{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.25/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.25.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-06-24T04:34:47.183+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001762","registerEntryDetails":{"registerEntryId":47238,"legislation":"GL2024","version":12,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001762/47238","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/db/93/406460/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001762-2024-11-28_14-17-32.pdf","validFromDate":"2024-11-28T14:17:32.000+01:00","validUntilDate":"2025-07-01T11:40:50.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2024-10-29T14:47:44.000+01:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-11-28T14:17:32.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-25T17:02:32.000+01:00","lastUpdateDate":"2024-11-28T14:17:32.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":47238,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001762/47238","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-11-28T14:17:32.000+01:00","validUntilDate":"2025-07-01T11:40:50.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Doctolib GmbH","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_GMBH","de":"Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)","en":"Limited liability company (GmbH)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+498920702884","emails":[{"email":"kontakt@doctolib.com"}],"websites":[{"website":"www.doctolib.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","nationalAdditional1":"Doctolib GmbH","street":"Mehringdamm","streetNumber":"51","zipCode":"10961","city":"Berlin","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"lastName":"Kolev ","firstName":"Nikolay","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Niox-Chateau","firstName":"Stanislas","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"lastName":"Berger","firstName":"Chris","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Feller","firstName":"Jannis","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"von Lenthe","firstName":"Amelie Maria Sybille","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Pöttering","firstName":"Benedict Konrad","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":false,"membershipsPresent":true,"membershipsCount":6,"memberships":[{"membership":"Bundesverband Gesundheits-IT e.V."},{"membership":"Bitkom e.V."},{"membership":"Bundesverband Managed Care e.V."},{"membership":"Wirtschaftsforum der SPD e.V."},{"membership":"Grüner Wirtschaftsdialog e.V."},{"membership":"Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. 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Mit verschiedenen intelligenten Softwarelösungen entlastet Doctolib Gesundheitsfachkräfte in Praxen und Kliniken. \r\n\r\nZum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um den Mehrwert von Patientenanwendungen bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems, die elektronische Patientenakte, Anwendungen der Telematikinfrastruktur, die Versorgungssituation in Deutschland und um die Entlastung von Fachkräften im Gesundheitswesen. \r\n\r\nIm Zuge dessen werden auch Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. \r\n\r\nDarüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","employeeFTE":1.0},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","financialExpensesEuro":{"from":130001,"to":140000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","totalMembershipFees":{"from":0,"to":0},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2023-01-01","lastFiscalYearEnd":"2023-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b6/56/377001/Doctolib-GmbH-JA-Bericht-31_12_23-ds.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":3,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0010629","title":"Reform der Notfallversorgung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung","printingNumber":"379/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0379-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-reform-der-notfallversorgung/314877","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)","publicationDate":"2024-06-07","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/N/NotfallGesetz_RefE.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/notfallgesetz.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung","printingNumber":"20/13166","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013166.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-reform-der-notfallversorgung/314877","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)","publicationDate":"2024-06-07","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/N/NotfallGesetz_RefE.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/notfallgesetz.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Potenziale der Einbindung von Patienten- und Terminplattformen zur Unterstützung der ambulanten Akutversorgung","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010630","title":"Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Damit die Reform der Notfallversorgung erfolgreich wird, müssen diese Patient:innen deshalb\r\nrasch und wohnortnah in die ambulante Versorgung gebracht werden. Die in Deutschland\r\nführenden Termin- und Patientenportale schlagen dazu vor, die bisher den TSS vorbehaltenen\r\nÜberweisungscodes für den Zugang zur ambulanten Akutversorgung über die Integrierten\r\nLeitstellen (ILS) und Gemeinsamen Tresen für alle Anbieter von Terminvermittlung zu öffnen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010630","regulatoryProjectTitle":"Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/17/2f/327478/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210205.pdf","pdfPageCount":39,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Darüber hinaus setzt sich der bvitg für die Ergänzung einer Schnittstelle für Patientenprotale nach § 19 Abs. 1\r\nNr. 1 KHSFV ein. Die angestrebten Änderungen sehen eine Einführung einer verpflichtenden Schnittstelle der\r\nePA zu KHZG-Patientenportalen vor, um eine höhere Souveränität der Patienten gemäß\r\nKrankenhauszukunftsgesetz sicherzustellen. Im Sinne des §19 I Nr. 1 KHSFV sollen KHZG-Patientenportale u.a.\r\nden Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern erleichtern. Dies sollte\r\nzukünftig auch den Austausch von Dokumenten durch einen niedrigschwelligen Zugriff auf die ePA umfassen.\r\nEine hierfür notwendige Schnitt-stelle von der ePA zu Patientenportalen und vice versa muss bereitgestellt\r\nwerden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010630","regulatoryProjectTitle":"Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c8/c2/369053/Stellungnahme-Gutachten-SG2410230010.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"§370c: Ein Risiko für den bedarfsgerechten Zugang zur Versorgung für\r\nPatientinnen und Patienten, für die Entlastung des Praxispersonals und\r\nden digitalen Fortschritt.\r\nDer im Kabinettsentwurf des GDAG neu eingefügte § 370c SGB V-E soll technische und\r\nprozessuale Anforderungen an die Onlinebuchung von Arztterminen regeln. Er stellt einen\r\nunverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit privater Anbieter sowie der Ärztinnen und\r\nÄrzte dar, gefährdet den bedarfsgerechten Zugang der Patientinnen und Patienten zur\r\nVersorgung und reduziert die Nutzerfreundlichkeit populärer digitaler Systeme.\r\nWiderspruch zu erklärten politischen Zielen\r\nOnline-Terminbuchungsplattformen leisten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der\r\nArztpraxen. Sie ermöglichen eine bessere Terminverwaltung, setzen wertvolle Zeit- und\r\nPersonalressourcen für die ärztliche Behandlung frei und verbessern damit die\r\nArbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe. Auf Patientenseite bieten sie eine\r\nniedrigschwellige, transparente und barrierearme Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Die\r\ngeplante Regulierung würde die Funktionalität und Weiterentwicklung dieser digitalen\r\nLösungen erheblich einschränken.\r\nDamit steht der §370c im Widerspruch zu den erklärten politischen Zielen im\r\nKoalitionsvertrag, wie einer Stärkung des gleichwertigen Zugangs zu einer bedarfsgerechten\r\nVersorgung, verstärkter Digitalisierung sowie Entbürokratisierung im Gesundheitswesen.\r\nMangelnde Evidenz und Notwendigkeit einer Regulierung\r\nEs gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Nutzung und Verbreitung digitaler\r\nTerminbuchungsplattformen zu Versorgungsengpässen führt. Derzeit werden nur etwa 5 %\r\nder jährlich knapp 800 Millionen Behandlungstermine über Online-Anwendungen gebucht.\r\nEine Regulierung von Plattformen bietet keinen erkennbaren Mehrwert zur Sicherung der\r\nVersorgung.\r\nZugleich belegen Umfragen, dass sich rund zwei Drittel der Deutschen eine\r\nOnline-Terminvereinbarung in allen medizinischen Einrichtungen wünschen. Statt einer\r\nEinschränkung etwa durch die Festlegung von Obergrenzen bedarf es vielmehr eines Mehr\r\nan funktionaler Digitalisierung in der Arztpraxis, um Zugänge über möglichst breite\r\nBevölkerungsschichten hinweg zu verbessern.\r\nVerlust wichtiger Praxisfunktionen schränkt Patientenwohl ein\r\nTerminbuchung ist für das medizinische Fachpersonal keine Insellösung, sondern Teil eines\r\nganzheitlichen Praxismanagements. Die Nutzung in der Praxis geht weit über das reine\r\nManagement von Terminen hinaus. Im Versorgungsalltag kommen eine Vielzahl von\r\n1\r\nbürokratieentlastenden und nutzenstiftenden Funktionen zum Einsatz, die durch den §370c\r\nwegfallen würden. Hierzu zählen u.a.:\r\n● Wichtige Mitteilungen für Patientinnen und Patienten (z.B. zu\r\nzielgruppenspezifischen Vorsorgeuntersuchungen)\r\n● Terminerinnerungen (z.B. zur Reduktion von No-Shows)\r\n● Patientenanamnese und Dokumentenaustausch mit den Behandelnden\r\n● Arzt-Patienten-Kommunikation (z.B. über gesicherte Messaging-Dienste)\r\n● Wartelistenfunktion (z.B. zum schnellen Auffüllen kurzfristig abgesagter Termine)\r\n● Terminketten (z.B. für chronisch Erkrankte)\r\nDas Zusammenspiel dieser Funktionen reduziert heute den wöchentlichen administrativen\r\nZeitaufwand in den Arztpraxen um durchschnittlich mehr als sieben Stunden, die stattdessen\r\nfür die medizinische Versorgung genutzt werden. Durch die im 370c vorgesehene\r\nZweckbindung und damit einhergehende Einschränkung der Datennutzung auf den\r\nTerminbuchungsprozess werden diese Innovationen und damit diese Zeitersparnis für das\r\nheute schon oft überarbeitete medizinische Fachpersonal verloren gehen. Durchschnittlich\r\n61 Tage verbringt eine Arztpraxis jährlich mit bürokratischen Pflichten. Innovative\r\nAnwendungen und KI-Systeme wie Telefonassistenten oder Dokumentationstools können für\r\nEntlastung sorgen, indem sie schon heute den Zeitaufwand für administrative Aufgaben um\r\nbis zu 25% reduzieren.\r\nUmgekehrt führt die Fülle an Zertifizierungen und innovationshemmenden technischen\r\nVorgaben häufig zu dysfunktionalen Produkten und einer hohen Unzufriedenheit unter den\r\nNutzern. So zeigt eine Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, dass\r\nmit 47% fast die Hälfte aller Ärztinnen und Ärzte mit ihrem Primärsystem unzufrieden ist.\r\nPatientengerechte Versorgung wird sich dauerhaft verschlechtern\r\nEin einfacher und niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung ist für Patientinnen und\r\nPatienten essenziell, ganz besonders für Ältere, chronisch Erkrankte und Menschen mit\r\nSprachbarrieren. Einschränkungen auf Seiten der Leistungserbringenden bei digitalen\r\nTerminmanagementangeboten können daher dazu führen, dass diese auch von Patientinnen\r\nund Patienten weniger genutzt werden. Dadurch werden weniger Terminslots angeboten\r\noder das Angebot durch etwaige Obergrenzen eingeschränkt. Eine Reduzierung speziell der\r\nonline verfügbaren Termine führt zu längeren Wartezeiten und somit zu einer allgemeinen\r\nVerschlechterung des Zugangs zur Versorgung.\r\nInteressenkonflikt der KBV als Marktteilnehmer & Regulierer\r\nEine Beauftragung der KBV mit der Kontrolle und Regulierung privater Anbieter stellt einen\r\nklaren Interessenkonflikt dar. Sie steht mit ihrem System des eTerminservice (116 117) in\r\ndirektem Wettbewerb mit privaten Anbietern und ist daher institutionell befangen. Zugleich\r\nsind private Plattformen ohnehin schwierigeren Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt,\r\nwährend für den beitragsfinanzierten eTS der KBV keine Marktmechanismen greifen.\r\nVerbot von Präventionskampagnen\r\nEine zeitgemäße Gesundheitspolitik muss den Fokus darauf legen, Krankheiten durch\r\nzielgerichtete Präventionsmaßnahmen zu verhindern. Das sollte zuallererst im Sinne der\r\nPatientinnen und Patienten geschehen. Der Expert:innenrat für Gesundheit & Resilienz\r\n2\r\nbestätigt, dass zielgerichtete Prävention und Gesundheitsförderung bei einer ganzen Reihe\r\nvon weit verbreiteten Erkrankungen wirksam sind, wie z.B. Krebs,\r\nHerz-Kreislauf-Erkrankungen, Demenz und psychischen Erkrankungen.\r\nPräventionsaufklärung auf Online-Terminplattformen führt durch das Auftreten im\r\nGesundheitskontext zu einer mehr als doppelt so hohen Aktivierung im Vergleich zu anderen\r\nKanälen. Das bedeutet, dass doppelt so viele Menschen an einer Vorsorgeuntersuchung\r\nteilnehmen und damit ihr Risiko verringern, dass Krankheiten nicht frühzeitig erkannt\r\nwerden. Dieser wichtige Beitrag zur Gesundheit würde durch ein generelles Werbeverbot\r\nunterbunden.\r\nDatenschutz und Datensicherheit auf höchstem Niveau\r\nTerminbuchungsplattformen unterliegen bereits heute einer umfassenden Regulatorik.\r\nDatenschutz, Datensicherheit, Barrierefreiheit und die Gewährleistung eines\r\ndiskriminierungsfreien Zugangs haben dabei höchste Priorität. Daher kommen hierfür bereits\r\nheute nur die höchsten Standards zum Einsatz. Zudem gibt es für all diese Bereiche bereits\r\nbestehende und bindende Regelungen.\r\nRechtsunsicherheit durch unbestimmte Anforderungen im §370c\r\nDie im Kab-E formulierten Anforderungen sind nicht nur unbestimmt, sondern auch in ihrer\r\nReichweite nicht abschließend definiert. Der GKV-SV und die KBV werden insbesondere in\r\nErmangelung eines klar definierten Mandats zu einer nahezu unbegrenzten Regulierung\r\nermächtigt. Damit greift der geplante §370c tief in die grundgesetzlich verankerte\r\nBerufsausübungsfreiheit privater Plattformbetreiber ein.\r\nDie geplante Regulierung ist darüber hinaus mit vorrangigem Unionsprimärrecht\r\nunvereinbar, da sie die in Art. 56 AEUV geschützte Dienstleistungsfreiheit der privaten\r\nPlattformbetreiber und ihrer Kunden (Patient:innen und Vertragsärzt:innen) verletzt.\r\nUnd auch auf ärztlicher Seite würde die Regelung zu einem Mehr an Unsicherheit führen.\r\nDenn ein bedarfsgerechter Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung ist bereits durch den\r\nVersorgungsauftrag der Leistungserbringenden vorgegeben. Die Ausgestaltung der\r\nSprechstunden erfolgt durch das medizinische Personal in den Praxen, der sich\r\nausschließlich an medizinischen Anforderungen und dem Versorgungsbedarf orientiert"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010630","regulatoryProjectTitle":"Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b4/e5/369055/Stellungnahme-Gutachten-SG2410230012.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit der Regulierung von\r\nTerminbuchungsplattformen in § 370c SGB V-E Die Regulierung von Terminbuchungsplattformen für Arzttermine in § 370c SGB V-E und die noch zu schließende Plattformvereinbarung zwischen den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen sind verfassungswidrig, da sie private Anbieter von Terminbuchungsplattformen in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsausübungsfreiheit) und Art. 3 Abs. 1 GG (allgemeiner Gleichheitssatz) verletzen. Sie verstoßen außerdem gegen vorrangiges Unionsrecht.\r\n(1) Die geplante Regulierung ist keine zielführende Reaktion auf Fehlentwicklungen bei der\r\nVergabe von Behandlungsterminen. Es fehlt jeder Anhalt dafür, dass die Terminbuchung über\r\nPlattformen zu Problemen in der Versorgung führt. Ärzte vergeben Termine eigenverantwortlich.\r\nAnbieter von Terminbuchungsplattformen haben auf die Terminvergabe durch Ärzte keinerlei\r\nEinfluss.Obwohl die meisten Behandlungstermine telefonisch vereinbart werden, soll die telefonische Vereinbarung von Behandlungsterminen gänzlich unreguliert bleiben.\r\n(2) Die geplante Regulierung hemmt die Digitalisierung im Gesundheitswesen und behindert innovative Systeme zur Optimierung des Einsatzes knapper ärztlicher Ressourcen. Sie mindert die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität, indem sie die ineffiziente Allokation von Ressourcen im Gesundheitswesen verschärft. Die unverhältnismäßig strengen Vorgaben für Terminbuchungsplattformen machen deren Nutzung durch Patienten und Vertragsärzte unattraktiv und schwächen die Entwicklungsoffenheit von Softwareanwendungen. Die Regulierung nimmt privaten, nicht mit GKV-Mitteln finanzierten Anbietern von Terminbuchungsplattformen wichtige Finanzierungsquellen für Innovationen.\r\n(3) Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen sind fachlich nicht qualifiziert, um technische Anforderungen an Terminbuchungsplattformen festzulegen. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sind zudem als Normgeber für die Plattformvereinbarung institutionell befangen. Denn die Kassenärztlichen Vereinigungen stehen mit ihren Terminservicestellen im unmittelbaren Wettbewerb zu privaten Anbietern.\r\n(4) Die geplante Regulierung verstößt gegen grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien. Sie ist zu unbestimmt. Ohne hinreichende gesetzliche Vorprägung soll ein nicht-parlamentarischer Normgeber unter Verstoß gegen den Wesentlichkeitsvorbehalt Anforderungen an Terminbuchungsplattformen festlegen. Die Plattformvereinbarung ist zudem ein demokratiewidriger Vertrag zu Lasten Dritter. Private Plattformbetreiber wirken an der Plattformvereinbarung nicht mit und sind auch sonst im Verfahren nicht repräsentiert.\r\n(5) Die Regulierung verstößt gegen europäisches Sekundär- und Primärrecht. Die Regelung ist mit der E-Commerce- sowie der Dienstleistungsrichtlinie unvereinbar und verletzt die in Art. 56\r\nAEUV geschützte Dienstleistungsfreiheit der privaten Plattformbetreiber und der Nutzer solcher\r\nPlattformen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013026","regulatoryProjectTitle":"Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c8/4a/369057/Stellungnahme-Gutachten-SG2410230013.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Vorschlag des GKV-Spitzenverbands zur Regulierung von Terminbuchungsplattformen\r\nund der Vergabe von Arztterminen im GVSG Verletzung der Grundrechte von Anbietern von Terminbuchungsplattformen\r\nDer Regulierungsvorschlag des GKV-Spitzenverbands ist inhaltlich verfassungswidrig. Die vorgeschlagenen Regelungen verletzen die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit\r\nprivater Anbieter von Terminbuchungsplattformen. Denn es fehlt jeder Anhalt dafür, dass\r\ndie Terminbuchung über Plattformen zu Versorgungsengpässen führt. Der Regelungsvorschlag reagiert daher auf kein real existentes Problem bei der Terminvergabe. Das grundrechtlich geschützte Geschäftsmodell der privaten Anbieter von Terminbuchungsplattformen würde ohne sachliche Rechtfertigung in seinem Bestand gefährdet. Hinzu kommt, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung als Normgeber für die Regulierung von Terminbuchungsplattformen institutionell befangen ist. Denn die Kassenärztlichen Vereinigungen stehen mit ihren Terminservicestellen im unmittelbaren Wettbewerb zu privaten Anbietern solcher Buchungsplattformen. Die geplanten strengen Vorgaben für Terminbuchungsplattformen sind zudem innovationsfeindlich und schwächen die Entwicklungsoffenheit von Softwareanwendungen. Das hemmt die politisch gewollte Digitalisierung im Gesundheitswesen.\r\nDie Regulierung nimmt privaten, nicht mit GKV-Mitteln finanzierten Anbietern von Terminbuchungsplattformen wichtige Entwicklungs- und Finanzierungsquellen für Innovationen. Das gilt vor allem für das vollständige Verbot der Verwendung von Patientendaten für Werbe- und Marketingmaßnahmen (§ 367b Abs. 2 Satz 2 SGB V-E). Dieses Verbot soll – im Widerspruch zum geltenden Datenschutzrecht – unabhängig davon gelten, ob Patienten in eine entsprechende Nutzung ihrer Daten eingewilligt haben. Das nimmt den Patienten die Souveränität über die Nutzung ihrer Daten. Verletzung der Grundrechte von Vertragsärzten\r\nIm Unterschied zum Entwurf des § 370c SGB V-E i.d.F. des GDAG-E verpflichtet der Vor-\r\nschlag des GKV-Spitzenverbands zum GVSG-E auch Vertragsärzte: Sie sollen nach § 87g\r\nAbs. 2 Sätze 1 und 2 SGB V-E zwischen 25 und 75 % der Mindestsprechstundenzeit elektronisch an ein bundeseinheitliches, von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ge-\r\nführtes Terminverzeichnis melden. Das greift tief in die Berufsfreiheit der Vertragsärzte\r\nund die persönliche Arzt-Patienten-Beziehung ein. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-30"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":true,"codeOfConductPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9b/ce/377000/Doctolib_Code_of_Conduct-DE-V1.pdf"}}