{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:04:45.748+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001879","registerEntryDetails":{"registerEntryId":68958,"legislation":"GL2024","version":23,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001879/68958","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/21/ca/657829/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001879-2025-12-16_11-08-12.pdf","validFromDate":"2025-12-16T11:08:12.000+01:00","validUntilDate":"2025-12-16T11:35:23.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-17T16:05:54.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-26T09:32:55.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-28T08:48:52.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-12-16T11:08:12.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":68958,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/68958","version":23,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-16T11:08:12.000+01:00","validUntilDate":"2025-12-16T11:35:23.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":67831,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/67831","version":22,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-08T14:01:08.000+01:00","validUntilDate":"2025-12-16T11:08:12.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":65882,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/65882","version":21,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-30T10:33:32.000+02:00","validUntilDate":"2025-12-08T14:01:08.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":62405,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/62405","version":20,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-21T14:13:04.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-30T10:33:32.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":62403,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/62403","version":19,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-21T14:11:28.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-21T14:13:04.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":61845,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/61845","version":18,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-11T11:30:16.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-21T14:11:28.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":61841,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/61841","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-11T11:08:25.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-11T11:30:16.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":61800,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/61800","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-10T15:48:51.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-11T11:08:25.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":61793,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/61793","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-10T15:45:32.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-10T15:48:51.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":56634,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/56634","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-17T16:05:54.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-10T15:45:32.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":54558,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/54558","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-05-14T15:52:22.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-17T16:05:54.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50483,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/50483","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-13T10:48:23.000+01:00","validUntilDate":"2025-05-14T15:52:22.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48773,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/48773","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-07T09:46:40.000+01:00","validUntilDate":"2025-02-13T10:48:23.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48752,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/48752","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-06T15:29:16.000+01:00","validUntilDate":"2025-01-07T09:46:40.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":47085,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/47085","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-03T11:07:14.000+01:00","validUntilDate":"2025-01-06T15:29:16.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":46123,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/46123","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-11-08T15:01:39.000+01:00","validUntilDate":"2025-01-03T11:07:14.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":37772,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001879/37772","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-26T09:32:55.000+02:00","validUntilDate":"2024-11-08T15:01:39.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. ","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. V.)","en":"Registered association"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+493028093620","emails":[{"email":"infos@tiefkuehlkost.de"}],"websites":[{"website":"https://www.tiefkuehlkost.de/"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Reinhardtstraße","streetNumber":"46","zipCode":"10117","city":"Berlin","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"lastName":"Morris","firstName":"Simon J.","function":"Vorstandsvorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Büttel","firstName":"Volker","function":"stellv. Vorstandsvorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Laabs","firstName":"Jan-Peer","function":"stellv. Vorstandsvorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Dr. ","lastName":"Eichner de Lemos Lisboa","firstName":"Sabine","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Zander","firstName":"Juliane","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Sommer","firstName":"Claudia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Kollas","firstName":"Nina","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":0,"organizations":152,"totalCount":152,"dateCount":"2025-07-21"},"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Lebensmittelverband Deutschland e.V."},{"membership":"Food - Made in Germany e.V."},{"membership":"United Against Waste e.V."},{"membership":"Vereinigung Berliner Pressesprecher "},{"membership":"Forschungskreis Ernährungsindustrie e.V. (FEI)"},{"membership":"DGE - Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V."},{"membership":"BdKom (Bundesverband der Kommunikatoren e.V.)"},{"membership":"Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V."},{"membership":"de'ge'pol Deutsche Gesellschaft für Politikberatung e.V. "}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_TRADE_ASSOC","de":"Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein","en":"Trade association"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}],"activityDescription":"Das Deutsche Tiefkühlinstitut (dti) ist die Kommunikations- und Informationsplattform der Tiefkühlwirtschaft in Deutschland. Das Institut unterstützt alle Maßnahmen, die der Herstellung, der Qualitätserhaltung, dem Vertrieb und der Verwendung von Tiefkühlkost dienen. Das Institut informiert firmen- und markenneutral und ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es um tiefgefrorene Lebensmittel geht. Die Mitglieder sind Produzenten von Tiefkühlkost, Betreiber von Kühlhäusern, Kältetechnikunternehmen, Logistik- und Distributionsspezialisten, Verpackungsfirmen sowie Unternehmen des Groß- und Einzelhandels sowie aus dem Dienstleistungsbereich. Für seine Mitglieder stellt das Institut relevante Informationen rund um das Lebensmittelrecht und die Ernährungs- und Wirtschaftspolitik zur Verfügung. Eine wichtige Aufgabe liegt in der Vernetzung und im Erfahrungsaustausch innerhalb der Tiefkühlwirtschaft, um die hohe Qualität und Sicherheit von Tiefkühlprodukten zu gewährleisten. Zu diesem Zweck organisiert das dti Veranstaltungen und ist auch auf Messen aktiv. Einen weiteren Schwerpunkt der Verbandsarbeit bildet die Kommunikation zu den Vorteilen von Tiefkühlprodukten für Anwender in privaten Haushalten sowie in Gastronomie und Handel. Im politischen Bereich setzen wir uns für die Vertretung der Interessen unserer Mitglieder in der Ernährungs- und Wirtschaftspolitik ein. Zu diesem Zweck werden Positionspapiere verfasst und Gesprächsformate für den Dialog mit der Politik organisiert."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":0.8},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":80001,"to":90000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":690001,"to":700000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/aa/2f/657823/DTI_Bilanz_2024.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":3,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0013177","title":"Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Entwaldungsverordnung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (20. WP)","publicationDate":"2024-10-24","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/gesetz-eu-vo-entwaldungsfreie-produkte-10-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=5","draftBillProjectUrl":"https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/gesetz-eu-vo-entwaldungsfreie-produkte.html"}]},"description":"Wir nehmen Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115, der im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung vorgelegt wurde. Der Entwurf regelt die zuständigen nationalen Behörden, deren Befugnisse, die Überwachung der Verordnung sowie Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die Vorgaben der Verordnung. Ziel der EU-Entwaldungsverordnung ist es, Unternehmen, die in der EU Produkte wie Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee oder Holz verkaufen, dazu zu verpflichten, transparent nachzuweisen, dass ihre Waren nicht aus Entwaldung oder Landnutzungsänderung stammen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018224","title":"Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/327 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes","printingNumber":"21/555","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100555.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/erstes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-tierhaltungskennzeichnungsgesetzes/322257","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der Eintrag bezieht sich nicht auf den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, das eine Verschiebung der Anwendung des Gesetzes auf den 1.3.26 vorsieht, sondern auf die in der BT-Drs. 21/555 verabschiedete Entschließung des Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außer-Haus-Verpflegung. Das dti spricht sich gegen eine solche Ausweitung aus.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden","shortTitle":"TierHaltKennzG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tierhaltkennzg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021127","title":"Festlegung von Schadstoff-Grenzwerten durch die EU","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Im Zuge der nationalen Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/915 – insbesondere im Hinblick auf die Festlegung und Kontrolle von Höchstgehalten für 3-MCPD-Fettsäureester in verarbeiteten Lebensmitteln – lehnt der Verband die Einführung der von der EU vorgeschlagenen Einführung von Höchstgehalten für 3-MCPD-Summe und Glycidyl-Fettsäureester für zusammengesetzte Produkte zum jetzigen Zeitpunkt ab. Die geplanten Werte beruhen nach Einschätzung der Branche auf einer unzureichenden wissenschaftlichen Grundlage und könnten wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen haben. Stattdessen wird angeregt, zunächst auf europäischer Ebene technische Leitlinien zu entwickeln, die die branchenspezifischen Rahmenbedingungen sowie den Stand der Technik in der Lebensmittelindustrie berücksichtigen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch","shortTitle":"LFGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lfgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":7,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0013177","regulatoryProjectTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Entwaldungsverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/eb/51/393541/Stellungnahme-Gutachten-SG2501070001.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme zum Entwurf des Durchführungsgesetzes für entwaldungsfreie Lieferketten (EntwaldungsMG)\r\n\r\nSehr geehrter \r\nsehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für die Möglichkeit, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Das Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti) unterstützt die Ziele der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, insbesondere den Schutz von Regenwäldern und das Stoppen der Entwaldung. Das dti ist die Interessenvertretung und Kommunikationsplattform der deutschen Tiefkühlwirtschaft und vertritt über 150 überwiegend mittelständische Unternehmen aus allen Teilen der Tiefkühlkette, von Industrie über Logistik und Handel. Die Tiefkühlwirtschaft in Deutschland steht für einen Umsatz von rund 22 Milliarden Euro und versorgt täglich 80 Millionen Menschen mit frischen, tiefgekühlten Lebensmitteln.\r\n\r\nZu dem Gesetzentwurf möchten wir folgende Anmerkungen machen:\r\n\r\n§ 3 Aufgabenübertragung\r\nDie Regelung der Aufgabenverteilung zwischen den Landesbehörden und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) birgt potentielle Probleme durch die Zersplitterung der Zuständigkeiten. Während die Landesbehörden für die Primärproduktion zuständig sind, übernimmt die BLE Aufgaben im Bereich Import, Export und Handel. Diese Aufteilung kann zu ineffizienten Kontrollprozessen und Unklarheiten im Vollzug führen. Eine Zentralisierung der Zuständigkeit bei der BLE wäre sinnvoll, um einen einheitlichen und effizienten Vollzug zu gewährleisten.\r\n\r\nDarüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass viele Unternehmen sowohl durch die EU-Verordnung als auch durch das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten verpflichtet sind. Beim LkSG sollte daher eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen BLE und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgesehen werden, um Doppelarbeit zu vermeiden und eine effiziente Umsetzung der Kontrolle der Sorgfaltspflichten zu gewährleisten.\r\n\r\n§ 4 Beleihung Dritter\r\nDie Option zur Beleihung privater Dritter mit der Durchführung von Überwachungsaufgaben sehen wir kritisch. Die Durchsetzung solcher Aufgaben, insbesondere wenn polizeiähnliche Befugnisse involviert sind, sollte ausschließlich von staatlichen Institutionen wie der BLE wahrgenommen werden, um Rechtssicherheit und Verlässlichkeit zu garantieren.\r\n\r\nAuch halten wir es für unverhältnismäßig, dass bei einem Verstoß gegen die EUDR ein Zutritt zu privaten Wohnräumen (§ 7 Abs. 1 Ziff. 2 b) möglich ist. Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre sollte nur bei einer tatsächlichen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt sein.\r\n\r\n§ 12 Zwangsgeld\r\nIn § 12 des EntwaldungsMG wird die Festsetzung von Zwangsgeldern zur Durchsetzung der im Gesetz geregelten Pflichten behandelt. Dabei sieht der Entwurf eine Anhebung auf bis zu 250.000 Euro vor, was wir für deutlich überzogen halten – vor allem im Vergleich zu § 11 Abs. 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG), in dem Zwangsgelder von maximal 25.000 Euro festgelegt sind.\r\nDiese Diskrepanz ist insbesondere kritisch zu bewerten, da im LkSG ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro als ausreichend erachtet wurde. Es ist nicht nachvollziehbar, warum zur Durchsetzung der EUDR ein Zwangsgeld von bis zu 250.000 Euro erforderlich sein sollte. Ein derart hohes Zwangsgeld könnte besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unverhältnismäßig belasten. Daher sollte die Höhe auf ein angemessenes Maß reduziert werden.\r\n\r\n§ 13 Bußgeldvorschriften \r\nDie Bußgeldvorschriften des § 13 EntwaldungsMG werfen erhebliche Fragen der Verhältnismäßigkeit, Klarheit und Bestimmtheit auf.\r\n\r\nIn § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 werden Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten und fehlerhafte Eingaben in das EU-Informationssystem mit Bußgeldern belegt. Wir halten es für unverhältnismäßig, diese Verstöße bereits bei leichter Fahrlässigkeit zu sanktionieren. Der bürokratische Aufwand für die Unternehmen ist immens und kleine Fehler bei der Dateneingabe sollten nicht gleich mit Bußgeldern geahndet werden. Stattdessen sollten Verstöße nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geahndet werden.\r\n\r\nBesonders § 13 Abs. 1 Nr. 9, der Verstöße im Zusammenhang mit dem „neuesten Stand\" von Verfahren und Maßnahmen umfasst, ist problematisch. Die Regelung ist derzeit unklar, da eine genaue Definition fehlt, was unter „nicht, nicht richtig, nicht vollständig eingeführt oder nicht auf dem neuesten Stand\" zu verstehen ist.\r\n\r\n§ 14 Einziehung und Maßnahmen\r\nIn Bezug auf das Handelsverbot bei Verstößen nach § 14 Abs. 4 bitten wir um eine Klarstellung, was unter einem „angemessenen Zeitraum“ zu verstehen ist. Ein Handelsverbot könnte in der Praxis dazu führen, dass Unternehmen, die gegen die Regelungen ihrer Lieferanten verstoßen, über Monate hinweg keinen Zugang zu bestimmten Rohstoffen oder Produkten haben. Dies kann insbesondere für Unternehmen der Primärproduktion zu existenziellen Problemen führen. Es sollte eine zeitliche Begrenzung für das Handelsverbot festgelegt werden, um Unternehmen vor unzumutbaren wirtschaftlichen Schäden zu schützen.\r\n\r\nWir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nDr. Sabine Eichner\r\ndti-Geschäftsführerin\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018224","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/cc/ec/622273/Stellungnahme-Gutachten-SG2509300009.pdf","pdfPageCount":10,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter,\r\ndas Deutsche Tiefkühlinstitut (dti) begrüßt ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, das\r\nTierhaltungskennzeichnungsgesetz praxisnah weiterzuentwickeln und das Tierwohl zu stärken. Viele\r\nUnternehmen unserer Branche engagieren sich bereits freiwillig in nationalen und europäischen Initiativen\r\nund leisten damit ihren Beitrag zu besseren Haltungsbedingungen.\r\nMit Sorge betrachten wir jedoch Forderungen, die Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Lebensmittel und die Außerhausverpflegung auszuweiten. Eine rein nationale Kennzeichnungspflicht würde die\r\nWettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen weiter belasten, da ausländische Ware nach geltendem EU Recht nicht verpflichtend einbezogen werden kann. Neue Systeme zur Trennung, Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung der Rohwaren müssten mit einem erheblichen technischen und organisatorischen\r\nAufwand aufgebaut und die Kosten vom Kunden getragen werden. Neue Kennzeichnungspflichten würden zudem die notwendige Flexibilität in Beschaffung und Produktion einschränken und so die\r\nVersorgungssicherheit erschweren. Ob Verbraucher bei verarbeiteten Lebensmitteln oder beim Verzehr\r\naußer Haus tatsächlich eine Kaufentscheidung zugunsten einer höheren Haltungsform treffen würden, ist\r\nzudem sehr fraglich in der derzeit schwachen Wirtschaftslage.\r\nDas dti plädiert daher für ein europäisch harmonisiertes Kennzeichnungssystem, das Transparenz schafft, den Binnenmarkt erhält und damit auch dem Tierwohl am wirksamsten dient. Eine detaillierte Darstellung unserer Einschätzungen und Vorschläge entnehmen Sie bitte dem beigefügten Positionspapier „Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung“.\r\nWir bitten Sie, die Perspektive der verarbeitenden Industrie und der Außerhausverpflegung frühzeitig in die politischen Überlegungen einzubeziehen und stehen Ihnen jederzeit gerne für ein Gespräch zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nPositionspapier:\r\nWEITERENTWICKLUNG DER STAATLICHEN TIERHALTUNGSKENNZEICHNUNG\r\nBerlin, 22. Juli 2025\r\n\r\n1.\tGrundsätzliche Haltung der Tiefkühlwirtschaft zu Tierwohl und Tierhaltungskennzeichnung\r\nMit dem Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) im August 2023 wurde erstmals eine nationale, staatlich verpflichtende Kennzeichnung für die Haltungsform eingeführt. Ziel: mehr Transparenz für Verbraucher:innen  schaffen und das Tierwohl in der Nutztierhaltung stärken. Derzeit ist das Gesetz auf frisches, in Deutschland erzeugtes Schweinefleisch beschränkt, das gekühlt oder gefroren – verpackt oder unverpackt – im Einzelhandel, in Fleischereien, im Onlinehandel sowie in anderen Verkaufsstellen angeboten wird. Andere Tierarten, verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung sind bislang nicht erfasst.\r\nAktueller Stand des TierHaltKennzG\r\nDer Bundestag und Bundesrat haben im Juni bzw. Juli 2025 einer Verlängerung der bestehenden Übergangsfrist bis zum 1. März 2026 zugestimmt, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Umsetzung des Gesetzes einzuräumen. Darüber hinaus hat der Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat eine Entschließung zur Ausweitung des Geltungsbereichs beschlossen – unter anderem auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung (BT-Drs. 21/555), die von Bundestag und Bundesrat ebenfalls angenommen wurde.\r\nDer Bundesrat übt jedoch in seiner Beschlussempfehlung auch erhebliche Kritik an dem Gesetz und fordert eine umfassende Novelle des Gesetzes durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). In den kommenden Monaten beabsichtigt die Koalition, das TierHaltKennzG zu überarbeiten und im Herbst 2025 einen weiteren Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung vorzulegen.\r\ndti-Stellungnahme zur Tierhaltungskennzeichnung\r\nDas Deutsche Tiefkühlinstitut (dti) begrüßt die Verschiebung der Übergangsfrist vollumfänglich. Eine nationale Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung, wie sie in der Bundestagsentschließung empfohlen wird, sieht das dti jedoch kritisch. Eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht würde die fleischverarbeitenden Unternehmen der Tiefkühlwirtschaft - sowie anderer Bereiche - und ihre Kunden in der Außerhausverpflegung stark betreffen und belasten. \r\nAuch wenn derzeit noch keine konkreten Vorschläge zur Ausgestaltung vorliegen, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass eine derart weitreichende Ausweitung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung mit erheblichen betrieblichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Belastungen für die Unternehmen verbunden wäre – ohne dass ein konkreter Mehrwert für Verbraucher:innen erkennbar ist.\r\nVor der Debatte über eine Erweiterung sollte daher zunächst eine fundierte Evaluierung des am 1. März 2026 in Kraft tretenden Gesetzes erfolgen, um Zielgenauigkeit und Praxistauglichkeit zu gewährleisten. Erst wenn belastbare Erkenntnisse zur Wirksamkeit und zur Akzeptanz vorliegen, kann fundiert über eine Erweiterung des gesetzlichen Rahmens weiter diskutiert und entschieden werden.\r\nTierwohl als gemeinsame Verantwortung\r\nDas dti befürwortet ausdrücklich die Förderung des Tierwohls und die Unterstützung der heimischen Tierhalter. Viele Unternehmen der Tiefkühlwirtschaft engagieren sich bereits auf freiwilliger Basis für bessere Haltungsbedingungen und sind freiwillig in nationale wie europäische Tierwohlinitiativen eingebunden. \r\nAber: Um die Versorgung mit Fleisch und tierischen, verarbeiteten Lebensmitteln mit hohen Tierwohlstandards zu sichern, ist auch die Rohwarenbeschaffung aus europäischen und internationalen Quellen erforderlich. Die Tiefkühlwirtschaft nutzt das gesamte Spektrum des nationalen, europäischen und internationalen Marktes, um ein verbraucher:innengerechtes Angebot bieten zu können. Aus Sicht des dti ist es daher erforderlich, dass nationale, europäische und internationale Liefer- und Wertschöpfungsketten gleichermaßen betrachtet werden. Viele europäische Nachbarländer verfügen über vergleichbare oder gleichwertige Standards in der Tierhaltung, die allerdings im Rahmen der deutschen Kennzeichnungssystematik nicht abgebildet oder anerkannt werden.\r\nEine ausschließlich nationale Tierhaltungskennzeichnung, die nur deutsches Fleisch erfasst, belastet daher einseitig die heimische Verarbeitungswirtschaft. Sie gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und ist ein Handelshemmnis im europäischen Binnenmarkt.\r\nDaher plädiert das dti für europäisch harmonisierte Systeme, damit die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes erhalten bleibt. Diese sollten qualitativ gleichwertige Haltungsformen unabhängig vom Herkunftsland berücksichtigen. Aus Sicht der Tiefkühlwirtschaft wäre dies der sachgerechte Weg – sowohl im Sinne der Transparenz und Versorgungssicherheit für Verbraucher:innen als auch im Sinne eines leistungsfähigen, fairen und offenen Marktes und eines wirksamen, effektiven Schutzes des Tierwohls.\r\n \r\n2.\tHerausforderungen einer Ausweitung auf verarbeitete tierische Lebensmittel aus Sicht der Tiefkühlbranche\r\nEine Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte hätte enorme Auswirkungen auf industrielle Prozesse. Wir möchten daher erläutern, welche Herausforderungen dies für die Unternehmen der Tiefkühlwirtschaft - sowie alle fleischverarbeitenden Unternehmen in Deutschland - mit sich bringen würde.\r\nBislang ist noch nicht definiert, welche Produktgruppen unter „verarbeiteten Produkte“ im Sinne einer möglichen erweiterten Kennzeichnungspflicht verstanden werden sollen. Darunter könnten Fleischerzeugnisse fallen, die produktionsbedingt weiterverarbeitet wurden bzw. aus mehreren Zutaten oder Komponenten bestehen. Aus dem Sortiment der Tiefkühlunternehmen könnten davon unter anderem folgende Produktgruppen betroffen sein:\r\n•\tZerkleinertes oder geformtes Fleisch (z. B. Gulasch, Burger-Patty)\r\n•\tWurstwaren (z. B. Bratwurst, Weißwurst)\r\n•\tPanierte oder vorgegarte Fleischprodukte (z. B. Schnitzel, Chicken Nuggets)\r\n•\tTiefkühl-Fertiggerichte mit Fleischanteil (z. B. Pizza Salami, Lasagne)\r\nEine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auf Verarbeitungsprodukten hätte erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette und würde zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand und zu zusätzlichen Kosten in den Unternehmen führen, die an die Verbraucher:innen weitergegeben werden müssten.\r\nAnforderungen an die Produktion und Qualitätssicherung\r\nEine Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel würde Unternehmen vor große technische und organisatorische Herausforderungen stellen. Insbesondere müssten völlig neue Systeme zur Erfassung und Trennung der einzelnen Tierartenströme aufgebaut werden. Zudem müssten die Systeme zur Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung angepasst und teilweise neu aufgesetzt werden.\r\n•\tProduktionsplanung / Warenströme: Mischlinien mit Rohwaren unterschiedlicher Herkunft (z. B. aus Deutschland und anderen Ländern) müssten strikt getrennt geführt werden, um eine eindeutige Zuordnung zu den Haltungsstufen sicherzustellen. Dies erfordert eine komplexe und aufwändige Produktionsplanung, da jede Zutat je nach Herkunft mit eigener Materialnummer, separater Spezifikation und getrennter Lagerhaltung verwaltet werden müsste. Nur so könnte eine rezepturgetreue Produktion mit vollständiger Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden.\r\n•\tQualitätssicherung: Jede Charge müsste einzeln dokumentiert und rückverfolgbar gemacht werden, auch bei komplexen Mehrkomponentenprodukten wie z.B. Pizza oder Fertiggerichten. Eine lückenlose Nachverfolgung der eingesetzten Fleischrohwaren wäre erforderlich, um die Vermischung unterschiedlicher Haltungsformen und Herkünfte zu vermeiden.\r\nAuswirkungen auf Beschaffung und Flexibilität\r\nDie Rohwarenbeschaffung in der Lebensmittelverarbeitung ist ein dynamischer, stark preis- und verfügbarkeitsgesteuerter Prozess. Eine verpflichtende Kennzeichnung auf Basis einzelner Haltungsformen reduziert die Flexibilität der Produktion – besonders bei der Rezepturanpassung und kurzfristigen Disposition – mit Nachteilen für eine stabile Versorgung.\r\n•\tRohwarenmanagement: Die Beschaffung von Fleischrohwaren auf der Basis von Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit wäre nur noch eingeschränkt möglich. Die Flexibilität bei der Rezepturgestaltung würde erheblich leiden, da bei Abweichungen regelmäßig Anpassungen der Kennzeichnung auf den Verpackungen notwendig wären.\r\n•\tEtikettierung & Verpackung: Da das nationale Tierhaltungslogo ausschließlich auf Fleisch deutscher Herkunft angewendet werden dürfte, müssten viele verarbeitende Unternehmen eigene Verpackungen speziell für den deutschen Markt entwickeln und bereithalten. Eine einheitliche Gestaltung für mehrere europäische oder internationale Absatzmärkte wäre dadurch stark eingeschränkt oder gar nicht mehr umsetzbar. Dies würde insbesondere im Exportgeschäft zusätzliche Kosten verursachen, wo separate Verpackungen notwendig wären, und wäre auch nicht ressourcenschonend. Dies könnte sich auf die Exportpreise auswirken und so die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter im Vergleich zu europäischen und internationalen Mitbewerbern schwächen.\r\n•\tWarenlogistik: Lagerung, Transport und Disposition müssten in der Verarbeitungsindustrie nach Tierhaltungsstufen und -arten differenziert werden. Dies würde zusätzliche Kapazitäten erfordern. Derzeit sind solche Systeme nur für frisches Fleisch einzelner Tierarten verfügbar (z.B. QS, F-Trace etc.), das unverarbeitet im Handel direkt an die Verbraucher:innen vertrieben wird.\r\nTransparenz hat einen Preis\r\nEs stellt sich die Frage, ob Verbraucher:innen überhaupt bereit und finanziell in der Lage wären, mögliche Preiserhöhungen mitzutragen. Daran haben wir erhebliche Zweifel, die durch die bereits jetzt hohe Preissensibilität beim Thema Lebensmittel bestärkt werden. \r\n•\tKosten für Unternehmen: Die Einführung eines Systems für verarbeitete Produkte würde insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen zu hohen Zusatzkosten führen – etwa für Personal, IT, Verpackung und Schulung. Eine flächendeckende Umsetzung wäre mit hohem Aufwand verbunden. Die Gesamtkosten für Personal, Verpackung, Logistik und Rückverfolgbarkeit würden erheblich steigen.\r\n•\tZahlungsbereitschaft der Verbraucher:innen: Das dti bekennt sich zu Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wenn Verbraucher:innen sich jedoch bewusst für Produkte aus höheren Haltungsformen entscheiden sollen, müssen im Vorfeld solcher Maßnahmen die sozialen Auswirkungen mitgedacht werden. Höhere Tierhaltungsstandards führen zu steigenden Produktionskosten, die sich zwangsläufig auf die Endpreise der Produkte auswirken würden.\r\nOb Verbraucher:innen, insbesondere einkommensschwache Haushalte, angesichts bereits stark gestiegener Lebenshaltungskosten in der Lage wären, diese Preise zu zahlen, ist fraglich.\r\n•\tWirksamkeit von Kennzeichnungen: Die Auswirkungen neuer Kennzeichnungssysteme auf das tatsächliche Konsumverhalten sind bislang unklar. Dies sollte unserer Ansicht nach zunächst weiter wissenschaftlich untersucht werden. Zwar zeigen Umfragen wie der aktuelle Ernährungsreport des BMLEH, dass sich Verbraucher:innen mehr Transparenz wünschen und wissen wollen, woher das Tier stammt. Bei frischem Fleisch wird diese Information möglicherweise noch bewusst wahrgenommen und in die Kaufentscheidung einbezogen. Bei verarbeiteten Produkten, wie etwa der Salami auf der Pizza, ist jedoch fraglich, ob Herkunft und Haltungsform noch aktiv berücksichtigt werden. Kaufentscheidungen bei verarbeiteten Lebensmitteln hängen von vielen Faktoren ab, beispielsweise Geschmack, Preis, Marke und Verpackung. Ob neue Kennzeichnungen also tatsächlich eine Verhaltensänderung auslösen, bleibt aus unserer Sicht zweifelhaft.\r\nVerfügbarkeit und Marktangebot berücksichtigen\r\nDer Umbau der Tierhaltung in Deutschland hin zu höheren Haltungsstandards wird politisch unterstützt. Dennoch ist der Prozess noch nicht abgeschlossen – das verfügbare Angebot derzeit noch sehr begrenzt. Eine Ausweitung der Nachfrage durch verpflichtende Kennzeichnung sollte aus Sicht des dti mit Blick auf die tatsächliche Marktverfügbarkeit erfolgen, um inflationäre Effekte zu vermeiden. Hinzu kommt, dass die Tierhaltungsstandards in vielen europäischen Ländern mit deutschen Standards vergleichbar sind. Eine rein deutsche Kennzeichnung, die diese nicht berücksichtigt, führt zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Anbieter und zu Hemmnissen im europäischen Binnenmarkt.\r\n•\tVersorgungssicherheit: Wenn es das politische Ziel ist, mit der staatlichen Kennzeichnung künftig Fleisch mit einer hohen Tierhaltungsstufe in der Lebensmittelverarbeitung und Außerhausverpflegung bevorzugt zum Einsatz zu bringen, stellt sich die Frage, ob die heimische Erzeugung überhaupt ausreicht, um den Bedarf der Bevölkerung in Deutschland zu decken. Nach Ansicht des dti könnte der deutsche Markt dies allein nicht leisten. Zwar hat die Förderung des Umbaus der Tierhaltung hin zu höheren Standards begonnen. Viele Betriebe befinden sich derzeit jedoch noch in der Umstellungsphase oder stehen vor erheblichen Investitionsentscheidungen. Daher ist kurzfristig nicht mit einem flächendeckenden Angebot zu rechnen. Es wäre daher nicht ratsam, weitere Impulse auf der Nachfrageseite zu setzen. Dies würde lediglich preiserhöhende Effekte haben.\r\n•\tDiskriminierung: Es besteht die Gefahr, dass gleichwertige hohe Tierhaltungsformen aus anderen EU-Mitgliedstaaten benachteiligt oder gar diskriminiert werden, da diese das Tierhaltungslogo nicht verpflichtend auf ihre Produkte aufbringen müssen. Dies könnte bei Verbraucher:innen in Deutschland den Eindruck erwecken, dass das Fleisch aus der EU oder Drittstaaten weniger tierwohlgerecht erzeugt wurde.  Gleichwohl müssten die oben bereits erläuterten Mehrkosten, die durch die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland während der Verarbeitung entstehen, an die Verbraucher:innen weitergegeben werden. Produkte aus dem Ausland mit ähnlichen hohen Standards wären dadurch preislich im Vorteil, da hier keine verpflichtende Kennzeichnung vorliegt. Verbraucher:innen könnten deshalb eher zu den günstigeren Importen greifen. Das würde den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerren.\r\nDas dti spricht sich in der Lebensmittel- und Tierhaltungskennzeichnung grundsätzlich gegen nationale Einzelregelungen aus, sondern plädiert für europäisch harmonisierte Systeme, damit die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes erhalten bleibt. Diese sollten qualitativ gleichwertige Haltungsformen unabhängig vom Herkunftsland berücksichtigen. Aus Sicht der Tiefkühlwirtschaft wäre dies der sachgerechte Weg – sowohl im Sinne der Transparenz und Versorgungssicherheit für Verbraucher:innen als auch im Interesse eines leistungsfähigen, fairen und offenen Marktes und eines wirksamen, effektiven Schutzes des Tierwohls.\r\n\r\n3.\tHerausforderungen für die Außerhausverpflegung (AHV)\r\nEine verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außerhausverpflegung (AHV) – darunter verstehen wir die Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung (Betriebsverpflegung, Schul- und KiTa-Verpflegung, Hochschulgastronomie, Care-Verpflegung) und Caterer – würde alle Beteiligten vor große praktische Herausforderungen und zusätzliche Kostenbelastungen stellen.\r\nDabei ist die AHV ein zentraler Bestandteil der täglichen Ernährung in Deutschland: Täglich werden für ca. 17 Millionen Gäste  Speisen produziert – oft unter hohem Zeit- und Kostendruck.\r\nDer durch eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die AHV verbundene personelle und organisatorische Mehraufwand wäre für viele Betriebe kaum leistbar. Dies gilt insbesondere für öffentliche Träger oder soziale Einrichtungen mit begrenzten Ressourcen und einer begrenzten Zahlungsbereitschaft ihrer Kunden, wie z.B. in der KiTa- und Schulverpflegung, im Care-Bereich oder beim Essen auf Rädern.\r\nHerausforderungen bei Planung und Ausweisung von Haltungsformen in der AHV\r\n•\tKomplexe Kennzeichnung: Jeder GV-Anbieter/Caterer müsste für jedes Gericht die Haltungsform aller eingesetzten Fleischkomponenten dokumentieren und ausweisen (z. B. auf Speisekarten und -plänen, Aushängen, digitalen Menükarten etc.). In der Praxis müssen Speisepläne in der Gemeinschaftsverpflegung oft Wochen im Voraus geplant werden – etwa in Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen. Kurzfristige Lieferschwierigkeiten, wechselnde Spezifikationen oder Rohwarenengpässe zwingen die Küchen jedoch häufig zu Anpassungen. Eine verlässliche Angabe der Haltungsform im Voraus wäre dadurch stark erschwert. In der Individualgastronomie – also Restaurants, Hotels oder Cafés – besteht ggf. eine größere Flexibilität, kurzfristige Anpassungen vorzunehmen und neue Anforderungen schneller umzusetzen. Dennoch sind auch hier Speisekarten häufig langfristig geplant und nicht ohne Weiteres kurzfristig änderbar. Eine kontinuierliche Aktualisierung der Karten oder der Einsatz ergänzender Beiblätter bzw. digitaler Lösungen zur Ausweisung der Haltungsformen würde zusätzliche Kosten verursachen.\r\n•\tFehlende Verständlichkeit: In einem Menü mit mehreren Fleischkomponenten (z.B. Gulasch) könnten unterschiedliche Haltungsstufen zusammenkommen. Das würde die eindeutige Kennzeichnung unmöglich oder für den Gast irreführend machen.\r\n•\tMitarbeiter:innenschulung: Darüber hinaus müssten Küchen- und Servicepersonal geschult werden, um die Kennzeichnung korrekt umzusetzen und Fragen der Gäste fachkundig zu beantworten: ein erheblicher Aufwand, der insbesondere für kleinere Betriebe mit begrenzten Ressourcen und hoher Personalfluktuation kaum leistbar wäre.\r\n•\tFehlende Infrastruktur: Die Betriebe verfügen heute nicht über die technischen Systeme, um den anfallenden Rückverfolgungs- und Informationsaufwand zu bewältigen. Es wären erhebliche Investitionen und der Aufbau von IT-Systemen erforderlich.\r\nKostenfolgen höherer Haltungsformen für öffentliche Einrichtungen\r\n•\tSoziale Gerechtigkeit: Der Einsatz von Fleisch aus höheren Haltungsformen verursacht deutliche Mehrkosten, die in öffentlichen Budgets, etwa bei kommunalen Schul- und KiTa-Trägern oder in der Klinikversorgung, meist nicht vorgesehen sind. Ohne zusätzliche Subventionen würden diese Einrichtungen unter Druck geraten, auf günstigere Produkte mit niedrigerer Haltungsstufe auszuweichen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Ferner müssten die GV-Betriebe die Mehrkosten an die Kund:innen weitergeben. Besonders davon betroffen wären Eltern mit geringem Einkommen, die sich die tägliche warme Mahlzeit ihrer Kinder finanziell heute kaum noch leisten können.\r\n•\tAusschreibungen: Gleichzeitig unterliegen öffentliche Einrichtungen strengen Vergaberegeln: Ausschreibungen orientieren sich am „wirtschaftlichsten Angebot“, das meist den günstigsten Preis priorisiert. Da die nationale Kennzeichnungspflicht nur für in Deutschland erzeugtes Fleisch gilt, würde ein Wettbewerbsnachteil für heimische Produkte entstehen. Importiertes Fleisch wäre von der verpflichtenden Kennzeichnung ausgenommen und könnte dadurch preisgünstiger angeboten werden. Aufgrund des Kostendrucks könnten Caterer bei Ausschreibungen vermehrt auf nicht gekennzeichnetes Importfleisch zurückzugreifen. Das würde die Marktstellung deutscher Erzeuger in der AHV schwächen, regionale Wertschöpfung gefährden und dem Ziel nachhaltiger, transparenter Ernährungssysteme entgegenstehen.\r\nDas zeigt: Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung in der Außerhausverpflegung ist aktuell nur schwer umsetzbar. Stattdessen sollte auf Freiwilligkeit gesetzt werden. Die Betriebe der AHV sollten verstärkt über Tierwohl-Förderprogramme, Initiativen oder Kooperationen mit regionalen Landwirt:innen informiert werden.\r\n\r\nFazit\r\nAus Sicht des Deutschen Tiefkühlinstituts e. V. (dti) würde eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand, zusätzlichen Kosten und einer Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Verarbeitungsstufen und AHV-Betriebe führen.\r\nDas dti spricht sich gegen eine Ausweitung der nationalen Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung aus und plädiert stattdessen für einen europäisch harmonisierten, praxisnahen und wirtschaftlich tragfähigen Ansatz, der sowohl den Anforderungen an Transparenz und Tierwohl gerecht wird als auch die Leistungsfähigkeit der deutschen Lebensmittelwirtschaft wahrt. Transparenznutzen und Zahlungsbereitschaft der Verbraucher:innen müssen realistisch eingeschätzt werden.\r\nVor diesem Hintergrund appelliert das dti an die Politik, die betroffenen Akteure der Lebensmittelwirtschaft frühzeitig und umfassend in den weiteren politischen Prozess einzubeziehen, wie im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode auf Seite 40 angekündigt wird. Nur so ist eine fundierte Folgenabschätzung möglich, die bürokratische und wirtschaftliche Fehlsteuerungen vermeidet. Bisher ist eine solche Einbindung nicht erfolgt.\r\n\r\nDas Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti) ist die Interessenvertretung und Kommunikationsplattform der deutschen Tiefkühlwirtschaft und vertritt als Spitzenverband rund 150 überwiegend mittelständische Unternehmen aus allen Teilen der Tiefkühlkette von Industrie über Logistik und Handel. Die Tiefkühlwirtschaft in Deutschland steht für einen Umsatz von rund 22 Milliarden Euro und versorgt täglich rund 83 Millionen Menschen mit frischen, tiefgekühlten Lebensmitteln. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018224","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c5/78/622275/Stellungnahme-Gutachten-SG2509300010.pdf","pdfPageCount":11,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter\r\nwir wenden uns aus Anlass der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BT-Drs. 21/555) an Sie, in der empfohlen wird, die staatliche Tierhaltungskennzeichnung auf\r\nverarbeitete Produkte sowie die Außerhausverpflegung auszuweiten.\r\nDas Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti) unterstützt als Spitzenverband mit über 150 überwiegend\r\nmittelständischen Unternehmen und wichtiger Partner der Landwirtschaft, des Handels und der Gastronomie grundsätzlich das politische Ziel, das Tierwohl zu fördern und die staatliche Kennzeichnung der Haltungsform weiterzuentwickeln. Viele Unternehmen unserer Branche engagieren sich bereits freiwillig in nationalen und europäischen Initiativen und leisten so einen aktiven Beitrag zu besseren Haltungsbedingungen. Mit Sorge betrachten wir jedoch Forderungen, die Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Lebensmittel und die Außerhausverpflegung auszuweiten.\r\nEine erweiterte, nationale Kennzeichnungspflicht würde die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen weiter belasten, da ausländische Ware nach geltendem EU-Recht nicht verpflichtend einbezogen werden kann. Damit entstünde ein struktureller Wettbewerbsnachteil für heimische Betriebe. Gleichzeitig müssten aufwendig neue Systeme zur Trennung, Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung aufgebaut werden, was erhebliche Kosten nach sich ziehen würde, die letztlich von den Verbrauchern getragen werden müssten.\r\nDarüber hinaus könnte eine eingeschränkte Flexibilität in Beschaffung und Produktion die\r\nVersorgungssicherheit beeinträchtigen. Angesichts der derzeit angespannten wirtschaftlichen Lage ist\r\nfraglich, ob Verbraucher und Verbraucherinnen bei verarbeiteten Lebensmitteln oder beim Verzehr außer\r\nHaus tatsächlich eine Kaufentscheidung zugunsten einer höheren Haltungsform treffen würden.\r\nAus unserer Sicht wäre es daher zielführender, die Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung in der\r\nEuropäischen Union gemeinsam voranzubringen. Ein harmonisiertes EU-System würde Transparenz schaffen, faire Wettbewerbsbedingungen sichern und damit auch dem Tierwohl am wirksamsten dienen.\r\nMit dem beigefügten Positionspapier „Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung“\r\nmöchten wir unsere Einschätzungen und Vorschläge aus der Perspektive einer fleischverarbeitenden\r\nIndustrie, die ein wichtiger Lieferant der Gastronomie ist, darlegen. Wir bitten Sie, diese Aspekte in die\r\npolitische Debatte einzubeziehen und den Austausch mit allen Wirtschaftsbeteiligten zu führen, um die\r\nAusgestaltung der Regelungen möglichst praxisnah zu gestalten.\r\nGerne möchten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Perspektive erläutern.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nPositionspapier:\r\nWEITERENTWICKLUNG DER STAATLICHEN TIERHALTUNGSKENNZEICHNUNG\r\nBerlin, 22. Juli 2025\r\n\r\n1.\tGrundsätzliche Haltung der Tiefkühlwirtschaft zu Tierwohl und Tierhaltungskennzeichnung\r\nMit dem Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) im August 2023 wurde erstmals eine nationale, staatlich verpflichtende Kennzeichnung für die Haltungsform eingeführt. Ziel: mehr Transparenz für Verbraucher:innen  schaffen und das Tierwohl in der Nutztierhaltung stärken. Derzeit ist das Gesetz auf frisches, in Deutschland erzeugtes Schweinefleisch beschränkt, das gekühlt oder gefroren – verpackt oder unverpackt – im Einzelhandel, in Fleischereien, im Onlinehandel sowie in anderen Verkaufsstellen angeboten wird. Andere Tierarten, verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung sind bislang nicht erfasst.\r\nAktueller Stand des TierHaltKennzG\r\nDer Bundestag und Bundesrat haben im Juni bzw. Juli 2025 einer Verlängerung der bestehenden Übergangsfrist bis zum 1. März 2026 zugestimmt, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Umsetzung des Gesetzes einzuräumen. Darüber hinaus hat der Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat eine Entschließung zur Ausweitung des Geltungsbereichs beschlossen – unter anderem auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung (BT-Drs. 21/555), die von Bundestag und Bundesrat ebenfalls angenommen wurde.\r\nDer Bundesrat übt jedoch in seiner Beschlussempfehlung auch erhebliche Kritik an dem Gesetz und fordert eine umfassende Novelle des Gesetzes durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). In den kommenden Monaten beabsichtigt die Koalition, das TierHaltKennzG zu überarbeiten und im Herbst 2025 einen weiteren Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung vorzulegen.\r\ndti-Stellungnahme zur Tierhaltungskennzeichnung\r\nDas Deutsche Tiefkühlinstitut (dti) begrüßt die Verschiebung der Übergangsfrist vollumfänglich. Eine nationale Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung, wie sie in der Bundestagsentschließung empfohlen wird, sieht das dti jedoch kritisch. Eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht würde die fleischverarbeitenden Unternehmen der Tiefkühlwirtschaft - sowie anderer Bereiche - und ihre Kunden in der Außerhausverpflegung stark betreffen und belasten. \r\nAuch wenn derzeit noch keine konkreten Vorschläge zur Ausgestaltung vorliegen, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass eine derart weitreichende Ausweitung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung mit erheblichen betrieblichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Belastungen für die Unternehmen verbunden wäre – ohne dass ein konkreter Mehrwert für Verbraucher:innen erkennbar ist.\r\nVor der Debatte über eine Erweiterung sollte daher zunächst eine fundierte Evaluierung des am 1. März 2026 in Kraft tretenden Gesetzes erfolgen, um Zielgenauigkeit und Praxistauglichkeit zu gewährleisten. Erst wenn belastbare Erkenntnisse zur Wirksamkeit und zur Akzeptanz vorliegen, kann fundiert über eine Erweiterung des gesetzlichen Rahmens weiter diskutiert und entschieden werden.\r\nTierwohl als gemeinsame Verantwortung\r\nDas dti befürwortet ausdrücklich die Förderung des Tierwohls und die Unterstützung der heimischen Tierhalter. Viele Unternehmen der Tiefkühlwirtschaft engagieren sich bereits auf freiwilliger Basis für bessere Haltungsbedingungen und sind freiwillig in nationale wie europäische Tierwohlinitiativen eingebunden. \r\nAber: Um die Versorgung mit Fleisch und tierischen, verarbeiteten Lebensmitteln mit hohen Tierwohlstandards zu sichern, ist auch die Rohwarenbeschaffung aus europäischen und internationalen Quellen erforderlich. Die Tiefkühlwirtschaft nutzt das gesamte Spektrum des nationalen, europäischen und internationalen Marktes, um ein verbraucher:innengerechtes Angebot bieten zu können. Aus Sicht des dti ist es daher erforderlich, dass nationale, europäische und internationale Liefer- und Wertschöpfungsketten gleichermaßen betrachtet werden. Viele europäische Nachbarländer verfügen über vergleichbare oder gleichwertige Standards in der Tierhaltung, die allerdings im Rahmen der deutschen Kennzeichnungssystematik nicht abgebildet oder anerkannt werden.\r\nEine ausschließlich nationale Tierhaltungskennzeichnung, die nur deutsches Fleisch erfasst, belastet daher einseitig die heimische Verarbeitungswirtschaft. Sie gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und ist ein Handelshemmnis im europäischen Binnenmarkt.\r\nDaher plädiert das dti für europäisch harmonisierte Systeme, damit die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes erhalten bleibt. Diese sollten qualitativ gleichwertige Haltungsformen unabhängig vom Herkunftsland berücksichtigen. Aus Sicht der Tiefkühlwirtschaft wäre dies der sachgerechte Weg – sowohl im Sinne der Transparenz und Versorgungssicherheit für Verbraucher:innen als auch im Sinne eines leistungsfähigen, fairen und offenen Marktes und eines wirksamen, effektiven Schutzes des Tierwohls.\r\n \r\n2.\tHerausforderungen einer Ausweitung auf verarbeitete tierische Lebensmittel aus Sicht der Tiefkühlbranche\r\nEine Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte hätte enorme Auswirkungen auf industrielle Prozesse. Wir möchten daher erläutern, welche Herausforderungen dies für die Unternehmen der Tiefkühlwirtschaft - sowie alle fleischverarbeitenden Unternehmen in Deutschland - mit sich bringen würde.\r\nBislang ist noch nicht definiert, welche Produktgruppen unter „verarbeiteten Produkte“ im Sinne einer möglichen erweiterten Kennzeichnungspflicht verstanden werden sollen. Darunter könnten Fleischerzeugnisse fallen, die produktionsbedingt weiterverarbeitet wurden bzw. aus mehreren Zutaten oder Komponenten bestehen. Aus dem Sortiment der Tiefkühlunternehmen könnten davon unter anderem folgende Produktgruppen betroffen sein:\r\n•\tZerkleinertes oder geformtes Fleisch (z. B. Gulasch, Burger-Patty)\r\n•\tWurstwaren (z. B. Bratwurst, Weißwurst)\r\n•\tPanierte oder vorgegarte Fleischprodukte (z. B. Schnitzel, Chicken Nuggets)\r\n•\tTiefkühl-Fertiggerichte mit Fleischanteil (z. B. Pizza Salami, Lasagne)\r\nEine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auf Verarbeitungsprodukten hätte erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette und würde zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand und zu zusätzlichen Kosten in den Unternehmen führen, die an die Verbraucher:innen weitergegeben werden müssten.\r\nAnforderungen an die Produktion und Qualitätssicherung\r\nEine Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel würde Unternehmen vor große technische und organisatorische Herausforderungen stellen. Insbesondere müssten völlig neue Systeme zur Erfassung und Trennung der einzelnen Tierartenströme aufgebaut werden. Zudem müssten die Systeme zur Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung angepasst und teilweise neu aufgesetzt werden.\r\n•\tProduktionsplanung / Warenströme: Mischlinien mit Rohwaren unterschiedlicher Herkunft (z. B. aus Deutschland und anderen Ländern) müssten strikt getrennt geführt werden, um eine eindeutige Zuordnung zu den Haltungsstufen sicherzustellen. Dies erfordert eine komplexe und aufwändige Produktionsplanung, da jede Zutat je nach Herkunft mit eigener Materialnummer, separater Spezifikation und getrennter Lagerhaltung verwaltet werden müsste. Nur so könnte eine rezepturgetreue Produktion mit vollständiger Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden.\r\n•\tQualitätssicherung: Jede Charge müsste einzeln dokumentiert und rückverfolgbar gemacht werden, auch bei komplexen Mehrkomponentenprodukten wie z.B. Pizza oder Fertiggerichten. Eine lückenlose Nachverfolgung der eingesetzten Fleischrohwaren wäre erforderlich, um die Vermischung unterschiedlicher Haltungsformen und Herkünfte zu vermeiden.\r\nAuswirkungen auf Beschaffung und Flexibilität\r\nDie Rohwarenbeschaffung in der Lebensmittelverarbeitung ist ein dynamischer, stark preis- und verfügbarkeitsgesteuerter Prozess. Eine verpflichtende Kennzeichnung auf Basis einzelner Haltungsformen reduziert die Flexibilität der Produktion – besonders bei der Rezepturanpassung und kurzfristigen Disposition – mit Nachteilen für eine stabile Versorgung.\r\n•\tRohwarenmanagement: Die Beschaffung von Fleischrohwaren auf der Basis von Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit wäre nur noch eingeschränkt möglich. Die Flexibilität bei der Rezepturgestaltung würde erheblich leiden, da bei Abweichungen regelmäßig Anpassungen der Kennzeichnung auf den Verpackungen notwendig wären.\r\n•\tEtikettierung & Verpackung: Da das nationale Tierhaltungslogo ausschließlich auf Fleisch deutscher Herkunft angewendet werden dürfte, müssten viele verarbeitende Unternehmen eigene Verpackungen speziell für den deutschen Markt entwickeln und bereithalten. Eine einheitliche Gestaltung für mehrere europäische oder internationale Absatzmärkte wäre dadurch stark eingeschränkt oder gar nicht mehr umsetzbar. Dies würde insbesondere im Exportgeschäft zusätzliche Kosten verursachen, wo separate Verpackungen notwendig wären, und wäre auch nicht ressourcenschonend. Dies könnte sich auf die Exportpreise auswirken und so die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter im Vergleich zu europäischen und internationalen Mitbewerbern schwächen.\r\n•\tWarenlogistik: Lagerung, Transport und Disposition müssten in der Verarbeitungsindustrie nach Tierhaltungsstufen und -arten differenziert werden. Dies würde zusätzliche Kapazitäten erfordern. Derzeit sind solche Systeme nur für frisches Fleisch einzelner Tierarten verfügbar (z.B. QS, F-Trace etc.), das unverarbeitet im Handel direkt an die Verbraucher:innen vertrieben wird.\r\nTransparenz hat einen Preis\r\nEs stellt sich die Frage, ob Verbraucher:innen überhaupt bereit und finanziell in der Lage wären, mögliche Preiserhöhungen mitzutragen. Daran haben wir erhebliche Zweifel, die durch die bereits jetzt hohe Preissensibilität beim Thema Lebensmittel bestärkt werden. \r\n•\tKosten für Unternehmen: Die Einführung eines Systems für verarbeitete Produkte würde insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen zu hohen Zusatzkosten führen – etwa für Personal, IT, Verpackung und Schulung. Eine flächendeckende Umsetzung wäre mit hohem Aufwand verbunden. Die Gesamtkosten für Personal, Verpackung, Logistik und Rückverfolgbarkeit würden erheblich steigen.\r\n•\tZahlungsbereitschaft der Verbraucher:innen: Das dti bekennt sich zu Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wenn Verbraucher:innen sich jedoch bewusst für Produkte aus höheren Haltungsformen entscheiden sollen, müssen im Vorfeld solcher Maßnahmen die sozialen Auswirkungen mitgedacht werden. Höhere Tierhaltungsstandards führen zu steigenden Produktionskosten, die sich zwangsläufig auf die Endpreise der Produkte auswirken würden.\r\nOb Verbraucher:innen, insbesondere einkommensschwache Haushalte, angesichts bereits stark gestiegener Lebenshaltungskosten in der Lage wären, diese Preise zu zahlen, ist fraglich.\r\n•\tWirksamkeit von Kennzeichnungen: Die Auswirkungen neuer Kennzeichnungssysteme auf das tatsächliche Konsumverhalten sind bislang unklar. Dies sollte unserer Ansicht nach zunächst weiter wissenschaftlich untersucht werden. Zwar zeigen Umfragen wie der aktuelle Ernährungsreport des BMLEH, dass sich Verbraucher:innen mehr Transparenz wünschen und wissen wollen, woher das Tier stammt. Bei frischem Fleisch wird diese Information möglicherweise noch bewusst wahrgenommen und in die Kaufentscheidung einbezogen. Bei verarbeiteten Produkten, wie etwa der Salami auf der Pizza, ist jedoch fraglich, ob Herkunft und Haltungsform noch aktiv berücksichtigt werden. Kaufentscheidungen bei verarbeiteten Lebensmitteln hängen von vielen Faktoren ab, beispielsweise Geschmack, Preis, Marke und Verpackung. Ob neue Kennzeichnungen also tatsächlich eine Verhaltensänderung auslösen, bleibt aus unserer Sicht zweifelhaft.\r\nVerfügbarkeit und Marktangebot berücksichtigen\r\nDer Umbau der Tierhaltung in Deutschland hin zu höheren Haltungsstandards wird politisch unterstützt. Dennoch ist der Prozess noch nicht abgeschlossen – das verfügbare Angebot derzeit noch sehr begrenzt. Eine Ausweitung der Nachfrage durch verpflichtende Kennzeichnung sollte aus Sicht des dti mit Blick auf die tatsächliche Marktverfügbarkeit erfolgen, um inflationäre Effekte zu vermeiden. Hinzu kommt, dass die Tierhaltungsstandards in vielen europäischen Ländern mit deutschen Standards vergleichbar sind. Eine rein deutsche Kennzeichnung, die diese nicht berücksichtigt, führt zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Anbieter und zu Hemmnissen im europäischen Binnenmarkt.\r\n•\tVersorgungssicherheit: Wenn es das politische Ziel ist, mit der staatlichen Kennzeichnung künftig Fleisch mit einer hohen Tierhaltungsstufe in der Lebensmittelverarbeitung und Außerhausverpflegung bevorzugt zum Einsatz zu bringen, stellt sich die Frage, ob die heimische Erzeugung überhaupt ausreicht, um den Bedarf der Bevölkerung in Deutschland zu decken. Nach Ansicht des dti könnte der deutsche Markt dies allein nicht leisten. Zwar hat die Förderung des Umbaus der Tierhaltung hin zu höheren Standards begonnen. Viele Betriebe befinden sich derzeit jedoch noch in der Umstellungsphase oder stehen vor erheblichen Investitionsentscheidungen. Daher ist kurzfristig nicht mit einem flächendeckenden Angebot zu rechnen. Es wäre daher nicht ratsam, weitere Impulse auf der Nachfrageseite zu setzen. Dies würde lediglich preiserhöhende Effekte haben.\r\n•\tDiskriminierung: Es besteht die Gefahr, dass gleichwertige hohe Tierhaltungsformen aus anderen EU-Mitgliedstaaten benachteiligt oder gar diskriminiert werden, da diese das Tierhaltungslogo nicht verpflichtend auf ihre Produkte aufbringen müssen. Dies könnte bei Verbraucher:innen in Deutschland den Eindruck erwecken, dass das Fleisch aus der EU oder Drittstaaten weniger tierwohlgerecht erzeugt wurde.  Gleichwohl müssten die oben bereits erläuterten Mehrkosten, die durch die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland während der Verarbeitung entstehen, an die Verbraucher:innen weitergegeben werden. Produkte aus dem Ausland mit ähnlichen hohen Standards wären dadurch preislich im Vorteil, da hier keine verpflichtende Kennzeichnung vorliegt. Verbraucher:innen könnten deshalb eher zu den günstigeren Importen greifen. Das würde den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerren.\r\nDas dti spricht sich in der Lebensmittel- und Tierhaltungskennzeichnung grundsätzlich gegen nationale Einzelregelungen aus, sondern plädiert für europäisch harmonisierte Systeme, damit die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes erhalten bleibt. Diese sollten qualitativ gleichwertige Haltungsformen unabhängig vom Herkunftsland berücksichtigen. Aus Sicht der Tiefkühlwirtschaft wäre dies der sachgerechte Weg – sowohl im Sinne der Transparenz und Versorgungssicherheit für Verbraucher:innen als auch im Interesse eines leistungsfähigen, fairen und offenen Marktes und eines wirksamen, effektiven Schutzes des Tierwohls.\r\n\r\n3.\tHerausforderungen für die Außerhausverpflegung (AHV)\r\nEine verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außerhausverpflegung (AHV) – darunter verstehen wir die Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung (Betriebsverpflegung, Schul- und KiTa-Verpflegung, Hochschulgastronomie, Care-Verpflegung) und Caterer – würde alle Beteiligten vor große praktische Herausforderungen und zusätzliche Kostenbelastungen stellen.\r\nDabei ist die AHV ein zentraler Bestandteil der täglichen Ernährung in Deutschland: Täglich werden für ca. 17 Millionen Gäste  Speisen produziert – oft unter hohem Zeit- und Kostendruck.\r\nDer durch eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die AHV verbundene personelle und organisatorische Mehraufwand wäre für viele Betriebe kaum leistbar. Dies gilt insbesondere für öffentliche Träger oder soziale Einrichtungen mit begrenzten Ressourcen und einer begrenzten Zahlungsbereitschaft ihrer Kunden, wie z.B. in der KiTa- und Schulverpflegung, im Care-Bereich oder beim Essen auf Rädern.\r\nHerausforderungen bei Planung und Ausweisung von Haltungsformen in der AHV\r\n•\tKomplexe Kennzeichnung: Jeder GV-Anbieter/Caterer müsste für jedes Gericht die Haltungsform aller eingesetzten Fleischkomponenten dokumentieren und ausweisen (z. B. auf Speisekarten und -plänen, Aushängen, digitalen Menükarten etc.). In der Praxis müssen Speisepläne in der Gemeinschaftsverpflegung oft Wochen im Voraus geplant werden – etwa in Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen. Kurzfristige Lieferschwierigkeiten, wechselnde Spezifikationen oder Rohwarenengpässe zwingen die Küchen jedoch häufig zu Anpassungen. Eine verlässliche Angabe der Haltungsform im Voraus wäre dadurch stark erschwert. In der Individualgastronomie – also Restaurants, Hotels oder Cafés – besteht ggf. eine größere Flexibilität, kurzfristige Anpassungen vorzunehmen und neue Anforderungen schneller umzusetzen. Dennoch sind auch hier Speisekarten häufig langfristig geplant und nicht ohne Weiteres kurzfristig änderbar. Eine kontinuierliche Aktualisierung der Karten oder der Einsatz ergänzender Beiblätter bzw. digitaler Lösungen zur Ausweisung der Haltungsformen würde zusätzliche Kosten verursachen.\r\n•\tFehlende Verständlichkeit: In einem Menü mit mehreren Fleischkomponenten (z.B. Gulasch) könnten unterschiedliche Haltungsstufen zusammenkommen. Das würde die eindeutige Kennzeichnung unmöglich oder für den Gast irreführend machen.\r\n•\tMitarbeiter:innenschulung: Darüber hinaus müssten Küchen- und Servicepersonal geschult werden, um die Kennzeichnung korrekt umzusetzen und Fragen der Gäste fachkundig zu beantworten: ein erheblicher Aufwand, der insbesondere für kleinere Betriebe mit begrenzten Ressourcen und hoher Personalfluktuation kaum leistbar wäre.\r\n•\tFehlende Infrastruktur: Die Betriebe verfügen heute nicht über die technischen Systeme, um den anfallenden Rückverfolgungs- und Informationsaufwand zu bewältigen. Es wären erhebliche Investitionen und der Aufbau von IT-Systemen erforderlich.\r\nKostenfolgen höherer Haltungsformen für öffentliche Einrichtungen\r\n•\tSoziale Gerechtigkeit: Der Einsatz von Fleisch aus höheren Haltungsformen verursacht deutliche Mehrkosten, die in öffentlichen Budgets, etwa bei kommunalen Schul- und KiTa-Trägern oder in der Klinikversorgung, meist nicht vorgesehen sind. Ohne zusätzliche Subventionen würden diese Einrichtungen unter Druck geraten, auf günstigere Produkte mit niedrigerer Haltungsstufe auszuweichen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Ferner müssten die GV-Betriebe die Mehrkosten an die Kund:innen weitergeben. Besonders davon betroffen wären Eltern mit geringem Einkommen, die sich die tägliche warme Mahlzeit ihrer Kinder finanziell heute kaum noch leisten können.\r\n•\tAusschreibungen: Gleichzeitig unterliegen öffentliche Einrichtungen strengen Vergaberegeln: Ausschreibungen orientieren sich am „wirtschaftlichsten Angebot“, das meist den günstigsten Preis priorisiert. Da die nationale Kennzeichnungspflicht nur für in Deutschland erzeugtes Fleisch gilt, würde ein Wettbewerbsnachteil für heimische Produkte entstehen. Importiertes Fleisch wäre von der verpflichtenden Kennzeichnung ausgenommen und könnte dadurch preisgünstiger angeboten werden. Aufgrund des Kostendrucks könnten Caterer bei Ausschreibungen vermehrt auf nicht gekennzeichnetes Importfleisch zurückzugreifen. Das würde die Marktstellung deutscher Erzeuger in der AHV schwächen, regionale Wertschöpfung gefährden und dem Ziel nachhaltiger, transparenter Ernährungssysteme entgegenstehen.\r\nDas zeigt: Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung in der Außerhausverpflegung ist aktuell nur schwer umsetzbar. Stattdessen sollte auf Freiwilligkeit gesetzt werden. Die Betriebe der AHV sollten verstärkt über Tierwohl-Förderprogramme, Initiativen oder Kooperationen mit regionalen Landwirt:innen informiert werden.\r\n\r\nFazit\r\nAus Sicht des Deutschen Tiefkühlinstituts e. V. (dti) würde eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand, zusätzlichen Kosten und einer Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Verarbeitungsstufen und AHV-Betriebe führen.\r\nDas dti spricht sich gegen eine Ausweitung der nationalen Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung aus und plädiert stattdessen für einen europäisch harmonisierten, praxisnahen und wirtschaftlich tragfähigen Ansatz, der sowohl den Anforderungen an Transparenz und Tierwohl gerecht wird als auch die Leistungsfähigkeit der deutschen Lebensmittelwirtschaft wahrt. Transparenznutzen und Zahlungsbereitschaft der Verbraucher:innen müssen realistisch eingeschätzt werden.\r\nVor diesem Hintergrund appelliert das dti an die Politik, die betroffenen Akteure der Lebensmittelwirtschaft frühzeitig und umfassend in den weiteren politischen Prozess einzubeziehen, wie im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode auf Seite 40 angekündigt wird. Nur so ist eine fundierte Folgenabschätzung möglich, die bürokratische und wirtschaftliche Fehlsteuerungen vermeidet. Bisher ist eine solche Einbindung nicht erfolgt.\r\n\r\nDas Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti) ist die Interessenvertretung und Kommunikationsplattform der deutschen Tiefkühlwirtschaft und vertritt als Spitzenverband rund 150 überwiegend mittelständische Unternehmen aus allen Teilen der Tiefkühlkette von Industrie über Logistik und Handel. Die Tiefkühlwirtschaft in Deutschland steht für einen Umsatz von rund 22 Milliarden Euro und versorgt täglich rund 83 Millionen Menschen mit frischen, tiefgekühlten Lebensmitteln. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-09-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018224","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9e/15/622277/Stellungnahme-Gutachten-SG2509300013.pdf","pdfPageCount":9,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1.\tGrundsätzliche Haltung der Tiefkühlwirtschaft zu Tierwohl und Tierhaltungskennzeichnung\r\nMit dem Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) im August 2023 wurde erstmals eine nationale, staatlich verpflichtende Kennzeichnung für die Haltungsform eingeführt. Ziel: mehr Transparenz für Verbraucher:innen  schaffen und das Tierwohl in der Nutztierhaltung stärken. Derzeit ist das Gesetz auf frisches, in Deutschland erzeugtes Schweinefleisch beschränkt, das gekühlt oder gefroren – verpackt oder unverpackt – im Einzelhandel, in Fleischereien, im Onlinehandel sowie in anderen Verkaufsstellen angeboten wird. Andere Tierarten, verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung sind bislang nicht erfasst.\r\nAktueller Stand des TierHaltKennzG\r\nDer Bundestag und Bundesrat haben im Juni bzw. Juli 2025 einer Verlängerung der bestehenden Übergangsfrist bis zum 1. März 2026 zugestimmt, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Umsetzung des Gesetzes einzuräumen. Darüber hinaus hat der Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat eine Entschließung zur Ausweitung des Geltungsbereichs beschlossen – unter anderem auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung (BT-Drs. 21/555), die von Bundestag und Bundesrat ebenfalls angenommen wurde.\r\nDer Bundesrat übt jedoch in seiner Beschlussempfehlung auch erhebliche Kritik an dem Gesetz und fordert eine umfassende Novelle des Gesetzes durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). In den kommenden Monaten beabsichtigt die Koalition, das TierHaltKennzG zu überarbeiten und im Herbst 2025 einen weiteren Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung vorzulegen.\r\ndti-Stellungnahme zur Tierhaltungskennzeichnung\r\nDas Deutsche Tiefkühlinstitut (dti) begrüßt die Verschiebung der Übergangsfrist vollumfänglich. Eine nationale Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung, wie sie in der Bundestagsentschließung empfohlen wird, sieht das dti jedoch kritisch. Eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht würde die fleischverarbeitenden Unternehmen der Tiefkühlwirtschaft - sowie anderer Bereiche - und ihre Kunden in der Außerhausverpflegung stark betreffen und belasten. \r\nAuch wenn derzeit noch keine konkreten Vorschläge zur Ausgestaltung vorliegen, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass eine derart weitreichende Ausweitung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung mit erheblichen betrieblichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Belastungen für die Unternehmen verbunden wäre – ohne dass ein konkreter Mehrwert für Verbraucher:innen erkennbar ist.\r\nVor der Debatte über eine Erweiterung sollte daher zunächst eine fundierte Evaluierung des am 1. März 2026 in Kraft tretenden Gesetzes erfolgen, um Zielgenauigkeit und Praxistauglichkeit zu gewährleisten. Erst wenn belastbare Erkenntnisse zur Wirksamkeit und zur Akzeptanz vorliegen, kann fundiert über eine Erweiterung des gesetzlichen Rahmens weiter diskutiert und entschieden werden.\r\nTierwohl als gemeinsame Verantwortung\r\nDas dti befürwortet ausdrücklich die Förderung des Tierwohls und die Unterstützung der heimischen Tierhalter. Viele Unternehmen der Tiefkühlwirtschaft engagieren sich bereits auf freiwilliger Basis für bessere Haltungsbedingungen und sind freiwillig in nationale wie europäische Tierwohlinitiativen eingebunden. \r\nAber: Um die Versorgung mit Fleisch und tierischen, verarbeiteten Lebensmitteln mit hohen Tierwohlstandards zu sichern, ist auch die Rohwarenbeschaffung aus europäischen und internationalen Quellen erforderlich. Die Tiefkühlwirtschaft nutzt das gesamte Spektrum des nationalen, europäischen und internationalen Marktes, um ein verbraucher:innengerechtes Angebot bieten zu können. Aus Sicht des dti ist es daher erforderlich, dass nationale, europäische und internationale Liefer- und Wertschöpfungsketten gleichermaßen betrachtet werden. Viele europäische Nachbarländer verfügen über vergleichbare oder gleichwertige Standards in der Tierhaltung, die allerdings im Rahmen der deutschen Kennzeichnungssystematik nicht abgebildet oder anerkannt werden.\r\nEine ausschließlich nationale Tierhaltungskennzeichnung, die nur deutsches Fleisch erfasst, belastet daher einseitig die heimische Verarbeitungswirtschaft. Sie gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und ist ein Handelshemmnis im europäischen Binnenmarkt.\r\nDaher plädiert das dti für europäisch harmonisierte Systeme, damit die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes erhalten bleibt. Diese sollten qualitativ gleichwertige Haltungsformen unabhängig vom Herkunftsland berücksichtigen. Aus Sicht der Tiefkühlwirtschaft wäre dies der sachgerechte Weg – sowohl im Sinne der Transparenz und Versorgungssicherheit für Verbraucher:innen als auch im Sinne eines leistungsfähigen, fairen und offenen Marktes und eines wirksamen, effektiven Schutzes des Tierwohls.\r\n \r\n2.\tHerausforderungen einer Ausweitung auf verarbeitete tierische Lebensmittel aus Sicht der Tiefkühlbranche\r\nEine Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte hätte enorme Auswirkungen auf industrielle Prozesse. Wir möchten daher erläutern, welche Herausforderungen dies für die Unternehmen der Tiefkühlwirtschaft - sowie alle fleischverarbeitenden Unternehmen in Deutschland - mit sich bringen würde.\r\nBislang ist noch nicht definiert, welche Produktgruppen unter „verarbeiteten Produkte“ im Sinne einer möglichen erweiterten Kennzeichnungspflicht verstanden werden sollen. Darunter könnten Fleischerzeugnisse fallen, die produktionsbedingt weiterverarbeitet wurden bzw. aus mehreren Zutaten oder Komponenten bestehen. Aus dem Sortiment der Tiefkühlunternehmen könnten davon unter anderem folgende Produktgruppen betroffen sein:\r\n•\tZerkleinertes oder geformtes Fleisch (z. B. Gulasch, Burger-Patty)\r\n•\tWurstwaren (z. B. Bratwurst, Weißwurst)\r\n•\tPanierte oder vorgegarte Fleischprodukte (z. B. Schnitzel, Chicken Nuggets)\r\n•\tTiefkühl-Fertiggerichte mit Fleischanteil (z. B. Pizza Salami, Lasagne)\r\nEine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auf Verarbeitungsprodukten hätte erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette und würde zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand und zu zusätzlichen Kosten in den Unternehmen führen, die an die Verbraucher:innen weitergegeben werden müssten.\r\nAnforderungen an die Produktion und Qualitätssicherung\r\nEine Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel würde Unternehmen vor große technische und organisatorische Herausforderungen stellen. Insbesondere müssten völlig neue Systeme zur Erfassung und Trennung der einzelnen Tierartenströme aufgebaut werden. Zudem müssten die Systeme zur Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung angepasst und teilweise neu aufgesetzt werden.\r\n•\tProduktionsplanung / Warenströme: Mischlinien mit Rohwaren unterschiedlicher Herkunft (z. B. aus Deutschland und anderen Ländern) müssten strikt getrennt geführt werden, um eine eindeutige Zuordnung zu den Haltungsstufen sicherzustellen. Dies erfordert eine komplexe und aufwändige Produktionsplanung, da jede Zutat je nach Herkunft mit eigener Materialnummer, separater Spezifikation und getrennter Lagerhaltung verwaltet werden müsste. Nur so könnte eine rezepturgetreue Produktion mit vollständiger Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden.\r\n•\tQualitätssicherung: Jede Charge müsste einzeln dokumentiert und rückverfolgbar gemacht werden, auch bei komplexen Mehrkomponentenprodukten wie z.B. Pizza oder Fertiggerichten. Eine lückenlose Nachverfolgung der eingesetzten Fleischrohwaren wäre erforderlich, um die Vermischung unterschiedlicher Haltungsformen und Herkünfte zu vermeiden.\r\nAuswirkungen auf Beschaffung und Flexibilität\r\nDie Rohwarenbeschaffung in der Lebensmittelverarbeitung ist ein dynamischer, stark preis- und verfügbarkeitsgesteuerter Prozess. Eine verpflichtende Kennzeichnung auf Basis einzelner Haltungsformen reduziert die Flexibilität der Produktion – besonders bei der Rezepturanpassung und kurzfristigen Disposition – mit Nachteilen für eine stabile Versorgung.\r\n•\tRohwarenmanagement: Die Beschaffung von Fleischrohwaren auf der Basis von Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit wäre nur noch eingeschränkt möglich. Die Flexibilität bei der Rezepturgestaltung würde erheblich leiden, da bei Abweichungen regelmäßig Anpassungen der Kennzeichnung auf den Verpackungen notwendig wären.\r\n•\tEtikettierung & Verpackung: Da das nationale Tierhaltungslogo ausschließlich auf Fleisch deutscher Herkunft angewendet werden dürfte, müssten viele verarbeitende Unternehmen eigene Verpackungen speziell für den deutschen Markt entwickeln und bereithalten. Eine einheitliche Gestaltung für mehrere europäische oder internationale Absatzmärkte wäre dadurch stark eingeschränkt oder gar nicht mehr umsetzbar. Dies würde insbesondere im Exportgeschäft zusätzliche Kosten verursachen, wo separate Verpackungen notwendig wären, und wäre auch nicht ressourcenschonend. Dies könnte sich auf die Exportpreise auswirken und so die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter im Vergleich zu europäischen und internationalen Mitbewerbern schwächen.\r\n•\tWarenlogistik: Lagerung, Transport und Disposition müssten in der Verarbeitungsindustrie nach Tierhaltungsstufen und -arten differenziert werden. Dies würde zusätzliche Kapazitäten erfordern. Derzeit sind solche Systeme nur für frisches Fleisch einzelner Tierarten verfügbar (z.B. QS, F-Trace etc.), das unverarbeitet im Handel direkt an die Verbraucher:innen vertrieben wird.\r\nTransparenz hat einen Preis\r\nEs stellt sich die Frage, ob Verbraucher:innen überhaupt bereit und finanziell in der Lage wären, mögliche Preiserhöhungen mitzutragen. Daran haben wir erhebliche Zweifel, die durch die bereits jetzt hohe Preissensibilität beim Thema Lebensmittel bestärkt werden. \r\n•\tKosten für Unternehmen: Die Einführung eines Systems für verarbeitete Produkte würde insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen zu hohen Zusatzkosten führen – etwa für Personal, IT, Verpackung und Schulung. Eine flächendeckende Umsetzung wäre mit hohem Aufwand verbunden. Die Gesamtkosten für Personal, Verpackung, Logistik und Rückverfolgbarkeit würden erheblich steigen.\r\n•\tZahlungsbereitschaft der Verbraucher:innen: Das dti bekennt sich zu Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wenn Verbraucher:innen sich jedoch bewusst für Produkte aus höheren Haltungsformen entscheiden sollen, müssen im Vorfeld solcher Maßnahmen die sozialen Auswirkungen mitgedacht werden. Höhere Tierhaltungsstandards führen zu steigenden Produktionskosten, die sich zwangsläufig auf die Endpreise der Produkte auswirken würden.\r\nOb Verbraucher:innen, insbesondere einkommensschwache Haushalte, angesichts bereits stark gestiegener Lebenshaltungskosten in der Lage wären, diese Preise zu zahlen, ist fraglich.\r\n•\tWirksamkeit von Kennzeichnungen: Die Auswirkungen neuer Kennzeichnungssysteme auf das tatsächliche Konsumverhalten sind bislang unklar. Dies sollte unserer Ansicht nach zunächst weiter wissenschaftlich untersucht werden. Zwar zeigen Umfragen wie der aktuelle Ernährungsreport des BMLEH, dass sich Verbraucher:innen mehr Transparenz wünschen und wissen wollen, woher das Tier stammt. Bei frischem Fleisch wird diese Information möglicherweise noch bewusst wahrgenommen und in die Kaufentscheidung einbezogen. Bei verarbeiteten Produkten, wie etwa der Salami auf der Pizza, ist jedoch fraglich, ob Herkunft und Haltungsform noch aktiv berücksichtigt werden. Kaufentscheidungen bei verarbeiteten Lebensmitteln hängen von vielen Faktoren ab, beispielsweise Geschmack, Preis, Marke und Verpackung. Ob neue Kennzeichnungen also tatsächlich eine Verhaltensänderung auslösen, bleibt aus unserer Sicht zweifelhaft.\r\nVerfügbarkeit und Marktangebot berücksichtigen\r\nDer Umbau der Tierhaltung in Deutschland hin zu höheren Haltungsstandards wird politisch unterstützt. Dennoch ist der Prozess noch nicht abgeschlossen – das verfügbare Angebot derzeit noch sehr begrenzt. Eine Ausweitung der Nachfrage durch verpflichtende Kennzeichnung sollte aus Sicht des dti mit Blick auf die tatsächliche Marktverfügbarkeit erfolgen, um inflationäre Effekte zu vermeiden. Hinzu kommt, dass die Tierhaltungsstandards in vielen europäischen Ländern mit deutschen Standards vergleichbar sind. Eine rein deutsche Kennzeichnung, die diese nicht berücksichtigt, führt zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Anbieter und zu Hemmnissen im europäischen Binnenmarkt.\r\n•\tVersorgungssicherheit: Wenn es das politische Ziel ist, mit der staatlichen Kennzeichnung künftig Fleisch mit einer hohen Tierhaltungsstufe in der Lebensmittelverarbeitung und Außerhausverpflegung bevorzugt zum Einsatz zu bringen, stellt sich die Frage, ob die heimische Erzeugung überhaupt ausreicht, um den Bedarf der Bevölkerung in Deutschland zu decken. Nach Ansicht des dti könnte der deutsche Markt dies allein nicht leisten. Zwar hat die Förderung des Umbaus der Tierhaltung hin zu höheren Standards begonnen. Viele Betriebe befinden sich derzeit jedoch noch in der Umstellungsphase oder stehen vor erheblichen Investitionsentscheidungen. Daher ist kurzfristig nicht mit einem flächendeckenden Angebot zu rechnen. Es wäre daher nicht ratsam, weitere Impulse auf der Nachfrageseite zu setzen. Dies würde lediglich preiserhöhende Effekte haben.\r\n•\tDiskriminierung: Es besteht die Gefahr, dass gleichwertige hohe Tierhaltungsformen aus anderen EU-Mitgliedstaaten benachteiligt oder gar diskriminiert werden, da diese das Tierhaltungslogo nicht verpflichtend auf ihre Produkte aufbringen müssen. Dies könnte bei Verbraucher:innen in Deutschland den Eindruck erwecken, dass das Fleisch aus der EU oder Drittstaaten weniger tierwohlgerecht erzeugt wurde.  Gleichwohl müssten die oben bereits erläuterten Mehrkosten, die durch die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland während der Verarbeitung entstehen, an die Verbraucher:innen weitergegeben werden. Produkte aus dem Ausland mit ähnlichen hohen Standards wären dadurch preislich im Vorteil, da hier keine verpflichtende Kennzeichnung vorliegt. Verbraucher:innen könnten deshalb eher zu den günstigeren Importen greifen. Das würde den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerren.\r\nDas dti spricht sich in der Lebensmittel- und Tierhaltungskennzeichnung grundsätzlich gegen nationale Einzelregelungen aus, sondern plädiert für europäisch harmonisierte Systeme, damit die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes erhalten bleibt. Diese sollten qualitativ gleichwertige Haltungsformen unabhängig vom Herkunftsland berücksichtigen. Aus Sicht der Tiefkühlwirtschaft wäre dies der sachgerechte Weg – sowohl im Sinne der Transparenz und Versorgungssicherheit für Verbraucher:innen als auch im Interesse eines leistungsfähigen, fairen und offenen Marktes und eines wirksamen, effektiven Schutzes des Tierwohls.\r\n\r\n3.\tHerausforderungen für die Außerhausverpflegung (AHV)\r\nEine verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außerhausverpflegung (AHV) – darunter verstehen wir die Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung (Betriebsverpflegung, Schul- und KiTa-Verpflegung, Hochschulgastronomie, Care-Verpflegung) und Caterer – würde alle Beteiligten vor große praktische Herausforderungen und zusätzliche Kostenbelastungen stellen.\r\nDabei ist die AHV ein zentraler Bestandteil der täglichen Ernährung in Deutschland: Täglich werden für ca. 17 Millionen Gäste  Speisen produziert – oft unter hohem Zeit- und Kostendruck.\r\nDer durch eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die AHV verbundene personelle und organisatorische Mehraufwand wäre für viele Betriebe kaum leistbar. Dies gilt insbesondere für öffentliche Träger oder soziale Einrichtungen mit begrenzten Ressourcen und einer begrenzten Zahlungsbereitschaft ihrer Kunden, wie z.B. in der KiTa- und Schulverpflegung, im Care-Bereich oder beim Essen auf Rädern.\r\nHerausforderungen bei Planung und Ausweisung von Haltungsformen in der AHV\r\n•\tKomplexe Kennzeichnung: Jeder GV-Anbieter/Caterer müsste für jedes Gericht die Haltungsform aller eingesetzten Fleischkomponenten dokumentieren und ausweisen (z. B. auf Speisekarten und -plänen, Aushängen, digitalen Menükarten etc.). In der Praxis müssen Speisepläne in der Gemeinschaftsverpflegung oft Wochen im Voraus geplant werden – etwa in Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen. Kurzfristige Lieferschwierigkeiten, wechselnde Spezifikationen oder Rohwarenengpässe zwingen die Küchen jedoch häufig zu Anpassungen. Eine verlässliche Angabe der Haltungsform im Voraus wäre dadurch stark erschwert. In der Individualgastronomie – also Restaurants, Hotels oder Cafés – besteht ggf. eine größere Flexibilität, kurzfristige Anpassungen vorzunehmen und neue Anforderungen schneller umzusetzen. Dennoch sind auch hier Speisekarten häufig langfristig geplant und nicht ohne Weiteres kurzfristig änderbar. Eine kontinuierliche Aktualisierung der Karten oder der Einsatz ergänzender Beiblätter bzw. digitaler Lösungen zur Ausweisung der Haltungsformen würde zusätzliche Kosten verursachen.\r\n•\tFehlende Verständlichkeit: In einem Menü mit mehreren Fleischkomponenten (z.B. Gulasch) könnten unterschiedliche Haltungsstufen zusammenkommen. Das würde die eindeutige Kennzeichnung unmöglich oder für den Gast irreführend machen.\r\n•\tMitarbeiter:innenschulung: Darüber hinaus müssten Küchen- und Servicepersonal geschult werden, um die Kennzeichnung korrekt umzusetzen und Fragen der Gäste fachkundig zu beantworten: ein erheblicher Aufwand, der insbesondere für kleinere Betriebe mit begrenzten Ressourcen und hoher Personalfluktuation kaum leistbar wäre.\r\n•\tFehlende Infrastruktur: Die Betriebe verfügen heute nicht über die technischen Systeme, um den anfallenden Rückverfolgungs- und Informationsaufwand zu bewältigen. Es wären erhebliche Investitionen und der Aufbau von IT-Systemen erforderlich.\r\nKostenfolgen höherer Haltungsformen für öffentliche Einrichtungen\r\n•\tSoziale Gerechtigkeit: Der Einsatz von Fleisch aus höheren Haltungsformen verursacht deutliche Mehrkosten, die in öffentlichen Budgets, etwa bei kommunalen Schul- und KiTa-Trägern oder in der Klinikversorgung, meist nicht vorgesehen sind. Ohne zusätzliche Subventionen würden diese Einrichtungen unter Druck geraten, auf günstigere Produkte mit niedrigerer Haltungsstufe auszuweichen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Ferner müssten die GV-Betriebe die Mehrkosten an die Kund:innen weitergeben. Besonders davon betroffen wären Eltern mit geringem Einkommen, die sich die tägliche warme Mahlzeit ihrer Kinder finanziell heute kaum noch leisten können.\r\n•\tAusschreibungen: Gleichzeitig unterliegen öffentliche Einrichtungen strengen Vergaberegeln: Ausschreibungen orientieren sich am „wirtschaftlichsten Angebot“, das meist den günstigsten Preis priorisiert. Da die nationale Kennzeichnungspflicht nur für in Deutschland erzeugtes Fleisch gilt, würde ein Wettbewerbsnachteil für heimische Produkte entstehen. Importiertes Fleisch wäre von der verpflichtenden Kennzeichnung ausgenommen und könnte dadurch preisgünstiger angeboten werden. Aufgrund des Kostendrucks könnten Caterer bei Ausschreibungen vermehrt auf nicht gekennzeichnetes Importfleisch zurückzugreifen. Das würde die Marktstellung deutscher Erzeuger in der AHV schwächen, regionale Wertschöpfung gefährden und dem Ziel nachhaltiger, transparenter Ernährungssysteme entgegenstehen.\r\nDas zeigt: Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung in der Außerhausverpflegung ist aktuell nur schwer umsetzbar. Stattdessen sollte auf Freiwilligkeit gesetzt werden. Die Betriebe der AHV sollten verstärkt über Tierwohl-Förderprogramme, Initiativen oder Kooperationen mit regionalen Landwirt:innen informiert werden.\r\n\r\nFazit\r\nAus Sicht des Deutschen Tiefkühlinstituts e. V. (dti) würde eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand, zusätzlichen Kosten und einer Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Verarbeitungsstufen und AHV-Betriebe führen.\r\nDas dti spricht sich gegen eine Ausweitung der nationalen Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung aus und plädiert stattdessen für einen europäisch harmonisierten, praxisnahen und wirtschaftlich tragfähigen Ansatz, der sowohl den Anforderungen an Transparenz und Tierwohl gerecht wird als auch die Leistungsfähigkeit der deutschen Lebensmittelwirtschaft wahrt. Transparenznutzen und Zahlungsbereitschaft der Verbraucher:innen müssen realistisch eingeschätzt werden.\r\nVor diesem Hintergrund appelliert das dti an die Politik, die betroffenen Akteure der Lebensmittelwirtschaft frühzeitig und umfassend in den weiteren politischen Prozess einzubeziehen, wie im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode auf Seite 40 angekündigt wird. Nur so ist eine fundierte Folgenabschätzung möglich, die bürokratische und wirtschaftliche Fehlsteuerungen vermeidet. Bisher ist eine solche Einbindung nicht erfolgt.\r\n\r\nDas Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti) ist die Interessenvertretung und Kommunikationsplattform der deutschen Tiefkühlwirtschaft und vertritt als Spitzenverband rund 150 überwiegend mittelständische Unternehmen aus allen Teilen der Tiefkühlkette von Industrie über Logistik und Handel. Die Tiefkühlwirtschaft in Deutschland steht für einen Umsatz von rund 22 Milliarden Euro und versorgt täglich rund 83 Millionen Menschen mit frischen, tiefgekühlten Lebensmitteln. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018224","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f3/33/622279/Stellungnahme-Gutachten-SG2509300025.pdf","pdfPageCount":11,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte,\r\nwir wenden uns aus Anlass der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BT-Drs. 21/555) an Sie, in der empfohlen wird, die staatliche Tierhaltungskennzeichnung auf\r\nverarbeitete Produkte sowie die Außerhausverpflegung auszuweiten.\r\nDas Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti) unterstützt als Spitzenverband mit über 150 überwiegend\r\nmittelständischen Unternehmen und wichtiger Partner der Landwirtschaft, des Handels und der Gastronomie grundsätzlich das politische Ziel, das Tierwohl zu fördern und die staatliche Kennzeichnung der Haltungsform weiterzuentwickeln. Viele Unternehmen unserer Branche engagieren sich bereits freiwillig in nationalen und europäischen Initiativen und leisten so einen aktiven Beitrag zu besseren Haltungsbedingungen. Mit Sorge betrachten wir jedoch Forderungen, die Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Lebensmittel und die Außerhausverpflegung auszuweiten.\r\nEine erweiterte, nationale Kennzeichnungspflicht würde die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen weiter belasten, da ausländische Ware nach geltendem EU-Recht nicht verpflichtend einbezogen werden kann. Damit entstünde ein struktureller Wettbewerbsnachteil für heimische Betriebe. Gleichzeitig müssten aufwendig neue Systeme zur Trennung, Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung aufgebaut werden, was erhebliche Kosten nach sich ziehen würde, die letztlich von den Verbrauchern getragen werden müssten.\r\nDarüber hinaus könnte eine eingeschränkte Flexibilität in Beschaffung und Produktion die\r\nVersorgungssicherheit beeinträchtigen. Angesichts der derzeit angespannten wirtschaftlichen Lage ist\r\nfraglich, ob Verbraucher und Verbraucherinnen bei verarbeiteten Lebensmitteln oder beim Verzehr außer\r\nHaus tatsächlich eine Kaufentscheidung zugunsten einer höheren Haltungsform treffen würden.\r\nAus unserer Sicht wäre es daher zielführender, die Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung in der\r\nEuropäischen Union gemeinsam voranzubringen. Ein harmonisiertes EU-System würde Transparenz schaffen, faire Wettbewerbsbedingungen sichern und damit auch dem Tierwohl am wirksamsten dienen.\r\nMit dem beigefügten Positionspapier „Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung“\r\nmöchten wir unsere Einschätzungen und Vorschläge aus der Perspektive einer fleischverarbeitenden\r\nIndustrie, die ein wichtiger Lieferant der Gastronomie ist, darlegen. Wir bitten Sie, diese Aspekte in die\r\npolitische Debatte einzubeziehen und den Austausch mit allen Wirtschaftsbeteiligten zu führen, um die\r\nAusgestaltung der Regelungen möglichst praxisnah zu gestalten.\r\nGerne möchten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Perspektive erläutern.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nPositionspapier:\r\nWEITERENTWICKLUNG DER STAATLICHEN TIERHALTUNGSKENNZEICHNUNG\r\nBerlin, 22. Juli 2025\r\n\r\n1.\tGrundsätzliche Haltung der Tiefkühlwirtschaft zu Tierwohl und Tierhaltungskennzeichnung\r\nMit dem Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) im August 2023 wurde erstmals eine nationale, staatlich verpflichtende Kennzeichnung für die Haltungsform eingeführt. Ziel: mehr Transparenz für Verbraucher:innen  schaffen und das Tierwohl in der Nutztierhaltung stärken. Derzeit ist das Gesetz auf frisches, in Deutschland erzeugtes Schweinefleisch beschränkt, das gekühlt oder gefroren – verpackt oder unverpackt – im Einzelhandel, in Fleischereien, im Onlinehandel sowie in anderen Verkaufsstellen angeboten wird. Andere Tierarten, verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung sind bislang nicht erfasst.\r\nAktueller Stand des TierHaltKennzG\r\nDer Bundestag und Bundesrat haben im Juni bzw. Juli 2025 einer Verlängerung der bestehenden Übergangsfrist bis zum 1. März 2026 zugestimmt, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Umsetzung des Gesetzes einzuräumen. Darüber hinaus hat der Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat eine Entschließung zur Ausweitung des Geltungsbereichs beschlossen – unter anderem auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung (BT-Drs. 21/555), die von Bundestag und Bundesrat ebenfalls angenommen wurde.\r\nDer Bundesrat übt jedoch in seiner Beschlussempfehlung auch erhebliche Kritik an dem Gesetz und fordert eine umfassende Novelle des Gesetzes durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). In den kommenden Monaten beabsichtigt die Koalition, das TierHaltKennzG zu überarbeiten und im Herbst 2025 einen weiteren Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung vorzulegen.\r\ndti-Stellungnahme zur Tierhaltungskennzeichnung\r\nDas Deutsche Tiefkühlinstitut (dti) begrüßt die Verschiebung der Übergangsfrist vollumfänglich. Eine nationale Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung, wie sie in der Bundestagsentschließung empfohlen wird, sieht das dti jedoch kritisch. Eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht würde die fleischverarbeitenden Unternehmen der Tiefkühlwirtschaft - sowie anderer Bereiche - und ihre Kunden in der Außerhausverpflegung stark betreffen und belasten. \r\nAuch wenn derzeit noch keine konkreten Vorschläge zur Ausgestaltung vorliegen, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass eine derart weitreichende Ausweitung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung mit erheblichen betrieblichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Belastungen für die Unternehmen verbunden wäre – ohne dass ein konkreter Mehrwert für Verbraucher:innen erkennbar ist.\r\nVor der Debatte über eine Erweiterung sollte daher zunächst eine fundierte Evaluierung des am 1. März 2026 in Kraft tretenden Gesetzes erfolgen, um Zielgenauigkeit und Praxistauglichkeit zu gewährleisten. Erst wenn belastbare Erkenntnisse zur Wirksamkeit und zur Akzeptanz vorliegen, kann fundiert über eine Erweiterung des gesetzlichen Rahmens weiter diskutiert und entschieden werden.\r\nTierwohl als gemeinsame Verantwortung\r\nDas dti befürwortet ausdrücklich die Förderung des Tierwohls und die Unterstützung der heimischen Tierhalter. Viele Unternehmen der Tiefkühlwirtschaft engagieren sich bereits auf freiwilliger Basis für bessere Haltungsbedingungen und sind freiwillig in nationale wie europäische Tierwohlinitiativen eingebunden. \r\nAber: Um die Versorgung mit Fleisch und tierischen, verarbeiteten Lebensmitteln mit hohen Tierwohlstandards zu sichern, ist auch die Rohwarenbeschaffung aus europäischen und internationalen Quellen erforderlich. Die Tiefkühlwirtschaft nutzt das gesamte Spektrum des nationalen, europäischen und internationalen Marktes, um ein verbraucher:innengerechtes Angebot bieten zu können. Aus Sicht des dti ist es daher erforderlich, dass nationale, europäische und internationale Liefer- und Wertschöpfungsketten gleichermaßen betrachtet werden. Viele europäische Nachbarländer verfügen über vergleichbare oder gleichwertige Standards in der Tierhaltung, die allerdings im Rahmen der deutschen Kennzeichnungssystematik nicht abgebildet oder anerkannt werden.\r\nEine ausschließlich nationale Tierhaltungskennzeichnung, die nur deutsches Fleisch erfasst, belastet daher einseitig die heimische Verarbeitungswirtschaft. Sie gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und ist ein Handelshemmnis im europäischen Binnenmarkt.\r\nDaher plädiert das dti für europäisch harmonisierte Systeme, damit die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes erhalten bleibt. Diese sollten qualitativ gleichwertige Haltungsformen unabhängig vom Herkunftsland berücksichtigen. Aus Sicht der Tiefkühlwirtschaft wäre dies der sachgerechte Weg – sowohl im Sinne der Transparenz und Versorgungssicherheit für Verbraucher:innen als auch im Sinne eines leistungsfähigen, fairen und offenen Marktes und eines wirksamen, effektiven Schutzes des Tierwohls.\r\n \r\n2.\tHerausforderungen einer Ausweitung auf verarbeitete tierische Lebensmittel aus Sicht der Tiefkühlbranche\r\nEine Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte hätte enorme Auswirkungen auf industrielle Prozesse. Wir möchten daher erläutern, welche Herausforderungen dies für die Unternehmen der Tiefkühlwirtschaft - sowie alle fleischverarbeitenden Unternehmen in Deutschland - mit sich bringen würde.\r\nBislang ist noch nicht definiert, welche Produktgruppen unter „verarbeiteten Produkte“ im Sinne einer möglichen erweiterten Kennzeichnungspflicht verstanden werden sollen. Darunter könnten Fleischerzeugnisse fallen, die produktionsbedingt weiterverarbeitet wurden bzw. aus mehreren Zutaten oder Komponenten bestehen. Aus dem Sortiment der Tiefkühlunternehmen könnten davon unter anderem folgende Produktgruppen betroffen sein:\r\n•\tZerkleinertes oder geformtes Fleisch (z. B. Gulasch, Burger-Patty)\r\n•\tWurstwaren (z. B. Bratwurst, Weißwurst)\r\n•\tPanierte oder vorgegarte Fleischprodukte (z. B. Schnitzel, Chicken Nuggets)\r\n•\tTiefkühl-Fertiggerichte mit Fleischanteil (z. B. Pizza Salami, Lasagne)\r\nEine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auf Verarbeitungsprodukten hätte erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette und würde zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand und zu zusätzlichen Kosten in den Unternehmen führen, die an die Verbraucher:innen weitergegeben werden müssten.\r\nAnforderungen an die Produktion und Qualitätssicherung\r\nEine Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel würde Unternehmen vor große technische und organisatorische Herausforderungen stellen. Insbesondere müssten völlig neue Systeme zur Erfassung und Trennung der einzelnen Tierartenströme aufgebaut werden. Zudem müssten die Systeme zur Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung angepasst und teilweise neu aufgesetzt werden.\r\n•\tProduktionsplanung / Warenströme: Mischlinien mit Rohwaren unterschiedlicher Herkunft (z. B. aus Deutschland und anderen Ländern) müssten strikt getrennt geführt werden, um eine eindeutige Zuordnung zu den Haltungsstufen sicherzustellen. Dies erfordert eine komplexe und aufwändige Produktionsplanung, da jede Zutat je nach Herkunft mit eigener Materialnummer, separater Spezifikation und getrennter Lagerhaltung verwaltet werden müsste. Nur so könnte eine rezepturgetreue Produktion mit vollständiger Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden.\r\n•\tQualitätssicherung: Jede Charge müsste einzeln dokumentiert und rückverfolgbar gemacht werden, auch bei komplexen Mehrkomponentenprodukten wie z.B. Pizza oder Fertiggerichten. Eine lückenlose Nachverfolgung der eingesetzten Fleischrohwaren wäre erforderlich, um die Vermischung unterschiedlicher Haltungsformen und Herkünfte zu vermeiden.\r\nAuswirkungen auf Beschaffung und Flexibilität\r\nDie Rohwarenbeschaffung in der Lebensmittelverarbeitung ist ein dynamischer, stark preis- und verfügbarkeitsgesteuerter Prozess. Eine verpflichtende Kennzeichnung auf Basis einzelner Haltungsformen reduziert die Flexibilität der Produktion – besonders bei der Rezepturanpassung und kurzfristigen Disposition – mit Nachteilen für eine stabile Versorgung.\r\n•\tRohwarenmanagement: Die Beschaffung von Fleischrohwaren auf der Basis von Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit wäre nur noch eingeschränkt möglich. Die Flexibilität bei der Rezepturgestaltung würde erheblich leiden, da bei Abweichungen regelmäßig Anpassungen der Kennzeichnung auf den Verpackungen notwendig wären.\r\n•\tEtikettierung & Verpackung: Da das nationale Tierhaltungslogo ausschließlich auf Fleisch deutscher Herkunft angewendet werden dürfte, müssten viele verarbeitende Unternehmen eigene Verpackungen speziell für den deutschen Markt entwickeln und bereithalten. Eine einheitliche Gestaltung für mehrere europäische oder internationale Absatzmärkte wäre dadurch stark eingeschränkt oder gar nicht mehr umsetzbar. Dies würde insbesondere im Exportgeschäft zusätzliche Kosten verursachen, wo separate Verpackungen notwendig wären, und wäre auch nicht ressourcenschonend. Dies könnte sich auf die Exportpreise auswirken und so die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter im Vergleich zu europäischen und internationalen Mitbewerbern schwächen.\r\n•\tWarenlogistik: Lagerung, Transport und Disposition müssten in der Verarbeitungsindustrie nach Tierhaltungsstufen und -arten differenziert werden. Dies würde zusätzliche Kapazitäten erfordern. Derzeit sind solche Systeme nur für frisches Fleisch einzelner Tierarten verfügbar (z.B. QS, F-Trace etc.), das unverarbeitet im Handel direkt an die Verbraucher:innen vertrieben wird.\r\nTransparenz hat einen Preis\r\nEs stellt sich die Frage, ob Verbraucher:innen überhaupt bereit und finanziell in der Lage wären, mögliche Preiserhöhungen mitzutragen. Daran haben wir erhebliche Zweifel, die durch die bereits jetzt hohe Preissensibilität beim Thema Lebensmittel bestärkt werden. \r\n•\tKosten für Unternehmen: Die Einführung eines Systems für verarbeitete Produkte würde insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen zu hohen Zusatzkosten führen – etwa für Personal, IT, Verpackung und Schulung. Eine flächendeckende Umsetzung wäre mit hohem Aufwand verbunden. Die Gesamtkosten für Personal, Verpackung, Logistik und Rückverfolgbarkeit würden erheblich steigen.\r\n•\tZahlungsbereitschaft der Verbraucher:innen: Das dti bekennt sich zu Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wenn Verbraucher:innen sich jedoch bewusst für Produkte aus höheren Haltungsformen entscheiden sollen, müssen im Vorfeld solcher Maßnahmen die sozialen Auswirkungen mitgedacht werden. Höhere Tierhaltungsstandards führen zu steigenden Produktionskosten, die sich zwangsläufig auf die Endpreise der Produkte auswirken würden.\r\nOb Verbraucher:innen, insbesondere einkommensschwache Haushalte, angesichts bereits stark gestiegener Lebenshaltungskosten in der Lage wären, diese Preise zu zahlen, ist fraglich.\r\n•\tWirksamkeit von Kennzeichnungen: Die Auswirkungen neuer Kennzeichnungssysteme auf das tatsächliche Konsumverhalten sind bislang unklar. Dies sollte unserer Ansicht nach zunächst weiter wissenschaftlich untersucht werden. Zwar zeigen Umfragen wie der aktuelle Ernährungsreport des BMLEH, dass sich Verbraucher:innen mehr Transparenz wünschen und wissen wollen, woher das Tier stammt. Bei frischem Fleisch wird diese Information möglicherweise noch bewusst wahrgenommen und in die Kaufentscheidung einbezogen. Bei verarbeiteten Produkten, wie etwa der Salami auf der Pizza, ist jedoch fraglich, ob Herkunft und Haltungsform noch aktiv berücksichtigt werden. Kaufentscheidungen bei verarbeiteten Lebensmitteln hängen von vielen Faktoren ab, beispielsweise Geschmack, Preis, Marke und Verpackung. Ob neue Kennzeichnungen also tatsächlich eine Verhaltensänderung auslösen, bleibt aus unserer Sicht zweifelhaft.\r\nVerfügbarkeit und Marktangebot berücksichtigen\r\nDer Umbau der Tierhaltung in Deutschland hin zu höheren Haltungsstandards wird politisch unterstützt. Dennoch ist der Prozess noch nicht abgeschlossen – das verfügbare Angebot derzeit noch sehr begrenzt. Eine Ausweitung der Nachfrage durch verpflichtende Kennzeichnung sollte aus Sicht des dti mit Blick auf die tatsächliche Marktverfügbarkeit erfolgen, um inflationäre Effekte zu vermeiden. Hinzu kommt, dass die Tierhaltungsstandards in vielen europäischen Ländern mit deutschen Standards vergleichbar sind. Eine rein deutsche Kennzeichnung, die diese nicht berücksichtigt, führt zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Anbieter und zu Hemmnissen im europäischen Binnenmarkt.\r\n•\tVersorgungssicherheit: Wenn es das politische Ziel ist, mit der staatlichen Kennzeichnung künftig Fleisch mit einer hohen Tierhaltungsstufe in der Lebensmittelverarbeitung und Außerhausverpflegung bevorzugt zum Einsatz zu bringen, stellt sich die Frage, ob die heimische Erzeugung überhaupt ausreicht, um den Bedarf der Bevölkerung in Deutschland zu decken. Nach Ansicht des dti könnte der deutsche Markt dies allein nicht leisten. Zwar hat die Förderung des Umbaus der Tierhaltung hin zu höheren Standards begonnen. Viele Betriebe befinden sich derzeit jedoch noch in der Umstellungsphase oder stehen vor erheblichen Investitionsentscheidungen. Daher ist kurzfristig nicht mit einem flächendeckenden Angebot zu rechnen. Es wäre daher nicht ratsam, weitere Impulse auf der Nachfrageseite zu setzen. Dies würde lediglich preiserhöhende Effekte haben.\r\n•\tDiskriminierung: Es besteht die Gefahr, dass gleichwertige hohe Tierhaltungsformen aus anderen EU-Mitgliedstaaten benachteiligt oder gar diskriminiert werden, da diese das Tierhaltungslogo nicht verpflichtend auf ihre Produkte aufbringen müssen. Dies könnte bei Verbraucher:innen in Deutschland den Eindruck erwecken, dass das Fleisch aus der EU oder Drittstaaten weniger tierwohlgerecht erzeugt wurde.  Gleichwohl müssten die oben bereits erläuterten Mehrkosten, die durch die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland während der Verarbeitung entstehen, an die Verbraucher:innen weitergegeben werden. Produkte aus dem Ausland mit ähnlichen hohen Standards wären dadurch preislich im Vorteil, da hier keine verpflichtende Kennzeichnung vorliegt. Verbraucher:innen könnten deshalb eher zu den günstigeren Importen greifen. Das würde den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerren.\r\nDas dti spricht sich in der Lebensmittel- und Tierhaltungskennzeichnung grundsätzlich gegen nationale Einzelregelungen aus, sondern plädiert für europäisch harmonisierte Systeme, damit die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes erhalten bleibt. Diese sollten qualitativ gleichwertige Haltungsformen unabhängig vom Herkunftsland berücksichtigen. Aus Sicht der Tiefkühlwirtschaft wäre dies der sachgerechte Weg – sowohl im Sinne der Transparenz und Versorgungssicherheit für Verbraucher:innen als auch im Interesse eines leistungsfähigen, fairen und offenen Marktes und eines wirksamen, effektiven Schutzes des Tierwohls.\r\n\r\n3.\tHerausforderungen für die Außerhausverpflegung (AHV)\r\nEine verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außerhausverpflegung (AHV) – darunter verstehen wir die Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung (Betriebsverpflegung, Schul- und KiTa-Verpflegung, Hochschulgastronomie, Care-Verpflegung) und Caterer – würde alle Beteiligten vor große praktische Herausforderungen und zusätzliche Kostenbelastungen stellen.\r\nDabei ist die AHV ein zentraler Bestandteil der täglichen Ernährung in Deutschland: Täglich werden für ca. 17 Millionen Gäste  Speisen produziert – oft unter hohem Zeit- und Kostendruck.\r\nDer durch eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die AHV verbundene personelle und organisatorische Mehraufwand wäre für viele Betriebe kaum leistbar. Dies gilt insbesondere für öffentliche Träger oder soziale Einrichtungen mit begrenzten Ressourcen und einer begrenzten Zahlungsbereitschaft ihrer Kunden, wie z.B. in der KiTa- und Schulverpflegung, im Care-Bereich oder beim Essen auf Rädern.\r\nHerausforderungen bei Planung und Ausweisung von Haltungsformen in der AHV\r\n•\tKomplexe Kennzeichnung: Jeder GV-Anbieter/Caterer müsste für jedes Gericht die Haltungsform aller eingesetzten Fleischkomponenten dokumentieren und ausweisen (z. B. auf Speisekarten und -plänen, Aushängen, digitalen Menükarten etc.). In der Praxis müssen Speisepläne in der Gemeinschaftsverpflegung oft Wochen im Voraus geplant werden – etwa in Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen. Kurzfristige Lieferschwierigkeiten, wechselnde Spezifikationen oder Rohwarenengpässe zwingen die Küchen jedoch häufig zu Anpassungen. Eine verlässliche Angabe der Haltungsform im Voraus wäre dadurch stark erschwert. In der Individualgastronomie – also Restaurants, Hotels oder Cafés – besteht ggf. eine größere Flexibilität, kurzfristige Anpassungen vorzunehmen und neue Anforderungen schneller umzusetzen. Dennoch sind auch hier Speisekarten häufig langfristig geplant und nicht ohne Weiteres kurzfristig änderbar. Eine kontinuierliche Aktualisierung der Karten oder der Einsatz ergänzender Beiblätter bzw. digitaler Lösungen zur Ausweisung der Haltungsformen würde zusätzliche Kosten verursachen.\r\n•\tFehlende Verständlichkeit: In einem Menü mit mehreren Fleischkomponenten (z.B. Gulasch) könnten unterschiedliche Haltungsstufen zusammenkommen. Das würde die eindeutige Kennzeichnung unmöglich oder für den Gast irreführend machen.\r\n•\tMitarbeiter:innenschulung: Darüber hinaus müssten Küchen- und Servicepersonal geschult werden, um die Kennzeichnung korrekt umzusetzen und Fragen der Gäste fachkundig zu beantworten: ein erheblicher Aufwand, der insbesondere für kleinere Betriebe mit begrenzten Ressourcen und hoher Personalfluktuation kaum leistbar wäre.\r\n•\tFehlende Infrastruktur: Die Betriebe verfügen heute nicht über die technischen Systeme, um den anfallenden Rückverfolgungs- und Informationsaufwand zu bewältigen. Es wären erhebliche Investitionen und der Aufbau von IT-Systemen erforderlich.\r\nKostenfolgen höherer Haltungsformen für öffentliche Einrichtungen\r\n•\tSoziale Gerechtigkeit: Der Einsatz von Fleisch aus höheren Haltungsformen verursacht deutliche Mehrkosten, die in öffentlichen Budgets, etwa bei kommunalen Schul- und KiTa-Trägern oder in der Klinikversorgung, meist nicht vorgesehen sind. Ohne zusätzliche Subventionen würden diese Einrichtungen unter Druck geraten, auf günstigere Produkte mit niedrigerer Haltungsstufe auszuweichen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Ferner müssten die GV-Betriebe die Mehrkosten an die Kund:innen weitergeben. Besonders davon betroffen wären Eltern mit geringem Einkommen, die sich die tägliche warme Mahlzeit ihrer Kinder finanziell heute kaum noch leisten können.\r\n•\tAusschreibungen: Gleichzeitig unterliegen öffentliche Einrichtungen strengen Vergaberegeln: Ausschreibungen orientieren sich am „wirtschaftlichsten Angebot“, das meist den günstigsten Preis priorisiert. Da die nationale Kennzeichnungspflicht nur für in Deutschland erzeugtes Fleisch gilt, würde ein Wettbewerbsnachteil für heimische Produkte entstehen. Importiertes Fleisch wäre von der verpflichtenden Kennzeichnung ausgenommen und könnte dadurch preisgünstiger angeboten werden. Aufgrund des Kostendrucks könnten Caterer bei Ausschreibungen vermehrt auf nicht gekennzeichnetes Importfleisch zurückzugreifen. Das würde die Marktstellung deutscher Erzeuger in der AHV schwächen, regionale Wertschöpfung gefährden und dem Ziel nachhaltiger, transparenter Ernährungssysteme entgegenstehen.\r\nDas zeigt: Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung in der Außerhausverpflegung ist aktuell nur schwer umsetzbar. Stattdessen sollte auf Freiwilligkeit gesetzt werden. Die Betriebe der AHV sollten verstärkt über Tierwohl-Förderprogramme, Initiativen oder Kooperationen mit regionalen Landwirt:innen informiert werden.\r\n\r\nFazit\r\nAus Sicht des Deutschen Tiefkühlinstituts e. V. (dti) würde eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand, zusätzlichen Kosten und einer Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Verarbeitungsstufen und AHV-Betriebe führen.\r\nDas dti spricht sich gegen eine Ausweitung der nationalen Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung aus und plädiert stattdessen für einen europäisch harmonisierten, praxisnahen und wirtschaftlich tragfähigen Ansatz, der sowohl den Anforderungen an Transparenz und Tierwohl gerecht wird als auch die Leistungsfähigkeit der deutschen Lebensmittelwirtschaft wahrt. Transparenznutzen und Zahlungsbereitschaft der Verbraucher:innen müssen realistisch eingeschätzt werden.\r\nVor diesem Hintergrund appelliert das dti an die Politik, die betroffenen Akteure der Lebensmittelwirtschaft frühzeitig und umfassend in den weiteren politischen Prozess einzubeziehen, wie im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode auf Seite 40 angekündigt wird. Nur so ist eine fundierte Folgenabschätzung möglich, die bürokratische und wirtschaftliche Fehlsteuerungen vermeidet. Bisher ist eine solche Einbindung nicht erfolgt.\r\n\r\nDas Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti) ist die Interessenvertretung und Kommunikationsplattform der deutschen Tiefkühlwirtschaft und vertritt als Spitzenverband rund 150 überwiegend mittelständische Unternehmen aus allen Teilen der Tiefkühlkette von Industrie über Logistik und Handel. Die Tiefkühlwirtschaft in Deutschland steht für einen Umsatz von rund 22 Milliarden Euro und versorgt täglich rund 83 Millionen Menschen mit frischen, tiefgekühlten Lebensmitteln. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-09-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018224","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0f/76/657824/Stellungnahme-Gutachten-SG2512160009.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"POSITIONSPAPIER TIERHALTUNGSKENNZEICHNUNGSGESETZ\r\nExecutive Summary\r\nMit dem Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes im August 2023 wurde eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch deutscher Herkunft eingeführt, die bis März 2026 umgesetzt werden muss. Neben einer Ausweitung auf weitere Produktgruppen, wie Rind und Geflügel, wird derzeit ebenso politisch diskutiert, die Kennzeichnungspflicht auch auf die Gastronomie bzw. Außer-Haus-Verpflegung auszuweiten.\r\nPosition der Gastronomie, des Lebensmittelgroßhandels und der Tiefkühlwirtschaft:\r\nWir befürworten grundsätzlich mehr Transparenz im Sinne des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes – insbesondere dort, wo ein klarer Bedarf besteht und eine Kennzeichnung sinnvoll ist. Für den Außer-Haus-Markt trifft dies jedoch überwiegend nicht zu. Wir lehnen daher die geplante Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf diesen Bereich ab. Die Einführung würde zu erheblichen bürokratischen Belastungen und Wettbewerbsnachteilen führen – insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe. Zudem besteht die Gefahr, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schweinefleischproduzenten geschwächt wird, da Gastronomen vermehrt auf importiertes Schweinefleisch ohne Kennzeichnungspflicht ausweichen würden.\r\nAusgangslage zum TierHaltKennzG\r\nMit dem Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) im August 2023 wurde erstmals eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch deutscher Mast eingeführt. Ab dem 1. März 2026 muss dieses Fleisch bei der Abgabe an Endverbraucher mit einem entsprechenden Haltungsform-Logo gekennzeichnet werden. Dabei werden fünf Haltungsformen unterschieden: Bio, Auslauf/Weide, Frischluftstall, Stall + Platz und Stall. Der Geltungsbereich des Gesetzes bezieht sich aktuell auf die Vermarktung von frischem, unverarbeitetem Schweinefleisch an Endverbraucher – etwa im Lebensmittel-einzelhandel, Online-Handel oder in Metzgereien. Lebensmittelgroßhändler sind derzeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 TierHaltKennzG dazu angehalten, Informationen zur Haltungsform innerhalb der Lieferkette an so genannte Wiederverkäufer (Metzgereien) weiterzugeben.\r\nIm Zusammenhang mit der Novellierung des TierHaltKennzG brachte der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat eine Beschlussempfehlung ein, der die Bundesregierung bis Mitte der Wahlperiode zu einer grundsätzlichen Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auffordert. Im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaftsbeteiligten sei die Erweiterung des TierHaltKennzG um die weiteren Tierarten, den gesamten Lebenszyklus, verarbeitete Produkte und die Außer-Haus-Verpflegung notwendig, so die Empfehlung.\r\nDie zeichnenden Verbände positionieren sich klar gegen eine Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung. Sie würde bürokratische Belastungen für eine Branche bedeuten, die strukturell anders funktioniert als der Lebensmitteleinzelhandel (LEH), auf den das TierHaltKennzG bisher zugeschnitten ist. Im Gegensatz zum LEH, der zentral gesteuerte Sortimente und standardisierte Warenflüsse verwaltet, ist der Außer-Haus-Markt (z.B. Restaurants, Kantinen, Imbisse) kleinteilig, heterogen und stark manuell geprägt. Die Kennzeichnungspflicht hier umzusetzen ist organisatorisch und wirtschaftlich ungleich aufwendiger als im LEH – insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe.\r\nUnsere politischen Forderungen zum TierHaltKennzG\r\nDie Gastronomie, der Lebensmittelgroßhandel und die Lieferanten der Tiefkühlwirtschaft lehnen eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnungspflicht auf die Außer-Haus-Verpflegung entschieden ab: Die geplanten Regelungen bringen erhebliche praktische Herausforderungen mit sich und führen zu Wettbewerbsnachteilen – insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe, die dadurch überfordert werden könnten.\r\n1. Unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand für Gastronomen vermeiden:\r\nUm die Kennzeichnungspflicht zu erfüllen, müssten Gastronomen eine durchgängige Dokumentation und verlässliche Rückverfolgbarkeit sicherstellen. In der Praxis fehlen hierfür jedoch klare Standards, vor allem bei verarbeiteten, marinierten oder gemischten Produkten. Besonders problematisch ist die ständige Anpassung der Kennzeichnung, wenn Produkte von unterschiedlichen Herkunftsländern (z. B. Schweinefleisch aus Polen, Deutschland oder den Niederlanden) verwendet oder verschiedene Haltungsformen gemischt werden. Gastronomen müssten dann ihre Speisekarten, Aushänge oder Preisverzeichnisse immer wieder ändern, was zu einem erheblichen Mehraufwand führt. Solche neuen Regelungen erschweren vor allem spontane Anpassungen – zum Beispiel bei Tagesgerichten oder Lieferengpässen.\r\nGleichzeitig besteht das Risiko rechtlicher Konsequenzen bei Fehldeklarationen, was die Betriebe zusätzlich belastet.\r\n2. Keine Verdrängung regionaler Produkte durch Wettbewerbsverzerrung:\r\nDie Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnungspflicht trifft ausschließlich Produkte aus Deutschland. In den Gesetzgebungsverfahren zur Tierhaltungskennzeichnung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Importware nicht unter die Kennzeichnungs-pflicht fällt. Vor allem eine Einbeziehung von Importen aus dem EU-Binnenmarkt in die deutsche Kennzeichnungspflicht würde ein europarechtswidriges Handelshemmnis darstellen. Ein Alleingang Deutschlands schwächt die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Fleischproduzenten. Gastronomiebetriebe wären in angespannten wirtschaftlichen Situationen und aufgrund der hohen Preissensibilität der Gäste dazu gedrängt, verstärkt auf importiertes Fleisch ohne Kennzeichnungspflicht zurückzugreifen, um bürokratische und kostenintensive Auflagen zu umgehen. Dies führt zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Erzeuger, die bereits unter erheblichem Preisdruck stehen. Zudem konterkariert es die Bestrebungen der Gastronomie und der Bundesregierung, einheimische und regionale Erzeuger zur stärken.\r\n3. Keine Überforderung kleiner und mittelständischer Betriebe:\r\nNach wie vor sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Gastronomiesektor schwierig. Eine Dokumentationspflicht im Rahmen der Tierhaltungskennzeichnung würde die Wettbewerbsfähigkeit und den Fortbestand gastronomischer Betriebe in Deutschland weiter gefährden. Viele Restaurants, Bistros oder familiengeführte Betriebe verfügen weder über die personellen noch die finanziellen Ressourcen, um zusätzliche bürokratische Auflagen zu erfüllen. Die verpflichtende Kennzeichnung in Speisekarten oder Aushängen stellt eine erhebliche organisatorische und technische Herausforderung dar. Der Mehraufwand führt dazu, dass viele Betriebe ihr Angebot reduzieren müssten – zum Nachteil von Vielfalt und Regionalität. Eine bürokratische Mehrbelastung in dieser Größenordnung gefährdet die Wirtschaftlichkeit vieler Betriebe, die ohnehin unter Kostendruck, Personalmangel und sinkender Nachfrage leiden.\r\n4. Keine Kennzeichnungspflicht entgegen der Verbraucherinteressen:\r\nDie zusätzliche Bürokratiebelastung ist insbesondere vor dem Hintergrund unverhältnismäßig, dass dem oben geschilderten Aufwand ein mangelndes reales Verbraucherinteresse gegenübersteht. Die Erfahrung der Mitgliedsunternehmen der zeichnenden Verbände zeigt, dass die Menschen, die außer-Haus essen, auf der Speisekarte weniger auf die Herkunft oder die Tierhaltungsbedingungen der tierischen Lebensmittel achten, als diejenigen, die selbst zu Hause kochen, bzw. essen. Zudem können die gastronomischen Betriebe im Gegensatz zum Einzelhandel keine Auswahl an verschiedenen Haltungsformen zur Auswahl anbieten und vorrätig halten. Das ist nicht oder in einzelnen Fällen nur mit einem erheblichen Kostenaufwand realisierbar, den die Unternehmerinnen und Unternehmer an die Gäste weitergeben müssten. Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen der letzten Jahre sind die Gäste i. d. R. nicht bereit, höhere Preise für gastronomische Angebote zu zahlen.\r\nGäste, die über die Tierhaltung in der Gastronomie informiert werden wollen, erhalten zudem bereits heute auf Nachfrage eine Auskunft, da der Betrieb ein unternehmerisches Interesse an guter Bewirtung seiner Gäste hat. Ein Restaurant, das beispielsweise auf tierische Produkte aus regionaler Produktion setzt, wird diesen Fokus aus Eigeninteresse auf der Speisekarte kenntlich machen. Es muss Teil der unternehmerischen Freiheit bleiben, wie Betriebe ihre Gäste über die tierischen Produkte in ihrem Angebot Informieren."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018224","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/82/99/657826/Stellungnahme-Gutachten-SG2512160012.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Anfrage Verbändeallianz zur Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes und der diskutierten Ausweitung auf die Außerhausverpflegung und verarbeitete Lebensmittel\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\ndie unterzeichnenden Verbände – der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband), das Deutsche Institut für Gemeinschaftsgastronomie e.V. (DIG), das Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti) sowie der GROSSHANDELSVERBAND FOODSERVICE e.V. (GVF) – vertreten gemeinsam die Interessen einer Branche, die täglich Millionen kleine und große Menschen mit Speisen und Getränken versorgt: in Restaurants, Cafés und Bäckereien, an Tankstellen, in Betriebsrestaurants, Hochschulmensen, Schulen und Kitas sowie Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern. Mit Sorge verfolgen wir die aktuellen Erwägungen, die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auf die Außerhausverpflegung sowie verarbeitete tierische Lebensmittel auszuweiten.\r\nIm Rahmen des parlamentarischen Prozesses zur von Ihnen angestoßenen Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) brachte der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat eine Beschlussempfehlung ein, die die Bundesregierung bis Mitte der aktuellen Wahlperiode zu einer grundsätzlichen Reform des TierHaltKennzG auffordert. Im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaftsbeteiligten sei die Erweiterung des TierHaltKennzG um die weiteren Tierarten, den gesamten Lebenszyklus, verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung notwendig, so die Empfehlung.\r\nAm 7. Oktober 2025 fand in Ihrem Haus ein Verbändegespräch zu dieser angestrebten, umfassenden Reform des TierHaltKennzG statt. Dabei haben sich einige Unternehmen und Verbände für eine Ausweitung auf die Außerhausverpflegung ausgesprochen. Der dieses Schreiben mitzeichnende DEHOGA Bundesverband konnte die kritische Position unseres Verbändebündnisses darlegen. Gemeinsam vertreten wir Tausende von vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben, die schon jetzt in hohem Maße mit bürokratischen, personellen und finanziellen Belastungen kämpfen. Trotz der starken wirtschaftlichen wie gesellschaftlichen Relevanz konnten die weiteren mitzeichnenden Verbände die wichtigen Argumente, die gegen eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung sprechen, in dem Verbändegespräch des BMLEH nicht präsentieren.\r\nVor dem Hintergrund, dass die Argumente und Positionen unserer Branche bisher kaum in den politischen Entscheidungsprozess einfließen konnten, möchten wir Sie mit diesem Schreiben sowie dem anhängigen Positionspapier des Verbändebündnisses gerne auf die weitreichenden Folgen einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außerhausverpflegung und verarbeitete Produkte aufmerksam machen:\r\n1. Bürokratische Überforderung vermeiden:\r\nEine durchgängige Dokumentation der Haltungsformen ist in der Praxis kaum umsetzbar – insbesondere bei verarbeiteten, marinierten oder gemischten Produkten. Häufige Änderungen bei Speisekarten und Aushängen wären unvermeidbar und würden den betrieblichen Alltag erheblich erschweren.\r\n2. Wettbewerbsverzerrungen verhindern:\r\nEine allein nationale Kennzeichnungspflicht würde deutsche Produkte benachteiligen und Importe aus EU-Staaten begünstigen, die nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Das schwächt heimische Erzeuger und konterkariert die Bemühungen um regionale Wertschöpfung.\r\n3. Kleinbetriebe und Mittelstand stärken statt belasten:\r\n85 Prozent der betroffenen kleinen Betriebe haben weniger als zehn Mitarbeiter. Sie verfügen weder über die Lagerkapazitäten noch die personellen Ressourcen, um Fleisch unterschiedlicher Haltungsstufen vorzuhalten bzw. zusätzliche Dokumentationspflichten zu erfüllen. Neue Auflagen würden zu Kostensteigerungen, Angebotsreduzierungen bzw. Verschlechterung etablierter Produktqualität bei den Gerichten und im schlimmsten Fall zu Betriebsaufgaben führen.\r\n4. Verbraucherinteressen realistisch berücksichtigen:\r\nIn Restaurant oder Kantine kann der Gast nicht aus verschiedenen Haltungsformen wählen; er entscheidet sich für ein Gericht, nicht für ein Label. Die preissensiblen Kunden sind in der Regel nicht bereit, höhere Preise für gastronomische Angebote zu bezahlen. Es besteht eine realistische Gefahr, dass unsere Gäste auf den Besuch eines Restaurants verzichten, wenn die Kosten aufgrund der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung steigen.\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister, wir befürworten ausdrücklich die Förderung des Tierwohls und die Unterstützung der heimischen Tierhalter. Freiwillig kann jeder Gastronom jederzeit heute schon Herkunft und Haltungsform ausloben. Aber die geplanten, verpflichtenden Vorgaben sind absolut praxisfern und mit der Realität in den Betrieben nicht vereinbar. Eine solche Maßnahme würde übrigens nicht nur die Restaurants und Imbisse treffen, sondern auch Metzger, Bäcker oder die Verpflegung in Schulen, Kitas, in Krankenhäusern oder Seniorenheimen, die ohnehin schon über die Bürokratiebelastung klagen.\r\nWir appellieren daher eindringlich an Sie, bei der weiteren Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes von einer Ausweitung auf die Außerhausverpflegung und verarbeitete Produkte abzusehen. Aus unserer Sicht ist zunächst eine fundierte Folgenabschätzung nötig, die die Auswirkungen auf den Mittelstand und das Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand analysiert.\r\nWir stehen Ihnen und Ihrem Haus gerne für ein vertiefendes Gespräch zur\r\nVerfügung, um gemeinsam praxistaugliche Wege für mehr Tierwohl und\r\nTransparenz entlang der Wertschöpfungskette zu erarbeiten.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-04"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}