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auf wirkungslose Kleinstregelungen muss verzichtet werden","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen","shortTitle":"VerpackG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009468","title":"Bedarfsgemäße Anpassung der BEG- und BEW-Förderprogramme","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Aufstockung und planungssichere Gestaltung der BEG und BEW Förderprogramme. Technologieoffenes Förderregime etablieren.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009470","title":"Stabilisierung des THG-Quotenmarktes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)","printingNumber":"20/9844","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/098/2009844.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/verordnung-zur-neufassung-der-siebenunddrei%C3%9Figsten-verordnung-zur-durchf%C3%BChrung-des-bundes/307079","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"- Stabilisierung des THG-Quotenmarktes\r\n- Anti-Dumping Regelungen im Rahmen der Einfuhr spezieller chinesischer Kraftstoffe\r\n- Einführung besserer Zertifizierungsmaßnahmen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote","shortTitle":"UERV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uerv"},{"title":"Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","shortTitle":"BImSchV 10 2010","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_10_2010"},{"title":"Sechsunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote)","shortTitle":"BImSchV 36","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_36"},{"title":"Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","shortTitle":"BImSchV 37 2024","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_37_2024"},{"title":"Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","shortTitle":"BImSchV 38 2017","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ECONOMY_AUTOMOBILE","de":"Automobilwirtschaft","en":"Automotive industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009477","title":"Hochlauf von H2-Tank- und E-Ladeinfrastruktur unterstützen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Nachhaltigen Mobilitätsinfrastrukturausbau wirtschaftlich vorantreiben\r\n- Regulierung bzgl. Wasserstoff- und E-Mobilität attraktiv für Nutzer und Industrie gestalten","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität","shortTitle":"GEIG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geig"},{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"},{"title":"Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen","shortTitle":"WasserstoffNEV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wasserstoffnev"},{"title":"Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases","shortTitle":"LNGG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lngg"},{"title":"Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen","shortTitle":"TEHG 2011","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011"},{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_AUTOMOBILE","de":"Automobilwirtschaft","en":"Automotive industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009478","title":"Energieeffizienzpotentiale im Bereich Industrie und Wohnen ausschöpfen - Elektrifizierung der Wärme und Mobilität eng begleiten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Netzausbaubedarf an elektrifizierter Wärmeversorgung & Mobilität anpassen\r\n- Flexibilitäts- und Effizienzgewinne durch Smart-Metering und digitalisierte / intelligente Bedarfssteuerung","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen","shortTitle":"StromNEV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev"},{"title":"Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen","shortTitle":"MessEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/messeg"},{"title":"Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen","shortTitle":"MessEGebV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/messegebv"},{"title":"Energiesteuergesetz","shortTitle":"EnergieStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg"},{"title":"Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen","shortTitle":"BEHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/behg"},{"title":"Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze","shortTitle":"WPG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wpg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009479","title":"Sonderrecht zur beschleunigten Umsetzung des Netzausbaus","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung und der See-Eigensicherungsverordnung (20. WP)","publicationDate":"2023-11-17","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/erste-verordnung-zur-aenderung-der-anlaufbedingungsverordnung-und-der-see-eigensicherungsverordnung.pdf?__blob=publicationFile","draftBillProjectUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/erste-verordnung-zur-aenderung-der-anlaufbedingungsverordnung-und-der-see-eigensicherungsverordnung.html?nn=508840"}]},"description":"Der Ausbau von Glasfaser- und 5G-Infrastruktur soll im TK-NaBeG von „überragendem öffentlichen Interesse“ dargestellt werden. Dies muss im Beschleunigungsgesetz genauso definiert werden, Ziel ist eine\r\ngigabitfähigen, flächendeckenden Infrastruktur bis 2025 in Deutschland.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz","shortTitle":"NABEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/nabeg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_MEDIA_COMMUNICATION","de":"Kommunikations- und Informationstechnik","en":"Communication and information technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009480","title":"Breitbandausbau in ländlichen Regionen stärker fördern.","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften","printingNumber":"243/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0243-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/erstes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes-und-anderer-stra%C3%9Fenverkehrsrechtlicher-vorschriften/312311","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften","publicationDate":"2023-12-22","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes.pdf?__blob=publicationFile","draftBillProjectUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes.html?nn=508840"}]}},{"title":"Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften","printingNumber":"20/12658","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/126/2012658.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/erstes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes-und-anderer-stra%C3%9Fenverkehrsrechtlicher-vorschriften/312311","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften","publicationDate":"2023-12-22","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes.pdf?__blob=publicationFile","draftBillProjectUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes.html?nn=508840"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Digitale Infrastruktur mit Glasfaser und 5G als\r\nFundament des digitalen Zeitalters zügig vorantreiben und Lückenschluss in ländlichen Gebieten","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz","shortTitle":"NABEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/nabeg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_MEDIA_COMMUNICATION","de":"Kommunikations- und Informationstechnik","en":"Communication and information technology"},{"code":"FOI_RP_COUNTRYSIDE","de":"Ländlicher Raum","en":"Rural area"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009481","title":"Weiterentwicklung der IT-Sicherheitsgesetzgebung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)","printingNumber":"380/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0380-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-nis-2-richtlinie-und-zur-regelung/314976","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes","publicationDate":"2024-05-07","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/CI1/NIS-2-RefE.pdf?__blob=publicationFile&v=5","draftBillProjectUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/nis2umsucg.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)","printingNumber":"20/13184","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013184.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-nis-2-richtlinie-und-zur-regelung/314976","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes","publicationDate":"2024-05-07","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/CI1/NIS-2-RefE.pdf?__blob=publicationFile&v=5","draftBillProjectUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/nis2umsucg.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Weiterentwicklung der IT-Sicherheitsgesetzgebung, Berücksichtigung \r\nunternehmerischer Praxiserfahrungen\r\nTechnologieoffenheit statt Produktempfehlungen: Standards und Normen, \r\nFörderung eines lebendigen Markt für Cybersicherheitsprodukte (u. a. in der \r\nöffentlichen Verwaltung)","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_IS_CYBER","de":"Cybersicherheit","en":"Cyber security"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009483","title":"Datenschutzgrundverordnung Evalierung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"DSGVO-Evaluierung für grundlegende Verbesserungen nutzen mit Raum für innovative digitale Geschäftsmodelle","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundesdatenschutzgesetz","shortTitle":"BDSG 2018","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009484","title":"Strompreise senken ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Energiepreise in Deutschland sind mit Blick auf die im internationalen Wettbewerb stehende deutsche Wirtschaft zu senken. Dies ist mit einer Rahmengesetzgebung zu erreichen, die es der Energiewirtschaft und Netzbetreibern ermöglichen, Kapazitäten der Energieerzeugung und Strom- und Gasnetze effizient zu betreiben und umzustrukturieren. \r\n\r\nDer Fortbetrieb und der Neubau von mit Kohle betriebenen Industriekraftwerken und Anlagen der Kraft-Wärmekopplung muss rechtlich abgesichert werden, sofern diese CO2-Abscheidung anwenden.  ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"},{"title":"Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid","shortTitle":"KSpG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kspg"},{"title":"Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes","shortTitle":"AusglMechV 2015","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ausglmechv_2015"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009485","title":"Berichterstattungspflichten vereinheitlichen und reduzieren","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","printingNumber":"20/12787","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012787.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2464-des-europ%C3%A4ischen/314977","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","publicationDate":"2024-05-08","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_CSRD_UmsG.pdf?__blob=publicationFile&v=3","draftBillProjectUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_CSRD_UmsG.html?nn=110518"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Der Wirtschaftsrat setzt sich dafür ein, dass Berichterstattungspflichten vereinheitlicht und im Umfang reduziert werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","shortTitle":"LkSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lksg"},{"title":"Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland","shortTitle":"EnEfG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enefg"},{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009486","title":"Emissionshandel und Transformationsförderung reformieren ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die aktuelle Ausgestaltung des Emissionshandels und der Förderinstrumente zum klimafreundlichen Wirtschaften belasten die energieintensive Industrie Deutschlands im internationalen Vergleich unverhältnismäßig. Eine Reform des Emissionshandels und der Förderinstrumente des Klima- und Transformationsfonds müssen derart ausgestaltet werden, dass Investitionskapital in Unternehmen gehalten wird.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen","shortTitle":"TEHG 2011","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011"},{"title":"Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“","shortTitle":"EKFG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ekfg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009487","title":"Genehmigungsverfahren von Industrieanlagen beschleunigen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Länge und die Unberechenbarkeit von Genehmigungsverfahren in Deutschland sind ein erhebliches Investitionshemniss. Genehmigungsverfahren sind zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und mit den Mitteln der Digitalisierung zu beschleunigen.  ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014212","title":"Erhöhung des Verteidigungshaushalts","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025","customDate":"2024-08-16","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]},"description":"Deutliche Erhöhung des Verteidigungshaushaltes (EP14), Überschreitung des 2% Ziels","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEFENSE_POLICY","de":"Verteidigungspolitik","en":"Defense policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014213","title":"Rüstungsexporte vereinfachen und fördern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Unterstützung von Exporten, einschließlich staatlicher G-to-G-Geschäfte (Government-to-Government), und die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren fördern","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEFENSE_POLICY","de":"Verteidigungspolitik","en":"Defense policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014214","title":"25-Millionen-Euro-Vorlagen inflationsbereinigen, allgemein Beschaffung vereinfachen und entbürokratisieren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"25-Millionen-Euro-Vorlagen inflationsbereinigen, allgemein Beschaffung vereinfachen und entbürokratisieren","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundeshaushaltsordnung","shortTitle":"BHO","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bho"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEFENSE_POLICY","de":"Verteidigungspolitik","en":"Defense policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014215","title":"Reform des dualen Rundfunksystems","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel ist eine Reform des dualen Rundfunksystems zur nachhaltigen Stärkung aller Marktteilnehmer durch die Umsetzung des Reformstaatsevertrages..","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Medien, Kommunikation und Informationstechnik\"","en":"Other in the field of \"Media, communication and information technology\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014216","title":"Bandlastprivileg für energieintensive Industrie sicherstellen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Im Rahmen der Novellierung der Stromnetzentgeltverordnung soll das Bandlastprivileg für stromintensive Unternehmen überprüft werden und möglicherweise entfallen. Dies würde die Produktion vieler Unternehmen in Deutschland unwirtschaftlich werden lassen und zur Abwanderung führen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen","shortTitle":"StromNEV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014217","title":"Verhinderung der Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)","printingNumber":"20/12778","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012778.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-fortentwicklung-des-steuerrechts-und-zur-anpassung-des-einkommensteuertarifs/314887","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen soll aus dem Entwurf des  Steuerfortentwicklungsgesetz gestrichen werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014219","title":"Umsetzung wichtiger Vorschläge der Fokusgruppe private Altersvorsorge, aufgegriffen von der neuen, schwarz-roten Bundesregierung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)","publicationDate":"2025-12-01","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2025-12-01-Altersvorsorgereformgesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2025-12-01-Altersvorsorgereformgesetz/0-Gesetz.html"}]},"description":"Zahlreiche Vorschläge des Regelungsentwurfes gehen aus Sicht des Wirtschaftsrates in die richtige Richtung, und wir setzen uns für deren Umsetzung ein:\r\n\r\nFür eine renditestarke Altersvorsorge ist eine Absenkung von Garantien zur Flexibilisierung von Anlagemöglichkeiten entscheidend. Dieses Kernanliegen wurde dann auch zu einem Schwerpunkt des Regierungsentwurfes, der weitere Forderungen des Wirtschaftsrates aufgegriffen hat.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014220","title":"Anhebung des Renteneintrittsalters","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel: Anhebung des Renteneintrittsalters auch über den 67. Geburtstag hinaus durch Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)","shortTitle":"SGB 6","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014221","title":"Stärkung der Attraktivität von Arbeit gegenüber Transfereinkommen durch eine neue Grundsicherung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende","publicationDate":"2025-11-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/13-gesetz-zur-aenderung-sbb-ii-und-anderer-gesetze.pdf?__blob=publicationFile&v=1","draftBillProjectUrl":"https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/13-gesetz-zur-aenderung-zweiten-buch-sozialgesetzbuch-und-anderer-gesetze.html"}]},"description":"Ziel des Wirtschaftsrates: Sozialtransfers zur Grundsicherung darf es nur für Personen geben, die ihre Hilfsbedürftigkeit nicht aus eigener Kraft überwinden können. Die Arbeitsbereitschaft ist durch gemeinnützige Jobangebote systematisch zu überprüfen, bei Verweigerung ist das „Bürgergeld“ drastisch zu kürzen.\r\n\r\nGenerell ist das Niveau des Bürgergeldes abzusenken.\r\n\r\nDer Arbeitskräftemangel lässt sich nur wirksam bekämpfen, wenn die Anreize zur Arbeitsaufnahme statt zum Transferbezug motivieren.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)","shortTitle":"SGB 2","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014224","title":"Flexibilisierung der Arbeitszeit","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel des Wirtschaftsrates: Die Arbeitszeit soll durch Fokussierung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt eine tägliche Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Arbeitszeitgesetz","shortTitle":"ArbZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014231","title":"Positionspapier für die neue Legislaturperiode im Bereich Digital Health ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Positionspapier enthält unsere zentralen Forderungen für die nächste Legislaturperiode im Bereich Digital Health. Wir fordern unter anderem: \r\n- Den Ausbau der ePA als Bollwerk für eine weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens\r\n- KI chancenorientiert nutzen\r\n- Neben dem Nationalen Forschungsdatenzentrum (FDZ) auch weitere, privatwirtschaftliche Datenhubs zulassen, die datenschutzrechtlich den gleichen Bedingungen unterliegen wie das FDZ\r\n- Datenfundament für die Forschung erweitern, Datenqualität verbessern und einen effizien-ten Zugang zu Forschungsdaten ermöglichen \r\n- Der European Health Data Space (EHDS) und das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sollten die Grundlage für einen echten Implementierungsdialog bilden\r\n- Schnelleres Tempo bei DiPA\r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_SS_LONGTERM","de":"Pflegeversicherung","en":"Long term care"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016008","title":"Schaffung eines Gewerbsteuer One_Stop-Shops ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Schaffung eines sogenannten One-Stop-Shops zur Entbürokratisierung der Gewerbesteuer. Dabei würde das für den zentralen Unternehmenssitz zuständige Finanzamt das gesamte Besteuerungsverfahren für die Gewerbesteuer abwickeln und die vereinnahmte Steuer an die Kommunen verteilen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gewerbesteuergesetz","shortTitle":"GewStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016009","title":"Staatsmodernisierung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme besteht darin, die Bürokratie in Deutschland und der EU signifikant abzubauen und die Verwaltungsprozesse zu optimieren. Dies umfasst die Reduzierung unnötiger Regulierungen, die Verbesserung der Effizienz und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie die Abschaffung von \"Gold-Plating\" bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht. Zudem wird angestrebt, eine zentrale Koordinierungsstelle im Bundeskanzleramt einzurichten, um die Staatsmodernisierung zu steuern und die Deregulierung auf Bundes- und EU-Ebene voranzutreiben. Die Umsetzung der Modernisierungsagenden Bund und Föderal soll zeitnah erfolgen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Staat und Verwaltung\"","en":"Other in the field of \"Government and administration\""},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016010","title":"Empfehlungen für Europa","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es umfasst eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, insbesondere durch die Beseitigung bürokratischer Hürden und eine Vereinfachung der Gesetzgebung. Es werden Vorschläge zur Förderung der Außenwirtschaft, einer kohärenten Außenwirtschaftsstrategie der EU sowie zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit in Europa gemacht. Ziel ist es, die ökonomische Position der EU gegenüber globalen Mächten wie den USA und China zu stärken, die Rechtssetzung zu vereinfachen und die Zusammenarbeit in Bereichen wie der Verteidigung und militärischen Mobilität zu verbessern. Des Weiteren wird eine Ablehnung der Vergemeinschaftung von Schulden, wie durch Eurobonds, sowie eine stärkere Integration und Reformen in der europäischen Wirtschaft und Politik gefordert.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_DEFENSE_POLICY","de":"Verteidigungspolitik","en":"Defense policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_EU_POLITICS","de":"Institutionelle Fragen der EU","en":"Institutional questions of European politics"},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016011","title":"Verankerung von KI in der Wirtschaft, öffentlichen Verwaltung & Gesellschaft","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Deutschland und Europa gezielt zu verbessern. Es umfasst den Ausbau einer sicheren und leistungsfähigen KI-Infrastruktur, die Förderung von KI-Innovationen und die Schaffung eines innovationsfreundlichen regulatorischen Rahmens. Darüber hinaus soll der Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung vorangetrieben werden, um Prozesse zu optimieren und Fachkräftemangel zu kompensieren. Ziel ist es, Deutschland als globalen Spitzenreiter in KI-Technologien zu positionieren und die digitale Souveränität zu sichern.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016012","title":"Eckpunkte eines Gesamtkonzeptes für die Energiewende ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, eine umfassende und kosteneffiziente Energiewende in Deutschland umzusetzen. Die Interessenvertretung strebt eine Neuordnung der Energiepolitik an, die auf einem Systemansatz statt Einzelmaßnahmen basiert, die erneuerbaren Energien effizient in den Markt integriert und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Zudem soll der Emissionshandel als zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaziele gestärkt, die Strompreise für die Industrie stabilisiert und die Akzeptanz der Energiewende durch finanzielle Ausgleichsmechanismen wie das Klimageld erhöht werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"},{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016013","title":"Vorschläge für eine abgestimmte Umweltpolitik","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, die politischen Rahmenbedingungen für die Klima- und Umweltpolitik in Deutschland und der EU so zu gestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten bleibt und gleichzeitig die Klimaziele erreicht werden. Es geht darum, bürokratische Hürden und übermäßige regulatorische Belastungen zu reduzieren, die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu fördern und die Kosten für die Industrie durch CO2-Bepreisung sowie Emissionshandelssysteme zu minimieren. Ziel ist es, einen marktwirtschaftlichen Ansatz zu etablieren, der sowohl den Umweltschutz als auch die industrielle Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016014","title":"Rohstoffversorgung - Prioritäten für Bund, Land und Europa","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Regelungsvorhaben betrifft die Sicherstellung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Rohstoffversorgung, insbesondere für die Industrie und erneuerbare Energien. Ziel der Einflussnahme ist es, politische Maßnahmen zu fördern, die den Zugang zu kritischen Rohstoffen langfristig sichern, Ressourcen effizient nutzen und deren Recycling fördern. Es soll eine klare politische Strategie entwickelt werden, die sowohl die Versorgungssicherheit als auch den Umweltschutz berücksichtigt und eine faire internationale Handelsordnung für Rohstoffe unterstützt. Zudem soll die Entwicklung innovativer Technologien zur Rohstoffverwertung und -ersatzstoffnutzung vorangetrieben werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen","shortTitle":"KrWG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/krwg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016015","title":"Empfehlungen für die Medienwirtschaft","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, die deutsche Filmförderung grundlegend zu reformieren, um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Film- und Produktionsstandorts zu steigern. Konkret soll eine Reform angestrebt werden, die anreizbasierte Fördermechanismen, wie z.B. Steueranreize, anstelle von Investitionsverpflichtungen einführt. Ziel ist es, den Standort Deutschland als attraktiven Produktionsort für internationale und nationale Film- und Serienproduktionen zu sichern und auszubauen, Arbeitsplätze zu schaffen und die langfristige wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Branche zu gewährleisten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films","shortTitle":"FFG 2025","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ffg_2025"},{"title":"Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen","shortTitle":"GWB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_MEDIA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Medien, Kommunikation und Informationstechnik\"","en":"Other in the field of \"Media, communication and information technology\""},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016016","title":"Positionspapier \"Die ambulante Pflege zukunftsfähig aufstellen\"","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern folgende Punkte: \r\n1. Entlastungsleistungen des Pflegegrades 1 in Höhe von 131 € monatlich sollten für Prävention eingesetzt werden. \r\n2. Verhandlungsprozesse sollten verkürzt werden, um Liquiditätsengpässe bei ambulanten Pflegediensten zu vermeiden. \r\n3. Wir fordern eine vollständige Vergütung der häuslichen Krankenpflege sowie eine auskömmliche Vergütung der Anfahrtswege\r\n4.Die Vergütung von Pflegekräften unterliegt einer Vielzahl von Regelungen, darunter der branchenspezifische Mindestlohn und die Tariftreuepflicht. Bürokratieabbau nötig\r\n5. Kalkulationsschema für individuelle Punktwertverhandlungen ermöglichen\r\n6. Fachleistungsstunden anstatt bisherigem Pflegeversicherungsmodell\r\n\r\nDas Papier wurde an die AG 6 Gesundheit (Koalitionsverhandlungen) geschickt. (MdBs und MdAs).","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -","shortTitle":"SGBAT","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgbat"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_SS_LONGTERM","de":"Pflegeversicherung","en":"Long term care"},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016017","title":"Positionspapier \"Das deutsche Gesundheitswesen effizient und zukunftsfest aufstellen!\"","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern:\r\n\r\nBezahlbare Krankenversicherung durch Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen und faire Beiträge für Bürgergeldempfänger.\r\n\r\nMehr Wettbewerb und Eigenverantwortung in der Kranken- und Pflegeversicherung.\r\n\r\nPflege stärken, Bürokratie abbauen und verlässliche Investitionsbedingungen schaffen.\r\n\r\nKrankenhaus- und Heimsterben stoppen durch gezielte Reformen und angemessene Vergütung.\r\n\r\nAmbulante Versorgung und integrierte Gesundheitsangebote ausbauen.\r\n\r\nPharma- und Medizintechnikbranche stärken, Bürokratie reduzieren und Innovationen fördern.\r\n\r\nDigitale Gesundheitsanwendungen vorantreiben und klare Governance-Strukturen schaffen.\r\n\r\nDas Papier wurde an die AG 6 Gesundheit (Koalitionsverhandlungen) (MdBs und MdAs)","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -","shortTitle":"SGBAT","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgbat"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_SS_LONGTERM","de":"Pflegeversicherung","en":"Long term care"},{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016018","title":"Positionspapier \"Grundsatzpapier zur 21. Legislaturperiode\" - Digital Health Bereich ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern u.a.: \r\n- eHealth-Roadmap „Digitale Gesundheit 2040“ entwickeln\r\n-  Elektronische Patientenakte: Funktionsumfang ausbauen\r\n- Den Weg für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) ebnen\r\n- Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz chancenorientiert nutzen und Forschungsanreize\r\nsetzen\r\n- Gleiche datenschutzrechtliche Bedingungen für das Nationale Forschungsdatenzentrum\r\n(FDZ) und weitere, privatwirtschaftliche Datenhubs schaffen\r\n- Ambulanten Zukunftsfonds zur finanziellen Entlastung der Ärzte schaffen und Bürokratie\r\nabbauen\r\n- Die gematik zu einer Digitalagentur ausbauen\r\n- Heterogenität datenschutzrechtlicher- und Ethikkommissions-Anforderungen reduzieren\r\nDas Papier wurde an die AG 6 Gesundheit (Koalitionsverhandlungen) geschickt (an MdBs und MdAs)","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -","shortTitle":"SGBAT","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgbat"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016019","title":"Digitalisierung Deutschlands","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Beschleunigung des digitalen Infrastrukturausbaus und der digitalen Transformation Deutschlands","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_INTERNET_POLICY","de":"Internetpolitik","en":"Internet policy"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016020","title":"Stärkung der Digitalwirtschaft","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Empfehlungen für die neue Bundesregierung zur Stärkung der Digitalwirtschaft","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016021","title":"Empfehlungen für die neue  Bundesregierung zur Stärkung  des Startup-Ökosystems","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Stärkung des Startup-Ökosystems","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Startups und Scale-ups"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016296","title":"Mehr Arbeitskräfte, mehr Wohlstand: die Agenda der Task Force Fachkräftesicherung des Wirtschaftsrates","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Agenda der Task Force Fachkräftesicherung des Wirtschaftsrates enthält folgende Kernforderungen:\r\n- Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung koppeln!\r\n- Arbeitsstandort Deutschland international wettbewerbsfähiger machen!\r\n- Arbeitslose aktivieren, „Fördern und Fordern“ wieder als Kompass nehmen!\r\n- Ukrainische Flüchtlinge in Beschäftigung bringen!\r\n- Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes stärken!\r\n- Flexiblen Einsatz von Arbeitnehmern zulassen!\r\n- Engagement externer Experten rechtssicher ermöglichen!\r\n- Arbeitsstandort Deutschland auf betrieblicher Ebene attraktiver machen!","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)","shortTitle":"SGB 2","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)","shortTitle":"SGB 6","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6"},{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"},{"title":"Arbeitszeitgesetz","shortTitle":"ArbZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg"},{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"},{"title":"Strafgesetzbuch","shortTitle":"StGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stgb"},{"title":"Abgabenordnung","shortTitle":"AO 1977","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SS_BASIC","de":"Grundsicherung","en":"Basic security"},{"code":"FOI_RPI_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Migration, Flüchtlingspolitik und Integration\"","en":"Other in the field of \"Migration, refugee policy and integration\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016297","title":"Empfehlungen des Wirtschaftsrates für die Legislaturperiode 2025-2029 - Bereich Arbeit und Soziales","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ein klarer ordnungspolitischer Kompass für den Sozialstaat ist dringend erforderlich. Wenn wir nichts \r\ntun, werden die Sozialabgaben, insbesondere die Rentenversicherungsbeiträge, in eine Höhe schießen, die Erwerbstätige und Wirtschaft überfordert. Umso wichtiger sind gerade jetzt Weichenstellungen für eine demografiefeste und ertragreiche Ausgestaltung unserer Alterssicherung.\r\nGleichzeitig erreicht die Zahl der Erwerbstätigen aktuell mit rund 46 Millionen ihr Maximum, um im Zuge des demografischen Wandels von nun an erst langsam und dann immer rascher zu sinken. Gleichzeitig erschwert die Wirtschaftskrise für viele Menschen die Beschäftigungsaufnahme. Vor diesem Hintergrund stellt der Wirtschaftsrat seine Forderungen zur Reform von Arbeitsmarkt und Alterssicherung vor. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. 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Ziel ist es im Umweltrecht und bei den Vorhaben zur Erhöhung des Klimaschutzes den bürokratischen Belastungsumfang nicht zu erweitern, sondern diesen in Deutschland zu konsolidieren und entsprechend in der Europäischen Union einzutreten, bei gleichzeitiger Senkung von Steuern, Abgaben und Umlagen bei der wirtschaftsbezogenen Energieversorgung. Daneben tritt der Wirtschaftsrat dafür ein, Klimaschutz technologieoffen zu betreiben und die Nutzung der Abscheidung von CO2 und der Kernenergie nicht in unverhältnismäßiger Weise regulatorisch einzuschränken.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","shortTitle":"LkSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lksg"},{"title":"Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen","shortTitle":"TEHG 2025","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2025"},{"title":"Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid","shortTitle":"KSpG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kspg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017954","title":"Emissionshandelsreform für gezielten unternehmensseitigen Klimaschutz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert in seinem Papier \"Wirtschaftliche Dynamisierung des Emissionshandels mit Klima-Sonderkonto für Unternehmen, dass der durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten bei Unternehmen entstandene Betrag vollständig innerhalb eines vom Unternehmen geführten zweckgebundenen Sonderkontos für Investitionen in Maßnahmen zum Klimaschutz verbleibt. Damit wird das marktwirtschaftliche Instrument der CO2-Bepreisung um ein marktwirtschaftliches Instrument für unternehmensbezogenen Klimaschutz ergänzt.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen","shortTitle":"TEHG 2025","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2025"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017955","title":"Notfallversorgung und Rettungsdienst reformieren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Papier hat sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung einer modernen und digitalen Notfallversorgung voranzutreiben. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017956","title":"Positionspapier: Plan für die Pflege ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Papier umfasst eine Reihe von Forderungen an die Politik, die von der Finanzierung der Pflegeversicherung bis zur Prävention reichen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)","shortTitle":"SGB 11","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_SS_LONGTERM","de":"Pflegeversicherung","en":"Long term care"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021713","title":"Bürokratieabbau im Krankenhauswesen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern in unserem Bürokratieabbaupaket Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den Krankenhäusern, damit sie mehr zeit für die Patienten haben. \r\nUnter anderem fordern wir: \r\n1. Nachweispflichten vereinfachen und digitalisieren\r\n2. Bürokratiefolgenabschätzungen stärken\r\n3. Qualitätssicherung praxisnah ausgestalten\r\n4. Personalnachweise entrümpeln\r\n5. Entlastung bei Melde- und Dokumentationspflichten\r\n6. Finanzierung vereinfachen\r\n7. Anschlussversorgung patientengerecht organisieren\r\n8. Abrechnung digital und unbürokratisch gestalten\r\n9. Datenschutz praxistauglich umsetzen\r\n10. Medizinischen Dienst reformieren\r\n11. Prüfungsdichte durch Aufsichtsbehörden begrenzen\r\n12. 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Bündelung der Prüfverfahren auf einen jährlichen Besuch\r\n4. Ergebnisqualität in den Mittelpunkt stellen\r\n5. Einwanderung von Pflegekräften erleichtern\r\n6. Digitale Abrechnung von ambulanten Leistungen ermöglichen\r\n7. Vertragsrecht vereinfachen\r\n8. Antragsverfahren entbürokratisieren\r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_SS_LONGTERM","de":"Pflegeversicherung","en":"Long term care"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021715","title":"Kohlendioxid-Speicherung- und -Transport-Gesetz KSpTG","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes","printingNumber":"21/1494","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/014/2101494.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-kohlendioxid-speicherungsgesetzes/324836","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die baldige Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs des KSpTG durch Bundestag und Bundesrat soll unterstützt werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid","shortTitle":"KSpG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kspg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021716","title":"Wie Kliniken durch Effizienzsteigerung profitabel forschen können","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die klinische Forschung in Deutschland ist weder effizient noch profitabel.\r\nDiese zersplitterte Struktur führt zu bürokratischem Aufwand, langen Verhandlungszeiten und hohen Kosten – ein gravierender Wettbewerbsnachteil gegenüber Ländern mit zentralisierten und digitalisierten Forschungsstrukturen.\r\nMit dem Medizinforschungsgesetz (MFG) bietet sich die Chance, diese Ineffizienz zu überwinden. Voraussetzung ist jedoch eine digitale Standardisierung der Studienprozesse – von der Vertragsgestaltung bis zur Abrechnung, denn nur so können die Strukturen für Spitzenforschung erhalten beziehungsweise ausgebaut werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021717","title":"Rentenpaket","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1929 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten","printingNumber":"21/3112","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/031/2103112.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-stabilisierung-des-rentenniveaus-und-zur-vollst%C3%A4ndigen-gleichstellung-der/324800","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Kritische Überprüfung der Mütterrente und des fixierten Rentenniveaus, Anpassung des Renteneintrittsalters und Förderung der Erwerbsbeteiligung, Rentenanpassung an die Preisentwicklung, Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)","shortTitle":"SGB 6","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":22,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009449","regulatoryProjectTitle":"Verordnungsentwurf zur geldwäscherechtlich konformen Regelung von Videoidentifizierungsverfahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e0/4f/324452/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270215.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Vor etwas über 30 Jahren ist der Europäische Binnenmarkt in Kraft getreten, der die Freihei-ten des Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs konstituiert. Insbesondere für die Personenfreizügigkeit ist von zentraler Bedeutung, dass die technologischen Möglich-keiten der Digitalisierung von Bank- und Finanzdienstleistungen zur Anwendung kommen. Sie ermöglichen es dem Endkunden, ortsungebunden seine Bank- und Finanzdienstleistungen ggf. auch aus seinem Ursprungsland zu nutzen. Der Europäische Binnenmarktes bedeutet für die Unternehmen die Chance, technologische Innovationen insbesondere der Digitalisierung in einem breiten und tiefintegrierten Markt anzubieten, weiterzuentwickeln und zu skalieren. Für die Digitalisierung der Finanzwirtschaft stellt der Europäische Binnenmarkt einen zentralen Wettbewerbs-faktor dar. Zusammengenommen sind technologische Innovationen für Identifizierungsprozesse für Neukunden von Banken und Finanzdienstleistungen einerseits sowie die diskriminierungs-freie Akzeptanz von Technologieanbietern aus der Europäischen Union (EU) und Neukunden andererseits zentrale Elemente einer Integration der Bank- und Finanzmärkte in der EU.\r\nVor diesem Hintergrund bewertet der Wirtschaftsrat den vorliegenden Verordnungsentwurf kritisch. Es ist zu befürchten, dass sowohl für Endkunden mit Wohnsitz in Deutschland als auch für Technologieanbieter mit Unternehmenssitz in Deutschland ein einseitiger Nachteil in der Nutzung von innovativen Identifizierungsverfahren wie der Videoidentifzierung (VideoIdent-Verfahren) einhergeht. Diese Form der Inländerdiskriminierung ergibt sich über die im Verordnungsentwurf gegenüber dem BaFin-Rundschreiben aus dem Jahr 2017 zusätzlich erhobenen Merkmalen.\r\n1. Anforderungen der Endnutzer und markterprobte Verfahren werden ausgeblendet\r\nDer Verordnungsentwurf blendet die Sicht der Endkunden aus. Dies fällt auf sowohl bei den im Vergleich zum BaFin-Rundschreiben 3/2017 neu aufgenommenen Sicherheitsmerkmalen als auch bei der Nicht-Beachtung von markterprobten VideoIdent-Verfahren. Problematisch wird die Regelung des § 5 Abs. 2 gesehen. Dort heißt es:\r\n„Das Videoidentifizierungsverfahren und das teilautomatisierte Videoidentifizierungs-verfahren dürfen nur verwendet werden, wenn der Verpflichtete für diesen Identifizierungsvorgang in gleichwertiger Art und Weise auch ein Verfahren zur Überprüfung eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes, nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes anbietet.“\r\nDas bedeutet, dass das VideoIdent-Verfahren innerhalb Deutschlands nur angeboten werden darf, wenn zugleich auch die Identifizierung mit dem elektronischen Personalausweis möglich ist. Dieser wie auch viele andere Ansätze in dem Entwurf haben ausschließlich deutsche Gepflogenheiten im Blick und verkennen dabei die gegebenen Unterschiede und Handha-bungen im europäischen Rechtsraum.\r\nWirtschaftsrat der CDU e.V.\r\nLuisenstr. 44, 10117 Berlin\r\nBereich Finanzmärkte, Europa, Internationales\r\nTelefon: 0 30 / 240 87 - 220\r\nE-Mail: finanzen@wirtschaftsrat.de\r\nIm Vergleich zum BaFin-Rundschreiben wurden neue Anforderungen in die Verordnung auf-genommen. Der Wirtschaftsrat kritisiert, dass in dem Zuge der Verordnungsentwurf ein staat-liches Produkt bzw. das Produkt eines staatlichen Anbieters, die eID, bevorteilt. Die mit dem Verordnungsentwurf aufgenommenen Anforderungen sind so erhoben, dass sie einem faktischen Verbot des VideoIdent-Verfahren gleichkämen. Konkret wurden in §11 des Referentenentwurfs die Sicherheitsmerkmale „Zero-Order-Device“, „taktile Bereiche“ und „Prägung“ neu eingeführt. Damit würden die geänderten Anforderungen zu einer signifi-kanten Reduktion der geeigneten Ausweisdokumente führen (§ 10 GwVideoIdentVE).\r\nKritisch werden dabei insbesondere das Erfordernis nach Vorhandensein mindestens einer beugungsoptisch wirksamen Struktur sowie mindestens einer Prägung im Bereich individu-eller Eintragungen oder mindestens eine taktile individuelle Eintragung (§ 10 Abs. 3 GwVideo-IdentV-E) und mindestens eines Sekundärlichtbildes (§ 10 Abs. 4 GwVideoIdentV-E) gesehen.\r\nNach diesen Anforderungen wären 75 Prozent der 20 am häufigsten geprüften ausländischen Ausweisdokumente nicht mehr zulässig. Insbesondere Kunden mit einem ausländischen Aus-weisdokument auch aus dem EU-Ausland wären somit von der Möglichkeit des VideoIdent-Verfahrens ausgeschlossen. Damit geht der Referentenentwurf klar an den Anforderungen der Endnutzer und dem Ziel des Europäischen Binnenmarktes vorbei.\r\n2. Der gesamteuropäische Ansatz wird ausgeblendet und schadet der Integration der Finanzmärkte\r\nDie derzeitige Ausgestaltung der Legitimationsverfahren in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU weist starke Unterschiede auf und erschwert es Technologieanbietern, einheitliche Geschäftsmodelle EU-weit zu etablieren. Trotz der gemeinsamen Basis – der EU-Geldwäsche-richtlinie – haben sich erhebliche Differenzen in den nationalen Umsetzungen herausgebildet, die sich zunehmend negativ bemerkbar machen.\r\nDer vorliegende Verordnungsentwurf für das VideoIdent-Verfahren manifestiert die deutsche Vorgehensweise des Prinzips der „Face-to-Face-Legitimation“ und verkennt, dass auch andere – kundenfreundlichere – Verfahren nicht zwangsläufig zu einem Weniger an Sicherheit führen. Ein Alleingang Deutschlands in der Videoidentifizierung führt mindestens zu einer starken Wettbewerbsverzerrung bishin zu unternehmenshinderlichen Marktschranken zulasten inländischer Technologieanbieter. Es ist grotesk, dass deutsche Technologieanbieter über den Umweg einer Verlagerung der Geschäftseinheit ins EU-Ausland das VideoIdent-Verfahren in dieser Form in Deutschland unverändert anbieten dürften. Daher besteht dringender Handlungsbedarf, dass die Fokussierung der deutschen Umsetzung auf die eID abgestellt wird. Andernfalls droht eine Verlagerung von heimischen Technologieanbietern – und damit Steuerzahlungen – ins EU-Aus-land.\r\nZudem führen die deutschen Besonderheiten im Zweifel dazu, dass Kunden sich für Angebote von Auslandsbanken entscheiden, da dort die Akzeptanz der Ausweisdokumente gegeben sowie die Verfahren einfacher zu bewältigen sind. Der Verordnungsentwurf führt faktisch zu einer Bevorzugung von Anbietern aus dem EU-Ausland, die über Passporting am deutschen Markt Dienstleistungen erbringen. Auch deutsche Staatsbürger erführen durch den Verord-nungsentwurf eine signifikante Bevorteilung gegenüber anderen – europäischen und nicht-\r\neuropäischen – Staatsbürgern. Faktisch handelt es sich, um eine Inländerdiskriminierung, da inländische Verfahren stärker reguliert werden als ausländische Verfahren.\r\n3. Die formulierten Anforderungen bieten keinen sicherheitsrelevanten Mehrwert\r\nDie in §16 und §17 geregelten teilautomatisierten und vollautomatisierten Verfahren bieten keine umfassenden sicherheitsrelevanten Vorteile für das VideoIdent-Verfahren. Insbeson-dere die teilautomatisierten Lösungen wie in §16 vorgesehen, stellen zwar einen Gewinn für die Nutzererfahrung dar, jedoch wird durch eine menschliche Nachprüfung kein Sicherheits-vorteil geschaffen. Vollautomatisierte Verfahren (§17) können dahingehend einen sichereren Umgang mit Identifizierungen gewährleisten.\r\nAutomatisierte Ident-Verfahren sind zudem eine Ergänzung zum Online-Ausweis. In der Privat-wirtschaft hat sich bewiesen, dass eine Gesamtlösung aus eID und sicheren Alternati-ven ökonomisch effizient ist und der eID-Verbreitung hilft. Das Self-Service Verfahren der automatischen Video-Identifizierung eignet sich besser, die Nutzenden in den eID-Prozess zu überführen oder bei Problemen nahtlos wieder zurück in die optische menschliche Prüfung zu geben. Dies führt zu höherer Akzeptanz bei Instituten, auch die eID-Funktion anzubieten, weil eine hohe Erfolgsrate gewährleistet ist.\r\nEine Steigerung der Sicherheit kann durch technische Maßnahmen bei der menschengeführ-ten Prüfung erreicht werden. Insbesondere „Live-Deep-Fakes“ sind mittlerweile kaum noch durch Menschen als solche zu erkennen. Daher benötigt es zwingend geeignete technische Gegenmaßnahmen, die die Sicherheit der menschlichen Prüfung erhöhen. Konkrete technische Maßnahmen müssen dahingehend technologieoffen in §9 ergänzt werden.\r\n4. Fazit\r\nNach Auffassung des Wirtschaftsrates laufen Teile der geplanten Änderungen auf ein faktisches Verbot des VideoIdent-Verfahrens hinaus, was zu unabsehbaren Konsequenzen für das Kunden-Onboarding im gesamten Finanzsektor führen würde. Das etablierte VideoIdent-Verfahren ist in Deutschland das von den meisten Nutzern bevorzugte Identifizierungsver-fahren. Nach Schätzung der auf Identifizierungen spezialisierten Anbieter werden bei deutschen Instituten, die sowohl die Videoidentifizierung als auch die eID anbieten, über 80 Prozent der Identifizierungen mit der Videoidentifizierung durchgeführt. Rund 30 Prozent dieser Identifizierungen betreffen Personen mit einem ausländischen Ausweisdokument. Durch die neuen Anforderungen könnte somit ein signifikanter Kundenanteil nicht mehr durch VideoIdent-Verfahren bedient werden.\r\nVor dem Hintergrund der Tatsache, dass mit der kommenden Geldwäscheverordnung (AMLR) ohnehin eine europäische Harmonisierung der Know-Your-Costumer-Verfahren ansteht, hält der Wirtschaftsrat es für einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil für deutsche Institute und deutsche Identifizierungsdienstleister, wenn zu diesem Zeitpunkt eine nationale Änderung in dieser Art und in diesem Umfang vorgenommen werden soll. Es ist nicht ersichtlich, warum die bisherigen erprobten Regelungen nicht zumindest so lange noch gelten sollten.\r\nBerlin, 16. Mai 2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009450","regulatoryProjectTitle":"Senkung der Unternehmensbesteuerung auf maximal 25 % Belastung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7b/6d/510256/Stellungnahme-Gutachten-SG2504010050.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Steuerpolitik 2025 – Das Fundament für den Aufschwung\r\nDeutschland steht vor der historischen Aufgabe, zu alter konjunktureller Stärke zurückzufinden. Um\r\ndas Fundament für den notwendigen Aufschwung bereitzustellen, ist es aus steuerpolitischer Sicht\r\ndie vordringliche Aufgabe der nächsten Bundesregierung, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen\r\nherzustellen, nationale Bürokratie strukturell abzubauen und die ausufernde Bürokratie auf\r\neuropäischer Ebene zurückzufahren. Als Grundton dieses Dreiklangs ist ein grundsätzlicher\r\n„Mindchange“ im Bereich der Steuergesetzgebung und -verwaltung überfällig. Gesetze und\r\nVerwaltungsanweisungen, die von Misstrauen gegenüber der unternehmerischen Wirtschaft\r\ngeprägt sind und immer neue Anzeige-, Berichts- und Dokumentationspflichten führen dazu, dass\r\nInvestitionen und Innovationen ausbleiben und schwächen so dauerhaft die internationale\r\nWettbewerbsfähigkeit Deutschlands.\r\nI. Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen herstellen\r\nAuf der Ebene der wettbewerbsfähigen Rahmenbedingung müssen alle Steuerpflichtigen,\r\nUnternehmen und Arbeitnehmer, steuerlich entlastet werden. Hierfür muss die\r\nUnternehmenssteuerlast gesenkt und der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen abgeschafft\r\nwerden. Auch eine Reform der Gewerbe- und der Grunderwerbssteuer sowie die Beseitigung der\r\nBesteuerungsnachteile von Personengesellschaften sind notwendig.\r\nII. Struktureller Bürokratieabbau\r\nDer strukturelle Abbau von Bürokratie ist ein zentraler Hebel, um Deutschland als\r\nWirtschaftsstandort zu stärken. Hier wäre eine Entlastung der Steuerpflichtigen sogar ohne Ausfall\r\nvon Steuereinnahmen möglich - zum Nulltarif für den Fiskus. Beispielsweise kann durch die\r\nDigitalisierung und Vereinfachung des Steuerprozesses, die Einführung eines sog. One-Stop-Shop bei\r\nder Gewerbesteuer oder durch Verbesserungen bei der Klarheit der Gesetzgebung unnötige\r\nBürokratie abgebaut werden. Daneben kann neue Bürokratie durch einen bereits im\r\nGesetzgebungsverfahren ansetzenden Bürokratiecheck verhindert werden.\r\nIII. Rückbau der Bürokratie auf europäischer Ebene\r\nAuch auf der europäischen Ebene bedarf es eines Bürokratierückbaues. Durch die deutsche Neigung\r\nzum Goldplating bei der Umsetzung von EU-Regularien ist die heimische Wirtschaft hier besonders\r\nstark betroffen. Es ist daher sicher zu stellen, dass bereits angelaufene Projekte zu keiner neuen\r\nBürokratie und Konflikten mit bestehenden Regelungen führen, sondern mit erheblicher\r\nbürokratischer Vereinfachung verbunden sind. Daneben muss eine Garantie einer „eins zu eins“\r\nUmsetzung von EU-Regularien in deutsches Recht ins Auge gefasst und auf nicht zwingend\r\nnotwendige neue europäische Projekte im Bereich der Steuerpolitik verzichtet werden.\r\n\r\n I. Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen herstellen\r\nEine global wettbewerbsfähige Wirtschaft erfordert eine Steuerpolitik, die Unternehmen und\r\nArbeitnehmer gezielt entlastet. Die Bundesrepublik rangiert aber seit Jahren im Vergleich der\r\nSteuerbelastungen der OECD in der unrühmlichen Spitzengruppe. Dies hemmt Innovationen und\r\nverringert die Attraktivität als Investitions- und Ansiedlungsstandort. Deshalb ist es entscheidend, die\r\nSteuerlast deutlich zu reduzieren und gleichzeitig das Steuersystem zu vereinfachen. Dies schafft nicht\r\nnur dringend benötigte Investitionsspielräume für Unternehmen und entlastet Arbeitnehmer,sondern\r\nstärkt so auch den Wirtschaftsstandort im globalen Wettbewerb.\r\n\r\n1. Die Unternehmenssteuerlast deckeln\r\nUm die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Vergleich\r\nwiederherzustellen und Investitionen zu fördern, ist es notwendig, steuerpolitische Impulse zu setzen.\r\nIm Vordergrund steht hier eine Absenkung des Steuerniveaus für Unternehmen auf ein international\r\nwettbewerbsfähiges Niveau von maximal 25 %. Gleichzeitig muss der Solidaritätszuschlag für alle\r\nSteuerpflichtigen abgeschafft werden. Ein konjunktureller Aufschwung kann jedoch nur gelingen, wenn auch die Nachhaltigkeit der\r\ndeutschen Unternehmenslandschaft im Blickpunkt steht. Auch im Bereich der\r\nUnternehmensnachfolge muss daher vermieden werden, dass Substanzbelastungen durch Erbschaftoder Schenkungsteuer die Existenz der Unternehmen bedrohen. Hierzu ist die gegenwärtige\r\nBegünstigungssystem verfassungskonform und praxistauglich weiterzuentwickeln.\r\n\r\n2. Strukturelle Besteuerungsnachteil von Personengesellschaften beseitigen\r\nTrotz der kürzlichen erfolgten Verbesserungen haben Personengesellschaften und Einzelunternehmen\r\nweiterhin einen strukturellen Besteuerungsnachteil gegenüber Körperschaften, da nicht\r\nausgeschüttete Gewinne bei Körperschaften bis zur Ausschüttung auf Ebene des Gesellschafters nicht\r\nbesteuert werden. Die bestehenden Regelungen der Thesaurierungsbesteuerung bleiben leider\r\nweiterhin zu restriktiv. Daher sollten die bestehenden Regelungen des § 34a EStG verbessert werden.\r\nGleichzeitig muss die Anwendung des Optionsmodells i.S.d. § 1a KStG vereinfacht werden. Auf lange\r\nSicht sollte evaluiert werden, wie das duale System von Trennungs- und Transparenzprinzip\r\nweiterentwickelt werden kann.\r\n\r\n3. Reform der Gewerbe- und Grunderwerbsteuer\r\nDie Gewerbesteuer stellt einen erheblichen Kosten- und Komplexitätstreiber in der\r\nUnternehmensbesteuerung dar. Ziel der nächsten Bundesregierung sollte es daher sein, die\r\nGewerbesteuer vollständig in die Unternehmensbesteuerung zu integrieren. Sollte dies nicht gelingen,\r\nso müsste zumindest in einem ersten Schritt die Möglichkeit der partiellen Anrechnung auf die\r\nKörperschaftsteuer geschaffen werden.\r\nDie Anrechnung der Gewerbesteuer für Personenunternehmen sollte idealerweise belastungsneutral,\r\nd.h. in voller Höhe erfolgen können. Gleichzeitig müssen die Hinzurechnungstatbestände in der\r\nGewerbesteuer abgebaut und die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage kurzfristig an das\r\nKörperschaft- und Einkommensteuerrecht angepasst werden, um eine Belastung in Krisensituationen\r\nzu vermeiden.\r\nJenseits der Notwendigkeit für eine grundlegende Reform der Grunderwerbsteuer muss kurzfristig das\r\nRisiko einer Doppelbelastung beim Erwerb von grundstückshaltenden Gesellschaften und bei\r\nkonzerninternen Übertragungen beseitigt werden.\r\n\r\n4. Eigentums- und Vermögensquoten der Bevölkerung erhöhen.\r\nAuch in der Steuer- und Abgabenbelastung für Arbeitnehmer rangiert die Bundesrepublik im OECD Vergleich auf dem traurigen zweiten Platz. Hier muss es die Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein, u.a. durch ein Abschmelzen des sog. Mittelstandsbauches und eine sinnvolle Korrektur der Progressionszone aktiv gegen eine weitere Steigerung der Steuerlast zu wirken und so auch Arbeitnehmer zu entlasten. Der Sparer-Pauschbetrag entfaltet seine Wirkung zur Stärkung der Aktien- sowie Anlagekultur in Deutschland nur unzureichend, da dem Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt der Gewinnrealisation lediglich ein Pauschbetrag i.H.v. 1.000 Euro gewährt wird, dem jedoch regelmäßig Gewinne aus mehreren Veranlagungszeiträumen gegenüberstehen. Vor diesem Hintergrund sollte der Sparer Pauschbetrag kumulativ gestaltet werden, sodass nicht genutzte Freibeträge in die nächsten Jahre übertragen werden können und zudem deutlich angehoben werden. Dies würde dazu beitragen,\r\nVermögensbildung über Aktien und andere Anlageformen langfristig zu fördern. Gleichzeitig muss die\r\ndritte Säule der Altersvorsorge kontinuierlich gestärkt werden.\r\nDie Grunderwerbsteuer stellt bei der Vermögensbildung, insbesondere beim Erwerb der ersten\r\nselbstgenutzten Immobilie, eine immer größere Herausforderung dar. Um die Eigentumsbildung zu\r\nerleichtern, sollte der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum von der Grunderwerbsteuer befreit\r\nwerden. Zudem sollten investitionshemmende Vorschriften im Bereich der Immobiliensanierung\r\nverbessert werden.\r\n\r\nII. Struktureller Bürokratieabbau\r\nEin Konjunkturprogramm – nachhaltig und nahezu zum Nulltarif – wäre das Anpacken eines\r\nsystematischen und durchdringenden Bürokratieabbaus, gerade auch bei der Besteuerung. Die\r\nAbschaffung von überflüssigen Regelungen, Berichts- und Erklärungspflichten, die durch einen\r\nGeneralverdacht der gegenwärtigen Steuerpolitik gegenüber den Steuerpflichtigen entstanden sind,\r\nsowie eine Reduzierung der Fragmentierung von zuständigen Stellen und Behörden kostet den Staat\r\ngrundsätzlich keine Haushaltsmittel. Es macht sich aber für die Unternehmen, für die staatlichen\r\nBehörden und letztlich für den Standort Deutschland bezahlt.\r\nDer nachhaltige Abbau von bürokratischen Hemmnissen kann jedoch nur gelingen, wenn die nächste\r\nBundesregierung, beispielsweise durch die Schaffung einer „One in, two out“ – Regelung, aktiv\r\nbelastende Vorschriften abbaut. Daneben könnten alle Steuerpflichtigen im Verwaltungsvollzug durch\r\ndie Einführung des „Once-Only“-Prinzips - also der nur einmaligen Bereitstellung von Informationen\r\ngegenüber der öffentlichen Hand - direkt von unnötiger Bürokratie entlastet werden.\r\n\r\n5. Verpflichtenden Bürokratiecheck einführen\r\nBisher ist das Bundeswirtschaftsministerium das einzige Ministerium, das sogenannte Praxis-Checks\r\ndurchführt, um mit Experten und Stakeholdern bürokratische Hemmnisse, die bereits durch\r\nbestehende Gesetze entstanden sind, zu identifizieren und Lösungswege zu entwickeln. Diese\r\nHerangehensweise ist zwar begrüßenswert, geht jedoch nicht weit genug. Im Rahmen eines\r\nnachhaltigen Bürokratieabbaus bedarf es eines verpflichtenden Bürokratiechecks, der vor der\r\nEinbringung eines Gesetzesentwurfs ins parlamentarische Verfahren durchgeführt wird und so bereits\r\nvon Anfang an neue bürokratische Lasten verhindert.\r\n\r\n6. One-Stop-Shop für die Gewerbesteuer\r\nUnabhängig von der generellen Reformbedürftigkeit der Gewerbesteuer sollte alles getan werden, um\r\nden mit der Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer verbundenen administrativen Aufwand auf\r\nallen Seiten zu reduzieren. Ihre Bemessungsgrundlage weicht seit Jahren deutlich von der\r\nKörperschaftsteuer ab, die Ausgestaltung der kommunalen Steuerbescheide ist weitgehend individuell\r\nund unterscheidet sich zwischen den mehr als 10.000 Kommunen teilweise erheblich. Im\r\ninternationalen Kontext stellt die deutsche Gewerbesteuer zudem einen Fremdkörper dar, welcher ein\r\nwesentliches Hindernis bei allen Harmonisierungsbestrebungen darstellt.\r\nHier könnte die Einführung einer „One-Stop-Shop“-Lösung einen wesentlichen Beitrag leisten, in dem\r\ndas für den zentralen Unternehmenssitz zuständige Finanzamt umfassend auch das gesamte\r\nBesteuerungsverfahren für die Gewerbesteuer abwickelt und die vereinnahmte Steuer an die\r\nKommunen verteilt. Mit der Verlagerung des Verwaltungsverfahrens in den Regelungsbereich der\r\nAbgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung könnte darüber hinaus auch eine Beschleunigung\r\nund Vereinheitlichung der Rechtsprechung erreicht werden.\r\n\r\n7. Adjustierung der Betriebsprüfung\r\nDie Dauer steuerlicher Betriebsprüfungen in Deutschland ist weiterhin unverhältnismäßig lang. Dies\r\nführt zu einer ineffizienten Ressourcennutzung, da sowohl Unternehmen als auch die\r\nFinanzverwaltung erheblichen personellen und finanziellen Aufwand tragen müssen. Hier könnte\r\ndurch kooperative Ansätze zwischen Unternehmen und Verwaltung, wie beispielsweise der\r\nbegleiteten Kontrolle, die in anderen Ländern bereits erprobt sind, das Verfahren beschleunigt\r\nwerden. Übergeordnetes Ziel muss es daher sein, Betriebsprüfungen zeitnah nach Abgabe der\r\nSteuererklärung abzuschließen. Zudem werden Betriebsprüfungen häufig gleichzeitig an verschiedenen Standorten eines Unternehmens durchgeführt. Aufgrund mangelnder Koordination zwischen den beteiligten Finanzämtern kommt es trotz bestehender Vereinbarungen zur beschleunigten Steuerprüfung immer wieder zu Verzögerungen, die den gesamten Prüfungsprozess unnötig verlangsamen. Um hier relevante Beschleunigungseffekte zu erzielen, sollte die umfassende Zuständigkeit für die Durchführung der Prüfung aller Steuerarten eines Konzerns allein dem Finanzamt am Sitz der obersten Muttergesellschaft zugewiesen werden. Zumindest sollte dieses Finanzamt die übergeordnete Leitung aller Prüfungshandlungen übernehmen. Daneben muss auch die international koordinierte Betriebsprüfung zügig weiterentwickelt werden.\r\n\r\n8. Digitalisierung und Vereinfachung der Steuerprozesse\r\nGesetzgeber und Verwaltung bemühen sich seit geraumer Zeit, die Digitalisierung im Steuerverfahren\r\nvoranzutreiben. Diese Bemühungen müssen verstärkt und beschleunigt werden, um zeitnah relevante\r\nErleichterungen für Fiskus und Unternehmen zu erreichen.\r\nU.a. sollte durch einen konsequenten Digitalcheck bereits in der Phase der Gesetzgebung die\r\nTauglichkeit neuer Normen unter dem Gesichtspunkt ihrer Digitalisierbarkeit erfolgen. Relevante\r\nVereinfachungen mit Vorteilen für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung im Bereich der\r\nSteuerprozesse könnten durch Einführung der sog. „Selbstveranlagung“ für weitere Steuerarten neben\r\nder Umsatzsteuer erreicht werden. Das Verfahren zur Kapitalertragsteuererstattung auf Dividenden muss deutlich beschleunigt werden. Insbesondere bei börsennotierten sowie bei anschlussgeprüften Unternehmen darf ein Erstattungsverfahren übergangsweise nicht länger als sechs Monate und als mittelfristiges Ziel wie beispielsweise in der Schweiz nicht länger als drei Monate dauern.\r\n\r\n9. Verbesserung der Klarheit und Verständlichkeit in der Steuergesetzgebung\r\nDie zunehmende Komplexität der Steuergesetzgebung, mitsamt hunderten Seiten BMF Schreiben, hat\r\nzuletzt stark zugenommen. Dies gefährdet die Umsetzung des Steuerrechts durch Unternehmen,\r\nSteuerberatung und Verwaltung und führt zu zunehmender Rechtsunsicherheit. Ziel muss es daher\r\nsein, eine klare Rechtsetzung zu erreichen und die Anzahl notwendiger BMF-Schreiben zu reduzieren\r\nund im Idealfall Verwaltungsanweisungen zeitgleich zum Entwurf zu veröffentlichen.\r\n\r\nIII. Rückbau der Bürokratie auf europäischer Ebene\r\nDie bereits bestehenden Richtlinien schwächen mit ihrer Komplexität die Wettbewerbsfähigkeit der\r\neuropäischen Staaten. Durch die Neigung zum Goldplating ist der deutsche Wirtschaftsstandort dabei\r\nbesonders stark betroffen. Die nächste Bundesregierung muss sich daher - neben der Garantie einer\r\n„eins zu eins“ Umsetzung - für einen Verzicht unnötiger neuer Projekte im Bereich der Steuerpolitik\r\nauf europäischer Ebene einsetzen und sicherstellen, dass bereits angelaufene Projekte – wie die\r\nHarmonisierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage – zu keiner neuen Bürokratie und\r\nKonflikten mit bestehenden Regelungen führen, sondern mit erheblicher Vereinfachung verbunden\r\nsind.\r\n\r\n10. BEFIT im Einklang mit Globaler Mindestbesteuerung – Sunset Klauseln einführen\r\nDie im vergangenen Jahr vorgestellte Initiative der EU-Kommission zur Harmonisierung der\r\nKörperschaftsteuerregeln (BEFIT) ist im Grundsatz zu begrüßen. Wegen bestehender Öffnungsklauseln zugunsten der Mitgliedstaaten ist aber unsicher, ob mit dem Vorschlag eine durchgreifende Harmonisierung überhaupt erreicht werden kann. Außerdem lässt der Richtlinienvorschlag zahlreiche Fragen offen. Der Richtlinienvorschlag muss daher umfassend überarbeitet werden. Gleichzeitig bedarf es der Einführung sogenannter Sunset-Klauseln, um eine Verstetigung von Wettbewerbsnachteilen zu verhindern. Durch die Einführung müsste die Wirksamkeit von Richtlinien nach einer gewissen Periode durch die Mitgliedsstaaten bestätigt werden. Damit würde die Europäische Union eine neue Flexibilität gewinnen, um auf veränderte Rahmenbedingungen zeitnah reagieren zu können."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009451","regulatoryProjectTitle":"BauGB-Novelle","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5f/e0/510258/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270030.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bau und Wohnen\r\nEmpfehlungen für das Regierungsprogramm 2025-2029\r\nEines hat dies auslaufende Legislaturperiode sehr deutlich gezeigt: Der Versuch der brachialen grünen\r\nTransformation unseres Landes über Verbote, Quoten und Technologievorgaben hat in breiten Teilen\r\nder Bevölkerung zu Frust und Verunsicherung geführt. Nirgends ließ sich das exemplarischer\r\nbeobachten als bei den Themen Heizen und Wohnen. Die neue Legislaturperiode bietet die Chance für\r\nden erforderlichen Neustart auch in der Klimapolitik für den Gebäudesektor. Ziel muss es sein, gerade\r\nim gesellschaftspolitisch sensiblen Bereich Wohnen die Balance zwischen Ökonomie, Klimaschutz und\r\nsozialem Ausgleich vernünftig und fair auszutarieren. Dies gelingt am besten mit dem Ansatz: So viel\r\nRegulierung wie nötig, so viel Markt wie möglich. Für diesen Ansatz steht wie kein anderer der\r\nWirkungsmechanismus eines marktbasierten Emissionshandelssystems. Die Einführung des EU ETS II\r\nfür Gebäude und Verkehr ist insofern der richtige Schritt. Er steht mit seinen Zielvorgaben zugleich für\r\nTechnologieoffenheit, statt Klimaschutz über starre Wege von Technologien, Baustoffen oder\r\nEinzelmaßnahmen vorzugeben, zumal der Wärmemarkt Feld technologischer Innovationen ist. Heute\r\nden Stand der Technik rechtlich festzuschreiben, würde die Entwicklung hemmen und die besten\r\nLösungen der Zukunft den Eigentümern von Immobilien vorenthalten. Sachlogisch bedingt die\r\nEinführung des EU ETS II die Aufgabe kostentreibender Doppelregulierungen, zum Beispiel die\r\nsofortige Rücknahme des sog. „Heizungsgesetzes“ bzw. mit dem Zeitpunkt des Scharfschaltens des EU\r\nETS II auch die Abschaffung der nationalen CO2-Abgabe.\r\nDer Neustart der Klimapolitik im Gebäudesektor sollte sich an folgenden Parametern orientieren:\r\n1. Emissions- statt Energieeffizienz: Der bisherige Fokus auf die Gebäudehülle (Stichwort: Dämmen)\r\nhat im Hinblick auf die Senkung der CO2-Emissionen des Gebäudesektors so gut wie keine\r\nFortschritte gebracht, indes die Baukosten zusätzlich in die Höhe getrieben. Die Klimapolitik im\r\nGebäudesektor sollte daher weniger die Energieeffizienz, sondern die Emissionseffizienz eines\r\nGebäudes in den Blick nehmen. Das bedeutet, den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes\r\npro Quadratmeter und seinen CO2-Fußabdruck als Richtgröße zu verwenden. Denn nur die\r\ntatsächlich nicht in die Atmosphäre gelangende Tonne CO2 schützt das Klima. Die auf der Grundlage\r\nder bisherigen Bedarfsausweise für Wohngebäude errechneten Einsparungen wirken nur auf dem\r\nPapier, sparen in der Realität aber kaum CO2 ein – weil sie am individuellen Heiz- und\r\nLüftungsverhalten der Wohnungsnutzer scheitern. Wir sollten also besser in die Entwicklung eines\r\nstabilen und emissionsarmen Energie- und Wärmenetzes investieren, als mit hohem finanziellem\r\nAufwand versuchen, den letzten Rest einer (lediglich auf dem Papier bestehenden – Stichwort\r\nNutzungsverhalten!) Energieeffizienz aus einem Gebäude herauszuholen. Folglich müssen\r\nzuvorderst die Sicherstellung „grüner“ Stromversorgung und der schnelle Aus- bzw. Aufbau von\r\nWärmenetzen auf Basis „grüner“ Wärme auf der politischen Agenda stehen. Denn wir dürfen nicht\r\nvergessen: Die Wohngebäude in Deutschland wurden in ihrer überwiegenden Mehrheit vor 1945\r\nbzw. in den 1950-1960er Jahren errichtet – und eine energetische Sanierung ist bei diesen\r\nGebäudetypen ein technischer wie finanzieller Kraftakt.\r\n2. Wärmeplanung first: In der Konsequenz ist die gesamte deutsche Klimapolitik für den\r\nGebäudesektor einer zeitlichen Neustrukturierung zu unterziehen. Zunächst sind die Ergebnisse der\r\nkommunalen Wärmeplanungen abzuwarten, damit klar ist, ob, wo und ab wann ein Wärmenetz in\r\nden jeweiligen Regionen zur Verfügung steht. Erst dann können alle weiteren\r\nInvestitionsentscheidungen getroffen werden. Gerade für Altbauten, die vor 1918 errichtet\r\nSeite 2 von 2\r\nwurden, wird der Anschluss an ein Wärmenetz die wirtschaftlich einzig vertretbare Alternative zur\r\nSenkung des CO2-Fußabdrucks darstellen. Zu lösen ist zudem das nach wie vor bestehende Dilemma\r\nder Finanzierung der Einbindung Erneuerbarer Energien in Fern- und Nahwärmesysteme. Eine\r\nAktivierung privaten Kapitals wird angesichts der anstehenden Milliardeninvestitionen in Leitungen\r\nwie Kraftwerke unerlässlich sein. Kommunale Stadtwerke werden dies aus eigener Kraft kaum\r\nstemmen können. In diesem Zusammenhang gilt es ferner Kosten- und Preistransparenz in der\r\nFernwärme sicherzustellen. Dazu muss das Spannungsfeld zwischen effizientem Mitteleinsatz und\r\nMonopolstellung der Versorger gelöst werden. Zudem sollte sich die Vergabe staatlicher Mittel zur\r\nFörderung des Fernwärmehochlaufs weniger auf den Wohnungsbestand, also auf die Förderung\r\neines Anschlusses an ein Wärmenetz, sondern auf den Netzausbau fokussieren – um die Kosten für\r\nden späteren Abnehmer bezahlbar zu halten.\r\n3. „Heizungsgesetz“ ersetzen, CO2-Abgabe auslaufen lassen: Bis zum flächendeckenden Vorliegen der\r\nkommunalen Wärmeplanung ist das komplizierte, kostentreibende und gesellschaftlich nicht mehr\r\nvermittelbare Gebäudeenergiegesetz GEG („Heizungsgesetz“) mit sofortiger Wirkung auszusetzen.\r\nAb 2027 – mit der Scharfschaltung des EU ETS II – muss an dessen Stelle ein reformiertes, schlankes\r\nWärmewendegesetz treten, das die v. g. Parameter aufnehmend Technologieoffenheit garantiert\r\nund nicht den Geist eines Mikromanagements wie das aktuelle GEG atmet. Mit Einführung des EU\r\nETS II ab 2027 ist zudem die deutsche CO2-Abgabe abzuschaffen, die ab diesem Zeitpunkt\r\nhierzulande als finanzielle Doppelbelastung Wohnen zusätzlich verteuern würde. Bereits heute\r\ntreiben die hohen Energiekosten die Nebenkosten und damit die Mieten unnötig in die Höhe.\r\n4. Mietrecht reformieren: Die Neubau und Wärmewende dürfen Mieter nicht überfordern, müssen\r\nVermietern aber auch die Refinanzierung von Investitionen ermöglichen – denn sie sind es, die\r\nBauen und Sanieren, nicht der Staat. Eine stärkere Subjekt- statt Objektförderung, die zielgenau\r\nMieter mit kleinem Einkommen entlastet, würde helfen, die soziale Verträglichkeit von Neubau und\r\nSanierung abzusichern und gleichzeitig helfen, Bautätigkeit und Sanierung wieder anzukurbeln. Der\r\nWirtschaftsrat schlägt die Zulassung einer Mietpreisflexibilisierung mit einer Subjektförderung für\r\nMieter vor, die entsprechend bedürftig sind. Dies würde zugleich soziale Ungerechtigkeiten im\r\nbestehenden Regulierungssystem beseitigen. Denn alle bisherigen Instrumente (allen voran die\r\nMietpreisbremse) „schützen“ immer weniger die eigentlichen Zielgruppen, für die sie gedacht sind,\r\nweil sie uniform für alle – also auch den Gutverdiener – gelten.\r\nBerlin, im März 2025 "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014212","regulatoryProjectTitle":"Erhöhung des Verteidigungshaushalts","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7c/fd/510276/Stellungnahme-Gutachten-SG2503140003.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Innere und äußere Sicherheit gewährleisten\r\n\r\nDie Sicherheit unseres Landes ist ureigene Aufgabe des Staates, die sowohl die innere Sicherheit als auch die Verteidigungsfähigkeit gegenüber äußeren Bedrohungen beinhaltet. Sie umfasst eine Vielzahl von Bereichen, darunter das Militär, die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), den Zivilschutz sowie die Einbindung von Industrie und Infrastruktur. Angesichts großer internationaler Spannungen und neuer Bedrohungslagen ist es unerlässlich, die Sicherheitsstrukturen in Deutschland und Europa zu stärken und zukunftssicher zu gestalten. Gleichsam ist es essenziell, gesellschaftliche Resilienz zu schaffen. Verteidigung ist nicht nur Sache der anderen, sondern betrifft jeden einzelnen Bürger. Die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegen Desinformation und hybride Bedrohungen muss gefördert werden, um den inneren Zusammenhalt und die nationale Sicherheit zu wahren.\r\n\r\nAll diese Aspekte müssen in eine kohärente Sicherheitsstrategie integriert werden, um den vielfältigen Bedrohungen unserer Zeit wirksam zu begegnen. Der Wirtschaftsrat empfiehlt die folgenden Maßnahmen: \r\n\r\n1.\tPlanbarkeit gewährleisten und Wehretat stärken: Durch langfristige Rahmenverträge und eine nachhaltige Erhöhung des Wehretats muss die Zeitenwende in der Verteidigungspolitik Realität werden. Vor dem Hintergrund des jahrzehntelangen Sparkurses in puncto Bundeswehr müssen zum Fähigkeitsaufbau mindestens 3% des BIP ohne Buchungstricks und dauerhaft investiert werden. Von diesen Mitteln sind mindestens 20% investiv auszugeben.\r\n\r\n2.\tPersonal Bundeswehr: Eine moderne Armee braucht nicht nur materielle Ausstattung, sondern auch personelle Ressourcen. Die Bundeswehr steht im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um qualifizierte Fachkräfte. Neben der Attraktivität des Dienstes muss auch die Bedeutung der Reserve gestärkt und eine moderne Wehr- und Dienstpflicht in Erwägung gezogen werden.\r\n\r\n3.\tVerbesserung der Interoperabilität: Multinationale Rüstungskooperationen müssen erleichtert und die Interoperabilität der Streitkräfte innerhalb Europas verbessert werden, um eine stärkere und effizientere Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich zu gewährleisten. Der europäische Bedarf muss harmonisiert werden, um größere Stückzahlen zu erreichen und damit die Entwicklungskosten auf die Serie besser verteilen zu können. Systeme, die für die Verteidigung und die innere Sicherheit beschafft werden, sollten sich an gemeinsamen Grundlagen und Standards zur Digitalisierung und Interoperabilität orientieren.\r\n\r\n4.\tBürokratieabbau im Verteidigungssektor: Überflüssige bürokratische Hürden, die die Modernisierung und Flexibilität der Bundeswehr und Sicherheitsindustrie behindern, müssen abgebaut werden, um eine schnellere und effizientere Umsetzung von sicherheitsrelevanten Projekten zu ermöglichen. \r\n\r\n5.\tAnpassung der 25-Millionen-Euro-Vorlagen: Das Parlament muss die politische Kontrolle über herausragende Rüstungsprojekte haben. Die 25-Millionen-Grenze, die seit Jahrzenten unverändert ist, ist hierfür nicht mehr zeitgemäß und hemmt die schnelle und effiziente Beschaffung im Verteidigungsbereich. Die Grenze ist auf 250 Millionen anzuheben. Einmal bewilligte Waffensysteme sollten ohne erneute Parlamentsvorlagen um notwendige Komponenten wie Ersatzteile, Bewaffnung und Schulungssysteme ergänzt werden können, um den Prozess zu beschleunigen und die Effizienz zu steigern. \r\n\r\n6.\tFörderung von Schlüsseltechnologien: Es bedarf einer klaren Festlegung dieser zukunftsentscheidenden Technologien, die ständig dynamisch weiterentwickelt wird. Die Entwicklung und Förderung von Schlüsseltechnologien im Verteidigungsbereich müssen prioritär unterstützt werden. Die Streitkräfte müssen wieder Treiber von Innovation werden, auch in enger Zusammenarbeit mit innovativen Unternehmen. Die Stärke der deutschen Industrie ist untrennbar mit europäischen und - wo sinnvoll - internationalen Kooperationsmöglichkeiten auf Augenhöhe verbunden. \r\n\r\n7.\tDie militärische Bedeutung des Weltraums: Eigene Weltraumfähigkeiten sind zwingend erforderlich, nicht nur in künftigen Bedrohungsszenarien. Diesem Umstand muss politisch und industriell, aber auch haushalterisch Rechnung getragen werden. \r\n\r\n8.\tFörderung der Exporte von Rüstungsgütern: Die deutschen Exportregeln sind zu restriktiv. Innerhalb der EU müssen Rüstungsexporte genehmigungsfrei erfolgen. Deutschland muss bei Exportkampagnen, die im nationalen Interesse liegen, politische Unterstützung einschließlich staatlicher G-to-G-Geschäfte (Government-to-Government) leisten. Zu diesem Zweck muss eine zentrale Stelle im Bundeskanzleramt geschaffen werden, die koordinativ und weisungsbefugt tätig wird.\r\n\r\n9.\tErleichterung des Finanzierungszugangs für Rüstungsunternehmen: Um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Rüstungsindustrie zu fördern, müssen die Zugangsbedingungen zu Finanzierungsquellen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) verbessert werden.\r\n\r\n10.\tSchutz kritischer Infrastruktur: Die Informationssicherheit muss allgemein erhöht werden. Die digitale Verteidigung gegen Cyberangriffe muss gewährleistet werden. Zum Schutz kritischer Infrastruktur müssen Maßnahmen gegen Sabotageakte und Naturkatastrophen getroffen bzw. verstärkt werden.\r\n\r\n11.\tStärkung des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes: Der Ausbau von Kapazitäten und die bessere Vernetzung der verschiedenen Akteure im Katastrophenschutz sind notwendig, um auf Naturkatastrophen und andere Großereignisse schnell und koordiniert reagieren zu können.\r\n\r\n12.\tModerne Ausstattung von Polizei und Justiz: Die Polizeien des Bundes und die Justiz müssen mit zeitgemäßer (technischer) Ausstattung sowie ausreichendem Personal ausgestattet und umfassend digitalisiert werden, um effektiv und effizient auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016009","regulatoryProjectTitle":"Staatsmodernisierung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fd/9d/510278/Stellungnahme-Gutachten-SG2503260040.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Prioritäten der 21. Legislaturperiode\r\nWege aus der Überforderung von Staat und\r\nVerwaltung – Deutschland modernisieren\r\n\r\nSeite 2 von 11\r\nAusgangslage\r\nGesellschaft und Wirtschaft befinden sich in einer Zeit fundamentaler Umbrüche. Insbesondere\r\nDigitalisierung und demografische Veränderungen stellen den Staat und Unternehmen vor\r\nkritische Herausforderungen. Die grundlegenden Änderungen in der Gesellschaft sorgen dafür,\r\ndass sich der Staat auf sämtlichen Ebenen anpassen und seine Aufgaben neu definieren muss, um\r\ninternationale Wettbewerbsfähigkeit und effiziente Verwaltungsstrukturen auch in Zukunft\r\ngarantieren zu können. Ein grundlegendes Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft ist es, Regulierung\r\nzu nutzen, um Möglichkeitsräume zu eröffnen. Dadurch entstehen aus Innovationen\r\nWettbewerbsfähigkeit und Wohlstand für alle. Der Staat soll den Rahmen bestimmen, in dem sich\r\nFreiheit und Eigenverantwortung entfalten können.\r\nDie Balance zwischen Markt und Staat gerät aus den Fugen. Um staatliche Regulierung fit für ein\r\ndynamisches Umfeld zu machen, sind tiefgreifende Reformen notwendig. Ziel muss sein,\r\nRahmenbedingungen und Voraussetzungen für den öffentlichen Dienst in einer digitalisierten Welt\r\nzu definieren, staatliche Regulierungen zu entschlacken und damit das Vertrauen wirtschaftlicher\r\nAkteure in staatliches Handeln zu stärken. Als Stimme der Sozialen Marktwirtschaft sieht der\r\nWirtschaftsrat grundlegende Reformen in der öffentlichen Verwaltung als zwingend notwendig,\r\num die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu gewährleisten.\r\nDie Ampel-Regierung ist bei ihrem Anliegen, in der Breite Planungs- und Genehmigungsverfahren\r\nzu beschleunigen, Register zusammenzulegen und zu vereinfachen sowie die Wirtschaft von\r\nBürokratie zu entlasten, gescheitert. Wertvolle Zeit geht immer weiter verloren, in der\r\nUnternehmen Investitionsentscheidungen treffen müssten – immer häufiger gegen den\r\nWirtschaftsstandort Deutschland. Einer Umfrage des ifo Instituts zufolge rangieren Regulierungen\r\nbzw. die Bürokratie in Deutschland (über 40 Prozent) klar auf Platz eins der negativen\r\nEinflussfaktoren für die Wirtschaft. Auch nach Schätzungen des Normenkontrollrates (NKR) liegen\r\ndie jährlichen Bürokratielasten für die Wirtschaft in Deutschland bei rund 65 Mrd. Euro – Kapital,\r\ndas in einer Investitionsdekade der deutschen Wirtschaft fehlt. Auch das\r\nBürokratieentlastungsgesetz IV hat keine Trendwende geschafft. Bürokratie ist zu einem\r\ninnovations- und wachstumshemmenden Standortfaktor geworden. Die Furcht vor einer\r\nDeindustrialisierung Deutschlands wächst.\r\nEs drängt die Zeit, dass neben der EU auch Bund und Bundesländer sichtbar liefern und ihren\r\nBeitrag zum Abbau von überbordender Regulierung und nachfolgender Bürokratie leisten. Der\r\nWirtschaftsrat analysiert tieferliegende Ursachen für regulatorisches und bürokratisches Staatshandeln. Er fordert Initiativen zum grundlegenden Hinterfragen von Teilen der öffentlichen\r\nDienstleistungen, die bis in die Reform des Dienstrechts und des föderalen Zusammenarbeitens\r\nreichen. Der Wirtschaftsrat möchte mit diesem Papier der neuen Bundesregierung ein erweitertes\r\nHandlungsfeld für notwendige Reformschritte aufzeigen, die direkt mit Beginn der nächsten\r\nLegislaturperiode einzuleiten sind und über eine Legislaturperiode hinaus gedacht gehören. Hierzu\r\ngehören die\r\nWirtschaftsrat der CDU e.V.\r\nLuisenstr. 44, 10117 Berlin\r\nChristophe Darley\r\nLeiter BereichFinanzmärkte, Europa,\r\nInternationales\r\nTelefon: 0 30 / 240 87 - 220\r\nE-Mail: c.darley@wirtschaftsrat.de\r\n\r\nSeite 3 von 11\r\n1. Reform der Staatsaufgaben, um Aufgaben und Ausgaben zu hinterfragen und\r\nRechtssetzung zu reduzieren,\r\n2. Reform der Bürokratie, in der Prozesse hinterfragt, optimiert und digitalisiert werden,\r\n3. Reform der öffentlichen Verwaltung, die Effizienz und Effektivität durch Digitalisierung und\r\nDaten ermöglicht,\r\n4. Reform des Öffentlichen Dienstes, die von Agilität und einem veränderten\r\nSelbstverständnis geprägt ist,\r\n5. Reform des Mindsets, um Probleme zu erkennen und lösungsorientiert zu handeln und\r\n6. Reform der Staatsorganisation, denn der Staat muss handlungsfähiger werden.\r\nDie notwendigen Reformen brauchen eindeutige Umsetzungsvorschläge, um eine\r\nStaatsmodernisierung anzustoßen und durchführbar zu machen. Nachfolgend werden klare\r\nHandlungsalternativen aufgezeigt, wie der öffentliche Sektor reformiert werden kann.\r\nI. Reform der Staatsaufgaben: Aufgaben und Ausgaben hinterfragen, Rechtssetzung reduzieren\r\nDer Staat engt sich zunehmend durch Regulierung und Regeln ein. Bestenfalls durchblickt nur noch\r\ndie Öffentliche Verwaltung den „Regulierungsdschungel“.\r\nDie Politik muss sich mit dem Bestand von Gesetzen und Verordnungen selbstkritisch\r\nauseinandersetzen. Sie darf nicht übergriffig werden. Politik und Staat müssen lernen, sich wieder\r\nzurückzunehmen, Vertrauen in Bürger, Unternehmen und Akteuren zu setzen. Es ist nicht Auftrag\r\nder Politik, zu kontrollieren oder zu dirigieren. Im Sinne des Rahmengebers und Regelsetzers muss\r\nstaatliches Handeln zurück zum Prinzip des „Enabling“, des Public Service. Daher müssen staatliche\r\nAufgaben und daraus resultierende Regelungen kontinuierlich hinterfragt, gestrafft oder\r\ngestrichen werden. Hauptgrund für die lähmende deutsche Bürokratie- und Regulierungsdichte ist\r\nder Versuch, eine Einzelfallgerechtigkeit zu erreichen.\r\n1. Die öffentliche Verwaltung ist vielfachen Zielkonflikten ausgesetzt. Regulierung gehört\r\ndaher hinsichtlich Wirkung und Konsistenz regelmäßig auf den Prüfstand.\r\n2. Bürokratieabbau muss faktenorientiert erfolgen. Dazu ist es notwendig, in regelmäßigen\r\nAbständen die tatsächliche Bürokratiebelastung bei einzelnen – insbesondere\r\nmittelständisch geprägten – Branchen zu erheben. Um die Ergebnisse politikfähig zu\r\nmachen, ist eine Bürokratiekostenquote zu ermitteln. Einer solchen Quote folgend könnte\r\ndie Bürokratiebelastung am Unternehmensumsatz ausgedrückt und limitiert werden.\r\n3. Durch jede neue Regulierung muss sich der Erfüllungsaufwand reduzieren. Nur so kann\r\nmittelfristig eine überblickbare und geordnete Regulierungslandschaft entstehen.\r\nGemessen an der Bürokratiekostenquote ist ein Abbauziel für eine Legislaturperiode\r\nfestzulegen und umzusetzen.\r\n4. Neue gesetzliche Berichtspflichten sollen nur eingeführt werden, wenn sie digital und mit\r\nbestehenden Lösungen umsetzbar sind sowie der einmalige Einrichtungsaufwand minimal\r\nist.\r\nDurch immer neue Behörden, Abteilungen und Referate ist eine erhebliche Kostenbelastung für\r\nden Staat entstanden. Bundesweit existieren 961 teils konkurrierende Bundesbehörden.\r\nEffizienzverluste durch komplexe und langsame Abstimmungsprozesse sind die Folge. Laut der\r\n\r\nSeite 4 von 11\r\nUniversität Oxford liegt die Effektivität der deutschen Verwaltung knapp unter dem OECDDurchschnitt, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung laut Europäischer Kommission gar\r\nauf dem 19. Rang innerhalb der EU. Es bedarf einer grundlegenden Modernisierung der\r\nöffentlichen Verwaltung, um effektiver zu sein. Dabei darf Verwaltungsmodernisierung nicht als\r\nNullsummenspiel verstanden werden, es verlangt auch politische und institutionelle\r\nZugeständnisse:\r\n5. Die Zahl der öffentlichen Stellen und Behörden muss deutlich reduziert werden. Ein erster\r\nSchritt in der nächsten Legislaturperiode ist, für jede neu geschaffene Stelle zwei\r\nStellenäquivalente zu streichen.\r\n6. Das Grundgesetz sieht vor, dass Bundesgesetze durch die Länder ausgeführt und\r\nadministriert werden. Damit setzt die Verfassung bewusst einen engen Rahmen für\r\nbundeseigene Behörden, Ämter oder Stellen. Im Hinblick auf das Behördenkonvolut muss\r\nder Bund eine umfassende, ressortübergreifende und effiziente Verwaltungsreform\r\ndurchführen.\r\nVerwaltungsverfahren und Gesetze in Bund und Ländern sind oft redundant. Beispielsweise gilt\r\ndas Verwaltungsverfahrensgesetz in Bund und Ländern fast wortgleich, ebenso Bauvorschriften.\r\nHier liegt Potential zur radikalen Verwaltungsvereinfachung, mit der Planfeststellungen und\r\nGenehmigungen einheitlich geregelt werden können.\r\n7. Redundante Vorschriften in Bund und Ländern sollten vereinheitlicht, spezialisierte\r\nVorschriften schrittweise vereinfacht und integriert werden. Ziel muss die Bündelung und\r\nStraffung der unterschiedlichen Verfahrensrechte und Behördenzuständigkeiten sein. Es\r\nmuss der Grundsatz gelten: ein Projekt, eine Behörde, ein Verfahren.\r\n8. Die Politik beschließt Gesetze, die in der Praxis nur mit großem Aufwand umsetzbar und\r\nkaum digital übertragbar sind. Gesetze müssen bereits vor dem Kabinettsbeschluss einem\r\nRealitäts- und Digital-Check durch qualifizierte Experten unterzogen werden. Es braucht\r\n„Gesetzgebungslabore“ mit Normadressaten, d. h. mit Vertretern der vollziehenden\r\nVerwaltung und Unternehmen, die das Gesetz anwenden sollen.\r\n9. Kommunen, Länder, Wissenschaft und Wirtschaft müssen in die Umsetzungsgestaltung von\r\nBundesgesetzen einbezogen werden. Humble Government sollte das Grundprinzip der\r\ndeutschen Politik werden und dem Beispiel Schwedens folgen: Die Politik gibt ein Ziel vor,\r\neine Expertengruppe schlägt Maßnahmen zur Umsetzung vor.\r\n10. Der Gesetzgeber muss auch aus der praktischen Umsetzung und Anwendung von\r\nrechtlichen Vorgaben lernen können. Gesetzesvorhaben sollten mit sogenannten SunsetKlauseln verknüpft werden, die eine automatische Überprüfung und gegebenenfalls\r\nAbschaffung von Regelungen nach einem festgelegten Zeitraum vorsehen.\r\n11. Der Bürokratieabbau muss innerhalb des Parlaments institutionalisiert werden. Dazu sollte\r\nein Parlamentsausschuss „Bürokratievermeidung und -abbau“ eingerichtet werden.\r\nII. Reform der Prozesse: Abläufe hinterfragen, optimieren und digitalisieren\r\nBei der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen hinkt Deutschland in Europa und weltweit\r\nimmer noch hinterher. Im DESI-Index rangiert die größte Volkswirtschaft der EU hartnäckig auf\r\neinem Platz im hinteren Mittelfeld. Es gibt zu wenig digitalisierte öffentliche Dienstleistungen, die\r\nzudem nicht immer bundesweit verfügbar sind. Darunter leidet die Bürgerorientierung der\r\n\r\nSeite 5 von 11\r\nVerwaltung, folglich sind die Bürger hier die Leidtragenden. Generell muss die Verwaltung agiler\r\nwerden und Chancen durch die Digitalisierung nutzen, beispielweise zur Beschleunigung von\r\nGenehmigungsverfahren. Verwaltung muss den Anspruch haben, Dienstleister für Bürger zu sein\r\nund zum Business-Enabler für Unternehmen zu werden. Verwaltung muss ziel- und ergebnisorientiert sein und sich an Servicequalität und Geschwindigkeit messen lassen. Entsprechend muss der\r\nGesetzgeber die Rahmenbedingungen hieraufhin anpassen:\r\n1. Mit den Möglichkeiten, Abläufe und Prozesse digital auszurichten, gehören bestehende\r\nRegulierung und Verwaltungsprozesse grundlegend überdacht und angepasst. Es ist\r\nunabdingbar, neue Gesetze und Verordnungen schon im Entstehen einer Prüfung der\r\nDigitaltauglichkeit zu unterziehen. Regulierung muss inklusiv, technologieoffen und\r\nbranchenübergreifend umsetzbar sein. Prozesse müssen auch auf andere\r\nRegulierungsvorgaben und universell anwendbar sein.\r\n2. Auf Grundlage der verbundenen Netze und Kompetenzen des Bundes gilt es, eine\r\neinheitliche, vernetzte und krisensichere Infrastruktur mit gemeinsamen Standards und\r\nSchnittstellen bereitzustellen.\r\n3. Der Staat sollte weniger komplexe Eigenentwicklungen nutzen, sondern auf etablierte\r\nMarktlösungen setzen. Sofern eine anwendbare Marktlösung vorhanden ist, sollten\r\nEigenentwicklungen durch Verwaltungen und öffentlich-rechtliche Dienstleister\r\nausgeschlossen sein.\r\n4. Der Bund sollte digitale Voraussetzungen schaffen, die Ländern und Kommunen helfen,\r\nihre individuellen Bedarfe effizient zu bewältigen. In der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren ist nicht mehr die Trennung der Ebenen erforderlich, sondern die\r\nKooperation und das Bündeln von skalierungsfähigen Leistungen und\r\nLeistungsbestandteilen.\r\n5. Für einen weiteren Zugewinn an Effizienz und Skalierungsfähigkeit braucht es eine\r\nverbesserte Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Dies beinhaltet\r\ndie bessere Verfüg- und Nutzbarkeit von Daten, um staatliches Handeln effizienter und\r\nzielgerichteter zu gestalten. Bisher fehlen sowohl ein umfassendes Daten-Ökosystem des\r\nöffentlichen Sektors als auch definierte Schnittstellen.\r\n6. Für künftige Vorhaben sollten vermehrt Daten und Erfahrungen aus anderen Ländern\r\neinbezogen werden. Darin liegt auch substanzielles Potential, redundante\r\nGesetzesvorgaben bzw. die Gesamtanzahl an Gesetzen zu reduzieren.\r\n7. Sobald der Staat Infrastrukturen schafft, wie bspw. das Unternehmenskonto für das\r\nOnline-Zugangs-Gesetz (OZG), sollten diese den Marktteilnehmern unmittelbar kostenlos\r\nzur Verfügung stehen. So werden aus öffentlichen Ausgaben öffentliche Investitionen.\r\n8. Letztendlich braucht es neben der staatlichen eID auch weitere kompatible und innovative\r\nIdentifizierungsverfahren für ein digitales Onboarding sowie eine durchgängig nutzbare\r\nsichere Identifikation sowohl in privatwirtschaftlichen als auch in öffentlich-rechtlichen\r\nVerwaltungsprozessen. Der Bund muss im Zuge der überarbeiteten eIDAS-Verordnung\r\neuropäische Vertrauensdienste anerkennen und innovative Identifizierungsverfahren\r\nzulassen.\r\n\r\nSeite 6 von 11\r\nIII. Reform der öffentlichen Verwaltung: Effizienz und Effektivität durch Digitalisierung und\r\nDaten\r\nIm Zuge einer sachgerechten Aufgabenkritik und Konsolidierung von regulatorischen Vorgaben\r\nmüssen auch Verwaltungsvorschriften und Prozesse hinterfragt werden. Prozesse müssen\r\nverkürzt, vereinfacht und digitalisiert werden können. Hier kommt es nicht auf ein Denken in\r\nZuständigkeiten an, sondern auf ein Denken vom Bürger bzw. vom Unternehmen aus.\r\nDer Staat muss eine Vorbildfunktion übernehmen und bei sich selbst zügig den Nachweis\r\n(quantitativer Nutzen gegenüber Aufwand) für neue Digitalisierungskonzepte erbringen, die\r\nbestenfalls durch ein zentrales Bundesdigitalministerium gesteuert werden. Die Effizienz der\r\nöffentlichen Verwaltung muss durch Prozessoptimierung und digitale Möglichkeiten gesteigert\r\nwerden. Dabei kann durch einen regulatorischen Ausschluss manueller Eingriffe maximale Effizienz\r\ndigitaler Prozesse erzielt werden. Das Ziel müssen daher antragslose und digitale Leistungen sein,\r\ndie durch entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen vorbereitet werden. Auf dem\r\nWeg zu diesem Idealbild sollten zunächst zentrale Basiskomponenten für alle Kommunen und\r\nBehörden geschaffen werden, welche Authentifizierung, digitale Unterschrift, Bezahlung und den\r\nTransport mit der Verschlüsselung von Daten einheitlich bereitstellen.\r\n1. Der öffentliche Sektor ist auf effektives Arbeiten und effizientes Prozessmanagement\r\nangewiesen. Technische Herausforderungen, die sich unabhängig von föderalen\r\nKonstellationen einstellen, brauchen wenige, dafür schnell nutzbare Anwendungslösungen.\r\nZu viele kleinteilige Lösungswege können wiederum das Zusammenspiel staatlicher\r\nEinheiten blockieren. Daher ist es notwendig, verbindliche Schnittstellen und Standards,\r\ndie einheitliche Lösungsstrategien auf allen Ebenen ermöglichen – in den Kommunen, in\r\nden Ländern und im Bund zu erreichen. Diese sollten für sämtliche Ebenen zentral\r\nkoordiniert und gesteuert werden. Ein Digitalministerium auf Bundesebene kann eine\r\nsolche Funktion übernehmen. Dieser Ansatz führt auch zu einer erheblichen\r\nKostenreduktion im öffentlichen Sektor.\r\n2. Es muss die Entwicklung von Datenstandards durch den Staat im Bereich der öffentlichen\r\nVerwaltung gefördert werden, um mehr Wettbewerb und Souveränität zu ermöglichen\r\nund eine einfache Datenkommunikation über alle föderalen Ebenen zu gewährleisten.\r\nPolitik muss die Rolle des Ermöglichers einnehmen und die Harmonisierung von Gesetzen\r\nund Verordnungen vorantreiben, damit eine grundlegende fachübergreifende\r\nStandardisierung von Verwaltungsdaten erfolgen kann. Eine solche Kompetenz, die\r\nföderale und bundesweite Anforderungen im Blick hat, kann ein Bundesdigitalministerium\r\nwahrnehmen.\r\n3. Es muss sichergestellt werden, dass die Beteiligung des Mittelstandes an internationalen\r\nStandardisierungsgremien ohne große Belastungen möglich ist. Seit Jahren ist zu\r\nbeobachten, dass insbesondere China die Standardisierungsgremien mit Experten flutet\r\nund somit seine internationalen Interessen in Standards gießt. Hier muss die Politik\r\ndringend gegensteuern, mit einfacheren und größeren Förderprogrammen für die\r\nNormungsbeteiligung des Deutschen Mittelstandes. Das Programm WIPANO der\r\nBundesregierung wird den aktuellen Anforderungen bisher nur unzureichend gerecht.\r\nIm Zuge der dringend notwendigen Digitalisierung wird Künstliche Intelligenz (KI) eine elementare\r\nRolle spielen und praktische Lösungen zur Entbürokratisierung und Dynamisierung der\r\nöffentlichen Verwaltung geben. Generative KI kann beispielsweise auf Basis eigenentwickelter\r\n\r\nSeite 7 von 11\r\nDatenmodelle eingesetzt werden, um automatisierte Antwortsysteme für Bürgeranfragen zu\r\nentwickeln, oder um die Rechtssetzung und Regulierung zu vereinfachen, indem sie Gesetzestexte\r\nund Verordnungen verständlicher formuliert. Kognitive KI kann dabei helfen, Verwaltungsabläufe\r\nwirklich „end-to-end“ zu automatisieren, ohne dabei auf homogene System- und\r\nAnwendungslandschaften oder Schnittstellen angewiesen zu sein. So könnten jegliche repetitive\r\nTätigkeiten komplett übernommen und auf dem Weg z. B. Förderanträge automatisiert überprüft,\r\nbearbeitet und freigegeben werden. Auch bei diesem Dynamisierungsprozess der Verwaltung\r\nkann ein Digitalministerium wichtige Impulse setzen.\r\n4. Um die Potentiale von KI voll auszuschöpfen, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen\r\ngeschaffen sein. Hierfür weist der EU AI Act in die richtige Richtung. Weiterhin bedarf es\r\neiner breiten Anstrengung, die Menschen in der Politik und der öffentlichen Verwaltung\r\n(und auch in Teilen der Privatwirtschaft) im Umgang mit KI-Systemen zu qualifizieren.\r\nEinfache, intuitive Anwendungen, die grundsätzlich von jedem Menschen bedient werden\r\nkönnen, sind klar zu favorisieren. Auf einem solchen Weg der Inklusion kann auch der\r\nangestrebte Kulturwandel hin zu lösungsorientierten Denk- und Handlungsweisen\r\nwesentlich schneller umgesetzt werden.\r\nIV. Reform des Öffentlichen Dienstes: Agilität und verändertes Selbstverständnis\r\nEin moderner Staat braucht moderne Methoden und innovative Mitarbeiter. Wir leisten uns den\r\nLuxus, mit den Regeln des 20. Jahrhunderts die Aufgaben des 21. Jahrhunderts meistern zu wollen.\r\nInnovation und Agilität führen im öffentlichen Sektor bisher lediglich ein Nischendasein.\r\nKreativität, eine offensive Fehlerkultur und Veränderungsmanagement sucht man in der\r\nöffentlichen Verwaltung vergebens.\r\nIn Deutschland wird stets sorgfältig geprüft, abgewogen entschieden, verantwortungsvoll geplant\r\nund gründlich umgesetzt. Bereits in den legislativen Vorgaben ist der Regulierungszweck auf\r\nRisikovermeidung ausgerichtet; dieses Ziel wird auch in der Umsetzung durch die Administration\r\ndurchgehalten. Die eigene Risiko- und Haftungsminimierung steht im Vordergrund, nicht jedoch\r\ndie Chancen und Möglichkeiten staatlicher Entscheidungen.\r\nEs muss gelingen, Verfahren zu beschleunigen. Verzögerungen führen zu sehr hohen\r\ngesellschaftlichen Kosten, die nirgends eingepreist werden. Bei Infrastrukturvorhaben sollen daher\r\nauch die Kosten (und oft auch: Umweltbelastungen) spezifiziert werden, die durch Inaktivität oder\r\nVerzögerungen entstehen.\r\nWenn sich Regulierung auf das Wesentliche konzentriert und die Rolle des Staates als\r\nRahmengeber wieder hergestellt ist, muss auch die öffentliche Verwaltung nach neuer\r\nInnovationskultur handeln. Die öffentliche Verwaltung darf weder Selbstzweck sein noch sich in\r\nkleinteiligen Aufgaben- und Verfahrenscontrolling verzetteln. Stattdessen muss sich der\r\nöffentliche Dienst im wahren Wortsinn als Dienstleister und Problemlöser für Gesellschaft und\r\nWirtschaft verstehen, pragmatisch Umsetzungen angehen und so das staatliche Handeln wieder\r\nfür alle nachvollziehbarer zu machen.\r\nDieses Selbstverständnis gehört auf verschiedenen Ebenen implementiert: Betroffen ist sowohl\r\ndas Ressortprinzip, das für mangelnden ressortübergreifende Projektarbeit, Versäulung und\r\nBlockaden verantwortlich ist. Aber auch die Personalpolitik des öffentlichen Dienstes ist betroffen.\r\nDas gegenwärtige Dienstrecht und Personalmanagement der öffentlichen Verwaltung genügen\r\n\r\nSeite 8 von 11\r\ndem Anspruch an eine moderne Verwaltung überwiegend nicht mehr. Insbesondere bei der\r\nLeistungsverwaltung, Großprojekten und Genehmigungsverfahren braucht es offene und\r\nprojektbezogene Strukturen sowie interdisziplinäre Problemlösungskompetenzen.\r\n1. Um auch ressortübergreifend handeln zu können, braucht es eine Modernisierung des\r\nDienstrechts sowie des Personalmanagements. Dies würde auch die Durchlässigkeit\r\nzwischen den Ressorts und flexible, gemeinsame Projektstrukturen fördern – bspw. im\r\nFalle komplexer Gesetzesvorhaben.\r\n2. Die Laufbahnverordnung muss im Sinne einer leistungs- und wettbewerbsorientierten\r\nVergütung flexibilisiert werden. Die Verwaltung sollte sich noch stärker für Spezialisten,\r\nQuer- und Seiteneinsteigern öffnen und den Anteil der Juristen reduzieren, regelmäßige\r\nund temporäre Personalwechsel auch über Haus- und Sektorgrenzen hinweg befördern\r\nund moderne Arbeitsprozesse implementieren.\r\n3. Eine kontinuierliche Personalentwicklung und Qualifizierung aller Mitarbeiterinnen und\r\nMitarbeiter im Sinne regelmäßiger Weiterbildungen – insbesondere in den Bereichen\r\nProjektmanagement, Digitalisierung, Klimaschutz und Krisenmanagement – sind eine\r\nzwingende Voraussetzung. Arbeitsprozesse dürfen nicht von einer Zuständigkeitslogik\r\nvertikaler Hierarchien geprägt sein, sondern von einer ziel- und wirkungsorientierten Logik\r\nder Umsetzung. Der Rechtsrahmen muss Agilität und Flexibilität der Mitarbeiterinnen und\r\nMitarbeiter fördern und belohnen.\r\n4. Mehr Durchlässigkeit muss sich auch bei der Personalauswahl bemerkbar machen. Bei den\r\nPersonaleinstellungen etwa für den Höheren Dienst sollte der Fokus nicht mehr rein auf\r\nJuristen liegen; es braucht mehr berufliche Diversität und Einstellung von Experten aus\r\nanderen Bereichen, v.a. IT-Experten und Datenanalysten, im öffentlichen Dienst.\r\n5. Die öffentliche Verwaltung sollte weniger prozessorientiert, sondern mehr\r\nergebnisorientiert arbeiten. Um hier anreizkompatibel zu sein, muss auch das\r\nHaushaltsrecht von Bund und Ländern überdacht werden: Nicht der Abfluss von\r\nHaushaltsmitteln steht im Vordergrund, sondern das Erreichen von definierten Zielen und\r\nErgebnissen mit effizienten Methoden. Mittelfristig steht der Wechsel von der kameralen\r\nin eine doppische Haushaltsführung auch auf Bundes- und Landesebene an.\r\nBis dato ist die Rechtsetzungslehre nicht Bestandteil der akademischen Aus- oder Fortbildung.\r\nMinisteriumsbeschäftigte betreiben deshalb, wenn sie einen Rechtstext entwerfen sollen,\r\n„learning by doing“. Rechtsetzungslehre in Form „Guter Rechtsetzung” sollte Teil des Kurrikulums\r\nwerden und im Rahmen der Referendarsmodule bspw. an der Deutschen Hochschule für\r\nVerwaltungswissenschaft angeboten werden. Gleichermaßen notwendig sind\r\nQualifizierungslehrgänge für Legisten zu Guter Rechtsetzung.\r\nV. Reform des Mindsets: Probleme erkennen, lösungsorientiert handeln.\r\nPolitik und Verwaltung sollten eine Debatte anstoßen, um der Gesellschaft und Wirtschaft eine\r\npositive Vision Deutschlands in der Zukunft zu geben: Wie soll unser Land im Jahre 2050\r\naussehen? Womit erzeugen wir Wertschöpfung, was werden unsere Standortvorteile sein? Wo\r\nmüssen wir loslassen? Wie schaffen wir die digitale Transformation der Wirtschaft? Wie entwickelt\r\nsich die Arbeitswelt in der doppelten Transformation? Wir müssen beginnen, technologischen\r\nNeuerungen nicht mehr defensiv zu begegnen, sondern sie als Elemente eines erstrebenswerten\r\n\r\nSeite 9 von 11\r\nModells unserer Zukunft zu verstehen. Dazu bedarf es eines moderierten Dialogs und einer\r\npolitischen Vision über den Zeitraum einer Legislatur hinaus. Die Bundesregierung muss diesen\r\nProzess ergebnisoffen anstoßen und ernst nehmen.\r\nDie Fragen nach dem richtigen Maß an staatlicher Regulierung müssen neu gestellt und ausgelotet\r\nwerden. Um sie zu beantworten, sollten Regierung, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft\r\ngemeinsam an einer optimalen Verteilung der Zuständigkeiten und Befugnisse der jeweiligen\r\nAkteure arbeiten. Das Maß an Vorgaben und Regulierung für Wirtschaft und Gesellschaft muss\r\nwieder auf das beschränkt werden, was nötig ist, um den Herausforderungen und dem Wandel\r\neffektiv und effizient zu begegnen. Die darüber hinaus reichenden Kompetenzen und\r\nRegulierungen gehören im Sinne der Effizienz und Lösungsorientierung abgeschafft. Auch hier\r\nmuss sich das Mindset der Politik und Verwaltung verändern. Agilität, Wettbewerb, Freiheit und\r\nEigenverantwortung sind in einer Marktwirtschaft die Treiber von Wandel und Fortschritt. Ein\r\nübermäßiger Bürokratie-, Dokumentations- und Regulierungsapparat dagegen bewirkt das\r\nGegenteil, indem die Verwaltung überlastet und innovationstreibende Akteure behindert werden,\r\nund muss folglich vermieden werden. Durchaus notwendige Leitplanken dürfen nicht zu einem\r\nnahezu aussichtslosen Hürdenlauf führen.\r\nVI. Reform der föderalen Staatsorganisation: Staat muss handlungsfähiger werden\r\nDer Föderalismus ist eine besondere Qualität unseres Landes. Er fördert die Vielfalt, trägt zur\r\nVerbundenheit der Menschen bei und macht regionale Stärken und Besonderheiten sichtbar. Der\r\nFöderalismus dient auch der Gewaltenteilung bzw. der Verteilung staatlicher Kompetenzen auf\r\nBund und Länder. In Zeiten zunehmend dynamischer Veränderungen stellt der Föderalismus\r\nallerdings oftmals eine Herausforderung dar. Aus dem verfassungsrechtlichen Ziel der\r\ngegenseitigen Kontrolle hat sich der gelebte Föderalismus in Deutschland zu einer Bremse für die\r\nWandlungsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft entwickelt. Eine zunehmende Verflechtung\r\nregulatorischer und administrativer Kompetenzen auf verschiedenen Ebenen blockiert politische\r\nEntscheidung und deren Umsetzungen.\r\n1. Die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen müssen eindeutiger getrennt\r\nwerden, sodass jede föderale Ebene klare Aufgaben und Finanzspielräume im Sinne einer\r\nReform des Föderalismus hat. Wo weiterhin mehrere Akteure zuständig sind, kann eine\r\nZusammenarbeit entlang von Missionen gemeinsame Zielbilder und Leitplanken\r\nstattfinden.\r\n2. Es besteht Bedarf an verstärkter Zentralisierung von Regelungen, insbesondere im Hinblick\r\nauf die Umsetzung von Vorgaben der Europäischen Union. Hier dient das Beispiel der\r\nUmsetzung der Datenschutzgrundvorordnung als trauriges Negativbeispiel: 16\r\nDatenschutzgesetze behindern bundesweite Projekte, segmentieren Märkte und machen\r\ndiese unattraktiv.\r\nIn einer immer komplexeren Welt betreffen politische Entscheidungen breitere gesellschaftliche\r\nund ökonomische Zusammenhänge im Horizontalen. Das Ressortprinzip der Bundesregierung gibt\r\nden einzelnen Ministerien große Unabhängigkeit und Kompetenzen in der Vertikalen. Bei\r\nQuerschnittsthemen wie der Digitalisierung führt das Ressortprinzip jedoch zu Verzögerungen.\r\nÜberlappende Zuständigkeiten und daraus resultierende Kompetenzkonflikte haben die Digitale\r\n\r\nSeite 10 von 11\r\nTransformation und den Ausbau von digitalen Dienstleistungen immer wieder ausgebremst und\r\ndie Handlungsfähigkeit Deutschlands damit geschmälert.\r\n3. Die Bundesressorts müssen ihre Zusammenarbeit untereinander stärken, um auch bei\r\nQuerschnittsprojekten handlungsfähig zu sein. Die Ressorts müssen sehr viel stärker darauf\r\nabstellen, dass es nicht um die Verteidigung von Partikularinteressen geht, sondern die\r\nSicherung und Stärkung des Standorts Deutschland.\r\n4. Das Ressortprinzip sollte für Querschnittsaufgaben mit vertikalen und horizontalen\r\nVerantwortungen und Durchsetzungskompetenzen geöffnet werden. Dabei gilt es\r\nDoppelstrukturen in den Ressorts grundsätzlich zu vermeiden.\r\n5. Stattdessen müssen gemeinsame Personal- und Kompetenzpools geschaffen werden, auf\r\nwelche die Ressorts bei Bedarf zurückgreifen können. Wissen und Expertisen können somit\r\naus der Breite und Tiefe der öffentlichen Verwaltung gehoben werden. Auf externe Berater\r\nsollte verzichtet werden.\r\n6. Gemeinsame, zentrale Kompetenzteams fördern die Zusammenarbeit der Ressorts. Sie\r\nkönnen hinsichtlich einer stärkeren Fokussierung auf übergeordnete Ziele, Ergebnisse und\r\nLösungsstrategien helfen. Das gemeinsame Interesse in den Kompetenzteams überwiegt\r\nden Partikularinteressen der Ressorts, womit Chancen auf eine mögliche Blockade\r\nreduziert wird.\r\nVII.Schlussfolgerungen\r\nUm Staat und Verwaltung in Deutschland fit für die erforderlichen Transformationsprozesse im\r\nHinblick auf Demografie, Digitalisierung und ESG-konformes Wirtschaften zu machen, sind\r\nReformen dringender denn je. Nur durch eine neue Ausbalancierung des Grads an staatlicher\r\nRegulierung und politischer Lenkung kann diesen Herausforderungen angemessen begegnet und\r\nder Wohlstand in Deutschland gesichert werden. Es sollte Anspruch Deutschlands sein, dass der\r\nöffentliche Sektor nicht von den technologischen Entwicklungen getrieben wird, sondern diese\r\nmitgestaltet werden. Dazu gehören umfassende Reformen: sowohl für die Verwaltungen auf\r\nBundes-, Landes und kommunaler Ebene als auch für die föderale Staatsorganisation insgesamt.\r\n▪ Staatsaufgaben und korrespondierende Ausgaben müssen einer kritischen Reflexion im\r\nHinblick auf Zweckmäßigkeit, Zielerreichung und Überforderung der handelnden Akteure\r\nstandhalten und im Zweifel reduziert werden.\r\n▪ Verschlankte Prozesse sind im Sinne von „Ende-zu-Ende“-Lösungen zu digitalisieren\r\n(ganzheitliche Verwaltungsabläufe).\r\n▪ Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor muss verbessert werden.\r\n▪ EU-Regelungen dürfen nicht zu einer Verdoppelung von Regelungsinhalten führen. Nationale\r\nRegelungen sind zu streichen, wenn die EU die einheitliche Regelungskompetenz für sich in\r\nAnspruch nimmt.\r\n▪ Den Kommunen kommt zudem eine hohe Bedeutung zu. Sie sind von einer Transformation der\r\nVerwaltung in die digitale Welt herausgefordert. Finanzielle Ressourcen müssen hierfür\r\nerwirtschaftet werden. Die Zusammenarbeit mit den Kommunen als ausführende Behörden\r\nmuss verbessert werden. Nicht zuletzt sind sie Adressat, wenn es um eine Veränderung des\r\n\r\nSeite 11 von 11\r\nMindsets hin zu Zielsetzung, Lösungsorientierung und Agilität geht. Daher müssen auch die\r\nKommunen in die Entscheidungsfindung bei Reformen und Projekten, die sie direkt betreffen,\r\neinbezogen werden.\r\nBerlin, 20. Januar 2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016010","regulatoryProjectTitle":"Empfehlungen für Europa","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bb/b5/510280/Stellungnahme-Gutachten-SG2503260084.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Prioritäten der 21. Legislaturperiode\r\nEmpfehlungen für Europa\r\n\r\nPrioritäten der 21. Legislaturperiode für Europa\r\nWettbewerbsfähigkeit ist der Schlüssel europäischer Stärke\r\nDie Europäische Union (EU) braucht ökonomische Stärke und Wettbewerbsfähigkeit, um in den\r\ninternationalen Beziehungen an Einfluss zu gewinnen. Der Rolle Deutschlands kommt in diesem\r\nZusammenhang eine Schlüsselposition zu. Die neue Bundesregierung muss sich in Europa aktiv für\r\nReformen in unterschiedlichen Sektoren einsetzen, um eine die eigene Wettbewerbsfähigkeit wieder zu\r\nsteigern.\r\nDer Wirtschaftsrat der CDU e. V. sieht Reformen in der EU als zwingend an. Die EU ist ein global relevanter\r\nBinnenmarkt, dessen Potentiale noch zu wenig genutzt sind. Es braucht eine Fokussierung der EU auf\r\nweitere wirtschaftliche und politische Integration, um sich mit ökonomischer Stärke zwischen den USA und\r\nder VR China zu behaupten.\r\nKonkret fordert der Wirtschaftsrat:\r\n1. Bürokratische Hürden abbauen, um die Wirtschaft zu stärken\r\n▪ Bundesregierung muss sich frühzeitig in EU-Legislativverfahren einzubringen. Überbordende\r\nBürokratie ist zu einem echten Wachstums- und Innovationshemmer in der EU geworden. Wir brauchen\r\nein Umparken in den Köpfen der Brüsseler Kommission. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, ob die\r\nEU-Politik die Deregulierung ernstnimmt. Die neue Bundesregierung hat ihren Teil an einer besseren\r\nRechtsetzung beizutragen, indem sie\r\no mit Unternehmen und Vertretern der Wirtschaft frühzeitig im Verfahren und regelmäßig das\r\nRechtsdesign und die Anwendung des EU-Rechtsrahmen kritisch hinterfragt;\r\no nationale Regelungen streicht, wenn die EU die einheitliche Regelungskompetenz für sich in\r\nAnspruch nimmt;\r\no bei der Umsetzung in nationales Recht darauf achtet, dass keine Zusatzbelastungen entstehen.\r\n▪ Deregulierung in Europa fördern, Umsetzung in Deutschland verbessern. Bürokratieabbau und die\r\nAufgabenkritik des Staates beginnen bereits auf der europäischen Ebene. Rechtsvorschriften aus der EU\r\nsorgen ebenfalls für einen erheblichen Erfüllungsaufwand in den Mitgliedsstaaten. EU-Rechtssetzung\r\nmüssen daher kritisch hinterfragt werden. EU-Rechtsakte dürfen keinen Bürokratiewucher erzeugen,\r\ndie neue Bundesregierung muss sogenanntes Gold-Plating bei der Umsetzung in nationales Recht\r\nstoppen.\r\n▪ Konkrete Maßnahmen, um Regulierung zurückzufahren und wo möglich komplett zu streichen. Das\r\nPrinzip muss sein, nur da zu regulieren, wo legislative Vorgaben zwingend notwendig sind. Die Omnibus\r\nSimplification Packages der EU-Kommission sind ein guter Start. Sie müssen nun schnell umgesetzt\r\nwerden, um konkrete Entlastungen für mittelständische Unternehmen zu bewirken und die\r\nWettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.\r\n▪ Bessere europäische Rechtsetzung und Umsetzung im Bundeskanzleramt koordinieren. Wie in Brüssel\r\nim Rang eines Kommissars, so sollte in der neuen Bundesregierung im Bundeskanzleramt eine\r\nverantwortliche Person den Bedarf, die Vereinfachung und die Umsetzung von (europäischer)\r\nWirtschaftsrat der CDU e.V.\r\nLuisenstr. 44, 10117 Berlin\r\nChristophe Darley\r\nLeiter Bereich Finanzmärkte, Europa,\r\nInternationales\r\nTelefon: 0 30 / 240 87 - 220\r\nE-Mail: c.darley@wirtschaftsrat.de\r\n\r\nRegulierung steuern und koordinieren. Auch hier gilt: Deregulierung, bessere und vereinfachte\r\nRechtsetzung ist oberste Führungsaufgabe.\r\n2. Die europäische Außenwirtschaft durch eine gemeinsame Strategie stärken\r\n▪ Eine interessengeleitete europäische Außenwirtschaftsstrategie. Die europäische Außenwirtschaft ist\r\nmuss sich wieder an konkret definierten Interessen orientieren.\r\n▪ Klare Positionierung der EU im Wettbewerb zwischen den USA und der VR China. Politische\r\nEntscheidungen der EU gehören klar von definierten Außenwirtschaftsinteressen abgeleitet.\r\n▪ Vertrauen in die transatlantischen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen stärken. Zwar hat die EU\r\nenge Verbindungen mit den USA, dennoch beginnen diese besonders für die USA an Bedeutung zu\r\nverlieren. Die USA hinterlassen in den internationalen Beziehungen ein Machtvakuum, das die EU füllen\r\nmuss. Die EU muss sich weiterhin um gute transatlantische Beziehungen bemühen.\r\n▪ Stärkung der regelgebundenen internationalen Handelsordnung. Die EU muss ihre Positionen in\r\ninternationalen Regel- und Standardsetzern, WTO und OECD, stärken. Dafür benötigt es gemeinsam\r\nverabredete Regeln der internationalen Institutionen und nicht das Regeln des Stärkeren.\r\n▪ Reform der Verhandlungsprozesse von Handelsabkommen in der EU. Diese müssen grundsätzlich\r\nzielorientiert auch an eigenen strategischen Interessen der Außenwirtschaft ausgestaltet werden.\r\nHandelsabkommen sind wieder auf Handelsthemen zu beschränken. Ein Überfrachten von\r\nHandelsabkommen mit politischen Zielen, wie denen der Nachhaltigkeitsanforderungen, muss\r\naufhören.\r\n▪ Rascher Abschluss bestehender Verhandlungen zu Handelsabkommen. Bestehende Verhandlungen zu\r\nHandelsabkommen, wie mit Indien, Indonesien, Thailand oder Malaysia, gehören schnell zu Ende\r\ngebracht. Verhandlungen zu nicht-handelsrelevanten Themen gehören beendet.\r\n3. Keine Schuldenunion, Eurobonds ablehnen\r\n▪ Vergemeinschaftung von Schulden ist der falsche Weg. Solides Wirtschaften ist die Grundlage der\r\nEuropäischen Union. In der Architektur der Währungsunion gehören Schuldendienst und\r\nSchuldenhaften in die Verantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten. Eurobonds bedeuteten eine\r\ngemeinsame Haftung ohne einheitliche Haushaltspolitik, was einen „Moral Hazard“ schafft. Daher\r\nhaben bisherige europäische Anleihen sich eben nicht als der erhoffte sichere Hafen erwiesen. Eine\r\nVergemeinschaftung von Schulden untergräbt die Disziplin für Haushaltskonsolidierung und solides\r\nWirtschaften einiger EU-Länder. Die EU braucht politische und wirtschaftliche Stabilität, diese kann\r\njedoch nicht durch Schulden erkauft werden.\r\n▪ Sicherheit braucht Stabilität, keine Schuldenunion. Sicherheit kann nicht durch eine\r\nVergemeinschaftung von Schulden erkauft werden. Gemeinsame Schulden für Rüstung wären ein\r\ngefährlicher Dammbruch. Mehr Geld allein führt nicht automatisch zu einer effizienteren Verteidigung.\r\nVielmehr droht eine zusätzliche Bereitstellung großer Summen kurzfristig die Preise für Rüstungsgüter\r\nweiter in die Höhe zu treiben, da die Industrie einer plötzlichen hohen Nachfrage kurzfristig gar nicht\r\nnachkommen könnte. Anstatt immer neue Schuldenmodelle zu debattieren, brauchen wir eine starke\r\nWirtschaft und eine strategische Bündelung militärischer Fähigkeiten in der EU.\r\n4. Europas Verteidigungsfähigkeit stärken, Verfahren vereinfachen\r\n▪ Verbesserung der Interoperabilität. Multinationale Rüstungskooperationen müssen erleichtert und die\r\nInteroperabilität der Streitkräfte innerhalb Europas verbessert werden, um eine stärkere und\r\n\r\neffizientere Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich zu gewährleisten. Der europäische Bedarf muss\r\nharmonisiert werden, um größere Stückzahlen zu erreichen und damit die Entwicklungskosten auf die\r\nSerie besser verteilen zu können. Systeme, die für die Verteidigung und die innere Sicherheit beschafft\r\nwerden, sollten sich an gemeinsamen Grundlagen und Standards zur Digitalisierung und\r\nInteroperabilität orientieren.\r\n▪ Military Mobility gewährleisten. Die Gewährleistung militärischer Mobilität ist für die gemeinsame\r\neuropäische Verteidigungsfähigkeit kritisch. Die EU muss die Mobilität von militärischem Personal,\r\nMaterial und Gütern vereinfachen. Dazu ist es notwendig, dass Barrieren zwischen den Mitgliedstatten\r\nbürokratiearm harmonisiert werden. Das Projekt zur Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit im\r\nVerteidigungsbereich (PESCO) muss umfassend weiterverfolgt werden.\r\nBerlin, März 2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016011","regulatoryProjectTitle":"Verankerung von KI in der Wirtschaft, öffentlichen Verwaltung & Gesellschaft","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2f/24/510282/Stellungnahme-Gutachten-SG2503260097.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Empfehlungen für die neue\r\nBundesregierung\r\nFür eine tiefgreifende Verankerung von KI in der\r\nWirtschaft, öffentlichen Verwaltung & Gesellschaft\r\nWirtschaftsrat der CDU e.V.\r\nEmpfehlungen des Wirtschaftsrates der CDU e.V.\r\nRegierungsprogramm 2025 - 2029\r\n[1]\r\n-\r\nPräambel\r\n„Deutschland muss eine Führungsrolle übernehmen und gemeinsam mit seinen internationalen Partnern gezielt in den Ausbau digitaler Infrastrukturen für Künstliche Intelligenz investieren.“\r\nEuropa steht an einem technologischen Wendepunkt. Künstliche Intelligenz (KI) ist die nächste Welle der Digitalisierung und damit Grundlage der digitalen Zukunft. Doch während die USA, China, die Vereinigten Arabischen Emirate, Großbritannien und Frankreich in großem Maßstab investieren und Innovationen vorantreiben,\r\ndroht Deutschland den Anschluss zu verlieren.\r\nUm Deutschland zu einem globalen Spitzenreiter in der Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien zu\r\nmachen sowie wirtschaftliche und technologische Souveränität zu sichern, muss Deutschland gemeinsam mit\r\ninternationalen Partnern wie beispielsweise Frankreich eine Führungsrolle in der EU übernehmen und gezielt\r\nin den Ausbau KI-gerechter digitaler Infrastrukturen investieren. Dazu gehört die Förderung von Rechenzentren\r\nund KI-Fabriken, Cloud-Angeboten sowie Konnektivität.\r\nDabei geht es auch darum, einheitliche europäische Regeln für KI-Entwicklungen und Anwendungen zu schaffen, KI-Innovationen zu fördern und so die globale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der EU zu sichern.\r\nGleichzeitig müssen internationale technologische Partnerschaften mit vertrauenswürdigen Partnern gestärkt\r\nwerden und Deutschland sollte sich auch weiterhin auf internationaler Ebene für vergleichbare Regelungen\r\nbeim Einsatz von KI einsetzen\r\nNeben der volkswirtschaftlichen Bedeutung macht die zunehmend geopolitisch unübersichtliche Situation\r\ndeutlich, dass Deutschland massiv in den Auf- und Ausbau sicherer digitaler Infrastrukturen investieren muss.\r\nInsbesondere in der öffentlichen Verwaltung gibt es einen immensen Innovations- und Digitalisierungsstau.\r\nVolkswirtschaften, die dies nicht schaffen und KI auch nicht umfassend in ihre Wertschöpfungsketten integrieren, werden langfristig ins Hintertreffen geraten und erhebliche Wohlstandsverluste erleiden.\r\nAnreize zur Stärkung der Investitions- und Nutzungsbereitschaft von Cloudlösungen und Künstlicher Intelligenz\r\nsowie eine stärkere Berücksichtigung von Cyber-Sicherheit für kritische Infrastrukturen in der öffentlichen Verwaltung und in der Wirtschaft sind darüber hinaus eine sicherheitspolitische Notwendigkeit geworden – auch\r\nvor dem Hintergrund, dass Technologien wie generative Künstliche Intelligenz neue, immer komplexere Formen von Manipulation und Rechtsverstößen ermöglichen.\r\nDie Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und seine Attraktivität für weltweite Direktinvestitionen\r\nzahlen auf unsere digitale Souveränität ein. Dies muss jetzt durch entschlossene politische Maßnahmen untermauert werden.\r\n„Bis 2030 werden in Bund, Ländern und Kommunen rund 840.000 Vollzeitstellen unbesetzt sein. KI und Automatisierung bieten die besten Chancen, die staatliche Handlungsfähigkeit zu sichern.“\r\nGleichzeitig bedroht der zunehmende Fachkräftemangel die Handlungsfähigkeit des Staates. Bis 2030 werden\r\nin Bund, Ländern und Kommunen rund 840.000 Vollzeitstellen unbesetzt sein. KI und Automatisierung bieten\r\ndaher eine Chance, diesen Mangel zu kompensieren, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und damit\r\ndie staatliche Handlungsfähigkeit zu sichern. Dies erfordert eine koordinierte öffentliche Beschaffungspolitik,\r\num den Einsatz von KI-Lösungen in der Verwaltung gezielt voranzutreiben.\r\nEine zusätzliche Hürde für die Digitalisierung und den KI-Einsatz in Deutschland ist die Rechtsunsicherheit bei\r\nder Beauftragung externer IT-Spezialisten, insbesondere Freelancern und Dienstleistungsunternehmen. Vor allem im agilen Kontext bestehen erhebliche rechtliche Risiken, die den Einsatz hochqualifizierter Experten erschweren und den Fachkräftemangel weiter verschärfen. Die Bundesregierung muss verlässliche gesetzliche\r\nRahmenbedingungen schaffen, um moderne Arbeitsmethoden wie die agile Zusammenarbeit rechtssicher zu\r\nermöglichen.\r\nEmpfehlungen des Wirtschaftsrates der CDU e.V.\r\nRegierungsprogramm 2025 - 2029\r\n[2]\r\n-\r\nAndere Nationen handeln schnell und setzen pragmatische Rahmenbedingungen, um KI-Innovationen zu fördern. Deutschland muss seine Wettbewerbsfähigkeit sichern, indem es gezielt in KI-gerechte Infrastrukturen\r\ninvestiert, Bürokratie abbaut und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz aktiv\r\nstärkt.\r\nOhne entschlossene Maßnahmen werden die heute bereits führenden Nationen ihre Führungsrolle in der KI\r\nund bei KI-Ökosystemen weiter ausbauen und Deutschland hinter Ländern wie Großbritannien und Frankreich\r\nimmer weiter zurückfallen (HAI AI Index Report 2024).\r\n„KI und digitale Technologien dürfen nicht als Bedrohung gesehen werden, sondern müssen als strategische\r\nChance begriffen werden. Andernfalls droht eine massive Abwanderung von Forschung und Unternehmen ins\r\nAusland.“\r\nDer Staat muss eine Schlüsselrolle übernehmen, um privates Kapital zu aktivieren und die öffentliche Verwaltung digital zu transformieren. Ergänzend dazu muss der Staat sicherstellen, dass KI-Lösungen „Made in Europe“ eine echte Marktchance haben. Dies setzt jedoch einen regulatorischen Wandel voraus: Daten müssen\r\ngeschützt, aber auch nutzbar sein. KI und digitale Technologien dürfen nicht als Bedrohung missverstanden,\r\nsondern müssen als strategische Chance begriffen werden. Der regulatorische Rahmen muss innovationsfreundlich und damit klar und nachvollziehbar sein, um die Abwanderung von Forschung und Unternehmen ins\r\nAusland zu verhindern. Deutschland und die EU müssen ihr regulatorisches Korsett – insbesondere den EU AI\r\nAct und die DSGVO – pragmatisch wirtschafts- und innovationsfreundlich auslegen und harmonisieren. Ein\r\n„Weiter so“ ist keine Option.\r\nNationale und europäische Vorschriften müssen mit globalen Standards in Einklang gebracht, bestehende Regulierungen vereinfacht und einheitlich angewendet werden. Deutschland und Europa dürfen keine isolierten\r\nAlleingänge unternehmen, sondern müssen auf international anschlussfähige Rahmenbedingungen setzen.\r\n„Europas digitale Zukunft erfordert eine globale Vernetzung, interoperable Standards für Künstliche Intelligenz\r\nund weltweit strategische Partnerschaften.“\r\nDie deutsche Wirtschaft ist global vernetzt. Daher kann ein europäischer Regulierungsrahmen nur der Ausgangspunkt sein. Ziel muss es sein, weltweit interoperable Grundsätze für KI zu etablieren. Der Hiroshima-Prozess der G7 bietet eine solide Grundlage für die internationale Zusammenarbeit, die konsequent weiterverfolgt\r\nwerden muss. Bund und Länder müssen die Umsetzung der europäischen KI-Regulierung so gestalten, dass sie\r\ninternational kompatibel bleibt.\r\nSchließlich braucht Europa eine geoökonomische Strategie zur Diversifizierung seiner Wertschöpfungsketten\r\nfür technologische Komponenten. Um die wirtschaftliche Unabhängigkeit der EU zu stärken, sind gezielte Partnerschaften mit strategischen Handelspartnern notwendig – insbesondere in Südostasien. Das aktualisierte\r\nHandelsabkommen mit Japan, das um ein Datenabkommen erweitert wird, ist ein wichtiger Schritt. Auch mit\r\nIndien als strategischem Gegengewicht zu China müssen gezielte Technologie- und Handelsabkommen abgeschlossen werden.\r\nDeutschland und Europa müssen jetzt handeln, um noch eine Chance zu haben, ihre digitale Zukunft selbst\r\nzu gestalten. Nur mit einer innovationsfreundlichen Regulierung, strategischen Investitionen und starken\r\ninternationalen Partnerschaften kann Europa seine technologische Souveränität und globale Wettbewerbsfähigkeit sichern.\r\nEmpfehlungen des Wirtschaftsrates der CDU e.V.\r\nRegierungsprogramm 2025 - 2029\r\n[3]\r\n-\r\n6 zentrale Handlungsfelder für die neue Bundesregierung\r\n1. KI-Infrastruktur massiv ausbauen\r\n- Die sichere Nutzung von Künstlicher Intelligenz erfordert eine souveräne digitale Plattform, die durch\r\nrechtliche, organisatorische, betriebliche und technische Maßnahmen vor dem Zugriff durch Drittstaaten\r\nsowie ungewolltem Datenabfluss geschützt wird. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass entsprechende Infrastrukturen und Sicherheitsmechanismen aufgebaut und konsequent weiterentwickelt werden.\r\n- Schaffung einer AI-Ready-Digitalen Infrastruktur mit Hochleistungsrechenkapazitäten sowie Sicherstellung einer hohen Datenverfügbarkeit durch den Aufbau rechtssicherer Datenräume. Besonderer Fokus\r\nmuss auf die Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Daten gelegt werden, um KI-Anwendungen effektiv zu\r\ntrainieren und weiterzuentwickeln.\r\n- Konsequente Umsetzung der deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVS) mit einem Multi-Cloud-Ansatz\r\nfür öffentliche Verwaltung und Wirtschaft.\r\n- Evaluierung und Förderung nationaler und europäischer Initiativen zur Stärkung der digitalen Souveränität, unter Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Prinzipien.\r\n- Förderung von KI-Fabriken in Deutschland und Europa, um Start-ups und der Industrie Zugang zu Rechenleistung zu ermöglichen. Bestehende Ressourcen (z. B. Infrastruktur, Anwendungen) sollten dabei effizient\r\ngenutzt werden, um schnell erste Erfolge zu erzielen.\r\n- Konnektivität sichern: Bereitstellung ausreichender Frequenzen für WLAN und mobile Funktechnologien.\r\n- Ausbau klimafreundlicher und wetterunabhängiger Energiequellen zur nachhaltigen Energieversorgung\r\nvon KI-Technologien und -Anwendungen.\r\n2. Nationale „KI anwenden“-Strategie umsetzen\r\n- Koordinierter strategischer Ansatz für die öffentliche Beschaffung von KI-Anwendungen: Bisherige Programme wurden bereits von einzelnen Bundesressorts und Bundesländern gestartet. Die politischen Herausforderungen wie Migrationsmanagement, Fachkräftegewinnung und die Handlungsfähigkeit des Staates machen jedoch einen zentral koordinierten Ansatz erforderlich.\r\n- Aufbau von KI-Zentren und Reallaboren, um die KI-Entwicklung und Anwendung im Mittelstand sowie in\r\nder öffentlichen Verwaltung gezielt voranzutreiben.\r\n- Entwicklung eines KI-Registers, das staatliche KI-Systeme transparent macht und erprobte KI-Lösungen\r\nschneller einführt.\r\n- Förderung von Best Practices und gezielter Weiterbildung für Unternehmen und öffentliche Stellen, um\r\nKI-gestützte Effizienzgewinne zu realisieren.\r\n- Unbürokratischer Zugang zu leistungsfähigen Sprachmodellen: Die neue Bundesregierung muss sicherstellen, dass Unternehmen in Deutschland einfachen und unbürokratischen Zugang zu den weltweit leistungsfähigsten Sprachmodellen erhalten, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht durch zusätzliche regulatorische Hürden zu gefährden.\r\n- Ressorts als Ankerkunden für KI-Anwendungen: Um den staatlichen Einsatz von KI zu beschleunigen, sollten ausgewählte Ressorts als Ankerkunden für strategische KI-Anwendungen fungieren. Besonders in drängenden Bereichen wie dem Migrationsmanagement bieten KI-gestützte Prozesse erhebliches Entlastungspotenzial für Behörden. Der Einsatz entsprechender Lösungen auf einer souveränen Cloud-Infrastruktur\r\nsollte prioritär vorangetrieben werden.\r\n- Gezielte KI-Use Cases in der Verwaltung umsetzen:\r\nEmpfehlungen des Wirtschaftsrates der CDU e.V.\r\nRegierungsprogramm 2025 - 2029\r\n[4]\r\n-\r\n- Fachkräfteeinwanderung: Automatisiertes Matching von Unternehmensbedarf und Jobprofilen sowie\r\nein digitalisierter Bewerbungsprozess mit diskriminierungsfreier Zuordnung zu Stellen.\r\n- Visa-Portal: Automatisierung von Antrags- und Genehmigungsverfahren.\r\n3. Globale KI-Regeln und innovationsfreundliche Regulierung schaffen\r\n- Harmonisierung internationaler Standards (EU-weit und global), zur Entwicklung und Anwendung von KI,\r\num faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.\r\n- Wirtschaftsfreundliche Umsetzung des EU AI Act, um bürokratische Hürden für Unternehmen und insbesondere KMUs zu minimieren. Dazu braucht es eine in allen EU-Ländern einheitliche Umsetzung des AIActs, klar geregelte Zuständigkeiten und ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der nach\r\ndem AI-Act zuständigen nationalen Marktüberwachungs- und notifizierenden Behörden und der zentralen\r\nAnlaufstelle. Eine schlank gestaltete Dokumentationspflicht ist ebenso unerlässlich.\r\n- Kontinuierliche Evaluierung der Regulierung, um innovationshemmende Effekte und die Abwanderung\r\nvon Unternehmen zu vermeiden.\r\n- Effiziente Zertifizierungs- und Konformitätsverfahren sicherstellen: Die Bundesnetzagentur muss mit ausreichend qualifiziertem Personal ausgestattet werden, um ihrer Rolle als Aufsichtsbehörde für die KI-Verordnung gerecht zu werden. Zudem sollten in allen EU-Mitgliedstaaten zentrale Ansprechpartner und\r\nschlanke Verfahren für eine reibungslose Umsetzung etabliert werden.\r\n4. KI in Bildung und Weiterbildung verankern\r\n- Integration von KI-Grundlagen in Lehrpläne, ergänzt durch praxisnahe KI-Projekte, nachdem zuerst (analoge) Grundfähigkeiten und Grundfertigkeiten erlernt wurden, um frühzeitig erste Digital- und KI-Kompetenz zu vermitteln.\r\n- Interdisziplinäre Vermittlung von KI-Kompetenzen, um ethische, wirtschaftliche und technische Aspekte\r\ngemeinsam zu betrachten.\r\n- Verbesserung des Unterrichts durch adaptive Bildungsmedien (KI-basiert): Die Vermittlung von basisund fachspezifischen Kompetenzen benötigt eine „neue Generation Bildungsmedien“ Diese sind adaptiv\r\nund unterstützen die Lehrkräfte bei der individuellen Förderung all ihrer Schüler. Die Entwicklung solcher\r\nnachweislich lernwirksamen Bildungsmedien basieren technisch auf Intelligenten Tutoriellen Systemen\r\n(ITS) mit KI-Komponenten. Um damit zeitnah eine Verbesserung des Unterrichts in der Breite des Schulsystems zu bewirken, benötigen Lehrkräfte außerdem Anleitung und Ausbildung.\r\n- Gezielte Fortbildungen für Lehrkräfte, um aktuelle Entwicklungen praxisnah in den Unterricht zu integrieren.\r\n5. KI-Innovationen gezielt fördern\r\n- Öffentliche Beschaffung als Innovationsmotor nutzen, indem der Staat sich als strategischer Ankerkunde\r\nfür KI-Unternehmen positioniert. KI-Anwendungen und (souveräne) Cloud-Technologie bilden dabei die\r\nentsprechende innovative Grundlage.\r\n- Stärkung von Quanten-KI und Edge-AI, um Deutschland als führenden KI-Standort weltweit zu positionieren.\r\n6. Verwaltungsseitige Flaschenhälse abbauen\r\n- Effizientere Verwaltungsstrukturen in den Bundesministerien: Standardisierte und standardisierbare Aufgaben – insbesondere in den Bereichen Personalmanagement, IT-Dienstleistungen, Compliance, Datenschutz und Vergabe – sollten aus den Ministerien herausgelöst und in leistungsfähigen, zentralen Service-\r\nEmpfehlungen des Wirtschaftsrates der CDU e.V.\r\nRegierungsprogramm 2025 - 2029\r\n[5]\r\n-\r\nEinheiten gebündelt werden. Dies erhöht die Effizienz, senkt Kosten und schafft Raum für eine stärkere\r\nFokussierung auf die Kernaufgaben der Ministerien.\r\n- Befähigung und Verpflichtung des BSI, deutsche und europäische Hersteller beim Aufbau und der Zertifizierung souveräner Hard- und Softwareprodukte sowie IT-naher Dienstleistungen gezielt zu unterstützen.\r\n- Etablierung eines übergreifenden nationalen Geheimschutzgesetzes, das Bürokratie und Mehrfachaufwände abbaut, Digitalisierung ermöglicht und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Wirtschaft\r\nund internationalen Partnern fördert."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016012","regulatoryProjectTitle":"Eckpunkte eines Gesamtkonzeptes für die Energiewende ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ff/c7/510284/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270007.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Arbeitspapier\r\nVersorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaverträglichkeit –\r\nEckpunkte eines Gesamtkonzeptes für die Energiewende\r\nStand: 21.01.2025\r\nJedes Scheitern birgt auch eine Chance. So bedeutet das Ende der Ampel eine neue Chance für ein\r\nGesamtkonzept zur Energiewende – ein Konzept, das in sich s'mmig ist und eine klare Zielvorgabe\r\nmit marktwirtscha*lichen Instrumenten kombiniert. Aus Sicht des Wirtscha*srates sollte ein solches\r\nProgramm folgende Eckpunkte reflek'eren:\r\n1. Systemansatz sta& Einzelmaßnahmenchaos\r\nDie vergangenen 25 Jahre haben hinlänglich gezeigt, dass die bloße und o* teuer subven'onierte\r\nVerfolgung von Einzelzielen das Gesamtsystem weder sicherer noch kosteneffizient gemacht hat. Im\r\nGegenteil: manche Einzelmaßnahmen arbeiteten sogar gegeneinander. Weder die Maximierung des\r\nAusbaus erneuerbarer Energien noch die extremen Anforderungen an die Sauberkeit von Wasserstoff\r\nhaben zur Systemstabilisierung beigetragen. Der Wirtscha*srat fordert, alle laufenden und\r\nzukün*igen Maßnahmen im Stromsystem im Hinblick auf ihren Beitrag zur Systemstabilisierung zu\r\nbeurteilen und ggf. zu modifizieren oder auch zu beenden.\r\n2. Emissionshandel wieder als Lei*nstrument verankern\r\nDer Emissionshandel sollte wieder als Lei'nstrument verankert werden. Nur mit dem\r\nEmissionshandel können die Klimaschutzziele zu den geringstmöglichen volkswirtscha*lichen Kosten\r\nerreicht werden. Der Wirtscha*srat hält am Ziel der europäischen Klimaneutralität bis 2050 fest. Klar\r\nist dabei, dass Deutschland als größtes Industrieland der Europäischen Union besondere\r\nVerpflichtungen hat. Klar ist aber auch, dass bei einer Festlegung des europäischen Emissionshandels\r\nals Lei'nstrument im Wesentlichen die Märkte über die zeitliche und räumliche Verteilung der\r\nAnstrengungen zur Emissionsminderung entscheiden; geographisch gefasste Vorgaben von Teil- und\r\nZwischenzielen sind daher nicht prioritär.\r\n3. Einheitliches Marktdesign schaffen, erneuerbare Energien in den Markt integrieren\r\nWir regen die Abschaffung der bisherigen EEG-Förderung und die Schaffung eines Marktdesigns an,\r\ndas die erneuerbaren Energien mit ihrer weitgehend CO2-freien Stromerzeugung in den Markt\r\nintegriert. Wich'g ist es, dabei – im Rahmen eines Kapazitätsmarktes und in kosteneffizienter Weise\r\n– einen Anreiz zu schaffen für ausreichend steuerbare Leistung, Nachfrage-Flexibilitäten sowie\r\nausreichend Speicher. Nur so lässt sich die Versorgungssicherheit garan'eren. Als Vorbereitung dieses\r\nKapazitätsmarktes sollten in einem schlanken und pragma'schen Beihilfeantrag Gaskra*werke im\r\nUmfang von 20 bis 25 GW in Brüssel zur Genehmigung vorgelegt werden. Diese Gaskra*werke sollten\r\nperspek'visch zu WasserstoEra*werken umgerüstet werden können. Einen mit Strafen verknüp*en\r\nZeitplan halten wir in diesem Kontext nicht für zweckmäßig.\r\n4. Endlich Digitalisierung ermöglichen\r\nIn anderen europäischen Ländern wird aktuell bereits die zweite Genera'on von digitalen\r\nStromzählern eingebaut, in Deutschland ist noch nicht einmal die erste Genera'on verbreitet.\r\nEntgegen aller Schönrednerei hinkt Deutschland in diesem wich'gen Feld deutlich hinterher. Die\r\nPoten'ale von fluktuierender Einspeisung in Bezug auf Klimaschutz und Kostenreduk'on lassen sich\r\nohne Digitalisierung jedoch nicht annähernd heben. Der Wirtscha*srat fordert, im Wirtscha*s- und\r\nEnergieministerium einen Staatssekretär mit der QuerschniHsaufgabe Digitalisierung zu betrauen, um\r\nendlich messbare FortschriHe zu erzielen.\r\n5. Europäische Energienachbarn einbeziehen\r\nDeutschland hat in den letzten Jahren bei der Planung der Energiewende wenig Rücksicht auf seine\r\neuropäischen Energienachbarn genommen. Sowohl durch geplante Maßnahmen als auch durch\r\nungeplante, aber absehbare Effekte gab es anderswo teilweise schwerwiegende Auswirkungen,\r\nbeispielsweise durch die Einleitung von übermäßig viel Windstrom oder grenzüberschreitende\r\nPreiseffekte bei einem Angebotsdefizit in Deutschland. Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine\r\nhat der unabges'mmte Gaseinkauf zu einem unnö'g hohen Preisans'eg geführt. Von unseren\r\nNachbarländern wurde dies vielfach als egois'sche Ellenbogenpoli'k betrachtet.\r\nDie Europäische Union wird auch in der Energiepoli'k nur dann erfolgreich sein, wenn Deutschland\r\nzukün*ig seine Nachbarn rechtzei'g in seine Planungen einbezieht.\r\n6. We&bewerbsfähige Strompreise für die Industrie ermöglichen\r\nDie deutsche Industrie benö'gt weHbewerbsfähige Energiepreise. Insbesondere der Strompreis ist in\r\nDeutschland im Vergleich zu anderen Industriestaaten noch immer viel zu hoch und treibt daher die\r\nDeindustrialisierung. Der Wirtscha*srat fordert, die Strompreise für die Industrie zu stabilisieren. Die\r\nStromsteuer muss zu diesem Zweck auf das europarechtlich mögliche Minimum begrenzt werden.\r\nNetzentgelterleichterungen für die stromintensive Industrie sowie kostenlose Zuteilung von CO2-\r\nZer'fikaten für den bisherigen Empfängerkreis im Rahmen des europäischen Rechts gilt es\r\nbeizubehalten. Beim Netzausbau ist ein regelmäßiges enges Monitoring erforderlich, um ihn auf das\r\nnotwendige Maß zu begrenzen. Der Erdkabelvorrang bei Übertragungsnetzen erscheint uns\r\nverzichtbar. Letztlich hil* allerdings nur eine Angebotsausweitung, um dauerha* niedrige\r\nStrompreise garan'eren zu können, wie sie vor allem durch eine Rückholung der Kernkra*werke und\r\ndurch die übergangsweise notwendige heimische Gasförderung durch Fracking umsetzen werden\r\nkönnen. Insgesamt haben zahlreiche wissenscha*liche Studien bestä'gt, dass in einem\r\nfunk'onierenden Markt dauerha* geringere Preise gelten als in einem System mit ständigen und\r\nwillkürlichen poli'schen Eingriffen.\r\n7. Elektromobilität durch bessere Ladeinfrastruktur a&rak*ver machen\r\nUnzweifelha* wird die Elektromobilität einen erheblichen Marktanteil erobern, insbesondere im\r\nPkw-Bereich. Auf der anderen Seite wird es immer auch Anwendungen geben, beispielsweise bei\r\nBau-, Kommunal- oder Militärfahrzeugen, die auf lange Zeit mit Molekülen aller Art betrieben\r\nwerden. Die exakte Grenze dazwischen wird durch Kostenrela'onen am Markt ermiHelt werden,\r\nnicht durch die Poli'k.\r\nTechnologieoffenheit bedeutet in diesem Fall nicht, dass der Staat sich beim Hochlauf der\r\nLadeinfrastruktur heraushalten kann. Viele Ladepunkte entstehen notwendigerweise auf öffentlichen\r\nFlächen und sind mit entsprechenden Planungs- und Genehmigungsprozessen verbunden. Wir\r\nfordern die Vereinfachung dieser Prozesse, um mehr Ladepunkte zu ermöglichen, und zugleich mehr\r\nWeHbewerb der Stromanbieter, um die Preise für die Nutzer zu senken. Durch mehr\r\nLademöglichkeiten und niedrigere Preise wird die Elektromobilität deutlich aHrak'ver werden. Die\r\nZwangsverpflichtung von Anbietern zum AuJau und Bereithalten von Ladesäulen lehnt der\r\nWirtscha*srat dagegen entschieden ab.\r\n8. Kra7-Wärme-Kopplung rechtlich absichern\r\nDie Kra*-Wärme-Kopplung (KWK) mit dem Brennstoff Erdgas ist die op'male Übergangstechnologie\r\nhin zu einer perspek'visch dekarbonisierten Wärmeversorgung. Die Ablösung von Kohle und Öl als\r\nBrennstoff durch Gas-KWK ist ein wich'ger SchriH zur nachhal'gen Senkung des CO2-Ausstoßes. Wir\r\nfordern die neue Bundesregierung auf, sich um die erforderliche beihilferechtliche Erlaubnis aus\r\nBrüssel zur weiteren Förderung von KWK zu bemühen. Der Ausbau von Fernwärme und\r\nQuar'erslösungen bei gleichzei'g angestrebter CO2-Reduzierung ist ohne Gas-KWK nicht zu\r\nbewerkstelligen.\r\n9. Wärmeversorgung von Gebäuden nicht mit Zwangsmaßnahmen dekarbonisieren\r\nDie Ampelkoali'on hat mit ihrem maximal ungeschickt kommunizierten „Heizungsgesetz“ die\r\nMenschen 'ef verunsichert. Der Wirtscha*srat fordert, auf Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang\r\nmit der Gebäudewärme zu verzichten und auch in diesem Bereich auf die Anreizwirkung des\r\nEmissionshandels zu setzen. Die Wärmepumpe ist ein effek'ves und effizientes MiHel zur\r\nWärmeversorgung von Gebäuden und wird sich auf breiter Front durchsetzen, wenn weitere\r\nStörfeuer von Seiten der Poli'k unterbleiben. Die Hersteller haben erhebliche MiHel in die\r\nProduk'onskapazitäten inves'ert, so dass sich der Schaden durch die Poli'k der Ampel zeitnah\r\nbeheben lässt. Außerdem sollte als handlungsleitendes Prinzip bei der Raumwärme anstaH der\r\nbisherigen Energieeffizienz die Emissionseffizienz verankert werden, um das Ziel sinkender CO2-\r\nEmissionen zu den geringstmöglichen Kosten zu erreichen.\r\n10. Akzeptanz der Energiewende durch ein Klimageld sicherstellen\r\nDurch das Verhalten der Ampelkoali'on beim „Heizungsgesetz“ sowie durch Agita'on von Populisten\r\nist die Akzeptanz der Energiewende beim Bürger akut gefährdet. Gerade ältere Menschen mit\r\ndurchschniHlicher Rente sahen sich durch eine angedrohte Verpflichtung zum teuren Heizungstausch\r\nüberfordert.\r\nDer Wirtscha*srat fordert die Poli'k auf, den Menschen nicht Angst zu machen, sondern im\r\nGegenteil Begeisterung für die Energiewende zu erzeugen. Dazu gehört, dass niemand finanziell\r\nüberfordert wird. Daher fordert der Wirtscha*srat als Ausgleich zu den absehbaren Belastungen\r\ndurch den ETS 2 das lange versprochene Klimageld zur Auszahlung zu bringen. Das heißt: wer in der\r\nLage ist, durch Verhaltensänderung oder Nutzung moderner Technik CO2 einzusparen, wird finanziell\r\nprofi'eren. Wer dazu nicht in der Lage ist, wird wenigstens nicht zusätzlich belastet. Damit schaP die\r\nPoli'k Anreize für klimafreundliches Verhalten, ohne den Einzelnen zu überfordern. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016013","regulatoryProjectTitle":"Vorschläge für eine abgestimmte Umweltpolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ef/5b/510286/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270009.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Klima, Umwelt und\r\nWettbewerbsfähigkeit\r\ngemeinsam denken!\r\nPositionspapier Die Stimme der Sozialen\r\nMarktwirtschaft\r\n1\r\nKlima, Umwelt und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam denken!\r\nVorschläge für eine abgestimmte Umweltpolitik\r\nEuropa und Deutschland im Besonderen geraten als Wirtschaftsstandorte im internationalen\r\nWettbewerb ins Hintertreffen. Neben externen Schocks sind viele der Auslöser hausgemacht.\r\nDie Europäische Kommission und die Bundesregierung setzten in den letzten vier Jahren die\r\nfalschen Prioritäten und zeigten oft wenig Bewusstsein für die Auswirkungen staatlichen\r\nHandelns. In Krisenzeiten wurden so erhebliche Belastungen und Einschränkungen für die\r\nWirtschaft eingeführt oder in die Wege geleitet. So binden die diversen, sich inhaltlich oft\r\nüberschneidenden, Berichterstattungspflichten zeitliche und monetäre Kräfte und führen zu\r\nRechtsunsicherheiten. Beim Immissionsschutz wurden im selben Zeitraum auf Basis eines\r\nhohen Niveaus Anforderungen eingeführt oder verschärft, die wirtschaftliche Aktivitäten in\r\nunverhältnismäßiger Weise erschweren. Die Reform des Emissionshandels sieht signifikante\r\nVerschärfungen bei den Kostenbelastungen vor, während Instrumente zur Unterstützung bei\r\nder Dekarbonisierung von Produktionsweisen oft bürokratisch bleiben und die Kosten der CO2-\r\nBepreisung für die deutsche Industrie nicht ausgleichen. Diese und weitere Problemstellungen\r\nbilden mit den wenig attraktiven Bedingungen für Fachkräfte, der hohen Steuerlast, der\r\nkostenintensiven und mittelfristig schwer kalkulierbare Energieversorgung, der bröckelnden\r\nInfrastruktur und einer unwirtschaftlichen Verwaltungspraxis die Grundlage für eine messbare\r\nVerschiebung von Produktionskapazitäten zu Lasten von Deutschland, Europa und häufig zu\r\nLasten von Klima und Umwelt.\r\nMit Blick auf eine sich Ende 2024 neu konstituierende Europäische Union und einen\r\nRegierungswechsel in Deutschland 2025 tritt der Wirtschaftsrat für einen Paradigmenwechsel\r\nim politischen und administrativen Handeln auch innerhalb der Klima- und Umweltpolitik ein.\r\nDen Anspruch beim Schutz von Klima und Umwelt Vorreiter zu sein, kann Deutschland nur\r\nerfüllen, wenn es ein wirtschaftliches Vorbild darstellt, dessen Ingenieurskunst, Produktivität\r\nund Innovationskraft Technologiesprünge vorantreibt. Produktion, Rohstoffgewinnung,\r\nLandwirtschaft und Recycling in Deutschland bedeuten die Einhaltung hoher Umwelt-, Klimaund Sozialstandards. Gleichzeitig ist der Wille zur weiteren Transformation hin zum\r\nklimaneutralen Wirtschaften in der deutschen Wirtschaft stark. Um diese in Deutschland\r\numsetzen zu können, ist ein Kulturwandel in Gesellschaft, Politik und Verwaltung notwendig,\r\ndenn die gesamtgesellschaftlichen, als auch umweltpolitischen Herausforderungen lassen sich\r\nnicht allein durch Importe und die Wahl kostenintensiver abgabenfinanzierter Lösungsansätze\r\nbewältigen. Jetzt bedarf es zunächst der politischen Bescheidenheit, den bürokratischen\r\nBelastungsumfang nicht zu erweitern, sondern diesen entschieden zu konsolidieren, in Bund,\r\nLand und Brüssel, bei gleichzeitiger Senkung von Steuern, Abgaben und Umlagen bei der\r\nwirtschaftsbezogenen Energieversorgung.\r\nWirtschaftsrat der CDU e.V.\r\nLuisenstr. 44 10117 Berlin\r\nBereich Industrie\r\nTelefon: 0 30 / 240 87 - 228\r\nE-Mail: industrie@wirtschaftsrat.de\r\n2\r\nKlima- und Umweltschutz ermöglichen und beschleunigen statt eingrenzen\r\nDie deutsche Industrie ist geprägt von hoher Energieeffizienz und beispielhaftem Immissionsschutz.\r\nSie nimmt als Lieferant wesentlicher Grundstoffe und Technik eine bedeutende Rolle bei der\r\nDekarbonisierung des weltweiten Wirtschaftens und Lebens ein. Damit diese Rolle weiter erfüllt\r\nwerden kann, bedarf es einer Rekalibrierung der politischen Prioritätensetzung. Für Klima- und\r\nUmwelt ist wenig erreicht, wenn politische Vorhaben zum Verlust der industriellen Basis in\r\nDeutschland beitragen und damit zur Verlagerung von Produktionskapazitäten an Standorte führt,\r\nwo niedrigere Standards gelten und mehr CO2 ausgestoßen wird. Diese Tendenz muss gestoppt und\r\numgekehrt werden. Überkomplexe Vorgaben bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, als auch\r\nbei Förderungen, verhindern zusammen mit einer schwer kalkulierbaren Verwaltungspraxis und\r\nFallstricken im Verbandsklagerecht in unverhältnismäßiger Weise wirtschaftliche Aktivitäten. Konkret\r\nist eine Pause bei regulatorischen Disruptionen, das Ausschöpfen der Potentiale zum\r\nBürokratieabbau im Zuge der Digitalisierung und einzelne Reformen zur Erhöhung der\r\nPlanungssicherheit dringend erforderlich. Der Wirtschaftsrat fordert:\r\n• Einheitliche Behördenzuständigkeit bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nach\r\nBundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in den Ministerien für Wirtschaft der Länder\r\nverankern und deckungsgleich zu Genehmigungsvorhaben nach dem Critical Raw Materials\r\nAct vereinheitlichen\r\n• Mit Blick auf den Schutz und die Förderung von Biodiversität Schwerpunktsetzung auf den\r\nPopulationsschutz bei gleichzeitiger Verschlankung von Regelungen zum Individuenschutz\r\n• Rückbau des Verbandsklagerechts bei Planungs- und Genehmigungsverfahren\r\n• Verzicht auf verschärfte Umsetzungen von EU-Recht beim Klima- und Umweltschutz (kein\r\n„Goldplating“)\r\n• Belastungsmoratorium beim Klima- und Immissionsschutz in Deutschland und Europa.\r\n• REACH-Gesetzgebung zur Stärkung des risikobasierten Ansatzes evaluieren, um Verwerfungen\r\nwie beim PFAS-Beschränkungsverfahren und der CLP-Einstufung von Ethanol zu verhindern\r\n• Gewinnung heimischer Rohstoffe kosteneffizient und umweltverträglich ermöglichen sowie\r\nRohstoffsicherung international marktwirtschaftlich gewährleisten\r\n• Die Kreislaufwirtschaft als Grundvoraussetzung für eine nachhaltige und langfristig\r\nwettbewerbsfähige Wirtschaft anerkennen und fördern\r\nKlima- und Umweltschutz umsetzen statt davon berichten\r\nBerichts- und Informationspflichten binden zusammen mit den Veröffentlichungspflichten der EUTaxonomie erhebliche Ressourcen in den Unternehmen und führen zu schwerwiegenden\r\nRechtsunsicherheiten. Für die nächsten Jahre ist dringend erforderlich, legislative Vorhaben zur\r\nEinführung neuer Berichtspflichten zurückzustellen und den Bestand gleichzeitig zu harmonisieren\r\nund zu vereinfachen. Zur Erreichung der Vereinheitlichung von Berichts-, Informations- und\r\nVeröffentlichungspflichten und zum Abbau von Rechtsunsicherheiten fordert der Wirtschaftsrat\r\nfolgende Maßnahmen:\r\n• Einführung eines gemeinsamen Stichtages zum Fertigstellen von konzernübergreifenden\r\nInformations-, Berichtspflicht- und Veröffentlichungspflichten\r\n• Inhaltliche und formale Angleichung von Informations-, Berichts- und\r\nVeröffentlichungspflichten\r\n• Festsetzen einer einzelnen Behörde zum Einreichen von Informations-, Berichts- und\r\nVeröffentlichungspflichten (One-Stop-Shop-Verwaltung)\r\n• Bei deckungsgleichen Inhalten von Berichts- und Informationspflichten automatische\r\nAnerkennung der Erfüllung der Berichts- Informationspflicht für sämtliche betroffenen\r\ngesetzlichen Bestimmungen (One-Stop-Shop-Verwaltung)\r\n• Höchststrafen bei Fehlern oder Verstößen sind generell vom Jahresumsatz zu entkoppeln.\r\nStrafrahmen wie sie bei der EU-Lieferkettenlinie vorgesehen sind von bis zu 5% des\r\nJahresumsatzes sind ein unverhältnismäßiges wirtschaftliches Risiko.\r\n3\r\nKlima- und Umweltschutz finanzierbar statt komplizierter machen\r\nDie CO2-Bepreisung in Form des EU-Emissionshandels ETS gilt es als zentrales Instrument zum\r\nKlimaschutz in Europa zu stärken. Die bisherigen Formen der Mittelverwendungen aus dem ETS sind\r\nallerdings nicht geeignet, die Transformation hin zur Klimaneutralität sozial verträglich zu gestalten\r\nund unverhältnismäßige wirtschaftliche Verwerfungen abzuwenden. 2023 wurde die Industrie mit\r\n43.6 Milliarden Euro europaweit und in Deutschland mit rund 7.7 Milliarden Euro belastet. Insgesamt\r\nwurden seit 2005 bereits über 184 Milliarden Euro eingenommen. Mit der Reform des Europäischen\r\nZertifikatehandels von 2023 werden diese Kosten für die europäische Wirtschaft voraussichtlich\r\nweiter ansteigen. Dies führt zu erheblichen Nachteilen für die sich in der Transformation als auch im\r\ninternationalen Wettbewerb befindliche energieintensive Industrie. So fließt insgesamt weniger Geld\r\nan die Industrie zurück, als von dieser im ETS aufgebracht werden und scheitert eine effiziente\r\nMittelvergabe auf Grund von Begrenzungen im Beihilferecht, an komplexen Vergabeanforderungen\r\nund wechselhaften haushaltspolitischen Entscheidungen. Der 2023 eingeführte CO2-\r\nGrenzsausgleichsmechanismus (CBAM) stellt daneben keinen wirksamen Schutz von Produktion in\r\nDeutschland dar, sondern konfrontiert Unternehmen mit einer Vielzahl neuer bürokratischer\r\nBelastungen und stark erhöhten Kosten. Der Wirtschaftsrat fordert:\r\n• Das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) und perspektivisch einen globalen CO2-\r\nPreis in den Mittelpunkt der Klimastrategie stellen und zeitnah sowie unter Berücksichtigung\r\nder unterschiedlichen Preiselastizitäten auf alle Sektoren ausweiten.\r\n• Beim weiteren Hochlauf des Emissionshandels unbürokratische Wege schaffen, sodass die für\r\nden Zertifikatekauf aufzuwendenden finanziellen Mittel vollständig als Investitionskapital in\r\nUnternehmen verbleiben.\r\n• Ausschluss von Benachteiligungen durch ESG- und Taxonomieregeln insbesondere bei der\r\nFremdfinanzierung der Grundstoffindustrie, der Materialtechnik und des Maschinenbaus.\r\n• CO2-Grenzsausgleichsmechanismus (CBAM) maximal unbürokratisch und WTO-konform neu\r\naufsetzen.\r\n• Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau senken.\r\nKlima- und Umweltschutz geht nur marktwirtschaftlich und scheitert mit staatlicher Feinjustierung\r\nDie deutsche Energiepolitik muss breiter gedacht und auf Kosteneffizienz gepolt werden. Zum\r\nErreichen des Zieldreiecks einer günstigen, sicheren und klimaneutralen Energieversorgung muss ein\r\nLevel-Playing-Field für sämtliche Technologien und Maßnahmen geschaffen werden, die den Ausstoß\r\nvon CO2-minimieren und gleichzeitig zur Steuerbarkeit der Energieversorgung beitragen. Der\r\nWirtschaftsrat fordert:\r\n• Den Ausbau von Erneuerbaren Energien, den Netzausbau sowie den Ausbau von Speichern\r\nbesser koordinieren, um die Kostenexplosion im Bereich Förderung und Redispatch zu\r\nvermeiden.\r\n• Parallele Instrumente wie das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) zeitnah und unter\r\nBestandsschutz für Altanlagen abschaffen.\r\n• Abscheidung und Speicherung von CO2 in allen Anwendungsfeldern langfristig zulassen,\r\ninsbesondere zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen und betriebseigener\r\nEnergieversorgung.\r\n• Benachteiligungen der Erzeugung und Nutzung von Energieträgern aus Biomasse abbauen.\r\n• Auf den Erdkabelvorrang beim Ausbau der Übertragungsnetze verzichten.\r\n• Abgeschaltete Kernkraftwerke kurzfristig reaktivieren, Forschung an Kernkraftwerken der IV.\r\nGeneration sowie an der Kernfusion intensivieren, Abbau rechtlicher Hürden für\r\nKapazitätsaufbau der Kernenergienutzung im Rahmen des EU-Rechts.\r\n• Flexibilisierung der Industrienetzentgelte kostenneutral für stromintensive Unternehmen\r\nausgestalten. Schaffung von Planungssicherheit durch Wahloption zwischen angepasster und\r\nbestehender Ausgestaltung bis mindestens 2028.\r\n• Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur durch Aufhebung aller Beschränkungen für\r\nklimaschonend produzierten Wasserstoff und Überarbeitung von Grün-Wasserstoff-Definition\r\nbeschleunigen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016014","regulatoryProjectTitle":"Rohstoffversorgung - Prioritäten für Bund, Land und Europa","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/51/d5/510288/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270011.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionspapier der\r\nBundesarbeitsgruppe Rohstoffpolitik\r\nRohstoffversorgung - Prioritäten\r\nfür Bund, Land und Europa\r\nDie Stimme der Sozialen\r\nMarktwirtschaft\r\n\r\n1\r\nRohstoffversorgung - Prioritäten für Bund, Land und Europa\r\nDie sichere Versorgung mit Rohstoffen ist in den vergangenen Jahren in den Fokus von Politik und\r\nder breiten Wirtschaft gerückt. Die geopolitischen Implikationen von Konzentrationen beim\r\nRohstoffabbau und der Rohstoffverarbeitung auf wenige Staaten wurde in Europa erkannt.\r\nAußerdem führen technische Innovationen und umweltpolitische Zielstellungen zu einer hohen\r\nDynamik in der Rohstoffwirtschaft. Klar ist, die verlässliche Versorgung der Wirtschaft mit Rohstoffen\r\nzu bezahlbaren Preisen ist nicht nur eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt industrieller\r\nWertschöpfung und die Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Industrie- und Wirtschaftsstandorts\r\nDeutschlands, sondern auch eine Frage der Resilienz Europas.\r\nRohstoffe stehen am Anfang aller Wertschöpfungsketten. Bei der Produktion von Alltagsprodukten sind\r\nSie ebenso unerlässlich wie bei der Dekarbonisierung der Energieversorgung und der Herstellung von\r\nRüstungsgütern. Dem Rechnung tragend legte die Europäische Union mit dem Critical Raw Materials\r\nAct ambitionierte Ziele fest. Ab 2030 sollen die europäische Rohstoffexploration 10%,\r\nRohstoffverarbeitung 40% und die europäische Recyclingwirtschaft 25% der Rohstoffversorgung der\r\nEU bereitstellen. Die deutsche Rohstoffwirtschaft steht in den Startlöchern diese Ziele zu erreichen,\r\nallerdings müssen hierzu wesentliche regulatorische Hürden abgebaut und auch durch staatliche\r\nInitiativen Planungssicherheit geschaffen werden. Um Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit auch in\r\nZukunft gewährleisten zu können, muss die sichere Rohstoffversorgung und effiziente Rohstoffnutzung\r\nintegrativer Bestandteil einer industriepolitischen Gesamtstrategie für Wachstum und Innovationen\r\nwerden. Rohstoffsicherung und der effiziente Rohstoffeinsatz sollten mit marktwirtschaftlichen und\r\ntechnologieoffenen Instrumenten vorangetrieben werden, damit die geeigneten Rohstoffe umweltverträglich zum Einsatz kommen können.\r\nWirtschaftsrat der CDU e.V.\r\nLuisenstr. 44\r\n10117 Berlin\r\nTelefon: 0 30 / 240 87 - 228\r\nE-Mail: industrie@wirtschaftsrat.de\r\n\r\n2\r\nGewinnung heimischer Rohstoffe kosteneffizient und umweltverträglich ermöglichen\r\nDie heimische Rohstoffwirtschaft sichert Wohlstand und Beschäftigung oftmals besonders in strukturell\r\nschwachen Regionen und erhält lokale Wertschöpfungsketten aufrecht. Für die Gewinnung von\r\nRohstoffen hat Deutschland höchste internationale Umwelt- und Sozialstandards. Neben der Vermeidung\r\nvon Emissionen setzt die Gewinnung heimischer Rohstoffe daher auch international Maßstäbe für eine\r\numweltverträgliche Rohstoffförderung. Die heimischen Vorkommen können den Bedarf bei einigen\r\nRohstoffen vollständig decken oder wesentlich zur Deckung beitragen. Allerdings gefährden\r\nVerschlechterungen von Wettbewerbsbedingungen wie Energiekosten, Bürokratie und rechtlicher\r\nRahmensetzungen bestehende Wertschöpfungsketten bei Sand, Kies, Kalkstein und Gips derzeit\r\ngefährdet, während andere vorhandene Rohstoffpotentiale noch nicht gehoben werden. Der\r\nWirtschaftsrat fordert:\r\n Beschleunigung von Genehmigungsverfahren:\r\nMit dem Bundesberggesetz und dem sonstigen anwendbaren Recht hat Deutschland einen\r\netablierten Rahmen geschaffen, der die Gewinnung von Rohstoffen ermöglicht und dabei eine\r\numfassende Anwendung des Umweltrechts gewährleistet. In der Verwaltungspraxis erstrecken sich\r\nviele Genehmigungsverfahren jedoch über zehn Jahre und mehr und sind durch sich laufend\r\nverändernde Anforderungen und Prozessklagen mit hoher Rechtsunsicherheit verbunden. Dies\r\nuntergräbt Planungs- und Investitionssicherheit und gefährdet eine effiziente und umweltverträgliche\r\nGewinnung von Rohstoffen. Eine kritische Überprüfung der für Genehmigungsverfahren zu\r\nerstellenden Fachgutachten und der erforderlichen Prüftiefen der jeweiligen Gutachten ist sowohl für\r\nExplorationsvorhaben als auch für Industrieanlagen allgemein durchzuführen und regulatorische\r\nVerschlankungen und Vereinheitlichungen umzusetzen. Die im Critical Raw Materials Act anvisierte\r\nDigitalisierung der Genehmigungsverfahren für Explorationsvorhaben und die Zusammenlegung der\r\nbehördlichen Zuständigkeiten muss zeitnah im Sinne einer Beschleunigung umgesetzt werden.\r\n Rohstoffzugänge über Instrumente der Raumordnung sichern:\r\nDie Gewinnung von Rohstoffen ist standortgebunden und kann nur dort erfolgen, wo Rohstoffe in\r\nausreichendem Umfang geologisch vorhanden sind. Durch innovative Abbautechnologien konnten\r\nUnternehmen zudem ihre Effizienz bei der Flächennutzung optimieren und machen Flächen schon\r\nwährend des laufenden Betriebs wieder nutzbar. Aufgrund der steigenden Konkurrenz um diese\r\nFlächen mit anderen Nutzungsformen gilt es, bestehende Instrumente der Raumordnung zu nutzen,\r\num Zugänge zu Rohstoffen sowie deren Sicherung durch die Raumordnung langfristig zu\r\ngewährleisten. Dies betrifft auch Rohstoffvorkommen, deren Gewinnung heute wirtschaftlich oder\r\ntechnologisch noch nicht möglich ist. Rohstoffvorkommen sollten bedarfsunabhängig in Regional- und\r\nLandesplänen verankert werden. Darüber hinaus sollten Möglichkeiten zur Vereinbarung\r\nbundesländerübergreifender Leitlinien für die effektive Rohstoffsicherung in der Raumordnung im\r\nRahmen der Wirtschaftsministerkonferenz genutzt werden.\r\n Rohstoffsteuern verhindern:\r\nPauschale Steuerungsinstrumente und übermäßige staatliche Eingriffe wie Rohstoffsteuern haben\r\neine fragliche Lenkungswirkung, da die heimische Rohstoffindustrie bedarfsdeckend und nicht\r\nbedarfsweckend arbeitet. Rohstoffsteuern würden insbesondere die bereits stark angestiegenen\r\nBaupreise weiter antreiben. Zudem könnten Rohstoffsteuern Ausweichreaktionen wie höhere\r\nRohstoffimporte nach sich ziehen. Damit würden angesichts eines weiter ansteigenden\r\nRohstoffbedarfs Wertschöpfung und Wohlstand in Deutschland gefährdet, ohne europäisch oder\r\ninternational Natur- und Klimaschutz voranzubringen. Rohstoffsteuern sind daher klar abzulehnen.\r\n\r\n3\r\n Rohstofffonds stärken:\r\nMit dem Rohstofffond wurde ein wirksames Instrument zur Anregung von Investitionen zur\r\nGewinnung, Verarbeitung und zum Recycling kritischer Rohstoffe geschaffen. Das Budget gilt es zu\r\nvervielfachen, um in relevanter Weise zur Rohstoffsicherung Deutschlands beizutragen.\r\n Vereinbarkeit von Rohstoffgewinnung und Umweltschutz ermöglichen:\r\nFest steht: Die Gewinnung von Rohstoffen und Umweltschutz sind kein Widerspruch. Abbauflächen\r\nfür Rohstoffe sind schon während des Betriebs „Hotspots“ der Biodiversität und Rückzugsorte für\r\nseltene Tier- und Pflanzenarten. Nach ihrer Nutzung werden sie oft in Biotope umgewandelt. Der\r\nBeitrag der Rohstoffwirtschaft zum nachhaltigen Erhalt einer vielfältigen Flora und Fauna darf nicht\r\nklein geredet, sondern muss rechtlich ermöglicht und abgesichert werden. Aktuell drohen die\r\nVerordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) und das anvisierte EUBodenüberwachungsgesetz (Soil Monitoring Law) unternehmerische Aktivitäten zur\r\nRohstoffgewinnung in Deutschland in unverhältnismäßiger Weise zu erschweren. Bei der weiteren\r\nAusgestaltung dieser europarechtlichen Vorhaben ist es dringend erforderlich, dass in ausgeglichener\r\nWeise nachjustiert wird. Daneben gilt es eine gezielte Einbindung von Rohstoffgewinnungsflächen in\r\nden Biotopverbund zu erlauben. Die Prüfung der Möglichkeiten für die Umsetzung eines dynamischen\r\nNaturschutzes („Natur auf Zeit“) sollten zeitnah abgeschlossen und evaluiert werden. Darüber hinaus\r\nsollten Regelungen für die Gewinnung von Rohstoffen auf Teilgebieten von Natura-2000-Flächen und\r\nanderen Schutzgebieten geprüft werden. Es sollten Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine\r\nVereinbarkeit von Umwelt- und Naturschutz mit einer zeitlich vorübergehenden Rohstoffgewinnung\r\nstärken. Eine Schwerpunktverschiebung vom Individuen- hin zum Populationsschutz ist dazu ebenso\r\nnotwendig, wie ein Rückbau des Verbandsklagerechts.\r\nRohstoffsicherung international marktwirtschaftlich gewährleisten\r\nBesonders bei vielen metallischen Primärrohstoffen, die für den Erhalt industrieller Wertschöpfung und\r\nder Entwicklung von Zukunftstechnologien entscheidend sind, ist Deutschland derzeit bis zu 100\r\nProzent von Importen abhängig. Kritische Angebots- und Marktkonzentrationen, die zu stark\r\nschwankenden Preisen führen, gibt es insbesondere bei Technologie-Rohstoffen wie Lithium, Kobalt\r\nund Seltenen Erden. Wachsende Handels- und Wettbewerbsverzerrungen auf den internationalen\r\nMärkten stellen eine verlässliche Versorgung mit unverzichtbaren Rohstoffen vor steigende\r\nHerausforderungen. Dies betrifft auch die Primärproduktion zahlreicher Eisen- und Nichteisenmetalle,\r\nwie Kupfer, Blei und Aluminium, die nahezu vollständig abhängig vom Import von Konzentraten und\r\nErzen ist. Es besteht zudem die Gefahr, dass unverhältnismäßige regulatorische Anforderungen an\r\nRohstoffimporte auf der nationalen Ebene die Beschaffung zusätzlich erschweren. Um Rohstoffzugänge\r\nfür die verarbeitende Industrie international wirksam zu sichern, muss ein marktwirtschaftlich\r\nausgerichteter Ordnungsrahmen vorangebracht werden. Der Wirtschaftsrat fordert:\r\n Globale Wettbewerbsgleichheit konsequent vorantreiben:\r\nViele Staaten greifen durch die Verhängung von Exportzöllen und Ausfuhrrestriktionen sowie die\r\nVergabe von Subventionen vermehrt in internationale Rohstoffmärkte ein und schaffen oder\r\nverstärken damit kritische Markt- und Angebotskonzentrationen. Für Unternehmen in Deutschland\r\nwird die bezahlbare Sicherung des Rohstoffzugangs damit vermehrt zu einer Herausforderung. Die\r\nBundesregierung sollte sich daher im Rahmen der deutschen und europäischen Außen- und\r\nHandelspolitik auch zukünftig konsequent für den Abbau von Handelshemmnissen und\r\nWettbewerbsbeschränkungen auf multilateraler und bilateraler Ebene einsetzen. Die Verankerung\r\nvon Rohstoffkapiteln in EU-Freihandelsabkommen und die Stärkung freier und offener\r\n\r\n4\r\nRohstoffmärkte im Rahmen der G20 sind dazu wichtige Schritte. Überwachungsbefugnisse der WTO\r\ngilt es zu stärken. Angesichts einer wachsenden Nachfrage nach Rohstoffen insbesondere in\r\naufstrebenden Volkswirtschaften und der Gefahren einer möglichen Zunahme des Protektionismus\r\nmuss die Herstellung globaler Wettbewerbsgleichheit Priorität haben. Verteuerungen insbesondere\r\nvon kritischen und strategischen Rohstoffen für die europäische Weiterverarbeitung durch\r\nInstrumentarien wie beispielsweise den CO2-Grenzausgleich CBAM sind sektorspezifisch sorgfältig zu\r\nevaluieren und im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit der weiterverarbeiten Industrie als auch die\r\nSicherung der europäischen Resilienz und Verteidigungsfähigkeit anzupassen. Dazu sollte außerdem,\r\nwie in anderen Industriestaaten bereits praktiziert, der Aufbau einer strategischen Reserve bei\r\nwichtigen metallischen Rohstoffen wie zum Beispiel Aluminium, Kupfer, Lithium, Kobalt oder Nickel\r\numgesetzt werden. Eine steuerliche Begünstigung der Rohstofflagerhaltung ist dabei ein\r\nSchlüsselinstrument, welches zeitnah Anwendung finden soll.\r\n Nachhaltigkeit in der Lieferkette unbürokratisch, handhabbar und wirksam umsetzen:\r\nUnternehmen in Deutschland sind sich ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Gestaltung von\r\nLieferketten bewusst. Für eine wirksame Einhaltung international anerkannter Menschenrechte,\r\nökologischer Standards sowie des Arbeitsschutzes in der Lieferkette sind vor allem freiwillige und\r\nbranchenspezifische Ansätze anzustreben. Die national oder über den Green Deal vorangetriebenen\r\nVorhaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen allerdings unverhältnismäßige Belastungen\r\ndar. Diese gilt es in der laufenden Legislatur zügig und entschieden zurückzubauen. Insbesondere die\r\nEU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die darin enthaltenen deliktive Haftung ist in der aktuellen\r\nForm unbedingt zu stoppen.\r\n Rohstoffpolitik und Entwicklungszusammenarbeit verzahnen:\r\nUm die Menschenrechts- und Umweltbedingungen in Abbauländern wirksam zu verbessern, sollten\r\nInstrumente der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit stärker mit der Rohstoffgewinnung\r\nverbunden werden. Deutsche Unternehmen treiben dank innovativer Technologien und langjähriger\r\nErfahrung im verantwortungsvollen Bergbau die sichere, effiziente und umweltverträgliche\r\nGewinnung von Rohstoffen weltweit mit Beratungs- und Technologiedienstleistungen voran. Mit der\r\nUnterstützung und Koordination durch das German Mining Network und das Kompetenznetzwerk der\r\nAußenhandelskammern können sie dazu beitragen, die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu erleichtern\r\nund steigern. Diese Angebote sollten fortgeführt und auf weitere Regionen, insbesondere das zentrale\r\nAfrika, ausgeweitet werden.\r\nKreislaufwirtschaft effizient und marktwirtschaftlich stärken\r\nDie Kreislaufwirtschaft bietet in Zeiten internationaler Krisen, Kriegen oder Handelsbeschränkungen einen\r\nwichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Rohstoffversorgung. Ein hochwertiges Recycling zur Herstellung\r\nvon Materialien, die Primärrohstoffen vergleichbar sind, sowie die Verwertung tragen außerdem zur\r\nSchonung natürlicher Ressourcen bei. Eine marktwirtschaftlich und wettbewerblich orientierte und\r\nmindestens europäisch ausgerichtete Kreislaufwirtschaft leistet daher einen ökologisch sinnvollen und\r\nökonomisch machbaren Beitrag zur Sicherung von Wertschöpfung, Resilienz und Wohlstand. Der\r\nWirtschaftsrat fordert:\r\n Recyclingfähigkeit bei der Produktgestaltung marktwirtschaftlich weiterentwickeln:\r\nAuf der Grundlage der erweiterten Herstellerverantwortung sollte die Produktgestaltung durch\r\nUnternehmen über die gesamte Wertschöpfungskette weiterentwickelt werden. Dazu muss\r\ninsbesondere der Dialog aller betroffenen Akteure über alle Wertschöpfungsstufen hinweg gestärkt\r\nwerden. Bestehende freiwillige Industrieinitiativen wie die „Circular Economy Initiative\r\n\r\n5\r\nDeutschland“ sind zu verstetigen und auszubauen. Daneben sollte die Bundesregierung die weitere\r\nAusgestaltung des Vorschlages zur Schaffung einer Plattform Kreislaufwirtschaft unter Einbezug von\r\nWirtschaftsverbänden, DIN e.V. und Organisationen für Herstellerverantwortung prüfen und in\r\ndiesem Zusammenhang das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) wiederbeleben.\r\n Verlässliche Märkte für Recyclingrohstoffe schaffen:\r\nEs gilt, rechtssichere und verlässliche Märkte für Recyclingrohstoffe europäisch auf den Weg zu\r\nbringen und den Einsatz von Recyclingrohstoffen so grenzüberschreitend effizient zu stärken. In einem\r\ntechnologieoffenen Ansatz ist die Anwendung mechanischer, lösemittelbasierter oder chemischer\r\nRecyclingverfahren der Marktpreisbildung zu überlassen und von ausschließenden regulatorischen\r\nEingriffen abzusehen. Die Ziele für den Einsatz von Rezyklaten müssen sich technologieoffen am\r\nökonomisch und technologisch Machbaren orientieren und sollten einem hochwertigen Recycling\r\nnicht entgegenstehen. National gilt es die Berücksichtigung von Sekundärrohstoffen bei den\r\nRahmensetzungen zur öffentlichen Vergabe zu verstärken und mit diesem Nachfrageschub\r\nSekundärrohstoffen den Marktzutritt zu.\r\n Wiedergewinnung von Rohstoffen effizient und international steigern:\r\nDank ihres Know-hows und ihrer innovativen Technologien sind deutsche Recyclingunternehmen\r\ninternational führend. Für ein technologieoffenes und effizientes Recycling sollten wettbewerbsfähige\r\nVerfahren unter Berücksichtigung von Ökobilanzen und Massenstrombetrachtungen vorangebracht\r\nwerden. Die Entwicklung von Pfand- und Leasingsystemen sollte bei dafür geeigneten Produkten\r\nmarktwirtschaftlich ausgebaut werden. Zudem gilt es, Forschung und Investitionen in Entsorgungs-,\r\nSortier- und Verwertungsanlagen europäisch zu stärken und Exporte effizienter\r\nRecyclingtechnologien durch eine engere Verzahnung von Kreislaufwirtschaft und\r\nEntwicklungszusammenarbeit zu ermöglichen.\r\n Effizienz von Materialströmen erhöhen:\r\nEs gilt die Kreislaufführung von Rohstoffen in Europa zu stärken und mit branchenspezifischen\r\nAnsätzen die Wettbewerbsfähigkeit von Recyclingrohstoffen zu erhöhen. Der Einsatz von\r\nSekundärrohstoffen bleibt bei zahlreichen Anwendungen durch Restriktionen im europäischen\r\nProdukt-, Chemikalien- und Abfallrecht als auch durch Industrienormen ausgeschlossen. Zur\r\nAuflösung von Zielkonflikten sind anwendungs-, stoff- und produktspezifische Evaluationen\r\ndurchzuführen und abgewogene Anpassungen umzusetzen. Für eine effektive Reduzierung\r\nineffizienter Materialabflüsse sollte die definitorische Abgrenzung von Produkten und Abfällen\r\nnational und europäisch weiter angepasst werden. Bei grenzüberschreitenden Transporten von\r\nAbfällen in hochwertige Recyclinganlagen gilt es bürokratische Hürden europäisch abzubauen, damit\r\nRohstoffe einem möglichst effizienten Recycling zugeführt werden können. Europäisch sollten\r\ndarüber hinaus Möglichkeiten geprüft werden, die Recyclingfähigkeit von Produkten in Verbindung\r\nmit ihrer Nutzungs- und Energieeffizienz mithilfe der Ökodesign-Richtlinie zu verbessern. Gleichzeitig\r\nmuss die illegale Verbringung von Abfällen oder der unerwünschte Abfluss von Wertstoffen in\r\nDrittstaaten durch einen konsequenten Vollzug des bestehenden Rechts verhindert werden. Um die\r\nTransparenz von Materialströmen zu verbessern, sind außerdem Potenziale der Digitalisierung zu\r\nheben. Die Einführung eines digitalen Produktpasses ist dabei maximal unbürokratisch und unter\r\nEinbeziehung aller betroffenen Branchen anzugehen.\r\n\r\n6\r\nKernforderungen\r\nDie sichere und kosteneffiziente und sichere Versorgung mit Rohstoffen ist eine Querschnittsaufgabe\r\nsowohl der Wirtschaft als auch der Politik in Bund, Land und Brüssel. Bürokratische Hürden, geopolitische\r\nHerausforderungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfordern strategisches Denken und\r\nentschiedenes Handeln. Die Rohstoffbedarfe werden auch in Europa allein vor dem Hintergrund von\r\nDekarbonisierungs- und Rüstungsvorhaben weiter ansteigen. Neben der Kreislaufwirtschaft gilt es daher\r\ndie Bereitstellung von Primärrohstoffen in Europa zu stärken, statt auszubremsen. Der Wirtschaftsrat\r\nfordert:\r\n Zusammenführung von Zuständigkeiten für Kreislaufwirtschaft, Rohstoffhandel und\r\nRohstoffverarbeitung in einem Ministerium: Die Ausgliederung der Kreislaufwirtschaft als\r\nwesentlicher Säule der Rohstoffversorgung gilt es im Sinne effektiven staatlichen Handelns zu\r\nbeenden. Kreislaufwirtschaft, Rohstoffhandel und Rohstoffverarbeitung gilt es organisatorisch in\r\neinem Ministerium abzubilden.\r\n Planungs- und Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen und Rohstoffabbau beschleunigen:\r\nAls Kostentreiber und kalkulatorisches Risiko verhindern oder verzögern Planungs- und\r\nGenehmigungsverfahren umsetzbare Rohstoffexplorationsprojekte und Investitionen in die\r\nKreislaufwirtschaft. Die Anzahl und Komplexität von Fachgutachten ist zu prüfen und gestützt auf\r\ndie starken regulatorischen Rahmensetzungen des Verursacherprinzips zu verschlanken. Das\r\nVerbandklagerecht ist in verhältnismäßiger Weise zurückzubauen.\r\n Zusammenführung von Zuständigkeiten auf Landesebene Die im Critical Raw Materials Act\r\nanvisierte Zusammenlegung der behördlichen Zuständigkeiten bei und die Digitalisierung von\r\nPlanungs- und Genehmigungsverfahren muss zeitnah, branchenübergreifend und im Sinne der\r\nBeschleunigung von umgesetzt werden.\r\n Rohstofffonds stärken: Mit dem Rohstofffond wurde ein wirksames Instrument zur Anregung von\r\nInvestitionen zur Gewinnung, Verarbeitung und zum Recycling kritischer Rohstoffe geschaffen. Das\r\nBudget gilt es zu vervielfachen, um in relevanter Weise zur Rohstoffsicherung Deutschlands\r\nbeizutragen.\r\n Marktzugänge für Kreislaufwirtschaft durch öffentliche Beschaffung erleichtern: Die\r\nBerücksichtigung von Sekundärrohstoffen bei den Rahmensetzungen zur öffentlichen Vergabe gilt es\r\nauszuweiten.\r\n Abfallende definieren, Wiederverwendung ermöglichen: Die Verarbeitung und der Einsatz von\r\nSekundärrohstoffen werden aktuell in unverhältnismäßiger Weise regulatorisch erschwert. Eine\r\nklare und unbürokratische Abfallende-Definition ist dringend durch den Gesetzgeber zu schaffen.\r\n Effizienz von Materialströmen erhöhen: Der Einsatz von Sekundärrohstoffen bleibt bei zahlreichen\r\nAnwendungen durch Restriktionen im europäischen Produkt-, Chemikalien- und Abfallrecht als auch\r\ndurch Industrienormen ausgeschlossen. Zur Auflösung von Zielkonflikten sind anwendungs-, stoff- und\r\nproduktspezifische Evaluationen unter Einbeziehung von Produzenten, Anwendern und Verwertern\r\ndurchzuführen und abgewogene Anpassungen umzusetzen. Die Einführung eines digitalen\r\nProduktpasses ist maximal unbürokratisch und unter Einbeziehung aller betroffenen Branchen\r\nvoranzutreiben.\r\n\r\n7\r\n Berichtspflichten verschlanken, Rechtsunsicherheiten abbauen: Berichts-, Informations- und\r\nVeröffentlichungspflichten binden auch in der Rohstoff- und Kreislaufwirtschaft in\r\nunverhältnismäßiger Weise Ressourcen und führen zu schwerwiegenden Rechtsunsicherheiten. Für\r\ndie nächsten Jahre ist es dringend erforderlich, legislative Vorhaben zur Einführung neuer\r\nBerichtspflichten zurückzustellen und den Bestand gleichzeitig zu harmonisieren und entschieden\r\nzu vereinfachen. Insbesondere die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die darin enthaltenen\r\ndeliktive Haftung ist in der aktuellen Form unbedingt zu stoppen.\r\n CO2-Abscheidung ermöglichen: Die Produktion von Rohstoffen und der Behandlung von Abfällen\r\nsind Kohlenstoffdioxid intensiv. Es ist dringend erforderlich, dass die Abscheidung und Speicherung\r\nvon CO2 regulatorisch ermöglicht und Planungssicherheit geschaffen wird. In einem\r\ntechnologieoffenen Ansatz sind dabei sowohl die CO2-Aufkommen bei der Gewinnung von Energie,\r\nbeispielsweise Prozesswärme, als auch prozessbedingte CO2-Aufkommen, beispielsweise bei der\r\nthermischen Behandlung von Abfällen oder der Kalkproduktion zu berücksichtigen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016015","regulatoryProjectTitle":"Empfehlungen für die Medienwirtschaft","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d5/c6/510290/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270025.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Prioritäten der 21. Legislaturperiode\r\nEmpfehlungen für die Medienwirtschaft\r\n\r\nSeite 2 von 5\r\nAusgangslage\r\nDie deutsche Filmlandschaft ist im Wandel. Die Bewegtbildnutzung verschiebt sich zunehmend in\r\ndigitale Räume. Immer mehr Menschen konsumieren online. Circa 40 Mio. Menschen in\r\nDeutschland nutzen mittlerweile mindestens einmal im Monat Video-Sharing- oder On-DemandDienste.\r\nDer bisherige politische Reformprozess der Filmförderung verläuft stockend und bildet das\r\nveränderte Nutzungsverhalten der Konsumenten nicht ab. Eine Reform der Filmförderung durch\r\ndie Ampelregierung ist gescheitert. Eine neue Bundesregierung muss dies dringend nachholen.\r\nEs ist deutlich, dass die deutsche Filmförderung eine tiefgreifende Reform bedarf, deren Ziel die\r\nbessere Ausstattung von Filmen sein muss sowie die Schaffung von wirtschaftlich nachhaltigen\r\nRahmenbedingungen für die hiesige Produktionswirtschaft. Diskussionsansätze dafür sind\r\nvorhanden. Reformvorschläge der Ampelkoalition waren in der Sache konsequent, hatten jedoch\r\nKorrekturbedarf auf mehreren Ebenen. Grundsätzlich bleibt insbesondere die Einführung einer\r\nInvestitionsverpflichtung zu hinterfragen, da sie anders als ein Steueranreiz keine Garantie für die\r\ndringenden Investitionen am Standort darstellt.\r\nEine Reform der Filmförderung muss auf wirtschaftlicher Vernunft basieren. Ordnungspolitische\r\nPrinzipien gilt es zu beachten, um den deutschen Film- und Produktionsstandort wettbewerbsfähig\r\nzu machen. Dazu zählen, die Gewährleistung von Rechten, Leistungen und Freiheiten für alle\r\nMarktteilnehmer, bei gleichzeitiger staatlicher Zurückhaltung. Daher ist es geboten, die Reform\r\nder Filmförderung im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft durchzuführen. Eine Abkehr von\r\ndiesen Prinzipien ist schädlich für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.\r\n1. Vielfalt gehört zum Wesenskern der deutschen Medienlandschaft. Sie zu sichern muss eine\r\ngrundlegende Aufgabe der Filmförderung sein.\r\n2. Der Film- und Produktionsstandort Deutschland muss wieder wettbewerbsfähig werden.\r\nDie Filmförderung ist dafür ein zentrales Instrument. Neben der Förderung ist es ebenfalls\r\nbedeutend, bestehendes Know-how der Industrie an den Standort zu binden. Dafür\r\nmüssen notwendige Anreize geschaffen werden.\r\n3. Der Filmstandort Deutschland muss national wie international gestärkt werden.\r\nBei der Reform der Filmförderung kann der Blick ins Ausland Hilfestellung leisten. Dabei ist jedoch\r\nzu beachten, dass ausgewählte Praxisbeispiele auf den deutschen Markt anwendbar sein müssen,\r\num relevant zu sein. Es ist nicht zielführend, sich an Ländern zu orientieren, die wirtschaftliche und\r\nkulturelle Voraussetzungen mitbringen, die mit Deutschland nicht zu vergleichen sind.\r\nI. Film- und Produktionsstandort Deutschland - Attraktivität steigern durch richtige Anreize\r\nRichtige Anreize zu setzen ist essenziell, um den Film- und Produktionsstandort Deutschland\r\nwieder attraktiv zu machen. Das Motto muss dabei sein, dort zu fördern, wo es notwendig ist.\r\nWirtschaftsrat der CDU e.V.\r\nLuisenstr. 44, 10117 Berlin\r\nBereich Finanzmärkte, Europa,\r\nInternationales\r\nTelefon: 0 30 / 240 87 - 226\r\nE-Mail: international@wirtschaftsrat.de\r\n\r\nSeite 3 von 5\r\nDabei kann der Staat nur Rahmengeber sein und soll nicht in Marktprozesse eingreifen –\r\nbestenfalls tritt er als Enabler auf, um Marktteilnehmer durch gezielte Anreize zu unterstützen. Ein\r\nsinnvolles Anreizmodell kann dabei helfen, sich selbst tragende Investitionen in den Standort zu\r\ngenerieren, Arbeitsplätze zu schaffen, volkswirtschaftliche Vorteile auch über den Sektor hinaus zu\r\nerarbeiten und damit einen gesamtwirtschaftlichen Mehrwert zu schaffen.\r\n1. Prinzipiell zu befürworten ist ein Steueranreizmodell. Ein steuergutschriftbasiertes Modell\r\nbietet eine gute Grundlage den Sektor zu stärken. Bedeutend ist, dass auch geringer\r\nbudgetierte Filme und Produktionsfirmen mit geringem Eigenkapital von einem solchen\r\nModell profitieren.\r\n2. Der Gesetzgeber muss sich um eine zeitnahe Finanzierung bemühen. Hervorzuheben\r\nhierbei ist, dass die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu beachten ist. Ein\r\nAnreizmodell muss die Gegebenheiten des föderalen Systems beachten. Den Ländern\r\ndürfen keine Steuernachteile entstehen, damit keine bestehenden Ungleichheiten weiter\r\nvertieft werden.\r\n3. Ein (Steuer-)Anreizmodell für Film- und Serienproduktionen ist ein rechtlich umsetzbarer\r\nAnsatz mit positiven Effekten. Es schafft Investitions- und Planungssicherheit und sorgt\r\ndamit für Stabilität im Sektor. Zudem zeigen internationale Erfahrungen, dass\r\nAnreizmodelle in der Lage sind, ökonomisch nachhaltige, stabile und planungssichere\r\nProduktionsstandorte zu etablieren.\r\nInsgesamt hat Deutschland das Potenzial, seine Attraktivität als Produktionsstandort im\r\neuropäischen Vergleich deutlich zu steigern. Ausschlaggebend dafür ist die anhaltend hohe\r\nNachfrage nach audiovisuellen Produktionen und einem entsprechend großen\r\nInvestitionsinteresse im Markt. Notwendig sind allerdings einfach umsetzbare\r\ninvestitionsfördernde Rahmenbedingungen. Eine kluge und bürokratiearme Umsetzung kann zu\r\npositiven gesamtwirtschaftlichen Effekten führen.\r\nII. Investitionsverpflichtungen – Markteingriffe schaden dem Standort Deutschland\r\nDie Ampelkoalition avisierte eine umfassende Investitionsverpflichtung mit ihrer Reform der\r\nFilmförderung. Ziel der Investitionsverpflichtung sollte sein, die Marktpluralität in Deutschland zu\r\nstärken. Dazu sieht der Entwurf eine Investitionsverpflichtung von 20 Prozent bei gleichzeitiger\r\nBeibehaltung der Filmabgabe vor.\r\nDem steht der Wirtschaftsrat kritisch gegenüber; tragfähige Investitionen von Marktteilnehmern\r\nlassen sich nicht per Quote einstellen.\r\n1. Eine Investitionsverpflichtung ist verfassungsrechtlich nicht geeignet, erforderlich und\r\nangemessen. Ihre Legitimation muss außerdem hinsichtlich der bestehenden EUQuotenregelungen bezweifelt werden. Zudem ist die Frage der Zuständigkeit und\r\nKompetenz nicht geklärt.\r\n2. Die Einführung einer Investitionsverpflichtung erfordert die eindeutige Feststellung eines\r\nMarktversagens, die die Grundlage für korrigierende Regulierungen darstellen würde. Das\r\nvom BKM postulierte Marktversagen kann im Hinblick auf das bestehende Engagement von\r\nprivaten Sendern und VoD-Anbietern bisher nicht validiert werden. Es existieren keine\r\nökonomischen Evidenzen, die verpflichtende Investitionen als wirtschaftliche\r\nNotwendigkeit begründen.\r\n\r\nSeite 4 von 5\r\n3. Insbesondere im Hinblick auf die öffentlich-rechtlichen Sender stellt sich die grundlegende\r\nFrage nach der adäquaten Bemessungsgrundlage. Durch die Einbeziehung von\r\nEigenproduktionen in die Bemessungsgrundlage würde eine Investitionsverpflichtung\r\nzwangsläufig steigen. Eigenproduktionen dürfen daher nicht Teil der Bemessungsgrundlage\r\nsein.\r\nEine Investitionsverpflichtung stellt einen Eingriff in den Markt dar. Dabei bleiben\r\nKompetenzfragen ungeklärt. Es ist bisher auf mehreren Ebenen unklar, wie europa-, verfassungsund kompetenzrechtliche Bedenken angegangen werden. Das gleiche gilt für die Subquoten. Das\r\njahrelang diskutierte Modell, Quoten für spezifische Angebotssektionen zu definieren, stellt einen\r\nweiteren Eingriff in die Marktdynamiken dar und widerspricht den Prinzipien der Sozialen\r\nMarktwirtschaft.\r\nEs muss das Ziel sein, internationale Produktionen nach Deutschland zu holen. Deutschland muss\r\nden Anspruch entwickeln, der führende Film- und Produktionsstandort Europas zu werden.\r\nAttraktiv auch für ausländische Investoren sind Rahmenbedingungen, die Anreize setzen, am Filmund Produktionsstandort Deutschland zu investieren – Markteingriffe des Staates zählen nicht zu\r\neinem tragfähigen Prinzip.\r\nEine Investitionsverpflichtung stellt einen solchen Markteingriff dar und ist daher abzulehnen.\r\nVielmehr muss die Regierung die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, um für\r\ninternationale Produktionen attraktiv zu werden. Dies kann nur durch ein einfaches und\r\nkonkurrenzfähiges Steueranreizmodell erreicht werden. Andere Länder der EU wie Spanien,\r\nTschechien oder Ungarn sind in dieser Hinsicht Vorreiter. Ohne ein Steueranreizmodell droht\r\nDeutschland weiter Wettbewerbsfähigkeit und den internationalen Anschluss zu verlieren.\r\nZu den weiteren Gründen gegen Investitionsverpflichtungen zählen auch europarechtliche\r\nBedenken.\r\n4. Eine Investitionsverpflichtung kann kein Plus an deutschen Produktionen garantieren.\r\nDamit widerspricht sie der Zielsetzung, den Produktionsstandort Deutschland zu stärken.\r\nDarüber hinaus verstößt eine Produktionsortvorgabe gegen die Dienstleistungsfreiheit und\r\nwäre damit europarechtswidrig.\r\n5. Im europaweiten Vergleich zeigt sich die angedachte Investitionsverpflichtung von 20\r\nProzent als unverhältnismäßig hoch. Im Durchschnitt liegt eine Investitionsverpflichtung in\r\nEuropa bei rund 3 Prozent. In der Schweiz liegt der Satz beispielsweise bei 4 Prozent, in\r\nPolen bei 1,5 Prozent oder in Kroatien bei 4 Prozent. Auch Frankreich stellt als\r\nReferenzland in diesem Zusammenhang einen Ausreißer dar. Zudem haben andere Länder\r\n(Bsp. Schweden, Finnland oder Dänemark) bewusst keine Investitionsverpflichtungen\r\nimplementiert.\r\n6. Investitionsverpflichtungen sind Förderungen „nationaler“ Produktion. Dies widerspricht\r\ndem Grundsatz der EU und fördert eine Fragmentierung des EU-Marktes. Kleinere\r\nnationale Produktionen sind für den internationalen Markt weniger attraktiv und fördern\r\neine Kosteninflation. Es muss daher ein europaweiter Ansatz gefunden werden.\r\n\r\nSeite 5 von 5\r\nIII. Europäische Plattformregulierung im Blick behalten - Überprüfung der Richtlinie über\r\naudiovisuelle Mediendienste (AVMD)\r\nDie Bundesregierung muss sich in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf europäischer\r\nEbene für eine Überprüfung der AVMD-Richtlinie einsetzen, um sicherzustellen, dass sie\r\nangesichts der zahlreichen neuen Regulierungsinitiativen (DSA, DMA, EMFA, Code of Practices)\r\neinen holistischen, klaren und fairen Ordnungsrahmen schafft. Dieser muss Verbraucher schützen,\r\nunrechtmäßige Werbung eindämmen und das Herkunftslandprinzip wahren.\r\nIm Rahmen des European Board for Media Services sollte zudem eine stärkere Harmonisierung im\r\nBinnenmarkt durch gemeinsame Umsetzungsguidelines der nationalen Regulierungsbehörden\r\ngefördert werden.\r\nZiel ist es, Medienvielfalt, unternehmerische Freiheit und die Refinanzierung von Mediendiensten\r\nzu stärken sowie mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Eingriffe in die Vertragsfreiheit und\r\nProgrammautonomie sind abzulehnen.\r\nBerlin, März 2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016019","regulatoryProjectTitle":"Digitalisierung Deutschlands","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/66/79/510292/Stellungnahme-Gutachten-SG2504010051.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":" \r\n \r\n•\t. \r\n6 zentrale Handlungsfelder für die neue Bundesregierung:\r\n\r\n\r\n1.\tSchaffung eines Digitalministeriums mit Durchsetzungskraft\r\n•\tBündelung der Aufgaben zur Digitalisierung und Digitalen Infrastruktur in einem eigenständigen Di-gitalministerium mit Ministerrang, eigenem Budget und Vetorecht bei Digitalthemen.\r\n•\tZusammenführung und zentrale Steuerung relevanter nachgeordneter Behörden zur Vermeidung von Doppelstrukturen und zur beschleunigten Umsetzung digitaler Projekte.\r\n•\tZur Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen für digitale Geschäftsmodelle, der Da-tenökonomie, den Einsatz von digitalen Schlüsseltechnologien (bspw. Künstliche Intelligenz) und digi-talen Infrastrukturen.\r\n•\tDas Digitalministerium muss ein kohärentes Vorgehen insb. bei den übergeordneten Themen der Verwaltungsdigitalisierung, IT des Bundes (über alle Ressorts), digitale Infrastruktur (einschl. Rechen-zentren), horizontale Digitalregulierungen wie KI oder Plattformen, Förderung digitaler Schlüssel-technologien und der Cybersicherheit, sicherstellen können\r\n•\tNachgeordnete Digitalagentur zur zentralen Begleitung der Länder und Kommunen bei der Umset-zung von Digitalisierungsmaßnahmen, wie z.B. eGovernment- und Smart Regions-Projekte.\r\n\r\n2.\tDatenökonomie\r\n•\tMind-Shift in den Datenpolitik. Daten als Wertschöpfungspotential verstehen, nicht als Risiko. Daten-schutzvorgaben müssen innovationsfreundlich sein.\r\n•\tSteuerliche Förderung von Digital- und KI-Lösungen. Unternehmen, die ihre Prozesse digitalisieren, insbesondere im Bereich KI, sollten durch verbesserte Abschreibungsregelungen gefördert werden.\r\n•\tZentralisierung der Datenaufsicht für die Wirtschaft beim BfDI, um unterschiedliche Auslegungen zwischen den Bundesländern zu vermeiden und damit Rechtsicherheit für Unternehmen durch eine einheitliche Datenschutzaufsicht zu stärken. Die Landesdatenschutzbeauftragten wären weiterhin für die Landesbehörden zuständig.\r\n•\tFörderung sicherer Datenräume und klarer Vertragsmodelle, um eine wettbewerbsfähige europäi-sche Datenwirtschaft zu etablieren.\r\n\r\n3.\tStärkung der digitalen Bildung\r\n•\t5 Mrd. EUR Bundesmittel für digitale Schulen bis 2030, um u.a. IT-Infrastruktur, adaptive Lernangebo-te und Lehrerfortbildungen zu finanzieren. Ländermittel sind in vergleichbarer Höhe notwendig.\r\n•\tVerbesserung des Unterrichts durch adaptive Bildungsmedien (KI-basiert). Die Vermittlung von ba-sis- und fachspezifischen Kompetenzen benötigt eine „neue Generation Bildungsmedien“ Diese sind adaptiv und unterstützen die Lehrkräfte bei der individuellen Förderung all ihrer Schüler. Die Ent-wicklung solcher nachweislich lernwirksamen Bildungsmedien basieren technisch auf Intelligenten Tutoriellen Systemen (ITS) mit KI-Komponenten. Um damit zeitnah eine Verbesserung des Unterrichts in der Breite des Schulsystems zu bewirken, benötigen Lehrkräfte außerdem Anleitung und Ausbil-dung.\r\n•\tDaten- und KI-Kompetenzen, mit Fokus auf projektbasierten „Daten-Unterricht“, frühzeitig in den Lehrplan integrieren, um Verständnis für datenbasierte Technologien zu fördern und zu vermitteln.\r\n•\tFlächendeckende Medienkompetenzvermittlung in Schulen u. öffentlichen Bildungseinrichtungen, um alle Menschen unserer Gesellschaft zur eigenen u. unabhängigen Meinungsbildung zu befähigen.\r\n\r\n4.\tDigitale Infrastruktur ausbauen\r\n•\tBeschleunigte Genehmigungsverfahren für Glasfaser bis in die Häuser und Wohneinheiten sowie für Mobilfunkstandorte und deren Anbindungen, und für flächendeckendes 5G durch bundesweit ein-heitliche Standards.\r\n•\tAusbau digitaler Infrastrukturen als überragendes öffentliches Interesse gesetzlich verankern, um Bürokratieabbau zu ermöglichen. Deutschland muss Vorreiter in der Gigabit-Versorgung werden. Hierfür ist das jährliche Bundesbudget für die GigabitfFörderung bei max. € 1 Mrd über die nächsten Jahre zu verstetigen. Zusammen mit der Kofinanzierung von Ländern und Kommunen stehen dann rd. € 2 Mrd p. a. für die Gigabitförderung zur Verfügung.\r\n•\tSouveräne Cloud-Infrastrukturen ausbauen. Die geopolitischen Veränderungen erfordern eine un-abhängige digitale Infrastruktur. Der Staat muss als Ankerkunde für KI- und Cloud-Technologien auf-treten und Vorreiter in der Nutzung souveräner Lösungen werden.\r\n•\tIoT-Infrastruktur und Smart Regions stärken. Mit dem Ausbau der Grundlagen digitaler Infrastruktu-ren können smarte IoT-Anwendungen die Effizienz bei Aufgaben der öffentlichen Hand und die Ver-einfachung alltäglicher Anwendungen privater Nutzer im öffentlichen Raum steigern.\r\n\r\n5.\tBürokratieabbau und Investitionsanreize für den Netzausbau\r\n•\tVereinfachung und vollständige Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Genehmigungsprozesse, um den Ausbau von Rechenzentren, Glasfaser und Mobilfunkinfrastruktur zu beschleunigen.\r\n•\tEinheitliche Standards für Antragsverfahren in allen Bundesländern zur Vermeidung regulatorischer Flickenteppiche und Einsatz von „Genehmigungsfiktionen“ bei Fristüberschreitungen, um Verzöge-rungen zu minimieren.\r\n\r\n6.\tStärkung der europäischen Zusammenarbeit und Wettbewerbsfähigkeit\r\n•\tHarmonisierung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Telekommunikationsmarkt in der EU.\r\n•\tGleiche Regeln für gleiche Dienste, um Fairness zwischen traditionellen Anbietern und Over-the-Top-Diensten (OTT) zu gewährleisten.\r\n•\tEU-weite Investitionsanreize für digitale Infrastrukturen in der Twin-Transition (digitale und grüne Transformation), um den Aufbau resilienter Infrastruktur voranzutreiben.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016020","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der Digitalwirtschaft","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/49/e4/510294/Stellungnahme-Gutachten-SG2504010052.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":" \r\n \r\n•\t. \r\nPräambel\r\nDeutschland steht innen-, wie außenpolitisch vor enormen wirtschaftspolitischen Herausforderungen. Die deutsche Wirtschaft ist seit 2019 gerade einmal um 0,3 Prozent gewachsen. Nicht pro Jahr, sondern insge-samt. Zugleich bietet die Digitalwirtschaft mit ihren Produkten und Dienstleistungen sowie der Einsatz von neuen digitalen Technologien ein enormes Wachstumspotenzial für Deutschland und Europa.\r\nAls stark wachsender und zukunftsweisender Wirtschaftsbereich ist die Digitalwirtschaft längst eine der tra-genden Säulen des Wirtschaftsstandortes Europa. Daher kommt ihr auch eine Schlüsselrolle bei der Schaffung zukünftigen Wohlstands in Deutschland und Europa zu.  \r\nDabei gilt es, den bestehenden Ordnungsrahmen für die digitale Plattformökonomie laufend zu evaluieren und so zu gestalten, dass Investitionen und Innovationen gefördert werden, faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und Verstöße gegen geltendes Wettbewerbs-, Verbraucher- und Umweltrecht konsequent geahn-det werden. Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass Produkt-, Verbraucher- und Lauterkeitsrecht von allen Marktteilnehmern gleichermaßen eingehalten werden. Die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirt-schaft von fairem und freiem Wettbewerb müssen für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten.\r\nEine kontinuierliche Evaluierung des sich entwickelnden Ordnungsrahmens muss dabei sicherstellen, dass wachstums-, wettbewerbs- und innovationshemmende Effekte schnell erkannt und korrigiert werden können. Neue gesetzliche Maßnahmen müssen prinzipienbasiert, technologieneutral und international kompatibel sein und stets eine evidenzbasierte Analyse des konkreten Regulierungsbedarfs und der zu erwartenden Auswir-kungen auf Innovationen und Investitionen vorausgehen.\r\nEine neue Bundesregierung ist deshalb dazu aufgerufen sich für einheitlichen Wettbewerbsbedingungen und ein sicheres Online-Umfeld für alle einzusetzen. Wo es an einem entsprechenden Level Playing Field fehlt, muss sie sich für die Stärkung des Wettbewerbs als Grundpfeiler der europäischen Zukunftsstrategie einset-zen – sowohl auf Bundes- wie auch auf Europaebene. \r\nWeiterhin braucht es eine europäische Wirtschafts- und Binnenmarktstrategie, die den digitalen Binnenmarkt, zur Förderung von KMU und der Skalierung von innovative Digitalunternehmen, vollendet sowie eine Überar-beitung des Wettbewerbsrechts zur Unterstützung europäischer Marktkonsolidierung, unter Wahrung von Chancengleichheit für alle Teilnehmer am europäischen Binnenmarkt.\r\nVon der neuen Bundesregierung braucht es deshalb jetzt ein entschlossene Digitalwirtschaftsagenda, die faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen sicherstellt sowie Innovationskraft und digitale Souveränität fördert. \r\n \r\n4 zentrale Handlungsfelder für die neue Bundesregierung:\r\n\r\n\r\n1.\tBürokratieabbau und regulatorische Vereinfachung\r\nBürokratie abbauen und Kohärenz stärken: Angesichts der Vielzahl neu geschaffener Regulierungen auf EU- und Bundesebene müssen bestehende Regeln kohärent gestaltet und Überschneidungen sowie Widersprü-che abgebaut werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die Bundesregierung muss zudem bestehende Regu-lierungen einer Evaluierung unterziehen, um unnötige Belastungen für Unternehmen zu vermeiden. Zukünfti-ge Regulierungen sollten verpflichtend einem Impact-Assessment unterzogen werden, um negative Folgen für KMU – etwa höhere Kosten, eingeschränkten Technologiezugang oder begrenzte Vertriebswege – frühzeitig zu erkennen und die globale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu sichern. Regulierungen dür-fen nicht zu einem Wettbewerbsnachteil führen.  \r\n Vereinfachung komplexer Vorschriften, insbesondere für digitale Produkte, Dienstleistungen und deren Anwendung: Die Bundesregierung muss regulatorische Klarheit schaffen, indem sie Berichtspflichten auf das absolut Notwendige reduziert, sich überschneidende Regulierung abschafft bzw. angleicht und harmonisierte Standards für digitale Produkte und Dienstleistungen etabliert.\r\nBessere Koordinierung zwischen den Regulierungsbehörden: Zudem ist eine stärkere und formellere Koordi-nierung zwischen spezialisierten Regulierungsbehörden in den Bereichen Wettbewerb, Verbraucherschutz, Datenschutz, Sicherheit und Telekommunikation auf EU- und nationaler Ebene erforderlich. Dies erhöht die Rechtssicherheit für Unternehmen und Widersprüche zwischen unterschiedlichen regulatorischen Zielen werden vermieden. \r\nKein Gold Plating: Die Bundesregierung muss bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht darauf verzichten, die vorgegebenen Regulierungs-Standards weiter zu erhöhen, um Wettbewerbsnachteile für Un-ternehmen in Deutschland zu vermeiden. Die Bundesregierung ist zudem aufgefordert die Rücknahme natio-naler Sonderlösungen bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in der Vergangenheit zeitnah zu prüfen.\r\nModernisierung der DSGVO, um praxistaugliche Lösungen für Unternehmen zu schaffen: Die Bundesregie-rung muss sich auf EU-Ebene für eine zielgerichtete Anpassung der Datenschutzregelungen, hin zu einem risi-kobasierten Regulierungsansatz, einsetzen, um Unternehmen wirtschafts- und innovationsfreundlichere Da-tenschutzkonzepte zu ermöglichen. Zudem ist eine Zentralisierung der Datenaufsicht für die Wirtschaft beim BfDI notwendig, um unterschiedliche Auslegungen zwischen den Bundesländern zu vermeiden und damit Rechtsicherheit für Unternehmen durch eine einheitliche Datenschutzaufsicht zu stärken. Die Landesdaten-schutzbeauftragten wären weiterhin für die Landesbehörden zuständig.\r\n \r\n2.\tStärkung der digitalen Wettbewerbsfähigkeit \r\nÜberarbeitung des Wettbewerbsrechts zur Förderung europäischer Marktkonsolidierung: Die Bundesregie-rung muss sich für eine Modernisierung der EU-Fusionskontrolle einsetzen, mit rechtssicheren Aufgreif-schwellen, Marktdefinitionen, die der Realität globaler Märkte gerecht werden und vorhersehbaren materiel-len Entscheidungen. \r\nRechtssichere Prüfung von Übernahmen: Die Bundesregierung sollte sich für eine klare und effektive Kontrol-le von Übernahmen einsetzen, die den Wettbewerb gefährden. Dies darf jedoch nicht zu einer generellen Blockade von Fusionen führen. Die Prüfung muss gezielt darauf ausgerichtet sein, wettbewerbsschädliche Übernahmen zu identifizieren, ohne pauschal alle Transaktionen großer Unternehmen einer zusätzlichen Kon-trolle zu unterwerfen. Gleichzeitig muss die EU-Fusionskontrolle (wie oben genannt) überarbeitet werden und insbesondere stärker widerspiegeln, dass nahezu alle digitalen Märkte heute global definiert sind. Eine geziel-te Modernisierung des Wettbewerbsrechts kann so verhindern, dass Übernahmen den Markt verzerren, wäh-rend sie zugleich europäische Marktkonsolidierungen ermöglicht.\r\nStärkung der DSC für eine effektive Aufsicht: Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die nationale Auf-sichtsbehörde des DSA (DSC) zukunftsgerichtet ausgestattet wird. Neben mehr Personal und Kompetenzen muss der Fokus auch auf technologische und KI-gestützte Lösungen zur effizienten Aufgabenbewältigung lie-gen. Zudem ist eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem DSC und anderen spezialisierten Re-gulierungsbehörden, insbesondere im Bereich der Wettbewerbsaufsicht, essenziell. \r\n \r\n3.\tSchutz von Umwelt-, Verbraucher- und Handelsstandards\r\nKonsequente Ahndung von Verletzungen von Umwelt- und Verbraucherstandards sowie Einfuhrbestimmun-gen: Die Bundesregierung muss die Marktüberwachungsbehörden stärken, eine lückenlose digitale Vernet-zung nationaler und europäischer Marktüberwachungsbehörden sicherstellen und digitale Werkzeuge einset-zen, um Verstöße von EU- und Nicht-EU-Unternehmen auf Plattformen schneller zu identifizieren und zu sank-tionieren.\r\nModernisierung des Zolls zur besseren Kontrolle des internationalen Warenverkehrs und wirksame Sanktio-nen bei Regelverstößen: Die Bundesregierung muss die Voraussetzungen schaffen, damit Unternehmen mo-derne Technologien wie KI-gestützte Überprüfungssysteme im Zollbereich effizient und rechtssicher einsetzen können. Dies würde Unternehmen ermöglichen, ihre Zollprozesse zu optimieren, Fehler zu minimieren und regulatorische Vorgaben besser einzuhalten. Gleichzeitig sollten auch die Zollbehörden ihre digitalen Kontrol-linstrumente ausbauen, um die Effizienz zu steigern, die Genauigkeit zu erhöhen und Regelverstöße wirksamer zu bekämpfen. Darüber hinaus müssen Verstöße konsequent z.B. mit progressiv steigenden Strafen geahndet werden, sodass Wiederholungstäter spürbare Konsequenzen tragen. \r\n \r\n4.\tTechnologische Resilienz und Datenwirtschaft stärken\r\nUmsetzung des European Data Act zur Förderung der Datenteilung: Die Bundesregierung muss eine klare und einheitliche Umsetzung des Data Act in Deutschland sicherstellen, welche verlässliche rechtliche Rahmenbe-dingungen für einen fairen Zugang und eine faire Nutzung von Daten schafft.\r\nVerbesserter Datenzugang und Umsetzung des European Data Act zur Förderung der Datenteilung: Die Bun-desregierung muss Unternehmen und Verwaltungen einen nahtlosen und umfangreichen Datenaustausch er-möglichen sowie eine klare und einheitliche Umsetzung des Data Act in Deutschland sicherstellen. Nur so kön-nen verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für einen fairen Zugang und eine faire Nutzung von Daten geschaffen werden. Um eine wettbewerbsfähige europäische Datenwirtschaft zu etablieren, braucht es für den freien Datenverkehr einen europäisch harmonisierten und ausgewogenen Datenschutz, der die rechtssi-chere Nutzung ermöglicht.\r\nFörderung von European Technological Resilience: Die Bundesregierung soll sich aktiv für den Aufbau einer wettbewerbsfähigen und vielfältigen Anbieterlandschaft in Europa im Bereich der Cloud- und Infrastruktur-plattformen einsetzen, um IT-Anwendern möglichst umfassende Wahlmöglichkeiten und strategische Steue-rungsoptionen, etwa im Wege von Multi-Cloud-Ansätzen zu ermöglichen. Unternehmen und Behörden muss zudem die Nutzung der am besten am Markt verfügbaren und geeigneten Technologielösungen ermöglicht werden, um Europas Wettbewerbsfähigkeit, Verwaltungseffizienz, Resilienz und Sicherheit zu gewährleisten. Für den öffentlichen Sektor sollten Risikoklassen für bestimmte Daten bzw. Cloud-Workloads definiert und diesen abgestufte Anforderungs-Standards zugeordnet werden, um die Sicherheits- und Souveränitätsanfor-derungen in implementierbarer und für alle Marktakteure transparenter Form festzulegen.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016021","regulatoryProjectTitle":"Empfehlungen für die neue  Bundesregierung zur Stärkung  des Startup-Ökosystems","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5c/72/510296/Stellungnahme-Gutachten-SG2504010053.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":" \r\n \r\n•\t. \r\n\r\n„Deutschlands Startup-Ökosystem ist schlicht nicht innovationstauglich und wettbewerbsfähig. Es braucht jetzt endlich grundlegende Strukturreformen für mehr Gründungen und Startup-Investments in Deutschland.“\r\n\r\n\r\n14 Empfehlungen für den Koalitionsvertrag\r\n\r\n1. Mehr Risikokapital für großvolumige Finanzierungsrunden: Aufbau eines Zukunfts-fonds II in Höhe von 100 Mrd. Euro mit einer Laufzeit bis 2035. Deutschlands Startups brau-chen für großvolumige Finanzierungsrunden von 100 Millionen Euro und mehr einen ver-besserten Zugang zu Risikokapital, indem mehr Kapital privater institutioneller Investoren (Versicherungen, Stiftungen, Pensionsfonds) aktiviert wird.\r\n\r\n2. Stärkeres Engagement des Staates als strategischer Ankerkunde: Deutschlands Star-tups brauchen eine stärkere vorkommerzielle Beschaffung zur Weiterentwicklung ihrer in-novativen Technologien und Geschäftsmodelle, welche durch Aufträge für Produkte und Dienstleistungen im Wettbewerb, unter Berücksichtigung von strategischen und wirtschaft-lichen Aspekten, vergeben werden, noch bevor diese fertig sind.\r\n\r\n3. Mehr erfolgreiche Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen realisieren: Deutschland braucht bundesweit mehr „Startup Factories“, die eine Verzah-nung von Hochschulen, privaten Investoren und der Wirtschaft (bspw. über Mentoringpro-gramme) ermöglichen und so den Transfer von Forschungsprojekten zu Innovationen, die auch auf dem Weltmarkt ankommen, sicherstellen. Zudem sollte die Förderung von Public Private Partnerships in Forschungsparks (vgl. Cambridge Research Centers) incentiviert werden.\r\n\r\n4. Unternehmertum als fester Bestandteil des Bildungsauftrags: Entrepreneurship muss fester Bestandteil des Lehrauftrags an Schulen und Hochschulen werden, um frühzeitig mu-tigen Pioniergeist, Unternehmergeist und Risikobereitschaft zu fördern. Diverse Konzepte dazu gibt es bereits. Unternehmer tragen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesell-schaftliche Verantwortung und tragen im Rahmen von PPP (Public Private Partnership) da-zu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und den Staat in denjenigen Punk-ten zu unterstützen, wo kurzfristige, effiziente oder überhaupt umsetzbare Lösungen her-ausfordernd sind.\r\n\r\n5. Schaffung eines digitalen One-Stop-Shop für Gründungen und Skalierung: Deutsch-lands Gründer brauchen eine zentrale digitale Plattform und Anlaufstelle für ihren Grün-dungsprozess (bspw. für Handelsregisteranmeldung oder Gewerbeanmeldung) bis hin zur Skalierung ihres Geschäftsmodells. Dabei muss sichergestellt werden, dass bürokratische Hürden (bspw. durch die DSGVO) abgebaut werden. Durch eine Kontaktbörse für PE und staatliche und institutionelle Investoren kann ebenfalls die Skalierung über den One-Stop-Shop unterstützt werden. Zudem ist eine Automatisierung von Steuererklärungen und Compliance-Daten (z. B. LKSG) notwendig.\r\n\r\n6. Einführung eines Regulierungsmoratoriums für Startups und bestehende Bürokratie abbauen: Die Bundesregierung muss bestehende Regulierungen einer Evaluierung unter-ziehen und neue Vorschriften auf Innovationsfreundlichkeit prüfen, um unnötige Belastun-gen für Startups zu vermeiden und zu reduzieren. Es braucht bspw. einen vollständigen Stopp neuer Dokumentationspflichten für Startups. Außerdem müssen die Bearbeitungsfris-ten für Behörden, insbesondere in den Bereichen Ernährung und Biotech, deutlich reduziert werden um Innovations- und Gründergeist nicht weiter auszubremsen.\r\n\r\n7. Personalbeschaffung erleichtern: Vereinfachte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für internationale Talente durch ein „Startup-Visum“ oder einen erleichterten Zugang zur Blue Card. Zudem sollen Coding-Bildungseinrichtungen gefördert werden, um mehr Soft-wareentwickler hervorzubringen.\r\n\r\n8. Mehr steuerliche Entlastung und Anreize: Deutschlands Startup-Ökosystem braucht ei-ne Erleichterung u. a. beim Reinvestieren von Gründern beim Exit, eine weitere Verbesse-rung bei Mitarbeiterbeteiligungen, eine Stärkung von Dachfonds-Strukturen und die Gleich-stellung von Corporate VC und regulierten VC Funds. Zudem muss die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen reformiert werden, um Talente besser zu gewinnen. Optimal wä-re ein \"Zero Tax\"-Modell für die ersten fünf Jahre.\r\n\r\n9. Aufbau eines liquiden Sekundärmarktes: Damit Business Angels und Frühphaseninves-toren schneller reinvestieren können, braucht es einen funktionierenden Sekundärmarkt für Startup-Anteile. Die Bundesregierung muss hierfür die finanzmarktregulatorischen Rahmenbedingungen schaffen.\r\n\r\n10. Bessere Rahmenbedingungen und Anreize für mehr Börsengänge in Deutschland: Um Deutschland als Standort für IPOs attraktiver zu machen, muss die Bundesregierung weitere steuerliche Anreize setzen, das Prospektgenehmigungsverfahren vereinfachen und den Mindestnennwert von Aktien weiter senken. Zudem sind eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge sowie die Verbesserung des internationalen Handels von europäi-schen Aktien notwendig, um mehr Liquidität auf den Börsenmärkten zu schaffen.\r\n\r\n11. Verzögerte Erbschaftsbesteuerung von Startup-Anteilen: Startup-Beteiligungen sind illiquide, sodass Investoren die darauf anfallende Erbschaftssteuer oft nicht durch einen (Teil-) Verkauf zahlen können („Dry Income“-Problematik). Durch eine stille staatliche Be-teiligung, bei der die Steuer erst beim Exit fällig wird, kann die „Dry Income“-Problematik gelöst werden. Dies würde insbesondere Privatinvestoren und Family Office entlasten und mehr Kapital für Startups mobilisieren.\r\n\r\n12. Effektivere Förderpolitik durch steuerliche Anreize statt Subventionsflut: Deutsch-land fördert zu viele wenig wirksame Projekte, ohne Erfolg und Impact gezielt zu messen. Statt immer neuer Subventionen sollte die Bundesregierung verstärkt auf steuerliche An-reize wie Tax Credits und Tax Breaks setzen – ähnlich wie in den USA. Hierfür entscheidend ist ebenfalls auch ein schlankes, transparentes und unternehmerfreundliches Förderum-feld.\r\n\r\n13. Unterstützung des 28th Regime: Um den Zugang für Risikokapital für Startups in Eu-ropa zu erleichtern, müssen die Rahmenbedingungen für paneuropäische Investments ver-bessert werden. Hierzu ist die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Umsetzung und Anwendung des 28th Regimes (EU Inc) einzusetzen.\r\n\r\n14. Innovationsförderung und Technologiestärkung in Europa: Die Bundesregierung sollte verstärkt darauf hinwirken, dass europäische Innovationskapazitäten in Zukunfts-branchen wie AI, Energy, Dual Use, Quantum Computing und Biotech gezielt gestärkt wer-den. Hierzu zählt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen, Un-ternehmen und öffentlichen Auftraggebern sowie die Schaffung eines attraktiven Investiti-onsklimas, das international wettbewerbsfähig bleibt.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016296","regulatoryProjectTitle":"Mehr Arbeitskräfte, mehr Wohlstand: die Agenda der Task Force Fachkräftesicherung des Wirtschaftsrates","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/15/cb/516343/Stellungnahme-Gutachten-SG2504250022.pdf","pdfPageCount":10,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nMehr Arbeitskräfte, mehr Wohlstand –\r\ndie Agenda der Task Force Fachkräftesicherung des Wirtschaftsrates\r\nDie Bevölkerungsalterung stellt unsere Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Bis 2035 würde\r\ndas Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland um 7 Millionen zurückgehen, wenn die Erwerbsbeteiligung unverändert und Migration unberücksichtigt blieben. Jetzt besteht die letzte Chance, Deutschland fit zu machen für den demographischen Wandel, bevor schon ab 2025 die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand eintreten.\r\nBereits aktuell sind rund 1,5 Millionen Stellen unbesetzt, der Arbeitskräfteknappheitsindikator des\r\nIAB erreicht fast sein Allzeithoch; und das, obwohl Deutschland eine mehrjährige wirtschaftliche\r\nSchwächephase durchmacht und obwohl die Zahl der Erwerbstätigen gegenwärtig mit rund 46 Millionen ihr Maximum erreicht – um von nun an langsam und dann immer rascher zu sinken. Während\r\nder Arbeitskräftemangel bisher somit vor allem durch die hohe Arbeitsnachfrage getrieben ist, wird\r\nvon nun an das zurückgehende Arbeitskräfteangebot eine immer stärkere Rolle spielen. Die Alterung\r\nder Babyboomer bringt Deutschland auch dadurch in eine demographische Doppelklemme, dass einerseits die Nachfrage nach Pflegedienstleistungen ansteigt und andererseits die Zahl potenzieller\r\ndeutscher Erwerbstätiger – in der Pflege und selbstverständlich auch darüber hinaus – sinkt.\r\nNach aktuellen Prognosen werden bereits 2030 in den Mangelberufen drei Millionen Fachkräfte fehlen, davon allein 1,1 Millionen im IT-Bereich. Grundsätzlich erstreckt sich der zunehmende Arbeitskräftemangel aber auf die Breite der Wirtschaft mit ihren einzelnen Branchen, Betrieben unterschiedlicher Größen und Berufsgruppen. Für die gesamte Volkswirtschaft droht eine dramatische Arbeitskräftelücke. Als Folge geht der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für Deutschland nur noch von einem jährlichen Potenzialwachstum von 0,5 Prozent\r\naus. Diese Einschätzung passt zu den Erfahrungen Japans. Dort ist der demographische Wandel bereits weiter fortgeschritten, und der zunehmende Arbeitskräftemangel geht mit einer langanhaltenden japanischen Wachstumsschwäche einher.\r\nFür unseren Wohlstand und die Lebensperspektiven aller Bürger gilt es umso mehr, die Basis für mehr\r\nqualifizierte Zuwanderung zu legen und zugleich möglichst vielen Deutschen den Einstieg in den Arbeitsmarkt und eine lange Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen.\r\nDie Agenda der Task Force Fachkräftesicherung des Wirtschaftsrates:\r\n• Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung koppeln!\r\n• Arbeitsstandort Deutschland international wettbewerbsfähiger machen!\r\n• Arbeitslose aktivieren, „Fördern und Fordern“ wieder als Kompass nehmen!\r\n• Ukrainische Flüchtlinge in Beschäftigung bringen!\r\n• Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes stärken!\r\n• Flexiblen Einsatz von Arbeitnehmern zulassen!\r\n• Engagement externer Experten rechtssicher ermöglichen!\r\n• Arbeitsstandort Deutschland auf betrieblicher Ebene attraktiver machen!\r\n2\r\nLänger leben, länger arbeiten: Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung koppeln!\r\nEin besonders großes besser nutzbares Erwerbspotenzial besteht bei den Älteren: Wenn es gelänge,\r\nbei Personen im Alter von 60 bis 69 die Beschäftigungsquote auf diejenige von fünf Jahre jüngeren\r\nanzuheben, wäre dies gleichbedeutend mit 2,5 Millionen zusätzlichen Arbeitskräften. Eine längere Lebensarbeitszeit böte den Bürgern nicht nur eine bessere Perspektive auf eine auskömmliche Rente,\r\nsondern stellte auch einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Fachkräftemangels dar, denn die Menschen in Deutschland leben nicht nur länger als früher, sondern sie bleiben auch viel länger gesund\r\nund leistungsfähig. Prof. Börsch-Supan hat in einer Studie ermittelt, dass heute lebende 70-Jährige die\r\ngleiche körperliche und geistige Fitness aufweisen, wie vor 30 Jahren 65-Jährige. Zudem zeigen seine\r\nempirischen Untersuchungen, dass Teams mit älteren Arbeitnehmern die gleiche Leistung wie ausschließlich junge Gruppen erbringen.\r\n\r\nSowohl durch Anreize und organisatorische Rahmenbedingungen als auch durch regulatorische Vorgaben, etwa zur Höhe der Regelaltersgrenze, sollte das Ziel verfolgt werden, ältere Personen länger im\r\nErwerbsleben zu halten. Während bei der Einführung der staatlichen „Invaliditäts- und Altersversicherung“ unter Bismarck im Jahr 1889 die durchschnittliche Rentenlaufzeit sieben Monate betrug, sind\r\nwir mittlerweile bei über 20 Jahren angelangt. Allein seit den 1960er Jahren hat sich der Lebensabschnitt nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben etwa verdoppelt.\r\nAuch vor diesem Hintergrund kann der gesetzlich verankerte, planmäßige Anstieg des Renteneintrittsalters auf 67 im Jahre 2031 noch nicht das Ende sein. Zehn Staaten in der EU sind wesentlich weiter als\r\nDeutschland. Sie haben bereits beschlossen, den regulären Rentenbeginn weit über den 67. Geburtstag hinaus anzuheben. Die Dänen beispielsweise werden 2050 erst mit 72 Jahren regulär in Rente gehen. Auch in den Niederlanden und Griechenland sehen die Gesetze dann Altersgrenzen jenseits der\r\n69 vor. Umso wichtiger ist die Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, entsprechend dem Vorschlag von Sachverständigenrat Wirtschaft und Prof. Börsch-Supan: Mit jedem zusätzlichen Lebensjahr sollte das Renteneintrittsalter um acht Monate ansteigen. Das hilft noch nicht, wenn\r\ndie ersten Babyboomer-Jahrgänge in Rente gehen, ist aber grundsätzlich entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Alterssicherungssystems.\r\nGleichzeitig müssen die in Deutschland bestehenden Anreize für eine Frühverrentung zulasten der\r\nGemeinschaft der Beitragszahler beseitigt werden: In der Bundesrepublik wird jedes Jahr eines vorzeitigen Renteneintritts mit Rentenabschlägen in Höhe von 3,6 Prozent erkauft. Wie international üblich, beispielsweise in EU-Staaten wie Österreich, außerdem in der Schweiz, den USA, Kanada oder\r\nJapan, sollten die Rentenabschläge hierfür auf fünf bis sieben Prozent angehoben werden. Damit würden die bei Frühverrentungen kürzeren Rentenbeitragszahlungen und längeren Rentenbezüge etwa\r\nausgeglichen. Zudem müssen teure Frühverrentungsprogramme für einzelne, nicht schutzbedürftige\r\nPersonengruppen, insbesondere die Rente mit 63, beendet werden.\r\nAuch gilt es, die Erwerbstätigkeit jenseits der Regelaltersgrenze durch mehr Anreize und Rechtssicherheit für die Arbeitgeber voranzubringen. Während rentenrechtlich eine Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer unkritisch ist, drohen arbeitsrechtliche Unwägbarkeiten. Diese sind dadurch auszuräumen, dass eine neue Befristungsmöglichkeit für den Sachgrund „Menschen jenseits der Regelaltersgrenze“ geschaffen wird. Zugleich lohnte sich für ältere Menschen eine Anstellung mehr, wenn\r\nArbeitgeber ihnen künftig die sonst fälligen Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge direkt auszahlen könnten. Dies wäre auch deshalb sinnvoll, weil Personen jenseits der Regelaltersgrenze ohnehin\r\nkeine Ansprüche auf Arbeitslosengeld und nur selten Ansprüche auf höhere Renten erwerben.\r\nZugleich sind die Arbeitgeber gefordert, älteren Arbeitnehmern ein für sie attraktives Arbeitsumfeld\r\nzu bieten. So sind Älteren höhere Entlohnung oder Beförderungen wesentlich weniger wichtig als kür-\r\n3\r\nzere und flexiblere Arbeitszeiten, wie eine Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt. Zugleich gilt es, gerade bei ursprünglich körperlich fordernden Jobs rechtzeitig eine\r\nVerlagerung der Tätigkeitsschwerpunkt herbeizuführen. Ganz grundsätzlich sind möglichst gesunde\r\nArbeitsbedingungen und Präventionsmaßnahmen unverzichtbar.\r\nArbeitsstandort Deutschland international wettbewerbsfähiger machen!\r\nAllein mit den Personen, die heute in Deutschland leben, wird sich der Fachkräftemangel nicht beheben lassen. Umso wichtiger sind eine klare Trennung der Immigration aus humanitären Gründen und\r\nzur Linderung des Arbeitskräftemangels sowie effiziente und praktikable Zuwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte. Während Deutschland bezogen auf die Europäische Union ein Einwanderungsland\r\nist, kommt es angesichts der demographischen Probleme in ganz Europa künftig ganz besonders auf\r\nZuwanderung aus Staaten jenseits der EU an. Den Arbeitskräftemangel bekommen wir nur in den Griff,\r\nwenn unser Land für die international mobilen Fachkräfte attraktiver wird. Dies ist umso schwieriger,\r\nals in die Bundesrepublik, anders als in klassische Zuwanderungsländer, kein bereits gebahnter Zuwanderungsweg verläuft. Hohe Sprachhürden und der geringe Digitalisierungsgrad bedeuten weitere erhebliche Standortnachteile.\r\nUmso dringender muss die Bundesrepublik zumindest ihre rekordhohe Steuern- und Abgabenlast für\r\nArbeitskräfte drücken: Die Analyse des Bundesfinanzministeriums „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich“ dokumentiert einmal mehr, wie hoch die Abzüge für die Bürger sowie die Unternehmen in Deutschland sind. Für Singles ist Deutschland Vizeweltmeister bei der Steuern- und Abgabenlast, die Quote liegt mehr als doppelt so hoch wie zum Beispiel in der Schweiz. Diese enormen\r\nAbzüge sind verheerend für die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsstandortes Deutschland und sicherlich einer der Gründe dafür, dass zwischen 2015 und 2022 per Saldo über eine halbe Million Deutsche\r\ndas Land verlassen haben, durchschnittlich 66.000 pro Jahr. Zuletzt, in 2023, lag die Nettoabwanderung Deutscher aus der Bundesrepublik sogar bei 74.000. Um inländische Fachkräfte zu halten, aber\r\nselbstverständlich auch, um ausländische Fachkräfte anzuziehen, ist „mehr Netto vom Brutto“ unverzichtbar.\r\nAußerdem müssen wir die bürokratischen Zuwanderungshürden abbauen. Entscheidend ist die zügigere Visa-Vergabe an ausländische Arbeitskräfte. Hilfreich könnten hierfür Zuwanderungsattachés in\r\nden Botschaften und Konsulaten sein, die die Bearbeitung der Einwanderungsanträge qualifizierter\r\nArbeitskräfte beschleunigen. Wegweisend für mehr qualifizierte Zuwanderung ist auch der Vorschlag\r\nder CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Fachkräften durch eine zentrale Einwanderungsagentur den Weg\r\nin den deutschen Arbeitsmarkt zu ebnen. Um die Sprachhürden für Immigranten weiter abzubauen,\r\nsollten Behörden auf Englisch als zweite Amtssprache umstellen, wo dies möglich ist, ohne dass weitere Verwaltungsengpässe entstehen. Dies gilt insbesondere für alle Behörden, die in die Immigration\r\nvon Fachkräften eingebunden sind.\r\nZudem sollten die Anerkennungsverfahren vereinfacht und digitalisiertsowie die dafür erforderlichen\r\nDokumente hochladbar werden. Dass in Deutschland Visa noch immer auf den mitunter langen Postweg geschickt werden müssen, wirkt nicht nur auf die umworbenen IT-Fachkräfte abschreckend. Außerdem verläuft die Prüfung von geforderten Sprachkenntnissen und Qualifikationsnachweisen durch\r\nLandesbehörden leider viel zu umständlich und langwierig. Während solche Verfahren regelmäßig\r\nsechs bis neun Monate in Anspruch nehmen, haben sich die betroffenen ausländischen Fachkräfte regelmäßig längst eine andere Destination gesucht, die sie unkomplizierter aufnimmt. Umso dringender\r\nsollten die Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte verschlankt und beschleunigt werden.\r\nHierbei sollten die Bedürfnisse der Unternehmen gegenüber formalen Anforderungen an wie auch\r\nimmer geartete Berufsqualifikationen stärker in den Vordergrund rücken. Zudem sollte die Anerkennung von Berufsabschlüssen durch eine Genehmigungsfiktion abgekürzt werden, die greift, wenn von\r\n4\r\nden zuständigen Behörden nicht innerhalb von vier Monaten ein Bescheid ergeht. Zudem sollte es\r\nPersonen möglich sein, alternativ zu einem Abschluss auch ganz pragmatisch die entsprechenden\r\nFähigkeiten unmittelbar zu demonstrieren. Grundsätzlich sollten in Deutschland weniger Ressourcen\r\nin eine bürokratische Kompetenzfeststellung gesteckt werden und dafür mehr Vertrauen in eine Nachqualifizierung on-the-job nach bereits erfolgter Einreise sowie mehr Energie für Sprachunterricht aufgebracht werden.\r\nNeben den Sprachkursen in der Bundesrepublik sollte auch der Deutschunterricht im Ausland ausgebaut werden, wo dieser nicht nur die Menschen einer Einwanderung in die Bundesrepublik näherbringt, sondern auch kostengünstiger als bei uns ist. Ein zusätzlicher Projekttopf sollte mehr junge\r\nMenschen im Ausland auf das Sprachniveau B2 bringen, damit sie dann zur Ausbildung eine deutsche\r\nBerufsschule besuchen können. So kommt einerseits die Sogwirkung der international anerkannten\r\ndeutschen dualen Ausbildung besser zum Tragen, andererseits wird auch die Lücke bei den Auszubildenden verringert.\r\nDenn jährlich bleiben branchenübergreifend mehr als 50.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Für viele\r\nBetriebe bedeutet dies einen Rückgang ihres Produktionspotenzials. Junge, hoch motivierte Menschen\r\naus dem Ausland sähen in einer Ausbildung in Deutschland hingegen die Chance ihres Lebens. Nach\r\ndem Vorbild der Pflegeausbildungsfonds, die Anfang 2020 in allen Bundesländern geschaffen wurden,\r\nschlagen wir die Gründung eines „Ausbildungsfonds für Schulabgänger aus dem Ausland“ vor. Dessen\r\nZiel wäre, Betriebe von den Zusatzkosten, die die Ausbildung eines jungen Menschen mit nichtdeutschem Schulabschluss mit sich bringt, zu entlasten. Denn der Azubi kann nach der Lehrzeit seinen Arbeitgeber wechseln. So soll das finanzielle Risiko für den einzelnen Ausbildungsbetrieb gesenkt werden\r\nund die Ausbildung von Drittstaatlern attraktiver gemacht werden. Die Finanzierung kann mit staatlicher Förderung erfolgen.\r\nZudem sollten Ausbildungspartnerschaften mit anderen Staaten vereinbart werden: Findet die Ausbildung nach deutschen Curricula in den Herkunftsländern statt, dann fällt anschließend die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt umso leichter. Hierbei sollten zielgerichtet Mangelberufe angegangen und Gruppen zur Linderung des Arbeitskräftemangels angesprochen werden. So könnte beispielsweise eine Pflegeausbildung nach deutschen Standards in Asien stattfinden, und die asiatischen\r\nPflegekräfte könnten anschließend direkt in Deutschland arbeiten. Beispielhaft sind hier Usbekistan\r\nund Pakistan, die ganz unmittelbar Prüfungen nach deutschen Curricula ausrichten.\r\nKleine Unternehmen verfügen oftmals nicht über das Know-how und die Kapazitäten, im Ausland Fachkräfte zu rekrutieren. Umso wichtiger ist es, hier auf die Kompetenz der Personaldienstleister zu setzen und diese für die Anwerbung von Arbeitskräften auch aus Drittstaaten zuzulassen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz muss dementsprechend angepasst werden. Außerdem müssen Zeitarbeitsunternehmen selbstverständlich auch Zugang zum EU-Talentpool erhalten, der Arbeitgeber aus der Europäischen Union mit potenziellen Arbeitnehmern aus Drittländern zusammenbringt.\r\nGleichzeitig sollte der Kreis zuwanderungsberechtigter Arbeitskräfte ausgeweitet werden, insbesondere durch eine Absenkung des geforderten Jahreseinkommens von aktuell gut 41.000 Euro für ausländische Arbeitskräfte, die mithilfe der „Blauen Karte EU“ eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen möchten. Diese Absenkung sollte zumindest für die Einarbeitungsphase gelten, damit es Unternehmen möglich ist, vorläufig noch weniger produktive Mitarbeiter aus dem Ausland einzustellen,\r\nbis diese sprachlich und fachlich auf einem entsprechenden Niveau angekommen sind. Sofern noch\r\nvorhanden, muss die Überprüfung durch die jeweiligen örtlichen Arbeitsagenturen entfallen, ob es ggf.\r\narbeitssuchende deutsche Arbeitskräfte in der Region für bestimmte Stellen gibt. Erfahrungsgemäß\r\nsind solche Verfahren nicht zielführend, dafür aber ein massives Hindernis für die Einstellung ausländischer Fachkräfte.\r\n5\r\nLetztlich entscheidend ist eine umfassende Willkommenskultur, die nicht nur objektive Hürden abbaut, sondern auch subjektiv und unmissverständlich vermittelt, dass wir uns über ausländische Menschen freuen, die anpacken, die vielfältigen Aufgaben in unserer Wirtschaft und Gesellschaft lösen und\r\nbereit zur Integration sind. Wir brauchen Offenheit für Immigration! Gefordert sind hier nicht nur Behörden und Unternehmen, sondern jeder einzelne. Gleichzeitig sollten Netzwerke unter Einbindung\r\nder Herkunftsländer ausgebaut werden, an die potenzielle Migranten anknüpfen können. Eine gelingende Integration hilft auch, die hohen Abwanderungsraten von Personen ohne deutschen Pass zu\r\ndrücken und somit die ausländischen Fachkräfte bei uns zu halten.\r\nArbeitslose aktivieren, „Fördern und Fordern“ wieder als Kompass nehmen!\r\nDie Bundesrepublik profitiert noch immer von der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, die im Zuge der\r\nAgenda 2010 umgesetzt worden ist. Seit den Hartz-Reformen hat sich die Arbeitslosigkeit halbiert und\r\nin der Folge auch die Zahl der von materieller Entbehrung betroffenen Personen, wie das Institut der\r\ndeutschen Wirtschaft anhand verschiedener Kriterien untersucht und belegt hat. Umso wichtiger ist\r\ndie Wiederaufnahme des mit den Hartz-Reformen eingeschlagenen Kurses des „Förderns und Forderns“ – auch, um die noch immer rund 1 Million Langzeitarbeitslosen und 1,5 Millionen arbeitslosen,\r\nerwerbsfähigen „Bürgergeld“-Empfänger in Jobs zu bringen. Denn hierdurch wird gleichzeitig der Arbeitskräftemangel gelindert und die Anzahl der hilfsbedürftigen Menschen reduziert. In diesem Sinne\r\nempfiehlt der Wirtschaftsrat:\r\n• Jobcenter besser ausstatten: Vermittler sollen flächendeckend individuell zugeschnittene Pakete\r\nzur Integration von Arbeitslosen in Beschäftigung schnüren können.\r\n• Gemeinnützige Arbeit als Test der Arbeitsbereitschaft einsetzen: Arbeitslosengeld II-Transferzahlungen sind die Gegenleistung für die Verpflichtung zu kostenloser gemeinnütziger Tätigkeit.\r\n• Sanktionen konsequenter anwenden: Arbeitslosengeld II-Empfänger schulden den fleißigen Steuerzahlern als Finanziers ihrer Transfers jede Eigenanstrengung zur Überwindung ihrer Hilfsbedürftigkeit. Gerade jungen Menschen muss dies von Anfang an klar gemacht werden. Umso dringender\r\nsollten die Sanktionsmöglichkeiten nach erfolgter Ausweitung konsequent genutzt werden.\r\n• Arbeit gegenüber Transfereinkommen attraktiver machen, Fehlanreize des „Bürgergeldes“ zurücknehmen: Die Anhebung der Nettoeinkünfte von Erwerbstätigen durch eine Verringerung der\r\nSteuern- und Abgabenschere ist die eine Seite der Medaille, die Absenkung von Transfereinkommen die andere.\r\nUkrainische Flüchtlinge in Beschäftigung bringen!\r\nDie Beschäftigungsquote ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland erreicht mit rund einem Viertel nur\r\neinen Bruchteil des Wertes in anderen europäischen Staaten: In den Niederlanden, Großbritannien\r\nund Irland sind es mehr als die Hälfte, in Tschechien und Polen rund zwei Drittel und in Dänemark sogar\r\ndrei Viertel. Dabei gelten bei uns rund eine halbe Million ukrainische Bürgergeldempfänger als erwerbsfähig.\r\nFür die Ukrainer böte eine höhere Erwerbsbeteiligung bessere Voraussetzungen für die Integration in\r\nunsere Gesellschaft und auch das Erlernen der deutschen Sprache durch praktische Anwendung.\r\nGleichzeitig profitierten auch Wirtschaft, Gesellschaft und öffentliche Haushalte enorm, wenn mehr\r\nUkrainer mit ihrem überdurchschnittlichen Bildungsniveau als Arbeitnehmer dringende Jobs übernähmen und Steuern sowie Sozialabgaben zahlten statt Bürgergeld zu beziehen. Umso nachdrücklicher\r\nempfiehlt der Wirtschafsrat eine Agenda, die einerseits die Beschäftigung von Ukrainern fördert, indem Hürden abgebaut werden, sie andererseits aber auch fordert, indem Sozialtransfers verringert\r\nwerden.\r\n6\r\nEbenso, wie wirzur Stärkung der Arbeitsmotivation für Einheimische niedrigere Transfersätze fordern,\r\ngilt dies auch für die ukrainischen Flüchtlinge. So verlangen wir, die Sozialtransfers für ukrainische\r\nFlüchtlinge auf die Asylbewerberleistungen abzusenken. Diese liegen mittlerweile etwa auf dem Niveau der Grundsicherung vor Einführung des Bürgergeldes.\r\nNeben dem Fordern spielt das Fördern einer Arbeitsaufnahme die entscheidende Rolle: Statt sie erst\r\neinmal in zeitraubenden Integrationskursen mit Bürgergeldbezug „zu parken“,sollten die ukrainischen\r\nFlüchtlinge gleich zu Beginn auf Arbeitsmöglichkeiten hingewiesen werden, gerne auch bei Zeitarbeitsunternehmen, die maßgeblich für das Jobwunder bei den ukrainischen Flüchtlingen in den Niederlanden sind. Integrationskurse könnten dann begleitend zur Arbeit stattfinden, aber nicht mehr\r\nanstelle von Arbeit. Parallel ist bei vielen Flüchtlingen auch eine individuelle Begleitung beispielsweise\r\nzur Linderung von Fluchttraumata geboten.\r\nGleichzeitig müssen die enormen bürokratischen Hürden auf dem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt abgebaut werden. Unsere Nachbarn zeigen, wie es besser geht. Polen wie auch Tschechien ermöglichen es den Flüchtlingen, den gesamten Prozess der Aufnahme – vom Rechtsstatus bis zur Arbeitserlaubnis – in einem sogenannten One-Stop-Verfahren in einem einzigen Schritt zu absolvieren.\r\nWährend sich Ukrainer in den Niederlanden nur bei der Gemeinde anzumelden brauchen und dort\r\ndirekt den Hinweis auf Zeitarbeitsfirmen erhalten, müssen sie in der Bundesrepublik zunächst einen\r\nmehrstufigen Prozess durchlaufen. Dabei ist Deutschland der einzige EU-Staat, der auch eine zeitaufwendige Sicherheitsüberprüfung einschließlich erkennungsdienstlicher Behandlung vorschreibt.\r\nZudem müssen verschiedene Beschäftigungsverbote ganz beseitigt werden: Warum dürfen ukrainische Krankenschwestern oder Ärzte, die eigentlich händeringend benötigt werden, nicht in ihren Berufen arbeiten, obwohl es genug russischsprachige Patienten zu betreuen gibt? Parallel zur Arbeit\r\nkönnten sie doch schrittweise Deutsch lernen. Warum können ukrainische Lehrerinnen, die noch dabei\r\nsind, Deutschkenntnisse zu erwerben, nicht bundesweit eingestellt werden, zunächst zumindest für\r\nden Unterricht ukrainischer Schüler? Und warum darf sich eine ukrainische Konditorin nicht bei uns\r\nselbstständig machen, bloß, weil sie erst dabei ist, Deutsch zu lernen?\r\nDas bürokratische Dickicht auf dem Weg zur Selbständigkeit, das bereits für Deutsche schwer überwindbar ist, erweist sich für viele kürzlich angekommene Flüchtlinge als schier unbezwingbar. Der beeindruckende Zug ukrainischer Flüchtlinge zur Selbständigkeit in Polen bleibt bei uns deshalb leider im\r\nBürokratiesumpf stecken. Die dringende Arbeitsmarktintegration ukrainischer Flüchtlinge sollte der\r\nAnlass sein, Unternehmensgründungen massiv zu erleichtern.\r\nAufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes stärken!\r\nEine weitere Säule für den Sprung möglichst vieler Transferempfänger in Beschäftigung ist ein Arbeitsmarktrahmen, der Unternehmen weniger Risiken aussetzt, wenn sie Personen mit Beschäftigungshindernissen wie Langzeitarbeitslosen einen Job geben. Umso wichtiger ist es, wieder stärker auf einen\r\nflexiblen Arbeitsmarktrahmen zu setzen. Vorrangig dabei:\r\n• Stärkung von Zeitarbeit als flexibler Beschäftigungsform: Die heutigen migrations- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen brauchen flexible Arbeitsmodelle. Schnell wechselnde Auftragsvolumina, wechselnde Jobanforderungen, sich verdichtende Transformationsprozesse, zunehmende Projektarbeit, mangelnde Ausbildungs- bzw. Schulreife einer großen Anzahl von Jugendlichen und die Integration von Geflüchteten sind nur einige Beispiele der in Summe wachsenden arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen, bei denen die Zeitarbeitsbranche einen wichtigen Beitrag für einen funktionsfähigen Arbeitsmarkt leistet. Um aber effektiv und schnell agieren\r\n7\r\nzu können, braucht die Branche bürokratiearme und praxistaugliche Rahmenbedingungen. Die bestehenden Regulierungen der Zeitarbeit – gerade mit Blick auf die letzte gesetzliche Änderung des\r\nArbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 2017 – sollten daher dringend überprüft und zumindest teilweise zurückgenommen werden. Sowohl die eingeführte Höchstüberlassungsdauer von\r\n18 Monaten als auch die bestehenden Unklarheiten zu „Equal Pay“ bringen den Jobmotor „Zeitarbeit“ ins Stottern. Für die Beschäftigten in der Zeitarbeit ist eine Höchstüberlassungsdauer in Kombination mit „Equal Pay“ kontraproduktiv, da diese hierdurch gut bezahlte Einsätze nach 18 Monaten beenden müssen. Gleichzeitig ist es eine Illusion, dass die Übernahmen von Zeitarbeitskräften in die Stammbelegschaft durch die Kundenunternehmen mit Hilfe der Höchstüberlassungsdauer massiv forciert werden könnten. Unternehmen brauchen Flexibilität, die durch die Veränderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingeschränkt worden ist. Die Tarifpartner der\r\nZeitarbeit haben bereits durch gute Tariflöhne und den stetigen Ausbau der Weiterbildungs- und\r\nQualifizierungsmaßnahmen sehr gute Rahmenbedingungen geschaffen. Dementsprechend sollte\r\ndie Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten abgeschafft werden.\r\nDie geschaffenen Regelungen zu „Equal pay“ sind zu komplex und nicht praxistauglich. Hier\r\nbraucht es einfache, transparente und unbürokratische Nachbesserungen der aktuellen Gesetzeslage. Darüber hinaus sollte in einer digitalen Arbeitswelt das Schriftformerfordernis des § 12 AÜG\r\nfür die Zeitarbeit abgeschafft werden, da dieses nicht mehr zeitgemäß ist.\r\n• Lockerung des starren Kündigungsschutzes: Qualifizierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen in\r\nausgewählten Branchen und ab einer bestimmten Gehaltsgrenze die Möglichkeit erhalten, von\r\nvornherein eine feste Abfindungshöhe zu vereinbaren, die an die Stelle des gesetzlichen Kündigungsschutzes tritt. Einstellungshürden könnten somit abgebaut werden.\r\n• Überprüfung der Arbeitsmarktprogramme: Die Vielzahl der bestehenden Arbeitsmarktprogramme sollte auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden, damit nur wirklich erfolgversprechende\r\nProgramme weiter fortgeführt werden und bestehende Programme erfolgsorientierter, mit klarer\r\nOrientierung auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt, gestaltet werden.\r\nFlexiblen Einsatz von Arbeitnehmern zulassen!\r\nDie Form des Arbeitens unterliegt einem Wandel – die Digitalisierung vieler Geschäftsprozesse beschleunigt die Veränderungsprozesse. Diese Entwicklung bietet enorme Chancen für die deutsche\r\nWirtschaft. Gleichzeitig jedoch benötigen die Unternehmen Flexibilität, um mit dem Wandel umgehen\r\nzu können. Industrie 4.0, Arbeit 4.0 und Arbeitsmarktrahmen 1.0 passen einfach nicht zusammen. Einerseits würden flexiblere Einsatzmöglichkeiten von Arbeitnehmern helfen, bestehende Arbeitskräfteengpässe zu lindern. Andererseits böten sich so den Bürgern auch bessere Entfaltungsmöglichkeiten.\r\nUm das volle Potenzial von Arbeit 4.0 zu nutzen und damit gleichzeitig Arbeitskräfteengpässe zu lindern, sind daher folgende Anpassungen entscheidend:\r\n• Ermöglichung von Ausnahmen bei den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten: Etwa zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Zusammenarbeit von Mitarbeitern in unterschiedlichen Zeitzonen, z.B. bei Videokonferenzen mit den USA, ist eine entsprechende Öffnung\r\nsowohl im Interesse von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Deshalb sollte die Ruhezeit auf\r\nWunsch des Arbeitnehmers und unter Berücksichtigung seines Gesundheitsschutzes auch unterbrochen bzw. aufgeteilt werden können, beispielsweise auf zwei Blöcke, von denen einer mindestens acht Stunden umfassen muss.\r\n• Aufhebung der täglichen Höchstarbeitszeit: Anstelle der täglichen Höchstarbeitszeit sollte eine\r\nFokussierung auf eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden Arbeitszeit bei maximal sechs Arbeitstagen, wie dies die EU-Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht, angestrebt werden.\r\n8\r\n• Entschlackung der Arbeitsstättenverordnung: Die Vorgaben für mobile Arbeitsplätze müssen realitätsnäher gestaltet werden. Arbeitgebern ist es kaum möglich zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die rigiden deutschen Arbeitsplatzvorschriften auch fern der Betriebsstätte eingehalten\r\nwerden – beispielsweise am Privatwohnsitz oder unterwegs in Hotels und Zügen.\r\n• Schaffung von Rechtssicherheit bei der Nutzung mobiler Endgeräte: Insbesondere für den Fall der\r\nPrivatnutzung durch die Beschäftigten ist festzustellen, dass Arbeitgeber keine haftenden Diensteanbieter sind und stets Zugriff auf die betrieblichen Daten haben müssen.\r\n• Zulassung der Digitalisierung bei HR-Prozessen: Ohne die Schutzfunktion des Arbeitsrechts außer\r\nAcht zu lassen, sollte die an zahlreichen Stellen im HR-Kontext geforderte händische Unterschrift\r\nauf den Prüfstand gestellt werden. In Zeiten der Digitalisierung erweist sich dieses „wet-ink“-Erfordernis als extrem prozesshinderlich. Ein Paradebeispiel für digitalisierungsfeindliche Gesetzgebung im 21. Jahrhundert ist das 2022 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1152) mit Blick auf das Nachweisgesetz. Obwohl die Richtlinie beim Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen explizit die elektronische Form zuließ,\r\nwurde diese Möglichkeit nicht ins nationale Recht übernommen. Hier muss dringend nachgearbeitet werden – weg von der handschriftlichen Unterschrift, hin zu digitalfreundlicheren Lösungen.\r\n• Erleichterung von Personalpartnerschaften: Gerade in der Corona-Krise mit drastischen Umsatzeinbrüchen in einigen Branchen und erhöhter Nachfrage in anderen Wirtschaftszweigen hat es sich\r\nals sinnvoll erwiesen, wenn Unternehmen ihre Belegschaft ganz oder teilweise anderen Firmen zur\r\nVerfügung stellen können. Umso dringender muss der Rechtsrahmen hierfür vereinfacht werden.\r\nEngagement externer Experten rechtssicher ermöglichen!\r\nZentral für die Arbeitswelt 4.0 sind bessere Rahmenbedingungen für die Einbindung externer Experten,\r\ndie beispielsweise für die Digitalisierung sowie in Forschung und Entwicklung dringend benötigt werden. So arbeiten hochqualifizierte IT-Spezialisten häufig ungern festangestellt bei einem Arbeitgeber,\r\nsondern lieber als selbständige Experten in temporären Projektteams. Dies ist aber vor allem mit Blick\r\nauf die agilen Arbeitsmethoden in Deutschland kaum rechtssicher ausgestaltbar, und es besteht die\r\nGefahr der Begründung einer Scheinselbständigkeit. Als Folge dieser Rechtsunsicherheit werden die\r\ngerade für den Innovationsstandort Deutschland so wichtigen IT-Dienstleistungen teilweise ins Ausland verlagert, dadurch gehen Wertschöpfung und Innovationsleistungen verloren. Um externe Experten rechtssicher in Deutschland einsetzen zu können, fordert der Wirtschaftsrat:\r\n• Definition von Positivkriterien für das Vorliegen einer echten Selbständigkeit: Harte Kriterien\r\nsollten ein Erwerbseinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen\r\nRentenversicherung (aktuell 90.600 Euro) und/oder die Anwendung eines noch zu schaffenden\r\nMustervertrags für Freelancer in agilen Beschäftigungsverhältnissen (Bsp.: EVB-IT-Dienstvertrag)\r\nsein. Weitere indikative Positivkriterien könnten zudem der Nachweis einer angemessenen eigenen Altersvorsorge oder die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen wie IT-Experte oder\r\nScrum-Master sein.\r\n• Anpassung der Beurteilungskriterien: Über die Berücksichtigung der Positivkriterien hinaus sollte\r\nder Leitgedanke zugrunde liegen, dass Solo-Selbständigkeit oft frei gewählt ist und ihren Wert für\r\nWirtschaft und Gesellschaft besitzt. Agile Arbeitsweisen sollten bei der Ausbildung behördlicher\r\nPrüfer wie bei der Bewertung einer Beschäftigung berücksichtigt werden. Der Kriterienkatalog\r\nsollte angepasst werden: Im agilen Projektumfeld muss der Einsatz eines Freelancers beim Auftraggeber in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers möglich sein. Es darf nicht länger das falsche Ergebnis einer „Scheinselbständigkeit“ unterstellt werden. Zudem dürfen den Kriterien „kein eigener Kapitaleinsatz“, „Nutzung von Betriebsmitteln des Auftraggebers“, „kein Vorhandensein weiterer Auftraggeber“ oder „Einsatz beim Auftraggeber“ keine Indizwirkung für eine\r\nangenommene „Scheinselbständigkeit“ zukommen.\r\n9\r\nWeder die vergangene Reform noch etwaige künftige Reformen des Statusfeststellungsverfahrens\r\nwerden für Rechtssicherheit beim Einsatz von Freelancern (und dem Einsatz von externen Dienstleistern) sorgen, solange die Abgrenzungskriterien nicht praxisgerecht und neuen Arbeitsformen,\r\ninsbesondere der agilen Arbeitsweise, entsprechend angepasst werden.\r\n• Verfahrensbeschleunigung und -erleichterung: Statusfeststellungsverfahren dauern regelmäßig\r\nlänger als zwei Monate, bei schwierigen Abgrenzungsfällen bis zu sechs Monate – häufig sind die\r\nEinsätze externer Experten dann bereits wieder beendet. Wenn Unternehmen künftig nicht innerhalb von zwei Wochen eine verbindliche Statusauskunft erhalten, sollten Unternehmen und ihre\r\nAkteure aus der Haftung entlassen werden, falls die Rentenversicherung doch noch auf „Scheinselbständigkeit“ entscheidet.\r\n• Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie\r\ndem Steuerrecht zur Beurteilung des Vorliegens einer Selbständigkeit, damit die Rechtsklarheit\r\nverbessert wird.\r\nExterne Experten können neben Freelancern auch Angestellte von Dienstleistern sein, die agil mit den\r\nMitarbeitern des Auftraggebers zusammenarbeiten. Auch hier besteht erhebliche Rechtsunsicherheit\r\naufgrund des Risikos einer sog. verdeckten Arbeitnehmerüberlassung. Es muss daher eine analoge\r\nÜbertragung der o.g. Abgrenzungskriterien auch beim Einsatz von Dienstleistern vorgenommen werden.\r\nArbeitsstandort Deutschland auf betrieblicher Ebene attraktiver machen!\r\nNeben dem Staat stehen auch die Unternehmen in der Verantwortung, das Arbeitskräftepotenzial auszuschöpfen: Bieten die Betriebe attraktive Arbeitsplätze und passende Rahmenbedingungen, dann\r\nkommen mehr Menschen für Jobs nach Deutschland, verlassen weniger Personen wegen eines Jobs\r\ndie Bundesrepublik und arbeiten viele Beschäftigte auch jenseits der Regelarbeitsgrenze und neben\r\nihren familiären Aufgaben, so dass sich der Arbeitskräftemangel entspannt.\r\nEntsprechende Ansatzpunkte, die sowohl den jeweiligen Unternehmen selbst als auch dem Arbeitsstandort Deutschland insgesamt helfen, sind beispielsweise:\r\n• Flexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung: Unternehmen können etwa Programme einführen, um nach einer Kinderpause den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Auch die stufenweise Ausweitung der Arbeitszeit sollte\r\nermöglicht werden.\r\n• Möglichkeiten zur Weiterentwicklung, Anreize für Umschulungen (Re- und Upskilling).\r\n• Anpassungen hin zu körperlich weniger belastenden Tätigkeitsprofilen mit zunehmendem Alter\r\nder Beschäftigten.\r\n• Angemessene Gehälter, etwa einschließlich von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmenserfolg, und Benefits.\r\nIm Rahmen eines Gesamtpakets zur Linderung des Arbeitskräftemangels fordert der Wirtschaftsrat\r\ndarüber hinaus:\r\n• Umfassende Bildungsoffensive starten, die von der Schulbildung bis zur betrieblichen Weiterbildung individuelles und lebenslanges Lernen fördert und die Bandbreite der Ausbildungsberufe fest\r\nin die Lehrpläne integriert. Eine intensive schulische Berufsberatung ist unverzichtbar. Besonders\r\nverbesserungsbedürftig ist das Bildungsniveau im MINT-Bereich. Die seit 2012 bei den PISA-Tests\r\nschlechter werdenden Leistungen der Schüler kann sich Deutschland umso weniger leisten, als es\r\nangesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels immer stärker auf die Fähigkeiten jedes\r\nEinzelnen ankommt.\r\n10\r\n• Erwerbsbeteiligung von Frauen stärken, insbesondere in Vollzeit: Ziel muss es sein, allen Müttern\r\nund Vätern, die dies wünschen, durch passende Betreuungsangebote eine Vollzeit- oder vollzeitnahe Beschäftigung zu ermöglichen und die Erwerbsunterbrechungen weiter zu verringern. Dem\r\nweiteren Ausbau von bedarfsdeckenden, finanzierbaren und qualitativ hochwertigen Ganztagskinderbetreuungs- und -schulangeboten kommt daher hohe Priorität zu.\r\n• Individuelle Arbeitszeit erweitern: Hierfür sollten nicht nur Betreuungsmöglichkeiten ausgebaut,\r\nsondern auch die Arbeitsanreize durch einen flacheren Steuern- und Abgabenkeil gestärkt sowie\r\nweitere Anspruchsgrundlagen für Teilzeitarbeit verhindert werden.\r\n• Potenzial von Künstlicher Intelligenz (KI) nutzen: Neue Technologien können den Menschen zahlreiche Tätigkeiten abnehmen und so die Arbeitskräftelücke verringern. Eine sinnvolle Kontrolle des\r\nEinsatzes von KI ist sinnvoll, aber Deutschland kann es sich nicht leisten, bei dieser Schlüsseltechnologie abgehängt zu werden. Daher sind auch die Bedingungen für KI-Startups, beispielsweise bei\r\nder Finanzierung, zu verbessern.\r\n• Bürokratiedickicht durchforsten: Die Regulierung in Deutschland ist viel zu engmaschig. In dem\r\nMaße, wie die Arbeitskräfte immer knapper werden, können wir es uns auch immer weniger leisten, dass in den Unternehmen Hunderttausende die Regelkonformität sicherstellen und diese in\r\nden Behörden Hunderttausende überwachen müssen.\r\n• Wohnungsbau fördern: Arbeitskräfte müssen auch dadurch leichter den Weg in wirtschaftliche\r\nAgglomerationsräume finden, dass sich die Wohnungsknappheit entschärft.\r\nDie Deckung des Arbeitskräftebedarfs ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die wir alle Hebel\r\nin Bewegung setzen müssen. Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, um dramatische Engpässe in den Betrieben abzuwenden und so die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands zu stärken. In diesem Sinne empfiehlt die Task Force Fachkräftesicherung des Wirtschaftsrates die Umsetzung\r\nder vorliegen Agenda.\r\nBerlin, im Juli 2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016297","regulatoryProjectTitle":"Empfehlungen des Wirtschaftsrates für die Legislaturperiode 2025-2029 - Bereich Arbeit und Soziales","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/74/df/516345/Stellungnahme-Gutachten-SG2504250023.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sozialpolitik im demografischen Wandel – Überlast der Rentenversicherung verhindern!\r\nEin klarer ordnungspolitischer Kompass für den Sozialstaat ist dringend erforderlich. Wenn wir nichts \r\ntun, werden mit dem Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Berufsleben die Sozialab\u0002gaben, insbesondere die Rentenversicherungsbeiträge, in eine Höhe schießen, die Erwerbstätige und \r\nWirtschaft überfordert. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Fundament unseres Sozialstaates \r\nwürde damit ausgehöhlt. Umso wichtiger sind gerade jetzt Weichenstellungen für eine demografie\u0002feste und ertragreiche Ausgestaltung unserer Alterssicherung. Hierzu fordert der Wirtschaftsrat.\r\n• Lohnzusatzkosten stabilisieren! Weitere Rentengeschenke zulasten der jungen Generation \r\nund des Wirtschaftsstandortes müssen verhindert werden!\r\n• Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung koppeln! Perspektivisch muss die Regelalters\u0002grenze über den 67. Geburtstag hinaus ansteigen, um das Verhältnis von Beitragszahlern ei\u0002nerseits und Rentnern andererseits halbwegs im Lot zu halten.\r\n• Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung grundsätzlich beibehalten und weiterentwickeln!\r\nWährend die Auszahlungsverpflichtungen der umlagefinanzierten und damit demografieanfäl\u0002ligen gesetzlichen Rentenversicherung zu begrenzen sind, muss im Gegenzug die kapitalge\u0002deckte betriebliche und private Altersvorsorge gestärkt werden!\r\n• Private Altersvorsorge attraktiver machen! Eine Reform der Riester-Rente ist nach mehreren \r\ngescheiterten Anläufen absolut überfällig. Vorrangig ist die Schaffung flexiblerer, renditeträch\u0002tigerer Anlagemöglichkeiten durch eine Lockerung der Garantien.\r\n• Betriebsrenten chancenreicher gestalten! Auch jenseits des Sozialpartnermodells sollten mo\u0002difizierte Garantien besseren Renditechancen ermöglichen.\r\n• Bildung von Altersvermögen erleichtern! Hierzu ist der Sparerfreibetrag auf 3.100 Euro pro \r\nPerson und Jahr und damit auf die Größenordnung in den 90er Jahren anzuheben.\r\nArbeitsstandort zukunftsfest machen!\r\nDie Zahl der Erwerbstätigen erreicht aktuell mit rund 46 Millionen ihr Maximum, um im Zuge des de\u0002mografischen Wandels von nun an erst langsam und dann immer rascher zu sinken. Gleichzeitig er\u0002schwert die Wirtschaftskrise für viele Menschen die Beschäftigungsaufnahme, und die Zahl der Ar\u0002beitslosen ist gegenüber dem Vorjahr um mehrere Hunderttausend angestiegen. Umso wichtiger sind \r\nder Abbau von Einstellungshürden und die Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs. Hierzu emp\u0002fiehlt der Wirtschaftsrat.\r\n• Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit seinem vollen Potenzial ausschöpfen! Dazu sind die bü\u0002rokratischen Hürden für qualifizierte Zuwanderung abzubauen. Im Gegenzug ist die irreguläre \r\nMigration in die Sozialsysteme wirksam zu begrenzen, etwa, indem Menschen ohne Einreise\u0002erlaubnis an den Außengrenzen der Bundesrepublik aufgehalten werden.\r\n• Arbeitsstandort Deutschland international wettbewerbsfähiger machen! Hierzu ist zuvorderst die rekordhohe Steuern- und Abgabenlast in der Bundesrepublik zu verringern.\r\n• Ältere länger in Beschäftigung halten! Es gilt, Erwerbsarbeit jenseits der Regelaltersgrenze für \r\nArbeitnehmer lohnender und für Arbeitgeber rechtssicherer zu gestalten.\r\n• Arbeit 4.0 voranbringen! Dazu sind das Arbeitszeitgesetz zu flexibilisieren sowie Vorschriften \r\nzu Ruhezeiten und Arbeitsstätten zu modernisieren.\r\n• Arbeitsanreize stärken! Hierfür müssen Transfersätze abgesenkt und Mitwirkungspflichten \r\nvon Transferbeziehern konsequenter eingefordert werden.\r\n• Flexible Beschäftigungsformen voranbringen! 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Notfallversorgung und Rettungsdienst reformieren\r\nDas Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist trotz aller politischen Ereignisse der letzten Monate sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat beschlossen worden. Das KHVVG bezieht sich in der nun verabschiedeten Fassung auf den wichtigen Baustein der klinischen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Aber auch alle anderen Bestandteile der medizinischen Versorgung in Deutschland müssen betrachtet werden. Dies reicht von den niedergelassenen Haus- und Fachärzten, über ambulante Gesundheitseinrichtungen, den kassenärztlichen Notdiensten, den Rettungsdiensten, bis hin zur Rehabilitation und den Apotheken. Alle Bereiche des deutschen Gesundheitssystems müssen optimal aufeinander abgestimmt sein und ineinandergreifen, damit Patientinnen und Patienten bestmöglich versorgt werden.\r\nDaher ist eine zeitnahe Reform der medizinischen Notfallversorgung als Bindeglied zwischen der niedergelassenen, ambulanten, notfallmedizinischen und klinischen Versorgung, insbesondere in oft lebensbedrohlichen medizinischen Notlagen, unabdingbar. Dabei sollte die optimale Versorgungskette zum Zeitpunkt des Absetzens eines Notrufes beginnen und sich über die Versorgung durch den Rettungsdienst bis hin zum Eintreffen in der bestgeeigneten Klinik erstrecken.\r\nFolgende Punkte sollten aus Sicht der Bundesarbeitsgruppe Krankenhaus des Wirtschaftsrates im Rahmen einer Reformierung der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland Berücksichtigung finden:\r\n1. Die Leitstellen reformieren\r\nDie Leitstellen als Anlaufpunkte für Menschen in medizinischen Notlagen müssen besser vernetzt und ertüchtigt werden. So ist es für viele Patientinnen und Patienten oft nicht ersichtlich, ob Ihr Anliegen eher ein Fall für den Ärztlichen Bereitschafts- bzw. Notdienst mit der Rufnummer 116117 ist, oder ein akut lebensbedrohlicher Fall für den Rettungsdienst mit der Rufnummer 112 besteht. Hierfür müssen diese Leitstellen enger vernetzt sein, um dann durch bundesweit standardisierte Abfragen die optimale Hilfe zu entsenden.\r\nDie Einordnung und Bewertung von medizinischen Notrufen in den Leitstellen muss verbessert werden. Neben einer verbindlichen Einführung von strukturierten Notrufabfragen sollten die Disponenten durch moderne Technik und Künstliche Intelligenz (KI) bei der Entscheidungsfindung unterstützt werden. Die Disposition ist der zentrale Pfeiler einer zielgerichteten präklinischen Notfallversorgung. Die richtigen Rettungsmittel müssen unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Notfalls, der Dringlichkeit, der Erforderlichkeit einer geeigneten Zielklinik und der zu überbrückenden Entfernungen sowie der einzuhaltenden Zeitfristen disponiert werden. Insgesamt würden diese Verbesserungen zu einem wirtschaftlicheren Einsatz der knappen Ressourcen im Rettungsdienst führen.\r\nIn den Leitstellen sollen nicht nur einfach die Rettungsmittel alarmiert werden, sondern diese anhand einer georeferenzierten Disposition in Echtzeit zu den Patientinnen und Patienten entsandt werden. Dabei ist bei der Wahl der Einsatzmittel nicht alleinig die Eintreffzeit an der Einsatzstelle, sondern vorausblickend auch der Patiententransport in eine geeignete Zielklinik zu berücksichtigen. Weiterhin sollten die Leitstellen stets eine Übersicht über aktuell verfügbare Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser haben, damit Notfallpatientinnen und Patienten zügig in die bestgeeignete Klinik gelangen können.\r\nZugleich ist die Patientensteuerung stärker zu betonen. Leitstellen müssen nicht nur auf Notrufe reagieren, sondern aktiv dazu beitragen, Patientinnen und Patienten in die jeweils geeignete Versorgungsebene zu lenken – sei es der ärztliche Bereitschaftsdienst, der Rettungsdienst oder alternative ambulante Versorgungsangebote. Eine verbesserte Erstbewertung der Anrufe, gegebenenfalls unter Einbindung medizinischer Fachkräfte in der Leitstelle, kann helfen, unnötige Rettungseinsätze zu vermeiden und den Zugang zur richtigen Hilfe zur richtigen Zeit sicherzustellen. Dies schützt nicht nur Rettungsdienstressourcen, sondern erhöht auch die Versorgungsqualität für die Bevölkerung insgesamt.\r\nEin zentrales Hemmnis für eine bundesweit einheitliche und leistungsfähige Notrufdisposition liegt in der bislang uneinheitlichen Qualifikation des Leitstellenpersonals. Die Ausbildung und Qualifikation von Disponentinnen und Disponenten ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt – mit teils erheblichen Unterschieden in Ausbildungsdauer, Inhalten und Anforderungen. Es bedarf daher einheitlicher, verbindlicher Qualifikationsstandards auf Bundesebene, um eine gleichbleibend hohe Qualität der Notrufannahme und -bearbeitung sicherzustellen. Auch Fort- und Weiterbildungen müssen bundesweit vergleichbar geregelt und verpflichtend sein, um dem hohen fachlichen Anspruch dieser Tätigkeit gerecht zu werden.\r\nDarüber hinaus ist auch die Anzahl und Struktur der Leitstellen selbst zu hinterfragen. In einigen Bundesländern existiert eine hohe Dichte an Leitstellen, die aufgrund technischer Entwicklungen, digitaler Vernetzung und moderner Kommunikationstechnik nicht mehr notwendig ist. Eine gezielte Reduktion der Leitstellenanzahl kann helfen, personelle und technische Ressourcen zu bündeln, Spezialisierung und Qualitätsstandards zu sichern sowie Kosten zu senken. Dabei muss allerdings sensibel mit regionalen Besonderheiten umgegangen werden – in dünn besiedelten oder topographisch schwierigen Regionen kann eine flächendeckende Versorgung durchaus mehr, strategisch verteilte Leitstellen erfordern. Ziel muss eine ausgewogene Struktur sein, die die Erreichbarkeit, Reaktionszeit und Qualität der Versorgung gleichermaßen berücksichtigt.\r\nDabei bedarf es abgestufter Hilfeleistungskonzepte, damit die Leitstellen neben dem Rettungsdienst auch Hilfsmöglichkeiten für weniger kritische medizinische Fälle entsenden können. Der Rettungsdienst kann aber weder heute noch in der Zukunft Versorgungslücken bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern oder auch Pflegeheimen schließen.\r\n2. Chancen der Digitalisierung und KI besser nutzen\r\nChancen der Digitalisierung müssen besser genutzt werden. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass es nicht verschiedenste Insellösungen gibt. Sollte es verschiedene Systeme und Software geben, so sind einheitliche Schnittstellen und Standards zu schaffen, damit Medienbrüche und Informationsverluste vermieden werden. Ersthelfer-Apps, KI bei der Notrufabfrage und Disposition der Einsatzmittel und auch Telemedizin können dabei helfen Menschenleben zu retten. Im Rettungsdienst kann die Einbindung der Telemedizin nicht nur bei Notfalleinsätzen, sondern auch bei Intensivverlegungen genutzt werden. Einerseits kann so\r\närztliche Kompetenz digital in den Einsatz geholt werden, andererseits ist aber auch eine Übermittlung von Vitalwerten, Bildern und Live-Videos direkt in die Zielklinik möglich, so dass die Übergabe vom Rettungsdienst an die Klinik präziser und schneller ablaufen kann.\r\nZudem sollte der Einsatz von KI in den Prozessen weiter vorangebracht werden. Zum einen wäre die Entlastung des Fachpersonals von administrativen Aufgaben ein wichtiger Schritt, zum anderen könnte KI auch in den Prozessen bei der Einschätzung der Behandlungsnotwendigkeit bzw. -intensität zum Einsatz kommen.\r\n3. Bundeseinheitliche Mindeststandards festlegen\r\nSowohl bei Hilfsfristen als auch in den Abläufen, Ausstattung und der Qualität im Rettungsdienst sind bundeseinheitliche Mindeststandards wünschenswert. Dabei ist zu beachten, dass diese Mindestvorgaben für alle erreichbar und umsetzbar sind, die Bundesländer aber bei Bedarf auch über diese hinausgehen dürfen.\r\nInsbesondere mit Blick auf Innovationen dürfen Standards aber kein Hemmschuh für eine bessere Patientenversorgung werden. In einem Gremium, welches solche zukünftigen Standards definiert, müssen nicht nur Vertreter der staatlichen Träger und der Kostenträger, sondern auch die Praktiker aus dem bodengebundenen Rettungsdienst, der Luftrettung und der Notfallmedizin stimmberechtigt vertreten sein.\r\n4. Doppelstrukturen vermeiden\r\nUm knappe Ressourcen an Fachkräften und finanziellen Mitteln sinnvoll einzusetzen, bedarf es bei Planungen in der Krankenhauslandschaft, dem Rettungsdienst und der Luftrettung stets einen Blick über den Tellerrand hinaus. Bei Strukturplanungen im Rettungsdienst und der Luftrettung sollte daher über einzelne Kreise oder Regionen auch über die Grenzen der Bundesländer hinweg geschaut und keine unnötigen Doppelstrukturen geschaffen werden.\r\n5. Integrierte Notfallzentren ermöglichen\r\nDie konsequente Umsetzung Integrierter Notfallzentren (INZ) ist ein zentraler Baustein zur Entlastung der Krankenhausnotaufnahmen und zur besseren Steuerung von Patientinnen und Patienten in medizinischen Akutsituationen. Integrierte Notfallzentren an Krankenhausstandorten verbinden die Notaufnahme eines Krankenhauses mit einer ambulanten Versorgungseinheit – etwa einer KV-Praxis oder einem durch das Krankenhaus betriebenen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) – unter einem gemeinsamen Tresen. Patientinnen und Patienten erhalten dort eine strukturierte Ersteinschätzung und werden anschließend dem geeigneten Behandlungsweg zugewiesen. Damit wird vermieden, dass medizinische Bagatellfälle wertvolle Kapazitäten in der klinischen Notfallversorgung binden.\r\nDer Aufbau von INZ darf nicht künstlich durch regionale Höchstgrenzen beschränkt werden. Maßgeblich für die Einrichtung eines INZ sollte vielmehr die Anzahl der zentralen Notaufnahmen (ZNA) an Krankenhäusern der Maximal- und Schwerpunktversorgung in einer Region sein. Ziel muss es sein, dass jede Zentrale Notaufnahme perspektivisch mit einem INZ verknüpft wird. Eine starre Kontingentierung wäre kontraproduktiv und würde die strukturelle Zielsetzung unterlaufen.\r\nFür die Errichtung eines INZ müssen verbindlich KV-Sitze zur Verfügung stehen – entweder durch die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen selbst oder durch die Möglichkeit,\r\ndass Krankenhäuser MVZ-Sitze betreiben. Auch in Fällen, in denen die Kassenärztlichen Vereinigungen keine aktive Mitwirkung leisten, müssen die Krankenhäuser bei der integrierten Versorgung unterstützt werden. Erfolgreiche Modelle, etwa am Marienkrankenhaus in Hamburg, zeigen, dass Krankenhäuser selbst tragfähige und funktionierende INZ-Strukturen aufbauen können.\r\nEin INZ darf nicht als Ersatz für die reguläre ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte missverstanden werden. Vielmehr dient es der gezielten Entlastung der Notaufnahmen durch eine effektive Selektion und Triage. Eine Reduktion der allgemeinen KV-Sitze zugunsten von INZ würde langfristig zu einer Verschärfung der Versorgungsengpässe führen und die Patientenzahlen in den Krankenhäusern zusätzlich erhöhen.\r\nDie Etablierung eines INZ erfordert an vielen Klinikstandorten bauliche und strukturelle Anpassungen, um eine funktionierende räumliche und organisatorische Integration von Notaufnahme und ambulanter Versorgung zu gewährleisten. Die Umsetzung muss daher auch unter Berücksichtigung realistischer Zeithorizonte und Finanzierungsbedarfe erfolgen. Förderprogramme und Investitionsanreize sind erforderlich, um notwendige Umbaumaßnahmen zügig und flächendeckend realisieren zu können.\r\nEine wirksame Integration gelingt nur bei uneingeschränktem Zugang zu digitalen Patientendaten. Deshalb müssen INZ und ZNA über einen vollständigen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass Datenschutzvorgaben die medizinische Notfallversorgung nicht beeinträchtigen. Ein pragmatischer, auf das Notfallsetting zugeschnittener Umgang mit Datenschutzanforderungen ist zwingend notwendig, um schnelle, präzise und sichere medizinische Entscheidungen zu ermöglichen.\r\n6. Rettungsdienst als eigenständige Leistung gesetzlich verankern\r\nSeit seiner Einführung vor einigen Jahrzehnten hat sich der Rettungsdienst von einer reinen Transportleistung sowohl technisch, einsatztaktisch und auch in der Qualifikation der Mitarbeiter im Rettungsdienst erheblich weiterentwickelt. Heute erfolgt in der Regel bereits bei Notrufeingang eine medizinische Ersteinschätzung und die präklinische Behandlung startet oft mit dem Eintreffen des Rettungsdienstes, da durch hochqualifiziertes Fachpersonal bereits erste Behandlungsschritte am Einsatzort beginnen und auf dem Transport in die Klinik fortgesetzt werden können. So gleichen beispielsweise Rettungshubschrauber heute fliegenden Intensivstationen. Diesem Fortschritt muss in der Vergütungsstruktur Rechnung getragen werden, indem die Leistung des Rettungsdienstes nicht mehr als reine Transportleistung, sondern als eigenständiges Versorgungselement mit einem individuellen Anspruch auf medizinische Notfallrettung rechtlich festgeschrieben wird.\r\nIm Rahmen der von uns befürworteten Aufnahme der präklinischen Notfallmedizin als eigenständige Leistung in das SGB V, muss zugleich verbindlich geregelt werden, wie eine klare Trennung zwischen den Rettungsdienstleistungen - die von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zu tragen sind - und den von den Ländern zu tragenden Ausgaben für die Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge, sichergestellt werden kann.\r\n\r\n7. Vergabeverfahren reformieren\r\nSoweit aus Sicht der staatlichen Träger der Rettungsdienste europaweite Vergabeverfahren notwendig sein sollten, so darf nicht nur alleinig der Preis bei der Entscheidung berücksichtigt werden, sondern es muss auch die Qualität eine wichtige Rolle bei der Entscheidung spielen. Weiterhin sollten bei Ausschreibungen sinnvolle Vergabezeiträume vorgegeben werden, damit langfristige Investitionen in Rettungswachen, Fahrzeuge und Luftfahrzeuge möglich sind. Auch für den Personal- und Fachkräftebereich ermöglichen längere Vergabedauern eine bessere Planbarkeit. Es wäre wünschenswert, dass durch ein vollzogenes wettbewerbsrechtliches Vergabeverfahren mit dem Zuschlag durch den jeweils zuständigen Auftraggeber die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Leistung ausreichend begründet wird und es im Nachgang keine aufwändigen Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern zur Unterbietung der Preise aus dem Zuschlagsangebot gibt. Darüber hinaus wäre in Anbetracht der überwiegend gemeinnützigen Leistungserbringer im Rettungsdienst ein wirtschaftliches Kostendeckungsprinzip wünschenswert, um die Sicherstellung auch im Rahmen von Dienstleistungskonzessionen zu garantieren.\r\n8. Luftrettung stärker ausbauen\r\nDie Ressourcen im Rettungsdienst und der Luftrettung werden auch in Zukunft begrenzt sein. Daher gilt es die Rettungsfachkräfte und Notärztinnen und Notärzte so effizient wie möglich einzusetzen. Gerade bei akut lebensbedrohlichen medizinischen Notfällen (Tracer Diagnosen) sollen die Patientinnen und Patienten innerhalb von 60 Minuten nach dem Notruf in der optimalen Klinik sein. Die Luftrettung kann hierbei durch die Schnelligkeit und auch durch die erfahrenen Crews einen wichtigen Beitrag leisten. Vor dem Hintergrund, der sich abzeichnenden Ausdünnung der Krankenhauslandschaft und damit einhergehenden längeren Wegstrecken, ist daher ein verstärkter Einsatz der Luftrettung in diesen komplexen medizinischen Fällen zu erwarten. Um diesen zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden, muss die Luftrettung von den staatlichen Trägern sowohl in der Dunkelheit ausgebaut als auch moderne Flugverfahren bei schlechten Witterungsbedingungen in Deutschland zugelassen werden.\r\nIm Rahmen der Reformen der Krankenhäuser und der Notfallreform gilt es auch die Infrastruktur für den Rettungsdienst und die Luftrettung zukunftsfest zu gestalten. Bei Neu- und Umbauten sollten möglichst kurze Zufahrtswege und Landeplätze direkt an oder auf Krankenhäusern vorgesehen werden, damit der Rettungsdienst optimal und schnell die Patientinnen und Patienten der klinischen Versorgung zu führen kann.\r\n9. Bürokratie abbauen\r\nBürokratieabbau ist auch im Bereich der Rettungsdienste ein Dauerthema. So könnten beispielsweise lange Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben durch beschleunigte Verfahren und kürzeren Einspruchsfristen, insbesondere dann, wenn das Vorhaben der Allgemeinheit dient, verkürzt werden. Bei immer wiederkehrenden jährlichen Verwaltungsverfahren z.B. für Außenlandeerlaubnisse der Luftrettung sehen wir ebenfalls Potentiale für Bürokratieabbau.\r\n6\r\n10. Ausnahmen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ermöglichen\r\nInsbesondere in der Luftrettung sind höchstqualifizierte Ärztinnen und Ärzte im Einsatz, welche aber hauptsächlich in einer Klinik arbeiten und so laufende klinische Praxiserfahrung mitbringen. Hiervon profitieren Patientinnen und Patienten im Einsatz, wenn die Ärztinnen und Ärzte seltene notfallmedizinische Verfahren regelmäßig in der Klinik anwenden und so diese auch außerhalb der Klinik geübt und sicher durchführen können. Daher sollte es eine Ausnahme in der Arbeitnehmerüberlassung geben, damit vermieden wird, dass die Notärztinnen und Notärzte nach der Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstüberlassungsdauer in eine mehrmonatige Zwangspause geschickt werden müssen, was letztlich auch zu einem erheblich höheren Personalbedarf und höheren Kosten führt.\r\nDarüber hinaus muss sichergestellt bleiben, dass Poolärztinnen und -ärzte von der Sozialversicherungspflicht befreit bleiben. Der flexible und bedarfsorientierte Einsatz dieser hochqualifizierten Kräfte ist ein wesentlicher Baustein der Notfallversorgung. Eine Einbindung in starre sozialversicherungsrechtliche Regelungen würde ihre Einsatzfähigkeit massiv einschränken, die Attraktivität dieser Tätigkeit deutlich mindern und letztlich zu einer weiteren Verschärfung des Fachkräftemangels in der Notfallmedizin führen.\r\n11. Eine standardisierte Erhebung von Patientendaten ermöglichen\r\nWir sprechen uns für eine sinnvolle und standardisierte Erhebung von Patientendaten aus, damit aus diesen auch für die Zukunft gelernt werden kann. Hierbei darf der Datenschutz im Sinne einer Optimierung der Notfallversorgung der Bevölkerung nicht zu einem Bremsklotz werden. Gerade die elektronische Patientenakte kann ein Schritt hierfür sein, aber insbesondere die Auswertung der Qualitätsdaten aus dem Rettungsdienst und die der anschließenden klinischen Behandlung ergeben letztlich Erkenntnisse zum tatsächlichen Behandlungserfolg und sollten für weitere Optimierungen der Notfallversorgung in Deutschland zukünftig zur Verfügung stehen.\r\n12. Eine auskömmliche Finanzierung sicherstellen\r\nWenn es um Leben und Tod geht, darf Kostendruck nicht die Qualität der Notfallversorgung beeinträchtigen. Je besser die präklinische Notfallversorgung ist und je schneller Patientinnen und Patienten in der optimalen Klinik sind, desto positiver sind die Heilungschancen für die betroffenen Menschen. Weiterhin kommen durch den Wandel der Krankenhausstruktur in Deutschland auf die Rettungsdienste am Boden und in der Luft neue zusätzliche Herausforderungen z.B. längere Wegstrecken und damit verbunden längere Einsatzzeiten und Abwesenheiten im eigenen Einsatzgebiet zu. Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die erforderlichen Investitionen und finanziellen Mittel gesichert sein. Ein Teil dieser finanziellen Mittel sollten der Forschung zur Notfallrettung gewidmet werden.\r\n13. Notfallversorgung nach dem Prinzip von Value-Based-Healthcare steuern\r\nDie Steuerung und Bewertung der Notfallversorgung sollte sich konsequent am medizinischen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten orientieren – also an den tatsächlichen Behandlungsergebnissen im Verhältnis zum Ressourceneinsatz. Das Prinzip der Value-Based Healthcare (VBHC) bietet hierfür einen geeigneten Rahmen. Statt pauschaler Leistungsdokumentation und überbordender Berichtspflichten braucht es klare, medizinisch\r\n\r\nfundierte Indikatoren zur Ergebnisqualität, die sektorenübergreifend erhoben und verglichen werden können. Die heutigen bürokratischen Dokumentationsvorgaben binden wertvolle Zeit und Personal, ohne den Versorgungsnutzen adäquat abzubilden. Outcome-Messung – etwa bei Komplikationsraten, Wiedervorstellungen oder patientenberichteten Ergebnissen – sollte zum Standard in Notaufnahmen werden. Dabei ist eine systematische Einbindung von Daten aus elektronischer Patientenakte, Rettungsdienst und ambulanter Nachversorgung erforderlich.\r\nBerlin, im Juni 2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017956","regulatoryProjectTitle":"Positionspapier: Plan für die Pflege ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/31/c5/573580/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300026.pdf","pdfPageCount":16,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Hierzu muss an allen drei folgenden Stellhebeln angesetzt\r\nwerden: Finanzierung,\r\nPflegekräfte und Pflegebedürftige.\r\nDie Finanzierung der Pflege muss generationengerechter\r\ngestaltet werden: Hierzu muss u. a. die\r\nEigenvorsorge für den Pflegefall\r\nstärker ausgebaut\r\nwerden.\r\nWir müssen wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen,\r\num\r\ndie Bereitschaft, in der Pflege zu arbeiten, weiter\r\nzu\r\nerhöhen.\r\nPrävention von Pflegebedürftigkeit muss in unserem\r\nGesundheits- und Ausbildungssystem einen höheren\r\nStellenwert als bisher erhalten.\r\nPrävention in der Pflege auf allen\r\nEbenen und für alle stärken!\r\nDer demografische Wandel, damit einhergehend steigende Kosten für Gesundheit und Pflege\r\nsowie der Fachkräftemangel im Gesundheitssektor stellen die Absicherung von Gesundheit und\r\nPflege vor enorme Herausforderungen.\r\nDiese werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten\r\n– insbesondere mit der Verrentung und dem\r\nEintritt der geburtenstarken „Baby Boomer“ in das\r\nbesonders pflegebedürftige Alter – weiter zunehmen.\r\nIm Bereich „Pflege“ sind die Probleme bereits heute\r\ngroß. Unser Ziel als Gesellschaft muss es sein, auch in\r\nZukunft eine menschenwürdige Betreuung der Pflegebedürftigen\r\nzu sichern, ihre Angehörigen soweit wie\r\nmöglich zu entlasten und hierbei mit den vorhandenen\r\nRessourcen (Geld und Arbeitskräfte) verantwortungsvoll\r\numzugehen.\r\nDieses Positionspapier legt den Schwerpunkt auf den\r\nBereich „Prävention von Pflegebedürftigkeit“.\r\n1. Paradigmenwechsel nötig\r\nIn unserer alternden Gesellschaft mit einer stark steigenden\r\nZahl an Pflegebedürftigen bei gleichzeitigem\r\nPflegekräftemangel ist finanzielle Vorsorge allein kein\r\nGarant für eine gute Versorgung im Pflegefall.\r\nWichtiges, aber bisher vernachlässigtes Element muss\r\nPrävention sein. Es gilt, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden,\r\nsie möglichst lange hinauszuzögern bzw. ihr\r\nFortschreiten zu verlangsamen. Deshalb müssen wir\r\nGesundheit möglichst lange erhalten, Gesundheitsrisiken\r\nfrühzeitig erkennen und diesen entgegenwirken.\r\nAn diesen Zielen müssen sich die Leistungen der Kranken-\r\nund Pflegeversicherung stärker als bisher orientieren.\r\n2. Durch mehr Prävention Pflegebedürftigkeit\r\nvermeiden\r\nbzw. verzögern\r\nDie gesetzlichen Krankenkassen sowie die Privaten\r\nKrankenversicherer haben einen großen „Hebel“, die\r\ngesamte Bevölkerung zu erreichen, wenn es um Prävention,\r\nVorsorge und das frühzeitige Erkennen von\r\nGesundheitsrisiken geht.\r\n2 PFLEGE | POSITIONSPAPIER BUNDESARBEITSGRUPPE PFLEGE\r\nWährend jedoch das Angebot von (Primär-)Prävention,\r\ndie Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens\r\ndurch Bonusprogramme sowie das datengestützte\r\nErkennen von Gesundheitsrisiken für die Gesetzliche\r\nKrankenversicherung (GKV) im SGB V umfassend geregelt\r\nsind, fehlen sowohl für die Private Krankenversicherung\r\n(PKV) als auch für die Soziale Pflegeversicherung\r\n(SPV) nach SGB XI entsprechende Regelungen.\r\nSowohl gesetzlich wie auch privat Krankenversicherte\r\nmüssen von entsprechenden Leistungen ihrer Versicherung\r\nprofitieren können.\r\nDeshalb sollten die folgenden Maßnahmen umgesetzt\r\nwerden:\r\na. Gezielte Prävention für Ältere:\r\nÄltere Menschen werden bisher durch Präventionsangebote\r\nnicht ausreichend erreicht. Daher sollten\r\nPräventionsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung\r\n(und zukünftig auch der privaten Krankenversicherung)\r\nverstärkt und gezielt auf die Bedürfnisse\r\ndieser Zielgruppe ausgerichtet werden. Gesundheitsrisiken\r\nsind frühzeitig zu erkennen, und Hürden für\r\ndie Nutzung von Präventionsangeboten – gegebenenfalls\r\nauch durch aufsuchende Angebote – abzubauen.\r\nDie Präventionsmaßnahmen sollten sich insbesondere\r\nauf Faktoren konzentrieren, die das Risiko für Pflegebedürftigkeit\r\nmaßgeblich beeinflussen. Wichtige\r\nAnsatzpunkte sind hier soziale Teilhabe (z. B. durch passende\r\nWohnformen) und körperliche Aktivität.\r\nb. Präventionsleistungen für alle: Individualprävention\r\nauch für privat Krankenversicherte\r\nermöglichen\r\nNotwendig ist ein rechtlicher Rahmen, damit auch\r\nprivate Krankenversicherer ihren Versicherten gezielt\r\nMaßnahmen der Individualprävention und zur Förderung\r\ngesundheitsbewussten Verhaltens anbieten können.\r\nHierzu ist eine Erweiterung des gesetzlich festgelegten\r\nLeistungsumfangs der PKV nötig (§ 192 Versicherungsvertragsgesetz\r\n(VVG).\r\nDamit Präventionsleistungen möglichst\r\nviele Versicherte erreichen\r\nund eine breite Wirkung erzielen\r\nkönnen, ist zudem rechtssicher\r\nzu regeln, dass die PKV-Unternehmen\r\ndiese Leistungen auch\r\nfür den Versichertenbestand einführen\r\nkönnen.\r\nDatengestützte Erkennung individueller\r\nGesundheitsrisiken für\r\nalle – auch für privat Versicherte\r\n§ 25 b SGB V gibt der Gesetzlichen\r\nKrankenversicherung und\r\nder Sozialen Pflegeversicherung\r\ndie Möglichkeit, zum Gesundheitsschutz\r\nihrer Versicherten\r\ndatengestützte Auswertungen\r\nvorzunehmen und die Versicherten\r\nauf individuelle Gesundheitsrisiken,\r\ndie sich in diesen\r\nAuswertungen zeigen, hinzuweisen. Versicherte haben\r\nso die Chance, diesen Gesundheitsrisiken frühzeitig\r\nentgegenzuwirken.\r\nAuch Privatversicherte müssen von den Vorteilen solcher\r\nDatenauswertungen profitieren können. Deshalb\r\nist eine analoge gesetzliche Regelung für die PKV zu\r\nschaffen.\r\nc. Gezielte Prävention für Pflegebedürftige:\r\nBisher wird nur ein Bruchteil der Pflegebedürftigen\r\ndurch Präventionsmaßnahmen der Pflegekassen\r\nerreicht. Verantwortlich hierfür ist, dass es in der\r\nPflegeversicherung\r\n(anders als in der GKV) keinen\r\nWettbewerb um die Gesunderhaltung der Versicherten\r\ngibt. Das Wettbewerbsprinzip sollte auch für die\r\nPflegekassen eingeführt werden.\r\nd. Gezielte Prävention für Pflegende (Angehörige\r\nund professionell Pflegende):\r\nHier sind vor allem die Potenziale der Kommunen zu\r\nstärken. Darüber hinaus können und sollten niederschwellige\r\nVersorgungsangebote – beispielsweise\r\nüber Community Health Nurses – und ggf. auch präventiv\r\naufsuchende Versorgungsangebote vor allem\r\nim ambulanten Bereich weitere Unterstützung bieten.\r\nDie Compass-Pflegeberatung der PKV zeigt hier\r\nwirkungsvolle Wege auf, die auch in der Gesetzlichen\r\nKrankenversicherung weiterentwickelt und verstetigt\r\nwerden sollten.\r\ne. Ausbildung:\r\nDie Zahl der Pflege-Lehrstühle sollte weiter gesteigert\r\nwerden. Ziel dabei muss nicht die z. T. auch umstrittene\r\n„Akademisierung der Pflege“ sein, sondern es ist\r\nim Kontext der Prävention vor allem von Bedeutung,\r\ndass es ohne akademische Lehrstühle auch keine Forschung\r\nzur Verbesserung der Präventionssituation und\r\nzu einer Evidenzbasierung der entsprechenden Maßnahmen\r\nkommen kann.\r\nPOSITIONSPAPIER BUNDESARBEITSGRUPPE PFLEGE | PFLEGE 3\r\nWege aus dem Fachkräftemangel\r\nin der Pflege\r\nEs wird geschätzt, dass in den kommenden Jahren\r\ndeutschlandweit bis zu 280.000 zusätzliche Pflegekräfte\r\nbenötigt werden, um den steigenden Bedarf zu\r\ndecken. Der demografische Wandel spielt hierbei eine\r\nzentrale Rolle: Die geburtenstarken Jahrgänge der\r\nBabyboomer nähern sich dem Rentenalter, und bereits\r\njetzt bestehen massive Personalengpässe in kritischen\r\nBranchen wie dem Gesundheitswesen und der Pflege,\r\ndie in vielen Fällen zu Schließungen bzw. zur Aufgabe\r\nvon Unternehmen geführt haben und weiter führen\r\nwerden. Dieses Defizit trifft auf eine alternde Bevölkerung,\r\nin der sich die Nachfrage nach Pflegeleistungen\r\nrapide erhöht, ohne dass genügend Arbeitskräfte zur\r\nVerfügung stehen, um diese Leistungen zu erbringen.\r\nDie Fachkräftelücke in Deutschland wird ohne koordinierte\r\nAnstrengungen in den Bereichen Bildung, Integration\r\nund internationale Fachkräfteanwerbung weiter\r\nwachsen. Es bedarf eines umfassenden Ansatzes, der\r\nnicht nur die Symptome, sondern auch die strukturellen\r\nUrsachen des Fachkräftemangels adressiert. Nur\r\nso kann Deutschland die dringend benötigten Arbeitskräfte\r\ngewinnen und den sozialen Zusammenhalt langfristig\r\nsichern.\r\nAlle nachfolgenden Forderungen zielen darauf ab,\r\ndie sich exponentiell öffnende Lücke im Arbeitsmarkt\r\ngezielt zu schließen.\r\n1. Anwerbung internationaler Fachkräfte\r\nbürokratiearmer gestalten\r\na. Defizitbescheide und eine länderübergreifende\r\nAnerkennung der Gleichwertigkeit der Berufe ermöglichen\r\nEin zentrales Hindernis bei der Integration ausländischer\r\nFachkräfte liegt im aktuellen Anerkennungsverfahren.\r\nDie bereits in der Begriffswahl überaus\r\nkritischen Defizitbescheide, die zur Feststellung vermeintlicher\r\nQualifikationslücken für Absolventen mit\r\nBachelorabschluss ausgestellt werden, deren Qualifikation\r\ndeutlich über der hierzulande erreichten Qualifikation\r\nliegt, sind derzeit nicht standardisiert und\r\nführen in der Praxis zu erheblichen Unterschieden zwischen\r\nden Bundesländern und Institutionen.\r\nWir setzen uns für eine Vereinheitlichung und Anerkennung\r\nder Gleichwertigkeitsbescheide auf länderübergreifender\r\nEbene ein, um internationale Fachkräfte\r\nschneller und wertschätzender in den Arbeitsmarkt\r\nzu integrieren.\r\nb. Aufenthaltsverfahren vereinfachen und flexiblere\r\nArbeitserlaubnisse einführen\r\nDer Anwerbungsprozess für internationale Fachkräfte\r\nmuss dringend vereinfacht werden, um den\r\nDer Fachkräftemangel ist in Deutschland zu einer weiter anwachsenden akuten Herausforderung\r\ngeworden, die nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die gesellschaftliche Stabilität bedroht.\r\n4 PFLEGE | POSITIONSPAPIER BUNDESARBEITSGRUPPE PFLEGE\r\nZugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu beschleunigen\r\nund langfristig sicherzustellen. Oft können Pflegekräfte\r\neiner anderen Beschäftigung im Pflegebereich\r\nnicht nachgehen, weil sie sich an die genaue Berufsbezeichnung\r\nim Aufenthaltstitel halten müssen. Dies\r\nerlaubt keine Flexibilität innerhalb der Pflegebranche.\r\nEine Lösung hierfür ist die Einführung allgemein gültiger\r\nArbeitserlaubnisse, die nicht auf eine spezifische\r\nBerufsbezeichnung, sondern allenfalls auf die Branche\r\nfestgelegt sind.\r\nAktuell verhindern bürokratische Hürden wie lange\r\nBearbeitungszeiten und komplizierte Verfahren eine\r\nzügige Integration der Fachkräfte.\r\nDaher fordern wir ein digitales Self-Service-Portal,\r\nin dem Beschäftigte wie Unternehmen direkt und\r\nohne umfangreiche Behördengänge die notwendigen\r\nGenehmigungen beantragen bzw. das Beschäftigungsverhältnis\r\nbestätigen können. Dies könnte zu\r\neiner erheblichen Entlastung der Ausländerbehörden\r\nführen und Wartezeiten deutlich reduzieren. Solche\r\ndigitalen Prozesse könnten ausländischen Fachkräften\r\nerlauben, Verlängerungen und Statusänderungen der\r\nVisa unkompliziert und transparent vorzunehmen.\r\nBesonders problematisch sind auch Einzelfallprüfungen,\r\ndie nicht nur extrem zeitaufwändig sind, sondern\r\nauch zu einer hohen administrativen Belastung\r\nder Ausländerbehörden führen. Um dies zu beheben,\r\nschlagen wir vor, diese Prüfungen durch eine standardisierte\r\nProfilprüfung zu ersetzen. Dies würde eine\r\nbeschleunigte Bearbeitung gewährleisten und die\r\nBehörden entlasten.\r\nc. Qualitätssiegel wettbewerbsfair gestalten und\r\nKostenerstattung bei erfolgreicher Anwerbung\r\nermöglichen\r\nAktuell schafft das von der Bundesagentur für Arbeit\r\nvergebene Qualitätssiegel eine unfaire Wettbewerbssituation,\r\nda private Anbieter benachteiligt werden.\r\nEin Qualitätssiegel sollte vielmehr die Attraktivität der\r\nAnwerbung erhöhen und einheitliche Standards setzen.\r\nDies muss jedoch neutral und unabhängig von\r\nder Bundesagentur für Arbeit geschehen, um gleiche\r\nBedingungen für alle Anbieter zu gewährleisten.\r\nd. Willkommenskultur stärken und gezielte Sprachausbildungsprogramme\r\nausbauen\r\nEine positive Willkommenskultur ist ein entscheidender\r\nFaktor für die langfristige Integration internationaler\r\nFachkräfte. Neben administrativen Erleichterungen\r\nbenötigen die Pflegekräfte sprachliche Unterstützung,\r\ninsbesondere wenn sie in direktem Kontakt mit Patienten\r\n/ zu Pflegenden arbeiten. Es ist wichtig, die Sprachkompetenz\r\nnicht nur für Pflegefachkräfte, sondern\r\nauch für Pflegeassistenzkräfte zu fördern.\r\nWir fordern den Ausbau staatlich geförderter Sprachprogramme,\r\ndie praxisorientiert sind und insbesondere\r\nim Pflegealltag benötigt werden. Derzeit fehlt\r\nes häufig an qualitätsgesicherter Sprachausbildung.\r\nEin verbessertes Sprachprogramm fördert nicht nur\r\ndie Integration, sondern erhöht auch die Qualität der\r\nPflegeleistung.\r\ne. Prozesse in Botschaften vereinheitlichen\r\nInternationale Fachkräfte sehen sich oft mit weiteren\r\nHerausforderungen bei der Anwerbung konfrontiert,\r\nPOSITIONSPAPIER BUNDESARBEITSGRUPPE PFLEGE | PFLEGE 5\r\nwenn es um Termine und Prozesse in deutschen Botschaften\r\ngeht. Lange Wartezeiten, hohe Kosten und\r\nKorruptionsprobleme in verschiedenen Ländern\r\nerschweren den Zugang. Eine Standardisierung der\r\nBotschaftsprozesse sowie eine engere Abstimmung\r\nmit deutschen Verwaltungsstellen sind dringend\r\nerforderlich. Wir fordern ein bundeseinheitliches Vorgehen,\r\ndas eine konsistente und transparente Bearbeitung\r\nin allen Botschaften sicherstellt und die internationale\r\nMobilität fördert.\r\nf. Doppelbearbeitungen vermeiden und bundeseinheitliche\r\nStandards setzen\r\nEin wesentliches Hindernis bei der Integration ausländischer\r\nFachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt sind\r\ndie derzeitigen Anerkennungsverfahren, bei denen\r\nbereits eingereichte Unterlagen oft doppelt geprüft\r\nwerden. Dies verursacht nicht nur Verzögerungen,\r\nsondern auch hohe zusätzliche Kosten. Um solche\r\nDoppelbearbeitungen zu vermeiden, ist eine Vereinheitlichung\r\nder Anerkennungsverfahren auf Bundesebene\r\nerforderlich. Wir fordern daher ein zentrales,\r\ndigitales Register für bereits geprüfte Dokumente\r\nund Unterlagen, das bundesweit einsehbar ist. Zudem\r\nsollte die Anerkennung von Berufsbildern und Führerscheinen\r\naus dem Ausland erleichtert und einheitlich\r\ngeregelt werden.\r\ng. Mindestanforderungen für Sprachkenntnisse festlegen\r\nund Prüfungszugänge erleichtern\r\nSprachkenntnisse sind ein zentraler Faktor für die\r\nerfolgreiche Integration von Fachkräften wie die Qualität\r\nder geleisteten Pflege. Derzeit ist die Prüfungszulassung\r\nfür Anpassungsprüfungen an das Sprachniveau\r\nB2 gebunden, was die Anerkennung verzögert\r\nund damit den Eintritt in den Arbeitsmarkt bremst.\r\nWir setzen uns für ein flexibleres System ein, in dem\r\ndie Prüfungszulassung auf Basis B1 möglich ist, sofern\r\nberufliche Eignung und Praxiser-fahrung gegeben sind.\r\nEs sollte geprüft werden, die Prüfungen muttersprachlich\r\nablegen zu können. Nach abgelegter Prüfung müssen\r\ndie ausländischen Fachkräfte binnen sechs Monaten\r\nden Erwerb des Levels B2 nachweisen, andernfalls\r\nwird die Gleichwertigkeit widerrufen. Die Ablegung\r\nder B2-Prüfung sollte innerhalb eines festen Zeitrahmens\r\nverpflichtend sein.\r\nWeiterhin sind Sprachprüfungen, insbesondere auf\r\ndem B1-Level, oft schwer zugänglich, da es an ausreichenden\r\nPrüfungsterminen und -kapazitäten mangelt.\r\nWir schlagen daher eine Ausweitung der Prüfkapazitäten\r\nvor. Zudem sollten die Echtheit und die Qualität\r\nder Sprachzertifikate durch einheitliche Standards und\r\nregelmäßige Überprüfungen gesichert werden.\r\nh. Langfristige Arbeitserlaubnisse und erleichterte\r\nVerlängerungen\r\nermöglichen\r\nDie momentane Praxis der befristeten Arbeitserlaubnisse,\r\ninsbesondere bei Pflegekräften, die in Ausbildung\r\nsind, stellt für internationale Kräfte eine Unsicherheit\r\ndar und führt zu einer erheblichen administrativen\r\nBelastung. Der häufige Erneuerungsprozess\r\nfür Arbeitserlaubnisse – derzeit alle sechs Monate –\r\nerschwert eine stabile Integration. Wir fordern daher,\r\nbefristete Arbeitserlaubnisse für die Dauer der Ausbildung\r\nzu gestalten und Verlängerungen unkompliziert\r\nüber digitale Plattformen zu ermöglichen. Im Falle\r\neines Ausbildungsabbruchs könnten spezifische Regelungen\r\ngetroffen werden, um den Aufenthaltsstatus\r\nkurzfristig zu erhalten, um eine anderweitige Beschäftigung\r\ninnerhalb der Branche zu finden.\r\ni. Die Kompetenzvermutung einführen\r\nDer Wirtschaftsrat schließt sich der Forderung anderer\r\nVerbände an, eine Kompetenzvermutung für qualitätsgesicherte\r\nPrüfungsabschlüsse einzuführen, die in\r\neiner Positivliste erfasst und mindestens einmal jährlich\r\nüberprüft werden. Durch die Kompetenzvermutung\r\nkönnen internationale Pflegekräfte mit einer mindestens\r\ndreijährigen Ausbildung oder einem Studium\r\nsowie den notwendigen Sprachkenntnissen sofort als\r\nFachkräfte in Deutschland tätig werden. Weitere Prüfungen\r\nvon Ausbildungsinhalten und ggf. notwendigen\r\nAnpassungsmaßnahmen erfolgen im notwendigen\r\nMaß dann erst nachgelagert und liegen in der Verantwortung\r\ndes Trägers / Arbeitgebers.\r\n2. Ausbildungssituation verbessern\r\na. Die Generalistikausbildung adjustieren\r\nDie Generalistikausbildung hat in der Praxis in Teilbereichen\r\nzu Unsicherheiten und Kompetenzschwächen\r\ngeführt, da sie in ihrer Vielfältigkeit nicht allen\r\nAnforderungen der einzelnen Pflegebereiche gerecht\r\nwerden kann. Auch behindern die umfangreichen\r\nPraxiszeiten\r\nan anderem Ort (Facheinsatzzeiten) die\r\nBindung an den Ausbildungsbetrieb. Wir plädieren\r\ndeshalb für eine zeitnahe Evaluierung der Generalistik\r\nund die Adjustierung erkannter Defizite. Es liegt\r\nim Interesse der Auszubildenden, Pflegebedürftigen,\r\n6 PFLEGE | POSITIONSPAPIER BUNDESARBEITSGRUPPE PFLEGE\r\nTrägern und der Gesellschaft, Pflegeberufe attraktiv\r\nzu halten und so langfristig einen wesentlichen Beitrag\r\nzur Daseinsvorsorge zu leisten.\r\nb. Alternative Karrierewege ermöglichen\r\nViele Auszubildende bestehen die Ausbildung nicht und\r\nscheiden damit aus der Pflege-branche aus, obwohl\r\nsie eine grundlegende Qualifikation und praktische\r\nErfahrung erworben haben. Um diese Arbeitskräfte\r\nnicht zu verlieren, sollte ihnen die Möglichkeit geboten\r\nwerden, als Pflegeassistenzkräfte tätig zu werden. Die\r\nEinführung einer Stufenausbildung, die bereits nach\r\ndem 1. und 2. Ausbildungsjahr anerkannte Zwischenabschlüsse\r\nbietet, kann wesentlich zur Entlastung des\r\nPflegepersonals beitragen. So sollte nach dem ersten\r\nerfolgreich abgeschlossenen Jahr die Anerkennung\r\nals Pflegehelfer erfolgen. Nach dem zweiten erfolgreich\r\nabgeschlossenen Jahr sollte die Anerkennung\r\nals geprüfte Pflegeassistenz erfolgen und nach dem\r\ndritten erfolgreich abgeschlossenen Jahr die Anerkennung\r\nals Pflegefachkraft.\r\n3. Den richtigen und effizienten Einsatz der\r\nFachkräfte ermöglichen\r\nFachkraftquoten anpassen\r\nDie aktuellen Fachkraftquoten im Krankenhausbereich\r\nsind hinderlich für eine flexible Personalplanung\r\nund erschweren den gezielten Einsatz von Pflegefachkräften.\r\nÄhnliche Quoten werden auch von den\r\nBundesländern für die Langzeitpflege festgelegt. Sie\r\nverursachen nicht nur bürokratischen Aufwand, sondern\r\nlassen auch wenig Raum für einen flexiblen und\r\nbedarfsorientierten Einsatz des Personals. Eine Lockerung\r\noder Abschaffung dieser Quoten könnte helfen,\r\nPflegekräfte entsprechend ihren Kompetenzen\r\neinzusetzen und die personelle Flexibilität zu erhöhen.\r\nEin effektives Skill-Mix-Management, das den Einsatz\r\nakademischer Pflegekräfte, Pflegefachkräfte und\r\nPflegeassistenzkräfte optimal kombiniert, kann nicht\r\nnur die Qualität der Pflege sichern, sondern auch die\r\nArbeitsbelastung des Personals besser verteilen. Diese\r\nAnpassung kann dazu beitragen, den Fachkräftemangel\r\ndurch gezielten Personaleinsatz zu mildern.\r\n4. Digitale Technologien und Robotik\r\nzur Entlastung des Pflegepersonals\r\neinsetzen\r\na. Digitale Technologien und Robotik komplementär\r\nzu den Pflegekräften einsetzen\r\nDer Einsatz digitaler Technologien und Robotik bietet\r\nein erhebliches Potenzial, den Personalmangel\r\nin der Pflege zu lindern und gleichzeitig die Qualität\r\nder Versorgung zu verbessern. Digitale Systeme zur\r\nPflegeassistenz und Arbeitsorganisation können Routineaufgaben\r\nübernehmen und das Pflegepersonal\r\nbei Dokumentation und Verwaltung entlasten. Dabei\r\nkönnten elektronische Pflegeakten, automatisierte\r\nErinnerungsfunktionen und KI-gestützte Dokumentationslösungen\r\neingeführt werden, die zeitsparend\r\nund leicht zu bedienen sind. Darüber hinaus plädieren\r\nwir für die Förderung der Entwicklung von von Robotiklösungen,\r\ndie in der Lage sind, das Pflegepersonal\r\nzu unterstützen. Durch eine klare Strategie zur Einführung\r\ndigitaler Lösungen könnte der Personalbedarf\r\nspürbar gesenkt und die Attraktivität des Pflegeberufs\r\nlangfristig gesteigert werden. Der Einsatz erfolgt komplementär\r\nzu den Pflegekräften und wird sie keinesfalls\r\nersetzen.\r\nPOSITIONSPAPIER BUNDESARBEITSGRUPPE PFLEGE | PFLEGE 7\r\nWährend in den letzten Jahren die Preise der ambulanten\r\nPflegedienste, auch durch die Tariftreueregelungen,\r\njährlich zwischen 7 % und 15 % gestiegen\r\nsind, haben die Sachleistungsbudgets der Pflegeversicherung\r\nnur einen Anstieg von 5 % bzw. Anfang 2025\r\nvon 4,5 % erfahren. D. h. immer mehr ambulant versorgte\r\nMenschen leisten heute erhebliche Zuzahlungen\r\nvon mehr als 1000 € monatlich. Können sie sich\r\ndiese Zuzahlungen nicht leisten, werden Unterstützungsleistungen\r\neingespart, sprich nicht mehr beauftragt.\r\nDamit nimmt die Gefahr unzureichender Pflege\r\nimmer weiter zu.\r\nDie steigenden Preise führen bei berufstätigen, pflegenden\r\nAngehörigen zu einer Abwägung. Übernehmen\r\nsie die Pflege & Betreuung selbst, erhalten das\r\nPflegegeld und weitere Sozialleistungen oder bleiben\r\nsie im Beruf. Gerade in den unteren und mittleren\r\nEinkommensgruppen entscheiden sich immer\r\nmehr Menschen dazu, aus dem Berufsleben auszuscheiden.\r\nSie übernehmen die Betreuung und Pflege\r\nselbst und leben dann von den Sozialtransfers. Neben\r\nsteigenden Ausgaben der Sozialversicherungen und\r\nder kommunalen Haushalte führt diese Entwicklung\r\nzu sinkenden Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen.\r\nZudem gehen den Unternehmen die Arbeitskräfte\r\nverloren, deren Stellen aufgrund der demografischen\r\nEntwicklung nur schwer wieder besetzt\r\nwerden können. Damit gefährden er zunehmende\r\nSpagat aus steigenden Preisen der ambulanten Pflege\r\nohne entsprechend steigende Sachleistungsbudgets\r\nder Sozialen Pflegeversicherung den Wirtschaftsstandort\r\nDeutschland, sofern nicht auf der Leistungsseite\r\ndurch Abbau regulatorische Vorgaben innovative\r\nLeistungsänderungen ermöglicht werden. Die\r\nin der Pflege bereits heute spürbaren Personalengpässe\r\nwerden auch durch die Anwerbung geeigneter\r\nKräfte aus dem Ausland zu schließen sein. Der Wirtschaftsrat\r\nbekennt sich zu einer gezielten Anwerbung\r\nvon Pflegepersonen oder Ausbildungswilligen, die\r\nden Beruf in Deutschland erlernen und ausüben möchten.\r\nSie willkommen zu heißen und umfassend zu integrieren,\r\nmuss Aufgabe der Gesamtgesellschaft sein,\r\nsoll nicht eine der wesentlichen Herausforderungen\r\nDie ambulante Pflege\r\nzukunftsfähig\r\naufstellen\r\nMehr als 5.700.000 Menschen haben einen festgestellten Pflegebedarf. Rund 80 % der Menschen\r\nwerden ambulant zu Hause von Angehörigen und/oder ambulanten Pflegediensten versorgt.\r\n8 PFLEGE | POSITIONSPAPIER BUNDESARBEITSGRUPPE PFLEGE\r\nder Zukunft, Pflege resilienter zu machen, bereits im\r\nAnsatz scheitern.\r\nGleichzeitig wird aus vielen politischen Richtungen die\r\nForderung nach einer Kommunalisierung der Pflegeeinrichtungen\r\nerhoben. Der Wirtschaftsrat lehnt dies\r\nkategorisch ab und bekennt sich zur Trägervielfalt in\r\nder Pflege.\r\nIn diesem Positionspapier werden Forderungen formuliert,\r\ndie zu einer zukunftsfähigen ambulanten Versorgung\r\nführen können.\r\n1. Pflegegrad 1 – Prävention statt Putzen\r\nDie s. g. Entlastungsleistungen des Pflegegrad 1 in\r\nHöhe von 131 € monatlich werden regelmäßig für\r\n„Putzdienste“ eingesetzt. Der Auftrag der Sozialen\r\nPflegeversicherung ist nicht die reine Finanzierung\r\nder Wohnungsreinigung, sondern die der Betreuung\r\nund Pflege. Gerade vor der Feststellung der Pflegebedürftigkeit\r\noder am Anfang des zunehmenden\r\nUnterstützungsbedarfs können Präventionsleistungen\r\neine positive Wirkung entfalten. Damit kann ein\r\nschneller Anstieg des Pflegebedarfs verzögert werden.\r\nSo kann ein wesentlicher Beitrag zur Entlastung\r\nder Pflegekräfte\r\nwerden. Auch werden durch die\r\nUmschichtung bestehender Ausgaben keine höheren\r\nKosten auf die Pflegeversicherung zukommen. Im\r\nGegenteil, die Verzögerung des Anstiegs der Pflegebedürftigkeit\r\nentfaltet eine kostendämpfende Wirkung.\r\nDurch die Umschichtung können rund 1,2 Mrd. €\r\nfür die Pflegeprävention\r\neingesetzt werden – ohne\r\nKostensteigerung in der Sozialen Pflegeversicherung.\r\n2. Verhandlungsprozesse verkürzen und\r\nZahlungsverzug abstellen\r\nUm Liquiditätsengpässen bei Pflegediensten zu vermeiden,\r\nsind prospektive Verhandlungen mit den\r\nPflegekassen\r\nsowie eine zügige Vertragsabschlusspraxis\r\nunerlässlich. Die Regel muss sein, dass plausible\r\nAngaben der Pflegeeinrichtungen ohne zusätzliche\r\nNachweise akzeptiert werden. Sofern Nachweise\r\nerforderlich sind, muss deren digitale Übermittlung\r\nuneingeschränkt möglich sein.\r\nZudem sind sowohl die Sozialhilfeträger als auch die\r\nPflegekassen dazu angehalten, Zahlungsverzögerungen\r\nund unbegründete Rechnungskürzungen unverzüglich\r\nzu unterbinden. Eine Genehmigungsfiktion für ordnungsgemäß\r\ngestellte Folgeanträge auf Vergütungsanpassungen\r\nist unabdingbar, um die finanzielle Planungssicherheit\r\nder Pflegeanbieter zu gewährleisten.\r\nDarüber hinaus dürfen Aufschläge auf verspätete Zahlungen\r\nzur Kompensation des allein von den Pflegeeinrichtungen\r\ngetragenen wirtschaftlichen Risikos kein\r\nTabuthema sein. Die Sicherstellung einer verlässlichen\r\nund zeitnahen Vergütungsstruktur ist eine wesentliche\r\nVoraussetzung für die nachhaltige Sicherstellung\r\nder pflegerischen Versorgung.\r\n3. Vollständige Vergütung von häuslicher\r\nKrankenpflege sowie eine auskömmliche\r\nVergütung der Anfahrtswege ermöglichen\r\nDie häusliche Krankenpflege muss durch die Krankenkassen\r\nvollständig vergütet werden. Zudem ist die\r\nauskömmliche Vergütung der Anfahrtswege von zentraler\r\nBedeutung. Ohne eine vollständige Vergütung\r\nund Anerkennung der Anfahrtswege als Arbeitszeit\r\nwerden ländliche Räume von der ambulanten pflegerischen\r\nVersorgung abgeschnitten.\r\nDarüber hinaus müssen verspätete Zahlungen mit\r\neinem Säumnisaufschlag versehen werden, um das\r\nbisher allein von den Pflegeeinrichtungen getragene\r\nwirtschaftlichen Risiko angemessen zu berücksichtigen\r\nund wirtschaftliche Schieflagen allein aus Gründen\r\ndes Zahlungsverzuges zu vermeiden. Die Sicherstellung\r\neiner verlässlichen und zeitnahen Vergütungsstruktur\r\nist eine wesentliche Voraussetzung für die\r\nnachhaltige Sicherung der pflegerischen Versorgung.\r\n4. Bürokratische Hürden in der Vergütung\r\nvon Pflegekräften abbauen\r\nDie Vergütung von Pflegekräften unterliegt einer\r\nVielzahl gleichzeitig geltender Regelungen, darunter\r\nder branchenspezifische Mindestlohn und die Tariftreuepflicht.\r\nDiese Parallelvorgaben führen in vielen\r\nPOSITIONSPAPIER BUNDESARBEITSGRUPPE PFLEGE | PFLEGE 9\r\nBetrieben zu einem erheblichen bürokratischen Mehrauf-\r\nwand. Ein gezielter Abbau administrativer Hürden\r\nist erforderlich, um eine transparente, effiziente und\r\nfaire Vergütungsstruktur sicherzustellen. Am sinnvollsten\r\nist die Beibehaltung des gesetzlichen Pflege-Mindestlohns\r\nals überprüfbare Untergrenze für alle Qualifika-\r\ntionsstufen im Pflegesektor. Zudem sollte die jährliche\r\nLohnanhebung im Tariftreue-System stets dann\r\nzu erfolgen haben, wenn die Refinanzierung durch die\r\nKasse vollständig verhandelt wurde. Eine Zahlungsverpflichtung\r\nder Dienste sollte ohne angehobene Vergütung\r\nausgeschlossen sein, um finanzielle Schieflagen\r\noder gar Insolvenzen zu vermeiden.\r\n5. Kalkulationsschema für individuelle\r\nPunktwertverhandlungen ermöglichen\r\nIm Bereich der ambulanten Pflege sind pauschale\r\nPunktwertverhandlungen zwischen den Krankenkassen\r\nund den Pflegeverbänden mittlerweile gängige\r\nPraxis. Individuelle Verhandlungen der einzelnen\r\nPflegeeinrichtungen\r\nmit den Krankenkassen stellen\r\nhingegen eine Ausnahme dar. Um diesen Prozess zu\r\nerleichtern und transparenter zu gestalten, könnte die\r\nEinführung eines einheitlichen Kalkulationsschemas\r\nfür Punktwerte einen wesentlichen Beitrag leisten.\r\nDurch die Eingabe der Zahlen in ein neues digitales\r\nKalkulationstool könnten die Verhandlungen individuell,\r\ndigital und sicher stattfinden.\r\n6. Neue Leistungskombinationen statt\r\nmehr Geld umsetzen\r\nDie personell wie finanziell vor uns liegenden Herausforderungen\r\nzur Sicherstellung einer leistungsfähigen\r\nPflege in Deutschland müssen auch bestehende Strukturen\r\nin Frage stellen. Wir brauchen den Mut, grundlegend\r\nneu zu denken, um den erforderlichen disruptiven\r\nAnsatz notwendiger Anpassungen zu prüfen und\r\nzu realisieren.\r\nDie Aufhebung der Sektorengrenzen und die Einführung\r\nvon kombinierbaren Zeitbudgetlösungen könnten\r\nmehr Leistungen ohne steigende Kosten der\r\nPflegeversicherung\r\nreali-sieren. Der Ansatz könnte\r\nsein, Menschen mit Pflegebedarf statt eines Geldbudgets\r\nein Zeitbudget zuzuerkennen (z. B. Pflegegrad 4\r\n= X Stunden täglich). Diese Zeit kann 1:1 in Anspruch\r\ngenommen werden oder in 15 Minuteneinheiten mit\r\nanderen Pflegebedürftigen in einen gemeinsamen\r\nPool eingebracht werden. Bringen beispielsweise 4\r\nPflegebedürftige jeweils 1 Stunde in ein gemeinsames\r\nZeit- und Leistungsbudget ein, können 4 Stunden\r\nBetreuung und Pflege erbracht werden. Durch die\r\ngemeinsame Nutzung wird zudem präventiv Einsamkeit\r\nvermieden, was sich positiv auf den allgemeinen\r\nGesundheitszustand niederschlägt. Dieser präventive\r\nNebeneffekt kostet das Gesundheitswesen keinen €\r\nmehr.\r\n10 PFLEGE | POSITIONSPAPIER BUNDESARBEITSGRUPPE PFLEGE\r\nEine möglichst hochwertige Versorgung der Pflegebedürftigen\r\n– ohne eine Überlastung der Beitragszahler,\r\ninsbesondere der jüngeren Generationen – muss\r\ndas langfristige Ziel einer nachhaltigen Pflegepolitik\r\nsein. Der Wirtschaftsrat engagiert sich für eine effiziente\r\nund effektive Finanzierung der Pflege auf Basis\r\nder Sozialen Marktwirtschaft, die die Leistungsfähigkeit\r\ndes Einzelnen angemessen berücksichtigt.\r\nAlle nachfolgenden Forderungen zielen darauf ab,\r\ndass gute Pflege kein Luxusgut wird und Pflegebedürftige\r\nauch weiterhin gut versorgt werden können,\r\nohne um ihre wohnortnahe Versorgung fürchten\r\nzu müssen. Statt in das bestehende, ineffiziente,\r\nhoch komplexe und bürokratische System immer\r\nmehr Geld zu befördern, muss Pflege in Deutschland\r\neffizient auf die wirklichen Bedarfe ausgerichtet\r\nsowie intersektoral neugestaltet werden. Es braucht\r\ninnovative Konzepte und Mut, um einen sinnvollen\r\nWandel jetzt einzuläuten.\r\n1. Sektorale Pflegefinanzierung aufheben\r\nund einen neuen Finanzierungsansatz\r\numsetzen\r\nDie Versäulung des Vergütungssystems in der Pflege\r\nspiegelt den tatsächlichen Hilfebedarf der Patienten\r\nunzureichend wider, führt zu Verwerfungen im\r\nSystem und verur-sacht vermeidbare Mehrkosten.\r\nUnterschiedliche Leistungen gemäß den Regelungen\r\ndes Sozialgesetzbuchs XI und des Sozialgesetzbuchs V\r\nwerden erbracht, die nicht hinreichend miteinander\r\nverschränkt sind. Es ist daher notwendig, die Versäulung\r\ndes Systems zu überdenken und ein integratives\r\nFinanzierungskonzept zu etablieren, das unabhängig\r\nvon der spezifischen Wohnsituation gilt.\r\nFür eine langfristige und nachhaltige\r\nFinanzierung der Pflege\r\nDie Gesundheitswirtschaft wird im demografischen Wandel vieler Volkswirtschaften zu einer\r\nimmer\r\nbedeutenderen Branche. Insbesondere die vor uns liegenden gewaltigen Herausforderungen\r\nder Langzeitpflege werden nur zu bewältigen sein, wenn eine langfristige und nachhaltige\r\nFinanzierung sichergestellt wird.\r\nPOSITIONSPAPIER BUNDESARBEITSGRUPPE PFLEGE | PFLEGE 11\r\nEine mögliche Lösung hierfür könnte die Einführung\r\neines Pflegeversicherungsmodells nach dem Stundenprinzip\r\nsein. Anstelle eines festen Budgets für Pflegeleistungen\r\nsollten Fachleistungsstunden pro Tag,\r\nabhängig vom individuellen Pflegebedarf, festgelegt\r\nwerden. Dadurch würde der tatsächliche Bedarf realistischer\r\nabgebildet. Die Preise pro Fachleistungsstunde\r\nsollten durch Verhandlungen zwischen den\r\nLeistungserbringern und den Pflegekassen festgelegt\r\nund jährlich neu verhandelt werden, um Inflationseffekte\r\nzu berücksichtigen. Diese Stunden sollten entsprechend\r\ndem individuellen Pflegebedarf und den\r\nerforderlichen Qualifikationen des Personals differenziert\r\nwerden. Das Stundenbudget könnte flexibel\r\ngenutzt werden, entweder in kleinen Einheiten von\r\nbeispielsweise 10 Minuten oder stundenweise, um\r\neine maßgeschneiderte Anpassung an den individuellen\r\nUnterstützungsbedarf zu ermöglichen. Für die\r\nstationäre Pflege könnte ein Stundenkontingent pro\r\nTag festgelegt werden, das den bisherigen Tagessatz\r\nersetzt und je nach Pflegegrad variiert. Des Weiteren\r\nsollte das Pooling von Fachleistungsstunden für Wohngemeinschaften\r\nund Gruppenbetreuungen ermöglicht\r\nwerden, um die Effizienz zu steigern. Die Kosten für\r\ndiese Fachleistungsstunden sollten von der Pflegeversicherung\r\ngetragen werden, während zusätzliche\r\nLeistungen privat hinzugebucht werden könnten. Die\r\nKosten für die Unterkunft sollten unabhängig von der\r\nspezifischen Wohnform von den Pflegebedürftigen\r\nselbst getragen werden, mit der Möglichkeit einer\r\nstaatlichen Unterstützung bei finanzieller Bedürftigkeit.\r\nDurch ein solches Modell könnte eine flexiblere\r\nNutzung von Pflegeleistungen ermöglicht und gleichzeitig\r\ndie Steigerung der Pflegeversicherungsbeiträge\r\nbegrenzt werden.\r\n2. Nachhaltige Finanzierung der Pflege\r\ndurch mehr unternehmerische Freiheit\r\nsichern\r\nDie überbordende Regulierung im landesspezifischen\r\nOrdnungsrecht und die mangelnde Flexibilität\r\nim Leistungsrecht führen dazu, dass immer weniger\r\nPersonalanteile für die unmittelbare Versorgung der\r\nPflegebedürftigen\r\nzur Verfügung stehen. Immer mehr\r\nFachkräfteanteile müssen administrativ für Aufgaben\r\neingesetzt werden, die die zunehmenden Regulierungen\r\nbedienen und der Dokumentation wenig\r\nleistungsorientierter Parameter dienen. Diese Fehlallokation\r\ngefährdet die pflegerische Versorgung, da\r\ndemografiebedingt der Dienstleistungsbedarf und\r\ndamit einhergehend der Personalbedarf steigt. Pflegekräfte\r\ndefinieren ihre Profession zudem als menschenbezogene\r\nArbeit, die sie zur Wahl ihres Berufes veranlasst\r\nhat. Die viel zitierte Attraktivität pflegerischer\r\nArbeitsbedingungen beginnt genau hier. Die Arbeit\r\nam Pflegebedürftigen darf nicht weiter in den Hintergrund\r\ntreten, soll auch in kommenden Generationen\r\neine ausreichende Zahl von Pflegekräften gewonnen\r\nwerden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund\r\ndes nachrückenden, geringeren Arbeitskräftepotentials\r\ngeburtenschwacher Jahrgänge von großer Bedeutung.\r\nDie dadurch begrenzten Personalressourcen\r\nmüssen effizienter und patientenorientierter eingesetzt\r\nwerden. Die Vorgabe höherer Personalschlüssel\r\nmit dem Ziel, das Pflegepersonal zu entlasten, ist der\r\nfalsche Weg, da die erforderlichen Personalressourcen\r\nnicht zu Verfügung stehen und so lediglich steigende\r\nKosten ohne Zusatznutzen die Folge sind. In der\r\nStandardisierung der Regulatorik, z. B. durch Harmonisierung\r\nder föderalen Kriterien, durch Vereinfachung\r\n12 PFLEGE | POSITIONSPAPIER BUNDESARBEITSGRUPPE PFLEGE\r\nder Systematiken etc. schlummern erhebliche Einsparpotentiale,\r\ndie zur Entlastung der Finanzierung der\r\nPflege führen könnten.\r\nDie Langzeitpflege in Deutschland läuft Gefahr, ohne\r\neine mutige und innovative Neuausrichtung schon\r\nmittelfristig den anwachsenden Bedarf der alternden\r\nGesellschaft nicht mehr abdecken zu können. Insbesondere\r\ndie Faktoren unternehmerische Verantwortung\r\nund Kreativität werden dieser Herausforderung\r\nbegegnen können und so eine ressourcenschonende,\r\neffiziente und bezahlbare Pflege ermöglichen. Es\r\nbraucht eine deutliche Deregulierung und Vertrauen\r\nin die Kompetenz der Pflegekräfte, um mehr Gestaltungsräume\r\nzu generieren und Versorgungslücken zu\r\nvermeiden.\r\nIn diesem Zusammenhang fordern wir, auch um die\r\nFunktionsfähigkeit des von uns vorgestellten Stundenmodells\r\nzu gewährleisten, eine unbürokratische\r\nFeststellung der Pflegebedürftigkeit. Zudem sollten\r\ndie MDK-Prüfungen auf eine neue Grundlage gestellt\r\nwerden. Die immer stärkere Ausrichtung der Prüfungen\r\nauf die Qualität der Dokumentation sollte\r\nzugunsten einer kompakten, in Teilen digitalen und\r\neffizienten Prüfung der Ergebnis- wie – in größeren\r\nAbständen – der Strukturqualität zurückgeführt werden.\r\nAuch sind Doppelstrukturen wie Heimaufsicht\r\nund Prüfung durch den MDK zu vermeiden. Als Positivbeispiel\r\nsei das in Hamburg umgesetzte Modell\r\neiner gemeinsamen Prüfung zu nennen, das die\r\nBelastung der Einrichtungen durch die Begleitung der\r\nPrüfungen deutlich reduziert.\r\n3. Eigenvorsorge durch Zusatzversicherungen\r\nfördern\r\nDas Subsidiaritätsprinzip ist seit Jahrzehnten ein grundlegendes\r\nElement der Sozialen Marktwirtschaft. Die\r\nEigenvorsorge des Einzelnen muss die ausreichende\r\nVorsorge für den Pflegefall umfassen. Für den Wirtschaftsrat\r\nist es daher von großer Bedeutung, individuelle\r\nLösungen weiterzuentwickeln.\r\nEin effektives Instrument, individuell für den Pflegefall\r\nvorzusorgen, ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung:\r\nSie ermöglicht für relativ geringe Beiträge die\r\nvollständige Absicherung des Pflegerisikos. Ein weiterer\r\nHebel zur Stärkung der Eigenverantwortung ist die\r\nbetriebliche Pflegeversicherung: sie kann ganze Belegschaften\r\n– und ihre Angehörigen – unkompliziert und\r\nzu günstigen Konditionen gegen das Pflegerisiko absichern.\r\nZudem kann unabhängig vom Engagement des\r\nArbeitgebers durch die richtigen politischen Weichenstellungen\r\nein günstiger Zugang zur Pflegevorsorge\r\nermöglicht werden, indem Pflegezusatzversicherungen\r\numfassend steuerlich abzugsfähig gestaltet werden\r\n– analog zu den Beiträgen für andere Vorsorgeaufwendungen.\r\nIm Kontext des zuvor beschriebenen\r\nStundenmodells würde jeder Versicherte, der eine solche\r\nZusatzversicherung abgeschlossen hat, ein zusätzliches\r\nStundenbudget erhalten. Die demografische\r\nEntwicklung duldet keinen Aufschub, da dauerhafte\r\nSteuerzuschüsse an die Pflegeversicherung oder\r\nimmer größere Anteile der Hilfen zur Pflege aus Sicht\r\nerodierender Haushalte nicht darstellbar sind.\r\n4. Staatliche Finanzierung von\r\nEigenanteilen\r\nauf finanzielle\r\nBedürftigkeit\r\nbegrenzen\r\nSeit 2022 erhalten Heimbewohner Pflegezuschläge\r\nzur Finanzierung der steigenden Eigenanteile. Mit dem\r\nPflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)\r\nwurden diese zum 1. Januar 2024 weiter erhöht. Dies\r\nbedeutet eine Mehrbelastung für die Pflegekassen\r\nund eine steigende Belastung für die Beitragszahler.\r\nAuch hier muss das Subsidiaritätsprinzip gelten. Ein\r\nsozialer Ausgleich des Eigenanteils kann nur bei finanzieller\r\nBedürftigkeit über die Hilfe zur Pflege erfolgen.\r\nAlles, was darüber hinausgeht, ist Vermögenssicherung\r\nauf Kosten der Allgemeinheit, die nicht vom Beitragszahler\r\nfinanziert werden sollte.\r\n5. Auslastungsquotienten neu berechnen\r\nund Refinanzierung erbrachter Leistungen\r\nsicherstellen\r\nViele Pflegeheime geraten zunehmend in finanzielle\r\nSchieflage. Eine der Ursachen dafür sind unrealistische\r\nAuslastungsquoten von mehr als 95 Prozent,\r\ndie nach Landesrecht zur Kalkulation der Pflegeentgelte\r\nin Ansatz gebracht werden müssen. Der Mangel\r\nan Fachpflegekräften führt in vielen Fällen dazu, dass\r\nPflegeplätze nicht belegt werden können, da die in der\r\nüberwiegenden Anzahl der Länder weiterhin geltende\r\nFachkraftquote nicht mehr erreicht wird. Viele Einrichtungen\r\nerreichen die kalkulatorische Auslastung schon\r\nlange nicht mehr und können auf dieser Basis ihre Fixkosten\r\nnicht decken. Stattdessen sind Auslastungsraten\r\nvon 85 Prozent keine Seltenheit.\r\nDie seit rund zwei Jahren anhaltende Insolvenzwelle\r\nder Träger von Pflegeinrichtungen ist die Folge. Ohne\r\neine Anpassung der Kalkulationsgrundlagen werden\r\nstationäre Angebote nicht in der bisherigen Anzahl\r\naufrechterhalten werden können.\r\nDie mangelnde Finanzierung in der Pflege hat auch\r\nbranchenimmanente Gründe. So werden z. B. bereits\r\nerbrachte Leistungen beim Tod von Bewohnern nur\r\nschwer oder gar nicht refinanziert. Es kann in keiner\r\nBranche akzeptiert werden, dass bereits erbrachte\r\nLeistungen nicht vergütet werden. Es müssen daher\r\ngesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden,\r\ndie eine Finanzierung der Leistungen auch bei noch\r\noffenen Sozialhilfeanträgen im Todesfall der Bewohner\r\nermöglichen.\r\nLeider hat sich das Problem seit der Einführung des\r\n§ 87a Abs. 1 Satz 2 SGB XI noch verschärft. Durch die\r\nBegrenzung des Heimentgeltes auf den Zeitpunkt des\r\nAuszuges bzw. Todes eines Bewohners kann in der Zeit\r\ndes Bewohnerwechsels eine bedrohliche finanzielle\r\nSituation für die Pflegeeinrichtungen entstehen. Diese\r\nRegelung ist aufzuheben.\r\nPOSITIONSPAPIER BUNDESARBEITSGRUPPE PFLEGE | PFLEGE 13\r\n6. Ambulante und stationäre Versorgung\r\nsichern\r\nDie weit überwiegende Anzahl Pflegebedürftiger\r\nwird familiär und / oder unterstützt durch ambulante\r\nDienste in der eigenen Häuslichkeit versorgt. Angesichts\r\ndes demografischen Wandels wird diese Form\r\nder Versorgung ein unverzichtbarer Bestandteil der\r\nLangzeitpflege bleiben und zusätzlich weiter ausgebaut\r\nwerden müssen.\r\nÄhnlich wie im stationären Bereich sind auch in der\r\nambulanten Versorgung anwachsende unternehmerische\r\nRisiken erkennbar, die insbesondere in der Refinanzierung\r\nmassiv steigender Sach- und Personalkosten\r\nliegen. Die Regelungen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes\r\n(GVWG) und hier\r\ninsbesondere die verpflichtende Tariftreue müssen\r\nin der Vergütung ambulanter und stationärer Leistungen\r\nzeitnah und vollumfänglich berücksichtigt werden.\r\nAuch ist das Verfahren zur Ermittlung der durchschnittlichen\r\nEntgelte für nicht tarifgebundene Träger\r\nin puncto Aktualität (prospektive Vereinbarung von\r\nVergütungen) und Transparenz dringend verbesserungsbedürftig.\r\nDie von den Trägern prognostizierten und nun belegbaren\r\nAuswirkungen der Tariftreueregelung in Form\r\nmassiver Zuwächse bei den Eigenanteilen der Bewohner\r\ndürfen nicht auf dem Rücken der Unternehmen\r\nausgetragen werden. Der politisch manifestierte\r\nWille zur Tariftreue ging einher mit einem umfassenden\r\nRefinanzierungsanspruch der Träger. Ohne seine\r\nuneingeschränkte Umsetzung durch die Kostenträger\r\ntrotz drohender Beitragserhöhungen oder der\r\nHilfe zur Pflege werden weitere Angebote vom Markt\r\nverschwinden und die Versorgungssicherheit zunehmend\r\ngefährdet.\r\n7. Gesamtversorgungsverträge umsetzen\r\nGesamtversorgungsverträge sind ein wirkungsvolles\r\nInstrument, um Dienstleitungsangebote effizient, flexibel\r\nund leistungsorientiert zu organisieren. Diese\r\nscheitern jedoch je nach Bundesland an der Verweigerung\r\neinzelner Kostenträger oder an der ordnungsrechtlichen\r\nInterpretation. Gesamtversorgungsverträge\r\nmüssen als eines von mehreren wirkungsvollen\r\nInstrumenten auch für Kostenträger und länderspezifische\r\nAufsichtsbehörden verbindlich werden. Bundesund\r\nLandesrecht müssen bei Gesamtversorgungsverträgen\r\nübereinstimmen.\r\n8. Pflegesatzverhandlungen vereinfachen\r\nund vereinheitlichen\r\nJedes Bundesland verwendet eigene Kalkulationsgrundlagen\r\nund -schemata. Die Verhandlungen werden\r\nso insbesondere für länderübergreifend tätige\r\nTräger erschwert und sind in ihrer Transparenz eingeschränkt.\r\nZur Ermittlung für die Unternehmen auskömmlicher\r\nPflegevergütungen bedarf es eines transparenten\r\nund bundeseinheitlichen Kalkulationsverfahrens.\r\nDie auf Basis des bundeseinheitlichen Kalkulationsverfahrens\r\nzu führenden Vergütungsverhandlungen\r\nbedürfen eines gesetzlich normierten Zeitrahmens,\r\nder den Trägern die Möglichkeit gibt, die Vergütungssätze\r\nin einem angemessenen Zeitfenster refinanziert\r\nzu erhalten. Auch für den Fall der Nichteinigung sind\r\nMechanismen vorzusehen, die den Leistungserbringern\r\neine Refinanzierung ermöglichen, um Insolvenzwellen\r\nzu vermeiden.\r\nIn diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls die\r\nDigitalisierung der Verhandlungsverfahren sowie der\r\nVersorgungsverträge. Es mutet anachronistisch an,\r\nUnterlagen auch heute noch in vielfacher Ausfertigung\r\nbei den Kostenträgern / Schiedsstellen einreichen\r\nzu müssen.\r\n9. Skalierungseffekte nutzen\r\nIn jeder Branche werden Skalierungseffekte genutzt,\r\num kostengünstige und bezahlbare Dienstleistungen\r\nund Waren auf den Markt zu bringen. Dies ist auch in\r\nder Pflege möglich, nicht um an der Pflege, sondern an\r\nden Verwaltungskosten zu sparen. Das Auseinanderfallen\r\nvon Bundes- und Landesrecht, dem Ordnungsrecht\r\nund dem Leistungsrecht führt zu kleinteiligen\r\nlandesspezifischen Regeln. Größere, bundeslandübergreifend\r\ntätige Anbieter müssen für jedes Bundesland\r\neigene Kompetenzen aufbauen. Bundesweite Synergien\r\nsind damit nicht nutzbar. Das kostet Zeit und Geld,\r\ndie in der direkten Pflege fehlen.\r\n14 PFLEGE | POSITIONSPAPIER BUNDESARBEITSGRUPPE PFLEGE\r\nImpressum\r\nVerantwortlich:\r\nWirtschaftsrat der CDU e.V.\r\nLuisenstraße 44\r\n10117 Berlin\r\nHerstellung:\r\nUnterleider Medien GmbH, Max-Planck-Str. 16, 63322 Rödermark\r\nBildnachweis:\r\nAdobeStock\r\nStand:\r\nMai 2025\r\n10. Behandlungspflege nach SGB V\r\ndirekt vergüten\r\nUm eine unkomplizierte und direkte Vergütung zu\r\nermöglichen, sollten im Rahmen der Behandlungspflege\r\nnach SGB V alle Leistungen der Behandlungspflege\r\nauf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung\r\nüber die Krankenkassen direkt an den Leistungserbringer\r\nvergütet werden. Die Leistungen der\r\nBehandlungspflege werden dabei zeitbezogen bewertet\r\nund vergütet. Dabei sollte eine für die Pflegeeinrichtungen\r\nunbürokratische Vergütung, z. B. in Form\r\nvon Pauschalen, angedacht werden.\r\n11. Digitalisierung voranbringen\r\nDie Digitalisierung wird in der Gesundheitswirtschaft\r\nimmer wichtiger und gewinnt an Bedeutung. Die Versuche\r\nvon Unternehmern, Pflegeeinrichtungen durch\r\nDigitalisierung zukunftsfähiger und effizienter zu\r\ngestalten, scheitern aber oft in der Praxis. Ein erster\r\nSchritt in die richtige Richtung wurde mit dem Pflege-\r\nModernisierungs-Gesetz (DVPMG) gemacht. Doch es\r\nist mehr gefordert. So sollten die Genehmigungsverfahren\r\nvereinfacht und digitalisiert werden, Langzeitmodelle\r\nmit längeren Laufzeiten ermöglicht werden\r\netc. Auch die Erstattung von digitalen Assistenten ist\r\neine sinnvolle Maßnahme.\r\nDarüber hinaus ist eine Aktualisierung der Richtlinien\r\ndes GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Digitalisierung\r\nin stationären und ambulanten Settings\r\ngeboten. Um eine flächendeckende Digitalisierung\r\nzu gewährleisten, sollten einmalige wie laufende Kosten\r\nin den Pflegesätzen / Punktwerten berücksichtigt\r\nwerden.\r\nPOSITIONSPAPIER BUNDESARBEITSGRUPPE PFLEGE | PFLEGE 15\r\nWirtschaftsrat der CDU e.V.\r\nRikard Berisha (Fachgebietsleiter Gesundheitswirtschaft)\r\nTelefon: 030/24087-216\r\nr.berisha@wirtschaftsrat.de\r\nwww.wirtschaftsrat.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021713","regulatoryProjectTitle":"Bürokratieabbau im Krankenhauswesen ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4d/f1/666779/Stellungnahme-Gutachten-SG2512180034.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bürokratieabbaupaket für die Krankenhäuser –\r\nmehr Zeit für Patienten\r\nDie deutsche Krankenhausversorgung ist durch eine dramatische Zunahme von bürokrati-schen Vorgaben stark belastet. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte verbringen mehrere Stun-den täglich mit Dokumentations- und Nachweispflichten – Zeit, die der direkten Behandlung der Patientinnen und Patienten verloren geht. Auch Verwaltungspersonal bindet zunehmend Ressourcen, die in der Patientenversorgung eingesetzt werden könnten, während die Finan-zierungsgrundlage vieler Kliniken ohnehin prekär ist. Damit die Krankenhäuser ihren Versor-gungsauftrag auch in Zukunft erfüllen können, muss der Bürokratieabbau endlich entschlos-sen angegangen werden. Die folgenden zehn Punkte zeigen die dringendsten Handlungsfel-der auf.\r\n1. Nachweispflichten vereinfachen und digitalisieren\r\nViele Nachweisregelungen sind aus Sicht der Bundesarbeitsgruppe Krankenhaus des Wirt-schaftsrates überflüssig und sollten zukünftig entfallen bzw. zusammengeführt werden. Nach-weise für gleiche Sachverhalte werden in der Krankenhauspraxis oft mehrfach, in unterschied-lichen Formaten und an verschiedene Adressaten gefordert. Dies führt zu Doppelarbeit, Zeit-verlust und erheblichen Kosten. Künftig müssen gleiche Daten nur einmal bereitgestellt wer-den, etwa durch die Nutzung von Routinedaten aus Krankenhausinformationssystemen. Eine zentrale digitale Plattform, über die Nachweise standardisiert eingereicht und geprüft werden können, würde die Prozesse deutlich verschlanken. Ergänzend braucht es einheitliche Gültig-keitsdauern für Nachweise sowie die Möglichkeit, vorhandene Daten mehrfach zu nutzen. Da-mit entfällt die aufwendige Neuerfassung identischer Informationen, und Krankenhäuser kön-nen ihre Ressourcen auf die Behandlung der Patienten konzentrieren. Entscheidend ist zudem, dass Routinedaten nicht nur erhoben, sondern auch rechtssicher in Prüfverfahren genutzt wer-den dürfen. Unterstützend sollten Nachweissysteme z. B. durch KI automatisch geprüft wer-den, sodass unauffällige Datenfälle ohne weitere Bearbeitung akzeptiert werden. Nur so ent-falten Digitalisierung und Standardisierung ihr volles Potenzial.\r\n2. Bürokratiefolgenabschätzungen stärken\r\nNeue gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen führen in der Praxis häufig zu unverhältnis-mäßigem Mehraufwand. Derzeit beschränkt sich die Bürokratiefolgenabschätzung meist auf formale Prüfungen, die tatsächliche hohe Belastung für die Prozesse in den Krankenhäusern wird dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Künftig sollte jede neue Vorschrift einer Folgenab-schätzung unterzogen werden, die auch die Kosten-Nutzen-Relation und die technische Um-setzbarkeit berücksichtigt. Der Normenkontrollrat ist personell zu stärken und um Expertinnen und Experten aus der Klinikpraxis zu ergänzen. Darüber hinaus sollte die Handlungsfähigkeit des Normenkontrollrats deutlich erweitert werden. Nur wenn jede neue Regelung von Beginn an praxistauglich gestaltet wird, lassen sich Bürokratiespiralen wirksam verhindern. Ebenso wichtig sind ausreichende Umsetzungsfristen, damit neue Vorgaben technisch eingebettet und\r\nWirtschaftsrat der CDU e.V.\r\nLuisenstr. 44, 10117 Berlin\r\nTelefon: 0 30 / 240 87 - 216\r\nE-Mail: gesundheit@wirtschaftsrat.de\r\nSeite 2 von 4\r\nMitarbeiter geschult werden können. Ein bürokratischer Mehrwert entsteht nur, wenn Gesetz-gebung und Praxis Hand in Hand gehen.\r\n3. Qualitätssicherung praxisnah ausgestalten\r\nDie Qualitätssicherung dient dem Ziel, die Versorgung stetig zu verbessern. In der Praxis ist sie jedoch zu einem bürokratischen Instrument geworden, das parallel zu Operationen- und Pro-zedurenschlüsselstrukturprüfungen (OPS-Strukturprüfungen) und Prüfungen des Medizini-schen Dienst Bund (MD-Prüfungen) läuft und Doppelarbeit erzeugt. Viele Verfahren sind zu-dem als Vollerhebung konzipiert, obwohl Stichproben ausreichen würden. Statt immer neue Daten zu erheben, sollten verstärkt Routinedaten oder externe Register genutzt werden. Qua-litätsindikatoren müssen wieder stärker als Aufgreifkriterien verstanden werden, die eine fach-liche Begutachtung nach sich ziehen, anstatt automatisch umfangreiche Stellungnahmen aus-zulösen. Ziel ist, den Fokus auf tatsächlich relevante Qualitätsverbesserungen zu richten und die Datenerhebung auf das notwendige Maß zu beschränken. Zudem ist sicherzustellen, dass die Ergebnisse auch in konkrete Verbesserungen in der Versorgung zurückfließen. So wird Qua-litätssicherung von einem reinen Kontrollinstrument zu einem lernenden System, welches di-rekt den Patienten dient, weiterentwickelt.\r\n4. Personalnachweise entrümpeln\r\nDie Nachweise im Bereich Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL, Psych-Personalnachweis) sowie die Pflegepersonaluntergrenzen verursachen einen unverhältnismäßigen Aufwand. Quartalsweise müssen Kliniken dutzende Tabellenblätter einreichen, die teils redundante In-formationen enthalten. Zudem existieren Doppelstrukturen: Während die PPP-RL kleinteilige Minutenwerte für Berufsgruppen vorgibt, verlangt der Psych-Personalnachweis eine parallele Darstellung des Personaleinsatzes. Hinzu kommen Nachweispflichten aus der Pflegepersonal-untergrenzen-Verordnung, die auf unsicheren empirischen Grundlagen beruhen. Stattdessen sollte die Einführung der PPR 2.0 genutzt werden, um eine bedarfsorientierte und praxistaugli-che Personalbemessung einzuführen. Allein durch die Abschaffung überlappender Nachweis-pflichten würde wertvolle Arbeitszeit freigesetzt. Wichtig ist zudem, dass die Personalnach-weise keine Sanktionen auslösen, da diese in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen. Die Ent-lastung stärkt die Attraktivität der klinischen Berufe und setzt Ressourcen frei, wo sie wirklich gebraucht werden: in der Patientenversorgung.\r\n5. Entlastung bei Melde- und Dokumentationspflichten\r\nDie Pandemie hat gezeigt, dass die Vielzahl an Meldepflichten kaum noch bewältigbar ist. Die Krankenhauskapazitätssurveillance, tägliche Meldungen zu Betten und Personal sowie zusätzli-che Dokumentationen bei Infektionskrankheiten erzeugen enorme Aufwände. Viele dieser Da-ten liegen ohnehin bereits vor, etwa in Labormeldungen oder Routinedaten. Daher sollten Meldepflichten auf das absolut Notwendige beschränkt und auf Labormeldungen konzentriert werden. Auch die Dokumentationspflicht bei Import-Arzneimitteln im Falle von Lieferengpäs-sen ist zu überarbeiten, da sie unverhältnismäßig aufwendig ist. Die Reduktion und Vereinheit-lichung der Meldepflichten schafft eine erhebliche Entlastung, ohne die Sicherheit der Versor-gung zu gefährden. Künftig muss gelten: Jede Pflicht zur Datenerhebung oder Meldung wird regelmäßig überprüft. So wird Bürokratie auf das Wesentliche reduziert und die Handlungsfä-higkeit der Kliniken gestärkt.\r\nSeite 3 von 4\r\n6. Finanzierung vereinfachen\r\nAuch die Krankenhausfinanzierung ist von kleinteiligen Nachweisen und Sonderzuschlägen ge-prägt, die nicht selten mehr Bürokratie als Nutzen erzeugen. So verursachen der Psych-Kran-kenhausvergleich, zweckgebundene Zuschläge für Digitalisierung oder Systemzuschläge des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA Systemzuschläge) hohen administrativen Aufwand, ohne die Versorgung spürbar zu verbessern. Stattdessen sollte die Finanzierung direkter, trans-parenter und unbürokratischer erfolgen. Der Verzicht auf zweckgebundene Nachweise zuguns-ten einer pauschalen Refinanzierung stärkt die Liquidität der Krankenhäuser und ermöglicht es ihnen, sich auf die Patientenversorgung zu konzentrieren. Darüber hinaus braucht es klare Ver-einfachungen bei der Nachweisführung für Investitionsmittel. Eine sichere und transparente Finanzierung schafft Planungssicherheit und verringert den administrativen Druck erheblich.\r\n7. Anschlussversorgung patientengerecht organisieren\r\nDer Übergang von der stationären Behandlung in Rehabilitationsmaßnahmen oder die Über-gangspflege ist derzeit mit aufwendigen Antragsverfahren verbunden. Unterschiedliche Einlei-tungswege, enge Fristen und unklare Zuständigkeiten führen zu Verzögerungen und gefährden eine nahtlose Versorgung. Häufig ist das Klinikpersonal gezwungen, umfangreiche Anträge für die Patienten auszufüllen, was wertvolle Zeit bindet. Notwendig ist die Vereinheitlichung der Verfahren und die Einführung eines zentralen digitalen Einleitungsweges. Gleichzeitig sollte die maximale Dauer der Übergangspflege verlängert werden, um Druck aus dem Prozess zu neh-men. So wird die Anschlussversorgung planbarer, einfacher und patientenorientierter. Eine spürbare Entlastung kann jedoch nur erreicht werden, wenn auch die Kostenträger dazu ange-halten werden, Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen zu treffen. Verzögerungen sollten möglichst vermieden werden, damit weder Patientinnen und Patienten noch die Klini-ken dadurch unnötig belastet werden.\r\n8. Abrechnung digital und unbürokratisch gestalten\r\nNoch immer sind Krankenhäuser gezwungen, Abrechnungen in Papierform vorzunehmen oder unterschiedliche Standards parallel zu bedienen. Das gilt etwa für Datenübermittlungen nach § 301 und § 300 SGB V, bei Arzneimitteln auch mit zusätzlichen Dokumentationspflichten. Diese Vielfalt an Formaten, Adressaten und Fristen erschwert die Abrechnung erheblich. Künf-tig muss gelten: Abrechnungen erfolgen ausschließlich digital, nach einheitlichen Standards und mit klar geregelten Schnittstellen. Auch die Krankenhaus-Einweisungs-Richtlinie bedarf ei-ner klaren Vereinheitlichung, damit unnötige Rückfragen und Nacharbeiten entfallen. Einheitli-che digitale Abrechnungsprozesse sichern schnelle Vergütung, reduzieren Fehler und entlasten das Klinikpersonal nachhaltig. Damit dies gelingt, müssen Investitionen in digitale Infrastruktur refinanziert werden. Nur so können auch kleinere Häuser nahtlos eingebunden werden.\r\n9. Datenschutz praxistauglich umsetzen\r\nDatenschutz ist ein hohes Gut, darf aber nicht zum Selbstzweck werden. Heute sind Kranken-häuser verpflichtet, Patientenquittungen auszustellen, Hausärzte routinemäßig über Klinikau-fenthalte zu informieren oder Patientenakten aufwendig zu kopieren. Diese Pflichten bringen für die Versorgung keinen Mehrwert, erzeugen aber erheblichen Aufwand und Kosten. Auch Einwilligungen in Schriftform für digitale Verfahren wie das Entlassmanagement oder An-schlussheilbehandlungs-Anträge sind nicht mehr zeitgemäß. Krankenhäuser müssen von unnö-tigen Informations- und Einwilligungspflichten entlastet werden. Nur ein praxisgerechter Da-tenschutz schafft Akzeptanz und gewährleistet eine sichere wie effiziente Versorgung. Es gilt,\r\nSeite 4 von 4\r\neinen Ausgleich zu finden: Schutz sensibler Daten ja – aber ohne unverhältnismäßige Hürden, die die Versorgung verzögern.\r\n10. Medizinischen Dienst reformieren\r\nPrüfungen durch den Medizinischen Dienst sind für die Krankenhäuser mit enormem Aufwand verbunden. OPS-Strukturprüfungen, Qualitätsprüfungen und Abrechnungsprüfungen laufen parallel, mit unterschiedlichen Maßstäben und hohen Anforderungen an Dokumente. Notwen-dig ist ein gemeinsames, einheitliches Prüfregime mit klaren Standardsätzen von Unterlagen und längeren Gültigkeitszeiträumen für Bescheinigungen. Eine zentrale Datenbank kann redun-dante Nachweise überflüssig machen. Zudem sollte die alleinige Zuständigkeit des MD für die Begutachtungsleitfäden beendet und eine neutrale Instanz eingebunden werden. Auch die Sanktionierung in Form von Aufschlagszahlungen ist zu überarbeiten. Ein reformiertes Prüfwe-sen bringt Sicherheit, reduziert Bürokratie und schafft Vertrauen. Zudem sollten MD-Prüfun-gen stärker KI-gestützt erfolgen: Standardfälle könnten automatisiert geprüft werden, sodass nur auffällige oder strittige Fälle einer vertieften menschlichen Kontrolle unterliegen. Vor al-lem muss gelten: Prüfungen sollen Missbrauch verhindern – nicht aber flächendeckend als Misstrauensinstrument eingesetzt werden.\r\n11. Prüfungsdichte durch Aufsichtsbehörden begrenzen\r\nDie Vielzahl paralleler Prüfungen durch Aufsichtsbehörden wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) oder die Berufsgenossenschaften führt zu einem kaum handhabbaren Aufwand für Krankenhäuser. Häufig überschneiden sich die Prüfkataloge oder es werden iden-tische Sachverhalte mehrfach kontrolliert. Dies bindet erhebliche Ressourcen, ohne die Versor-gungsqualität zu verbessern. Notwendig ist daher eine klare Begrenzung der Prüfbefugnisse und eine bessere Koordination zwischen den Institutionen. Doppelprüfungen müssen vermie-den, Prüfkataloge aufeinander abgestimmt und die Prüfdichte reduziert werden. Ein einheitli-cher Jahresprüfplan, der sämtliche Behörden einbindet, könnte Transparenz schaffen und Pla-nungssicherheit für die Krankenhäuser herstellen. So werden Ressourcen geschont und Prü-fungen auf das Wesentliche konzentriert.\r\n12. Hygienebestimmungen praxistauglich gestalten\r\nHygienestandards sind für die Patientensicherheit unverzichtbar, doch in ihrer aktuellen Aus-gestaltung sind sie vielfach überzogen und schwer praktikabel. Häufig werden Nachweise und Dokumentationen verlangt, die über das Ziel hinausschießen und wertvolle Zeit binden, ohne einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn zu erzeugen. Krankenhäuser müssen derzeit Personalres-sourcen für Dokumentationen einsetzen, die weit über die eigentliche Versorgung hinausge-hen. Erforderlich ist daher eine Entlastung durch flexiblere Regelungen: Hygienevorgaben soll-ten stärker risikobasiert ausgestaltet werden, sodass Kliniken zwischen Kernpflichten und opti-onalen Zusatzmaßnahmen unterscheiden können. Prüfungen sollten sich auf die tatsächliche Wirksamkeit der Hygienemaßnahmen konzentrieren, nicht auf formale Nachweiserbringung.\r\nBerlin, im November 2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021714","regulatoryProjectTitle":"Bürokratie in der Pflege abbauen ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9f/9b/666781/Stellungnahme-Gutachten-SG2512180033.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bürokratieabbaupaket für die Pflege –\r\nVoraussetzungen für eine zukunftsfähige Versorgung schaffen\r\nDie pflegerische Versorgung in Deutschland steht vor einem massiven Umbruch. Nicht nur der demografische Wandel und der Fachkräftemangel, sondern auch die aufgeblähte Büro-kratie belasten das System zunehmend. Zahlreiche Pflegekräfte beklagen seit langem, dass sie einen signifikanten Teil ihrer Arbeitszeit mit Dokumentation und Verwaltung verbrin-gen – Zeit, die für die Versorgung von Pflegebedürftigen nicht mehr zur Verfügung steht. Diese Entwicklung gefährdet die Attraktivität des Berufs und somit die Versorgungssicher-heit für viele Menschen in unserer Gesellschaft. Die Pflegeeinrichtungen werden durch den Zahlungsverzug der Kostenträger und zahlreiche Melde-, Berichts- und Nachweispflichten er-heblich belastet. Ein echter Effizienzgewinn kann nur dann erzielt werden, wenn die Abschaf-fung einzelner Pflichten nicht durch neue Regularien konterkariert wird. Ein umfassender Bü-rokratieabbau ist somit ein zentraler Baustein für eine zukunftsfeste, menschliche und leis-tungsfähige Pflegeversorgung – ein Anliegen, das auch in der Verbändelandschaft immer wieder deutlich unterstrichen wird.1\r\n1. Einheitliche und digitalisierte Vergütungs- und Vertragsstrukturen schaffen\r\nDie aktuellen Regelungen zur Lohnfindung und zu den Pflegesatz- und Vergütungsverhandlun-gen sind komplex, kleinteilig und bundesweit uneinheitlich. Dies führt zu enormem bürokrati-schem Aufwand, Unsicherheit in der Anwendung und unnötigen Verzögerungen. Pflegeeinrich-tungen, Kostenträger und Sozialhilfeträger werden gleichermaßen belastet, während wertvolle Ressourcen fehlen, die direkt in die Versorgung fließen könnten.\r\nEin erster Schritt ist die Vereinheitlichung der Lohnfindung. Derzeit bestehen parallele Struktu-ren aus Tarifbindung, ortsüblichem Vergleichsentgelt und Pflege-Mindestlöhnen. Diese Über-schneidungen führen zu Prüf- und Abgleichprozessen, die insbesondere kleinere Träger über-fordern. Eine klare gesetzliche Entscheidung für ein bundesweit einheitliches Modell – bei-spielsweise die Pflege-Mindestlohnregelung als verpflichtende Untergrenze – würde für Rechtssicherheit sorgen, die Prüfung erheblich vereinfachen und den Aufwand auf allen Seiten reduzieren.\r\nParallel dazu müssen die Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen bundesweit vereinheitlicht werden. Unterschiedliche Anforderungen der Pflegekassen, papiergebundene Verfahren und langwierige Nachweisprozesse sorgen aktuell für monatelange Verhandlungsdauern. Ein ein-heitliches bundesweites Regelwerk ist erforderlich, das für stationäre wie auch für ambulante Leistungen gilt. Dadurch wird nicht nur eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse erreicht, sondern auch der Grundstein für standardisierte und effizientere Abläufe gelegt.\r\n1 VDAB e.V. „Bürokratieaufwand – Insbesondere für Leitung und Verwaltung“ Quelle: https://as-sets.ctfassets.net/mj324dykhxwi/2uBE15rHbGL-NIUwtyD1ZaV/2ec127f7a36b22f0a6b904be1d8afba8/2025_07_11_Bu%C3%8C_rokratieaufwand_insbe-sondere_fu%C3%8C_r_Leitung_und_Verwaltung.pdf\r\nWirtschaftsrat der CDU e.V.\r\nLuisenstr. 44, 10117 Berlin\r\nTelefon: 0 30 / 240 87 - 216\r\nE-Mail: gesundheit@wirtschaftsrat.de\r\nSeite 2 von 5\r\nEin entscheidender Hebel hierfür ist die konsequente Digitalisierung und die Einhaltung der Fristen für Bearbeitungs- und Verhandlungsprozesse:\r\n•\r\nZentrale digitale Plattform für alle Verhandlungspartner (Pflegekassen, Leistungser-bringer, Sozialhilfeträger) mit standardisierten Formaten für Anträge, Nachweise, Ver-tragsabschlüsse und Dokumentenaustausch.\r\n•\r\nKI-gestützte Plausibilitätsprüfungen, die unauffällige Anträge automatisiert freigeben und nur bei Auffälligkeiten eine vertiefte Prüfung auslösen.\r\n•\r\nGesetzlich festgelegte Fristen für Bearbeitungs- und Verhandlungsprozesse, um die wirtschaftliche Stabilität der Anbieter nicht zu gefährden.\r\nBesonders hervorzuheben ist die Reduktion der Nachweispflichten: Derzeit verlangen Pflege-kassen in Vergütungsverhandlungen regelmäßig umfangreiche Unterlagen, auch wenn die An-gaben plausibel sind. Dieses Vorgehen verzögert den Prozess erheblich und bindet unnötige Ressourcen. Künftig sollte gelten: Nachweise sind nur bei erkennbarer Unplausibilität einzufor-dern – analog zum Lohn- / Einkommensteuerverfahren. Damit bleiben Kontrollrechte erhalten, während gleichzeitig Bürokratie massiv reduziert und Verfahren erheblich beschleunigt wer-den.\r\nDarüber hinaus ist gesetzlich klarzustellen, dass kollektive, schiedsstellenfähige Verhandlungen auf Landesebene jederzeit möglich sein sollten, um Verfahren erheblich zu verkürzen und zu vereinfachen.\r\nNur durch bundesweit einheitliche, digitalisierte und vereinfachte Strukturen lässt sich die Ver-handlungs- und Vertragsbürokratie nachhaltig reduzieren. Dies sichert die Liquidität der Ein-richtungen und schafft mehr Sicherheit für das, worum es im Kern geht: eine hochwertige Ver-sorgung der Pflegebedürftigen.\r\n2. Digitale Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege\r\nAnträge auf Hilfe zur Pflege verursachen derzeit aufseiten der Nutzer, Sozialämter und der Be-triebe erhebliche Bearbeitungszeiten. Die Vielzahl an Unterlagen, der manuelle Prüfprozess, uneinheitliche Anforderungen und die auch im öffentlichen Dienst spürbaren Personaleng-pässe führen zu teils gravierenden Verzögerungen bei der Leistungsgewährung. Besonders problematisch ist dabei der Spagat zwischen erbrachten und weiter zu erbringenden Leistun-gen und der wenigstens temporär fehlenden Vergütung für die Pflegeanbieter, die auf fristge-rechte Bescheide und Bezahlung der Leistungen zwingend angewiesen sind, um ihre Liquidität und insbesondere bei kleinen Trägern das wirtschaftliche Überleben der Betriebe zu sichern. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) kann die Vorprüfung von Anträgen auf Plausi-bilität und Vollständigkeit deutlich beschleunigt werden. Unauffällige Anträge könnten auto-matisiert freigegeben, auffällige Fälle gezielt geprüft werden. Dies schafft Entlastung in den Be-hörden, erhöht die Bearbeitungsgeschwindigkeit und verbessert die Versorgungssicherheit. Pa-rallel zu diesem Ansatz wird dringend die Aufnahme einer maximalen Bearbeitungsdauer für Anträge auf Hilfe zur Pflege in die gesetzlichen Bestimmungen der Sozialgesetzbücher empfoh-len, bei deren Nichteinhaltung trotz Vorlage aller Entscheidungsgrundlagen eine Zustimmungs-fiktion die Folge sein sollte. Ebenfalls sollte das Recht auf eine Vorschusszahlung gesetzlich ver-ankert werden.\r\n3. Bündelung der Prüfverfahren auf einen jährlichen Besuch\r\nPflegeeinrichtungen unterliegen zahlreichen Prüfungen durch verschiedene Stellen, etwa durch den Medizinischen Dienst sowie durch die Heimaufsicht. Diese Prüfungen erfolgen in der\r\nSeite 3 von 5\r\nRegel unabhängig voneinander, mit unterschiedlichen Maßstäben und teils redundanten An-forderungen.\r\nUm Einrichtungen zu entlasten, sollten Prüfungen zusammengelegt und nur von einer festge-legten Instanz durchgeführt werden.2 Das Beispiel Hamburg zeigt, dass auf diesem Weg deutli-che Effizienzgewinne für beide Seiten entstehen können.\r\nDarüber hinaus müssen die Prüfkataloge bundesweit vereinheitlicht werden, um gleiche Maß-stäbe in allen Regionen sicherzustellen. Zusätzlich braucht es klare, verlässliche Prüfzyklen – weg von kurzfristigen Tagesankündigungen, die Einrichtungen organisatorisch überfordern und keine nachhaltige Qualitätssicherung ermöglichen. Die bereits gefundene Lösung, Prüfungsan-kündigungen künftig ausschließlich an Werktagen zu versenden, kann nur ein erster Schritt sein.\r\n4. Ergebnisqualität in den Mittelpunkt stellen\r\nQualitätsprüfungen in der Pflege fokussieren sich derzeit stark auf Prozess- und Strukturvorga-ben. Häufig steht die Dokumentation im Mittelpunkt, während die tatsächliche Wirkung der Pflegeleistung in den Hintergrund tritt. Um eine praxisnahe Bewertung zu ermöglichen, sollte die Ergebnisqualität der Versorgung stärker in den Fokus rücken. Dazu gehört die systemati-sche Bewertung des Zustands und der Zufriedenheit der Pflegebedürftigen sowie die Doku-mentation von Verbesserungen. Eine Vorabübermittlung relevanter Dokumente in digitaler Form kann die Prüfung vor Ort zudem deutlich verschlanken.\r\n5. Einwanderung von Pflegekräften erleichtern\r\nDie Zuwanderung internationaler Pflegefachkräfte ist essenziell für die Zukunftsfähigkeit der Pflege. Derzeit ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt durch langwierige Verfahren zur Anerkennung und Visaerteilung erschwert.3 Die Anerkennungsverfahren sollten durch den ver-stärkten Einsatz digitaler Prüfverfahren und KI-gestützter Plausibilitätsprüfungen beschleunigt werden. Darüber hinaus ist ein digitales Einwanderungsportal erforderlich, das es Bewerberin-nen und Bewerbern sowie Arbeitgebern ermöglicht, alle relevanten Prozesse mit wenigen Klicks zu starten. Die Verwaltung übernimmt im Hintergrund die Weiterleitung an zuständige Stellen. Dies erhöht die Attraktivität Deutschlands als Arbeitsstandort und beschleunigt die In-tegration dringend benötigter Pflegekräfte.\r\nDurch die Einführung einer Kompetenzvermutung können internationale Pflegekräfte mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung oder einem Studium sowie den notwendigen Sprach-kenntnissen sofort als Fachkräfte in Deutschland tätig werden. Weitere Prüfungen von Ausbil-dungsinhalten und ggf. notwendigen Anpassungsmaßnahmen erfolgen im notwendigen Maß dann erst nachgelagert und liegen in der Verantwortung des Trägers/Arbeitgebers.\r\nEin entscheidender Hebel liegt zudem in der Vereinheitlichung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse auf Bundesebene. Derzeit existiert ein Flickenteppich unterschiedli-cher Prüf- und Bewertungspraktiken in den Bundesländern, der zu erheblichen Verzögerungen\r\n2 St Elisabeth Stiftung, „Stellungnahme für eine Entbürokratisierung sowie eine Steigerung der Effizienz bei den Prüfungen durch die Heimaufsicht und den Medizinischen Dienst“ Quelle: https://www.st-elisa-beth-stiftung.de/fileadmin/user_upload/Politische_Positionen/Stellungnahme_Verschlankung_MD_Hei-maufsicht-Kontrollen.docx\r\n3 Bibliomed Pflege, Träger engagieren sich – doch Bürokratie bremst Integration“ Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflege-zuwanderung-integration-buerokratie\r\nSeite 4 von 5\r\nund Unsicherheiten führt. Einheitliche Standards und klar definierte Kriterien schaffen Trans-parenz für Bewerber, Arbeitgeber und Behörden. Sie reduzieren Doppelprüfungen, verhindern widersprüchliche Entscheidungen und sorgen für mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit im ge-samten Anerkennungsprozess. Damit steigt nicht nur die Attraktivität Deutschlands für auslän-dische Fachkräfte, sondern auch die Verlässlichkeit für die Einrichtungen in der Pflegebranche.\r\n6. Digitale Abrechnung von ambulanten Leistungen ermöglichen\r\nViele ambulante Dienste müssen Leistungsnachweise in Papierform mit Originalunterschrift des Patienten bei Pflegekassen einreichen. Dies führt zu Verzögerungen und unnötigem Ver-waltungsaufwand. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung in anderen Bereichen ist diese Regelung nicht mehr zeitgemäß. Die Pflegekassen und die Sozialhilfeträger sollten ver-pflichtet werden, digitale Leistungsnachweise inklusive elektronischer Unterschrift flächende-ckend über die Telematikinfrastruktur zu akzeptieren. Dadurch wird der Abrechnungsprozess beschleunigt, Fehlerquellen werden reduziert und Ressourcen in den Einrichtungen eingespart. Insbesondere kleinen Trägern sollte der Anschluss an die Telematikinfrastruktur erleichtert werden.\r\n7. Vertragsrecht vereinfachen\r\nDas Vertragsrecht für Pflegeverträge ist zu komplex. Für Pflegeeinrichtungen stellt der büro-kratische Aufwand erhebliche Belastungen dar. Eine zielgerichtete und umfassende Vereinfa-chung ist daher erforderlich. So braucht es deutliche Erleichterungen für die Entgelterhö-hungsschreiben. Für mit öffentlichen Kostenträgern vereinbarte Entgelte ist eine konkrete Be-gründung der Veränderung der Berechnungsgrundlage nicht notwendig und ersatzlos zu strei-chen. Die komplexen Regelungen des WBVG zur Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- und Betreuungsbedarfs sind deutlich zu vereinfachen. So sollte eine Zustimmungsfiktion einge-führt werden, die die ausdrückliche Einwilligung ersetzt, wenn nicht innerhalb einer Frist von einem Monat das in solchen Fällen einzuräumende Sonderkündigungsrecht ausgeübt wird. Die Pflicht über vorvertragliche Informationen ist auf ein absolutes Minimum zu begrenzen und mit der Möglichkeit der digitalen Aushändigung zu versehen. Der Grundansatz „viel hilft viel“ führt derzeit zu überbordenden Papiermengen, die dem Verbraucherschutz eher abträglich sind.\r\n8. Antragsverfahren entbürokratisieren\r\nAntragsverfahren zur Beantragung von Pflegeleistungen sind zu komplex und zeitaufwendig – sowohl für Pflegeeinrichtungen als auch für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Um eine effektive Entlastung zu erreichen, bedarf es einer tiefgreifenden Entbürokratisierung. Der bis-herige Prozess – ein Antrag bei der Pflegekasse (auch telefonisch möglich), oft über bevoll-mächtigte Angehörige oder Dritte, gefolgt von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst – stellt hohe Hürden dar.\r\nInnerhalb gesetzlicher Fristen (normal: 25 Arbeitstage; verkürzte Verfahren in dringenden Fäl-len) müssen Gutachten erstellt und Bescheide versandt werden, andernfalls drohen Fehlgeld-zahlungen\r\nAngesichts dessen fordern wir umfassende Vereinfachungen im Antragsprozess: Standardi-sierte, digitale und barrierefreie Onlineformulare, schnellere Zugänge zu Beratung (z. B. auto-\r\nSeite 5 von 5\r\nmatische Beratungstermine statt umständlicher Terminvereinbarungen), klarere Anforderun-gen an Begutachtung und Nachweise, sowie weniger formale Hürden bei der Antragseinrei-chung und -verarbeitung. Solche Maßnahmen verringern den bürokratischen Aufwand erheb-lich und ermöglichen schnelle, unbürokratische Hilfe für Pflegebedürftige und Pflegeeinrich-tungen gleichermaßen.\r\nBerlin, im November 2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021717","regulatoryProjectTitle":"Rentenpaket","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7d/ec/666783/Stellungnahme-Gutachten-SG2512220089.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Agenda des Jungen Wirtschaftsrates\r\nzur Zukunft der Alterssicherung\r\n\r\n„Derzeit schicken wir eine teure Rentenrechnung nach der anderen an die junge Generation. Setzt kein Umdenken in der Rentenpolitik ein, werden immer weniger Leistungsträger ihre Zukunft in Deutschland sehen.“ Mit diesen Worten fordert Ferdinand Herfeldt, Bundesvorsitzender des Jungen Wirtschaftsrates, eine dringende Anpassung des Rentensystems:\r\n\r\n1.\tKritische Überprüfung der Mütterrente und der doppelten Haltelinie: \t\r\nDie Ausweitung der Mütterrente muss gestoppt und die doppelte Haltelinie überprüft werden, da sie das Rentensystem wie Steuerzahler mit langfristig schwerwiegenden Folgekosten belasten und notwendige Reformen blockieren!\r\n2.\tAnpassung des Renteneintrittsalters und Förderung der Erwerbsbeteiligung:\r\nDas Renteneintrittsalter muss an die steigende Lebenserwartung gekoppelt und Frühverrentungsprogramme abgeschafft werden, damit die zukünftigen Rentenkosten nicht noch weiter explodieren und vor allem beherrschbar werden!\r\n3.\tRentenanpassung an die Preisentwicklung: \t\r\nDie Rentenhöhe sollte an die Inflation angepasst werden, um die Kaufkraft der Rentner zu sichern und gleichzeitig das Rentensystem stabil zu halten, wobei unbedingt der Nachhaltigkeitsfaktor wieder eingeführt werden muss!\r\n4.\tStärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge: \t\r\nDas umlagefinanzierte Rentensystem gerät zunehmend an seine Grenzen. Daher ist die Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge dringend geboten!\r\n\r\nDie finanziellen Zuschüsse des Staates aus Steuergeldern an das Rentensystem steigen jährlich und machen das Umlageverfahren abhängig vom Bundeshaushalt. Allein im Jahr 2024 sind mehr als 110 Milliarden Euro an Steuergeldern in das Rentensystem geflossen. Prognosen zeigen, dass dieser Betrag bis 2029 auf über 150 Milliarden Euro ansteigen wird. Diese Entwicklung verdeutlicht, dass das System auf staatliche Zuschüsse angewiesen wäre, die auf Dauer nicht tragbar sind. Politische Entscheidungen müssen daher jetzt darauf abzielen, das Rentensystem so zu reformieren, dass es langfristig nachhaltig bleibt und nicht mehr von ständig steigenden Zuschüssen abhängig ist. \r\n\r\n\r\n\r\nKritische Überprüfung der Mütterrente und der doppelten Haltelinie:\r\nDie bisherige Rentenpolitik hat keine generationengerechten Reformen hervorgebracht. Im Gegenteil: Der Ausbau der Mütterrente, der Müttern für die Erziehung von Kindern zusätzliche Rentenansprüche gewährt, belastet das System mit jährlich rund 4,5 Milliarden Euro zusätzlich. Auch die doppelte Haltelinie, die das Rentenniveau bis 2031 auf mindestens 48 % festlegt, stellt eine finanzielle Belastung dar, da sie das Rentensystem davon abhält, sich an die wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen anzupassen.\r\n\r\nDie politische Entscheidung, den Nachhaltigkeitsfaktor faktisch zu streichen, hat das System weiter destabilisiert. Der Nachhaltigkeitsfaktor sorgt grundsätzlich dafür, dass die Renten weniger stark steigen, wenn sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern negativ entwickelt, sprich immer mehr junge Menschen für die zunehmend ältere Bevölkerung zahlen müssen.\r\n\r\nDie Mütterrente und die doppelte Haltelinie stellen in ihrer derzeitigen Form eine nicht hinnehmbare Belastung für die junge Generation dar. Die Sicherung des Rentenniveaus bei 48 % setzt zudem faktisch den Nachhaltigkeitsfaktor aus, was einen echten Bruch des Generationenvertrags darstellt.\r\n\r\nAnpassung des Renteneintrittsalters und Förderung der Erwerbsbeteiligung:\r\nEin zentraler Reformvorschlag für das Rentensystem ist die Anpassung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung. Während das Renteneintrittsalter aktuell bei 67 Jahren liegt, steigt die Lebenserwartung kontinuierlich. Die Politik muss dies berücksichtigen und eine nachhaltige Lösung finden.\r\n\r\nGleichzeitig muss ein stärkeres Anreizsystem für die Arbeit auch über das Renteneintrittsalter hinaus entwickelt werden, um die Erwerbstätigkeit zu verlängern und damit die Beitragszahlerbasis zu stabilisieren.\r\n\r\nRentenanpassung an die Preisentwicklung:\r\nDie Frage nach der Angemessenheit der Rentenhöhe ist ein weiteres Thema der politischen Debatte. Derzeit wird das Rentenniveau an die Lohnentwicklung gekoppelt. Allerdings wird diese Koppelung in Zeiten einer sinkenden Beitragszahlerbasis eine immer größere Belastung für die Beitragszahler. Vielmehr sollte sich das Rentenniveau künftig an der Inflation orientieren. Damit wird sichergestellt, dass Renten auch künftig ihre Kaufkraft behalten, gleichzeitig aber die Kosten unseres Rentensystems weniger rasch ansteigen.\r\n\r\nStärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge:\r\nAngesichts der steigenden finanziellen Belastungen des Umlageverfahrens ist die Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge von entscheidender Bedeutung. Eine Kombination aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge trägt dazu bei, die Finanzierungsbasis für die Rente zu erweitern und das System insgesamt abzusichern.\r\n\r\nVorschläge wie steuerlich begünstigter Vorsorgedepots oder eine Reform der Riester-Rente könnten die private Vorsorge attraktiver machen. Gleichzeitig sollte der Sparerpauschbetrag auf sein ursprüngliches Niveau von 3.000 Euro angehoben und dann an die Inflation gekoppelt werden.\r\n\r\nDie Politik muss jetzt handeln\r\nDie Zeit drängt. Das Rentensystem benötigt dringend strukturelle Reformen. Insbesondere die Wiedereinsetzung des Nachhaltigkeitsfaktors, die Abschaffung der Mütterrente und die Förderung von längeren Lebensarbeitszeiten müssen politisch umgesetzt werden.\r\n\r\nEs liegt an der Politik, diesen Kurs jetzt einzuschlagen und Reformen endlich anzustoßen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-11-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021717","regulatoryProjectTitle":"Rentenpaket","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2f/c9/666785/Stellungnahme-Gutachten-SG2512220091.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Jungen Wirtschaftsrates\r\nBegleittext des Koalitionsausschusses zum Rentenpaket der Bundesregierung\r\n\r\nDer vom Koalitionsausschuss vorgelegte Begleittext zum Rentenpaket der Bundesregierung hebt erneut das Zusammenspiel aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge hervor. Mit der Fixierung des Rentenniveaus und dem weiteren Ausbau der Mütterrente werden jedoch bereits Fakten geschaffen, die die strukturellen Ungleichgewichte des Systems weiter verschärfen. Die neu einzusetzende Rentenkommission bis Mitte 2026, wie im Begleittext vorgesehen, wird jedoch von vornherein durch die politischen Vorfestlegungen eigentlich wesentlich eingeschränkt. Ein offener Reformprozess, der demografische und finanzielle Realitäten anerkennt, droht dadurch verhindert zu werden. Entscheidend wird sein, anknüpfend an den Bericht der Rentenkommission die falschen Weichenstellungen dieses Rentenpakets wieder zu korrigieren.\r\nDer Junge Wirtschaftsrat bewertet die Fixierung des Rentenniveaus auch über das Jahr 2031 hinaus besonders kritisch. Durch diese Festlegung wird der Nachhaltigkeitsfaktor faktisch außer Kraft gesetzt. Dieser sollte eigentlich sicherstellen, dass die steigende Lebenserwartung und ein ungünstiger werdendes Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern über die Rentenanpassung berücksichtigt werden. Statt das System an die Realität anzupassen, bindet die Bundesregierung eine entscheidende Stellschraube der Rentenfinanzierung und verschiebt die fiskalischen Risiken vollständig auf die junge Generation und künftige Beitrags- und Steuerzahler.\r\nGleichzeitig kündigt der Begleittext mit der „Vollendung“ der Mütterrente und der Frühstartrente zusätzliche Leistungsausweitungen an, ohne eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Bereits heute fließen über 110 Milliarden Euro jährlich aus Steuergeldern in das Rentensystem. Bis 2029 dürfte dieser Betrag auf über 150 Milliarden Euro ansteigen. Diese Kostenlasten nimmt die Bundesregierung in Kauf und macht das System noch stärker von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt abhängig. Der Junge Wirtschaftsrat warnt ausdrücklich vor versicherungsfremden Belastungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, während gleichzeitig die Beitragsbasis erodiert.\r\nPositiv hervorzuheben ist, dass der Begleittext die Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge sowie die stärkere Nutzung der Kapitalmärkte vorsieht. Diese Ansätze sind richtig und dringend notwendig. Dennoch bleibt widersprüchlich, dass die Bundesregierung einerseits die kapitalgedeckte Vorsorge betonen möchte, andererseits aber das umlagefinanzierte System weiter ausbaut und politisch gegen notwendige Anpassungen abschirmt. \r\nDer Junge Wirtschaftsrat fordert einen klaren Kurswechsel in der Rentenpolitik. Nachhaltigkeit, Demografiefestigkeit und Generationengerechtigkeit müssen Leitprinzipien jeder Reform sein. Politisch motivierte Haltelinien dürfen nicht auf Kosten dieser Prinzipien durchgesetzt werden. Der Junge Wirtschaftsrat fordert von der bald zusammentretenden Rentenkommission folgende Punkte: \r\n\tKritische Überprüfung der Mütterrente und des fixierten Rentenniveaus: \r\nDiese Rentengeschenke belasten das Rentensystem sowie Steuerzahler mit langfristig schwerwiegenden Folgekosten und blockieren notwendige Reformen!\r\n\tAnpassung des Renteneintrittsalters und Förderung der Erwerbsbeteiligung: Das Renteneintrittsalter muss an die steigende Lebenserwartung gekoppelt und Frühverrentungsprogramme abgeschafft werden, damit die zukünftigen Rentenkosten nicht noch weiter explodieren und vor allem beherrschbar werden!\r\n\tRentenanpassung an die Preisentwicklung:  Die Rentenhöhe sollte an die Inflation angepasst werden, um die Kaufkraft der Rentner zu sichern und gleichzeitig das Rentensystem stabil zu halten! \r\n\tStärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge:  Das umlagefinanzierte Rentensystem gerät zunehmend an seine Grenzen. Daher ist die Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge dringend geboten!\r\n\r\n\r\nExecutive Summary\r\nDas Rentenpaket der Bundesregierung verschärft die strukturellen Probleme der Alterssicherung, indem er die Haltelinie festschreibt und die Mütterrente ausweitet, ohne die langfristige Finanzierung zu sichern oder den demografischen Wandel zu berücksichtigen. Die Fixierung des Rentenniveaus auch über das Jahr 2031 hinaus setzt den Nachhaltigkeitsfaktor faktisch außer Kraft und verlagert steigende Kosten auf die junge Generation, während der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung bereits heute Rekordhöhen erreicht und weiter anwachsen wird. Trotz richtiger Signale zur Stärkung der privaten Vorsorge im Begleittext bleibt das Gesamtpaket widersprüchlich, da das Umlagesystem gleichzeitig politisch vor Reformen geschützt wird. Der Junge Wirtschaftsrat fordert daher einen Kurswechsel hin zu echter Generationengerechtigkeit, mit einer Überprüfung von Mütterrente und Haltelinie, einer Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung sowie der Renten an die Inflation und einer konsequenten Stärkung kapitalgedeckter Vorsorge.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-12-17"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":true,"codeOfConductPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a1/d3/720141/WR-Compliance-Richtlinie.pdf"}}