{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Unser Hauptanliegen ist dabei die Schaffung und der dauerhafte Erhalt von bezahlbarem Wohnraum. Zusätzlich konzentrieren wir uns in unserer politischen Tätigkeit auf den Klimaschutz, die Förderung der Digitalisierung sowie die Unterstützung und Entwicklung innovativer Forschung im Bereich nachhaltiges Bauen und Wohnen. Dabei werden zum Zweck der Interessenvertretung Gespräche mit Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt, sowie Netzwerkveranstaltungen zur Erläuterung unserer Anliegen angeboten. 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Modifizierung der 65%-Verpflichtung in diesem Segment, da diese zum Einbau sehr kostenintensiver Technologien zwingt. Für Neubauten soll ab 2030 das Konzept der „Null-Emissions-Gebäude“ gelten, bei dem Gebäude keine/minimale Treibhausgasemissionen verursachen und den Energiebedarf aus Erneuerbaren decken. Die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Primärenergiefaktor von 0 soll dessen Klimafreundlichkeit unterstreichen. Für sanierte Altbauten wird ein „ZEB-ready“-Standard vorgeschlagen, der Gebäude auf den Einsatz moderner Heiztechnologien vorbereitet und als energieeffizient einstuft. 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Die im TKG vorgesehenen Refinanzierungsmöglichkeiten wie das Glasfaserbereitstellungsentgelt und die Modernisierungsumlage sind aufgrund von fehlender Mieterakzeptanz, mangelnder Akzeptanz bei Netzbetreibern und eingeschränktem Modernisierungsspielraum für energetische Maßnahmen nicht effektiv. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Telekommunikationsgesetz","shortTitle":"TKG 2021","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012653","title":"Energy Performance of Buildings Directive (EPBD):","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Forderungen zielen darauf ab, eine effektive und pragmatische Umsetzung der EPBD in Deutschland zu ermöglichen und die Energieeffizienz im Wohnungsbau zu steigern.\r\nDer gefundene Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden, um klare Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen.\r\nBei der Reduzierung des Primärenergiebedarfs im Wohngebäudebestand sollte auf Anreize für eine effektive Umsetzung gesetzt werden und nicht auf verbindliche Vorgaben.\r\nDie Mindesteffizienzstandards sollten für den gesamten Wohngebäudebestand gelten, um flächendeckende Verbesserungen zu gewährleisten. \r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012654","title":"Baugesetzbuch ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Anpassungen im Baugesetzbuch sind erforderlich, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen, damit Neubauten wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Dazu zählt auch die Abschaffung des Umwandlungsverbots gemäß § 250 BauGB. Ergänzend sollten verbindliche Standards für die Berücksichtigung nachhaltiger Materialien und CO2 Bilanzen bei der Planung und Genehmigung von Bauprojekten eingeführt werden. Gleichzeitig ist eine Anpassung der Vorschriften zur kommunalen Wärmeplanung notwendig, um diese stärker mit energetischen Anforderungen zu verknüpfen und so eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung zu gewährleisten.\r\n\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012655","title":"Bürgerliches Gesetzbuch","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Modernisierungsumlage: Die Forderungen zielen darauf ab, Vermieter finanziell zu entlasten und energetische Modernisierungen attraktiver zu machen. 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Ergänzung von § 16 EEG: Einführung einer Deckelung der Netzanschlusskosten sowie Vorgaben zur transparenten Kostenkalkulation. Einführung eines Konsultationsprozesses bei der Bundesnetzagentur, um Kostenakzeptanz zu erhöhen.\r\n\r\n\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013804","title":"Konkretisierung der Heizkostenverordnung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Änderung: Klärung, wie PV-Strom aus Eigenerzeugung in Nebenkostenabrechnungen berücksichtigt wird, insbesondere in Verbindung mit Wärmepumpen. 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Festlegung transparenter Zeitrahmen für Netzanschlussbegehren, z. B. verbindliche 6-Wochen-Frist. Kostenstrukturen: Einheitliche Standards und Transparenzvorgaben für Kostenkalkulationen bei Netzanschlüssen.\r\n\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013809","title":"Ergänzung des Einkommensteuergesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Steuerliche Begünstigungen für Investitionen in energetische Sanierungen und den Ausbau erneuerbarer Energien.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013810","title":"Anpassung des Umsatzsteuergesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Anpassungen bei der Umsatzsteuerregelung für Mieterstromprojekte und PV-Anlagen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Umsatzsteuergesetz","shortTitle":"UStG 1980","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":8,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0000797","regulatoryProjectTitle":"Gebäudeenergiegesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e2/1f/362090/Stellungnahme-Gutachten-SG2410020021.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Ob multiple Krisen von Corona über Energiepreis und Inflationskrise, die Herausforderungen des Klimaschutzes, der Nachhaltigkeit und Digitalisierung, \r\nder Anpassung an die demografische Entwicklung – überall sind erhebliche Investitionsmittel und \r\nlösungsorientiertes Denken aufzubringen. Der Staat allein wird diesen herausfordernden Zeiten sowohl \r\nmit Blick auf die Kapazitäten wie auch die Finanzen nicht hinreichend begegnen können. Es braucht die \r\nMobilisierung privaten Kapitals, regulatorische und bürokratische Entlastungen und im Lichte dessen \r\neine neue Partnerschaft von Politik und Wirtschaft. Mit den nachfolgenden, wichtigsten Punkten kann \r\ndie Verbesserung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen gelingen.\r\n1. Zukunftsinvestitionen: Chancen des Kapitalmarkts nutzen\r\nIn den nächsten zehn Jahren werden schätzungsweise bis zu 3.500 Mrd. Euro erforderlich sein, um den \r\nInvestitionsstau in der Wohnungswirtschaft aufzulösen. Da solche Summen weder durch den Haushalt \r\nnoch durch Subventionen allein aufzubringen sind, bedarf es einer Neuausrichtung der Finanzierungsstrategien.\r\nAktive Förderung und Unterstützung von Kapitalmarktfinanzierungen\r\nBestehenden Regulierungen überprüfen und anpassen, sodass attraktive Renditen für private Investoren entstehen, ohne dabei soziale und ökonomische Verantwortlichkeiten zu vernachlässigen\r\nÖffentliche Kampagne zur Stärkung der Akzeptanz für private Investitionen\r\nEntwicklung von Modellen für Public-Private Partnerships, die soziale Gerechtigkeit und wirtschaftli\u0002che Rentabilität miteinander verbindet\r\n2. Gebäudeenergiegesetz: Technologieneutralität ermöglichen\r\nGerade in den besonders sanierungsbedürftigen Gebäuden finden sich gehäuft wirtschaftliche und \r\nsoziale Restriktionen, um die Investitionen zu stemmen. In diesem Segment ist durch die 65 % Verpflichtung großer Druck entstanden, weil sehr kostenintensive Technologien installiert werden müssen \r\nmit der Gefahr der Überdimensionierung und des unwirtschaftlichen Betriebs.\r\nTechnologieoffenheit für alle klimaneutralen Energieträger\r\nKeine Verschärfung von Effizienzkriterien\r\nFördersystematik umstellen auf CO2\r\n-Emissionen, statt Fokus auf Endenergie- und Primärenergiebedarfe\r\nGEG und BEG unter dem Aspekt der Sanierung in (mehreren) gering-investiven Schritten überarbeiten\r\n3. EPBD-Umsetzung: Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen\r\nDer beschlossene Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie muss in deutsches Recht übernommen werden. Der Kompromissvorschlag gibt den Mitgliedsstaaten großen Gestaltungsspielraum. Hier muss mit \r\nsinnvollen Zielvorgaben und Anreizen der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand geebnet werden.\r\nSpielräume bei der Anpassung des maximalen Energiebedarfs des ZEBS ausreizen\r\nPrimärenergiebedarfsreduktionen im Wohngebäudebestand: Vorrang von Anreizen vor Ordnungsrecht\r\nGeltungsbereich der Mindesteffizienzstandards für den gesamten Wohngebäudebestand\r\nNeue Klasse G im Energieausweis so auswählen, dass wirklich die ineffizientesten 15 % des nationa\u0002len Wohngebäudebestandes erfasst werden\r\nSinnhafte Bedarfsschwelle für Gebäude der neuen Klasse A (ZEBs), oberhalb derer ein Gebäude in \r\nKlasse A eingruppiert wird, wenn es nur sehr geringe Emissionen verursacht\r\n4. Neubaustandard: Erleichterungen und Ausnahmen für angespannte Wohnungsmärkte schaffen\r\nDurch den steilen Anstieg der Baukosten seit 2021, begleitet von historisch schnell steigenden Zinsen, \r\nsind Neubauten kaum noch wirtschaftlich zu realisieren. Gleichzeitig ist die Wohnungsnot weiterhin \r\ngroß. Es braucht dringend Maßnahmen, die den Neubau wieder wirtschaftlich machen.\r\nKeine weitere Verschärfung des Neubaustandards, eher Erleichterungen prüfen\r\nNeubaustandard in angespannten Wohnungsmärkten auf EH70 absenken, wenn effiziente Einbin\u0002dung eines erneuerbaren Energieträgers nach § 71 GEG erbracht wird\r\nNeubauförderung auch für Wohnraum gewähren, der nicht die KFN-Programmanforderungen erfüllt\r\nVerzahnung der Förderprogramme, auch wieder für EH 55, mit der sozialen Wohnraumförderung der \r\nLänder prüfen\r\n5. Kommunale Wärmeplanung: Netzanschlüsse stärker in den Blickpunkt nehmen\r\nDas Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings steht ähnlich wie beim \r\nBaurecht zu befürchten, dass ein bundesweiter Flickenteppich entsteht hinsichtlich der Bereitstellung \r\nvon Daten und Prozessen.\r\nWPG-Handlungsleitfaden im Sinne einer technischen Handreichung bereitstellen, der auch rechtsverbindlichen Charakter hat\r\nAusbau der öffentlichen elektrischen Netzinfrastruktur beschleunigen\r\nBundeszuschuss zu den Netzentgelten und den Verteilnetzentgelten erlauben\r\nNetzbetreiber verpflichten, binnen 6 Wochen einen deutschlandweit einheitlichen, verbindlichen \r\nZeit- und Kostenrahmen nach Eingang des Netzanschlussbegehrens zu benennen\r\nbundeseinheitliche Regelung mit Standards für die Installation von Wärme-pumpen, PV- und Mieterstromanlagen, sowie Ladeinfrastrukturen schaffen mit dem Ziel der Vereinheitlichung von Kostenstrukturen, u.a. für „erneuerbare Wärme“\r\n6. BEG-Förderung: Große Bestände für größeren Klimahebel stärker fördern\r\nDie Förderpolitik der Bundesregierung zeigt sich in den letzten Jahren erratisch und von Kurzfristigkeit \r\ngeprägt. Dass ein Großteil der Förderverbesserungen im Zuge der Haushaltskrise wieder zurückge\u0002nommen wurde, ist überaus schmerzlich. Dass der Innovationsbonus gestrichen und gleichzeitig die \r\nEmissionsanforderungen für den Bonus verpflichtend gemacht wurden, erhöht die technischen Anforderungen so deutlich, dass manche technischen Lösungen ausgeschlossen werden. Auch die Arbeitsteilung zwischen BAFA und KfW ist bisher nicht stimmig und führt in der Praxis zu Mehraufwand. Eingespielte Strukturen mit Ansprechpartnern wurden gestört.\r\nLangfristig verlässliche Förderung bei gleichzeitiger Fokussierung auf Mehrfamilienhäuser\r\nFörderbonus von 10 Prozent für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle\r\nWPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen ermöglichen\r\nFörderfähigkeit des individuellen Sanierungsfahrplans\r\nInvestive Impulse aus dem EU-Klimasozialfonds ab 2027\r\nDauerhafter Round Table mit BMWK, BAFA und Wohnungswirtschaft zur Förderung\r\nZentralisierung von Antragsstellung in einem einheitlichen Portal unabhängig vom Fördermittelgeber\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000797","regulatoryProjectTitle":"Gebäudeenergiegesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b2/a2/387634/Stellungnahme-Gutachten-SG2412190062.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionspapier\r\nKlimaneutrale Energieversorgung in Wohnbeständen – Herausforderungen und Hürden zum Gelingen\r\n\r\nDie Klimaneutralität im Gebäudebestand führt in wesentlicher Weise über die Elektrifizierung der Energieversorgung. Diesen strategischen Ansatz eines All-Electric-Szenarios verfolgt die Bundesregierung überwiegend mit dem Gebäudeenergiegesetz, dem Solarpaket, der Stromspeicherstrategie, dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende und vielen weiteren Regelungen, die eine Sektorenkopplung von Immobilie und Energie zum Ziel haben. Vonovia bekennt sich ausdrücklich zum Klimaschutz und zum Pariser Klimaschutzabkommen. Folglich unterstützt Vonovia diesen Ansatz der Bundesregierung im Grundsatz und leistet über ihren eigenen Vonovia Klimapfad ihren Beitrag. Wärmepumpen werden beschafft und angeschlossen, Ladeinfrastrukturen bereitgestellt und der Photovoltaik-Ausbau schneller als ursprünglich geplant skaliert. Den PV-Ausbau sehen wir – neben dem Fernwärmenetzausbau – als einen überragend wichtigen Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudebereich. Doch auf diesem Weg gibt es insbesondere mit Blick auf die Netzanschlüsse noch Herausforderungen zu bewältigen, um der Elektrifizierung zum Durchbruch zu verhelfen. Vonovia kommt beim PV-Ausbau schneller voran, als die ursprünglichen Planungen vorsahen. Gleichwohl sind es die langen und bürokratischen Wege zum Netzanschluss, die das größte Hindernisse darstellen, noch schneller zu sein.\r\n\r\n1.\tVerfahren für Netzanschlussbegehren verkürzen\r\nDie Trägheit der Energiewende ist im Wesentlichen auf lange und oft intransparente Verfahren zurückzuführen. Sie müssen praxistauglicher ausgestaltet werden. Wenn heute Netzanschlussbegehren gestellt werden, sind diese Verfahren aufwendig und häufig pro Netzgesellschaft technisch und organisatorisch unterschiedlich. In einem Pilotprojekt in Dortmund mussten in 50 Projekten 49 Hausanschlüsse verstärkt werden. Rund die Hälfte der Anschlussmaßnahmen dauerten länger als ein Jahr. Für Wohnungsunternehmen ist weder die lange Rückmeldefrist noch der dahinterliegende Prozess transparent.\r\nDer Gesetzgeber sollte alle Netzbetreiber verpflichten, binnen 6 Wochen einen deutschlandweit einheitlichen, verbindlichen Zeit- und Kostenrahmen nach Eingang des Netzanschlussbegehrens zu benennen, um weitergehende Planungen und Umsetzungen zu ermöglichen. \r\n\r\n2.\tKostenstrukturen vereinheitlichen\r\nViele Projekte verzögern sich, weil unvorhergesehene hohe Anschlusskosten vom Netzbetreiber eine Neukalkulation des Gesamtprojekts oder gar Beendigung zur Folge haben. Solche Risiken ließen sich vermeiden, wenn Netzanschlussbedingungen standardisiert würden und ein gewisses Maß an Transparenz für die Kostenkalkulation entstehen ließen.\r\nDer Gesetzgeber sollte eine bundeseinheitliche Regelung mit Standards für die Installation von Wärmepumpen, PV- und Mieterstromanlagen, sowie Ladeinfrastrukturen schaffen mit dem Ziel der Vereinheitlichung von Kostenstrukturen, u.a. für „erneuerbare Wärme“. Denkbar wäre es, die Kostenstruktur an das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung zu koppeln. Eine Ergänzung in § 16 EEG zur Deckelung der Kosten und der Ausweisungspflicht der Kalkulation wäre anzuraten. Ein etwaiger, vorgeschalteter Konsultationsprozess bei der Bundesnetzagentur könnte die Akzeptanz der Kosten erhöhen und die Interessen aller Marktakteure berücksichtigen.\r\n\r\n3.\tHausanschlüsse finanziell unterstützen\r\nIm Zuge der Installation von zusätzlichen elektrischen Endverbrauchern ist im Bewusstsein der Öffentlichkeit kaum erfasst, dass Hausanschlussleitungen in aller Regel erweitert und verstärkt werden müssen. Dies ist gerade im Bestand der Mehrfamilienhäuser eine milliardenschwere Infrastrukturherausforderung, die nicht ohne Weiteres umgelegt werden kann und das Wohnen nicht zusätzlich verteuern darf.\r\nDer Gesetzgeber sollte dringend über ein entsprechendes Förderprogramm entscheiden, welches die Kosten für die Modernisierung von Hausanschlüssen abfedert. Denkbar wäre eine Neuauflage des Förderprogramms OptiNetD zur Förderung von Verteilnetzsystemen, in denen Hausanschlüsse als zusätzlicher Tatbestand in der Förderrichtlinie eingepflegt werden. Wir halten es für geboten, auch weiterhin den Förderrahmen an den tatsächlichen Marktkosten zu orientieren, wie dies beispielsweise beim Mieterstromzuschlag der Fall ist.\r\n\r\n4.\tRechtssicherheit in Nebenkostenabrechnungen schaffen\r\nMieter müssen auch weiterhin darauf vertrauen können, dass ihre Nebenkostenabrechnung korrekt und auf Basis rechtsgleicher und rechtssicherer Maßgaben erstellt werden. Diese Rechtssicherheit ist beim Eigenbetrieb von Photovoltaikanlagen in Zusammenspiel mit Wärmepumpen derzeit nicht gegeben, da PV-Strom als fiktive Betriebskosten nur bei expliziter Zustimmung des Mieters abgerechnet werden dürfen. Auch wie der PV-Strom zur Wärmeversorgung kostentechnisch zur Abrechnung kommt, darf kein Ermessen des Vermieters sein. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung diesen Punkt bereits in der Solarstrategie adressiert hat.\r\nDer Gesetzgeber muss in der Betriebskostenabrechnung klarstellen, dass Strom aus Eigenerzeugungsanlagen grundsätzlich als Betriebskosten zu begreifen sind. Auch in der Heizkostenverordnung muss eine Regelung zur rechtssicheren Abrechnung von PV-Strom beim Einsatz von Wärmepumpen geschaffen werden.\r\n\r\n5.\tDigitalisierung als Treiber nutzen\r\nWir begrüßen, dass mit dem Solarpaket I die Anlagenverklammerung im EEG aufgehoben worden ist und nun wieder wirtschaftliche Modelle zum Aufstellen und Betreiben von Mieterstromanlagen ermöglicht werden. Nun muss der nächste Schritt folgen, der die Digitalisierung zum Durchbruch verhilft. So ist die physische Zusammenlegung von Hausanschlüssen zur Nutzung von PV-Strom vom gesamten Dach für die Wärmeerzeugung erforderlich, aber mit Kostenunsicherheiten verbunden.\r\nDer Gesetzgeber sollte die virtuelle, digitale Zusammenfassung von Hausanschlüssen auf Baukörperebene erlauben, um unnötige „Kupferschlachten“ zu vermeiden und der technisch und wirtschaftlich sinnvollsten Lösung zum Durchbruch zu verhelfen. Bspw. werden häufig PV-Anlagen auf mehreren Dächern zusammenhängender Gebäude errichtet, welche gemeinsam über eine Heizung und zukünftig eine Wärmepumpe verfügen. Hier wäre durch Zusammenlegung sinnvoll, dass die gesamte PV-Anlage die Wärmepumpe versorgen könnte. Aufgrund unnötig hoher Kosten für eine physische Hausanschlusszusammenlegung wird dieser beste Ansatz häufig nicht realisiert.\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000797","regulatoryProjectTitle":"Gebäudeenergiegesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2a/0c/387636/Stellungnahme-Gutachten-SG2412190063.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"POSITIONSPAPIER\r\n\r\nEnergiewende im Gebäudesektor – ein Weg für alle \r\n\r\nPragmatische Umsetzung der EU-Vorgaben aus der EPBD \r\n(Stand: 2. Dezember 2024)\r\n\r\nDie EU hat mit ihrer Gebäuderichtlinie (EPBD) einen Fahrplan vorgelegt, um den Gebäudebestand klimafreundlicher zu gestalten. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und die Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Jetzt ist Deutschland am Zug, diese Vorgaben sinnvoll in nationales Recht umzusetzen.\r\n\r\nDie Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht bietet große Chancen für den Klimaschutz, stellt aber auch Herausforderungen dar. Eine praxisnahe und sozial gerechte Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes ist entscheidend, um Eigentümer, Mieter und die Bauwirtschaft gleichermaßen zu entlasten und gleichzeitig die Klimaziele zu erreichen. Klare Vorgaben, verlässliche Förderprogramme und eine enge Verzahnung mit europäischen Standards sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Energiewende im Gebäudesektor.\r\n\r\n1.\tEnergieeffizienz und erneuerbare Energien besser fördern\r\n\r\nDie EU-Richtlinie fordert, dass Gebäude künftig stärker auf Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien ausgerichtet werden. Deutschland muss die Primärenergie-Bilanzierung anpassen, um zwischen erneuerbaren und fossilen Energieträgern zu unterscheiden. Insbesondere sollte Strom aus erneuerbaren Quellen, wie jener für Wärmepumpen, mit einem Primärenergiefaktor von 0 bewertet werden. Das bedeutet, dass dieser Strom als klimafreundlich gilt und dadurch die Nutzung erneuerbarer Energien attraktiver wird. Mindestens ist der eigenerzeugte Strom mit 0 zu bilanzieren, weil dieser in jedem Fall als grün zu werten ist. Dies ist entscheidend, um Hauseigentümer zu motivieren, auf umweltfreundliche Technologien umzusteigen.\r\n\r\n2.\tNull-Emissionen-Gebäude im Neubau realistisch umsetzen\r\n\r\nAb 2030 müssen alle Neubauten in Deutschland sogenannte Null-Emissions-Gebäude (engl. Zero-Emission-Building; ZEB) sein. Diese dürfen keine oder nur minimale Treibhausgasemissionen verursachen und ihren Energiebedarf nicht aus fossilen Quellen decken. Diese Standards müssen realistisch bleiben, um Bauherren nicht zu überfordern. Es ist daher dringend eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie anzumahnen. Zusätzlich soll die Lebenszyklus-Analyse von Gebäuden verpflichtend werden, um deren gesamten CO2-Ausstoß, einschließlich Bau- und Abrissphasen, zu erfassen. Deutschland verfügt mit bestehenden Datenbanken bereits über die notwendigen Werkzeuge, diese Regelung schnell umzusetzen. Es sollte auch eine vereinfachte Lebenszyklusbetrachtung zugelassen werden. Zudem sollte es möglich sein, auch innovative Materialien in die Bilanzierung einzubeziehen und von den vorgegebenen Standardprodukten abzuweichen.\r\n\r\n3.\tSanierte Bestandsgebäude besser berücksichtigen\r\n\r\nDie 43 % der Gebäude, die zu der energetisch schlechtesten Kategorie gehören, sollen den Großteil der Energieverbrauchssenkung beitragen. Häuser, die bereits energetisch saniert wurden, sollten keine weiteren drastischen Maßnahmen erfüllen müssen, um die Eigentümer, die sich bereist frühzeitig auf den Weg gemacht haben, nicht zu bestrafen. Notwendig ist ein spezieller Standard für sanierte Altbauten, der sogenannte „ZEB-ready“-Standard, der den Einsatz moderner Heiztechnologien wie Wärmepumpen vorbereitet und dadurch schon gewissermaßen als energieeffizient gilt. Dieser ZEB-ready-Standard sollte wie die Gebäudekategorie A behandelt werden. So werden Eigentümer finanziell nicht überfordert.\r\n\r\n4.\tGroße Sprünge in den neuen Gebäudeklassen vermeiden\r\n\r\nDie EU-Richtlinie fordert eine europaweite Neuskalierung der Energieausweise. In Deutschland soll die bisherige Skala (A+ bis H) an die europäische Skala (A bis G) angepasst werden. Dabei sollen nur die ineffizientesten 10 bis 15 % der Gebäude in die schlechteste Klasse G fallen. Die neuen Energieausweise sollen lt. EU auf der Primärenergie basieren, was die Klimafreundlichkeit der genutzten Energiequellen besser abbildet. Es sollten keine großen Sprünge bei den Schwellenwerten vorgenommen werden, um zum einen große Verwerfungen zu vermeiden und zum anderen die Akzeptanz der Energieausweise nicht zu gefährden. Wichtig ist weiterhin eine Rechtssicherheit bei den Mietspiegeln. Hier müssen ebenfalls Verwerfungen auf Grund der neuen Skalierung vermieden werden.\r\n\r\n5.\tÜbergangsphase für super-effiziente Gebäude erlauben\r\n\r\nHäuser in Gebäudeklasse A+ sind super-effiziente Gebäude, von denen es mehr geben soll. Diese Gebäudeklasse sollte nicht mit weiteren Spezifika unnötig aufgeladen werden. Jede weitere Einschränkung und Bedingung würde dazu führen, dass der Anreiz, ein Gebäude in die Effizienzklasse A+ zu bringen, schwindet. Vielmehr ist eine Übergangsregelung für Gebäude zu schaffen, die bisher in A+ eingeordnet sind und mit Gas-Kessel betrieben werden. Eine angemessene Frist zur Umrüstungsverpflichtung wäre denkbar. Das EU-Recht erlaubt solche Überleitungsfristen bis Ende 2029. Auch das stärkt die Akzeptanz neuer Gebäudeausweise und reizt Investitionen an.\r\n\r\n6.\tMit Förderprogrammen die soziale Gerechtigkeit beibehalten\r\n\r\nDie energetische Sanierung darf nicht auf Kosten einkommensschwacher Haushalte gehen. Daher sollte die Bundesregierung Förderprogramme so gestalten, dass sie insbesondere die energetisch schlechtesten Gebäude adressieren, in denen häufig die finanziell schwächsten Haushalte leben. Einzelne Sanierungsschritte sollten stärker gefördert werden, um überfordernde Kosten zu vermeiden. Zudem könnte die Förderung auf die CO2-Einsparung pro Maßnahme ausgerichtet werden – je größer die Einsparung, desto höher die Unterstützung. Die Bundesregierung ist aufgefordert, eine auskömmliche, planbare und verlässliche Förderung für den Gebäudebereich mit Langfristperspektive zu entwickeln.\r\n\r\nEs wird angeregt, die Investitionsmittel aus dem EU-Klima-Sozialfonds ab 2027 gezielt für energetische Modernisierungen einzusetzen, anstatt sie auf viele Einzelprogramme zu verteilen. So könnten finanzielle Hilfen effektiv auf die dringendsten Sanierungen konzentriert werden.\r\n\r\n7.\tEU-Politiken miteinander harmonisieren\r\n\r\nDie EU-Gebäuderichtlinie und die EU-Taxonomieverordnung, die Investitionen in nachhaltige Projekte lenken soll, verfolgen unterschiedliche Ansätze. Während die Taxonomie nur die besten Gebäude fördert, legt die EU-Gebäuderichtlinie den Fokus auf die schlechtesten. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, die beiden Regelwerke anzugleichen, damit Investitionen dort ankommen, wo sie für die Klimaziele am meisten bewirken.\r\n\r\nDeutschland sollte außerdem die Berechnungsgrundlagen für die Klimabilanz neuer Gebäude von der EU übernehmen. Das vermeidet unnötigen Aufwand und garantiert, dass wir uns an internationalen Standards orientieren.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000798","regulatoryProjectTitle":"Wärmeplanungsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/04/7f/362092/Stellungnahme-Gutachten-SG2410020022.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Ob multiple Krisen von Corona über Energiepreis und Inflationskrise, die Herausforderungen des Klimaschutzes, der Nachhaltigkeit und Digitalisierung, \r\nder Anpassung an die demografische Entwicklung – überall sind erhebliche Investitionsmittel und \r\nlösungsorientiertes Denken aufzubringen. Der Staat allein wird diesen herausfordernden Zeiten sowohl \r\nmit Blick auf die Kapazitäten wie auch die Finanzen nicht hinreichend begegnen können. Es braucht die \r\nMobilisierung privaten Kapitals, regulatorische und bürokratische Entlastungen und im Lichte dessen \r\neine neue Partnerschaft von Politik und Wirtschaft. Mit den nachfolgenden, wichtigsten Punkten kann \r\ndie Verbesserung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen gelingen.\r\n1. Zukunftsinvestitionen: Chancen des Kapitalmarkts nutzen\r\nIn den nächsten zehn Jahren werden schätzungsweise bis zu 3.500 Mrd. Euro erforderlich sein, um den \r\nInvestitionsstau in der Wohnungswirtschaft aufzulösen. Da solche Summen weder durch den Haushalt \r\nnoch durch Subventionen allein aufzubringen sind, bedarf es einer Neuausrichtung der Finanzierungsstrategien.\r\nAktive Förderung und Unterstützung von Kapitalmarktfinanzierungen\r\nBestehenden Regulierungen überprüfen und anpassen, sodass attraktive Renditen für private Investoren entstehen, ohne dabei soziale und ökonomische Verantwortlichkeiten zu vernachlässigen\r\nÖffentliche Kampagne zur Stärkung der Akzeptanz für private Investitionen\r\nEntwicklung von Modellen für Public-Private Partnerships, die soziale Gerechtigkeit und wirtschaftli che Rentabilität miteinander verbindet\r\n2. Gebäudeenergiegesetz: Technologieneutralität ermöglichen\r\nGerade in den besonders sanierungsbedürftigen Gebäuden finden sich gehäuft wirtschaftliche und \r\nsoziale Restriktionen, um die Investitionen zu stemmen. In diesem Segment ist durch die 65 % Verpflichtung großer Druck entstanden, weil sehr kostenintensive Technologien installiert werden müssen \r\nmit der Gefahr der Überdimensionierung und des unwirtschaftlichen Betriebs.\r\nTechnologieoffenheit für alle klimaneutralen Energieträger\r\nKeine Verschärfung von Effizienzkriterien\r\nFördersystematik umstellen auf CO2\r\n-Emissionen, statt Fokus auf Endenergie- und Primärenergiebedarfe\r\nGEG und BEG unter dem Aspekt der Sanierung in (mehreren) gering-investiven Schritten überarbeiten\r\n3. EPBD-Umsetzung: Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen\r\nDer beschlossene Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie muss in deutsches Recht übernommen werden. Der Kompromissvorschlag gibt den Mitgliedsstaaten großen Gestaltungsspielraum. Hier muss mit \r\nsinnvollen Zielvorgaben und Anreizen der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand geebnet werden.\r\nSpielräume bei der Anpassung des maximalen Energiebedarfs des ZEBS ausreizen\r\nPrimärenergiebedarfsreduktionen im Wohngebäudebestand: Vorrang von Anreizen vor Ordnungsrecht\r\nGeltungsbereich der Mindesteffizienzstandards für den gesamten Wohngebäudebestand\r\nNeue Klasse G im Energieausweis so auswählen, dass wirklich die ineffizientesten 15 % des nationa len Wohngebäudebestandes erfasst werden\r\nSinnhafte Bedarfsschwelle für Gebäude der neuen Klasse A (ZEBs), oberhalb derer ein Gebäude in \r\nKlasse A eingruppiert wird, wenn es nur sehr geringe Emissionen verursacht\r\n4. Neubaustandard: Erleichterungen und Ausnahmen für angespannte Wohnungsmärkte schaffen\r\nDurch den steilen Anstieg der Baukosten seit 2021, begleitet von historisch schnell steigenden Zinsen, \r\nsind Neubauten kaum noch wirtschaftlich zu realisieren. Gleichzeitig ist die Wohnungsnot weiterhin \r\ngroß. Es braucht dringend Maßnahmen, die den Neubau wieder wirtschaftlich machen.\r\nKeine weitere Verschärfung des Neubaustandards, eher Erleichterungen prüfen\r\nNeubaustandard in angespannten Wohnungsmärkten auf EH70 absenken, wenn effiziente Einbin dung eines erneuerbaren Energieträgers nach § 71 GEG erbracht wird\r\nNeubauförderung auch für Wohnraum gewähren, der nicht die KFN-Programmanforderungen erfüllt\r\nVerzahnung der Förderprogramme, auch wieder für EH 55, mit der sozialen Wohnraumförderung der \r\nLänder prüfen\r\n5. Kommunale Wärmeplanung: Netzanschlüsse stärker in den Blickpunkt nehmen\r\nDas Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings steht ähnlich wie beim \r\nBaurecht zu befürchten, dass ein bundesweiter Flickenteppich entsteht hinsichtlich der Bereitstellung \r\nvon Daten und Prozessen.\r\nWPG-Handlungsleitfaden im Sinne einer technischen Handreichung bereitstellen, der auch rechtsverbindlichen Charakter hat\r\nAusbau der öffentlichen elektrischen Netzinfrastruktur beschleunigen\r\nBundeszuschuss zu den Netzentgelten und den Verteilnetzentgelten erlauben\r\nNetzbetreiber verpflichten, binnen 6 Wochen einen deutschlandweit einheitlichen, verbindlichen \r\nZeit- und Kostenrahmen nach Eingang des Netzanschlussbegehrens zu benennen\r\nbundeseinheitliche Regelung mit Standards für die Installation von Wärme-pumpen, PV- und Mieterstromanlagen, sowie Ladeinfrastrukturen schaffen mit dem Ziel der Vereinheitlichung von Kostenstrukturen, u.a. für „erneuerbare Wärme“\r\n6. BEG-Förderung: Große Bestände für größeren Klimahebel stärker fördern\r\nDie Förderpolitik der Bundesregierung zeigt sich in den letzten Jahren erratisch und von Kurzfristigkeit \r\ngeprägt. Dass ein Großteil der Förderverbesserungen im Zuge der Haushaltskrise wieder zurückge nommen wurde, ist überaus schmerzlich. Dass der Innovationsbonus gestrichen und gleichzeitig die \r\nEmissionsanforderungen für den Bonus verpflichtend gemacht wurden, erhöht die technischen Anforderungen so deutlich, dass manche technischen Lösungen ausgeschlossen werden. Auch die Arbeitsteilung zwischen BAFA und KfW ist bisher nicht stimmig und führt in der Praxis zu Mehraufwand. Eingespielte Strukturen mit Ansprechpartnern wurden gestört.\r\nLangfristig verlässliche Förderung bei gleichzeitiger Fokussierung auf Mehrfamilienhäuser\r\nFörderbonus von 10 Prozent für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle\r\nWPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen ermöglichen\r\nFörderfähigkeit des individuellen Sanierungsfahrplans\r\nInvestive Impulse aus dem EU-Klimasozialfonds ab 2027\r\nDauerhafter Round Table mit BMWK, BAFA und Wohnungswirtschaft zur Förderung\r\nZentralisierung von Antragsstellung in einem einheitlichen Portal unabhängig vom Fördermittelgeber\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012653","regulatoryProjectTitle":"Energy Performance of Buildings Directive (EPBD):","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/81/0d/362094/Stellungnahme-Gutachten-SG2410020023.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Zukunftsinvestitionen: Chancen des Kapitalmarkts nutzen\r\nIn den nächsten zehn Jahren werden schätzungsweise bis zu 3.500 Mrd. Euro erforderlich sein, um den \r\nInvestitionsstau in der Wohnungswirtschaft aufzulösen. Da solche Summen weder durch den Haushalt \r\nnoch durch Subventionen allein aufzubringen sind, bedarf es einer Neuausrichtung der Finanzierungsstrategien.\r\nAktive Förderung und Unterstützung von Kapitalmarktfinanzierungen\r\nBestehenden Regulierungen überprüfen und anpassen, sodass attraktive Renditen für private Investoren entstehen, ohne dabei soziale und ökonomische Verantwortlichkeiten zu vernachlässigen\r\nÖffentliche Kampagne zur Stärkung der Akzeptanz für private Investitionen\r\nEntwicklung von Modellen für Public-Private Partnerships, die soziale Gerechtigkeit und wirtschaftli che Rentabilität miteinander verbindet\r\n2. Gebäudeenergiegesetz: Technologieneutralität ermöglichen\r\nGerade in den besonders sanierungsbedürftigen Gebäuden finden sich gehäuft wirtschaftliche und \r\nsoziale Restriktionen, um die Investitionen zu stemmen. In diesem Segment ist durch die 65 % Verpflichtung großer Druck entstanden, weil sehr kostenintensive Technologien installiert werden müssen \r\nmit der Gefahr der Überdimensionierung und des unwirtschaftlichen Betriebs.\r\nTechnologieoffenheit für alle klimaneutralen Energieträger\r\nKeine Verschärfung von Effizienzkriterien\r\nFördersystematik umstellen auf CO2\r\n-Emissionen, statt Fokus auf Endenergie- und Primärenergiebedarfe\r\nGEG und BEG unter dem Aspekt der Sanierung in (mehreren) gering-investiven Schritten überarbeiten\r\n3. EPBD-Umsetzung: Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen\r\nDer beschlossene Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie muss in deutsches Recht übernommen werden. Der Kompromissvorschlag gibt den Mitgliedsstaaten großen Gestaltungsspielraum. 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Allerdings steht ähnlich wie beim \r\nBaurecht zu befürchten, dass ein bundesweiter Flickenteppich entsteht hinsichtlich der Bereitstellung \r\nvon Daten und Prozessen.\r\nWPG-Handlungsleitfaden im Sinne einer technischen Handreichung bereitstellen, der auch rechtsverbindlichen Charakter hat\r\nAusbau der öffentlichen elektrischen Netzinfrastruktur beschleunigen\r\nBundeszuschuss zu den Netzentgelten und den Verteilnetzentgelten erlauben\r\nNetzbetreiber verpflichten, binnen 6 Wochen einen deutschlandweit einheitlichen, verbindlichen \r\nZeit- und Kostenrahmen nach Eingang des Netzanschlussbegehrens zu benennen\r\nbundeseinheitliche Regelung mit Standards für die Installation von Wärme-pumpen, PV- und Mieterstromanlagen, sowie Ladeinfrastrukturen schaffen mit dem Ziel der Vereinheitlichung von Kostenstrukturen, u.a. für „erneuerbare Wärme“\r\n6. BEG-Förderung: Große Bestände für größeren Klimahebel stärker fördern\r\nDie Förderpolitik der Bundesregierung zeigt sich in den letzten Jahren erratisch und von Kurzfristigkeit \r\ngeprägt. Dass ein Großteil der Förderverbesserungen im Zuge der Haushaltskrise wieder zurückge nommen wurde, ist überaus schmerzlich. Dass der Innovationsbonus gestrichen und gleichzeitig die \r\nEmissionsanforderungen für den Bonus verpflichtend gemacht wurden, erhöht die technischen Anforderungen so deutlich, dass manche technischen Lösungen ausgeschlossen werden. Auch die Arbeitsteilung zwischen BAFA und KfW ist bisher nicht stimmig und führt in der Praxis zu Mehraufwand. Eingespielte Strukturen mit Ansprechpartnern wurden gestört.\r\nLangfristig verlässliche Förderung bei gleichzeitiger Fokussierung auf Mehrfamilienhäuser\r\nFörderbonus von 10 Prozent für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle\r\nWPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen ermöglichen\r\nFörderfähigkeit des individuellen Sanierungsfahrplans\r\nInvestive Impulse aus dem EU-Klimasozialfonds ab 2027\r\nDauerhafter Round Table mit BMWK, BAFA und Wohnungswirtschaft zur Förderung\r\nZentralisierung von Antragsstellung in einem einheitlichen Portal unabhängig vom Fördermittelgeber\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012654","regulatoryProjectTitle":"Baugesetzbuch ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/19/ca/362096/Stellungnahme-Gutachten-SG2410020024.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Zukunftsinvestitionen: Chancen des Kapitalmarkts nutzen\r\nIn den nächsten zehn Jahren werden schätzungsweise bis zu 3.500 Mrd. Euro erforderlich sein, um den \r\nInvestitionsstau in der Wohnungswirtschaft aufzulösen. Da solche Summen weder durch den Haushalt \r\nnoch durch Subventionen allein aufzubringen sind, bedarf es einer Neuausrichtung der Finanzierungsstrategien.\r\nAktive Förderung und Unterstützung von Kapitalmarktfinanzierungen\r\nBestehenden Regulierungen überprüfen und anpassen, sodass attraktive Renditen für private Investoren entstehen, ohne dabei soziale und ökonomische Verantwortlichkeiten zu vernachlässigen\r\nÖffentliche Kampagne zur Stärkung der Akzeptanz für private Investitionen\r\nEntwicklung von Modellen für Public-Private Partnerships, die soziale Gerechtigkeit und wirtschaftli che Rentabilität miteinander verbindet\r\n2. Gebäudeenergiegesetz: Technologieneutralität ermöglichen\r\nGerade in den besonders sanierungsbedürftigen Gebäuden finden sich gehäuft wirtschaftliche und \r\nsoziale Restriktionen, um die Investitionen zu stemmen. In diesem Segment ist durch die 65 % Verpflichtung großer Druck entstanden, weil sehr kostenintensive Technologien installiert werden müssen \r\nmit der Gefahr der Überdimensionierung und des unwirtschaftlichen Betriebs.\r\nTechnologieoffenheit für alle klimaneutralen Energieträger\r\nKeine Verschärfung von Effizienzkriterien\r\nFördersystematik umstellen auf CO2\r\n-Emissionen, statt Fokus auf Endenergie- und Primärenergiebedarfe\r\nGEG und BEG unter dem Aspekt der Sanierung in (mehreren) gering-investiven Schritten überarbeiten\r\n3. EPBD-Umsetzung: Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen\r\nDer beschlossene Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie muss in deutsches Recht übernommen werden. Der Kompromissvorschlag gibt den Mitgliedsstaaten großen Gestaltungsspielraum. 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Gleichzeitig ist die Wohnungsnot weiterhin \r\ngroß. Es braucht dringend Maßnahmen, die den Neubau wieder wirtschaftlich machen.\r\nKeine weitere Verschärfung des Neubaustandards, eher Erleichterungen prüfen\r\nNeubaustandard in angespannten Wohnungsmärkten auf EH70 absenken, wenn effiziente Einbin dung eines erneuerbaren Energieträgers nach § 71 GEG erbracht wird\r\nNeubauförderung auch für Wohnraum gewähren, der nicht die KFN-Programmanforderungen erfüllt\r\nVerzahnung der Förderprogramme, auch wieder für EH 55, mit der sozialen Wohnraumförderung der \r\nLänder prüfen\r\n5. Kommunale Wärmeplanung: Netzanschlüsse stärker in den Blickpunkt nehmen\r\nDas Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings steht ähnlich wie beim \r\nBaurecht zu befürchten, dass ein bundesweiter Flickenteppich entsteht hinsichtlich der Bereitstellung \r\nvon Daten und Prozessen.\r\nWPG-Handlungsleitfaden im Sinne einer technischen Handreichung bereitstellen, der auch rechtsverbindlichen Charakter hat\r\nAusbau der öffentlichen elektrischen Netzinfrastruktur beschleunigen\r\nBundeszuschuss zu den Netzentgelten und den Verteilnetzentgelten erlauben\r\nNetzbetreiber verpflichten, binnen 6 Wochen einen deutschlandweit einheitlichen, verbindlichen \r\nZeit- und Kostenrahmen nach Eingang des Netzanschlussbegehrens zu benennen\r\nbundeseinheitliche Regelung mit Standards für die Installation von Wärme-pumpen, PV- und Mieterstromanlagen, sowie Ladeinfrastrukturen schaffen mit dem Ziel der Vereinheitlichung von Kostenstrukturen, u.a. für „erneuerbare Wärme“\r\n6. BEG-Förderung: Große Bestände für größeren Klimahebel stärker fördern\r\nDie Förderpolitik der Bundesregierung zeigt sich in den letzten Jahren erratisch und von Kurzfristigkeit \r\ngeprägt. Dass ein Großteil der Förderverbesserungen im Zuge der Haushaltskrise wieder zurückge nommen wurde, ist überaus schmerzlich. Dass der Innovationsbonus gestrichen und gleichzeitig die \r\nEmissionsanforderungen für den Bonus verpflichtend gemacht wurden, erhöht die technischen Anforderungen so deutlich, dass manche technischen Lösungen ausgeschlossen werden. Auch die Arbeitsteilung zwischen BAFA und KfW ist bisher nicht stimmig und führt in der Praxis zu Mehraufwand. 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Zukunftsinvestitionen: Chancen des Kapitalmarkts nutzen\r\nIn den nächsten zehn Jahren werden schätzungsweise bis zu 3.500 Mrd. Euro erforderlich sein, um den \r\nInvestitionsstau in der Wohnungswirtschaft aufzulösen. Da solche Summen weder durch den Haushalt \r\nnoch durch Subventionen allein aufzubringen sind, bedarf es einer Neuausrichtung der Finanzierungsstrategien.\r\nAktive Förderung und Unterstützung von Kapitalmarktfinanzierungen\r\nBestehenden Regulierungen überprüfen und anpassen, sodass attraktive Renditen für private Investoren entstehen, ohne dabei soziale und ökonomische Verantwortlichkeiten zu vernachlässigen\r\nÖffentliche Kampagne zur Stärkung der Akzeptanz für private Investitionen\r\nEntwicklung von Modellen für Public-Private Partnerships, die soziale Gerechtigkeit und wirtschaftli che Rentabilität miteinander verbindet\r\n2. 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Zukunftsinvestitionen: Chancen des Kapitalmarkts nutzen\r\nIn den nächsten zehn Jahren werden schätzungsweise bis zu 3.500 Mrd. Euro erforderlich sein, um den \r\nInvestitionsstau in der Wohnungswirtschaft aufzulösen. Da solche Summen weder durch den Haushalt \r\nnoch durch Subventionen allein aufzubringen sind, bedarf es einer Neuausrichtung der Finanzierungsstrategien.\r\nAktive Förderung und Unterstützung von Kapitalmarktfinanzierungen\r\nBestehenden Regulierungen überprüfen und anpassen, sodass attraktive Renditen für private Investoren entstehen, ohne dabei soziale und ökonomische Verantwortlichkeiten zu vernachlässigen\r\nÖffentliche Kampagne zur Stärkung der Akzeptanz für private Investitionen\r\nEntwicklung von Modellen für Public-Private Partnerships, die soziale Gerechtigkeit und wirtschaftli che Rentabilität miteinander verbindet\r\n2. Gebäudeenergiegesetz: Technologieneutralität ermöglichen\r\nGerade in den besonders sanierungsbedürftigen Gebäuden finden sich gehäuft wirtschaftliche und \r\nsoziale Restriktionen, um die Investitionen zu stemmen. In diesem Segment ist durch die 65 % Verpflichtung großer Druck entstanden, weil sehr kostenintensive Technologien installiert werden müssen \r\nmit der Gefahr der Überdimensionierung und des unwirtschaftlichen Betriebs.\r\nTechnologieoffenheit für alle klimaneutralen Energieträger\r\nKeine Verschärfung von Effizienzkriterien\r\nFördersystematik umstellen auf CO2\r\n-Emissionen, statt Fokus auf Endenergie- und Primärenergiebedarfe\r\nGEG und BEG unter dem Aspekt der Sanierung in (mehreren) gering-investiven Schritten überarbeiten\r\n3. EPBD-Umsetzung: Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen\r\nDer beschlossene Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie muss in deutsches Recht übernommen werden. Der Kompromissvorschlag gibt den Mitgliedsstaaten großen Gestaltungsspielraum. Hier muss mit \r\nsinnvollen Zielvorgaben und Anreizen der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand geebnet werden.\r\nSpielräume bei der Anpassung des maximalen Energiebedarfs des ZEBS ausreizen\r\nPrimärenergiebedarfsreduktionen im Wohngebäudebestand: Vorrang von Anreizen vor Ordnungsrecht\r\nGeltungsbereich der Mindesteffizienzstandards für den gesamten Wohngebäudebestand\r\nNeue Klasse G im Energieausweis so auswählen, dass wirklich die ineffizientesten 15 % des nationa len Wohngebäudebestandes erfasst werden\r\nSinnhafte Bedarfsschwelle für Gebäude der neuen Klasse A (ZEBs), oberhalb derer ein Gebäude in \r\nKlasse A eingruppiert wird, wenn es nur sehr geringe Emissionen verursacht\r\n4. Neubaustandard: Erleichterungen und Ausnahmen für angespannte Wohnungsmärkte schaffen\r\nDurch den steilen Anstieg der Baukosten seit 2021, begleitet von historisch schnell steigenden Zinsen, \r\nsind Neubauten kaum noch wirtschaftlich zu realisieren. Gleichzeitig ist die Wohnungsnot weiterhin \r\ngroß. Es braucht dringend Maßnahmen, die den Neubau wieder wirtschaftlich machen.\r\nKeine weitere Verschärfung des Neubaustandards, eher Erleichterungen prüfen\r\nNeubaustandard in angespannten Wohnungsmärkten auf EH70 absenken, wenn effiziente Einbin dung eines erneuerbaren Energieträgers nach § 71 GEG erbracht wird\r\nNeubauförderung auch für Wohnraum gewähren, der nicht die KFN-Programmanforderungen erfüllt\r\nVerzahnung der Förderprogramme, auch wieder für EH 55, mit der sozialen Wohnraumförderung der \r\nLänder prüfen\r\n5. Kommunale Wärmeplanung: Netzanschlüsse stärker in den Blickpunkt nehmen\r\nDas Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings steht ähnlich wie beim \r\nBaurecht zu befürchten, dass ein bundesweiter Flickenteppich entsteht hinsichtlich der Bereitstellung \r\nvon Daten und Prozessen.\r\nWPG-Handlungsleitfaden im Sinne einer technischen Handreichung bereitstellen, der auch rechtsverbindlichen Charakter hat\r\nAusbau der öffentlichen elektrischen Netzinfrastruktur beschleunigen\r\nBundeszuschuss zu den Netzentgelten und den Verteilnetzentgelten erlauben\r\nNetzbetreiber verpflichten, binnen 6 Wochen einen deutschlandweit einheitlichen, verbindlichen \r\nZeit- und Kostenrahmen nach Eingang des Netzanschlussbegehrens zu benennen\r\nbundeseinheitliche Regelung mit Standards für die Installation von Wärme-pumpen, PV- und Mieterstromanlagen, sowie Ladeinfrastrukturen schaffen mit dem Ziel der Vereinheitlichung von Kostenstrukturen, u.a. für „erneuerbare Wärme“\r\n6. BEG-Förderung: Große Bestände für größeren Klimahebel stärker fördern\r\nDie Förderpolitik der Bundesregierung zeigt sich in den letzten Jahren erratisch und von Kurzfristigkeit \r\ngeprägt. Dass ein Großteil der Förderverbesserungen im Zuge der Haushaltskrise wieder zurückge nommen wurde, ist überaus schmerzlich. Dass der Innovationsbonus gestrichen und gleichzeitig die \r\nEmissionsanforderungen für den Bonus verpflichtend gemacht wurden, erhöht die technischen Anforderungen so deutlich, dass manche technischen Lösungen ausgeschlossen werden. Auch die Arbeitsteilung zwischen BAFA und KfW ist bisher nicht stimmig und führt in der Praxis zu Mehraufwand. Eingespielte Strukturen mit Ansprechpartnern wurden gestört.\r\nLangfristig verlässliche Förderung bei gleichzeitiger Fokussierung auf Mehrfamilienhäuser\r\nFörderbonus von 10 Prozent für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle\r\nWPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen ermöglichen\r\nFörderfähigkeit des individuellen Sanierungsfahrplans\r\nInvestive Impulse aus dem EU-Klimasozialfonds ab 2027\r\nDauerhafter Round Table mit BMWK, BAFA und Wohnungswirtschaft zur Förderung\r\nZentralisierung von Antragsstellung in einem einheitlichen Portal unabhängig vom Fördermittelgeber\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-20"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}