverfassungsgericht\r\nhat für dieses scharfe Schwert wehrhafter Demokratie zurecht hohe\r\nHürden etabliert und immer weiter ausdifferenziert. Gleichwohl gilt es, die Finanzierung\r\nvon parteinahen Stiftungen und von Aktivitäten einer Partei und ihrer Gliederungen im\r\nAuge zu behalten, wenn diese in einzelnen Bundesländern als gesichert extremistisch\r\neingestuft wurden. Es ist deshalb richtig, dass der Bundestag das Instrumentarium für\r\nAuflagen und Mittelreduktionen ausdifferenziert, damit nicht der Staat selbst die Aushöhlung\r\nder freiheitlich-demokratischen Grundordnung finanziert. Genauso richtig ist\r\nes, demokratische Verfahren – beispielsweise bei der Richterwahl – krisensicherer\r\nzu machen, damit im Falle der Regierungsbeteiligung beziehungsweise eines starken\r\nStimmenzuwachses einer extremistischen Partei Gerichte, Verwaltungen und öffentlicher\r\nRundfunk unabhängig bleiben.\r\nNach repressiven\r\nMaßnahmen des Staates\r\nverlagern sich die Aktivitäten\r\nextremistischer\r\nGruppen häufig in den\r\nUntergrund\r\n148\r\n5\r\n2024 / Demokratie unter Druck: Politische Extremismen und hybride Ideologien / gesellschaftlicher frieden\r\nMilitante, meist rechtsextreme Gruppen heizen darüber hinaus bestehende Konflikte\r\nbewusst an. Dies war beispielsweise bei den öffentlichkeitswirksamen Koranverbrennungen\r\nin Schweden der Fall, die breite Empörung bei Muslim:innen und eine Überreaktion\r\ndes Staates herbeiführen sollten. Dieses Beispiel zeigt auch die Bedeutung\r\nmedialer Berichterstattung, die sowohl in staatliche Politik wie auch in die Strategien\r\nextremistischer Gruppen hineinwirkt.\r\nAbschließend lässt sich festhalten, dass Interaktionen zwischen staatlichen Maßnahmen\r\nund extremistischen beziehungsweise radikalen Milieus vielseitig sind und die Eskalation\r\nvorantreiben können. Es gilt daher, Präventions- und Deradikalisierungsprogramme\r\ninformiert und umsichtig zu gestalten und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen stetig\r\nzu hinterfragen. Gleiches gilt auch für Parteiverbote und andere Instrumente der „wehrhaften\r\nDemokratie“, die nicht nur gewünschte Konsequenzen mit sich bringen können.\r\nGleichwohl müssen demokratische Verfahren krisensicherer gemacht werden, um ihre\r\nUnabhängigkeit bei einer etwaigen extremistischen Einflussnahme zu bewahren.\r\nHERAUSFORDERUNGEN FÜR EXTREMISMUSPRÄ VENTION,\r\nDEMOKRATIEFÖRDERUNG UND POLITISCHE BILDUNG\r\nDer Umgang mit hybriden Ideologien stellt komplexe Anforderungen, nicht zuletzt\r\nauch an Maßnahmen im Bereich der sozialen Arbeit und politischen Bildung. Es gibt\r\nbislang wenig konzeptionelle Debatten, die handlungsleitend in die Fachpraxis überführt\r\nwurden. Zum einen wirken die Vielzahl an unterschiedlichen Begrifflichkeiten,\r\ndie heterogenen Begriffsverwendungen und die Vielfalt der behandelten Phänomene\r\nverwirrend. Zum anderen ergeben sich aus ihnen unterschiedliche Ansatzpunkte und\r\nEbenen für Bildungs- und Präventionsakteur:innen. Zentrale Handlungsfelder, in denen\r\neine präventive Auseinandersetzung mit den nachgezeichneten Phänomenen erfolgt,\r\nsind die politische Bildung, die Demokratieförderung und die Extremismusprävention.\r\nDie politische Bildung verfolgt das übergreifende Ziel der Förderung von mündiger\r\npolitischer Analyse-, Urteils- und Handlungskompetenz. In den vergangenen Jahren\r\nwurden zahlreiche Ansätze zur Förderung digitaler Kompetenzen und eines kritischen\r\nUmgangs mit Datenquellen zu Verschwörungsideologien, Fake News, Propaganda\r\nund hate speech im Netz entwickelt und erprobt (vgl. etwa → Brodführer et al. 2019).\r\nDas aktuell diskutierte Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus\r\nsieht unter anderem eine verstärkte Förderung politischer Bildung zur Auseinandersetzung\r\nmit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien vor (→ Bundesministerium\r\ndes Innern und für Heimat 2024: 12). Das Handlungsfeld der Demokratieförderung\r\nversammelt ein weites Spektrum an struktur-, verfahrens- und kompetenzentwicklungsbezogenen\r\nMaßnahmen. Im Aktionsplan gegen Rechtsextremismus ist etwa die\r\nverstärkte Förderung demokratischer Streitkultur verankert (→ Bundesministerium\r\ndes Innern und für Heimat 2022: 5).\r\nHybride Ideologien\r\nstellen die politische\r\nBildung, die Demokratieförderung\r\nund die\r\nExtremismusprävention\r\nvor Herausforderungen\r\n149\r\n5\r\nfriedensgutachten / 2024\r\nIm Bereich der Extremismusprävention wurde in den letzten Jahren insbesondere der\r\nBereich der phänomenübergreifenden beziehungsweise -unspezifischen Extremismusprävention\r\nausgebaut. Der Begriff kann zum einen Maßnahmen bezeichnen, die zwei\r\noder mehr Phänomenbereiche (zum Beispiel Rechtsextremismus und religiös begründeten\r\nExtremismus) adressieren und dabei phänomenbezogene Gemeinsamkeiten und\r\nUnterschiede herausarbeiten. Zum anderen werden unter diesem Begriff auch Präventionsangebote\r\ngefasst, die – den unterschiedlichen Phänomenen gemeinsame – Elemente\r\nbeziehungsweise verbindende Narrative wie etwa Antisemitismus bearbeiten. Das phänomenübergreifende\r\nVorgehen weist verschiedene Vorteile auf. In diesen Programmen\r\nwerden weniger Vorannahmen über die Teilnehmenden getroffen und keine spezifischen\r\nRisikogruppen\r\nidentifiziert. Daher sind sie weniger stigmatisierend und flexibler. Darüber\r\nhinaus können auch Wechselwirkungen zwischen extremistischen Gruppierungen\r\nin den Blick genommen werden. Gleichwohl sind im Bereich phänomenübergreifender\r\nPrävention Kenntnisse zu allen bearbeiteten Phänomenen sowie zu Verschwörungstheorien\r\nvonnöten. Insbesondere die indizierte Prävention, das heißt die Arbeit mit\r\nbereits in Hinwendungs- und Radikalisierungsprozessen befindlichen Personen, bedarf\r\nzudem phänomenspezifischer Zugänge und Qualifikationen (→ Hamm/Schurbohm 2022).\r\nDie weiter oben genannten Elemente hybrider Ideologien machen nicht nur eine Stärkung\r\nbestehender Zugänge und Methoden notwendig, sondern auch deren Anpassung. Die\r\nAneignung von Ideologien verläuft immer individueller und fragmentierter. Die Bildungs-,\r\nBeratungs- und Präventionskonzepte müssen entsprechend weiterentwickelt und erprobt\r\nwerden. Und dies in einer Weise, die potenzielle Wechselwirkungen sowie eskalative\r\nGruppendynamiken zwischen unterschiedlichen Akteur:innen in der phänomenübergreifenden\r\nExtremismusprävention berücksichtigt. Im Bereich der Prävention ist es\r\nvon besonderer Bedeutung, die intendierten und nicht-intendierten Wirkungen (beispielsweise\r\nStigmatisierungen, Pathologisierungen und Kriminalisierungen) besser zu\r\nverstehen. Um wissensbasierte Konzepte entwickeln zu können, muss die Entwicklung\r\nhybrider Ideologien genau beobachtet werden. Die Forschung und die Evaluierung in\r\nErprobung befindlicher Maßnahmen müssen gestärkt werden, insbesondere im Hinblick\r\nauf nicht-intendierte Wirkungen. Dafür braucht es stabile Förderstrukturen.\r\nDas geplante Demokratiefördergesetz der Bundesregierung würde erstmals eine gesetzliche\r\nGrundlage für eine längerfristige Förderung von Maßnahmen der Demokratieförderung,\r\npolitischen Bildung und Extremismusprävention schaffen. Gesetzesinitiativen\r\nmit dem Ziel stabiler Förderstrukturen und der Planungssicherheit für Träger sind ausdrücklich\r\nzu begrüßen. Politiker:innen einzelner Parteien haben dem Gesetz unterstellt,\r\nes diene der „Förderung bestimmter Meinungen mit Steuergeld“ (→ Caspari 2024). Zu\r\nbedenken ist allerdings, dass sich die politische Bildung selbst ein Kontroversitätsgebot\r\nund Überwältigungsverbot auferlegt hat. Zudem sind Äußerungen dieser Art vor dem\r\nHintergrund aktueller Entwicklungen kontraproduktiv und können extremistischen\r\nAkteur:innen in die Hände spielen. Dies gilt insbesondere, wenn die (demokratischen)\r\nHaltungen und Aktivitäten von professionellen Akteur:innen in der Demokratieförderung,\r\nPhänomen-\r\nübergreifende Prävention\r\nist weniger stigmatisierend\r\nund flexibler\r\n150\r\n5\r\n2024 / Demokratie unter Druck: Politische Extremismen und hybride Ideologien / gesellschaftlicher frieden\r\npolitischen Bildung und Extremismusprävention pauschal als „bestimmte Meinung“\r\ndisqualifiziert werden. Das Demokratiefördergesetz ist mehr als Symbolik und als Signal\r\nfür Verwaltungshandeln und zukünftige Haushaltsverhandlungen von großer Bedeutung.\r\nGehandelt werden muss aber in deutlich mehr Feldern, denn pädagogische und präventive\r\nAngebote stellen immer nur einen Zugang mit spezifischen Potenzialen und Grenzen\r\ndar. Sie müssen durch politische Kommunikation und staatliche Maßnahmen flankiert\r\nwerden. Die Bundesregierung hat mit ihrem Aktionsplan gegen Rechtsextremismus sowie\r\ndem aktuellen Maßnahmenkatalog des Bundesinnenministeriums gegen Rechtsextremismus\r\numfassende Pläne vorgelegt, die etwa auch den verbesserten Schutz von Amtsund\r\nMandatsträger:innen vorsehen. Die Umsetzung vieler der Vorschläge ist allerdings\r\nnoch nicht einmal begonnen worden. Das muss sich ändern, um die Bedrohung durch\r\nextremistische Akteur:innen abzuwehren und die Zivilgesellschaft zu stärken.\r\nschlussfolgerungen\r\nEs gibt kein einfaches oder pauschales Erfolgsrezept, wie sich Extremismus eindämmen\r\nund die Demokratie schützen lässt. Zuvorderst aber sollte die Politik nachhaltige und\r\nsolidarische Lösungsansätze für aktuelle Krisen und Probleme entwickeln, etwa in der\r\nKlima-, Migrations- oder Sozialpolitik. Dafür braucht es die öffentliche Debatte über\r\nalternative Politikentwürfe. Mit Kritiker:innen – ob in der Klimabewegung oder bei Bauernprotesten\r\n– sollte der Dialog gesucht werden. Der Extremismusvorwurf sollte zurückhaltend\r\nverwendet werden und nicht zur Diffamierung grundlegender Kritik oder zur Kriminalisierung\r\npolitischer Opposition dienen. Die Akzeptanz der Grund- und Menschenrechte\r\nsowie zentraler demokratischer und rechtsstaatlicher Normen bleibt allerdings Voraussetzung\r\nfür den Dialog.\r\nEmotionalisierte Feindbilder oder das Schüren des vermeintlichen „Volkszorns“ aus kurzfristigem\r\npolitischem Kalkül sind kontraproduktiv. Dies erschwert langfristig den konstruktiven\r\ndemokratischen Konfliktaustrag und kann eine schwer zu kontrollierende Eigendynamik\r\nentfalten, die sich grundsätzlich gegen demokratische Institutionen wendet.\r\nUnzufriedenheit mit Defiziten der (liberalen) Demokratie gilt es dennoch ernst zu nehmen\r\nund zu adressieren, etwa durch neue Formate politischer Beteiligung, mehr Verteilungsgerechtigkeit\r\noder eine sichtbar erhöhte Responsivität gegenüber weniger beachteten\r\ngesellschaftlichen Anliegen, insbesondere auch solche sozial schwächerer Gruppen.\r\nGleichzeitig sollten Politik und Gesellschaft entschlossen die politische Auseinandersetzung\r\nmit autoritären und extremistischen Gruppen suchen. Ein Verbot der AfD oder\r\nvergleichbarer Parteien stellt das letzte und äußerste Mittel des Rechtsstaates dar. Bei\r\nklar extremistischen Gruppen können andere rechtliche oder behördliche Maßnahmen,\r\nwie sie auch im aktuellen Aktionsplan der Bundesregierung diskutiert werden, etwa zum\r\n151\r\n5\r\nfriedensgutachten / 2024\r\nWaffenrecht oder zur Einschränkung staatlicher Finanzierung, zur Anwendung kommen.\r\nDemokratische Institutionen sollten gestärkt und geschützt werden, um ihre Unabhängigkeit\r\nauch bei wechselnden Mehrheitsverhältnissen sicherzustellen. Jenseits rechtlicher\r\nMaßnahmen sind eine vitale demokratische Opposition sowie eine aktive Zivilgesellschaft\r\nder beste Schutz.\r\nNoch wichtiger ist, dass sich demokratische Akteur:innen klar von entsprechenden Gruppen\r\nund Ideen abgrenzen und politische Alternativen formulieren. Demokratische Parteien\r\nsollten insbesondere keine formalen Koalitionen mit autoritären oder extremistischen\r\nParteien eingehen oder sich als Minderheitsregierung durch diese dulden lassen. Zudem\r\nsollten sie nicht deren Argumentationsmuster und Sprachbilder bedienen und diese damit\r\nnormalisieren, etwa in der Asyl- und Migrationspolitik. Dies gilt auch für Narrative,\r\ndie in breiteren Bevölkerungsgruppen Anklang finden, wie etwa antisemitische oder antifeministische\r\nVorstellungen, die unter anderem die Anschlussfähigkeit an andere Ideologien\r\nder Ungleichwertigkeit oder Strategien der Desinformation befördern können.\r\nKlassische Extremismen, insbesondere der Rechtsextremismus, stellen weiterhin die\r\nzentrale Gefährdung der Demokratie dar. Dennoch gilt es, die Wirkungen und themengetriebenen\r\nDynamiken hybrider Ideologien jenseits etablierter Phänomenbereiche sowie\r\ndie komplexen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen extremistischen Akteur:innen\r\nbesser zu verstehen. Bereits vorhandene Angebote der politischen Bildung, etwa zum\r\nUmgang mit Verschwörungserzählungen, sowie in der phänomenbereichsübergreifenden\r\nExtremismusprävention, zum Beispiel durch Beratungsstellen, sollten weiter gefördert\r\nund wo möglich ausgebaut werden. Es wäre ein Fehler, die Förderung zu einseitig aufzustellen\r\nund Expertisen zu verschiedenen Extremismen zu sehr an Aufmerksamkeitskonjunkturen\r\nzu binden. Gerade unter diesen Umständen ist eine planbare, langfristige\r\nFinanzierungsgrundlage für zentrale Präventions- und Bildungsprogramme wie im Demokratiefördergesetz\r\nvorgesehen notwendig.\r\n1 Rechtsextremismus ist demnach vor allem gekennzeichnet durch\r\n„eine Ideologie der Ungleichwertigkeit und Gewalt beziehungsweise\r\ndie Billigung von Gewalt zur Durchsetzung der Ideologie.“ Er wird\r\nempirisch anhand von sechs Dimensionen erfasst: Befürwortung einer\r\nrechtsgerichteten Diktatur, Nationalchauvinismus, Verharmlosung\r\ndes Nationalsozialismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und\r\nSozialdarwinismus (Zick/Mokros 2023: 61–63).\r\n152\r\n5\r\n2024 / Demokratie unter Druck: Politische Extremismen und hybride Ideologien / gesellschaftlicher frieden\r\nAutor:innen\r\nReem Ahmed\r\nIFSH – Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik\r\nan der Universität Hamburg\r\nStephen Albrecht\r\nIFSH – Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik\r\nan der Universität Hamburg\r\nLea Brost\r\nIFSH – Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik\r\nan der Universität Hamburg\r\nDr. habil. Hendrik Hegemann (Koordination)\r\nIFSH – Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik\r\nan der Universität Hamburg\r\nSusanne Johansson\r\nPRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung\r\nProf. Dr. Julian Junk\r\nHessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit und\r\nPRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung\r\nPD Dr. Martin Kahl\r\nIFSH – Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik\r\nan der Universität Hamburg\r\nMona Klöckner\r\nPRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung\r\nDr. Janina Pawelz\r\nIFSH – Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik\r\nan der Universität Hamburg\r\nIsabelle Stephanblome\r\nPRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung\r\nClara-Auguste Süß\r\nGoethe-Universität Frankfurt am Main und\r\nPRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung\r\nQuellenverzeichnis\r\nAbay Gaspar, Hande/Junk, Julian/Sold, Manjana/Süß, Clara-Auguste 2024:\r\nCo-Escalation in Contentious Politics and Radicalization, PRIF Working\r\nPaper 62.\r\nAlbrecht, Stephen et al. 2021: Demokratien auf der Kippe: Globale Trends\r\nund Bedrohungen, in: BICC/HSFK/INEF/IFSH (Hrsg.): Friedensgutachten\r\n2021. Europa kann mehr!, Bielefeld, 137–155.\r\nAmadeu Antonio Stiftung 2024: Zivilgesellschaftliches Lagebild Antifeminismus\r\n2023. Dokumentation und Analysen der Meldestelle Antifeminismus,\r\nhttps://www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2024/03/\r\nLagebild_Antifeminismus_2023_WEB.pdf; 17.04.2024.\r\nAyad, Moustafa 2021: Islamogram: Salafism and Alt-Right Online Subcultures.\r\nInstitute for Strategic Dialogue, in: https://www.isdglobal.org/wp-content/\r\nuploads/2021/11/Islamogram.pdf; 07.02.2024.\r\nBasit, Abdul 2021: Conspiracy Theories and Violent Extremism: Similarities,\r\nDifferences and the Implications, in: Counter Terrorist Trends and Analyses\r\n13: 3, 1–9.\r\nBest, Volker/Decker, Frank/Fischer, Sandra/Küppers, Anne 2023: Demokratievertrauen\r\nin Krisenzeiten. Wie blicken die Menschen in Deutschen auf Politik,\r\nInstitutionen und Gesellschaft?, in: https://www.fes.de/studie-vertrauen-indemokratie;\r\n07.02.2024.\r\nBirsl, Ursula 2020: Paradoxien und Aporien des Antifeminismus. Eine demokratietheoretische\r\nEinordnung, in Henninger, Annette/Birsl, Ursula (Hrsg.):\r\nAntifeminismen. ›Krisen‹-Diskurse mit gesellschaftsspaltendem Potential?,\r\nBielefeld, 43–58.\r\nBrodführer, Anne/Johansson, Susanne/Ziegler, Isabell 2019: Abschlussbericht\r\nzum Berichtszeitraum 01.01.2018–31.12.2019 der Wissenschaftlichen\r\nBegleitung des Programmbereichs „Stärkung des Engagements im Netz –\r\ngegen Hass im Netz“ im Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen\r\nRechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“, Frankfurt a. M.\r\nBundeskriminalamt 2023a: „Letzte Generation“. Lagebild -öffentliche Fassung-,\r\nin: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/\r\nveroeffentlichungen/themen/sicherheit/bka-lagebild-letzte-generation.\r\npdf?__blob=publicationFile&v=5; 05.02.2024.\r\nBundeskriminalamt 2023b: „Letzte Generation“. Lagebild -Fortschreibung\r\nNr. 1, in: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/\r\nveroeffentlichungen/themen/sicherheit/bka-lagebild-letzte-generationfortschreibung1.\r\npdf?__blob=publicationFile&v=2; 05.02.2024.\r\nBundesministerium des Innern und für Heimat 2024: Rechtsextremismus\r\nentschlossen bekämpfen. Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen,\r\nin: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/\r\nthemen/sicherheit/REX-entschlossen-bekaempfen.pdf?__blob=publication\r\nFile&v=4; 07.03.2024.\r\nBundesministerium des Innern und für Heimat 2023a: Verfassungsschutzbericht\r\n2022, in: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/\r\npublikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2023-06-20-\r\nverfassungsschutzbericht-2022.html; 05.02.2024.\r\nBundesministerium des Innern und für Heimat 2023b: Politisch Motivierte\r\nKriminalität 2022, Bundesweite Fallzahlen, in: https://www.bka.de/\r\nSharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/230509_PMK_PK.html;\r\n05.02.2024.\r\nBundesministerium des Innern und für Heimat 2022: Aktionsplan gegen\r\nRechtsextremismus, in: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/\r\nDE/veroeffentlichungen/2022/aktionsplan-rechtsextremismus.pdf?__\r\nblob=publicationFile&v=3; 07.03.2024.\r\nDebus, Marc 2023: Schwächt eine programmatische Annäherung der\r\nUnionsparteien an die AfD den Wahlerfolg der Rechtspopulisten? Eher\r\nnicht., in: https://www.dvpw.de/blog/schwaecht-eine-programmatischeannaeherung-\r\nder-unionsparteien-an-die-afd-den-wahlerfolg-derrechtspopulisten-\r\neher-nicht-ein-beitrag-von-marc-debus; 16.02.2024.\r\n153\r\n5\r\nfriedensgutachten / 2024\r\nDecker, Oliver/Kiess, Johannes/Heller, Ayline/Brähler, Elmar (Hrsg.) 2022:\r\nAutoritäre Dynamiken in unsicheren Zeiten. Neue Herausforderungen –\r\nalte Reaktionen? (Leipziger Autoritarismus Studie 2022), Gießen.\r\nDeutscher Bundestag 2023: Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin\r\nRita Schwarzelühr-Sutter auf eine Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut\r\n(fraktionslos). Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 143. Sitzung,\r\nPlenarprotokoll 20/143, 13.12.2023.\r\nDeutscher Bundestag 2024: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom\r\n22. Januar 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Antwort\r\nder Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom\r\n26. Januar 2024 auf eine Frage des Abgeordneten Martin Hess (AfD),\r\nDrucksache 20/10170, 26.01.2024.\r\nGartenstein-Ross, Daveed/Zammit, Andrew/Chace-Donahue, Emelie/Urban,\r\nMadison 2023: Composite Violent Extremism: Conceptualizing Attackers\r\nWho Increasingly Challenge Traditional Categories of Terrorism, in: Studies\r\nin Conflict & Terrorism (online first), DOI: 10.1080/1057610X.2023.2194133.\r\nHamm, Rüdiger José/Schurbohm, Axel 2022: Phänomenübergreifende Arbeit\r\nin der Extremismusprävention. Chancen und Grenzen eines „neuen“\r\nAnsatzes, in: Kompetenznetzwerk „Islamistischer Extremismus“ (Hrgs.):\r\nHerausforderungen, Bedarfe und Trends im Themenfeld. KN:IX Report\r\n2022, Berlin, 39–44.\r\nHeitmeyer, Wilhelm 2018: Autoritäre Versuchungen. Signaturen der\r\nBedrohung 1, Berlin.\r\nIngram, Haroro J. 2019: How Counterterrorism Radicalizes: Exploring the\r\nNexus Between Counterterrorism and Radicalization, in: Esposito, John L./\r\nIner, Derya (Hrsg.): Islamophobia and Radicalization. Breeding Intolerance\r\nand Violence, Cham, 179–202.\r\nInstitute for Strategic Dialogue 2023: Cross-ideological antisemitism and\r\nthe October 7th attacks, 15.12.2023), in: https://www.isdglobal.org/digital_\r\ndispatches/cross-ideological-antisemitism-and-the-october-7-th-attacks/;\r\n07.02.2024.\r\nKappelsberger, Florian/Koopmann, Christoph 2024: „Das hier hat eine neue\r\nDimension“. Antisemitismus in Deutschland, in: Süddeutsche Zeitung,\r\n09.02.2024, https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/\r\nantisemitismus-fu-berlin-student-hu-angriffe-e688864/?reduced=true;\r\n27.02.2024.\r\nKüpper, Beate/Sandal-Önal, Elif/Zick, Andreas 2023: Demokratiegefährdende\r\nRadikalisierung in der Mitte, in: Zick, Andreas/Küpper, Beate/Mokros, Nico\r\n(Hrsg.): Die distanzierte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende\r\nEinstellungen in Deutschland 2022/23, Bonn, 91–135.\r\nLange, Juliane/Fritzsche, Christopher 2018: Backlash, neoreaktionäre Politiken\r\noder Antifeminismus? Forschende Perspektiven auf aktuelle Debatten um\r\nGeschlecht, in: Feministische Studien 36: 2, 335–346.\r\nMudde, Cas 2019: The Far Right Today, Cambridge.\r\nRahner, Judith, 2020: Tödlicher Antifeminismus. Antisemitismus, Rassismus\r\nund Frauenfeindlichkeit als Motivkomplex rechtsterroristischer Attacken, in\r\nHenninger, Annette/Birsl, Ursula (Hrsg.): Antifeminismen. ›Krisen‹-Diskurse\r\nmit gesellschaftsspaltendem Potential?, Bielefeld, 337–354.\r\nRose, Hannah/Guhl, Jakob/Comerford, Milo 2023: Rise in Antisemitism on\r\nBoth Mainstream and Fringe Social Media Platforms Following Hamas’\r\nTerrorist Attack, (Institute for Strategic Dialogue Digital Dispatches Blog\r\n31.10.2023), in: https://www.isdglobal.org/digital_dispatches/rise-inantisemitism-\r\non-both-mainstream-and-fringe-social-media-platformsfollowing-\r\nhamas-terrorist-attack/; 07.02.2024.\r\nSchäfer, Armin/Zürn, Michael 2021: Demokratische Regression. Die politischen\r\nUrsachen des autoritären Populismus, Berlin.\r\nSchwarz-Friesel, Monika 2018: Antisemitismus 2.0 und die Netzkultur des\r\nHasses. Judenfeindschaft als kulturelle Konstante und kollektiver Gefühlswert\r\nim digitalen Zeitalter, Berlin.\r\nSeliger, Marco 2023: „Es gab noch nie so viele Drogen in Deutschland wie\r\nheute“, sagt der Chef des Bundeskriminalamts, in: Neue Zürcher Zeitung,\r\n26.12.2023, https://www.nzz.ch/international/bka-praesident-muenchnoch-\r\nnie-so-viele-drogen-in-deutschland-wie-heute-ld.1771323; 07.02.2024.\r\nSonntag, Nico 2023: Können die Unionsparteien von einer Annäherung an\r\ndie AfD profitieren? Die Antwort der Politikwissenschaft ist unklar,\r\nin: https://www.dvpw.de/blog/koennen-die-unionsparteien-von-einerannaeherung-\r\nan-die-afd-profitieren-die-antwort-der-politikwissenschaftist-\r\nunklar-ein-beitrag-von-nico-sonntag; 14.03.2024.\r\nZick, Andreas/Mokros, Nico 2023: Rechtsextreme Einstellungen in der Mitte,\r\nin: Zick, Andreas/Küpper, Beate/Mokros, Nico (Hrsg.): Die distanzierte Mitte.\r\nRechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland\r\n2022/23, Bonn, 53–89.\r\nAbbildungen / Grafiken / Tabellen\r\n34 /136\r\nDemokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland (2018–2023)\r\nKüpper, Beate/Sandal-Önal, Elif/Zick, Andreas 2023: Demokratiegefährdende\r\nRadikalisierung in der Mitte, in: Zick, Andreas/Küpper, Beate/Mokros,\r\nNico (Hrsg.): Die distanzierte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende\r\nEinstellungen in Deutschland 2022/23, Bonn, 91–135, (124).\r\n35 /137\r\nManifest rechtsextremes Weltbild in Deutschland (2014–2023)\r\nZick, Andreas/Mokros, Nico 2023: Rechtsextreme Einstellungen in der Mitte,\r\nin: Zick, Andreas/Küpper, Beate/Mokros, Nico (Hrsg.): Die distanzierte Mitte.\r\nRechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland\r\n2022/23, Bonn, 53–89, (71).\r\n36 /139\r\nPolitisch motivierte Kriminalität in Deutschland nach Phänomenbereichen\r\nBundesministerium des Inneren und für Heimat 2023b: Politisch Motivierte\r\nKriminalität 2022, Bundesweite Fallzahlen, in: https://www.bka.de/\r\nSharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/230509_PMK_PK.html;\r\n05.02.2024; 4.\r\nDeutscher Bundestag 2024: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom\r\n22. Januar 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Antwort\r\nder Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom\r\n26. Januar 2024 auf eine Frage des Abgeordneten Martin Hess (AfD),\r\nDrucksache 20/10170, 26.01.2024, 31."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. WP)","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003299","regulatoryProjectTitle":"Sicherheitszusammenarbeit und Unterstützung zwischen der BRD und der Ukraine","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/47/b2/300000/Stellungnahme-Gutachten-SG2406130026.pdf","pdfPageCount":10,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"4\r\n↓ empfehlungen\r\n2024 / Welt ohne Kompass / stellungnahme\r\n1 Sicherheit von Israelis und Palästinenser:innen\r\ngewährleisten Kurzfristig braucht es diplomatische\r\nInitiativen für eine Verhandlungslösung zusammen\r\nmit regionalen Partnern. Perspektivisch\r\nkönnte sie durch eine internationale Mission in\r\nGaza abgesichert werden. Die Bundesregierung\r\nund die Europäische Union (EU) müssen hierzu\r\naktiver beitragen.\r\n2 Lieferungen bestimmter Waffengattungen\r\nan Israel aussetzen Die Bundesregierung sollte\r\nsolche Waffen, die in Gaza eingesetzt werden sollen,\r\nbis zu einer Beilegung des Krieges nicht mehr\r\nnach Israel liefern. Dies betrifft nicht Waffen, die\r\ndie Abschreckungsfähigkeit Israels aufrechterhalten\r\nsollen.\r\n3 Unabhängige Institutionen des Völkerrechts\r\nstärken Der Internationale Gerichtshof nimmt\r\neine wichtige normative Leitfunktion im Israel-\r\nGaza-Krieg ein. Die Bundesregierung sollte sich\r\nmit Nachdruck für die Befolgung der Entscheidungen\r\nund Anordnungen einsetzen.\r\n4 Internationale Unterstützung eines Friedensprozesses\r\nfür die Ukraine stärken Verhandlungen\r\nmüssen, auch wenn sie kurzfristig unwahrscheinlich\r\nsind, bereits jetzt vorbereitet werden. Dazu\r\nzählt, internationale Unterstützung zu gewinnen,\r\nkonkrete Themen und Kompromisslösungen\r\nzu erarbeiten und belastbare Sicherheitsgarantien\r\nfür die Ukraine zu vereinbaren.\r\n5 Entwicklungszusammenarbeit in Krisensituationen\r\nüberdenken Die Bundesregierung sollte\r\nLeitlinien dafür entwickeln, wie mit Putschisten\r\nund Autokraten umgegangen wird, die Demokratie\r\nabschaffen oder unterhöhlen, so zuletzt in Westafrika.\r\nEin abruptes Einstellen der Entwicklungszusammenarbeit\r\ngefährdet wichtige, vor allem\r\nzivilgesellschaftliche Partner:innen.\r\n6 Friedenskapazitäten und Nachhaltigkeitsziele\r\nüber die Aufrüstung nicht vernachlässigen\r\nSteigende Rüstungsausgaben binden enorme Ressourcen.\r\nDie Friedensinfrastruktur Deutschlands\r\netwa im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung\r\nund die Nachhaltigkeitstransformation dürfen\r\nnicht aus dem Blick geraten.\r\n7 Rivalität durch Rüstungskontrolle einhegen\r\nEffektive Rüstungskontrollpolitik muss den Eska-\r\nlationsgefahren\r\nnuklearer Abschreckung entgegenwirken,\r\nindem sie die Glaubwürdigkeit von Nuklear-\r\ngarantien\r\ndurch wechselseitiges Risikomanagement\r\nergänzt.\r\n8 Demokratische Resilienz stärken Die Politik ist\r\naufgerufen, die Unabhängigkeit rechtsstaatlicher\r\nInstitutionen wie etwa des Bundesverfassungsgerichts\r\nzu sichern. Jenseits rechtlicher Maßnahmen\r\nsind eine vitale demokratische Opposition sowie\r\neine aktive Zivilgesellschaft der beste Schutz.\r\n5\r\nfriedensgutachten / 2024\r\nstellungnahme /\r\nWelt ohne Kompass /\r\nSeit dem 24. Februar 2022 erschüttert der russische Angriffskrieg gegen die\r\nUkraine Europa. Seine Folgen und Eskalationsgefahren sind von globaler\r\nBedeutung. Mit dem Terroranschlag der Hamas auf Israel hat der 7. Oktober\r\n2023 eine vergleichbare Bedeutung für den Nahen Osten erlangt, wo ein\r\nregionaler Flächenbrand droht. Gleichzeitig ist der Sicherheitsrat der Vereinten\r\nNationen gelähmt. Interessengeleiteter Minilateralismus verdrängt einen institutionenorientierten\r\nMultilateralismus. Kurz: Die Welt ist ohne Kompass.\r\nDer Frieden in der Welt ist nicht nur aktuell durch Krieg und Gewalt gefährdet; auch langfristig\r\nsind seine Grundlagen bedroht: Die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable\r\nDevelopment Goals, SDGs) bleibt in vielen Weltregionen dramatisch hinter den Erwartungen\r\nzurück. Die internationale Gemeinschaft verliert wertvolle Zeit, sich in sozial\r\ngerechter Weise auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten.\r\nDie politischen Projekte globalen Regierens der 1990er und 2000er Jahre – Stärkung und\r\nAusbau multilateraler Institutionen, Förderung von Demokratisierung, extern unterstützte\r\nFriedensförderung – sind in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten zum Erliegen gekommen\r\noder gescheitert. Zukunftsweisende Ideen für die politische Gestaltung einer\r\nneuen globalen Ära sind rar. Angesichts der multiplen Krisen unserer Zeit benötigt die\r\nglobale Politik neue, pragmatische Orientierungspunkte. Zu gewinnen sind diese erstens\r\naus dem Völkerrecht und multilateral vereinbarten Prinzipien und Regeln in den verschiedenen\r\nPolitikfeldern, die kooperativ weiterentwickelt werden müssten. Zweitens sollten\r\ndie konfrontativen Sicherheitspolitiken durch gemeinsames Risikomanagement und Rüstungskontrolle\r\neingehegt werden. Und drittens sollten Strategien der Konfliktbearbeitung\r\nüber die Sondierung von Waffenruhen, Waffenstillständen und Verhandlungen auch in\r\nsolchen Situationen verfolgt werden, in denen kurzfristige Erfolge wenig wahrscheinlich sind.\r\n6\r\n2024 / Welt ohne Kompass / stellungnahme\r\n↘ staatsräson und völkerrecht: der israel-gaza-Krieg\r\nDer Terroranschlag der Hamas vom 7. Oktober 2023 hat Israel grundlegend erschüttert.\r\nDies liegt nicht nur an der hohen Zahl der Opfer, sondern auch an der Brutalität des\r\nMassakers. Die Hamas hat sich damit einer Logik der Vernichtung verschrieben, die alte\r\nTraumata hervorruft und das Existenzrecht Israels negiert.\r\nGleichzeitig ist das Vorgehen Israels bei seiner Bodenoffensive gegen die Hamas im Gazastreifen\r\nbesorgniserregend. Die israelische Kriegführung ging über die legitime Aus-\r\nübung des Selbstverteidigungsrechts hinaus und verstieß in mehrfacher Hinsicht gegen\r\nden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das humanitäre Völkerrecht, worunter vor\r\nallem die palästinensische Zivilbevölkerung – mit weit über 30.000 Toten und über 70.000\r\nVerletzten – leidet. Eine hohe normative Bedeutung kommt hier den Anordnungen des\r\nInternationalen Gerichtshofs in Den Haag zu, der auf Grundlage einer Klage Südafrikas\r\nüber die Gefahr eines Genozids in Gaza zu entscheiden hat.\r\nDie Bundesregierung hat unmittelbar nach dem Attentat vom 7. Oktober 2023 Israel zurecht\r\nin seinem Anspruch auf Selbstverteidigung unterstützt. Sie stand dabei nicht zuletzt in\r\nder Tradition der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel. Diese hatte am 18. März 2008\r\nvor dem israelischen Parlament hervorgehoben, dass die Sicherheit Israels für Deutschland\r\nniemals verhandelbar sei. Ob der von ihr verwendete und in den vergangenen Monaten\r\nwiederholte Begriff der Staatsräson für dieses zentrale politische Leitprinzip angemessen\r\nist, ist fraglich. Wie auch immer man sich hier positioniert: Staatsräson kann nicht vor\r\nVölkerrecht gehen. Die Bundesregierung hat mit ihrer Haltung gerade in den ersten Monaten\r\nnach dem 7. Oktober Zweifel geweckt, ob sie mit dem notwendigen Nachdruck – auch\r\nim Sinne einer Universalität der Menschenrechte – für die Belange der palästinensischen\r\nBevölkerung eintritt, die in Gaza in extremer Weise Zerstörung, Vertreibung, Tod und\r\nHunger ausgesetzt ist.\r\nProblematisch sind in diesem Zusammenhang die Waffenlieferungen an Israel. Sowohl\r\nnach dem internationalen Arms Trade Treaty (ATT, Waffenhandelsvertrag) als auch dem\r\ndeutschen Kriegswaffenkontrollgesetz darf die Bundesregierung keine Rüstungsexporte\r\ngenehmigen, wenn ein Risiko besteht, dass diese den Frieden, die Sicherheit, das humanitäre\r\nVölkerrecht oder die Menschenrechte gefährden. Ein solches Risiko besteht aktuell\r\nin Gaza. Die Bundesregierung sollte deshalb von solchen Waffenlieferungen (vor allem\r\nKlein- und Leichtwaffen, Munition) an Israel absehen, die für den Krieg in Gaza eingesetzt\r\nwerden. Allerdings sollte das nicht die Verteidigungsfähigkeit Israels gegen staatliche\r\nBedrohungen einschränken.\r\nZur langfristigen Bearbeitung des Konflikts wird das Ziel einer Zweistaatenlösung erneut\r\nins Spiel gebracht. Doch die Situation in Israel und in den palästinensischen Gebieten\r\ngleicht nicht mehr derjenigen in den 1990er Jahren, als der Osloer Friedensprozess eine\r\nsolche Verhandlungslösung anstrebte. Gefördert durch die israelische Regierung ist die\r\nZahl der jüdischen Siedler:innen im Westjordanland und in Ost-Jerusalem seither massiv\r\ngestiegen. Israel hat die Besatzung immer weiter institutionalisiert, Teile der aktuellen\r\nStaatsräson kann nicht\r\nvor Völkerrecht gehen\r\n7\r\nfriedensgutachten / 2024\r\nRegierung reden offen der Annexion das Wort. Die palästinensische Bevölkerung hingegen\r\nlebt mit erheblichen Einschränkungen ihrer Rechte, ihrer Ressourcen und ihrer Mobilität\r\nund ist im Westjordanland zunehmend den gewaltsamen Übergriffen von Siedler:innen\r\nund Sicherheitskräften ausgesetzt. Die palästinensischen politischen Institutionen sind\r\ngespalten, schwach, stehen unter hohem Korruptionsverdacht und werden von der eigenen\r\nBevölkerung nicht als legitime Vertretung angesehen.\r\nVon den Staaten der Region ist keine einheitliche Linie zu erwarten. In den Beziehungen\r\nder Nachbarstaaten zu Israel gib es aktuell Bewegung; inwieweit dies eine Perspektive für\r\neine Konfliktlösung mit den Palästinenser:innen beinhalten könnte, ist offen. Der Iran und\r\nseine Verbündeten stehen Israel hingegen feindselig gegenüber, wie der direkte und damit\r\nqualitativ neue Angriff des Iran auf Israel in der Nacht zum 14. April 2024 zeigte.\r\nDie Zweistaatenlösung bleibt eine langfristige Perspektive, aber kurzfristig ist sie kaum\r\nrealisierbar. Zunächst geht es um dringendere Schritte: eine Waffenruhe, die Befreiung\r\nder Geiseln und die humanitäre Versorgung der Bevölkerung in Gaza. Nach Kriegsende\r\nsollte Deutschland mit seinen Partner:innen auf eine international verantwortete Übergangsphase\r\nfür den Gazastreifen hinarbeiten, die die humanitäre Versorgung, wirtschaftliche\r\nErholung und politische Perspektiven ermöglicht. Ein Mandat der Vereinten Nationen\r\n(VN) zur Gewährleistung der Sicherheit wäre denkbar, angesichts der Blockade des Sicherheitsrates\r\njedoch unwahrscheinlich.\r\n↘ Krisenherd westafrika\r\nSeit 2022 befindet sich das weltweite Gewaltgeschehen auf dem höchsten Niveau seit\r\n30 Jahren. Die Zahl der Kriegsopfer verdoppelte sich im Vergleich zu den Vorjahren.\r\nWenngleich die Ukraine und Gaza die Berichterstattung dominieren, werden mehr als\r\ndie Hälfte der weltweiten Gewaltkonflikte in Sub-Sahara Afrika ausgetragen. Der Sudan,\r\nTigray in Äthiopien oder die Region des Tschadsees sind wichtige Krisenherde. Zuletzt\r\nverschlimmerte sich die Sicherheitslage in Westafrika, wo dschihadistische Gruppen\r\ngegen Regierungstruppen kämpfen. Militärputsche in Niger (2023), Gabun (2023),\r\nBurkina Faso (2022), Guinea (2021) und Mali (2021) verstärkten die Volatilität der Region.\r\nSanktionen der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS) und die\r\nscharfe Kritik europäischer Staaten provozierten den Austritt von Mali, Niger und Burkina\r\nFaso aus der ECOWAS und stärkten die Legitimität der Juntas. Die Putschist:innen fanden\r\nzudem neue internationale Partner:innen, vor allem Russland.\r\nDie Entwicklungen in der Sahelzone sind zu wichtig, als dass sich Europa und Deutschland\r\nvollständig zurückziehen könnten. Nach Beendigung des Bundeswehreinsatzes\r\nin Mali sollte sich die Bundesregierung diplomatisch und entwicklungspolitisch weiter\r\nin der Region engagieren und mit zivilgesellschaftlichen Kräften zusammenarbeiten.\r\nGenerell sollte die Bundesregierung Kriterien für die Entwicklungszusammenarbeit in\r\nautoritär geführten Ländern definieren.\r\nEine Zweistaatenlösung\r\nist kurzfristig\r\nkaum realisierbar\r\nDeutschland sollte\r\nsich weiter diplomatisch\r\nund entwicklungspolitisch\r\nin der Sahelregion\r\nengagieren\r\n8\r\n2024 / Welt ohne Kompass / stellungnahme\r\n↘ warum das lokale zählt: frieden und die sdgs\r\nDie Kriege und globalen Krisen überschatten auch die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele\r\nSDGs. Die „Halbzeit-Bilanz“ der Agenda 2030 im Herbst 2023 fiel ernüchternd aus:\r\nNur 15 % der Ziele, die sich die internationale Staatengemeinschaft 2015 vorgenommen\r\nhat, entwickelten sich so wie geplant. Von den mangelnden Erfolgen sind fragile Länder\r\nin Sub-Sahara Afrika besonders betroffen. Ein Problem liegt neben den ungünstigen\r\nRahmenbedingungen darin, dass die Akteur:innen bei der Umsetzung von Transformationsprozessen\r\nder Logik eines top-down-Verständnisses folgen.\r\nZahlreiche Fälle zeigen, dass bottom-up-Zugänge, die an lokalen Bedürfnissen und\r\nWissensbeständen ansetzen, besser funktionieren. Für Sub-Sahara Afrika lässt sich nachweisen,\r\ndass Erfolge bei Armutsbekämpfung und Ernährungssouveränität sowie bei\r\nGewaltprävention\r\nund Konfliktbeilegung erreichbar sind. Mit anderen Worten: Eine verstärkte\r\nHinwendung zu lokalen Ansätzen ist notwendig. Allerdings greifen lokale Maßnahmen\r\nnur dann nachhaltig, wenn sie in nationale Sicherungssysteme und internationale\r\nUnterstützungsstrukturen eingebettet sind.\r\n↘ S ozial gerechte Vorbereitung\r\nauf die Folgen der globalen Erderwärmung\r\nDer Klimawandel schreitet voran und erreicht alarmierende Ausmaße, die auch die Umsetzung\r\nder SDGs behindern. Das Jahr 2023 war nachweislich das wärmste Kalenderjahr\r\nder globalen Temperaturaufzeichnungen seit 1850 und lag bereits 1,48 Grad Celsius über\r\ndem vorindustriellen Mittel (→ EU Copernicus 2023). Den beispiellosen Temperaturanstieg\r\nbegleiteten extreme Wetterereignisse, die von Waldbränden, Dürren und Hitzewellen\r\nbis hin zu Überschwemmungen, Starkniederschlägen und extremen Stürmen reichten.\r\nEuropa erwärmt sich von allen Kontinenten der Erde am schnellsten (→ EEA 2024). Schon\r\nheute gehört Deutschland zu den Ländern mit dem höchsten Wasserverlust weltweit\r\n(→ Bundesregierung 2023). Auf dem bisherigen Pfad – selbst wenn alle derzeitigen Klimaschutzzusagen\r\naller Staaten der Welt bis 2023 umgesetzt werden – steuert die Erde auf\r\neine Erwärmung von knapp drei Grad Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts zu (→ UNEP\r\n2023). Eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius ist aktuell nicht\r\nplausibel.\r\nFür Frieden und Sicherheit in der Welt hat die Erderwärmung vielfältige negative Auswirkungen.\r\nErnährungssicherheit und menschliche Sicherheit sind gefährdet, wenn etwa\r\nErnteausfälle und steigende Nahrungsmittelpreise mit Fluchtbewegungen und Vertreibung\r\nzusammenkommen. Die Klimakrise ist auch eine soziale Krise, weil sie Ungleichheiten ver-\r\nschärft und ärmere Menschen sich schlechter vor den Folgen des Klimawandels schützen\r\nkönnen. Und auch Europa ist bislang nicht ausreichend auf Klimarisiken vorbereitet.\r\nNeben einer drastischen Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen\r\nist es\r\naus friedenspolitischer Sicht dringend erforderlich, Anpassungsmaßnahmen an die nicht\r\nmehr vermeidbaren Folgen der globalen Erwärmung voranzutreiben.\r\nAnsätze, die an lokales\r\nWissen anknüpfen,\r\nsind häufig\r\naussichtsreicher bei\r\nGewaltprävention und\r\nArmutsbekämpfung\r\nDie Klimakrise bedroht\r\nFrieden und Sicherheit\r\nin vielen Ländern\r\n9\r\nfriedensgutachten / 2024\r\n↘ Aufrüstung einhegen\r\nNicht zuletzt durch den Ukrainekrieg stiegen die Rüstungsausgaben 2023 weltweit stark an.\r\nDeutlich wird, dass neue Technologien zu Veränderungen auf dem Gefechtsfeld führen:\r\nUnbemannte Waffensysteme und Künstliche Intelligenz ermöglichen neue Formen der\r\nKriegführung. Sie erhöhen die Reaktionsfähigkeit und tragen so zu Eskalationsrisiken bei.\r\nInternationale Regeln für Entwicklung und Einsatz dieser Technologien sind darum dringend\r\ngeboten, politisch aber zurzeit wenig wahrscheinlich. Der verstärkte Einsatz von Cyberangriffen\r\nzeigt zudem, wie wichtig der Schutz von IT-Netzen und kritischen Infrastrukturen ist.\r\nAngesichts dieser Entwicklungen und der Drohungen Russlands, im Krieg mit der Ukraine\r\nNuklearwaffen einzusetzen, werden Debatten über eine europäische oder sogar deutsche\r\nnukleare Abschreckungskapazität geführt. Beide Optionen sind unrealistisch und kontraproduktiv,\r\nda sie mehr Unsicherheit als Sicherheit schaffen würden. Einer deutschen Nuklearbewaffnung\r\nstehen nicht nur nationale Gesetze und internationale Verträge entgegen,\r\nsie würde auch den europäischen Zusammenhalt gefährden und die internationale Lage\r\nweiter destabilisieren. Eine europäische nukleare Streitmacht würde schon an der Notwendigkeit\r\nscheitern, nationale Souveränitätsrechte für eine effektive Kommandostruktur\r\naufgeben zu müssen. Wichtiger als solche Scheindebatten ist die (Wieder)Herstellung\r\nnuklearer Glaubwürdigkeit. Diese sollte aber nicht mit neuen Waffensystemen und Einsatzszenarien\r\nerreicht werden, sondern durch Schutzgarantien innerhalb des Nordatlantikpakts\r\n(NATO) und ein gemeinsames Auftreten im Bündnis wie zuletzt gegenüber\r\nPutins Nukleardrohungen im Oktober 2022.\r\nDer Verzicht auf eine eigene deutsche oder europäische Nuklearoption bedingt, dass die\r\nBundesregierung hohe Ausgaben in die konventionelle Verteidigung einplant – Stichwort\r\nZeitenwende. Daher wird es auf absehbare Zeit nicht um Abrüstung gehen, sondern innenpolitisch\r\num die Konsolidierung dieser höheren Rüstungsausgaben, außenpolitisch um die\r\nStabilisierung in Zeiten zunehmend konfrontativer Sicherheitspolitik. Rüstungskontrolle\r\nkann in dieser Lage ein wichtiges Element sein, indem sie die militärische Abschreckung\r\nergänzt, zur strategischen Stabilität beiträgt und teure Rüstungswettläufe einhegt.\r\nGleichzeitig dürfen andere Politikfelder nicht vergessen werden. Die sozial verträglichen\r\nAnpassungsmaßnahmen an den Klimawandel bedürfen finanzieller Anstrengungen seitens\r\nder Bundesrepublik, ebenso wie der soziale Zusammenhalt. Schließlich haben – gerade\r\nvor dem Hintergrund der weltweiten Krisen und Konflikte – die Friedenskapazitäten,\r\ndie in der Bundesrepublik vorhanden sind, eine zentrale Bedeutung.\r\nEine europäische oder\r\ndeutsche Nuklearbewaffnung\r\nwürde mehr\r\nUnsicherheit als\r\nSicherheit schaffen\r\n10\r\n2024 / Welt ohne Kompass / stellungnahme\r\n↘ Den Frieden NICHT AUFGEBEN\r\nJe mehr die militärische Logik das Handeln und Denken dominiert, desto schwerer haben\r\nes diplomatische Ansätze für Frieden durchzudringen. Wie wir schon in den letzten\r\nFriedensgutachten zur Lage in der Ukraine dargelegt haben, stellen sie aber keine Gegensätze\r\ndar, sondern müssen klug verzahnt werden.\r\nErfolgreiche Friedensverhandlungen sind selten, und nicht jede Form von Verhandlungen\r\nwird Frieden für die Ukraine und Europa bringen. Vier Faktoren können dennoch Aufnahme\r\nund Erfolg von Friedensverhandlungen begünstigen: die Frage des Zeitpunkts, die Rolle\r\nvon Dritten sowie die Modularisierung und das Design von Friedensverhandlungen und\r\n-abkommen.\r\nBeide Konfliktparteien, vor allem Russland aber auch die Ukraine, zeigen derzeit kaum\r\nBereitschaft für offene Verhandlungen. Westliche Verbündete können Verhandlungschancen\r\ndurch unterschiedliche Maßnahmen erhöhen. Dazu zählt, den Druck auf Russland\r\ndurch militärische Unterstützung wie auch Sanktionen aufrechtzuerhalten, um\r\ndie Plausibilität eines militärischen Siegs auch in Russlands Perspektive zu zerstören.\r\nNur dann wird sich Russland auf Verhandlungen einlassen.\r\nAussichtsreiche Verhandlungen bedingen aus Sicht der Ukraine belastbare Sicherheitsgarantien,\r\nwobei das bisherige Sicherheitsabkommen Deutschlands eher eine Bemühensverpflichtung\r\ndarstellt und nachgehärtet werden muss. Auch Form und Inhalte künftiger\r\nVerhandlungen sollten jetzt bereits vorbereitet und alles daran gesetzt werden, die internationale\r\nUnterstützung für einen Friedensprozess zu stärken, vor allem durch die Ein-\r\nbindung\r\nzentraler Akteure wie China oder Brasilien.\r\nDie Wahrscheinlichkeit eines umfassenden Friedensvertrags ist dennoch gering, möglich\r\nsind aber schrittweise Vereinbarungen,\r\ndie einzeln überprüfbar sind und dadurch das\r\nZutrauen der Parteien in den Prozess stärken.\r\nEin zentrales Problem jeglicher Verhandlungen im Ukrainekonflikt sind die russischen\r\nGebietsansprüche. Eine vorübergehende Internationalisierung im Sinne einer Treuhandschaft,\r\nim Idealfall koordiniert durch den VN-Treuhandrat, könnte Zeit gewinnen, um\r\neine Friedenslösung langfristig auf den Weg zu bringen. Zugleich ist dieses Modell mit\r\ngroßen organisatorischen und finanziellen Herausforderungen verbunden, nicht zuletzt\r\naufgrund der Größe der Territorien. Auch ist klar, dass die Sondierung territorialer Optionen\r\nnur im Rahmen eines zukünftigen umfassenden Verhandlungsprozesses erfolgen darf,\r\nbei dem die Ukraine als souveräner Staat zentraler Bestandteil ist. Schließlich ist beim\r\nTiming einer Treuhandschaft zu beachten, dass durch sie nicht ungewollt Fakten geschaffen\r\nwerden, die schwer rückgängig zu machen sind.\r\nDie Verbündeten\r\nder Ukraine müssen\r\nden Druck auf Russland\r\naufrechterhalten\r\n11\r\nfriedensgutachten / 2024\r\n↘ demokratie unter druck\r\nNeben dem äußeren ist der innere Frieden nicht zuletzt in Demokratien gefährdet. In vielen\r\nLändern erzielen autoritäre, teils extremistische Parteien in Umfragen und Wahlen neue\r\nErfolge. Auch in Deutschland lässt sich eine Normalisierung autoritärer und extremistischer\r\nWeltbilder in breiteren Bevölkerungsgruppen beobachten. Neben klassischen, vor allem\r\nrechten Extremismen zeigen sich vermehrt komplexe Ideologien, Akteurskonstellationen\r\nund Aktivitäten, die sich nicht eindeutig in die etablierten Kategorien einordnen lassen.\r\nDies wird durch multiple Krisen befördert, beruht aber auch auf gesellschaftlichen Desintegrationsprozessen\r\nund konfliktverschärfenden Dynamiken in den sozialen Medien.\r\nMit Kritiker:innen – ob in der Klimabewegung oder bei Bauernprotesten – sollte der Dialog\r\ngesucht werden. Die Akzeptanz der Grund- und Menschenrechte sowie demokratischer\r\nund rechtsstaatlicher Normen bleibt Voraussetzung dafür. Die Politik muss soziale Missstände\r\nund Unzufriedenheit innerhalb demokratischer Gesellschaften ernst nehmen und\r\nsich dabei sichtbar gerade um die Anliegen sozial schwächerer Gruppen bemühen.\r\nGleichzeitig sollten demokratische Akteur:innen keine Kooperationen mit extremistischen\r\nund autoritären Gruppen eingehen und nicht deren Argumentationsmuster und Sprachbilder\r\nübernehmen. Das Demokratiefördergesetz der Bundesregierung sollte zügig beschlossen\r\nund umgesetzt werden, um in der aktuellen Situation eine planbare Finanzierungsgrundlage\r\nfür Demokratieförderung, politische Bildung und Extremismusprävention\r\nzu schaffen. Darüber hinaus sollten demokratische Institutionen gestärkt und geschützt\r\nwerden, um ihre Unabhängigkeit auch bei wechselnden Mehrheitsverhältnissen sicherzustellen.\r\nParteienverbote als schärfstes Schwert einer „wehrhaften Demokratie“ sollten\r\nhingegen mit großer Zurückhaltung erwogen werden.\r\nschlussfolgerungen\r\nFrieden liegt in vielen Teilen der Welt heute in weiter Ferne. Wege zum Frieden sind häufig\r\nnur schwer erkennbar, gleichzeitig bleibt die Eskalationsgefahr bestehender Kriege und\r\nKonflikte hoch. Zudem gibt es kaum noch partnerschaftliche Ansätze zur dringend\r\nnotwendigen Gestaltung drängender globaler Fragen. Die demokratischen Institutionen\r\nzahlreicher Länder sind nachhaltig geschwächt, während autoritäre und populistische\r\nTendenzen weltweit zunehmen. Drei Orientierungspunkte schlagen wir in dieser Welt\r\nohne Kompass vor: erstens eine konsequente Ausrichtung an Völkerrecht und internationaler\r\nGerichtsbarkeit; zweitens die Einhegung von Rivalität durch Rüstungskontrolle\r\nund gemeinsames Risikomangement; drittens die Vorbereitung von Verhandlungen und\r\nSicherheitsgarantien auch in solchen Situationen, in denen kurzfristige Erfolge wenig\r\nwahrscheinlich sind. Mit anderen Worten: Eine Neubesinnung auf Kernprinzipien des\r\nMultilateralismus! Sie ist nicht zuletzt erforderlich, um bei der Bewältigung der Folgen\r\nder Klimakrise und bei der Erreichung der SDGs voranzukommen und diesen zentralen\r\nMenschheitserfordernissen gerecht zu werden.\r\nDemokratische\r\nAkteur:innen sollten\r\nnicht mit extremistischen\r\nund autoritären Gruppen\r\nzusammenarbeiten\r\n12\r\n2024 / Welt ohne Kompass / stellungnahme\r\nQuellenverzeichnis\r\nBundesregierung 2023: Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie\r\nan den Klimawandel. Bericht der Interministeriellen\r\nArbeitsgruppe Anpassungsstrategie der Bundesregierung, in: https://\r\nwww.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/\r\ndas-monitoringbericht_2023_bf_korr.pdf; 25.04.2024.\r\nEuropean Environmental Agency (EEA) 2024: European Climate Risk\r\nAssessment report, in: https://www.eea.europa.eu/publications/europeanclimate-\r\nrisk-assessment/european-climate-risk-assessment-reportunedited/\r\nview; 25.04.2024.\r\nEU Copernicus 2023: Press Release for Global Climate Highlights 2023,\r\nin: https://climate.copernicus.eu/copernicus-2023-hottest-year-record;\r\n25.04.2024.\r\nUnited Nations Environment Program (UNEP) 2023: UNEP Emissions Gap\r\nReport 2023, in: https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2023;\r\n25.04.2024.\r\nAutor:innen\r\nDr. Claudia Baumgart-Ochse\r\nPRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung\r\nProf. Dr. Christopher Daase\r\nPRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung\r\nProf. Dr. Tobias Debiel\r\nINEF – Institut für Entwicklung und Frieden, Universität Duisburg-Essen\r\nProf. Dr. Nicole Deitelhoff\r\nPRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung\r\nProf. Dr. Conrad Schetter\r\nBICC – Bonn International Centre for Conflict Studies\r\nProf. Dr. Ursula Schröder\r\nIFSH – Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik\r\nan der Universität Hamburg\r\n13\r\nfriedensgutachten / 2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017587","regulatoryProjectTitle":"Leitlinien Krisenprävention der Bundesregierung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/97/c9/563294/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300006.pdf","pdfPageCount":22,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\n432025 /\r\n„Vergessene Konflikte“:\r\nder Krieg im Sudan /\r\nbewaffnete konflikte\r\n1.1 � Aktuelle bewaffnete Konflikte und Interventionen\r\n1.2 � Der Krieg im Sudan\r\n144\r\n↓ empfehlungen2025 / „Vergessene Konflikte“: der Krieg im Sudan / bewaffnete konflikte\r\n1 „Vergessenen“ konflikten mehr aufmerksamkeit\r\nschenken Die mediale und politische Aufmerk-\r\nsamkeit in Deutschland gilt derzeit den Kriegen in\r\nder Ukraine und in Israel/Palästina. Die Bundes-\r\nregierung sollte andere Gewaltkonflikte mit hohem\r\nEskalationspotenzial und gravierenden humanitä-\r\nren Auswirkungen politisch nicht vernachlässigen.\r\n2 krisenprävention und friedensförderung abzu\r\nbauen ist kurzsichtig Die zunehmende Zahl an\r\nGewaltkonflikten weltweit ist auch eine Bedrohung\r\nfür Deutschlands Sicherheit. Die Überarbeitung\r\nder Krisenleitlinien der Bundesregierung sollte die\r\nNotwendigkeit der Krisenprävention und Friedens-\r\nförderung untermauern und mit Selbstverpflich-\r\ntungen hinterlegen.\r\n3 humanitäre hilfen erhöhen Angesichts des Rück-\r\nzugs der USA sollten Deutschland und die EU ihre\r\nhumanitäre Hilfe für Krisenländer wie den Sudan\r\nerhöhen. Der Zugang zu humanitären Korridoren\r\nin Kriegsgebieten muss priorisiert werden. Für\r\nmehr Effizienz sollte humanitäre Hilfe stärker\r\ndurch lokale Organisationen umgesetzt werden.\r\n4 zivilgesellschaftliche akteure im sudan unter\r\nstützen Deutschland und die EU sollten Vermitt-\r\nlungsplattformen fördern sowie finanzielle und\r\nstrukturelle Unterstützung für zivilgesellschaft-\r\nliche Organisationen wie die Emergency Response\r\nRooms ausbauen, um ihre Rolle als Vermittler und\r\nhumanitäre Helfer zu stärken.\r\n5 dokumentation von kriegsverbrechen im sudan\r\nDie Dokumentation von Kriegsverbrechen ist für\r\neine spätere Strafverfolgung essenziell. Die Bundes-\r\nregierung sollte sich für Fact-finding-Mechanismen\r\neinsetzen, darunter die der Afrikanischen Kom-\r\nmission für Menschenrechte und Rechte der Völker\r\nund des Sondergesandten der Afrikanischen Union\r\n(AU) für die Prävention von Genozid.\r\n6 unterstützung einer aktiveren rolle der afrika\r\nnischen union Die Marginalisierung der AU\r\nim Sudan hat langfristig negative Konsequenzen\r\nfür die afrikanische Friedens- und Sicherheits-\r\narchitektur. Die AU könnte etwa Frauen aus\r\ndem AU-Netzwerk afrikanischer Mediatorinnen\r\n(FemWise) zur Unterstützung lokaler Friedens-\r\ninitiativen entsenden.\r\n7 sanktionen ausweiten Deutschland und die EU\r\nmüssen den Druck auf Konfliktparteien erhöhen,\r\num die Einhaltung des humanitären Völkerrechts\r\nzu garantieren. Die EU-Sanktionsliste sollte aus-\r\ngeweitet, Ressourcenhandel vor allem in Konflikt-\r\ngebieten stärker reguliert und der Verbleib von\r\nMilitärgütern aus der EU konsequenter nachge-\r\nhalten werden.\r\n8 keine rüstungsexporte an die Vereinigten\r\narabischen emirate Die Vereinigten Arabischen\r\nEmirate (VAE) haben den Krieg im Sudan durch\r\nWaffenlieferungen unterstützt. Deutschland sollte\r\nkeine weiteren Rüstungsausfuhren in die VAE\r\ngenehmigen, da das Risiko einer unerlaubten\r\nWeiterverbreitung der gelieferten Militärtechno-\r\nlogien zu hoch ist.\r\n45flBEWAFFNETEKONFLIKTE/\r\n„Vergessene Konflikte“:\r\nder Krieg im Sudan /\r\nfriedensgutachten / 2025\r\nWeltweit nimmt die Zahl an bewaffneten Konflikten zu, aber nur wenige\r\nerhalten internationale Aufmerksamkeit. In der deutschen Berichterstattung\r\nsind dies vornehmlich die Kriege in der Ukraine und in Gaza, während die\r\nMedien über andere Konflikte kaum berichten. Sie stehen ebenfalls nicht im\r\nZentrum deutscher diplomatischer Bemühungen und humanitärer Hilfe. Ein\r\nBeispiel ist der Krieg im Sudan. Die humanitäre Lage ist katastrophal und hat\r\nverheerende Folgen für das Land, die Region und die internationale Friedens-\r\nsicherung. Dennoch bleiben die internationalen Vorstöße, den Konflikt zu lösen,\r\nunzureichend. Sie sollten stärker auf die zivilen Akteure im Sudan setzen.\r\n1.1 � Aktuelle bewaffnete Konflikte und Interventionen\r\nZwei Kriege dominierten 2024 die Berichterstattung deutscher Leitmedien zum welt-\r\nweiten Konfliktgeschehen – der Krieg in der Ukraine sowie der Krieg in Gaza. Während\r\nMedien, politische Bildung und Politik diese beiden Auseinandersetzungen ausgiebig be-\r\nhandeln, gibt es eine Reihe gewaltsamer Konflikte, welche die deutsche Öffentlichkeit\r\nkaum wahrnimmt. Das Uppsala Conflict Data Program (UCDP) zählte 2023 59 Gewaltkon-\r\nflikte in 34 Ländern, an denen mindestens auf einer Seite ein staatlicher Akteur involviert\r\nwar (→ UCDP 2024). Das ist die höchste Zahl seit Beginn der Erfassung im Jahr 1946.\r\nDie Zunahme von Konflikten weltweit bestätigen auch die Zahlen des Armed Conflict\r\nLocation & Event Dataset (ACLED). Demnach hat sich die dokumentierte Anzahl konflikt-\r\nrelevanter Ereignisse über die vergangenen fünf Jahre verdoppelt: von etwas mehr als\r\n100.000 im Jahr 2020 auf fast 200.000 im Jahr 2025 (→ ACLED 2025). Die wenigsten\r\ndieser Ereignisse schaffen es in die deutschen Schlagzeilen. Aus diesem Grund ist manch-\r\nmal von „vergessenen Konflikten“ die Rede. In diesem Kapitel fokussieren wir uns auf\r\nden Krieg im Sudan, der die weltweit schlimmste humanitäre Katastrophe verursacht,\r\nhierzulande aber nur wenig Aufmerksamkeit erhält. Zuvor geben wir eine Übersicht\r\nüber aktuelle Konflikttrends. Dabei nutzen wir die UCDP-Daten zur Anzahl von Konflik-\r\nten und Todesopfern → 1 → 2. Da im Februar 2025 die aktuellen UCDP-Zahlen nur\r\nbis zum Jahr 2023 vorliegen, greifen wir auch auf ACLED-Daten für das Jahr 2024 zurück.\r\nDer Krieg im Sudan\r\nhat die weltweit\r\nschwerste humanitäre\r\nKatastrophe ausgelöst\r\n1462025 / „Vergessene Konflikte“: der Krieg im Sudan / bewaffnete konflikte\r\n146\r\nweltweite opfer kriegerischer gewalt\r\nLaut UCDP kamen 2023 etwa 154.000 Menschen in direkter Folge von Gewaltkonflikten\r\nums Leben → 3. Das ist ein starker Rückgang gegenüber dem Vorjahr, in dem UCDP\r\ninzwischen von 310.000 Kriegstoten ausgeht (→ UCDP 2024). Grund dafür ist der Ende\r\n2022 geschlossene Waffenstillstand im Bürgerkrieg in Äthiopien. Dieser Krieg der Zentral-\r\nregierung gegen separatistische Rebellen in der Tigray-Region forderte 2022 mehr Todes-\r\nopfer als der Krieg in der Ukraine. 2023 gingen die meisten Getöteten auf die Konten\r\nder Kriege in der Ukraine und in Israel/Palästina. Trotz der deutlichen Verringerung im\r\nVergleich zum Vorjahr befinden sich die Zahlen für 2023 noch immer auf einem historisch\r\nhohen Niveau: Seit dem Beginn der systematischen jährlichen Datenerhebung durch\r\nUCDP im Jahr 1989 verzeichneten nur der Völkermord in Ruanda 1994 sowie die Jahre\r\n2021 und 2022 höhere Todesraten. Zudem handelt es sich bei der von UCDP ermittelten\r\nTodeszahl nur um eine erste konservative Berechnung. Es ist davon auszugehen, dass die\r\ntatsächliche Zahl der 2023 Getöteten sehr viel höher liegt. Für 2024 ist keine Besserung\r\nin Sicht. Laut einer vorsichtigen Schätzung von ACLED kamen etwa 233.000 Menschen\r\nim Laufe des Jahres durch Gewaltkonflikte ums Leben (→ ACLED 2025).\r\n1 Daten zu Gewaltkonflikten\r\nDas Friedensgutachten stützt sich bei den Angaben zur\r\nAnzahl von Konflikten und Todesopfern auf Definitionen\r\nund Daten des Uppsala Conflict Data Program (UCDP).\r\nWir halten UCDP für die verlässlichste Quelle in diesem\r\nBereich. Die vorliegenden Datensätze dokumentieren\r\nKriege, Konflikte, Konfliktakteure und Kriegsopfer der\r\nvergangenen Jahrzehnte bis einschließlich 2023. Daten\r\nfür das Jahr 2024 veröffentlicht UCDP erst im Sommer\r\n2025. Die Daten enthalten Informationen über Kriege\r\n(gemäß UCDP: Beteiligung mindestens eines Staates am\r\nKonflikt und jährlich mehr als 1.000 durch Kampfhand-\r\nlungen Getötete) und Gewaltkonflikte (gemäß UCDP:\r\nim Jahresverlauf mehr als 25 durch Kampfhandlungen\r\nGetötete). Es ist auch zu beachten, dass UCDP die Daten\r\nzu weltweiten Konfliktopfern rückwirkend korrigiert. Die\r\nDaten, die wir im Friedensgutachten 2025 verwenden,\r\nentsprechen damit nicht unbedingt den Daten, die wir im\r\nletzten Friedensgutachten angegeben haben. Für aktu-\r\nellere Angaben zum Jahr 2024 nutzen wir das Armed\r\nConflict Location & Event Dataset (ACLED). ACLED er-\r\nfasst umfangreiche Informationen zu Daten, Akteuren,\r\nSchauplätzen, Todesopfern und Kategorien sämtlicher\r\ndokumentierter politischer Gewaltakte und Protestver-\r\nanstaltungen in rund 250 Ländern und Territorien.\r\n2 Opferzahlen\r\nBei den Opferzahlen handelt es sich um konservative\r\nNäherungswerte. Es besteht eine hohe Dunkelziffer, da\r\nnur Opfer erfasst werden, die mindestens zwei voneinan-\r\nder unabhängige Quellen bestätigen. Je nach gewählter\r\nMethodik und in Abhängigkeit von der zu Grunde geleg-\r\nten Konfliktdefinition finden zudem Opferzahlen unter-\r\nhalb eines Schwellwertes (im Falle der UCDP-Daten 25\r\ndurch Kampfhandlungen Getötete) keinen Eingang in\r\ndie Berechnungen. Die Opferzahlen von Kampfhand-\r\nlungen allein beschreiben zudem nicht das tatsächliche\r\nAusmaß der Gewaltintensität und indirekte Folgen der\r\nKonflikte, wie etwa Hungersnöte und Krankheiten. Zahlen\r\nüber das Ausmaß dieser Opfer sind jedoch nicht valide,\r\nzumal mit Blick auf Verwundete oft nur diejenigen erfasst\r\nwerden, die eine medizinische Versorgung erhalten.\r\nSchließlich wirken sich Konflikte auch auf die langfristige\r\nLebenserwartung betroffener Gesellschaften aus. Im\r\nIrak ist etwa ein Drittel des Anstiegs der Sterblichkeits-\r\nrate auf die Folgen des Krieges zurückzuführen.\r\n47flfriedensgutachten / 202547fl\r\n3 Globales Konfliktgeschehen\r\n2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023\r\n20\r\n10\r\n0\r\n30\r\n40\r\n50\r\n60\r\n90\r\n80\r\n70\r\nanzahl konfliktbedingt geflüchteter personenin Mio.\r\n20\r\n10\r\n0\r\n30\r\n40\r\n60\r\n50\r\n0\r\n40\r\n120\r\n160\r\n200\r\n240\r\n280\r\n80\r\nanzahl der konflikte\r\nnichtstaatliche Konflikte\r\neinseitige Konflikte\r\ninnerstaatliche Konflikte\r\ninternationalisierte innerstaatliche Konflikte\r\nzwischenstaatliche Konflikte\r\nBinnenvertriebene\r\nFlüchtlinge\r\nin Tausend weltweite todesopfer\r\n2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023\r\nQuelle → 1 /63\r\n2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023\r\nTote durch nichtstaatliche Konflikte\r\nTote durch einseitige Konflikte\r\nTote durch Kampfhandlungen\r\n1482025 / „Vergessene Konflikte“: der Krieg im Sudan / bewaffnete konflikte\r\n148\r\nWährend die Zahl der Todesopfer zuletzt rückläufig war, erreicht die Zahl der aufgrund\r\nvon Konflikten vertriebenen Menschen immer neue Rekordwerte → 3. Mitte 2024 gab\r\nes nach dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) weltweit\r\n122,6 Mio. Geflüchtete (→ UNHCR 2024). Im letzten Friedensgutachten hatten wir für\r\n2023 noch von 114 Mio. berichtet Friedensgutachten 2024 → 1. Unter den Geflüchteten\r\nim Jahr 2024 befanden sich 72,1 Mio. Binnenvertriebene. Von denen, die in andere\r\nStaaten flüchteten, kam nur eine Minderheit in Ländern mit einem hohen Einkommens-\r\nniveau unter. 71 % blieben in eher armen Staaten mit mittlerem oder niedrigem Einkom-\r\nmen. Der größte Teil, nämlich 69 %, flüchtete zudem in Staaten, die unmittelbar an den\r\nKonflikt angrenzen (→ UNHCR 2024) → 5.\r\nglobale konflikttrends\r\nFür das Jahr 2023 verzeichnet UCDP insgesamt neun Kriege, also Gewaltkonflikte, bei\r\ndenen die Anzahl der durch Kampfhandlungen Getöteten den jährlichen Schwellenwert\r\nvon 1.000 übersteigt: Die Kriege in Ukraine/Russland, Burkina Faso, Nigeria, Somalia,\r\nMyanmar und Äthiopien dauerten an. Neu dazugekommen sind 2023 Kriege in Israel/\r\nPalästina, Syrien und dem Sudan, den wir im Folgenden genauer analysieren (→ UCDP\r\n2024). Das ist ein Krieg mehr als noch im Vorjahr. Die Gewaltkonflikte im Jemen sowie\r\nin Mali unterschritten 2023 die Schwelle zum Krieg.\r\nDer ACLED „Conflict Index“ erstellt jährlich für die meisten Staaten der Welt ein Ranking,\r\ndas nicht allein von der Zahl der Todesopfer abhängt, sondern ebenso die Gefährdung\r\nvon Zivilpersonen, die räumliche Ausbreitung des Konflikts und die Anzahl und Ver-\r\nbreitung der beteiligten bewaffneten Gruppen berücksichtigt (→ ACLED 2025). Viele\r\nder Staaten, die den ACLED-Index 2024 anführen, klassifizierte UCDP für 2023 bereits\r\nals direkt von einem Krieg betroffen. Darunter ist der Krieg in Israel/Palästina – ACLED\r\ngeht hier für 2024 von etwa 35.000 Todesopfern aus (über 50.000 seit dem Massaker der\r\nMehr als 122 Mio.\r\nMenschen sind\r\nauf der Flucht vor\r\nKrieg und Gewalt\r\nin %\r\n4 Konflikttypen nach Regionen (2024) Quelle → 1 /63\r\n20\r\n40\r\n50\r\n30\r\n10\r\n0\r\n60\r\nNichtstaatliche Konflikte Innerstaatliche Konflikte Zwischenstaatliche Konflikte\r\nNord-, Mittel- und Südamerika\r\nAfrika\r\nAsien\r\nNaher und Mittlerer Osten\r\nEuropa\r\n49flfriedensgutachten / 202549fl\r\nHamas am 7. Oktober 2023). Ebenso gehörte im vergangenen Jahr Syrien dazu. Dort\r\nüberschritten, nach UCDP-Definition, im Laufe des Jahres 2023 die Kämpfe der Regierung\r\ngegen verschiedene Aufständische wieder die Schwelle zum Krieg. Der Krieg endete mit\r\ndem Sturz des Assad-Regimes 2024. In Südostasien herrscht weiterhin ein blutiger und\r\nkomplexer Bürgerkrieg in Myanmar, in dem eine Vielzahl bewaffneter Rebellengruppen\r\ngegen die Militärregierung kämpft. Der von UCDP als Krieg klassifizierte Gewaltkonflikt\r\nin der Ukraine wird im ACLED Index interessanterweise „erst“ auf Platz 14 geführt.\r\nDavor kommt beispielsweise noch der Libanon, der 2024 Ziel israelischer Angriffe war.\r\nDer ACLED Index führt unter den zehn Spitzenplätzen Länder, deren massive Gewalt-\r\nkonflikte in der deutschen Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden. Das liegt\r\nteilweise daran, dass staatliche Militär- und Sicherheitskräfte in ihnen oft nur eine\r\nNebenrolle spielen. In Lateinamerika zählt ACLED Mexiko, Brasilien und Kolumbien\r\nzu Ländern, die zu einem extrem hohen Grad von Gewaltkonflikten betroffen sind.\r\nBewaffnete Banden und die organisierte Drogenkriminalität unterhöhlen dort den An-\r\nspruch der Regierungen auf das Gewaltmonopol und üben in vielen Landesteilen de\r\nfacto die Herrschaft aus. An vielen dieser Gewaltkonflikte ist gar kein staatlicher Akteur\r\nbeteiligt, etwa wenn rivalisierende Gangs um die Machthoheit kämpfen. UCDP erfasst\r\ndiese Auseinandersetzungen separat als nichtstaatliche bewaffnete Konflikte, insofern\r\nsie im Jahr mindestens 25 Todesopfer fordern → 3 (UCDP 2024). 2023 gab es 75 dieser\r\nKonflikte in 23 Staaten. Das ist zwar ein Rückgang gegenüber 2022 (mit 84 nichtstaatlichen\r\nKonflikten). Die Anzahl der in diesen Auseinandersetzungen getöteten Menschen blieb\r\nmit 20.900 aber auf einem ähnlichen Niveau. UCDP verortet die meisten und blutigsten\r\nnichtstaatlichen Konflikte in Lateinamerika (insgesamt 36). Davon finden allein 14 in\r\nBrasilien und Mexiko statt, meist entlang von Drogenhandelsrouten in urbanen Zentren.\r\nErstmals erfasste UCDP 2023 einen nichtstaatlichen Gewaltkonflikt in Europa. Er fand\r\nzwischen sich bekämpfenden Drogenbanden in der französischen Stadt Marseille statt.\r\nDer Sturz Assads\r\nhat den Krieg in Syrien\r\nbeendet\r\n5 Globale Gewaltkonflikttrends im regionalen Vergleich Quelle → 1 /63\r\n40\r\n80\r\n100\r\n60\r\n20\r\n0\r\n120\r\n140\r\n2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023\r\nAnzahl der Konflikte\r\nNord-, Mittel- und Südamerika\r\nAfrika\r\nAsien\r\nNaher und Mittlerer Osten\r\nEuropa\r\n1502025 / „Vergessene Konflikte“: der Krieg im Sudan / bewaffnete konflikte\r\n150\r\nEs ist bemerkenswert, dass mehr als die Hälfte aller weltweiten Kriege nach UCDP in\r\nSubsahara-Afrika stattfanden → 4 | → 5. Die Kriege zwischen staatlichen Streitkräften\r\nund bewaffneten dschihadistischen Gruppen in Burkina Faso, Nigeria und Somalia\r\ndauern an. Obgleich 2023 die Gewalt im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückging,\r\nblieben die Kämpfe in Äthiopien zwischen Rebellengruppen in der Amhara-Region und\r\nder Zentralregierung nach UCDP auf dem Niveau eines Krieges. Unter den ersten zehn\r\nPlätzen des ACLED-Index findet sich zudem noch Kamerun, wo sowohl separatistische\r\nRebellen als auch dschihadistische Milizen die Regierung herausfordern. Der nach der\r\nUkraine und Israel/Palästina dritttödlichste Gewaltkonflikt weltweit ist jedoch der\r\nKrieg im Sudan.\r\nDer Konflikt im Sudan erhält im Vergleich zu anderen Kriegen weniger mediale Aufmerk-\r\nsamkeit und humanitäre Unterstützung. Dies liegt unter anderem daran, dass Staaten\r\nim globalen Norden Länder wie den Sudan als geopolitisch weniger relevant einstufen.\r\nDie Hälfte aller Kriege\r\nfindet in Subsahara-\r\nAfrika statt\r\n6 Gewaltkonflikte und multilaterale Militär- und Beobachtungsmissionen (2023/2024)\r\nMyanmar\r\nThailand\r\nIndonesien\r\nIndien\r\nPakistan\r\nAfghanistan\r\nTadschikistanTukmenistan\r\nIranIrak\r\nSinai\r\nTürkei\r\nIsrael\r\nSüdsudan\r\nSomalia\r\nKenia\r\nMosambik\r\nNigeria\r\nBenin\r\nGolf von Guinea\r\nGhana\r\nElfenbein-\r\nküste i\r\nBurkina\r\nFaso\r\nNiger\r\nTschad\r\nKasachstan\r\nGuinea-\r\nBissau i\r\nGambia\r\nSenegal\r\nWest-\r\nSahara\r\nMauretanien\r\nMali\r\nLibyen\r\nSudan\r\nZAR\r\nDem. Rep.\r\nKongo\r\nPhilippinen\r\nmultilaterale militär\r\nund beobachtermissionen\r\nNATO\r\nEU\r\nWeitere (AU, ECOWAS u. A.)\r\nOSZE\r\nVN\r\nkonflikte\r\nLänder, in denen im Jahr 2023/2024 nach UCDP\r\nmindestens ein Gewaltkonflikt/Krieg ausgetragen wurde.\r\nSerbien\r\nAlbanien\r\nMontenegro\r\nNord-\r\nmazedonien\r\nZugunsten der besseren Lesbarkeit sind einige Ländernamen nicht dargestellt.\r\nDie dargestellten Grenzen und Namen entsprechen nicht der offiziellen Auffassung des bicc.\r\nHaitiMexiko\r\nHonduras Venezuela\r\nFrz. Guyana\r\nFrankreich\r\nKolumbien\r\nEcuador Brasilien\r\nBolivien\r\nIran\r\nUkraine\r\nRussland\r\nKamerun\r\nQuelle → 1 /63\r\nAserbeidschan\r\nGeorgien\r\nArmenien\r\nLibanon\r\nZypern\r\nRep. Moldau\r\nKirgistan\r\nUsbekistan\r\nSyrien\r\nJemen\r\nÄthiopien\r\nTogo\r\nBIH\r\nKosovo\r\n51fl\r\nTschechienfriedensgutachten / 2025\r\n51fl\r\nIrak\r\nJordanien\r\nIsrael\r\nZypern\r\nIndien\r\nPakistan\r\nTürkei\r\nSaudi-\r\nArabien\r\nÄthiopien\r\nSüd-Sudan\r\nUganda\r\nZAR\r\nSomalia\r\nTansania\r\nDem.\r\nRepublik\r\nKongo\r\nNamibia Botswana\r\nSimbabwe\r\nMosambikAngola\r\nSüdafrika\r\nKenia\r\nNigeria\r\nBurkina\r\nFaso\r\nGhana\r\nElfenbein-\r\nküste i\r\nTogo\r\nBenin\r\nNiger\r\nLibyen\r\nUkraine\r\nEstland\r\nLettland\r\nLitauen\r\nPolenNiederlande\r\nBelgien\r\nLuxemburg\r\nGeorgien\r\nArmenien\r\nFinnland\r\nKatar\r\nVereinigte Arabische\r\nEmirate\r\nUsbekistan\r\nKasachstan\r\nTurkmenistan\r\nKuwait\r\nSenegal\r\nGambia\r\nWest-\r\nSahara\r\nMaliMauretanien\r\nTunesien\r\nAlgerien\r\nVereinigtes\r\nKönigreich\r\nIrland\r\nDänemark\r\nSchwedenNorwegen\r\nÄgypten\r\nKamerun\r\nZugunsten der besseren Lesbarkeit sind einige Ländernamen nicht dargestellt.\r\nDie dargestellten Grenzen und Namen entsprechen nicht der offiziellen Auffassung des bicc.\r\nKosovo\r\nRep. Moldau\r\nBulgarien\r\nAlbanien\r\nSerbien\r\nN-Mazedonien\r\nBIH Rumänien\r\nSchweiz Österreich\r\nSlowakei\r\nUngarn\r\nFrankreich\r\nSpanien\r\nItalien\r\nPortugal\r\n* Inklusive Lieferungen für VN-Missionen\r\nGenehmigte Rüstungsexporte 2023*\r\nGenehmigte Rüstungs- und Kriegswaffenexporte 2023*\r\ndeutsche beteiligung an missionen\r\nMissionstitel/Personenstärke (Stand: Februar 2024)\r\nVN\r\nEU\r\nNATO\r\nSonstige\r\npartnerland ertüchtigungsinitiative\r\n2024\r\npartnerland ausstattungshilfeprogramm\r\n2013–2016\r\n2021–20242017–2020\r\n7 Militärischer Fußabdruck Deutschlands (2019–2024) Quelle → 1 /63\r\nVolksrepublik\r\nChina\r\nRuanda\r\nSambia\r\nGriechen-\r\nland\r\nEUNAVFOR MED Irini\r\n/12\r\nEUNAFOR /12\r\nEUNAVFOR Aspides\r\n/16\r\nEUFOR OP Althea\r\n/37\r\nUNIFIL /14\r\nUNIFIL\r\n/198\r\nMINURSO\r\n/2\r\nUNMISS\r\n/14\r\nKFOR /283\r\nSEA GUARDIAN\r\n/263\r\nKFOR /283\r\nCOUNTER DAESH /14\r\nCD/CBI /333Libanon\r\n1522025 / „Vergessene Konflikte“: der Krieg im Sudan / bewaffnete konflikte\r\n152\r\n9 Aktuelle Einsätze der Bundeswehr (März 2025)\r\nDie multilateralen Friedensmissionen, die vor allem von\r\nden VN, dem Nordatlantikpakt (NATO), der Organisation\r\nfür Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE),\r\nder Europäischen Union (EU) oder der Afrikanischen\r\nUnion (AU) mandatiert wurden, sind 2024 mit insgesamt\r\n77 Missionen gegenüber dem Vorjahr um neun gestiegen.\r\nDie Anzahl der Friedenssicherungseinsätze der VN\r\nbeläuft sich auf insgesamt elf Missionen → 6.\r\nDas Engagement Deutschlands an internationalen Frie-\r\ndenseinsätzen blieb auch im Jahr 2024 hoch, erreichte\r\nmit der Beteiligung an insgesamt neun Missionen jedoch\r\nnicht mehr ganz das Niveau der Vorjahre → 9.\r\nDer regionale Fokus deutscher Auslandseinsätze liegt\r\nunverändert auf der MENA-Region (Mittlerer Osten und\r\nNordafrika) und auf Subsahara-Afrika → 7. Der perso-\r\nnelle Umfang der Beteiligung an den Missionen ist deut-\r\nlich zurückgegangen. Waren es 2024 (Stand Februar\r\n2024) rund 2.700 Personen, beteiligt sich Deutschland\r\n2025 (Stand Februar 2025) nur noch mit einer Truppen-\r\nstärke von 1.158 Personen an den Missionen und bleibt\r\nerneut ebenfalls deutlich unterhalb der Mandatsober-\r\ngrenze von 2.854 Personen.\r\nZudem besteht international eine Wahrnehmung Afrikas als mehr oder weniger homo-\r\ngener „Krisenkontinent“, was ein Verständnis für die komplexen politischen und sozialen\r\nDynamiken in einzelnen Ländern erschwert. Der Sudan steht für andere „vergessene“\r\nKonflikte, wobei „vergessen“ hier auf die ungleiche Verteilung von medialer Aufmerk-\r\nsamkeit, geopolitischen Interessen und Unterstützung hinweist. Er reiht sich ein in\r\neine besorgniserregende Serie gewaltsamer Auseinandersetzungen in Subsahara-Afrika,\r\nin der staatliche Sicherheitskräfte – oder Teile davon – den Staat als Beute begreifen\r\nund mit Gewalt die Macht über Regierungsinstitutionen übernehmen.\r\neinsatz kürzel einsatzgebiet stärke obergrenze\r\nCounter Daesh/Capacity Building Iraq CD/CBI Irak (Jordanien) 333 500\r\nEU Force Operation Althea EUFOR OP Althea Bosnien und Herzegowina 37 50\r\nEU Naval Force Mediterranian Irini EUNAVOR MED Irini Mittelmeer 12 300\r\nEU Naval Force Aspides EUNAVOR Aspides Rotes Meer 16 700\r\nKosovo Force KFOR Kosovo 283 400\r\nNATO-Mission Sea Guardian Mittelmeer 263 550\r\nUN Interim Force in Lebanon UNIFIL Libanon (Zypern) 198 300\r\nUN Mission for the Referendum\r\nin Western Sahara MINURSO Westsahara 2 4\r\nUN Mission in South Sudan UNMISS Südsudan 14 50\r\n8 Friedensmissionen und deutsche Beteiligung\r\nQuelle → 1 /63\r\n53flfriedensgutachten / 202553fl\r\n1.2 � Der Krieg im Sudan\r\ni m Frühjahr 2023 eskalierte der Machtkampf zwischen der sudanesischen Armee\r\n(Sudanese Armed Forces, SAF) und den Rapid Support Forces (RSF), einer früheren\r\nMiliz, die durch ihre Beteiligung am Genozid in Darfur bekannt wurde. Das löste eine\r\nder größten humanitären Krisen weltweit aus. Seit Beginn der Kämpfe am 15. April\r\nkamen mindestens 125.000 Menschen ums Leben, häufig durch direkte Gewalt, aber\r\nebenso durch Hunger oder die Zerstörung des Gesundheitssystems. Die RSF nutzt sys-\r\ntematische Plünderungen und sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe, was die humanitäre\r\nKrise verschärft. Großflächige Luftangriffe der SAF zerstören die Infrastruktur in\r\nKhartum und anderen Städten sowie vor allem in der Region Darfur, darunter Schulen\r\nund Krankenhäuser. Grundlegende Infrastruktur wie Wasser- und Stromversorgung\r\nund das mobile Internet ist weitgehend demoliert. Über 24 Mio. Menschen, die Hälfte\r\nder Gesamtbevölkerung, sind von akutem Hunger betroffen. Mehr als zwölf Mio. Men-\r\nschen mussten durch den Krieg fliehen, davon etwa drei Mio. in Nachbarländer wie\r\nTschad, Ägypten und Südsudan.\r\nAngesichts der geografischen und geopolitischen Bedeutung des Sudans beeinflusst der\r\nKrieg nicht nur die regionale Stabilität, sondern auch globale Handelsrouten und verän-\r\ndert die Migrationsbewegungen in der Region. Lokale Akteure wie die zivilgesellschaft-\r\nlichen Widerstandskomitees aus der Zeit der Revolution 2018/19 und die daraus entstan-\r\ndenen Notaufnahmen (Emergency Response Rooms) stellen trotz staatlicher Blockaden\r\nund fehlender internationaler Unterstützung die humanitäre Versorgung sicher. Diese\r\nzivilen, dezentralen Initiativen verdeutlichen nicht nur die Widerstandskraft der Bevöl-\r\nkerung, sondern auch das Fehlen einer wirksamen Unterstützung von außen.\r\nhintergrund\r\nFür den aktuellen Krieg entscheidend ist der Verlauf der politischen Ereignisse seit dem\r\nMilitärputsch von Omer al-Bashir im Jahr 1989, der daraufhin den Sudan für drei Jahr-\r\nzehnte autoritär regierte. Al-Bashir zerschlug bei seiner Machtübernahme jegliches\r\nPotenzial für Widerstand innerhalb der Regierungsstrukturen und setzte loyale Anhän-\r\nger:innen ein. 1991 führte er die Islamische Charta ein. Sie erklärte den Islam zur Staats-\r\nreligion und eine strenge Auslegung der Scharia zur Grundlage des Rechtssystems.\r\nAl-Bashir nutzte die enge Interpretation des Islam als Instrument der Kontrolle und\r\nRepression der Bevölkerung. Das Regime unterdrückte beispielsweise Frauen, die strengen\r\nKleidungs- und Verhaltensweisen unterworfen wurden. Die Konsequenzen der neuen\r\nGesetzesgrundlage trafen vor allem den Süden des Sudan stark, der durch seine ethnische\r\nVielfalt und die Christianisierung während der Kolonialzeit nicht in das neue Staatsbild\r\npasste. In dem seit 1983 eskalierenden Bürgerkrieg setzte al-Bashir den Kampf gegen\r\nden Widerstand im Süden fort. Auf ein Friedensabkommen (2005) folgte ein Referendum,\r\ndas 2011 zur Abspaltung des Südsudan in einen unabhängigen Staat führte.\r\nDer Krieg im Sudan hat\r\ndrastische Auswirkungen:\r\n125.000 Tote,\r\nzerstörte Infrastruktur,\r\nsexualisierte Gewalt,\r\nHunger und Flucht\r\nDie autoritäre Regierung\r\nOmer al-Bashirs nutzte\r\neine enge Auslegung des\r\nIslam als Instrument der\r\nUnterdrückung\r\n1542025 / „Vergessene Konflikte“: der Krieg im Sudan / bewaffnete konflikte\r\n154\r\nParallel dazu eskalierte 2003 die Gewalt in Darfur. Dort kämpften vor allem die Janjaweed,\r\ngeführt von Mohamed Hamdan Dagalo – auch bekannt als Hemedti, der spätere\r\nFührer der RSF – mit Regierungsunterstützung gegen die Fur, Masalit und Zaghawa.\r\nDie Janjaweed und die Zentralregierung verfolgten diese drei Bevölkerungsgruppen\r\nvor allem aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit.\r\nGroße Teile der Bevölkerung im urbanen Zentrum und die Elite in Khartum ignorierten\r\noder unterstützten die zum Teil genozidale Gewalt. Die ideologische, finanzielle und\r\npolitische Unterstützung der Janjaweed vonseiten der Regierung stärkt deren Position\r\nbis heute. Weder der Völkermord in Darfur noch andere Verbrechen führten für die RSF\r\njemals zu Anklagen oder strafrechtlichen Konsequenzen. Im Zuge ihres Einsatzes in\r\nDarfur integrierte die sudanesische Regierung die Janjaweed graduell in die Armee. Damit\r\nsollten sie legitimiert, aber auch kontrolliert werden. 2013 entschied sich al-Bashir für\r\neine Formalisierung und gab ihnen mit der Bezeichnung Rapid Support Forces unter\r\nder Führung von Hemedti ein neues Image. 2017 war der formale Prozess der Integration\r\nin die SAF abgeschlossen. Dabei standen Hemedti und seine Truppen unter direkter\r\nKontrolle von al-Bashir, umgingen also die militärische Hierarchie der SAF.\r\nIn den folgenden Jahren erweiterte die RSF ihren Handlungsspielraum und damit ihre\r\nMacht. Sie kämpfte unter anderem für die von Saudi-Arabien geführte Koalition im\r\nKrieg im Jemen und kam in Libyen zum Einsatz. Im Jahr 2014 hat die EU Programme\r\nzur Grenzsicherung und Migrationskontrolle im Sudan unterstützt, unter anderem\r\numgesetzt von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), in denen die\r\nRSF mindestens indirekt gefördert wurde ( → Migration Control 2024). Mehr finanzielle\r\nRessourcen und wachsende internatio-nale Anerkennung verstärkten die Stellung\r\nund Vernetzung Hemedtis.\r\nreVolution Von 2019\r\nPopuläre Volksaufstände stürzten im April 2019 das Regime von al-Bashir. Wie auch bei\r\nder Revolution von 1986 führten zivilgesellschaftliche Netzwerke den Widerstand an.\r\nVor allem die Sudanese Professional Association (SPA) sowie die Widerstandskomitees\r\nübernahmen als Teil der Forces for Freedom and Change (FCC) die Koordination ziviler\r\nAufstände und formulierten eine politische Vision. Die SPA hatte sich bereits 2012 als\r\ngewerkschaftlicher Zusammenschluss gegründet. Weil sie von der Regierung verfolgt\r\nwurde, ließ sie sich erst 2016 formal registrieren und begann, als Organisation nach außen\r\nzu kommunizieren. Sie übernahm im Verlauf der Revolution eine entscheidende Rolle\r\nund trat dafür ein, die Bevölkerung in die politischen Prozesse einzubeziehen. Die Wider-\r\nstandskomitees sind eine dezentrale Organisationsform, die im Zuge der Revolution\r\n2018/19 entstanden ist. Sie bestehen aus lokalen freiwilligen Gruppen, die sich im ganzen\r\nLand für die Belange und Bedürfnisse der Zivilbevölkerung einsetzen.\r\nDie sudanesische\r\nZivilgesellschaft spielte\r\neine zentrale Rolle\r\nin der Revolution von 2019\r\n55flfriedensgutachten / 202555fl\r\nTrotz des zivilgesellschaftlichen Widerstands übernahm zunächst das Militär die Macht\r\nund setzte General Abdelfattah al-Burhan als Leiter des Übergangsrats ein. Die Ernen-\r\nnung al-Burhans war nicht das Ergebnis einer Wahl oder eines politischen Prozesses,\r\nsondern eine gezielte Entscheidung, ebenso wie die Ernennung Hemedtis zu seinem\r\nStellvertreter. Trotz der Integration der RSF in die SAF und der gemeinsamen Führung\r\ndes militärischen Übergangsrats rangen die beiden um die Vormachtstellung und Kon-\r\ntrolle. Die Übergangsregierung, die der Übergangsrat und der FFC im August 2019\r\neinsetzten, bestand sowohl aus Zivilist:innen als auch aus Militärs. Abdallah Hamdok\r\nführte die Regierung als Ministerpräsident an. Seine Handlungsmacht war allerdings\r\nstark eingeschränkt und nur von kurzer Dauer. Am 21. Oktober 2021 stürzten Burhan\r\nund Hemedti gemeinsam die Übergangsregierung und stellten das Land erneut unter\r\neine rein militärische Führung. Die Proteste der Zivilbevölkerung brachen dabei nicht\r\nab, sondern intensivierten sich mit Beteiligung der SPA und der Widerstandskomitees.\r\nausbruch des krieges 2023\r\nAm 15. April 2023 kam es in Khartum zu einem gewaltsamen Zusammenstoß zwischen\r\nRSF und SAF, der innerhalb kurzer Zeit eskalierte. Die Konkurrenz um politische und\r\nwirtschaftliche Kontrolle, insbesondere über Ressourcen wie Goldminen, verschärfte\r\ndie Spannungen zwischen beiden Seiten. Dabei spielten auch regionale, ethnische und\r\nsoziale Unterschiede eine Rolle, was sich in den Lebensläufen der beiden Militärführer\r\nwiderspiegelt. Abdelfatah Al-Burhan entstammt der privilegierten muslimisch-arabischen\r\nElite der Hauptstadt und diente über Jahrzehnte unter dem Regime von al-Bashir.\r\nHemedti hingegen stammt aus einer peripheren Gegend in Darfur, wuchs in bescheidenen\r\nVerhältnissen ohne Schulbildung auf und baute die RSF zu einer militärischen Macht aus.\r\nBeide Seiten bedienen sich massiver Gewalt. Zu den Anschuldigungen gehören syste-\r\nmatische Plünderungen und sexuelle Gewalt, welche die RSF gezielt als Kriegswaffe\r\neinsetzt. RSF-Mitglieder veröffentlichen selbst Videos dieser Taten auf Plattformen wie\r\nTikTok. Im Oktober 2024 wurde bekannt, dass eine Gruppe von mehr als 100 Frauen\r\ngemeinsam Selbstmord begangen hatte, um der sexuellen Gewalt der RSF zu entkommen\r\n(→ Devrimkaya/Linden 2024). Eine weitere Kriegstaktik ist die Strategie der verbrannten\r\nErde. Die RSF zerstört beim Rückzug alles, was der SAF von Nutzen sein könnte. Dazu\r\ngehören nicht nur Regierungseinrichtungen, sondern auch Privathäuser. Die SAF hat\r\ndurch Luftangriffe große Teile der Hauptstadt und ihrer Infrastruktur zerstört. Bis heute\r\nscheint die SAF Unterstützung in der Bevölkerung zu haben, obwohl ihr Menschenrechts-\r\norganisationen ebenso gewaltsame Übergriffe gegen Zivilist:innen vorwerfen.\r\nSeit Beginn des Jahres 2025 verlagert sich das militärische Kräfteverhältnis deutlich\r\nzugunsten der SAF, die nach Landgewinnen Ende März erneut das urbane Zentrum\r\nKhartums einnahm. Dabei wird die Fragmentierung beider Kriegsparteien weiter voran-\r\ngetrieben, denn auch die SAF baut massiv auf die Rekrutierungskraft diverser Milizen. Das\r\nerhöht das Risiko interner Machtkämpfe und könnte Verhandlungen weiter erschweren.\r\nSeit dem erneuten\r\nAusbruch der Gewalt\r\nringen RSF und SAF\r\num die Vormachtstellung\r\nim Sudan\r\n1562025 / „Vergessene Konflikte“: der Krieg im Sudan / bewaffnete konflikte\r\n156\r\ninternationale dimension\r\nDer Krieg im Sudan zeichnet sich durch die starke Einmischung externer Akteure aus,\r\ndie eigene geopolitische und wirtschaftliche Interessen verfolgen und eine international\r\nkoordinierte Vermittlung des Konflikts erschweren. Durch Waffenlieferungen, finanzielle\r\nUnterstützung der Kriegsparteien und illegalen Handel mit Rohstoffen sind diese\r\nAkteure zur Lebensader einer Kriegsökonomie geworden, ohne die die Kriegsparteien\r\nschneller zu Konzessionen gezwungen wären ( → Ali 2024). Laut einer Studie von\r\nAmnesty International sind seit Kriegsbeginn Waffen und Munition aus China, Russland,\r\nSerbien, der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und dem Jemen in\r\ngroßen Mengen in den Sudan und dann in einigen Fällen nach Darfur gelangt (Amnesty\r\nInternational, 2024a). Dies verstößt gegen das VN-Waffenembargo für Darfur (→ United\r\nNations Security Council 2024). Unter den Waffenlieferungen der VAE an die RSF waren\r\nauch EU-gefertigte, insbesondere französische Waffensysteme (→ Amnesty International,\r\n2024b).\r\nInternationale Unterstützung erfährt die SAF durch Russland, den Iran und die Türkei,\r\ndie Waffen und Drohnen liefern. Russland hatte zunächst über die Wagner-Gruppe die\r\nRSF unterstützt, verstärkte dann aber seine direkte Hilfe für die SAF. Russland nutzt\r\nden Sudan nicht nur als Partner in einem geopolitischen Machtspiel, sondern auch als\r\nstrategischen Militärstützpunkt, wie die im Februar 2025 von der sudanesischen Re-\r\ngierung genehmigte russische Militärbasis in Port Sudan mit Zugang zum Roten Meer\r\nbelegt ( → BBC 2025). China ist nicht nur als Waffenlieferant aktiv, sondern hat in den\r\nvergangenen Jahren erheblich in den Ölsektor des Sudan investiert.\r\nÄgypten steht seit Jahrzehnten in enger Verbindung mit der SAF und hat nach Kriegs-\r\nausbruch umgehend einen Waffenstillstand gefordert. Grund dafür ist unter anderem\r\ndie Befürchtung, dass der Krieg sich regional ausweiten könnte. Als Nachbarland ist\r\nÄgypten vom Nil abhängig und pflegt enge Beziehungen zum sudanesischen Militär.\r\nZudem ist Ägypten neben dem Tschad Hauptaufnahmeland für Menschen, die aus dem\r\nSudan flüchten. Allerdings befindet sich Ägypten in einem Dilemma: Neben der engen\r\nVerbindung zur SAF hängt das Land, das sich seit Jahren in einer Wirtschaftskrise be-\r\nfindet und auf internationale Unterstützung angewiesen ist, von Investitionen der VAE ab.\r\nZudem ist der libysche General Haftar ein enger Verbündeter Ägyptens im Libyenkonflikt.\r\nAber sowohl die VAE als auch Haftar unterstützen die RSF, letzterer mit Waffen, Treib-\r\nstoff und weiteren Gütern in Zusammenarbeit mit der Wagner-Gruppe (→ Ali 2024).\r\nDie VAE sind der wichtigste Unterstützer der RSF in Form von Ressourcenankauf\r\n(vor allem Gold) und Waffenlieferungen und tragen zur Aufrechterhaltung des Krieges\r\nbei. Saudi-Arabien hat in der Vergangenheit sowohl die SAF als auch die RSF auf unter-\r\nschiedliche Weise unterstützt, um seine regionalen Interessen zu wahren, tritt aber\r\nauch immer wieder in Vermittlungspositionen und humanitären Rollen auf.\r\nLänder wie China,\r\nRussland, der Iran\r\nund die Türkei\r\nsind in den Konflikt\r\nim Sudan involviert\r\n57flfriedensgutachten / 202557fl\r\nAuch wenn einige dieser Akteure in diplomatischen Rollen auftreten, ist ihre Involvierung\r\ngrößtenteils durch geopolitische Interessen motiviert und trägt wenig zur Lösung des\r\nKonflikts bei. Statt den Weg zu einem echten Frieden zu ebnen, verlängern diese Akteure\r\nden Krieg und machen die Zivilbevölkerung zum eigentlichen Opfer der geopolitischen\r\nAuseinandersetzungen.\r\nhumanitäre folgen\r\nDie Kriegshandlungen haben zu einer der größten humanitären Krisen unserer Zeit ge-\r\nführt. Mehr als 30 der geschätzten 47,5 Mio. Einwohner:innen benötigen humanitäre\r\nHilfe, die Hälfte davon sind Kinder. Knapp 26 Mio. Menschen leiden unter akuter Ernäh-\r\nrungsunsicherheit, herbeigeführt durch die systematische Zerstörung von Ernten, Feldern\r\nund landwirtschaftlichen Geräten, vor allem in den von der RSF kontrollierten Gebieten.\r\nDie zivile Infrastruktur, Schulen und Krankenhäuser sind in den Konfliktgebieten weit-\r\ngehend zerstört. Frauen und Kinder sind überproportional betroffen. Vor allem Frauen\r\nund Mädchen sind Ziel sexueller Gewalt. Kinder haben keinen Zugang zu Bildung und\r\nsind in Gefahr, von bewaffneten Gruppen rekrutiert zu werden (→ UNOCHA 2024).\r\nMehr als zwölf Mio. Menschen befinden sich auf der Flucht, davon 8,8 Mio. innerhalb\r\ndes Landes. Über drei Mio. Menschen flüchteten in Nachbarstaaten, vornehmlich nach\r\nÄgypten (1,5 Millionen), Südsudan (ca. 1 Million) und Tschad (740.000), aber auch\r\nnach Libyen, in die Zentralafrikanische Republik, nach Uganda, Kenia und Äthiopien\r\n(→ UNHCR 2025).\r\nDie VN berechnen den humanitären Bedarf für das Jahr 2025 auf 4,2 Mrd. US-$\r\n( → UNOCHA 2024). In den ersten beiden Monaten dieses Jahres wurden jedoch nur\r\netwa 250 Mio. US-$ zur Verfügung gestellt. Zu den größten Gebern für humanitäre Hilfe\r\ngehören Großbritannien und die EU. Auch USAID war ein Hauptgeber, bis US-Präsident\r\nDonald Trump die Mittel einfrieren ließ. Der Wegfall der Hilfen hätte verheerende Kon-\r\nsequenzen für das Überleben der vom Krieg betroffenen Zivilbevölkerung im Sudan\r\nund in den Nachbarländern.\r\nZudem blockieren beide Kriegsparteien regelmäßig Hilfen internationaler Organisationen.\r\nBürokratische Hindernisse wie langwierige Genehmigungsprozesse sorgen für verspätete\r\nHilfslieferungen. Umso wichtiger ist die Rolle der Widerstandskomitees, die unter hohem\r\nSicherheitsrisiko Hilfe leisten. Sie erfahren jedoch zu wenig internationale Unterstützung.\r\nDie Situation für sudanesische Geflüchtete ist auch in den Nachbarländern dramatisch.\r\nÄgyptens Regierung sieht die große Zahl sudanesischer Geflüchteter als Belastung\r\nfür das bereits desolate Wirtschafts- und Sozialsystem im Land. Von Beginn an hat die\r\nägyptische Regierung die Geflüchteten an den wenigen Grenzübertritten nur unzurei-\r\nchend versorgt und die legale Einreise fast unmöglich gemacht. Im Dezember 2024 trat\r\nein neues Asylgesetz in Kraft, das die Rechte der Geflüchteten weiter einschränkt.\r\nDie VN schätzen den\r\nBedarf an humanitärer\r\nHilfe für den Sudan\r\nauf 4,2 Mrd. US-$\r\n1582025 / „Vergessene Konflikte“: der Krieg im Sudan / bewaffnete konflikte\r\n158\r\nGleichzeitig kam es bereits zu gewaltsamen Abschiebungen sudanesischer Geflüchteter\r\ndurch die Polizei und die Grenzschutztruppen, deren Kapazitäten mit EU-Mitteln aus-\r\ngebaut werden sollen (→ Amnesty International 2024).\r\nAuch im Südsudan, der sich ohnehin in einer langanhaltenden humanitären Krise be-\r\nfindet, stellt die Versorgung der über eine Mio. Geflüchteten aus dem Sudan die Regierung\r\nund humanitäre Organisationen vor große Herausforderungen. Unter den Geflüchteten\r\nsind etwa 700.000 Südsudanes:innen, die in der Vergangenheit in den damaligen Norden\r\ndes Sudans geflohen waren (→ UNHCR 2025). Trotzdem kommt es zunehmend zu\r\nSpannungen in den aufnehmenden südsudanesischen Gemeinden. Im Januar 2025 gab es\r\nUnruhen unter anderem in Juba. Neun Sudanes:innen wurden getötet (→ Pospisil 2025).\r\nIm Tschad lebt nach wie vor die Hälfte der Geflüchteten in Lagern, in denen die Versor-\r\ngung unzureichend ist, und in Äthiopien hat die Regierung horrende monatliche Visa-\r\ngebühren für dezentral untergekommene sudanesische Geflüchtete beschlossen.\r\ninternationale friedensbemühungen\r\nDer Krieg im Sudan verdeutlicht die tiefe Krise, in der sich die Institutionen internatio-\r\nnaler Friedenssicherung derzeit befinden → 4. So ist es zwei Jahre nach Ausbruch des\r\nKrieges nicht gelungen, einen geeigneten und von beiden Seiten anerkannten Vermittler\r\nzu finden. Seit Beginn des Krieges haben eine Vielzahl an internationalen und regionalen\r\nOrganisationen sowie einzelne Staaten versucht, einen Friedensprozess aufzusetzen:\r\nMehr als zehn Waffenstillstandserklärungen und zahlreiche Roadmaps erzielten keine\r\nnennenswerten Ergebnisse. Der Mangel an Koordination unter den zahlreichen Sonder-\r\ngesandten und Vermittlungsinitiativen lud die Konfliktparteien eher dazu ein, die kon-\r\nkurrierenden Mediator:innen gegeneinander auszuspielen, den Verhandlungstisch zu\r\nnutzen, um internationale Legitimität zu gewinnen und gleichzeitig den Krieg mit immer\r\ngewaltvolleren Mitteln weiterzuführen.\r\nDie Krise zeigt sich auch in äußerst eingeschränkten Ansätzen der Konfliktbearbeitung\r\nund Friedensförderung, die den Konflikt als einen zwischen „zwei Generälen“ deuten\r\nund darauf abzielen, diese an den Verhandlungstisch zu bringen (→ Kurtz 2024). Dem\r\nliegt nicht nur ein verkürztes Konfliktverständnis zugrunde. Es werden auch die friedens-\r\nschaffenden Potenziale der Zivilbevölkerung – insbesondere von Frauen – ignoriert.\r\nSudanesische Aktivist:innen fordern deshalb, dass eine neue Art der Konfliktlösung\r\nimaginiert und umgesetzt werden muss → 10.\r\nSämtliche\r\nVermittlungsversuche\r\nim Sudan\r\nsind bislang gescheitert\r\n59flfriedensgutachten / 202559fl\r\n10 Widerstand gegen den Frieden\r\nIm Sudan entfacht Frieden auf paradoxe Weise Konflikte.\r\nTrotz vieler Friedensinterventionen in den Jahrzehnten\r\nseit dem Abkommen von Addis Abeba im Jahr 1970 –\r\nmit vier bedeutenden Vereinbarungen, die 2005, 2006,\r\n2011 unterzeichnet wurden und in der Juba-Friedens-\r\nvereinbarung (JPA) von 2020 gipfelten – hat die Gewalt\r\nsich ausgeweitet. Anstatt Frieden zu bringen, haben\r\ndiese Vereinbarungen die Konflikte verlagert und neu\r\ngeformt, während sich die Machtverhältnisse innerhalb\r\ndes Staates verschoben. Seit April 2023 ist die Gewalt\r\neskaliert. Trotz aller Widersprüche bleiben die internatio-\r\nnalen Werkzeuge des Peacebuilding das bevorzugte\r\nMittel derer, die im Sudan an der Macht sind, und der\r\ninternationalen Akteure, die in die Friedensverhandlungen\r\ninvolviert sind, um die bestehenden Machtverhältnisse\r\nhin zu gerechteren Regierungsmodellen umzugestalten.\r\nDoch zeigt sich zunehmend, dass innerhalb der beste-\r\nhenden Strukturen kaum nachhaltige Veränderung\r\nmöglich ist. Vielleicht braucht es erst eine Abschaffung\r\naller bisherigen Institutionen und Mechanismen, um\r\neine gerechtere und selbstbestimmte Zukunft für die\r\nMenschen im Sudan zu ermöglichen.\r\nFrieden entsteht, wenn unterschiedliche materielle und\r\npolitische Interessen von Konfliktparteien durch Gesprä-\r\nche und Vermittlung in Einklang gebracht werden. In der\r\nPraxis jedoch begünstigt die hochgradig technische\r\nNatur der Friedensverhandlungen Klauseln und Bestim-\r\nmungen, die die Beteiligten rechtlich an greifbare Ergeb-\r\nnisse binden. Verhandlungen wurden zum Mittel, um für\r\nalle Parteien – einschließlich der internationalen Gemein-\r\nschaft in ihrer Rolle als finanzielle Garantin – den maxi-\r\nmalen Nutzen zu sichern. Doch das Versäumnis, die\r\npolitischen Kernfragen des Übergangs zum Frieden an-\r\nzuerkennen und anzugehen, insbesondere die heikle\r\nFrage der Repräsentation in autoritären Systemen sowie\r\ndie Mittel und Rechte institutionellen Aufbaus, hat letzt-\r\nlich jede echte Friedensdividende untergraben\r\nDas nach dem Sturz von Al-Baschir 2019 entstandene\r\nsudanesische Demokratieprojekt und die damit verbun-\r\ndene Bewegung entwickelten alternative Vorstellungen\r\nvon Frieden. Besonders hervorzuheben ist dabei die\r\nIdee des Friedens als Fundament einer neuen, einheitli-\r\nchen nationalen Identität. Die Parole „Niemand ist sicher,\r\nsolange nicht alle sicher sind“ greift die universelle\r\nSprache kollektiver Kämpfe auf, während sie gleichzeitig\r\ndie Sicherheitsprivilegien problematisiert, die weite Teile\r\ndes Landes und seiner Bevölkerung ausschlossen. Die\r\npolitischen Ausdrucksformen der Revolution machten\r\nmit Nachdruck und Konsequenz auf die Krise der Unge-\r\nrechtigkeit als tieferliegende Ursache der anhaltenden\r\nFriedlosigkeit aufmerksam. „Freiheit – Frieden – Gerech-\r\ntigkeit“, der dreigliedrige Hauptslogan der Bewegung,\r\nunterstreicht die enge Verflechtung des Rechts auf Frei-\r\nheit und die Notwendigkeit, jede Form von Unrecht\r\nzu beenden, als Grundvoraussetzung für dauerhaften\r\nFrieden. Der politische Diskurs der zivilgesellschaftlichen\r\nBasisbewegung warnte davor, dass etablierte Friedens-\r\nnormen neue Konflikte begünstigen könnten. Die Wider-\r\nstandskomitees sahen in ihrem 80-seitigen politischen\r\nManifest von 2021 den Ausbruch des Krieges als eine\r\nnatürliche Eskalation der ohnehin tiefen Zerwürfnisse\r\ninnerhalb der JPA-Elite – einer Elite, die den bürgerlichen\r\nKern des Übergangs ausgehebelt hatte und die schließ-\r\nlich nur 28 Monate später einen Putsch durchführte.\r\nKann der Krieg erreichen, was konventionelle Friedens-\r\nmaßnahmen verfehlten? Es klingt beinahe zynisch, dies\r\nzu fragen. Doch könnte der Krieg eine Öffnung für basis-\r\ndemokratische Interventionen an Orten schaffen, aus\r\ndenen Großteile der Bevölkerung systematisch ausge-\r\nschlossen wurden? Wie wird ihre Beteiligung an der\r\nReform und Umstrukturierung staatlicher Institutionen\r\naussehen, insbesondere im Hinblick auf die Grenzen\r\nbewaffneter Akteure in Politik und Regierungsführung?\r\nDerzeit prägen der freiwillige Einsatz im Militär von immer\r\ngrößer werdenden Teilen der Zivilbevölkerung und die\r\nfinanzielle Unterstützung aus Diasporanetzwerken die\r\nDynamik an den Frontlinien des Krieges mit erheblichen\r\nAuswirkungen auf die politische Zukunft des Landes\r\nnach dem Konflikt. Diese Teile der aktuell engagierten\r\nZivilbevölkerung werden die Debatten und Reformen im\r\nSicherheitssektor mitgestalten, während gegenseitige\r\nHilfe bereits die Organisation der öffentlichen Versorgung\r\nprägt. Beides ist entscheidend für einen zivilen Über-\r\ngang, bei dem ein handlungsfähiger Staat nicht mehr von\r\noben vorgegeben, sondern von den Menschen selbst\r\ngestaltet wird.\r\nRaga Makawi (übersetzt aus dem Englischen)\r\n1602025 / „Vergessene Konflikte“: der Krieg im Sudan / bewaffnete konflikte\r\n160\r\ninternationale organisationen\r\nDas Scheitern der bisherigen Friedensbemühungen zeigt sich auf vielfache Weise. Weil\r\nRussland die SAF unterstützt, ist der VN-Sicherheitsrat in seinen Entscheidungen zum\r\nSudan blockiert und konnte bisher keine Friedensbemühungen initiieren. Im November\r\n2024 scheiterte eine von Großbritannien und Sierra Leone gesponserte Resolution zum\r\nSchutz von Zivilist:innen am Veto Russlands. Sanktionen gegen die Kriegsparteien und\r\nihre internationalen Unterstützer sind so auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.\r\nDurch ihre Präsenz vor Ort hatte die VN lange Zeit eine erhebliche Macht gegenüber\r\nbeiden Parteien, insbesondere durch die Dokumentation von Kriegsverbrechen. Ende\r\n2023 entschied der VN-Sicherheitsrat jedoch – auf Drängen der sudanesischen Regie-\r\nrung – die politische Stabilisierungsmission UNITAMS zu beenden, nachdem die Re-\r\ngierung des Sudans den deutschen Chef der Mission ausgewiesen und zur persona non\r\ngrata erklärt hatte. Die beiden verbleibenden Instrumente der VN sind der Ende 2023\r\nernannte Persönliche Sondergesandte des VN-Generalsekretärs, Ramtane Lamamra,\r\nder bisher aber auch keinen Vermittlungs- oder Koordinationserfolg vorweisen konnte,\r\nsowie die Independent International Fact Finding Mission for Sudan. Die AU hat zunächst\r\nsehr schnell auf den Ausbruch des Krieges reagiert und von Anfang an versucht, den\r\npolitischen Friedensprozess wiederzubeleben. Doch drei verschiedene, innerhalb eines\r\nJahres ins Leben gerufene Vermittlungsversuche zeigen die mangelhafte interne Koor-\r\ndination sowie die fehlende internationale Anerkennung der AU. Seit dem Putsch im\r\nOktober 2021 ist der Sudan von allen Aktivitäten der AU suspendiert. Auf dieser Grund-\r\nlage hat die SAF bisher eine Führungsrolle der AU abgelehnt. Doch die Fortdauer des\r\nKrieges bedeutet einen enormen Reputationsschaden für die AU und ihr Prinzip der\r\nNicht-Gleichgültigkeit (non-indifference). Dabei hat die AU gegenüber allen anderen\r\ninternationalen Akteuren den Vorteil, dass sie die Legitimität einer afrikanischen Ver-\r\nmittlungsinstanz hätte und von den Kriegsparteien selbst als weniger parteiisch an-\r\ngesehen wird ( → Duursma 2020).\r\nAuch die Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung (Intergovernmental Authority\r\non Development, IGAD) hat sich aktiv an den Vermittlungsbemühungen im Sudan\r\nbeteiligt. Die 2023 beschlossene IGAD-Roadmap beauftragte die Staatschefs von Kenia,\r\nDschibuti, Äthiopien und dem Südsudan im Sudan zu vermitteln, allerdings ohne großen\r\nErfolg. Im Januar 2024 setzte der Sudan seine Mitgliedschaft in der IGAD aus und\r\nbeschuldigte die Organisation, die Souveränität des Landes zu verletzen, nachdem\r\nHemedti zu einem IGAD-Gipfel in Uganda eingeladen wurde. Insbesondere Kenia wird\r\nvorgeworfen, enge Verbindungen zur RSF-Führung zu haben und ihr internationale\r\nLegitimität zu verschaffen. Die Aufkündigung der Mitgliedschaft hat die Aussicht der\r\nIGAD auf eine ernsthafte Vermittlerrolle im Sudan verringert. Als direkte Nachbarn\r\nbleiben die IGAD-Mitglieder dennoch weiterhin zentral: weil sie von den Auswirkungen\r\ndes Konflikts betroffen und damit besonders an einer Eindämmung der Gewalt interes-\r\nsiert sind.\r\nVermittlungsversuche\r\nder Afrikanischen Union\r\nscheiterten bislang an\r\nschlechter Koordination\r\nund fehlender interna-\r\ntionaler Anerkennung\r\n61flfriedensgutachten / 202561fl\r\nbilaterale initiatiVen\r\nNeben den diversen Initiativen internationaler Organisationen haben einzelne Staaten,\r\nallen voran die USA, Saudi-Arabien, Ägypten und die VAE, die Verhandlungen zwischen\r\nbeiden Seiten angetrieben. Während die Verhandlungen im Mai und Oktober 2023 in\r\nJeddah noch zu einem Waffenstillstandsabkommen führten, das allerdings scheiterte,\r\nist die Delegation der SAF erst gar nicht zu den im Januar 2024 in Genf stattfindenden\r\nGesprächen erschienen. Aktuell versuchen vor allem Ägypten und die Türkei, direkte\r\nGespräche zwischen der SAF und der RSF anzustoßen. Diese Bemühungen finden\r\njedoch eher in Konkurrenz zueinander als koordiniert statt (→ Yasar 2024). Nach der\r\nMachtübernahme von Donald Trump werden sich die USA als bisher wichtiger Akteur\r\nin den Vermittlungsversuchen im Sudan zurückziehen. Noch im Januar 2025 hatte die\r\nscheidende US-Regierung Sanktionen gegen Al-Burhan und Hemedti verhängt.\r\nziVile friedensprozesse fördern\r\nDie bisherigen internationalen Friedensbemühungen folgten allesamt der Logik und\r\nHoffnung, dass ein starker Mediator beide Seiten zu einem Waffenstillstand zwingen\r\nkann. Dieser Ansatz ist gescheitert, denn bisher hat keine der beiden Seiten ernsthaft\r\nan Verhandlungen teilgenommen. Die beiden Kriegsparteien sowie internationale\r\nAkteure profitieren weiterhin vom Fortgang des Krieges, obwohl für keine der beiden\r\nSeiten ein vollständiger Sieg eine realistische Option ist.\r\nDer blinde Fleck dieses Ansatzes sind die Friedensbemühungen der wichtigsten Kraft\r\nim sudanesischen Friedensprozess: die Zivilbevölkerung. Ihr wird in diesen Friedens-\r\nstrategien kaum eine aktive Rolle zugedacht. Das ist ein großes Versäumnis, wenn man\r\nanerkennt, welche zentrale Rolle zivile Akteure in den politischen Umwälzungen seit\r\n2019 gespielt haben. Seit dem Ausbruch des Krieges hat die Zivilbevölkerung ihre organi-\r\nsatorischen Fähigkeiten unter Beweis gestellt, sichere Korridore ermöglicht, humanitäre\r\nHilfe in ihrer Nachbarschaft organisiert und lokale Friedensabkommen unterzeichnet.\r\nDafür wurden die sogenannten Emergency Response Rooms, eine Initiative der Wider-\r\nstandskomitees, im vergangenen Jahr für den Friedensnobelpreis nominiert. Interna-\r\ntionale diplomatische Bemühungen sollten diese lokalen Initiativen stärker nutzen, um\r\ndie Zivilbevölkerung besser zu schützen, einen Waffenstillstand zu überwachen, den\r\nFrieden auf lokaler Ebene zu sichern und humanitäre Hilfe zu leisten.\r\nDie wichtigste Kraft\r\nim sudanesischen\r\nFriedensprozess ist die\r\nZivilbevölkerung –\r\ndoch sie wird zu wenig\r\neinbezogen\r\n1622025 / „Vergessene Konflikte“: der Krieg im Sudan / bewaffnete konflikte\r\n162\r\nschlussfolgerungen\r\nWährend sich Politik und Öffentlichkeit vor allem mit den Kriegen in der Ukraine und in\r\nGaza beschäftigen, ist die Zahl der Gewaltkonflikte weltweit erneut gestiegen. Nicht alle\r\ndavon haben solche gravierenden (trans-)nationalen Konsequenzen wie der Krieg im\r\nSudan. Aber sie alle zeigen, dass internationale Krisenprävention und Friedensförderung\r\nweiterhin dringend geboten sind. In einer Zeit erodierender internationaler Institutionen\r\nund wechselnder Allianzen muss internationale Friedensförderung nicht nur personell\r\nund finanziell gestärkt werden, sondern verlangt auch nach neuen Instrumenten und\r\nPartnerschaften. Die Budgetkürzungen für humanitäre Hilfe und Friedensförderung im\r\nBundeshaushalt sind angesichts des Anstiegs akuter Gewaltkonflikte auf der Welt kurz-\r\nsichtig und riskant. Die Bundesregierung hat mit der anstehenden Überarbeitung der\r\nLeitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ die Möglichkeit, die\r\nBedeutung internationaler Krisenprävention auch für die Sicherheit Deutschlands zu\r\nuntermauern und mit überprüfbaren Selbstverpflichtungen zu hinterlegen.\r\nFür die Menschen im Sudan ist der Krieg keinesfalls „vergessen“ und für viele, die sich für\r\nsie einsetzen, ebenso nicht. Doch die Sudanes:innen sollten nicht nur als Opfer des Krieges,\r\nsondern auch als treibende Friedensakteure anerkannt werden. Sie zu unterstützen ver-\r\nlangt mehr Flexibilität in den bestehenden Finanzierungsinstrumenten, denn lokale Friedens-\r\ninitiativen entsprechen selten den administrativen Ansprüchen deutscher Bürokratie.\r\nGleichzeitig sollte sich die Bundesregierung weiterhin dafür einsetzen, Frieden im Sudan\r\nnicht auf einen Verhandlungserfolg zwischen SAF und RSF zu beschränken. Dafür sollte\r\nsie sich für die Stärkung internationaler Fact-finding-Mechanismen zur Dokumentation\r\nvon Kriegsverbrechen wie die Independent International Fact-Finding-Mission for the\r\nSudan einsetzen. Sie sollte zudem eine stärkere Zusammenarbeit mit afrikanischen Insti-\r\ntutionen wie der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker\r\nund dem AU-Sondergesandten für die Prävention von Genozid, Adama Dieng, fördern.\r\nAuch in Zukunft wird die Bundesregierung keine aktive Rolle in der Vermittlung des Kon-\r\nflikts einnehmen, sie kann diese aber sinnvoll unterstützen. In einer Situation konkurrie-\r\nrender regionaler Vermittlungsbemühungen, die nicht selten von interessierten Parteien\r\nselbst geleitet werden, könnte die AU wieder eine wichtigere Rolle einnehmen, denn nur\r\nsie hat die Legitimität einer afrikanischen Vermittlerin. Nicht zuletzt die neu eingesetzte\r\nFührung der AU-Kommission eröffnet der AU die Chance, eine aktivere Rolle zu spielen.\r\nDabei könnte die AU auch bisher nicht genutzte Instrumente aktivieren, etwa die Möglich-\r\nkeiten von FemWise, dem Netzwerk afrikanischer Mediator:innen, durch gezielte Entsen-\r\ndungen und Unterstützung lokaler Friedensbemühungen. Der Krieg im Sudan wird wesent-\r\nlich durch illegalen internationalen Waffen- und Rohstoffhandel sowie Geldströme zur\r\nFinanzierung beider Seiten aufrechterhalten. Die Bundesregierung sollte sich innerhalb\r\nder EU dafür einsetzen, die Sanktionsliste auszuweiten, den Goldhandel stärker zu regu-\r\nlieren und den Verbleib von Militärgütern vor allem aus der EU, nicht zuletzt durch Waffen-\r\nlieferungen an die VAE, enger zu kontrollieren und, wo möglich, direkt zu stoppen.\r\n63flfriedensgutachten / 202563fl\r\nAutor:innen\r\nDr. Marc von Boemcken\r\nbicc – Bonn International Centre for Conflict Studies\r\nLarissa-Diana Fuhrmann\r\nPRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung\r\nDr. Birgit Kemmerling\r\nbicc – Bonn International Centre for Conflict Studies\r\nRaga Makawi\r\nLSE – London School of Economics\r\nLars Wirkus\r\nbicc – Bonn International Centre for Conflict Studies\r\nDr. Antonia Witt\r\nPRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung\r\nQuellenverzeichnis\r\nACLED – Armed Conflict Location and Event Database 2025: Conflict Index:\r\nDecember 2024. Global Conflicts Double over the Past Five Years, in: https://\r\nacleddata.com/conflict-index/; 07.03.2025.\r\nAli, Hager 2024: The War in Sudan: How Weapons and Networks Shattered\r\na Power Struggle, GIGA Focus, 2, in: https://www.giga-hamburg.de/en/\r\npublications/giga-focus/the-war-in-sudan-how-weapons-and-networks-\r\nshattered-a-power-struggle; 11.03.2025.\r\nAmnesty International 2024a: New Weapons Fuelling the Sudan Conflict,\r\nin: https://www.amnesty.org/en/latest/research/2024/07/new-weapons-\r\nfuelling-the-sudan-conflict/; 03.04.2025.\r\nAmnesty International 2024b: Sudan: French-manufactured Weapons System\r\nIdentified in Conflict – New Investigation, in: https://www.amnesty.org/en/\r\nlatest/news/2024/11/sudan-french-manufactured-weapons-system-identified-\r\nin-conflict-new-investigation/; 03.04.2025.\r\nAmnesty International 2025: Egypt: Al-Sisi Must Reject New Asylum Law\r\nwhich Violates Refugee Rights, in: https://www.amnesty.org/en/latest/\r\nnews/2024/12/egypt-president-al-sisi-must-reject-new-asylum-law-which-\r\nviolates-refugee-rights/; 03.04.2025.\r\nDevrimkaya, Baki/Luis Linden 2024: Bürgerkrieg im Sudan: Frauen begehen\r\nMassensuizid, um Vergewaltigungen zu entkommen. 10.10.2024, in: Klasse\r\ngegen Klasse. https://www.klassegegenklasse.org/buergerkrieg-im-sudan-\r\nfrauen-begehen-massensuizid-um-vergewaltigungen-zu-entkommen/;\r\n03.04.2025.\r\nDuursma, Allard 2020: African Solutions to African Challenges: The Role of\r\nLegitimacy in Mediating Civil Wars in Africa, in: International Organization\r\n74:2, 295–330.\r\nKurtz, Gerrit 2025: Sudan: Schwer zu vermitteln, in: Internationale Politik,\r\nhttps://internationalepolitik.de/de/sudan-schwer-zu-vermitteln; 05.04.2025.\r\nMigration Control 2024: Die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen\r\nUnion und den Rapid Support Forces im Sudan, 7.3.2024, in: https://\r\nmigration-control.info/de/blog/wie-die-europaische-union-unterdruckung-\r\nfinanziert/#footnote-4; 03.04.2025.\r\nPospisil, Jan 2025: The First Violent Spillover: Sudan’s War Ignites Violence\r\nin South Sudan, in PeaceRep – Peace and Conflict Resolution Evidence\r\nPlatform, https://peacerep.org/2025/01/21/the-first-violent-spillover-\r\nsudans-war-ignites-violence-in-south-sudan/; 03.04.2025.\r\nUCDP – Uppsala Conflict Data Program 2024: 2023, in: https://ucdp.uu.se/\r\nyear/2023, 07.03.2025.\r\nUNHCR – Office of the High Commissioner for Refugees 2024: Figures at a\r\nGlance, in: https://www.unhcr.org/about-unhcr/who-we-are/figures-glance;\r\n07.03.2025.\r\nUNHCR – Operational Data Portal 2025: Sudan Situation, in: https://data.\r\nunhcr.org/en/situations/sudansituation; 05.03.2025.\r\nUnited Nations Security Council 2024: Final Report of the Panel of Experts\r\non the Sudan. S/2024/65, in: https://docs.un.org/en/S/2024/65; 11.04.2025.\r\nUNOCHA 2024: Humanitarian Needs and Response Plan – Executive\r\nSummary, in: https://www.unocha.org/publications/report/sudan/sudan-\r\nhumanitarian-needs-and-response-plan-executive-summary-december-\r\n2024; 03.04.2025.\r\nAbbildungen / Grafiken / Tabellen\r\n3 /47\r\nGlobales Konfliktgeschehen\r\nUCDP 2023, UNHCR 2023\r\nLayout: Nele Kerndt, Ananyy Pal, Lars Wirkus. bicc, März 2024.\r\n4 /48\r\nKonflikttypen nach Regionen (2024)\r\nUCDP 2023\r\nLayout: Nele Kerndt, Ananyy Pal, Lars Wirkus. bicc, März 2024.\r\n5 /49\r\nGlobale Gewaltkonflikttrends im regionalen Vergleich\r\nUCDP 2023\r\nLayout: Nele Kerndt, Ananyy Pal, Lars Wirkus. bicc, März 2024.\r\n6 /50\r\nGewaltkonflikte und multilaterale Militär- und Beobachtungsmissionen\r\n(2023/2024)\r\nNATO 2025, Natural Earth 2019, UCDP/PRIO 2024, UN Peacekeeping 2025,\r\nUN DPPA 2025, ZIF 2025\r\nLayout: Nele Kerndt, Ananya Pal, Noah Schauen, Lars Wirkus.\r\nbicc, Februar 2024.\r\n7 /51\r\nMilitärischer Fußabdruck Deutschlands (2019–2024)\r\nACLED 2024, Deutscher Bundestag 2023, NATO 2025, Natural Earth 2019,\r\nUCDP/PRIO 2024, UN Peacekeeping 2025, UN DPPA 2025, ZIF 2025\r\nLayout: Nele Kerndt, Ananya Pal, Noah Schauen, Lars Wirkus.\r\nbicc, Februar 2024.\r\n9 /52\r\nAktuelle Einsätze der Bundeswehr (März 2025)\r\nBundesministerium der Verteidigung, Einsatzzahlen, März 2025."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018684","regulatoryProjectTitle":"Verankerung aktiver Cyberverteidigung im BSI-Gesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ad/72/593524/Stellungnahme-Gutachten-SG2507290016.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutschland steht vor einer wachsenden Bedrohung durch staatlich gelenkte Cyberoperationen, insbesonde-\r\nre aus Russland. Während täglich Tausende von Angriffen deutsche Netzwerke treffen, fehlen der Bundesre-\r\npublik nach wie vor zentrale rechtliche und organisatorische Grundlagen für eine aktive und effektive Cyber-\r\nverteidigung. Dieses Spotlight zeigt auf, wie die neue Bundesregierung Deutschlands Cyber-Resilienz stärken\r\nkann, ohne auf risikoreiche Instrumente wie offensive Hackbacks1 zurückzugreifen.\r\nVON MIKHAIL POLIANSKII\r\nIm Jahr 2024 verzeichnete das Bundeskriminalamt\r\n(BKA) 131.391 inländische Cyberdelikte sowie zusätz-\r\nliche 201.877 Taten aus dem Ausland.2 Der Digital-\r\nverband Bitkom beziffert den jährlichen Gesamt-\r\nschaden für deutsche Unternehmen auf 178,6 Milli-\r\narden Euro.3 Besonders schwerwiegend sind die kri-\r\ntischen Vorfälle, die laut Bundesamt für Sicherheit in\r\nder Informationstechnik (BSI) 2023 auf Ransomware\r\nund DDoS-Attacken gegen kritische Infrastrukturen\r\n(KRITIS) entfielen. Das BSI registrierte insgesamt\r\n452 gemeldete Vorfälle, wobei der Gesundheitssek-\r\ntor mit 132 Angriffen am stärksten betroffen war. Bei\r\nKRITIS-Betreibern gingen 726 Meldungen ein – 236\r\nmehr als im Vorjahr. Über 800 Unternehmen und Ins-\r\ntitutionen zeigten 2023 Ransomware-Angriffe an,\r\nwobei die Dunkelziffer deutlich höher liegt.4\r\nDiese Zahlen spiegeln jedoch nur die Spitze des Eis-\r\nbergs wider. Kombinierte Signals-Intelligence und\r\nMalware-Forensik erlauben mittlerweile belastbare\r\nAttributionen, die ein strategisches Muster offen-\r\nbaren: Ein erheblicher Anteil der schweren Angriffe\r\nauf Deutschland wird offiziell Russland zugeschrie-\r\nben.5 Die meisten dieser sogenannten APT (Advan-\r\nced Persistent Threat)-Kampagnen werden den rus-\r\nsischen Geheimdiensten GRU (Militärgeheimdienst)\r\noder SVR (Auslandsaufklärung) zugeordnet – also\r\nstaatlich gelenkten Cyberoperationen.6\r\nIm deutschen Diskurs werden diese Attacken oft\r\nunter dem Begriff des „Hybriden Krieges (hyb-\r\nrid war)“7 beschrieben, der das Zusammenspiel\r\nnicht-militärischer und digitaler Instrumente unter-\r\nhalb der Kriegsschwelle charakterisiert.\r\nDieser Begriff war und bleibt allerdings in wissen-\r\nschaftlichen und politiknahen Diskussionen in die-\r\nsem Zusammenhang höchst umstritten.8 Dieses\r\nSpotlight möchte nicht zu dieser terminologischen\r\nAuseinandersetzung beitragen, sondern konzen-\r\ntriert sich auf die Cyber-Komponente – also die\r\nSicherheit von Systemen, Software und Netzwer-\r\nken – der gegenwärtigen Auseinandersetzung mit\r\nRussland und die erheblichen Handlungsdefizite\r\nDeutschlands in diesem Zusammenhang.\r\nDEUTSCHLANDS STRUKTURELLE\r\nSCHWÄCHEN IM CYBERRAUM\r\nTrotz zahlreicher Angriffe, auch auf politische Ein-\r\nrichtungen wie etwa auf die SPD-Parteizentrale\r\n2024,9 bleibt die Politik zurückhaltend.10 Noch immer\r\nDIGITALE ZEITENWENDE\r\nAktive Cyberabwehr als Antwort auf Russlands hybride Kriegsführung\r\nPRIF Spotlight x/2020\r\n6 // 2025\r\n© picture alliance / Julian Stratenschulte/dpa | Julian Stratenschulte.\r\nverfügt Deutschland über keine der aktuellen Bedrohungsla-\r\nge gewachsene ressortübergreifende Nationale Cyberstra-\r\ntegie. Stattdessen gibt es nur eine Cyber-Sicherheitsstrate-\r\ngie von 2021,11 verfasst vor dem Ukrainekrieg und damit in\r\neiner anderen Sicherheitslage.12 Längst wird eine Nationale\r\nCyberstrategie von unterschiedlichen Gruppen in Wirtschaft,\r\nGesellschaft und Politik gefordert.13 Es wird vor allem gefor-\r\ndert, dass die Bundesrepublik sich aus der reinen Defensi-\r\nve lösen und über eine Reaktion auf das Handeln anderer\r\nAkteure hinausgehen sollte,14 ohne dabei internationales\r\nRecht zu verletzen oder Eskalation hervorzurufen.15\r\nEine strategische Lücke manifestiert sich in unklaren\r\nZuständigkeiten und fehlenden Rules of Engagement zwi-\r\nschen den verschiedenen Behörden.16 Die föderale Struk-\r\ntur verstärkt diese Problematik zusätzlich. Mit 16 verschie-\r\ndenen Länder-CERTs (Computer Emergency Response\r\nTeams) und komplexen Zuständigkeiten zwischen BSI, BKA,\r\nBND und Bundeswehr ist die deutsche Cyber-Sicherheits-\r\narchitektur stark fragmentiert. Das seit 2011 bestehende\r\nNationale Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) fungiert zwar als\r\n„Kooperations-, Kommunikations- und Koordinationsplatt-\r\nform“ der acht Kernbehörden17, ist jedoch keine eigenstän-\r\ndige Behörde mit Weisungsbefugnissen. Die Koordination\r\nerfolgt auf freiwilliger Basis unter Beibehaltung der jeweili-\r\ngen gesetzlichen Befugnisse. Ob diese Struktur für schnel-\r\nle, koordinierte Reaktionen auf bundesweite Bedrohungen\r\nausreicht, bleibt umstritten – eine zentrale Incident-Autho-\r\nrity mit echter Durchgriffsmacht fehlt nach wie vor.\r\nAuch personell zeigt sich ein gravierender Fachkräftemangel:\r\nDer Branchenverband Bitkom schätzt, dass in Deutschland\r\nderzeit rund 137.000 IT-Fachkräfte fehlen – inklusive in staat-\r\nlichen Cyber-Security-Behörden.18 Diese Lücke wird durch die\r\nKonkurrenz mit der Privatwirtschaft und unattraktive Vergü-\r\ntungsstrukturen im Öffentlichen Dienst verschärft.\r\nEine weitere Herausforderung besteht darin, dass eine akti-\r\nvere Abwehr in Deutschland in einer rechtlichen Grauzo-\r\nne stattfinden würde. Das Grundgesetz erlaubt dem Bund\r\noffensive Maßnahmen nur zur Verteidigung gegen bewaff-\r\nnete Angriffe; Cyberangriffe bleiben jedoch meist unter\r\ndieser Schwelle. Die verfassungsrechtliche Trennung von\r\nPolizei, Nachrichtendiensten und Militär erschwert einheit-\r\nliches Handeln zusätzlich. Die Paragrafen 202a und 303b\r\ndes Strafgesetzbuches kriminalisieren unbefugtes Eindrin-\r\ngen; eine Ausnahmebefugnis für staatliche Maßnahmen\r\nder aktiven Cyberverteidigung fehlt völlig.19 Obwohl der\r\nBND in gegnerischen Netzen für Aufklärungszwecke ein-\r\ndringen darf, ist sein Handeln – zum Beispiel beim aktiven\r\nStören laufender Cyberoperationen oder beim Unterbre-\r\nchen von Datendiebstahl bei deutschen Unternehmen –\r\nsehr eingeschränkt.20\r\nVor diesem Hintergrund rückt die Debatte um „Hackbacks“\r\nals besonders umstrittene Form der aktiven Gegenmaß-\r\nnahmen ins Zentrum. Völkerrechtlich bewegen sich Hack-\r\nbacks in einem komplexen Spannungsfeld zwischen dem\r\nius ad bellum (Recht zum Krieg) und dem ius in bello (Recht\r\nim Krieg). Auf der Ebene des ius ad bellum sind Hackbacks\r\nnur als ultima ratio zulässig, wenn sie notwendig, verhältnis-\r\nmäßig (zum Beispiel als Alternative zu einem konventionel-\r\nlen Schlag) und einem Staat zweifelsfrei zuzuordnen sind.21\r\nAber auch in diesem Fall bleibt die Gefahr ungewollter Eska-\r\nlation hoch, da Schadsoftware häufig zivile Netzwerke tan-\r\ngiert und grenzüberschreitende Kollateralschäden verursa-\r\nchen kann.\r\nINTERNATIONALE ANSÄTZE, BESCHRÄNKUNGEN UND\r\nDEUTSCHE HANDLUNGSOPTIONEN\r\nEin internationaler Vergleich zeigt sowohl erfolgreiche\r\nModelle als auch deren Grenzen auf. Die USA betreiben\r\nseit 2018 eine Strategie des persistent engagement in Ver-\r\nbindung mit dem bekannten „Defend Forward“-Ansatz, bei\r\nder der US Cyber Command feindliche Netze kontinuierlich\r\nbeobachtet und stört.22 Diese Strategie beruht jedoch auf\r\nenormen Kapazitäten und jahrzehntelanger Erfahrung, die\r\nDeutschland nicht ohne weiteres replizieren kann. Zudem\r\nist eine Orientierung an der US-Praxis problematisch, spä-\r\ntestens seit die Trump-Administration einen möglichen\r\nRückzug aus russischen Systemen signalisiert hat, was die\r\nAbschreckungswirkung schwächen könnte.23\r\nEstland, Lettland und Litauen bieten realistischere Vor-\r\nbilder.24 Trotz der überschaubaren Größe dieser Staaten\r\ninvestieren sie nachweislich mehr als Deutschland (gemes-\r\nsen am BIP) in Cyber-Abwehr,25 unterhalten das angesehe-\r\nne NATO Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence\r\n(CCD COE) in Tallinn und testen regelmäßig Hunt-Forward-\r\nTeams mit den USA.26 Bemerkenswert ist dabei, dass russi-\r\nsche Gruppen baltische Staaten deutlich seltener angreifen\r\nals Deutschland – ein klares Indiz für die wahrgenommenen\r\nRisiken von Sanktionen oder Gegenangriffen.27\r\nDie Erfahrungen europäischer Verbündeter zeigen auch,\r\ndass wirksame Cyberabwehr nicht nur technische Fähigkei-\r\nten erfordert, sondern auch klare rechtliche Rahmenbedin-\r\ngungen und verlässliche internationale Kooperationsstruk-\r\nturen. Finnland und Schweden stellen in diesem Zusam-\r\nmenhang ein gutes Vorbild dar.28 Da diese Länder immer\r\nöfter zu Zielen russischer Angriffe nach dem NATO-Beitritt\r\ngeworden sind,29 diskutieren sie aktive Cyberabwehr-Optio-\r\nnen, haben jedoch strikte Aufsichtsgremien installiert, um\r\nMissbrauch zu verhindern. Deutschland könnte von deren\r\n„Responsible Reaction“-Modellen profitieren, ohne die vol -\r\nlen Risiken offensiver Cyberoperationen einzugehen.\r\nMit anderen Worten: Zwischen rein defensivem Patch-Ma-\r\nnagement und risikoreichen Hackbacks liegt der Mittelweg\r\nder aktiven Cyberabwehr – temporäres Eindringen in geg-\r\nnerische Infrastruktur, um laufende Angriffe zu unterbinden\r\noder Beweise zu sichern. Technisch offensiv, strategisch\r\ndefensiv – diese Maßnahmen könnten Deutschland hand-\r\nlungsfähiger machen, ohne die Eskalationsrisiken umfas-\r\nsender Hackback-Strategien einzugehen.\r\nDas Ziel solcher Operationen wäre nicht die Vergeltung, son-\r\ndern die Verhinderung von Vorteilen für den Gegner. Wenn\r\netwa russische APTs Datenbanken abschöpfen, könnten\r\ndeutsche Cyberteams unbemerkt falsche Daten oder Mal-\r\nware in die gestohlenen Daten einschleusen. Oder falls\r\nMoskau Hintertüren in deutsche Software einbaut, könnten\r\nGegenmaßnahmen diese Portale isolieren und neutralisie-\r\nren, bevor sie genutzt werden. Ziel ist es, dem Gegner den\r\nGewinn zu entziehen: Wenn gestohlene Informationen wert-\r\nlos oder gegnerische Werkzeuge unbrauchbar werden, hat\r\nder Kreml keinen Nutzen mehr vom Angriff.\r\nDas würde den heutigen, rein defensiven Ansatz Deutsch-\r\nlands im Bereich Cybersicherheit, der überwiegend auf die\r\nAbwehr gegnerischer Attacken setzt, deutlich ausweiten.30\r\nIn der vorgeschlagenen Form aktiver Cyberabwehr wer-\r\nden die Hacker abgeschreckt, indem jeder Einbruch gezielt\r\nins Leere geführt oder jede Mission verfolgt wird. Solche\r\nGegenmaßnahmen schaffen Unsicherheit und Frustration\r\nim Lager des Angreifers und erhöhen potenziell die Kos-\r\nten russischer Aggression, ohne eine komplette Eskalati-\r\non des Cyberkriegs zu riskieren. In einer Zeit, in der viele\r\nAngriffe zunehmend automatisiert ablaufen und KI-Cyber-\r\nangriffe zur Routine werden (und damit der Offensive einen\r\ndeutlichen Vorteil verschaffen), ist es sinnvoll, sich frühzei-\r\ntig in den Netzwerken der Angreifer zu positionieren, bevor\r\nder Angriff erfolgt. Solche Operationen sind aber aufwen-\r\ndig und nehmen meistens mehrere Wochen Vorbereitung\r\nin Anspruch.31 Die Umstellung auf die aktive Cyberabwehr\r\nwürde dieses Vorgehen ermöglichen.\r\nFAZIT UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN\r\nDeutschland kann die wachsende digitale Bedrohung weder\r\nignorieren noch mit überhasteten Hackback-Strategien\r\nbeantworten. Resilienz, Attributionstransparenz und interna-\r\ntional eingebettete aktive Cyberverteidigung bilden die rea-\r\nlistische Alternative, um Kosten für Angreifer zu erhöhen und\r\ngleichzeitig rechtliche wie politische Risiken zu minimieren.\r\nDer Weg zu einer wirksameren deutschen Cyberstrate-\r\ngie erfordert strukturelle Reformen auf mehreren Ebenen.\r\nZunächst braucht Deutschland eine neue Nationale Cyber-\r\nstrategie, die ressortübergreifende Zuständigkeiten klärt\r\nund verbindliche Rules of Engagement etabliert. Diese Stra-\r\ntegie muss Lehren aus dem Ukrainekrieg ziehen und rea-\r\nlistische Bedrohungsszenarien für kritische Infrastrukturen\r\ndurchspielen.\r\nDie föderale Koordination erfordert eine grundlegende Neu-\r\norganisation. Ein Bundes-CERT-Ops-Center, das zusam-\r\nmen mit dem schon bestehenden Nationalen Cyber-Ab-\r\nwehrzentrum mit permanenter Lagekarte und automati-\r\nsiertem Threat-Sharing zwischen Bund und Ländern arbei-\r\ntet, könnte die bestehende Fragmentierung überwinden.\r\nGleichzeitig sollte eine zentrale Incident-Authority geschaf-\r\nfen werden, die bei schweren Cyberangriffen schnell und\r\nkoordiniert reagieren kann.\r\nPersonell muss Deutschland massiv in die Rekrutierung und\r\nAusbildung von Cyber-Expert*innen investieren. Die Konkur-\r\nrenzfähigkeit mit der Privatwirtschaft erfordert attraktivere\r\nAngriffe sind zumeist digital, nehmen aber auch analog zu\r\n8\r\nVon welchen der folgenden Handlungen war Ihr Unternehmen\r\ninnerhalb der letzten 12 Monate (vermutlich) betroffen?\r\nBasis: Alle Unternehmen (n=1.003) | Mehrfachnennungen möglich | Quelle: Bitkom Research 2024\r\n46\r\n35\r\n34\r\n32\r\n22\r\n17\r\n7\r\n28\r\n35\r\n26\r\n30\r\n28\r\n13\r\n19\r\n0 20 40 60 80 100\r\nDigitaler Diebstahl von Geschäftsdaten\r\nDigitale Sabotage von Informations- und\r\nProduktionssystemen oder Betriebsabläufen\r\nAusspähen von Kommunikation via E-Mail, Messenger, Videocall oder\r\nähnlichen digitalen Mitteln\r\nDiebstahl von IT- oder Telekommunikationsgeräten\r\nDiebstahl von physischen Dokumenten,\r\nPersonalkten, Mustern, Maschinen, Bauteilen o.ä.\r\nAbhören von Besprechungen oder Telefonaten vor Ort\r\nPhysische Sabotage von Informations- und\r\nProduktionssystemen oder Betriebsabläufen\r\nBetroffen Vermutlich betroffen\r\n74\r\n70\r\n+4\r\nDigital\r\nAnalog\r\n+7\r\n-1\r\n-5\r\n+15\r\n+13\r\n+9\r\nin Prozent\r\nVeränderung\r\nzum Vorjahr\r\n(Prozentpunkte)\r\n62\r\n60\r\n50\r\n30\r\n26\r\n© Bitkom e.V., Quelle: Bitkom Research 2024. Mit freundlicher Genehmigung von Bitkom e.V.\r\nVergütungsstrukturen und Karrierewege im Öffentli-\r\nchen Dienst. Internationale Kooperationen, insbeson-\r\ndere mit der NATO (wie CCDCOE), der EU und ande-\r\nren interessierten Parteien, sollten weiterverfolgt und\r\nvertieft werden. Konkret könnte Deutschland eine\r\neuropäische Cyber-Resilienz-Initiative vorantreiben,\r\ndie gemeinsame Standards, Ausbildungsprogramme\r\nund Forensik-Kapazitäten entwickelt. Völkerrechtli-\r\nche Initiativen für Due-Diligence-Pflichten bei staatli-\r\nchen Cyberangriffen können langfristig zu einer Nor-\r\nmierung des Cyberraums beitragen.\r\nRechtlich sollte Deutschland eine gesetzliche Ver-\r\nankerung aktiver Cyberverteidigung im BSI-Ge-\r\nsetz erwägen – als zeitlich, räumlich und sachlich\r\neng begrenztes Instrument zur Gefahrenabwehr,\r\nbeaufsichtigt durch interdisziplinäre Gremien und\r\nparlamentarische Kontrolle. Im Jahr 2024 forderte\r\nBSI-Präsidentin Claudia Plattner eine Grundgesetz-\r\nänderung zur besseren Zusammenarbeit von Bund\r\nund Ländern bei der Aufklärung von Cyberangriffen,\r\ndie aber prompt abgelehnt wurde.32 Auch bessere\r\nund schnellere Attribuierungsverfahren können die\r\npolitischen Kosten für Angreifer erhöhen.33\r\nDie Herausforderung für die neue Bundesregierung\r\nist nicht der Mangel an technischen Möglichkei-\r\nten im Land, sondern die fehlende oder zögerliche\r\npolitische Bereitschaft, bestehende Strukturen zu\r\nreformieren und neue Kapazitäten aufzubauen. Nur\r\nmit einer umfassenden Neuausrichtung lässt sich\r\nDeutschlands Sicherheit im Cyberraum nachhaltig\r\nstärken – ohne die Eskalationsspirale eines vollum-\r\nfänglichen digitalen Schlagabtauschs zu riskieren.\r\nDeutschland braucht eine kohärente, rechtlich fun-\r\ndierte und international eingebettete Cyberstrate-\r\ngie, die der Realität permanenter digitaler Bedrohun-\r\ngen gerecht wird.\r\nDer Text entstand im Rahmen des Projekts PATTERN:\r\nHow Does the Past Matter? Der russische Aggressi-\r\nonskrieg gegen die Ukraine und der Kalte Krieg, das\r\n2025 einen Fokus auf Hybride Bedrohungen legt.\r\nTextlizenz: Creative Commons (Namens-\r\nnennung/Keine Bearbeitungen/4.0 Interna-\r\ntional).\r\nDie verwendeten Bilder unterliegen eigenen\r\nLizenzbedingungen.\r\nFußnoten und weiterführende Links:\r\nprif.org/spotlight0625-fn\r\nDOI 10.48809/prifspot2506\r\nPRIF SPOTLIGHT: Das Peace Research Institute Frankfurt (PRIF) ist das größte Friedensfor-\r\nschungsinstitut in Deutschland. PRIF analysiert die Ursachen gewaltsamer internationaler und\r\ninnerer Konflikte, erforscht die Bedingungen des Friedens und arbeitet daran, den Friedensgedan-\r\nken zu verbreiten.\r\nV.i.S.d.P.: Karin Hammer, Öffentlichkeitsarbeit (PRIF), Baseler Straße 27–31, Frankfurt am Main,\r\nTelefon (069) 959104-0, info@prif.org, www.prif.org. Design: Anja Feix · Layout: PRIF · Druck: Dru-\r\nckerei Spiegler\r\nDr. Mikhail Polianskii ist Postdoctoral\r\nResearcher am PRIF im Projekt PATTERN.\r\nEr forscht zur Außenpolitik Russlands sowie\r\nden Russland-EU/NATO-Beziehungen im\r\nRahmen der Europäischen Sicherheit.\r\nKONTAKT\r\npolianskii@prif.org\r\nZ U M A U T O R PRIF, Baseler Str. 27–31, 60329 Frankfurt am Main\r\nPVst, DPAG 43853, Entgelt bezahlt, ISSN-2512-627X"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)","shortTitle":"BMVg","url":"https://www.bmvg.de/de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-16"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}