{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Damit kommt ihr eine wichtige wirtschafts- und gesellschaftspolitische Verantwortung zu. Die Commerzbank ist zudem als national systemrelevant eingestuft. \r\n\r\nZum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt. Mit ihrer Interessenvertretung ist die Commerzbank Bestandteil des demokratischen Meinungsbildungsprozesses und will am Gemeinwohl orientierte, sachgerechte und fundierte Entscheidungen fördern. Im Vordergrund steht hierbei, Banken- und Finanzmarktthemen zu erläutern. Im Fokus stehen darüber hinaus die allgemeinen Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft wie z.B. die Energiepolitik, Nachhaltigkeit, die Digitalisierung sowie die internationale Handels- und Außenpolitik. So unterstützt die Commerzbank die Politik beim Auf- und Ausbau branchenbezogenen Wissens als Grundlage für sachgerechte Entscheidungen. 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Daher sollte es Banken und ihren Kunden in Zukunft ermöglicht werden, ausschließlich digital und papierlos zu kommunizieren sowie Finanzgeschäfte vollständig digital zu tätigen - ohne Medienbrüche und mit klaren rechtlichen Regelungen. Das schafft Sicherheit und Transparenz. Hierfür braucht es Anpassungen im BGB: Definition des \"angemessenen Zeitraums\" bei der Aufbewahrung und Speicherung von Informationen (§ 126b BGB) und des \"Eingangs von Erklärungen im elektronischen Postfach\" (§ 130 BGB) sowie Einführung der Textform beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags (§§ 492 ff. 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Dies erfolgt i.R. eines Technischen Standards im Kontext des EU Cybersecurity Act. Eine verpflichtende Nutzung zertifizierter Dienste kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorschlag sieht neben technischen Anforderungen auch Vorgaben zum anwendbaren Recht, dem Ort des Dienstleister-Hauptsitzes und der Eigentümerstruktur vor. U.U. könnte so der Zugang zu Clouddiensten aus Drittstaaten eingeschränkt oder verhindert werden, ohne dass dadurch die technische Sicherheit erhöht würde. Die Vorgaben des EUCS sollten sich i.R.d. offiziellen Mandates auf technische Anforderungen beschränken. 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Durch die  Rechtssprechung müssen Banken die ausdrückliche Zustimmung von Kunden bei AGB-Änderungen einholen. Dies ist oftmals mit einem hohen Bürokratieaufwand für beide Seiten verbunden. Um die Zustimmung von weiten Teilen der Kundschaft einzuholen, kommt es zudem zu einem umfangreichen Versand papierhafter Unterlagen, die zusätzlich die Umwelt und die CO2-Bilanz belasten. 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Auswirkungen/Risiken auf Banken und Finanzstabilität bei Einführung Digitaler Euro","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es ist sicherzustellen, dass eine etwaige Einführung des Digitalen Euros und seine Ausgestaltung auf einer breiten öffentlichen und politischen Debatte beruht, in der alle Risiken genau analysiert werden. An einer solchen Diskussion beteiligen wir uns aktiv mit unserer Expertise. Entscheidend sind aus unserer Sicht folgende Punkte: Analyse tatsächlicher Kundennutzen, etwaiger Gefahren aus der technischen Umsetzung sowie potenzieller Risiken für die Stabilität des Finanzsystems. Der Digitale Euro sollte kein eigenständiges Bezahlverfahren sein. 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Zudem setzen wir uns für eine europäische Harmonisierung des kapitalmarktrelevanten Insolvenz- und Steuerrechts, sowie für eine geeignete Anpassung des EU Kapital- und Liquiditätsrahmenwerks ein.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004160","title":"Begegnung rechtlicher Herausforderungen zu Digitalen Identitäten, Akzeptanz der EUDI-Wallets und QES","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Eine aktualisierte Rechtsbasis ist in Deutschland erforderlich, um u.a. die Digitalisierung/Automatisierung von KYC-Prozessen im Rahmen der eIDAS 2.0 Verordnung zu ermöglichen: Hierfür sind u.a. Anpassungen am Geldwäschegesetz notwendig, das VideoIdent-Verfahren sollte (temporär) weiterhin möglich sein. Deutsche Besonderheiten müssen vermieden werden, um die EU-weite Interoperabilität von Wallets sowie die Nutzung des umfassenden Funktionsumfangs zu gewährleisten (z.B. Erweiterung der Zulässigkeit der QES als Alternative zur \"nassen\" Unterschrift). Zudem ist mit Blick auf die Realisierung der EUDI-Wallet für juristische Personen (Organisationsidentitäten) zu klären, wie die rechtliche und technische Ausgestaltung aussehen muss und wo die Daten herkommen sollen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten","shortTitle":"GwG 2017","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017"},{"title":"Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis","shortTitle":"PAuswG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg"},{"title":"Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis","shortTitle":"eIDKG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg"},{"title":"Verordnung zur automatisierten Datenübermittlung und zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass-, den Personalausweis- und den eID-Karte-Registern","shortTitle":"PPDAV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ppdav"},{"title":"Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis","shortTitle":"PAuswV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_IS_ANTI_TERRORISM","de":"Terrorismusbekämpfung","en":"Counter terrorism"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_IS_CRIME","de":"Kriminalitätsbekämpfung","en":"Fight against crime"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004161","title":"Sichern d. Finanzierungsmögl. d. Verteidigungskapazitäten bei Vermeidung von \"Greenwashing\"-Risiken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es ist sicherzustellen, dass die angemessene Finanzierung der Rüstungsindutrie entlang der verteidigungspolitischen Leitlinien Deutschlands und seiner Verbündeten gewährleistet bleibt. Gleichzeitig darf das Nachhaltigkeitsprinzip nicht erschüttert werden. Es bedarf geeigneter Maßnahmen, um einem \"Green- bzw. Social-Washing\" angemessen vorzubeugen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEFENSE_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Verteidigung\"","en":"Other in the field of \"Defense\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004162","title":"Unterstützung einer zeitnahen Reform der geförderten privaten Altersvorsorge","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die private Altersvorsorge sollte zeitnah reformiert werden. Wir unterstützen deswegen die Vorschläge der \"Fokusgruppe private Altersvorsorge\" der von der Bundesregierung eingesetzten \"Fokusgruppe private Altersvorsorge\" vom Sommer 2023. Insbesondere sprechen wir uns aus für die Etablierung von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten ohne die bisherigen verpflichtenden Garantieanforderungen, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren sowie eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen. Weiterhin unterstützen wir Initiativen, die die Finanzbildung stärker in schulische und universitäre Ausbildungen integrieren. Denn ein kompetentes finanzielles Grundwissen ist der Schlüssel für das Durchführen vorausschauender Investments.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004163","title":"Modifikation des Vorschlags zur europäischen Kleinanlegerstrategie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Aufrechterhaltung der Provisionsberatung in Europa, gemeinsam mit Verhinderung eines Provisionsverbotes im beratungsfreien Geschäft, um den Zugang zu einem breiten Angebot von Finanzprodukten zu erhalten. Zudem setzen wir uns für eine Vereinfachung des Beratungsprozesses ein, z.B. durch Reduzierung von Informations- und Meldepflichten.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004164","title":"Einführung eines europäischen Rahmenwerks für den Zugang zu Finanzdaten (FIDA)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Sicherstellung, dass FIDA eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert.\r\nSicherstellung, dass die Zweckbindung der Datennutzung auch ausreichend überprüft und durchgesetzt wird. Verringerung des Datenscopes der FIDA um institutsindividuelle Daten der Kredit-, Geeignetheitsprüfungs- und Angemessenheitsprüfung, die aufgrund ihrer Heterogenität von Nutzern nicht sinnvoll verwendet werden können und um einen Zwang zu einer branchenweiten Standardisierung für einen Datenaustausch zu verhindern. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004166","title":"Präzisierungen und Anpassungen bei Implementierung der CSRD durch das CSRD-Umsetzungsgesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","printingNumber":"20/12787","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012787.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2464-des-europ%C3%A4ischen/314977","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","publicationDate":"2024-05-08","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_CSRD_UmsG.pdf?__blob=publicationFile&v=3","draftBillProjectUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_CSRD_UmsG.html?nn=110518"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Wir begrüßen die Bestrebungen, die Verfügbarkeit von nachvollziehbaren und vergleichbaren ESG-Daten zu verbessern. Die intendierte 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben aus der CSRD in deutsches Recht hilft bei diesem Vorhaben, da europaweit einheitliche Nachhaltigkeitsberichte gefördert werden. Wichtig ist, den bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Aus unserer Sicht gilt es bei der Umsetzung zentrale Punkte zu präzisieren bzw. anzupassen, insb.:\r\n- Bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß begrenzen\r\n- Klarstellung über Notwendigkeit bzw. Nicht-Notwendigkeit zur Erweiterung des finanziellen Konsolidierungskreises\r\n- Detail: Beschränkung der Pflicht zum digitalen Format (ESEF) auf europäische Vorgaben (Verschiebung um mindestens ein Jahr)","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012725","title":"Begleitung/Überarbeitung von Payment Service Regulation (PSR) und Payment Service Directive (PSD3)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Grundsätzlich unterstützen wir die Maßnahmen zur Stärkung von Innovations- und Sicherheitsstandards im Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit der PSR sowie der PSD3. Wir befürworten einen stärkeren Austausch betrugsbezogener Daten mit anderen Banken und Zahlungsdienstleistern sowie anderen Dritten wie bspw. Telekommunikations- und Technologieanbietern, um frühzeitig Warnzeichen (z. B. aus Social Engineering) zu erkennen und angemessen zu reagieren. Kritisch bewerten wir jedoch u.a. die pauschale Verschärfung der Haftungsregeln bei Betrugsfällen für Banken. Denn eine Umkehr der Beweispflicht könnte einen massiven Einfluss auf das Verhalten der Kunden haben und die Betrugsfälle und ihre Schäden massiv erhöhen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten","shortTitle":"ZAG 2018","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014735","title":"Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Commerzbank ist Teil der Taskforce Finanzplatz, die auf Initiative der Hessischen Landesregierung gegründet wurde. Gemeinsam mit anderen Akteuren des Finanzbereichs setzt sie sich dafür ein, den Finanzplatz zu stärken und international wettbewerbsfähig zu machen. Konkret schlägt die Initiative Anpassungen in folgenden Handlungsfeldern vor: 1. Attraktive Standortbedingungen schaffen, 2. effiziente und wettbewerbsfähige Regulatorik etablieren, 3. Innovation & Start-ups fördern, 4. privates Kapital modernisieren, 5. als führender Standort für Sustainable und Transition Finance positionieren, 6. Wissenschaft & Bildung sowie 7. Marketing- & Kommunikationsmaßnahmen stärken. (Details siehe beigefügte Stellungnahme).","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_IS_CYBER","de":"Cybersicherheit","en":"Cyber security"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015069","title":"Kohärente Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur europäischen KI-Verordnung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung)","publicationDate":"2025-09-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung","shortTitle":"BMDS","electionPeriod":21,"url":"https://bmds.bund.de/","draftBillDocumentUrl":"https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Gesetzesvorhaben/CDR_Anlage1-250911_RefE_KIVO-Durchf%C3%BChrungsgesetz_Entwurf_barrierefrei.pdf","draftBillProjectUrl":"https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/gesetz-zur-durchfuehrung-der-ki-verordnung"}]},"description":"Bei der Umsetzung der europ. KI-Verordnung in nationales Recht muss sichergestellt werden, dass eine EU-weit einheitliche und innovationsfreundliche Umsetzung erfolgt. Es kommt insb. auf folgende Punkte an: 1.) Konkretisierung der KI-Definition für den Bankensektor, 2.) Abgrenzung der Rollenverteilungen verschiedener Anbietertypen und Harmonisierung der KI-Verordnung an bestehende Vorschriften im Finanzsektor, 3.) Klare Richtlinie für den Übergang von Open-Source-KI-Modellen zur kommerziellen Nutzung, 4.) Frühzeitiges zur Verfügung stellen von Standards und Leitlinien für Hochrisiko-KI-Modelle zur angemessenen Vorbereitung innerhalb der Übergangsfristen, 5.) Aufsichtsstrukturen, die die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden für den gesamten Regelungsumfang der KI-Verordnung integrieren.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018150","title":"Reduzierung der Komplexität in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Omnibus-Initiative","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Reduzierung bürokratischer Belastungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Omnibus-Initiative wird im Grunde begrüßt. Der Umfang berichteter Informationen soll handhabbar und entscheidungsrelevant sein. Verschiebungen und Vereinfachungen sollten idealerweise die gesamte Wertschöpfungskette im Blick haben und komplementär zu analogen Regulierungen und aufsichtlichen Anforderungen ausgestaltet werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018151","title":"Vorschläge für die Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) werden Vorschläge unterbreitet, durch die Anleger besser in die Lage versetzen sollen, fundierte Entscheidungen über eine nachhaltige Geldanlage zu treffen. Dies gelingt durch die Einführung von drei leicht verständlichen Produktkategorien, passgenaue Informationen, die den Bedürfnissen der Anleger entsprechen, und den Verzicht auf eine Nachhaltigkeitsskala. Da die SFDR mit anderen Regulierungen u.a. durch Verweise inhaltlich korrespondiert, setzen wir uns für eine ganzheitliche Überprüfung in Form einer Omnibus-Initiative zur Anpassung entsprechender Regulierungen zu Nachhaltigkeit im Kundenanlagegeschäft (u.a. MiFID, PRIIPS-VO, Prospekt-VO) ein.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Wertpapierhandel","shortTitle":"WpHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wphg"},{"title":"Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen","shortTitle":"WpDVerOV 2018","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wpdverov_2018"},{"title":"Kapitalanlagegesetzbuch","shortTitle":"KAGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kagb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020376","title":"Überprüfung des Gesetzesentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts","printingNumber":"21/1856","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101856.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-verbrauchervertrags-und-des-versicherungsvertragsrechts-sowie-zur/325541","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 reformiert das Verbraucherkreditrecht, könnte aber unbeabsichtigte Belastungen für Verbraucher und Kreditinstitute mit sich bringen. Charge-Karten, die zinsfrei und binnen 40 Tagen zurückgezahlt werden, sollten vom Anwendungsbereich des § 491 BGB ausgenommen werden, da sie kein typischer Kredit sind und zusätzliche Kosten sowie Komplexität für Kunden schwer nachvollziehbar wären. Bei geduldeten Überziehungen erschwert die Forderung nach ausdrücklicher Zustimmung und früher Kreditwürdigkeitsprüfung oft die Praxis, da der Bedarf meist unvorhersehbar ist. Auch Sanktionen sollten überprüft werden, um eine ausgewogene Lösung für Banken und Verbraucher zu gewährleisten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":3,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0004159","regulatoryProjectTitle":"Änderung der bestehenden relevanten Rechtsvorschriften zur Vertiefung der Kapitalmärkte","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/33/86/681980/Stellungnahme-Gutachten-SG2601150008.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Simplification of the EU regulatory framework – Concerns on capital stack review\r\n\r\nWe highly appreciate your efforts in supporting the conclusions from the last Ecofin Council meeting which emphasized that simplifying the Union’s financial services regulation is vital for strengthening European competitiveness, economic performance and security. The conclusions furthermore acknowledged that over time, the Union’s financial services regulation has become more complex and more extensive than necessary, thereby burdening businesses, including SMEs, and public administrations and authorities.\r\nAs such, we welcome the commitment of the European Commission to address this issue with the Competitiveness Compass and subsequent work streams on financial services. We also take note of the objective of the ECB’s Governing Council to seek to simplify the European prudential regulatory, supervisory and reporting framework for banks, leading to ECB High-Level Task Force on Simplification producing a set of recommendations.\r\nThis follows what other jurisdictions have been undertaking these past months, looking into simplifying & reassessing their frameworks on banking regulation. They rightly focus on finding a better balance between maintaining a high level of financial stability and supporting growth.\r\nThe Bank of England is reviewing the UK wider capital framework as buffers proved to be un-releasable, and the leverage ratio became a constraint in lending to the economy.\r\n- In the US, the Fed has reviewed its approach to CCAR and Leverage requirements, leading to the release of approx. 100bn CET1 capital at the top 5 largest US banks. As a result, these banks have announced to reinvest the majority of this capital in growing their IB business and wider organic growth.\r\nWe stand ready to work constructively with all policymakers in reviewing the current capital framework in Europe, reducing its complexity, thereby increasing efficiency for banks that can be further turned into higher European growth and competitiveness, leveraging on the position of strength and resilience that has been achieved by the European banking sector.\r\nRegulatory simplification in Europe, however, should not result in an increase in capital requirements, as locking in more capital in the system instead of putting it to work would ultimately penalize the whole EU economy, already lagging behind. This would be highly unwarranted given the repeated assessment from supervisory authorities that EU banks are sufficiently capitalized and resilient even in severe stress situations.\r\nTo illustrate the risk of failing to meet EU simplification and competitiveness objectives, we would like to raise strong concerns about one recommendation discussed by the ECB High-Level Task Force on Simplification, namely, to revisit the composition of the capital that banks need to operate. Specifically, this recommendation seeks to limit the role of non-CET1 instruments (AT1 and T2) in the capital stack, by suggesting their replacement (partial or full) with CET1 capital.\r\nTo place this into perspective, within the Euro area:\r\nBanks have outstanding AT1 capital of €142bn (year-end 2024) and outstanding Tier 2 capital of €276bn.\r\nThese €418bn represents more than twice the average annual net profit of the entire banking sector over the last 3 years (€180bn).\r\nReplacing them by CET1 capital would require increasing by more than 20% the current CET1 outstanding volume (€1.98tn)\r\nSuch increase would sterilise approximately €6.2tn in lending to the economy.\r\nInstead of increasing the competitiveness and strength of the banking sector, such a proposal would make EU banks far less attractive as an investment option, exposing them to the risk of a significant decrease in market capitalisation and share prices, and ultimately weakening the European banking system. It took the EMU banking system a full decade to increase its CET1 capital by EUR 677 bn. Europe cannot afford to risk almost another decade of capital-constrained banks, carefully weighing up every Euro of additional lending volume; this can only be detrimental to the real economy, to the financing of growth and to the prosperity of Europe.\r\nIn this regard, abolishing AT1 or T2 as relevant capital instruments foregoes one of their key benefit. Indeed, those instruments allow banks to raise own funds from the fixed-income markets, having layers of capital shielding senior funding and thus reducing the overall funding costs. They make fixed income investors meaningful stakeholders sharing the regulators’ interest in banks maintaining a resilient capital structure. Ultimately, this recommendation would constrain financing conditions in the EU and lead to the substitution of EU banks by other actors with a risk of loss of sovereignty and competitiveness of EU economic actors, a further threat to financial stability.\r\nWe would rather invite European policymakers to focus on those areas where tangible improvements can be made to the capital framework, that maintain financial stability, are not akin to deregulation and actually improve lending flexibility toward European corporates. We clearly see opportunities here with regard to making CRR III transitional arrangements permanents (unrated corporates, hedging, mortgages), and reviewing capital deductions for software, NPE backstop and Prudent Valuation. This would allow European banks to keep up with the competitive push from our US peers in the short term, digitalise and support the Savings and Investment Union by rebalancing financing to the capital markets.\r\nIt will be equally important to be ready when lending demand picks up again, which we expect to occur across European jurisdictions even more in 2026. As highlighted by the Draghi report, we need to finance infrastructure, the energy transition and the industrial base necessary to provide for the defense of the European Union. Europe therefore needs to act now and not wait for long legislative debates. Again, we support the conclusions of the Ecofin where they ask the Commission to:\r\n“Swiftly put forward ambitious simplification packages for the Union’s financial services regulation, as part of a comprehensive and ambitious plan for reviewing, simplifying and, where relevant, repealing the existing financial services legislative acts. The plan should include clear priorities and timelines, as well as planned initiatives, which should be focused on key areas where simplification would have the greatest impact, while taking account of the trickle-down effects of the financial services regulation and the interplay with other fields of regulation impacting the financial services sector”\r\nAllow us to recall our full support for the actions initiated in the past toward simplification of the EU regulatory framework and our engagement to support the EU economy’s transformation. We are committed to continuing our support in creating an efficient, transparent and simplified system which strengthens the EU banking sector and economy and does not put unnecessary strain on the EU banking industry, at a time where investments to secure resilience in all areas and growth within the EU are critical.\r\nYours faithfully,\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004162","regulatoryProjectTitle":"Unterstützung einer zeitnahen Reform der geförderten privaten Altersvorsorge","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8c/42/613133/Stellungnahme-Gutachten-SG2509100002.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Commerzbank Public Affairs Positionspapier\r\nEinfach vorsorgen\r\nAltersvorsorge und Frühstartrente\r\n\r\nDie private Altersvorsorge soll in der aktuellen 21. Legislaturperiode reformiert und um eine „Frühstart-Rente“ ergänzt werden.  \r\n \r\nDarauf hat sich die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag 2025 verständigt.  In der sogenannten „3. Säule“ ist vorgesehen, die bisherige Riester-Rente zu überarbeiten und Vorsorgeprodukte ohne Kapitalgarantie – etwa in Form eines Altersvorsorgedepots – zuzulassen sowie den Kreis der Förderberechtigten zu erweitern. Außerdem soll mit der „Frühstart-Rente“ ein Altersvorsorgedepot für 6- bis 18-Jährige eingeführt werden, in das der Staat monatlich zehn Euro pro anspruchsberechtigtem Kind einzahlt.  \r\n\r\nDie Commerzbank begrüßt beide Vorhaben der Regierungskoalition. \r\n\r\nAngesichts der Herausforderungen in der gesetzlichen Rente stellt die private Altersvorsorge einen wesentlichen Baustein für die Schließung individueller Rentenlücken dar. Gleichzeitig fördert eine stärkere Kapitalmarktorientierung sowohl das Wirtschaftswachstum als auch den Kapitalmarkt. Dies leistet einen Beitrag zur langfristigen Verbesserung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.\r\n\r\nVon zentraler Bedeutung ist, dass mehr Bürgerinnen und Bürger zu einer privaten Altersvorsorge motiviert werden. Nur 42% der Nicht-Rentner geben in einer Umfrage an, dass sie Alterseinkommen aus der privaten Altersvorsorge beziehen werden.  Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Maßgeblich dürften auch die vielfach unzureichenden Renditechancen der aktuell geförderten Produktplatte sein. Eine Reform sollte folglich in erster Linie darauf abzielen, die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, private Altersvorsorgelösungen zu nutzen. Dafür müssen die Produkte einerseits bedarfsgerecht und renditestark gestaltet sein, um eine attraktive Rendite nach Berücksichtigung der Inflation zu gewährleisten. Andererseits bedarf es leicht verständlicher und zugänglicher Produkte. Auch spielen ein einfacher Abschluss- und Verwaltungsprozess sowie eine verbesserte Finanzbildung eine entscheidende Rolle für den Erfolg.  \r\n\r\nDie „Finanzielle Bildung“ der Bürgerinnen und Bürger sollte gezielt gefördert werden. Besonders wichtig ist es, Bevölkerungsgruppen anzusprechen, die nicht ausreichend für das Alter vorsorgen. Wir halten zudem eine Integration von Finanzthemen in schulische und universitäre Bildung für sinnvoll. Als Bank setzen wir uns für gemeinsame Initiativen zur Stärkung des Finanzwissens ein . Mit vielseitigen Informationsangeboten können Politik und Finanzindustrie an einem Strang ziehen. Ziel ist es, die Menschen in die Lage zu versetzen, informierte Finanzentscheidungen zu treffen. Auf diese Weise kann jede und jeder Einzelne eigenverantwortlich dazu beitragen, das Risiko von Altersarmut zu reduzieren.  \r\n\r\nGrößere Produktvielfalt, gesteigerte Kosteneffizienz und erhöhte Transparenz schaffen mehr Wettbewerb im Markt.  Neben den bereits heute staatlich geförderten Lösungen mit Kapitalgarantie begrüßen wir den Ansatz, ein steuerlich begünstigtes Altersvorsorgedepot zu schaffen. Damit entstehen zusätzliche Beratungs- und Produktansätze, um den individuellen Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden besser gerecht zu werden.\r\n\r\nDie Reform der privaten Altersvorsorge und die „Frühstart-Rente” müssen zusammen gedacht werden. Ziel ist eine private Altersvorsorge „aus einem Guss“. Dies setzt voraus, dass Altersvorsorgeprodukte nahtlos auf der „Frühstart-Rente“ aufbauen können, beispielsweise durch eine Portabilität in andere private Altersvorsorgeformen. Es wäre wünschenswert, wenn die Sparleistungen in einen bestehenden Vertrag auch nach dem 18. Geburtstag fortgeführt werden könnten – sei es durch den Kunden selbst oder durch den Arbeitgeber. Dabei sollte ermöglicht werden, dass alle Produkte steuerlich und förderrechtlich gleichbehandelt werden.\r\n\r\nDie „3. Säule” sollte die anderen Säulen der Altersvorsorge auch in Zukunft ergänzen. Erstrebenswert ist eine insgesamt höhere Vorsorgeleistung zusätzlich zu den gesetzlichen Sicherungs-systemen („1. Säule”). Dabei sollte sichergestellt werden, dass Beitragszahlungen in die private Altersvorsorge („3. Säule“) nicht mit Vorsorgeaufwendungen in der betrieblichen Altersvorsorge („2. Säule“) um eine steuerliche Förderung konkurrieren.\r\n\r\nDie Zeit drängt. Je früher Bürgerinnen und Bürger mit der Altersvorsorge beginnen, desto eher dürfte die Rentenlücke geschlossen werden. Je später die Reformen in Kraft treten, umso kürzer wird die Ansparphase vor Rentenbeginn – mit potenziell schwerwiegenden Konsequenzen für Gesellschaft und Staatshaushalt. Daher sollte möglichst zügig der prozessuale und rechtliche Rahmen für die neue private Altersvorsorge und die „Frühstart-Rente“ gesetzt werden.\r\n\r\nCommerzbank-Top-Themen Private Altersvorsorge\r\n\r\nDer prozessuale und rechtliche Rahmen für die neue private Altersvorsorge und die „Frühstart-Rente“ sollte besonders folgende Punkte berücksichtigen:\r\n1.\tChancen des Kapitalmarktes für die Altersvorsorge nutzen\r\n\r\n2.\tZur Sicherstellung ausreichender Anlagerenditen den gesetzlichen Garantiezwang beenden\r\n\r\n3.\tVorsorgelösungen einfach ausgestalten\r\n\r\n\r\n4.\tZuzahlungen durch Produktinhaber und gesetzliche Vertreter bei Kindern ermöglichen\r\n\r\n5.\tFlexibilität für alle Lebenslagen schaffen, ohne Komplexität bei Auszahlungen \r\n\r\n6.\tEinfache Zertifizierung und praxisgerechte Vorgaben zur Anlagestrategie ermöglichen\r\n\r\n7.\tDatenaustausch mit der Finanzverwaltung vor Produktstart organisieren\r\n\r\n8.\tEinfache Übertragungsmöglichkeit sicherstellen \r\n\r\n\r\n9.\tAnschlussfähigkeit an EU-Initiativen schaffen\r\n\r\n1.\tChancen des Kapitalmarktes für die Altersvorsorge nutzen\r\nRegelmäßige Investitionen der Bürgerinnen und Bürger am Kapitalmarkt sollten als entscheidender Baustein für eine nachhaltige Sicherung der Altersvorsorge genutzt werden. Renditebetrachtungen über einen längeren Zeitraum, wie z.B. das Rendite-Dreieck des Deutschen Aktieninstituts, belegen, dass bei einem für die Altersvorsorge typischen langfristigen Anlagehorizont attraktive Renditen erzielt werden können. Selbst unter Berücksichtigung von Kosten sowie historischen Wirtschaftskrisen und Umbrüchen bleibt das langfristige Investieren am Kapitalmarkt hochrentabel. Die Beteiligung der Anlegerinnen und Anleger am Produktivkapital bietet einen wirksamen Inflationsschutz, beteiligt sie am Wirtschaftswachstum und ermöglicht damit einen wirksamen Beitrag zur Schließung der Vorsorgelücke. Gleichzeitig wird der Kapitalmarkt in Deutschland und Europa gestärkt.\r\n\r\n2.\tZur Sicherstellung ausreichender Anlagerenditen den gesetzlichen Garantiezwang beenden\r\nBisher ist für die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge eine Garantie der eingezahlten Beiträge bis zum Beginn der Auszahlphase erforderlich. Diese Vorgabe schränkt die Nutzung renditestarker Anlagealternativen erheblich ein. Künftig sollten bei besonders langen Vorsorgeperioden, wie z.B. der „Frühstart-Rente”, Produkte ohne Garantiezusagen vorgesehen sein. Eine grundsätzliche Neuregelung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge sollte Bürgerinnen und Bürgern die Wahlfreiheit zwischen Angeboten mit oder ohne Kapitalgarantie eröffnen. Die „Frühstart-Rente” muss mit sonstigen geförderten privaten Altersvorsorgeprodukten kompatibel sein, um eine nahtlose Fortführung nach Abschluss der Förderphase zu gewährleisten.\r\n\r\n3.\tVorsorgelösungen einfach ausgestalten\r\nUm möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zur privaten Altersvorsorge zu bewegen, sind neben einer effizienten Kostenstruktur ein einfacher, digitaler Abschlussprozess und eine unkomplizierte Verwaltung unerlässlich. Jedes Kind mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und innerhalb einer gesetzlich definierten Altersspanne sollte daher automatisch für die Frühstart-Rente förderberechtigt sein. Ein komplizierter, womöglich mit rechtlichen Unsicherheiten behafteter Prüfprozess zur Schulpflicht würde dadurch entfallen. Ferner sollte pro anspruchsberechtigtes Kind nur ein Vertrag zulässig sein, um nachgelagerte Prüfungen zur Ermittlung maximaler Anlagesummen über mehrere Verträge hinweg zu vermeiden. Stattdessen könnten die Produktanbieter eigenständig förderberechtige Zuzahlungen prüfen und begrenzen. Staatliche Zulagen und private Zuzahlungen könnten über die gesamte Laufzeit des Vertrags summiert werden.  \r\n \r\nIm Rahmen eines digitalen Abschlussprozesses sollten die Produktanbieter über eine standardisierte digitale Schnittstelle (bspw. beim Bundeszentralamt für Steuern, BZSt) abfragen können, ob für die oder den Berechtigten schon ein Vertrag vorliegt. Ein Neuvertrag könnte nur abgeschlossen werden, wenn bei Abgleich der Steuernummer und der Stammdaten festgestellt wird, dass noch kein Vertrag vorliegt. Über dieselbe Schnittstelle könnten die Produktanbieter anschließend einen Vertragsabschluss melden und die Stammdaten wie den vollständigen Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, die deutsche Steuernummer und die IBAN des Vertrags zur Überprüfung übermitteln. Dies würde eine direkte Überweisung staatlicher Förderungen auf den Vertrag ermöglichen und separate Anträge der Kundinnen und Kunden, beispielsweise bei der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA), entfallen lassen. \r\n\r\n4.\tZuzahlungen durch Produktinhaber und gesetzliche Vertreter bei Kindern ermöglichen\r\nSowohl bei der „Frühstart-Rente” als auch bei anderen steuerlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukten sollten Zuzahlungen durch den Inhaber des jeweiligen Produktes möglich sein. Für Kinder sollten zusätzlich die gesetzlichen Vertreter oder weitere Angehörige Einzahlungen vornehmen können. Da diese Zuzahlungen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Einkommen-steuer des Produktinhabers oder der gesetzlichen Vertreter steuerlich abzugsfähig wären, könnte es sinnvoll sein, diese Zuzahlungen auf einen Höchstbetrag pro Jahr zu begrenzen. Der Produktanbieter würde Einzahlungen bis zur festgelegten Höchstgrenze pro Jahr akzeptieren. Beträge, die diese Grenze überschreiten, würden automatisch abgewiesen werden. Die geleisteten Beträge könnten anschließend vom Anbieter über das bestehende Meldeverfahren, das bisher für Versicherungen genutzt wird, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden. Auf diese Weise würden geleistete Einzahlungen automatisch bei der jeweiligen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.\r\n\r\n5.\tFlexibilität für alle Lebenslagen schaffen, - ohne Komplexität bei Auszahlungen\r\nAnalog der bisherigen Praxis sollte während der Ansparphase keine Besteuerung von Kapitalerträgen auf die laufenden Einnahmen innerhalb des Vertrages erfolgen.  \r\n\r\nDa der Renteneintritt in Zukunft voraussichtlich flexibler gestaltet wird, sollte die Möglichkeit einer teilweisen oder kompletten Entnahme geschaffen werden, bspw. beim Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Eine Bindung an das tatsächliche individuelle Renteneintrittsdatum wäre nicht erforderlich. Prüfprozesse würden signifikant vereinfacht, da ein individueller Nachweis des Renteneintritts durch den Kunden wegfallen könnte. Im Fall einer Entnahme würde der jeweilige Betrag entsprechend den jeweils gültigen Regelungen versteuert (sog. nachgelagerte Besteuerung).  \r\n \r\nZudem sollte es den Anbietern möglich sein, Auszahlpläne oder die Wandlung in einen Versicherungsvertrag mit einer lebenslangen Rentenzusage anzubieten. In diesem Fall sollten die bestehenden steuerlichen Vorgaben für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge bei Rentenzahlungen Anwendung finden. Im Gegensatz zu den komplizierten Regelungen der bisherigen Riester-Verträge sollte eine vorzeitige Entnahme von Geldern, z.B. für den Erwerb einer Immobilie, ohne Verwendungsnachweis und ausschließlich auf die außerhalb der staatlichen Förderung eingezahlten Zusatzbeträge ganz oder teilweise möglich sein. Eine Besteuerung dieser Beträge könnte entfallen. Staatliche Zuzahlungen und Erträge aus der Förderung sollten nicht vorzeitig entnommen werden dürfen. \r\n \r\nFür den Fall von erneuten Einzahlungen nach einer Entnahme sollten die eingezahlten Beträge zunächst mit der entnommenen Summe verrechnet werden. Erst nach vollständiger Rückzahlung sollte der Betrag wieder auf den jährlichen, als Vorsorgeaufwendung steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen angerechnet werden. Eine Rückzahlung bis zur Höhe des ursprünglich entnommenen Betrages sollte jederzeit möglich sein.  Aus unserer Sicht bietet dieses Konzept eine einfache und unkomplizierte Lösung, um die Attraktivität der privaten Altersvorsorge zu erhöhen und gleichzeitig einen gezielten Anreiz zu deren Nutzung zu setzen.  \r\n\r\n6.\tEinfache Zertifizierung und praxisgerechte Vorgaben zur Anlagestrategie ermöglichen\r\nFür eine verlässliche private Altersvorsorge ist ein Mindestmaß an Diversifikation in der Kapitalanlage unverzichtbar. Hochspekulative Produkte sind aus unserer Sicht nicht geeignet. Stattdessen bedarf es passgenauer Vorgaben, um Qualität, Produktvielfalt und Wettbewerb zu ermöglichen.  \r\n \r\nDie förderfähigen Produkte sollten nicht auf OGAW-Investmentfonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) oder ELTIFs (Europäische langfristige Investmentfonds) beschränkt werden. Auch wenn sich hier notwendige Infrastrukturvorhaben sinnvoll anknüpfen lassen, würde diese Einschränkung innovative Anlagelösungen, wie etwa eine Finanzportfolioverwaltung mit Direktanlage in Aktien oder Fonds, ausschließen. Solche Anlagelösungen eignen sich aus unserer Sicht besonders, um das Finanzwissen der Bürgerinnen und Bürger zu erweitern. Denn sie fördern die aktive Auseinandersetzung mit den im Depot enthaltenen Wertpapieren sowie deren Entwicklung und bieten einen praxisnahen Zugang zu Finanzmärkten. Gleichzeitig stärken sie den Wettbewerb zwischen den Produktanbietern. In Anlehnung an Kapitel VII (Anlagepolitik) der OGAW-Richtlinie sollten Vorgaben in die Förderbedingungen aufgenommen werden, ohne Beschränkung auf OGAW-Fonds als alleiniges Vehikel vorzuschreiben.  \r\n \r\nDes Weiteren sollten Anleger die Möglichkeit erhalten, insbesondere in der späteren Ansparphase, zeitlich befristet, Liquidität nach dem Verkauf von Assets in der privaten Altersvorsorge halten zu können. Damit könnte dem vielfachen Kundenwunsch nach geringerer Volatilität im Depot in den letzten Jahren vor Renteneintritt Rechnung getragen werden.  \r\nDie bestehende Zertifizierungspflicht für Altersvorsorgeprodukte sollte beibehalten werden. Das bereits bestehende Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) bietet dafür eine geeignete Basis. Ergänzt werden sollte die Zertifizierung durch prozessuale Vorgaben, wie beispielsweise die verpflichtende Erweiterung von IT-Schnittstellen für Depotüberträge seitens der Anbieter. Dies würde in einem späteren Schritt die Übermittlung von Vertragsdaten zwischen den Anbietern ermöglichen, um die Portabilität von Verträgen sicherzustellen.\r\n\r\n7.\tDatenaustausch mit der Finanzverwaltung vor Produktstart organisieren\r\nUm die Ausgestaltung der in Abschnitt 3 beschriebenen Schnittstelle effizient sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden bereits vor Einführung neuer Altersvorsorgeprodukte die erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitstellen. Insbesondere ist die Schaffung einer bundeseinheitlichen digitalen Melde- und Abfragemöglichkeit, beispielsweise durch Nutzung der bestehenden Schnittstelle des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), notwendig, um eine gesetzeskonforme Mittelverwendung zu gewährleisten. Durch die frühzeitige Bereitstellung dieser Schnittstelle ließe sich zudem verhindern, dass kostenintensive Überprüfungs- oder Rückabwicklungsprozesse notwendig werden. Solche Prozesse könnten die Attraktivität und Effizienz der Altersvorsorgeprodukte spürbar beinträchtigen.   \r\n\r\n8.\tEinfache Übertragungsmöglichkeit sicherstellen \r\nGrundsätzlich sollten alle Verträge zur privaten Altersvorsorge zwischen Anbietern übertragbar sein. Dafür sind einheitliche technische Standards erforderlich, die sicherstellen, dass alle förder- und steuerrelevanten Informationen bei einer Übertragung vollständig und korrekt weitergegeben werden. Dazu zählen die Summen der bisherigen staatlichen Förderung, die Gesamtsumme der privaten Zuzahlungen, etwaige Entnahmesalden und die Summe der im Rahmen von Vorsorgeaufwendungen abzugsfähigen Beiträge des laufenden Jahres.\r\n   \r\nDie Entwicklung und Einführung solcher Datenaustauschformate sollte mit zeitlichem Abstand zur Produkteinführung erfolgen. Dies ist wichtig, um die Prozesse mit höchster Zuverlässigkeit auszugestalten. Hierfür ist eine enge Abstimmung zwischen den relevanten Akteuren, etwa über die jeweiligen Verbände, unerlässlich. Oberstes Ziel sollte sein, die Fehleranfälligkeit der Prozesse auf ein Minimum zu reduzieren, um sicherzustellen, dass staatliche Zuschüsse und Steuerabzüge zweckkonform verwendet werden. Spätere Korrekturen z.B. bei Steuerbescheinigungen gilt es zu vermeiden. Um die Qualität und Sicherheit der digitalisierten Portabilitätsprozesse zu gewährleisten, sollten alle Anbieter von privaten Altersvorsorgeprodukten ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Für die fachliche Abstimmung nebst Implementierung erscheint ein Zeitraum von etwa 24 Monaten nach Inkrafttreten der Reform realistisch.  \r\n\r\n9.\tAnschlussfähigkeit an EU-Initiativen schaffen  \r\nDer demographische Wandel und die damit verbundenen Herausforderungen für staatliche Altersvorsorgesysteme sind ein europaweites Phänomen. Die zunehmende Mobilität über Landesgrenzen hinweg prägt die Lebensrealität vieler Menschen in Europa. Aus diesem Grund sollte die Anschlussfähigkeit an europäische Initiativen zu langfristigen Spar- und Anlageprodukten sichergestellt sein. Gleichzeitig ist es wichtig, Lehren aus den Erfahrungen mit dem “Pan-European Pensions Product” (PEPP) zu ziehen. Die Regelung und Besteuerung der steuerlich geförderten Altersvorsorge ist nationale Aufgabe. Eine EU-Initiative sollte daher einen einheitlichen europäischen Rahmen vorgeben, statt pan-europäische Produkte zu entwickeln, die aufgrund der unterschiedlichen Altersvorsorgesysteme wenig praktikabel wären. Innerhalb eines solchen einheitlichen Rahmens könnten z.B. Wege für eine Portabilität nationaler Produkte oder ein “Stilllegen” nach Wahl des Anlegers erreicht werden. Konzepte wie das im EU-Kontext diskutierte „Auto-Enrollment“ sollten erst nach der Einführung neuer Altersvorsorgeprodukte auf ihre Machbarkeit geprüft werden, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.  \r\n\r\n  Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD (2025)\r\n   Presseinformation des Bankenverbands vom 26. Juni 2025 \r\n  Beispiele: Commerzbank-Initiative „finanz-heldinnen“; Bildungsinitiative business@school; Mitgliedschaft Stifterverband für die Dt. Wirtschaft mit Zukunftsmission Bildung; BdB-Initiativen zur Finanzbildung wie Schulbanker, European Money Quiz, So geht Geld, MACH2\r\n  Auf Wichtigkeit dieser Aspekte hat bereits in der vergangenen Legislatur u.a. die vom Bundesministerium der Finanzen beauftrage „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ in ihrem Abschlussbericht hingewiesen. Siehe Abschlussbericht: Fokusgruppe private Altersvorsorge (2023)\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014735","regulatoryProjectTitle":"Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3d/55/482908/Stellungnahme-Gutachten-SG2502190005.pdf","pdfPageCount":18,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Durch die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen können die \r\nWettbewerbsfähigkeit und damit auch Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Die \r\nFinanzindustrie ist darüber hinaus in der Lage, vielfältige Bedürfnisse der Gesellschaft – von \r\nEinzelpersonen über Mittelstandsunternehmen bis hin zu Großkonzernen – effizient zu \r\nadressieren. Eine wettbewerbsfähige Finanzindustrie sorgt nicht nur für die Bereitstellung und \r\neffiziente Allokation von Kapital, sondern stärkt auch durch Innovationen, die den Kundinnen und \r\nKunden zugutekommen, die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Wirtschaftsstandorts. \r\nGerade in der Finanzindustrie, in der Kapital und Arbeitskräfte sehr mobil sind, muss\r\nkontinuierlich an der Wettbewerbsfähigkeit gearbeitet werden, um im internationalen Vergleich\r\nzu bestehen. Entscheidend ist die relative Attraktivität im Vergleich zu anderen Finanzzentren in \r\nEuropa und weltweit. Hier sind die Politik und Wirtschaft gleichermaßen gefordert, die richtigen \r\nRahmenbedingungen zu schaffen. \r\nGemeinsam mit der Politik stellt sich die Finanzindustrie den aktuellen Herausforderungen. Auf\r\nInitiative des Hessischen Ministerpräsidenten und der Hessischen Minister für Wirtschaft und \r\nFinanzen haben sich zentrale Finanzplatzakteure am Standort Frankfurt zusammengeschlossen. \r\nIm Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden sieben Handlungsfelder identifiziert, die dazu \r\nbeitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu erneuern und somit den gesamten \r\nStandort Deutschland zu stärken. Die ausgearbeiteten Vorschläge haben auch von Diskussionen \r\nmit der Deutschen Bundesbank profitiert. Die Handlungsfelder sind im Einzelnen: \r\n1. Standortbedingungen\r\n2. Risiko & Regulatorik\r\n3. Innovation & Start-ups\r\n4. Mobilisierung von Kapital\r\n5. Sustainable Finance\r\n6. Wissenschaft & Bildung\r\n7. Marketing & Kommunikation\r\nDiese Handlungsfelder umfassen zentrale Aspekte, die sowohl auf nationaler als auch auf \r\neuropäischer Ebene entscheidend sind. Die Finanzindustrie ist bereit, in Partnerschaft mit der \r\nBundesregierung auf beiden Ebenen einen wichtigen Beitrag für die Zukunft von Deutschland zu \r\nleisten.\r\nFinanzplatz Deutschland – unsere Zukunft gemeinsam sichern | Seite 3 \r\nExecutive Summary\r\nDie Akteure am Finanzplatz sind sich einig: Nur mit neuen Weichenstellungen kann Deutschland\r\nwettbewerbsfähig bleiben. Dafür werden in diesem Papier erste Empfehlungen entlang von \r\nsieben Handlungsfeldern vorgestellt, die als Ausgangspunkt für einen offenen Dialog zwischen \r\nPolitik und Wirtschaft dienen sollen. \r\nViele der Vorschläge setzen auf strategische Weitsicht statt auf direkten Einsatz finanzieller Mittel \r\nseitens der zukünftigen Bundesregierung. Jedoch sind entschlossenes gesetzgeberisches \r\nHandeln, Entbürokratisierung und direkte politische Unterstützung erforderlich. Gleichzeitig ist \r\ndie Finanzindustrie bereit, ihren aktiven Beitrag zu leisten, um ihrer wichtigen Rolle für Wirtschaft \r\nund Gesellschaft gerecht zu werden.\r\nStandortbedingungen \r\nAttraktive Standortbedingungen schaffen die Basis, um Fachkräfte und Kapital für die \r\nFinanzindustrie zu gewinnen und langfristig zu binden. Dies kann unterstützt werden durch: \r\n• Flexibilisierung der arbeitsrechtlichen Bedingungen für Fach- und Führungskräfte, \r\nMitarbeitende von Start-ups und internationale Fachkräfte begleitet durch staatliche Anreize\r\n• Gezielte Anpassungen im Steuerrecht, u.a. Vereinfachung der Anrechnung ausländischer \r\nQuellensteuern und Umsatzsteuererleichterungen bei Konsortialkrediten\r\n• Einsatz der Bundesregierung zur Entbürokratisierung jenseits der Regulatorik, z.B. durch \r\nDigitalisierung von Verwaltungsprozessen und Abbau administrativer Hürden\r\nRisiko und Regulatorik \r\nDurch eine effiziente und wettbewerbsfähige Regulierung kann Deutschland seine Rolle als \r\nstabiler und innovativer Finanzplatz weiter ausbauen. Dazu zählen:\r\n• Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen im internationalen Vergleich aufgrund höherer \r\nregulatorischer Anforderungen\r\n• Entlastung der Finanzindustrie durch einen risikoorientierten Ansatz und den Abbau von \r\nformalistisch getriebener Bürokratie und Dokumentationspflichten\r\n• Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes als weiteres Ziel der Aufsicht und \r\nAnpassung der gelebten Praxis und Kommunikation\r\nInnovation und Start-ups \r\nEin dynamisches Innovationsumfeld bietet enorme Chancen, den Finanzplatz zukunftssicher \r\naufzustellen und nachhaltig Wachstum zu sichern. Erreicht wird dies vor allem durch: \r\n• Förderung der Nutzung neuer Technologien im Finanzsektor zur Steigerung des \r\nKundennutzens und der Effizienz sowie zum Aufbau europäischer Kompetenzzentren\r\n• Förderung regionaler und branchenfokussierter Ökosysteme für Gründung und Wachstum \r\nvon Start-ups \r\n• Gezielte Stärkung des Finanzplatzes Deutschland im Bereich Digital Finance zur Etablierung \r\neiner klaren Vorreiterrolle in Themenbereichen wie digitale Finanzlösungen, Kryptosektor \r\nsowie Finanzdaten auf nationaler wie EU-Ebene\r\nFinanzplatz Deutschland – unsere Zukunft gemeinsam sichern | Seite 4 \r\nMobilisierung von Kapital \r\nPrivates Kapital zielgerichtet einzusetzen, eröffnet die Möglichkeit, große wirtschaftliche und \r\ngesellschaftliche Transformationen erfolgreich zu finanzieren. Dazu gehören: \r\n• Neuausrichtung des Rentensystems durch Anreize für Vermögensaufbau sowie deutliche \r\nund zielgerichtete Ausweitung der Förderung der privaten und betrieblichen \r\nkapitalgedeckten Altersvorsorge mit Zugang zu einem breiten Spektrum von Anlageklassen, \r\ninkl. einer neuen Aktienkultur\r\n• Belebung der Verbriefungsmärkte als Brücke zwischen Kreditfinanzierung und Kapitalmarkt\r\nbzw. Investoren\r\n• Fortsetzung der bereits eingeleiteten WIN-Initiative sowie Förderung weiterer Initiativen zur \r\nMobilisierung von privatem Kapital für Innovation und Infrastruktur\r\nSustainable Finance \r\nZiel ist es, den Finanzplatz als Vorreiter für praktikable und international wettbewerbsfähige \r\nNachhaltigkeitslösungen zu etablieren. Zentrale Maßnahmen dafür sind: \r\n• Schaffung eines international führenden Sustainable Finance Standorts Deutschland \r\n• Sicherstellung und Förderung einer auf Nachhaltigkeit und Transformationsfinanzierung \r\nausgelegten Kapitalallokation\r\nWissenschaft und Bildung \r\nEine starke Bildungs- und Forschungslandschaft ist der Schlüssel und Voraussetzung, um \r\nTalente zu fördern und Innovationen am Finanzplatz voranzutreiben. Notwendig dafür sind: \r\n• Fortführung der Bundesinitiative „Finanzielle Bildung“ im Schulterschluss mit dem \r\nFinanzplatz \r\n• Gezielte Förderung der intellektuellen Infrastruktur am Finanzplatz, um Impulsgeber für \r\nEuropa zu sein\r\nMarketing und Kommunikation \r\nGemeinsam kann die Sichtbarkeit des Finanzplatzes Deutschland gestärkt werden. Um \r\ninternational als führender Standort wahrgenommen zu werden, benötigt es: \r\n• Stärkung der Akzeptanz der Finanzindustrie als wesentlicher Bestandteil einer \r\nfunktionierenden Wirtschaft und Gesellschaft sowie Schaffung regelmäßiger, \r\nöffentlichkeitswirksamer Austauschformate\r\n• Etablierung einer zentralen Stelle als Koordinator der Bundesebene für gezielte Anwerbung \r\nvon internationalen Instituten \r\n• Erstmalige Erarbeitung einer Finanzplatzstrategie für Deutschland mit klaren Zielen für den \r\nFinanzplatz sowie Kaskadierung auf Länderebene\r\nFinanzplatz Deutschland – unsere Zukunft gemeinsam sichern | Seite 5 \r\n1 Vertiefung: Standortbedingungen\r\nDeutschland ist im Hinblick auf die Standortbedingungen für die Finanzindustrie aktuell nur \r\neingeschränkt wettbewerbsfähig. Eine gezielte Überarbeitung der arbeits- und steuerrechtlichen \r\nRahmenbedingungen sorgt für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Arbeitsplätze.\r\n1.1 Flexibilisierung der arbeitsrechtlichen Bedingungen für Fach- und Führungskräfte, \r\nMitarbeitende von Start-ups und internationale Fachkräfte\r\nDie Verbesserung und Klärung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeitende der \r\nFinanzindustrie ist ein entscheidender Hebel, um die Attraktivität und Effizienz des \r\nArbeitsmarktes zu steigern. Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen sowohl das \r\nArbeitskräfteangebot als auch die Nachfrage in der Branche nachhaltig zu fördern. \r\nFür Fach- und Führungskräfte wird eine Pilotierung rechtlicher Anpassungsmöglichkeiten für \r\ninnovative Arbeitszeitmodelle wie Langzeitarbeitskonten oder Vertrauensarbeitszeit \r\nvorgeschlagen. So könnte man den Anforderungen spezifischer Branchen wie der Finanzindustrie\r\ngerecht werden. Hierzu gehören z.B. die Erfassung und die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Zudem \r\nsollten die Intentionen des Gesetzgebers bei den rechtlichen Bedingungen für Risikoträger\r\npräzisiert werden.\r\nZudem ist eine Erweiterung der Regelungen zur Überlassung von Arbeitnehmenden sinnvoll, bei \r\nzeitlich und sachlich klar abgrenzbaren Projekten, die eine besondere fachliche Expertise \r\nbenötigen. Für eine moderne Arbeitswelt könnten beispielsweise arbeits- und\r\nsozialversicherungsrechtliche Regelungen und Regelungen zu „Remote Work“ sowie\r\nkonzerninterner Entsendung überarbeitet werden. Dabei sollten auch Fragen zur Begründung von \r\nBetriebsstätten bei „Remote Work“ im Fokus bleiben.\r\nUm Innovation voranzutreiben, benötigen Mitarbeitende von Start-ups und ähnlichen \r\nUnternehmen vor allem in der Anfangsphase attraktive Rahmenbedingungen. Dazu gehört eine \r\nrechtsformunabhängige, sachgerecht nachgelagerte Besteuerung des geldwerten Vorteils aus \r\nder Übertragung von Beteiligungen am Arbeitgeberunternehmen.\r\nUm dem demografischen Wandel in Deutschland entgegenzuwirken, muss die Attraktivität von \r\nDeutschland als Standort für internationale Fachkräfte gefördert werden. Dies kann mittels \r\nstaatlicher Anreize erfolgen. Im internationalen Wettbewerb erlauben andere Staaten \r\nbeispielsweise steuerliche Berücksichtigung von Integrationskosten, Erleichterungen bei der \r\nEinkommensbesteuerung oder ein attraktives Staatsangehörigkeitsrecht (vgl. Frankreich).\r\n1.2 Gezielte Anpassungen im Steuerrecht \r\nDie durch das Bundesministerium der Finanzen eingesetzte Expertenkommission „Vereinfachte \r\nUnternehmenssteuer“ hat in ihrem Abschlussbericht0F\r\n1 ein detailliertes und umfassendes \r\nMaßnahmenpaket zur Steuervereinfachung im Ertragssteuerrecht und zum Bürokratieabbau \r\nvorgeschlagen. Die Mehrzahl der Maßnahmen sind aufkommensneutral und bringen \r\n1 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/\r\nbericht-kommission-buergernahe-einkommensteuer.html\r\nFinanzplatz Deutschland – unsere Zukunft gemeinsam sichern | Seite 6 \r\nEntlastungen für Unternehmen und Verwaltung. Die Umsetzung sollte daher intensiv geprüft\r\nwerden.\r\nEine Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses zur Anrechnung oder Erstattung von \r\ninländischen und ausländischen Quellensteuern würde Unternehmen entlasten und gleichzeitig \r\ndie Attraktivität Deutschlands für grenzüberschreitende Geschäfte steigern. Wichtig wäre dabei \r\nauch die sachgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie für Verfahren zur Erstattung von \r\nQuellensteuern auf Dividenden an ausländische Anlegende. Hierbei sollte auch darauf geachtet \r\nwerden, dass die Bepreisung der Dienstleistungen weiterhin in Deutschland möglich ist, um den \r\nStandort nicht zu benachteiligen.\r\nErgänzend dazu kann eine Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts durch eine rechtssichere \r\nAusgestaltung der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie die Einführung einer \r\nUmsatzsteuerfreiheit für Verwaltungsleistungen bei Konsortialkrediten angestrebt werden.\r\nVergleichbare Regelungen bestehen bereits in anderen europäischen Ländern.\r\n1.3 Einsatz der Bundesregierung zur Entbürokratisierung jenseits der Regulatorik \r\nDie wahrgenommene Überbürokratisierung in Deutschland ist international bekannt und wird oft \r\nkritisch betrachtet. Eine nachhaltige Stärkung der Standortattraktivität erfordert daher gezielte \r\nMaßnahmen zur Entbürokratisierung.\r\nDazu gehört beispielsweise die Harmonisierung der Börsenzulassungsanforderungen sowie \r\ndie Einführung eines echten Passporting-Systems für Prospekte. Diese Schritte würden nicht nur \r\nden administrativen Aufwand für Unternehmen erheblich verringern, sondern auch den Zugang \r\nzu europäischen Kapitalmärkten erleichtern.\r\nDesweiteren sollte keine nationale Meldepflicht für Steuergestaltungen über die bereits \r\nbestehenden EU-Vorgaben hinaus eingeführt werden. Dies würde sicherstellen, dass keine \r\nzusätzlichen bürokratischen Hürden entstehen. \r\nZusätzlich sind die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen sowie die Einführung europäisch \r\nharmonisierter digitaler Identitäten mögliche Schritte, um Effizienz und Nutzerfreundlichkeit zu \r\nverbessern. Die Einführung moderner E-Government-Lösungen – beispielsweise im Bereich \r\nEinwanderung und Steuerverwaltung – könnte nicht nur Kosten senken, sondern auch den \r\nZugang zu öffentlichen Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger vereinfachen. \r\n2 Vertiefung: Risiko und Regulatorik\r\nDie deutsche und EU-weite Regulierung sorgen für ein stabiles Finanzsystem, dessen \r\nWettbewerbsfähigkeit jedoch im internationalen Vergleich durch fehlendes Augenmaß und hohe \r\nBürokratie gefährdet ist. Wettbewerb auf Augenhöhe sowie eine auf wesentliche Risiken und \r\nWettbewerbsfähigkeit ausgerichtete Regulierung stärkt nicht nur die Finanzindustrie, sondern \r\nden gesamten Standort. \r\nFinanzplatz Deutschland – unsere Zukunft gemeinsam sichern | Seite 7 \r\n2.1 Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen im internationalen Vergleich aufgrund \r\nhöherer regulatorischer Anforderungen\r\nDie neue Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass bei der Umsetzung internationaler \r\nStandards, wie beispielsweise Basel III, europäische Banken im internationalen Wettbewerb \r\nnicht durch überzogene regulatorische Anforderungen benachteiligt werden. Dies bedeutet \r\ninsbesondere, dass es keine regulatorischen Alleingänge der EU geben darf, da solche \r\nMaßnahmen die Wettbewerbsposition von Banken in Europa erheblich schwächen könnten.\r\nDes Weiteren könnten auf EU-Ebene aktiv gleichwertige Rahmenbedingungen für Investoren\r\nin Bezug auf das EU-Regelwerk verfolgt werden. Hierzu gehört die Förderung wettbewerbsfähiger \r\nMarktstrukturen, Flexibilisierungen im EU-Kartellrecht etc. Dies würde sowohl Investoren \r\nentlasten als auch die Mobilisierung von privatem Kapital erleichtern.\r\nAuch der Grundsatz der Proportionalität in der Regulierung und Aufsicht, der für den deutschen \r\nFinanz- und Bankensektor eine wesentliche Rolle spielt, ist bei allem Regulierungs- und \r\nAufsichtshandeln anzuwenden. Die Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ergriffener \r\nMaßnahmen kann die Stabilität der gesamten Branche fördern und kleinen und mittleren \r\nMarktteilnehmern den Marktzugang und -verbleib ermöglichen. \r\nDerzeit ist eine Angleichung der speziell für Wertpapierfirmen entwickelten Regularien an die \r\nstrengeren Regularien für CRR-Kreditinstitute zu beobachten. Um das ursprüngliche \r\nRegelungsziel (sachgerechte Regulierung der Wertpapierfirmen) zu erhalten und unnötige \r\nbürokratische und finanzielle Belastungen zu vermeiden, sollte von einer weitergehenden \r\nAngleichung abgesehen werden. \r\n2.2 Entlastung der Finanzindustrie durch einen risikoorientierten Ansatz und den Abbau \r\nvon formalistisch getriebener Bürokratie und Dokumentationspflichten\r\nEine mögliche Maßnahme ist die Verringerung der Berichtspflichten, insbesondere im Bereich \r\nOffenlegung und aufsichtsrechtliches Meldewesen, sowie der Verzicht auf neue Vorgaben (z.B.\r\nESRS-Sektorstandards) oder Reduktion der Dokumentationsanforderungen bei der Compliance \r\nFunktion. Hierzu gehört auch, Geldwäsche-Verdachtsmeldungen an EU-Standards \r\nanzugleichen, um die zusätzliche Belastung der Institute zu verringern. \r\nEin weiterer wichtiger Punkt ist der Abbau von Redundanzen im aufsichtlichen Meldewesen\r\n(EZB, EBA und nationale Aufsicht) und von überlappender Prüfungspraxis etwa bei der \r\nJahresabschlussprüfung. Hier können Prozesse vereinheitlicht werden, um eine unnötige \r\nBelastung der Unternehmen zu vermeiden, da diese einen Nachteil im internationalen \r\nWettbewerb bilden. \r\nAuch die Bekämpfung von Cyberkriminalität muss gestärkt werden. Mit DORAF\r\n2 hat die EU eine \r\nstrategische Antwort auf die zunehmenden Cyberrisiken gegeben. Doppelungen und \r\nÜberlappungen mit horizontalen Regelungen, wie dem Cyber Resilience Act (CRA) sollten jedoch \r\nvor Umsetzung beseitigt werden. \r\nFür eine effizientere Geldwäschebekämpfung sollten die rechtlichen und technischen \r\nVoraussetzungen für eine befreiende Datenlieferung und KI-gestützte Datenanalyse bei der\r\n2\r\n Finanzsektorweite EU-Regulierung für Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz\r\nFinanzplatz Deutschland – unsere Zukunft gemeinsam sichern | Seite 8 \r\nAMLA2F\r\n3 geschaffen werden und Banken der Zugriff auf relevante Daten von Beginn an ermöglicht \r\nwerden. \r\nInnovative Geschäftsmodelle können durch die Einführung klarer Rahmenbedingungen für \r\nregulatorische Anforderungen und Meldepflichten, etwa durch die Schaffung von Sandboxes3F\r\n4\r\n, \r\ngefördert werden. Diese Regelungen würden den Markteintritt erleichtern und die \r\nWettbewerbsfähigkeit kleinerer Marktteilnehmer erhöhen.\r\n2.3 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes als weiteres \r\naufsichtsrechtliches Ziel und Anpassung der gelebten Praxis und Kommunikation\r\nRegulatorische Maßnahmen und Aufsichtspraxis sollten konsequent die Wirkung auf die \r\nWettbewerbsfähigkeit berücksichtigen. Diese Ausrichtung sollte gesetzlich verankert werden. \r\nDazu gehört auch, dass der eingeschlagene Weg eines Kulturwandels weiter fortgesetzt wird. \r\nGanz generell sollten sich Aufseher, wie in anderen EU-Ländern, stärker auf wesentliche Risiken \r\nund Prüfungsfelder konzentrieren, anstatt formalistische Vollständigkeit zu verfolgen. Dazu \r\ngehört auch die Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit von aufsichtlichem Handeln.\r\nDie Intensivierung eines verlässlichen Dialogs und einer engen Zusammenarbeit mit der \r\nFinanzindustrie wird ausdrücklich gewünscht sei es bei frühzeitiger Ansprache von möglichen \r\nProblemen oder bei der Erstellung von praxistauglichen EU-Standards. Schließlich ist auch das \r\naufsichtliche Handeln ein Standortfaktor im europäischen Wettbewerb. Klares Ziel ist dabei die \r\nSteigerung von Effizienz und Geschwindigkeit – nicht das Absenken des Schutzniveaus. \r\n3 Vertiefung: Innovation und Start-ups\r\nDeutschland hat starke Gründerinnen und Gründer, aber bietet trotz vieler Initiativen ein \r\nschwaches Umfeld, um Gründungen und neue Technologien zum Erfolg zu führen. Die \r\nvorgeschlagenen Maßnahmen dienen dazu, den Unternehmergeist zu fördern, Deutschland als \r\nattraktiven Standort zu positionieren und bei für den Finanzsektor zukunftsträchtigen \r\nTechnologien führend zu werden. \r\n3.1 Förderung der Nutzung neuer Technologien im Finanzsektor zur Steigerung des \r\nKundennutzens und der Effizienz sowie zum Aufbau europäischer Kompetenzzentren\r\nZiel ist es, Deutschland als Vorreiter im Einsatz neuer Technologien im Finanzsektor zu \r\netablieren. Dies umfasst die Förderung von Kompetenzzentren für Schlüsseltechnologien wie \r\nQuantentechnologie, Künstliche Intelligenz und Blockchain. \r\n3 Europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung\r\n4 Von Aufsichtsbehörde geschaffener Rahmen, um innovative Geschäftsmodelle in einer kontrollierten \r\nUmgebung zu testen – unter vorübergehender Lockerung bestimmter regulatorischer Anforderungen\r\nFinanzplatz Deutschland – unsere Zukunft gemeinsam sichern | Seite 9 \r\nHierzu gehört auch die Vereinfachung des Zugangs zu Computing Ressourcen, wie HPC4F\r\n5\r\n, GPU5F\r\n6\r\nund Quantencomputer, für Start-ups und andere Akteure der Finanzindustrie. Diese Zentren \r\nkönnten als Innovationsmotor dienen und dazu beitragen, technologische Fortschritte gezielt in \r\ndie Praxis zu überführen sowie die digitale Transformation aktiv voranzutreiben.\r\n3.2 Förderung regionaler und branchenfokussierter Ökosysteme für Gründung und \r\nWachstum von Start-ups\r\nDer Aufbau regionaler Innovationscluster mit Schwerpunkt Finanzindustrie erleichtert die \r\nVernetzung von Investoren, Start-ups, Hochschulen und Forschungseinrichtungen und sollte \r\ngezielt gefördert werden. Dies umfasst die Schaffung bundesweiter Netzwerke, die Einrichtung \r\nvon Innovationsplattformen sowie die Unterstützung durch Innovation-Hubs. \r\nEine aktive Rolle der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers kann ebenfalls entscheidend \r\nsein, um die Sichtbarkeit deutscher Start-ups im In- und Ausland zu stärken. Durch die \r\nTeilnahme an Wirtschaftsdelegationen, Auslandsreisen oder spezifischen Start-up\u0002Veranstaltungen – ähnlich wie es in Frankreich praktiziert wird – könnte die Position Deutschlands \r\nals attraktiver Standort für Gründerinnen und Gründer sowie für Investoren nachhaltig gestärkt \r\nwerden. Solche Maßnahmen würden nicht nur die Gründungsaktivität fördern, sondern auch das \r\nVertrauen internationaler Akteure in Deutschland als Innovationsstandort erhöhen.\r\n3.3 Gezielte Stärkung des Finanzplatzes Deutschland im Bereich Digital Finance, zur \r\nEtablierung einer klaren Vorreiterrolle in Themenbereichen wie digitale \r\nFinanzlösungen, Kryptosektor sowie Finanzdaten auf nationaler wie EU-Ebene\r\nDie Bundesregierung sollte die laufenden Überlegungen und Prozesse auf EU-Ebene im Bereich \r\ndes Digitalen Euro und der CBDC (Central Bank Digital Currency) proaktiv begleiten. Dies \r\nerfordert eine eingehende Prüfung und eine öffentliche Debatte, etwa durch die Fortsetzung der \r\nbestehenden CBDC-Trials. Ziel ist es, Deutschland als treibende Kraft bei der Einführung und \r\nWeiterentwicklung digitaler Finanzlösungen zu positionieren. Ein wichtiger Schwerpunkt hierbei\r\nliegt auf der schnellen Einführung einer international wettbewerbsfähigen Wholesale\u0002Settlement-Lösung, die den europäischen Finanzmarkt stärkt. Darüber hinaus sollte \r\nsichergestellt werden, dass die Ausgestaltung eines Digitalen Euro europäische \r\nprivatwirtschaftliche Lösungen stärkt und nicht schwächt. \r\nErgänzend sollte die Möglichkeit geschaffen werden, privatwirtschaftliche Lösungen mit \r\nMehrwerten für Unternehmen als Kunden der Geschäftsbanken zu integrieren, wie \r\nbeispielsweise die „Commercial Bank Money Token Industry Initiative“, die auf einer DLT\u0002basierten Lösung (Distributed Ledger Technology) aufbaut.\r\n5 Einsatz von Supercomputern und Clustern für komplexe Berechnungen und Datenanalysen, z. B. in \r\nRisikomodellen und Hochfrequenzhandel\r\n6 Einsatz in der Finanzbranche für parallele Datenverarbeitung, KI-Modelle und Big-Data-Analysen \r\nFinanzplatz Deutschland – unsere Zukunft gemeinsam sichern | Seite 10\r\nAuf EU-Ebene sollte Deutschland eine zentrale Rolle einnehmen, um verhältnismäßige und \r\nunbürokratische Rahmenwerke für den Zugang zu Finanzdaten (FIDA) auszugestalten. Diese \r\nsollen die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzsektors stärken und gleichzeitig den \r\nAufbau einer sicheren und souveränen EU-Datenökonomie fördern. \r\n4 Vertiefung: Mobilisierung von Kapital\r\nOhne eine bessere Mobilisierung privaten Kapitals wird Deutschland weder eine stabile \r\nAltersvorsorge noch die Finanzierung der anstehenden Herausforderungen bewältigen können.\r\nDie Akteure der Finanzindustrie bieten sich als starke Partner der Bundesregierung in der \r\nzukunftssicheren Aufstellung der Altersvorsorge und der Verbesserung der Rahmenbedingungen \r\n(als Impulsgeber) sowie der Bereitstellung von Finanzierungen an. \r\n4.1 Neuausrichtung des Rentensystems durch Anreize für Vermögensaufbau sowie\r\ndeutliche Ausweitung der Förderung der privaten und betrieblichen kapitalgedeckten \r\nAltersvorsorge mit Zugang zu einem breiten Spektrum von Anlageklassen\r\nDeutschland benötigt eine Neuausrichtung seines Rentensystems, um private und betriebliche \r\nAltersvorsorgeprodukte zu fördern. Die Etablierung staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte \r\nist notwendig, um die gesetzliche Rentenversicherung zu entlasten und eine breitere Anlagekultur \r\nin Deutschland zu fördern. Dies umfasst:\r\nSäule 1: Gesetzliche Altersvorsorge\r\nDie gesetzliche Altersvorsorge ist die Basis der Bürgerinnen und Bürger für ihre finanzielle \r\nAbsicherung im Alter. Initiativen zum Auf- und kontinuierlichen Ausbau eines Kapitalstocks \r\ninnerhalb der öffentlichen Rentenversicherung können durch positive wirtschaftliche \r\nEntwicklungen einen Beitrag zur langfristigen Finanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge \r\nleisten.\r\nSäule 2: Betriebliche Altersvorsorge (bAV)\r\nEinführung eines Konzepts, angelehnt an das „401(k)-Modell“ der USA6F\r\n7 mit stärkerer Nutzung des \r\nKapitalmarkts. Insbesondere die betriebliche Altersvorsorge sollte gefördert werden, etwa durch \r\nflexible Auszahlungsmodelle. \r\nDarüber hinaus sollte eine Verbesserung der VL-Förderung (Arbeitnehmersparzulage und \r\nEinkommenshöchstgrenzen) im Rahmen der Spielräume der öffentlichen Haushalte geprüft \r\nwerden.\r\nSäule 3: Private Altersvorsorge (pAV)\r\nEin zentrales Element der Reform sollte die Einführung eines neuen, flexiblen staatlich \r\ngeförderten Altersvorsorgeprodukts/-depots sein, das breitere Anlagemöglichkeiten eröffnet, \r\nden Handlungsspielraum der Bürgerinnen und Bürger erweitert und die Attraktivität der privaten \r\n7\r\n Kapitalmarktorientierte bAV, bei dem Arbeitnehmende steuer- und sozialabgabenfrei einen Teil des\r\nGehalts einzahlen, der durch Arbeitgeberbeiträge ergänzt wird, um später eine flexible Auszahlung aus \r\nrenditestarken Anlagen zu ermöglichen.\r\nFinanzplatz Deutschland – unsere Zukunft gemeinsam sichern | Seite 11\r\nAltersvorsorge steigert. Der Staat muss hierbei dafür Sorge tragen, dass die Bürgerinnen und \r\nBürger aus renditestarken und kostengünstigen Produkten auswählen können.\r\nErgänzend gilt es im Rahmen der angedachten Vorschläge für eine Spar- und Investitionsunion \r\nauf EU-Ebene gezielte Maßnahmen voranzubringen, die Privatanlegenden den Zugang zum \r\nKapitalmarkt erleichtern, die Aktienkultur fördern und gleichzeitig gewährleisten, dass nationale \r\nInitiativen zur Förderung der Altersvorsorge nicht beeinträchtigt werden. \r\n4.2 Belebung des Verbriefungsmarketes als Brücke zwischen Kreditfinanzierung und \r\nKapitalmarkt bzw. Investoren\r\nVerbriefungsmärkte sind ein zentrales Instrument, um Kredite effizient in Kapitalmarktstrukturen \r\nzu integrieren und damit Investoren den Zugang zu breit diversifizierten Anlageklassen zu \r\nermöglichen. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sollten zunächst Anpassungen auf \r\neuropäischer Ebene erfolgen und anschließend um einen nationalen Rahmen ergänzt werden.\r\nAuf europäischer Ebene ist eine Verringerung der Transaktionskosten im Markt und \r\nVereinfachung der Regulierung entscheidend, um Wettbewerbsnachteile gegenüber \r\nvergleichbaren Anlageformen wie Unternehmensanleihen oder Pfandbriefen zu vermeiden. Dies \r\nkann unter anderem durch die Vereinfachung von Sorgfaltspflichten für Investoren und \r\nÜbernahme von prinzipienbasierten Pflichten erreicht werden. Die Anpassung der \r\nBerichtspflichten auf ein adressatengerechtes Maß und eine risikoadäquate Ausgestaltung der \r\nRisikogewichte sind von entscheidender Bedeutung.\r\nIn Deutschland wird ein nationales Verbriefungsgesetz oder ein spezifischer regulatorischer \r\nRahmen vorgeschlagen. Ein wesentlicher Punkt ist die Etablierung von \r\nVerbriefungszweckgesellschaften als Sonderform der GmbH, um mehr Rechtssicherheit in \r\nDeutschland herzustellen - innerhalb des durch die EU-VerbriefungsVO geschaffenen Standards \r\nfür Verbriefungen. Das Modell kann sich am erfolgreichen Ansatz Luxemburgs orientieren, der \r\ndem Sondervermögen in Deutschland bei Kapitalanlagegesellschaften ähnelt.\r\nEin weiterer wichtiger Aspekt ist die Befreiung von gewerbesteuerlicher Doppelbelastung über \r\nklassische Bankdarlehen hinaus, um die Verbriefung weiterer Assetklassen mit einem deutschen \r\nSPV zu ermöglichen. Verbriefung zentraler Forderungsklassen der Realwirtschaft würden so auch \r\nfür Nicht-Banken (z.B. Leasingunternehmen) deutlich attraktiver. Damit würde die \r\nSteuerneutralität von Verbriefungen klargestellt. Dies führt zu keinen Steuermindereinnahmen in \r\nDeutschland, da die Geschäfte aufgrund der gewerbesteuerlichen Doppelbelastungen stets im \r\nAusland stattfinden.\r\nZusätzlich wird eine gesetzliche Präzisierung des „True Sale“-Tatbestands gefordert. Hierbei \r\nsollte sichergestellt werden, dass Forderungsverkäufe sowohl zivilrechtlich als auch \r\ninsolvenzrechtlich als „True Sale“ gelten. Verbriefungszweckgesellschaften sollten im Fall der \r\nInsolvenz des Originators stets ein Recht auf (Ersatz-)Aussonderung geltend machen können.\r\nDabei könnten Regelungen aus Spanien und Frankreich als Vorbild dienen, um die \r\nRechtssicherheit zu erhöhen.\r\nFinanzplatz Deutschland – unsere Zukunft gemeinsam sichern | Seite 12\r\n4.3 Fortsetzung der bereits eingeleiteten WIN-Initiative sowie Förderung weiterer\r\nInitiativen zur Mobilisierung von privatem Kapital für Innovation und Infrastruktur\r\nDie Umsetzung und Fortführung der zehn Maßnahmen der WIN-Initiative sollte konsequent \r\nvorangetrieben und durch weitere gezielte Initiativen ergänzt werden, um privates Kapital für \r\nInnovation und Infrastruktur zu mobilisieren.\r\nZur Gewährleistung der Neutralität der Finanzierungsformen und um privat zur Verfügung \r\ngestelltes Kapital nicht zusätzlich zu belasten, sollte die Abgeltungssteuerin ihrer heutigen Form \r\nbeibehalten werden. Ergänzend sollte der Sparer-Pauschbetrag erhöht werden.\r\nDer Ausbau der deutschen Infrastruktur ist eine wichtige Weichenstellung für den Zugewinn an \r\nWettbewerbsfähigkeit in Deutschland. Dazu benötigt es ein klares politisches Ziel zur \r\nWeiterentwicklung der deutschen Infrastruktur, idealerweise konkret für die verschiedenen \r\nSektoren. Ebenfalls notwendig ist eine gemeinsame Haltung und ein sichtbares Bekenntnis\r\ninnerhalb der Regierung insbesondere hinsichtlich der Finanzierung von sichtbaren \r\nInfrastrukturverbesserungen. Dazu gehört beispielsweise die Weiterentwicklung der \r\nSchuldenbremse oder die Bereitstellung von Garantien und Haushaltsmitteln. Eine solche klare \r\nPositionierung der Politik ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Unterstützung des \r\nInfrastrukturausbaus durch die Partner der Finanzindustrie.\r\n5 Vertiefung: Sustainable Finance\r\nEnde 2024 hat die EU mit dem geplanten „Omnibus Simplification Package“ einen wichtigen \r\nSchritt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung angekündigt, wobei das Paket im \r\nFrühjahr 2025 erwartet wird. Ziel ist es, die Komplexität bestehender Vorschriften zu reduzieren, \r\nUnternehmen sowie Investoren zu entlasten und gleichzeitig die ambitionierten Klimaziele \r\nweiterhin konsequent zu verfolgen.\r\nDeutschland hat diese Initiative aktiv auf EU-Ebene unterstützt und sollte das Momentum nutzen, \r\num den Finanzplatz als Vorreiter für praktikable und international wettbewerbsfähige \r\nNachhaltigkeitslösungen zu etablieren.\r\nDabei spielen die als „Global Base Line“ konzipierten ISSB-Standards7F\r\n8 eine zentrale Rolle: Sie \r\nhelfen, EU-Vorgaben auf ein global anschlussfähiges und wettbewerbsfähiges Maß zu \r\norientieren. Frankfurt könnte sich als ISSB-Schlüsselstandort positionieren und so eine führende \r\nRolle in der Umsetzung und Weiterentwicklung globaler Nachhaltigkeitsstandards übernehmen.\r\n5.1 Schaffung eines international führenden Sustainable Finance Standorts Deutschland \r\nDeutschland sollte sich als international führender Standort für Sustainable Finance etablieren. \r\nDies erfordert ein klares politisches Bekenntnis zur Bedeutung nachhaltiger Finanzierungen \r\nund das Ziel, im internationalen Wettbewerb eine Spitzenposition einzunehmen. Ein \r\nambitioniertes und positives Narrativ, das den Fokus auf das Zusammenspiel aus Nachhaltigkeit \r\n8 Das International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelt weltweit gültige Standards für \r\nNachhaltigkeitsberichterstattung, die Transparenz fördern und Investoren fundierte Entscheidungen \r\nermöglichen.\r\nFinanzplatz Deutschland – unsere Zukunft gemeinsam sichern | Seite 13\r\nund Profitabilität lenkt sowie Nachhaltigkeit als wirtschaftliche Chance statt als reine \r\nRegulierungsmaßnahme positioniert, ist zentral, um Deutschland als attraktiven und innovativen \r\nVorreiter im internationalen Wettbewerb zu positionieren.\r\nDas Sustainable Finance Cluster Germany8F\r\n9 in Frankfurt sollte als zentrale Plattform für den \r\nAustausch zwischen Politik, Finanz- und Realwirtschaft sowie der Wissenschaft (z.B. dem House \r\nof Finance) gestärkt werden. Dies könnte durch eine engere Kooperation mit relevanten \r\nVerbänden, wie beispielsweise dem Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG), dem \r\nBundesverband deutscher Banken oder dem Industrieverband BDI erfolgen.\r\nZudem sollten Anreize und Strukturen geschaffen werden, um innovative und digitale Lösungen\r\nim Bereich Sustainable Finance zu fördern – beispielsweise durch Kooperationen mit \r\nInkubatoren, Förderinstituten oder Venture-Capital-Gebern.\r\n5.2 Sicherstellung und Förderung einer auf Nachhaltigkeit und Transformations\u0002finanzierung ausgelegten Kapitalallokation\r\nEine gezielte Kapitalallokation staatlicher Ressourcen, die sich an Nachhaltigkeits- und \r\nTransformationszielen orientiert, ist entscheidend für die Finanzierung der Transformation \r\nDeutschlands. Staatliche Investitionen, darunter Investitionen und Investmentvehikel, sollten \r\nVorbildcharakter durch eine klare Ausrichtung an Nachhaltigkeitskriterien haben. \r\nAuch Förderbanken wie die KfW und Landesförderinstitute können dazu beitragen, und \r\neinheitliche Nachhaltigkeitsrichtlinien für die Vergabe von Krediten und Förderungen etablieren.\r\nZusätzlich kann ein sicherer Rechtsrahmen geschaffen werden, um institutionelle Gelder stärker \r\nfür Transformationsprojekte und nachhaltige Innovationen zu mobilisieren. Anreize wie Co\u0002Investments und Risikoteilungen könnten die Attraktivität und Investierbarkeit solcher Projekte \r\nerhöhen. \r\n6 Vertiefung: Wissenschaft und Bildung\r\nDeutschland verfügt über eine gute Hochschullandschaft mit Spitzenleistungen auf vielen \r\nFeldern, die sich jedoch noch nicht ausreichend in finanzieller Bildung und Vernetzung mit der \r\nFinanzindustrie widerspiegelt. Die Förderung beider Themen sollte daher deutlich ausgebaut \r\nwerden.\r\n6.1 Fortführung der Bundesinitiative „Finanzielle Bildung“ im Schulterschluss mit dem \r\nFinanzplatz\r\nDeutschland benötigt eine effektive nationale Strategie für den Erwerb von \r\nFinanzkompetenzen. Während 35 von 38 OECD-Ländern bereits über eine solche Strategie \r\nverfügen, gibt es in Deutschland weiterhin deutlichen Nachholbedarf.\r\n9 Das Sustainable Finance Cluster Germany (SFCG) ist ein Verein mit Sitz in Frankfurt, der als Plattform für \r\ndie Förderung nachhaltiger Finanzierungen dient und durch Vernetzung von Wissenschaft, Politik und \r\nPraxis die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Finanzwirtschaft vorantreibt.\r\nFinanzplatz Deutschland – unsere Zukunft gemeinsam sichern | Seite 14\r\nStandorte wie Frankfurt bieten sich aufgrund etablierter Netzwerke zwischen Akteuren des \r\nFinanzmarktes und Universitäten als Real-Labore an. Hier könnten durch Pilotprojekte zur \r\nEvidenzgewinnung konkrete Ansätze entwickelt werden.\r\n6.2 Gezielte Förderung der intellektuellen Infrastruktur am Finanzplatz, um Impulsgeber \r\nfür Europa zu sein\r\nMit Institutionen wie der EZB, Bundesbank, der EIOPA, ISSB, House of Finance und der Frankfurt \r\nSchool of Finance & Management verfügt Deutschland über eine außergewöhnliche intellektuelle \r\nInfrastruktur im Finanzbereich. \r\nDeutschland hat das Potenzial, in zukunftsweisenden Themen wie Digital Finance, Sustainable \r\nFinance, Künstlicher Intelligenz und Regulierung führend zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, \r\nsollten Forschungskooperationen zwischen Hochschulen und Akteuren des Finanzplatzes \r\ngezielt unterstützt werden. \r\nEin besonderes Augenmerk sollte auf die Internationalisierung gelegt werden. Durch die \r\nAusweitung englischsprachiger Angebote und gezielte Fördermaßnahmen könnten \r\ninternationale Talente besser angesprochen und langfristig gebunden werden. \r\nDiese Maßnahmen können die Position Deutschlands als innovativer und führender \r\nFinanzstandort in Europa erheblich stärken.\r\n7 Vertiefung: Marketing und Kommunikation\r\nDie deutsche Finanzindustrie spielt eine zentrale Rolle für Gesellschaft und Wirtschaft, wird \r\njedoch in der politischen und öffentlichen Wahrnehmung häufig unterschätzt. Ziel des \r\nFinanzplatzes ist gemeinsam mit der neuen Bundesregierung die Relevanz der Finanzindustrie als \r\nwichtigen Bestandteil einer zukunftsfähigen Wirtschaft zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit \r\nauf Augenhöhe mit führenden Finanzzentren in Europa und weltweit sicherzustellen. \r\n7.1 Stärkung der Akzeptanz der Finanzindustrie als wesentlicher Bestandteil einer \r\nfunktionierenden Wirtschaft und Gesellschaft sowie Schaffung regelmäßiger, \r\nöffentlichkeitswirksamer Austauschformate\r\nRegelmäßige Austauschformate zwischen Top-Entscheiderinnen und -Entscheidern aus Politik \r\nund Finanzwirtschaft können maßgebend sein, um strategische und operative Fragestellungen \r\nzur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu diskutieren. Darüber hinaus ist ein engerer Austausch \r\nzwischen Bundeskanzleramt, Ministerien und ausländischen Entscheidungsträgern notwendig, \r\num die internationale Wettbewerbsposition des Finanzplatzes zu stärken. \r\nDafür hilft es, ein einheitliches Narrativ zum Finanzstandort Deutschland mit Frankfurt in \r\nseinem Zentrum zu etablieren. Dadurch kann die Rolle der Finanzindustrie als Motor für \r\nWachstum, Daseinsvorsorge und Transformation stärker in den Vordergrund gerückt werden. \r\nZusätzlich kann die Akzeptanz der Finanzindustrie sowie deren Standortwerbung durch\r\nöffentliches Engagement von Bundeskanzler/in und Bundesminister/innen gefördert werden, \r\nbeispielsweise durch ein jährliches Finanzplatz-Forum sowie die regelmäßige Präsenz auf \r\ninternationalen Plattformen. Nationale Formate könnten sich an bewährten Modellen wie dem \r\nFinanzplatz Deutschland – unsere Zukunft gemeinsam sichern | Seite 15\r\n„Paris Finance Forum (PFF)“ in Frankreich oder des jährlichen „TheCityUK Annual Dinner“ \r\norientieren und den Dialog zwischen Politik und Finanzwirtschaft systematisch fördern. Ein \r\nkoordinierter Auftritt mit hochrangigen Vertretenden aus der neuen Bundesregierung auf \r\nwichtigen Finanzplatzveranstaltungen wie z.B. der IWF-Weltbanktagung sind dabei essenziell, \r\num die Bedeutung des Standorts zu unterstreichen und ein starkes Signal an internationale \r\nAkteure zu senden.\r\n7.2 Etablierung einer zentralen Stelle als Koordinator der Bundesebene für gezielte \r\nAnwerbung von internationalen Instituten\r\nEine zentrale Anlaufstelle als Ansprechpartner für alle Ansiedlungsfragen und \r\nStandortmarketingaktivitäten sollte geschaffen werden. Diese Stelle sollte über einen direkten \r\nZugang zu Ministerien und Querschnittsfunktionen verfügen, um eine effektive Zusammenarbeit \r\nzu gewährleisten. Ziel ist es, die Anwerbung internationaler Institute zu unterstützen. \r\nIn diesem Zusammenhang wäre auch eine Budgetierung von Seiten des Bundes für das \r\nFinanzplatzmarketing eine sinnvolle Maßnahme. Diese sollte in Einklang mit internationalen \r\nWettbewerbern definiert und nachhaltig abgesichert werden. \r\n7.3 Erstmalige Erarbeitung einer Finanzplatzstrategie für Deutschland mit klaren Zielen \r\nfür den Finanzplatz sowie Kaskadierung auf Länderebene\r\nEine nationale Finanzplatzstrategie ist erforderlich, um sektorübergreifende Ziele zu definieren \r\nund die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich zu sichern. Diese \r\nStrategie sollte spezifisch auf die Bedürfnisse von Banken, Asset-Managern, Private-Equity\u0002Firmen, Venture-Capital-Gebern sowie Corporate-Treasury-Abteilungen ausgerichtet sein. \r\nBeispiele wie der „Kalifa-Bericht“ aus dem Vereinigten Königreich können dabei als Inspiration \r\ndienen. \r\nDarüber hinaus sollten die Bundesländer ermutigt werden, diese bundesweite Strategie in ihre \r\neigenen regionalen Finanzplatzstrategien zu integrieren. Dies würde eine einheitliche, aber \r\nregional differenzierte Herangehensweise ermöglichen, die auf die jeweils spezifischen Stärken \r\nund Bedürfnisse der Länder abgestimmt ist.\r\n\r\nEin gemeinsamer Weg für den Finanzplatz Deutschland\r\nDie vorgeschlagenen Maßnahmen zeigen einen klaren Weg auf, um den Finanzplatz Deutschland \r\nzukunftssicher und international wettbewerbsfähig zu gestalten. Die Akteure des Finanzplatzes \r\nFrankfurt stehen bereit, diesen Weg gemeinsam mit der Bundesregierung zu beschreiten und \r\ndurch gezielte Reformen in Regulierung, nachhaltiger Finanzierung, Innovation und \r\nKapitalmobilisierung die Transformation aktiv voranzutreiben.\r\nDie Unterzeichnenden repräsentieren eine breite Vielfalt von Wirtschaft und Forschung, die sich \r\ngemeinsam für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Finanzplatzes einsetzen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-12"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}