{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-22T10:57:24.400+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001867","registerEntryDetails":{"registerEntryId":70294,"legislation":"GL2024","version":7,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001867/70294","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/98/d9/677513/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001867-2026-01-05_14-25-28.pdf","validFromDate":"2026-01-05T14:25:28.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":true,"lastFiscalYearUpdate":"2024-06-18T07:29:58.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":false,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-18T07:33:36.000+02:00","untilDate":"2026-01-05T14:25:28.000+01:00"}],"inactiveDateRanges":[{"fromDate":"2026-01-05T14:25:28.000+01:00"}],"inactiveLobbyistStartDate":"2026-01-05T14:25:28.051+01:00","firstPublicationDate":"2022-02-28T07:23:50.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-01-05T14:25:28.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":70294,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001867/70294","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-01-05T14:25:28.000+01:00","activeUntilDate":"2026-01-05T14:25:28.000+01:00","versionActiveLobbyist":false},{"registerEntryId":37511,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001867/37511","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-18T07:33:36.000+02:00","validUntilDate":"2026-01-05T14:25:28.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Kreislandvolkverband Oldenburg e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\nam 14. März 2024 haben Sie einen so genannten Beteiligungsprozess für ein „Zukunftsprogramm \r\nPflanzenschutz“ gestartet. Dazu nehmen wir wie folgt Stellung:\r\nAllgemeine Anmerkungen\r\nDas deutsche Pflanzenschutzgesetz benennt sehr klar die Ziele des Pflanzenschutzes. Erstens ist es \r\ngesetzliches Ziel, Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären \r\nBeeinträchtigungen zu schützen. Zweitens sind Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen. \r\nDrittens sind Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere \r\nMaßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den \r\nNaturhaushalt entstehen können, abzuwenden oder es ist solchen Gefahren vorzubeugen.\r\nWir würden es begrüßen, wenn das BMEL ein Zukunftsprogramm Pflanzenschutz erarbeitet, das alle drei \r\nAspekte gleichgewichtig adressiert. Das ist leider nicht der Fall. Nicht einmal der im Pflanzenschutzgesetz \r\nverankerte Zweck, Europarecht umzusetzen, wird entsprechend verfolgt. Die zentralen Herausforderungen \r\nder landwirtschaftlichen Praxis werden nahezu nicht adressiert. Stattdessen wird der jüngst auf EU-Ebene \r\ngescheiterte Ansatz überzogener und pauschaler Reduktionsziele sowie gebietsbezogener Pauschalverbote \r\nwieder aufgegriffen. Das lehnen wir ab!\r\nIn der Einleitung der BMEL-Diskussionsgrundlage wird erwähnt, dass der so genannte „Niedersächsische \r\nWeg“ berücksichtigt werden soll. Tatsächlich widersprechen insbesondere die überzogenen \r\nordnungsrechtlichen Vorschläge des vorliegenden Papiers den auf Kooperation setzenden „Nds. Weg“ \r\nfundamental. Das kritisieren wir deutlich.\r\nZu einzelnen „Maßnahmen“ des Diskussionspapiers \r\nReduktion der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln um 50 % bis 2030\r\nDas pauschale Reduktionsziel muss gestrichen bzw. auf ein realistisches Maß reduziert werden (s. „Nds. \r\nWeg“). \r\n26197 Huntlosen, 02. Mai 2024\r\nSannumer Str. 3 \r\n 04487/7501-0, Fax 04487/7261\r\nE-Mail: info@kreislandvolkverband-oldenburg.de\r\nAnsprechpartner: Herr Detlef\r\nBundesministerium für \r\nErnährung und Landwirtschaft\r\nWilhelmstraße 54\r\n10117 Berlin\r\nper E-Mail an \r\nZukunftsprogramm.Pflanzenschutz@bmel.bund.de\r\nPauschale Verbotszonen, ordnungsrechtliche Vorgabe der Bereitstellung von Refugialflächen, \r\nFortsetzung der Glyphosatverbotspolitik\r\nPauschale Einschränkungen in Schutzgebieten lehnen wir vehement ab. Dazu gehören auch die pauschalen \r\nVerbote des Herbizid- und Insektizideinsatzes in Naturschutzgebieten nach § 4 und der \r\nGlyphosatanwendung in Trinkwassergewinnungsgebieten nach § 3b Abs. 5 der \r\nPflanzenschutzanwendungsverordnung. Hier muss wieder das Subsidiaritätsprinzip gelten, d. h. maßgeblich \r\nmüssen die Bestimmungen der einzelnen Schutzgebietsverordnungen mit Verpflichtung zu einem \r\nErschwernisausgleich der Bundesländer sein. Allein in unserem Verbandsgebiet erstrecken sich \r\nNatura2000-/Natur- und Landschaftsschutz-/Wasserschutzgebiete auf insgesamt 14.836,57 ha, was einen \r\nAnteil von 30,43 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausmacht. Die Bundesregierung muss \r\nrechtskonform Glyphosat auch in Wasserschutzgebieten zulassen, denn es gibt weder bedenkliche \r\nRückstände in den Förderbrunnen noch ist ein solches Verbot europarechtlich vorgegeben. \r\nRefugialflächenansatz – Bereitstellung von Ackerflächen ohne Pflanzenschutzeinsatz\r\nEine ordnungsrechtliche Vorgabe zur Schaffung von Ausgleichsflächen bei Einsatz bestimmter \r\nPflanzenschutzmittel lehnen wir aus verschiedenen Gründen ab. Refugialflächen innerhalb einer zu \r\nbehandelnden Kultur bieten Rückzugsräume für die zu behandelnden Pathogene selbst und führen somit \r\neinem potenziell höheren nötigen Einsatz an Pflanzenschutzmitteln. Unabhängig von der Ausgestaltung \r\nreduziert sich der Ernteertrag und das Einkommen der Betriebe. Diese Maßnahme würde zudem zu einem \r\nzu hohen Maß an bürokratischen Aufwand führen. Wir unterstützen jedoch angemessen honorierte \r\nfreiwillige Maßnahmen mit Pflanzenschutzverzicht wie Ökoregelungen oder AUKM.\r\nMit Steuern oder Kontingentierung den Verzicht von Pflanzenschutzmitteln erzwingen\r\nDie Einführung eines Lizenz-Systems bzw. einer Pflanzenschutzsteuer oder -abgabe lehnen wir ab. Ein \r\nSteuer- oder Abgabensystem hätte zur Folge, dass die Produktionskosten für unsere Bäuerinnen und \r\nBauern erneut steigen, da auf Pflanzenschutzmittel zur Sicherung der Ernten nicht verzichtet werden kann. \r\nDiese höheren Kosten könnten im europäischen Wettbewerb nicht über Abwälzung auf die Verbraucher \r\naufgefangen werden.\r\nZüchtung resistenter Sorten unterstützen\r\nDie Resistenzzüchtung bietet sehr großes Potenzial für die Einsparung von Pflanzenschutzmitteln. \r\nZukunftsorientierte Züchtung kommt jedoch nicht ohne die neuen genomischen Züchtungsmethoden (NGT; \r\nv.a. CRISPR/Cas) aus. Die Bundesregierung sollte hier dringend dem wissenschaftlichen Konsens folgen und \r\nsich für die Zulassung von NGT in Europa einsetzen. Daher sollten diese Methoden auch in ein \r\nZukunftsprogramm Pflanzenschutz dringend aufgenommen werden. Wenn der Grundansatz des \r\nvorgestellten Entwurfs zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln ernst gemeint ist, ist die Zulassung von \r\ndiesen alternativen Züchtungsmethoden Grundvoraussetzung\r\nÖkolandbau bis 2030 auf 30 Prozent ausbauen\r\nWie im Nds. Weg definiert, können Flächenziele im Ökolandbau nur gemeinsam mit dem Wachstum des \r\nMarktes erreicht werden. Eine künstliche Ausweitung des Flächenanteils würde zu unvorhersehbaren \r\nVerwerfungen im Bio-Markt führen und somit alle bereits ökologisch wirtschaftenden Betriebe schwächen. \r\nMaßnahmen zum Ausbau des Ökolandbaus in Deutschland müssen daher zwingend an die \r\nMarktentwicklungen gekoppelt sein. Aktuell zeichnet sich am Markt bereits ab, dass dieser mit \r\nBilligimporten unter dem Decknamen Bio geflutet wird, so dass kostendeckende Erlöse für einheimische \r\nProdukte oft nicht möglich sind. Der Ausbau des Ökolandbaues steht außerdem im Zielkonflikt mit der \r\nErreichung der Klimaschutzziele, da der CO2-Abdruck der so erzeugten Produkte je kg dadurch höher wird. \r\nUmgang mit behandeltem Saatgut verbessern\r\nDen Ansatz, den Umgang mit behandeltem Saatgut verbessern zu wollen, begrüßen wir. Bei Beizen bedarf \r\nes einem politischen Paradigmenwechsel hin zu mehr Toleranz gegenüber behandeltem Saatgut. Durch die \r\nAnwendung des Pflanzenschutzes direkt im Boden bieten Beizen das Potenzial, die Anwendungsmengen \r\nvieler Pflanzenschutzmittel deutlich zu senken.\r\nZulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel verbessern\r\nWir bedauern, dass das BMEL vorsieht, das Zulassungsverfahren nur für risikoarme Pflanzenschutzmittel zu \r\nverbessern. Das Verfahren sollte für alle Pflanzenschutzmittel vereinfacht werden, da hier ein großes Maß \r\ninnovationshemmender Bürokratie abgebaut werden kann.\r\nSchutz der eigenen Bevölkerung vor Versorgungsengpässen\r\nDer vorgestellte Entwurf greift die Sicherung der Ernährung mit regionalen Produkten in Deutschland an. \r\nDie Bundesregierung greift damit die sichere Versorgung mit Lebensmitteln ihrer eigenen Bevölkerung an. \r\nSie ignoriert, dass in den kommenden Jahren täglich mehr als 90 ha durch Versiegelung für Baumaßnahmen \r\nund den Ausbau erneuerbarer Energien, nicht mehr als Produktionsfläche für Nahrungsmittel zur \r\nVerfügung stehen. Dieser Entwicklung kann nur mit effizienter und effektiver Nutzung der noch zur\r\nVerfügung stehenden Fläche begegnet werden.\r\nEine Verlagerung der Produktion ins Ausland hat in vielen Drittstaaten eine Landnutzungsänderung von \r\nWaldflächen zur Folge, die dann weiter negativen Auswirkungen auf das Klima haben"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-02"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}