{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:08:32.079+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001890","registerEntryDetails":{"registerEntryId":68418,"legislation":"GL2024","version":11,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001890/68418","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1f/dc/644526/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001890-2025-11-27_15-03-23.pdf","validFromDate":"2025-11-27T15:03:23.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-31T14:16:26.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-30T13:32:32.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-08-12T10:45:37.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-28T09:11:56.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-11-27T15:03:23.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":68418,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001890/68418","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-11-27T15:03:23.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-31T14:16:26.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":59304,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001890/59304","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-30T13:32:32.000+02:00","validUntilDate":"2025-11-27T15:03:23.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":56534,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001890/56534","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-02T10:58:09.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-30T13:32:32.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50395,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001890/50395","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-12T09:49:09.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-02T10:58:09.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":47764,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001890/47764","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-09T14:08:24.000+01:00","validUntilDate":"2025-02-12T09:49:09.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":42750,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001890/42750","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-08-12T10:45:37.000+02:00","validUntilDate":"2024-12-09T14:08:24.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Volkswagen Group Charging GmbH","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_GMBH","de":"Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)","en":"Limited liability company (GmbH)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+4980035541111","emails":[{"email":"support@elli.eco"}],"websites":[{"website":"https://www.elli.eco"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Karl-Liebknecht-Straße","streetNumber":"32","zipCode":"10178","city":"Berlin","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Canz","firstName":"Tobias","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Möller","firstName":"Mark","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Palazzo","firstName":"Giovanni","function":"Geschäftsführer, CEO","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Christmann","firstName":"Anja","function":"Chief Human Resources Officer","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"lastName":"Wilshaus","firstName":"Maximilian","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Kardel","firstName":"Johanna","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":false,"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V."},{"membership":"Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V."},{"membership":"EEBUS Initiative e. V."},{"membership":"Smart Energy Europe"},{"membership":"VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V."},{"membership":"Verband der Automobilindustrie e.V."},{"membership":"Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)"}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_ORGANIZATION_V2","de":"Sonstiges Unternehmen","en":"Other company"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_PUBLIC_TRANSPORT","de":"Personenverkehr","en":"Public transportation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road traffic"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ECONOMY_AUTOMOBILE","de":"Automobilwirtschaft","en":"Automotive industry"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}],"activityDescription":"Die Volkswagen Group Charging GmbH bewegt sich in einem komplexen und stark regulierten Umfeld. Wir sehen es als unsere Verantwortung, im Dialog mit unseren Stakeholdern den Rahmen für unser wirtschaftliches Handeln und seine Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt aktiv mitzugestalten. Diese Aufgabe übernehmen unsere Verantwortlichen für Interessensvertretung.\r\n \r\nDie mit der Interessensvertretung beauftragen Mitarbeiter:innen der Volkswagen Group Charging GmbH bringen die Positionen des Unternehmens in politische Entscheidungsprozesse ein, indem sie Vertreter:innen von Parlament und Regierung wahrheitsgemäß und umfassend informieren sowie kompetent und zuverlässig beraten. Sie können auch Impulse für Innovationsstrategien oder zukunftsorientierte Regulierungsansätze setzen. Ziel ist die Aufrechterhaltung stabiler und ausgewogener Beziehungen mit allen Stakeholdern. \r\n \r\nDie mit der Interessensvertretung beauftragen Mitarbeiter:innen der Volkswagen Group Charging GmbH stehen in unterschiedlichen Formaten im Dialog mit der Politik: Vom Fachgespräch mit einzelnen Vertreter:innen von Bundestag und Ministerien, über die Beteiligung an Anhörungen bis hin zur Teilnahme an politischen Veranstaltungen mit der Möglichkeit zum Austausch mit Amts- und Mandatsträger:innen. Die Volkswagen Group Charging GmbH steht auch über Mitgliedschaften in nationalen und internationalen Organisationen in Kontakt mit der Politik, beispielsweise über Mitgliedschaften in Verbänden.\r\n \r\nInnerhalb der Volkswagen Group Charging GmbH fördern die mit der Interessensvertretung beauftragen Mitarbeiter:innen das Verständnis für politische Prozesse und eine offene Dialogkultur mit der Politik. Sie sichten und sammeln Informationen, analysieren deren Relevanz und entwerfen differenzierte Strategien für das Unternehmen.\r\n \r\nVertreter:innen der Volkswagen Group Charging GmbH handeln bei der Interessensvertretung entsprechend den Grundsätzen der Integrität, der Compliance, der Offenheit und der Nachvollziehbarkeit. Alle Kontakte mit der Politik orientieren sich streng an Recht und Gesetz sowie den internen Verhaltensgrundsätzen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention sowie des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Im Umgang mit Amts- und Mandatsträger:innen wird insbesondere auf Transparenz, Aufrichtigkeit und Objektivität in der Kommunikation sowie kooperatives Verhalten geachtet.\r\n"},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":2.0},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":160001,"to":170000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":0,"to":0},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportPreviousLastFiscalYearExists":true,"previousLastFiscalYearStart":"2023-01-01","previousLastFiscalYearEnd":"2023-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/87/2f/644521/VW-Group-Charging_JAP_31-12-2023_TE-final_24-000003.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":10,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0006751","title":"Umsetzung der EU AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Verbindliche Vorgaben werden begrüßt; die Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung und schnellerer Ausbau).\r\nStärkung der Kundenfreundlichkeit (hohe Preistransparenz bei ad-hoc-Bezahlung und Implementation ISO 15118 zur verbesserten Authentifizierung) und Verzicht auf Verpflichtung zum Einbau veralteter Hardware-Komponenten (Bezahlsysteme) in Ladeinfrastruktur.\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge","shortTitle":"LSV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lsv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006752","title":"Umsetzung der EU EPBD (Energy Performance of Buildings)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ambitionierte Vorgaben für den Ausbau von Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen sind wichtig für den Hochlauf der E-Mobilität (§14). Vorgaben für nicht-wohngebäude müssen verhältnismäßig sein (§ 9) .\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","shortTitle":"GEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006753","title":"Kraftwerksstrategie der Bundesregierung unterstützen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Kraftwerksstrategie muss gleichermaßen auf die Ziele künftiger Klimaneutralität, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit einzahlen. Die Ziele müssen erreichbar sowie technisch und wirtschaftlich umsetzbar sein. \r\nAggregierte Flexibilitäten aus dezentralen Speichereinheiten (bspw. E-Fahrzeuge) sollten im Rahmen einer Kraftwerksstrategie und eines möglichen Kapazitätsmechanismuses im Energiesystem ebenfalls berücksichtigt werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006754","title":"Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes","printingNumber":"20/12774","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012774.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-geb%C3%A4ude-elektromobilit%C3%A4tsinfrastruktur-gesetzes/314911","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes","publicationDate":"2024-05-27","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/gesetz-zur-aenderung-des-gebaeude-elektromobilitaetsinfrastruktur-gesetzes.pdf?__blob=publicationFile","draftBillProjectUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/gesetz-zur-aenderung-des-gebaeude-elektromobilitaetsinfrastruktur-gesetzes.html?nn=508840"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","shortTitle":"GEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006755","title":"Ermöglichung des bidirektionalen Ladens von Elektrofahrzeugen zur wirtschaftliche Nutzung als mobiler Speicher im Energiesystem","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Schaffung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen zur Ermöglichung von bidirektionalem Laden von Elektrofahrzeugen im Heim-Bereich (V2H) und am öffentlichen Stromnetz (V2G) sowie von Geschäftsmodellen; u.a.: Wirtschaftliche Gleichstellung mobiler Speicher (E-Fahrzeuge) mit Stationärspeichern bei der Befreiung von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie allg. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Speichern im Energiesystem","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Stromsteuergesetz","shortTitle":"StromStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg"},{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"},{"title":"Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen","shortTitle":"EnFG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enfg"},{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"},{"title":"Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen","shortTitle":"MessbG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/messbg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006756","title":"Abschaffung Doppelbelastungen des bidirektionalen Ladens im Strom- und Energiesteuerrecht ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht","printingNumber":"232/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0232-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-und-zum-b%C3%BCrokratieabbau-im-strom-und-energiesteuerrecht/312306","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht","publicationDate":"2024-04-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/20_Legislaturperiode/2024-04-12-Strom-und-Energiesteuerrecht/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/20_Legislaturperiode/2024-04-12-Strom-und-Energiesteuerrecht/0-Gesetz.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht","printingNumber":"20/12351","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/123/2012351.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-und-zum-b%C3%BCrokratieabbau-im-strom-und-energiesteuerrecht/312306","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht","publicationDate":"2024-04-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/20_Legislaturperiode/2024-04-12-Strom-und-Energiesteuerrecht/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/20_Legislaturperiode/2024-04-12-Strom-und-Energiesteuerrecht/0-Gesetz.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Abschaffung von anfallenden Doppelbesteuerungen von Strom bei Einspeicherung in mobile Speicher (etwa E-Fahrzeuge) sowie beim finalen Letztverbrauch zur Schaffung besserer Wirtschaftlichkeit des bidirektionalen Ladens","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Stromsteuergesetz","shortTitle":"StromStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006757","title":"Stärkung von Flexibilisierung der Stromnetze sowie des vorauslaufenden Netzausbaus ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes","printingNumber":"20/10014","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010014.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-energiewirtschaftsgesetzes/306063","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Unterstützung von Flexibilisierung der Stromnetze sowie des vorauslaufenden Netzausbaus zur Vorbereitung auf den weiteren Hochlauf der E-Mobilität und zur Nutzung dezentraler Flexibilitäten","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006758","title":"Nutzerorientierte Umsetzung der Steuerung von flexiblen Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wallboxen für E-Fahrzeuge)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor","printingNumber":"20/1630","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001630.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zu-sofortma%C3%9Fnahmen-f%C3%BCr-einen-beschleunigten-ausbau-der-erneuerbaren-energien/286390","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Nutzerorientierte Umsetzung der Steuerung von flexiblen Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wallboxen für E-Fahrzeuge), Verhinderung von Abschaltungen durch Netzbetreiber und Vergütung für NutzerInnen; möglichst mit opt-out-Möglichkeit","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006759","title":"Unterstützung beschleunigter Rollout von Smart Metern ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende","printingNumber":"20/5549","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/055/2005549.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zum-neustart-der-digitalisierung-der-energiewende/296240","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Unterstützung möglichst ambitionierter Vorgaben für beschleunigten Rollout von Smart Metern zur Verbesserung der Digitalisierung der Energienetze; Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für netzdienliche Nutzung flexibler Verbraucher (bspw. E-Fahrzeuge)","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013595","title":"Stärkung der deutschen Elektromobilitäts- und Cleantech-Industrie als zukünftige Schlüsselindustrie ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsführerschaft der Cleantech-Industrie in Deutschland muss gesichert werden, dazu braucht es ein nachhaltiges Anreiz-Regime für den Absatz von batterieelektrischen Fahrzugen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur und einer Steigerung der Attraktivität der Elektrifizierung durch passende Netzanschlussbedingungen und Strompreise.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge","shortTitle":"LSV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lsv"},{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","shortTitle":"GEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geg"},{"title":"Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität","shortTitle":"GEIG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geig"},{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_AUTOMOBILE","de":"Automobilwirtschaft","en":"Automotive industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":5,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0006755","regulatoryProjectTitle":"Ermöglichung des bidirektionalen Ladens von Elektrofahrzeugen zur wirtschaftliche Nutzung als mobiler Speicher im Energiesystem","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7b/14/342715/Stellungnahme-Gutachten-SG2408120005.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Habeck,\r\nwir möchten Ihnen noch einmal unseren Dank aussprechen, dass Sie uns beim Arbeitstreffen der „Coalition of the willing on bidirectional Charging“ am 6. Mai einen Besuch abgestattet haben. Bezugnehmend darauf möchten wir Ihnen Vorschläge unterbreiten, damit Deutschland ein Leitmarkt für die Elektromobilität bleibt und die Energiewende weiter entschlossen vorangetrieben wird. Bidirektionales Laden kann dabei entscheidend helfen: Nutzerinnen und Nutzer sparen Energiekosten und das Energiesystem erhält dringend benötigte Flexibilität. Wir begrüßen sehr, dass Sie diese Einschätzung teilen und noch in dieser Legislaturperiode den regulatorischen Rahmen anpassen möchten.\r\nDer Beirat der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur hat im vergangenen Jahr einen umfassenden Katalog an Handlungsempfehlungen veröffentlicht, wie bidirektionales Laden diskriminierungsfrei ermöglicht werden kann. Auf Grundlage dieses Papiers hat die interdisziplinäre, europäische Industrie-Arbeitsgruppe mit der Einberufung der „Coalition of the Willing bidirektionales Laden“ Vorschläge für die regulatorischen Änderungen im nationalen Rechtsrahmen zur konkreten und zügigen Umsetzung des bidirektionalen Ladens erarbeitet. Diese wurden Ende Mai 2024 vorgelegt.\r\nDie vier wesentlichen Punkte für Gesetzesänderungen sind:\r\n•\r\nFestlegung eines vom VDE erarbeiteten und veröffentlichten Messkonzeptes, das von den teilnehmenden Verteilnetzbetreibern bestätigt wurde. Dieses sieht den Einbau eines zweiten Zählers für den zwischengespeicherten Strom vor.\r\n•\r\nBefreiung von Steuern, Abgaben, Umlagen sowie Netzentgelten von zwischengespeichertem Strom, soweit dieser präventiv zur Gewährleistung der Netzdienlichkeit genutzt wird für den Zeitraum einer Erprobungsphase bis Ende 2030.\r\n•\r\nAnwendung des § 14a EnWG auch für die Einspeisung, um die Potentiale für den netzdienlichen Einsatz umfänglich für kurative Maßnahmen zu heben.\r\n•\r\nErprobung von Konzepten und damit verbundene Kostenanerkennung bei marktlicher Beschaffung von präventiven netzdienlichen Leistungen für die VNB und ÜNB im Rahmen einer Erprobungsphase bis Ende 2030.\r\nDiese Maßnahmen würden eine effiziente Regulierung des bidirektionalen Ladens schaffen und damit einen wichtigen Anwendungsfall für einen netzdienlichen Betrieb ermöglichen.\r\nUm die Energiewende zu stärken und vorhandene Flexibilitäten zu nutzen, rufen die Unterzeichner dazu auf, bidirektionales Laden in Deutschland schnell und effektiv, noch in dieser Legislaturperiode, zu ermöglichen. Um dies sicherzustellen, würden wir es sehr begrüßen, wenn bis zum nächsten High-level Meeting des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum bidirektionalen Laden am 23.10. konkrete Umsetzungsschritte vorgestellt würden. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend und beratend zur Verfügung.\r\nWir erlauben uns das Schreiben in Kopie ebenfalls an Herrn Bundesminister Dr. Wissing und Herrn Präsidenten der Bundesnetzagentur Müller zu übersenden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen – stellvertretend für die mitzeichnenden Unternehmen\r\nRené Mono\r\nVice President Political Affairs\r\n\r\nVorschläge im Detail:\r\nMesskonzept für Saldierung des zwischengespeicherten Stroms:\r\nDie Zwischenspeicherung von Strom soll künftig für Markt-, Netz- und Systemdienst-leistungen Einsatz finden. Dabei greift das Konzept der Saldierung. Hierbei werden Mengen, die lediglich zwischengespeichert und nicht verbraucht werden, eindeutig bestimmt.\r\n\r\nDie Saldierung erfolgt anhand eines vom VDE FNN erarbeiteten und im Januar 2024 veröffentlichten Messkonzeptes. Dieses wurde durch die Teilnehmer der „Coalition of the Willing bidirektionales Laden“ hinsichtlich der Anwendbarkeit auf die bidirektionale Einspeisung bestätigt. Dabei gilt das Konzept der „gewillkürten Vorrangregelung“. Es wird in Anlagen mit mehr als einem „Erzeuger“ willkürlich festgelegt, dass z.B. PV-Strom als Erstes verbraucht wird, bevor dieser ins Netz eingespeist wird. Die Basis zur Abrechnung der Strommengen liefert TAF 7 (Zählerstandsgangmessung) der intelligenten Messsysteme. Notwendige rechtliche Anpassungsvorschläge im EnWG liegen dem BMWK vor.\r\n\r\nSTAU-Befreiung:\r\nBefreiung von Steuern, Abgaben, Umlagen bei zwischengespeichertem Strom via Saldierungslogik gem. § 21 EnFG.\r\n\r\nDurch die vollständige Befreiung des saldierten zwischengespeicherten Stroms von Steuern, Umlagen und Abgaben wird eine Doppelbelastung verhindert. Für den Letztverbrauch sind diese Kosten weiterhin zu tragen. Die Befreiung sollte die Strom- und Umsatzsteuer, die StromNEV-Umlage sowie die Konzessionsabgabe umfassen. Die Saldierung des zwischengespeicherten Stroms erfolgt anhand des Mechanismus, der in § 21 EnFG vorgegeben ist. So kann garantiert werden, dass die zwischengespeicherte Strommenge nur einmal mit Steuern, Abgaben und Umlagen belastet wird.\r\n\r\nUmsetzung der Netzentgelt-Befreiung: „Modul 4“ durch Festlegung der Beschluss-kammer 8 der BNetzA zum § 14a EnWG:\r\nIn einem zusätzlichen vierten Modul zum § 14a EnWG zur Netzentgeltreduzierung könnte die BK 8 der BNetzA Festlegungen für das bidirektionale Laden aus privaten Wallboxen definieren, welche die Netzentgeltbefreiung bei Sicherstellung der Netzdienlichkeit im Verteilnetz für zwischengespeicherte Energiemengen für die Erprobungsphase bis Ende 31.12.2030 vorsehen (z. B. Hüllkurvenmodell).\r\n\r\nDurch ein viertes Modul in der Festlegung des § 14a EnWG könnte auf ein erprobtes und bewährtes Verfahren aufgebaut werden, um für die Nutzer niedrigschwellig und nutzerfreundlich eine Anmeldung von bidirektionalen Ladestationen an der Erprobungsphase zu ermöglichen.\r\n\r\n§14a EnWG vorzeichenunabhängig:\r\nDer § 14a EnWG soll erweitert werden, sodass in kritischen Netzsituationen vorzeichen-unabhängige Leistungsvorgaben (für Bezug und Einspeisung von flexiblen Einheiten) verwendet werden können.\r\n\r\nMit der Ermöglichung des bidirektionalen Ladens wird eine Steuerungsmöglichkeit der Einspeisewirkleistung in das öffentliche Netz analog zu der Steuerungsmöglichkeit des Bezugs nach §14a EnWG für den Verteilnetzbetreiber erforderlich. Denn vorhandene Netzkapazitäten in der Niederspannung können sowohl bei hohem gleichzeitigem Bezug als auch bei hoher gleichzeitiger Einspeisung überlastet werden. Damit steht dem Verteilnetzbetreiber für Bezug und Einspeisung eine kurative Maßnahme zur Verfügung.\r\n\r\nKostenanerkennung bei marktlicher Beschaffung von netzdienlichen Leistungen:\r\nUmsetzung über eine Erprobungsphase bis zum 31.12.2030, die auch grundsätzlich die Kostenanerkennungsfähigkeit durch die Regulierungsbehörde für ggf. notwendige Beschaffung von netzdienlichen Leistungen während der Erprobungsphase bei den Netzbetreibern beinhaltet (z.B. über geeignete Anpassungen in § 14c und § 13.a Abs. 2a EnWG)\r\n\r\nDie Einbeziehung von Verbrauchseinrichtungen bei der Beschaffung von netzdienlichen Leistungen (wie beispielsweise in den Redispatch) bedarf der Erprobung, um in der Anwendungspraxis eine ausreichende Mobilisierung relevanter Redispatch-Potenziale zu gewährleisten und zugleich strategisches Bietverhalten einzudämmen. Dies soll ebenfalls im Rahmen der Erprobungsphase geschehen.\r\n\r\nAnlagen/Verweise:\r\n•\r\nBidirektionales Laden diskriminierungsfrei ermöglichen - Handlungsempfehlungen des Beirats der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zur Umsetzung der Maßnahme 47 des Masterplans Ladeinfrastruktur II, 01.2024, https://bit.ly/3VhOZgL\r\n•\r\nVDE FNN, Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz Praxisnahe Definition verschiedener Anschlussvarianten, Version 7.1 Juli 2024, https://bit.ly/46aJvYN\r\n•\r\nRICHTLINIE (EU) 2023/2413 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates, https://bit.ly/3VLOQ3E\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. WP)","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006757","regulatoryProjectTitle":"Stärkung von Flexibilisierung der Stromnetze sowie des vorauslaufenden Netzausbaus ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7c/e9/526120/Stellungnahme-Gutachten-SG2506020002.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Executive Summary: Die unterzeichnenden Unternehmen zeigen den Weg und das Ziel einer fairen und kosteneffizienten Netzentgeltreform auf. \r\n\r\n●\tEine Netzentgeltsystematik sollte anhand klarer Prinzipien aufgebaut werden. Diese sind Kosteneffizienz, Kostenreflexivität und die Identifikation der Kostentreiber (Ort und Zeit der Netznutzung).\r\n●\tDie Debatte darf nicht mit häufig assoziierten Zielen vermischt werden: Verteilungsgerechtigkeit, die Behandlung spezifischer Technologien oder Kundengruppen, müssen möglichst außen vorgelassen werden. \r\n●\tEin zukünftiges Netzentgelt sollte klar abgrenzbare Kostenblöcke des Netzes nach den identifizierten Prinzipien bepreisen. \r\n●\tDiese Kostenblöcke sind: Zukunftsinvestitionen sollten durch ein dynamisches Netzentgelt (€/kWh/Zeit/Ort) bepreist werden, um die richtigen Anreize zu setzen. Netzbewirtschaftungskosten sollten bestmöglich ihren Verursachern zugeordnet werden (zB Stromverluste in €/kWh). Historische/Residual-Kosten können, wenn nötig, über einen zeitlich variablen Anschlusspreis (€/kW/Zeit) bepreist werden.\r\n●\tFür eine möglichst starke Anreizwirkung müssen die Residualkosten so gering wie möglich gehalten werden. Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt sollten ausschließlich hierfür verwendet werden.\r\n●\tAuch gilt: Wer durch sein Verhalten das Netz entlastet, sollte besonders honoriert werden (Flexibilität und negative Netzentgelte). \r\n\r\nWorum geht es?\r\n\r\nDie verbleibenden Kosten der Energiewende werden maßgeblich bei den Infrastrukturkosten entschieden. Der Bundesrechnungshof weist einen Investitionsbedarf von bis mehr als 700 Mrd Euro bis 2045 auf. Für eine bezahlbare Energiewende gilt es, diesen Investitionsbedarf so klein wie möglich zu halten. Dafür braucht es die richtigen Anreize in den Netzentgelten. \r\n\r\n \r\nAbbildung 1; Grafik: Bundesrechnungshof (2024), adaptiert\r\n\r\nIn einem Prozess für eine neue Netzentgeltsystematik müssen diese Anreize richtig begründet und implementiert werden. Die unterzeichnenden Unternehmen zeigen hier auf, wie eine solche Systematik aussehen sollte.  \r\nWelchen Prinzipien sollte eine zukünftige Netzentgeltsystematik unterliegen?\r\n\r\nEine Netzentgeltsystematik sollte auf klaren Prinzipien aufbauen, die Ziele und Randbedingungen eines auf erneuerbaren Energien ausgerichteten Stromsystems beschreiben. Auch Bestandteile, die nicht in die Diskussion gehören, müssen klar identifiziert werden.  \r\n\r\nWorum geht es? \tWorum geht es nicht?\r\n●\tKosteneffizienz: Oberstes Ziel muss es sein, die Kosten des Netzausbaus so gering wie möglich zu halten, ohne dabei den Ausbau der Erneuerbaren und den Ausbau der neuen Lasten (WP, EV, etc.) zu bremsen. Es geht darum, ein kosteneffizientes Zielnetz für eine auf überwiegend Erneuerbaren Energien basierende Energieversorgung zu bauen. Es darf weder zu groß dimensioniert sein, noch darf es von Netznutzern als unzureichend empfunden werden.\r\n\r\n●\tVerursachergerechtigkeit und Kostenreflexivität: Der zusätzliche Netzausbau wird viele Milliarden Euro kosten. Um diese Zahl möglichst gering zu halten, müssen die Verursacher zielgerichtet an den Kosten beteiligt werden. Nur dann besteht ein Anreiz, den zusätzlichen Ausbau so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig gilt: Wer Netzausbau vermeidet, muss honoriert werden.\r\n\r\n●\tZeit und Ort als zentrale Kostentreiber: Die Netznutzung in Zeiten und an Orten mit hoher gleichzeitiger Netzbelastung sind der Grund, warum ein Netz ausgebaut werden muss. Entscheidend für die Kosten sind also, wann und wo das Netz genutzt wird. Um das zu berücksichtigen, sind dynamische Komponenten am besten geeignet. \t●\tVerteilungsgerechtigkeit: Verteilungsgerechtigkeit kann bei der Aufstellung einer Netzentgeltsystematik nur im Sinne der Verursachergerechtigkeit gedacht werden. Die Verteilung von Investitionskosten ist dann gerecht, wenn sie vom Verursacher getragen werden. Zusätzliche Umverteilungseffekte sind keine Frage der Netzentgeltsystematik, sondern wären mit Maßnahmen der Industriepolitik oder des Sozialstaats durch Steuergelder abzufedern.\r\n\r\n●\tTechnologien und Kundengruppen: Wer den Netzausbau verursacht, ist unerheblich. Netzausbau kann von Verbrauchern oder Erzeugern verursacht werden. Klassifizierungen von Kundengruppen (Industrie, Prosumer, Speicher) und Technologien verstellen den objektiven Blick auf die physikalischen Parameter (Arbeit, Leistung, Ort, Zeit).\r\n\r\n●\tIsolierte Betrachtung vom individuellen Nutzerverhalten: Der Beitrag zum Netzausbau kann niemals isoliert von den anderen Netznutzern betrachtet werden. Der Preiszettel haftet immer am individuellen Beitrag zum Systempeak. Starre, ganzjährige Preisbestandteile (zB Grundpreise, ganzjährige Jahreshöchstlasten oder fixe Baukostenzuschüsse) behindern die Kostenreflexivität. \r\n\r\n \r\nWelche Netzentgeltsystematik deckt die obigen Prinzipien am besten ab?\r\n\r\nZur Erreichung der genannten Ziele müssen die unterschiedlichen Kostenblöcke eines VNB wie Netzausbaukosten, Ersatzinvestitionen, Verlustenergie, etc. den Netznutzern zugewiesen werden, die sie verursachen. Unterschiedliche Kostenblöcke können unterschiedliche Entgeltsystematiken erfordern. Dabei ist maßgeblich, ob das jeweilige Nutzerverhalten diese erhöht oder verringert. Dies gelingt am besten durch die folgenden Elemente: \r\n\r\n\r\n \r\n1.\tNetzausbaukosten durch dynamische Netzentgelte abbilden: \r\nEin dynamisches Netzentgelt für Erzeugung und Verbrauch bildet die Verursachergerechtigkeit für zusätzlichen Netzausbau am besten ab. Dabei gelten unterschiedliche Preise in Euro je Kilowattstunde abhängig von der Zeit und dem Ort der Netznutzung. Bestimmte Netze in Deutschland müssen vor allem durch die steigende Nachfrage nach Strom ausgebaut werden. Wer in diesen Regionen zu Zeiten niedriger Last verbraucht, ist geringer an den Netzkosten zu beteiligen als derjenige, der das nicht tut. In quantitativen Analysen erzeugt ein dynamisches volumetrisches Entgelt (€/kWh/Zeit/Ort) den geringsten Netzausbaubedarf (Link). \r\n\r\n2.\tEinheitliche Preislogik: \r\nDie Netzentgeltsystematik sollte nicht zwischen Kundengruppen differenzieren. Individuelle Logiken für Prosumer, Industrie, Speicher, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Freiflächen-PV sind nicht zielführend und vermischen häufig Verursachergerechtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit.\r\n\r\n3.\tErzeugerkomponente:\r\nIn den Diskussionen zur Reform der Netzentgelte wird häufig auch eine Erzeugerkomponente für bspw. PV erwähnt. Eine Belastung neuer Erzeuger mit Netzentgelten würde diese im Wettbewerb mit den alten - meist fossilen - Erzeugern massiv schlechter stellen. Verursachergerechtigkeit von Netzausbau hieße zwar grundsätzlich, dass Netzentgelte von Erzeugern und Verbrauchern erhoben werden müssten (Prinzip symmetrischer Netzentgelte). Denn ist in einem Gebiet der Ausbau getrieben durch die PV- oder Wind-Einspeisung, dann müsste das Netzentgelt-Signal für einen kosteneffizienten Ausbau auch die Einspeiseseite erreichen. Bei einem solch radikalen Schritt wäre aber zumindest darauf zu achten, dass die Anlagenbetreiber die Chance bekämen, durch flexible Einspeisung ihren Beitrag zum Netzausbau und damit zu den Netzkosten so gering wie möglich zu halten. Sprich, wer an einem Ort und Zeit mit hoher Einspeisung zu einer Zeit eingespeist, in der auch alle anderen einspeisen, der zahlt mehr Netzentgelt. Wer dagegen seine Einspeisung verschieben kann, der zahlt weniger. Ebenso müssten dann fossile Kraftwerke Netzentgelte zahlen - auch solche im Bestand. Andernfalls würde der Markt massiv zu Lasten der Erneuerbaren und zu Gunsten der fossilen Kraftwerke verzerrt. \r\n\r\n4.\tFlexibilität und negative Netzentgelte: \r\nWer Netzausbau vermeidet oder durch Flexibilität im bestehenden Netz Kapazität frei macht, der sollte dafür durch negative Netzentgelte belohnt werden können. Speicher, bidirektionale Ladepunkte und flexible Verbraucher können den Netzausbau verringern, wenn sie gezielt das Gegenteil von dem tun, was die Mehrheit der Netznutzer in ihrem Netzgebiet gerade tut (“antizyklisches Verhalten”). Das schafft Netzkapazität ohne Netzausbau. Wenn ein Speicher zu einer Zeit mit hoher Erneuerbaren-Einspeisung in seinem Netz Strom bezieht, dann muss sein Netzentgelt sinken oder er erhält sogar Entgelte zurück. Andersherum genauso: Wer in Zeiten hohen Netzbezugs lokal Strom einspeist, der verringert den Bedarf an Netzausbau und sollte ebenfalls honoriert werden. Solch planbar antizyklisches Verhalten ist der Schlüssel zur Vermeidung von Netzausbaukosten.\r\n\r\n5.\tVerteilung zwischen Netzebenen:  \r\nAnders als früher nutzen die auf den höheren Netzebenen angeschlossenen Netznutzer heute auch die unteren Ebenen des Verteilnetzes. Dort wird der Strom aus Millionen PV-Anlagen eingesammelt, den die auf der Übertragungsnetzebene angeschlossenen Großverbraucher dann nahezu kostenlos verbrauchen können. Entsprechend wären die Nutzer der Übertragungsnetze sowie der Hoch- und Mittelspannungsebene ebenfalls an der Finanzierung der Niederspannungsnetze zu beteiligen.\r\n\r\n6.\tUnterschiedliche Kostenblöcke auf unterschiedliche Entgelt-Elemente mappen: \r\nDie Kosten des Netzes bestehen aus unterschiedlichen Kostenblöcken, die unterschiedliche Verursacher haben können. Um einen Anreiz zur Kostenvermeidung zu geben, sollten sie entsprechend den unterschiedlichen Elementen eines Entgeltes zuordenbar gemacht werden. Als Beispiel der Netzbetriebskosten: Stromverteilung und -übertragung führen zu Verlustenergie in Höhe von zuletzt ca. EUR 6 Mrd pro Jahr. Diese sollten je kWh umgelegt werden, da mit jeder aus dem Netz bezogenen kWh auch Verlustenergie einhergeht. \r\n\r\n7.\tDie historischen Kosten des Netzes durch Anschlusskosten finanzieren: \r\nKosten, die nicht unmittelbar auf Netzausbau und Netzbetrieb entfallen, sind Kosten für die Beibehaltung des Status Quo (Historische-/Residual-Kosten). Da dieser Kostenblock keine Lenkungswirkung entfalten kann, kommt es darauf an, mit der vorhandenen Netzkapazität sparsam umzugehen und im bereits bestehenden Netz zusätzliche Kapazität für neue Netznutzer freizumachen. Dies gelingt am ehesten durch einen zeitlich variablen Anschlusspreis - entweder als Leistungspreis oder als Kapazitätspreis in EUR pro kW Anschlussleistung für Zeiten hoher Netzbelastung. Damit würden auch Prosumer adäquat an der Netzinfrastruktur beteiligt, auch wenn sie das Netz beispielsweise nur im Winter nutzen. Um die Anreizwirkung dynamischer Netzentgelte möglichst intakt zu lassen, sollten Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ausschließlich für Anschlusskosten verwendet werden.\r\n\r\n8.\tTransformationspfade statt Abkürzungen: \r\nDie Einführung einer neuen Netzentgeltsystematik ist ein politischer Kraftakt. Widerständen sollte mit langen Übergangszeiträumen begegnet werden. Nicht empfehlenswert wäre es, anstatt der Einführung kostenreflexiver Netzentgelte nur pauschale Anpassungen in der bestehenden Netzentgeltsystematik vorzunehmen. \r\n\r\n9.\tPartizipation als Schlüssel: \r\nNur wenn die Bedürfnisse des Netzes durch dynamische und kostenreflexive Netzentgelte möglichst vielen Netznutzern zugänglich gemacht werden, können die Netze auf das kosteneffiziente Maß ausgebaut werden. Durch ihre Reaktion - oder fehlende Reaktion - auf dynamische Entgeltkomponenten signalisieren Netznutzer den Netzbetreibern Bedarf an Netzausbau. Nur in technisch zwingenden Ausnahmefällen sollte mit nicht-kostenreflexiven Elementen wie Pauschalen gearbeitet werden dürfen. \r\n \r\n \r\nAbbildung 2. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-05-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006757","regulatoryProjectTitle":"Stärkung von Flexibilisierung der Stromnetze sowie des vorauslaufenden Netzausbaus ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/dc/63/644522/Stellungnahme-Gutachten-SG2511270014.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"DEZENTRALE LÖSUNGEN\r\nSYSTEMUPGRADE FÜR\r\nDIE ENERGIEWENDE\r\nDeutschland befindet sich in der Transformation.\r\nDafür notwendige Richtungsentscheidungen müssen\r\nim gesamtgesellschaftlichen Austausch erarbeitet\r\nwerden. Dies gilt insbesondere auch für die Weichenstellungen\r\nin der Infrastruktur- und Energiepolitik.\r\nDer Strombedarf wird in den nächsten 10–15 Jahren\r\nlaut allen Szenarien massiv steigen – getrieben\r\ndurch dekarbonisierte Industrieprozesse, E-Mobilität,\r\nWärmepumpen und Digitalisierung. Das setzt das\r\nbestehende System zunehmend unter Druck.\r\nGegenwärtig geht es in der politischen Debatte zu\r\nhäufig um schwarz oder weiß: mehr Erneuerbare Energie\r\noder doch mehr konventionelle Erzeugung, mehr\r\nNetzausbau oder doch mehr Flexibilität, Kraftwerke im\r\nNorden oder doch besser im Süden.\r\nDie Zahlen zeigen jedoch: Die Energiewende gelingt\r\nam kostengünstigsten und sichersten, wenn Strom\r\naus großen Erneuerbare-Energien-Kapazitäten (Windräder\r\noder PV-Freifläche) mit dezentralen Lösungen\r\n(PV-Anlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen,\r\nE-Autos mit Wallbox) und bedarfsgerechter konventioneller\r\nErzeugung (v. a. Gaskraftwerke) intelligent\r\nkombiniert wird. Dezentrale Lösungen sind keine optionalen\r\nErweiterungen für das Energiesystem, sondern\r\nein dringend notwendiges zukunftsfähiges Systemupgrade.\r\nDie Ergebnisse des Energiewende-Monitorings\r\nder Bundesregierung dienen als Diskussionsgrundlage\r\nfür die weitere Ausrichtung der Transformation. Jetzt\r\nkommt es darauf an, den Kurs zügig und entschlossen\r\nzu setzen. Die an der Studie beteiligten Unternehmen\r\nwollen in der ganzen Breite einen Beitrag dazu leisten,\r\ndass dieses Systemupgrade gelingt.\r\nDenn neben allen technischen und politischen\r\nDebatten ermöglichen Dezentrale Lösungen nicht\r\nnur individuelle Teilhabe, sondern auch geteilte\r\nVerantwortung für unser Energiesystem und damit\r\nneue gemeinsame Chancen für unser Land. Chancen\r\nfür bezahlbare Energie für alle bei größtmöglicher\r\nUnabhängigkeit. Dafür stehen wir bereit!\r\nDurch den Einsatz von PV- Anlagen, Batteriespeicherlösungen,\r\nWärmepumpen, Elektromobilität,\r\nEnergiemanagementsystemen und flexiblen Tarifen\r\nkann das deutsche Energiesystem zwischen 2025\r\nund 2045 um bis zu 255 Mrd. EUR entlastet werden.\r\nUm das Einsparpotenzial dieser dezentralen Lösungen\r\nzu aktivieren, braucht es folgende politische und\r\nregulatorische Maßnahmen.\r\nAusbautempo der Erneuerbaren hochhalten,\r\nnicht bremsen: Dezentrale Lösungen können\r\ndie Systemkosten der Energiewende stark\r\nreduzieren. Daher müssen wir den Ausbau\r\nder Erneuerbaren nicht ausbremsen, sondern\r\nkönnen ihn ohne steigende Systemkosten weiter\r\nmit voller Kraft vorantreiben. Die Allianz steht zu\r\nden im EEG verankerten Ausbauzielen bis 2030.\r\nMit echten Marktmechanismen Versorgungssicherheit\r\ngarantieren und Energieimporte\r\nreduzieren: Dezentrale Flexibilität ist entscheidend\r\nfür günstige Versorgungssicherheit.\r\nRichtig gemacht, kann Versorgungssicherheit\r\nam Strommarkt beschafft werden - ohne Umlage\r\nauf den Strompreis und mit Hilfe von dezentraler\r\nFlexibilität. Die Allianz spricht sich deshalb\r\nfür einen echten Marktmechanismus aus, der\r\ndezentrale Flexibilitäten maximal stärkt. Dazu\r\ngehört, dass flexible Verbraucher, Speicher und\r\nsteuerbare Erzeuger diskriminierungsfrei am\r\nMarkt teilnehmen können und für ihren Beitrag\r\nzur Versorgungssicherheit fair entlohnt werden.\r\nEin solcher Mechanismus schafft Investitionsanreize\r\nfür neue flexible Kapazitäten, reduziert\r\ndie Abhängigkeit von teuren zentralen Kraftwerken\r\nund reduziert die Abhängigkeit von\r\nEnergieimporten.\r\nMit dynamischen Netzentgelten und einem\r\nRedispatch 3.0 die Netzentgelte senken:\r\nDezentrale Flexibilität kann die Netzentgeltkosten\r\nbeim Endkunden und im Stromsystem\r\ndrastisch senken. Dafür braucht es kostenreflexive,\r\ndynamische Netzentgelte und einen\r\nRedispatch 3.0-Markt, an dem sich dezentrale\r\nLösungen beteiligen können. Großspeicher,\r\nHeimspeicher und mobile Speicher benötigen\r\nein funktionierendes level-playing field bei der\r\nNetzentgeltregulierung.\r\nDezentrale Lösungen durch Smart Meter\r\nund digitale Prozesse an den Markt bringen:\r\nDezentrale Lösungen können die Energie-Infrastrukturkosten\r\nsignifikant reduzieren. Dafür\r\nmüssen sie intelligent und massentauglich in das\r\nEnergiesystem integriert werden. Ein flächendeckender\r\nSmart-Meter Rollout, eine modernisierte\r\nMarktkommunikation und eine härtere Durchsetzung\r\ndigitaler Prozesse bei Verteilnetzbetreibern\r\nsind die Voraussetzung.\r\nEmissionshandel und seine Lenkungswirkung\r\nwie geplant starten: Die Studie zeigt das\r\nmassive Mobilisierungspotential von privatem\r\nKapital - auch zur Dekarbonisierung der Sektoren\r\nWärme und Verkehr. Damit dieser Weg weiter\r\nbeschritten wird, muss der ETS2 planungsgemäß\r\n2027 starten. Aufweichungen auf europäischer\r\nEbene lehnt die Allianz entschieden ab.\r\nMit smarterer Förderung die Gesamtkosten\r\nfür das Energiesystem senken: Förderungen\r\nund steuerliche Anreize unterstützen den Bau,\r\nEinsatz und die Erhaltung von Dezentralen\r\nLösungen und senken damit die Kosten des\r\nEnergiesystems. Um dezentrale Lösungen noch\r\neffizienter und systemdienlicher auszurichten,\r\nsollen marktliche Anreize einen schrittweisen\r\nund planbaren Subventions-Phase-out\r\nfördern, der die Nachfrage treibt und die\r\nStaatskasse entlastet. Eine funktionierende\r\nKleinanlagen-Direktvermarktung und ein spürbarerer\r\nCO2-Preis in der Wärme und im Verkehr\r\nsind hier Teil der Lösung.\r\nKlare Ziele und eine Agenda für Flexibilität\r\nrechtlich verankern: Laut EU-Verträgen\r\nmuss Deutschland 2026 seinen nicht-fossilen\r\nFlexibilitätsbedarf offiziell quantifizieren und als\r\nnationales Ziel verankern. In einer Flexibilitätsagenda\r\nmüssen weitere Hürden für den Einsatz\r\nvon dezentraler Flexibilität beseitigt werden,\r\netwa der komplexe Rechtsrahmen beim bidirektionalen\r\nLaden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013595","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der deutschen Elektromobilitäts- und Cleantech-Industrie als zukünftige Schlüsselindustrie ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/45/cf/382383/Stellungnahme-Gutachten-SG2412090012.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Transformation ist kein Zufall: 10 Maßnahmen, damit Cleantech Deutschlands neue Schlüsselindustrie wird\r\n\r\nWir sind eine Allianz aus Unternehmen, die zur Elektrifizierung der Mobilität in ganz Europa beitragen. Unsere Produkte in den Bereichen Infrastruktur, Komponenten, Ladelösungen und Software sind das Ergebnis hochspezialisierter Ingenieurskunst und innovativer Technologien. Angesichts drohender Handelskonflikte, sinkender Wirtschaftskraft und Herausforderungen in der Energieversorgung setzen wir uns für eine strategische Transformation der Mobilität und die Stärkung des Cleantech-Sektors in Deutschland ein. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsführerschaft der Cleantech-Industrie in Deutschland zu sichern.\r\n\r\nAusgangslage \r\nDer Cleantech-Sektor hat einen massiven Auftrieb, auch wenn Wagniskapital nicht mehr so großzügig sitzt wie 2021. 2023 wurden dennoch fast 10 Milliarden Euro investiert.  Parallel haben die USA mit dem IRA 2022 einen politischen und regulatorischen Wettbewerb darum entfacht, wer die meisten und besten Cleantech-Unternehmen weltweit anzieht. Ein zentrales Element im Cleantech-Bereich: E-Mobilität. In diesem Segment setzen wegweisende Maschinenbaukenntnisse, moderne Software und Innovationen im Halbleiterbereich neue Standards bei Energieeffizienz und Leistungsvermögen. Der Wettbewerb ist hart und wird global ausgetragen.\r\nWeltweit wächst der Markt für E-Mobilität enorm,  während der Absatz von Verbrennern weiter schrumpft.  Während andere Länder und Hersteller die Entwicklung gestalten, verschließen einzelne Unternehmen der deutschen Industrie, sowie manche politischen Akteure davor die Augen und wünschen sich den Verbrenner zurück. Dadurch sind deutsche Automobilhersteller in eine Schieflage geraten: Seit 2019 ist ihr globaler Marktanteil rückläufig und liegt derzeit bei nur noch 20,4 Prozent.  Die weltweit erfolgreichsten E-Autos werden nicht länger von deutschen Unternehmen entwickelt, sondern in China oder den USA erfunden. Die Herausforderungen haben sich 2024 durch den zunehmenden Wettbewerb aus den USA, China und Südkorea verschärft. Nun drohen zudem Handelskriege und Strafzölle nach der Wiederwahl von US-Präsident Trump. \r\nZudem hat der russische Angriffskrieg auf die Ukraine Deutschland die drastischen Folgen einer fossilen Abhängigkeit aufgezeigt. Noch immer macht Rohöl den größten Teil des Primärenergieverbrauchs in Deutschland aus (2023: 35,9 %), hauptsächlich als Kraftstoff im Transportsektor.  2023 importierte Deutschland Rohöl im Wert von 42,6 Milliarden Euro.  Um aber eine resiliente Energieversorgung auf Basis von erneuerbaren Energien aufzubauen, benötigt Deutschland lokal produzierte Energie und entsprechende Speichertechnologien. Hierzu kann die E-Mobilität entscheidend beitragen und beispielsweise Überkapazitäten bei erhöhter Produktion von erneuerbaren Energien ausgleichen.\r\nDiese Entwicklungen verdeutlichen die Dringlichkeit, Deutschlands Abhängigkeit von Güterexporten und Energieimporten zu reduzieren und Innovationsführerschaft zurückzugewinnen. Eine strategische Transformation der Mobilität in Deutschland hin zu elektrischen Antrieben ist dafür unumgänglich. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit des noch jungen, aber starken Cleantech-Sektors gesichert werden. Regulatorische Flickenteppiche und nationale Technologiepräferenzen helfen dabei nicht. Sie lenken ab, behindern Innovationen und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte auf dem globalen Markt. \r\nNur ein strategisches und koordiniertes Vorgehen ermöglicht es der Cleantech-Branche, weiterhin zu nachhaltiger Mobilität beizutragen und sich als Deutschlands neue Schlüsselindustrie zu etablieren. \r\nWir schlagen hierfür zehn Maßnahmen vor.\r\n\r\n1\tHiesige Industrieinnovationen stärken: Anreize für Elektromobilität schaffen.\r\nAnreize für Unternehmen und Verbraucher sind international der Schlüssel für den Erfolg der E-Mobilität. Sie erhöhen die Nachfrage und steigern das Angebot an innovativen Produkten. Belgien zeigt, wie Steuervergünstigungen effektiv den Kauf batterieelektrischer Fahrzeuge (BEV) fördern.  Solche Anreize fehlen in Deutschland weitgehend. Nach dem Ende des „Umweltbonus“ im Dezember 2023 sind Neuzulassungen für E-Fahrzeuge stark eingebrochen.  Die sinkende Nachfrage in Deutschland hat sich deutlich in den europäischen Verkaufszahlen bemerkbar gemacht.  In den großen Märkten in Nordamerika und Asien hingegen wächst der E-Mobilitätsmarkt, während der Markt für konventionelle Autos kleiner wird. Deutsche Unternehmen sind im Wettbewerbsnachteil, da die niedrige heimische Nachfrage keine Skalierung ihrer Produktion zulässt. Diese ist aber eine Voraussetzung, um die Innovations- und Marktführerschaft wieder zu übernehmen\r\nWir fordern für Unternehmen und Flotten:\r\n1.\tSteuerliche Anreize für E-Fahrzeuge und Vorgaben für behördliche Flotten\r\na.\tBefreiung als geldwerter Vorteil von E-Fahrzeugen bis 2035 verlängern\r\nb.\tSonderabschreibung für den Kauf von E-Fahrzeuge einführen\r\nc.\tAbschreibungszeit für E-Fahrzeuge verkürzen\r\nd.\tBund, Länder und Gemeinden dazu verpflichten, ihre Flotten schrittweise auf E-Fahrzeuge aus europäischer Produktion umzustellen\r\n\r\n2.\tFörderung und steuerliche Anreize für Ladestationen\r\na.\tSonderabschreibung für den Kauf und die Installation von Ladestationen einführen\r\nb.\tAbschreibungszeit für Ladestationen verkürzen\r\nc.\tFörderprogramme für das Errichten von Schnellladepunkten an gewerblichen Ladestationen für Logistik, d.h. “Depotladen” auf Betriebsgeländen und Umschlagsplätzen, ausbauen \r\nWir fordern für Verbraucher:\r\n\r\n3.\tSteuervorteile für E-Fahrzeuge\r\na.\tUmsatzsteuerbefreiung nach norwegischem Modell  beim Kauf (europäischer) E-Fahrzeuge einführen\r\nb.\tE-Fahrzeuge bis mindestens 2035 von der Kfz-Steuer befreien\r\nc.\tKilometerpauschale für E-Fahrzeuge erhöhen\r\nd.\tKosten für die TÜV-Hauptuntersuchung u. Ä. steuerlich anerkennen\r\n\r\n4.\tFörderung von E-Fahrzeugen\r\na.\tKaufzuschüsse und befristete Null-Zins-Kredite für junge Menschen und Familien einführen\r\nb.\tEinkommensabhängige Leasingzuschüsse nach französischem Modell  einführen\r\nc.\tKaufzuschüsse für wohlfahrts- und gemeinnützige Organisationen einführen\r\n\r\n2\tInvestitionen und Wettbewerbsfähigkeit sichern: EU-Ziele verfolgen und einen koordinierten Förderrahmen entwickeln.\r\nDie Ziele der CO2-Flottenregulierung der EU sorgen nicht nur für Planbarkeit und Investitionssicherheit, sondern sind ein zentraler Treiber von Innovation.  Dies verlangt auch einen koordinierten Ansatz bei der Förderung von E-Mobilität, der ein klares Signal an die Cleantech-Industrie in Deutschland sendet. Deswegen fordern wir:\r\n5.\tEin klares politisches Bekenntnis zu den Zielen der CO2-Flottenregulierung der EU\r\n6.\tEine konsistente, ambitionierte Förderstrategie für E-Mobilität auf Bundes- und Landesebene, sowie gezielte Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur\r\n\r\n3\tSchwerlastverkehr stärken: Förderprogramme verlängern und Ladeinfrastruktur flächendeckend unterstützen.\r\nDie fehlende Ladeinfrastruktur ist eines der Wachstumshindernisse für batterieelektrische LKWs. Diese sind nicht nur ein großer Hebel für die Dekarbonisierung im Güterverkehr, sondern könnten praktisch den gesamten Fernverkehr in Deutschland wirtschaftlicher abwickeln als andere alternative Antriebssysteme.  Um dieses Potenzial zu nutzen, fordern wir:\r\n7.\tEine Verlängerung und Verstetigung bestehender Förderprogramme für E-LKWs und HDEVs, nach dem Modell des auslaufenden KsNI-Programms \r\n8.\tMarkt-orientierte und wettbewerbsgerechte Investitionsförderung für Megawatt-Ladestationen, um mindestens die EU-Ziele für öffentliche LKW-Ladeinfrastruktur bis 2030 gemäß AFIR-Verordnung  zu erreichen\r\n\r\n4\tAttraktivität und Wirtschaftlichkeit fördern: Ladestrom zugänglich machen.\r\nObwohl die die Anzahl der Ladepunkte in Deutschland schnell signifikant gewachsen ist, ist die Infrastruktur ungleichmäßig über die Fläche des Landes verteilt. Besonders alarmierend ist, dass 73 % der deutschen Gemeinden noch keine öffentlichen Schnelladepunkte bieten.  Um die E-Mobilität flächendeckend zu fördern und den Nutzer in den Fokus zu rücken, sind eine gezielte Finanzierung und regulatorische Anpassungen notwendig. Konkret fordern wir:\r\n9.\tEin Förderprogramm für das Errichten von Schnellladepunkten in Handel, Gastronomie und Gastgewerbe mit der Möglichkeit auf Sofort- und Sonderabschreibungen\r\n10.\tDie Vereinfachung und Beschleunigung des Netzanschlusses von Ladesäulen durch vereinheitlichte technische Anschlussbedingungen der Verteilnetzbetreiber, sowie Digitalisierung, Fristverkürzung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-09"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013595","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der deutschen Elektromobilitäts- und Cleantech-Industrie als zukünftige Schlüsselindustrie ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6b/28/455495/Stellungnahme-Gutachten-SG2502120003.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundestagwahl 2025 \r\n\r\nElli (Volkswagen Group Charging GmbH) ist eine Marke des Volkswagen Konzerns. Das Unternehmen treibt das Thema Elektromobilität seit vielen Jahren voran und hat sich zum Ziel gesetzt, seinen Kunden nicht nur innovative Elektrofahrzeuge, sondern auch die dazugehörigen Produkte rund um das Ladeerlebnis aus einer Hand anzubieten. \r\nDafür sind uns folgende Themen wichtig: \r\n1.\tNiedrige Energiepreise\r\n2.\tNeue Flexibilitätsoptionen\r\n3.\tBidirektionales Laden\r\n4.\tNetzanschluss und Genehmigung von Ladeinfrastruktur\r\n5.\tFinanzierung von Ladeinfrastruktur\r\n6.\tBezahlbares öffentliches Laden\r\n7.\tFlächendeckendes alltagsnahes Laden \r\n8.\tGovernance\r\n\r\nIm Detail\r\n\r\n1.\tNiedrige Energiepreise\r\nZiel: Energiepreise senken, speziell den Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen \r\nHintergrund: Hohe Stromnebenkosten machen strombasierte Energiewende-Anwendungen wie Elektromobilität unnötig teuer und verhindern eine Chancengleichheit gegenüber herkömmlichen Anwendungen.  \r\nEmpfehlungen\r\n-\tStromsteuer auf europäisches Minimum absenken\r\n-\tKeine neuen Umlagen auf den Strompreis\r\n-\tNetzentgelte senken (bspw. durch privates Kapital, Fokus auf einen effizienteren Netzausbau oder eine öffentliche Teilfinanzierung)\r\n\r\n\r\n2.\tNeue Flexibilitätsoptionen \r\nZiel: Mit Flexibilität Kosten sparen und Preise senken. \r\nHintergrund: Aufgrund der fluktuierenden Erzeugung schwanken die Preise am Strommarkt stark. Dabei ist insbesondere die Elektromobilität gut flexibilisierbar, da es egal ist, wann das Auto genau lädt, solange es bis zum nächsten Einsatz den gewünschten Ladezustand hat. Eine gute Übersetzung für diese Flexibilität sind variable Preise (Tarife und Netzentgelte), die bei den entsprechenden Rahmenbedingungen auch zur besseren Verteilung der Lasten im Stromnetz beitragen können. \r\nEmpfehlungen\r\n-\tEingriffe in das Stromnetz nur im Notfall über den Netzbetreiber, Präferenz für eine Verteilung mittels zeitvariablen Netzentgelten \r\n-\tKosten der Messtechnik zum Abrechnen dynamischer Tarife und zeitvariabler Netzentgelte senken und einfache Lösungen priorisieren (Fokus Smart Meter Light)\r\n-\tUnterstützung von Märkten für neue Flexibilitätsprodukte (auch grenzüberschreitend); Erarbeitung von europaweit einheitlichen Vorgaben (bspw. für Präqualifikation) \r\n\r\n\r\n3.\tBidirektionales Laden \r\nZiel: Rahmenbedingungen für bidirektionales Laden verbessern\r\nHintergrund: Bidirektionales Laden bietet große Potenziale für das Stromsystem, da es Millionen Stromspeicher zu vergleichsweisen geringen Kosten erschließen lässt. Neben der Herausforderung bidirektionale Fahrzeuge auf Basis interoperabler Standards bereitzustellen, gilt es den regulatorischen Rahmen in Deutschland für bidirektionales Laden zu verbessern. \r\nEmpfehlungen\r\n-\tUnvollendete Bidi-Vorhaben der EnWG-Novelle und Novelle des Energie- und Stromsteuerrechts der letzten Legislatur umsetzen (Fokus: Beibehalt EEG-Vergütung, praktikable Messkonzepte, Einspeiserecht für bidirektionale Fahrzeuge)\r\n-\tVermeidung von doppelten Umlagen für in bidirektionalen Fahrzeugen gespeicherten Strom; Vorschlag: Saldierungsansatz aus dem EnFG auch für Stromsteuer und Netzentgelte nutzen\r\n\r\n\r\n4.\tNetzanschluss und Genehmigung von Ladeinfrastruktur \r\nZiel: Aufbau von Ladeinfrastruktur erleichtern und beschleunigen\r\nHintergrund: Das Vorhandensein von Ladinfrastruktur für alle Anwendungen (öffentlich, arbeiten, zuhause) ist die Grundbedingung für den Erfolg der E-Mobilität. Eine zentrale Hürde und Ursache für Verzögerungen sind dabei häufig der Netzanschluss sowie Bauvorschriften. \r\nEmpfehlungen\r\n-\tVereinheitlichung und Standardisierung der Bauvorschriften \r\n-\tVereinfachung der Netzanschlussregeln (speziell Umsetzung der Vorschläge der EnWG-Novelle II 2024 zu digitalen Prozessen, unverbindlichen Netzanschlussbegehren sowie Reservierungsmöglichkeit für Netzanschlusskapazität)\r\n-\tSchaffung einer Genehmigungsfiktion für Ladeinfrastruktur (und Nebenanlagen) \r\n-\tWeitere Verbesserungen für Netzanschlussverfahren für Ladeinfrastruktur:\r\no\tOberstes Ziel: standardisierte, digitale und API-basierte Prozesse und Portale \r\no\tVerbindliche Zeitpläne und Fristen für die Errichtung eines Netzanschlusses (inkl. Zeitplan, Unterlagen zur Prüfung der Netzanschlusspunktes, Infos zur notwendigen Präsenz des Netzbetreibers bei der Herstellung des Netzanschlusses, Kostenvoranschlags), Ziel ist eine Regelung wie aktuell nach § 8 Abs. (6) Nr. 1-4 EEG 2023 für EEG-Anlagen\r\no\tPraxisnahe Ausweitung der Antragsberechtigung für Auskünfte zu Anschlussgesuchen auf bevollmächtigte Dienstleistungsunternehmen (auch wenn kein eingetragener Elektrofachbetrieb)\r\n \r\n5.\tFinanzierung von Ladeinfrastruktur\r\nZiel: Finanzierung für Ladeinfrastruktur verbessern und Spezialbereiche über Quoten regeln\r\nHintergrund: Der Aufbau ist sehr kapitalintensiv und verursacht hohe Kosten. Unterstützung durch Förderinstrumente oder Abschreibungen ist daher sehr hilfreich. In einzelnen Fällen und insbesondere beim Neubau sind verpflichtende Quoten zu empfehlen. \r\nEmpfehlungen\r\n-\tAbschreibungszeit für Ladestationen verkürzen, beispielsweise durch pauschale “Superabschreibungen” von 10 Prozent der Investitionen (vgl. USA IRA)\r\n-\tFörderprogramme (bevorzugt durch Sofort- und Sonderabschreibungen) für Schnellladepunkte an gewerblichen Ladestationen für Logistik (“Depotladen”) auf Betriebsgeländen und Umschlagsplätzen; ebenso an stark frequentierten Standorten wie Einkaufszentren, Restaurants und Supermärkten \r\n-\tVerpflichtende Quoten für Schnellladepunkte an Tankstellen (Tankstellenauflage) und wichtigen Verkehrsknotenpunkten (Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen)\r\n\r\n\r\n6.\tBezahlbares öffentliches Laden \r\nZiel: Bezahlbares Laden an öffentlicher Ladeinfrastruktur ermöglichen\r\nHintergrund: Öffentliche Ladepreise gelten aktuell als große Kostentreiber bei der Nutzung eines Elektroautos. Dies ist speziell für Haushalte ohne eigene Wallbox ein Problem. Auch ist für viele Verbraucher nicht verständlich, warum die Kosten des öffentlichen Ladens deutlich über den Kosten des Zuhause-Ladens liegen. \r\nEmpfehlungen\r\n-\tSpezielle, günstige Stromtarife für Schnellladestationen\r\n-\tBegrenzung der Möglichkeiten des Ladepunktbetreibers bei der “angemessenen Preisdiskriminierung“ (Art. 5 Abs. 5 AFIR): Ladepunktbetreiber sollen nur bedingt zwischen konzerneigenen und konzernfremden Mobilitätsdienstleistern unterscheiden dürfen\r\n-\tVorgaben fürs Adhoc-Laden: Im Vergleich zum vertragsbasierten Laden dürfen nur gerechtfertigte Extrakosten erhoben werden (bspw. Aufpreis für Kreditkarten)\r\n-\tStärkung der THG-Quoten für E-Mobilität als zusätzliche Einnahmequelle für Ladepunktbetreiber\r\n-\tDurchleitungsmodell (Stromlieferverträge für die Ladesäule) für einen Preiswettbewerb auf der Ladesäule: Sofern bei der Ausschreibung eines Schnellladenetzes für Nutzfahrzeuge kostensenkend, sollte eine verpflichtende Anwendung für PKW geprüft werden \r\n-\tHohe ungerechtfertigte Blockiergebühren verhindern\r\n-\tFörderung über ein Start-Ladestromguthaben\r\n\r\n\r\n7.\tFlächendeckendes alltagsnahes Laden \r\nZiel: EU-Gebäuderichtlinie ambitioniert in nationales Recht umsetzen; wohnort-, arbeitsplatz- und freizeitnahes Laden ermöglichen\r\nHintergrund: Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) setzt neue Mindeststandards für den Aufbau von Ladeinfrastruktur und die Vorbereitung von Stellplätzen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden. Alltagsnahe Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber, zu Hause oder an Freizeitaktivitäten (POI) sind nutzerfreundlich und entlasten den Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur.\r\nEmpfehlungen\r\n-\tZügige und über EU-Mindestvorgaben hinausgehende Umsetzung der EPBD zum Aufbau nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur beim Neubau und im Bestand\r\n-\tAmbitionierte Einbeziehung vieler Ladeszenarien in eine nationale Umsetzung der EPBD. Neben dem Laden zu Hause oder am Arbeitsplatz ergeben sich auch in vielen anderen Ladeszenarien lange Standzeiten mit einem hohen Potential für alltagsnahes Laden (an POIs, im Einzelhandel, Parkhäuser, usw.)\r\n\r\n\r\n8.\tGovernance\r\nZiel: Herausforderungen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur beobachten und unterstützen\r\nHintergrund: Der Aufbau der Ladeinfrastruktur sowie die Qualitätssicherung bei vorhandener Ladeinfrastruktur wird in den nächsten Jahren eine Herausforderung bleiben, umso wichtiger sind unterstützende Akteure und Instrumente. \r\nEmpfehlungen\r\n-\tMasterplan Ladeinfrastruktur 2.0 ist ein gutes Instrument zur Identifikation wichtiger Maßnahmen im Bereich Laden; eine Wiederauflage (MPL 3.0, inkl. finale Prüfung der Ergebnisse aus MPL 2.0) ist sinnvoll\r\n-\tDie Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) als zentrale Stelle in der LIS-Förderlandschaft gilt es beizubehalten und zu stärken\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-24"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}