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Insbesondere die praktische Umsetzbarkeit der Regelungen des GDPR steht dabei im Vordergrund.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011789","title":"Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Strommarktdesign und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir unterstützen den Ausbau eines Energiesystems auf Basis erneuerbarer Energien sowie die Erneuerung und den Ausbau des Stromnetzes. Wir treten für ein regulatorisches Umfeld ein, das den schnellen Ausbau von Technologien ermöglicht, die Flexibilität und Dezentralität des Stromnetzes fördern.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011790","title":"Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Energieeffizienz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir setzen uns dafür ein, bestehende Energieeffizienzpotentiale z.B. in der Industrie und in Gebäuden auszuschöpfen und Aspekte der Nachhaltigkeit stärker in den Fokus zu nehmen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","shortTitle":"GEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011986","title":"Industriefreundliche Ausgestaltung der nationalen und europäischen Forschungsförderung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Bei Ausschreibungen und Förderprogrammen bessere Anschlussfähigkeit der Industrie ermöglichen; Forschungszulagengesetz auch auf Großunternehmen ausweiten","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung","shortTitle":"FZulG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fzulg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011987","title":"Zügige und möglichst umfangreiche Umsetzung der Wachstumsinitiative der Bundesregierung (bessere Arbeitsanreize, mehr Fachkräfte)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Dynamisierung des Wirtschaftsgeschehens und des -wachstums insbesondere durch verstärkte Arbeitsanreize und mehr Fachkräfte (z.B. i.R.d. Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Beschleunigung von Visavergaben und Digitalisierung, Schaffung eines neuen Regimes der Altersbeschäftigung, keine Einführung eines Bundestariftreuegesetzes)","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Arbeitszeitgesetz","shortTitle":"ArbZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)","shortTitle":"SGB 2","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2"},{"title":"Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern","shortTitle":"BeschV 2013","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)","shortTitle":"SGB 3","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)","shortTitle":"SGB 6","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6"},{"title":"Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung","shortTitle":"SchwarzArbG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013400","title":"Ausgestaltung und Umsetzung der EU Sanktionsverordnungen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Direkter sowie indirekter (über deutsche und europäische Wirtschaftsverbände) Austausch mit der EU-Kommission sowie mit der Bundesregierung zur Ausgestaltung, Auslegung und Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit sowie Umsetzung u.a. der EU-Sanktionen (inkl. FAQs) gegen Russland.  ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_SAFETY_POLICY","de":"Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU","en":"Common foreign and security policy of the EU"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013753","title":"Vorschläge zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit der EU-Taxonomie-Berichterstattung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Vorschläge zur Verbesserung mit der Benutzerfreundlichkeit der EU-Taxonomie Anhang C zur Verringerung bestehender Rechtsunsicherheit sowie zur Verbesserung der Platform on Sustainable Finance und Vereinheitlichung sowie Verbesserung des DNSH-Kriteriums und der Offenlegungspflichten","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015514","title":"Rücknahme eines EU-Verordnungsvorschlags zur Standard Essential Patents (SEP) Lizenzierung ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Siemens begrüßt die Rücknahme des Vorschlags und setzt sich dafür ein, verbindliche Regeln bei der SEP Lizenzierung nur bei nachgewiesenen Ineffizienzen aufzustellen, um Bürokratie zu vermeiden und Innovationen zu fördern.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015879","title":"Empfehlungen für das nächste Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung, Entwicklung und Innovation","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Siemens Empfehlungen für das nächste EU-Rahmenprogramm für Forschung, Entwicklung und Innovation: industrielle Forschung & Innovation stärken zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit; Administrative Prozesse vereinfachen; Budget-Ziel von 3% des BIP erfüllen","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016087","title":"Siemens 10 Punkte-Plan Industrie der Zukunft","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Anlässlich der Bundestagswahl 2025 und der anschließenden Koalitionsverhandlungen erstellte die Siemens AG Handlungsempfehlungen in Form eines 10-Punkte-Plans für die Legislaturperiode 2025 – 2029. Der 10-Punkte-Plan formuliert die Anforderungen an geeignete politische Rahmenbedingungen für eine leistungs- und wettbewerbsfähige Industrie am Standort Deutschland. Dabei werden Empfehlungen in zehn Politikbereichen formuliert, auf die die nächste Bundesregierung fokussieren sollte, u.a. in der Energie, Technologie- und Außenhandelspolitik sowie bei der Modernisierung der Infrastrukturen. Die Veröffentlichung des Positionspapiers erfolgt gemäß den Vorgaben des elektronischen Rundschreibens vom 14.04.2025.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020295","title":"EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase: Beitrag zur Dekarbonisierung und Fortführung bestehender regulatorischer Zeitlinien","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Siemens setzt sich für eine verlässliche Umsetzung der EU-Verordnung 2024/573 ein, insbesondere im Hinblick auf das geplante Verbot von SF6-haltigen Mittelspannungsschaltanlagen ab 2026. Das Unternehmen begrüßt die Zielsetzung der Verordnung als wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung und zur europäischen Energiewende. Siemens spricht sich für regulatorische Klarheit und Planungssicherheit aus, um Investitionen in klimafreundliche Technologien zu stärken und die Energiewende in Europa wirksam voranzubringen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":4,"statements":[{"statementNumber":"SG2407150002","regulatoryProjectNumber":"RV0011038","regulatoryProjectTitle":"Aufnahme modularer Anlagen/Produktion ins Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/da/ae/334388/Stellungnahme-Gutachten-SG2407150002.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bürokratie und Wettbewerbsfähigkeit:  \r\nWie kann der Gesetzgeber auf Innovation reagieren? \r\nGemeinsames Positionspapier von Merck KGaA und Siemens AG \r\n\r\nLösungsvorschlag\r\nRahmengenehmigung modularer Produktion im \r\nBundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aufnehmen  \r\n\r\nFür eine Genehmigung wurden zwei Lösungswege definiert: \r\n➢ Ausweitung der Rahmengenehmigung für modulare Anlagen (kleine \r\nMengen) im BImSchG \r\n➢ LAI-Vollzugshinweis/ -empfehlung erstellen \r\n\r\nHintergrund \r\nUm innovative (modulare) Anlagen zu ermöglichen, braucht es im Rahmen des BImSchG \r\nzusätzliche Anpassungen/Aktualisierungen. Mit Rahmengenehmigungen können schon heute \r\neine Vielzahl von Produktionsverfahren in einem Genehmigungsverfahren geprüft und genehmigt \r\nwerden. In der genehmigten Anlage können so immer wieder neue innovative Produkte hergestellt \r\nwerden, ohne dass ein monatelanges neues Genehmigungsverfahren erforderlich ist.  \r\nDie Rahmengenehmigung legt die Umwelt- und Sicherheitsstandards für diese sogenannten \r\nMehrzweck- und Vielstoff-Anlagen fest. Die Vorschläge des Bund-Länder-Pakts eröffnen nun \r\nden Weg, Rahmengenehmigungen auf modulare Anlagen und damit auf einen technischen \r\nRahmen auszuweiten.  \r\nDadurch können innovative Produkte noch schneller aus der Entwicklung in die Produktion kommen. \r\nWegen der geringen Stoffmengen und der hohen technischen Flexibilität leisten modulare Anlagen \r\nauch einen wichtigen Betrag zur Abfallreduktion und Energieeinsparung (hier liegt ein \r\nEnergieeinsparpotenzial von rund 30% (vgl. Bundesbericht Energieforschung, Projekt ORCA, Seite 25  im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik in der Produktion).\r\n\r\nEntstehung \r\n• Im Forschungsprojekt MPS (das Projekt ist Teil der EnPro-Forschungsinitiative und setzt \r\nerstmalig die Ergebnisse vorangegangener Forschungsprojekte aus dem Labor in einem \r\nProduktionsumfeld um) baute Merck mit dem Siemens Leitsystem ein modulares und \r\nintelligent vernetztes Gesamtsystem für die Produktion von Spezialchemikalien. \r\n• Mit dem TÜV Süd wurde in einem Kooperationsprojekt ein Sicherheitskonzept für modulare \r\nAnlagen entwickelt, welches die Argumentation für das Genehmigungskonzept vollkommen \r\nunterstützt. \r\n• Mitarbeit an der VDI Norm 2776 – Verfahrenstechnische Anlagen; Modulare Anlagen, \r\nErscheinungsdatum 11/2024 \r\n\r\nVorschläge zur Umsetzung des Bund-Länder-Paktes Planungsbeschleunigung 291ff \r\nRahmengenehmigung ausweiten  \r\n\r\n1. Änderung BImSchG § 6 Abs. 2 Rahmengenehmigung: \r\nBei Anlagen, die unterschiedlichen Betriebsweisen dienen oder in denen unterschiedliche Stoffe \r\neingesetzt werden (Mehrzweck- oder Vielstoffanlagen), ist die Genehmigung auf Antrag auf die \r\nunterschiedlichen Betriebsweisen und Stoffe zu erstrecken, wenn die Voraussetzungen nach Absatz \r\n1 für alle erfassten Betriebsweisen und Stoffe erfüllt sind. \r\nNeu: Bei Mehrzweck- oder Vielstoffanlagen, die den Einsatz mobiler, flexibel verschaltbarer \r\nProzesseinheiten innerhalb festgelegter technischer und organisatorischer Randbedingungen \r\nermöglichen (modulare Anlagen), ist die Genehmigung auf den technischen Rahmen zu erstrecken, \r\nwenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch für den technischen Rahmen erfüllt sind. \r\n\r\n2. Änderung 9. BImSchV, § 4a Angaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb: \r\n(1) Die Unterlagen müssen die für die Entscheidung nach § 20 oder § 21 erforderlichen Angaben \r\nenthalten über \r\n1. die Anlagenteile, Verfahrensschritte und Nebeneinrichtungen, auf die sich das \r\nGenehmigungsverfahren gemäß § 1 Absatz 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige \r\nAnlagen erstreckt. \r\nNeu: Bei Mehrzweck- oder Vielstoffanlagen, die den Einsatz mobiler, flexibel verschaltbarer \r\nProzesseinheiten innerhalb festgelegter technischer und organisatorischer Randbedingungen \r\nermöglichen (modulare Anlagen), ist die geforderte Beschreibung der Anlagenteile in angepasster \r\nForm hinreichend, soweit die Anforderungen aus BImSchG §6 (1) erfüllt werden. \r\n\r\n 3. Vollzugsempfehlung LAI-Leitfaden oder Ähnliches: Vollzugsempfehlung zu § 6Abs. 2: \r\nIn der Genehmigung für solche modularisierten chemischen Produktionsanlagen muss nicht \r\nzwingend jede Verschaltungsmöglichkeit explizit genannt sein, sondern es kann bei Erfüllung der \r\nAnforderungen aus BImSchG § 6 (1) auch eine flexible Verschaltung der Apparate (zum Zweck der \r\nDurchführung von Herstellverfahren innerhalb der genehmigten Betriebsweisen und Stoffe) nach \r\nfestgelegten technischen und organisatorischen Randbedingungen genehmigt werden. \r\n \r\nVollzugsempfehlung zu § 4a Abs. 1 9. BImSchV (Angaben zur Anlage und zum \r\nAnlagenbetrieb) \r\nModulare Anlagen sind Mehrzweck- oder Vielstoffanlagen, die eine flexible Verschaltung der \r\nProzessschritte und einen Einsatz mobiler Prozesseinheiten innerhalb festgelegten technischen und \r\norganisatorischen Randbedingungen ermöglichen. Wesentliche Apparate sind nicht fest installiert, \r\nsondern stehen als genehmigter mobiler Apparatepark zur Verfügung, aus welchem benötigte \r\nApparate bedarfsweise in die Produktionsanlage verbracht und für das konkrete Herstellverfahren \r\ninnerhalb der genehmigten Betriebsweisen und Stoffe verschaltet werden können.- Für Modulare \r\nAnlagen gilt:  Mehrzweckanlagen zur modularisierten chemischen Produktion: \r\nDie geforderte Beschreibung der geplanten Anlage in Form von Aufstellungsplänen, Fließbildern, \r\nApparatelisten etc. ist auch mit einem mobilen Apparatepark – lediglich mit festgelegten möglichen \r\nAnschlussstellen – hinreichend, soweit die Anforderungen aus BImSchG §6 (1) erfüllt werden \r\n(Sicherheitskonzept)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-05"}]},{"statementNumber":"SG2408090002","regulatoryProjectNumber":"RV0011555","regulatoryProjectTitle":"Änderungen in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Verringerung der Bürokratiebelastung von Unternehmen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/73/0b/342240/Stellungnahme-Gutachten-SG2408090002.pdf","pdfPageCount":9,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD)\r\nSehr geehrte Abgeordnete,\r\ndie CSRD und ihre Umsetzung in deutsches Recht stellen eine starke Belastung für die betroffenen\r\nUnternehmen dar. Im Hinblick auf den angekündigten Bürokratieabbau haben wir bereits in unserer\r\nStellungnahme zum Referentenentwurf vom 5. April 2024 den deutschen Gesetzgeber aufgefordert, bei der Umsetzung der Richtlinie jeglichen Gestaltungsspielraum aufwandsarm für die Betroffenen auszulegen. Viele Vorschläge zur aufwandsarmen Umsetzung der CSRD, die wir in unserer Stellungnahme gemacht haben, wurden im Regierungsentwurf leider ignoriert.\r\nBesonders kritisch sehen wir weiterhin die in §§ 289g und 315e HGB-E vorgesehene Regelung, dass der (Konzern-) Lagebericht bereits im European Single Electronic Format (ESEF) aufzustellen wäre (sog. Aufstellungslösung). Dies würde die betroffenen Unternehmen massiv belasten, ohne einen Nutzen für die Adressaten zu stiften. Diese Sichtweise stellt die herrschende Meinung dar, wie sie auch von 21 Verbänden bzw. Unternehmen – u.a. DRSC, WPK, IDW, DAI, BDI, DIHK und E.ON/RWE/EnBW – in den Stellungnahmen zum Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz geteilt wurde. Keine einzige der auf der Website des BMJ veröffentlichten Stellungnahme hat sich für eine Aufstellungslösung ausgesprochen.\r\nWir plädieren daher sehr stark für die Beibehaltung der sog. Offenlegungslösung, wie sie bereits in § 328 HGB verankert ist. Statt der im Regierungsentwurf vorgesehenen Einführung der §§ 289g und 315e HGB-E wäre lediglich der Nachhaltigkeitsbericht thematisch in die Aufzählung von § 328 Abs. 1 HGB aufzunehmen.\r\nZudem haben wir entgegen der in der Begründung des Regierungsentwurfs enthaltenen Aussage, dass die vorgesehenen Änderungen eine 1:1-Umsetzung der CSRD darstellen, im Regierungsentwurf weiterhin wesentliche Verschärfungen identifiziert, ohne dass die Abweichungen ausreichend begründet werden.\r\nDadurch würden deutschen Unternehmen nicht nur im weltweiten Vergleich, sondern insbesondere auch in Relation zu europäischen Wettbewerbern, erhebliche Nachteile entstehen. Damit dies vermieden werden kann, haben wir Ihnen in Kapitel 2 unserer Stellungnahme eine Auflistung mit weiterem Anpassungsbedarf im Hinblick auf die nationale Umsetzung der CSRD erstellt.\r\nSchließlich sehen wir zusätzlichen Änderungsbedarf im Sinne des Bürokratieabbaus (Kapitel 3).Für\r\nRückfragen steht Ihnen Herr Dr. Marcus Mayer per E-Mail (mayer.marcus@siemens.com) gerne zur\r\nVerfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSiemens Aktiengesellschaft\r\nIm Detail nehmen wir wie folgt Stellung:\r\n1. Aufstellungslösung nicht akzeptabel\r\nIm Referentenentwurf zum „Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im\r\nHinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte“ (ESEF-Umsetzungsgesetz)\r\nwurde bereits eine Aufstellungslösung für den Jahresfinanzbericht vorgeschlagen. Nach deutlicher Kritik auf\r\nbreiter Ebene wurde daraufhin die Offenlegungslösung gewählt. Eine Aufstellungslösung, wie im\r\nGesetzesentwurf in §§ 289g und 315e HGB-E vorgesehen, würde auch bei einer Beschränkung auf den\r\n(Konzern-)Lagebericht eine Reihe von immensen Nachteilen für die Unternehmen – ohne ersichtliche Vorteile\r\nfür die Adressaten – mit sich bringen.\r\nIn der Begründung zum Regierungsentwurf heißt es: „Zur richtlinienkonformen Umsetzung dieser Anforderung\r\nwird die sogenannte „Aufstellungslösung“ implementiert. Eine Fortführung der bisherigen\r\n„Offenlegungslösung“ wäre nicht richtlinienkonform möglich.“ Nach unserer Auffassung liegt der in diesem\r\nRegierungsentwurf vorgesehenen Aufstellungspflicht für (Konzern-)Lageberichte im ESEF ein\r\nÜbersetzungsfehler seitens der EU zugrunde. Der Begriff „prepare“ wurde fälschlicherweise nicht durchgängig\r\nmit „erstellen“ übersetzt (siehe auch die Anlage auf der letzten Seite). Hätte der EU-Gesetzgeber den Akt der\r\nFreigabe durch den Vorstand (Aufstellung) gemeint, hätte man unseres Erachtens analog Verordnung (EG)\r\nNr. 1606/2002, IAS 10.17 den Begriff „authorised“ in der englischen Version der CSRD, die dem\r\nGesetzgebungsverfahren zugrunde lag, verwenden müssen. Auch in den Erwägungsgründen zur CSRD\r\nfinden sich keine Hinweise, die für eine Aufstellungslösung sprechen.\r\nUnverständlich ist, warum dieser Übersetzungsfehler bei der Erstellung des Regierungsentwurfs außer Acht\r\ngelassen wurde. An anderer Stelle (Seite 134 des Regierungsentwurfs), in der Begründung zu § 289c Absatz\r\n5 HGB-E, wurde bei der Auslegung insbesondere auf den englischen Richtlinienwortlaut verwiesen. Würde\r\nman bei §§ 289g und 315e HGB-E analog argumentieren, dann käme man zum Ergebnis, dass eine\r\nOffenlegungslösung richtlinienkonform wäre. Um derartige Übersetzungsfehler, die einer EU-weiten\r\nHarmonisierung entgegenstehen, zu verhindern, wäre es angezeigt, dass EU-Gesetzgebungsentwürfe in allen\r\nLandessprachen der EU-Mitgliedstaaten konsultiert werden.\r\nDie Sichtweise des Aufstellungsformats wird auch von den anderen EU-Mitgliedstaaten nicht einheitlich geteilt.\r\nEine isolierte Verschärfung der europäischen Regelungen durch den deutschen Gesetzgeber führt zu einer\r\nwesentlichen Benachteiligung deutscher Unternehmen im europäischen Vergleich (kein level playing field) und\r\nwiderspricht der angestrebten EU-weiten Harmonisierung.\r\nWir sehen eine Reihe immenser Nachteile, die gegen die im Regierungsentwurf vorgeschlagene\r\nAufstellungslösung sprechen:\r\n Die aufgestellten (Konzern-)Lageberichte wären keine gedruckten Dokumente mehr, sondern nur\r\nnoch elektronische Dateien. Eine Aufstellung und Prüfung im ESEF ist für Vorstand und Aufsichtsrat\r\ndamit deutlich aufwändiger als bisher, da sich die Mitglieder der Gremien nicht nur inhaltlich, sondern\r\nauch technisch mit dem Format des (Konzern-)Lageberichts auseinandersetzen müssten. Die\r\nrechtlichen Risiken für die Mitglieder des Vorstands würden steigen, wenn sich die Versicherung der\r\ngesetzlichen Vertreter auch auf ESEF erstrecken würde. Wir halten es für unzumutbar, eine\r\nVersicherung auf Informationen, die nur maschinenlesbar aber nicht menschenlesbar sind, abgeben\r\nzu müssen. Hier ein Beispiel aus unserer ESEF-Datei für das Geschäftsjahr 2023, die einen kleinen\r\nAusschnitt aus den darin enthalten maschinenlesbaren xbrl-Daten zeigt:\r\n PDF-Dokumente sind weit verbreitet und ihre Lesbarkeit ist mit geringen technischen Hürden\r\nverbunden, weshalb in Deutschland und international die allgemeine Akzeptanz sehr hoch ist (dies\r\ndürfte wohl auch der Grund sein, warum der Staat zum Beispiel im Bundesgesetzblatt bei\r\nVeröffentlichungen auf PDF anstatt auf ESEF zurückgreift). Auch im Rahmen der\r\nUnternehmensberichterstattung wird ein PDF-Dokument unserer Erfahrung nach von den Adressaten\r\nerwartet und bietet den Vorteil, dass der Dokumenteninhalt unabhängig vom gewählten Ausgabegerät\r\n(PC, Tablet oder Smartphone) identisch dargestellt wird – im Gegensatz zu ESEF, bei dem die\r\nWiedergabe von der verwendeten Software abhängt. Dies ist insbesondere auch für die Aktionäre bei\r\nder Hauptversammlung wichtig, denen gemäß § 176 Absatz 1 AktG die Unternehmensberichte\r\nzugänglich gemacht werden müssen. Ein bloßes Bereitstellen der (Konzern-)Lageberichte im ESEF,\r\nwährend andere Dokumente in PDF verfügbar sind, wäre für die Aktionäre voraussichtlich nicht\r\nakzeptabel.\r\n Äußerst problematisch sehen wir die fehlende Möglichkeit einer Korrektur von technischen Fehlern.\r\nBei der Aufstellungslösung würde ein technischer Fehler (z.B. falsche Skalierung, falsches\r\nVorzeichen, falsche Auszeichnung etc.) dazu führen, dass die Datei nicht den technischen Vorgaben\r\nentspricht und damit der – inhaltlich richtige – (Konzern-)Lagebericht fehlerhaft ist. Da es sich um eine\r\nelektronische Datei handelt, kann dieser Fehler nur dadurch geheilt werden, dass eine neue ESEF-\r\nDatei mit einem neuen (Konzern-)Lagebericht erstellt wird. Dies erfordert vor der Offenlegung der\r\nkorrigierten Datei dann eine erneute Aufstellung durch den Vorstand und eine erneute Prüfung durch\r\nden Abschlussprüfer und den Aufsichtsrat. Auf Grund des nun späteren Zeitpunkts der Aufstellung,\r\nwäre zu untersuchen, ob zwischen der ursprünglichen und der erneuten Aufstellung gegebenenfalls\r\neingetretene Ereignisse noch im (Konzern-)Lagebericht zu berücksichtigen sind, zum Beispiel\r\nhinsichtlich Prognose sowie Chancen und Risiken. Dies würde einen immensen Aufwand für die\r\nUnternehmen darstellen. Außerdem wäre für den Fall einer erneuten Aufstellung des\r\n(Konzern-)Lageberichts dieser nicht mehr im Einklang mit dem unveränderten, aus damaliger Sicht\r\nzutreffenden (Konzern-)Abschluss. Folglich müsste der Abschlussprüfer im schlimmsten Fall den\r\nerneut zu erteilenden Bestätigungsvermerk hinsichtlich der Einklangsprüfung gemäß § 317 Absatz 2\r\nS. 1 HGB einschränken. Die Tatsache, dass von verschiedenen Institutionen (wie ESMA, IFRS-\r\nFoundation, XBRL-International) umfangreiche, hochgradig technische und teils schwer verständliche\r\nBegleitdokumente bereitgestellt werden, deren rechtliche Bindungswirkung nicht immer klar ist und\r\ndie auch nur in englischer Sprache verfügbar sind, erhöht das Potenzial für solch technische Fehler\r\nimmens. Die Komplexität in der Erstellung der ESEF-Unterlagen und die damit verbundenen\r\nHerausforderungen für die Unternehmen zeigen sich auch daran, dass es Unternehmen in der\r\njüngeren Vergangenheit nicht immer gelang, dem Abschlussprüfer rechtzeitig fehlerfreie ESEF-\r\nUnterlagen zur Prüfung vorzulegen und dieser infolgedessen zunächst kein Prüfungsurteil in Bezug\r\nauf ESEF abgeben konnte. Nur dank der bisher gültigen Offenlegungsslösung konnte der\r\nKonzernabschluss dennoch festgestellt werden, so dass sich die Veröffentlichung nicht verzögerte\r\nund nachteilige Rechtsfolgen verhindert werden konnten.\r\n Zum Teil werden von Unternehmen bei der Erstellung von Börsenprospekten Angaben aus dem\r\nLagebericht inkorporiert. Hier würden sich neue haftungsrechtliche Risiken durch die Aufnahme von\r\nmaschinenlesbaren Informationen in einen nicht maschinenlesbaren Bericht ergeben. So bestünde\r\nbeispielsweise das Risiko, dass fehlerhafte maschinenlesbare Informationen zu einem fehlerhaften\r\nBörsenprospekt führen würden.\r\nAls internationaler Konzern beteiligen wir uns weltweit an Ausschreibungsverfahren für Großprojekte.\r\nIn einigen Ländern ist es üblich, dass die geforderten Dokumente als Ausdruck eingereicht werden\r\nmüssen; teilweise werden dabei beglaubigte Abschriften bzw. Übersetzungen der\r\nRechnungslegungsunterlagen gefordert. Es ist zu befürchten, dass sich die vorgesehene\r\nAufstellungslösung, nach der die Berichte im Original nur noch elektronisch existieren (und es somit\r\nkein unterschriebenes oder rechtssicher mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenes Original\r\nmehr gibt), für die deutschen Unternehmen nachteilig auswirken wird. Uns ist nicht bekannt, wie von\r\nelektronischen Originalen mit einem nicht menschenlesbaren Teil beglaubigte Abschriften bzw.\r\nÜbersetzungen erstellt werden können. Im schlimmsten Fall wäre eine Beteiligung an der\r\nAusschreibung nicht möglich, da die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt werden können. Dies\r\nwäre ein erheblicher Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen aus anderen Ländern.\r\n Eine Aufstellungslösung dürfte in ähnlicher Weise auch zu Beeinträchtigungen führen, wenn andere\r\nEU-Mitgliedstaaten gemäß Artikel 32 der EU-Richtlinie 2017/1132 für Zweigniederlassungen von\r\nGesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten vorschreiben, dass für die Offenlegung beglaubigte\r\nÜbersetzungen von Rechnungslegungsunterlagen erforderlich sind. Dies wäre für deutsche\r\nUnternehmen nicht erfüllbar, da eine beglaubigte Übersetzung eines maschinenlesbaren\r\n(Konzern-)Lageberichts nicht möglich erscheint.\r\n In der Literatur finden sich Hinweise, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik\r\nHTML als Format für die Langzeitarchivierung ausdrücklich nicht empfiehlt (vgl. Holger Obst: ESEF\r\nals neues Berichtsformat für Finanzinformationen, in: WPg 14/2019, Seite 772). Hier sehen wir einen\r\nKonflikt zur zehnjährigen Aufbewahrungspflicht gemäß § 257 HGB. Für PDF-Dateien dagegen gibt es\r\nspezifizierte Anforderungen zur Erfüllung der Langzeitarchivierung (PDF/A).\r\nZusammenfassend wird festgehalten, dass die Aufstellungslösung gegenüber der Offenlegungslösung\r\nmassive Nachteile für die Unternehmen hat. Ferner sind auch keine Vorteile für die Adressaten generierbar,\r\nda es für letztere nicht ersichtlich ist, ob die Berichte originär im ESEF aufgestellt oder – für Zwecke der\r\nOffenlegung – in ESEF überführt wurden. Diese Sichtweise stellt die herrschende Meinung dar, wie sie auch\r\nvon 21 Verbänden bzw. Unternehmen – u.a. DRSC, WPK, IDW, DAI, BDI, DIHK und E.ON/RWE/EnBW – in\r\nden Stellungnahmen zum Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz geteilt wurde. Keine einzige der\r\nauf der Website des BMJ veröffentlichten Stellungnahme hat sich für eine Aufstellungslösung ausgesprochen.\r\nDas vereinzelt vorgetragene Argument, eine Aufstellung in ESEF sei für Unternehmen vorteilhaft, entspricht\r\nnicht der unternehmerischen Realität. Anders lautende Behauptungen stammen meist von Software-\r\nAnbietern, die finanziell von der Einführung dieses Formats profitieren und daher versuchen, dieses\r\nvoranzutreiben.\r\n\r\n2. Weiterer Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD\r\n2.1 Angabe der wichtigsten immateriellen Ressourcen im (Konzern-)Lagebericht\r\nDie §§ 289 Abs. 3a sowie 315 Abs. 3a HGB-E sehen die Aufnahme der „wichtigsten immateriellen\r\nRessourcen“ in den allgemeinen Teil des (Konzern-)Lageberichts gemäß Artikel 19 der Bilanzrichtlinie in der\r\ndurch die CSRD eingefügten Fassung vor. In der Praxis ergibt sich, wie auch in Erwägungsgrund (32) der\r\nCSRD dargelegt, regelmäßig ein hohes Überschneidungspotenzial mit den Angaben zur\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung und somit in häufigen Fällen keine trennscharfe Abgrenzung zu den\r\nallgemeinen Angaben des Lageberichts.\r\nIm Entwurf der CSRD waren die Angaben zu immateriellen Ressourcen noch ausschließlich im\r\nNachhaltigkeitsbericht verortet, was wir auch nach wie vor als eine sinnvolle Vorgehensweise erachten. Wir\r\nhalten es für sachgerecht, wenn der deutsche Gesetzgeber den Unternehmen ein Wahlrecht einräumt, die\r\nAngaben zu immateriellen Ressourcen auch – wahlweise zum Teil oder gänzlich – im Nachhaltigkeitsbericht\r\nzu verorten. Unseres Erachtens stellt dies keine Verletzung der Vorgaben der CSRD dar, da die Angaben\r\nweiterhin im Lagebericht zu finden wären. Darüber hinaus hätte es für die zu berichtenden Unternehmen den\r\nVorteil, dass diese Angaben verpflichtend nur mit begrenzter Sicherheit zu prüfen wären. Auch hier sollte\r\ngemäß dem Erwägungsgrund (60) der CSRD „ein Ansatz zur progressiven Erhöhung der verlangten\r\nPrüfungssicherheit in Betracht gezogen werden“. Analog zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt für die\r\nBerichterstattung zu den immateriellen Ressourcen, bei denen „bestimmte Informationen […] untrennbar mit\r\nNachhaltigkeitsaspekten verbunden“ sind (vgl. Erwägungsgrund (32) der CSRD), dass hierzu eine weite\r\nunterschiedliche Auslegung und Erwartung besteht, was derzeit eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit\r\nsehr in Frage stellt (vgl. Erwägungsgrund (60) der CSRD). Zu betonen ist hier, dass unabhängig von der\r\nPrüfungsintensität die Unternehmen uneingeschränkt für die zu veröffentlichenden Informationen voll in der\r\nVerantwortung stehen und die Adressaten auf valide Informationen vertrauen können.\r\n2.2 Unterrichtung der Arbeitnehmervertreter\r\nDie im Referentenentwurf in § 289b Abs. 6 HGB-E und analog § 315b Abs. 5 HGB-E vorgesehene\r\nUnterrichtung der Arbeitnehmervertreter „bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts über die\r\nvorgesehenen Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts“ wurde im Regierungsentwurf nur in § 289b Abs. 6 HGB-E\r\nzutreffend an die Formulierung der CSRD angepasst. Die analoge Regelung für den Konzern in § 315b Abs.\r\n5 HGB-E blieb hingegen unverändert. Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei um ein redaktionelles\r\nVersehen handelt, das im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert wird.\r\n2.3 Wesentlichkeit im Nachhaltigkeitsbericht\r\n§ 289c Abs. 1 HGB-E regelt den Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts, welcher in Absatz 2 wie folgt konkretisiert\r\nwird: „Im Nachhaltigkeitsbericht nach Absatz 1 sind folgende Angaben zu machen […]“. Artikel 29a Abs. 2\r\nder Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fassung lautet dagegen: „Die in Absatz 1 genannten\r\nInformationen umfassen Folgendes […]“.\r\nDie vorgeschlagene Formulierung des Regierungsentwurfs ist strenger formuliert als durch die CSRD geboten.\r\nDurch die Verwendung des Wortes „sind“ im HGB-E könnte der Grundsatz der Wesentlichkeit ausgehebelt\r\nwerden. Die Angabe unwesentlicher Sachverhalte im Lagebericht ist nicht zielführend und untergräbt dessen\r\nInformationsgehalt, was die breit kritisierte Disclosure Overload-Problematik verschärfen würde.\r\nWir fordern im Sinne einer 1:1-Umsetzung der CSRD, die Formulierung des § 289c Abs. 1 HGB-E an Artikel\r\n29a Abs. 2 der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fassung, wie oben beschrieben,\r\nanzupassen.\r\n2.4 Verweismöglichkeiten\r\nWir begrüßen, dass mit § 289c Abs. 5 HGB-E im Nachhaltigkeitsbericht eine Möglichkeit der Verweisung auf\r\nandere in den Lagebericht aufgenommene Angaben oder im Jahresabschluss ausgewiesene Beträge\r\naufgenommen werden soll. Durch die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Formulierung „soweit es für das\r\nVerständnis erforderlich ist, haben …“ könnte jedoch der Eindruck entstehen, dass nicht nur eine Möglichkeit,\r\nsondern eine Verpflichtung zur Verweisung besteht. Wir erwarten hier eine Umsetzung der neuen Vorgabe\r\nstrikt nach dem sog. 1:1-Prinzip analog dem Wortlaut der CSRD: „Gegebenenfalls umfassen die in den\r\nAbsätzen 1 und 2 genannten Angaben auch Verweise auf andere gemäß § 289 HGB in den Lagebericht\r\naufgenommene Angaben, auf im Jahresabschluss ausgewiesene Beträge sowie auf jeweils zusätzliche\r\nErläuterungen dazu.“\r\nAus unserer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, warum eine Verweismöglichkeit nur für Nachhaltigkeitsangaben\r\nbestehen soll, und der deutsche Gesetzgeber nicht generell eine Möglichkeit schafft, im Lagebericht auf\r\nAngaben die bereits im Jahresabschluss und/oder im Konzernabschluss gemacht worden sind, verweisen zu\r\nkönnen. Die derzeitige Regelung führt zu einer doppelten und damit redundanten Berichterstattung im\r\nJahresfinanzbericht. So sind Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage regelmäßig bereits im\r\nAbschluss vorhanden. Es ist nicht ersichtlich, welchen Informationsnutzen eine doppelte Angabe derartiger\r\nInformationen für den Leser stiften soll. Im Gegenteil: Die Berichterstattung identischer Themen an\r\nunterschiedlichen Stellen beeinträchtigt die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresfinanzberichts. Es ist\r\ndaher nicht verständlich, warum nicht auf bereits vorhandene Angaben im Abschluss verwiesen werden darf.\r\nDer Gesetzgeber sollte eine entsprechende Regelung aufnehmen, die dies ermöglicht.\r\n2.5 Versicherungen bei Kapitalgesellschaften bzw. Mutterunternehmen, die Inlandsemittenten sind\r\n(„Lageberichtseid“)\r\nIn § 289h Abs. 2 S. 2 HGB-E (und auch in § 315f Abs. 2. S. 2 HGB-E) ist vorgeschlagen, dass „nach bestem\r\nWissen auch zu versichern [ist], dass der Nachhaltigkeitsbericht wie folgt aufgestellt wurde:\r\n1. nach Maßgabe der nach den Artikeln 29b oder 29c der Richtlinie 2013/34/EU angenommenen delegierten\r\nRechtsakte zu Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und\r\n2. nach Maßgabe der Artikel 2 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6. Juli\r\n2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch\r\nFestlegung des Inhalts und der Darstellung der Informationen, die von Unternehmen, die unter Artikel 19a\r\noder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU fallen, in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten\r\noffenzulegen sind, und durch Festlegung der Methode, anhand deren die Einhaltung dieser\r\nOffenlegungspflicht zu gewährleisten ist (ABl. L 443 vom 10.12.2021, S. 9; L 462 vom 28.12.2021), die zuletzt\r\ndurch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 (ABl. L, 2023/2486, 21.11.2023) geändert worden ist, in ihrer\r\njeweils geltenden Fassung.“\r\nDie Aussagen des (Konzern)-Lageberichtseids sollten für die Adressaten klar und verständlich sein sowie in\r\neinem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Die vorgeschlagene Formulierung halten wir daher für\r\nnicht geeignet, einerseits aufgrund der technisch klingenden Verweise auf die einschlägigen anzuwendenden\r\nBestimmungen und andererseits aufgrund der Überbetonung des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts. Wir\r\nschlagen daher eine Formulierung vor, dass lediglich zu versichern ist, „[…] dass der (Konzern-)Lagebericht\r\neinschließlich des Nachhaltigkeitsberichts in Einklang mit den einschlägigen regulatorischen Vorgaben\r\naufgestellt wurde.“\r\n2.6 Angabe zu Tochterunternehmen, die von der Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen\r\nNachhaltigkeitsbericht befreit sind\r\n§ 315c Abs. 1 Ziffer 4 HGB-E sieht vor, dass ein Mutterunternehmen die konsolidierten Tochterunternehmen,\r\ndie von der Pflicht zur Erweiterung ihres Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht befreit sind, im\r\nKonzernnachhaltigkeitsbericht anzugeben hat. Gemäß § 264 Abs. 3 HGB sind bestimmte konsolidierte\r\nTochterunternehmen bereits heute von der Pflicht zur Aufstellung des gesamten Lageberichts befreit. Diese\r\nsind im Konzernanhang des Mutterunternehmens anzugeben. Aus Gründen der Transparenz und Konsistenz\r\nschlagen wir vor, die angedachte Neuregelung dahingehend zu ändern, dass die Angabe hinsichtlich der von\r\nder Nachhaltigkeitsberichterstattung befreiten Tochterunternehmen in den Konzernanhang des\r\nMutterunternehmens aufzunehmen ist.\r\n2.7 Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts\r\n§ 324e Abs. 2 HGB-E sieht vor, dass der Abschlussprüfer auch der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts sein\r\n„kann“. In der Praxis wird dies der Regelfall sein, um von Synergieeffekten bei der Prüfung zu profitieren und\r\neine Verdoppelung der Unabhängigkeitsanforderungen zu vermeiden. Diesem Regelfall sollte dadurch\r\nRechnung getragen werden, dass in einem weiteren Satz 2 in § 324e Abs. 2 HGB-E ergänzt wird, dass der\r\nvom zuständigen Organ für das betreffende Geschäftsjahr gewählte Abschlussprüfer auch zum Prüfer des\r\nNachhaltigkeitsberichts als gewählt gilt, sofern das zuständige Organ dazu keinen abweichenden Beschluss\r\nfasst. Damit würde die vorgeschlagene Übergangslösung im EGHGB überflüssig werden und den jeweiligen\r\nGesellschaften eine abweichende Entscheidung offenlassen. Zugleich würde bei einer solchen Regelung\r\nklargestellt, dass für einen Nachhaltigkeitsprüfer zumindest dann kein Ausschreibungsverfahren nach der\r\nAbschlussprüferverordnung durchzuführen ist, wenn es sich gleichzeitig um den Abschlussprüfer handelt.\r\n3. Zusätzlich notwendige Maßnahmen zum Bürokratieabbau\r\n3.1 Aktuelle Prüfungspflicht von ESEF-Unterlagen (insbesondere hinsichtlich XBRL-Auszeichnung des\r\nKonzernabschlusses)\r\nBasierend auf unserem Kenntnisstand ist die gesetzliche Ausgestaltung der Delegierten Verordnung (EU)\r\n2019/815 (ESEF-VO) in den Mitgliedstaaten der europäischen Union in hohem Maße unterschiedlich. Hierbei\r\nfällt auf, dass die Vorgehensweise in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die Prüfungspflicht der ESEF-\r\nUnterlagen, die durch das ESEF-Umsetzungsgesetz eingeführt wurde, besonders streng ist und über geltende\r\nEU-Vorschriften hinausgeht. Dies hat eine Benachteiligung deutscher Unternehmen zur Folge, widerspricht\r\nder angestrebten EU-weiten Harmonisierung und steht im Widerspruch zu einem allgemein geforderten\r\nBürokratieabbau.\r\nIn der Begründung des Referentenentwurfs zum ESEF-Umsetzungsgesetz wurden zwei Argumente genannt:\r\n(a) eine Prüfung der ESEF-Unterlagen erscheint notwendig, „um nicht das Vertrauen der Abschlussadressaten\r\nin die Richtigkeit der Angaben und damit die Integrität der Kapitalmärkte zu schwächen“ und\r\n(b) eine Prüfungspflicht ergibt sich nach Auffassung der EU-Kommission aus der Abschlussprüferrichtlinie.\r\nBeide Argumente treffen nicht zu:\r\n(a) Vertrauen der Abschlussadressaten in die Richtigkeit der Angaben\r\n Derzeit besteht für andere Berichte und Informationen (z.B. Halbjahresfinanzberichte), die beim\r\nUnternehmensregister eingereicht werden, keine Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer. Uns ist\r\nnicht bekannt, dass derartige im Unternehmensregister veröffentlichte Informationen kein Vertrauen\r\nder Adressaten genießen.\r\n Gerade bei börsennotierten Unternehmen läuft die Kapitalmarktkommunikation über zahlreiche\r\nKanäle, wie z.B. Quartals- und Ad hoc-Mitteilungen, Capital Market Days, Roadshows,\r\nHintergrundgespräche mit Investoren, Analysten und Journalisten, etc. Für all diese Informationen\r\nbesteht weder eine Prüfungspflicht noch die Pflicht zur prüferischen Durchsicht. Dennoch genießen\r\ndiese Informationen regelmäßig dasselbe Vertrauen wie geprüfte Dokumente. Unsere Analyse der\r\nDownload-Zahlen zeigt, dass das Interesse der Adressaten an unseren Quartalsmitteilungen deutlich\r\nhöher ist als an den Pflichtdokumenten, da letztgenannte auf Grund der stetig zunehmenden\r\nRegulierung und der damit einhergehenden Komplexität der Angaben immer eingeschränkter für eine\r\nzielgerichtete und transparente Kommunikation geeignet erscheinen.\r\n Darüber hinaus haben wir bislang weder bei Investoren noch bei Analysten eine Nachfrage nach\r\nESEF-Unterlagen festgestellt, was vermutlich am nutzerunfreundlichen Format und am Fehlen einer\r\nleicht verständlichen Software zum Auslesen der Daten liegt. Eine Umfrage bei 25 betroffenen großen\r\ndeutschen Unternehmen zeigte ein vergleichbares Bild. Angesichts der rasanten Entwicklung der\r\nAnwendung von künstlicher Intelligenz bezweifeln wir, dass es jemals eine nennenswerte Nachfrage\r\nnach ESEF-Unterlagen geben wird. Ein Format, das nicht genutzt wird, genießt auch kein Vertrauen,\r\negal ob geprüft oder ungeprüft.\r\n(b) EU-Vorgaben zur Prüfungspflicht\r\n Im gesamten legislativen Prozess auf EU-Ebene zu ESEF wurde eine Prüfungspflicht nicht diskutiert.\r\nEs wäre für den EU-Gesetzgeber möglich und vor dem Hintergrund der geplanten einheitlichen\r\nUmsetzung in der EU notwendig gewesen, diese vorzuschreiben. Durch eine Aufnahme in die\r\nentsprechenden Regelungsentwürfe hätten die Betroffenen frühzeitig die Möglichkeit zur\r\nStellungnahme gehabt.\r\n Gemäß den Vorgaben der Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) war die Durchführung einer Kosten-\r\nNutzen-Analyse für das neue Format zwingend erforderlich. Die dazu von der ESMA im Dezember\r\n2016 durchgeführte Analyse (vgl. ESMA, Feedback Statement on the Consultation on the Regulatory\r\nTechnical Standard on the European Single Electronic Format (ESEF)) beinhaltete keine\r\nPrüfungskosten. Dies zeigt, dass eindeutig und unzweifelhaft keine Prüfungspflicht intendiert war.\r\nEntsprechend ist die Prüfungspflicht auch nicht in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden. So\r\nbesteht beispielsweise in Österreich keine Prüfungspflicht.\r\nDie in Deutschland geltende Prüfungspflicht von ESEF-Unterlagen zeigte, dass es seitens der Unternehmen\r\nund Abschlussprüfer einen hohen Interpretationsspielraum im Zusammenhang mit den XBRL-\r\nAuszeichnungen als Teil von ESEF gibt. Zur Klärung der zahlreichen offenen Fragen gab es bereits 17\r\nAnwenderforen des DRSC. Zahlreiche weitere Foren werden im Zusammenhang mit der Einführung der\r\nAuszeichnung der Angaben im Nachhaltigkeitsbericht nötig sein. Der bestehende Gestaltungsspielraum hat\r\nzur Folge, dass die Abschlussprüfer in der Praxis als Normengeber agieren. Das Bestreben einzelner\r\nWirtschaftsprüfungsgesellschaften, ihre teilweise stark differierenden Auslegungen bei den Unternehmen\r\ndurchzusetzen, stellt eine zusätzliche Belastung für die geprüften Unternehmen dar. Diese Problematik ist\r\ninsbesondere bei einem Wechsel des Abschlussprüfers von hoher Relevanz, nicht zuletzt aufgrund der\r\ngebotenen Stetigkeit von Abschlussinformationen.\r\nDurch Artikel 34 Absatz 1 Unterabsatz 2 aa) der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fassung\r\nist eine Regelung aufgenommen worden, die eine prüferische Durchsicht mit begrenzter Sicherheit für die\r\nEinhaltung des ESEF für Nachhaltigkeitsberichte vorsieht. Es gibt jedoch weiterhin keinerlei rechtliche\r\nVorgaben der EU, die eine Prüfungspflicht für die ESEF-Einhaltung für die anderen Teile des\r\nJahresfinanzberichts vorsehen. Basierend auf oben genannten Punkten fordern wir daher eine sofortige\r\nAbschaffung der Prüfungspflicht von ESEF-Unterlagen für die anderen Teile des Jahresfinanzberichts in\r\nDeutschland (insbesondere hinsichtlich der XBRL-Auszeichnung von Konzernabschlüssen), da die Kosten in\r\neinem krassen Missverhältnis zum nicht vorhandenen Nutzen stehen.\r\n3.2 Einheitliches Format für offenzulegende Dokumente\r\nWir begrüßen, dass in der Unternehmensregisterverordnung (URV) in § 11 Abs. 2 S. 2 Unternehmen die\r\nMöglichkeit geschaffen wurde, alle nach gesetzlichen Vorschriften offenzulegenden\r\nRechnungslegungsunterlagen in einem einheitlichen Format (xhtml) statt in zwei unterschiedlichen (xhtml und\r\nxml) zu übermitteln. Dennoch verlangt der Bundesanzeiger-Verlag für die Einreichung von\r\nHalbjahresfinanzberichten ein anderes Format als für Jahresfinanzberichte, da Halbjahresfinanzberichte –\r\nobwohl sie eine Aktualisierung des Jahresfinanzberichts darstellen – nach Auffassung des Bundesanzeiger-\r\nVerlags keine Rechnungslegungsunterlagen darstellen.\r\nAus unserer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, warum der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit eines\r\neinheitlichen Formats (xhtml) nicht für alle offenlegungspflichtigen Berichte eingeräumt hat. Ein einziges\r\nBerichtsformat würde für die Unternehmen nicht nur die Einreichung beim Unternehmensregister erleichtern,\r\nsondern hätte auch für die Adressaten den Vorteil der Einheitlichkeit.\r\nWir würden es daher sehr begrüßen, wenn § 11 Absatz 2 S. 2 URV-E ergänzt werden würde, so dass nicht\r\nnur Jahresfinanzberichte als offenzulegende Rechnungslegungsunterlagen, sondern auch andere\r\nUnternehmensberichte, insbesondere Halbjahresfinanzberichte, wahlweise im XHTML-Format eingereicht\r\nwerden können."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-08-09"}]},{"statementNumber":"SG2504100004","regulatoryProjectNumber":"RV0015879","regulatoryProjectTitle":"Empfehlungen für das nächste Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung, Entwicklung und Innovation","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/19/78/507488/Stellungnahme-Gutachten-SG2504100004.pdf","pdfPageCount":11,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"The Way forward to FP10: Siemens’ views, expectations & recommendations for the next EU Framework Program for R&D&I\r\nIntroduction \r\nSiemens used and will continue to use the EU Framework Programs for R&D&I like Horizon \r\nEurope and its successor – provisionally called “FP10” – for many reasons, as illustrated in the \r\nquote from our CTO here below: \r\n“At Siemens, innovation is our capital and ingrained in our DNA. We cannot just rely on \r\nour own internal knowledge though. That is why international collaboration is key for us \r\nto enhance global competitiveness as a leading tech company. Participating in Horizon \r\nEurope helps us to enlarge our R&D partner ecosystems, to acquire talents and to drive \r\n(pre-) standardization activities in many industrial relevant topics.  \r\nOverall, it remains crucial to decrease complexity, administrative burdens, and \r\nfragmentation in the European public funding landscape and to reduce inefficiency and \r\nduplication of efforts, including at Member States level.”  \r\nPeter Koerte, Chief Technology & Chief Strategy Officer, Member of the Management Board, \r\nSiemens AG \r\nOur company’s main target lies on research results leading to development of new products, \r\nsystems, and solutions to address challenges for the markets where Siemens is active in. \r\nStarting from our experiences in the running Horizon Europe program and its predecessors, in \r\nthis paper we briefly address major key successes, that should be kept and strengthened, while \r\nalso flagging major hindering roadblocks where we see clear room for improvement.  \r\nMain recommendations:  \r\n· FP10 must put a significant focus on industrial R&I and be much more \r\nbusiness and competitiveness oriented. To ensure this, industry must be \r\ninvolved from the beginning on in shaping the underlying strategies, \r\nroadmaps, and priority definition. \r\n· Overcome the current roadblocks of Horizon Europe (HEU): FP10 must get rid \r\nof too much silo-thinking, too much administration and the lacking budget \r\nflexibility, by simplifying drastically its rules and processes compared to HEU.  \r\n· Dedicate a competitive budget of 200 Bn € to FP10 and aim to fulfill finally \r\nEurope’s 3 % target that is unfulfilled until its first formulation in 2002. \r\nDetailed recommendations:  \r\n· Keep and strengthen in FP10 the proven 3-pillar structure and the well-\r\nfunctioning instruments like Research and Innovation Actions (RIA), Innovation \r\nActions (IA) and MSCA actions to achieve targeted innovations as great support \r\nfor industrial beneficiaries. \r\n· Increase efficient interactions between Pillar II to Pillar III and expand \r\nindustry participation in EIC (now mainly addressing SME’s & startups) to \r\nlarger industrial beneficiaries (like Siemens).  \r\n· The Public Private Partnership (PPP) instruments should continue and remain \r\none focal point of FP10 as they are important dedicated ecosystems that \r\nenable important risk-sharing, long-term impact, and collaboration between \r\nstakeholders. \r\n· FP10 must put its R&I focus on the required Key Enabling Technologies in \r\nsupport of the Green & Digital Transformation, addressing the 5 global \r\nmegatrends (see p 4) we observe today. Extra emphasis should focus on new and \r\nhighly relevant “technology convergence” topics like the industrial metaverse / \r\n“virtual worlds” in industrial applications. \r\n· Intensify the path taken w.r.t. international cooperation (Associated Countries \r\nto HEU) beyond Japan, New Zealand, Canada, South Korea with other relevant \r\nand trustful players in Green & Digital Transformation like e.g. South-America, \r\nIndia, Mexico, UAE, USA…. \r\n· Provide and strengthen the required infrastructure capacity and access like e.g. \r\ncomputing capacity (e.g. strengthening High-Performance Computing capacity, \r\nwith main focus on GPU’s) and regional test facilities, especially for (but not \r\nlimited to) industrial AI applications (including sandboxing activities). \r\n· A holistic view and intra-Commission alignment is needed to achieve a better \r\ninterplay and balance between strengthening and supporting technologies in \r\nEurope via R&I funding on one side and relevant EU Policies or regulations (e.g. \r\nforeign policy, environmental regulation) on the other side to not loose EU’s \r\ncompetitiveness. \r\n· When designing R&I work programs, we recommend adhering to the technology \r\nneutrality principle: define the project goals and desired outcomes (the WHAT) \r\nbut not HOW the technology should be designed. \r\n· Boost industry participation in FP10 by: \r\no Less administration and more industry friendly rules \r\no Earlier consulting industry on rule changes that affect industry directly \r\no More flexibility and agility in overall budgets \r\no Ensuring that IP and Exploitation Rights are not limited to the EU only \r\no Ensuring access to research data strictly following the principle “as open as \r\npossible, as closed as necessary.” \r\no Keeping the actual in-kind industry participation in FP projects and NOT \r\nrequire in-cash contributions from industrial beneficiaries \r\n· Dedicate at least €200 bn to Research & Development EU Funding for the next EU \r\nFramework Program (FP10) to cope with increasing geopolitical competition \r\n· Introduce the required measures and incentives to achieve 3% of the EU GDP on \r\nResearch & Innovation by 2030.\r\nMajor successes of the current Horizon Europe programme and \r\nobserved “roadblocks/threats” for success. \r\nMajor Successes: \r\n· Siemens/industry used and will continue to use the EU Framework Programs for R&D&I \r\nlike Horizon Europe (and its successor – provisionally called “FP10”) for building up \r\nknow-how, acquiring new ideas, following the state of the art, achieving synergies \r\nand critical mass, using R&D&I platforms (including PPPs and JUs) for pre-\r\ncompetitive cooperation and networking with customers, suppliers, universities \r\nand RTO’s (Research & Technology Organisations) and identifying and acquiring skilled \r\npeople and talents internationally.  \r\n· Furthermore, Horizon Europe is an important platform for positioning Siemens as a \r\nthought-leader in digitalization and sustainability and as an industrial technology expert \r\npartner for policy makers, contributing to the future EU R&D&I strategic agenda and for \r\nparticipating in the development of common industry standards and regulations. \r\n· The Research and Innovation Actions (RIA) and Innovation Actions (IA) in Pillar II \r\nare very good tools to achieve innovations and complement the bottom-up Pillar 1, \r\nenabling a wide variety of actors to participate. This is made possible and fostered by \r\ncooperative funding frameworks such as the Marie Sklodowska-Curie Actions (MSCAs) \r\nand Horizon Europe’s PPPs. \r\n· A good working instrument like MSCA must continue (with eventual \r\nimprovements).  \r\no Here we mainly focus on quite upstream/academic/exploratory topics of \r\ninterest, which reduces possible product-IP interference and smoothens the \r\ncollaboration opportunities in a pre-competitive environment.  \r\no In mixed academic-industrial consortia, MSCA enables industrial PhD (e.g. \r\nbased at industrial partner with industrial as well as academic supervision). \r\nThe interest in such industry-hosted PhD is large, since it allows to bridge \r\nthe gap between the scientific state-of-the-art and the industrial needs \r\nand adoption. \r\no Doing this across Europe, and within multi-partner consortia, are key \r\ndifferentiators of MSCA – this as compared to person-driven PhD proposal \r\nactions on regional/national level, such as Baekeland (Flanders) and CIFRE \r\n(France). (Our Digital Industries Software unit in Leuven hosted in 2019 its \r\n1000th student since 2003!).  \r\n· (Partnerships) PPP instruments should continue and remain the focal point of \r\nFP10 as they enable important risk-sharing, long-term impact, and collaboration \r\nbetween stakeholders. PPP instruments are a strong tool to address overarching \r\nchallenges and significantly impact Europe‘s power of innovation. Companies \r\ncontribute to the PPP’s Strategic Research & Innovation Agenda (SRA) in-kind in the \r\nPPPs projects, providing unique assets and expertise that are not present in the public \r\nsector and from which public partners and SMEs can benefit. \r\nOverall program structure:  \r\n· Industry likes to continue with a structure we got used to and like to see being \r\ncontinued (e.g. the 3 pillars).  \r\no The 3 pillar structure allows dedicating R&D activities and budget to the lower \r\nTRL levels (including “blue sky R&D”) in Pillar I, while Pillar II addresses major \r\nsocietal challenges (as health, digital, security, energy, transport) via its the\r\ncluster structure, in cross-border collaborative R&I actions at a middle TRL \r\nlevels (3-7) while Pillar III addresses the higher TRL levels already closer to \r\nmarket activities.   \r\n· The links between Pillar I and Pillar II should be strengthened more, encouraging \r\nthe uptake of new, emerging scientific results from Pillar I into the more applied \r\nresearch activities of Pillar II. On the other hand, why not also putting more focus in \r\nthe Pillar I activities on society’s challenges and needs? \r\n· Industry also sees the needs for more interactions between Pillar II to Pillar III. \r\nThe European Innovation Council (EIC), that is still nearly exclusively focusing on SME’s \r\nand Startups (what is positive!), could/should be further developed, opening it more to \r\nindustry-relevant transfer and innovation support and to larger industry participants. \r\n\r\n \r\n\r\nMajor roadblocks:  \r\n· Today we miss a holistic view and well aligned synchronization with other \r\npolicies from the EC – there is still much too much silo-thinking and working within \r\nthe EC. \r\no Today we see the tension/contradiction between fostering Europe as a strong, \r\nR&D based technology leader on the one hand, while on the other hand we \r\nexperience a regulatory tsunami, addressing among other issues e.g. digital \r\napplications/data usage or an entire horizontal technology field like AI. \r\n(noteworthy: this EC’s DG CNECT on its own published 67 legislative proposals, \r\n28 still in their ongoing legislative process and 9 in planning for the digital \r\nsector!).  \r\no A better interplay and balance between strengthening and supporting \r\ntechnologies in Europe and regulation is urgently needed to not loose EU’s \r\ncompetitiveness. \r\n· Too much administration and not really industry friendly rules, e.g. at least the \r\nbeneficiaries should be able to use their (nationally accepted) usual accounting \r\nprinciples. \r\n· Not enough flexibility and agility in overall budgets: EC funding programs should \r\nnot only provide fixed topic-based funding buckets) but should also allow the \r\nResearch & Innovation community to react quicker to new upcoming funding needs \r\n(e.g. crisis mode/war/pandemic) or to changes of topics (in digitization – eg. new \r\ndevelopments in AI or cybersecurity) \r\n· Well-meant changes or initiatives without having checked or asked industry participants \r\nlike e.g. the New Charter for Researchers:  \r\no We recommend strongly to avoid “one size fits all” rules – e.g. New Charter for \r\nResearchers: the new Charter is addressed to researchers as well as research \r\nemployers and funders in the public and private sectors - To our knowledge, the \r\nbusiness sector has not been consulted in the drafting process. Consequently, \r\nfully implementing all 20 key principles in the business sector is simply not \r\npossible\r\n· Never-ending-story in Framework Programs: Simplification process-wise is \r\nneeded, to avoid external consultants are needed to write and successfully hand in \r\nproposals because most often these external consultancies are not doing any research \r\nbut are “wasting” limited research resources instead. \r\nOur recommendations for FP10 \r\n1. FP10 must put a significant focus on industrial R&I and be much \r\nmore business and competitiveness oriented. To ensure this, \r\nindustry must be involved from the beginning in shaping the \r\nunderlying strategies, roadmaps, and priority definition \r\nEconomic & Social: \r\n· FP10 must put its R&I focus on the required Key Enabling Technologies in \r\nsupport of the Green & Digital Transformation for the benefit of the Planet, the \r\nPeople and Prosperity and by doing so addressing the 5 global megatrends we \r\nobserve today. \r\no These 5 megatrends (demographic change, environmental change & resource \r\nefficiency, digitalization, urbanization & glocalization) are transforming the \r\nglobal economy, shifting the geopolitical balance of power, and impacting the \r\nglobal workforce.  \r\n· Efficient use must be made of the many powerful technologies available to \r\nus, like digital technologies (like AI, IoT, Digital Twins or Industrial Metaverse), \r\nthat have matured at a considerable pace and are now required to being combined \r\nto solve problems in the real world. \r\n\r\n \r\n\r\nInternational outreach: \r\n· At global level we advise to intensify the path taken w.r.t. international \r\ncooperation (Associated Countries to HEU) beyond Japan, New Zealand, \r\nCanada, South Korea with other relevant and trustful players in Green & Digital \r\nTransformation e.g. South-America, India, Mexico, UAE, USA – can be materials \r\nrelated (batteries, hydrogen…)) \r\n\r\n \r\n\r\nScientific & technological: \r\n· The strength of the EU still lies in energy technologies, production technologies \r\nand new materials and its scientific excellence at the core of its Universities and RTOs \r\n(Research & Technology Organizations).  \r\nHowever, Europe has a lot of catching up to do in key digital technologies, \r\nespecially in: Digital security technologies, Artificial Intelligence, Connectivity \r\n(5G/6G), Cloud & edge computing and Microelectronics. (Sources: EFI (2022), \r\nOECD Review Germany (2022), McKinsey Study (2022). Also, investments in defense \r\nand military (including dual-use) R&D – still a very political issue – is way lower than \r\ne.g. in the USA and will remain on the political agenda w.r.t. increasing spillover \r\neffects arising from dual-use.  \r\n· Therefore, action is required, and particular emphasis should be put in FP10 on key \r\ntechnology areas that most likely help Europe to catch up in the above referred areas, \r\nachieve (more) resilience and keep/improve competitiveness, like e.g.  \r\no Trustworthy industrial AI and Gen AI, \r\no Industrial Metaverse & Digital Twins, \r\no Cybersecurity, \r\no Microelectronics (Semiconductors), \r\no Automation & Data Spaces (Analytics, Infrastructure & Usage), \r\no Circularity as a “mindset” \r\no Quantum technologies. \r\n It is important that FP10 puts Focus on new and highly relevant “technology \r\nconvergence” topics like the industrial metaverse / “virtual worlds” in industrial \r\napplications (July 2023 communication of the EC); we also welcome the \r\nCommission’s ongoing strong focus on a Circular Economy as one of their guiding \r\npolicy principles. \r\n· Europe needs high performance computing for AI workloads to close the gap in \r\nthe global competition. We already welcome the Commission’s AI factories’ \r\ninitiative to boost Europe’s computing power and make it accessible for start-ups, \r\nresearchers and industry to train, develop and improve their AI models, as well as \r\nits planned Cloud & AI Development Act to mobilize public and private budget \r\nto establish new AI Gigafactories specialized in training of very large AI models \r\nenabling key AI ecosystems throughout the EU. \r\n· Indeed, more infrastructure and infrastructure capacity will be needed: e.g. \r\ncomputing capacity (like e.g. High Performance Computing, with main focus on \r\nGPU’s (Graphics Processing Units instead of CPU’s) for Open source-based EU \r\nLLMs/FMs for industrial applications. Therefore, all governmental investments into \r\nGPU based high-performance AI data centers are highly welcome.  \r\n· Do not forget Standardization efforts: Europe falls behind regarding the \r\nactivity/presence in international standardization, especially on the level of \r\ntechnical committees with experts. This is detrimental for successful transforming \r\ntechnological strengths into innovations on global markets. Consequently, a \r\nfostering of stronger representation of European stakeholders in international \r\nstandardization bodies and their relevant technical committees should be \r\nconsidered in order strengthen the global outreach of European preferences in \r\nstandards setting.  \r\nDetails on the FP10 priority scientific & technological themes from Siemens’ perspective, \r\nillustrated with industrial use cases are listed in the Annex. \r\n\r\n \r\n\r\n2. Overcome the current roadblocks of Horizon Europe: FP10 must \r\nget rid of too much silo-thinking , too much administration and \r\nlacking budget flexibility, by simplifying drastically its rules and \r\nprocesses compared to HEU. \r\n· A better interplay and balance between strengthening and supporting \r\ntechnologies in Europe on one side and EU regulation on the other side is urgently \r\nneeded to not loose EU’s competitiveness. \r\n· A holistic view and approach, avoiding siloed initiatives is required to achieve a \r\nconsistent innovation policy that must safeguard and increase the competitiveness of \r\nEuropean industry: as example DG CNECT wants to bring the market share of the \r\nEuropean Semiconductor Industry from 8 to 20% with its Chips Act but at the same \r\ntime DG ENVI wants to ban PFAS (highly needed in the Semiconductor value chain) \r\ncompletely out of the EU…. \r\n· Other EU policies must be included/considered while designing FP10: now also \r\nforeign policy should be added referring to the latest call from the EC to Member \r\nStates to assess a list of 10 so-called critical technologies. Siemens is quite skeptical \r\nwhat to expect here: increased funding support or increased export control and \r\noutbound investment prohibitions. Will that help EU industry? \r\n· Also, at content (FP10 topics) level more alignment with industry would be \r\nbeneficial: publicly funding for key enabling technologies can accelerate progress. \r\n· When designing public R&I programs, we call on decision-makers to strengthen the \r\nfollowing industrial key technologies at the interface between traditional \r\nindustrial core competencies and digital technologies: energy systems, industrial \r\nAI, digital twins, simulation technologies, cybersecurity, cloud/edge, and \r\nmicroelectronics. These identified R&I priority technology areas are also capable of \r\ncontributing to the increased security and defense interests of the European Union, in \r\nline with Member States’ defense priorities – leading to increasing spillover effects \r\narising from dual-use innovations; these effects should not be a reason for any \r\nroadblocks ahead anymore (like in previous EU Framework programs) . \r\n· When it comes to funding the development of technologies, we recommend adhering \r\nto the technology neutrality principle: define the project goals and desired \r\noutcomes (the WHAT) but not HOW the technology should be designed. \r\n\r\n \r\n\r\n· Boost industry participation in FP10 by: \r\no Less administration and more industry friendly rules, e.g. allow the use of \r\nthe beneficiaries’ usual accounting principles. \r\no Earlier involvement/consulting industry on rule changes that affect industry \r\ndirectly (like Charter for Researchers) \r\no More flexibility and agility in overall budgets (not only fixed topic-based \r\nfunding buckets) so the innovation community can react quicker thus being \r\nfunded to either upcoming needs (crisis mode/war/pandemic) or changes of \r\ntopics (in digitization) \r\no There is need for clear explanation what non-EU applicants to the FP \r\ncan/will expect from participating e.g. in an INCO (= International \r\nCooperation) call when they are in an Associated country (e.g. New-Zealand, \r\nJapan, Turkey) or beyond. That is often not clear - often the budget comes \r\n(only) from the country of location. \r\no Make sure that IP and Exploitation Rights are not limited to the EU \r\nterritory only (e.g. by making sublicensing rights to affiliated entities a \r\nstandard). Digitalization does not stop at the EU borders – neither should \r\nexploitation rights, without additional negotiations. \r\no Support \"open access to R&D results\" but ensure that access to research data \r\nstrictly follows the principle “as open as possible, as closed as necessary”. \r\nA level playing field in the international context should be guaranteed. \r\no Keeping the actual in-kind industry participation in FP projects and NOT \r\nshift industry contributions from in-kind to in-cash as this would drive industry \r\nout of the FP10 due to incompatibility with most companies’ business and \r\naccounting models. \r\n\r\n \r\n\r\n3. Dedicate a competitive budget of 200 Bn € to FP10 and fulfill \r\nfinally the (2002!) 3 % target!   \r\n· Back in 2002, the European Council in Barcelona set an overall EU R&D investment \r\ntarget of 3% of GDP by the year 2010. \r\n· Now is the time to deliver on our promises. The EU innovation performance still lags \r\nthat of several global counterparts: only 2.23% of EU countries’ GDP is invested in \r\nResearch & Innovation, falling behind the United States, China and Japan. \r\n· Achieve 3% of the GDP on Research & Innovation by 2030. \r\n· Dedicate at least €200 bn to Research & Development EU Funding for the next EU \r\nFramework Program (FP10) not only to help close Europe’s gap vis-a-vis other \r\nregions in the world in terms of R&D investments, but also because according to the\r\nrecent ex-post evaluation of Horizon 2020 (that had a budget of €75.6 billion) an \r\nadditional €159 billion would have been needed to fund all high-quality proposals \r\n(See SWD(2024) 30 final). \r\n· If Europe fails to become more attractive for R&D&I activities by adequate funding \r\nbudgets it runs the risk to lose its excellent players from universities, SMEs and further \r\ncompanies. \r\nANNEX: Technology focus themes for FP10 – Siemens’ proposals   \r\nCybersecurity \r\nUse Case: Threat Detection and Response  \r\nWhy It Matters: Advanced cybersecurity systems can detect and respond to threats in real-\r\ntime, protecting sensitive data and maintaining the integrity of critical infrastructure. This is \r\ncrucial for preventing data breaches and cyberattacks.  \r\nIndustries Impacted: All industries.  \r\nEconomic Impact: Strengthens the resilience of European businesses and public services, \r\nensuring economic stability and trust in digital services. \r\nFurther R&D is required in the following areas: \r\n· Secure and resilient digital infrastructures and interconnected systems \r\n· Hardware, software and supply chain security \r\n· Smart and quantifiable security assurance and certification shared across Europe \r\n· Human-centric security, privacy and ethics \r\n· Post Quantum Cryptography \r\nTrustworthy Industrial AI and Generative AI \r\nUse Case: Predictive Maintenance in Manufacturing  \r\nWhy It Matters: Trustworthy AI ensures that predictive maintenance systems are reliable and \r\ntransparent, reducing unexpected equipment failures and downtime. This increases \r\noperational efficiency and safety, which is crucial for maintaining Europe's competitive edge \r\nin high-quality manufacturing.  \r\nIndustries Impacted: Manufacturing, Automotive, Aerospace.  \r\nEconomic Impact: Enhances productivity and reduces costs, bolstering Europe's position as a \r\nleader in advanced manufacturing technologies. \r\nFurther R&D is required in the following areas: \r\n· Data and digital tools \r\no Data sharing in common European data spaces \r\no From Cloud to Edge to IoT \r\n· Trustworthy AI and Ethics \r\n· European data analytics capacity \r\n· Novel high power computing architectures, e.g. Neuromorphic computing \r\n\r\n \r\n\r\nIndustrial Metaverse & Digital Twins \r\nUse Case: Virtual Factory Simulation \r\nWhy It Matters: Digital twins allow for the creation of virtual replicas of physical factories. \r\nThis enables real-time monitoring, optimization, and training without disrupting actual \r\noperations, leading to improved productivity and reduced costs.  \r\nIndustries Impacted: Manufacturing, Logistics, Energy.  \r\nEconomic Impact: Drives innovation and efficiency in European industries, supporting the \r\nEU's goals for digital transformation and sustainability. \r\nFurther R&D is required in the following areas:\r\n· Simulation and modelling \r\n· Data and digital tools \r\no Data sharing in common European data spaces \r\no Industrial AI \r\no From Cloud to Edge to IoT (connectivity / network) \r\n· Interoperability \r\n· Collaborate, engage and interact (XR technologies / spatial computing / User \r\nExperience) \r\n· High Performance Computing (HPC) \r\n· Haptics \r\n· Ecosystems and business models and platformization \r\n\r\n \r\n\r\nMicroelectronics / Semiconductors \r\nUse Case: IoT Sensors in Smart Manufacturing  \r\nWhy It Matters: Microelectronics enable the development of small, efficient sensors that can \r\nmonitor various parameters in real-time, enhancing automation and precision in \r\nmanufacturing processes.  \r\nIndustries Impacted: Manufacturing, Consumer Electronics, Automotive.  \r\nEconomic Impact: Supports the EU's strategic autonomy in semiconductor production, \r\nreducing dependency on external suppliers and fostering innovation. \r\nFurther R&D is required in the following areas: \r\n· Technologies for disassembly and recycling \r\n· Ultra-low power processors \r\n· European chip infrastructure for design innovations \r\n· Advanced digital manufacturing technologies \r\n· Design tools for Advanced Photonic Integrated Circuits \r\n\r\n \r\n\r\nCircularity as a “Mindset” \r\nUse Case: Closed-Loop Recycling Systems  \r\nWhy It Matters: Adopting a circular mindset involves designing products and systems that \r\nminimize waste and maximize resource reuse. Closed-loop recycling systems help reduce \r\nenvironmental impact and promote sustainability.  \r\nIndustries Impacted: Consumer Goods, Manufacturing, Waste Management.  \r\nEconomic Impact: Supports the EU's Green Deal objectives, creating sustainable business \r\nmodels and reducing resource dependency. \r\nFurther R&D is required in the following areas: \r\n· Technologies for disassembly and recycling \r\n· Joint perspective on assembly and disassembly \r\n· Technologies for Lifetime extension (e.g. DPP) \r\n· Eco-design \r\n· Simulation Technologies for Circularity (use phase + end-of-use) \r\n· Circular energy and water flows \r\n· Bio-friendly materials\r\nAutomation & Sectoral Data Spaces (Analytics, Infrastructure & Usage) \r\nUse Case: Smart Supply Chain Management  \r\nWhy It Matters: Automation and data spaces facilitate the seamless sharing and analysis of \r\ndata across the value chain, improving transparency, efficiency, and decision-making.  \r\nIndustries Impacted: Retail, Logistics, Manufacturing.  \r\nEconomic Impact: Enhances the competitiveness of European industries by optimizing value \r\nchains and reducing operational costs. \r\nFurther R&D is required in the following areas: \r\n· Autonomy \r\n· Flexible and adaptive manufacturing \r\n· Green and sustainable manufacturing \r\n· Cross value chain and global region interoperability \r\n· Data and digital tools \r\n\r\n \r\n\r\nQuantum Technologies \r\nUse Case: Drug Discovery  \r\nWhy It Matters: Quantum computing can simulate molecular interactions at an \r\nunprecedented scale and speed, accelerating the discovery of new drugs and treatments. This \r\nhas the potential to revolutionize healthcare and pharmaceuticals.  \r\nIndustries Impacted: Healthcare, Pharmaceuticals, Biotechnology.  \r\nEconomic Impact: Positions Europe as a leader in cutting-edge medical and pharmaceutical \r\ntechnology, attracting investment and fostering innovation and resilience in pharma \r\nindustries. \r\nFurther R&D is required in the following areas: \r\n· Basic Science for Quantum Technologies \r\n· Quantum AI: exploring quantum use cases in industrial AI \r\n· Next generation quantum sensing technologies \r\n· Quantum encryption and future quantum network technologies, \r\n· Developing the first large-scale quantum computers \r\n· Post Quantum Cryptography \r\n\r\nContact: \r\nDr. Eddy Roelants Markus von Gemmingen-Hornberg \r\nSiemens Siemens \r\nGovernment Affairs Office Foundational Technologies, External Collaboration \r\nMontoyer 47 – Floor 6 Friedrich-Ludwig-Bauer-Str. 3 \r\n1000 Brussels 85748 Garching \r\nBelgium Germany"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"10 Punkte-Plan Industrie der Zukunft \r\nfür die Legislaturperiode 2025 – 2029 \r\nMärz 2025   \r\n\r\n\r\n\r\n1 BIP – Bruttoinlandsprodukt \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDr. Roland Busch,   Vorstandsvorsitzender der Siemens AG \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n10 Punkte- Plan \r\n\r\n\r\n\r\n„Bürokratie schnell abbauen, weniger regulieren, Verwaltung umfassend   \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n„Unternehmenssteuern deutlich senken”  \r\ndigitalisieren”   \r\n\r\n\r\n\r\n„Wettbewerbsfähige Energiepreise   durch pragmatische und intelligente Energiepolitik”   \r\n\r\n\r\n\r\n„Förderung von ausgewählten Zukunfts- technologien sowie Unterstützung bei   der Markteinführung”    \r\n\r\n\r\n\r\n„Modernisierung der Infrastruktur mit öffentlichem und privatem Kapital”   \r\n\r\n\r\n\r\n„Steigerung des Arbeitskräftepotentials durch mehr Anreize für Arbeit”    \r\n \r\n\r\n08 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n10 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n12 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n14 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n16 \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n„Verteidigungsetat nachhaltig erhöhen” \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n„Pragmatische Handelsabkommen schließen”   \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n„Nachhaltige Transformation pragmatisch und technologieoffen gestalten”   \r\n\r\n\r\n\r\n„Einen starken europäischen Markt für  Kapital, Handel und Innovation schaffen” \r\n \r\n\r\n17 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n18 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n20 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n22 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n23  \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n2 10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ 3  \r\n\r\n\r\n\r\nDie Zukunft der  deutschen Industrie entscheidet sich jetzt \r\n \r\n\r\n \r\n\r\n\r\n\r\nDie deutsche Industrie erwirtschaftet derzeit noch 20 Prozent des BIP1. Sie bildet damit eine tragende Säule unseres Wohl- stands. Doch in vielen Branchen steht die Wettbewerbs-  fähigkeit der Industrie massiv unter Druck. Deutschlands  historisch gewachsenes Wirtschaftsmodell benötigt ein  grundlegendes Update. Dafür muss die nächste Bundes-  regierung entschlossen Strukturreformen umsetzen und   \r\nfür den Industriestandort Deutschland international wett-  bewerbsfähige Rahmenbedingungen schaffen – durch den  Abbau von Bürokratie, die Modernisierung der staatlichen  Infrastruktur sowie durch gezielte Anreize für private   Investitionen und Innovationen.  \r\n\r\n\r\n\r\nSiemens AG in Zahlen \r\n\r\nMitarbeitende: 320.000 \r\n\r\n\r\nUmsatzerlöse: 77,8 Mrd. € \r\n\r\n\r\nGewinn nach Steuern: 8,5 Mrd. € \r\n\r\n\r\nZahlen Siemens Geschäftsjahr 2023/24 \r\n\r\n1 BIP – Bruttoinlandsprodukt \r\n4 10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\nZugleich hat die deutsche Industrie das Potential, ihre Stärken durch Investitionen und Innovationen konsequent auszu- bauen und mit digitalen Technologien zu verknüpfen.   Deutsche Industrieunternehmen vereinen über ein Jahr-  hundert Produktionserfahrung und den Zugang zu industri- ellen Daten. Deutschland gehört nach wie vor zu den fünf  führenden Ländern bei Patentanmeldungen in Schlüsseltech- nologien und verfügt über ein leistungsfähiges Wissen- schafts- und Forschungssystem. Exzellente Universitäten,  Forschungseinrichtungen und das duale Ausbildungssystem  stärken diese Position. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n•  FuE-Aufwendungen: 6,2 Mrd. \r\n•  FuE-Mitarbeitende: 50.000 \r\n•  Erfindungen: 5.400 \r\n•  Patentanmeldungen: 2.900 \r\n•  Investment in digitale Unternehmen \r\nseit 2007: 14 Mrd. € \r\n•  TOP 10 der globalen Software- \r\nUnternehmen  \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\nSiemens als Treiber der digitalen Transformation \r\nSiemens ist wie kein anderes Unternehmen sowohl in der  realen Welt der industriellen Ausrüstung wie in der digitalen  Welt der Software zu Hause – von der Steuerungselektronik  bis hin zu industrieller KI-Software. Als führendes Technolo- gie-Unternehmen arbeiten wir mit unseren Kunden und  Partnern zusammen, um die reale mit der digitalen Welt zu  verbinden: industrielle Fertigungsprozesse, Transportnetz-  werke, smarte Gebäude, Energiesysteme und Medizintechnik. Mit dem Siemens Xcelerator, einer offenen digitalen   Business-Plattform und einem leistungsfähigen Partner-Öko- system, beschleunigen wir die digitale Transformation der  Industrie in Deutschland und weltweit. Unsere Investitionen  in den Industriestandort Deutschland unterstreichen dieses  Engagement. Drei Beispiele: \r\n•  Mehr als 50 Prozent unserer weltweiten Forschung  \r\nund Entwicklung (FuE) fließen nach Deutschland. \r\n•  Von unseren globalen Investitionen in Höhe von zwei  \r\nMilliarden Euro zur Stärkung von Wachstum, Innovation  und Resilienz fließt eine Milliarde Euro nach Deutschland  (2023). Davon werden 500 Millionen Euro in den Ausbau des Gerätewerks Erlangen investiert. Damit etabliert  Siemens den Standort als weltweites Forschungs- und  Entwicklungs-Zentrum sowie Nukleus für weltweite Tech- nologie-Aktivitäten zum industriellen Metaverse. \r\n•  Mit Siemensstadt Square transformieren wir die  historische Siemensstadt in Berlin in ein modernes,  \r\nnachhaltiges Stadtquartier, das Wohnen, Arbeiten,  Forschen und Produzieren vereint. \r\n•  In Frankfurt investieren wir 2024 100 Millionen Euro in  \r\ndas Schaltanlagenwerk. Dabei treiben wir die digitale  Transformation des Standorts verstärkt voran und schaffen 400 neue Arbeitsplätze bis 2027. \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\nHerausforderungen im Strukturwandel der Industrie \r\nDie deutsche Industrie steht vor tiefgreifenden Herausforde-  rungen – ihre künftige Wettbewerbsfähigkeit entscheidet sich jetzt: \r\n•  Wachsende Konkurrenz: Neue Wettbewerber setzen  \r\nDeutschlands traditionelle Branchen unter Druck, während stabile Absatzmärkte schrumpfen. Der Anteil deutscher  Exporte nach China sank 2023 um 8,6 Prozent im Vergleich zu 2022, während das zuletzt stete Exportwachstum in die  USA von einem möglichen Handelskonflikt zwischen den  USA und der EU geschwächt werden könnte. \r\n•  Doppelte Transformation: Der Wandel zu einer nachhal- tigen und digitalen Industrie erfordert massive Investi- \r\ntionen, die bislang unzureichend sind. Der Investitionsstau  der öffentlichen Hand beträgt 600 Milliarden Euro   \r\n(IW, 2024), während die Netto-Abflüsse deutscher Direkt-  investitionen ins Ausland bei 94 Milliarden Euro liegen   \r\n(IW Köln). \r\n•  Überregulierung: Steigende Bürokratie bindet wirtschaft- \r\nliche Ressourcen, die für Innovation und Wertschöpfung  fehlen. Seit 2019 sind die Erfüllungskosten für die  Wirtschaft von 4 auf 14 Milliarden Euro gestiegen. \r\n•  Fachkräftemangel: In Schlüsselbereichen wird der  \r\nMangel an Fachkräften zunehmend zum Engpass. 2023  \r\ngab es 180.000 offene Stellen in der Industrie, 20 Prozent  mehr als 2019. Zudem sind die Pro-Kopf-Ausgaben für  digitale Bildung in Deutschland nur halb so hoch wie im  EU-Durchschnitt. Gleichzeitig reduzieren Fehlanreize die  Attraktivität von Arbeit. \r\n•  Geopolitische Herausforderungen: Freihandel und  stabile Lieferketten sind unter Druck, während der interna- \r\ntionale Wettbewerbs- und Kostendruck steigt. Gleichzeitig  muss Deutschland mehr in die eigene Sicherheit inves- tieren. \r\n\r\n10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ 5  \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n02 | Energie \r\n\r\n\r\n\r\n01 | Büro-  kratieAbbau \r\n\r\n\r\n10 | Europäischer Binnenmarkt \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n03 | Zukunfts- technologien \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n09 | Nachhaltige Transformation \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n04 | Infrastruktur \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n08 | Freihandel \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n05 | Arbeitskräfte \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n06 | Steuern \r\n\r\n\r\n\r\n07 | Verteidigung \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n4. Modernisierung der Infrastruktur mit öffentlichem und privatem Kapital   \r\n•  Staatliche und private Investitionskraft erhöhen \r\n•  Digital- und Technologiepolitik ins Zentrum des Handelns  \r\nder neuen Bundesregierung stellen, mit klaren Verant- wortlichkeiten, Meilensteinen und Budget \r\n•  Staat als Ankerkunde für Hochleistungsrechenkapazitäten  \r\nund Edge-Cloud-Anwendungen  \r\n•  Lokale 5G-Netze und 6G als Grundlage der industriellen  \r\nTransformation stärken und Lizenzkosten reduzieren \r\n•  Modernisierung und Digitalisierung der Netzinfrastruktur  \r\nvorantreiben \r\n•  Digitalisierung der Schiene ausbauen durch Sanierung der \r\nHochleistungskorridore und Modernisierung des Gesamt- \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n6. Unternehmenssteuern deutlich senken \r\n•  Unternehmensbesteuerung international wettbe- \r\nwerbsfähig gestalten \r\n•  Steuerlichen Forschungsförderung durch eine Ausweitung \r\nder Förderhöchstgrenze ausbauen \r\n7. Verteidigungsetat nachhaltig erhöhen \r\n•  Deutliche und dauerhafte Anhebung des Verteidigungs-  \r\netats (>3 Prozent des BIP), davon mindestens 2 Prozent  über Haushaltsmittel \r\n•  Europäische Koordinierung der Beschaffung \r\n•  Trennung von zivil-militärischer Forschung aufbrechen und \r\nentsprechendes Forschungsbudget ausweiten \r\n•  Industriepartnerschaften nach US-Vorbild aufbauen   \r\n10 Punkte-Plan   \r\n„Industrie der Zukunft“ \r\nDie notwendige Transformation des deutschen Wirtschafts- modells kann nicht allein von Unternehmen bewältigt  werden. Es braucht entschlossenes politisches Handeln durch einen 10 Punkte-Plan „Industrie der Zukunft“ der  kommenden Bundesregierung. \r\nKern dieses Plans muss die Aktivierung von Investitionen  und die Entfesselung von Innovationen sein – vor allem  durch eine schnelle und grundlegende Verbesserung der  Rahmenbedingungen für die Industrie in zehn zentralen  Bereichen. \r\n1. Bürokratie schnell abbauen, weniger regulieren, Verwaltung umfassend digitalisieren  \r\n•  Moratorium für innovationshemmende europäische   Regularien (z.B. AI Act, Data Act, Cyber Resilience Act) \r\n•  Schneller und mutiger Bürokratieabbau und Reduktion \r\nder Berichtspflichten \r\n•  Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen   \r\nund beschleunigen  \r\n•  Keine Übererfüllung („Gold-Plating“) von EU-Rechtsvor- \r\nschriften \r\n•  Kohärente Regulierung im Bereich Cybersicherheit  \r\n•  Rechtssicherheit für die Nutzung von Daten und   \r\nKünstlicher Intelligenz schaffen  \r\n•  Beschleunigte Digitalisierung der Verwaltung durch   \r\nKoordination auf Bundesebene  \r\n•  Umsetzung der Leistungspakete des „Onlinezugangs- \r\ngesetzes 2.0“ \r\n \r\n\r\n2. Wettbewerbsfähige Energiepreise durch pragma- tische und intelligente Energiepolitik   \r\n•  Stromsteuer auf EU-Mindestmaß senken \r\n•  Digitalisierung der Netze beschleunigen  \r\n•  Netzausbau und Erneuerbare vorantreiben \r\n•  Dynamisierung der Netzentgelte und Abgaben \r\n•  Globaler Benchmark und Einführung des besten, \r\nfunktionierenden Systems des Energiemarkt-  Designs \r\n•  Netzbetreibern Datenzugang ermöglichen \r\n•  Energiegemeinschaften durch Umsetzung der   \r\nEU-Richtlinie schaffen \r\n3. Förderung von ausgewählten Zukunftstechnologien sowie Unterstützung bei der Markteinführung   \r\n•  Fokussierung auf industrielle Schlüsseltechnologien mit  \r\nhohem Wertschöpfungsbeitrag \r\n•  Finanzierung von Forschung und Entwicklung (FuE) des  \r\nBundes, der Länder und der Wirtschaft auf 3,5 Prozent des BIP anheben \r\n•  Bestehende Förderinstrumente ressortübergreifend  \r\nsynchronisieren  \r\n•  Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft  \r\nverbessern \r\n•  Kooperationen von Deep-Tech-Startups mit Industrie-  \r\nunternehmen ausbauen \r\n•  Förderung von internationalen Standardisierungsaktivi- \r\ntäten \r\n•  Schutz geistigen Eigentums nicht weiter aufweichen \r\n \r\n\r\nnetzes \r\n•  Digitale Zwillinge im Gebäude-Sektor: Staatliche Bauvor- \r\nhaben nur mit BIM2 \r\n•  Wasserwirtschaft durch effizientes Datenmanagement  \r\ndigitalisieren \r\n•  International freien Datenfluss sichern \r\n•  Digitale Identitäten für industrielle Anwendungen  \r\nentwickeln \r\n•  Deutschland als Vorreiter im Industrial Metaverse:   \r\nNetzwerkaufbau, internationale Markenbildung und  Fragmentierungsgefahr bei Standards und technischen  Lösungen entgegenwirken \r\n5. Steigerung des Arbeitskräftepotentials durch mehr Anreize für Arbeit  \r\n•  Fehlanreize für mehr Erwerbstätigkeit abbauen \r\n•  Betreuungsangebote für Kinder und pflegebedürftige  \r\nAngehörige ausbauen \r\n•  Arbeitszeit durch Wochenarbeitszeit flexibilisieren \r\n•  Fachkräfteanwerbung optimieren und effiziente Einwan- \r\nderungsstrukturen schaffen \r\n•  Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern,  \r\nbesonders in industriellen Schüsselbranchen \r\n•  Deutschland zur digitalen Bildungsnation Nummer 1 in der \r\nEU machen, besonders durch Vermittlung digitaler und  von MINT3-Kompetenzen \r\n•  Berufsschulen in die Bundeszuständigkeit heben \r\n \r\n\r\n(„Europäische DARPA“) \r\n•  Staat als verlässlichen Ankerkunden etablieren \r\n8. Pragmatische Handelsabkommen schließen \r\n•  Handelsabkommen abschließen und nicht mit Politikzielen \r\nüberfrachten \r\n•  Fokus auf Glokalisierung: Fairer und offener Handel und  \r\ngleichzeitig lokale Produktion von High-Tech-Gütern  erhöhen, um Lieferketten zu diversifizieren \r\n•  Strategischere Außenwirtschaftsförderung durch bessere  \r\nVerzahnung von Entwicklungszusammenarbeit und  Außenwirtschaftsförderung \r\n•  Reform der Welthandelsorganisation (WTO) und Stärkung  \r\ndes multilateralen Handelssystems \r\n•  Technologiekooperationen mit Drittstaaten ausbauen \r\n•  Strategische Halbleiterpartnerschaften aufbauen \r\n•  Pragmatische Chinapolitik/-strategie \r\n9. Nachhaltige Transformation pragmatisch und technologieoffen gestalten \r\n•  Einheitliche europäische CO2-Bepreisung mit jährlich  \r\nsinkenden Obergrenzen erreichen  \r\n•  Internationalen Handel mit Emissionsminderungen  \r\naufbauen \r\n•  Erzeugungsneutralität als Schlüssel für den Wasserstoff- \r\nhochlauf \r\n10. Einen starken europäischen Markt für Kapital, Handel und Innovation schaffen \r\n•  Vollendung des EU-Binnenmarktes \r\n•  Einheitlichen und vertieften europäischen Kapitalmarkt \r\nschaffen  \r\n\r\n\r\n6 10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ \r\n \r\n\r\n\r\n2 BIM – Building Information Modelling | 3 MINT – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik \r\n10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ 7  \r\n\r\n01 \r\n\r\n\r\nBürokratie schnell  abbauen, weniger  regulieren, Verwaltung  umfassend digitalisieren \r\n\r\n\r\n\r\nEin moderner Staat zeichnet sich durch effiziente, transparente und bürgerfreundliche Verwaltungsstrukturen und  eine hohe Qualität des Verwaltungshandelns aus. Der Erfüllungsaufwand für die Umsetzung bundesrechtlicher  Normen wird in Deutschland auf 27,1 Milliarden Euro4 geschätzt. Die bekannte Problematik überbordender Bürokratie wird durch eine zunehmend ineffiziente und unzureichend digitalisierte Verwaltung verstärkt. \r\n\r\nBürokratieabbau \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nKohärente Regulierung im Bereich Cybersicherheit Regeln für Cybersicherheit sollten einem horizontalen Ansatz folgen und auf weltweit anerkannten Standards basieren.  Rechtsunsicherheit und inkonsistente Anforderungen  verschiedener Regelungen schwächen Bestrebungen für  mehr Cybersicherheit. So stehen Anforderungen des EU Data Act zur Offenlegung von Daten teilweise mit Anforderungen  des Cyber Resilience Act (CRA) sowie der NIS-2-Richtlinie zur  Vertraulichkeit und Verschlüsselung in Konflikt. Ebenso gibt  es Überschneidungen und doppelte Berichtspflichten  zwischen CRA und NIS25. Dieser Umstand wird durch dele-  gierte Rechtsakte und unterschiedliche Interpretationen   \r\nin der nationalen Implementierung verstärkt. Die Bundes-  regierung muss sich dafür einsetzen, ein Moratorium für  diese Regelung auf EU-Ebene zu erreichen und die Zeit des  Moratoriums zu nutzen, Konsistenz zwischen diesen Rechts- akten herzustellen.  \r\nRechtssicherheit für die Datennutzung und KI schaffen Rechtsunsicherheit hemmt die Nutzung von Daten und damit von Künstlicher Intelligenz erheblich (IW-Studie 2021). Eine  \r\ninnovationsfreundliche und konsistente Digitalregulierung ist \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDigitalisierung der Verwaltung \r\nBeschleunigte Digitalisierung der Verwaltung durch  direkte Durchgriffsrechte des Bundes  \r\nEin moderner Staat zeichnet sich durch effiziente, transpa-  rente und bürgerfreundliche Verwaltungsstrukturen und eine hohe Qualität des Verwaltungshandelns aus. Der Erfüllung- saufwand für die Umsetzung bundesrechtlicher Normen wird in Deutschland auf 27,1 Milliarden Euro (NKR 2024) geschätzt. Die bekannte Problematik überbordender Bürokratie wird  durch eine zunehmend ineffiziente und unzureichend digital- isierte Verwaltung verstärkt. Maßgeblich ursächlich sind hier  die föderalen Verwaltungsstrukturen. Ihrer Fragmentierung  muss im Zuge der umfassenden Digitalisierung durch direkte  Durchgriffsrechte des Bundes entgegengewirkt werden. \r\nUmsetzung der Leistungspakete des „Onlinezugangs- gesetzes 2.0“ \r\nEine serviceorientierte Verwaltung, unterstützt durch   digitalisierte Prozesse und künstliche Intelligenz, ist ein  wesentlicher volkswirtschaftlicher Wettbewerbsfaktor. Das  ursprüngliche Ziel des Onlinezugangsgesetzes, bis Ende 2022  \r\nMoratorium für innovationshemmende EU-Regulierung Ein mehrjähriges Moratorium für überbordende und wider- sprüchliche europäische Regulierungen wie AI Act, Data Act  und Cyber Resilience Act ist notwendig. Ziel muss es sein,  Unternehmen von bürokratischen Belastungen zu befreien.  Zudem sollte das Moratorium auf derzeit auf EU-Ebene  laufende Gesetzgebungsverfahren erweitert werden.  \r\nDer Zeitraum des Moratoriums muss genutzt werden, um  bestehende Regularien systematisch zu evaluieren. Dabei gilt  es zu prüfen, inwieweit sie ihren ursprünglichen Zweck  erfüllen, ob sie vereinfacht oder angepasst werden können  und ob sie möglicherweise ganz entfallen sollten. Ziel ist eine effizientere, innovationsfreundlichere Regulierung, die den  Wirtschaftsstandort Europa stärkt, anstatt ihn durch über- mäßige Bürokratie zu hemmen. \r\nVerbindlicher Bürokratieabbau und Reduktion der  Berichtspflichten \r\nEin kontinuierlicher Bürokratieabbau ist neben der Moderni-  sierung der Verwaltung entscheidend, um die Wettbewerbs-  und Handlungsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken. Die Reduktion überbordender Bürokratie und ange- wachsener Berichtspflichten sollte mit klar definierten  Netto-Abbauzielen verbunden werden. Diese Ziele müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst werden,  um eine kontinuierliche Entlastung der Unternehmen sicher- zustellen.   \r\n\r\n\r\n4 Jahresbericht 2024 des Normenkontrollrats (NKR) \r\n8 10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ \r\n \r\n\r\nPlanungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen  und beschleunigen \r\nDie Genehmigungsfiktion ermöglicht einen schnellen und  effizienten Umsetzungsbeginn von Infrastrukturprojekten  und im Wohnungsbau. Ein besonderes Augenmerk sollte  dabei auf der Schieneninfrastruktur liegen. Hier sollten durch digitale Planungs- und Beteiligungsverfahren, sowie durch  eine Erweiterung der Genehmigungsfreiheit Schieneninfra-  strukturprojekte in Deutschland beschleunigt werden.  \r\nKeine Übererfüllung („Gold-Plating“) von  EU-Rechtsvorschriften \r\nDie Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften sollte stets im  Einklang mit den Grundprinzipien von Innovation und Effi- zienz erfolgen. Eine übermäßige nationale „Übererfüllung“ von EU-Vorgaben („Gold-Plating“) führt zu unnötiger  Bürokratie und Rechtsunsicherheit und schwächt so die  Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der  Unternehmen. \r\n \r\n\r\ndaher entscheidend, um die Datenökonomie in Deutschland  zu stärken und industrielle KI-Lösungen zu skalieren. \r\nInsbesondere muss eine bessere Abstimmung zwischen  verschiedenen Rechtsakten wie dem Data Act, AI Act, dem  Datenschutz sowie weiteren Verordnungen und Richtlinien  (z.B. Maschinenverordnung, Funkanlagenrichtlinie) erreicht werden (ZVEI 2024). \r\nHoher Handlungsbedarf besteht auch bei der Anonymi- sierung personenbezogener Daten. Hier sollten die  Anforderungen an die Anonymisierung je nach dem   spezifischen Kontext und Risiko flexibel definiert werden („relativer“ Ansatz), unterstützt durch Auslegungen der  Aufsichtsbehörden und staatliche Pilotprojekte. \r\nOne-Stop-Shop für die Digitalregulierung schaffen \r\nBis zum Beschluss eines Moratorium sollte die Umsetzung der europäischen Digitalregulierung (Data Act, Data Governance  Act, AI Act, Cyber Resilience Act) für Unternehmen über  \r\neinen zentralen \"One-Stop-Shop\" vorbereitet werden.   \r\nDie Bundesnetzagentur sollte als Koordinator für die Daten- regulierung fungieren.  \r\nZudem muss sichergestellt werden, dass die Hochrisiko-Kate- gorie des AI Act im industriellen Kontext nur auf wirklich  kritische Fälle angewendet wird; dies sollte auch in den  Leitlinien zur Umsetzung verankert werden. \r\n\r\n\r\n\r\n5 Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS) Richtlinie, Version 2 \r\n \r\n\r\nüber 500 Verwaltungsleitungen vollständig zu digitalisieren, wurde dramatisch verfehlt (Stand Ende 2022: 19 Prozent).  Entsprechend sind Leistungspakete des „Onlinezugangs- gesetzes 2.0“ umgehend und vollständig umzusetzen und   die Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie  Unternehmen deutlich zu senken. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ 9  \r\n\r\n02 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nWettbewerbsfähige Energiepreise durch pragmatische und intelligente  Energiepolitik \r\n\r\nEine zukunftsorientierte Energiepolitik muss Klimaschutz und Resilienz gleichermaßen stärken. Diese beiden Ziele stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern bedingen und verstärken  sich gegenseitig. Resilienz bedeutet dabei, geopolitische Abhängigkeiten von fossilen Brenn-  stoffimporten zu reduzieren, die Energieinfrastruktur wirksam vor Cyber- und physischen  Angriffen zu schützen und das Energiesystem an klimabedingte Veränderungen anzupassen. \r\nEin widerstandsfähiges und nachhaltiges Energiesystem erfordert einen dezentralen Ansatz, der erneuerbare Energien wie Wind und Photovoltaik, flexible „Prosumer“-Strukturen sowie  gezielt einsetzbare Spitzenlastkraftwerke mit einer diversifizierten, dezentralen Brennstoff-  versorgung in Einklang bringt. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n10 10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nStromsteuer auf EU-Mindestmaß senken, Strompreise langfristig nicht subventionieren \r\nDie Belastung von Strom durch Steuern und Abgaben muss  auf EU-Mindestmaß abgesenkt werden. Mittelfristig sollten  die Strompreise nicht subventioniert werden. Dies schafft  Anreize für eine stärkere Unabhängigkeit von importiertem  Gas und sorgt für wettbewerbsfähige Strompreise im  europäischen Vergleich – ein entscheidender Faktor für die  Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.  \r\nDigitalisierung der Netze beschleunigen \r\nEine effizientere Nutzung der Stromnetze erfordert Investi- tionen in digitale Netzsteuerungstechnik, insbesondere in  Verteilnetzen, sowie die beschleunigte Einführung von Smart Metern. Der Einsatz von KI zur Optimierung von Planung,  Wartung und Sicherheit der Stromnetze muss stärker voran- getrieben werden. Daher ist es erforderlich, dass die Vorauss- etzungen für eine Anerkennung der Kosten für Intelligenz im  Netz durch die Bundesnetzagentur deutlich verbessert  werden. \r\nNetzausbau und Erneuerbare vorantreiben  \r\nEin konsequenter Ausbau erneuerbarer Energien muss mit  einem ebenso entschlossenen Ausbau der Strominfrastruktur einhergehen. Der Neubau und die Modernisierung von  Stromnetzen sind essenziell, um eine sichere und effiziente  Energieversorgung zu gewährleisten.   \r\nDynamisierung der Netzentgelte und Abgaben  \r\nDamit die Flexibilitätspotenziale im Netz von Verbrauchern  und Unternehmen wirtschaftlich genutzt werden, müssen  nicht nur die Energiepreise viertelstundengenau auf das  Angebot erneuerbarer Energien reagieren, sondern auch die Netzentgelte in gleichem Verhältnis angepasst werden.  \r\nDie Netzentgelte sollten daher als prozentualer Anteil des  aktuellen Strompreises gestaltet werden. Auch eine Dynami- sierung von Abgaben kann dazu beitragen, die Nachfrage  gezielter an Preissignale anzupassen. Je stärker sich die  Nachfrageseite an diesen Signalen orientiert, desto weniger  Erdgasverstromung wird in einem Kapazitätsmarkt benötigt, um die Differenz zwischen erneuerbarer Erzeugung und  Verbrauch auszugleichen6.   \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n6 KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nGlobaler Benchmark und Einführung des besten,   funktionierenden Energiemarkt-Designs   \r\nDer regulatorische Rahmen für das Energiesystem hat sich  über Jahrzehnte hinweg zu einem komplexen Geflecht  entwickelt. Viele Regularien, die einst auf Kosteneffizienz in einer stabilen Systemstruktur ausgerichtet waren, stehen  heute dem dringend notwendigen Umbau im Weg. Im inter- nationalen Vergleich sollte das am besten funktionierende  System identifiziert und in Deutschland eingeführt werden.  \r\nNetzbetreibern Datenzugang ermöglichen  \r\nEin verbesserter Zugang der Verteilnetzbetreiber zu den  Daten neuer elektrischer Infrastrukturen wie Wärmepumpen, Ladestationen und PV-Anlagen kann die Netzstabilität erhe- blich stärken. Technisch sind diese Daten bereits heute  verfügbar, allerdings nur für die jeweiligen Anlagenbesitzer  und Hersteller. Eine sichere und anonymisierte Aggregation  der Daten, beispielsweise durch einen Datentreuhänder oder direkt durch die Verteilnetzbetreiber unter Aufsicht der  Bundesnetzagentur, ermöglicht erhebliche Effizienzgewinne. \r\nVersorgungssicherheit in Krisen stärken  \r\nUm die Versorgungssicherheit des Wirtschaftsstandorts  Deutschland auch in Krisensituationen zu gewährleisten,  sollten Speicher und Redundanzen geschaffen werden.   \r\nDurch eine dezentrale Stromerzeugung, flexible Verbraucher, thermische und elektrische Speicher sowie intelligente   Regelungstechnik kann die Widerstandsfähigkeit des Ener- giesystems erhöht werden. Ein Beispiel hierfür bietet die  Inselnetzfähigkeit der Stadt München.  \r\nEnergiegemeinschaften durch Umsetzung   \r\nder EU-Richtlinie schaffen  \r\nDie EU-Richtlinie zur Schaffung von Energiegemeinschaften sollte unverzüglich umgesetzt werden. Deutschland ist hier  seit fast zwei Jahren im Verzug. Eine zeitnahe Umsetzung  könnte erhebliche Potenziale zur Kostenreduktion, Flexibili-  sierung und CO₂-Einsparung freisetzen und damit einen   wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ 11  \r\n\r\n03 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n7 BUFI – Bundesbericht Forschung und Innovation \r\n12 10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nFörderung von  ausgewählten  Zukunftstechnologien sowie Unterstützung bei  der Markteinführung \r\n\r\nInnovation ist der Schlüssel für eine nachhaltige, resili- ente und wettbewerbsfähige Wirtschaft. Deutschland  muss seine Stärken in Forschung und Entwicklung wieder in Technologieführerschaft umwandeln. Eine klare Priori- sierung ist unerlässlich, damit Innovations- und  Forschungspolitik als strategischer Zukunftsmotor wirken kann. Dabei sollte besonders auf Technologiefelder mit  langfristiger wirtschaftlicher Relevanz und hohem  Wertschöpfungspotenzial fokussiert werden. \r\n\r\nFokussierung auf industrielle Schlüsseltechnologien  mit hohem Wertschöpfungsbeitrag \r\nDie Forschungs- und Technologieförderung sollte konse- quenter auf industrierelevante Schlüsseltechnologien mit  hohem Innovations- und Wertschöpfungspotential konzen- triert werden; das Berichtswesen (BUFI7) ist entsprechend  anzupassen. Besonderer Fokus muss auf folgenden Technolo- gien liegen: \r\n•  Industrial Metaverse mit Technologiekonvergenz neuer  \r\nProduktionstechnologien, Automatisierung, Digitaler  Zwillinge und Cybersicherheit. \r\n•  Industrielle KI & Datenanalytik sowie Quanten-Tech- nologien, um Deutschlands industriellen Datenschatz zu \r\nheben und für das Industrial Metaverse zugänglich zu  machen. \r\n•  Halbleiter-Wertschöpfung, inklusive Chip-Design- Kapazitäten und Know-how als strategische Ressource \r\nim Bereich Mikroelektronik ausbauen. \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nFuE-Finanzierung des Bundes, der Länder und der  Wirtschaft auf 3,5 Prozent des BIP anheben \r\nDie Finanzierung von Forschung und Entwicklung muss  dringend gestärkt werden. Während andere Nationen in ihre  Innovationskraft investieren, sinkt der Anteil der FuE-Mittel  im Bundeshaushalt. Um international wettbewerbsfähig zu  bleiben, muss Deutschland die FuE-Quote auf 3,5 Prozent des BIP anheben. Diese Mittel sollten auch für einen Ausbau der  steuerlichen Forschungsförderung mit einer höheren Förder- höchstgrenze bzw. effizienteren, weniger bürokratischen  „Ausschüttung“ eingesetzt werden.  \r\nBestehende Förderinstrumente ressortübergreifend  synchronisieren \r\nEin zentrales Problem ist die Fragmentierung der Förderland- schaft. Zu viele bürokratische Hürden behindern Innova- tionen. Antragsverfahren müssen digitalisiert, Bewilligungs-  prozesse beschleunigt und Projektlaufzeiten sowie der   Mitteleinsatz auf Programm- wie auch einzelner Projektebene flexibler gestaltet werden. Themenoffene Förderinstrumente  unterhalb definierter Themenschwerpunkte sollten verstärkt  eingeführt werden („Bottom-up“-Ansatz), damit innovative  Forschungsanträge aus Unternehmen auch dann eine Chance erhalten, wenn sie nicht der Themenfestlegung von Aussch- reibungen entsprechen. Eine bessere Verzahnung zwischen  den Förderinstrumenten verschiedener Ressorts ist ebenso  notwendig, damit beispielsweise ein vom Bundesfor- schungsministerium gefördertes Forschungsprojekt nahtlos  \r\nin ein vom Bundeswirtschaftsministerium finanziertes  Entwicklungsprojekt übergehen kann. Auch besteht  \r\nweiterhin Bedarf nach einer besseren Verzahnung nationaler,  europäischer sowie auch regionaler oder internationaler  Förderprogramme. \r\nTransfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft  verbessern \r\nUm Forschungsergebnisse schneller in wirtschaftliche Erfolge zu überführen, sollten Erfolgsmodelle im Technologietransfer wie an der TU München (UnternehmerTUM) oder der Zollhof  \r\n– Tech Incubator der FAU Erlangen-Nürnberg bundesweit  ausgebaut werden. Auch muss das Thema „Entrepreneurship“ deutlich stärker in Curricula verankert und dadurch an den  Hochschulen professionalisiert werden im Sinne der früh- zeitigen Sensibilisierung.  \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n8 BDI Eckpunkte einer IP-Strategie für Deutschland (2024) \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nKooperationen von Deep Tech-Startups mit Indus- trieunternehmen ausbauen \r\nZusätzliches Innovationspotenzial liegt in der engeren  Vernetzung von Deep Tech-Startups mit etablierten Indus- trieunternehmen, die noch weiter ausbaufähig ist.   \r\nBessere Bedingungen für private Wagniskapitalfinanzier-  ungen vor allem in der Wachstumsphase sind erforderlich,  um in kapitalintensiven und mit langen Entwicklungszyklen  verbundenen Sektoren wie z.B. Verteidigungstechnologien  wettbewerbsfähig zu sein. Die regional fokussierte Förderung von universitären Ausgründungen durch die EXIST Startup-  Factories stellt einen guten Ansatz dar, der jedoch um eine  stärkere Einbeziehung von Industrieunternehmen als Koope-  rationspartner erweitert werden sollte.  \r\nFörderung von internationalen Standardisierungs-  aktivitäten \r\nDeutschland muss seine Position in internationalen Standard- isierungsprozessen sichern. Der Einfluss deutscher  Unternehmen auf internationale Standards hat in den letzten  Jahren abgenommen. Ein strategisches Monitoring relevanter Standardisierungsaktivitäten ist nötig. Dies gilt ebenso wie  \r\ndie Förderung von Unternehmen, die sich in internationalen  technischen Komitees engagieren, beispielsweise durch eine  steuerliche Förderung von Standardisierung. \r\nSchutz geistigen Eigentums nicht weiter aufweichen \r\nDer Schutz geistigen Eigentums ist die Grundlage für einen  nachhaltigen Innovationszyklus und damit das Fundament  \r\nfür die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas. Je  stärker der Schutz kreativer Leistung, desto wahrscheinlicher  ist die Wahrnehmung von Innovationschancen. Deshalb  müssen die dem Patentsystem zugrundeliegenden Wirk-  mechanismen und Ziele wieder in den Vordergrund gerückt  werden; das bewährte System zum Schutz des geistigen  Eigentums darf nicht weiter geschwächt werden. Mehr noch  muss der Patenschutz mit der Technologieentwicklung Schritt halten und auch für neue Technologien zugänglich sein.  Daher braucht es eine konsequente Umsetzung der natio- nalen IP-Strategie für Deutschland8 sowie eine Reform des  Arbeitnehmererfinder-Gesetzes. Beides kann dazu beitragen,  die Innovationsdynamik in Deutschland zu steigern. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ 13  \r\n\r\n04 \r\n\r\nModernisierung der Infrastruktur  mit öffentlichem und privatem Kapital \r\n\r\nDie Steuer- und Finanzpolitik muss private Investitionen mobilisieren und gleichzeitig öffentliche Infrastrukturausgaben ermöglichen. Dazu sind vor allem Investitionen in die Modernisierung der  Infrastruktur erforderlich.  \r\n\r\nStaatliche und private Investitionskraft erhöhen \r\nBund und Länder sollten Investitionen in abschreibbare  Vermögenswerte als weitere Ausnahme von der Begrenzung der Neuverschuldung tätigen können. Die Tilgung sollte  innerhalb der typischen Nutzungsdauer der finanzierten  Objekte aus dem laufenden Haushalt erfolgen.  \r\nDigital- und Technologiepolitik ins Zentrum des Handelns der neuen Bundesregierung stellen \r\nEs braucht klare Verantwortlichkeiten, messbare Meilensteine und ein im Haushalt verankertes Digitalbudget, um den  Rückstand in der Digitalisierung von öffentlichem und  privatem Sektor aufzuholen. Gleichzeitig ist ein Leitbild  erforderlich, wo Deutschland in fünf Jahren in der Digitali-  sierung der Infrastruktur stehen soll. \r\nStaat als Ankerkunde für Hochleistungsrechen- kapazitäten und Edge-Cloud- nutzen  \r\nIndustrielle Künstliche Intelligenz und Cloud-Edge-Anwen- dungen bieten Deutschland große Chancen zur industriellen  Erneuerung. Um industrielle Daten für spezialisierte KI-  Modelle in großem Maßstab nutzbar zu machen, muss die  GPU9-Recheninfrastruktur erweitert werden. Dabei sollte der  Staat als Ankerkunde auftreten. Außerdem sollten öffentliche Rechenzentren (z.B. Gaus-Zentren) für Unternehmen besser  nutzbar sein. Zusätzlich müssen hohe Energiekosten gesenkt  sowie Genehmigungsprozesse beschleunigt werden. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n9 GPU – Graphics Processing Unit \r\n14 10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ \r\n \r\n\r\n\r\nLokale 5G-Netze als Grundlage der industriellen   Transformation stärken \r\n5G kann zu einer erheblichen Effizienzsteigerung und Flexi- bilisierung in der industriellen Wertschöpfung beitragen und  ist unverzichtbar für die Digitalisierung der Industrie. Aller- dings fehlt es bisher an einem breit nutzbaren 5G-Ökosystem, was die Auswahl an Applikationen und Lösungen stark  begrenzt. Es bedarf Planungssicherheit für Blueprints, Best  Practices und die letztliche Einführung durch ein Bekenntnis  zur Harmonisierung des Frequenzbandes 3,8-4,2 GHz für  industrielle Anwendungen. \r\n6G ist die nächste Generation der Mobilfunktechnologie, die  auf 5G aufbaut und voraussichtlich ab 2030 kommerziell  verfügbar sein wird. Damit der Schutz und die Zukunfts-  sicherheit der Investitionen in 5G auch in der 6G-Ära  gewährleistet sind, sollte 6G vollständig rückwärtskompatibel und interoperabel mit 5G sein. Dafür braucht es Anreize für  konkrete, industriebezogene Standardisierungsaktivitäten in  internationalen Gremien. \r\nDigitalisierung der Schiene ausbauen durch Sanierung  der Hochleistungskorridore und Modernisierung des  Gesamtnetzes \r\nVernetzte Infrastruktur und Fahrzeuge steigern Kapazität,  Zuverlässigkeit und Nutzerfreundlichkeit im Schienenverkehr. Neben der Sanierung der Hochleistungskorridore müssen die  Modernisierung und Digitalisierung des gesamten Schienen- netzes langfristig finanziell abgesichert werden. Die  Vorschläge der Beschleunigungskommission Schiene sollten  durch ein „Moderne-Schiene-Gesetz“ umgesetzt werden. \r\n \r\n\r\n\r\nDigitale Zwillinge im Gebäudebereich:   \r\nStaatliche Bauvorhaben nur mit BIM  \r\nBuilding Information Modelling (BIM) ermöglicht signifikante Energieeinsparungen sowie höhere Effizienz und Nach- haltigkeit über den gesamten Gebäudelebenszyklus. Um das  volle Potenzial auszuschöpfen, muss BIM über die Planungs- phase hinaus auch für die Bau-, Betriebs- und End-of-Life- Phase genutzt werden. Erforderlich sind einheitliche  BIM-Standards. Staatliche Bauvorhaben sollten daher nur mit BIM erfolgen. \r\nDigitalisierung der Wasserwirtschaft durch   \r\neffizientes Datenmanagement \r\nDie Wasserwirtschaft soll durch effizientes Datenmanage- ment und vernetzten Datenaustausch entlang der gesamten Wertschöpfungskette modernisiert werden, etwa durch die  beschleunigte Einführung intelligenter Zähler (Smart Water  Metering). Zudem sollen gezielte Anreize den verstärkten  Einsatz digitaler Technologien fördern, um das Abwasser-  und Wasserqualitätsmanagement zu optimieren. \r\nInternationalen freien Datenfluss sichern \r\nAngesichts wachsender Datenlokalisierungsanforderungen  drohen Einschränkungen für datenbasierte Wertschöpfung.  Die Bundesregierung sollte sich daher konsequent für einen  rechtssicheren und umfassenden internationalen  Datenaustausch im Rahmen von Freihandelsabkommen  einsetzen – unter Wahrung hoher Datensicherheitsstandards. \r\n \r\n\r\n\r\nDigitale Identitäten für industrielle   \r\nAnwendungen entwickeln \r\nDigitale Identitäten sind essenziell für einen sicheren Infor- mationsaustausch entlang der Wertschöpfungskette. Der  bisherige Fokus auf natürliche und juristische Personen  (Behörden) muss auf industrielle Organisationen, Objekte  und Prozesse ausgeweitet werden. Hierfür sind Konzepte   für industrielle Anwendungen erforderlich, um digitale  Identitäten in Industrie 4.0 und industriellen Datenräumen nutzen zu können. \r\nDeutschland als Vorreiter im Industrial   \r\nMetaverse etablieren \r\nEs gilt, ein leistungsfähiges Netzwerk deutscher Anbieter und Nutzer aufzubauen. Analog zur „Industrie 4.0“-Initiative kann  dies zur internationalen Markenbildung beitragen. \r\nDas Netzwerk sollte das Thema “Industrial Metaverse made in Germany” vorantreiben und der Fragmentierungsgefahr bei  Standards und technischen Lösungen entgegenwirken. Auch  die Nutzung und – wo nötig – die Weiterentwicklung der  rechtlichen Rahmenbedingungen – z.B. im Eigentums- und  Vertragsrecht – sollte es begleiten. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ 15  \r\n\r\n05 \r\n\r\nSteigerung des  Arbeitskräfte-  potentials   \r\ndurch mehr   Anreize für Arbeit \r\nDeutschland kann es sich volkswirtschaftlich nicht  leisten, weniger zu arbeiten. Notwendig ist ein  kohärentes Konzept zur Bekämpfung des Arbeits- und  Fachkräftemangels sowie zur Förderung der Digitali-  sierung entlang der gesamten Bildungskette. Schnelle  Innovationszyklen und neue Technologien erfordern,  dass Fachkräfte während ihres gesamten Arbeitslebens  über aktuelle, industrierelevante Fähigkeiten verfügen. \r\n\r\nAnreize für mehr Erwerbstätigkeit schaffen \r\nAttraktive Anreize für arbeitsfähige Personen schaffen, um  Erwerbstätigkeit zu fördern, und gleichzeitig Fehlanreize  \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nAnerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern Besonders in arbeitsmarktkritischen Berufen der industriellen Schlüsselbranchen muss die Anerkennung ausländischer  Qualifikationen vereinfacht werden. \r\nDeutschland zur digitalen Bildungsnation Nr. 1   \r\nin der EU machen \r\nDigitale Inhalte und der verstärkte Einsatz digitaler Medien  entlang der gesamten Bildungskette sowie im Erwerbsleben  müssen strategische Ziele einer zukunftsorientierten Bil-  dungspolitik werden. Dafür sind höhere Investitionen  notwendig, da Deutschland in der digitalen Bildung derzeit  allenfalls im europäischen Durchschnitt liegt (Platz 13 von 27  \r\n \r\n\r\n\r\n06 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nUnternehmenssteuern deutlich senken  \r\nDie Steuerlast für Unternehmen zu senken, schafft Freiräume für private Investitionen, fördert  Innovationen, sichert Arbeitsplätze und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.  \r\ngezielt abbauen. Die inländischen Potenziale sind besser zu  nutzen, indem Menschen anders, länger oder mehr arbeiten können. \r\nBetreuungsangebote ausbauen \r\nUm die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, braucht es erweiterte Betreuungsangebote für Kinder und  pflegebedürftige Angehörige. \r\nArbeitszeit durch Wochenarbeitszeit flexibilisieren Eine Anpassung der Tageshöchstarbeitszeit zugunsten einer Wochenarbeitszeit ist erforderlich. \r\nFachkräfteanwerbung optimieren und effiziente  Einwanderungsstrukturen schaffen \r\nDie Anwerbung internationaler Fachkräfte muss konsequent auf die Bedarfe des Arbeitsmarkts ausgerichtet und durch  effiziente Strukturen für die Fachkräfteeinwanderung unter- stützt werden. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n10 Digital Economy and Society Index (DESI), 2022 \r\n16 10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ \r\n \r\n\r\nlaut DESI 202210). Dazu gehören auch mehr hybride Ausbil- dungs- und Studiengänge, die klassische Fächer wie  Maschinenbau, Elektrotechnik oder traditionelle Gewerke mit digitalen Kompetenzen verknüpfen. \r\nBerufsschulen sollten in die Bundeszuständigkeit  gehoben werden \r\nDie Vereinheitlichung der Lehrpläne und Qualifikationsstan- dards in den Berufsschulen über alle Bundesländer hinweg  beseitigt die direkte Budgetkonkurrenz zu den allgemeinbil- denden Schulen auf Landesebene. Berufsschulen können  dadurch über Bundesmittel gefördert werden. Dies  ermöglicht effizientere Ressourcenallokation, synchrone  Zeitpläne und die Spezialisierung der Berufsschulen. Eine  bessere Abstimmung zwischen Wirtschaft und Bildung  schafft praxisnähere Ausbildungsinhalte. Zudem verein- fachen sich Verwaltungsstrukturen und Bürokratie,   \r\nda keine unterschiedlichen   \r\nZuständigkeiten der Länder   \r\nmehr bestehen. \r\n \r\n\r\nUnternehmensbesteuerung international   wettbewerbsfähig gestalten \r\nDie Steuerlast für in Deutschland ansässige Unternehmen  sollte auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau  gesenkt werden. Ziel sollte eine Gesamtsteuerbelastung von  unter 25 Prozent sein, orientiert am OECD-Durchschnitt von  23,6 Prozent. Dazu gehört auch die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. \r\n \r\n\r\nSteuerliche Forschungsförderung ausbauen \r\nDie gesetzlich begrenzte Fördersumme muss angehoben  werden, damit auch Großunternehmen in Deutschland wett- bewerbsfähige Anreize für Forschung und Entwicklung  erhalten. Die derzeitige Begrenzung von 2,5 Millionen Euro  im Forschungszulagengesetz ist für forschungsintensive  Unternehmen oberhalb der KMU-Grenze zu niedrig, um im  globalen Forschungswettbewerb besonders mit den USA   \r\nund China zu bestehen. Zudem müssen der Antragsprozess  vereinfacht und die Mittelverwendung flexibler gestaltet  werden. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ 17  \r\n\r\n07 \r\nVerteidigungsetat   nachhaltig erhöhen \r\nDie sicherheitspolitische Lage erfordert eine verstärkte Eigenverantwortung Europas.   \r\nEine dauerhafte Erhöhung des Verteidigungsetats, die Auflösung der Trennung zwischen   ziviler und militärischer Forschung sowie neue Industriepartnerschaften sind entscheidend, um moderne Verteidigungsstrukturen aufzubauen.  \r\n\r\nDauerhafte Anhebung des Verteidigungs-  \r\netats (>3 Prozent des BIP) \r\nDer russische Angriffskrieg gegen die Ukraine bedroht weite  Teile Europas sowohl mittel- als auch langfristig. Zugleich  fordern die USA als größtes Mitglied der NATO11 eine deut- liche größere Eigenverantwortung der europäischen  \r\nAlliierten bei der Unterstützung der Ukraine und der Stärkung der eigenen Sicherheit. Besonders die Bundeswehr ist nach  Jahrzehnten der Unterfinanzierung den aktuellen und künf- tigen Bedrohungen nicht gewachsen. Daher gilt es, den  Verteidigungsetat auf mindestens 3 Prozent des BIP  anzuheben, um die notwendige Modernisierung der Verteidi- gungsstrukturen zu gewährleisten und den Anschluss an den  technologischen Fortschritt nicht zu verlieren. Sofern auch  eine Finanzierung außerhalb des Bundeshaushalts erwogen  wird, sollten in jedem Fall mindestens das 2-Prozent-Ziel der  NATO über den Bundeshaushalt finanziert werden. Diese  Ausgaben sollten auch dazu dienen, das Ökosystem der  europäischen Verteidigungsindustrie zu hebeln. \r\nEuropäische Koordinierung der Beschaffung \r\nEine koordinierte europäische Beschaffung würde es ermög-  lichen, gemeinsame Standards zu entwickeln, größere  Stückzahlen zu produzieren und damit Kosten zu senken.  Gleichzeitig könnten technologische Innovationen schneller  vorangetrieben und die Wettbewerbsfähigkeit der euro- päischen Rüstungsindustrie gestärkt werden. Eine europa- weite Koordinierung in der Verteidigungsbeschaffung ist  daher ein zentraler Schritt, um Europas Sicherheit effizienter und nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig die strate- gische Unabhängigkeit Europas zu fördern. \r\n \r\n\r\n\r\nTrennung von zivil-militärischer Forschung aufbrechen und entsprechendes Forschungsbudget ausweiten \r\nDie Trennung von zivil-militärischer Forschung ist nicht mehr  zeitgemäß, da sie der Bedrohungslage Deutschlands und  Europas nicht Rechnung trägt. Zugleich bieten Synergien in  der Verknüpfung von ziviler und militärischer Forschung  großes Potential für Spillover-Effekte von Innovation in  weitere Industrien. Besonders angesichts der abnehmenden  Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen  Industrie würde eine Öffnung der Forschung für militärische  Anwendung daher doppelten Nutzen stiften. \r\nIndustriepartnerschaften nach US-Vorbild aufbauen  („Europäische DARPA12“) \r\nEine europäische DARPA zielt darauf ab, durch bahnbrech- ende Forschungs- und Entwicklungsprojekte die technolo- gische Souveränität Europas zu stärken. Inspiriert vom  US-amerikanischen Modell soll diese Agentur innovative  Technologien fördern und in strategischen Bereichen wie  Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Quantentechno- logien investieren. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der  europäischen Wirtschaft zu steigern und gleichzeitig die  Unabhängigkeit von außereuropäischen Technologien zu  gewährleisten.   \r\nStaat als verlässlicher Ankerkunde \r\nEin starkes sicherheits- und verteidigungsindustrielles  Ökosystem wird sich in Europa nur durch verlässliche  Aufträge der Bundesregierung entwickeln. Lange Entwick- lungszyklen hochkomplexer Systeme erfordert Planungs-  sicherheit für deutsche und europäische Hersteller in Bezug auf Forschung, Entwicklung, Produktion und Wartung; dies  gilt insbesondere für Startups, die oft nicht über finanzielle  Mittel verfügen wie große Industrieunternehmen.  \r\n\r\n\r\n11 NATO – NORTH ATLANTIC TREATY ORGANIZATION | 12 DARPA – DEFENSE ADVANCED RESEARCH PROJECTS AGENCY \r\n18 10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ 19  \r\n\r\n08 \r\nPragmatische   Handelsabkommen  schließen \r\nDie Außenwirtschaftspolitik spielt eine zentrale Rolle, um das Exportland Deutschland in einer  zunehmend multipolaren und globalisierten Weltwirtschaft wettbewerbsfähig zu halten.   Angesichts der strukturellen Herausforderungen muss die Außenwirtschaftspolitik Schwerpunkte auf die Stärkung der Handelsbeziehungen, der Förderung von Technologiekooperationen und  eine engere Verzahnung von Außenwirtschafts- und Entwicklungspolitik legen. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n20 10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nHandelsabkommen abschließen und nicht   \r\nmit Politikzielen überfrachten \r\nHandelsabkommen sollten sich auf ihre eigentliche Aufgabe  konzentrieren – die Förderung des Handels. Die Verhandlung von Abkommen sollte nicht durch zusätzliche politische Ziele erschwert werden. Zudem sollten bereits ausgehandelte  Verträge wie das Mercosur-Abkommen rasch ratifiziert und  implementiert werden. Wichtig ist zudem, die Verhand- lungen der EU mit Indien zu beschleunigen, um den Zugang  zu strategisch wichtigen Märkten zu sichern. \r\nFokus auf Glokalisierung: Fairer und offener Handel  und gleichzeitig lokale Produktion erhöhen, um Liefer- ketten zu diversifizieren \r\nEs ist entscheidend, den internationalen Handel ebenso wie  eine stärkere lokale Produktion von Hightech-Gütern zu  fördern. Durch die Diversifikation der Lieferketten und die  Erhöhung der lokalen Fertigung können sowohl die Unabhän- gigkeit als auch die Widerstandsfähigkeit gegenüber globalen Krisen gestärkt werden. Glokalisierung bedeutet, dass inter- nationale Partnerschaften aufrechterhalten und gleichzeitig  regionale Wertschöpfungsketten aufgebaut werden. \r\nStrategischere Außenwirtschaftsförderung durch  bessere Verzahnung von Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung \r\nAngesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage in Deutsch- land und des immer weniger regelbasierten globalen Wettbe- werbs muss die Außenwirtschaftsförderung ausgebaut und  strategischer ausgerichtet werden. Dies umfasst die  Förderung von Investitionen, die Unterstützung kleiner und  mittlerer Unternehmen (KMU) beim internationalen Markt-  eintritt sowie den Abbau von Handelsbarrieren, um den  deutschen Unternehmen ein langfristiges Wachstumspoten- tial zu sichern. \r\nInsbesondere sollten, wie auch in anderen OECD-Staaten, die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung und der  Entwicklungspolitik strategischer miteinander verknüpft  werden. Zudem sollte die EU-Initiative „Global Gateway“ als  Förderinstrument für Entwicklungsprojekte auch als Teil der  Außenwirtschaftspolitik verstanden und mit Budget hinter- legt werden. \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nReform der WTO und Stärkung des multilateralen  Handelssystems \r\nDie Reform der Welthandelsorganisation (WTO) muss weiter  vorangetrieben werden, um das multilaterale und regel- basierte Handelssystem zu stärken, damit deutsche Unter- nehmen wieder verlässlichen Rechtsschutz im Welthandel  haben. Dabei sollten auch neue Themen wie digitale  Handelsstandards und eine effektivere Streitbeilegung inner- halb der WTO berücksichtigt werden. Die WTO muss so  reformiert werden, dass sie auf die globalen Heraus- forderungen der Zukunft, wie den digitalen Handel und die  Sicherstellung fairer Wettbewerbsvoraussetzungen, effektiver reagieren und angemessene Gegenmaßnahmen gegen  einseitige (protektionistische) Maßnahmen von Drittstaaten  ergreifen kann. \r\nTechnologiekooperationen mit Drittstaaten ausbauen Es ist entscheidend, Technologiekooperationen mit Dritt-  staaten einzugehen, insbesondere in industriellen Schlüssel- industrien. Diese Kooperationen fördern nicht nur die tech- nische Weiterentwicklung, sondern schaffen auch eine   Grundlage für die Etablierung gemeinsamer technischer  Standards, die international durchsetzbar sind. Deutschland  sollte seine Position in der globalen Wertschöpfungskette  durch strategische Halbleiterpartnerschaften mit Partnerlän- dern diversifizieren und stärken. Im Gegenzug für den  Zugang zu Rohstoffen wie z.B. Lithium soll das Know-how  europäischer Unternehmen in nachgelagerten Stufen der  Wertschöpfungskette, etwa bei der Herstellung von Batterie- modulen und -packs, eingebracht werden.  \r\nPragmatische Chinapolitik/-strategie \r\nAngesichts der wirtschaftlichen und geopolitischen Bedeu- tung Chinas muss eine pragmatische Zusammenarbeit gefes- tigt werden. Die Außenwirtschaftspolitik gegenüber China  sollte auf einer Balance zwischen der Förderung von Handels- beziehungen und der Wahrung der nationalen Sicherheitsin- teressen und Werte beruhen. Ein ausgewogenes Vorgehen  kann den Zugang zu diesem wichtigen Markt sichern. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ 21  \r\n\r\n09 \r\nNachhaltige Transformation   pragmatisch und technologieoffen gestalten \r\n\r\nDer Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft erfordert einen klaren, marktwirtschaftlichen Rahmen, der Nachhaltigkeit  mit Wettbewerbsfähigkeit verbindet. Nur mit einem markt-  orientierten Ansatz lässt sich Klimaschutz wirtschaftlich  tragfähig und international wettbewerbsfähig gestalten. \r\n\r\nEinheitliche europäische CO2-Bepreisung mit jährlich  sinkenden Obergrenzen erreichen \r\nEine einheitliche europäische CO2-Bepreisung mit jährlich   sinkenden Obergrenzen hilft als marktwirtschaftliches Leit-  instrument bei der effizienten Einsparung von Emissionen.   \r\nNur ein berechenbarer CO2-Preis, der auf zuverlässigen Regeln  basiert, kann dabei seine volle Lenkungswirkung entfalten. Ein  glaubwürdiges System erhöht die notwendige Investitionssicher- heit in CO2-neutrale Technologien. \r\nInternationalen Handel mit Emissionsminderungen  aufbauen \r\nUm dem Klimaschutz als globaler Herausforderung gerecht zu  werden, muss der Blick über Europa hinausreichen. Internatio- nale Kooperationen mit vergleichbaren Standards können den  Weg zu einem globalen CO2-Preis ebnen. Der Einsatz für einen  internationalen Handel von Emissionsminderungen ist entschei- dend, um ein „Level Playing Field“ zu schaffen. \r\nErzeugungsneutralität als Schlüssel für den Wasser-  stoffhochlauf \r\nFür den Aufbau einer erfolgreichen Wasserstoffindustrie muss  die Skalierung der Produktion priorisiert werden. Das erfordert  eine Abkehr von einer strengen „Farbenlehre“ in Bezug auf die  Stromerzeugung für die Herstellung des Wasserstoffs während  des Markthochlaufs. Daher sollten Anreize auch für Wasserstoff  auf Basis von Gas oder Nuklearenergie gelten. Auch sollte per  Elektrolyse erzeugter Wasserstoff grundsätzlich als „grün“ klassi- fiziert werden. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n22 10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ \r\n \r\n\r\n\r\n10 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nEinen starken europäischen Markt für Kapital, Handel,   und Innovation schaffen \r\n\r\nEin starker europäischer Binnenmarkt ist das Fundament für wirtschaftliches Wachstum, Innovation und Wohl- stand. Allerdings verhindern regulatorische Fragmentierung und nationale Alleingänge bisher die Entfaltung  seines vollen Potenzials. \r\n\r\nVollendung des digitalen EU-Binnenmarktes \r\nDie EU zeichnet sich durch einen mächtigen Binnenmarkt aus. Doch nationale – im  schlimmsten Falle 27 unterschiedliche – Marktdefinitionen verhindern ein einheitliches  europäisches Wettbewerbsrecht und damit einen tatsächlich homogenen Markt in der Praxis. Die Bundesregierung sollte sich für die Vollendung des digitalen Binnenmarktes einsetzen.  \r\nEinheitlichen und vertieften europäischen Kapitalmarkt schaffen \r\nFortschritte bei der Kapitalmarktunion sind entscheidend für Europa als Investitionsstandort,  da sie besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen und insbesondere Startups die Kapitalaufnahme erleichtern würde. \r\n\r\n\r\n\r\n10 PUNKTE-PLAN „INDUSTRIE DER ZUKUNFT“ 23  \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nSiemens AG  \r\nChief Executive's Office  \r\nGovernment Affairs Germany  Monbijoustraße 7  \r\n10117 Berlin \r\ngovernment-affairs.de@siemens.com www.siemens.com \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n© 2025 Siemens AG, Berlin und München  \r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)","shortTitle":"BMVg","url":"https://www.bmvg.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. 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