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V. möchte Menschen dafür begeistern, sich durch gemeinschaftliches Handeln für die Natur einzusetzen. Wir wollen, dass auch kommende Generationen eine Erde vorfinden, die lebenswert ist, die über eine große Vielfalt an Lebensräumen und Arten, sowie über gute Luft, sauberes Wasser, gesunde Böden und ein Höchstmaß an endlichen Ressourcen verfügt. Natur bewahren und Zukunft sichern, das kann niemand allein bewältigen. Deshalb versuchen beim NABU, Mitglieder und Förderer gemeinsam dieses Ziel durch vielfältiges Engagement zu erreichen. Dabei steht konkreter Naturschutz vor Ort genauso auf dem Programm wie wissenschaftliche Forschung. Politisches Engagement, innovative Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls Bestandteil unserer Arbeit. Hinzu kommen die vielfältigen Gespräche mit Wirtschaft, Politik und gesellschaftlichen Interessensgruppen, in denen der NABU sich für die Natur einsetzt. 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Klimafonds"}]},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":35760001,"to":35770000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportPreviousLastFiscalYearExists":true,"previousLastFiscalYearStart":"2023-01-01","previousLastFiscalYearEnd":"2023-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fc/9d/574143/Abschluss-NABU-2023-Kurzfassung-1.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":92,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0005806","title":"Klima- und naturfreundliche Ausrichtung des Bundeshaushalts 2025","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Änderung, naturverträglichere und klimafreundlichere Umsetzung, Sicherung der Haushaltsmittel für den Bundesfreiwilligendienst","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005807","title":"Änderung des Gebäudeenergiegesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Verbesserung der Sanierungstiefe und Sanierungsquote","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","shortTitle":"GEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005808","title":"Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Gestaltung der Bundesförderung, sodass sie sozial gerecht wirkt/ wirtschaftliche Härten abfedern und die notwendige Lenkungswirkung hin zu mehr Sanierungstiefe und einer höheren Sanierungsquote erreicht, keine weitere Subventionierung von Holzheizungen","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and 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Solar","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort","printingNumber":"396/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0396-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2023-2413-in-den/314986","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"},{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und 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Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten","shortTitle":"WindBG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/windbg"},{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"},{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005811","title":"Umweltfreundliche Novelle Verpackungsgesetz (VerpackG)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Änderung §33, so dass auch andere Materialien als Plastik unter die To-go-Mehrwegangebotspflicht fallen; Einführung von Mehrwegquoten bei Getränkeverpackungen oder wenigstens einer Mehrwegangebotspflicht; Wirkung von §21 (Recyclingfähigkeit) erhöhen durch eine Fondslösung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart; Umsetzung der (noch nicht in Kraft getretenen) EU-Verpackungsverordnung (PPWR), nach deren offizieller Annahme durch die EU-Mitgliedstaaten","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen","shortTitle":"VerpackG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005812","title":"Verabschiedung und umweltfreundliche Konkretisierung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Offizielle Verabschiedung des Trilog-Ergebnisses durch die Mitgliedstaaten nach EU-Wahl 2024; ambitionierte Delegierte Rechtsakte, über die wesentliche Definitionen und Vorgaben noch zu bestimmen sind","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005813","title":"Umweltfreundliche Novelle der Bioabfallverordnung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Einführung einer bundesweiten Pflicht-Biotonne, Erhöhung der Bioabfall-Sammelmengen, Reduktion der Fremdstoffe in Bioabfällen zur Verbesserung der Qualität von Kompost und Gärresten ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf Böden","shortTitle":"BioAbfV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bioabfv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource 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Die Bedarfsplanüberprüfung soll baldmöglichst erfolgen und stärker an Klima- und Naturschutzaspekten ausgerichtet werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen","shortTitle":"FStrAusbauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fstrausbaug"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005820","title":"Ausrichtung des Bundesverkehrswege- und mobilitätsplan 2040 an Klima- und Naturschutzzielen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Bundesverkehrswege- und mobilitätsplan 2040 an Klima- und Naturschutzzielen ausrichten. Intermodal geplant. 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(EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)","printingNumber":"20/13953","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/139/2013953.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-des-batterierechts-an-die-verordnung-eu-2023/317505","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542","publicationDate":"2024-05-08","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und 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und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren","shortTitle":"BattG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/battg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005823","title":"Ambitionierte Umsetzung EU-Erneuerbare-Energien-RL in Deutschland im Verkehrssektor","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ambitionierte Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Energien-RL im Verkehr ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","shortTitle":"BImSchV 10 2010","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_10_2010"},{"title":"Sechsunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote)","shortTitle":"BImSchV 36","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_36"},{"title":"Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","shortTitle":"BImSchV 37 2024","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_37_2024"},{"title":"Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","shortTitle":"BImSchV 38 2017","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017"},{"title":"Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote","shortTitle":"UERV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uerv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road 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Entfernungspauschale und Umwandlung in ein sozial und ökologisch verträgliches Mobilitätsgeld","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005827","title":"Priorisierung von Haushaltsmittel für den Erhalt und Ausbau nachhaltiger Verkehrsinfrastruktur","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Neuausrichtung der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Paradigmenwechsel bei der Planung von Verkehrsinfrastruktur und Ausrichtung an sozial-ökologischen Zielen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005828","title":"Klimaneutrale Ausgestaltung des nationalen Aktionsplan Klimafreundliche Schifffahrt","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Klimaneutrale Ausgestaltung des Aktionsplans mit Fokus auf 1. Effizienz und 2. Hochlauf von RFNBOs","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005829","title":"Nationale Umsetzung des ETS in der Schifffahrt vorantreiben","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Einsatz für eine nationale Umsetzung der Ausweitung des europäischen Zertifikatehandels auf die Schifffahrt, die die EU-Vorgaben einhält und die Einnahmen in die Transformation der Schifffahrt reinvestiert","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen","shortTitle":"BEHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/behg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005830","title":"Erhalt von Naturschutzstandards bei Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes","printingNumber":"20/11226","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011226.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-eu-erneuerbaren-richtlinie-in-den-bereichen/310640","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Erhalt der UVP und artenschutzrechtlicher Prüfung bei Umsetzung der RED III Offshore","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See","shortTitle":"WindSeeG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/windseeg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005831","title":"Verankerung von rechtlichen und fachlichen Anforderungen für Natur auf Zeit beim Rohstoffabbau  ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Umsetzung der Ermächtigungsverordnung § 54 Abs. 10a BNatSchG in eine Rechtsverordnung. Ziel ist eine bundeseinheitliche Regelung für Natur auf Zeit im Rohstoffabbau.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005832","title":"Hinwirken auf völkerrechtskonforme Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften","printingNumber":"20/13081","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013081.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-umwelt-rechtsbehelfsgesetzes-und-weiterer-umweltrechtlicher-vorschriften/315284","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften","publicationDate":"2024-05-07","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/20._Lp/aend_umwrg/Entwurf/aend_umwrg_refe_bf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bmuv.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-umwelt-rechtsbehelfsgesetzes-und-weiterer-umweltrechtlicher-vorschriften"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Novelle soll völkerrechtskonform weiten Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten bewirken","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG","shortTitle":"UmwRG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/umwrg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005833","title":"Idee von Eigenrechten der Natur unterstützen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Stärkung der Belange der Natur durch Vorschlag, diese solle eigene Rechte erhalten","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005834","title":"Ermächtigungsgrundlagen zum Bundesnaturschutzgesetz im Bürokratieentlastungsgesetz präzisieren","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)","printingNumber":"20/11306","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011306.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/viertes-gesetz-zur-entlastung-der-b%C3%BCrgerinnen-und-b%C3%BCrger-der-wirtschaft/309845","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Ausgestaltung der im BEG ermöglichten Standardisierung artenschutzrechtlicher Prüfungen und Schutzmaßnahmen beim Schienenausbau nach wissenschaftlichen Standards.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_RAIL","de":"Schienenverkehr","en":"Rail transportation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005835","title":"Einführung eines Naturflächenbedarfsgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Räumliche Sicherung von Flächen für Natur und Möglichkeit, auf diesen Flächen beschleunigt Natur wiederherzustellen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Raumordnungsgesetz","shortTitle":"ROG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008"},{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"},{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"},{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"},{"title":"Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung","shortTitle":"BBodSchV 2023","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschv_2023"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005836","title":"Transformation der Fischerei und Fischereipolitik im Rahmen der Zukunftskommission Fischerei","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Mitglied der Zukunftskommission Fischerei. Erarbeitung von Vorschlägen für eine nachhaltige und zukunftsfähige deutsche Fischereipolitik","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005837","title":"Erreichung der Flächenziele im Meer in der nationalen Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Nach EU-Biodiversitätsstrategie ist DE verpflichtet, 30% der Meere als Schutzgebeite auszuweisen, ein Drittel davon streng geschützt. Absicherung der Flächen über NSG-VO und ggf. zusätzlich über Teilnovellierung §§56/57 BNatSchG","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005838","title":"Beschwerde bei der UNESCO bezüglich des Welterbes Wattenmeer","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Gemeinsame Beschwerde von 22 Umweltverbänden bei der UNESCO bezüglich fossiler Energiegewinnung und Infrastrukturausbau im trilateralen Wattenmeer (DE, DK, NL)","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005839","title":"Berücksichtigung fachlicher Standards bei Habitatpotentialanalyse-Verordnung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Fachwissenschaftlich fundierte Festlegung der Anforderungen an die Durchführung einer Habitatpotenzialanalyse","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005840","title":"Verhinderung Änderung Anhänge der Berner Konvention","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Verhinderung einer Absenkung des Schutzstatus verschiedener Arten in der Berner Konvention","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005841","title":"Nationale Umsetzung der Flächenziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Nationale Umsetzung der Flächenschutzziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sowie des Weltnaturabkommens 30% der Fläche effektiv zu schützen (1/3 strikter Schutz). Inklusive klar definierter Schutzziele, Managementpläne, Monitoring hinterlegt mir ausreichend Ressourcen zur Umsetzung. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005842","title":"Verankern von Naturschutzaspekten im Solarpaket I","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung","printingNumber":"20/8657","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008657.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-erneuerbare-energien-gesetzes-und-weiterer-energiewirtschaftsrechtlicher/302870","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Ökologische Mindestkriterien für Solarparks einführen, Solarstandard für Dächer einführen,","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005843","title":"Verabschiedung und Novellierung eines Bundeswaldgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Viertes Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (20. WP)","publicationDate":"2024-10-31","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/4-gesetz-aend-bundeswaldgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/4-gesetz-aend-bundeswaldgesetz.html"}]},"description":"Das BWaldG soll zur Stärkung der ökologischen Ziele und der Ökosystemleistung im Wald einen festen Rahmen setzen. Das BWaldG soll modernisiert werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft","shortTitle":"BWaldG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005844","title":"Verhindern einer Änderung im Baugesetzbuch","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel ist es, die Flächenversiegelung zu verringern und Innenverdichtung fördern statt Bauen im Außenbereich  zu erleichtern, wie in dem entsprechendem Paragrafen vorgesehen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005845","title":"naturschutzfachliche Anpassungen im GAPKondG im Rahmen der Anpassungen der GAP","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes","printingNumber":"20/10819","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010819.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/erstes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-gap-konditionalit%C3%A4ten-gesetzes/308700","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"jährliche Anpassungsmöglichkeiten im Sinne des Naturschutzes begleiten, z.B. Konditionalität wirksam ausgestalten","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität","shortTitle":"GAPKondG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gapkondg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005846","title":"naturschutzfachliche Anpassungen im GapDZG im Rahmen der Anpassungen der GAP","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"jährliche Anpassungsmöglichkeiten naturschutzfachliche sinnvoll ausgestalten, z.B. Budget für Naturschutz erhöhen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen","shortTitle":"GAPDZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gapdzg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005847","title":"Novellierung des Düngegesetz zur Reduktion von Nährstoffüberschüssen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Einführung einer verbindlichen Stoffstrombilanz für alle Betriebe, Anpassung der Düngebedarfswerte, Flächenbindung für die Tierhaltung","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Düngegesetz","shortTitle":"DüngG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/d_ngg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005848","title":"Überarbeitung der PflanzenschutzmittelanwendungsVO zur Einschränkung des Einsatzes von Glyphosat","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel ist es, die bisherigen Regelungen und Anwendungsverbote von Glyphosat fortzuführen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen","shortTitle":"PflSchG 2012","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005849","title":"Überarbeitung des Agrarstatistikgesetz zur besseren Verfügbarkeit von Daten zu Pflanzenschutz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Einführung eines verpflichtenden Anwendungsregisters zur flächengenauen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln für landwirtschaftliche Betriebe muss hier geregelt werden. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Agrarstatistiken","shortTitle":"AgrStatG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/agrstatg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005850","title":"Revision: EU Ambient Air Quality Direktive","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Einführung strenger Vorgaben für Emissionen von Schiffen, um Luftqualität zu erhalten","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005851","title":"Revision: Fuel EU Maritime","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Sicherstellen der Einbeziehung von Methan und höheres Ambitionsniveau","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005852","title":"Ambitionierte Mid Term Measures in der Green House Gas Strategy der IMO","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Begleiten des Comprehensive Impact Assessment und Einsatz für ambitionierte midterm measures zur Transformation der internationalen Seeschifffahrt","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005853","title":"Einführung von Emission Control Areas nach IMO MARPOL Annex VI","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Einführung von Emissionskontrollzonen, um die Luftqualität zu verbessern","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005854","title":"Umweltfreundlichere Ausrichtung der EEG-Förderung / REDIII-Implementierung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Beendigung der EEG-Subventionen für Primärholz-Kraftwerke und Verbesserung der Förderbedingungen für flexible Biogasanlagen mit umweltfreundlichen Substraten","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"},{"title":"Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse","shortTitle":"BiomasseV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/biomassev"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005855","title":"Anteil von Biomasse in der Fernwärme begrenzen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Im Wärmeplanungsgesetz und der BEW sind zu hohe Grenzwerte für den Anteil von Biomasse in Wärmenetzen enthalten, die abgesenkt werden müssen - alternative erneuerbare Technologien müssen Vorrang bekommen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze","shortTitle":"WPG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wpg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005856","title":"Einführung eines nationalen CO2-Preises auf die Emissionen aus Waldholzverbrennung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Beendigung der indirekten Subventionen durch den fehlenden CO2-Preis bei Emissionen aus der Verbrennung von Waldholz","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen","shortTitle":"BEHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/behg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate 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","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Einführung eines flächendeckenden Tempolimits auf Autobahnen in Deutschland, 120km/h Autobahn, 80 km/h Landstraße, 30km/h innerstädtisch ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Straßenverkehrs-Ordnung","shortTitle":"StVO 2013","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013"},{"title":"Straßenverkehrsgesetz","shortTitle":"StVG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stvg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road traffic"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005859","title":"Abschaffung klimaschädlicher Subventionen im Verkehr","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Stärker gestaffelte Kfz-Steuer nach CO2-Emission des Fahrzeugs, Dientswagenregelung, die CO2-Ausstoß berücksichtigt ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002","shortTitle":"KraftStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg"},{"title":"Energiesteuergesetz","shortTitle":"EnergieStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road traffic"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005860","title":"Netzdienlicher und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Netzdienlicher, ausreichender und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge","shortTitle":"EmoG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/emog"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road traffic"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005861","title":"Naturverträgliche Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, Solarpaket 1","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung","printingNumber":"193/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0193-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-erneuerbare-energien-gesetzes-und-weiterer-energiewirtschaftsrechtlicher/302870","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Mäßigung der Folgen, wenn bereits ausgewiesene Gebiete in Beschleunigungsgebiete umdeklariert werden (§ 6a WindBG und § 8a WindSeeG)","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten","shortTitle":"WindBG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/windbg"},{"title":"Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See","shortTitle":"WindSeeG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/windseeg"},{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"},{"title":"Raumordnungsgesetz","shortTitle":"ROG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008"},{"title":"Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung","shortTitle":"UVPG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg"},{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005862","title":"Naturverträgliche Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht","printingNumber":"20/7502","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007502.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-des-klimaschutzes-beim-immissionsschutz-zur-beschleunigung-immissionsschutzrechtlicher/299229","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Anpassung der Novelle, um Naturverträglichkeit der Beschleunigungsmaßnahmen sicherzustellen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","shortTitle":"BImSchV 9","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_9"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005863","title":"Begleitung Umsetzung des Paktes von Bund und Ländern zur Planungsbeschleunigung vom 6.11.2023","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Sicherstellen, dass die beschleunigenden Maßnahmen nicht zulasten von Natur- und Umwelt gehen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"},{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"},{"title":"Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung","shortTitle":"UVPG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg"},{"title":"Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG","shortTitle":"UmwRG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/umwrg"},{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Verwaltungsgerichtsordnung","shortTitle":"VwGO","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo"},{"title":"Verwaltungsverfahrensgesetz","shortTitle":"VwVfG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005864","title":"Einsatz für angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft an Verwaltungsverfahren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wahrung einer angemessenen Beteiligungsmöglichkeit an Verwaltungsverfahren im Sinne des Völker- und Europarechts","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG","shortTitle":"UmwRG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/umwrg"},{"title":"Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung","shortTitle":"UVPG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005865","title":"Verhindern von staatlicher Förderung von synthetischem Methan (sNG)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Im Rahmen der Klimaschutzverträge werden staatliche Subventionen zur CO2 Minderung vergeben. SNG sollte nicht unter diese Förderung fallen","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005866","title":"Ambitionierte Ausgestaltung und Umsetzung der CSRD in Deutschland","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","printingNumber":"385/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0385-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2464-des-europ%C3%A4ischen/314977","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","publicationDate":"2024-03-22","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_CSRD_UmsG.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_CSRD_UmsG.html?nn=110518"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","printingNumber":"20/12787","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012787.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2464-des-europ%C3%A4ischen/314977","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","publicationDate":"2024-03-22","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_CSRD_UmsG.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_CSRD_UmsG.html?nn=110518"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Ambitionierte Umsetzung der europäischen Vorgaben. Momentan vorallem die Fragen: Wer darf die Nachhaltigkeitsbereichte prüfen und wer darf am deutsche Interessen in Nachhaltigkeitsberichterstattungsfragen generell vertreten in der Verhandlung","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Handelsgesetzbuch","shortTitle":"HGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005867","title":"Verankerung der Weiterführung und- finanzierung des Green Deal in der Strat. Agenda der EU (2024-29)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Verankerung der Weiterführung und -finanzierung des Green Deal in der nächsten Legislatur des Europäischen Parlaments (2024-2029). Dazu zählen, dass Natur- und Klimaschutz konkrete Erwähnung finden und ihre Notwendigkeit bestärkt wird, Festhalten an den Zielmarken des Green Deal und keine Entkernung von Umweltrichtlinien, stattdessen Finanzierung für Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz, Industrietransformation und Kreislaufwirtschaft. Natur- und Klimaschutz dürfen nicht depriorisiert werden sondern müssen weiterhin ein Fokus sein und bei den künftigen Zielsetzungen der EU mit einfließen. Die bereits beschlossenen Maßnahmen aus der vergangenen Legislatur müssen um- und durchgesetzt werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005868","title":"Rechtsanspruch Freiwilligendienste","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es soll ein Rechtsanspruch für einen Freiwilligendienst eingeführt werden und dieser mit entsprechenden Haushaltsmitteln hinterlegt werden","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst","shortTitle":"BFDG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bfdg"},{"title":"Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten","shortTitle":"JFDG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/jfdg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005869","title":"Anpassung von Abgabenordnung/Gemeinnützigkeitsrecht","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Sichere Rahmenbedingungen für Vereine und ehrenamtlich Engagierte","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Abgabenordnung","shortTitle":"AO 1977","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005870","title":"Änderung Bürgerliches Gesetzbuch","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Rechtssicherheit und Entbürokratisierung für das Ehrenamt","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005871","title":"Änderung des Transparenzregisters","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Einfache Regelungen für Ehrenamtliche","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenzregister","shortTitle":"TrGebV 2020","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/trgebv_2020"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005872","title":"Änderung Zuwendungsempfängerregister (BZSt)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Unbürokratische Regelungen für Ehrenamtliche im Zuwendungsempfängerregister","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Abgabenordnung","shortTitle":"AO 1977","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006556","title":"Naturverträgliche Ausgestaltung des Kohlenstoffspeicher- und Transportgesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes","printingNumber":"266/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0266-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-kohlendioxid-speicherungsgesetzes/312438","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid Speicherungsgesetzes","publicationDate":"2024-02-26","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20240226-referentenentwurf-cms.pdf?__blob=publicationFile&v=10"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes","printingNumber":"20/11900","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011900.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-kohlendioxid-speicherungsgesetzes/312438","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid Speicherungsgesetzes","publicationDate":"2024-02-26","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20240226-referentenentwurf-cms.pdf?__blob=publicationFile&v=10"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Der Änderungsantrag zum Kohlenstoffspeicher- und Transportgesetz sollte die Risiken der technischen CO2 Entnahme, Transport und Speicherung wirkungsvoll begrenzen und CCS nur für unvermeidbare Restemissionen zulassen. CCS an Gaskraftwerken lehnen wir ab. \r\nKlimaschutz und Biodiversitätsschutz gemeinsam voranbringen. Die Politik ist gefordert, Ansätze zu entwickeln, die dem Natur- und Klimaschutz dienen. Die technische Einlagerung von CO2 muss dabei letztes Mittel und Ausnahme bleiben. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid","shortTitle":"KSpG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kspg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007356","title":"Nationale Biomassestrategie (NABIS) nachhaltig ausrichten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Priorisierung von Klima- und Naturschutz sowie Ernährungssicherheit vor der Nutzung von Biomasse für stoffliche und energetische Zwecke","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"},{"title":"Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse","shortTitle":"BiomasseV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/biomassev"},{"title":"Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung","shortTitle":"BioSt-NachV 2021","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/biost-nachv_2021"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Verkehr\"","en":"Other in the field of \"Transportation\""},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012270","title":"Berücksichtigung des Schutzes von Wildtieren bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes","printingNumber":"256/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0256-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-tierschutzgesetzes-und-des-tiererzeugnisse-handels-verbotsgesetzes/312317","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes","publicationDate":"2024-02-01","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=6","draftBillProjectUrl":"https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes","printingNumber":"20/12719","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012719.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-tierschutzgesetzes-und-des-tiererzeugnisse-handels-verbotsgesetzes/312317","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes","publicationDate":"2024-02-01","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=6","draftBillProjectUrl":"https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Der Schutz von Wildtieren muss bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes berücksichtigt werden, ebenso wie der Schutz der Biodiversität und der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit. Das u.a. durch Einführung einer Positivliste für Heimtiere, striktere Regelungen für Tierbörsen und des Online-Handels sowie Verbots von Wildtieren in Zirkussen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Tierschutzgesetz","shortTitle":"TierSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012271","title":"Erhalt und Verbesserung der Grünausstattung im Siedlungsbereich, \"dreifache Innentwicklung\"","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung","printingNumber":"20/13091","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013091.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-integrierten-stadtentwicklung/315291","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung","publicationDate":"2024-08-01","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Downloads/referentenentwuerfe/novelle-baugb-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3","draftBillProjectUrl":"https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/novelle-baugb-2024.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Aufrechterhaltung einer geregelten, mehrstufigen Siedlungsplanung,, einschl. der erforderlichen Beteiligungsschritte und Umweltfolgenabschätzungen; Verhinderung von \"Freifahrtscheinen\" zum Zwecke des Wohnungsneubaus und aus Umweltsicht gravierender planungsbeschleunigender Elemente; Stärkung der Anforderungen an Klimaanpassung und Klimaschutz; Fokus auf Bauen im Bestand statt Neubau; Verhinderung der Abschwächung von Eingriffsregelung und Umweltbericht; Schaffung von bezahlbarem Wohnraum","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"},{"title":"Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke","shortTitle":"BauNVO","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012272","title":"Naturverträgliche Ausgestaltung der Langfriststrategie Negativemissionen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Strategie regelt die notwendigen Negativemissionen bis 2040/2060. NABU fordert die Stärkung der natürlichen Senken und einen begrenzten Ansatz für BECCS mit nachhaltiger Biomasse ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012273","title":"Stärken des Naturschutzes im Rahmen des Parlamentskreises Meerespolitik","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Stärkung der fraktionsübergreifenden meerespolitischen Zusammenarbeit im Deutschen Bundestag","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012274","title":"Verhindern der staatlicher Förderung von synthetischem Methan (sNG) durch das BMWK ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Im Rahmen der Klimaschutzverträge werden staatliche Subventionen zur CO2 Minderung vergeben. Der NABU fordert, dass SNG sollte nicht unter diese Förderung fallen soll. Stattdessen sollte die Wasserstoffinfrastruktur stärker gefördert werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012495","title":"Fortschreibung marine Raumordnung jetzt einleiten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Meeresraumordnungsplan 2021 sieht bis 2026 eine Evaluierung und ggf Fortschreibung vor. Damit das rechtzeitig gelingt, muss das BMWSB jetzt die Evaluierung einleiten und das BSH damit beauftragen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee","shortTitle":"AWZROV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/awzrov"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012496","title":"Naturverträgliche Ausgestaltung der Carbon-Management-Strategie","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management-Strategie","printingNumber":"20/11585","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011585.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/eckpunkte-der-bundesregierung-f%C3%BCr-eine-carbon-management-strategie/312598","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Naturverträgliche Umsetzung von CCS im Meer","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012896","title":"Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland. Mit den Gebühren soll insbesondere Sammlung und Sortierung, aber auch das Recycling finanziert werden. Durch Öko-Modulation müssen Anreize für den Rezyklateinsatz gesetzt werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013848","title":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen (Hochwasserschutzgesetz III)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes (20. WP)","publicationDate":"2024-10-13","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/20._Lp/hwsg_3/Entwurf/hwsg_3_refe_bf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bmuv.de/gesetz/referentenentwurf-hochwasserschutzgesetz-iii"}]},"description":"Aufzeigen von Möglichkeiten, Synergieeffekte zwischen Hochwasserschutz und Naturschutz zu nutzen; Bekräftigung, dass Verbesserung der Datenlage essentiell für naturverträglichen Ausbau von Infrastruktur ist.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"},{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"},{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013849","title":"Zusatzprotokoll EMRK zu Recht auf gesunde Umwelt","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Beteiligung an Kampagne von mehr als 450 Organisationen der Zivilgesellschaft, sozialen Bewegungen und Organisationen indigener Völker sowie von mehr als 200 Wissenschaftler*innen um das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt durch die Unterstützung der Annahme eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu fördern; Versand eines gemeinsamen Verbändebriefs an BMUV, AA und BMJ sowie an das Deutsche Generalkonsulat in Straßburg.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013850","title":"Förderung Weidetierhaltung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für die allgemeine Förderung der Weidetierhaltung einsetzen sowie die Honorierung der von ihr generierten Ökosystemleistungen voran bringen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015305","title":"Naturverträgliche Umsetzung der EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung  (IED)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (20. WP)","publicationDate":"2024-12-02","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/20._Lp/ied/Entwurf/ied_gesetz_entwurf_bf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bmuv.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2024-1785-zur-aenderung-der-richtlinie-2010-75-eu-ueber-industrieemissionen"}]},"description":"Während ein Teil der Umsetzung begrüßenswert ist, bezwecken wir, dass Anlagen mit potentiell großem Einfluss auf die Umwelt nicht verfahrensfrei gestellt bzw. nach vereinfachtem Verfahren zugelassen werden - wie dies im Referentenentwurf  mit Verweis auf Beschleunigung und den Deutschlandpakt erfolgt.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Bundesberggesetz","shortTitle":"BBergG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg"},{"title":"Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","shortTitle":"BImSchV 4 2013","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015306","title":"Umsetzung Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Umsetzung der angedachten Maßnahmen der NKWS in entsprechenden Regelungsvorhaben","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015555","title":"Kraftwerksicherheitsgesetz ohne Förderung von Biomasseumrüstungen ausgestalten","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Umsetzung der Kraftwerksstrategie","printingNumber":"20/13467","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/134/2013467.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/umsetzung-der-kraftwerksstrategie/316716","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Gesetz zur Förderung von Kraftwerken zur Sicherung der Stromerzeugung ausgestalten: Keine Förderung für Holzkraftwerke über das KWSG.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015556","title":"Empfehlung zur nationalen Meeresstrategie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern, Meeresumwelt- und Meeresnaturschutz noch stärker in den politischen und fachlichen Entscheidungen aller Ressorts zu verankern – auch um Schutz, Wiederherstellung und Nutzung von Nord- und Ostsee stärker zu harmonisieren. Unsere konkreten Forderungen sind: Meeresschutz und Klimaschutz muss eng miteinander verknüpft, Meere müssen effektiv geschützt und wiederhergestellt werden, eine kumulative Übernutzung der Meere muss drastisch reduziert werden, der Schutz der Hohen See und der Tiefsee muss sichergestellt werden, Menschen und Meere sollen ins Zentrum nachhaltiger globaler Entwicklung gerückt werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015557","title":"Verbesserung des Zustands der Gewässer durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Begleitung der Wasserrahmenrichtlinie zur Umsetzung eines guten ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015558","title":"neue Gemeinschaftsaufgabe bzw. GAK Sonderrahmenplan Klimaanpassung und Naturschutz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel ist natur-basierte Klimaanpassungsmaßnehmen stärker über die GAK zu fördern bzw. eine neue Gemeinschaftsaufgabe mit Fokus Klimaanpassung, inklusiver natürlicher Maßnahmen zu schaffen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes\"","shortTitle":"AgrStruktG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/agrstruktg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015559","title":"Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz","printingNumber":"20/6344","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/063/2006344.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/aktionsprogramm-nat%C3%BCrlicher-klimaschutz/298356","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel des NABUs ist es die finanzwirksamen Maßnahmen des ANK langfristig zu verstetigen und und auf eine ambitionierte Umsetzung der im ANK enthaltenen \"Beschleunigungsoffensive für Renaturierungsprojekte\" hinzuwirken.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"},{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"},{"title":"Raumordnungsgesetz","shortTitle":"ROG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015560","title":"Sicherung des Kinder- und Jugendplan des Bundes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der NABU setzt sich für die Verstetigung und Dynamisierung des Kinder- und Jugendplanes des Bundes ein.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)","shortTitle":"SGB 8","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015561","title":"Verankern effektiver Hochlaufstrategien für Elektromobilität im KoaV","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir setzen uns dafür ein, dass das Ziel der Bundesregierung von 15 mio. Elektrofahrzeugen bis 2030 möglichst natur-, umwelt- und sozialverträglich umgesetzt wird. Eine effektive Berücksichtigung der Thematik im kommenden Koalitionsvertrag ist daher notwendig.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Verkehr\"","en":"Other in the field of \"Transportation\""},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road traffic"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015562","title":"Nachhaltige Siedlungsentwicklung vorantreiben","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung","printingNumber":"20/13091","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013091.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-integrierten-stadtentwicklung/315291","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Da der Bauturbo aus Sicht des NABU das falsche Instrument zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist, sollte unbedingt von einer Einführung abgesehen werden. Stattdessen sollte der Fokus liegen auf einer Fokussierung von Bauaktivitäten durch Nutzung von Bestandspotentialen; nachhaltiger und sozial gerechter Bau-, Boden- und Wohnungspolitik; Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung; Erhalt und Verbesserung des siedlungsnahen Grünflächenwertes; energetische Sanierung.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"},{"code":"FOI_RP_COUNTRYSIDE","de":"Ländlicher Raum","en":"Rural area"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""},{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016352","title":"Sicherstellung ambitionierter EU Klimaziele 2040 im European Climate Law","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Sicherstellung ambitionierter EU Klimaziele im European Climate Law, Verhinderung von Aufweichungen etwa durch Aufnahme des Handels mit Paris Agreement Artikel 6-Zertifikaten aus nicht-EU-Staaten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen","shortTitle":"TEHG 2025","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2025"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017188","title":"Natur-/Klimaschutzfinanzierung im Langfristhaushaushalt der EU (MFR)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":115,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0005806","regulatoryProjectTitle":"Klima- und naturfreundliche Ausrichtung des Bundeshaushalts 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/17/43/315715/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260205.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 1\r\nHerrn Bundeskanzler\r\nOlaf Scholz\r\nWilly-Brandt-Straße 1\r\n10557 Berlin\r\nBerlin, 03.05.2024\r\nEin wichtiges Signal: Sechs Milliarden Euro für internationale Klimafinanzierung und 1,5 Milliarden Euro\r\nfür internationale Biodiversitätsfinanzierung 2025 sichern\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\nauf Deutschland ist Verlass – mit diesen Worten unterstrichen Sie letzten Freitag beim Petersberger\r\nKlimadialog die Verantwortung der Industriestaaten, öffentliche Gelder für die internationale\r\nKlimafinanzierung bereitzustellen. Wir danken Ihnen für diese Versicherung. Damit ist klar, dass die\r\nBundesregierung ihre Zusage einhalten muss, 2025 ein Niveau von jährlich mindestens sechs Milliarden\r\nEuro Haushaltsmitteln für die internationale Klimafinanzierung zu erreichen bzw. zu halten und jährlich\r\nmindestens 1,5 Milliarden Euro für die internationale Biodiversitätsfinanzierung bereitzustellen.\r\nDen globalen Herausforderungen sowie Deutschlands Verantwortung und Wirtschaftskraft angemessen\r\nwäre aus unserer Sicht ein Beitrag von jährlich mindestens acht Milliarden Euro an Haushaltsmitteln für\r\ndie Klimafinanzierung und jährlich mindestens zwei Milliarden Euro für die Biodiversitätsfinanzierung\r\n2025. Daher sind zumindest die bestehenden Zusagen unbedingt einzuhalten.\r\nAls Exportnation und Verfechter einer regelbasierten Weltordnung muss Deutschland benachteiligte und\r\nvon der Klima- und Biodiversitätskrise besonders bedrohte Regionen der Welt beim Klima- und\r\nNaturschutz, der Anpassung an die immer dramatischeren Auswirkungen der Klimakrise und den daraus\r\nresultierenden Schäden und Verlusten unterstützen. Dabei geht es nicht nur um das Einhalten von\r\nZusagen und Glaubwürdigkeit, sondern auch um ökonomisches und politisches Eigeninteresse.\r\nDeutschlands internationale finanzielle Beiträge sind ein wesentlicher Beitrag für eine kluge\r\nSicherheitspolitik, die den internationalen strategischen Gestaltungsspielraum erweitert und auch für die\r\ndeutsche Wirtschaft in der globalen Transformation Vorteile bringt.\r\nDeutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 2\r\nWir stimmen Ihnen zu, dass der immense globale Finanzierungsbedarf für eine klima- und\r\nnaturfreundliche Transformation nicht allein über öffentliche Gelder von Industriestaaten getragen\r\nwerden kann. Gerade die besonders bedrohten und einkommensschwachen Länder brauchen auch in\r\nZukunft aber vor allem öffentliche Gelder in Form von Zuschüssen und stark zinsvergünstigten Krediten.\r\nViele dieser Länder zahlen schon jetzt mehr für die Tilgung von Schulden als für ihre eigenen Gesundheits-\r\nund Bildungssysteme. Das ist weder nachhaltig noch gerecht.\r\nEs braucht bei den diesjährigen Klimaverhandlungen eine starke deutsche Stimme, damit auch andere\r\nIndustriestaaten ihren Beitrag zur Klimafinanzierung leisten. Darüber hinaus ist es bei der UN-\r\nWeltklimakonferenz COP29 in Baku dieses Jahr entscheidend, dass Deutschland die Entwicklung eines\r\nneuen, bedarfsorientierten Klimafinanzierungsziels vorantreibt, das insbesondere die ausreichende\r\nUnterstützung für die Anpassung an den Klimawandel und die Bewältigung unvermeidlicher Verluste und\r\nSchäden sicherstellt. Im Rahmen eines solchen Ziels wird in den folgenden Jahren auch der deutsche\r\nFinanzierungsbeitrag steigen müssen. Darüber hinaus fordern wir weitere Mechanismen, mit denen etwa\r\nfossile Energiekonzerne und andere CO2-Verschmutzer mit Steuern und Abgaben in die Pflicht genommen\r\nwerden, auch finanziell stärker zur Transformation beizutragen.\r\nAuch bei der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention COP16 in Cali im Oktober werden\r\nFinanzierungsfragen eine zentrale Rolle spielen. Hier erwarten wir ebenfalls, dass Deutschland sowohl\r\nDruck auf andere Industriestaaten ausübt als auch Klarheit über den eigenen Beitrag herstellt, damit die\r\nbestehenden Zusagen der Industrieländer eingehalten werden: mindestens 20 Milliarden Dollar jährlich\r\nab 2025 und mindestens 30 Milliarden Dollar jährlich ab 2030. Diese sind eine Grundvoraussetzung, damit\r\ndie Ziele des Kunming-Montreal-Rahmenwerks für den Schutz der Natur von allen Staaten weltweit\r\numgesetzt werden können.\r\nAngesichts der drastischen Etatkürzungen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und\r\nEntwicklung (BMZ) und im Auswärtigen Amt (AA) im Jahr 2024 und den von Bundesfinanzminister Lindner\r\ngeforderten weiteren Kürzungen für 2025 sind Ihre Worte beim diesjährigen Petersberger Klimadialog ein\r\nwichtiges Signal. Deshalb erwarten wir Ihr Engagement für die konsequente Übersetzung in den\r\nkommenden Haushaltsverhandlungen, um weitere Kürzungen in den Etats von BMZ und AA zu verhindern\r\nund die Entwicklungs-, Klima- und Biodiversitätsfinanzierung nicht weiter zu beschneiden. Damit auf\r\nDeutschland wirklich Verlass ist.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nProf. Dr. Kai Niebert\r\nDNR-Präsident\r\nin Vertretung für die oben genannten Organisationen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005807","regulatoryProjectTitle":"Änderung des Gebäudeenergiegesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f2/1c/312616/Stellungnahme-Gutachten-SG2406120045.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Kurzgutachten zur Ziellücke im Gebäudesektor \r\nder Partner der Gebäude-Allianz\r\n\r\nPartner der Gebäude-Allianz \r\n \r\nKurzgutachten zur Ziellücke im Gebäudesektor \r\nder Partner der Gebäude-Allianz\r\n\r\nWeckruf Gebäude: Die klima-, wirtschafts-, sozial und verbraucherpolitische \r\nAufholjagd muss heute beginnen! \r\nPolitische Einordnung der Partner der Gebäude-Allianz anlässlich des Kurzgutachtens „Klimaziellücke \r\nim Gebäudesektor: Untersuchung der Auswirkungen des aktuellen GEG-Kompromisses auf die \r\nTreibhausgasemissionen im Gebäudesektor in Deutschland“ des Forschungsinstituts für \r\nWärmeschutz München \r\nDas vorliegende Gutachten, das das Forschungsinstitut für Wärmeschutz München (FIW) im Auftrag \r\nder Partner der Gebäude-Allianz erstellt hat, zeichnet ein klares Bild: Im Gebäudesektor besteht \r\ndringender klimapolitischer Handlungsbedarf. Das Einhalten der gesetzlichen Ziele zur Reduktion von \r\nTreibhausgasen und Energieverbrauch ist nur möglich, wenn jetzt alle Hebel umgelegt werden. Die \r\npolitische Blockade und das Aussetzen von entscheidenden Instrumenten und Maßnahmen zur \r\nVerbesserung der energetischen Gebäudesubstanz drohen, die multiplen Krisen im Gebäudesektor \r\nweiter zu befeuern. Als Gebäude-Allianz fordern wir ein sofortiges Umdenken und Umlenken seitens \r\nder Bundesregierung. Ohne den politischen Willen und die Umsetzung von neuen \r\nordnungsrechtlichen wie finanzpolitischen Maßnahmen, droht das Projekt Klimaneutralität im \r\nGebäudesektor dauerhaft zu scheitern. \r\nKernbotschaften - was es jetzt braucht, um die Ziele für 2030 bzw. 2045 einzuhalten: \r\n1. Energetische Sanierung und Absenkung des Energiebedarfs von Gebäuden zur politischen \r\nPriorität machen \r\nDie Sanierungsquote in Deutschland fällt zusehends und hat mit 0,7 Prozent einen neuen Tiefpunkt \r\nerreicht. Dies ist für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor dramatisch. \r\nSanierungsrate und Sanierungstiefe liegen weit unter dem, was für eine deutliche Reduzierung des \r\nEnergieverbrauchs notwendig wäre. Gleichzeitig muss sich der Heizungswechsel weg von fossilen hin \r\nzu erneuerbaren Energien im Vergleich zu heute verdoppeln, um die Klimaziele einzuhalten. Damit \r\npolitische Maßnahmen ihre Wirkung rechtzeitig vor dem Zieljahr 2030 bzw. 2045 entfalten können, \r\nmüssen sie noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Dies muss jetzt höchste politische \r\nPriorität haben. Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamteffizienz sind der Schlüssel für eine \r\nbezahlbare und verlässliche Energieversorgung und Energiewende in Deutschland. Es ist das Gebot \r\nder Stunde, die Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in die nationale Umsetzung zu bringen. \r\nNeben dem Beschluss gesetzlicher Vorgaben für verstärkte Sanierung muss eine neue Ära für eine \r\nsozial gerechte und langfristig gesicherte Förderpolitik eingeleitet werden. \r\n \r\n2. Planung und Priorisierung statt Verantwortungsdiffusion - Fokus auf ‚Worst Performing \r\nBuildings‘ auch in Wohngebäuden sicherstellen \r\nDie im Gutachten aufgezeigte eklatante Klimaschutzlücke verdeutlicht: Es braucht einen \r\nverlässlichen regulatorischen Rahmen und eine Fokussierung von Kapazitäten und Ressourcen dort, \r\nwo sie die größte Wirkung erzielen – bei den energetisch schlechtesten Gebäuden (Worst \r\nPerforming Buildings, WPB). Die WPB müssen als erstes mit geeigneten Maßnahmen angegangen \r\nKurzgutachten zur Ziellücke im Gebäudesektor \r\nder Partner der Gebäude-Allianz werden. Dies ist klima-, wirtschafts-, sozial- und verbraucherpolitisch notwendig und sinnvoll, denn \r\nhier können schnell hohe Einspareffekte erzielt werden. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt: Die \r\naktuelle Förderkulisse reicht nicht aus. Die Erreichung der Klimaziele ist damit unrealistisch. Es \r\nbesteht die Gefahr von fossilen Lock-ins. Ein großer Teil der WPB sind Ein- und Zweifamilienhäuser. \r\nPrivate Eigenheimbesitzende dürfen deshalb nicht mit den Herausforderungen einer energetischen \r\nSanierung allein gelassen werden. Sie brauchen langfristig abgesicherte, sozial gestaffelte Förderung, \r\ngute Beratung und Planungssicherheit über die Anforderungen, um Investitionsentscheidungen zu \r\ntreffen und bei der Umsetzung unterstützt zu werden. \r\nAuch das Handwerk und der Bausektor brauchen diese Planungssicherheit, um die notwendigen \r\nKapazitäten aufzubauen. Gerade jetzt, wo die Konjunktur im Bausektor schwächelt, können \r\nenergetische Sanierungen zum wichtigen Motor werden. Dafür braucht es einen politischen Impuls \r\nund langjährig angelegte Sicherheiten in Form von verstetigter sowie zuverlässiger Förderung und \r\nvor allem Ordnungsrecht. Es müssen jetzt für Deutschland verbindliche Prioritäten und \r\nSanierungsfahrpläne definieret werden. Geschieht dies nicht, wird die Unsicherheit verlängert, in der \r\ndie nötigen Investitionen und Weichenstellungen ausbleiben und damit die Lücke zwischen \r\nKlimazielen und Klimarealität weiter vergrößert. \r\n3. Nichtstun kostet: Rechtzeitig in den Gebäudebestand investieren und soziale \r\nGerechtigkeit schaffen. \r\nDer Klimaschutz im Gebäudebereich ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Kosten gerecht \r\nverteilt werden müssen. Jetzt den Klimaschutz im Gebäudesektor auf die lange Bank zu schieben, \r\nwird sich innerhalb weniger Jahre vielfach rächen. Die im Gutachten gezeigte Ziellücke bedeutet, \r\ndass gigantische Mehrkosten auf uns zukämen: Zum einen entstehen Kosten aufgrund nicht erfüllter \r\nKlimaverpflichtungen Deutschlands im Rahmen der europäischen Effort Sharing Regulation. Zum \r\nanderen entstehen individuelle Kosten durch hohe Energiepreise, von welchen Menschen in \r\nunsanierten Gebäuden besonders betroffen sind. Energieeffiziente Gebäude sind ein doppelter \r\nGewinn: Sie helfen, das Klima zu schützen, und sie entlasten Endenergieverbraucher:innen und vor \r\nallem Menschen mit niedrigen Einkommen. Die Bundesregierung muss die soziale Abfederung im \r\nGebäudesektor von Anfang an mitdenken, um rasche Umsetzung und gesellschaftliche Zustimmung \r\nzu sichern. Das bedeutet, die aktuelle Förderlandschaft vom Kopf auf die Füße zu stellen – es braucht \r\ndie lange versprochene Erhöhung der Förderung für Effizienzmaßnahmen genauso wie sozial \r\ngestaffelte Fördersätze, um alle Menschen unabhängig von ihrer ökonomischen oder sozialen \r\nSituation am ökologischen Fortschritt teilhaben zu lassen. Wer zur Miete wohnt, braucht Sicherheit, \r\ndass Sanierungen möglichst warmmietenneutral wirken. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, diesen \r\nWandel jetzt politisch und gesetzlich verbindlich zu verankern. Gesunde Wohnverhältnisse bedeutet \r\nWohnräume, die im Winter warm und im Sommer kühl sind. Das darf kein Luxus für Reiche werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005807","regulatoryProjectTitle":"Änderung des Gebäudeenergiegesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/88/6f/312618/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210210.pdf","pdfPageCount":55,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München\r\nForschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München T +49 89 85800-0 | F +49 89 85800-40\r\nLochhamer Schlag 4 | DE-82166 Gräfelfing info@fiw-muenchen.de | www.fiw-muenchen.de \r\nInstitutsleitung: Prof. Dr.-Ing. Andreas H. Holm\r\nKlimaziellücke im Gebäudesektor: Untersuchung der \r\nAuswirkungen des aktuellen GEG-Kompromisses auf \r\ndie Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor in \r\nDeutschland\r\nAndreas H. Holm\r\nChristoph Sprengard\r\nKerstin Lohr\r\nBenedikt Empl\r\nIm Auftrag von: \r\nNaturschutzbund Deutschland NABU, Koordinierender Verband der Gebäude-Allianz\r\nCharitéstr. 3\r\n10117 Berlin\r\nDeutschland\r\nFIW München\r\nForschungsbericht FO-2023-06\r\nForschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München\r\nForschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München T +49 89 85800-0 | F +49 89 85800-40\r\nLochhamer Schlag 4 | DE-82166 Gräfelfing info@fiw-muenchen.de | www.fiw-muenchen.de \r\nInstitutsleitung: Prof. Dr.-Ing. Andreas H. Holm\r\nFO-2023-06\r\nFIW Bericht FO-12/12\r\nKlimaziellücke im Gebäudesektor: Untersuchung \r\nder Auswirkungen des aktuellen GEG-Kompromis\u0002ses auf die Treibhausgasemissionen im Gebäude\u0002sektor in Deutschland\r\nIm Auftrag von: \r\nNaturschutzbund Deutschland NABU, Koordinierender Verband der Gebäude\u0002Allianz\r\nCharitéstr. 3\r\n10117 Berlin\r\nDeutschland\r\nDer Bericht umfasst:\r\n55 Seiten\r\n21 Abbildungen\r\n7 Tabellen\r\nDie Verantwortung für den Inhalt dieses Berichts liegt bei den Autoren.\r\nGräfelfing, den 12. April 2024\r\nInstitutsleiter Abteilungsleiter Bearbeiter\r\nProf. Dr.-Ing. Andreas H. Holm Christoph Sprengard Kerstin Lohr\r\n3\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nInhaltsverzeichnis\r\n1 Kurzfassung 4\r\n2 Herausforderungen und Motivation 7\r\n3 Bedeutung des CO2-Budgets und politischer Instrumente zum Erreichen der \r\nKlimaschutzziele im Gebäudebestand 10\r\n3.1 CO2-Budget 10\r\n3.2 Primär-, Endenergie und Erneuerbare Anteile und politische Instrumente auf \r\neuropäischer Ebene 13\r\n3.3 Primär-, Endenergie und Erneuerbare Anteile und politische Instrumente auf \r\nnationaler Ebene 16\r\n3.4 Differenzen zwischen EU und DE 18\r\n4 Betrachtung der Gutachten zur Klimaneutralität im Gebäudebestand unter \r\nBerücksichtigung aktueller Entwicklungen 19\r\n5 Überprüfung der politischen Ziele unter den aktuellen Gegebenheiten durch \r\nSimulation des Gebäudebestands bis 2045 25\r\n5.1 Die untersuchten Szenarien 26\r\n5.1.1 Weiter-So-Szenario als Basisfall 26\r\n5.1.2 Ziel-Pfad 27\r\n5.2 Grundsätzliche Randbedingungen 28\r\n5.2.1 Entwicklung im Bereich der Gebäudetechnik 28\r\n5.2.2 Zubau 30\r\n5.2.3 Sanierungsrate und Sanierungstiefe 30\r\n5.3 Modellergebnisse 32\r\n5.3.1 Endenergieverbrauch 33\r\n5.3.2 Primärenergieverbrauch 34\r\n5.3.3 THG-Emissionen 34\r\n6 Bewertung der Ergebnisse 37\r\n6.1 Ziel nach KSG 2021 37\r\n6.2 Ziel nach RED 2023 38\r\n6.3 Ziel nach EED 2023 bzw. EnEfG 39\r\n6.4 Ziel nach EPBD 41\r\n7 Fazit und Handlungsempfehlungen 43\r\nAbbildungsverzeichnis 48\r\nTabellenverzeichnis 50\r\nLiteraturverzeichnis 51\r\n4\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\n1 Kurzfassung\r\nDas Jahr 2023 war für den deutschen Gebäudesektor im Hinblick auf die Klimaziele \r\n2030 bzw. 2045 ein herausforderndes Jahr. Öffentliche Diskussionen zur Novelle des \r\nGebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) haben letztendlich zu einem Kompromissent\u0002wurf geführt. Das novellierte Gesetz ist seit 1.1.2024 in Kraft und besagt, dass der \r\nWärme- und Warmwasserbedarf zu 65 % aus erneuerbaren Energien gedeckt wer\u0002den muss, wenn eine neue Heizung in Betrieb genommen wird. Für Wärmeerzeuger \r\nin Bestandsgebäuden gibt es allerdings lange Übergangsfristen, die zu einer Verzö\u0002gerung in der Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor führen werden. Darüber \r\nhinaus haben nicht zuletzt öffentliche Diskussionen um das GEG 2024 zu Vorziehef\u0002fekten und einem Rekordabsatz bei Gas- und Ölheizungen im Jahr 2023 geführt. Da\u0002raus resultieren, selbst dann, wenn man voraussetzt, dass die Gebäude vollständig \r\nsaniert sind, jährlich Emissionen in Höhe von ca. 1 bis 1,5 Mio. t CO2-Äqui. pro Jahr. \r\nAndernfalls sind die Emissionen noch deutlich höher. \r\nIn dieser Studie wurde daher untersucht, ob die Klimaziele Deutschlands für den Ge\u0002bäudesektor noch erreichbar sind und welche Kompensationsmaßnahmen notwendig \r\nsind, um sie zu erreichen. Dafür wurden Untersuchungen basierend auf dem vom \r\nFIW München in Zusammenarbeit mit dem ITG Dresden für die „Gebäudestudie“ im \r\nRahmen der „dena-Leitstudie Integrierte Energiewende“ (dena 2018) entwickelten\r\nGebäude- und Anlagenmodell durchgeführt. Das Modell bildet den Gebäudebestand \r\nin Deutschland entsprechend seiner Flächen, baulichen Zustände, Energieträger und \r\nAnlagentechnik ab. Das Gebäude- und Anlagenmodell wurde im Rahmen der vorlie\u0002genden Studie unter Berücksichtigung aktueller Randbedingungen, wie beispiels\u0002weise den höheren Absatzzahlen von fossilen Wärmeerzeugern weiterentwickelt.\r\nGegenstand der Untersuchung ist dabei ein Weiter-So-Szenario, das die bisherigen \r\nEntwicklungen im Bereich der Heizungstechnik und Gebäudehülle unter Berücksich\u0002tigung der Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm 2030 fortschreibt und aktuelle \r\nTendenzen bis 2045 abbildet. Dieses stellt den Basis-Fall dar. Des Weiteren wird ein \r\nZiel-Pfad untersucht, der aufgrund eines sinnvoll kombinierten Maßnahmenpakets\r\nzur Einhaltung der Klimaziele im Gebäudesektor führt. Ziel-Pfad und Weiter-So-Sze\u0002nario werden in Bezug zueinander gesetzt und hinsichtlich der Erreichung der Klima\u0002ziele eingeordnet. Darüber hinaus wird der Beitrag zur Energie- und THG-Emissions\u0002einsparung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien ermittelt. Hintergrund für die \r\nBewertung sind die auf nationaler, europäischer und nationaler Ebene geltenden Ver\u0002träge, Verordnungen bzw. Gesetze (z.B. europäisches bzw. Bundes-Klimaschutzge\u0002setz, Energieeffizienzrichtlinie, Erneuerbare-Energien Richtlinie, EU-Gebäuderichtli\u0002nie oder GEG). \r\nDie Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass Einzelmaßnahmen, z.B. Fokus al\u0002lein auf Wärmepumpen, ohne die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, \r\ndazu führen würden, dass unrealistisch hohe Absatzahlen oder andersherum unrea\u0002listisch hohe Sanierungsraten resultieren würden. Daher ist der einzig sinnvolle An\u0002satz ein Maßnahmenpaket, das alle Aspekte der Effizienzsteigerung, des Energie-\r\n5\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nträgerwechsels und der THG-neutralen Energieträger (allerdings in sehr geringem \r\nMaße für den Gebäudesektor) aufgreift. Damit bis 2030 bzw. 2045 die Klimaziele im \r\nGebäudesektor eingehalten werden, ist folgendes Maßnahmenpaket (aus der Studie \r\njedoch nur für Wohngebäude ableitbar) erforderlich:\r\nSteigerung der Energieeffizienz\r\n• Fokus muss auf dem Bestand liegen.\r\n• Um die Effizienz in Wohngebäuden im ausreichenden Maße zu erhöhen, ist die \r\nSanierungsrate bis 2031 auf ca. 760.000 Wohneinheiten pro Jahr linear zu stei\u0002gern und ab dann bis 2045 auf etwa konstantem Niveau zu halten.\r\n• Das Sanierungsniveau der Gebäudehülle muss dabei für alle Wohngebäude ab \r\njetzt bis 2045 im Schnitt 85 % H’T zu H’T, Referenz betragen. \r\nEnergieträgerwechsel\r\n• Gebäude werden vorwiegend mit Wärmepumpen und Fernwärme temperiert.\r\n• Die Anzahl an jährlich eingebauten Wärmepumpen muss linear schnell auf ca. \r\n600.000 bis 2025 und bis 2030 weiter auf ca. 750.000 Wärmepumpen gesteigert \r\nwerden. Danach ist ein linearer Rückgang auf ca. 450.000 möglich, muss aber \r\ndann auf etwa konstantem Niveau bleiben. \r\nTHG-neutrale Energieträger\r\n• THG-neutrale Energieträger werden im Gebäudesektor eine untergeordnete Rolle \r\nspielen, da sie vorrangig von der Industrie benötigt werden und daher im Gebäu\u0002debereich nicht in großer Menge zur Verfügung stehen werden. Lediglich dort, wo \r\nsie nicht vermieden werden können, sollen sie eingesetzt werden. Ihr Beitrag zur \r\nZielerreichung 2030 im Zielpfad wird mit max. 20 TWh angenommen. \r\n• Aufgrund der Entwicklung in den letzten 5 Jahren bei Wärmeerzeugern und Sa\u0002nierung würden nach dem Ziel-Pfad trotzdem mindestens 110 TWh an THG-neut\u0002ralen flüssigen und gasförmigen Energieträgern im Jahr 2045 benötigt werden. \r\nAbweichungen von diesem Pfad führen dazu, dass eine erheblich größere Menge \r\nan THG-neutralen Energieträgern im Gebäudesektor benötigt wird.\r\nMonitoring der Zielerreichung\r\n• Regelmäßige Überprüfung / Monitoring der Entwicklungen im Gebäudesektor und \r\nggfs. Anpassung von Maßnahmen bzw. von Instrumenten bis zur abgeschlosse\u0002nen, zielkonformen Umsetzung.\r\nInsgesamt stellt die Einhaltung der Klimaziele im Gebäudesektor eine ambitionierte \r\nAufgabe dar, die jedoch bei gleichzeitiger Umsetzung der zuvor beschrieben Maß\u0002nahmen noch bewältigt werden kann. \r\nAuf europäischer Ebene sind diese Herausforderungen bekannt und werden u.a. \r\ndurch die neue EU-Gebäuderichtlinie adressiert. Ein wichtiger Aspekt ist allerdings, \r\ndass die Maßnahmen im Gebäudebereich alle Eigentümer:innen, aber insbesondere\r\n6\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\ndie von Ein- und Zweifamilienhäusern betreffen. Die Sanierung dieser ist ein wesent\u0002licher Bestandteil zum Erreichen der Klimaziele. Damit wird klar, dass die initiale Mo\u0002tivation für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen bei den Privatpersonen liegt, \r\ndie sich eine umfangreiche Sanierung, wie sie hier gefordert wird, nicht immer leisten \r\nkönnen. Der Staat muss hier Verantwortung zeigen und Förderprogramme entspre\u0002chend gestalten, so dass Sanierungsmaßnahmen im Gebäudesektor in entsprechen\u0002der Anzahl und auf entsprechendem Niveau umgesetzt werden. Die Förderpro\u0002gramme sollten daher insbesondere auf Ein- und Zweifamilienhäuser und Haushalte \r\nmit niedrigem Einkommen zugeschnitten werden, damit die Energie- und Klimawende \r\ngelingt. \r\n7\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\n2 Herausforderungen und Motivation\r\nWährend 2022 hohe Energiepreise aufgrund der aus dem Ukrainekrieg resultieren\u0002den Energiekrise dazu geführt haben, dass in vielen Haushalten fossil betriebene \r\nWärmeerzeuger auf erneuerbare Energieträger umgestellt wurden und diverse Kam\u0002pagnen die Menschen zum Energiesparen motivieren konnten, zeichnete sich 2023 \r\naufgrund der vergleichsweise niedrigeren Energiepreise und insbesondere der Dis\u0002kussionen um das GEG 2024 (Bundestag 2023b) ein gegenteiliges Bild ab. \r\nLanganhaltende Unsicherheiten und ständige Belastungen der vergangenen Jahre, \r\nbeispielsweise aufgrund der Corona-Pandemie, der hohen Inflation, der Energie- oder \r\nKlimakrise, zeichnen sich in der Bevölkerung durch Krisenmüdigkeit und hohe Unzu\u0002friedenheit aus. Daher dreht sich die politische Diskussion derzeit vor allem darum, \r\nZwangsmaßnahmen zu vermeiden und die Menschen nicht zu überfordern.\r\nSo kam – getrieben durch öffentliche und teilweise auf Falschinformationen basieren\u0002den Diskussionen – in zähem politischem Ringen auch der Kompromiss zum GEG \r\n2024 zustande, der in Deutschland den Wandel zum Heizen mit erneuerbaren Ener\u0002gien einleiten soll. Die deutschen Umsetzungsmaßnahmen sind dabei immer im Zu\u0002sammenhang mit den deutschen Verpflichtungen im Rahmen von internationalen Ab\u0002kommen (bspw. das Pariser Klimaabkommen) und europäischen Vorgaben zum Kli\u0002maschutz und zur Energieeinsparung zu sehen (Green Deal, Fit-for-55, EU-Richtli\u0002nien, etc.). Hinsichtlich der zu erwartenden Kosten aus der Bepreisung von Treib\u0002hausgasen aus dem EU-Emissionshandelssystem (ETS II) resultieren weitere Rand\u0002bedingungen für den ohnehin schon sehr komplexen Umbau der Energiesysteme und \r\nGebäudeheizungen.\r\nDabei haben Maßnahmen im Gebäudebestand an den schlechtesten Gebäuden die \r\nhöchste Wirksamkeit im Vergleich zur eingesetzten Investition pro Quadratmeter. Vor \r\nallem wenn diese sehr zeitnah umgesetzt werden, können sie sich langfristig auswir\u0002ken und haben damit für das schwindende Rest-Emissionsbudget (noch) einen bes\u0002seren Hebel. Dabei sind es vor allem Maßnahmen zur Sanierung des Bestandes, die \r\nzum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen, denn die kleine Anzahl der derzeit neu \r\nerrichteten Gebäude sind ohnehin vergleichsweise effizient und sie werden auch \r\nganz überwiegend schon mittels Wärmepumpen beheizt. \r\nUngünstig für die langfristigen Ziele wirken sich dagegen Maßnahmen mit langen \r\nÜbergangsfristen aus, da die Umsetzung in weite Ferne rückt und die adressierten \r\nGebäude bis zu ihrer Sanierung noch einen hohen Ausstoß an Treibhausgasen auf\u0002weisen. Im GEG 2024 betrifft das u.a. die Vorgaben für Heizen mit mindestens 65 % \r\nerneuerbaren Energien und die Übergangsfristen für die Erstellung von kommunalen \r\nWärmeplänen, die etwas später umgesetzt werden als ursprünglich geplant. Hieraus \r\nresultiert eine Gefahr für das Erreichen der Klimaschutzziele bzw. wird die später not\u0002wendige radikalere Veränderung bei den Gebäudehüllen und der Beheizung unnötig \r\nverteuert. \r\n8\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nDie Politik versucht dem Kompromiss im GEG 2024 durch Anreize im Bereich der \r\nFörderung entgegenzuwirken (BMWK 2023b). Durch die überarbeitete Förderrichtli\u0002nie zu den Einzelmaßnahmen (EM) der Bundesförderung für effiziente Gebäude \r\n(BEG) wurde die Förderung für bauliche und anlagentechnische Sanierungsmaßnah\u0002men angepasst. Vorteile für den Antragssteller entstehen insbesondere dann, wenn \r\nein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird. Außerdem fördert die neue \r\nRichtlinie anders als zuvor die Kombination aus allgemeinen Effizienzmaßnahmen\r\nund dem Austausch der Heizung, da vereinfacht ausgedrückt eine Addition der för\u0002derfähigen Kosten möglich ist. Auf der Kostenseite stehen derzeit allerdings hohe \r\nZinsen, deutlich gestiegene Baukosten, immer noch hohe Energiepreise im Vergleich \r\nzu „Vor-Corona-Pandemie- und Vor-Ukrainekriegs-Zeiten“ und Verunsicherung bei \r\nden Eigentümer:innen. Letztere werden nicht zuletzt durch sich ständig verändernde \r\nFörderkonditionen und das scheinbare Fehlen von Kontinuität und Sicherheit im Be\u0002reich der Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden hervorgerufen, was \r\nauch für Energieberatende bzw. Planende eine Herausforderung in der Beratung von \r\nBau- bzw. Sanierungswilligen darstellt. \r\nIn dieser Studie werden unter nationalen, europäischen und internationalen Randbe\u0002dingungen die Auswirkungen des GEG-Kompromisses auf die Emissionen im deut\u0002schen Gebäudesektor untersucht. \r\nIn Abbildung 1 sind der Endenergieverbrauch, der durch die Gebäudenutzung (Hei\u0002zen, Warmwasser, etc.) entsteht, und die daraus resultierenden THG-Emissionen al\u0002ler deutschen Wohn- und Nichtwohngebäude im Jahr 2023 dargestellt. Hier darge\u0002stellt ist die Ausgangssituation für alle weiteren in dieser Studie durchgeführten Be\u0002rechnungen. Als Berechnungstool wird das FIW/ITG „Gebäudemodell Deutschland“\r\n(Holm et al. 2021; dena 2018) verwendet, wobei aktuelle Randbedingungen (z.B. er\u0002höhter Gaskessel Absatz) berücksichtigt werden. Die Endenergieverbräuche und \r\nTHG-Emissionen in Abbildung 1 wurden nach dem Verursacherprinzip (hier verur\u0002sacht durch die Gebäude) inkl. Vorketten ermittelt. Um zu verdeutlichen, in welchem \r\nSektor die THG-Emissionen bilanziert werden, wurden sie jeweils der Energiewirt\u0002schaft (orange) bzw. dem Gebäudesektor (blau) zugeordnet. Energieverbräuche und \r\nTHG-Emissionen, welche die Gebäude verursachen und die aus Strom oder Fern\u0002wärme stammen, werden demnach der Energiewirtschaft zugeschrieben und solche \r\naus Gas, Öl oder Biomasse dem Gebäudesektor. Außerdem sind die Endenergiever\u0002bräuche und THG-Emissionen für Ein- und Zweifamilienhäuser (EZFH), Mehrfamili\u0002enhäuser (MFH), große Mehrfamilienhäuser (gMFH) ab 10 Wohneinheiten und Nicht\u0002wohngebäude (NWG) separat dargestellt. \r\n9\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nAbbildung 1 Endenergieverbrauch und THG-Emissionen aller deutschen Gebäude im Jahr 2023 \r\naufgrund von Gebäudenutzung in der Energiewirtschaft (orange) und dem Gebäu\u0002desektor (blau), unterteilt nach Ein- und Zweifamilienhäuser (EZFH), kleinere Mehr\u0002familienhäuser (MFH), größere Mehrfamilienhäuser (gMFH) und Nichtwohngebäu\u0002den (NWG). \r\nDer durch die Nutzung von Gebäuden verursachte Endenergieverbrauch in Deutsch\u0002land beträgt im Jahr 2023 ca. 920 TWh. Die damit verbundenen ausgestoßenen THG\u0002Emissionen belaufen sich auf knapp 300 Mio. t CO2-Äqui.\r\nDie Wohngebäude (WG) sind für den Großteil des Endenergieverbrauchs verantwort\u0002lich, wobei hiervon wiederum der größte Anteil auf die EZFH entfällt. Ca. 2/3 des En\u0002denergieverbrauchs entfallen nach der zuvor beschriebenen Aufteilung auf den Ge\u0002bäudesektor (Gas, Öl, Biomasse). Etwa 1/3 des Endenergieverbrauchs entsteht \r\ndurch die Nutzung von Fernwärme oder Strom (Energiewirtschaft). Bei den Nicht\u0002wohngebäuden ist der Stromverbrauch signifikant höher als bei den Wohngebäuden, \r\nworaus das Verhältnis von Energiewirtschaft zu Gebäudesektor zu 50:50 resultiert. \r\nBei den THG-Emissionen entfallen die größten Anteile, wie schon beim Endenergie\u0002verbrauch auf EZFH und Nichtwohngebäude. In den Wohngebäuden werden ca. \r\n60 % der THG-Emissionen direkt am Gebäude selbst durch die Verbrennung von \r\nGas, Öl oder Biomasse verursacht. Ca. 40 % werden durch den Bezug von Fern\u0002wärme und Strom in der Energiewirtschaft verursacht. Bei den Nichtwohngebäuden \r\nhingegen ist das Verhältnis umgekehrt. So werden ca. 40 % durch die Verbrennung \r\nvon Gas, Öl oder Biomasse direkt im Gebäudesektor verursacht und 60 % durch die \r\nNutzung von Fernwärme und Strom in der Energiewirtschaft. \r\n0\r\n50\r\n100\r\n150\r\n200\r\n250\r\n300\r\n350\r\n400\r\n450\r\nEZFH MFH gMFH NWG\r\nEndenergieverbrauch in TWh\r\nEndenergieverbrauch \r\n(2023)\r\n0\r\n20\r\n40\r\n60\r\n80\r\n100\r\n120\r\nEZFH MFH gMFH NWG\r\nTHG Emissionen in Mio. t CO2\r\n-Äqui.\r\nTHG Emissionen \r\n(2023)\r\nEnergiewirtschaft\r\nGebäudesektor\r\n10\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\n3 Bedeutung des CO2-Budgets und politischer Instrumente zum \r\nErreichen der Klimaschutzziele im Gebäudebestand\r\n3.1 CO2-Budget\r\nMit dem Pariser Klimaschutzabkommen wurde 2015 die Begrenzung der globalen \r\nErwärmung auf deutlich weniger als 2°C bzw. möglichst auf 1,5°C gegenüber dem \r\nvorindustriellen Niveau verbindlich festgehalten. Damit verbunden ist auch die Re\u0002duktion der CO2- bzw. der THG-Emissionen, die Anpassung an den Klimawandel so\u0002wie die Lenkung von Finanzströmen in Richtung Klimaschutzmaßnahmen. Alle betei\u0002ligten 195 Länder müssen dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen und sind zur re\u0002gelmäßigen Berichterstattung über den Fortschritt verpflichtet. Insbesondere der Re\u0002duktion der THG-Emissionen auf „netto-null“ bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts \r\nkommt vor dem Hintergrund des verbleibenden CO2-Budgets, das zur Einhaltung die\u0002ser maximalen Temperaturerhöhung nicht überschritten werden darf, eine entschei\u0002dende Rolle zu.\r\nGemäß dem sechsten Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC 2023) führt der \r\nAusstoß von 1.000 GtCO2 (Fokus hier ausschließlich auf CO2-Emissionen und nicht \r\nauf andere THG) zu einer Erhöhung der mittleren globalen Temperatur von ca. \r\n0,27 - 0,63 °C. Daraus abgeleitet ergibt sich zur Begrenzung der globalen Tempera\u0002turerhöhung ein verbleibendes CO2-Budget. Ist dieses Budget aufgebraucht und wird \r\nmehr CO2 ausgestoßen, so steigt nach diesem Prinzip aller Wahrscheinlichkeit nach \r\nauch die Temperatur an. Um die globale Erwärmung mit einer Wahrscheinlichkeit von \r\n50 % auf 1,5 °C zu begrenzen, dürften demnach ab dem Jahr 2020 in Summe nur \r\nnoch ca. 500 GtCO2 ausgestoßen werden. 1.150 GtCO2 dürfen bei einer Wahrschein\u0002lichkeit von 67 % zur Begrenzung der mittleren globalen Temperaturerhöhung auf \r\n2 °C noch emittiert werden. \r\nAus dem globalen Budget lassen sich Budgets für die einzelnen Länder ableiten, wo\u0002bei dies nicht nach einer einheitlichen Definition geschieht und nach dem Pariser Kli\u0002maschutzabkommen auch nicht geregelt ist, welchem Land welches CO2-Budget bis \r\n2050 noch zur Verfügung steht. Jedoch lassen sich grundsätzlich aus dem globalen \r\nnoch zur Verfügung stehenden CO2-Budget bei Definition des Betrachtungszeitraums \r\n(z.B. von 2020 bis 2050 oder 2045) und bei Definition eines Ansatzes zur Aufteilung \r\ndes Budgets (z.B. nach BIP, nach Bevölkerungsanteil, usw.) für jedes Land Maßnah\u0002men hinsichtlich der jährlichen Emissions-Reduktionen ableiten. Zur Einhaltung des \r\nglobal noch zur Verfügung stehenden Budgets wäre es allerdings zwingend erforder\u0002lich einen einheitlichen Ansatz für die Aufteilung des Budgets zu definieren. Dies ist \r\nderzeit nicht der Fall. So tendieren die Staaten i.d.R. dazu, einen Ansatz zur Ermitt\u0002lung des Budgets für ihre weitere Klimaschutzplanung zu wählen, aus dem ein güns\u0002tiges (hohes) verbleibendes nationales CO2-Budget resultiert. \r\nIn der EU wird das Pariser Klimaschutzabkommen durch den 2019 beschlossenen \r\nGreen Deal umgesetzt. Der Green Deal stellt dabei das Maßnahmenpaket dar, damit \r\n11\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nin Europa bis 2050 Klimaneutralität erreicht wird. Neben der Klimaneutralität 2050 ist \r\nals Zwischenziel die Reduktion der THG-Emissionen in der EU bis 2030 um 55 % \r\ngegenüber 1990 definiert. Teil des Maßnahmenpakets des europäischen Green \r\nDeals sind unter anderem die Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie (EED\r\n2023), der Erneuerbaren-Energien Richtlinie (RED 2023), des Emissionshandelssys\u0002tems oder der Gebäude-Energieeffizienz-Richtlinie (EPBD) (Europäisches Parlament \r\nund Rat der Europäischen Union 2023a, 2023b; Rat der Europäischen Union 2023). \r\nWesentlicher Bestandteil ist auch das Europäische Klimagesetz (Europäisches Par\u0002lament und Rat der Europäischen Union 2021), da dieses dafür sorgt, dass die im \r\neuropäischen Green Deal festgelegten Ziele zur THG-Emissionsreduktion verbindlich \r\nund rechtsgültig umgesetzt werden. \r\nAlle Richtlinien und Gesetze müssen wiederum in den einzelnen EU-Ländern berück\u0002sichtigt werden. So finden sich beispielsweise in Deutschland die Inhalte der EPBD \r\nweitestgehend im GEG wieder. Die Minderungsziele der EU hinsichtlich der THG\u0002Emissionen des europäischen Klimagesetzes werden in Deutschland durch das Bun\u0002des-Klimaschutzgesetz (KSG) umgesetzt (Bundestag 2021). Mit diesem Gesetz will \r\nDeutschland dazu beitragen, die globale Klimaerwärmung auf maximal 2 °C bzw. ide\u0002alerweise auf 1,5 °C zu begrenzen. Deutschland hat sich daher gesetzlich dazu ver\u0002pflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 % und bis 2040 \r\num mindestens 88 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis 2045 müssen die Treib\u0002hausgasemissionen auf netto-null reduziert werden. Die gemäß KSG bzw. dem Ent\u0002wurf zur Gesetzesänderung des KSG geforderten Jahresemissionsmengen von 2020 \r\nbis 2030 sind Tabelle 1 zu entnehmen (angelehnt an die Tabelle(-n) in Anlage 2 des \r\nKSG bzw. des Entwurfs zur Gesetzesänderung des KSG (BMWK 2023a)).\r\nTabelle 1 Zielwerte für jährliche Treibhausgasemissionen in Deutschland nach Sektoren im \r\nZeitraum 2020 bis 2030 nach KSG bzw. dem Entwurf zur Gesetzesänderung (BMWK \r\n2023a).\r\nJahresemissi\u0002onsmenge in \r\nMio. t. CO2-\r\nÄqui. 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030\r\nEnergiewirt\u0002schaft 280 257 108\r\nIndustrie 186 182 177 172 165 157 149 140 132 125 118\r\nGebäude 118 113 108 102 97 92 87 82 77 72 67\r\nVerkehr 150 145 139 134 128 123 117 112 105 96 85\r\nLandwirtschaft 70 68 67 66 65 63 62 61 59 57 56\r\nAbfallwirtschaft \r\nund Sonstiges 9 9 8 8 7 7 6 6 5 5 4\r\nJahresgesam\u0002temissions\u0002menge in Mio. \r\nt. CO2-Äqui. 813 786 756 720 682 643 604 565 523 482 438\r\nAn der Stelle sei erwähnt, dass der aktuelle Entwurf zur Gesetzesänderung des KSG \r\nden Fokus auf die Jahresgesamtemissionen lenkt und von der alleinigen sektorspe\u0002zifischen Bewertung abrückt. Nach Angaben der Bundesregierung soll dieser Ansatz \r\n12\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\ndazu beitragen, die Emissionsreduktionsziele flexibler, sozial verträglicher und volks\u0002wirtschaftlich effizienter zu realisieren (Bundesregierung 2024).\r\nFür die Jahre 2031 bis 2040 werden jährliche Minderungsziele gegenüber 1990 fest\u0002gelegt. Diese sind Tabelle 2 zu entnehmen. Für die Jahre 2041 bis 2044 sind noch \r\nkeine jährlichen Minderungsziele definiert. \r\nTabelle 2 Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 nach Anlage 3 des KSG (Bun\u0002destag 2021).\r\n2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040\r\nJährliche Minde\u0002rungsziele gegen\u0002über 1990 67 % 70 % 72 % 74 % 77 % 79 % 81 % 83 % 86 % 88 %\r\nWerden die jährlichen THG-Reduktionsziele verfehlt, so stellt dies nicht nur ein Prob\u0002lem hinsichtlich des THG-Ausstoßes in diesem Jahr dar. Die Mehremissionen müss\u0002ten in der Konsequenz des THG-Budgetgedankens durch eine raschere und stärkere \r\nReduktion der THG-Emissionen im darauffolgenden Jahr bzw. den darauffolgenden \r\nJahren zur Kompensation eingespart werden. Ganz allgemein lässt sich hinsichtlich \r\ndes Budgetgedankens festhalten: Umso schneller zu Beginn die THG-Emissionen re\u0002duziert werden, umso länger können gewisse Restemissionen toleriert werden und \r\numso mehr Flexibilität bleibt den Ländern bei der Erreichung von Klimaneutralität. \r\nWerden jedoch die THG-Emissionen langsam reduziert, verringert sich das verblei\u0002bende Budget sehr schnell, so dass zum Erreichen von Klimaneutralität viele Maß\u0002nahmen gleichzeitig umgesetzt werden müssen, was hinsichtlich Kosten und perso\u0002nellen Kapazitäten kritisch zu bewerten ist. \r\nGemäß der letzten Stellungnahme des Sachverständigenrats für Umweltfragen \r\n(SRU) zum CO2-Budget in Deutschland (SRU 2024) hat Deutschland nach den Be\u0002rechnungsmethoden des SRU sein CO2-Budget zur Einhaltung des 1,5° Ziels bereits \r\naufgebraucht. Zur Begrenzung der globalen Temperatur auf maximal 1,75° C mit ei\u0002ner Wahrscheinlichkeit von 67 % stehen ab 2024 je nach zugrundeliegender Litera\u0002turquelle und bei Ermittlung des deutschen CO2-Budgets anhand des Anteils der \r\ndeutschen Bevölkerung an der Weltbevölkerung in 2016 zwischen 3,9 und 4,8 GtCO2\r\nzur Verfügung (SRU 2024). \r\nDas Deutschland nach dem KSG noch zur Verfügung stehende THG-Budget kann \r\ndurch Bildung des Integrals über die jährlichen maximal zulässigen THG-Emissionen \r\nfür den Zeitraum von 2020 bis 2045 abgeleitet werden. Das Budget für diesen Zeit\u0002raum beträgt demnach ca. 10 GtCO2-Äqui. unter der Annahme, dass die THG-Emis\u0002sionen 2045 netto-null sind und zwischen 2040 und 2045 linear interpoliert wird. Bei \r\ngleichem Ansatz, aber Berechnung ab 2024 beträgt das Budget ca. 7 GtCO2-Äqui. Zu \r\ndifferenzieren ist, dass im KSG die THG-Emissionen adressiert werden und in den\r\nIPCC-Berichten zum Klimawandel bzw. vom SRU „lediglich“ die CO2-Emissionen. Die \r\nBudgets sind daher nicht 1:1 vergleichbar. \r\n13\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nAus dem KSG lässt sich auch das verbleibende THG-Budget für den deutschen Ge\u0002bäudebestand abschätzen. Dabei wird angenommen, dass sich die Emissionsreduk\u0002tion in den Jahren 2031 bis 2040 entsprechend der Trendlinie, die sich aus den „zu\u0002lässigen“ sektorspezifischen THG-Emissionen für Gebäude aus dem Zeitraum 2020 \r\nbis 2030 gemäß KSG ergibt, fortsetzt und von 2040 bis 2045 eine lineare Reduktion \r\nbis „netto-null“ THG-Emissionen stattfindet. Das für den Zeitraum von 2020 bis 2045 \r\nermittelte verbleibende THG-Budget für den Gebäudesektor in Deutschland beträgt \r\ndemnach ca. 1,4 GtCO2-Äqui. und für den Zeitraum ab 2023 gut 1,1 GtCO2-Äqui.\r\n(Quellenprinzip). Da im KSG die THG-Emissionen nach der Quellenbilanz ermittelt \r\nbzw. zugeordnet werden, werden der Strom- und Fernwärmeverbrauch von Gebäu\u0002den im Energiesektor bilanziert und nicht im Gebäudesektor. Ca. 60 % der im Ener\u0002giesektor bilanzierten THG-Emissionen werden durch den Gebäudebetrieb verur\u0002sacht. Bei Annahme eines gleichbleibenden Anteils kann auch das im Energiesektor \r\nauf den Gebäudebetrieb zurückzuführende THG-Budget ermittelt werden (gem. Ver\u0002ursacherprinzip). Im Zeitraum von 2023 bis 2045 beläuft es sich auf ca. 1,3 GtCO2-\r\nÄqui. Dabei wird für den Energiesektor eine lineare Emissionsreduktion zwischen \r\n2023 und 2030 angenommen. Ebenso wird eine lineare Emissionsreduktion von 2030 \r\nbis 2045 angenommen, wobei 2045 die Emissionen netto-null betragen. Das nach \r\ndem Verursacherprinzip dem Gebäudebereich (inkl. Anteil des Energiesektors) von \r\n2023 bis 2045 zur Verfügung stehende THG-Budget beträgt demnach knapp \r\n2,6 GtCO2-Äqui. (inkl. Vorketten).\r\n3.2 Primär-, Endenergie und Erneuerbare Anteile und politische Instrumente auf \r\neuropäischer Ebene\r\nTHG-Emission entstehen dadurch, dass Energieträger, insbesondere fossile Energie\u0002träger, verbraucht werden, z.B. zum Heizen oder Erwärmen von Wasser. Da also der \r\nEnergieverbrauch und die Art der Energiequelle die THG-Emissionen mitbestimmen, \r\nkommt der End- und Primärenergie sowie dem Anteil der erneuerbaren Energien eine \r\nentscheidende Rolle bei der Erreichung der allgemeinen Klimaziele zu. Darüber hin\u0002aus stehen weder fossile noch erneuerbare Energien im Überfluss zur Verfügung. Sie \r\nstellen ein knappes und teures Gut dar, mit dem wir entsprechend maßvoll umgehen \r\nmüssen. \r\nWie bereits in Kapitel 3.1 beschrieben, sind die Überarbeitung der EED 2023 und der \r\nRED 2023 Teil des Maßnahmenpakets des europäischen Green Deals, der in Europa \r\ndazu dient, die Ziele aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erreichen. Dabei \r\nwerden hinsichtlich Primärenergie, Endenergie und den Anteilen der erneuerbaren \r\nEnergien Zielwerte in den beiden Verordnungen definiert, die national wiederum in \r\nden einzelnen Ländern implementiert werden. Die Verbräuche und Anteile werden \r\nsowohl auf nationaler Ebene als auch EU-Ebene statistisch erfasst und überprüft.\r\nDie 2023 überarbeitete und in Kraft getretene RED 2023 soll die Nutzung und Erzeu\u0002gung erneuerbarer Energien in der EU stärken und gibt vor, dass der Anteil der Er\u0002neuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 mindestens 42,5 % betragen \r\n14\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nmuss bzw. möglichst sogar 45 % betragen soll. Darüber hinaus wird für den Gebäu\u0002desektor ein eigenes Ziel definiert. Demnach muss gemäß dem neu hinzugekomme\u0002nen Artikel 15a der RED 2023 in Gebäuden im Jahr 2030 der Anteil der erneuerbaren \r\nEnergien am Endenergieverbrauch der Gebäude mindestens 49 % betragen. Dieser \r\nAnteil ist gemäß demselben Artikel in die nationalen Energie- und Klimapläne zu über\u0002führen. Generell haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, die meisten Aspekte der\r\nRED 2023 in ihre nationalen Gesetzgebungen und Verordnungen zu überführen. Ei\u0002nige Aspekte sind jedoch bereits bis Juli 2024 zu überführen. (Europäisches Parla\u0002ment und Rat der Europäischen Union 2023b)\r\nEinordnung des Ziels: Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergiever\u0002brauch der EU beträgt 23 % und konnte in den Jahren von 2010 bis 2022 um 10,5 % \r\ngesteigert werden (Europäische Kommission 2023c). Demnach muss von 2022 bis \r\n2030 (also in 8 Jahren) der Anteil um mindestens 19,5 % steigen. Der jährlich hinzu\u0002kommende Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch muss sich in der Kon\u0002sequenz fast verdreifachen. Auch bei den Gebäuden muss eine ähnlich ambitionierte \r\nEntwicklung stattfinden, wenn der Anteil von derzeit 24,8 % erneuerbarer Energie für \r\nHeizen und Kühlen (Stand 2022) auf die o.g. 49 % im Jahr gesteigert werden soll\r\n(Eurostat 2024b). In Anbetracht der Kürze der noch verbleibenden Zeit erscheinen \r\ndiese großen Veränderungen hin zu mehr erneuerbarer Energie sehr ambitioniert.\r\nOhne eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude sind diese Aus\u0002bauziele kaum erreichbar. \r\nGleichzeitig zu den Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien wurden in \r\nder EED 2023 die Reduktionsziele hinsichtlich des Primär- und Endenergiever\u0002brauchs verschärft. Sie sollen einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Ziele \r\nder RED 2023 sowie der THG-Reduktionsziele bringen. In der EED 2023 ist festge\u0002legt, dass 2030 40,5 % an Primärenergie und 38 % an Endenergie gegenüber den \r\nProjektionen des EU-Referenzszenarios 2007 eingespart werden muss. 2030 darf \r\ndemnach der Primärenergieverbrauch höchstens 11.543 TWh und der Endenergie\u0002verbrauch höchstens 8.873 TWh betragen, wobei die Umweltenergie hier nicht inklu\u0002diert ist. (Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union 2023a). \r\n2022 lag der Primärenergieverbrauch bei 14.633 TWh und der Endenergieverbrauch \r\nbei 10.938 TWh (Eurostat 2024a). Um den Zielwert nach EED 2023 im Jahr 2030 zu \r\nerreichen, müssen der jährliche Primär- und Endenergieverbrauch gegenüber 2022 \r\nnoch um 21 % bzw. 19 % reduziert werden. Konkrete messbare Zielvorgaben an den \r\nGebäudesektor werden hier nicht gestellt, allerdings macht der Endenergieverbrauch \r\nvon privaten Haushalten im Jahr 2022 einen Anteil von 26 % am gesamten Endener\u0002gieverbrauch der EU aus (Eurostat 2024a). Dieser entsteht wiederum Großteils durch \r\ndas Heizen und die Warmwasserbereitung in Gebäuden. Effizientere Gebäudehüllen \r\nund Anlagentechnik für die Wärmeerzeugung werden daher maßgeblich zur Errei\u0002chung der EED-Ziele beitragen müssen. \r\nWährend die RED 2023 und EED 2023 auf EU-Ebene Ziele vorgeben, die auf natio\u0002naler Ebene, teilweise auf Sektorebene umzusetzen sind, stellt die EPBD \r\n15\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nAnforderungen an Einzelgebäude, die jedoch wiederum die Zielerreichung der RED \r\nund EED unterstützen. Der Bilanzrahmen für die Festlegung von Standards orientiert \r\nsich allerdings am Gebäude. Anforderungen an die Nutzung von erneuerbaren Ener\u0002gien in Gebäuden unterstützen die RED-Ziele und teilweise EED-Ziele.\r\nDie EPBD befindet sich derzeit in Überarbeitung, wobei im Dezember 2023 bereits \r\neine vorläufige Einigung über den Entwurf erzielt werden konnte (Rat der Europäi\u0002schen Union 2023). Der förmliche Verabschiedungsprozess soll in 2024 erfolgen. In \r\nTabelle 3 sind die im Zusammenhang mit dieser Studie besonders relevanten Ände\u0002rungen bzw. Anforderungen der überarbeiteten EPBD zusammengefasst bzw. aufge\u0002führt.\r\nTabelle 3 Änderungen und Anforderungen gemäß dem vorläufigen EPBD-Entwurf (Rat der \r\nEuropäischen Union 2023).\r\nArtikel 3 - Nationaler Gebäudesanierungsplan (NBRP): \r\n- Ersatz der bisherigen nationalen Renovierungsstrategien (LTRS)\r\n- Einführen von Zielwerten für „Sanierungsraten“ in 2030, 2040 und 2050\r\n- Verpflichtung, Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizung und Kühlung, einschließlich Fern\u0002wärme- und Fernkältenetzen, sowie den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bis zur vollständigen \r\nAbschaffung fossiler Brennkessel bis 2040, einzubeziehen.\r\nArtikel 7 - Neue Gebäude: \r\n- Ab 2028 müssen öffentliche Gebäude und ab 2030 sämtliche neuen Gebäude Null-Emissions\u0002Gebäude sein.\r\n- Das GWP1 über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes muss ab 2028 für neue Gebäude \r\nmit einer Nutzfläche von >1000 m² und ab 2030 für alle neuen Gebäude gemäß den Vorgaben \r\nvon Annex III der EPBD berechnet und im Energieausweis ausgewiesen werden.\r\nArtikel 9 \r\n(1) Minimum Energy Performance Standards (MEPS) im Nichtwohngebäude-Sektor:\r\n- Bis 2030 müssen 16 % und bis 2033 26 % der am wenig effizientesten Nichtwohngebäude \r\n(„worst-performing buildings“) renoviert werden.\r\n(2) Zielpfade für die fortschreitende Renovierung des Wohngebäude-Sektors:\r\n- Festlegen eines nationalen Zielpfades, der bis 2030 zu einer Reduzierung des durchschnittlichen \r\nprimären Energieverbrauchs des Wohngebäudebestands um 16 % und bis 2035 um 20-22 %\r\ngegenüber 2020 führt. \r\n- 55 % der Verringerung des durchschnittlichen primären Energieverbrauchs müssen durch die \r\nRenovierung der am schlechtesten abschneidende Wohngebäude („worst-performing buildings“) \r\nerreicht werden.\r\n(6) Auszuschließende Gebäudekategorien:\r\n- Bestimmte Kategorien von Gebäuden können von den Anforderungen ausgeschlossen werden.\r\n1 Global Warming Potential (Treibhauspotenzial)\r\n16\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\n3.3 Primär-, Endenergie und Erneuerbare Anteile und politische Instrumente auf \r\nnationaler Ebene\r\nSämtliche Beiträge bzw. Zielvorgaben Deutschlands zur Erreichung der europäischen \r\nZielvorgaben zum Klimaschutz, der Steigerung der Energieeffizienz und Erhöhung \r\ndes Anteils an erneuerbaren Energien, u.s.w. sind im Nationalen Energie- und Klima\u0002plan (NECP) festgelegt bzw. zusammengefasst (BMWi 2020a). Darin findet sich auch \r\ndie Beschreibung diverser politischer und regulatorischer Instrumente, durch die die \r\nZiele gesetzlich verbindlich reguliert werden. Aktuell liegt ein Entwurf aus 2023 für \r\nden überarbeiteten deutschen NECP vor (Europäische Kommission 2023a). Dieser \r\nwurde von der EU-Kommission bereits kommentiert und geprüft und ist in der finalen \r\nFassung zu berücksichtigen. Bis Juni 2024 sind von allen europäischen Mitglieds\u0002staaten die finalen überarbeiteten NECPs vorzulegen. \r\nEin darin aufgeführtes Instrument ist beispielsweise das Energieeffizienzgesetz \r\n(EnEfG), das in Deutschland die Vorgaben der EED 2023 zur Steigerung der Ener\u0002gieeffizienz unterstützen soll. Das aktuelle EnEfG (Bundestag 2023a) legt das Ziel \r\nfest, dass der Endenergieverbrauch Deutschlands im Vergleich zum Jahr 2008 bis \r\nzum Jahr 2030 um mindestens 26,5 % auf einen Wert von 1.867 TWh zu senken und \r\nder Primärenergieverbrauch Deutschlands im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr \r\n2030 um mindestens 39,3 % auf einen Wert von 2.252 TWh zu senken ist. In Deutsch\u0002land betrug im Jahr 2022 der Endenergieverbrauch 2.359 TWh und der Primärener\u0002gieverbrauch 3.031 TWh (Eurostat 2024a). Um das Ziel zu erreichen, muss bis 2030 \r\nbei linearer Reduktion der Endenergieverbrauch jährlich um knapp 50 TWh und der \r\nPrimärenergieverbrauch um knapp 100 TWh sinken. Für den Gebäudesektor sind die \r\nZahlen den Kapiteln 5.3.1, 5.3.2, 6.2 und 6.3 zu entnehmen. Weder auf europäischer \r\nEbene noch auf nationaler Ebene gibt es ein klares Sektorziel für Gebäude, wobei \r\nDeutschland durchaus auf die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor \r\nsetzt. In der langfristigen Renovierungsstrategie der Bundesregierung (LTRS) ist ein \r\nindikativer Meilenstein für das Jahr 2030 hinsichtlich des nicht erneuerbaren Primär\u0002energieverbrauchs (PEVne) für den Gebäudesektor gegenüber 2008 angegeben\r\n(BMWi 2020b). Demnach soll dieser um 55 % auf einen Wert von 556 TWh im Jahr \r\n2030 reduziert werden. Allerdings wird es mit Einführung der überarbeiteten EPBD \r\ngemäß dem vorläufigen Entwurf (Rat der Europäischen Union 2023) keine LTRS \r\nmehr geben, sondern dafür einen nationalen Gebäuderenovierungsplan (NBRP), der \r\njedoch etwas anders gestaltet sein wird als die LTRS, weshalb in dieser Studie keine \r\nAuswertung im Hinblick auf die Einsparung des PEVne erfolgt. \r\nHinsichtlich der erneuerbaren Anteile am Bruttoendenergieverbrauch ist im NECP \r\n(BMWi 2020a) für 2030 das Ziel von mindestens 30 % festgelegt. Bei Definition dieses \r\nZiels sind jedoch die aktualisierten Anforderungen nach der überarbeiteten RED 2023 \r\nnoch nicht eingeflossen, weshalb das Ziel mit dem überarbeiteten NECP auf einen \r\nAnteil an erneuerbaren Energien im Jahr 2030 auf mindestens 40 % angehoben wer\u0002den soll (Europäische Kommission 2023a, 2023b). In Deutschland lag 2022 der Anteil \r\nder Erneuerbaren unter dem europäischen Niveau auf knapp 21 % (Eurostat 2024b). \r\nDie Entwicklungen für den Gebäudesektor sind in Kapitel 6.2 dargestellt.\r\n17\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nNeben der Festlegung des Gesamtziels im NECP, erfolgen weitere Vorgaben zu An\u0002teilen an erneuerbaren Energien bzw. deren Nutzung in Deutschland beispielsweise \r\nim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) (Bundestag 2024), dem Wärmeplanungsge\u0002setz (WPG) (Bundestag 2023c) oder dem GEG 2024 (Bundestag 2023b). Gemäß \r\nEEG soll in Deutschland bis zum Jahr 2030 der Anteil des Stroms am Bruttostrom\u0002verbrauch, der aus erneuerbaren Energien stammt, auf 80 % erhöht werden. Das \r\nWPG dient der Dekarbonisierung der Wärmenetze. Bis 2030 soll der Anteil an erneu\u0002erbaren Energien in Wärmenetzen im bundesweiten Mittel auf 50 % erhöht werden, \r\nwobei auch unvermeidbare Abwärme angerechnet werden darf. Für einzelne beste\u0002hende Wärmenetze gilt die Anforderung am Anteil erneuerbarer Energien von min\u0002destens 30 % und für neue Wärmenetze ab 1.3.2025 von 65 %. Letzte Anforderung\r\ndeckt sich mit den Anforderungen hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien zur \r\nDeckung des Wärme- und Warmwasserbedarfs in Gebäuden nach dem GEG 2024.\r\nDie Anforderung, dass eine Heizung in einem Gebäude nur in Betrieb genommen \r\nwerden darf, wenn der Anteil zur Deckung des Heizenergie- und Warmwasserbedarfs \r\nzu 65 % aus erneuerbaren Energien stammt, gilt hierbei bereits ab 1.1.2024. Aller\u0002dings führen diverse Übergangsfristen dazu, dass aktuell auch noch Gas- und Ölhei\u0002zungen durch neue Gas- und Ölheizungen ersetzt werden dürfen und erst ab \r\n1.1.2030 ein Anteil von 15 % des Heiz- und Warmwasserbedarfs durch Erneuerbare \r\ngedeckt werden muss. In diesem Fall muss der Anteil der Erneuerbaren im Zweifels\u0002fall erst 2040 bei über 60 % (Bundestag 2021) liegen – gleichwohl er 2045 100 % \r\nbetragen muss. \r\nDiese langen Übergangsfristen waren in einem der früheren Änderungsentwürfe des \r\nGEG 2024 nicht vorgesehen, so dass das Gesetz eine schnellere Nutzung der erneu\u0002erbaren Energien in Gebäuden forciert hätte. Aufgrund aufgehetzter öffentlicher Dis\u0002kussionen hat sich die Bundesregierung auf längere Übergangsfristen geeinigt. \r\nIn Ergänzung zum GEG 2024 stellt die Bundesförderung für effiziente Gebäude \r\n(BEG) ein zentrales Instrument zur Förderung von Effizienzsteigerungen und Umstel\u0002lung auf erneuerbare Energieträger im Gebäudebereich dar. Das Instrument soll An\u0002reize schaffen, energetische Sanierungsmaßnahmen in höherer Qualität und schnel\u0002ler umzusetzen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, z.B. im Bereich der Gebäude\u0002hülle oder der Tausch von fossil beschickten Wärmeerzeugern zu Wärmeerzeugern, \r\ndie erneuerbare Energien nutzen. Darüber hinaus werden Vollsanierungen gefördert, \r\nwobei der Effizienzstandard gegenüber dem gesetzlich festgelegten ambitionierter \r\nsein muss. Fördermittel können bei einer Sanierung auf mindestens den Standard \r\nEffizienzhaus (EH) 85 gefördert werden, wobei es zusätzlich eine Förderstufe EH \r\nDenkmal gibt. \r\n18\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\n3.4 Differenzen zwischen EU und DE\r\nBei Analyse der europäischen und nationalen Instrumente fällt auf, dass die Betrach\u0002tungsgrenzen oft anders gesetzt werden oder die Betrachtungszeiträume unter\u0002schiedlich sind. Nachfolgend werden kurz die wichtigsten Unterschiede, die für den \r\nGebäudesektor relevant sind beschrieben.\r\nUnterschiede EPBD und GEG\r\nIn der EPBD ist Primärenergie als Energie aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren \r\nQuellen definiert, die keinen Umwandlungs- oder Transformationsprozessen unterzo\u0002gen wurde (Rat der Europäischen Union 2023). \r\nIm GEG 2024 (Bundestag 2023b) ist der Jahres-Primärenergiebedarf als der jährliche \r\nGesamtenergiebedarf eines Gebäudes definiert, der neben dem Energiegehalt der \r\nzum Einsatz kommenden Energieträger und von elektrischem Strom vorgelagerte\r\nProzessketten bei der Gewinnung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung durch\r\nPrimärenergiefaktoren einbezieht. Die Primärenergiefaktoren sind im GEG 2024 in \r\nAnlage 4 allerdings nur für den nicht-erneuerbaren Anteil aufgeführt. \r\nDa diese für die Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs anzusetzen sind, erfolgt \r\nim GEG 2024 lediglich die Betrachtung des nicht-erneuerbaren Primärenergiebedarfs \r\nund nicht wie in der EPBD die Betrachtung der totalen Primärenergie. \r\nUnterschiede EED 2023 und EnEfG\r\nGemäß der EED 2023 (Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union \r\n2023a) wird die Umweltenergie nicht beim Endenergieverbrauch berücksichtigt. \r\nDiese Definition wird für den Endenergieverbrauch im EnEfG (Bundestag 2023a) auf\u0002gegriffen, weshalb auch hier keine Umweltenergie allerdings auch keine Solarthermie \r\nim Endenergieverbrauch berücksichtigt wird.\r\nDie Minderungsziele des EnEfG werden gegenüber 2008 formuliert, während sie in \r\nder EED 2023 gegenüber einem Referenzszenario von 2007 angegeben werden. \r\n19\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\n4 Betrachtung der Gutachten zur Klimaneutralität im Gebäude\u0002bestand unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen\r\nEine ganze Reihe von Studien haben sich in den letzten Jahren mit allen Aspekten \r\nder Energiewende in Deutschland beschäftigt. Exemplarisch werden hier fünf der \r\nwichtigsten und bekanntesten Studien genannt:\r\n- Klimaneutrales Deutschland 2045 (Prognos et al. 2021)\r\n- Klimapfade 2.0 (BCG 2021)\r\n- dena-Leitstudie Aufbruch Klimaneutralität (dena 2021)\r\n- Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in Deutschland 3 \r\n(Fraunhofer ISI et al. 2021)\r\n- Deutschland auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 (Kopernikus-Projekt Adri\u0002adne 2021)\r\nAlle diese Studien setzen sich auch mit der Transformation der Gebäude und der \r\nHeizungen in den Gebäuden im Rahmen der Projektionen für die Erreichung der Kli\u0002maziele in Deutschland auseinander. Sie entwickeln Szenarien für den Gebäudebe\u0002reich, wie dort die Klimaziele erreicht werden können. Letztendlich werden in allen \r\nStudien Kombinationen von Maßnahmen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und \r\nAusprägungen vorgeschlagen. Alle Studien setzen dabei für die Gebäude jedoch auf \r\neine Steigerung der energetischen Modernisierung und auf einen Wechsel in der An\u0002lagentechnik, weg von Öl und Gas und hin zu Wärmepumpen und Fernwärme, mit \r\neiner deutlichen Steigerung der erneuerbaren Anteile an der jeweiligen Energieerzeu\u0002gung. Dabei unterscheiden sich vor allem die Sanierungsraten und Sanierungstiefen, \r\ndie für den Gebäudebestand in den Studien angesetzt werden und die Anzahl der \r\nWärmepumpen und deren zeitliche Änderung der Zubauraten. In Tabelle 4 sind für \r\ndie genannten fünf bekannten Studien die Anzahl der Wärmepumpen in den Zielsze\u0002narien zum Erreichen der Klimaneutralität 2045 in Deutschland abgebildet. \r\nTabelle 4 Übersicht über die Anzahl der Wärmepumpen in den deutschen Gebäuden in den \r\nJahren 2030 und 2045 in verschiedenen Studien.\r\nStudie\r\nKlimaneutra\u0002les Deutsch\u0002land 2045\r\n(Prognos et \r\nal. 2021)\r\nKlima\u0002pfade \r\n2.0\r\n(BCG \r\n2021)\r\ndLS: Aufbruch \r\nKlimaneutrali\u0002tät\r\n(dena 2021)\r\nLangfristszenarien \r\nTransformation \r\nEnergiesystem\r\n(Fraunhofer ISI et \r\nal. 2021)\r\nDeutschland auf \r\ndem Weg zur Kli\u0002maneutralität \r\n2045\r\n(Kopernikus-Pro\u0002jekt Adriadne \r\n2021)\r\nAnzahl der Wärmepumpen in Mio.\r\n2030 4,6 6,5 3,9 6 4,2\r\n2045 11,0 14,8 8,0 16 15,6\r\nAlle diese Studien berücksichtigen jedoch noch nicht die im Zuge des russischen An\u0002griffskrieges gegen die Ukraine aufgetretenen Entwicklungen bei Öl und Gas. Ausge\u0002löst durch deutlich gestiegene Preise und Spar-Appelle der Regierung konnte eine \r\nReduzierung der THG-Emissionen im Gebäudesektor erreicht werden. Höhere \r\nBrennstoffpreise, staatliche Preisbremsen, ausgesetzte Erhöhungen bei den CO2-Ab\u0002gaben und verändertes Nutzerverhalten führten zu deutlich anderen \r\n20\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nRandbedingungen für die Zukunftsszenarien. Diese stark veränderten Bedingungen \r\nwurden bei der Erstellung des Hintergrundpapiers zur Gebäudestrategie Klimaneut\u0002ralität 2045 (GSK) (Prognos et al. 2022) in den Berechnungsmodellen berücksichtigt.\r\nDie Studie stellt dabei fest, dass im Vergleich zu den vorangegangenen Studien der \r\nLösungskorridor des Zielszenarios trotz aller Anstrengungen und realisierter Einspa\u0002rungen immer enger wird und die Transformation schneller vorangetrieben werden \r\nmuss. Die Klimaneutralität 2045 ist weiterhin erreichbar, jedoch können weitere Ab\u0002weichungen in den einzelnen Handlungsfeldern kaum kompensiert werden. Der Hin\u0002tergrundbericht weist schon 2022 deutlich darauf hin, dass in allen Feldern sehr am\u0002bitionierte und teilweise disruptive Maßnahmen erforderlich sind, die auch gut aufei\u0002nander abgestimmt werden müssen, insbesondere bei der gleichzeitigen Transfor\u0002mation der Sektoren Gebäude und Energiewirtschaft, wobei die Energiewirtschaft hier\r\nfür die Bereitstellung THG-neutral erzeugter Energieträger (insbesondere Strom und \r\nFernwärme) sorgen muss. \r\nDie deutschen Anstrengungen zur Minderung der THG-Emissionen werden jährlich \r\nvom Umweltbundesamt (UBA) im „Projektionsbericht für Deutschland“ zusammenge\u0002stellt. Dabei folgt der Bericht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2018/1999 des Eu\u0002ropäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Gover\u0002nance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz (Europäisches Parla\u0002ment und Rat der Europäischen Union 2018) und beschreibt die projizierte Entwick\u0002lung der Treibhausgasemissionen in Deutschland in einem Mit-Maßnahmen-Szenario \r\n(MMS) sowie in einem Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario (MWMS). Der abge\u0002deckte Zeitraum ist 2021 bis 2050 und deckt sich damit mit dem Zeitraum bis 2050,\r\nder vonseiten der EU betrachtet wird. Für den Sektor Gebäude sind die THG-Emissi\u0002onen in Abbildung 2 dargestellt. Dem Quellenprinzip folgend sind direkte THG-Emis\u0002sionen aus dem Verbrennen von Energieträgern in und am Gebäude dargestellt. \r\nDiese werden mit den Jahresemissionsmengen des KSG (Bundestag 2021) vergli\u0002chen. An die bis 2022 vorliegenden Daten schließen sich die beiden Szenarien MMS \r\nund MWMS an. Um einen besseren Vergleich mit früheren Projektionsberichten zu \r\nermöglichen, ist auch die Kurve des MMS Szenarios aus dem Bericht von 2021 dar\u0002gestellt. \r\nDeutlich wird, dass durch die Maßnahmen der Regierung im Zuge des GEG 2024 und \r\nder BEG, aber auch durch die o.g. Sparanstrengungen der Bürger, sowie durch die \r\nhöheren Preise aufgrund des Ukraine Krieges die prognostizierten Emissionen im \r\nJahr 2030 gegenüber dem MMS Szenario von 2021 um 13 Mio. t CO2-Äqui. zurück\u0002gegangen sind. An dieser Entwicklung haben auch die technologischen Entwicklun\u0002gen im Bereich von Wärmepumpen einen Anteil. Die Abbildung zeigt aber auch, dass \r\ntrotz aller Anstrengungen die im KSG vorgegebenen Emissionsmengen für den Ge\u0002bäudesektor 2030 von 67 Mio. t CO2-Äqui. um 11 Mio. t CO2-Äqui. überschritten wer\u0002den (MMS). Selbst wenn weitere weitreichende Maßnahmen zeitnah umgesetzt wer\u0002den (MWMS), deuten die aktuellen Prognosen noch auf eine kleine Überschreitung \r\nder THG-Emissionen von ca. 1 Mio. t CO2-Äqui. hin. In diesen weiteren Maßnahmen \r\nsind beispielsweise die aktuell geltenden Regelungen zur Beheizung mit 65 % erneu\u0002erbarer Energie seit 1.1.2024 bereits berücksichtigt (Bundestag 2023b). Diese \r\n21\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nRegelung erweist sich als zentraler Treiber des Rückgangs gegenüber dem MMS \r\nSzenario. \r\nAbbildung 2 Entwicklungen der THG-Emissionen im Sektor Gebäude in Deutschland. Grafik aus \r\ndem Projektionsbericht für Deutschland 2023 (UBA 2023).\r\nTrotzdem bildet die Ausgestaltung des MWMS Szenarios damit noch nicht die aktu\u0002ellen Entwicklungen vollständig ab. Sowohl der Projektionsbericht für Deutschland als\r\nauch das o.g. Hintergrundpapier zur GSK berücksichtigen noch nicht die durch die \r\nmediale Diskussion zum GEG 2024 und zur EPBD ausgelöste vorzeitige Erneuerung \r\nbei Gasheizungen und die vor allem im Jahr 2023 gestiegene Nachfrage nach Wär\u0002mepumpen. Diese Entwicklungen zeigt Abbildung 3, eine Grafik des Bundesverbands \r\nder Heizungsindustrie in Deutschland (BDH 2024). Der Rückgang bei den Gashei\u0002zungen (Brennwert- und Niedertemperaturtechnik) in den Jahren 2021 bis 2022 findet \r\nsich auch in allen o.g. Studien und Prognosen, bspw. im Hintergrundpapier zur GSK. \r\nDem Rückgang bei den Gasgeräten von 2021 auf 2022 steht ein Anstieg bei den \r\nWärmepumpen gegenüber. \r\nVöllig anders stellt sich nun die Entwicklung von 2022 auf 2023 dar. Der Absatz von \r\nWärmepumpen stieg um 51 % auf 356.000 Geräte, was gegenüber den Prognose\u0002modellen eine deutlich schnellere Technologiewende bedeutet. Auf der anderen Seite \r\nwurden jedoch auch 34 % mehr Gasheizungen verkauft als noch 2022, was insge\u0002samt sogar einem Rekordabsatz von 790.000 Gasheizungen entspricht. Hier ist also \r\ngegenüber den Vorjahren eine vollstände Trendumkehr erfolgt, die sich bei einer ty\u0002pischen Lebensdauer von Gasheizungen von mehr als 20 Jahren noch lange in den \r\nEmissionsmengen und benötigten Mengen an gasförmigen bzw. flüssigen Energie\u0002trägern bemerkbar machen wird. Gegenüber dem Referenzszenario aus den Model\u0002lierungen zum Hintergrundpapier zur GSK existieren in deutschen Heizungskellern \r\nnun etwa 300.000 mehr fossile Wärmeerzeuger. \r\n22\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nAbbildung 3 Zeitreihe der Absatzzahlen der verschiedenen Heiztechnologien in Deutschland\r\n(BDH 2024).\r\nPositiv wirkt sich dagegen aus, dass der Absatz von Wärmepumpen im Jahr 2022\r\nund 2023 weit über den Werten der Annahmen für die Berechnungen zum Hinter\u0002grundpapier liegt. In der Darstellung auf der linken Seite von Abbildung 4 sieht man \r\ndie gegenüber den Annahmen für die Berechnungen des Hintergrundpapiers der\r\nGSK (HG-GSK) deutlich höheren Zahlen von eingebauten Wärmepumpen in den Jah\u0002ren 2022 und besonders 2023. Für das laufende Jahr und das folgende Jahr liegen \r\ndie Annahmen für die Modelle zur HG-GSK jedoch bei 700.000 Geräten jährlich, was \r\nnoch einmal eine deutliche Steigerung gegenüber den 2023 tatsächlich verkauften \r\n356.000 Geräten bedeutet. Dass der Austausch der Wärmeerzeuger bis jetzt schnel\u0002ler geht als gedacht, aber trotzdem noch große Anstrengungen notwendig sind, zeigt \r\nauch die Mitte der Abbildung 4. Diese zeigt aufsummiert die Anzahl der Wärmpumpen \r\nfür den Zeitraum 2021 bis 2025. Auch wenn 2021 bis 2023 bereits 750.000 Wärme\u0002pumpen eingebaut wurden, bleibt zu den Zahlen der HG-GSK-Modellierung von \r\n2.000.000 und den Zahlen im Rahmen des MWMS Szenarios des Projektionsberichts \r\nvon 1.400.000 noch eine Lücke von 1.250.000 (HG-GSK) bzw. 650.000 (MWMS). \r\nAuch nach dem Jahr 2025 dürfen die Anstrengungen nicht geringer werden, wenn die \r\nin den ambitionierten Annahmen für die Studien angesetzten Zahlen von 4.600.000 \r\n(HG-GSK) bzw. 2.950.000 (MWMS) erreicht werden sollen. \r\n23\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nAbbildung 4 Absatz von Wärmepumpen in Deutschland und Vergleich der Annahmen in ver\u0002schiedenen Szenarien.\r\nDie Größe der vor uns allen liegenden Aufgabe zeigt sich auch bei der Betrachtung \r\nder energetischen Sanierungen im Gebäudebestand, die parallel zum Tausch der \r\nHeizungen erfolgen müssen (Tabelle 5). Die Zahlen für 2023 liegen zum Zeitpunkt \r\nder Erstellung dieser Studie noch nicht vor, es deutet sich jedoch sogar für 2023 ge\u0002genüber 2022 ein leichter Rückgang von 0,88 % Vollsanierungsäquivalent der Hülle \r\nauf nur noch 0,72 % an. Dies steht im Widerspruch zu den in den Modellen angesetz\u0002ten Sanierungsraten von 1,1 % bis 1,7 % (HG-GSK) und 1,5 % (MWMS). Um hier auf \r\ndie zielkompatiblen Pfade zu kommen, muss die Sanierungsquote etwa verdoppelt \r\nwerden.\r\nAuch für die umgesetzte Sanierungstiefe liegen derzeit nur Zahlen bis 2022 vor. Aber \r\nauch an diesen Zahlen zeigt sich deutlich, dass die umgesetzten Maßnahmen kaum \r\nüber die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus gehen, während in den Berech\u0002nungsmodellen mit zunehmend besseren Sanierungsstandards modelliert wurde. \r\nDerzeit werden mehr als zwei Drittel aller Sanierungen ohne Inanspruchnahme von\r\nFördermitteln der BEG gemacht, wohl mehrheitlich, weil dort geforderte Mindeststan\u0002dards nicht erreicht werden. Nur etwas weniger als ein Drittel der Sanierungen wird \r\nüber BEG gefördert. Innerhalb dieser Gruppe werden aber deutlich mehr Effizienz\u0002haussanierungen umgesetzt als Einzelmaßnahmen gefördert. \r\n0\r\n100\r\n200\r\n300\r\n400\r\n500\r\n600\r\n700\r\n800\r\nNeuanschlüsse in 1.000\r\nWärmepumpen pro \r\nJahr\r\nNeuanschlüsse\r\nHintegrundpapier GSK\r\n0\r\n500\r\n1.000\r\n1.500\r\n2.000\r\n2.500\r\nNeuanschlüsse\r\n('21-'23)\r\nHG GSK\r\nPN MWMS\r\nNeue Wärmepumpen \r\n2021 bis 2025\r\n0\r\n1.000\r\n2.000\r\n3.000\r\n4.000\r\n5.000\r\nNeuanschlüsse\r\n('21-'23)\r\nHG GSK\r\nPN MWMS\r\nNeue Wärmepumpen \r\n2021 bis 2030\r\n24\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nTabelle 5 Vergleich der Sanierungsraten und Sanierungstiefen im Hintergrundpapier zur Ge\u0002bäudestrategie Klimaneutralität 2045, dem Projektionsbericht für Deutschland 2023 \r\nund dem Ist-Zustand.\r\nHintergrundpapier Gebäu\u0002destrategie\r\nProjektionsbericht 2023 Ist-Zustand\r\nEnergetische Sanierungsrate \r\n(ohne Instandsetzung)\r\nEnergetische Sanierungsrate\r\ngem. MWMS (ohne Instandset\u0002zung)\r\nSanierungsquote Gebäude\u0002hülle\r\n▪ 2020: 1,1%\r\n▪ 2025: 1,5%\r\n▪ 2030: 1,7%\r\n▪ bis 2030 durchschnittlich \r\n1,5 %\r\n▪ danach 1,1%\r\n▪ 2022: 0,88 %\r\n▪ 2023f: 0,72%\r\nDurchschnittliche Sanie\u0002rungstiefe \r\nSanierungstiefe Sanierungstiefe bei Wohnge\u0002bäuden 2022\r\n▪ 2020: 110% HT‘/HT‘Ref.\r\n▪ 2025: 85% HT‘/HT‘Ref.\r\n▪ 2040: 70% HT‘/HT‘Ref.\r\n2020 2025ff\r\nEH140 45 % -\r\nEH70 30 % 55 %\r\nEH55 23 % 40 %\r\nEH40 2 % 5 %\r\n▪ Ohne BEG: 71,8% \r\n▪ BEG EM: 7,0% \r\n▪ BEG WG: 21,2% \r\nInsgesamt geht der Energieträgerwechsel momentan zwar schneller als vorgesehen, \r\nder Trend muss sich aber in den folgenden Jahren deutlich fortsetzen und sich sogar \r\nim Vergleich zu heute nochmals verdoppeln. Für die Zielerreichung kritisch ist dabei \r\ndie Anzahl der neuen fossilen Heizungen, die jetzt schon etwa 1 Mio. höher ist als in \r\nden Zielszenarien angenommen. Dazu kommt, dass die Sanierungsrate fast 50 % \r\nhinter dem Soll ist und auch die Sanierungstiefe weit hinter den Annahmen zurück\u0002bleibt.\r\n25\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\n5 Überprüfung der politischen Ziele unter den aktuellen Gege\u0002benheiten durch Simulation des Gebäudebestands bis 2045\r\nWie oben beschrieben zeigen die Untersuchungen des Projektionsberichts, dass \r\nauch unter Berücksichtigung der mit dem Klimaschutzprogramm 2030 eingeführten \r\nMaßnahmen eine Verfehlung der gesetzlich geregelten Ziele wahrscheinlich ist und \r\ndie Lücke im Jahr 2030 zwischen 1 (MWMS) und 11 (MMS) Mio. t CO2-Äqui. (UBA \r\n2023) liegen wird. Deshalb sollen in dieser Studie mit Hilfe eines Modells des deut\u0002schen Gebäudebestandes mögliche Maßnahmen, die auf die Zielerreichung der Vor\u0002gaben des derzeit gültigen KSG ausgerichtet sind, identifiziert und entsprechend \r\nquantifiziert werden. \r\nIm Rahmen der Studie werden die für den Gebäudesektor nach KSG relevanten Ge\u0002bäude (Wohngebäude und GHD-Gebäude außer Landwirtschaft) betrachtet. Für \r\ndiese wird der gesamte Endenergieverbrauch für alle Anwendungen darunter Gebäu\u0002dekonditionierung, Trinkwassererwärmung, Prozessanwendungen sowie sonstige \r\nNutzeranwendungen (z.B. Haushaltsstrom) bestimmt. Die darauf aufbauenden Be\u0002rechnungen zum Primärenergiebedarf berücksichtigen ebenfalls den gesamten End\u0002energieverbrauch der gebäudesektorrelevanten Gebäude. Bei der Berechnung der \r\nTHG-Emissionen für den Gebäudesektor nach KSG werden dagegen nur die Emissi\u0002onen bilanziert, die durch Verbrennungsprozesse direkt am/im Gebäude entstehen. \r\nDen Basisfall für die Betrachtungen ab 2023 stellt dabei ein Weiter-So-Szenario dar, \r\nwelches eine Fortschreibung der bisherigen Entwicklung im Bereich der Heizungs\u0002technik und Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Klima\u0002schutzprogramm 2030 und aktueller Tendenzen bis 2045 abbildet (s.a. Kapitel 4). Der \r\nin diesem Projekt untersuchte Ziel-Pfad wird mit dem Basisfall verglichen und hin\u0002sichtlich der Zielerreichung eingeordnet. Über diese Einordnung hinaus zeigt die Aus\u0002wertung nach Gebäudetyp den entsprechenden Beitrag zur Einsparung und Zieler\u0002reichung.\r\nBasis für die vorliegenden Untersuchungen ist das vom FIW München zusammen mit \r\ndem ITG Dresden für die „Gebäudestudie“ im Rahmen der „dena-Leitstudie Inte\u0002grierte Energiewende“ (dena 2018) entwickelte Gebäude- und Anlagenmodell, wel\u0002ches den Gebäudebestand in Deutschland entsprechend seiner Flächen, baulichen \r\nZustände, Energieträger und Anlagentechnik abbildet. Das Gebäude- und Anlagen\u0002modell wird im Rahmen der vorliegenden Studie weiterentwickelt.\r\n26\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\n5.1 Die untersuchten Szenarien \r\n5.1.1 Weiter-So-Szenario als Basisfall\r\nDas Weiter-So-Szenario stellt im Rahmen der Ausarbeitung die Basis für Vergleichs\u0002rechnungen dar. Auch das Weiter-So-Szenario wird für diese Studie an die aktuellen \r\nGegebenheiten und Randbedingungen angepasst und berücksichtigt sowohl die Ent\u0002wicklung des aktuellen Gebäudebestandes als auch die Entwicklung der Neubauak\u0002tivitäten. Implementiert sind die aktuellen Instrumente, darunter die ordnungsrechtli\u0002chen Maßnahmen (GEG 2024), die Eigentümer und Vermieter verpflichten, förderpo\u0002litische Maßnahmen (BEG), die vor allem finanzielle Anreize für THG einsparende \r\nInvestitionen in Hülle und Anlage bieten, sowie beratende und kommunikative Maß\u0002nahmen, die eine Aufklärung aller Handelnden erreichen sollen.\r\nAbbildung 5 zeigt die im Weiter-So-Szenario ermittelten Jahresemissionsmengen für \r\ndie Jahre 2023 bis 2030 im Gebäudesektor unterteilt in Wohngebäude (orange) und \r\nNichtwohngebäude (blau). Die graue Linie stellt die jährlichen Ziel-THG-Emissions\u0002mengen gemäß dem KSG 2021 (Bundestag 2021) dar. Das Sektorziel für 2030 be\u0002deutet, dass gegenüber 2020 für Gebäude nur noch 57 % der Menge an fossilen \r\nBrennstoffen genutzt werden dürfen. Abbildung 5 zeigt, dass sich der Trend zur Re\u0002duktion der THG-Emissionen in Wohn- und Nichtwohngebäuden bis zum Jahr 2030 \r\nfortsetzt. Allerdings überschreiten die ermittelten jährlichen THG-Emissionen im Ge\u0002bäudesektor weiterhin jedes Jahr die Zielwerte des KSG 2021 und bestätigen damit \r\ndie Ergebnisse über die Zielverfehlung anderer aktueller Studien, wie z.B. des UBA\r\n(2023). \r\nIm rechten Diagramm ist die seit 2020 kumulierte Mehremissionsmenge bis zum Jahr \r\n2030 zu sehen. Demnach werden die jährlichen Zielverfehlungen im Gebäudesektor \r\nvon 2020 bis 2030 im Weiter-So-Szenario zu Mehremissionen von 84 Mio. t CO2-\r\nÄqui. führen. Was sich in der jährlichen Darstellung als kleine Überschreitung findet, \r\nzeigt sich in der kumulierten Darstellung auf der rechten Seite als bedenklicher Ruck\u0002sack für den Gebäudebereich auf dem Weg zur Klimaneutralität.\r\n27\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nAbbildung 5 Jahresemissionsmenge im Gebäudesektor und kumulierte Mehremissionen bis \r\n2030.\r\nUm der Zielverfehlung entgegenzuwirken, sollten immer alle sinnvollen Maßnahmen \r\nzusammen angegangen werden, beispielsweise in Form eines Instrumentensets. Ein \r\nsolches Maßnahmenset wird in Kapitel 5.2 beschrieben. Dass singuläre Maßnahmen \r\nnicht ausreichen, zeigt die folgende Betrachtung eindrücklich: \r\nUm im Gebäudesektor bis 2030 das Ziel des KSG doch noch zu erreichen, wären bei\r\nsingulärer Betrachtung folgende Maßnahmen notwendig:\r\n- Einbau von 2,8 Mio. zusätzlichen Wärmepumpen (insgesamt 6,2 Mio.), die fos\u0002sile Wärmeerzeuger ersetzen (Energieträgerwechsel)\r\noder\r\n- Sanierung von zusätzlichen 2.990.000 Wohneinheiten (insgesamt 3.950.000) \r\n(Effizienzsteigerung)\r\noder\r\n- Insgesamt 77 TWh THG-neutrale Energieträger\r\nAlle diese Maßnahmen wären in dieser Größe völlig unrealistisch und die Konzentra\u0002tion auf nur eine der oben beschrieben Maßnahmen würde dazu führen, dass die \r\nKlimaziele bis 2030 in Deutschland mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verfehlt wer\u0002den.\r\n5.1.2 Ziel-Pfad\r\nDie bisherigen politischen Instrumente, also die Begrenzung des Einbaus fossiler \r\nEnergieträger in Gebäude gemäß GEG 2024 bzw. die Förderung von Gebäudesan\u0002ierungen oder Einzelmaßnahmen, wie dem Tausch fossil betriebener Heizungen ge\u0002gen erneuerbare Heizungen nach der BEG, weisen den Weg in die richtige Richtung. \r\nAllerdings sind die Maßnahmen noch nicht ausreichend, um die Klimaziele bis 2030 \r\ngemäß dem KSG zu erreichen. Einzelmaßnahmen stellen, wie zuvor beschrieben,\r\n0\r\n20\r\n40\r\n60\r\n80\r\n100\r\n120\r\nJahresemissionsmenge in Mio. t CO2\r\n-Äqui.\r\nJahresemissionsmenge im \r\nGebäudesektor\r\nWohngebäude Nichtwohngebäude\r\nKSG Ziel\r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n40\r\n50\r\n60\r\n70\r\n80\r\n90\r\nMehremissionen seit 2020 in Mio. t CO2\r\n- Äqui.\r\nKumulierte Zielverfehlung\r\n28\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nkeine realistische Lösung dar. Daher wird in dieser Studie ein Ziel-Pfad entwickelt, \r\nder eine Kombination der zuvor beschriebenen Maßnahmen beinhaltet. \r\nDie für den Ziel-Pfad betrachteten Instrumente und die daraus abgeleiteten Maßnah\u0002men sind so gewählt, dass keine Lock-In-Effekte verursacht werden und sie gleich\u0002zeitig zusammen mit den zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwarteten Entwicklungen \r\numsetzbar sind. Die unterstellten Entwicklungen sind in allen drei Hauptbereichen –\r\nGebäudehülle, Anlagentechnik, Energieträgerbereitstellung – anspruchsvoll und am\u0002bitioniert, werden jedoch als grundsätzlich realisierbar angesehen, wenn der Klima\u0002schutz in der Gesamtgesellschaft mit der erforderlichen Priorität vorangetrieben wird.\r\n5.2 Grundsätzliche Randbedingungen\r\n5.2.1 Entwicklung im Bereich der Gebäudetechnik\r\nKlimaneutralität erfordert den vollständigen Ausstieg aus der Wärmebereitstellung auf \r\nBasis fossiler Energieträger. Da die Lebensdauer von Wärmerzeugern über 20 Jah\u0002ren liegt, muss der Einbau neuer Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger \r\nschon heute weitgehend eingestellt werden. Die Standardlösung für einen neuen \r\nWärmerzeuger muss in sehr naher Zukunft möglichst vollkommen auf erneuerbaren \r\nEnergien basieren. Strom und Fernwärme sind unabhängig von ihrer Erzeugung für \r\nden Gebäudesektor nach KSG-Bilanz nicht relevant, da sie dem Energiesektor zuge\u0002ordnet und dort bilanziert werden. Das Instrument soll dafür sorgen, dass vorhandene \r\nWärmeerzeuger von Heizöl und Erdgas auf Strom und Fernwärme umgestellt werden \r\n(Bestandsgebäude) bzw. gar nicht erst mit fossilen Energien ausgeführt werden (Neu\u0002bauten). Ziel ist jedoch keinesfalls eine alleinige Verschiebung von Emissionen aus \r\ndem Gebäudesektor in den Energiesektor. Vielmehr sollen die THG-Minderungspo\u0002tenziale, die sich aus der geplanten schnelleren Dekarbonisierung des Energiesek\u0002tors ergeben, auch für den Gebäudesektor genutzt werden. \r\nDas bedeutet die Begrenzung der Nutzung von Gas und Öl. Das Verbot bzw. die \r\nAnkündigung des Verbots des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen könnte jedoch\r\nAttentismus befördern. Somit würde ein Teil der aktuell vorhandenen alten Wärmeer\u0002zeuger weiter genutzt werden. Es würde in Teilen kein Austausch erfolgen, was Lauf\u0002zeiten für sehr ineffiziente Altanlagen sogar noch verlängert. Eine rigorose und \r\nschnelle Umsetzung würde eine Technologie verbieten, die derzeit noch von 80 % \r\nder Kunden nachgefragt und umgesetzt wird. Hier ist zu erwarten, dass das zu deut\u0002lichen Widerständen führen wird, was die Umsetzung verzögert und damit geringere \r\nEinsparungen zur Folge hat. Das tatsächliche Potenzial wird daher unter Umständen \r\ndeutlich kleiner sein als das theoretische Potenzial. \r\nFür das Weiter-So-Szenario wird eine Fortschreibung der bisherigen Entwicklung im \r\nBereich der Heizungstechnik unterstellt. Dabei werden die Vorgaben aus dem GEG \r\n2024 und aktuelle Tendenzen (z. B. steigende Absatzzahlen von Wärmepumpen) \r\n29\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nberücksichtigt. Die Beheizungsstruktur von den Wohngebäuden ist für das Weiter-So\u0002Szenario im linken Diagramm von Abbildung 6 für die Jahre 2023 bis 2045 zu sehen.\r\nIn diesem Szenario werden bis 2030 noch sehr viele Gasheizungen eingebaut und \r\nerst ab dann eine Abnahme im Absatz prognostiziert. Dafür werden ab diesem Zeit\u0002punkt mehr Wärmepumpen, Fernwärmeübergabestationen und Biomassekessel ein\u0002gebaut, was sich entsprechend in der Entwicklung der Beheizungsstruktur abzeich\u0002net. Rechter Hand ist die Entwicklung der Beheizungsstruktur für den Ziel-Pfad dar\u0002gestellt und ein deutlicher Unterschied zum Weiter-So Pfad erkennbar.\r\nAbbildung 6 Entwicklung der Beheizungsstruktur von 2023 bis 2045 für das Weiter-So-Szenario\r\n(links) und den Ziel-Pfad (rechts). \r\nDer Ziel-Pfad zielt auf den Ersatz fossiler Energien im Gebäudebereich durch einen \r\nschnellen Wechsel auf andere Energieträger ab, die dann im Laufe der Zeit auf Er\u0002zeugerseite dekarbonisiert werden. Grundsätzlich wird von einem deutlich intensivier\u0002ten Anlagenaustausch bis 2030 und intensivierten Einbau von Wärmepumpen aus\u0002gegangen. So steigt die Wärmepumpenabsatzzahl in Wohngebäuden von gut \r\n250.000 im Jahr 2023 auf rund 750.000 im Jahr 2030 an, bevor sie bis 2042 auf ca. \r\n450.000 zurückgeht und dann auf etwa konstantem Niveau bleibt. Die Absatzzahlen \r\ninsgesamt steigen bis 2030 gegenüber dem Status quo deutlich, da der Gebäudesek\u0002tor durch Effizienzmaßnahmen und nur in einem sehr geringen Anteil durch THG\u0002neutrale Energieträger die Ziel-THG-Emissionen im Jahr 2030 erreichen kann.\r\nBei beiden Szenarien ist die überdurchschnittlich hohe Anzahl an eingebauten Gas\u0002heizungen im Jahr 2023 berücksichtigt, die insbesondere auf Vorzieheffekte aufgrund \r\naufgeheizter Diskussionen um die Gesetzesnovelle zum GEG 2024 zurückzuführen \r\nsind. Diese Mehranzahl an fossilen Energieträgern im Gebäudebestand führen dazu, \r\ndass an anderer Stelle im Gebäudebereich größere Anstrengungen zur Erreichung \r\nder Klimaschutzziele erforderlich werden. \r\n0\r\n5\r\n10\r\n15\r\n20\r\n25\r\nWärmeerezueger in Mio.\r\nBeheizungsstruktur\r\nWeiter-So 2023\r\nBeheizungsstruktur\r\nBiomasse\r\nNah- /\r\nFernwärme\r\nWärmepumpen\r\nÖlheizungen\r\nGasheizungen\r\nZiel-Pfad\r\n30\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\n5.2.2 Zubau\r\nInsgesamt wird in beiden Szenarien ab 2023 ein Zubau von etwa 4,5 Mio. Wohnein\u0002heiten bis zum Ende des Betrachtungszeitraums im Jahr 2045 realisiert. Das ent\u0002spricht etwa einer zusätzlichen Nutzfläche von 760 Mio. m² bzw. einer zusätzlichen \r\nWohnfläche von 590 Mio. m². Das Anforderungsniveau an den Neubau erfolgt ent\u0002sprechend der Effizienzhausdefinition als Verhältnis des erwünschten spezifischen \r\nTransmissionswärmeverlustes zum korrespondierenden Transmissionswärmeverlust \r\ndes Referenzgebäudes. Hier wird bei allen Gebäuden ein leicht besseres Niveau als \r\ndas im GEG 2024 geforderte Mindestniveau angesetzt. Der Startwert für beide Sze\u0002narien liegt damit bei 90 % H’T von H’T, Ref. Durch Förderung der Effizienzhäuser und \r\nAnheben des Neubaustandards verbessert sich der bauliche Wärmeschutz linear bis \r\nzum Jahr 2045 auf 70 % H’T zu H’T, Ref.\r\n5.2.3 Sanierungsrate und Sanierungstiefe\r\nAlle vorliegenden Studien zur Klimaneutralität (vgl. Kapitel 4) sehen eine deutliche \r\nReduktion der Wärmenachfrage im Gebäudesektor vor. Von zentraler Bedeutung ist \r\nhier eine Steigerung der Aktivitäten im Bereich der energetischen Gebäudesanierung.\r\nAllerdings liegt die energetische Sanierungsrate seit Jahren konstant bei unter 1 %. \r\nDie Steigerung der Sanierungsrate erfährt sowohl bei den bundesdeutschen als auch \r\nbei den europäischen Verordnungsgebern eine hohe Aufmerksamkeit. Im Rahmen \r\ndes Weiter-So-Szenarios wird eine leichte Erhöhung der Sanierungsaktivitäten im Be\u0002reich der Gebäudehülle angesetzt (vgl. Abbildung 7). \r\nAbbildung 7 Neubau und Modernisierung von Wohneinheiten pro Jahr im Weiter-So-Szenario.\r\nEntsprechend den aktuellen Anforderungen werden nur Gebäude bis einschließlich \r\nGebäudealtersklasse (GAK) 1969 bis 1978 saniert. Das Anforderungsniveau an die \r\nentsprechende energetische Modernisierung erfolgt in Anlehnung an die Effizienz\u0002hausdefinition (vgl. Beschreibung in Kapitel 5.2.2). Hier wird bei allen Gebäuden im \r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1.000\r\n1.200\r\nWohneinheiten pro Jahr in 1.000\r\nBauaktivtät\r\nNeubau\r\nModerniserung\r\nWeiter-So 2023\r\n31\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nJahr 2023 ein Anforderungsniveau von 110 % H’T zu H’T, Referenz angesetzt. Dieses \r\nverändert sich linear bis zum Jahr 2045 auf 85 %.\r\nWie oben beschrieben werden Wärmepumpen zur neuen Standardtechnologie. Wär\u0002mepumpen können Gebäude besonders effizient beheizen. Sie erreichen ihre \r\nhöchste Effizienz in gut gedämmten Gebäuden. In ungedämmten Altbauten geht ihre \r\nEffizienz im Vergleich zu einem sehr gut gedämmten Gebäude jedoch um mehr als \r\nein Drittel zurück. In ungedämmten Gebäuden werden leistungsstärkere und damit \r\nteurere Wärmepumpen benötigt. Sie laufen aber in einem suboptimalen Betriebszu\u0002stand und können ihr Potenzial nicht ausschöpfen. Ein verbesserter Wärmeschutz \r\nwirkt in diesen Gebäuden in zweifacher Hinsicht: er senkt den Heizwärmebedarf des \r\nGebäudes und ermöglicht einen effizienteren Betrieb der Wärmepumpe. Es entsteht \r\neine Hebelwirkung bzw. ein Synergieeffekt.\r\nEin besserer Wärmeschutz beseitigt außerdem einige technische Probleme, die beim \r\nEinbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden auftreten können. Wärmepumpen \r\narbeiten am besten bei niedrigen Vorlauftemperaturen und mit kleinen Temperatur\u0002differenzen. Beides ist umso schwieriger zu realisieren, je schlechter ein Gebäude \r\ngedämmt ist. Die Folge ist ein hoher Stromverbrauch der Wärmepumpe und der Heiz\u0002kreispumpen. Durch einen Austausch von Heizkörpern kann die Vorlauftemperatur \r\ngesenkt werden. Das zu Grunde liegende Problem – der zu hohe Wärmebedarf des \r\nGebäudes – wird dadurch jedoch nicht verbessert. Aus Sicht der Bauherren ist der \r\nHeizkörpertausch zunächst mit einer geringeren Investition verbunden als eine \r\nDämm-Maßnahme. Aus Klimaschutz-Sicht sind Dämm-Maßnahmen – wenigstens \r\nmittelfristig – ohnehin unverzichtbar. Es wäre also sinnvoller, schon vor dem Einbau \r\nder Wärmepumpe gezielt die passenden Dämm-Maßnahmen vorzuziehen, damit die \r\nWärmepumpe problemlos funktionieren kann. Den Heizkörpertausch kann man sich \r\ndann ggf. sparen und zudem eine kleinere, kostengünstigere Wärmepumpe wählen. \r\nAbbildung 8 Anteil der Gebäude die NT-ready sind im Weiter-So- (links) und Ziel-Szenario \r\n(rechts). \r\n0%\r\n10%\r\n20%\r\n30%\r\n40%\r\n50%\r\n60%\r\n70%\r\n80%\r\n90%\r\n100%\r\nNT-ready\r\nNT-ready\r\nWeiter-So 2023\r\n0%\r\n10%\r\n20%\r\n30%\r\n40%\r\n50%\r\n60%\r\n70%\r\n80%\r\n90%\r\n100%\r\nNT-ready\r\nNein\r\nJa\r\nZiel-Pfad\r\n32\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nAbbildung 8 zeigt, wie sich das Verhältnis der Wohngebäude, die Niedertemperatur\u0002ready (NT-ready) und damit für den Einbau einer Wärmepumpe im effizienten Betrieb \r\ngeeignet sind, über die Zeit verändert. Während im Weiter-So-Szenario bis 2045 ca. \r\n55 % NT-ready sind, sind es im Ziel-Szenario über 70 %. Dies liegt zum einen an der \r\nhöheren Sanierungsrate aber auch an der höheren Sanierungstiefe. \r\nDie im Ziel-Szenario resultierende Entwicklung der Anzahl der jährlich modernisierten \r\nWohneinheiten ist in Abbildung 9 dargestellt. Dabei steigt der Wert bis 2031 von ak\u0002tuell rund 330.000 Wohneinheiten auf rund 760.000 Wohneinheiten und verbleibt da\u0002nach auf einem in etwa gleichem Niveau. Als Sanierungsniveau wird im Schnitt be\u0002reits bei allen Gebäuden ab dem Jahr 2023 ein Anforderungsniveau von 85 % H’T zu \r\nH’T, Referenz angesetzt. \r\nAbbildung 9 Neubau und Modernisierung von Wohneinheiten pro Jahr im Ziel-Szenario.\r\nGanz allgemein besteht folgender Zusammenhang: Dem Gebäudesektor stehen \r\nnach dem KSG 2021 für das Jahr 2030 nur noch eine definierte Menge an THG zur \r\nVerfügung steht, das ausgestoßen werden darf. Das bedingt auch den begrenzten \r\nEinsatz an fossilen Energieträgern. Je besser die Gebäude gedämmt sind, desto \r\nmehr Gebäude können mit den 2030 noch zur Verfügung stehenden fossilen Ener\u0002gieträgern versorgt werden. Je schlechter jedoch die Gebäude gedämmt sind, desto \r\nweniger Gebäude können mit derselben Menge an fossilen Energieträgern versorgt \r\nwerden. Das bedeutet, dass in mehr Gebäuden fossile Wärmeerzeuger durch erneu\u0002erbare Wärmeerzeuger ersetzt werden müssen, bzw. durch solche Wärmeerzeuger, \r\ndie Energieträger nutzen, die nach dem KSG nicht im Gebäudesektor zu bilanzieren \r\nsind (Strom und Fernwärme).\r\n5.3 Modellergebnisse\r\nIm Folgenden werden die Ergebnisse für alle Gebäude entsprechend dem Bilanzrah\u0002men nach KSG (Wohngebäude und Nichtwohngebäude außer Landwirtschaft) \r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1.000\r\n1.200\r\nWohneinheiten pro Jahr in 1.000\r\nBauaktivtät\r\nNeubau\r\nModerniserung\r\nZiel-Pfad\r\n33\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nausgewiesen. Für die gebäudesektorrelevanten Gebäude wird der gesamte Endener\u0002gieverbrauch für alle Anwendungen darunter Gebäudekonditionierung, Trinkwasser\u0002erwärmung, Prozessanwendungen sowie sonstige Nutzeranwendungen (z.B. Haus\u0002haltsstrom) bestimmt. Die darauf aufbauenden Ergebnisse zum Primärenergiebedarf \r\nberücksichtigen ebenfalls den gesamten Endenergieverbrauch der gebäudesektorre\u0002levanten Gebäude. Bei der Berechnung der THG-Emissionen für den Gebäudesektor \r\nnach KSG werden dagegen nur die Emissionen bilanziert, die durch Verbrennungs\u0002prozesse direkt am/im Gebäude entstehen. \r\n5.3.1 Endenergieverbrauch\r\nDie resultierende Entwicklung des Endenergieverbrauchs nach Energieträger sind für \r\ndie beiden Szenarien in Abbildung 10 dargestellt. Der Stromverbrauch wird dabei in \r\nzwei Kategorien aufgeteilt: Strom für die Wärmepumpen und Strom für sonstige An\u0002wendungen, darunter Nutzerstrom.\r\nAbbildung 10 Entwicklung des Endenergieverbrauchs von 2023 bis 2045 im Weiter-So- (links) \r\nund Ziel-Szenario (rechts). \r\nDer gesamte Endenergieverbrauch wird gegenüber dem Status quo durch Effizienz\u0002steigerung im Bereich der Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie Einbindung er\u0002neuerbarer Energien sowohl beim Weiter-So-Szenario als auch beim Ziel-Szenario \r\nreduziert. Im Weiter-So Szenario beträgt er im Jahr 2045 knapp 900 TWh/a inkl. Um\u0002weltwärme und Solarthermie und ca. 750 TWh/a ohne Umwelt/Solarthermie. Demge\u0002genüber beträgt er im Ziel-Szenario im Jahr 2045 rund 800 TWh/a inkl. Umweltwärme \r\nund Solarthermie und ca. 600 TWh/a ohne Umwelt/Solarthermie. Neben den Effizi\u0002enzmaßnahmen führt der Energieträgerwechsel zum sinkenden Verbrauch an flüssi\u0002gen und gasförmigen Energieträgern, wobei der Rückgang beim Ziel-Pfad deutlich \r\nausgeprägter ist. Insgesamt werden im Zielpfad aber weiterhin noch ca. 100 TWh an \r\nflüssigen und gasförmigen Energieträgern benötigt, um die ca. 2,7 Mio. Gebäude mit \r\nentsprechenden Wärmerzeugern zu konditionieren. Der forcierte Ausbau von Wär\u0002mepumpen führt im Ziel-Szenario zu einer deutlichen Steigerung des \r\n0\r\n100\r\n200\r\n300\r\n400\r\n500\r\n600\r\n700\r\n800\r\n900\r\n1.000\r\nEndenenergieverbrauch in TWh\r\nEndenergieverbrauch\r\nWeiter-So 2023\r\n0\r\n100\r\n200\r\n300\r\n400\r\n500\r\n600\r\n700\r\n800\r\n900\r\n1.000\r\nEndenergieverbrauch\r\nUmwelt/Solart\r\nhermie\r\nBio\r\nFernwärme\r\nStrom\r\nStrom (WP)\r\nFlüssig\r\nGasförmig\r\nZiel-Pfad\r\n34\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nStromverbrauchs für die Wärmepumpen. Dieser erhöht sich von aktuell 85 TWh/a auf \r\nrund 160 TWh/a im Jahr 2045. Beim Weiter-So-Szenario erhöht sich der Stromver\u0002brauch von Wärmepumpen auf ca. 130 TWh/a im Jahr 2045.\r\n5.3.2 Primärenergieverbrauch\r\nDie Reduzierung der Endenergie wirkt sich, wie in Abbildung 11 dargestellt, auch auf \r\nden Primärenergieverbrauch aus. Hinzu kommt hierbei jedoch auch zusätzlich ein \r\nzunehmender Anteil an erneuerbarer Energie, v.a. in den Wärmenetzen und bei der \r\nStromerzeugung. Folglich sinkt der gesamte Primärenergieverbrauch bis 2045 deut\u0002lich von ca. 1.350 TWh/a im Jahr 2023 auf dann nur noch knapp 900 TWh/a für den \r\nZiel-Pfad und für das Weiter-So Szenario auf knapp 950 TWh/a. Dabei reduziert sich \r\nder Verbrauch an nicht-erneuerbarer Primärenergie beim Ziel-Pfad noch deutlich stär\u0002ker von ca. 1.000 TWh/a im Jahr 2023 auf nur noch rund 150 TWh/a. Im Weiter-So\u0002Szenario liegt der nicht-erneuerbare Primärenergieverbrauch im Jahr 2045 noch bei \r\nca. 350 TWh/a. In beiden Fällen, wobei stärker beim Ziel-Pfad, wirkt sich die Kombi\u0002nation von fortschreitender Modernisierung und Dekarbonisierung der Energieerzeu\u0002gung, z.B. durch den Ausbau der Wind und Solarenergie, deutlich aus. Die Verände\u0002rung bei der nicht-erneuerbaren Primärenergie bedeutet andererseits einen Anstieg \r\nbei der erneuerbaren Primärenergie von 350 TWh/a im Jahr 2023 auf 750 TWh/a\r\nbeim Ziel-Pfad und auf 600 TWh/a im Weiter-So-Szenario im Jahr 2045.\r\nAbbildung 11 Entwicklung des Primärenergieverbrauchs von 2023 bis 2045 im Weiter-So- (links) \r\nund Ziel-Szenario (rechts).\r\n5.3.3 THG-Emissionen\r\nIm Rahmen des KSG erfolgt die Bilanzierung der THG-Emissionen nach dem Quell\u0002prinzip. Dabei werden die Treibhausgasemissionen dem Ort der Entstehung zuge\u0002ordnet. Beim Quellprinzip werden damit im Gebäudesektor nur Emissionen bilanziert, \r\ndie durch Verbrennungsprozesse direkt am/im Gebäude entstehen. \r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1.000\r\n1.200\r\n1.400\r\n1.600\r\nPrimärnenergieverbrauch in TWh\r\nPrimärnergie, Total\r\nWeiter-So 2023\r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1.000\r\n1.200\r\n1.400\r\n1.600\r\nPrimärnergie, Total\r\nUmwelt/Solarth\r\nermie\r\nBio\r\nFernwärme\r\nStrom\r\nStrom (WP)\r\nFlüssig\r\nGasförmig\r\nZiel-Pfad\r\n35\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nAbbildung 12 stellt die gemäß der Bilanzierung nach Quellenbilanz resultierenden \r\nTHG-Emissionen für den Gebäudesektor nach KSG dar. Die Berechnung der THG\u0002Emissionen erfolgt für das Ziel-Szenario unter Berücksichtigung des Einsatzes THG\u0002neutraler Energieträger. Für das Jahr 2030 wird dabei für den Gebäudesektor die \r\nverfügbare Menge an THG-neutralen gasförmigen Energieträgern mit 20 TWh/a mo\u0002delliert. \r\nBedingt durch die Effizienzsteigerung im Bereich der Gebäude (Anlagentechnik und \r\nHülle) in Verbindung mit der modellierten Entwicklung für flüssige und gasförmige \r\nEnergieträger werden die THG-Emissionen im Gebäudesektor beim Ziel-Pfad bis \r\nzum Jahr 2030 auf 67 Mio. t CO2-Äqui. reduziert. Damit wird das sektorale Ziel nach \r\nKSG erreicht, anders als mit dem Weiter-So-Szenario, bei dem die THG-Emissionen \r\nim Jahr 2030 ca. 83 Mio. t CO2-Äqui. betragen, wobei hier der Einfluss von THG\u0002neutralen Energieträgern nicht berücksichtigt ist.\r\nBis zum Jahr 2045 findet eine weitere Verringerung der THG-Emissionen statt. Be\u0002dingt durch die für das Jahr 2045 modellierte nicht vollständige Deckung des Ver\u0002brauchs des Gebäudesektors an gasförmigen Energieträgern durch THG-neutrale \r\ngasförmige Energieträger würde der Gebäudesektor mit dem Ziel-Pfad noch THG\u0002Emissionen in Höhe von 23 Mio. t CO2-Äqui. verursachen. Diese Emissionen müssten \r\nzur Erreichung der Klimaneutralität durch CO2-Senken, z.B. im LULUCF-Bereich, \r\nkompensiert werden. Mit dem Weiter-So-Szenario wären es 2045 noch ca. \r\n62 Mio. t CO2-Äqui., die durch die zuvor genannten CO2-Senken kompensiert werden \r\nmüssten.\r\nAbbildung 12 Entwicklung der THG-Emissionen von 2023 bis 2045 im Weiter-So- (links) und Ziel\u0002Szenario (rechts). \r\nFür das Jahr 2045 beträgt die im Ziel-Szenario modellierte notwendige Menge an \r\nTHG-neutralen flüssigen und gasförmigen Energieträgern, die dem Gebäudesektor \r\nzum Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestands zur Verfügung gestellt werden \r\nmüssen, insgesamt ca. 110 TWh/a. Für das Weiter-So-Szenario ist die modellierte \r\nMenge deutlich höher bei insgesamt 275 TWh/a.\r\n0\r\n20\r\n40\r\n60\r\n80\r\n100\r\n120\r\nJahresemissionsmenge in Mio. t CO2\r\n- Äqui.\r\nTHG-Emissionen (Quellprinzip)\r\nWeiter-So 2023\r\n0\r\n20\r\n40\r\n60\r\n80\r\n100\r\n120\r\nTHG-Emissionen (Quellprinzip)\r\nNWG Gebäude\r\nWG Gebäude\r\nZiel-Pfad\r\n36\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nDas Quellprinzip ermöglicht eine vergleichsweise klare Definition von Bilanzgrenzen. \r\nAus inhaltlicher Sicht ist es für eine Bewertung von sektorbezogenen Emissionen \r\nnicht geeignet, da sehr große Anteile der durch Gebäude verursachten THG-Emissi\u0002onen in anderen Sektoren bilanziert werden. Dies betrifft die bei der Erzeugung von \r\nStrom und Fernwärme entstehenden Treibhausgase. Auch werden die in der Vorkette \r\nder Endenergiebereitstellung auftretenden Emissionen nicht den Gebäuden zugeord\u0002net. In der Summe werden die durch Gebäude verursachten Emissionen gravierend \r\nunterschätzt, ebenso werden mögliche bzw. realisierte THG-Emissionsminderungen \r\ndeutlich unterbewertet.\r\nAbbildung 13 veranschaulicht den Zusammenhang. Die dunklen dargestellten Emis\u0002sionen werden nach KSG-Quellenprinzip im Gebäudesektor bilanziert. Die helleren\r\ndargestellten Emissionen werden ebenso durch die Gebäude verursacht, jedoch \r\ngrößtenteils im Energiesektor bzw. bezüglich der Vorketten mindestens anteilig im \r\nAusland bilanziert. Hier wird auch der Effekt THG-neutraler Energieträger berücksich\u0002tigt.\r\nAbbildung 13 Entwicklung der THG-Emissionen nach dem Verursacherprinzip von 2023 bis 2045 \r\nfür das Weiter-So- (links) und das Ziel-Szenario (rechts). \r\nIn Tabelle 6 sind einzelne Werte aus Abbildung 13 für den deutlicheren Vergleich der \r\nbeiden Szenarien dargestellt.\r\nTabelle 6 THG-Emissionen (Verursacherprinzip) für 2030, 2035 und 2040 gemäß Abbildung \r\n13.\r\nJahr THG-Emissionen nach dem Verursacherprinzip in Mio. t CO2-Äqui. pro Jahr\r\nWeiter-So 2023 Ziel-Pfad\r\nGesamt Gebäude Energiewirtschaft Gesamt Gebäude Energiewirtschaft\r\n2030 166 95 71 152 76 76\r\n2035 97 59 38 83 40 43\r\n2040 35 29 6 23 17 6\r\n0\r\n50\r\n100\r\n150\r\n200\r\n250\r\n300\r\n350\r\nJahresemissionsmenge in Mio. t CO2\r\n-Äqui.\r\nTHG-Emissionen \r\n(Verursacherprinzip)\r\nWeiter-So 2023\r\n0\r\n50\r\n100\r\n150\r\n200\r\n250\r\n300\r\n350\r\nTHG-Emissionen (Verursacherprinzip)\r\nNWG\r\nEnergiewirtschaft\r\nNWG Gebäude\r\nWG\r\nEnergiewirtschaft\r\nWG Gebäude\r\nZiel-Pfad\r\n37\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\n6 Bewertung der Ergebnisse\r\nIn diesem Kapitel erfolgt die Bewertung der Ergebnisse im Gebäudebereich in Bezug \r\nauf die globalen, europäischen und nationalen Klimaschutzvorgaben. Der Fokus liegt \r\nauf der Bewertung der THG-Emissionen, des THG-/CO2-Budgets, des Anteils erneu\u0002erbarer Energien sowie der Steigerung von Energieeffizienz / Reduktion von End\u0002energie- und Primärenergieverbrauch. \r\n6.1 Ziel nach KSG 2021\r\nSetzt sich der aktuelle Trend fort und werden keine weiteren Maßnahmen getroffen, \r\nwird Deutschland sein Sektorziel für Gebäude in den nächsten Jahren und auch im \r\nJahr 2030 deutlich verfehlen, wobei die Lücke zum jährlichen Zielwert immer größer \r\nwird (vgl. linkes Diagramm von Abbildung 14). Die THG-Emissionen im Jahr 2030 \r\nbelaufen sich auf ca. 80 Mio. t CO2-Äqui. (inkl. Berücksichtigung THG-neutraler Ener\u0002gieträger) anstatt den im KSG 2021 (Bundestag 2021) festgelegten 67 Mio. t CO2-\r\nÄqui. Das KSG-Ziel wird um ca. 13 Mio. t CO2-Äqui. verfehlt. Gegenüber dem MMS \r\nder Projektionen des UBA (2023) fallen die in dieser Studie prognostizierten THG\u0002Emissionen für das Weiter-So-Szenario in 2030 ca. 2 Mio. t CO2-Äqui. höher aus, was \r\nauf die angepassten Randbedingungen, z.B. die höheren Absatzzahlen von Gashei\u0002zungen, zurückzuführen ist.\r\nDie positive Botschaft ist jedoch, dass das Ziel noch erreichbar ist. Dafür müssen \r\nallerdings alle für den Ziel-Pfad beschriebenen Maßnahmen parallel und schnell um\u0002gesetzt werden. Damit würde der jährliche Zielwert des KSG bis einschließlich 2027 \r\nzwar noch überschritten werden, ab dann würden die THG-Emissionen jedoch dem \r\nZielwert entsprechen bzw. ihn sogar unterschreiten (vgl. rechtes Diagramm von Ab\u0002bildung 14).\r\nAbbildung 14 Jahresemissionsmenge im Gebäudesektor von 2023 bis 2030 für das Weiter-So-\r\n(links) und Ziel-Szenario (rechts). \r\n0\r\n20\r\n40\r\n60\r\n80\r\n100\r\n120\r\nJahresemissionsmenge in Mio. t CO2\r\n- Äqui.\r\nJahresemissionsmenge im \r\nGebäudesektor\r\nWeiter-So 2023\r\n0\r\n20\r\n40\r\n60\r\n80\r\n100\r\n120\r\nJahresemissionsmenge im \r\nGebäudesektor\r\nNichtwohngeb\r\näude\r\nWohngebäude\r\nKSG Ziel\r\nZiel-Pfad\r\n38\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nDas aus dem KSG für den Gebäudesektor abgeleitete THG-Emissionsbudget kann \r\nim Weiter-So Szenario nicht eingehalten werden (vgl. Abbildung 15). Auch das vor\u0002geschlagene Maßnahmenpaket des Ziel-Pfads ist hier nicht ausreichend. Zur Einhal\u0002tung des Budgets bis 2030 wären darüberhinausgehende Maßnahmen notwendig. \r\nDie Mehremissionen bis 2030 sind beim Ziel-Pfad jedoch deutlich geringer als beim \r\nWeiter-So-Szenario. Sie betragen noch gut 33 Mio. t CO2-Äqui. im Vergleich zu knapp\r\n84 Mio. t CO2-Äqui. und nehmen aufgrund der Unterschreitung des Emissions-Ziel\u0002werts ab dem Jahr 2028 ab. \r\nAbbildung 15 Mehremissionen seit 2020 bis zum Jahr 2030 für Weiter-So- (links) und Ziel-Sze\u0002nario (rechts). \r\nAn der Stelle sei erwähnt, dass für Deutschland bzw. den deutschen Gebäudesektor \r\nkein THG-Budget definiert ist, weshalb die Werte lediglich aus dem KSG abgeleitet \r\nsind. Auch würden andere Arten der Budgetermittlung (pro Kopf, nach BIP, mit oder \r\nohne Berücksichtigung historischer Emissionen etc.) zu mitunter deutlich anderen \r\nBudgets führen. Im Umkehrschluss ist auch die Zuordnung von Emissionen eines \r\nLandes zu einer Temperaturerhöhung des Weltklimas wissenschaftlich seriös nicht \r\nbezifferbar. Klar ist jedoch, dass die Emissionen in allen Ländern und dort in allen \r\nSektoren deutlich sinken müssen. \r\n6.2 Ziel nach RED 2023\r\nIn der RED 2023 (Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union 2023b)\r\nwird für den Gebäudesektor bis 2030 erstmalig ein Anteil an erneuerbaren Energien \r\nvon mindestens 49 % am Endenergieverbrauch gefordert. Die Entwicklung des End\u0002energieverbrauchs aufgeteilt nach Energieträgern ist in Abbildung 16 für das Weiter\u0002So- sowie das Ziel-Szenario dargestellt. Es wird angenommen, dass der Energiesek\u0002tor seine Ziele hinsichtlich der erneuerbaren Anteile einhält. Das bedeutet, dass bis \r\n2030 Strom zu 80 % und Fernwärme zu 50 % aus regenerativen Energiequellen er\u0002zeugt wird. Diese Anteile sind in Abbildung 16 nicht separat ausgewiesen, sondern in \r\n0\r\n20\r\n40\r\n60\r\n80\r\n100\r\n120\r\nMehremissionen seit 2020 in Mio. t CO2\r\n-Äqui.\r\nKumulierte Zielverfehlung\r\nWeiter-So 2023\r\n0\r\n20\r\n40\r\n60\r\n80\r\n100\r\n120\r\nKumulierte Zielverfehlung\r\nZiel-Pfad\r\n39\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nden Anteilen von Strom und Fernwärme enthalten. Unter „Erneuerbar“ sind in der \r\nAbbildung Umweltenergie und Solarthermie zusammengefasst, die direkt am Ge\u0002bäude erzeugt werden. \r\nSetzt sich der aktuelle Trend fort, dann wird sich im Gebäudebereich (WG + NWG) \r\nder Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf ca. 45 % erhöhen \r\nund damit 4 % unter dem Zielwert liegen (vgl. linke Grafik von Abbildung 16). Dem\u0002gegenüber wird das Ziel von 49 % mit den im Ziel-Pfad beschrieben Maßnahmen im \r\nJahr 2030 erreicht. Während 2030 im Weiter-So Szenario noch rund 530 TWh/a am \r\nEndenergieverbrauch aus fossilen Energieträgern stammen, sind es im Ziel-Pfad\r\nnoch knapp 490 TWh/a.\r\nAbbildung 16 Entwicklung des Endenergieverbrauchs aufgeteilt nach Energieträgern von 2022 \r\nbis 2030 für das Weiter-So- (links) und das Ziel-Szenario (rechts). \r\n6.3 Ziel nach EED 2023 bzw. EnEfG\r\nDie Anforderungen nach EED 2023 (Europäisches Parlament und Rat der Europäi\u0002schen Union 2023a) und EnEfG (Bundestag 2023a) sind in den Kapiteln 3.2 und 3.3\r\nbeschrieben. Dabei erfolgt weder auf europäischer Ebene noch auf nationaler Ebene \r\ndie Vorgabe eines klaren Sektorziels für Gebäude. Allerdings leistet der Gebäudebe\u0002reich einen Beitrag zu den Reduktionszielen. Die Diagramme in Abbildung 17 zeigen \r\ndie Entwicklung von Endenergie- und Primärenergieverbrauch für Wohn- und Nicht\u0002wohngebäude für das Weiter-So- und Ziel-Szenario von 2008 bis 2030 aufgeteilt nach \r\nEnergieträgern. Gemäß der EED 2023 wird die Umweltenergie nicht beim Endener\u0002gie- oder Primärenergieverbrauch berücksichtigt. Diese Definition wird im EnEfG auf\u0002gefasst, weshalb auch hier keine Umweltenergie aber abweichend zur EED 2023 \r\nauch keine Solarthermie im Endenergieverbrauch berücksichtigt wird. Die Darstellung \r\ndes Endenergieverbrauchs erfolgt daher ohne Umweltenergie und Solarthermie. In \r\nbeiden Szenarien zeigt sich ein kontinuierlicher Rückgang des Energieverbrauchs, \r\nwobei die Reduktion ab 2022 im Ziel-Pfad etwas steiler bis 2030 verläuft als im \r\n0%\r\n10%\r\n20%\r\n30%\r\n40%\r\n50%\r\n60%\r\n70%\r\n80%\r\n90%\r\n100%\r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1000\r\n1200\r\nEndenergieverrauch in TWh\r\nEndenergieverbrauch in Gebäuden \r\n(PHH & GHD)\r\nGas Öl Strom Fernwärme\r\nWeiter-So 2023\r\n0%\r\n10%\r\n20%\r\n30%\r\n40%\r\n50%\r\n60%\r\n70%\r\n80%\r\n90%\r\n100%\r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1000\r\n1200\r\nEndenergieverbrauch in Gebäuden \r\n(PHH & GHD)\r\nErneuerbar EE-Anteil in %\r\nZiel-Pfad\r\n40\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nWeiter-So-Szenario. Die Maßnahmen im Ziel-Pfad führen bis zum Jahr 2030 zu grö\u0002ßeren Einsparungen als das Weiter-So-Szenario. Im Jahr 2030 ist der jährliche End\u0002energieverbrauch ca. 210 TWh/a (Weiter-So) bzw. 275 TWh/a (Ziel-Pfad) geringer als \r\n2008. Der jährliche Primärenergieverbrauch ist ca. 370 TWh/a (Weiter-So) bzw. 460 \r\nTWh/a (Ziel-Pfad) geringer als 2008.\r\nAbbildung 17 Entwicklung des End- (oben) und Primärenergieverbrauchs (unten) von 2008 bis \r\n2030 für das Weiter-So- (links) und Ziel-Szenario (rechts) aufgeteilt nach Energie\u0002trägern im Gebäudebereich.\r\nIn Tabelle 7 sind die prozentualen Einsparungen des Endenergie- und Primärener\u0002gieverbrauchs im Gebäudebereich im Jahr 2030 gegenüber 2008 angegeben. Die\r\nReduktionen sind entsprechend der Logik des EnEfG (Endenergie ohne Umweltener\u0002gie und Solarthermie) dargestellt. \r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1000\r\n1200\r\nEndenergieverrauch in TWh\r\nEndenergieverbrauch in \r\nGebäuden (PHH & GHD)\r\nWeiter-So 2023\r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1000\r\n1200\r\nEndenergieverbrauch in Gebäuden \r\n(PHH & GHD)\r\nErneuerbar\r\nohne Umwelt\r\nFernwärme\r\nStrom\r\nÖl\r\nGas\r\nZiel-Pfad\r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1000\r\n1200\r\n1400\r\n1600\r\n1800\r\nPrimärenergieverbrauch in TWh\r\nPrimärenergieverbrauch in \r\nGebäuden (PHH & GHD)\r\nWeiter-So 2023\r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1000\r\n1200\r\n1400\r\n1600\r\n1800\r\nPrimärenergieverbrauch in Gebäuden \r\n(PHH & GHD)\r\nErneuerbar\r\nFernwärme\r\nStrom\r\nÖl\r\nGas\r\nZiel-Pfad\r\n41\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nTabelle 7 Beitrag des Gebäudebereichs zur Primär- (PEV) und Endenergieeinsparung (EEV) \r\nbis 2030. \r\nWeiter-So Ziel-Pfad\r\nEEV (ohne Umweltenergie/So\u0002larthermie)\r\n-20% -25%\r\nPEV -25% -28%\r\n6.4 Ziel nach EPBD\r\nWährend für Nichtwohngebäude Anforderungen hinsichtlich der „worst-performing \r\nbuildings“ in der vorläufigen überarbeiteten EPBD (Rat der Europäischen Union 2023)\r\ngestellt werden, sind für Wohngebäude Minderungsziele für den gesamten Gebäude\u0002bestand definiert. Daher erfolgt nachfolgend lediglich die Überprüfung und Bewertung \r\nder Ziele für Wohngebäude gemäß Art. 9 (2) der vorläufigen überarbeiteten EPBD. In \r\nAbbildung 18 ist die Entwicklung des totalen Primärenergieverbrauchs (PEtot) gemäß \r\ndem Bilanzrahmen der EPBD für Wohngebäude aufgeteilt nach Energieträgern für \r\ndas Weiter-So-Szenario (links) und den Ziel-Pfad (rechts) für den Zeitraum 2023 bis \r\n2045 dargestellt. Deutliche Unterschiede sind insbesondere in der stärkeren Reduk\u0002tion des gasförmigen und flüssigen fossilen Primärenergieverbrauchs im Ziel-Szena\u0002rio gegenüber dem Weiter-So-Szenario zu sehen, wobei der Anteil an Umweltenergie \r\nund Solarthermie schneller und stärker beim Ziel-Pfad zunimmt. Im Jahr 2023 beträgt \r\nder totale Primärenergieverbrauch in den Wohngebäuden ca. 840 TWh. Im Jahr 2030 \r\nbeträgt er im Weiter-So-Szenario 760 TWh und im Ziel-Pfad 750 TWh. Bis zum Jahr \r\n2045 kann er weiter auf ca. 620 TWh (Weiter-So) bzw. auf 550 TWh (Ziel-Pfad) redu\u0002ziert werden. Insgesamt wird der totale Primärenergieverbrauch beim Weiter-So-Sze\u0002nario gegenüber 2023 im Jahr 2030 um knapp 10 % und 2045 um rund 26 % gesenkt. \r\nBeim Ziel-Pfad betragen die Reduktionen knapp 11 % (2030) und knapp 35 % (2045).\r\nAbbildung 18 Entwicklung des totalen Primärenergieverbrauchs im Zeitraum von 2023 bis 2045 \r\naufgeteilt nach Energieträgern für das Weiter-So- (links) und das Ziel-Szenario \r\n(rechts).\r\n0\r\n100\r\n200\r\n300\r\n400\r\n500\r\n600\r\n700\r\n800\r\n900\r\nPrimärnenergieverbrauch in TWh\r\nPrimärnergie, Total \r\n(Wohngebäude)\r\nWeiter-So 2023\r\n0\r\n100\r\n200\r\n300\r\n400\r\n500\r\n600\r\n700\r\n800\r\n900\r\nPrimärnergie, Total (Wohngebäude)\r\nUmwelt/Solarth\r\nermie\r\nBio\r\nFernwärme\r\nStrom\r\nStrom (WP)\r\nFlüssig\r\nGasförmig\r\nZiel-Pfad\r\n42\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nDie Anforderungen nach der EBPD beziehen sich jedoch auf die Reduktion des spe\u0002zifischen, also auf die Nutzfläche2 bezogenen, totalen jährlichen Primärenergiever\u0002brauchs gegenüber 2020. Der durchschnittliche spezifische Primärenergieverbrauch \r\nim Jahr 2020 beträgt ca. 165 kWh/(m² ∙ a). Die Veränderung gegenüber 2020 ist für \r\ndas Weiter-So- (links) und das Ziel-Szenario (rechts) für die Jahre 2023 bis 2035 in \r\nAbbildung 19 dargestellt. Zu erkennen ist, dass die Veränderung beim Ziel-Szenario,\r\nwie zu erwarten, schneller (steilerer Rückgang) voranschreitet. Im Jahr 2030 beträgt \r\ndie Veränderung gegenüber 2020 -15 % im Weiter-So-Szenario und -16 % beim Ziel\u0002Szenario. Die Differenz wird allerdings mit fortschreitender Zeit größer, wie anhand \r\nder Abbildung bereits für das Jahr 2035 ersichtlich wird (-22 % vs. -25 %).\r\nDas in der EPBD für Wohngebäude geforderte Reduktionsziel des spezifischen tota\u0002len jährlichen Primärenergieverbrauchs von -16 % bis 2030 gegenüber 2020 wird mit \r\ndem Ziel-Pfad erreicht. \r\nAbbildung 19 Veränderung des spezifischen totalen Primärenergieverbrauchs gegenüber 2020\r\nbis 2035 für das Weiter-So- (links) und das Ziel-Szenario (rechts).\r\nZur Erreichung der Minderungsziele ist ein definierter Beitrag, konkret von 55 %, \r\ndurch die Sanierung der „worst-performing“ Wohngebäude zu leisten ist. Das wird vor \r\nallem Ein- und Zweifamilienhäuser betreffen, da sie für einen Anteil von ca. 90 - 99 % \r\nam totalen Primärenergieverbrauch der 20 - 50 % worst-performing Wohngebäude\r\nverantwortlich sind. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass private Eigentümer maß\u0002geblich dafür verantwortlich sind, dass die Klima-, Effizienz- und erneuerbaren Ener\u0002gien-Ziele im Gebäudebereich erreicht werden. Die initiale Motivation liegt damit auch \r\nerst einmal bei den privaten Eigentümern. Gerade Haushalte mit geringem Einkom\u0002men müssen hier vom Staat unterstützt werden, da es sonst absehbar ist, dass die \r\nZiele verfehlt werden.\r\n2 Ansatz, da der Entwurf der EPBD lediglich die Forderung stellt, dass der Rückgang des durchschnitt\u0002lichen Primärenergieverbrauchs in kWh/(m² ∙ a) anzugeben ist. Die Bezugsfläche wird an der Stelle nicht \r\ngenannt. \r\n-30%\r\n-25%\r\n-20%\r\n-15%\r\n-10%\r\n-5%\r\n0%\r\nVeränderung seit 2020\r\nspezifische Primärnergie, Total \r\n(Wohngebäude)\r\nWeiter-So 2023\r\n-30%\r\n-25%\r\n-20%\r\n-15%\r\n-10%\r\n-5%\r\n0%\r\nspezifische Primärnergie, Total \r\n(Wohngebäude)\r\nZiel-Pfad\r\n43\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\n7 Fazit und Handlungsempfehlungen\r\nAlle Studien zur Energiewende im Gebäudebereich in Deutschland und Europa zei\u0002gen, dass die drei wichtigsten Hebel, Steigerung der energetischen Modernisierung \r\nin Anzahl und Niveau, Wechsel in der Anlagentechnik – weg von Öl und Gas und hin \r\nzu Wärmepumpen und Fernwärme – sowie die deutliche Steigerung der erneuerba\u0002ren Anteile an der jeweiligen Energieerzeugung parallel zueinander erfolgen müssen.\r\nDieser Dreiklang wird vor dem Hintergrund des Ukraine Krieges und der damit ver\u0002bundenen Entwicklungen bei Öl und Gas und der durch die mediale Diskussion zum \r\nGEG 2024 und der EPBD ausgelösten Vorzieheffekten beim Heizungstausch sogar \r\nnoch wichtiger.\r\nAuch wenn einerseits durch deutlich gestiegene Preise und Spar-Appelle der Regie\u0002rung eine Reduzierung der THG-Emissionen im Gebäudesektor erreicht werden\r\nkonnte und höhere Brennstoffpreise, staatliche Preisbremsen, ausgesetzte Erhöhun\u0002gen bei den CO2-Abgaben und verändertes Nutzerverhalten zu deutlich anderen \r\nRandbedingungen für die Zukunftsszenarien geführt haben, wirkt sich andererseits \r\nder Emissionsrucksack durch die in deutschen Heizungskellern vorschnell eingebau\u0002ten 300.000 zusätzlichen fossilen Wärmeerzeuger sehr stark aus. Bei einer typischen \r\nLebensdauer von Gasheizungen von mehr als 20 Jahren werden sich diese zusätzli\u0002chen Geräte noch lange in den Emissionsmengen bemerkbar machen. Insgesamt \r\ngeht der Energieträgerwechsel momentan zwar schneller als vorgesehen, der Trend \r\nmuss sich aber in den folgenden Jahren deutlich fortsetzen und sich sogar im Ver\u0002gleich zu heute nochmals verdoppeln. \r\nDeutlich wird, dass durch die Maßnahmen der Regierung im Zuge des GEG 2024 und \r\nder BEG, aber auch durch die o.g. Sparanstrengungen der Bürger die prognostizier\u0002ten Emissionen im Jahr 2030 gegenüber den Prognoseszenarien zurückgehen. Hier \r\nwirken sich vor allem die aktuell seit 1.1.2024 geltenden Regelungen zur Beheizung \r\nmit 65 % erneuerbarer Energie und die technologischen Entwicklungen im Bereich \r\nvon Wärmepumpen deutlich aus. Auch die Entwicklung beim Absatz von Wärmepum\u0002pen in den Jahren 2022 und 2023 mit einem Anstieg um 51 % auf 356.000 Geräte, \r\nweist in die richtige Richtung. \r\nAber: Parallel zum Heizungsaustausch müssen auch die energetischen Sanierungen \r\nim Gebäudebestand beachtet werden. Entgegen der Notwendigkeit zur Erhöhung der \r\nSanierungsrate und Ausweitung der Sanierungstiefe deutet sich hier eher für 2023 \r\ngegenüber 2022 ein leichter Rückgang von 0,88 % Vollsanierungsäquivalent der \r\nHülle auf nur noch 0,72 % an. Um hier auf die zielkompatiblen Pfade zu kommen, \r\nmuss die Sanierungsquote sehr zeitnah in etwa verdoppelt werden. Dazu muss auch \r\ndie umgesetzte Sanierungstiefe zukünftig deutlich über die gesetzlichen Mindestan\u0002forderungen hinaus gehen, um die angestrebten Ziele des EnEfG und der EPBD zu \r\nerfüllen.\r\nDie Fokussierung auf maximal zulässige Tonnen an THG-Emissionen in bestimmten \r\nZieljahren erleichtert die Überwachung der Bestrebungen, sowohl im Rahmen des \r\n44\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nProjektionsberichts des UBA als auch auf europäischer Ebene. Daher sind diese Ziele \r\nauch explizit im KSG 2021 festgelegt. Im Gegensatz dazu orientiert sich der Budget \r\nGedanke an insgesamt noch zulässigen Rest-Emissionen zur Begrenzung der Klima\u0002erwärmung. Durch die dem Budget Gedanken geschuldete jährliche Fortschreibung \r\nmachen sich aber auch Budget-Unter- und -Überschreitungen eines Jahres in den \r\nFolgejahren als notwendige Gesamtbudgetanpassung bemerkbar. Damit müsste das \r\nEmissionsziel jedes Jahr neu angepasst werden, was auch eine veränderte Strategie \r\nzur Zielerreichung zur Folge haben müsste.\r\nFür die sektorübergreifende Betrachtung kann der Budget-Ansatz jedoch sinnvoller \r\nsein als feste Sektorziele, da hiermit auch die Auswirkungen der Veränderungen in\u0002nerhalb eines Sektors auf die anderen Sektoren erfasst werden. Beim Gebäudesektor \r\nwäre das vor allem die Verschiebung von Emissionen in den Energiesektor durch den \r\ndeutlich erhöhten Bedarf an Heizstrom und Fernwärme beim Wechsel der Heiztech\u0002nologie. Damit soll sichergestellt werden, dass zunächst die wirtschaftlich „günstigen“ \r\nStellschrauben angegangen werden, um niemanden zu überfordern. Für die Errei\u0002chung der Ziele insgesamt ist das jedoch nicht ausreichend, da irgendwann dennoch \r\nInvestitionen getätigt werden müssen, die wirtschaftlich herausfordernder sind, um \r\ndie Klimaziele nicht zu verfehlen.\r\nAbbildung 20 Auswirkungen des Heizungstauschs in verschiedenen Szenarien auf den Rück\u0002gang der Emissionsfaktoren für den Strommix und die Fernwärme in Deutschland. \r\nHöhere Heizlasten bedingen eine langsamere Dekarbonisierung des Energiesek\u0002tors.\r\nDer Wechsel der Heizsysteme in den Gebäuden führt damit zu einer Verschiebung \r\nder Verantwortung für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors hin zur Energiewirt\u0002schaft oder letztendlich an den deutschen Staat. Dabei ist unbedingt zu beachten, \r\ndass auch der Ausbau erneuerbarer Energien im Energiesektor an seine Grenzen \r\ngeraten kann, wenn die Heizlast von immer mehr Gebäuden in den Energiesektor \r\n„geschoben“ wird. In der Folge könnten sich die Emissionsfaktoren für Strom und \r\nFernwärme nicht so schnell vermindern, wie in den Transformationsszenarien geplant\r\n(s.a. Abbildung 20). \r\n45\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nAuch mit den derzeit festgelegten Maßnahmen im GEG 2024 und der unterstützen\u0002den Förderung durch die BEG wird Deutschland sein Sektorziel im Gebäudebereich \r\nin den nächsten Jahren und auch im Jahr 2030 deutlich verfehlen, wobei die Lücke \r\nzum jährlichen Zielwert sogar größer wird. Die nach dem gegenwärtigen Stand der \r\nEntwicklung erwarteten THG-Emissionen im Jahr 2030 werden ca. 80 Mio. t CO2-\r\nÄqui. betragen. Sie werden den Zielwert von 67 Mio. t CO2-Äqui damit um 13 Mio. t \r\nCO2-Äqui. überschreiten. Mit den für den Ziel-Pfad untersuchten Maßnahmen (vgl. \r\nKapitel 5.2 und 5.3) wäre das Sektorziel 2030 jedoch noch erreichbar, wenn diese\r\nMaßnahmen parallel und schnell umgesetzt werden. In der Folge würden die Ziel\u0002werte des KSG nur noch bis 2027 überschritten.\r\nDabei ist der Ziel-Pfad so ausgelegt, dass auch das Rest-Emissionsbudget bis 2045 \r\neingehalten werden kann (s.a. Abbildung 21). Das kann aber insgesamt nur funktio\u0002nieren, wenn die durch Energieträgerwechsel in den Energiesektor verschobenen \r\nEmissionen der Gebäude nicht zu stark steigen, was vor allem durch eine Verbesse\u0002rung der Energieeffizienz der Gebäudehüllen erreicht werden muss. Hier müssen so\u0002fort die Anstrengungen vertieft werden. Je früher eine Maßnahme erfolgt, desto grö\u0002ßer ist ihr Hebel für die Einhaltung des Gesamtbudgets. Werden die Maßnahmen erst \r\nspäter (beispielsweise nach 2030) umgesetzt, dann müssen sie noch viel weitreichen\u0002der sein, um die gleiche Wirkung zu entfalten. Damit einher gehen auch immens viel \r\nhöhere Kosten für die Umsetzung. \r\nAbbildung 21 Jährliche Fortschreibung der THG-Emissionen im Gebäudebestand Deutschlands \r\nnach dem Verursacherprinzip.\r\nDer Bundesverband Wärmepumpe rechnet ab 2024 mit einem starken Rückgang der \r\nAbsatzzahlen auf nur noch ca. 260.000 Geräte, was deutlich unter den Prognosen \r\naller Berechnungsmodelle liegt. Diese Zahlen sollen nach den Erwartungen des Ver\u0002bandes erst ab 2027 BWP wieder auf ca. 500.000 Geräte steigen, wenn sich die be\u0002reits umgesetzten Änderungen des GEG 2024 voll auswirken. Aus technischer Sicht \r\ngibt es hier keine Restriktionen und auch größere Anzahlen an Geräten wären nach \r\nder Ausweitung der Produktionskapazität gut machbar. Es wirken sich jedoch die \r\n0\r\n500\r\n1.000\r\n1.500\r\n2.000\r\n2.500\r\n3.000\r\n3.500\r\nEmissionsmenge seit 2023 in Mio. t CO2\r\n-Äqui.\r\nTHG-Emissionen \r\n(Verursacherprinzip)\r\nWeiter-So 2023\r\n0\r\n500\r\n1.000\r\n1.500\r\n2.000\r\n2.500\r\n3.000\r\n3.500\r\nTHG-Emissionen (Verursacherprinzip)\r\nNWG\r\nEnergiewirt\r\nschaft\r\nNWG\r\nGebäude\r\nWG\r\nEnergiewirt\r\nschaft\r\nWG\r\nGebäude\r\nBudget\r\nZiel-Pfad\r\n46\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nmediale Debatte zu den Wärmepumpen und auch die den Attentismus fördernden \r\nDiskussionen zu den kommunalen Wärmeplänen aus. Viele Eigentümer wollen erst \r\neinmal abwarten, was die Gemeinde macht und sich erst in einigen Jahren entschei\u0002den. Es herrscht auch weiterhin große Unsicherheit hinsichtlich der Verlässlichkeit \r\nvon Förderung, was sich auch an der medialen Debatte zum vermeintlichen Stopp \r\nder Förderung der Energieberatung aktuell wieder zeigt. \r\nDer Ziel-Pfad zeigt, welche Handlungsempfehlungen und Ideen erfolgreich sein kön\u0002nen. Zuallererst sollte zukünftig neben der THG-Neutralität wieder die Verbesserung \r\nder Energieeffizienz der Gebäudehüllen gleichrangig in das Zentrum des Handelns \r\ngerückt werden. Dabei bleibt die altbekannte Hierarchie richtig und wichtig, nach der \r\n1. die Sanierung der schlechtesten Ein- und Zweifamilienhäuser angegangen wer\u0002den muss,\r\n2. der Einbau von Wärmepumpen und der Ausbau der Fernwärme forciert werden \r\nmuss,\r\n3. die Dekarbonisierung der Energieerzeugung – v.a. der Stromerzeugung – voran\u0002getrieben werden muss und\r\n4. der Einsatz von THG-neutralen Brennstoffen in Gebäuden als Alternative zur Wär\u0002mepumpe oder Fernwärmeübergabestation begrenzt werden muss.\r\nTHG-neutrale Energieträger werden für die Dekarbonisierung vieler anderer Pro\u0002zesse in der Industrie benötigt und sollten nicht die bevorzugte Lösung für die Behei\u0002zung von Gebäuden werden. \r\nDas neue GEG 2024 wird als positiver Schritt angesehen, jedoch wird darauf hinge\u0002wiesen, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, insbesondere in Bezug auf die \r\nEffizienzsteigerung und die Anpassung der Anforderungen an bestehende Gebäude. \r\nEs wird empfohlen, Ausnahmen im GEG 2024 zu reduzieren und die Effizienzanfor\u0002derungen zu verschärfen.\r\nDie Verlässlichkeit von Fördermitteln ermöglicht die Planbarkeit von Maßnahmen. Nur \r\ndurch diese Verstetigung kann die Sanierungstätigkeit genug Fahrt aufnehmen, dass \r\ndie Ziele erreichbar bleiben. Hier sollte auch die Ankündigung der Union, die Budgets \r\nnach der nächsten Wahl zurückzufahren, unbedingt berücksichtigt werden. Die För\u0002derung sollte stabilisiert und Unsicherheiten durch sich ändernde Förderbedingungen \r\nvermieden werden. Es muss betont werden, dass Programme zur energetischen Sa\u0002nierung vor allem auf Ein- und Zweifamilienhäuser ausgerichtet sein sollten und eine \r\nsoziale Komponente beinhalten müssen, um private Hausbesitzer zu erreichen. Die \r\nEnergiewende im Gebäudebereich muss sozialverträglich gestaltet werden. \r\nFür die Kommunikation wird empfohlen, die Ziele für 2030 im Auge zu behalten und \r\nden Druck auf die Politik aufrechtzuerhalten, um sicherzustellen, dass die erforderli\u0002chen Maßnahmen ergriffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeitigen \r\nBemühungen für die Zeit nach 2030 nicht ausreichen und dass zusätzliche Verschär\u0002fungen nötig sind. Wichtig ist zukünftig der Fokus auf die Sanierung der Gebäude, um \r\nsowohl die Sektorziele zu erreichen als auch das Gesamtbudget für THG-Emissionen \r\n47\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nnicht zu überziehen. Dabei haben Maßnahmen im Gebäudebestand an den schlech\u0002testen Gebäuden die höchste Wirksamkeit im Vergleich zur eingesetzten Investition \r\npro Quadratmeter. Vor allem wenn diese sehr zeitnah umgesetzt werden, können sie \r\nsich langfristig auswirken und haben damit für das schwindende Rest-Emissions\u0002budget (noch) einen besseren Hebel. Dabei sind es vor allem Maßnahmen zur Sa\u0002nierung des Bestandes, die zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen. Die weni\u0002gen derzeit neu errichteten Gebäude sind ohnehin vergleichsweise effizient und sie \r\nwerden auch ganz überwiegend schon mittels Wärmepumpen beheizt. Ungünstig für \r\ndie langfristigen Ziele wirken sich dagegen Maßnahmen mit langen Übergangsfristen \r\naus, da die Umsetzung in weite Ferne rückt und die adressierten Gebäude bis zu ihrer \r\nSanierung noch einen hohen Ausstoß an THG aufweisen.\r\nDamit die Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden, ist es zwingend erforderlich \r\ndie Wirkung der Instrumente (ordnungsrechtliche Instrumente, förderpolitische Instru\u0002mente, Beratungs- und Kommunikationsinstrumente), die zum Erreichen eines klima\u0002neutralen Gebäudebestands eingesetzt werden, kontinuierlich zu überwachen. Die \r\nInstrumente müssen abhängig von der Zielerreichung kontinuierlich angepasst bzw. \r\nnachgeschärft werden. Dafür ist die Einführung eines Monitorings notwendig, das alle \r\nwichtigen Beteiligten und Interessensgruppen berücksichtigt. Die dafür notwendigen \r\nund wesentlichen Daten sind zeitnah und transparent verfügbar zu machen, beispiels\u0002weise zu durchgeführten Sanierungen, den Emissionsschätzungen des UBA, den aus \r\niSFP zu erwartenden Maßnahmen, Verkaufsdaten der energetisch relevanten Bau\u0002produkte und Anlagentechnik oder Daten von Energielieferanten und von Wohnungs\u0002unternehmen.\r\n48\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nAbbildungsverzeichnis\r\nAbbildung 1 Endenergieverbrauch und THG-Emissionen aller deutschen Gebäude im \r\nJahr 2023 aufgrund von Gebäudenutzung in der Energiewirtschaft \r\n(orange) und dem Gebäudesektor (blau), unterteilt nach Ein- und \r\nZweifamilienhäuser (EZFH), kleinere Mehrfamilienhäuser (MFH), größere \r\nMehrfamilienhäuser (gMFH) und Nichtwohngebäuden (NWG). 9\r\nAbbildung 2 Entwicklungen der THG-Emissionen im Sektor Gebäude in Deutschland. \r\nGrafik aus dem Projektionsbericht für Deutschland 2023 (UBA 2023). 21\r\nAbbildung 3 Zeitreihe der Absatzzahlen der verschiedenen Heiztechnologien in \r\nDeutschland (BDH 2024). 22\r\nAbbildung 4 Absatz von Wärmepumpen in Deutschland und Vergleich der Annahmen \r\nin verschiedenen Szenarien. 23\r\nAbbildung 5 Jahresemissionsmenge im Gebäudesektor und kumulierte \r\nMehremissionen bis 2030. 27\r\nAbbildung 6 Entwicklung der Beheizungsstruktur von 2023 bis 2045 für das Weiter\u0002So-Szenario (links) und den Ziel-Pfad (rechts). 29\r\nAbbildung 7 Neubau und Modernisierung von Wohneinheiten pro Jahr im Weiter-So\u0002Szenario. 30\r\nAbbildung 8 Anteil der Gebäude die NT-ready sind im Weiter-So- (links) und Ziel\u0002Szenario (rechts). 31\r\nAbbildung 9 Neubau und Modernisierung von Wohneinheiten pro Jahr im Ziel\u0002Szenario. 32\r\nAbbildung 10 Entwicklung des Endenergieverbrauchs von 2023 bis 2045 im Weiter-So-\r\n(links) und Ziel-Szenario (rechts). 33\r\nAbbildung 11 Entwicklung des Primärenergieverbrauchs von 2023 bis 2045 im Weiter\u0002So- (links) und Ziel-Szenario (rechts). 34\r\nAbbildung 12 Entwicklung der THG-Emissionen von 2023 bis 2045 im Weiter-So- (links) \r\nund Ziel-Szenario (rechts). 35\r\nAbbildung 13 Entwicklung der THG-Emissionen nach dem Verursacherprinzip von 2023 \r\nbis 2045 für das Weiter-So- (links) und das Ziel-Szenario (rechts). 36\r\nAbbildung 14 Jahresemissionsmenge im Gebäudesektor von 2023 bis 2030 für das \r\nWeiter-So- (links) und Ziel-Szenario (rechts). 37\r\nAbbildung 15 Mehremissionen seit 2020 bis zum Jahr 2030 für Weiter-So- (links) und \r\nZiel-Szenario (rechts). 38\r\nAbbildung 16 Entwicklung des Endenergieverbrauchs aufgeteilt nach Energieträgern \r\nvon 2022 bis 2030 für das Weiter-So- (links) und das Ziel-Szenario \r\n(rechts). 39\r\nAbbildung 17 Entwicklung des End- (oben) und Primärenergieverbrauchs (unten) von \r\n2008 bis 2030 für das Weiter-So- (links) und Ziel-Szenario (rechts) \r\naufgeteilt nach Energieträgern im Gebäudebereich. 40\r\nAbbildung 18 Entwicklung des totalen Primärenergieverbrauchs im Zeitraum von 2023 \r\nbis 2045 aufgeteilt nach Energieträgern für das Weiter-So- (links) und das \r\nZiel-Szenario (rechts). 41\r\n49\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nAbbildung 19 Veränderung des spezifischen totalen Primärenergieverbrauchs \r\ngegenüber 2020 bis 2035 für das Weiter-So- (links) und das Ziel-Szenario \r\n(rechts). 42\r\nAbbildung 20 Auswirkungen des Heizungstauschs in verschiedenen Szenarien auf den \r\nRückgang der Emissionsfaktoren für den Strommix und die Fernwärme in \r\nDeutschland. Höhere Heizlasten bedingen eine langsamere \r\nDekarbonisierung des Energiesektors. 44\r\nAbbildung 21 Jährliche Fortschreibung der THG-Emissionen im Gebäudebestand \r\nDeutschlands nach dem Verursacherprinzip. 45\r\n50\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nTabellenverzeichnis\r\nTabelle 1 Zielwerte für jährliche Treibhausgasemissionen in Deutschland nach \r\nSektoren im Zeitraum 2020 bis 2030 nach KSG bzw. dem Entwurf zur \r\nGesetzesänderung (BMWK 2023a). 11\r\nTabelle 2 Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 nach Anlage 3 des \r\nKSG (Bundestag 2021). 12\r\nTabelle 3 Änderungen und Anforderungen gemäß dem vorläufigen EPBD-Entwurf \r\n(Rat der Europäischen Union 2023). 15\r\nTabelle 4 Übersicht über die Anzahl der Wärmepumpen in den deutschen \r\nGebäuden in den Jahren 2030 und 2045 in verschiedenen Studien. 19\r\nTabelle 5 Vergleich der Sanierungsraten und Sanierungstiefen im \r\nHintergrundpapier zur Gebäudestrategie Klimaneutralität 2045, dem \r\nProjektionsbericht für Deutschland 2023 und dem Ist-Zustand. 24\r\nTabelle 6 THG-Emissionen (Verursacherprinzip) für 2030, 2035 und 2040 gemäß \r\nAbbildung 13. 36\r\nTabelle 7 Beitrag des Gebäudebereichs zur Primär- (PEV) und \r\nEndenergieeinsparung (EEV) bis 2030. 41\r\n51\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nLiteraturverzeichnis\r\nBCG (2021): Klimapfade 2.0. Ein Wirtschaftsprogramm für Klima und Zukunft. Hg. v. BDI. \r\nOnline verfügbar unter https://bdi.eu/publikation/news/klimapfade-2-0-ein-wirtschaftspro\u0002gramm-fuer-klima-und-zukunft/, zuletzt geprüft am 05.04.2024.\r\nBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (2020a): Integrierter Nationaler Ener\u0002gie und Klimaplan. Online verfügbar unter https://energy.ec.europa.eu/system/files/2020-\r\n06/de_final_necp_main_de_0.pdf.\r\nBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (Hg.) (2020b): Langfristige Renovie\u0002rungsstrategie der Bundesregierung. Gemäß Artikel 2a der Richtlinie 2018/844/EU des Euro\u0002päischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Ge\u0002samtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy performance of buildings directive, EPBD \r\n2018). Online verfügbar unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Ener\u0002gie/langfristige-renovierungsstrategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=3.\r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2023a): Entwurf eines zweiten \r\nGesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Online verfügbar unter \r\nhttps://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/klimaschutz/entwurf-eines-zweiten-geset\u0002zes-zur-aenderung-des-bundes-klimaschutzgesetzes.pdf?__blob=publicationFile&v=8, zu\u0002letzt geprüft am 26.03.2024.\r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2023b): Richtlinien zur Bundes\u0002förderung für effiziente Gebäude (BEG). Online verfügbar unter https://www.energiewech\u0002sel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effi\u0002ziente-gebaeude-beg.html, zuletzt geprüft am 07.04.2024.\r\nBundesregierung (2024): Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm. Ein Plan fürs Klima. \r\nOnline verfügbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbrau\u0002cher/klimaschutzgesetz-2197410, zuletzt geprüft am 26.03.2024.\r\nBundestag (2021): Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), \r\ndas durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3905) geändert worden \r\nist. KSG 2021. Fundstelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 48 und Jahrgang\r\n2021 Teil I Nr. 59. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-inter\u0002net.de/ksg/BJNR251310019.html.\r\nBundestag (2023a): Energieeffizienzgesetz vom 13. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 309). \r\nEnEfG 2023. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-inter\u0002net.de/enefg/BJNR1350B0023.html.\r\nBundestag (2023b): Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zu\u0002letzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280) geändert \r\nworden ist. In Kraft getreten am 01.01.2024. GEG 2024. Online verfügbar unter \r\nhttps://www.gesetze-im-internet.de/geg/BJNR172810020.html.\r\nBundestag (2023c): Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394). \r\nWPG 2024. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-inter\u0002net.de/wpg/BJNR18A0B0023.html.\r\n52\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nBundestag (2024): Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das \r\nzuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 33) geändert \r\nworden ist. EEG 2024. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-inter\u0002net.de/eeg_2014/BJNR106610014.html, zuletzt geprüft am 04.04.2024.\r\nBundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) (2024): 2023: Rekordabsatz bei \r\nHeizungsverkäufen. Sonder- und Vorzieheffelkte bestimmen Marktverlauf. Pressegrafik. On\u0002line verfügbar unter https://www.bdh-industrie.de/fileadmin/user_upload/Pressemeldun\u0002gen/Pressegrafik_Zeitreihe_Marktentwicklung_Deutschland.jpg, zuletzt geprüft am \r\n05.04.2024.\r\nDeutsche Energie-Agentur GmbH (dena) (Hg.) (2018): dena-Leitstudie Integrierte Energie\u0002wende. Impulse für die Gestaltung des Energiesystems bis 2050. Teil A: Ergebnissbericht \r\nund Handlungsempfehlungen (dena). Teil B: Gutachterbericht (ewi Energy Research & Sce\u0002narios gGmbH). Online verfügbar unter https://www.dena.de/newsroom/publikationsdetailan\u0002sicht/pub/dena-leitstudie-integrierte-energiewende/, zuletzt geprüft am 03.08.2023.\r\nDeutsche Energie-Agentur GmbH (dena) (Hg.) (2021): Abschlussbericht dena-Leitstudie Auf\u0002bruch Klimaneutralität. Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Online verfügbar unter \r\nhttps://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2021/Abschlussbericht_dena-Leit\u0002studie_Aufbruch_Klimaneutralitaet.pdf, zuletzt geprüft am 05.04.2024.\r\nEuropäische Kommission (Hg.) (2023a): Aktualisierung des integrierten nationalen Energie\u0002und Klimaplans. Entwurf. Online verfügbar unter https://commission.europa.eu/publica\u0002tions/germany-draft-updated-necp-2021-2030_en, zuletzt aktualisiert am 06.11.2023, zuletzt \r\ngeprüft am 04.04.2024.\r\nEuropäische Kommission (2023b): Germany's draft updated national energy and climate \r\nplan. An important step towards the more ambitious 2030 energy and climate objectives un\u0002der the European Green Deal and REPowerEU. 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Dezember 2018 über das \r\nGovernance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Ver\u0002ordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des \r\nRates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73,/EG, 2010/31/EU, \r\n2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien \r\n2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. \r\n525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates. Online verfügbar unter https://eur\u0002lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32018R1999, zuletzt geprüft am \r\n05.04.2024.\r\n53\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nEuropäisches Parlament und Rat der Europäischen Union (2021): Verordnung (EU) \r\n2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung \r\ndes Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnun\u0002gen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999. Europäisches Klimagesetz 2021. Online verfüg\u0002bar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R1119, \r\nzuletzt geprüft am 26.03.2024.\r\nEuropäisches Parlament und Rat der Europäischen Union (2023a): Richtlinie (EU) \r\n2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Ener\u0002gieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung). EED 2023. On\u0002line verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-con\u0002tent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023L1791.\r\nEuropäisches Parlament und Rat der Europäischen Union (2023b): Richtlinie (EU) \r\n2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Ände\u0002rung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie \r\n98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Auf\u0002hebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates. RED 2023. Online verfügbar unter \r\nhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202302413, zuletzt geprüft \r\nam 27.03.2024.\r\nEurostat (2024a): Complete Energy Balance. Data code: nrg_bal_c. Online verfügbar unter \r\nhttps://ec.europa.eu/eurostat/databrow\u0002ser/view/nrg_bal_c__custom_10713487/default/table?lang=en, zuletzt aktualisiert am \r\n04.04.2024, zuletzt geprüft am 04.04.2024.\r\nEurostat (2024b): Share of energy from renewable sources. Data code: nrg_ind_ren. Online \r\nverfügbar unter https://ec.europa.eu/eurostat/databrow\u0002ser/view/nrg_ind_ren/default/table?lang=en, zuletzt aktualisiert am 27.03.2024, zuletzt ge\u0002prüft am 27.03.2024.\r\nFraunhofer ISI; Consentec; ifeu; TU Berlin (2021): Langfristszenarien für die Transformation \r\ndes Energiesystems in Deutschland 3. Kurzbericht: 3 Hauptszenarien. Hg. v. Bundesministe\u0002rium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Online verfügbar unter https://www.isi.fraun\u0002hofer.de/content/dam/isi/dokumente/cce/2021/LFS_Kurzbericht.pdf, zuletzt geprüft am \r\n05.04.2024.\r\nHolm, Andreas; Winiewska, Bernadetta; Oschatz, Bert (2021): Klimaneutralität 2045 - Trans\u0002formation des Gebäudesektors. Gebäudespezifische Modellierung und Begleitung des Studi\u0002enprozesses. Gutachten im Rahmen der dena-LEITSTUDIE AUFBRUCH KLIMANEUTRALI\u0002TÄT. Hg. v. Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena). Online verfügbar unter \r\nhttps://www.dena.de/dena-leitstudie-aufbruch-klimaneutralitaet/gutachten/, zuletzt geprüft am \r\n10.11.2023.\r\nIPCC (2023): Climate Change 2023. Synthesis Report. Online verfügbar unter \r\nhttps://www.ipcc.ch/report/ar6/syr/downloads/report/IPCC_AR6_SYR_LongerReport.pdf, zu\u0002letzt geprüft am 15.03.2024.\r\nKopernikus-Projekt Adriadne (Hg.) (2021): Ariadne-Report: Deutschland auf dem Weg zur \r\nKlimaneutralität 2045 - Szenarien und Pfade im Modellvergleich. Online verfügbar unter \r\n54\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nhttps://ariadneprojekt.de/publikation/deutschland-auf-dem-weg-zur-klimaneutralitat-2045-sze\u0002narienreport/, zuletzt geprüft am 05.04.2024.\r\nPrognos; FIW München; ITG Dresden; Öko-Institut; adelphi; BBH et al. (2022): Hintergrund\u0002papier zur Gebäudestrategie Klimaneutralität 2045. Gutachten im Auftrag des Bundesminis\u0002teriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Hg. v. Bundesministerium für Wirtschaft und Klima\u0002schutz (BMWK). Berlin, Basel, München, Freiburg, Heidelberg, Dresden. Online verfügbar \r\nunter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Klimaschutz/gebaeudestrategie-kli\u0002maneutralitaet-2045.html, zuletzt geprüft am 18.12.2023.\r\nPrognos; Öko-Institut; Wuppertal-Institut (2021): Klimaneutrales Deutschland 2045. Wie \r\nDeutschland seine Klimaziele schon vor 2050 erreichen kann. Zusammenfassung im Auftrag \r\nvon Stiftung Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende. Online ver\u0002fügbar unter https://www.agora-energiewende.de/fileadmin/Pro\u0002jekte/2021/2021_04_KNDE45/A-EW_209_KNDE2045_Zusammenfassung_DE_WEB.pdf, \r\nzuletzt geprüft am 05.04.2024.\r\nRat der Europäischen Union (2023): Proposal for a Directive of the European Parliament and \r\nof the Council on the energy performance of buildings (recast) - Analysis of the final compro\u0002mise text with a view to agreement. Online verfügbar unter https://data.consilium.eu\u0002ropa.eu/doc/document/ST-16655-2023-INIT/en/pdf, zuletzt geprüft am 05.04.2024.\r\nSachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) (2024): Wo stehen wir beim CO2-Budget? \r\nEine Aktualisierung. Stellungnahme. Online verfügbar unter https://www.umwelt\u0002rat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnah\u0002men/2020_2024/2024_03_CO2_Budget.pdf?__blob=publicationFile&v=8, zuletzt geprüft am \r\n26.03.2024.\r\nUmweltbundesamt (UBA) (Hg.) (2023): Projektionsbericht 2023 für Deutschland. Online ver\u0002fügbar unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/projektionsbericht-2023-fuer\u0002deutschland, zuletzt geprüft am 02.04.2024.\r\n55\r\nFIW-Bericht\r\nFO-2023-06\r\nForschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München T+49 89 85800-0 | F +49 89 85800-40\r\nLochhamer Schlag 4 | DE-82166 Gräfelfing info@fiw-muenchen.de | www.fiw-muenchen.de\r\nGeschäftsführender Institutsleiter: Prof. Dr.-Ing. Andreas H. Holm\r\nBauaufsichtlich anerkannte \r\nPrüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle \r\nvon Baustoffen und Bauteilen. \r\nForschung und Entwicklung auf dem Gebiet des \r\nWärme- und Feuchteschutzes"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005807","regulatoryProjectTitle":"Änderung des Gebäudeenergiegesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/df/d9/501958/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270068.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Biomasse-Forderungen für potenzielle Koalitionsverhandlungen:\r\nZu Wärmenetzen:\r\nWir werden die Dekarbonisierung von Wärmenetzen auskömmlich über den Deutschlandfonds \r\nfinanzieren und dazu die BEW über die Legislatur mit 4 Mrd. € pro Jahr ausstatten. Bei der \r\nVerwendung von Biomasse muss das langfristig regional nachhaltig verfügbare Potenzial \r\nberücksichtigt werden und sie darf nur nachrangig eingeplant und eingesetzt werden. Der \r\nBiomasseanteil in Wärmenetzen bleibt weiterhin gedeckelt. Den Bau neuer großer Holz\u0002Heiz(kraft)werke, die auf Brennstoffimporte angewiesen sind, wollen wir verhindern. \r\n(die Verhinderung/Vermeidung könnte man z.B. über die 13. BImSchV und/oder über eine \r\nBegrenzung in der BEW-Förderung auf HHKW mit max. 50 MW FWL erreichen)\r\nZu Umrüstungen/KWSG:\r\nUmrüstungen auf importierte Holzpellets sind keine Option im KWSG.\r\n(hier sollte auch die Union eigentlich an Bord sein, Großkraftwerke und Holzimporte lehnt diese \r\nja auch ab)\r\nZu Negativen Emissionen/BECCS:\r\nWir werden die Rolle der natürlichen Kohlenstoffsenken stärken und dafür sorgen, dass der \r\nHochlauf von technischen CDR-Methoden diese nicht gefährdet. Jegliche Formen von BECCS, \r\ndie eine erhöhte Nachfrage nach Anbaubiomasse oder Waldholz zu Folge haben könnten, \r\nmüssen frühzeitig unterbunden werden. Schärfere Nachhaltigkeitskriterien reichen allein nicht \r\naus, um Fehlsteuerung zu vermeiden. BECCS kann grundsätzlich nur in sehr eng begrenztem \r\nRahmen als Option für negative Emissionen eingesetzt werden.\r\n(es muss der Grundsatz gelten, dass der Baum im Wald (Vergütung Speicherleistung) bzw. die \r\nstoffliche Nutzung immer mehr Geld bringen muss, als den Baum in der Erde zu vergraben (wird \r\nschon gemacht, kein Witz! https://www.carbonsate.com) oder ihn zu verbrennen, um das CO2 \r\nzu verpressen – hier drohen fatale Fehlanreize)\r\nZu Biogas/EEG:\r\nBiogasanlagen sollen weiter flexibilisiert und beim Umstieg auf naturverträgliche Substrate mit \r\neinem „Ökobonus“ unterstützt werden. Neue Biogasanlagen werden nur noch beim Einsatz von \r\nRest- und Abfallstoffen gefördert. Die Vorgaben der EU-RED III bezüglich Holzbiomasse\u0002Subventionen werden zügig in deutsches Recht umgesetzt.\r\n(Bestehende Anlagen kommen ohne Anbaubiomasse kaum aus. Ein Ökobonus könnte helfen, \r\num die geringeren Erträge gegenüber Mais auszugleichen. Die RED III muss eigentlich bis \r\n21.5.2025 in nationales Recht implementiert sein. Sie enthält das Kaskadenprinzip und\r\nEinschränkungen bei der Förderung von Holzverbrennung. So muss Holz aus der BiomasseV \r\ngestrichen und bestimmte Sortimente (z.B. „Rundholz in Industriequalität“) müssen in der \r\nBioStNachV ausgeschlossen werden. Siehe Implementierungsleitfaden hier.)\r\nZur Kaskadennutzung:\r\nWir werden die Kaskadennutzung bei Holz verbessern. Neue stoffliche Nutzungswege in der \r\nBioökonomie, der Laubholznutzung und dem Holzbau werden wir fördern und damit die \r\nregionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze stärken. Um die Marktverzerrung zu beenden, \r\nwerden wir Subventionen zugunsten der energetischen Holznutzung abbauen und weitere \r\nregulatorische Schritte unternehmen. Die Altholzverordnung und die BioStNachV werden wir \r\ndafür novellieren.\r\n(Einige konkrete Umsetzungsideen über die o.g. RED III-Implementierung hinaus wären: \r\nEntbürokratisierung der brandschutztechnischen Anforderungen und bundeseinheitlich \r\nTypen/Mustergenehmigungen im seriellen Holzbau (Muster-Holzbaurichtlinie MHolzBauRL); \r\nPrämie für stoffliche Nutzung von Altholz einführen (AltholzV); Vorrang stoffliche Nutzung für \r\nAltholzklassen I und II (AlthozlV); Absenkung Mehrwertsteuer für Produkte mit hohem \r\nRecyclingholzanteil; Belohnung für C-Speicher in langlebigen Holzprodukten.)\r\nZum GEG:\r\nDas Gebäudeenergiegesetz sorgt für Planungssicherheit und ermöglicht die Erreichung der \r\nKlimaziele im Gebäudesektor. Es bleibt in seiner jetzigen Form erhalten. Im Neubau stellen \r\nBiomasseheizungen keine erneuerbare Option dar.\r\n(und sicher unrealistisch, aber eigentlich nötig: Die BEG-Förderung für Biomasseheizungen \r\nwerden wir auf Härtefälle beschränken. Ggf. stattdessen Nachrüstung von bestehenden Anlagen \r\nmit Filtertechnik fördern?)\r\nZur Biomassestrategie:\r\nDie in den Eckpunkten zur NABIS formulierten Zielkonflikte werden durch konkrete und zügig \r\numgesetzte Maßnahmen aufgelöst.\r\n(auch die Union hat mehrfach eine Biomassestrategie gefordert, die „grünen“ Eckpunkte werden \r\naber sicher nicht so geteilt - der BDEW, der Biogasverband und die Holzwerkstoffindustrie haben \r\nsich wiederholt für eine Biomassestrategie ausgesprochen)\r\nVermutlich zu detailliert, aber zu den Industrieförderprogrammen EEW, KIB, KSV sehr wichtig:\r\nFörderung (weiterhin) auf die Fälle beschränken, wo Alternativen zur Biomasse nicht zur \r\nVerfügung stehen, in allen RL auf betriebseigene Reste beschränken und Nachweis \r\nSkalierbarkeit (wie in den KSV)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005808","regulatoryProjectTitle":"Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/27/8e/501960/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270066.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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BImSchV und/oder über eine \r\nBegrenzung in der BEW-Förderung auf HHKW mit max. 50 MW FWL erreichen)\r\nZu Umrüstungen/KWSG:\r\nUmrüstungen auf importierte Holzpellets sind keine Option im KWSG.\r\n(hier sollte auch die Union eigentlich an Bord sein, Großkraftwerke und Holzimporte lehnt diese \r\nja auch ab)\r\nZu Negativen Emissionen/BECCS:\r\nWir werden die Rolle der natürlichen Kohlenstoffsenken stärken und dafür sorgen, dass der \r\nHochlauf von technischen CDR-Methoden diese nicht gefährdet. Jegliche Formen von BECCS, \r\ndie eine erhöhte Nachfrage nach Anbaubiomasse oder Waldholz zu Folge haben könnten, \r\nmüssen frühzeitig unterbunden werden. Schärfere Nachhaltigkeitskriterien reichen allein nicht \r\naus, um Fehlsteuerung zu vermeiden. BECCS kann grundsätzlich nur in sehr eng begrenztem \r\nRahmen als Option für negative Emissionen eingesetzt werden.\r\n(es muss der Grundsatz gelten, dass der Baum im Wald (Vergütung Speicherleistung) bzw. die \r\nstoffliche Nutzung immer mehr Geld bringen muss, als den Baum in der Erde zu vergraben (wird \r\nschon gemacht, kein Witz! https://www.carbonsate.com) oder ihn zu verbrennen, um das CO2 \r\nzu verpressen – hier drohen fatale Fehlanreize)\r\nZu Biogas/EEG:\r\nBiogasanlagen sollen weiter flexibilisiert und beim Umstieg auf naturverträgliche Substrate mit \r\neinem „Ökobonus“ unterstützt werden. Neue Biogasanlagen werden nur noch beim Einsatz von \r\nRest- und Abfallstoffen gefördert. Die Vorgaben der EU-RED III bezüglich Holzbiomasse\u0002Subventionen werden zügig in deutsches Recht umgesetzt.\r\n(Bestehende Anlagen kommen ohne Anbaubiomasse kaum aus. Ein Ökobonus könnte helfen, \r\num die geringeren Erträge gegenüber Mais auszugleichen. Die RED III muss eigentlich bis \r\n21.5.2025 in nationales Recht implementiert sein. Sie enthält das Kaskadenprinzip und\r\nEinschränkungen bei der Förderung von Holzverbrennung. So muss Holz aus der BiomasseV \r\ngestrichen und bestimmte Sortimente (z.B. „Rundholz in Industriequalität“) müssen in der \r\nBioStNachV ausgeschlossen werden. Siehe Implementierungsleitfaden hier.)\r\nZur Kaskadennutzung:\r\nWir werden die Kaskadennutzung bei Holz verbessern. Neue stoffliche Nutzungswege in der \r\nBioökonomie, der Laubholznutzung und dem Holzbau werden wir fördern und damit die \r\nregionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze stärken. Um die Marktverzerrung zu beenden, \r\nwerden wir Subventionen zugunsten der energetischen Holznutzung abbauen und weitere \r\nregulatorische Schritte unternehmen. Die Altholzverordnung und die BioStNachV werden wir \r\ndafür novellieren.\r\n(Einige konkrete Umsetzungsideen über die o.g. RED III-Implementierung hinaus wären: \r\nEntbürokratisierung der brandschutztechnischen Anforderungen und bundeseinheitlich \r\nTypen/Mustergenehmigungen im seriellen Holzbau (Muster-Holzbaurichtlinie MHolzBauRL); \r\nPrämie für stoffliche Nutzung von Altholz einführen (AltholzV); Vorrang stoffliche Nutzung für \r\nAltholzklassen I und II (AlthozlV); Absenkung Mehrwertsteuer für Produkte mit hohem \r\nRecyclingholzanteil; Belohnung für C-Speicher in langlebigen Holzprodukten.)\r\nZum GEG:\r\nDas Gebäudeenergiegesetz sorgt für Planungssicherheit und ermöglicht die Erreichung der \r\nKlimaziele im Gebäudesektor. Es bleibt in seiner jetzigen Form erhalten. Im Neubau stellen \r\nBiomasseheizungen keine erneuerbare Option dar.\r\n(und sicher unrealistisch, aber eigentlich nötig: Die BEG-Förderung für Biomasseheizungen \r\nwerden wir auf Härtefälle beschränken. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stand: 10.03.2025, 22:30\r\nKlima und Energie\r\n1. Bundessolargesetz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Um den Ausbau der Solarenergie auf Dächern zu beschleunigen und zu vereinfachen, werden wir \r\nein Bundessolargesetz verabschieden. Dieses wird transparent und nachvollziehbar unterschied\u0002liche Landesvorgaben vereinheitlichen, ohne die bisherigen landesgesetzgeberischen Bemühun\u0002gen zu untergraben.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) schreibt eine schrittweise Ausstattung von Neu\u0002und Bestandsbauten, sowie Parkplätzen mit PV-Anlagen vor. Zur Erfüllung dieser europarecht\u0002lichen Verpflichtung und gleichzeitigem Heben der großen Potenziale für Gebäude-PV braucht \r\nes ein bundeseinheitliches Gesetz, welches ambitionierte Bundesländer, die bereits mit eige\u0002nen Regelungen vorangeschritten sind, nicht bremst und bestraft.\r\n2. Naturschutzkriterien für Solarparks\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir verbessern die Mehrnachnutzung von Flächen, entbürokratisieren Verfahren und erhalten Ar\u0002ten und Lebensräume bei der Energieerzeugung von Solarenergie, in dem wir die Naturschutzkri\u0002terien für Solarparks weiterentwickeln. Dabei legen wir einen einheitlichen und wirksamen Stan\u0002dard für alle Anlagen fest.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die mit dem Solarpaket I beschlossenen Naturschutzkriterien für förderfähige Solarparks wa\u0002ren ein wichtiger erster Schritt, um Naturschutz und Solarenergie zu vereinen und ein “Level\u0002Playing-Field\" herzustellen. In der praktischen Anwendung zeigten sich aber noch Ungereimt\u0002heiten, die dringend nachgebessert werden sollten.\r\n3. Bundesweites Datenportal\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Gute Umweltdaten sind ein Planungsbeschleuniger und Beitrag zum Bürokratieabbau. Daher \r\ntreiben wir den Aufbau eines umfassenden und detailliertem bundesweiten Datenportals zu Art\u0002vorkommen und -verbreitung in Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern voran.“\r\nHintergrund\r\n▪ Durch den Wegfall von Datenerhebungen zu Artvorkommen im Zuge von Genehmigungsver\u0002fahren von Windenergieanlagen (durch die EU-Notfallverordnung und zukünftig REDIII) sind \r\nBehörden zunehmend auf eine gute bestehende Datengrundlage angewiesen, um fundierte \r\nund rechtssichere Entscheidungen treffen zu können. Bleibt es – wie bisher – bei teilweise \r\n2\r\nstark veralteten und unvollständigen Daten drohen durch Verunsicherungen über den Um\u0002gang und schlimmstenfalls Rechtsverfahren Verzögerungen für den Ausbau der Windenergie. \r\nDas Portal soll für Vorhabenträger und Behörden Planung und Genehmigung von Infrastruk\u0002turvorhaben erleichtern und treibt gleichzeitig die Digitalisierung in Behörden voran.\r\n4. Genehmigung von Windenergieanlagen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden unsere natürlichen Lebensgrundlagen bei Planungen von Infrastrukturvorhaben aus\u0002reichend beachten. Wir erarbeiten deshalb nachvollziehbare, wirksame und fachlich begründete \r\nUmweltschutzstandards für die Genehmigung von Windenergieanlagen. Gleichzeitig setzen wir \r\nuns auf EU-Ebene für die Beibehaltung bzw. Wiederherstellung eines hohen Schutzniveaus für Ar\u0002ten und Lebensräume im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein.“\r\nHintergrund\r\n▪ Durch gute Standardisierungen im Umweltbereich wird bürokratischer Aufwand verringert, \r\nVerfahren beschleunigt und gleichzeitig natürliche Lebensgrundlagen besser geschützt. Um \r\ndiese Effekte erzielen zu können, müssen die Standards in der Praxis gut anwendbar sein. Da\u0002für braucht es Nachvollziehbarkeit, Wirksamkeit und ein solides fachliches Fundament.\r\n5. Nationale Biomassestrategie\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Um die naturverträglich vorhandene Biomasse klug einzusetzen, werden wir die Nationale Bio\u0002massestrategie finalisieren. Die in den Eckpunkten formulierten Zielkonflikte werden wir durch \r\nkonkrete und zügig umgesetzte Maßnahmen auflösen.“\r\nHintergrund\r\n▪ Das nachhaltig verfügbare Potenzial an Biomasse ist begrenzt. Da künftig auch die zuneh\u0002mend ohne CO2-intensive Grundstoffe auskommende Chemie-, Industrie- und Baubranche \r\nauf nachwachsende Rohstoffe angewiesen sein wird, braucht es eine aktiv lenkende natio\u0002nale Biomassepolitik, um eine Übernutzung der Ökosysteme zu verhindern und die Nutzungs\u0002zwecke zu priorisieren, in denen Alternativen für die Defossilisierung fehlen.\r\n6. RED III-Umsetzung\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir setzen auch die neuen Vorgaben aus der EU-Verordnung REDIII um, die eine Verbesserung \r\nder Kaskadennutzung von Holz vorsieht und Einschränkungen für die Förderung der Holzverbren\u0002nung verlangt.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die RED III muss eigentlich bis 21.5.2025 in nationales Recht implementiert sein. Sie enthält \r\ndas Kaskadenprinzip und Einschränkungen bei der Förderung von Holzverbrennung, darunter \r\nein Verbot von neuen Subventionen für Holzkraftwerke.\r\n3\r\n7. CO2-Bepreisung für Verbrennung von Holz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir prüfen eine generelle CO2-Bepreisung für die Emissionen aus der Verbrennung von Holz in \r\ngroßen und mittelgroßen Anlagen.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die Nachfrage nach Energieholz wird absehbar die inländisch verfügbaren Potenziale über\u0002steigen. Zudem fungiert der Wald seit einigen Jahren nicht mehr als CO2-Senke und die im \r\nKSG verankerten LULCUF-Ziele sind unerreichbar, wenn nicht gegengesteuert wird. Ein natio\u0002naler CO2-Preis auch auf die Emissionen aus der Verbrennung von Holz würde als marktwirt\u0002schaftliches Instrument dienen, um die Holznachfrage einzudämmen. Zur Vereinfachung der \r\nEinführung sollte zunächst auf größere Anlagen fokussiert werden, die ohnehin im ETS erfasst \r\nwerden müssen. Anders als im ETS sollten jedoch die CO2-Emissionen unabhängig von Nach\u0002haltigkeitsnachweisen bepreist werden.\r\n8. „Ökobonus“ für Biogasanlagenbetreiber\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden Biogasanlagenbetreiber beim Umstieg auf naturverträgliche Substrate mit einem \r\n„Ökobonus“ unterstützen. Neue Biogasanlagen sollen nur noch beim Einsatz von Rest- und Ab\u0002fallstoffen gefördert werden. Die Anreize zum flexiblen Betrieb werden wir beibehalten.“\r\nHintergrund\r\n▪ Bestehende Anlagen kommen ohne Anbaubiomasse kaum aus. Ein Ökobonus könnte helfen, \r\num die geringeren Erträge gegenüber Mais auszugleichen. Biomasse sollte nur zur Lastspit\u0002zenabsicherung eingeplant werden: Flexible Biogas/-methan-Blockheizkraftwerke sind hierzu \r\nbesser geeignet als Holzheizwerke.\r\n9. Biomasse in Wärmenetzen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Bei der Verwendung von Biomasse in Wärmenetzen muss das langfristig regional nachhaltig ver\u0002fügbare Potenzial berücksichtigt werden und sie darf nur nachrangig eingeplant und eingesetzt \r\nwerden. Der Biomasseanteil in Wärmenetzen bleibt weiterhin gedeckelt. Neue oder umgerüstete \r\ngroße Holz-Heiz(kraft)werke sind nicht nachhaltig.“\r\nHintergrund\r\n▪ Zahlreiche Beispiele zeigen, dass Betreiber, Städte und Kommunen oft mit Holzmengen pla\u0002nen, die weit über den in der Region (langfristig) vorhandenen Potenzialen liegen. Die o.g. \r\nMaßnahmen sind daher unbedingt nötig, sonst drohen Umweltschäden im Ausland durch Im\u0002porte, Preissprünge in der Fernwärme und Versorgungsengpässe.\r\n4\r\n10. BECCS\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden die Rolle der natürlichen Kohlenstoffsenken stärken und dafür sorgen, dass der \r\nHochlauf von technischen CDR-Methoden (v.a. BECCS) diese nicht gefährdet.“\r\nHintergrund\r\n▪ Es drohen fatale und klimaschädliche Fehlanreize, wenn es lukrativer ist Holz und Anbaubio\u0002masse in BECCS-Anlagen zu verbrennen, zu verkohlen – oder gar in der Erde zu vergraben - als \r\nWälder und Moore als CO2-Speicher und Ökosysteme zu erhalten und zu stärken. Hier ein \r\nGleichgewicht zu finden, dass den notwendigen Hochlauf der technischen CDR-Methoden \r\nerlaubt, ohne den natürlichen Senken zu schaden, wird eine große Herausforderung der \r\nnächsten Jahre sein.\r\n11. Gebäudeenergiegesetz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Das Gebäudeenergiegesetz werden wir reformieren, aber nicht abschaffen. Biomasse-heizun\u0002gen sollten nur eingebaut werden, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen. Die BEG-Förde\u0002rung für Biomasseheizungen werden wir auf Härtefälle beschränken.“\r\nHintergrund\r\n▪ Das GEG sorgt für Planungssicherheit und ist zentral für das Erreichen der Klimaziele im Ge\u0002bäudesektor. Biomasseheizungen sind aufgrund begrenzter nachhaltiger Holzmenge nur eine \r\nNischenlösung. Sie sollten nur eingebaut werden können, wenn Alternativen nachweislich \r\nnicht zur Verfügung stehen oder mit erheblichen finanziellen Zumutungen verbunden wären. \r\n12. Dekarbonisierung von Wärmenetzen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden die Dekarbonisierung von Wärmenetzen auskömmlich finanzieren und dazu die BEW \r\nüber die Legislatur mit 4 Mrd. € pro Jahr ausstatten.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die BEW-Förderung ist zentral, um die Fernwärmeversorgung zu dekarbonisieren. Sie muss \r\ndaher dringend erhöht werden, sonst gerät die Wärmewende ins Stocken. Ein Bündnis aus 19 \r\nVerbänden, darunter dem VKU und dem BDEW forderte kürzliche eine Erhöhung um 3,4 Mrd. \r\n€ pro Jahr – eine Größenordnung, die angesichts der Herausforderungen realistisch erscheint.\r\n13. Klimaschutzgesetz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Das Klimaschutzgesetz werden wir wieder reformieren und die Verantwortlichkeit der einzelnen \r\nMinisterien für das Erreichen der Klimaziele wieder einführen.“\r\n5\r\nHintergrund\r\n▪ Die Reform des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2024 ist ein Rückschritt für den Klimaschutz. Die \r\nVerantwortlichkeit der einzelnen Ministerien für das Einhalten der Klimaziele in ihren Sektoren \r\nmuss wieder gewährleistet werden. Sie sorgt für eine kohärente Klimapolitik.\r\n14. Finanzierung von Klimaschutz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Die Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds werden wir so nachhaltig gestaltet, dass \r\ndas Erreichen der Klimaziele gewährleistet werden kann. Ein Klimageld werden wir 2025 einfüh\u0002ren. Alle Einnahmen aus dem Emissionshandel werden wir wieder in den Klimaschutz fließen las\u0002sen. Der gesamte Bundeshaushalt wird langfristig nach dem Prinzip des Green Budgeting gestal\u0002tet.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die nachhaltige Finanzierung von Klimaschutz und der Energiewende ist eine der wichtigsten \r\nAufgaben der kommenden Jahre. Ausreichende Investitionen in den Klimaschutz könnten \r\netwa durch eine Reform der Schuldenbremse sichergestellt werden. Das Klimageld ist bereits \r\nvorbereitet und stärkt die Akzeptanz von Klimapolitik. Der Emissionshandel ist ein zentrales \r\nWerkzeug der Klimapolitik, weshalb alle Einnahmen auch wieder in den Klimaschutz fließen \r\nsollten. Das Prinzip Green Budgeting sorgt für eine langfristige Ausrichtung des Bundeshaus\u0002halts anhand nachhaltiger Kriterien."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005809","regulatoryProjectTitle":"Überarbeitung des Bundes-Klimaschutzgesetzes, damit Klimaziele verbindlich eingehalten werden müssen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/55/1e/501964/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280142.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der Parteivorsitzenden der SPD \r\nSaskia Esken\r\nWilly-Brandt-Haus \r\nWilhelmstraße 141\r\n10963 Berlin\r\nBerlin, 27.03.2025\r\nGeschlossener Brief: Keine Aufweichung der deutschen und europäischen Klimaziele durch Artikel 6\r\nSehr geehrte Frau Esken,\r\nmit großer Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass in den aktuellen Koalitionsverhandlungen zur Debatte \r\nsteht, Artikel 6 des Paris-Abkommens zu nutzen, um die deutschen und europäischen Klimaziele zu er\u0002reichen. Ein solcher Schritt würde bedeuten, dass wir vom Prinzip abrücken, unsere Klimaziele durch \r\nnationale Anstrengungen zu erfüllen. Die Öffnung für Emissionsreduktionen aus dem Ausland würde die \r\nErnsthaftigkeit unseres Klimaschutzes untergraben und die notwendigen Weichenstellungen in Industrie \r\nund Gesellschaft verhindern.\r\nDeutschland und die EU werden bereits mit den aktuellen Klimazielen mehr als ihren für das 1,5-Grad\u0002Limit zulässigen Anteil an den weltweiten Treibhausgasen ausstoßen. Die Messlatte für die EU-Klimapoli\u0002tik hat der Europäische Klimabeirat auf 90 bis 95 Prozent weniger Treibhausgase bis 2040 gelegt - der \r\nVorschlag der Europäischen Kommission wird damit wohl am unteren Rand des Verantwortbaren lie\u0002gen. Diese Ziele müssen durch die Minderung der eigenen Emissionen erreicht werden, ohne Fremdan\u0002rechnung, da sind Wissenschaft und Paris-Abkommen glasklar. Dieser Ansatz wäre eine ungerechte Ab\u0002wälzung der eigenen Verantwortung auf andere Staaten, und ein massiver Rückschritt beim Klima\u0002schutz sowie der zukunftsfesten Modernisierung unseres Landes.\r\nDeutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 2\r\nAuch in Bezug auf den Europäischen Emissionshandel brauchen wir klare Signale, keine Verunsicherung \r\noder Rückschritte. Die Verknüpfung mit internationalen Gutschriften würde erhebliche Gefahren mit sich \r\nbringen. Eine solche Regelung würde ein unklares Preissignal senden und damit die notwendige Pla\u0002nungssicherheit für Unternehmen untergraben. Bereits in der Vergangenheit wurde europäischen Un\u0002ternehmen im Übermaß das Recht eingeräumt, sich Emissionsminderungsgutschriften aus dem Ausland \r\nmit oft dubioser Herkunft anzurechnen, dies war einer der Gründe für die Dysfunktionalität des Emissi\u0002onshandels.\r\nZudem sind die Regeln in Artikel 6.2 so schwach, dass nicht einmal abgesichert ist, dass die Zertifikate für \r\ntatsächliche Emissionsminderungen stehen. \r\nMit Ihrem bisherigen Einsatz gegen eine Öffnung für sogenannte Art.6-Zertifikate tragen Sie maßgeblich \r\ndazu bei, die Integrität der Klimaschutzziele zu wahren. Wir begrüßen die bisherige Standhaftigkeit der \r\nSozialdemokratie und hoffen sehr, dass Sie auch in den kommenden Verhandlungen an diesem Punkt \r\nhart bleiben.\r\nWir unterstützen Sie auch in Ihren Anstrengungen, die internationale Zusammenarbeit zu stärken. Die \r\nBedarfe an internationaler Klimafinanzierung gehen weit über das hinaus, was Geber bisher leisten. Dabei \r\nist es im deutschen Interesse, die Klimafinanzierung weiter zu erhöhen - aus geopolitischer, aus sicher\u0002heitspolitischer und aus ökonomischer Sicht. Zudem geraten nur so auch nicht-traditionelle Geber unter \r\nDruck, Klimafinanzierung beizusteuern.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nProf. Dr. Kai Niebert\r\nPräsident\r\nDNR \r\nVerena Graichen\r\nBundesgeschäftsführerin \r\nPolitik\r\nBUND\r\nSascha Müller-Kraenner\r\nBundesgeschäftsführer\r\nDUH\r\nChristoph Bals\r\nPolitischer Geschäfts\u0002führer\r\nGermanwatch\r\nMartin Kaiser\r\nGeschäftsführender \r\nVorstand\r\nGreenpeace e.V.\r\nHeike Vesper\r\nVorständin Transformation \r\nPolitik & Wirtschaft\r\nWWF Deutschland\r\nJörg-Andreas Krüger\r\nPräsident\r\nNABU \r\nDieser Brief geht gleichlautend auch an Ihren Co-Parteivorsitzenden Lars Klingbeil und Generalsekretär \r\nDr. Matthias Miersch. \r\nDeutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 1\r\nDem Parteivorsitzenden der SPD\r\nLars Klingbeil \r\nWilly-Brandt-Haus \r\nWilhelmstraße 141\r\n10963 Berlin\r\nBerlin, 27.03.2025\r\nGeschlossener Brief: Keine Aufweichung der deutschen und europäischen Klimaziele durch Artikel 6\r\nSehr geehrter Herr Klingbeil, \r\nmit großer Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass in den aktuellen Koalitionsverhandlungen zur Debatte \r\nsteht, Artikel 6 des Paris-Abkommens zu nutzen, um die deutschen und europäischen Klimaziele zu er\u0002reichen. Ein solcher Schritt würde bedeuten, dass wir vom Prinzip abrücken, unsere Klimaziele durch \r\nnationale Anstrengungen zu erfüllen. Die Öffnung für Emissionsreduktionen aus dem Ausland würde die \r\nErnsthaftigkeit unseres Klimaschutzes untergraben und die notwendigen Weichenstellungen in Industrie \r\nund Gesellschaft verhindern.\r\nDeutschland und die EU werden bereits mit den aktuellen Klimazielen mehr als ihren für das 1,5-Grad\u0002Limit zulässigen Anteil an den weltweiten Treibhausgasen ausstoßen. Die Messlatte für die EU-Klimapoli\u0002tik hat der Europäische Klimabeirat auf 90 bis 95 Prozent weniger Treibhausgase bis 2040 gelegt - der \r\nVorschlag der Europäischen Kommission wird damit wohl am unteren Rand des Verantwortbaren lie\u0002gen. Diese Ziele müssen durch die Minderung der eigenen Emissionen erreicht werden, ohne Fremdan\u0002rechnung, da sind Wissenschaft und Paris-Abkommen glasklar. Dieser Ansatz wäre eine ungerechte Ab\u0002wälzung der eigenen Verantwortung auf andere Staaten, und ein massiver Rückschritt beim Klima\u0002schutz sowie der zukunftsfesten Modernisierung unseres Landes.\r\nDeutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 2\r\nAuch in Bezug auf den Europäischen Emissionshandel brauchen wir klare Signale, keine Verunsicherung \r\noder Rückschritte. Die Verknüpfung mit internationalen Gutschriften würde erhebliche Gefahren mit sich \r\nbringen. Eine solche Regelung würde ein unklares Preissignal senden und damit die notwendige Pla\u0002nungssicherheit für Unternehmen untergraben. Bereits in der Vergangenheit wurde europäischen Un\u0002ternehmen im Übermaß das Recht eingeräumt, sich Emissionsminderungsgutschriften aus dem Ausland \r\nmit oft dubioser Herkunft anzurechnen, dies war einer der Gründe für die Dysfunktionalität des Emissi\u0002onshandels.\r\nZudem sind die Regeln in Artikel 6.2 so schwach, dass nicht einmal abgesichert ist, dass die Zertifikate für \r\ntatsächliche Emissionsminderungen stehen. \r\nMit Ihrem bisherigen Einsatz gegen eine Öffnung für sogenannte Art.6-Zertifikate tragen Sie maßgeblich \r\ndazu bei, die Integrität der Klimaschutzziele zu wahren. Wir begrüßen die bisherige Standhaftigkeit der \r\nSozialdemokratie und hoffen sehr, dass Sie auch in den kommenden Verhandlungen an diesem Punkt \r\nhart bleiben.\r\nWir unterstützen Sie auch in Ihren Anstrengungen, die internationale Zusammenarbeit zu stärken. Die \r\nBedarfe an internationaler Klimafinanzierung gehen weit über das hinaus, was Geber bisher leisten. Dabei \r\nist es im deutschen Interesse, die Klimafinanzierung weiter zu erhöhen - aus geopolitischer, aus sicher\u0002heitspolitischer und aus ökonomischer Sicht. Zudem geraten nur so auch nicht-traditionelle Geber unter \r\nDruck, Klimafinanzierung beizusteuern.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nProf. Dr. Kai Niebert\r\nPräsident\r\nDNR \r\nVerena Graichen\r\nBundesgeschäftsführerin \r\nPolitik\r\nBUND\r\nSascha Müller-Kraenner\r\nBundesgeschäftsführer\r\nDUH\r\nChristoph Bals\r\nPolitischer Geschäfts\u0002führer\r\nGermanwatch\r\nMartin Kaiser\r\nGeschäftsführender \r\nVorstand\r\nGreenpeace e.V.\r\nHeike Vesper\r\nVorständin Transformation \r\nPolitik & Wirtschaft\r\nWWF Deutschland\r\nJörg-Andreas Krüger\r\nPräsident\r\nNABU \r\nDieser Brief geht gleichlautend auch an Ihre Co-Parteivorsitzende Saskia Esken und Generalsekretär \r\nDr. Matthias Miersch. \r\nDeutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 1\r\nDem Generalsekretär der SPD \r\nDr. Matthias Miersch\r\nWilly-Brandt-Haus \r\nWilhelmstraße 141\r\n10963 Berlin\r\nBerlin, 27.03.2025\r\nGeschlossener Brief: Keine Aufweichung der deutschen und europäischen Klimaziele durch Artikel 6\r\nSehr geehrter Herr Dr. Miersch, \r\nmit großer Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass in den aktuellen Koalitionsverhandlungen zur Debatte \r\nsteht, Artikel 6 des Paris-Abkommens zu nutzen, um die deutschen und europäischen Klimaziele zu er\u0002reichen. Ein solcher Schritt würde bedeuten, dass wir vom Prinzip abrücken, unsere Klimaziele durch \r\nnationale Anstrengungen zu erfüllen. Die Öffnung für Emissionsreduktionen aus dem Ausland würde die \r\nErnsthaftigkeit unseres Klimaschutzes untergraben und die notwendigen Weichenstellungen in Industrie \r\nund Gesellschaft verhindern.\r\nDeutschland und die EU werden bereits mit den aktuellen Klimazielen mehr als ihren für das 1,5-Grad\u0002Limit zulässigen Anteil an den weltweiten Treibhausgasen ausstoßen. Die Messlatte für die EU-Klimapoli\u0002tik hat der Europäische Klimabeirat auf 90 bis 95 Prozent weniger Treibhausgase bis 2040 gelegt - der \r\nVorschlag der Europäischen Kommission wird damit wohl am unteren Rand des Verantwortbaren lie\u0002gen. Diese Ziele müssen durch die Minderung der eigenen Emissionen erreicht werden, ohne Fremdan\u0002rechnung, da sind Wissenschaft und Paris-Abkommen glasklar. Dieser Ansatz wäre eine ungerechte Ab\u0002wälzung der eigenen Verantwortung auf andere Staaten, und ein massiver Rückschritt beim Klima\u0002schutz sowie der zukunftsfesten Modernisierung unseres Landes.\r\nDeutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 2\r\nAuch in Bezug auf den Europäischen Emissionshandel brauchen wir klare Signale, keine Verunsicherung \r\noder Rückschritte. Die Verknüpfung mit internationalen Gutschriften würde erhebliche Gefahren mit sich \r\nbringen. Eine solche Regelung würde ein unklares Preissignal senden und damit die notwendige Pla\u0002nungssicherheit für Unternehmen untergraben. Bereits in der Vergangenheit wurde europäischen Un\u0002ternehmen im Übermaß das Recht eingeräumt, sich Emissionsminderungsgutschriften aus dem Ausland \r\nmit oft dubioser Herkunft anzurechnen, dies war einer der Gründe für die Dysfunktionalität des Emissi\u0002onshandels.\r\nZudem sind die Regeln in Artikel 6.2 so schwach, dass nicht einmal abgesichert ist, dass die Zertifikate für \r\ntatsächliche Emissionsminderungen stehen. \r\nMit Ihrem bisherigen Einsatz gegen eine Öffnung für sogenannte Art.6-Zertifikate tragen Sie maßgeblich \r\ndazu bei, die Integrität der Klimaschutzziele zu wahren. Wir begrüßen die bisherige Standhaftigkeit der \r\nSozialdemokratie und hoffen sehr, dass Sie auch in den kommenden Verhandlungen an diesem Punkt \r\nhart bleiben.\r\nWir unterstützen Sie auch in Ihren Anstrengungen, die internationale Zusammenarbeit zu stärken. Die \r\nBedarfe an internationaler Klimafinanzierung gehen weit über das hinaus, was Geber bisher leisten. Dabei \r\nist es im deutschen Interesse, die Klimafinanzierung weiter zu erhöhen - aus geopolitischer, aus sicher\u0002heitspolitischer und aus ökonomischer Sicht. Zudem geraten nur so auch nicht-traditionelle Geber unter \r\nDruck, Klimafinanzierung beizusteuern.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nProf. Dr. Kai Niebert\r\nPräsident\r\nDNR \r\nVerena Graichen\r\nBundesgeschäftsführerin \r\nPolitik\r\nBUND\r\nSascha Müller-Kraenner\r\nBundesgeschäftsführer\r\nDUH\r\nChristoph Bals\r\nPolitischer Geschäfts\u0002führer\r\nGermanwatch\r\nMartin Kaiser\r\nGeschäftsführender \r\nVorstand\r\nGreenpeace e.V.\r\nHeike Vesper\r\nVorständin Transformation \r\nPolitik & Wirtschaft\r\nWWF Deutschland\r\nJörg-Andreas Krüger\r\nPräsident\r\nNABU \r\nDieser Brief geht gleichlautend auch an Ihre Parteivorsitzenden Saskia Esken und Lars Klingbeil"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005810","regulatoryProjectTitle":"Erreichung Naturverträglichkeit bei Umsetzung der REDIII für Wind an Land und Solar","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ed/9e/312620/Stellungnahme-Gutachten-SG2406120046.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Hinweise des NABU zum Gesetz zur REDIII-Umsetzung im Bereich \r\nWindenergie an Land und Solarenergie\r\nWährend in einem Eckpunktepapier BMUV und BMWK 2022 noch verlauten ließen, dass es \r\n„wichtig ist (…), den beschleunigten Ausbau der Windenergie mit dem Artenschutz besser in \r\nEinklang zu bringen“, heißt es nun in der Gesetzesbegründung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) \r\n2023/2413 (REDIII) für Windenergie an Land und Solarenergie (ebenfalls vom BMUV und BMWK), \r\ndass „eine Versagung der Genehmigung von Windenergieanlagen aus Gründen des \r\nbesonderen Artenschutzrechtes (…) nicht möglich (ist).“ Diese beiden Aussagen stehen im \r\nstarken Widerspruch zueinander und zeigen gleichzeitig eindrücklich die starke, einseitige\r\nGewichtung der ersten Aussage: Statt einen beschleunigten, naturverträglichen Ausbau der \r\nerneuerbaren Energien voranzutreiben, beobachten wir zunehmend eine Abschwächung des \r\nNaturschutzes – ohne Nachweise, dadurch eine tatsächliche Beschleunigung zu erreichen1\r\n.\r\nGleichzeitig werden sowohl nachweisliche Hemmnisse für den Ausbau wie z. B. der \r\nPersonalmangel in den zuständigen Behörden, als auch Schutz und Wiederherstellung der Natur, \r\nz. B. durch das Naturflächengesetz gar nicht oder wenig ambitioniert angegangen. Hier besteht \r\neine deutliche Schieflage. Statt zentrale Probleme anzugehen, konzentriert man sich auf \r\nMaßnahmen, deren tatsächlicher Beitrag zur Beschleunigung der Energiewende zumindest sehr \r\nfraglich ist.\r\nDer Gesetzvorschlag für die Umsetzung der REDIII für Windenergie an Land und Solarenergie \r\nstellt keine Ausnahme dar. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einer europäischen \r\nRichtlinie, die maßgeblich von deutschen Vertreter*innen auf europäischer Ebene vorangetrieben \r\nwurde. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht muss selbstverständlich erfolgen. Der \r\ndeutsche Gesetzgeber sollte dabei jedoch das Prinzip der 1:1 Umsetzung von EU-rechtlichen \r\nVorgaben – ein Ziel des Deutschlandpakts - einhalten. Mit seinem jetzigen Inhalt enthält das \r\nGesetz zahllose Änderungen, die über die vom europarechtlichen Rahmen vorgesehenen \r\nAusnahmen von Natur- und Artenschutzrecht hinausgehen. Die Mitgliedstaaten sind trotz aller \r\nAusnahmen weiter an das hohe Niveau des Arten- und Naturschutzes gebunden. Wird das Gesetz \r\nso wie bisher vorgesehen beschlossen, birgt es hohe Risiken einer fehlenden Vereinbarkeit mit \r\ndem EU-Recht, was wiederum die Planungssicherheit der Unternehmen gefährdet und damit eine \r\nBeschleunigung der Energiewende eher behindern als befördern könnte. Gleichzeitig werden \r\nChancen vertan, eine Harmonisierung von Artenschutz und Ausbau der erneuerbaren Energien \r\nim engen Rahmen der umzusetzenden REDIII zu unterstützen. Bei einzelnen Vorgaben bleibt die \r\nREDIII wage und lässt den Mitgliedstaaten einen Anpassungsspielraum bei der Umsetzung, um \r\nnationale Gegebenheiten berücksichtigen zu können. Das sollte genutzt werden, um \r\nbeispielsweise noch ausstehende Aufträge aus dem Koalitionsvertrag, z. B. den \r\nSolardachstandard umzusetzen. \r\nUm eine Übereinstimmung des Gesetzes zur Umsetzung der REDIII im Bereich Windenergie an \r\nLand und Solarenergie mit dem Europarecht sicherzustellen und dabei gleichzeitig einen Beitrag \r\ndazu zu leisten, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Artenschutz ernsthaft in Einklang \r\n1 Mit dem Anstieg des Zubaus von Windenergie- und PV-Anlagen im Jahr 2023 als Beweis für die \r\nbeschleunigende Wirkung zu argumentieren, ist aus unserer Sicht zu kurz gegriffen. Im Jahr 2023 \r\ninstallierte Anlagen waren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderungen, z. B. des \r\nOsterpaketes bereits weit im Genehmigungsverfahren vorangeschritten und können somit von den\r\n„Erleichterungen“, insbesondere im Bezug auf umweltrechtliche Gutachten nicht oder nur eingeschränkt\r\nprofitiert haben.\r\nzu bringen und Risiken für eine Beschleunigung der Energiewende zu minimieren, braucht es \r\nErgänzungen und Anpassungen des Entwurfs. \r\nGanz besonders möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen. Vertiefende Erläuterungen und \r\nkonkrete Änderungsvorschläge sind der Stellungnahme des NABU zum Referentenentwurf des \r\nGesetzes zu entnehmen (grün hinterlegt sind die zugehörigen Kapitel der Stellungnahme).\r\n• Jegliche Regelungen, die über die Vorgaben der REDIII hinausgehen, sollten aus dem \r\nGesetz gestrichen werden. Dazu zählen insbesondere die Abschaffung der \r\nartenschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Prüfung in Beschleunigungsgebieten \r\n(Kapitel 3.1), die Verpflichtung zur Ausweisung aller Windenergiegebiete als \r\nBeschleunigungsgebiete (Kapitel 3.2) und Einschränkung des Begriffs der \r\n„Umweltauswirkungen“ (Kapitel 3.4).\r\n• Es kann für die Planungs- und Rechtssicherheit der Anlagenbetreiber, sowie für die \r\nBerücksichtigung besonderer naturschutzfachlicher Bedingungen vor Ort \r\nentscheidend sein, in Einzelfällen die entfallenden Umweltprüfungen (UVP-, FFH\u0002Verträglichkeits-, Artenschutz- und wasserrechtliche Prüfung) auch in \r\nBeschleunigungsgebieten durchzuführen. Der kategorische Ausschluss der \r\nPrüfungen im jetzigen Entwurf nimmt sowohl den Anlagenbetreibern als auch den \r\nBehörden jeglichen Ermessensspielraum. Daher sollte eine Regelung eingeführt \r\nwerden, die eine Durchführung der Umweltprüfungen auf Verlangen des \r\nAntragsstellers oder der zuständigen Behörde ermöglicht (Kapitel 2.2). \r\n• Die Entscheidung, ob ein Gebiet als Beschleunigungsgebiet ausgewiesen werden \r\nkann, hat keinen Einfluss darauf, ob in dem Gebiet der Ausbau von erneuerbaren \r\nEnergien grundsätzlich möglich ist. Stattdessen geht es darum, ob der Wegfall \r\numweltrechtlicher Prüfungen dadurch gerechtfertigt wird, dass es sich um \r\n„unkritischere“ Gebiete handelt. Es muss sichergestellt werden, dass dieses \r\nKriterium tatsächlich erfüllt wird. Daher sollten vorwiegend aus Naturschutzsicht \r\nvorbelastete (künstliche und versiegelte) Flächen für einen beschleunigten Ausbau in \r\nden Blick genommen werden. Die Aufnahme des Solardachstandards in das Gesetz \r\nwäre dafür ein erster Schritt (Kapitel 1.1). Dieser muss im Übrigen durch Vorgaben der \r\nEU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zeitnah im deutschen Recht verankert werden. Auch \r\nErleichterungen für den Ausbau auf gewerblichen Flächen könnten den Ausbau auf \r\nvorbelasteten Flächen voranbringen. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass in \r\njeglichen Schutzgebieten und wertvollen Gebieten für die Natur weiterhin eine UVP \r\ndurchgeführt werden muss und diese nicht als Beschleunigungsgebiet ausgewiesen \r\nwerden können (Kapitel 1.2).\r\n• Zur Entlastung der Behörden bei der Festlegung von Minderungsmaßnahmen (im \r\nRahmen der Gebietsausweisung und bei der Genehmigung) sollten etablierte und \r\nwirksame Maßnahmen standardmäßig für alle Gebiete und alle Projekte –\r\nunterschieden nach Wind an Land und Solarprojekten – im Gesetz festgelegt werden\r\n(Kapitel 2.1). Zur Berücksichtigung lokaler und technischer Besonderheiten entbindet \r\ndies die Behörden nicht von der Verpflichtung weitere Maßnahmen festzulegen, \r\nreduziert aber den Aufwand, stellt eine Vergleichbarkeit und Vereinheitlichung der zu \r\nergreifenden Maßnahmen sicher und bietet eine erste Orientierung hinsichtlich des \r\nfinanziellen Aufwands für die Betreiber."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005810","regulatoryProjectTitle":"Erreichung Naturverträglichkeit bei Umsetzung der REDIII für Wind an Land und Solar","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b9/f4/313446/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260004.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Prüfvermerk\r\nzur Frage der Vereinbarkeit des Referentenentwurfs zur Umsetzung der\r\nRichtlinie RED III im Bereich Windenergie an Land Solarenergie mit den ein-\r\nschlägigen europarechtlichen Vorgaben\r\n1. Ergebnisse der Prüfung\r\nIm Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie RED III im Bereich Windenergie an\r\nLand Solarenergie wird ein mit den europarechtlichen Vorgaben nicht im Einklang\r\nstehender Weg gegangen.\r\nDie RED III verfolgt den Ansatz, eine Beschleunigung einer (positiven) Entscheidungs-\r\nfindung in Genehmigungsverfahren für Anlagen zu erreichen, die in aus Sicht der Be-\r\nlange des Umweltschutzes unkritischen Gebieten errichtet werden sollen, die vorab\r\nermittelt wurden.\r\nArt. 15c der RED III gibt den Rahmen für die Ermittlung und Ausweisung von Gebieten,\r\nin welchen eine Anlage voraussichtlich keine üblichen Umwelt Auswirkungen hat,\r\ndahingehend zunächst [Schritt 1] in Abs. 1 a) i) – iii) vor:\r\ni) -> unmittelbar (ohne weitere Prüfung) vorrangig künstliche und versiegelte Flächen /\r\nIndustriestandorte / vorbelastete Flächen auswählen\r\n[=> (+)-Gebiete]\r\nii) -> unmittelbar (ohne weitere Prüfung) Bereiche AUSSCHEIDEN, die\r\n- Natura-2000-Gebiete\r\n- nationalen Gebiete zum Schutz der Natur und Tier-/Pflanzenwelt\r\n- Hauptvogelzugrouten\r\n- für Tiere besonders kritisch (Antizipation artenschutzR Konflikte aufgrund von vorhan-\r\ndenen oder zu erstellenden Sensibilitätskarten) sind\r\n[=> (-)-Gebiete]\r\niii) -> im Ergebnis einer durchzuführenden Ermittlung unter Nutzung aller geeigneten und\r\nverhältnismäßigen Instrumente und Datensätze (z.B. Sensibilitätskarten) Identifikation\r\nvon Gebieten, in denen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten wären\r\n[=> (?)-Gebiete]\r\n[Art. 15c Abs. 1 a) = Ermittlung von unkritischen => geeigenten Beschleunigungsgebieten]\r\n\r\nI Seite 2/7\r\nSodann [Schritt 2] sind gem. Art. 15c Abs. 1 b) für die ermittleten und in den Plänen\r\nfestgelegten „Beschleunigungsgebieten“ geeignete Regeln für wirksame\r\nMinderungsmaßnahmen festzulegen, die bei der Errichtung von Anlagen zu ergreifen\r\nsind, um mögliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden oder, falls dies\r\nnicht möglich ist, gegebenenfalls erheblich zu verringern.\r\n[Art. 15c Abs. 1 b) = Maßnahmen zur Sicherstellung der Konfliktfreiheit / Konfliktverringe-\r\nrung in den nach a) ermittelten Gebieten1]\r\nGem. Art. 15c Abs. 2 ist eine SUP im Rahmen der Festlegung der Beschleunigungsge-\r\nbiete durchzuführen sowie ggf – zur Feststellung etwaiger erheblicher Auswirkungen auf\r\nsowiet vorhandener benachbart gegelegene N2000-Gebiete – eine FFH-VP.\r\nArt. 15c Abs. 4 gibt eine pragmatischere Deklarierung (nur) solcher bereits für die Ener-\r\ngienutzung als geeignet festgestellte Gebiete zu Beschleunigungsgebiete vor, bei wel-\r\nchen alle folgenden Bedingungen erfüllt sind\r\na) Diese Gebiete liegen außerhalb von Natura-2000-Gebieten, von Gebieten,\r\ndie im Rahmen nationaler Programme zum Schutz der Natur und der\r\nbiologischen Vielfalt ausgewiesen sind, sowie außerhalb von ausgewiesenen\r\nVogelzugrouten;\r\nb) die Pläne zur Ausweisung dieser Gebiete wurden einer strategischen\r\nUmweltprüfung gemäß der Richtlinie 2001/42/EG und gegebenenfalls einer\r\nPrüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG unterzogen;\r\nc) mit den Projekten in diesen Gebieten werden angemessene und\r\nverhältnismäßige Regeln und Maßnahmen umgesetzt, um möglichen\r\nnachteiligen Umweltauswirkungen entgegenzuwirken.\r\nArt. 16a RED III erlaubt dann vereinfachte Verfahrensdurchführung für die ermittelten\r\nunkritischen Gebiete, flankiert das aber mit einem (oberflächlicheren) weiteren Prüfungs-\r\nverfahren und ggf. Maßnahmenfestlegungen.\r\nEine Dispensierung oder Relativierung von materiellen Naturschutz- / Umwelt-\r\nschutzbestimmungen findet dabei nicht statt!\r\n1 Vgl auch Formulierung im Satz „Die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Regeln sind auf die\r\nBesonderheiten der identifizierten Beschleunigungsgebiete (…)und die ermittelte Umweltauswirkung\r\nauszurichten“.\r\n\r\nI Seite 3/7\r\nVon diesem Ansatz der strikten 2-Stufigkeit der\r\n- 1. Ermittlung und Festlegung von Beschleunigungsgebieten, in welchen aus Um-\r\nweltsicht Anlagen Errichtung und Betrieb unkritisch sind und\r\n- 2. vereinfachte und beschleunigte Genehmigung der Anlagen in diesen Gebieten\r\nweichen die bereits existierende Regelung des § 6 WindBG und die beabsichtigten Re-\r\ngelungen der §§ 6a,b,c WindBG in einer mit den europäischen Vorgaben nicht kom-\r\npatiblen Weise ab.\r\n1. es gibt bislang kein hinreichendes nationales Rechtsregime zur Identifikation\r\nund Festlegung von Beschleunigungsgebieten im Sinne von Art. 15c Abs. 1 a)\r\nund zur dortigen Festsetzung von Maßnahmen im Sinne von Art. 15c Abs. 1 b).\r\n2. insbesondere bislang auf Ebene der Raumordnung - aber (bedingt) auch die auf\r\nEbene der Bauleitplanung - festgelegte Gebiete zur Windkraftnutzung erfüllen\r\nnicht die Kriterien des Art. 15c Abs. 1 a), Abs. 1 b) und auch nicht des Abs. 4.\r\nIm deutschen Recht ist bislang keine Vorgabe\r\n entsprechend Art. 15c Abs.1 a) i) zur vorrangigen Auswahl besonders unkritischer\r\nFlächen (es gibt keinen diesbzgl. gesonderten ersten Ermittlungsschritt und keine\r\nentsprechende Vorabfestlegung)\r\n entsprechend Art. 15c Abs.1 a) ii) zum Ausschluss von Flächen\r\n unter Hautpvogelzugrouten und\r\n mit (sonstigen) besonderen artenschutzR Konflikten\r\n(es gibt in Deutschland keine planerische Identifikation von Hauptvogelzug-\r\nrouten und keine Lösung artenschutzR auf Raumordnungsebene)\r\n entsprechend Art. 15c Abs.1 b) zur Festlegung geeigneter Konflikt-Vermeidungs-\r\nund Minderungsmaßnahmen auf Ebene der Raumordnung bzw. Bauleitplanung\r\netabliert.\r\nDie in §§ 6, 6a WindBG betriebene „Deklarierung“ von raumordnerisch / bauleitpla-\r\nnerisch festgelegten Windenergiegebieten bzw. Beschleunigungsgebiete erfolgt\r\njenseits (ohne Einhaltung) der Voraussetzungen des Art. 15c Abs. 4, denn\r\n in diesen Gebieten wurden artenschutzR Konflikte gerade nicht in der von Art. 15c\r\nAbs. 4 vorausgesetzten Weise identifiziert und Konfliktlösung sichergestellt UND we-\r\nder § 6 oder § 6b WindBG oder eine andere Regelung sieht auch nicht vor, dass dies\r\nvor Beginn oder im Genehmigungsverfahren nachgeholt wird.\r\n\r\nI Seite 4/7\r\nStattdessen wird in §§ 6a, 6b WindBG insbesondere ein Entfall der Durchführung der\r\nPrüfung von artenschutzR Verbotstatbeständen geregelt, der insofern an keiner\r\nStelle von RED III angelegt ist.\r\nArt. 15c Abs. 1 b) verlangt ausdrücklich, dass mit den wirksamen Minderungsmaßen die\r\nVerpflichtungen u.a. gem. Art. 12 FFH-RL und Art. 5 VS-RL eingehalten werden; „ein-\r\ngehalten“ sind diese Verpflichtungen aber nur, wenn ein Eintritt artenschutzR Verbote\r\nausgeschlossen wurde (oder hierzu Ausnahmen ergehen)!\r\nIn der RED III werden Pflichten zur Beachtung artenschutzR Verbote an keiner Stelle\r\ndispensiert oder auch nur relativert! Auch nicht im beschleunigten Genehmigungsver-\r\nfahren in „Beschleunigungsgebieten“ nach Art. 16a.\r\nRED III nimmt keine Änderungen an FFH- noch VS-RL vor; deren Regelungen sind mithin\r\nbei allen planerischen und genehmigungsrechtlichen Maßnahmen zu beachten.\r\nArt. 16a Abs. 3 RED III macht lediglich die Durchführung einer UVP (und ggf. einer FFH-\r\nVP) entbehrlich – und dies gerade weil im Vorfeld bei der Identifikation und Ausweisung\r\nvon Beschleunigungsgebieten sichergestellt worden sein muss, dass nur solche Bereiche\r\nals Beschleunigungsgebiet festgelegt wurden, in welchen keine erheblichen Umweltaus-\r\nwirkunge und keine FFH-Gebitetsbeinträchtigungen zu besorgen sind - und es deswegen\r\nim beschleunigten Genehmigungsverfahren auch weder einer UVP noch einer FFH-VP\r\nbedarf!\r\nArt. 16a Abs. 4 RED III verlangt sodann, dass im beschleunigten Genehmigungsverfahren\r\nein „Screening“ durchgeführt wird, um festzustellen, ob es (ggf. aufgrund zwztl Verän-\r\nderungen nach Identifikation und Festlegung der Beschleunigungsgebiete) auch weiter-\r\nhin keine erheblichen Umweltauswirkungen – bzw keine, die bislang nicht vorherge-\r\nsehen wurden (denn bei deren Identifizierung hätte die Fläche ja nicht als Beschleuni-\r\ngungsgebiet ausgewiesen werden dürfen); es geht also um solche Auswirkungen, die bei\r\nder SUP, die im Zuge der Beschleunigungsgebietsfestlegung durchgeführt wurde, nicht\r\nerkannt wurden.\r\nBetreffend dieses Scrennings werden an die Ermittlung von Konflikten geringere Anfor-\r\nderungen gestellt als diese im Vergleich zu den Standards einer UVP, etc. im Vorhabens-\r\nGenehmigungsverfahren erforderlich wären. Die diesbzgl. Legitimierung liegt in der be-\r\nreits auf der vorherigen Stufe der Beschleunigungsgebiets-Ausweisung erfolgten Abar-\r\nbeitung. Flankiert wird die vereinfachte Realisierbarkeit einer Genehmigung durch die\r\nFestlegung von (zusätzlichen [gegenüber der ggf. bereits auf Planebene erfolgten Fest-\r\nlegung]) Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.\r\nGerade weil somit weitgehende Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass die Genehmi-\r\ngungserteilung in umwelt- und naturschutzrechtlicher Hinsicht unkritisch ist (entweder von\r\nvornherein oder jedenfalls unter Berücksichtigung der Durchführung zusätzlicher Maß-\r\n\r\nI Seite 5/7\r\nnahmen), kann die Genehmigungserteilung gem. Art. 16a Abs. 5 RED III nur versagt wer-\r\nden, wenn (nun trotz aller Vorkehrungen) eindeutige Beweise für höchstwahrscheinlich\r\nerhebliche unvorhergesehene nachteile Auswirkungen vorhanden sind, die nicht durch\r\nMaßnahmen verhindert werden können („Beweislastumkehr“). Wenn dies der Fall ist,\r\nmuss im Vorhabensgenehmigungsverfahren eine UVP nachgeholt und auf deren Grund-\r\nlage entscheiden werden.\r\nDie artenschutzR Regelungen (Ermittlung von Verbotstatbeständen, Vermeidung bzw.\r\nAusnahmeerteilung) werden aber auch insofern an keiner Stelle der RED III dispensiert\r\noder relativert!\r\nDemgegenüber wender im WindBG die Ebenen der Ermittlung und Festlegung von\r\nWindkraft-/Beschleunigungsgebieten und der nachfolgenden beschleunigten Vor-\r\nhabensgenehmigung unzulässig aufgebrochen und verwoben, indem\r\n- auf Ebene der Beschleunigungsgebietsfestlegung geringere Anforderungen gestellt\r\nwerden als RED III es vorgibt und insbesondere das Primat der vorrangigen Festle-\r\ngung gänzlich unkritischer Flächen sowie der Identifikation und Lösung arten-\r\nschutzR Vorgaben nicht umgesetzt\r\nund\r\n- dann gleichwohl auf Ebene der Genehmigungsverfahren\r\n(1) die Erleichterungen etabliert, deren Legitimierung europarechtlich gerade in der\r\n(im deutschen Recht ggw. nicht gewährleisteten / vorgegebenen) voherigen Er-\r\nledigung der Aufgaben des Konfliktausschlusses auf planerischer Ebene liegt\r\nSOWIE\r\n(2) auch Freistellungen von artenschutzR Vorgaben betreibt, die europarechtlich\r\nnicht legitimiert sind – auch nicht per RED III!\r\nDass gem. § 6b WindBG in Beschleunigungsgebieten\r\n- KEINE UVP\r\n- KEINE FFH-VP,\r\n- KEINE Artenschutzprüfung\r\n- KEINE wsserR Bewirtschaftungszielprüfung\r\ndurchgeführt werden soll/darf\r\nist daher (insbeonder so) NICHT in der RED III angelegt und auch nicht europa-\r\nrechtlich legitimiert (und verstößt mithin gegen europ. Gemeinschaftsrecht).\r\n\r\nI Seite 6/7\r\nInsbesondere das Regime der Abs. 2 – 5 des § 6b WindBG verstößt daher gegen FFH-\r\nRL, VS-RL, UVP-RL, WR-RL und RED III weil von der Beachtung euroarechtlicher Vor-\r\nhaben zur Durchführung von Artenschutz, FFH-, Wasser- und Umweltverträglichkeitsprü-\r\nfungen abgesehen wird, obwohl dies gem. RED III teils (artenschutzR) gar nicht und teils\r\n(ffh-, wasser-, uvp-rechtlich) nicht in der von § 6b erfassten Konstellation gestattet wird.\r\n2. Vorschläge zur Änderung der Vorschriften zur Umsetzung von RED III zur Herstellung\r\nvon EU-Kompatibilität\r\n(1) Änderung ROG, BauGB:\r\n Umsetzung der Pflichten gem. Art. 15c Abs. 1, Abs. 2 RED III durch Etablierung\r\nentsprechender Regelungen bei künftigen und bestehenden Gebieten, in welchen\r\nbeschleunigte Genehmigung von WEA stattfinden soll\r\n(2) Änderung WindBG\r\n Umsetzung der Pflichten gem. Art. 16a RED III für Gebiete, die unter Beachtung\r\nder Vorgaben gem. Art. 15c Abs. 1 und Abs. 2 RED III festgesetzt wurden.\r\n Streichung von „und abweichend von den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesna-\r\nturschutzgesetzes eine artenschutzrechtliche Prüfung nicht durchzuführen“ in § 6 Abs. 1\r\nSatz 1 WindBG oder Ergänzung in § 6 Abs. 1 Satz 2 „und soweit keine artenschutz-\r\nrechtlichen Verbotstatbestände verwirklicht und keine Ausnahme erteilt wurde.“\r\nDie Sätze 4 ff in § 6 Abs. 1 entfallen dann.\r\n(Da es keine europarechtliche Grundlage dafür gibt, eine Verwirklichung von Ver-\r\nbotstatbeständen – jenseits von Ausnahmegenehmigungen – gegen Realsierung\r\nanderweitiger Maßnahmen oder Geldzahlungen zu legitimieren, sind die Sätze 4\r\nff. ohnehin mangeld EU-konformität nicht anwendbar. Betreiber, welche solche\r\nMaßnahmen auferlegt werden, können diese – mageld EU-konformer Ermächti-\r\ngungsgrundlage – gerichtlich aufheben lassen).\r\n Klarstellung und Justierung der Möglichkeiten einer artenschutzR Ausnahmeertei-\r\nlung; Überführung der Ansätze aus Sätzen 4 ff in § 6 Abs. 1 WindBG aus einer\r\n„Verneinung“ von Tatbestandsmäßigkeit hinein in flankierden Regelungen für Aus-\r\nnahmeerteilungen\r\n Klarstellung / Aufnahme einer Regelung in § 6a WindBG, dass artenschutzR Ver-\r\nbote zu prüfen und auszuschließen bzw. andernfalls Ausnahmegenehmigungen\r\nerforderlich sind / erteilt werden können.\r\n Klarstellung in § 6b (und § 6c), dass die Beschleunigungsregelungen nur in Gebie-\r\nten gelten, die im Einklang mit den Anforderungen aus Art. 15c Abs. 1, Abs. 2\r\nRED III festgelegt wurden und\r\nStreichung der Entbehrlichkeit einer artenschutzR Prüfung / Ausnahmeerfordernis\r\n\r\nI Seite 7/7"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nDer „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich\r\nWindenergie an Land und Solarenergie“ (vom 02.04.2024) setzt die europäische\r\nErneuerbaren-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) für Windenergieanlagen an\r\nLand und Solarenergie um. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zu dem Entwurf\r\nStellung zu nehmen.\r\nDer NABU hat sich bereits zu dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-\r\nErneuerbaren-Richtlinie im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze1 geäußert.\r\nEinige der dort ausgeführten Punkte treffen auch für die Umsetzung der Richtlinie für\r\nWindenergie an Land und Solarenergie zu und werden erneut vorgebracht. Im\r\nFolgenden wird zunächst in einer Zusammenfassung und anschließend in\r\nvertiefenden Erläuterungen auf diese und weitere Aspekte hingewiesen, die aus Sicht\r\ndes NABU zwingend im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt werden\r\nsollten.\r\nZusammenfassung\r\nDer NABU unterstützt die Bemühungen, den Ausbau der erneuerbaren Energien\r\nvoranzutreiben. Angesichts der voranschreitenden Klimakrise müssen die Pariser\r\nKlimaziele umso konsequenter eingehalten und wirksame Klimaschutzmaßnahmen\r\nschnell umgesetzt werden. Nicht nur mit der Verursachung der Klimakrise, sondern\r\nauch mit dem durch Menschen verursachten dramatischen Verlust von Lebensräumen\r\n1 NABU (2024): Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-\r\nErneuerbaren-Richtlinie im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze\r\nhttps://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/naturschutz/meeresschutz/2402_nabu-\r\nstellungnahme_wind-auf-see_red-iii.pdf\r\nStellungnahme des NABU-Bundesverbands zum\r\nReferentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie\r\n(EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land\r\nund Solarenergie (vom 02.04.2024)\r\nKontakt\r\nNABU Bundesgeschäftsstelle\r\nRebekka Blessenohl\r\nReferentin für erneuerbare Energien und\r\nNaturschutz\r\nRebekka.Blessenohl@NABU.de\r\nLobby-Registernummer: R001667\r\nTina Mieritz\r\nSenior Referentin Energiepolitik &\r\nKlimaschutz\r\nTina.Mieritz@NABU.de\r\n1STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nund Arten, der Naturkrise2, entziehen wir uns nach und nach unsere eigene\r\nLebensgrundlage. Die Beschleunigungsbemühungen bei der Energiewende müssen\r\ndaher konsequent beide Krisen - Klima und Natur - gleichermaßen berücksichtigen.\r\nGenau das ist aus Sicht des NABU schon bei der dem Entwurf zugrunde liegenden REDIII\r\nnicht gelungen3. Bisher arbeitete man im Umweltrecht in Bezug auf Planung und\r\nUmsetzung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbare Energien mit einer jahrzehntelang\r\nbewährten Prüflogik der Abschichtung: Bei der Flächenausweisung wurden im Rahmen\r\nder strategischen Umweltprüfung (SUP) naturschutzrechtliche Belange überschlägig\r\ngeprüft, anschließend wurde auf Genehmigungsebene genauer hingeschaut,\r\nartenschutzrechtliche Belange vertieft geprüft und im Rahmen der\r\nUmweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Umweltauswirkungen des konkreten Vorhabens\r\nermittelt, dargestellt und bewertet. Dieses System wurde nun in\r\nBeschleunigungsgebieten leichtfertig und ohne Nachweis für seine verlangsamende\r\nWirkung auf den Ausbau abgeschafft. Als „Ausgleich“ für diese Abschaffung sollen\r\nAuswahlkriterien für Beschleunigungsgebiete bei der Flächenausweisung und ein\r\nÜberprüfungsverfahren durch Behörden bei der Genehmigung die Berücksichtigung des\r\nNaturschutzes gewährleisten. Ob dieser komplexe und ebenfalls zweistufige Prozess\r\ntatsächlich eine Beschleunigung herbeiführt, ist höchst fraglich. Insbesondere die\r\nRegelungen der REDIII zu der Gebietsauswahl und Festlegung von Schutzmaßnahmen\r\nsind mit einem so großen Interpretationsspielraum versehen, dass je nach nationaler\r\nUmsetzung naturschutzfachliche Belange in den Beschleunigungsgebieten praktisch\r\nkeine Rolle mehr spielen werden und es zu einer eklatanten Verletzung von\r\nVerpflichtungen zum Schutz der Biodiversität kommen kann. Um dem vorzubeugen,\r\nsollte der Spielraum bei der nationalen Umsetzung so ausgenutzt werden, dass der\r\nNaturschutz beim Ausbau der erneuerbaren Energien größtmöglich berücksichtigt wird.\r\nNur so können die neuen Regelungen zu einer beschleunigten und naturverträglichen\r\nEnergiewende beitragen.\r\nDas erfüllt der vorliegende Entwurf aber leider nicht. Nicht nur wurden\r\nMöglichkeitsfenster in der nationalen Umsetzung nicht genutzt. Mehr noch enthält der\r\nEntwurf sogar weitreichendere Regelungen, die nicht vom EU-Recht gedeckt sind und\r\nüber dieses hinausgehen. Diese Widersprüche zum EU-Recht bieten eine hohe Gefahr\r\nfür Rechtsunsicherheiten, die wiederum ein Hemmnis für den beschleunigten Ausbau\r\nder erneuerbaren Energien sind4. Aus Sicht des NABU bedarf es daher im Entwurf\r\nerheblicher Anpassungen, um wie im Koalitionsvertrag zugesagt zur gleichzeitigen und\r\ngleichwertigen Berücksichtigung von Klima- und Naturschutz bei der Energiewende\r\nbeizutragen, die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien sicherzustellen,\r\nRechtsunsicherheiten vorzubeugen und somit dem eigentlichen Ziel des Entwurfs, der\r\nBeschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, gerecht zu werden. Folgende\r\nPunkte sollten deshalb im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens Einzug\r\n2 Mehr dazu, warum eine vielfältige Natur wichtig ist und warum es zu den massiven Verlusten\r\nkommt, kann in folgendem Dokument nachgelesen werden:\r\nhttps://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/240320_nabu-factsheet-naturkrise.pdf.\r\n3 Vgl. die Pressemitteilung des NABU-Bundesverbands vom 14.12.2022:\r\nhttps://www.nabu.de/presse/pressemitteilungen/index.php?popup=true&show=36452&db=pre\r\nsseservice\r\n4 Römling (2023): Analyse der Ursachen von Verzögerungen von Planungs- und\r\nZulassungsentscheidungen für Erneuerbare Energien-Anlagen. Studie im Auftrag der\r\nWissenschaftsplattform Klimaschutz. Berlin, abgerufen unter:\r\nhttps://www.wissenschaftsplattform-klimaschutz.de/files/Dauer-von-Planungs-\r\nZulassungsverfahren_erneuerbare-Energien-WPKS.pdf\r\n2STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nin das Gesetz erhalten. In den nachfolgenden Kapiteln werden die Forderungen näher\r\nerläutert:\r\n• Rechtssichere Beschleunigungsgebiete ausweisen: Die in den §§ 249a und\r\n249c BauGB, sowie §§ 28 und 29 ROG festgelegten Auswahlkriterien für\r\nBeschleunigungsgebiete, die sicherstellen sollen, dass keine erheblichen\r\nnachteiligen Umweltauswirkungen in Beschleunigungsgebieten auftreten,\r\ngreifen nicht weit genug und setzen die Vorgaben der REDIII nur in Teilen um.\r\nUm Widersprüche zwischen der REDIII und dem deutschen Recht zu\r\nvermeiden, muss an dieser Stelle ein ausreichender Vorrang der versiegelten\r\nFlächen und eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Ausweisung\r\nder Beschleunigungsgebiete gewährleistet werden sowie eine Ausweitung der\r\nAusschlussgebiete erfolgen, um sicherzustellen, dass alle „Gebiete, die im\r\nRahmen nationaler Programme zum Schutz der Natur und der biologischen\r\nVielfalt ausgewiesen sind,“ richtlinienkonform und rechtssicher von der\r\nAusweisung als Beschleunigungsgebiete ausgenommen werden.\r\n• Wirksame Minderungsmaßnahmen festlegen, Behörden nicht überfordern:\r\nDurch den Wegfall der UVP lastet noch mehr Verantwortung auf den Planungs-\r\nund Genehmigungsbehörden, beim Ausbau der erneuerbaren Energien den\r\nSchutz von Arten und Lebensräumen zu sichern. Um dieser Verantwortung\r\nausreichend und im Rahmen der begrenzten (personellen und zeitlichen)\r\nKapazitäten nachkommen zu können, braucht es Ermessensspielräume für die\r\nBehörden und die standardmäßige Anordnung aller wirksamen\r\nSchutzmaßnahmen.\r\n• Den Rechtsrahmen der REDIII einhalten: Der Entwurf sieht einen Wegfall der\r\nartenschutzrechtlichen Prüfung und der Prüfung der Bewirtschaftungsziele\r\ngemäß Wasserhaushaltsgesetz vor (§§ 6b Absatz 1 Satz 1 und 6c Absatz 1 Satz\r\n1 WindBG), schreibt vor, dass alle Windenergiegebiete auch als\r\nBeschleunigungsgebiete ausgewiesen werden sollen und knüpft die Anordnung\r\nvon Maßnahmen an das Vorhandensein von Daten. All dies ist nicht von der\r\nREDIII gedeckt und sollte im Sinne der Rechtssicherheit angepasst werden oder\r\ngänzlich entfallen.\r\n• Mapping nicht aus den Augen verlieren: Der eigentlich zur Ausweisung von\r\nBeschleunigungsgebieten vorgelagerte Schritt des „Mappings“ - die Ermittlung\r\nder benötigten Flächen für erneuerbare Energien zur Erreichung nationaler\r\nZiele – wird im Entwurf stiefmütterlich behandelt. Dies entspricht nicht der\r\nIntention der Vorgabe in der REDIII, ein konkreteres Bild für die Ausmaße des\r\nAusbaus erneuerbarer Energien und den zukünftigen Flächenbedarf zu\r\nerhalten. Auch im Sinne der Akzeptanz der Energiewende sollte der\r\nGesetzgeber die Chance ergreifen und eine umfassende Zielvision der\r\nEnergiewende ermitteln.\r\n• In Grenzen der REDIII bestmöglichen Schutz ermöglichen: Während auf der\r\neinen Seite viele bewährte Mittel zum Schutz der Natur, wie die UVP,\r\nabgeschafft wurden, fehlt es auf der anderen Seite massiv an jeglicher Art von\r\nAusgleich für die Abschwächungen im Naturschutzrecht. Der Aufbau einer\r\nsoliden Datengrundlage ist notwendig, um Gebiete auszuwählen, in denen\r\ntatsächlich keine erheblichen Umweltauswirkungen auftreten werden sowie\r\neffektive Schutzmaßnahmen festzulegen. Ebenfalls braucht es ein\r\n3STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nfunktionierendes Artenhilfsprogramm, um Arten wirkungsvoll zu schützen\r\nund das Ausbleiben von Schutzmaßnahmen an anderer Stelle abzufedern.\r\n• Bebauungsplan als bewährtes Mittel für Solarplanung bevorzugen: Die\r\nbisherige kommunale Planungshoheit für den überwiegenden Teil der in\r\nPlanung befindlichen Solarparks hat sich bewährt. Durch die Aufstellung eines\r\nBebauungsplans wird die Eingriffsintensität auf Flora und Fauna durch einen\r\ndetaillierten Umweltbericht bewertet und durch die entsprechenden\r\nFestlegungen reduziert. Jetzt auf die eingespielten Bebauungsplan-Verfahren\r\nfür Solarparks zu verzichten oder Abstriche in der Prüfungstiefe zu machen,\r\nwäre eine weitere Maßnahme, die auf Kosten von Ökosystemleistungen,\r\nBiodiversität und Leistungen des Naturhaushalts gehen könnte und den\r\nbesonderen Schutz des planungsrechtlichen Außenbereichs umgeht.\r\nAußerdem untergräbt dies die kommunale Planungshoheit.\r\nVertiefende Erläuterungen\r\n1. Rechtssichere Beschleunigungsgebiete ausweisen\r\nUm Widersprüche zum EU-Recht zu vermeiden und am Ende rechtssichere und\r\nakzeptierte Beschleunigungsgebiete auszuweisen, braucht es eine Überführung aller\r\nAuswahlkriterien und Prozessregelungen für ihre Ausweisung aus der REDIII in den\r\nEntwurf. Insbesondere beim Vorrang künstlicher und versiegelter Flächen, der\r\nBerücksichtigung von Schutzgebieten und der Gewährleistung einer umfassenden\r\nÖffentlichkeitsbeteiligung sind noch Anpassungen im Entwurf notwendig.\r\n1.1. Vorrang künstlicher und versiegelter Flächen beachten\r\nDer Artikel 15c Abs. 1 Satz 2 a) ii) der REDIII legt fest, dass die Mitgliedstaaten bei der\r\nAusweisung von Beschleunigungsgebieten „vorrangig künstliche und versiegelte\r\nFlächen, wie Dächer und Fassaden von Gebäuden, Verkehrsinfrastrukturflächen und\r\nihre unmittelbare Umgebung, Parkplätze, landwirtschaftliche Betriebe,\r\nAbfalldeponien, Industriestandorte, Bergwerke, künstliche Binnengewässer, Seen\r\noder Reservoirs und unter Umständen kommunale Abwasserbehandlungsanlagen\r\nsowie vorbelastete Flächen, die nicht für die Landwirtschaft genutzt werden können\r\nauswählen“ sollen. Bei solchen Flächen ist die Betroffenheit von Arten und\r\nLebensräumen in der Regel sehr gering oder nicht vorhanden. Damit lässt sich mit\r\ngroßer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass bei Beschleunigungsgebieten in\r\ndiesen Bereichen nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Der\r\nVorrang dieser vorbelasteten Flächen muss daher bei der Ausweisung der\r\nBeschleunigungsgebiete berücksichtigt werden, reduziert er doch massiv den\r\n(finanziellen und personellen) Aufwand der Festlegung von Schutzmaßnahmen auf\r\nder Planungsebene und des Überprüfungsverfahrens auf Genehmigungsebene.\r\nIm vorliegenden Entwurf wird die Bevorzugung dieser Flächen nur unzureichend\r\nadressiert. In der Gesetzesbegründung zu § 249a Absatz 1 BauGB, sowie § 249c wird\r\nlediglich auf die Grundsätze gemäß §§ 1b Absatz 2, 1c Absatz 3, 1c Absatz 4 Nummer\r\n2, 1b Absatz 5 Nummer 2 BauGB verwiesen, die angeblich sicherstellen, dass die\r\nGemeinden vorrangig künstliche und versiegelte Flächen auswählen. Hierbei handelt\r\nes sich vermutlich um allgemeine Planungsgrundsätze, die in der Vergangenheit\r\nbereits wenig Wirkung entfaltet haben. Genauer lässt sich dies jedoch nicht\r\nbewerten, weil im Gesetzesentwurf versehentlich nicht existente Normen angeführt\r\n4STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nwerden. Sollten die genannten Grundsätze normiert sein, haben sie jedenfalls nicht\r\ndazu geführt, den verursachten Flächenverbrauch in Deutschland in den letzten 10\r\nJahren merklich zu reduzieren 5. Zusätzlich eröffnen sie keine Möglichkeit für\r\nPlanungsbehörden, beispielsweise den Ausbau von erneuerbaren Energien auf\r\nDächern, maßgeblich Dach-PV, zu bevorzugen, da dies nicht in einem\r\nFlächennutzungsplan festgelegt werden kann. Es braucht daher andere Instrumente,\r\num die Energiewende auf vorbelasteten Flächen voranzubringen: Durch eine\r\nMischung von Förderung, Anreizen, Entbürokratisierung und Standardsetzungen\r\nkann eine massive Ausweitung der Nutzung versiegelter Flächen erreicht werden.\r\nDas zeigt der starke Anstieg von installierten Balkon- und Dach-PV-Anlagen der\r\nletzten 2 Jahre. Ein ambitionierter Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern\r\nbedeutet mehr Akzeptanz und Teilhabe, verringert Naturschutzkonflikte und\r\nFlächennutzungskonkurrenzen und führt zu mehr Planungssicherheit für die\r\nBranche. Gleiches gilt zum Beispiel auch für die Errichtung von Windenergieanlagen\r\nauf bereits industriell genutzten Flächen. Wir schlagen daher folgende Anpassung\r\nvor:\r\n- Ein Solardachstandard für alle Neubauten, Umbauten und Sanierungen, für alle\r\ngeeigneten Dachflächen und andere geeigneten versiegelten Flächen – sowohl\r\nfür Wohnhäuser, Büro- und Gewerbegebäude, Gebäude der öffentlichen Hand\r\nund Parkplätze sowie bei entsprechender Eignung bspw. auch für\r\nLärmschutzwände sollte Einzug in den Entwurf finden. Da der Standard\r\nsowieso durch die Gebäuderichtlinie der EU (EPBD) bald in den Mitgliedsstaaten\r\numgesetzt werden muss, sollte der Gesetzgeber die Gelegenheit ergreifen und\r\nden Solardachstandard in dieses Artikelgesetz einfließen lassen.\r\n1.2. Ausschlussgebiete ausweiten und klar festlegen\r\nDie §§ 249a Abs. 1 Satz 2 und 249c Abs. 1 Satz 2 BauGB, sowie §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und\r\n29 Abs. 2 Satz 1 ROG des Entwurfs legen fest, welche Gebiete nicht als\r\nBeschleunigungsgebiete ausgewiesen werden dürfen. Sie stellen damit die\r\nUmsetzung des Artikels 15c Satz 1a Absatz ii der REDIII dar, die vorgibt, dass „Natura-\r\n2000-Gebiete und Gebiete, die im Rahmen nationaler Programme zum Schutz der\r\nNatur und der biologischen Vielfalt ausgewiesen sind (…), (sowie) andere Gebiete, die\r\nauf der Grundlage von Sensibilitätskarten und mit den unter Punkt iii genannten\r\nInstrumenten ermittelt wurden“ von der Ausweisung als Beschleunigungsgebiet\r\nauszuschließen sind.\r\nDer Ausschluss solcher Gebiete ist dringend geboten, wurden sie doch zum Schutz\r\nder Natur ausgewiesen oder stellen einen besonders sensiblen Lebensraum dar. Mit\r\ngroßer Sicherheit werden auf diesen Flächen folglich erhebliche\r\nUmweltauswirkungen durch den Bau und Betrieb von Anlagen der erneuerbaren\r\nEnergien hervorgerufen. Eine Eignung als Beschleunigungsgebiet ist somit nicht\r\ngegeben und umweltrechtliche Genehmigungserleichterungen nicht begründet. An\r\ndieser Stelle sei zusätzlich darauf hingewiesen, dass trotz Nichteignung als\r\nBeschleunigungsgebiet rein rechtlich der Ausbau in Teilen dieser Gebiete trotzdem\r\n5 Vgl. Statistisches Bundesamt (2024): Erläuterungen zum Indikator „Anstieg der Siedlungs- und\r\nVerkehrsfläche“. Abgerufen unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-\r\nUnternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-\r\nsuv.pdf?__blob=publicationFile\r\n5STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nmöglich ist. Wegen ihrer besonderen Bedeutung muss dort aber mindestens\r\nzwingend eine UVP (und bei Bedarf FFH-Verträglichkeitsprüfung) durchgeführt\r\nwerden. Dies gilt auch für Gebiete, die zwar nicht ausschließlich aber auch zum\r\nSchutz der Natur ausgewiesen wurden, wie z. B. Landschaftsschutzgebiete, da dort\r\nauch mit einer höheren Betroffenheit von Arten und Lebensräumen zu rechnen ist\r\nund ein Wegfall der UVP nicht vertretbar wäre. Ebenfalls muss in den Gebieten „mit\r\nbedeutendem Vorkommen einer oder mehrerer durch den Ausbau der Windenergie\r\nbetroffener Arten“ (gemäß § 249a Absatz 1 Nummer 2 BauGB und § 28 Absatz 2)\r\naufgrund ihrer besonderen Bedeutung für diese Arten gewährleistet sein, dass sie in\r\nihrer Gänze nicht für die Ausweisung als Beschleunigungsgebiete in Betracht\r\ngezogen werden. Die Notwendigkeit für eine Klarstellung zeigen die Erfahrungen aus\r\nBundesländern, die bereits Schwerpunkträume ausgewiesen haben, wie\r\nbeispielsweise Baden-Württemberg. Dort werden momentan im Rahmen der\r\nAufstellung der Regionalpläne in besonders wertvollen Schwerpunkträumen der\r\nKategorie A trotzdem Windenergiegebiete ausgewiesen und so der Sinn und Zweck\r\nder Schwerpunkträume - der Schutz besonders wertvoller Lebensräume durch den\r\nAusschluss des Ausbaus in diesen Gebieten – zunichte gemacht.\r\nIn dem Entwurf werden nicht alle Gebiete zum Schutz der Natur und der\r\nbiologischen Vielfalt von der Ausweisung als Beschleunigungsgebiete\r\nausgeschlossen. Zusätzlich drohen bei den sensiblen Gebieten gemäß §§ 249a Absatz\r\n1 Nummer 2 BauGB und 28 Absatz 2 Nummer 2 ROG Unsicherheiten über die\r\nAuslegung. Es bedarf aus Sicht des NABU daher folgender Ergänzungen:\r\n- § 28 Absatz 2 Satz 1 ROG sollte wie folgt ergänzt werden:\r\n„Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen\r\nNaturmonumenten, Flächen des Biotopverbunds,\r\nLandschaftsschutzgebieten, Naturparks, Vogel- und\r\nFledermauszugkorridoren, Gastvogellebensräume internationaler,\r\nnationaler und landesweiter Bedeutung sowie Kern- und Pflegezonen von\r\nBiosphärenreservaten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,“\r\nDie Ergänzung gilt gleichartig auch für § 249a Absatz 1 Satz 2 Nr.1 BauGB.\r\n- § 29 Absatz 2 Satz 1 ROG sollte wie folgt ergänzt werden:\r\n„in Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparks, Kern- und\r\nPflegezonen von Biosphärenreservaten, Flächen des Biotopverbunds,\r\nLandschaftsschutzgebieten, Naturparks, landes-, bundes- oder europaweit\r\nbedeutsame Brut-, Nahrungs- und Rastflächen von Wiesenlimikolen und\r\nanderer Wat- und Wasservogelarten sowie Nationalen Naturmonumenten im\r\nSinne des Bundesnaturschutzgesetzes,“\r\nDie Ergänzung gilt gleichartig auch für § 249c Absatz 1 Satz 1 BauGB.\r\n- In der Begründung zu § 249a Absatz 1 Nummer 2 BauGB braucht es eine\r\nKlarstellung, dass jegliche Gebiete dieser Art auszunehmen sind durch folgende\r\nErgänzung:\r\n„Bei Letzteren handelt es sich um ökologisch hochwertige und empfindliche\r\nGebiete, wie z.B. Dichtezentren, Schwerpunktvorkommen, Brut- und\r\nRastgebiete, Kolonien und sonstige Ansammlungen betroffener Arten. Solche\r\n6STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nGebiete sind in ihrer Gänze und ohne Ausnahme von der Ausweisung als\r\nBeschleunigungsgebiet auszunehmen. (…)“\r\nDie Ergänzung gilt gleichartig auch für die Gesetzesbegründung zu § 28 Absatz\r\n2.\r\n1.3. Umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung sicherstellen\r\nIn der REDIII ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten „für die Beteiligung der\r\nÖffentlichkeit an den Plänen zur Ausweisung (…) [der] Beschleunigungsgebiete“\r\n(Artikel 15d Absatz 1) zu sorgen haben. Dieser Hinweis auf eine umfassende\r\nBeteiligung ist umso wichtiger, da die Beteiligungsmöglichkeiten auf der\r\nGenehmigungsebene durch den Wegfall der UVP deutlich reduziert sind. Zusätzlich\r\nstellt die Auswahl der Beschleunigungsgebiete und Festlegung der Regeln für\r\nMinderungsmaßnahmen den entscheidenden Schritt für die Berücksichtigung\r\nnaturschutzrechtlicher Belange im neuen Planungsregime dar. Einmal ausgewiesen\r\ngelten alle umweltrechtlichen Erleichterungen in den entsprechenden Gebieten,\r\nohne eine tiefergehende Evaluation, ob die Gebiete tatsächlich das Kriterium\r\nerfüllen, „keine erheblichen Umweltauswirkungen“ durch die Installation von\r\nerneuerbaren Energien zu verursachen und damit ein Wegfall der UVP laut EU-Recht\r\nlegitim ist.\r\nUm dieser besonderen Bedeutung der Gebietsausweisung gerecht zu werden und eine\r\nfachlich fundierte und gesellschaftlich akzeptierte Auswahl der Flächen\r\nsicherzustellen, braucht es eine umfassende und frühzeitige Einbindung der\r\nÖffentlichkeit.\r\n2. Wirksame Minderungsmaßnahmen festlegen, Behörden nicht überfordern\r\nIn Beschleunigungsgebieten kommt der Festlegung von Regeln zur Anordnung von\r\nMinderungsmaßnahmen bei der Ausweisung der Gebiete und dem\r\nÜberprüfungsverfahren bei der Genehmigung eine besondere Bedeutung zu. Nur mit\r\nklaren, praktikablen und umsetzbaren Regelungen können die zuständigen Behörden\r\nwirksame und sinnvolle Maßnahmen festlegen und so (in den einschränkenden Grenzen\r\nder REDIII) zur Berücksichtigung des Schutzes von Arten und Lebensräumen beitragen.\r\n2.1. Festlegung von Regeln bei der Gebietsausweisung unterstützen und erleichtern\r\nEs ist zu begrüßen, dass Maßnahmen zur Minderung möglicher negativer\r\nUmweltauswirkungen in Beschleunigungsgebieten immerhin nicht bereits bei der\r\nAusweisung der Beschleunigungsgebiete festgelegt werden sollen. Aufgrund der\r\ngroßskaligen Betrachtungsweise und geringen Detailtiefe der verwendeten Daten\r\nwürde die Festlegung von Maßnahmen auf dieser Ebene zusätzliche zeitliche,\r\npersonelle und fachliche Bedarfe bei den zuständigen Planungsbehörden\r\nhervorrufen. Gleichzeitig wäre das Risiko von Minderungsmaßnahmen, die keine\r\nWirkung entfalten, z. B. weil die betroffene Population im Zeitraum zwischen\r\nFlächenausweisung und Projektbeantragung aus dem Gebiet verschwunden ist, sehr\r\ngroß.\r\nDie Zusammenstellung bzw. Darstellung von Regeln zur Anordnung und\r\nDurchführung von Minderungsmaßnahmen inklusive eines Maßnahmenkatalogs\r\ndurch die Planungsbehörden – wie im Entwurf vorgesehen (§§ 249a Absatz 2, 249c\r\n7STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nAbsatz 2 und Anlage 3 BauGB, sowie §§ 28 Absatz 2 Satz 3, 29 Absatz 2 Satz 2 und\r\nAnlage 3 ROG) – nimmt diese Gefahren in den Blick, begegnet ihnen aber nicht\r\nvollständig. Die Entwicklung eines solchen Maßnahmenkonzepts erfordert viel Zeit\r\nund Fachwissen zu geeigneten artenschutzrechtlichen Maßnahmen. In vielen\r\nBehörden wird bereits jetzt mit einem massiven zukünftigen Personalbedarf\r\ngerechnet6. Es ist höchst fraglich, ob zwei zeitintensive, zusätzliche Aufgaben\r\n(Ausweisung der Beschleunigungsgebiete und Entwicklung der\r\nMaßnahmenkonzepte) vor diesem Hintergrund sinnvoll leistbar sind. Zusätzlich gibt\r\nes bereits einige etablierte, wirksame Maßnahmen, die standardmäßig angeordnet\r\nwerden sollten. Folgende Anpassungen im Entwurf könnten die Planungsbehörden\r\nbei der Festlegung der Regeln entlasten:\r\n- In Anlage 3 BauGB und Anlage 3 ROG sollte ergänzt werden, dass die\r\nPlanungsträger die Aufstellung der geeigneten Regeln an die entsprechenden\r\nFachbehörden (z. B. Obere Naturschutzbehörden) oder die bereits mit der\r\nstrategischen Umweltprüfung befassten Fachbüros übertragen können.\r\n- Zusätzlich (oder statt) des Bundesleitfadens für die Auswahl der geeigneten\r\nMaßnahmen aus dem Katalog durch die Genehmigungsbehörden, sollte es\r\neinen Bundesleitfaden zur Zusammenstellung der Regeln und des\r\nMaßnahmenkatalogs für die Planungsträger geben. Dieser sollte unter\r\nAnderem Standard-Minderungsmaßnahmen beinhalten, die grundsätzlich\r\nanzuordnen sind und gemeinsam mit relevanten Stakeholdern und\r\nFachexpert*innen aus Wissenschaft und öffentlichen Stellen erarbeitet werden.\r\n- Die Abregelung zum Schutz von Fledermäusen sollte grundsätzlich angeordnet\r\nwerden, da in Deutschland flächendeckend mit der Betroffenheit von\r\nFledermäusen zu rechnen ist. Daher sollte in Anlage 3 BauGB und Anlage 3 ROG\r\n„in der Regel“ bei dem entsprechenden Absatz gestrichen werden.\r\n- Die Anlage 3 Abschnitt 2 BauGB und Anlage 3 Abschnitt 2 ROG sollte\r\nStandardmaßnahmen aufführen, die bei der Planung, Umsetzung und Pflege\r\nvon Solarparks immer anzuordnen sind. Bereits mit einigen, besonders\r\nwirksamen Maßnahmen kann die naturverträgliche Umsetzung von Solarparks\r\nmaßgeblich vorangetrieben werden. Der NABU hat diese Maßnahmen in einer\r\nInfografik und einem Positionspapier zusammengetragen 7.\r\n2.2. Überprüfungsverfahren als angemessenen Ausgleich gestalten\r\nBei dem Überprüfungsverfahren durch die Genehmigungsbehörde hängt die\r\nBerücksichtigung naturschutzfachlicher Belange maßgeblich von der Qualität der\r\nvorhandenen Daten ab. Daher ist eine Verbesserung der Datenbasis essenziell, um\r\neine wirksame Überprüfung zu ermöglichen (s. dazu Unterkapitel 5.1).\r\nAbschließendes Ziel des Überprüfungsverfahrens ist gemäß REDIII (Artikel 16a\r\nAbsatz 5) festzustellen, ob für ein Projekt doch eine Umweltverträglichkeits- und\r\nFFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, weil mit erheblichen\r\nunvorhergesehenen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Der deutsche Gesetzgeber\r\n6 Ergebnisprotokoll der Umweltministerkonferenz vom 31. Mai 2022. Abgerufen unter:\r\nhttps://www.umweltministerkonferenz.de/documents/ergebnisprotokoll-98-umk-am-13-mai-\r\n2022-in-whv_1655977196.pdf\r\n7 NABU (2023): Biodiversität in Solarparks. Abgerufen unter: https://www.nabu.de/umwelt-und-\r\nressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/solarenergie/31385.html\r\n8STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nhat sich dazu entschieden von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Windenergie-\r\nund Solarprojekte von der Verpflichtung der UVP in einem solchen Fall\r\nauszunehmen. Diese Pauschalausnahme wird Einzelfällen nicht gerecht, in denen\r\neine UVP eindeutiger und sicherer wirksame Minderungsmaßnahmen ermitteln\r\nkann als die eingeschränkte Festlegung im Rahmen des Überprüfungsverfahrens.\r\nDaher sollte den Genehmigungsbehörden ein Ermessensspielraum dahingehend\r\neingeräumt werden, eine UVP vorzunehmen, wenn dies im Einzelfall erforderlich\r\nerscheint. Die Richtlinie ist in ihrem Wortlaut keinesfalls eindeutig, wenn es darum\r\ngeht, ob ganze Projektgruppen oder nur einzelne konkrete Vorhaben von der UVP\r\nim Anschluss an das Screening ausgenommen werden können. Das gilt sowohl für\r\nArt. 16 Abs. 5 als auch für Erwägungsgrund 35. Zusätzlich sollte auch den\r\nAntragsstellern eine Möglichkeit eröffnet werden in einem solchen Fall freiwillig\r\neine UVP durchzuführen.\r\nDarüber hinaus muss gewährleistet sein, dass alle wirksamen Maßnahmen\r\nbestmöglich ergriffen werden. Ein finanzieller Ausgleich gewährleistet momentan\r\nkeinen adäquaten Schutz der betroffenen Arten, insbesondere durch die fehlende\r\nEtablierung des AHP (s. Unterkapitel 5.2). Eine Verwendung der\r\nZumutbarkeitsschwelle, wie in der Gesetzesbegründung des Entwurfs zu §6b Absatz\r\n6 erwähnt, ist daher strikt abzulehnen. Die Entscheidung, ob eine Maßnahme\r\ndurchgeführt wird oder nicht, einer willkürlich festgelegten Ertragsschwelle zu\r\nüberlassen ist angesichts der Tatsache, dass es sich bei den angeordneten\r\nMaßnahmen um einen Ausgleich für die starke Beschneidung des Umweltrechts\r\nhandelt8, unverhältnismäßig.\r\nEs bedarf daher folgender Anpassungen:\r\n- §§6b Absatz 5 Satz 1 und 6c Absatz 4 Satz 1 WindBG und ihre Begründungen\r\nsind so anzupassen, dass den zuständigen Behörden und Antragsstellern eine\r\nMöglichkeit eingeräumt wird, wenn das Überprüfungsverfahren ergibt, dass\r\nAuswirkungen im Sinne des Absatzes 2 Satz 5 zu erwarten sind, statt\r\nMinderungsmaßnahmen die Durchführung der in §§6b Absatz 1 Nummer 1 bis\r\n4 und 6c Absatz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Prüfungen anzuordnen bzw.\r\nfreiwillig durchzuführen und bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit\r\nweitere Faktoren als nur die Zumutbarkeitsschwelle mit einzubeziehen.\r\n2.3. Durch fehlende Verlängerungsmöglichkeiten werden Behörden unter Druck\r\ngesetz\r\nEin wesentlicher Grund dafür, dass der Ausbau der Windenergie bislang so stockend\r\nvorankam, sehen wir in der Überforderung der Genehmigungsbehörden. Die\r\nErfahrung zeigt, dass die Behörden vielerorts personell unterbesetzt sind und allzu\r\noft die Fachkenntnis für eine schnelle Bearbeitung fehlt. Dabei sehen wir regional\r\nerhebliche Unterschiede. In Landkreisen, in denen regelmäßig Genehmigungen\r\nbeantragt werden, haben die Behörden den erforderlichen Sachverstand und\r\netablierte Routinen, um die Anträge recht schnell bearbeiten zu können. Anders\r\nsieht es in Landkreisen aus, die bislang auf eine gepflegte Distanz zur Windenergie\r\n8 s. Entwurf § 6b WindBG: „Die zuständige Behörde führt stattdessen [statt UVP, FFH-\r\nVerträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtlicher Prüfung und wasserrechtlicher Prüfung] ein\r\nÜberprüfungsverfahren (…) durch“\r\n9STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nbedacht wahren. Ohne Erfahrungen in diesem Bereich sind schnelle Bearbeitungen\r\nkaum möglich.\r\nDer Entwurf sieht nun nach § 6b Abs. 2 WindBG vor, dass die Genehmigungsbehörde\r\nBelange von UVP, FFH, Artenschutz und Wasserhaushalt innerhalb von 45 Tagen\r\nbeim Neubau und innerhalb von 30 Tagen beim Repowering zu prüfen hat. Eine\r\nVerlängerungsmöglichkeit – etwa für Fälle von beispielsweise Krankheit oder zu\r\nhoher Arbeitsauslastung – sieht der Entwurf nicht vor. Verstreicht die Frist, ohne\r\ndass die Behörde die Prüfung dieser Belange abgeschlossen hat, gelten diese Vorgaben\r\nals eingehalten (§ 6b Abs. 3. WindBG). Bedauerlicherweise sind diese kurzen Fristen\r\nvon der REDIII so vorgeschrieben. In Deutschland werden dadurch mancherorts\r\nüberforderten Genehmigungsbehörden noch weiter unter Druck gesetzt, die Gefahr\r\nvon Verfahrensunsicherheiten steigen und erneut wird zulasten des Umweltschutzes\r\nnicht richtig geprüft.\r\n2.4. Systematische Klarheit schaffen\r\nTrotz umfangreicher Gesetzesbegründung bleiben viele Verfahrensschritte am Ende\r\nunklar. Das schürt Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung und riskiert\r\nVerzögerungen. Insbesondere das genaue Vorgehen der Maßnahmenfestlegung sowohl\r\nauf Planungs- als auch Genehmigungsebene wird nicht ersichtlich, teilweise treten\r\nWidersprüche auf. Beispielsweise ist nicht klar, wer (Genehmigungsbehörde oder\r\nAntragssteller) an welchem Schritt der Genehmigung aus dem auf Planungsebene\r\nerstellten Maßnahmenkatalog auswählt, welche Maßnahmen tatsächlich durchgeführt\r\nwerden (müssen). Hier muss eine umfassende Klarstellung erfolgen.\r\nKlarheit fehlt auch hinsichtlich des mehrfach erwähnten § 6a WindBG, der weder im\r\ngeltenden Recht noch in der Novelle zu finden ist.\r\n3. Den Rechtsrahmen der REDIII einhalten\r\nVergleicht man die umzusetzende RED III mit dem vorliegenden Referentenentwurf, ist\r\nfestzustellen, dass dieser an verschiedenen Stellen von den Vorgaben der Richtlinie\r\nabweicht. Mag es den Mitgliedsstaaten nach Art. 288 Abs. 3 AEUV in anderen\r\nKonstellationen zwar gestattet sein, die Richtlinie weiter umzusetzen, ist dies im\r\nhiesigen Fall nicht möglich und gefährdet die Wirksamkeit der Umsetzung.9 Dies ergibt\r\ndie Auslegung der umzusetzenden Richtlinie: Weder enthält diese entsprechende\r\nÖffnungsklauseln oder entsprechende Wahlmöglichkeiten für die Mitgliedsstaaten,\r\nnoch ergibt sich ein weitergehender Spielraum aus dem Regelungszusammenhang.\r\nVielmehr sind die Ausnahmen, die in der Richtlinie zu Lasten des Natur- und\r\nArtenschutzes auf europäischer Ebene eingeräumt werden, ausdrücklich und genau\r\nbezeichnet. Auch aus systematischen Gründen spricht nichts dafür, dass einzelne\r\nMitgliedstaaten weitere Ausnahmen zulassen können sollen, weil so das ansonsten\r\neinheitliche Niveau des Arten- und Naturschutzes gefährdet wird. An dieses für alle\r\nMitgliedsstaaten verpflichtende hohe Niveau sind die Mitgliedsstaaten auch bei der\r\nUmsetzung von Richtlinien gebunden10. Dass hier auf der einen Seite Umweltschutz\r\n9 vgl. Ausarbeitung des Fachbereichs Europa des Bundestages, AZ.: PE – 3000 – 046/20 vom\r\n1.7.2020. Abgerufen unter:\r\nhttps://www.bundestag.de/resource/blob/708930/5c9f85c911fddbc5c4b4dd9d0367b2f7/PE-6-\r\n046-20-pdf.pdf\r\n10 vgl. Epiney, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 102. EL, Art. 191 AEUV, Rn. 60.\r\n10STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\ndurch die Bekämpfung des Klimawandels mittels Ausbaus der Erneuerbaren Energien\r\nbetrieben wird, rechtfertigt nicht, den Umweltschutz in Form des Natur- und\r\nArtenschutzes einseitig auszuhebeln.\r\nFür eine Vollharmonisierung spricht insbesondere, dass Erwägungsgrund 16 der\r\nRichtlinie eine Überprüfung vorsieht, bei der Festgestellt werden soll, ob weitere\r\nbeschleunigende Maßnahmen erforderlich sind. Dies wäre überflüssig, wenn die\r\nMitgliedsstaaten schon jetzt weitergehende Ausnahmen vom europäischen Natur- und\r\nArtenschutz machen könnten. Aus Erwägungsgrund 24 der Richtlinie geht außerdem\r\nausdrücklich hervor, dass nur “bestimmte umweltbezogenen Aspekte\" gestrafft werden.\r\nDass es bei der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien stets auch darum geht,\r\nnicht allein dem Klimaschutz Vorschub zu leisten, sondern zugleich das übrige\r\nUmweltrecht zu wahren, ergibt sich ausdrücklich aus Erwägungsgrund 45 der\r\nursprünglichen Richtlinienfassung, der wie folgt lautet: “Die Kohärenz zwischen den\r\nZielen dieser Richtlinie und dem sonstigen Umweltrecht der Union sollte\r\nsichergestellt werden. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten bei Bewertungs-,\r\nPlanungs- oder Zulassungsverfahren für Anlagen zur Nutzung von erneuerbarer Energie\r\ndem Umweltrecht der Union Rechnung tragen und den Beitrag berücksichtigen, den\r\nEnergie aus erneuerbaren Quellen vor allem im Vergleich zu Anlagen, die nicht\r\nerneuerbare Energie nutzen, bei der Erreichung der Umwelt- und Klimaschutzziele\r\nleisten.”11\r\nAus der Entstehungsgeschichte der Richtlinie, die insbesondere Teile der EU-\r\nNotverordnung 2022/2577 verstetigen soll, kann ebenfalls abgeleitet werden, dass nur\r\ndie explizit in den europäischen Rechtsakten enthaltenen Ausnahmen in nationales\r\nRecht umgesetzt werden sollen – eine überschießende Umsetzung innerhalb des\r\nAnwendungsbereiches der Richtlinie ist nicht gestattet.\r\nIn diesem Sinne beschreibt auch die Kommission selbst, dass insbesondere die\r\nAusnahme von der artenschutzrechtlichen Prüfung in der RED III nicht für Anlagen der\r\nerneuerbaren Energien zur Anwendung kommen soll. Im entsprechenden Report, der\r\ndie EU-Notverordnung mit der RED III vergleicht, heißt es: “Under Article 6 of the\r\nRegulation, projects can also be exempted from the species protection assessments under\r\nArticle 12(1) of Directive 92/43/EEC and under Article 5 of Directive 2009/147/EC. In the\r\nrevised RED, these exemptions are only foreseen for grid and storage projects in\r\ndedicated areas, not for renewable energy projects.”12\r\nAuch der Wortlaut der Richtlinie zeigt an den jeweiligen Stellen deutlich auf, dass kein\r\nweitergehender Spielraum eingeräumt werden soll. Wobei der Referentenentwurf an\r\neinigen Stellen Spielräume annimmt, wo sie nicht vorhanden sind und an anderen\r\nStellen bestimmte Vorgaben der Richtlinie nicht umsetzt, obwohl sie dem Natur- und\r\nArtenschutz zuträglich wären (vgl. beispielsweise § 6b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4, Abs. 2\r\nSatz 2 WindBG, § 6c Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 2 Satz 2 WindBG, der Verzicht auf das\r\nEnergieträger-übergreifende Mapping nach Art. 15b REDIII).\r\nDies erstaunt umso mehr, als dass wiederholt die Forderung nach und das Bekenntnis\r\nzur 1:1-Umsetzungen von Richtlinien laut wird. Zuletzt heißt es an prominenter Stelle\r\n11 RICHTLINIE (EU) 2018/2001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11.\r\nDezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, abrufbar\r\nunter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32018L2001\r\n12 European Commission (2023): REPORT FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL -\r\non the review of Council Regulation (EU) 2022/2577 of 22 December 2022 laying down a\r\nframework to accelerate the deployment of renewable energy. Abgerufen unter:\r\nCOM_2023_764_1_EN_ACT_part1_v2.pdf (europa.eu)\r\n11STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nim Deutschlandpakt vom 6. November 2023: \"Bund und Länder verfolgen gemeinsam\r\ndas Ziel, den formellen und materiellen Prüfungsumfang auf das erforderliche Maß zu\r\nreduzieren. Diesem Zweck dient auch das Grundprinzip der 1:1 Umsetzung EU-\r\nrechtlicher Vorgaben und der gezielten Ausschöpfung EU-rechtlicher Spielräume zur\r\nVerfahrensbeschleunigung. In die laufende Überprüfung des geltenden Rechts auf\r\nPotentiale zur Verfahrensbeschleunigung durch Bund und Länder ist daher auch die\r\nentsprechende Umsetzung des EU-Rechts – auch im Hinblick auf bereits vollzogene\r\nUmsetzungen – einzubeziehen.\"13 Während eine 1:1-Umsetzung bei politisch\r\nunbeliebten europäischen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Naturschutz\r\npraktiziert wird und immer wieder misslingt, weil der nationale Gesetzgeber selbst\r\nhinter den Mindestanforderungen der Richtlinien zurückbleibt und Deutschland sich\r\ndeshalb mit Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert sieht14, geht eine\r\nüberschießende Umsetzung von Richtlinien in anderen Bereichen offensichtlich leichter\r\nvon der Hand.\r\nIn formeller Hinsicht ist kritisch, dass die überschießende Umsetzung dabei nicht\r\neinmal transparent in der Begründung des Referentenentwurfs angesprochen wird – nur\r\nein genauer Vergleich zeigt die unscheinbaren, aber gewichtigen Unterschiede. Das ist\r\ninsofern kritisch, als dass sowohl Gemeinsame Geschäftsordnung der\r\nBundesministerien in § 43 Abs. 1 Nr. 9 als auch das Gesetz zur Einsetzung eines\r\nNationalen Normenkontrollrates in § 4 Abs. 2 Nr. 5 vorsehen, dass in der Begründung\r\ndarzustellen ist, inwieweit im Falle der Umsetzung einer Richtlinie oder sonstiger\r\nRechtsakte der Europäischen Union über deren Vorgaben hinaus weitere Regelungen\r\ngetroffen werden,\r\nBedenkt man, dass gemäß dem bereits oben zitierten Report der Kommission, bislang\r\nalleine Deutschland – als einziger Mitgliedsstaat – von der in Art. 6 der EU-\r\nNotfallverordnung (EU) 2022/2577 eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, in\r\nden entsprechenden Gebieten von UVP und Artenschutzprüfung abzusehen, während\r\ndie meisten anderen Mitgliedsstaaten die Norm nicht umgesetzt haben15, erscheint\r\nfraglich, ob der Verzicht auf diese Prüfungen wirklich beschleunigend wirkt und die\r\nüberschießende Richtlinienumsetzung nicht viel eher auf politischen Aktionismus denn\r\nauf abgewogenen, gut überlegte Prüfung zurückzuführen ist. Sicher ist jedoch, dass eine\r\nderartige Umsetzung der Richtlinie eine gerichtliche Überprüfung notwendig machen\r\nwird, was wiederum auf Kosten der Rechtssicherheit und damit der bezweckten\r\nBeschleunigung gehen wird.\r\nAbschließend sei darauf hingewiesen, dass oben Stehendes gegen eine überschießende\r\nUmsetzung zulasten des Naturschutzes spricht. Eine Umsetzung, die dem stärkeren\r\nNaturschutz dient ist gemäß Artikel 193 AUEV ausdrücklich möglich. Danach sind die\r\nMitgliedstaaten nicht daran gehindert, verstärkte Schutzmaßnahmen beizubehalten\r\noder zu ergreifen.\r\n13 Abgerufen unter https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2023-\r\n11/mpk_bundeskanzler_6.11._top_4_anlage_pakt.pdf.\r\n14 vgl. Payrhuber/Stelkens: „1:1-Umsetzung“ von EU-Richtlinien: Rechtspflicht, rationales\r\nPolitikkonzept oder (wirtschafts)politischer Populismus? – zugleich zu Unterschieden zwischen\r\nRechtsangleichungs- und Deregulierungsrichtlinien, EUR 2019, 190, 215 ff\r\n15 vgl. REPORT FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL on the review of Council Regulation\r\n(EU) 2022/2577 of 22 December 2022 laying down a framework to accelerate the deployment of\r\nrenewable, Energy, COM(2023) 764 final, 29.11.2023, S. 12\r\nff, abrufbar unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16162-2023-INIT/en/pdf .\r\n12STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\n3.1. Wegfallende Prüfungen auf vorgeschriebenes Maß beschränken\r\nIm Entwurf wird in den §§ 6b Absatz 1 und 6c Absatz 1 WindBG ausgeführt, welche\r\numweltrechtlichen Prüfungen zukünftig für Projekte in Beschleunigungsgebieten\r\nnicht mehr durchgeführt werden müssen. Während der Wegfall von UVP und FFH-\r\nVerträglichkeitsprüfung (jeweils Nummer 1 und 2) von der REDIII gedeckt ist, gilt\r\nGleiches nicht für die artenschutzrechtliche und wasserrechtliche Prüfung (jeweils\r\nNummer 3 und 4). In Artikel 16a Absatz 3 der REDIII wird lediglich auf Artikel 2\r\nAbsatz 1 der Richtlinie 2011/92/EU und Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG\r\nverwiesen. Im Gegensatz zum Artikel 15e, der Erleichterungen in Gebieten für\r\nNetzausbau festlegt, wird weder Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG noch\r\nArtikel 5 der Richtlinie 2009/147/EG erwähnt – die europarechtliche Grundlage für\r\ndie artenschutzrechtliche Prüfung. Darüber hinaus hat die europäische Kommission\r\nEnde letzten Jahres in der Evaluation der EU-Notfallverordnung eindeutig\r\nklargestellt, dass gemäß REDIII in Beschleunigungsgebieten für erneuerbare\r\nEnergien im Gegensatz zu Gebieten für den Netzausbau eine artenschutzrechtliche\r\nPrüfung weiterhin durchzuführen ist10. Um Verunsicherungen und daraus\r\nresultierende Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, bedarf es\r\nfolgender Anpassung:\r\n- §§ 6b Absatz 1 Nummer 3 und 4 sowie 6c Absatz 1 WindBG Nummer 3 und 4\r\nmüssen gestrichen werden.\r\n3.2. Ermessensspielraum der Behörden und Bundesländer zur Ausweisung von\r\nBeschleunigungsgebieten nicht einschränken\r\nDer Entwurf sieht eine verpflichtende Ausweisung aller Windenergiegebiete (mit\r\nAusnahme solcher, die die Ausschlusskriterien erfüllen) als Beschleunigungsgebiete\r\nvor (§ 249a Absatz 1 BauGB und §28 Absatz 2 Satz 1 ROG). Für Solarenergie, hingegen\r\nist die Ausweisung als Beschleunigungsgebiet nicht verpflichtend (§ 249c Absatz 1\r\nBauGB und § 29 Absatz 2 Satz 1 ROG). Es wird auch aus der Gesetzesbegründung\r\nnicht ersichtlich, womit diese Differenzierung von einer verpflichtenden Regelung\r\nfür Windenergie und einer obligatorischen Regelung für Solarenergie begründet ist.\r\nFür beide Energieformen sollte der Ermessensspielraum der Behörden nicht\r\neingeschränkt werden und eine Kann- statt einer Soll-Regelung eingeführt werden.\r\nDie Planungsbehörden und beteiligten Fachbehörden sind am besten qualifiziert zu\r\nbeurteilen, ob eine zusätzliche Ausweisung als Beschleunigungsgebiet aus\r\nprozeduraler Sicht (z. B. wenn gerade erst ein neuer Plan verabschiedet wurde) und\r\nnaturschutzfachlicher Sicht Sinn macht. Darüber hinaus werden sowohl in der\r\nREDIII als auch im Entwurf die massiven Eingriffe in das Naturschutzrecht durch\r\nden Beschleunigungsbedarf beim Ausbau der erneuerbaren Energien gerechtfertigt.\r\nSoweit kein Beschleunigungsbedarf besteht, erachten wir es daher als\r\nunverhältnismäßig, wenn dennoch Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden\r\nmüssen. Schleswig-Holstein, etwa, hat seine Ausbauziele für die Windenergie\r\nfaktisch bereits erreicht. Das muss dem weiteren Zubau nicht entgegenstehen, doch\r\nist damit die Notwendigkeit der Ausbaubeschleunigung entfallen. Neben der\r\nfachlichen Einschätzung sollte damit auch der tatsächliche Beschleunigungsbedarf\r\nin dem betreffenden Bundesland Einfluss darauf haben, ob tatsächlich von der\r\nMöglichkeit der Ausweisung der Beschleunigungsgebiete Gebrauch gemacht wird.\r\n13STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nDie REDIII ermöglicht diese Freiräume bezüglich der Ausweisung der\r\nBeschleunigungsgebiete, verlangt sie doch lediglich, dass „ausreichend homogene\r\nLand-, Binnengewässer- und Meeresgebiete [ausgewiesen wird], in denen in\r\nAnbetracht der Besonderheiten des ausgewählten Gebiets die Nutzung einer\r\nbestimmten Art oder bestimmter Arten erneuerbarer Energie voraussichtlich keine\r\nerheblichen Umweltauswirkungen hat“ (Artikel 15c Absatz 1a). Folgendes sollte\r\ndaher im Entwurf angepasst werden:\r\n- § 249a Absatz 1 Satz 1 ist wie folgt zu formulieren: „Windenergiegebiete im\r\nSinne des § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes sind können\r\nim Flächennutzungsplan zusätzlich als Beschleunigungsgebiete darzustellen\r\ndargestellt werden.\r\n- § 28 Absatz 1 Satz 1 ist wie folgt zu ändern: „Windenergiegebiete nach § 2\r\nNummer 1a des Windenergieflächenbedarfsgesetzes werden können,(…)\r\nzusätzlich als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden.“\r\n3.3. Angemessenen und praktikablen Umgang mit Daten ermöglichen\r\nIn § 249a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB wird auf vorhandene Daten zur Ermittlung\r\nbedeutender Vorkommen abgestellt. Eine derartige Beschränkung der\r\nDatengrundlage kann der Richtlinie jedoch nicht entnommen werden. Nach Art. 15c\r\nAbs. 1 a) III) REDIII müssen die zuständigen Behörden vielmehr alle “geeigneten und\r\nverhältnismäßigen Instrumente und Datensätze” nutzen, um Gebiete zu ermitteln,\r\nin denen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten wären. Hier ist eine\r\nKlarstellung im Gesetzesentwurf erforderlich.\r\nWenn im Zuge des Überprüfungsverfahrens durch die Genehmigungsbehörden\r\nDaten nicht vorhanden sind, soll laut Entwurf statt der Durchführung von\r\nMaßnahmen eine Zahlung durch den Betreiber erfolgen (§§ 6b Absatz 6 Satz 1 und\r\n6c Absatz 6 Satz 1 WindBG). Dieser Anwendungsfall kann nicht eintreten, da\r\nzusätzliche Maßnahmen im Zuge des Überprüfungsverfahrens nur angeordnet\r\nwerden können, wenn auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen und\r\nvorhandener Daten unvorhergesehene Umweltauswirkungen durch das Projekt zu\r\nerwarten sind. Es muss also bereits eine Datengrundlage dafür geben, dass eine\r\nBehörde überhaupt die Möglichkeit erhält, zusätzliche Maßnahmen anzuordnen. Um\r\njeglichen Zweifel auszuräumen und Verunsicherungen in der Praxis vorzubeugen,\r\nbraucht es hier eine klarstellende Anpassung:\r\n- In §§ 6b Absatz 6 Satz 1 und 6c Absatz 6 Satz 1 WindBG sind die Worte „…oder\r\nDaten nicht vorhanden sind,“ zu streichen.\r\n3.4. Rechtswidrige Einschränkung des Begriffs „Umweltauswirkungen“ vermeiden\r\nNach §§ 249a Absatz 2 Satz 2, 249c Abs. 2 Satz 2 BauGB, 28 Abs. 2 Satz 3 und 29 Abs.\r\n2 Satz 2 ROG sind Umweltauswirkungen abweichend von den Regelungen des\r\nGesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nur Auswirkungen auf die\r\nErhaltungsziele im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 9 des Bundesnaturschutzgesetzes,\r\nauf die besonders geschützten Arten nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 des\r\nBundesnaturschutzgesetzes und auf die Bewirtschaftungsziele des § 27 WHG. Eine\r\nderartige Einschränkung des auch in den europäischen Richtlinien 2011/92/EU und\r\n2011/92/EU gebräuchlichen Begriffs der Umweltauswirkung geht über die\r\numzusetzende Richtlinie hinaus. Es ist nicht ersichtlich, dass die umzusetzende\r\n14STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nRichtlinie den Begriff der Umweltauswirkung abändern will. In Erwägungsgrund 26\r\nheißt es ausdrücklich, es sei bei der Identifizierung von Gebieten der ökologischen\r\nSensibilität gemäß Anhang III der Richtlinie 2011(92/EU Rechnung zu tragen. Die\r\nRichtlinie stellt zudem immer wieder auf die Strategische Umweltprüfung ab, die\r\nden Verzicht auf weitere Prüfungen auf Zulassungsebene ersetzen soll. Auch in RL\r\n2001/42/EG werden in Anhang II Kriterien für die Ermittlung erheblicher\r\nUmweltauswirkungen definiert, die wesentlich weiter gehen als der von § 5 Abs. 2b\r\nSatz 4 des Entwurfs unzulässig beschränkte Kreis. Daher braucht es folgende\r\nAnpassung:\r\n- Die §§ 249a Absatz 2 Satz 2, 249c Abs. 2 Satz 2 BauGB, 28 Abs. 2 Satz 3 und der\r\nentsprechende Verweis in 29 Abs. 2 Satz 2 ROG sind zu streichen.\r\n3.5. Sprachliche Konsistenz bei der Einhaltung der Naturschutz- und\r\nWasserhaushaltsgesetze bewahren\r\n§ 6b Abs. 3 WindBG geht zu Unrecht davon aus, dass bei Ausbleiben einer\r\nbehördlichen Entscheidung zu den Auswirkungen eines Vorhabens die Vorschriften\r\nnach §§ 34 und 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 27 des\r\nWasserhaushaltsgesetzes als eingehalten gelten. Art. 16a Abs. 5 REDIII sieht dagegen\r\nlediglich vor, dass die Anträge der Vorhabenträger unter Umweltgesichtspunkten\r\ngenehmigt sind, ohne dass eine Verwaltungsentscheidung der Behörde erforderlich\r\nist. Hier wird der Unterschied zwischen einer fingierten Genehmigung, die nach\r\nallgemeinen Regeln zurückgenommen werden kann, und der tatsächlichen\r\nEinhaltung von naturschutzrechtlichen Vorschriften unzulässig nivelliert. Der\r\nEntwurf ist sprachlich an die Richtlinie anzupassen.\r\n4. Mapping nicht aus den Augen verlieren\r\nVorgelagert zur Ausweisung der Beschleunigungsgebiete sieht die REDIII die Erfassung\r\nder Gebiete, die für die Erreichung der nationalen Beiträge zum Gesamtziel der Union\r\nfür Energie aus erneuerbaren Quellen für 2030 notwendig sind, vor (Artikel 15b). In der\r\nBegründung des Gesetzesentwurfs erläutert der Gesetzgeber, dass aus seiner Sicht dieser\r\neuroparechtlichen Verpflichtung durch die Ermittlung der Flächenpotenziale für\r\nWindenergie an Land Im Rahmen einer Studie im Auftrag des BMWK aus 2022 Genüge\r\ngetan wurde. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine ganzheitliche Erfassung des\r\nzukünftig benötigten Flächenbedarfs und Zielgrößen für den Ausbau der erneuerbaren\r\nEnergien, sondern lediglich um eine Ermittlung des Flächenbedarfs für Windenergie an\r\nLand. Es ist daher stark zu bezweifeln, dass die Gesetzesbegründung einer\r\neuroparechtlichen Prüfung standhalten würde.\r\nUm das Risiko einer europarechtswidrigen Umsetzung zu senken, sollte diese Erfassung\r\nals Chance begriffen werden die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen zu steigern.\r\nEine der entscheidenden Akzeptanzfaktoren der Energiewende sind verbindliche,\r\nnachvollziehbare und übereinstimmende Zielgrößen für den Ausbau16. Eine\r\n16 vgl. beispielsweise Agora Energiewende (2020): Akzeptanz und lokale Teilhabe in der\r\nEnergiewende. Abgerufen unter: https://www.agora-\r\nenergiewende.de/fileadmin/Projekte/2020/2020_07_EE-Akzeptanz/182_A-EW_Akzeptanz-\r\nEnergiewende_WEB.pdf\r\n15STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nniedrigschwellige Möglichkeit für die Erfassung wäre beispielsweise durch die\r\nBeauftragung einer weiterführenden Studie, ähnlich der Studie zu Windenergie an Land,\r\ndiesmal aber unter Einbezug weiterer Energieformen die Ziele zu ermitteln.\r\n5. In Grenzen der REDIII bestmöglichen Schutz ermöglichen\r\nDurch die Regelungen in diesem Entwurf wird der Naturschutz in vielen Gebieten in\r\nDeutschland bei der Genehmigung von Wind- und PV-Anlagen gar nicht oder in sehr\r\nbegrenztem Maße berücksichtigt. Als „Ausgleich“ soll die Verwendung vorhandener\r\nDaten und die Einzahlung in Artenhilfsprogramme die Vereinbarkeit von Klima- und\r\nNaturschutz bei der Energiewende sicherstellen. Das kann aber im Rahmen des Korsetts\r\nder REDIII nur dann funktionieren, wenn diese alternativen Werkzeuge zum Schutz von\r\nLebensräumen und Arten auch entsprechend ausgestaltet und umgesetzt werden.\r\n5.1. Datengrundlage verbessern\r\nDer Datenbestand in Behörden zu Artvorkommen und -Verbreitung ist häufig stark\r\nveraltet oder unvollständig. Es ist somit davon auszugehen, dass in einigen (Planungs-\r\n)Regionen keine oder nur unzureichende Daten vorhanden sind. Das war bereits vor\r\nder REDIII in der Planungs- und Genehmigungspraxis ein Problem, wird aber nun\r\ndurch die neuen Regelungen in diesem Entwurf zusehends verschärft, da sie den\r\nvorhandenen Daten eine viel stärkere Bedeutung zuweisen.\r\nSowohl für die Identifizierung von Gebieten ohne erhebliche Umweltauswirkungen\r\nals auch für die Festlegung von Regeln für Minderungsmaßnahmen bei der\r\nFlächenausweisung und das Überprüfungsverfahren wird zukünftig eine solide,\r\numfangreiche und aktuelle Datenbasis benötigt. Daher braucht es eine schnelle\r\nVerbesserung des Datenmanagements und der -Erfassung. Sowohl eine zentrale\r\nZusammenführung bestehender Daten als auch das Vorantreiben der Erfassung\r\nzusätzlicher Daten, z. B. die Ermittlung von Schwerpunkträumen sollte gesetzlich\r\nvorangetrieben werden.\r\nDarüber hinaus ist zu bedenken, dass die nicht im Richtlinientext angelegte, nähere\r\nKonkretisierung der Datenqualität in § 6 b Abs. 2 Satz 2 und § 6 c Abs. 2 Satz 2\r\nWindBG hinsichtlich der räumlichen Genauigkeit und des Alters und der Ausschluss\r\nvon Daten, die nicht den gewünschten Kriterien entsprechen mit dem\r\nAmtsermittlungsgrundsatz der Behörden kollidiert. Bieten diese Daten\r\nAnhaltspunkte, die eine nähere Betrachtung sinnvoll erscheinen lässt, muss die\r\nBehörde diese Betrachtung anstellen können. Letztlich ist es illusorisch, dass ins\r\nBlaue hinein angeordnete Standardminderungsmaßnahmen sinnvoll Schaden\r\nabwenden könnten. Ohne Daten hilft jedoch auch keine Zahlung, die als letztes\r\nMittel angeordnet wird, denn es bleibt ja ungewiss, für welche Art die Zahlung\r\ninvestiert werden muss. Darüber hinaus liegt es auch im Interesse des Betreibers,\r\nsehenden Auges mit Daten ein Vorhaben zu planen, setzt er sich doch andernfalls\r\nder Gefahr nachträglicher Anordnungen aus.\r\n5.2. Nationale Artenhilfsprogramm wirksam umsetzen\r\nDas nationale Artenhilfsprogramm (AHP) lässt fast 2 Jahre nach seiner Ankündigung\r\nim „Osterpaket“ immer noch auf sich warten, obwohl der Ausbau von\r\n16STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nWindenergieanlagen stetig vorangeht. Der angestrebte Ausgleich der\r\nAbschwächungen im Naturschutz für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie\r\ndurch einen Schutz und Verbesserung des Zustands der betroffenen Arten an anderer\r\nStelle kann so nicht erreicht werden. Je länger das AHP auf sich warten lässt, umso\r\nmehr steigt nicht nur die Gefahr, unwiederbringliche Verluste hervorzurufen,\r\nsondern auch eines zunehmenden Akzeptanzverlusts. Die Menschen nehmen den\r\nstark steigenden Ausbau vor ihrer Haustür war, können aber gleichzeitig keine\r\nSchutzbemühungen für ihre „geliebten“ Vögel, die durch die Anlagen zusätzlich\r\nunter Druck geraten, erkennen.\r\nDie Förderrichtlinie für das AHP muss daher endlich verabschiedet werden.\r\nGleichzeitig droht eine zusätzliche Überfrachtung des AHP durch Vorgaben in dem\r\nEntwurf. Der Entwurf sieht im Rahmen des AHP Maßnahmen zur Sicherung oder\r\nVerbesserung des Erhaltungszustandes der durch den Betrieb von\r\nSolarenergieanlagen betroffenen Arten vor (§ 6c Absatz 6 WindBG). Im Bezug auf die\r\nSolarenergie stellt sich zunächst die Frage, welche potenziell betroffenen Arten\r\ngemeint sein könnten, für die durch die Anlagen Artenhilfsprogramme notwendig\r\nsein sollten. Zusätzlich entfaltet der Verweis auf das AHP nur dann seine\r\nWirksamkeit, wenn die Durchführung solcher Maßnahmen bereits für das AHP\r\ngeplant war. Besser wäre in diesem Fall das AHP auf von Windenergie betroffene\r\nArten zu beschränken. Für den Bau und Betrieb von Solaranlagen sind Minderungs-\r\nund Ausgleichsmaßnahmen in aller Regel geeignet und verfügbar, ein finanzieller\r\nAusgleich macht folglich keinen Sinn. Daher sollte folgende Anpassung\r\nvorgenommen werden:\r\n- § 6c Absatz 6 WindBG sollte in Gänze gestrichen werden.\r\n6. Bebauungsplan als bewährtes Mittel für Solarplanung bevorzugen\r\nAufgrund des Eingriffs in Natur und Landschaft dürfen großräumige Bauvorhaben im\r\nAußenbereich wie Photovoltaikfreiflächenanlagen nur in Ausnahmefällen zu den\r\nprivilegierten Nutzungen zählen, beispielsweise entlang von stark vorbelasteten\r\nInfrastrukturen wie Schienenwegen und Autobahnen, was aktuell bereits der Fall ist\r\n(vgl.§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB).\r\nMit dem vorliegenden Referentenentwurf sollen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen\r\nwerden, besondere Solarenergiegebiete auszuweisen, innerhalb derer Vorhaben zur\r\nNutzung der Solarenergie ohne Aufstellung eines Bebauungsplans zugelassen werden\r\nkönnen. Solch eine verstärkte Privilegierung für die Solarenergie ist aus NABU-Sicht\r\nnicht zielführend. Ohne Not würden neue Unsicherheiten in Bezug auf die\r\nBerücksichtigung ökologischer Belange beim Ausbau der erneuerbaren Energien\r\ngeschaffen, denn der Solarausbau in Deutschland kommt aktuell auch mit den\r\nbisherigen Planungsverfahren sehr gut voran. Gleichzeitig wären Städte und\r\nGemeinden, die ohnehin teils mit den zahlreichen Ausbauvorhaben im Bereich\r\nPhotovoltaik überfordert sind, in ihren planerischen Steuerungsmöglichkeiten\r\neingeschränkt. Der NABU befürwortet ausdrücklich die Förderung und Nutzung\r\nregenerativer Energien, jedoch darf die kommunale Planungshoheit bei der\r\nbauleitplanerischen Festsetzung der dafür notwendigen Flächen nicht weiter\r\neingeschränkt werden.\r\n17STELLUNGNAHME | UMSETZUNG DER REDIII FÜR WIND AN LAND UND SOLARENERGIE\r\nBebauungsplanverfahren für Solarparks haben sich bewährt. Bebauungspläne sind\r\nnotwendig, um die Eingriffsintensität auf Flora und Fauna durch einen detaillierten\r\nUmweltbericht zu bewerten und durch die entsprechenden Festlegungen zu reduzieren.\r\nDie Mindestanforderung für Solarparks sollte immer die Erarbeitung eines qualifizierten\r\nUmweltberichts nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) sein, in dem die\r\nermittelten, beschriebenen und bewerteten Belange der Schutzgüter nachvollziehbar\r\ndargelegt werden. Diese Verträglichkeitsprüfung wird im Bauleitplanverfahren als\r\nUmweltprüfung durchgeführt. Der fertige Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der\r\nBegründung des Bebauungsplans. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung nach dem\r\nBNatSchG sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung sind integrierte Bestandteile der\r\nUmweltprüfung. Diese sind im Umweltbericht darzustellen. Das Ergebnis der\r\nUmweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Jetzt auf die eingespielten\r\nBebauungsplan-Verfahren für Solarparks zu verzichten oder bei diesen gar Abstriche in\r\nder Prüfungstiefe zu machen, wäre eine weitere Maßnahme, die auf Kosten des\r\nNaturschutzes gehen könnte.\r\nAbschließende Bemerkung\r\nIm April 2022 haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare\r\nSicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und\r\nKlimaschutz ein Eckpunktepapier mit dem Titel “Beschleunigung des\r\nnaturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land” herausgegeben. Darin heißt es:\r\n“Wichtig ist auch, den beschleunigten Ausbau der Windenergie mit dem Artenschutz\r\nbesser in Einklang zu bringen. Neben der Klimakrise ist die Artenkrise die zweite globale\r\nökologische Krise, die unsere Lebensgrundlagen bedroht. Daher bedarf es eines starken\r\nArtenschutzes, der zugleich den notwendigen zügigen Ausbau von Windkraftanlagen\r\nerlaubt.”\r\nZwei Jahre später liegt mit dem betrachteten Gesetzesentwurf eine Novelle vor, in der es\r\nauf Seite 36 heißt:\r\n“Eine Versagung der Genehmigung von Windenergieanlagen aus Gründen des\r\nbesonderen Artenschutzrechtes (§§ 44 ff. BNatSchG), aufgrund des § 34 Absatz 1\r\nBundesnaturschutzgesetzes oder aufgrund eines Verstoßes gegen die Bewirtschaftungsziele\r\ndes § 27 Wasserhaushaltsgesetzes ist daher nach § 6b nicht möglich. Auch wenn ein\r\nVerstoß gegen ein artenschutzrechtliches Verbot feststeht, der nicht mit Minderungs-\r\noder Ausgleichsmaßnahmen vermieden werden kann und für den nach § 45 Absatz 7 Satz\r\n1 bis 3 BNatSchG keine Ausnahme erteilt werden könnte, reicht nach § 6b die Zahlung\r\nin nationale Artenhilfsprogramme im Sinne des § 45d Absatz 1 BNatSchG aus.”\r\nDieser Gesetzesentwurf geht auf europäisches Recht zurück, das die deutsche\r\nBundesregierung maßgeblich vorangetrieben hat. Es soll daher an dieser Stelle die\r\nkritische Frage gestellt werden, wie ernst es dieser Bundesregierung mit der\r\nNaturverträglichkeit der Energiewende tatsächlich ist.\r\nBerlin, 11.04.2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005810","regulatoryProjectTitle":"Erreichung Naturverträglichkeit bei Umsetzung der REDIII für Wind an Land und Solar","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3f/b2/360531/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300176.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Flächenausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergie an Land im\r\neuropäischen und deutschen Recht – ein Vergleich\r\nEinleitung: Die Generaldirektion Energie (DG Ener) der EU-Kommission hat zusätzlich zu der bereits veröffentlichten „Practical\r\nGuidance“ Empfehlungen herausgegeben, wie Mitgliedstaaten die Beschleunigungsgebiete gemäß REDIII ausweisen sollen, die\r\nauf einer Studie basieren. In der Studie wird klar und gut veranschaulicht aufgezeigt, wie die Idee der REDIII – die Auswahl\r\nunkritischer Gebiete aufgrund fundierter Daten, in denen ein Wegfall von Umweltprüfungen gerechtfertigt ist – umgesetzt werden\r\nsoll. Im Folgenden werden die Empfehlungen mit dem bisherigen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der REDIII. Dabei werden\r\neklatante Lücken bis hin zur kompletten Verkennung des Konzepts der Beschleunigungsgebiete ersichtlich. Ein Abgleich auf Ebene\r\nder Genehmigungserteilung zwischen europäischen Vorgaben und der angedachten Umsetzung findet an dieser Stelle aufgrund\r\ndes Zuschnitts der Studie nicht statt. Zusätzlich wird sich beim deutschen Gesetzesentwurf auf die Regelungen zu Windenergie an\r\nLand bezogen, da sich die Vorgaben zu Solarenergie in einigen Punkten unterscheiden und die Übersicht entsprechend stark\r\nverkomplizieren würden.\r\nEmpfehlung der EU-\r\nKommission1\r\nGesetzesentwurf der\r\nBundesregierung\r\nUnterschied\r\nRegierungsentwurf -\r\nEmpfehlung der EU-\r\nKommission\r\nReihenfolge der\r\nnotwendigen Schritte\r\n1. Ggf. Anpassung des\r\nrechtlichen Rahmens\r\n2. Sammlung von Umweltdaten\r\nund Stakeholder Mapping\r\n3. Erfassung potenzieller Gebiete\r\nund Identifizierung darin\r\nbefindlicher\r\nBeschleunigungsgebiete (mit\r\nPriorisierung und Ausschluss\r\nvon Flächen)\r\nIn den meisten Fällen wird die\r\nUmsetzung der RED III auf bereits\r\nlaufende Ausweisungsverfahren treffen,\r\nda die Bundesländer nach § 3 WindBG\r\nseit Februar 2023 zur Ausweisung von\r\nWindenergiegebieten verpflichtet sind:\r\n1. Anpassung des rechtlichen\r\nRahmens\r\n2. Bisherige Auswahl von\r\nWindenergiegebieten nach\r\n- Keine umfassende und\r\nverbindliche Sammlung von\r\nUmweltdaten\r\n- Kein Stakeholder Mapping\r\n- Keine Zwischenschritte der\r\nvorgelagerten Erfassung von\r\npotenziellen Gebieten zur\r\nIdentifikation von\r\nBeschleunigungsgebieten\r\nvorgesehen\r\n1 Study on the designation of renewables acceleration areas (RAAs) for onshore and offshore wind and solar photovoltaic energy. Abgerufen unter: Study on the designation\r\nof renewables acceleration areas (RAAs) for onshore and offshore wind and solar photovoltaic energy - Publications Office of the EU (europa.eu).\r\n4. Planung der\r\nBeschleunigungsgebiete\r\n5. Strategische Umweltprüfung\r\nmit Öffentlichkeitsbeteiligung\r\n6. ”Standortauswahl” und\r\nPlanfinalisierung\r\nraumordnerischen\r\nGesichtspunkten, die nun auch\r\nals Beschleunigungsgebiete\r\nauszuweisen sind\r\n3. Strategische Umweltprüfung mit\r\nÖffentlichkeitsbeteiligung,\r\nPlanfinalisierung (Optional\r\nDatensammlung)\r\nSchritte rechtlicher\r\nRahmen\r\n- Rollen und\r\nVerantwortlichkeiten\r\n- Charakterisierung der\r\nrechtlichen Landschaft\r\n- Adressieren von rechtlichen\r\nHemmnissen, z. B. pauschale\r\nSiedlungsabstände\r\nRollen und Verantwortlichkeiten\r\nrichten sich nach föderalen\r\nZuständigkeiten2\r\n- Keine Adressierung von\r\nweiteren rechtlichen\r\nHemmnissen, z. B.\r\nDenkmalschutz,\r\nZulieferproblemen\r\nDatensammlung mit\r\nStakeholder-Erfassung\r\n- Ziel: Ausschluss- und\r\nPrioritätsgebiete identifizieren\r\n- Zeitpunkt: Vor 1. Auswahl der\r\nBeschleunigungsgebiete bzw.\r\nso früh wie möglich\r\n- Methodik: Vielzahl von Tools\r\nund möglichen Datenquellen\r\ngenannt, Einbindung\r\nStakeholder, um relevante\r\nDaten zu sichern bzw.\r\nBetroffenheiten abzuklären\r\n- Ziel: Ausschluss von\r\nGebieten mit landesweit\r\nbedeutendem Vorkommen\r\nmindestens einer durch den\r\nAusbau der Windenergie\r\nbetroffenen Art identifizieren\r\n- Zeitpunkt: Zeitgleich mit\r\nAusweisung der Gebiete\r\n- Methodik: Einschränkung auf\r\nvorhandene Daten\r\n- „Datensammlung“ nicht\r\nvorbereitend, sondern zu\r\neinem wesentlich späteren\r\nZeitpunkt vorgesehen; wohl\r\nohne explizite Einbindung\r\nvon Stakeholdern\r\n- (Auch entgegen der\r\nRichtlinie) keine „echte“\r\nDatensammlung vorgesehen,\r\n2 Bundesgesetzlich wird durch das WindBG, ROG und das BauGB die Ausweisung von Flächen durch die Länder erreicht, weil diese die Rechtsfolge einer\r\nAußenbereichsprivilegierung von Anlagen vermeiden wollen.\r\nsondern lediglich Nutzung\r\nvorhandener Daten3.\r\n- Keine Verpflichtung zur\r\nDatensammlung und sehr\r\neingeschränkte Anwendung4\r\nKoordinierte Erfassung\r\nder Gebiete für\r\nErreichung der\r\nnationalen Beiträge\r\nzum Gesamtziel der\r\nUnion\r\n- Erfassung potenzieller Gebiete\r\nfür den nationalen Beitrag zur\r\nErreichung der Ziele 2030\r\n- In Gesetzesbegründung Verweis\r\nauf BMWK-Studie im Vorfeld zum\r\nWindBG, die aber lediglich\r\nWindenergie an Land und keine\r\nweiteren Energieträger abdeckt\r\n- Der Ausweisung vorgelagerte\r\nErfassung von potenziellen\r\nGebieten findet nicht statt\r\nAusschlussgebiete für\r\nBeschleunigungsgebiete\r\n- Natura 2000 und andere\r\ngeschützte Gebiete; weitere\r\nökologisch empfindliche\r\nGebiete\r\n- Wertvolle Gebiete für Vögel\r\nund Fledermäuse\r\n- Wertvolle Habitate für von EE\r\nbetroffene Arten\r\n- Zukünftige Schutzgebiete,\r\nBiotopverbünde,\r\nFeuchtgebiete der Ramsar-\r\nKonvention\r\n- Pufferzonen um\r\nSchutzgebiete\r\n- Natura 2000-Gebiete,\r\nNaturschutzgebiete,\r\nNationalparke oder Kern- und\r\nPflegezonen von\r\nBiosphärenreservaten\r\n- Gebiete mit landesweit\r\nbedeutendem Vorkommen\r\nmindestens einer durch den\r\nAusbau der EE betroffenen Art,\r\ndie zusätzlich nur auf Grundlage\r\nvon vorhandenen Daten zu\r\nArtvorkommen oder\r\nLebensräumen ermittelt werden\r\nkönnen5\r\n- Es fehlen viele\r\nSchutzgebietskategorien und\r\nweitere sensible Gebiete in\r\nder Aufzählung der\r\nAusschlussgebiete.\r\n3 Es ist eine Fehleinschätzung, dass in den Bundesländern entsprechende Daten zur Identifizierung von Gebieten mit landesweit bedeutendem Vorkommen mindestens\r\neiner durch den Ausbau der Windenergie betroffenen Art vorliegen. Vgl. Begründung S. 56/57 der Ausschussempfehlung des Bundesrates:\r\nhttps://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0301-0400/396-1-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1\r\n4 Neben dem Pilotprojekt umweltinfo.de scheint noch keine weitere Offensive geplant zu sein, um die Datenlage wesentlich zu verbessern.\r\n5 Erschwerend hinzukommt, dass Gefahr besteht, dass strenge Anforderungen an vorhandene Daten gestellt werden.\r\n- Zusätzlich: Koordinierung\r\nNaturwiederherstellungspläne\r\nmit Ausweisung\r\nBeschleunigungsgebiete\r\nPrioritätsgebiete für\r\nBeschleunigungsgebiete\r\n- Transportinfrastruktur und\r\nUmgebung, z. B. Häfen\r\n- Mülldeponien\r\n- Industriestandorte\r\n- Bergwerke\r\n- Anthropogene inländische\r\nWasserkörper, Seen und\r\nReservoire6\r\n- Abwasseranlagen\r\n- Degradiertes Freiland – kann\r\naber auch hohes Potenzial für\r\nWiederherstellung haben\r\n- Keinerlei Erwähnung - Keine Identifizierung von\r\nPrioritätsgebieten\r\nvorgesehen.\r\nStakeholder\r\nEngagement\r\n- Ziel: Auf nachgelagerter Ebene\r\nweniger Konfliktpotenzial,\r\nDatensammlung,\r\nAkzeptanzsteigerung\r\n- Zeitpunkt: Bei Identifizierung\r\nsowie Planung der\r\nBeschleunigungsgebiete, bei\r\nStrategischer Umweltprüfung\r\n- Methodik: Stakeholder\r\nMapping, Interinstitutionelle\r\nKooperationen, Task Forces,\r\nExpertenkonsultationen,\r\nWorkshops, öffentliche\r\nAnhörungen\r\n- Ziel: Erfüllung rechtlicher\r\nAnforderung\r\n- Zeitpunkt: Strategische\r\nUmweltprüfung\r\n- Methodik: Öffentliche Auslegung\r\nder Unterlagen, Möglichkeit der\r\nStellungnahme,\r\n- Statt zu 3 Zeitpunkten (und\r\nsehr frühzeitig) im Prozess,\r\nlediglich bei Strategischer\r\nUmweltprüfung Keine\r\nDurchführung umfassender\r\nund wirklich integrativer\r\nModelle, wie TaskForces oder\r\nExpertenkonsultationen.\r\n6 Aber auch Verweis auf einzelfallbezogene Entscheidung, weil auch ein hoher ökologischer Wert möglich ist.\r\nImpressum\r\n© September 2024, NABU-Bundesverband\r\nNABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V.\r\nCharitéstraße 3\r\n10117 Berlin"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005810","regulatoryProjectTitle":"Erreichung Naturverträglichkeit bei Umsetzung der REDIII für Wind an Land und Solar","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d2/e9/501966/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280064.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stand: 10.03.2025, 22:30\r\nKlima und Energie\r\n1. Bundessolargesetz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Um den Ausbau der Solarenergie auf Dächern zu beschleunigen und zu vereinfachen, werden wir \r\nein Bundessolargesetz verabschieden. Dieses wird transparent und nachvollziehbar unterschied\u0002liche Landesvorgaben vereinheitlichen, ohne die bisherigen landesgesetzgeberischen Bemühun\u0002gen zu untergraben.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) schreibt eine schrittweise Ausstattung von Neu\u0002und Bestandsbauten, sowie Parkplätzen mit PV-Anlagen vor. Zur Erfüllung dieser europarecht\u0002lichen Verpflichtung und gleichzeitigem Heben der großen Potenziale für Gebäude-PV braucht \r\nes ein bundeseinheitliches Gesetz, welches ambitionierte Bundesländer, die bereits mit eige\u0002nen Regelungen vorangeschritten sind, nicht bremst und bestraft.\r\n2. Naturschutzkriterien für Solarparks\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir verbessern die Mehrnachnutzung von Flächen, entbürokratisieren Verfahren und erhalten Ar\u0002ten und Lebensräume bei der Energieerzeugung von Solarenergie, in dem wir die Naturschutzkri\u0002terien für Solarparks weiterentwickeln. Dabei legen wir einen einheitlichen und wirksamen Stan\u0002dard für alle Anlagen fest.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die mit dem Solarpaket I beschlossenen Naturschutzkriterien für förderfähige Solarparks wa\u0002ren ein wichtiger erster Schritt, um Naturschutz und Solarenergie zu vereinen und ein “Level\u0002Playing-Field\" herzustellen. In der praktischen Anwendung zeigten sich aber noch Ungereimt\u0002heiten, die dringend nachgebessert werden sollten.\r\n3. Bundesweites Datenportal\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Gute Umweltdaten sind ein Planungsbeschleuniger und Beitrag zum Bürokratieabbau. Daher \r\ntreiben wir den Aufbau eines umfassenden und detailliertem bundesweiten Datenportals zu Art\u0002vorkommen und -verbreitung in Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern voran.“\r\nHintergrund\r\n▪ Durch den Wegfall von Datenerhebungen zu Artvorkommen im Zuge von Genehmigungsver\u0002fahren von Windenergieanlagen (durch die EU-Notfallverordnung und zukünftig REDIII) sind \r\nBehörden zunehmend auf eine gute bestehende Datengrundlage angewiesen, um fundierte \r\nund rechtssichere Entscheidungen treffen zu können. Bleibt es – wie bisher – bei teilweise \r\n2\r\nstark veralteten und unvollständigen Daten drohen durch Verunsicherungen über den Um\u0002gang und schlimmstenfalls Rechtsverfahren Verzögerungen für den Ausbau der Windenergie. \r\nDas Portal soll für Vorhabenträger und Behörden Planung und Genehmigung von Infrastruk\u0002turvorhaben erleichtern und treibt gleichzeitig die Digitalisierung in Behörden voran.\r\n4. Genehmigung von Windenergieanlagen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden unsere natürlichen Lebensgrundlagen bei Planungen von Infrastrukturvorhaben aus\u0002reichend beachten. Wir erarbeiten deshalb nachvollziehbare, wirksame und fachlich begründete \r\nUmweltschutzstandards für die Genehmigung von Windenergieanlagen. Gleichzeitig setzen wir \r\nuns auf EU-Ebene für die Beibehaltung bzw. Wiederherstellung eines hohen Schutzniveaus für Ar\u0002ten und Lebensräume im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein.“\r\nHintergrund\r\n▪ Durch gute Standardisierungen im Umweltbereich wird bürokratischer Aufwand verringert, \r\nVerfahren beschleunigt und gleichzeitig natürliche Lebensgrundlagen besser geschützt. Um \r\ndiese Effekte erzielen zu können, müssen die Standards in der Praxis gut anwendbar sein. Da\u0002für braucht es Nachvollziehbarkeit, Wirksamkeit und ein solides fachliches Fundament.\r\n5. Nationale Biomassestrategie\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Um die naturverträglich vorhandene Biomasse klug einzusetzen, werden wir die Nationale Bio\u0002massestrategie finalisieren. Die in den Eckpunkten formulierten Zielkonflikte werden wir durch \r\nkonkrete und zügig umgesetzte Maßnahmen auflösen.“\r\nHintergrund\r\n▪ Das nachhaltig verfügbare Potenzial an Biomasse ist begrenzt. Da künftig auch die zuneh\u0002mend ohne CO2-intensive Grundstoffe auskommende Chemie-, Industrie- und Baubranche \r\nauf nachwachsende Rohstoffe angewiesen sein wird, braucht es eine aktiv lenkende natio\u0002nale Biomassepolitik, um eine Übernutzung der Ökosysteme zu verhindern und die Nutzungs\u0002zwecke zu priorisieren, in denen Alternativen für die Defossilisierung fehlen.\r\n6. RED III-Umsetzung\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir setzen auch die neuen Vorgaben aus der EU-Verordnung REDIII um, die eine Verbesserung \r\nder Kaskadennutzung von Holz vorsieht und Einschränkungen für die Förderung der Holzverbren\u0002nung verlangt.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die RED III muss eigentlich bis 21.5.2025 in nationales Recht implementiert sein. Sie enthält \r\ndas Kaskadenprinzip und Einschränkungen bei der Förderung von Holzverbrennung, darunter \r\nein Verbot von neuen Subventionen für Holzkraftwerke.\r\n3\r\n7. CO2-Bepreisung für Verbrennung von Holz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir prüfen eine generelle CO2-Bepreisung für die Emissionen aus der Verbrennung von Holz in \r\ngroßen und mittelgroßen Anlagen.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die Nachfrage nach Energieholz wird absehbar die inländisch verfügbaren Potenziale über\u0002steigen. Zudem fungiert der Wald seit einigen Jahren nicht mehr als CO2-Senke und die im \r\nKSG verankerten LULCUF-Ziele sind unerreichbar, wenn nicht gegengesteuert wird. Ein natio\u0002naler CO2-Preis auch auf die Emissionen aus der Verbrennung von Holz würde als marktwirt\u0002schaftliches Instrument dienen, um die Holznachfrage einzudämmen. Zur Vereinfachung der \r\nEinführung sollte zunächst auf größere Anlagen fokussiert werden, die ohnehin im ETS erfasst \r\nwerden müssen. Anders als im ETS sollten jedoch die CO2-Emissionen unabhängig von Nach\u0002haltigkeitsnachweisen bepreist werden.\r\n8. „Ökobonus“ für Biogasanlagenbetreiber\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden Biogasanlagenbetreiber beim Umstieg auf naturverträgliche Substrate mit einem \r\n„Ökobonus“ unterstützen. Neue Biogasanlagen sollen nur noch beim Einsatz von Rest- und Ab\u0002fallstoffen gefördert werden. Die Anreize zum flexiblen Betrieb werden wir beibehalten.“\r\nHintergrund\r\n▪ Bestehende Anlagen kommen ohne Anbaubiomasse kaum aus. Ein Ökobonus könnte helfen, \r\num die geringeren Erträge gegenüber Mais auszugleichen. Biomasse sollte nur zur Lastspit\u0002zenabsicherung eingeplant werden: Flexible Biogas/-methan-Blockheizkraftwerke sind hierzu \r\nbesser geeignet als Holzheizwerke.\r\n9. Biomasse in Wärmenetzen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Bei der Verwendung von Biomasse in Wärmenetzen muss das langfristig regional nachhaltig ver\u0002fügbare Potenzial berücksichtigt werden und sie darf nur nachrangig eingeplant und eingesetzt \r\nwerden. Der Biomasseanteil in Wärmenetzen bleibt weiterhin gedeckelt. Neue oder umgerüstete \r\ngroße Holz-Heiz(kraft)werke sind nicht nachhaltig.“\r\nHintergrund\r\n▪ Zahlreiche Beispiele zeigen, dass Betreiber, Städte und Kommunen oft mit Holzmengen pla\u0002nen, die weit über den in der Region (langfristig) vorhandenen Potenzialen liegen. Die o.g. \r\nMaßnahmen sind daher unbedingt nötig, sonst drohen Umweltschäden im Ausland durch Im\u0002porte, Preissprünge in der Fernwärme und Versorgungsengpässe.\r\n4\r\n10. BECCS\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden die Rolle der natürlichen Kohlenstoffsenken stärken und dafür sorgen, dass der \r\nHochlauf von technischen CDR-Methoden (v.a. BECCS) diese nicht gefährdet.“\r\nHintergrund\r\n▪ Es drohen fatale und klimaschädliche Fehlanreize, wenn es lukrativer ist Holz und Anbaubio\u0002masse in BECCS-Anlagen zu verbrennen, zu verkohlen – oder gar in der Erde zu vergraben - als \r\nWälder und Moore als CO2-Speicher und Ökosysteme zu erhalten und zu stärken. Hier ein \r\nGleichgewicht zu finden, dass den notwendigen Hochlauf der technischen CDR-Methoden \r\nerlaubt, ohne den natürlichen Senken zu schaden, wird eine große Herausforderung der \r\nnächsten Jahre sein.\r\n11. Gebäudeenergiegesetz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Das Gebäudeenergiegesetz werden wir reformieren, aber nicht abschaffen. Biomasse-heizun\u0002gen sollten nur eingebaut werden, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen. Die BEG-Förde\u0002rung für Biomasseheizungen werden wir auf Härtefälle beschränken.“\r\nHintergrund\r\n▪ Das GEG sorgt für Planungssicherheit und ist zentral für das Erreichen der Klimaziele im Ge\u0002bäudesektor. Biomasseheizungen sind aufgrund begrenzter nachhaltiger Holzmenge nur eine \r\nNischenlösung. Sie sollten nur eingebaut werden können, wenn Alternativen nachweislich \r\nnicht zur Verfügung stehen oder mit erheblichen finanziellen Zumutungen verbunden wären. \r\n12. Dekarbonisierung von Wärmenetzen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden die Dekarbonisierung von Wärmenetzen auskömmlich finanzieren und dazu die BEW \r\nüber die Legislatur mit 4 Mrd. € pro Jahr ausstatten.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die BEW-Förderung ist zentral, um die Fernwärmeversorgung zu dekarbonisieren. Sie muss \r\ndaher dringend erhöht werden, sonst gerät die Wärmewende ins Stocken. Ein Bündnis aus 19 \r\nVerbänden, darunter dem VKU und dem BDEW forderte kürzliche eine Erhöhung um 3,4 Mrd. \r\n€ pro Jahr – eine Größenordnung, die angesichts der Herausforderungen realistisch erscheint.\r\n13. Klimaschutzgesetz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Das Klimaschutzgesetz werden wir wieder reformieren und die Verantwortlichkeit der einzelnen \r\nMinisterien für das Erreichen der Klimaziele wieder einführen.“\r\n5\r\nHintergrund\r\n▪ Die Reform des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2024 ist ein Rückschritt für den Klimaschutz. Die \r\nVerantwortlichkeit der einzelnen Ministerien für das Einhalten der Klimaziele in ihren Sektoren \r\nmuss wieder gewährleistet werden. Sie sorgt für eine kohärente Klimapolitik.\r\n14. Finanzierung von Klimaschutz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Die Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds werden wir so nachhaltig gestaltet, dass \r\ndas Erreichen der Klimaziele gewährleistet werden kann. Ein Klimageld werden wir 2025 einfüh\u0002ren. Alle Einnahmen aus dem Emissionshandel werden wir wieder in den Klimaschutz fließen las\u0002sen. Der gesamte Bundeshaushalt wird langfristig nach dem Prinzip des Green Budgeting gestal\u0002tet.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die nachhaltige Finanzierung von Klimaschutz und der Energiewende ist eine der wichtigsten \r\nAufgaben der kommenden Jahre. Ausreichende Investitionen in den Klimaschutz könnten \r\netwa durch eine Reform der Schuldenbremse sichergestellt werden. Das Klimageld ist bereits \r\nvorbereitet und stärkt die Akzeptanz von Klimapolitik. Der Emissionshandel ist ein zentrales \r\nWerkzeug der Klimapolitik, weshalb alle Einnahmen auch wieder in den Klimaschutz fließen \r\nsollten. Das Prinzip Green Budgeting sorgt für eine langfristige Ausrichtung des Bundeshaus\u0002halts anhand nachhaltiger Kriterien"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005814","regulatoryProjectTitle":"Ambitionierte Überarbeitung des ElektroG","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fb/d6/357549/Stellungnahme-Gutachten-SG2409260010.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutsche Umwelthilfe e.V. | Hackescher Markt 4 | 10178 Berlin\r\n1. Juli 2024\r\nGemeinsamer offener Brief an Bundesumweltministerin Steffi Lemke\r\nEinweg-E-Zigaretten verbieten!\r\nEinweg-E-Zigaretten sind gesundheitsgefährdend, umweltschädlich und brandgefährlich\r\nSehr geehrte Frau Bundesumweltministerin Steffi Lemke,\r\nin Deutschland werden schätzungsweise mehr als 5 Millionen Einweg-E-Zigaretten pro Woche kon-sumiert.1 Der regelrechte Boom an Einweg-E-Zigaretten ist nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit, sondern führt auch zu einem unnötigen Verbrauch an Ressourcen und verheerenden Bränden durch enthaltene Lithium-Ionen-Batterien. Daher fordern wir Sie dazu auf, in Deutschland ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten einzuführen!\r\nE-Zigaretten machen abhängig und gefährden die Gesundheit – besonders die von Kindern und Jugendlichen: Das in den meisten dieser Produkte enthaltene Nikotin kann die Hirnentwicklung ne-gativ beeinflussen. Enthaltene Substanzen können Krebs verursachen, die Atemorgane sowie das Herz-Kreislauf-System angreifen und das Immunsystem beeinträchtigen. Das Risiko auf Tabakziga-retten umzusteigen, ist bei jungen E-Zigaretten-Konsument:innen bis zu dreimal höher.2 Mit ihren fruchtigen und süßen Geschmacksrichtungen, einem auf die Zielgruppe abgestimmten Verpa-ckungsdesign und einem niedrigen Preis sind Einweg-E-Zigaretten besonders attraktiv für Kinder und junge Menschen, welche die Risiken nicht erkennen.\r\nEinweg-E-Zigaretten sind besonders umweltschädigende Produkte und verschwenden wertvolle Ressourcen: Sie enthalten kritische Rohstoffe wie Lithium, Kobalt oder Kupfer, bei deren Abbau Na-tur zerstört und große Wassermengen verbraucht werden. Die Produktion der leistungsstarken Bat-terien verursacht hohe Treibhausgasemissionen. Einweg-E-Zigaretten werden bereits nach einem\r\n1 Verbraucherzentrale Hamburg 2023: Einweg-E-Zigaretten – übel für die Umwelt!, 10.11.2023:\r\nhttps://www.vzhh.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit/muell-verpackungen/einweg-e-zigaretten-uebel-fuer-die-um-welt\r\n2 Bundesärztekammer, 2024: Bundesärztekammer warnt vor E-Zigaretten, 30.05.2024: https://www.bundesaerztekam-mer.de/presse/aktuelles/detail/bundesaerztekammer-warnt-vor-e-zigaretten\r\nFrau Bundesumweltministerin Steffi Lemke\r\nBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)\r\nStresemannstraße 128 - 130\r\n10117 Berlin\r\nSeite - 2 - des Schreibens vom 1. Juli 2024\r\nNutzungszyklus zu Elektroschrott. Eine Studie aus Großbritannien zeigt, dass dort lediglich 17 Pro-zent der Einweg-Vapes sachgerecht entsorgt werden.3 Es liegt nahe eine vergleichbare Größenord-nung auch für Deutschland anzunehmen. Bei unsachgemäßer Entsorgung gehen die enthaltenen wertvollen Rohstoffe für ein Recycling verloren und Schadstoffe gelangen in die Umwelt.\r\nBatterien in Einweg-E-Zigaretten sind brandgefährlich: Enthaltene Lithium-Ionen-Batterien können nicht entnommen werden. Bei unsachgemäßer Entsorgung können diese Brände verursachen, da sie sich bei Beschädigung stark erhitzen und selbst entzünden. Brände treten aktuell besonders häu-fig in Müllfahrzeugen, Sortier- und Recyclinganlagen auf,4 sind aber auch für private Haushalte nicht auszuschließen. Fehlentsorgte Einweg-E-Zigaretten können so Menschenleben gefährden. Batterie-haltige Altgeräte verursachen bereits heute Sachschäden in dreistelliger Millionenhöhe und gefähr-den so die Entsorgungssicherheit.\r\nEin Verbot ist schnell umsetzbar: Dass ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten schnell mög-lich ist, zeigen die Beispiele Belgien und Frankreich, wo bereits entsprechende Regelungen festge-legt worden sind. Dies sehen auch die Bundesländer so, welche bereits 2023 im Bundesrat eine na-tionale Verbotsregelung einforderten und dies auf der Umweltministerkonferenz im Juni 2024 be-kräftigten. Aktuell wird das Gesetz zum Umgang mit Elektrogeräten (ElektroG) überarbeitet. Jedoch sieht der aktuelle Entwurf des ElektroG lediglich vor, dass Vertreiber von Einweg-E-Zigaretten zur Rücknahme verpflichtet werden sollen. Bislang fehlt jedoch jeglicher Anreiz, die Einweg-E-Zigaret-ten in den Verkaufsstellen zurückzugeben. Ohne diesen werden Menschen, welche die elektroni-schen Einwegprodukte bislang fälschlicherweise in der Umwelt, öffentlichen Mülleimern oder im gelben Sack entsorgen, dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auch weiter tun. Damit ist auch die Gefahr von Bränden nicht gebannt. Deswegen braucht es das nationale Verbot von Einweg-E-Zigaretten, um den Schutz junger Menschen und der Umwelt zu gewährleisten.\r\nAnknüpfungspunkte für eine Verbotsregelung bietet § 4 des ElektroG zu Pflichten beim Inverkehr-bringen von Elektro- und Elektronikgeräten. Hier können Vorgaben zur Produktkonzeption gemacht werden, welche das weitere Angebot von Einweg-E-Zigaretten ausschließen. Ebenso bietet § 24 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eine Ermächtigungsgrundlage, Anforderungen an Produkte festzule-gen, wodurch Einweg-E-Zigaretten vom Markt genommen werden können. Auch ein Verbot aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes kommt in Betracht. Für das Verbot von Einweg-E-Zigaretten stehen somit unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.\r\nWir fordern Sie zu einem schnellen nationalen Verbot von Einweg-E-Zigaretten auf!\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nim Namen der unterzeichnenden Verbände\r\n3 Material Focus, 2023: Number of disposable single-use vapes thrown away have in a year quadrupled to 5 million per week, 08.09.2023: https://www.materialfocus.org.uk/press-releases/disposable-single-use-vapes-thrown-away-have-quadrupled-to-5-million-per-week/\r\n4 EUWID, 2024: Verbändeumfrage: Lithium-Akkus verursachen fast 80 Prozent der Brände in Abfallbehandlungsanla-gen, 03.05.2024: https://www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/verbaendeumfrage-lithium-akkus-verursachen-fast-80-prozent-der-braende-in-abfallbehandlungsanlagen-030524/\r\nSeite - 3 - des Schreibens vom 1. Juli 2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005814","regulatoryProjectTitle":"Ambitionierte Überarbeitung des ElektroG","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/98/28/357551/Stellungnahme-Gutachten-SG2409260016.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. vereinigt über 950.000 Mitglieder und Fördernde und ist damit einer der größten Naturschutz- und Umweltverbände in Deutschland. Der NABU begleitet Politik und Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft und setzt sich für eine strikte Umsetzung der Abfallhierarchie ein: Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Reparatur sind dabei zentral.\r\nDer NABU bedankt sich für die Möglichkeit zur Kommentierung des Referentenent-wurfs und begrüßt, dass Nachbesserungen am aktuellen ElektroG vorgenommen wer-den. Die global stetig ansteigende Menge an Elektroaltgeräten (EAG) und die damit ein-hergehenden Probleme der Ressourcenverknappung, Umweltverschmutzung und sozi-alen Missständen erfordern eine Gesetzgebung, die die Reduktion des Abfallaufkom-mens anvisiert. Zwar werden durch die vorgeschlagenen Änderungen neue Rücknah-memöglichkeiten geschaffen und die Verbraucher*inneninformation verstärkt, aller-dings setzen die Lösungsvorschläge allein auf die Erhöhung der Sammelquote, was ohne weitere Maßnahmen nicht zu einer Reduktion des Abfallaufkommens führt.\r\nFür die Überarbeitung des ElektroG sind für den NABU folgende drei Punkte von zent-raler Bedeutung:\r\n1.\r\nAbsolute Reduktion des Abfallaufkommens Aus § 1 ElektroG geht hervor, dass die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten der Zweck des Gesetzes ist. Demnach muss in der ange-strebten Novelle die Reduktion des Abfallaufkommens einen prioritären Stel-lenwert einnehmen. Die Sammelquoten eignen sich nicht als Indikator für das Abfallaufkommen, da sich eine längere Nutzungsphase negativ auf die Quote auswirken kann.\r\n2.\r\nWiederverwendung stärken, Hersteller in die Pflicht nehmen\r\nDie Prüfung auf Wiederverwendbarkeit muss bei der Annahme von EAG Prio-rität haben und explizit im Gesetz erwähnt werden. Die aktuelle Situation, in\r\nSTELLUNGNAHME | ÄNDERUNG DES ELEKTROG\r\nWiederverwendung stärken, Abfallaufkommen senken\r\nNABU-Stellungnahme zum Referentenentwurf (Bearbeitungsstand 04.04.2024) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)\r\nKontakt\r\nNABU Bundesgeschäftsstelle\r\nAnna Hanisch\r\nReferentin für Kreislaufwirtschaft\r\nTel. +49 (0)172 23 12 780\r\nAnna.Hanisch@NABU.de\r\nLobby-Registernummer: R001667\r\n23.05.2024\r\nSTELLUNGNAHME | ÄNDERUNG DES ELEKTROG 2\r\nder nur zwei Prozent aller erfassten Geräte für die Wiederverwendung vorbereitet\r\nwird, ist nicht hinnehmbar1. Daher braucht es\r\n• eine Wiederverwendungsquote,\r\n• einen erleichterten Zugang für Reparier- und Refurbishment-Betriebe\r\nzu den EAG und\r\n• eine Reform der erweiterten Herstellerverantwortung, bei der die\r\nHerstellergebühren nicht nur für die Sammlung und Entsorgung,\r\nsondern insbesondere auch für Maßnahmen von Reparatur\r\nund Refurbishment eingesetzt werden, wie beispielsweise einen\r\nReparaturbonus.\r\n3. Fehlwürfe verringern, Batteriepfand einführen\r\nEs braucht eine eindeutige und für Verbraucher*innen verständliche Kennzeichnung\r\nvon Geräten mit Batterien, insbesondere wenn sie Lithium enthalten.\r\nZusätzlich muss ein Pfand auf lithiumhaltige Gerätebatterien in Elektrogeräten\r\neingeführt werden.\r\nDer Referentenentwurf wird im Folgenden im Detail kommentiert.\r\nNummer 5 – Rückgabe an Sammelstelle\r\na) § 14 Absatz 2 Satz 3\r\n„In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „oder unter seiner Aufsicht“ gestrichen.“\r\nDer NABU begrüßt, dass die Einsortierung der EAG an den kommunalen Sammelstellen\r\nnur noch von Fachpersonal durchgeführt werden soll. Allerdings ist die sachgerechte\r\nTrennung an der Sammelstelle nicht alleinig das Problem. Aus Sicht des NABU stellt\r\ndie falsche Entsorgung, z.B. im Hausmüll, durch Unwissen oder mangelhafte Motivation\r\nebenfalls ein Problem dar. Dafür benötigt es eine eindeutige Kennzeichnung der\r\nGeräte sowie Aufklärungskampagnen.\r\nNummer 6 – Rücknahmepflicht der Vertreiber\r\na) § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2\r\n„In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „25 Zentimeter“ durch die Angabe\r\n„50 Zentimeter“ ersetzt.“\r\nDie Vereinfachung der Rückgabe ist essenziell für die Steigerung der Sammelmenge. Es\r\nist gut, dass die Regeln durch die Novelle vereinfacht werden, und in Zukunft alle\r\nKleinstgeräte ohne einen Neukauf abgegeben werden können. Daher unterstützt der\r\nNABU ausdrücklich den Vorschlag des BMUVs. Allerdings wird das allein nicht zu einer\r\nSteigerung der Sammelleistung führen, wenn nicht auch das undurchsichtige Größenkriterium\r\nder Annahmestellen stark vereinfacht wird. Eine Rückgabe von Elektrogeräten\r\nunter 50 cm sollten bei allen Vertreibern unabhängig ihrer Laden- und Lagerfläche\r\nmöglich sein. Ausnahmen für Kleinstbetriebe sind denkbar.\r\n1 EUWID-Recycling, 21.02.2024: „Weniger Altgeräte erfasst – Sammelquote für ESchrott\r\nfällt auf 32 Prozent“ (euwid-recycling.de), letzter Zugriff am 15.05.2024\r\nSTELLUNGNAHME | ÄNDERUNG DES ELEKTROG 3\r\nb) § 17 Absatz 1a) Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten (neuer Absatz)\r\n„(1a) Vertreiber, die elektronische Einweg-Zigaretten als Neugeräte im Sortiment\r\nführen oder innerhalb der letzten sechs Monate geführt haben, sind verpflichtet,\r\nelektronische Einweg-Zigaretten, die als Altgeräte anfallen, am Ort der Abgabe\r\noder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme\r\ndarf nicht an den Kauf einer elektronischen Einweg-Zigarette geknüpft werden“.\r\nDer NABU begrüßt, dass das Problem der Einweg-E-Zigaretten angegangen wird. Grundsätzlich\r\nist die Ausweitung der Rücknahmestellen sinnvoll. Allerdings ist es hier zentral,\r\ndass die richtige Entsorgung durch die Verkaufsstellenbetreiber*innen sichergestellt\r\nund eng kontrolliert wird. Kürzere Übergangsfristen würden die Entsorgungsbranche\r\nentlasten, die regelmäßig mit Großbränden zu kämpfen hat. Der vorgelegte\r\nEntwurf ist nicht konsistent: die neue Pflicht zur Rücknahme von elektronischen Einweg-\r\nZigaretten wird nicht durch einen entsprechenden Eintrag im Bußgeldkatalog begleitet.\r\nDies muss in § 45 ergänzt werden (s. Nummer 14 - Bußgeldvorschriften).\r\nDie Rücknahmepflicht muss zudem auf alle E-Zigaretten ausgeweitet werden. Spätestens\r\nab dem 18. Februar 2027 müssen Batterien nach Art. 11 der EU-Batterieverordnung\r\naustauschbar sein2. Es ist also abzusehen, dass es keine elektronischen Einweg-\r\nZigaretten mehr geben wird, da die Produkte theoretisch mehrfach verwendbar sein\r\nwerden. Um dieser Entwicklung vorwegzugreifen und sicherzugehen, dass auch elektronische\r\nMehrwegzigaretten korrekt entsorgt werden, muss der Wortlaut von § 17 Absatz\r\n1a) folgendermaßen geändert werden:\r\n„(1a) Vertreiber, die elektronische Einweg-Zigaretten als Neugeräte im Sortiment\r\nführen oder innerhalb der letzten sechs Monate geführt haben, sind verpflichtet,\r\nelektronische Einweg-Zigaretten, die als Altgeräte anfallen, am Ort der Abgabe\r\noder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme\r\ndarf nicht an den Kauf einer elektronischen Einweg-Zigarette geknüpft werden“.\r\nGenerell hält der NABU ein sofortiges Verbot von Einmal-E-Zigaretten für sinnvoll: In\r\nBelgien ist dies bereits umgesetzt3.\r\nNummer 8 – gemeinsames Symbol für Sammelstellen\r\n§ 18 a Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen\r\nDer NABU begrüßt ausdrücklich, dass der Referentenentwurf konkrete Pflichten für\r\neine einheitliche Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen vorsieht. Es\r\nmuss darauf geachtet werden, dass diese Pflicht engmaschig kontrolliert wird, wie\r\nauch die Rücknahmeverpflichtungen des Handels insgesamt.\r\n2 Verordnung (EU) 2023/ des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023\r\nüber Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung\r\n(EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (europa.eu)\r\n3 EUWID-Recycling, 26.03.2024: „Belgien verbietet Einweg-E-Zigaretten“ (euwid-recycling.\r\nde), letzter Zugriff 15.05.2024\r\nSTELLUNGNAHME | ÄNDERUNG DES ELEKTROG 4\r\nNummer 14 - Bußgeldvorschriften\r\n„Nummer 14 passt die Bußgeldvorschriften in § 45 Absatz 1 ElektroG an die neuen Regelungen\r\nan.“\r\nDie Ausweitung der Rücknahmepflicht muss sich auch in neuen Bußgeldvorschriften\r\nwiederfinden. Ohne entsprechende Bußgeldandrohungen wird die Verpflichtung zur\r\nRücknahme von elektronischen Zigaretten wenig nützen. Daher muss folgender Zusatz\r\nin § 45 Absatz 1 eingefügt werden:\r\n„entgegen § 17 Absatz 1a) elektronische Zigaretten nicht zurückgenommen werden.“\r\nNummer 15 - Übergangsvorschriften\r\n§ 46 Übergangsvorschriften (neu)\r\n(1) Vertreiber von elektronischen Einweg-Zigaretten, die nach § 17 Absatz 1a zur\r\nRücknahme verpflichtet sind, müssen die Rücknahmestellen bis zum Ablauf des\r\n30. Juni 2026 einrichten. Vertreiber, die nach dem 30. Juni 2026 keine elektronischen\r\nEinweg-Zigaretten mehr anbieten, sind nicht zur Rücknahme verpflichtet.\r\nEntsprechend den Kommentaren zu b) § 17 Absatz 1a) Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten\r\n(neuer Absatz)fordert der NABU folgende Änderung:\r\n(1) Vertreiber von elektronischen Einweg-Zigaretten, die nach § 17 Absatz 1a zur\r\nRücknahme verpflichtet sind, müssen die Rücknahmestellen bis zum Ablauf des\r\n30. Juni 2026 einrichten. Vertreiber, die nach dem 30. Juni 2026 keine elektronischen\r\nEinweg-Zigaretten mehr anbieten, sind nicht zur Rücknahme verpflichtet.\r\nNABU-Forderungen\r\nInsgesamt fehlen im vorliegenden Entwurf maßgebliche Hebel zur Reduktion des Abfallaufkommens.\r\nEs braucht grundliegende Änderungen des ElektroG, um die Ziele der\r\nDeutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen.\r\nKonsequente Erweiterte Herstellerverantwortung\r\nDer NABU fordert eine überarbeitete erweiterte Herstellerverantwortung, die durch\r\nkluge Modulation der Gebühren, z.B. im Rahmen von § 7 des ElektroG eine Wiederverwendung\r\nvon EAG fördert. Das ElektroGBattGGebV muss auch entsprechend angepasst\r\nwerden. Die Pflicht-Gebühren sollten eingesetzt werden für:\r\n1. Die Förderung von Reparatur, Refurbishment und Remanufacturing, beispielsweise\r\ndurch einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus.\r\n2. Verbesserte Sammelsysteme.\r\n3. Informationskampagnen zur Abfallvermeidung und korrekten Trennung.\r\nKlare Verantwortlichkeiten im EPR-System\r\nHersteller müssen dafür in die Pflicht genommen werden, dass ihre Geräte ordnungsgemäß\r\ngesammelt und verwertet werden. Sie müssen für das Erreichen der Sammelziele\r\nverantwortlich sein und die erreichten Sammelquoten veröffentlichen. Nur so\r\nkönnen die Sammelziele erreicht werden.\r\nSTELLUNGNAHME | ÄNDERUNG DES ELEKTROG 5\r\nOnline-Handel in die Pflicht nehmen\r\nFast 40 Prozent der Elektrogeräte werden online gekauft4. Für Online-Händler mit Lager-\r\nund Versandflächen im Ausland gelten momentan keine Vertreiberpflichten: nach\r\nElektroG gelten diese nur für Online-Händler mit 400 m² Versand- und Lagerfläche in\r\nDeutschland. Dies benachteiligt inländische Händler und spiegelt nicht die große Rolle\r\nwider, die der Online-Handel inzwischen beim Verkauf von Elektrogeräten spielt.\r\nBerechnung der Sammelquote anpassen\r\nSammelquoten sind wichtig als Indikator für die Funktionsfähigkeit der Sammelstrukturen.\r\nJedoch korrelieren die Sammelquoten nicht zwangsläufig mit einem niedrigen\r\nAbfallaufkommen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass aus einer verlängerten Nutzung\r\n(welche positiv ist) eine niedrige Sammelquote resultiert. Deshalb ist eine Neuausrichtung\r\nder Berechnung der Sammelquote notwendig. Der Fokus muss auf dem Erreichen\r\nhoher Wiederverwertungsquoten und der Reduktion des Abfallaufkommens liegen.\r\nPfandsystem\r\nDer NABU spricht sich für ein Batteriepfand aus – hierfür müssen ElektroG und BattDG\r\n(momentan ebenfalls in der Verbändeanhörung) angepasst werden und ein Pfand, mindestens\r\nauf lithiumhaltige Gerätebatterien, eingeführt werden. Die Pfandpflicht trägt\r\nzudem dem Problem der Brände in Entsorgungsbetrieben Rechnung, die durch Fehlwürfe\r\nausgelöst werden. Die Auswirkungen einer Pfandpflicht auf das Konsumverhalten\r\nsowie auf den Gebrauchtgerätemarkt müssen begleitend untersucht werde, um\r\ndurch eine geeignete Ausgestaltung des Pfandsystems negative Auswirkungen zu minimieren.\r\nEindeutige Kennzeichnung\r\nDer NABU befürwortet eine eindeutige Kennzeichnung von lithiumhaltigen Batterien\r\nund Elektrogeräten, die solche enthalten. Die derzeitige Kennzeichnung ist nicht ausreichend.\r\nEine Weiterentwicklung ist aus Sicht des NABU notwendig und ist perspektivisch\r\nnotwendig für ein Pfandsystem.\r\nMaßnahmen zur Stärkung der Wiederverwendung\r\nLaut Abfallrahmenrichtlinie hat die Wiederverwendung vor dem Recycling Priorität.\r\nDerzeit werden nur unter 2 Prozent der gesammelten EAG zur Wiederverwendung vorbereitet\r\n5. Um die Wiederverwendung zu stärken, muss Folgendes ergänzt werden:\r\n1. Die Prüfung auf Wiederverwendbarkeit muss bei der Annahme von EAG Priorität\r\nhaben und explizit im Gesetz gefordert werden. Dafür muss es zusätzlich\r\nzu § 20 Absatz 1 folgende Anpassungen geben:\r\n§ 7a Rücknahmekonzept\r\n(1) Jeder Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 jeder Bevollmächtigte\r\nist verpflichtet, der zuständigen Behörde für die Rücknahme, Wiederverwendung\r\nund Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte, für die er\r\nglaubhaft macht, dass sie ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt\r\nwerden oder dass solche Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten\r\ngenutzt werden, ein Rücknahmekonzept vorzulegen.\r\n4 HDE, 2024: „Online Monitor 2024“ IFH Köln im Auftrag des HDE e. V.\r\n5 BMUV: „Berichtspflicht gemäß Art. 16 Absatz 4 der Richtlinie 2012/19/EU über\r\nElektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) – Berichtsjahr 2021 (bmuv.de)“\r\nSTELLUNGNAHME | ÄNDERUNG DES ELEKTROG 6\r\n§ 19 Rücknahme durch den Hersteller\r\n(2) Der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 der Bevollmächtigten\r\nhat die Altgeräte oder deren Bauteile im Fall der Rücknahme nach Absatz\r\n1 zur Wiederverwendung vorzubereiten oder. Sind die Altgeräte nicht wiederverwendbar,\r\nhat er sie nach § 20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln\r\nund zu verwerten. Satz 1 gilt für den Endnutzer entsprechend, sofern dieser\r\ndie Altgeräte nicht dem Hersteller überlässt.\r\n§ 20 Behandlung und Beseitigung\r\nAltgeräte sind vor der Durchführung weiterer Verwertungs- oder Beseitigungsmaßnahmen\r\neiner Erstbehandlung zuzuführen. Vor der Erstbehandlung ist zu\r\nprüfen, ob das Altgerät oder einzelne Bauteile einer Vorbereitung zur Wiederverwendung\r\nzugeführt werden können. Diese Prüfung ist durchzuführen, soweit\r\nsie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.\r\n2. Es muss eine Wiederverwendungsquote in Artikel § 22 des ElektroG gesetzt\r\nwerden, die für alle Gerätekategorien angegeben wird und durch hohe Recyclingquoten\r\nergänzt wird. Eine Wiederverwendungsquote von 15 Prozent sollte\r\nschrittweise eingeführt werden. Hersteller müssen dazu verpflichtet werden,\r\ndie von ihnen erreichten Quoten zu veröffentlichen.\r\n3. Der Zugang für Reparier- und Refurbishment-Betriebe zu den EAG muss erleichtert\r\nwerden. Hierfür muss unter anderem der § 17b angepasst werden,\r\nder die Kooperation der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit den zertifizierten\r\nErstbehandlungsanlagen regelt. Diese Kooperation muss verbindlich\r\nsein.\r\n§ 17 b Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern\r\nund zertifizierten Erstbehandlungsanlagen\r\n(1) Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Betreiber von Erstbehandlungsanlagen,\r\ndie nach § 21 Absatz 2 und 4 für die Vorbereitung zur Wiederverwendung\r\nzertifiziert sind, können müssen zum Zweck der Vorbereitung\r\nzur Wiederverwendung von Altgeräten eine Kooperation vereinbaren.\r\n4. Die Hersteller müssen durch entsprechende Gebühren Wiederverwendungsmaßnahmen,\r\nwie die Reparatur, fördern. Ein passendes Instrument wäre ein\r\nherstellerfinanzierter Reparaturbonus.\r\nRecyclingquoten\r\nAuch für EAG braucht es materialspezifische Recyclingquoten, ähnlich den Zielvorgaben\r\nin Artikel 71 der EU-Batterieverordnung6. Eine gemeinsame Quote führt dazu, dass\r\nsich Recyclingprozesse vor allem auf Massenmetalle konzentrieren. Die inputbasierte\r\nBerechnung der Recyclingquoten von EAG bildet nicht den wirklichen Recyclingerfolg\r\nab und stellt die Lage besser dar, als sie ist. Die Novelle des ElektroG sollte daher zusätzlich\r\neinen Output-basierter Ansatz vorschreiben.\r\nZusammenfassung\r\nDer NABU sieht die vorgeschlagenen Änderungen als Schritt in die richtige Richtung,\r\nfordert jedoch umfassendere Reformen und klare Maßnahmen zur Reduktion des\r\n6Verordnung (EU) 2023/ des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023\r\nüber Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung\r\n(EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (europa.eu)\r\nSTELLUNGNAHME | ÄNDERUNG DES ELEKTROG 7\r\nAbfallaufkommens, Stärkung der Wiederverwendung und Verbesserung der Sammelund\r\nRecyclingstrukturen.\r\nImpressum: © 05/2024, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de. Text: Anna Hanisch, Indra Enterlein,\r\nFotos: NABU/E. Neuling"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005814","regulatoryProjectTitle":"Ambitionierte Überarbeitung des ElektroG","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/23/d8/357553/Stellungnahme-Gutachten-SG2409260017.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutsche Umwelthilfe e.V. | Hackescher Markt 4 | 10178 Berlin BUNDESGESCHÄFTSSTELLE\r\nBERLIN\r\nHackescher Markt 4\r\nEingang: Neue Promenade 3\r\n10178 Berlin\r\nDeutsche Umwelthilfe e.V. | Bundesgeschäftsführung: Jürgen Resch, Sascha Müller-Kraenner, Barbara Metz\r\nVorstand: Prof. Dr. Margit Mönnecke, Michael Rothkegel, Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler | VR: Hannover Nr. 202112\r\nGeschäftskonto: Volksbank Konstanz-Radolfzell, IBAN: DE89 6929 1000 0210 6772 16, BIC: GENODE61RAD\r\nSpendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX\r\nDie Deutsche Umwelthilfe e.V. ist\r\nals gemeinnützig anerkannt. Das\r\nDZI Spenden-Siegel ist das Gütesiegel\r\nfür seriöse Spendenorganisationen.\r\n03. September 2024\r\nGemeinsamer Brief von Deutscher Umwelthilfe e.V. (DUH) und Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) an Olaf Scholz, Steffi Lemke, Christian Lindner und Robert Habeck\r\nÜberarbeitung des Elektrogesetzes: Umwelt- und Verbraucherschutz sowie natio-naler Handel durch Gesetzeslücke für ausländische Vertreiber gefährdet\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister, sehr geehrte Frau Umweltministerin, sehr geehrter Herr Finanzminister,\r\nder Onlinehandel wächst seit Jahren rasant. Aktuell werden in Deutschland etwa 40 % der Elektro-geräte online verkauft1. Gleichzeitig wächst im Onlinehandel der Anteil an Produkten, die von aus-ländischen Vertreibern verkauft werden. Dies erfolgt sowohl über Online-Marktplätze als auch über Direktverkäufe. Um Auswirkungen für den Umwelt- und Verbraucherschutz gering zu halten, den nationalen Handel nicht zu benachteiligen und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen, ist es von größter Bedeutung, dass ausländische Vertreiber denselben gesetzlichen Pflichten unterliegen wie Händler aus dem Inland. Der aktuelle Referentenentwurf für ein Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) vom April 2024 wird diesem Anspruch jedoch nicht gerecht, denn Vertreiber aus dem Ausland ohne nationale Lager- und Versandflächen wären von den Vertreiberpflichten des ElektroG vollständig befreit.\r\nMit diesem Brief möchten wir Sie auf das Schlupfloch für ausländische Vertreiber zur Umgehung von Rücknahme- und Informationspflichten nach dem ElektroG hinweisen und sie darum bitten, dies schnellstmöglich zu schließen!\r\nDie Rücknahme- und Informationspflichten für Vertreiber sind im ElektroG §17 und §18 festgelegt. Onlinehändler für Elektrogeräte unterliegen diesen Pflichten, wenn ihre Lager- und Versandfläche\r\n1 HDE e.V. (2023): Online Monitor 2023\r\nBundeskanzleramt\r\nBundeskanzler Olaf Scholz\r\nWilly-Brandt-Straße 1\r\n10557 Berlin\r\nPer E-Mail an: bk01@bk.bund.de\r\nSeite - 2 - des Schreibens vom 03.09.2024\r\n400 m² übersteigt. Nach aktueller Einschätzung, unter anderem nach LAGA-Mitteilung 31 A sowie Auskunft des Bundesumweltministeriums (BMUV), zählen hierzu allerdings nur Flächen im Inland. Der DUH sind große Onlinehändler bekannt, deren Versand- und Verkaufsflächen vollständig im Ausland liegen und die diese Gesetzeslücke bereits ausnutzen, um in Deutschland große Mengen an Ware ohne Einhaltung von Rücknahme- und Informationspflichten zu vertreiben.\r\nAus dieser Gesetzeslücke ergeben sich enorme Auswirkungen auf den Umwelt- und Verbraucher-schutz. Deutschland verfehlt seit fünf Jahren die von der EU vorgegebene Sammelquote für Elekt-roschrott von 65 Prozent. Nach vorläufigen Zahlen der Stiftung EAR wird die Sammelquote im Jahr 2023 sogar bei unter 30 Prozent liegen2. Nicht ordnungsgemäß entsorgte Elektrogeräte schädigen die Umwelt, da wertvolle Rohstoffe für ein Recycling verloren gehen und Schadstoffe freigesetzt werden können. Onlinehändler, die sich an der Rücknahme von Elektroaltgeräten nicht beteiligen und Verbraucher:innen nicht ausreichend informieren, verschärfen diese Problematik und ziehen sich in ungerechtfertigter Weise aus der Verantwortung. Für hohe Sammelmengen ist es essenziell, dass Onlinehändler gleichermaßen über Rückgabemöglichkeiten informieren und ihren Rücknah-mepflichten nachkommen.\r\nZusätzlich ergäbe der aktuelle ElektroG-Entwurf eine massive Benachteiligung des nationalen Han-dels und führt damit zu einer Schädigung der deutschen Wirtschaft. Der stationäre Handel für Elekt-rogeräte ist durch die Verlagerung der Warenströme in den Onlinebereich bereits unter massivem Druck und unterliegt umfangreichen Rücknahmepflichten. Auch der in Deutschland ansässige Onli-nehandel hat umfassende Rücknahme- und Informationspflichten nach dem ElektroG zu erfüllen und steht einer wachsenden Konkurrenz ausländischer Onlinehändler gegenüber. Folglich wäre es eine ungerechtfertigte Bevorzugung ausländischer Vertreiber, wenn diese bei Verkäufen im Deutschland keinen Informations- und Rücknahmepflichten nach dem ElektroG unterliegen wür-den.\r\nEs braucht daher eine Klarstellung im ElektroG, dass Rücknahme- und Informationspflichten für alle Onlinehändler gelten, deren Lager- und Versandflächen 400 m² übersteigen – unabhängig da-von, ob sich diese Flächen im In- oder Ausland befinden. Wir fordern alle Adressat:innen dieses Briefes dazu auf, sich mit Nachdruck für eine Überarbeitung des Elektrogesetzes einzusetzen, sodass die aus Wirtschafts-, Umwelt- und Verbrauchersicht gravierende Regelungslücke geschlossen wird.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nBarbara Metz\r\nBundesgeschäftsführerin Deutsche Umwelthilfe\r\nJörg-Andreas Krüger\r\nNABU-Präsident\r\n2 https://www.stiftung-ear.de/de/service/statistische-daten/jahres-statistik-mitteilung"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nOffener Brief: Kurs halten und jetzt für ambitionierte Reduktionsziele gegen\r\nLebensmittelverschwendung in Brüssel einstehen\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin,\r\nanlässlich der Abstimmung über die Abfallrahmenrichtlinie im Umweltministerrat in Brüssel am 17. Juni\r\n2024 möchten wir Sie ermutigen, für die Halbierung der Lebensmittelverschwendung entlang der\r\ngesamten Lieferkette zu stimmen.\r\nIm Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsagenda haben sich die Bundesregierung und andere EU-\r\nMitgliedstaaten verpflichtet, die Lebensmittelverschwendung auf Ebene des Handels und der\r\nVerbraucher:innen bis 2030 zu halbieren und entlang der gesamten Lieferkette zu verringern. Die\r\nHalbierung der Lebensmittelverschwendung hat sich die Bundesregierung als Teil der Nationalen\r\nStrategie gegen Lebensmittelverschwendung und der Ernährungsstrategie der Bundesregierung auch\r\nselbst als Ziel gesetzt.\r\nBislang ist die deutsche Position auf EU-Ebene jedoch für die Öffentlichkeit nicht transparent\r\nnachvollziehbar. Im Agrarrat am 23. Oktober 2023 vertrat Bundesminister Cem Özdemir noch das SDG\r\n12.3, im Umweltrat am 25. März 2024 ist Deutschland (vertreten durch Sie, sehr geehrte Frau\r\nBundesministerin) mit der Forderung nach einem 35-Prozentziel augenscheinlich von der eigenen\r\nlangjährigen Position abgerückt. Die Bundesregierung ist damit einen deutlichen Schritt hinter das\r\neigene langjährig postulierte Ambitionsniveau zurückgefallen.\r\nAndere Staaten wie die Niederlande oder Österreich haben sich hier transparent zu ausreichend hohen\r\nZielen (mindestens auf dem Ambitionsniveau der UN-Nachhaltigkeitsagenda) bekannt. Deutschland als\r\ngrößter EU-Mitgliedstaat muss sein politisches Gewicht nutzen und die Vorreiter unterstützen.\r\n2\r\nAuch viele andere Positionen der Mitgliedstaaten im Rat geben Anlass zur Sorge, dass die Ziele des SDG\r\n12.3 verwässert werden und das Ambitionsniveau der Abfallrahmenrichtlinie hinter den selbst\r\ngesteckten Zielen zurückbleibt. So sprachen sich beispielsweise Spanien und Tschechien für eine\r\nAbsenkung der Ziele und Schweden und Finnland für eine Eingrenzung dessen aus, was als\r\nVerschwendung definiert wird.\r\nEs herrscht Einigkeit, dass Lebensmittelverschwendung ein ethisches Problem ist. Darüber hinaus ist\r\ndie Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung aber auch unerlässlich zur Erreichung unserer Klima-\r\nund Biodiversitätsziele. Die Folgenabschätzung (Impact Assessment) der Europäischen Kommission\r\nzeigt deutlich, dass die niedrigeren von der EU-Kommission vorgeschlagenen Reduktionsziele im\r\nVergleich zum SDG 12.3 eine deutlich geringere Verbesserung des Umweltfußabdrucks erreichen\r\nwürden (vgl. Option 3 im Impact Assessment, vgl. COM 2023/420 i.V.m. SWD 2023(421)). Die Aufgabe\r\ndieser potenziellen Einsparungen können wir uns angesichts der drängenden Umweltprobleme nicht\r\nleisten.\r\nBeispiele entlang der gesamten Wertschöpfungskette zeigen, dass Lebensmittelverschwendung\r\ndeutlich und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen reduziert werden kann.1 Entscheidend ist\r\ndaher der politische Handlungswille.\r\nWir fordern Sie deshalb auf, sehr geehrte Frau Bundesministerin: Setzen Sie sich im Rat am 17. Juni für\r\nReduktionsziele mindestens entsprechend des SDG 12.3 ein. Die EU muss klare Weichen stellen für\r\nrechtlich verbindliche Regelungen, die folgendes erreichen:\r\n• 50 % Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf Ebene des Handels, der Außer-Haus-\r\nVerpflegung und der Privathaushalte;\r\n• signifikante Reduzierung, idealerweise ebenfalls um 50 %, auch auf den vorgelagerten Stufen\r\nder Wertschöpfungskette, beginnend mit den Vorernteverlusten;\r\n• Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Wertschöpfungskette (beginnend mit\r\nden Ernte- und Vorernteverlusten) als solche definieren und transparent messen - nur so\r\nkann sie auch umfassend reduziert werden.\r\nWir fordern die Bundesregierung auf, die langjährige Position der Bundesregierung standhaft zu\r\nvertreten. Damit stimmen Sie auch für dringend notwendigen Umwelt-, Klima und Ressourcenschutz.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nim Namen der unterzeichnenden Verbände\r\nSascha Müller-Kraenner\r\nBundesgeschäftsführer,\r\nDeutsche Umwelthilfe e.V.\r\n1 Vgl. bspw.: Prevent Waste Coalition (2024): Feasibility of ambitious legally binding EU food waste reduction\r\ntargets. https://zerowasteeurope.eu/wp-content/uploads/2024/05/Prevent-Waste-Coalition-Policy-Briefing-\r\nFeasibility-of-ambitious-legally-binding-EU-food-waste-reduction-targets.pdf.\r\nHeike Vesper\r\nVorständin Politik und Transformation,\r\nWWF Deutschland\r\n3\r\n• DEUTSCHES NETZWERK SCHULVERPFLEGUNG E.V.\r\n• DEUTSCHE UMWELTHILFE (DUH) E.V.\r\n• EUROPEAN ENVIRONMENTAL BUREAU (EEB)\r\n• FEEDBACK EU\r\n• FOODSHARING E.V.\r\n• FOODWATCH DEUTSCHLAND E.V.\r\n• GERMAN ZERO E.V.\r\n• KATHOLISCHE LANDVOLK BEWEGUNG DEUTSCHLAND (KLB)\r\n• NATURSCHUTZBUND DEUTSCHLAND (NABU) E.V.\r\n• NETZWERK DER ERNÄHRUNGSRÄTE E.V.\r\n• RESTLOS GLÜCKLICH E.V.\r\n• SAFE FOOD ADVOCACY EUROPE\r\n• TAFEL DEUTSCHLAND E.V.\r\n• UMWELT DACHVERBAND ÖSTERREICH (UWD)\r\n• QUERFELD\r\n• TOO GOOD TO GO\r\n• WWF DEUTSCHLAND"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005819","regulatoryProjectTitle":"Anpassung des Fernstraßenausbaugesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3a/fe/312622/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210213.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":" \r\nSeite 1 von 7\r\nHintergrundpapier und Verbändeforderungen zur \r\nStudie des österreichischen Umweltbundesamtes \r\n‘Zukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung -\r\nFachliche Grundlage für eine zeitgemäße \r\nBedarfsplanüberprüfung des BVWP 2030‘\r\nDer aktuelle Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) für die Verkehrsinfrastrukturplanung bis \r\n2030 wurde bereits 2016 verabschiedet und ist nicht (mehr) zeitgemäß. Bereits bei der Erstellung \r\nwurden Klima- und der Naturschutz nachrangig behandelt und damals bestehende Gesetze \r\nunzureichend einbezogen. Die aktuell laufende und überfällige Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ), die \r\nvom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) alle fünf Jahre durchgeführt werden \r\nmuss, ist eine gute Möglichkeit, den Weg zu korrigieren und Deutschlands Verkehrsinfrastruktur \r\nzukunftsfest, zielorientiert und nachhaltig zu planen.\r\nDafür müssen verkehrliche Belange in Einklang mit Natur- Umwelt- und Klimaschutz gebracht und \r\nZielkonflikte gelöst werden. Seit Erstellung des BVWP 2030 wurden viele weitere, wegweisende \r\nnationale Gesetze und internationale Zielvereinbarungen in der Klima- und Naturschutzpolitik \r\nvereinbart. Dazu gehören bahnbrechende Entscheidungen wie das Pariser Klimaschutzabkommen, \r\ndas deutsche Klimaschutzgesetz oder die EU-Biodiversitätsstrategie. Diese Vereinbarungen müssen \r\ndie Grundlage für die weitere Umsetzung des BVWP 2030 bilden und dringend in die laufende \r\nBedarfsplanüberprüfung einbezogen werden. Weiterhin müssen die Instrumente zur Erarbeitung \r\ndes BVWP 2030 kritisch geprüft werden, wie etwa die Verkehrsprognosen, die dem Prinzip „Predict \r\nand Provide“ folgen und gesetzliche und politische Ziele im BPÜ-Verfahren nicht ausreichend \r\nabbilden. \r\nZudem zeigt sich mit Hinblick auf die angespannte Haushaltslage, massive Kostensteigerungen \r\nsowie schleppende Planungs- und Umsetzungsstände vieler Projekte des BVWP 2030, dass eine \r\nUmsetzung aller Projekte des aktuellen Plans schon allein aus finanziellen Gründen nicht realistisch \r\nist. Aus Klima- und Naturschutzsicht ist diese für die Straßenprojekte in jedem Fall abzulehnen. \r\nDie im Auftrag von NABU, NEE – DIE GÜTERBAHNEN und BUND beauftrage Studie des \r\nösterreichischen Umweltbundesamtes zeigt auf, welche Gesetze aus dem Klima- und Naturschutz \r\nund welche Schlüsse aus den bisherigen Investitionen und Verkehrsentwicklungen für eine \r\nkonsequente BPÜ herangezogen werden müssen, um eine Entscheidungsgrundlage für eine \r\nnachhaltige Infrastrukturplanung zu erarbeiten. Bundesregierung und Bundestag müssen jetzt die \r\nWeichen richtig stellen und die Umsetzung von klima- und umweltschädlichen Straßenbauprojekten \r\nstoppen. \r\n \r\nSeite 2 von 7\r\nDass ein Umsteuern bei einem derart komplexen Prozess wie der Infrastrukturplanung mit \r\nambitioniertem politischem Willen möglich ist, zeigen die vom österreichischen Umweltbundesamt\r\nbeschriebenen, internationale Beispiele, die hierfür als Vorbild dienen könnten. \r\nInhalte der Studie ‘Zukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung - Fachliche Grundlage \r\nfür eine zeitgemäße Bedarfsplanüberprüfung des BVWP 2030‘\r\nDer Neu- und Ausbau von Fernstraßen wirkt direkt negativ auf Natur-, Klima und Umweltziele und \r\nführt auch zu höheren umweltrelevanten Betriebsleistungen auf der Infrastruktur. Die \r\nVerfasser:innen der Studie erläutern nach einer Darstellung der Systematik von BVWP 2030 und \r\ndarauf aufbauenden Bedarfsplangesetzen, der nach 2016 gefassten Beschlüsse im Klima- und \r\nNaturschutz deren Umsetzung bei Straße und Schiene, analysieren die Verkehrsentwicklung auf \r\nStraße und Schiene, überprüfen die Rolle von Verkehrsprognosen und stellen die Relevanz der \r\nmassiven Kostensteigerung der letzten Jahre dar. Nach einem Vergleich der unterschiedlichen \r\nRealisierungsgeschwindigkeiten bei Straße und Schiene stellen sie anhand mehrerer internationaler \r\nBeispiele alternative Herangehensweisen an eine zukunftsfeste und zielorientierte \r\nInfrastrukturplanung dar. \r\nKlimaschutz\r\nDie Studie macht klar, dass aufgrund begrenzt verfügbarer Energiemengen eine signifikante \r\nEffizienzsteigerung im Verkehr erforderlich ist. Diese muss über den notwendigen \r\nTechnologiewechsel, insbesondere hin zur Elektromobilität, sowohl im Personen- als auch im \r\nGüterverkehr und bei allen Verkehrsträgern, hinausgehen. Darüberhinausgehend wird das \r\nErfordernis einer generellen Aktivitätsreduktion (Verkehrsvermeidung) ebenso identifiziert, wie die \r\nNotwendigkeit einer umfassenden Verlagerung von Personen- und Güterverkehr auf den besonders \r\nenergieeffizienten Verkehrsträger Schiene. In anderen Worten: die Reduktion des motorisierten \r\nIndividualverkehrs sowie des Güterverkehrs auf der Straße ist ein unverzichtbarer Baustein der \r\nintegrierten Energie- und Mobilitätswende und damit Voraussetzung zum Erreichen der nationalen \r\nund internationalen Klimavorgaben.\r\nGemäß den Zielen der Bundesregierung sollen bis 2030 hierzulande mindestens 15 Mio. reine E-Pkw \r\nfahren. Gleichzeitig soll gemäß Klimaschutzprogramm im Jahr 2030 etwa ein Drittel der \r\nFahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe \r\nerbracht werden (BMU, 2019). Beide Ziele sind nach aktueller Expert:inneneinschätzung nicht \r\neinzuhalten. Und selbst wenn diese ambitionierten Ziele für 2030 erreicht würden, wird der \r\nüberwiegende Teil der deutschen Fahrzeugflotte auch weit nach 2030 noch mit fossilen Kraftstoffen \r\nbetrieben werden und entsprechende Treibhausgase freisetzen.\r\nDieser Fakt ist auch für den Bau von Fernstraßen von Bedeutung, denn deren Befürworter:innen \r\nargumentieren gerne damit, dass auf den geplanten Fernstraßen zukünftig nur lokal emissionsfreie \r\nFahrzeuge fahren würden. \r\n \r\nSeite 3 von 7\r\nDass das nicht der Fall ist und welche alternativen und deutlich resilienteren Wege einige \r\neuropäische Staaten beschreiten, stellt das österreichische Umweltbundesamt in seiner Studie dar. \r\nDie Verfasser:innen erläutern Entwicklungen von Energie- oder Mobilitätsstrategien unter der \r\nPrämisse einer begrenzt verfügbaren, erneuerbaren Energiemenge. \r\nDaher muss der Hebel für die Reduktion der Treibhausgase im Verkehrsbereich anders ansetzen, da \r\nbis heute kein valider Plan vorliegt, wie diese Reduktion sonst erreicht werden kann. Die Zahlen vom \r\nUmweltbundesamt Deutschland für 2023 haben gerade wieder gezeigt, dass der Verkehrsbereich \r\ndie Klimaziele jedes Jahr aufs Neue reißt.\r\nWeiter wird erläutert, dass die Errichtung von Fernstraßeninfrastruktur zusätzlichen Verkehr \r\ngeneriert und durch diesen induzierten Verkehr das Gesamtverkehrsaufkommen erhöht. Dies ist \r\nmehrfach empirisch nachgewiesen und wissenschaftlich anerkannt. Dieser Effekt steht aufgrund des \r\ndadurch wachsenden Energiebedarfs in Widerspruch zu den beschriebenen Erfordernissen der \r\nSteigerung der Energieeffizienz und erschwert das Erreichen der Klimaziele, zu denen sich die \r\nBundesrepublik teilweise sogar gesetzlich verpflichtet hat. Hinzu kommen der erforderliche \r\nEnergieeinsatz und Emission von zusätzlichen Klimagasen als Folge der Errichtung und des Erhalts \r\nder Infrastruktur bei gleichzeitiger Reduktion potentieller natürlicher CO2-Senken durch \r\nzunehmende Bodenversiegelung. Diese Effekte können und müssen durch die aktuell laufende \r\nÜberprüfung der Bedarfspläne adressiert werden: eine zeitgemäße und zielorientierte \r\nBedarfsplanüberprüfung und die zugrundeliegende Verkehrsmodellierung müssen die \r\nZielsetzungen im Klimabereich verstärkt berücksichtigen und die Entwicklung des notwendigen \r\nZielsystems unterstützen.\r\nNatur- und Umweltschutz\r\nIn den kommenden Jahrzehnten könnten eine Million Tier- und Pflanzenarten von der Erde \r\nverschwinden. Auch hierzulande bedroht der rasante Verlust der biologischen Vielfalt unsere \r\nLebensgrundlagen. Mit 14,5% oder 5,2 Millionen Hektar sind bereits große Teile unseres Landes \r\ndurch Siedlungs- und Verkehrsflächen versiegelt, Tendenz weiter steigend. \r\nDie Verfasser:innen der Studie machen klar, dass bereits jetzt die gravierende \r\nFlächeninanspruchnahme für und die Zerschneidung durch Verkehrswege zahlreiche negative \r\nAuswirkungen auf Umwelt, Natur und Landschaft hat. Neben dem Verlust, der Zerschneidung, der \r\nFragmentierung und der Verinselung der Lebensräume für die wildlebende Flora und Fauna wirken \r\nsich u.a. auch die Schaffung physischer Barrieren sowie Lärm- und Lichtstörungen nachteilig auf die \r\nBiodiversität aus. \r\nDer Verkehrssektor wird als einer der Hauptverursacher für den weltweiten Rückgang der \r\nbiologischen Vielfalt angesehen. Insbesondere das Straßennetz ist für gravierende, negative \r\nEffekten für die biologische Vielfalt in Deutschland verantwortlich. Eine verantwortungsvolle \r\nVerkehrsinfrastrukturplanung, die die Ziele von Biodiversitäts- und Naturschutzprogrammen, -\r\nstrategien und -gesetzen ernsthaft berücksichtigt, ist daher ein wichtiger Hebel, um der \r\nBiodiversitätskrise zu begegnen. \r\n \r\nSeite 4 von 7\r\nDie Verfasser:innen belegen in ihrer Studie anhand von zahlreichen Gutachten, dass sowohl \r\nMinisterien, als auch Bundesbehörden wie das deutsche Umweltbundesamt von weiteren und \r\nzusätzlichen, teils erheblichen Beeinträchtigungen von wertvollen Flächen durch den aktuellen \r\nBundesverkehrswegeplan ausgehen.\r\nNaturschutzvorrangflächen, Großräume der Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume, besonders \r\nsensible Naturschutzflächen wie die Natura-2000-Gebiete und Großsäugerlebensräume werden \r\nzerstört oder beeinträchtigt, für die Flora und Fauna wertvolle sogenannte unzerschnittene \r\nverkehrsarme Räume (UZVR) weiter verkleinert. \r\nDie Studie erläutert, dass der weitere Ausbau von Verkehrsinfrastruktur und ganz besonders die \r\nUmsetzung von Fernstraßenbauvorhaben sich durch eine breite Palette von Auswirkungen, wie u.a. \r\nFlächeninanspruchnahme, Verlust von Lebensräumen und Zerschneidung, negativ auf die \r\nbiologische Vielfalt sowie Ökosysteme und die Anpassung an den Klimawandel auswirkt. Diese \r\nEffekte stehen im starken Widerspruch zu den Erfordernissen zur Verbesserung von Status und \r\nTrends von Arten und Lebensräumen, zum Schutz und der Vernetzung von ökologisch wertvollen \r\nLebensräumen sowie der Wiederherstellung wichtiger Ökosysteme zum Erhalt der Biodiversität und \r\nUnterstützung des Klimaschutzes. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich auf internationaler und \r\nnationaler Ebene gesetzlich zur Einhaltung dieser Ziele verpflichtet. Neben Gesetzen, die nach 2016 \r\nin Kraft getreten sind und nun bei der BPÜ berücksichtigt werden müssen, zeigt die Studie auf, dass \r\nbereits zur Zeit der Erarbeitung des BVWP bestehende Vereinbarungen nicht ausreichend \r\nberücksichtigt wurden. \r\nUmsetzungsstand und Kostenperspektiven\r\nInfrastrukturvorhaben wie der Neu- und Ausbau von Straßen und Schienen, erfordern eine \r\nausreichende und langfristig geplante Finanzierung. Gleiches gilt für den Bedarf an \r\nErsatzinvestitionen, der durch Alterung und immer weiter ausgebaute Netze ebenfalls steigt. \r\nDer Bundesverkehrswegeplan ist kein Finanzierungsplan. Dennoch wurden im BVWP 2030 \r\nKostenschätzungen vorgenommen und aufaddiert, um die beabsichtigte \r\nVerkehrsinfrastrukturpolitik der Bundesregierung darzustellen. Die Schätzungen wurden mit \r\nPreisstand 2014/15 vorgenommen, d.h. diese sind nahezu 10 Jahre alt. \r\nNachdem der Bundestag 2022 erstmals aktualisierte Kostenschätzungen vom BMDV eingefordert \r\nund erhalten hat, konnten die Verfasser:innen die nicht veranschlagten Kostensteigerungen mit \r\nHilfe von zwei Methoden für den Zeitraum bis 2030 für einen konstruierten Datensatz mit 1091 (von \r\n1.600 vorgesehenen) Straßenbauprojekten hochrechnen: zum einen durch Übertragung von \r\nErfahrungswerten der vergangenen Jahre, zum anderen durch die Fortschreibung eines \r\nBaukostenindex. Neben allgemeinen Baukostensteigerungen spielen konkrete Änderungen der \r\nVorhaben im Verlauf der Planung eine teils bedeutende, aber schwer verallgemeinerbare Rolle. \r\n \r\nSeite 5 von 7\r\nFür die Straße wird im Unterschied zu den Aussagen des BVWP 2030 ein um 39 bis 54 Mrd. höherer \r\nFinanzbedarf identifiziert. Für die Schienenprojekte werden Werte zwischen 53 und 56 Mrd. Euro\r\nermittelt. 57 Prozent der untersuchten Straßenbauprojekte sind in der Planung, Planfeststellung \r\noder noch nicht einmal angeplant. Vor diesem Hintergrund wird die Frage aufgeworfen, ob nicht ab \r\neinem gewissen Ausmaß der Kostensteigerungen eine Ist-Stand Evaluierung des Projekts und der \r\nnoch zu erwarteten Kosten durchgeführt werden sollte. Im Idealfall werden bei diesen \r\nEvaluierungen dann gleich neue gesellschaftspolitische Ziele (z.B. Klimavorgaben) in der Planung \r\nberücksichtigt. \r\nAuf der Grundlage der verfügbaren Daten bilanzieren die Verfasser:innen, dass von 2016 bis 2022\r\ninsgesamt 372,4 km Autobahnen und 760,1 km Bundesstraßen neu- oder ausgebaut wurden -\r\nzusammen also gut 1.130 Kilometer Bundesfernstraßen. Bei der Schiene wurden von 2017 bis 2023 \r\nnur 139 Streckenkilometer neu in Betrieb genommen oder elektrifiziert. Während das Verhältnis der \r\nAusgaben für Neu- und Ausbau zu Erhalt und Ersatz bei den Straßeninvestitionen mit 35/65 % \r\n(bezogen auf 40,46 Mrd. Euro Gesamtausgaben von 2016 bis 2022) etwas höher lag als im BVWP\r\n2030 vorgesehen, betrug es mit 26/74 % bei der Schiene (bezogen auf 30,01 Mrd. Euro \r\nGesamtausgaben von 2021 bis 2021) deutlich niedriger. In der Umsetzung des BVWP 2030 zeigt sich \r\ndamit ein deutliches Übergewicht beim Fernstraßenausbau und verkehrsträgerübergreifend, dass \r\ndie Finanzierung von Erhalt wie Ausbau der beiden Verkehrsnetze trotz oder wegen erheblicher \r\nKostensteigerungen den vom BVWP skizzierten Pfaden insgesamt nicht folgt und dies durch weitere \r\nKostensteigerungen immer unrealistischer wird. \r\nAnforderungen von BUND, NABU und GÜTERBAHNEN an die Bedarfsplanüberprüfung \r\nzum Bundesverkehrswegeplan 2030\r\n1. Klimawirkung erkennen und Planungen anpassen\r\nMit Blick auf die bestehende Rechtslage, die eine Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und des \r\nBundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) vorsieht, müssen sämtliche Treibhausgas-Emissionen von \r\nVerkehrsinfrastrukturinvestitionen umfassend ermittelt werden, d.h. umfassender, als es der jetzige \r\nBVWP tut. Beispielsweise müssen auch die Emissionen durch die Zerstörung natürlicher Senken \r\nberücksichtigt werden. Ebenfalls in diese Bewertung einfließen sollten mittel- und langfristige \r\nAuswirkungen bspw. durch Verkehrsverlagerung auf die Schiene, die im Koalitionsvertrag klar \r\nvereinbart wurde. Diese Bewertung muss als Grundlage dienen, um sowohl den Gesamtplan, als \r\nauch die jeweiligen Einzelprojekte zu bewerten und im Rahmen der BPÜ Anpassungen an den \r\nBedarfsplänen vorzunehmen. Insbesondere mit Blick auf die dauerhaft zu hohen \r\nTreibhausgasemissionen des deutschen Verkehrssektors sollten Prioritäten bei der \r\nVerkehrswegeplanung und -finanzierung grundsätzlich auf die Verbesserungen im Schienennetz \r\ninklusive eines naturverträglichen Ausbaus der Schieneninfrastruktur gelegt werden. Neue \r\nStraßenprojekte müssen auf ein Minimum begrenzt werden und vor allem in den Erhalt des bereits \r\nsehr dichten Straßennetzes in Deutschland investiert werden.\r\n \r\nSeite 6 von 7\r\n2. Auswirkungen auf die Natur neu bewerten\r\nNach Angaben des deutschen Umweltbundesamtes reißt der BVWP 2030 elf seiner zwölf \r\nselbstgesetzten Umweltziele. Zudem wurden entstehende Zerschneidungswirkungen und dadurch \r\nresultierende, notwendige Wiedervernetzungsmaßnahmen bislang unzureichend berücksichtigt. \r\nMit Blick auf die sich zuspitzende Biodiversitätskrise und den beschleunigten Verlust von \r\nLebensräumen und Arten ist klar, dass Naturschutz eine bedeutungsvolle Rolle bei den Planungen \r\nbekommen muss; Ausgleichsmaßnahmen sind immer nur die zweitbeste Lösung. Ziel muss bei allen \r\nProjekten sein, Landschaftszerschneidung, Biodiversitätsverluste, Bodenverluste und \r\nFlächenverbrauch von Anfang an zu vermeiden und dann so gering wie möglich zu halten. \r\nDie Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung zu Naturschutzthemen müssen im Rahmen der \r\nBedarfsplanüberprüfung in die Entwicklung zielkonformer Planalternativen einfließen und zur \r\ndauerhaften Streichung einzelner Projekte führen. Dafür müssen insbesondere wertvolle Flächen, \r\nwie Naturschutz- und Feuchtgebiete gesondert einbezogen werden.\r\n3. Kostenwahrheit aufzeigen und Pläne realistisch einordnen\r\nSeit jeher sind Bundesverkehrswegepläne überdimensioniert, wurden also in der Folge niemals nur\r\nannähernd umgesetzt. Trotz anderslautender Ankündigungen der damaligen Bundesregierung ist \r\ndies nach den Erkenntnissen der Studie auch beim BVWP 2030 der Fall. Deshalb muss im Rahmen \r\nder BPÜ, neben einer realistischen Abschätzung des Aufwandes samt Kostensteigerungen für Erhalt \r\nund Erneuerung bestehender Verkehrsinfrastrukturen ein Realitätscheck für die Finanzierung der \r\nnoch geplanten Projekte vorgenommen werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich Schäden \r\nan Klima und Umwelt perspektivisch auch in steigenden finanziellen Kosten widerspiegeln werden. \r\nNeue Infrastruktur verursacht in der Zukunft noch höheren Betriebsaufwand und \r\nErsatzinvestitionsbedarf. Finanzielle Mittel sowie Planungs- und Baukapazitäten können nur einmal \r\ngenutzt werden: Entweder für zusätzliche Straßen oder für den Erhalt von Verkehrsinfrastruktur und \r\nden naturverträglichen Ausbau der Schiene. Daher muss die Bedarfsplanüberprüfung die Annahmen \r\nzur Finanzierung des BVWP 2030 und dabei die Verteilung der Mittel auf Aus- und Neubau einerseits \r\nund Erhalt andererseits überprüfen und Vorschläge zur Anpassung entwickeln, gerade in Anbetracht \r\nbegrenzter personeller Kapazitäten in zuständigen Behörden, Planungsbüros und der Baubranche.\r\n4. Bundestag und Ministerien müssen Verantwortung übernehmen\r\nIn den Regelungen zur BPÜ ist nicht automatisch eine Befassung des Bundestages mit deren \r\nErgebnissen vorgesehen. Das BMDV muss die Abgeordneten lediglich über die Ergebnisse \r\ninformieren. Wir erwarten, dass diese einfordern, dass vom BMDV absehbare Verfehlungen von \r\nKlima-, Naturschutz- und Verkehrsverlagerungszielen quantifiziert dargestellt werden und mögliche \r\nzielkonforme Alternativen dargelegt werden. Nur so werden die Abgeordneten in die Lage versetzt, \r\neine objektive Einschätzung vorzunehmen und eine Anpassung der Bedarfspläne mit der Streichung \r\neinzelner besonders schädlicher Projekte zu diskutieren.\r\n \r\nSeite 7 von 7\r\nDer Bundestag hat zudem die Möglichkeit und aus Sicht der Verbände die Verpflichtung, im \r\nRahmen der jährlichen Haushaltsverhandlungen klare Priorität auf Infrastrukturinvestitionen zu \r\nsetzen, die der Mobilitätswende und dem Klimaschutz dienen. \r\nSo wird man auch dem Koalitionsvertrag gerecht, in dem neben dem Ziel der Verständigung über \r\ndie Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplan steht: „Wir streben einen \r\nneuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an.[…] Bis zur Bedarfsplanüberprüfung \r\ngibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte.“ Die Mitglieder des Bundestags \r\nsowie die Hausleitungen anderer Ministerien wie dem BMUV und dem BMWK sollten sich aktiv in \r\ndie Diskussion mit dem Bundesverkehrs- und dem Bundesfinanzministerium einbringen.\r\nStand: 03/24\r\nKontakt:\r\nPauline Schur, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. \r\npauline.schur@nabu.de, 030-284984-1873\r\nPeter Westenberger, DIE GÜTERBAHNEN -Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e.V.\r\nwestenberger@netzwerk-bahnen.de, 030-53149147–3\r\nJens Hilgenberg, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V. \r\njens.hilgenberg@bund.net, 030-27586-467"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bedarfsplanüberprüfung des BVWP 2030 \r\nVerkehrsinfrastrukturplanung \r\nFachlicher Bericht für eine zielorientierte \r\nZukunftsfeste \r\nZUKUNFTSFESTE \r\nVERKEHRSINFRASTRUKTURPLANUNG \r\nFachlicher Beitrag für eine zielorientierte \r\nBedarfsplanüberprüfung des BVWP 2030 \r\nFlorian Danzinger \r\nAnne Glatt \r\nHolger Heinfellner \r\nVito Satrapa \r\nSigrid Svehla-Stix \r\nWIEN 2024\r\nREP-0906 \r\nREPORT \r\nImpressum\r\nMedieninhaber und Herausgeber: Umweltbundesamt GmbH \r\nSpittelauer Lände 5, 1090 Wien/Österreich\r\nDiese Publikation erscheint ausschließlich in elektronischer Form auf https://www.umweltbundesamt.at/.\r\n© Umweltbundesamt GmbH, Wien, 2024\r\nAlle Rechte vorbehalten\r\nISBN 978-3-99004-748-4\r\nHolger Heinfellner \r\nFlorian Danzinger \r\nAnne Glatt \r\nHolger Heinfellner \r\nVito Satrapa \r\nSigrid Svehla-Stix \r\nKlara Brandl \r\nSarah Perfler, Doris Weismayr\r\n© Aleksandar Mijatovic – Fotolia.com \r\nNaturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)\r\nNetzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V./DIE GÜTERBAHNEN\r\nIn Zusammenarbeit mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz \r\nDeutschland e.V. (BUND)\r\nWeitere Informationen zu Umweltbundesamt-Publikationen unter: \r\nhttps://www.umweltbundesamt.at/\r\nProjektleitung \r\nAutor:innen \r\nLektorat \r\nLayout \r\nUmschlagfoto \r\nAuftraggeber \r\nPublikationen \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Inhaltsverzeichnis\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 3\r\nINHALTSVERZEICHNIS \r\n1 ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ................ 5\r\n2 EINLEITUNG ............................................................................................ 8\r\n2.1 Der Bundesverkehrswegeplan 2030 .................................................... 8\r\n2.2 Die Bedarfsplanüberprüfung ............................................................. 15\r\n2.3 Veränderte Rahmenbedingungen im Naturschutz, Klima- und \r\nUmweltschutz ...................................................................................... 17\r\n3 VERKEHRSENTWICKLUNG .................................................................... 20\r\n3.1 Personenverkehr ................................................................................. 20\r\n3.2 Güterverkehr ....................................................................................... 24\r\n3.3 Verkehrsprognose 2030 ...................................................................... 28\r\n3.4 Verkehrsprognosen für 2040 und 2051 .............................................. 29\r\n3.5 Kritik an der Gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose .................... 31\r\n3.6 Bedeutung für die BPÜ ........................................................................ 36\r\n4 KLIMASCHUTZ ...................................................................................... 38\r\n4.1 Status Quo ............................................................................................ 38\r\n4.2 Zielsetzungen ....................................................................................... 40\r\n4.3 Bedeutung für die BPÜ ........................................................................ 43\r\n5 BIODIVERSITÄT ..................................................................................... 45\r\n5.1 Status Quo – Ökosysteme unter Druck ............................................. 45\r\n5.2 Zielsetzungen ....................................................................................... 48\r\n5.2.1 Vor 2016 gesetzte und im BVWP genannte Ziele ..................................... 48\r\n5.2.2 Vor 2016 gesetzte und im BVWP nicht genannte Ziele ............................ 50\r\n5.2.3 Nach 2016 gesetzte Ziele ............................................................................. 51\r\n5.3 Bedeutung für die BPÜ ........................................................................ 53\r\n6 UMSETZUNGSSTAND UND KOSTENPERSPEKTIVEN ........................... 56\r\n6.1 Ergebnisse der Analyse im Bereich Straße ....................................... 57\r\n6.2 Ergebnisse der Analyse im Bereich Schiene ...................................... 61\r\n6.3 Bedeutung für die BPÜ ........................................................................ 63\r\n6.4 Daten und Methodik ........................................................................... 64\r\n7 EXKURS ÖSTERREICH, SCHOTTLAND, IRLAND UND WALES .............. 66\r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Inhaltsverzeichnis\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 4\r\n7.1 Österreich ............................................................................................ 66\r\n7.2 Schottland ............................................................................................ 68\r\n7.3 Irland .................................................................................................... 71\r\n7.4 Wales .................................................................................................... 72\r\n7.5 Weitere Beispiele von Pkw-Verkehr-Reduktionszielen .................... 74\r\nABBILDUNGSVERZEICHNIS ............................................................................... 75\r\nTABELLENVERZEICHNIS .................................................................................... 77\r\nLITERATURVERZEICHNIS ................................................................................... 78\r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 5\r\n1 ZUSAMMENFASSUNG UND \r\nHANDLUNGSEMPFEHLUNGEN \r\nDer Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 ist das wichtigste Instrument der \r\nmittel- und langfristigen Planung auf Bundesebene zum Ausbau, Neubau, Erhalt \r\nund zur Erneuerung von Bundesfernstraßen, Schienenwegen und Wasserstra\u0002ßen in Deutschland. Der im Jahr 2016 von der Bundesregierung verabschiedete \r\nund nach wie vor gültige BVWP 2030 ist die Grundlage, auf der das Bundesfern\u0002straßengesetz, das Bundesschienenwegeausbaugesetz und das Bundeswasser\u0002straßengesetz anschließend vom Gesetzgeber beschlossen wurden. Gemäß den \r\njeweiligen Paragraphen 4 in den genannten Ausbaugesetzen ist das Bundesmi\u0002nisterium für Digitales und Verkehr (BMDV) dazu verpflichtet, spätestens alle \r\nfünf Jahre die Bedarfspläne zu überprüfen, somit kann in regelmäßigen Abstän\u0002den auf neue Entwicklungen und Erfordernisse eingegangen werden. Diese Be\u0002darfsplanüberprüfung (BPÜ) wäre somit 2021 durchzuführen gewesen. Damit \r\ndas BMDV den gesetzlichen Auftrag zur BPÜ erfüllen kann, hat es nach eigener \r\nAussage eine neue Verkehrsprognose mit dem Zielhorizont 2040 (VP 2040) be\u0002auftragt. Die Ergebnisse der BPÜ werden demnach von jenen der VP 2040 de\u0002terminiert. Ob, ähnlich wie im Zuge der Bedarfsplanüberprüfung 2010 zum \r\nBVWP 2004, eine Übersicht des Umsetzungsstandes der BVWP-Planung acht \r\nJahre nach dessen Beschluss vorgesehen ist, ist auf Basis der verfügbaren Infor\u0002mationen derzeit unklar. Wie auch die BPÜ selbst befindet sich die VP 2040 \r\nnach wie vor in Bearbeitung. Der Abschluss der BPÜ ist für Sommer 2024 ange\u0002kündigt. \r\nDer BVWP 2030 wurde auf Basis festgelegter Ziele entwickelt, seine Erstellung \r\nvon den Ländern begleitet und schließlich mittels einer darauffolgenden Nut\u0002zen-Kosten-Analyse und Strategischen Umweltprüfung (SUP) umwelt- und na\u0002turschutzfachlich beurteilt. Der Entwurf des BVWP 2030 und der dazugehörige \r\nUmweltbericht als Ergebnis der SUP wurden im Frühling 2016 der Öffentlichkeit \r\nvorgestellt. Stellungnahmen konnten an das BMDV gerichtet werden. Jeder die\u0002ser Schritte wurde und wird von unterschiedlichen Nichtregierungsorganisatio\u0002nen und Interessenvertretungen aus unterschiedlichen Gründen kritisiert. Ins\u0002besondere die gewählte Bewertungsmethode, die die Umweltfolgen der Ver\u0002kehrsinfrastrukturprojekte nur unzureichend berücksichtigt, wird den geltenden \r\nAnforderungen aus anderen Bereichen, wie dem Natur- und Klimaschutz nicht \r\ngerecht. Die stetige Klimaerwärmung und der fortschreitende Biodiversitätsver\u0002lust haben sich seit Verabschiedung des BVWP 2030 weiter verschärft und der \r\nVerkehrssektor hat da wie dort wesentlichen Anteil an den negativen Entwick\u0002lungen. Darauf reagierend, wurden auf globaler, europäischer und nationaler \r\nEbene ambitionierte Ziele vereinbart und in Übereinkommen, Strategien und \r\nGesetzen niedergeschrieben. Diese Ziele erfordern eine umfangreiche Transi\u0002tion des Gesellschafts- und Wirtschaftssystems im Allgemeinen und eine tief\u0002greifende integrierte Energie- und Mobilitätswende im Speziellen. \r\nIm Herbst 2023 wurde das Umweltbundesamt vom Naturschutzbund Deutsch\u0002land e.V. (NABU) und dem Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V./DIE \r\nGÜTERBAHNEN in Zusammenarbeit mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 6\r\nDeutschland (BUND) beauftragt mit der Studie für eine zielorientierte Bedarfs\u0002planüberprüfung des BVWP 2030. Das Umweltbundesamt untersuchte, wie eine \r\nBPÜ zum BVWP 2030 auszugestalten ist und welche Kriterien sie erfüllen muss, \r\num den genannten neuen Zielsetzungen und den notwendigen Entwicklungen \r\nim Rahmen der Energie- und Mobilitätswende gerecht zu werden. Analysiert \r\nwurden die verkehrlichen Grundlagen rund um die historische und prognosti\u0002zierte Verkehrsentwicklung (Kapitel 3), deren Auswirkungen auf die Erreichbar\u0002keit der gesetzten Ziele in den Bereichen Klimaschutz (Kapitel 4) und Biodiversi\u0002tät (Kapitel 5) sowie im Vergleich zum BVWP und den Bedarfsgesetzen Straße\r\nund Schiene selbst die bisher getätigten Investitionen samt Abschätzung der \r\nkünftigen Kostenentwicklung (Kapitel 6). Abschließend wurden internationale \r\nBeispiele für alternative Vorgehensweisen in Zusammenhang mit Verkehrsinfra\u0002strukturplanung diskutiert (Kapitel 7).\r\nDie vorliegende Studie fasst die wesentlichen Erkenntnisse aus den Prozessen \r\nrund um den BVWP 2030 und die laufende BPÜ zusammen und kommt nach \r\nAnalyse der bislang veröffentlichten Informationen und Unterlagen zu dem Er\u0002gebnis, dass eine planmäßige Umsetzung des BVWP 2030 aufgrund des derzeiti\u0002gen Umsetzungsstands, wie auch der hohen Investitionserfordernisse als un\u0002wahrscheinlich einzustufen ist. Zudem lässt sich feststellen, dass die Verkehrsin\u0002frastrukturplanung in Deutschland noch nicht oder nicht im erforderlichen Aus\u0002maß auf die Erreichung der selbstgesetzten sowie teilweise rechtsverbindlich \r\nvorgegebenen Ziele im Zusammenhang mit Klimaschutz und Biodiversitäts\u0002erhalt ausgerichtet ist. Dies im Wesentlichen deshalb, da die aktuell vorherr\u0002schende Form der Verkehrsinfrastrukturplanung empirisch nachweisbar wieder \r\nzusätzlichen Personen- und Güterverkehr verursacht und Zielsetzungen hin\u0002sichtlich einer Reduktion des Energieeinsatzes und somit einer Senkung der \r\nTreibhausgasemissionen entgegensteht. Hinzu kommt eine signifikante Steige\u0002rung der tatsächlichen Baukosten im Vergleich zum veranschlagten Investitions\u0002bedarf mit Kostenstand 2014. Im Verkehrsträgervergleich fällt der deutlich hö\u0002here Budgeteinsatz des Bundes für Aus- und Neubau, Erhalt und Erneuerung \r\nvon Straßen im Vergleich zur Schiene auf. Für das zuverlässige Erreichen von \r\nKlima- und Naturschutzzielen sollten Szenarien entwickelt werden, in denen auf \r\ndie beschriebenen umweltrelevanten Entwicklungen, insbesondere in den Be\u0002reichen Biodiversität und Klimaschutze, reagiert und den in diesen Materien \r\nteilweise bundesgesetzlich festgeschriebenen Zielen Rechnung getragen wird. \r\nZusammenfassend lassen sich folgende Handlungsempfehlungen ableiten: \r\n1. Berücksichtigung aller ratifizierten bzw. selbst gesetzten globalen, euro\u0002päischen und nationalen gesetzlichen und verbindlichen Ziele in Zusam\u0002menhang mit Natur- und Klimaschutz und der damit in Verbindung ste\u0002henden Mobilitätswende in den gegenwärtigen und kommenden Pla\u0002nungs- und Prüfungsprozessen, insbesondere der BPÜ zum BVWP 2030 \r\nund den dahinterliegenden Finanzierungsprozessen. Dies mit dem Ziel \r\nder Realisierung von Verkehrsinfrastruktur in Deutschland, die den ver\u0002kehrlichen und umweltbezogenen Zielen von Bund und Europäischer \r\nUnion Vorschub leistet. \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 7\r\n2. Zwischenevaluation der prognostizierten Investitionsbedarfe und der tat\u0002sächlich getätigten Investitionen, getrennt nach Verkehrsträgern, und Be\u0002rücksichtigung der Ergebnisse als Grundlage für eine realitätsnahe Priori\u0002sierung und Planung, insbesondere im Rahmen der laufenden BPÜ. \r\n3. Übergang von der historisch vorherrschenden „Predict and Provide“-Pla\u0002nung zur „Decide and Provide“-Planung, insbesondere durch Anwendung \r\nbestehender sowie Entwicklung neuer Methoden zur Bewertung der Aus\u0002wirkungen von Verkehrsinfrastrukturplanung auf Klima und Biodiversität. \r\nAußerdem Einbeziehung und entsprechend hohe Gewichtung dieser in \r\nden laufenden und kommenden Planungs- und Prüfungsprozessen. \r\n4. Anwendung bestehender sowie Entwicklung neuer innovativer Werk\u0002zeuge für die Verkehrsinfrastrukturplanung, insbesondere rund um die \r\nEntwicklung von Verkehrsprognosen, mit denen ein Verkehrssystem ab\u0002gebildet werden kann, das die Erreichung der verkehrlichen und umwelt\u0002bezogenen Ziele unterstützt. \r\n5. Schaffung größtmöglicher Verlässlichkeit und Transparenz in der Daten\u0002erhebung, der Entwicklung der Verkehrsprognosen sowie der kontinuierli\u0002chen Bedarfsplanüberprüfung. \r\nDiese Handlungsempfehlungen sind die Grundlage für eine zeitgemäße, zielori\u0002entierte Bedarfsplanüberprüfung des BVWP 2030 und erforderliche Vorausset\u0002zung für höchstmögliche Erreichungsgrade aller gesetzlichen und anderen ver\u0002bindlichen, nationalen und internationalen Klima- und Naturschutzziele. \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Einleitung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 8\r\n2 EINLEITUNG \r\n2.1 Der Bundesverkehrswegeplan 2030 \r\nDer Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 aus dem Jahr 2016 ist ein Rahmen\u0002programm für Investitionen der Bundesregierung zur Verkehrsinfrastrukturpla\u0002nung in Deutschland. Er gilt als wichtigstes Instrument zur langfristigen Planung \r\nvon Aus- und Neubau, ebenso wie Erhalt und Erneuerung von Bundesfernstra\u0002ßen, Schienenwegen und Wasserstraßen, welche in der Verantwortung des \r\nBundes liegen. Der BVWP wird alle zehn bis 15 Jahre vom Bundesministerium \r\nfür Digitales und Verkehr (BMDV) unter Einbindung der Bundesländer erstellt \r\nund in weiterer Folge vom Bundeskabinett beschlossen. \r\nDer BVWP bildet die Grundlage sowohl für das Bundesfernstraßenausbaugesetz \r\n(FStrAbG), das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) und das Bun\u0002deswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG) als auch für die darin enthaltenen \r\nBedarfspläne. Die Ausbaugesetze werden von Bundestag und Bundesrat verab\u0002schiedet, womit die im BVWP enthaltenen konkreten Baumaßnahmen eine ge\u0002setzliche Verankerung im Sinne eines vom Gesetzgeber festgestellten verkehrli\u0002chen Bedarfs und öffentlichen Auftrages erhalten. Das ist entscheidend für die \r\nFinanzierung der Planung und die spätere Abwägung des Vorhabens mit entge\u0002genstehenden öffentlichen und privaten Belangen angesehen. Diese Ausbauge\u0002setze legen letztlich fest, welche Aus- und Neubauprojekte geplant und aus dem \r\nBundeshaushalt finanziert werden, sowie mit welcher Dringlichkeit. \r\nSchematische Darstellung des „Lebenszyklus“ des BVWP \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf der \r\nDarstellung des BMDV (BMDV, 2024) \r\nBVWP 2030 \r\nAusbaugesetze \r\nAbbildung 1: \r\nSchematische Darstel\u0002lung der Bundesver\u0002kehrswegeplanung. \r\nAusbaugesetze mit \r\nBedarfsplänen\r\nJährliche \r\nHaushaltsgesetze\r\nEbene der \r\nLegislative\r\nEbene der \r\nExekutive\r\nEbene der \r\nEinzelprojekt\u0002planung\r\nBundesverkehrs\u0002wegeplan(BVWP)\r\nFünfjahrespläne \r\n(IRP)\r\nPlanungsauftrag Weitere \r\nFachplanung\r\nBaurecht Bauausführung\r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Einleitung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 9\r\nDer BVWP selbst ist kein Finanzierungsplan. Dementsprechend bedeutet die \r\nAufnahme eines Projekts in den BVWP keine Finanzierungszusage und auch \r\nkeine verbindliche Terminisierung der Durchführung (Allianz pro Schiene, o. J.). \r\nDamit die in den Ausbaugesetzen beschlossenen Bauprojekte realisiert werden \r\nkönnen, stellt das BMDV Investitionsrahmenpläne (IRP) für jeweils einen Zeit\u0002raum von fünf Jahren auf, die allerdings keine verbindliche Finanzierung regeln. \r\nDarin werden die Investitionsschwerpunkte für Erhalt, Aus- und Neubau ver\u0002kehrsträgerübergreifend festgelegt (BMDV, 2022b). Auf der Grundlage dieser \r\nIRP soll die jährliche Mittelbereitstellung im Rahmen des Bundeshaushalts für \r\ndie im BVWP vorgesehenen Infrastrukturprojekte erfolgen (Agora Verkehrs\u0002wende, 2023). \r\nAktuell gilt der BVWP 2030, der am 3. August 2016 vom Bundeskabinett be\u0002schlossen wurde. Dort heißt es: „Kernanliegen des BVWP 2030 sind der Erhalt \r\nder Bestandsnetze und die Beseitigung von Engpässen auf Hauptachsen und in \r\nwichtigen Verkehrsknoten.“ Letzteres soll durch Realisierung von „Aus- und \r\nNeubauprojekten“ erfolgen (BMDV, 2022b). Nach dem parlamentarischen Ver\u0002fahren wurden die drei Ausbaugesetze am 2. Dezember 2016 im Bundestag be\u0002schlossen. Das Bundesschienenwegeausbaugesetz bedarf gemäß Art. 87e \r\nAbs. 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) zudem der \r\nZustimmung des Bundesrats. Diese erfolgte am 16. Dezember 2016 (Bundesrat, \r\n16. Dezember 2016). \r\nDas im Plan abgeschätzte Gesamtvolumen des BVWP 2030 umfasst \r\n269,6 Mrd. Euro, knapp die Hälfte davon entfällt auf den Straßenverkehr (siehe \r\nAbbildung 2). 84 % des Gesamtvolumens sollen im Zeitraum 2016 bis 2030 um\u0002gesetzt werden, der Rest soll zur „Abfinanzierung von Vorhaben [eingesetzt wer\u0002den], die erst in einer späten Phase des BVWP-Geltungszeitraums begonnen und \r\nnach 2030 zu Ende finanziert werden“. Laut BMDV soll die Umsetzung des Plans \r\nzur Entlastung auf Bundesfernstraßen führen, mehr Kapazitäten im Personen\u0002und Güterverkehr auf der Schiene bereitstellen und wirtschaftlichere Transport\u0002möglichkeiten auf den Wasserstraßen schaffen (BMVI, 2016a, BMDV, 2022b). \r\nInvestitions\u0002rahmenpläne \r\nBeschluss des BVWP \r\n2030 im Dezember \r\n2016 \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Einleitung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 10\r\nGeplantes Gesamtinvestitionsvolumen verteilt auf die Verkehrsträger \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf Daten des BMDV \r\n(BMDV, 2022b) \r\nIm Vergleich zum BVWP 2003 erhöhte sich das geplante Gesamtinvestitionsvo\u0002lumen ausgehend von 173,2 Mrd. um rd. 56 % (BMVI, 2016a, BMDV, 2022b). In \r\nAbbildung 3Abbildung 3 ist die Verteilung der Mittel gemäß des BVWP 2030 auf \r\ndie drei Verkehrsträger im Vergleich zum BVWP 2003 dargestellt. Für die Straße \r\nwurde das geplante Investitionsvolumen um 49 % erhöht, für die Schiene um \r\n55 % und für die Wasserstraße (von einem niedrigen Niveau ausgehend) um \r\n110 %. \r\nInvestitionsvolumen BVWP 2030 versus BVWP 2003 nach Verkehrsträgern \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf Daten des BMDV \r\n(BMDV, 2022b) \r\n49 %\r\n42 %\r\n9 %\r\nStraße Schiene Wasserstraße\r\n0\r\n20\r\n40\r\n60\r\n80\r\n100\r\n120\r\n140\r\nStraße Schiene Wasserstraße\r\nMrd. Euro\r\n2003 2030\r\nAbbildung 2: \r\nVerteilung des Gesamt\u0002investitionsvolumens des \r\nBVWP 2030. \r\nAbbildung 3: \r\nInvestitionsvolumen des \r\nBVWP 2030 versus \r\nBVWP 2003. \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Einleitung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 11\r\nAls oberstes Ziel des BVWP 2030 wird die Schaffung leistungsfähiger Verkehrs\u0002netze für die reibungslose Mobilität im Personen- und Güterverkehr genannt \r\n(BMVI, 2016a). Im Bericht zur Grundkonzeption für den Bundesverkehrswege\u0002plan 20151\r\n sind die übergeordneten und abgeleiteten Ziele des BVWP 2030 fest\u0002gehalten (BMVI, 2014): \r\n1. Mobilität im Personenverkehr ermöglichen, \r\n2. Sicherstellung der Güterversorgung, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit \r\nvon Unternehmen, \r\n3. Erhöhung der Verkehrssicherheit, \r\n4. Reduktion der Emissionen von Schadstoffen und Klimagasen, \r\n5. Begrenzung der Inanspruchnahme von Natur und Landschaft, \r\n6. Verbesserung der Lebensqualität einschließlich der Lärmsituation in Regi\u0002onen und Städten. \r\nGemäß dem damaligen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruk\u0002tur (BMVI)2\r\n kann die Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsträ\u0002ger, wie Schiene und Wasserstraße, einen Beitrag zur Reduktion von Treibhaus\u0002gasen leisten. Trotzdem wurde bei den Zielsetzungen des BVWP 2030 von der \r\nFestlegung eines expliziten Modal Split-Ziels abgesehen. Verkehrsverlagerung \r\nkönne nur geringfügig durch den Ausbau von Verkehrsinfrastruktur allein er\u0002reicht werden, z. B. würde der Ausbau von Schienenwegen den Anteil der Bahn \r\nam Modal Split nur in geringem Ausmaß erhöhen. Der BVWP 2030 könne also \r\nauf die Verkehrsverlagerung nur sehr begrenzt Einfluss nehmen. Ein ambitio\u0002niertes Modal Split-Ziel im Zusammenhang mit Verkehrsinfrastrukturmaßnah\u0002men sei demnach von vorneherein zum Scheitern verurteilt, weshalb von einem \r\nexpliziten Modal Split-Ziel im Rahmen des BVWP 2030 abgesehen wurde (BMVI, \r\n2014). Diese Prämisse ist in der Verkehrswissenschaft aber umstritten, da die \r\ninfrastrukturellen Rahmenbedingungen unser Mobilitätsverhalten sehr wohl be\u0002einflussen (FIS, 2023). Länder wie Österreich, Irland, Israel oder Neuseeland \r\n(siehe Kapitel 00) haben in ihren nationalen Strategien direkt oder indirekt Mo\u0002dal-Split-Ziele verankert haben. \r\nDas BMDV legt die Leitlinien für die Erstellung des BVWP fest und beauftragt die \r\nErstellung von Verkehrsprognosen, welche als Grundlage für den BVWP dienen. \r\nDie Verkehrsprognose 2030 bildet die Basis für den BVWP 2030 und besteht aus \r\nfolgenden sechs Teilen (BMDV, 2022c): \r\n⚫ Strukturdatenprognose 2030: Prognose der ökonomischen und demogra\u0002phischen Entwicklung \r\n⚫ Seeverkehrsprognose 2030: Prognose des Seeverkehrs, Hafenumschläge \r\nund Seehafenhinterlandverkehre \r\n \r\n1\r\n Zunächst wurde der aktuell gültige BVWP 2030 nach dem ursprünglich geplanten Jahr der \r\nVerabschiedung BVWP 2015 benannt. Später fand eine Umbenennung auf das Zieljahr statt. \r\n2\r\n Damaliger Name des derzeitigen BMDV im Zeitraum 2013–2021. \r\nZiele des BVWP 2030 \r\nkein Modal Split-Ziel \r\nfür den BVWP 2030 \r\nVerkehrsprognose als \r\nGrundlage für den \r\nBVWP 2030 \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Einleitung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 12\r\n⚫ Verkehrsverflechtungsprognose 2030: Verkehrsverflechtungen des Güter\u0002und Personenverkehrs basierend auf der Strukturdatenprognose 2030 \r\nund der Seeverkehrsprognose 2030 \r\n⚫ Sektoralprognosen, in denen die Verkehrsströme aus der Verkehrsver\u0002flechtungsprognose für das Basisjahr 2010 und das Prognosejahr 2030 auf \r\ndie verkehrsträgerspezifischen Verkehrsnetze umgelegt werden. Die Sek\u0002toralprognosen bilden eigenständige Teile der Verkehrsprognose 2030 \r\nund wurden getrennt für die Verkehrsträger \r\n⚫ Straße, \r\n⚫ Schiene und \r\n⚫ Wasserstraße entwickelt. \r\nIn der Verkehrsprognose 2030 sind sowohl alle Ströme mit Quelle und/oder Ziel \r\nin Deutschland als auch die Transitverkehre, welche die Verkehrsinfrastruktur in \r\nDeutschland beanspruchen, enthalten (BMDV, 2022e). \r\nBund, Bundesländer und im Falle des Verkehrsträgers Schiene vor allem die \r\nDeutsche Bahn AG sowie auch Verbände und Bürger:innen meldeten den „Be\u0002darf“ für Neu- und Ausbau von Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenstrecken \r\nund Wasserstraßen an, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen (BMDV, \r\n2022c). Es handelt sich beim Projektanmeldungsverfahren um keinen gesetzlich \r\nverankerten und strukturierten Prozess; das Verfahren läuft dezentral, länder\u0002zentriert und basiert nicht auf Gesamtnetzbetrachtungen. Bis zur Abgabefrist \r\nlagen weder die Prognoseergebnisse noch die Kriterien des Bundes zur Projekt\u0002priorisierung vor (Agora Verkehrswende, 2023). Der Begriff des Bedarfs ist somit \r\nzu relativieren: Dieser wurde nicht nur anhand objektiver Kriterien abgeleitet. \r\nAufgrund der fehlenden Information zu entsprechenden fachlichen Grundlagen \r\nist nicht erkenntlich, ob es sich nicht (auch) um „vermutete Bedarfe“ bzw. ge\u0002wünschte Infrastrukturerweiterungen ohne grundlegende verkehrliche Notwen\u0002digkeit handelt. Für den aktuellen BVWP 2030 wurden in der Einreichphase von \r\nEnde 2012 bis Anfang 2014 ca. 2.000 Projektvorschläge angemeldet (BMDV, \r\n2019). Diese konkreten Vorschläge wurden im Anschluss vom BMDV mithilfe \r\nder Verkehrsprognosen, einer Nutzen-Kosten-Analyse, einer umwelt- und natur\u0002schutzfachlichen Beurteilung sowie einer raumordnerischen und städtebauli\u0002chen Bewertung geprüft und die als notwendig erachteten Projekte ausgewählt. \r\nDie vorgeschlagenen und letztlich ausgewählten Projekte (oder Teile davon) fin\u0002den sich aber teilweise auch in vorangegangenen Bundesverkehrswegeplänen \r\nwie jenen aus den Jahren 2003 und sogar 1992 wieder (Deutscher Bundestag, \r\n1993, Deutscher Bundestag, 2003). Projekte eines BVWP haben demnach keine \r\nUmsetzungsgarantie und kommen manchmal jahrzehntelang nicht über den \r\nStatus eines Vorhabens hinaus. \r\nDas Kernstück für die Bewertung der eingereichten Projekte bildet die Nutzen\u0002Kosten-Analyse (BMDV, 2022c). Hier wurden jeweils zwölf, in Geldeinheiten aus\u0002drückbare, positive und negative Auswirkungen evaluiert und den veranschlag\u0002ten Investitionskosten als Hauptkostenkomponente gegenübergestellt. Diese \r\nNutzenkomponenten sind (BMVI, 2016a): \r\n⚫ Veränderung der Betriebskosten \r\nrund 2.000 Aus- und \r\nNeubauprojekte als \r\nBedarf eingereicht \r\nNutzen-Kosten-Analyse \r\nals Kernstück der \r\nBewertung \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Einleitung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 13\r\n⚫ Veränderung der Reisezeit \r\n⚫ Veränderung der Transportzeitnutzen der Ladung (Anm.: im Güterverkehr) \r\n⚫ Veränderung der Zuverlässigkeit (Anm.: hinsichtlich Nutzbarkeit der Infra\u0002struktur) \r\n⚫ Veränderung des Impliziten Nutzen (Anm.: hinsichtlich des individuellen \r\nMobilitätsverhaltens) \r\n⚫ Veränderung der Verkehrssicherheit \r\n⚫ Veränderung der Geräuschbelastung \r\n⚫ Veränderung der Abgasbelastung \r\n⚫ Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen \r\n⚫ Veränderung der innerörtlichen Trennwirkung der Infrastruktur \r\n⚫ Nutzen bei konkurrierenden Verkehrsträgern (Anm.: Gesamtwirkung in ei\u0002nem multimodalen Verkehrssystem) \r\n⚫ Veränderung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Verkehrswege \r\nIn den BVWP 2030 wurden letztlich nur solche Verkehrsinfrastrukturprojekte \r\naufgenommen, welche ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis größer Eins (>1) \r\naufweisen, da sie damit als gesamtwirtschaftlich vorteilhaft bewertet werden. \r\nDas bedeutet, dass der errechnete Nutzen eines Projekts nur geringfügig über \r\nden prognostizierten Kosten (einschließlich z. B. Kosten aus Abgasbelastungen, \r\nGeräuschbelastungen oder Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der \r\nInfrastruktur) liegen musste, damit das Projekt in den BVWP 2030 aufgenom\u0002men wurde. \r\nDie Bewertungsfaktoren dieser Nutzen-Kosten-Analyse wurden vielfach als un\u0002tauglich kritisiert (Lehrkamp und Bormann, 2018, Bund für Umwelt und Natur\u0002schutz Deutschland e.V., 2018): Die realisierbaren Reisezeitgewinne im Perso\u0002nenverkehr wurden besonders hoch gewertet und waren durch Aufsummie\u0002rung zahlreicher geringer Zeiteinsparungen bei vielen Projekten ausschlagge\u0002bend für die Aufnahme in den BVWP 2030. Zudem definierten die einreichen\u0002den Bundesländer die Baukosten sowie Eingangsparameter zur Beurteilung von \r\nTransportkostensenkungen und Reisezeitgewinnen, welche im Zuge der Nut\u0002zen-Kosten-Analyse nicht weiter überprüft wurden. Andererseits wurden im \r\nRahmen der Nutzen-Kosten-Analyse nur ausgesuchte Umweltwirkungen erfasst, \r\nweshalb Vorhaben mit hohen negativen Umweltfolgen, systematisch profitabler \r\nausgewiesen wurden, als sie es volkswirtschaftlich sind (Meya, Droste und \r\nKlauer, 2016). Zukünftig an Bedeutung gewinnende und potenziell das Nutzen\u0002Kosten-Verhältnis verschiebende Faktoren, wie verhaltenswirksame CO2-Preise \r\noder die Bepreisung von Straßennutzung auch für den Personenverkehr wur\u0002den ausgespart (Agora Verkehrswende, 2023). \r\nDie umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung der Projektvorschläge \r\nmusste beim BVWP 2030 per Gesetz3\r\n erstmals als Strategische Umweltprüfung \r\n(SUP) erfolgen, die darauf abzielt, frühzeitig mögliche Folgen eines Programms \r\n \r\n3\r\n Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie \r\n2001/42/EG (SUPG) vom 25. Juni 2005\r\nKritik an der Nutzen\u0002Kosten-Analyse \r\nStrategische \r\nUmweltprüfung \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Einleitung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 14\r\nfür die Umwelt zu identifizieren. Hierfür wurden die zuvor im Rahmen der Nut\u0002zen-Kosten-Analyse in Geldeinheiten quantifizierten Umweltauswirkungen eines \r\nProjekts als Nutzensumme Umwelt aufsummiert. Darüber hinaus erfolgte die \r\nthemenspezifische Quantifizierung weiterer neun Umweltkriterien. Jedes ein\u0002zelne Umweltkriterium wurde anhand eines Punktesystems bewertet und die\r\nProjekte mittels der projektbezogenen Summe in hohe, mittlere, geringe oder \r\ngar keine Umweltbetroffenheit kategorisiert. Im Weiteren wurden die Umwelt\u0002auswirkungen des gesamten BVWP 2030 bewertet, wofür die erfassten Umwelt\u0002auswirkungen der Aus- und Neubauprojekte zusammengefasst und in Relation \r\nzu bundesweiten Zielsetzungen im Umwelt- und Naturschutz gesetzt wurden. \r\nFür jedes Umweltkriterium erfolgte eine Zuordnung des BVWP 2030 in fünf Ka\u0002tegorien von „deutlich positiver Beitrag zur Zielerreichung“ bis „deutlich negati\u0002ver Beitrag zur Zielerreichung“. (Agora Verkehrswende, 2023)\r\nIm Zusammenhang mit der SUP besteht auch die Pflicht, die Öffentlichkeit ein\u0002zubinden. Im Zeitraum vom 21.03.2016–02.05.2016 hatten Behörden, Verbände \r\nund die Öffentlichkeit (auch Privatpersonen) die Möglichkeit, zum zuvor veröf\u0002fentlichten BVWP-Entwurf sowie zum Umweltbericht Stellung zu beziehen. Dies \r\nwurde durch rund 39.000 Stellungnahmen wahrgenommen (rund die Hälfte da\u0002von betrafen Umweltthemen), welche laut BMDV in einem mehrstufigen Pro\u0002zess fachlich und inhaltlich geprüft worden seien. Das BMDV dokumentierte in \r\neinem Bericht, wie mit den eingereichten Stellungnahmen umgegangen wurde \r\n(BMDV, 2022c). \r\nInsbesondere die durchgeführte SUP stieß auf umfangreiche Kritik. Aus Sicht \r\ndes (deutschen) Umweltbundesamtes (UBA) verfehle der BVWP 2030 elf der \r\nzwölf selbstgesetzten Ziele – teilweise sogar deutlich – und habe demnach die \r\nUmweltprüfung nicht bestanden (UBA Dessau, 2016). Das UBA beschrieb, dass \r\ndie Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) der drei Verkehrsträger unterei\u0002nander verrechnet wurden, damit die Gesamt-CO2-Bilanz des BVWP 2030 positiv \r\nausfällt. Die Projekte mit vordringlichem Bedarf der Verkehrsträger Schiene und \r\nWasserstraße würden Treibhausgaseinsparungen von gut einer Million Tonnen \r\nCO2-Äquivalente pro Jahr bewirken, während Straßenprojekte mit vordringli\u0002chem Bedarf zu einem Anstieg der THG-Emissionen um knapp eine halbe Mil\u0002lion Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr führen würden. Außerdem hätte eine Ge\u0002genüberstellung dieser Ergebnisse mit den Zielen des damals gültigen Aktions\u0002programms Klimaschutz 2020 (BMUB, 2014) erfolgen sollen. \r\nNach dem Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess wurde der \r\nBVWP 2030 nur geringfügig überarbeitet. Alternative Projektvorschläge nicht be\u0002rücksichtigt: Beispielsweise schlägt der BUND statt dem Autobahnneubau den \r\nAusbau parallel verlaufender Bundesstraßen vor, was mit deutlich weniger Flä\u0002chenversiegelung einherginge. Der BUND veröffentlichte auch eine Karte mit Al\u0002ternativvorschlägen zu einigen der geplanten Autobahnprojekte des BVWP 2030 \r\n(Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., o. J.). Hingegen wurden ei\u0002nige Wünsche aus der Politik bezüglich der Aufnahme weiterer Straßenbaupro\u0002jekte und Höherstufungen von Straßenverkehrsprojekten umgesetzt (Bund für \r\nUmwelt und Naturschutz Deutschland e.V., 2018, Agora Verkehrswende, 2023). \r\nBehörden- und \r\nÖffentlichkeits\u0002beteiligung \r\nKritik an der SUP \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Einleitung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 15\r\n2.2 Die Bedarfsplanüberprüfung \r\nGemäß der §§ 4 in den jeweiligen Ausbaugesetzen der drei Verkehrsträger \r\n(FStrAbG, BSWAG und WaStrAbG) ist das BMDV dazu verpflichtet, spätestens \r\nalle fünf Jahre eine Überprüfung der Bedarfsplanung durchzuführen. Unklar ist \r\nhierbei, bis wann diese Überprüfung abgeschlossen sein soll. In § 4 des FStrAbG \r\nheißt es wörtlich: \r\n„Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft das \r\nBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, \r\nob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen ist; \r\nin die Prüfung sind die bei der Bedarfsplanung berührten \r\nBelange, insbesondere die der Raumordnung, des \r\nUmweltschutzes und des Städtebaus, einzubeziehen. [...]“ \r\n(Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen \r\n(Fernstraßenausbaugesetz); § 4)\r\nEin ähnlicher Wortlaut findet sich in den §§ 4 von BSWAG und WaStrAbG, wobei \r\nsich das angeführte Überprüfungserfordernis hier auf die „zwischenzeitlich ein\u0002getretenen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung“ beschränkt. \r\nDiese Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) fokussiert laut BMDV auf die Gesamt\u0002ebene der drei Bedarfspläne und nicht auf die Bewertung einzelner, in den Be\u0002darfsplänen enthaltener Verkehrsinfrastrukturprojekte. Im Rahmen der BPÜ \r\nwerden jedoch auch streckenscharfe Vergleiche von Verkehrsmengen durchge\u0002führt und Engpässe analysiert. Im Zuge dessen sind Aussagen darüber möglich, \r\nwie sich das auf Einzelprojekte auswirkt. (BMDV, 2023d) \r\nWie erwähnt, geht aus dem gesetzlichen Auftrag der Ausbaugesetze nicht her\u0002vor, wann die BPÜ abgeschlossen sein muss, lediglich, dass sie (spätestens) alle \r\nfünf Jahre erfolgen soll. Mit Beschluss des BVWP 2030 im August 2016 und In\u0002krafttreten der Ausbaugesetze im Dezember 2016 wäre die BPÜ somit Anfang \r\n2022 durchzuführen gewesen. Laut BMDV wurde zunächst angestrebt, die BPÜ \r\nbis Ende 2023 abzuschließen, inzwischen verschob das BMDV die Übermittlung \r\ndes BPÜ-Berichts an den Deutschen Bundestag auf Sommer 2024 (Stand Ende \r\nFebruar 2024). Nach dem Abschluss des Berichts wird der Deutsche Bundestag \r\nüber die Ergebnisse informiert und dieser über etwaige nächste Schritte ent\u0002scheiden (BMDV, 2023d). \r\nDamit das BMDV nach eigenen Angaben den gesetzlichen Auftrag zur BPÜ erfül\u0002len kann, hat es die neue Verkehrsprognose 2040 (VP 2040) beauftragt, welche \r\ndie Grundlage für die gegenwärtige BPÜ bilden soll. Ein Vergleich der Prognose \r\ndes BVWP 2030, die auf dem Basisjahr 2010 fußt, mit der tatsächlich seither ein\u0002getretenen Verkehrsentwicklung dürfte nicht geplant sein. Für alle drei Ver\u0002kehrsträger sollen nur die Ergebnisse der VP 2040 mit jenen der VP 2030 vergli\u0002chen werden. Laut Auskunft des BMDV weist die VP 2040 im Vergleich zur \r\nBMDV gesetzlich zur \r\nBedarfsplanüber\u0002prüfung verpflichtet \r\nkeine erneute \r\nEinzelprojektbewer\u0002tung im Zuge der BPÜ \r\naktueller Stand \r\nder BPÜ \r\nVerkehrsprognose 2040 \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Einleitung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 16\r\nVP 2030 eine starke Verfeinerung der Verkehrszellen auf, bezieht neue Mobili\u0002tätsdaten (bspw. Mobilfunkdaten) mit ein und modelliert erstmals die bundes\u0002weite Nachfrage des Personenverkehrs in der Binnenschifffahrt. Es werden die \r\nfolgenden beiden Prognosefälle bis 2040 aufgestellt (BMDV, 2023f):\r\n1. „Basisprognose 2040“ als empirische Grundlage für die BPÜ \r\n2. „Beschleunigte globale Transformation 2040“ \r\nFür den Horizont 2050 werden folgende drei Szenarien entwickelt (BMDV, \r\n2023f): \r\n1. „Basisprognose 2050“ \r\n2. „Beschleunigte globale Transformation 2050“ \r\n3. „Klimawandel und Extremwetterereignisse 2050“ \r\nDie VP 2040 soll auf eine aktualisierte angenommene Engpassanalyse fokussie\u0002ren, jedoch auch veränderte Rahmenbedingungen – wie beispielsweise das Kli\u0002maschutzprogramm 2030 und das Bundes-Klimaschutzgesetz – berücksichti\u0002gen. Im Weiteren möchte das BMDV im Rahmen der BPÜ die drei Bedarfspläne \r\nhinsichtlich deren Klima- und Umweltwirkungen neu einordnen (BMDV, 2023d). \r\nWie genau die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes in der BPÜ berücksichtigt \r\nwerden, bleibt dabei unklar. \r\nDie VP 2040 als Grundlage für die BPÜ befindet sich derzeit noch in Bearbeitung \r\n(Stand Februar 2024). Als erste Teilergebnisse der VP 2040 werden auf der \r\nHomepage des BMDV bisher nur die im August 2022 veröffentlichen Prämissen \r\nfür die Basisprognose 2040 genannt. Dabei wurden erste tatsächliche Ergeb\u0002nisse eigentlich bereits Mitte 2023 erwartet (BMDV, 2023f). \r\nIm März 2023 veröffentlichte das BMDV erste Ergebnisse der Gleitenden Lang\u0002frist-Verkehrsprognose 2021–2022 mit dem Prognosehorizont bis 2051. Diese \r\nPrognose soll jährlich und mit geringerem Aufwand erstellt werden und die Ent\u0002wicklung des Personen- und Güterverkehrs für die Zeithorizonte +15, +20, +25 \r\nund +30 Jahre mit den Prognosefällen „Absehbarer Weg“ und „Alternativer Weg“ \r\nabschätzen. Gemäß dem veröffentlichten Zeitplan zur gleitenden Langfrist-Ver\u0002kehrsprognose 2021–2022 hätte der Prognosefall „Alternativer Weg“ bereits im \r\n1. Quartal 2023 durchgeführt werden sollen. Dem Prognosefall „Absehbarer \r\nWeg“ liegen die gleichen Analysen und Annahmen wie der Basisprognose 2040 \r\nzugrunde. Die Basisprognose 2040 soll jedoch die Verkehrsverflechtung abbil\u0002den und dadurch im Detailgrad deutlich über die Langfrist-Verkehrsprognose \r\nhinausgehen. (BMDV, 2023c, BMDV, 2023g, Intraplan, 2023) \r\nParallel zur BPÜ führt das BMDV gemeinsam mit rund 100 bundesweit tätigen \r\nVerbänden aus den Bereichen Verkehr, Wirtschaft, Umwelt-, Klima- und Ver\u0002braucherschutz einen Dialogprozess zum sogenannten Infrastrukturkonsens \r\ndurch (BMDV, 2023b). Der „Infrastrukturdialog“ hat gemäß Koalitionsvertrag \r\nzum Ziel, sich über die Prioritäten bei der Umsetzung des BVWP 2030 zu ver\u0002ständigen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, 2021). Bis zur BPÜ soll eine \r\ngemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte erfolgen, wobei aus dem \r\nKoalitionsvertrag nicht eindeutig hervorgeht, in welchem Rahmen diese Abstim\u0002mung stattfinden soll. \r\nGleitende Langfrist\u0002Verkehrsprognose \r\n2021–2051 \r\nInfrastrukturdialog \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Einleitung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 17\r\nDes Weiteren will die Koalition gemäß Koalitionsvertrag „auf Basis neuer Krite\u0002rien einen neuen Bundesverkehrswege- und –mobilitätsplan 2040 (BVMP 2040) \r\nauf den Weg bringen“ (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, 2021). Die Ergeb\u0002nisse des Infrastrukturdialogs könnten als Grundlage dafür dienen. Jedoch ist \r\nbisher offen, welchen Einfluss der Infrastrukturdialog auf die BPÜ zum \r\nBVWP 2030 haben wird und wie eine Verständigung über die Prioritäten er\u0002reicht werden kann. Es ist aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen nicht \r\ndavon auszugehen, dass die Entwicklung eines neuen BVMP in der aktuellen Le\u0002gislaturperiode bis 2025 umgesetzt werden kann, ein konkreter Zeitplan ist zu\u0002dem nicht bekannt. \r\n2.3 Veränderte Rahmenbedingungen im Naturschutz, \r\nKlima- und Umweltschutz \r\nDer BVWP 2030 wurde im August 2016 im Bundeskabinett, die entsprechenden \r\nAusbaugesetze im Dezember 2016 im Bundestag und Bundesrat beschlossen. \r\nDie Herausforderungen des Klimawandels und des zunehmenden Verlusts der \r\nBiodiversität sind jedoch schon Jahr(zehnt)e vor 2016 bekannt und wurden auf \r\nnationaler und internationaler Ebene mit entsprechenden Programmen und \r\nStrategien adressiert. Das Ambitionsniveau der bislang gesetzten Maßnahmen \r\nzur Erreichung der entsprechenden Zielsetzungen war und ist aber unzu\u0002reichend, mit der Folge, dass die Auswirkungen immer spürbarer werden: Der \r\n6. Juli 2023 war der weltweit heißeste Tag seit Beginn der Aufzeichnungen und \r\nder Sommer 2023 war in vielen Regionen der Welt durch unkontrollierbare \r\nWaldbrände geprägt. Gleichzeitig schreitet der globale Verlust an Biodiversität \r\nrasant voran: Mit Stand 2022 befanden sich von den insgesamt 147.500 welt\u0002weit erfassten Tier- und Pflanzenarten, etwa 41.500 in Bedrohungskategorien \r\nund damit mehr Arten als jemals zuvor (IUCN, 2023). Wir befinden uns im soge\u0002nannten Anthropozän, also jenem Zeitalter, in dem menschliches Handeln mit \r\neinigen der größten Naturkräfte des Erdsystems konkurriert und als größter \r\nEinflussfaktor auf biologische und klimatische Prozesse das sechste große Mas\u0002sensterben der Erde in Gang gesetzt hat (Pievani, 2014). \r\nLandnutzungsänderungen (z. B. Entwaldung, Wiesenumbruch, Urbanisierung) \r\nund die Auswirkungen des Klimawandels sind, neben Umweltverschmutzung \r\nund der Ausbreitung invasiver Arten, die Hauptursachen für den Verlust der \r\nBiodiversität weltweit und in Deutschland (IPBES, 2019). Der Verkehrssektor \r\nzählt zu den größten Emittenten von Treibhausgasemissionen. Die Klimawirkun\u0002gen von Straßenbau und anderen Verkehrsinfrastrukturen umfassen die für \r\nden Bau benötigte „graue Energie“, die Eingriffe in natürliche Kohlenstoffsenken \r\ndurch den Bau sowie die betrieblichen Emissionen durch die Fahrzeuge, ein\u0002schließlich induzierter Verkehre und saldierter Wirkungen durch Verkehrsträ\u0002gerwechsel. Die „graue Energie“ wurde beim BVWP teilweise ermittelt \r\n(www.bvwp-projekte.de), die Kohlenstoffsenken wurden vernachlässigt und die \r\nbetrieblichen Emissionen aufgrund unvollständiger Erfassung der Neuverkehre \r\nBVMP 2040 \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Einleitung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 18\r\ndurch Straßenbau nur teilweise einbezogen. (Bund für Umwelt und Naturschutz \r\nDeutschland e.V., 2023)\r\nVerkehr trägt durch Eingriffe in Natur und Landschaft unweigerlich zur Frag\u0002mentierung natürlicher Lebensräume, zur Zerstörung von Ökosystemen und \r\nzum Verlust von Ökosystemleistungen bei. Derzeit weisen etwa 80 % der ter\u0002restrischen Erdoberfläche Anzeichen menschlicher Eingriffe auf (Ellis und Ra\u0002mankutty, 2008). Die Folge sind Verluste an Biodiversität sowie an der Kapazität \r\nund Multifunktionalität von Ökosystemleistungen. So sind in Deutschland laut \r\nRoten Listen etwa 30 % der über 30.000 in den Roten Listen erfassten Arten als \r\nbestandsgefährdet eingestuft (33 % der Wirbeltiere, 34 % der wirbellosen Tiere, \r\n31 % der Pflanzen und 20 % der Pilze) – das sind 13 % aller insgesamt in \r\nDeutschland vorkommenden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten (WWF, 2022b, RND, \r\n2023, Rote-Liste-Zentrum, 2020). Bezogen auf die Anzahl der in Deutschland \r\nvorkommenden Lebensräume weisen etwa 70 % einen unzureichenden oder \r\nschlechten Zustand auf (Ellwanger et al., 2014). \r\nDiese negativen Entwicklungen hatten fachliche und politische Prozesse und \r\nentsprechende Zielsetzungen zur Folge, die teilweise erst nach 2016 beschlos\u0002sen wurden und zum Zeitpunkt des Beschlusses des BVWP 2030 noch nicht be\u0002rücksichtigt werden konnten. Jene Zielsetzungen für Umwelt- und Naturschutz, \r\ndie zum Zeitpunkt der Aufstellung des BVWP 2030 bereits bekannt waren, hät\u0002ten jedoch zielorientierter berücksichtigt werden können. Umso bedeutsamer \r\nist es, diesen Zielsetzungen im aktuellen Prozess der BPÜ Rechnung zu tragen. \r\nDie relevantesten Strategien, Programme und Gesetze, die diese Zielsetzungen \r\ndefinieren, werden in den Kapiteln 4 und 5 beschrieben und hinsichtlich ihrer \r\nBedeutung für die Arbeiten in Zusammenhang mit BVWP 2030 und der gegen\u0002wärtig durchgeführten BPÜ analysiert. Die meisten dieser Zielsetzungen und \r\nDokumente wurden zunächst auf internationaler Ebene definiert und beschlos\u0002sen. In vielen Fällen wurden diese bereits auf nationaler Ebene übernommen, \r\nteilweise sogar in Gesetze überführt. Die Berücksichtigung dieser Dokumente \r\nund die Erreichung der darin festgelegten Zielsetzungen sind von zentraler Be\u0002deutung für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und müssen bei der Über\u0002prüfung der Bedarfspläne der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasser\u0002straße mit entsprechend hoher Gewichtung berücksichtigt werden. \r\nNachfolgende Abbildung 4 zeigt den zeitlichen Ablauf der Prozesse des \r\nBVWP 2030 und der laufenden BPÜ in Gegenüberstellung zu den wichtigsten, \r\nteils neuen Zielsetzungen für den Klimaschutz sowie für Umwelt- und Natur\u0002schutz als Zeitleiste von 2012 bis 2024. \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Einleitung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 19\r\nAbbildung 4: Zeitleiste zum Prozess BVWP 2030 und laufender BPÜ. \r\nZeitleiste zum Prozess BVWP 2030 und laufender BPÜ \r\nQuelle: Umweltbundesamt, 2023 \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 20\r\n3 VERKEHRSENTWICKLUNG \r\nVerkehrspolitische Infrastrukturentscheidungen, die heute getroffen werden, \r\nwirken langfristig. Straßen, Tunnel und Brücken, die heute gebaut werden, wer\u0002den auch noch in 30 Jahren genutzt und legen langfristig fest, wie wir in Zukunft \r\nmobil sein werden. Heute gebaute Brücken und Tunnel müssen in Zukunft in\u0002standgehalten werden. Nur die Schienenwegeprojekte, die heute in Angriff ge\u0002nommen werden, werden zukünftig zur Verlagerung von Personen- und Güter\u0002verkehr auf die Schiene zur Verfügung stehen. Straßen, die den Pkw- und Lkw\u0002Verkehr attraktivieren, beeinflussen die Entwicklung der Verkehrsnachfrage und \r\nlangfristig auch die Raumstrukturen maßgeblich. \r\n3.1 Personenverkehr \r\nDas Personenverkehrsaufkommen (Anzahl der beförderten Personen) im moto\u0002risierten Individualverkehr, auf der Schiene und im öffentlichen Personenstra\u0002ßenverkehr, nahm von 2005 bis 2016 um 6,1 % zu, von 2017 bis 2019 nur um \r\n0,004 %. Nach dem pandemiebedingten Einbruch im Jahr 2020 nahm das Perso\u0002nenverkehrsaufkommen von 2020 bis 2022 um 10,2 % zu, lag 2022 aber noch \r\ndeutlich unter dem präpandemischen Niveau. Die Entwicklung ist in Abbildung \r\n5 dargestellt. In Tabelle 1 sind diese Zunahmen im Personenverkehrsaufkom\u0002men zudem nach Schienenverkehr, öffentlichem Personenstraßenverkehr und \r\nmotorisiertem Individualverkehr aufgeschlüsselt. In Abbildung 6 ist die Entwick\u0002lung der Personenverkehrsleistung (in Personenkilometern) ersichtlich. Diese \r\nnahm für die gleichen Verkehrsmittel von 2005 bis 2016 um 9,7 % und von 2017 \r\nbis 2019 um 0,7 % zu. Von 2020 bis 2022 stieg die Personenverkehrsleistung um \r\n11,0 %, lag aber ebenfalls noch deutlich unter dem präpandemischen Niveau. \r\nTabelle 2 schlüsselt diese Zunahmen in der Personenverkehrsleistung nach \r\nSchienenverkehr, öffentlichem Personenstraßenverkehr und motorisiertem In\u0002dividualverkehr auf. Zwischen den Jahren 2016 und 2017 gab es eine Anpas\u0002sung des Verkehrsmodells, weswegen die Zeitreihendaten nur für die Zeit\u0002räume bis 2016 und ab 2017 miteinander verglichen werden können. (DIW Ber\u0002lin, 2023) \r\nkonstante Personen\u0002verkehrsleistung vor \r\nCovid-19-Pandemie \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 21\r\nEntwicklung Personenverkehrsaufkommen auf Straße und Schiene 2005–2022 \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf Daten von „Verkehr in \r\nZahlen“ (DIW Berlin, 2023); * teilweise vorläufige Daten \r\nZunahme \r\n2005–2016 \r\nZunahme \r\n2017–2019 \r\nZunahme \r\n2020–2022 \r\nMotorisierter Individualverkehr +5,3 % -0,5 % +7,5 %\r\nÖffentl. Straßenpersonenverkehr +5,2 % +1,5 % +20,8 %\r\nSchienenverkehr +29,4 % +4,9 % +35,9 %\r\nGesamt (ohne Luftverkehr) +6,1 % +0,004 % +10,2 %\r\n40.000\r\n45.000\r\n50.000\r\n55.000\r\n60.000\r\n65.000\r\n70.000\r\n75.000\r\n[Mio. Personen]\r\nStraßenverkehr 2005-2016 Straßenverkehr 2017-2022\r\nSchienenverkehr 2005-2016 Schienenverkehr 2017-2022\r\nAbbildung 5: \r\nEntwicklung des Perso\u0002nenverkehrsaufkom\u0002mens. \r\nTabelle 1: \r\nEntwicklung des \r\nPersonenverkehrsauf\u0002kommens auf der Straße \r\nund der Schiene. \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 22\r\nEntwicklung Personenverkehrsleistung auf Straße und Schiene 2005–2022 \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf Daten von „Verkehr in \r\nZahlen“ (DIW Berlin, 2023); * teilweise vorläufige Daten \r\nZunahme \r\n2005–2016 \r\nZunahme \r\n2017–2019 \r\nZunahme \r\n2020–2022 \r\nMotorisierter Individualverkehr +10,2 % +0,6 % +8,0 %\r\nÖffentl. Straßenpersonenverkehr -1,3 % -1,1 % +30,9 %\r\nSchienenverkehr +22,6 % +6,8 % +61,8 %\r\nGesamt (ohne Luftverkehr) +9,7 % +0,7 % +11,0 %\r\nDie Verkehrsverflechtungsprognose 2030 ist die wesentliche Grundlage für den \r\nBVWP 2030 (siehe Kapitel 2.1). Dabei erfolgte eine Berechnung von Verkehrs\u0002nachfrage und resultierendem Verkehrsaufkommen auf den Bundesverkehrs\u0002wegen für das Jahr 2030. Soziodemographische Entwicklungsprognosen, z. B. \r\nfür Altersstruktur und Bevölkerungszahl, wurden ebenso berücksichtigt wie \r\nPrognosen zu Außenhandelsvolumen und BIP als Wirtschaftsentwicklungsindi\u0002kator. Als Basisjahr wurde 2010 herangezogen. \r\nIn Abbildung 7 ist die Prognose der Personenverkehrsleistung auf der Straße \r\ngemäß Verkehrsverflechtungsprognose 2030 angeführt. Dem gegenübergestellt \r\nist die reale Entwicklung in den Jahren 2005 bis 2022. In der Verkehrsprognose \r\nwurde für 2030 gegenüber 2010 für die Straße ein Wachstum der Personenver\u0002kehrsleistung von 9,6 % berechnet und eine Zunahme des Personenverkehrs\u0002aufkommens von 3,6 % (BVU et al., 2014b). Es ist zu beachten, dass zwischen \r\nden Jahren 2016 und 2017 das Verkehrsmodell, auf dem die Daten aus „Verkehr \r\nin Zahlen“ basieren, angepasst wurde. \r\n700\r\n800\r\n900\r\n1.000\r\n1.100\r\n1.200\r\n[Mrd. Personenkilometer]\r\nStraßenverkehr 2005-2016 Straßenverkehr 2017-2022\r\nSchienenverkehr 2005-2016 Schienenverkehr 2017-2022\r\nAbbildung 6: \r\nEntwicklung der Perso\u0002nenverkehrsleistung. \r\nTabelle 2: \r\nEntwicklung der \r\nPersonenverkehrsleis\u0002tung auf der Straße und \r\nder Schiene. \r\nVerkehrsprognose 2030 \r\nals Grundlage für \r\nBVWP 2030 \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 23\r\nReale Entwicklung der Personenverkehrsleistung \r\nvs. Verkehrsprognose 2030 im Straßenverkehr \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf Daten von „Verkehr in \r\nZahlen“ (DIW Berlin, 2023) und (BVU et al., 2014b) \r\nIn Abbildung 8 ist die Prognose der Personenfahrleistung auf der Straße gemäß \r\nVerkehrsverflechtungsprognose 2030 der realen Entwicklung von 2005 bis 2022 \r\ngegenübergestellt. In der Verkehrsprognose wurde für die Straße von 2010 bis \r\n2030 ein Anstieg der Personenfahrleistung von 9,8 % errechnet (BVU et al., \r\n2014a). Ein höherer Anstieg bei der Personenfahrleistung als bei der Personen\u0002verkehrsleistung (gemäß VP 2030) würde einen von 1,585 im Jahr 2010 auf \r\n1,583 im Jahr 2030 sinkenden Besetzungsgrad bedeuten. Bei der realen Ent\u0002wicklung der Personenfahrleistung ist ersichtlich, dass diese – wie auch die Per\u0002sonenverkehrsleistung – starken Schwankungen unterliegt. Insbesondere der \r\nEinfluss der Covid-19-Pandemie ist deutlich erkennbar. Setzt man die Personen\u0002verkehrsleistung und -fahrleistung auf der Straße in Relation, zeigt sich von \r\n2017 bis 2022 ein leichter Rückgang des Besetzungsgrades von 1,5 auf 1,49 Per\u0002sonen. Das heißt auch, dass der Besetzungsgrad bereits 2017 unter dem prog\u0002nostizierten lag. \r\n800\r\n850\r\n900\r\n950\r\n1.000\r\n1.050\r\n1.100\r\n[Mrd. Personenkilometer]\r\nReale Entwicklung 2005-2016 (basierend auf Daten aus \"Verkehr\r\nin Zahlen 2023/2024\")\r\nReale Entwicklung 2017-2022 (basierend auf Daten aus \"Verkehr\r\nin Zahlen 2023/2024\"); teilweise vorläufige Daten für 2020-2022\r\nVerkehrsverflechtungsprognose 2030\r\nAbbildung 7: \r\nVergleich der realen Ent\u0002wicklung der Straßenper\u0002sonenverkehrsleistung \r\nmit Verkehrsprognose \r\n2030. \r\nsinkender \r\nBesetzungsgrad im \r\nPersonenverkehr \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 24\r\nReale Entwicklung der Personenfahrleistung auf der Straße \r\nvs. Verkehrsprognose 2030 \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf Daten von „Verkehr in \r\nZahlen“ (DIW Berlin, 2023) und (BVU et al., 2014a) \r\n3.2 Güterverkehr \r\nIn Abbildung 9 ist die Entwicklung des binnenländischen Güterverkehrsaufkom\u0002mens (beförderte Masse in Tonnen) von 2005 bis 2022 nach den Verkehrsträ\u0002gern Straße, Schiene und Wasserstraße dargestellt (ohne Rohrfernleitungen). In \r\ndiesem Zeitraum ist ein Anstieg des Gesamtgüterverkehrsaufkommens4\r\n von \r\n16,5 % zu verzeichnen, was einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von \r\nrund 1 % entspricht. In den Jahren 2009 und 2010 ist ein deutlicher Einbruch er\u0002sichtlich, der auf einen Rückgang der Güterverkehrsnachfrage durch die Finanz\u0002und Wirtschaftskrise 2008/2009 zurückzuführen ist. Die Entwicklung der binnen\u0002ländischen Güterverkehrsleistung (in Tonnenkilometern) von 2005 bis 2022 ist \r\nin Abbildung 10 dargestellt. Die Güterverkehrsleistung ist in diesen Jahren um \r\ninsgesamt 20,9 % gestiegen, also durchschnittlich 1,2 % p.a. (DIW Berlin, 2023). \r\n \r\n4\r\n Beim Schienengüterverkehr: frachtpflichtiger Verkehr, ohne Güterkraftverkehr, ohne Stück\u0002und Expressgut. Beim Straßengüterverkehr :ohne Transporte von Lastkraftwagen bis \r\n3,5 Tonnen Nutzlast oder 6 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Beim ausländischen \r\nStraßengüterverkehr: teilweise ohne Transporte von Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen Nutzlast \r\noder 6 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. DIW Berlin (2023). \r\n400\r\n450\r\n500\r\n550\r\n600\r\n650\r\n700\r\n[Mrd. Fahrzeugkilometer]\r\nReale Entwicklung 2005-2022 (basierend auf Daten aus \"Verkehr in\r\nZahlen 2023/2024\")\r\nVerkehrsverflechtungsprognose 2030\r\nAbbildung 8: \r\nVergleich der realen Ent\u0002wicklung der Personen\u0002fahrleistung auf der \r\nStraße mit Verkehrsprog\u0002nose 2030. \r\nGüterverkehr wächst \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 25\r\nEntwicklung binnenländisches Güterverkehrsaufkommen 2005–2022 \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf Daten von „Verkehr in \r\nZahlen“ (DIW Berlin, 2023); * teilweise vorläufige Daten \r\nEntwicklung binnenländische Güterverkehrsleistung 2005–2022 \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf Daten von „Verkehr in \r\nZahlen“ (DIW Berlin, 2023); * teilweise vorläufige Daten \r\nZwar gab es pandemiebedingt im Güterverkehr im Jahr 2020 auch eine Ab\u0002nahme sowohl des Verkehrsaufkommens als auch der Verkehrsleistung (von \r\n2019 bis 2020 -3,5 % bzw. -3,7 %), jedoch deutlich schwächer ausgeprägt als bei \r\nPersonenverkehrsaufkommen und -leistung (-18 % bzw. -16,6 %). Gemäß teil\u0002weise vorläufigen Daten lag die Güterverkehrsleistung 2021 und 2022 wieder \r\nleicht über dem präpandemischen Niveau und das Güterverkehrsaufkommen \r\nnur leicht unter dem Wert von 2019. \r\nAbbildung 11 stellt die Prognose der Fahrleistung im Straßengüterverkehr (Lkw \r\nund Sattelzugmaschinen) gemäß Verkehrsverflechtungsprognose 2030 sowie \r\n0\r\n1.000\r\n2.000\r\n3.000\r\n4.000\r\n[Mio. Tonnen]\r\nStraßenverkehr Schienenverkehr Schiffsverkehr\r\n0\r\n100\r\n200\r\n300\r\n400\r\n500\r\n600\r\n700\r\n[Mrd. Tonnenkilometer]\r\nStraßenverkehr Schienenverkehr Schiffsverkehr\r\nAbbildung 9: \r\nEntwicklung des Güter\u0002verkehrsaufkommens \r\nnach Verkehrsträgern. \r\nAbbildung 10: \r\nEntwicklung der Güter\u0002verkehrsleistung nach \r\nVerkehrsträgern. \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 26\r\ndie reale Entwicklung in den Jahren 2005 bis 2022 dar. An der gesamten Fahr\u0002leistung im Straßengüterverkehr von 77,6 Mrd. Fahrzeugkilometer im Jahr 2010 \r\nhaben leichte Nutzfahrzeuge (≤3,5 t Nutzlast) einen Anteil von 61,6 %, schwere \r\nLkw (>3,5 t Nutzlast) 16,6 % und Sattelzugmaschinen 21,6 %. In der Verkehrs\u0002prognose wurde für 2030 gegenüber 2010 für Lkw und Sattelzugmaschinen ein \r\nWachstum der Fahrleistung von 28,5 % berechnet (BVU et al., 2014a). Es wird \r\nbei den leichten Nutzfahrzeugen eine stärkere Zunahme (+32 %) als bei den \r\nschweren Lkw und Sattelzugmaschinen (+23,2 %) prognostiziert. Anders als im \r\nPersonenverkehr hatte die Covid-19-Pandemie nur kurzzeitig Schwankungen in \r\nder Entwicklung der Fahrleistung im Straßengüterverkehr ausgelöst. Es ist er\u0002sichtlich, dass die Prognose hier die reale Entwicklung für den Zeitraum 2010–\r\n2022 relativ nahe abbildet.\r\nReale Entwicklung der Fahrleistung im Straßengüterverkehr \r\nvs. Verkehrsprognose 2030 \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf Daten von „Verkehr in \r\nZahlen“ (DIW Berlin, 2023) und (BVU et al., 2014a) \r\n0\r\n20\r\n40\r\n60\r\n80\r\n100\r\n120\r\n[Mrd. Fahrzeugkilometer]\r\nReale Entwicklung 2005-2022 (basierend auf Daten aus \"Verkehr in\r\nZahlen 2023/2024\")\r\nVerkehrsverflechtungsprognose 2030\r\nAbbildung 11: \r\nVergleich der realen Ent\u0002wicklung der Fahrleis\u0002tung im Straßengüterver\u0002kehr mit Verkehrsprog\u0002nose 2030. \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 27\r\nReale Entwicklung der Güterverkehrsleistung vs. \r\nVerkehrsprognose 2030 im Straßenverkehr \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf Daten von „Verkehr in \r\nZahlen“ (DIW Berlin, 2023) und (BVU et al., 2014b) \r\nIn Abbildung 12 ist die Prognose der Güterverkehrsleistung auf der Straße ge\u0002mäß Verkehrsverflechtungsprognose 2030 sowie die reale Entwicklung in den \r\nJahren 2005 bis 2022 dargestellt. In der Verkehrsprognose wurde für 2030 ge\u0002genüber 2010 auf der Straße ein Wachstum der Güterverkehrsleistung von \r\n38,9 % und ein Wachstum des Güterverkehrsaufkommens von 16,8 % vorausge\u0002sagt (BVU et al., 2014b). \r\nDie analoge Prognose der Güterverkehrsleistung auf der Schiene sowie die re\u0002ale Entwicklung ist in Abbildung 13 dargestellt. Für die Schiene wurde in der Ver\u0002kehrsprognose von 2010 bis 2030 eine Zunahme der Güterverkehrsleistung von \r\n42,8 % und des Güterverkehrsaufkommens von 23,6 % berechnet. \r\n350\r\n400\r\n450\r\n500\r\n550\r\n600\r\n650\r\n[Mrd. Tonnenkilometer]\r\nReale Entwicklung (basierend auf Daten aus \"Verkehr in Zahlen\r\n2023/2024\"); teilweise vorläufige Daten für 2022\r\nVerkehrsverflechtungsprognose 2030\r\nAbbildung 12: \r\nVergleich der realen Ent\u0002wicklung der Straßengü\u0002terverkehrsleistung mit \r\nVerkehrsprognose 2030. \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 28\r\nReale Entwicklung der Güterverkehrsleistung vs. \r\nVerkehrsprognose 2030 im Schienenverkehr \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf Daten von „Verkehr in \r\nZahlen“ (DIW Berlin, 2023) und (BVU et al., 2014b) \r\n3.3 Verkehrsprognose 2030 \r\nDie Verkehrsverflechtungsprognose 2030 bildet die wesentliche Grundlage für \r\nden BVWP 2030. Prognosen sind jedoch stark abhängig von den zugrundelie\u0002genden Prämissen und getroffenen Annahmen. Die Straßenverkehrsdaten wer\u0002den stichprobenartig erfragt. Der erhebliche Anteil des Transit- und Zielverkehrs \r\nwird von den Statistikbehörden des Quelllandes erhoben. Beim Verkehrsträger \r\nSchiene gibt es in Deutschland zwei Behörden, die die Datenerhebungen mittels \r\nPrimärerhebungen bei den Bahnunternehmen durchführen: das Statistische \r\nBundesamt und die Bundesnetzagentur. Hier gab es, beispielsweise im Schie\u0002nengüterverkehr, für das Jahr 2022 bei der Verkehrsleistung eine Diskrepanz \r\nvon rund 10 Mrd. Tonnenkilometern (Statistisches Bundesamt: rd. \r\n130 Mrd. tkm, Bundesnetzagentur: rd. 140 Mrd. tkm). Dies macht deutlich, dass \r\nauch historische Daten fehlerbehaftet sein können und von der jeweiligen Erhe\u0002bungsart abhängen. \r\nWie in den vorherigen Abbildungen ersichtlich, haben die Prognosen die realen \r\nEntwicklungen (gemäß statistischer Erhebungen) schon vor 2020 zum Teil über\u0002schätzt oder unterschätzt – je nach Verkehrsträger. Disruptive Ereignisse wie die \r\nweltweite Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009, eine glo\u0002bale Pandemie ab 2020 und vermutlich auch die Energiekrise und die damit ein\u0002hergehende Teuerung ab 2022 – diese Daten liegen bisher nur teilweise vor – \r\nkönnen mit klassischen Prognosewerkzeugen nicht abgebildet werden. Dies \r\nführt in vielen Fällen dazu, dass Prognosen (deutlich) höhere Wachstumsraten \r\n80\r\n90\r\n100\r\n110\r\n120\r\n130\r\n140\r\n150\r\n160\r\n[Mrd. Tonnenkilometer]\r\nReale Entwicklung (basierend auf Daten aus \"Verkehr in Zahlen\r\n2023/2024\")\r\nVerkehrsverflechtungsprognose 2030\r\nAbbildung 13: \r\nVergleich der realen Ent\u0002wicklung der Schienen\u0002güterverkehrsleistung \r\nmit Verkehrsprognose \r\n2030. \r\nPrognosen \r\nüberschätzen \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 29\r\nabbilden, als sich in der Realität einstellen. Ein Beispiel dafür, dass Prognosen \r\ndie Realität stark verfehlen können, ist die geplante Ortsumgehung B19 in \r\nMeiningen, welche 1994 auf 18.000 Fahrzeuge ausgelegt wurde, aber nach aktu\u0002ellen Prognosen nur noch von 7.000 Fahrzeugen pro Tag genutzt wird. Mit der \r\ninzwischen stattgefundenen Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses durch \r\ndas Land Thüringen wurde erstmals eine Genehmigung für ein Straßenbaupro\u0002jekt des Bundesverkehrswegeplans vollständig entzogen. (ZEIT ONLINE, 2022). \r\nBei der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 wurde die Personenverkehrsleis\u0002tung auf der Straße bei linearer Interpolation im Jahr 2021 um rund 17 % über\u0002schätzt, im Jahr 2022 um rund 12 %. Die reale Güterverkehrsleistung auf der \r\nStraße im Jahr 2022 wurde in der Prognose um rund 7 % überschätzt. Anderer\u0002seits wurde die Personenverkehrsleistung auf der Schiene bei linearer Interpo\u0002lation im Jahr 2019 um 11 % unterschätzt. Neben disruptiven Ereignissen kön\u0002nen auch aktiv gesetzte Verkehrswendemaßnahmen im Sinne der Klimaziele \r\nsteuernd auf die Verkehrsentwicklung einwirken. Solche sind in den Randbedin\u0002gungen der VP 2030 jedoch nicht enthalten oder wurden dort nicht berücksich\u0002tigt. \r\n3.4 Verkehrsprognosen für 2040 und 2051 \r\nAls wichtigste Grundlage für die aktuell anstehende BPÜ wurde die Verkehrs\u0002prognose 2040 (VP 2040) mit dem Prognosehorizont bis 2040 vom BMDV beauf\u0002tragt (siehe Kapitel 2.2). Basisjahr für die VP 2040 ist das Jahr 2010. Die VP 2040 \r\nenthält eine Basisprognose 2040, welche von den gleichen Prämissen ausgeht \r\nwie der Prognosefall „Absehbarer Weg“ der Gleitenden Langfrist-Verkehrsprog\u0002nose 2021–2022 (siehe unten). Darüber hinaus soll in der VP 2040 auch ein \r\nPrognosefall „Beschleunigte globale Transformation 2040“ dargestellt werden, \r\nder auch „die zur Erreichung der Klimaschutzziele gesetzlich und programma\u0002tisch bereits festgelegten Maßnahmen“ berücksichtigen soll. Ob und in welchem \r\nAusmaß, beispielsweise das Klimaschutzprogramm 2030 oder das Bundes-Kli\u0002maschutzgesetz (siehe Kapitel 4.2) in diesen zweiten Prognosefall einfließen und \r\nob dadurch tatsächlich ein geändertes Zielsystem abgebildet werden wird, kann \r\nderzeit noch nicht beurteilt werden. Gemäß einer Präsentation am 7. Dezember \r\n2022 zum Infrastrukturdialog sollen die Ergebnisse für diesen zweiten Progno\u0002sefall im Frühjahr 2024 vorliegen (BMDV, 7. Dezember 2022). \r\nDie Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose 2021–2022 wurde 2022 für den Prog\u0002nosehorizont bis 2051 erstellt (siehe Kapitel 2.2), als Basisjahr wurde 2019 her\u0002angezogen. Die Namensgebung für diese Prognose ist nicht mit denen der wei\u0002teren Prognosen, welche nach dem Prognosehorizont benannt sind, konsistent. \r\nDiese Prognose basiert auf denselben Analysen und Prämissen wie die Basis\u0002prognose der VP 2040. Sie soll ab 2022 jährlich aktualisiert werden, ist in der Er\u0002stellung deutlich weniger aufwendig als die VP 2040 und dementsprechend we\u0002Prognosen ändern sich \r\naufgrund politischen \r\nHandelns \r\nVP 2040 als Grundlage \r\nfür BPÜ \r\nRandbedingungen der \r\nGleitenden Langfrist\u0002Verkehrsprognose \r\nbis 2051 \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 30\r\nniger detailliert (ohne Verflechtungsmatrizen). Die Gleitende Langfrist-Verkehrs\u0002prognose 2021–2022 geht von folgenden Randbedingungen aus (Intraplan, \r\n2023):\r\n⚫ weitgehend konstante Bevölkerungsentwicklung \r\n⚫ Rückgang bei den Erwerbstätigen bis 2051: -3,3 % \r\n⚫ durchschnittliches Wirtschaftswachstum in Deutschland: +1,3 % p.a. \r\n⚫ Zunahme des BIPs: für die EU +1,5 % p.a., weltweit +2,7 % p.a. \r\n⚫ Verkehrsverhalten: Beschleunigung bestehender pandemiebedingter \r\nTrends 🡪 verstärkte Nutzung des Homeoffice, veränderte Dienstreisetätig\u0002keit durch die Nutzung alternativer digitaler Meeting-Formate \r\nDie prognostizierte Verkehrsleistung bis 2030 gemäß VP 2030 und bis 2051 ge\u0002mäß Gleitender Langfrist-Verkehrsprognose 2021–2022 sind in Abbildung 14\r\n(Personenverkehr) und Abbildung 15 (Güterverkehr) getrennt nach Verkehrsmit\u0002teln bzw. Verkehrsträgern dargestellt. Da die beiden Prognosen verschiedene \r\nBasisjahre verwenden, ist die relative Zunahme 2010–2030 sowie die relative \r\nZunahme 2019–2051 angeführt. \r\nPrognostizierte Verkehrsleistungsentwicklung bis 2030 und 2051 im \r\nPersonenverkehr nach Verkehrsträgern gemäß Verkehrsprognose 2030 \r\nund Gleitender Langfrist-Verkehrsprognose 2021–2022 \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf Daten von (BVU et al., \r\n2014b) und (Intraplan, 2023) \r\n902,4 917\r\n78,1 79\r\n84 102\r\n992 951\r\n83 99\r\n100,1 156\r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1.000\r\n1.200\r\n1.400\r\n2010 2030 2019 2051\r\n[Mrd. Personenkilometer]\r\nMotorisierter Individualverkehr Öffentl. Straßenpersonenverkehr\r\nSchienenverkehr\r\n+10 %\r\n+6 %\r\n+19 %\r\n+4 %\r\n+25 %\r\n+53 %\r\nAbbildung 14: \r\nPersonenverkehrsleis\u0002tungsentwicklung gemäß \r\nVP 2030 und Gleitender \r\nLangfrist-VP für 2051. \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 31\r\nPrognostizierte Verkehrsleistungsentwicklung bis 2030 und 2051 im \r\nGüterverkehr nach Verkehrsträgern gemäß Verkehrsprognose 2030 und \r\nGleitender Langfrist-Verkehrsprognose 2021–2022 \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf Daten von (BVU et al., \r\n2014b) und (Intraplan, 2023) \r\n3.5 Kritik an der Gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose \r\nIm Folgenden sind einige Beispiele für die Kritik an den angenommenen Prämis\u0002sen und daraus errechneten Prognosen dargelegt, diese sind jedoch nicht ab\u0002schließend. Die Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose rechnet bis 2051 im Per\u0002sonenverkehr mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens von 6,8 % (im Ver\u0002gleich zu 2019) und einer Zunahme der Verkehrsleistung von 12,8 % (Intraplan, \r\n2023). Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum des Ver\u0002kehrsaufkommens von 0,38 % und der Verkehrsleistung von 0,21 %; hingegen \r\nlag die tatsächliche durchschnittliche Zunahme des Verkehrsaufkommens von \r\n2017 bis 2019 nur bei 0,02 % pro Jahr. Zumindest für den Kennwert des Ver\u0002kehrsaufkommens nimmt die Prognose deutlich höhere Steigerungen an, als sie \r\nin den Jahren vor der Covid-19-Pandemie verzeichnet wurden. \r\nIn der Gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose wird eine Abnahme des Ge\u0002schäftsreiseverkehrsaufkommens von 3,8 % und eine Zunahme der Geschäfts\u0002reiseverkehrsleistung von 4,7 % vorhergesagt (Intraplan, 2023). Der angenom\u0002mene Rückgang der Erwerbstätigen sowie die veränderte Dienstreisetätigkeit \r\nwürde jedoch einen stärkeren Rückgang beim Aufkommen und eine abneh\u0002mende Verkehrsleistung bei den Geschäftsreisen nahelegen. \r\n437,3\r\n498,6\r\n107,6\r\n129,2 62,3\r\n52\r\n607,4\r\n767\r\n153,7\r\n172\r\n76,5\r\n52\r\n0\r\n100\r\n200\r\n300\r\n400\r\n500\r\n600\r\n700\r\n800\r\n900\r\n1.000\r\n2010 2030 2019 2051\r\n[Mrd. Tonnenkilometer]\r\nStraßenverkehr Schienenverkehr Binnenschiffsverkehr\r\n+39 %\r\n+43 %\r\n+23 %\r\n+54 %\r\n+33 %\r\n+0 %\r\nAbbildung 15: \r\nGüterverkehrsleistungs\u0002entwicklung gemäß \r\nVP 2030 und Gleitender \r\nLangfrist-VP für 2051. \r\nDiskrepanzen im \r\nPersonenverkehr \r\nPrognose für \r\nGeschäftsreisen \r\nteilweise nicht \r\nplausibel \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 32\r\nGemäß der Gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose soll das Güterverkehrsauf\u0002kommen auf Straße, Schiene und Wasserstraße bis 2051 um 0,82 % pro Jahr \r\nwachsen und die Güterverkehrsleistung um 1,19 % pro Jahr. Dabei werden un\u0002abhängig vom Verkehrsträger für unterschiedliche Güter zum Teil sehr hohe \r\nWachstumsraten angenommen: in der Überkategorie der Sammelgüter, bei\u0002spielsweise +247 Mio. t auf 191 % des Wertes von 2019 (Intraplan, 2023). Unbe\u0002achtet bleibt dabei, dass derartige Entwicklungen, oft als Folge einer Fortschrei\u0002bung historischer Daten und nicht als unbeeinflussbar interpretiert werden dür\u0002fen. Stattdessen können und müssen durch politisches Handeln Rahmenbedin\u0002gungen geschaffen werden, die das Erreichen der gesetzten umwelt- und klima\u0002relevanten Ziele ebenso wie jene der Kreislaufwirtschaft unterstützen und somit \r\nein geringeres (prognostiziertes) Wachstum der Güterverkehrsleistung zur Folge \r\nhätten. \r\nDie Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose berechnet für den Straßengüterver\u0002kehr eine Steigerung der Verkehrsleistung von 54 %, für den Güterverkehr auf \r\nder Schiene eine Zunahme von 33 % (Intraplan, 2023). Die Prognose sagt also \r\neine weiter zunehmende Bedeutung des Lkw-Verkehrs voraus, was sich auch in \r\neinem sinkenden Anteil der Schiene am Modal Split widerspiegelt. Verbände \r\naus der Schienengüterbranche kritisieren, dass die Anteile der Schiene an der \r\nVerkehrsentwicklung zu niedrig berechnet worden seien, insbesondere die Ent\u0002wicklung des kombinierten Verkehrs, aber auch von neuen Massengütern (z. B. \r\nAmmoniak) und des besonders aus Klimaschutzgründen stärker geförderten \r\nEinzelwagenverkehrs (VPI et al., 17. Mai 2023). Einige Prämissen im Güterver\u0002kehr sind tatsächlich schwer nachvollziehbar und wirken sich in der Prognose \r\nzugunsten des Straßengüterverkehrs aus, wie im Folgenden an einigen Beispie\u0002len dargelegt wird: \r\nLaut Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. fehlen \r\nderzeit 70.000 Lkw-Lenker:innen (Stand Januar 2023). Dieser Mangel wird sich in \r\nden nächsten Jahren durch jährlich zusätzlich etwa 15.000 fehlende Lenker:in\u0002nen noch deutlich verschärfen. (BDO et al., 2023) Die prognostizierte Zunahme \r\nder Straßengüterverkehrsleistung um 54 % bis 2051 laut Gleitender Langfrist\u0002Verkehrsprognose steht dem gegenüber und es ist davon auszugehen, dass \r\ndiese Entwicklung durch den Personalmangel eingebremst wird. Autonom fah\u0002rende Lkw werden kaum Abhilfe schaffen können, da bis 2040 nicht mit deren \r\nMarktdurchdringung zu rechnen ist. Der Mangel an Fahrpersonal betrifft auch \r\ndie Busbranche mit einem Mangel von knapp 7.800 Busfahrer:innen im Januar \r\n2023, Tendenz ebenfalls steigend. Das wiederum wird Auswirkungen auf die \r\nPersonenverkehrsentwicklung haben und auch hier ist die Annahme der um \r\n25 % steigenden Verkehrsleistung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs \r\n(siehe Abbildung 14) kritisch zu hinterfragen und detailliert zu untersuchen. \r\n(BDO et al., 2023) \r\nDie Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose rechnet bis 2040 mit einer Lkw-Maut \r\nvon 35 ct/Lkw-Kilometer. Das bedeutet einen nahezu unveränderten Maut für \r\ndie nächsten 17 Jahre. Außerdem rechnet die Prognose ausschließlich mit Haus\u0002haltsstrompreisen und enthält keine Annahmen zum Industriestrompreis. Es \r\nWachstum der Güter\u0002verkehrsleistung mit \r\n46 % prognostiziert \r\nKritik an zu \r\n„straßenfreundlichen“ \r\nPrämissen im \r\nGüterverkehr \r\nLkw-Lenker:innen\u0002Mangel unzureichend \r\nberücksichtigt \r\nunrealistische \r\nPrämissen für Lkw\u0002Maut, Strompreis und \r\nCO2-Preis \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 33\r\nwird von einer Senkung des Haushaltsstrompreises von real 14 % bis 2040 aus\u0002gegangen. Das ist insofern relevant, als dass die Stromkosten circa 25 % der Be\u0002triebskosten batterieelektrischer Lkw ausmachen, während dieser Kostenanteil \r\nbeim (elektrifizierten) Schienengüterverkehr nur etwa halb so hoch ist. Des Wei\u0002teren geht die Prognose von einem CO2-Preis von etwa 110 Euro/Tonne CO2 im \r\nJahr 2040 aus, was im Vergleich zu 200 Euro/Tonne in der im November 2023 \r\nbeschlossenen Gesetzesnovelle zur Anpassung der Lkw-Maut an europäisches \r\nRecht und einer Prognose des deutschen Umweltbundesamtes von etwa \r\n260 Euro/Tonne deutlich zu niedrig erscheint. Diese angenommenen Betriebs\u0002kostenkomponenten wirken sich in der Prognose kostensenkend auf den Lkw\u0002Betrieb aus und beeinflussen den Preiswettbewerb zwischen Lkw und Schienen\u0002güterverkehr. Das daraus resultierende starke Wachstum des Straßengüterver\u0002kehrs erscheint aufgrund dieser Annahmen unrealistisch. (VPI et al., 2023)\r\nDie Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose berücksichtigt im Schienenverkehr \r\nnur Projekte, die im BVWP 2030 mit vordringlichem Bedarf ausgewiesen sind. \r\nEin Ausbau der Bahntrassenkapazität über die bisherigen Planungen des \r\nBVWP 2030 hinaus wird nicht berücksichtigt. Hingegen werden für den Straßen\u0002verkehr neben Projekten des vordringlichen Bedarfs auch im Bau befindliche \r\nInfrastrukturmaßnahmen des „weiteren Bedarfs“ miteinberechnet. (Intraplan, \r\n2023) Dadurch gehen Kapazitätssteigerungen auf der Straße und der Schiene \r\nunterschiedlich stark in die Prognose ein und führen im Ergebnis zu einer deut\u0002lich höheren Verkehrsleistungssteigerung auf der Straße als auf der Schiene. \r\nDarüber hinaus kritisieren die Verbände aus der Schienengüterbranche, dass \r\nInnovationen in der Branche zu wenig oder gar nicht in der Prognose berück\u0002sichtigt worden seien, so z. B. die Kapazitätssteigerung durch die Einführung der \r\nDigitalen Automatischen Kupplung, durch Zunahme des Kombinierten Ver\u0002kehrs, durch Umsetzung von ETCS (European Train Control System) Level 3 auf \r\nden großen Schienengüterverkehrskorridoren und durch einen Ausbau der \r\nSchienengüterverkehrskorridore auf Zuglängen von 1.500 m (Beschränkung auf \r\n740 m lange Züge in der Prognose). (VPI et al., 2023) \r\nDa die Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose 2021–2022 auf denselben Prämis\u0002sen wie die Basisprognose der Verkehrsprognose 2040 basiert, ist davon auszu\u0002gehen, dass die VP 2040 im Ergebnis zu einer ähnlich stark wachsenden Bedeu\u0002tung des Straßenverkehrs und zu einem unterschätzten Potenzial im Schienen\u0002verkehr gelangt. \r\nDie Basisprognose der VP 2040, welche als empirische Grundlage für die BPÜ \r\ndient, basiert auf herkömmlichen Verkehrsmodellen und unterstützt die histo\u0002risch vorherrschende „Predict and Provide“-Planung – also einer Bereitstellung \r\nvon Angeboten für eine prognostizierte und als nicht beeinflussbar angesehene \r\nVerkehrsnachfrage (Schlag und Schade, 2007). Die Verkehrsprognose, welche \r\nnach dem bisherigen Trend ein weiteres Verkehrswachstum anzeigt, wird in der \r\n„Predict and Provide“-Planung genutzt, um den Bedarf an neuen Straßenbau\u0002projekten zu begründen. Dies wiederum führt in Form einer „selbsterfüllenden \r\nProphezeiung“ zur Attraktivierung des Straßenverkehrs und verursacht letztlich \r\nzusätzlichen Verkehr. \r\nnur Schienenprojekte \r\nmit vordringlichem \r\nBedarf inkludiert \r\nInnovationen im \r\nSchienenverkehr zu \r\nwenig berücksichtigt \r\nBedeutung der \r\nGleitenden Langfrist\u0002Verkehrsprognose \r\n„Predict and Provide“-\r\nPlanung nicht mehr \r\nzeitgemäß \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 34\r\nDie Generierung von zusätzlichem sogenannten „induzierten“ Verkehr ist empi\u0002risch nachgewiesen und dadurch allgemein wissenschaftlich anerkannt. Indu\u0002zierter Verkehr beschreibt den Neuverkehr, der durch die Realisierung neuer \r\nInfrastrukturmaßnahmen zusätzlich generiert wird. Durch den Neu- oder Aus\u0002bau von Verkehrsinfrastruktur entsteht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen, \r\nwelches es ohne diese Maßnahme nicht gegeben hätte. Es wird unterschieden \r\nzwischen primärem und sekundärem induzierten Verkehr. Der primäre Verkehr \r\nentsteht vorrangig durch kurzfristig erzielbare Reisezeitgewinne, die dazu füh\u0002ren, dass bestehende Wege öfter zurückgelegt werden bzw. neue, weiter ent\u0002fernte Ziele höhere Akzeptanz erfahren, da sie in derselben Zeit erreichbar sind \r\n(UBA Dessau, 2005). Der sekundär induzierte Verkehr entsteht, beispielsweise \r\ndurch neue Betriebsansiedelungen, entlang der neu errichteten oder aufgewer\u0002teten Straßenverkehrsinfrastruktur (veränderte Standortwahl). Somit entsteht \r\ndas Phänomen des induzierten Verkehrs sowohl im Personen- als auch im Gü\u0002terverkehr. Im Güterverkehr wirken rational (z. B. durch reduzierte Kosten) be\u0002gründete Entscheidungen stärker, da Speditionen in Folge einer leistungsstärke\u0002ren Straßeninfrastruktur gegebenenfalls auch längere oder zusätzliche Wege \r\nzurücklegen, wenn weiter entfernt gelegene Ziele in derselben Zeit oder schnel\u0002ler erreichbar sind und sich die Transportkosten in Summe nicht erhöhen oder \r\nreduzieren. Dieser – in den vergangenen Jahren an den Anschlussstellen ent\u0002lang vieler überregionaler Autobahnachsen konkret zu beobachtende – Wir\u0002kungszusammenhang hat erheblichen Einfluss auf die Verkehrsentwicklung und \r\nmuss bei der Bewertung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in ausreichen\u0002dem Maße berücksichtigt werden. \r\nDie vorherrschende „Predict and Provide“-Planung ist auch deshalb problema\u0002tisch, da sich langfristige Entwicklungen bezüglich Wirtschaftswachstum, Tech\u0002nologie, individueller und gesellschaftlicher Einstellungen nur bedingt voraussa\u0002gen lassen und mit hohen Unsicherheiten verbunden sind. Neben verkehrspoli\u0002tischen Maßnahmen haben äußere Einflüsse wie Energiepreise, Bevölkerungs\u0002entwicklung, Lebensstile, Arbeitsmodelle (z. B. vermehrtes Homeoffice) oder \r\nVeränderungen in der Industrieproduktion erhebliche Auswirkungen auf die \r\nVerkehrsentwicklung. Außerdem werden beschlossene, in der Zukunft liegende \r\nUmwelt- und Klimaziele, für die bisher noch keine ausreichenden Maßnahmen \r\ngeplant oder umgesetzt sind, in derartig entwickelten Verkehrsprognosen unzu\u0002länglich berücksichtigt. Zukünftige umwelt- und verkehrspolitische Maßnahmen, \r\nwie z. B. CO2-Preise, Steuern, Straßennutzungsgebühren oder Tempolimits, wel\u0002che die Verkehrsentwicklung maßgeblich beeinflussen, werden in der für die \r\nBPÜ maßgeblichen Verkehrsprognose nicht ausreichend betrachtet. \r\nFür das zuverlässige Erreichen von Klima- und Naturschutzzielen sollen ver\u0002schiedene Szenarien entwickelt werden, die den angestrebten Zielzustand in \r\nden Mittelpunkt stellen. Diese Form der „Decide and Provide“-Planung ermög\u0002licht es den Entscheidungsträger:innen, die Entwicklung der Mobilität ausge\u0002hend von plausiblen Zukunftsszenarien aktiv zu gestalten, anstatt wie bisher \r\npassiv auf Entwicklungen zu reagieren, die nicht zukunftsfähig sind und in vielen \r\nFällen erst durch das eigene Handeln hervorgerufen werden. Die Zugrundele\u0002Straßenbau verursacht \r\nVerkehr \r\nlangfristige Verkehrs\u0002prognosen mit hohen \r\nUnsicherheiten \r\nversehen \r\nzielorientierte „Decide \r\nand Provide“-Planung \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 35\r\ngung derartiger zielorientierter Zukunftsszenarien ermöglicht den Vergleich ver\u0002schiedener Handlungsoptionen, um verkehrspolitische Entscheidungen, deren \r\nWirkungen weit in die Zukunft reichen, zu unterstützen.\r\nBeispielhaft genannt werden können die sogenannten „Big 5“-Szenariostudien5\r\n. \r\nDiese Szenarien zeigen auf, mit welchen Transformationspfaden das Erreichen \r\nder Klimaneutralität bis 2045 gelingen kann. Wie in Abbildung 16 dargestellt, bil\u0002den bis auf das Projekt Ariadne alle „Big 5“-Studien eine konstante bis leicht ab\u0002nehmende Personenverkehrsnachfrage allgemein und insbesondere auf der \r\nStraße ab (Stiftung Klimaneutralität et al., 2022). Dies in Kombination mit der \r\nausgeführten Diskussion im Güterverkehrsbereich (Lenker:innenmangel, \r\nMautsätze, Strom- und CO2-Preise, Innovationen im Schienengüterverkehr etc.) \r\nmacht den Aus- und Neubau von Straßen zu großen Teilen überflüssig. \r\n \r\n5\r\n Die „Big 5“-Studien umfassen die fünf großen Studien „Klimaneutrales Deutschland 2045“ \r\nvon der Stiftung Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende, \r\n„Klimapfade 2.0 – Ein Wirtschaftsprogramm für Klima und Zukunft“ des BDI, die dena\u0002Leitstudie „Aufbruch Klimaneutralität“, „Langfristszenarien für die Transformation des \r\nEnergiesystems in Deutschland 3“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz \r\nund den Modell- und Szenarienvergleich „Deutschland auf dem Weg zur Klimaneutralität \r\n2045“ des Kopernikus-Projekts Ariadne, welches vom Bundesministerium für Wirtschaft und \r\nForschung gefördert wird. \r\n„Big 5“-\r\nSzenariostudien \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 36\r\nAbbildung 16: Vergleich der Personenverkehrsnachfrage nach Verkehrsträgern gemäß den „Big 5“-Szenario-Studien. \r\nPersonenverkehrsleistung nach Verkehrsträgern \r\nQuelle: Umweltbundesamt, basierend auf der Darstellung der Stiftung \r\nKlimaneutralität et al. (Stiftung Klimaneutralität et al., 2022) \r\n3.6 Bedeutung für die BPÜ \r\nVon externen disruptiven Ereignissen, wie beispielsweise der weltweiten Wirt\u0002schaftskrise rund um das Jahr 2009 oder der globalen Covid-19-Pandemie im \r\nJahr 2020 abgesehen, sind Verkehrsaufkommen und Verkehrsleistung auf der \r\nStraße – sowohl im Personenverkehr als auch im Güterverkehr – in den vergan\u0002genen Jahren und Jahrzehnten stetig angestiegen. Prozentual stieg der Güter\u0002verkehr dabei etwa doppelt so schnell wie der Personenverkehr. Dieser Anstieg \r\nwurde und wird von unterschiedlichen Faktoren entscheidend beeinflusst. Dazu \r\nzählt unter anderem die fortschreitende räumliche Trennung der Daseinsfunkti\u0002917 851\r\n694\r\n900\r\n696\r\n1.073 1.083 1.028\r\n872\r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1.000\r\n1.200\r\n1.400\r\nAktuell\r\nBMWK - LFS TN-Strom\r\nSKN-Agora-KNDE2045\r\nBDI - Klimapfade 2.0 Zielpfad\r\ndena - KN100\r\nAriadne - REMIND-Mix\r\nAriadne - TIMES PanEU-Mix\r\nAriadne - DLR-Mix\r\nBMWK - LFS TN-Strom\r\n2019 2030 2045 2050\r\nMrd. Personenkilometer pro Jahr\r\nFlugverkehr\r\nÖffentlicher Straßenverkehr\r\nNichmotorisierter Verkehr (Fahrrad, zu Fuß)\r\nSchienenverkehr\r\nPkw\r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Verkehrsentwicklung\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 37\r\nonen (Wohnen, Arbeiten, Bilden, Versorgen und Freizeit gestalten) und die Ar\u0002beitsteilung in der Wirtschaft. Diese wird durch den Auf- und Ausbau von Stra\u0002ßen mit hoher Angebotsqualität, insbesondere von Bundesfernstraßen, erst er\u0002möglicht, da die Reise- bzw. Transportzeiten zwischen den Daseinsfunktio\u0002nen/Gewerbestandorten auf ein akzeptables Maß reduziert wird. Die Folgen \r\nsind ein steigender Motorisierungsgrad, wachsende Wegelängen und damit ein \r\nerhöhtes Verkehrsaufkommen. Ersteres ergibt sich dadurch, dass öffentlicher \r\nVerkehr in hoher Bedienqualität in der Fläche oft nicht mehr wirtschaftlich be\u0002trieben werden kann.\r\nDas Wissen über diese Wirkungszusammenhänge bedeutet zugleich, dass Ver\u0002kehrszunahme nicht auf einem unbeeinflussbaren Naturgesetz beruht, sondern \r\nauch über bereits bekannte Stellschrauben gesteuert werden kann bzw. vor \r\ndem Hintergrund der selbstgesetzten Ziele in den Bereichen Klima (siehe Kapi\u0002tel 4) und Biodiversität (siehe Kapitel 5) gesteuert werden muss. In der histo\u0002risch gewachsenen Verkehrsmodellierung mit den bislang zur Anwendung ge\u0002brachten Methoden und Instrumenten wird dieser Steuerungsmöglichkeit in \r\nder Regel nicht Rechnung getragen. Stattdessen werden meist historische Ent\u0002wicklungen des Verkehrs, die sich aufgrund mangelnder Mobilitätsplanung in \r\nder Vergangenheit eingestellt haben, als unveränderlich interpretiert und in die \r\nZukunft fortgeschrieben. Das Ergebnis kann in diesem Fall nur ein weiteres Ver\u0002kehrswachstum sein, wie es auch die bislang veröffentlichten Verkehrsentwick\u0002lungsprognosen rund um den BVWP 2030 und dessen Überprüfung zeigen. Da \r\ndie Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose 2021–2022 auf ebendiesen Prämis\u0002sen beruht, ist anzunehmen, dass die VP 2040 im Ergebnis zu einer ähnlich \r\nstark wachsenden Bedeutung des Straßenverkehrs kommt. \r\nVor dem Hintergrund der Klimakrise und des Biodiversitätsverlusts und den da\u0002mit in Verbindung stehenden globalen, europäischen und nationalen gesetzli\u0002chen und verbindlichen Zielsetzungen ist stattdessen ein alternativer Weg zu \r\nbeschreiten: So müssen durch politisches Handeln Rahmenbedingungen ge\u0002schaffen werden, die das Erreichen dieser Ziele unterstützen. Diese Rahmenbe\u0002dingungen müssen in den meisten Fällen erst in der Zukunft geschaffen wer\u0002den, sollten aber soweit möglich schon heute in den relevanten Planungsgrund\u0002lagen Berücksichtigung finden, damit zu den Zielsetzungen und Rahmenbedin\u0002gungen passende Verkehrsinfrastruktur geplant und in weiterer Folge errichtet \r\nwerden kann. Grundlage dafür ist die Anwendung bestehender bzw. die Ent\u0002wicklung neuer innovativer Werkzeuge für die Verkehrsinfrastrukturplanung, \r\num mittelfristig die Abbildung eines angestrebten Zielzustandes zu gewährleis\u0002ten und um kurzfristig eine belastbare, zielorientierte und objektive Entschei\u0002dungsgrundlage für die laufende BPÜ zu generieren.\r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Klimaschutz\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 38\r\n4 KLIMASCHUTZ \r\nSeit Beginn der Industrialisierung steigt die globale Durchschnittstemperatur \r\nder Luft in Bodennähe kontinuierlich an. Dabei sind es vor allem die durch \r\nmenschliches Handeln freigesetzten Treibhausgase, die diese Erderwärmung \r\nverursachen. Heute zählen der fortschreitende Klimawandel und seine zuneh\u0002mend sicht- und spürbareren Folgen zu den größten Herausforderungen des \r\n21. Jahrhunderts. Die kaum absehbaren Folgen einer unkontrollierbaren Er\u0002derhitzungsspirale können nur mehr durch umfassende und tiefgreifende Ge\u0002genmaßnahmen abgewendet werden. Dem Verkehr wird hierbei eine entschei\u0002dende Rolle zuteil. \r\n4.1 Status Quo \r\nDurch das Verbrennen fossiler Energieträger (wie z. B. Kohle und Erdöl) und \r\ndurch großflächige Entwaldung wird Kohlenstoffdioxid (CO2) in der Atmosphäre\r\nangereichert. Im Jahr 2022 belief sich die globale Emission von CO2 auf 37,5 Mil\u0002liarden Tonnen, was mit einer jahresdurchschnittlichen Konzentration von \r\nknapp 420 ppm6\r\n CO2 in der Erdatmosphäre korreliert (Andrew, 2022). Dies ent\u0002spricht einer Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur um rund \r\n1,2 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit. \r\nDiese Erderwärmung geht mit höchst bedrohlichen Entwicklungen einher, die \r\nspätestens seit dem Sommer 2022 auch den Europäer:innen die Dynamik des \r\nstattfindenden Klimawandels in vollem Umfang aufzeigen: Ausbleibender Nie\u0002derschlag und damit einhergehend ausgedehnte Hitzeperioden führten 2022 \r\ndazu, dass knapp zwei Drittel der europäischen Flüsse weniger Wasser führten \r\nals üblich (Haug, 2023). Durch die Hitze kam es zu starken Waldbränden, deren \r\ngesamte Fläche die zweitgrößte jemals festgestellte Ausdehnung erreichte. \r\nDurch umfassende Ernteausfälle wurde auch die Lebensmittelproduktion stark \r\nbeeinträchtigt. Im Sommer 2023 setzten sich die Extremwetterereignisse insbe\u0002sondere im Süden Europas fort: Anhaltende Tageshöchsttemperaturen jenseits \r\nder 45 Grad Celsius und unkontrollierbare Waldbrände in Italien, Kroatien oder \r\nGriechenland waren die Folge (Janzen und Erdmann, 2023). Das andere Extrem, \r\nwie die Starkregenereignisse des Sommers 2023 in Österreich, Deutschland und \r\nItalien, führten zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Parallel dazu zählt die \r\nlaufende Erderwärmung zu den wichtigsten Ursachen für den fortschreitenden \r\nBiodiversitätsverlust. Die negativen Auswirkungen des Biodiversitätsverlusts \r\nund der Klimakrise befeuern sich gegenseitig und sind eng miteinander verwo\u0002ben. \r\n \r\n6\r\n Parts per million steht für einen Faktor 10-6 oder für ein Millionstel.\r\nglobale THG\u0002Emissionen auf \r\nRekordhoch \r\nspürbare \r\nAuswirkungen des \r\nKlimawandels \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Klimaschutz\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 39\r\nEine Aufteilung der globalen Treibhausgasemissionen – dieser Begriff umfasst \r\nalle Gase, die in der Erdatmosphäre in unterschiedlichem Ausmaß \r\nStrahlungsenergie absorbieren – auf verschiedene Wirtschaftsbereiche liegt \r\naktuell bis zum Jahr 2020 vor. Diesen Informationen zufolge entfiel in diesem \r\nJahr mit 31 % der größte Anteil der erzeugten Treibhausgasemissionen auf die \r\nweltweite Strom- und Wärmeproduktion. Bereits an zweiter Stelle folgt der \r\nVerkehr, dessen Emissionen über alle Verkehrsträger, also auf der Straße, der \r\nSchiene, zu Wasser und in der Luft, im selben Jahr rund 19 % der weltweiten \r\nTreibhausgasemissionen ausmachten. (Our World In Data, 2023) \r\nIn der Bundesrepublik Deutschland lag der Anteil des Verkehrs an den gesam\u0002ten Treibhausgasemissionen im Jahr 2022 bei rund 20 %. Die gesamten nationa\u0002len Treibhausgasemissionen sanken im Vergleich zum Jahr davor um 1,9 % auf \r\n746 Mio. t CO2-Äquivalente (CO2e)7\r\n. Im Sektor Verkehr beliefen sich die Treib\u0002hausgasemissionen auf 148 Mio. t CO2e; davon entfielen rund 97 % auf den \r\nStraßenverkehr (DIE GÜTERBAHNEN, 2023). Das bedeutet nicht nur einen An\u0002stieg um 1,1 Mio. Tonnen oder 0,7 % im Vergleich zu 2021, sondern auch eine \r\ndeutliche Überschreitung der zulässigen Jahresemissionshöchstmenge von \r\n138,8 Mio. t CO2e für das Jahr 2022 gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). \r\nDer Verkehr ist damit der einzige Sektor, der gleichzeitig sein rechtlich verbindli\u0002ches Ziel verfehlt und sogar einen Emissionsanstieg gegenüber dem Vorjahr \r\nverzeichnet (vergleiche Abbildung 17). Mit Blick auf das KSG wird errechnet, \r\ndass sich im Sektor Verkehr je nach Szenario bis 2030 eine kumulierte Emissi\u0002onsminderungslücke in der Höhe von 187 bis 210 Mio. t CO2e aufbauen wird \r\n(UBA Dessau, 2023a). Hinzu kommen Treibhausgasemissionen aus der Errich\u0002tung und dem Erhalt von Verkehrsinfrastruktur, die zwar im Sektor Industrie bi\u0002lanziert werden, aber ebenfalls direkten Verkehrsbezug aufweisen. Das Ambiti\u0002onsniveau in der Transformation des Mobilitätssystems und der Reduktion der \r\nverkehrsbedingten Treibhausgasemissionen muss demnach deutlich steigen. \r\n(UBA Dessau, 2023c) \r\n \r\n7\r\n CO2-Äquivalente sind eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der \r\nunterschiedlichen Treibhausgase.\r\nVerkehr als weltweit \r\nzweitstärkster THG\u0002Emittent \r\nVerkehr in \r\nDeutschland verfehlt \r\ngesetzliches Klimaziel \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Klimaschutz\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 40\r\nAbbildung 17: Entwicklung der THG-Emissionen in Deutschland, 2010–2022. \r\nEntwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland in der Abgrenzung \r\nder Sektoren des Klimaschutzgesetzes (KSG) \r\nQuelle: UBA Dessau (UBA Dessau, 2023c) \r\nGegenwärtig, also auf Basis der heute umgesetzten Maßnahmen zur Reduktion \r\nder Treibhausgasemissionen in allen Wirtschaftsbereichen, ist die Menschheit \r\nauf dem Pfad zu einer Erderwärmung von 3,2 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 \r\n(IPCC, 2023). Für Mitteleuropa hätte dies einen Anstieg der Durchschnittstempe\u0002ratur um 5 Grad Celsius zur Folge. Es besteht ein hohes Risiko einer unkontrol\u0002lierbaren Erderhitzungsspirale; Dürren und Hungersnöte für Milliarden von \r\nMenschen wären die Folge. Um diesem Szenario entgegenzuwirken, wurden \r\nvon verschiedenen Akteur:innen und auf unterschiedlichen Ebenen ambitio\u0002nierte Ziele gesetzt. \r\n4.2 Zielsetzungen \r\nIm Jahr 1997 wurden durch das Protokoll von Kyoto für Industriestaaten quanti\u0002fizierte Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen verpflichtend gemacht. In \r\nder ersten Verpflichtungsperiode (2008 bis 2012) wurden diese Ziele von den \r\nunkontrollierbare \r\nErderhitzungsspirale \r\ndroht \r\nKyoto-Protokoll \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Klimaschutz\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 41\r\n36 unterzeichnenden Ländern vollständig eingehalten (Shishlov und Morel, Ro\u0002main, Bellassen, Valentin, 2016). In der zweiten Verpflichtungsperiode (bis 2020) \r\nkonnten hingegen keine nennenswerten Treibhausgasreduktionen mehr umge\u0002setzt werden. Im Dezember 2015 einigte sich die internationale Staatengemein\u0002schaft auf das Übereinkommen von Paris.\r\nDas Klimaübereinkommen von Paris markiert einen großen Durchbruch in der \r\ninternationalen Klimapolitik. Es sieht als Kernziele unter anderem vor, dass die \r\nglobale Erderwärmung auf maximal 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen \r\nWerten begrenzt werden soll; das optimierte „1,5-Grad-Ziel“ wird vom Welt\u0002klimarat (engl. Intergovernmental Panel on Climate Change, kurz IPCC) inzwi\u0002schen als nicht mehr erreichbar angesehen (ORF.at, 2023). Auch sieht das Pari\u0002ser Übereinkommen vor, dass die globalen Treibhausgasemissionen bis Mitte \r\ndes 21. Jahrhunderts auf Netto-Null gesenkt werden sollen. Die Bundesrepublik \r\nDeutschland hat dieses Klimaübereinkommen im April 2016 unterzeichnet. \r\nEnde September 2016 haben Bundestag und Bundesrat die Ratifizierung be\u0002schlossen. \r\nIm Dezember 2019 präsentierte die Europäische Kommission ihren umfassen\u0002den Europäischen Green Deal mit dem übergreifenden Ziel, bis 2050 Netto-Null\u0002Treibhausgas-Emissionen zu erreichen („Klimaneutralität“). Er beinhaltet eine \r\nReihe von politischen Initiativen, die neben zahlreichen Fachbereichen und Wirt\u0002schaftszweigen auch die Transformation der Mobilität adressieren. \r\nZu diesen Initiativen zählt unter anderem das europäische Klimagesetz, das \r\nEnde Juni 2021 in Kraft getreten ist. Damit wurden das Ziel einer klimaneutralen \r\nEU bis 2050 und die Zielvorgabe, die Netto-Treibhausgas-Emissionen (Emissio\u0002nen nach Abzug des Abbaus) bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % zu \r\nsenken, rechtlich verankert. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten sind \r\nunter Berücksichtigung von Fairness und Solidarität untereinander verpflichtet, \r\ndie notwendigen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene zu ergreifen, um \r\ndiese Ziele zu erreichen. \r\nDie Zielerreichung unterstützend, wurden durch das „Fit for 55“-Gesetzgebungs\u0002paket eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung von \r\nEU-Gesetzen definiert. Seit Juni 2022 laufen die Verhandlungen mit dem Euro\u0002päischen Parlament, um die endgültigen Rechtstexte zu beschließen. Dies um\u0002fasst die Anpassung einer Reihe bestehender rechtlicher Grundlagen an das hö\u0002here Emissionsreduktionsziel. Dazu zählt unter anderem die Effort-Sharing-Ver\u0002ordnung, mit der den Mitgliedstaaten neue, strengere Emissionssenkungsziele \r\nzugewiesen werden. Die Zuteilung erfolgt entsprechend den unterschiedlichen \r\nAusgangssituationen in den einzelnen Mitgliedstaaten auf Basis des jeweiligen \r\nPro-Kopf-BIP nach derselben Methodik wie für die bestehenden Effort-Sharing\u0002Ziele. Das bisherige EU-Ziel von 29 % Reduktion gegenüber 2005 wird auf 40 % \r\nerhöht. Für Deutschland bedeutet das eine Anpassung des Reduktionsziels für \r\ndas Jahr 2030 von -38 % auf -50 % gegenüber 2005. \r\nAm 13. Juli 2005 hat die Bundesregierung das nationale Klimaschutzprogramm \r\n2005 beschlossen, mit dem im Verkehr im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 \r\nein Zielwert in der Höhe von maximal 171 Mio. t CO2 pro Jahr erreicht werden \r\nKlimaübereinkommen \r\nvon Paris \r\nEuropean Green Deal \r\nEuropäisches \r\nKlimagesetz \r\nFit for 55 \r\nProgramme und Pläne \r\nin Deutschland \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Klimaschutz\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 42\r\nsollte. 2007 folgte das 29 Einzelmaßnahmen umfassende Integrierte Energie\u0002und Klimaprogramm (IEKP), mit dem Ziel, die CO2-Emissionen bis 2020 im Ver\u0002gleich zu 1990 um 40 % zu reduzieren. Mit zunehmender Wahrscheinlichkeit ei\u0002ner Zielverfehlung und dem Ziel einer „Kurskorrektur“ wurde 2014 das Aktions\u0002programm Klimaschutz 2020 verabschiedet. Begünstigt durch die aktivitätsre\u0002duzierenden Rahmenbedingungen der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 wurde \r\ndas Ziel entgegen aller Prognosen erreicht. Am 9. Oktober 2019 wurde vom \r\nBundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, das der Umset\u0002zung des Klimaschutzplans 2050 diente und demzufolge Deutschland seine \r\nTHG-Emissionen bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 reduzieren sollte (Bundes\u0002regierung, 2019b). Aktuell gilt das vom Kabinett am 14. Oktober 2023 beschlos\u0002sene Klimaschutzprogramm 2023, mit dem das Treibhausgasreduktionsziel \r\n2030 nochmals auf -65 % erhöht wurde; bis 2045 soll Deutschland treibhausgas\u0002neutral werden (BMWK, 2023). Das Klimaschutzprogramm 2023 hat einen Um\u0002fang von 27 Seiten und wurde im Vergleich zu seinem Vorgänger, dem Klima\u0002schutzprogramm 2030 mit 172 Seiten, weitgehend ausgedünnt. Rechtsgrund\u0002lage zur Veröffentlichung eines Klimaschutzprogramms ist dabei § 9 des Klima\u0002schutzgesetzes. Parallel zum aktuellen Klimaschutzprogramm gilt zudem der \r\nKlimaschutzplan 2050 (BMU, 2019). Dort wurden erstmals auf die einzelnen \r\nWirtschaftssektoren heruntergebrochene Treibhausgasreduktionsziele festge\u0002legt: im Verkehrssektor sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % \r\nbis 42 % im Vergleich zu 1990 (absolut: 65 bis 68 Mio. t CO2-Äquivalente) redu\u0002ziert werden; tatsächlich wurden 2022 lediglich um 9,4 % weniger verkehrsbe\u0002dingte Treibhausgase emittiert als 1990 (UBA Dessau, 2024). Diese Sektorziele, \r\nebenso wie das Gesamtziel von -55 % bis -56 % im Jahr 2030, stehen mittler\u0002weile aber in Widerspruch zu den genannten Zielsetzungen des aktuellen Klima\u0002schutzprogramms.\r\nDas Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurde am 20. Dezember 2019 im Bundes\u0002rat final beschlossen und trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Damit wurden die im \r\nKlimaschutzplan 2050 definierten Gesamt- sowie Sektorziele erstmals gesetzlich \r\nverbindlich festgeschrieben (Bundesregierung, 2019a). Das Bundesverfassungs\u0002gericht entschied am 24. März 2021 (sogenannter Klimabeschluss), dass das \r\nTHG-Reduktionsziel von 55 % und § 4 Abs. 1 Satz 3 bzgl. der zulässigen Jahres\u0002emissionsmengen mit den Grundrechten nicht vereinbar seien, solange eine \r\njahresscharfe Fortschreibung der Minderungsziele nach 2030 fehlte. Dadurch \r\nwürde das Gesetz hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeit\u0002räume nach 2030 verschieben, was zu Lasten jüngerer Generationen ginge. Das \r\nBundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber dazu, diese Fortschrei\u0002bung der Minderungsziele zusätzlich auch für die Jahre 2030-2040 verbindlich\r\nzu regeln (Bundesverfassungsgericht, 2021). Zusätzlich haben BUND und Deut\u0002sche Umwelthilfe darauf geklagt, dass den Vorgaben aus dem KSG entsprochen \r\nwird und wegen Überschreitung der CO2-Jahreshöchstmengen im Jahr 2022 in \r\nden Sektoren Wohnen und Verkehr von den zuständigen Ministerien Sofortpro\u0002gramme vorgelegt werden. Diese Sofortprogramme müssen laut § 8 KSG die \r\nEinhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre si\u0002cherstellen, was insbesondere die Vorlage des BMDV für den Verkehrssektor \r\nBundes\u0002Klimaschutzgesetz und \r\nKlimabeschluss \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Klimaschutz\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 43\r\nnicht tat. Das Oberverwaltungsgericht hat den klagenden Verbänden Recht ge\u0002geben8\r\n, die Bundesregierung ist in Revision gegangen, diese wurde zugelassen.\r\nAusgelöst durch diesen Klimabeschluss erfolgte die erste Gesetzesnovelle des \r\nKSG im August 2021. Demnach wurde das Zieljahr zur Erreichung der Kli\u0002maneutralität von 2050 auf 2045 vorgezogen. Das THG-Minderungsziel bis 2030 \r\n(gegenüber 1990) wurde von 55 % auf 65 % erhöht (BMUV, 2021). Gemäß dieser \r\nersten KSG-Novelle sollen im Verkehrssektor (ohne internationalen Flug- und \r\nSchiffsverkehr sowie Pipeline-Verdichterstationen) bis 2027 jährlich 5 bis 6 Mio. \r\nTonnen CO2-Äquivalente eingespart werden, 2028 7 Mio. Tonnen CO2-\r\nÄquivalente, 2029 9 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente und 2030 11 Mio. Tonnen \r\nCO2-Äquivalente (Bundes-Klimaschutzgesetz; Anlage 2 (zu § 4)). \r\nIm Juni 2023 hat die Bundesregierung den Referentenentwurf für die Novellie\u0002rung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Demnach soll zukünftig die \r\nEinhaltung der Klimaschutzziele und der damit erlaubten THG-Emissions\u0002mengen mithilfe einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrech\u0002nung überprüft werden, die die sektorbezogenen Jahresemissionsmengen er\u0002setzt (Bundesregierung, 2019b) Diese Vorgehensweise bedeutet eine erhebliche \r\nAbschwächung des KSG im Allgemeinen und der notwendigen Klimaschutz\u0002bemühungen im Sektor Verkehr im Speziellen. Derzeit berät der Bundestag \r\nüber den Entwurf der Novelle (Stand Januar 2024). Davon unabhängig steht die \r\nErfüllung, insbesondere der europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands \r\ngenerell in Frage, da nicht nur im Verkehrssektor, sondern beispielsweise auch \r\nin den Sektoren Bauen und Landwirtschaft nur eine geringe Emissionsreduktion \r\nverzeichnet werden kann. Die Ankündigung weiterer gerichtlicher Auseinander\u0002setzungen über die klimapolitischen Verpflichtungen der Regierung stellt die \r\nderzeitige Strategie des Bundes zusätzlich in Frage. \r\n4.3 Bedeutung für die BPÜ \r\nDie Stabilisierung des Klimawandels und damit der Erhalt unserer Lebensgrund\u0002lagen zählt zu den global wichtigsten Aufgaben des 21. Jahrhunderts. Dass die \r\nBedeutung eines schnellen und umfassenden Handelns erkannt wurde, zeigt \r\ndie große Anzahl an Strategien und Zielsetzungen in Zusammenhang mit Klima\u0002schutz, vom Pariser Klimaübereinkommen aus 2016, über das 2021 vorgestellte \r\nFit-for-55-Paket der Europäischen Union bis hin zum deutschen Bundes-Klima\u0002schutzgesetz. Sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene ist das Ambiti\u0002onsniveau der Zielsetzungen über die Jahre zum Teil gestiegen: beispielsweise \r\nvon einem Treibhausgasreduktionsziel von -55 % im Klimaschutzprogramm \r\n2030 auf -65 % im aktuell gültigen Klimaschutzprogramm aus 2023 (jeweils im \r\nVergleich zu 1990). Die Erhöhung des Ambitionsniveaus ist dabei vor allem eine \r\nlogische Folge des schrumpfenden noch verfügbaren CO2-Budgets und bislang \r\n \r\n8 https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE240002319/part/L\r\nerste Novelle des KSG \r\nzweite Novelle des KSG \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Klimaschutz\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 44\r\nunzureichender Maßnahmen, die zur Erreichung der Klimaziele gesetzt wurden: \r\nMit Blick auf das Bundes-Klimaschutzgesetz wird errechnet, dass sich im Sektor \r\nVerkehr je nach Szenario bis 2030 eine kumulierte Emissionsminderungslücke \r\nin der Höhe von 187 bis 210 Mio. t CO2e aufbauen wird (UBA Dessau, 2023a).\r\nDass die Errichtung von Straßenverkehrsinfrastruktur, insbesondere von Bun\u0002desfernstraßen, zusätzlichen Verkehr generiert und das Gesamtverkehrsauf\u0002kommen erhöht, ist mehrfach empirisch nachgewiesen und wissenschaftlich \r\nanerkannt. Zudem wird der überwiegende Teil der deutschen Fahrzeugflotte \r\nauch weit nach 2030 auch dann noch mit fossilen Kraftstoffen betrieben wer\u0002den und entsprechende Treibhausgase emittieren, wenn das ambitionierte Ziel \r\nvon 15 Millionen vollelektrischen Pkw bis 2030 gemäß Koalitionsvertrag erreicht \r\nwird. Die Argumentation, eine unverändert hohe oder sogar wachsende zukünf\u0002tige Verkehrsleistung wäre bei vollständig elektrifizierter Fahrzeugflotte klima\u0002verträglich, ist dementsprechend schon aufgrund der langsamen Flottenerneu\u0002erung, in weiterer Folge aber auch aufgrund des hohen Bedarfs an elektrischer \r\nEnergie aus erneuerbaren Quellen, nicht zulässig. Hinzu kommen der erforderli\u0002che Energieeinsatz und die Emission von zusätzlichen Klimagasen als Folge der \r\nErrichtung und es Erhalts der Infrastruktur bei gleichzeitiger Reduktion potenzi\u0002eller natürlicher CO2-Senken etwa durch zunehmende Bodenversiegelung bzw. \r\nKlimawandeleffekte. \r\nSollen die selbst gesetzten Ziele zur Stabilisierung der Klimaerwärmung (und \r\nzum Erhalt der Biodiversität) erreicht werden, muss ein alternativer und resili\u0002enter Weg beschritten werden, um die klimabedingten Triebhausgasemissionen \r\numfassend und nachhaltig zu reduzieren. Ein Weg, an dessen Beginn, wie von \r\neinigen europäischen Staaten bereits vorgelebt (siehe Kapitel 7), oft eine ver\u0002kehrsträger- und verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsstrategie steht, die im \r\nZentrum eine Reduktion des Verkehrsaufkommens und eine Verlagerung von \r\nVerkehr auf besonders energieeffiziente und umwelt- und klimaschonende Ver\u0002kehrsmittel ausweist. Ein Weg, an dessen Ende ein Mobilitätssystem entwickelt \r\nwurde, dass durch hohe Energieeffizienz und damit Nachhaltigkeit, Sozialver\u0002träglichkeit und Wirtschaftlichkeit gekennzeichnet ist. Begleitend muss die dafür \r\nnotwendige Verkehrsinfrastruktur geplant und errichtet werden, und hier neh\u0002men der BVWP 2030 und der aktuell laufende Prozess der Bedarfsplanüberprü\u0002fung (BPÜ) eine tragende und potenziell zukunftsweisende Rolle ein. Denn Infra\u0002struktur, die heute geplant und errichtet wird, wird noch in Jahrzehnten die Art \r\nund Weise, wie Mobilität umgesetzt wird, mitbestimmen. \r\nEine zeitgemäße und zielorientierte Bedarfsplanüberprüfung, die zugrundelie\u0002gende Verkehrsmodellierung und die dahinterliegenden Finanzierungsprozesse \r\nmüssen heute alle selbst gesetzten bzw. verbindlichen globalen, europäischen \r\nund nationalen Ziele in Zusammenhang mit Umwelt- und Klimaschutz und der \r\ndamit in Verbindung stehenden Mobilitätswende berücksichtigen. Nur so kann \r\ndie Verkehrsinfrastruktur in Deutschland dahingehend entwickelt werden, dass \r\nsie einen Beitrag zur Stabilisierung der Klimaerwärmung und zum Erhalt der \r\nBiodiversität leistet und gleichzeitig den zukünftigen Mobilitätsbedarf decken \r\nkann. \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Biodiversität\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 45\r\n5 BIODIVERSITÄT \r\nDer Begriff Biodiversität beschreibt die Vielfalt des Lebens auf allen Organisati\u0002onsebenen, von genetischer Vielfalt, über die Vielfalt von Arten bis hin zu Öko\u0002systemen (Levin, 2000). In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Rückgang \r\nder biologischen Vielfalt besorgniserregend beschleunigt, was direkt oder indi\u0002rekt auf die Aktivitäten des Menschen zurückzuführen ist. Die Biodiversitäts\u0002krise findet dabei weltweit statt. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um \r\nden Verlust von Arten und Lebensräumen zu stoppen, eine weitere Verschlech\u0002terung des Zustands von Ökosystemen und ihrer Leistungen zu vermeiden und \r\ngleichzeitig eine Renaturierung einzuleiten. \r\nVerkehrsinfrastruktur und deren weiterer Ausbau wirkt sich auf vielen Ebenen \r\nauf das Schutzgut Biodiversität negativ aus: Sie führt zur Versiegelung von Bö\u0002den, Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen und Isolation von Po\u0002pulationen, Veränderung von Verhalten sowie Migrationsmöglichkeiten von Tie\u0002ren sowie Verschmutzung durch Abfälle, Chemikalien, Abgase, Licht und Lärm. \r\nZudem ist der Klimawandel eine der wichtigsten globalen Ursachen für den dra\u0002matischen Rückgang der biologischen Vielfalt. Und andersherum treibt die De\u0002gradierung von Lebensräumen den Klimawandel weiter an, denn funktionsfä\u0002hige Ökosysteme, wie beispielsweise artenreiche und naturnahe Wälder sowie \r\nintakte Moore leisten als Kohlenstoffsenken wichtigste Beiträge im Kampf ge\u0002gen die Klimakrise. Die negativen Auswirkungen des Biodiversitätsverlusts und \r\nder Klimakrise befeuern sich daher gegenseitig und sind eng miteinander ver\u0002woben. \r\n5.1 Status Quo – Ökosysteme unter Druck \r\nViele natürliche wie auch anthropogen entstandene Ökosysteme und Land\u0002schaften sowie die Ökosystemleistungen, die sie erbringen, sind heute weltweit \r\ninfolge von übermäßiger Nutzung und Extraktion natürlicher Ressourcen sowie \r\nveränderter und intensiver Landnutzung, darunter auch Verkehrsinfrastruktur, \r\nstrukturell und funktionell stark beeinträchtigt oder sogar völlig zerstört (IPBES, \r\n2019, Zerbe, Wiegleb und Rosenthal). Landnutzungsänderungen und die damit \r\nverbundene Zerstörung natürlicher Lebensräume sind die Hauptursachen für \r\nden Verlust an Biodiversität. \r\nEtwa 80 % der terrestrischen Erdoberfläche weisen derzeit Anzeichen menschli\u0002cher Eingriffe auf (Ellis und Ramankutty, 2008). Der Verlust des Lebensraums \r\ndurch diese Änderungen verringert auch die Populationsgröße von Arten, was \r\nzu einer Verringerung der genetischen Vielfalt innerhalb dieser Arten führt. Die \r\nFolge sind Verluste der Biodiversität (Butchart et al., 2010) sowie der Wider\u0002standsfähigkeit von Ökosystemen gegenüber Veränderungen von Umweltein\u0002flüssen (wie z. B. Klimawandel-Mitigation). Außerdem nimmt die Kapazität und \r\nMultifunktionalität aller Ökosystemleistungen ab. Dazu zählen, beispielsweise \r\nStetiger \r\nBiodiversitätsverlust \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Biodiversität\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 46\r\ndas Filtern von Wasser, Nährstoffkreisläufe und die Bestäubung, also Beiträge \r\nvon Ökosystemen für das menschliche Wohlergehen (z. B Bereitstellung von \r\nsauberem Wasser, fruchtbaren Böden und Nahrungsmitteln), mit Ausnahme \r\nbestimmter Versorgungsleistungen (z. B. Nahrungsmittelproduktion) (Millen\u0002nium Ecosystem Assessment, 2005).\r\nVorhersagen deuten darauf hin, dass sich auch der ökologische Fußabdruck der \r\nMenschheit noch vergrößern wird und die Verschlechterung des Zustands von \r\nÖkosystemen und Arten noch nicht seinen Höhepunkt erreicht hat (Hockley, Jo\u0002nes und Gibbons, 2008, Pereira und Rodríguez, 2010, WWF, 2020a) Der ökologi\u0002sche Fußabdruck bezeichnet die notwendige Fläche pro Person, um ihren Res\u0002sourcenverbrauch abzudecken. Dieser ist für die Deutschen so groß, dass es \r\netwa drei Erden bräuchte, wenn die gesamte Weltbevölkerung den gleichen Le\u0002bensstandard und Ressourcenverbrauch hätte (Miller et al., 2023). \r\nDie Auswirkungen des Klimawandels und der Verlust der biologischen Vielfalt \r\nstellen eine direkte Bedrohung für die Menschheit dar, da menschliches Leben \r\nin hohem Maße von natürlichen Ressourcen und auch deren Nutzung sowie in\u0002takten Umwelt- und Lebensbedingungen abhängig ist. Beide Krisen – die Klima\u0002und die Biodiversitätskrise – hängen dabei unweigerlich zusammen und verstär\u0002ken sich zudem gegenseitig (McElwee, 2021). Der Erhalt der Biodiversität ist Vo\u0002raussetzung für Erfolge beim Schutz des Klimas und bei der Anpassung an die \r\nFolgen des Klimawandels. Gesunde Ökosysteme binden enorme Mengen an \r\nKohlenstoff und mildern die Folgen von extremen Wetterereignissen. Demge\u0002genüber verändert der Klimawandel die Ökosysteme und deren Artenvielfalt \r\ndeutlich. Zum einen verändert sich das Klima schneller, als sich viele Arten ge\u0002netisch anpassen oder mit den Temperaturverschiebungen wandern können. \r\nZum anderen bringen klimatische Veränderungen vielfältige Interaktionen in\u0002nerhalb von Populationen und zwischen den Arten und Ökosystemen aus dem \r\nRhythmus (Weiss, Wehrden und Linde, 2024). \r\nDer Schutz und die Wiederherstellung von geschädigten Ökosystemen liegt \r\nselbstverständlich auch im Interesse der Wirtschaft, zählt das Weltwirtschaftsfo\u0002rum doch die Biodiversitätskrise zu den größten wirtschaftlichen Risikofaktoren \r\n(World Economic Forum, 2019). \r\nDer Verkehrssektor ist aktuell nicht nur die zweitgrößte Einzelquelle für welt\u0002weite Treibhausgasemissionen, die Entwicklung von linearer Verkehrsinfrastruk\u0002tur ist zudem auch eine der Hauptursachen für den weltweiten Rückgang der bi\u0002ologischen Vielfalt (Rockström et al., 2009, Jaeger et al., 2011, Mccallum, 2015). \r\nDie diversen Auswirkungen von Verkehrsinfrastruktur auf die Vielfalt von Arten \r\nsowie von Ökosystemen und ihrer Leistungen sind gut beschrieben und umfas\u0002sen, beispielsweise Lebensraumverlust, -zerschneidung, -verinselung und -frag\u0002mentierung, Kollisionen mit Wildtieren, Schaffung physischer Barrieren, Lärm\u0002und Lichtstörungen sowie Verschmutzung, die Ausbreitung von invasiven ge\u0002bietsfremden Arten sowie Veränderungen der Hydrologie und des Mikroklimas \r\n(Forman et al., 2003, Benítez-López, Alkemade und Verweij, 2010, van der Ree, \r\nSmith und Grilo, 2015). Schienenverkehr und Kanäle führen zu ähnlichen ökolo\u0002Klimawandel und \r\nBiodiversitätsverlust \r\nhängen zusammen \r\nAuswirkungen des \r\nVerkehrssektors auf \r\ndie Biodiversität \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Biodiversität\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 47\r\ngische Auswirkungen wie Straßen, jedoch in unterschiedlichem räumlichen Aus\u0002maß und in unterschiedlicher Intensität (Ament, Clevenger und van der Ree, \r\n2023). \r\nAuch der Zustand der biologischen Vielfalt in Deutschland ist alarmierend: 72 % \r\nder einheimischen Lebensräume gelten als gefährdet und etwa ein Drittel aller \r\nin Deutschland heimischen Tier- und Pflanzenarten als bedroht oder bereits \r\nausgestorben. Damit gehören Deutschlands Gefährdungsraten zu den höchsten \r\nin ganz Europa (WWF, 2020b). Das deutsche Straßennetz umfasst etwa \r\n830.000 Kilometer, wovon 230.000 Kilometer dem überörtlichen Verkehr, beste\u0002hend aus Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstra\u0002ßen, gewidmet sind – Gemeindestraßen und sonstige Straßen belaufen sich auf \r\nrund 600.000 Kilometer. Deutschland hat damit eines der dichtesten Autobahn\u0002netze Europas (Armbrecht et al., 2008) mit einem entsprechenden Ausmaß an \r\ngenannten ökologischen Auswirkungen. Der jährliche Zuwachs des Straßennet\u0002zes liegt im Schnitt bei weiteren 10.000 Kilometern. Zudem hat Deutschland ein \r\nfast 40.000 Kilometer umfassendes Schienennetz und Bundeswasserstraßen im \r\nAusmaß von 7.300 Kilometern, welches über lange Strecken durch Dämme, \r\nSpundwände und verbaute Ufer geprägt ist. Um der Fragmentierung von Natur\u0002räumen zu begegnen wurden bundesweit bisher 107 Grünbrücken an bekann\u0002ten Wildwechseln errichtet - im überregionalen, bestehenden Verkehrsnetz hat \r\ndas Bundesamt für Naturschutz jedoch rund 30.000 sogenannter Konfliktstellen \r\nidentifiziert (NABU, 2022).\r\nLaut Statistischem Bundesamt wächst die Siedlungs- und Verkehrsfläche in \r\nDeutschland täglich um circa 55 Hektar. 14,5 % und damit 5,2 Millionen Hektar \r\nder Gesamtfläche Deutschlands wird zum Stichtag 31.12.2022 für Siedlungs\u0002und Verkehrszwecke in Anspruch genommen. Davon entfallen 5,1 % (1,8 Millio\u0002nen Hektar) auf Verkehrsflächen. Die Fläche für Siedlung und Verkehr hat sich \r\ndabei von 1992 bis 2021 von 40.305 auf 51.813 Quadratkilometer ausgedehnt, \r\nwas einem Anstieg von 28,6 % entspricht. Ein zentrales Ziel der Bundesregie\u0002rung in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den durchschnittlichen \r\ntäglichen Anstieg bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. \r\nDieser Zielwert hätte ursprünglich bereits 2020 erreicht werden sollen. Bis zum \r\nJahr 2050 sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwe\u0002cke erschlossen werden (Statistisches Bundesamt, 2023). Das integrierte Um\u0002weltprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Si\u0002cherheit und Verbraucherschutz (BMUV) setzt für das Jahr 2030 dabei einen \r\nZielwert von 20 Hektar pro Tag fest. Nach dem Klimaschutzplan der Bundesre\u0002gierung und der Ressourcenstrategie der Europäischen Union, soll die Flächen\u0002inanspruchnahme bis 2050 auf Netto-Null reduziert und der Übergang in eine \r\nFlächenkreislaufwirtschaft vollzogen sein (UBA Dessau, 2023b). Laut der Stel\u0002lungnahme des UBA zum Entwurf des BVWP 2030 widerspricht dieser dem Flä\u0002cheneinsparungsziel, das die Bundesregierung sich in den Strategien zur nach\u0002haltigen Entwicklung und zur biologischen Vielfalt auferlegt hat. Dabei über\u0002schreitet der BVWP mit 2,83 Hektar pro Tag Flächenneuinanspruchnahme das \r\nfür diesen Bereich festgelegte maximale Flächenbudget von 1,9 Hektar pro Tag. \r\nZudem seien laut UBA für einige Straßenprojekte unrealistisch geringe Wert für \r\ndie Flächeninanspruchnahme angenommen worden (UBA Dessau, 2016). \r\nVerkehr zerschneidet, \r\nfragmentiert und \r\nzerstört Lebensräume \r\nin Deutschland \r\nVerkehr erhöht \r\nFlächeninanspruch\u0002nahme und \r\nBodenversiegelung \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Biodiversität\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 48\r\nDie Verkehrsinfrastruktur und der weitere Ausbau dieser führt nicht nur zur \r\nZerstörung, Zerschneidung und Fragmentierung von Lebensräumen, sondern \r\nsteht in vielen Fällen auch den Plänen zur Wiederherstellung von Ökosystemen \r\nsowie weiteren nationalen und europäischen klima- und biodiversitätsbezoge\u0002nen Zielen diametral entgegen. So führt die Neuerrichtung von Verkehrsinfra\u0002struktur, beispielweise im Bereich von entwässerten Mooren, dazu, dass diese \r\nkeiner Wiedervernässung zugeführt werden können, um die weitere Freiset\u0002zung von Kohlenstoff zu verhindern und diese gefährdeten Lebensräume zu \r\nrestaurieren. Dabei sind Moore der effektivste terrestrische Kohlenstoffspeicher \r\n– obwohl sie nur drei Prozent der weltweiten Landfläche bedecken, speichern \r\nsie rund 600 Milliarden Tonnen Kohlenstoff und damit etwa doppelt so viel wie \r\ndie gesamte Biomasse aller Wälder der Erde (IPCC, 2019). Gleichzeitig werden \r\ndurch ihre anhaltende Entwässerung und Degradierung große Mengen an \r\nTreibhausgasen freigesetzt. Etwa 7 % der gesamten deutschen Treibhaus\u0002gasemissionen stammen aus land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorbö\u0002den. \r\nDer ausbaubedingte Verlust von organischen Böden, aber auch die Zerstörung \r\nund Beeinträchtigung von Wäldern, Mooren und Grasland führen auch zum zu\u0002nehmenden Verlust von leistungsfähigen natürlichen Kohlenstoffsenken. Dies \r\nfeuert damit nicht nur zusätzlich die Klimakrise an, sondern läuft Bemühungen \r\nzur Wiederherstellung von Ökosystemen zuwider. \r\n5.2 Zielsetzungen \r\nNachfolgend werden die wichtigsten Strategien, Programme, Richtlinien und \r\nGesetze auszugsweise dargestellt, die im Bereich Naturschutz für die Verkehrs\u0002infrastruktur stärker berücksichtigt werden müssen, deren Zielsetzungen dem \r\nBundesverkehrswegeplan aber entgegenstehen, weil sich diese gegen die Zer\u0002störung, Zerschneidung und Fragmentierung von Lebensräumen, die zuneh\u0002mende Flächeninanspruchnahme und Versiegelung richten sowie für die Wie\u0002derherstellung von Lebensräumen aussprechen. Schutzgebiete, Gewässer, Ar\u0002ten und deren Lebensräume werden durch den Bau und Betrieb von Verkehrs\u0002infrastruktur maßgeblich quantitativ und qualitativ negativ beeinflusst. Weitere \r\nMaterien finden sich als Punktation unterhalb. \r\n5.2.1 Vor 2016 gesetzte und im BVWP genannte Ziele \r\nDie Ramsar-Konvention (Übereinkommen über Feuchtgebiete) zielt auf den \r\nSchutz und die nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten, insbesondere als Le\u0002bensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung, ab. Das \r\nÜbereinkommen regelt als wesentliche Aktionsbereiche die Ausweisung von \r\nVerkehr steht im \r\nKonflikt mit \r\nWiederherstellung \r\nRamsar Konvention \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Biodiversität\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 49\r\nRamsar-Gebieten, die nachhaltige Nutzung dieser sowie die internationale Zu\u0002sammenarbeit. Die Ramsar-Konvention hat insgesamt 170 Vertragsstaaten. \r\nDeutschland hat die Ramsar-Konvention 1976 als 11. Staat ratifiziert.\r\nMit dem Schutzgebietsnetz Natura 2000 sollen die natürlichen Lebensräume \r\nEuropas dauerhaft gesichert werden. Rechtliche Grundlagen des Biotop- und \r\nArtenschutzes innerhalb der Europäischen Union sind die Vogelschutzrichtlinie \r\nsowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, auch FFH-Richtlinie genannt. Das kohä\u0002rente Schutzgebietsnetz umfasst die im Rahmen dieser beiden Richtlinien ge\u0002meldeten Gebiete, die sich räumlich auch überlagern können. Zusammen bede\u0002cken die insgesamt 5.200 FFH- und Vogelschutzgebiete 15,5 % der terrestri\u0002schen Fläche Deutschlands und etwa 45 % der marinen Fläche (Stand 2019). \r\nSeit 2010 in ihrer aktuellen Form in Kraft, jedoch bereits seit 1979 bestehend, \r\ndient die Vogelschutzrichtlinie der Erhaltung der Bestände sämtlicher im Gebiet \r\nder Europäischen Union natürlich vorkommenden Vogelarten einschließlich der \r\nZugvogelarten. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen \r\nUnion zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensstätten und Lebens\u0002räume, insbesondere auch durch die Einrichtung von Schutzgebieten sowie \r\ndurch die Einführung artenschutz-rechtlicher Schutzvorschriften. Hauptziel ist \r\nes, die wildlebenden heimischen Vogelarten im Gebiet der Europäischen Union \r\nin ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten, und neben ihrem Schutz auch die Jagd \r\nauf Vögel einzuschränken bzw. zu kontrollieren. Gemeinsam mit der Fauna\u0002Flora-Habitat-Richtlinie dient sie ebenso der Umsetzung der Berner Konvention. \r\nAuf europarechtlicher Ebene wurde im Jahr 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richt\u0002linie (FFH) verabschiedet. Sie dient der Erhaltung der natürlichen Lebensräume \r\nsowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Artikel 3 besagt, dass sich die Mit\u0002gliedsstaaten bemühen werden, die ökologische Kohärenz von Natura 2000 zu \r\nverbessern. Dies kann durch die Erhaltung und gegebenenfalls die Schaffung \r\nder in Artikel 10 genannten Landschaftselemente, die von ausschlaggebender \r\nBedeutung für wildlebende Tiere und Pflanzen sind, erreicht werden. In Arti\u0002kel 10 wird ferner festgehalten, dass die angesprochenen Landschaftselemente \r\naufgrund ihrer linearen Struktur oder ihrer Vernetzungsfunktion für die Wande\u0002rung, die geographische Verbreitung und den genetischen Austausch wildleben\u0002der Arten wesentlich sind. \r\nDie EU-Wasserrahmenrichtlinie trat im Jahr 2000 in Kraft und zielt darauf ab, bis \r\n2015 (mit Ausnahmen spätestens 2027) einen guten ökologischen und guten \r\nchemischen Zustand für Oberflächengewässer sowie ein gutes ökologisches Po\u0002tenzial und einen guten chemischen Zustand für erheblich veränderte oder \r\nkünstliche Gewässer zu erreichen. Für das Grundwasser ist ein guter mengen\u0002mäßiger und chemischer Zustand zu erreichen. Ziel ist eine systematische Ver\u0002besserung und keine weitere Verschlechterung des Zustands aller Gewässer, \r\nzum Schutz der aquatischen Ökosysteme, aber auch jener Landökosysteme und \r\nFeuchtgebiete, die direkt von den Gewässern (Oberflächengewässern und \r\nGrundwasser) abhängig sind. \r\nNatura 2000 \r\nVogelschutz-Richtlinie \r\nFauna-Flora-Habitat\u0002Richtlinie (FFH) \r\nEU-Wasserrahmen\u0002richtlinie \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Biodiversität\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 50\r\nEuropäische Naturschutzrichtlinien, insbesondere die Flora-Fauna-Habitat\u0002Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie werden durch das 1976 beschlossene \r\nund mehrfach novellierte Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bun\u0002desnaturschutzgesetz – BNatSchG) in nationales Recht umgesetzt. Neben Vor\u0002gaben zum Arten- und Gebietsschutz finden sich im Bundesnaturschutzgesetz \r\nRegelungen zur Landschaftsplanung, zur Kompensation von Eingriffen in Natur \r\nund Landschaft, zu Biotopverbund und -vernetzung, zum Meeresnaturschutz, \r\nzur Erholung in Natur und Landschaft sowie zur Mitwirkung anerkannter Natur\u0002schutzvereinigungen in bestimmten Entscheidungsverfahren. Ergänzt wird das \r\nBNatSchG durch die 16 Landesnaturschutzgesetzen, wobei sich hier Abweichun\u0002gen ergeben können. \r\nBis zum Jahr 2050 strebt die Bundesregierung das sogenannte Flächenver\u0002brauchsziel Netto-Null, also die Umsetzung einer Flächenkreislaufwirtschaft, an. \r\nIm Einklang mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie soll der Anstieg der \r\nSiedlungs- und Verkehrsfläche bis 2020 auf 30 ha pro Tag reduziert und danach \r\nweiter gesenkt werden. Ziel ist es spätestens bis zum Jahr 2050 den Übergang \r\nzur Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. \r\nDie erstmals 2007 als Antwort auf die UN-Konvention zur biologischen Vielfalt \r\n(Convention on Biological Diversity; CBD) aufgelegte Natale Strategie zur biologi\u0002schen Vielfalt (nationale Biodiversitätsstrategie; NBS) zielt auf die Erhaltung und \r\nWiederherstellung der Vielfalt von Landschaften, Pflanzen und Tieren auf dem \r\nStaatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ab. Als zentrale Naturschutzstra\u0002tegie der Bundesregierung und wesentliches Instrument zur Umsetzung inter\u0002nationaler Vereinbarungen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland setzt \r\ndie Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt auf die Verwirklichung von Zie\u0002len und Maßnahmen, durch die der Rückgang der biologischen Vielfalt aufgehal\u0002ten werden soll. Indikatoren sollen dabei den Stand der Umsetzung begleiten \r\nund immer wieder bewerten. \r\nDas Bundesprogramm Wiedervernetzung wurde gemeinsam von Bundesver\u0002kehrs- und Bundesumweltministerium erarbeitet und im Februar 2012 be\u0002schlossen. Wissenschaftliche Grundlage des Programms sind die vom Bundes\u0002amt für Naturschutz entwickelten Netze der Lebensraumkorridore für Deutsch\u0002land mit dem Ziel, die ökologische Durchlässigkeit von Landschaften wiederher\u0002zustellen. In dem Programm sind 93 Abschnitte an Bundesautobahnen und \r\nBundesstraßen ausgewiesen, an denen Querungshilfen umgesetzt werden sol\u0002len. Zudem soll bei der Entwicklung von neuen Straßenbauprojekten zur Erhal\u0002tung der Durchlässigkeit der Landschaft die Zerschneidung von Lebensraum\u0002korridoren von vornherein vermieden werden. \r\n5.2.2 Vor 2016 gesetzte und im BVWP nicht genannte Ziele \r\nDie UN-Konvention zur biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity; \r\nCBD) wurde im Jahr 1992 in Rio beschlossen und mittlerweile von 168 Staaten \r\n(Stand 2020) unterzeichnet. Ihre drei Ziele werden in Artikel 1 wie folgt formu\u0002Gesetz über \r\nNaturschutz und \r\nLandschaftspflege \r\ndeutsches \r\nFlächenverbrauchsziel \r\nnationale Strategie zur \r\nBiologischen Vielfalt \r\nBundesprogramm \r\nWiedervernetzung \r\nBiodiversitäts\u0002konvention der UN \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Biodiversität\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 51\r\nliert: Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestand\u0002teile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung \r\nder genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Die Vertragsparteien sind un\u0002ter anderem übereingekommen, dass sie Ökosystemen und Lebensräumen, die \r\nvon wandernden Arten benötigt werden, besondere Beachtung zukommen las\u0002sen werden. Die Biodiversitätskonvention der UN wurde zuletzt im Dezember \r\n2023 in Montreal verhandelt. Man hat sich darauf geeinigt, mindestens 30 Pro\u0002zent degradierter Ökosysteme an Land und Meer effektiv wiederherzustellen. \r\nDeutschland hat sich als starke Stimme für den Naturschutz positioniert und \r\nsich, neben der Wiederherstellung und Unterschutzstellung von Ökosystemen, \r\ninsbesondere auch für die Vernetzung fragmentierter Gebiete eingesetzt und \r\nverpflichtet.\r\nIm Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflan\u0002zen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume verpflichten sich die Vertrags\u0002parteien, besondere Aufmerksamkeit dem Schutz jener Gebiete zuzuwenden, \r\ndie für wandernde Arten aus Anhang II und III von Bedeutung sind, und die als \r\nÜberwinterungs-, Sammel-, Futter-, Brut- oder Mauserplätze im Verhältnis zu \r\nden Wanderrouten günstig liegen. \r\nDas Grüne Band Deutschland ist ein gesamtdeutsches Naturschutzprojekt im \r\nBereich der ehemaligen Grenze des Eisernen Vorhangs zwischen Ost- und West\u0002deutschland. Aufgrund dieser Grenzlage und der damit verbundenen geringen \r\nNutzungsintensität und Abgeschiedenheit konnte sich in diesem Gebiet über \r\nJahrzehnte ein zusammenhängendes Band von zum Teil wertvollen Biotopen \r\nentwickeln. Ausgehend von ersten Schutzbemühungen, gleich nach dem Fall \r\nder Grenze im Jahr 1989, war dieser länderübergreifende Biotopverbund, Aus\u0002gangspunkt für viele weitere Schritte hin zur Sicherung und Entwicklung des \r\nGrünen Bandes als Naturschutzprojekt. \r\nDie Verordnung zum Schutz von Wild (BWildSchV) aus dem Jahr 1985 regelt den \r\nSchutz bestimmter heimischer Arten insbesondere durch generelle Besitz- und \r\nVerkehrsverbote. Die BWildSchV findet Anwendung auf Tiere der in den Anlagen \r\ngenannten Arten. \r\n5.2.3 Nach 2016 gesetzte Ziele \r\nUm eine Kehrtwende hinsichtlich des Verlusts von Biodiversität in Europa zu er\u0002reichen, haben sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten im Jahr \r\n2020 mit der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ambitionierte Ziele gesetzt. Neben \r\nder Schaffung von Schutzgebieten auf mindestens 30 % der Land- und Meeres\u0002flächen und damit auch der Erweiterung von bestehenden Natura 2000-Gebie\u0002ten, zielt die Strategie auch auf die verpflichtende Wiederherstellung geschädig\u0002ter Ökosysteme in der gesamten Europäischen Union bis 2030 ab. Dies soll \r\nauch durch die Zuweisung von jährlich 20 Mrd. Euro für den Schutz und die För\u0002derung der Biodiversität aus EU-Mitteln gesichert werden. Die EU-Biodiversitäts\u0002strategie 2030 ist der zentrale Eckpfeiler des Naturschutzes in der EU und ein \r\nBerner Konvention \r\nGrünes Band \r\nDeutschland \r\nVerordnung zum \r\nSchutz von Wild \r\nEU-Biodiversitäts\u0002strategie 2030 \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Biodiversität\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 52\r\nSchlüsselelement des europäischen Grünen Deals sowie zur Umsetzung der \r\nBiodiversitätskonvention der UN.\r\nMit der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur arbeitet die Euro\u0002päische Union an neuen Vorschriften zur Wiederherstellung der biologischen \r\nVielfalt und der Ökosysteme im Einklang mit den Zielen der EU-Biodiversitäts\u0002strategie 2030. Erstmals sollen mit dieser Verordnung verbindliche Maßnahmen \r\nzur Wiederherstellung der Natur eingeführt werden, die bis 2030 mindestens \r\n20 % der Landflächen und 20 % der Meeresgebiete in der EU sowie bis 2050 alle \r\nwiederherzustellenden Ökosysteme abdecken. Nach Behandlung durch den Rat \r\nim Juni 2023, wurde im November 2023 in den Trilogverhandlungen eine Eini\u0002gung mit dem Europäischen Parlament erzielt. Ausständig ist nun noch die for\u0002melle Annahme des vereinbarten Texts durch beide Organe, Teil des Unions\u0002rechts zu werden. \r\nDas 2023 beschlossene Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz schreibt die \r\nVerstärkung von Investitionen in den Schutz und die Renaturierung von Moo\u0002ren, Auen und anderen Ökosystemen durch die Bundesregierung fest, um \r\ngleichzeitig Biodiversitätsverlust und Klimawandel zu bremsen. Neben der Ver\u0002besserung des allgemeinen Zustands der Ökosysteme in Deutschland, soll so \r\nauch ihre Widerstandsfähigkeit und ihre Klimaschutzleistung gestärkt werden, \r\num dauerhaft zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen – und gleichzei\u0002tig als Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu dienen. Im Zentrum \r\nstehen Maßnahmen um intakte Moore und Böden, Wälder, Auen und Gewässer \r\n– als besonders effektive Kohlenstoffsenken – zu sichern und wiederherzustel\u0002len. \r\nZur Umsetzung ihrer Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt hat die EU\u0002Kommission eine Initiative zur grünen Infrastruktur in den Mitgliedsstaaten an\u0002geregt. Ähnlich der technischen Infrastruktur, wie Straßen- und Leitungsnetze, \r\nsollen auch Ökosysteme und ihre Leistungen – etwa intakte Auen als natürliche \r\nHochwasservorsorge – als grüne Infrastruktur geplant und gefördert werden. \r\nDas 2017 veröffentlichte Bundeskonzept Grüne Infrastruktur stellt dabei beste\u0002hende Fachkonzepte und Leitbilder des Naturschutzes und der Landschafts\u0002pflege der Bundesebene in einem Gesamtkonzept zusammenfassten dar. Mit \r\neiner solchen Zusammenstellung sollen die Planungen des Bundes in den ver\u0002schiedenen Politikbereichen unterstützt werden und die gesellschaftlichen Leis\u0002tungen von Naturräumen auch für die wirtschaftliche Entwicklung genutzt wer\u0002den. \r\nDie im November 2022 beschlossene Nationale Moorschutzstrategie hat zum \r\nZiel, die Moore zu schützen und wiederherzustellen, damit diese ihre Funktion \r\nals CO2-Speicher und als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten (Bio\u0002diversitätsschutz) erfüllen können. Intakte Moore können auf nur 5 % der Land\u0002fläche aller Wälder in Deutschland genauso viel CO2 speichern wie diese Wälder. \r\nJedoch sind 90 % der Moore in Deutschland entwässert und verursachen \r\ndadurch rund 53 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente jährlich. In der Nationalen \r\nMoorschutzstrategie wird das Ziel definiert, die CO2-Emissionen aus Mooren \r\nEU-Verordnung über \r\ndie Wiederherstellung \r\nder Natur \r\nAktionsprogramm \r\nNatürlicher \r\nKlimaschutz \r\nBundeskonzept Grüne \r\nInfrastruktur \r\nNationale \r\nMoorschutzstrategie \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Biodiversität\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 53\r\njährlich um mindestens 5 Millionen Tonnen bis 2030 zu reduzieren. In den be\u0002schriebenen Maßnahmen wird unter anderem die künftige Vermeidung der \r\nweiteren Inanspruchnahme von Moorböden für Siedlungs- und Verkehrszwecke \r\ngenannt (BMUV, 2022).\r\n5.3 Bedeutung für die BPÜ \r\nMit einem Wachstum um 0,7 % von 2016 bis 2022 sind die Siedlungs- und Ver\u0002kehrsflächen die am dynamischsten wachsende Flächennutzungsart in Deutsch\u0002land mit starken regionalen Unterschieden (Statistisches Bundesamt, 2023). Die \r\nbereits schon jetzt gravierende Flächeninanspruchnahme für Verkehrswege hat \r\nzahlreiche negative Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Landschaft (UBA Des\u0002sau, 2023b). Neben dem Verlust, der Zerschneidung, der Fragmentierung und \r\nder Verinselung der Lebensräume für die wildlebende Flora und Fauna wirken \r\nsich unter anderem auch die Schaffung physischer Barrieren sowie Lärm- und \r\nLichtstörungen nachteilig auf die Biodiversität aus. Flächeninanspruchnahme \r\nund Versiegelung führen darüber hinaus dazu, dass Böden viele andere wich\u0002tige Funktionen, wie zum Beispiel die Fähigkeit Wasser zu speichern oder zu ver\u0002dunsten einbüßen, was wiederum die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel \r\nreduziert. \r\nGleichzeitig weisen laut dem Rote Liste-Status der Biotoptypen in Deutschland \r\naus 2017, 72,2 % der Biotoptypen Deutschlands, trotz vielfältiger Anstrengun\u0002gen des Naturschutzes, ein (unterschiedlich hohes) Verlustrisiko auf oder sind \r\nsogar bereits „vollständig vernichtet“ (Finck et al., 2017). Nur mehr ein Viertel \r\nder Biotoptypen gilt in Deutschland als ungefährdet. Der Schwund von Lebens\u0002räumen hängt damit unmittelbar mit der Bedrohung von Arten zusammen. Von \r\nden mehr als 30.000 im Bundesgebiet in Roten Listen bislang bewerteten Tier-, \r\nPflanzen- und Pilzarten, gelten 33 % der Wirbeltiere, 34 % der wirbellosen Tiere, \r\n31 % der Pflanzen und 20 % der Pilze bestandsgefährdet (WWF, 2022a). \r\nDer Verkehrssektor ist nicht nur die zweitgrößte Einzelquelle für weltweite \r\nTreibhausgasemissionen, sondern wird auch als eine der Hauptursachen für \r\nden weltweiten Rückgang der biologischen Vielfalt angesehen. Schienenverkehr \r\nund Wasserstraßen führen in diesem Zusammenhang zwar ebenfalls zu bedeu\u0002tenden ökologischen Auswirkungen, unterscheiden sich in Flächeninanspruch\u0002nahme und Qualität aber deutlich von jenen des Straßenverkehrs. Das Straßen\u0002netz ist daher sowohl was die Flächenausdehnung also auch die Gesamtlänge \r\nbetrifft, die lineare Verkehrsinfrastruktur mit den gravierendsten Effekten für \r\ndie biologische Vielfalt in Deutschland. \r\nIn seiner Stellungnahme zum Entwurf des BVWP 2030 verweist das UBA auf die \r\nMöglichkeit zum Verzicht auf 42 Projekte, um das Flächeneinsparungsziel der \r\nBundesregierung einhalten zu können. Diese vom UBA zur Streichung vorge\u0002schlagenen 41 Straßenprojekte sowie ein Wasserstraßenprojekt führen zu einer \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Biodiversität\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 54\r\nbesonders hohe Flächeninanspruchnahme und haben erhebliche Auswirkun\u0002gen auf bestandsgeschützte Naturschutzvorrangflächen, europarechtlich ge\u0002schützte Natura 2000-Gebiete sowie unzerschnittene Funktionsräume (UBA \r\nDessau, 2016).\r\nDabei bietet der Kriterienkatalog zur Beurteilung der umwelt- und naturschutz\u0002fachlichen Wirkungen des BVWP im Umweltbericht zum BVWP 2030 (BMVI, \r\n2016) grundsätzlich ein umfassendes und qualifiziertes Set an Prüfparametern, \r\nwelche in der abschließenden Beurteilung aber nicht zu konsequenten Ein\u0002schätzungen führen. Dieser Umweltbericht kommt zum Schluss, dass sich er\u0002hebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten bei Umsetzung der Ver\u0002kehrsprojekte in insgesamt 374 Fällen nicht gänzlich ausschließen lassen und in \r\n128 Fällen sogar eine erhebliche Beeinträchtigung als wahrscheinlich anzuneh\u0002men ist. Darüber hinaus stellt der Umweltbericht für Naturschutzvorrangflä\u0002chen, Natura 2000-Gebiete, Großräume der Feucht-, Trocken- und Waldlebens\u0002räume und Großsäugerlebensräume sowie Zerschneidung von unzerschnitte\u0002nen verkehrsarmen Räumen (UZVR) deutlich negative Beiträge zur Zielerrei\u0002chung der Umweltziele fest. Negative Beiträge zur Zielerreichung der jeweiligen \r\nZiele des Umweltschutzes werden unter anderem für unzerschnittene Kern\u0002räume der BfN-Lebensraumnetzwerke, Zerschneidung von national bedeutsa\u0002men Lebensraumachsen/-korridoren, Durchfahrung von Überschwemmungsge\u0002bieten, Durchfahrung von Wasserschutzgebieten sowie Vorrangflächen des Kul\u0002turgüter- und Landschaftsschutzes festgestellt (BMVI, 2016b). \r\nEin Rechtsgutachten (Heß und Weiser-Saulin, 2023) verweist in diesem Zusam\u0002menhang darauf, dass trotz dieser im Umweltbericht festgestellten direkten Be\u0002einträchtigung von Natura 2000-Gebieten, die entsprechenden Vorhaben nicht \r\naus dem Bundesverkehrswegeplan ausgeschlossen werden oder zumindest \r\neine geringere Priorisierung erhalten. Der tatsächliche Bedarf für die jeweiligen \r\nProjekte wird hierbei nicht näher untersucht, sondern nur noch über den Zeit\u0002punkt und die Reihenfolge der Realisierung der Projekte priorisiert. \r\nDabei wäre es gerade auf dieser Ebene der Bedarfsfestlegung, im Gegensatz \r\nzum späteren Zulassungsverfahren, möglich, großräumige Alternativen zu be\u0002trachten und auf ihre Eignung in Bezug auf das Schutzgut Biodiversität zu prü\u0002fen. Eine derartige Alternativenbetrachtung müsste daher eines der zentralen \r\nZiele der Überprüfung der Bedarfspläne sein. \r\nGenerell stellt das Gutachten auch fest, dass auf der zentralen Ebene der Be\u0002darfsfeststellung des BVWP dem Natur-, Arten- und Habitatschutz sowie dem \r\nSchutz und der Förderung der Biodiversität keine entscheidungserhebliche \r\nRolle zukommt. Zudem können mangels konkreter Trassenfestlegungen diese \r\nunterschiedlichen Aspekte auf dieser Ebene nicht geprüft werden, um tatsächli\u0002che Auswirkungen je Vorhaben aussagefähig und ausreichend seriös abschät\u0002zen zu können. \r\nHeß und Weiser-Saulin (2023) sehen deshalb erhebliches Verbesserungspoten\u0002zial für den Schutz und die Förderung der Biodiversität durch eine laufende \r\nÜberprüfung, Fortschreibung und Aktualisierung der Fachkonventionen, die als \r\nfachlich verbindliche Leitlinien und Handlungsanweisungen dienen könnten. \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Biodiversität\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 55\r\nDie Umsetzung dieser Erkenntnisse zur stärkeren Berücksichtigung des Natur\u0002und Artenschutzes sowie des Gebietsschutzes müsste konsequenterweise zu ei\u0002ner stärkeren Differenzierung bei der Priorisierung von Einzelvorhaben führen. \r\nDie räumliche Inanspruchnahme von Schutzgütern und Schutzgebieten (z. B. \r\nNatura 2000-Gebiete, landschaftlich wertvolle Gebiete und Hotspots der heimi\u0002schen Artenvielfalt) mit angemessenen Mindestabständen müsste im Zuge ei\u0002ner Bedarfsplanüberprüfung dementsprechend als Ausschlusskriterium zum \r\ngrundsätzlichen Ausschluss von solchen Projekten bzw. der Trassierung in die\u0002sen Bereichen führen. \r\nZu dieser Erkenntnis gelangen auch Heß und Weiser-Saulin (2023) und unter\u0002streichen den immanenten Widerspruch einer Vielzahl von Projekten des BVWP \r\nmit den verabschiedeten Zielsetzungen im Bereich des Natur- und Umwelt\u0002schutzes (vgl. Kapitel 5.2). Der weitere Ausbau von Verkehrsinfrastruktur und \r\nganz besonders die Errichtung bzw. der Ausbau von Bundesfernstraßen haben \r\ndurch umfangreiche Auswirkungen, wie etwa Flächeninanspruchnahme, Verlust \r\nvon Lebensräumen und Zerschneidung, nachweislich negative Effekte auf die \r\nbiologische Vielfalt sowie Ökosysteme und ihre Leistungen. Diese Effekte stehen \r\nim Widerspruch zu den beschriebenen Erfordernissen zur Verbesserung des Er\u0002haltungszustands von Arten und Lebensräumen, zum Schutz und der Vernet\u0002zung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie zur Wiederherstellung \r\nwichtiger Ökosysteme. Neben diesen ausgeprägten Zielkonflikten mit Strategien \r\nund Programmen, hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch auf internatio\u0002naler und nationaler Ebene gesetzlich zur Einhaltung dieser Ziele verpflichtet. \r\nUm diesen Zielkonflikten zu begegnen ist sowohl die aktuell laufende Überprü\u0002fung der Bedarfspläne als auch die Bundesregierung und zuständigen Ministe\u0002rien angehalten, die weitreichenden und drängenden Zielsetzungen und Über\u0002einkommen im Bereich der Biodiversität entschlossen anzuerkennen. Bei der \r\nanstehenden Bedarfsplanüberprüfung ist dafür zu sorgen, dass die Ziele er\u0002reicht werden bzw. die Zielerreichung durch den weiteren Ausbau von Ver\u0002kehrsinfrastruktur nicht gefährdet wird. \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Umsetzungsstand und Kostenperspektiven\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 56\r\n6 UMSETZUNGSSTAND UND \r\nKOSTENPERSPEKTIVEN \r\nInfrastrukturvorhaben wie der Neu- und Ausbau von Straßen aber auch die In\u0002vestitionen in die Schiene erfordern eine ausreichende Budgetierung und eine \r\nsorgfältige Planung. Vor dem Hintergrund bekannter Herausforderungen, wie \r\ndie im Unterschied zum gut ausgebauten Straßennetz jahrzehntelang redu\u0002zierte Länge und der Bedarf zur Modernisierung des bestehenden Schienennet\u0002zes, die Klima- und Energieziele und raumplanungsbedingten Effekte (u.a. Zer\u0002siedelung, siedlungsferne Trassen) muss die Finanzierung zielgerichtet und effi\u0002zient den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen unserer Gesellschaft \r\nentsprechen. \r\nIn Deutschland werden Kostenschätzungen im Bundesverkehrswegeplan \r\n(BVWP) mit Preisstand 2014/2015 dargestellt. Der BVWP ist somit eines der \r\nzentralen Instrumente in der Verkehrsinfrastrukturplanung für Deutschland; er \r\nist aber kein Finanzierungsplan. Im Investitionsrahmenplan (IRP) (BMDV, 2023a) \r\nwerden die vom deutschen Bundestag in den Ausbaugesetzen beschlossenen \r\nInfrastrukturvorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 weiter konkreti\u0002siert. Hier wird aufgezeigt, wo aus Sicht des Gesetzgebers geplant, investiert, sa\u0002niert und gebaut werden soll. \r\nBeginnend mit dem Jahr 20239\r\n werden im Bericht des Bundesverkehrsministeri\u0002ums (BMDV) an den Haushaltsausschuss des Bundestags die aktualisierten \r\nWertansätze und Investitionskosten sowie der Kostenstände (auf Basis fixierter \r\nPreisstände) für die Bedarfspläne Schiene, Straße und Wasserstraße bereitge\u0002stellt (BMDV, 2022d). \r\nDer nachfolgende Abschnitt untersucht die vergangenen geplanten Kosten\u0002schätzungen, die zwischenzeitlich aufgetretenen Kostensteigerungen und die \r\nKapazitätswirkungen (wieviel wurde neugebaut, wo wurde ausgebaut, wo \r\nwurde in den Erhalt investiert?). Der Fokus der Analyse liegt auf den Infrastruk\u0002turbereichen Straße (Bundesautobahn und Bundesstraße) und Schiene; die zu\u0002grundeliegenden Daten und Berichte sind im Kapitel 6.4 beschrieben. \r\nIn einem ersten Schritt wird überprüft, welche Bedarfsplan-Maßnahmen mit \r\nwelchem finanziellen Aufwand bis 2022 umgesetzt wurden. Dazu werden die \r\ntatsächlich getätigten Investitionen im Bereich Straße und Schiene dargestellt. \r\nDanach werden die geplanten Investitionsbedarfe und Ausbaukilometer im Be\u0002reich Straße und Schiene mit den getätigten Investitionen verglichen. \r\nAbschließend werden die Kosten anhand des gemittelten Baupreisindex neube\u0002wertet, wodurch wesentliche Kostensteigerungen sichtbar werden, die eine um\u0002fassende Bedarfsplanüberprüfung berücksichtigen sollte. \r\n \r\n9\r\n Erstmalig wurde die deutsche Bundesregierung mit Beschluss vom 19. Mai 2022 vom \r\nHaushaltsausschuss des deutschen Bundestages aufgefordert, die Gesamtmittelbedarfe zu \r\nberichten, im Herbst 2022 wurde dann zum ersten Mal berichtet BMDV (2022d). \r\nInfrastrukturvorhaben \r\nohne ausreichende \r\nBudgetierung \r\nangekündigt \r\naktualisierte \r\nKostenstände \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Umsetzungsstand und Kostenperspektiven\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 57\r\n6.1 Ergebnisse der Analyse im Bereich Straße \r\nEine Prüfung der berichteten Mittelbedarfe auf Grundlage eines generierten Da\u0002tensatzes (siehe Kapitel 6.4) ergibt massive Kostensteigerungen für die Bereiche \r\nAutobahn und Bundesstraße mit Stand 2022 gegenüber dem Stand 2014. Ur\u0002sächliche Erklärungen werden in den Berichten nicht vollumfänglich angeführt. \r\nIm Detail ergeben sich im Bereich Straße (Bundesautobahn und Bundesstraße) \r\nKostensteigerungen10 für die Gesamtmittelbedarfe von insgesamt etwa 66,8 % \r\nüber alle Arten von Vorhaben (Erhalt, Neubau und Ausbau)11. Insgesamt können \r\n1.091 Vorhaben analysiert werden, welchen 7.950 Straßenkilometern (Erhalt, \r\nNeubau und Ausbau) zugeordnet werden. 4.540 Straßenkilometer sind rein für \r\nNeubau/Ausbau Projekte. \r\nIn den Dokumenten des BMDV12 (BMVI, 2016a) werden Gesamtinvestitionen von \r\netwa 130 Mrd. Euro für Bundesfernstraßen im Zeitraum 2016–2030 (Tabelle 3, \r\nS. 14) angegeben. In diesen 130 Mrd. Euro werden 12 Mrd. Euro als sonstige In\u0002vestitionen eingerechnet; 19,6 Mrd. Euro werden als Schleppe nach dem Jahr \r\n2031 eingerechnet. \r\n101 Mrd. Euro, bestehend aus Erhaltung/Ersatz (67 Mrd. Euro oder 67 %) und \r\nAus- und Neubau (34,1 Mrd. Euro oder 33 %) stellen somit die vergleichbaren In\u0002vestitionssummen zu dem konstruierten Datensatz der Analyse dar. Diese \r\n101 Mrd. umfassen etwa 1.600 Vorhaben. Im konstruierten Datensatz sind es \r\nrund 1.360 Vorhaben, von welchen 1.090 den wesentlichen Attributen der Ana\u0002lyse zuordenbar waren. Diese haben ein Volumen von rund 74 Mrd. Euro, Stand \r\n2014. \r\nAufgeschlüsselt nach Vorhaben ergeben sich folgende erhebliche Kostensteige\u0002rungen: \r\n⚫ Bundesautobahn/Erhalt: +67,8 % \r\n⚫ Bundesautobahn/Neubau: +64,7 % \r\n⚫ Bundesstraße/Erhalt: +76,2 % \r\n⚫ Bundesstraße/Neubau: +63,3 % \r\nDiese Kostensteigerungen beziehen sich auf die in der Abbildung 18 abgebilde\u0002ten absoluten Zahlen. Jeweils zum Stand 2014 (74 Mrd. Euro) und zum Stand \r\n2022 (123 Mrd. Euro). \r\nBezüglich der gebauten Streckenlängen im Bereich Bundesautobahnen liefert \r\nder Verkehrsinvestitionsbericht für die Jahre 2016 bis 2021 folgende für den \r\n \r\n10 Die Preisstände wurden auf Projektebene auf vergleichbare Niveaus gebracht. \r\n11 Von den analysierten Projekten sind der Großteil reine Neubauprojekte. Bei den restlichen \r\nProjekten wurde zumindest ein Teil der veranschlagten Kosten für Erhaltungsmaßnahmen \r\ngeplant. Neubau und Ausbau werden in den Dokumenten synonym verwendet. \r\n12 BMDV vormals BMVI. \r\nmassive \r\nKostensteigerungen im \r\nBereich Straße \r\n1.090 untersuchte \r\nDatensätze \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Umsetzungsstand und Kostenperspektiven\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 58\r\nVerkehr freigegebene Abschnitte bzw. Längen: in Summe 372,4 km für den Neu\u0002bau und die Erweiterung von Bundesautobahnen (BMDV, 2023e, S. 185, Tabelle \r\n31), wobei\r\n⚫ 137,2 km dem vierstreifigen Neubau, \r\n⚫ 211,6 km der sechsstreifigen Erweiterung und \r\n⚫ 23,6 km der achtstreifigen Erweiterung zugeordnet sind. \r\nFür die Bauleistungen im Bereich Bundesstraßen werden im Verkehrsinvestiti\u0002onsbericht für die Jahre 2016 bis 2021 insgesamt 760,1 km als vollständig fertig \r\ngestellt angegeben. Dies untergliedert sich in \r\n⚫ Neubau mit 176,5 km, \r\n⚫ Erweiterungen mit 242 km, \r\n⚫ Neubau und Erweiterungen gleichzeitig mit 88,2 km und \r\n⚫ Ortsumgehungen mit 253,4 km. \r\nFür die Kostensteigerungen können prinzipiell verschiedene Ursachen verant\u0002wortlich sein. Neben projektbezogenen Kostensteigerungen (Umplanung, \r\nSchätzfehler im Einzelfall) können auch nicht-projektbezogene Ursachen (verän\u0002derte Rohstoffpreise, unerwartete örtliche Situationen, etc.) verantwortlich sein. \r\nIn den Dokumenten des BMDV (z. B. (BMDV, 2023a)) werden vorrangig nur drei \r\nmögliche Ursachen genannt (Indexierung, die Aktualisierung der Kosten13 sowie \r\nAktualisierung und Indexierung zusammen), ursächliche Erklärungen werden in \r\nden Berichten nicht vollumfänglich angeführt. Diese sollten aber für ein ganz\u0002heitliches und realistisches Bild jedenfalls in eine zukunftsfähige Bedarfspla\u0002nung mit aufgenommen werden. \r\nAbbildung 18 zeigt die Investitionsbedarfe (BMDV, 2023a) nach Stand 2014 und \r\nnach Stand 2022. Die Investitionsbedarfe sind in jedem der vier Balken für die \r\ngesamte Periode (2017–2030) abgebildet. So bedeutet der erste Balken, dass in \r\nder Periode 2017–2030 nach Stand 2014 in Summe für Erhalt und Neubau von \r\nBundesautobahnen 42,84 Mrd. Euro geplant wurden. \r\n \r\n13 Es wird angenommen, dass darunter Planungsfortschritt und Änderung/Präzisierung der \r\nProjekte verstanden wird. Im Dokument selber wird dies nicht näher definiert. \r\n760 km vollständig \r\nfertiggestellt \r\nmehrere Gründe für \r\nKostensteigerungen \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Umsetzungsstand und Kostenperspektiven\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 59\r\nAbbildung 18: Investitionsbedarf in Mrd. Euro, Stand 2022 und Stand 2014 für den Erhalt und Neubau Bundesauto\u0002bahn und Bundesstraße. Betrachteter Zeitraum innerhalb des BVWPs von 2017–2030. \r\nInvestitionsbedarf in Mrd. €, Stand 2022 und Stand 2014 für den Erhalt und Neubau Bundesautobahn \r\nund Bundesstraße, betrachteter Zeitraum innerhalb des BVWPs von 2017–2030\r\nQuelle: (BMDV, 2023a), Darstellung Umweltbundesamt \r\nEine exakte Unterscheidung in Neubau und Erhalt nach Vorhaben ist aufgrund \r\nder unzureichenden Informationen nicht möglich. Exemplarisch können im Be\u0002reich Autobahn von den 42,84 Mrd. Euro, Stand 2014, nur 6,33 Mrd. Euro als \r\nreine Neubauprojekte zugeordnet werden. Beispielhaft weist ein Projekt \r\n(BPI693) innerhalb der genannten Periode mit Stand 2014 Erhaltungskosten von \r\n5 Mio. Euro und zusätzlich etwa 2,6 Mrd. Euro an Kosten im Bereich Neubau \r\nauf. Dieses Projekt würde in dieser Betrachtung als Erhaltungsprojekt klassifi\u0002ziert, da nicht 100 % der Kosten in den Neubau fließen. Durch diese Klassifizie\u0002rung wirkt der Anteil der reinen Neubauprojekte im Verhältnis zur Gesamt\u0002summe klein. Eine Untergliederung der Gesamtausgaben für Bundesfernstra\u0002ßenvorhaben in der Höhe von 130 Mrd. Euro (inkl. Schleppe) kann nach Er\u0002halt/Ersatz zu 51 % und nach Aus- und Neubau zu 27 % abgeleitet werden14\r\n. \r\n(BMVI, 2016a). Die gewählte Klassifizierung ist aus diesem Bericht nicht nach\u0002vollziehbar. \r\nAbbildung 19 zeigt die Verteilung des aktuellen Planungs- bzw. Umsetzungs\u0002stands (Bauphase, Planungsphase, Betriebsphase etc.) der Vorhaben im Bereich \r\nStraße. Eine Zuordnung nach dem am weitesten fortgeschrittenen Projektstand \r\n14 Der Rest teil sich auf sonstige Investitionen (9 %), Aus und Neubau „Schleppe“ (13 %) auf. \r\n42,84\r\n71,69\r\n31,17\r\n51,72\r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n40\r\n50\r\n60\r\n70\r\n80\r\nBundesautobahn Stand\r\n2014\r\nBundesautobahn Stand\r\n2022\r\nBundesstraße Stand\r\n2014\r\nBundesstraße Stand\r\n2022\r\nMrd. Euro\r\nErhalt und Neubau\r\nUnterscheidung \r\nNeubau und Erhalt \r\nnicht möglich \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Umsetzungsstand und Kostenperspektiven\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 60\r\nergibt folgendes Bild: Nur 2 % der Vorhaben des BVWP 2030 sind zum Projekt\u0002stand 2022 in der Betriebsphase. Der Großteil der Projekte (41 %) ist ohne Pla\u0002nung und 31 % der Vorhaben in der Planungsphase15\r\n. \r\nAbbildung 19: Aufteilung der Straßenvorhaben nach Planungs- bzw. Umsetzungsstand 2022. \r\nAufteilung der Straßen-Projekte nach Kilometern in Bauphasen, Projektstand 2022\r\nQuelle: BVWP 2030 (BMVI, 2016a); Darstellung Umweltbundesamt \r\nIm Sinne einer Überprüfung der Umsetzung der beschlossenen Pläne ist von \r\nbesonderem Interesse, welche Maßnahmen mit welchem finanziellen Aufwand \r\nin der Zeit seit der Beschlussfassung tatsächlich umgesetzt wurden. Über den \r\nZeitraum (2017–2022) ergibt diese Analyse getätigte Gesamtinvestitionen von in \r\nSumme (kumuliert) rund 40,5 Mrd. Euro im Bereich Straße, davon ein ver\u0002gleichsweiser kontinuierlich budgetierter Anteil von rund 35 % für den Neu- und \r\nAusbau (Bundesregierung, 2023). \r\nin Mio. Euro 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Summe \r\nErhaltung \r\nAutobahn \r\n2.762 3.116 3.175 3.251 2.953 3.348 18.605 \r\nErhaltung \r\nBundesstraße \r\n1.364 1.356 1.292 1.202 1.299 1.389 7.902 \r\nNeubau \r\nAutobahn \r\n1.045 1.362 1.362 1.356 1.598 1.690 8.413 \r\nNeubau \r\nBundesstraße\r\n722 1.000 1.036 1.092 906 784 5.540 \r\nSumme 5.893 6.834 6.865 6.901 6.756 7.211 40.460 \r\n \r\n15 Eigene Berechnungen aus den Angaben aus (BMDV, 2023a).\r\n41 %\r\n31 %\r\n17 %\r\n9 %\r\n2 %\r\nohne Planung\r\nPlanungsphase\r\nPlanfeststellungsphase\r\nBauphase\r\nBetriebsphase\r\n40,5 Mrd. Euro \r\ntatsächlich getätigte \r\nInvestitionen bis 2022 \r\nim Bereich Straße \r\nTabelle 3: \r\nGetätigte Investitionen in \r\nMio. Euro pro Jahr im \r\nBereich Straße (Bundes\u0002regierung, 2023). \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Umsetzungsstand und Kostenperspektiven\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 61\r\nAufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre wird eine Neubewertung der be\u0002richteten Kosten durchgeführt. So kann eine solide Einschätzung möglicher Kos\u0002tenentwicklungen vornehmen werden. Zu beachten ist, dass in den letzten Jah\u0002ren unter anderem aufgrund von Rohstoffpreisschwankungen erheblich höhere \r\nPreisschwankungen beobachtet worden sind, als im Baupreisindex des Statisti\u0002schen Bundesamtes abgebildet. Die Daten und Annahmen sind aus (BMDV, \r\n2023a) entnommen16. Auf Basis dieser Daten ergibt sich eine potenzielle Kos\u0002tensteigerung von +31,3 %, statt der veranschlagten 123,41 Mrd. Euro muss mit \r\n162 Mrd. Euro Kosten bis 2030 gerechnet werden. Die 162 Mrd. Euro stellen \r\neine konservative akkuratere Kostenentwicklung dar. Verglichen mit dem Aus\u0002gangswert von 123,41 Mrd. Euro ergibt sich nach dieser Kostenschätzung eine \r\nDifferenz von rund 38,6 Mrd. Euro. \r\nEin analoges Vorgehen wird für die schon getätigten Investitionen für Bedarfs\u0002plan-Projekte im Zeitraum 2017–2022 (Bundesregierung, 2023) gewählt. Anhand \r\nder Investitionen des letzten Jahres (2022) in der Höhe von 40,46 Mrd. Euro und \r\ndes gemittelten Baupreisindexes (3,46 % pro Jahr), ergibt eine ceteris paribus \r\nBetrachtung bis zum Jahr 2030 potenzielle Gesamtinvestitionen im Jahr 2030 \r\nvon 108 Mrd. Euro. Es kommt zu einer Investitionslücke (rechnerischer Fehlbe\u0002darf) von 54 Mrd. Euro bzw. etwa einem Drittel des abgeschätzten tatsächlichen \r\nInvestitionsbedarfs. \r\n6.2 Ergebnisse der Analyse im Bereich Schiene \r\nInsgesamt wurden (inklusive Elektrifizierung vorhandener Strecken) im Zeit\u0002raum 2017–2023 rund 139 km Schienen neu gebaut (eigene Erhebungen Netz\u0002werk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e.V. 201717). Von den insgesamt 91 Vor\u0002haben (ohne Deutschlandtakt) können 38 Vorhaben für die Analyse der Kosten\u0002steigerungen zwischen Stand 2015 und Stand 2022 berücksichtigt werden. \r\nVon den insgesamt 171 Mrd. Euro mit Kostenstand des Jahres 2022 können für \r\netwa 70 Mrd. Euro Vorhabenvolumen Kostensteigerungen unabhängig vom Re\u0002alisierungsstand berechnet werden. \r\nBei den bewertbaren 38 Vorhaben werden Kostensteigerungen in der Höhe von \r\n33,1 Mrd. Euro ermittelt, dies entspricht einer Steigerung um etwa 90 %. Blickt \r\nman in die einzelnen Vorhaben, so kommt es bei dem Großteil der Vorhaben \r\n(etwa 60 %) zu Kostensteigerungen in der Höhe von etwa 54 %. Bei diesen Vor\u0002 \r\n16 Die Investbedarfe stammen aus BMDV (2023a) mit Stand 2022; anhand eines gemittelten \r\nBaupreisindexes des Statistischen Bundesamtes (3,46 % pro Jahr) aus BMDV (2023a, S. 100)\r\nwerden in Summe 123,41 Mrd. Euro fortgeschrieben. Dieser Index ist ein gewichteter Index \r\nfür den „Bundesfernstraßenbau“ und berücksichtigt laut BMDV zu 70 % Entwicklungen im \r\nStraßenbau und zu 30 % im Brückenbau. \r\n17 Stand der Aktualisierung: November 2023, Zeitraum der Datenbasis ab 1994. \r\nNeubewertung der \r\nKostenentwicklungen \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Umsetzungsstand und Kostenperspektiven\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 62\r\nhaben wird die Indexierung der Kosten als Ursache für die Kostensteigerung ge\u0002nannt. Die restlichen Vorhaben hatten Kostensteigerungen aufgrund der Aktua\u0002lisierung der Kosten, welche meist oberhalb der Steigerung durch die Indexie\u0002rung lag. Auffallend hohe Kostensteigerungen gibt es beim erheblich veränder\u0002ten Vorhaben ABS Paderborn-Halle (Kurve Mönchehof-Ihringshausen; Projekt\u0002volumen: 79 Mio. Euro im Jahr 2015, 555 Mio. Euro im Jahr 2022) und bei dem \r\nebenfalls seit längerer Zeit geplanten und zuletzt stark modifizierten Vorhaben \r\nABS/NBS Hannover-Bielefeld von 1.885 Mio. Euro (2015) auf 8.660 Mio. Euro\r\n(2022). Die Kostensteigerung im Vorhaben ABS/NBS Hannover-Bielefeld ent\u0002spricht etwa 20 % der gesamten analysierten Kostensteigerungen. Als Gründe \r\ndafür werden ebenso lediglich Indexierung und Aktualisierung der Kosten ge\u0002nannt (BMDV, 2023a, S. 3) ohne ursächliche Nennung von Gründen. \r\nVon den 38 auswertbaren Vorhaben im Bereich Schiene können nur 14 nach \r\ndem Stand der Vorhaben zugeordnet werden. Von diesen 14 zuordenbaren ist \r\nein Vorhaben in Betrieb, eines in Betrieb/Planung, elf in Planung und eines in \r\nTeilbetrieb/Planung. 24 der Vorhaben sind ohne Information oder ohne Pla\u0002nung (BMDV, 2023e). Hier wäre eine vollständige Dokumentation wünschens\u0002wert, um Auskunft über die Kapazitätswirkungen zu haben. \r\nAus den einzelnen Verkehrsinvestitionsberichten für die Jahre 2017 bis 2021 \r\n(Tabelle 4) werden tatsächlich getätigte Investitionen in Neubau, Ausbau und Er\u0002haltung für die Schiene ausgewiesen (BMVI, 2019, BMVI, 2020, BMVI, 2021, \r\nBMDV, 2022d, BMDV, 2023e). In Summe werden über den Zeitraum (2017–2021) \r\netwa 30 Mrd. Euro an Investitionen getätigt. Der größte Anteil (etwa 22 Mrd. \r\nEuro) ging in den Erhalt der Schieneninfrastruktur und nur etwa 7,7 Mrd. Euro \r\nin den Neu- und Ausbau. Über den Zeitraum 2017–2021 wurden für den Erhalt \r\nder Straßen- und Schieneninfrastruktur ähnliche Volumina investiert (etwa \r\n22 Mrd. Euro). \r\nEin komplett anderes Bild zeichnet sich im Bereich Neu- und Ausbau. Hier wird \r\num den Faktor 1,8 mehr Geld in den Bereich Straße investiert. Der Anteil von \r\nNeu- und Ausbau im Schienenbereich lag mit rund 26 % deutlich niedriger als \r\nbei den Fernstraßen. \r\nTabelle 4: Tatsächlich getätigte Investitionen im Bereich Schiene in Mio. Euro (2017–2021) \r\nin Mio. Euro 2017 2018 2019 2020 2021 Summe\r\nErhaltung Schiene 3.675 3.950 4.150 5.293 5.293 22.360 \r\nNeu- und Ausbau Schiene 1.390 1.390 1.529 1.385 2.045 7.739 \r\nSumme 5.065 5.340 5.679 6.678 7.338 30.099 \r\nWerden die angegebenen Investbedarfe in Höhe von 171 Mrd. Euro (Stand \r\n2022) bis zum Jahr 2030 anhand eines gemittelten Baupreisindexes (3,46 % pro \r\nJahr) (BMDV, 2023a, S. 100) neu bewertet, so kommt es zu einer Kostensteige\u0002rung von +31,3 %. Statt den veranschlagten 171 Mrd. Euro müsste mit 224 Mrd. \r\nKapazitätswirkungen \r\nSchiene \r\ntatsächlich getätigte \r\nInvestitionen im \r\nBereich Schiene \r\nNeubewertung der \r\nKostenprognose im \r\nBereich Schiene bis \r\nzum Jahr 2030 \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Umsetzungsstand und Kostenperspektiven\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 63\r\nEuro an Kosten im Jahr 2030 gerechnet werden. Das entspricht einer Differenz \r\nvon 53 Mrd. Euro.\r\nAuch bei den schon getätigten Investitionen im Zeitraum (2017–2021) lässt sich \r\ndiese Kostensteigerung ermitteln. Ein Fortschreiben ceteris paribus der schon \r\ngetätigten Investitionen im Zeitraum (2017–2021) mit den Investitionen des letz\u0002ten Jahres (2021) in der Höhe von 30 Mrd. Euro anhand des Baupreisindexes \r\n(3,46 % pro Jahr) bis 2030 (BMDV, 2023a) ergäbe Gesamtinvestitionen im Jahr \r\n2030 von 109 Mrd. Euro. Der rechnerische Fehlbedarf beläuft sich somit auf \r\n56 Mrd. Euro. \r\n6.3 Bedeutung für die BPÜ \r\nDie vorangegangene Analyse macht deutlich, dass die (nicht veranschlagten) \r\nKostensteigerungen einen wesentlichen Faktor für die Planung der Projekte \r\nspielen müssen. Die Gründe für die Kostensteigerungen sind in den Plänen des \r\nBMDV nicht vollumfänglich und daher nicht ausreichend dokumentiert. \r\nEs stellt sich die Frage, ob nicht punktuell ab einem gewissen Ausmaß an Kos\u0002tensteigerungen eine Ist-Stand Evaluierung des Projekts und der noch zu erwar\u0002teten Kosten durchgeführt werden sollte. Im Idealfall werden bei diesen Evaluie\u0002rungen dann aktuelle neue gesellschaftspolitische und gesetzliche Ziele (z. B. \r\nKlimaziele) mit in der Planung berücksichtigt. \r\nIm Bereich Neu- und Ausbau ergibt die Analyse eine Schieflage und zwar bei der \r\nFinanzierung des Infrastrukturbereichs Schiene gegenüber jenem der Straße. In \r\nden Jahren 2017–2021 wurde um den Faktor 1,8 mehr Geld in den Bereich \r\nStraße für den Aus- und Neubau investiert. \r\nDer Vergleich dieser Erkenntnisse mit vorangegangenen Studien zur Fiskallogik \r\nin Deutschland zur Finanzierung der Verkehrsträger zeigt, dass eine vertiefende \r\nDiskussion darüber geführt werden muss, zu wessen Lasten diese Schieflage fi\u0002nanziert wird. In einem Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsfor\u0002schung (DIW Berlin, 2017) wird ausgewiesen, dass bei der Finanzierung der \r\nStraße Länder und Kommunen zusammen zusätzlich etwa das Doppelte der \r\nAusgaben des Bundes aufbringen, bei der Schiene gibt es dafür keine Entspre\u0002chung (DIW Berlin, 2017). \r\nUm den Faktor 1,8 \r\nmehr Geld in Straßen \r\ninvestiert \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Umsetzungsstand und Kostenperspektiven\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 64\r\nAbbildung 20: Ausgaben und Fiskallogik in Deutschland nach Verkehrsträgern und Ebene, aus (DIW Berlin, 2017). \r\nFiskallogik und Ausgaben für Verkehrsträger in Deutschland, in Mrd. Euro, 2013 \r\nQuelle: Umweltbundesamt basierend auf Daten des DIW (DIW Berlin, 2017) \r\nZusammenfassend kann gesagt werden, dass ein Festhalten an der bisherigen \r\nVorgehensweise, den Lock-in Effekten, welche sich aufgrund der Investitionen in \r\ndie Straßeninfrastruktur ergeben nicht entgegenwirken kann. Wird der Ausbau \r\nder Straßeninfrastruktur beibehalten wie bis her, werden dadurch, viele budge\u0002täre Mittel weiterhin im Lock-in Pfad gebunden bleiben. Mittel, die vor den aktu\u0002ellen Herausforderungen zielgerichteter eingesetzt werden können. \r\n6.4 Daten und Methodik \r\nDie Datenbasis für die Analyse bilden: \r\nI. Angaben zum Bundesverkehrswegeplan 2030 \r\n1) BVWP-Projektliste zum Preisstand Ende 2021, BVWP-Projekte_BMF\u0002Liste2022Preisstand 2021 \r\n2) 2_Projektliste-Strasse_BVWP-Anhang BVWP 2030 (BMVI, 2016a, S. \r\n75, Anlage 1) \r\nII. Die Gesamtmittelbedarfe aus den Berichten des BMDV \r\n1) Bericht zum Gesamtmittelbedarf der Bedarfspläne Schiene, Straße \r\nund Wasser zum Preisstand Ende 2021 (BMDV, 2022a) \r\n2) Bericht des BMDV zum Gesamtmittelbedarf der Bedarfspläne \r\nSchiene, Straße und Wasser mit Stand Juli 2023 (BMDV, 2023a) \r\nIII. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfrak\u0002tion Die Linke. (Bundesregierung, 2023, Anlage 1) \r\n9,0\r\n3,6\r\n6,4\r\n7,45\r\n3,16\r\n8,63 19,2\r\nSchiene ÖSPV nicht erklärt Straße Bund Länder Gemeinden\r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Umsetzungsstand und Kostenperspektiven\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 65\r\nInsgesamt wurden für die Analyse im Bereich Straße drei Datengrundlagen \r\n(BMDV, 2023a, BMDV, 2022a, BMVI, 2016a, S. 75, Anlage 1) anhand von drei zu\u0002ordenbaren Kriterien18 statistisch miteinander verknüpft. Die Verknüpfung der \r\nDaten liefert ein statistisch aussagekräftigeres Datenset, als eine reine Einzelbe\u0002trachtung der Datensets ergeben würde. \r\nIm Endergebnis liegt ein Datenset vor, welches für 1.091 Vorhaben im Bereich \r\nStraße Informationen zu dem Gesamtmittelbedarf (Preisstand 2014), Kilometer\u0002länge, Qualität des Ausbaustatus (Neubau, Erhaltung etc.) sowie die regionale \r\nVerortung (Bundesland) bietet. \r\nEin Großteil der 786 Projekte sind reine Neubauprojekte. Die restlichen 305 Pro\u0002jekte haben im Schnitt einen 40,9 %igen Erhaltungsanteil. Die 1.091 Vorhaben \r\nhaben einen Gesamtmittelbedarf (Preisstand 2014) von 74 Mrd. Euro (Zeitraum \r\n2016–2030) im Bereich Straße. \r\nIn den Dokumenten des BMDV (z. B. (BMVI, 2016a)) werden Gesamtinvestitio\u0002nen von etwa 130 Mrd. Euro für Bundesfernstraßen im Zeitraum 2016–2030 \r\n(Tabelle 3, S. 14) angegeben. In diesen 130 Mrd. Euro werden 12 Mrd. Euro als \r\nsonstige Investitionen eingerechnet; 19,6 Mrd. Euro werden als Schleppe nach \r\ndem Jahr 2031 eingerechnet. \r\n101 Mrd. Euro, bestehend aus Erhaltung/Ersatz (67 Mrd. Euro) und Aus- und \r\nNeubau (34,1 Mrd. Euro) stellen somit die vergleichbaren Investitionssummen \r\nzu dem konstruierten Datensatz der Analyse dar. Diese 101 Mrd. umfassen \r\netwa 1.600 Vorhaben, in dem konstruierten Datenset sind es etwa 1.360 Vorha\u0002ben, von welchen 1.090 den wesentlichen Attributen der Analyse zuordenbar \r\nwaren mit einem Volumen von 74 Mrd. Euro, Stand 2014. \r\nIm Bereich Schiene wurden die einzelnen Verkehrsinvestitionsberichte für die \r\nJahre 2017 bis 2021 und der Bericht des BMDV zum Gesamtmittelbedarf der Be\u0002darfspläne Schiene, Straße und Wasserstraße herangezogen. Für die Schiene \r\nkonnten von den insgesamt 91 Vorhaben (ohne Deutschlandtakt) 38 Vorhaben \r\nfür die Analyse der Kostensteigerungen zwischen 2015 und 2021 berücksichtigt \r\nwerden. \r\nUnabhängig von den Kostensteigerungen und der Schieflage zugunsten des Be\u0002reichs Straße in den getätigten Investitionen, sind noch folgende Qualitätsmän\u0002gel in den Verkehrsinvestitionsberichten zu berücksichtigen: Im Bereich Straße \r\nwurden im Jahr 2021 teilweise die gleichen Daten wie im Jahr 2020 angegeben, \r\nhier erfolgte keine Neubewertung/Aktualisierung der Daten, nur eine Fort\u0002schreibung vergangener Daten. \r\n \r\n18 Attribute für die Verknüpfung: BPI-ID, Straßennamen und Kosten. \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Exkurs Österreich, Schottland, Irland und Wales\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 66\r\n7 EXKURS ÖSTERREICH, SCHOTTLAND, IRLAND \r\nUND WALES \r\nDie Planung und Errichtung von Verkehrsinfrastruktur zur Deckung zukünftiger \r\nMobilitätsbedarfe bei gleichzeitiger Erreichung ambitionierter Klima- und Natur\u0002schutzziele ist ein Spannungsfeld, dem sich viele Regionen und Länder der Welt \r\nannehmen. Oft wird die Notwendigkeit einer umfassenden Mobilitätswende \r\nnach der Prämisse der integrierten Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung \r\nund Verkehrsverbesserung bereits erkannt und in entsprechenden Strategie\u0002und Planungsdokumenten adressiert. Nachfolgend werden ausgesuchte Bei\u0002spiele diskutiert, in denen politische Entscheidungsträger:innen bereits auf die \r\ngegenwertigen und zukünftigen Rahmenbedingungen in Zusammenhang mit \r\ndem Schutz des Klimas und dem Erhalt der Biodiversität eingehen, von der his\u0002torisch vorherrschenden Hypothese eines unbeeinflussbaren Verkehrswachs\u0002tums auf der Straße abrücken und teilweise bereits entsprechend den so entwi\u0002ckelten Strategien und Zielsetzungen handeln. Diese Beispiele können als Vor\u0002bilder für den laufenden Prozess der BPÜ in Deutschland dienen. \r\n7.1 Österreich \r\nIm aktuellen Regierungsprogramm 2020–2024 hat sich die österreichische Bun\u0002desregierung das ambitionierte Ziel gesetzt, „bis spätestens 2040 Klimaneutrali\u0002tät in Österreich zu erreichen“ (BKA, 2020). Im Sektor Verkehr scheint diese Her\u0002ausforderung besonders hoch, da er der einzige Sektor ist, in dem die Emissio\u0002nen seit 1990 nicht gesenkt werden konnten (Umweltbundesamt, 2023). Um \r\ndiese Herausforderung zu adressieren, wurde im Regierungsprogramm auch \r\ndie Erstellung einer neuen, integrierten verkehrsträger- und verkehrsmittel\u0002übergreifenden Gesamtverkehrsstrategie angekündigt. Der Mobilitätsmaster\u0002plan 2030 für Österreich wurde schließlich im Juli 2021 veröffentlicht (BMK, \r\n2021) und bildet seither die Grundlage für alle verkehrspolitischen Entscheidun\u0002gen. \r\nDer Mobilitätsmasterplan 2030 für Österreich versteht sich als Klimaschutz-Rah\u0002men für den Verkehrssektor, der sich der Erreichung eines definierten Zielbildes \r\nim Jahr 2040 verschreibt. Im Zentrum dieses Zielbildes steht die Annahme einer \r\nnur begrenzt verfügbaren erneuerbaren Sekundärenergie, die der aus heutiger \r\nSicht absehbaren maximalen Energiemenge aus nationaler Produktion ent\u0002spricht. Zwar ist davon auszugehen, dass auch in einem klimaneutralen Europa \r\nEnergie gehandelt werden wird; die Geschwindigkeit des Ausbaus von Produkti\u0002onsanlagen in Europa und im Rest der Welt, ebenso wie die zu erwartenden Ka\u0002pazitäten der transnationalen Energieverteilungsnetze führen aber zu dem \r\nSchluss, dass nicht mit nennenswerten Importen erneuerbarer Energie gerech\u0002net werden darf. \r\nKlimaneutralität \r\nspätestens 2040 \r\nStrom aus \r\nerneuerbarer Energie \r\nist begrenzt \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Exkurs Österreich, Schottland, Irland und Wales\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 67\r\nDank zahlreicher Wasserkraftanlagen zählt Österreich beim Anteil erneuerbarer \r\nEnergie an der gesamten Energieproduktion zu den Spitzenreitern unter den \r\nMitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dennoch wird im Mobilitätsmaster\u0002plan 2030 für Österreich davon ausgegangen, dass diese Menge erneuerbarer \r\nEnergie dank eines umfassenden Ausbaus der entsprechenden Produktionsan\u0002lagen in Österreich noch signifikant ausgebaut werden kann. Gleichzeitig wird \r\ndiese Energiemenge auch im Optimalfall nicht ausreichen, um das heutige weit\u0002gehend monomodale und Pkw-zentrierte Mobilitätsverhalten auch in Zukunft \r\nunverändert weiterzuleben. \r\nDiese Erkenntnis wird im Mobilitätsmasterplan 2030 für Österreich aus einem \r\nsogenannten Backcasting-Ansatz gewonnen, mit dem ausgehend von einem \r\nZielzustand (hier einer begrenzt verfügbaren Energiemenge) notwendige Ent\u0002wicklungen zur Erreichung dieses Zielzustandes identifiziert werden. Daraus \r\nwird das Erfordernis hoher Energieeffizienzgewinne abgeleitet, die über einen \r\nreinen Technologiewechsel hin zur Elektromobilität hinausgehen und eine um\u0002fassende Mobilitätswende begründen. Eine Mobilitätswende, die durch eine sig\u0002nifikante Reduktion des Endenergieeinsatzes im Verkehrssektor als Folge einer \r\nReduktion der Aktivitäten im Allgemeinen (Verkehrsvermeidung) und einer um\u0002fassenden Verlagerung von Fahrten hin zu den besonders energieeffizienten \r\nVerkehrsmitteln des Umweltverbundes geprägt ist. Als Ziele werden unter ande\u0002rem eine Reduktion des Wegeanteils im Pkw von 61 % auf 42 % im Jahr 2040, \r\nsowie eine Abnahme des Güterverkehrs auf der Straße von 67 % der Transport\u0002leistung auf 63 % bis 57 % ausgegeben. \r\nAbbildung 21: notwendige Entwicklung der Verkehrsleistung in Österreich bis 2040. \r\nQuelle: BMK \r\nNoch im Herbst desselben Jahres der Veröffentlichung des Mobilitätsmaster\u0002plans wurde eine Evaluierung hochrangiger Straßenbauvorhaben in Österreich \r\nim Hinblick der oben genannten Zielsetzungen in Auftrag gegeben (Umweltbun\u0002desamt, 2022). In dieser Studie wurde unter anderem die verkehrsinduzierende \r\nWirkung hochrangiger Straßenverkehrsinfrastruktur (vergleiche Kapitel 3.50) er\u0002läutert und die Berücksichtigung dieses Effekts in aktuellen Planungsvorhaben \r\nanalysiert. Die Studie kommt unter anderem zu den Ergebnissen, dass \r\n1. die bereits angewendeten Methoden zur Berücksichtigung umweltrele\u0002vanter Auswirkungen unzureichend sind, \r\nMobilitätswende für \r\nmehr Energieeffizienz \r\nStraßenbauvorhaben \r\nwurden gestoppt \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Exkurs Österreich, Schottland, Irland und Wales\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 68\r\n2. die eingesetzten Modelle zum Zeitpunkt der Anwendung das beschrie\u0002bene neue Zielsystem noch nicht berücksichtigen konnten, \r\n3. demnach die der Modellierung zugrunde gelegten Annahmen dieses Ziel\u0002system noch nicht abgebildet haben und \r\n4. die Modellergebnisse in Widerspruch stehen zu den Notwendigkeiten und \r\nZielsetzungen, die im Mobilitätsmasterplan 2030 für Österreich beschrie\u0002ben werden. \r\nAls Ergebnis dieser Evaluierung wurde eine Vielzahl an Straßenbauvorhaben un\u0002abhängig von Planungs- bzw. Umsetzungsstand umgehend gestoppt und teil\u0002weise eine Neubewertung angeordnet. \r\n7.2 Schottland \r\n2019 gingen 29 % der Treibhausgasemissionen Schottlands auf den Verkehr zu\u0002rück, dieses Verhältnis hat sich seit 1990 kaum geändert. Im Jahr 2019 wurde \r\nder „Climate Change Act“ verabschiedet, der vorsieht, die Treibhausgasemissio\u0002nen bis 2030 um 75 % (im Vergleich zu 1990) zu reduzieren und bis 2045 Kli\u0002maneutralität zu erreichen (Scottish Government, o. J.). Für den Verkehrssektor \r\nwurden folgende THG-Reduktionsziele festgeschrieben (Element Energy, 2021): \r\n⚫ bis 2030 um 56 % \r\n⚫ bis 2040 um 70 % \r\n⚫ bis 2045 um 80 % \r\nUm diese Ziele zu erreichen, reicht ein Wechsel der Antriebstechnologie alleine \r\nnicht aus. Zusätzlich müssen auch die gefahrenen Kilometer der Pkw insgesamt \r\nreduziert werden. Eine Modellierung von Element Energy zeigte, dass es zusätz\u0002lich zu den gesetzten Maßnahmen einer Reduktion der Pkw-Kilometer um 20 % \r\nbis 2030 (gegenüber 2019) bedarf, auch wenn ab 2030 keine Verbrenner-Autos \r\nmehr verkauft werden. Dementsprechend wurde im Dezember 2020 der Schot\u0002tische „Climate Change Plan“ überarbeitet und Schottland verpflichtete sich \r\ndazu, die gefahrenen Pkw-Kilometer bis 2030 um 20 % zu reduzieren. (Trans\u0002port Scotland, 2022) \r\nUm eine Verhaltensänderung in der Gesellschaft herbeizuführen, wurden fol\u0002gende Optionen identifiziert: \r\n⚫ Verlagerung zu aktiver Mobilität \r\n⚫ zunehmende Nutzung des öffentlichen Verkehrs \r\n⚫ Anreize für die Pkw-Nutzung abschaffen \r\nIm Januar 2022 wurde die sogenannte „Route Map“ veröffentlicht, die aufzeigt, \r\nwie das 20 %-Pkw-Reduktionsziel erreicht werden kann und soll. Im Anschluss \r\ndurchlief die „Route Map“ eine öffentliche Konsultation. Im Zuge der Erarbei\u0002tung der „Route Map“ wurde das bisherige Mobilitätsverhalten der Bevölkerung \r\nKlimaneutralität bis \r\n2045 angestrebt \r\nBis 2030 Reduktion der \r\ngefahrenen Pkw\u0002Kilometer um 20 % \r\n„Route Map“ zeigt auf, \r\nwie das Reduktionsziel \r\nerreicht werden kann \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Exkurs Österreich, Schottland, Irland und Wales\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 69\r\nanalysiert sowie die Bereitschaft, dieses zu verändern, detailliert abgefragt. Aus\u0002wertungen zeigen, dass nur 3 % der zurückgelegten Wege über 35 Meilen (ent\u0002spricht rund 56 km) lang sind, diese Wege aber für 30 % der Streckenlängen und \r\nsomit für 30 % der verkehrsbedingten THG-Emissionen verantwortlich sind \r\n(Transform Scotland, 2022). Somit ist bei der Wahl der Maßnahmen auf die län\u0002geren Strecken zu fokussieren. Außerdem wurden die Wegezwecke genauer \r\nanalysiert, um zielgerichtete Maßnahmen entwickeln zu können. Diese unter\u0002scheiden sich, je nachdem ob sie darauf abzielen, das Meeting-Verhalten zu än\u0002dern, die Shopping- oder Freizeitmobilität. Auch die sozioökonomische Situation \r\nwurde evaluiert, z. B. besaßen 2019 41,5 % der Bevölkerung Schottlands ein \r\nAuto, 30,8 % besaßen mehr als ein Auto und 27,6 % gar kein Auto. Bei Haushal\u0002ten mit den niedrigsten Einkommen beträgt der Anteil derer ohne Zugang zu ei\u0002nem Auto sogar 60 % (Transport Scotland, 2022). Gleichzeitig sind die am stärks\u0002ten gefährdeten und benachteiligten Gesellschaftsgruppen überproportional \r\nvon den negativen Auswirkungen des Verkehrs betroffen. Neben dem Pkw-Re\u0002duktionsziel verpflichtete sich Schottland auch für eine „Just Transition“. Das be\u0002inhaltet z. B. auch, dass größere Städte mehr zum 20 %-Pkw-Reduktionsziel bei\u0002tragen sollen als der ländliche Raum: Glasgow und Edinburgh verpflichteten \r\nsich dazu, ihre Pkw-Kilometer bis 2030 sogar um 30 % zu reduzieren. (Swedish \r\nEnvironment Protection Agency, 2023)\r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Exkurs Österreich, Schottland, Irland und Wales\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 70\r\nAbbildung 22: Darstellung ausgewählter Interventionen und gesetzgeberischer Maßnahmen der „Route Map“ zur Errei\u0002chung des 20 %-Pkw-Reduktionsziels bis 2030 in Schottland. \r\nAusgewählte Interventionen und Maßnahmen zur Erreichung \r\n des 20 %-Pkw-Reduktionsziels bis 2030 in Schottland \r\nQuelle: Transport Scotland (Transport Scotland, 2022) \r\nDie entwickelte „Route Map“ basiert auf einem Verhaltensänderungs-Ansatz auf \r\nsystemischer Ebene und identifiziert vier nachhaltige Mobilitätsverhaltenswei\u0002sen, die jede Person in Schottland bei der Mobilitätsplanung berücksichtigen \r\nsollte (Transport Scotland, 2022): \r\n⚫ Verringerung der Notwendigkeit zu reisen (Verkehrsvermeidung), z. B. \r\ndurch Online-Meetingformate (Verkehrsvermeidung) \r\n⚫ lokale Ziele zu wählen 🡪 lokale Waren, Dienstleistungen, soziale Beziehun\u0002gen, um die zurückgelegte Strecke zu verkürzen \r\n⚫ nach Möglichkeit Wahl von aktiver Mobilität oder öffentlichen Verkehrsmit\u0002teln (Verkehrsverlagerung) \r\n⚫ Pkw-Fahrten kombinieren und sharen, um die Anzahl einzelner Autofahr\u0002ten zu verringern, wenn ein Auto die einzig mögliche Option ist \r\nDiese „Route Map“ enthält über 30 Interventionen, die Menschen bei der ange\u0002strebten Verkehrsvermeidung und -verlagerung unterstützen sollen und deren \r\nErfolg maßgeblich davon determiniert wird, welche Art der Verkehrsinfrastruk\u0002tur in welcher Qualität für welche Verkehrsträger und Verkehrsmittel zur Verfü\u0002gung gestellt wird. Einige davon sind in Abbildung 22 dargestellt. \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Exkurs Österreich, Schottland, Irland und Wales\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 71\r\n7.3 Irland \r\nIn Irland sind die verkehrsbedingten THG-Emissionen von 1990 bis 2022 um \r\n126 % gestiegen, diese machen rund 18 % der gesamten THG-Emissionen aus. \r\n2018 lag in Irland der Anteil der Pkw am Modal Split bei 74 %, der Anteil des öf\u0002fentlichen Verkehrs nur bei 7 %. So wird die Abhängigkeit vom Auto in Irland als \r\ndie zweithöchste in der Europäischen Union berichtet. 37 % der Bevölkerung \r\nlebt in ländlichen Regionen. Jedoch sind 63 % aller zurückgelegten Wege unter \r\n8 km lang und 29 % sind sogar unter 2 km lang. Dies bietet enormes Potenzial \r\nfür Verkehrsverlagerung vom Pkw auf den Umweltverbund. (Grisewood, 14. \r\nSeptember 2023) \r\n2021 wurde der „Climate Action Plan 2021“ veröffentlicht, mit dem das Gesamt\u0002THG-Reduktionsziel von 51 % bis 2030 (gegenüber 2018) festgeschrieben \r\nwurde. Während die vorangegangenen Aktionspläne und Strategiepapiere den \r\nFokus nur auf technologische Lösungen legten, wie etwa sehr ambitionierte \r\nZiele für E-Pkw, wurde in diesem Plan auch ein Reduktionsziel für die gefahre\u0002nen Kilometer von Verbrenner-Fahrzeugen um 10 % ausgegeben. Die Elektrifi\u0002zierung der Fahrzeugflotte wurde als nicht ausreichend anerkannt, um die THG\u0002Ziele für 2025 und 2030 zu erreichen. Ab 2021 sollte der Climate Action Plan \r\njährlich mit korrigierenden Maßnahmen angepasst werden. 2022 wurden au\u0002ßerdem sektorspezifische THG-Reduktionsziele verabschiedet, für den Ver\u0002kehrssektor eine Reduktion von 50 % der THG-Emissionen bis 2030. So ist der \r\n„Climate Action Plan 2023“ der erste, der dem THG-Reduktionsziel, zu dem sich \r\nIrland international verpflichtet hat, gerecht wird (Government of Ireland, \r\n2022a). \r\nDer 2022 von der OECD veröffentlichte Bericht „Redesigning Ireland’s Transport \r\nfor Net Zero“ (OECD, 2022) wurde mit Stakeholdern aus Irland erarbeitet und \r\nbewertet das Potenzial verschiedener Maßnahmen, die Irland beim Übergang \r\nzu einem nachhaltigen Verkehrssystem unterstützen können. Im Bericht wird \r\ndie Auffassung vertreten, dass die derzeitige Straßengestaltung in den Städten, \r\nbei der dem Autoverkehr übermäßig viel Platz eingeräumt wird, die Autoabhän\u0002gigkeit fördert. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden entlang der Hierar\u0002chie „Vermeiden, Verlagern, Verbessern“ kategorisiert. Dieser Bericht als Grund\u0002lage mündete einerseits in die „National Sustainable Mobility Policy“ (Govern\u0002ment of Ireland, 2022b), einem strategischen Rahmenwerk bis 2030 für aktive \r\nMobilität und öffentlichen Verkehr, und andererseits in den „Climate Action \r\nPlan 2023“. \r\nDer „Climate Action Plan 2023“ formuliert für den Verkehrssektor konkrete Un\u0002terziele zum Erreichen des verkehrssektorspezifischen THG-Reduktionsziels bis \r\n2030. Diese umfassen für die Bereiche „Verkehrsvermeidung“ und „Verkehrs\u0002verlagerung“ unter anderem die in Tabelle 5 aufgeführten Unterziele. \r\nIrland mit \r\nzweithöchster \r\nAbhängigkeit vom Auto \r\nin der EU \r\n„Climate Action Plan \r\n2023“: -50 % THG\u0002Emissionen im Verkehr \r\nbis 2030 \r\nMaßnahmen entlang \r\nder Hierarchie \r\n„Vermeiden, Verlagern, \r\nVerbessern“ \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Exkurs Österreich, Schottland, Irland und Wales\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 72\r\nThema Unterziel bis 2030 \r\nFahrzeugkilometer \r\nReduktion der gesamten Fahrzeugkilometer um 20 % \r\nReduktion der gesamten Pkw-Kilometer um 20 % \r\nReduktion der Pendler-Pkw-Kilometer um 20 % \r\nKraftstoffverbrauch Reduktion von fossilem Kraftstoffverbrauch um 50 % \r\nWege mit nachhaltigen \r\nVerkehrsmitteln \r\nZunahme der täglichen Wege mit aktiven Mobilitäts\u0002formen um 50 % \r\nZunahme der täglichen Fahrten mit dem öffentlichen \r\nVerkehr um 130 % \r\nReduktion der täglichen Autofahrten um 25 % \r\nModal Split bei täglichen \r\nFahrten \r\n53 % Pkw, 28 % aktive Mobilität, 19 % öffentliche \r\nVerkehrsmittel \r\nWegzweck „Begleitung \r\nzur Ausbildungsstätte“ \r\nVerlagerung von 30 % der Pkw-Fahrten auf den \r\nUmweltverbund \r\nGemäß der „National Sustainable Mobility Policy“ soll der Umgestaltung von \r\nStraßen und einem verbesserten Management des öffentlichen Raums große \r\nBedeutung zukommen, um den Trend der induzierten Verkehrsnachfrage und \r\ndie Abhängigkeit vom Auto umzukehren. Der öffentliche Raum soll für nachhal\u0002tige und raumeffiziente Verkehrsträger umgewidmet werden und die Raumnut\u0002zung zwischen Verkehr und anderen Nutzungen ausgeglichen werden. (Govern\u0002ment of Ireland, 2022b) \r\nDer „Climate Action Plan 2023“ ist eng verzahnt mit einer Reihe von Strategien \r\nfür die einzelnen Sektoren und Unterbereiche, die nicht für sich alleine stehen, \r\nsondern aufeinander referenzieren und damit zu einem integrierten „Klimaakti\u0002onsplan“ verschmelzen. Dazu zählen z. B. das „National Planing Framework“ – \r\ndas Rahmenwerk für die Raumplanungspolitik bis 2040, der „National Develop\u0002ment Plan“ – der einen Investitionsplan von 2021–2030 skizziert, der „Housing \r\nfor All – A New Housing Plan for Ireland“ – der Wohnungsbauplan bis 2030, „Our \r\nRural Future“ – die nationale Strategie zur Entwicklung des ländlichen Raums \r\nund die „Road Safety Strategy 2021–2030“ – das Strategiepapier für Straßenver\u0002kehrssicherheit. \r\n7.4 Wales \r\n2018 gingen in Wales 17 % der THG-Emissionen auf den Verkehr zurück, davon \r\n62 % auf Privat-Pkws. Wales hat sich dazu verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu \r\nsein und die Emissionen im Landverkehr zwischen 2020 und 2030 etwa zu hal\u0002bieren. (Welsh Government, 2021a) Von 1990 bis 2020 konnte Wales seine THG\u0002Emissionen in allen Sektoren um jeweils mindestens 10 % senken; die verkehrs\u0002bedingten THG-Emissionen konnten hingegen nur um 6 % reduziert werden \r\n(Welsh Government, 2023). \r\nTabelle 5: \r\nAusgewählte Unterziele \r\nfür 2030 (Basisjahr: \r\n2018) im Verkehrssektor \r\nnach dem „Climate Ac\u0002tion Plan 2023“ (Govern\u0002ment of Ireland, 2022a) \r\nUmgestaltung von \r\nStraßen, um induzierte \r\nVerkehrsnachfrage zu \r\nstoppen \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Exkurs Österreich, Schottland, Irland und Wales\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 73\r\nMit der „Llwybr Newydd – The Wales Transport Strategy 2021” veröffentlichte \r\ndie walisische Regierung 2021 die neue Strategie für den Verkehr in Wales. Da\u0002rin wird unter anderem das Ziel festgeschrieben, dass bis 2040 45 % aller Wege \r\nmit dem öffentlichen Verkehr, zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden, \r\nwas einer Zunahme von 13 % für den Umweltverbund entspricht. Ein Ziel zur \r\nVerkehrsvermeidung ist, dass 30 % der Angestellten regelmäßig im Homeoffice \r\narbeiten. (Welsh Government, 2021a) \r\nAbbildung 23: Vision, Prioritäten und Ambitionen der walisischen Strategie „Llwybr Newydd – The Wales Transport \r\nStrategy 2021” \r\nÜberblick über die Strategie 2021 für den Verkehr in Wales \r\nQuelle: Welsh Government (Welsh Government, 2023) \r\nIm Juni 2021 setzte die Regierung in Wales eine unabhängige Überprüfung der \r\nlandesweiten Straßenbaupläne in Gang, das sogenannte „Roads Review Panel“. \r\nDabei wurden die Auswirkungen der geplanten Infrastrukturprojekte auf die in \r\nWales gesetzten Klimaziele untersucht. Es wurden Kriterien entwickelt, anhand \r\nderer Finanzierungsentscheidungen für neue Straßenbauprojekte getroffen \r\nwerden sollen und anhand derer entschieden werden soll, ob laufende Projekte \r\nweiter finanziert, geändert oder die Finanzierung gestoppt werden soll. Es soll \r\ndamit sichergestellt werden, dass Investitionen in die Straße mit der Umsetzung \r\nder „Llwybr Newydd“ vereinbar sind. Für die Überprüfung der Straßenbaupro\u0002jekte wurde ein Gremium unabhängiger Expert:innen zusammengestellt. (Welsh \r\nGovernment, 2021b) \r\nLlwybr Newydd – the \r\nWales Transport \r\nStrategy 2021 \r\nunabhängige \r\nEvaluierung der \r\nlandesweiten \r\nStraßenbaupläne \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Exkurs Österreich, Schottland, Irland und Wales\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 74\r\nIn der Folge wurden im Anfang 2023 vorgestellten Nationalen Verkehrsplan \r\nzahlreiche Straßenbauprojektvorhaben wegen Umweltbedenken gestrichen, \r\nverschoben oder auf Eis gelegt. Dieser „National Transport Delivery Plan“ defi\u0002niert Programme, Projekte und neue politische Maßnahmen für den Zeitraum \r\nvon fünf Jahren zur Umsetzung der „Llwybr Newydd“. Der Nationale Verkehrs\u0002plan erkennt das Phänomen des induzierten Verkehrs und möchte sicherstel\u0002len, dass künftige Straßeninvestitionen nicht einfach die Nachfrage nach Pkw\u0002Verkehr erhöhen. Stattdessen sollen Maßnahmen ergriffen werden, die sinnvoll \r\nzur Verkehrsverlagerung beitragen, was in den verschiedenen Teilen Wales‘ un\u0002terschiedliche Ansätze erfordere. Bei der Entwicklung von Infrastrukturprojek\u0002ten solle der Schwerpunkt auf der Reduktion von THG-Emissionen liegen, nicht \r\nauf der Erhöhung der Straßenkapazität oder der Attraktivierung der Angebots\u0002qualität für den motorisierten Individualverkehr. Fünf Straßenbauprojekte, wel\u0002che sich schon in der Umsetzung befanden, werden weitergeführt, da sie die \r\nKriterien zur Verbesserung des aktiven Verkehrs und der Biodiversität erfüllen. \r\n(Welsh Government, 2023) \r\nWeitere festgeschriebene Ziele sind, dass bis 2025 35 % aller Wege in Wales mit \r\ndem öffentlichen Verkehr, zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden sol\u0002len, bis 2030 sogar 39 %. Die Standard-Geschwindigkeit auf Straßen in Wohnge\u0002bieten wurde von 30 mph (entspricht 48 km/h) auf 20 mph (entspricht 32 km/h) \r\nherabgesetzt. (Welsh Government, 2023) \r\n7.5 Weitere Beispiele von Pkw-Verkehr-Reduktionszielen \r\nNeben Schottland und Irland gibt es weitere Länder, Staaten und Provinzen, die \r\nsich auf nationaler Ebene zu einem Reduktionsziel für den Pkw-Verkehr ver\u0002pflichtet haben. Im Folgenden einige ausgewählte Beispiele: \r\n⚫ Britisch-Kolumbien: Reduktion der mit leichten Nutzfahrzeugen (LNF) zu\u0002rückgelegten Distanzen um 25 % bis 2030 (British Columbia, 2021) \r\n⚫ Kalifornien: Reduktion der pro Kopf zurückgelegten Kilometer mit LNF um \r\n25 % bis 2030 und um 30 % bis 2045 (gegenüber 1990) (Newsom, 2022) \r\n⚫ Israel: Halbierung der Autofahrten (kein Zieljahr bekannt) (Zagrizak, 2022) \r\n⚫ Neuseeland: Reduktion der zurückgelegten Kilometer der Leichtfahrzeug\u0002flotte um 20 % bis 2035 (Ministry for the Environment, 2022) \r\n⚫ Quebec: Reduktion der Allein-Autofahrten um 20 % bis 2030 (MTMDET, \r\n2018) \r\nWie in Kapitel 3.5 erläutert, verursacht die Errichtung von Straßenverkehrsinfra\u0002struktur empirisch nachweislich zusätzlichen, sogenannten induzierten Verkehr. \r\nSoll das Gegenteil erreicht werden, also eine Reduktion des straßenseitigen Ver\u0002kehrsaufkommens oder auch eine Verlagerung dessen, beispielsweise auf den \r\nschienengebundenen Verkehr, ist dies auch in der Verkehrsinfrastrukturpla\u0002nung entsprechend zu berücksichtigen. \r\nNational Transport \r\nDelivery Plan 2022 to \r\n2027 \r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Abbildungsverzeichnis\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 75\r\nABBILDUNGSVERZEICHNIS \r\nAbbildung 1: Schematische Darstellung der Bundesverkehrswegeplanung ......8\r\nAbbildung 2: Verteilung des Gesamt-Investitionsvolumens des BVWP 2030 .. 10\r\nAbbildung 3: Investitionsvolumen des BVWP 2030 vs. BVWP 2003 .................. 10\r\nAbbildung 4: Zeitleiste zum Prozess BVWP 2030 und laufender BPÜ .............. 19\r\nAbbildung 5: Entwicklung des Personenverkehrsaufkommens ........................ 21\r\nAbbildung 6: Entwicklung der Personenverkehrsleistung .................................. 22\r\nAbbildung 7: Vergleich der realen Entwicklung der Straßenpersonen\u0002verkehrsleistung mit Verkehrsprognose 2030 .............................. 23\r\nAbbildung 8: Vergleich der realen Entwicklung der Personenfahrleistung \r\nauf der Straße mit Verkehrsprognose 2030 .................................. 24\r\nAbbildung 9: Entwicklung des Güterverkehrsaufkommens nach \r\nVerkehrsträgern ................................................................................ 25\r\nAbbildung 10: Entwicklung der Güterverkehrsleistung nach Verkehrsträgern . 25\r\nAbbildung 11: Vergleich der realen Entwicklung der Fahrleistung im \r\nStraßengüterverkehr mit Verkehrsprognose 2030 ...................... 26\r\nAbbildung 12: Vergleich der realen Entwicklung der \r\nStraßengüterverkehrsleistung mit Verkehrsprognose 2030....... 27\r\nAbbildung 13: Vergleich der realen Entwicklung der \r\nSchienengüterverkehrsleistung mit Verkehrsprognose 2030 .... 28\r\nAbbildung 14: Personenverkehrsleistungsentwicklung gemäß VP 2030 und \r\nGleitender Langfrist-VP für 2051 .................................................... 30\r\nAbbildung 15: Güterverkehrsleistungsentwicklung gemäß VP 2030 und \r\nGleitender Langfrist-VP für 2051 .................................................... 31\r\nAbbildung 16: Vergleich der Personenverkehrsnachfrage nach \r\nVerkehrsträgern gemäß den „Big 5“-Szenario-Studien ................ 36\r\nAbbildung 17: Entwicklung der THG-Emissionen in Deutschland, 2010-2022 ... 40\r\nAbbildung 18: Investitionsbedarf in Mrd. €, Stand 2022 und Stand 2014 für \r\nden Erhalt und Neubau Autobahn und Bundesstraße. \r\nBetrachteter Zeitraum innerhalb des BVWPs von 2017-2030. ... 59\r\nAbbildung 19: Kapazitätswirkungen - Anteile der Vorhaben im Bereich \r\nStraße nach Bauphase, Projektstand 2022. .................................. 60\r\nAbbildung 20: Ausgaben und Fiskallogik in Deutschland nach Verkehrs\u0002trägern und Ebene, aus (DIW Berlin, 2017) ................................... 64\r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Abbildungsverzeichnis\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 76\r\nAbbildung 21: Notwendige Entwicklung der Verkehrsleistung in Österreich \r\nbis 2040 .............................................................................................. 67\r\nAbbildung 22: Darstellung ausgewählter Interventionen und gesetzgeberischer \r\nMaßnahmen der „Route Map“ zur Erreichung des 20 %-Pkw\u0002Reduktionsziels bis 2030 in Schottland .......................................... 70\r\nAbbildung 23: Vision, Prioritäten und Ambitionen der walisischen Strategie \r\n„Llwybr Newydd – The Wales Transport Strategy 2021” .............. 73\r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Tabellenverzeichnis\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 77\r\nTABELLENVERZEICHNIS \r\nTabelle 1: Entwicklung des Personenverkehrsaufkommens auf der \r\nStraße und der Schiene .................................................................... 21\r\nTabelle 2: Entwicklung der Personenverkehrsleistung auf der Straße \r\nund der Schiene ................................................................................ 22\r\nTabelle 3: Getätigte Investitionen in Mio. € pro Jahr im Bereich Straße \r\n(Bundesregierung, 2023) ................................................................. 60\r\nTabelle 4: Tatsächlich getätigte Investitionen im Bereich Schiene in \r\nMio.€ (2017–2021) ............................................................................ 62\r\nTabelle 5: Ausgewählte Unterziele für 2030 (Basisjahr: 2018) im \r\nVerkehrssektor nach dem „Climate Action Plan 2023“ \r\n(Government of Ireland, 2022a) ...................................................... 72\r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Literaturverzeichnis\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 78\r\nLITERATURVERZEICHNIS \r\nAGORA VERKEHRSWENDE, 2023. Die Bundesverkehrswegeplanung schleunigst \r\nmodernisieren. Übersicht des Entstehungsprozesses des \r\nBundesverkehrswegeplans 2030 und der Vorschläge für eine klimagerechte \r\nReform [online]. Berlin [Zugriff am: 17. Oktober 2023]. Verfügbar unter: \r\nhttps://www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2023/ \r\nBundesverkehrswegeplan/89_Bundesverkehrswegeplan_Langfassung.pdf\r\nALLIANZ PRO SCHIENE, o. J. Bundesverkehrswegeplan [online] [Zugriff am: 18. Oktober \r\n2023]. Verfügbar unter: \r\nhttps://www.allianz-pro-schiene.de/glossar/bundesverkehrswegeplan/\r\nAMENT, R., A. CLEVENGER und R. VAN DER REE, 2023. Addressing ecological \r\nconnectivity in the development of roads, railways and canals [online]. Gland, \r\nSchweiz: IUCN. IUCN WCPA Technical Report Series. No. 5 [Zugriff am: 4. \r\nDezember 2023]. Verfügbar unter: https://portals.iucn.org/library/sites/ \r\nlibrary/files/documents/PATRS-005-En.pdf\r\nANDREW, R., 2022. 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Berlin [Zugriff am: 17. Oktober \r\n2023]. Verfügbar unter: https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Mobilitaet/ \r\nInfrastrukturplanung-Investitionen/Bundesverkehrswegeplan\u00022030/bundesverkehrswegeplan-2030.html\r\nBMDV, 2022c. Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 2030 [online]. Berlin [Zugriff \r\nam: 23. Oktober 2023]. Verfügbar unter: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/ \r\nDE/Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswegeplan-2030-erarbeitung.html\r\nBMDV, 2022d. Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2020 [online]. Berlin \r\n[Zugriff am: 6. März 2024]. Verfügbar unter: https://bmdv.bund.de/ \r\nSharedDocs/DE/Publikationen/G/verkehrsinvestitionsbericht-2020.html\r\nBMDV, 2022e. Verkehrsprognose 2030 [online]. Berlin [Zugriff am: 23. Oktober 2023]. \r\nVerfügbar unter: \r\nhttps://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehrsprognose-2030.html\r\nBMDV, 2023a. BMF-Vorlage Nr. 254/2023: Bericht des BMDV zum Gesamtmittelbedarf \r\nder Bedarfspläne Schiene, Straße und Wasserstraße [online]. Berlin [Zugriff am: \r\n20. November 2023]. Verfügbar unter: https://www.gisela-sengl.de/2020/wp\u0002content/uploads/2023/08/20-4037-Bericht-des-BMDV-zum\u0002Gesamtmittelbedarf-der-Bedarfsplaene-Schiene-Strasse-und\u0002Wasserstrasse44.pdf\r\nBMDV, 2023b. Die Zukunft braucht Wege – der Infrastrukturdialog [online]. Berlin \r\n[Zugriff am: 27. November 2023]. Verfügbar unter: \r\nhttps://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/der-infrastrukturdialog.html\r\nBMDV, 2023c. Prognosen. Das Bausteinsystem des BMDV für den Blick in die Zukunft\r\n[online] [Zugriff am: 20. November 2023]. Verfügbar unter: \r\nhttps://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/statistik-prognosen.html\r\nBMDV, 2023d. Überprüfung der Bedarfspläne (BPÜ) der Verkehrsträger Schiene, Straße \r\nund Wasserstraße [online] [Zugriff am: 21. Februar 2024]. Verfügbar unter: \r\nhttps://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswege\r\nplanung-ueberpruefung-bedarfsplaene.html\r\nBMDV, 2023e. Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 [online]. Berlin \r\n[Zugriff am: 6. März 2024]. Verfügbar unter: https://bmdv.bund.de/ \r\nSharedDocs/DE/Anlage/G/verkehrsinvestitionsbericht-2021.html\r\nBMDV, 2023f. Verkehrsprognose 2040 [online]. Berlin [Zugriff am: 24. Oktober 2023]. \r\nVerfügbar unter: \r\nhttps://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehrsprognose-2040.html\r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Literaturverzeichnis\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 80\r\nBMDV, 2023g. Wissing: „Verkehr in Deutschland wird zunehmen“. Pressemitteilung\r\n[online] [Zugriff am: 20. November 2023]. Verfügbar unter: \r\nhttps://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/017-wissing\u0002pk-verkehrsentwicklung-deutschland.html\r\nBMDV, 2024. Hintergrund und Ziele der Bundesverkehrswegeplanung [online]. Berlin \r\n[Zugriff am: 31. Januar 2024]. Verfügbar unter: \r\nhttps://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswege\r\nplanung-hintergrund-und-ziele.html\r\nBMDV, 7. Dezember 2022. Prognoseinstrumente des BMDV und prognostischer Blick in \r\ndie Zukunft. Berlin. \r\nBMK, 2021. Mobilitätsmasterplan 2030 für Österreich. Der neue Klimaschutz-Rahmen für \r\nden Verkehrssektor [online]. Wien [Zugriff am: 4. Dezember 2023]. Verfügbar \r\nunter: https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:6318aa6f-f02b-4eb0-9eb9-\r\n1ffabf369432/BMK_Mobilitaetsmasterplan2030_DE_UA.pdf\r\nBMU, 2019. Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des \r\nKlimaschutzplans 2050 [online]. Bonn [Zugriff am: 25. Oktober 2023]. \r\nVerfügbar unter: \r\nhttps://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Klimaschu\r\ntz/Klimaschutzprogramm2030.pdf?__blob=publicationFile&v=3\r\nBMUB, 2014. Aktionsprogramm Klimaschutz 2020. Kabinettsbeschluss vom 3. Dezember \r\n2014 [online]. Berlin [Zugriff am: 24. Oktober 2023]. 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Verfügbar unter: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/ \r\nG/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile\r\nBMVI, 2016b. Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan [online]. Berlin [Zugriff am: \r\n12. Februar 2024]. Verfügbar unter: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/ \r\nAnlage/G/BVWP/bvwp-2030-umweltbericht.pdf?__blob=publicationFile\r\nZukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung – Literaturverzeichnis\r\nUmweltbundesamt ⚫ REP-0906, Wien 2024 | 81\r\nBMVI, 2019. Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2017 [online]. Berlin \r\n[Zugriff am: 6. März 2024]. Verfügbar unter: https://bmdv.bund.de/ \r\nSharedDocs/DE/Publikationen/G/verkehrsinvestitionsbericht-2017.html\r\nBMVI, 2020. Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2018 [online]. Berlin \r\n[Zugriff am: 6. März 2024]. Verfügbar unter: https://bmdv.bund.de/ \r\nSharedDocs/DE/Publikationen/G/verkehrsinvestitionsbericht-2018.html\r\nBMVI, 2021. Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2019 [online]. Berlin \r\n[Zugriff am: 6. März 2024]. Verfügbar unter: https://bmdv.bund.de/ \r\nSharedDocs/DE/Publikationen/G/verkehrsinvestitionsbericht-2019.html\r\nBMWK, 2023. Klimaschutzplan 2050 [online]. Berlin [Zugriff am: 25. Oktober 2023]. \r\nVerfügbar unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/ \r\nklimaschutz-klimaschutzplan-2050.html\r\nBRITISH COLUMBIA, 2021. CleanBC. Roadmap to 2030 [online] [Zugriff am: 21. \r\nNovember 2023]. Verfügbar unter: https://www2.gov.bc.ca/assets/gov/ \r\nenvironment/climate-change/action/cleanbc/cleanbc_roadmap_2030.pdf\r\nBUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLAND E.V., 2018. Grünbuch \r\nnachhaltige Planung der Verkehrsinfrastruktur. Berlin. \r\nBUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLAND E.V., 2023. Klima- und \r\nnaturverträgliche Infrastruktur für die Mobilitätswende. Wie eine zukunftsfähige \r\nBundesverkehrswege- und mobilitätsplanung gelingen kann [online]. 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In: Renaturierung von Ökosystemen in Mitteleuropa, \r\nS. 1-21. \r\nISBN 978-3-99004-748-4\r\nUmweltbundesamt GmbH\r\nSpittelauer Lände 5\r\n1090 Wien/Österreich\r\nTel.: +43-(0)1-313 04\r\noffice@umweltbundesamt.at\r\nwww.umweltbundesamt.at\r\nDas Umweltbundesamt hat im Auftrag von Naturschutzbund Deutschland \r\ne.V. (NABU) und dem Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V./DIE \r\nGÜTERBAHNEN untersucht, wie eine Bedarfsplanüberprüfung zum Bun\u0002desverkehrswegeplan 2030 auszugestalten ist, damit den geltenden Anfor\u0002derungen aus den Zielsetzungen im Natur- und Klimaschutz Rechnung ge\u0002tragen wird. Der vorliegende Bericht diskutiert die bislang veröffentlichten \r\nInformationen und Unterlagen zu Verkehrsentwicklung, Verkehrsprogno\u0002sen, Umsetzungs- und Finanzierungsstand. Darauf aufbauend werden \r\nHandlungsempfehlungen für eine Bedarfsplanüberprüfung abgeleitet, die \r\nden verkehrlichen und umweltbezogenen Zielen von Bund und Europäi\u0002scher Union Vorschub leistet. 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Ökodesign-Aspekte\r\n5. Ansätze zur Wiederverwendung\r\n6. Erweiterte Herstellerverantwortung: EPR für Matratzen\r\n7. Zusammenfassung\r\n8. Empfehlungen\r\nBildquelle: sensopur über Pixabay 2023Recycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\n3\r\n● Der Bestand an Matratzen in Deutschland wird von einer Studie des Umweltbundesamtes auf 80,7 Millionen Stück\r\ngeschätzt. Jährlich werden etwa 10% davon entsorgt. Entsprechend werden über 8 Millionen Matratzen pro Jahr nach-\r\ngekauft (UBA 2022). In Deutschland werden rund 4 Millionen Matratzen hergestellt, was etwa die Hälfte des jährlichen\r\nBedarfes deckt (Statistisches Bundesamt 2022).\r\n● Matratzen werden nach ihrem Kern, dem inneren Teil der Matratze, unterschieden:\r\n‒ Schaumstoffkern: Der Schaumstoff wird aus Polyurethan (PUR/PU) hergestellt. Polurethanschaum kann\r\nunterschiedlich hergestellt werden, sodass man zwischen Komfort- oder Kaltschaum unterscheidet: Komfortschaum\r\nhärtet in einem relativ einfachen Verfahren unter Wärmezufuhr aus, Kaltschaum wird ohne Wärmezugabe\r\naufgeschäumt und benötigt einen zusätzlichen Herstellungsschritt in Form von Walzen. Kaltschaum wird als\r\nhochwertiger und kostenaufwändiger beschrieben (siehe z.B. Stiftung Warentest 2023). Schaumstoff für Matratzen\r\nwird – zur Abgrenzung von harten Schäumen z.B. zur Isolation von Kühlschränken – als ‚Weichschaum‘ bezeichnet.\r\n‒ Federkern: Die Federn aus Stahl sind in einzelne Taschen aus Polyester oder Polypropylen-Fleece eingenäht. Dieses\r\nGerüst aus Taschenfedern ist zumeist mit Schaumstoff ummantelt.\r\n‒ Latexkern: Der Schaum aus Naturlatex und synthetischem Latex wird für jede Matratze einzeln gegossen, weshalb die\r\nHerstellung sehr viel aufwändiger und teurer ist als die von PUR-Schaumkern.\r\n● Eine Matratze besteht aus dem Kern und einem äußeren textilen Bezug.\r\n● Schaumstoffmatratzen machen zwei Drittel der in Deutschland hergestellten Matratzen aus, Federkernmatratzen etwa\r\nein Viertel und Latexmatratzen lediglich ein Prozent (Statistisches Bundesamt 2022).\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nMatratzenmarkt in Deutschland\r\nMatratzenmarkt in Deutschland: Quellen\r\n4\r\nStatistisches Bundesamt\r\n2022\r\nGENESIS-Online Datenbank; Produktion im Verarbeitenden Gewerbe: Deutschland,\r\nQuartale, Güterverzeichnis (9-Steller).\r\nUBA 2022 Wagner, Jörg ; Steinmetzer, Sonja; Theophil, Laura; Strues, Anna-Sophie; Kösegi, Nicole;\r\nHoyer, Stefan:\r\nEvaluation der Erfassung und Verwertung ausgewählter Abfallströme zur Fortentwicklung der\r\nKreislaufwirtschaft. UBA Texte 31/2022, Umweltbundesamt, Dessau, 2022.\r\nStiftung Warentest 2023 Matratzen im Test\r\nLatex, Federkern, Schaum – welcher Matratzentyp sind Sie?\r\nhttps://www.test.de/Matratzen-im-Test-1830877-5668338/\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nInhalt\r\n5\r\n1. Matratzenmarkt in Deutschland\r\n2. Altmatratzen: Aufkommen, Sammlung & Verwertung\r\n3. Recyclingverfahren in der Entwicklung\r\n4. Ökodesign-Aspekte\r\n5. Ansätze zur Wiederverwendung\r\n6. Erweiterte Herstellerverantwortung: EPR für Matratzen\r\n7. Zusammenfassung\r\n8. Empfehlungen\r\nBildquelle: sensopur über Pixabay 2023Recycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nAltmatratzen: Aufkommen & Zusammensetzung\r\n6Datenquelle Abbildung: H&S Anlagentechnik 2023, Angaben in Gewichts-%\r\n● In Deutschland fallen jährlich schätzungsweise 8,27 Millionen Matratzen\r\nmit einem Gesamtgewicht von 165.400 t zur Entsorgung an. 93% dieser\r\nMenge stammt aus privater Nutzung, die restlichen 7% aus Gastgewerbe\r\nund Gesundheitseinrichtungen (UBA 2022).\r\n● Daten zur Sperrmüllzusammensetzung deuten aber darauf hin, dass das\r\nGesamtaufkommen von 165.400 t eine konservative Schätzung darstellt\r\nund der tatsächliche Wert ggf. im Bereich von 225.000 t liegen könnte\r\n(UBA 2022).\r\n● Genauere Daten zu gesammelten Mengen liegen nicht vor, da für Alt-\r\nmatratzen im Europäischen Abfallverzeichnis kein eigener Abfallschlüssel\r\nvorgesehen ist. Sammelmengen werden mit anderen Siedlungsabfällen\r\nin der Rubrik Sperrmüll geführt (Abfallschlüssel 20 03 07).\r\n● Matratzen im privaten Bereich werden ca. 10 - 14 Jahre genutzt. In\r\nKrankenhäusern und Beherbergungsbetrieben ist die Nutzungsdauer\r\ni.d.R. mit 5 - 8 Jahren kürzer (UBA 2022).\r\n● Die Abbildung gibt durchschnittliche Materialzusammensetzungen des\r\nAltmatratzenstroms an. Der hohe Anteil an Eisen und Stahl sowie Latex\r\nresultiert aus den Marktsegmenten der Federkern- und Latexmatratzen.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023 7\r\nErgänzungen\r\n• Im C-2-ÖrE-Modell werden Matratzen zumeist zusammen mit anderem Sperrmüll in Presscontainer verpresst. Dies führt zu zusätzlicher\r\nVerunreinigung (Nässe, Holzspäne etc.) sowie zu Deformation. Beides erschwert eine nachgelagerte Zerlegung (manuell und v.a. automatisiert)\r\nund damit eine stoffliche Verwertung.\r\n• Beim C-2-B-Modell handelt es sich um freiwillige Rücknahmemodelle seitens der Vertreiber. Entsprechende Systeme stehen nicht bei jedem\r\nMatratzenkauf zur Verfügung.\r\n• Quantitative Angaben zur mengenmäßigen Bedeutung der einzelnen Ströme liegen derzeit nicht vor.\r\nAltmatratzen: Entsorgung & Sammlung\r\nWertstoffhöfe /\r\nSperrmüllsammlung\r\nGewerbeabfall-\r\nEntsorgung\r\nPrivathaushalte\r\nGewerbe\r\n(v.a. Hotels & Krankenhäuser)\r\nC-2-ÖrE\r\nPrivate Haushalte entsorgen alte Matratzen über\r\nWertstoffhöfe bzw. kommunale Sperrmüllsammlung\r\n(öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger)\r\nC-2-B\r\nBeim Kauf einer neuen Matratze wird die alte\r\ndem Lieferdienst zur Entsorgung mitgegeben\r\nB-2-B\r\nHotels, Krankenhäuser o.ä. entsorgen Matratzen\r\nüber private Entsorgungsdienstleister\r\n8\r\nErläuterungen\r\n1 In Deutschland fallen jährlich ca. 165.400 t Altmatratzen an, wovon einige tausend Tonnen einer manuellen Zerlegung zugeführt werden (UBA 2022,\r\nWrede 2023). Der Rest wird wie hier dargestellt energetisch verwertet. Wiederverwendung/Zweitnutzung spielt aus hygienischen Gründen eine stark\r\nuntergeordnete Rolle (UBA 2022).\r\n2 V.a. Müllverbrennungsanlagen (MVA) und Ersatzbrennstoffkraftwerke (EBS-KW).\r\n3 Die Energiegewinnung spielt gegenüber der Abfallbehandlung (inkl. Volumenreduktion) bei Müllverbrennungsanlagen aufgrund der geringen Effizienzen\r\neine nachgeordnete Rolle.\r\n4 Siehe Vogt et al. (2023).\r\nAltmatratzen: Energetische Verwertung\r\n(> 95% der in Dtl. anfallenden Altmatratzen1)\r\nSammlung über\r\nSperrmüllsammlung o.\r\nGewerbeabfallentsorgung\r\nEnergetische\r\nVerwertung 2\r\nStrom & Wärme 3\r\n(ca. 11-14% des kalorischen Inputs\r\nStrom, 32-42% Wärme 4)\r\nEisenschrott\r\n(nur größere Teile - Federkernmatratzen)\r\nBeitrag zu Luftschadstoff-\r\nemissionen & Filterstäube\r\n(letzteres zur Untertagedeponie)\r\nZerkleinerung\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nAltmatratzen: Mechanisches Recycling\r\n(< 5 % der in Dtl. anfallenden Altmatratzen1)\r\n9\r\nErläuterungen\r\n1 In Deutschland fallen jährlich ca. 165.400 t Altmatratzen an, wovon einige tausend Tonnen einer solch alternativen manuellen Zerlegung zugeführt werden.\r\nDieses findet je in einer Anlage der Asbestos Gruppe sowie von Remondis in NRW statt (UBA 2022, Wrede 2023).\r\n2 Rebonding bezeichnet Prozesse, bei denen zerkleinertes Material mit Hilfe von Zugaben (Klebern), Druck und Temperatur erneut zu Blockschäumen\r\nverbunden wird. Diese Prozesse sind der stofflichen Verwertung (Recycling) zuzuordnen, wobei berücksichtigt werden muss, dass die hergestellten\r\nMaterialien gegenüber den ursprünglichen Materialien geringere Qualitäten aufweisen und voraussichtlich kein zweites mal mechanisch recycelt werden\r\nkönnen (Stichwort „Downcycling“). Die Nachfrage nach PUR-Rebonding-Produkten ist laut EUROPUR (2021) in der EU begrenzt und ist bereits durch EPR-\r\nbasierte Sammel- und Recyclingsysteme anderer EU-Länder gesättigt.\r\n3 Angaben der Asbestos Group unter www.asbestosgruppe.de/leistungen/matratzen-recycling.html (abgerufen am 25.01.2023).\r\nSammlung über\r\nSperrmüllsammlung o.\r\nGewerbeabfallentsorgung\r\n• Sortierung\r\n• (Teil-)manuelle Zerlegung\r\nEisenschrott\r\nPUR-Schaum\r\n(Flocken, zerkleinert)\r\nLatexschaum\r\n(Flocken, zerkleinert)\r\nTextilien, Bezüge\r\nReste\r\n(ca. 10% des Inputs3)\r\nSekundärstahl\r\nRebonding zu\r\nTeppichunterseiten,\r\nDämmplatten etc. 2\r\n(Latex z.T. energet. Verwertung)\r\nEnerget. Verwertung\r\nVliese, Filz, Dämmstoffe 2\r\n(z.T. energet. Verwertung)\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nAltmatratzen: Schlussfolgerungen\r\n10\r\n● Pro Jahr fallen in Deutschland zwischen 165.000 und 225.000 t Altmatratzen zur Entsorgung an.\r\n● Matratzen werden aktuell v.a. über die Sperrmüllsammlung (Wertstoffhöfe) erfasst. Dabei werden die Matratzen zu-\r\nmeist zusammen mit anderen Sperrmüllarten in Presswägen verpresst. Hierbei kommt es zu zusätzlichen\r\nVerunreinigungen und Verformungen, die eine spätere stoffliche Verwertung erschweren.\r\n● Andere und deutlich schonendere Erfassungswege (z.B. Rücknahme bei der Auslieferung von neuen Matratzen,\r\ngetrennte Annahme und Lagerung an Wertstoffhöfen) sind aktuell nicht verpflichtend.\r\n● Die Wiederverwendung gesammelter Altmatratzen spielt aufgrund hygienischer Bedenken aktuell eine\r\nvernachlässigbare Rolle.\r\n● Der Großteil der gesammelten Matratzen wird einer energetischen Verwertung (überwiegend Müllverbrennungsanlagen\r\nund Ersatzbrennstoffkraftwerke) zugeführt.\r\n● Lediglich ein sehr kleiner Anteil der gesammelten Matratzen wird einer stofflichen Verwertung zugeführt. Neben der\r\nRückgewinnung der Eisenmetallfraktion (Federkernmatratzen) liegt hier der Fokus auf der Gewinnung von PUR-\r\nSchäumen für Rebonding-Produkte (Hartschäume, Teppichunterseiten…). Hierbei handelt es sich um Downcycling-\r\nAnsätze, deren Produkte i.d.R. kein zweites Mal recycelt werden können. Zudem besteht eine begrenzte Nachfrage\r\nnach solchen Rebonding-Produkten, die z.T. schon durch Matratzenrecycling in anderen EU-Ländern gedeckt ist.\r\n● Zusätzlich zur beschränkten Nachfrage nach Rebonding-Produkten erschweren Logistik- und Zerlegekosten die\r\nWirtschaftlichkeit.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nAltmatratzen: Quellen\r\n11\r\nEUROPUR 2021 European Association of Flexible Polyurethane Foam Blocks Manufacturers: End-of-life of\r\nflexible polyurethane foam from mattresses and furniture. Brüssel, 2021.\r\nH&S Anlagentechnik 2023 H&S Anlagentechnik: End-of-Life PU Foam Recycling Technology. Sulingen, 2023.\r\nUBA 2022 Wagner, Jörg ; Steinmetzer, Sonja; Theophil, Laura; Strues, Anna-Sophie; Kösegi, Nicole;\r\nHoyer, Stefan:\r\nEvaluation der Erfassung und Verwertung ausgewählter Abfallströme zur Fortentwicklung\r\nder Kreislaufwirtschaft. UBA Texte 31/2022, Umweltbundesamt, Dessau, 2022.\r\nVogt et al. 2023 Vogt, R.; Harju, N.; Auberger, A.; Bulach, W.; Merz, C.; Dehoust, G.; Stahl, H.; Gonser, J.;\r\nKüchen, V.: Ermittlung der Klimaschutzpotentiale in der Kreislaufwirtschaft für Deutschland\r\nund die EU – Teilbericht Deutschland. Umweltbundesamt, Dessau, 2023.\r\nWrede 2023 Wrede, M., Betriebsleitung ABA Erfstadt (Remondis): Mündliche Auskunft, 2023.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nInhalt\r\n12\r\n1. Matratzenmarkt in Deutschland\r\n2. Altmatratzenaufkommen, Sammlung & Verwertung\r\n3. Recyclingverfahren in der Entwicklung\r\n4. Ökodesign-Aspekte\r\n5. Ansätze zur Wiederverwendung\r\n6. Erweiterte Herstellerverantwortung: EPR für Matratzen\r\n7. Zusammenfassung\r\n8. Empfehlungen\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023 Bildquelle: sensopur über Pixabay 2023\r\n13\r\nRecyclingverfahren in der Entwicklung\r\n● Neben mechanischen Recyclingverfahren (siehe vorherige Folien) werden hinsichtlich Matratzenschäumen chemische\r\nRecyclingverfahren erprobt und punktuell bereits angewendet.\r\n● Beim chemischen Recycling kann im Wesentlichen in zwei Haupttypen unterschieden werden:\r\n‒ Chemische Depolymerisierung (z.T. auch Solvolyse oder Chemolyse genannt): Hierbei werden sortenreine\r\nKunststoffabfälle mittels Druck, Wärme und/oder Zugabe von Reagenzien in ihre ursprünglichen Ausgangsstoffe\r\n(Monomere) gespalten. Die dabei gewonnenen Ausgangsstoffe können nach Aufreinigung wieder direkt zur\r\nHerstellung neuer Kunststoffe/Polymere eingesetzt werden.\r\n‒ Thermische Depolymerisierung (Pyrolyse und Gasifiziertung): Hierbei werden Plastikabfälle unter\r\nSauerstoffabschluss mittels Temperatur und Druck in eine Vielzahl an Kohlenwasserstoffverbindungen umgewandelt.\r\nBei der Pyrolyse entstehen dabei überwiegend flüssige Verbindungen („Verölung“), bei der Gasifizierung\r\nüberwiegend gasförmige Stoffe. Die gewonnenen Stoffe können Herstellungsprozessen der chemischen\r\nGrundstoffindustrie zugeführt werden.\r\n● Hinsichtlich Matratzenschäumen werden v.a. Verfahren der chemischen Depolymerisierung erprobt und entwickelt.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\n14\r\n● Thermische Depolymerisierungsverfahren (z.B. Pyrolyse) werden nicht spezifisch für Altmatratzen entwickelt. Allerdings\r\nwerden entsprechende Verfahren z.T. als Lösung für gemischte Kunststoffabfälle beworben, was auch Altmatratzen mit\r\neinschließen kann 1.\r\n● Eine umfassende Bewertung von thermischen Depolymerisierungsverfahren ist nicht Bestandteil dieses Projektes. Es sei\r\nin diesem Zusammenhang aber auf entsprechende Übersichts- und Bewertungsarbeiten hingewiesen:\r\n‒ Chemical Recycling of Polymeric Material from Waste in the Circular Economy (Manžuch et al. 2021)\r\n‒ Pyrolysis of plastic waste: Opportunities and challenges (Qureshi et al. 2020)\r\n‒ Chemical Recycling: Status, Sustainability, and Environmental Impacts (Rollinson & Oladeijo 2020)\r\n‒ Understanding the Environmental Impacts of Chemical Recycling - ten concerns with existing life cycle assessments\r\n(Tabrizi et al. 2020)\r\nRecyclingverfahren in der Entwicklung\r\nErläuterungen\r\n1 Dennoch ist aber auch für therm. Depolymerisierungsverfahren wichtig, dass die Zusammensetzung des jeweiligen Inputstroms nur innerhalb eines gewissen\r\nToleranzbereiches variiert. Zudem gelten einige Plastikarten wie PET und PVC als weniger geeignet bzw. problematisch für Pyrolyseverfahren, während andere wie PE\r\nund PP als besonders geeignet erachtet werden (Qureshi et al. 2020).\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nRecyclingverfahren in der Entwicklung: Solvolyse (chem.\r\nDepolymerisierung)1\r\n15\r\nErläuterungen\r\n1 Bereits etabliert für Abfälle der Matratzenproduktion (UBA 2022, Rampf 2023). Anlagen für Post-Consumer PUR in Frankreich und Niederlande z.B. durch RetourMatras\r\n(H&S 2023b). In Deutschland Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Pilotanlagen u.a. der Rampf-Gruppe, H&S Anlagentechnik und BASF.\r\n2 Der Altmatratzenstrom in Dtl. besteht zu ca. 36% aus PUR-Schäumen. Im Segment der PUR-Weichschaummatratzen liegt der Anteil allerdings deutlich höher.\r\n3 Quelle: EUROPUR 2021.\r\n4 Die chem. Depolymerisierung von PU generiert nur geringe Mengen an Rückständen (Filtraten), die überwiegend auf Verunreinigungen des Inputstroms zurückzuführen\r\nsind. Verwendete Prozesschemikalien gehen überwiegend in Polyole über und bilden Teil des Outputstroms.\r\n5 Die Herstellung von Weichschäumen aus der chem. Depolymerisation ist technisch anspruchsvoller als von Hartschäumen, Lacken und Klebstoffen (UBA 2022).\r\nPUR-Schaum 2\r\n(sortenrein, zerkleinert,\r\nmöglichst wenige\r\nVerunreinigungen)\r\nChem\r\nDepolymerisation /\r\nSolvolyse\r\n4 Varianten3:\r\n• Acidolyse\r\n• Hydrolyse\r\n• Glycolyse\r\n• Aminolyse\r\nPUR-Weichschäume 5\r\n(z.B. Matratzen)\r\nLacke & Klebstoffe\r\nPUR-Hartschäume\r\n(z.B. Kühlschrankisolierung)\r\nPolyole 4\r\nOH\r\nOHHO\r\nVersch. Chemikalien\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\n16* Im Labormaßstab auch Diamine, der industriellen Vorstufe des für die PUR-Synthese verwendeten Diisozyanat.\r\nInput Prozessoutput Produkte Nochmals rezyklierbar\r\nMechanisches\r\nRecycling\r\nPUR-Schaum\r\n(Flocken)\r\nRebondingprodukte Dämmplatten (PUR-Hartschäume) Nein (ggf. einige reine PUR Fraktionen mittels Solvolyse)\r\nSekundärpolster\r\nTeppichunterseiten\r\nSolvolyse (Chem.\r\nDepolymerisation)\r\nPUR-Schaum\r\n(Flocken)\r\nOligomere (Polyole*) PUR-Weichschäume • Mehrfach\r\n• Im technischen Maßstab ist Recycling bisher v.a. auf die\r\nPolyole beschränkt. Andere Beimengungen sind dennoch\r\nTeil des Rezyklats.\r\nPUR-Hartschäume\r\nFarben & Klebstoffe Nein\r\n● Die Solvolyse von PUR-Weichschaum bedarf eines sortenreines Inputstroms mit möglichst geringen Verunreinigungen.\r\nDamit stellen die Verfahren ähnliche Anforderungen an Sammlung, Getrennthaltung und Vorbehandlung/Zerlegung wie\r\nmechanische Recyclingverfahren.\r\n● Im Gegensatz zu mechanischen Recyclingverfahren für PUR-Weichschaum ermöglichen solvolytische Verfahren ein\r\nstoffliches Recycling der Polyole mit nur geringem Qualitätsverlust**.\r\nRecyclingverfahren in der Entwicklung: Einschätzung der\r\nRecyclingverfahren für PUR-Weichschaum (I/II)\r\n** Der Qualitätsverlust betrifft z.B. die Elastizität von Weichschäumen. Sehr hohe Anteile rezyklierter Polyole führen z.T. zu unerwünscht harten Schäumen.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\n17\r\n● Aufgrund einer höheren Viskosität von rezyklierten Polyolen (z.B. bei zu geringer Reinheit des Inputs) müssen diesen\r\naus prozesstechnischen Gründen i.d.R. primäre Polyole beigemischt werden (Rampf 2023). Im PUR-Weichschaum von\r\nMatratzen ist ein Anteil von 30% rezyklierter Polyole ohne Qualitätseinbußen möglich. In anderen Anwendungen (z.B.\r\nHartschaumisolierungen) können auch Anteile von bis zu 50% erreicht werden.\r\n● Bei Angaben zum Recyklatanteil von PUR-Produkten werden in manchen Fällen alle Polyole aus solvolytischen Ver-\r\nfahren dem Recyclinganteil zugerechnet. Dabei ist zu beachten, dass nur ca. 40-75% der Polyole aus solvolytischen\r\nRecyclingverfahren tatsächlich aus Recyclingmaterial bestehen. Die restlichen Anteile stammen aus Beimengungen zum\r\nSolvolyseprozess (Rampf 2023, H&S 2023b).\r\n● Vorteile im Bereich der Kreislaufführung müssen mit dem ggf. höheren Verfahrensaufwand (Energie, Chemikalien)\r\nökobilanziell abgewogen werden, wobei hier erste Abschätzungen ein positives Bild andeuten (Rampf 2023, H&S 2023).\r\nIm Vergleich zur Nutzung primärer Polyole erscheint diese Aussage plausibel.\r\n● Angesichts der starken Beschränkungen mechanischer Recyclingverfahren stellen Solvolyseverfahren daher eine\r\nvielversprechende Ergänzung im Bereich von Polyurethan bzw. Matratzen dar.\r\nRecyclingverfahren in der Entwicklung: Einschätzung der\r\nRecyclingverfahren für PUR-Weichschaum (II/II)\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nRecyclingverfahren in der Entwicklung: Schlussfolgerungen\r\n18\r\n● Solvolyseverfahren für das Recycling von PUR-Weichschaum sind entwickelt und werden vereinzelt bereits für\r\nProduktionsabfälle angewandt. Eine Ausweitung auf Post-Consumer-Ströme ist möglich, bisher aber in Deutschland nur\r\nin kleinem Maßstab erprobt.\r\n● Die Verfahren ermöglichen die Rückgewinnung von Oligomeren (Polyolen), die dann wieder zur Herstellung von PUR-\r\nProdukten verwendet werden können. Im Vergleich zum mechanischen Recycling von PUR-Weichschaum sind diese\r\nRecyclingoutputs hochwertiger.\r\n● Ähnlich dem mechanischen Recyclingverfahren setzen Solvolyseverfahren einen möglichst sortenreinen Inputstrom\r\nvoraus. Eine Getrennthaltung von Matratzen bei der Sammlung, schonende Lagerung und schonender Transport sowie\r\nZerlegung in Einzelbestandteile sind wichtige Voraussetzung für die Skalierung beider Recyclingverfahren.\r\n● Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Nachfrage nach rezyklierten Oligomeren (Polyolen). Eine beschränkte\r\nNachfrage stellt aktuell ein Hemmnis bei der Marktentwicklung dar.\r\n● Für eine Verbesserung der Kreislaufführung von Matratzen müssen sowohl mechanische als auch solvolytische\r\nVerfahren aktiv gestärkt werden.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nRecyclingverfahren in der Entwicklung: Quellen\r\n19\r\nEUROPUR 2021 European Association of Flexible Polyurethane Foam Blocks Manufacturers: End-of-life of flexible\r\npolyurethane foam from mattresses and furniture. Brüssel, 2021.\r\nH&S 2023 H&S Anlagentechnik. Interview mit Mila Skokova und Ralf Knief, Mai 2023.\r\nH&S 2023b H&S Anlagentechnik: End-of-Life PU Foam Recycling Technology. Sulingen, 2023.\r\nManžuch et al. 2021 Manžuch, Z.; Akelytė, R.; Camboni, M.; Carlander, D.: Chemical Recycling of Polymeric Material from Waste\r\nin the Circular Economy. ECHA, 2021\r\nQureshi et al. 2020 Qureshi, M.S.; Oasmaa, A.; Pihkola, H.; Deviatkin, I.; Tenhunen, A.; Mannila, J.; Minkkinen, H.; Póhjakallio, M.;\r\nLaine-Ylijoko, J.: Pyrolysis of plastic waste: Opportunities and challenges. In: Journal of Analytical and Applied\r\nPyrolysis 152 (2020).\r\nRampf 2023 Rampf Eco Solutions. Interview mit Marco Werth, April 2023.\r\nRollinson & Oladeijo 2020 Rollinson, A.; Oladeijo, J.: Chemical Recycling: Status, Sustainability, and Environmental Impacts. 2020.\r\nTabrizi et al. 2020 Tabrizi, S.; Rollinson, A.N.; Hoffmann, M.; Favoino, E.: Understanding the Environmental Impacts of Chemical\r\nRecycling - ten concerns with existing life cycle assessments. 2020.\r\nUBA 2022 Wagner, Jörg ; Steinmetzer, Sonja; Theophil, Laura; Strues, Anna-Sophie; Kösegi, Nicole; Hoyer, Stefan:\r\nEvaluation der Erfassung und Verwertung ausgewählter Abfallströme zur Fortentwicklung der\r\nKreislaufwirtschaft. UBA Texte 31/2022, Umweltbundesamt, Dessau, 2022.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nInhalt\r\n20\r\n1. Matratzenmarkt in Deutschland\r\n2. Altmatratzenaufkommen, Sammlung & Verwertung\r\n3. Recyclingverfahren in der Entwicklung\r\n4. Ökodesign-Aspekte\r\n5. Ansätze zur Wiederverwendung\r\n6. Erweiterte Herstellerverantwortung: EPR für Matratzen\r\n7. Zusammenfassung\r\n8. Empfehlungen\r\nBildquelle: sensopur über Pixabay 2023Recycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nÖkodesign-Aspekte: Was ist Ökodesign?\r\n21\r\n● Unter Ökodesign wird ein umfassender Ansatz verstanden, der die Umweltbelastungen von Produkten über ihren\r\ngesamten Lebenszyklus durch ein optimiertes Produktdesign verringert.\r\n● Die Europäische Kommission hat eine Verordnung zur „Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-\r\nAnforderungen für nachhaltige Produkte“ (Ecodesign and Sustainable Products Regulation, ESPR) vorgeschlagen.\r\n● Dieser Vorschlag beschreibt allgemein, welche Produktaspekte berücksichtigt werden müssen. In zukünftigen\r\nproduktspezifischen Rechtsvorschriften (sogenannten delegierten Rechtsakten) werden zu diesen Produktaspekten\r\ndann konkrete Anforderungen gestellt.\r\n● In einer Vorstudie zur Priorisierung von Produkten wurden auch Matratzen für eine weitere Berücksichtigung im\r\nESPR-Arbeitsplan für die Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten vorgeschlagen\r\n(JRC 2023). Das heißt, dass in den kommenden Jahren spezifische Ökodesign-Anforderungen für Matratzen\r\nentwickelt werden.\r\n● In den folgenden Folien werden einige allgemeine Produktaspekte aus dem Vorschlag der Kommission mit möglichen\r\nBeispielen für Matratzen erläutert.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nÖkodesign-Aspekte: Haltbarkeit und lange Lebensdauer\r\n22\r\n● Als erster Produktaspekt, der durch Ökodesign-Anforderungen verbessert werden soll, wird in dem Vorschlag der\r\nEuropäischen Kommission die Haltbarkeit und Zuverlässigkeit von Produkten genannt.\r\n● Haltbare Produkte habe eine längere Lebensdauer, und eine lange Lebensdauer gilt bei Produkten als wirksame\r\nMethode für die Reduzierung der Auswirkungen auf Klima und Umwelt.\r\n● Über Anforderungen an die Haltbarkeit hinaus gibt es zusätzliche Optionen, um die Produktlebensdauer einer\r\nMatratze auszuweiten, wie im Schaubild auf der folgenden Folie dargestellt.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\n23\r\nÖkodesign-Aspekte: Optionen zur Ausweitung der Lebensdauer\r\nOptimale Lebensdauer von Matratzen\r\nKeine Vernichtung von Retouren:\r\nNormalerweise in einem festgelegten\r\nZeitraum möglich (bis zu 100 Tagen)\r\n→ Wiederverwendung kann durch\r\nfolgende Maßnahmen unterstützt werden:\r\n• Ökodesign → abnehmbare, wasch-\r\nbare Bezüge\r\n• Partnerschaft mit Unternehmen der\r\nSozialwirtschaft für Sammlung &\r\nWeitervermittlung\r\nWiederverwendung bei frühem Austausch:\r\n• Zirkuläre Geschäftsmodelle, die lange Lebensdauer unterstützen (Second\r\nHand, Reparatur, Reinigung)\r\n• Produktinformationen (z.B. Produktlabel, digitaler Produktpass, …) zum\r\nHerstellungsjahr, Produktbeschreibung mit Materialaufbau, Härteangabe,\r\nAngaben zur Haltbarkeit (z.B. basierend auf DIN EN 1957, mechanische\r\nWiderstandsfähigkeit), Reinigungs- und Pflegeanleitung\r\nOptimierte Lebensdauer:\r\nLange Lebensdauer der\r\nMatratzen sicherstellen:\r\n• Ökodesign → Anforderungen\r\nan Haltbarkeit (z.B. basierend\r\nauf DIN EN 1957, mecha-\r\nnische Widerstandsfähigkeit)\r\n• Zirkuläre Geschäftsmodelle,\r\ndie lange Lebensdauer unter-\r\nstützen (Reparatur,\r\nReinigung)\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nÖkodesign-Aspekte: Prüfnormen zu Haltbarkeit und Zuverlässigkeit\r\n24\r\nFür die im Vorschlag der Kommission geforderte Haltbarkeit und Zuverlässigkeit von Produkten gibt es bei Matratzen\r\nbereits einige Prüfnormen, in denen bestimmte Prüfverfahren standardisiert sind:\r\n● DIN EN 1957 (Betten und Matratzen – Prüfverfahren zur Bestimmung der funktionellen Eigenschaften) ist die wichtigste\r\nPrüfnorm in Bezug auf Haltbarkeit: Beschreibt Dauerhaltbarkeitsprüfungen, den sogenannten Dauerwalzversuch, in dem\r\neine Walze in 30.000 Zyklen über die Matratze gerollt wird; bei der Matratze wird vor, während des Versuches und\r\ndanach Höhe, Härtewert, Liegehärte gemessen und die jeweilige Veränderung bestimmt.\r\nDiese Prüfnorm beschreibt lediglich die Prüfverfahren, aber legt keine Richtgrößen oder Grenzwerte fest, die Matratzen\r\neinhalten müssen.\r\n● Die Umweltzeichen (Blauer Engel für Matratzen (DE-UZ 119), EU-Umweltzeichen, Österreichisches Umweltzeichen)\r\nlegen Anforderungen an die Dauerfestigkeit nach dem Dauerwalzversuch fest; hier z.B. die Grenzwerte des Blauen\r\nEngel*:\r\n‒ Höhenverlust: Der Höhenverlust muss weniger als 10 mm betragen.\r\n‒ Festigkeitsverlust: Der Festigkeitsverlust muss weniger als 15% betragen.\r\n● Für Matratzen für Kinderbetten gilt DIN EN 16890 Kindermöbel – Matratzen für Kinderbetten – Sicherheitstechnische\r\nAnforderungen und Prüfverfahren: Sie beschreibt u.a. Prüfverfahren, um mechanische Gefährdung durch Fangstellen,\r\nVerfangen oder ablösbare Etiketten/Aufkleber auszuschließen; einige Anforderungen betreffen auch die Haltbarkeit, z.B.\r\nder Kugellasttest, die auch nach wiederholtem Auflagen nicht tief einsinken darf, um eine Erstickungsgefahr auszu-\r\nschließen. Da dies eine Sicherheitsnorm ist, sollten alle Kindermatratzen diese erfüllen.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023 * Die Werte bei den anderen Umweltzeichen liegen alle in einem ähnlichen Bereich: z.B. beim Österreichischen\r\nUmweltzeichen Höhenverlust weniger als 14 mm und Festigkeitsverlust weniger als 20%.\r\nÖkodesign-Aspekte: Reparierbarkeit, Wartung und Überholung\r\n25\r\nEine weitere Ökodesign-Anforderung für nachhaltige Produkte soll nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission\r\nan die Reparierbarkeit, Wartung und Überholung von Produkten gestellt werden:\r\nFür Matratzen könnten diese Anforderung umgesetzt werden, indem zum Beispiel:\r\n● …der Bezug abnehmbar und waschbar ist. Dafür darf der Bezug nicht übermäßig einschrumpfen. Das EU-\r\nUmweltzeichen (2014/391/EU), der Blaue Engel (DE-UZ 119), das Österreichische Umweltzeichen (UZ 55) und der\r\nNordic Swan (für Möbel) legen für die Schrumpfung beim Waschen Grenzwerte fest.\r\n● …Bezüge nachgekauft werden können.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nÖkodesign-Aspekte: Rezyklatanteil\r\n26\r\nDer Vorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, dass als eine weitere Ökodesign-Anforderung für nachhaltige\r\nProdukte ein verpflichtender Rezyklatanteil in Produkten spezifiziert wird.\r\n● Bei Matratzen könnten solche Rezyklatanteile für die Bezüge und für die Kerne festgelegt werden.\r\n● Bei Matratzen wurde bisher von einigen Herstellern recyceltes Polyester in Bezügen verwendet.\r\n‒ In Europa stammt recyceltes Polyester zumeist aus PET-Getränkeflaschen.\r\n● Rezyklatanteile im Weichschaum werden bisher nicht von Herstellern beworben.\r\n‒ PUR-Rebonding-Produkte, die aus Matratzen gewonnen werden, können aus Qualitätsgründen nicht in\r\nWeichschäumen für Matratzen eingesetzt werden. Anforderungen an den Rezyklatanteil im Weichschaum würden\r\ndaher vor allem einen Anreiz zum Ausbau solvolytischer Recyclingverfahren setzen.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nÖkodesign-Aspekte: Design-for-Recycling\r\n27\r\nEin weiterer Produktaspekt, der nach dem Vorschlag der europäischen Kommission durch Ökodesign-Anforderungen\r\nverbessert werden soll, betrifft Wiederaufarbeitung und Recycling von Produkten:\r\n● Bei Matratzen wird als ‚Design-for-Recycling‘-Ansatz die Trennbarkeit der Materialien genannt:\r\n‒ Eine Studie des Wuppertal Instituts im Auftrag des Fachverbandes Matratzen-Industrie e. V. im Jahr 2019 stellte\r\nmechanisches Recycling und thermische Verwertung gegenüber; bei der Auswertung von mechanischem Recycling\r\nbetraf eine wichtige Empfehlung an die Hersteller den Verzicht auf komplexe Materialverbünde und Trennbarkeit.\r\n‒ Empfehlungen von RetourMatras an Matratzenhersteller (Zoppke 2023) betraf ebenfalls eine gute Trennbarkeit in\r\nMonomaterialien*; Bezüge aus reinem Polyester erleichtern ebenfalls das Recycling.\r\n‒ Auch die Umweltzeichen für Matratzen enthalten Kriterien zur Zerlegbarkeit für eine verbesserte Recyclingfähigkeit.\r\n● Aufgrund der überwiegend langen Nutzungsdauern (10-15 Jahre) haben mögliche Design-for-Recycling Ansätze einen\r\nstark verzögerten Effekt.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023 * Eine Verklebung verschiedener PUR-Schäume in einer Matratze ist allerdings tolerierbar.\r\nÖkodesign-Aspekte: Quellen\r\n28\r\nEuropäische\r\nKommission 2022\r\nVorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung\r\neines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte\r\nund zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG; COM(2022) 142 final\r\nFachverband\r\nMatratzen-Industrie e.\r\nV. 2019\r\nManagement Summary und Zusammenfassung des Endberichts des Wuppertal Instituts\r\nJRC 2023 Ecodesign for Sustainable Products Regulation - preliminary study on new product priorities;\r\nTechnical Report (draft); 2023\r\nZoppke 2023 Ronja Zoppke, Senior International Product Manager Mattresses, Aquinos Bedding Germany\r\nGmbH; persönliche Mitteilung am 24.04.2023\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nInhalt\r\n29\r\n1. Matratzenmarkt in Deutschland\r\n2. Altmatratzenaufkommen, Sammlung & Verwertung\r\n3. Recyclingverfahren in der Entwicklung\r\n4. Ökodesign-Aspekte\r\n5. Ansätze zur Wiederverwendung\r\n6. Erweiterte Herstellerverantwortung: EPR für Matratzen\r\n7. Zusammenfassung\r\n8. Empfehlungen\r\nBildquelle: sensopur über Pixabay 2023Recycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nAnsätze zur Wiederverwendung\r\n30\r\n● Wiederverwendbarkeit von Produkten ist eine der Ökodesign-Anforderungen im Vorschlag für eine Verordnung zur\r\nSchaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte der Europäischen\r\nKommission.\r\n● Eine Wiederverwendung oder Zweitnutzung spielt bisher aus hygienischen Gründen in Deutschland eine stark\r\nuntergeordnete Rolle (UBA 2022).\r\n● Das System der erweiterten Herstellerverantwortung in Belgien unterstützt die Wiederverwendung von Matratzen durch\r\nInstitutionen, die von dem belgischen System Valumat zugelassen sind, finanziell (Valumat Membership Agreement).\r\nDer Jahresbericht des belgischen Systems für eine erweiterte Herstellerverantwortung, Valumat, weist im Jahresbericht\r\nfür Flandern aus, dass 145.090 Kilogramm bzw. 3% der Matratzen wiederverwendet wurden.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nAnsätze zur Wiederverwendung\r\n31\r\n● In Österreich gibt es erste Anbieter (Matwash, SleepTidy), die das Waschen von Matratzen, einschließlich des\r\nMatratzenkerns, anbieten. Dabei werden unterschiedliche Systeme verwendet (Matwash: mechanisch-thermisches\r\nVollwaschverfahren mit Wasser und Seife; SleepTidy: UV-Licht Behandlung der Oberfläche, Spezialabsaugung,\r\nTiefenbehandlung mit Aktivsauerstoff sowie eine thermische Behandlung).\r\n● Es gibt bisher keine Hygienestandards für das Reinigen von Matratzen.\r\n● Durch eine Reinigung kann grundsätzlich eine längere Nutzungsdauer (insbesondere bei kommerziellen Nutzern wie\r\nHotels) bzw. eine höhere Wiederverwendbarkeit erreicht werden.\r\n● Der Matratzenhersteller Emma Sleep bereitet Matratzen auf, die bis zu 100 Tage Probeschlafen zurückgeschickt werden\r\n(Prüfung des Zustandes; Hygienisierung des Matratzenkerns mit UV-Licht; neuer Matratzenbezug) und vermarktet diese\r\nals „Emma Second Life - Wiederaufbereitete Matratzen“.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nAnsätze zur Wiederverwendung\r\n32\r\n● Matratzen, die online verkauft wurden und nach dem Probeliegen zurückgeschickt werden, zählen zu\r\n„unverkauften Verbraucherprodukten“.\r\n● Der Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-\r\nAnforderungen für nachhaltige Produkte der Europäischen Kommission sieht Verbote der Vernichtung\r\nunverkaufter Verbraucherprodukte in den delegierten Rechtsakten vor, wenn die Vernichtung erhebliche\r\nUmweltauswirkungen hat.\r\n● Ein solches Vernichtungsverbot für Retouren würde alle Unternehmen verpflichten, Retouren zu reinigen oder zu\r\nhygienisieren, wieder in den Verkauf zu geben oder aufbereitet zu spenden.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nAnsätze zur Wiederverwendung: Quellen\r\n33\r\nEuropäische\r\nKommission 2022\r\nVorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung\r\neines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte\r\nund zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG; COM(2022) 142 final\r\nUBA 2022 Wagner, Jörg ; Steinmetzer, Sonja; Theophil, Laura; Strues, Anna-Sophie; Kösegi, Nicole;\r\nHoyer, Stefan:\r\nEvaluation der Erfassung und Verwertung ausgewählter Abfallströme zur Fortentwicklung\r\nder Kreislauf-wirtschaft. UBA Texte 31/2022, Umweltbundesamt, Dessau, 2022.\r\nEmma Second Life -\r\nWiederaufbereitete\r\nMatratzen\r\nhttps://www.emma-matratze.de/emma-second-life/ [Letzter Zugriff: 04.05.2023]\r\nSleepTidy (ohne Jahr) https://sleeptidy.at/ [Letzter Zugriff: 04.05.2023]\r\nMatwash (ohne Jahr) https://matwash.at/ueber-matwash/ [Letzter Zugriff: 04.05.2023]\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nInhalt\r\n34\r\n1. Matratzenmarkt in Deutschland\r\n2. Altmatratzenaufkommen, Sammlung & Verwertung\r\n3. Recyclingverfahren in der Entwicklung\r\n4. Ökodesign-Aspekte\r\n5. Ansätze zur Wiederverwendung\r\n6. Erweiterte Herstellerverantwortung: EPR für Matratzen\r\n7. Zusammenfassung\r\n8. Empfehlungen\r\nBildquelle: sensopur über Pixabay 2023Recycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\n● Erweiterte Herstellerverantwortung ist…\r\n‒ … ein politisches Instrument, das die Hersteller verpflichtet,\r\nVerantwortung für die Abfallphase ihrer Produkte zu übernehmen.\r\n‒ …. in der Regel eine gesetzliche Verpflichtung, teilweise aber auch\r\nfreiwillige Initiativen von Unternehmen.\r\n● Erweiterte Herstellerverantwortung funktioniert, indem…\r\n‒ … Hersteller die Verpflichtung zu Sammlung und Entsorgung der\r\nProdukte übernehmen.\r\n‒ … die Umsetzung der Verpflichtung (in den meisten Fällen) von einer\r\noder mehreren Organisationen der erweiterten Herstellerver-\r\nantwortung (engl. Producer Responsibility Organisation) gegen\r\nGebühr übernommen wird.\r\n● Die Gebühren…\r\n‒ … richten sich nach der Menge der auf den Markt gebrachten\r\nProdukte und den Kosten für sachgerechtes Abfallmanagement.\r\n‒ … können variiert werden, um Anreize für kreislauffähige Produkte zu\r\nschaffen („Ökomodulation“).\r\n35\r\nErweiterte Herstellerverantwortung: EPR*\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023 * Die gängige Abkürzung EPR leitet sich vom englischen Begriff Extended Producer Responsibility ab.Recycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\n36\r\nEPR für Matratzen in anderen Ländern\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\n● Für Matratzen gibt es EPR-Systeme in folgenden EU-Ländern:\r\n‒ Belgien\r\n‒ Frankreich\r\n‒ Niederlande\r\n● In einigen US-amerikanischen Bundesländern gibt es ebenfalls\r\nMatratzen-spezifische EPR-Systeme.\r\n● Für die Vorstellung dieser Systeme auf den folgenden Folien wurden\r\nderen veröffentlichte Informationen ausgewertet.\r\n● Die Zahlen und Angaben werfen teilweise Fragen auf, z.B. wie genau\r\ndie Gebühren festgelegt wurden, was aber auf Basis der öffentlich\r\nzugänglichen Informationen nicht immer geklärt werden konnte.\r\n● Die EPR-Systeme unterscheiden sich in Bezug auf Organisation,\r\nGebühren und Geltungsbereich.\r\nBildquelle: Katja Moch, 2023\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nEPR für Matratzen: Beispiel Belgien - Valumat\r\n37Quelle: https://valumat.be/en [Letzter Zugriff: 16.02.2023]\r\nHintergrund: Seit 1. Januar 2021 verpflichtendes EPR-System in Belgien. In Flandern 2021 in Kraft getreten, landesweite\r\nEinführung 2023, organisiert von Valumat, einer Initiative von Herstellern und Branchenverbänden.\r\nGeltungsbereich: Nur Matratzen\r\nBeschreibung:\r\n● Verpflichtende Sammel- und Verwertungsziele müssen durch Hersteller erreicht werden (siehe nächste Folie).\r\n● Valumat übernimmt als Producer Responsibility Organisation die Abwicklung der gesetzlichen Verpflichtungen der Hersteller.\r\n● Pflichtbeiträge der Hersteller an Valumat zur Deckung der Kosten für Sammlung, Lagerung, Wiederverwendung oder Recycling bzw.\r\nEntsorgung von Matratzen, Aufklärungskampagnen sowie für einen F&E-Fonds.\r\n● Unterschiedliche Gebühren je nach Matratzengröße (von 3,51 € für Kinder-Matratzen bis zu 14,05 € für Matratzen > 120 cm);\r\njährliche Meldung der auf den Markt gebrachten Matratzen; ab 2025 Ökomodulation angekündigt; d.h. Gebühren basieren ab 2025 z.T.\r\nauf Ökodesign-Kriterien.\r\n● Freiwillige Rücknahme durch Händler: Diese bekommen über Valumat einen finanziellen Anreiz von momentan 550 € pro Tonne\r\n(≈ 8 € pro Matratze) für ihre Aufwendungen zur Rücknahme/Sammlung.\r\n● Verpflichtende Rückgabe für kommerzielle Nutzer (z.B. Pflegeheime, Freizeitzentren, Haftanstalten): Diese müssen ihre Altma-\r\ntratzen entsprechend der Vorgaben entsorgen, bekommen dafür eine Erstattung von aktuell 550 € pro Tonne (≈ 8 € pro Matratze) über\r\ndas Valumat-System.\r\n● Label mit Materialangaben verpflichtend ab 2025: Label wird derzeit von Valumat entwickelt.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nEPR für Matratzen: Beispiel Belgien - Ziele\r\n38Quelle: OVAM & Valumat (2020)\r\n*% der Matratzen, die im selben\r\nKalenderjahr auf den Markt\r\ngebracht wurden.\r\nZiel gültig ab\r\n(Datum)\r\nZielwert\r\nSammelquote*\r\n1. Januar 2021 30%\r\n1. Januar 2023 50%\r\n1. Januar 2025 65%\r\n1. Januar 2030 80%\r\n**% der gesammelten End-of-\r\nLife-Matratzen. Die verbleibende\r\nFraktion wird der energetischen\r\nVerwertung zugeführt, die\r\nDeponierung ist nicht erlaubt.\r\nZiel gültig ab\r\n(Datum)\r\nZielwert Reuse-/\r\nRecyclingquote**\r\n1. Januar 2021 10%\r\n1. Januar 2023 35%\r\n1. Januar 2025 50%\r\n1. Januar 2030 75%\r\nMonitoring: Jährlicher Bericht von Valumat an die flämische Abfallwirtschaftsagentur (OVAM).\r\nÜberwachung: Unabhängige Inspektion\r\nZiel gültig ab\r\n(Datum)\r\nZielwert\r\nÖkodesign-\r\nQuote***\r\n2025 25%\r\n2027 50%\r\n2029 90%\r\nVerarbeitungSammlung Ökodesign\r\n***% der Abfälle von Valumat-\r\nMitgliedern, die den entwickelten\r\n[Valumat-] Ökodesign-Richtlinien\r\nentsprechen.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nEPR für Matratzen: Beispiel Belgien - Ergebnisse für 2021\r\n39Quelle: Valumat (2022)\r\nVerkauft\r\n(Valumat-System)\r\n• 986.817\r\nMatratzen\r\n• 14.802 Tonnen 1\r\nGesammelt\r\n(Flandern)\r\n• 372.792\r\nMatratzen\r\n• 5.591.881 kg 1\r\nVerarbeitet\r\n(Flandern)\r\n• 343.057\r\nMatratzen\r\n• 5.145.707 kg 1\r\nErläuterungen\r\n1 Valumat-Schätzung, basierend auf einem durchschnittlichen Matratzen-Gewicht von 15 kg\r\n56%34%\r\n8%\r\n2% 1%\r\nSammlung von End-of-life-Matratzen\r\n(Flandern 2021)\r\nSammlung mit Sperrmüll auf\r\nWertstoffhöfen\r\nSelektive Sammlung auf\r\nWertstoffhöfen\r\nSelektive Sammlung in\r\nGebrauchtwarenläden\r\nSelektive Sammlung durch\r\nEndverkäufer\r\nSelektive Sammlung durch\r\nFachleute\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\n0%\r\n36%\r\n61%\r\nVerwertungswege entsorgter Matratzen\r\n(Flandern 2021)\r\nReuse\r\nRecycling\r\nThermische Verwertung\r\nEPR für Matratzen: Beispiel Frankreich - EcoMobilier/Ecomaison\r\n40Quellen: Ecomaison (ohne Jahr), Ecomobilier (2021)\r\nHintergrund: 2013 eingeführt, ursprünglich von 12 Einzelhändlern und 12 Herstellern ins Leben gerufen; 2022 Namenswechsel\r\nvon EcoMobilier zu Ecomaison. Im Bereich B2C tätig, für B2B-Möbel existiert ein weiteres System („Valdelia“).\r\nBereich: 11 Kategorien an Möbeln, darunter ‚Schlafzimmermöbel’\r\nBeschreibung:\r\n● Rechtlich verbindliche Sammel-, Sortier- und Recyclingziele für Hersteller und Erstinverkehrbringer.\r\n● Abwicklung der Herstellerverpflichtung durch Ecomaison als Producer Responsibility Organisation (PRO).\r\n● Pflichtbeiträge der Hersteller und Erstinverkehrbringer an die PRO; diese Gebühren sind gesetzlich vorgeschrieben, um\r\ndas nationale Recycling-Programm umzusetzen.\r\n● Freiwilliger Rücknahmeservice der Händler\r\n● Unterschiedliche Gebühren je nach Matratzengröße (zwischen 1,25 € für kleinste Größe und 10,83 € für größte); 2016\r\nwurde für einige Möbel eine Ökomodulation eingeführt, diese gilt aber noch nicht für Matratzen.\r\n● Gutschrift für die Verwendung von recyceltem Schaum in Schaummatratzen (50 € pro Tonne eingesetzten\r\nRecyclingschaum). Die genaue Art des Recyclings ist nicht vorgegeben.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nEPR für Matratzen: Beispiel Frankreich - Ziele & Ergebnisse\r\n41Quellen: Ademe (2022), République Française (2017)\r\nZiele für 2022 (nicht spezifisch für Matratzen bzw.\r\nSchlafzimmermöbel):\r\n● Getrenntsammlung: 90% 1\r\n● Reuse & Recycling: 50% 2\r\n‒ Ab 2021 müssen bestimmte Anteile der\r\ngetrennt gesammelten Möbel sozial-\r\nwirtschaftlichen Akteuren überlassen werden:\r\n● Sammlung über Haushalte: 1,5%\r\n● Sammlung über andere Akteure: 5%\r\n‒ Die Qualität muss ausreichend gut sein, damit\r\ndie Sozialwirtschaft mind. 60%\r\nwiederverwenden kann.\r\nVerkauft (Matratzen)\r\n• Schaummatratzen\r\n63.600 t\r\n• Federkernmatratzen\r\n37.500 t\r\n• Matratzen gesamt\r\n101.100 t\r\nGesammelt (Möbel\r\nallgemein)\r\n• Insgesamt\r\n1.258.000 t Möbel\r\ngesammelt (38%\r\nder auf den Markt\r\ngebrachten Menge)\r\n• Separate Zahlen für\r\ndie Sammlung von\r\nMatratzen sind nicht\r\nverfügbar.\r\nVerarbeitet\r\n(Matratzen) 3\r\n• 99% Recycling\r\n(9,4 kt)\r\n• 1% Energetische\r\nVerwertung (0,1 kt)\r\nErgebnisse für 2021:\r\nErläuterungen\r\n1. Prozentsatz der durchschnittlichen Menge an Möbeln, die innerhalb der letzten zwei\r\nJahre auf dem Markt platziert wurden\r\n2. Prozentsatz der Menge an Möbeln, die im gleichen Kalenderjahr gesammelt wurden\r\n3. Werte bezogen auf den jeweiligen Input in die nächsten Verwertungsschritte. Bezogen\r\nauf die Outputs liegt der Anteil des Recyclings daher sicherlich deutlich niedriger.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nEPR für Matratzen: Beispiel Niederlande - Matras Recycling Nederland\r\n42Quellen: CBM (2022), MRN (ohne Jahr)\r\nHintergrund: Wurde als freiwillige Initiative von fünf Herstellern ins Leben gerufen. Koordination durch CBM\r\n(Handelsverband für Innenausbau und Möbelindustrie); seit Januar 2022 durch die niederländische Regierung\r\nverpflichtend vorgeschrieben.\r\nBereich: Nur Matratzen\r\nBeschreibung:\r\n● Pflichtbeiträge für alle Marktakteure ab Januar 2022\r\n● Keine Preisdifferenzierung nach Matratzengröße. Relativ geringe Gebühr im Vergleich zu Frankreich und den\r\nNiederlanden (2,60 € pro verkaufter Matratze im Jahr 2022; 3,25 € im Jahr 2023).\r\n● Ausgleichszahlungen an Sammelakteure (Kommunen und Abfallwirtschaftsunternehmen) für an zertifizierte\r\nRecycling-Unternehmen abgegebene Matratzen. Ansteigend von 15% der Sammelkosten im Jahr 2022 auf 60% im\r\nJahr 2023 und 100% im Jahr 2028. Gilt nur für trockene Matratzen.\r\nZiel: Steigerung der Recyclingrate von 35% (2019) auf 75% (2028) und Wiederverwendung der Stoffe auf 90%. Erste\r\nErgebnisse liegen noch nicht vor.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nEPR für Matratzen: Beispiel Kalifornien, USA - Mattress Recycling Council\r\n43Quelle: Mattress Recycling Council (ohne Jahr)\r\nHintergrund: 2015 eingeführt; wird vom Mattress Recycling Council (MRC) verwaltet (unter der Verbrauchermarke Bye Bye\r\nMattress); EPR ist in vier Staaten in Kraft: Kalifornien, Connecticut, Rhode Island und Oregon; zwischen den Staaten gibt es\r\neinige Unterschiede.\r\nBereich: Nur Matratzen\r\nBeschreibung (Kalifornien):\r\n● Verpflichtende Recycling-Gebühr, die auf den Kaufpreis der Matratze aufgeschlagen wird (US$ 10,50 pro Matratze).\r\n● U.a. werden die getrennte Sammlung und Verwertung über diese Gebühr finanziert.\r\n● Fonds zur Aufrüstung von Sammelstellen, für die Verbesserung von Infrastruktur und Ausrüstung.\r\n● Rücknahmepflicht bei Lieferung neuer Matratzen seit Januar 2021.\r\n● Fonds für Sammlung illegal entsorgter Matratzen, jährlich 1 Mio. $ für die Entfernung und für die Prävention von\r\nillegaler Entsorgung.\r\n● Fonds für Forschung & Entwicklung, jährlich 1 Mio. $ für Effizienzsteigerungen bei Sammlung, Transport und Zerlegung,\r\nund um neue Einsatzfelder für Rezyklate zu finden.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nEPR für Matratzen: Beispiel Kalifornien, USA – Ergebnisse für 2021\r\n44* Details unklar. Ggf. weitere Verwertung mit anderen Biomasseströmen wie z.B. Altholz\r\nQuelle: Mattress Recycling Council (2022)\r\nGesammelt\r\n• 1.602.332 Einheiten\r\n• 73.380 illegal entsorgte Einheiten\r\n• 96,5% der Bevölkerung mit Zugang zu\r\nHolsystem oder Sammelnetzwerk im\r\nUmkreis von 15 Meilen (ca. 24 km)\r\nVerarbeitet\r\n• Angegebene Verwertungsrate: 76,9%\r\nMonitoring: Jährlicher Bericht des MRC an CalRecycle (setzt Ziele für das Programm)\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\n69,5%\r\n3,9%\r\n3,5%\r\n22,9%\r\n0,2%\r\nVerwertungswege der durch MRC\r\ngesammelten Matratzen\r\nRecycling * (69,5%)\r\nBiomasse (3,9%)\r\nReuse (3,5%)\r\nDeponierung (22,9%)\r\nEnerget. Verwertung (0,2%)\r\n67%\r\n22%\r\n9%\r\n2% 0%\r\nSammlung von Altmatratzen\r\nPermanente Sammelpunkte (67%)\r\nEinzelhändler (22%)\r\nAbgabe direkt bei Recycler (9%)\r\nInstitutionelle Sperrmüllsammlung (2%)\r\nSammelevents für Matratzen (0%)\r\nEPR für Matratzen: EPR-Systeme in Entwicklung\r\n45\r\nLand Status\r\nAustralien Industriegeführtes, freiwilliges System\r\nGriechenland Wird geprüft.\r\nWeitere Informationen: Eunomia (2021)\r\nReport on Support on EPR schemes for mattresses and textiles for Greece\r\nItalien Ein EPR-System ist entworfen, aber aus Kapazitätsgründen und wegen\r\nbegrenzter Demontage-Anlagen nicht weitergeführt\r\n(CRNI 2022)\r\nSchottland (Vereinigtes\r\nKönigreich)\r\nIst im Rahmen einer Partnerschaft zwischen Zero Waste Schottland und der\r\nNational Bed Federation im Gespräch.\r\nWeitere Informationen: https://zerowastescotland.org.uk/extended-producer-\r\nresponsibility/mattress\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nEPR für Matratzen: Schlussfolgerungen\r\n46\r\n● Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung verlagern die Verantwortung für sachgerechte Sammlung und\r\nVerwertung auf die Hersteller und Inverkehrbringer.\r\n● Während für Matratzen in Deutschland kein EPR-System existiert, gibt es in Belgien, Frankreich, den Niederlanden\r\nund einigen US-Bundesstaaten wie z.B. Kalifornien solche Systeme.\r\n● Die Erfahrungen zeigen, dass über verpflichtende Sammel-, Reuse- und Recyclingquoten deutliche Verbesserungen\r\nhinsichtlich Kreislaufführung erzielt werden können.\r\n● Vorteile liegen v.a. in einer getrennten Sammlung, der Schaffung von Zerlege- und Recycling-Infrastruktur, der\r\nErreichung höherer Recyclingraten sowie der Finanzierung der entsprechenden Systeme.\r\n● In Belgien ist darüber hinaus geplant, das EPR-System ab 2025 an verpflichtende Ökodesign-Vorgaben zu koppeln.\r\n● In Frankreich können Hersteller durch den Einsatz von recyceltem PUR-Schaum Vergünstigungen erhalten.\r\n● Aufbauend auf den Erfahrungen der anderen Länder werden auf den beiden nächsten Folien mögliche Phasen und\r\nEckpunkte zur Einführung eines verpflichtenden Systems der erweiterten Produzentenverantwortung für Matratzen in\r\nDeutschland skizziert.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nEPR für Matratzen: Mögliche Phasen und Eckpunkte zur Einführung einer\r\nverpflichtenden EPR für Matratzen (I/II)\r\n47\r\nVorbemerkung: Ein verpflichtendes System der erweiterten Produzentenverantwortung bedarf einer rechtlichen Grundlage.\r\nBei der Schaffung einer solchen rechtlichen Grundlage sollten weitere relevante Aspekte wie Mindestanforderungen an\r\nHaltbarkeit, Reparierbarkeit und Rezyklatanteil mit berücksichtigt werden.\r\n● Phase 1 (Jahr 1): Startphase\r\n‒ Schaffung eines Registers/Meldesystems für alle Inverkehrbringer von Matratzen in Deutschland (einschließlich einer\r\nVerpflichtung zur Meldung der jährlich in Dtl. in Verkehr gebrachten Mengen und unterteilt nach Haupttypen).\r\n‒ Gründung einer oder mehrerer ‚Producer Responsibility Organisation(s)‘.\r\n‒ Verpflichtende Rücknahme einer Altmatratze bei Verkauf/Lieferung einer Neumatratze.\r\n‒ Getrennthaltepflicht von und Mengenmeldungen über alle gesammelten Matratzen.\r\n‒ Aufbau eines Vollzugssystems mit Ahndung von Fällen von ‚Non-Compliance‘, also bei Nichteinhaltung der\r\nVorschriften.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\n48\r\n● Phase 2 (Jahre 2-4): Aufbauphase\r\n‒ Übernahme der Altmatratzensammlung durch die Hersteller in allen Kommunen > 100.000 Einwohner\r\n‒ Einführung verpflichtender Sammelziele (z.B. 20% der rechnerisch anfallenden Menge)\r\n‒ Ausarbeitung eines Ansatzes zur Modulation von EPR-Gebühren (Ziel: geringere Gebühren für Matratzen mit Umwelt-\r\nvorteilen)\r\n● Phase 3 (Jahr 5 – X): Reifephase\r\n‒ Altmatratzensammlung durch die Hersteller in allen Kommunen\r\n‒ Einführung ambitionierter Sammelziele (z.B. 75% der rechnerisch anfallenden Menge)\r\n‒ Einführung ambitionierter Verwertungsziele (z.B. 20% Vorbereitung zur Wiederverwendung + 50% stoffliche Verwertung)\r\n● Phase 4 (> Jahr X): Ausbauphase\r\n‒ Kontinuierliche Beobachtung und Anpassung des Systems, einschließlich eines ansteigenden Ambitionsgrad bei\r\nSammlung und Verwertung\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nEPR für Matratzen: Mögliche Phasen und Eckpunkte zur Einführung einer\r\nverpflichtenden EPR für Matratzen (II/II)\r\nEPR für Matratzen: Quellen\r\n49\r\nADEME (2022) Éléments d’ameublement: données 2021 – Rapport annuel, ADEME, France\r\nCBM (2022) De matrasketen circulair? Online unter: https://www.cbm.nl/nieuws/de-matrasketen-circulair-registratie-vereist/ [Letzter Zugriff: 16.02.2023]\r\nCRNI (2022) Improving Mattress Recycling Briefing Paper, Community Resources Network Ireland, 2022\r\nEcomaison (ohne Jahr) Ecomaison, online unter: https://ecomaison.com/ [Letzter Zugriff: 22.02.2023]\r\nEcomobilier (2021) Eco-Fee Credits: Incorporating recycled materials into furniture, Ecomobilier, 2021\r\nEunomia (2021) Report on Support on EPR schemes for mattresses and textiles for Greece\r\nMattress Recycling Council\r\n(2022)\r\nCalifornia Annual Report 2021, Mattress Recycling Council, 2022\r\nMattress Recycling Council\r\n(ohne Jahr)\r\nhttps://mattressrecyclingcouncil.org/programs/california [Letzter Zugriff: 28.04.2023]\r\nMRN (ohne Jahr) Matras Recycling Nederland, online unter: https://mrn.nl/ [Letzter Zugriff: 16.02.2023]\r\nOVAM & Valumat (2020) Aanvaardingsplichtconvenant afgedankte matrassen. Online unter https://valumat.be/nl/doc/aanvaardingsplichtconvenant-20 [letzter Zugriff\r\n19.06.2023]\r\nRépublique Française (2017) Arrêté du 27/11/17 relatif à la procédure d’agrément et portant cahier des charges des éco-organismes de la filière des déchets d’éléments\r\nd’ameublement (DEA) en application des articles L. 541-10, R. 543-240 et suivants du code de l’environnement\r\nValumat (ohne Jahr) https://valumat.be/en [Letzter Zugriff: 16.02.2023]\r\nMembership agreement; https://valumat.be/en/doc/membership-agreement\r\nAppendix I to the Membership Agreement; https://valumat.be/en/doc/annex-i-to-the-membership-agreement\r\nValumat 2022 Jaarverslag 2021 Conform de bepalingen van het aanvaardingsplichtconvenant afgedankte matrassen (Flanders), Valumat, Belgien\r\nZero Waste Scotland (ohne\r\nJahr)\r\nhttps://www.zerowastescotland.org.uk/resources/mattress-extended-producer-responsibility [Letzter Zugriff: 28.04.2023]\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nInhalt\r\n50\r\n1. Matratzenmarkt in Deutschland\r\n2. Altmatratzenaufkommen, Sammlung & Verwertung\r\n3. Recyclingverfahren in der Entwicklung\r\n4. Ökodesign-Aspekte\r\n5. Ansätze zur Wiederverwendung\r\n6. Erweiterte Herstellerverantwortung: EPR für Matratzen\r\n7. Zusammenfassung\r\n8. Empfehlungen\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023 Bildquelle: sensopur über Pixabay 2023\r\nZusammenfassung (I/III)\r\n51\r\n● In Deutschland fallen jährlich zwischen 165.000 und 225.000 t Altmatratzen an, die überwiegend über die Sperrmüll-\r\nsammlung entsorgt werden. Ein kleiner Anteil (insbesondere aus dem gewerblichen Bereich) wird auch über den\r\nGewerbeabfall entsorgt.\r\n● Ansätze zur Wiederverwendung sind derzeit aufgrund hygienischer Bedenken nur in Nischen entwickelt (v.a. Retouren\r\nvon Matratzen innerhalb der ersten 100 Nutzungstage).\r\n● Eine Getrennthaltung von Altmatratzen ist in Deutschland aktuell unüblich, und der Großteil wird zusammen mit\r\nanderem Sperr-müll in Containern verpresst. Dies führt zu Deformationen sowie zusätzlichen Verunreinigungen (z.B. mit\r\nHolzsplittern oder Wasser), was eine stoffliche Verwertung deutlich erschwert.\r\n● Der Großteil der gesammelten Altmatratzen wird einer thermischen Verwertung zugeführt (v.a. Müllverbrennungsanlagen\r\nund Ersatzbrennstoffkraftwerke).\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\n52\r\n● Mechanische Recyclingverfahren von Matratzen zielen v.a. auf die Rückgewinnung der Stahl- und PUR-Fraktion ab. Dabei\r\nwerden PUR-Schäume als Reinfraktion gewonnen, zu Flocken zerkleinert und zu sogenannten Rebonding-Produkten\r\n(Dämmplatten, Teppichunterseiten) verarbeitet.\r\n● Mechanisches Recycling wird in Deutschland nur in wenigen Anlagen und in sehr geringem Umfang praktiziert. Gründe\r\nhierfür sind a) der überwiegend schlechte Zustand der gesammelten Altmatratzen (siehe oben), b) Transportwege und\r\nZerlegekosten und c) geringe Preise und Nachfrage für Rebonding-Produkte.\r\n● Chemische Recyclingverfahren für PUR-Weichschäume sind bereits für Produktionsabfälle realisiert und werden in\r\neinigen anderen Ländern (Frankreich, Niederlande) auch für PUR-Schäume aus Altmatratzen angewendet.\r\n● Dabei handelt es sich um solvolytische Verfahren zur Rückgewinnung von Monomeren (Polyolen), die wieder zur\r\nProduktion von PUR-Produkten (Weichschäume, Hartschäume) verwendet werden können. Bei den Verfahren handelt es\r\nsich um sinnvolle Ergänzungen zu den Ansätzen des mechanischen Weichschaumrecyclings.\r\n● Solvolytische Recyclingverfahren für PUR-Schäume erfordern einen sortenreinen Inputstrom und haben damit ähnliche\r\nAnforderungen an Sammlung, Lagerung, Transport und Zerlegung wie mechanische Recyclingverfahren.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nZusammenfassung (II/III)\r\n53\r\n● Hinsichtlich verpflichtender Ökodesign-Anforderungen liegt bereits ein Vorschlag der Europäischen Kommission vor, der\r\nallgemein Produktaspekte benennt, für die produktspezifische Anforderungen festgelegt werden. Matratzen zählen zu den\r\npriorisierten Produktgruppen, für die in den kommenden Jahren eine solche verpflichtende Regelung ausgearbeitet\r\nwerden soll.\r\n● Ökodesign-Anforderungen können insbesondere über Anforderungen an die Matratzenhaltbarkeit und Waschbarkeit des\r\nBezugs einen Beitrag zu einer langen Lebensdauer leisten. Dazu müssen Anforderungen mit genauen Prüfverfahren und\r\neinzuhaltenden Grenzwerten formuliert werden.\r\n● Weitere Potenziale zur Verlängerung der Lebensdauer bestehen in Ökodesign-Ansätzen zur Reparier- bzw.\r\nÜberholbarkeit von Matratzen. Diese können auch eine Wiederverwendung von Matratzen fördern.\r\n● Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sind in Frankreich, den Niederlanden, Belgien und einigen US-\r\nBundesstaaten etabliert. Die Beispiele zeigen, dass über verpflichtende Sammel-, Reuse- und Recyclingquoten deutliche\r\nVerbesserungen hinsichtlich Kreislaufführung erzielt werden können.\r\n● Vorteile liegen v.a. in einer getrennten Sammlung, der Schaffung von Zerlege- und Recycling-Infrastruktur, der Erreichung\r\nhöherer Recyclingraten sowie der Finanzierung der entsprechenden Systeme.\r\n● Abschließend kann gefolgert werden, dass im Produktsegment der Matratzen deutliche Verbesserungspotenziale\r\nhinsichtlich Kreislaufführung bestehen. Dies betrifft sowohl eine lange Nutzungsdauer und Wiederverwendung als auch\r\nRecycling.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023\r\nZusammenfassung (III/III)\r\nInhalt\r\n54\r\n1. Matratzenmarkt in Deutschland\r\n2. Altmatratzenaufkommen, Sammlung & Verwertung\r\n3. Recyclingverfahren in der Entwicklung\r\n4. Ökodesign-Aspekte\r\n5. Ansätze zur Wiederverwendung\r\n6. Erweiterte Herstellerverantwortung: EPR für Matratzen\r\n7. Zusammenfassung\r\n8. Empfehlungen\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023 Bildquelle: sensopur über Pixabay 2023\r\nEmpfehlungen\r\n55\r\n● Wesentliche Grundlage für eine verbesserte Kreislaufführung bei Matratzen ist die Art der Sammlung. Eine Umstellung\r\nauf getrennte Sammlung sowie schonende Lagerung und Transport (keine weitere Kontaminationen und Nässe) sind\r\nGrundvoraussetzung für Ansätze zur Wiederverwertung sowie zur Erreichung höherer Recyclingraten.\r\n● Über die Einführung einer erweiterten Produzentenverantwortung können Sammel-, Wiederverwertungs- und\r\nRecyclingziele festgelegt werden. Solche Ziele müssen verbindlich, messbar, ambitioniert und erreichbar sein.\r\n● Ein verpflichtendes System der erweiterten Herstellerverantwortung hätte zudem den Vorteil, dass es die dauerhafte\r\nWirtschaftlichkeit hochwertiger Sammel- und Verwertungsansätze sichern würde.\r\n● Eine Ausgestaltung der Sammel- und Verwertungsziele muss berücksichtigen, dass die Umstellung der Sammlung sowie\r\nder Aufbau von hochwertigen Recyclingstrukturen Zeit erfordert und in einem ersten Schritt v.a. in den dichter\r\nbesiedelten Regionen realisierbar wäre (hohes Altmatratzenaufkommen bei vergleichsweise geringen Transportkosten).\r\nInsofern erscheint eine zeitliche Staffelung/Anhebung von Zielwerten sinnvoll. Eckpunkte zur möglichen Ausgestaltung\r\nund zeitlichen Staffelung sind in den Folien 47 und 48 skizziert.\r\n● Parallel zur Einführung einer erweiterten Produzentenverantwortung sollten europäische verbindliche Ökodesign-\r\nAnforderungen an Matratzen vorangetrieben werden. Hierbei kommen v.a. Anforderungen zur Förderung einer langen\r\nLebensdauer (Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Wartung und Überholbarkeit) in Betracht.\r\n● Ebenso sollten sowohl beim PUR-Weichschaum als auch bei den Textilbezügen Rezyklateinsatzquoten erwogen\r\nwerden. Mit solvolytischen Recyclingverfahren ist aktuell ein Rezyklatanteil von mindestens 10-20% im PUR-Schaum\r\nohne Qualitätseinbußen möglich.\r\nRecycling von Matratzen in Deutschland│Freiburg│September 2023"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. 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Im Krankenhaus- und Beherbergungssektor ist die Nutzungsdauer\r\nkürzer und liegt bei etwa 5 bis 8 Jahren.\r\nDie Bundesregierung hat es sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Kreislaufwirtschaft als\r\nwirksamen Klima- und Ressourcenschutz und als Chance für eine nachhaltige wirtschaftliche\r\nEntwicklung zu fördern. Für Altmatratzen gibt es bisher keine (ausreichende) Infrastruktur, um\r\ndiese recyceln zu können. Das bedeutet, dass das Recyclingpotential dieses Abfallstroms nicht\r\nausgeschöpft werden kann.\r\nVor dem Hintergrund der Nationalen Kreislaufstrategie, die derzeit erarbeitet wird, wollen IKEA\r\nDeutschland und der NABU auf diese Lücke aufmerksam machen.\r\nBislang wird der Großteil der Altmatratzen aus Kostengründen energetisch verwertet, während\r\nweniger als fünf Prozent werkstofflich zu Sekundärrohstoffen recycelt werden. Nach fachgerech-\r\nter Sammlung und Zerlegung in einer spezialisierten Demontageanlage können jedoch ca. 80-\r\n90 Prozent einer Matratze zu Sekundärrohstoffen recycelt werden. Durch ein hochwertiges Recy-\r\ncling von Matratzen kann man somit wertvolle Ressourcen einsparen und die Umwelt erheblich\r\nentlasten 1.\r\nUm dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden, bedarf es verbindlicher Ziele und trans-\r\nparenter Kriterien. Zur Erhöhung der Verwertungsquoten von Altmatratzen und damit einer deut-\r\nlichen CO 2 -Einsparung fordern der NABU und IKEA Deutschland die Bundesregierung auf, folgen-\r\nde Maßnahmen umzusetzen:\r\nEinführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)\r\nEin bundesweit verbindliches EPR-System für das Matratzenrecycling nimmt Hersteller,\r\nEinzelhändler und Importeure für die Organisation und Finanzierung der Sammlung und\r\ndes Recyclings von Altmatratzen in die Pflicht. Unsere Nachbarländer Belgien, Frankreich\r\nund die Niederlande gehen hier bereits mit gutem Beispiel voran. Gleichzeitig begrüßen\r\nwir die Bestrebungen des Europäischen Parlaments, EPR-Systeme auf Matratzen auszu-\r\nweiten.\r\nSaubere Sammlung\r\nMatratzen aus Privathaushalten sind Sperrmüll, der entweder an Wertstoffhöfen abgege-\r\nben oder - meistens gegen Gebühr - von den lokalen Entsorgungsunternehmen abgeholt\r\nwird. Dort sind die Matratzen oft verschmutzt oder durchnässt. Für die Wiederverwertung\r\nund das Recycling sind verunreinigte und nasse Matratzen jedoch ungeeignet. Eine ord-\r\nnungsgemäße und getrennte Sammlung sowie eine trockene Lagerung (z.B. in einem ge-\r\nschlossenen Container) müssen daher zur Pflicht werden.\r\n1)\r\n2)\r\n1 Weitere Informationen zum Matratzenrecycling finden Sie in einer aktuellen Studie des Öko-Instituts\r\nim Auftrag des NABU.\r\nVerbindliche Ökodesign-Anforderungen für Matratzen auf EU-Ebene\r\nDie vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU angekündigte Ökodesign-Richt-\r\nlinie (ESPR) für nachhaltige Produkte soll den Anwendungsbereich der bestehenden Richt-\r\nlinie (2009/125/EG) erweitern und einen harmonisierten Rahmen für die Festlegung von\r\nAnforderungen unter anderem zur Erleichterung des Recyclings schaffen. Die Bundesr-\r\negierung muss sich dafür einzusetzen, dass verbindliche Vorgaben für Matratzen zügig\r\nvorangetrieben werden.\r\nIKEA Deutschland und der NABU engagieren sich für die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft. Wir\r\nsind davon überzeugt, dass dies nur mit innovativen und verlässlichen politischen Rahmenbe-\r\ndingungen gelingen kann, in denen alle Akteur*innen ihren Beitrag leisten. IKEA Deutschland und\r\nder NABU wollen hier mit ihrer Zusammenarbeit beispielhaft vorangehen.\r\nIKEAs aktiver Beitrag zur Kreislaufwirtschaft\r\nAls einer der größten Matratzenhändler in Deutschland möchte IKEA Deutschland dazu beitragen\r\ndie Kreislaufwirtschaft zu stärken und Umweltbelastungen zu reduzieren.\r\nBereits heute sind 56 Prozent aller bei IKEA verwendeten Materialien erneuerbar und 17 Prozent\r\nwerden recycelt. Das Unternehmen möchte seinen Kund*innen einen besseren Alltag im Ein-\r\nklang mit Natur und Umwelt bieten und konzentriert sich dabei auf die vier Prinzipien Reparieren,\r\nWiederverwenden, Wiederverkaufen und Recyceln.\r\nAls visionäres Unternehmen ist IKEA Anteilseigner von RetourMatras, einem Unternehmen, das\r\nMatratzen zerlegt und die Materialien (einschließlich Schaumstoff) für das Recycling aufberei-\r\ntet. Die RetourMatras Gruppe hat die Kapazität, jährlich 2 Millionen Matratzen zu zerlegen und\r\n85 Prozent der wiedergewonnenen Materialien für die Wiederverwendung aufzubereiten. Heute\r\nkann bereits der Polyurethanschaum von 200.000 Matratzen zu Repolyol recycelt werden, einem\r\nwichtigen Bestandteil für die Herstellung neuer Schaumstoffe.\r\nIKEA hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die gleiche Anzahl an Matratzen zu recyceln, die das\r\nUnternehmen verkauft. Heute werden bereits vier Prozent des Schaumstoffs aus recycelten oder\r\nerneuerbaren Materialien hergestellt. Neben der Umwandlung von herkömmlichem Schaumstoff\r\nin recycelten oder erneuerbaren Schaumstoff sucht IKEA auch nach Lösungen, um Schaum-\r\nstoff durch andere Materialien wie Holzfasern zu ersetzen. Bis 2025 strebt IKEA einen Anteil von\r\nmindestens 20 Prozent erneuerbarer oder recycelter Materialien in allen von IKEA verarbeiteten\r\nSchaumstoffen an und hat sich zum Ziel gesetzt bis 2030 ein kreislauforientiertes Unternehmen\r\nzu werden.\r\nFür Rückfragen:\r\nSimone Settergren\r\nPublic Affairs Leader, Unternehmens-\r\nkommunikation bei IKEA Deutschland,\r\nsimone.settergren@ingka.ikea.com\r\nIndra Enterlein\r\nLeiterin des Bereichs Ressourcenpolitik\r\nbeim NABU-Bundesverband,\r\nIndra.Enterlein@NABU.de\r\n3)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005821","regulatoryProjectTitle":"Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Matratzen in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/62/22/520400/Stellungnahme-Gutachten-SG2504070006.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte ...,\r\nwir wenden uns heute mit der dringenden Bitte an Sie, die Chancen der kommenden EU-Abfallrahmenrichtlinie zu erkennen und Matratzenrecycling in Deutschland voranzutreiben. „Wir“, das sind der der Fachverband Matratzen-Industrie, der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und IKEA Deutschland. \r\n\r\nWarum ist uns das so wichtig? Mehr als 6 Millionen alte Matratzen aus Privathaushalten landen in Deutschland jedes Jahr im Müll. Dazu kommen noch die Matratzen, die von Hotels, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen entsorgt werden. Da sie nicht getrennt gesammelt werden, sind sie nicht zu recyceln. Denn eine trockene und saubere Sammlung ist die Voraussetzung dafür, Matratzen im Kreislauf zu führen. Bis heute werden jedoch 95 Prozent verbrannt – das sind über 85.500 Tonnen Wertstoffe, die ungenutzt verloren gehen. Unsere Nachbarländer Belgien, Frankreich und Niederlande zeigen mit funktionierenden Systemen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR): Das muss nicht sein. \r\n\r\nDer Aufbau eines industriegetragenen EPR-Systems für Matratzen ist die entscheidende Maßnahme, um auch in Deutschland diesen wertvollen Stoffstrom zu nutzen und damit zur Kreislaufwirtschaft beizutragen. Deshalb lautet unser Appell: Schaffen Sie zeitnah den regulatorischen Rahmen und fördern Sie die Umsetzung eines EPR-Systems für Matratzen in Deutschland, damit wir in der Entwicklung nicht noch weiter hinter unseren Nachbarländern zurückfallen. \r\n\r\nAus Sicht der Wirtschaft zeigt das Beispiel IKEA: Ein verlässlicher Rücknahmerahmen schafft Planungssicherheit, senkt Rohstoffabhängigkeiten und ermöglicht Investitionen in zirkuläre Geschäftsmodelle. So wird aus Abfall ein Wertstoff – mit echtem wirtschaftlichem Potenzial. \r\n\r\nDie europäische Abfallrahmenrichtlinie, bietet dafür jetzt eine Chance: Durch eine explizite „Kann-Regelung“ zu nationalen EPR-Systemen für Matratzen sind wir jetzt in der Lage, eigene Strukturen für Recycling und Ressourcen-Schonung aufzubauen. Zugleich hebt die EU mit dieser Formulierung die Relevanz solcher Systeme – auch auf nationaler Ebene – hervor. \r\n\r\nDie neue EU-Abfallrahmenrichtlinie hat den Übergang zu nachhaltigen Industrie- und Verbraucherpraktiken zum Ziel. Dazu braucht es das klare Bekenntnis der Politik, das Innovationen und Investitionen in Sammlung, Zerlegung, Reuse und Recycling von Matratzen vorantreibt. Der Umbau der komplexen Wertschöpfungskette verlangt den beteiligten Akteuren in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten viel ab. Deshalb ist es umso wichtiger, gerade auch Pioniere der Kreislaufwirtschaft innerhalb der Matratzen-Branche bzw. entlang der Wertschöpfungskette von Matratzen auf ihrem Weg unterstützen, Rohstoffe im Kreislauf zu führen. \r\n\r\nDie Industrie ist auf Rückendeckung aus der Politik angewiesen. Wir haben jetzt die Klarheit, dass wir in Deutschland für die praktische Umsetzung eines EPR-Systems nicht auf Vorgaben aus der Europäischen Union warten müssen. Der Fachverband Matratzen-Industrie hat mit Matratzen Recycling Deutschland bereits eine Betreiber-Organisation gegründet und begonnen, eine Branchenlösung für Deutschland auf die Beine zu stellen. Was es jetzt braucht, ist Ihre Unterstützung für eine nationale Initiative, die den benötigten regulatorischen Rahmen absteckt und damit Planungssicherheit für die Akteure schafft. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen \r\n\r\nClaudia Wieland \r\n\r\n- Referentin Kommunikation - \r\n\r\nFachverband Matratzen-Industrie e. V. \r\n\r\n\r\nim Auftrag von"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-04-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005822","regulatoryProjectTitle":"Einführung eines Batteriepfandes im Batteriedurchführungsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/15/07/357555/Stellungnahme-Gutachten-SG2409260015.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. vereinigt über 950.000 Mitglieder und Fördernde und ist damit einer der größten Naturschutz- und Umweltverbände in Deutschland. Der NABU begleitet Politik und Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft mit dem Fokus auf Abfallvermeidung, für die Wiederverwendung und Reparatur zentral sind.\r\nDer NABU bedankt sich für die Möglichkeit zur Kommentierung des Referentenent-wurfs zum Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), mit dem die EU-Batteriever-ordnung in nationales Recht umgesetzt werden soll. Das Batterieaufkommen wird in den kommenden Jahren erwartbar ansteigen. Mit Blick auf die Probleme, die damit ein-hergehen wie Ressourcenverbrauch oder Entsorgungsproblematik, muss alles dafür ge-tan werden, Batterien nur für solche Anwendungen zu verwenden, für die eine ressour-cen- und energieeffizientere Alternative fehlt und die lange Nutzung von Batterien zu fördern. Beide Punkte kommen nach Ansicht des NABU im vorliegenden Referenten-entwurf noch zu kurz. Dies wird im Folgenden, nach der Würdigung besonders positi-ver Aspekte des Entwurfs, konkretisiert.\r\nDer NABU möchte folgende zwei Paragrafen des BattDG-Entwurfes positiv hervorhe-ben:\r\n§ 7 Pflicht zur Beteiligung an einer Organisation zur Herstellerver-antwortung\r\nDer NABU begrüßt die im Referentenentwurf in § 7 (1) vorgesehene Pflicht für alle Her-steller, sich einer Organisation für Herstellerverantwortung anzuschließen. Damit wird erfreulicherweise erstmals eine Verpflichtung zur kollektiven Wahrnehmung der Her-stellerverantwortung für alle Batteriekategorien festgelegt.\r\n§ 10 Ökologische Gestaltung der Beträge\r\nDer NABU begrüßt ausdrücklich, dass in Zukunft eine Ökomodulation der Beiträge ein-geführt wird. Es muss sichergestellt werden, dass sich die Wiedernutzung einer Batte-rie wirtschaftlich lohnt und dass Primärbatterien, die nicht wieder aufladbar sind, deutlich höhere Gebühren mit sich bringen.\r\nSTELLUNGNAHME | EINFÜHRUNG DES BATTDG\r\nBatterierecht muss Wiederver-wendung priorisieren\r\nNABU-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministe-riums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbrau-cherschutz (BMUV) für ein Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542\r\nKontakt\r\nNABU Bundesgeschäftsstelle\r\nAnna Hanisch\r\nReferentin für Kreislaufwirtschaft\r\nTel. +49 (0)172 23 12 780\r\nAnna.Hanisch@NABU.de\r\nLobby-Registernummer: R001667\r\n28.05.2024\r\nSTELLUNGNAHME | EINFÜHRUNG DES BATTDG 2\r\nNABU-Forderungen\r\nWiederverwendung stärken\r\nDie Abfallhierarchie verlangt nach einer Wiederverwendung vor einem Recycling. Im\r\nBattDG fehlen Anreize zur Wiederverwendung von Batterien. Mit den derzeitigen Regelungen\r\nin der Batterieverordnung, bzw. im geplanten BattDG, könnte es zu einem vorzeitigen\r\nRecycling kommen, um die Rezyklateinsatzquoten zu erreichen. Um dem vorzubeugen,\r\nmuss eine Wiederverwendung explizit im BattDG priorisiert werden. Es\r\nsollte zumindest eine Prüfung der Wiederverwendbarkeit verpflichtend sein in § 22\r\nBattDG. Auch eine Wiederverwendungsquote für bestimmte Batteriekategorien ist\r\nschrittweise einzuführen. Es sollte geprüft werden, inwieweit die Weiternutzung von\r\nausgedienten Fahrzeugbatterien als Stromspeicher ökologische Vorteile bieten würde\r\nund wie insgesamt eine gestärkte Wiederverwendung mit hohen Rezyklateinsatzquoten\r\nvereinbar ist.\r\nEinführung eines Batteriepfandsystems\r\nDer NABU spricht sich für ein Batteriepfand aus – hierfür müssen ElektroG und BattDG\r\nangepasst werden und ein Pfand, mindestens auf lithiumhaltige Gerätebatterien, eingeführt\r\nwerden. Die Pfandpflicht trägt zudem dem Problem der Brände in Entsorgungsbetrieben\r\nRechnung, die durch Fehlwürfe ausgelöst werden. Die Auswirkungen einer\r\nPfandpflicht auf das Konsumverhalten sowie auf den Gebrauchtgerätemarkt müssen\r\nbegleitend untersucht werden, um durch eine geeignete Ausgestaltung des Pfandsystems\r\nnegative Auswirkungen zu minimieren.\r\nEindeutige Kennzeichnung für lithiumhaltige Batterien\r\nDer NABU befürwortet eine eindeutige Kennzeichnung für Verbraucher*innen von lithiumhaltigen\r\nBatterien und Elektrogeräten, die solche enthalten. Die derzeitige Kennzeichnung\r\nvon Elektrogeräten und Batterien mit einer unauffälligen durchgestrichenen\r\nMülltonne ist zu unscheinbar und somit nicht ausreichend. Eine Weiterentwicklung\r\nist aus Sicht des NABU notwendig für die Steigerung der Sammelmenge, die Senkung\r\nder Brandgefahr durch lithiumhaltige Batterien und ist perspektivisch wichtig\r\nfür ein Pfandsystem.\r\nAnreizsystem für höhere Sammelquoten schaffen\r\nIm vorliegenden Referentenentwurf fehlt weiterhin ein Anreizsystem, um die Sammelquoten\r\nzu steigern. Zwar erreicht Deutschland knapp die Sammelziele, die Sammelsysteme\r\nwerden allerdings durch gesetzliche Vorgaben nicht dazu motiviert, höhere Quoten\r\nzu erreichen. Der NABU befürwortet daher einen Lastenausgleich zwischen den\r\nRücknahmesystemen, bei dem überdurchschnittliche Sammelmengen durch Systeme\r\nmit unterdurchschnittlichen Mengen anteilig finanziert würden. Ein solcher Wettbewerb\r\nkönnte auch zu einer besseren Aufklärung der Verbraucher*innen führen.\r\nBatterieverbot in problematischen Produkten\r\nBatterien sollten nicht in kurzweiligen Konsumgütern verbaut werden dürfen, die\r\nnach einmaligem Gebrauch entsorgt werden und leicht zu Bränden führen können.\r\nDarunter fallen insbesondere Einmal-E-Zigaretten, deren Verbrauch stetig zunimmt\r\nund die zu oft falsch entsorgt werden. Der NABU bezweifelt, dass sich das Problem\r\ndurch die vorgeschriebene Austauschbarkeit von Batterien in Artikel 11 der Batterieverordnung\r\nerledigt. Eine theoretische Austauschbarkeit führt nicht dazu, dass Batterien\r\ntatsächlich ausgetauscht werden. Zudem würde Artikel 11 erst ab 2027 gelten.\r\nDer NABU fordert daher ein schnellstmögliches Verbot von Einmal-E-Zigaretten. Dass\r\nSTELLUNGNAHME | EINFÜHRUNG DES BATTDG 3\r\nein Verbot von Einmal-E-Zigaretten grundsätzlich möglich ist, zeigt ein entsprechendes\r\nVerbot in Belgien1.\r\nEbenso sollten Batterien nicht in anderen kurzweiligen Konsumprodukten verbaut\r\nwerden dürfen, wie zum Beispiel in Grußkarten oder Einweg-Elektro-Zahnbürsten.\r\nAuch die Verwendung in langlebigen Produkten, beispielsweise Kleidung, wo Batterien\r\ndas Recycling stören, muss verboten werden.\r\nImpressum: © 05/2024, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de. Text: Anna Hanisch,\r\nFoto: NABU/E. Neuling\r\n1 EUWID-Recycling, 26.03.2024: „Belgien verbietet Einweg-E-Zigaretten“ (euwid-recycling.de),\r\nletzter Zugriff 28.05.2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005823","regulatoryProjectTitle":"Ambitionierte Umsetzung EU-Erneuerbare-Energien-RL in Deutschland im Verkehrssektor","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/72/29/318287/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270077.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME | VERÄNDERUNG 36. BIMSCHV\r\nSeit 1899 setzt sich der NABU für eine lebendige, artenreiche und widerstandsfähige\r\nNatur ein. Natur- und Artenschutz bedeuten dabei auch, die Ursachen für die schlechte\r\nEntwicklung von Ökosystemen als Ganze zu identifizieren und diese Treiber gezielt zu\r\nbekämpfen. Der NABU tritt dabei unter anderem dafür ein, dass die Belange des Natur-\r\nund Klimaschutzes im Verkehr maßgeblich Berücksichtigung finden und wertvolle Na-\r\ntur erhalten bleibt und wiederhergestellt wird, um der Biodiversitätskrise und dem Kli-\r\nmawandel Einhalt zu gebieten.\r\nIn diesem Zusammenhang spielen die im Verkehr eingesetzten Kraftstoffe eine zentrale\r\nRolle, da sie sowohl bei ihrer Verbrennung klima- und umweltschädliche Gase produ-\r\nzieren, als auch durch die Flächennutzung und den Ressourcenverbrauch in ihrer Her-\r\nstellungsphase zahlreiche negative Effekte hervorrufen, die es zu minimieren gilt. Der\r\nNABU kritisiert die vorgeschlagene Änderung der 36. Verordnung zur Durchführung\r\ndes Bundesimmissionsschutzgesetzes, da diese Fehlanreize zur Förderung ineffizienter\r\nKraftstofftechnologien setzt. Ein Fortschritt aus Klimaschutzsicht ist durch die Ände-\r\nrung nicht zu erwarten.\r\nDie vorliegende Veränderung schlägt in Artikel 1 vor, den neuen §11 in die 36. BImSchV\r\neinzufügen, der die in § 37a Absatz 4 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-\r\nSchG) genannten Prozentsätze ab dem Kalenderjahr 2024 jeweils um 0,1 Prozentpunkte\r\nanhebt. Damit soll §37h BImSchG genüge getan werden, der eine automatische Erhö-\r\nhung der Treibhausgasminderungsquote vorsieht, sobald die Schwellenwerte in Artikel\r\n2 überschritten werden. Aus Sicht des NABU ist dies der falsche Weg, stattdessen sollte\r\nder §37h ersatzlos gestrichen werden.\r\nBegründung:\r\nDie Treibhausgasminderungsquote ist in Deutschland mit 25 Prozent für das Jahr 2030\r\nbereits jetzt sehr hoch angesetzt. Dies hat zur Folge, dass auch Erfüllungsoptionen wie\r\nKraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln, die seit langem für ihre verheerenden\r\nStellungnahme des NABU zur Verordnung zur Ver-\r\nänderung der 36. Verordnung zur Durchführung\r\ndes Bundes-Immissionsschutzgesetzes (36. BIm-\r\nSchV).\r\nKontakt\r\nNABU Bundesgeschäftsstelle\r\nBerlin, 13.03.2024\r\nLobbyregisternummer: R001667\r\n2STELLUNGNAHME | VERÄNDERUNG 36. BIMSCHV\r\nUmweltwirkungen in der Kritik stehen, ausgereizt werden müssen, um die Quote einzu-\r\nhalten. Trotz gegenteiliger Behauptungen besteht nach wie vor mehr als die Hälfte1 aller\r\nin Deutschland eingesetzten biogenen Kraftstoffe aus diesen Quellen. Dies ist mit dem\r\nbreiten Konsens, Anbauflächen für Kraftstoffe nicht auszuweiten, nicht vereinbar. Zu\r\nden Kraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittel zählen in Deutschland auch Kraftstoffe\r\naus Soja, die unter allen Anbaukraftstoffen mit am stärksten global zu Entwaldung füh-\r\nren.2 Kraftstoffe aus Soja machten im Quotenjahr 2022 10 Prozent des Biodiesels in\r\nDeutschland aus. Ihr Einsatz steigt exponentiell an.3 Der §37h BImschG erhöht die Treib-\r\nhausgasquote und damit den Druck, alle Erfüllungsoptionen auszunutzen, auch die kli-\r\nmaschädlichsten.\r\nDie Quotenerhöhung über den §37h BImSchG führt auch dazu, mehr Kraftstoffe anzu-\r\nbieten, die als „fortschrittlich“ eingestuft werden, da diese in der Anrechnung nicht ge-\r\ndeckelt sind und über der Schwelle in §14 38. BImSchV mehrheitlich doppelt auf die\r\nTHG-Quote angerechnet werden können. Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt,\r\ndass die Lenkung von entsprechenden Rohstoffen in den Verkehrssektor zu Marktver-\r\nzerrungen und Mehremissionen führt und das Nachweissystem für Kraftstoffe Betrugs-\r\nfälle nicht ausschließt. Die Veränderung der 36. BImSchV führt so auf Umwegen zu er-\r\nhöhten Emissionen und einem erhöhten Betrugsrisiko.\r\nBereits die Überschreitung der Strommengen im ersten vorgesehenen Quotenjahr 2022\r\num nahezu 180 Prozent zeigt, dass die Schwellenwerte im §37h BImSchG erheblich zu\r\nniedrig angesetzt worden sind. Die klimafreundlichste Erfüllungsoption Strom wird\r\ntrotz der langsamen Durchsetzung der Elektromobilität in Deutschland mehr nachge-\r\nfragt als ursprünglich angenommen. Es ist davon auszugehen, dass auch in kommenden\r\nJahren die Schwellenwerte erheblich überschritten werden. Dies führt dazu, dass unter\r\nhohem bürokratischem und personellem Aufwand jedes Jahr die Quoten im §37a BIm-\r\nSchG angepasst werden müssten. Ob es überhaupt eine Umsetzungspflicht des 37h BIm-\r\nSchG per Verordnung gibt, ist zudem juristisch umstritten.4\r\nDas BImSchG muss im Zuge der Umsetzung der Revision der EU-Erneuerbaren-Energien-\r\nRL ohnehin angepasst werden, möglicherweise auch der §37h. Insofern ist es schon aus\r\ngesetzgeberischer Arbeitsökonomie geboten, diese Anpassung abzuwarten.\r\nIn der Summe ist für den NABU nicht ersichtlich, warum eine Änderung der 36. Ver-\r\nordnung zur Durchführung des BImSchG erforderlich, gesetzgeberisch aktuell sinn-\r\nvoll und klimapolitisch zielführend ist.\r\n1 Abb. 7, Evaluations- und Erfahrungsbericht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernäh-\r\nrung für für das Jahr 2022, Abgerufen unter: https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Klima-\r\nEnergie/Nachhaltige-Biomasseherstellung/Evaluationsbericht_2022.pdf?__blob=publication-\r\nFile&v=2\r\n2 S.u.a. QUO VADIS SOJA? DIE LEEREN VERSPRECHUNGEN DER SOJAINDUSTRIE, Deutscher Titel\r\n(März 2022), Originaltitel: The state of the soy industry Bericht von Harvest und der Rainforest\r\nFoundation Norway in Zusammenarbeit mit der Deutschen Umwelthilfe. Abgerufen unter:\r\n//www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Naturschutz/quovadisSoja_fi-\r\nnal.pdf\r\n3 S. Tabelle 1, Hintergrunddaten zum Evaluations- und Erfahrungsbericht der Bundesanstalt für\r\nLandwirtschaft und Ernährung für das Jahr 2022, abgerufen unter: https://www.ble.de/Shared-\r\nDocs/Downloads/DE/Klima-Energie/Nachhaltige-Biomasseherstellung/Evaluationsbe-\r\nricht_2022_Hintergrunddaten.pdf;jsessionid=2D64121DC9E0F1D8193EE0601541A48E.inter-\r\nnet001?__blob=publicationFile&v=3\r\n4 Jarass BImSchG, 14. Aufl. 2022, BImSchG § 37h Rn. 1, 2"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005823","regulatoryProjectTitle":"Ambitionierte Umsetzung EU-Erneuerbare-Energien-RL in Deutschland im Verkehrssektor","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bc/2d/318289/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270095.pdf","pdfPageCount":16,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Nationale Implementierung der\r\nEU-RED-II-Revision im Verkehr\r\nNABU-Empfehlungen\r\nPauline Schur, Teamleitung Verkehr: pauline.schur@nabu.de\r\nNikolas von Wysiecki, stellv. Teamleitung Verkehr: nikolas.vonwysiecki@nabu.de\r\nKraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittel\r\n24. April 2024NABU/BMUV 2\r\nReduzierung der Anrechenbarkeit von Kraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln\r\nauf die THG-Quote bis 2030 auf Null\r\nBegründung: Kraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln dienen bei vollständiger\r\nBilanzierung von indirekten Landnutzungsänderungen nicht der Emissionsminderung\r\nund sollten daher nicht weiter durch die Treibhausgasminderungsquote begünstigt\r\nwerden.\r\nUmsetzungsvorschlag:\r\nReduktionspfad in §13 Abs. 1 BImSchG festlegen\r\nKraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittel: Spezialfall Soja\r\n24. April 2024NABU/BMUV 3\r\nSofortiger Stopp der Anrechenbarkeit von Kraftstoffen auf Soja-basis auf die THG-\r\nQuote\r\nBegründung: Sojaanbau ist insbesondere eine Quelle von indirekten\r\nLandnutzungsänderungen, die eine Zerstörung von biodiversen Flächen und\r\nnatürlichen CO2-Senken nach sich zieht. Kraftstoffe auf Sojabasis sollten daher\r\nunmittelbar von der Anrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote\r\nausgeschlossen werden.\r\nUmsetzungsvorschlag:\r\nNeufassung des §13b 38. BImSchV: „Für Biokraftstoffe aus Palmöl und auf Soja-Basis\r\nwird der Basiswert zugrunde gelegt.“\r\nKraftstoffe gemäß RED-Annex IX A: Prüfung ggf. Ausnahme der\r\nAnrechnung problematische Rohstoffe\r\n24. April 2024NABU/BMUV 4\r\nRechtliche Prüfung, ob Palm-Oil-Mill-Effluent (POME) aus der Anrechnung auf die THG-\r\nQuote ausgeschlossen werden kann. Ggf. Umsetzung\r\nBegründung: POME stellt im Quotenjahr 2022 nahezu die Hälfte der sogenannten\r\nfortschrittlichen Kraftstoffe. Die Anrechenbarkeit POME auf die THG-Quote reizt die\r\nProduktion von klima- und biodiversitätsschädigendem Palmöl an und sollte daher\r\nentsprechend der Nicht-Anrechenbarkeit von Palmöl ebenfalls von der Förderung\r\nausgeschlossen werden.\r\nUmsetzungsvorschlag:\r\nÄnderung Anlage 1 zur 38. BImschV: Ersatzlose Streichung von Punkt 7\r\nKraftstoffe gemäß RED-Annex IX Teil A\r\n24. April 2024NABU/BMUV 5\r\nPosition nicht final, je nach Mengengerüst zur RED-Compliance\r\nForderung: Auch sogenannte fortschrittliche biogene Kraftstoffe müssen gedeckelt\r\nwerden, keine Anrechenbarkeit in der THG-Quote über das Mindestmaß in der RED\r\nhinaus, wenn mengenmäßig möglich, Einfachanrechnung\r\nDiskussion: Wie gut funktioniert das Anreizsystem der Doppelanrechnungen.\r\nEinfachanrechnung bei POME hat nicht zu einer Mengenreduktion geführt.\r\nKraftstoffe gemäß RED-Annex IX Teil B\r\n24. April 2024NABU/BMUV 6\r\nKeine Erhöhung der THG-Anrechenbarkeit über die EU-Obergrenzen hinaus (1,7%)\r\nBegründung: Die Betrugsverdachtsfälle und Marktungereimtheiten zeigen, dass die\r\nvon der EU aus diesem Grund definierte Höchstmenge ihre Berechtigung hat und\r\nsollte auch in nationaler Gesetzgebung umgesetzt werden.\r\nUmsetzungsvorschlag:\r\n§13a 38. BImSchV: „1,9 Prozent“ wird durch „1,7 Prozent“ ersetzt\r\nKraftstoffe gemäß RED-Annex IX Teil B\r\n24. April 2024NABU/BMUV 7\r\nErweiterung des Spektrums zur Betrugsbekämpfung\r\n- Aussetzung von Biomasse-Codes\r\n- Keine Anrechenbarkeit bei Zugangsbeschränkungen für die BLE/Prüfbehörde\r\nBegründung: Das derzeitige Nachweisverfahren für die Nachhaltigkeitskriterien ist\r\nunzureichend.\r\nUmsetzungsvorschlag:\r\nZugangsbeschränkungen: §13a 38. BImSchV, neuer Absatz 2: „Ist der\r\nNachhaltigkeitsnachweis durch die zuständige Prüfbehörde nicht durch eine eigene\r\nVor-Ort Begehung oder einer von ihr bestimmen unabhängigen Stelle überprüfbar, so\r\nwird der Basiswert zugrunde gelegt.“\r\nGesamtziel Anteil EE im Verkehr\r\n24. April 2024NABU/BMUV 8\r\nPosition nicht final, abhängig vom Mengengerüst zur RED-compliance\r\nDiskussion: Bereits der derzeitig geplante Anstieg auf 25% bis 2030 erhöht die\r\nMengen ineffizienter Kraftstoffe enorm.\r\nRFNBOs Schifffahrt\r\n24. April 2024NABU/BMUV 9\r\nDie in der RED geregelte optionale RFNBO-Unterquote für die Schifffahrt (1,2%) verpflichtend\r\nmachen\r\nBegründung: Die RED II-Revision sieht eine gemeinsame Unterquote für RFNBOs und Kraftstoffen\r\nnach Annex IX Teil A vor (5,5%), davon muss mindestens 1% aus RFNBOs erbracht werden. Aus\r\nNABU-Sicht sollten ineffiziente RFNBOs schwer zu elektrifizierenden Sektoren wie der Schifffahrt\r\nund dem Flugverkehr vorbehalten sein. Eine verpflichtende Unterquote für die Schifffahrt\r\nermöglicht, dass die vorhandenen Mengen zunächst hier zum Einsatz kommen.\r\nUmsetzungsvorschlag:\r\nNeuer Absatz 4b §37a BImSchG, analog zu 4a „Flugturbinenkraftstoff“ „Verpflichtet nach Absatz 2\r\nhaben einen Mindestanteil an Kraftstoff, der Schifffahrtskraftstoffe ersetzt,… „\r\nMehrfachanrechnung Strom\r\n24. April 2024NABU/BMUV 10\r\nStrom als klimafreundlichste Erfüllungsoption sollte mindestens 4-fach auf die THG-\r\nQuote anrechenbar sein\r\nBegründung: Nach wie vor entfällt ein Großteil des Quoteneinnahmen auf biogene\r\nKraftstoffe anstelle von Strom als klimafreundlichster Erfüllungsoption. Diese ist\r\ndaher mittels einer erhöhten Mehrfachanrechnung besser zu stellen.\r\nUmsetzungsvorschlag:\r\nÄnderung §5 38. BImschV\r\nAnrechnung des Bahnstroms auf die THG-Quote\r\n24. April 2024NABU/BMUV 11\r\nPosition nicht final, Abhängig von erforderlichen Mengen für RED-compliance.\r\nDiskussion: Klar ist, dass der Bahnstrom/energiemix erheblichen THG-\r\nEinsparpotential hat und die Quotenanrechnung Anreize zur Senkung der THG-\r\nintensität des Bahnenergiemixes setzen würde. Gleichzeitig ist aus\r\nVerkehrswendesicht eine grundsätzliche Bahnfinanzierung anzustreben. Die\r\nEinahnnahmen aus der THG-Quote können nur ergänzend sein. Mit der Anrechnung\r\ndes Bahnstroms wäre RED-compliance leichter herzustellen.\r\nErsatzlose Streichung 37h BImSchG\r\n24. April 2024NABU/BMUV 12\r\nBegründung: Der Paragraf stellt eine einseitige Unterstützung der Inverkehrbringer\r\nvon Kraftstoffen dar und ist nicht mehr mit den angerechneten Strommengen durch\r\ndie sich durchsetzende Elektromobilität in Einklang zu bringen.\r\nWeitere Forderungen Schifffahrt\r\n24. April 2024NABU/BMUV 13\r\nAnrechnung von Landstrommengen auf die THG-Quote (>5 PJ)\r\nDiskussion: Multiplier für RFNBOs in der Schifffahrt über 1,5-fach hinaus\r\nAbkommen mit BE&NL, sich freiwillig zu verpflichten die e-Fuels-Quoten aus der\r\nFuel EU Maritime anzuheben (\"joint implementation of FEUM and REDIII through\r\nbinding renewable fuels targets for shipping“)\r\nAktuelle Trends zu Einsatz von biogenen Kraftstoffen I\r\n24. April 2024NABU/BMUV 14\r\nQuelle: Evaluations- und Erfahrungsbericht für das Jahr 2022 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung\r\nEntgegen der häufigen Annahme\r\nbiogene Kraftstoffe stammen\r\ninzwischen mehrheitlich aus\r\nAbfall- und Reststoffen:\r\nNach wie vor stammt mehr als die\r\nHälfte der biogenen Kraftstoffe\r\ndirekt vom Feld (Soja/Raps)\r\nAktuelle Trends zu Einsatz von biogenen Kraftstoffen II\r\n24. April 2024NABU/BMUV 15\r\nQuelle: Evaluations- und Erfahrungsbericht für das Jahr 2022 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Hintergrunddaten)\r\nDie Menge von Soja als\r\nAusgangsstoff nimmt\r\nexponentiell zu\r\nAktuelle Trends zu Einsatz von biogenen Kraftstoffen III\r\n24. April 2024NABU/BMUV 16\r\nQuelle: Evaluations- und Erfahrungsbericht für das Jahr 2022 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Hintergrunddaten)\r\nPOME (Palm Oil Mill\r\nEffluent):\r\nZunahme um den\r\nFaktor 4,5\r\n2022 der 45% der\r\n„fortschrittlichen\r\nKraftstoffe“"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005823","regulatoryProjectTitle":"Ambitionierte Umsetzung EU-Erneuerbare-Energien-RL in Deutschland im Verkehrssektor","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/47/73/386791/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180038.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME | 3. VO ZUR ÄNDERUNG DER 38. BIMSCHV\r\nSeit 1899 setzt sich der NABU für eine lebendige, artenreiche und widerstandsfähige Natur ein. Natur- und Artenschutz bedeuten dabei auch, die Ursachen für die schlechte Entwicklung von Ökosystemen als Ganze zu identifizieren und diese Treiber gezielt zu bekämpfen. Der NABU tritt dabei unter anderem dafür ein, dass die Belange des Natur- und Klimaschutzes im Verkehr maßgeblich Berücksichtigung finden und wertvolle Na-tur erhalten bleibt und wiederhergestellt wird, um der Biodiversitätskrise und dem Kli-mawandel Einhalt zu gebieten. Hierzu zählt auch, sich für eine Mobilitäts- und An-triebswende einzusetzen, die Anreize für klimaschädliche und ineffiziente Antriebstech-nologien und Kraftstoffe vermeidet.\r\nZusammenfassung der Stellungnahme:\r\nDie Aussetzung der Übertragbarkeit von Erfüllungsoptionen für THG-Quoten ist kein geeignetes Mittel, um die kombinierten Mindestanteile von sogenannten fortschrittli-chen Biokraftstoffen und erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs (RFN-BOs) einzuhalten. Zudem ist die gewählte Maßnahme mit erheblichen negativen Neben-effekten verbunden, die andere Maßnahmen nicht verursachen würden. Die vorgeschla-gene Änderung ist in dieser Form daher abzulehnen und zu modifizieren.\r\nIm Einzelnen:\r\nDie Bundesregierung ist besorgt, dass aufgrund der Übererfüllung aus den Vorjahren die kombinierten EU-Zielvorgaben für sogenannte fortschrittliche Biokraftstoffe und RFN-BOs nicht erreicht werden. Die EU-Zielvorgaben entsprechen Jahrespunktzielen, für de-ren Einhaltung eine Anrechnung von Erfüllungsoptionen aus den Vorjahren nicht mög-lich ist. Die vorliegende Verordnung schlägt daher vor, die in §37a Abs. 6 Satz 5 BImschG geregelte Übertragungsmöglichkeit von Erfüllungsoptionen ins kommende Quotenjahr für die Jahre 2024 und 2025 auszusetzen, um so einen Anreiz zu setzen, die Mengen in den Zieljahren selbst zu erreichen.\r\nStellungnahme des NABU zur dritten Verordnung zur Änderung der 38. Verordnung zur Durchfüh-rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV).\r\nKontakt\r\nNABU Bundesgeschäftsstelle\r\nBerlin, 11.10.2024\r\nLobbyregisternummer: R001667\r\nSTELLUNGNAHME | 3. VO ZUR ÄNDERUNG DER 38. BIMSCHV 2\r\nProblem: Anreiz von RFNBO-Kapazitäten für Flugverkehr und Schifffahrt\r\nDie Maßnahme der Bundesregierung scheint im Kern darauf abzuzielen, Produktionskapazitäten\r\nfür RFNBOs anzureizen, da die massive Übererfüllung im Fall der sogenannten\r\nfortschrittlichen Biokraftstoffe ausreichend Produktionskapazität auch in den kommenden\r\nvermuten lässt. Ein Aussetzen der Übertragbarkeit dieser übererfüllten Mengen\r\nwürde aufgrund der Marktdynamik lediglich zu einem weiteren Anreiz von Mengen\r\nfortschrittlicher Biokraftstoffe führen, anstatt RFNBOs anzureizen, da diese mit erheblich\r\nhöheren (Investitions-)kosten verbunden sind. Zudem erhöht die Maßnahme\r\nin dieser Form die Betrugswahrscheinlichkeit, weitere Kraftstoffe aus nativen Ölen, umdeklariert\r\nzu fortschrittlichen Biokraftstoffe, auf den deutschen Markt zu bringen. Sollte\r\nüber diese Regelung tatsächlich RFNBO-Kapazität angereizt werden, werden diese aufgrund\r\nder aktuellen Verkehrsträgerbegrenzung der THG-Quote im Straßenverkehr eingesetzt,\r\nwo es mit dem batterieelektrischen Auto klimafreundliche Erfüllungsoptionen\r\ngibt. Einen Anreiz für RFNBOs in der Schifffahrt und im Flugverkehr, wo diese in Ermangelung\r\nanderer Antriebstechnologien gebraucht werden, verfehlt die Maßnahme. In der\r\nSumme setzt die Maßnahme daher Fehlanreize und sorgt für negative Nebeneffekte.\r\nDer NABU schlägt daher folgende Alternativen vor:\r\nAbsenkung der Obergrenze für die Anrechenbarkeit von biogenen Kraftstoffen aus\r\nNahrungs- und Futtermittelpflanzen\r\nFür die Zielerreichung des kombinierten Mindestanteils an “fortschrittlichen” Biokraftstoffen\r\nund RFNBOs können Biokraftstoffe aus Abfall und Reststoffen, wie sie in Annex\r\nIX A der RED definiert sind, angerechnet werden. Zusätzliche Kraftstoffe dieser Art werden\r\nnur dann an die THG-Quote angerechnet, wenn die günstigeren konventionellen Biokraftstoffe\r\naus Nahrungs- und Futtermitteln ihre Obergrenze ausgeschöpft haben. Die\r\nBundesregierung kann mittels §37d Abs. 2 Nummer 7 BImSchG zusammen mit Artikel\r\n26 Absatz 1 der RED eine niedrigere Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe ansetzen\r\n(Senkung der 4,4%-Regelung in §13 Abs. 1 38. BImSchV). Dies hätte zur Folge, dass\r\nein höherer Anreiz besteht, die Gesamt-THG-Quotenverpflichtung vermehrt über sogenannte\r\nfortschrittliche Biokraftstoffe und RFNBOs zu erzielen. Der NABU setzt sich\r\nfür ein Ende der Nutzung von konventionellen biogenen Kraftstoffen ein, weil diese aufgrund\r\nvon indirekten Landnutzungsänderungen keinen Beitrag zum Klimaschutz darstellen,\r\nwas derzeit in ihrer Klimabilanz nicht berücksichtig wird. Diese Effekte betreffen\r\nseit der 2023 beschlossenen Erweiterung des Anhang IX der Erneuerbare Energien-\r\nRichtlinie (RED) auch sogenannte fortschrittliche Biokraftstoffe, weil zukünftig auch solche\r\nRohstoffe für „fortschrittliche“ Kraftstoffe nutzbar sind, die mit direktem Flächenverbrauch\r\neinhergehen (Zwischenfrüchte sowie Anbaufrüchte von stark degradiertem\r\nLand). Es ist entscheidend, dass der Einsatz der „fortschrittlichen“ Kraftstoffe auf das\r\nnachhaltig verfügbare Maß beschränkt wird. Diese Kraftstoffe stellen eine Nischenlösung\r\ndar und sollten entsprechend behandelt und nicht über die ohnehin schon überreizte\r\nNachfrage hinaus zusätzlich gefördert werden.\r\nRFNBO Mindestanteil von 1,2% im Schiffsverkehr\r\nRFNBOs können im Rahmen des kombinierten Mindestanteils Kraftstoffe nach Annex IX\r\nA der RED ersetzen und müssen bis 2030 selbst mindestens 1 % des Energieverbrauchs\r\nim Verkehrssektor decken. Der erwünschte Nachfrageeffekt der vorgeschlagenen Verordnung\r\nwäre auf den Straßenverkehr beschränkt, obwohl hier wesentlich effizientere\r\nAlternativen vorhanden sind. Investitionssicherheit für RFNBOs mit einem zielgerichteten\r\nEinsatz kann durch einen verpflichtenden RFNBO-Mindestanteil von 1,2% in der\r\nSTELLUNGNAHME | 3. VO ZUR ÄNDERUNG DER 38. BIMSCHV 3\r\nSchifffahrt für das Jahr 2030 bewirkt werden. In Artikel 25 Absatz 1 der RED werden\r\nMitgliedsstaaten angehalten, eine derartige Quote vorzuhalten. Die Schifffahrt kann die\r\nEU-Zielwerte leichter erreichen, denn sie profitiert darüber hinaus von einem weiteren\r\nMultiplikator von 1,5 (Artikel 27 Absatz 2 (e) Erneuerbaren-Energien-RL). Zur Vermeidung\r\nvon Marktinkonsistenzen ist eine RFNBO-Mindestquote in der Schifffahrt mit andern\r\neuropäischen Atlantik-Anrainerstaaten abzustimmen.\r\n§37h BImSchG ersatzlos streichen\r\nDie zu niedrig angesetzten Schwellenwerte im §37h BImSchG bewirken, dass die THGQuote\r\nals ganze angehoben werden muss. Der Anstieg im Stromverbrauch, wie er durch\r\ndas Mit-Maßnahmen-Szenario des Projektionsberichts abgeschätzt wird, könnte die vorgeschriebene\r\nTHG-Quote bis 2030 auf bis zu 44% anheben. Eine erhöhte THG-Quote bedeutet\r\nnicht automatisch mehr Klimaschutz, auch wenn dies von vielen Akteuren so\r\ndargestellt wird – denn die zur Auswahl stehenden Optionen zur Erfüllung der Quote\r\nsind längst nicht alle klimafreundlich und nachhaltig skalierbar. Um die EU-Zielwerte\r\neinzuhalten, ist eine stärkere Fokussierung auf RFNBOs erforderlich. Eine automatische\r\nQuotenerhöhung über den §37h BImSchG verhindert diese, weil er mehr problematische\r\nBiokraftstoffe anreizt. Der Paragraph ist daher ersatzlos zu streichen. Diese hätte den\r\npositiven Nebeneffekt, dass die klimafreundlichste Erfüllungsoption, die direkte Elektrifizierung,\r\ngestärkt wird und die THG-Quote hin zu einem dringend benötigtem Förderinstrument\r\nfür Elektromobilität entwickelt. Nach dem Ende des Umweltbonus ist die\r\nTHG-Quote eines der wenigen verbliebenen Instrumente zur Förderung der Elektromobilität.\r\nDerzeit profitieren von der THG-Quote im Wesentlichen nicht innovative Produktionspfade\r\nder Kraftstoffindustrie."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005824","regulatoryProjectTitle":"Einsatz für ambitioniertere Flottengrenzwerte Pkw auf EU-Ebene","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ae/70/318291/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270102.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesgeschäftsstelle\r\n\r\nJörg-Andreas Krüger\r\nPräsident\r\n\r\nTel.\t+49 (0)30.28 49 84-11 33\r\nFax\t+49 (0)30.28 49 84-31 00\r\nnabu-praesident@nabu.de\r\n\r\n\r\n\r\nBerlin, 13.06.2024\r\nBundeskanzleramt\r\nStaatssekretär \r\nHerr Dr. Jörg Kukies\r\n11012 Berlin\r\n\r\nSehr geehrter Herr Staatssekretär,\r\n\r\nunmittelbar nach der Europawahl haben EVP und FDP die Rückabwicklung von wichtigstem Instrument zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehr, den Pkw-Flottengrenzwerte, eingefordert. Dieser Schlingerkurs gefährdet das Ziel der Klimaneutralität und wäre ein herber Schlag für den Automobilstandort Deutschland, der sich gerade erst auf den Weg zur Elektromobilität gemacht hat. \r\n\r\nIch bitte Sie daher, die Unterstützung der Kanzlerpartei zur Präsidentschaft der Europäischen Kommission an folgende Bedingungen zu knüpfen: \r\n\r\n•\tBeibehaltung der aktuellen Regelung zu den Pkw-Flottengrenzwerten \r\n•\tBeibehaltung des Revisionszeitpunktes der Regulierung im Jahr 2026 \r\n\r\nIm Wettbewerb mit den USA und China sind die Pkw-Flottengrenzwerte die wichtigste industriepolitische Maßnahme der EU, um den Hochlauf der Elektromobilität voranzutreiben und dem vom Kanzler ausgerufenen 15 Millionen Ziel realistisch näher zu kommen. Durch die bestehende Regulierung investieren deutsche Hersteller Milliardensummen in Batterien, Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur in der gesamten EU. Die Verkäufe von E-Autos steigen europaweit und werden in den kommenden Jahren Marktanteile von über 20 Prozent erreichen. Daher sollte die nächste Revision der Regulierung wie geplant 2026 stattfinden, wenn diese Marktentwicklung vollzogen ist.\r\n\r\nDie IG Metall teilt meine Befürchtung, dass eine Rücknahme der Regulierung Investitionen und zukünftige Arbeitsplätze massiv gefährdet. Die Ziele sollten nicht geschwächt, sondern von einer starken Industriepolitik, auch für die Zulieferer, begleitet werden. Der Green Deal ist das wichtigste klimapolitische Vorhaben der EU und muss weiterentwickelt statt beschnitten werden. Ich bitten Sie, dies klar von der neuen EU-Kommissionspräsidentschaft einzufordern.  \r\n\r\nFür weitere Gespräche stehe ich jederzeit zur Verfügung. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\n\r\nJörg-Andreas Krüger NABU-Präsident\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005824","regulatoryProjectTitle":"Einsatz für ambitioniertere Flottengrenzwerte Pkw auf EU-Ebene","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5d/d7/318293/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270104.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Saskia Esken, sehr geehrter Lars Klingbeil,\r\nsehr geehrter Kevin Kühnert,\r\nsehr geehrte Mitglieder des SPD-Parteivorstands,\r\nbereits am Wahlabend hat die EVP angedroht, Europas wichtigstes Instrument zur\r\nReduzierung von CO2-Emissionen im Verkehr, die Pkw-Flottengrenzwerte, rückabwickeln zu\r\nwollen. Die FDP hat ebenfalls die Rücknahme des Verbrenner-Kompromisses als rote Linie\r\nfür ihre Zustimmung zur Kandidatur Ursula von der Leyens genannt. Dies würde das Klima\r\nund den Automobilstandort Deutschland nachhaltig gefährden.\r\nEs kommt daher darauf an, dass die SPD an ihrem Zukunftsplan einer sozial-ökologischen\r\nTransformation festhält und sich nicht von Partikularinteressen beeindrucken lässt. Wir bitten\r\nSie eindringlich, Ihre Unterstützung zur Präsidentschaft der Europäischen Kommission an\r\nfolgende Bedingungen zu knüpfen:\r\n• Beibehaltung der aktuellen Regelung zu den Pkw-Flottengrenzwerten\r\n• Beibehaltung des Revisionszeitpunktes der Regulierung im Jahr 2026\r\nIm Wettbewerb mit den USA und China sind die Pkw-Flottengrenzwerte Europas wichtigste\r\nindustriepolitische Maßnahme, um den Hochlauf der Elektromobilität voranzutreiben. Die\r\nbestehende Regulierung ist der Grund, warum Hersteller und Mitgliedstaaten\r\nMilliardensummen in Batterien, Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur in der gesamten EU\r\ninvestieren. Die Regulierung infrage zu stellen, würde all diese Investitionen und damit\r\nzukünftige Arbeitsplätze gefährden. Die IG Metall teilt diese Befürchtung, da die Hersteller\r\nauf langfristige und stabile Perspektiven angewiesen sind. Statt die Ziele für 2035 zu\r\nschwächen, sollte sie von einer starken Industriepolitik, auch für die Zulieferer, begleitet\r\nwerden. Der Green Deal ist das wichtigste klimapolitische Vorhaben der EU und muss\r\nweiterentwickelt statt beschnitten werden.\r\nDie Verkäufe von E-Autos sind im letzten Jahr europaweit um ein Drittel gestiegen und\r\nwerden voraussichtlich bis 2025, wenn das neue CO2-Ziel in Kraft tritt, einen Marktanteil von\r\nmindestens 20 Prozent erreichen. Die momentan wirkenden Marktdynamiken in Europa sind\r\naufgrund der 5-Jahres-CO2-Ziele nicht ungewöhnlich. Ab Ende dieses Jahres werden\r\ndarüber hinaus viele preisgünstigere europäische EV-Modelle auf den Markt kommen. Dies\r\nwird Elektromobilität auch für Normalverdienende attraktiver machen und somit den Hochlauf\r\nbeschleunigen. Daher sollte die nächste Revision der Regulierung wie geplant 2026\r\nstattfinden, wenn diese Marktentwicklung vollzogen ist. Es wäre fatal, nun erneut bei\r\ndeutschen Verbrauchern und vor allem bei Herstellern für Verunsicherung zu sorgen. Wir\r\nbitten Sie daher, dies klar von der neuen EU-Kommissionspräsidentschaft einzufordern.\r\nFür weitere Gespräche stehen wir jederzeit zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nJörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND e.V\r\nJürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe\r\nKerstin Haarmann, VCD Bundesvorsitzende\r\nSebastian Bock, Geschäftsführer Transport & Environment Deutschland\r\nBerlin, den 13.6.2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005830","regulatoryProjectTitle":"Erhalt von Naturschutzstandards bei Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/99/ae/314317/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260027.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"RED III & WindSeeG:\r\nWie gelingt Offshore-Wind naturverträglich?\r\nDr. Anne Böhnke-Henrichs, stellv. Leiterin Meeresschutz\r\nFoto: NABU/Andreas Fußer\r\nDienstag, 25. Juni 2024 2\r\nCredits: S. Gust\r\nCredits: Martin Elsler\r\nZentrale Regelungen\r\n▪ Bei Bedarf Ausweisung von Beschleunigungsgebieten\r\n▪ Dort Wegfall der UVP-Pflicht\r\n▪ Spielräume erlauben Verzicht auf Beschleunigungsgebiete und\r\ndamit Erhalt der UVP, wenn Ausbauziele auch so erreicht werden\r\n➢ Diese Situation trifft auf Deutschland zu!\r\n➢ Flächenentwicklungsplan (FEP) auf Ausbauziele ausgerichtet\r\nund übererfüllt diese sogar mit allen Umweltprüfungen:\r\n➢ 50 GW bis 2035 statt geforderten 40 GW\r\n➢ ausreichend Vorlaufzeiten zwischen Flächenvergabe und\r\nInbetriebnahme\r\n➢ Fazit: Für Offshore Wind wegen bewährtem Planungssystem\r\nkein Regelungsbedarf für Beschleunigungsgebiete\r\nRED III und Offshore Wind\r\nFoto: F. Derer\r\nFoto: NABU/Christoph Kasulke\r\nDienstag, 25. Juni 2024 3\r\nCredits: S. Gust\r\nCredits: Martin Elsler\r\n▪ Verpflichtung zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten,\r\ndamit weiträumige Abschaffung der UVP\r\n▪ Starke Beschneidung des Begriffs Umweltauswirkungen für\r\nBeschleunigungsgebiete: nur Erhaltungsziele Natura 2000-Gebiete\r\nund besonders geschützte Arten\r\n▪ Zusätzlich Wegfall der artenschutzrechtlichen Prüfung und der\r\nFFH-Verträglichkeitsprüfung\r\n▪ Anforderung fehlt, dass Minderungsmaßnahmen einen guten\r\nökologischen Zustand ermöglichen müssen\r\nRED III - Referentenentwurf\r\nFoto: F. Derer\r\nFoto: NABU/Christoph Kasulke\r\nDienstag, 25. Juni 2024 4\r\nCredits: S. Gust\r\nCredits: Martin Elsler\r\n➢ stark überschießende Umsetzung ohne Bedarf\r\n➢ Widerspruch zu Grundsatz der 1:1-Umsetzung von Europarecht\r\n➢ Fehlende Transparenz in Gesetzesbegründung: Verstoß gegen\r\ngemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien und gegen\r\nGesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates\r\n➢ Verstoß gegen Koalitionsvertrag: Energiewende ohne Abbau\r\nökologischer Schutzstandards\r\n➢ Fehlende Kohärenz mit EU Umweltrecht (Widerspruch zu\r\nErwägungsgrund 45 der ursprünglichen RED-Fassung; EUKOM\r\nschließt Wegfall artenschutzrechtlicher Prüfung explizit aus)\r\n➢ Diese rechtlichen Widersprüche machen gerichtliche Überprüfung\r\nnotwendig\r\n➢ Verzögerung und Unsicherheit statt Beschleunigung\r\nReferentenenttwurf – Fazit\r\nFoto: F. Derer\r\nFoto: NABU/Christoph Kasulke\r\nDienstag, 25. Juni 2024 5\r\nCredits: S. Gust\r\nCredits: Martin Elsler\r\nFoto: F.Derer\r\nFoto: NABU/Christoph Kasulke\r\nBalance für Klima und Meere\r\n• Wahrung der Verhältnismäßigkeit: Kein Bedarf für\r\nBeschleunigung zu Lasten der Meere\r\n• Erhalt des bewährten Planungs- und\r\nNaturschutzrechts\r\n• Schnelligkeit durch bewährte, eingespielte Prozesse\r\nRED III & WindSeeG:\r\nWie gelingt Offshore-Wind naturverträglich?\r\nPodiumsdiskussion mit Katrin Uhlig, Astrid Damerow, Bengt Bergt, Olaf in der Beek und Kim Detloff\r\nFoto: NABU/Andreas Fußer"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005830","regulatoryProjectTitle":"Erhalt von Naturschutzstandards bei Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/34/2f/314319/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260034.pdf","pdfPageCount":13,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"RED III und Marine Raumordnung\r\nGrüne Meeresschutzgruppe\r\nDominik Auch, Officer for marine spatial planning and offshore wind\r\nBild: NABU/A.Fußer\r\nDonnerstag, 04.04.2024Treffen Grüne Meeresschutzgruppe 2\r\nDie RED III\r\nEU-Ebene:\r\n• RED III soll Möglichkeit schaffen ausreichend Beschleunigungsflächen für nationale\r\nKlimaschutzziele auszuweisen\r\n Starker Eingriff in Naturschutzstandards, aber…\r\nDonnerstag, 04.04.2024Treffen Grüne Meeresschutzgruppe 3\r\nDie RED III\r\nEU-Ebene:\r\n• RED III soll Möglichkeit schaffen ausreichend Beschleunigungsflächen für nationale\r\nKlimaschutzziele auszuweisen\r\n• Die Aussetzung der artenschutzrechtlichen Prüfung sollte nur in Ausnahmefällen und\r\nnur für Netz- und Speicherprojekte vorgenommen werden\r\n• Es soll einheitlich hohes Arten- und Naturschutzniveau erhalten bleiben\r\n• „Die Kohärenz zwischen den Zielen dieser Richtlinie und dem sonstigen Umweltrecht\r\nder Union sollte sichergestellt werden“\r\n• Minderungsmaßnahmen müssen einen guten ökologischen Zustand oder gutes\r\nökologisches Potenzial ermöglichen\r\nDonnerstag, 04.04.2024Treffen Grüne Meeresschutzgruppe 4\r\nDie RED III und ihre Umsetzung in Deutschland\r\nEU-Ebene vs. Deutschland\r\n• RED III soll Möglichkeit schaffen ausreichend Beschleunigungsflächen für nationale\r\nKlimaschutzziele auszuweisen\r\n• DE: Statt KANN-Regelung wird daraus ein MUSS, UVP nur in speziellen Bereichen!\r\nDonnerstag, 04.04.2024Treffen Grüne Meeresschutzgruppe 5\r\nDie RED III und ihre Umsetzung in Deutschland\r\nEU-Ebene vs. Deutschland\r\n• RED III soll Möglichkeit schaffen ausreichend Beschleunigungsflächen für nationale\r\nKlimaschutzziele auszuweisen\r\n• DE: Statt KANN-Regelung wird daraus ein MUSS, UVP nur in speziellen Bereichen!\r\n• Die Aussetzung der artenschutzrechtlichen Prüfung sollte nur in Ausnahmefällen und\r\nnur für Netz- und Speicherprojekte vorgenommen werden\r\n• DE: Auch die Artenschutzrechtliche Prüfung wird gestrichen (mit Ausnahmen)\r\nDonnerstag, 04.04.2024Treffen Grüne Meeresschutzgruppe 6\r\nDie RED III und ihre Umsetzung in Deutschland\r\nEU-Ebene vs. Deutschland\r\n• RED III soll Möglichkeit schaffen ausreichend Beschleunigungsflächen für nationale\r\nKlimaschutzziele auszuweisen\r\n• DE: Statt KANN-Regelung wird daraus ein MUSS, UVP nur in speziellen Bereichen!\r\n• Die Aussetzung der artenschutzrechtlichen Prüfung sollte nur in Ausnahmefällen und\r\nnur für Netz- und Speicherprojekte vorgenommen werden\r\n• DE: Auch die Artenschutzrechtliche Prüfung wird gestrichen (mit Ausnahmen)\r\n• Dennoch soll einheitlich hohes Arten- und Naturschutzniveau erhalten bleiben\r\n• „Die Kohärenz zwischen den Zielen dieser Richtlinie und dem sonstigen Umweltrecht\r\nder Union sollte sichergestellt werden“\r\n• Minderungsmaßnahmen müssen einen guten ökologischen Zustand oder gutes\r\nökologisches Potenzial ermöglichen\r\nDonnerstag, 04.04.2024Treffen Grüne Meeresschutzgruppe 7\r\nWas sind die Folgen des Überschießens?\r\n• Zunehmende Rechtsunsicherheit -> Bekenntnis der Branche zu UVPs (Brief, Parl. Event)\r\n• Abkehr von einheitlich hohem EU Arten- und Naturschutzniveau\r\n• Verlust der kumulativen Folgeabschätzung\r\n• SUP baut nur auf bestehenden Daten auf, hat\r\nwenig Detailschärfe und lässt keine\r\nwissensbasierte aktuelle Ableitung von\r\nNebenbestimmungen zu\r\nPeschko et al. 2024\r\nDonnerstag, 04.04.2024Treffen Grüne Meeresschutzgruppe 8\r\nWas sind die Folgen des Überschießens?\r\n• Zunehmende Rechtsunsicherheit -> Bekenntnis der Branche zu UVPs (Brief, Parl. Event)\r\n• Abkehr von einheitlich hohem Arten- und Naturschutzniveau\r\n• Verlust der kumulativen Folgeabschätzung\r\n• SUP baut nur auf bestehenden Daten auf, hat\r\nwenig Detailschärfe und lässt keine\r\nWissensbasierte aktuelle Ableitung von\r\nNebenbestimmungen zu\r\n• Bündelung aller Entscheidungskompetenzen\r\nbeim BSH bedeutet massiven\r\nInteressenkonflikt\r\n68% der Trottellummen in Deutscher AWZ\r\nvon Habitatverlust betroffen Peschko et al. 2024\r\nDonnerstag, 04.04.2024Treffen Grüne Meeresschutzgruppe 9\r\nWelche Beschleunigungswirkung ist zu erwarten?\r\n• Der Flächenentwicklungsplan ermöglicht Integration von UVP in den Ablauf\r\n• Es gibt keine Fälle von Verzögerungen durch UVPs im Offshore-Bereich\r\n• BSH meldet erhebliche Verzögerung (1-2 Jahre) von Inbetriebnahme einzelner\r\nWindparks durch fehlende Konverterplattformen\r\n• Fazit: Wir entfernen uns von Naturschutzzielen, obwohl es keinen Effekt hat und sich die\r\nEnergiebranche dagegen ausspricht!\r\nDonnerstag, 04.04.2024Treffen Grüne Meeresschutzgruppe 10\r\nWelche Stellschrauben sollten bewegt werden?\r\n• Es braucht keine Beschleunigungsgebiete in Deutschland\r\n• Falls unbedingt an der Ausweisung von Beschleunigungsflächen festgehalten wird,\r\nsollte diese basierend auf einem Sensitivity mapping seitens des BfNs umgesetzt\r\nwerden!\r\n• Dennoch sollte in Beschleunigungsgebieten die Möglichkeit zu einer UVP geboten\r\nwerden und diese zeitlich integrierbar sein!\r\n• Die artenschutzrechtliche Prüfung sollte erhalten bleiben!\r\n• Das Bekenntnis zu EU-Naturschutzzielen sollte betont werden!\r\n• Die Überbauung von §30-(BNatSchG)-Biotopen sollten bei Netzanbindungsprojekten\r\ngemieden werden!\r\nMarine Raumordnung (MRO)\r\nSollte gemäß EU-Raumordnungsrichtlinie (2014/89/EU) einen Ökosystemansatz verfolgen\r\nGrundlegend sollte der schlechte Umweltzustand (MSRL) von Nord- und Ostsee ein Zeichen\r\nsein, den Naturschutz zu stärken.\r\nStatt Nutzungen zu reduzieren, ermöglicht die MRO 2021 weitere Nutzungsintensivierung\r\n• Perspektivisch öffnet die MRO Schutzgebiete für Offshore-Windenergie\r\n• Anpassungen und Auswirkungen des Klimawandels nicht berücksichtigt\r\n• Der Ökosystemansatz wird nicht ausreichend angewendet\r\n• Keine Pufferzonen zwischen Schutzgebieten und Wirtschaftsvorrang\r\n• Keine Kumulative Abschätzung menschlichen Handelns\r\n11Treffen Grüne Meeresschutzgruppe Donnerstag, 04.04.2024\r\nMarine Raumordnung (MRO)\r\n12Treffen Grüne Meeresschutzgruppe Donnerstag, 04.04.2024\r\nAspekte des Birdlife Assessments:\r\nhttps://www.birdlife.org/wp-content/\r\nuploads/2022/06/Birdlife-Maritime\r\n-Spatial-Plan-Technical-report_\r\nweb.pdf\r\nMarine Raumordnung (MRO)\r\nWas muss umgesetzt werden:\r\n• Der Ökosystemansatz muss konsequent umgesetzt werden\r\n• Die Verknüpfung mit der MSRL muss verstärkt werden und diese bestärkt werden\r\n• Flächen mit striktem Schutz müssen festgelegt und raumwirksam verankert werden\r\n• Wiederherstellungsflächen müssen festgelegt und raumwirksam verankert werden\r\n• Das Parlament sollte in die Abstimmung zum Raumordnungsprozess eingebunden sein\r\n• Keine Offshore-Windparks in Schutzgebieten\r\n13Treffen Grüne Meeresschutzgruppe Donnerstag, 04.04.2024\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005830","regulatoryProjectTitle":"Erhalt von Naturschutzstandards bei Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/aa/2d/314321/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260042.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutschland hat etwa 45 Prozent seiner Meeresflächen unter Schutz gestellt. Dazu gehören drei\r\nWattenmeer-Nationalparks in der Nordsee und zwei Nationalparks in den Küstengewässern\r\nMecklenburg-Vorpommerns, aber auch sechs marine Naturschutzgebiete in der sogenannten\r\nausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), dem Gebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der\r\nKüste. Mit dieser Flächenausweisung hat Deutschland das 30-Prozent-Ziel des Übereinkommens\r\nüber die biologische Vielfalt (engl. CBD) bereits erfüllt. Gleichzeitig wurde das übergeordnete\r\nZiel des guten Umweltzustands nach EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie für die deutschen\r\nMeeresgebiete verfehlt. Um dem voranschreitenden Verlust der Biodiversität in Nord- und Ostsee\r\nentgegenzuwirken und die Ökosystemleistungen der Meere zu erhalten, hat sich die Bundesre-\r\ngierung in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, 10 Prozent der AWZ gemäß EU-Biodiversitäts-\r\nstrategie streng zu schützen, d. h. Zonen frei von schädlicher Nutzung auszuweisen. Doch wo\r\nsollen diese Gebiete liegen und anhand welcher Kriterien können diese streng geschützten Berei-\r\nche ausgewählt werden?\r\nWas bedeutet strenger Schutz?\r\nNach Empfehlung der Europäischen Kommission1 sollen „streng geschützte“ Bereiche\r\nsogenannte „non-intervention-areas“ sein, in den nur sehr wenige ausgewählte\r\nTätigkeiten stattfinden sollen. Bestenfalls dienen diese, den Zustand der Meeresnatur zu\r\nverbessern. Daraus leitet sich für den NABU ab, dass in streng geschützten Gebieten alle\r\nextraktiven und lebensraumverändernden Aktivitäten ausgeschlossen werden müssen.\r\nSomit dürfen nur solche menschlichen Aktivitäten stattfinden, die dem Schutz-, oder\r\nder für den Schutz notwendigen wissenschaftlichen Forschung dienen bzw. dem Öko-\r\nsystem und seinen Funktionen in keiner Weise schaden. Nutzungen wie Fischerei, Roh-\r\nstoffabbau, Schifffahrt, Windenergieausbau und andere sind somit nicht vereinbar mit\r\ndem Ziel streng geschützter Meeresgebiete.\r\nDer NABU unterstützt seit Jahren die Forderung, dass die Hälfte der Weltmeere ge-\r\nschützt werden sollte, um den fortschreitenden Verlust mariner Arten und Lebensräume\r\naufzuhalten. Daraus leitet sich die Forderung ab, dass mindestens 50 Prozent der Mee-\r\nresschutzgebiete frei von jeglicher schädlichen Nutzung sein müssen.\r\n1 siehe: https://environment.ec.europa.eu/system/files/2022-01/SWD_guidance_protec-\r\nted_areas.pdf\r\nStrenger Schutz in der deutschen Ausschließlichen\r\nWirtschaftszone der Nord- und Ostsee\r\nDiskussionsbeitrag und Flächenvorschläge des NABUs\r\nKontakt\r\nNABU-Bundesgeschäftsstelle\r\nDr. Kim Cornelius Detloff\r\nLeiter Meeresschutz\r\nTel. 030.28 49 84-16 26\r\nE-Mail: kim.detloff@NABU.de\r\nProjektbüro Meeresschutz\r\nDaniela Herrmann\r\nWissenschaftliche Mitarbeiterin\r\n+ 49 (0)162.2050373\r\ndaniela.herrmann@NABU.de\r\nThorsten Werner\r\nWissenschaftlicher Mitarbeiter\r\n+ 49 (0)174.18 32 645\r\nthorsten.werner@NABU.de\r\nFlächenvorschläge in der deutschen AWZ\r\nMethodik und Vorgehensweise\r\nUm ökologisch besonders wertvolle Gebiete für den strengen Schutz zu beschreiben, hat\r\nder NABU eine vergleichbare Methodik zur Studie für den ökosystembasierten Ausbau\r\nder Offshore-Windenergie2 angewendet. Dabei wurde das Programm QGIS genutzt. In-\r\nnerhalb der ausgewiesenen Natura-2000-Meeresschutzgebiete der AWZ wurden Verbrei-\r\ntungs- und Dichtedaten verschiedener geschützter und für das Ökosystem bedeutender\r\nArten und Lebensräume dargestellt. Es ist zu beachten, dass die zu Grunde liegenden\r\nZeiträume der Datenerhebung sich z.T. unterscheiden. Im nächsten Schritt wurden aus\r\nder Überlagerung der Daten biologische Hotspots identifiziert, die zu einem Flächenan-\r\nteil von mindestens 50 Prozent der Fläche der Schutzgebiete in der AWZ zusammenge-\r\nführt wurden.\r\nDatengrundlage\r\nSeevogelvorkommen:\r\nArten: Stern- und Prachttaucher, Trottellumme, Tordalk, Gryllteiste, Basstölpel,\r\nEissturmvogel, Eis-, Trauer- und Samtente, Zwerg- und Dreizehenmöwe, Herings-,\r\nMantel- und Silbermöwe.\r\nAnalyseverfahren: Modellierte Dichten (siehe Mercker et al. 2021) aus dem Seevogel-\r\nmonitoring des Bundesamts für Naturschutz (BfN) 2011-2016, 1x1 km Raster aggregiert\r\nauf 10x10 km.\r\nSchweinswalvorkommen:\r\nNordsee: Verbreitung von Schweinswalsichtungen basierend auf Daten des BfN, Trans-\r\nformation der Rasterdaten in Shapefiles (Punkte), Sichtungen pro Punkt reichen von\r\n0–10 Individuen, Frühjahr 2014–2018; Sommer 2014, 2015, 2016, 2018; keine Daten für\r\nHerbst und Winter, aggregiert auf 10x10 km.\r\nQuelle: https://geodienste.bfn.de/schweinswalmonitoring?lang=de\r\nOstsee: Anwesenheit von Schweinswalen basierend auf ausgebrachten PODs an ausge-\r\nwählten Stationen. Daten des BfN aus dem Jahr 2015.\r\nQuelle: https://geodienste.bfn.de/c-pod?lang=de\r\nRiffe, Sandbänke und Schlickgründe:\r\nBenthische Lebensräume der Nordsee und Ostsee, Datensatz des BfN von 2018:\r\nhttps://www.govdata.de/web/guest/daten/-/details/benthische-lebensraume-nordsee\r\nBeschreibung der Flächen\r\nDie ausgewählten streng zu schützenden Gebiete liegen in den sechs deutschen Meeres-\r\nschutzgebieten der AWZ der Nord- und Ostsee. Dabei wurden zwei Flächenkategorien\r\nunterschieden: Die Kategorie „strenger Schutz“ wurde grundsätzlich für naturschutz-\r\nfachliche „Hotspots“ ausgewiesen. Das betrifft Flächen in allen drei Nordseeschutzgebie-\r\nten sowie in der Ostsee im Gebiet Pommersche Bucht – Rönnebank. Die zweite Kategorie\r\nbetrifft „ökologisch bedeutsame Gebiete“, die zwar als naturschutzfachlicher Hotspot\r\nqualifiziert sind, in denen aber durch den Seeverkehr kein strenger Schutz umsetzbar\r\nscheint. Das betrifft die Schutzgebiete „Fehmarnbelt“ und „Kadetrinne“ in der Ostsee.\r\nBeide (in den Karten rot markierten Gebiete) haben neben einem streng geschützten Ar-\r\nteninventar zusätzliche Funktion als Migrationskorridor und Trittstein und sollten als\r\nbesonders wertvolle Gebiete besonders geschützt werden. Allerdings führen Schifffahrts-\r\nrouten durch diese Gebiete, die nicht bzw. nur sehr eingeschränkt verlegt oder neu ge-\r\nordnet werden können. Daher sind diese Bereiche nicht kompatibel mit der Definition\r\nstreng geschützter Gebiete. Hier braucht es ergänzende Schutz- oder\r\n2 siehe: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/offshore-wind-\r\nparks/33162.html\r\nZonierungskonzepte und gezielte schutzgutbezogene Maßnahmen, um gefährdete Arten\r\nund Lebensräume wiederherzustellen bzw. zu erhalten.\r\nAlle für den „strengen Schutz“ ausgewählten Gebiete zeichnen sich durch einzigartige\r\nLebensraumkomplexe aus, in denen sich wichtige Gebietsfunktionen der Arten, Dichte-\r\nzentren und geschützte Biotope überlagern.\r\nDie Doggerbank als gewaltige Sandbank ist charakterisiert durch eine arten- und indivi-\r\nduenreiche Lebensgemeinschaft am Meeresboden und ist zugleich wichtiger Lebens-\r\nraum für Fische, Seevögel und Schweinswale. Das Sylter Außenriff zeichnet sich durch\r\neinen einzigartigen Biotopkomplex aus Riffen, Kies-, Grobsand- und Schillflächen (KGS)\r\nund eine nährstoff- und fischreiche Meeresströmung aus und ist aufgrund der hohen\r\nBiodiversität Hotspot für Schweinswale und Seevögel. Auch im Borkum Riffgrund findet\r\nsich durch die einmalige Verzahnung von Riffen und Sandbänken eine artenreiche Le-\r\nbensgemeinschaft am Meeresboden, die ebenfalls ein wichtiges Nahrungsgebiet für\r\nSchweinswale ist. Hier soll die ausgestorbene Europäische Auster wieder heimisch wer-\r\nden. In der Ostsee finden sich im Schutzgebiet Pommersche Bucht-Rönnebank die größ-\r\nten zusammenhängenden küstenfernen Riffgebiete; die im Schutzgebiet gelegene\r\nOderbank hat als Nahrungs- Überwinterungs-, Mauser- und Rastgebiet herausragende\r\nBedeutung für Seevögel und ist für die vom Aussterben bedrohte Schweinwalpopulation\r\nder zentralen Ostsee ein wichtiges Rückzugsgebiet im Winter.\r\nAktivitäten und strenger Schutz\r\nJede als bedingt gegebene Aktivität bedarf einer Einzelfallbetrachtung, alle anderen\r\nbetrachtet der NABU in streng geschützten Gebieten als ausgeschlossen.\r\nAktivität Kompatibilität\r\nmit strengem Schutz\r\nBedingungen für Ausnahmen\r\nKommerzielle Fischerei Ausgeschlossen Ggf. geschwindigkeitsreduzierte Durchfahrt erlaubt\r\nFreizeitfischerei Ausgeschlossen --\r\nAbbau von Rohstoffen Ausgeschlossen --\r\nMotorbetriebener\r\nWassersport\r\nAusgeschlossen --\r\nVeränderung des Meeresbodens Ausgeschlossen --\r\nErrichtung künstlicher Inseln und\r\nBauten\r\nAusgeschlossen --\r\nTourismus Ausgeschlossen --\r\nBau von Energieanlagen (Wind,\r\nWelle, Solar)\r\nAusgeschlossen --\r\nInfrastrukturprojekte (Pipeline- und\r\nKabel-Verlegung, Bau von\r\nPlattformen, Tunnelbau etc.)\r\nAusgeschlossen Ausnahmen sind existierende Kabel oder Pipelines, da\r\nder betriebsbedingte Schaden für das Ökosystem\r\ngering ist.\r\nJagd Ausgeschlossen --\r\nSchifffahrt (kommerziell,\r\ninkl. Fährbetrieb)\r\nAusgeschlossen Ggf. Einzelfalllösung bei fehlenden Möglichkeiten des\r\nRe-Routings (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzung)\r\nAquakultur Ausgeschlossen --\r\nWeiterer Wassersport\r\n(Segeln, Tauchen etc.)\r\nBedingt gegeben Ggf. Durchfahrt erlaubt\r\nBildung und Aufklärungsarbeit Bedingt gegeben --\r\nMilitär Bedingt gegeben Ggf. geschwindigkeitsreduzierte Durchfahrt erlaubt,\r\nsaisonale Beschränkungen notwendig\r\nForschung Nach Schutzzweck Monitoring und Evaluation von Schutz- und Erhaltungs-\r\nmaßnahmen möglich\r\nGebietsvorschläge des NABUs\r\nEinzelkarten Nordsee\r\nSeevögel Schweinswale Lebensräume\r\nEinzelkarten Ostsee\r\nSeevögel Schweinswale Lebensräume\r\nFazit\r\nDie Einrichtung und Umsetzung streng geschützter Bereiche in den deutschen Meeres-\r\nschutzgebieten ist ein notwendiger Schritt, den andauernden Verlust der biologischen\r\nVielfalt vor unseren Küsten aufzuhalten. Nur so kann Deutschland den internationa-\r\nlen und europäischen Verpflichtungen nachkommen. Neben den hier skizzierten Flä-\r\nchen in der deutschen AWZ stehen die Länder vor der gleichen Herausforderung im\r\nKüstenmeer (12-Seemeilenzone). Hier sind bereits biologisch besonders bedeutsame\r\nGebiete als Nationalparks beschrieben, jedoch ohne explizit ausreichend große nut-\r\nzungsfreie Flächen zu definieren.\r\nNeben der Gebietsauswahl und Beschreibung braucht es eine rechtliche Absicherung\r\ndes 10-Prozent-Ziels. Eine nationale gesetzliche Regelung zum strengen Schutz muss\r\ndabei weit über die Anforderungen der FFH-Richtlinie und der Meeresstrategie-Rah-\r\nmenrichtlinie hinausgehen. Sie muss nutzungsfreie Flächen fordern, nicht nur einen\r\npauschalen Verweis enthalten, sondern konkret ausformuliert sein. Neben Anpassun-\r\ngen der Schutzgebietsverordnungen wären zum Beispiel eine Novellierung der §§ 56\r\nund 57 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder zusätzliche Festlegungen im Raum-\r\nordnungsgesetz denkbar. Aktuell erarbeitet das BfN im Auftrag des Bundesumweltmi-\r\nnisteriums eine eigene streng geschützte Flächenkulisse für die AWZ, die mit anderen\r\nRessorts noch in dieser Legislatur abgestimmt und umgesetzt werden soll."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005830","regulatoryProjectTitle":"Erhalt von Naturschutzstandards bei Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/41/da/314323/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260045.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"March 2024\r\n1\r\nCharting the Course for a Sustainable\r\nOffshore Future\r\nCalling for joint political action on climate and biodiversity\r\ngoals after the 2024 EU elections\r\nThe Offshore Coalition for Energy and Nature (OCEaN) is committed to addressing\r\nthe intertwined challenges of climate change and biodiversity loss. We recognise\r\nthe urgent need for Europe to expand offshore wind capacity while preserving and\r\nrestoring marine ecosystems. Our coalition, comprised of NGOs, wind industry\r\nactors, and electricity grid operators, is dedicated to ensuring that this expansion\r\ncontributes positively to both the environment and society.\r\nIn light of the upcoming EU elections, OCEaN calls for the following actions to be\r\nprioritised and implemented. These actions are integral to our collective mission\r\nand intend to chart a sustainable course for the future of offshore wind and grids,\r\nand therefore must be reflected in the new mandates given to our leaders. We must\r\nseize this moment to amplify our efforts, achieve climate and energy goals, and\r\nensure that our seas and their ecosystems are given the protection they require.\r\nWe emphasise the need for comprehensive regional and sea basin planning to\r\nensure the harmonious integration of offshore wind development, grid\r\ninfrastructure, and nature conservation. This approach must also include effective\r\ncollaboration with non-EU members, acknowledging that environmental and social\r\nsustainability and energy security are shared transnational challenges. Regional\r\ncooperation organisations at the sea basin level must be empowered with robust\r\ngovernance structures and increased financial and human resources to enable\r\neffective marine conservation and sustainable use of the sea.\r\n1 Champion Sea Basin Planning\r\nMember States and the European Commission are urged\r\nto lead in regional cooperation\r\nMarch 2024\r\n2\r\nAn ecosystem-based approach is vital to manage human activities in a manner that\r\nensures the long-term health and resilience of ecosystems upon which we depend.\r\nThe effective use of Maritime Spatial Planning (MSP) is essential to balance human\r\nactivities at sea and reduce impacts on nature. MSP can facilitate the identification\r\nof suitable areas for energy infrastructure, while minimising negative impacts and\r\npromoting positive environmental and social outcomes. It should be informed by\r\ntools like sensitivity mapping and socio-economic assessments for a balanced and\r\nsustainable use of marine spaces. We call for comprehensive sea basin planning\r\nframeworks that integrate both electricity generation and ecological preservation,\r\nrecognising the interconnectedness of species and habitats. This includes\r\nexpanding and improving connectivity of Marine Protected Areas (MPAs),\r\nsupporting nature in and around generation sites, and adopting a holistic basin-\r\nwide strategy for biodiversity.\r\nEuropean Member States (MSs) must rigorously enforce Environmental Directives\r\nand Laws. Given the substantial size and potential environmental impacts of\r\noffshore wind infrastructure, it is essential that Environmental Impact Assessments\r\nfor each offshore wind project are executed comprehensively to aim for minimal\r\necological disruption. This adherence serves a dual purpose: it safeguards the\r\nenvironment and concurrently facilitates the deployment of renewable energy by\r\nreducing uncertainty for project developers. In addition, the timely implementation\r\nof the newly adopted EU Nature Restoration Law will also be crucial. This law should\r\nbe closely aligned with climate goals, integrated in the MSP process, supported by\r\ntransboundary cooperation, and ensure ecological connectivity across regions.\r\nStakeholder engagement processes, a mandatory element of many environmental\r\nlaws and other regulations, are fundamental for a just transition. Offshore wind and\r\ngrid projects need to be accompanied by the meaningful involvement of coastal\r\ncommunities, as the construction and operation of energy infrastructure can be\r\nintrusive. Therefore, ongoing efforts from developers to refine their engagement\r\nprocesses and contributions to local communities should be scaled up and\r\nsupported by MSs and the European Commission.\r\n2 Implement Ecosystem-based Approach\r\nMember States are urged to reduce impacts of human\r\nactivities on nature\r\n3 Champion Effective Environmental Law\r\nImplementation\r\nMembers States are urged to ensure compliance with\r\nenvironmental law\r\nMarch 2024\r\n3\r\nWe emphasise the importance of incorporating sustainability and socio-ecological\r\ncriteria in both the pre-qualification and award/competitive phases of offshore wind\r\nauctions. This approach ensures that projects are evaluated not just on economic\r\ngrounds but also on their ecological, social, and technical innovation contributions.\r\nThe use of non-price criteria can contribute to preserving the competitiveness of\r\nEuropean industries and ensure that projects are implemented with high socio-\r\necological standards. The alignment of these criteria to global labour and\r\nenvironmental standards, such as the OECD guidelines on responsible business\r\nconduct, is essential for a socially just and ecologically sustainable offshore wind\r\ndevelopment.\r\nWe encourage collaboration across sectors for a renewable energy transition at sea\r\nthat contributes to the achievement of a nature-positive future. This includes\r\navoidance and minimisation of adverse ecological impacts, scaling up innovative\r\nNature-Inclusive Design solutions, and harmonising methods for measuring\r\nbiodiversity impact and benefits. Further promoting a centralised collection of long-\r\nterm environmental data – in cooperation with research institutes, civil society, and\r\nthe private sector – can enable the sharing of knowledge and costs, ensure data\r\navailability, support adaptive management, and reduce risks for project developers\r\nand permitting authorities. Measures taken to restore and enhance nature should\r\nalso be coordinated at sea basin level to ensure coherence and allow for action at a\r\nmore ecologically relevant scale.\r\nOCEaN Members commit to collaborative and sustainable solutions\r\nOCEaN reaffirms its commitment to finding solutions that balance energy\r\ninfrastructure development with nature protection. We are ready to contribute\r\nto initiatives that promote sustainable offshore development and ensure the\r\nhealth of our seas and marine biodiversity.\r\n4 Ensure the Inclusion of Socio-Ecological Criteria in\r\nOffshore Developments\r\nMember States are urged to systematically integrate non-price\r\ncriteria in offshore wind auctions to increase projects’\r\nsustainability\r\n5 Collaborate for Nature-Positive Infrastructure\r\nMember States and the European Commission are urged to\r\nbuild synergies between industry, academia, and NGOs"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005830","regulatoryProjectTitle":"Erhalt von Naturschutzstandards bei Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/20/a8/314325/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260060.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"NABU-Bundesgeschäftsstelle · Charitéstraße 3 · 10117 Berlin\r\nNABU – Naturschutzbund\r\nDeutschland e.V.\r\nCharitéstraße 3\r\n10117 Berlin\r\nTelefon +49 (0)30.28 49 84-0\r\nFax +49 (0)30.28 49 84-20 00\r\nNABU@NABU.de\r\nwww.NABU.de\r\nGeschäftskonto\r\nBank für Sozialwirtschaft\r\nIBAN DE06 3702 0500 0008 0518 00\r\nBIC BFSWDE33XXX\r\nUSt-IdNr. DE 155765809\r\nSpendenkonto\r\nBank für Sozialwirtschaft\r\nIBAN DE65 3702 0500 0008 0518 05\r\nBIC BFSWDE33XXX\r\nDer NABU ist ein staatlich anerkannter\r\nNaturschutzverband (nach § 63 BNatSchG)\r\nund Partner von Birdlife International.\r\nSpenden und Beiträge sind steuerlich\r\nabsetzbar. Erbschaften und Vermächtnisse\r\nan den NABU sind steuerbefreit.\r\nSehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages,\r\nliebe Kolleginnen und Kollegen,\r\nder Umbau unseres fossilen Energiesystems ist alternativlos, doch drängt der notwendige Ausbau erneuerbarer Energien im Falle der Nord- und Ostsee in stark überlastete Ökosysteme. In verschiedenen Runden haben wir uns bereits über unsere Sorgen um die aktuellen Beschleunigungsbemühungen der Bundesregierung im Prozess zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) ausgetauscht. Dafür möchten wir uns bedanken.\r\nDie europäische Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED III) ermöglicht den Mitgliedsstaaten tiefe Einschnitte in geltendes Naturschutzrecht. So können Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) in ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten entfallen, um die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie zu erreichen. Deutschland geht jedoch weit darüber hinaus. Obwohl der Flächenentwicklungsplan (FEP) 2023 nachweist, dass die im Koalitionsvertrag der Bunderegierung formulierten Ausbauziele bis 2030 erreicht werden können, will der vom Bundeskabinett verabschiedete WindSeeG-Entwurf neben der UVP auch die artenschutzrechtliche Prüfung für alle Windenergieprojekte abschaffen. Damit gingen unverzichtbare Daten, das einzige Instrument kumulativer Folgenabschätzung und die Möglichkeit zur Entwicklung von Minderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen in den zukünftigen Windparks verloren.\r\nIn einem gemeinsamen Brief haben bereits Naturschutzverbände und Windenergiebranche darauf hingewiesen, dass der geplante Abbau von Umweltstandards ein Fehler wäre, nicht zur Beschleunigung von Projekten, sondern zu Investitions- und Rechtsunsicherheiten führen würde. Mehr Informationen dazu sind der angehängten Stellungnahme des NABU zu entnehmen.\r\nRED III gibt vor, in der nationalen Umsetzung die Kohärenz mit geltenden Naturschutz-Verpflichtungen sicherzustellen. indem ökologisch sensitive Areale Flächen von der Beschleunigung ausgenommen werden. Entsprechend sorgfältig muss daher eine Identifikation und Ausweisung\r\nAn Mitglieder des Deutschen Bundestages\r\nBundesgeschäftsstelle\r\nDr. Kim Cornelius Detloff\r\nLeiter Meeresschutz\r\nStellv. Leiter Fachbereich Naturschutzpolitik\r\nTel. +49 +49-030.28 49 84-1626\r\nKim.Detloff@NABU.de\r\nBerlin, 7. Dezember 2023\r\nSchutz ökologisch sensibler Meeresflächen bei der Umsetzung RED III\r\nNils Möllmann\r\nSeite 2/2\r\nentsprechender Beschleunigungsflächen vorbereitet sein. Das vom Bundesamt für Naturschutz geförderte Projekt NaMaRo (Begleitforschung und Strategieberatung für eine starke Nachhaltigkeit der marinen Raumordnung in der deutschen AWZ) hat den Auftrag, grundlegende Sensitivitätskarten für Beschreibung unverzichtbarer Naturschutzflächen und möglicher Beschleunigungsflächen zu beschreiben und diese in die marine Raumplanung einzubringen. Ein unverzichtbarer Schritt zur Sicherstellung einer naturverträglichen Energiewende auf See. Vorläufige Ergebnisse zeigen, dass es auch außerhalb von Meeresschutzgebieten und in durch den FEP festgelegten Vorranggebieten der Offshore-Windenergie ökologisch unverzichtbare Flächen gibt, die vom Ausbau der Windenergie ausgenommen werden müssen, um europäische und nationale Naturschutzziele nicht zu gefährden.\r\nWir bitten Sie, die überschießende Umsetzung von RED III durch die Bundesregierung kritisch zu hinterfragen. Schaffen Sie den rechtlichen Rahmen, fundierte Empfehlungen für eine ökosystembasierte Raumplanung zu erarbeiten und halten Sie am etablierten Planungssystem mit strategischer Umweltprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtlicher Prüfung fest. Durch den Abbau von Umweltstandards wird sich kein Windrad früher drehen, aber Naturschutzkonflikte sind vorprogrammiert.\r\nGanz aktuell sollen mit dem sogenannten Solarpaket bereits in der kommenden Woche nahezu alle Flächen des FEP 2023 zu Beschleunigungsflächen nach RED III werden. Damit greift die Bundesregierung nicht nur wissenschaftlichen Erkenntnissen vor, sondern führt auch den Beteiligungsprozess von Bundestag und Bundesrat zum WindSeeG ad absurdum.\r\nDie ökologischen Folgen eines großflächigen Ausbaus der Windenergie auf See sind heute kaum absehbar. Dies zu untersuchen und abzuschätzen ist Aufgabe von NaMaRo. Lehnen Sie voreilige und unnötige Offshore-Regelung im Solarpaket und im WindSeeG ab. Folgen Sie den Empfehlungen der Wissenschaft, des Naturschutzes und der Windenergiebranche selbst und erhalten zumindest optional das etablierte Planungssystem mit UVP und artenschutzrechtlicher Prüfung. Sehr gern stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005830","regulatoryProjectTitle":"Erhalt von Naturschutzstandards bei Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d1/74/314327/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260066.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Kommentierung der geplanten Beschleunigung der\r\nOƯshore-Windenergie über REDIII und Solarpaket\r\nIm Rahmen der nationalen RED III-Umsetzung und des Solarpakets soll der Ausbau der\r\nOƯshore-Windenergie in Deutschland gefördert werden, indem Beschleunigungsgebiete ohne\r\nUmweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und artenschutzrechtliche Prüfung ausgewiesen werden.\r\nDies stößt auf Kritik von Naturschutzverbänden, aber auch der OƯshore-Branche. Warum?\r\nDie RED III setzt einen engen Rahmen, um den Ausbau der Erneuerbaren europarechtskonform\r\nzu beschleunigen. Doch die nationale Umsetzung per WindSeeG-Novelle schießt weit darüber\r\nhinaus, ohne dass dafür rechtliche ÖƯnungsklauseln vorliegen. Vielmehr sieht die RED III eine\r\nPrüfung für weitergehende Maßnahmen vor, um EU-einheitliche Regeln sicherzustellen\r\n(Erwägungsgrund 16). Damit bricht der aktuelle WindSeeG-Entwurf mit dem übergeordneten Ziel\r\ndes einheitlichen europäischen Arten- und Naturschutzniveaus. Gleichzeitig verstößt der\r\naktuelle Entwurf des WindSeeG gegen den Vorsatz des Koalitionsvertrages, den Ausbau\r\nerneuerbarer Energien ohne den Abbau von Umweltstandards voranzutreiben.\r\nNachfolgende Aspekte sind hervorzuheben:\r\n Laut RED III sollen Staaten ausreichend Beschleunigungsflächen ausweisen, um nationale\r\nKlimaschutz- und Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen. Diese Anforderung hat\r\ndas Solarpaket mit dem neuen §8a WindSeeG dahingehend unterlaufen, dass abgesehen von\r\neiner Ausnahme alle OƯshore-Flächen des Flächenentwicklungsplans (FEP) 2023 zu\r\nBeschleunigungsflächen erklärt wurden. Und das, obwohl das Ziel nach RED III „Erreichung\r\nder nationalen Ausbauziele“ über den gültigen FEP unter Einhaltung geltender\r\nUmweltstandards abgesichert ist, es keinen Bedarf für eine Neuregelung gibt. Im Ergebnis\r\ndürfen nun auch ökologisch unverzichtbare Areale ohne Umweltprüfungen überbaut werden,\r\nwas der RED III klar widerspricht und Konflikte mit dem europäischen und nationalen\r\nNaturschutzrecht provoziert.\r\n Der über das Solarpaket eingeführte §8a WindSeeG ist im Rahmen der WindSeeG-Novelle zu\r\nüberarbeiten. Die RED III gibt lediglich die Möglichkeit („kann“-Formulierung), bis zum 21. Mai\r\n2024 bereits national beschleunigte Flächen als Beschleunigungsflächen im Sinne der RED III\r\nfestzulegen. Derartige Flächen gibt es auf See nach FEP nicht. §8a steht in Widerspruch zu\r\nEuroparecht. Als Mindestanforderung muss der §8a auf noch nicht bebaute Flächen\r\nbeschränkt und müssen insbesondere die Flächen N-11, N-12, N-13 und O-2.2 in die Liste\r\nder Ausnahmen aufgenommen werden, denn sie sind naturschutzfachlich äußerst kritisch.\r\nAußerdem muss die Möglichkeit geschaƯen werden, die Flächenkulisse des §8a im\r\nRahmen der FEP-Fortschreibung fachlich zu evaluieren und zu korrigieren, denn die RED\r\nIII fordert, Beschleunigungsgebiete auf Grundlage von Sensibilitätskarten auszuweisen.\r\nDiese gibt es noch nicht.\r\n Der Kabinettsentwurf beschränkt die Prüfung erheblicher Umweltauswirkungen bei\r\nAusweisung von Beschleunigungsgebieten auf die Erhaltungsziele und geschützte Arten nach\r\n§7 Abs. 1 Nr. 9 bzw. §7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG (Ziele der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie)\r\nund weicht damit von der Vorgabe RED III ab. Diese Einschränkung nach §5 Abs 2a ist zu\r\nstreichen. Vielmehr müssen für eine ökosystembasierte Folgenabschätzung sämtliche\r\nVerpflichtungen u.a. auch der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der EU-\r\nBiodiversitätsstrategie berücksichtigt werden.\r\n Anders als im Referentenentwurf vorgesehen, ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)\r\nfür alle Projekte des Windenergieausbaus auf See beizubehalten. Schon die optionale UVP-\r\nStreichung nach EU-Notverordnung wurde in der Praxis nicht genutzt. Die OƯshorewind-\r\nBranche selbst hat sich mehrfach und öƯentlich im Sinne der Planungs- und\r\nInvestitionssicherheit für das bestehende System und für das Beibehalten der UVP\r\nausgesprochen. Die UVP ist in Deutschland zeitlich gut in den FEP-Prozess integriert. Eine\r\nzukünftige Mindestanforderung wäre eine Opt-In Lösung zur Durchführung einer UVP im\r\nWindSeeG, um die Qualität der Genehmigung zu erhalten.\r\n Die artenschutzrechtliche Prüfung und habitatschutzrechtliche Prüfung ist auch in\r\nBeschleunigungsflächen beizubehalten. Eine AbschaƯung steht im Widerspruch zur\r\nRegelung in RED III. Die europäische Kommission erläutert explizit, dass nur in\r\nAusnahmefällen und nur für Netz- und Speicherprojekte eine Aussetzung der\r\nartenschutzrechtlichen Prüfung umgesetzt werden kann. Nr. 3 § 70a Abs. 2 WindSeeG ist\r\nentsprechend zu streichen. Ebenso muss die Aufhebung der artenschutzrechtlichen\r\nPrüfung in §70b korrigiert werden. Anpassungen sind auch im Energiewirtschaftsgesetzes zu\r\ntreƯen (§ 43n Abs. 1 Punkt 3.).\r\n Der 8-Kilometer PuƯerradius zu Schutzgebietsflächen nach Kabinettsentwurf in §5 2b ist zu\r\nbegrüßen, aber wurde durch eine vorgezogene Ausweisung von Beschleunigungsflächen\r\nnach § 8a WindSeeG im Solarpaket ausgehebelt. Hier muss nachjustiert werden.\r\n Eine Harmonisierung von Beschleunigungsbemühungen und Naturschutzverpflichtungen\r\nwäre zu erreichen, indem naturschutzfachliche Aspekte (u.a. die Sensitivitätskartierung und\r\ndie Festlegungen nach §5 Abs. 2b über die Beschleunigungsgebiete) im Einvernehmen mit\r\nder zuständigen Fachbehörde, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) umzusetzen sind.\r\nEine Benehmensregel greift zu kurz.\r\nAbschlussbemerkung\r\nIn seiner derzeitigen Fassung ist die geplante Gesetzesänderung ein Verfahren, dass nicht\r\nbeschleunigt, sondern auf Kosten der Natur rechtliche Unsicherheiten schaƯt. Die\r\nüberschießende nationale Umsetzung der EU-Vorgaben von REDIII konterkariert die notwendige\r\nHarmonisierung von Klima- und Naturschutzmaßnahmen. Das bisherige Planungs- und\r\nGenehmigungssystem für den Ausbau der OƯshore-Windenergie ist anerkannt, rechtssicher und\r\nvon hoher Qualität. Nicht der andauernde Abbau von Umweltstandards hat eine\r\nbeschleunigende Wirkung – im Gegenteil, sondern die tatsächlichen Herausforderungen liegen\r\nin einem mit dem Zubau von Windenergieanlagen harmonisierten Netzausbau, einer\r\nverbesserten Hafeninfrastruktur im Rahmen eines nationalen Hafenkonzepts sowie Maßnahmen\r\nder Digitalisierung und der Ausbildung von Fachkräften."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005830","regulatoryProjectTitle":"Erhalt von Naturschutzstandards bei Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6e/86/314329/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260083.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Umweltstandards und Rechtssicherheit beim Ausbau der Offshore-Windenergie erhalten\r\naktuell debattieren Bundestag und Bundesrat über den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur\r\nUmsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG). Für die\r\nnoch anstehenden Beratungen bitte ich Sie um Ihre Unterstützung, Umweltstandards und Rechtssicherheit\r\nbeim Ausbau der Offshore Windenergie zu erhalten.\r\nMehrere Akteure, vom Umweltausschuss des Bundesrates, über die Windenergie-Branche bis zum\r\nNaturschutz eint die Befürchtung, dass der Gesetzentwurf mit Beschleunigungsgebieten für die Windenergie\r\nauf See zwar das richtige Ziel verfolgt, aber die falschen Hebel bedient. Deutschland hat viel Erfahrung beim\r\nOffshore-Ausbau gesammelt und ein transparentes, klug abgestimmtes Planungs- und\r\nGenehmigungssystem etabliert, dass den Ausbau der Offshore Windenergie wirkungsvoll steuert, die\r\nQualität des Zubaus sichert und das Erreichen gesetzlicher Ausbauziele garantiert. Diese Vorreiterrolle gilt es\r\nbeizubehalten.\r\nDurch die geplanten Änderungen des WindSeeG aber drohen Rechtsunsicherheiten, Projektverzögerungen\r\nund naturschutzfachliche Konflikte. Etwa die unzulässige Einschränkung des Prüfumfangs der strategischen\r\nUmweltprüfung (SUP) ist nicht europarechtskonform. Auch die Übertragung der materiellrechtlichen\r\nVerantwortung auf die Einzelprojekte erfüllt uns mit Sorge. Denn ein angepasstes WindSeeG setzt\r\nEuroparecht nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie nicht außer Kraft, aber beseitigt die Instrumente, um\r\nderen Einhaltung rechtzeitig zu überprüfen und abzusichern.\r\nAngesichts von Hochwassern, Waldbränden und Hitzewellen im Meer, aber auch in Zeiten von erstarktem\r\npolitischem Populismus kann sich Deutschland verschleppte Klimaschutzziele ebenso wenig leisten wie\r\nLegislativprozesse, die einer europa- oder verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würden. Daher\r\nbitte ich Sie herzlich, folgende Aspekte in ihrer Bundestagsfraktion und fraktionsübergreifend zu erörtern.\r\nDeutschlands Vorreiterrolle beim naturverträglichen Offshore-Ausbau absichern\r\n• Nach RED III sollen Staaten Beschleunigungsflächen ausweisen, um nationale Klimaschutz- und\r\nAusbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen. Dieses Ziel ist über den gültigen\r\nFlächenentwicklungsplan Offshore (FEP) abgesichert. Es besteht so kein Bedarf für eine Neuregelung.\r\n• Anders als vorgesehen, sollte die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für alle Projekte des\r\nWindenergieausbaus auf See beibehalten werden. UVPs gliedern sich ohne Verzögerung in das etablierte\r\nGenehmigungssystem ein. Die Offshorewind-Branche selbst hat sich öffentlich im Sinne der Planungs-\r\nund Investitionssicherheit für das bestehende System und für das Beibehalten der UVP ausgesprochen.\r\nEine zukünftige Mindestanforderung wäre die Opt-In Lösung einer freiwilligen UVP, doch auch das würde\r\nUmweltstandards unnötig absenken.\r\n• Die RED III sieht für Offshore-Vorhaben eine Genehmigungsfrist von 24 Monaten vor. Deutschland ist\r\nschon heute schneller, es gelten Fristen von 18 Monaten. Diese Fristen müssen für alle Flächen\r\nbeibehalten werden (§ 69 Abs. 4), um dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine\r\nseriöse Prüfung und rechtssichere Genehmigung zu ermöglichen. Das wäre auch eine\r\nGrundvoraussetzung für eine Opt-In Lösung. Eine auf 12 Monate verkürzte Genehmigungsfrist würde\r\nwegen fehlender Netzanbindung nicht zu einer schnelleren Inbetriebnahme von Windparks führen.\r\nUmweltstandards europarechts- und RED III-konform gestalten\r\n• Die RED III definiert enge Voraussetzungen für die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, in denen\r\nAbweichungen von geltenden Umweltstandards europarechtskonform wären. Die artenschutzrechtliche\r\nPrüfung ist danach auch in Beschleunigungsflächen beizubehalten, ihre Streichung sieht die RED III nicht\r\nvor.\r\n• Der letzte Satz in § 70a Abs. 2 Nr. 3 des Kabinettsbeschlusses weist das BSH an, Auswirkungen auf die\r\nErhaltungsziele von Natura 2000-Schutzgütern und besonders geschützte Arten als Versagungsgrund\r\nNICHT zu betrachten. Das wäre europarechtswidrig und verschiebt die materiellrechtliche Verantwortung\r\nund Risiken auf die Vorhabenträger. Auch hier muss die Aufhebung der artenschutzrechtlichen Prüfung in\r\n§70b korrigiert werden. Anpassungen sind darüber hinaus im Energiewirtschaftsgesetzes zu treffen (§ 43n\r\nAbs. 1 Punkt 3.).\r\nBeschleunigungsflächen dort, wo die Natur es erlaubt\r\n• Der über das Solarpaket eingeführte § 8a WindSeeG ist zu überprüfen. Die RED III erlaubt nur, bereits\r\nnational beschleunigte Flächen als Beschleunigungsflächen zu übernehmen. Derartige Flächen gibt es\r\nnach FEP nicht. § 8a steht so im Widerspruch zu Europarecht und den engen Anforderungen der RED III.\r\nWie dringlich hier Änderungen sind, zeigt der aktuelle Entwurf des FEP. Dort werden die §8a-Flächen\r\nbereits dargestellt, bevor die nationale RED III-Umsetzung abgeschlossen ist. Hier drohen\r\nVerwaltungsprozesse das parlamentarische Verfahren zu überholen.\r\nAn folgenden Punkten sollte nachjustiert werden: Als Mindestanforderung muss der § 8a auf Flächen\r\nbeschränkt werden, für die heute bereits eine positive Eignungsprüfung vorliegt. Insbesondere müssen\r\ndie Nordsee-Flächen N-11, N-12, N-13 in die Liste der Ausnahmen aufgenommen werden, denn sie sind,\r\nwie eine Studie des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten zeigt, naturschutzfachlich äußerst kritisch.\r\n• In § 8a muss die Möglichkeit geschaffen werden, die beschleunigte Flächenkulisse im Rahmen der FEP-\r\nFortschreibung fachlich zu evaluieren und zu korrigieren, denn die RED III fordert,\r\nBeschleunigungsgebiete auf Grundlage von Sensibilitätskarten auszuweisen. Diese werden in aktuellen\r\nForschungsprojekten erarbeitet und liegen in den wenigen Monaten vor.\r\nAngesichts der hier skizzierten naturschutzfachlichen und europarechtlichen Konflikte bitten wir Sie,\r\nkonkrete Änderungsanträge zur Kabinettsfassung des WindSeeG zu unterstützen. Die Meere sind mit ihren\r\nnatürlichen Funktionen unsere starken Verbündeten in der Klimakrise. Bitte setzen Sie das mit einer\r\nüberschießenden Umsetzung von RED III in der deutschen Nord- und Ostsee nicht aufs Spiel."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005830","regulatoryProjectTitle":"Erhalt von Naturschutzstandards bei Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0c/58/314331/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260086.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Berlin, den 04.06.2024\r\nVorschläge für einen naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windenergie\r\nUmweltschutzstandards in den Genehmigungsverfahren beibehalten\r\nDer Ausbau der Offshore-Windenergie ist unerlässlich, um der Klimakrise entgegenzutreten.\r\nGleichermaßen gilt es jedoch, den Ausbau naturverträglich, also ohne die Abkehr von\r\nUmweltschutzstandards zu gewährleisten. Dies ist ein Prinzip, das bereits im Koalitionsvertrag\r\nfestgehalten wurde.\r\nDie Bundesregierung hat Ende März den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-\r\nSee-Gesetz (WindSeeG) beschlossen, mit dem die europarechtlichen Vorgaben der EU-Erneuerbaren-\r\nRichtlinie (RED III) umgesetzt werden sollen. Vorgesehen ist unter anderem, dass in den\r\nGenehmigungsverfahren auf ausgewiesenen Beschleunigungsflächen Umweltverträglichkeitsprüfungen\r\n(UVP) für Offshore-Windenergieprojekte entfallen. Stattdessen werden die Umweltauswirkungen\r\nlediglich im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung und eines sog. Überprüfungsverfahrens\r\n(„Screening“) überschlägig überprüft.\r\nDiese Änderungen des WindSeeG schwächen aus Sicht der zeichnenden Unternehmen und\r\nNaturschutzverbände eine mit der Natur in Einklang stehende Energiewende. Denn die UVP hat sich\r\ninsbesondere im Bereich der Offshore-Windkraft als ein Instrument bewährt, das eine vorausschauende\r\nprojektspezifische und kumulative Abschätzung potenzieller Umweltauswirkungen ermöglicht. Eine\r\nwichtige Rolle dabei spielen flächenspezifische Daten, wie sie im Rahmen der Basisaufnahme nach dem\r\nvom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vorgegebenen Standard (StUK4) für die UVP\r\nerhoben werden. Diese Daten sind einerseits ein wichtiger Ansatzpunkt für Vermeidungs-, Minderungs-\r\nund Kompensationsmaßnahmen sowie andererseits eine wichtige Grundlage für die Entwicklung einer\r\nmöglichst naturverträglichen Planung für einen Offshore-Windpark.\r\nAm 16. Mai ist der WindSeeG-Entwurf in erster Lesung im Bundestag behandelt worden – wir brauchen\r\nalso zeitnah Lösungen: Wie kann die RED III im Sinne eines naturverträglichen Offshore-Ausbaus in\r\nnationales Recht umgesetzt werden?\r\nAbsichern von Umweltstandards\r\n1. Die Anpassung des WindSeeG muss auf einen Abbau von Umweltstandards verzichten und\r\nsollte dafür die vorhandenen Spielräume der RED III für einen Erhalt der UVP-Pflicht nutzen.\r\nDenn ein verkürztes bzw. vereinfachtes Genehmigungsverfahren auf Kosten der\r\nUmweltstandards führt nicht zu einer Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-\r\nWindenergie. Nicht das Genehmigungsverfahren, sondern die LieferkeƩe der Offshore-\r\nKomponenten und der Ausbau der Infrastruktur sind die limiƟerenden Faktoren.\r\n2. Eine Strategische Umweltprüfung allein sichert etablierte Umweltstandards nicht ab, da im\r\nmarinen Raum die notwendigen flächenspezifischen Umweltdaten oŌ nicht ausreichend\r\nvorhanden sind. Daher sollte mindestens die Möglichkeit zur freiwilligen UVP in der\r\nWindSeeG-Änderung gegeben sein, wobei das die etablierten Umweltstandards bereits\r\ndeutlich absenken würde. Vorhabenträger sollten die Möglichkeit haben, zukünŌig eine UVP\r\nin das Genehmigungsverfahren einzubringen. Dieses Recht sollte durch eine Verpflichtung\r\ndes BSH abgesichert werden, diese Unterlagen im Rahmen des Überprüfungsverfahrens\r\neinzubeziehen.\r\n3. Der Verzicht auf eine artenschutzrechtliche Prüfung für Offshore-Flächen ist in der RED III\r\nnicht vorgeschrieben. Um notwendige Umweltdaten erfassen und bewerten zu können\r\nsowie damit die Einhaltung des Artenschutzrechts sicherzustellen, sollte deshalb auch die\r\nWindSeeG-Änderung die artenschutzrechtliche Prüfung beibehalten.\r\nUmwandlung in Beschleunigungsgebiete an zentrale Voruntersuchung knüpfen\r\n4. Mit Verabschiedung des Solarpakets ist die Umwandlung von fast allen im FEP 2023\r\nausgewiesenen Flächen in Beschleunigungsgebiete erfolgt. Aus Sicht der zeichnenden\r\nUnternehmen und Naturschutzverbände muss die Umwandlung von\r\nBeschleunigungsgebieten auf einer möglichst guten flächenspezifischen Datengrundlage\r\nbasieren. Gemäß der RED III sind Beschleunigungsflächen nicht in sensiblen Gebieten\r\nauszuweisen – deshalb müssen diese ökologisch sensiblen Flächen definiert werden. Der\r\nneue §8a WindSeeG-E darf eine Umwandlung in Beschleunigungsgebiete nur dort zulassen,\r\nwo eine zentrale Voruntersuchung vom BSH zu einer Eignungsfeststellung führte."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005830","regulatoryProjectTitle":"Erhalt von Naturschutzstandards bei Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e7/e4/315721/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260140.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1Sensitivität von Seevögeln gegenüber Offshore-Windparks in der deuschen Nordsee\r\nDer Ausbau erneuerbarer Energien wird weltweit als Maßnahme\r\nzur Verlangsamung des menschengemachten Klimawandels ge-\r\nfördert. Die Nutzung der Windenergie auf dem Meer durch Off-\r\nshore-Windparks (OWP) spielt dabei in vielen Gebieten der Erde\r\neine wichtige Rolle. Durch diese starken Eingriffe in die Meeres-\r\nökosysteme kommt es zu Konflikten zwischen Klimaschutz und\r\nNaturschutz.\r\nEin solcher Konflikt besteht gegenwärtig in der deutschen\r\nNordsee: Eine starke Nutzung durch den Menschen erfolgt bereits\r\nseit Jahrzehnten, beispielsweise durch die Fischerei, die Schiff-\r\nfahrt sowie die Öl- und Gasförderung in angrenzenden Meeres-\r\ngebieten. Aktuell wird die Nutzung dieses Gebietes im Rahmen\r\nder Energiewende massiv intensiviert. Die von menschlichen\r\nNutzungen beanspruchte Fläche ist während der letzten Jah-\r\nre durch den Bau zahlreicher OWP bereits deutlich angestiegen\r\nund wird in den kommenden Jahrzehnten aufgrund der Planung\r\nvieler weiterer, noch deutlich größerer OWP sehr stark zuneh-\r\nmen. Im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) wurde durch\r\ndie Bundesregierung festgelegt, dass die Leistung von aktuell 8\r\nGW auf mindestens 70 Gigawatt (GW) im Jahr 2045 steigen soll.\r\nDie für den OWP-Ausbau aktuell ausgewiesenen Flächen entspre-\r\nchen knapp einem Fünftel der deutschen Ausschließlichen Wirt-\r\nschaftszone (AWZ) der Nordsee.\r\nSensitivität von Seevögeln gegenüber Offshore-Windparks in der\r\ndeutschen Nordsee – Grundlagen für einen Ausbau der Offshore-\r\nWindenergienutzung, der die Natur so wenig wie möglich schädigt\r\nGleichzeitig befinden sich die Populationen vieler Seevogel-\r\narten in der gesamten Nordsee in einem schlechten Erhaltungs-\r\nzustand, wie jüngst im Quality Status Report 2023 des Meeres-\r\nschutzabkommens OSPAR festgestellt wurde (Dierschke et al.\r\n2023). Die Bestände vieler Seevögel gehen zurück (Dierschke et\r\nal. 2022), und der Fortpflanzungserfolg vieler Arten ist so niedrig,\r\ndass weitere starke Rückgänge zu erwarten sind (Frederiksen et\r\nal. 2022). Menschliche Nutzungen beeinträchtigen und gefährden\r\nSeevögel in vielfältiger Weise (Bildstein et al. 2017, Dias et al. 2019,\r\nDierschke et al. 2023). Durch eine Steigerung der Nutzungsinten-\r\nsität ist eine weitere Verschlechterung des Zustands von Seevö-\r\ngeln zu erwarten. Deutschland hat sich jedoch im Rahmen inter-\r\nnationaler Abkommen und Richtlinien (u.a. Vogelschutzrichtlinie\r\n2009/147/EG, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2008/56/EG,\r\nOSPAR-Konvention) dazu verpflichtet, einen guten Zustand von\r\nSeevögeln und anderen Bestandteilen des (marinen) Ökosystems\r\nzu erhalten bzw. zu erreichen.\r\nUm eine weitere Verschlechterung des Zustands der Mee-\r\nresumwelt zu vermeiden und einen Ausbau der Windenergie zu\r\ngestalten, der die Natur möglichst wenig schädigt, sind Kennt-\r\nnisse über das Vorkommen und die Sensitivität von marinen Or-\r\nganismen eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Die wissen-\r\nschaftliche Arbeit des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten\r\nZusammenfassung:\r\n1. In der gesamten Nordsee sind die Populationen von Seevogelarten in einem schlechten Erhaltungszustand: Die Bestände nehmen ab,\r\ndie Fortpflanzungsrate ist zu niedrig für eine Bestandserholung (OSPAR Quality Status Report 2023).\r\n2. Mehrere der 20 regelmäßig in der deutschen Nordsee vorkommenden Seevogelarten meiden Offshore-Windparks weiträumig und\r\nverlieren dadurch einen Teil ihres Lebensraumes.\r\n3. Die vom DDA neu erstellte Sensitivitätskarte basiert auf dem Vorkommen von Seevögeln und ihrer durch Lebensraumverlust be-\r\ndingten Empfindlichkeit gegenüber Offshore-Windparks (OWP). Sie zeigt, wo die Errichtung von OWP im Konflikt zum Artenschutz\r\nsteht. Besonders großes Konfliktpotential besteht im Norden der deutschen Nordsee durch den aktuell von der Bundesregierung ge-\r\nplanten Ausbau der Windenergienutzung.\r\n4. Wenn der Ausbau der Windenergienutzung auf See wie geplant umgesetzt wird, werden mehrere Seevogelarten einen starken Le-\r\nbensraumverlust in der deutschen Nordsee erleiden.\r\n5. Die erwarteten Lebensraumverluste wirken den von Deutschland im internationalen Rahmen (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Vo-\r\ngelschutzrichtlinie, OSPAR-Konvention) mitgetragenen Zielen, den Zustand der Meere und seiner Ökosysteme zu verbessern, entge-\r\ngen.\r\n6. Um die Folgen des großflächigen Ausbaus der Offshore-Windenergienutzung zu messen und zu verstehen, ist es unerlässlich, auch\r\nkünftig bei allen Projekten eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen und eine wissenschaftliche Begleitung sicher-\r\nzustellen. Daraus resultierende Daten ermöglichen insbesondere bei kumulativer Betrachtung eine umfassende Folgenabschätzung\r\nsowie die Entwicklung geeigneter Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.\r\n7. Der große Flächenbedarf der OWP macht es angesichts weiterer in der deutschen Nordsee stattfindenden Aktivitäten (vor allem Fi-\r\nscherei, Schifffahrt) unmöglich, die für Seevögel auftretenden Lebensraumverluste zu kompensieren.\r\n8. Insbesondere Planungsgebiete mit einer hohen Sensitivität gegenüber dem Ausbau der Offshore-Windenergienutzung sollten im\r\nRahmen der Umsetzung der RED III, in der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans sowie der marinen Raumordnung umfas-\r\nsend evaluiert und nicht beschleunigt werden.\r\n9. Minderungsmaßnahmen sollten u.a. eine Zurückstellung sensitiver Flächen und nutzungsfreie Räume als Ausweichgebiete für See-\r\nvögel umfassen.\r\n2\r\n(DDA), des Forschungs- und Technologiezentrums (FTZ) der Chri-\r\nstian-Albrechts-Universität zu Kiel und anderer Institute und Ar-\r\nbeitsgruppen soll helfen, den Konflikt zwischen Klimaschutz und\r\nNaturschutz zu entschärfen.\r\nSeit ca. 35 Jahren wird das Seevogelvorkommen in der deut-\r\nschen Nordsee mit Hilfe von Zählungen vom Schiff und vom\r\nFlugzeug aus erfasst. Seit 2008 geschieht dies im Rahmen des Bi-\r\nodiversitätsmonitorings des Bundesamtes für Naturschutz (Bor-\r\nkenhagen et al. 2023). Die erhobenen Daten erlauben es, Verände-\r\nrungen des Vorkommens im Jahresverlauf und über die Jahre zu\r\ndokumentieren. Auf diese Weise lässt sich herausfinden, welche\r\nGebiete besonders bedeutsam für Seevögel sind. Außerdem kön-\r\nnen auf Basis dieser Informationen auch die Effekte von mensch-\r\nlichen Nutzungen auf Seevögel untersucht werden.\r\nMittlerweile liegen für viele Seevogelarten Erkenntnisse über\r\nderen Reaktion auf vorhandene OWP vor (u.a. Dierschke et al.\r\n2016, Heinänen et al. 2020, Peschko et al. 2020, Garthe et al. 2023,\r\nPeschko et al. 2024a). Aktuelle Studien zeigen, dass Seevogelar-\r\nten unterschiedlich auf OWP reagieren. Insbesondere Sterntau-\r\ncher, Prachttaucher und Trottellummen meiden den Bereich der\r\nOWP sehr stark (Reduktion der Individuenzahl im OWP um ca. 90-\r\n95%) und bis in weite Entfernungen (Seetaucher bis in ca. 12 km\r\nund Trottellummen bis in ca. 20 km Entfernung zum OWP; Garthe\r\net al. 2023, Peschko et al. 2024a). Auch andere Seevogelarten mei-\r\nden das Gebiet der OWP deutlich, jedoch über geringere Distan-\r\nzen zum Windpark (ca. 2-6 km, Garthe et al. 2022). Verschiedene\r\nMöwenarten halten sich hingegen jahreszeitenabhängig ver-\r\nmehrt innerhalb von OWP auf.\r\nDiese wissenschaftlichen Erkenntnisse erlauben in Kombina-\r\ntion mit den flächendeckend vorhandenen Daten aus dem See-\r\nvogelmonitoring eine räumlich hoch aufgelöste Betrachtung der\r\nSensitivität von Seevögeln. Um die Planung des weiteren Aus-\r\nbaus der Windenergienutzung in der deutschen Nordsee zu un-\r\nterstützen, legt der DDA nun eine Sensitivitätskarte vor, die deut-\r\nlich zeigt, welche Gebiete im Hinblick auf die Meidung von OWP\r\ndurch Seevögel besonders empfindlich sind (Abbildung 1).\r\nDie neue Sensitivitätskarte für Seevögel unterstreicht eine\r\nbesonders hohe Sensitivität der Küstengewässer der deutschen\r\nNordsee sowie des Seegebiets um Helgoland. Darüber hinaus be-\r\nfinden sich in der AWZ zwei Gebiete mit besonders hoher Sensi-\r\ntivität gegenüber OWP:\r\n1. Ein Bereich westlich der Insel Sylt, der u.a. als Frühjahrs-Rast-\r\ngebiet von Seetauchern von hoher Bedeutung ist (geschützt\r\nu.a. als EU-Vogelschutzgebiet und deutsches Naturschutzge-\r\nbiet).\r\n2. Im Norden der AWZ ein Gebiet, in dem sich zu bestimmten\r\nJahreszeiten viele Trottellummen, Basstölpel und Eissturmvö-\r\ngel aufhalten. Dieses Gebiet ist nicht nur ohne gesetzlichen\r\nSchutz, sondern auch durch den geplanten Ausbau der Wind-\r\nenergienutzung in diesem Bereich akut bedroht.\r\nAbb. 1: Räumliche Verteilung der Sensitivität von Seevögeln gegenüber Offshore-Windparks (Area Sensitivity Index, ASI: über alle 20 re-\r\ngelmäßig vorkommenden Arten aufsummierte Produkte logarithmierter Individuendichten und artspezifischer Sensitivität) in der deut-\r\nschen Nordsee auf Basis der modellierten Verbreitung für die Jahre 2011-2016. Die Sensitivität bezieht sich auf das Meideverhalten der\r\nArten und sich daraus ergebende Lebensraumverluste. Zusätzlich dargestellt sind alle Meeresschutzgebiete, bis 2023 in Betrieb genom-\r\nmene oder im Bau befindliche OWP sowie laut dem Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans 2024 (BSH 2024) anvisierte OWP-Flächen.\r\nSkalierung in Bezug auf den maximal auftretenden ASI (rot gefärbte Bereiche weisen die höchste Sensitivität auf). Aus Dierschke et al.\r\n(2024).\r\n3Sensitivität von Seevögeln gegenüber Offshore-Windparks in der deuschen Nordsee\r\nBasierend auf dem Windenergie-auf-See-Gesetz (Stand März\r\n2023) und der deutschen Umsetzung der Richtline (EU) 2023/2413\r\n(Renewable Energy Directive III, kurz RED III) ist für einen Teil der\r\nFlächen, die für den zukünftigen OWP-Ausbau beplant werden,\r\nmit einem beschleunigten Genehmigungsverfahren zu rechnen,\r\nbei dem die Umweltverträglichkeit nicht untersucht wird. Fin-\r\ndet keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und keine ande-\r\nre Voruntersuchung statt, dann werden auch die späteren Aus-\r\nwirkungen dieser großflächigen OWP unbekannt bleiben. Dies\r\nist nicht zuletzt deshalb bedenklich, weil der geplante OWP-Aus-\r\nbau im Norden der AWZ in das herbstliche Konzentrationsgebiet\r\nvon Trottellummen fällt. In dieser Jahreszeit sind Trottellummen\r\nmauserbedingt flugunfähig und führen gleichzeitig den letz-\r\nten Abschnitt der Jungvogelaufzucht durch. Sie sind somit also\r\nim Hinblick auf Ausweichbewegungen besonders eingeschränkt.\r\nEine kürzlich vom FTZ Westküste der Universität Kiel und dem\r\nDDA veröffentlichte Studie prognostiziert, dass durch den ge-\r\nplanten OWP-Ausbau im Norden der AWZ mit Lebensraumverlust\r\nfür ca. 70% des deutschen Trottellummen-Bestandes in seinem\r\nherbstlichen Dichtezentrum zu rechnen ist (entspricht ca. 3 % der\r\neuropäischen Population; Peschko et al. 2024a). Ausweichflächen\r\nwerden aufgrund weiterer Vorbehaltsgebiete für die Windener-\r\ngienutzung fehlen.\r\nAuch weitere Seevogelarten würden stark durch den im aktu-\r\nellen Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans (BSH 2024) skiz-\r\nzierten Ausbau beeinträchtigt: Zwischen 40-55 % der Eissturmvö-\r\ngel, sowie 20-25 % der Basstölpel, Tordalke und Heringsmöwen\r\nwürden aufgrund ihres Meideverhaltens bisher genutzten Le-\r\nbensraum verlieren (Peschko et al. 2024b).\r\nSensitivitätskarten sind ein wichtiges Werkzeug bei der Fort-\r\nschreibung der marinen Raumplanung. Sie ermöglichen es, Ge-\r\nbiete zu identifizieren, die aus Naturschutzsicht kritisch sind. Im\r\nZusammenhang mit der Planung von OWP wurden Sensitivitäts-\r\nkarten auch schon in anderen Ländern eingesetzt (Bradbury et al.\r\n2014, Vanermen et al. 2022, Fauchald et al. 2024). Zusammen mit\r\nErkenntnissen aus Studien zu aktuellen und zukünftigen Effekten\r\ndes OWP-Ausbaus ermöglichen sie es, eine naturverträgliche Nut-\r\nzung der Meere zu realisieren.\r\nEmpfehlungen\r\nEine Berücksichtigung der Sensitivitätskarten und weiterer Er-\r\ngebnisse der wissenschaftlichen Forschung im Planungs- und\r\nUmsetzungsprozess für OWP können zu einer deutlichen Verrin-\r\ngerung der Effekte auf die Meeresumwelt führen. Insbesonde-\r\nre Planungsgebiete mit einer hohen Sensitivität gegenüber dem\r\nAusbau der Offshore-Windenergienutzung sollten im Rahmen\r\nder Umsetzung der RED III, in der Fortschreibung des Flächen-\r\nentwicklungsplans sowie der marinen Raumordnung umfassend\r\nevaluiert und nicht beschleunigt werden. Hierbei ist es bedeut-\r\nsam, die Belange verschiedener Schutzgüter zu berücksichtigen,\r\num den Ausbau der Offshore-Windenergienutzung so naturver-\r\nträglich wie möglich zu gestalten. Im Rahmen des Projektes „Na-\r\nMaRo“ (s.u.) wird aktuell an der Erstellung einer schutzgutüber-\r\ngreifenden Sensitivitätskarte gearbeitet.\r\nZusätzlich zu den aktuellen Entwicklungen in der gesetzlichen\r\nUmsetzung und Raumplanung ist es von großer Relevanz, eine\r\numfassende, großräumige wissenschaftliche Begleitung des ge-\r\nplanten OWP-Ausbaus sicherzustellen. Da Seevögel über Länder-\r\ngrenzen hinweg agieren und der Ausbau der Offshore-Winde-\r\nnergienutzung in der gesamten Nordsee stattfinden wird, ist ein\r\ninternationaler Ansatz unverzichtbar. Nur auf Grundlage wei-\r\nterer Erkenntnisse wird es möglich sein, kumulative Folgen für\r\ndas Meeresökosystem abzuschätzen und effektive Vermeidungs-\r\nund Minderungsmaßnahmen zu entwickeln. Im Hinblick auf Le-\r\nbensraumverluste für Seevogelarten sind bisher keine Minde-\r\nrungsmaßnahmen erprobt worden. Angesichts der gewaltigen\r\nFlächen, die für weitere OWP vorgesehen sind, ist eine Kompensa-\r\ntion in vollem Umfang schwierig (s.o.). Dennoch sollte angestrebt\r\nwerden, Meeresgebiete, die nicht für OWP eingeplant sind, von\r\nanderen Nutzungen freizuhalten. Nur so kann es den Seevögeln\r\nermöglicht werden, räumlich auszuweichen. Maßnahmen, wel-\r\nche die Konfiguration von OWP oder die Modifizierung der Tur-\r\nbinen betreffen, werden zwar im Hinblick auf das Kollisionsrisi-\r\nko von Seevögeln und ziehenden Vögeln diskutiert (Harwood &\r\nPerrow 2019), sind aber angesichts des Umfangs der Meidereakti-\r\nonen wahrscheinlich weniger zielführend. Im aktuellen Planungs-\r\nprozess wäre eine Zurückstellung sensitiver Flächen sinnvoll. Dies\r\nwürde es ermöglichen, neue Erkenntnisse bezüglich der Effekte\r\nvon OWP auf Seevögel, aber auch des Einsatzes von Minderungs-\r\nmaßnahmen zu berücksichtigen.\r\nAbb. 2: Links: Verbreitung der Trottellummen in der deutschen Nordsee im Herbst. Darüberliegende graue Gebiete zeigen die geplanten\r\nFlächen für den OWP-Ausbau auf Basis des Raumordnungsplans 2021. Rechts: Prognostizierte räumliche Wirkung des OWP-Ausbaus\r\nauf Trottellummen im Herbst. Weiße Bereiche um die OWP-Flächen zeigen den potentiell durch OWP beeinflussten Bereich für Trottel-\r\nlummen. Da Trottellummen OWP in Betrieb stark meiden, sind auch die Gebiete die durch den geplanten Ausbau betroffen wären sehr\r\ngroß. Aus Peschko et al. (2024a).\r\n4\r\nANHANG\r\nDetaillierte Methodenbeschreibung\r\nDie Sensitivitätskarte stützt sich auf das jahrzehntelange Moni-\r\ntoring von Seevögeln auf See (Borkenhagen et al. 2023) und eine\r\nModellierung der Verbreitung für die Jahre 2011-2016 nach der von\r\nMercker et al. (2021) beschriebenen Methode. Die Karten beziehen\r\nsich demnach auf einen Zeitraum, in dem es noch relativ wenige\r\nOWP in der deutschen Nordsee gab. In einem ersten Schritt wur-\r\nde ein Species Sensitivity Index (SSI) erstellt, der für jede der 20\r\nregelmäßig in der deutschen Nordsee vorkommenden Seevogel-\r\narten die Sensitivität quantifiziert. Dies geschieht auf Basis der\r\nin verschiedenen Projekten gemessenen oder beobachteten Re-\r\naktion auf OWP (Tabelle 1). Dazu werden vor allem Vorher-Nach-\r\nher-Vergleiche herangezogen: Wie stark ist die Individuendichte\r\ninnerhalb des Windparks im Vergleich zur Zeit vor dem OWP-\r\nBau zurückgegangen? Bis in welche Entfernung zum OWP reicht\r\ndie Veränderung der Individuendichte (Effektradius)? Außerdem\r\nfließt in den SSI ein, wie flexibel eine Art hinsichtlich ihrer Lebens-\r\nraumansprüche ist. Anspruchslosere Vögel können auf dem Meer\r\nleichter auf andere Lebensräume ausweichen als solche, die an\r\nbestimmte Charakteristika wie geringe Wassertiefe mit erreich-\r\nbaren Muschelvorkommen gebunden sind. Zuletzt berücksichti-\r\ngt der SSI die Empfindlichkeit der Populationen. Ist eine Art ge-\r\nfährdet (Status auf der Roten Liste), wie groß ist der Bestand, hat\r\nDeutschland eine besondere Verantwortung für die Art und wie\r\nist die Empfindlichkeit der Population gegenüber erhöhter Sterb-\r\nlichkeit?\r\nDer SSI teilt die 20 Seevogelarten der deutschen Nordsee in ih-\r\nrer Sensitivität gegenüber OWP auf mehr oder weniger sensitive\r\nArten auf. Kombiniert man die Sensitivität einer Art mit ihrer loka-\r\nlen Häufigkeit und betrachtet alle Arten gemeinsam, so lässt sich\r\nin der deutschen Nordsee für jeden beliebigen Ort die Gesamt-\r\nsensitivität ermitteln. Für jeden Quadratkilometer wurden über\r\nalle 20 Seevogelarten hinweg die Produkte aus logarithmierter In-\r\ndividuendichte und SSI zum Area Sensitivity Index (ASI) aufsum-\r\nmiert. Auf der resultierenden Sensitivitätskarte (Abbildung 1) wei-\r\nsen hohe ASI-Werte diejenigen Bereiche aus, die im Hinblick auf\r\nOWP besonders empfindlich sind. Im Umkehrschluss lässt sich für\r\ngeplante OWP-Standorte einordnen, ob sie im Hinblick auf Seevo-\r\ngel-Vorkommen vergleichsweise naturverträglich sind. Im derzeit\r\nlaufenden, vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Projekt\r\n„NaMaRo“ (s.u.) werden auch andere Schutzgüter (Meeressäu-\r\nger, Fische, Biotoptypen, Vogel- und Fledermauszug) in ähnlicher\r\nWeise analysiert. Eine Aggregation der Ergebnisse wird schließ-\r\nlich als umfassende Grundlage für die Fortschreibung der mari-\r\nnen Raumordnung dienen können.\r\nProjekthintergrund\r\nIm 2023 begonnenen, vom Bundesamt für Naturschutz geför-\r\nderten Projekt „Begleitforschung und Strategieberatung für eine\r\nstarke Nachhaltigkeit der marinen Raumordnung in der deut-\r\nschen AWZ“ (kurz „NaMaRo“) werden u.a. Sensitivitätskarten zum\r\nThema Lebensraumverlust durch OWP erstellt. Diese Karten sol-\r\nlen gemeinsam mit Sensitivitätskarten für andere Schutzgüter\r\nund im Hinblick auf andere Nutzungsformen dazu beitragen, dem\r\nin der Rahmenrichtlinie zur maritimen Raumplanung (2014/89/\r\nEU) verankerten Ökosystemansatz folgend die Belange des Na-\r\nturschutzes in der marinen Raumordnung für die deutschen Mee-\r\nresgewässer adäquat zu berücksichtigen.\r\nDas seit Ende 2020 laufende Projekt „Ausbau der Offshore-\r\nWindenergie in Deutschland: Auswirkungen auf Seevögel in\r\nNord- und Ostsee“ untersucht die Auswirkungen der Winde-\r\nnergieanlagen auf die in der deutschen Nord- und Ostsee le-\r\nbenden Seevögel. Das Seevogelteam des DDA unterstützt das\r\nForschungs- und Technologiezentrum Westküste (FTZ) der Chri-\r\nstian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) hier als Projektpartner.\r\nAuch dieses Projekt wird vom Bundesamt für Naturschutz geför-\r\ndert.\r\nLITERATUR\r\nBildstein , t., B. schuchardt, M. KraMer, s. B leich, s. schücKel, a. huBer,\r\nV. dierschKe, s. KoschinsKi & a. Garniel (2017): Die Meeresschutz-\r\ngebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der\r\nNordsee – Beschreibung und Zustandsbewertung. BfN-Skrip-\r\nten 477: 1-549. https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/\r\nservice/Dokumente/skripten/skript477.pdf\r\nBorKenhaGen, K., J. KotzerKa, l. enners, M. lerMa, h. schweMMer, V. diersch-\r\nKe & n. MarKones (2023): Erfassungen von Seevögeln auf See: Das\r\ndeutsche Seabirds-at-Sea-Programm. Falke 70, Sonderheft: 22-\r\n29. https://www.dda-web.de/downloads/publications/falke/\r\nborkenhagen_et_al_2023_sas_falke_sonderheft.pdf\r\nBradBury, G., M. trinder, B. F urness , a.n. BanKs, r.w.G. caldow & d.\r\nhuMe (2014): Mapping seabird sensitivity to offshore wind far-\r\nms. PLOS ONE 9 (9): e106366. https://journals.plos.org/ploso-\r\nne/article?id=10.1371/journal.pone.0106366\r\nTab. 1: Seevogelarten in der deutschen Nordsee und Meideverhal-\r\nten gegenüber Offshore-Windparks, wie es für die Sensitivitäts-\r\nkarte berücksichtigt wurde.\r\nArt Meideverhalten\r\nSterntaucher 4 Effektradius: 9-12 km\r\nPrachttaucher 4 Effektradius: 9-12 km\r\nEissturmvogel 3 Dichtereduktion OWP + 1 km: 91 %\r\nTrottellumme 6 Effektradius: 18-21 km\r\nDreizehenmöwe 5 Effektradius: 20 km\r\nHeringsmöwe 3 Effektradius: 12-15 km\r\nBasstölpel 3 Dichtereduktion OWP + 1 km: 81 %\r\nZwergmöwe 7 Dichtereduktion OWP + 500 m: 89 %\r\nTrauerente 1 Schwache Meidung\r\nTordalk 3 Effektradius: 0-3 km\r\nBrandseeschwalbe 1 Schwache Meidung\r\nEiderente 1 Indifferentes Verhalten\r\nPapageitaucher 2 Geringe Störung durch Schiffe u. He-\r\nlikopter (als Proxy für Störungsemp-\r\nfindlichkeit)\r\nMantelmöwe 1 Schwache Attraktion oder Meidung\r\nFlussseeschwalbe 1 Indifferentes Verhalten\r\nKüstenseeschwalbe 1 Indifferentes Verhalten\r\nSkua 2 Keine Störung durch Schiffe u. Heliko-\r\npter (als Proxy für Störungsempfind-\r\nlichkeit)\r\nLachmöwe 1 Schwache Attraktion\r\nSturmmöwe 1 Schwache Attraktion\r\nSilbermöwe 1 Schwache Attraktion\r\nQuellen: 1 Dierschke et al. (2016), 2 Furness et al. (2013), 3 Garthe et al. (2022),\r\n4 Garthe et al. (2023), 5 Peschko et al. (2020), 6 Peschko et al. (2024a), 7 Va-\r\nnermen et al. (2017).\r\n5Sensitivität von Seevögeln gegenüber Offshore-Windparks in der deuschen Nordsee\r\nBsh (BundesaMt Für seeschiFFFahrt und hydroGraphie) (2024): Netzent-\r\nwicklungsplan Strom 2037/2045 und Ausschreibungen Wind-\r\nenergie auf See 2024. Stellungnahme des BSH hinsichtlich der\r\nzu erwartenden Festlegungen des Flächenentwicklungsplans.\r\nBundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg.\r\nhttps://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachpla-\r\nnung/Laufende_Fortschreibung_Flaechenentwicklungsplan/\r\nAnlagen/Downloads/Stellungnahme_BSH_Planungsstand_\r\nFEP.pdf?__blob=publicationFile&v=2\r\ndias, M.p., r. Martin, e.J. pearMain, i.J. BurField, c. sMall, r.a. phillips,\r\no. yates, B. lascelles, p.B. BorBoroGly & J.p. croxall (2019): Thre-\r\nats to seabirds: A global assessment. Biol. Conserv. 237: 525-\r\n537. https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/\r\nS0006320719307499\r\ndierschKe, V., K. BorKenhaGen, l. enners, s. G arthe, M. M ercKer, V. pesch-\r\nKo, h. schweMMer & n. M arKones (2024): Sensitivität von Seevö-\r\ngeln gegenüber Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee\r\nim Hinblick auf Lebensraumverluste durch Meidung. Vogel-\r\nwelt 142: 59–74. https://www.dda-web.de/downloads/publi-\r\ncations/vogelwelt/142/Dierschke_etal2024_Vogelwelt142_\r\nSeev%C3%B6gel-OWP-Sensitivit%C3%A4t.pdf\r\ndierschKe, V., r.w. Furness & s. Garthe (2016): Seabirds and offshore\r\nwind farms in European waters: Avoidance and attraction. Bi-\r\nological Conservation 202: 59-68. https://www.sciencedirect.\r\ncom/science/article/abs/pii/S0006320716303196\r\ndierschKe, V., s. Marra & M. parsons (2023): Marine Birds Thema-\r\ntic Assessment. In: OSPAR, 2023: Quality Status Report 2023.\r\nOSPAR Commission, London. https://oap.ospar.org/en/ospar-\r\nassessments/quality-status-reports/qsr-2023/thematic-as-\r\nsessments/marine-birds/\r\ndierschKe, V., s. M arra , M. parsons, M. Fusi & G. French (2022): Mari-\r\nne Bird Abundance. In: OSPAR, 2023: The 2023 Quality Status\r\nReport for the North-East Atlantic. 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G arthe\r\n(2020): Effects of offshore windfarms on seabird abundance:\r\nStrong effects in spring and in the breeding season. Marine En-\r\nvironmental Research 162: 105157. https://www.sciencedirect.\r\ncom/science/article/pii/S0141113620304402\r\npeschKo, V., h. schweMMer, M. MercKer, n. M arKones, K. BorKenhaGen &\r\ns. G arthe (2024a): Cumulative effects of offshore wind farms on\r\ncommon guillemots (Uria aalge) in the southern North Sea -\r\nclimate versus biodiversity? Biodiversity and Conservation: htt-\r\nps://doi.org/10.1007/s10531-023-02759-9.\r\npeschKo, V., s. G arthe, h. schweMMer, n. M arKones, K. B orKenhaGen, M.\r\nM ercKer (2024b): Prognostizierte Effekte des geplanten Off-\r\nshore-Windpark-Ausbaus auf Seevögel in der Nordsee. Vortrag\r\nBfN-Kolloquium Meeresnaturschutz 2024.\r\nVanerMen, n., w. courtens , M. Van de walle, h. V erstraete & e. stienen\r\n(2017): Seabird monitoring at the Thorntonbank offshore wind\r\nfarm – Updated seabird displacement results & an explorative\r\nassessment of large gull behavior inside the wind farm area. In-\r\nstituut voor Natuur- en Bosonderzoek, Brussel. https://purews.\r\ninbo.be/ws/portalfiles/portal/13271773/Vanermen_etal_2017_\r\nSeabirdMonitoringAtTheThorntonbankOffshoreWindFarm.\r\npdf\r\nVanerMen, n., w. courtens , M. Van de walle, h. V erstraete & e. stienen\r\n(2022): Seabirds and offshore wind farms – the potential va-\r\nlue of sensitivity mapping in marine spatial planning. In: De-\r\ngraer, S., R. Brabant, B. Rumes & L. Vigin (Hrsg.): Environmen-\r\ntal Impacts of Offshore Wind Farms in the Belgian Part of the\r\nNorth Sea: Getting ready for offshore wind farm expansion in\r\nthe North Sea. Memoirs on the Marine Environment. Brussels:\r\nRoyal Belgian Institute of Natural Sciences, OD Natural Environ-\r\nment, Marine Ecology and Management: 55-67.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005830","regulatoryProjectTitle":"Erhalt von Naturschutzstandards bei Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6b/94/315723/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260144.pdf","pdfPageCount":16,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Band 142 • 2024 : 59–741. Einleitung\r\nDer Ausbau erneuerbarer Energien wird weltweit\r\nals Maßnahme zur Verlangsamung des menschen\r\ngemachten Klimawandels gefördert. Die Nutzung\r\nder Windenergie auf dem Meer durch Offshore Wind\r\nparks (OWP) spielt dabei in verschiedenen Gebieten\r\nder Erde eine wichtige Rolle. Bau und Betrieb der OWP\r\nstellen jedoch massive Eingriffe in die Meeresumwelt\r\ndar, von veränderten hydrographischen Bedingungen\r\n(C hristiansen et al. 2022) über Veränderungen der\r\nProduktivität der Ökosysteme (Daewel et al. 2022)\r\nbis hin zu Einflüssen auf die Makrofauna (P errow\r\n2019). Seevögel sind zwar gravierend von negativen\r\nAuswirkungen des Klimawandels betroffen (D ias et\r\nal. 2019, hakkinen et al. 2022, Davies et al. 2023),\r\naber auch Belastungen durch die den Klimawandel\r\nverlangsamenden OWP ausgesetzt. Bei Konfrontation\r\nmit OWP können sie Verluste von Individuen und\r\nLebensraum erleiden, indem sie mit Windenergie\r\nanlagen (WEA) kollidieren oder von diesen gestört\r\nwerden und dadurch Meeresgebiete mit OWP meiden\r\n(Drewitt & langston 2006, king 2019, vanermen\r\n& stienen 2019).\r\nIm Rahmen von Genehmigungsverfahren ist für OWP\r\nzu untersuchen, ob das beantragte Projekt die Meeres\r\numwelt (einschließlich der Seevögel) gefährdet. Für\r\ndie erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen\r\nSensitivität von Seevögeln gegenüber Offshore-Windparks in der\r\ndeutschen Nordsee im Hinblick auf Lebensraumverluste durch\r\nMeidung 1\r\nVolker Dierschke, Kai Borkenhagen, Leonie Enners, Stefan Garthe, Moritz Mercker, Verena Peschko,\r\nHenriette Schwemmer & Nele Markones\r\nDierschke, V., K. Borkenhagen, L. Enners, S. Garthe, M. Mercker, V. Peschko, H. Schwem-\r\nmer & N. Markones 2024: Sensitivity of seabirds to offshore wind farms in the German\r\nNorth Sea with respect to functional habitat loss due to avoidance. Vogelwelt 142: 59–74.\r\nIn addition to fishing and shipping, which have long been practised at sea, the use of wind\r\nenergy has been added in this century as a further large scale source of disturbance for seabirds.\r\nIt has been shown that seabird species react differently to offshore wind farms (OWFs). Based\r\non observations and measurements of avoidance behaviour (reduction in bird density, effect\r\nradius) and estimates of the intensity of resulting costs at individual and population level, the\r\nsensitivity to OWFs was determined for 20 seabird species regularly living in the German\r\nNorth Sea using an index (Species Sensitivity Index, SSI). An area specific sensitivity (Area\r\nSensitivity Index, ASI) is derived for each spatial unit in the German North Sea (here 1 km\r\nx 1 km grid squares) by linking sensitivity with bird density and aggregating the resulting\r\nvalues across species. Separate aggregations for three functional species groups show different\r\nareas of particularly high sensitivity to OWFs, which for surface feeders (e.g. gulls, terns) and\r\nwater column feeders (e.g. divers, alcids, gannets) are in the offshore area, whereas those for\r\nbenthic feeders (seaducks) are in coastal areas of the German North Sea. The sensitivity map for\r\nthe common seabird community (20 species) emphasises a particularly high sensitivity of the\r\ncoastal waters of the German North Sea and the sea area around the offshore island Helgoland.\r\nIn addition, there are two areas in the Exclusive Economic Zone (EEZ) that are particularly\r\nsensitive to offshore wind farms: an area west of the island of Sylt, which is important as a\r\nspring staging area for divers (protected as a Special Protection Area and nature reserve)\r\nand an area in the north of the EEZ where many common guillemots, northern gannets and\r\nnorthern fulmars can be found at certain times of the year. The latter area has no legal protec\r\ntion and is earmarked for large scale expansion of wind energy utilisation according to the\r\ncurrent site development plan. The sensitivity maps presented here are an important basis for\r\nupdating marine spatial planning. They identify areas in which certain activities (in this case\r\nwind energy development) are problematic from a nature conservation perspective and thus\r\nprovide a prerequisite for nature friendly utilisation of the seas.\r\nKey words: Seabirds, offshore wind farms, functional habitat loss, sensitivity mapping, North Sea.\r\n1 Gewidmet Dr. Ommo Hüppop (18.2.1956–26.3.2024), dem\r\nPionier von Seevogelerfassungen in der deutschen Nordsee\r\n59\r\n60 V. DIERSCHKE et al.: Sensitivität von Seevögeln gegenüber OffshoreWindparks in der deutschen Nordsee\r\nwird u. a. das quantitative Vorkommen von Seevogel\r\narten untersucht und hinsichtlich der zu erwartenden\r\nEffekte eingeordnet. Für die übergreifende Planung,\r\nwelche Teile des deutschen Meeresgebietes für einen\r\nnaturschonenden Ausbau der Windenergienutzung\r\ngeeignet sind (z. B. in der marinen Raumordnung), gilt\r\nes darüber hinaus empfindliche und weniger empfind\r\nliche Gebiete zu identifizieren. In der Anfangsphase\r\nder Windenergienutzung auf See war allerdings wenig\r\nüber die artspezifischen Reaktionen von Seevögeln auf\r\nOWP bekannt (ICES 2002). Daher wurden Kenntnisse\r\nnicht nur zur Verbreitung der Seevogelarten, sondern\r\nauch zu ihrem Meideverhalten, ihrem Kollisionsrisiko\r\nsowie der daraus resultierenden Sensitivität gegenüber\r\nOWP benötigt. Um diese Wissenslücken zu überwin\r\nden, entwickelten garthe & hüPPoP (2004) mit Hilfe\r\nvorliegender Daten zum Seevogelvorkommen in der\r\ndeutschen Nordsee und einer über verschiedene Para\r\nmeter (u. a. Fluchtverhalten, Flexibilität bei der Habi\r\ntatwahl, Gefährdung) hergeleiteten Empfindlichkeit\r\nder Seevögel einen Index, der sowohl die Meidung von\r\nOWP als auch das Kollisionsrisiko an Windenergie\r\nanlagen (WEA) für die einzelnen Arten widerspiegelt\r\n(Species Sensitivity Index, SSI). Die Summierung der\r\nSensitivitäten der einzelnen Arten (gewichtet nach\r\nihren Häufigkeiten) je Flächeneinheit erlaubte es\r\nschließlich, in einer Karte die empfindlichen und weni\r\nger empfindlichen Gebiete zu erkennen (garthe &\r\nhüPPoP 2004). Der SSI wurde später verschiedentlich\r\nmodifiziert, in der Regel unter separater Betrachtung\r\nvon Lebensraumverlust und Kollision (F urness et al.\r\n2013, BraDBury et al. 2014, humPhreys et al. 2015).\r\nWährend über das Ausmaß von Kollisionen von See\r\nvögeln an Offshore WEA wegen der schwierigen und\r\naufwändigen Messungen weiterhin wenig bekannt ist\r\n(king 2019, tjørnløv et al. 2023), gibt es basierend\r\nauf Beobachtungen und Telemetriestudien inzwischen\r\nfür viele Seevogelarten Erkenntnisse über deren Reak\r\ntion auf vorhandene WEA bzw. OWP (D iersChke et\r\nal. 2016, thaxter et al. 2018, heinänen et al. 2020,\r\nP esChko et al. 2020b, 2021, 2024, garthe et al. 2023).\r\nVor dem Hintergrund eines geplanten großflächigen\r\nAusbaus der Windenergienutzung in der deutschen\r\nNordsee (70 GW Leistung bis 2045, Windenergie auf\r\nSee Gesetz, zuletzt geändert am 22.3.2023) erlauben\r\ndiese Erkenntnisse durch Kombination mit flächen\r\ndeckend vorhandenen Daten aus dem Seevogelmoni\r\ntoring (B orkenhagen et al. 2023) eine räumlich hoch\r\naufgelöste Betrachtung der Sensitivität von Seevögeln.\r\nIn anderen Ländern sind Sensitivitätskarten mittler\r\nweile ein wichtiges Werkzeug für die Planung von\r\nmenschlichen Aktivitäten auf See, wie z. B. OWP\r\n(BraDBury et al. 2014, kazama & watnuki 2021,\r\nvanermen et al. 2022, FauChalD et al. 2024).\r\nUm Sensitivitätskarten als Grundlage für die aktu\r\nellen Windkraftplanungen bereitstellen zu können,\r\nwurde die Herleitung der Sensitivitätsindizes auf Basis\r\nneuester Erkenntnisse angepasst und die Parameter\r\nmit dem neuesten Stand der Forschung zum Vorkom\r\nmen von Seevögeln sowie zu den Effekten von OWP\r\naktualisiert. Im Ergebnis wird hier eine überarbeitete\r\nVersion des Sensitivitätsindex von garthe & hüPPoP\r\n(2004) für die regelmäßig in der deutschen Nordsee\r\nlebenden Seevogelarten vorgestellt. Abweichend wer\r\nden hier nur Sensitivitäten betrachtet, die sich aus der\r\nMeidung von Meeresgebieten und somit dem Verlust\r\nvon Teilen des Lebensraumes ergeben, während Sen\r\nsitivitäten im Hinblick auf Individuenverluste durch\r\nKollisionen hier nicht berücksichtigt und künftig sepa\r\nrat betrachtet werden. Die Meidung von OWP ergibt\r\nsich nach aktuellem Kenntnisstand überwiegend aus\r\nder Wirkkette von visuellen Störungen durch die WEA\r\nund den Serviceverkehr von Schiffen im OWP. Der\r\nneue Sensitivitätsindex kann sich auf Daten aus allen\r\nTeilen der deutschen Nordsee (Küstengewässer und\r\nAWZ) und eine darauf basierende Modellierung des\r\nSeevogelvorkommens in hoher räumlicher Auflösung\r\nstützen. Er liefert eine wichtige Basis für einen Ausbau\r\nder Windenergienutzung, welcher der Natur möglichst\r\nwenig schadet, und einen Beitrag für die künftige\r\nmarine Raumordnung in der deutschen Nordsee.\r\n2. Material und Methoden\r\n2.1 Empfindlichkeitsfaktoren\r\nFür die Darstellung der Sensitivität von Seevögeln gegenüber\r\nOffshoreWindparks wird das beobachtete Meideverhalten\r\nmit Parametern verknüpft, die die Kosten des Lebensraum\r\nverlusts auf Individuen und Populationsebene widerspie\r\ngeln. Grundsätzlich wird dabei dem Ansatz von garthe\r\n& hüPPoP (2004) gefolgt. Zunächst wird die artspezifische\r\nSensitivität mit dem Species Sensitivity Index (SSI) ermittelt.\r\nIn unserer neuen Version des SSI gehen sechs Parameter\r\nals Faktoren in die Berechnung ein: a) Meidung von OWP,\r\nb) Flexibilität bei der Habitatnutzung, c) Überlebensrate der\r\nAltvögel, d) Bestandsgröße in Deutschland, e) Gefährdungs\r\nstatus in Deutschland und f) Verantwortlichkeit Europas. Sie\r\nsind jeweils fünfstufig skaliert, meist mit den Werten von 1\r\n(sehr geringe Empfindlichkeit) bis 5 (sehr hohe Empfindlich\r\nkeit). Abweichend wird das beobachtete Meideverhalten mit\r\nWerten von 0 (keine Meidung) bis 4 (sehr starke Meidung)\r\nbelegt, damit Arten, die OWP nicht meiden, aufgrund des\r\nFaktors 0 nicht in die Betrachtung der gebietsspezifischen\r\nSensitivität (s.u.) eingehen. Das Kollisionsrisiko wird als\r\nzusätzliche Wirkung von OWP in einer separaten Analyse\r\nan anderer Stelle thematisiert.\r\na) Meidung von OWP\r\nSeit etwas mehr als 20 Jahren werden OWP in Nord und Ost\r\nsee betrieben. Aufgrund des meist stattfindenden Betriebs\r\nmonitorings, vor allem aber durch gezielte wissenschaftli\r\nche Untersuchungen ist für viele Seevogelarten bekannt, wie\r\nsie sich gegenüber OWP verhalten (zusammengefasst von\r\nDiersChke et al. 2016 und vanermen & stienen 2019). Für\r\ndie o.g. Skalierung von 0 (keine Meidung) bis 4 (sehr starke\r\nMeidung) wurden soweit vorliegend quantitative Angaben\r\nVOGELWELT 142: 59–74 (2024) 61\r\nzur Reduktion der Individuendichte in verschiedenen Dis\r\ntanzen zum Windpark herangezogen. Zum einen wurde der\r\nEffektradius verwendet. Dieser entspricht der Entfernung\r\nzum Windpark, bis zu der die Individuendichte einschließlich\r\ndes Konfidenzintervalls nach dem Bau des OWP niedriger ist\r\nals vor dem Bau (garthe et al. 2023). Zum anderen wurde\r\ndie Reduktion der Individuendichte im OWP (inklusive\r\n1 km Umkreis) im VorherNachher Vergleich betrachtet\r\n(vgl. PesChko et al. 2024). Lagen keine Untersuchungsergeb\r\nnisse aus der deutschen Nordsee vor, wurden entsprechende\r\nErgebnisse aus Studien in anderen Ländern herangezogen.\r\nFehlten derartige quantitative Angaben ganz, wurde auf eine\r\nEinstufung zurückgegriffen, die anhand von Untersuchungen\r\nan 20 OWP generiert wurde (Tab. 1; DiersChke et al. 2016).\r\nIn wenigen Fällen wurden Angaben zum Fluchtverhalten von\r\nFurness et al. (2013) verwendet. Bezüglich Effektradius und\r\nDichtereduktion gilt gemäß dem Vorsorgeprinzip stets die\r\nstrengere Einstufung.\r\nb) Flexibilität bei der Habitatnutzung\r\nWenn eine Vogelart aus einem Gebiet verdrängt wurde,\r\nkann sie leichter Ersatz finden, wenn sie hinsichtlich der\r\nHabitatwahl flexibel ist. Dies ist jedoch schwerer, wenn\r\nsie auf bestimmte Habitatmerkmale wie z. B. Wassertiefe,\r\nMuschelbänke oder hydrografische Fronten angewiesen ist.\r\nFür das Individuum entstehen Kosten, wenn das Auswei\r\nchen erschwert wird, weil entfernter gelegene Gebiete oder\r\nungünstigere Lebensräume aufgesucht werden müssen. Die\r\nEinstufung dieser Empfindlichkeit in Klassen von 1 (sehr\r\nhohe Flexibilität) bis 5 (sehr geringe Flexibilität, Tab. 4) folgt\r\nbei allen Arten derjenigen von garthe & hüPPoP (2004).\r\nc) Überlebensrate der Altvögel\r\nArten mit hoher Überlebensrate, niedriger Reproduktions\r\nrate und hohem Alter beim Eintritt in den Brutbestand sind\r\nempfindlicher gegenüber Beeinträchtigungen durch zusätz\r\nliche Mortalität oder verringerte Reproduktion als Arten,\r\nTab. 1: Definition der fünf Meideklassen nach beobachtetem Verhalten an OWP. Gemäß dem Vorsorgeprinzip wird bei\r\nunterschiedlicher Einstufung von Effektradius und Dichtereduktion im OWP (samt 1 km Umkreis) die strengere Einstufung\r\nbenutzt. – Definition of five avoidance classes according to observed behaviour at OWF. In accordance with the precautionary\r\nprinciple, the more stringent categorisation is used if effect radius and density reduction in the OWF (including 1 km buffer\r\nzone) are classified differently.\r\nMeideklasse –\r\navoidance class\r\nEinstufung anhand von Messungen zur\r\nDichtereduktion – Classification based on\r\nmeasurements of density reduction\r\nEinstufung anhand von Literaturangaben –\r\nClassification based on literature\r\nEffektradius –\r\neffect radius\r\nDichtereduktion OWP\r\n+ 1 km – density reduc-\r\ntion OWF + 1 km\r\nLiteraturübersicht (Dierschke et al. 2016, Fur-\r\nness et al. 2013) – literature review (Dierschke et al.\r\n2016, Furness et al. 2013)\r\n0 (keine Meidung –\r\nno avoidance)\r\n– – Kein Meideverhalten beobachtet (auch Attraktion) –\r\nno avoidance observed (including attraction)\r\n1 (indifferentes Verhalten –\r\nindifferent behaviour)\r\n– – Uneinheitliches Verhalten, mindestens ein Beleg für\r\nschwache Meidung – Indifferent behaviour, at least\r\none reference for weak avoidance\r\n2 (deutliche Meidung – clear\r\navoidance)\r\n< 3 km > 50 % Meidung (ohne Daten zu Effektradius und\r\nDichtereduktion) – avoidance (without data on effect\r\nradius or density reduction)\r\n3 (starke Meidung –\r\nstrong avoidance)\r\n3–6 km > 75 % –\r\n4 (sehr starke Meidung –\r\nvery strong avoidance)\r\n> 6 km > 90 % –\r\nbei denen aus dem Bestand entfallene Individuen schneller\r\nwieder ersetzt werden können. Die mittlere jährliche Über\r\nlebensrate von Altvögeln wird hier als Parameter für die Emp\r\nfindlichkeit auf Populationsebene genutzt. Es werden wie bei\r\ngarthe & hüPPoP (2004) die Klassen ≤ 0,75 (Klasse 1), 0,751\r\nbis 0,80 (Klasse 2), 0,801 bis 0,85 (Klasse 3), 0,851 bis 0,90\r\n(Klasse 4) und > 0,90 (Klasse 5) unterschieden. Die für die\r\nverschiedenen Arten herangezogenen Angaben zur Überle\r\nbensrate sind in Tab. 2 aufgeführt. Diese Werte enthalten zwar\r\nschon auf unterschiedliche Ursachen zurückgehende anthro\r\npogene Mortalität, sind aber für die angestrebte Spreizung\r\nder dargestellten Empfindlichkeit ebenso geeignet wie die\r\n(in vielen Fällen ohnehin unbekannte) natürliche Mortalität.\r\nd) Bestandsgröße in Deutschland\r\nKleine Bestände sind grundsätzlich als empfindlicher gegen\r\nüber Veränderungen und Störungen anzusehen als große,\r\ndaher werden sie in diesem Faktor mit höheren Werten\r\nbelegt. Da sich die vorliegende Betrachtung der Sensitivität\r\nauf die deutsche Nordsee bezieht, wird die deutsche Rast\r\nbestandsgröße (einschließlich der Ostsee und der Binnen\r\ngewässer) zugrunde gelegt. Die Einstufung in sehr häufige\r\n(Klasse 1, Bestandsgröße > 1 Mio. Individuen), häufige\r\n(Klasse 2, 100.001 bis 1 Mio. Ind.), mäßig häufige (Klasse 3,\r\n10.001 bis 100.000 Ind.), seltene (Klasse 4, 1.001 bis 10.000\r\nInd.) und sehr seltene Arten (Klasse 5, ≤ 1.000 Ind.) erfolgt\r\nnach den Häufigkeitsangaben von hüPPoP et al. (2013).\r\nArten mit geografischer Restriktion, d. h. Konzentration von\r\n90 % der Individuen des deutschen Rastbestandes auf fünf\r\noder weniger Gebiete in Deutschland (hüPPoP et al. 2013),\r\nwerden ebenfalls in Klasse 5 geführt.\r\ne) Gefährdungsstatus in Deutschland\r\nArten mit einem hohen Gefährdungsstatus gelten als anfäl\r\nliger für zusätzliche Belastungen. Der Grad der Gefährdung\r\nder in der deutschen Nordsee vorkommenden Seevogelarten\r\nwird aus der Roten Liste wandernder Vogelarten in Deutsch\r\n62 V. DIERSCHKE et al.: Sensitivität von Seevögeln gegenüber OffshoreWindparks in der deutschen Nordsee\r\nland (hüPPoP et al. 2013) übernommen. In Klasse 1 werden\r\nungefährdete Arten, in Klasse 2 Arten auf der „Vorwarnliste“\r\neingeordnet. Arten, die „gefährdet“ sind, werden in Klasse\r\n3 geführt. Die „stark gefährdeten“ oder „extrem seltenen“\r\nArten (mit geografischer Restriktion, d. h. Konzentration von\r\n90 % der Individuen auf fünf oder weniger Gebiete, s.o.) fol\r\ngen in Klasse 4 und die „vom Aussterben bedrohten“ Arten\r\nin Klasse 5.\r\nf) Verantwortlichkeit Europas und damit auch Deutsch-\r\nlands\r\nDieses Kriterium setzt die im deutschen Meeresgebiet\r\nlebenden Seevögel in den Kontext ihrer internationalen\r\nGefährdung und die Konzentration der Vorkommen auf\r\nEuropa. Dafür wird die Klassifizierung der „Species of\r\nEuropean Concern“ von BirDliFe international (2017)\r\nmit den dabei zugeordneten Einstufungen verwendet, die\r\nnicht nur die Gefährdung, sondern auch die globale Ver\r\nbreitung der Arten und damit eine (auch auf Deutschland\r\nübertragbare) Verantwortlichkeit ausdrückt. In Klasse 1\r\nwerden Arten eingestuft, deren globale Population nicht\r\nauf Europa konzentriert und deren europäischer Bestand\r\nnicht gefährdet ist (Non SPEC). Klasse 2 enthält Arten, deren\r\nglobale Populationen zwar auf Europa konzentriert, die euro\r\npäischen Bestände aber nicht gefährdet sind (SPECE, nach\r\nBirDliFe international 2004, da diese Kategorie zuletzt\r\nnicht mehr benutzt wurde). Bei Klasse 3 ist die globale Popu\r\nlation nicht auf Europa konzentriert, aber die europäische\r\nPopulation entweder ausgestorben, vom Aussterben bedroht,\r\nstark gefährdet, gefährdet, nahezu gefährdet, abnehmend,\r\ndezimiert oder selten (SPEC3). Bei Klasse 4 ist die globale\r\nPopulation auf Europa konzentriert und der europäische\r\nTab. 2: Altvogel Überlebensraten von im SSI berücksichtigten Seevogelarten. – Annual adult survival rates of seabird\r\nspecies and respective classification of vulnerability for the SSI.\r\nArt – species Altvogel-Überlebensrate\r\n– adult survival rate\r\nQuelle – reference Empfindlichkeits-klasse\r\n– vulnerability class\r\nEiderente – Common Eider 0,87 BirD et al. 2020 4\r\nTrauerente – Common Scoter 0,78 BirD et al. 2020 2\r\nSterntaucher – Red-throated Diver 0,84 BirD et al. 2020 3\r\nPrachttaucher – Black-throated Diver 0,89 BirD et al. 2020 4\r\nEissturmvogel – Northern Fulmar 0,97 BirD et al. 2020 5\r\nBasstölpel – Northern Gannet 0,94 BirD et al. 2020 5\r\nSkua – Great Skua 0,91 BirD et al. 2020 5\r\nPapageitaucher – Atlantic Puffin 0,91 BirD et al. 2020 5\r\nTordalk – Razorbill 0,91 BirD et al. 2020 5\r\nTrottellumme – Common Guillemot 0,93 BirD et al. 2020 5\r\nDreizehenmöwe – Black-legged Kittiwake 0,83 BirD et al. 2020 3\r\nZwergmöwe – Little Gull 0,76 CramP & simmons 1983 2\r\nLachmöwe – Black-headed Gull 0,86 BirD et al. 2020 4\r\nSturmmöwe – Common Gull 0,90 BirD et al. 2020 4\r\nMantelmöwe – Great Black-backed Gull 0,93 glutz von Blotzheim &\r\nBauer 1982\r\n5\r\nSilbermöwe – Herring Gull 0,89 BirD et al. 2020 4\r\nHeringsmöwe – Lesser Black-backed Gull 0,91 BirD et al. 2020 5\r\nBrandseeschwalbe – Sandwich Tern 0,92 Courtens et al. 2022 5\r\nFlussseeschwalbe – Common Tern 0,89 BirD et al. 2020 4\r\nKüstenseeschwalbe – Arctic Tern 0,90 BirD et al. 2020 4\r\nBestand entweder ausgestorben, vom Aussterben bedroht,\r\nstark gefährdet, gefährdet, nahezu gefährdet, abnehmend,\r\ndezimiert oder selten (SPEC2). Schließlich wird eine Art, die\r\nglobal vom Aussterben bedroht, stark gefährdet, gefährdet\r\noder nahezu gefährdet ist (SPEC1), in Klasse 5 eingeordnet.\r\n2.2 Berechnung des artspezifischen\r\nSensitivitätsindex\r\nFür die Darstellung der Sensitivität einer Seevogelart wer\r\nden die vorgenannten Parameter zu drei Faktorenkom\r\nplexen zusammengefasst, welche die Stärke der Meidung\r\nvon OWP (a) sowie die Kosten des Lebensraumverlusts\r\nauf Individuenebene (b) und auf Populationsebene (c bis\r\nf) widerspiegeln. Dabei werden die Werte der Parameter c\r\nbis f gemittelt. Schließlich wird der Species Sensitivity Index\r\nfolgendermaßen berechnet:\r\nSSI = a · b · ((c +d + e + f) / 4)\r\nDieser Index dient nicht der Darstellung absoluter Werte\r\nvon Sensitivitäten, sondern soll der Spreizung der Arten\r\nvon relativ empfindlichen bis relativ unempfindlichen Arten\r\ndienen. Die eingehenden Parameter sind nicht unmittelbar\r\nmiteinander vergleichbar, nach unserem Ermessen sind aber\r\ndie Abstände der Stufen innerhalb der Parameter angemessen\r\nund orientieren sich an vorangegangenen Arbeiten (garthe\r\n& hüPPoP 2004, Furness et al. 2013, B raDBury et al. 2014,\r\nhumPhreys et al. 2015).\r\n2.3 Seevogelverbreitung\r\nDie Grundlage für die Analyse der Raumwirkung der Sen\r\nsitivitäten bilden Verbreitungsmodelle der 20 folgenden,\r\nVOGELWELT 142: 59–74 (2024) 63\r\nregelmäßig in der Nordsee vorkommenden Seevogelarten:\r\nEiderente Somateria mollissima, Trauerente Melanitta nigra,\r\nDreizehenmöwe Rissa tridactyla, Lachmöwe Chroicocepha-\r\nlus ridibundus, Zwergmöwe Hydrocoloeus minutus, Sturm\r\nmöwe Larus canus, Mantelmöwe L. marinus, Silbermöwe\r\nL. argentatus, Heringsmöwe L. fuscus, Brandseeschwalbe\r\nThalasseus sandvicensis, Flussseeschwalbe Sterna hirundo,\r\nKüstenseeschwalbe S. paradisaea, Skua Stercorarius skua,\r\nTrottellumme Uria aalge, Tordalk Alca torda, Papageitaucher\r\nFratercula arctica, Sterntaucher Gavia stellata, Prachttaucher\r\nG. arctica, Eissturmvogel Fulmarus glacialis und Basstölpel\r\nMorus bassanus. Die Modellierung erfolgte mit dem von\r\nmerCker et al. (2021) entwickelten Ansatz und basiert auf\r\nden Daten schiffs und flugzeugbasierter Seevogelzählungen\r\n(Borkenhagen et al. 2023) aus den Jahren 19902017 (zur\r\nräumlichen Verteilung des Erfassungsaufwandes s. Abb. 1).\r\n9°O8°O7°O6°O5°O4°O3°O\r\n56°N55°N54°N53°N\r\n0 100 20050 km\r\nFrühjahr – spring\r\n1990-2017\r\nKoordinatensystem -\r\nCoordinate reference system:\r\nETRS 89 LAEA (EPSG: 3035)\r\nDeutsche AWZ – German EEZ\r\nErfassungsaufwand –\r\nsurvey effort [km²]\r\nSommer – summer\r\n1990-2017 ±\r\nHerbst – autumn\r\n1990-2017\r\nWinter – winter\r\n1990-2017\r\n> 0 - 10\r\n> 10 - 20\r\n> 20 - 30\r\n> 30 - 40\r\n> 40\r\nAbb. 1: Aufwand (erfasste Fläche) schiffs und flugzeuggestützter Seevogelerfassungen in der deutschen Nordsee 1990–2017,\r\nunterteilt nach Jahreszeiten. – Effort (area surveyed) in ship-based and aerial seabird surveys in the German North Sea\r\n1990–2017, shown for four seasons separately.\r\n64 V. DIERSCHKE et al.: Sensitivität von Seevögeln gegenüber OffshoreWindparks in der deutschen Nordsee\r\nBezugszeitraum für die Verbreitungsmodelle ist 20112016,\r\nda dies dem Bewertungszeitraum der letzten nationalen\r\nBewertung nach Artikel 12 der EUVogelschutzrichtlinie\r\nentspricht (gerlaCh et al. 2019).\r\nAls erster Schritt der Modellierung (merCker et al. 2021)\r\nerfolgte eine Distanzkorrektur der Daten, um die bei den\r\nErfassungen übersehenen Individuen zu kompensieren. Um\r\ndie räumliche Autokorrelation der Daten zu berücksichtigen,\r\nwurden sie danach in einem Gitter mit variabler Kantenlänge\r\nzusammengefasst. Darauf aufbauend wurde die Verbreitung\r\nder einzelnen Arten für die artspezifischen Jahreszeiten\r\n(markones et al. 2015) mit Hilfe generalisierter additiver\r\nModelle (GAMs) ermittelt. Zusätzlich zu den Verbreitungs\r\ndaten flossen Daten zu den Beobachtungsbedingungen\r\n(Seastate) und weitere Parameter (Entfernung zur Küste,\r\nWassertiefe) in die Modellierungen ein. Als Ergebnis erhält\r\nman für jede Art und für jede artspezifische Jahreszeit flä\r\nchendeckende Verbreitungsmodelle (Individuen pro km2)\r\nmit einer Gitterfeldgröße von 1 km x 1 km.\r\n2.4 Erstellung der Sensitivitätskarte\r\nAuf Basis der modellierten Seevogelverbreitung und der\r\nartspezifischen SSIWerte wurde die Sensitivitätskarte\r\nerstellt. Für jede Art und jedes Gitterfeld wurde der höchste\r\nder vier jahreszeitlichen Werte für die Individuendichte aus\r\ngewählt. Um zunächst aussagekräftige Verbreitungskarten\r\nfür jede Art zu erhalten, wurde der Einfluss von Ausreißern\r\ninnerhalb des Bereichs der Dichtewerte eingeschränkt. Zum\r\neinen wurde die maximale dargestellte Häufigkeitskategorie\r\nauf das 0,975Quantil beschränkt, d. h. Werte größer als\r\ndieses Quantil wurden auf das 0,975fache des Maximal\r\nwerts gesetzt. Da die vom Modell vorhergesagte Abundanz\r\naufgrund ihres kontinuierlichen Charakters immer (zumin\r\ndest geringfügig) über Null liegt, wurden zum anderen sehr\r\ngeringe Abundanzwerte (kleiner als das 0,01fache des\r\nMaximalwerts jeder Art) auf den Wert 0 zurückgesetzt,\r\num für jede Art und Jahreszeit Teilgebiete ohne Nutzung\r\ndeutlich darzustellen.\r\nFür die gemeinsame Darstellung aller Arten wurden alle\r\nDichtewerte logarithmiert (dekadischer Logarithmus), um\r\ndie Dominanz einiger weniger, besonders häufiger Arten zu\r\nverringern. Damit keine nicht definierten Werte auftreten,\r\nwar es erforderlich, zu jedem Dichtewert den Betrag 1 zu\r\naddieren. Je Gitterfeld wurde schließlich der Area Sensitivity\r\nIndex (ASI), d. h. die gebietsspezifische Sensitivität in Bezug\r\nauf Lebensraumverluste von Seevögeln durch OWP, durch\r\nAufsummierung der Produkte aus artspezifischer Sensitivität\r\n(SSI) und logarithmierter Individuendichte (D) berechnet:\r\nASI = ΣArten (log (DArt + 1) x SSIArt)\r\nIn einer Karte wurden schließlich die ASIWerte für alle\r\nGitterfelder der deutschen Nordsee (Ausschließliche Wirt\r\nschaftszone, AWZ, und Küstengewässer) dargestellt. Unbe\r\nrücksichtigt blieben lediglich Bereiche des Wattenmeeres,\r\nfür die keine ausreichende Datenbasis vorlag.\r\nDieses Verfahren wurde zum einen auf die Gesamtheit\r\nder 20 hier behandelten Seevogelarten angewandt. Diese\r\nArten haben unterschiedliche Rollen im Ökosystem. Um\r\nauch mögliche Auswirkungen auf die Nahrungsnetze erör\r\ntern zu können, wird die Analyse zum anderen separat für\r\ndrei funktionelle Artengruppen durchgeführt, die aufgrund\r\nihrer Ernährungsweise nach ICES (2016) zusammengestellt\r\nwurden:\r\n• Arten, die an der Wasseroberfläche Nahrung suchen und\r\ndabei höchstens flach eintauchen (Oberflächenfresser):\r\nDreizehen, Lach, Zwerg, Sturm, Mantel, Silber und\r\nHeringsmöwe, Brand, Fluss und Küstenseeschwalbe,\r\nSkua, Eissturmvogel.\r\n• Arten, die in der Wassersäule Nahrung suchen (Wasser\r\nsäulenfresser): Trottellumme, Tordalk, Papageitaucher,\r\nStern und Prachttaucher, Basstölpel.\r\n• Arten, die am Meeresboden Nahrung suchen (Benthos\r\nfresser): Eiderente, Trauerente.\r\nTrottellumme mit Küken auf der offenen Nordsee – Common Guillemot guarding chick in the open North Sea.\r\nFoto: K. B orkenhagen\r\nVOGELWELT 142: 59–74 (2024) 65\r\n3. Ergebnisse\r\n3.1 Verbreitung der Seevögel\r\nDie summierten logarithmierten Individuendichten\r\nder 20 hier betrachteten Arten zeigen für den Zeitraum\r\n2011 2016 ein besonders starkes Vorkommen von See\r\nvögeln im unmittelbar dem Wattenmeer vorgelager\r\nten Küstenmeer sowie im Bereich der Insel Helgoland\r\n(Abb. 2). Diese aggregierten Werte sind in der AWZ\r\nmeist deutlich kleiner, doch gibt es auch dort Bereiche\r\nmit relativ vielen Seevögeln westlich von Sylt, nördlich\r\nvon Borkum und im Norden der AWZ. Die dargestell\r\nten Individuendichten enthalten noch keine artspezi\r\nfischen Sensitivitäten gegenüber OWP, gleichwohl ist\r\ndie hier dargestellte Verbreitung der Seevogelarten von\r\nmenschlichen Aktivitäten wie Fischerei, Schifffahrt\r\nund zuletzt auch OWP beeinflusst.\r\n3.2 Artspezifisches Meideverhalten an OWP\r\nAufgrund der Kriterien ‚Reduktion der Individuen\r\ndichte im OWP (samt 1 km Umkreis)‘ und ‚Reichweite\r\nAbb. 2: Für die Jahre 2011 2016 modellierte Seevogelverbreitung in der deutschen Nordsee, dargestellt als aufsummierte\r\nlogarithmierte Individuendichten von 20 Arten. Je Art und 1 x 1 km Gitterfeld wurde die höchste Individuendichte der\r\nvier Jahreszeiten berücksichtigt. Skalierung in Bezug auf die maximal auftretende, aufsummierte logarithmierte Indivi\r\nduendichte in einem Gitterfeld. Quelle: Biodiversitätsmonitoring FTZ/DDA/BfN. – Modelled seabird distribution in the\r\nGerman North Sea for the years 2011–2016, shown as the summed up logarithmic bird densities of 20 species. The highest\r\nbird density of the four seasons was taken for each species and 1 x 1 km grid square. Scaling in relation to the maximum\r\nlogarithmic bird density occurring in a grid square. Source: biodiversity monitoring of FTZ/DDA/BfN.\r\n9°O\r\n9°O\r\n8°O\r\n8°O\r\n7°O\r\n7°O\r\n6°O\r\n6°O\r\n5°O\r\n5°O\r\n4°O\r\n4°O\r\n3°O\r\n3°O\r\n56°N\r\n55°N\r\n55°N\r\n54°N\r\n54°N\r\nVerbreitungsmuster aller 20 betrachteten Seevogelarten –\r\nDistribution pattern of all 20 seabird species considered\r\nSumme log. Individuendichten –\r\nSum of log. bird densities\r\n1,5\r\n2,5\r\n8,4\r\nDeutsche AWZ - German EEZ\r\nMeeresschutzgebiet (Nationalpark, NSG und/oder SPA) -\r\nMarine protected area (national park, NSG and/or SPA)\r\n±\r\n0 30 6015 Km Koordinatensystem -\r\nCoordinate reference system:\r\nETRS 89 LAEA (EPSG :3035)\r\nder Dichtereduktion (Effektradius)‘ sind Sterntau\r\ncher, Prachttaucher, Eissturmvogel, Dreizehenmöwe,\r\nHeringsmöwe und Trottellumme unter den 20 betrach\r\nteten Seevogelarten diejenigen mit der stärksten Mei\r\ndung von OWP (Tab. 3). Fünf weitere Arten zeigen\r\neine mindestens deutliche Meidung, während bei fünf\r\nArten ein uneinheitliches Verhalten beobachtet wurde,\r\nd. h. Meidung wurde nicht an allen Orten festgestellt.\r\nBei drei Möwenarten und der Skua gibt es auf Basis\r\nbisheriger Untersuchungen keine Anzeichen für die\r\nMeidung von OWP.\r\n3.3 Artspezifische Sensitivität\r\nDurch die Kombination des beobachteten Meidever\r\nhaltens mit den Kosten durch Lebensraumverluste\r\nauf Individuen und Populationsebene im SSI erge\r\nben sich sehr unterschiedliche Sensitivitäten der 20\r\nregelmäßig in der deutschen Nordsee vorkommenden\r\nSeevogelarten gegenüber OWP (Tab. 4). Die höchste\r\nSensitivität ist bei Stern und Prachttaucher festzu\r\nstellen. Einen hohen Wert hat auch die Trottellumme,\r\n66 V. DIERSCHKE et al.: Sensitivität von Seevögeln gegenüber OffshoreWindparks in der deutschen Nordsee\r\nmit etwas Abstand folgen Tordalk, Zwergmöwe und\r\nDreizehenmöwe. Der niedrigste SSI Wert (0) steht bei\r\ndenjenigen Arten zu Buche, die OWP nicht meiden\r\n(Lach , Sturm und Silbermöwe sowie Skua).\r\n3.4 Gebietsspezifische Sensitivität\r\nDie zum Area Sensitivity Index (ASI) über alle Arten\r\naufsummierten Produkte aus SSI und logarithmier\r\nter Individuendichte weisen mehrere Teilbereiche der\r\ndeutschen Nordsee als besonders sensitiv gegenüber\r\nOWP aus (Abb. 3). Neben der unmittelbaren Umge\r\nbung Helgolands ist dies ein schmaler Streifen entlang\r\nder gesamten Küste, der sich westlich von Nordfries\r\nland jedoch sehr viel weiter seewärts erstreckt. In\r\ndiesem offshore gelegenen Teilbereich werden hohe\r\nASI Werte vor allem durch das starke Vorkommen\r\nder besonders sensitiven Seetaucher hervorgerufen.\r\nEin großes Gebiet mit hoher Sensitivität befindet\r\nsich auch küstenfern im Norden der AWZ, für das\r\nu. a. ein großes herbstliches Vorkommen von Trottel\r\nlummen charakteristisch ist, welches saisonal auch\r\nTab. 3: Seevogelarten in der deutschen Nordsee und zugewiesene Meideklasse gegenüber OWP sowie dazugehörige Begrün\r\ndung. – Seabird species in the German North Sea and assigned avoidance class to offshore wind farms including justification.\r\nArt – species Meideklasse –\r\navoidance class\r\nBegründung – justification Quelle – reference\r\nSterntaucher – Red-throated Diver 4 Effektradius – effect radius: 9–12 km garthe et al. 2023\r\nPrachttaucher – Black-throated Diver 4 Effektradius – effect radius: 9–12 km garthe et al. 2023\r\nEissturmvogel – Northern Fulmar 4 Dichtereduktion OWP + 1 km –\r\ndensity reduction OWF + 1 km: 91 %\r\ngarthe et al. 2022\r\nTrottellumme – Common Guillemot 4 Effektradius – effect radius: 18–21 km PesChko et al. 2024\r\nDreizehenmöwe – Black-legged Kittiwake 4 Effektradius – effect radius: 20 km PesChko et al. 2020a\r\nHeringsmöwe – Lesser Black-backed Gull 4 Effektradius – effect radius: 12–15 km garthe et al. 2022\r\nBasstölpel – Northern Gannet 3 Dichtereduktion OWP + 1 km – d\r\nensity reduction OWF + 1 km: 81 %\r\ngarthe et al. 2022\r\nZwergmöwe – Little Gull 3 Dichtereduktion OWP + 500 m –\r\ndensity reduction OWF + 500 m: 89 %\r\nvanermen et al. 2017\r\nTrauerente – Common Scoter 2 Schwache Meidung – weak avoidance DiersChke et al. 2016\r\nTordalk – Razorbill 2 Effektradius – effect radius: 0–3 km garthe et al. 2022\r\nBrandseeschwalbe – Sandwich Tern 2 Schwache Meidung – weak avoidance DiersChke et al. 2016\r\nEiderente – Common Eider 1 Uneinheitliches Verhalten –\r\nindifferent behaviour\r\nDiersChke et al. 2016\r\nPapageitaucher – Atlantic Puffin 1 Geringe Störung durch Schiffe u. Helikopter\r\n– low disturbance by ships and helicopters\r\nFurness et al. 2013\r\nMantelmöwe – Great Black-backed Gull 1 Schwache Attraktion oder Meidung –\r\nweak attraction or avoidance\r\nDiersChke et al. 2016\r\nFlussseeschwalbe – Common Tern 1 Uneinheitliches Verhalten –\r\nindifferent behaviour\r\nDiersChke et al. 2016\r\nKüstenseeschwalbe – Arctic Tern 1 Uneinheitliches Verhalten –\r\nindifferent behaviour\r\nDiersChke et al. 2016\r\nSkua – Great Skua 0 Keine Störung durch Schiffe u. Helikopter –\r\nno disturbance by ships and helicopters\r\nFurness et al. 2013\r\nLachmöwe – Black-headed Gull 0 Schwache Attraktion – weak attraction DiersChke et al. 2016\r\nSturmmöwe – Common Gull 0 Schwache Attraktion – weak attraction DiersChke et al. 2016\r\nSilbermöwe – Herring Gull 0 Schwache Attraktion – weak attraction DiersChke et al. 2016\r\nintensiv durch Eissturmvögel, Dreizehenmöwen und\r\nBasstölpel genutzt wird. Relativ geringe Sensitivitäten\r\nsind zwischen Helgoland und der niedersächsischen\r\nKüste, im zentralen Bereich der AWZ sowie im Bereich\r\ndes „Entenschnabels“, dem deutschen Anteil an der\r\nDoggerbank, zu erkennen. Die hohe Sensitivität nahe\r\nder Küste ist darauf zurückzuführen, dass sich dort\r\nsehr viele Individuen der Trauerente (mittlere Sensi\r\ntivität) aufhalten, ergänzt durch viele Vögel weniger\r\nempfindlicher Arten wie Lachmöwe, Fluss und Küs\r\ntenseeschwalbe. Die räumliche Verteilung der aggre\r\ngierten Sensitivität (ASI, Abb. 3a) entspricht grob der\r\nräumlichen Verteilung der aufsummierten logarith\r\nmierten Individuendichten (Abb. 2). Dies verdeutlicht,\r\ndass dort, wo viele Seevögel zu finden sind, stets auch\r\nempfindliche Arten vorkommen.\r\nIn Bezug auf die Sensitivität gegenüber OWP zeigen\r\ndie drei funktionellen Artengruppen unterschiedliche\r\nVerteilungsmuster. Bei Oberflächenfressern ist eine\r\nrelativ hohe Sensitivität nahe der Küste und in etwa\r\n20 km Umkreis um Helgoland auszumachen. Als recht\r\nVOGELWELT 142: 59–74 (2024) 67\r\nTab. 4: Faktorwerte und daraus resultierende Sensitivitätswerte (SSI) für 20 in der deutschen Nordsee lebende Seevogel\r\narten. – Factor scores and resulting Species Sensitivity Index (SSI) values for 20 seabird species in the German North Sea.\r\nArt – species a)\r\nMeidung\r\nvon OWP –\r\navoidance of\r\nOWF\r\nb)\r\nHabitat-\r\nflexibilität\r\n– habitat\r\nflexibility\r\nc)\r\nÜber-\r\nlebensrate\r\nAltvögel\r\n– adult\r\nsurvival\r\nd)\r\nBestands-\r\ngröße\r\nDeutschland\r\n– population\r\nsize Germany\r\ne)\r\nGefährdung\r\nDeutschland\r\n– threat sta-\r\ntus Germany\r\nf)\r\nVerantwort-\r\nlichkeit\r\nEuropa –\r\nresponsibility\r\nEurope\r\nSSI\r\nSterntaucher –\r\nRed-throated Diver\r\n4 4 3 3 4 3 52,0\r\nPrachttaucher – Black-\r\nthroated Diver\r\n4 4 4 4 1 3 48,0\r\nTrottellumme –\r\nCommon Guillemot\r\n4 3 5 3 1 3 36,0\r\nTordalk – Razorbill 2 3 5 3 1 5 21,0\r\nZwergmöwe – Little Gull 3 3 2 3 1 3 20,3\r\nDreizehenmöwe –\r\nBlack-legged Kittiwake\r\n4 2 3 3 1 3 20,0\r\nBrandseeschwalbe –\r\nSandwich Tern\r\n2 3 5 3 1 2 16,5\r\nEiderente – Common Eider 1 4 4 2 1 5 12,0\r\nTrauerente – Common Scoter 2 4 2 2 1 1 12,0\r\nEissturmvogel –\r\nNorthern Fulmar\r\n4 1 5 3 1 3 12,0\r\nPapageitaucher –\r\nAtlantic Puffin\r\n1 3 5 5 4 1 11,3\r\nHeringsmöwe –\r\nLesser Black-backed Gull\r\n4 1 5 2 1 2 10,0\r\nBasstölpel – Northern\r\nGannet\r\n3 1 5 4 1 2 9,0\r\nFlussseeschwalbe –\r\nCommon Tern\r\n1 3 4 3 3 1 8,3\r\nKüstenseeschwalbe –\r\nArctic Tern\r\n1 3 4 3 2 1 7,5\r\nMantelmöwe –\r\nGreat Black-backed Gull\r\n1 2 5 3 1 2 5,5\r\nSkua – Great Skua 0 2 5 5 1 2 0,0\r\nLachmöwe –\r\nBlack-headed Gull\r\n0 2 4 2 1 2 0,0\r\nSturmmöwe – Common Gull 0 2 4 2 1 2 0,0\r\nSilbermöwe – Herring Gull 0 1 4 3 1 4 0,0\r\nAbb. 3: Räumliche Verteilung der Sensitivität von Seevögeln gegenüber OWP (ASI: über alle Arten aufsummierte Produkte\r\nlogarithmierter Individuendichten und artspezifischer Sensitivität SSI) in der deutschen Nordsee auf Basis der model\r\nlierten Verbreitung für die Jahre 2011 2016: a) alle 20 Arten, b) Oberflächenfresser (12 Arten), c) Wassersäulenfresser (6\r\nArten), d) Benthosfresser (2 Arten). Dargestellt sind alle Meeresschutzgebiete, bis 2023 in Betrieb genommene oder im Bau\r\nbefindliche OWP sowie laut Flächenentwicklungsplan 2023 und Fortschreibung anvisierte OWP Flächen. Skalierung in\r\nBezug auf den jeweils maximal auftretenden ASI. Quellen wie Abb. 2. – Spatial distribution of the sensitivity of seabirds to\r\noffshore windfarms (Area Sensitivity Index ASI: summed products of log-scaled bird densities and species-specific sensitivity\r\nSSI) in the German North Sea: a) all 20 species, b) surface feeders (12 species), c) pelagic feeders (6 species), d) benthic feeders\r\n(2 species). All Marine Protected Areas are shown as well as offshore wind farms commissioned by 2023 and offshore wind\r\nfarm areas envisaged by the site development plan of 2023 (FEP 2023) and update. Scaling in relation to the maximum ASI\r\noccurring in each case. Sources as in Fig. 2.\r\nFolgende Doppelseite\r\n68 V. DIERSCHKE et al.: Sensitivität von Seevögeln gegenüber OffshoreWindparks in der deutschen Nordsee\r\n9°O\r\n9°O\r\n8°O\r\n8°O\r\n7°O\r\n7°O\r\n6°O\r\n6°O\r\n5°O\r\n5°O\r\n4°O\r\n4°O\r\n3°O\r\n3°O\r\n56°N\r\n55°N\r\n55°N\r\n54°N\r\n54°N\r\n23\r\n48\r\n94\r\nZukünftige OWP nach FEP 2023 und Fortschreibung –\r\nFuture OWF according to FEP 2023 and update\r\nOWP in Betrieb / Bau (BSH 2023) -\r\nOWF operating/under construction (BSH 2023)\r\nDeutsche AWZ - German EEZ\r\nMeeresschutzgebiet (Nationalpark, NSG und/oder SPA) -\r\nMarine protected area (national park, NSG and/or SPA)\r\n±\r\n0 30 6015 Km Koordinatensystem -\r\nCoordinate reference system:\r\nETRS 89 LAEA (EPSG: 3035)\r\na Sensitivitätskarte 20 Seevogelarten –\r\nSensitivity map 20 seabird species\r\nArea Sensitivity Index\r\n9°O\r\n9°O\r\n8°O\r\n8°O\r\n7°O\r\n7°O\r\n6°O\r\n6°O\r\n5°O\r\n5°O\r\n4°O\r\n4°O\r\n3°O\r\n3°O\r\n56°N\r\n55°N\r\n55°N\r\n54°N\r\n54°N\r\n6\r\n15\r\n34\r\nZukünftige OWP nach FEP 2023 und Fortschreibung –\r\nFuture OWF according to FEP 2023 and update\r\nOWP in Betrieb / Bau (BSH 2023) -\r\nOWF operating/under construction (BSH 2023)\r\nDeutsche AWZ - German EEZ\r\nMeeresschutzgebiet (Nationalpark, NSG und/oder SPA) -\r\nMarine protected area (national park, NSG and/or SPA)\r\n±\r\n0 30 6015 Km Koordinatensystem -\r\nCoordinate reference system:\r\nETRS 89 LAEA (EPSG: 3035)\r\nb Sensitivitätskarte Oberflächenfresser –\r\nSensitivity map surface feeders\r\nArea Sensitivity Index\r\nVOGELWELT 142: 59–74 (2024) 69\r\n9°O\r\n9°O\r\n8°O\r\n8°O\r\n7°O\r\n7°O\r\n6°O\r\n6°O\r\n5°O\r\n5°O\r\n4°O\r\n4°O\r\n3°O\r\n3°O\r\n56°N\r\n55°N\r\n55°N\r\n54°N\r\n54°N\r\n7\r\n30\r\n51\r\nZukünftige OWP nach FEP 2023 und Fortschreibung –\r\nFuture OWF according to FEP 2023 and update\r\nOWP in Betrieb / Bau (BSH 2023) -\r\nOWF operating/under construction (BSH 2023)\r\nDeutsche AWZ - German EEZ\r\nMeeresschutzgebiet (Nationalpark, NSG und/oder SPA) -\r\nMarine protected area (national park, NSG and/or SPA)\r\n±\r\n0 30 6015 Km Koordinatensystem -\r\nCoordinate reference system:\r\nETRS 89 LAEA (EPSG :3035)\r\nc Sensitivitätskarte Wassersäulenfresser –\r\nSensitivity map pelagic feeders\r\nArea Sensitivity Index\r\n9°O\r\n9°O\r\n8°O\r\n8°O\r\n7°O\r\n7°O\r\n6°O\r\n6°O\r\n5°O\r\n5°O\r\n4°O\r\n4°O\r\n3°O\r\n3°O\r\n56°N\r\n55°N\r\n55°N\r\n54°N\r\n54°N\r\n0\r\n15\r\n40\r\nZukünftige OWP nach FEP 2023 und Fortschreibung –\r\nFuture OWF according to FEP 2023 and update\r\nOWP in Betrieb / Bau (BSH 2023) -\r\nOWF operating/under construction (BSH 2023)\r\nDeutsche AWZ - German EEZ\r\nMeeresschutzgebiet (Nationalpark, NSG und/oder SPA) -\r\nMarine protected area (national park, NSG and/or SPA)\r\n±\r\n0 30 6015 Km Koordinatensystem -\r\nCoordinate reference system:\r\nETRS 89 LAEA (EPSG: 3035)\r\nd Sensitivitätskarte Benthosfresser –\r\nSensitivity map benthic feeders\r\nArea Sensitivity Index\r\n70 V. DIERSCHKE et al.: Sensitivität von Seevögeln gegenüber OffshoreWindparks in der deutschen Nordsee\r\nempfindlich erweisen sich auch Gebiete in der AWZ\r\nnördlich von Borkum, nordwestlich von Helgoland\r\nund im Norden der AWZ; noch weiter entfernt von der\r\nKüste weist das Naturschutzgebiet (NSG) Doggerbank\r\neine mittlere Sensitivität auf (Abb. 3b). Wassersäu\r\nlenfresser zeigen die höchste Sensitivität im Norden\r\nder AWZ (u. a. Mausergebiet von Trottellummen) und\r\nnördlich von Helgoland im NSG Sylter Außenriff –\r\nÖstliche Deutsche Bucht (Frühjahrs Rastgebiet von\r\nStern und Prachttauchern), während in den Küsten\r\ngewässern nur eine geringe Sensitivität festzustellen\r\nist (Abb. 3c). Bei Benthosfressern spiegelt die hohe\r\nSensitivität in den Küstengewässern in erster Linie\r\ndas Auftreten der Trauerente wider, im größten Teil\r\nder AWZ kommen weder Trauer noch Eiderente vor\r\n(Abb. 3d).\r\n4. Diskussion\r\nIn der gesamten Nordsee sind Seevögel mit vielen\r\nverschiedenen negativen Einflüssen konfrontiert.\r\nZum einen führt der Klimawandel über veränderte\r\nUmweltbedingungen zu niedrigerer Reproduktion\r\nund erhöhter Mortalität (searle et al. 2022, B urton\r\net al. 2023), zum anderen wirken verschiedene Akti\r\nvitäten des Menschen stark auf die Arten ein. Dazu\r\ngehören in der deutschen Nordsee seit langem die\r\nFischerei und die Schifffahrt (einschließlich Ölver\r\nschmutzung), in anderen Teilen der Nordsee u. a. die\r\nFörderung von Erdöl und Erdgas (B ilDstein et al.\r\n2017, D iersChke et al. 2023). Seit Beginn des 21. Jahr\r\nhunderts (in der deutschen Nordsee seit 2009) sind\r\nOffshore Windparks als weitere, viele Seevogelarten\r\nnegativ beeinflussende Aktivität hinzugekommen\r\nund in enormem Zuwachs begriffen. Ohne dass die\r\nAnteile dieser einzelnen Aktivitäten und des Klima\r\nwandels quantifizierbar sind, ist festzustellen, dass\r\nsich Seevögel in der gesamten Nordsee in schlechtem\r\nZustand befinden (D iersChke et al. 2023). Die große\r\nMehrheit der Arten nimmt im Bestand ab und zeigt\r\nso niedrige Reproduktionsraten, dass ihr langfristi\r\nges Überleben gefährdet ist (D iersChke et al. 2022,\r\nF reDeriksen et al. 2022). Diese vielfältigen negati\r\nven Entwicklungen erfordern auch in Deutschland\r\neine Berücksichtigung der Belange der Seevögel, um\r\nu. a. internationalen Verpflichtungen im Bereich\r\ndes Naturschutzes gerecht zu werden, beispielhaft\r\ngenannt seien die Vogelschutzrichtlinie und die\r\nMeeresstrategie Rahmenrichtlinie. Zu berücksich\r\ntigen sind Seevögel insbesondere in der Planung\r\ndes Ausbaus der Windenergienutzung, der in den\r\nkommenden Jahren große Dimensionen annimmt:\r\nAllein in der deutschen Nord und Ostsee soll die\r\ninstallierte Leistung von derzeit 8,4 GW (https://\r\nbwo offshorewind.de/, 31.5.2024) auf mindestens 30\r\nGW bis zum Jahr 2030, 40 GW bis zum Jahr 2035\r\nund 70 GW bis zum Jahr 2045 gesteigert werden\r\n(Windenergieauf See Gesetz, Stand März 2023).\r\nEine Berücksichtigung des Naturschutzes, wie sie in\r\n§1 dieses Gesetzes geschrieben steht, kann aufgrund\r\ndes starken Zuwachses an Kenntnissen zu Seevögeln\r\nund anderen Schutzgütern, die mit Hilfe verschiede\r\nner Erfassungsprogramme und moderne Erfassungs\r\nmethoden ermöglicht wurden, umgesetzt werden.\r\nKonnte man vor 20 Jahren die Empfindlichkeit\r\nvon Seevögeln gegenüber Störungen durch OWP,\r\ndie zur Meidung solcher Gebiete führen, nur mit\r\nHilfe verschiedener Parameter ableiten, ist inzwi\r\nschen für viele Seevogelarten aus verschiedenen\r\nUntersuchungen bekannt, wie sie sich tatsächlich\r\ngegenüber OWP verhalten (D iersChke et al. 2016,\r\nvanermen & stienen 2019). Trotz des sehr unter\r\nschiedlichen Wissenstandes kommen die in dieser\r\nArbeit dargestellten Ergebnisse denen von garthe\r\n& hüPPoP (2004) recht nah, obwohl in der früheren\r\nStudie Kollisionen und Lebensraumverluste, in die\r\nser neueren dagegen nur letztere betrachtet wurden.\r\nBeide Studien machen deutlich, dass in der deut\r\nschen Nordsee das Küstenmeer besonders emp\r\nfindlich gegenüber OWP ist. Dies liegt nicht nur\r\nam Vorkommen sensitiver Arten wie Sterntaucher,\r\nPrachttaucher und Brandseeschwalbe, sondern auch\r\nan den sehr großen Beständen der Trauerente, die\r\nhinsichtlich des SSI im mittleren Bereich rangiert.\r\nInsbesondere eine bessere Datenlage aus allen Jah\r\nreszeiten dürfte dafür verantwortlich sein, dass nun\r\nauch einige weiter von der Küste entfernte Gebiete\r\nals sehr sensitiv identifiziert wurden. Im Fall des\r\nBereichs westlich von Nordfriesland hat das quan\r\ntitativ bedeutsame Vorkommen verschiedener See\r\nvogelarten, darunter sehr vieler Seetaucher im Früh\r\njahr, zu einer Ausweisung als SPA (Special Protection\r\nArea) nach Vogelschutzrichtlinie und als NSG nach\r\ndeutschem Naturschutzrecht geführt (SPA Östliche\r\nDeutsche Bucht bzw. NSG Sylter Außenriff – Östli\r\nche Deutsche Bucht; garthe et al. 2012, B ilDstein\r\net al. 2017).\r\nEin noch weiter westlich gelegener Bereich zwi\r\nschen dem genannten NSG und der Doggerbank hat\r\nsich mit dem neuen Ansatz ebenfalls als sehr sensitiv\r\nerwiesen, denn dort kommen zeitweise hohe Dich\r\nten von Trottellumme, Eissturmvogel und Basstölpel\r\nvor. Dieses Gebiet ist nicht nur ohne gesetzlichen\r\nSchutz, sondern auch durch den geplanten Ausbau\r\nder Windenergienutzung in diesem Bereich akut\r\nbedroht. Basierend auf dem Windauf See Gesetz\r\n(Stand März 2023) und der deutschen Umsetzung\r\nder Richtline (EU) 2023/2413 (Renewable Energy\r\nDirective III) ist für einige der Flächen, die für den\r\nzukünftigen OWP Ausbau beplant werden, mit\r\neinem beschleunigtem Genehmigungsverfahren zu\r\nrechnen, bei dem die Umweltverträglichkeit nicht\r\nVOGELWELT 142: 59–74 (2024) 71\r\nuntersucht wird. Wenn auch Flächen beschleunigt\r\nwerden, die im aktuellen Flächenentwicklungsplan\r\n2023 (BSH 2023) und im Fortschreibungsverfahren\r\n(BSH 2024) festgelegt werden, dann beträfe dies\r\nauch einige für Seevögel in unserer Analyse als sehr\r\nempfindlich identifizierte Gebiete, insbesondere im\r\nNorden der AWZ (Abb. 3). P esChko et al. (2024) zei\r\ngen, dass in diesem Bereich mit Lebensraumverlust\r\nfür einen Großteil des deutschen Trottellummen\r\nBestandes in seinem herbstlichen Dichtezentrum zu\r\nrechnen ist und dass Ausweichflächen aufgrund wei\r\nterer Vorbehaltsgebiete für die Windenergienutzung\r\nfehlen werden. Dies beträfe vor allem die Jahreszeit,\r\nin der Trottellummen mauserbedingt flugunfähig\r\nsind, gleichzeitig den letzten Abschnitt der Jungvo\r\ngelaufzucht durchführen und somit im Hinblick auf\r\nAusweichbewegungen besonders eingeschränkt sind.\r\nMaßnahmen zu Minderung negativer Einflüsse\r\nvon OWP auf Seevögel wurden bisher in erster Linie\r\nin Bezug auf die Vermeidung von Kollisionen for\r\nmuliert (harwooD & P errow 2019). Kollisionen\r\nwurden in dieser Arbeit nicht thematisiert, können\r\naber in zusätzlichen Sensitivitätskarten adressiert\r\nund als zusätzliche Wirkung von OWP in Planungs\r\nprozesse einbezogen werden. Für die Minderung\r\nvon Meideeffekten und Lebensraumverlusten gibt\r\nes keine erprobten technischen Methoden, aber die\r\nZurückstellung besonders empfindlicher Gebiete ist\r\ngrundsätzlich der beste Weg zur Vermeidung von\r\nKonflikten zwischen Windenergienutzung und\r\nSeevogelschutz (siehe auch harwooD & P errow\r\n2019). Auch eine Kompensation durch ein Habitat\r\nmanagement in Form von Nutzungsbeschränkun\r\ngen in nicht für OWP vorgesehenen Meeresgebieten\r\nwäre ein denkbarer Weg, stößt jedoch angesichts der\r\nbereits sehr starken Beanspruchung durch verschie\r\ndene Nutzungsformen in der deutschen Nordsee auf\r\nenge Grenzen. Selbst die drei Naturschutzgebiete in\r\nder deutschen AWZ unterliegen starker Nutzung\r\n(B ilDstein et al. 2017).\r\nSensitivitätskarten für Seevögel in der deutschen\r\nNordsee ermöglichen es, gegenüber verschiedenen\r\nNutzungen empfindliche Bereiche zu identifizieren\r\nund zu visualisieren. Die in dieser Arbeit entwickel\r\nten Sensitivitätskarten in Bezug auf Lebensraum\r\nverluste infolge der Meidung von OWP basieren auf\r\neiner Modellierung des Vorkommens für die Jahre\r\n2011 2016, also einem Zeitraum mit noch sehr weni\r\ngen OWP. Die Erfassung auf dem Meer lebender\r\nVögel durch Beobachtung und Telemetrie haben\r\nnicht nur das Meideverhalten an OWP an sich gezeigt\r\n(heinänen et al. 2020, P esChko et al. 2020a, 2020b,\r\n2021, van Bemmelen et al. 2023), sondern bei Seetau\r\nchern und Trottellummen auch eine grundsätzliche\r\nräumliche Umverteilung belegt (menDel et al. 2019,\r\ngarthe et al. 2023, P esChko et al. 2024). Dank eines\r\nflächendeckenden Monitorings (B orkenhagen et al.\r\n2023) können immer wieder aktualisierte Seevogel\r\nverbreitungen und daraus resultierende Darstellun\r\ngen der Sensitivitäten gegenüber menschlichen Ein\r\ngriffen in Neufassungen der marinen Raumordnung\r\neinfließen. Im 2023 begonnenen, vom Bundesamt für\r\nNaturschutz geförderten Projekt „Begleitforschung\r\nund Strategieberatung für eine starke Nachhaltigkeit\r\nder marinen Raumordnung in der deutschen AWZ“\r\nwerden nicht nur zum Thema OWP/Lebensraum\r\nverlust, sondern auch zu OWP/Kollision, Schiffs\r\nverkehr/Störungen, Fischerei/Beifangmortalität und\r\nggf. weiteren Themen Sensitivitätskarten erstellt, die\r\nauf der modellierten Seevogelverbreitung für einen\r\njüngeren Zeitraum (2017 2022) basieren. Die in dieser\r\nArbeit präsentierten sowie künftige Aktualisierun\r\ngen sollen gemeinsam mit Sensitivitätskarten für\r\nandere Schutzgüter dazu beitragen, die Belange des\r\nNaturschutzes in der marinen Raumordnung für die\r\ndeutschen Meeresgewässer adäquat zu berücksich\r\ntigen. Sie können in Verfahren einfließen, welche\r\ndie Bedürfnisse der marinen Biodiversität, des öko\r\nnomischen Nutzens und weiterer gesellschaftlicher\r\nAnsprüche (z. B. Landesverteidigung, Ernährung\r\nder Bevölkerung) ausbalancieren (virtanen et al.\r\n2022, B oussarie et al. 2023). Damit kann der in\r\nder Rahmenrichtlinie zur maritimen Raumplanung\r\n(2014/89/EU) verankerte Ökosystemansatz unter\r\nstützt werden.\r\nDank. Unser Dank gilt zahlreichen Observerin\r\nnen und Observern, die seit 1990 auf Schiffen und\r\nin Flugzeugen zur Dokumentation der Seevogel\r\nvorkommen in der deutschen Nordsee beigetragen\r\nhaben. Gleichermaßen danken wir den Institutionen\r\nund Firmen, die mit ihren Schiffen und Flugzeugen\r\nSeevogelerfassungen auf See ermöglicht haben. Die\r\nErstellung der Sensitivitätskarten profitierte von Dis\r\nkussionen mit Teilnehmenden des Projekts „Begleit\r\nforschung und Strategieberatung für eine starke\r\nNachhaltigkeit der marinen Raumordnung in der\r\ndeutschen AWZ“. Im Rahmen dieses Projekts (FKZ\r\n3523521200) fand ein großer Teil der Arbeiten zu\r\ndiesem Beitrag statt, weitere Unterstützung erfolgte\r\naus den Projekten MarBird (FKZ 3521532206) und\r\nOWP Seevögel (FKZ: 3520860100), beide finanziert\r\ndurch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln\r\ndes BMUV, sowie CoastalFutures (Fördernummer:\r\n03F0911C), finanziert durch das Bundesministe\r\nrium für Bildung und Forschung. Für eine kritische\r\nDurchsicht des Manuskripts danken wir Kerstin\r\nKober und Steffen Oppel.\r\n72 V. DIERSCHKE et al.: Sensitivität von Seevögeln gegenüber OffshoreWindparks in der deutschen Nordsee\r\n5. Zusammenfassung\r\nDierschke, V., K. Borkenhagen, L. Enners, S. Garthe, M. Mercker, V. Peschko, H. Schwemmer & N. Markones 2024: Sen-\r\nsitivität von Seevögeln gegenüber Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee im Hinblick auf Lebensraumverluste\r\ndurch Meidung. Vogelwelt 142: 59–74.\r\nZu der seit langem auf dem Meer ausgeübten Fischerei und\r\nSchifffahrt ist in diesem Jahrhundert die Nutzung der Wind\r\nenergie als weitere großflächig auftretende Störungsquelle für\r\nSeevögel hinzugekommen. Es hat sich gezeigt, dass die See\r\nvogelarten unterschiedlich auf OffshoreWindparks (OWP)\r\nreagieren. Basierend auf Beobachtungen und Messungen\r\nzum Meideverhalten (Reduktion der Individuendichte,\r\nEffektradius) sowie Schätzungen der daraus folgenden In\r\ntensität von Kosten auf indiv idueller und Populationsebene\r\nwurde die Sensitivität gegenüber OWP für 20 regelmäßig\r\nin der deutschen Nordsee lebenden Seevogelarten über ei\r\nnen Index (Species Sensitivity Index, SSI) bestimmt. Eine\r\nVerknüpfung der Sensitivität mit der Individuendichte und\r\ndie Aggregation für alle Arten zeigt für jede Flächeneinheit\r\nin der deutschen Nordsee (hier 1 km x 1 km große Gitter\r\nfelder) die gebietsspezifische Sensitivität (Area Sensitivity\r\nIndex, ASI). Eine separate Betrachtung für drei funktionelle\r\nArtengruppen zeigt unterschiedliche Bereiche besonders ho\r\nher Sensitivität gegenüber OWP, die bei Oberflächenfressern\r\n(z. B. Möwen, Seeschwalbe) und Wassersäulenfressern (z. B.\r\nSeetaucher, Alkenvögel, Basstölpel) im Offshorebereich, bei\r\nBenthosfressern (Meeresenten) dagegen in küstennahen\r\nBereichen der deutschen Nordsee liegen. Die Karte für alle\r\nSeevogelarten gemeinsam unterstreicht eine besonders hohe\r\nSensitivität der Küstengewässer der deutschen Nordsee sowie\r\ndes Seegebiets um Helgoland. Darüber hinaus gibt es in der\r\nAusschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zwei Gebiete mit\r\nbesonders hoher Sensitivität gegenüber OWP: ein Bereich\r\nwestlich der Insel Sylt, der u. a. als FrühjahrsRastgebiet von\r\nSeetauchern von Bedeutung ist (geschützt u. a. als SPA und\r\nNSG) sowie im Norden der AWZ ein Gebiet, in dem sich zu\r\nbestimmten Jahreszeiten viele Trottellummen, Basstölpel und\r\nEissturmvögel aufhalten. Letztgenanntes Gebiet hat keinen\r\ngesetzlichen Schutz und ist im aktuellen Flächenentwick\r\nlungsplan für einen großflächigen Ausbau der Windener\r\ngienutzung vorgesehen. Die hier vorgestellten Sensitivitäts\r\nkarten sind eine wichtige Grundlage für die Fortschreibung\r\nder marinen Raumplanung. Sie identifizieren Gebiete, in\r\ndenen bestimmte Aktivitäten (hier Windenergienutzung)\r\naus Naturschutzsicht kritisch sind, und liefern damit eine\r\nwichtige Basis für die naturverträgliche Nutzung der Meere.\r\n6. 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Vortrag Meeresumwelt\r\nSymposium 2022. https://www.bsh.de/DE/PRESSE/Ver\r\nanstaltungen/Termine/MUS/MUS_Nachklapp/_Anla\r\ngen/Downloads/MUS 2022/Vortraege/Vortrag_Garthe.\r\npdf?__blob=publicationFile&v=3 (31.05.2024)\r\ngarthe , s., h. sChwemmer , v. P esChko, n. markones ,\r\ns. müller , P. sChwemmer & m. merCker 2023:\r\nLarge scale effects of offshore wind farms on seabirds\r\nof high conservation concern. Sci. Rep. 13: 4779.\r\ngerlaCh , B., r. D rösChmeister , t. langgemaCh ,\r\nk. B orkenhagen, m. BusCh , m. hauswirth , t.\r\nheiniCke , j. kamP, j. karthäuser , C. könig , n.\r\nmarkones , n. P rior , s. trautmann, j. wahl & C.\r\nsuDFelDt 2019: Vögel in Deutschland: Übersichten zur\r\nBestandssituation. Dachverband Deutscher Avifaunis\r\nten, Münster.\r\nglutz von B lotzheim , u. n. & k. m. Bauer 1982:\r\nHandbuch der Vögel Mitteleuropas. Bd. 8. Akad. Ver\r\nlagsges., Wiesbaden.\r\nhakkinen, h., s. o. P etrovan, w. j. sutherlanD, m. 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C ourtens , m. van De walle , h.\r\nverstraete & e. stienen 2017: Seabird monitoring\r\nat the Thorntonbank offshore wind farm – Updated\r\nseabird displacement results & an explorative assess\r\nment of large gull behavior inside the wind farm area.\r\nInstituut voor Natuur en Bosonderzoek, Brussel.\r\nhttps://purews.inbo.be/ws/portalfiles/portal/13271773/\r\nVanermen_etal_2017_SeabirdMonitoringAtTheThorn\r\ntonbankOffshoreWindFarm.pdf (31.05.2024)\r\nvanermen, n., w. C ourtens , m. van De walle , h.\r\nverstraete & e. stienen 2022: Seabirds and offshore\r\nwind farms – the potential value of sensitivity map\r\nping in marine spatial planning. In: D egraer , s., r.\r\nB raBant, B. rumes & l. vigin (Hrsg.): Environmental\r\nImpacts of Offshore Wind Farms in the Belgian Part\r\nof the North Sea: Getting ready for offshore wind farm\r\nexpansion in the North Sea. Memoirs on the Marine\r\nEnvironment. 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Mai 2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005830","regulatoryProjectTitle":"Erhalt von Naturschutzstandards bei Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f3/83/318295/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270075.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME |\r\nDer vorliegende Referentenentwurf setzt die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie\r\n2023/2413 (RED III) für die Offshore Windenergie und für Stromnetze um. Wir bedanken uns für\r\ndie Möglichkeit, zum Referentenentwurf Stellung nehmen zu können. Gleichzeitig stellt sich die\r\nFrage, wie und wann der vergleichbare Umsetzungsschritt an Land kommt und ob es angesichts\r\nder Herausforderung einer naturverträglichen Energiewende nicht hilfreich wäre, beide Prozesse,\r\nOff- wie Onshore, zu synchronisieren, um einen Gleichlauf allgemeiner planungs- und genehmi-\r\ngungsrechtlicher Neuregelungen und damit Rechtssicherheit zu erzielen.\r\nDer NABU steht hinter den Bemühungen, die Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben und\r\ndie Ziele des Pariser Klimaabkommens wirksam umzusetzen. Zum Klimaabkommen gehört jedoch\r\nauch das Bekenntnis, die Energiewende nicht zu Lasten des Naturschutzes und der Biodiversität\r\ndurchzuführen. Nord- und Ostsee befinden sich derzeit in einem schlechten ökologischen Zustand\r\nund die Ziele gemäß EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) werden damit weiterhin ver-\r\nfehlt12. Gleichzeitig mahnen uns die Zustandsbeschreibungen der regionalen Meeresschutz-\r\nübereinkommen OSPAR3 und HELCOM4, deutlich verbesserte Maßnahmen zum Schutz der Nord-\r\nund Ostsee umzusetzen. Entsprechend muss bei der Transformation hin zu einer nachhaltigen\r\nEnergiegewinnung ein verstärktes Augenmerk auf ökologische Verträglichkeit gelegt werden, wirkt\r\nsich doch der gesetzliche Ausbaupfad auf den Arten- und Lebensraumschutz aus und bringt öko-\r\nsystemare Veränderungen mit sich. Vor diesem Hintergrund blickt der NABU sehr kritisch auf den\r\nvorgelegten Referentenentwurf, der Naturschutzstandards zu Gunsten der Energiewende auf See\r\nmassiv reduziert, ohne aber die angestrebte Beschleunigung erreichen zu können. Wir nehmen\r\nhier zu ausgewählten Aspekten des Referentenentwurfs Stellung.\r\nÜberschießende Umsetzung der Richtlinie zu Lasten des\r\nNatur- und Artenschutzes\r\nVergleicht man die umzusetzende RED III mit dem vorliegenden Referentenentwurf, ist festzustel-\r\nlen, dass dieser an verschiedenen Stellen von den Vorgaben der Richtlinie abweicht. Mag es den\r\nMitgliedsstaaten nach Art. 288 Abs. 3 AEUV in anderen Konstellationen zwar gestattet sein, die\r\nRichtlinie freier umzusetzen, ist dies im hiesigen Fall nicht möglich und gefährdet die Wirksamkeit\r\n1 https://mitglieder.meeresschutz.info/files/meeresschutz/berichte/art8910/zyklus2024/Entwurf_Zustands-\r\nbericht-2024_Nordsee_2023-10-15.pdf\r\n2 https://mitglieder.meeresschutz.info/files/meeresschutz/berichte/art8910/zyklus2024/Entwurf_Zustands-\r\nbericht-2024_Ostsee_2023-10-15.pdf\r\n3 https://oap.ospar.org/en/ospar-assessments/quality-status-reports/qsr-2023/synthesis-report/\r\n4 https://stateofthebalticsea.helcom.fi/\r\nNATIONALE IMPLEMENTIERUNG RED III AUF SEE\r\nStellungnahme zum Referentenentwurf des\r\nGesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerba-\r\nren-Richtlinie im Bereich Windenergie auf\r\nSee und Stromnetze\r\nKontakt\r\nNABU Bundesgeschäftsstelle\r\nDr. Kim Cornelius Detloff\r\nLeiter Meeresschutz\r\nTel. +49 (0)30 284984-1626\r\nFax +49 (0)30 284984-2600\r\nKim.Detloff@NABU.de\r\nDr. Anne Böhnke-Henrichs\r\n+49 (0)173 5357500\r\nAnne.Boehnke@NABU.de\r\nDominik Auch\r\n+49 (0)162 25 57 199\r\nDominik.Auch@NABU.de\r\nLobby-Registernummer: R001667\r\n2STELLUNGNAHME | NATIONALE IMPLEMENTIERUNG RED III AUF SEE\r\nder Umsetzung.5 Dies ergibt die Auslegung der umzusetzenden Richtlinie: Weder enthält diese ent-\r\nsprechende Öffnungsklauseln oder Wahlmöglichkeiten für die Mitgliedsstaaten, noch ergibt sich\r\nein entsprechender Spielraum aus dem Regelungszusammenhang. Vielmehr sind die Ausnahmen,\r\ndie in der Richtlinie zu Lasten des Natur- und Artenschutzes auf europäischer Ebene eingeräumt\r\nwerden, ausdrücklich und genau bezeichnet. Auch aus systematischen Gründen spricht nichts da-\r\nfür, dass einzelne Mitgliedstaaten weitere Ausnahmen zulassen können sollen, weil so das ansons-\r\nten einheitliche Niveau des Arten- und Naturschutzes gefährdet wird. An dieses für alle Mitglieds-\r\nstaaten verpflichtende hohe Niveau sind die Mitgliedsstaaten auch bei der Umsetzung von Richtli-\r\nnien gebunden.6 Dass hier auf der einen Seite Umweltschutz durch die Bekämpfung des Klimawan-\r\ndels mittels Ausbaus der Erneuerbaren Energien betrieben wird, rechtfertigt nicht, den Umwelt-\r\nschutz in Form des Natur- und Artenschutzes einseitig auszuhebeln.\r\nFür eine Vollharmonisierung und gegen einen Umsetzungsspielraum spricht insbesondere, dass\r\nErwägungsgrund 16 der Richtlinie eine Überprüfung vorsieht, bei der Festgestellt werden soll, ob\r\nweitere beschleunigende Maßnahmen erforderlich sind. Dies wäre überflüssig, wenn die Mit-\r\ngliedsstaaten schon jetzt weitergehende Ausnahmen vom europäischen Natur- und Artenschutz\r\nmachen könnten. Aus Erwägungsgrund 24 der Richtlinie geht außerdem ausdrücklich hervor, dass\r\nnur “bestimmte umweltbezogene Aspekte\" gestrafft werden.\r\nDass es bei der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien stets auch darum geht, nicht\r\nallein dem Klimaschutz Vorschub zu leisten, sondern zugleich das übrige Umweltrecht zu wahren,\r\nergibt sich ausdrücklich aus Erwägungsgrund 45 der ursprünglichen Richtlinienfassung, der wie\r\nfolgt lautet: “Die Kohärenz zwischen den Zielen dieser Richtlinie und dem sonstigen Umweltrecht\r\nder Union sollte sichergestellt werden. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten bei Bewertungs-,\r\nPlanungs- oder Zulassungsverfahren für Anlagen zur Nutzung von erneuerbarer Energie dem Um-\r\nweltrecht der Union Rechnung tragen und den Beitrag berücksichtigen, den Energie aus erneuer-\r\nbaren Quellen vor allem im Vergleich zu Anlagen, die nicht erneuerbare Energie nutzen, bei der\r\nErreichung der Umwelt- und Klimaschutzziele leisten.”7\r\nAus der Entstehungsgeschichte der Richtlinie, die insbesondere Teile der EU-Notverordnung\r\n2022/2577 verstetigen soll, kann ebenfalls abgeleitet werden, dass nur die explizit in den europä-\r\nischen Rechtsakten enthaltenen Ausnahmen in nationales Recht umgesetzt werden sollen – eine\r\nüberschießende Umsetzung innerhalb des Anwendungsbereiches der Richtlinie ist nicht gestattet.\r\nIn diesem Sinne beschreibt auch die Kommission selbst, dass insbesondere die Ausnahme von der\r\nartenschutzrechtlichen Prüfung in der RED III nicht für Anlagen der erneuerbaren Energien zur An-\r\nwendung kommen soll. Im entsprechenden Report, der die EU-Notverordnung mit der RED III ver-\r\ngleicht, heißt es: “Under Article 6 of the Regulation, projects can also be exempted from the species\r\nprotection assessments under Article 12(1) of Directive 92/43/EEC and under Article 5 of Directive\r\n2009/147/EC. In the revised RED, these exemptions are only foreseen for grid and storage projects\r\nin dedicated areas, not for renewable energy projects.”8\r\nAuch der Wortlaut der Richtlinie zeigt an den jeweiligen Stellen deutlich auf, dass kein Spielraum\r\neingeräumt werden soll. Wobei der Referentenentwurf an einigen Stellen Spielräume annimmt,\r\nwo sie nicht vorhanden sind und an anderen Stellen bestimmte Vorgaben der Richtlinie nicht um-\r\nsetzt, obwohl sie dem Natur- und Artenschutz zuträglich wären (vgl. beispielsweise § 5 Abs. 2b Satz\r\n3 und 4, § 68 Abs. 2 Satz 5 und 6 oder § 70a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 6 WindSeeG).\r\nDies erstaunt umso mehr, als dass wiederholt die Forderung nach und das Bekenntnis zur 1:1-Um-\r\nsetzungen von Richtlinien laut wird. Zuletzt heißt es an prominenter Stelle im Deutschlandpakt\r\n5 vgl. Ausarbeitung des Fachbereichs Europa des Bundestages, AZ.: PE – 3000 – 046/20 vom 1.7.2020, abruf-\r\nbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/708930/5c9f85c911fddbc5c4b4dd9d0367b2f7/PE-6-\r\n046-20-pdf.pdf\r\n6 vgl. Epiney, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 102. EL, Art. 191 AEUV, Rn. 60.\r\n7 RICHTLINIE (EU) 2018/2001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 zur\r\nFörderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-\r\ncontent/DE/TXT/?uri=celex%3A32018L2001.\r\n8 vgl. REPORT FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL on the review of Council Regulation (EU) 2022/2577\r\nof 22 December 2022 laying down a framework to accelerate the deployment of renewable, Energy,\r\nCOM(2023) 764 final, 29.11.2023, S, 17, abrufbar unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-\r\n16162-2023-INIT/en/pdf.\r\n3STELLUNGNAHME | NATIONALE IMPLEMENTIERUNG RED III AUF SEE\r\nvom 6. November 2023: \"Bund und Länder verfolgen gemeinsam das Ziel, den formellen und ma-\r\nteriellen Prüfungsumfang auf das erforderliche Maß zu reduzieren. Diesem Zweck dient auch das\r\nGrundprinzip der 1:1 Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben und der gezielten Ausschöpfung EU-\r\nrechtlicher Spielräume zur Verfahrensbeschleunigung. In die laufende Überprüfung des geltenden\r\nRechts auf Potentiale zur Verfahrensbeschleunigung durch Bund und Länder ist daher auch die\r\nentsprechende Umsetzung des EU-Rechts – auch im Hinblick auf bereits vollzogene Umsetzungen\r\n– einzubeziehen.\"9 Während eine 1:1-Umsetzung bei politisch unbeliebten europäischen Vorgaben\r\nim Zusammenhang mit dem Naturschutz praktiziert wird und immer wieder misslingt, weil der na-\r\ntionale Gesetzgeber selbst hinter den Mindestanforderungen der Richtlinien zurückbleibt und\r\nDeutschland sich deshalb mit Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert sieht10, geht eine über-\r\nschießende Umsetzung von Richtlinien in anderen Bereichen offensichtlich leichter von der Hand.\r\nIn formeller Hinsicht ist kritisch, dass die überschießende Umsetzung dabei nicht einmal transpa-\r\nrent in der Begründung des Referentenentwurfs angesprochen wird – nur ein genauer Vergleich\r\nzeigt die unscheinbaren, aber gewichtigen Unterschiede. Das ist insofern kritisch, als dass sowohl\r\nGemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien in § 43 Abs. 1 Nr. 9 als auch das Gesetz\r\nzur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates in § 4 Abs. 2 Nr. 5 vorsehen, dass in der\r\nBegründung darzustellen ist, inwieweit im Falle der Umsetzung einer Richtlinie oder sonstiger\r\nRechtsakte der Europäischen Union über deren Vorgaben hinaus weitere Regelungen getroffen\r\nwerden,\r\nBedenkt man abschließend, dass gemäß dem bereits oben zitierten Report der Kommission, bis-\r\nlang alleine Deutschland – als einziger Mitgliedsstaat – von der in Art. 6 der EU-Notfallverordnung\r\n(EU) 2022/2577 eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, in den entsprechenden Gebie-\r\nten von UVP und Artenschutzprüfung abzusehen, während die meisten anderen Mitgliedsstaaten\r\ndie Norm nicht umgesetzt haben11, erscheint fraglich, ob der Verzicht auf diese Prüfungen wirklich\r\nbeschleunigend wirkt und die überschießende Richtlinienumsetzung nicht viel eher auf politischen\r\nAktionismus denn auf abgewogene, gut überlegte Prüfung zurückzuführen ist. Sicher ist jedoch,\r\ndass eine derartige Umsetzung der Richtlinie eine gerichtliche Überprüfung notwendig machen\r\nwird, was wiederum auf Kosten der Rechtssicherheit und damit der bezweckten Beschleunigung\r\ngehen wird.\r\nWeitreichende Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung\r\nIn den vergangenen Jahren wurden im Rahmen des Osterpakets, der EU-Notverordnung und auch\r\njetzt im Referentenentwurf zur nationalen RED III-Implementierung empfindliche Eingriffe in jahr-\r\nzehntelang etablierte Planungs- und Naturschutzstandards vorgenommen mit der Begründung,\r\ndass der Ausbau der erneuerbaren Energien priorisiert und beschleunigt werden müsse. Erneut\r\nwerden auch im vorliegenden Referentenentwurf Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) im Offs-\r\nhore-Bereich als Hemmnis der Energiewende beschrieben. In dieser Logik soll in sogenannten Be-\r\nschleunigungsgebieten die UVP abgeschafft werden. Das widerspricht den Festlegungen des Koa-\r\nlitionsvertrags, wonach der Abbau von Schutzstandards bei der Energiewende ausgeschlossen ist.\r\nDie Abschaffung der UVP widerspricht aber auch grundsätzlich dem laut Referentenentwurf ver-\r\nfolgen Ziel einer Beschleunigung des Offshore-Ausbaus, weil sich damit keinerlei Beschleunigung\r\nfür die Inbetriebnahme von Offshore-Windparks erreichen lässt. Im Rahmen des über den Flächen-\r\nentwicklungsplan langfristig koordinierten Ausbaus der Offshore-Windenergie ist zwischen Aus-\r\nschreibung und Errichtung der Windenergieanlagen ausreichend Zeit vorhanden, um eine UVP\r\ndurchzuführen. Demgegenüber sind die eigentlichen zeitlichen Hemmnisse der Energiewende auf\r\nSee vielmehr infrastruktureller und industrieller Natur. So erklärte das Bundesamt für Seeschiff-\r\nfahrt und Hydrographie am 26.01.2024 in seiner Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan, dass\r\nerhebliche Verzögerungen von teils über zwei Jahren bei der Netzanbindung einiger zukünftiger\r\n9 abrufbar unter https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2023-11/mpk_bundeskanz-\r\nler_6.11._top_4_anlage_pakt.pdf.\r\n10 vgl. Payrhuber/Stelkens: „1:1-Umsetzung“ von EU-Richtlinien: Rechtspflicht, rationales Politikkonzept oder\r\n(wirtschafts)politischer Populismus? – zugleich zu Unterschieden zwischen Rechtsangleichungs- und Deregu-\r\nlierungsrichtlinien, EUR 2019, 190, 215 ff.\r\n11 vgl. REPORT FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL on the review of Council Regulation (EU) 2022/2577\r\nof 22 December 2022 laying down a framework to accelerate the deployment of renewable, Energy,\r\nCOM(2023) 764 final, 29.11.2023, S. 12 ff, abrufbar unter https://data.consilium.europa.eu/doc/docu-\r\nment/ST-16162-2023-INIT/en/pdf.\r\n4STELLUNGNAHME | NATIONALE IMPLEMENTIERUNG RED III AUF SEE\r\nWindenergieflächen erwartet werden, da sich der Bau von Konverter-Plattformen verzögert12￼.\r\nInsofern zeigt sich schon jetzt, dass eine weitere Beschleunigung bereits aus Sicht technischer und\r\nlogistischer Herausforderungen und Engpässe nicht erreichbar ist. Es droht eine Abschaffung von\r\nUmweltstandards, ohne Gewinn für die Energiewende. Das gilt es zu vermeiden, der Gesetzent-\r\nwurf sollte hier dringend angepasst werden.\r\nAuch Offshore-Windparkbetreiber befürworten den Erhalt der UVP, da diese Rechts- und Pla-\r\nnungssicherheit bedeutet. Für die verantwortliche Genehmigungsbehörde ist die UVP das zentrale\r\nInstrument einer kumulativen Folgenabschätzung. Die Strategische Umweltprüfung ist vom Prüf-\r\numfang und ihrer Prüftiefe her nicht in der Lage, diese Rolle auszufüllen und so gehen zentrale\r\nInformationen zur ökologischen Folgenabschätzung verloren, Konflikte mit dem europäischen Ar-\r\nten- und Habitatschutzrecht sind vorprogrammiert. So ist beispielsweise eine Abschätzung von in-\r\ndividuellen Tötungsrisiken gegenüber nach § 44 Abs.1 BNatSchG streng geschützten Arten (Anhang\r\nIV FFH-Richtlinie), etwa für Fledermäuse, nicht im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung zu\r\nermitteln, weil für die Kollisionsrisikoermittlung zwingend projektspezifische Daten erhoben wer-\r\nden müssen. Eine UVP ist hier und weiteren Fällen regelmäßig alternativlos, da eine strategische\r\nUmweltprüfung die erforderlichen Daten nicht erhebt. Werden Konflikte mit dem Naturschutz\r\nnicht im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen frühzeitig erkannt, drohen lange Rechts-\r\nstreitigkeiten, welche in Zeitverzug und finanzielle Risiken münden.\r\nSpielräume der RED III im Sinne eines naturverträglichen\r\nAusbaus nutzen\r\nBei der nationalen Umsetzung der RED III bestehen durchaus Spielräume, die insbesondere auch\r\nin Deutschland mit seinem weit entwickelten Planungsinstrumentarium genutzt werden können.\r\nDenn der Rahmen, den die RED III vorgibt und der von Deutschland umzusetzen ist, ist keineswegs\r\nso eng, wie der Referentenentwurf ihn beschreibt. Das zeigt etwa die in den Niederlanden ange-\r\ndachte Interpretation, was die Ausweisung von „ausreichend“ Beschleunigungsflächen zur Errei-\r\nchung nationaler Offshore-Wind-Ausbauziele bedeute: Bei frühzeitiger Planung könne auf die Kür-\r\nzung von Naturschutzstandards verzichtet werden, wenn dabei die Ausbauziele erreichbar sind.\r\nGenau diese Situation trifft auch auf Deutschland mit seinem Flächenentwicklungsplan zu und\r\nsollte daher auch hier Anwendung finden. Eine Ausweisung von Beschleunigungsflächen ist dem-\r\nzufolge nicht nötig, weil das Erreichen der Ausbauziele bereits mit bewährten Planungsinstrumen-\r\nten abgesichert ist.\r\nZudem setzt der Referentenentwurf nicht nur die RED III äußerst eng um, sondern schießt dabei\r\nnoch weit über deren Regelungen hinaus. Die rechtlichen Probleme, die sich daraus ergeben, ha-\r\nben wir oben bereits eingeordnet. Diese überschießende Umsetzung verschärft Naturschutzkon-\r\nflikte zusätzlich. Einige prägnante Beispiele:\r\n- § 5 Abs. 2b Satz 3 WindSeeG: “Eine Fläche ist als Beschleunigungsfläche festzulegen,\r\nwenn auf ihr durch die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See vo-\r\nraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen im Sinn der Richtlinie nach Satz 2\r\nzu erwarten sind.” Der Entwurf statuiert hier fälschlicherweise eine Pflicht zur Auswei-\r\nsung, die immer dann greifen soll, wenn keine erheblichen Umwelteinwirkungen zu er-\r\nwarten sind. Die Richtlinie sieht in Art. 15c Abs. 1 jedoch nur vor, dass Behörden ausrei-\r\nchend homogene Land-, Binnengewässer- und Meeresgebiete ausweisen, in denen in\r\nAnbetracht der Besonderheiten des ausgewählten Gebiets die Nutzung einer bestimm-\r\nten Art oder bestimmter Arten erneuerbarer Energie voraussichtlich keine erheblichen\r\nUmweltauswirkungen hat, wobei sie diese Gebiete nach bestimmten nachfolgenden Vor-\r\ngaben auswählen. Es besteht nach der Richtlinie also kein Automatismus, nach dem\r\nsämtliche Gebiete, in denen die Nutzung erneuerbarer Energie voraussichtlich keine\r\nerheblichen Umweltauswirkungen hat, zwingend als Beschleunigungsgebiete festzu-\r\nsetzen sind. Hier geht der Gesetzesentwurf also zu weit und führte dazu, dass Anlagen\r\nin mehr Gebieten als nötig von den vereinfachten Genehmigungsverfahren profitieren\r\nkönnten, die Natur- und Umweltschutz einseitig verkürzen.\r\n- Die Abschaffung der artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 70a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3\r\n12 https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Lau-\r\nfende_Fortschreibung_Flaechenentwicklungsplan/Anlagen/Downloads/Stellungnahme_BSH_Pla-\r\nnungsstand_FEP.html;jsessionid=C0F1FC967620560050E3BEAC9E8746EB.live11312\r\n5STELLUNGNAHME | NATIONALE IMPLEMENTIERUNG RED III AUF SEE\r\nWindSeeG ist in Art. 16a Abs. 3 der RED III nicht vorgesehen.\r\n- Nach § 5 Abs. 2b Satz 4 des Entwurfes sind Umweltauswirkungen abweichend von den\r\nRegelungen des Gesetzes über die UVP nur Auswirkungen auf die Erhaltungsziele im\r\nSinne des § 7 Absatz 1 Nummer 9 des Bundesnaturschutzgesetzes und auf die besonders\r\ngeschützten Arten nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 des Bundesnaturschutzgesetzes. Eine\r\nderartige Einschränkung des auch in den europäischen Richtlinien 2011/92/EU und\r\n2011/92/EU gebräuchlichen Begriffs der Umweltauswirkung geht über die umzuset-\r\nzende Richtlinie hinaus. Es ist nicht ersichtlich, dass die umzusetzende Richtlinie den Be-\r\ngriff der Umweltauswirkung abändern will. In Erwägungsgrund 26 heißt es ausdrücklich,\r\nes sei bei der Identifizierung von Gebieten der ökologischen Sensibilität gemäß Anhang\r\nIII der Richtlinie 2011/92/EU Rechnung zu tragen. Die Richtlinie stellt zudem immer wie-\r\nder auf die Strategische Umweltprüfung ab, die den Verzicht auf weitere Prüfungen auf\r\nZulassungsebene ersetzen soll. Auch in RL 2001/42/EG werden in Anhang II Kriterien für\r\ndie Ermittlung erheblicher Umweltauswirkungen definiert, die wesentlich weiter gehen\r\nals der von § 5 Abs. 2b Satz 4 des Entwurfs unzulässig beschränkte Kreis.\r\n- An verschiedenen Stellen des Entwurfes wird zudem geregelt, dass nur auf vorhandene\r\nDaten zurückgegriffen werden soll (z.B. § 5 Abs. 2b Satz 6 WindSeeG, § 12j Abs. 1 Satz 1\r\nund Abs. 4 EnWG). Dies sieht die Richtlinie aber nur in ausdrücklich geregelten Fällen vor.\r\n- Der Referentenentwurf sieht in § 70a Abs. 6 und 70b Abs. 5 WindSeeG zudem Vermu-\r\ntungen im Zusammenhang mit der Bauphase und dem artenschutzrechtlichen Tötungs-\r\nverbot vor, die der Richtlinie nicht zu entnehmen sind. Für die vorzunehmenden Minde-\r\nrungsmaßnahmen kann es jedenfalls nicht ausschließlich auf die zeitliche Verzögerung\r\nankommen. Vielmehr muss es um die allgemeine Verhältnismäßigkeit gehen.\r\n- Auch die Einschränkung des § 68 Abs 2 Satz 5, dass die Behörde nur einmalig Unterlagen\r\nnachfordern darf, ergibt sich nicht aus der Richtlinie und hindert die rechtssichere Ver-\r\nfahrensgestaltung.\r\n- Nach § 70a Abs. 4 WindSeeG kann bei Feststellung, dass erhebliche nachteilige Umwelt-\r\neinwirkungen zu erwarten sind, direkt auf die Anordnung von Minderungsmaßnahmen\r\numgeschwenkt werden, obwohl die Richtlinie eigentlich die Durchführung einer UVP vor-\r\nsieht. Nur unter begründeten Umständen kann nach Art. 16a Abs. 5 RED III eine Aus-\r\nnahme von diesem Grundsatz gemacht werden. Hier wäre mindestens zu erwarten, dass\r\nsich die Gesetzesbegründung zu den begründeten Umständen verhält.\r\n- Die Ausführungen zu § 12 j Abs 1 Satz 5 EnWG und der Alternativenprüfung, die lediglich\r\noberflächlich erfolgen soll, ist festzuhalten, dass in diesem Fall weder auf Planungs- noch\r\nauf Zulassungsebene ausreichend vertieft geprüft wird, ob erhebliche Beeinträchtigun-\r\ngen aufkommen. Das widerspricht dem Vorsorgegrundsatz des Art. 191 Abs. 2 AEUV.\r\n- Auch die Vorgabe in der Begründung zu § 43n EnWG, dass ein Verlassen des Infrastruk-\r\nturgebietes nicht zum Verlust der genehmigungsrechtlichen Privilegien führen soll, ist\r\nnicht aus der Richtlinie ersichtlich und überschreitet die Umsetzungsbefugnisse des Mit-\r\ngliedsstaates.\r\nAusweisung von Beschleunigungsflächen\r\nGrundsätzlich sieht die RED III eine Ausweisung von „ausreichend Flächen für die Erreichung von\r\nKlimaschutzzielen“ vor. Der vorliegende Referentenentwurf formuliert jedoch, dass automatisch\r\nalle Flächen zu Beschleunigungsgebieten werden, die nicht als besonders sensibel gelten, Schutz-\r\nstatus im Sinne der Natura 2000-Schutzgebietskulisse oder nationaler Gesetzgebung besitzen oder\r\nanerkannte Vogelzugkorridore nach Raumordnung sind. Basierend auf dieser Formulierung wür-\r\nden insbesondere kumulative Habitateffekte aufgrund wegfallender Datenerhebungen von Um-\r\nweltverträglichkeitsprüfungen nicht mehr ausreichend abgebildet werden. Auch können wissen-\r\nschaftliche Erkenntnisse zu Migration von Zug- und Seevögeln und Fledermäusen bei bestehender\r\nFormulierung nicht integriert werden. Entsprechend sollte die Festlegung von anerkannten Vogel-\r\nzugrouten allgemeiner als „wissenschaftlich begründet“ gefasst werden. Die Formulierungen des\r\nReferentenentwurfs an dieser Stelle stehen auch in Widerspruch zu den Anforderungen aus der\r\nRED III, wonach bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten „ein hohes Umweltschutzni-\r\nveau“ gewährleistet sein soll. Schutzgebiete sind in ihrer räumlichen Ausgestaltung grundsätzlich\r\nso gewählt, dass sie bestimmten Schutzgütern gegenüber eine besondere Fürsorge tragen, jedoch\r\nlässt sich daraus nicht ableiten, dass außerhalb von Schutzgebieten ökologische Schäden zu ver-\r\nnachlässigen sind. Das zeigen unter anderem die Untersuchungen des Forschungs- und Technolo-\r\ngiezentrums Westküste (FTZ) zur Meidereaktionen der beiden Seetaucherarten in der deutschen\r\nNordsee. Durch den Windpark Butendiek wurden diese Arten so weiträumig aus dem Vogelschutz-\r\ngebiet verdrängt, dass nun komplizierte Kohärenzsicherungsmaßnahmen erforderlich sind, für die\r\n6STELLUNGNAHME | NATIONALE IMPLEMENTIERUNG RED III AUF SEE\r\nbislang wegen bestehender Nutzungskonflikte keine Lösung gefunden werden konnte. Peschko et\r\nal. (2024) haben den Lebensraumverlust von Trottellummen durch den zukünftigen Offshore-\r\nWindausbau analysiert13 (s. Abb. 1). Schon basierend auf den Offshore-Wind-Flächenfestlegungen\r\nnach Raumordnung von 2021 sind 68% der Trottellummen in der deutschen AWZ von Lebensraum-\r\nverlusten betroffen. Diese haben ihre Verbreitungsschwerpunkte dabei überwiegend außerhalb\r\nder Naturschutzgebiete. Diese Analysen berücksichtigen noch nicht die zusätzlichen Flächenfestle-\r\ngungen aus dem Flächenentwicklungsplan Offshore von 2023, die den Lebensraumverlust weiter\r\nvergrößern. Ein prognostizierter Habitatverlust für 2.5-3% der europäischen Trottellummenpopu-\r\nlation allein durch deutsche Offshore Wind-Ausbaupläne verdeutlicht die Tragweite von Lebens-\r\nraumverlusten sensitiver Vogelarten, insbesondere da ökologische Ausweichflächen durch Aus-\r\nbaupläne der anderen Nordsee-Anrainerstaaten sehr begrenzt sind. Ein Wegfall von Datenerhe-\r\nbungen im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen in ökologisch wichtigen Arealen außer-\r\nhalb von Schutzgebieten wird die Konflikte zwischen Windenergie und Biodiversitätszielen weiter\r\nverschärfen, das von der RED III und den europäischen Naturschutzrichtlinien geforderte Schutzni-\r\nveau ist damit nicht zu erreichen, juristische Auseinandersetzungen drohen.\r\nAbbildung 1. Lebensraumverlust von Trottellummen durch Offshore Wind-Ausbau (Peschko et al. 2024)\r\nAusweisung von Minderungsmaßnahmen\r\nIn der RED III wird die Festlegung getroffen, dass Minderungsmaßnahmen „einen guten ökologi-\r\nschen Zustand oder ein gutes ökologisches Potenzial gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii\r\nder Richtlinie 2000/60/EG“ ermöglichen müssen. In der nationalen Umsetzung wird dieses Be-\r\nkenntnis zur Harmonisierung von Naturschutz und Klimaschutz ausgespart. Das Verweigern dieses\r\nBekenntnisses zeigt einmal mehr die Nichtvereinbarkeit von 70 GW Offshore Wind in seiner der-\r\nzeitigen Ausgestaltung mit Naturschutzzielen, wobei das Scheitern letzterer billigend in Kauf ge-\r\nnommen wird. Vielmehr braucht es gezielte Anreize und Verpflichtungen, ambitionierte neue\r\nMaßnahmen zu entwickeln, zu erproben und umzusetzen.\r\nZeiträume von Genehmigungsverfahren\r\nAuch hinsichtlich der Genehmigungsverfahren bildet der Entwurf zur nationalen Umsetzung der\r\nRED III nicht die europäischen Vorgaben ab. So sind in der RED III Plangenehmigungsverfahren in\r\nBeschleunigungsgebieten innerhalb von 24 Monaten abzuschließen (in Ausnahme 30 Monate), wo-\r\nhingegen im Referentenentwurf auf nationaler Ebene 12 Monate (in Ausnahmen 15 Monate)\r\n13 Peschko, V., Schwemmer, H., Mercker, M. et al. Cumulative effects of offshore wind farms on common\r\nguillemots (Uria aalge) in the southern North Sea - climate versus biodiversity?. Biodivers Conserv (2024).\r\nhttps://doi.org/10.1007/s10531-023-02759-9\r\n7STELLUNGNAHME | NATIONALE IMPLEMENTIERUNG RED III AUF SEE\r\ngeplant sind. Diese Fristverkürzungen werden weder die Verzögerungen, welche sich aufgrund von\r\nLieferengpässen und fehlender Infrastruktur ergeben, ausgleichen können, noch mit stockenden\r\nProzessen aufgrund von Personalmangel zu vereinbaren sein. Aus den extrem verkürzten Geneh-\r\nmigungsfristen und den damit verbundenen hohen Zeitdruck folgt das Risiko, dass Antragsunter-\r\nlagen nicht mehr mit der gebotenen Sorgfalt geprüft werden können. Das gefährdet die Rechtssi-\r\ncherheit der Genehmigungen, provoziert Verbandsklagen und steht somit in Widerspruch zum ge-\r\nwünschten zügigen, rechtssicheren Ausbau.\r\nBeschleunigung für Wasserstoffprojekte\r\nIn der RED III sind für Projekte zur Wasserstofferzeugung keine Beschleunigungsgebiete vorgese-\r\nhen. Im Referentenentwurf sollen hingegen auch Beschleunigungsflächen für Anlagen zur Erzeu-\r\ngung von Wasserstoff ausgewiesen werden. Abgesehen von den bereits oben dargelegten rechtli-\r\nchen Problemen einer solchen überschießenden Umsetzung, ist diese Ausweitung auf Wasserstoff-\r\nprojekte auch naturschutzfachlich abzulehnen. Zum einen sind die ökologischen Effekte von po-\r\ntenzieller Offshore-Elektrolyse bisher nicht bekannt. Es sei an dieser Stelle auf die Ableitung von\r\nWärmeenergie und ebenso die Verfahren des Antifoulings hingewiesen. Zum anderen gibt es große\r\nUnklarheiten bezüglich der Abwägung von Offshore- und Onshore-Elektrolyse, sowie der Weiter-\r\nprozessierung von Power-to-X Produkten. Daher ist der Verzicht von Umweltverträglichkeitsprü-\r\nfungen für Vorhaben, deren ökologische Folgen und deren technische Umsetzung nicht abgeklärt\r\nsind, in besonderem Maße fragwürdig.\r\nAdäquate Kompetenzverteilung zwischen dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie\r\n(BSH) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN)\r\nIm Referentenentwurf werden sämtliche Verantwortlichkeiten (Sensitivity mapping, Beschleuni-\r\ngungsflächen, Minderungsmaßnahmen) bezüglich konfligierender Raumnutzungen von Natur-\r\nschutz und Offshore-Wind dem BSH übertragen. Insbesondere das Sensitivity Mapping ist jedoch\r\noriginäre Aufgabe des Bundesamtes für Naturschutz. Bei der nationalem Umsetzung der RED III\r\nsollte das Sensitivity Mapping als Aufgabe des BfN festgeschrieben werden, für die Festlegungen\r\nvon Beschleunigungsflächen und Minderungsmaßnahmen ist ein Einvernehmen von BSH und BfN\r\nvorzusehen.\r\nFazit\r\nDer konsultierte Referentenentwurf sorgt dafür, dass Konflikte mit Naturschutzrecht vergrößert\r\nwerden und führt dazu, dass das Erreichen nationaler und europäischer Naturschutzziele auf dem\r\nMeer unmöglich wird. Insbesondere in der deutschen Bucht ist nach Analysen der North Sea\r\nEnergy Cooperation die Vereinbarkeit von Biodiversitätszielen und Klimaschutzzielen fraglich14.\r\nEntsprechend sollte das Credo hier lauten, dass die Umweltverträglichkeit gründlich zu prüfen ist,\r\nstatt durch die forcierte Abkehr von Naturschutzstandards die bevorstehenden und sich verschär-\r\nfenden Konflikte mit europäischen Biodiversitätszielen zu verleugnen.\r\nWir bitten, unsere Stellungnahme in weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAnne Böhnke-Henrichs\r\n14 NSEC (Hrsg.) 2022. Spatial study North Seas 2030 – offshore wind development. (Reference: RHDHV-BI4271)\r\nhttps://energy.ec.europa.eu/system/files/202301/Final%20Report%20spatial%20stud-\r\nies%20North%20Seas2030.pdf"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-07"},{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Der NABU tritt dabei insbesondere \r\ndafür ein, dass die Belange des Natur- und Artenschutzes im Rahmen von Planungs\u0002und Genehmigungsverfahren ausreichend Berücksichtigung finden und genügend Na\u0002turräume verbleiben, um der Biodiversitätskrise und dem Artensterben Einhalt zu ge\u0002bieten.\r\nDie – auch NABU-seitig für sinnvoll erachtete – Beschleunigung von Planungs- und \r\nGenehmigungsverfahren darf dabei nicht dazu führen, dass Belange des Natur- und \r\nArtenschutzes einseitig benachteiligt werden – das gilt auch für Vorhaben, die Eisen\u0002bahnbetriebsanlagen betreffen, wobei der NABU die Förderung klimafreundlicher Mo\u0002bilität und eine Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene grundsätzlich be\u0002fürwortet. Während der Abbau von Natur- und Artenschutzstandards abzulehnen ist, \r\nkönnen insbesondere Maßnahmen wie die deutliche Aufstockung der Personalkapazi\u0002täten in den Planungs- und Genehmigungsbehörden und frühzeitige Einbindung von \r\nArtenschutzexpert*innen, dazu beitragen, die Planungsqualität entscheidend zu ver\u0002bessern und damit Verfahren zu beschleunigen. Planungsbeschleunigung sollte der zü\u0002gigen Umsetzung rechtmäßiger Vorhaben dienen. Daran sind auch die Verwaltungs\u0002vorschriften zu messen.\r\nAllgemeine Anmerkungen\r\nPlanungs- und Genehmigungsbeschleunigung darf nicht zum Selbstzweck werden. Der \r\nNABU fordert, Planungsprozesse durch frühzeitige Beteiligung von Artenschutzex\u0002pert*innen zu verbessern und weniger fehleranfällig zu machen und dadurch die ge\u0002wünschte Beschleunigung zu erreichen. Es darf in Zeiten einer Biodiversitätskrise aber \r\ninsbesondere nicht zum Abbau artenschutzrechtlicher Standards kommen. Standardi\u0002sierung muss immer wissenschaftlich fundiert abgeleitet und begründbar sein und darf \r\nnicht allein dem politischen Wunsch nach Beschleunigung folgen.\r\nNAB\r\nNABU-Stellungnahme zu den Entwürfen für Allgemeine \r\nVerwaltungsvorschriften zur Durchführung des BNatschG\r\nzum Vogelschutz und zum Artenschutz von Zaun- und \r\nMauereidechse bei Baumaßnahmen an bestehender \r\nSchieneninfrastruktur (VogelschutzSchieneVwV und Ei\u0002dechsenschutzSchieneVwV vom 06. Januar 2025)\r\nKontakt\r\nNABU Bundesgeschäftsstelle\r\nCatherina Schlüter\r\nReferentin für Vogelschutz\r\nCatherina.Schlueter@NABU.de\r\nDr. Verena Riedl\r\nTeamleiterin Naturschutz\r\nVerena.Riedl@NABU.de\r\n16. Januar 2025\r\nLobbyregisternummer: R001667\r\nSTELLUNGNAHME | STANDARDISIERUNG ARTENSCHUTZ SCHIENE 2\r\nDie vorliegenden Entwürfe zweier allgemeiner Verwaltungsvorschriften für die Standar\u0002disierung von Artenschutz bei Baumaßnahmen an bestehender Schieneninfrastruktur\r\n„VogelschutzSchieneVwV“ und „EidechsenschutzSchieneVwV“ vom 06. Januar 2025 sollen dazu \r\nbeitragen, die artenschutzrechtliche Prüfung in Bezug auf ihren Anwendungsbereich \r\nfachgerecht zu standardisieren und auf diese Weise Verfahren zu vereinfachen, ohne \r\nden Schutzumfang der betroffenen Arten abzusenken.\r\nDer NABU bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme und stimmt überein, dass \r\nfür eine klimafreundliche Mobilitätswende die Elektrifizierung der Schieneninfrastruk\u0002tur notwendig ist und durch die Verwaltungsvorschriften „VogelschutzSchieneVwV“ und \r\n„EidechsenschutzSchieneVwV“ eine Erhöhung der Rechtssicherheit geschaffen werden soll.\r\nGrundsätzlich ist darüber hinaus anzumerken, dass der NABU die versäumte Chance \r\nbedauert, die DB-Richtlinie „997.9114 Vogelschutz an Oberleitungsanlagen“ der Vogelschutz\u0002SchieneVwV vollständig zugrunde zu legen.\r\nZudem fehlt, insbesondere in Bezug zur „EidechsenschutzSchieneVwV“ ein Einblick in \r\ndie verwendete Literatur, Forschungsberichte und weitere Quellen. Dieser Aspekt, so\u0002wie die sehr kurze Frist von zwei Wochen für die Prüfung der Entwürfe erschweren die\r\nkonkrete Stellungnahme maßgeblich.\r\nNachfolgend nimmt der NABU (mit Hilfe von fachlichen Einschätzungen des NABU\u0002Bundesfachausschuss Feldherpetologie und Ichthyologie sowie der NABU-Bundesar\u0002beitsgruppe Stromtod) zu beiden Verwaltungsvorschriften detailliert Stellung. Zu unse\u0002ren Ausführungen stehen wir selbstverständlich für einen Austausch zur Verfügung.\r\nAnmerkungen zum Referentenentwurf „Vogel\u0002schutzSchieneVwV“:\r\nGrundsätzliches\r\nDie Festlegungen der DB-Richtlinie 997.9114 wurden gemeinsam von Eisenbahnunter\u0002nehmen, Naturschutzverbänden und Fachleuten erarbeitet und daher als Grundlage \r\nfür rechtliche Konkretisierungen eingeordnet. Dem NABU, der sowohl Mitglied der Ar\u0002beitsgruppe zur Erarbeitung der DB-Richtlinie „997.9114 Vogelschutz an Oberleitungsanla\u0002gen“ als auch des projektbegleitenden Arbeitskreises zum Bericht des Deutschen Zent\u0002rums für Schienenverkehrsforschung „Möglichkeiten zur Umsetzung konstruktiver Bauteile \r\nentsprechend der Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes § 41 Vogelschutz an Oberleitungs\u0002anlagen der Deutschen Bahn“ war, ist deshalb unverständlich, dass die Verwaltungsvor\u0002schrift (VogelschutzSchieneVwV) nicht auf die Maßnahmen dieser DB-Richtlinie als \r\nGrundlage verweist oder die darin enthaltenen Vorgaben vollständig übernimmt:\r\n• Die Verwaltungsvorschrift überschneidet sich lediglich in Teilen mit der DB\u0002Richtlinie 997.9114 vom 01.02.2022. Diese formuliert auch Maßnahmen an be\u0002stehenden Oberleitungen oder Umbaumaßnahmen, z.B. unter 3 (3), (4) und (5). \r\nDas Kapitel 4 der DB-Richtlinie „Nachrüstungsmaßnahmen zum Schutz von Vögeln“ \r\nwird in der Verwaltungsvorschrift jedoch nicht aufgegriffen, was aus Sicht des \r\nNABU ein Versäumnis darstellt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind auch \r\nvon anderen Eisenbahnunternehmen anwendbar. Weiterhin fehlt eine Maß\u0002nahme zur Verringerung von Kollisionen mit Bahnfahrzeugen.\r\nSTELLUNGNAHME | STANDARDISIERUNG ARTENSCHUTZ SCHIENE 3\r\n• Des Weiteren fehlt eine Festlegung im Entwurf der Verwaltungsvorschrift, \r\nwie in der DB-Richtlinie unter 3 (2) verankert. \r\nSo wird der Mastkopf bevorzugt von Vögeln als Sitzplatz genutzt. Beim Nahen \r\nvon Zügen fliegen die Vögel ab. Große Vögel streichen nach unten ab und kol\u0002lidieren dabei häufig mit den Zügen. Um diese Gefahr zu mindern, muss der \r\nvertikale Abstand zwischen Mastspitze und dem unter Spannung stehendem \r\nSpitzenrohr mindestens 0,6 m betragen. \r\nZu Abschnitt A. Problem und Ziel\r\n• Kurzschlüsse durch Vögel stellen einen wirtschaftlichen Faktor für Eisenbahn\u0002betreiber dar. Deshalb sollte folgende Aussage ergänzt werden, um zu verdeut\u0002lichen, dass die Anwendung von Vogelschutzmaßnahmen nicht nur aus Ar\u0002tenschutzrechtlichen Gründen erfolgen muss, sondern auch einen tatsächli\u0002chen betriebswirtschaftlichen Vorteil bringt:\r\n„Die durch Vögel verursachten Kurzschlüsse an Oberleitungsanlagen führen zu Beschädi\u0002gungen der Oberleitungsanlagen und damit zu Störungen des Zugbetriebes. Außerdem \r\nbesteht die Gefahr, dass brennend herabfallende Vögel Brände verursachen können.“ (S. \r\n1)\r\n• Der NABU war nicht an der Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift beteiligt. \r\nFolgende Aussage kann dahingehend missverständlich aufgefasst werden: „Die \r\nfachlichen Grundlagen der vorliegenden Verwaltungsvorschrift wurden vom Bundesamt \r\nfür den Naturschutz, in Abstimmung mit dem Deutschen Zentrum für Schienenverkehrs\u0002forschung und dem Eisenbahn-Bundesamt unter fachlicher Beratung durch Eisenbahnun\u0002ter-nehmen, Naturschutzverbände und Fachleuten erstellt.“ (S. 2)\r\nZu Abschnitt 1 Anwendungsbereich\r\n• Das Wort „einschließlich“ sollte durch „und“ ersetzt werden: „Die Verwaltungsvor\u0002schrift bestimmt bundesweit einheitliche Anforderungen für die Einhaltung des Vogel\u0002schutzes in Bezug auf Stromtod und Leitungskollision nach §§ 44 Absatz 1 Nummer 1, 41 \r\nSatz 1 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bei der erstmaligen Ausstattung (Elektrifi\u0002zierung) einer Bahnstrecke mit Oberleitungen einschließlich und dem Austausch von \r\nMasten.“ (S. 4)\r\nZu Abschnitt 3 Begriffsbestimmungen\r\n• Unter Punkt 3.22. Stromschlag (Elektrokution) sollte ergänzt werden: „Plötzli\u0002cher Fluss von Elektrizität durch einen Vogelkörper und Kleintieren, welcher zu Beein\u0002trächtigung, Verletzungen oder dem Tod von Vögeln oder Kleintieren führt.“ (S. 6)\r\nZu Abschnitt 4 Schutz von Vögeln vor Stromschlag \r\n• 4.2.2: Konstruktive Lösung mit Abstand von 0,6 m sollte eingehalten und Satz \r\n2 entsprechend gestrichen werden. Der NABU spricht sich ausdrücklich gegen \r\ndie Unterschreitung des Mindestabstandes von 0,6 m aus. (S. 7)\r\n• 4.3: „Bei nachfolgend unter 4.3.1. bis 4.3.7. dargestellten Schutzmaßnahmen scheidet \r\neine konstruktive Ausführung im Sinne von Ziffer 4.1. zur Gewährleistung des Vogel\u0002schutzes als (technisch) nicht realisierbar oder unverhältnismäßig aus.“ Hängeisolato\u0002ren sind eine konstruktive Bauweise entsprechend § 41 BNatschG, weshalb \r\ndiese Aussage nicht auf Punkt 4.3.1 zutrifft. (S. 7)\r\nSTELLUNGNAHME | STANDARDISIERUNG ARTENSCHUTZ SCHIENE 4\r\n• 4.3.1: Dieser Punkt sollte gestrichen werden, da damit der formulierte Min\u0002destabstand von 0,6 m zwischen spannungführenden und geerdeten Teilen \r\nunterschritten würde. Auch bei V-Aufhängung kann und muss der Mindestab\u0002stand eingehalten werden. Erforderlichenfalls können längere Hängeisolato\u0002ren eingesetzt werden. (S. 8)\r\n• 4.3.3: Diese Formulierung kann missdeutet werden und sollte durch eine \r\nSkizze ergänzt werden. Der letzte Satz ist unverständlich. Die Schaltertraver\u0002sen sollten an der Oberseite (Sitzfläche) Schutzabdeckungen erhalten. (S. 8)\r\n• 4.3.6: Die nichtleitenden Schutzprofile sollten analog zur DB-Richtlinie 3 (9) \r\n1,5 m, und nicht 0,6 m, über die äußere Bauwerksbegrenzung hinaus vom \r\nBauwerk abschirmen. (S. 8f.)\r\n• 4.3.7: Die Maßnahme ist ohne Skizze schwer verständlich. Dies sollte bildlich \r\ndargestellt werden. (S. 9)\r\nZu Abschnitt 5 Schutz von Vögeln vor Leitungskollision\r\n• 5.1: Der Satz „Ausgenommen sind Konstellationen, in denen bereits vorhandene trassen\u0002parallele, unmittelbar angrenzende Strukturen (z.B. Waldränder, Baumreihen, oder \r\nHangkanten oder Bauwerke) die Höhe der höchsten horizontalen Leitung erreichen und \r\ndementsprechend als vorhandene Überflughilfe dienen.“ (S. 9) sollte gestrichen wer\u0002den. Maßnahmen müssen direkt an der Bahnoberleitung vorgenommen wer\u0002den, damit bei sich verändernden Bedingungen (z.B. Gebäudeabriss, Baumfäl\u0002lungen, veränderte Landnutzung) trotzdem der Vogelschutz gewährleistet ist. \r\n(S. 9)\r\n• 5.1.1: In folgendem Absatz sollte die Wahlmöglichkeit gestrichen werden \r\n(siehe auch weiter unten unter 5.2.2): „An Streckenabschnitten welche innerhalb ei\u0002nes großen bzw. landesweit bis national bedeut-samen Gebietes besonders kollisionsge\u0002fährdeter Brut- oder Rastvogelarten liegen oder die zwar außerhalb eines solchen angren\u0002zenden Gebiets liegen, jedoch innerhalb des zentralen Aktionsraum der betroffenen Arten \r\nsind Maßnahmen zum Schutz vor Leitungskollision wahlweise durch Leitungsmarkie\u0002rung mit Vogelschutzmarkern (Ziffer 5.2.1) oder durch eine synchronisierte Beseilung \r\n(Ziffer 5.2.2) zu realisieren, um die Regelvermutung nach Abschnitt 2 auszulösen. (S. 9)\r\n• 5.1.1: Die Liste der großen bzw. landesweit bis national bedeutsamen Gebiete \r\nund Ansammlungen besonders kollisionsgefährdeter Arten sowie Orientie\u0002rungswerte zu ihren zentralen konfliktträchtigen Aktionsräumen (nach Ber\u0002notat & Dierschke 2021b: 21 f.) ist unvollständig und sollte vervollständigt \r\nwerden. Insbesondere sollten die europäischen Vogelschutzgebiete mit weite\u0002rem Aktionsraum und Prüfbereich sowie Wasservogel-Rastgebiete ergänzt \r\nwerden. Neben der Vervollständigung der Tabelle sollte das zur Auswahl zu\u0002grunde liegende Bewertungsverfahren ersichtlich sein (S. 9f.)\r\n• 5.2.1: Folgender Satz sollte gestrichen werden, da Vogelschutzmarkierungen \r\nunterschiedlich groß sind und dies keine Bemessungsgrundlage darstellt: „Be\u0002trägt der Höhenunterschied zwischen parallel verlaufenden Leitungen weniger als die \r\nHöhe der Vogelschutzmarker, ist nur die äußere, gleisabgewandte Leitung zu markieren.“ \r\nEs ist außerdem unklar, welches die gleisabgewandte Leitung darstellen soll. \r\n(S. 10)\r\nSTELLUNGNAHME | STANDARDISIERUNG ARTENSCHUTZ SCHIENE 5\r\n• 5.2.2: Absatz sollte gestrichen werden, da keine ausreichende Sichtbarkeit für \r\nVögel erreicht werden kann, auch wenn „alle horizontalen Leitungen […] nicht \r\nmehr als 1 m oberhalb des Tragseils des Kettenwerks und somit in ihrer Höhe mit diesem \r\nzur Minimierung des Risikos vertikal gebündelt [geführt werden].“ Alternativ könnte \r\nformuliert werden: „Eine Bündelung für eine erhöhte Sichtbarkeit der Leitungen wäre \r\nanalog zu denen im Übertragungsnetz mit sehr dicken Leiterseilen und 4er-Bündeln mit \r\nAbstandshaltern möglich.“ (S. 10f.)\r\nZu Abschnitt 8 Übergangsregelung\r\n• Hier fehlt der Bezugspunkt zum Wort „vorher“, weshalb unklar ist, wann ge\u0002nau die Übergangsregelung Anwendung findet. (S. 11)\r\nAnmerkungen zum Referentenentwurf „Ei\u0002dechsenschutzSchieneVwV“:\r\nGrundsätzliches\r\n• Der Pflege der Gleisanlagen und Bahnnebenflächen kommt eine enorme Be\u0002deutung zu. Ein bis drei Jahre vor Durchführung von linienhaften Bauvorha\u0002ben ist es möglich, geeignete Habitate für betroffene Arten zu schaffen oder \r\nzu vergrößern, indem man beispielsweise sonnenexponierte Böschungen auf\u0002lichtet und dies als Maßnahme mit der Möglichkeit zur nachfolgenden eigen\u0002ständigen Selbstbesiedlung oder räumlichen Ausweitung von Lebensstätten \r\n(FCS) festschreibt. Entsprechende Pflegepläne können vorsorgend erstellt und \r\numgesetzt werden. Der Vorteil daran ist, dass die naturnahe Pflege und War\u0002tung der Bahnnebenflächen nicht nur im Sinne des Artenschutzes, sondern \r\nauch im Sinne von Eisenbahnunternehmen (Trassenpflege, Vermeidung von \r\nStörungen durch Bäume auf Gleisen nach Sturm) ist. FCS-Maßnahmen sind \r\nzur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (bei überwiegend öffentlichem \r\nInteresse) jedoch nur rechtmäßig, wenn zuvor gängige Vermeidungsmaßnah\u0002men umgesetzt wurden. Die naturnahe Trassenpflege würde den Vorhabens\u0002trägern jedoch erheblich mehr Spielraum bei der kurzfristigen Erlangung ei\u0002ner solchen Ausnahmegenehmigung geben.\r\n• Wir begrüßen grundsätzlich, dass standardisierte Vorgaben für die Bestand\u0002serfassung etabliert und einheitliche Maßstäbe für artenschutzrechtliche \r\nMaßnahmen konkretisiert werden. Der NABU bekräftigt, dass diese von fachli\u0002chen Erkenntnissen und wissenschaftlichen Grundlagen abgeleitet werden \r\nsollten und nicht zur Umsetzung reinpolitisch motivierter Entscheidungen er\u0002folgen. (S. 1)\r\n• Der NABU war nicht an der Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift beteiligt. \r\nFolgende Aussage kann dahingehend missverständlich aufgefasst werden: „Die \r\nfachlichen Grundlagen der vorliegenden Verwaltungsvorschrift wurden vom Bundesamt \r\nfür den Naturschutz, in Abstimmung mit dem Deutschen Zentrum für Schienenverkehrs\u0002forschung und dem Eisenbahn-Bundesamt unter fachlicher Beratung durch Eisenbahnun\u0002ter-nehmen, Naturschutzverbände und Fachleuten erstellt.“ (S. 2)\r\nSTELLUNGNAHME | STANDARDISIERUNG ARTENSCHUTZ SCHIENE 6\r\n• Hier fehlt der Bezugspunkt zum Wort „vorher“, weshalb unklar ist, wann ge\u0002nau die Übergangsregelung Anwendung findet. (S. 22)\r\n• Problematisch aus unserer Sicht sind nicht die Arbeiten per Hand und Klein\u0002geräten (z.B. Schrauben, Stopfen, Schweißen) sondern hoch technisierte Fließ\u0002bandverfahren (z.B. Umbauzüge) und der Einsatz schwerer Technik (Bagger). \r\nFür die Reptilien sind Raum (v.a. Flächenausmaß, aktueller Zustand der Ein\u0002griffsflächen) und Zeit (v.a. Bauzeitlänge, Jahreszeit) sowie die Größe/Schwere/ \r\nGeschwindigkeit der eingesetzten Technik entscheidend. Der Entwurf der \r\nVwV geht nur auf Typen von Vorhaben ein. Dies wird dem Schutz der Zielar\u0002ten nicht ausreichend gerecht.\r\n• Die VwV sollte als Planungsbeschleunigung verstanden und genutzt werden. \r\nHierbei kann ihr eine hohe Zielgenauigkeit und Effektivität zugesprochen \r\nwerden. Eine „Abkürzung“ bei der Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen \r\nin Bauvorhaben mit erwartbaren Eingriffen in die Lebensstätten der Zielarten \r\nlehnen wir jedoch ab.\r\nZu Abschnitt A. Problem und Ziel\r\n• Aus der Praxis (Kartierung, Abfang, ökologische Baubegleitung) sind dem \r\nNABU-Bundesfachausschuss (BFA) Feldherpetologie und Ichthyofaunistik \r\nkaum Bauvorhaben oder -maßnahmen von Bahnbetriebsanalagen bekannt, die \r\nkeine Auswirkungen auf Zaun- oder Mauereidechse haben können; ausgenom\u0002men sind Arbeiten an Masten (ohne Fundamente), Dächern oder das Nachzie\u0002hen von Verschraubungen/ Schalten von Weichen.\r\n• 1.2.2: Alle Unterarten der Mauereidechse sind laut FFH und BNatschG ge\u0002schützt. Natürliche Verbreitungsgebiete verändern sich nicht selten in kürze\u0002ren Zeitabständen, die im nationalen FFH-Bericht, der alle sechs Jahre er\u0002scheint, nicht berücksichtigt werden. Aus dem Grund dürfen Erfassungen au\u0002ßerhalb des natürlichen Verbreitungsgebiets nicht entfallen. Der Begriff „na\u0002türliches Verbreitungsgebiet“ sollte zudem definiert werden; dies gilt v.a. für \r\ndie Mauereidechse, die insbesondere an Bahngleisen ein hoch dynamisches \r\nAusbreitungsverhalten zeigt.\r\nZu Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen\r\n• 2.1: Absatz sollte angepasst werden, da herkömmliche Vermeidungs- und Min\u0002derungsmaßnahmen (Schutzmaßnahmen im engeren Sinn) keine CEF-Maß\u0002nahmen darstellen. „Hierzu gehören herkömmliche Vermeidungs- und Minde\u0002rungsmaßnahmen (Schutzmaßnahmen im engeren Sinn) und vorgezogene Aus\u0002gleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen).“ (S. 7)\r\nZu Abschnitt 3 Regelvermutungen zu ausgewählten Unterhaltungs- und Erneuerungs\u0002maßnahmen\r\n3.1: Für die in Tabelle 1 enthaltenen ausgewählten Tätigkeiten kann eine Anwendung \r\nder Regelvermutung nicht akzeptiert werden, weil sie ohne Differenzierung Tätigkei\u0002ten versammelt, die tendenziell ohne Eingriff sind (z.B. Inspektionen, Einzelschwellen\u0002wechsel) aber auch Tätigkeiten, die einen erheblichen Einfluss im Sinne des \r\nSTELLUNGNAHME | STANDARDISIERUNG ARTENSCHUTZ SCHIENE 7\r\nTötungsverbots haben können (z.B. Schottertausch und Reinigung, Kabeltiefbau). Wei\u0002terhin wurde versäumt, hier zwischen Anlagen-bedingten und baubedingten Wirkun\u0002gen zu unterscheiden. Die Verordnung sollte sich klar auf baubedingte Wirkungen be\u0002schränken. Die Anlage von Planumschutz-Schichten (PSS) oder Lärmschutzwänden \r\nbringt beispielsweise neben baubedingten Wirkungen auch dauerhafte betriebsbe\u0002dingte Wirkungen mit sich.\r\n• Als ausgewählte Beispiele werden folgende genannt\r\no 8/Schotterreinigung: Totfunde von Mauereidechsen, Kammmolchen \r\nund Blindschleichen im Sommer dokumentiert. Die Regelvermutung \r\nist nicht anwendbar, da Schotterreinigung ab einer Strecke von 30 m\r\nein erhöhtes individuelles Tötungsrisiko birgt. Hinzu kommen unter\u0002schiedliche jahreszeitliche Bedingungen, die hier keine Berücksichti\u0002gung finden. Im Sommer werden Tiere zumindest teilweise fliehen \r\nkönnen, im Winter definitiv nicht.\r\no 25/Unterhalt und Erneuerung von Mastfüßen: Hierfür sind Erarbeiten \r\nnotwendig, die gerade in der Nähe zu Gleisen, Randwegen oder Bö\u0002schungen Tötungen verursachen können.\r\no 27/Unterhaltung und Erneuerung von Kabelkanälen: selbst im Winter\r\nsind Tötungen von Zauneidechsen im Boden dokumentiert\r\no 16-18, 21&35-37/Entwässerungsschächte: Es ist bekannt, dass unzäh\u0002lige Tiere in derartigen Anlagen gefangen werden und ohne Maßnah\u0002men beim Ausbau oder Umbau getötet werden können.\r\no 36&37/Durchlässe und Stützbauwerke: Es sind keine Vorhaben be\u0002kannt in denen nicht in den umliegenden Boden oder Schotter einge\u0002griffen wird. Diese Arbeiten zerstören Lebensstätten und töten Tiere.\r\nDaher kann diese Tätigkeit nicht als unbedenklich angenommen wer\u0002den.\r\no 34/Errichtung oder Erneuerung von Wetterschutzhäusern auf befes\u0002tigten Flächen: In der Beschreibung sollte das Wort „Neubau“ gestri\u0002chen werden.\r\n• 3.1: Der wiederholt genannte Begriff „Erneuerung“ sollte definiert und in die\u0002sem Zusammenhang das Wort „bestehender/m/n“ (wie beispielsweise in der \r\nBezeichnung unter Punkt 30 erfolgt) hinzugefügt werden. (S. 8ff.)\r\n• 3.2: Die Beschränkung auf das minimal notwendige Maß erlaubt keineswegs \r\nden Schluss, dass Tiere nicht getötet werden. Es gilt der Individuenschutz. Es \r\nist uns kaum ein Bauvorhaben von Eisenbahnbetriebsanlagen bekannt, in dem \r\nnicht in unbefestigte Bereiche eingegriffen wurde. Im Gegenteil sind die Bau\u0002flächen oft größer als geplant. Die Formulierung „unbedingt erforderliches Maß“ \r\nsollte definiert werden (S. 14f.)\r\n• 3.2.9: Die Wirksamkeit im Artenschutz von Kleintierdurchlässen ist oft durch \r\nihre schnelle Verstopfung gemindert. Das neue Merkblatt zur Anlage von Que\u0002rungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen (ehe\u0002mals MAQ) sollte hier als Grundlage dienen. Der Begriff „Vollerneuerung“ sollte, \r\nauch in Abgrenzung zu „Erneuerung“, definiert werden (S. 15)\r\nSTELLUNGNAHME | STANDARDISIERUNG ARTENSCHUTZ SCHIENE 8\r\n• 3.2.10: Der NABU spricht sich gegen eine Beschränkung von Eingriffen in den \r\nSchotterkörper durch Schotterreinigung und -austausch im Zeitraum von \r\nEnde Oktober bis Anfang August aus, da dies die Tötung sowohl der betroffe\u0002nen Zielarten Zaun- und Mauereidechse als auch weiterer streng geschützter \r\nArten mit sich bringt. Die Schotterkörper werden regelmäßig ganzjährig ge\u0002nutzt. Hier sollten Vermeidungsmaßnahmen (Zäune, Verlagerung von Tieren) \r\nbzw. die räumliche Begrenzung der Eingriffe stattfinden: Bsp. max. 200m am \r\nStück bearbeiten, Lücke, 200m bearbeiten; Folgejahr= Zwischenräume bearbei\u0002ten. Dies würde zumindest die Auslöschung ganzer Populationen unwahr\u0002scheinlicher machen. Der Absatz sollte daher gestrichen werden. (S. 15)\r\n• 3.3.1: Die umweltfachliche Bauüberwachung oder die mit der Einhaltung der \r\nSorgfaltspflichten beauftragten Personen können nur Dinge sicherstellen, die \r\nnicht schon auf Ungenauigkeiten oder Versäumnisse bei der Planung und Ge\u0002nehmigung zurückzuführen sind. Personen sollten nicht mit Aufgaben be\u0002traut werden und Verantwortungen für praktische Fehlannahmen (z.B. Wirk\u0002samkeit von Maßnahmen, Bewertung von Eingriffen) übernehmen müssen(S. \r\n16)\r\n• 3.3.2: Folgender Inhalt sollte ergänzt werden: „Die Dokumentation ist durch den \r\nVorhabenträger für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren und relevanten Sta\u0002keholdern (z.B. naturschutzfachliche Behörden und Verbänden) auf Anfrage zu\u0002gänglich zu machen. Der behördliche Zugang zu bereits in Vorhaben erhobenen \r\nDaten sollte so erleichtert und für weitere Verfahren nutzbar gemacht werden.“ (S. \r\n16)\r\nZu Abschnitt 4. Artenschutzrechtliche Standards bei Vorhaben an bestehenden Eisen\u0002bahnbetriebsanlagen\r\n• 4.1: Der NABU begrüßt diese Konkretisierung. (S. 17)\r\n• 4.3.2: Die Regelvermutung der Wirksamkeit gilt nicht für die Vergrämungs\u0002maßnahmen. Durch Vergrämung, z.B. mittels Mahd oder Folien sind sogar ne\u0002gative Effekte zu erwarten (Anlockung, Verhungern, Erhöhung des Prädati\u0002onsdrucks durch Beutegreifer, Erschwerung des Abfangs). (S. 18)\r\n• 4.3.3 c: Es sei darauf hingewiesen, dass das Aufbringen von Böschungsmatten \r\nmit Kunststoffen und Oberboden einen eigenen Eingriff und keine Wiederher\u0002stellungsmaßnahme darstellt. Erstere töten Wirbeltiere regelmäßig (Verhed\u0002dern) und letzteres entwertet Lebensstätten der Zielarten (Sonnenplätze, Ver\u0002lust von Standortdiversität und Nahrungsgrundlage). Es gibt Alternativen, wie \r\nz.B. Matten aus Kokos oder anderen biologisch abbaubaren Materialien ohne \r\nKunststoffe, die zudem den Eintrag von Mikroplastik ins Erdreich verhindern.\r\n(S. 19)\r\n• 4.3.5: Dieser Fall stellt den Worstcase aus Sicht des Artenschutzes dar. Es sind \r\nMindestanforderungen zu definieren, wie beispielsweise ein 1:3 Ersatz von Le\u0002bensstätten. (S. 20)\r\n• 4.3.6 a): Tiere werden regelmäßig in eingezäunten Vorhabenflächen einge\u0002sperrt. Eingezäunte Bauflächen (Bsp. BE-Flächen) sollten eine Aktivitätsperiode \r\nSTELLUNGNAHME | STANDARDISIERUNG ARTENSCHUTZ SCHIENE 9\r\nvor Baubeginn abgefangen werden und mit Kleintiertunneln ausgerüstet wer\u0002den, damit sich Tiere zusätzlich selbst befreien können. (S. 20)\r\n• 4.3.6. b): Es ist nachweislich keine anerkannte Vergrämungsmethode für die \r\nbeiden Arten bekannt. Neue Ausweichhabitate sind keine Vergrämung und \r\ndie Reptilien sind sehr ortstreu. Diese müssten jeweils max. 10m von den Ein\u0002griffsorten entfernt liegen, damit ein Effekt (Selbstbesiedelung) angenommen \r\nwerden kann. (S. 21)\r\n• 4.3.6 c): Temporäre CEF-Habitate sind nicht zu empfehlen, weil sie entweder \r\nLebensstätte sind (Aufwand zur Umsiedlung ist so groß wie zu Beginn) oder \r\nnoch keine Eignung haben (zu jung sind). (S. 21)\r\nZu Anhang 1: Konkretisierende Angaben für die Erfassung nach 4.2.\r\n• a) Rahmenbedingungen: Durch Eutrophierung und Pflegeeingriffe von Eisen\u0002bahnunternehmen sollten die Daten immer verifiziert werden, unabhängig \r\ndavon, wie alt diese sind. (S. 23)\r\n• b) Anforderung: Waldflächen, geschlossene Gehölze, Grünland- und Ackerflä\u0002chen sollten je 10m weit weg von der Bahnanlage mit als Lebensraum gewer\u0002tet und untersucht werden (z.B. Nahrungssuche, Winterquartiere im Wald, \r\nTrinken von Tau) (S. 24)\r\n• Dokumentation: Die zu erfassenden Daten zum Begriff „Witterung“ sollten er\u0002gänzt werden: Lufttemperatur im Schatten, 1m über Boden, Bedeckungsgrad \r\nin Achtel, Windgeschwindigkeit in Beaufortskala (Bft). (S. 25)\r\n• c) Anforderung: künstliche Verstecke sind dann vorzusehen, wenn die Mehr\u0002zahl der Begehungen in der zweiten Jahreshälfte liegen (müssen). Sie helfen,\r\nTiere bei semioptimalen Bedingungen auffindbar zu machen (Risikominimie\u0002rung) (S. 25f.)\r\no Zauneidechse: mind. 5 Termine (1 April, 2 im Mai, 1 August und 1 \r\nSeptember), 3 Tage als Minimalabstand ist abzulehnen. Dies deckt die \r\nAktivität der Tiere inkl. Zeiten mit hoher Nachweisbarkeit nicht ab.\r\nDer Oktober ist für den Nachweis der Schlüpflinge unsicher. Dies \r\nsollte nicht empfohlen werden. Zur Ermittlung einer lokalen Popula\u0002tionsgröße sind die Termine nicht geeignet. Die Dunkelziffer ist re\u0002gelmäßig riesig. Fang-Wiederfang ist die bislang einzige Methode zur \r\nBestandsgrößenermittlung (in Mecklenburg-Vorpommern existiert \r\neine Pilotstudie zum Monitoring/ Individualerkennung mithilfe von \r\nkünstlichen Verstecken), CEF-Maßnahmen und FCS-Maßnahmenflä\u0002chen werden in der Größe 1:1 zum Ausgangszustand notwendig. Dies \r\ndeckt sich mit Angaben aus der Literatur Schneeweis et al. 2014. \r\nBlanke et al. (S. 26)\r\no Habitatstrukturen: auch Sandhaufen und Randwege stellen relevante \r\nStrukturen dar. Die meisten Tiere graben sich auch im Winter in san\u0002dige Böden ein. Schotterkörper sind frostfrei ab einer Tiefe von ca. \r\n30cm. Zur Frostfreiheit sei erwähnt, dass die Tiere auch 5 bis 10cm \r\ntief erfolgreich überwintern können. (S. 27)\r\no Rahmenbedingungen: bei Lufttemperaturen im Schatten ab 22°C ist \r\nsollte nicht mehr erfasst werden. Lange Hitzeperioden eignen sich \r\nzur Kartierung nicht (bspw. mehr als 3 Tage mit mehr als 28°C Tages\u0002höchsttemperatur). Sonne nach Niederschlägen oder kühlen Tagen\r\nbietet gute Kartierbedingungen. (S. 27f.)\r\nSTELLUNGNAHME | STANDARDISIERUNG ARTENSCHUTZ SCHIENE 10\r\nZu Anhang 2a: Konkretisierende Angaben für Einzelmaßnahmen \r\n• a) Abzäunung: Die Abzäunung verhindert das Einwandern nur, wenn er min\u0002destens 20cm tief eingebaut wird. Die Tiere graben gut und nutzen Nager\u0002gänge ansonsten schnell. Der Zaun wird auch leicht ausgespült, wenn er zu\r\nflachgründig gebaut wird. (S. 29)\r\n• Kleintiertunnel sind als Gebrauchsmuster geschützt. Rampensysteme aus Erde \r\noder Holz sind ungeeignet bis pflegeaufwendig (v.a. durch Abspülen, Einfluss \r\nvon Wind, werden selbst zur Lebensstätte). (S. 30)\r\n• b) Habitatentwertung und Herauslockung (Vergrämung): Die Maßnahme eig\u0002net sich weder in schmalen noch großflächigen Bauflächen und wird vom \r\nNABU abgelehnt. In schmalen Bereichen schafft sie eher neue Sonnenplätze (= \r\nAnlockung) und in großen Bereichen finden die Tiere außerhalb ihrer\r\nBaue/Versteckplätze keine Deckung mehr und werden zur leichten Beute v.a. \r\nfür Vögel. Schneeweiß et al. sehen in der Mahd der Eingriffsflächen hingegen \r\nselbst die Zerstörung von Lebensstätten. Die Mahd kann demnach maximal \r\nFangflächen vergrößern/schaffen, niemals jedoch Tiere angemessen „vergrä\u0002men“. Hierzu existiert eine Telemetrie-Studie von Meyer aus der Schweiz. (S. \r\n32)\r\no Rahmenbedingungen: 40m Distanz zur selbstständigen Erreichung \r\nvon Ersatzflächen wird als viel zu groß kritisiert. Die Tiere bewegen \r\nsich sehr häufig nur wenige Meter von ihren Schlupf- oder Sonnen\u0002plätzen weg. 10m werden als Maximaldistanz vorgeschlagen, damit \r\ndie Anforderung an CEF-Maßnahmen als erfüllt gelten kann. (S. 33f.)\r\n• c) Abdecken mit Folie: Eine Vergrämung mit Folien lehnt der NABU ab. Die \r\nTiere sterben unter großen Folien (Verhungern, Verdursten) oder werden an\u0002gelockt (= künstliches Versteck). Die Methode wird fachlich nicht anerkannt. \r\nWenn Strukturen nicht ohne Schaden beseitigt werden können, sind die Tiere\r\ngezielt abzufangen (bspw. Schlingenfang). (S. 35f.)\r\n• d) Fang, Transport und Wiederaussetzung\r\no Anforderungen: Die Eimer sind maximal alle 10m zu stellen bzw. ein\u0002zugraben, da die Tiere einen sehr geringen Aktionsradius haben. Die \r\nschützende Wirkung ist bei 20m nahezu ausgeschlossen. (S. 37)\r\no Anforderungen: Eidechsen sind immer einzeln und in undurchsichti\u0002gen Stoffbeuteln (aus Baumwolle) zu transportieren. Die Tiere beißen \r\nsich unter Stress häufig und ernsthaft (Wunden, Schwanzabwurf). \r\nDie Beutel sind mit Wasser zu befeuchten und jederzeit im Schatten \r\nzu lagern. Gerade juvenile Tiere trocknen leicht aus. (S. 38)\r\no Zeitliche Maßgaben: Es sollte immer mindestens eine ganze Saison \r\nabgefangen werden. Selbst in 2-3 Jahren bleiben häufig noch viele \r\nTiere übrig. 80-90% der Population sind abzufangen bzw. zu verla\u0002gern, damit von einer signifikanten Minderung des Tötungsrisikos \r\nausgegangen werden kann. (S. 38)\r\n• e) Zwischenhälterung: In welchen Fällen wird das notwendig? Hierfür sollte \r\nein Rahmen vorgegeben werden (bspw., wenn die Ersatzhabitate nicht wenigs\u0002tens eine Vegetationsperiode alt sind, bevor eine Besiedlung mit neuen Tieren \r\nerfolgt (vorhandene Deckung, Nahrungstiere)). (S. 39ff.)\r\no Behördenvertreter sollten die Zwischenhälterung der Tiere regelmä\u0002ßig überprüfen (Tierschutz, Seuchenschutz) und frei geben. (S. 41)\r\nZu Anhang 2b: Konkretisierende Angaben zu Habitaten\r\nSTELLUNGNAHME | STANDARDISIERUNG ARTENSCHUTZ SCHIENE 11\r\n• Beschreibung: Der Vorlauf ist entscheidend. 6 Monate sind viel zu wenig. Vor \r\nallem wenn der Winter dazwischen liegt. 12 Monate sollten das Minimum dar\u0002stellen – mindestens dann, wenn es sich um komplexe Ersatzflächen (FCS) \r\nhandelt, die auch Nahrung bieten sollen. (S. 41)\r\n• Anforderungen/Ausweichhabitat: max. 10m für Zauneidechse und 20m für \r\nMauereidechse. (S. 43f.)\r\no Aufwertung: Als Schlüssel sollte hier das Minimum von 1:3 festge\u0002schrieben werden. (S. 44f.)\r\no Strukturelemente: Festlegung auf max. 10m, da die Tiere Orts treu\r\nsind und keine großen Distanzen zurücklegen. 20 Stück pro Hektar \r\nsollten das Minimum darstellen. (S. 46ff.)\r\no Totholz: Es sollte keine Verwendung von fremdländischen oder Arten \r\nmit Adventivbewurzelung erfolgen. (S. 46ff.)\r\no Steine: 70% der Steine sollten 10 bis 30cm Durchmesser haben, Find\u0002linge über 40cm sind auszuschließen. (S. 46ff.)\r\no Pflanzen: wuchernde Arten wie Brombeeren und Schlehen sollten\r\nnicht gepflanzt werden und die Notwendigkeit von Anpflanzungen \r\ngrundsätzlich geprüft werden (Erhöhung des Pflegeaufwands). (S. \r\n46ff.)\r\no Eiablageplätze: Der gesamte Oberboden sollte grabfähig gestaltet wer\u0002den. 2% Sandflächen auf Lehm- oder Tonböden sind nicht ausrei\u0002chend. Generell ist die Bodenbeschaffenheit auf den Habitatflächen \r\nentscheidend für den Erfolg. Staunasse oder wechselfeuchte Böden \r\nmüssen ausgeschlossen bzw. vollständig mit grabbaren Substraten \r\nüberschüttet werden. (S. 46ff.)\r\no Wälle und höhere Haufen (mind. 1m) verringern den Pflegeaufwand, \r\nda sie etwas dynamischer sind als flache Sandschichten, die schnell \r\ndurchwachsen.\r\no Pflege: Die Pflege ist ausschlaggebend für den nachhaltigen Erfolg\r\nvon Maßnahmen. Es sollte ergänzt werden: „I. d. R. ist dieser Zeitraum \r\ndauerhaft (mind. 25 Jahre). Während dieser Zeit sind die Pflegemaßnah\u0002men und ihre Umsetzung vertraglich gegenüber den Behörden nachzuwei\u0002sen (Pflegeverträge).“ (S. 49)\r\no Mahd im Winter: Ab Ende Februar oder bis Anfang Oktober durchzu\u0002führen. Die Tiere dürfen im Winter nicht ausfrieren, wenn die Vege\u0002tationsdecke vor stärkeren Frostperioden genommen wird. (S. 49)\r\nMonitoring: Folgender Aspekt sollte ergänzend aufgenommen werden: Bis 3. \r\nJahr nach Funktionsbeginn sind 4 Termine pro Jahr zu empfehlen (Erfassen \r\nvon Tieren, Optimierung der Pflege). Vom 4. bis zum 25. Jahr ist je ein Termin \r\nzum Pflegezustand/Ableiten von Pflegemaßnahmen notwendig."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-01-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005835","regulatoryProjectTitle":"Einführung eines Naturflächenbedarfsgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2c/1c/501970/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280069.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Unsere Kernforderungen\r\nzur Bundestagswahl\r\nWir fordern wirksames Regierungshandeln zur Bewältigung der uns alle bedrohenden\r\nNaturkrise sowie konkrete Maßnahmen zur Stärkung einer informierten Zivilgesellschaft. Wir\r\nerwarten von den demokratischen Parteien Antworten auf die Fragen zur Weiterentwicklung\r\nvon Natur- und Klimaschutz sowie der Zivilgesellschaft und die Bewahrung unserer Lebens\u0002grundlagen. Wir appellieren an sie, für eine verantwortungsvolle, konstruktive und\r\ngenerationsgerechte Politik einzutreten, die die Lösung der ökologischen Krise in alle\r\nHandlungsfelder integriert. Wir erwarten von allen Beteiligten, den gesellschaftlichen Diskurs\r\nauf wissenschaftliche Fakten und demokratische Werte zu stützen und auf Populismus zu\r\nverzichten. Wir müssen die Natur schützen, damit sie uns schützt.\r\n(Weiter auf Seite 2)\r\nWirksamer Naturschutz und starke Zivilgesellschaft\r\n1: Flächenverfügbarkeit und Finanzierung verbessern\r\nDie Umsetzung von Naturschutz- und Renaturierungsprojekten, die Erreichung der international\r\nvereinbarten Schutzgebietsziele in Deutschland (effektive Schutzgebiete auf 30 Prozent der\r\nLandes- und Meeresfläche, davon 1/3 strikt geschützt) und die Schaffung eines\r\nländerübergreifenden Biotopverbunds brauchen vor allem zweierlei: (i) wirksame Ansätze, um\r\ndie dafür erforderlichen Flächen verlässlich bereitzustellen; (ii) langfristig ausgerichtete\r\nFinanzierungsinstrumente, um die Finanzierungslücke von mindestens zwei Milliarden Euro pro\r\nJahr in Deutschland auszugleichen.\r\nWir fordern:\r\nVerbesserung der Flächenverfügbarkeit\r\nErarbeitung eines ambitionierten Nationalen Wiederherstellungsplans zur Umsetzung des EU\r\nNature Restoration Laws (NRL)\r\nNaturflächengesetz, um eine sinnvolle Auswahl von Flächen zu treffen, diese rechtsicher zu\r\nverankern und so eine stabile Grüne Infrastruktur zu etablieren\r\nEinen verbindlichen Aktionsplan Schutzgebiete mit klaren zeitlich definierten Zielen\r\nAusbau großflächiger Wildnisgebiete (2 % Landesfläche) und des Nationalen Naturerbes\r\nBeendigung des Flächenverbrauchs bis 2030\r\nFinanzierung\r\nVerstetigung und Ausweitung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)\r\nEtablierung einer Gemeinschaftsaufgabe mit einer starken Naturschutzkomponente, um eine\r\ngerechtere Finanzierung sowohl aus Bundes- und Ländermitteln zu erzielen .\r\n2: Engagement für Natur und Zivilgesellschaft erleichtern\r\nZehntausende NABU- und NAJU-Aktive setzen sich das ganze Jahr über für den Erhalt der Natur\r\nvor Ort ein. Doch rechtliche Hürden erschweren ihr Engagement. Damit Aktive ihre\r\nNaturschutzarbeit effektiv umsetzen können, brauchen sie mehr Freiraum und weniger\r\nBürokratie. Das stärkt die gesellschaftliche Beteiligung und fördert die Demokratie.\r\nWir fordern:\r\nVereinfachung des Förderrechts für gemeinnützige Vereine.\r\nRecht auf Freiwilligendienst: alle sollten überall die Möglichkeit haben, sich über\r\nFreiwilligendienste zu engagieren .\r\nGrundsteuerbefreiung land- und forstwirtschaftlicher Flächen für gemeinnützigen\r\nNaturschutz\r\nLangfristige Sicherung & Erhöhung des Kinder- und Jugendplans des Bundes.\r\nFrederike Eberhardt\r\nProjektleitung, Referentin strategische Planung\r\nUmweltpolitik und Nachhaltigkeit\r\nTel. +49 (0)1520.33 60 657\r\nMelanie Meier\r\nProjektleitung, Online-Campaignerin\r\nTel. +49 (0)30.284 984-1536\r\nImpressum\r\n© 02/2025, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. Charitéstraße 3, 10117 Berlin,\r\nwww.NABU.de. Foto: Westend61/Getty Images."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005835","regulatoryProjectTitle":"Einführung eines Naturflächenbedarfsgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/96/90/501972/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280138.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stand: 10.03.2025, 22:06\r\nNaturschutz\r\n1. Auflösung von Flächenkonkurrenzen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Um Zielkonflikte aufzulösen und eine effizientere Flächensteuerung zu gewährleisten, werden \r\nwir ein Aktionsprogramm Fläche entwickeln, das den unterschiedlichen Ansprüchen begrenzter \r\nFläche an den Naturschutz, die Landnutzung, Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfra\u0002struktur oder den Wohnungsbau gerecht wird. Zudem werden wir einen Bundesrahmenplan \r\nGrüne Infrastruktur definieren, der den länderübergreifenden Biotopverbund fördert und die \r\nQualität von Schutzgebieten verbessert.“\r\nHintergrund\r\n▪ Ziel ist, durch verschiedenen Maßnahmen (z.B. gesetzliche Anpassungen wie bspw. ein Na\u0002turflächen-Gesetz, aber auch nicht-gesetzliche Maßnahmen) die Verfügbarkeit insbesondere \r\nfür den Naturschutz zu verbessern.\r\n▪ Auflösung von Flächenkonkurrenzen bzw. die Verfügbarkeit von Fläche insbesondere für den \r\nNaturschutz erhöht die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren\r\n2. Naturschutzfinanzierung\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden die internationale Biodiversitätsfinanzierung stärken und uns auf EU-Ebene für die \r\nSchaffung eines Naturwiederherstellungsfonds (Nature Restoration Fund) einsetzen. Auf nationa\u0002ler Ebene führen wir die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz ein und \r\nstellen so die Naturschutzfinanzierung in Deutschland auf eine verlässliche Grundlage. Die Arten\u0002hilfsprogramme sowie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz werden verstetigt und aus\u0002gebaut. Die bestehenden Förderinstrumente in der Landwirtschaft (z.B. die GAK und GAP) [und \r\nFischerei] werden wir so ausrichten, dass sie die Umsetzung internationaler, europäischer und \r\nnationaler Gesetzgebung und Strategien unterstützt.“\r\n3. Digitalisierung und Daten\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Mit einem umfassenden und bundesweiten Datenportal für Unternehmen und Behörden werden \r\nwir den Zugang zu relevanten Umweltinformationen für Planungs- und Genehmigungsverfahren \r\nbei Infrastrukturvorhaben erleichtern. Zusätzlich schaffen wir Doppelarbeit ab, in dem wir Daten \r\naus anderen Vorhaben verfügbar machen.“\r\nHintergrund\r\n▪ Wir verstehen unter einem umfassenden und bundesweiten Datenportal ein Geodatenportal, \r\nauf dem man sich Umweltdaten anzeigen und herunterladen kann, die entweder für die Flä\u0002chenausweisung oder die konkrete Planung und Genehmigung von Vorhaben geprüft werden \r\nmüssen. Zu den relevanten Daten zählen unter anderem sowohl Flächen- (Schutzgebiete; \r\n2\r\nSchwerpunkträume; Gebiete, die im Rahmen der Wiederherstellungsverordnung vorgesehen \r\nsind, etc.) als auch Punktdaten zu Brut-, Überwinterungs- und Rastvorkommen der potenziell \r\nbetroffenen Arten. \r\n▪ Im Gegensatz zu den bisherigen Initiativen in diesem Bereich, z. B. umwelt.info, braucht es \r\nkeine Linksammlung zu einem der bereits bestehenden vielen verschiedenen Portalen, denn \r\ndie Qualität und Ursprung der Daten, sowie Benutzeroberfläche sind so unterschiedlich, dass \r\ndie Daten nicht miteinander vergleichbar sind und nur mit Aufwand miteinander verschnitten \r\nwerden können. Stattdessen braucht es eine zentrale Sammlung mit direkter Darstellung der \r\nDaten. Dies würde Vorhabenträgern und Behörden die Planung und Genehmigung von Infra\u0002strukturvorhaben erleichtern, insbesondere im Licht von neuen Regelungen, wie der REDIII. \r\n▪ Für einen Aufbau eines solchen Datenportals wäre ein erster Schritt die gesetzliche Verpflich\u0002tung einer Institution ein solches Portal aufzubauen. Sie sollte einen konkreten Zeitplan/Fris\u0002ten enthalten. Aus der Arbeit der zuständigen Institution könnten sich weitere notwendige ge\u0002setzliche Schritte ergeben (zur Vereinheitlichung von erhobenen Daten, Zugriff auf Länderpor\u0002tale, etc.).\r\n▪ Bisher gab es Flächen, die im gleichen Jahr mehrmals von unterschiedlichen Gutachter*in\u0002nen kartiert wurden, da in ihrer Umgebung mehrere Infrastrukturvorhaben geplant wurden. \r\nAndererseits ist vorgesehen, dass sich Betreiber inzwischen bei bestimmten Vorhaben (z. B. \r\nWindenergieanlagen in Windenergiegebieten) nur auf vorhandene Daten für die Genehmigung \r\nstützen. Um zu vermeiden, dass durch die veraltete Datenlage in den Behörden wichtige Art\u0002vorkommen übersehen werden und gleichzeitig nur wirklich notwendige Maßnahmen ergrif\u0002fen werden müssen, kartieren viele Betreiber trotzdem weiterhin.\r\n▪ Um solche Doppelarbeit zu vermeiden, bräuchte es (neben dem Datenportal) einen erleich\u0002terten Zugriff auf erhobene Daten aus anderen Verfahren. Mithilfe einer gesetzlichen Ergän\u0002zung könnte die Nutzung für andere Verfahren ermöglicht werden. Als Vorlage könnte die Er\u0002gänzung im BNatSchG, die im Zuge des Referentenentwurfs zur Änderung des Hochwasser\u0002schutzgesetzes enthalten war1, genutzt werden. Die Möglichkeit der Nutzung war dort noch \r\nsehr restriktiv. Die Nutzung sollte für einen echten Mehrwert einfacher und niedrigschwelliger \r\nermöglicht werden.\r\n4. EU-Natur-Wiederherstellungsverordnung (W-VO)\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir unterstützen die Länder bei der Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung und \r\nwerden die Instrumente, die die Umsetzung unterstützen können, entsprechend ausrichten.“\r\nHintergrund\r\n▪ Siehe auch Kap. zu „Naturschutzfinanzierung“\r\n▪ NRL: Paradigmenwechsel im Naturschutz\r\n▪ ggf. starkes Bekenntnis zum NRL; ebenso Bekenntnis zu internationalen, europäischen und \r\nnationalen Abkommen & Strategien (z.B. Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework; \r\nEU-Biodiversitätsstrategie; Nationale Biodiversitätsstrategie)\r\n▪ Ausrichtung bestehender Instrumente, z.B. Förderinstrumente wie GAK oder GAP\r\n3\r\n5. Meeresraumordnung, Windenergie auf See & Meeresschutzgebiete wirksam machen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir schreiben die marine Raumordnung nach Ökosystemansatz in Nord- und Ostsee mit unseren \r\neuropäischen Partnern fort. Mit einer grenzübergreifenden Landschaftsplanung lösen wir Flä\u0002chenkonkurrenzen auf, entwickeln nachhaltige Konzepte der Mehrfachnutzung und bringen die \r\nInteressen der Wirtschaft und des Meeresnaturschutzes zusammen. Der Ausbau der Windenergie \r\nauf See erfolgt stufenweise und nach ökologischen Kriterien Ein europäisches System des Stro\u0002mertrags löst nationale Kapazitätsziele ab. Wir stärken die Widerstandskraft der Meere und ma\u0002chen Meeresschutzgebiete zu echten Rückzugs- und Ruheräumen. Mindestens 10 Prozent der \r\ndeutschen Nord- und Ostsee werden entsprechend der EU-Biodiversitätsstrategie streng ge\u0002schützt, auf 20 Prozent ergreifen wir Maßnahmen der Wiederherstellung.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die Meeresraumordnung (MRO) ist das zentrale Instrument, um Flächenkonkurrenzen im \r\nMeer aufzulösen und den Schutz von Nord- und Ostsee mit einer nachhaltigen Entwicklung \r\nDeutschlands und Europas zusammenzubringen. Unter ihrem Dach können Klima- und Na\u0002turschutz mit den wachsenden Flächenbedarfen der Energiewende und der maritimen Wirt\u0002schaft austariert werden. Daher braucht es eine Teilfortschreibung des Raumordnungsplans \r\nvon 2021, nicht zuletzt, weil sich die sicherheitspolitische Lage in Europa, damit die Anforde\u0002rungen an den Schutz maritimer Infrastruktur verändert haben und naturschutzrechtliche An\u0002forderungen durch die europäische Wiederherstellungsverordnung hinzugekommen sind. \r\n▪ In der Anwendung eines grenzübergreifenden Ökosystemansatzes können Nutzungsinteres\u0002sen dorthin verlagert werden, wo die ökologischen Auswirkungen und die Notwendigkeiten \r\nder Kompensation am geringsten sind. Konfligierende Interessen können entzerrt, Mehrfach\u0002nutzungskonzepte entwickelt werden. Neben einer Zusammenführung europäischer Raum\u0002ordnungspläne und der für das Küstenmeer, sollte das etablierte Instrument der Landschafts\u0002planung (§9 BNatSchG) für die AWZ angewendet werden.\r\n▪ Die Meere sind Verbündete in der Bekämpfung der Klimakrise und die Offshore-Windenergie \r\nist zentraler Baustein der Energiewende. Gleichzeitig mehren sich die Erkenntnisse, dass der \r\nökologische Fußabdruck erneuerbarer Energien im stark belasteten Ökosystem Meer zu groß \r\nist. Während Seevögel und Meeressäugetiere ihren Lebensraum dauerhaft verlieren, verän\u0002dern sich ganze Ökosysteme in Nord- und Ostsee.\r\n▪ Um den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, sollte bei der Ausweisung \r\nund Bebauung von Flächen die ökologischen Belastungsgrenzen und der tatsächliche Strom\u0002ertrag im Fokus stehen. Formulierte Kapazitätsziele für die deutsche ausschließliche Wirt\u0002schaftszone sind zu prüfen und Ausbaupläne der Nord- und Ostsee – von der Flächensiche\u0002rung bis zur Netzanbindung - stärker als bisher mit den EU-Nachbarstaaten zu koordinieren. \r\nDas gilt auch für die Entwicklung strategischer Kompensationsmaßnahmen und grenzüber\u0002greifender Artenhilfsprogramme. Meeresschutzgebiete sollen frei von jeglicher Windkraft blei\u0002ben. Qualitative Kriterien im Ausschreibungsdesign, mehr technische Innovationen bei Min\u0002derung und Vermeidung von negativen ökologischen Auswirkungen sowie eine Qualitätsof\u0002fensive der Genehmigungen unter Beibehaltung bewährter Umwelt- und Artenschutzprüfun\u0002gen sind essenziell. So bleibt die Natur Partner der Energiewende.\r\n4\r\n▪ Der steigenden Nutzungsdruck in Nord- und Ostsee erfordert eine Aufwertung des Meeres\u0002schutzes. Ökologisch unverzichtbare Flächen im Meer sollen geschützt und die marinen Öko\u0002systeme widerstandsfähig werden. Die Auswahl streng zu schützender Flächen nach EU-Bio\u0002diversitätsstrategie soll nach ökologischen Kriterien erfolgen und die Flächen über das Bun\u0002desnaturschutzgesetz und das Raumordnungsgesetz rechtlich gesichert werden. So können \r\nnotwendige Maßnahmen schnell und ressortübergreifend umgesetzt werden. Der überwie\u0002gende Teil (>50%) von Schutzgebietsflächen soll ungestört bleiben.\r\n▪ Der Schutz der Artenvielfalt, die Stärkung natürlicher Kohlenstoffsenken und notwendige \r\nMaßnahmen der Klimaanpassung und des Küstenschutzes gehen bei der Wiederherstellung \r\nmariner Biotope und Funktionen Hand in Hand. Um degradierte Salz- und Seegraswiesen, Al\u0002genwälder, Riffe und wertvolle Schlickgründe aufzuwerten, sollte ein Wiederherstellungsplan \r\nMeer als Teil des umfassenden nationalen Wiederherstellungs-plans erarbeitet werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005836","regulatoryProjectTitle":"Transformation der Fischerei und Fischereipolitik im Rahmen der Zukunftskommission Fischerei","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5c/ea/314333/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260070.pdf","pdfPageCount":9,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Anmerkungen und ergänzende Bemerkungen zu den vorgeschlagenen\r\nMaßnahmen und Umsetzungsstrukturen für die Mittel aus dem\r\nWindSeeGesetz\r\nGenerelle Anmerkungen:\r\nAus Sicht der Verbände müssen die Mittel generell als wirksame Ergänzung zu anderen\r\nTransformationsprogrammen und im Sinne der Umsetzung von übergeordneten Zielen und\r\nMaßnahmen (v.a. EU-Aktionsplan) verstanden und verwendet werden.\r\nEine maritime Wirtschafts- und Forschungsförderung, wie sie aktuell politisch diskutiert wird,\r\nsähen wir als Zweckentfremdung der Mittel an. Stattdessen erwarten wir, dass dieses Geld\r\nzweckgebunden und langfristig für die nachhaltige Transformation des Fischereisektors an Nord-\r\nund Ostsee eingesetzt wird.\r\nNeben dem gesicherten finanziellen Mittelzufluss brauchen zielgerichtete Maßnahmen und\r\nProjekte auch eine strukturelle Absicherung und eine Einbettung in einen wirksamen\r\nordnungsrechtlichen Rahmen. Daher empfehlen wir die Ausgestaltung eines dauerhaften\r\nFinanzierungsinstrumentes in Form einer Stiftung oder eines Transformations-Fonds für die\r\nnachhaltige Fischerei. Vergleichbare Programme (Deutsche Bundesstiftung Umwelt/Blue Action\r\nFund) arbeiten erfolgreich nach diesem Beispiel. So wäre sichergestellt, dass die Mittel transparent\r\nund mit echter Zweckbindung eingesetzt und mit anderen Förderinstrumenten wie dem EMFAF\r\nharmonisiert werden.\r\nEs könnte generell klarer herausgearbeitet werden, wer von der jeweils erwähnten Maßnahme\r\nbetroffen sein und von einer Finanzierung profitieren soll (Bsp. 2.1, Punkt 5)\r\nEs sollte übergeordnet geklärt sein, ob bestimmte Projekte von der Förderung ausgeschlossen sind\r\nund welche dies betrifft, bspw. Projekte, die lediglich bereits bestehende rechtliche\r\nVerpflichtungen erfüllen sowie reine Forschungs- und Entwicklungsprojekte.\r\nGenerell muss sichergestellt werden, dass es bei den hier vorgeschlagenen Maßnahmen keine\r\nDoppelförderung durch den EMFAF gibt (Bsp. 2.1, Punkt 8 „Umrüstung Hafeninfrastruktur/\r\nOptimierung Küstenstruktur“).\r\nEs muss klargestellt sein, dass die Maßnahmen keine Verlängerung des Status Quo (insbesondere\r\neiner wirtschaftlich oder in der bestehenden Form ökologisch nicht tragfähigen Fischerei)\r\ndarstellen. Das wäre weder dienlich für die Fischerei noch das angeschlagene Ökosystem Meer.\r\nVielmehr sollten die Mittel die erforderliche umweltschonende und nachhaltige Transformation\r\nder Fischerei einleiten.\r\nJede finanzielle Unterstützung der Fischerei aus öffentlicher Hand sollte an klare Bedingungen\r\ngeknüpft sein, um zum transformativen Wandel der Fischerei beizutragen. Daher lehnen wir ein\r\nbedingungsloses Grundeinkommen sowie pauschale Förderungen nach Gießkannenprinzip für\r\ntemporäre oder dauerhafte Verluste von Fangmöglichkeiten ab (siehe „kurzfristige Maßnahmen“,\r\n1.3)\r\nStand: 13.11.2023Gemeinsames Dokument von DUH, BUND, NABU und WWF\r\nEine Förderung der Grundschleppnetzfischerei (Vergleich 2.3, Punkt 4) sehen wir sehr kritisch,\r\nstattdessen sollten ökologisch nachhaltige, selektive Fangmethoden (passive Fangeräte wie z.B.\r\nReusenfischerei, Fischfallen usw.) gefördert werden.\r\nDie Fischerei in den Windparks zu fördern sehen wir kritisch, da es zu einer noch nicht\r\nabschätzbaren Mehrfachbelastung der marinen Lebensgemeinschaften (Vergleich 2.2, Punkt 2)\r\nkommen würde, außerdem drohen erhöhte und noch unabsehbare Konsequenzen rund um die\r\nKompensationsbefreiung für die Windenergie auf See sowie Sicherheits- und Havarierisiken, die\r\nsich u.a. in höheren Kosten für Versicherungen und damit der Offshore-Branche niederschlagen\r\nkönnen.\r\nUm eine messbare Lenkungswirkung der Finanzmittel für eine nachhaltige Transformation der\r\nFischerei und eine Win-Win Situation für Fischerei und Meeresschutz zu erreichen, schlagen wir\r\ndeswegen vor, statt vieler einzelner Maßnahmen zu allererst die Rahmenbedingungen für die\r\nVergabe zu entwickeln. Dazu gehört insbesondere eine übergreifende, langfristige Zielsetzung nach\r\nSMART-Kriterien für die Verausgabung der Mittel zu formulieren. Diese Zielsetzung sollte eine\r\nerhebliche Reduzierung des fischereilichen Nutzungsdrucks vorsehen, um langfristig eine messbare\r\nErholung der Meeresnatur und der Fischpopulationen zu ermöglichen, und hierbei klar einen\r\nökosystembasierten Ansatz verfolgen.\r\nDamit die Mittel ihre langfristige Lenkungswirkung mit messbaren Ergebnissen in der Fischerei und\r\nNatur entfalten können, sollte der überwiegende Teil für mittel-bis langfristige Förderung geplant\r\nwerden. So würde auch sichergestellt, dass die zuständigen Behörden im Vergabeverfahren\r\nausreichend Zeit für eine gründliche Prüfung über die Verhältnismäßigkeit und den Beitrag\r\nbeantragter Maßnahmen auf ein übergreifendes Ziel hätten. Das kurzfristige Maßnahmenpaket\r\nsollte auf Maßnahmen beschränkt werden, die auf das Ziel einzahlen, dem steigenden\r\nNutzungsdruck in Nord- und Ostsee entgegenzuwirken, wie u.a. Ausgleichszahlungen an\r\nFischer*innen, die zum Ausstieg bereit sind, Umstellung auf selektive und passive Fanggeräte oder\r\nzur Unterstützung bei der Diversifizierung der Tätigkeiten.\r\nFür eine ausgewogene Erholung der Meeresnatur und mobiler Arten in den deutschen Meeren,\r\nund für eine nachhaltige Transformation der Fischerei, die auf einem ökosystemaren Ansatz\r\nbasiert, sind gesamtökologische Zusammenhänge zu berücksichtigen. Das heißt, die Mittel sollten\r\nin allen von Bund und Ländern verwalteten Meeresbereichen für Maßnahmen zur Entlastung des\r\nNutzungsdrucks auf die Meeresnatur eingesetzt werden. Hierbei sind insbesondere auch\r\nMaßnahmen für besonders wertvolle Lebensräume wie das Wattenmeer und die westliche Ostsee\r\nzu planen, die z.B. auch als Jungfischgebiet für die Erholung für die Fischbestände eine wichtige\r\nFunktionen übernehmen .\r\nEinen großen Bedarf zur nachhaltigen Transformation sehen wir auch im der deutschen\r\nKrabbenfischerei. Während wir die Förderung einer Modernisierung oder gar eines Neubaus von\r\nKrabbenkuttern zum Einsatz grundberührender Fischerei ablehnen, da dies den Zielen des\r\nNationalparks wie des EU-Aktionsplan für eine nachhaltige und resiliente Fischerei zuwiderlaufen\r\nwürde, bieten die Mittel des §58 WindSeeG hier eine große Chance für eine zukunftsfähige\r\nFischerei zumindest in Teilflächen des Nationalparks. Vorstellbar sind Stillegevereinbarungen,\r\nHilfen bei der Diversifizierung oder auch eine explizites Forschungsprogramm für alternative\r\nMethoden zum Fang von Krabben sowie die Unterstützung beim Aufbau regionaler Verarbeitungs-\r\nund Vermarktungsstrukturen.\r\nZu den folgenden Punkten erbitten wir noch Klärung:\r\no An mehreren Stellen im Maßnahmenkatalog wird sich ausschließlich bzw. explizit\r\nauf MV bezogen. Warum ist das so und wie ist dennoch gewährleistet, dass die\r\nAkteure der anderen Küstenbundesländer hierin keine Ungleichbehandlung\r\nerkennen? (Bsp. 1.4, 2.1 Punkte 4 und 6)\r\no Reduktion der Betriebskosten in der Fischerei: Sofortprogramm zur Steigerung der\r\nEnergieeffizienz an Bord (Gruppenfreistellungs-VO, Vorbild Niederlande) (unter 1.1,\r\nPunkt 2)\r\n→ was genau ist hierunter zu verstehen? Gibt es hier bereits erprobte Maßnahmen\r\nund führen diese zu einer Reduktion der CO2 Emissionen? Ansonsten wären\r\nPilotprojekte unter den mittel- bis langfristigen Förderbereichen mit nach SMART-\r\nKriterien formulierten (Unter-)Zielen sinnvoller. Die Mittel hierfür sollten stark\r\nbegrenzt sein ; erfolgreiche Pilotprojekte zur Steigerung der Energieeffizienz\r\nkönnten dann breiter durch eine Förderung aus alternativen Töpfen wie EMFAF in\r\nFischereien implementiert werden.\r\no Aufbau und Betrieb einer „Referenzflotte“ (nach Beispiel NOR) aus Fischerei und\r\nForschung (SH)\r\n→ was genau ist hierunter zu verstehen? Ginge es hier um die Nutzung bereits\r\nvorhandener Schiffe und Fangmethoden oder um einen tatsächlichen Neuaufbau?\r\n(Letzteren lehnen wir ab) Würden die ohnehin gesammelten Daten der\r\nFischer*innen in die Forschung mit eingehen oder gäbe es spezielle Fangfahrten zu\r\nForschungszwecken? Wem käme eine solche Referenzflotte zugute? Warum ist der\r\nFokus nur auf SH?\r\no Entwicklung und Anschaffung alternativer Fanggeräte mit besseren\r\nSelektionseigenschaften (unter 2.2 Punkt 1)\r\n→ Wer genau ist hier gemeint? Bitte konkretisieren\r\no Förderung der Digitalisierung zur energieeffizienten Planung der Fangfahrten (unter\r\n2.2, Punkt 8)\r\n→ bitte konkretisieren, was hiermit gemeint ist\r\no Unter Vorbehalt Anpassung EU-Beihilferechtsrahmen: Förderung alternativer\r\nAntriebsformen einschließlich kapazitätserhöhenden Fahrzeugumbaus… (unter 2.3)\r\n→ Abwrackprämie (Vergleich 1.1) vs. Kapazitätserhöhung ist hier sehr\r\nwidersprüchlich; bitte um Klärung\r\no Anschubfinanzierung für ergänzende Einkommensmöglichkeiten für Fischer*innen\r\nim Haupterwerb für Diversifizierungsmaßnahmen; z. B. Dienstleistungen für die\r\nWissenschaft/ Umweltschutz (Datenlieferung, Umweltbeobachtung/ Monitoring)\r\n(unter 2.1)\r\n🡪 Was/wer genau sollte/könnte hier „angeschoben“ werden? Geht es um einen\r\n„Gründungszuschuss“ für Betriebe? Hier sind weitere Informationen nötig.\r\n● Übersicht\r\nkurzfristige Maßnahmenpakete mittel- bis langfristige Förderbereiche\r\nKapazitätsanpassungen/ sozialverträglicher\r\nAusstieg aus der Fischerei („kleine\r\nAbwrackungsrunde“)\r\nNachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des\r\nFischereisektors & Digitalisierung der\r\nFischerei (TI)\r\nReduktion der Betriebskosten in der Fischerei:\r\nSofortprogramm zur Steigerung der\r\nEnergieeffizienz an Bord\r\n(Gruppenfreistellungs-VO, Vorbild Niederlande)\r\nUmweltschonende Fischerei\r\n„Überbrückungshilfe“ für 2-5 Jahre angesichts\r\nder akuten Krise in der Fischerei: z. B.\r\nKompensation für Fanggebietsverlust während\r\nBauphase Windparkerrichtung, befristetes\r\nbedingungsloses Grundeinkommen (oder mit\r\n„Transformations“-Auflage, z. B. nur ausbildende\r\nBetriebe), „Sockeleinkommen“ durch\r\nNebenerwerb aus Forschungstätigkeit, o. ä.\r\nEnergiewende im Fischereisektor\r\nAusgleich für Prädatorenschäden (Robben, evtl.\r\nauch Kormoran), bei paralleler Entwicklung\r\nRobben-sicherer Fanggeräte (MV)\r\nAbfederung der Herausforderung für die\r\nFischerei durch den Ausbau von Windparks\r\nauf See/ Entwicklung der Ko-Nutzung\r\n1) Kurzfristige Maßnahmenpakete (aus der Tabelle)\r\n● Kapazitätsanpassungen/ sozialverträglicher Ausstieg aus der Fischerei („kleine\r\nAbwrackungsrunde“)\r\nEin notwendiger Punkt, der aus Sicht des Meeresumweltschutzes Sinn macht und durch das\r\nErgebnis der internen Umfrage im Deutschen Fischereiverband gestützt wird, nach der fast 80% der\r\nBetroffenen aus der Fischerei aussteigen würden, wenn sie ein „Handgeld“ von 200.000 Euro\r\nerhielten. Sicherzustellen ist dabei auch, dass die operativen Fangkapazitäten und somit Fahrzeug-\r\ngebundene Fangquoten tatsächlich sinken. Abzulehnen ist dagegen eine pauschale Entschädigung\r\nvon 200.000€ für den (temporären) Verlust von Fanggründen. Hier drohen Auseinandersetzungen\r\nzum Diskriminierungstatbestand ausländischer Fischer*innen und anderer maritimer\r\nInteressengruppen. Darüber hinaus fehlt der Ansatz der Transformation im Fischereisektor.\r\n● Reduktion der Betriebskosten in der Fischerei: Sofortprogramm zur Steigerung der\r\nEnergieeffizienz an Bord (Gruppenfreistellungs-VO, Vorbild Niederlande)\r\nSiehe Kommentar oben\r\n● „Überbrückungshilfe“ für 2-5 Jahre angesichts der akuten Krise in der Fischerei: z. B.\r\nKompensation für Fanggebietsverlust während Bauphase Windparkerrichtung, befristetes\r\nbedingungsloses Grundeinkommen (oder mit „Transformations“-Auflage, z. B. nur\r\nausbildende Betriebe), „Sockeleinkommen“ durch Nebenerwerb aus Forschungstätigkeit, o. ä.\r\nAngesichts des Umfangs der Ausbaupläne für die Offshore-Windkraft bis zum Jahr 2045 erscheinen\r\n2-5 Jahre als Zeitraum für eine Überbrückungsfinanzierung unangemessen. Die Bauphase wird\r\nJahrzehnte in Anspruch nehmen, davon betroffene Fanggebiete bleiben aller Voraussicht nach\r\nüber einen langen Zeitraum „verloren“. Entsprechend sollte diese Idee entweder umkatalogisiert\r\nund zu einer langfristigen Maßnahme gemacht werden oder sie sollte nicht „Überbrückung“\r\nheißen.\r\nZudem ist hier große Vorsicht geboten. Ein bedingungsloses Grundeinkommen könnte einer\r\nschädlichen Subvention gleichkommen, da mit staatlichen Mitteln Fangkapazitäten in einer\r\nwirtschaftlich nicht tragfähigen Fischerei erhalten werden. Stattdessen sollten Fischereien\r\nAnreize geboten bekommen, um zu dem übergreifenden Ziel eines reduzierten Nutzungsdrucks\r\nund einer ökosystembasierten, wirtschaftlich tragfähigen Fischerei, die sich an den Grenzen der\r\nnatürlich nachwachsenden Ressourcen orientiert, beizutragen. Also ein \"Gesundschrumpfen\" statt\r\nkünstlichem Erhalt der Überkapazität.\r\nEntsprechend muss jede finanzielle Unterstützung der Fischer*innen aus öffentlicher Hand an klare\r\nBedingungen geknüpft sein, die zum transformativen Wandel der Fischerei beitragen. Ein\r\nbedingungsloses Grundeinkommen lehnen wir grundsätzlich und eindeutig ab (siehe auch\r\nKommentar oben).\r\n● Ausgleich für Prädatorenschäden (Robben, evtl. auch Kormoran), bei paralleler Entwicklung\r\nRobben-sicherer Fanggeräte (MV)\r\n„Prädatorenschäden“ werden bereits im EMFAF unter 1.1.1 „Maßnahmen zur Verbesserung der\r\nwirtschaftlichen Nachhaltigkeit der Fischerei“ und unter 2.1.5 „Vergütung von anderen positiven\r\nexternen Effekten (außer Umweltdienstleistungen) sowie Kompensationen für Schäden durch\r\nPrädatoren und vergleichbare Umwelteinflüsse“ behandelt.\r\nGenerell sollte der Einsatz nicht-letaler Maßnahmen gegen Schäden durch Prädatoren durch\r\nzusätzliche Anreize gefördert werden.\r\nWarum gibt es hier eine Beschränkung (?) auf MV?\r\n● Bereiche und Maßnahmen, die für eine mittel- bis langfristige Förderung der Fischerei in\r\nBetracht gezogen werden\r\n2.1 Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des Fischereisektors\r\n● Moderation partizipativer Prozesse zwischen unterschiedlichen Akteursgruppen,\r\neinschließlich der Fischerei und der Zivilgesellschaft zu Transformationsbedarfen, Innovation\r\n/technischer, Vermarktungs-) und Gestaltung der Transformation\r\n● Förderung der Selbstorganisation in der Fischerei (Fischer*innen-Netzwerk; Stärkung der\r\nTransformationskapazitäten (z. B. durch ein Kompetenzzentrum Transformation/\r\nDiversifizierung, Transformationsberater)\r\n● Weitere Kapazitätsreduzierung: Anpassung an verfügbare Ressourcen/Fanggebiete (=> LBK,\r\nZKF)\r\n● Weiterentwicklung und modulare Ergänzung des Berufsbildes (bei Beibehaltung der\r\nKernkompetenz aquatische Lebensmittelerzeugung), Unterstützung von Nachwuchs im\r\nSektor, einschließlich Ausbildungs- und Weiterbildungsförderung (u. a. „Sea Ranger“/\r\nMeereswirt*innen in MV), betriebliche Ausbildungsförderung\r\nWenn es hierzu nicht gleichlautende Pläne und Bestrebungen aus SH und Nds gibt, könnte hierin\r\neine Wettbewerbsverzerrung gesehen werden (siehe oben: Fokus MV)\r\n● Anschubfinanzierung für ergänzende Einkommensmöglichkeiten für Fischer*innen im\r\nHaupterwerb für Diversifizierungsmaßnahmen; z. B. Dienstleistungen für die Wissenschaft/\r\nUmweltschutz (Datenlieferung, Umweltbeobachtung/ Monitoring)\r\nSiehe Kommentar oben\r\n● Förderung von Investitionen in (kleinskalige) Aquakultur im Küstenmeer (MV)\r\nWarum nur MV? Siehe auch Kommentar oben\r\n● Verstärkung der Forschung (einschl. Fischereiforschungsschiffe) und Beratung zu nachhaltiger\r\nFischerei, Verarbeitung und Vermarktung (z. B. Stärkung der Direktvermarktung)\r\nDieser Punkt sollte unterteilt werden: Fischereiforschungsschiffe sollten vom Rest getrennt\r\nbetrachtet werden\r\nBezogen auf Fischereiforschungsschiffe: Der Neubau der Walther Herwig IV (klimafreundlich und\r\nemissionsarm betrieben und optional mit Methanol betankt) wurde bereits am 27.09.2023 vom\r\nHaushaltsausschuss genehmigt. Damit erhält das TI eines der modernsten\r\nFischereiforschungsschiffe. Welche Bedarfe gibt es darüber hinaus?\r\n● Umrüstung Hafeninfrastruktur/ Optimierung Küstenstruktur: attraktive Liegeplätze, Lager- &\r\nEntsorgungsmöglichkeiten, Kühlplätze, Eismaschinen, günstige Transportwege,\r\nDirektvermarktungseinrichtungen\r\nDirekt aus dem Maßnahmenbündel der AG Regionale Strukturen der LBK. Hier ist wichtig, dass die\r\ngelisteten Elemente ausschließlich dem akuten Bedarf der Ostseefischerei entsprechen.\r\nDoppelung mit Finanzierung EMFAF (Umbau und Modernisierung Häfen etc.)\r\n● Entwicklung und Pilotierung von emissionsarmen Mehrzweckfahrzeugen (z. B. TI „Fischkutter\r\nder Zukunft“)\r\nEs braucht Anreize zur Nutzung alternativer klimafreundlicher Schiffsantriebe. Eine\r\nSubventionierung von klimaschädlichem Schiffsdiesel wird generell abgelehnt.\r\n● Aufbau und Betrieb einer „Referenzflotte“ (nach Beispiel NOR) aus Fischerei und Forschung\r\n(SH)\r\nSiehe Kommentar oben\r\n2.2 Umweltschonende Fischerei\r\n● Entwicklung und Anschaffung alternativer Fanggeräte mit besseren Selektionseigenschaften\r\nWer ist hier gemeint: Die Entwickler:innen UND die Endnutzer:innen? Bitte konkretisieren\r\n● Förderung von technischen Umbauarbeiten an Bord für den Einsatz passiver Fanggeräte und\r\nder (Weiter-)Entwicklung von passiven Fanggeräten (z. B. Körbe, Fischfallen) für den Fang\r\nverschiedener Krebsarten in und um Wind-Energiegebiete (unter Vorbehalt)\r\nSiehe Kommentar oben\r\n● Förderung von wissenschaftlich begleiteten Praxistests neuer Fangmethoden und Zielarten\r\n● Förderung von Produktionsmethoden, die positive Ökosystemdienstleistungen erbringen\r\n(„ecosystem enhancement measures“), z. B. Algen- und Muschelkulturen zur CO2-Reduktion\r\nund Extraktion von Nährstoffen aus eutrophierten Gewässern\r\n● [Förderung von Habitatrestaurierungen (z. B. Anlegen gezielter künstlicher Riffe,\r\nRestaurierung von Seegras-/ Makroalgengebieten in Laichgründen)] => Abstimmung BMUV\r\nDie Einrichtung von Bestandsauffüllungsgebieten (No-Take Gebieten) gemäß Artikel 8 GFP, um die\r\nkollabierten Bestände wichtiger kommerziell genutzter Bestände (u.a frühjahrslaichender\r\nHering/westl. Dorsch) wiederaufzubauen, benötigen ein intensives Monitoring, um die\r\nWirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und wissenschaftlich fundierte Aussagen über den\r\nNutzen von No-take Gebieten für den Wiederaufbau von Beständen treffen zu können.\r\nMaßnahmen zur Erholung und zum Wiederaufbau der Bestände sollten aktiv von der Fischerei\r\ngefördert und durch das BMEL und eine strategische Mittelvergabe ermöglicht werden.\r\n● [Förderung Reduzierung Nährstoffeintrag von der Landseite zur Bekämpfung der Ursachen\r\nder schlechten Bestandsentwicklung/ Eutrophierung] TI => Abstimmung mit BMUV\r\nAuch hierfür (Reduzierung der landseitigen Nährstofffrachten) sollte das BMEL eine Idee\r\nentwickeln, die die eigene Zuständigkeit abbildet.\r\n● Förderung der Digitalisierung zur energieeffizienten Planung der Fangfahrten\r\nIst tatsächlich die PLANUNG der Fangfahrten energieintensiv? Evtl. nur sprachliche Glättung\r\nnotwendig\r\n● Verstärkung der Beratung zur umweltschonenden Fischerei\r\nDoppelt, siehe 2.1 (viertletzter Punkt)\r\n● Förderung der Erlangung von Nachhaltigkeits-Siegeln\r\nDies lehnen wir entschieden ab. Die Ausrichtung der Betriebspraxis auf Nachhaltigkeit ist eine\r\nprivatwirtschaftliche Entscheidung und sollte nicht aus den Mitteln des WindSeeG-Gesetzes\r\nfinanziert werden.\r\n2.3 Energiewende im Fischereisektor\r\n● Weitere Förderung der Energieeffizienz und der Senkung der CO2-Emissionen von\r\nFischereifahrzeugen (Kühl-, Verarbeitungstechnik, energiesparende Fanggeräte)\r\n● Förderung Fahrzeugumbau auf alternative Antriebe\r\nDoppelt. Es braucht Anreize zur Nutzung alternativer klimafreundlicher Schiffsantriebe. Eine\r\nSubventionierung von klimaschädlichem Schiffsdiesel wird generell abgelehnt.\r\n● Umrüstung der fischereilichen Hafeninfrastruktur auf erneuerbare Energien (Bsp. Hafen Vigo,\r\nSpanien)\r\n● Entwicklung und Pilotierung energieeffizienter bzw. von emissionsneutralen-\r\nFischereifahrzeugen (z. B. durch Fachhochschule Leer entwickelter Krabbenkutter)\r\nEs braucht Anreize zur Nutzung alternativer klimafreundlicher Schiffsantriebe. Eine\r\nSubventionierung von klimaschädlichem Schiffsdiesel wird generell abgelehnt.\r\n● Unter Vorbehalt Anpassung EU-Beihilferechtsrahmen: Förderung alternativer Antriebsformen\r\neinschließlich kapazitätserhöhenden Fahrzeugumbaus auch außerhalb der jetzigen\r\nBedingungen der EMFAF-VO; Förderung Neubau von energieeffizienten bzw.\r\nemissionsneutralen-Fischereifahrzeugen in der Küstenfischerei\r\nDiesen Punkt sehen wir als sehr schwierig an im Zusammenhang mit der Abschaffung von\r\nschädlichen Subventionen, hier könnten wieder Überkapazitäten geschaffen werden.\r\n“Indeed, the Communication on the functioning of the CFP […] points out that achieving resource\r\nand energy efficiency is one of the main drivers for the effective implementation of sustainable\r\nand profitable fishing and aquaculture activities.” (https://oceans-and-\r\nfisheries.ec.europa.eu/system/files/2023-02/COM-2023-100_en.pdf) (🡪 es darf nicht das gefördert\r\nwerden, was schon durch andere Stellen gefördert wird.\r\nDen Part „außerhalb der jetzigen Bedingungen der EMFAF-VO“ sehen wir sehr kritisch, dieser sollte\r\ngestrichen werden.\r\n2.4 Abfederung der Herausforderung für die Fischerei durch den Ausbau der Windenergie auf See/\r\nEntwicklung der Ko-Nutzung\r\n● Entwicklung von Fischereimanagementplänen [/-konzepten] für nachhaltige Fischerei in\r\nWindparks und deren Überprüfung und Anpassung;\r\n● Förderung von Forschung zur Abschätzung nachhaltiger Fangmengen in und um Windparks\r\neinschließlich neuer Ressourcen und des langfristigen Potentials dieser Ressourcen\r\n● Förderung von Sea-Ranching in und um Windparks\r\n● unter der Voraussetzung der Möglichkeit der Ko-Nutzung der Windparks durch die Fischerei:\r\no Entwicklung und Investitionsförderung für diesbezügliche Technologien, z. B.\r\nMarikultur-Anlagen\r\no Investitionsförderung: Sicherheitsanforderung an Bord zum Befahren der Windparks\r\n(„take home devices“), TI\r\no Förderung einer Versicherung von für durch Fischereiaktivität in Windparks\r\nentstandenen Schäden\r\n● (Abfederung des Verlusts von Fangmöglichkeiten mangels Ko-Nutzungs-Option, zumindest in\r\nder Bauphase der Windpark-Errichtung: finanzielle Kompensation (Herausforderungen:\r\nGleichbehandlung von Fischer*innen auf EU-Ebene, Messbarkeit der Einschränkungen;\r\nFischerei: Verweis auf DK-Kompensationsregelung)\r\nZum aktuellen Zeitpunkt haben wir Schwierigkeiten mit der Vorstellung, Fischerei in Windparks\r\nzuzulassen; eine Übernahme einer Versicherung für erhöhte Havarierisiken durch diese Gelder ist\r\nin jedem Fall inakzeptabel."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005836","regulatoryProjectTitle":"Transformation der Fischerei und Fischereipolitik im Rahmen der Zukunftskommission Fischerei","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5a/36/314335/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260078.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\t\tBerlin, 24.04.2024\r\n[ENTWURF]\r\n\r\nEmpfehlungen der Zukunftskommission Fischerei zur Verwendung der für Mitte des Jahres 2024 erwarteten Einnahmen aus § 58 Absatz 2 Windenergie-auf-See-Gesetz („Fischereikomponente“)\r\nDie Zukunftskommission Fischerei (ZKF) verfolgt das gemeinsame Ziel, die deutsche Meeresfischerei, die marine Aquakultur sowie die Freizeitfischerei hin zu mehr ökologischer Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Resilienz zu transformieren. Das langfristige Ziel, und gleichzeitig auch Voraussetzung für die Fischerei, ist die Erholung der Meeresnatur und Fischpopulationen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die ZKF die Verwendung der für Mitte des Jahres 2024 erwarteten Einnahmen aus § 58 Absatz 2 Windenergie-auf-See-Gesetz („Fischereikomponente“) zur Erreichung dieser Ziele. . \r\nEine Evaluation, sowohl vor Auszahlung als auch nach 1-2 Jahren, zur Verwendung der Mittel zur Erreichung dieser Transformation wird vorausgesetzt  Die Mittel müssen generell als wirksame Ergänzung zu anderen Transformationsprogrammen (i.e. sollten nicht für bereits bestehende rechtliche Verpflichtungen verwendet werden, Doppelförderung durch EMFAF vermeiden) und im Sinne der Umsetzung von übergeordneten Zielen und Maßnahmen (v.a. EU-Aktionsplan) verstanden und verwendet werden. Die geförderten Maßnahmen dürfen keine Verlängerung des Status Quo (insbesondere einer wirtschaftlich oder in der bestehenden Form ökologisch nicht tragfähigen Fischerei) darstellen, sondern die umweltschonende und nachhaltige Transformation der Fischerei einleiten. \r\nEs braucht eine strukturelle Absicherung der Mittel und ein dauerhaftes Finanzierungsinstrument in Form einer Stiftung oder eines Transformations-Fonds für die nachhaltige Fischerei.\r\nAußerdem ist zu beachten, dass diese Vorschläge nicht alle notwendigen Maßnahmen widerspiegeln und weitere Maßnahmen berücksichtigt werden sollten.\r\n[Redaktioneller Hinweis: Die folgenden Vorschläge für konkrete, kurz- und mittelfristig umzusetzende Maßnahmen spiegeln die Reihenfolge der Beratungen auf der Sitzung am 23. April 2024 wider (siehe Tagesordnung zur Sitzung).] \r\n\r\n1.)\tAnschubfinanzierung „Meeresförster“ \r\nDie ZKF empfiehlt zu prüfen, das Ausbildungsprogramm zum Fischwirt „Fischerei und Meeresumwelt“ auch in den anderen Küstenländern zu etablieren.\r\nDie ZKF empfiehlt eine Anschubfinanzierung über den Verein „Sea Ranger MV e.V.“ aus WindSeeG-Mitteln für die nachhaltige Etablierung der Meeresförster im Rahmen eines Modell- und Demonstrationsvorhabens.\r\n2.)\tFischereifahrzeuge und Fangmethoden der Zukunft\r\nDie ZKF empfiehlt, bereits bestehende Konzepte für Fahrzeugtypen (Kutterprojekt der Hochschule Emden-Leer, Kutterprojekt des Thünen-Instituts für Ostseefischerei) als Demonstratoren mit entsprechender technologischer und ökonomischer Begleitforschung umzusetzen unter der Voraussetzung, dass alle Flottensegmente (inkl. der kleinen Küstenfischerei)  berücksichtigt werden und v.a. die Verwendung von ökologisch nachhaltige, selektiven Fanggeräten im Fokus stehen.\r\nInsbesondere für den Einsatz in sehr flachen Gewässern (Wattenmeer) könnte die Entwicklung eines weiteren, spezifischen Konzeptes sinnvoll sein. \r\nNeben der Entwicklung von Fahrzeugtypen sollte auch die Entwicklung von alternativen Methoden zum Fang von Krabben, insbesondere für den Einsatz im Nationalpark Wattenmeer anstatt grundberührender mobiler Fischerei, angestrebt werden. \r\nBei der Entwicklung von neuen Fischereifahrzeugen muss berücksichtigt werden, dass insgesamt eine Kapazitätsreduzierung der Flotte angestrebt wird (siehe 3.). Das bedeutet, dass die Zulassung von neuen Fahrzeugen durch die dauerhafte Stilllegung/Abwrackung von bestehenden Fahrzeugen ausgeglichen werden muss.\r\n3.)\tKapazitätsanpassung Kapazitätsreduzierung der Fischereiflotte\r\nDie ZKF erkennt die Notwendigkeit für Kapazitätsanpassungen Kapazitätsreduzierungen im Hinblick auf die Flotte an und empfiehlt, ein konkretes Konzept, insbesondere zu einzelnen Flottensegmenten und unterlegt mit konkretem Finanzbedarf, zu erarbeiten. Ein solches Konzept könnte Fördermaßnahmen zur dauerhaften Stilllegung/Abwrackung von einem Teil der Fischereifahrzeuge (z.B. unter Berücksichtigung des Alters von Kapitänen/Schiffsführenden, umweltschädliche Fangmethoden und der Fahrzeuge) beinhalten. Damit würde eine Anpassung an Fangflächenverluste und eine Marktbereinigung erreicht sowie ein sozialverträglicher Ausstieg aus der Fischerei ermöglicht. \r\n4.)\tBeratungsbedarf zu weiteren Maßnahmen\r\nDie ZKF stellt Beratungsbedarf zu weiteren Maßnahmen fest und behält sich vor, jederzeit weitere Vorschläge für konkrete Maßnahmen unter Verwendung der Einnahmen aus § 58 Absatz 2 Windenergie-auf-See-Gesetz („Fischereikomponente“) zu machen.\r\nAnknüpfungspunkt für weitere Beratungen bieten u. a. die im BMEL-Konzept genannten Maßnahmen wie:\r\nBestandaufbauende Maßnahmen\r\nKurzfristige Erarbeitung von bestandserholenden Maßnahmen für Nord- und Ostsee in Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Umweltvertretern sowie der Fischerei. Finanzielle Mittel zur wissenschaftlichen Datenaufnahme sowie zur Umsetzung müssen dafür bereitgestellt werden. \r\nDies könnte u.a. die Einrichtung von Bestandsauffüllungsgebieten (No-Take Gebieten) gemäß Artikel 8 GFP und ein damit eingehendes intensives Monitoring umfassen, sowie die Maßnahmen zur Reduzierung der landseitigen Nährstofffrachten (insbesondere in der Ostsee). \r\nUmweltschonendere Fanggeräte und -methoden \r\nSpezifische Projekte für die Entwicklung, Erprobung und den Einsatz umweltschonender Fanggeräte und -methoden zum Schutz von bestimmten Lebensräumen, zur Vermeidung von ungewollten Beifängen und Schädigung von bzw. durch Prädatoren. Außerdem ist dDie Entwicklung bzw. Erarbeitung von ökologischen Kriterien zur Einordnung der Umweltauswirkungen von Fanggeräten erforderlich, um angedachte Projekte an konkreten Kriterien messenbeurteilen zu können.\r\nAufbau einer Koordinierungsstelle „Transformation Fischerei“\r\nEinrichtung einer Koordinierungsstelle „Transformation Fischerei“ als Kommunikationsplattform für Innovation, Wissensintegration, sowie  Vernetzung und Unterstützung bei der Selbstorganisation (einschl. der Vernetzung bestimmter Gruppen, denkbar wäre z.B. ein Netzwerk für Fischerinnen).\r\n\r\nWeitergehende Maßnahmen könnten sein:\r\n-\tUntersuchung von Digitalisierungspotentialen in der Fischerei einschl. Bürokratieabbau\r\n-\tUnterstützung beim Aufbau regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen\r\n-\tDie Verwendung der Mittel muss von der Erarbeitung von Kriterien zur nationalen Vergabe der Fangmengen, d.h. Umsetzung von Artikel 17 GFP, begleitet werden.\r\n-\tMulti-Use-Konzepte in Windparks "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005840","regulatoryProjectTitle":"Verhinderung Änderung Anhänge der Berner Konvention","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/57/a6/312626/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210124.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Per E-Mail\r\nBerlin, den 19. März 2024\r\nBetreff: Abstimmung der EU-Umweltminister*innen zur Absenkung des Schutzstatus\r\nvon Wölfen in der Berner Konvention\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin Lemke,\r\nals nationale Umwelt- und Tierschutzorganisationen bitten wir Sie eindringlich, den Vorschlag\r\nder Europäischen Kommission von Dezember 2023 zur Herabsetzung des Schutzstatus des\r\nWolfes im Rahmen der Berner Konvention abzulehnen. Es braucht im EU-Umweltrat ein\r\nklares Signal an die Kommission, die nationalen und internationalen Verpflichtungen der EU\r\nzum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt ernst zu nehmen.\r\nDeutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat hat eine tragende Rolle in der\r\nAbstimmung. Ein entschiedenes Nein würde die bisherige Linie Deutschlands unterstreichen.\r\nSie haben im Herbst 2023 praxistaugliche Strategien zum Umgang mit auffälligen Wölfen für\r\nDeutschland vorgestellt, die ohne Gesetzesänderung auskommen. Eine Absenkung des\r\nSchutzstatus auf EU-Ebene würde auf nationaler Ebene die kürzlich gefundenen\r\nKompromisse konterkarieren und einer Bejagung von Wölfen gefährliche Einfallstore öffnen.\r\nDerzeit gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die eine Statusänderung des Wolfes\r\nin der Berner Konvention rechtfertigen würden. Schon 2006, 2018 und zuletzt 2022 lehnte\r\ndie EU Vorschläge zur Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der Berner\r\nKonvention ab, weil es keine vertretbare wissenschaftliche Grundlage für eine Änderung der\r\nAnhänge gab. Im positiven Wachstumstrend des Wolfs in Deutschland und Europa (ein\r\nErfolg des strengen Schutzes) sehen wir keine Begründung, die nun eine Änderung dieser\r\nPosition erforderlich machen würde. Ebenso wenig liefert die kürzlich veröffentlichte in-depth\r\nanalysis der Kommission zur Situation der Wölfe in der EU hierfür wissenschaftlich\r\nbegründbare Argumente. Der Wolf befindet sich in sechs von sieben biogeografischen\r\nRegionen der EU in einem ungünstigen Erhaltungszustand, so die letzte Bewertung auf der\r\nGrundlage der Berichte der Mitgliedstaaten von 2019. Wir plädieren dafür, den gängigen 6-\r\nJahres-Turnus der Berichterstattung beizubehalten, anstatt nun ein unwissenschaftliches und\r\neher politisch motiviertes Verfahren zur Änderung des Schutzstatus anzustoßen, welches\r\nbestehende Konflikte nicht lösen wird.\r\nBundesministerin für Umwelt, Naturschutz,\r\nnukleare Sicherheit und Verbraucherschutz\r\nFrau Steffi Lemke\r\nBundesministerium für Umwelt, Naturschutz,\r\nnukleare Sicherheit und Verbraucherschutz\r\nStresemannstraße 128 – 130\r\n10117 Berlin\r\n2\r\nDie in-depth analysis der Situation des Wolfs in der EU der Kommission ergab, dass sich die\r\nSchäden an Nutztieren durch Wölfe in einem wirtschaftlich geringen Ausmaß bewegen,\r\njedoch der individuelle Verlust für Weidetierhaltende enorm sein kann. Konsequente\r\nHerdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen können hier helfen. Eine Änderung des\r\nSchutzstatus ist jedoch keine Lösung zum Schutz von Weidetieren, sondern reine\r\nSymbolpolitik. Basierend auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung wird das\r\nAusmaß an Nutztierrissen durch die Qualität des Herdenschutzes bestimmt, während die\r\nThese, dass die Bejagung die Zahl der Übergriffe reduzieren würde, sich weltweit nicht\r\nbestätigt hat.\r\nWir sind besorgt darüber, dass die Diskussion um den Wolf bisher weitgehend von Teilen der\r\nkonservativen Landwirtschafts- und der Jagdlobby bestimmt wird, die sich oft als einziges\r\nSprachrohr der ländlichen Gemeinschaften präsentieren. Die Realität ist jedoch, dass es\r\nauch in der ländlichen Bevölkerung ein hohes Maß an Unterstützung für den strikten Schutz\r\nvon Wölfen gibt, wie eine unabhängige, von mehreren Tier- und Naturschutzorganisationen\r\nin Auftrag gegebene Umfrage zeigt, die im November 2023 in zehn EU-Mitgliedstaaten je\r\neintausend Menschen befragte. Demnach unterstützen in ländlichen Räumen mehr als\r\nZweidrittel der Antwortenden aus Deutschland den Schutz von Wölfen und anderen großen\r\nBeutegreifern. Der Einsatz von Herdenschutz wird als ein zentrales Instrument zur\r\nKonfliktlösung von 76% unterstützt. Für zwei von drei Personen (67%) ist die Tötung eines\r\nWolfes nur eine Option, falls Herdenschutzmaßnahmen zuvor überwunden wurden.1\r\nUnsere Verbände stehen für ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von\r\nWeidetierhaltung und Wölfen. Der Schutz der Wölfe als Bestandteil des europäischen\r\nNaturerbes ist ökologisch von erheblicher Bedeutung, und spiegelt das europäische\r\nEngagement für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Toleranz gegenüber\r\nWildtieren wider. Die Rückkehr des Wolfes in Teile Europas, in denen die Art zuvor\r\nausgerottet war, ist ein beachtlicher Erfolg, der nicht gefährdet werden darf.\r\nEbenso trägt eine naturverträgliche Weidetierhaltung zum Erhalt wichtiger, teils gefährdeter,\r\nLebensräume bei, die essenziell für viele Pflanzen- und Tierarten sind. Wir sind uns der\r\nZielkonflikte bewusst, die die Rückkehr großer Beutegreifer in Gebieten mit Beweidung\r\nbedeutet. Die Lösung sehen wir im praktischen Herdenschutz, der vielerorts schon seit\r\nJahren praktiziert wird. Die umfassende Förderung naturnaher Beweidung sollte noch stärker\r\nvorangetrieben werden, damit die Betriebe nicht in ständiger Existenzangst arbeiten müssen\r\nund kaum personelle Kapazitäten für die zusätzlichen Aufwendungen im Herdenschutz\r\nbereitstellen können. Die Frage ist nicht: Wolf oder Beweidung, denn beides hat seine\r\nBerichtigung, nebeneinander in Koexistenz. Das gilt auch für die Interessenvertretungen der\r\nLandwirtschaft und des Naturschutzes. Den Wolfsdialog der Regierung erachten wir als\r\nersten wichtigen Schritt zur Zusammenarbeit.\r\nWir bitten Sie, sich auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass\r\n- der Schutzstatus des Wolfes und anderer Arten nicht abgeschwächt wird\r\n- die Entscheidungsfindung nachvollziehbaren, etablierten Verfahren folgt\r\n1 Savanta (2023). Understanding Rural Perspectives. A survey on attitudes towards large carnivores in rural\r\ncommunities.\r\n3\r\n- der bestehende rechtliche Schutz für Wölfe und andere große Beutegreifer, gemäß\r\nder EU-Habitat-Richtlinie in allen Mitgliedstaaten konsequent aufrechterhalten und\r\ndurchgesetzt wird\r\n- die Durchführung von Maßnahmen zur Koexistenz zwischen Wölfen und lokalen\r\nGemeinschaften gefördert wird, da viele dieser Möglichkeiten, einschließlich\r\nverfügbarer finanzieller Maßnahmen, derzeit von den Mitgliedstaaten nicht\r\nausreichend ausgeschöpft werden und\r\n- Initiativen unterstützt werden, die der Öffentlichkeit genaue, wissenschaftlich fundierte\r\nInformationen über Wölfe liefern.\r\nEntscheidungen, die nicht von wissenschaftlichen Erkenntnissen gedeckt sind, würden einen\r\ngefährlichen Präzedenzfall schaffen. Sie riskieren den Artenschutz sowie den Prozess der\r\nEntscheidungsfindung, auf den die Europäer*innen stolz sein können. Die EU-Institutionen\r\nmüssen Rechtsvorschriften weiterhin auf der Grundlage von sachlichen Erkenntnissen,\r\nErfordernissen des Naturschutzes, Bürgerinteressen und einer angemessenen Analyse der\r\nKosten und Vorteile von Maßnahmen oder Nichtmaßnahmen beschließen.\r\nUns ist bewusst, dass es in der aktuellen politischen Debatte in Deutschland und der EU\r\nnicht leicht ist, für Arten- und Naturschutz einzustehen. Wir möchten Ihnen, sehr geehrte\r\nFrau Bundesministerin, mit diesem Brief unsere Unterstützung zusagen und hoffen, dass Sie\r\nsich für die Wahrung des Artenschutzes in der Berner Konvention aussprechen werden.\r\nFür einen inhaltlichen Austausch vor der Abstimmung im Umweltrat stehen wir\r\nselbstverständlich jederzeit gern bereit.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nLeif Miller\r\nBundesgeschäftsführer\r\nNABU\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. 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Die Mitgliedstaaten müssen die Naturschutzverpflichtungen in der EU-Biodiver-\r\nsitätsstrategie 2030 politisch unterstützen und sich zur ambitionierten Umset-\r\nzung im Rahmen der vorgelegten Zeitpläne verpflichten.\r\nDer NABU begrüßt die Schutzgebietsziele in der Biodiversitätsstrategie 2030 als Teil des\r\neuropäischen Green Deal sehr. Er fordert Bund, Länder, Kommunen und die gesell-\r\nschaftlichen Akteure auf, sie als Querschnittsaufgabe umfassend zu unterstützen und\r\nsich auf höchster Ebene für ihre zügige Umsetzung zu verpflichten.1 Zur effektiven\r\nUmsetzung ist insbesondere die unverzügliche Etablierung geeigneter Steuerungs- und\r\nUmsetzungsstrukturen erforderlich.\r\nDie EU-Strategie verpflichtet zu einer wirksameren Umsetzung des Schutzes in beste-\r\nhenden Schutzgebieten, zur Erweiterung des Schutzgebietsnetzes auf mindestens 30 %\r\njeweils der Land- und Meeresfläche der EU sowie zu „striktem Schutz“ von mindestens\r\neinem Drittel der Schutzgebiete, also mindestens 10 % sowohl der Land- als auch der\r\nMeeresgebiete. Der NABU unterstützt diese Ziele nachdrücklich.\r\nDie Schutzgebiets-Ziele der EU verfolgt auch die „High Ambition Coalition (HAC) for\r\nNature and People“, der sich Deutschland angeschlossen hat.2 Die Bundesregierung un-\r\nterstützt entsprechende Ziele zudem im Rahmen der UN-Konvention über die Biologi-\r\nsche Vielfalt (CBD). Die NABU-Position baut wesentlich auf der Position des „European\r\nHabitats Forum“ (EHF) zu den „nature protection commitments in the 2030 EU Bio-\r\ndiversity Strategy“ vom September 2020 auf.3\r\n1 https://ec.europa.eu/environment/strategy/biodiversity-strategy-2030_de\r\n2 www.hacfornatureandpeople.org\r\n3 https://wwfeu.awsassets.panda.org/downloads/the_nature_protection_commit-\r\nments_in_the_2030_eu_biodiversity_strategy.pdf; bereits unterstützt von den europäischen Umweltorgani-\r\nsationen A Rocha, BirdLife Europe and Central Asia, Buglife-The Invertebrate Conservation Trust, Butterfly\r\nConservation Europe, CEEweb for Biodiversity, European Natural Heritage Foundation (Euronatur),\r\nSCHUTZGEBIETSZIELE DER EU-BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE\r\nUmsetzung der EU-\r\nBiodiversitätsstrategie: Ziele für\r\nterrestrische Schutzgebiete\r\nKontakt\r\nNABU Bundesverband\r\nJennifer Krämer\r\nReferentin Schutzgebiete\r\nTel. +49 (0)30-284984-1656\r\nJennifer.Kraemer@NABU.de\r\n2POSITION | SCHUTZGEBIETSZIELE DER EU-BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE\r\n2. Verbesserte Wirksamkeit der Verwaltung und des tatsächlichen Schutzes aller\r\nbestehenden und neuen Schutzgebiete ist eine dringende Priorität\r\nAlle Schutzgebiete müssen effektiv verwaltet und, falls naturschutzfachlich erforder-\r\nlich, gemanagt werden, um die Erhaltungsziele, für die sie ausgewiesen wurden, zu er-\r\nreichen. Mit hoher Dringlichkeit sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich, um die\r\nWirksamkeit der Verwaltung und den tatsächlichen Schutz in dem Netzwerk der Ge-\r\nbiete zu erhöhen sowie die Erhaltungszustände der Lebensräume und Arten zu verbes-\r\nsern. Die Ergebnisse des Berichts über den Zustand der Natur in der EU zeigen, dass es\r\nnoch ein weiter Weg bis zum Erreichen der Ziele ist.4\r\nIn einem besonders schlechten Erhaltungszustand befinden sich einerseits die von\r\nmöglichst ungestörten, natürlichen, ausgereiften Lebensräumen (sog. Klimax-Ökosys-\r\nteme, wie Moore, Ur- und Altwälder) sowie die von der Dynamik der Naturlandschaften\r\n(insbesondere Küsten- und Auenökosysteme) abhängigen Arten. Andererseits gilt dies\r\naber auch für die von Agrarökosystemen mit hohem Naturwert (sog. „High-Nature-Va-\r\nlue-Farmland“) abhängigen Arten. Daher benötigen diese Arten jeweils wesentlich\r\nwirksamere Schutzmaßnahmen. Für die Arten der dynamischen Naturlandschaften\r\nund der Klimax-Ökosysteme beinhaltet dies in der Regel einen „strikten Schutz“ der\r\nnatürlichen Prozesse, während für die Arten der Agrarökosysteme mit hohem Natur-\r\nwert gegebenenfalls entsprechend schonende Bewirtschaftungsmaßnahmen erforder-\r\nlich sind.\r\nFür zu viele bestehende Natura-2000-Gebiete sind die Schutzverordnungen unzu-\r\nreichend. Es fehlen konkrete Erhaltung- und Entwicklungsziele sowie damit einherge-\r\nhende notwendige Ge- und Verbote. Häufig gibt es keine Erhaltungs- und Entwick-\r\nlungsmaßnahmen und Bewirtschaftungspläne oder diese sind nicht rechtsverbindlich,\r\nso dass sie nahezu bedeutungslos sind. Selbst wenn verbindliche Erhaltungsziele und -\r\nmaßnahmen festgesetzt wurden, sind diese in vielen Fällen nicht wirksam, werden\r\nnicht umgesetzt bzw. nicht durchgesetzt oder sie werden durch zugelassene Handlun-\r\ngen aufgehoben. Oft fehlt es an einer gesicherten Finanzierung. Alle Mitgliedstaaten\r\nmüssen unverzügliche, umfassende Fortschritte machen und die Lücken in diesen Be-\r\nreichen dringend schließen. Deutschland – also Bund und Länder – ist hier besonders\r\ngefordert, da es durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Umsetzung und dies-\r\nbezügliche Verfahren und Verurteilung negativ hervorsticht.\r\nDie Erhaltungsziele für die jeweiligen Gebiete sind durch konkrete Entwicklungsziele\r\nzu ergänzen. So kann auch ein Beitrag zur Umsetzung der Renaturierungsziele im\r\nSinne der EU-Biodiversitätsstrategie geleistet werden.\r\nDie schlechten Erhaltungszustände von Lebensraumtypen des Anhangs I der Fauna-\r\nFlora-Habitat-Richtlinie (FFH-LRT) außerhalb der gemeldeten FFH-Gebiete zeigen sich\r\nals noch weitaus größer. Dieses Problem besteht, obwohl diese außerhalb liegenden\r\nLRT, beispielsweise beim Bodensauren Buchenwald, den bei Weitem größten Teil des\r\nGesamtareals des LRT einnehmen. Obschon die Übertragbarkeit von Maßstäben des Bi-\r\notopschutzes in Bezug auf Lebensräume außerhalb von Natura 2000-Gebieten nach Art.\r\n1 § 2 und 3 Umweltschadensgesetz vom BfN eingehend und praxisnah aufbereitet\r\nEUROPARC Federation, European Environmental Bureau (EEB), Eurosite, Friends of the Earth Europe, Interna-\r\ntional Mire Conservation Group, Reptile and Amphibian Conservation Europe (RACE), Rewilding Europe, So-\r\ncietas Europaea Herpetologica (SEH), Society for Ecological Restoration (SER), The Nature Conservancy, Wet-\r\nlands International-European Association und WWF European Policy Office.\r\n4 https://www.eea.europa.eu/publications/state-of-nature-in-the-eu-2020\r\n3POSITION | SCHUTZGEBIETSZIELE DER EU-BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE\r\nwurde5, genießen FFH-LRT außerhalb der FFH-Gebiete trotz der Verpflichtungen der\r\nRichtlinie real kaum Schutz. Diese sind daher mit höchster Priorität bei einer Erweite-\r\nrung der Schutzgebietskulisse zu berücksichtigen, um sämtliche verbliebenen Lücken\r\nzu schließen.\r\nEs ist erforderlich, Lücken für den Schutz von Arten, die unter den Schutz der europäi-\r\nschen Natur-Gesetzgebung fallen, zu identifizieren und zu schließen. Dies gilt auch für\r\nwertvolle Lebensraumtypen, die von den Anhängen aktuell nicht erfasst werden.6 Für\r\nausnahmslos alle Schutzgebiete des 30%-Ziels sind folgende Voraussetzung zu erfül-\r\nlen7:\r\n1. Festlegung klarer Erhaltungs- und Entwicklungsziele und Maßnahmen zur Errei-\r\nchung dieser Ziele.\r\n2. Einbeziehung der Überwachung, die für einen wirksamen Schutz entscheidend\r\nist -ggf. einschließlich innovativer Methoden der Fernerkundung und Digitalisie-\r\nrung.\r\n3. Sicherstellen, dass keine Verschlechterung eintritt.\r\n4. Messung der Effektivität des Managements.\r\nFinanzierungsmöglichkeiten für die Umsetzung der Schutzgebietsziele sind zu nutzen\r\nund ggf. zu schaffen. Dies umfasst auf Ebene der EU beispielsweise die Gemeinsame Ag-\r\nrarpolitik (GAP), das Finanzielle Instrument für die Umwelt (LIFE), den Europäischen\r\nFonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischer Meeres-, Fischerei- und\r\nAquakulturfonds (EMFAF) sowie die Fazilität für Erholung und Widerstandsfähigkeit\r\n(RRF). Die Priorisierten Aktionsrahmen (PAF) setzen bereits Prioritäten für Maßnahmen\r\nund den Finanzierungsbedarf für Lebensräume und Arten während des nächsten MFR,\r\nmüssen aber möglicherweise im Hinblick auf die neuen Ziele überarbeitet werden.\r\nWeiterhin notwendig erscheint die Einführung eines eigenständigen EU-Naturschutz-\r\nfonds. Mit diesem sollen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur gezielten Umsetzung\r\nder EU-Naturschutzrichtlinien und weiterer Biodiversitätsmaßnahmen mit durch-\r\nschnittlich 75 Prozent kofinanziert werden. Die nationalen/regionale Behörden werden\r\nermutigt, LIFE-Mittel zu beantragen, insbesondere durch strategische Natur-Projekte\r\n(SNAPs), um zusätzliche Mittel für die Planung und Umsetzung der Ziele zu erhalten\r\nund transnationale Koordinierung zu verbessern.\r\nAuf nationaler Ebene kann die verbesserte Finanzierung unter anderem durch eine\r\nAufstockung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) erfol-\r\ngen, auch bieten sich Synergien mit der Finanzierung von Maßnahmen zur Klimawan-\r\ndelanpassung und dem naturbasierten Klimaschutz, z.B. die öffentliche Honorierung\r\nvon Ökosystemleistungen oder Maßnahmen aus dem (geplanten) Aktionsprogramm na-\r\ntürlicher Klimaschutz (ANK).\r\n5 http://web01.bfn.cu.ennit.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript393.pdf\r\n6 EUROPEAN COMMISSION Brussels Subject: Nature Protection. Brussels. ENV.D.3/JC. DRAFT TECHNICAL\r\nNOTE ON CRITERIA AND GUIDANCE FOR PROTECTED AREAS. DESIGNATIONS. https://circabc.eu-\r\nropa.eu/sd/a/1442d421-7da0-4ac4-a62b-f18db94a4deb/Draft note protected areas v2 TC.pdf\r\n7 EU Biodiversity Strategy for 2030 - Protected areas targets, https://www.europarc.org/wp-content/up-\r\nloads/2021/06/20210601-J.CAPITAO-SEMINAR-DIALOGUE2021.pdf\r\n4POSITION | SCHUTZGEBIETSZIELE DER EU-BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE\r\n3. Schutz von mindestens 30 % der terrestrischen Fläche der EU8 und Integration\r\nvon ökologischen Korridoren als Teil eines echten transeuropäischen Naturnet-\r\nzes\r\nDas übergreifende Ziel für die zusätzlichen Ausweisungen sollte die Schaffung eines\r\nökologisch kohärenten und repräsentativen Netzes von Schutzgebieten sein, welches\r\ndie gesamte Bandbreite der Ökosysteme und ihrer charakteristischen biologische Viel-\r\nfalt in der EU abdeckt. Das Natura-2000-Netz ist das Rückgrat dieses Netzes von Schutz-\r\ngebieten, die verbliebenen Lücken zur Vervollständigung dieses Netzes müssen vorran-\r\ngig geschlossen werden. Dies ist insbesondere von höchster Priorität, da nur über Na-\r\ntura 2000 ein effektiver Rahmen zum Monitoring und zur rechtlichen Handhabung\r\nzur Verfügung steht. Die zusätzlichen Ausweisungen sollten nach einer harmonisier-\r\nten Methodik erfolgen.\r\nDas transeuropäische Naturnetz soll ökologische Korridore umfassen, um genetische\r\nIsolation zu verhindern und die Migration von Arten zu ermöglichen, gesunde Ökosys-\r\nteme zu erhalten und zu fördern und damit die Konnektivität zwischen Schutzgebieten\r\nsicherstellen. Dazu können auch Flächen der Renaturierungsziele der EU-Biodiversi-\r\ntätsstrategie integriert werden.\r\nDamit Schutzgebiete auf das 30 %-Ziel angerechnet werden können, müssen sie der\r\nIUCN-Definition von geschützten Gebieten, den dazugehörigen Grundsätzen und ge-\r\nmeinsamen Zielen entsprechen und effektiv verwaltet werden9 und dem Schutzzweck\r\nBiodiversität/Naturhaushalt gewidmet sein.\r\nDie Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2021, welche betont, dass\r\nim Einklang mit den internationalen Normen der Weltnaturschutzunion (IUCN) um-\r\nweltschädliche Industrietätigkeiten und Ausbauten der Infrastruktur in allen Katego-\r\nrien von Schutzgebieten verboten werden sollten, ist zu unterstützen. Dies ist insbeson-\r\ndere erforderlich, um die Geschlossenheit und Integrität der geschützten Lebensräume\r\nim Stress des Klimawandels nicht zusätzlich zu beeinträchtigen und damit die Ökosys-\r\nteme nicht zusätzlich zu destabilisieren.10\r\n„Andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmaßnahmen“ (OECM) müssen der im\r\nCBD-Kontext vereinbarten Definition entsprechen. Sie müssen der Natur Vorrang ein-\r\nräumen, im Falle eines Konflikts einen klaren Beitrag zum wirksamen und langfristi-\r\ngen Schutz und zur Schaffung eines repräsentativen und ökologisch repräsentativen\r\nleisten sowie zu einem kohärenten Netz von Schutzgebieten beitragen und die IUCN-\r\nKriterien für OECMs erfüllen, damit sie auf das Schutzgebietsziel angerechnet werden.\r\n8 Sowie 30% der Meeresflächen, die aber nicht Gegenstand dieses Positionspapieres sind.\r\n9 Guidelines for Applying Protected Area Management Categories, IUCN (2008) https://portals.iucn.org/li-\r\nbrary/node/30018\r\n10 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie\r\nfür 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (2020/2273(INI)) https://www.europarl.eu-\r\nropa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0277_DE.html; Empfehlung der Weltnaturschutzunion (IUCN) vom 10.\r\nSeptember 2016 mit dem Titel „Protected areas and other areas important for biodiversity in relation to en-\r\nvironmentally damaging industrial activities and infrastructure development“ (Schutzgebiete und andere für\r\ndie biologische Vielfalt wichtige, in Zusammenhang mit umweltschädlichen Industrietätigkeiten und der Ent-\r\nwicklung von Infrastruktur stehende Bereiche).\r\n5POSITION | SCHUTZGEBIETSZIELE DER EU-BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE\r\n4. Strikter Schutz von mindestens einem Drittel der EU-Schutzgebiete, einschließ-\r\nlich aller verbleibenden EU-Primär- und Altwälder\r\nDie Kriterien für die Definition des strikten Schutzes müssen sich an der IUCN-Ma-\r\nnagement-kategorie I und den Kernzonen der IUCN-Management-Kategorie II orien-\r\ntieren und sich auf den Schutz natürlicher Prozesse fokussieren. Strikter Schutz muss\r\ndemnach alle extraktiven (Entnahme, Abbau etc.) und lebensraumverändernden Akti-\r\nvitäten ausschließen. Nur Aktivitäten, die unbedingt erforderlich und mit den ökologi-\r\nschen Erfordernissen des Gebietes in Einklang zu bringen sind, dürfen zugelassen wer-\r\nden. Hierzu können nur Maßnahmen zählen, die den Schutz natürlicher Prozesse un-\r\nterstützen oder das Umfeld vor nicht akzeptablen Auswirkungen schützen. Dazu kann\r\nggf. die Wiederherstellung natürlicher Landschaftsstrukturen, die Wiederansiedlung\r\nvon Arten gemäß den Richtlinien der Weltnaturschutzunion IUCN11, Feuer- oder Wild-\r\ntier-Management oder die Kontrolle invasiver Neobiota zählen.\r\nLaut Beschluss von EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat ist „ein strikter Schutz\r\nnicht unbedingt gleichbedeutend damit, dass das Gebiet für das Betreten durch Men-\r\nschen gesperrt ist, lässt aber natürliche Prozesse im Wesentlichen ungestört, um den\r\nökologischen Erfordernissen der Gebiete gerecht zu werden. Dies steht auch im Ein-\r\nklang mit dem von der EU vorgeschlagenen globalen Ambitionsniveau.“\r\nIm Zusammenhang mit den Kategorien der EU-Biodiversitätsstrategie, deren Ziele auch\r\ngemäß dem Koalitions-Vertrag der Bundesregierung aus 2021 in die Nationale Biodiver-\r\nsitätsstrategie zu übernehmen sind, sollte die Terminologie „strikter Schutz“ bzw.\r\n„Strikte Schutzgebiete“ durchgehend konsequent genutzt werden. Dies dient der Ab-\r\ngrenzung zu der in Deutschland eingeführten, juristisch geprägten Bezeichnung des\r\n„strengen Schutzes“ bzw. „Strengen Schutzgebietes“, welche sich hier für National-\r\nparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Natura 2000-umsetzende Landschafts-\r\nschutzgebiete und sonstige Natura 2000-Gebiete eingebürgert hat.\r\nEin besonderer Schwerpunkt muss dabei entsprechend der EU-Strategie auf Gebieten\r\nmit sehr hohem Biodiversitätswert oder -potenzial gelegt werden. Diese sind oft ver-\r\nletzlich (beispielsweise wegen Kleinflächigkeit, Seltenheit, Isoliertheit oder hohen Al-\r\nters), deswegen am anfälligsten für den Klimawandel und müssen besondere Aufmerk-\r\nsamkeit in Form eines strikten Schutzes erhalten.\r\nDabei ist es von entscheidender Bedeutung, alle verbleibenden Primär- und Altwälder\r\nbzw. „old-growth forests“ der EU zu bestimmen, zu erfassen, zu überwachen und strikt\r\nzu schützen. Laut EU fallen gemäß der Definition der UN-Biodiversitätskonvention\r\n(CBD) unter die “old-growth forests” bzw. Altwälder primäre oder sekundäre Wälder,\r\ndie Strukturen und Arten entwickelt haben, die normalerweise mit alten Primärwäl-\r\ndern dieses Typs assoziiert sind und sich damit von Forst-Ökosystemen jüngerer Alters-\r\nklassen unterscheiden.12\r\nAußerdem sind bedeutende Gebiete anderer kohlenstoffreicher Ökosysteme, wie Torf-\r\ngebiete, natürliches Grasland (in Deutschland Salzwiesen) und Feuchtgebiete prioritär\r\nin Strikten Schutzgebieten zu schützen.\r\n11 https://portals.iucn.org/library/sites/library/files/documents/2013-009.pdf\r\n12 www.cbd.int/forest/definitions.shtml\r\n6POSITION | SCHUTZGEBIETSZIELE DER EU-BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE\r\nDie Europäische Kommission hat im „Commission Staff Working Document: Criteria\r\nand Guidance for Protected Areas Designations“13 vorgeschlagen, dass die strikt ge-\r\nschützten Gebiete zuallererst rechtlich geschützt werden müssen. Passend dazu wurde\r\nfolgende Definition für „Strikte Schutzgebiete“ vorgeschlagen:\r\n\"Strikt geschützte Gebiete sind vollständig und rechtlich geschützte Gebiete, die zur Erhal-\r\ntung (und/oder Wiederherstellung) der Unversehrtheit von an biologischer Vielfalt reichen\r\nNaturgebieten mit ihrer zugrundeliegenden ökologischen Struktur und den unterstützenden\r\nnatürlichen Umweltprozessen ausgewiesen sind. Natürliche Prozesse werden daher im We-\r\nsentlichen ungestört von menschlicher Aktivität gelassen […].“14\r\nDie Kommission stellt außerdem für strikt geschützte Gebiete folgende Punkte\r\nklar,15 welche vom NABU befürwortet und bei denen durch kursiv gekennzeichnete\r\nKonkretisierungen für sinnvoll erachtet werden:\r\n• Die Definition bedeutet auch, dass strikt geschützte Gebiete von natürlich vorkom-\r\nmenden Lebensräumen und Arten eingenommen werden sollen. Es liegt aus Sicht\r\nder Kommission auf der Hand, dass diese Art von striktem Schutz nicht in Gebieten\r\nangewandt werden sollte, in denen die vorhandenen natürlichen Merkmale eine ak-\r\ntive Bewirtschaftung erfordern, wie z. B. in den meisten Grünlandgebieten. Dage-\r\ngen ist er angemessen für Naturräume, die durch natürliche Prozesse gedeihen kön-\r\nnen, wie Primär- und Altwälder, Hochmoore oder Seegraswiesen.\r\n• Die Gebiete, die unter striktem Schutz stehen, müssen funktional sinnvoll sein, so\r\ndass ihr striktes Schutzsystem die erwarteten Ergebnisse im Hinblick auf die Erhal-\r\ntung erzielen kann. Obwohl dies von den spezifischen Ökosystemen abhängt, die\r\ngeschützt werden sollen, müssen die strikt geschützten Gebiete groß genug sein,\r\ndamit die natürlichen Prozesse im Wesentlichen ungestört ablaufen können. Die\r\nAusweisung von Pufferzonen innerhalb von Schutzgebieten oder anderen effekti-\r\nven, arealbasierten Schutzmaßnahmen, die jedoch nicht dem strikten Schutz unter-\r\nliegen, kann als Instrument eingesetzt werden, um das Funktionieren dieser unge-\r\nstörten natürlichen Prozesse zu gewährleisten, wenn eine ausreichende Ausdeh-\r\nnung des strikt geschützten Gebiets selbst nicht möglich ist. Damit dürften nach Auf-\r\nfassung des NABU in der Regel Gebiete zur „Natürlichen Waldentwicklung“ (NWE) gemäß\r\nder Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt zum Anteil der „Strikten Schutzgebiete“ ge-\r\nzählt werden, wenn sie in Pufferzonen - bspw.in Bereiche mit verbindlich naturnahen Waldbau-\r\nprogrammen der öffentlichen Hand - eingebettet sind.\r\n• Gewinnungstätigkeiten wie Bergbau, Fischerei, Jagd oder Forstwirtschaft sind mit\r\ndiesem Schutzniveau nicht vereinbar, während weniger eingreifende Tätigkeiten\r\nwie wissenschaftliche Forschung, Verhütung von Naturkatastrophen (z. B. Wald-\r\nbrände), Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, nicht eingreifende Anlagen\r\nfür erneuerbare Energien (z. B. Energieübertragungskabel) oder nicht eingreifender\r\nund streng kontrollierter Tourismus in vielen Fällen ausnahmsweise zugelassen\r\nwerden können, wenn sie mit den ökologischen Anforderungen der Gebiete auf der\r\nGrundlage einer Einzelfallprüfung vereinbar sind. Aus Sicht des NABU zählt dazu ein\r\nWildtiermanagement, wenn es zwingend notwendig ist, da unnatürlich überhöhte\r\n13 https://ec.europa.eu/environment/system/files/2022-01/SWD_guidance_protected_areas.pdf\r\n14 Ebd., S. 19, eigene Übersetzung.\r\n15 ebd.\r\n7POSITION | SCHUTZGEBIETSZIELE DER EU-BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE\r\nHuftierbestände zu unvertretbaren Veränderungen im geschützten Ökosystem oder zu inakzep-\r\ntablen Schäden im wirtschaftlich genutzten Umfeld führen.\r\n• Das Konzept des „strikten Schutzes“ findet sich auch in den \"Guidelines for\r\nApplying Protected Area Management Categories \" der IUCN und wird häufig mit\r\nden Definitionen der Kategorien Ia & Ib, strenges Naturreservat/Wildnisgebiet, und\r\nII, Nationalpark assoziiert.16 Es ist jedoch anzumerken, dass die Definitionen der\r\nKategorien Ia und Ib weitgehend mit dem in der Strategie festgelegten Ziel überein-\r\nstimmen, die natürlichen Prozesse im Wesentlichen ungestört zu lassen, um die\r\nökologischen Erfordernisse der Gebiete zu respektieren, während die Definition der\r\nKategorie II einen Prozess der Zonierung ermöglicht, bei dem der strikte Schutz nur\r\neinen Teil des Gebiets betrifft und nicht unbedingt für das gesamte Schutzgebiet\r\ngilt. Passend dazu kommen für den NABU in Nationalparken und in Biosphärenreservaten nur\r\ndie Kernzonen für eine Anerkennung als Strikte Schutzgebiete in Frage.\r\n• Schutzgebiete können einen wichtigen Beitrag zu den Wiederherstellungszielen der\r\nEU-Biodiversitätsstrategie und damit zum Green Deal leisten. Dies gilt insbesondere\r\nfür Gebiete, die auf natürliche Weise wiederhergestellt werden können, indem be-\r\nstehende Belastungen durch menschliche Aktivitäten gestoppt werden.\r\n• Die obige Definition des „strikten Schutzes“ lässt nach Auffassung des NABU nur insoweit ein\r\nökosystemorientiertes Management ausnahmsweise vertretbar erscheinen, wenn es zu ei-\r\nnem höheren Grad der Natürlichkeit der ablaufenden Prozesse im Strikten Schutzgebiet\r\nführt, indem es im jeweiligen Ökosystem natürlicherweise vorkommende Prozesse nach-\r\nahmt oder substituiert.\r\n• Dazu kann natürliche oder semi-natürliche Herbivore zählen, wenn in den Schutzgebieten\r\neine entsprechend ko-evolutionierte Biodiversität vorhanden ist oder natürlicherweise zu erwar-\r\nten wäre. Im Falle einer semi-natürlichen Herbivorie als ökologisches Substitut darf keine unna-\r\ntürliche Veränderung der Stoffkreisläufe eintreten. In der Regel handelt es sich dabei um ganz-\r\njährige Herbivorie. In Gebieten, in denen die Herbivorie natürlicherweise saisonal war, muss\r\nden Pflanzenfressern die Möglichkeit gegeben werden, entsprechende Wanderungen auszufüh-\r\nren oder eine Überwinterung mit Zufütterung muss außerhalb der Strikten Schutzgebiete erfol-\r\ngen.\r\n• Das Mähen von Grünland kann keine natürlichen Prozesse imitieren. Damit ist das Mähen von\r\nGrünland als dauerhafte Pflegemaßnahme nach Auffassung des NABU mit dem definitionsbe-\r\nstimmenden Schutz natürlicher Prozesse unter „striktem Schutz“ immer unvereinbar. Mahd\r\nkann auf natürlichen oder semi-natürlichen Grasländer lediglich ausnahmsweise und dann als\r\nErst-Instandsetzungs-Maßnahme in Betracht gezogen werden, bevor ggf. ausreichende natürli-\r\nche oder semi-natürliche Herbivorie wieder herbeigeführt worden ist. Diesbezügliche Zielkon-\r\nflikte sind, in Übereinstimmung mit der gängigen Schutzgebietspraxis in Deutschland, gegebe-\r\nnenfalls durch Zonierung zu lösen. Zwei Drittel des Schutzgebiets-Netzes außerhalb des „strik-\r\nten Schutzes“ werden voraussichtlich für die Erhaltung pflege-abhängiger Biotoptypen zur Ver-\r\nfügung stehen. Die mesophilen Grasländer in Form der Mahd-Grünland-Lebensraumtypen der\r\nFFH-Richtlinie sind keine semi-natürlichen Grasländer und können nicht durch natürliche Pro-\r\nzesse erhalten werden. Sie sind dauerhaft von mechanischer Pflege und Infrastruktur abhängig\r\nund können damit nicht zu den strikten Schutzgebietsanteilen gezählt werden.\r\n16 https://portals.iucn.org/library/sites/library/files/documents/PAG-021.pdf and special edition for MPAs:\r\nhttps://www.iucn.org/content/guidelines-applying-iucn-protected-area-management-categories-marine-pro-\r\ntected-areas-0\r\n8POSITION | SCHUTZGEBIETSZIELE DER EU-BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE\r\n• Die EU-Strategie stellt klar, dass strikter Schutz der Gebiete nicht notwendigerweise\r\nbedeutet, dass solche Gebiete für den Menschen nicht zugänglich sein werden.\r\nEs sind kurzfristig wesentlich effektivere und umfangreichere Maßnahmen als bisher\r\nzu ergreifen, um den Flächenanteil von Wildnisgebieten gemäß der abgestimmten\r\nQualitätskriterien17 zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland\r\n(u.a. für Wälder Mindestgröße 1.000 ha, in Auen und Mooren mindestens 500 ha) zu\r\nsteigern. Schon die „Nationale Biodiversitätsstrategie“ aus dem Jahr 2007 hatte als Ziel\r\nformuliert, diesen Anteil bis zum Jahr 2020 auf 2 Prozent der bundesdeutschen Landes-\r\nfläche zu erhöhen (wovon bisher nur etwa 0,6 Prozent erreicht sind). Im Zusammen-\r\nhang mit Wildnisgebieten hat die Kommission bereits Leitlinien für Wildnis in Natura-\r\n2000-Gebieten entwickelt, in denen Arten und Lebensräume aufgeführt sind, die im\r\nRahmen der Naturschutzrichtlinien geschützt sind und von einem Wildnismanage-\r\nment profitieren. Dies gilt nicht nur für Gebiete mit bestehendem Wildniswert, son-\r\ndern auch für Gebiete mit Potenzial für eine Wiederbewaldung.18\r\n5. Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedstaaten\r\nDie Schutzgebietsziele für das 30%-Ziel aller Schutzgebiete und das 10%-Ziel für die\r\nStrikten Schutzgebiete müssen sowohl auf nationaler als auch auf biogeografischer\r\nEbene sowie mit Kohärenz im europäischen Kontext erreicht werden und möglichst re-\r\npräsentativ für die Lebensraumtypen und Ökosysteme sein. Dies würde eine faire Auf-\r\nteilung der Anstrengungen aller Mitgliedstaaten bedeuten und die ökologischen Gege-\r\nbenheiten in den biogeografischen Regionen der EU widerspiegeln.19\r\nPolitischer Anspruch muss sein, die 10% auch national zu erfüllen, da Deutschland\r\nnicht von anderen Mitgliedsstaaten erwarten kann, die Aufgaben und Verpflichtungen\r\nüberproportional zu Gunsten Deutschlands zu erfüllen und um der Verantwortung\r\nDeutschlands auch im globalen Kontext gerecht zu werden.\r\nImpressum: © 2022, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de. Text: AG im Auftrag des Bund-Länder-Rates (Mitglieder der\r\nAG: Dr. Carsten Böhm, Dr. Holger Buschmann, Mark Harthun, Heinz Kowalski, Dr. Andreas von Lindeiner,\r\nChristian Unselt); Fotos: NABU/E. Neuling; 06/2022\r\n17 mit den Länderfachbehörden abgestimmte Fachposition des BMU/BfN zu Qualitätskriterien zur Auswahl\r\nvon großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland im Sinne des 2 % Ziels der Nationalen Biodiversitätsstrate-\r\ngie vom 03. Mai 2018:\r\nwww.bfn.de/fileadmin/BfN/landschaftsundbiotopschutz/Dokumente/BMU_BfN_Kriterien_Wildnisgebiete_B\r\nund_Laender_20180503_barrierefrei.pdf\r\n17a https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2393397/8259002/Grassland_2014_Task+1.pdf/8b27c17b-\r\nb250-4692-9a58-f38a2ed59edb\r\nS. 74, Table 15\r\n18 https://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/wilderness/pdf/WildernessGuidelines.pdf\r\n19 https://www.europarc.org/wp-content/uploads/2021/06/20210601-J.CAPITAO-SEMINAR-DIA-\r\nLOGUE2021.pdf, Biodiversity Strategy for 2030 - Protected areas targets"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005841","regulatoryProjectTitle":"Nationale Umsetzung der Flächenziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/07/be/313452/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260011.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutschland hat sich auf globaler und EU-Ebene erfolgreich für das Ziel eingesetzt, bis\r\n2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen unter wirksamen Schutz\r\nzu stellen („30x30 Ziel“). Auf EU-Ebene wurde zudem beschlossen, dass ein Drittel hier-\r\nvon (10 Prozent) unter strikten Schutz gestellt werden muss.\r\nBisher sind zwischen 15 und 20 Prozent der Landesfläche (sowie 45 Prozent der Meeres-\r\nfläche) durch geeignete Schutzgebietskategorien abgedeckt, vor allem durch Natura\r\n2000. Nur ein Teil davon wird jedoch wirksam geschützt. Vom Ziel „10 Prozent strikter\r\nSchutz“ ist Deutschland noch weiter entfernt: Bisher wurden hierfür lediglich die\r\nKernzonen von Nationalparks identifiziert (0,5 Prozent der deutschen Landesfläche).\r\nFür die Ergreifung der jetzt notwendigen Maßnahmen sieht der NABU vor allem die\r\nLandesregierungen, aber auch die Bundesregierung in der Pflicht und schlägt vier kon-\r\nkrete Schritte vor:\r\nVerbesserung, Erweiterung und Vernetzung der Kulisse\r\nBisher hat die Bundesregierung alle bestehenden Natura-2000-Gebiete, Nationalparks,\r\nNationalen Naturmonumente, Naturschutzgebiete sowie Kernzonen von Biosphärenre-\r\nservaten an die EU gemeldet. Dies entspricht rund 17 Prozent der Landesfläche (davon\r\nalleine 15,5 Prozent Natura 2000). Die noch fehlenden über zehn Prozent dürfen kei-\r\nnesfalls durch die bloße Etikettierung ungeeigneter Kategorien (wie Naturparke\r\noder Landschaftsschutzgebiete) „herbeigerechnet“ werden.\r\nStattdessen müssen Natura-2000-Gebiete sinnvoll erweitert, linear vernetzt und qua-\r\nlitativ verbessert werden, sodass eine wirksame „Grüne Infrastruktur“ auf 30 Pro-\r\nzent der Landesfläche entsteht. Jedes Gebiet benötigt klare Ziele und Maßnahmen-\r\npläne, die mittels Monitorings überprüft werden. Für die Auswahl zusätzlicher Flächen\r\nmüssen die Bedürfnisse der EU-weit geschützten sowie nationaler bedeutsamer Arten\r\nund Lebensraumtypen ausschlaggebend sein. Vor allem aber sollten existierende Kon-\r\nzepte bzw. Kulissen wie der länderübergreifende nationalen Biotopverbund herangezo-\r\ngen werden.1\r\n1 BfN (2017): Bundeskonzept Grüne Infrastruktur. Im Internet: www.bfn.de/bundeskon-\r\nzept-gruene-infrastruktur (letzter Zugriff am 8.4.24)\r\nHINTERGRUND\r\nSchutzgebiete müssen Vielfalt\r\nschützen\r\nVier Handlungsfelder für Bund und Länder\r\nKontakt\r\nNABU Bundesverband\r\nJennifer Krämer\r\nReferentin für Schutzgebiete und Natur-\r\nschutzpolitik\r\nTel. +49 (0)172.21 43 27\r\nJennifer.Kraemer@NABU.de\r\n2HINTERGRUND | SCHUTZGEBIETE MÜSSEN VIELFALT SCHÜTZEN\r\nBis spätestens 2025 sollte die Bundesregierung in einem Aktionsplan Schutzgebiete\r\ndarlegen, wie sie gemeinsam mit den Ländern die bestehenden Lücken zu den 2030-Zie-\r\nlen zu schließen gedenkt. Näheres zu den NABU-Anforderungen an Schutzgebiete fin-\r\ndet sich im Positionspapier „Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie: Ziele für terrest-\r\nrische Schutzgebiete“.2\r\nPlanungsbeschleunigung für Schutzgebiete\r\nDie Schaffung von Schutzgebieten und die Wiederherstellung von Lebensräumen\r\nsoll in der Raumordnung eine prioritäre Gewichtung erhalten. Bundesländer sollten\r\nwie beim Ausbau der Windenergie dazu angehalten werden, bestimmte Prozentsätze\r\nihrer Fläche die Wiederherstellung der Biodiversität zur Verfügung zu stellen.\r\nEine Bündelung und gezielte Steuerung von (Real-)kompensationsflächen in die ge-\r\nplante Schutzgebietskulisse kann die Beschleunigung von grauer und grüner Infra-\r\nstruktur gleichermaßen voranbringen.3 Ebenso sollte ein Teil von renaturierten Flä-\r\nchen (insbesondere Moore) anschließend zu Schutzgebieten werden.\r\nParadigmenwechsel in der Naturschutzfinanzierung\r\nNaturschutz muss ein „Geschäftsfeld“ werden bzw. sich wirtschaftlich lohnen, um\r\nAkzeptanz und Unterstützung der Landnutzung sicherzustellen.\r\nNeben der konsequenten Weiterentwicklung und Aufstockung von staatlichen Förder-\r\nprogrammen sowie des natürlichen Klimaschutzes ist daher vor allem ein Paradigmen-\r\nwechsel bei den Anreizen für die Landnutzung überfällig. Das Ziel, pauschale Sektor-\r\nSubventionen durch gezielte Honorierung von Naturschutzleistungen von Betrieben zu\r\nersetzen, bleibt richtig. Die jüngste Rückabwicklung von Umweltkonditionalitäten in\r\nder EU-Agrarpolitik und die Blockade weiterer Umschichtungen hat jedoch die Refor-\r\nmunfähigkeit dieses Politikbereichs offengelegt.\r\nDaher schlägt der NABU den schrittweisen Aufbau eines neuen, von der Umweltver-\r\nwaltung gesteuerten Honorierungssystems für Naturschutzleistungen vor. Entspre-\r\nchend sollte sich die Bundesregierung für den kommenden Mehrjährigen Finanzrah-\r\nmen der EU (2027-2034) für die Einrichtung eines EU-Wiederherstellungsfonds für die\r\nNatur einsetzen.\r\nEngagement und Kooperation vor Ort unterstützen\r\nOhne Menschen, die sich in und für Schutzgebiete engagieren, bleiben Gesetze und För-\r\ndermittel weitgehend wirkungslos. Erfolgreiche Modelle wie Biologische Stationen,\r\nLandschaftspflegeverbände oder Kooperativen, in denen sich Naturschutz und Land-\r\nwirtschaft gemeinsam um Schutzgebiete kümmern, müssen weiter ausgebaut und\r\nskaliert werden.\r\nNicht zuletzt spielt das, oft ehrenamtliche, Engagement von Naturschutzverbänden\r\neine große Rolle – ohne sie hätten viele Schutzgebiete ihren Wert längst verloren. Die\r\nÜbertragung von Flächen an Naturschutzverbände hat sich ebenso als kosteneffizi-\r\nente Maßnahme bewährt wie auch die Förderung von Freiwilligendiensten.\r\n2 NABU (o. D.): Schutzgebiete sollen Vielfalt schützen. Im Internet:\r\nwww.NABU.de/Schutzgebiete-EU (letzter Zugriff am 8.4.24)\r\n3 NABU (2023): Beschleunigung für natürlichen Klimaschutz und biologische Vielfalt. Im\r\nInternet: www.NABU.de/Renaturierungsbeschleunigung (letzter Zugriff am 8.4.24)\r\nImpressum: © 04/2024, Naturschutzbund\r\nDeutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin,\r\nwww.NABU.de. Text: Jennifer Krämer,\r\nFotos: F. Leo, NABU Rinteln/K. Büscher"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005841","regulatoryProjectTitle":"Nationale Umsetzung der Flächenziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0a/ee/386793/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180076.pdf","pdfPageCount":84,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"NABU e.V. \r\nVoraussetzungen aus organisatorischer und Verwaltungssicht zur Erfüllung der \r\nQualitätskriterien für Schutzgebiete gemäß EU-Biodiversitätsstrategie \r\n \r\nProjekt-Nr.: 33103-00\r\nFertigstellung: 17.05.2024\r\nGeschäftsführerin: Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer\r\nProjektleitung: Dipl.-Ing. Landeskultur und Umwelt\u0002schutz, MAS GIS Dirk Müller \r\nM.Sc. Nachhaltigkeitsgeographie\r\nMadlen Burmeister\r\nMitarbeit: Prof. Dr. Torsten Lipp\r\n-\r\n- Kontaktdaten\r\nAuftraggeber: \r\nNABU e.V. Naturschutzbund \r\nDeutschland\r\n10117 Berlin\r\nCharitestraße 3\r\n- Ansprechperson- Jennifer Krämer\r\nRegionalplanung\r\nUmweltplanung\r\nLandschaftsarchitektur\r\nLandschaftsökologie\r\nWasserbau\r\nImmissionsschutz\r\nHydrogeologie\r\nGIS-Solutions\r\nUmweltPlan GmbH Stralsund\r\ninfo@umweltplan.de\r\nwww.umweltplan.de\r\nHauptsitz Stralsund\r\nPostanschrift:\r\nTribseer Damm 2\r\n18437 Stralsund\r\nTel. +49 3831 6108-0\r\nFax +49 3831 6108-49\r\nNiederlassung Rostock\r\nMajakowskistraße 58\r\n18059 Rostock\r\nTel. +49 381 877161-50\r\nAußenstelle Greifswald\r\nBahnhofstraße 43\r\n17489 Greifswald\r\nTel. +49 3834 23111-91\r\nGeschäftsführerin\r\nDipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer\r\nZertifikate\r\nQualitätsmanagement\r\nDIN EN 9001:2015\r\nTÜV CERT Nr. 01 100 010689\r\nFamilienfreundlichkeit\r\nAudit Erwerbs- und Privatleben\r\n\r\n33103-00 3/84\r\nInhaltsverzeichnis\r\n1 Zusammenfassung ................................................................................................ 7\r\n2 Hintergrund & Studienfragen .............................................................................. 10\r\n3 Kriterienkatalog.................................................................................................... 11\r\n3.1 Berücksichtigte Schutzgebietskategorien ...................................................... 11\r\n3.2 Kriterienkatalog ............................................................................................. 16\r\n4 Anwendung der Managementkriterien auf Bundesländerebene je \r\nSchutzgebietskategorie....................................................................................... 21\r\n4.1 Deutschland (DE).......................................................................................... 24\r\n4.2 Baden-Württemberg (BW)............................................................................. 27\r\n4.3 Bayern (BY)................................................................................................... 29\r\n4.4 Brandenburg (BB) ......................................................................................... 31\r\n4.5 Hessen (HE).................................................................................................. 33\r\n4.6 Mecklenburg-Vorpommern (MV) ................................................................... 35\r\n4.7 Niedersachsen (NI) ....................................................................................... 37\r\n4.8 Nordrhein-Westfalen (NW) ............................................................................ 39\r\n4.9 Rheinland-Pfalz (RP)..................................................................................... 41\r\n4.10 Saarland (SL)................................................................................................ 43\r\n4.11 Sachsen (SN)................................................................................................ 45\r\n4.12 Sachsen-Anhalt (ST)..................................................................................... 47\r\n4.13 Schleswig-Holstein (SH)................................................................................ 49\r\n4.14 Thüringen (TH).............................................................................................. 51\r\n4.15 Tabellarische Zusammenfassung der Überprüfung der Managementkriterien53\r\n5 Bewertung der Ausgangssituationen; Aufzeigen von Defiziten und \r\nHandlungsempfehlungen .................................................................................... 55\r\n5.1 Naturschutzgebiete ....................................................................................... 56\r\n5.2 Nationalparke ................................................................................................ 58\r\n5.3 Biosphärenreservate ..................................................................................... 61\r\n5.4 FFH-Gebiete ................................................................................................. 64\r\n4/84 33103-00\r\n6 Handlungsempfehlungen nach Themenfeldern .................................................66\r\n6.1 Organisatorische Rahmensetzungen .............................................................66\r\n6.2 Rechtliche Sicherung.....................................................................................67\r\n6.3 Schutzgebietsmanagement............................................................................68\r\n6.4 Umsetzung von Maßnahmen .........................................................................69\r\n7 Ausblick ................................................................................................................71\r\n8 Quellenverzeichnis...............................................................................................72\r\n8.1 Gesetze, Normen, Richtlinien ........................................................................72\r\n8.2 Literatur .........................................................................................................79\r\nTabellenverzeichnis\r\nTabelle 1: Analysierte Schutzgebietskategorien und Voreinschätzung der Eignung für \r\ndie Erfüllung der Anforderungen der EU-Biodiversitätsstrategie ............... 13\r\nTabelle 2: Auswahl der Kriterien zur Prüfung der Anforderungen des 30% Ziels....... 17\r\nTabelle 3: Defizite und Handlungsempfehlungen NSG.............................................. 57\r\nTabelle 4 Defizite und Handlungsempfehlungen NLP .............................................. 60\r\nTabelle 5: Defizite und Handlungsempfehlungen BSR.............................................. 62\r\nTabelle 6: Defizite und Handlungsempfehlungen FFH-Gebiete................................. 65\r\nAbbildungsverzeichnis\r\nAbbildung 1: Schema der vorliegenden Studie................................................................ 7\r\nAbbildung 2: Flächenanteil NSG an der Landesfläche (%) (Quelle: BFN 2020)............. 56\r\nAbbildung 3: Flächenanteil NLP an der Landesfläche (%)............................................. 58\r\nAbbildung 4: Nationalparke in Deutschland nach Flächengröße (ha) und \r\nNaturdynamikzone (%) ............................................................................. 59\r\nAbbildung 5: Flächenanteil BSR an der Landesfläche (%) ............................................ 61\r\nAbbildung 6: Flächenanteil FFH-Gebietsmeldungen an der Landesfläche (%).............. 64\r\n33103-00 5/84\r\nAbkürzungsverzeichnis\r\nAWZ Ausschließliche Wirtschaftszone \r\nBayNatSchG Bayrisches Naturschutzgesetz\r\nBayWaldNatPV Nationalparkverordnung Bayerischer Wald\r\nBbgNatSchAG Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz \r\nBfN Bundesamt für Naturschutz\r\nBMUV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und \r\nVerbraucherschutz\r\nBNatSchG Bundesnaturschutzgesetz\r\nBSR Biosphärenreservat / Biospährenregion\r\nErh-VO Erhaltungszielverordnung\r\nEU Europäische Union\r\nEU-LIFE EU - L'Instrument Financier pour l'Environnement\r\nFFH Fauna-Flora-Habitat\r\nFFH-Richtlinie FFH-Richtlinie 92/43/EWG\r\nGAP Gemeinsame Agrarpolitik\r\nGGB Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung\r\nGgf gegebenenfalls\r\nGI Grünen Infrastruktur\r\nGIS Geoinformationssystem\r\nHeNatG Hessisches Naturschutzgesetz\r\nHu/ HochwNatPStVtr RP Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland \r\nüber die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück\u0002Hochwald\r\nidR in der Regel\r\nKellerEderNationPV Verordnung über den Nationalpark Kellerwald-Edersee\r\nKULAP Kulturlandschaftsprogramm\r\nLEADER Liasons entre actions de développement de l`économie rurale\r\nLNatSchG Landesnaturschutzgesetz\r\nLSA Land Sachsen-Anhalt\r\nLVO Landesverordnung\r\nMP Managementplan\r\nMAB Man and the Biosphere\r\nNABU Naturschutzbund\r\nNatPHHarzG ST Gesetz über den Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“\r\nNatPUOG Gesetz über den Nationalpark Unteres Odertal\r\nNatSchAG Naturschutzausführungsgesetz \r\nNatSchG Naturschutzgesetz (meist nationales)\r\nNatSGRhönV Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem \r\nLandschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbe\u0002zeichnung \"Biosphärenreservat Rhön\"\r\nNElbtBRG Niedersächsisches Elbtaue-Biosphärenreservatgesetz\r\nNLP Nationalpark\r\nNLPG Nationalparkgesetz \r\n6/84 33103-00\r\nNNatSchG Niedersächsisches Naturschutzgesetz\r\nNNE Nationales Naturerbe\r\nNP Naturparke\r\nNParkGSH Naturparkgesetz Schleswig-Holstein\r\nNPGHarzNI Nationalparkgesetz Harz Niedersachsen\r\nNSG Naturschutzgebiet\r\nNWattNPG Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“\r\nSächsNatSchG Sächsisches Naturschutzgesetz\r\nSNG Saarländisches Naturschutzgesetz\r\nThürBRThWVO Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Thüringer Wald\r\nThürBR-VO Röhn Thüringer Biosphärenreservatsverordnung Röhn\r\nThürNatG Thüringer Naturschutzgesetz\r\nThürNPHG Thüringer Gesetz über den Nationalpark Hainich\r\nUNB Untere Naturschutzbehörden\r\nVO Verordnung\r\nVP Verträglichkeitsprüfung\r\nVS-RL Vogelschutz-Richtlinie\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 7/84\r\nUmweltPlan\r\n1 Zusammenfassung \r\nBis zum Jahr 2030 sollen 30% der Landes- und Meeresflächen in allen EU-Ländern als \r\nSchutzgebiete ausgewiesen sein. Dafür legt die EU-Biodiversitätsstrategie Kriterien fest, \r\ndie von allen gemeldeten Schutzgebieten erfüllt werden müssen, um dieses 30%-Ziel zu \r\nerreichen. Deutschland hat bereits eine erste Tranche von \"unstrittigen Flächen\" gemeldet \r\nund arbeitet an der Auswahl weiterer Gebiete für die zweite Tranche sowie für den strikten \r\nSchutz von 10% der Gesamtfläche. Bundesländer und untergeordnete Verwaltungsebe\u0002nen sind derzeit in der Flächenauswahl aktiv. Zur Vereinheitlichung der Flächenauswahl \r\nentwickelt das BMUV gemeinsam mit den Umweltministerien der Länder einen bundesein\u0002heitlichen „Leitfaden“. Diese Studie soll den Leitfaden zur Auswahl geeigneter Schutzge\u0002biete ergänzen. Darüber hinaus sollen für die biodiversitätsrelevanten terrestrischen deut\u0002schen Schutzgebiete Handlungsfelder aufgezeigt werden, die für die Umsetzung der EU\u0002Biodiversitätsstrategie bis 2030 angegangen werden müssen.\r\nUm dieses Ziel zu erreichen, wurde zunächst ein Kriterienkatalog erstellt, um die Anforde\u0002rungen der EU-Biodiversitätsstrategie darzustellen. Anschließend sind die vier ausgewähl\u0002ten Schutzgebietskategorien - Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate \r\nund FFH-Gebiete – analysiert worden. Für jedes Bundesland (mit Ausnahme der Stadt\u0002staaten) wurden Steckbriefe erstellt, die eine kurze und prägnante Beschreibung der Aus\u0002gangssituation, der Defizite und eine Bewertung enthalten. Die Bewertung basiert auf einer \r\numfassenden Recherche verschiedener öffentlich zugänglicher Informationsquellen. Be\u0002rücksichtigt wurden insbesondere die Gesetze, Normen und Richtlinien wie das Bundesna\u0002turschutzgesetz, die Landesnaturschutzgesetze, verschiedenste Schutzgebietsverordnun\u0002gen sowie Maßnahmenpläne (bspw. Nationalparkpläne, FFH-Managementpläne) soweit \r\nvorhanden und einsehbar. Zudem wurde Geodatenportale der Bundesländer, \r\nAbbildung 1: Schema der vorliegenden Studie\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n8/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nEvaluierungsberichte, Rahmenkonzepte und Handlungsprogramme bedacht. Die in der \r\nBewertung ermittelten Defizite sind in vier Themenfeldern zusammengefasst und mit Hand\u0002lungsempfehlungen versehen. Zusätzlich werden einige Best-Practice-Beispiele in der Stu\u0002die ergänzt. \r\nDie Ergebnisse werden in einer zusammenfassenden Tabelle über alle Schutzgebietska\u0002tegorien und alle betrachteten Bundesländer dargestellt. Außerdem werden für die betrach\u0002teten Schutzgebietskategorien Steckbriefe verfasst, die die wichtigsten Informationen zu\u0002sammenfassen, so dass einerseits die Informationen und Bewertungen pro Bundesland \r\nvorliegen, andererseits auch die Schutzgebietskategorien in ihrer Gesamtheit beschrieben \r\nund bewertet werden.\r\nGenerell lässt sich sagen, dass die Kategorie der Naturschutzgebiete (NSG) weniger ge\u0002eignet für die Erreichung der Ziele geeignet ist, v.a. weil keine strukturellen Voraussetzun\u0002gen (z.B. Personalstellen, Organisationsabläufe) etabliert sind und nur in Ausnahmefällen \r\nMaßnahmenpläne oder vergleichbare Dokumente vorhanden sind.\r\nDie Nationalparke in Deutschland stellen sich überwiegend als Entwicklungsnationalparke \r\ndar, weil weniger als 75% der Flächen als Kernzonen ausgewiesen sind, lediglich in drei \r\nBundesländern (HE, NW, SN) werden die NLP als geeignet, in den übrigen Bundesländern \r\nwerden sie als bedingt geeignet bewertet. Die ausgewiesenen Kernzonen dagegen werden \r\nals geeignet eingestuft.\r\nAuch die Kernzonen der BSR gelten als geeignet, nicht aber die gesamten BSR. Hier ist \r\nes v.a. der Umstand, dass BSR neben dem Biodiversitätsschutz auch die schonende Wirt\u0002schaftsentwicklung zum Ziel haben, was durchgängig zu einer Bewertung als bedingt ge\u0002eignet führt.\r\nFFH-Gebiete sind die einzige Kategorie, die fast durchgängig als geeignet zur Erfüllung \r\nder Ziele bewertet werden, lediglich in Bayern und Sachsen-Anhalt fehlen noch vergleichs\u0002weise viele Managementpläne, was zu einer Einstufung als „bedingt geeignet“ führt.\r\nNeben den vier Themenfeldern „organisatorische Rahmensetzungen“, „rechtliche Siche\u0002rung“, „Schutzgebietsmanagement“ und „Umsetzung von Maßnahmen“ werden auch Vo\u0002raussetzungen aus organisatorischer und Verwaltungssicht zur Erfüllung der Qualitätskri\u0002terien für Schutzgebiete gemäß der EU-Biodiversitätsstrategie betrachtet. \r\n1. Organisatorische Rahmensetzung\r\nEine klare Priorisierung der Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität ist unerlässlich. \r\nEbenso wichtig ist die klare Kommunikation und Vermittlung dieser Maßnahmen. Förder\u0002programme sollten gezielt auf Biodiversitätsziele ausgerichtet sein. Für eine erfolgreiche \r\nUmsetzung von Maßnahmen ist oft die Verfügbarkeit von Flächen erforderlich. Daher muss \r\ndie Frage des Eigentums oder der Nutzungsrechte geklärt werden. Flächen in öffentlichem \r\nBesitz ermöglichen in der Regel eine unkomplizierte Nutzung bzw. unter Schutz Stellung. \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 9/84\r\nUmweltPlan\r\nUm Kapazitätsengpässe zu überwinden, ist es wichtig, kompetente Ehrenamtliche oder \r\nLandnutzer einzubeziehen. \r\n2. Rechtliche Sicherung\r\nDie vollständige rechtliche Sicherung von Schutzgebieten ist entscheidend für ihre Wirk\u0002samkeit. Dazu gehört sowohl die räumliche Sicherung als auch die klare Formulierung von \r\nVer- und Geboten, Schutzzielen sowie der Benennung von Erhaltungszielen und Maßnah\u0002men in Schutzgebietsverordnungen. Es ist wichtig, dass die naturfachlichen Anforderungen \r\nangemessen übersetzt und rechtlich abgesichert werden. Schutzgebietsverordnungen be\u0002dürfen einer regelmäßigen Aktualisierung und Mechanismen zur Berücksichtigung neuer \r\npotenziell schädlicher Entwicklungen.\r\n3. Schutzgebietsmanagement\r\nEine fundierte, gebietsspezifische Planung und Maßnahmenumsetzung ist neben der Aus\u0002weisung von Schutzgebieten entscheidend, um Biodiversitätsziele zu erreichen. Es sollte \r\nsichergestellt werden, dass für alle Schutzgebietskategorien Maßnahmenpläne verfügbar \r\nsind. Eine räumliche und fachliche Kohärenz zwischen angrenzenden Schutzgebieten ist \r\nwichtig. Ebenso sollte die Maßnahmenplanung in den Schutzgebietsverordnungen veran\u0002kert sein.\r\n4. Umsetzung von Maßnahmen\r\nDie erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen erfordert die Klärung von Eigentums- und \r\nNutzungsfragen sowie die Einbindung von NGOs und Ehrenamtlichen. Eine klare Priori\u0002sierung der Maßnahmen und eine zielgerichtete Kommunikation sind ebenfalls wichtig. \r\nFörderprogramme sowie die Aktivitäten (z.B. Flächenerwerb) von Landes- und Bundesstif\u0002tungen sollten auf Biodiversitätsziele ausgerichtet sein. Es empfiehlt sich, Monitoring-Kon\u0002zepte zu entwickeln, um die Effektivität der Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls \r\nnachzusteuern.\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n10/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n2 Hintergrund & Studienfragen\r\nDie Biodiversitätskrise wird neben der Klimakrise als eine bedeutende Herausforderung \r\nunserer Zeit betrachtet. Die rapide Abnahme der Biodiversität, einschließlich Tieren, Pflan\u0002zen, Ökosystemen und genetischer Vielfalt, erfordert Maßnahmen zur Bewahrung dieser \r\nnatürlichen Ressourcen in einer stark vom Menschen geprägten Umwelt. Die Ausweisung \r\nausreichender Schutzgebietsflächen mit hoher Qualität ist entscheidend, um gefährdete \r\nArten, Lebensräume und widerstandsfähige Ökosysteme zu erhalten. Viele Lebensräume \r\nsind bereits stark beeinträchtigt und erfordern aktive Restaurierung und Aufwertung. Die \r\nfortschreitende Landschaftsversiegelung und Zerschneidung durch Infrastrukturprojekte \r\nerschweren die funktionale Vernetzung von Schutzgebieten.\r\nIn Deutschland sind etwa 37% der Landesfläche geschützt, wobei verschiedene Schutz\u0002zwecke und Regelungstiefen in den Schutzgebietskategorien des Bundesnaturschutzge\u0002setzes berücksichtigt werden. Strategien wie das Weltnaturabkommen von Montreal und \r\ndie EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 setzen sich das Ziel, den Verlust der biologischen \r\nVielfalt zu stoppen und einen erheblichen Anteil der Land- und Meeresfläche effektiv zu \r\nschützen bzw. wiederherzustellen.\r\nTrotz des hohen Flächenanteils von Schutzgebieten in Deutschland nimmt die Biodiversität \r\nweiterhin ab. Der effektive Schutz erfordert eine verbesserte Maßnahmenplanung, Umset\u0002zung und Überwachung in Schutzgebieten. Eine wesentliche Herausforderung besteht da\u0002rin, dass viele Schutzgebiete auf dem Papier ausgewiesen sind, es jedoch an einem effek\u0002tiven Management und ausreichender Finanzierung fehlt. Eine qualitative Aufwertung, Wie\u0002derherstellung und Vernetzung der Ökosysteme in Schutzgebieten sind entscheidend, um \r\ndie Biodiversitätskrise zu bewältigen.\r\nDie EU-Biodiversitätsstrategie legt Kriterien fest, die von allen gemeldeten Schutzgebieten \r\nerfüllt werden müssen, um das 30%-Ziel bis 2030 zu erreichen. Deutschland hat bereits \r\neine erste Tranche von \"unstrittigen Flächen\" gemeldet, die die Kriterien weitgehend erfül\u0002len. Bisher (Informationsschluss am 29.02.2024) wurden von Deutschland folgende \r\nSchutzgebietskategorien an die EU gemeldet. Für das 30% Ziel wurde das gesamte Natura \r\n2000 Netzwerk, alle Naturschutzgebiete im Land, die Pflegezonen der Biosphärenreser\u0002vate und in einzelnen Bundesländern die jeweiligen Entwicklungszonen von Biosphären\u0002reservaten. Für das 10% Ziel (streng geschützt) wurden die gesamten Flächen der Natio\u0002nalparke und die Kernzonen der Biosphärenreservate gemeldet. \r\nDie Auswahl weiterer Flächen für die zweite Tranche soll folgen. Bundesländer und nach\u0002geordnete Verwaltungsebenen sind derzeit in der Flächenauswahl aktiv. Zur Vereinheitli\u0002chung der Flächenauswahl entwickelt das BMUV gemeinsam mit den Umweltministerien \r\nder Länder einen bundeseinheitlichen „Leitfaden“. \r\nDiese Studie soll den Leitfaden zur Auswahl geeigneter Schutzgebiete ergänzen. Außer\u0002dem sollen für alle terrestrischen deutschen Schutzgebietskategorien Handlungsfelder \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 11/84\r\nUmweltPlan\r\naufgezeigt werden, die für die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 ange\u0002gangen werden müssen. Es wurde sich auf folgende Fragen fokussiert: \r\n1. Inwieweit erfüllen deutsche Schutzgebietskategorien bereits heute die Ziele der \r\nEU-Biodiversitätsstrategie?\r\n2. Welche Schutzgebietskategorien erfordern eine Weiterentwicklung der Schutzge\u0002bietsverordnungen und Managementpläne, wobei Gebietsmanagement, Maßnah\u0002menumsetzung und Monitoring zur Erreichung der Ziele bis 2030 erforderlich, not\u0002wendig und möglich sind? \r\n3. Welche Handlungsempfehlungen lassen sich aus den Ergebnissen für die Umwelt\u0002politik und die Naturschutzverwaltungen ableiten? \r\n3 Kriterienkatalog \r\n3.1 Berücksichtigte Schutzgebietskategorien \r\nIn einem ersten Schritt wurden Kriterien aufgestellt, die eine Beurteilung ermöglichen, wel\u0002che Voraussetzungen Schutzgebiete erfüllen müssen, um den Anforderungen des 30% \r\nZiels der EU-Biodiversitätsstratgie zu entsprechen. Dafür wurden folgende Quellen analy\u0002siert: \r\n• EU-Biodiversitätsstrategie 2030:\r\nhttps://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/31e4609f-b91e-11eb-8aca\u000201aa75ed71a1\r\n• European Commission: Criteria and guidance for protected areas designa\u0002tions: https://environment.ec.europa.eu/system/files/2022-01/SWD_guid\u0002ance_protected_areas.pdf Guidelines for Applying Protected Area Manage\u0002ment Categories, IUCN (2008): https://portals.iucn.org/library/node/30018\r\n• NABU-Positionspapier zu Schutzgebieten in der EU-Biodiversitätsstrategie\r\n(06/2022):\r\nhttps://www.nabu.de/natur-und-landschaft/schutzgebiete/32288.html\r\nNachfolgend wird in erster Linie auf das Commission Staff Working Document „Criteria and \r\nguidance for protected areas designations“ (im Folgenden „working paper) Bezug genom\u0002men, da sich dieses Dokument als maßgeblich herausgestellt hat hinsichtlich geeigneter \r\nKriterien für Schutzgebiete, die den Anforderungen des 30% Ziels der EU-Biodiversity Stra\u0002tegie entsprechen. Die weiteren angeführten Dokumente – die die Argumentation des wor\u0002king papers unterstützen, soweit sie zeitlich nachfolgend veröffentlicht wurden - wurden \r\ngesichtet und ggf. für die Begründung und Ergänzung der Auswahl von Kriterien herange\u0002zogen. Nicht berücksichtigt wurden in dieser Studie Kriterien für marine Gebiete. Die vor\u0002liegende bundesweiten Auswertung fokussiert auf die Flächen-Bundesländer. Urbane Ge\u0002biete, die die Kriterien erfüllen, werden im working paper zwar ebenfalls zur Berücksichti\u0002gung vorgeschlagen, die drei Stadtstaaten in Deutschland werden aufgrund ihrer geringen \r\nFlächengröße und des damit sehr begrenzten Flächenbeitrags nachfolgend nicht weiter \r\nberücksichtigt. \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n12/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nIm working paper wird auf die besondere Bedeutung verschiedener Lebensräume bzw. \r\nÖkosysteme insb. für die C-Speicherung hingewiesen, z.B. alte (Ur-)Waldstandorte und \r\nMoore. Diese werden bei der Kriterienauswahl nicht gesondert berücksichtigt, sondern fal\u0002len unter die allgemein gültigen Schutzgebiete. Sollten diese Lebensräume in Folgebe\u0002trachtungen besonders berücksichtigt werden, könnten z.B. Naturwaldreservate, Flächen \r\nzur natürlichen Waldentwicklung (NWE 10), Fördergebiete von Moorschutzprogrammen, \r\nEU-LIFE Projektgebiete oder weitere Quellen in die Analyse einbezogen werden. Zu be\u0002achten ist, dass Verfahren laufen, bei denen z.B. Naturwaldentwicklungsgebiete als Natur\u0002schutzgebiete ausgewiesen und damit unter Schutz gestellt werden (z.B. in Hessen)1\r\n. \r\nDie Studie hat alle relevanten öffentlich zugänglichen Daten ausgewertet die vor dem \r\n31.01.2024 vorliegen. Das working paper stellt wie die Biodiversitätsstrategie v.a. auf die \r\nNatura 2000 Gebiete ab, die das bedeutende Rückgrat darstellen, welches ergänzt und \r\nerweitert werden soll. Daher spielt auch die Lage, Größe und Position sowohl von Natura \r\n2000 als auch möglicher Ergänzungsflächen eine Rolle. \r\nBei der Auswahl der Kriterien wurde bereits darauf geachtet, dass diese (teil-)automatisier\u0002ten oder zumindest gut zu bearbeitenden Bewertungen zugänglich sind. Bei einer Auf\u0002nahme weiterer oder Anpassung ausgewählter Kriterien sollte dies berücksichtigt werden.\r\nEine gleichzeitige Analyse aller Schutzgebietskategorien des deutschen Naturschutzrechts \r\nwird nicht als zielführend betrachtet, vielmehr erfolgt eine Fokussierung auf die Gebietska\u0002tegorien, die in Hinblick auf Biodiversität von besonderer Relevanz sind. So werden im \r\nBundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aufgeführte kleinräumige Schutzgebiete bzw. -ele\u0002mente wie Nationale Naturmonumente (§24 (4)), Naturdenkmale (§28), Geschützte Land\u0002schaftsbestandteile (§29) und gesetzlich geschützte Biotope (§30) nicht weiter betrachtet. \r\nFür die Beurteilung herangezogen werden die flächenhaften Schutzgebietskategorien, die \r\nin ihren Zielen vorrangig auf den Erhalt der Biodiversität ausgerichtet sind (vgl. Tabelle 1)\r\n1 21 Naturwälder im Staatswald als Naturschutzgebiete ausgewiesen | landwirtschaft. hessen.de\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 13/84\r\nUmweltPlan\r\nTabelle 1: Analysierte Schutzgebietskategorien und Voreinschätzung der Eignung für \r\ndie Erfüllung der Anforderungen der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nSG-\r\n-kategorien\r\nBNat\u0002SchG\r\nEinschlägige Ziele (Auszug) Kommentar\r\nErfüllung der Anforderungen\r\nNaturschutz\u0002gebiet (NSG)\r\n§23 − ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft \r\nin ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforder\u0002lich ist\r\n− 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstel\u0002lung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensge\u0002meinschaften bestimmter wild lebender Tier- und \r\nPflanzenarten\r\n− Vorrangiges Ziel \r\nBiodiversitätsschutz\r\nNationalpark \r\n(NLP)\r\n§24 − in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Vo\u0002raussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen\r\n− Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwie\u0002genden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestör\u0002ten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen \r\nDynamik zu gewährleisten.\r\n− Vorrangiges Ziel \r\nBiodiversitätsschutz\r\n− Zonierung beachten\r\nBiosphärenre\u0002servate (BSR)\r\n§25 − in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraus\u0002setzungen eines Naturschutzgebiets [erfüllen]\r\n− vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wie\u0002derherstellung einer durch hergebrachte vielfältige \r\nNutzung geprägten Landschaft und der darin his\u0002torisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, \r\neinschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirt\u0002schaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und \r\nPflanzenarten, dienen\r\n− Vorrangiges Ziel \r\nBiodiversitätsschutz\r\n− Zonierung beachten\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n14/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nSG-\r\n-kategorien\r\nBNat\u0002SchG\r\nEinschlägige Ziele (Auszug) Kommentar\r\nNatura 2000 \r\nGebiete (FFH\u0002und EU-Vogel\u0002schutzgebiete)\r\n§32 − Gebiete, die der Kommission nach Artikel 4 Absatz \r\n1 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 4 Absatz 1 \r\nund 2 der Richtlinie 2009/147/EG zu benennen \r\nsind, nach den in diesen Vorschriften genannten \r\nMaßgaben aus\r\n− Vorrangiges Ziel \r\nBiodiversitätsschutz\r\n92/43/EWG\r\nArtikel 4\r\n[…] Gebieten vor, in der \r\ndie in diesen Gebieten \r\nvorkommenden natürli\u0002chen Lebensraumtypen \r\ndes Anhangs I und ein\u0002heimischen Arten des \r\nAnhangs II aufgeführt \r\nsind.\r\n2009/147/EG\r\nArtikel 4\r\n(1) Auf die in Anhang I \r\naufgeführten Arten sind \r\nbesondere Schutzmaß\u0002nahmen hinsichtlich ih\u0002rer Lebensräume anzu\u0002wenden, um ihr Überle\u0002ben und ihre Vermeh\u0002rung in ihrem Verbrei\u0002tungsgebiet sicherzu\u0002stellen\r\nPotenzielle Erfüllung der Anforderungen\r\nLandschafts\u0002schutzgebiete \r\n(LSG)\r\n§26 − zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstel\u0002lung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des \r\nNaturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit \r\nund nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgü\u0002ter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten \r\nund Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier\u0002und Pflanzenarten\r\n− Biodiversitätsschutz \r\nnachgeordnet\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 15/84\r\nUmweltPlan\r\nSG-\r\n-kategorien\r\nBNat\u0002SchG\r\nEinschlägige Ziele (Auszug) Kommentar\r\nNaturparke \r\n(NP)\r\n§27 − sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzun\u0002gen für die Erholung besonders eignen und in de\u0002nen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird\r\n− Biodiversitätsschutz \r\nnachgeordnet\r\nNaturparke nehmen 28,5% der Landfläche Deutschlands ein, was nur möglich ist, weil ihr \r\nSchutzstatus im Vergleich zu anderen Schutzgebietskategorien (z.B. Naturschutzgebiet) \r\ndeutlich weniger strikt ist. Sie zielen insb. darauf ab, Gebiete, die für die landschaftsbezo\u0002gene Erholung geeignet sind, auszuweisen. Eine Veränderung des Charakters von Natur\u0002parken erscheint nicht zielführend bzw. nicht realistisch umsetzbar. Vielmehr besteht bei \r\nden entsprechenden Voraussetzungen die Möglichkeit, innerhalb von Naturparken beson\u0002ders für die biologische Vielfalt relevante (Teil-)Bereiche als Naturschutzgebiet auszuwei\u0002sen.\r\nEtwas anders stellt sich die Situation bei den Landschaftsschutzgebieten dar. Der § 26 \r\nstellt einerseits die abiotischen Schutzgüter bzw. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des \r\nNaturhaushaltes ins Zentrum der Aufgaben von Landschafsschutzgebieten, schließt darin \r\naber auch den Schutz von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender \r\nTier- und Pflanzenarten ein. Somit kommentieren einige Autoren, dass LSG „grundsätzlich \r\nauch als Unterschutzstellungsform für Natura-2000 Gebiete und hier insbesondere für die \r\nhäufig großflächigen Vogelschutzgebiete in Frage [kommen]“ (Mengel et.al. 2018,49). In\u0002sofern ist eine Weiterentwicklung in Richtung Biodiversitätsschutz nicht erforderlich, die \r\nAnwendung für den Biodiversitätsschutz ist grundsätzlich möglich. An sich richtet sich \r\ndiese Kategorie aber stärker an den Schutz andere Funktionen des Naturhaushaltes. Auch \r\nhier erscheint es daher sinnvoller, besonders für die Biodiversität relevante Bereiche inner\u0002halb von Landschaftsschutzgebieten als NSG auszuweisen.\r\nMögliche weitere Flächenkategorien und Kriterien \r\nIn Folgebetrachtungen könnten ggf. Flächen aus Gebietskulissen des nationalen Naturer\u0002bes (NNE), umgesetzter EU-LIFE- oder Naturschutzgroßprojekte bzw. den Planungen der \r\nGrünen Infrastruktur (GI) hinzugezogen werden. \r\nNationalparke sind bzw. werden durch unabhängige Experten und Expertinnen und den \r\nNationalen Naturlandschaften im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz nach einheitli\u0002chen Kriterien evaluiert 2\r\n. Eine Auswertung und Berücksichtigung der vorhandenen und \r\nfolgender Evaluierungsberichte ist teilweise vorgenommen worden. \r\nNeben der Ausweisung (und dem Management) von Schutzgebieten werden im working \r\npaper auch „andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmaßnahmen“ erwähnt. Die \r\n2\r\n(https://nationale-naturlandschaften.de/wp-content/blogs.dir/29/files/2022/01/2021_NNL_Qualita%CC%88tskrite\u0002rien_und_standards_fu%CC%88r_deutsche_Nationalparke_2.0_DE.pdf\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n16/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\ndurch solche Maßnahmen in einen geeigneten Zustand zur Anerkennung für das 30% Ziel \r\nversetzten Gebiete (die aber keinen Schutzgebietsstatus aufweisen) sind ggf. für die Be\u0002rücksichtigung von NNE-Flächen relevant. In Bezug auf die oben genannten Schutzge\u0002bietskategorien erscheinen sie jedoch wenig greifbar und sind nicht Gegenstand der durch\u0002zuführenden Analyse. Ein Kriterium, das die Eigentumsverhältnisse zum Gegenstand hat, \r\nwurde zwar angedacht, ist aber für die o.g. Schutzgebietskategorien kaum anwendbar und \r\nwird daher nicht explizit weiterverfolgt. \r\n3.2 Kriterienkatalog\r\nVor dem Hintergrund der einleitenden Ausführungen werden folgende Kriterien vorge\u0002schlagen. Die Anwendbarkeit beruht auf einer ersten Einschätzung der Expertise der Au\u0002torinnen und Autoren dieser Studie und wurde stichprobenartig überprüft und bestätigt. \r\nIn der Tabelle 2 sind die Kriterien aufgeführt und beschrieben, die für die Bewertung her\u0002angezogen wurden, um zu beurteilen, ob die betrachteten Schutzgebietskategorien zur \r\nErfüllung des 30% Ziels geeignet sind. Ihre Eignung oder nicht Eignung für die Anwen\u0002dung in der vorliegenden Studie wird begründet, wobei insbesondere die Anwendbarkeit \r\nvon Bedeutung ist. Diese wiederum ist abhängig von der Verfügbarkeit notwendiger In\u0002formationen und der verfügbaren Kapazitäten der Auftragnehmer. Im Ergebnis wurden \r\ndie fünf Managementkriterien als für die Anwendung geeignet eingestuft, die beiden auf \r\nökologische Aspekte zielenden sowie die räumlichen Kriterien wurde im Rahmen dieser \r\nStudie nicht verwendet. Die Beurteilung der Anwendbarkeit der Kriterien beruht auf Er\u0002fahrungen und Überlegungen der Auftragnehmer unter Berücksichtigung der zur Verfü\u0002gung stehenden Kapazitäten. \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 17/84\r\nUmweltPlan\r\nTabelle 2: Auswahl der Kriterien zur Prüfung der Anforderungen des 30% Ziels \r\nNr. Kriterium Beschreibung Begründung Grundlage\r\nAnwend\u0002barkeit\r\nManagementkriterien (inkl. rechtliche Sicherung)\r\n1.\r\nKlar definierte Schutz\u0002ziele\r\nSchriftlich fixierte, möglichst messbare Ziele Vorhandensein einer Schutzgebietes-VO, die \r\nmind. die Ziele der FFH- bzw. VS-Richtlinie \r\numsetzt. Berücksichtigung des Zeitpunktes \r\ndes In-Kraft-Tretens der jeweiligen VO \r\nPortale der Bundesländer mit \r\nSchutzgebiets-VO\r\n+++\r\n2.\r\nDauerhafte rechtl. Ge\u0002bietssicherung\r\nRechtliche o. vertragliche bindende Verein\u0002barungen, wobei die erforderliche Dauer \r\nnach ökologischen Kriterien ausgerichtet \r\nsein soll\r\nIn VO oder Verträgen o.a. festgelegte Zeit\u0002räume der Sicherung, die entsprechend den \r\nökologischen Anforderungen notwendig sind\r\nSchutzgebiets-VO, vertragliche \r\nVereinbarungen, ggf. Förder\u0002kriterien von KULAP o.ä.\r\n+++\r\n3.\r\nVorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen o.ä.\r\nPlanwerke mit Maßnahmen zur Pflege und \r\nEntwicklung von Lebensräumen, die eines \r\nManagements bedürfen \r\nAktualität und fachliche Qualität (z.B. Verfas\u0002ser) berücksichtigen; Maßstab sollt z.B. An\u0002forderungen der FFH- und VS-RL sein\r\nManagementpläne, vertragli\u0002che Vereinbarungen o.a.\r\n+++\r\n4.\r\nStrukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umset\u0002zung von Maßnahmen\u0002plänen\r\nPersonelle und/oder finanzielle Kapazitäten \r\nzur Umsetzung von Maßnahmen aus den \r\nMaßnahmenplänen\r\nMaßnahmen können mit eigenem Personal \r\n(des Landes o. der zuständigen Landkreise) \r\noder durch Vergabe an fachlich geeignete \r\nHaushaltsplanungen mit Infor\u0002mationen zu Stellenbesetzung \r\nund Posten für \r\n+\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n18/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nNr. Kriterium Beschreibung Begründung Grundlage\r\nAnwend\u0002barkeit\r\nOrganisationen oder Unternehmen umge\u0002setzt werden\r\nAuftragsvergabe, ggf. Projekt\u0002durchführung\r\n5.\r\nVoraussetzung für wis\u0002senschaftlich fundiertes \r\nMonitoring\r\nMonitoring der Entwicklung des jeweiligen \r\n(Erhaltungs-) Zustands der Arten und Le\u0002bensräume, aber auch der Umsetzung der \r\nfestgelegten Maßnahmen (Management\u0002qualität)\r\nIns. für FFH-/VS-RL-Arten und Lebensräume, \r\nbesteht die Verpflichtung, die Bestandsent\u0002wicklung zu dokumentieren; andere Arten \r\nwerden auf Landes- oder regionaler Ebene \r\nebenfalls erfasst\r\nDokumentationen entspre\u0002chend den Berichtspflichten \r\nder FFH-RL, ggf. Kontrollen \r\nvon Fördermaßnahmen\r\n++\r\nÖkologische Kriterien\r\n6.\r\nSignifikantes Vorkom\u0002men von Arten und Le\u0002bensräumen\r\nOrientiert an den Anhängen der FFH- und \r\nVS-RL, aber darüber hinaus auch Rote Lis\u0002ten o.a.\r\nIst idR. Voraussetzung für die Ausweisung \r\nvon (strengen) Schutzgebieten\r\nDaten der Naturschutzverwal\u0002tungen, Vogelschutzwarten, \r\nStandarddatenbögen, Daten\u0002banken und des ehrenamtli\u0002chen Naturschutzes\r\n++\r\n7.\r\nBewertung der Bedeu\u0002tung des jeweiligen Vor\u0002kommens für die Popu\u0002lation\r\nUm den Erhalt der Biodiversität sicherzu\u0002stellen, ist die langfristige Perspektive und \r\nder Austausch zwischen den Vorkommen \r\nder Population von Bedeutung \r\nGefährdete aber auch für den Austausch be\u0002sonders bedeutsame Vorkommen sind von \r\nbesonderer Relevanz zur Sicherung der ge\u0002netischen Vielfalt \r\nLandschaftsprogramme. Land\u0002schaftsrahmenpläne, Bio\u0002topverbund- und Artenschutz\u0002pläne\r\n+\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 19/84\r\nUmweltPlan\r\nNr. Kriterium Beschreibung Begründung Grundlage\r\nAnwend\u0002barkeit\r\nRäumliche Kriterien\r\n8.\r\nGrad der Isolation des \r\njeweiligen Vorkommens \r\nvon Arten und Lebens\u0002räumen\r\nDistanzen und Barrieren, sind Parameter, \r\ndie zur Bestimmung der (artspezifischen) \r\nIsolation herangezogen werden sollten\r\nArtspezifische Parameter festlegen GIS-gestützte Analyse bundes\u0002weit vorhandener Daten\r\n++\r\n9.\r\nGröße und Lage der \r\nGebiete\r\nKleine Gebiete bieten oft nicht ausreichend \r\nSchutz (unzureichende Kernzonen, Rand\u0002einflüsse)\r\nGgf. Festlegung von Mindestflächengrößen GIS-gestützte Analyse bundes\u0002weit vorhandener Daten\r\n+++\r\n10.\r\n„GAP-Analyse“ zur \r\nIdentifikation von Lü\u0002cken im Schutzgebiets\u0002system\r\nDas Netzwerk von Schutzgebieten gravie\u0002rende Unterbrechungen zu prüfen, um da\u0002rauf aufbauend die Vollständigkeit sicher zu \r\nstellen.\r\nUm den Verbund zu stärken und zu vervoll\u0002ständigen, sind Lücken im bestehenden Netz\u0002werk zu identifizieren\r\nGIS-gestützte Analyse bundes\u0002weit vorhandener Daten\r\n+++\r\nAnwendbarkeit: \r\nEinschätzung der Verfügbarkeit und/oder Auswertbarkeit von Daten und Informationen: \r\n+++ gut anwendbar \r\n++ mit Einschränkungen anwendbar \r\n+ mit großen Einschränkungen anwendbar\r\n\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 21/84\r\nUmweltPlan\r\n4 Anwendung der Managementkriterien auf Bundesländerebene je Schutz\u0002gebietskategorie\r\nDie vorliegende Studie fokussiert sich auf die Managementkriterien 1.-5. des Kriterienka\u0002talogs. Die weiteren Kriterien (6.-10.) sind grundsätzlich ebenfalls relevant, erweisen sich \r\naufgrund Notwendigkeit einer detaillierten Einzelfallbetrachtung der Schutzgebietskatego\u0002rien in den Bundesländern und der teilweise fehlenden Zugänglichkeit von Informationen \r\nals nicht zielführend für den Umfang dieser Untersuchung. \r\nIm Folgenden wurden in Form von Steckbriefen (vgl. Kapitel 4) die fünf Kriterien für das \r\nManagement, einschließlich der rechtlichen Absicherung, geprüft:\r\n1. Klar definierte Schutzziele\r\n2. Dauerhafte rechtliche Gebietssicherung\r\n3. Vorhandensein von Maßnahmenplänen oder ähnlichen Instrumenten\r\n4. Strukturelle Voraussetzungen für die Umsetzung von Maßnahmenplänen \r\n5. Voraussetzung für wissenschaftlich fundiertes Monitoring\r\nInsbesondere die ersten drei Kriterien (Schutzziele, rechtliche Gebietssicherung und Vor\u0002handensein von Maßnahmenplänen) konnten mit der in dieser Studie angewandten Me\u0002thodik überprüft werden. Um einen detaillierteren Einblick in die Strukturelle Voraussetzung \r\nfür die Umsetzung von Maßnahmenplänen (Kriterium 4) und die Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring (Kriterium 5) zu erhalten, wurden zur Unterstützung und Ergänzung \r\nder Analyse zusätzlich exemplarisch Rückmeldungen von NABU-Landesverbänden einge\u0002holt, um die Ergebnisse zu verifizieren und Fallbeispiele aus den Regionen zu erhalten. \r\nDie Rückmeldungen bezogen sich auf die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Schleswig-Hol\u0002stein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen und spiegeln \r\nsich vor allem in den Best-Practice-Beispielen in Kapitel 5 wider. Um ein umfassendes Bild \r\nder Maßnahmenumsetzung und der Durchführung eines Monitorings zu erhalten, sind wei\u0002tere Erhebungen wie Interviews mit Fachleuten oder Behördenbefragungen notwendig. In \r\ndiesem Zusammenhang können ggf. weitere wichtige Erkenntnisse für die nächsten not\u0002wendigen Handlungsschritte zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsziele gewonnen werden. \r\n(vgl. Kapitel 7 Ausblick) \r\nIm Rahmen einer Online-Recherche wurde für jedes Bundesland überprüft, inwieweit die \r\nManagementkriterien im derzeitigen Zustand erfüllt sind. Dabei war es nicht das Ziel der \r\nStudie, alle 8.902 Naturschutzgebietsverordnungen oder alle 4.606 FFH-Management\u0002pläne zu analysieren. Vielmehr war es der Arbeitsgemeinschaft der Studie wichtig, einen \r\nGesamtüberblick über alle Bundesländer zu gewinnen, um daraus umsetzbare Handlungs\u0002empfehlungen (vgl. Kapitel 6) abzuleiten und anhand einzelner Best-Practice-Beispiele \r\naufzuzeigen, was wo bereits sehr gut funktioniert. \r\nDie Bewertung basiert auf einer umfassenden Recherche verschiedener öffentlich zugäng\u0002licher Informationsquellen. Berücksichtigt wurden insbesondere das \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n22/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nBundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Landesnaturschutzgesetze, die Fauna-Flora\u0002Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), die Naturschutzgebietsverordnungen (NSG-VO), die \r\nNationalparkverordnungen (NLP-VO), die Biosphärenreservatsverordnungen (BSR-VO), \r\ndie FFH-Managementpläne (FFH-MP) sowie die Internetseiten aller Schutzgebietskatego\u0002rien und die Geodatenportale der Bundesländer. Darüber hinaus wurden die Rahmenkon\u0002zepte und Handlungsprogramme der Biosphärenreservate sowie die Nationalparkpläne \r\nverschiedener Auflagen, die Evaluierungsberichte sowie teilweise die Internetseiten der \r\neinzelnen Schutzgebiete/Bundesländer/Ministerien/Naturschutzbehörden und öffentlich \r\nzugängliche Dokumente von Förderprogrammen einbezogen. Eine detaillierte Auflistung \r\naller Informationsquellen findet sich im Quellenverzeichnis in Kapitel 8.\r\nDie Auswertung erfolgte nach folgenden Bewertungskriterien:\r\n✓ Kriterium erfüllt (grün): Die relevanten Informationen in den untersuchten Informa\u0002tionsquellen lassen eindeutig auf eine Erfüllung des Kriteriums schließen.\r\n✓ Kriterium tlw. Erfüllt (gelb): Die verfügbaren Informationen in den untersuchten In\u0002formationsquellen führen zu der Beurteilung, dass das Kriterium teilweise, jedoch \r\nnicht vollständig (u.a. bei Entwicklungsnationalparken) bzw. nicht eindeutig erfüllt \r\nist.\r\n✓ Kriterium nicht bzw. nur vereinzelt erfüllt (rot): Die Informationen in den untersuch\u0002ten Informationsquellen lassen nicht oder nur sehr vereinzelt auf die Erfüllung des \r\nKriteriums schließen (u.a. werden einige Naturschutzgebiete über bspw. Natur\u0002schutzorganisationen betreut oder es gibt ein spezielles Monitoring landesweit \r\nbswp. das Wildkatzenmonitoring des BUND in Rheinland-Pfalz).\r\nEs sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass einige Datengrundlagen nicht öffentlich \r\nzugänglich sind. An ein paar Stellen konnte darüber hinweggesehen werden, z.B. bei der \r\nEinsehbarkeit aller NSG-VO, bei anderen Recherchezielen wie z.B. den Managementplä\u0002nen von FFH-Gebieten wurde an entsprechender Stelle beschrieben, dass nicht alle Daten \r\ngesichtet werden könnten. \r\nEine differenzierte Betrachtung der Schutzgebietszonen auf Landesebene war häufig nicht \r\nmöglich, da die Zonierung in den einzelnen Schutzgebietsverordnungen variieren kann.\r\nWie in Kapitel 3.1. erläutert beziehen sich die Aussagen zu den Natura 2000-Gebieten im \r\nWesentlichen auf die FFH-Gebiete. Vogelschutzgebiete wurden aufgrund des hohen An\u0002teils an „Normallandschaft“ sowie der Fokussierung auf nur eine Artengruppe nicht berück\u0002sichtigt. \r\nKriterium 3. „Maßnahmenpläne“ umfasst alle Pläne, die Maßnahmen zur Verbesserung \r\noder Erhaltung von Arten und Lebensräumen enthalten.\r\nAus der durchgeführten Untersuchung ergeben sich Handlungsempfehlungen, um den Er\u0002füllungsgrad der unterschiedlichen Schutzgebiete in Bezug auf die Umsetzung des 30 % \r\nZiels zu verbessern. Die Handlungsempfehlungen sind den Schutzgebietskategorien \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 23/84\r\nUmweltPlan\r\nzugeordnet im Kap. 5 nachzulesen. Die gegenwärtige Situation stellt sich in den Bundes\u0002ländern unterschiedlich dar und ist den Steckbriefen zu entnehmen.\r\nGenerell lässt sich sagen, dass die Kategorie der Naturschutzgebiete (NSG) weniger ge\u0002eignet für die Erreichung der Ziele geeignet ist, v.a. weil keine strukturellen Voraussetzun\u0002gen (z.B. Personalstellen, Organisationsabläufe) etabliert sind und nur in Ausnahmefällen \r\nMaßnahmenpläne oder vergleichbare Dokumente vorhanden sind.\r\nDie Nationalparke in Deutschland stellen sich überwiegend als Entwicklungsnationalparke \r\ndar, weil weniger als 75% der Flächen als Kernzonen ausgewiesen sind, lediglich in drei \r\nBundesländern (HE, NW, SN) werden die NLP als geeignet, in den übrigen Bundesländern \r\nwerden sie als bedingt geeignet bewertet. Die ausgewiesenen Kernzonen dagegen werden \r\nals geeignet eingestuft.\r\nAuch die Kernzonen der BSR gelten als geeignet, nicht aber die gesamten BSR. Hier ist \r\nes v.a. der Umstand, dass BSR neben dem Biodiversitätsschutz auch die schonende Wirt\u0002schaftsentwicklung zum Ziel haben, was durchgängig zu einer Bewertung als bedingt ge\u0002eignet führt.\r\nFFH Gebiete sind die einzige Kategorie, die fast durchgängig als geeignet zur Erfüllung \r\nder Ziele bewertet werden, lediglich in Bayern und Sachsen-Anhalt fehlen noch vergleichs\u0002weise viele Managementpläne, was zu einer Einstufung als „bedingt geeignet“ führt.\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n24/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n4.1 Deutschland (DE)\r\nÜberprüfung der Managementkriterien für Deutschland\r\nNaturschutzgebiete (NSG)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt §1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege \r\nund \r\n§23 (1) BNatSchG:\r\n„Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte \r\nGebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur \r\nund Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Tei\u0002len erforderlich ist\r\n1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung \r\nvon Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaf\u0002ten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,\r\n2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder \r\nlandeskundlichen Gründen oder\r\n3.wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder \r\nhervorragenden Schönheit“\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §23 (1) BNatSchG:\r\n„Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte \r\nGebiete […].“\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nkann auf der Ebene nicht beantwortet werden\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nkann auf der Ebene nicht beantwortet werden\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nkann auf der Ebene nicht beantwortet werden\r\nweitere Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− 8.902 Naturschutzgebiete ausgewiesene (12/2020)\r\n− 2.685.692 ha (inklusive der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und der 12 Seemeilen Zone in \r\nNord- und Ostsee) bzw. 1.438.635 ha (terrestrische Fläche) \r\n− 6,5 % der Gesamtfläche bzw. 4 % der Landfläche \r\n− Durchschnittliche Flächengröße eines NSG liegt bei 302 ha \r\n− Ca. 58% aller NSG sind unter 50 ha \r\n− Die Anzahl sowie die Flächenanteile von NSG steigen kontinuierlich \r\n− § 63 BNatSchG: Mitwirkungsrechte, ermöglicht den NGO´s sich an der Ausweisung der SG zu be\u0002teiligen \r\nGesamtbewertung: Kann auf dieser Ebene nicht erfolgen. Zielsetzung und rechtliche Absicherung wer\u0002den auf Ebene der Bundesgesetzgebung vorbereitet und auf Landesebene ausgestaltet.\r\nNationalparke (NLP)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt §1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege \r\nund \r\n24§ (1) BNatSchG:\r\n„Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte ein\u0002heitlich zu schützende Gebiete, die \r\n1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von be\u0002sonderer Eigenart sind,\r\n2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Vo\u0002raussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und\r\n3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in \r\neinem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten \r\nZustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zu\u0002stand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt \r\nzu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 25/84\r\nUmweltPlan\r\nNaturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewähr\u0002leistet.“\r\nUnd §24 (2) BNatSchG:\r\n„Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegen\u0002den Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ab\u0002lauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu \r\ngewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sol\u0002len Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umwelt\u0002beobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem \r\nNaturerlebnis der Bevölkerung dienen.“\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §24 Nationalparke des BNatSchG (1) „Nationalparke \r\nsind rechtsverbindlich festgesetzte einheitliche zu \r\nschützende Gebiete […].“\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nkann auf der Ebene nicht beantwortet werden\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nkann auf der Ebene nicht beantwortet werden\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nkann auf der Ebene nicht beantwortet werden\r\nweitere Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene NLP: 16 \r\n− Standardzonen: Kernzone, Entwicklungszone und eine Pflegezone \r\n− Gesamtfläche in ha: 214.558 (ohne Wasserflächen der Nord- und Ostsee); 1.047.859 ha (inklusive \r\nWasser- und Wattflächen der Nord- und Ostsee sowie der Meeresflächen in der AWZ) (11/2015)\r\n− 0,6% Anteil der deutschen Landesfläche (ohne Watt- und marine Flächen) (11/2015)\r\n− 75% der Fläche soll im naturnahen Zustand sein (IUCN-Richtlinie)→ in Deutschland sind 9/16 \r\nEntwicklungsnationalparke, die die Kriterien noch nicht erfüllen (BFN 2023) d.h. diese sind in den \r\nLänder-Steckbriefen im Bereich „definierte Ziele“ nur als „Kriterium tlw. Erfüllt“ eingestuft. Die Ei\u0002genschaften der Entwicklungsnationalparke entsprechen noch nicht, den Kriterien (der Zielset\u0002zung) der internationalen Standards. \r\nGesamtbewertung: Kann auf der Ebene nicht erfolgen. Zielsetzung und rechtliche Absicherung werden auf \r\nEbene der Bundesgesetzgebung vorbereitet und auf Landesebene ausgestaltet.\r\nBiosphärenreservate/ Biosphärenregionen (BSR)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt §1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege \r\nund §25 (2) BNatSchG:\r\n„Biosphärenreservate sind einheitlich zu schützende \r\nund zu entwickelnde Gebiete, die\r\n1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen \r\ncharakteristisch sind,\r\n2.in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Vorausset\u0002zungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwie\u0002gend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,\r\n3.vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wieder\u0002herstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nut\u0002zung geprägten Landschaft und der darin historisch ge\u0002wachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich \r\nWild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter \r\noder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und\r\n4.beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die \r\nNaturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen \r\ndienen.“\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §25 Biosphärenreservate des BNatSchG (1) „Biosphä\u0002renreservate sind einheitlich zu schützende und zu ent\u0002wickelnde Gebiete […].“\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nkann auf der Ebene nicht beantwortet werden\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n26/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nkann auf der Ebene nicht beantwortet werden\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nkann auf der Ebene nicht beantwortet werden\r\nweitere Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene BSR: 18\r\n− Standardzonen: Kernzone, Entwicklungs- und Pflegezone sowie häufig eine Zone der harmoni\u0002schen Kulturlandschaft\r\n− Gesamtfläche in ha: 1.311.636 (ohne Wasserflächen der Nord- und Ostsee; 1.977.682 (inklusive \r\nWasser- und Wattflächen der Nord- und Ostsee sowie der Meeresflächen in der AWZ)\r\n− 3,7% Anteil der deutschen Landesfläche (ohne Watt- und marine Flächen) \r\nGesamtbewertung: Kann auf der Ebene nicht erfolgen. Zielsetzung und rechtliche Absicherung werden \r\nauf Ebene der Bundesgesetzgebung vorbereitet und auf Landesebene ausgestaltet.\r\nFFH-Gebiete\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt FFH-Richtlinie Artikel 2\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt FFH-Richtlinie „Erhaltung der natürlichen Lebensräume \r\nund der Habitate der Arten“\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt FFH-Richtlinie Artikel 6; §32 Schutzgebiete (3) – Erhal\u0002tungsziele einhalten, FFH-Richtlinie einhalten, entspre\u0002chende Gebote, Verbote und Pflege- und Entwick\u0002lungsmaßnahmen\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\n§31ff Schutzgebiete Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ \r\ndes BNatSchG (1) „Es übermittelt der Kommission \r\ngleichzeitig Schätzungen über eine finanzielle Beteili\u0002gung der Gemeinschaft, die zur Erfüllung der Verpflich\u0002tungen nach Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie \r\n92/43/EWG einschließlich der Zahlung eines finanziel\u0002len Ausgleichs insbesondere für die Land- und Forst\u0002wirtschaft erforderlich ist.“; EU-Förderung sowie länder\u0002eigene Förderprogramme\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt FFH-Richtlinie Artikel 11 (FFH-Richtlinie 92/43/EWG), \r\nNationale FFH-Berichte, Bewertungsschemata für die \r\nverschiedenen Arten und Lebensräume (BFN) \r\nweitere Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− Deutschland hat 4.544 FFH-Gebiete in Brüssel vorgelegt, die sich auf drei biogeografische Regio\u0002nen verteilen (alpin, atlantisch, kontinental) \r\n− 9,3% der terrestrischen Fläche Deutschlands (Stand: 2019, BFN) \r\nGesamtbewertung: Die Umsetzung der Maßnahmen kann auf dieser Ebene nicht beurteilt werden. Die \r\nEU- und Bundesgesetze, insbesondere die FFH-Richtlinie, sind sehr umfangreich. Die Maßnahmenpläne \r\nmüssen gesetzlich verankert werden. Seit dem Beginn eines Vertragsverletzungsverfahrens 2015 hat \r\nDeutschland in den Bereich der rechtlichen Sicherung (99,4% der FFH-Gebiete) und der Festsetzung von \r\nErhaltungsmaßnahmen (84% der FFH-Gebiete) nachgelegt. (Drucksache 19/27531; Antwort der Parla\u0002mentarischen Staatssekretärin Frau Schwarzelühr-Sutter vom 09.03.2021,S. 149)\r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt\r\n2) alle Daten und Fakten stammen vom BFN: https://www.bfn.de/schutzgebiete (eingesehen am 20.03.2024)\r\n.\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 27/84\r\nUmweltPlan\r\n4.2 Baden-Württemberg (BW)\r\nÜberprüfung der Managementkriterien für Baden-Württemberg \r\nNaturschutzgebiete (NSG)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §23 BNatSchG; jeweilige NSG-VO \r\n2. Rechtl. Gebietssiche\u0002rung\r\nKriterium erfüllt §23 BNatSchG; §28 NatSchG BW und jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt\r\nVerbote und Gebote in NSG-VO sowie z.T. Regelungen \r\nfür Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei etc.; \r\nvereinzelt § über Schutz- und Pflegemaßnahmen; die hö\u0002here Naturschutzbehörde kann Einzelanordnungen treffen\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umset\u0002zung von Maßnahmen\u0002plänen1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO; Natur\u0002schutzbehörde kann Teile von Natur und Landschaft \r\ndurch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung einstwei\u0002lig sicherstellen §26 NatSchG BW\r\n5. Voraussetzung für \r\nwiss. fundiertes Monito\u0002ring1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nNatSchAG BW\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− Zum Teil in den NSG-VP §5 Regeln für die landwirtschaftliche Bodennutzung und §Regeln für die \r\nBodennutzung als Garten und Bewirtschaftung von Obstbaumwiesen und §Regeln für die forstwirt\u0002schaftliche Bodennutzung und §Regeln für die Ausübung der Jagd und Fischerei; §für einen Beirat \r\n− §59 NatSchG BW: Naturschutzbeauftragte \r\n− §61 NatSchG BW: Beiräte für Natur- und Umweltschutz \r\n− §26 NatSchG BW: Stiftung Naturschutzfons Baden-Württemberg \r\n− §66 und §67 NatSchG BW: Ehrenamtlicher und Hauptamtlicher Naturschutzdienst \r\nGesamtbewertung: weniger geeignet, die NSG-VO beinhalten z.T. relativ umfangreiche Ge- und Ver\u0002bote sowie einige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Ein Zeitplan, Zuständigkeiten und ein Monitoring \r\nist für die Umsetzung nicht festgelegt.\r\nNationalparke (NLP)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium tlw. \r\nerfüllt\r\nSchutzzweck §24BNatSchG; §3 NLPG \r\nEntwicklungsnationalpark, d.h. unter 75% der Fläche ist \r\nKernzone (reine Prozessschutzfläche)\r\n2. Rechtl. Gebietssiche\u0002rung\r\nKriterium erfüllt §24 BNatSchG; §23 NatSchG BW; §1 NLPG\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Nationalparkplan (2021); \r\nGe- und Verbote im Teil 3 NLPG\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umset\u0002zung von Maßnahmen\u0002plänen1)\r\nKriterium erfüllt §6 Nationalparkplan NLPG; Nationalparkverwaltung, \r\nMaßnahmen des Nationalparkplans; §16 NLPG Natur\u0002schutzdienst im Nationalpark\r\n5. Voraussetzung für \r\nwiss. Fundiertes Monito\u0002ring1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkverwaltung, §5 Wissenschaftliche \r\nBeobachtung und Forschung NLPG\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesener NLP: Schwarzwald (seit 2014, Entwicklungs-NLP 51% Kernzone)\r\n− §14 NLPG: Nationalparkrat und Schlichtungsstelle\r\n− §15 NLPG: Nationalparkbeirat\r\n− Einteilung in 3 Zonen: Kernzone, Entwicklungszone, Managementzone §7 NLPG \r\n− derzeit zweigeteilt (es gibt Bestrebungen die beiden Teile zusammenzuführen)\r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel\r\nGesamtbewertung Entwicklungszone und Managementzone 2-3: bedingt geeignet, da es sich um \r\neinen Entwicklungs-NLP handelt\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n28/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nBiosphärenreservate / Biosphärenregionen (BSR)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §25 BNatSchG; §23 NatSchG BW, jeweilige \r\nBSR-VO\r\n2. Rechtl. Gebietssiche\u0002rung\r\nKriterium erfüllt §25 BNatSchG, §23 NatSchG BW, jeweilige BSR – VO\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Rahmenkonzept (2021 Schwarzwald und 2012 Schwäbi\u0002sche Alb): sog. Leitprojekte mit themenspezifischen Maß\u0002nahmen, Entwicklungsprogramm, Ver- und Gebote im \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umset\u0002zung von Maßnahmen\u0002plänen1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt \r\nBiosphärenreservatsverwaltung; Finanzierung über Land \r\nund Gemeinden und Landkreise, Fördermittel \r\n5. Voraussetzung für \r\nwiss. Fundiertes Monito\u0002ring1)\r\nKriterium erfüllt Biosphärenreservatsverwaltung, Kleineulenmonitoring, \r\nErfassung des Insektenbestandes, etc. \r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene BSR: Schwarzwald und Schwäbische Alb \r\n− Beirat und Lenkungskreis vorhanden (§5 und §6 Vereinbarung des BSR Schwarzwald) \r\n− Einteilung in 3 Zonen: Kernzone, Pflegezone, Entwicklungszone\r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel\r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone: bedingt geeignet, trotz des Schutzstatus besteht \r\nein hoher Druck durch andere Nutzungen\r\nFFH-Gebiete \r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §32 BNatSchG; Abschnitt 2 §36 NatSchG \r\nBW\r\n2. Rechtl. Gebietssiche\u0002rung\r\nKriterium erfüllt §32 BNatSchG; FFH-Richtlinie, jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Erstellung von Managementpläne §36 (6) NatSchAG; alle \r\nMP vorhanden und einsehbar\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umset\u0002zung von Maßnahmen\u0002plänen1)\r\nKriterium erfüllt Zuständigkeiten §36 NatSchG BW oberste Naturschutz\u0002behörde\r\n5. Voraussetzung für \r\nwiss. Fundiertes Monito\u0002ring1)\r\nKriterium erfüllt Art 11 FFH Richtlinie „allgemeine Überwachung des Er\u0002haltungszustandes; Bundesstichprobenmonitoring, Lan\u0002desstichprobenmonitoring, Präsenzmonitoring\r\nGesamtbewertung: geeignet\r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 29/84\r\nUmweltPlan\r\n4.3 Bayern (BY)\r\nÜberprüfung der Managementkriterien für Bayern \r\nNaturschutzgebiete (NSG)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §23 BNatSchG; jeweilige NSG-VO \r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt §23 BNatSchG; Teil 3 BayNatSchG; jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nVerbote und Gebote in NSG-VO, keine konkrete Maß\u0002nahmenplanung in den untersuchten NSG\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nBayNatSchG, ggf. 5b§BayNatSchG: Bayrisches Ver\u0002tragsnaturschutzprogramm\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nBayNatSchG\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− Art. 5d BayNatSchG: Biodiversitätsberatung\r\n− Art. 47 BayNatSchG: Bayrische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege\r\n− Art. 48 BayNatSchG: Naturschutzbeiräte\r\n− Art. 49 BayNatSchG: Naturschutzwacht\r\n− Art. 50 BayNatSchG: Bayrische Naturschutzfonds \r\nGesamtbewertung: weniger geeignet, es sind keine Maßnahmenpläne vorhanden \r\nNationalparke (NLP)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium tlw. \r\nerfüllt\r\nSchutzzweck §3 BayWaldNatPV und \r\n§6 NLP-VO Berchtesgaden \r\nEntwicklungsnationalpark Bayrischer Wald, d.h. unter \r\n75% der Fläche ist Kernzone (reine Prozessschutzflä\u0002che)\r\n2. Rechtl. Gebietssiche\u0002rung\r\nKriterium erfüllt §24 BNatSchG, Teil 3 Art 13 BayNatSchG und \r\nBayWaldNatPV sowie NLP-VO Berchtesgaden\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt §7 BayWaldNatPV, Nationalparkplan 2011, Fortschrei\u0002bung von 2023 Arten- und Biotopschutz sowie National\u0002parkplan 2023 Berchtesgaden\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Bay. Wald: §14 BayWaldNatPV; Nationalparkverwal\u0002tung, Maßnahmen des Nationalparkplans\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkverwaltung, \r\nin §4 BayWaldNatPVI, in §7 NLO-VO Berchtesgaden\r\ngemeinsames Biodiversitätsmonitoring der National\u0002parke, jeweils liegen noch weitere Monitoringberichte \r\nzusätzlich vorhanden\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene NLP: Bayrischer Wald (Entwicklungs-NLP; 72% Kernzone) und Berchtesgadens \r\n(75% Kernzone) (Stand 2023, BfN) \r\n− Teil 3 Art 13 BayNatSchG: „Nationalparke sollen ergänzend zu § 24 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eine \r\nMindestfläche von 10 000 ha haben.“\r\n− §15 kommunalen Nationalparkausschuss und einem Beirat §16 BayWaldNatPV\r\n− Einteilung in 2-4 Zonen: Bayrischer Wald (4 Zonen), Berchtesgaden (2 Zonen) \r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, ist interessant für das 10% Ziel\r\nGesamtbewertung Zone 2-3 Berchtesgaden: ist geeignet, die tatsächliche Eignung ist abhängig von per\u0002sonellen und finanziellen Kapazitäten\r\nGesamtbewertung Zone 2-3: Bayrischer Wald ist bedingt geeignet, da es sich um einen Entwicklungs\u0002NLP handelt\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n30/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nBiosphärenreservate/ Biosphärenregionen (BSR)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §25 BayNatSchG\r\n2. Rechtl. Gebietssiche\u0002rung\r\nKriterium erfüllt §25 BNatSchG, §14 BayNatSchG und §1 VO des BSR\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Rahmenkonzept 2021-2030 (2023): sog. Leitprojekte \r\nmit themenspezifischen Maßnahmen, Entwicklungspro\u0002gramm, Ver- und Gebote \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt \r\nBiosphärenreservatsverwaltung, fehlende Finanzierung \r\nund strategische Planung (Evaluierungsbericht 2013) \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Rhön: umfangreiches Forschungs- und Monitoringkon\u0002zept (2018) \r\nBerchtesgaden: unveröffentlichter Bericht zum Biodiv. \r\nMonitoring von 2020; Forschungsprojekt: Langzeitmoni\u0002toring Klimawandel und Biodiv (ab 2021)\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene BSR: Rhön und Berchtesgaden\r\n− Einteilung in 3 Zonen: Kernzone, Pflegezone, Entwicklungszone (Art. 14 BayNatSchG)\r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone: bedingt geeignet, trotz des Schutzstatus besteht \r\nein hoher Druck durch andere Nutzungen\r\nFFH-Gebiete\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §32 BNatSchG; Teil 4 Art. 20 Bay\u0002NatSchG\r\n2. Rechtl. Gebietssiche\u0002rung\r\nKriterium erfüllt §32 BNatSchG; FFH-Richtlinie, jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt\r\nManagementpläne teilweise vorhanden und einsehbar, \r\n125 Pläne sind noch in Bearbeitung \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt\r\nZuständigkeiten Teil 4 Art. 22 BayNatSchG, über Ver\u0002tragsnaturschutz (50% der Summe in N2K), da nicht \r\nalle MP vorliegen, kann die Umsetzung auch noch nicht \r\nerfolgt sein, sieben Regierungsbezirke und meist 1-2 \r\nzuständige Stellen \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt \r\nArt 11 FFH Richtlinie „allgemeine Überwachung des Er\u0002haltungszustandes; Bundesstichprobenmonitoring, Lan\u0002desstichprobenmonitoring, Präsenzmonitoring, da nicht \r\nalle MP vorliegen, kann auch ein Monitoring noch nicht \r\nerfolgt sein \r\nGesamtbewertung: bedingt geeignet, da nicht alle MP vorliegen \r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 31/84\r\nUmweltPlan\r\n4.4 Brandenburg (BB)\r\nÜberprüfung der Managementkriterien für Brandenburg \r\nNaturschutzgebiete (NSG)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §23 BNatSchG; jeweilige NSG-VO \r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt §23 BNatSchG; §8 BbgNatSchAG und jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt \r\nz.T. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im §6 der je\u0002weiligen Schutzgebiets-VO; Verbote und Gebote \r\n§4 und 5 in NSG-VO \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nBbgNatSchAG; ggf. Naturschutzfonds §33 \r\nBbgNatSchAG \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nBbgNatSchAG\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− §33 BbgNatSchAG: Stiftung Naturschutzfond \r\n− §33 (8) BbgNatSchAG: Naturwacht\r\n− §34 BbgNatSchAG: Naturschutzhelfer- und Helferinnen \r\n− §35 BbgNatSchAG: Naturschutzbeiräte \r\nGesamtbewertung: weniger geeignet, die NSG-VO beinhalten z.T. relativ umfangreiche Ge- und Ver\u0002bote sowie einige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Ein Zeitplan, Zuständigkeiten und ein Monitoring ist \r\nfür die Umsetzung nicht festgelegt.\r\nNationalparke (NLP)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium tlw. \r\nerfüllt\r\nSchutzzweck §8 BbgNatSchAG; §3 NatPUOG \r\nEntwicklungsnationalpark, d.h. unter 75% der Fläche ist \r\nKernzone (reine Prozessschutzfläche)\r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt BNatSchG §§24; §8 BbgNatSchAG und §1 NatPUOG\r\nSchutzzone Ia und Ib betragen gemeinsam 50,1% der \r\nFläche, wobei Ia direkt der natürlichen Entwicklung \r\ndient, Ib sobald eigentumsrechtliche Voraussetzungen \r\ngeschaffen sind\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Nationalparkplan Unteres Odertal Band 1-3 (2014); Ge\u0002und Verbote im §7 und 8§NatPUOG\r\nVerwaltung der Großschutzgebiete §32 BbgNatSchAG: \r\nLandesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher\u0002schutz \r\nZone II alle anderen Flächen, darunter HW-Schutz, \r\nDeich etc.\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkverwaltung\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkverwaltung, Dauerbeobachtung \r\nim NP-Plan gefordert; konkretes Konzept fehlt (außer \r\nN2K)\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesener NLP: unteres Odertal (Entwicklungs-NLP 31% Kernzone)\r\n− Einteilung in 3 Zonen: Kernzone – und Pufferzone und Entwicklungszone §5 NatPUOG\r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Zone 2-3: bedingt geeignet, da es sich um einen Entwicklungs-NLP handelt\r\nBiosphärenreservate/ Biosphärenregionen (BSR)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §8 BbgNatSchAG \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n32/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt §25 BNatSchG, §8 BbgNatSchAG; BSR – VO\r\nz.T. Planfestgestellte Maßnahmen aus anderen Pla\u0002nungen\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Pflege- und Entwicklungsplan \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt \r\nBiosphärenreservatsverwaltung, vor allem Projekte die \r\naus EU Förderungen entstehen \r\nz.T. Kernzone noch nicht vollständig; Suchräume defi\u0002niert, Pflegezone nicht definiert (PEP BSR Flussland\u0002schaft Elbe – BB); kontinuierlicher Stellenabbau (Evalu\u0002ierungsbericht Schorfheide Chorin 2022)\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Biosphärenreservatsverwaltung; Aufgabenbeschrei\u0002bung im Team; Monitoring eingeschränkt aufgrund von \r\npersonellen und finanziellen Ressourcen (Evaluie\u0002rungsbericht Spreewald 2012)\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene BSR: Schorfheide-Chorin, Spreewald, Flusslandschaft Elbe-Brandenburg \r\n− Einteilung in 4 Zonen: Kernzone, Pflege – und Entwicklungszone, Zone der harmonischen Kultur\u0002landschaft, Regenerierungszone (Schorfheide-Chorin und Spreewald)\r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflege – und Entwicklungszone, Zone der harmonischen Kulturlandschaft, Re\u0002generierungszone: bedingt geeignet, trotz des Schutzstatus besteht ein hoher Druck durch andere Nut\u0002zungen\r\nFFH-Gebiete\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §14 BbgNatSchAG\r\nSicherung als NSG oder Erh-VO (§14 BbgNatSchAG); \r\nwenn „alte“ Schutz-VO; Nennung Grenzen, Ziele und \r\nallg. Maßnahmen, 26 VO für 368 Gebiete\r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt FFH-Richtlinie, jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Managementplan, fast alle vorhanden und öffentlich \r\neinsehbar\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Verantwortlichkeit: oberste Naturschutzbehörde \r\n§14 BbgNatSchAG, 2x zuständige Stellen\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Art 11 FFH-Richtlinie „allgemeine Überwachung des Er\u0002haltungszustandes; Bundesstichprobenmonitoring, Lan\u0002desstichprobenmonitoring, Präsenzmonitoring\r\nGesamtbewertung: geeignet\r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 33/84\r\nUmweltPlan\r\n4.5 Hessen (HE)\r\nÜberprüfung der Managementkriterien für Hessen \r\nNaturschutzgebiete (NSG)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §23 BNatSchG; jeweilige NSG-VO \r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §23 BNatSchG; HeNatG §21 und jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nVerbote und Gebote in NSG-VO, keine konkrete Maß\u0002nahmenplanung in den untersuchten NSG; Vereinzelt \r\nsind Maßnahmen in den NSG-VO genannt, diese sind \r\naber nicht direkt auf den Erhalt oder der Verbesserung \r\nvon Arten und Lebensräumen ausgelegt \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nHeNatG; §26 (3) HeNatG: „Die Bewirtschaftungspläne \r\nwerden von der zuständigen Naturschutzbehörde auf\u0002gestellt und umgesetzt.“\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nHeNatG\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− § 9 HeNatG: Biodiversitätsstrategie\r\n− §10 HeNatG: Biodiversitätsbericht\r\n− §51 HeNatG: Naturschutzwacht \r\n− §57 HeNatG: Naturschutzbeiräte\r\nGesamtbewertung: weniger geeignet, es sind keine Maßnahmenpläne vorhanden \r\nNationalparke (NLP)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §2 KellerEderNationPV HE 2020 \r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §24 BNatSchG; §21 HeNatG und jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Nationalparkplan (2021)\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkamt\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkamt \r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene NLP: Kellerwald-Edersee (88% Kernzone)\r\n− Einteilung in 3 Zonen (Naturzone, Entwicklungszone, Pflegezone) (§3 KellerEderNation PV)\r\nGesamtbewertung: geeignet, die tatsächliche Eignung ist abhängig von personellen und finanziellen Ka\u0002pazitäten \r\nBiosphärenreservate/ Biosphärenregionen (BSR)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §25 BnatSch; §3 NatSGRhönV \r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §25 BNatSchG; §21 HeNatG und jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Rahmenkonzept (2018)\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt \r\nBiosphärenreservatsverwaltung, 12 Personen; z.T. \r\nüber LIFE-Projekte und andere Förderprogramme, für \r\nspezielle Arten oder Lebensräume \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Länderübergreifendes Landschaftsmonitoring, Kernzo\u0002nen Monitoringprogramm \r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene BSR: Biosphärenreservat Rhön\r\n− Biosphärenreservat liegt in Hessen, Bayern und Thüringen \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n34/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n− Einteilung in 3 Zonen [Kernzone (Totalreservate), Entwicklungszone- und Pflegezone, Zone der har\u0002monischen Kulturlandschaft] (§4)\r\n− Laut Evaluierungsbericht von 2013 (Aktualisierung erfolgt 2024) herrscht ein „großes Defizit syste\u0002matischer naturschutzrelevanter Erhebungen“ (Evaluationsbericht; 2013; S.38)\r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone: bedingt geeignet, trotz des Schutzstatus besteht \r\nein hoher Druck durch andere Nutzungen\r\nFFH-Gebiete\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §32 BNatSchG; §31 HeNatG\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §32 BNatSchG; FFH-Richtlinie, jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Managementpläne vorhanden und einsehbar\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Zuständigkeiten §31 HeNatG, eine zuständige Stelle \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Gesamtkonzept Naturschutz-Monitoring Hessen \r\n(2011), Bericht des Erhaltungszustandes der Arten und \r\nLebensräume (2019)\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− Nach dem Bericht des Erhaltungszustandes der Lebensräume und Arten (Nationaler FFH-Bericht \r\n2019) sind von 99 Arten nur 26 im günstigen Erhaltungszustand und nur 7 von 45 LRT in einem \r\ngünstigen Erhaltungszustand \r\nGesamtbewertung: geeignet \r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 35/84\r\nUmweltPlan\r\n4.6 Mecklenburg-Vorpommern (MV)\r\nÜberprüfung der Managementkriterien für Mecklenburg-Vorpommern \r\nNaturschutzgebiete (NSG)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §23 BNatSchG; jeweilige NSG-VO \r\nin Anlage 2 des NatSchG MV sind umfangreiche ge\u0002setzl. Def. geschützten Biotope, rote Listen für den Ar\u0002tenschutz\r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt §23 BNatSchG; §2 und 22 NatSchAG M-V und jeweilige \r\nVO\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nVerbote und Gebote in NSG-VO, keine konkrete Maß\u0002nahmenplanung in den untersuchten NSG\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nNatSchAG M-V; ggf. Kapitel 9 NatSchG MV Stiftung \r\nUmwelt und Naturschutz MV \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nNatSchAG M-V \r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− Kapitel 9 §31 NatSchAG M-V Stiftung Umwelt. Und Naturschutz MV \r\n− §31 NatSchAG M-V Beiräte für Naturschutz und Landschaftspflege, Kreisnaturschutzbeauftragte\r\n− §31 NatSchAG M-V Naturschutzwarte (ehrenamtlich)\r\nGesamtbewertung: weniger geeignet, es sind keine Maßnahmenpläne vorhanden \r\nNationalparke (NLP)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium tlw. \r\nerfüllt\r\nSchutzzweck §24 BNatSchG; §3 NLP – VO z\r\nVorpommersche Boddenlandschaft: Entwicklungsnatio\u0002nalpark, d.h. unter 75% der Fläche ist Kernzone (reine \r\nProzessschutzfläche)\r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt BNatSchG §24; §14 NatSchAG M-V und §1 NLP-VO \r\n(für alle drei NLP im Land) \r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Nationalparkplan; §5 (2) NLP-VO „Zur Umsetzung der in \r\nAbs. 1 genannten Gebote sowie zum Erhalt, Pflege und \r\nEntwicklung des Nationalparkes soll in angemessener \r\nFrist ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt werden“; \r\nNationalparkplan Jasmund von 2014, Nationalparkplan \r\nVorpommerschen Boddenlandschaft & Müritz jeweils \r\nvon 2002\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkverwaltung; §5 (2) NLP-VO „Zur Umsetzung \r\nder in Abs. 1 genannten Gebote sowie zum Erhalt, \r\nPflege und Entwicklung des Nationalparkes soll in ange\u0002messener Frist ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt \r\nwerden“\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkverwaltung, im Organigramm verankert, \r\nSachgebiete „Forschung und Monitoring“\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene NLP: Vorpommersche Boddenlandschaft (Entwicklungs-NLP 38% Kernzone), Müritz \r\n(82% Kernzone), Jasmund (87% Kernzone) \r\n− Unterteilung in 2-3 Schutzzonen (Nationalpark Jasmund = 3 Zonen, Vorpommersche Boddenland\u0002schaft = 2 Zonen, Müritz Nationalpark = 3 Zonen)\r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone: Müritz und Jasmund sind geeignet, die tatsächliche \r\nEignung ist abhängig von personellen und finanziellen Kapazitäten \r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone: Vorpommersche Boddenlandschaft ist bedingt ge\u0002eignet, da es sich um einen Entwicklungs-NLP handelt\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n36/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nBiosphärenreservate/ Biosphärenregionen (BSR)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §25 BNatSchG; §14 NatSchAG M-V; je\u0002weilige BSR VO\r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt §25 BNatSchG, §14 NatSchAG M-V; jeweilige BSR VO\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt BSR. Elbe in §4 Rahmenkonzept; in Schaalsee und \r\nSüdost-Rügen §5 (2) wird ein Pflege- und Entwicklungs\u0002plan gefordert, in der Praxis z.T. umgesetzt, wenn das \r\nGebiet auch in GGB ist und Rahmenkonzept Süd-Ost \r\nRügen von 2019, Rahmenkonzept von Schaalsee von \r\n2018\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt \r\nBiosphärenreservatsamt; BSR. Elbe in §4 Rahmenkon\u0002zept; in Schaalsee und Südost-Rügen §5 (2) wird ein \r\nPflege- und Entwicklungsplan gefordert, in der Praxis \r\nz.T. umgesetzt, wenn das Gebiet auch in GGB ist und \r\nRahmenkonzept Süd-Ost Rügen von 2019\r\nEvaluierungsberichte weisen auf personelle Defizite hin, \r\nPersonalstellen des BSR-Amtes sind nicht nur auf Bio\u0002diversität, sondern auch auf wirtschaftliche Interessen, \r\nBildung und Forschung ausgerichtet. \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Biosphärenreservatsamt\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene BSR: Schaalsee, Südost-Rügen, Flusslandschaft Elbe M-V \r\n− Einteilung in 3 Zonen: Kernzone, Entwicklungs- und Pflegezone, Zone der harmonischen Kulturland\u0002schaft\r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone: und Zone der harmonischen Kulturlandschaft \r\nbedingt geeignet, trotz des Schutzstatus besteht ein hoher Druck durch andere Nutzungen\r\nFFH-Gebiete\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck (Erhaltungsziele) in der FFH-Richtlinie; \r\n§32 BNatSchG; §21 NatSchAG M-V\r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt §32 BNatSchG; FFH-Richtlinie, jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Managementplanung Zuständigkeit Fachbehörde für \r\nNaturschutz §5 NatSchAG M-V; §9 Managementpla\u0002nung der Natura 2000 – LVO M-V\r\nFast alle öffentlich abrufbar, wenige noch in Bearbeitung\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Zuständigkeiten obere Naturschutzbehörde §5 \r\nNatSchAG M-V; 2x zuständige Stellen; \r\n1x Natura 2000 Station (Neubrandenburg) \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Art 11 FFH Richtlinie „allgemeine Überwachung des Er\u0002haltungszustandes; Bundesstichprobenmonitoring, Lan\u0002desstichprobenmonitoring, Präsenzmonitoring\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− Eine Natura 2000 Station ist etabliert (Neubrandenburg) \r\nGesamtbewertung: geeignet\r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 37/84\r\nUmweltPlan\r\n4.7 Niedersachsen (NI)\r\nÜberprüfung der Managementkriterien für Niedersachsen\r\nNaturschutzgebiete (NSG)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §23 BNatSchG; jeweilige NSG-VO \r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt §23 BNatSchG; §16 NatSchG und jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt\r\nz.T. Pflege- und Entwicklungs- und Wiederherstellungs\u0002maßnahmen zum Teil vorhanden (bspw.: Niedersächsi\u0002cher Mündungstrichter Elbe 2018; „Im Bergkamp“ von \r\n1988); Verbote und Gebote in NSG-VO\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nNatSchG\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nNatSchG\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− §34NnatSchG: Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege \r\n− §35NnatSchG: Landschaftswacht \r\nGesamtbewertung: weniger geeignet, die NSG-VO beinhalten z.T. relativ umfangreiche Ge- und Ver\u0002bote sowie einige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Ein Zeitplan, Zuständigkeiten und ein Monitoring ist \r\nfür die Umsetzung nicht festgelegt.\r\nNationalparke (NLP)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium tlw. \r\nerfüllt \r\nSchutzzweck §24 BNatSchG und jeweiliges Gesetz; \r\nEntwicklungsnationalpark, d.h. unter 75% der Fläche ist \r\nKernzone (reine Prozessschutzfläche)\r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt §24 BNatSchG; §16 NatSchG; jeweiliges Gesetz\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Nationalparkplan als Ersatz für Landschaftsrahmenplan \r\nbzw. Landschaftsplan & Grünordnungsplan, im NLP-Ge\u0002setz festgelegt, siehe bspw. §11 NPGHarzNI\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkverwaltung; Konzept für Schutz,- Pflege-, \r\nund Wiederherstellungsmaßnahmen; bspw. Manage\u0002mentmaßnahmenplan 2022 Niedersächsisches Watten\u0002meer\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt im NLP-Gesetz festgelegt; (§14 NPGHarzNI; \r\n§21 NWattNPG); Gebietsmonitoring\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene NLP: Niedersächsisches Wattenmeer (Entwicklungs-NLP 68,5% Kernzone), Harz \r\n(Entwicklungs-NLP 60% Kernzone) \r\n− Harz: Flächenanteile in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (gemeinsame Verwaltung im Staatsver\u0002trag festgehalten)\r\n− Einteilung in Ruhezone, Zwischenzone, Erholungszone \r\nGesamtbewertung 1: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie \r\nGesamtbewertung Zone 2-3: bedingt geeignet, da es sich um einen Entwicklungs-NLP handelt\r\nBiosphärenreservate/ Biosphärenregionen (BSR)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §25 BnatSchG; §4 NElbtBRG; Ziele im \r\nRahmenkonzept festgelegt (siehe Punkt 2.), abgestuftes \r\nSchutzkonzept nach Zonierung\r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt §25 BNatSchG, §18 NatSchG; §1 NElbtBRG\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Rahmenkonzept\r\nBeispiel: \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n38/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n§22 NelbtBRG Biosphärenreservatsplan erstellt von der \r\nBiosphärenreservatsverwaltung (2009 umgesetzt)\r\n§18 NelbtBRG „Pflege-, Entwicklungs- und Wiederher\u0002stellungsmaßnahmen kann die UNB im Einzelfallanord\u0002nen“\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt \r\nBiosphärenreservatsverwaltung nach der Vorgabe der \r\nMaßnahmenpläne \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Biosphärenreservatsverwaltung; BSR – Gesetz\r\nbspw. §31 NelbtBRG Forschung; §32 NElbtBRG Doku\u0002mentation \r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene BSR: Niedersächsische Elbtalaue, Wattenmeer\r\n− Einteilung in 3 Gebietsteile (A, B, C) plus Naturdynamikbereiche in Gebietsteilen C (Kernzone) (Elb\u0002talaue)\r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Zonen 2-4: bedingt geeignet, trotz des Schutzstatus besteht ein hoher Druck durch \r\nandere Nutzungen\r\nFFH-Gebiete\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §32 BNatSchG \r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt §32 BNatSchG; FFH-Richtlinie, jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Managementpläne vorhanden und einsehbar\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Zuständigkeit: oberste Naturschutzbehörde , ca. 10 Stel\u0002len für die Nature 2000 Gebiete \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Art 11 FFH Richtlinie „allgemeine Überwachung des Er\u0002haltungszustandes; Bundesstichprobenmonitoring, Lan\u0002desstichprobenmonitoring, Präsenzmonitoring\r\nGesamtbewertung: geeignet \r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 39/84\r\nUmweltPlan\r\n4.8 Nordrhein-Westfalen (NW)\r\nÜberprüfung der Managementkriterien für Nordrhein-Westfalen \r\nNaturschutzgebiete (NSG)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §23 BNatSchG; jeweilige NSG-VO \r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §23 BNatSchG; §50 LNatSchG NRW; jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium tlw. er\u0002füllt\r\nVerbote und Gebote in NSG-VO, eine Auflistung von \r\nMaßnahmen abrufbar, es fehlt aber ein umfassender \r\nMaßnahmenplan mit einer Zeitplanung und Zuständig\u0002keiten \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO; §43 (1) \r\nLNatSchG NRW Schutzmaßnahmen, §23 (4) \r\nLNatSchG NRW „Die Betreuung der besonders ge\u0002schützten Teile von Natur und Landschaft obliegt unbe\u0002schadet des § 3 Absatz 1 Nummer 2 den unteren Na\u0002turschutzbehörden […]“\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nLNatSchG NRW\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− §40 LNatSchG NRW: Wildnisentwicklungsgebiete \r\n− §69 LNatSchG NRW: Naturschutzwacht\r\n− §70 LNatSchG NRW: Naturschutzbeiräte\r\n− §71 LNatSchG NRW: Biologische Stationen \r\n− §72 LNatSchG NRW: Landesförderung Naturschutz und Landschaftspflege „Die Förderung ist erfor\u0002derlich zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie Nordrhein-Westfalen“\r\n− Liste aller NSG abrufbar, keine NSG-VO abrufbar, aber in einer Datenbank viele ähnliche Informati\u0002onen abrufbar\r\nGesamtbewertung: ungeeignet, es sind keine umfassenden Maßnahmenpläne vorhanden \r\nNationalparke (NLP)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §24 BNatSchG; §3 NP-VO Eifel \r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §24 BNatSchG; §36 LNatSchG NRW; §1 NP-VO Eifel\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt §4 NP-VO Eifel Nationalparkplan (2008)\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkverwaltung, Maßnahmen des National\u0002parkplans\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkverwaltung, Dauerbeobachtung \r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesener NLP: Eifel (75% Kernzone)\r\n− Einteilung in 2 Zonen gegliedert: Prozessschutzzone und Pflegezone \r\nGesamtbewertung Prozessschutzzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstra\u0002tegie\r\nGesamtbewertung Pflegezone: geeignet, die tatsächliche Eignung ist abhängig von personellen und fi\u0002nanziellen Kapazitäten \r\nBiosphärenreservate/ Biosphärenregionen (BSR)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §25 BNatSchG\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §25 BNatSchG, §37 LNatSchG NRW\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nEs ist kein BSR ausgewiesen\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n40/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nEs ist kein BSR ausgewiesen\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nEs ist kein BSR ausgewiesen\r\nEs ist kein BSR in NW ausgewiesen\r\nFFH-Gebiete\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §32 BNatSchG\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §32 BNatSchG; FFH-Richtlinie, jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Managementpläne, alle online einsehbar \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Zuständigkeit: oberste Naturschutzbehörde, mind. eine \r\nStelle \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Art 11 FFH Richtlinie „allgemeine Überwachung des \r\nErhaltungszustandes; Bundesstichprobenmonitoring, \r\nLandesstichprobenmonitoring, Präsenzmonitoring\r\nGesamtbewertung: geeignet\r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 41/84\r\nUmweltPlan\r\n4.9 Rheinland-Pfalz (RP)\r\nÜberprüfung der Managementkriterien für Rheinland-Pfalz\r\nNaturschutzgebiete (NSG)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §23 BNatSchG; jeweilige NSG-VO \r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §23 BNatSchG; §13 LNatSchG RP; jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nVerbote und Gebote in NSG-VO, vereinzelt vorhanden \r\nbspw. von 1993-2004 Naturschutzgroßprojekt „Gewäs\u0002sersystem Rower und Nebenbäche – hier auch in \r\nNSG-VO als PEP bezeichnet\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nVereinzelt vorhanden, bspw. von 1993-2004 Natur\u0002schutzgroßprojekt „Gewässersystem Rower und Ne\u0002benbäche“; ggf. über §36 LNatSchG RP: Finanzhilfen \r\ndes Landes \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nNicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nLNatSchG RP\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− §28 LNatSchG RP: Beiräte für Naturschutz \r\n− §29 LNatSchG RP: Beauftragte für Naturschutz\r\n− §32 LNatSchG RP: Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz \r\n− §36 LNatSchG RP: Finanzhilfen des Landes\r\nGesamtbewertung: weniger ungeeignet, es sind höchstens vereinzelt Maßnahmenpläne vorhanden \r\nNationalparke (NLP)\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium tlw. \r\nerfüllt \r\nSchutzzweck §24 BNatSchG; §4 Hu/HochwNatPStVtr \r\nRP; Entwicklungsnationalpark, d.h. unter 75% der Flä\u0002che ist Kernzone (reine Prozessschutzfläche)\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §24 BNatSchG; §12 LNatSchG RP; §1 Hu/Hoch\u0002wNatPStVtr RP\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Nationalparkplan 2020 \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt §20 Hu/HochwNatPStVtr RP: Aufgaben und Befug\u0002nisse des Nationalparkamtes, z.T. LIFE Projekte \r\n(NL-Plan Gebietsentwicklung, S. 33)\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkamt, Nationalparkplan 2020 Forschung \r\nund Monitoring \r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesener NLP: Hunsrück-Hochwald (seit 2015, Entwicklungs-NLP 49% Kernzone) \r\n− NLP hat Flächenanteile im Saarland und in Rheinland-Pfalz\r\n− Einteilung in 3 Zonen: Naturzone, Entwicklungszone, Pflegezone \r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone: bedingt geeignet, da es sich um einen Entwicklungs\u0002NLP handelt\r\nBiosphärenreservate/ Biosphärenregionen (BSR)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §25 BNatSchG; §4 BSR-VO\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §25 BNatSchG; §13 LNatSchG RP; §1 BSR-VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt §13 (4) LNatSchG RP; §6 BSR-VO Handlungspro\u0002gramm; Ver- und Gebote in der BSR-VO \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt \r\n§6 BSR-VP (1) „Träger des Biosphärenreservats; §6 \r\nBSR-VO (4) „Das Land unterstützt den Träger des Bio\u0002sphärenreservats bei der Wahrnehmung seiner Aufga\u0002ben und fördert ihn institutionell sowie projektbezogen \r\nim Rahmen der zur Verfügung stehenden \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n42/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nHaushaltsmittel.“; personelle und finanzielle Defizite im \r\nBR laut Evaluierungsbericht 2013\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt 6 BSR-VP (1) Nr. 10 „die Beobachtung und Dokumen\u0002tation der Entwicklung des Biosphärenreservats ein\u0002schließlich Monitoring sowie Forschung […]“\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesenes BSR: Pfälzerwald-Nordvogesen\r\n− Einteilung in 3 Zonen: Kernzone, Pflegezone, Entwicklungszone\r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone: bedingt geeignet, trotz des Schutzstatus besteht \r\nein hoher Druck durch andere Nutzungen\r\nFFH-Gebiete\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §32 BNatSchG; §17 LNatSchG RP\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §32 BNatSchG; §17 LNatSchG RP; FFH-Richtlinie, je\u0002weilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Bewirtschaftungspläne vorhanden und einsehbar\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt §17 LNatSchG RP: obere Naturschutzbehörde \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Art 11 FFH Richtlinie „allgemeine Überwachung des \r\nErhaltungszustandes; Bundesstichprobenmonitoring, \r\nLandesstichprobenmonitoring, Präsenzmonitoring\r\nGesamtbewertung: geeignet \r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 43/84\r\nUmweltPlan\r\n4.10 Saarland (SL)\r\nÜberprüfung der Managementkriterien für Saarland\r\nNaturschutzgebiete (NSG)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §23 BNatSchG; §16 SNG, jeweilige \r\nNSG-VO \r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §23 BNatSchG; §16 SNG; jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nVerbote und Gebote in NSG-VO, keine konkrete Maß\u0002nahmenplanung; vereinzelt vorhanden (bspw. NSG-VO \r\n„Closenbruch“ 2015“ im Zusammenhang mit der FFH\u0002MP)\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\n§47 (3) „Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz \r\nhat als technische Fachbehörde neben den Aufgaben, \r\ndie ihm durch dieses Gesetz übertragen sind, die Auf\u0002gabe\r\n1. […]\r\n2. bei der Durchführung von Schutz-, Pflege- und Ent\u0002wicklungsmaßnahmen mitzuwirken und diese in Natur\u0002schutzgebieten sicherzustellen […]“\r\nvereinzelt vorhanden (bspw. NSG-VO „Closenbruch“ \r\n2015“ im Zusammenhang mit der FFH-MP)\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nvereinzelt vorhanden (bspw. NSG-VO „Closenbruch“ \r\n2015“ im Zusammenhang mit der FFH-MP)\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− §4 SNG Umweltbeobachtung \r\n− §38 SNG Örtliche Naturschutzbeauftragte\r\n− §42 SNG Landesbeirat für Landschaft\r\n− §43 Beiräte für Landschaft\r\n− §44 Rat für Nachhaltigkeit \r\n− §45 SNG Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Naturschutz \r\n− §46 SNG Saarländische Naturwacht \r\nGesamtbewertung: weniger geeignet, es sind keine Maßnahmenpläne vorhanden \r\nNationalparke (NLP)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium tlw. er\u0002füllt\r\nSchutzzweck §24 BNatSchG; §17 SNG; §4 Hu/Hoch\u0002wNatPStVtr RP\r\nEntwicklungsnationalpark, d.h. unter 75% der Fläche \r\nist Kernzone (reine Prozessschutzfläche)\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §24 BNatSchG; §12 LNatSchG RP; §1 Hu/Hoch\u0002wNatPStVtr RP\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Nationalparkplan 2020 \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt § 20 Hu/HochwNatPStVtr RP: Aufgaben und Befug\u0002nisse des Nationalparkamtes, z.T. LIFE-Projekte (NL\u0002Plan Gebietsentwicklung, S. 33)\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkamt, Nationalparkplan 2020 Forschung \r\nund Monitoring \r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesener NLP: Hunsrück-Hochwald (seit 2015; Entwicklungs-NLP 49% Kernzone) \r\n− NLP hat Flächenanteile im Saarland und in Rheinland-Pfalz\r\n− Einteilung in 3 Zonen: Naturzone, Pflegezone, Entwicklungszone \r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone: bedingt geeignet, da es sich um einen Entwicklungs\u0002NLP handelt\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n44/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nBiosphärenreservate/ Biosphärenregionen (BSR)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §25 BNatSchG, §10 (2) SNG; BSR-VO\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §25 BNatSchG, §10 (1) SNG; BSR-VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Rahmenkonzept v.a. Band 3: Aktionsplan \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium tlw. er\u0002füllt \r\nBiosphärenzweckverband Bliesgau \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Biosphärenzweckverband Bliesgau mit 1-2 Personal\u0002stellen, Monitoringaktivitäten sind u.a. im Entwurf des \r\n„Bericht zur periodischen Überprüfung des UNSECO\u0002Biosphärenreservats Bliesgau (2018) dargestellt\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesenes BSR: Bliesgau\r\n− Einteilung in drei Zonen: Kernzone, Pflegezone, Entwicklungszone\r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone: bedingt geeignet, trotz des Schutzstatus besteht \r\nein hoher Druck durch andere Nutzungen\r\nFFH-Gebiete\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §32 BNatSchG; §24 SNG\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §32 BNatSchG; §24 SNG; FFH-Richtlinie, jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Managementpläne vorhanden und einsehbar\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Zuständigkeiten §14 oberste Naturschutzbehörde, 1-2 \r\nzuständige Stellen \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Art 11 FFH Richtlinie „allgemeine Überwachung des \r\nErhaltungszustandes; Bundesstichprobenmonitoring, \r\nLandesstichprobenmonitoring, Präsenzmonitoring\r\nGesamtbewertung: geeignet\r\nSpez. Schutzgebiet: Wildnisgebiet „Urwald vor den Toren der Stadt“\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt §1 des Partnerschaftsvertrag: \"Im Waldschutzgebiet \r\njegliche Holznutzung einzustellen und die Entwicklung \r\nzu natürlichen Waldgesellschaften zuzulassen.\"\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §2 Partnerschaftsvertrag \"unbefristete Zeit\"\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Machbarkeitsstudie \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Ministerium, NABU Saarland und SaarForst Landesbe\u0002trieb\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Finanzierung durch das Ministerium für Umwelt und \r\nVerbraucherschutz; Beta-For-Projekt der Uni Würzburg\r\nGesamtbewertung: geeignet\r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 45/84\r\nUmweltPlan\r\n4.11 Sachsen (SN)\r\nÜberprüfung der Managementkriterien für Sachsen\r\nNaturschutzgebiete (NSG)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §23 BNatSchG; §14 SächsNatSchG; je\u0002weilige NSG-VO \r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §23 BNatSchG; §14 SächsNatSchG; jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nVerbote und Gebote in den untersuchten NSG-VO, \r\nkeine konkrete Maßnahmenplanung\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nSächsNatSchG; ggf. über §3 Vertragsnaturschutz\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO oder im \r\nSächsNatSchG; ggf. über §3 Vertragsnaturschutz\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− §35 SächsNatSchG: Unterstützung und Beauftragung von Naturschutzvereinigungen und Land\u0002schaftspflegeverbänden\r\n− §36 SächsNatSchG: Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz\r\n− §42 SächsNatSchG: Naturschutzbeiräte\r\n− §43 SächsNatSchG: Naturschutzdienst\r\n− §44 SächsNatSchG: Aus- und Fortbildungseinrichtung für Naturschutz und Landschaftspflege\r\n− §45 SächsNatSchG: Naturschutzfonds\r\nGesamtbewertung: weniger geeignet, es sind keine Maßnahmenpläne vorhanden \r\nNationalparke (NLP)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §24 BNatSchG; §15 SächsNatSchG; §3 \r\nVO Nationalparkregion Sächsische Schweiz (NLP-VO)\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §24 BNatSchG; §15 SächsNatSchG; §1 NLP-VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt §14 NLP-VO Nationalpark-Programm \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Nationalpark- und Forstamt Sächsische Schweiz\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Nationalpark- und Forstamt Sächsische Schweiz\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesener NLP: Sächsische Schweiz (75% Kernzone)\r\n− Einteilung in 3 Zonen: Naturzone A, Naturzone B, Pflegezone \r\n− §17 NLP-VO: Fachliche Beratung\r\n− §18 NLP-VO: Nationalparkgemeinden\r\nGesamtbewertung Naturzone A: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflegezone: geeignet, die tatsächliche Eignung ist abhängig von personellen und fi\u0002nanziellen Kapazitäten \r\nBiosphärenreservate/ Biosphärenregionen (BSR)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §25 BNatSchG, §3 VO Biosphärenreser\u0002vat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ (BSR\u0002VO)\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §25 BNatSchG, §16 SächsNatSchG, §1 BSR-VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Rahmenkonzept; Pflege-, Entwicklungs- und Regene\u0002rierungspläne (PERN) in 8 Teilplänen von 2000-2016 \r\nund FFH-Managementplanung\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n46/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt \r\n§16 (2) SächsNatSchG Reservatsverwaltung\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt §3 (2) 12. BSR-VO „der Durchführung einer kontinuier\u0002lichen ökologischen Grundlagenforschung und langfris\u0002tigen Umweltbeobachtung, insbesondere unter Berück\u0002sichtigung der Wechselwirkung von Mensch und\r\nLandschaft“; Rahmenkonzept S. 2„: \"Monitoring und \r\nForschung dienen zur Dokumentation und Analyse [.“.]\" \r\nund \"Monitoring bestimmter Parameter oder verschie\u0002dener Organismengruppen“…]\"; Evaluierungsbericht \r\nvon 2010-2015 liegt vor\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesenes BSR: Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft\r\n− Einteilung in 4 Zonen: Kernzone, Pflegezone, Entwicklungszone/Harmonische Kulturlandschaft, Ent\u0002wicklungszone/Regenerierungsbereich \r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone: ist bedingt geeignet, trotz des Schutzstatus be\u0002steht ein hoher Druck durch andere Nutzungen [z.B. Errichtung von Windkraftanlagen zulässig und Zielset\u0002zung entsprechend §25 (1) ] \r\nFFH-Gebiete\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §32 BNatSchG; §22 SächsNatSchG\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §32 BNatSchG; FFH-Richtlinie, §22 SächsNatSchG; je\u0002weilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Managementpläne vorhanden und einsehbar\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Zuständigkeit: oberste Naturschutzbehörde, eine zu\u0002ständige Stelle\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Art 11 FFH Richtlinie „allgemeine Überwachung des \r\nErhaltungszustandes; Bundesstichprobenmonitoring, \r\nLandesstichprobenmonitoring, Präsenzmonitoring\r\nGrobmonitoring, Präsenzmonitoring und Feinmonito\u0002ring der LRT und der Arten\r\nGesamtbewertung: geeignet\r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 47/84\r\nUmweltPlan\r\n4.12 Sachsen-Anhalt (ST)\r\nÜberprüfung der Managementkriterien für Sachsen-Anhalt\r\nNaturschutzgebiete (NSG)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §23 BNatSchG; jeweilige NSG-VO \r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §23 BNatSchG; §15 NatSchG LSA; jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt \r\n§16 (1) NatSchG LSA: Pflegekonzepte „Die für die Un\u0002terschutzstellung zuständige Naturschutzbehörde stellt \r\nPflegekonzepte für Naturschutzgebiete und Naturdenk\u0002mäler auf; sie kann Pflegekonzepte für Landschafts\u0002schutzgebiete, Biosphärenreservate und geschützte \r\nLandschaftsbestandteile aufstellen. […]“; in untersuch\u0002ten NSG-VO keine systematischen Maßnahmenpläne;\r\nVerbote und Gebote in NSG-VO\r\nz.T. sind in den NSG-VO die FFH-Arten und LRT in \r\nden Schutzzweck aufgenommen bspw. NSG Oranien\u0002baumer Heide (2014); weitere Beispiele in der Liste\r\neinsehbar\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\n§16 (1) NatSchG LSA: „[...]Sie [die zuständige Natur\u0002schutzbehörde] setzt die Pflegekonzepte um.“\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\n§2 NatSchG LSA: „[…] 4. die Aufgaben des Landes auf \r\ndem Gebiet der Beobachtung von Natur und Land\u0002schaft wahrzunehmen, soweit durch gesetzliche Rege\u0002lungen nichts anderes bestimmt ist.“\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− §3 NatSchG LSA: Naturschutzbeiräte, Naturschutzbeauftragte\r\n− §29 NatSchG LSA: Anerkennung von Naturschutzvereinigungen, Mitwirkungsrechte von anerkann\u0002ten Naturschutzvereinigungen \r\nGesamtbewertung: weniger geeignet, es sind keine Maßnahmenpläne vorhanden \r\nNationalparke (NLP)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium tlw. \r\nerfüllt \r\nSchutzzweck §24 BNatSchG, §3 NatPHHarzG ST \r\n2005; Entwicklungsnationalpark, d.h. unter 75% der \r\nFläche ist Kernzone (reine Prozessschutzfläche)\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §24 BNatSchG; §15 NatSchG LSA; §1 NatPHHarzG \r\nST 2005\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt §11 NatPHHarzG ST 2005: Nationalparkplan; National\u0002parkplan 2011\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt §11 NatPHHarzG ST 2005: Nationalparkplan; Umset\u0002zung des Nationalparkplans von 2011 von der Natio\u0002nalparkverwaltung\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt §11 NatPHHarzG ST 2005 Nationalparkplan „[…] \r\ndurch Monitoring begleitet. […]; Gebietsmonitoring; \r\n§15 NatPHHarz G ST 2005 Dokumentation \r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesener NLP: Harz (Entwicklungs-NLP 60% Kernzone)\r\n− Flächenanteile in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (gemeinsame Verwaltung im Staatsvertrag \r\nfestgehalten)\r\n− Einteilung in 3 Zonen: Kernzone, Entwicklungszonen, Nutzungszonen\r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Entwicklungs- und Nutzungszone: bedingt geeignet, da es sich um einen Entwick\u0002lungs-NLP handelt\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n48/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nBiosphärenreservate/ Biosphärenregionen (BSR)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §25 BNatSchG, §20 NatSchG LSA: je\u0002weilige BSR-VO\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §25 BNatSchG, §1 jeweilige BSR-VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Rahmenkonzept: sog. Leitprojekte mit themenspezifi\u0002schen Maßnahmen, Entwicklungsprogramm, Ver- und \r\nGebote im \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt \r\nBiosphärenreservatsverwaltung; bspw. §12 BSR-VO \r\nDrömling: Rahmenkonzept, versch. Förderprojekte\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Biosphärenreservatsverwaltung, z.T. in den BSR-VO \r\nverankert bspw. §8 BSR VO Drömling: Forschung und \r\nDokumentation \r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene BSR: Drömling, Flusslandschaft Elbe, Karstlandschaft Südharz (ohne UNSECO-An\u0002erkennung)\r\n− Einteilung in 3-4 Zonen: Kernzone, Pflegezone, Entwicklungszone; Zone der harmonischen Kultur\u0002landschaft \r\nGesamtbewertung Kernzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone und Zone der harmonischen Kulturlandschaft: \r\nbedingt geeignet, trotz des Schutzstatus besteht ein hoher Druck durch andere Nutzungen\r\nFFH-Gebiete\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §32 BNatSchG\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §32 BNatSchG; §23 NatSchG LSA; FFH-Richtlinie, je\u0002weilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt\r\nManagementpläne vorhanden und einsehbar, einige \r\nsind aber noch in Bearbeitung (ca. 20) \r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt\r\nZuständigkeit: oberste Naturschutzbehörde, 2 zustän\u0002dige Stellen \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt\r\nArt 11 FFH Richtlinie „allgemeine Überwachung des \r\nErhaltungszustandes; Bundesstichprobenmonitoring, \r\nLandesstichprobenmonitoring, Präsenzmonitoring\r\nGesamtbewertung: bedingt geeignet, da zum Teil noch keine MP vorliegen\r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 49/84\r\nUmweltPlan\r\n4.13 Schleswig-Holstein (SH)\r\nÜberprüfung der Managementkriterien für Schleswig-Holstein \r\nNaturschutzgebiete (NSG)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §23 BNatSchG; jeweilige NSG-VO \r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §23 BNatSchG; §13 LNatSchG SH und jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nVerbote und Gebote in den untersuchten NSG-VO, \r\nkeine konkrete Maßnahmenplanung; §27 LNatSchG \r\nermächtigt UNB, Maßnahmen festzulegen\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nvereinzelt vorhanden durch die §20 LNatSchG SH: Be\u0002treuung geschützter Gebiete bspw. „NSG Haseldorfer \r\nBinnenelbe“ betreut vom NABU oder das NSG „Godel\u0002niederung“ über den BUND. \r\nggf. §56 LNatSchG SH: Finanzielle Förderung \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\n§3a LNatSchG SH: Beobachtung von Natur und Land\u0002schaft „die Beobachtung dient auch der gezielten und \r\nfortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Gesamtbe\u0002wertung des Zustandes der wildlebenden Tier- und \r\nPflanzenarten mit ihren wesentlichen Lebensgemein\u0002schaften und Lebensräumen. Die oberste Naturschutz\u0002behörde stellt dazu einen Bericht zur biologischen Viel\u0002falt auf. Die zuständige Naturschutzbehörde schreibt \r\ndie Roten Listen fort.“\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− §20 LNatSchG SH: Betreuung geschützter Gebiete\r\n− §41 LNatSchG SH: Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein\r\n− §43 LNatSchG SH: Landesbeauftragte für Naturschutz\r\n− §44 LNatSchG SH: Beiräte und Kreisbeauftragte\r\n− §45 LNatSchG SH: Naturschutzdienst\r\n− §47 LNatSchG SH: Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein\r\nGesamtbewertung: weniger geeignet, es sind keine Maßnahmenpläne vorhanden \r\nNationalparke (NLP)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium tlw. \r\nerfüllt\r\nSchutzzweck §24 BNatSchG; §2 Nationalparkgesetz \r\nNPG; Entwicklungsnationalpark, d.h. unter 75% der \r\nFläche ist Kernzone (reine Prozessschutzfläche)\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §24 BNatSchG; §1 Nationalparkgesetz NPG \r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Ein eigenständiger Nationalparkplan ist nicht vorhan\u0002den, er wird in dem Fall durch den trilateralen Watten\u0002meerplan (2010) ersetzt\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkverwaltung, Umsetzung des Wattenmeer\u0002plans\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring*\r\nKriterium erfüllt Nationalparkverwaltung, trilaterales Monitoring- und \r\nGesamtbewertungs-Programm\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesener NLP: Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (Entwicklungs-NLP 35% Kernzone)\r\n− Einteilung in 2 Zonen: Naturzone und Pflege- und Entwicklungszone \r\nGesamtbewertung Naturzone: geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone: bedingt geeignet, da es sich um einen Entwicklungs\u0002NLP handelt\r\nBiosphärenreservate/ Biosphärenregionen (BSR)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §25 BNatSchG, jeweilige BSR-VO\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §25 BNatSchG; §14 LNatSchG SH; jeweilige BSR-VO\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n50/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt trilateraler Wattenmeerplan; Rahmenkonzept Pellworm, \r\nsektorale Managementpläne\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt \r\nBiosphärenreservatsverwaltung\r\n„[...] insgesamt wird die Arbeit aufgrund der Aufgaben\u0002und Personalverdichtung immer schwieriger“ (Evaluie\u0002rungsbericht 2014)\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Biosphärenreservatsverwaltung\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene BSR: Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen; Flusslandschaft Elbe\r\n− Einteilung in 3 Zonen: Kernzone, Pflegezone, Entwicklungszone\r\nGesamtbewertung Kernzone: ist geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone: ist bedingt geeignet, trotz des Schutzstatus be\u0002steht ein hoher Druck durch andere Nutzungen \r\nFFH-Gebiete\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §32 BNatSchG\r\n2. Rechtl. Gebietssicherung Kriterium erfüllt §32 BNatSchG; §22 LNatSchG SH; FFH-Richtlinie; je\u0002weilige VO\r\n3. Vorhandensein von Maß\u0002nahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Managementpläne vorhanden und einsehbar (aus \r\ntechnischen Gründen konnten nicht alle MP eingese\u0002hen werden); §27 LNatSchG SH\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Zuständigkeit: oberste Naturschutzbehörde, 1-2 zu\u0002ständige Stellen\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Art 11 FFH Richtlinie „allgemeine Überwachung des \r\nErhaltungszustandes; Bundesstichprobenmonitoring, \r\nLandesstichprobenmonitoring, Präsenzmonitoring\r\nGesamtbewertung: geeignet\r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 51/84\r\nUmweltPlan\r\n4.14 Thüringen (TH)\r\nÜberprüfung der Managementkriterien für Thüringen \r\nNaturschutzgebiete (NSG)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §23 BNatSchG; jeweilige NSG-VO \r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt §23 BNatSchG; ThürNatG §9 und jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nVerbote und Gebote in NSG-VO, Vereinzelt sind Maß\u0002nahmen in den NSG-VO genannt, diese sind aber nicht \r\ndirekt auf den Erhalt oder der Verbesserung von Arten \r\nund Lebensräumen ausgelegt\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO und \r\nauch nicht im ThürNatG beschrieben\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium nicht \r\nbzw. nur \r\nvereinzelt erfüllt\r\nnicht vorhanden in den untersuchten NSG-VO und \r\nauch nicht im ThürNatG beschrieben, z.T. Beringung \r\nvon Vögeln für wiss. Zwecke\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− Vereinzelt sind Maßnahmen in den NSG-VO genannt, diese sind aber nicht direkt auf den Erhalt \r\noder der Verbesserung von Arten und Lebensräumen ausgelegt\r\n− §27 ThürNatG: Fachbeirat für Arten- und Biotopschutz\r\n− §28 ThürNatG: Beauftragte für Naturschutz\r\nGesamtbewertung: weniger geeignet, die NSG-VO beinhalten z.T. relativ umfangreiche Ge- und Ver\u0002bote sowie einige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Ein Zeitplan, Zuständigkeiten und ein Monitoring ist \r\nfür die Umsetzung nicht festgelegt.\r\nNationalparke (NLP)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium tlw. \r\nerfüllt \r\nSchutzzweck §24 BNatSchG; §2 ThürNPHG 2020; Ent\u0002wicklungsnationalpark, d.h. unter 75% der Fläche ist \r\nKernzone (reine Prozessschutzfläche)\r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt §24 BNatSchG, §9 ThürNatG und ThürNPHG 2020\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Nationalparkplan (2023)\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkverwaltung, Maßnahmen des Pflege- und \r\nEntwicklungsplans umsetzen\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Nationalparkverwaltung, in §6 ThürNPHG Informations\u0002und Bildungsarbeit festgelegt; \r\n(Der Evaluierungsbericht des Nationalparkkomitees aus \r\ndem Jahr 2013 beschreibt erhebliche Defizite. Eine Ak\u0002tualisierung des Berichts ist für Ende 2024 vorgesehen. \r\nDa die Evaluierung 10 Jahre alt ist und weitere Recher\u0002chen auf ein Monitoring hindeuten, wird das Kriterium \r\nvorerst als erfüllt bewertet.) \r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesener NLP: Hainich (94% Kernzone)\r\n− Einteilung in 2 Zonen (§4 ThürNPHG)\r\nGesamtbewertung: geeignet\r\nBiosphärenreservate/ Biosphärenregionen (BSR)\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §25 BNatSchG; §2 ThürBRThWVO sowie \r\nThürBR-VO Rhön\r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt §25 BNatSchG, §9 ThürNatG und ThürBRThWVO, so\u0002wie ThürBR-VO Rhön\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n52/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Rahmenkonzepte; Ver- und Gebote in den BSR-VO\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium tlw. \r\nerfüllt \r\n§9 ThürBR-VO Rhön: Aufgaben der Biosphärenreser\u0002vatsverwaltung\r\n§6 ThürBRThWVO: Aufgaben der Biosphärenreser\u0002vatsverwaltung\r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nFundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Umfangreiches Forschungs- und Monitoringkonzept \r\n(2018) \r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− ausgewiesene BSR: Biosphärenreservat Rhön, Thüringer Wald\r\n− Einteilung in 3 Zonen: Kernzone, Pflegezone, Entwicklungszone \r\nGesamtbewertung Kernzone (Kernzone): ist geeignet, interessant für das 10% Ziel der EU-Biodiversi\u0002tätsstrategie\r\nGesamtbewertung Pflege- und Entwicklungszone: ist weniger geeignet, trotz des Schutzstatus be\u0002steht ein hoher Druck durch andere Nutzungen\r\nFFH-Gebiete\r\nKriterium Bewertung Kommentar\r\n1. Definierte Schutzziele Kriterium erfüllt Schutzzweck §32 BnatSchG; §16 ThürNatG\r\n2. Rechtl. \r\nGebietssicherung\r\nKriterium erfüllt §32 BNatSchG; FFH-Richtlinie, jeweilige VO\r\n3. Vorhandensein von \r\nMaßnahmenplänen\r\nKriterium erfüllt Managementpläne vorhanden und einsehbar\r\n4. Strukturelle Vorausset\u0002zungen für die Umsetzung \r\nvon Maßnahmenplänen1)\r\nKriterium erfüllt Zuständigkeiten §16 ThürNatG; 12 Natura 2000 Statio\u0002nen \r\n5. Voraussetzung für wiss. \r\nfundiertes Monitoring1)\r\nKriterium erfüllt Art 11 FFH Richtlinie „allgemeine Überwachung des Er\u0002haltungszustandes; Bundesstichprobenmonitoring, Lan\u0002desstichprobenmonitoring, Präsenzmonitoring\r\nweitere länderspezifische Anmerkungen zur Schutzgebietskategorie \r\n− Nach dem Bericht des Erhaltungszustandes der Lebensräume und Arten sind (Bericht zur Lage der \r\nNatur in Thüringen 2019) sind 76% der LRT in einem unzureichenden oder schlechten Erhaltungs\u0002zustand & 66% der Arten befinden sich in einem unzureichenden oder schlechten Erhaltungszu\u0002stand\r\n− Etablierung von 12 Natura 2000 Stationen mit einem Kompetenzzentrum, die die Stationen koordi\u0002niert, Finanzierung läuft über das Land Thüringen vgl.: Link\r\nGesamtbewertung: geeignet \r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 53/84\r\nUmweltPlan\r\n4.15 Tabellarische Zusammenfassung der Überprüfung der Managementkriterien \r\nDie Gesamtbewertung ergibt sich aus den Bewertungen der angewendeten Kriterien in den \r\nBundesländern, wobei jeweils das „schlechteste“ Kriterium bestimmend ist, d.h. eine unzu\u0002reichende Bewertung eines Kriteriums kann nicht durch gute Bewertungen anderer Krite\u0002rien ausgeglichen werden.\r\nNaturschutzgebiete: 4% der Landesfläche\r\n1. Definierte \r\nSchutzziele DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n2. Rechtl. \r\nSicherung DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n3. Maß\u0002nahmenpläne DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n4. Strukturelle \r\nVoraussetzun\u0002gen für die \r\nUmsetzung \r\nvon Maßnah\u0002menplänen1)\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n5. Vorausset\u0002zung für wiss. \r\nfundiertes Mo\u0002nitoring1)\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\nGesamt\u0002bewertung - - - - - - - - - - - - -\r\nNationalpark: 0,6% der Landesfläche\r\n1. Definierte \r\nSchutzziele DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n2. Rechtl. \r\nSicherung DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n3. Maß\u0002nahmenpläne DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n4. Strukturelle \r\nVoraussetzun\u0002gen für die \r\nUmsetzung \r\nvon Maßnah\u0002menplänen1)\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n5. Vorausset\u0002zung für wiss. \r\nfundiertes Mo\u0002nitoring1)\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\nGesamt\u0002bewertung +/- +/- +/- + +/- +/- + +/- +/- + +/- +/- +/-\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n54/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nBiosphärenreservate: 3,9 % der Landesfläche\r\n1. Definierte \r\nSchutzziele DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n2. Rechtl. \r\nSicherung DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n3. Maß\u0002nahmenpläne DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n4. Strukturelle \r\nVoraussetzun\u0002gen für die \r\nUmsetzung \r\nvon Maßnah\u0002menplänen1)\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n5. Vorausset\u0002zung für wiss. \r\nfundiertes Mo\u0002nitoring1)\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\nGesamt\u0002bewertung +/- +/- +/- +/- +/- +/- +/- +/- +/- +/- +/- +/-\r\nFFH-Gebiete: 9,4 % der Landesfläche\r\n1. Definierte \r\nSchutzziele DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n2. Rechtl. \r\nSicherung DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n3. Maß\u0002nahmenpläne DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n4. Strukturelle \r\nVoraussetzun\u0002gen für die \r\nUmsetzung \r\nvon Maßnah\u0002menplänen1)\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n5. Vorausset\u0002zung für wiss. \r\nfundiertes Mo\u0002nitoring1)\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\nGesamt\u0002bewertung + +/- + + + + + + + + +/- + +\r\ngrün =Kriterium erfüllt; gelb = Kriterium tlw. erfüllt; rot = Kriterium nicht bzw. vereinzelt erfüllt; grau = nicht bewertbar\r\n1) Die Validität ist aufgrund der Stichprobengröße und der Verfügbarkeit von Informationen eingeschränkt\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 55/84\r\nUmweltPlan\r\n5 Bewertung der Ausgangssituationen; Aufzeigen von Defiziten und Hand\u0002lungsempfehlungen \r\nBasierend auf der Analyse und den Ergebnissen aus Kapitel 4 wird nun für jede Schutzge\u0002bietskategorie eine Zusammenfassung erstellt. Nach einer kurzen Vorstellung der Schutz\u0002gebietskategorie erfolgt die Zusammenfassung tabellarisch. \r\nDer erste Tabellenabschnitt gibt einen Überblick über die Bewertung der einzelnen Bun\u0002desländer. Zur Verdeutlichung des Erfüllungsgrades der Bewertungskriterien werden Farb\u0002kategorien verwendet:\r\n− Grün = Kriterium erfüllt \r\n− Gelb = Kriterium teilweise erfüllt \r\n− Rot = Kriterium nicht bzw. nur vereinzelt erfüllt \r\n− Grau = Kriterium nicht bewertbar \r\nAnschließend wird die Ausgangssituation für jede Schutzgebietskategorie kurz und präg\u0002nant stichpunktartig bewertet. Daraus ergeben sich Defizite, die in der nächsten Zeile auf\u0002geführt sind. Zur Behebung der Defizite wurden Handlungsempfehlungen in vier Themen\u0002feldern formuliert: Organisatorische Rahmensetzung, Rechtliche Sicherung, Schutzge\u0002bietsmanagement und Maßnahmenumsetzung. Nicht alle Handlungsempfehlungen lassen \r\nsich direkt aus den Defiziten ableiten. Einige wurden durch die Erfahrungen und Kennt\u0002nisse der Arbeitsgemeinschaft ergänzt. Die Handlungsempfehlungen werden in Kapitel 6\r\nnäher erläutert.\r\nIn der letzten Zeile der folgenden Tabellen finden sich Best-Practice-Beispiele, die aus der \r\nBefragung der NABU-Landesverbände hervorgegangen sind und zum Teil auf Best-Prac\u0002tice-Erfahrungen der Arbeitsgemeinschaft beruhen. Es handelt sich dabei jeweils um ein \r\nBeispiel aus der Praxis, das zeigen soll, dass es in Deutschland bereits eine Vielzahl von \r\nguten Beispielen dafür gibt, wie Naturschutz funktionieren kann.\r\nDie einzelnen Schutzgebietskategorien steuern unterschiedliche Flächenbeiträge zur Er\u0002füllung des 30%-Ziels bei, wobei auch die Flächenanteile in den Bundesländern z.T. stark \r\nvariieren. \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n56/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n5.1 Naturschutzgebiete \r\nAbbildung 2: Flächenanteil NSG an der Landesfläche (%3\r\n) (Quelle: BFN 2020) \r\nNaturschutzgebiete gehören neben den Nationalparken zu den am strengsten geschützten \r\nGebieten. Ihre Zerstörung oder Veränderung ist untersagt, um einen besonderen Schutz \r\nvon Lebensräumen und den darin wildlebenden Pflanzen- und Tierarten zu gewährleisten. \r\nNaturschutzgebiete können auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und lan\u0002deskundlichen Gründen sowie wegen ihrer Seltenheit oder besonderen Schönheit ausge\u0002wiesen werden. Die Ausweisung von NSGs wird in der NSG-VO im Paragraphen zum \r\nSchutzzweck begründet. Darauf aufbauend werden in den folgenden Paragraphen Verbote \r\nund Gebote aufgestellt.\r\nEs ist untersagt, Handlungen durchzuführen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder \r\nVeränderung des Naturschutzgebiets oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.\r\n3Quelle: BFN Stand 2020: https://www.bfn.de/daten-und-fakten/naturschutzgebiete-deutschland (zuletzt eingesehen am \r\n10.03.2024)\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 57/84\r\nUmweltPlan\r\nTabelle 3: Defizite und Handlungsempfehlungen NSG\r\nNaturschutzgebiete: 4% der Landesfläche\r\n1. Definierte \r\nSchutzziele DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n2. Rechtl. \r\nSicherung DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n3. Maß\u0002nahmenpläne DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n4. Strukturelle \r\nVoraussetzun\u0002gen für die \r\nUmsetzung \r\nvon Maßnah\u0002menplänen*\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n5. Vorausset\u0002zung für wiss. \r\nfundiertes Mo\u0002nitoring*\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\ngrün =Kriterium erfüllt; gelb = Kriterium tlw. erfüllt; rot = Kriterium nicht bzw. vereinzelt erfüllt; grau = nicht bewertbar\r\nBewertung der Ausgangssituation:\r\n− NSG haben eine Verordnung, die einen konservativen Naturschutz beschreiben, d.h. sie besteht \r\naus der Gebietsabgrenzung, dem Schutzzweck (Schutzobjekten) und den Ge- und Verboten\r\n− Eine Maßnahmenplanung im Sinne eines Managementplans mit aufgelisteten Maßnahmen, einer \r\nZeitplanung, Zuständigkeiten und einem Monitoring und/oder zyklischen Fortschreibung ist nicht \r\nvorhanden \r\n− Es gibt keine Verwaltung mit personellen und finanziellen Kapazitäten, um das Schutzgebietsma\u0002nagement durchzuführen\r\n− Die Zuständigkeit liegt bei den Naturschutzbehörden \r\n− In BW, BB, NI und SH sind bei den untersuchten NSG-VO Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen fest\u0002geschrieben zusätzlich zu den Ver- und Geboten \r\n− Es zeigt sich, dass jüngere NSG-Verordnungen (ca. <10 Jahre) den Biodiversitätsschutz stärker be\u0002rücksichtigen (stichprobenhaft sind mehr Ver- und Gebote beschrieben) \r\nFestgestellte Defizite:\r\n− Keine Maßnahmenplanung vorhanden, folglich keine Umsetzung der Maßnahmen oder ein Monito\u0002ring vorhanden \r\n− Es gibt keine Verwaltung mit personellen und finanziellen Kapazitäten, um das Schutzgebietsma\u0002nagement durchzuführen\r\n− wenig Pufferzonen um die NSG-Gebiete (z.B. Nährstoffeintrag von den umliegenden Ackergebieten)\r\n− NSG-VO zum Teil veraltet, so dass der Schutzzweck nicht mehr effektiv gewährleistet werden kann \r\nbzw. sich der Schutzzweck ggf. bereits verändert hat und neu bewertet werden müsste.\r\nHandlungsempfehlungen nach Themenfeld: \r\n− Organisatorische Rahmensetzung (vgl. Kapitel 6.1)\r\no Verlässliche Netzwerke etablieren bspw. über den Vertragsnaturschutz Verwaltungen für NSG \r\nschaffen, um NSG zu sichern \r\no Ausreichende finanzielle und personelle Kapazitäten für Einhaltung rechtlicher Sicherung, Um\u0002setzung von Maßnahmen und Monitoring sicherstellen\r\n− Rechtliche Sicherung (vgl. Kapitel 6.2) \r\no Vollständigkeit der Rechtlichen Sicherung überprüfen ggf. „salvatorische Klausel“ einfügen \r\no Aktualität (Schutzzweck) der VO sicherstellen\r\n− Schutzgebietsmanagement (vgl. Kapitel 6.2)\r\no Synergien von Kooperationen nutzen (bspw. NRW: über die biologischen Stationen)\r\no Verankerung der Maßnahmenplanung inkl. Zeitplanung und Zuständigkeiten in den VO (bspw. \r\nNiedersachsen: NSG Mündungstrichter der Elbe)\r\no NSG-Flächen deren Betreuung nicht durch NLP/BSR/NP-Verwaltungen sichergestellt ist, soll\u0002ten die Betreuung über bspw. Vertragsnaturschutz sichergestellt bekommen \r\no ggf. Regeln für die Wirtschaft in den NSG-VO verankern (bspw. BW NSG Pfinzquellen) \r\no ggf. Standardisierte Dokumente zur Grundsicherung etablieren, die bedarfsweise bzw. nach \r\nverfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten angepasst und fortgeschrieben werden \r\nkönnen\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n58/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n− Umsetzung von Maßnahmen (vgl. Kapitel 6.4)\r\no Einbindung von NGO’s, Ehrenamtlichen etc. klar regeln\r\no Klare Priorisierung der Dringlichkeit von Maßnahmen (Ziel Biodiversität), um unumkehrbare \r\nEntwicklungen/Verluste zu verhindern\r\nBest Practice \r\n− Baden-Württemberg:\r\no NSG \"Wollmatinger Ried-Untersee-Gnadensee\"\r\n− Arten: \r\no Flachwasserzone, Uferröhricht, Pfeifengras-Streuwiesen mit zahlreichen, konkreten Zielarten \r\ninsbesondere Vögel, Libellen, Wiesenknopf-Ameisenbläulinge, Pflanzen\r\n− Warum ist es beispielhaft geschützt? \r\no Europadiplom des Europarats\r\n− Finanzierung/Umsetzung: \r\no Das NABU-Bodenseezentrum ist vom Land Baden-Württemberg mit der Betreuung des \r\nSchutzgebiets beauftragt. Das Land stellt für die fachliche Betreuung von insgesamt 28 \r\nSchutzgebieten mit 3.000 ha Gesamtfläche jährlich 218.000 € zur Verfügung. Diese Mittel wer\u0002den durch ca. 100.000 € eigener sowie Projektgelder ergänzt. Im NABU-Bodenseezentrum ar\u0002beiten 5 Hauptamtliche, 7 Freiwillige sowie ca. 20 Ehrenamtliche in der Schutzgebietsbetreu\u0002ung.\r\n5.2 Nationalparke\r\nAbbildung 3: Flächenanteil NLP an der Landesfläche (%)4\r\n4Quelle: BFN Stand 2022: https://www.bfn.de/nationalparke (zuletzt eingesehen am 15.05.2024), Landesfläche der Bundes\u0002länder: https://www.statistikportal.de/de/bevoelkerung/flaeche-und-bevoelkerung (zuletzt eingesehen am 17.05.2024)\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 59/84\r\nUmweltPlan\r\nNationalparke sind großflächige Schutzgebiete von nationaler Bedeutung. Ihr Hauptzweck \r\nbesteht darin, natürliche Lebensräume und die Artenvielfalt zu schützen, zu fördern und zu \r\nerforschen. Deutschland verfügt derzeit über 16 Nationalparke, die eine Vielzahl von Land\u0002schaften und Lebensräumen mit einer Gesamtfläche über 1 Millionen Hektar abdecken. \r\nDas entspricht etwa 0,6% der deutschen Landesfläche. Der Bayrische Wald wurde 1970 \r\nals erster Nationalpark Deutschlands ausgewiesen. Der Nationalpark Jasmund in Meck\u0002lenburg-Vorpommern ist mit 3.070 Hektar der kleinste Nationalpark Deutschlands. Der Na\u0002tionalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer weist mit über 440.000 Hektar die größte \r\nFläche auf, wobei 99,5% davon Wasserfläche sind.\r\nDie Ausweisung von Nationalparken erfolgt durch die Bundesländer in Abstimmung mit \r\ndem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie dem \r\nBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Abbildung 3 zeigt die Flä\u0002chengröße der Nationalparke in Deutschland sowie den Anteil an Naturdynamikzonen, der \r\nfür die Anerkennung nach internationalen Kriterien der IUCN bei mind. 75 % liegen muss.\r\nAbbildung 4: Nationalparke in Deutschland nach Flächengröße (ha) und Naturdyna\u0002mikzone (%)\r\nDie meisten (9/16) deutschen Nationalparke sind noch sogenannte „Entwicklungsnational\u0002parke“, die erst teilweise die Kriterien für eine ungestörte Naturentwicklung erfüllen (<75% \r\nKernzone). Innerhalb von 20 bis 30 Jahren sollen jedoch durch Managementpläne und \r\nMaßnahmen die Voraussetzungen geschaffen werden, um den natürlichen Abläufen Vor\u0002rang einzuräumen. \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n60/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nTabelle 4 Defizite und Handlungsempfehlungen NLP\r\nNationalpark: 0,6% der Landesfläche\r\n1. Definierte \r\nSchutzziele DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n2. Rechtl. \r\nSicherung DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n3. Maß\u0002nahmenpläne DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n4. Strukturelle \r\nVoraussetzun\u0002gen für die \r\nUmsetzung \r\nvon Maßnah\u0002menplänen*\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n5. Vorausset\u0002zung für wiss. \r\nfundiertes Mo\u0002nitoring*\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\ngrün =Kriterium erfüllt; gelb = Kriterium tlw. erfüllt; rot = Kriterium nicht bzw. vereinzelt erfüllt; grau = nicht bewertbar\r\nBewertung der Ausgangssituation:\r\n− NLP sind im BNatSchG, in den Landesnaturschutzgesetzen sowie in den jeweiligen NLP-VO ge\u0002setzlich unbefristet gesichert\r\n− Es gibt in allen NLP einen Nationalparkplan mit Maßnahmen, Zeitplänen, Zuständigkeiten und ei\u0002nem vorgesehenen Monitoring\r\n− In jedem NLP gibt es eine Verwaltung mit personellen und finanziellen Kapazitäten, um das Schutz\u0002gebietsmanagement durchzuführen\r\n− Es sind alle NLP international der IUCN (Kategorie II) zertifiziert, auch wenn sie noch nicht alle Krite\u0002rien erfüllen (vgl. Entwicklungsnationalpark)\r\n− Es gibt eine zyklische Überprüfung der NLP über ein Evaluierungskomitee (ca. alle 10 Jahre)\r\nFestgestellte Defizite:\r\n− Viele NLP sind Entwicklungsnationalparke, d.h. unter 75% der Fläche ist Kernzone (reine Prozess\u0002schutzfläche)\r\n− regulatorischen und pflegerische Eingriffe stehen dem Prozessschutz entgegen\r\n− Wildtiermanagement steht zum Teil dem Prozessschutz entgegen \r\n− Zum Teil ist das Gebietsmonitoring defizitär \r\n− Zum Teil sind Nationalparkpläne oder andere Dokumente veraltet\r\nHandlungsempfehlungen: \r\n− Organisatorische Rahmensetzung (vgl. Kapitel 6.1)\r\no Verlässliche Netzwerke etablieren zwischen NGO´s, Nutzenden und der Verwaltung \r\no Ausreichende finanzielle und personelle Kapazitäten für Einhaltung rechtlicher Sicherung, Um\u0002setzung von Maßnahmen und Monitoring sicherstellen\r\n− Rechtliche Sicherung (vgl. Kapitel 6.2) \r\no Vollständigkeit der Rechtlichen Sicherung überprüfen ggf. „salvatorische Klausel“ einfügen \r\no Aktualität des Rechtsdokumentes sicherstellen\r\n− Schutzgebietsmanagement (vgl. Kapitel 6.2)\r\no Synergien von Kooperationen nutzen \r\no Entwicklungsnationalparke benötigen einen Maßnahmenplan mit Zeitplan, Zuständigkeiten um \r\ndie Übergangszeit auf 20-30 Jahre zu begrenzen, um den IUCN-Anforderungen zu entspre\u0002chen (>75% Prozessschutz)\r\n− Umsetzung von Maßnahmen (vgl. Kapitel 6.4)\r\no Einbindung von NGO’s, Ehrenamtlichen etc. klar regeln\r\no Den Naturschutz in den Vordergrund stellen bspw. die Kernzonen-Anteil und damit die Bio\u0002diversität effektiv zu erhöhen \r\no Klare Priorisierung der Dringlichkeit von Maßnahmen (Ziel Biodiversität), um unumkehrbare \r\nEntwicklungen/Verluste zu verhindern\r\no Hinweise der Nationalpark Komitee-Berichte umsetzen (Ende 2024 soll die Fortschreibung vor\u0002liegen; Quelle: Pressemitteilung vom 01.02.2023 „Evaluierung des Nationalparks Hainich)\r\nBest Practice \r\n− Hessen: \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 61/84\r\nUmweltPlan\r\no Nationalpark Kellerwald - Edersee\r\n− Arten: \r\no Arten alter Wälder\r\n− Warum ist es beispielhaft geschützt? \r\no Prozessschutz ist eindeutig. In anderen Schutzgebieten und EU-Schutzgebieten ständig Streit \r\nwegen zu starker Landnutzung (v.a. Forstwirtschaft)\r\n− Finanzierung/Umsetzung: \r\no Etat im Land \r\n5.3 Biosphärenreservate\r\nAbbildung 5: Flächenanteil BSR an der Landesfläche (%)5\r\nGemäß § 25 Abs. 1 BNatSchG sind Biosphärenreservate geschützte und zu entwickelnde \r\ngroßräumige Gebiete. Ihr Zweck besteht darin, charakteristische Landschaftstypen zu er\u0002halten und zu entwickeln sowie die historisch gewachsene Vielfalt von Arten und Biotopen \r\nzu bewahren. Sie dienen auch als Testfelder für umweltschonende Wirtschaftsweisen. Seit \r\n5BFN Stand 2023: https://www.bfn.de/daten-und-fakten/biosphaerenreservate-deutschland, Landesfläche der Bundeslän\u0002der: https://www.statistikportal.de/de/bevoelkerung/flaeche-und-bevoelkerung (zuletzt eingesehen am 17.05.2024)\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n62/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n1976 erkennt die UNESCO Biosphärenreservate im Rahmen des Programms 'Der Mensch \r\nund die Biosphäre' (MAB) an. Diese Biosphärenreservate sollen eine ausgewogene Bezie\u0002hung zwischen Menschen und der Biosphäre fördern. Weltweit gibt es 714 solcher Gebiete \r\nin 129 Ländern. Gemäß den Internationalen Leitlinien für das Weltnetz haben Biosphären\u0002reservate drei Hauptfunktionen: Schutz, Entwicklung und logistische Unterstützung für Um\u0002weltprojekte und Forschung. In Deutschland wurden nationale Kriterien für die Anerken\u0002nung und Überprüfung von UNESCO-Biosphärenreservaten festgelegt. Die Gesamtfläche \r\nder 18 deutschen Biosphärenreservate beträgt 2.028.346 Hektar, was etwa 3,9 % der \r\nLandfläche Deutschlands entspricht. Die UNESCO hat bisher 16 der 18 deutschen Bio\u0002sphärenreservate anerkannt. Im Jahr 1979 wurden Steckby-Lödderitzer Forst und Vesser\u0002tal (heute: Thüringer Wald) als erste Biosphärenreservate in Deutschland ausgewiesen. \r\nTabelle 5: Defizite und Handlungsempfehlungen BSR\r\nBiosphärenreservat: 3,9% der Landesfläche\r\n1. Definierte \r\nSchutzziele DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n2. Rechtl. \r\nSicherung DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n3. Maß\u0002nahmenpläne DE BW BY BB HE MV NI NW* RP SL SN ST SH TH\r\n4. Strukturelle \r\nVoraussetzun\u0002gen für die \r\nUmsetzung \r\nvon Maßnah\u0002menplänen*\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW* RP SL SN ST SH TH\r\n5. Vorausset\u0002zung für wiss. \r\nfundiertes Mo\u0002nitoring*\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW* RP SL SN ST SH TH\r\ngrün =Kriterium erfüllt; gelb = Kriterium tlw. erfüllt; rot = Kriterium nicht bzw. vereinzelt erfüllt; grau = nicht bewertbar\r\nBewertung der Ausgangssituation:\r\n− BSR sind im BNatSchG, in den Landesnaturschutzgesetzen sowie in den jeweiligen BSR-VO ge\u0002setzlich unbefristet gesichert\r\n− Es gibt in allen BSR einen Rahmenkonzept mit Maßnahmen, Zeitplänen, Zuständigkeiten und einem \r\nvorgesehenen Monitoring\r\n− Es gibt in allen BSR eine Verwaltung mit personellen und finanziellen Kapazitäten, um das Schutz\u0002gebietsmanagement durchzuführen\r\n− Es sind 16 von 18 BSR international ausgezeichnet (MAB) \r\nFestgestellte Defizite:\r\n− Zu starker Nutzungsdruck ist für die Biodiversität negativ bspw. sind die Ausweisung von Flächen \r\nfür die Windkraft zugelassen (vgl.: Nationale Naturlandschaften e.V;)\r\nHandlungsempfehlungen: \r\n− Organisatorische Rahmensetzung (vgl. Kapitel 6.1)\r\no Klare Zuständigkeiten und Abläufe vereinbaren, dabei auf kurze Wege achten (Entscheidun\u0002gen, die ein Schutzgebiet betreffen, sollten orts- und zeitnah getroffen werden) \r\no Kooperation/Abstimmung mit (Landes-) Forst, da Waldflächen oftmals bedeutsam\r\no Ausreichende finanzielle und personelle Kapazitäten für Einhaltung rechtlicher Sicherung, Um\u0002setzung von Maßnahmen und Monitoring sicherstellen\r\n− Rechtliche Sicherung (vgl. Kapitel 6.2) \r\no Keine Empfehlungen\r\n− Schutzgebietsmanagement (vgl. Kapitel 6.2)\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 63/84\r\nUmweltPlan\r\no Den Naturschutz mehr in den Vordergrund stellen bspw. die Kernzonen-Anteil und damit die \r\nBiodiversität effektiv zu erhöhen \r\n− Umsetzung von Maßnahmen (vgl. Kapitel 6.4)\r\no Einbindung von NGO’s, Ehrenamtlichen etc. klar regeln\r\no Klare Priorisierung der Dringlichkeit von Maßnahmen (Ziel Biodiversität), um unumkehrbare \r\nEntwicklungen/Verluste zu verhindern\r\nBest Practice \r\n− Mecklenburg-Vorpommern: \r\no BSR Südost-Rügen \r\n− Arten: \r\no Uferschwalbe, Haselmaus\r\n− Warum ist es beispielhaft geschützt?\r\no intensive Betreuung durch hauptamtliches Personal, relativ viel personelle Kapazität (ca. 30 \r\nPersonen inkl. Ranger) für die Fläche des BSR\r\no gute Zusammenarbeit mit der Naturschutzwacht (Rangern)\r\no Ranger haben viel Erfahrung, kennen das Gebiet, wichtige Schnittstelle zw. Verwaltung und der \r\nPraxis\r\n− Finanzierung/Umsetzung: \r\no Umsetzung von Maßnahmen orientieren sich meist an den Förderkulissen (z.B. Danone-Förder\u0002projekt „Birkenmoorstau“)\r\no FFH-Managementpläne sind vorhanden und sind vorteilhaft \r\no Die NSG-Gebiete werden eher konservativ betreut (Ge- und Verbote; selten Maßnahmen) \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n64/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n5.4 FFH-Gebiete\r\nAbbildung 6: Flächenanteil FFH-Gebietsmeldungen an der Landesfläche (%)6\r\nIn Deutschland bilden FFH- und Vogelschutzgebiete das zusammenhängende Netzwerk \r\nNatura 2000 gemäß der FFH- und Vogelschutzrichtlinien der EU. Diese Gebiete können \r\nsich überlappen und decken zusammen etwa 15,5 % der Landfläche und rund 45 % der \r\nMeeresfläche Deutschlands ab (Stand: 2019). In der vorliegenden Studie wurden die Vo\u0002gelschutzgebiete nicht betrachtet.\r\nDer Anteil der gemeldeten FFH-Gebiete beträgt 9,3 % der Landfläche und umfasst 4.544 \r\nGebiete, die sich auf drei biogeografische Regionen verteilen. Deutschland hat insgesamt \r\n2.123.789 Hektar Wasserflächen, einschließlich des Bodensees und mariner Gebiete wie \r\nBodden und Wattflächen. \r\n6Quelle: BFN Stand 2019: https://www.bfn.de/daten-und-fakten/natura-2000-gebietsmeldestatistik-und-karten (zuletzt einge\u0002sehen am 05.03.2024)\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 65/84\r\nUmweltPlan\r\nMittlerweile ist die Meldung der FFH-Gebiete abgeschlossen und die meisten sind auch \r\nunter Schutz nach nationalem Recht gestellt. Die Unterschutzstellung sollte bis 2010 ab\u0002geschlossen sein. Das konnte Deutschland nicht einhalten und in der Folge dessen leitete \r\ndie EU-Kommission 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Am 21.09.2023 entschied \r\nder europäische Gerichtshof, dass Deutschland \r\n− „dadurch, dass sie 88 der 4.606 in Rede stehenden Gebiete von gemeinschaftlicher \r\nBedeutung nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen hat, gegen ihre Verpflich\u0002tungen aus Art. 4 Abs. 4 der Habitatrichtlinie verstoßen hat,\r\n− dadurch, dass sie für 88 der 4.606 in Rede stehenden Gebiete von gemeinschaftlicher \r\nBedeutung keine detaillierten Erhaltungsziele festgelegt hat, gegen ihre Verpflichtun\u0002gen aus Art. 4 Abs. 4 der Habitatrichtlinie verstoßen hat, und\r\n− dadurch, dass sie für 737 der 4.606 in Rede stehenden Gebiete von gemeinschaftlicher \r\nBedeutung nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt hat, gegen ihre Ver\u0002pflichtungen aus Art. 6 Abs. 1 der Habitatrichtlinie verstoßen hat.“ \r\n(Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer); Rechtssache: C‑116/22; 21. September \r\n2023)\r\nTabelle 6: Defizite und Handlungsempfehlungen FFH-Gebiete\r\nFFH-Gebiete: 9,3 % der Landesfläche\r\n1. Definierte \r\nSchutzziele DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n2. Rechtl. \r\nSicherung DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n3. Maß\u0002nahmenpläne DE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n4. Strukturelle \r\nVoraussetzun\u0002gen für die \r\nUmsetzung \r\nvon Maßnah\u0002menplänen*\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\n5. Vorausset\u0002zung für wiss. \r\nfundiertes Mo\u0002nitoring*\r\nDE BW BY BB HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH\r\ngrün =Kriterium erfüllt; gelb = Kriterium tlw. erfüllt; rot = Kriterium nicht bzw. vereinzelt erfüllt; grau = nicht bewertbar\r\nBewertung der Ausgangssituation:\r\n− Die Schutzgebietsziele und die rechtliche Gebietssicherung ist weitgehend vorhanden \r\n− Auf Grund der Gesetze auf der EU-Ebene sind bis auf die Länderebene relativ einheitliche Manage\u0002mentpläne mit den Erhaltungszielarten geschrieben worden \r\nFestgestellte Defizite:\r\n− Einige Managementpläne sind noch nicht fertiggestellt (insb. Bayern und Sachsen-Anhanlt)\r\n− Das Schutzgebietsmanagement konzentriert sich auf den festgelegten Artenkatalog und betreibt sel\u0002ten ein umfassendes Schutzgebietsmanagement, das die gesamte Fläche mit allen LRT und Arten \r\nim Blick hat.\r\nHandlungsempfehlungen: \r\n− Organisatorische Rahmensetzung (vgl. Kapitel 6.1)\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n66/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\no Ausreichende finanzielle und personelle Kapazitäten für Einhaltung rechtlicher Sicherung, Um\u0002setzung von Maßnahmen und Monitoring sicherstellen\r\no Weitere Natura 2000 Stationen etablieren (vgl. Handhabung in Thüringen)\r\n− Rechtliche Sicherung (vgl. Kapitel 6.2) \r\no Keine Empfehlungen\r\n− Schutzgebietsmanagement (vgl. Kapitel 6.2)\r\no Synergien von Kooperationen nutzen \r\no Gesamtheit der biologischen Vielfalt im Schutzgebiet im Blick behalten und nicht nur die fest\u0002geschriebenen Erhaltungszielarten \r\n− Umsetzung von Maßnahmen (vgl. Kapitel 6.4)\r\no Einbindung von NGO’s, Ehrenamtlichen etc. klar regeln\r\no Klare Priorisierung der Dringlichkeit von Maßnahmen (Ziel Biodiversität), um unumkehrbare \r\nEntwicklungen/Verluste zu verhindern\r\nBest Practice \r\n− Schleswig-Holstein: \r\no FFH-Untereider/Ramsar-Gebiet Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete/NSG Grüne In\u0002sel und Eiderwatt/NSG Oldensworther Vorland \r\n− Arten: \r\no Limikolen, Salzwiesen, kalkreiche Feuchtwiesen/Kalkmagerrasen, Vorkommen Krebsschere \r\nmit Aeshna viridis\r\n− Warum ist es beispielhaft geschützt? \r\no intensive Betreuung durch hauptamtliches Personal\r\n− Finanzierung/Umsetzung: \r\no Förderung des MEKUN an den NABU SH, Förderung aus Haushaltstitel S+E = Schutz und \r\nEntwicklung (Schutzgebiete), Finanzierung von 2 hauptamtlichen Schutzgebietsbetreuern\r\n6 Handlungsempfehlungen nach Themenfeldern \r\nIn diesem Kapitel werden verschiedene Themenfelder beleuchtet, die sich als Schlüssel\u0002bereiche herauskristallisiert haben, nachdem die Kriterien (Kap. 3) pro Bundesland abge\u0002prüft worden sind. Basierend auf den Erkenntnissen der vorliegenden Studie werden mög\u0002liche Handlungsansätze aufgezeigt, die dazu beitragen können, das 30x30-Ziel tatsächlich \r\nzu erreichen und die biologische Vielfalt in Schutzgebieten nachhaltig zu erhalten und zu \r\nfördern. Die Themenfelder sind: \r\n1. Organisatorische Rahmensetzung\r\n2. Rechtliche Sicherung\r\n3. Schutzgebietsmanagement\r\n4. Umsetzung von Maßnahmen \r\nAdressaten sind einerseits die Politik, die die grundlegenden Rahmenbedingungen für eine \r\nerfolgreiche Umsetzung und Sicherung der Biodiversitätsziele gewährleisten muss und an\u0002dererseits die ausführenden Naturschutzbehörden, die zielgerichtet die stringent die Orga\u0002nisation und tatsächliche Umsetzung von Pflegemaßnahmen sicherstellen müssen. \r\n6.1 Organisatorische Rahmensetzungen\r\nZur organisatorischen Rahmensetzung zählt grundsätzlich eine ausreichende finanzielle \r\nund personelle Ausstattung, die die Einhaltung rechtlicher Sicherungen, Umsetzung von \r\nMaßnahmen und auch das Monitoring sicher stellt und zwar für alle Schutzgebietskatego\u0002rien. Weiterhin sind klare Zuständigkeiten und Abläufe zu vereinbaren, um einen reibungs\u0002losen und zügigen Ablauf zu gewährleisten. Dabei sollte auf kurze Wege und Entschei\u0002dungskompetenz vor Ort gesorgt werden, so dass Anliegen möglichst schnell und \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 67/84\r\nUmweltPlan\r\nunkompliziert beantwortet und notwendige Maßnahmen ergriffen werden können. Die Ko\u0002operation und Abstimmung mit Forstverwaltungen sollte gestärkt werden, dort wo Waldflä\u0002chen eine besondere Bedeutung für die Biodiversität haben und das ist oft der Fall. Außer\u0002dem sollte die Rolle landeseigener Naturschutzstiftungen gestärkt werden, die für Flächen\u0002erwerb und -Management ausgestattet sind. Dabei sollte das Ziel Biodiversität klar in der \r\nZielstellung der Stiftungen adressiert werden. Ebenso sollten die Biodiversitätsziele (Bei\u0002trag zu 10% Ziel und 30% Ziel) in den Landesnaturschutzgesetzen festgehalten und zuge\u0002ordnete Maßnahmen formuliert werden. Beispiele dafür finden sich z.B. in § 5 BayNatSchG \r\n(Biodiversitätsberater in den unteren Naturschutzbehörden) oder in § 9 HeNatG (Biodiver\u0002sitätsstrategie). Und schließlich sollte die Einbindung von Naturschutzverbänden und Eh\u0002renamtlichen klar geregelt sein, wie es z.B. in Schleswig-Holstein der Fall ist, wo in § 20 \r\nLNatSchG die Betreuung geschützter Gebiete durch sachkundige Personen und Vereini\u0002gungen geregelt wird.\r\n➢ Ausreichende finanzielle und personelle Kapazitäten für Einhaltung rechtlicher Si\u0002cherung, Umsetzung von Maßnahmen und Monitoring – für alle Schutzgebietska\u0002tegorien - sicherstellen\r\n➢ Klare Zuständigkeiten und Abläufe vereinbaren, dabei auf kurze Wege achten\r\n➢ Kooperation/Abstimmung mit (Landes-) Forst, da Waldflächen oftmals bedeutsam\r\n➢ Die Rolle von landeseigenen Naturschutzstiftungen stärken und für Flächener\u0002werb/-Management ausstatten; klares Ziel Biodiversität setzen \r\n➢ Biodiversitätsziele in den Landesnaturschutzgesetzen (Beitrag zu 10% Ziel und \r\n30% Ziel) festhalten und Maßnahmen formulieren bpsw. §5d BayNatSchG (Bay\u0002ern): Biodiversitätsberater in den unteren Naturschutzberater oder in §9 HeNatG \r\n(Hessen): Biodiversitätsstrategie\r\n➢ Klare Regelungen zur Einbindung von NGO’s, Ehrenamtlichen etc. \r\n➢ Transparente, übersichtliche und digitale Zugänglichkeit in der Berichterstattung \r\n(bspw. wie in Hessen, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern)\r\nVerantwortlich sind die zuständigen Naturschutzbehörden und ggf. beauftragte (ehrenamt\u0002liche) Akteure, wie Naturschutzverbände, Bodenverbände, Natura 2000 Stationen.\r\n6.2 Rechtliche Sicherung\r\nAus der vorangegangenen Analyse folgt, dass die vollständige rechtliche Sicherung von \r\nSchutzgebieten in Landesgesetzen und Schutzgebietsverordnungen eine maßgebliche \r\nVoraussetzung für die Wirkung der Schutzgebietsausweisung spielt. Das gilt einerseits \r\nräumlich, in dem alle schutzwürdigen Gebiete tatsächlich unter adäquaten Schutz gestellt \r\nund die Flächenausweisung regelmäßig auf Vollständigkeit überprüft und Gebiete ggf. ar\u0002rondiert werden. Andererseits ist sicher zu stellen, dass alle relevanten Schutzgegen\u0002stände in den Schutzgebietsverordnungen benannt und diese so formuliert sind, dass sie \r\nder Intention entsprechend auch wirksam sind. Dies betrifft sowohl Ver- als auch Gebote \r\nund ggf. auch Pflegemaßnahmen. Dazu bedarf es juristische Kompetenzen, die die natur\u0002schutzfachlichen Anforderungen angemessen „übersetzen“ und rechtlich absichern. Dabei \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n68/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nsind soweit möglich die Festsetzungen so präzise zu treffen, dass das Schutzziel und damit \r\neinhergehende Ver- bzw. Gebote ausreichend genau bestimmt sind, anderseits aber nicht \r\nvorhersehbare Entwicklungen nach Möglichkeit mit abgedeckt werden. D.h., dass z.B. \r\ntechnische oder gesellschaftliche Entwicklungen „antizipiert“ werden sollten oder jedenfalls \r\nso etwas wie eine „salvatorische Klausel“ etabliert werden sollte, nach den Verboten auch \r\ndem Sinn nach gelten, selbst wenn sie nicht explizit in der Verordnung aufgeführt sind. \r\nZum Beispiel sollte das „Kite surfen“ auf einem Gewässer, dass als Rast- und Brutgebiet \r\nfür Vögel ausgewiesen ist, verboten sein, selbst wenn in der Schutzgebietsverordnung nur \r\n„Windsurfen“ untersagt ist. \r\n➢ Vollständige rechtliche Sicherung bestehender Schutzgebiete etablieren in den Lan\u0002desgesetzen und untergesetzlichen Regelungen (Schutzgebiets-VO)\r\n➢ Vollständigkeit der Rechtlichen Sicherung überprüfen (Ver- und Gebote, Pflege- und \r\nEntwicklungsmaßnahmen, „Hürden“ für Ausnahmen und Befreiungen)\r\n➢ Aktualität von VO etc. sicherstellen; auf den neusten Stand bringen und ggf. Mechanis\u0002men einführen, die neue, potenziell schädliche Entwicklungen berücksichtigen (sog. \r\nGeneralklausel, die als „Auffangtatbestand“ dient (Mengel et al. 2018, 359)\r\n➢ Prüfen, ob (einfache) Arrondierungen und/oder Erweiterungen bestehender Schutzge\u0002biete fachlich sinnvoll und rechtlich sicher umgesetzt werden können\r\nVerantwortlich sind dafür die Gesetz- bzw. Verordnungsgeber der Bundesländer bzw. die \r\nzuständigen Naturschutzbehörden.\r\n6.3 Schutzgebietsmanagement \r\nUm die Biodiversitätsziele zu erreichen, ist neben der Ausweisung von Schutzgebieten \r\nauch eine fundierte, gebietsspezifische Planung erforderlich. Dies betrifft grundsätzlich alle \r\nSchutzgebietskategorien, ist aber z.B. für Naturschutzgebiete nicht überall der Fall. Selbst \r\nfür Natura 2000 Gebiete, für die die Managementplanung verbindlich vorgesehen ist, liegen \r\ndiese noch nicht für alle gemeldeten Gebiete vor. Ggf. sollten standardisierte \r\n(Mindest-)Planungen etabliert werden, die eine Art Grundsicherung ermöglich und bei Ver\u0002fügbarkeit von finanziellen und/oder personellen Kapazitäten schnellstmöglich qualifiziert \r\nwerden. Die Idee der Grundsicherung ist, dass es für definierte Arten und LRT bzw. Bio\u0002toptypen „standardisierte“ Pflegemaßnahmen gibt, die zunächst angewendet werden. Die \r\nBerücksichtigung spezifischer Gegebenheiten und Anforderungen kann/soll dann zu einem \r\nspäteren Zeitpunkt erfolgen. Bspw. Mahdzeitpunkte terminlich festlegen; später könnten \r\ndiese variabel je nach Witterung, Brutgeschehen etc. angesetzt werden. Bei der Aufstel\u0002lung von Management- oder Pflege- und Entwicklungsplänen ist eine räumliche und fach\u0002liche Kohärenz sicher zu stellen. D.h. dass bei angrenzenden Schutzgebieten (z.B. Land\u0002schaftsschutzgebiete als Puffer um Nationalpark oder Naturschutzgebiet), die Ziele und \r\nMaßnahmen sich ergänzen. Das trifft ebenfalls auch Schutzgebiete zu, die über administ\u0002rative Grenzen (z.B. Bundesländer) hinausgehen.\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 69/84\r\nUmweltPlan\r\n➢ Sicherstellen, dass sachgerechte Maßnahmenplan (MP/PEP) vorhanden sind für \r\n(möglichst) alle Gebiete der jeweiligen Schutzgebietskategorie\r\n➢ Ggf. Standardisierte Dokumente zur Grundsicherung etablieren, die bedarfsweise bzw. \r\nnach verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten angepasst und fortge\u0002schrieben werden können\r\n➢ Abstimmung bei angrenzenden Schutzgebieten verschiedener Kategorien (z.B. LSG \r\nals „Puffer“ um NP; Ziele und Maßnahmen sollten sich ergänzen) sicherstellen\r\n➢ Verankerung der Maßnahmenplanung (inkl. Zeitplanung und Zuständigkeiten in den \r\nVO (bspw. NI NSG Mündungstrichter der Elbe)\r\n➢ NSG-Flächen deren Betreuung nicht durch NLP/BSR/NP-Verwaltungen sichergestellt \r\nist, sollten die Betreuung über bspw. Vertragsnaturschutz sichergestellt bekommen \r\n➢ ggf. Regeln für die Wirtschaft in den NSG-VO verankern (bspw. BW NSG Pfinzquellen)\r\nVerantwortlich sind die zuständigen Naturschutzbehörden bzw. Schutzgebietsverwaltun\u0002gen. \r\n6.4 Umsetzung von Maßnahmen\r\nFür die kompetente Umsetzung von Maßnahmen ist oftmals die Verfügbarkeit von Flächen \r\nerforderlich. Daher ist regelmäßig die Frage des Eigentums bzw. der Nutzerechte zu klä\u0002ren, wobei Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand am ehesten unkompliziert für not\u0002wendige Maßnahmen genutzt werden können. Die notwendigen Kapazitäten sind auf der \r\nEbene der Umsetzung von Maßnahmen oft noch weniger verfügbar, so dass hier die Ein\u0002bindung kompetenter Ehrenamtlicher und/oder Landnutzer umso dringender ist. Bei der \r\nUmsetzung von Maßnahmen mit dem Ziel Erhalt der Biodiversität ist eine klare Priorisie\u0002rung vorzunehmen, um unumkehrbare Entwicklungen bzw. Verluste von Arten oder Le\u0002bensräumen zu vermeiden. Die Kommunikation und Vermittlung von notwendigen (Pflege-\r\n) Maßnahmen ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Sinnhaftigkeit von Maßnahmen \r\nfür Laien nicht unbedingt erkennbar ist, oder wenn es sich um gravierende Maßnahmen, \r\nz.B. Fällung ganzer Baumreihen handelt. Schließlich sind entsprechende Förderpro\u0002gramme des Vertragsnaturschutzes konsequent auf die Ziele der Biodiversität auszurich\u0002ten und möglichst effektiv und unkompliziert auszugestalten. Um die Effektivität und Effizi\u0002enz von Maßnahmen zu eruieren, sind Monitoringkonzepte zu erstellen und umzusetzen, \r\nderen Ergebnisse intern (zur Qualitätskontrolle) und extern (zur Wissensvermittlung) ein\u0002gesetzt werden sollten. Auch dafür sind entsprechende Kapazitäten nötig.\r\n➢ Eigentums-/Nutzungsfragen klären\r\n➢ Klare Priorisierung der Dringlichkeit von Maßnahmen (Ziel Biodiversität), um unum\u0002kehrbare Entwicklungen/Verluste zu verhindern\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n70/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\n➢ Maßnahmen rechtzeitig und zielgruppenspezifisch kommunizieren, um Verständ\u0002nis/Zustimmung von Anwohnern, Nutzern und Besuchern sicher zu stellen\r\n➢ Vertragsnaturschutz- und Förderprogramme auf 30 % Ziel ausrichten\r\n➢ Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für die Biodiversität zum Beispiel der Redu\u0002zierung des Wildtiermanagements (NLP Hainich in Thüringen) oder auch dem Zusam\u0002menschluss von Nationalpark Teilen (NLP Schwarzwald) in Baden-Württemberg\r\n➢ Konsequente Umsetzung der 75% Regel für Nationalparke \r\n➢ Schnellstmögliche Bereinigung der festgehaltenen Defizite des EUROPARC -Berichts \r\n(NLP) \r\n➢ Klare Wirkungslogik zwischen Schutzziel und Maßnahmenplanung, sowie Evaluation \r\nund Anpassung von Maßnahmenplanung \r\nVerantwortlich sind die zuständigen Naturschutzbehörden und ggf. beauftragte (ehrenamt\u0002liche) Akteure, wie Naturschutzverbände, Bodenverbände, Natura 2000 Stationen.\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 71/84\r\nUmweltPlan\r\n7 Ausblick\r\nDie vorliegende Studie konzentriert sich auf das Management von vier Schutzgebietskate\u0002gorien (NSG, NLP, BSR; FFH-Gebiete) und identifiziert dabei wichtige Handlungsfelder. \r\nZur weiteren Vertiefung könnte eine Recherche von weitere Schutzgebietskategorien\r\nbspw. LSG, und NP, auf ähnliche Weise durchgeführt werden. Spezielle Schutzge\u0002bietskategorien wie Ramsar-Gebiete, die Umsetzung der Alpenkonvention, das Thüringer \r\nGrüne Band, Naturwaldreservate und Wildnis-Entwicklungsgebiete sollten ebenfalls in den \r\nFokus gerückt werden.\r\nDie Arbeitsgemeinschaft empfiehlt, die getroffenen Einstufungen und Handlungsempfeh\u0002lungen zu validieren. Dazu könnte eine gezielte Befragung von Behörden, Verbänden \r\nund NGOs durchgeführt werden. Interviews mit Fachleuten könnten zusätzliche Erkennt\u0002nisse liefern und die Praxisrelevanz der Empfehlungen erhöhen. Gespräche mit aktiven\r\nPersonen vor Ort könnten Aufschluss darüber geben, welche Maßnahmen notwendig sind, \r\num finanzielle und personelle Kapazitäten zu erhöhen, Verwaltungsorganisationen umzu\u0002strukturieren und effiziente Kooperationen aufzubauen. Die Ergebnisse wären zu priorisie\u0002ren. Auf diese Weise könnten praxisorientierte Handlungsempfehlungen entwickelt und dif\u0002ferenziert werden. Dabei wäre es hilfreich, die gesammelten Informationen mit Beispielen \r\nvon Schutzgebietskategorien zu untermauern.\r\nAus dem in Kapitel 3.2 vorgestellten Kriterienkatalog wurden die ersten 1.-5. Kriterien (Ma\u0002nagementkriterien) untersucht, wobei die Datenlage für die Kriterien 4. und 5. nicht optimal \r\nwar. Durch eine Behördenbefragung und Interviews mit aktiven Personen vor Ort oder \r\nExperten könnten sowohl die aufgestellten ökologischen Kriterien, Kriterien 6. und 7., als \r\nauch die räumlichen Kriterien 8.-10. fokussiert werden. Die Kriterien können qualitativ \r\ndurch die Befragung, sowie quantitativ durch GIS-Analysen überprüft werden.\r\nDes Weiteren könnte eine bundesweite Erfolgsanalyse der Strategiedokumente im Be\u0002reich Biodiversität durchgeführt werden, um Best Practices zu identifizieren. Inwieweit \r\ntragen bspw. die landesspezifischen Biodiversitätsstrategien zur Umsetzung der EU-Bio\u0002diversitätsziele bei? Wie wird die Strategie umgesetzt und welche biodiversitätsrelevanten \r\nErfolge sind erkennbar? Im Beispiel von Hessen ist die Biodiversitätsstrategie im Lan\u0002desnaturschutzgesetz verankert und es werden regelmäßige Biodiversitätsberichte veröf\u0002fentlicht.\r\nEine umfassende Analyse der finanziellen und personellen Ressourcen der Verwal\u0002tungen (wie Nationalparkverwaltungen, Biosphärenreservatsverwaltungen und Naturpark\u0002verwaltungen) wäre ebenfalls angebracht. In diesem Zusammenhang denkt die Arbeitsge\u0002meinschaft an eine Analyse der Budgets der Länder sowie der jeweiligen Naturschutzver\u0002waltungen. Diese Daten könnten mit den jeweiligen Schutzgebieten verknüpft werden. \r\nWelches BSR hat am meisten Mittel für einen ha Schutzgebietsfläche zur Verfügung? Wel\u0002ches Bundesland investiert am meisten? Wo sind effiziente Strategien um mit relativ wenig \r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n72/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nPersonal besonders „viel Naturschutz“ umzusetzen? Es könne Vergleiche gezogen und \r\nEngpässe aufgezeigt werden. \r\nIn diesem Sinne bieten die vorliegenden Ergebnisse eine erste, gute Grundlage für die \r\nBeurteilung der Erreichung der Biodiversitätsziele, weitere Untersuchungen können diese \r\nErgebnisse aber weiter untersetzen und absichern, sowie gute Beispiele, die es durchaus \r\ngibt, vorstellen, damit diese eine weitere Verbreitung finden. \r\n8 Quellenverzeichnis\r\n8.1 Gesetze, Normen, Richtlinien\r\nAllgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat „Karstlandschaft \r\nSüdharz“ Bek. Des MLU vom 23. Februar 2009 -23-22421\r\nAmtsblatt des Saarlandes Herausgegeben vom Chef der Staatskanzlei Teil 1, Nummer \r\n38, vom 9. Juli 2020\r\nAmtsblatt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Nummer 6, vom 17. Juni 2014\r\nAmtsblatt Magdeburg Verordnung über das „Naturschutzgebiet Weinberg“ in der \r\nGemarkung Hohenwarthe (Kreis Jerichow I) vom 1. April 1939\r\nBayerisches Naturschutzgesetz BayNatSchG – Gesetz über den Schutz der Natur, \r\ndie Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur vom 23. Februar 2011 \r\n(GVBl. S. 82)\r\nBiosphärenreservat Rhön Verordnung NatSGRhönV – Verordnung über die Festset\u0002zung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Be\u0002deutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Röhn“, vom 12. September \r\n1990\r\nBiosphärenreservat-Elbe-Gesetz BRElbeG M-V – Gesetz über das Biosphärenreser\u0002vat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Januar 2015\r\nBrandenburgisches Naturausführungsgesetz BbgNatSchAG – Brandenburgisches \r\nAusführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (zuletzt geändert durch Artikel 1 des \r\nGesetzes vom 25. September 2020 (GVBl.I/20, [Nr.28]))\r\nBSR Schorfheide-Chorin Verordnung – Verordnung über die Festsetzung von Natur\u0002schutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der \r\nGesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin“ (zuletzt geändert durch \r\nArtikel 1 der Verordnung vom 19. Mai 2014 (GVBl.II/14 [Nr.28]))\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 73/84\r\nUmweltPlan\r\nBundesnaturschutzgesetz BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschafts\u0002pflege (zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. August 2013)\r\nBundesnaturschutzgesetz BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschafts\u0002pflege (zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08. Dezember 2022 (BGBl. I \r\nS. 2240))\r\nBundesnaturschutzgesetz BNatSchG – Vorschriften, von denen durch das NNatSchG \r\nabgewichen wird (zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08. Dezember 2022 \r\n(BGBl. I S 2240))\r\nErklärung zum Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe – Brandenburg“ (zuletzt \r\ngeändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 1997 (GVBl I S. 124))\r\nGesetz über den Nationalpark „Harz (Niedersachsen)“ NPGHarzNI (zuletzt geändert \r\ndurch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. November 2020 (GVBl. S. 451))\r\nGesetz über den Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“ vom 20. Dezember 2005\r\nGesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 19. August 2020\r\nGesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil 2 Anordnung Nr. 1 über \r\nNaturschutzgebiete S. 166 vom 12. Oktober 2004\r\nHessisches Naturschutzgesetz HeNetG – Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur \r\nund zur Pflege der Landschaft vom 25. März 2024\r\nHilpertsau NSG Verordnung vom 16. Juni 2014 (S. 270ff)\r\nJasmund Verordnung JasmundNatPV MV – Verordnung über die Festsetzung des Na\u0002tionalparkes „Jasmund“ (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20. November 1992 \r\n(GVOBl. M-V 1993 S. 8))\r\nLandesnaturschutzgesetz LNatSchG – Gesetz zum Schutz der Natur (zuletzt geändert \r\ndurch Ersetzung der Ressortbezeichnungen (Art. 64 LVO vom 27. Oktober 2023 \r\n(GVOBl. S. 514))\r\nLandesnaturschutzgesetz LNatSchG (zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes \r\nvom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 287))\r\nLandesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW – Gesetz zum Schutz der Natur in Nord\u0002rhein-Westfalen (zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Februar 2022 (GV. NRW. S. \r\n139))\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n74/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nMüritz-Nationalpark Verordnung MüritNatPV MV – Verordnung über die Festsetzung \r\ndes Nationalparkes „Müritz-Nationalpark“ (zuletzt geändert durch die Verordnung vom \r\n20. November 1992 (GVOBl. M-V 1993 S. 9))\r\nNationalpark Verordnung – Verordnung über den Alpen- und den Nationalpark \r\nBerchtesgaden (zuletzt geändert durch §1 Nr. 402 VO vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286))\r\nNationalparkgesetz NatPUOG – Gesetz über den Nationalpark Unteres Odertal (zuletzt \r\ngeändert durch Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes vom Januar 2016 (GVBl.I/06, [Nr. 14], \r\nS. 142))\r\nNationalparkgesetz NPG – Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Watten\u0002meeres (zuletzt geändert mit Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30))\r\nNationalparkgesetz SchwWNatPG BW – Gesetz zur Errictung des Nationalparks \r\nSchwarzwald (zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. November 2017 \r\n(GBl. S: 597, 603))\r\nNationalparkverordnung Bayerischer Wald BayWaldNatPV – Verordnung über den \r\nNationalpark Bayerischer Wald in der Fassung der Bekanntmachung (zuletzt geändert \r\ndurch die Verordnung vom 23. Juni 2022 (GVBl. S. 277)\r\nNatura 200-Gebiete-Landesverordnung Natura 2000-LVO M-V – Landesverordnung \r\nüber die Natura 200-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (zuletzt geändert durch Arti\u0002kel 1 der Verordnung vom 5. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1081)\r\nNaturschutzausführungsgesetz NatSchAG M-V – Gesetz des Landes Mecklenburg\u0002Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (zuletzt geändert durch \r\nArtikel 1 des Gesetztes vom 24. März 2023 (GVOBl. M-V S. 546))\r\nNaturschutzgebiet Spreewald Verordnung NatSGSpreewV – Verordnung über die \r\nFestsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler \r\nBedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Spreewald“ vom 12. Sep\u0002tember 1990 (GBl. DDR 1990, SDr. 1473)\r\nNaturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt NatSchG LSA – (zuletzt geändert \r\ndurch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2019 (GVBl. LSA S. 346))\r\nNaturschutzgesetz NatSchG BW – Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum \r\nSchutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (zuletzt geändert durch den Artikel 11 \r\ndes Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S: 26, 44))\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 75/84\r\nUmweltPlan\r\nNeuendorfer Moor Verordnung NdMoorNatSchGV MV – Verordnung über das Natur\u0002schutzgebiet „Neuendorfer Moor“ (zuletzt geändert durch §2 am 27. Februar 2008 \r\n(GVOBl. M-V S. 149))\r\nNiedersächsischer Mündungstrichter der Elbe Verordnung – Verordnung über das \r\nNaturschutzgebiet „Niedersächsischer Mündungstrichter der Elbe“ in gemeinde- und \r\nkreisfreien Gebiet der Unterelbe (zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September \r\n2017 (BGBl, I. S. 3434))\r\nNiedersächsisches Naturschutzgesetz NNatSchG (zuletzt geändert durch Artikel 5 \r\ndes Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 289))\r\nNSG-VO & Naturschutzbeirat – Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 15. Novem\u0002ber 2007 (S489ff)\r\nRechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Klinkenbachtal“ Landkreis Trier\u0002Saarburg (zuletzt geändert am 25. Juli 2005 (GVBl. S. 308))\r\nRechtsverordnung über das NSG „Horn bei Siefersheim“ Landkreis Alzey-Worms \r\nvom 15. Juni 1987\r\nRechtsverordnung über das NSG „Mehlenbach zwischen Gondenbrett und Weins\u0002feld“ (zuletzt geändert durch §43 Abs. 2 des Landesjagdgesetzs (LJG) vom 05. Februar \r\n1979 (GVBl. S. 23))\r\nRechtsverordnungen zum Schutzgebiet NSG-7100-076 „Pommerheld“ Verordnung \r\nüber das Naturschutzgebiet „Pommerheld“ Kreis Cochem-Zell vom 28. März 1980 (RVO\u00027100-19800328T130000)\r\nRechtsverordnungen zum Schutzobjekt NSG-7100-309 „Nauberg“ Rechtsverord\u0002nung zur einstweiligen Sicherstellung des Naturschutzgebietes „Nauberg“ Landkreise \r\nAltenkirchen und Westerwald vom 04. Mai 2022\r\nRichtenberger See Verordnung RichtNatSchGV MV – Verordnung über das Natur\u0002schutzgebiet „Richtenberger See“ vom 23. August 2016\r\nRichtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der \r\nwildlebenden Tiere und Pflanzen (zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des \r\nRates vom 20. November 2006 Abl. L 363/368ff)\r\nRichtlinie 92/43/EWG Natura 2000 – Gebietsmanagement Die Vorgaben des Artikels 6 \r\nder Habitat-Richtlinie 92/43/EWG, vom 25. Januar 2019\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n76/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nSaarländisches Naturschutzgesetz SNG – Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat \r\nim Saarland (zuletzt geändert durch Artikel 162 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 \r\n(Amtsbl. I S. 2629))\r\nSächsisches Naturschutzgesetz SächsNatSchG – Gesetz über Naturschutz und \r\nLandschaftspflege im Freistaat Sachsen vom 06. Juni 2013\r\nSchaalsee Verordnung SchaaLNatSchGV MV – Verordnung über die Festsetzung von \r\nNaturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit \r\nder Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Schaalsee“ (zuletzt geändert durch Artikel \r\n6 des Gesetzes vom 21. Juli 1998 (GVOBl. M-V S. 647))\r\nSüdost-Rügen Verordnung SORügenNatSchGV MV – Verordnung über die Festset\u0002zung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Be\u0002deutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Südost-Rügen“ (zuletzt geän\u0002dert durch die Verordnung vom 21. August 2023 (GVOBl. M-V S. 726))\r\nThüringer Gesetz über den Nationalpark Hainich ThürNPHG (zuletzt geändert durch \r\nArtikel 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2019 (GBVl. S. 323, 340))\r\nThüringer Grünes-Band-Gesetz ThürGBG – Thüringer Gesetz über das Nationale Na\u0002turmonument „Grünes Band Thüringen“ (zuletzt geändert durch Artikel 27 des esetzes \r\nvom 30. Juli 2019)\r\nThüringer Grünes-Band-Gesetz ThürGBG – Thüringer Gesetz über das Nationale Na\u0002turmonument „Grünes Band Thüringen“ vom 1. Dezember 2018\r\nThüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung ThürNat2000ErhZVO – Verord\u0002nung zur Festsetzung von Europäischen Vogelschutzgebieten, Schutzobjekten und Er\u0002haltungszielen (zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 30. Juli 2019 (GVBl. \r\nS. 323. 347))\r\nThüringer Naturschutzgesetz ThürNatG – Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bun\u0002desnaturschutzgesetzes und zur weiteren landesrechtlichen Regelung des Naturschut\u0002zes und der Landschaftspflege (zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 30. \r\nJuli 2019 (GVBl. S. 323, 340))\r\nThüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Thüringer Wald \r\nThürBRThWVO (Zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 30. Juli 2019 \r\n(GVBl. S. 323, 345)\r\nThüringer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hohe Schrecke“ vom 01. Ja\u0002nuar 2021\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 77/84\r\nUmweltPlan\r\nThüringer Waldgesetz ThürWaldG – Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirt\u0002schaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (zuletzt geändert durch \r\nGesetzes vom 21. Dezember 2020 (GVBl. S. 665))\r\nUrteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats –\r\nUmwelt – Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der \r\nwildlebenden Tiere und Pflanzen – Art. 4 Abs. 4 un Art. 6 Abs. 1 – Unterbliebene Aus\u0002weisung der besonderen Schutzgebiete – Unterbliebene Festlegung der Erhaltungsziele \r\n– Unterbliebene oder nicht ausreichende erhaltungsmaßnahmen – Verwaltungspraxis \r\nvom 21. September 2023\r\nVereinbarung über das Biosphärengebiet Schwarzwald vom 19. Februar 2016\r\nVerordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutz\u0002gebiet „Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland“ (zuletzt geändert durch Artikel des Ge\u0002setzes vom 06. Februar 2012 BGBl. I, S. 148, 181)\r\nVerordnung des Regierungspräsidiums Dessau über das Naturschutzgebiet „Tau\u0002bequellen“ in der Gemeinde Schierau, Landkreis Bitterfeld (zuletzt geändert durch \r\nGesetz vom 24. Mai 1994, GVBl. LSA Nr. 25/1994, S. 608)\r\nVerordnung des Regierungspräsidiums Dessau über das NSG „Alte Elster nd Rohr\u0002bornwiesen“ in der Stadt Annaburg und den Gemeinden Holzorf und Premsendorf (Land\u0002kreis Wittenberg) (Zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 1997, GVBl. LSA S. 476)\r\nVerordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Natur\u0002schutzgebietes „Gipskarstlandschaft Heimkehle“, Landkreis Sangerhausen (zu\u0002letzt geändert am 24. Mai 1994\r\nVerordnung Nationalparkregion Sächsische Schweiz Verordnung des Sächsischen \r\nStaatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsi\u0002sche Schweiz vom 23. Oktober 2003\r\nVerordnung über das Biosphärengebiet Schwarzwald BSG-VO Schwarzwald – Ver\u0002ordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Bio\u0002sphärengebiet Schwarzwald vom 4. Januar 2016, zuletzt geändert durch Artikel 421 des \r\nBNatSchG vom 29. Juli 2009\r\nVerordnung über das Biosphärenreservat Drömling Sachsen-Anhalt vom 22. Juni \r\n2019\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n78/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nVerordnung über das Naturschutzgebiet „Closenbruch“ NatGClosenV SL – (N \r\n6610-301) (zuletzt geändert durch Artikel 91 der Verordnung vom 5. November 2019 \r\n(Amtsbl. I S. 886))\r\nVerordnung über das Naturschutzgebiet „Wulfner Bruchwiesen“ in der Gemarkun\u0002gen Diebzig, Dornbock, Micheln und Wulfen vom 15. Dezember 2003\r\nVerordnung über das Naturschutzgebiet Haimberg bei Mittelrode vom 5. Dezember \r\n1990\r\nVerordnung über das Naturschutzgebiet Heidenhäuschen vom 29. August 2012\r\nVerordnung über das Naturschutzgebiet Kleie Lummersbach bei Cyriaxweimar \r\nvom 2. Dezember 1997\r\nVerordnung über das NSG „Speckenberg“ in der Gemarkung Salzgitter-Bad, Stadt \r\nSalzgitter, vom 10. Juli 1991\r\nVerordnung über das NSG „Vogelfreistätte Salzachmündung“ (zuletzt geändert \r\ndurch §3 der Verordnung vom 8. März 2001 (GVBl. S. 172))\r\nVerordnung über das NSG Brombacher Tal des Regierungspräsidiums Karlsruhe \r\nvom 28. Mai 2015\r\nVerordnung über das NSG Pfinzquellen des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom \r\n24. Mai 2016\r\nVerordnung über den Nationalpark Kellerwald-Edersee KellerEderNationPV HE \r\n2020, vom 28. September 2020\r\nVerordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Land\u0002schaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Biosphärenreservat Mittlere \r\nElbe vom 12. September 1990\r\nVerordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Forstwerder“, Stadt Halle \r\n(zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes es \r\nLandes Sachsen-Anhalt vom 27. Januar 1998 (GVBl. LSA S. 28))\r\nVerwaltungsvorschrift zum Habitatschutz VV-Habitatschutz – Verwaltungsvorschrift \r\nzu Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG \r\n/FFH-RL) und 2009/147/EG /V-RL) zum Habitatschutz vom 13. April 2010\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 79/84\r\nUmweltPlan\r\nVorpommersche Boddenlandschaft Verordnung VorpBoddenNatPV MV – Verord\u0002nung über die Festsetzung des Nationalparkes „Vorpommersche Boddenlandschaft“ \r\n(zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. November 1992 (GVOBl. M-V 1993 S. 6))\r\n8.2 Literatur\r\nBIOSPHÄRENRESERVATAMT SCHAALSEE-ELBE (2018): UNESCO-Biosphärenreservat \r\nSchaalsee Fortschreibung des Rahmenkonzeptes Band 1 bis 3\r\nBIOSPHÄRENRESERVATSAMT SÜDOST-RÜGEN (2019): Rahmenkonzept für das Biosphä\u0002renreservat Südost-Rügen Band II Bestandsdokumentation\r\nBIOSPHÄRENRESERVATSAMT SÜDOST-RÜGEN, UMWELTPLAN GMBH STRALSUND (2018): \r\nManagementplan für das Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1648-302 „Küsten\u0002landschaft Südostrügen“\r\nBUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2017): Leitfaden zur Evaluation von Projekten im Bun\u0002desprogramm Biologische Vielfalt \r\nBUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, ABTEILUNG BIOTOPSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE,\r\nFG II 2.2 (2019): Vogelschutzgebiete in Deutschland gemäß Art. 4 der Vogelschutz\u0002Richtlinie (2009/147/EG)\r\nBUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, ADELPHI (2022): Das Bundesprogramm Biologische Viel\u0002falt Zusammenfassung des Evaluationsberichtes Untersuchungszeitraum 2011-2022\r\nBUNDESAMT FÜR UMWELT (2019): Liste der National Prioritäten Arten und Lebensräume \r\nIn der Schweiz zu fördernde prioritäre Arten und Lebensräume\r\nBUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND NUKLEARE SICHERHEIT, BUNDES\u0002AMT FÜR NATURSCHUTZ (2020): Die Lage der Natur in Deutschland Ergebnisse von EU\u0002Vogelschutz- und FFH-Bericht\r\nBUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT UND VERBRAU\u0002CHERSCHUTZ (2007): Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 – Diskussions\u0002vorschläge des BMUV\r\nBUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT UND VERBRAU\u0002CHERSCHUTZ, BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2018): Qualitätskriterien zur Auswahl von \r\ngroßflächigen Wildnisgebieten in Deutschland im Sinne des 2% Ziels der Nationalen \r\nBiodiversitätsstrategie mit den Länderfachbehörden abgestimmte Fachposition des \r\nBMU/ BfN\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n80/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nDAS DEUTSCHE MAB-NATIONALKOMITEE, UNESCO (2021): Positionspapier des deut\u0002schen MAB-Nationalkomitees zur Zonierung in UNESCO-Biosphärenreservaten in \r\nDeutschland\r\nDEUTSCHER BUNDESTAG. DRUCKSACHE 19/27531 (2021): Schriftliche Fragen mit den in \r\nder Woche vom 9. März 2021 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Antwort \r\nder Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Schwarzelühr-Sutter vom 09.03.2021. \r\nEUROPÄISCHE UNION, LAND NIEDERSACHSEN (2021): FFH-Managementplan zum FFH\u0002Gebiet Nr. 071 „Ilmenau mit Nebenbächen (DE-2628-331)“\r\nEUROPARC (2013): Überblick der Handlungsempfehlungen aus dem Endbericht des Eva\u0002luierungskomitees zur Evaluierung des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Watten\u0002meer \r\nEUROPEAN UNION (2021): EU Biodiversity Strategy for 2030 bringing nature back into our \r\nlives\r\nEUROPEAN UNION (2023): The European Commission’s Knowledge Centre for Biodiver\u0002sity State of play and future steps for the EU Biodiversity Strategy (EU BDS) dashboard\r\nEVALUIERUNGSKOMITEE (2012): Komitee-Bericht zur Evaluierung des Nationalparks \r\nSchleswig-Holsteinisches Wattenmeer\r\nEVALUIERUNGSKOMITEE (2012): Komitee-Bericht zur Evaluierung des Nationalparkes \r\nSächsische Schweiz, Endbericht des Evaluierungskomitees\r\nEVALUIERUNGSKOMITEE 2013, Komitee-Bericht zur Evaluierung des Nationalparks Hai\u0002nich\r\nGATTI, R., C., ZANNINI, P., PIOVESAN, G., ALESSI, N. (2023): Analysing the distribution of \r\nstrictly protected areas toward the EU2030 target\r\nH. HEENEMANN GMBH & CO. KG (2021): Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. \r\nMärz 2021 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Deutscher Bundestag 19. \r\nWahlperiode\r\nHELCOM, OSPAR, NORDHEIM, H., BOEDEKER, D., PACKEISER, T., RANFT, S. (2016): Mee\u0002resschutzgebiete (HELCOM MPAs) in den Vertragsstaat der Helsinki-Konvention in \r\n2015\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 81/84\r\nUmweltPlan\r\nHESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDSCHAFT UND VERBRAUCHER\u0002SCHUTZ, BIODIVERSITÄT IN HESSEN, HESSISCHE LANDESREGIERUNG (2021): Sonderbe\u0002richt: Landwirtschaft & Naturschutz, Biodiversitätsmaßnahmen im Offenland\r\nINSTITUT FÜR LÄNDLICHE STRUKTURFORSCHUNG. (2018): Bericht zur periodischen Über\u0002prüfung des UNESCO-Biosphärenreservats Bliesgau\r\nIUCN, GLAND, SWITZERLAND (2008): Guidelines for Applying Protected Area Manage\u0002ment Categories\r\nLAND NORDRHEIN-WESTFALEN (2014): Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiver\u0002sität in Agrarlandschaften\r\nLANDESAMT FÜR FORSTEN UND GROßSCHUTZGEBIETE, NATIONALPARKAMT MÜRITZ (2003): \r\nNationalparkplan Bestandsanalyse\r\nMENGEL, A., HOHEISEL, D., LUKAS, A. (2018): Naturschutzrechtliche Steuerungspotenzi\u0002ale des Gebietsschutzes. Schwerpunkt Landschaftsschutzgebiete. Schriftenreihe: Na\u0002turschutz und Biologische Vielfalt. Heft 166. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.)\r\nMEYER, P., BÜCKLING, W., GEHLHAR U., SCHULTE, U., STEFFENS, R. (2007): Das Netz der \r\nNaturwaldreservate in Deutschland: Flächenumfang, Repräsentativität und Schutzstatus \r\nim Jahr 2007\r\nMINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (MLUL), LAN\u0002DESAMT FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES BRANDEN\u0002BURG (LUGV), ABT. GR (2015): Pflege- und Entwicklungsplanung (PEP) im Biosphären\u0002reservat Flusslandschaft Elbe – Brandenburg Teil I – Grundlagen\r\nNABU DEUTSCHLAND (2006): NABU-Positionspapier Nationalparke in Deutschland, Per\u0002spektiven für Schutz und Entwicklung von Naturlandschaften\r\nNABU DEUTSCHLAND (2022): NABU-Positionspapier Umsetzung der EU-Biodiversitäts\u0002strategie: Ziele für terrestrische Schutzgebiete\r\nNABU EIFELTEAM (2013): NABU-Positionspapier zur aktuellen Entwicklung des National\u0002parkeifel\r\nNABU SAARLAND, MINISTERIUM FÜR UMWELT DES SAARLANDES (2003): Machbarkeitsstu\u0002die Urwald vor den Toren der Stadt\r\nNATIONALPARK SÄCHSISCHE SCHWEIZ, SACHSENFORST (2018): Pflege- und Entwicklungs\u0002planung im Nationalpark Sächsische Schweiz – Teil Offenlandbehandlung\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n82/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nNATIONALPARK SÄCHSISCHE SCHWEIZ, SACHSENFORST (2019): Pflege- und Entwicklungs\u0002planung im Nationalpark Sächsische Schweiz – Teil Wildbestandsregulierung\r\nNATIONALPARKAMT HUNSRÜCK-HOCHWALD (2020): Nationalparkplan 2020 Gebietsent\u0002wicklung\r\nNATIONALPARKAMT HUNSRÜCK-HOCHWALD (2020): Nationalparkplan 2020 Offenlandkon\u0002zept\r\nNATIONALPARKVERWALTUNG BAYERISCHER WALD (2010): Nationalparkplan Hauptband \r\nLeitbild und Ziele\r\nNATIONALPARKVERWALTUNG BAYERISCHER WALD (2022): Nationalparkplan, Arte- und Bi\u0002otopschutz\r\nNATIONALPARKVERWALTUNG BAYRISCHER WALD (2024): Jahresbericht 2023\r\nNATIONALPARKVERWALTUNG BERCHTESGADEN (2023): Nationalparkplan 2023-2033 Mas\u0002terplan – Leitbilder und Ziele\r\nNIEDERSTADT, F. (2006): Leitfaden des Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) \r\nund des Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) zur Ausweisung von Schutzgebie\u0002ten für das Schutzgebietsnetz Natura 2000\r\nREGIERUNG VON UNTERFRANKEN, BAYERISCHE VERWALTUNGSSTELLE (2018): Neues Rah\u0002menkonzept 2018 UNESCO-Biosphärenreservat Rhön Band I - Wo stehen wir? Status \r\nQuo der nachhaltigen Entwicklung\r\nREGIERUNG VON UNTERFRANKEN, BAYERISCHE VERWALTUNGSSTELLE (2018): Neues Rah\u0002menkonzept 2018 UNESCO-Biosphärenreservat Röhn Band II – Welche Ziele haben \r\nwir? Leitbilder, Ziele und Maßnahmen für die zukünftige nachhaltige Entwicklung \r\nREGIERUNG VON UNTERFRANKEN, BAYERISCHE VERWALTUNGSSTELLE (2018): Neues Rah\u0002menkonzept 2018 UNESCO-Biosphärenreservat Röhn Band III – Wie sieht unser Weg \r\naus? Leuchtturmprojekte, Projekte, Pilotprojekte und Forschungsprojekte zur Umset\u0002zung der Ziele zur nachhaltigen Entwicklung im UNESCO-Biosphärenreservat Röhn\r\nREGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT, NATURA 2000 IN HESSEN, HESSISCHE LANDESREGIE\u0002RUNG (2015): Bewirtschaftungsplan (Maßnahmenplan) für das FFH-Gebiet „AM Stein bei \r\nElm“\r\nREGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG (2022): Geschäftsbericht 2002 Biosphärengebiet \r\nSchwarzwald\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n33103-00 83/84\r\nUmweltPlan\r\nREGIERUNGSPRÄSIDIUM GIEßEN NATURA 2000, HESSISCHE LANDESREGIERUNG (2020): An\u0002lage zum Maßnahmenplan für das FFH-Geiet 5120-303 „Herrenwald östlich Stadtallen\u0002dorf“\r\nSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, UND GEOLOGIE (ohne Datum) \r\nKurzfassung MaP 025E „Erlenbruch-Oberbusch Grüngräbchen“\r\nSTAATSBETRIEB SACHSENFORST, BIOSPHÄRENRESERVATSVERWALTUNG OBERLAUSITZER \r\nHEIDE- UND TEICHLANDSCHAFT (2016): Bericht zur periodischen Überprüfung des UNE\u0002SCO-Biosphärenreservats Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft\r\nSTAATSBETRIEB SACHSENFORST, BIOSPHÄRENRESERVATSVERWALTUNG OBERLAUSITZER \r\nHEIDE- UND TEICHLANDSCHAFT (2018): Rahmenkonzept\r\nSTAATSBETRIEB SACHSENFORST, NATIONALPARKVERWALTUNG SÄCHSISCHE SCHWEIZ\r\n(2015): Nationalpark-Programm Sächsische Schweiz, Schriftreihe des Nationalparks \r\nSächsische Schweiz, Heft 4\r\nTHÜRINGER MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND NATURSCHUTZ (TMUEN) (2021): Be\u0002richt zur Evaluierung der Natura 2000-Stationen in Thüringen\r\nUNESCO BIOSPHÄRENRESERVAT (2022): Rahmenkonzept der Biosphärenregion \r\nBerchtesgadener Land\r\nUNESCO-BIOSPHÄRENRESERVAT THÜRINGER WALD, PROGRAMM DER MENSCH UND DIE BI\u0002OSPHÄRE (2018): Forschungs- und Monitoringkonzept für das UNESCO-Biosphärenre\u0002servat Thüringer Wald\r\nUNESCO-BIOSPHÄRENRESERVAT THÜRINGER WALD, PROGRAMM DER MENSCH UND DIE BI\u0002OSPHÄRE (2002): Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreser\u0002vaten der UNESCO in Deutschland\r\nUNESCO-BIOSPHÄRENRESERVAT THÜRINGER WALD, PROGRAMM DER MENSCH UND DIE BI\u0002OSPHÄRE (2021): Rahmenkonzept UNESCO-Biosphärenreservat Thüringer Wald (2021 \r\n– 2030)\r\nUNESCO-BIOSPHÄRENRESERVAT, PROGRAMM DER MENSCH UND DIE BIOSPHÄRE (2014): \r\nBericht zur Überprüfung des UNESCO-Biosphärenreservats Schleswig-Holsteinisches \r\nWattenmeer und Halligen Berichtszeitraum 2005-2013\r\nVERWALTUNG NATIONALPARK HAINICH (2010): Nationalparkplan für den Nationalpark Hai\u0002nich\r\nStudie zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele\r\n84/84 33103-00\r\nUmweltPlan\r\nVERWALTUNG NATIONALPARK HAINICH (2023): Nationalparkplan 2023 Leitbild, Ziele und \r\nMaßnahmen\r\nVERWALTUNGSVORSCHRIFT THÜRINGER MINISTERIUMS FÜR UMWELT, ENERGIE UND NATUR\u0002SCHUTZ (2020): Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Na\u0002tura 200“ in Thüringen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005841","regulatoryProjectTitle":"Nationale Umsetzung der Flächenziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/11/23/501974/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280072.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Unsere Kernforderungen\r\nzur Bundestagswahl\r\nWir fordern wirksames Regierungshandeln zur Bewältigung der uns alle bedrohenden\r\nNaturkrise sowie konkrete Maßnahmen zur Stärkung einer informierten Zivilgesellschaft. Wir\r\nerwarten von den demokratischen Parteien Antworten auf die Fragen zur Weiterentwicklung\r\nvon Natur- und Klimaschutz sowie der Zivilgesellschaft und die Bewahrung unserer Lebens\u0002grundlagen. Wir appellieren an sie, für eine verantwortungsvolle, konstruktive und\r\ngenerationsgerechte Politik einzutreten, die die Lösung der ökologischen Krise in alle\r\nHandlungsfelder integriert. Wir erwarten von allen Beteiligten, den gesellschaftlichen Diskurs\r\nauf wissenschaftliche Fakten und demokratische Werte zu stützen und auf Populismus zu\r\nverzichten. Wir müssen die Natur schützen, damit sie uns schützt.\r\n(Weiter auf Seite 2)\r\nWirksamer Naturschutz und starke Zivilgesellschaft\r\n1: Flächenverfügbarkeit und Finanzierung verbessern\r\nDie Umsetzung von Naturschutz- und Renaturierungsprojekten, die Erreichung der international\r\nvereinbarten Schutzgebietsziele in Deutschland (effektive Schutzgebiete auf 30 Prozent der\r\nLandes- und Meeresfläche, davon 1/3 strikt geschützt) und die Schaffung eines\r\nländerübergreifenden Biotopverbunds brauchen vor allem zweierlei: (i) wirksame Ansätze, um\r\ndie dafür erforderlichen Flächen verlässlich bereitzustellen; (ii) langfristig ausgerichtete\r\nFinanzierungsinstrumente, um die Finanzierungslücke von mindestens zwei Milliarden Euro pro\r\nJahr in Deutschland auszugleichen.\r\nWir fordern:\r\nVerbesserung der Flächenverfügbarkeit\r\nErarbeitung eines ambitionierten Nationalen Wiederherstellungsplans zur Umsetzung des EU\r\nNature Restoration Laws (NRL)\r\nNaturflächengesetz, um eine sinnvolle Auswahl von Flächen zu treffen, diese rechtsicher zu\r\nverankern und so eine stabile Grüne Infrastruktur zu etablieren\r\nEinen verbindlichen Aktionsplan Schutzgebiete mit klaren zeitlich definierten Zielen\r\nAusbau großflächiger Wildnisgebiete (2 % Landesfläche) und des Nationalen Naturerbes\r\nBeendigung des Flächenverbrauchs bis 2030\r\nFinanzierung\r\nVerstetigung und Ausweitung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)\r\nEtablierung einer Gemeinschaftsaufgabe mit einer starken Naturschutzkomponente, um eine\r\ngerechtere Finanzierung sowohl aus Bundes- und Ländermitteln zu erzielen .\r\n2: Engagement für Natur und Zivilgesellschaft erleichtern\r\nZehntausende NABU- und NAJU-Aktive setzen sich das ganze Jahr über für den Erhalt der Natur\r\nvor Ort ein. Doch rechtliche Hürden erschweren ihr Engagement. Damit Aktive ihre\r\nNaturschutzarbeit effektiv umsetzen können, brauchen sie mehr Freiraum und weniger\r\nBürokratie. Das stärkt die gesellschaftliche Beteiligung und fördert die Demokratie.\r\nWir fordern:\r\nVereinfachung des Förderrechts für gemeinnützige Vereine.\r\nRecht auf Freiwilligendienst: alle sollten überall die Möglichkeit haben, sich über\r\nFreiwilligendienste zu engagieren .\r\nGrundsteuerbefreiung land- und forstwirtschaftlicher Flächen für gemeinnützigen\r\nNaturschutz\r\nLangfristige Sicherung & Erhöhung des Kinder- und Jugendplans des Bundes.\r\nFrederike Eberhardt\r\nProjektleitung, Referentin strategische Planung\r\nUmweltpolitik und Nachhaltigkeit\r\nTel. +49 (0)1520.33 60 657\r\nMelanie Meier\r\nProjektleitung, Online-Campaignerin\r\nTel. +49 (0)30.284 984-1536\r\nImpressum\r\n© 02/2025, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. Charitéstraße 3, 10117 Berlin,\r\nwww.NABU.de. Foto: Westend61/Getty Images."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005841","regulatoryProjectTitle":"Nationale Umsetzung der Flächenziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a2/d6/501976/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280141.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stand: 10.03.2025, 22:06\r\nNaturschutz\r\n1. Auflösung von Flächenkonkurrenzen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Um Zielkonflikte aufzulösen und eine effizientere Flächensteuerung zu gewährleisten, werden \r\nwir ein Aktionsprogramm Fläche entwickeln, das den unterschiedlichen Ansprüchen begrenzter \r\nFläche an den Naturschutz, die Landnutzung, Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfra\u0002struktur oder den Wohnungsbau gerecht wird. Zudem werden wir einen Bundesrahmenplan \r\nGrüne Infrastruktur definieren, der den länderübergreifenden Biotopverbund fördert und die \r\nQualität von Schutzgebieten verbessert.“\r\nHintergrund\r\n▪ Ziel ist, durch verschiedenen Maßnahmen (z.B. gesetzliche Anpassungen wie bspw. ein Na\u0002turflächen-Gesetz, aber auch nicht-gesetzliche Maßnahmen) die Verfügbarkeit insbesondere \r\nfür den Naturschutz zu verbessern.\r\n▪ Auflösung von Flächenkonkurrenzen bzw. die Verfügbarkeit von Fläche insbesondere für den \r\nNaturschutz erhöht die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren\r\n2. Naturschutzfinanzierung\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden die internationale Biodiversitätsfinanzierung stärken und uns auf EU-Ebene für die \r\nSchaffung eines Naturwiederherstellungsfonds (Nature Restoration Fund) einsetzen. Auf nationa\u0002ler Ebene führen wir die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz ein und \r\nstellen so die Naturschutzfinanzierung in Deutschland auf eine verlässliche Grundlage. Die Arten\u0002hilfsprogramme sowie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz werden verstetigt und aus\u0002gebaut. Die bestehenden Förderinstrumente in der Landwirtschaft (z.B. die GAK und GAP) [und \r\nFischerei] werden wir so ausrichten, dass sie die Umsetzung internationaler, europäischer und \r\nnationaler Gesetzgebung und Strategien unterstützt.“\r\n3. Digitalisierung und Daten\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Mit einem umfassenden und bundesweiten Datenportal für Unternehmen und Behörden werden \r\nwir den Zugang zu relevanten Umweltinformationen für Planungs- und Genehmigungsverfahren \r\nbei Infrastrukturvorhaben erleichtern. Zusätzlich schaffen wir Doppelarbeit ab, in dem wir Daten \r\naus anderen Vorhaben verfügbar machen.“\r\nHintergrund\r\n▪ Wir verstehen unter einem umfassenden und bundesweiten Datenportal ein Geodatenportal, \r\nauf dem man sich Umweltdaten anzeigen und herunterladen kann, die entweder für die Flä\u0002chenausweisung oder die konkrete Planung und Genehmigung von Vorhaben geprüft werden \r\nmüssen. Zu den relevanten Daten zählen unter anderem sowohl Flächen- (Schutzgebiete; \r\n2\r\nSchwerpunkträume; Gebiete, die im Rahmen der Wiederherstellungsverordnung vorgesehen \r\nsind, etc.) als auch Punktdaten zu Brut-, Überwinterungs- und Rastvorkommen der potenziell \r\nbetroffenen Arten. \r\n▪ Im Gegensatz zu den bisherigen Initiativen in diesem Bereich, z. B. umwelt.info, braucht es \r\nkeine Linksammlung zu einem der bereits bestehenden vielen verschiedenen Portalen, denn \r\ndie Qualität und Ursprung der Daten, sowie Benutzeroberfläche sind so unterschiedlich, dass \r\ndie Daten nicht miteinander vergleichbar sind und nur mit Aufwand miteinander verschnitten \r\nwerden können. Stattdessen braucht es eine zentrale Sammlung mit direkter Darstellung der \r\nDaten. Dies würde Vorhabenträgern und Behörden die Planung und Genehmigung von Infra\u0002strukturvorhaben erleichtern, insbesondere im Licht von neuen Regelungen, wie der REDIII. \r\n▪ Für einen Aufbau eines solchen Datenportals wäre ein erster Schritt die gesetzliche Verpflich\u0002tung einer Institution ein solches Portal aufzubauen. Sie sollte einen konkreten Zeitplan/Fris\u0002ten enthalten. Aus der Arbeit der zuständigen Institution könnten sich weitere notwendige ge\u0002setzliche Schritte ergeben (zur Vereinheitlichung von erhobenen Daten, Zugriff auf Länderpor\u0002tale, etc.).\r\n▪ Bisher gab es Flächen, die im gleichen Jahr mehrmals von unterschiedlichen Gutachter*in\u0002nen kartiert wurden, da in ihrer Umgebung mehrere Infrastrukturvorhaben geplant wurden. \r\nAndererseits ist vorgesehen, dass sich Betreiber inzwischen bei bestimmten Vorhaben (z. B. \r\nWindenergieanlagen in Windenergiegebieten) nur auf vorhandene Daten für die Genehmigung \r\nstützen. Um zu vermeiden, dass durch die veraltete Datenlage in den Behörden wichtige Art\u0002vorkommen übersehen werden und gleichzeitig nur wirklich notwendige Maßnahmen ergrif\u0002fen werden müssen, kartieren viele Betreiber trotzdem weiterhin.\r\n▪ Um solche Doppelarbeit zu vermeiden, bräuchte es (neben dem Datenportal) einen erleich\u0002terten Zugriff auf erhobene Daten aus anderen Verfahren. Mithilfe einer gesetzlichen Ergän\u0002zung könnte die Nutzung für andere Verfahren ermöglicht werden. Als Vorlage könnte die Er\u0002gänzung im BNatSchG, die im Zuge des Referentenentwurfs zur Änderung des Hochwasser\u0002schutzgesetzes enthalten war1, genutzt werden. Die Möglichkeit der Nutzung war dort noch \r\nsehr restriktiv. Die Nutzung sollte für einen echten Mehrwert einfacher und niedrigschwelliger \r\nermöglicht werden.\r\n4. EU-Natur-Wiederherstellungsverordnung (W-VO)\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir unterstützen die Länder bei der Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung und \r\nwerden die Instrumente, die die Umsetzung unterstützen können, entsprechend ausrichten.“\r\nHintergrund\r\n▪ Siehe auch Kap. zu „Naturschutzfinanzierung“\r\n▪ NRL: Paradigmenwechsel im Naturschutz\r\n▪ ggf. starkes Bekenntnis zum NRL; ebenso Bekenntnis zu internationalen, europäischen und \r\nnationalen Abkommen & Strategien (z.B. Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework; \r\nEU-Biodiversitätsstrategie; Nationale Biodiversitätsstrategie)\r\n▪ Ausrichtung bestehender Instrumente, z.B. Förderinstrumente wie GAK oder GAP\r\n3\r\n5. Meeresraumordnung, Windenergie auf See & Meeresschutzgebiete wirksam machen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir schreiben die marine Raumordnung nach Ökosystemansatz in Nord- und Ostsee mit unseren \r\neuropäischen Partnern fort. Mit einer grenzübergreifenden Landschaftsplanung lösen wir Flä\u0002chenkonkurrenzen auf, entwickeln nachhaltige Konzepte der Mehrfachnutzung und bringen die \r\nInteressen der Wirtschaft und des Meeresnaturschutzes zusammen. Der Ausbau der Windenergie \r\nauf See erfolgt stufenweise und nach ökologischen Kriterien Ein europäisches System des Stro\u0002mertrags löst nationale Kapazitätsziele ab. Wir stärken die Widerstandskraft der Meere und ma\u0002chen Meeresschutzgebiete zu echten Rückzugs- und Ruheräumen. Mindestens 10 Prozent der \r\ndeutschen Nord- und Ostsee werden entsprechend der EU-Biodiversitätsstrategie streng ge\u0002schützt, auf 20 Prozent ergreifen wir Maßnahmen der Wiederherstellung.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die Meeresraumordnung (MRO) ist das zentrale Instrument, um Flächenkonkurrenzen im \r\nMeer aufzulösen und den Schutz von Nord- und Ostsee mit einer nachhaltigen Entwicklung \r\nDeutschlands und Europas zusammenzubringen. Unter ihrem Dach können Klima- und Na\u0002turschutz mit den wachsenden Flächenbedarfen der Energiewende und der maritimen Wirt\u0002schaft austariert werden. Daher braucht es eine Teilfortschreibung des Raumordnungsplans \r\nvon 2021, nicht zuletzt, weil sich die sicherheitspolitische Lage in Europa, damit die Anforde\u0002rungen an den Schutz maritimer Infrastruktur verändert haben und naturschutzrechtliche An\u0002forderungen durch die europäische Wiederherstellungsverordnung hinzugekommen sind. \r\n▪ In der Anwendung eines grenzübergreifenden Ökosystemansatzes können Nutzungsinteres\u0002sen dorthin verlagert werden, wo die ökologischen Auswirkungen und die Notwendigkeiten \r\nder Kompensation am geringsten sind. Konfligierende Interessen können entzerrt, Mehrfach\u0002nutzungskonzepte entwickelt werden. Neben einer Zusammenführung europäischer Raum\u0002ordnungspläne und der für das Küstenmeer, sollte das etablierte Instrument der Landschafts\u0002planung (§9 BNatSchG) für die AWZ angewendet werden.\r\n▪ Die Meere sind Verbündete in der Bekämpfung der Klimakrise und die Offshore-Windenergie \r\nist zentraler Baustein der Energiewende. Gleichzeitig mehren sich die Erkenntnisse, dass der \r\nökologische Fußabdruck erneuerbarer Energien im stark belasteten Ökosystem Meer zu groß \r\nist. Während Seevögel und Meeressäugetiere ihren Lebensraum dauerhaft verlieren, verän\u0002dern sich ganze Ökosysteme in Nord- und Ostsee.\r\n▪ Um den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, sollte bei der Ausweisung \r\nund Bebauung von Flächen die ökologischen Belastungsgrenzen und der tatsächliche Strom\u0002ertrag im Fokus stehen. Formulierte Kapazitätsziele für die deutsche ausschließliche Wirt\u0002schaftszone sind zu prüfen und Ausbaupläne der Nord- und Ostsee – von der Flächensiche\u0002rung bis zur Netzanbindung - stärker als bisher mit den EU-Nachbarstaaten zu koordinieren. \r\nDas gilt auch für die Entwicklung strategischer Kompensationsmaßnahmen und grenzüber\u0002greifender Artenhilfsprogramme. Meeresschutzgebiete sollen frei von jeglicher Windkraft blei\u0002ben. Qualitative Kriterien im Ausschreibungsdesign, mehr technische Innovationen bei Min\u0002derung und Vermeidung von negativen ökologischen Auswirkungen sowie eine Qualitätsof\u0002fensive der Genehmigungen unter Beibehaltung bewährter Umwelt- und Artenschutzprüfun\u0002gen sind essenziell. So bleibt die Natur Partner der Energiewende.\r\n4\r\n▪ Der steigenden Nutzungsdruck in Nord- und Ostsee erfordert eine Aufwertung des Meeres\u0002schutzes. Ökologisch unverzichtbare Flächen im Meer sollen geschützt und die marinen Öko\u0002systeme widerstandsfähig werden. Die Auswahl streng zu schützender Flächen nach EU-Bio\u0002diversitätsstrategie soll nach ökologischen Kriterien erfolgen und die Flächen über das Bun\u0002desnaturschutzgesetz und das Raumordnungsgesetz rechtlich gesichert werden. So können \r\nnotwendige Maßnahmen schnell und ressortübergreifend umgesetzt werden. Der überwie\u0002gende Teil (>50%) von Schutzgebietsflächen soll ungestört bleiben.\r\n▪ Der Schutz der Artenvielfalt, die Stärkung natürlicher Kohlenstoffsenken und notwendige \r\nMaßnahmen der Klimaanpassung und des Küstenschutzes gehen bei der Wiederherstellung \r\nmariner Biotope und Funktionen Hand in Hand. Um degradierte Salz- und Seegraswiesen, Al\u0002genwälder, Riffe und wertvolle Schlickgründe aufzuwerten, sollte ein Wiederherstellungsplan \r\nMeer als Teil des umfassenden nationalen Wiederherstellungs-plans erarbeitet werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005842","regulatoryProjectTitle":"Verankern von Naturschutzaspekten im Solarpaket I","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9d/1e/312628/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210222.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Hinweise des NABU zur Umsetzung der ökologischen Mindestkriterien \r\nfür Solarparks aus dem Solarpaket 1\r\nMit dem Solarpaket 1 haben naturschutzfachliche Mindestkriterien für Solarparks erstmals Eingang in \r\ndas EEG gefunden. Sie sind ein wichtiges Signal an die Akteure und sollen zur „Vereinbarkeit von \r\ngeförderten Freiflächenanlagen mit Natur und Landschaft“ beitragen. Das ist grundsätzlich gut. Eine \r\nstaatliche Förderung von Solarparks ist nur noch möglich, wenn drei von fünf im Solarpaket \r\ndefinierten Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, z. B. eine schonende Flächenpflege mittels \r\nMahd inklusive Abtransports des Mahdguts oder eine sukzessive Beweidung, umgesetzt werden.\r\nEs war jedoch ein Fehler, im Solarpaket die Förderfähigkeit nur an die Umsetzung von drei dieser fünf \r\nKriterien zu binden. Diese Reduktion der ökologischen Anforderungen kann weiterhin zu Solarparks \r\nmit eher geringem ökologischem Wert führen. Hier wurde Potenzial für spürbar mehr Naturschutz in \r\nSolarparks ohne Not verschenkt. Daher muss mit dem mehrfach angekündigten Solarpaket II noch in \r\ndieser Legislaturperiode nachgeschärft werden, damit mit der verpflichtenden Erfüllung aller \r\nKriterien ein sehr spürbarer Effekt für Klima- und Naturschutz in Solarparks eintritt.\r\nZu den einzelnen Kriterien:\r\n• Kriterium 1: Die von den Modulen maximal in Anspruch genommene Grundfläche \r\nbeträgt höchstens 60 Prozent der Grundfläche des Gesamtvorhabens.\r\nBesser wären max. 40 Prozent modulüberdeckter Flächenanteil gewesen, denn 60 Prozent sind in \r\nvielen Solarparks schon gegeben. Außerdem wäre gerade bei diesem Kriterium eine Ausweitung auf \r\nPPA-Anlagen wichtig, da diese sonst durch einen besonders hohen Kosten-/Wirtschaftlichkeitsdruck \r\nggf. mit besonders eng gestellten Modulen geplant werden. \r\n• Kriterium 2: auf den Boden unter der Anlage wird ein biodiversitätsförderndes \r\nPflegekonzept angewandt, indem\r\na) die Mahd zur Förderung der Biodiversität maximal zweischürig erfolgt und das Mahdgut abgeräumt \r\nwird oder\r\nb) die Fläche als Portionsweide mit biodiversitätsfördernd an den Flächenertrag angepasster \r\nBesatzdichte beweidet wird,\r\nDas ist ein guter Ansatz, der sich so erstmalig wiederfindet. Für biodiversitätsfördernde \r\nPflegekonzepte hat sich der NABU besonders stark gemacht. Jedoch muss für jeden Solarpark auch \r\nimmer ein gewisser Spielraum bleiben, damit durch Fachleute vor Ort mit Blick auf bestimmte \r\nZielarten die besten Pflegemaßnahmen geplant werden. So ist aus Naturschutzsicht eine \r\nzweischürige Mahd mitunter nicht der bestmögliche Weg.\r\nAuch die Nachweispflicht (alle 5 Jahre) ggü. dem Netzbetreiber ist noch nicht gut durchdacht und \r\nmuss nachgebessert werden. Netzbetreiber sind nicht die richtigen Akteure, besser wäre die \r\nGenehmigungsbehörde als Kontrollinstanz zur Prüfung der Umsetzung der zugesagten Biodiversitäts\u0002Maßnahmen. \r\n• Kriterium 3: die Durchgängigkeit für Tierarten wird gewährleistet, indem\r\na) bei Anlagen, die an mindestens einer Seite eine Seitenlänge von mehr als 500 Metern aufweisen, \r\nWanderkorridore für Großsäuger angelegt werden, deren Breite und Bepflanzung die örtlichen\r\nGegebenheiten berücksichtigen, und\r\nb) die Durchgängigkeit für kleinere Tierarten gewährleistet wird,\r\nHinsichtlich der Einzäunung ist eine Konkretisierung mit Bezug auf die Breite der Wanderkorridore \r\nund Zaungestaltung sinnvoll. So muss festgelegt werden, dass Stacheldraht nicht verwendet werden \r\nsoll. Konkreteren Formulierungen helfen sicherzustellen, dass die Durchlässigkeit für Säugetiere auch \r\ngewährleistet werden kann. Mit einer Mindestkorridorbreite von 50 Metern kann sichergestellt \r\nwerden, dass diese auch von Großwild angenommen und durch gestufte Gehölzbestände \r\nbiodiversitätsfördernde Standorte werden können. Für Kleinsäuger hat sich ein 20 cm Zaunabstand \r\nzum Boden bewährt. \r\n• Kriterium 4: auf mindestens 10 Prozent der Fläche der Anlage werden standortangepasste \r\nTypen von Biotopelementen angelegt,\r\nDas ist als Kriterium in Ordnung, jedoch ohnehin oft gegeben.\r\n• Kriterium 5: die Anlage wird bodenschonend betrieben, indem\r\na) auf der Fläche keine Pflanzenschutz- oder Düngemittel verwendet werden und\r\nb) die Anlage nur mit Reinigungsmitteln gereinigt wird, wenn diese biologisch abbaubar sind und die \r\nReinigung ohne die Verwendung der Reinigungsmittel nicht möglich ist.\r\nDieses Kriterium ist in der Regel leicht zu erfüllen, da das Standards in Solarparks sind. Kaum jemand \r\ndüngt im klassischen Solarpark und die Reinigung wäre meistens teurer als geringe, vorübergehende \r\nErtragseinbußen durch zum Beispiel Saharastaub. Der Verzicht auf Herbizide ist eine sinnvolle \r\nKlarstellung, da deren Einsatz wohl vereinzelt für Solarparks angedacht wird. Zusätzlich sollte für \r\nMoor-PV und Floating-PV, die als besondere Anlagen von der Erfüllung der Mindestkriterien \r\nentbunden sind, sichergestellt werden, dass Module mit reduzierter polarisierter Lichtreflexion \r\nverbaut werden.\r\nWenn die 5 Kriterien verbindlich in allen Solarparks bundesweit eingehalten werden müssten, könnte \r\nkünftig das Label „Biodiversitäts-Solarparks“ berechtigt sein. Der Geltungsbereich aller verbindlich zu \r\nerfüllender Kriterien muss dann aber auch auf die Solarparks ausgeweitet werden, die nicht über das \r\nEEG gefördert, also beispielsweise im Rahmen von Direktlieferverträgen (PPA) gebaut werden.\r\nQuelle: NABU (2022): Solarparks naturverträglich ausbauen. Anforderungen des NABU an \r\nnaturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Position. Solarparks. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005842","regulatoryProjectTitle":"Verankern von Naturschutzaspekten im Solarpaket I","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a2/cf/315725/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260157.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 1\r\nBerlin, 13.02.2024\r\nBundesweit geltenden naturschutzfachlichen Mindeststandard für Solarparks endlich einführen.\r\ngerade hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Solar-Freiflächenausschreibung vom 1. Dezember 2023 bekanntgegeben. Diese Auktion war so stark überzeichnet wie noch nie. Die Nachfrage nach geeig-neten Freiflächen steigt rasant und wird in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen. Das ist gut für den schnellen Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energien und ein Grund für Zuversicht. Parallel dazu erleben wir ein besorgniserregendes Voranschreiten der Biodiversitätskrise und eine zunehmende Ver-siegelung (insbesondere durch Verkehrs- und Siedlungsinfrastruktur), die sensible Naturräume massiv un-ter Druck setzt. Eine Trendwende hin zu mehr Renaturierung in der Fläche lässt sich derzeit in keiner Weise erkennen, der Naturschutz hat aktuell stattdessen im politischen Handeln zunehmend das Nachse-hen (z.B. die Diskussion um den Landwirtschaftsstandard GLÖZ 8 und § 246e BauGB).\r\nWir haben in der Vergangenheit – unter anderem im Rahmen der Anhörung zum Solarpaket I am 15. November 2023 – bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die wachsende Anzahl an großen Solarparks zu Flächennutzungskonkurrenzen und weiteren Herausforderungen wie Akzeptanzverlust führen kann. Werden bei Planung, Bau und Betrieb von Solar-Freiflächenanlagen jedoch Mindestanforderungen des Naturschutzes eingehalten, können diese Anlagen bei guter Planung, Umsetzung und Pflege einen be-deutsamen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der Biodiversität leisten. Ein Mehr an Biodiversität stärkt zudem die Akzeptanz vor Ort. Somit entsteht eine „Win-win-win-Situation“ für Energiewende, Bio-diversität und Akzeptanz.\r\nDringend benötigt wird daher ein verbindlicher und bundesweit geltender naturschutzfachlicher Min-deststandard für klassische Solar-Freiflächenanlagen. Die Einführung neuer komplexer Kategorien („Bio-diversitäts-PV“ o.ä.) inkl. neuer Fördermodelle, wie im Solarpaket I vorgesehen, ist dann nicht mehr er-forderlich.\r\nDeutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 2\r\nUnter anderem folgende Kriterien sehen wir im Rahmen des naturschutzfachlichen Mindeststandards1 als unerlässlich an:\r\n PV-Freiflächenanlagen sollen vorrangig auf Flächen mit hoher Vorbelastung und auf Flächen, die keinen hohen ökologischen Wert besitzen, errichtet werden.\r\n Strenge Ausschlussgebiete sind u.a. Nationalparks, Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete sowie Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate.\r\n Ein relevanter Teil der Solarparks soll frei von der Überdeckung mit Modulen bleiben, zum Beispiel durch einen hinreichenden Mindestabstand zwischen den Modulreihen: in Abhängigkeit von Kompensationsauflagen und lokalen Gegebenheiten, sonst auf Grundlage des bisherigen Wis-sensstands mind. 2,5 Meter besonnte Fläche zwischen den Reihen zur Mittagszeit zwischen Mai und September.\r\n Es braucht eine Mindesthöhe der Modulunterkante zum Boden (u.a. für ausreichend Lichteinfall und Beweidung).\r\n Bei einer notwendigen Einzäunung gilt es, eine ausreichende Durchlässigkeit für Kleintiere einzu-planen. Ausnahmen kann es bei regelmäßiger Beweidung geben (bspw. Wolfsgebiet). Der Einsatz von Stacheldraht ist zu vermeiden.\r\n Querungsmöglichkeiten für Großsäuger müssen bei großen PV-Freiflächenanlagen in Form von nicht umzäunten Korridoren eingeplant und geschaffen werden.\r\n Eine ökologische Baubegleitung muss ein maßgeblicher Bestandteil während der Bauphase sein.\r\n Die Module sollen ohne den Einsatz von Chemikalien gereinigt werden.\r\n Die Pflege von PV-Freiflächenanlagen muss an ökologischen Kriterien und an regional repräsen-tativen Zielarten ausgerichtet werden.\r\n Die jeweiligen Flächen sollen biodiversitätsfördernd aufgewertet werden durch Anpflanzung hei-mischer Sträucher und Hecken und situationsbezogenes Mahdregime mit Abtransport des Mahd-guts, Einsaat der Flächen mit standorttreuem, artenreichem regionalem Wildpflanzen-Saatgut so-wie Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln.\r\n Die Umsetzung des naturschutzfachlichen Mindeststandards wird anhand eines bundesweit ein-heitlichen Prüfschemas kontrolliert und dokumentiert.\r\n Kompensationsmaßnahmen sind nach Möglichkeit innerhalb der PV-Freiflächenanlagen und sonst im nahen Umfeld zu realisieren. Diese sollen möglichst einen positiven Beitrag zum regio-nalen Biotopverbund leisten. Einen grundsätzlichen Wegfall der Eingriffsregelung bei (Biodiversi-täts-)Solarparks lehnen wir entschieden ab.\r\n Nicht produktive landwirtschaftliche Flächen (GLÖZ 8) sind Artenvielfaltsflächen und müssen wei-terhin frei von weiteren Nutzungen sein.\r\nFakt ist: Um die Klimakrise zu bewältigen und das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel, den Ökostro-manteil bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen, Realität werden zu lassen, müssen alle Optionen des Ausbaus, sowohl auf Dächern mittels eines bundesweiten Solar-Standards oder anderen versiegelten Flächen als auch im Freiland, genutzt werden. Hierbei ist dem Ausbau auf versiegelten Flächen sowie auf Hausdächern immer der Vorrang zu gewähren, um den Flächen- und Biodiversitätsverlust auf ein Mini-mum zu beschränken.\r\n1 Siehe dazu auch Verbändepapier zu Solarenergie, September 2022: https://www.dnr.de/sites/default/files/2022-09/220928_Solarpa-pier_Stand_September.pdf\r\nDeutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 3\r\nDamit Solarparks ihr Potenzial für den Klima- und für den Biodiversitätsschutz entfalten, sind für den Aus-bau oben genannte Mindestkriterien unbedingt erforderlich. Zusätzlich ist eine fortlaufende Begleitfor-schung zu den noch nicht umfänglich bekannten Auswirkungen von Solarparks auf Flora und Fauna unab-dinglich.\r\nWir sind uns sicher, dass ein beschleunigter und naturverträglicher Ausbau der Solarenergie, der sowohl die Klima- als auch die Biodiversitätskrise adressiert, auch in Ihrem Interesse liegt und würden uns sehr über ein zeitnahes Gespräch freuen.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDieser Brief geht gleichlautend an weitere Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie an das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005843","regulatoryProjectTitle":"Verabschiedung und Novellierung eines Bundeswaldgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bd/ee/386795/Stellungnahme-Gutachten-SG2412090013.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft\r\nReferat 513\r\nRochusstraße 1, 53123 Bonn\r\nz. Hd. Dr. Stefanie von Scheliha-Dawid\r\n\r\nStellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für\r\nErnährung und Landwirtschaft für ein viertes Gesetz zur Änderung des\r\nBundeswaldgesetzes (mit Datum vom 31.10.2024).\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herrn,\r\nBezugnehmend auf Ihr Schreiben mit Bitte um Beteiligung vom 11. Nov. 2024\r\nbedanken wir uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum o.g. Entwurf sowie\r\nfür den im Vorfeld durchgeführten vertrauensvollen Fachdialog.\r\nEinordnung\r\nDer Zustand des deutschen Waldes zeigt sich seit vielen Jahren besorgniserregend\r\nschlecht. Die hohe Nutzungsintensität und die weiterhin wachsende Nachfrage\r\nverschiedener, teils konkurrierender Sektoren nach Holzbiomasse führen absehbar\r\nzu einem Bedarf, der insbesondere in bestimmten Sortimenten das heimische\r\nnachhaltig nutzbare Potenzial übersteigen wird. Schon 2010 kritisierten nicht nur\r\nUmweltverbände, sondern auch die damals größte Oppositionsfraktion im 17.\r\nBundestag, das Waldgesetz von 1975 als „nicht mehr zeitgemäß“1. Die Debatte über die Notwendigkeit einer umfassenden Novelle des Bundeswaldgesetzes reicht\r\njedoch weiter zurück. Im Licht eines Novellierungsvorhabens 2002 debattierte\r\nElsasser 20042 in einem waldpolitischen Essay den Aspekt großer Unbestimmtheit\r\ndes Bundeswaldgesetzes bei der „Guten Fachlichen Praxis“.\r\nSpätestens unter dem Eindruck der schweren Dürre 2018 und in den folgenden\r\nJahren, mit daraus resultierenden großen Waldschäden, die sich aus einem\r\nkomplexen Zusammenspiel natürlicher und forstwirtschaftlicher Ursachen\r\nergaben und dabei teils gegenseitig verstärkten3, wurde eine Novellierung des\r\nBundeswaldgesetzes in Gesellschaft und Politik wieder intensiv geführt und\r\ngefordert. Im Koalitionsvertrag von 2021 einigten sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen\r\nund FDP darauf, das Bundeswaldgesetz zu überarbeiten4. Gegenstand der Novelle\r\nsei die Unterstützung der Klimaschutzziele und ein gezielter Waldumbau hin zu\r\nartenreichen, klimaresilienten Wäldern mit überwiegend standortheimischen\r\nBaumarten.\r\nIn einem Autorenpapier des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) kritisieren Hendrischke & Blanke 20215 die unzureichende Regelungstiefe des\r\nBundesforstrechts und bezeichnete die „extreme Zurückhaltung des\r\nBundesgesetzgebers“ als „krassen Widerspruch“ zum hohen Stellenwert der Wälder\r\nfür Biodiversität, Klimaschutz und Erholung. Vorschriften würden sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht nicht genügen, um die genannten\r\nSchutzfunktionen adäquat zu gewährleisten.\r\nIm Vorfeld der Novelle befasste sich 2022 der Wissenschaftliche Beirat für\r\nWaldpolitik (WBW) in einem Kurzgutachten6 mit drängenden waldpolitischen\r\nAnforderungen. Er bemängelt darin die fehlende Konkretisierung\r\nnaturschutzfachlicher Mindeststandards in der Waldbewirtschaftung. Besonders\r\nproblematisch sei der unbestimmte Begriff der „Guten Fachlichen Praxis“, dessen\r\nfehlende Definition eine rechtssichere Anwendung verhindere. Der WBW schlug als\r\nAlternative die Erarbeitung eines Konzeptes für eine „anpassungsfähige forstlichen\r\nGovernance“ vor. Dieses Modell solle auf einer neuen Lastenverteilung zwischen\r\nWaldeigentümern und Gesellschaft basieren und einen breiten Instrumentenmix\r\numfassen, um eine „gesellschaftlich erwünschte forstliche Praxis“ zu\r\ngewährleisten. Aufbauen solle dieses Modell auf angepassten gesetzlichen\r\nStandards für eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft.\r\n„Das Fundament der anpassungsfähigen forstlichen Governance bilden die zwingend\r\nerforderlichen, sanktionsbewährten rechtlichen Mindeststandards der\r\nWaldbewirtschaftung, die sich aus der Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums\r\nergeben“ [WBW 2022, »Mehr als „Gute fachliche Praxis“«]\r\nDer Sachverständigen Rat für Umweltfragen gibt in einem Kurzgutachten 2022\r\nähnlich lautende und konkrete Empfehlungen7 zum BWaldG ab:\r\n„Die geplante Reform des Bundeswaldgesetzes muss dazu beitragen, ökologische\r\nBelange bei der Bewirtschaftung von Wäldern hinreichend zu berücksichtigen (vgl.\r\nPositionspapier des Deutschen Naturschutzrechtstags DNRT 2022): Unter anderem\r\nsollten Grundpflichten der guten fachlichen Praxis in das Gesetz aufgenommen\r\nwerden mit obligatorischen ökologischen Mindestanforderungen an alle\r\nWaldbesitzenden. Diese Pflichten sollten unter anderem ein Kahlschlagverbot,\r\nVorgaben zum Totholzanteil, den Vorrang von Naturverjüngung und den Bodenschutz umfassen sowie Maßnahmen zum Schutz des Landschaftswasserhaushalts. Die\r\nökologischen Funktionen von Wäldern sollten gegenüber der holzwirtschaftlichen\r\nNutzung aufgewertet werden.“\r\n[SRU 2022, »Kurzstellungnahme des SRU zu den Eckpunkten der Nationalen Biomassestrategie«]\r\nStubenrauch (2023)8 betont, dass bereits das BNatschG in §5 Abs.3 eine naturnahe,\r\nstandortgerechte forstliche Waldnutzung ohne Kahlschläge als verpflichtendes\r\nLeitbild vorgibt. Zugleich identifizierte sie eine, in Hinblick auf die\r\nErfüllungsverantwortung des Bundes nach Art. 20a GG erhebliche, Regelungslücke\r\nim Zusammenspiel von § 14 BNatschG und dem Bundeswaldgesetz. Das BNatschG\r\nstelle zwar fest, dass „die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung in der Regel\r\nkeinen Eingriff in den Naturhaushalt darstelle“, soweit diese die Anforderungen an\r\ndie gute fachliche Praxis erfülle. Doch eben diese blieben im adressierten\r\nFachgesetz im Widerspruch zum hier implizierten Detaillierungsgrades weitgehend\r\nundefiniert. Das geltende Bundeswaldgesetzes werde somit dem allgemeinen\r\nVorsorgeprinzip sowie den Zielen und Ansprüchen, des Bundesnaturschutzgesetzes,\r\ndes Klimaschutzgesetzes und des Grundgesetzes nicht gerecht.\r\n„Eine ordnungsrechtliche Verankerung dieser anspruchsvollen, jedoch im Hinblick\r\nauf einen ausreichenden Klima- und Biodiversitätsschutz notwendigen,\r\nGrundanforderungen an die gute forstliche Praxis im BWaldG würde es ermöglichen,\r\nunmittelbar vollzugsfähige Regeln (z.B. durch Anordnungen, Buß- und Zwangsgelder,\r\noder gar Zwangshaft) im Bereich der Waldbewirtschaftung zu generieren. […] Der Staat könnte somit auch seiner Erfüllungsverantwortung gemäß Art. 20a GG mit\r\nBezug auf die Wälder gerecht werden und den privaten Waldbesitzer zur Erfüllung\r\nihrer besonderen Gewährleistungsverantwortung verhelfen. Bisher finden sich weder\r\nim Naturschutzrecht des Bundes noch im BWaldG hinreichend konkretisierte\r\nAnforderungen an die gute forstliche Praxis, welche hierzu geeignet wären.“ […]\r\nDas reformierte BWaldG kann diese Zielvorschrift daher nunmehr (endlich) mit\r\nLeben füllen und die diesbezügliche Gesetzeslücke schließen.“\r\n[Stubenrauch 2024, »Die gute fachliche Praxis in der Waldbewirtschaftung«]\r\nAngesichts der seit Jahrzehnten verschleppten Debatte und angesichts\r\ngrundlegend übereinstimmender Forderungen der forstjuristischen Fachwelt, nach\r\neiner rechtssicheren Konkretisierung bundeseinheitlicher Regelungen im\r\nBundeswaldgesetz, legte der NABU zusammen mit anderen Umweltorganisationen\r\nim Jahr 2023 einen vollständig ausgearbeiteten Vorschlag für ein umfassend\r\nnovelliertes Bundeswaldgesetz vor9. Ziel des Entwurfs ist es, das Gesetz zu\r\nmodernisieren und bestehende Regelungslücken zu schließen. Diese betreffen\r\ninsbesondere die unzureichende Bestimmtheit zentraler Rechtsbegriffe, die\r\nfehlende Konkretisierung der „Guten Fachlichen Praxis“, die ungenügende\r\nAusarbeitung der Gemeinwohlverpflichtung im Privat-, Körperschafts- und\r\nStaatswald sowie die fehlende Verknüpfung des BWaldG mit dem Grundgesetz und\r\ndem Klimaschutzgesetz.\r\nDie im Oktober 2024 bekannt gewordenen Ergebnisse der vierten\r\nBundeswaldinventur10 unterstreichen den desolaten Zustand der Wälder\r\nDeutschlands ein weiteres Mal auf bedrückende Weise. Die Daten bestätigen damit\r\nnoch einmal die dringende Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns zum\r\nSchutz und Erhalt der Waldökosysteme, ihrer Leistungen und ihrer\r\nBewirtschaftung.\r\nDer vom BMEL am 31. Oktober zur Kommentierung vorgelegte Entwurf beschränkt\r\nsich auf eine geringfügige Anpassung des Bundeswaldgesetzes von 1975 und\r\nweicht damit grundlegend vom ursprünglich formulierten Anspruch sowie vom\r\neinem im Dezember 2023 bekannt gewordenen Entwurf für eine Vollnovelle ab. Die\r\nAbkehr von einer umfassenden Novellierung erfolgte nach erheblicher Kritik\r\nseitens der FDP und diverser Nutzerverbände, die sich unter dem Slogan „Finger\r\nweg vom Waldgesetz“ grundsätzlich gegen jede Reform positionierten. Der NABU\r\nbedauert diese drastische Reduktion des Ambitionsniveaus bei der Novelle, welche\r\ndamit in der Konsequenz hinter den dringenden Erfordernissen zurückbleibt\r\nBewertung\r\nDem Entwurf zur Novelle des Bundeswaldgesetzes, datierend auf den 31. Oktober,\r\nfehlt es umfänglich an Anspruch und an gebotenen Verbesserungen bei der\r\nRechtssicherheit, der Bestimmtheit und der Konkretisierung. Bei Umsetzung dieses\r\nEntwurfes bliebe die zentrale Aufgabe, der Schaffung von verbindlichen\r\nbundeseinheitlichen Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung, weitgehend\r\nungelöst. Die vorgelegten geringen Änderungen am bestehenden Gesetzestext,\r\nwären insbesondere nicht geeignet, den unbestimmten Begriff der “Guten\r\nFachlichen Praxis”, durch entsprechende Vorgaben und Definitionen zu ersetzen.\r\nDurch das BWaldG gesetzlich rechtssicher bestimmte Mindestanforderungen einer\r\nordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Praxis bräuchte es aber, um die Generalausnahme gemäß BNatschG §14 auch in Hinblick auf GG §20a in Zeiten\r\ngroßer Waldschäden und von großen Ressourcenbedarf weiter rechtfertigen zu\r\nkönnen.\r\nAuch im Entwurf neu geschaffene Formulierungen, etwa zum Schutz des\r\nWaldbodens oder des Wasserhaushaltes, greifen im Wesentlichen lediglich bereits\r\nbestehende gesetzliche Regelungen, wie des Bundes-Bodenschutzgesetzes\r\n(BBodSchG) oder der Wasserrahmenrichtlinie wieder auf. Effektive und\r\nkonkretisierende Vorgaben dazu, wie Schutzgüter und gute Zustände im konkreten\r\nRahmen der Waldbewirtschaftung zu erhalten, wiederherzustellen und zu sichern\r\nsind, fehlen jedoch. Ebendies wäre jedoch die Aufgabe des entsprechenden\r\nFachgesetzes, und zwar auch in Hinblick auf den Europäischen Rechtsrahmen. Die\r\nEU-Biodiversitätsstrategie, die EU-Klimaziele, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie\r\nund die EU-Wiederherstellungsverordnung erzeugen einen klaren\r\nHandlungsauftrag für eine modernisierte integrierte nationale Waldgesetzgebung.\r\nDer Vorschlag die besonderen Gemeinwohlverpflichtung bei der Bewirtschaftung\r\nvon Wäldern in der öffentlichen Hand bundesgesetzlich festzulegen, ist zwar zu\r\nbegrüßen, doch bleibt der entsprechende Vorschlag eines neuen §44 (Besondere\r\nGemeinwohlverpflichtung des Staatswaldes), inhaltlich deutlich hinter den\r\nNotwendigkeiten zurück. Die postulierte Verpflichtung wird nicht hinreichend\r\ndurch besondere und konkrete Anforderungen präzisiert.\r\nDie im Entwurf häufige Verwendung von einschränkenden, abschwächenden und unklar gefassten Formulierungen, wie im §44 bei der Pflicht zur Erhaltung eines\r\n„angemessenen“ Umfangs von Biotopbäumen, wäre dem guten Zweck und der\r\nrechtssicheren Anwendung des Gesetzes nicht dienlich.\r\nEine weitere Schwachstelle des Entwurfes ergibt sich aus der Abwesenheit einer,\r\nper allgemeinen Grundsatz abgesicherten, Verpflichtung zur schonenden\r\nBewirtschaftung von Wäldern in der strengen Schutzgebietskulisse und\r\nentsprechenden Vorgaben für diese.\r\nWo der Entwurf über bereits bestehende Bestimmungen punktuell doch hinaus\r\ngeht, fehlt es dennoch an notwendigen rechtssicheren Definitionen von\r\nBegrifflichkeiten und an Konkretheit, wie sie etwa durch klare quantitative\r\nGrenzwerte oder durch Tatbestände für Genehmigungsvorbehalten und\r\nVersagensgründe hergestellt werden könnte. Solche Unschärfen und Fehlstellen\r\nwürden die Aussicht auf rechtssichere Anwendung des Gesetzes aber verhindern.\r\nAls Beispiel sei der Vorschlag zur Regelung eines Kahlschlagverbots gemäß Entwurf\r\n§11a (2) genannt. Durch diesen würde bestehendes Recht nach §5 (3) BNatschG\r\n2009 zwar durch den Grenzwert „über 1 ha“ konkretisiert, gleichzeitig entstünde\r\naber durch das Fehlen von Genehmigungsvorbehalten oder Versagensgründen ein\r\nzusätzlicher Prüffall ohne klaren Auftrag. In der Konsequenz müsste davon\r\nausgegangen werden, dass die zuständige Behörde die Genehmigung von\r\nKahlschlägen über 1 ha, bei somit entsprechend hoher bestehender\r\nRechtsunsicherheit, nur in seltenen Ausnahmen untersagen würde. Dies wirft\r\nFragen der Verhältnismäßigkeit auf, da der zusätzliche erforderte Aufwand durch\r\nden Genehmigungsvorbehalt, absehbar kaum der Erreichung der übergeordneten\r\nVorgabe aus BNatschG §5 dienen würde („Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist\r\ndas Ziel zu verfolgen, naturnahe […] ohne Kahlschläge zu bewirtschaften.“).\r\nFazit\r\nDer hier zur Kommentierung vorgelegte, aber nicht zwischen den Ressorts geeinte\r\nund mit dem Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, Bündnis90/Die Grünen\r\nund FDP gescheiterte, Vorschlag zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes vom\r\n31. Oktober 2024, fand weder die notwendige politische Unterstützung innerhalb\r\nder Regierung, noch hätte er die inhaltlichen Verbesserungen gebracht, welche\r\nangesichts der durch das Grundgesetz vorgegebenen Rechtsgrundlagen und des\r\nangespannten Zustands der Wälder aber dringend erforderlich gewesen wären.\r\nIm Interesse unserer Gesellschaft, welche sich mit Klimarisiken und\r\nKlimafolgeschäden zunehmend konfrontiert sieht, im Interesse der Forst- und\r\nHolzwirtschaft, welche auf resiliente und produktive Wälder essentiell angewiesen\r\nist und im Interesse der Waldökosysteme, welche als integraler Teil unserer\r\nnatürlichen Lebensgrundlage auf einem Drittel des Landesfläche unschätzbare\r\nLeistungen für Alle erbringen, appelliert der NABU an jede kommenden Regierung\r\nden Prozess zur Schaffung einer anpassungsfähigen forstlichen Governance auch\r\nim 21. Bundestag mit hoher Priorität voran zu treiben. Von überragender\r\nBedeutung bleibt dafür die überfällige Novelle des Bundeswaldgesetzes, durch\r\nwelches „zwingend erforderliche, sanktionsbewährte rechtliche Mindeststandards\r\nfür eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung, die sich aus der\r\nGemeinwohlverpflichtung des Eigentums ergeben“ definiert werden müssen.\r\nDer NABU kritisiert, dass die Versprechen des Koalitionsvertrags von 2021 nicht\r\neingehalten wurden und weitere Jahre ungenutzt verstrichen sind, ohne die\r\nenormen Herausforderungen anzugehen, denen unsere Gesellschaft und unsere\r\nWaldökosysteme gegenüberstehen. Dringend erforderliche gesellschaftliche\r\nMehrheiten für eine Waldpolitik, die alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit\r\nsachgerecht berücksichtigt und dafür auch die technischen Innovationen seit 1975 nutzt, müssen demokratisch errungen werden. Unsachgemäße Zuspitzungen und\r\npopulistische Vereinfachungen wie sie die Debatte zur Novelle seit 2022\r\nbegleiteten, dienen diesem Ziel nicht und sollten in Zukunft unbedingt vermieden\r\nwerden.\r\nDer NABU empfiehlt daher vor einem erneuten Anlauf zur Novelle des\r\nBundeswaldgesetz, die Vorschaltung eines konzertierten und moderierten\r\nAustauschformats, in dem alle relevanten Akteure eingebunden werden, um\r\nZielkonflikte vorab möglichst wissenschaftsbasierte und kompromissorientiert\r\naufzulösen und so vorab besser geeinte Empfehlungen für eine praxistaugliche\r\nNeuordnung der forstlichen Governance zu erarbeiten.\r\nIm Auftrag mit freundlichen Grüßen\r\nSven Selbert\r\nSenior Referent für Waldpolitik"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005845","regulatoryProjectTitle":"naturschutzfachliche Anpassungen im GAPKondG im Rahmen der Anpassungen der GAP","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/64/2a/313454/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260012.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Seite 1 von 2\r\nOffener Brief: Deutschland darf massive Aufweichung der GAP nicht mittragen!\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\ndie Europäische Kommission hat vergangene Woche weitere kurzfristige Abschwächungen bedeut-\r\nsamer ökologischer Mindestanforderungen für den Erhalt von Direktzahlungen in der Gemeinsamen\r\nAgrarpolitik (GAP) der Europäischen Union vorgeschlagen. Die Umsetzung dieses Vorschlages wäre\r\nein fundamentaler Rückschritt für den Arten-, Boden-, Klima- und Tierschutz innerhalb der EU und\r\nwürde internationalen Verpflichtungen Deutschlands und Europas eklatant entgegenstehen. Mehr\r\nnoch: die bäuerliche Landwirtschaft und Betriebe, die bereits heute überdurchschnittliche Umwelt-\r\nleistungen erbringen, wie z.B. der ökologische Landbau oder Höfe mit einem hohen Anteil an Land-\r\nschaftselementen wie Hecken und Bäumen, geraten weiter ins Hintertreffen. Auch der im Zuge der\r\nGAP-Reform (2023-2027) zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz errungene Kompromiss zur\r\nWeiterentwicklung der GAP sowie die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL)\r\nwürden ad absurdum geführt.\r\nDer Abbau von überflüssiger Bürokratie und die wirtschaftliche Stärkung von Bäuerinnen und Bauern\r\nsind dringend notwendig. Neben einer attraktiven Honorierung ökologischer Leistungen sind hierfür\r\nauch die Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Wertschöpfungsketten bzw. in den\r\nPreisverhandlungen mit dem Handel und der Weiterverarbeitung sowie die Vereinfachungen von\r\nVerwaltungsprozessen der GAP notwendig – keinesfalls aber das einseitige Schleifen von dringend\r\nnotwendigen ökologischen Grundanforderungen. Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf,\r\nbei der Sitzung des Europäischen Rates am 21. März 2024 den Vorschlag der Europäischen Kom-\r\nmission abzulehnen.\r\nAbL e.V., Hauptstr. 55, 13159 Berlin\r\nBundeskanzleramt\r\nBundeskanzler Olaf Scholz\r\n11012 Berlin\r\nPer Mail an:\r\nbk01@bk.bund.de\r\nNachrichtlich per mail an:\r\nBundesminister Cem Özdemir, ministerbuero@bmel.bund.de\r\nBundesministerin Steffi Lemke, ministerbuero@bmuv.bund.de\r\nBundesminister Christian Lindner, christian.lindner@bmf.bund.de Berlin, den 20.03.2024\r\nSeite 2 von 2\r\nSollte absehbar sein, dass es für diese Position keine Mehrheit gibt, muss die Bundesregierung alles\r\ndaran setzen, die drohende Abschwächung der Grundanforderungen der GAP an eine verbindliche\r\nAufstockung und Weiterentwicklung der freiwilligen Maßnahmen zur Honorierung von Umweltleis-\r\ntungen in der GAP zu knüpfen. Konkret muss der Kommissionsvorschlag in diesem Fall um eine ver-\r\nbindliche Anhebung des Budgets der Öko-Regelungen sowie einen erhöhten Spielraum für die Mit-\r\ngliedstaaten zur gezielten Umschichtung von Finanzmitteln aus der ersten Säule in die Agrarum-\r\nwelt- und Klimaprogramme der zweiten Säule ergänzt werden. Nur so kann sichergestellt werden,\r\ndass der ökologisch wie wirtschaftlich überfällige Umbau der Landwirtschaft nicht ausgebremst wird.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nMartin Schulz Jan Plagge\r\n(Vorsitzender AbL e.V.) (Präsident Bioland e.V.)\r\nTina Andres Olaf Bandt\r\n(Vorstand BÖLW e.V.) (Vorsitzender BUND e.V.)\r\nSascha Müller-Kraenner Kai Niebert\r\n(Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.) (Präsident Deutscher Naturschutzring e.V.)\r\nThomas Schröder Maria Noichl MdEP\r\n(Präsidet Deutscher Tierschutzbund e.V.) (Vorsitzende Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.)\r\nJörg-Andreas Krüger Christoph Bautz\r\n(Präsident Naturschutzbund Deutschland e.V.) (Vorstand Campact e.V.)\r\nHeike Vesper\r\n(Vorstand Transformation Politik & Wirtschaft WWF Deutschland)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1) Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)\r\nAus dem ZKL-Abschlussbericht:\r\nInsbesondere muss deswegen die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) maßgeblich\r\ndazu beitragen, den Übergang zu einem nachhaltigen Ernährungssystem in der\r\nEU zu bewältigen und Landwirt:innen auch ökonomisch in die Lage zu versetzen,\r\nihren unverzichtbaren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz-, Tierschutz-, Bo-\r\ndenschutz-, Luft- und Wasserreinhaltungs- sowie Biodiversitätsziele zu leisten\r\nund die Umwelt umfassend zu schützen. Dies erfordert, dass die bisherigen flä-\r\nchengebundenen Direktzahlungen aus der 1. Säule der GAP im Laufe der\r\nnächsten zwei Förderperioden schrittweise und vollständig in Zahlungen um-\r\ngewandelt werden, die konkrete Leistungen im Sinne gesellschaftlicher Ziele\r\nbetriebswirtschaftlich attraktiv werden lassen. Dabei empfiehlt die ZKL, die\r\nKonditionalitäten entsprechend abzubauen, den Anteil der Eco-Schemes\r\nschrittweise zu erhöhen, Übergangsregelungen für den Transformationspro-\r\nzess zu entwickeln und die Vernetzung von Biotopen, Landschaftselementen\r\netc. sowie kooperative Lösungen zu fördern. (S.6)\r\nDer Anteil der Eco-Schemes in der 1. Säule sollte gegenüber den Direktzahlun-\r\ngen während der Förderperiode schrittweise entsprechend einem linearen\r\nVerlauf erhöht werden, um Planungssicherheit auf dem vereinbarten kontinu-\r\nierlichen Umbaupfad zu gewährleisten. Die Eco-Schemes sollen dabei so ausge-\r\nsteuert werden, dass sie die geplanten Mittel nutzen. (S. 107)\r\nFür die Jahre der Systemumstellung müssen Übergangsregelungen entwickelt\r\nwerden. Dabei soll das Niveau der ökologischen Anforderungen aus der vorhe-\r\nrigen Förderperiode keinesfalls unterschritten werden. (S. 107, 151)\r\nNach Auffassung der ZKL muss die GAP maßgebend dazu beitragen, den Über-\r\ngang zu einem nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystem in der EU zu bewälti-\r\ngen und Landwirt:innen auch ökonomisch in die Lage zu versetzen, den notwen-\r\ndigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz-, Luft- und Wasserreinhaltungs-\r\nsowie Biodiversitätsziele zu leisten und die Umwelt umfassend zu schützen.\r\nEmpfehlungen des NABU im Kontext ZKL zu den Fragen des An-\r\ntrags der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP\r\nStand 05.03.2024\r\nKontakt\r\nNABU-Präsidentenbüro\r\nJörg-Andreas Krüger\r\nNABU-Präsident\r\nTel. +49 (0)30.2849841133\r\nJoerg-Andreas.Krueger@NABU.de\r\n2EMPFEHLUNGEN DES NABU IM KONTEXT ZKL ZU DEN FRAGEN DES ANTRAGS DER FRAKTIONEN SPD,\r\nDies ist Grundvoraussetzung für eine langfristige gesellschaftliche Akzeptanz\r\nund damit für eine Weiterentwicklung einer umfangreichen staatlichen Agrar-\r\nförderung und sollte deshalb die Weiterentwicklung der GAP auf EU-Ebene ins-\r\ngesamt sowie ihre nationale Ausgestaltung ab 2023 leiten. (S.107)\r\nSchlussfolgerungen:\r\nDer Grundkonsens der ZKL ist die Aussage: “die Transformation ist eine ge-\r\nsamtgesellschaftliche Aufgabe”. Dies setzt voraus, dass Ökologie und Ökono-\r\nmie zusammen gedacht und umgesetzt werden. Die GAP ist das zentrale Steu-\r\nerungsinstrument der europäischen Agrarpolitik. Es ist demnach eine Grund-\r\nvoraussetzung, dass die in der GAP verwendeten Steuergelder auch zum Errei-\r\nchen der Gemeinwohlziele beitragen; und dies in zunehmendem Maße.\r\nDie im ZKL-Abschlussbericht skizzierten konkreten Übergangsschritte müssen\r\ndaher in der laufenden Förderperiode umgesetzt werden:\r\n- Abbau der Konditionalitäten nur gegen Umwidmung bzw. Qualifizie-\r\nrung der Direktzahlungen, etwa in einer linearen Aufstockung der ÖR\r\n- Der Grundsatz, dass ökologische Anforderungen aus vorherigen Förder-\r\nperioden nicht unterschritten werden dürfen\r\nAnderenfalls fehlen Legitimation und damit auch die gesellschaftliche Akzep-\r\ntanz für Subventionen (= Steuergelder).\r\n2) Bürokratieabbau\r\nAus dem ZKL-Abschlussbericht:\r\nVon landwirtschaftlich Tätigen wird verbreitet die Tendenz zu sehr kleinteiliger\r\nRegulierung und zunehmende bürokratischen Belastung festgestellt. Im Maße\r\nnachweislicher Fortschritte bei der ökologisch nachhaltigen Transformation der\r\nLandwirtschaft kann das bestehende, teilweise sehr detaillierte und administra-\r\ntiv aufwendige Ordnungsrecht der Agrar- und Umweltpolitik auf seine eigentli-\r\nche Funktion zurückgeführt werden, die darin besteht, Mindeststandards fest-\r\nzulegen und deren Verletzung juristisch sanktionierbar zu machen. (S.72)\r\nVerwaltung: Eine zügige und umfassende Umsetzung der in den vorhergehen-\r\nden Kapiteln beschriebenen nachhaltigkeitsorientierten Agrar- und Umweltpoli-\r\ntik und ein regelmäßiges Monitoring des Transformationsprozesses setzen auf\r\nallen Ebenen (Kommunen, Länder, Bund, EU) eine hocheffektive Agrar- und\r\nUmweltverwaltung voraus. Diese muss daher entsprechend unterstützt und in\r\ndie Lage versetzt werden, die auch für sie gegebenen enormen Anforderungen\r\ndes Transformationsprozesses zu bewältigen. (S. 73)\r\nOb im Einzelnen Kontroll- oder Zertifizierungsaufgaben in privatwirtschaftliche\r\nHände gelegt werden könnten oder sollten, sollte ebenfalls geprüft werden.\r\n(S.73)\r\nDie ZKL spricht sich dabei insbesondere bei der Umsetzung von dafür geeigneten\r\nAgrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen für Ansätze aus, bei denen diese\r\n3EMPFEHLUNGEN DES NABU IM KONTEXT ZKL ZU DEN FRAGEN DES ANTRAGS DER FRAKTIONEN SPD,\r\nMaßnahmen nicht isoliert auf einzelbetrieblicher Ebene, sondern – mit besserer\r\nWirkung im Sinne der Schutzziele bei geringerer Bürokratie – in Kooperation\r\nvon Landwirtschaft und Naturschutz entwickelt und umgesetzt werden (S. 87).\r\nDie vorgeschlagene neue Organisation der Agrarumweltmaßnahmen verlangt\r\nauch eine Weiterentwicklung, Flexibilisierung und Verschlankung der verwal-\r\ntungsverfahren bis hin zu ggf. notwendigen Änderungen des gültigen Rechtsrah-\r\nmens (z.B. bezüglich des Haushaltsrechts). Dem stehen als Chancen nennens-\r\nwerte Vereinfachungen in den Auszahlungs- und Kontrollabläufen durch die ge-\r\nringere Anzahl und höhere Professionalität der Ansprechpersonen gegenüber.\r\nDie notwendige Ökologisierung der Landwirtschaft verlangt von allen Beteilig-\r\nten erhebliche Anstrengungen; dies wird auch für die Verwaltung gelten. (S.89)\r\nDer mit Blick auf den Transformationspfad sowie die Notwendigkeit des geziel-\r\nten Einsatzes öffentlicher Mittel notwendige Verwaltungsaufwand in Behörden\r\nund Betrieben sollte auf ein notwendiges Maß begrenzt werden. Ziel der Kon-\r\ntrollsysteme muss das Verhindern von Missbrauch sein, nicht das Mikromanage-\r\nment der Betriebe. Es sollten künftig vermehrt digitale Konzepte eingesetzt\r\nwerden, um den Kontroll- und Evaluationsaufwand möglichst gering zu halten\r\nund die Maßnahmen schneller weiterzuentwickeln, u. a. auch durch eine\r\nschnellere Rückmeldung an und durch die Betriebe. (S.108, S. 154)\r\nSchlussfolgerungen:\r\nDefinition: Bürokratieabbau ist „gleicher Umfang an gesellschaftlichen Leis-\r\ntungen bei weniger Verwaltungsaufwand“\r\n- Der Abbau von Umweltschutz-, Naturschutz, Klimaschutz-, Tierschutz-\r\nstandards fällt nicht darunter.\r\nDie öffentliche Verwaltung, also Staat (Bund und Länder) ist hier in der\r\nPflicht! Herausforderung: Kohärenz zwischen Bund und Länderebene, Ord-\r\nnungs- und Förderrecht sicherstellen.\r\n- Der Abbau einzelner Maßnahmen darf nicht dazu führen, dass an ande-\r\nrer Stelle neue Hürden entstehen. Ein sinnvoller Büroabbau braucht\r\nZeit, um neue Verfahrensabläufe zu entwickeln und mit technischer Inf-\r\nrastruktur zu hinterlegen. Schnellschüsse werden niemandem helfen.\r\n(Realistischer Horizont: mit der neuen GAP-Förderperiode 2028)\r\n- Bund und Länder müssen zusammenarbeiten und Prozesse vereinheitli-\r\nchen.\r\n- Zumindest auf Softwareebene Schnittstellen sicherstellen\r\n- Vorhandene Best Practice auf alle anderen Bundesländer übertragen\r\n- Der Staat als Dienstleister: innovative Softwarelösungen haben das Po-\r\ntential, Landwirte bei Management-Aufgaben zu unterstützen, Bera-\r\ntungsbedarfe zu verringern und verlorenes Vertrauen zurückzugewin-\r\nnen. Best Practice (z.B. in Spanien, den Niederlanden) vorhanden!"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005845","regulatoryProjectTitle":"naturschutzfachliche Anpassungen im GAPKondG im Rahmen der Anpassungen der GAP","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2f/1f/357557/Stellungnahme-Gutachten-SG2409260012.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"NABU-Bundesgeschäftsstelle · Charitéstraße 3 · 10117 Berlin\r\nSehr geehrte Frau Bender,\r\nim Namen des NABU-Bundesverbands möchten wir Sie auf\r\nnaturschutzfachlich sehr bedenkliche Entwicklungen bei den in der\r\nDiskussion stehenden Änderungen am GAP-Strategieplan hinweisen. Aus\r\nSicht des Naturschutzes führen diese zu Abschwächungen des\r\nAmbitionsniveaus der GAP im Bereich des Schutzes der Biodiversität und\r\nschwächen somit die Ziele der GAP in diesen Bereichen weiter.\r\nHervorheben möchten wir die vorgeschlagenen Änderungen der\r\nÖkoregelung 1d (Altgrasstreifen). Artenreiches Grünland ist in Deutschland in\r\nschlechtem Zustand, dies verdeutlicht nicht zuletzt das laufende\r\nVertragsverletzungsverfahren (C-47/23) gegen Deutschland, die\r\nLebensraumtypen 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen) und 6520 (Berg-\r\nMähwiesen) betreffend. Gerade diese und andere artenreiche Lebensräume\r\nsind von angepasster Bewirtschaftung abhängig.\r\nDie Änderung der ÖR 1d sieht nun vor, dass Flächen, die kleiner oder gleich\r\n0,3 ha sind, komplett als Altgrasstreifen angelegt werden dürfen und dort\r\nlagegetreu über mehrere Jahre ohne Bewirtschaftungspflicht verbleiben\r\ndürfen. Häufig handelt es sich jedoch gerade bei diesen kleinen Flächen\r\nbesonders in strukturreichen Landschaften um artenreiches Grünland. Durch\r\nden damit verbundenen Wegfall von Pflegemaßnahmen besteht die Gefahr\r\neiner Verschlechterung des Zustands des artenreichen Grünlands und eines\r\nVerschwindens der entsprechenden Lebensraumtypen.\r\nDie Funktion von Altgrasstreifen und ihr Nutzen als Lebensraum für eine\r\nVielzahl von Arten bleibt unbestritten, deswegen unterstützen wir\r\nausdrücklich das Ziel, diese attraktiver für die Landwirtschaft zu gestalten -\r\ndoch dürfen verschiedene Schutzzwecke nicht gegeneinander ausgespielt\r\nwerden. Eine Vereinfachung wäre z.B., die Lagegetreue der Maßnahmen\r\naufzuheben und mehr Flexibilität in Lage und Größe zu gewähren. Wir\r\nempfehlen jedoch dringend, die Regelung beizubehalten, dass maximal 20%\r\neines Schlages als Altgrasstreifen programmiert werden dürfen.\r\nBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft\r\nz.H. Staatssekretärin Silvia Bender\r\nAusschließlich per E-Mail\r\n04@bmel.bund.de\r\nBundesgeschäftsstelle\r\nKonstantin Kreiser\r\nFachbereichsleiter Naturschutzpolitik\r\nMitglied der Geschäftsleitung\r\nTel. +49 (0)173 752 92 09\r\nKonstantin.kreiser@NABU.de\r\nBerlin, 05.07.2024\r\nAnmerkungen zu Änderungen des Nationalen GAP- Strategieplans\r\nSeite 2/2\r\nWeiterhin möchten wir Sie darauf hinweisen, dass durch die angestrebte\r\nVereinfachung der Regelung zu GLÖZ 7 eine weitere Verschlechterung aus\r\nnaturschutzfachlicher Sicht zu erwarten ist. Hier soll der verpflichtende\r\nFruchtwechsel in jedem dritten Jahr eingeführt werden. Ein deutlich\r\neffektiverer Weg zur Vereinfachung wäre allerdings, wie in der EU-VO zum\r\nGAP-Strategieplan vorgesehen, den jährlichen Fruchtwechsel einzuführen.\r\nUm wirkliche ökologische Verbesserungen, insbesondere im Anbau von Mais\r\nzu erreichen, muss die geplante Abänderung der Regelung, dass Mais-\r\nMischkulturen als eigene Hauptkultur gelten, unverzüglich und nicht erst ab\r\n2026 abgeschafft werden.\r\nBei Rückfragen stehen Frau Cäcilia von Hagenow\r\n(caecilia.vonhagenow@nabu.de) und Frau Laura Henningson\r\n(laura.henningson@nabu.de) gerne jederzeit zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKonstantin Kreiser\r\nFachbereichsleiter Naturschutzpolitik\r\nMitglied der Geschäftsleitung"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005845","regulatoryProjectTitle":"naturschutzfachliche Anpassungen im GAPKondG im Rahmen der Anpassungen der GAP","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ec/a9/501978/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280074.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stand: 10.03.2025, 21:37\r\nLandwirtschaft\r\n1. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Auf Grundlage der Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft[, der Borchert-Kommis\u0002sion] und des Strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft werden wir die Landwirt\u0002schaft in Deutschland auf Kurs bringen. Dabei definieren wir einen verbindlichen Umbaupfad bis \r\n2034, in dem die Zahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vollständig qualifiziert werden\r\nund setzen uns auch auf EU-Ebene für eine grundlegende Reform ein.“\r\nHintergrund\r\n▪ Gelder müssen Transformation der Landwirtschaft und zur Bewältigung der strukturellen (z.B.\r\nNutztierhaltung) und gemeinwohlbezogenen Herausforderungen (z.B. Klimaschutz & Klima\u0002anpassung, Artenschutz, Wiederherstellung der Natur, Tierwohl) dienen.\r\n▪ Gelder müssen auf Umsetzung von EU- und nationalem Recht einzahlen, z.B. der Umsetzung \r\ndes W-VO, FFH-RL/Vogelschutz-RL, Düngeverordnung, etc..\r\n▪ Nur so kann die Bereitstellung dieser Gelder angesichts zahlreicher konkurrierender Ausga\u0002ben in anderen Politikfeldern (z.B. für Verteidigungs- und Sicherheitspolitik) langfristig poli\u0002tisch legitimiert werden und gesellschaftliche Akzeptanz finden.\r\n▪ Prozess (GAP): Konzeptionierung über AMK bis zur Sommerpause\r\n2. Bürokratieabbau: Digitalisierung und kooperative Modelle\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir wollen den Bürokratieabbau in der Landwirtschaft durch mehr Digitalisierung und die Förde\u0002rung betriebsübergreifender kooperativer Modelle fördern.“\r\nHintergrund\r\n▪ Wichtiger Hinweis: Bürokratieabbau mit dem Abbau oder der Spezifizierung von Regeln (Ge\u0002setze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Förderbedingungen) gleichzusetzen, ist irre\u0002führend. Denn Regeln haben eine wichtige Funktion. Eine Differenzierung von Regeln (z.B. ein \r\npauschales Verbot auf bestimmte Handlungen bzw. Tatbestände zu beschränken) kann unter \r\nUmständen sinnvoll sein, ist aber zumeist mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand verbun\u0002den.Bürokratielasten können aber – unabhängig von der Ausgestaltung komplexer Rechtsnor\u0002men – v.a. durch zwei Aspekte verringert werden: durch Digitalisierung sowie durch die \r\nSchaffung von Synergien wie bspw. in betriebsübergreifenden kooperativen Modellen.\r\n▪ Digitalisierung ist kein neuer Ansatz, sondern seit vielen Jahren Gegenstand der agrarpoliti\u0002schen Debatte, ob nun auf EU-Ebene, im Bund, in den Ländern oder innerhalb der Agrarmi\u0002nisterkonferenz. Dabei ist neben einer weiteren Digitalisierung betrieblicher Abläufe auch die \r\nDigitalisierung der Verwaltung konsequenter in den Blick zu nehmen1\r\n.\r\n1\r\nvgl. Beschluss der ACK vom 16.01.2025, TOP 30, Ziff. 2\r\n2\r\n▪ Synergien können v.a. durch die Förderung betriebsübergreifender kooperativer Modelle\r\nentstehen, insb. in der kleinstrukturierten Landwirtschaft. Eine gemeinsame Planung, Bean\u0002tragung und Umsetzung von z.B. Naturschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft fördert durch \r\ndie Bündelung unterschiedlicher Expertise und Erfahrungen nicht nur die Effektivität solcher \r\nMaßnahmen, sondern konzentriert vor allem die administrativen Prozessen im Umgang mit \r\nFördermitteln. Unterstützt durch institutionelle Förderinstrumente (über die GAK, GAP oder \r\nBundesprogramme) wäre sogar eine weitere Institutionalisierung kooperativer Zusammen\u0002schlüsse (z.B. durch den Aufbau von Verwaltungsstrukturen bzw. die Anstellung eines Ge\u0002schäftsführers oder Kooperativen-Managers) denkbar, die nicht nur die teilnehmenden Be\u0002triebe entlastet, sondern auch die Abstimmungsprozesse mit der Verwaltung weiter professi\u0002onalisiert bzw. erleichtert.\r\n3. Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft verbessern\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Landwirtschaftliche Praktiken, die z.B. dem Schutz von Feldvögeln und Insekten dienen, Land\u0002schaftselemente schaffen und erhalten und den Bodenkohlenstoff erhöhen, müssen einkom\u0002menswirksam gefördert werden, in dem die bestehenden Finanzierungsinstrumente gezielt da\u0002rauf ausgerichtet werden. Auch durch die Anwendung marktbasierter Instrumente wie bspw. einer \r\nPestizidabgabe werden wir den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verringern. Die Reduktion der \r\nNährstoffeinträge soll durch die Schärfung der Verursachergerechtigkeit und geeignete Bilanzie\u0002rungsinstrumente weiter vorangetrieben werden. Dies hat nicht nur positive Effekte auf die Um\u0002welt, sondern verringert auch die Abhängigkeit von externen Betriebsmitteln. Wir werden zudem \r\ndie Beratung sowie die Aus- und Weiterbildung ausbauen.“\r\nHintergrund\r\n▪ Anpassung bestehender Finanzierungsinstrumente: s. GAP; zudem: GAK\r\n▪ Pestizidabgabe: ggf. als Prüfbitte formulieren\r\n▪ Investive Maßnahmen zur Beschaffung von entspr. Technik kann durch zinsgünstige Pro\u0002gramme gefördert werden (Ausreichung z.B. über Landwirtschaftliche Rentenbank)\r\n4. Ernährung\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden die Weiterentwicklung und Umsetzung der Ernährungsstrategie durch ein Begleitfo\u0002rum, das sich aus Vertretern der Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft zusammensetzt, vo\u0002rantreiben. Zudem werden wir mit der Anpassung des Mehrwertsteuersatzes eine pflanzenba\u0002sierte Ernährung anreizen.“\r\n5. Zukunftskommission Wald\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Um den unterschiedlichen Ansprüchen, die an eine moderne Waldpolitik gestellt werden, ge\u0002recht zu werden, werden wir unverzüglich eine Zukunftskommission Wald (ZKW) einrichten, die \r\nbis Mitte 2026 Vorschläge für die Schaffung einer modernen Waldgesetzgebung auf Bundesebene \r\nerarbeitet.\""},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005846","regulatoryProjectTitle":"naturschutzfachliche Anpassungen im GapDZG im Rahmen der Anpassungen der GAP","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2b/83/313456/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260013.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Seite 1 von 2\r\nOffener Brief: Deutschland darf massive Aufweichung der GAP nicht mittragen!\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\ndie Europäische Kommission hat vergangene Woche weitere kurzfristige Abschwächungen bedeut-\r\nsamer ökologischer Mindestanforderungen für den Erhalt von Direktzahlungen in der Gemeinsamen\r\nAgrarpolitik (GAP) der Europäischen Union vorgeschlagen. Die Umsetzung dieses Vorschlages wäre\r\nein fundamentaler Rückschritt für den Arten-, Boden-, Klima- und Tierschutz innerhalb der EU und\r\nwürde internationalen Verpflichtungen Deutschlands und Europas eklatant entgegenstehen. Mehr\r\nnoch: die bäuerliche Landwirtschaft und Betriebe, die bereits heute überdurchschnittliche Umwelt-\r\nleistungen erbringen, wie z.B. der ökologische Landbau oder Höfe mit einem hohen Anteil an Land-\r\nschaftselementen wie Hecken und Bäumen, geraten weiter ins Hintertreffen. Auch der im Zuge der\r\nGAP-Reform (2023-2027) zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz errungene Kompromiss zur\r\nWeiterentwicklung der GAP sowie die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL)\r\nwürden ad absurdum geführt.\r\nDer Abbau von überflüssiger Bürokratie und die wirtschaftliche Stärkung von Bäuerinnen und Bauern\r\nsind dringend notwendig. Neben einer attraktiven Honorierung ökologischer Leistungen sind hierfür\r\nauch die Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Wertschöpfungsketten bzw. in den\r\nPreisverhandlungen mit dem Handel und der Weiterverarbeitung sowie die Vereinfachungen von\r\nVerwaltungsprozessen der GAP notwendig – keinesfalls aber das einseitige Schleifen von dringend\r\nnotwendigen ökologischen Grundanforderungen. Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf,\r\nbei der Sitzung des Europäischen Rates am 21. März 2024 den Vorschlag der Europäischen Kom-\r\nmission abzulehnen.\r\nAbL e.V., Hauptstr. 55, 13159 Berlin\r\nBundeskanzleramt\r\nBundeskanzler Olaf Scholz\r\n11012 Berlin\r\nPer Mail an:\r\nbk01@bk.bund.de\r\nNachrichtlich per mail an:\r\nBundesminister Cem Özdemir, ministerbuero@bmel.bund.de\r\nBundesministerin Steffi Lemke, ministerbuero@bmuv.bund.de\r\nBundesminister Christian Lindner, christian.lindner@bmf.bund.de Berlin, den 20.03.2024\r\nSeite 2 von 2\r\nSollte absehbar sein, dass es für diese Position keine Mehrheit gibt, muss die Bundesregierung alles\r\ndaran setzen, die drohende Abschwächung der Grundanforderungen der GAP an eine verbindliche\r\nAufstockung und Weiterentwicklung der freiwilligen Maßnahmen zur Honorierung von Umweltleis-\r\ntungen in der GAP zu knüpfen. Konkret muss der Kommissionsvorschlag in diesem Fall um eine ver-\r\nbindliche Anhebung des Budgets der Öko-Regelungen sowie einen erhöhten Spielraum für die Mit-\r\ngliedstaaten zur gezielten Umschichtung von Finanzmitteln aus der ersten Säule in die Agrarum-\r\nwelt- und Klimaprogramme der zweiten Säule ergänzt werden. Nur so kann sichergestellt werden,\r\ndass der ökologisch wie wirtschaftlich überfällige Umbau der Landwirtschaft nicht ausgebremst wird.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nMartin Schulz Jan Plagge\r\n(Vorsitzender AbL e.V.) (Präsident Bioland e.V.)\r\nTina Andres Olaf Bandt\r\n(Vorstand BÖLW e.V.) (Vorsitzender BUND e.V.)\r\nSascha Müller-Kraenner Kai Niebert\r\n(Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.) (Präsident Deutscher Naturschutzring e.V.)\r\nThomas Schröder Maria Noichl MdEP\r\n(Präsidet Deutscher Tierschutzbund e.V.) (Vorsitzende Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.)\r\nJörg-Andreas Krüger Christoph Bautz\r\n(Präsident Naturschutzbund Deutschland e.V.) (Vorstand Campact e.V.)\r\nHeike Vesper\r\n(Vorstand Transformation Politik & Wirtschaft WWF Deutschland)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. 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Aus\r\nSicht des Naturschutzes führen diese zu Abschwächungen des\r\nAmbitionsniveaus der GAP im Bereich des Schutzes der Biodiversität und\r\nschwächen somit die Ziele der GAP in diesen Bereichen weiter.\r\nHervorheben möchten wir die vorgeschlagenen Änderungen der\r\nÖkoregelung 1d (Altgrasstreifen). Artenreiches Grünland ist in Deutschland in\r\nschlechtem Zustand, dies verdeutlicht nicht zuletzt das laufende\r\nVertragsverletzungsverfahren (C-47/23) gegen Deutschland, die\r\nLebensraumtypen 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen) und 6520 (Berg-\r\nMähwiesen) betreffend. Gerade diese und andere artenreiche Lebensräume\r\nsind von angepasster Bewirtschaftung abhängig.\r\nDie Änderung der ÖR 1d sieht nun vor, dass Flächen, die kleiner oder gleich\r\n0,3 ha sind, komplett als Altgrasstreifen angelegt werden dürfen und dort\r\nlagegetreu über mehrere Jahre ohne Bewirtschaftungspflicht verbleiben\r\ndürfen. Häufig handelt es sich jedoch gerade bei diesen kleinen Flächen\r\nbesonders in strukturreichen Landschaften um artenreiches Grünland. Durch\r\nden damit verbundenen Wegfall von Pflegemaßnahmen besteht die Gefahr\r\neiner Verschlechterung des Zustands des artenreichen Grünlands und eines\r\nVerschwindens der entsprechenden Lebensraumtypen.\r\nDie Funktion von Altgrasstreifen und ihr Nutzen als Lebensraum für eine\r\nVielzahl von Arten bleibt unbestritten, deswegen unterstützen wir\r\nausdrücklich das Ziel, diese attraktiver für die Landwirtschaft zu gestalten -\r\ndoch dürfen verschiedene Schutzzwecke nicht gegeneinander ausgespielt\r\nwerden. Eine Vereinfachung wäre z.B., die Lagegetreue der Maßnahmen\r\naufzuheben und mehr Flexibilität in Lage und Größe zu gewähren. Wir\r\nempfehlen jedoch dringend, die Regelung beizubehalten, dass maximal 20%\r\neines Schlages als Altgrasstreifen programmiert werden dürfen.\r\nBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft\r\nz.H. Staatssekretärin Silvia Bender\r\nAusschließlich per E-Mail\r\n04@bmel.bund.de\r\nBundesgeschäftsstelle\r\nKonstantin Kreiser\r\nFachbereichsleiter Naturschutzpolitik\r\nMitglied der Geschäftsleitung\r\nTel. +49 (0)173 752 92 09\r\nKonstantin.kreiser@NABU.de\r\nBerlin, 05.07.2024\r\nAnmerkungen zu Änderungen des Nationalen GAP- Strategieplans\r\nSeite 2/2\r\nWeiterhin möchten wir Sie darauf hinweisen, dass durch die angestrebte\r\nVereinfachung der Regelung zu GLÖZ 7 eine weitere Verschlechterung aus\r\nnaturschutzfachlicher Sicht zu erwarten ist. Hier soll der verpflichtende\r\nFruchtwechsel in jedem dritten Jahr eingeführt werden. Ein deutlich\r\neffektiverer Weg zur Vereinfachung wäre allerdings, wie in der EU-VO zum\r\nGAP-Strategieplan vorgesehen, den jährlichen Fruchtwechsel einzuführen.\r\nUm wirkliche ökologische Verbesserungen, insbesondere im Anbau von Mais\r\nzu erreichen, muss die geplante Abänderung der Regelung, dass Mais-\r\nMischkulturen als eigene Hauptkultur gelten, unverzüglich und nicht erst ab\r\n2026 abgeschafft werden.\r\nBei Rückfragen stehen Frau Cäcilia von Hagenow\r\n(caecilia.vonhagenow@nabu.de) und Frau Laura Henningson\r\n(laura.henningson@nabu.de) gerne jederzeit zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKonstantin Kreiser\r\nFachbereichsleiter Naturschutzpolitik\r\nMitglied der Geschäftsleitung"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005846","regulatoryProjectTitle":"naturschutzfachliche Anpassungen im GapDZG im Rahmen der Anpassungen der GAP","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/10/fd/501980/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280112.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stand: 14.03.2025\r\nAgrarpolitik: Bürokratieabbau durch kooperative Modelle\r\nBürokratieabbau vor allem mit dem Abbau oder der Spezifizierung von Regeln (Gesetze, Verord\u0002nungen, Verwaltungsvorschriften, Förderbedingungen) gleichzusetzen, ist irreführend. Denn Re\u0002geln haben eine wichtige Steuerungsfunktion. DieDifferenzierung von Regeln (z.B. ein pauschales \r\nVerbot auf bestimmte Handlungen bzw. Tatbestände zu beschränken) kann unter Umständen\r\nsehr sinnvoll sein. In den meisten Fällen ist damit aber wiederum ein zusätzlicher bürokratischer\r\nAufwand verbunden, wenn die spezifische Anwendung kontrolliert werden muss.\r\nBürokratielasten können aber – unabhängig von der Ausgestaltung komplexer Rechtsnormen – vor \r\nallem durch zwei Ansätze verringert werden: erstens durch Digitalisierung, zweitens durch die \r\nSchaffung von Synergien wie bspw. in betriebsübergreifenden kooperativen Modellen.\r\nDigitalisierung ist kein neuer Ansatz, sondern seit vielen Jahren Gegenstand der agrarpolitischen \r\nDebatte, ob nun auf EU-Ebene, im Bund, in den Ländern oder innerhalb der Agrarministerkonfe\u0002renz. Dabei ist neben einer weiteren Digitalisierung betrieblicher Abläufe auch die Digitalisierung \r\nder Verwaltung konsequenter in den Blick zu nehmen1.\r\nSynergien können v.a. durch die Förderung betriebsübergreifender kooperativer Modelle ent\u0002stehen, insb. in der kleinstrukturierten Landwirtschaft. Eine gemeinsame Planung, Beantragung \r\nund Umsetzung von z.B. Naturschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft fördert durch die Bünde\u0002lung unterschiedlicher Expertise und Erfahrungen nicht nur die Effektivität solcher Maßnahmen, \r\nsondern konzentriert vor allem die administrativen Prozessen im Umgang mit Fördermitteln. Un\u0002terstützt durch institutionelle Förderinstrumente (über die GAK, GAP oder Bundesprogramme)\r\nwäre sogar eine weitere Institutionalisierung kooperativer Zusammenschlüsse (z.B. durch den \r\nAufbau von Verwaltungsstrukturen bzw. die Anstellung eines Geschäftsführers oder Kooperativen\u0002Managers) denkbar, die nicht nur die teilnehmenden Betriebe entlastet, sondern auch die Abstim\u0002mungsprozesse mit der Verwaltung weiter professionalisiert bzw. erleichtert.\r\n1\r\nvgl. Beschluss der ACK vom 16.01.2025, TOP 30, Ziff. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005854","regulatoryProjectTitle":"Umweltfreundlichere Ausrichtung der EEG-Förderung / REDIII-Implementierung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4c/df/319001/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270145.pdf","pdfPageCount":9,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Erzeugung von Strom und Kraftstoffen aus sogenannten Rest- und Abfallstoffen\r\nwird gemäß der europäischen Gesetzgebung mit einer hohen Anrechnung vermiede-\r\nner Treibhausgasemissionen belohnt (RED, 2018). Dementsprechend hoch ist die\r\nNachfrage nach Stroh, Gülle und Mist für die Erzeugung von Biomethan und von Bi-\r\nokraftstoffen. Doch handelt es sich bei ihnen keinesfalls um Reststoffe, die ohne Ein-\r\nschränkungen genutzt werden sollten, sondern vielmehr um wertvolle Nebenprodukte\r\naus der Landwirtschaft, die essenziell für die Fruchtbarkeit von Böden sind.\r\nBiogas aus Stroh, Gülle und Mist zu erzeugen hat zwar den Vorteil, dass keine Flä-\r\nchen für Anbaubiomasse benötigt werden. Abhängig von der entnommenen Menge\r\nkönnen jedoch Stoffkreisläufe, Ökosystemfunktionen im Boden, die Anpassungsfähig-\r\nkeit von Agrarökosystemen an Klimaveränderungen sowie die Biodiversität negativ\r\nbeeinflusst werden. Da der Schutz von Boden, Wasser, Stoffkreisläufen und Biodiver-\r\nsität mit Blick auf die planetaren ökologischen Grenzen ebenso zu beachten ist wie der\r\nKlimaschutz, gilt es, diesen Zielkonflikt aufzulösen.\r\nIm Folgenden formuliert der NABU Anforderungen für die Nutzung von Stroh, Gülle\r\nund Festmist zur Biogaserzeugung. Aus sogenannten Rest- und Abfallstoffen erzeug-\r\ntes Biogas, das zu Biomethan aufbereitet wird, um es ins Erdgasnetz einspeisen zu\r\nkönnen, soll gemäß den Plänen der Politik verstärkt für die Strom- und Wärmeversor-\r\ngung eingesetzt werden. Auch für den Verkehr soll Biomethan zukünftig eine größere\r\nRolle spielen, sowohl in Erdgasfahrzeugen und indem es zu Biokraftstoffen weiterver-\r\narbeitet wird. Dementsprechend steigt die Nachfrage nach Stroh, Gülle und Mist.\r\nStroh, Gülle und Mist im Stoffkreislauf\r\nStroh, Gülle und Mist sind elementare Bestandteile des Stoffkreislaufs in der Landwirt-\r\nschaft. Will man den Boden als unsere Lebensgrundlagen erhalten, muss der Hu-\r\nmusaufbau in jedem Fall gewährleistet sein und Nährstoffkreisläufe müssen möglichst\r\ngeschlossen werden. Nur auf gesunden Böden können langfristig Nahrung erzeugt und\r\ngleichzeitig lebenswichtige Ökosystemfunktionen bereitgestellt werden. Böden sind\r\nSTANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH,\r\nGÜLLE UND MIST\r\nBiogas aus Stroh, Gülle und Mist\r\nAnforderungen aus Sicht des NABU\r\nKontakt\r\nNABU Bundesgeschäftsstelle\r\nDr. Christine Tölle-Nolting\r\nTeamleiterin Landnutzung\r\nTel. +49 (0)30 284984 1641\r\nChristine.Toelle-Nolting@NABU.de\r\nDr. Claudia Werner\r\nReferentin für Biomasse\r\nClaudia.Werner@NABU.de\r\nHumusaufbau ist Vorausset-\r\nzung für Klimaschutz und Er-\r\ntragssicherheit.\r\n2STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\nUrsprung und Hort so gut wie aller terrestrischer Biodiversität, 59 Prozent aller be-\r\nkannten Arten sind bodenbürtig. Die im Boden lebenden Organismen sind zudem für\r\ndie Speicherung und Filterung von Wasser verantwortlich.\r\nLandwirtschaftlich genutzte Böden sind außerdem aufgrund ihres hohen Flächenan-\r\nteils mit Abstand der größte terrestrische Kohlenstoffspeicher in Deutschland und für\r\nden Klimaschutz von zentraler Bedeutung. Der Eintrag organischen Kohlenstoffs (C org )\r\ndurch Erntereste ist eine wichtige Einflussgröße für den Vorrat und die Dynamik von\r\nCorg im Boden (Thünen, 2018). Viele Landwirt*innen haben bereits Maßnahmen des Hu-\r\nmusaufbaus implementiert, was sich in einem leichten Rückgang der Emissionen im\r\nJahr 2022 widerspiegelt (UBA, 2023).\r\nDie Erhöhung der Widerstandsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden durch die\r\nSteigerung des Humusanteils ist angesichts der Klimakrise von hoher Relevanz. Wenn\r\ndurch die ackerbauliche Nutzung ohne entsprechende Maßnahmen wesentliche Boden-\r\nfunktionen eingeschränkt werden, gefährdet dies sowohl die vielfältigen Funktionen\r\nder Böden wie auch deren Biodiversität. Eine nachhaltige Ackerbodennutzung hinge-\r\ngen erhält oder verbessert sogar das Ertragspotential sowie wesentliche Bodenfunktio-\r\nnen, wie Bodenfruchtbarkeit, Belebtheit des Ackerbodens, Wasserspeicherfähigkeit, Fil-\r\nter- und Pufferfunktion des Bodens sowie stabile Bodenstruktur, und mindert die Ver-\r\nschlämmungs- und Erosionsgefährdung (BMEL, 2023). Der Corg-Gehalt von Böden ist\r\nhierbei ein wesentlicher Faktor und es sind daher dringend entsprechende Maßnah-\r\nmen erforderlich, um ihn zu verbessern. Die Reduzierung des Eintrags von Ernterück-\r\nständen ist hingegen einer der wesentlichen Faktoren, die für den C org-Verlust verant-\r\nwortlich sind (Thünen, 2018).\r\nBiogas aus Stroh\r\nStroh wird vermehrt energetisch genutzt. Weiter verarbeitet zu Biokraftstoff hat sich\r\nder Einsatz zwischen 2020 und 2022 beinahe verdreifacht (BLE, 2023). Doch Stroh darf\r\ndem landwirtschaftlichen Stoffkreislauf nicht vollständig entzogen werden. Die Erzeu-\r\ngung von Biogas ist aus Sicht des NABU die einzige energetische Nutzungsoption von\r\nStroh, die in Betracht gezogen werden kann, da bei der Vergärung Gärprodukte anfal-\r\nlen, die für den Schutz der Böden dringend benötigt werden. Bei der Strohverbrennung\r\nhingegen fallen keine für den Bodenschutz wichtigen Gärprodukte an. Ohne deren\r\nRückführung kann Stroh nur zu einem geringen Teil entnommen werden, der aber der\r\nstofflichen Verwertung, zum Beispiel für Dämmplatten, vorbehalten werden sollte, um\r\nden im Stroh enthaltenen Kohlenstoff länger zu binden.\r\nViele wissenschaftliche Feld- und Laboruntersuchungen belegen zwar, dass der Hu-\r\nmusaufbau auch durch die Gärprodukte der Strohvergärung gewährleistet werden\r\nkann, aber über langjährige Auswirkungen des Aufbringens von Gärprodukten liegen\r\nGrundsätzliche Anforderungen an die Entnahme von Biomasse aus der Landwirt-\r\nschaft (NABU, 2023a):\r\nx Der Schutz, die Verbesserung und die Wiederherstellung der Biodiversität\r\nmuss Vorrang vor jeglicher Biomassenutzung haben.\r\nx Die Entnahme von Biomasse darf nicht zu einer negativen Humusbilanz\r\nführen.\r\nx Die Entnahme von Biomasse darf nicht zum Verlust bzw. zu einer Ver-\r\nschlechterung der Kohlenstoffspeicherung der Böden führen.\r\n3STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\nbislang noch keine Erfahrungen vor. Eine allgemeine Nutzungsstrategie kann daher\r\nnicht abgeleitet werden. Beispielsweise können positive Effekte auf die Humusbilanz\r\nnicht allein auf eine verbesserte C-Retention aus dem Stroh infolge der Vergärung zu-\r\nrückgeführt werden, sondern erfordern eine gleichzeitige Zufuhr von Stickstoff (FNR,\r\n2020).\r\nOb und in welchen Mengen Stroh für Biogas genutzt werden kann, hängt zudem maß-\r\ngeblich vom Standort und von der Bewirtschaftung der Böden ab. Aufgrund der Wet-\r\nterbedingungen können die entnehmbaren Mengen auch zwischen den Jahren variie-\r\nren. Mancherorts kann eine hohe Menge an Stroh energetisch genutzt und gleichzeitig\r\nder Humusaufbau bzw. die Kohlenstoffbilanz durch das Aufbringen der Gärprodukte,\r\ndie bei der Biogaserzeugung anfallen, gewährleistet werden. Auch gibt es Standorte,\r\nauf denen eine Strohentnahme ohne Umstellung der Fruchtfolgen oder zusätzliche or-\r\nganische Düngung nicht möglich ist. Auch die Art der Bewirtschaftung spielt eine\r\nRolle. Wissenschaftliche Analysen belegen, dass die Strohvergärung insbesondere bei\r\nökologischer Bewirtschaftung den Humusaufbau begünstigt. Bei konventioneller Be-\r\nwirtschaftung kann durch die Nutzung der Gärprodukte möglicherweise keine erhebli-\r\nche Verbesserung der Humusbilanzen erwartet werden, aber die Stickstoff-Zufuhr mit\r\ndem organischen Substrat reduziert den Bedarf an Mineraldünger in den Fruchtfolgen\r\n(FNR, 2020). Die vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen lassen zudem bis-\r\nlang keine repräsentativen Aussagen zu, inwieweit die ökologischen Funktionen des\r\nStrohs auf den Ackerböden durch die Substitution mit Gärprodukten beeinträchtigt\r\nwerden. Dies betrifft die Effekte durch Mulchen von Stroh auf Verdunstung, Erosion\r\nund Beikrautaufkommen ebenso wie die Rolle des Strohs als wichtige Nahrungsquelle\r\nvon Regenwürmern (FNR, 2020). Andererseits können jedoch große Strohmengen auf\r\ndem Acker gerade in getreidestarken Fruchtfolgen zu Krankheitsproblemen bei den\r\nKulturen durch Übertragung pilzlicher Schaderreger führen. Den vielfältigen hier ge-\r\nnannten Aspekten wird daher nur ein differenziertes Stroh-Management gerecht, bei\r\ndem die energetische Nutzung des Strohs in der Biogasanlage – selbstverständlich nur\r\nmit Rückführung der Gärprodukte – in manchen Fällen eine wertvolle Option sein\r\nkann, aber keine allgemeine Nutzungsstrategie darstellen kann (FNR, 2020).\r\nDas Potenzial, Stroh für die Biogaserzeugung einzusetzen, ist also vorhanden, jedoch\r\nmit Einschränkungen verbunden. Auch sollte Stroh nur in nahegelegenen Biogasanla-\r\ngen eingesetzt werden, denn werden Stroh und Gärprodukte über weite Strecken trans-\r\nportiert, verschlechtert sich die Klimabilanz aufgrund des erhöhten Energieeinsatzes\r\nund der Transportemissionen.\r\nNABU-Forderungen für die Nutzung von Stroh zur Biogaserzeugung:\r\nx Die Gärprodukte der Strohvergärung müssen wieder auf den Acker zu-\r\nrückgeführt werden.\r\nx Die Nutzungspotenziale von Stroh können nur auf der Ebene des jeweili-\r\ngen Standorts ermittelt werden. Dementsprechend sollten die zuständigen\r\nunteren Fachbehörden im Rahmen der Genehmigung und der jährlichen\r\nUmweltgutachten der Biogaserzeugung eingebunden werden. Hierfür\r\nmüssen deren Kapazitäten aufgestockt werden.\r\nx Es besteht Forschungsbedarf, um mögliche langfristig auftretende Beein-\r\nträchtigungen der ökologischen Funktionen des Strohs auf den Ackerbö-\r\nden durch die Substitution mit Gärprodukten zu ermitteln.\r\n4STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\nBiogas aus Gülle\r\nAnfallende Gülle sollte in Biogasanlagen verwertet werden, um direkte Emissionen, vor\r\nallem Methan, zu vermeiden. Doch auch dieses Potenzial ist nur ein eingeschränktes,\r\nda im Zuge der Klimakrise und des Tierwohls die Tierhaltung deutlich begrenzt wer-\r\nden muss. Denn je weniger Futter angebaut wird, desto mehr Fläche steht für ander-\r\nweitige Nutzungen zur Verfügung – der Anbau pflanzlicher Nahrung ist doppelt so flä-\r\ncheneffizient wie der Anbau von Futter zur Erzeugung tierischer Lebensmittel. Nur so\r\nsind die so dringend erforderlichen Maßnahmen für Natur- und Klimaschutz umsetz-\r\nbar, ohne die Ernährungssicherheit aufs Spiel zu setzen oder Deutschland geostrate-\r\ngisch von Lebensmittelimporten abhängiger zu machen. (NABU, 2023b).\r\nDänemark, das über ein Viertel seines Gasbedarfs mit Biomethan aus sogenannten\r\nRest- und Abfallstoffen produziert, wird in der Politik als Modell kommuniziert, das\r\nauf Deutschland übertragen werden sollte. Aber das Nachbarland eignet sich keines-\r\nfalls als Vorbild für Deutschland, denn sein Biomethan wird zu 75 Prozent aus Schwei-\r\nnegülle erzeugt. Dänemark hat sich inzwischen zum Land mit den meisten Schweinen\r\npro Kopf weltweit entwickelt, es züchtet jedes Jahr 32 Millionen Schweine. Gleichzeitig\r\nist in Dänemark der Gasbedarf weitaus geringer, da über die Hälfte des Energiebedarfs\r\nmit Windenergie gedeckt wird. Würde das dänische Modell auf Deutschland übertra-\r\ngen, müssten wir die Schweinehaltung um das Zwanzigfache erhöhen, um lediglich\r\nknapp 25 Prozent unseres Gasbedarfs mit Gülle zu decken. In Deutschland werden be-\r\nreits jetzt über 50 Prozent des inländisch erzeugten Getreides für Futter – davon der\r\nGroßteil für Schweine – verwendet (BLE, 2022; NABU, 2023c).\r\nBiogas aus Festmist\r\nGut kompostierter Festmist besitzt ein günstiges Humusnachlieferungspotential und\r\ndie Mineralisierung von Nährstoffen erfolgt langsam. Festmist ist für die Stabilisierung\r\nder Bodenstruktur vorteilhaft und lässt sich besser einarbeiten als Gärprodukte.\r\nEin Nachteil von Festmist und Komposten ist jedoch, insbesondere für den Ökoland-\r\nbau, dass die Mineralisierungsraten häufig in pflanzenbaulich unproduktiven Phasen\r\nam höchsten sind und die Gefahr besteht, dass mineralisierter Stickstoff ausgewaschen\r\nwird. Die Gärprodukte von Festmist hingegen können gezielt dann aufgebracht wer-\r\nden, wenn die Pflanzen die Nährstoffe benötigen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Aus-\r\nwaschung von unproduktivem Stickstoff in Gewässer vermieden werden kann.\r\nUm sicherzustellen, dass sich das Aufbringen der Gärprodukte nicht nachteilig auf den\r\nHumusgehalt der Böden bzw. das Bodenleben auswirkt, sollten im Rahmen der guten\r\nlandwirtschaftlichen Praxis je nach Standort die Mengen und die Termine der Aufbrin-\r\ngung sorgfältig bestimmt werden.\r\nDie Erzeugung von Biogas aus\r\nGülle darf nicht mit einer Auf-\r\nstockung des Viehbestands ein-\r\nhergehen.\r\nNABU-Forderungen für die Nutzung von Gülle für die Biogaserzeugung:\r\nx Bei der Planung und Genehmigung von Güllevergärungsanlagen muss\r\ndie Flächenbindung von maximal 1,8 Großvieheinheiten pro Hektar\r\nberücksichtigt werden (NABU, 2022 b).\r\nx Gülle sollte möglichst nicht, aber höchstens im Umkreis von fünf bis\r\nzehn km transportiert werden (DVGW, 2014).\r\n5STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\nAllgemeine Anforderungen an das Aufbrin-\r\ngen von Gärprodukten\r\nGrundsätzlich gilt, dass bei der Vergärung von Stroh, Gülle und Mist die Gärprodukte\r\nwieder auf den Acker zurückgeführt werden müssen. Auf mageren Standorten, exten-\r\nsiv genutztem Grünland und Naturschutzflächen hingegen dürfen keine Gärprodukte\r\naufgebracht werden, da diese Standorte wichtige Lebensräume für seltene und gefähr-\r\ndete Pflanzenarten sind. Neben der bereits genannten Gewährleistung des Humusauf-\r\nbaus sind hierbei weitere Aspekte zu berücksichtigen. So weist der Deutsche Verein des\r\nGas- und Wasserfaches (DVGW) darauf hin, dass eine ungeregelte und unkontrollierte\r\nGärrestaufbringung erhebliche Risiken für die Umwelt mit sich bringen kann. Gärpro-\r\ndukte aus der Biogasanlage enthalten viel Stickstoff und wenig Kohlenstoff. In erster\r\nLinie seien die Schutzgüter Boden, Grundwasser und Luft langfristig wirkenden Beein-\r\nflussungen ausgesetzt. Bei fahrlässigem und unsachgemäßem Umgang könnten in Zu-\r\nkunft nachhaltige Schädigungen der primär tangierten Schutzgüter erwartet werden,\r\ndie wiederum über die Nahrungskette bzw. über Stoffwechselprozesse die nachgeord-\r\nneten, höherwertigen Schutzgüter Mensch, Tier und Pflanze negativ beeinträchtigen\r\nwürden (DVGW, 2010).\r\nBodenschutz\r\nAuf Grund der Wechselwirkungen zwischen den Nährstoffen untereinander und zwi-\r\nschen Nährstoffen und dem Boden empfiehlt der DVGW, alle zwölf Nährelemente\r\n(Stickstoff, Phosphor, Kalium, Magnesium, Schwefel, Calcium, Eisen, Mangan, Bor,\r\nKupfer, Zink, Molybdän) im Boden und in den Gärprodukten als Basis für eine sachge-\r\nrechte Bemessung der Düngung zu bestimmen, und weist auf die erforderliche Berück-\r\nsichtigung der Düngemittelverordnung hin (DVGW, 2010).\r\nEin vorsorgender Bodenschutz sei auch im Hinblick auf Schwermetalle von Bedeutung,\r\nda sich ansonsten durch Anreicherung im Boden überhöhte Gehalte aus Gärprodukten\r\nund anderen Einträgen bilden können, so der DVGW. Zu hohe Schwermetallgehalte\r\nkönnen zu Ertragsdepressionen, unter Umständen sogar zu Pflanzenschäden führen\r\n(DVGW, 2010).\r\nZudem sind Gärprodukte aus der Biogaserzeugung von Gülle und Mist auf Sporenbild-\r\nner, Parasiten, Antibiotika und weitere Tierarzneimittel zu untersuchen, bevor sie aus-\r\ngebracht werden (DVGW, 2010).\r\nAuch weist der DVGW darauf hin, dass auf Böden nur eine bestimmte Menge der ent-\r\nhaltenen Stoffe, insbesondere an organischem Stickstoff, ausgebracht werden darf. Da\r\nDie Schutzgüter Boden, Wasser,\r\nLuft dürfen nicht durch Gärpro-\r\ndukte verunreinigt werden.\r\nNABU-Forderungen für die Nutzung von Festmist für die Biogaserzeugung:\r\nx Bei der Aufbringung von Gärprodukten aus Festmist sollten die Mengen\r\nund die Termine in Abhängigkeit von den Standortgegebenheiten be-\r\nstimmt werden.\r\nx Ob zusätzlich zu den Gärprodukten kompostierter Festmist ausgebracht\r\nwerden sollte, ist eine Option, die im Rahmen der guten landwirtschaftli-\r\nchen Praxis zu prüfen ist.\r\nx Die langfristigen Auswirkungen der Substitution von kompostiertem\r\nFestmist durch Gärprodukte sollte wissenschaftlich untersucht werden.\r\n6STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\njede Region eine andere landwirtschaftliche Struktur in Bezug auf Viehhaltung und\r\nAckerbau aufweise, sei auch das Potenzial zur Produktion von Biogassubstraten in je-\r\nder Region verschieden. Regionen mit überhöhtem Tierbestand sind in dieser Hinsicht\r\naus Sicht des DVGW besonders kritisch zu sehen, da oft für die aus anderen Regionen\r\neingeführten Futtermittel (z. B. Kraftfutter) keine ausreichenden Flächen für eine\r\npflanzenbedarfsgerechte Ausbringung der anfallenden Gärprodukte mehr vorhanden\r\nsind und sie teilweise zur „Unzeit“ ausgebracht werden. Denn auch nach Vergärung\r\nder Gülle in Fermentern finden sich die Nährstoffe in nahezu unveränderter Höhe in\r\nden Gärprodukten wieder (DVGW, 2014).\r\nGewässerschutz\r\nIn Regionen mit einem hohen Anteil an Energiepflanzen ist vielerorts aufgrund von\r\nDüngung sowie ausgebrachten Gärprodukten eine erhöhte Nitratbelastung des Grund-\r\nwassers nachgewiesen worden. Sind die Nitratwerte zu hoch, müssen Aufbereitungs-\r\nmaßnahmen vorgenommen werden oder es muss Fremdwasser bezogen werden. Bei\r\nFortdauer der Schadstoffeinträge, wie es der DVGW seit vielen Jahren hinsichtlich des\r\nNitrats von Gärprodukten aus Energiepflanzen in verschiedenen Wasserschutzgebieten\r\nbeobachtet hat, können diese letztendlich dazu führen, dass Trinkwasserbrunnen auf\r\nunbestimmte Zeit entweder nicht mehr in dem geplanten Umfang oder überhaupt\r\nnicht mehr genutzt werden können. Das kann sogar zur Aufgabe des Gewinnungsge-\r\nbietes führen (DVGW, 2014).\r\nDer DVGW fordert für die Aufbringung der Gärprodukte einen Abstand zu Oberflä-\r\nchengewässern von zehn Metern (DVGW, 2014). Eine Studie im Auftrag des NABU be-\r\nlegt jedoch, dass neben diesem ersten Pufferstreifen für Nähr- und Schadstoffe noch\r\nweitere zehn Meter Gewässerrandstreifen notwendig sind, da sich in den ersten zehn\r\nMetern die Nähr- und Schadstoffe anreichern. Bei einem zwanzig Meter breiten Gewäs-\r\nserrandstreifen hingegen werden Pflanzenschutz- und Düngemittel in deutlich geringe-\r\nrem Maße in die Gewässer eingespült und es steht genug unbelasteter Lebensraum zur\r\nVerfügung, in dem Insekten natürliche Verhältnisse vorfinden. Dies ist für die Förde-\r\nrung der Insektenvielfalt von hoher Relevanz (NABU, 2021).\r\n7STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\nFazit\r\nEin Potenzial der Nutzung von Stroh, Gülle und Mist für die Biogaserzeugung ist vor-\r\nhanden, aber mit Einschränkungen verbunden. Werden zu hohe Mengen an Stroh,\r\nMahdgut und Gülle für die Energieerzeugung entnommen, ist die Gewährleistung des\r\nHumusaufbaus fraglich. Zudem ist eine kontrollierte Aufbringung der Gärprodukte er-\r\nforderlich, um Boden und Wasser nicht zu belasten.\r\nSolange keine Kenntnisse über die langfristigen Auswirkungen der Substitution land-\r\nwirtschaftlicher Nebenprodukte durch Gärprodukte vorliegen, sollten Stroh, Gülle und\r\nMist nur mit besonderer Vorsicht für die Erzeugung von Biogas eingesetzt werden. For-\r\nschungsbedarf besteht auch bei der Analyse möglicher ökologischer Auswirkungen des\r\nEinsatzes von Gärprodukten, beispielsweise auf die Struktur und die biologische Aktivi-\r\ntät der Böden. Bei Abschätzungen des Potenzials im Rahmen von Modellierungen und\r\nEnergieszenarien müssen diese Erwägungen berücksichtigt werden.\r\nDie Biogaserzeugung aus Gülle,\r\nStroh und Mist ist mit Ein-\r\nschränkungen und Anforderun-\r\ngen verbunden.\r\nNABU-Forderungen für die Aufbringung von Gärprodukten (nach DVGW, 2014;\r\nNABU, 2021)\r\nx Gärprodukte dürfen nicht auf mageren Böden, extensiv genutztem Grün-\r\nland und Naturschutzflächen aufgebracht werden.\r\nx Gärprodukte dürfen nicht zwischen dem 01.09. und dem 28.02. des Folge-\r\njahres ausgebracht werden.\r\nx Zu Oberflächengewässern ist ein Abstand von mindestens zehn Metern\r\neinzuhalten.\r\nx Gärprodukte dürfen nicht in der Schutzzone II ausgewiesener oder geplan-\r\nter Wasserschutzgebiete oder innerhalb der 50-Tage-Linie von Grundwas-\r\nsergewinnungsanlagen ausgebracht werden.\r\nx Gärprodukte dürfen nicht in der Umgebung von Talsperren und in Fluss-\r\nwasserschutzgebieten ausgebracht werden.\r\nx Es dürfen nur Gärprodukte ausgebracht werden, deren Qualität durch ein\r\nverbindliches Gütesystem gesichert wird. Entsprechend wird eine ord-\r\nnungsgemäße Deklaration unter Angabe von Herkunft, Art und Menge\r\nder verwendeten Einsatzstoffe, Wirtschaftsdünger und Ko-Fermentations-\r\nsubstraten eingefordert.\r\nx Nährstoff- und Schadstoffgehalte (Schwermetallgehalte sowie organische\r\nSchadstoffe) müssen deklariert werden.\r\nx Es muss ein Nachweis der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklich-\r\nkeit gemäß BioAbfV erbracht werden.\r\n8STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\nQuellen\r\nBLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung), 2022: Getreidebilanz 2021/22.\r\nhttps://www.ble.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/221123_Getreidebi-\r\nlanz.html\r\nBLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung), 2023: Hintergrunddaten zum\r\nEvaluations- und Erfahrungsbericht 2022. https://www.ble.de/SharedDocs/Down-\r\nloads/DE/Klima-Energie/Nachhaltige-Biomasseherstellung/Evaluationsbericht_2022_Hin-\r\ntergrunddaten.pdf?__blob=publicationFile&v=2\r\nBMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), 2023: Ackerboden – Bo-\r\nden des Jahres 2023. https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/bo-\r\ndenschutz/boden2023.html\r\nDVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches, Hrsg.), 2010: Langfristige Auswir-\r\nkungen auf die Umwelt bei der Erzeugung und Einspeisung von Biogas. energie | was-\r\nser-praxis 3/2010. 49 – 55. https://www.dvgw.de/medien/dvgw/wasser/ressour-\r\ncen/1003graf.pdf\r\nDVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches, Hrsg.), 2014: Potenzialstudie zur\r\nnachhaltigen Erzeugung und Einspeisung gasförmiger, regenerativer Energieträger in\r\nDeutschland (Biogasatlas). https://www.dvgw.de/medien/dvgw/forschung/be-\r\nrichte/gw2_01_10.pdf\r\nFNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, Hrsg.), 2020: Gewährleistung einer aus-\r\nreichenden Humusreproduktion bei der Nutzung von Getreidestroh für die Biogaspro-\r\nduktion. https://www.fnr.de/ftp/pdf/berichte/22408412.pdf\r\nNABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V., 2021: Studie zu Insekten in Gewässerrand-\r\nstreifen. https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/220220-nabu-\r\nstudie-gewaesserrandstreifen-uni-duisburg-essen.pdf; NABU (Naturschutzbund\r\nDeutschland) e. V., 2022 b: Grünland stärken, Beweidung fördern – für Biodiversität\r\nund Klimaschutz. https://www.nabu.de/imperia/md/content/221208-nabu-gruenlandpo-\r\nsition.pdf\r\nNABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V., 2023 a: Naturverträglich nutzbare Bio-\r\nmasse. https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/biomasse/230929-hin-\r\ntergrund-biomasse-nabu.pdf\r\nNABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V., 2023 b: Es geht: Wie wir unsere Ernäh-\r\nrung sichern und gleichzeitig die Natur und das Klima schützen können.\r\nhttps://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/230113-nabu_flaechen-\r\nnutzungsstudie.pdf\r\nNABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V., 2023 c: Heilsbringer oder doch nur heiße\r\nLuft? Nachgerechnet: Fünf falsche Versprechen der Bioenergie. -\r\nhttps://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/nachhaltiges-wirtschaften/biooekono-\r\nmie/biomasse/34063.html\r\nNABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V., 2024: Wie nachhaltig ist Bioenergie? - Bio-\r\ngas und Biomethan im NABU-Vergleich. https://www.nabu.de/umwelt-und-ressour-\r\ncen/energie/bioenergie/34591.html\r\n9STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\nRED (Renewable Energy Directive), 2018: RICHTLINIE (EU) 2018/2001 DES EUROPÄI-\r\nSCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nut-\r\nzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. https://eur-lex.europa.eu/legal-con-\r\ntent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02018L2001-20181221&from=EN\r\nThünen (Hrsg.), 2018: Landwirtschaftlich genutzte Böden in Deutschland – Ergebnisse\r\nder Bodenzustandserhebung. Thünen Report 64. https://www.thuenen.de/media/publi-\r\nkationen/thuenen-report/Thuenen_Report_64.pdf\r\nUBA (Umweltbundesamt), 2023: Emissionsübersichten in den Sektoren des Bundeskli-\r\nmaschutzgesetzes. https://www.umweltbundesamt.de/dokument/emissionsuebersich-\r\nten-in-den-sektoren-des-2\r\nImpressum: © 04/2024, NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V., Charitéstraße 3, 10117 Berlin,\r\nwww.NABU.de. Text: Dr. Christine Tölle-Nolting, Dr. Claudia Werner, Diana Nenz, Max Meister, Pierre Jo-\r\nhannes; Foto: NABU/E. Neuling"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005854","regulatoryProjectTitle":"Umweltfreundlichere Ausrichtung der EEG-Förderung / REDIII-Implementierung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/32/86/319003/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270153.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der NABU, Naturschutzbund Deutschland e.V., vereinigt 900.000 Mitglieder und\r\nFörderer und ist damit der größte Naturschutz- und Umweltverband in Deutschland.\r\nAls zivilgesellschaftliche Organisation begleitet er Politik und Gesetzgebung zur Res-\r\nsourcenschonung konstruktiv, um eine suffiziente, konsistente und effiziente Wirt-\r\nschafts- und Lebensweise zu erreichen. Nur so kann der Erhalt der Biodiversität, der\r\nKlimaschutz und die Verfügbarkeit aller natürlichen Ressourcen für nachfolgende Ge-\r\nnerationen und den globalen Süden sichergestellt werden.\r\nVorbemerkung\r\nDie Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat am 12.12.2023 einen Antrag mit dem Titel\r\n„Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseiti-\r\ngen“ eingereicht (BT-Drucksache 20/9739). Der NABU wurde als Sachverständiger zur\r\nAnhörung zum genannten Antrag im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am\r\n15.05.2024 eingeladen. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, an der Verbändeanhö-\r\nrung teilzunehmen und nehmen wie folgt Stellung zum Antrag.\r\nNABU-Bewertung der einzelnen Punkte des\r\nAntrags nach Themenfeldern\r\nBiogas:\r\n• Biogas aus naturverträglich verfügbarer Biomasse kann aus Sicht des NABU\r\neine Rolle im Energiesystem spielen - die dezentrale Erzeugung und Einspei-\r\nsung von Strom und Wärme ist dabei am effizientesten und kann, flexibel ge-\r\nsteuert, Stromdefizite im Netz regional ausgleichen und fossile Energieträger\r\n(Erdgas) ersetzen. Da Biogas/Biomethan jedoch mit Abstand die höchsten\r\nStromgestehungskosten unter den erneuerbaren Energien aufweist, sollte die\r\nFörderung sich auf solche Anlagen beschränken, die ihre systemdienliche\r\nRolle im Energiesystem erfüllen können.\r\n• Wir teilen daher den Ruf nach besseren Anreizen für eine flexible Fahrweise\r\n(Pkt. 4). Über das EEG gefördert werden sollten künftig nur noch bestehende\r\nSTELLUNGNAHME\r\nCDU-Antrag: Bioenergie eine\r\nklare Zukunftsperspektive geben\r\nStellungnahme des NABU-Bundesverbandes zur Anhörung\r\nKontakt\r\nNABU-Bundesverband\r\nBrick Medak\r\nTeamleiter Energie & Klima\r\nTel. +49 (0)179.1329859\r\nBrick.Medak@NABU.de\r\nMichaela Kruse\r\nReferentin für Bioenergie\r\nTel. +49 (0)162.2953083\r\nMichaela.Kruse@NABU.de\r\nLobby-Registernummer: R001667\r\n2STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nund neue Biogasanlagen, die flexibel betrieben werden können (1500 h/Jahr\r\nmaximal), die eine Wärmenutzung aufweisen und mit einem Wärmespeicher\r\nausgestattet sind (ggf. über Biogas-Verteilnetze zu dezentralen BHKW). Die\r\nAusschreibungen dürfen in der Zukunft nicht auf installierte Leistung, son-\r\ndern auf gelieferte Strommenge und Fähigkeit, diese flexibel zu liefern, fokus-\r\nsieren. Die Förderung ist so zu gestalten, dass auch ein Betrieb mit wenigen\r\nJahresstunden wirtschaftlich ist (künftig über Teilnahme am Kapazitäts-\r\nmarkt). Die EEG-Förderung, mit der die Einspeisung von Strommengen vergü-\r\ntet wird, passt nicht zu der zukünftigen flexiblen Rolle der Biogas-/Biomethan-\r\nkraftwerke im erneuerbaren Energiesystem. Sie sollte daher nur bis zur Ablö-\r\nsung durch den Kapazitätsmarkt erfolgen.\r\n• Die installierte Leistung ist bei flexibel betriebenen Anlagen keine sinnvolle\r\nAusschreibungsgröße. Die geforderte Erhöhung der Ausschreibungsmenge\r\nfür Biomasse im EEG (Pkt. 2) der installierten Leistung wäre somit bei gleich-\r\nzeitig entsprechend reduzierter Betriebsstundenanzahl substratmengen-\r\nneutral und damit für den NABU akzeptabel. Die Begrenzung der Biogasanla-\r\ngen im EEG-Pfad sowie in den Ausschreibungsmengen künftig auf Arbeit, statt\r\nauf Leistung zu fokussieren, wäre ein wichtiger Schritt, um eine flexible Fahr-\r\nweise der Biogas-BHKW zu ermöglichen. Anstelle eines Ausbauziels in instal-\r\nlierter Leistung wäre eine Obergrenze der jährlich von Biomassekraftwerken\r\ngeleisteten Arbeit im EEG zu formulieren, welche kontinuierlich weniger wer-\r\nden sollte, um der sich immer weiter verringernden Notwendigkeit von Resi-\r\nduallast Rechnung zu tragen.\r\n• Beim Ruf nach höheren Ausschreibungsmengen (Pkt. 2) ist außerdem zu be-\r\nachten, dass der EEG-geförderte Biomasse-Zubau im Jahr 2023 vor allem auf\r\ndrei große Holzheizkraftwerke (Cuxhaven, Wärme für Pelletwerk und Säge-\r\nwerk in Wismar und Prozesswärme für das UPM-Papierwerk in Hürth) zurück-\r\nging1, welche aufgrund ihrer Strombereitstellung in Grundlast wenig system-\r\ndienlich sind und die EEG-Förderung vornehmlich als Mitnahmeeffekt einkas-\r\nsierten. Ein Ausschluss von Primärholz aus der Biomasseverordnung und da-\r\nmit EEG-Förderung, wie der NABU sie fordert, würde also die für flexible, effi-\r\nziente Biogas-BHKW zur Verfügung stehenden Ausschreibungsmengen erhö-\r\nhen und gleichzeitig Fehlanreize für die Verbrennung von Waldholz in Groß-\r\nkraftwerken reduzieren. Die REDIII verbietet künftig eine direkte finanzielle\r\nFörderung von Primärholzkraftwerken (für „electricity-only“, aber für Heiz-\r\nkraftwerke stehen Fördermöglichkeiten über das KWKG oder die BEW zur\r\nVerfügung - das EEG ist das Instrument zur Förderung von Stromerzeugungs-\r\nanlagen) und daher besteht hier ohnehin Handlungsbedarf bis zur Implemen-\r\ntierungsfrist Mitte 2025.\r\n• Statt Energiepflanzen sollten alternative Substrate aus der Landwirtschaft\r\n(Ernterückstände, Zwischenfrüchte, Untersaaten, Gülle, Paludikulturen) und\r\nMahdgut aus der Landschaftspflege für die Erzeugung eingesetzt werden. Der\r\nNABU hat dafür Anforderungen formuliert (www.nabu.de/Hintergrund-Bio-\r\nmasse). Die dezentrale Biogaserzeugung hat zudem den Vorteil, dass die\r\nTransportwege der Biomasse kurz sind. Nur so können auch geringe Mengen\r\nanfallender Biomasse, beispielsweise kommunales Mahdgut, genutzt werden.\r\nWir teilen daher Ihren Ruf nach besserer Erschließung von Rest- und Abfall-\r\nstoffen sowie von ökologisch vorteilhaften Substraten für die Biogaserzeu-\r\ngung (Pkt. 13). Wichtig wären an dieser Stelle jedoch konkrete Vorschläge,\r\nwie das erreicht werden kann. Auch müssen bestehende Hemmnisse des\r\n3STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nEinsatzes in Biogasanlagen abgebaut werden, beispielsweise die Einordnung\r\nvon Mahdgut von Blühstreifen an landwirtschaftlichen Nutzwegen als Abfall.\r\nDie Anreize sollten außerdem nur jenen Anlagen zugutekommen, welche\r\ndurch KWK, bestenfalls gekoppelt mit Wärme- und ggf. Stromspeichern, ei-\r\nnen hohen Wirkungsgrad erreichen können. Neue Biogasanlagen sollten\r\ngrundsätzlich nur EEG-gefördert werden, wenn sie langfristig mit lokalen\r\nRest- oder Abfallstoffen bzw. landwirtschaftlichen Nebenprodukten betrieben\r\nwerden können. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch Reststoffe wie\r\nStroh, Mist oder Gülle nur begrenzt zur Verfügung stehen bzw. dem Stoff-\r\nkreislauf nur begrenzt entnommen werden können.2 In Anbetracht des nöti-\r\ngen Ausstiegs aus der Vergärung von Nahrungs- und Futterpflanzen können\r\ndie Rest- und Abfallstoffe nur einen Teil dieser Substratmengen ersetzen und\r\neine Erhöhung der aus Biogas gewonnen Energie ist künftig trotz besserer Mo-\r\nbilisierung der Reststoffmengen nicht möglich – im Gegenteil. Biogas darf da-\r\nher nur dann genutzt werden, wenn keine anderen erneuerbaren Alternativen\r\nzur Verfügung stehen.\r\n• Mit der ebenfalls geforderten „Vereinfachung der Biomassestromnachhaltig-\r\nkeitsverordnung“ (Pkt. 15) und der „praxisgerechten und verhältnismäßigen\r\nAusgestaltung“ der Nachhaltigkeitsanforderungen aus der RED III (Pkt. 16)\r\nwird eher darauf hingewirkt, die Nachhaltigkeit der eingesetzten Substrate\r\nzu verringern. Diese Forderungen sind an dieser Stelle außerdem nicht auf\r\ndie Biogaserzeugung begrenzt. Dementsprechend würden auch die Nachhal-\r\ntigkeitskriterien für Waldholz möglicherweise abgesenkt werden. Diese sind\r\nbereits jetzt alles andere als ausreichend. Hier ist eine ambitionierte, über die\r\nRED III hinausgehende Ausgestaltung der Nachhaltigkeitskriterien drin-\r\ngend notwendig. Richtig ist, dass die aktuelle Zertifizierungspraxis und Nach-\r\nweisführung in der Nabisy-Datenbank verbesserungsfähig sind. Die Biomas-\r\nsestromnachhaltigkeitsverordnung und die dazugehörige Nachweisführung\r\nmüssen so gestaltet werden, dass die eingesetzten Substrate wirklich umwelt-\r\nfreundlich sind, ohne dass Aufwand und Kosten für Betreiber ausufern. Dafür\r\nsind möglichst klare und strenge Vorgaben hilfreich und nötig, u.a. sukzessive\r\nabnehmende festgelegte Obergrenzen für den prozentualen Anteil von Nah-\r\nrungs- und Futtermittelpflanzen an der verwendeten Gesamtbiomasse (vgl.\r\nNABIS). D.h. auch der Maisdeckel ist weiterhin zügig und kontinuierlich abzu-\r\nsenken. Die ILUC-Faktoren müssen konsequent in die THG-Minderung einflie-\r\nßen. Zudem wären Standardwerte für Biomasse aus der Landschafts-, Park-\r\nund Gartenpflege hilfreich.\r\nBiomethan:\r\n• Biomethan sollte aus Sicht des NABU nur dann aus Biogas erzeugt werden,\r\nwenn es keine Möglichkeit gibt, die KWK-Wärme in ein Wärmenetz einzuspei-\r\nsen (ggf. auch über Biogas-Verteilnetze zu dezentralen BHKW).\r\n• Die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan ist mit Energieverbrauch und\r\nEmissionen verbunden und verschlechtert somit die Klimabilanz und sollte\r\ndaher nicht subventioniert werden (Pkt. 11). Die Emissionen von Biomethan\r\naus Silomais sind vergleichbar mit denen von konventionellem Erdgas.3 Der\r\nVerlust an Bodenkohlenstoff auf der intensiv bewirtschafteten Fläche ist hier-\r\nbei noch gar nicht berücksichtigt.4 (Fracking-Gas und LNG können hingegen\r\nschlechtere Bilanzen aufweisen.)\r\n4STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Zudem ist die Menge an naturverträglicher Biomasse zu gering, als dass Bio-\r\nmethan 1:1 Erdgas in vielen Anwendungen ersetzen kann. Daher sollte die de-\r\nzentrale Energieerzeugung und -einspeisung aus Biogas oberste Priorität\r\nhaben. Die Förderung von kleinen Biogasanlagen erhöht zudem die Akzep-\r\ntanz, weil der Landwirt zum Energieerzeuger wird und somit einen bedeuten-\r\nden gesellschaftlichen Beitrag liefert. Die Tendenz, großindustrielle Biometha-\r\nnanlagen zu priorisieren hingegen, degradiert den Landwirt zum reinen Roh-\r\nstofflieferanten und verändert den ländlichen Strukturraum.\r\n• Daher stimmt der NABU dem Antrag insoweit zu, dass die Ausschreibungen\r\nfür Biomethan-Spitzenlastkraftwerke überdacht werden sollten (Pkt.1). Die\r\nim Solarpaket I getroffene Regelung, wonach die nicht in Anspruch genomme-\r\nnen EEG-Ausschreibungsmengen für Biomethan-Spitzenkraftwerke auf die\r\nAusschreibungsmengen für Biomasseanlagen im darauffolgenden Jahr über-\r\ntragen werden können, trägt diesem Punkt bereits Rechnung. Der NABU weist\r\nhier jedoch darauf hin, dass nun mehr in Grundlast laufende konventionelle\r\nBiogas- und Holzbiomasseanlage Förderzuschläge erhalten können, ohne dass\r\nhöhere Ansprüche an die Systemdienlichkeit sowie Substrate vorausgesetzt\r\nwerden. Dies verschärft die bisherigen Probleme lediglich und es muss daher\r\ndringend nachgebessert werden.\r\n• Die im Antrag (Pkt. 22) geforderte Quote für biogene und synthetische Gase\r\nim Erdgasnetz lehnt der NABU strikt ab. Die Mengen sind hierfür bei weitem\r\nnicht ausreichend und der flächendeckende Einsatz wäre extrem ineffizient.\r\nEin Rückbau des (Erd- bzw. Methan-)Gasnetzes und eine konsequente Elektrifi-\r\nzierung in allen Bereichen, wo diese möglich ist, sind aus unserer Sicht statt-\r\ndessen notwendig. Mit der Wärmepumpe steht eine effiziente und kosten-\r\ngünstigere Alternative für das Heizen zur Verfügung. Die knappen und teuren\r\nbiogenen und synthetischen Gase werden künftig vor allem für die nicht\r\nelektrifizierbaren Bereiche der Industrie und für die Spitzenlastabsicherung\r\nim Strombereich benötigt und sollten diesen Zwecken zur Verfügung stehen.\r\nBioenergie in Wärmenetzen (Punkt 12):\r\n• Der NABU erachtet eine Beschränkung von Biomasse in Wärmenetzen für\r\ndringend notwendig, um die Nachfrage nach Biomasse – vor allem fester Bio-\r\nmasse, also Holz, aber auch Biomethan –auf naturverträglich zur Verfügung\r\nstehende Mengen zu begrenzen. Wir fordern eine Begrenzung des Biomasse-\r\nanteils auf den heutigen nationalen Durchschnitt von etwa 10% in beste-\r\nhenden Netzen (liegt der Wert bereits darüber, sollte er nicht weiter zuneh-\r\nmen dürfen). Zudem sollte nachgewiesen werden müssen, dass eine technolo-\r\ngische Alternative zur Fernwärmeerzeugung nicht technisch möglich oder\r\nwirtschaftlich zumutbar gewesen wäre (vgl. EEW-Richtlinie). Außerdem muss\r\ndie nachhaltige und regionale Verfügbarkeit von Biomasse regelmäßig, mög-\r\nlichst jährlich, überprüft werden. Nur so kann eine Übernutzung der regional\r\nverfügbaren Biomasse abgewendet werden. Diese regional und nachhaltig ver-\r\nfügbare Biomasse sollte dann zielgerichtet in der Spitzenlast mit äußerst be-\r\ngrenzten Betriebsstunden eingesetzt werden. Dabei sollten gerade auch Wär-\r\nmenetze kleiner als 20 Kilometer ambitionierte Biomassebegrenzungen mit\r\naufgenommen werden, da diese einfacher auf ein niedriges Temperaturniveau\r\ngebracht und somit leichter von klimafreundlicheren erneuerbaren Energien\r\ngedeckt werden können.\r\n5STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Die Pläne vieler Städte zum Bau von neuen Altholzheizkraftwerken, um Koh-\r\nleheizkraftwerke zu ersetzen (z.B. in Nürnberg und Hannover) stehen der bes-\r\nseren Kaskadennutzung von Holz eklatant entgegen. In Hamburg droht die\r\nUmrüstung eines Kohleheizkraftwerkes auf (importierte) Frischholzpellets. In\r\nBerlin ist für die Fernwärme ein Bedarf von bis zu 1,6 Millionen Tonnen Alt-\r\nund Waldholz geplant. Aber auch in vielen kleineren Nah- und Fernwärme-\r\nnetzen wird auf Holzhackschnitzel und -pellets gesetzt. All diese Pläne halten\r\ndie nun im Wärmeplanungsgesetz verankerten Grenzwerte für Biomasse ein,\r\nwas zeigt, dass diese zu hoch angesetzt sind.\r\n• Die Klimawirkung der Verbrennung von Waldholz ist verheerend. Der ne-\r\ngative Einfluss auf den Wald als wichtige Kohlenstoffsenke führt dazu, dass\r\ndas Klima genauso stark belastet wird, als wenn weiter Kohle verbrannt\r\nwürde.5 Wenn auch nur ein kleiner Teil der Fossilen in der Fernwärme durch\r\nBiomasse ersetzt wird, wird die Kaskadennutzung von Holz torpediert und die\r\nWälder geraten unter noch stärkeren Nachfragedruck.6\r\n• Wird Biomethan eingesetzt, sollte nur die Abwärme aus KWK-Anlagen in\r\nVerbindung mit Wärmespeichern für Wärmenetze genutzt werden, damit\r\nder erzeugte Strom zum Ausgleich der volatilen EE-Träger genutzt werden\r\nkann.\r\nHolzheizungen (Punkt 17):\r\n• Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) können Holz-Zentralhei-\r\nzungen seit der letzten Novellierung in gleicher Höhe gefördert werden wie\r\nWärmepumpen, obwohl das Heizen mit Holz mit Luftverschmutzung und\r\nKlimabelastungen verbunden ist. Dennoch wurden die verpflichtende Einhal-\r\ntung von ambitionierten Feinstaubgrenzwerten sowie die Erhöhung der Effizi-\r\nenz durch eine Kopplung an eine Solarthermieanlage oder elektrische Warm-\r\nwasserbereitung als Fördervoraussetzungen gestrichen und die Förderung\r\ndeutlich angehoben. Das hat der NABU stark kritisiert.\r\n• Der für die Förderung vorausgesetzte jahreszeitbedingte Raumheizungsnut-\r\nzungsgrad (ETA s) bei Biomasseheizungen wurde in der letzten Novelle nicht\r\ngeändert und liegt bereits seit dem 1.1.2023 bei 81 Prozent. Die BEG-Antrags-\r\nzahlen für Biomasseheizungen lagen Ende 2023 wieder etwa auf gleicher\r\nHöhe wie Ende 2022 und die aktuelle Liste der förderfähigen Biomasseheizun-\r\ngen ist immer noch sehr lang und umfasst Hackgut-, Scheitholz- sowie Pellet-\r\nanlagen. Außerdem ist die im Antrag angegebene Sorge schon daher unbe-\r\nrechtigt, da in Holzheizungen meist Scheitholz oder Pellets genutzt werden\r\nund seltener (ungetrocknete) Hackschnitzel.\r\nKraftstoffe biogenen Ursprungs (Punkte 19 und 20):\r\n• Biogene Kraftstoffe leisten trotz jahrelanger politischer Förderung keinen gro-\r\nßen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor. Bereits die heute in\r\nDeutschland benötigte Menge belegt 1,2 Millionen Hektar weltweit (abzüglich\r\nKoppelprodukten) und steht im Zusammenhang mit Entwaldung und Kli-\r\nmaschäden. Biosprit aus Anbaubiomasse verursacht laut wissenschaftlicher\r\nErkenntnis mehr Emissionen als fossiler Kraftstoff und somit gravierende\r\nMehrkosten für die Gesellschaft.7 Auch in Deutschland ist bereits eine Fläche\r\nvon fast einer halben Million Hektar für den Anbau von Pflanzen für\r\n6STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nKraftstoffe belegt - die Flächen könnten durch andere Nutzungsformen ein\r\nVielfaches an Emissionen einsparen.8\r\n• Reststoffe können nur einen äußerst geringen Beitrag zur Deckung des Be-\r\ndarfs leisten – ein Beispiel: das gesamte Exportpotenzial für gebrauchtes Spei-\r\nseöl aus Asien würde lediglich für die geplante Beimischung im europäischen\r\nFlugverkehr reichen (15% Erneuerbare bis 2035).9 Bereits jetzt zeigen sich Be-\r\ntrug und Verlagerungseffekte in problematischem Ausmaß, Anbaubiomasse\r\nwird zu vermeintlichen Abfällen umdeklariert, Abfälle mit begrenzter Förde-\r\nrung werden zu sogenannten fortschrittlichen Reststoffen umgelabelt.10 Im\r\nSinne eines funktionierenden Marktmechanismus müssen hier dringend neue\r\nund wirksame Maßnahmen der Betrugsprävention erarbeitet werden.\r\n• Die Wahrscheinlichkeit, dass bessere Kontrollen in der Lage sein werden, das\r\nProblem zu beseitigen, ist ungewiss. Bei gleichbleibender Nachfrage verlagern\r\nsich Importströme lediglich.11\r\n• Aus Sicht des NABU ist aufgrund der oben genannten wissenschaftlichen Er-\r\nkenntnisse ein Absenken der Anrechnungsgrenze von Biokraftstoffen aus\r\nAnbaubiomasse auf null erforderlich, da die Emissionen de facto höher liegen\r\nals bei den ersetzten fossilen Kraftstoffen. Die Bilanzierung sollte bzgl. der in-\r\ndirekten Landnutzungsveränderungen vervollständigt werden.\r\n• Eine durchgehende Elektrifizierung des Straßenverkehrs wäre – nach umwelt-\r\nfreundlichen Mobilitätskonzepten jenseits des Verbrennungsmotors – die kli-\r\nmafreundlichere und effizientere Variante. Zum Vergleich: Mit dem Kraftstoff\r\nvon einem Hektar Raps kann ein Auto nur 66.000 km weit fahren. Mit dem\r\nStrom von einem Hektar Solaranlagen kommt ein E-Auto 4.000.000 km\r\nweit.12\r\n• Artikel 37h des BImSchG sollte deshalb gestrichen werden. Solange er in Kraft\r\nist, führt ein Mehr an Elektrifizierung zu einem Mehr an Förderung für bio-\r\ngene Kraftstoffe, obwohl das Gegenteil klimafreundlich wäre.\r\nBECCS (Punkt 21):\r\n• BECCS muss mit den Anforderungen an einen naturverträglichen Biomasse-\r\neinsatz übereinstimmen und darf nicht mit einem erhöhten Druck auf Holz-\r\neinschlag oder industrieller Landnutzung einhergehen. Ein intensiver Energie-\r\npflanzenanbau mit hohem Flächen- und Wasserverbrauch ist der falsche Weg,\r\ndenn er verstärkt die Artenkrise und gefährdet natürliche Senken. Somit erge-\r\nben sich recht geringe Potenziale, beispielweise bei der Erzeugung von Biogas\r\naus Bioabfällen mit anschließender Nutzung des CO2 in Baustoffen. Solche in-\r\nnovativen Verfahren sollten weiter erforscht und auf Skalierbarkeit geprüft\r\nwerden.\r\nNationale Biomassestrategie (Punkt 23):\r\n• Die NABIS muss aus unserer Sicht den Vorrang der stofflichen vor der ener-\r\ngetischen Nutzung von Biomasse bestätigen und Vorschläge zur Umsetzung\r\nmachen. Dieses sogenannte Kaskadenprinzip ist sowohl aufgrund der EU-Ab-\r\nfallrahmenrichtlinie, als auch durch die novellierte EU-Erneuerbare-Energien-\r\nRichtlinie (RED III) vorgegeben.\r\n7STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Die stark begrenzten nachhaltig verfügbaren Biomassemengen und die künf-\r\ntig absehbare Nachfrage nach Biomasse auch für stoffliche bzw. Bioökonomie-\r\nanwendungen macht eine Steuerung im Sinne des Kaskadenprinzips unab-\r\ndingbar. Andernfalls leiden andere Wirtschaftszweige absehbar unter der\r\nKnappheit von Holz sowie anderen biomassebasierten Rohstoffen als Kohlen-\r\nstoffquelle, Baumaterial und sonstigen stofflichen Anwendungen und der (ver-\r\npflichtende) Klimaschutz im LULUCF-Sektor kann nicht erreicht werden.\r\n• Ein konstruktiver fachlicher Austausch darüber, wie der Vorrang der stoff-\r\nlichen Nutzung ohne ausufernde bürokratische Vorgaben erzielt werden\r\nkann, sollte daher unseres Erachtens an vorderster Stelle stehen. Das DBFZ hat\r\nfür den Bereich der Holzenergie hier kürzlich ein Diskussionspapier13 vorge-\r\nlegt, welches dazu interessante Impulse enthält. So könnte das Umschichten\r\nvon Subventionen für Holzenergie zugunsten von Kohlenstoffspeicherleistun-\r\ngen in Wald und Produkten gepaart mit einer CO2-Abgabe auf die Emissionen\r\naus der Holzverbrennung den Markt entzerren und die stoffliche Nutzung in\r\nKaskaden anreizen.\r\nFazit\r\nDer NABU begrüßt die Diskussionsgrundlage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Zu-\r\nkunft der Bioenergie. Im Rahmen der Energiewende, den Prinzipien der Kreislaufwirt-\r\nschaft und Bioökonomie ist die Rolle der Bioenergie wichtig und braucht aus Sicht des\r\nNABU eine klare Ausgestaltung. Die Bioenergie muss ihren Beitrag im Rahmen ökolo-\r\ngischer Grenzen leisten. Der NABU stimmt mit der Auffassung überein, dass dezent-\r\nrale Biogasanlagen grundsätzlich einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung leisten\r\nkönnen und dafür Hemmnisse abgebaut werden müssen. Bei anderen im Antrag ent-\r\nhaltenen Forderungen weist die NABU-Position in eine teilweise andere Richtung.\r\nAbschließend gibt der NABU zu bedenken, dass die Modifizierung einzelner Gesetze\r\nund Förderprogramme, welche den Biomasseeinsatz maßgeblich beeinflussen können,\r\nnicht leichtfertig angegangen werden sollten. Schnell können die resultierenden Bio-\r\nmassemengen das nachhaltig verfügbare Potenzial überschreiten und den Bedarf über\r\nJahre bis Jahrzehnte zementieren. Neben der energetischen Nutzung, mit welcher sich\r\nder vorliegende Antrag beschäftigt, wird künftig auch die Nachfrage für die stoffliche\r\nBiomassenutzung stark zunehmen. Eine baldige Verabschiedung der Nationalen Bio-\r\nmassestrategie und die zügige nachfolgende Umsetzung sind daher dringend not-\r\nwendig, um die begrenzt vorhandene nachhaltige Biomasse in die Verwendungszwe-\r\ncke zu lenken, wo es bisher keine klimafreundlichen Alternativen gibt. Es muss\r\nkünftig ein sektorenübergreifendes Monitoring eingeführt werden sowie ein Mechanis-\r\nmus etabliert werden, dass bei sich abzeichnender Überschreitung der nachhaltig ver-\r\nfügbaren Mengen eine Überarbeitung der entsprechenden Gesetze/Förderprogramme\r\nstattfinden muss.\r\n8STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nReferenzen\r\n1 Bundesnetzagentur, 05.01.2024: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pres-\r\nsemitteilungen/DE/2024/20240105_EEGZubau.html\r\n2 NABU, 2024: Standpunkt „Biogas aus Stroh, Gülle und Mist - Anforderungen aus Sicht\r\ndes NABU“. https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/biomasse/240415-\r\nnabu-standpunkt-biogas-stroh-guelle-mist.pdf\r\n3 IFEU, 2022: Biomethane in Europe. https://www.ifeu.de/fileadmin/up-\r\nloads/ifeu_ECF_biomethane_EU_final_01.pdf\r\n4 Al-Kaisi & Lal, 2020: Aligning science and policy of regenerative agricul-\r\nture. https://acsess.onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1002/saj2.20162\r\n5 Soimakallio et al., 2022: Closing an open balance: The impact of increased tree harvest\r\non forest carbon. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/gcbb.12981\r\n6 UBA, 2023: Projektionsbericht 2023. S. 96 ff.: https://www.umweltbundesamt.de/publi-\r\nkationen/projektionsbericht-2023-fuer-deutschland\r\n7 Merfort et al. (2023): Bioenergy-induced land-use-change emissions with sectorally\r\nfragmented policies. Nature Climate Change. https://www.nature.com/articles/s41558-\r\n023-01697-2\r\n8 Fehrenbach, H. und Bürck, S./ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Hei-\r\ndelberg, 2022: CO2-Opportunitätskosten von Biokraftstoffen in Deutschland. Abrufbar\r\nunter: https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/pdf/CO2_Opportunit%C3%A4tskosten_Bi-\r\nokraftstoffe_1602022__002_.pdf\r\n9 International Council on Clean Transportation (ICCT), 2022: Estimating the potential\r\nfor used cooking oil from major Asian exporting countries. https://theicct.org/wp-con-\r\ntent/uploads/2022/02/Europe-Fact-Sheet-%E2%80%93-UCO-potential.pdf\r\nsowie Europäische Kommission, 2023: European Green Deal: new law agreed to cut avi-\r\nation emissions by promoting sustainable aviation fuels. https://ec.europa.eu/commis-\r\nsion/presscorner/detail/en/ip_23_2389\r\n10 Verbände-Faktencheck, 03/2024: Hype um HVO - Was steckt dahinter und sind Kraft-\r\nstoffe aus biogenen Abfall- und Reststoffen gut für’s Klima? 240409-nabu-verkehr-fak-\r\ntencheck-hvo.pdf\r\n11 CE Delft, 2020: Used Cooking Oil (UCO) as biofuel feedstock in the EU:\r\nhttps://www.transportenvironment.org/wp-content/up-\r\nloads/2021/07/CE_Delft__200247_UCO_as_biofuel_feedstock_in_EU_FINAL%20-\r\n%20v5_0.pdf\r\n12 Böhm, J./Thünen-Institut, 2023: Vergleich der Flächenenergieerträge verschiedener\r\nerneuerbarer Energien auf landwirtschaftlichen Flächen – für Strom, Wärme und Ver-\r\nkehr. Berichte über die Landwirtschaft – Zeitschrift für Agrarpolitik und Landwirt-\r\nschaft. Band 101 Ausgabe 1. BMEL (Hrsg.): https://buel.bmel.de/index.php/buel/ar-\r\nticle/view/462/682\r\n13 DBFZ, 2023: Nachhaltigkeit von Holzenergie – Diskussionspapier“:\r\nhttps://www.dbfz.de/pressemediathek/presse/pressemitteilungen/nachhaltigkeit-von-\r\nholzenergie-dbfz-veroeffentlicht-diskussionspapier-und-empfiehlt-klimafreundlichere-\r\nenergiefoerderung\r\nImpressum: © 05/2024, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de. Text: Michaela Kruse, Nikolas von Wysiecki, Silvia Brecht,\r\nClaudia Werner, 05/2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005854","regulatoryProjectTitle":"Umweltfreundlichere Ausrichtung der EEG-Förderung / REDIII-Implementierung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d6/7c/501982/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270065.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Biomasse-Forderungen für potenzielle Koalitionsverhandlungen:\r\nZu Wärmenetzen:\r\nWir werden die Dekarbonisierung von Wärmenetzen auskömmlich über den Deutschlandfonds \r\nfinanzieren und dazu die BEW über die Legislatur mit 4 Mrd. € pro Jahr ausstatten. Bei der \r\nVerwendung von Biomasse muss das langfristig regional nachhaltig verfügbare Potenzial \r\nberücksichtigt werden und sie darf nur nachrangig eingeplant und eingesetzt werden. Der \r\nBiomasseanteil in Wärmenetzen bleibt weiterhin gedeckelt. Den Bau neuer großer Holz\u0002Heiz(kraft)werke, die auf Brennstoffimporte angewiesen sind, wollen wir verhindern. \r\n(die Verhinderung/Vermeidung könnte man z.B. über die 13. BImSchV und/oder über eine \r\nBegrenzung in der BEW-Förderung auf HHKW mit max. 50 MW FWL erreichen)\r\nZu Umrüstungen/KWSG:\r\nUmrüstungen auf importierte Holzpellets sind keine Option im KWSG.\r\n(hier sollte auch die Union eigentlich an Bord sein, Großkraftwerke und Holzimporte lehnt diese \r\nja auch ab)\r\nZu Negativen Emissionen/BECCS:\r\nWir werden die Rolle der natürlichen Kohlenstoffsenken stärken und dafür sorgen, dass der \r\nHochlauf von technischen CDR-Methoden diese nicht gefährdet. Jegliche Formen von BECCS, \r\ndie eine erhöhte Nachfrage nach Anbaubiomasse oder Waldholz zu Folge haben könnten, \r\nmüssen frühzeitig unterbunden werden. Schärfere Nachhaltigkeitskriterien reichen allein nicht \r\naus, um Fehlsteuerung zu vermeiden. BECCS kann grundsätzlich nur in sehr eng begrenztem \r\nRahmen als Option für negative Emissionen eingesetzt werden.\r\n(es muss der Grundsatz gelten, dass der Baum im Wald (Vergütung Speicherleistung) bzw. die \r\nstoffliche Nutzung immer mehr Geld bringen muss, als den Baum in der Erde zu vergraben (wird \r\nschon gemacht, kein Witz! https://www.carbonsate.com) oder ihn zu verbrennen, um das CO2 \r\nzu verpressen – hier drohen fatale Fehlanreize)\r\nZu Biogas/EEG:\r\nBiogasanlagen sollen weiter flexibilisiert und beim Umstieg auf naturverträgliche Substrate mit \r\neinem „Ökobonus“ unterstützt werden. Neue Biogasanlagen werden nur noch beim Einsatz von \r\nRest- und Abfallstoffen gefördert. Die Vorgaben der EU-RED III bezüglich Holzbiomasse\u0002Subventionen werden zügig in deutsches Recht umgesetzt.\r\n(Bestehende Anlagen kommen ohne Anbaubiomasse kaum aus. Ein Ökobonus könnte helfen, \r\num die geringeren Erträge gegenüber Mais auszugleichen. Die RED III muss eigentlich bis \r\n21.5.2025 in nationales Recht implementiert sein. Sie enthält das Kaskadenprinzip und\r\nEinschränkungen bei der Förderung von Holzverbrennung. So muss Holz aus der BiomasseV \r\ngestrichen und bestimmte Sortimente (z.B. „Rundholz in Industriequalität“) müssen in der \r\nBioStNachV ausgeschlossen werden. Siehe Implementierungsleitfaden hier.)\r\nZur Kaskadennutzung:\r\nWir werden die Kaskadennutzung bei Holz verbessern. Neue stoffliche Nutzungswege in der \r\nBioökonomie, der Laubholznutzung und dem Holzbau werden wir fördern und damit die \r\nregionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze stärken. Um die Marktverzerrung zu beenden, \r\nwerden wir Subventionen zugunsten der energetischen Holznutzung abbauen und weitere \r\nregulatorische Schritte unternehmen. Die Altholzverordnung und die BioStNachV werden wir \r\ndafür novellieren.\r\n(Einige konkrete Umsetzungsideen über die o.g. RED III-Implementierung hinaus wären: \r\nEntbürokratisierung der brandschutztechnischen Anforderungen und bundeseinheitlich \r\nTypen/Mustergenehmigungen im seriellen Holzbau (Muster-Holzbaurichtlinie MHolzBauRL); \r\nPrämie für stoffliche Nutzung von Altholz einführen (AltholzV); Vorrang stoffliche Nutzung für \r\nAltholzklassen I und II (AlthozlV); Absenkung Mehrwertsteuer für Produkte mit hohem \r\nRecyclingholzanteil; Belohnung für C-Speicher in langlebigen Holzprodukten.)\r\nZum GEG:\r\nDas Gebäudeenergiegesetz sorgt für Planungssicherheit und ermöglicht die Erreichung der \r\nKlimaziele im Gebäudesektor. Es bleibt in seiner jetzigen Form erhalten. Im Neubau stellen \r\nBiomasseheizungen keine erneuerbare Option dar.\r\n(und sicher unrealistisch, aber eigentlich nötig: Die BEG-Förderung für Biomasseheizungen \r\nwerden wir auf Härtefälle beschränken. Ggf. stattdessen Nachrüstung von bestehenden Anlagen \r\nmit Filtertechnik fördern?)\r\nZur Biomassestrategie:\r\nDie in den Eckpunkten zur NABIS formulierten Zielkonflikte werden durch konkrete und zügig \r\numgesetzte Maßnahmen aufgelöst.\r\n(auch die Union hat mehrfach eine Biomassestrategie gefordert, die „grünen“ Eckpunkte werden \r\naber sicher nicht so geteilt - der BDEW, der Biogasverband und die Holzwerkstoffindustrie haben \r\nsich wiederholt für eine Biomassestrategie ausgesprochen)\r\nVermutlich zu detailliert, aber zu den Industrieförderprogrammen EEW, KIB, KSV sehr wichtig:\r\nFörderung (weiterhin) auf die Fälle beschränken, wo Alternativen zur Biomasse nicht zur \r\nVerfügung stehen, in allen RL auf betriebseigene Reste beschränken und Nachweis \r\nSkalierbarkeit (wie in den KSV)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005854","regulatoryProjectTitle":"Umweltfreundlichere Ausrichtung der EEG-Förderung / REDIII-Implementierung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e4/9e/548943/Stellungnahme-Gutachten-SG2506160020.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nAn\r\nBundesministerin Katherina Reiche\r\nBundesministerium für Wirtschaft und Energie\r\n11019 Berlin\r\nsowie\r\nBundesminister Carsten Schneider\r\nBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit \r\nStresemannstraße 128-130\r\n10117 Berlin\r\nBerlin, den 21.05.2025\r\nOƯener Brief\r\nEU-RED III: Nationale Umsetzung von EU-Recht zur Holzbiomasse – Fristablauf!\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrter Herr Bundesminister,\r\nwir wünschen Ihnen im Namen der unterzeichnenden Verbände eine erfolgreiche Amtszeit und \r\nfreuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!\r\nEine der ersten Herausforderungen Ihrer Häuser wird sein, die letzten Änderungen der EU\u0002Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) zur Holzbiomasse in nationales Recht zu \r\nimplementieren, denn die 18-monatige Umsetzungsfrist läuft bereits am heutigen \r\n21. Mai 2025 aus.\r\nLeider hat die Vorgängerregierung versäumt, die Umsetzung ausreichend voranzutreiben. Es \r\ndroht ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Dabei drängt die Zeit: In Deutschland sowie \r\nweiteren EU-Ländern wie Finnland und Estland sind die Wälder bereits zu einer CO2-Quelle\r\ngeworden. Damit drohen hohe Strafzahlungen, wenn die nationalen Klimaschutzziele verfehlt \r\nwerden. Aber natürlich ist Klimaschutz kein Selbstzweck: Da technische CO2-Senken teuer und \r\nbisher nicht verfügbar sind, wird die Klimakrise weiter angeheizt, wenn es nicht gelingt, den CO2-\r\nSpeicher im Wald zu erhalten und weiter auszubauen.\r\nNeben klimabedingten Ursachen ist auch die starke Entnahme von Holz aus unseren Wäldern ein \r\nGrund für deren schlechtere Senkenfunktion. Die EU hat daher 2023 gegengesteuert und \r\nbezüglich der Verwendung von Holzbiomasse zur Erzeugung von Erneuerbarer Energie \r\nverschiedene Einschränkungen beschlossen. Dies ist im Einklang mit warnenden Stimmen aus \r\nder Wissenschaft, wie dem European Scientific Advisory Board on Climate Change (ESABCC) \r\nunter Leitung von Prof. Dr. Ottmar Edenhofer oder dem Deutschen Biomasseforschungszentrum \r\n2 \r\n(DBFZ). Nicht nur sie stellen fest, dass die aktuellen Anreize zur Nutzung von Holzenergie die \r\nErreichung der Klimaziele unterminieren. Auch ein Gerichtsurteil hat kürzlich die \r\nBundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zur Erreichung der LULUCF-Ziele zu ergreifen und \r\ndazu auch die Holzenergie einzudämmen. \r\nAuf der anderen Seite schreibt die EU-RED III eine Verbesserung bei der Kaskadennutzung von \r\nHolz vor. Dabei handelt es sich um zwei Seiten derselben Medaille: Bessere stoƯliche Verwertung \r\ngelingt nur bei einer Umlenkung der finanziellen Anreize weg von der Verbrennung des Holzes \r\nhin zur Nutzung in Produkten. Gut umgesetzt, gewinnen Waldbewirtschaftende, \r\nholzverarbeitende Industrie, Klima und Naturschutz gleichermaßen. Denn auch die Holzindustrie \r\nsowie die GrundstoƯchemie und andere holzbiomassenutzende Branchen werden in Bedrängnis \r\ngeraten, wenn nach dem Ende der aktuellen Kalamitäten in den Nadelholzbeständen ab den \r\n2030er Jahren eine Holzlücke auftritt und gleichzeitig die Nachfrage nach Energieholz aus den \r\nbestehenden Anlagen hoch ist. \r\nBasierend auf der RED III müssen nun folgende Punkte prioritär umgesetzt werden: \r\n Keine neuen Subventionen für die Stromerzeugung aus Waldholz \r\nDie RED III verbietet die direkte Subventionierung von Stromerzeugung aus Waldholz, \r\nwie sie derzeit über das EEG erfolgt. Es ist zudem finanziell nicht eƯizient, gleichzeitig \r\nden Ausbau der natürlichen Senken und die Verbrennung von Waldholz zu fördern. \r\nDie Biomasseverordnung muss entsprechend angepasst werden und Holz als zulässiger \r\nEnergieträger gestrichen werden. \r\n Ausschluss bestimmter Holzsortimente in der Energieförderung \r\nZudem macht die RED III die Vorgabe, dass die Subventionierung von Energieerzeugung \r\naus bestimmten Sortimenten (vor allem dem noch zu definierenden „Rundholz in \r\nIndustriequalität“) zu beenden ist. Daher muss die Biomassestrom\u0002Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) angepasst werden und eine entsprechende \r\nBiomassewärme-Nachhaltigkeitsverordnung erstellt werden. Wir empfehlen darüber \r\nhinaus dringend, sämtliche Subventionen für Holzenergie zu beenden. Damit ist auch der \r\nEntbürokratisierung gedient, denn aufwendige Nachhaltigkeitsnachweise und deren \r\nÜberprüfung würden entfallen. \r\n Bessere Umsetzung des Kaskadenprinzips \r\nDie bei der Holzenergie eingesparten Fördermittel sollten zur verbesserten stoƯlichen \r\nNutzung von Holz sowie für die Subventionierung von erneuerbaren Wärmetechnologien \r\nund für den Waldumbau hin zu naturnahen, stabilen Wäldern eingesetzt werden. So \r\ngelingt eine eƯiziente, aufkommensneutrale Lenkung und es wird zur Erfüllung der RED\u0002Vorgaben beigetragen, das Kaskadenprinzip zu etablieren. Weitere Umsetzungsideen \r\nwären etwa, eine Prämie für die stoƯliche Nutzung von Altholz einzuführen oder die \r\nMehrwertsteuer für Produkte mit hohem Recyclingholzanteil abzusenken. \r\n Holzverbrennung in Großkraftwerken verhindern \r\nDie Mitverbrennung von Holz in Kohlekraftwerken sowie der Bau bzw. Umrüstungen von \r\nGroßfeuerungsanlagen (> 50 MW FWL) zur Verbrennung von Holz sollten aus unserer \r\nSicht regulatorisch verhindert werden. Hierfür werden schnell riesige Mengen \r\nHolzbiomasse benötigt, die nicht nachhaltig gewonnen werden können und immense \r\nEnergieholz-Importe aus dem Ausland nötig machen würden. \r\n Erreichung des Klimaziels im Landnutzungssektor \r\nDie RED III schreibt auch vor, dass die Emissionen im LULUCF-Sektor nicht die CO2-\r\nEntnahmen überschreiten dürfen. Bisher fehlen konkrete Schritte, um dieses Ziel zu \r\nerreichen. Neben den oben genannten Schritten empfehlen wir, die von der \r\n3 \r\nVorgängerregierung begonnene Nationale Biomassestrategie (NABIS) fertigzustellen und \r\ndarin die in den einzelnen Sektoren verplanten Biomassemengen zu summieren und \r\nentsprechend der nachhaltigen Verfügbarkeit und sinnvoller Einsatzzwecke klug zu \r\nsteuern. Auch im deutschen Energie- und Klimaplan (NECP) würde hinsichtlich des \r\nverfehlten LULUCF-Ziels auf die NABIS verwiesen. Hier klaƯt eine Leerstelle, wenn keine \r\nStrategie erstellt wird. \r\nWir sind sicher, dass Sie eine schnelle Umsetzung der RED III im Einklang mit europäischem \r\nRecht anstreben werden und vertrauen darauf, dass die oben genannten Punkte dabei \r\nBerücksichtigung finden werden. \r\nFür einen ersten persönlichen Austausch zum Thema stehen wir jederzeit gern zur Verfügung! \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nJörg-Andreas Krüger Julian Smaluhn Almuth Ernsting \r\nPräsident NABU e. V. Vorstandssprecher ROBIN WOOD Ko-Direktorin Biofuelwatch "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-05-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005855","regulatoryProjectTitle":"Anteil von Biomasse in der Fernwärme begrenzen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/06/85/319005/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270150.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der NABU, Naturschutzbund Deutschland e.V., vereinigt 900.000 Mitglieder und\r\nFörderer und ist damit der größte Naturschutz- und Umweltverband in Deutschland.\r\nAls zivilgesellschaftliche Organisation begleitet er Politik und Gesetzgebung zur Res-\r\nsourcenschonung konstruktiv, um eine suffiziente, konsistente und effiziente Wirt-\r\nschafts- und Lebensweise zu erreichen. Nur so kann der Erhalt der Biodiversität, der\r\nKlimaschutz und die Verfügbarkeit aller natürlichen Ressourcen für nachfolgende Ge-\r\nnerationen und den globalen Süden sichergestellt werden.\r\nVorbemerkung\r\nDie Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat am 12.12.2023 einen Antrag mit dem Titel\r\n„Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseiti-\r\ngen“ eingereicht (BT-Drucksache 20/9739). Der NABU wurde als Sachverständiger zur\r\nAnhörung zum genannten Antrag im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am\r\n15.05.2024 eingeladen. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, an der Verbändeanhö-\r\nrung teilzunehmen und nehmen wie folgt Stellung zum Antrag.\r\nNABU-Bewertung der einzelnen Punkte des\r\nAntrags nach Themenfeldern\r\nBiogas:\r\n• Biogas aus naturverträglich verfügbarer Biomasse kann aus Sicht des NABU\r\neine Rolle im Energiesystem spielen - die dezentrale Erzeugung und Einspei-\r\nsung von Strom und Wärme ist dabei am effizientesten und kann, flexibel ge-\r\nsteuert, Stromdefizite im Netz regional ausgleichen und fossile Energieträger\r\n(Erdgas) ersetzen. Da Biogas/Biomethan jedoch mit Abstand die höchsten\r\nStromgestehungskosten unter den erneuerbaren Energien aufweist, sollte die\r\nFörderung sich auf solche Anlagen beschränken, die ihre systemdienliche\r\nRolle im Energiesystem erfüllen können.\r\n• Wir teilen daher den Ruf nach besseren Anreizen für eine flexible Fahrweise\r\n(Pkt. 4). Über das EEG gefördert werden sollten künftig nur noch bestehende\r\nSTELLUNGNAHME\r\nCDU-Antrag: Bioenergie eine\r\nklare Zukunftsperspektive geben\r\nStellungnahme des NABU-Bundesverbandes zur Anhörung\r\nKontakt\r\nNABU-Bundesverband\r\nBrick Medak\r\nTeamleiter Energie & Klima\r\nTel. +49 (0)179.1329859\r\nBrick.Medak@NABU.de\r\nMichaela Kruse\r\nReferentin für Bioenergie\r\nTel. +49 (0)162.2953083\r\nMichaela.Kruse@NABU.de\r\nLobby-Registernummer: R001667\r\n2STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nund neue Biogasanlagen, die flexibel betrieben werden können (1500 h/Jahr\r\nmaximal), die eine Wärmenutzung aufweisen und mit einem Wärmespeicher\r\nausgestattet sind (ggf. über Biogas-Verteilnetze zu dezentralen BHKW). Die\r\nAusschreibungen dürfen in der Zukunft nicht auf installierte Leistung, son-\r\ndern auf gelieferte Strommenge und Fähigkeit, diese flexibel zu liefern, fokus-\r\nsieren. Die Förderung ist so zu gestalten, dass auch ein Betrieb mit wenigen\r\nJahresstunden wirtschaftlich ist (künftig über Teilnahme am Kapazitäts-\r\nmarkt). Die EEG-Förderung, mit der die Einspeisung von Strommengen vergü-\r\ntet wird, passt nicht zu der zukünftigen flexiblen Rolle der Biogas-/Biomethan-\r\nkraftwerke im erneuerbaren Energiesystem. Sie sollte daher nur bis zur Ablö-\r\nsung durch den Kapazitätsmarkt erfolgen.\r\n• Die installierte Leistung ist bei flexibel betriebenen Anlagen keine sinnvolle\r\nAusschreibungsgröße. Die geforderte Erhöhung der Ausschreibungsmenge\r\nfür Biomasse im EEG (Pkt. 2) der installierten Leistung wäre somit bei gleich-\r\nzeitig entsprechend reduzierter Betriebsstundenanzahl substratmengen-\r\nneutral und damit für den NABU akzeptabel. Die Begrenzung der Biogasanla-\r\ngen im EEG-Pfad sowie in den Ausschreibungsmengen künftig auf Arbeit, statt\r\nauf Leistung zu fokussieren, wäre ein wichtiger Schritt, um eine flexible Fahr-\r\nweise der Biogas-BHKW zu ermöglichen. Anstelle eines Ausbauziels in instal-\r\nlierter Leistung wäre eine Obergrenze der jährlich von Biomassekraftwerken\r\ngeleisteten Arbeit im EEG zu formulieren, welche kontinuierlich weniger wer-\r\nden sollte, um der sich immer weiter verringernden Notwendigkeit von Resi-\r\nduallast Rechnung zu tragen.\r\n• Beim Ruf nach höheren Ausschreibungsmengen (Pkt. 2) ist außerdem zu be-\r\nachten, dass der EEG-geförderte Biomasse-Zubau im Jahr 2023 vor allem auf\r\ndrei große Holzheizkraftwerke (Cuxhaven, Wärme für Pelletwerk und Säge-\r\nwerk in Wismar und Prozesswärme für das UPM-Papierwerk in Hürth) zurück-\r\nging1, welche aufgrund ihrer Strombereitstellung in Grundlast wenig system-\r\ndienlich sind und die EEG-Förderung vornehmlich als Mitnahmeeffekt einkas-\r\nsierten. Ein Ausschluss von Primärholz aus der Biomasseverordnung und da-\r\nmit EEG-Förderung, wie der NABU sie fordert, würde also die für flexible, effi-\r\nziente Biogas-BHKW zur Verfügung stehenden Ausschreibungsmengen erhö-\r\nhen und gleichzeitig Fehlanreize für die Verbrennung von Waldholz in Groß-\r\nkraftwerken reduzieren. Die REDIII verbietet künftig eine direkte finanzielle\r\nFörderung von Primärholzkraftwerken (für „electricity-only“, aber für Heiz-\r\nkraftwerke stehen Fördermöglichkeiten über das KWKG oder die BEW zur\r\nVerfügung - das EEG ist das Instrument zur Förderung von Stromerzeugungs-\r\nanlagen) und daher besteht hier ohnehin Handlungsbedarf bis zur Implemen-\r\ntierungsfrist Mitte 2025.\r\n• Statt Energiepflanzen sollten alternative Substrate aus der Landwirtschaft\r\n(Ernterückstände, Zwischenfrüchte, Untersaaten, Gülle, Paludikulturen) und\r\nMahdgut aus der Landschaftspflege für die Erzeugung eingesetzt werden. Der\r\nNABU hat dafür Anforderungen formuliert (www.nabu.de/Hintergrund-Bio-\r\nmasse). Die dezentrale Biogaserzeugung hat zudem den Vorteil, dass die\r\nTransportwege der Biomasse kurz sind. Nur so können auch geringe Mengen\r\nanfallender Biomasse, beispielsweise kommunales Mahdgut, genutzt werden.\r\nWir teilen daher Ihren Ruf nach besserer Erschließung von Rest- und Abfall-\r\nstoffen sowie von ökologisch vorteilhaften Substraten für die Biogaserzeu-\r\ngung (Pkt. 13). Wichtig wären an dieser Stelle jedoch konkrete Vorschläge,\r\nwie das erreicht werden kann. Auch müssen bestehende Hemmnisse des\r\n3STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nEinsatzes in Biogasanlagen abgebaut werden, beispielsweise die Einordnung\r\nvon Mahdgut von Blühstreifen an landwirtschaftlichen Nutzwegen als Abfall.\r\nDie Anreize sollten außerdem nur jenen Anlagen zugutekommen, welche\r\ndurch KWK, bestenfalls gekoppelt mit Wärme- und ggf. Stromspeichern, ei-\r\nnen hohen Wirkungsgrad erreichen können. Neue Biogasanlagen sollten\r\ngrundsätzlich nur EEG-gefördert werden, wenn sie langfristig mit lokalen\r\nRest- oder Abfallstoffen bzw. landwirtschaftlichen Nebenprodukten betrieben\r\nwerden können. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch Reststoffe wie\r\nStroh, Mist oder Gülle nur begrenzt zur Verfügung stehen bzw. dem Stoff-\r\nkreislauf nur begrenzt entnommen werden können.2 In Anbetracht des nöti-\r\ngen Ausstiegs aus der Vergärung von Nahrungs- und Futterpflanzen können\r\ndie Rest- und Abfallstoffe nur einen Teil dieser Substratmengen ersetzen und\r\neine Erhöhung der aus Biogas gewonnen Energie ist künftig trotz besserer Mo-\r\nbilisierung der Reststoffmengen nicht möglich – im Gegenteil. Biogas darf da-\r\nher nur dann genutzt werden, wenn keine anderen erneuerbaren Alternativen\r\nzur Verfügung stehen.\r\n• Mit der ebenfalls geforderten „Vereinfachung der Biomassestromnachhaltig-\r\nkeitsverordnung“ (Pkt. 15) und der „praxisgerechten und verhältnismäßigen\r\nAusgestaltung“ der Nachhaltigkeitsanforderungen aus der RED III (Pkt. 16)\r\nwird eher darauf hingewirkt, die Nachhaltigkeit der eingesetzten Substrate\r\nzu verringern. Diese Forderungen sind an dieser Stelle außerdem nicht auf\r\ndie Biogaserzeugung begrenzt. Dementsprechend würden auch die Nachhal-\r\ntigkeitskriterien für Waldholz möglicherweise abgesenkt werden. Diese sind\r\nbereits jetzt alles andere als ausreichend. Hier ist eine ambitionierte, über die\r\nRED III hinausgehende Ausgestaltung der Nachhaltigkeitskriterien drin-\r\ngend notwendig. Richtig ist, dass die aktuelle Zertifizierungspraxis und Nach-\r\nweisführung in der Nabisy-Datenbank verbesserungsfähig sind. Die Biomas-\r\nsestromnachhaltigkeitsverordnung und die dazugehörige Nachweisführung\r\nmüssen so gestaltet werden, dass die eingesetzten Substrate wirklich umwelt-\r\nfreundlich sind, ohne dass Aufwand und Kosten für Betreiber ausufern. Dafür\r\nsind möglichst klare und strenge Vorgaben hilfreich und nötig, u.a. sukzessive\r\nabnehmende festgelegte Obergrenzen für den prozentualen Anteil von Nah-\r\nrungs- und Futtermittelpflanzen an der verwendeten Gesamtbiomasse (vgl.\r\nNABIS). D.h. auch der Maisdeckel ist weiterhin zügig und kontinuierlich abzu-\r\nsenken. Die ILUC-Faktoren müssen konsequent in die THG-Minderung einflie-\r\nßen. Zudem wären Standardwerte für Biomasse aus der Landschafts-, Park-\r\nund Gartenpflege hilfreich.\r\nBiomethan:\r\n• Biomethan sollte aus Sicht des NABU nur dann aus Biogas erzeugt werden,\r\nwenn es keine Möglichkeit gibt, die KWK-Wärme in ein Wärmenetz einzuspei-\r\nsen (ggf. auch über Biogas-Verteilnetze zu dezentralen BHKW).\r\n• Die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan ist mit Energieverbrauch und\r\nEmissionen verbunden und verschlechtert somit die Klimabilanz und sollte\r\ndaher nicht subventioniert werden (Pkt. 11). Die Emissionen von Biomethan\r\naus Silomais sind vergleichbar mit denen von konventionellem Erdgas.3 Der\r\nVerlust an Bodenkohlenstoff auf der intensiv bewirtschafteten Fläche ist hier-\r\nbei noch gar nicht berücksichtigt.4 (Fracking-Gas und LNG können hingegen\r\nschlechtere Bilanzen aufweisen.)\r\n4STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Zudem ist die Menge an naturverträglicher Biomasse zu gering, als dass Bio-\r\nmethan 1:1 Erdgas in vielen Anwendungen ersetzen kann. Daher sollte die de-\r\nzentrale Energieerzeugung und -einspeisung aus Biogas oberste Priorität\r\nhaben. Die Förderung von kleinen Biogasanlagen erhöht zudem die Akzep-\r\ntanz, weil der Landwirt zum Energieerzeuger wird und somit einen bedeuten-\r\nden gesellschaftlichen Beitrag liefert. Die Tendenz, großindustrielle Biometha-\r\nnanlagen zu priorisieren hingegen, degradiert den Landwirt zum reinen Roh-\r\nstofflieferanten und verändert den ländlichen Strukturraum.\r\n• Daher stimmt der NABU dem Antrag insoweit zu, dass die Ausschreibungen\r\nfür Biomethan-Spitzenlastkraftwerke überdacht werden sollten (Pkt.1). Die\r\nim Solarpaket I getroffene Regelung, wonach die nicht in Anspruch genomme-\r\nnen EEG-Ausschreibungsmengen für Biomethan-Spitzenkraftwerke auf die\r\nAusschreibungsmengen für Biomasseanlagen im darauffolgenden Jahr über-\r\ntragen werden können, trägt diesem Punkt bereits Rechnung. Der NABU weist\r\nhier jedoch darauf hin, dass nun mehr in Grundlast laufende konventionelle\r\nBiogas- und Holzbiomasseanlage Förderzuschläge erhalten können, ohne dass\r\nhöhere Ansprüche an die Systemdienlichkeit sowie Substrate vorausgesetzt\r\nwerden. Dies verschärft die bisherigen Probleme lediglich und es muss daher\r\ndringend nachgebessert werden.\r\n• Die im Antrag (Pkt. 22) geforderte Quote für biogene und synthetische Gase\r\nim Erdgasnetz lehnt der NABU strikt ab. Die Mengen sind hierfür bei weitem\r\nnicht ausreichend und der flächendeckende Einsatz wäre extrem ineffizient.\r\nEin Rückbau des (Erd- bzw. Methan-)Gasnetzes und eine konsequente Elektrifi-\r\nzierung in allen Bereichen, wo diese möglich ist, sind aus unserer Sicht statt-\r\ndessen notwendig. Mit der Wärmepumpe steht eine effiziente und kosten-\r\ngünstigere Alternative für das Heizen zur Verfügung. Die knappen und teuren\r\nbiogenen und synthetischen Gase werden künftig vor allem für die nicht\r\nelektrifizierbaren Bereiche der Industrie und für die Spitzenlastabsicherung\r\nim Strombereich benötigt und sollten diesen Zwecken zur Verfügung stehen.\r\nBioenergie in Wärmenetzen (Punkt 12):\r\n• Der NABU erachtet eine Beschränkung von Biomasse in Wärmenetzen für\r\ndringend notwendig, um die Nachfrage nach Biomasse – vor allem fester Bio-\r\nmasse, also Holz, aber auch Biomethan –auf naturverträglich zur Verfügung\r\nstehende Mengen zu begrenzen. Wir fordern eine Begrenzung des Biomasse-\r\nanteils auf den heutigen nationalen Durchschnitt von etwa 10% in beste-\r\nhenden Netzen (liegt der Wert bereits darüber, sollte er nicht weiter zuneh-\r\nmen dürfen). Zudem sollte nachgewiesen werden müssen, dass eine technolo-\r\ngische Alternative zur Fernwärmeerzeugung nicht technisch möglich oder\r\nwirtschaftlich zumutbar gewesen wäre (vgl. EEW-Richtlinie). Außerdem muss\r\ndie nachhaltige und regionale Verfügbarkeit von Biomasse regelmäßig, mög-\r\nlichst jährlich, überprüft werden. Nur so kann eine Übernutzung der regional\r\nverfügbaren Biomasse abgewendet werden. Diese regional und nachhaltig ver-\r\nfügbare Biomasse sollte dann zielgerichtet in der Spitzenlast mit äußerst be-\r\ngrenzten Betriebsstunden eingesetzt werden. Dabei sollten gerade auch Wär-\r\nmenetze kleiner als 20 Kilometer ambitionierte Biomassebegrenzungen mit\r\naufgenommen werden, da diese einfacher auf ein niedriges Temperaturniveau\r\ngebracht und somit leichter von klimafreundlicheren erneuerbaren Energien\r\ngedeckt werden können.\r\n5STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Die Pläne vieler Städte zum Bau von neuen Altholzheizkraftwerken, um Koh-\r\nleheizkraftwerke zu ersetzen (z.B. in Nürnberg und Hannover) stehen der bes-\r\nseren Kaskadennutzung von Holz eklatant entgegen. In Hamburg droht die\r\nUmrüstung eines Kohleheizkraftwerkes auf (importierte) Frischholzpellets. In\r\nBerlin ist für die Fernwärme ein Bedarf von bis zu 1,6 Millionen Tonnen Alt-\r\nund Waldholz geplant. Aber auch in vielen kleineren Nah- und Fernwärme-\r\nnetzen wird auf Holzhackschnitzel und -pellets gesetzt. All diese Pläne halten\r\ndie nun im Wärmeplanungsgesetz verankerten Grenzwerte für Biomasse ein,\r\nwas zeigt, dass diese zu hoch angesetzt sind.\r\n• Die Klimawirkung der Verbrennung von Waldholz ist verheerend. Der ne-\r\ngative Einfluss auf den Wald als wichtige Kohlenstoffsenke führt dazu, dass\r\ndas Klima genauso stark belastet wird, als wenn weiter Kohle verbrannt\r\nwürde.5 Wenn auch nur ein kleiner Teil der Fossilen in der Fernwärme durch\r\nBiomasse ersetzt wird, wird die Kaskadennutzung von Holz torpediert und die\r\nWälder geraten unter noch stärkeren Nachfragedruck.6\r\n• Wird Biomethan eingesetzt, sollte nur die Abwärme aus KWK-Anlagen in\r\nVerbindung mit Wärmespeichern für Wärmenetze genutzt werden, damit\r\nder erzeugte Strom zum Ausgleich der volatilen EE-Träger genutzt werden\r\nkann.\r\nHolzheizungen (Punkt 17):\r\n• Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) können Holz-Zentralhei-\r\nzungen seit der letzten Novellierung in gleicher Höhe gefördert werden wie\r\nWärmepumpen, obwohl das Heizen mit Holz mit Luftverschmutzung und\r\nKlimabelastungen verbunden ist. Dennoch wurden die verpflichtende Einhal-\r\ntung von ambitionierten Feinstaubgrenzwerten sowie die Erhöhung der Effizi-\r\nenz durch eine Kopplung an eine Solarthermieanlage oder elektrische Warm-\r\nwasserbereitung als Fördervoraussetzungen gestrichen und die Förderung\r\ndeutlich angehoben. Das hat der NABU stark kritisiert.\r\n• Der für die Förderung vorausgesetzte jahreszeitbedingte Raumheizungsnut-\r\nzungsgrad (ETA s) bei Biomasseheizungen wurde in der letzten Novelle nicht\r\ngeändert und liegt bereits seit dem 1.1.2023 bei 81 Prozent. Die BEG-Antrags-\r\nzahlen für Biomasseheizungen lagen Ende 2023 wieder etwa auf gleicher\r\nHöhe wie Ende 2022 und die aktuelle Liste der förderfähigen Biomasseheizun-\r\ngen ist immer noch sehr lang und umfasst Hackgut-, Scheitholz- sowie Pellet-\r\nanlagen. Außerdem ist die im Antrag angegebene Sorge schon daher unbe-\r\nrechtigt, da in Holzheizungen meist Scheitholz oder Pellets genutzt werden\r\nund seltener (ungetrocknete) Hackschnitzel.\r\nKraftstoffe biogenen Ursprungs (Punkte 19 und 20):\r\n• Biogene Kraftstoffe leisten trotz jahrelanger politischer Förderung keinen gro-\r\nßen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor. Bereits die heute in\r\nDeutschland benötigte Menge belegt 1,2 Millionen Hektar weltweit (abzüglich\r\nKoppelprodukten) und steht im Zusammenhang mit Entwaldung und Kli-\r\nmaschäden. Biosprit aus Anbaubiomasse verursacht laut wissenschaftlicher\r\nErkenntnis mehr Emissionen als fossiler Kraftstoff und somit gravierende\r\nMehrkosten für die Gesellschaft.7 Auch in Deutschland ist bereits eine Fläche\r\nvon fast einer halben Million Hektar für den Anbau von Pflanzen für\r\n6STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nKraftstoffe belegt - die Flächen könnten durch andere Nutzungsformen ein\r\nVielfaches an Emissionen einsparen.8\r\n• Reststoffe können nur einen äußerst geringen Beitrag zur Deckung des Be-\r\ndarfs leisten – ein Beispiel: das gesamte Exportpotenzial für gebrauchtes Spei-\r\nseöl aus Asien würde lediglich für die geplante Beimischung im europäischen\r\nFlugverkehr reichen (15% Erneuerbare bis 2035).9 Bereits jetzt zeigen sich Be-\r\ntrug und Verlagerungseffekte in problematischem Ausmaß, Anbaubiomasse\r\nwird zu vermeintlichen Abfällen umdeklariert, Abfälle mit begrenzter Förde-\r\nrung werden zu sogenannten fortschrittlichen Reststoffen umgelabelt.10 Im\r\nSinne eines funktionierenden Marktmechanismus müssen hier dringend neue\r\nund wirksame Maßnahmen der Betrugsprävention erarbeitet werden.\r\n• Die Wahrscheinlichkeit, dass bessere Kontrollen in der Lage sein werden, das\r\nProblem zu beseitigen, ist ungewiss. Bei gleichbleibender Nachfrage verlagern\r\nsich Importströme lediglich.11\r\n• Aus Sicht des NABU ist aufgrund der oben genannten wissenschaftlichen Er-\r\nkenntnisse ein Absenken der Anrechnungsgrenze von Biokraftstoffen aus\r\nAnbaubiomasse auf null erforderlich, da die Emissionen de facto höher liegen\r\nals bei den ersetzten fossilen Kraftstoffen. Die Bilanzierung sollte bzgl. der in-\r\ndirekten Landnutzungsveränderungen vervollständigt werden.\r\n• Eine durchgehende Elektrifizierung des Straßenverkehrs wäre – nach umwelt-\r\nfreundlichen Mobilitätskonzepten jenseits des Verbrennungsmotors – die kli-\r\nmafreundlichere und effizientere Variante. Zum Vergleich: Mit dem Kraftstoff\r\nvon einem Hektar Raps kann ein Auto nur 66.000 km weit fahren. Mit dem\r\nStrom von einem Hektar Solaranlagen kommt ein E-Auto 4.000.000 km\r\nweit.12\r\n• Artikel 37h des BImSchG sollte deshalb gestrichen werden. Solange er in Kraft\r\nist, führt ein Mehr an Elektrifizierung zu einem Mehr an Förderung für bio-\r\ngene Kraftstoffe, obwohl das Gegenteil klimafreundlich wäre.\r\nBECCS (Punkt 21):\r\n• BECCS muss mit den Anforderungen an einen naturverträglichen Biomasse-\r\neinsatz übereinstimmen und darf nicht mit einem erhöhten Druck auf Holz-\r\neinschlag oder industrieller Landnutzung einhergehen. Ein intensiver Energie-\r\npflanzenanbau mit hohem Flächen- und Wasserverbrauch ist der falsche Weg,\r\ndenn er verstärkt die Artenkrise und gefährdet natürliche Senken. Somit erge-\r\nben sich recht geringe Potenziale, beispielweise bei der Erzeugung von Biogas\r\naus Bioabfällen mit anschließender Nutzung des CO2 in Baustoffen. Solche in-\r\nnovativen Verfahren sollten weiter erforscht und auf Skalierbarkeit geprüft\r\nwerden.\r\nNationale Biomassestrategie (Punkt 23):\r\n• Die NABIS muss aus unserer Sicht den Vorrang der stofflichen vor der ener-\r\ngetischen Nutzung von Biomasse bestätigen und Vorschläge zur Umsetzung\r\nmachen. Dieses sogenannte Kaskadenprinzip ist sowohl aufgrund der EU-Ab-\r\nfallrahmenrichtlinie, als auch durch die novellierte EU-Erneuerbare-Energien-\r\nRichtlinie (RED III) vorgegeben.\r\n7STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Die stark begrenzten nachhaltig verfügbaren Biomassemengen und die künf-\r\ntig absehbare Nachfrage nach Biomasse auch für stoffliche bzw. Bioökonomie-\r\nanwendungen macht eine Steuerung im Sinne des Kaskadenprinzips unab-\r\ndingbar. Andernfalls leiden andere Wirtschaftszweige absehbar unter der\r\nKnappheit von Holz sowie anderen biomassebasierten Rohstoffen als Kohlen-\r\nstoffquelle, Baumaterial und sonstigen stofflichen Anwendungen und der (ver-\r\npflichtende) Klimaschutz im LULUCF-Sektor kann nicht erreicht werden.\r\n• Ein konstruktiver fachlicher Austausch darüber, wie der Vorrang der stoff-\r\nlichen Nutzung ohne ausufernde bürokratische Vorgaben erzielt werden\r\nkann, sollte daher unseres Erachtens an vorderster Stelle stehen. Das DBFZ hat\r\nfür den Bereich der Holzenergie hier kürzlich ein Diskussionspapier13 vorge-\r\nlegt, welches dazu interessante Impulse enthält. So könnte das Umschichten\r\nvon Subventionen für Holzenergie zugunsten von Kohlenstoffspeicherleistun-\r\ngen in Wald und Produkten gepaart mit einer CO2-Abgabe auf die Emissionen\r\naus der Holzverbrennung den Markt entzerren und die stoffliche Nutzung in\r\nKaskaden anreizen.\r\nFazit\r\nDer NABU begrüßt die Diskussionsgrundlage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Zu-\r\nkunft der Bioenergie. Im Rahmen der Energiewende, den Prinzipien der Kreislaufwirt-\r\nschaft und Bioökonomie ist die Rolle der Bioenergie wichtig und braucht aus Sicht des\r\nNABU eine klare Ausgestaltung. Die Bioenergie muss ihren Beitrag im Rahmen ökolo-\r\ngischer Grenzen leisten. Der NABU stimmt mit der Auffassung überein, dass dezent-\r\nrale Biogasanlagen grundsätzlich einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung leisten\r\nkönnen und dafür Hemmnisse abgebaut werden müssen. Bei anderen im Antrag ent-\r\nhaltenen Forderungen weist die NABU-Position in eine teilweise andere Richtung.\r\nAbschließend gibt der NABU zu bedenken, dass die Modifizierung einzelner Gesetze\r\nund Förderprogramme, welche den Biomasseeinsatz maßgeblich beeinflussen können,\r\nnicht leichtfertig angegangen werden sollten. Schnell können die resultierenden Bio-\r\nmassemengen das nachhaltig verfügbare Potenzial überschreiten und den Bedarf über\r\nJahre bis Jahrzehnte zementieren. Neben der energetischen Nutzung, mit welcher sich\r\nder vorliegende Antrag beschäftigt, wird künftig auch die Nachfrage für die stoffliche\r\nBiomassenutzung stark zunehmen. Eine baldige Verabschiedung der Nationalen Bio-\r\nmassestrategie und die zügige nachfolgende Umsetzung sind daher dringend not-\r\nwendig, um die begrenzt vorhandene nachhaltige Biomasse in die Verwendungszwe-\r\ncke zu lenken, wo es bisher keine klimafreundlichen Alternativen gibt. Es muss\r\nkünftig ein sektorenübergreifendes Monitoring eingeführt werden sowie ein Mechanis-\r\nmus etabliert werden, dass bei sich abzeichnender Überschreitung der nachhaltig ver-\r\nfügbaren Mengen eine Überarbeitung der entsprechenden Gesetze/Förderprogramme\r\nstattfinden muss.\r\n8STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nReferenzen\r\n1 Bundesnetzagentur, 05.01.2024: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pres-\r\nsemitteilungen/DE/2024/20240105_EEGZubau.html\r\n2 NABU, 2024: Standpunkt „Biogas aus Stroh, Gülle und Mist - Anforderungen aus Sicht\r\ndes NABU“. https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/biomasse/240415-\r\nnabu-standpunkt-biogas-stroh-guelle-mist.pdf\r\n3 IFEU, 2022: Biomethane in Europe. https://www.ifeu.de/fileadmin/up-\r\nloads/ifeu_ECF_biomethane_EU_final_01.pdf\r\n4 Al-Kaisi & Lal, 2020: Aligning science and policy of regenerative agricul-\r\nture. https://acsess.onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1002/saj2.20162\r\n5 Soimakallio et al., 2022: Closing an open balance: The impact of increased tree harvest\r\non forest carbon. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/gcbb.12981\r\n6 UBA, 2023: Projektionsbericht 2023. S. 96 ff.: https://www.umweltbundesamt.de/publi-\r\nkationen/projektionsbericht-2023-fuer-deutschland\r\n7 Merfort et al. (2023): Bioenergy-induced land-use-change emissions with sectorally\r\nfragmented policies. Nature Climate Change. https://www.nature.com/articles/s41558-\r\n023-01697-2\r\n8 Fehrenbach, H. und Bürck, S./ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Hei-\r\ndelberg, 2022: CO2-Opportunitätskosten von Biokraftstoffen in Deutschland. Abrufbar\r\nunter: https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/pdf/CO2_Opportunit%C3%A4tskosten_Bi-\r\nokraftstoffe_1602022__002_.pdf\r\n9 International Council on Clean Transportation (ICCT), 2022: Estimating the potential\r\nfor used cooking oil from major Asian exporting countries. https://theicct.org/wp-con-\r\ntent/uploads/2022/02/Europe-Fact-Sheet-%E2%80%93-UCO-potential.pdf\r\nsowie Europäische Kommission, 2023: European Green Deal: new law agreed to cut avi-\r\nation emissions by promoting sustainable aviation fuels. https://ec.europa.eu/commis-\r\nsion/presscorner/detail/en/ip_23_2389\r\n10 Verbände-Faktencheck, 03/2024: Hype um HVO - Was steckt dahinter und sind Kraft-\r\nstoffe aus biogenen Abfall- und Reststoffen gut für’s Klima? 240409-nabu-verkehr-fak-\r\ntencheck-hvo.pdf\r\n11 CE Delft, 2020: Used Cooking Oil (UCO) as biofuel feedstock in the EU:\r\nhttps://www.transportenvironment.org/wp-content/up-\r\nloads/2021/07/CE_Delft__200247_UCO_as_biofuel_feedstock_in_EU_FINAL%20-\r\n%20v5_0.pdf\r\n12 Böhm, J./Thünen-Institut, 2023: Vergleich der Flächenenergieerträge verschiedener\r\nerneuerbarer Energien auf landwirtschaftlichen Flächen – für Strom, Wärme und Ver-\r\nkehr. Berichte über die Landwirtschaft – Zeitschrift für Agrarpolitik und Landwirt-\r\nschaft. Band 101 Ausgabe 1. BMEL (Hrsg.): https://buel.bmel.de/index.php/buel/ar-\r\nticle/view/462/682\r\n13 DBFZ, 2023: Nachhaltigkeit von Holzenergie – Diskussionspapier“:\r\nhttps://www.dbfz.de/pressemediathek/presse/pressemitteilungen/nachhaltigkeit-von-\r\nholzenergie-dbfz-veroeffentlicht-diskussionspapier-und-empfiehlt-klimafreundlichere-\r\nenergiefoerderung\r\nImpressum: © 05/2024, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de. Text: Michaela Kruse, Nikolas von Wysiecki, Silvia Brecht,\r\nClaudia Werner, 05/2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005855","regulatoryProjectTitle":"Anteil von Biomasse in der Fernwärme begrenzen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6d/f0/501984/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270063.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Biomasse-Forderungen für potenzielle Koalitionsverhandlungen:\r\nZu Wärmenetzen:\r\nWir werden die Dekarbonisierung von Wärmenetzen auskömmlich über den Deutschlandfonds \r\nfinanzieren und dazu die BEW über die Legislatur mit 4 Mrd. € pro Jahr ausstatten. Bei der \r\nVerwendung von Biomasse muss das langfristig regional nachhaltig verfügbare Potenzial \r\nberücksichtigt werden und sie darf nur nachrangig eingeplant und eingesetzt werden. Der \r\nBiomasseanteil in Wärmenetzen bleibt weiterhin gedeckelt. Den Bau neuer großer Holz\u0002Heiz(kraft)werke, die auf Brennstoffimporte angewiesen sind, wollen wir verhindern. \r\n(die Verhinderung/Vermeidung könnte man z.B. über die 13. BImSchV und/oder über eine \r\nBegrenzung in der BEW-Förderung auf HHKW mit max. 50 MW FWL erreichen)\r\nZu Umrüstungen/KWSG:\r\nUmrüstungen auf importierte Holzpellets sind keine Option im KWSG.\r\n(hier sollte auch die Union eigentlich an Bord sein, Großkraftwerke und Holzimporte lehnt diese \r\nja auch ab)\r\nZu Negativen Emissionen/BECCS:\r\nWir werden die Rolle der natürlichen Kohlenstoffsenken stärken und dafür sorgen, dass der \r\nHochlauf von technischen CDR-Methoden diese nicht gefährdet. Jegliche Formen von BECCS, \r\ndie eine erhöhte Nachfrage nach Anbaubiomasse oder Waldholz zu Folge haben könnten, \r\nmüssen frühzeitig unterbunden werden. Schärfere Nachhaltigkeitskriterien reichen allein nicht \r\naus, um Fehlsteuerung zu vermeiden. BECCS kann grundsätzlich nur in sehr eng begrenztem \r\nRahmen als Option für negative Emissionen eingesetzt werden.\r\n(es muss der Grundsatz gelten, dass der Baum im Wald (Vergütung Speicherleistung) bzw. die \r\nstoffliche Nutzung immer mehr Geld bringen muss, als den Baum in der Erde zu vergraben (wird \r\nschon gemacht, kein Witz! https://www.carbonsate.com) oder ihn zu verbrennen, um das CO2 \r\nzu verpressen – hier drohen fatale Fehlanreize)\r\nZu Biogas/EEG:\r\nBiogasanlagen sollen weiter flexibilisiert und beim Umstieg auf naturverträgliche Substrate mit \r\neinem „Ökobonus“ unterstützt werden. Neue Biogasanlagen werden nur noch beim Einsatz von \r\nRest- und Abfallstoffen gefördert. Die Vorgaben der EU-RED III bezüglich Holzbiomasse\u0002Subventionen werden zügig in deutsches Recht umgesetzt.\r\n(Bestehende Anlagen kommen ohne Anbaubiomasse kaum aus. Ein Ökobonus könnte helfen, \r\num die geringeren Erträge gegenüber Mais auszugleichen. Die RED III muss eigentlich bis \r\n21.5.2025 in nationales Recht implementiert sein. Sie enthält das Kaskadenprinzip und\r\nEinschränkungen bei der Förderung von Holzverbrennung. So muss Holz aus der BiomasseV \r\ngestrichen und bestimmte Sortimente (z.B. „Rundholz in Industriequalität“) müssen in der \r\nBioStNachV ausgeschlossen werden. Siehe Implementierungsleitfaden hier.)\r\nZur Kaskadennutzung:\r\nWir werden die Kaskadennutzung bei Holz verbessern. Neue stoffliche Nutzungswege in der \r\nBioökonomie, der Laubholznutzung und dem Holzbau werden wir fördern und damit die \r\nregionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze stärken. Um die Marktverzerrung zu beenden, \r\nwerden wir Subventionen zugunsten der energetischen Holznutzung abbauen und weitere \r\nregulatorische Schritte unternehmen. Die Altholzverordnung und die BioStNachV werden wir \r\ndafür novellieren.\r\n(Einige konkrete Umsetzungsideen über die o.g. RED III-Implementierung hinaus wären: \r\nEntbürokratisierung der brandschutztechnischen Anforderungen und bundeseinheitlich \r\nTypen/Mustergenehmigungen im seriellen Holzbau (Muster-Holzbaurichtlinie MHolzBauRL); \r\nPrämie für stoffliche Nutzung von Altholz einführen (AltholzV); Vorrang stoffliche Nutzung für \r\nAltholzklassen I und II (AlthozlV); Absenkung Mehrwertsteuer für Produkte mit hohem \r\nRecyclingholzanteil; Belohnung für C-Speicher in langlebigen Holzprodukten.)\r\nZum GEG:\r\nDas Gebäudeenergiegesetz sorgt für Planungssicherheit und ermöglicht die Erreichung der \r\nKlimaziele im Gebäudesektor. Es bleibt in seiner jetzigen Form erhalten. Im Neubau stellen \r\nBiomasseheizungen keine erneuerbare Option dar.\r\n(und sicher unrealistisch, aber eigentlich nötig: Die BEG-Förderung für Biomasseheizungen \r\nwerden wir auf Härtefälle beschränken. Ggf. stattdessen Nachrüstung von bestehenden Anlagen \r\nmit Filtertechnik fördern?)\r\nZur Biomassestrategie:\r\nDie in den Eckpunkten zur NABIS formulierten Zielkonflikte werden durch konkrete und zügig \r\numgesetzte Maßnahmen aufgelöst.\r\n(auch die Union hat mehrfach eine Biomassestrategie gefordert, die „grünen“ Eckpunkte werden \r\naber sicher nicht so geteilt - der BDEW, der Biogasverband und die Holzwerkstoffindustrie haben \r\nsich wiederholt für eine Biomassestrategie ausgesprochen)\r\nVermutlich zu detailliert, aber zu den Industrieförderprogrammen EEW, KIB, KSV sehr wichtig:\r\nFörderung (weiterhin) auf die Fälle beschränken, wo Alternativen zur Biomasse nicht zur \r\nVerfügung stehen, in allen RL auf betriebseigene Reste beschränken und Nachweis \r\nSkalierbarkeit (wie in den KSV)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005855","regulatoryProjectTitle":"Anteil von Biomasse in der Fernwärme begrenzen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e4/46/548945/Stellungnahme-Gutachten-SG2506160021.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nAn\r\nBundesministerin Katherina Reiche\r\nBundesministerium für Wirtschaft und Energie\r\n11019 Berlin\r\nsowie\r\nBundesminister Carsten Schneider\r\nBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit \r\nStresemannstraße 128-130\r\n10117 Berlin\r\nBerlin, den 21.05.2025\r\nOƯener Brief\r\nEU-RED III: Nationale Umsetzung von EU-Recht zur Holzbiomasse – Fristablauf!\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrter Herr Bundesminister,\r\nwir wünschen Ihnen im Namen der unterzeichnenden Verbände eine erfolgreiche Amtszeit und \r\nfreuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!\r\nEine der ersten Herausforderungen Ihrer Häuser wird sein, die letzten Änderungen der EU\u0002Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) zur Holzbiomasse in nationales Recht zu \r\nimplementieren, denn die 18-monatige Umsetzungsfrist läuft bereits am heutigen \r\n21. Mai 2025 aus.\r\nLeider hat die Vorgängerregierung versäumt, die Umsetzung ausreichend voranzutreiben. Es \r\ndroht ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Dabei drängt die Zeit: In Deutschland sowie \r\nweiteren EU-Ländern wie Finnland und Estland sind die Wälder bereits zu einer CO2-Quelle\r\ngeworden. Damit drohen hohe Strafzahlungen, wenn die nationalen Klimaschutzziele verfehlt \r\nwerden. Aber natürlich ist Klimaschutz kein Selbstzweck: Da technische CO2-Senken teuer und \r\nbisher nicht verfügbar sind, wird die Klimakrise weiter angeheizt, wenn es nicht gelingt, den CO2-\r\nSpeicher im Wald zu erhalten und weiter auszubauen.\r\nNeben klimabedingten Ursachen ist auch die starke Entnahme von Holz aus unseren Wäldern ein \r\nGrund für deren schlechtere Senkenfunktion. Die EU hat daher 2023 gegengesteuert und \r\nbezüglich der Verwendung von Holzbiomasse zur Erzeugung von Erneuerbarer Energie \r\nverschiedene Einschränkungen beschlossen. Dies ist im Einklang mit warnenden Stimmen aus \r\nder Wissenschaft, wie dem European Scientific Advisory Board on Climate Change (ESABCC) \r\nunter Leitung von Prof. Dr. Ottmar Edenhofer oder dem Deutschen Biomasseforschungszentrum \r\n2 \r\n(DBFZ). Nicht nur sie stellen fest, dass die aktuellen Anreize zur Nutzung von Holzenergie die \r\nErreichung der Klimaziele unterminieren. Auch ein Gerichtsurteil hat kürzlich die \r\nBundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zur Erreichung der LULUCF-Ziele zu ergreifen und \r\ndazu auch die Holzenergie einzudämmen. \r\nAuf der anderen Seite schreibt die EU-RED III eine Verbesserung bei der Kaskadennutzung von \r\nHolz vor. Dabei handelt es sich um zwei Seiten derselben Medaille: Bessere stoƯliche Verwertung \r\ngelingt nur bei einer Umlenkung der finanziellen Anreize weg von der Verbrennung des Holzes \r\nhin zur Nutzung in Produkten. Gut umgesetzt, gewinnen Waldbewirtschaftende, \r\nholzverarbeitende Industrie, Klima und Naturschutz gleichermaßen. Denn auch die Holzindustrie \r\nsowie die GrundstoƯchemie und andere holzbiomassenutzende Branchen werden in Bedrängnis \r\ngeraten, wenn nach dem Ende der aktuellen Kalamitäten in den Nadelholzbeständen ab den \r\n2030er Jahren eine Holzlücke auftritt und gleichzeitig die Nachfrage nach Energieholz aus den \r\nbestehenden Anlagen hoch ist. \r\nBasierend auf der RED III müssen nun folgende Punkte prioritär umgesetzt werden: \r\n Keine neuen Subventionen für die Stromerzeugung aus Waldholz \r\nDie RED III verbietet die direkte Subventionierung von Stromerzeugung aus Waldholz, \r\nwie sie derzeit über das EEG erfolgt. Es ist zudem finanziell nicht eƯizient, gleichzeitig \r\nden Ausbau der natürlichen Senken und die Verbrennung von Waldholz zu fördern. \r\nDie Biomasseverordnung muss entsprechend angepasst werden und Holz als zulässiger \r\nEnergieträger gestrichen werden. \r\n Ausschluss bestimmter Holzsortimente in der Energieförderung \r\nZudem macht die RED III die Vorgabe, dass die Subventionierung von Energieerzeugung \r\naus bestimmten Sortimenten (vor allem dem noch zu definierenden „Rundholz in \r\nIndustriequalität“) zu beenden ist. Daher muss die Biomassestrom\u0002Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) angepasst werden und eine entsprechende \r\nBiomassewärme-Nachhaltigkeitsverordnung erstellt werden. Wir empfehlen darüber \r\nhinaus dringend, sämtliche Subventionen für Holzenergie zu beenden. Damit ist auch der \r\nEntbürokratisierung gedient, denn aufwendige Nachhaltigkeitsnachweise und deren \r\nÜberprüfung würden entfallen. \r\n Bessere Umsetzung des Kaskadenprinzips \r\nDie bei der Holzenergie eingesparten Fördermittel sollten zur verbesserten stoƯlichen \r\nNutzung von Holz sowie für die Subventionierung von erneuerbaren Wärmetechnologien \r\nund für den Waldumbau hin zu naturnahen, stabilen Wäldern eingesetzt werden. So \r\ngelingt eine eƯiziente, aufkommensneutrale Lenkung und es wird zur Erfüllung der RED\u0002Vorgaben beigetragen, das Kaskadenprinzip zu etablieren. Weitere Umsetzungsideen \r\nwären etwa, eine Prämie für die stoƯliche Nutzung von Altholz einzuführen oder die \r\nMehrwertsteuer für Produkte mit hohem Recyclingholzanteil abzusenken. \r\n Holzverbrennung in Großkraftwerken verhindern \r\nDie Mitverbrennung von Holz in Kohlekraftwerken sowie der Bau bzw. Umrüstungen von \r\nGroßfeuerungsanlagen (> 50 MW FWL) zur Verbrennung von Holz sollten aus unserer \r\nSicht regulatorisch verhindert werden. Hierfür werden schnell riesige Mengen \r\nHolzbiomasse benötigt, die nicht nachhaltig gewonnen werden können und immense \r\nEnergieholz-Importe aus dem Ausland nötig machen würden. \r\n Erreichung des Klimaziels im Landnutzungssektor \r\nDie RED III schreibt auch vor, dass die Emissionen im LULUCF-Sektor nicht die CO2-\r\nEntnahmen überschreiten dürfen. Bisher fehlen konkrete Schritte, um dieses Ziel zu \r\nerreichen. Neben den oben genannten Schritten empfehlen wir, die von der \r\n3 \r\nVorgängerregierung begonnene Nationale Biomassestrategie (NABIS) fertigzustellen und \r\ndarin die in den einzelnen Sektoren verplanten Biomassemengen zu summieren und \r\nentsprechend der nachhaltigen Verfügbarkeit und sinnvoller Einsatzzwecke klug zu \r\nsteuern. Auch im deutschen Energie- und Klimaplan (NECP) würde hinsichtlich des \r\nverfehlten LULUCF-Ziels auf die NABIS verwiesen. Hier klaƯt eine Leerstelle, wenn keine \r\nStrategie erstellt wird. \r\nWir sind sicher, dass Sie eine schnelle Umsetzung der RED III im Einklang mit europäischem \r\nRecht anstreben werden und vertrauen darauf, dass die oben genannten Punkte dabei \r\nBerücksichtigung finden werden. \r\nFür einen ersten persönlichen Austausch zum Thema stehen wir jederzeit gern zur Verfügung! \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nJörg-Andreas Krüger Julian Smaluhn Almuth Ernsting \r\nPräsident NABU e. V. Vorstandssprecher ROBIN WOOD Ko-Direktorin Biofuelwatch "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-05-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005856","regulatoryProjectTitle":"Einführung eines nationalen CO2-Preises auf die Emissionen aus Waldholzverbrennung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/79/64/319007/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270154.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der NABU, Naturschutzbund Deutschland e.V., vereinigt 900.000 Mitglieder und\r\nFörderer und ist damit der größte Naturschutz- und Umweltverband in Deutschland.\r\nAls zivilgesellschaftliche Organisation begleitet er Politik und Gesetzgebung zur Res-\r\nsourcenschonung konstruktiv, um eine suffiziente, konsistente und effiziente Wirt-\r\nschafts- und Lebensweise zu erreichen. Nur so kann der Erhalt der Biodiversität, der\r\nKlimaschutz und die Verfügbarkeit aller natürlichen Ressourcen für nachfolgende Ge-\r\nnerationen und den globalen Süden sichergestellt werden.\r\nVorbemerkung\r\nDie Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat am 12.12.2023 einen Antrag mit dem Titel\r\n„Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseiti-\r\ngen“ eingereicht (BT-Drucksache 20/9739). Der NABU wurde als Sachverständiger zur\r\nAnhörung zum genannten Antrag im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am\r\n15.05.2024 eingeladen. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, an der Verbändeanhö-\r\nrung teilzunehmen und nehmen wie folgt Stellung zum Antrag.\r\nNABU-Bewertung der einzelnen Punkte des\r\nAntrags nach Themenfeldern\r\nBiogas:\r\n• Biogas aus naturverträglich verfügbarer Biomasse kann aus Sicht des NABU\r\neine Rolle im Energiesystem spielen - die dezentrale Erzeugung und Einspei-\r\nsung von Strom und Wärme ist dabei am effizientesten und kann, flexibel ge-\r\nsteuert, Stromdefizite im Netz regional ausgleichen und fossile Energieträger\r\n(Erdgas) ersetzen. Da Biogas/Biomethan jedoch mit Abstand die höchsten\r\nStromgestehungskosten unter den erneuerbaren Energien aufweist, sollte die\r\nFörderung sich auf solche Anlagen beschränken, die ihre systemdienliche\r\nRolle im Energiesystem erfüllen können.\r\n• Wir teilen daher den Ruf nach besseren Anreizen für eine flexible Fahrweise\r\n(Pkt. 4). Über das EEG gefördert werden sollten künftig nur noch bestehende\r\nSTELLUNGNAHME\r\nCDU-Antrag: Bioenergie eine\r\nklare Zukunftsperspektive geben\r\nStellungnahme des NABU-Bundesverbandes zur Anhörung\r\nKontakt\r\nNABU-Bundesverband\r\nBrick Medak\r\nTeamleiter Energie & Klima\r\nTel. +49 (0)179.1329859\r\nBrick.Medak@NABU.de\r\nMichaela Kruse\r\nReferentin für Bioenergie\r\nTel. +49 (0)162.2953083\r\nMichaela.Kruse@NABU.de\r\nLobby-Registernummer: R001667\r\n2STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nund neue Biogasanlagen, die flexibel betrieben werden können (1500 h/Jahr\r\nmaximal), die eine Wärmenutzung aufweisen und mit einem Wärmespeicher\r\nausgestattet sind (ggf. über Biogas-Verteilnetze zu dezentralen BHKW). Die\r\nAusschreibungen dürfen in der Zukunft nicht auf installierte Leistung, son-\r\ndern auf gelieferte Strommenge und Fähigkeit, diese flexibel zu liefern, fokus-\r\nsieren. Die Förderung ist so zu gestalten, dass auch ein Betrieb mit wenigen\r\nJahresstunden wirtschaftlich ist (künftig über Teilnahme am Kapazitäts-\r\nmarkt). Die EEG-Förderung, mit der die Einspeisung von Strommengen vergü-\r\ntet wird, passt nicht zu der zukünftigen flexiblen Rolle der Biogas-/Biomethan-\r\nkraftwerke im erneuerbaren Energiesystem. Sie sollte daher nur bis zur Ablö-\r\nsung durch den Kapazitätsmarkt erfolgen.\r\n• Die installierte Leistung ist bei flexibel betriebenen Anlagen keine sinnvolle\r\nAusschreibungsgröße. Die geforderte Erhöhung der Ausschreibungsmenge\r\nfür Biomasse im EEG (Pkt. 2) der installierten Leistung wäre somit bei gleich-\r\nzeitig entsprechend reduzierter Betriebsstundenanzahl substratmengen-\r\nneutral und damit für den NABU akzeptabel. Die Begrenzung der Biogasanla-\r\ngen im EEG-Pfad sowie in den Ausschreibungsmengen künftig auf Arbeit, statt\r\nauf Leistung zu fokussieren, wäre ein wichtiger Schritt, um eine flexible Fahr-\r\nweise der Biogas-BHKW zu ermöglichen. Anstelle eines Ausbauziels in instal-\r\nlierter Leistung wäre eine Obergrenze der jährlich von Biomassekraftwerken\r\ngeleisteten Arbeit im EEG zu formulieren, welche kontinuierlich weniger wer-\r\nden sollte, um der sich immer weiter verringernden Notwendigkeit von Resi-\r\nduallast Rechnung zu tragen.\r\n• Beim Ruf nach höheren Ausschreibungsmengen (Pkt. 2) ist außerdem zu be-\r\nachten, dass der EEG-geförderte Biomasse-Zubau im Jahr 2023 vor allem auf\r\ndrei große Holzheizkraftwerke (Cuxhaven, Wärme für Pelletwerk und Säge-\r\nwerk in Wismar und Prozesswärme für das UPM-Papierwerk in Hürth) zurück-\r\nging1, welche aufgrund ihrer Strombereitstellung in Grundlast wenig system-\r\ndienlich sind und die EEG-Förderung vornehmlich als Mitnahmeeffekt einkas-\r\nsierten. Ein Ausschluss von Primärholz aus der Biomasseverordnung und da-\r\nmit EEG-Förderung, wie der NABU sie fordert, würde also die für flexible, effi-\r\nziente Biogas-BHKW zur Verfügung stehenden Ausschreibungsmengen erhö-\r\nhen und gleichzeitig Fehlanreize für die Verbrennung von Waldholz in Groß-\r\nkraftwerken reduzieren. Die REDIII verbietet künftig eine direkte finanzielle\r\nFörderung von Primärholzkraftwerken (für „electricity-only“, aber für Heiz-\r\nkraftwerke stehen Fördermöglichkeiten über das KWKG oder die BEW zur\r\nVerfügung - das EEG ist das Instrument zur Förderung von Stromerzeugungs-\r\nanlagen) und daher besteht hier ohnehin Handlungsbedarf bis zur Implemen-\r\ntierungsfrist Mitte 2025.\r\n• Statt Energiepflanzen sollten alternative Substrate aus der Landwirtschaft\r\n(Ernterückstände, Zwischenfrüchte, Untersaaten, Gülle, Paludikulturen) und\r\nMahdgut aus der Landschaftspflege für die Erzeugung eingesetzt werden. Der\r\nNABU hat dafür Anforderungen formuliert (www.nabu.de/Hintergrund-Bio-\r\nmasse). Die dezentrale Biogaserzeugung hat zudem den Vorteil, dass die\r\nTransportwege der Biomasse kurz sind. Nur so können auch geringe Mengen\r\nanfallender Biomasse, beispielsweise kommunales Mahdgut, genutzt werden.\r\nWir teilen daher Ihren Ruf nach besserer Erschließung von Rest- und Abfall-\r\nstoffen sowie von ökologisch vorteilhaften Substraten für die Biogaserzeu-\r\ngung (Pkt. 13). Wichtig wären an dieser Stelle jedoch konkrete Vorschläge,\r\nwie das erreicht werden kann. Auch müssen bestehende Hemmnisse des\r\n3STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nEinsatzes in Biogasanlagen abgebaut werden, beispielsweise die Einordnung\r\nvon Mahdgut von Blühstreifen an landwirtschaftlichen Nutzwegen als Abfall.\r\nDie Anreize sollten außerdem nur jenen Anlagen zugutekommen, welche\r\ndurch KWK, bestenfalls gekoppelt mit Wärme- und ggf. Stromspeichern, ei-\r\nnen hohen Wirkungsgrad erreichen können. Neue Biogasanlagen sollten\r\ngrundsätzlich nur EEG-gefördert werden, wenn sie langfristig mit lokalen\r\nRest- oder Abfallstoffen bzw. landwirtschaftlichen Nebenprodukten betrieben\r\nwerden können. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch Reststoffe wie\r\nStroh, Mist oder Gülle nur begrenzt zur Verfügung stehen bzw. dem Stoff-\r\nkreislauf nur begrenzt entnommen werden können.2 In Anbetracht des nöti-\r\ngen Ausstiegs aus der Vergärung von Nahrungs- und Futterpflanzen können\r\ndie Rest- und Abfallstoffe nur einen Teil dieser Substratmengen ersetzen und\r\neine Erhöhung der aus Biogas gewonnen Energie ist künftig trotz besserer Mo-\r\nbilisierung der Reststoffmengen nicht möglich – im Gegenteil. Biogas darf da-\r\nher nur dann genutzt werden, wenn keine anderen erneuerbaren Alternativen\r\nzur Verfügung stehen.\r\n• Mit der ebenfalls geforderten „Vereinfachung der Biomassestromnachhaltig-\r\nkeitsverordnung“ (Pkt. 15) und der „praxisgerechten und verhältnismäßigen\r\nAusgestaltung“ der Nachhaltigkeitsanforderungen aus der RED III (Pkt. 16)\r\nwird eher darauf hingewirkt, die Nachhaltigkeit der eingesetzten Substrate\r\nzu verringern. Diese Forderungen sind an dieser Stelle außerdem nicht auf\r\ndie Biogaserzeugung begrenzt. Dementsprechend würden auch die Nachhal-\r\ntigkeitskriterien für Waldholz möglicherweise abgesenkt werden. Diese sind\r\nbereits jetzt alles andere als ausreichend. Hier ist eine ambitionierte, über die\r\nRED III hinausgehende Ausgestaltung der Nachhaltigkeitskriterien drin-\r\ngend notwendig. Richtig ist, dass die aktuelle Zertifizierungspraxis und Nach-\r\nweisführung in der Nabisy-Datenbank verbesserungsfähig sind. Die Biomas-\r\nsestromnachhaltigkeitsverordnung und die dazugehörige Nachweisführung\r\nmüssen so gestaltet werden, dass die eingesetzten Substrate wirklich umwelt-\r\nfreundlich sind, ohne dass Aufwand und Kosten für Betreiber ausufern. Dafür\r\nsind möglichst klare und strenge Vorgaben hilfreich und nötig, u.a. sukzessive\r\nabnehmende festgelegte Obergrenzen für den prozentualen Anteil von Nah-\r\nrungs- und Futtermittelpflanzen an der verwendeten Gesamtbiomasse (vgl.\r\nNABIS). D.h. auch der Maisdeckel ist weiterhin zügig und kontinuierlich abzu-\r\nsenken. Die ILUC-Faktoren müssen konsequent in die THG-Minderung einflie-\r\nßen. Zudem wären Standardwerte für Biomasse aus der Landschafts-, Park-\r\nund Gartenpflege hilfreich.\r\nBiomethan:\r\n• Biomethan sollte aus Sicht des NABU nur dann aus Biogas erzeugt werden,\r\nwenn es keine Möglichkeit gibt, die KWK-Wärme in ein Wärmenetz einzuspei-\r\nsen (ggf. auch über Biogas-Verteilnetze zu dezentralen BHKW).\r\n• Die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan ist mit Energieverbrauch und\r\nEmissionen verbunden und verschlechtert somit die Klimabilanz und sollte\r\ndaher nicht subventioniert werden (Pkt. 11). Die Emissionen von Biomethan\r\naus Silomais sind vergleichbar mit denen von konventionellem Erdgas.3 Der\r\nVerlust an Bodenkohlenstoff auf der intensiv bewirtschafteten Fläche ist hier-\r\nbei noch gar nicht berücksichtigt.4 (Fracking-Gas und LNG können hingegen\r\nschlechtere Bilanzen aufweisen.)\r\n4STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Zudem ist die Menge an naturverträglicher Biomasse zu gering, als dass Bio-\r\nmethan 1:1 Erdgas in vielen Anwendungen ersetzen kann. Daher sollte die de-\r\nzentrale Energieerzeugung und -einspeisung aus Biogas oberste Priorität\r\nhaben. Die Förderung von kleinen Biogasanlagen erhöht zudem die Akzep-\r\ntanz, weil der Landwirt zum Energieerzeuger wird und somit einen bedeuten-\r\nden gesellschaftlichen Beitrag liefert. Die Tendenz, großindustrielle Biometha-\r\nnanlagen zu priorisieren hingegen, degradiert den Landwirt zum reinen Roh-\r\nstofflieferanten und verändert den ländlichen Strukturraum.\r\n• Daher stimmt der NABU dem Antrag insoweit zu, dass die Ausschreibungen\r\nfür Biomethan-Spitzenlastkraftwerke überdacht werden sollten (Pkt.1). Die\r\nim Solarpaket I getroffene Regelung, wonach die nicht in Anspruch genomme-\r\nnen EEG-Ausschreibungsmengen für Biomethan-Spitzenkraftwerke auf die\r\nAusschreibungsmengen für Biomasseanlagen im darauffolgenden Jahr über-\r\ntragen werden können, trägt diesem Punkt bereits Rechnung. Der NABU weist\r\nhier jedoch darauf hin, dass nun mehr in Grundlast laufende konventionelle\r\nBiogas- und Holzbiomasseanlage Förderzuschläge erhalten können, ohne dass\r\nhöhere Ansprüche an die Systemdienlichkeit sowie Substrate vorausgesetzt\r\nwerden. Dies verschärft die bisherigen Probleme lediglich und es muss daher\r\ndringend nachgebessert werden.\r\n• Die im Antrag (Pkt. 22) geforderte Quote für biogene und synthetische Gase\r\nim Erdgasnetz lehnt der NABU strikt ab. Die Mengen sind hierfür bei weitem\r\nnicht ausreichend und der flächendeckende Einsatz wäre extrem ineffizient.\r\nEin Rückbau des (Erd- bzw. Methan-)Gasnetzes und eine konsequente Elektrifi-\r\nzierung in allen Bereichen, wo diese möglich ist, sind aus unserer Sicht statt-\r\ndessen notwendig. Mit der Wärmepumpe steht eine effiziente und kosten-\r\ngünstigere Alternative für das Heizen zur Verfügung. Die knappen und teuren\r\nbiogenen und synthetischen Gase werden künftig vor allem für die nicht\r\nelektrifizierbaren Bereiche der Industrie und für die Spitzenlastabsicherung\r\nim Strombereich benötigt und sollten diesen Zwecken zur Verfügung stehen.\r\nBioenergie in Wärmenetzen (Punkt 12):\r\n• Der NABU erachtet eine Beschränkung von Biomasse in Wärmenetzen für\r\ndringend notwendig, um die Nachfrage nach Biomasse – vor allem fester Bio-\r\nmasse, also Holz, aber auch Biomethan –auf naturverträglich zur Verfügung\r\nstehende Mengen zu begrenzen. Wir fordern eine Begrenzung des Biomasse-\r\nanteils auf den heutigen nationalen Durchschnitt von etwa 10% in beste-\r\nhenden Netzen (liegt der Wert bereits darüber, sollte er nicht weiter zuneh-\r\nmen dürfen). Zudem sollte nachgewiesen werden müssen, dass eine technolo-\r\ngische Alternative zur Fernwärmeerzeugung nicht technisch möglich oder\r\nwirtschaftlich zumutbar gewesen wäre (vgl. EEW-Richtlinie). Außerdem muss\r\ndie nachhaltige und regionale Verfügbarkeit von Biomasse regelmäßig, mög-\r\nlichst jährlich, überprüft werden. Nur so kann eine Übernutzung der regional\r\nverfügbaren Biomasse abgewendet werden. Diese regional und nachhaltig ver-\r\nfügbare Biomasse sollte dann zielgerichtet in der Spitzenlast mit äußerst be-\r\ngrenzten Betriebsstunden eingesetzt werden. Dabei sollten gerade auch Wär-\r\nmenetze kleiner als 20 Kilometer ambitionierte Biomassebegrenzungen mit\r\naufgenommen werden, da diese einfacher auf ein niedriges Temperaturniveau\r\ngebracht und somit leichter von klimafreundlicheren erneuerbaren Energien\r\ngedeckt werden können.\r\n5STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Die Pläne vieler Städte zum Bau von neuen Altholzheizkraftwerken, um Koh-\r\nleheizkraftwerke zu ersetzen (z.B. in Nürnberg und Hannover) stehen der bes-\r\nseren Kaskadennutzung von Holz eklatant entgegen. In Hamburg droht die\r\nUmrüstung eines Kohleheizkraftwerkes auf (importierte) Frischholzpellets. In\r\nBerlin ist für die Fernwärme ein Bedarf von bis zu 1,6 Millionen Tonnen Alt-\r\nund Waldholz geplant. Aber auch in vielen kleineren Nah- und Fernwärme-\r\nnetzen wird auf Holzhackschnitzel und -pellets gesetzt. All diese Pläne halten\r\ndie nun im Wärmeplanungsgesetz verankerten Grenzwerte für Biomasse ein,\r\nwas zeigt, dass diese zu hoch angesetzt sind.\r\n• Die Klimawirkung der Verbrennung von Waldholz ist verheerend. Der ne-\r\ngative Einfluss auf den Wald als wichtige Kohlenstoffsenke führt dazu, dass\r\ndas Klima genauso stark belastet wird, als wenn weiter Kohle verbrannt\r\nwürde.5 Wenn auch nur ein kleiner Teil der Fossilen in der Fernwärme durch\r\nBiomasse ersetzt wird, wird die Kaskadennutzung von Holz torpediert und die\r\nWälder geraten unter noch stärkeren Nachfragedruck.6\r\n• Wird Biomethan eingesetzt, sollte nur die Abwärme aus KWK-Anlagen in\r\nVerbindung mit Wärmespeichern für Wärmenetze genutzt werden, damit\r\nder erzeugte Strom zum Ausgleich der volatilen EE-Träger genutzt werden\r\nkann.\r\nHolzheizungen (Punkt 17):\r\n• Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) können Holz-Zentralhei-\r\nzungen seit der letzten Novellierung in gleicher Höhe gefördert werden wie\r\nWärmepumpen, obwohl das Heizen mit Holz mit Luftverschmutzung und\r\nKlimabelastungen verbunden ist. Dennoch wurden die verpflichtende Einhal-\r\ntung von ambitionierten Feinstaubgrenzwerten sowie die Erhöhung der Effizi-\r\nenz durch eine Kopplung an eine Solarthermieanlage oder elektrische Warm-\r\nwasserbereitung als Fördervoraussetzungen gestrichen und die Förderung\r\ndeutlich angehoben. Das hat der NABU stark kritisiert.\r\n• Der für die Förderung vorausgesetzte jahreszeitbedingte Raumheizungsnut-\r\nzungsgrad (ETA s) bei Biomasseheizungen wurde in der letzten Novelle nicht\r\ngeändert und liegt bereits seit dem 1.1.2023 bei 81 Prozent. Die BEG-Antrags-\r\nzahlen für Biomasseheizungen lagen Ende 2023 wieder etwa auf gleicher\r\nHöhe wie Ende 2022 und die aktuelle Liste der förderfähigen Biomasseheizun-\r\ngen ist immer noch sehr lang und umfasst Hackgut-, Scheitholz- sowie Pellet-\r\nanlagen. Außerdem ist die im Antrag angegebene Sorge schon daher unbe-\r\nrechtigt, da in Holzheizungen meist Scheitholz oder Pellets genutzt werden\r\nund seltener (ungetrocknete) Hackschnitzel.\r\nKraftstoffe biogenen Ursprungs (Punkte 19 und 20):\r\n• Biogene Kraftstoffe leisten trotz jahrelanger politischer Förderung keinen gro-\r\nßen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor. Bereits die heute in\r\nDeutschland benötigte Menge belegt 1,2 Millionen Hektar weltweit (abzüglich\r\nKoppelprodukten) und steht im Zusammenhang mit Entwaldung und Kli-\r\nmaschäden. Biosprit aus Anbaubiomasse verursacht laut wissenschaftlicher\r\nErkenntnis mehr Emissionen als fossiler Kraftstoff und somit gravierende\r\nMehrkosten für die Gesellschaft.7 Auch in Deutschland ist bereits eine Fläche\r\nvon fast einer halben Million Hektar für den Anbau von Pflanzen für\r\n6STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nKraftstoffe belegt - die Flächen könnten durch andere Nutzungsformen ein\r\nVielfaches an Emissionen einsparen.8\r\n• Reststoffe können nur einen äußerst geringen Beitrag zur Deckung des Be-\r\ndarfs leisten – ein Beispiel: das gesamte Exportpotenzial für gebrauchtes Spei-\r\nseöl aus Asien würde lediglich für die geplante Beimischung im europäischen\r\nFlugverkehr reichen (15% Erneuerbare bis 2035).9 Bereits jetzt zeigen sich Be-\r\ntrug und Verlagerungseffekte in problematischem Ausmaß, Anbaubiomasse\r\nwird zu vermeintlichen Abfällen umdeklariert, Abfälle mit begrenzter Förde-\r\nrung werden zu sogenannten fortschrittlichen Reststoffen umgelabelt.10 Im\r\nSinne eines funktionierenden Marktmechanismus müssen hier dringend neue\r\nund wirksame Maßnahmen der Betrugsprävention erarbeitet werden.\r\n• Die Wahrscheinlichkeit, dass bessere Kontrollen in der Lage sein werden, das\r\nProblem zu beseitigen, ist ungewiss. Bei gleichbleibender Nachfrage verlagern\r\nsich Importströme lediglich.11\r\n• Aus Sicht des NABU ist aufgrund der oben genannten wissenschaftlichen Er-\r\nkenntnisse ein Absenken der Anrechnungsgrenze von Biokraftstoffen aus\r\nAnbaubiomasse auf null erforderlich, da die Emissionen de facto höher liegen\r\nals bei den ersetzten fossilen Kraftstoffen. Die Bilanzierung sollte bzgl. der in-\r\ndirekten Landnutzungsveränderungen vervollständigt werden.\r\n• Eine durchgehende Elektrifizierung des Straßenverkehrs wäre – nach umwelt-\r\nfreundlichen Mobilitätskonzepten jenseits des Verbrennungsmotors – die kli-\r\nmafreundlichere und effizientere Variante. Zum Vergleich: Mit dem Kraftstoff\r\nvon einem Hektar Raps kann ein Auto nur 66.000 km weit fahren. Mit dem\r\nStrom von einem Hektar Solaranlagen kommt ein E-Auto 4.000.000 km\r\nweit.12\r\n• Artikel 37h des BImSchG sollte deshalb gestrichen werden. Solange er in Kraft\r\nist, führt ein Mehr an Elektrifizierung zu einem Mehr an Förderung für bio-\r\ngene Kraftstoffe, obwohl das Gegenteil klimafreundlich wäre.\r\nBECCS (Punkt 21):\r\n• BECCS muss mit den Anforderungen an einen naturverträglichen Biomasse-\r\neinsatz übereinstimmen und darf nicht mit einem erhöhten Druck auf Holz-\r\neinschlag oder industrieller Landnutzung einhergehen. Ein intensiver Energie-\r\npflanzenanbau mit hohem Flächen- und Wasserverbrauch ist der falsche Weg,\r\ndenn er verstärkt die Artenkrise und gefährdet natürliche Senken. Somit erge-\r\nben sich recht geringe Potenziale, beispielweise bei der Erzeugung von Biogas\r\naus Bioabfällen mit anschließender Nutzung des CO2 in Baustoffen. Solche in-\r\nnovativen Verfahren sollten weiter erforscht und auf Skalierbarkeit geprüft\r\nwerden.\r\nNationale Biomassestrategie (Punkt 23):\r\n• Die NABIS muss aus unserer Sicht den Vorrang der stofflichen vor der ener-\r\ngetischen Nutzung von Biomasse bestätigen und Vorschläge zur Umsetzung\r\nmachen. Dieses sogenannte Kaskadenprinzip ist sowohl aufgrund der EU-Ab-\r\nfallrahmenrichtlinie, als auch durch die novellierte EU-Erneuerbare-Energien-\r\nRichtlinie (RED III) vorgegeben.\r\n7STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Die stark begrenzten nachhaltig verfügbaren Biomassemengen und die künf-\r\ntig absehbare Nachfrage nach Biomasse auch für stoffliche bzw. Bioökonomie-\r\nanwendungen macht eine Steuerung im Sinne des Kaskadenprinzips unab-\r\ndingbar. Andernfalls leiden andere Wirtschaftszweige absehbar unter der\r\nKnappheit von Holz sowie anderen biomassebasierten Rohstoffen als Kohlen-\r\nstoffquelle, Baumaterial und sonstigen stofflichen Anwendungen und der (ver-\r\npflichtende) Klimaschutz im LULUCF-Sektor kann nicht erreicht werden.\r\n• Ein konstruktiver fachlicher Austausch darüber, wie der Vorrang der stoff-\r\nlichen Nutzung ohne ausufernde bürokratische Vorgaben erzielt werden\r\nkann, sollte daher unseres Erachtens an vorderster Stelle stehen. Das DBFZ hat\r\nfür den Bereich der Holzenergie hier kürzlich ein Diskussionspapier13 vorge-\r\nlegt, welches dazu interessante Impulse enthält. So könnte das Umschichten\r\nvon Subventionen für Holzenergie zugunsten von Kohlenstoffspeicherleistun-\r\ngen in Wald und Produkten gepaart mit einer CO2-Abgabe auf die Emissionen\r\naus der Holzverbrennung den Markt entzerren und die stoffliche Nutzung in\r\nKaskaden anreizen.\r\nFazit\r\nDer NABU begrüßt die Diskussionsgrundlage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Zu-\r\nkunft der Bioenergie. Im Rahmen der Energiewende, den Prinzipien der Kreislaufwirt-\r\nschaft und Bioökonomie ist die Rolle der Bioenergie wichtig und braucht aus Sicht des\r\nNABU eine klare Ausgestaltung. Die Bioenergie muss ihren Beitrag im Rahmen ökolo-\r\ngischer Grenzen leisten. Der NABU stimmt mit der Auffassung überein, dass dezent-\r\nrale Biogasanlagen grundsätzlich einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung leisten\r\nkönnen und dafür Hemmnisse abgebaut werden müssen. Bei anderen im Antrag ent-\r\nhaltenen Forderungen weist die NABU-Position in eine teilweise andere Richtung.\r\nAbschließend gibt der NABU zu bedenken, dass die Modifizierung einzelner Gesetze\r\nund Förderprogramme, welche den Biomasseeinsatz maßgeblich beeinflussen können,\r\nnicht leichtfertig angegangen werden sollten. Schnell können die resultierenden Bio-\r\nmassemengen das nachhaltig verfügbare Potenzial überschreiten und den Bedarf über\r\nJahre bis Jahrzehnte zementieren. Neben der energetischen Nutzung, mit welcher sich\r\nder vorliegende Antrag beschäftigt, wird künftig auch die Nachfrage für die stoffliche\r\nBiomassenutzung stark zunehmen. Eine baldige Verabschiedung der Nationalen Bio-\r\nmassestrategie und die zügige nachfolgende Umsetzung sind daher dringend not-\r\nwendig, um die begrenzt vorhandene nachhaltige Biomasse in die Verwendungszwe-\r\ncke zu lenken, wo es bisher keine klimafreundlichen Alternativen gibt. Es muss\r\nkünftig ein sektorenübergreifendes Monitoring eingeführt werden sowie ein Mechanis-\r\nmus etabliert werden, dass bei sich abzeichnender Überschreitung der nachhaltig ver-\r\nfügbaren Mengen eine Überarbeitung der entsprechenden Gesetze/Förderprogramme\r\nstattfinden muss.\r\n8STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nReferenzen\r\n1 Bundesnetzagentur, 05.01.2024: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pres-\r\nsemitteilungen/DE/2024/20240105_EEGZubau.html\r\n2 NABU, 2024: Standpunkt „Biogas aus Stroh, Gülle und Mist - Anforderungen aus Sicht\r\ndes NABU“. https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/biomasse/240415-\r\nnabu-standpunkt-biogas-stroh-guelle-mist.pdf\r\n3 IFEU, 2022: Biomethane in Europe. https://www.ifeu.de/fileadmin/up-\r\nloads/ifeu_ECF_biomethane_EU_final_01.pdf\r\n4 Al-Kaisi & Lal, 2020: Aligning science and policy of regenerative agricul-\r\nture. https://acsess.onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1002/saj2.20162\r\n5 Soimakallio et al., 2022: Closing an open balance: The impact of increased tree harvest\r\non forest carbon. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/gcbb.12981\r\n6 UBA, 2023: Projektionsbericht 2023. S. 96 ff.: https://www.umweltbundesamt.de/publi-\r\nkationen/projektionsbericht-2023-fuer-deutschland\r\n7 Merfort et al. (2023): Bioenergy-induced land-use-change emissions with sectorally\r\nfragmented policies. Nature Climate Change. https://www.nature.com/articles/s41558-\r\n023-01697-2\r\n8 Fehrenbach, H. und Bürck, S./ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Hei-\r\ndelberg, 2022: CO2-Opportunitätskosten von Biokraftstoffen in Deutschland. Abrufbar\r\nunter: https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/pdf/CO2_Opportunit%C3%A4tskosten_Bi-\r\nokraftstoffe_1602022__002_.pdf\r\n9 International Council on Clean Transportation (ICCT), 2022: Estimating the potential\r\nfor used cooking oil from major Asian exporting countries. https://theicct.org/wp-con-\r\ntent/uploads/2022/02/Europe-Fact-Sheet-%E2%80%93-UCO-potential.pdf\r\nsowie Europäische Kommission, 2023: European Green Deal: new law agreed to cut avi-\r\nation emissions by promoting sustainable aviation fuels. https://ec.europa.eu/commis-\r\nsion/presscorner/detail/en/ip_23_2389\r\n10 Verbände-Faktencheck, 03/2024: Hype um HVO - Was steckt dahinter und sind Kraft-\r\nstoffe aus biogenen Abfall- und Reststoffen gut für’s Klima? 240409-nabu-verkehr-fak-\r\ntencheck-hvo.pdf\r\n11 CE Delft, 2020: Used Cooking Oil (UCO) as biofuel feedstock in the EU:\r\nhttps://www.transportenvironment.org/wp-content/up-\r\nloads/2021/07/CE_Delft__200247_UCO_as_biofuel_feedstock_in_EU_FINAL%20-\r\n%20v5_0.pdf\r\n12 Böhm, J./Thünen-Institut, 2023: Vergleich der Flächenenergieerträge verschiedener\r\nerneuerbarer Energien auf landwirtschaftlichen Flächen – für Strom, Wärme und Ver-\r\nkehr. Berichte über die Landwirtschaft – Zeitschrift für Agrarpolitik und Landwirt-\r\nschaft. Band 101 Ausgabe 1. BMEL (Hrsg.): https://buel.bmel.de/index.php/buel/ar-\r\nticle/view/462/682\r\n13 DBFZ, 2023: Nachhaltigkeit von Holzenergie – Diskussionspapier“:\r\nhttps://www.dbfz.de/pressemediathek/presse/pressemitteilungen/nachhaltigkeit-von-\r\nholzenergie-dbfz-veroeffentlicht-diskussionspapier-und-empfiehlt-klimafreundlichere-\r\nenergiefoerderung\r\nImpressum: © 05/2024, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de. Text: Michaela Kruse, Nikolas von Wysiecki, Silvia Brecht,\r\nClaudia Werner, 05/2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005857","regulatoryProjectTitle":"Bessere Kaskadennutzung von Holz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/16/f9/319009/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270155.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der NABU, Naturschutzbund Deutschland e.V., vereinigt 900.000 Mitglieder und\r\nFörderer und ist damit der größte Naturschutz- und Umweltverband in Deutschland.\r\nAls zivilgesellschaftliche Organisation begleitet er Politik und Gesetzgebung zur Res-\r\nsourcenschonung konstruktiv, um eine suffiziente, konsistente und effiziente Wirt-\r\nschafts- und Lebensweise zu erreichen. Nur so kann der Erhalt der Biodiversität, der\r\nKlimaschutz und die Verfügbarkeit aller natürlichen Ressourcen für nachfolgende Ge-\r\nnerationen und den globalen Süden sichergestellt werden.\r\nVorbemerkung\r\nDie Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat am 12.12.2023 einen Antrag mit dem Titel\r\n„Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseiti-\r\ngen“ eingereicht (BT-Drucksache 20/9739). Der NABU wurde als Sachverständiger zur\r\nAnhörung zum genannten Antrag im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am\r\n15.05.2024 eingeladen. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, an der Verbändeanhö-\r\nrung teilzunehmen und nehmen wie folgt Stellung zum Antrag.\r\nNABU-Bewertung der einzelnen Punkte des\r\nAntrags nach Themenfeldern\r\nBiogas:\r\n• Biogas aus naturverträglich verfügbarer Biomasse kann aus Sicht des NABU\r\neine Rolle im Energiesystem spielen - die dezentrale Erzeugung und Einspei-\r\nsung von Strom und Wärme ist dabei am effizientesten und kann, flexibel ge-\r\nsteuert, Stromdefizite im Netz regional ausgleichen und fossile Energieträger\r\n(Erdgas) ersetzen. Da Biogas/Biomethan jedoch mit Abstand die höchsten\r\nStromgestehungskosten unter den erneuerbaren Energien aufweist, sollte die\r\nFörderung sich auf solche Anlagen beschränken, die ihre systemdienliche\r\nRolle im Energiesystem erfüllen können.\r\n• Wir teilen daher den Ruf nach besseren Anreizen für eine flexible Fahrweise\r\n(Pkt. 4). Über das EEG gefördert werden sollten künftig nur noch bestehende\r\nSTELLUNGNAHME\r\nCDU-Antrag: Bioenergie eine\r\nklare Zukunftsperspektive geben\r\nStellungnahme des NABU-Bundesverbandes zur Anhörung\r\nKontakt\r\nNABU-Bundesverband\r\nBrick Medak\r\nTeamleiter Energie & Klima\r\nTel. +49 (0)179.1329859\r\nBrick.Medak@NABU.de\r\nMichaela Kruse\r\nReferentin für Bioenergie\r\nTel. +49 (0)162.2953083\r\nMichaela.Kruse@NABU.de\r\nLobby-Registernummer: R001667\r\n2STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nund neue Biogasanlagen, die flexibel betrieben werden können (1500 h/Jahr\r\nmaximal), die eine Wärmenutzung aufweisen und mit einem Wärmespeicher\r\nausgestattet sind (ggf. über Biogas-Verteilnetze zu dezentralen BHKW). Die\r\nAusschreibungen dürfen in der Zukunft nicht auf installierte Leistung, son-\r\ndern auf gelieferte Strommenge und Fähigkeit, diese flexibel zu liefern, fokus-\r\nsieren. Die Förderung ist so zu gestalten, dass auch ein Betrieb mit wenigen\r\nJahresstunden wirtschaftlich ist (künftig über Teilnahme am Kapazitäts-\r\nmarkt). Die EEG-Förderung, mit der die Einspeisung von Strommengen vergü-\r\ntet wird, passt nicht zu der zukünftigen flexiblen Rolle der Biogas-/Biomethan-\r\nkraftwerke im erneuerbaren Energiesystem. Sie sollte daher nur bis zur Ablö-\r\nsung durch den Kapazitätsmarkt erfolgen.\r\n• Die installierte Leistung ist bei flexibel betriebenen Anlagen keine sinnvolle\r\nAusschreibungsgröße. Die geforderte Erhöhung der Ausschreibungsmenge\r\nfür Biomasse im EEG (Pkt. 2) der installierten Leistung wäre somit bei gleich-\r\nzeitig entsprechend reduzierter Betriebsstundenanzahl substratmengen-\r\nneutral und damit für den NABU akzeptabel. Die Begrenzung der Biogasanla-\r\ngen im EEG-Pfad sowie in den Ausschreibungsmengen künftig auf Arbeit, statt\r\nauf Leistung zu fokussieren, wäre ein wichtiger Schritt, um eine flexible Fahr-\r\nweise der Biogas-BHKW zu ermöglichen. Anstelle eines Ausbauziels in instal-\r\nlierter Leistung wäre eine Obergrenze der jährlich von Biomassekraftwerken\r\ngeleisteten Arbeit im EEG zu formulieren, welche kontinuierlich weniger wer-\r\nden sollte, um der sich immer weiter verringernden Notwendigkeit von Resi-\r\nduallast Rechnung zu tragen.\r\n• Beim Ruf nach höheren Ausschreibungsmengen (Pkt. 2) ist außerdem zu be-\r\nachten, dass der EEG-geförderte Biomasse-Zubau im Jahr 2023 vor allem auf\r\ndrei große Holzheizkraftwerke (Cuxhaven, Wärme für Pelletwerk und Säge-\r\nwerk in Wismar und Prozesswärme für das UPM-Papierwerk in Hürth) zurück-\r\nging1, welche aufgrund ihrer Strombereitstellung in Grundlast wenig system-\r\ndienlich sind und die EEG-Förderung vornehmlich als Mitnahmeeffekt einkas-\r\nsierten. Ein Ausschluss von Primärholz aus der Biomasseverordnung und da-\r\nmit EEG-Förderung, wie der NABU sie fordert, würde also die für flexible, effi-\r\nziente Biogas-BHKW zur Verfügung stehenden Ausschreibungsmengen erhö-\r\nhen und gleichzeitig Fehlanreize für die Verbrennung von Waldholz in Groß-\r\nkraftwerken reduzieren. Die REDIII verbietet künftig eine direkte finanzielle\r\nFörderung von Primärholzkraftwerken (für „electricity-only“, aber für Heiz-\r\nkraftwerke stehen Fördermöglichkeiten über das KWKG oder die BEW zur\r\nVerfügung - das EEG ist das Instrument zur Förderung von Stromerzeugungs-\r\nanlagen) und daher besteht hier ohnehin Handlungsbedarf bis zur Implemen-\r\ntierungsfrist Mitte 2025.\r\n• Statt Energiepflanzen sollten alternative Substrate aus der Landwirtschaft\r\n(Ernterückstände, Zwischenfrüchte, Untersaaten, Gülle, Paludikulturen) und\r\nMahdgut aus der Landschaftspflege für die Erzeugung eingesetzt werden. Der\r\nNABU hat dafür Anforderungen formuliert (www.nabu.de/Hintergrund-Bio-\r\nmasse). Die dezentrale Biogaserzeugung hat zudem den Vorteil, dass die\r\nTransportwege der Biomasse kurz sind. Nur so können auch geringe Mengen\r\nanfallender Biomasse, beispielsweise kommunales Mahdgut, genutzt werden.\r\nWir teilen daher Ihren Ruf nach besserer Erschließung von Rest- und Abfall-\r\nstoffen sowie von ökologisch vorteilhaften Substraten für die Biogaserzeu-\r\ngung (Pkt. 13). Wichtig wären an dieser Stelle jedoch konkrete Vorschläge,\r\nwie das erreicht werden kann. Auch müssen bestehende Hemmnisse des\r\n3STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nEinsatzes in Biogasanlagen abgebaut werden, beispielsweise die Einordnung\r\nvon Mahdgut von Blühstreifen an landwirtschaftlichen Nutzwegen als Abfall.\r\nDie Anreize sollten außerdem nur jenen Anlagen zugutekommen, welche\r\ndurch KWK, bestenfalls gekoppelt mit Wärme- und ggf. Stromspeichern, ei-\r\nnen hohen Wirkungsgrad erreichen können. Neue Biogasanlagen sollten\r\ngrundsätzlich nur EEG-gefördert werden, wenn sie langfristig mit lokalen\r\nRest- oder Abfallstoffen bzw. landwirtschaftlichen Nebenprodukten betrieben\r\nwerden können. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch Reststoffe wie\r\nStroh, Mist oder Gülle nur begrenzt zur Verfügung stehen bzw. dem Stoff-\r\nkreislauf nur begrenzt entnommen werden können.2 In Anbetracht des nöti-\r\ngen Ausstiegs aus der Vergärung von Nahrungs- und Futterpflanzen können\r\ndie Rest- und Abfallstoffe nur einen Teil dieser Substratmengen ersetzen und\r\neine Erhöhung der aus Biogas gewonnen Energie ist künftig trotz besserer Mo-\r\nbilisierung der Reststoffmengen nicht möglich – im Gegenteil. Biogas darf da-\r\nher nur dann genutzt werden, wenn keine anderen erneuerbaren Alternativen\r\nzur Verfügung stehen.\r\n• Mit der ebenfalls geforderten „Vereinfachung der Biomassestromnachhaltig-\r\nkeitsverordnung“ (Pkt. 15) und der „praxisgerechten und verhältnismäßigen\r\nAusgestaltung“ der Nachhaltigkeitsanforderungen aus der RED III (Pkt. 16)\r\nwird eher darauf hingewirkt, die Nachhaltigkeit der eingesetzten Substrate\r\nzu verringern. Diese Forderungen sind an dieser Stelle außerdem nicht auf\r\ndie Biogaserzeugung begrenzt. Dementsprechend würden auch die Nachhal-\r\ntigkeitskriterien für Waldholz möglicherweise abgesenkt werden. Diese sind\r\nbereits jetzt alles andere als ausreichend. Hier ist eine ambitionierte, über die\r\nRED III hinausgehende Ausgestaltung der Nachhaltigkeitskriterien drin-\r\ngend notwendig. Richtig ist, dass die aktuelle Zertifizierungspraxis und Nach-\r\nweisführung in der Nabisy-Datenbank verbesserungsfähig sind. Die Biomas-\r\nsestromnachhaltigkeitsverordnung und die dazugehörige Nachweisführung\r\nmüssen so gestaltet werden, dass die eingesetzten Substrate wirklich umwelt-\r\nfreundlich sind, ohne dass Aufwand und Kosten für Betreiber ausufern. Dafür\r\nsind möglichst klare und strenge Vorgaben hilfreich und nötig, u.a. sukzessive\r\nabnehmende festgelegte Obergrenzen für den prozentualen Anteil von Nah-\r\nrungs- und Futtermittelpflanzen an der verwendeten Gesamtbiomasse (vgl.\r\nNABIS). D.h. auch der Maisdeckel ist weiterhin zügig und kontinuierlich abzu-\r\nsenken. Die ILUC-Faktoren müssen konsequent in die THG-Minderung einflie-\r\nßen. Zudem wären Standardwerte für Biomasse aus der Landschafts-, Park-\r\nund Gartenpflege hilfreich.\r\nBiomethan:\r\n• Biomethan sollte aus Sicht des NABU nur dann aus Biogas erzeugt werden,\r\nwenn es keine Möglichkeit gibt, die KWK-Wärme in ein Wärmenetz einzuspei-\r\nsen (ggf. auch über Biogas-Verteilnetze zu dezentralen BHKW).\r\n• Die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan ist mit Energieverbrauch und\r\nEmissionen verbunden und verschlechtert somit die Klimabilanz und sollte\r\ndaher nicht subventioniert werden (Pkt. 11). Die Emissionen von Biomethan\r\naus Silomais sind vergleichbar mit denen von konventionellem Erdgas.3 Der\r\nVerlust an Bodenkohlenstoff auf der intensiv bewirtschafteten Fläche ist hier-\r\nbei noch gar nicht berücksichtigt.4 (Fracking-Gas und LNG können hingegen\r\nschlechtere Bilanzen aufweisen.)\r\n4STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Zudem ist die Menge an naturverträglicher Biomasse zu gering, als dass Bio-\r\nmethan 1:1 Erdgas in vielen Anwendungen ersetzen kann. Daher sollte die de-\r\nzentrale Energieerzeugung und -einspeisung aus Biogas oberste Priorität\r\nhaben. Die Förderung von kleinen Biogasanlagen erhöht zudem die Akzep-\r\ntanz, weil der Landwirt zum Energieerzeuger wird und somit einen bedeuten-\r\nden gesellschaftlichen Beitrag liefert. Die Tendenz, großindustrielle Biometha-\r\nnanlagen zu priorisieren hingegen, degradiert den Landwirt zum reinen Roh-\r\nstofflieferanten und verändert den ländlichen Strukturraum.\r\n• Daher stimmt der NABU dem Antrag insoweit zu, dass die Ausschreibungen\r\nfür Biomethan-Spitzenlastkraftwerke überdacht werden sollten (Pkt.1). Die\r\nim Solarpaket I getroffene Regelung, wonach die nicht in Anspruch genomme-\r\nnen EEG-Ausschreibungsmengen für Biomethan-Spitzenkraftwerke auf die\r\nAusschreibungsmengen für Biomasseanlagen im darauffolgenden Jahr über-\r\ntragen werden können, trägt diesem Punkt bereits Rechnung. Der NABU weist\r\nhier jedoch darauf hin, dass nun mehr in Grundlast laufende konventionelle\r\nBiogas- und Holzbiomasseanlage Förderzuschläge erhalten können, ohne dass\r\nhöhere Ansprüche an die Systemdienlichkeit sowie Substrate vorausgesetzt\r\nwerden. Dies verschärft die bisherigen Probleme lediglich und es muss daher\r\ndringend nachgebessert werden.\r\n• Die im Antrag (Pkt. 22) geforderte Quote für biogene und synthetische Gase\r\nim Erdgasnetz lehnt der NABU strikt ab. Die Mengen sind hierfür bei weitem\r\nnicht ausreichend und der flächendeckende Einsatz wäre extrem ineffizient.\r\nEin Rückbau des (Erd- bzw. Methan-)Gasnetzes und eine konsequente Elektrifi-\r\nzierung in allen Bereichen, wo diese möglich ist, sind aus unserer Sicht statt-\r\ndessen notwendig. Mit der Wärmepumpe steht eine effiziente und kosten-\r\ngünstigere Alternative für das Heizen zur Verfügung. Die knappen und teuren\r\nbiogenen und synthetischen Gase werden künftig vor allem für die nicht\r\nelektrifizierbaren Bereiche der Industrie und für die Spitzenlastabsicherung\r\nim Strombereich benötigt und sollten diesen Zwecken zur Verfügung stehen.\r\nBioenergie in Wärmenetzen (Punkt 12):\r\n• Der NABU erachtet eine Beschränkung von Biomasse in Wärmenetzen für\r\ndringend notwendig, um die Nachfrage nach Biomasse – vor allem fester Bio-\r\nmasse, also Holz, aber auch Biomethan –auf naturverträglich zur Verfügung\r\nstehende Mengen zu begrenzen. Wir fordern eine Begrenzung des Biomasse-\r\nanteils auf den heutigen nationalen Durchschnitt von etwa 10% in beste-\r\nhenden Netzen (liegt der Wert bereits darüber, sollte er nicht weiter zuneh-\r\nmen dürfen). Zudem sollte nachgewiesen werden müssen, dass eine technolo-\r\ngische Alternative zur Fernwärmeerzeugung nicht technisch möglich oder\r\nwirtschaftlich zumutbar gewesen wäre (vgl. EEW-Richtlinie). Außerdem muss\r\ndie nachhaltige und regionale Verfügbarkeit von Biomasse regelmäßig, mög-\r\nlichst jährlich, überprüft werden. Nur so kann eine Übernutzung der regional\r\nverfügbaren Biomasse abgewendet werden. Diese regional und nachhaltig ver-\r\nfügbare Biomasse sollte dann zielgerichtet in der Spitzenlast mit äußerst be-\r\ngrenzten Betriebsstunden eingesetzt werden. Dabei sollten gerade auch Wär-\r\nmenetze kleiner als 20 Kilometer ambitionierte Biomassebegrenzungen mit\r\naufgenommen werden, da diese einfacher auf ein niedriges Temperaturniveau\r\ngebracht und somit leichter von klimafreundlicheren erneuerbaren Energien\r\ngedeckt werden können.\r\n5STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Die Pläne vieler Städte zum Bau von neuen Altholzheizkraftwerken, um Koh-\r\nleheizkraftwerke zu ersetzen (z.B. in Nürnberg und Hannover) stehen der bes-\r\nseren Kaskadennutzung von Holz eklatant entgegen. In Hamburg droht die\r\nUmrüstung eines Kohleheizkraftwerkes auf (importierte) Frischholzpellets. In\r\nBerlin ist für die Fernwärme ein Bedarf von bis zu 1,6 Millionen Tonnen Alt-\r\nund Waldholz geplant. Aber auch in vielen kleineren Nah- und Fernwärme-\r\nnetzen wird auf Holzhackschnitzel und -pellets gesetzt. All diese Pläne halten\r\ndie nun im Wärmeplanungsgesetz verankerten Grenzwerte für Biomasse ein,\r\nwas zeigt, dass diese zu hoch angesetzt sind.\r\n• Die Klimawirkung der Verbrennung von Waldholz ist verheerend. Der ne-\r\ngative Einfluss auf den Wald als wichtige Kohlenstoffsenke führt dazu, dass\r\ndas Klima genauso stark belastet wird, als wenn weiter Kohle verbrannt\r\nwürde.5 Wenn auch nur ein kleiner Teil der Fossilen in der Fernwärme durch\r\nBiomasse ersetzt wird, wird die Kaskadennutzung von Holz torpediert und die\r\nWälder geraten unter noch stärkeren Nachfragedruck.6\r\n• Wird Biomethan eingesetzt, sollte nur die Abwärme aus KWK-Anlagen in\r\nVerbindung mit Wärmespeichern für Wärmenetze genutzt werden, damit\r\nder erzeugte Strom zum Ausgleich der volatilen EE-Träger genutzt werden\r\nkann.\r\nHolzheizungen (Punkt 17):\r\n• Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) können Holz-Zentralhei-\r\nzungen seit der letzten Novellierung in gleicher Höhe gefördert werden wie\r\nWärmepumpen, obwohl das Heizen mit Holz mit Luftverschmutzung und\r\nKlimabelastungen verbunden ist. Dennoch wurden die verpflichtende Einhal-\r\ntung von ambitionierten Feinstaubgrenzwerten sowie die Erhöhung der Effizi-\r\nenz durch eine Kopplung an eine Solarthermieanlage oder elektrische Warm-\r\nwasserbereitung als Fördervoraussetzungen gestrichen und die Förderung\r\ndeutlich angehoben. Das hat der NABU stark kritisiert.\r\n• Der für die Förderung vorausgesetzte jahreszeitbedingte Raumheizungsnut-\r\nzungsgrad (ETA s) bei Biomasseheizungen wurde in der letzten Novelle nicht\r\ngeändert und liegt bereits seit dem 1.1.2023 bei 81 Prozent. Die BEG-Antrags-\r\nzahlen für Biomasseheizungen lagen Ende 2023 wieder etwa auf gleicher\r\nHöhe wie Ende 2022 und die aktuelle Liste der förderfähigen Biomasseheizun-\r\ngen ist immer noch sehr lang und umfasst Hackgut-, Scheitholz- sowie Pellet-\r\nanlagen. Außerdem ist die im Antrag angegebene Sorge schon daher unbe-\r\nrechtigt, da in Holzheizungen meist Scheitholz oder Pellets genutzt werden\r\nund seltener (ungetrocknete) Hackschnitzel.\r\nKraftstoffe biogenen Ursprungs (Punkte 19 und 20):\r\n• Biogene Kraftstoffe leisten trotz jahrelanger politischer Förderung keinen gro-\r\nßen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor. Bereits die heute in\r\nDeutschland benötigte Menge belegt 1,2 Millionen Hektar weltweit (abzüglich\r\nKoppelprodukten) und steht im Zusammenhang mit Entwaldung und Kli-\r\nmaschäden. Biosprit aus Anbaubiomasse verursacht laut wissenschaftlicher\r\nErkenntnis mehr Emissionen als fossiler Kraftstoff und somit gravierende\r\nMehrkosten für die Gesellschaft.7 Auch in Deutschland ist bereits eine Fläche\r\nvon fast einer halben Million Hektar für den Anbau von Pflanzen für\r\n6STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nKraftstoffe belegt - die Flächen könnten durch andere Nutzungsformen ein\r\nVielfaches an Emissionen einsparen.8\r\n• Reststoffe können nur einen äußerst geringen Beitrag zur Deckung des Be-\r\ndarfs leisten – ein Beispiel: das gesamte Exportpotenzial für gebrauchtes Spei-\r\nseöl aus Asien würde lediglich für die geplante Beimischung im europäischen\r\nFlugverkehr reichen (15% Erneuerbare bis 2035).9 Bereits jetzt zeigen sich Be-\r\ntrug und Verlagerungseffekte in problematischem Ausmaß, Anbaubiomasse\r\nwird zu vermeintlichen Abfällen umdeklariert, Abfälle mit begrenzter Förde-\r\nrung werden zu sogenannten fortschrittlichen Reststoffen umgelabelt.10 Im\r\nSinne eines funktionierenden Marktmechanismus müssen hier dringend neue\r\nund wirksame Maßnahmen der Betrugsprävention erarbeitet werden.\r\n• Die Wahrscheinlichkeit, dass bessere Kontrollen in der Lage sein werden, das\r\nProblem zu beseitigen, ist ungewiss. Bei gleichbleibender Nachfrage verlagern\r\nsich Importströme lediglich.11\r\n• Aus Sicht des NABU ist aufgrund der oben genannten wissenschaftlichen Er-\r\nkenntnisse ein Absenken der Anrechnungsgrenze von Biokraftstoffen aus\r\nAnbaubiomasse auf null erforderlich, da die Emissionen de facto höher liegen\r\nals bei den ersetzten fossilen Kraftstoffen. Die Bilanzierung sollte bzgl. der in-\r\ndirekten Landnutzungsveränderungen vervollständigt werden.\r\n• Eine durchgehende Elektrifizierung des Straßenverkehrs wäre – nach umwelt-\r\nfreundlichen Mobilitätskonzepten jenseits des Verbrennungsmotors – die kli-\r\nmafreundlichere und effizientere Variante. Zum Vergleich: Mit dem Kraftstoff\r\nvon einem Hektar Raps kann ein Auto nur 66.000 km weit fahren. Mit dem\r\nStrom von einem Hektar Solaranlagen kommt ein E-Auto 4.000.000 km\r\nweit.12\r\n• Artikel 37h des BImSchG sollte deshalb gestrichen werden. Solange er in Kraft\r\nist, führt ein Mehr an Elektrifizierung zu einem Mehr an Förderung für bio-\r\ngene Kraftstoffe, obwohl das Gegenteil klimafreundlich wäre.\r\nBECCS (Punkt 21):\r\n• BECCS muss mit den Anforderungen an einen naturverträglichen Biomasse-\r\neinsatz übereinstimmen und darf nicht mit einem erhöhten Druck auf Holz-\r\neinschlag oder industrieller Landnutzung einhergehen. Ein intensiver Energie-\r\npflanzenanbau mit hohem Flächen- und Wasserverbrauch ist der falsche Weg,\r\ndenn er verstärkt die Artenkrise und gefährdet natürliche Senken. Somit erge-\r\nben sich recht geringe Potenziale, beispielweise bei der Erzeugung von Biogas\r\naus Bioabfällen mit anschließender Nutzung des CO2 in Baustoffen. Solche in-\r\nnovativen Verfahren sollten weiter erforscht und auf Skalierbarkeit geprüft\r\nwerden.\r\nNationale Biomassestrategie (Punkt 23):\r\n• Die NABIS muss aus unserer Sicht den Vorrang der stofflichen vor der ener-\r\ngetischen Nutzung von Biomasse bestätigen und Vorschläge zur Umsetzung\r\nmachen. Dieses sogenannte Kaskadenprinzip ist sowohl aufgrund der EU-Ab-\r\nfallrahmenrichtlinie, als auch durch die novellierte EU-Erneuerbare-Energien-\r\nRichtlinie (RED III) vorgegeben.\r\n7STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Die stark begrenzten nachhaltig verfügbaren Biomassemengen und die künf-\r\ntig absehbare Nachfrage nach Biomasse auch für stoffliche bzw. Bioökonomie-\r\nanwendungen macht eine Steuerung im Sinne des Kaskadenprinzips unab-\r\ndingbar. Andernfalls leiden andere Wirtschaftszweige absehbar unter der\r\nKnappheit von Holz sowie anderen biomassebasierten Rohstoffen als Kohlen-\r\nstoffquelle, Baumaterial und sonstigen stofflichen Anwendungen und der (ver-\r\npflichtende) Klimaschutz im LULUCF-Sektor kann nicht erreicht werden.\r\n• Ein konstruktiver fachlicher Austausch darüber, wie der Vorrang der stoff-\r\nlichen Nutzung ohne ausufernde bürokratische Vorgaben erzielt werden\r\nkann, sollte daher unseres Erachtens an vorderster Stelle stehen. Das DBFZ hat\r\nfür den Bereich der Holzenergie hier kürzlich ein Diskussionspapier13 vorge-\r\nlegt, welches dazu interessante Impulse enthält. So könnte das Umschichten\r\nvon Subventionen für Holzenergie zugunsten von Kohlenstoffspeicherleistun-\r\ngen in Wald und Produkten gepaart mit einer CO2-Abgabe auf die Emissionen\r\naus der Holzverbrennung den Markt entzerren und die stoffliche Nutzung in\r\nKaskaden anreizen.\r\nFazit\r\nDer NABU begrüßt die Diskussionsgrundlage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Zu-\r\nkunft der Bioenergie. Im Rahmen der Energiewende, den Prinzipien der Kreislaufwirt-\r\nschaft und Bioökonomie ist die Rolle der Bioenergie wichtig und braucht aus Sicht des\r\nNABU eine klare Ausgestaltung. Die Bioenergie muss ihren Beitrag im Rahmen ökolo-\r\ngischer Grenzen leisten. Der NABU stimmt mit der Auffassung überein, dass dezent-\r\nrale Biogasanlagen grundsätzlich einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung leisten\r\nkönnen und dafür Hemmnisse abgebaut werden müssen. Bei anderen im Antrag ent-\r\nhaltenen Forderungen weist die NABU-Position in eine teilweise andere Richtung.\r\nAbschließend gibt der NABU zu bedenken, dass die Modifizierung einzelner Gesetze\r\nund Förderprogramme, welche den Biomasseeinsatz maßgeblich beeinflussen können,\r\nnicht leichtfertig angegangen werden sollten. Schnell können die resultierenden Bio-\r\nmassemengen das nachhaltig verfügbare Potenzial überschreiten und den Bedarf über\r\nJahre bis Jahrzehnte zementieren. Neben der energetischen Nutzung, mit welcher sich\r\nder vorliegende Antrag beschäftigt, wird künftig auch die Nachfrage für die stoffliche\r\nBiomassenutzung stark zunehmen. Eine baldige Verabschiedung der Nationalen Bio-\r\nmassestrategie und die zügige nachfolgende Umsetzung sind daher dringend not-\r\nwendig, um die begrenzt vorhandene nachhaltige Biomasse in die Verwendungszwe-\r\ncke zu lenken, wo es bisher keine klimafreundlichen Alternativen gibt. Es muss\r\nkünftig ein sektorenübergreifendes Monitoring eingeführt werden sowie ein Mechanis-\r\nmus etabliert werden, dass bei sich abzeichnender Überschreitung der nachhaltig ver-\r\nfügbaren Mengen eine Überarbeitung der entsprechenden Gesetze/Förderprogramme\r\nstattfinden muss.\r\n8STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nReferenzen\r\n1 Bundesnetzagentur, 05.01.2024: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pres-\r\nsemitteilungen/DE/2024/20240105_EEGZubau.html\r\n2 NABU, 2024: Standpunkt „Biogas aus Stroh, Gülle und Mist - Anforderungen aus Sicht\r\ndes NABU“. https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/biomasse/240415-\r\nnabu-standpunkt-biogas-stroh-guelle-mist.pdf\r\n3 IFEU, 2022: Biomethane in Europe. https://www.ifeu.de/fileadmin/up-\r\nloads/ifeu_ECF_biomethane_EU_final_01.pdf\r\n4 Al-Kaisi & Lal, 2020: Aligning science and policy of regenerative agricul-\r\nture. https://acsess.onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1002/saj2.20162\r\n5 Soimakallio et al., 2022: Closing an open balance: The impact of increased tree harvest\r\non forest carbon. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/gcbb.12981\r\n6 UBA, 2023: Projektionsbericht 2023. S. 96 ff.: https://www.umweltbundesamt.de/publi-\r\nkationen/projektionsbericht-2023-fuer-deutschland\r\n7 Merfort et al. (2023): Bioenergy-induced land-use-change emissions with sectorally\r\nfragmented policies. Nature Climate Change. https://www.nature.com/articles/s41558-\r\n023-01697-2\r\n8 Fehrenbach, H. und Bürck, S./ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Hei-\r\ndelberg, 2022: CO2-Opportunitätskosten von Biokraftstoffen in Deutschland. Abrufbar\r\nunter: https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/pdf/CO2_Opportunit%C3%A4tskosten_Bi-\r\nokraftstoffe_1602022__002_.pdf\r\n9 International Council on Clean Transportation (ICCT), 2022: Estimating the potential\r\nfor used cooking oil from major Asian exporting countries. https://theicct.org/wp-con-\r\ntent/uploads/2022/02/Europe-Fact-Sheet-%E2%80%93-UCO-potential.pdf\r\nsowie Europäische Kommission, 2023: European Green Deal: new law agreed to cut avi-\r\nation emissions by promoting sustainable aviation fuels. https://ec.europa.eu/commis-\r\nsion/presscorner/detail/en/ip_23_2389\r\n10 Verbände-Faktencheck, 03/2024: Hype um HVO - Was steckt dahinter und sind Kraft-\r\nstoffe aus biogenen Abfall- und Reststoffen gut für’s Klima? 240409-nabu-verkehr-fak-\r\ntencheck-hvo.pdf\r\n11 CE Delft, 2020: Used Cooking Oil (UCO) as biofuel feedstock in the EU:\r\nhttps://www.transportenvironment.org/wp-content/up-\r\nloads/2021/07/CE_Delft__200247_UCO_as_biofuel_feedstock_in_EU_FINAL%20-\r\n%20v5_0.pdf\r\n12 Böhm, J./Thünen-Institut, 2023: Vergleich der Flächenenergieerträge verschiedener\r\nerneuerbarer Energien auf landwirtschaftlichen Flächen – für Strom, Wärme und Ver-\r\nkehr. Berichte über die Landwirtschaft – Zeitschrift für Agrarpolitik und Landwirt-\r\nschaft. Band 101 Ausgabe 1. BMEL (Hrsg.): https://buel.bmel.de/index.php/buel/ar-\r\nticle/view/462/682\r\n13 DBFZ, 2023: Nachhaltigkeit von Holzenergie – Diskussionspapier“:\r\nhttps://www.dbfz.de/pressemediathek/presse/pressemitteilungen/nachhaltigkeit-von-\r\nholzenergie-dbfz-veroeffentlicht-diskussionspapier-und-empfiehlt-klimafreundlichere-\r\nenergiefoerderung\r\nImpressum: © 05/2024, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de. Text: Michaela Kruse, Nikolas von Wysiecki, Silvia Brecht,\r\nClaudia Werner, 05/2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005857","regulatoryProjectTitle":"Bessere Kaskadennutzung von Holz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ac/31/501986/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270062.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Biomasse-Forderungen für potenzielle Koalitionsverhandlungen:\r\nZu Wärmenetzen:\r\nWir werden die Dekarbonisierung von Wärmenetzen auskömmlich über den Deutschlandfonds \r\nfinanzieren und dazu die BEW über die Legislatur mit 4 Mrd. € pro Jahr ausstatten. Bei der \r\nVerwendung von Biomasse muss das langfristig regional nachhaltig verfügbare Potenzial \r\nberücksichtigt werden und sie darf nur nachrangig eingeplant und eingesetzt werden. Der \r\nBiomasseanteil in Wärmenetzen bleibt weiterhin gedeckelt. Den Bau neuer großer Holz\u0002Heiz(kraft)werke, die auf Brennstoffimporte angewiesen sind, wollen wir verhindern. \r\n(die Verhinderung/Vermeidung könnte man z.B. über die 13. BImSchV und/oder über eine \r\nBegrenzung in der BEW-Förderung auf HHKW mit max. 50 MW FWL erreichen)\r\nZu Umrüstungen/KWSG:\r\nUmrüstungen auf importierte Holzpellets sind keine Option im KWSG.\r\n(hier sollte auch die Union eigentlich an Bord sein, Großkraftwerke und Holzimporte lehnt diese \r\nja auch ab)\r\nZu Negativen Emissionen/BECCS:\r\nWir werden die Rolle der natürlichen Kohlenstoffsenken stärken und dafür sorgen, dass der \r\nHochlauf von technischen CDR-Methoden diese nicht gefährdet. Jegliche Formen von BECCS, \r\ndie eine erhöhte Nachfrage nach Anbaubiomasse oder Waldholz zu Folge haben könnten, \r\nmüssen frühzeitig unterbunden werden. Schärfere Nachhaltigkeitskriterien reichen allein nicht \r\naus, um Fehlsteuerung zu vermeiden. BECCS kann grundsätzlich nur in sehr eng begrenztem \r\nRahmen als Option für negative Emissionen eingesetzt werden.\r\n(es muss der Grundsatz gelten, dass der Baum im Wald (Vergütung Speicherleistung) bzw. die \r\nstoffliche Nutzung immer mehr Geld bringen muss, als den Baum in der Erde zu vergraben (wird \r\nschon gemacht, kein Witz! https://www.carbonsate.com) oder ihn zu verbrennen, um das CO2 \r\nzu verpressen – hier drohen fatale Fehlanreize)\r\nZu Biogas/EEG:\r\nBiogasanlagen sollen weiter flexibilisiert und beim Umstieg auf naturverträgliche Substrate mit \r\neinem „Ökobonus“ unterstützt werden. Neue Biogasanlagen werden nur noch beim Einsatz von \r\nRest- und Abfallstoffen gefördert. Die Vorgaben der EU-RED III bezüglich Holzbiomasse\u0002Subventionen werden zügig in deutsches Recht umgesetzt.\r\n(Bestehende Anlagen kommen ohne Anbaubiomasse kaum aus. Ein Ökobonus könnte helfen, \r\num die geringeren Erträge gegenüber Mais auszugleichen. Die RED III muss eigentlich bis \r\n21.5.2025 in nationales Recht implementiert sein. Sie enthält das Kaskadenprinzip und\r\nEinschränkungen bei der Förderung von Holzverbrennung. So muss Holz aus der BiomasseV \r\ngestrichen und bestimmte Sortimente (z.B. „Rundholz in Industriequalität“) müssen in der \r\nBioStNachV ausgeschlossen werden. Siehe Implementierungsleitfaden hier.)\r\nZur Kaskadennutzung:\r\nWir werden die Kaskadennutzung bei Holz verbessern. Neue stoffliche Nutzungswege in der \r\nBioökonomie, der Laubholznutzung und dem Holzbau werden wir fördern und damit die \r\nregionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze stärken. Um die Marktverzerrung zu beenden, \r\nwerden wir Subventionen zugunsten der energetischen Holznutzung abbauen und weitere \r\nregulatorische Schritte unternehmen. Die Altholzverordnung und die BioStNachV werden wir \r\ndafür novellieren.\r\n(Einige konkrete Umsetzungsideen über die o.g. RED III-Implementierung hinaus wären: \r\nEntbürokratisierung der brandschutztechnischen Anforderungen und bundeseinheitlich \r\nTypen/Mustergenehmigungen im seriellen Holzbau (Muster-Holzbaurichtlinie MHolzBauRL); \r\nPrämie für stoffliche Nutzung von Altholz einführen (AltholzV); Vorrang stoffliche Nutzung für \r\nAltholzklassen I und II (AlthozlV); Absenkung Mehrwertsteuer für Produkte mit hohem \r\nRecyclingholzanteil; Belohnung für C-Speicher in langlebigen Holzprodukten.)\r\nZum GEG:\r\nDas Gebäudeenergiegesetz sorgt für Planungssicherheit und ermöglicht die Erreichung der \r\nKlimaziele im Gebäudesektor. Es bleibt in seiner jetzigen Form erhalten. Im Neubau stellen \r\nBiomasseheizungen keine erneuerbare Option dar.\r\n(und sicher unrealistisch, aber eigentlich nötig: Die BEG-Förderung für Biomasseheizungen \r\nwerden wir auf Härtefälle beschränken. Ggf. stattdessen Nachrüstung von bestehenden Anlagen \r\nmit Filtertechnik fördern?)\r\nZur Biomassestrategie:\r\nDie in den Eckpunkten zur NABIS formulierten Zielkonflikte werden durch konkrete und zügig \r\numgesetzte Maßnahmen aufgelöst.\r\n(auch die Union hat mehrfach eine Biomassestrategie gefordert, die „grünen“ Eckpunkte werden \r\naber sicher nicht so geteilt - der BDEW, der Biogasverband und die Holzwerkstoffindustrie haben \r\nsich wiederholt für eine Biomassestrategie ausgesprochen)\r\nVermutlich zu detailliert, aber zu den Industrieförderprogrammen EEW, KIB, KSV sehr wichtig:\r\nFörderung (weiterhin) auf die Fälle beschränken, wo Alternativen zur Biomasse nicht zur \r\nVerfügung stehen, in allen RL auf betriebseigene Reste beschränken und Nachweis \r\nSkalierbarkeit (wie in den KSV)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005859","regulatoryProjectTitle":"Abschaffung klimaschädlicher Subventionen im Verkehr","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/da/2f/386797/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180041.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME | E-FUELS-ONLY-GESETZ\r\nSeit 1899 setzt sich der NABU für eine lebendige, artenreiche und widerstandsfähige Natur ein. Natur- und Artenschutz bedeuten dabei auch, die Ursachen für die schlechte Entwicklung von Ökosystemen als Ganze zu identifizieren und diese Treiber gezielt zu bekämpfen. Der NABU tritt dabei unter anderem dafür ein, dass die Belange des Natur- und Klimaschutzes im Verkehr maßgeblich Berücksichtigung finden und wertvolle Na-tur erhalten bleibt und wiederhergestellt wird, um der Biodiversitätskrise und dem Kli-mawandel Einhalt zu gebieten. Hierzu zählt auch, sich für eine Mobilitäts- und An-triebswende einzusetzen, die Anreize für klimaschädliche und ineffiziente Antriebstech-nologien und Kraftstoffe vermeidet.\r\nZusammenfassung:\r\nDer vorliegende Gesetzesentwurf des „E-Fuels-only-Gesetzes“ wird nicht dazu beitragen, die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen oder effiziente Antriebstechnolo-gien anzureizen.\r\nIm Einzelnen:\r\nDer Gesetzesentwurf lässt offen, welche Kriterien ein Kraftfahrzeug erfüllen muss, um als E-Fuels-only-Kfz kategorisiert zu werden. Es ist unklar, wie technisch garantiert wer-den kann, dass ein Fahrzeug ausschließlich E-Fuels tankt. Ohne eine klare Definition bleib ungeklärt, ob solche Fahrzeuge tatsächlich klimafreundlicher sind und ob die Re-gelung nicht letztlich dazu führt, in der Realität mit fossilen Kraftstoffen betankten Fahrzeugen einen Steuernachlass zu gewähren.\r\nDer vorliegende Entwurf fördert keine klimaneutrale Mobilität. Er verweist auf die Richtlinie (EU) 2018/2001 (renewable energy directive, RED), in der für E-Fuels nur eine Treibhausgasreduktion von 70 Prozent gegenüber fossilen Kraftstoffen vorgeschrieben ist. Dieser Verweis zeigt, dass es sich bei E-Fuel-only-Kfz nicht um eine Technologie han-delt, die für eine klimaneutrale Zukunft geeignet ist. Zudem zeigen Studien, dass die\r\nStellungnahme des NABU zum E-fuels-only-Gesetz\r\nKontakt\r\nNABU Bundesgeschäftsstelle\r\nBerlin, 14.10.2024\r\nLobbyregisternummer: R001667\r\nStellungnahme | e-fuels-only-Gesetz\r\nMengen erneuerbaren Stroms, die zur Produktion von e-fuels im nennenswerten Umfang\r\nfür die Straße notwendig wären, weder in Europa noch global abbildbar sind.\r\nLaut Gesetzesentwurf werden signifikante Zulassungszahlen für E-Fuels-only-Kfz erst ab\r\ndem Jahr 2030 angenommen. Gleichzeitig bieten vollelektrische Kraftfahrzeuge eine bereits\r\nheute verfügbare und klimaschonende Alternative. E-Fuels werden weiterhin teuer\r\nsein; Schätzungen gehen von mehr als 4 Euro pro Liter aus. Die Annahme, E-fuels wären\r\nsomit eine Alternative um einkommensschwächere Haushalte, welche weiterhin Bestandsfahrzeuge\r\nfahren, zu unterstützen, ist somit nicht haltbar. Darüber hinaus geht\r\nFraunhofer ISI davon aus, dass “die CO2-Vermeidungsskosten bei Pkw mit E-Fuels in\r\n2030 bei ca. 1000 €/tCO2 und damit um den Faktor 8 bis 10 über denen der [liegen]”.\r\nWeiterhin sind Sektoren wie der Flug- und Schiffsverkehr sowie die Industrie auf synthetische\r\nKraftstoffe und den zu Grunde liegenden Wasserstoff angewiesen, um klimaneutral\r\nzu werden. E-Fuel-only-Kfz würden mit diesen Sektoren um die verfügbaren\r\nMengen E-Fuels konkurrieren und ihren Preis damit zusätzlich in die Höhe treiben.\r\nGrundsätzlich kritisieren wir die Bestrebung, E-Fuels in Autos einzusetzen, scharf. EFuels\r\nsind höchst ineffizient. Die Produktion von E-Fuels erfordert enorme Mengen an\r\nerneuerbarem Strom. 70 bis 80 Prozent der Energie geht bei der Produktion von E-Fuels\r\nverloren. Ein Auto mit Verbrennungsmotor, das mit E-Fuels betrieben wird, verbraucht\r\ndaher sechsmal mehr Energie als ein Elektroauto. Darüber hinaus stoßen Fahrzeuge, die\r\nE-Fuels nutzen, weiterhin gesundheitsschädliche Schadstoffe wie Stickoxide und Feinstaub\r\naus. Fahrzeuge mit einem Steuervorteil auszustatten, die erhebliche staatliche Kosten\r\nfür Luftreinhaltung in Städten und im Gesundheitswesen verursachen, ist gesetzgeberisch\r\nhöchst ineffizient.\r\nHinzukommt, dass mit dem vorliegenden Entwurf keine Gleichstellung von Antriebstechnologien\r\nerreicht würde, da die Steuerbefreiung von der Kfz-Steuer für batterieelektrische\r\nFahrzeuge bis 2030 beschränkt ist\r\nDie steuerliche Besserstellung von “E-Fuels-only-Kfz\" wird daher lediglich die dringend\r\nnotwendige Antriebswende hin zu batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (BEVs) verschleppen\r\nund die Klimaziele für die Bundesrepublik Deutschland in weitere Ferne rücken\r\nlassen. Die mangelnde Effizienz und daraus folgend die unerschwingliche Preissituation\r\nvon e-Fuels wird den deren Einsatz auch mittel- und langfristig zum Nischenphänomen\r\nmachen, welches keinerlei Klimavorteile bietet. Die steuerliche Bevorteilung\r\nvon e-Fuels-only-Fahrzeugen wird allerdings dazu beitragen, dass auch herkömmliche\r\nVerbrennerfahrzeuge auf Basis von fossilen Kraftstoffen von dem Gesetz profitieren und\r\nsomit gar Nachteile für die Klimabilanz im Verkehr generiert werden.\r\nStatt mit einer Scheinlösung wie e-Fuels die wirtschaftliche Situation und Planbarkeit\r\nder deutschen Automobilindustrie noch weiter zu verschlechtern, plädieren wir stattdessen\r\nfür eine konsequente Verbesserung der steuerlichen Stellung von BEVs. Im Sinne\r\nder angestrebten deutschen Klimaneutralität benötigt insbesondere der Verkehrssektor\r\neffiziente Vorgaben, um zeitnah auf einen Pfad zu deren Erreichung abzubiegen.\r\nZusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form\r\neine riskante Subventionierung einer kaum definierten, ineffizienten und wenig zukunftsfähigen\r\nTechnologie vorsieht. Statt E-Fuels in Autos zu fördern, sollte der Fokus\r\nauf emissionsfreien Antrieben wie der Elektromobilität liegen, die bereits heute in der\r\nLage sind, die Klimaziele effizienter, kostengünstiger und sauberer zu erreichen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005866","regulatoryProjectTitle":"Ambitionierte Ausgestaltung und Umsetzung der CSRD in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3d/ad/312630/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210197.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Adressat:\r\nBundesminister der Justiz\r\nHerrn Dr. Marco Buschmann\r\nBundesministerium der Justiz\r\n11015 Berlin\r\nStandardsetzung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung - Neustart notwendig\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister Buschmann,\r\nStandardsetzung, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, hat eine \r\nfundamentale Bedeutung für das gesellschaftliche Wohlergehen. Informierte \r\nEntscheidungen, egal ob auf ministerieller, betriebswirtschaftlicher oder privater Ebene, \r\nbasieren bestenfalls auf einer soliden Datengrundlage. Mit der Corporate Sustainability \r\nReporting Directive (CSRD) wird diese Grundlage auf betriebswirtschaftlicher Ebene \r\nausgeweitet, was es Unternehmen ermöglicht, zukunftssicherer zu investieren.\r\nAuch für den Kapitalmarkt sind die aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung generierten \r\nDaten entscheidend, besonders deren Qualität. Nur mit vergleichbaren, verlässlichen und \r\nzukunftsgerichteten Daten kann der Kapitalmarkt seine Wirkung entfalten und eine relevante \r\nRolle in der Transformation übernehmen.\r\n1 Die European Sustainability Reporting Standards \r\n(ESRS) sind hier ein wichtiges Element, die sich in ihrer Umsetzung auch auf andere EU\u0002Gesetze auswirken, wie beispielsweise den Berichtspflichten nach der Sustainable Finance \r\nDisclosure Regulation (SFDR) oder der sich in der Diskussion befindlichen Corporate \r\nSustainability Due Diligence Directive (CSDDD).\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung ist unerlässlich für die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft, die \r\nStabilität des Finanzmarktes und somit auch für die Sicherung von Arbeitsplätzen.\r\nDer DRSC wird der Aufgabe nicht gerecht\r\nIn der derzeit stattfindenden Transformation muss die gesamte Gesellschaft möglichst \r\neffizient agieren. Ressourcen sind endlich. Der Wunsch nach Effizienz ergibt eine \r\nentsprechend hohe Anspruchshaltung an die Berichterstattung und Qualität der verfügbaren \r\nDaten. Diese ergeben sich aus der Berichterstattung gegen die von der EFRAG konzipierten \r\nund von der EU-Kommission als Rechtsakte erlassenen Berichtsstandards. Um der \r\nAnspruchshaltung gerecht zu werden, sind kompetente, diverse und agile Multi-Stakeholder\u0002Gremien unabdingbar, denn nur sie können der multidimensionalen Aufgabe gerecht werden \r\nund die Entwicklung der Standards kompetent begleiten und Unternehmen in der Folge bei \r\nder Umsetzung unterstützen.\r\nNationale Standardsetzer beteiligen sich bei EFRAG an der Ausarbeitung der ESRS und \r\nunterstützen deren Umsetzung in ihren jeweiligen Heimatländern. In Deutschland kommt \r\nvom Bundesministerium der Justiz dem DRSC - Deutschen Rechnungslegungs Standards \r\n1 https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2022/10/Pressemitteilung_Offener-Brief\u0002Nachhaltigkeitsberichterstattung.pdf\r\nCommittee e.V. - dieser Auftrag über den Paragrafen 342q im Handelsgesetzbuch (HGB) \r\nzu.\r\n2 Der Paragraf wurde jedoch verfasst, bevor sich die Europäische Union entschied, \r\nNachhaltigkeitsberichtsstandards zu erarbeiten. Es ergibt sich demzufolge kein explizites \r\nMandat für das DRSC, die Bundesregierung auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu \r\nvertreten. Nichtsdestotrotz ist das DRSC bei EFRAG neben seinen Sitzen im Administrative \r\nBoard (Vice-Chairman), dem Financial Reporting Board und in der Financial Reporting \r\nTechnical Expert Group, auch in der Sustainability Reporting Board (Vice-Chair) und der \r\nSustainability Reporting Technical Expert Group vertreten.\r\nZudem besteht eine Diskrepanz zwischen den Statuten des DRSC und dem Vertrag, der mit \r\nder Bundesregierung unter Regie von Frau Bundesministerin der Justiz, Sabine \r\nLeutheusser-Schnarrenberger, 2011 abgeschlossen wurde. Im §1 des Vertrages wird darauf \r\nverwiesen, dass das DRSC in der “Erfüllung seiner übertragenen Aufgaben […] das \r\nöffentliche, insbesondere auch das gesamtwirtschaftliche Interesse zu berücksichtigen”3 hat. \r\nIn den Statuten des DRSC ist jedoch im §1 nur die Rede vom “gesamtwirtschaftlichen \r\nInteresse”. §2 der Satzung verweist zudem darauf, dass der Verein “den satzungsmäßigen \r\nZielen seiner Mitglieder im Rahmen seines Zwecks” erfüllt. Die Mitgliedschaft beschränkt \r\nsich laut §4 (1) aber auf fünf Segmente aus der Wirtschaft. Dies führt zu einem faktischen \r\nAusschluss von nicht-wirtschaftlichen Akteuren. Im Fachausschuss \r\nNachhaltigkeitsberichterstattung kann kein einziges Mitglied dem Umweltbereich zugeordnet \r\nwerden.\r\n4 Nur ein Mitglied ist aus dem arbeits- und menschenrechtlichen Bereich.\r\nZudem benachteiligt die Struktur des DRSC weniger finanzstarke, aber trotzdem \r\nberichtspflichtige Unternehmen, die sich die Mitgliedsgebühren des DRSC nicht leisten \r\nkönnen. Nicht-Mitglieder haben beispielsweise keinen Zutritt zu den vom DRSC \r\norganisierten Anwenderforen, welche Unternehmen die Möglichkeit geben sollten, \r\nniedrigschwellige Unterstützung zur Umsetzung der Berichtspflichten zu erhalten.\r\n5 Stand \r\n24.02.2024 hat das DRSC 93 Mitglieder. Davon sind 50,5% bzw. 47 dem “Segment A: \r\nKapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und Verbände”, also tendenziell \r\nGroßkonzernen zuzuordnen.\r\n6 Unter den verbleibenden sind kaum mittelständische \r\nUnternehmen vertreten. Somit unterstützt das DRSC nur einen Bruchteil der geschätzt \r\n15.000 berichtspflichtigen Firmen7\r\nin Deutschland.\r\nStandardsetzer anderer Nationen, beispielsweise die Autorité des Normes Comptables \r\n(ANC) Frankreichs, sind anders strukturiert und weisen nicht diese substanziellen \r\nfinanziellen Abhängigkeiten von einzelnen Stakeholder-Gruppen auf. Zudem stellt der \r\nfranzösische Standardsetzer Anwendungshilfen kostenlos zur Verfügung.\r\n8\r\nKonsequenterweise gibt es deutliche Kritik. Diese beschränkt sich keineswegs auf die \r\nZivilgesellschaft, sondern umfasst ebenfalls Unternehmensverbände9 und die Wissenschaft, \r\n2 https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__342q.html\r\n3 https://www.drsc.de/app/uploads/2017/03/111202_SV_BMJ-DRSC.pdf\r\n4 https://www.drsc.de/organe-und-gremien/\r\n5 https://www.drsc.de/news/sechstes-anwenderforum-zur-esrs-einfuehrung/\r\n6 https://www.drsc.de/mitgliedschaft/\r\n7 https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/berichtspflichten/corporate-sustainability\u0002reporting-directive-csrd/\r\n8https://www.anc.gouv.fr/files/live/sites/anc/files/contributed/ANC/2_Normes_internationales/NI%2020\r\n22/Normes%20de%20durabilite/2023/Guide_application-sur-les-ESRS_2023.pdf\r\n9 https://background.tagesspiegel.de/sustainable-finance/kritik-am-drsc-wird-lauter\r\nwelche gar davon spricht, dass das DRSC “von politischen Agenden Dritter” \r\ninstrumentalisiert wird10. Das führt auch dazu, dass aufgrund der fehlenden Legitimität die \r\nStimme Deutschlands in der Standardsetzung auf europäischer Ebene substanziell \r\ngeschwächt und potenziell die Akzeptanz der Standards an sich von vornherein gefährdet \r\nwird.\r\nAus Sicht der Unterzeichnenden ist der Status quo nicht mehr tragbar, weil die\r\n● Bundesregierung sich von einem Mitglieder-finanzierten Verein mit einer \r\nungeeigneten Besetzung in Fachgremien vertreten lässt, und\r\n● das DRSC den Unternehmen kaum Unterstützung bietet, die sie am meisten nötig \r\nhätten: mittelständische Unternehmen. \r\nErwartungshaltung an einen nationalen Standardsetzer\r\nIm Folgenden skizzieren wir unsere Erwartungshaltung an einen von der Bundesregierung \r\neingesetzten nationalen Standardsetzer, der sich national und international in ihrem Namen \r\num Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards kümmert. Grundsätzlich empfehlen wir, auf \r\ndie ISEAL Codes of Good Practices zurückzugreifen, sodass die Arbeit des Standardsetzers \r\nder breiten Masse an berichtspflichtigen Unternehmen sowie den Nutzer:innen von \r\nNachhaltigkeitsdaten gerecht wird. Angelehnt an diese Empfehlungen und mit Blick auf die \r\nSituation in Deutschland sind insbesondere folgende Aspekte hervorzuheben:\r\nFrei von Interessenskonflikten\r\nDie technische Arbeit eines Standardsetzers muss unabhängig und frei von \r\nInteressenskonflikten durchgeführt werden können. Ein vertrauenswürdiger \r\nStandardsetzer wird durch öffentliche Förderung ausgestattet, um mögliche \r\nInteressenskonflikte auszuschließen. Mitglieder und Gremien spiegeln die Vielfalt der \r\nInteressengruppen der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestmöglich wider.\r\nErnsthafter Multi-Stakeholder-Prozess\r\nDer Standardsetzer geht proaktiv auf relevante Interessengruppen, wie \r\nUmweltverbände, Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen oder \r\nVerbraucherschutzorganisationen zu, die Erfahrung und Fachwissen aus erster Hand \r\nmit der Materie haben. Interessengruppen, die nicht angemessen vertreten sind, wird \r\naktiv ermöglicht, sich zu beteiligen. Zudem werden Stakeholder in \r\nKonsultationsprozesse und Entscheidungsfindungen einbezogen.\r\nVorgelebte Transparenz\r\nInformationen werden verfügbar gemacht und verständlich dargestellt. Relevante \r\nInformationen über die eigene Rolle in der Entwicklung von Standards, \r\nEntscheidungsfindungsprozessen sowie der Verwaltung der Organisation sind frei \r\nund öffentlich zugänglich.\r\nNotwendige Kompetenz\r\n10 https://research.owlit.de/document/985610db-2260-3bed-92ac-8e76eb7fd9ef\r\nDurch strukturelle Einbindung verschiedener Organisationen, die Expertise zu \r\nspezifischen Nachhaltigkeitsthemen vorweisen können, wird sichergestellt, dass \r\nbenötigte Kompetenzen verfügbar sind.\r\nUnsere Forderung: Anpassung des §342q im HGB\r\nWir fordern Sie hiermit im Rahmen der jetzt zu erfolgenden Anpassung des HGB, um die \r\nCSRD in deutsches Recht zu überführen, auf, vier Punkte umzusetzen:\r\n1. Überarbeitung des HGB §342q zur Schaffung einer soliden gesetzlichen Grundlage, \r\nauf deren Basis ein nationaler Standardsetzer die Bundesregierung national und \r\ninternational vertritt; sowie\r\n2. Berücksichtigung der skizzierten Erwartungshaltung an einen nationalen \r\nStandardsetzer.\r\n3. Entbindung des DRSC die Bundesregierung im Bereich der \r\nNachhaltigkeitsberichterstattung zu vertreten.\r\n4. Aufsetzen eines Standardsetzungsprozesses, der die Anforderungen breiter \r\ngesellschaftlicher Beteiligung und guter Governance erfüllt.\r\nGrundsätzlich empfehlen wir, die Strukturen in anderen EU-Ländern, insbesondere in \r\nFrankreich, zu analysieren und gute Erfahrungen in Deutschland zu integrieren.\r\nWir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und stehen Ihnen für Fragen und Austausch zur \r\nVerfügung.\r\nWir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.\r\nUnterzeichnende Organisationen:\r\nNABU e. V. Dachverband Kritische Aktionärinnen und \r\nAktionäre\r\nYvonne Zwick, Vorsitzende, Dr. Katharina Reuter,\r\nB.A.U.M. e.V. Geschäftsführerin, BNW e.V.\r\nRegionalwert Research gGmbH Global Nature Fund - Internationale \r\nStiftung für Umwelt und Natur\r\nGermanwatch e.V. Climate & Company\r\nSÜDWIND e.V. Sustentio GmbH\r\nTransport & Environment r.3.0\r\nGemeinwohl-Ökonomie Deutschland Facing Finance\r\nCora - Netzwerk für Unternehmensverantwortung urgewald"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005866","regulatoryProjectTitle":"Ambitionierte Ausgestaltung und Umsetzung der CSRD in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e4/7b/318299/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270088.pdf","pdfPageCount":27,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung\r\n(EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und2013/34/EU\r\nhinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate\r\nSustainability Reporting Directive, CSRD) teilzunehmen. Im Folgenden finden Sie\r\nunsere Argumentationen zu insgesamt vier Themenbereichen.\r\n1. Zulassung von Umweltgutachtern als Prüfer der\r\nNachhaltigkeitsberichte\r\nEs ist von entscheidender Bedeutung, dass Prüfer über ausreichende\r\nNachhaltigkeitskompetenz verfügen. Zudem sollten Maßnahmen ergriffen werden,\r\num das bestehende Oligopol der verschärfen großen\r\nWirtschaftsprüfergesellschaften zumindest nicht weiter zu verschärfen, ohne dabei\r\ndie Qualität der Berichtsprüfung zu beeinträchtigen. Zudem sollte die Umsetzung\r\nder CSRD so mittelstandsfreundlich wie möglich erfolgen. Zentraler Faktor dafür\r\nist ein breites Angebot an Dienstleistern für die Prüfung der\r\nNachhaltigkeitsberichte, um Kapazitätsengpässe und daraus resultierend hohe\r\nKosten zu vermeiden.\r\nTechnischen Prüforganisationen und Umweltgutachter verfügen über Erfahrungen\r\nim Zertifizieren von Umweltmanagementsysteme, im Verifizieren des CO2-\r\nFußabdrucks von Unternehmen oder nehmen Lieferkettenaudits vor. Diese\r\nLeistungen spielen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine wichtige Rolle.\r\nDeswegen sind Kooperationen zwischen Wirtschaftsprüfern und Zertifizierern mit\r\nUmweltexpertise sind eine denkbare Lösung für diese Herausforderungen.\r\nDementsprechend sollte die Bundesregierung von ihrem Wahlrecht Gebrauch\r\nmachen und auch Umweltgutachter und technische Prüforganisation für die\r\nPrüfung von Nachhaltigkeitsberichten zulassen.\r\n2. Aufnahme von Förderbanken\r\nDie beträchtlichen Finanzvolumina, die zu großen Teilen aus öffentlichen Geldern\r\nstammen, sind insbesondere bei Institutionen wie der KfW von Bedeutung. Da\r\ndiese Finanzmittel gesetzlichen Mandaten und Finanzierungen im öffentlichen\r\nInteresse unterliegen, sollte durch eine CSRD konforme\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung Transparenz über die Aktivitäten von\r\nöffentlichen Banken hergestellt werden. Staatliche Institutionen sollten\r\nBundesministerium der Justiz\r\nMohrenstraße 37\r\n10117 Berlin\r\nBundesgeschäftsstelle\r\nMax Kolb\r\nReferent Sustainable Finance\r\nTel. +49 178 533 1792\r\nMax.Kolb@NABU.de\r\nBerlin, 19 April 2024Stellungnahme NABU zur CSRD Umsetzung\r\nSeite 2/4\r\nmindestens so transparent sein wie privatwirtschaftliche Akteure, wenn nicht\r\nsogar mehr. Zudem sollte auch ein „level playing field“ hergestellt werden, sodass\r\nöffentliche Förderbanken den gleichen Verpflichtungen zur\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung wie private Unternehmen unterliegen, um den\r\nWettbewerb nicht zu verfälschen.\r\n3. Lieferkettengesetzgebung und CSRD\r\nUm die Kontrolltätigkeiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle\r\n(BAFA) zu unterstützen, sollten Berichte um nicht-öffentliche Unternehmensdaten\r\nergänzt werden, die vom BAFA benötigt werden.\r\nEs ist wichtig, dass Berichtspflichten gemäß dem\r\nLieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) über die EU-Standards für\r\nnichtfinanzielle Berichterstattung (ESRS) hinaus beibehalten werden. Dazu\r\ngehören unter anderem die Verlinkung zur Grundsatzerklärung und zur\r\nVerfahrensordnung für den Beschwerdemechanismus. Der BAFA-Beirat sollte\r\ngemeinsam mit relevanten Interessengruppen eine Anleitung entwickeln, die\r\nfestlegt, welche zusätzlichen Informationen Unternehmen bereitstellen müssen,\r\nwenn sie gemäß ESRS berichten wollen, um den Anforderungen des BAFA-\r\nFragenkatalogs zu entsprechen. Unternehmen, die den CSRD-Standard gemäß der\r\nEuropean Single Electronic Format Reporting (ESEF) Verordnung nutzen, sollten\r\nverpflichtend und sofort über ihre gesamte Wertschöpfungskette berichten, und\r\nnicht erst zu einem möglicherweise späteren Zeitpunkt, wie es die CSRD für die\r\nersten Berichtsjahre erlaubt. Zudem ist es erforderlich, eine Lösung für das\r\nProblem des Wesentlichkeitsvorbehalts zu finden. Eine mögliche Lösung könnte\r\ndie Festlegung verbindlicher Angaben sein, über die in jedem Fall berichtet werden\r\nmuss, unabhängig von der Einschätzung der Wesentlichkeit durch das\r\nUnternehmen.\r\n4. Die Rolle des DRSC als Nationaler Standardsetzer\r\nIn letzter Zeit wird die Rolle des DRSC im Zusammenhang mit der\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere im europäischen\r\nStandardisierungsgremium EFRAG, verstärkt kritisiert. Diese Kritik wurde zuletzt in\r\neinem offenen Brief zahlreicher zivilgesellschaftlicher Institutionen an\r\nJustizminister Dr. Marco Buschmann deutlich. Der Hauptkritikpunkt bezieht sich\r\ndarauf, dass der DRSC aufgrund seiner Struktur – eine Mehrheit der Mitglieder sind\r\n„kapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und Verbände“ – hauptsächlich\r\ndie Interessen von Großkonzernen vertritt und im Bereich der\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung nur begrenzte Expertise aufweist.\r\nDieser Kritik geht das angehängte Gutachten aus rechtlicher Perspektive anhand\r\nder folgenden Fragestellungen nach:\r\n• Bietet das geltende Recht in Form von § 342q HGB und darauf gestütztem\r\nStandardisierungsvertrag derzeit eine hinreichende Grundlage für eine\r\nBetätigung des DRSC als nationaler Standardsetzer im Bereich der\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung?\r\n• Welche Anforderungen ergeben sich aus dem Verfassungsrecht und aus\r\ndem Unionsrecht, namentlich der CSRD, an eine solche Betätigung?\r\nDie Untersuchung des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Ermächtigung zur\r\nStandardsetzung in § 342q HGB im Gutachten hat ergeben, dass das DRSC derzeit\r\nim Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung weder zum Erlass von\r\nSeite 3/4\r\nEmpfehlungen noch zur Vertretung der Bundesrepublik in internationalen\r\nStandardisierungsgremien wie EFRAG befugt ist.\r\n• Die aktuelle Rechtsgrundlage in § 342q HGB erstreckt sich lediglich auf\r\nden Bereich der finanziellen Rechnungslegung und umfasst nicht die\r\nnichtfinanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der\r\nStandardisierungsvertrag beruht auf § 342q HGB und kann keine\r\ndarüberhinausgehenden Kompetenzen schaffen. Eine Anerkennung des\r\nDRSC als Standardsetzungsorganisation besteht zum jetzigen Zeitpunkt\r\ndaher allein im Bereich der „klassischen“ Rechnungslegung.\r\n• Außerdem ist die von § 342q HGB verlangte „Unabhängigkeit“ des DSRC\r\nnicht gewährleistet. Dessen innere Organisation (unausgeglichene\r\nBesetzung zentraler Gremien) bevorzugt strukturell einseitig die\r\nInteressen großer Kapitalgesellschaften. Dies ist auch ein\r\nkartellrechtliches Problem, weil die gesetzlich abgesicherte Marktmacht\r\ndes DSRC bei der Standardsetzung den Wettbewerb auf dem\r\nKapitalmarkt, den die Nachhaltigkeitsberichterstattung beeinflusst,\r\nverzerren kann.\r\nDie Konsequenz ist, dass das DRSC bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung\r\nderzeit insgesamt ohne entsprechendes Mandat agiert. Der DRSC kann in diesem\r\nBereich keine Empfehlungen abgeben, denen die Vermutungswirkung des § 342q\r\nAbs. 2 HGB zukäme. Ebenso wenig ist er auf Grundlage des § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr.\r\n3 HGB befugt, die Bundesrepublik im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung\r\nbei EFRAG vertreten.\r\nDies macht eine Anpassung der Rechtsgrundlage in § 342q HGB sowie – daran\r\nanknüpfend – von Standardisierungsverträgen notwendig. Dabei ergeben sich\r\nfolgende Anforderungen aus dem höherrangigen Recht:\r\n• Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist darauf Acht zu geben, dass eine\r\nAnerkennung nur bei entsprechender fachlicher Kompetenz und\r\norganisatorischer Absicherung der Berücksichtigung der relevanten\r\nStakeholderinteressen erfolgt. Denn bei der Privatisierung öffentlicher\r\nAufgaben (wie der Standardsetzung) muss das Recht eine\r\ngemeinwohlverträgliche Ausübung der Befugnisse sicherstellen. Dies gilt\r\nsowohl hinsichtlich der Konformitätsvermutung des § 342q Abs. 2 HGB als\r\nauch für die Beteiligung bei EFRAG, weil diese die gesetzlichen\r\nFestlegungen durch die EU-Kommission vorbereitet.\r\n• Diese Anforderungen (Fachkompetenz, plurale Zusammensetzung)\r\nergeben sich zudem aus dem Unionsrecht. Für eine etwaige weitere\r\nKonkretisierung von Nachhaltigkeitsstandards auf nationaler Ebene gilt\r\ndies deswegen, weil anderenfalls die effektive Durchsetzung der\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung beeinträchtigt würde. Hinsichtlich der\r\nBeteiligung an EFRAG gebietet die CSRD eine entsprechende\r\nFachkompetenz der an der technischen Berichterstattung mitwirkenden\r\nOrganisationen, auch wenn die Richtlinie gegenüber öffentlichen\r\nEinrichtungen und nationalen Standardsetzern von einer\r\nSanktionsmöglichkeit durch die Kommission absieht. Das Erfordernis\r\neiner hinreichend pluralen Zusammensetzung ergibt sich wegen der\r\nbesonderen Rolle des nationalen Standardsetzers zudem aus dem\r\neuropäischen Kartellrecht\r\nSeite 4/4\r\nWir bitten die dargelegten Punkte zu berücksichtigen und stehen für Rückfragen\r\njederzeit zur Verfügung\r\nAnlage\r\nGesamtes Rechtsgutachten\r\nG u t a c h t e n\r\nzur (fehlenden) Legitimation des DRSC im Bereich der Nachhaltigkeitsbe-\r\nrichterstattung und den rechtlichen Anforderungen an eine notwendige An-\r\npassung der Rechtsgrundlage in § 342q HGB\r\nErstellt im Auftrag von Germanwatch e.V. und NABU e.V.\r\n- 2 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nA. Sachverhalt und Gutachtenauftrag\r\nAuf der Grundlage von § 342q HGB ist – mit kurzer Unterbrechung in\r\n2010/2011 – seit 1998 das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V.\r\n(DRSC) aufgrund eines Standardisierungsvertrags mit dem Bundesministerium der\r\nJustiz (BMJ) als privatrechtlich organisierter nationaler Standardsetzer auf dem\r\nGebiet der Konzernrechnungslegung anerkannt.1 Aufgrund des Standardisierungs-\r\nvertrags in Verbindung mit § 342q HGB ist der DRSC unter anderem befugt, Emp-\r\nfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung zu\r\nentwickeln, deren Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buch-\r\nführung im Falle einer Bekanntmachung durch das BMJ vermutet wird (§ 342q\r\nAbs. 1 Nr. 1, Abs. 2 HGB). Weiterhin berät der DRSC das BMJ bei Gesetzge-\r\nbungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften, vertritt die Bundesrepublik\r\nDeutschland in internationalen Standardisierungsgremien und erarbeitet Interpre-\r\ntationen internationaler Rechnungslegungsstandards (§ 342q Abs. 1 Nr. 2-4 HGB).\r\nIn jüngerer Zeit wird die Rolle des DRSC im Kontext der Nachhaltigkeitsbericht-\r\nerstattung und insbesondere im europäischen Standardisierungsgremium EFRAG\r\nzunehmend kritisiert, zuletzt in einem offenen Brief zahlreicher zivilgesellschaft-\r\nlicher Institutionen an Justizminister Dr. Marco Buschmann.2 Die Kritik entzündet\r\nsich im Wesentlichen daran, dass der DRSC aufgrund seiner Struktur – eine Mehr-\r\nheit der Mitglieder sind „kapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und Ver-\r\nbände“ – primär die Interessen von Großkonzernen vertrete und im Bereich der\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung kaum Expertise vorweisen könne.\r\nDieser Kritik geht das vorliegende Gutachten aus rechtlicher Perspektive und an-\r\nlässlich der gegenwärtigen Umsetzung der Richtlinie 2022/2464/EU über die\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Re-\r\nporting Directive = „CSRD“) anhand der folgenden Fragestellungen nach:\r\n• Bietet das geltende Recht in Form von § 342q HGB und darauf gestütztem\r\nStandardisierungsvertrag derzeit eine hinreichende Grundlage für eine Be-\r\ntätigung des DRSC als nationaler Standardsetzer im Bereich der Nachhal-\r\ntigkeitsberichterstattung?\r\n• Welche Anforderungen ergeben sich aus dem Verfassungsrecht und aus\r\ndem Unionsrecht, namentlich der CSRD, an eine solche Betätigung?\r\nB. Gutachten\r\nDas Gutachten stellt zunächst die Regelung des § 342q HGB und die darin enthal-\r\ntenen Befugnisse näher vor, geht sodann auf den Standardisierungsvertrag und die\r\nSatzung sowie die Struktur des DRSC ein und gibt einen Kurzüberblick über die\r\nrechtlichen Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (I.). In einem zweiten\r\n1 https://www.drsc.de/profil/\r\n2 Abrufbar unter https://www.bnw-bundesverband.de/sites/default/files/inline-files/27F43506-9797-4A69-\r\n9AA8-EF8989B2134F.pdf.\r\n- 3 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nSchritt wird gezeigt, dass die gegenwärtige Rechtsgrundlage in § 342q HGB und\r\nder darauf basierende Standardisierungsvertrag die Nachhaltigkeitsberichterstat-\r\ntung derzeit nicht erfassen (II.). Schließlich wird untersucht, welche Anforderun-\r\ngen sich aus dem Unionsrecht – insbesondere der CSRD – ergeben, wenn ein Stan-\r\ndardsetzer mit den Befugnissen § 342q HGB auf dem Gebiet der Nachhaltigkeits-\r\nberichterstattung eingesetzt werden soll, insbesondere mit Blick auf die notwen-\r\ndige Expertise und innere Organisation (III.).\r\nI. Rechtliche und tatsächliche Ausgangslage\r\nIn einem ersten Schritt ist die derzeitige Ausgangslage darzustellen, also die\r\nRechtsgrundlage für die Anerkennung eines nationalen Standardsetzers in § 342q\r\nHGB, der auf dieser Grundlage geschlossene Standardisierungsvertrag sowie die\r\nSatzung und tatsächliche Betätigung des DRSC auf dem Gebiet der Nachhaltig-\r\nkeitsberichterstattung.\r\n1. § 342q HGB\r\nDie Möglichkeit, eine privatrechtliche Organisation bei der Entwicklung und An-\r\nwendung von Rechnungslegungsstandards zu beteiligen, wurde mit dem Gesetz\r\nzur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahr 1998\r\neingeführt. Hintergrund war der Wunsch eine effektive Beteiligung Deutschlands\r\nan internationalen Rechnungslegungsgremien, speziell dem heutigen International\r\nAccounting Standards Board (IASB), zu ermöglichen und somit auf die internati-\r\nonale Standardisierungsarbeit effektiv Einfluss nehmen zu können.3 Der Vertrag\r\nzwischen dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und dem Deutschen\r\nInstitut für Normung (DIN) e.V. sollte dem Gesetzgeber dabei als Vorbild dienen.4\r\nDie Normarchitektur des § 342q HGB lässt in drei Teilen darstellen. Zunächst be-\r\nstimmt § 342q Abs. 1 Satz 1 HGB, welche Aufgaben einer privatrechtlich organi-\r\nsierten Einrichtung vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) übertragen werden\r\nkönnen, namentlich:\r\n• Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die\r\nKonzernrechnungslegung (Nr. 1),\r\n• Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben\r\nzu Rechnungslegungsvorschriften (Nr. 2),\r\n• Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardi-\r\nsierungsgremien (Nr. 3) und\r\n• Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungs-\r\nstandards im Sinn des § 315e Absatz 1 HGB (Nr. 4).\r\n3 Kleindiek, in: BeckOGK HGB, Stand: 1.11.2023, § 342q Rn. 2.\r\n4 BT-Drs. 13/10038, S. 27.\r\n- 4 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nSodann stellt § 342q Abs. 1 Satz 2 HGB bestimmte Voraussetzungen dahingehend\r\nauf, wie die anzuerkennende Einrichtung organisiert sein muss, um vom BMJ an-\r\nerkannt werden zu können. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Anerken-\r\nnung erfüllt sein:\r\n• Gewährleistung kraft Satzung, dass die Empfehlungen (im Sinne des Abs.\r\n1 Nr. 1) und Interpretationen (im Sinne des Abs. 1 Nr. 4) ausschließlich von\r\n„Rechnungslegern“ entwickelt werden, die hierbei unabhängig agieren;\r\n• Entwicklung und Beschluss dieser Empfehlungen und Interpretationen in\r\neinem Verfahren, welches die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbe-\r\nzieht;\r\n• Ausübung von Mitgliedschaftsrechten innerhalb der Einrichtung darf aus-\r\nschließlich von Rechnungslegern selbst ausgeübt werden – nicht von Un-\r\nternehmen oder anderen Organisationen, denen sie angehören.\r\nIn einem dritten Schritt ordnet § 342q Abs. 2 HGB an, dass die Beachtung der die\r\nKonzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-\r\nrung vermutet wird, soweit vom BMJ bekanntgemachte Empfehlungen einer nach\r\nAbs. 1 Satz 1 anerkannten Einrichtung beachtet worden sind. Diese Vorgabe\r\nknüpft an die Befugnis aus § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB an, Empfehlungen\r\nüber die Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung zu entwi-\r\nckeln.\r\n2. Standardisierungsverträge\r\nDie Anerkennung der privatrechtlich organisierten Einrichtung erfolgt laut § 342q\r\nAbs. 1 Satz 1 HGB durch Vertrag. Einen solchen „Standardisierungsvertrag“ hat\r\ndas BMJ im September 1998 mit dem im selben Jahr gegründeten DRSC e.V. ab-\r\ngeschossen und diesen damit als zuständige Standardisierungsorganisation für\r\nDeutschland anerkannt. Im Zuge von Kontroversen um die Integrität und Finan-\r\nzierung des Vereins5 wurde dieser Vertrag im Jahr 2010 seitens des DRSC gekün-\r\ndigt und nach einer Umstrukturierung des DRSC im Dezember 2011 neu aufgelegt.\r\nDie Kritik an der einseitig an Interessen großer Unternehmen und Wirtschaftsprü-\r\nfungsgesellschaften orientierten Arbeitsweise des DRSC wurde dabei aufgegriffen\r\nund insbesondere festgehalten, dass bei der Aufgabenerfüllung das öffentliche In-\r\nteresse als auch das Interesse der gesamten Wirtschaft zu berücksichtigen ist.\r\nIm Übrigen sieht der Standardisierungsvertrag vom 02. Dezember 20116 vor, dass\r\nein vom restlichen Verein unabhängiges und funktionsfähiges Rechnungslegungs-\r\ngremium geschaffen wird, dem sämtliche Aufgaben nach § 342q Abs. 1 HGB\r\n5 Zwirner, Zur Notwendigkeit eines unabhängigen Rechnungslegungsgremiums in Deutschland, StuB 2010,\r\n627.\r\n6 Standardisierungsvertrag zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem DRSC e.V., 2. Dezember\r\n2011, abrufbar unter https://www.drsc.de/app/uploads/2017/03/111202_SV_BMJ-DRSC.pdf, (zuletzt\r\nabgerufen am 15.04.2024).\r\n- 5 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nübertragen werden. Über den Wortlaut der Norm hinausgehend, ordnet der Stan-\r\ndardisierungsvertrag also an, dass nicht nur die Aufgaben nach § 341 Abs. 1 Satz 1\r\nNr. 1, Nr. 4 HGB vom Rechnungslegungsgremium wahrgenommen werden, son-\r\ndern auch die nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3. Zudem werden verschiedene\r\nInformations- und Beratungspflichten festgeschrieben sowie Bestimmungen zum\r\nModus der Zusammenarbeit gemacht. So heißt es etwa in § 3 Abs. 1, Abs. 2 des\r\nVertrages, das BMJ könne den DRSC zur Durchführung einer konkreten Standar-\r\ndisierungsarbeit auffordern, hierfür eine Frist setzen und werde selbst in dieser Zeit\r\ngrundsätzlich keine entsprechenden Regelungen aufstellen. Indes dürfte selbstver-\r\nständlich sein, dass sich das BMJ seiner Rechtssetzungsbefugnis, soweit sie denn\r\nbesteht, nicht entledigen kann und die Aufgabenübertragung an den DRSC daher\r\nnicht als Kompetenzverlust auf Seiten des BMJ zu verstehen ist.\r\n§ 4 Abs. 3 des Vertrages stellt klar, dass die vom DRSC erarbeiteten Standards\r\nnicht im Widerspruch zu Rechtsvorschriften stehen dürfen. Eine „sinnvolle Wei-\r\nterentwicklung“ der GoB soll hiervon jedoch nicht ausgeschlossen sein. Diese For-\r\nmulierung ist in der Literatur zu Recht auf Kritik gestoßen7, da die GoB, zumindest\r\nsoweit sie kodifiziert sind, Normcharakter haben und eine „Weiterentwicklung“\r\nüber den hermeneutisch zu ermittelnden Normgehalt hinaus weder der Exekutive\r\nnoch einem von ihr beauftragten Organ zusteht.\r\nSchließlich sieht der Vertrag in § 4 Abs. 4 vor, dass bei der Zusammensetzung des\r\nRechnungslegungsgremiums die Interessen der Bilanzaufsteller, -prüfer und -nut-\r\nzer zu wahren sind. Mitglieder im Rechnungslegungsgremium können nur Rech-\r\nnungsleger sein, wobei der Vertrag nicht genauer definiert ist, wer unter diesen\r\nBegriff fällt (gleichwohl eine solche vertragliche Konkretisierung im Gesetzge-\r\nbungsprozess vorhergesehen war).8\r\nIm Hinblick auf § 342q Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB (Beratung des BMJ und Beteili-\r\ngung in Standardisierungsgremien) statuiert § 6 des Vertrages die Pflicht des\r\nDRSC, das BMJ auf dessen Antrag zu beraten und in internationalen Organisatio-\r\nnen zu vertreten.\r\n3. Satzung und Tätigkeit des DRSC e.V.\r\nDer DRSC hat sich als eingetragener Verein konstituiert und eine Satzung gegeben,\r\ndie den Anforderungen des § 342q Abs. 1 Sätze 2 und 3 HGB gerecht werden soll.\r\nLaut § 4 der Satzung kann Mitglied des Vereins jede juristische Person oder Per-\r\nsonenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung un-\r\nterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. § 342q Abs. 1 Satz 3 HGB ord-\r\nnet an, dass solchen Mitgliedern, die selbst nicht Rechnungsleger sind, keinerlei\r\nMitgliedschaftsrechte zustehen dürfen. Eine solche Einschränkung der Mitglied-\r\nschaftsrechte sieht die Satzung allerdings nicht vor. Stattdessen steht es allen\r\n7 vgl. Kleindiek, in: BeckOGK HGB, Stand: 1.11.2023, § 342q Rn. 11.1.\r\n8 BT-Drs. 13/10038, S. 27.\r\n- 6 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nMitgliedern zu, einen Verwaltungsrat zu wählen, der eine besonders hervorgeho-\r\nbene Position im DRSC e.V. einnimmt. Dieser wählt nach § 11 der Satzung die\r\nMitglieder der Rechnungslegungsgremien (in der Sprache des DRSC “Fachaus-\r\nschüsse”) und bestellt das Präsidium des Vereins, welches wiederum den Vorsitz\r\nin den Rechnungslegungsgremien innehat.\r\nMit der Wahl der Mitglieder der Rechnungslegungsgremien hat der Verwaltungs-\r\nrat faktisch weitreichende Einflussmöglichkeiten auf die Aufgabenerfüllung nach\r\n§ 342q HGB. Aus diesem Grund unternimmt § 10 Abs. 2 der Satzung den Versuch,\r\neine interessenpluralistische Zusammensetzung des Organs sicherzustellen. Mit\r\nder Bestimmung, wonach 3 aus 20 Mitgliedern solche Rechnungsleger sein sollen,\r\ndie zu nichtkapitalmarktorientierten Unternehmen oder entsprechenden Verbänden\r\ngehören, scheitert die Norm jedoch an ihrem eigenen Anspruch. Die Wahl der Mit-\r\nglieder der Rechnungslegungsgremien erfolgt ausweislich § 11 Abs. 2 der Satzung\r\nmit einer dreiviertel Mehrheit der Stimmen, welche bei 20 Mitgliedern mit 15 Stim-\r\nmen erreicht ist, sodass den Vertretern der nichtkapitalmarktorientierten, also ins-\r\nbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mit 3 Stimmen keine Sperrminorität\r\neingeräumt ist. Entgegen dem Gebot des Standardisierungsvertrages, die Interessen\r\nder gesamten Wirtschaft zu berücksichtigen, wird damit bereits auf Ebene des Ver-\r\nwaltungsrates eine Struktur einseitiger Interessenvertretung geschaffen.\r\nBesonders hervorzuheben ist im Kontext des Gutachtenauftrags § 22 der Satzung,\r\nmit dem ein eigenes Rechnungslegungsgremium zur Nachhaltigkeitsberichterstat-\r\ntung eingerichtet worden ist. Diesem obliegt:\r\n• die Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstan-\r\ndards im Sinne von § 342 HGB im Bereich der nichtfinanziellen Berichter-\r\nstattung;\r\n• die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von internationalen\r\nStandardisierungsinitiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung;\r\n• die Zusammenarbeit mit und die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Ent-\r\nwürfen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), den\r\nEuropäischen Finanzaufsichten und der Europäischen Kommission im Be-\r\nreich der Nachhaltigkeitsberichterstattung;\r\n• die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben und zur Umsetzung von EU-\r\nRichtlinien.\r\nIm Sinne dieser Satzungsbestimmung ist das DRSC bereits vielfältig im Bereich\r\nder Nachhaltigkeitsberichterstattung tätig geworden. Unter anderem ist es im\r\nSustainability Reporting Board und in der Sustainability Reporting Technical Ex-\r\npert Group des Europäischen Standardsetzers EFRAG vertreten. Auch in den\r\nRechnungslegungsstandards im Sinne des § 342q Abs. 1 Nr. 1 HGB finden sich\r\n- 7 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nKonkretisierungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung9. Ebenso hat das DRSC\r\ndas BMJ bereits im Sinne des § 342q Abs. 1 Nr. 2 beraten.10\r\nZum Zeitpunkt der Niederschrift gehören die Mitglieder des Rechnungslegungs-\r\ngremiums zur Nachhaltigkeitsberichterstattung folgenden Organisationen an:\r\nOrganisation Segment\r\nPricewaterhouseCoopers GmbH Wirt-\r\nschaftsprüfungsgesellschaft\r\nWirtschaftsprüfung & Verbände (F)\r\nGvW Graf von Westphalen Rechtsan-\r\nwälte Steuerberater Partnerschaft mbB\r\nKein Mitglied des Vereins,\r\nRechtsanwaltskanzlei\r\nBerenberg Wealth & Asset Management Kein Mitglied des Vereins,\r\nBanken & Verbände (C)\r\nNRW.BANK Kein Mitglied des Vereins,\r\nBanken & Verbände (C)\r\nMünchener Rückversicherungsgesell-\r\nschaft AG\r\nVersicherungen & Verbände (D)\r\nBASF SE Kapitalmarktorientierte Industrieunter-\r\nnehmen und Verbände (A)\r\nEnBW Energie Baden-Württemberg AG Kapitalmarktorientierte Industrieunter-\r\nnehmen und Verbände (A)\r\nWiesbaden Business School der Hoch-\r\nschule RheinMain\r\nKein Mitglied des Vereins,\r\nWissenschaft\r\nUniversität Hamburg Kein Mitglied des Vereins,\r\nWissenschaft\r\nHochwald Foods GmbH Kein Mitglied des Vereins,\r\nNichtkapitalmarktorientierte Industrie-\r\nunternehmen und Verbände (B)\r\nDamit sind im Rechnungslegungsgremium keine Rechnungsleger vertreten, die zur\r\nBranche nachhaltiger Unternehmen gezählt werden könnten, wie sie etwa unter\r\ndem Schirm des Bundesverbandes Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) versam-\r\nmelt sind. Darüber hinaus ist nur ein Rechnungsleger mit Bezug zu einem\r\n9 DRSC e.V., Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 20 – Konzernlagebericht, Version vom 16.06.2023,\r\nRn. 20.232 ff.\r\n10 Vgl. etwa: DRSC e.V., CSR-Studie - Abschlussbericht zur vom BMJV beauftragten Horizontalstudie so-\r\nwie zu Handlungsempfehlungen für die Überarbeitung der CSR-Richtlinie, Januar 2021.\r\n- 8 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nnichtkapitalmarktorientierten, mittelständischen Unternehmen vertreten. Diese Zu-\r\nsammensetzung stößt auf Bedenken, wenn sie am Kriterium der Berücksichtigung\r\ngesamtwirtschaftlicher Interessen gemessen wird, wie es sich aus dem Standardi-\r\nsierungsvertrag ergibt. Auch vor dem Hintergrund des Unabhängigkeitserforder-\r\nnisses aus § 342q Abs. 1 Satz 2 HGB erscheint die Zusammensetzung problema-\r\ntisch. Das Unabhängigkeitserfordernis soll sicherstellen, dass sich die mit der\r\nRechnungslegung befassten Personen allein von ihrem Sachverstand leiten las-\r\nsen.11 Hieraus folgt einerseits die Notwendigkeit einer umfassenden Weisungsfrei-\r\nheit, sowohl innerhalb der anerkannten Organisation als auch gegenüber Dritten,\r\ninsbesondere dem BMJ.12 Das Unabhängigkeitserfordernis darf jedoch nicht nur\r\nformalistisch im Sinne einer solchen statutarischen Weisungsfreiheit verstanden\r\nwerden, sondern ist im Sinne des Normzwecks so auszulegen, dass es in der tat-\r\nsächlichen Rechnungslegungsarbeit Geltung erlangt. Wie in der Literatur ange-\r\nmerkt wurde, ist aber eine vollständige Unabhängigkeit der Rechnungsleger auf-\r\ngrund ihrer beruflichen Einbindung faktisch nicht zu erreichen.13 Als Gegenge-\r\nwicht zu dieser natürlichen Interessengeneigtheit der individuellen Rechnungsle-\r\nger ist eine ausbalancierte Besetzung des Gremiums besonders wichtig.14\r\nDass diese Anforderungen mit Blick auf die obige Abbildung zurzeit nicht erfüllt\r\nsind, erscheint besonders problematisch, weil sie sich nicht nur aus einfachem\r\nRecht ergeben, sondern auch Ausdruck des in Art. 101 AEUV enthalten Verbots\r\nwettbewerbswidriger Vereinbarungen sind. Hiernach sind Unternehmensvereini-\r\ngungen unter anderem solche Tätigkeiten untersagt, welche eine Verhinderung,\r\nEinschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bewirken.15 Dementsprechend\r\nkönnen auch Standardisierungsvereinbarungen zwischen Unternehmen (z.B. orga-\r\nnisiert über einen Verein) wettbewerblich problematisch sein. Im Bereich der\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung besteht insofern die Gefahr einer Wettbewerbs-\r\nverzerrung auf dem Kapitalmarkt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bezweckt\r\nunter anderem, Geld in nachhaltige Investitionen zu lenken. Dies wird etwa in Er-\r\nwägungsgründen 2, 4 der CSRD und ihrer institutionellen Einbindung in das\r\nSustainable Finance Framework der EU deutlich16. Eine einseitige Einflussnahme\r\nbestimmter Unternehmen auf die Berichtsstandards kann den Wettbewerb um In-\r\nvestitionsmittel daher beeinträchtigen. Aufgrund dieser Gefahrenlage hat die Euro-\r\npäische Kommission in Konkretisierung des Art. 101 AEUV folgende Anforde-\r\nrungen an die innere Organisation von standardsetzenden Unternehmensvereini-\r\ngungen gestellt17:\r\n11 BeckOGK HGB/Kleindiek, Stand: 1.11.2023, § 342q Rn. 18.\r\n12 BeckOGK HGB/Kleindiek, a.a.O.\r\n13 BeckOGK HGB/Kleindiek, a.a.O., Rn.19 m.w.N.\r\n14 BeckOGK HGB/Kleindiek, a.a.O., Rn. 28.\r\n15 Selbiges gilt im nationalen Recht gem. § 1 GWB. Wegen der zwischenstaatlichen Relevanz findet vorlie-\r\ngend aber Art. 101 AEUV Anwendung.\r\n16 Europäische Kommission, Mitteilung zum Sustainable Finance Framework (2023/C 317), 13.06.2023.\r\n17 Europäische Kommission, Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 101 AEUV auf horizontale Vereinba-\r\nrungen (2023/C 259/01), 21.07.2023, Rz. 436 ff, 464, 467 ff.\r\n- 9 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\n• alle Wettbewerber, die von dem Standard betroffen sind/sein werden, müs-\r\nsen sich am Prozess der Standardentwicklung beteiligt können,\r\n• die Standardsetzungsorganisation muss objektive und nicht-diskriminie-\r\nrende Regeln vorhalten, nach denen Stimmrechte in Bezug auf den Stan-\r\ndard vergeben werden,\r\n• andere Stakeholder müssen sich über aktuelle, bevorstehende und finali-\r\nsierte Standardsetzungsinitiativen jederzeit informieren können.\r\nDiese Anforderungen werden in den speziell für Standardisierungsorganisationen\r\nmit Nachhaltigkeitsbezug niedergelegten Leitlinien wiederholt.18\r\nBesondere Relevanz erhalten diese Anforderungen, weil die Leitlinien der Kom-\r\nmission feststellen, dass ein wettbewerbseinschränkendes Ergebnis insbesondere\r\ndann zu befürchten ist, wenn die Mitglieder einer Standardisierungsorganisation\r\nnicht frei darin sind, abweichende Standards zu erarbeiten. Im vorliegenden Fall\r\nbesteht sogar ein gesetzlich abgesichertes Monopol zum Erlass von gesetzeskon-\r\nkretisierenden Empfehlungen sowie zur Mitgestaltung internationaler und europä-\r\nischer Standards, die im Falle der ESRS gesetzliche Festlegungen der EU-\r\nKommission maßgeblich vorbereiten.\r\nDie Leitlinien stellen auch klar, dass eine Eingebundenheit öffentlicher Stellen in\r\nden Standardisierungsprozess einer Anwendung des Art. 101 AEUV nicht im\r\nWege steht und in bestimmten Fällen lediglich dazu führt, dass die kartellrechtli-\r\nchen Ordnungs- und Strafvorschriften keine Anwendung finden, wenn Behörden\r\ndie Wirkung der wettbewerbsbeschränkenden Absprache verstärken.19\r\nDie unausgeglichene Zusammensetzung des Verwaltungsrats des DRSC als auch\r\nder Rechnungslegungsgremien wirft vor dem Hintergrund dieser Anforderungen\r\nkartellrechtliche Bedenken auf, die nicht nur eine Überarbeitung des Standardisie-\r\nrungsvertrages sondern auch der einschlägigen gesetzlichen Grundlage in § 342q\r\nHGB notwendig erscheinen lassen.\r\nII. Derzeit keine Befugnisse des DRSC auf dem Gebiet der Nachhaltig-\r\nkeitsberichterstattung\r\nBereits die dargestellten Mängel der inneren Organisation des DRSC stellen dessen\r\nMandat insbesondere für den Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung in\r\nFrage, weil es an einer hinreichenden „Unabhängigkeit“ fehlt. Dies ist für die\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung besonders relevant, weil hier an verschiedensten\r\nStellen Wertungsspielräume bestehen, welche eine (auch kartellrechtlich) proble-\r\nmatische Einflussnahme einzelner Interessensgruppen ermöglichen, und weil Ent-\r\nscheidungen getroffen werden, die für die nachgelagerte Wirtschaftsbetätigung\r\nvon Unternehmen weitreichende Implikationen haben.\r\n18 Europäische Kommission, a.a.O., Rz. 549.\r\n19 Europäische Kommission, a.a.O., Rz. 597 f.\r\n- 10 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nUnabhängig davon lässt sich für die dargestellte faktische Betätigung des DRSC\r\nauf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch im Übrigen kein Mandat\r\naus den rechtlichen Grundlagen (§ 342q HGB und Standardisierungsvertrag) ab-\r\nleiten. Dies wird im Folgenden bezüglich der hier im Zentrum stehenden Aufgaben\r\nder Entwicklung von Empfehlungen zur Konzernrechnungslegung sowie der Ver-\r\ntretung in internationalen Standardisierungsgremien dargestellt.\r\n1. Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze\r\nüber die Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Nr. 1 HGB)\r\nDie Interpretation und Konkretisierung der Grundsätze über die Konzernrech-\r\nnungslegungslegung ist in rechtlicher Hinsicht die bedeutendste Aufgabe der nach\r\n§ 342q HGB anerkannten Organisationen, weil sich die Richtigkeitsvermutung des\r\n§ 324q Abs. 2 HGB allein auf diese Ausarbeitungen bezieht.20\r\nIn sachlicher Hinsicht ist der Umfang der Aufgabenübertragung und, korrespon-\r\ndierend, der Richtigkeitsvermutung, auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Kon-\r\nzernrechnungslegung beschränkt. Diese sind in § 297 Abs. 2 HGB angesprochen,\r\nwonach der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen ist und die\r\nGrundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) zu beachten hat, um ein den\r\ntatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Er-\r\ntragslage des Konzerns zu vermitteln.\r\nDie GoB sind ein nicht abschließend definiertes System von Regeln und Konven-\r\ntionen, dessen Rechtsnatur umstritten ist und die teilweise im HGB kodifiziert (vgl.\r\netwa § 243 Abs. 1 HGB), teilweise richterrechtlich anerkannt sind (etwa der\r\nGrundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit).21\r\nDer Begriff der GoB begrenzt den Anwendungsbereich des § 342q Abs. 1 Satz 1\r\nNr. 1 HGB in zweierlei Hinsicht. Einerseits entspricht es der überwiegenden Auf-\r\nfassung in der Literatur, dass die anerkannte Organisation selbst keine neuen GoB\r\naufstellen kann. Andererseits ist ihre Konkretisierungsaufgabe nach Abs. 1 Nr.1\r\nlediglich auf GoB beschränkt. Soweit ein Bereich der Rechnungslegung nicht oder\r\nnur teilweise von GoB betroffen ist, ist es dem BMJ daher verwehrt, die Ausarbei-\r\ntungen der anerkannten Organisation zur Konkretisierung der Regelungen dieses\r\nBereichs heranzuziehen.\r\nSo liegt es in Bezug auf die nichtfinanzielle Konzernerklärung, wie sie zurzeit in\r\n§§ 315b, 315c HGB niedergelegt ist, sowie hinsichtlich des Nachhaltigkeitsbe-\r\nrichts, der im Zuge des CSRD-RL-Umsetzungsgesetzes in deutsches Recht Einzug\r\nfinden wird.\r\n20 Mock, in: Bilanzrecht, 4. Auflage 2024, § 342q HGB, Rn. 36; BT-Drs. 16/10067, S. 97.\r\n21 Böcking/Gros, in: HGB, 5. Aufl. 2024, § 243 Rn. 6.\r\n- 11 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nHistorisch resultierte die praktische Notwendigkeit von GoB aus dem Fehlen han-\r\ndelsrechtlicher Einzelvorschriften, welche die Buchführung abschließend regeln\r\nwürden. Stattdessen formulierte das HGB an vielen Stellen nur allgemeine Prinzi-\r\npien, die zu ihrer Anwendung einer Konkretisierung bedurften. Da GoB den An-\r\nspruch universeller Geltung im Bilanzrecht haben, sind aber auch sie leitlinienartig\r\nformuliert. Es bedarf daher ihrer sachverhaltsspezifischen Anwendung, welche der\r\nDRSC im Bereich der Konzernbilanzierung mittels seiner Rechnungslegungsstan-\r\ndards erleichtert.22 Während im Rahmen der §§ 289b, 289c, 315b, 315c HGB ein\r\nsolches Konkretisierungsbedürfnis diskutiert werden kann, besteht dieses spätes-\r\ntens mit der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht nicht mehr. Art. 29b, 29c\r\nder CSRD bestimmen, dass die Europäische Kommission delegierte Rechtsakte\r\nerlässt, um Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festzulegen. Darin\r\nwerden die zukunfts- und vergangenheitsbezogenen, qualitativen und quantitativen\r\nInformationen, über die die Unternehmen gegebenenfalls Bericht zu erstatten ha-\r\nben, spezifiziert. Diese sogenannten European Sustainability Reporting Standards\r\n(ESRS) liegen zum Teil bereits vor und weisen einen äußerst hohen Detailgrad auf.\r\nGemeinsam schaffen sie auf hunderten Seiten und tausenden Einzelpunkten eng-\r\nmaschige Vorgaben zur Konkretisierung der Berichtspflichten aus der CSRD. Es\r\nist wird damit ersichtlich, dass die von § 342q Abs. 1 Nr. 1 HGB in den Blick\r\ngenommene Problemlage fehlender Einzelvorgaben zur Buchführung im Bereich\r\nder Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht besteht.\r\nUngeachtet dessen sind GoB auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung aber bereits\r\nim Ansatzpunkt nicht anwendbar.\r\n22 Kirsch/Brötzmann/Wätjen/von Wieding, in: Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzrecht, 4. Aufl. 2024, § 243 HGB,\r\nRn. 10.\r\n- 12 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nAbbildung 1: Systematik der GoB23\r\nAbbildung 1 verdeutlicht, dass handelsrechtliche GoB lediglich auf die Buchfüh-\r\nrung im herkömmlichen Sinne passen, also eine solche, die mit finanziellen Indi-\r\nkatoren befasst ist. So ist etwa der Dokumentationsgrundsatz der Vollständigkeit\r\nvon Konten im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ohne Belang, da hier\r\nkeine Konten existieren. Diese kommen lediglich in Bilanzen zum Einsatz, § 266\r\nHGB. Gleiches gilt für den Dokumentationsgrundsatz der Einzelerfassung. Dieser\r\nleitet sich aus § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB ab und besagt, dass Vermögensgegenstände\r\nund Schulden getrennt voneinander zu erfassen und nicht zu verrechnen sind. Auch\r\ndieser Grundsatz erlangt im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung keinen\r\nSinngehalt, da Vermögenspositionen und Schulden nicht ihr Gegenstand sind.\r\n23 Kirsch/Brötzmann/Wätjen/von Wieding, a.a.O., Rn. 43.\r\n- 13 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nAuch soweit sich § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB auf die Grundsätze bezieht, nach\r\ndenen der Lagebericht zu erstellen ist (§§ 315, 289 HGB), kann nicht von einem\r\nGleichlauf mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesprochen\r\nwerden. Die in diesem Bereich geltenden Grundsätze der Vollständigkeit, Wesent-\r\nlichkeit, Richtigkeit, Klarheit und Übersichtlichkeit haben im Nachhaltigkeitsbe-\r\nricht eine andere Schlagrichtung. So ist etwa der Grundsatz der Wesentlichkeit im\r\nDeutschen Rechnungslegungsstandard (DRS) 20, Rn. 32, dahingehend konkreti-\r\nsiert, dass solche Informationen wesentlich sind, die dem Adressaten ein zutreffen-\r\ndes Bild vom Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage und von der voraussicht-\r\nlichen Entwicklung des Unternehmens erlauben. Im Rahmen der CSRD gilt jedoch\r\nder Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit (vgl. Erwägungsgrund 29 der CSRD).\r\nHiernach gelten auch solche Informationen als wesentlich, die sich auf die Auswir-\r\nkungen des Unternehmens auf seine soziale und natürliche Umwelt beziehen, etwa\r\ndie Menge des von einem Unternehmen produzierten Mikroplastik (ESRS E2-4).\r\nDiese Art von Informationen hatte der historische Gesetzgeber der §§ 315, 289\r\nHGB nicht im Blick. Sie sind strukturell anders beschaffen, da sie keine Angaben\r\nüber die Wirtschafts- und Ertragslage des Unternehmens machen, sondern über\r\nseine Rolle in der Außenwelt. Damit ist jedoch der Bereich der handelsrechtlichen\r\nRechnungslegungsgrundsätze und somit auch der Aufgabenbereich des § 342q\r\nAbs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB verlassen.\r\nDass der Nachhaltigkeitsbericht zukünftig Teil des Lageberichts sein soll, führt\r\nnicht dazu, dass sich die Kompetenz einer nach § 342q HGB anerkannten Organi-\r\nsation nunmehr auch auf diesen Teil des Lageberichts erstrecken wird. Die Auf-\r\nnahme der nichtfinanziellen Berichterstattung in den Lagebericht ist nicht durch\r\neine etwaige strukturelle Ähnlichkeit beider Berichtsregime motiviert. Stattdessen\r\nmacht die CSRD in Erwägungsgrund 57 deutlich, dass hierdurch das behördliche\r\nEnforcement-Verfahren erleichtert werden soll. In diesem Sinne gewinnt die Auf-\r\nnahme des Nachhaltigkeitsberichts im Lagebericht auch im deutschen Rechtskon-\r\ntext an Bedeutung, weil sich die Aufsichtsbefugnisse der BaFin aus §§ 106 ff.\r\nWpHG nur auf Jahresabschlüsse und Lageberichte beziehen.\r\nDie gegenteilige Ansicht, wonach ein Mandat für die Nachhaltigkeitsberichtser-\r\nstattung schon nach geltendem Recht existiert und die vom Präsidenten des DRSC\r\nim Jahr 2021 geäußert wurde24, knüpft am Begriff des Rechnungslegers an und will\r\ndiesen im Lichte der CSRD auch auf solche Personen erstrecken, deren Expertise\r\nsich im Bereich der Nachhaltigkeitsberichtserstattung konzentriert. Damit argu-\r\nmentiert der DRSC jedoch am relevanten Tatbestandsmerkmal vorbei. Um die\r\nGrenzen seines gesetzlich festgeschriebenen Aufgabenbereichs zu definieren, ist\r\nnicht der Begriff des Rechnungslegers, sondern der Begriff der Grundsätze der\r\nRechnungslegung (vgl. den Wortlaut des §342q Abs. 1 Nr. 1 HGB) von Bedeutung.\r\nWie § 342q Abs. 2 HGB deutlich macht, bezieht sich dieser Begriff ausschließlich\r\nauf die GoB, welche, wie oben aufgezeigt, ihrerseits keine Anwendung auf die\r\n24 Lanfermann/Hommelhoff/Gundel, Wandel des Rechnungslegerbegriffs im Kontext der aktuellen Diskus-\r\nsion zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, BB 2021, 1195.\r\n- 14 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung finden. Nach derzeitiger Rechtslage besteht für\r\nden DRSC daher kein Mandat zur Konkretisierung der Anforderungen aus §§\r\n315b, 315c HGB. Auch die im Zuge der CSRD in deutsches Recht einzuführenden\r\nRegelungen wären nach heutigem Stand nicht vom Aufgabenbereich des DRSC\r\numfasst.\r\n2. Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Stan-\r\ndardisierungsgremien (§ 342q Abs. 1 Nr. 3 HGB)\r\nDie Vertretung der Bundesrepublik im International Accounting Standards Board\r\n(IASB) war seinerzeit die Hauptmotion des Gesetzgebers für die Regelung des\r\n§ 342q HGB. Es wurde befürchtet, ohne eine solche Bestimmung könne die Bun-\r\ndesrepublik nicht hinreichenden Einfluss auf die internationale Standardisierungs-\r\narbeit nehmen.25 Auf die Arbeit dieses Gremiums war die Vorschrift von Beginn\r\nan ausgerichtet. Dies verdeutlicht auch die Stellungnahme des Rechtsausschusses\r\nim Bundestag zum:26\r\nDie Erarbeitung der Empfehlungen wird ausdrücklich auf den\r\nKonzernabschluss beschränkt. Wie im allgemeinen Teil der Be-\r\ngründung dargestellt, steht die Entwicklung der Empfehlungen\r\nin engem Zusammenhang mit der internationalen Standardisie-\r\nrungsarbeit des IASC. Dessen Standards werden jedoch auf ab-\r\nsehbare Zeit in Deutschland nur für Konzernabschlüsse, insbe-\r\nsondere börsennotierter Unternehmen, von Bedeutung sein.”\r\nDer Anwendungsbereich des Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 wird also gerade im Zusammen-\r\nspiel mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ersichtlich. Dort, wo der nationale Standardsetzer sei-\r\nner Aufgabe, Grundsätze der Rechnungslegung zu konkretisieren, nicht alleine\r\nnachkommen kann, weil es sich um transnationale Sachverhalte handelt, soll er\r\nersatzweise zur Konkretisierung dieser Grundsätze auf internationaler Ebene bei-\r\ntragen. Daher muss der Begriff des Standardisierungsgremiums in Abs. 1 Nr. 3\r\ntrotz seiner sprachlichen Offenheit im Lichte der inneren Systematik des § 342q\r\nHGB betrachtet werden. In diesem Sinne wird auch in der Literatur betont, dass\r\nAbs. 1 Nr. 3 nur auf solche internationale Standardisierungsgremien verweist, die\r\nim Bereich der Rechnungslegung tätig sind.27 Dem entspricht es, dass der Standar-\r\ndisierungsvertrag dem Rechnungslegungsgremium ausdrücklich sämtliche Aufga-\r\nben aus § 342q Abs. 1 HGB übertragen hat (siehe oben, I.2). Somit ist die Vertre-\r\ntungsbefugnis in internationalen Standardisierungsgremien auch aus diesem Grund\r\nauf den Bereich der Rechnungslegung beschränkt.\r\nFolglich gilt auch für diese Tätigkeit, was oben für die Entwicklung von Empfeh-\r\nlungen hergeleitet wurde: Der Begriff der Rechnungslegung bezieht sich im\r\n25 BeckOGK HGB/Kleindiek, Stand: 1.11.2023, § 342q Rn. 2.\r\n26 BT-Drs. 13/10038, S. 27.\r\n27 Mock, in: Bilanzrecht, 4. Auflage 2024, § 342q HGB, Rn. 19.\r\n- 15 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nRahmen des § 342q HGB nicht auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ent-\r\nsprechend erstreckt sich die Vertretungsbefugnis auch nicht auf solche Gremien,\r\ndie mir ihr befasst sind.\r\nDie Vertretung des DRSC im Sustainability Reporting Board und in der Sustaina-\r\nbility Reporting Technical Expert Group beim europäischen Standardsetzer\r\nEFRAG entbehrt daher derzeit einer Rechtsgrundlage.\r\nIII. Anforderungen des höherrangigen Rechts\r\nNach den bisherigen Ergebnissen ist das DRSC derzeit auf dem Gebiet der Nach-\r\nhaltigkeitsberichterstattung nicht nach § 342q HGB anerkannt. Die Rechtsgrund-\r\nlage erfasst die Nachhaltigkeitsberichterstattung derzeit nicht und ermöglicht inso-\r\nfern auch keine Anerkennung des DRSC – oder eines anderen Vereins – auf die-\r\nsem Gebiet. Der Standardisierungsvertrag vollzieht die Rechtsgrundlage in § 342q\r\nHGB und beschränkt sich daher ebenfalls auf die klassische Rechnungslegung und\r\nsomit die finanzielle Berichterstattung.\r\nVor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Anforderungen das höherran-\r\ngige Recht an die Anerkennung privater Standardsetzer im Bereich der Nachhal-\r\ntigkeitsberichterstattung stellt, wenn diese mit den in § 342q HGB genannten Be-\r\nfugnissen ausgestattet sein sollen. Zu prüfen ist insoweit sowohl das Verfassungs-\r\nrecht als auch das Unionsrecht, dort insbesondere die CSRD. Jeweils ist herauszu-\r\narbeiten, welche Anforderungen das Verfassungs- bzw. das Europarecht an eine\r\nrechtmäßige einfachgesetzliche Rechtsgrundlage für die Anerkennung stellen.\r\n1. Verfassungsrecht\r\nAus verfassungsrechtlicher Perspektive ist die Norm des § 342q HGB dem Bereich\r\nder Privatisierung öffentlicher Aufgaben zuzuordnen. Dies ergibt sich anschaulich\r\naus § 342r HGB, der eine entsprechende Aufgabenwahrnehmung durch das BMJ\r\nfür den Fall vorsieht, dass keine Stelle im Sinne des § 342q HGB benannt ist. Es\r\nist wohl allgemein anerkannt, dass eine Privatisierung öffentlicher Aufgaben zwar\r\nin erheblichem Umfang zulässig ist, der Staat sich dadurch aber nicht seiner Ver-\r\nantwortung für die Gemeinwohlverträglichkeit der Aufgabenwahrnehmung entle-\r\ndigen kann und darf.28 Vielmehr verbleibt dem Staat, der die Erfüllungsverantwor-\r\ntung für eine Aufgabe (hier: Standardsetzung) delegiert, eine Gewährleistungsver-\r\nantwortung dahingehend, dass die delegierte Aufgabe vom Privaten zweckgemäß\r\nund gemeinwohlverträglich erledigt wird; bei Verfehlungen des Privaten besteht\r\neine Auffangverantwortung, die eine Rückholung der Aufgabe gebieten kann.29\r\nEin Instrument zur Wahrnehmung der Gewährleistungsverantwortung können z.B.\r\nGesetze und/oder Verträge sein, in denen der Staat dem Privaten inhaltliche\r\n28 Siehe beispielhaft Voßkuhle, Beteiligung Privater an der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und staatli-\r\nche Verantwortung, VVDStRL 2003, 266 (310 ff.).\r\n29 Statt vieler Schoch, Gewährleistungsverwaltung: Stärkung der Privatrechtsgesellschaft?, NVwZ 2008,\r\n241 (244 f.).\r\n- 16 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nund/oder organisatorische Vorgaben für die Aufgabenwahrnehmung macht. Vor-\r\nliegend können derartige Vorgaben in der Rechtsgrundlage des § 342q HGB sowie\r\nergänzend im Standardisierungsvertrag gemacht werden.\r\na) Vermutungswirkung von Empfehlungen zur Nachhaltigkeitsbericht-\r\nerstattung\r\nVor diesem Hintergrund wurde mit Blick auf die „klassische“ Rechnungslegung\r\nvor allem die Befugnis zur Entwicklung von Empfehlungen nach § 342q Abs. 1\r\nNr. 1, Abs. 2 HGB problematisiert, bei deren Befolgung eine Einhaltung der GoB\r\nvermutet wird („normative Konformitätsvermutung“30).\r\nDamit ermächtigt die Norm das DRSC zwar nicht, unmittelbar rechtsverbindliche\r\nNormen zu erlassen. Vielmehr erlangen dessen Empfehlungen – erstens – „nur“\r\nden Stellenwert einer rechtlichen Vermutung, dass die Grundsätze ordnungsgemä-\r\nßer Buchführung im Bereich der Konzernrechnungslegung eingehalten sind, wenn\r\ndie Empfehlungen beachtet werden. Ferner bedarf es – zweitens – einer Bekannt-\r\nmachung der Empfehlung durch das BMJ, damit die Vermutungswirkung eintritt\r\n(§ 342 Abs. 2 HGB). Gleichwohl ist der tatsächliche Einfluss des DRSC, der sich\r\naus § 342 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 HGB ergibt, erheblich:\r\nDie faktische normative Bindungswirkung bekanntgemachter Empfehlungen ist\r\nwegen der daraus resultierenden Vermutungswirkung nicht zu unterschätzen.31\r\nKonzerne werden sich schon deswegen an der Empfehlung orientieren, weil sie\r\nanderenfalls eine Begründung für die Abweichung liefern müssen, die wiederum\r\nvor dem Abschlussprüfer oder der Abschlussprüferin bestehen muss.32 Insofern ist\r\nes deutlich einfacher und risikoloser, sich an den Empfehlungen zu orientieren.\r\nDieselbe Struktur wirkt auf Ebene der Abschlussprüfer:innen fort: Auch diese sind\r\neinem erhöhten Begründungsaufwand ausgesetzt, wenn sie bei der Abschlussprü-\r\nfung von bekanntgemachten Empfehlungen der anerkannten Einrichtung abwei-\r\nchen wollen. Dass den Gerichten weiterhin die letztverbindliche Auslegung der\r\nrechtlichen Anforderungen vorbehalten bleibt, schränkt die faktische Bindungswir-\r\nkung schon deshalb nur geringfügig ein, weil es zu einer gerichtlichen Klärung nur\r\nkommen kann, wenn die Gerichte um Rechtsschutz angerufen werden.33\r\nAuch die notwendige Bekanntmachung durch das BMJ kann den faktischen Ein-\r\nfluss des privaten Standardsetzers nicht effektiv begrenzen. In der juristischen Li-\r\nteratur ist insofern sogar umstritten, ob und in welchem Umfang das BMJ über-\r\nhaupt eine materielle Inhaltskontrolle der Empfehlungen vornehmen darf.34 Über-\r\nwiegend wird davon ausgegangen, dass dem BMJ zumindest eine\r\n30 Kleindiek, in: BeckOGK HGB, Stand: 1.11.2023, § 342q Rn. 28.\r\n31 Kleindiek, a.a.O., Rn. 29.\r\n32 Kleindiek, a.a.O., Rn. 28.\r\n33 Kleindiek, a.a.O., Rn. 29.\r\n34 Siehe zur Diskussion Kleindiek, a.a.O., Rn. 31 ff.\r\n- 17 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nPlausibilitätskontrolle zugestanden werden muss,35 was wegen der beschriebenen\r\nGewährleistungsverantwortung auch zwingend sein dürfte. Auch wenn gute\r\nGründe für eine Befugnis zur Vollkontrolle sprechen, schreibt das Gesetz eine sol-\r\nche (oder auch nur irgendeine) Kontrolle jedenfalls nicht vor.36 In der Praxis dürfte\r\neine solche vollständige Zweitprüfung auch kaum stattfinden, da mit der Privati-\r\nsierung ja gerade eine Entlastung der öffentlichen Hand beabsichtigt ist.\r\nEffektiv gerät die Tätigkeit des DRSC damit jedenfalls in die Nähe verbindlicher\r\nNormsetzung. Denn letztlich wird vermutet, dass die vom DRSC aufgestellten und\r\nvom Bundesjustizministerium bekanntgemachten Empfehlungen mit den normati-\r\nven Vorgaben des Gesetzes übereinstimmen – faktisch eine Kompetenz zur Geset-\r\nzeskonkretisierung.37\r\nVerfassungsrechtlich ist die Einbindung Privater in die Normgebung bzw. die Be-\r\nzugnahme auf privat entwickelte Normen umso problematischer, je stärker es um\r\nnormative Wertungen statt nur um technische Fachfragen geht und je stärker ein-\r\nzelne Interessengruppen auf die Standardsetzung Einfluss nehmen können. Hierzu\r\nhat sich das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit DIN-Normen wie\r\nfolgt geäußert:\r\n„Zwar kann den DIN-Normen einerseits Sachverstand und Ver-\r\nantwortlichkeit für das allgemeine Wohl nicht abgesprochen\r\nwerden. Andererseits darf aber nicht verkannt werden, daß es\r\nsich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessier-\r\nter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflußnahme auf das\r\nMarktgeschehen bezwecken. Den Anforderungen, die etwa an\r\ndie Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sach-\r\nverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht. Beson-\r\ndere Zurückhaltung ist gegenüber technischen Normen dort\r\ngeboten, wo ihre Aussagen nicht als “außerrechtliche Fachfra-\r\ngen\" eingestuft werden können, sondern, wie hier, Bewertun-\r\ngen entgegengesetzter Interessen einschließen, die an sich\r\neiner demokratisch legitimierten politischen Entscheidung in\r\nder Form einer Rechtsetzung bedürfen.“ 38\r\nIm Hinblick auf die Empfehlungen des DRSC zur Nachhaltigkeitsberichterstattung\r\nsind beide problematischen Faktoren – d.h. die normative Bewertung entgegenge-\r\nsetzter Interessen sowie die einseitige Interessengeneigtheit des DRSC – stark aus-\r\ngeprägt. Bereits vor Einführung der nichtfinanziellen Berichterstattung waren im\r\nRahmen der Empfehlungen nach § 342q Abs. 1 Nr. 1 HGB „normative Wertungen\r\n35 Siehe die Nachweise bei Kleindiek, a.a.O., Rn. 33.\r\n36 Hellermann, Private Standardsetzung im Bilanzrecht - öffentlich-rechtlich gesehen, NZG 2000, 1097\r\n(1102).\r\n37 Hellermann, a.a.O., S. 1099.\r\n38 BVerwG, NJW 1987, 2886 (2888), Hervorhebungen von uns.\r\n- 18 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nvon beträchtlichem Gewicht“ erforderlich.39 Dies ist im Bereich der Nachhaltig-\r\nkeitsberichterstattung offenkundig erst recht der Fall. Ebenso wurde bereits vor\r\nEinführung der nichtfinanziellen Berichterstattung aus verfassungsrechtlicher Per-\r\nspektive kritisiert, dass die Besetzung des DRSC zu unausgewogen und gesetzlich\r\nnur unzureichend geregelt sei.40 Auch dieser Kritikpunkt gilt erst recht mit Blick\r\nauf die Nachhaltigkeitsberichterstattung.\r\nVor diesem Hintergrund ist eine „möglichst interessenpluralistische (ausgewo-\r\ngene) Zusammensetzung der empfehlend und interpretierend tätig werdenden Per-\r\nsonen“41 insbesondere mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwin-\r\ngend geboten. Dies stellt die Rechtsgrundlage in § 342q HGB indes nicht sicher,\r\nsie gibt lediglich vor, dass Empfehlungen und Interpretationen unabhängig und\r\nausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlos-\r\nsen werden, dass die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht und Mitglied-\r\nschaftsrechte nur von Rechnungslegern ausgeübt werden (§ 342q Abs. 1 Satz 2\r\nund 3 HGB). Eine Beteiligung der durch die nichtfinanzielle Berichterstattung be-\r\ntroffenen Stakeholder ist auf dieser Grundlage normativ nicht sichergestellt und\r\nfindet auch faktisch nicht statt (dazu oben, I.3). Nicht hinreichend dürfte es sein,\r\neine interessenpluralistische Zusammensetzung des Gremiums über Bestimmun-\r\ngen eines öffentlich-rechtlichen Standardisierungsvertrages erreichen zu wollen.\r\nDa der Vertrag jederzeit gekündigt und abgeändert werden kann, die vorstehenden\r\nAnforderungen sich jedoch aus dem Verfassungsrecht ergeben, ist eine Kodifizie-\r\nrung auf Gesetzesebene notwendig.\r\nb) Beteiligung an Standardisierungsgremien, insbesondere EFRAG\r\nÄhnliche Anforderungen sind mit Blick auf die Vertretung Deutschlands in Stan-\r\ndardisierungsgremien zu (§ 324q Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB) stellen, jedenfalls\r\ndann, wenn diese Gremien – wie EFRAG – maßgeblich an der Entwicklung rechts-\r\nverbindlicher Standards beteiligt sind. Die Tätigkeit EFRAGs bereitet ganz we-\r\nsentlich (und rechtlich fundiert, Art. 49 Bilanz-RL) den Erlass verbindlicher Stan-\r\ndards durch die EU-Kommission vor. Die Vertretung Deutschlands bei dieser\r\nNormvorbereitung ist nur bei entsprechender Regulierung zulässig, die sicherstellt,\r\ndass die Aufgabe sachgerecht und im Gemeinwohlinteresse wahrgenommen wer-\r\nden kann. Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet dies, dass eine\r\n39 Hellermann, Private Standardsetzung im Bilanzrecht - öffentlich-rechtlich gesehen, NZG 2000, 1097\r\n(1098).\r\n40 Hellermann, a.a.O., S. 1102.\r\n41 Allgemein für die Rechnungslegung Kleindiek, in: BeckOGK HGB, Stand: 1.11.2023, § 342q Rn. 28.\r\nEbenso, mit weiteren Nachweisen aus der Literatur Hellermann, Private Standardsetzung im Bilanzrecht\r\n- öffentlich-rechtlich gesehen, NZG 2000, 1097 (1102): „Soweit solche Zurücknahme parlamentsgesetz-\r\nlicher Regelung zugunsten exekutiver und/oder privater Normierung (…) für zulässig erachtet wird, wird\r\naber mit Recht auch darauf hingewiesen, dass diese Zulässigkeit der Kompensation bedarf durch flankie-\r\nrende Maßnahmen insbes. organisations- und verfahrensrechtlicher Art mit dem Ziel, auf Bildung, Beset-\r\nzung und Ausgewogenheit der Regelwerk-Geber Einfluss zu nehmen und eine gewisse Durchschaubar-\r\nkeit und Publizität der Entscheidungsfindung zu gewährleisten.“\r\n- 19 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nentsprechende Kompetenz der Gremiumsmitglieder und Repräsentation der rele-\r\nvanten Stakeholderinteressen organisatorisch sicherzustellen ist.\r\n2. Unionsrecht\r\nDas Unionsrecht und insbesondere die CSRD gebieten ebenfalls eine Ausgestal-\r\ntung der inneren Organisation eines nationalen Standardsetzers, die eine Pluralität\r\nder vertretenen Interessen und fachliche Kompetenz im Bereich der Nachhaltig-\r\nkeitsberichterstattung sicherstellt. Dies gilt sowohl mit Blick auf die Vermutungs-\r\nwirkung von Empfehlungen als auch mit Blick auf die Beteiligung bei EFRAG im\r\nBereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.\r\na) Vermutungswirkung von Empfehlungen zur Nachhaltigkeitsbericht-\r\nerstattung\r\nIm Hinblick auf die Befugnis Empfehlungen mit daran anknüpfender Vermutungs-\r\nwirkung auszusprechen (§ 342 Satz 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 HGB) hat der EuGH\r\nverschiedentlich deutlich gemacht, dass er „Konformitätsvermutungen“ (d.h. Ver-\r\nmutungen zu Übereinstimmung mit geltendem Recht, dazu soeben) eine hohe\r\nrechtliche Bedeutung beimisst. Dies gilt sowohl für Vermutungen, die das Unions-\r\nrecht selbst aufstellt, als auch für Vermutungen im nationalen Recht.\r\nTechnische Normen, die vom Europäischen Komitee für Normung im Auftrag der\r\nKommission entwickelt wurden und an die eine gesetzliche Konformitätsvermu-\r\ntung geknüpft ist, sieht der EuGH als Bestandteil des Unionsrechts an.42 Knüpft\r\ndas nationale Recht Konformitätsvermutungen an Normungs- und Zertifizie-\r\nrungstätigkeiten einer privaten Einrichtung, so kann die Tätigkeit der Einrichtung\r\nan den Grundfreiheiten zu messen sein, selbst wenn es um nicht unionsrechtlich\r\ngeregelte (Produkt-)Anforderungen geht.43 Dabei stellte der Gerichtshof neben der\r\nVermutungswirkung auf die Tatsache ab, dass das betreffende Institut die einzige\r\nnormungsbefugte Einrichtung war und eine Nichtzertifizierung den Vertrieb der\r\nProdukte deutlich erschwert hätte.44\r\nDie Empfehlungstätigkeit des DRSC ist hiermit vergleichbar. Es handelt sich im\r\nBereich der Rechnungslegung um die einzige nationale Einrichtung, deren Emp-\r\nfehlungen eine Konformitätsvermutung auslösen können, mit der – wie oben unter\r\n1. beschrieben – eine erhebliche faktische Bindungswirkung einhergeht. Aus uni-\r\nonsrechtlicher Sicht ist die Konstellation sogar noch problematischer, weil es je-\r\ndenfalls im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Grunde ausschließlich\r\num die Konkretisierung unionsrechtlicher Vorgaben geht.\r\n42 EuGH, Urteil vom 27.10.2016 – C-613/14 (James Elliott), Rn. 38 ff.\r\n43 EuGH, Urteil vom 12.07.2012 – C-171/11 (Fra.bo). Im konkreten Fall ging es um Anforderungen an be-\r\nstimmte Bauprodukte, die nicht von der Bauprodukte-Richtlinie erfasst waren.\r\n44 EuGH, Urteil vom 12.07.2012 – C-171/11 (Fra.bo), Rn. 25 ff.\r\n- 20 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nVor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine Vermutungswirkung wie in\r\n§ 342q Abs. 2 HGB für die Nachhaltigkeitsberichterstattung überhaupt unions-\r\nrechtlich zulässig geregelt werden kann. Denn mit den ESRS wurden umfassende\r\nund detaillierte, verbindliche Leitlinien bereitgestellt, die durch bekanntgemachte\r\nEmpfehlungen einer anerkannten Vereinigung nicht konterkariert werden dürfen.\r\nAngesichts der Regelungsdichte der ESRS ist fraglich, ob neben den unionsrecht-\r\nlichen Regelungen überhaupt noch Raum für Empfehlungen mit Konformitätsver-\r\nmutung i.S.d. § 342q Abs. 2 HGB bleibt.\r\nJedenfalls ist die gesetzliche Grundlage für derartige Empfehlungen daran zu mes-\r\nsen, ob sie die praktische Wirksamkeit des Unionsrechts (vgl. Art. 4 Abs. 3 EUV)\r\nbeeinträchtigt, konkret die Wirksamkeit der CSRD und der auf ihrer Grundlage\r\nerlassenen ESRS. In dieser Hinsicht ist zu konstatieren, dass die CSRD klar darauf\r\nangelegt ist, sowohl bei der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards als auch bei\r\nder Überprüfung von Nachhaltigkeitsberichten eine entsprechende Fachkompetenz\r\nder Beteiligten zu sichern. Hinsichtlich der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstan-\r\ndards besteht grundsätzlich die Anforderung, dass bei Mitwirkung in der EFRAG\r\neine entsprechende Expertise vorhanden sein muss (Art. 49 Abs. 3b lit. b) Bilanz-\r\nRL). Was die Überprüfung von Nachhaltigkeitsberichten durch Abschlussprü-\r\nfer:innen angeht, führt die CSRD Änderungen in der Abschlussprüfer-RL45 ein, die\r\neine entsprechende Fachkompetenz sichern sollen. Sollen Abschlussprüfer:innen\r\nauch zur Durchführung der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zuge-\r\nlassen werden, muss die berufsspezifische Eignungsprüfung künftig die erforderli-\r\nchen theoretischen Kenntnisse auf den für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsbe-\r\nrichterstattung maßgebenden Sachgebieten sowie die Fähigkeit garantieren, diese\r\nKenntnisse praktisch anzuwenden (sieht Art. 7 Abs. 2 Abschlussprüfer-RL). Wei-\r\ntere nachhaltigkeitsspezifische Anforderungen an die Expertise ergeben sich aus\r\nArt. 8 Abs. 3 und Art. 10 Abs. 1 Abschlussprüfer-RL. Im Ergebnis sollen Ab-\r\nschlussprüfer:innen oder Prüfungsgesellschaften, die die Bestätigung der Nachhal-\r\ntigkeitsberichterstattung durchführen, „über ein hohes Maß an technischem und\r\nspezifischem Fachwissen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit verfügen“ (Erwä-\r\ngungsgrund 67 CSRD).\r\nDiesem Regelungs- und Prüfungssystem liefe es zuwider, wenn ein fachlich hierfür\r\nnicht ausgestatteter nationaler Standardsetzer Empfehlungen aussprechen könnte,\r\ndie mit einer Konformitätsvermutung ausgestattet sind. Denn in der Praxis würden\r\nsich die berichtspflichtigen Unternehmen an den Empfehlungen orientieren, um\r\nselbst in den Genuss der Konformitätsvermutung zu kommen. Und auch im Rah-\r\nmen der Abschlussprüfung müsste die Vermutung überwunden werden, was eine\r\nzusätzliche Argumentationslast für die Prüfenden bedeuten würde. (siehe insge-\r\nsamt oben, 1.). Den Empfehlungen des DRSC würde damit insgesamt ein rechtli-\r\nches Gewicht beigemessen, das ihnen nach der Konzeption der CSRD nicht\r\n45 Richtlinie 2006/43/EG.\r\n- 21 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nzukommen darf. Es bestünde die erhöhte Gefahr einer fehlerhaften Berichterstat-\r\ntung und Abschlussprüfung aufgrund nicht fachkundig erstellter Empfehlungen.\r\nb) Anforderungen der CSRD und der EFRAG-Statuten an eine Beteili-\r\ngung des DRSC bei EFRAG\r\nBei der Erstellung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichter-\r\nstattung (European Sustainability Reporting Standards = „ESRS“) spielt die\r\nEFRAG eine zentrale Rolle. Die ESRS konkretisieren verbindlich die Anforderun-\r\ngen der Art. 19a, 29a Bilanz-RL, sobald sie durch die Kommission als delegierter\r\nRechtsakt erlassen wurden (vgl. Art. 29b, 29c Bilanz-RL).\r\nDie fachliche Stellungnahme der EFRAG ist beim Erlass delegierter Rechtsakte\r\nunter bestimmten Voraussetzungen von der EU-Kommission zu berücksichtigen;\r\ndie Voraussetzungen hierfür wurden durch die CSRD im neuen Art. 49 Abs. 3b\r\nBilanz-RL geregelt. Eine der Voraussetzungen für die Berücksichtigungspflicht\r\ndurch die Kommission besteht darin, dass die Mitwirkung an der Arbeit des\r\nEFRAG auf technischer Ebene auf Fachwissen im Bereich der Nachhaltigkeitsbe-\r\nrichterstattung beruht (Art. 49 Abs. 3b Satz 1 lit. d) Bilanz-RL).\r\nAllerdings gilt diese Voraussetzung ausdrücklich unbeschadet der Beteiligung öf-\r\nfentlicher Stellen und einzelstaatlicher Standardsetzer an der Standardsetzung. Das\r\nbedeutet konkret, dass die Kommission eine Stellungnahme der EFRAG nicht mit\r\ndem Argument unberücksichtigt lassen darf, eine öffentliche Einrichtung oder ein\r\nnationaler Standardsetzer verfüge nicht über hinreichend Fachwissen. Diese Ein-\r\nschränkung soll verhindern, dass Streitigkeiten über das Fachwissen staatlicher\r\noder staatlich beauftragter Organisationen politisch instrumentalisiert werden kön-\r\nnen. Sie betrifft aber nur die Rechtsfolge (Kommission darf Empfehlung nicht un-\r\nberücksichtigt lassen), nicht hingegen die materiellen Anforderungen selbst. Das\r\nbedeutet, dass Art. 49 Abs. 3b Satz 1 lit. d) Bilanz-RL auch von nationalen Stan-\r\ndardsetzern Fachwissen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung erwartet.\r\nDie Regelung vertraut darauf, dass eine entsprechende Kompetenzsicherung durch\r\ndie Mitgliedstaaten stattfindet. Sie suspendiert nicht die gesetzlich Kompetenzer-\r\nwartung, sondern allein – aus politischen Gründen – die ansonsten mögliche Sank-\r\ntion der Nichtberücksichtigung der Empfehlungen durch die EU-Kommission.\r\nAllerdings setzt auch die Privilegierung auf Rechtsfolgenebene voraus, dass ein\r\nwirksames staatliches Mandat für die Standardsetzung im Bereich der Nachhaltig-\r\nkeitsberichterstattung vorliegt, weil die Privilegierung anderenfalls nicht gerecht-\r\nfertigt ist. Dies ist in Bezug auf den DRSC nicht der Fall (siehe oben, II.). Aus\r\nunionsrechtlicher Sicht ist insofern insbesondere die kartellrechtliche Kritik rele-\r\nvant, weil sie nicht „nur“ nationale, sondern unionsrechtliche Anforderungen an\r\nprivate Kooperationen im Bereich der Standardsetzung (z.B. über einen Verein wie\r\nDRSC) betrifft. In dieser Hinsicht wurde oben aufgezeigt, dass die derzeitige\r\nStruktur des DRSC einseitig die Interessen großer Konzerne bevorzugt, während\r\n- 22 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nKMU oder gar alternative nachhaltige Unternehmen nur unzureichend repräsen-\r\ntiert sind. Dadurch drohen Letztere im Wettbewerb auf dem Kapitalmarkt benach-\r\nteiligt zu werden, den Nachhaltigkeitsberichterstattung eigentlich doch gerade im\r\nSinne nachhaltiger Investitionen steuern soll.\r\nUnabhängig davon enthalten die EFRAG-Statuten46 keine Privilegierung mitglied-\r\nstaatlicher Standardsetzer. Stattdessen sieht deren Art. 5.1 vor, dass (sämtliche)\r\nMitgliedsorganisationen, die im Bereich der Nachhaltigkeitssäule aktiv sind, nach-\r\nweislich ein Interesse an und Erfahrung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung\r\nhaben und in diesem Bereich aktiv sein sollten. Insoweit ist es auch auf dieser\r\nEbene durchaus nicht ausgeschlossen, dass die fehlende Kompetenz des DRSC im\r\nBereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch rechtlich problematisiert wer-\r\nden kann. Denn bei Verstößen gegen die Satzung sieht Art. 5.3.2 EFRAG-Statuten\r\nden Entzug oder die Suspendierung der Mitgliedschaft vor, wobei die Entschei-\r\ndung allein der Hauptversammlung von EFRAG obliegt.\r\nC. Fazit\r\nDie Untersuchung des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Ermächtigung zur\r\nStandardsetzung in § 342q HGB hat ergeben, dass das DRSC derzeit im Bereich\r\nder Nachhaltigkeitsberichterstattung weder zum Erlass von Empfehlungen noch\r\nzur Vertretung der Bundesrepublik in internationalen Standardisierungsgremien\r\nwie EFRAG befugt ist.\r\n• Die aktuelle Rechtsgrundlage in § 342q HGB erstreckt sich lediglich auf\r\nden Bereich der finanziellen Rechnungslegung und umfasst nicht die nicht-\r\nfinanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Standardisierungsvertrag\r\nberuht auf § 342q HGB und kann keine darüberhinausgehenden Kompe-\r\ntenzen schaffen. Eine Anerkennung des DRSC als Standardsetzungsorga-\r\nnisation besteht zum jetzigen Zeitpunkt daher allein im Bereich der „klas-\r\nsischen“ Rechnungslegung.\r\n• Außerdem ist die von § 342q HGB verlangte „Unabhängigkeit“ des DSRC\r\nnicht gewährleistet. Dessen innere Organisation (unausgeglichene Beset-\r\nzung zentraler Gremien) bevorzugt strukturell einseitig die Interessen gro-\r\nßer Kapitalgesellschaften. Dies ist auch ein kartellrechtliches Problem, weil\r\ndie gesetzlich abgesicherte Marktmacht des DSRC bei der Standardsetzung\r\nden Wettbewerb auf dem Kapitalmarkt, den die Nachhaltigkeitsberichter-\r\nstattung beeinflusst, verzerren kann.\r\nDie Konsequenz ist, dass das DRSC bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstat-\r\ntung derzeit insgesamt ohne entsprechendes Mandat agiert. Der DRSC kann in die-\r\nsem Bereich keine Empfehlungen abgeben, denen die Vermutungswirkung des\r\n§ 342q Abs. 2 HGB zukäme. Ebenso wenig ist er auf Grundlage des § 342q Abs. 1\r\n46 Abrufbar unter https://www.efrag.org/About/Legal.\r\n- 23 -\r\n...\r\nPartnerschaft\r\nSatz 1 Nr. 3 HGB befugt, die Bundesrepublik im Bereich der Nachhaltigkeitsbe-\r\nrichterstattung bei EFRAG vertreten.\r\nDies macht eine Anpassung der Rechtsgrundlage in § 342q HGB sowie – daran\r\nanknüpfend – von Standardisierungsverträgen notwendig. Dabei ergeben sich fol-\r\ngende Anforderungen aus dem höherrangigen Recht:\r\n• Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist darauf Acht zu geben, dass eine\r\nAnerkennung nur bei entsprechender fachlicher Kompetenz und organisa-\r\ntorischer Absicherung der Berücksichtigung der relevanten Stakeholderin-\r\nteressen erfolgt. Denn bei der Privatisierung öffentlicher Aufgaben (wie der\r\nStandardsetzung) muss das Recht eine gemeinwohlverträgliche Ausübung\r\nder Befugnisse sicherstellen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Konformi-\r\ntätsvermutung des § 342q Abs. 2 HGB als auch für die Beteiligung bei\r\nEFRAG, weil diese die gesetzlichen Festlegungen durch die EU-\r\nKommission vorbereitet.\r\n• Diese Anforderungen (Fachkompetenz, plurale Zusammensetzung) erge-\r\nben sich zudem aus dem Unionsrecht. Für eine etwaige weitere Konkreti-\r\nsierung von Nachhaltigkeitsstandards auf nationaler Ebene gilt dies deswe-\r\ngen, weil anderenfalls die effektive Durchsetzung der Nachhaltigkeitsbe-\r\nrichterstattung beeinträchtigt würde. Hinsichtlich der Beteiligung an\r\nEFRAG gebietet die CSRD eine entsprechende Fachkompetenz der an der\r\ntechnischen Berichterstattung mitwirkenden Organisationen, auch wenn\r\ndie Richtlinie gegenüber öffentlichen Einrichtungen und nationalen Stan-\r\ndardsetzern von einer Sanktionsmöglichkeit durch die Kommission absieht.\r\nDas Erfordernis einer hinreichend pluralen Zusammensetzung ergibt sich\r\nwegen der besonderen Rolle des nationalen Standardsetzers zudem aus dem\r\neuropäischen Kartellrecht.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005867","regulatoryProjectTitle":"Verankerung der Weiterführung und- finanzierung des Green Deal in der Strat. Agenda der EU (2024-29)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8d/2c/313458/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260007.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Anhang zum Schreiben von WWF und NABU vom 10.04.2024 zur Strategischen Agenda\r\n1\r\nVorschläge für die konkrete und dringend notwendige Einbindung der Schwerpunkte Klima, Natur\r\nund Soziales in die Strategische Agenda 2024 – 2029\r\n1. EU leaders should highlight political support for the European Green Deal and its\r\ncontinuation, supporting its steadfast implementation, and express support for additional\r\npolicy initiatives, including legislation, to speed up the green and just transition.\r\n2. The EU should continue to stress the international climate and environmental agreements\r\nwhich it led, notably the Paris Agreement, the Kunming-Montreal Biodiversity Agreement\r\nand SDG 2030 Agenda. These are guiding international frameworks that EU countries are\r\ncommitted to implementing.\r\n3. Clear language must include the need to protect and restore nature as a necessary\r\ncondition to address the climate crisis, recognising the importance of biodiversity for\r\nnature-based solutions, both for mitigation and adaptation. By better protecting, restoring\r\nand managing nature, we can reduce rising temperatures, better retain water, and increase\r\nthe resilience of crops and abundance of fish - while decreasing greenhouse gas emissions\r\nand storing increased levels of carbon.\r\n4. Include clear focus on health, water and air quality, considering continued high pollution\r\nlevels; air pollution for example remains the largest environmental health risk in Europe, and\r\nexposure to fine particulate matter and nitrogen dioxide levels above WHO\r\nrecommendations caused an estimated 253,000 and 52,000 premature deaths, respectively,\r\nin 2021.\r\n5. Stress the importance of additional public and private finance to successfully achieve the\r\ngreen and just transition, and promote competitive sustainability. Additional public funding\r\nis more needed than ever to mobilise and boost public and private financing of Europe’s\r\nresilience and competitive sustainability. Political parties’ manifestos all recognise this need.\r\nThe only area where the draft outline currently recognise more investments are needed is for\r\ndefence and security (and vaguely for ‘competitiveness’) - it should be made clear that this\r\ncannot come at a risk of other investment priorities.\r\n6. Stressing the need to keep polluters responsible and phase out of environmentally harmful\r\nsubsidies in a socially just manner.\r\n7. Emphasis should be placed on smart implementation to reduce administrative burdens\r\nnationally - and EU laws should be fully implemented to achieve a level playing field. The\r\nEU should be, harnessing the power of digitalisation, clear and accessible guidance, active\r\nstakeholder engagement, targeted incentives and harmonisation. EU and national public\r\nadministrations must be equipped to seriously address implementation, compliance and\r\nenforcement - with the aim to ensure climate and environmental legislation delivers its\r\npromises.\r\n8. Calls to focus on food security should be refocused to place emphasis on a just and\r\nsustainable transition for farmers, ensuring a resilient future for farmers, support to rural\r\neconomies, and contributing to the health and well-being of EU citizens. Environmental\r\nstewardship and economic prosperity should be seen as complementary to one another.\r\nLeaders should call for a European vision for sustainable food systems to provide a clear\r\ndirection and ensure coherence among food related policies.\r\n9. The third header on “Free and Democratic Europe” should include commitments to ensure\r\nbetter implementation/enforcement and compliance with existing EU (environmental)\r\nlegislation; improving citizen participation and deliberation and better protection of civil\r\nsociety; and improving transparency of EU decision making across all institutions."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005867","regulatoryProjectTitle":"Verankerung der Weiterführung und- finanzierung des Green Deal in der Strat. Agenda der EU (2024-29)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f9/e0/313460/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260009.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"WWF Deutschland, Reinhardstraße 18, 10117 Berlin, T. 030 311 777495, E-Mail: Heike.Vesper@wwf.de, Lobbyregister R001579\r\nNABU e. V., Charitéstr. 3, 10117 Berlin, T. +49302849841133, E-Mail joerg.andreas.krueger@nabu.de, Lobbyregister R001667\r\nBundeskanzler der\r\nBundesrepublik Deutschland\r\nHerrn Olaf Scholz\r\nBundeskanzleramt\r\nWilly-Brandt-Straße 1\r\n10557 Berlin\r\nVia E-Mail: bk01@bk.bund.de\r\nBerlin, 10. April 2024\r\nEuropäischer Rat: Klima, Natur und Soziales als eigener Schwerpunkt in der\r\nStrategischen Agenda\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\nam 17. und 18. April 2024 werden Sie als Vertreter Deutschlands in einer informellen Tagung des\r\nEuropäischen Rats die Strategische Agenda für die kommenden fünf Jahre diskutieren. Nach der\r\nErklärung von Granada wird dies ein entscheidender Meilenstein für die Zukunft Europas.\r\nWir sind überaus besorgt, dass die Themen Klima, Natur und Soziales in der Strategischen Agenda\r\nkeine adäquate Berücksichtigung finden. Wir bitten Sie daher, sich mit dem Gewicht Deutschlands\r\ndafür einzusetzen, dass diese Themen wie bereits in der Strategischen Agenda 2019-2024 einen\r\neigenen Schwerpunkt der künftigen Prioritäten der Europäischen Union bilden. Vorschläge für die\r\nkonkrete Einbindung dieser Schwerpunktthemen übersenden wir als Anhang zu diesem Schreiben.\r\nDie Priorisierung ambitionierter Maßnahmen für eine klimaneutrale, naturfreundliche und\r\nschadstofffreie Europäische Union ist unbedingt notwendig für eine resiliente Umwelt und Wirtschaft\r\nund reduziert vermeidbare soziale Kosten. Die sozial-ökologische Transformation bietet die Chance,\r\nein gerechtes und soziales Europa zu gestalten, mit einer Politik, die verbindliche Maßnahmen gegen\r\ndie Klima- und Biodiversitätskrise umsetzt, die Natur schützt und wiederherstellt, damit unsere\r\nLebensgrundlagen sichert und die Verursachenden der Klima- und Biodiversitätskrise zur\r\nVerantwortung zieht.\r\nWWF Deutschland, Reinhardstraße 18, 10117 Berlin, T. 030 311 777495, E-Mail: Heike.Vesper@wwf.de, Lobbyregister R001579\r\nNABU e. V., Charitéstr. 3, 10117 Berlin, T. +49302849841133, E-Mail joerg.andreas.krueger@nabu.de, Lobbyregister R001667\r\nOhne akutes Handeln in der nächsten Legislatur werden die negativen Auswirkungen auf Klima, Natur,\r\nWirtschaft und menschliches Wohlbefinden unverhältnismäßig schwer kontrollierbar. Die künftigen\r\npolitischen Leitlinien und Prioritäten der Europäischen Union müssen deshalb dafür sorgen, dass:\r\n● öffentliche Investitionen in den Bereichen Klima, Umwelt und Soziales bedeutsam erhöht\r\nund gleichzeitig alle öffentlichen und privaten Investitionen an den Zielen der sozial-\r\nökologischen Transformation ausgerichtet werden; dabei ist sicherzustellen, dass große\r\nVerschmutzende in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden.\r\n● die Umsetzung des europäischen „Green Deals\" nicht gebremst, sondern beschleunigt und\r\nAmbitionslücken in den Bereichen Natur, Klima und Umwelt durch rechtsverbindliche Ziele\r\nund ambitionierte Standards geschlossen werden.\r\nDer jüngste Abbau ökologischer Standards - wie aktuell im Bereich Landnutzung - muss\r\ngestoppt werden. Vielmehr muss die Europäische Union in unsere Resilienz im Hinblick auf die\r\nKlima- und Biodiversitätskrise investieren und damit unsere Gesundheit, Ernährungssicherheit\r\nund Wirtschaft schützen und zukunftsfähig machen.\r\n● die Strukturen und Prozesse der Europäischen Union noch transparenter und demokratischer\r\nausgestaltet werden. Die Rolle und Beteiligung der Zivilgesellschaft auf nationaler und EU-\r\nEbene muss gestärkt, der gleichberechtigte Zugang zu Entscheidungsträger:innen und zur\r\nJustiz in ganz Europa muss gewährleistet werden.\r\nDie Demokratie ist weltweit und auch in der EU unter Druck. Mit der Strategischen Agenda haben die\r\neuropäischen Regierungschef*innen Gelegenheit, Verantwortung zu zeigen und die Politik auf ein\r\nwirtschaftsstarkes, gerechtes, klimaneutrales und umweltfreundliches Europa auszurichten. Hierfür\r\nund damit auch für die Sicherung des Wohlstands und der Demokratie in der EU ist die Fortführung\r\ndes Green Deals unabdingbar.\r\nWir bitten Sie, diesen Prioritäten eine Stimme zu geben - hierfür können Sie auf die Unterstützung\r\nunserer Verbände und der Zivilgesellschaft zählen!\r\nFür ein zeitnahes Gespräch zum Austausch über diese zentralen Fragen stehen wir gerne zur\r\nVerfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nHeike Vesper Jörg-Andreas Krüger\r\nVorständin Transformation Politik & Wirtschaft NABU-Präsident\r\nWWF Deutschland NABU e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005867","regulatoryProjectTitle":"Verankerung der Weiterführung und- finanzierung des Green Deal in der Strat. Agenda der EU (2024-29)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ec/24/313462/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260015.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"NABU Team Europawahl\r\nFrederike Eberhardt\r\nProjektleitung,\r\nReferentin strategische Planung\r\nUmweltpolitik und Nachhaltigkeit\r\nTel. +49 (0)1520.33 60 657\r\nEuropawahl@NABU.de\r\nMelanie Meier\r\nProjektleitung,\r\nOnline-Campaignerin\r\nTel. +49 (0)30.284 984-1536\r\nEuropawahl@NABU.de\r\nImpressum: © 02/2024,\r\nNaturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin,\r\nwww.NABU.de\r\nText: FBüAG Europawahl,\r\nGrafik: Marc Tebart/KI-generiert\r\nDie Politik der EU ist entscheidend für den Schutz von Natur, Klima und Demokratie, auch bei uns\r\nin Deutschland. Viele ökologische Verbesserungen haben wir der EU zu verdanken. Damit das so\r\nbleibt, fordern wir vom künftigen Europäischen Parlament:\r\n1. Wasser\r\nzurück in die Landschaft!\r\nNaturnahe Gewässer, Wälder und Moore\r\nsind unsere Lebensversicherung. Sie\r\nspeichern das Wasser, das wir zum Leben\r\nbrauchen – und leiten Starkregen sicher\r\nab. Die europäischen Gesetze sind gut,\r\ndoch werden sie allzu oft ignoriert. Die\r\nEU muss das Renaturierungsgesetz\r\n(Nature Restoration Law) und die Wasser-\r\nrahmenrichtlinie durchsetzen sowie\r\ndas Verursacher- und Vorsorgeprinzip\r\nanwenden.\r\n2. Wirtschaft\r\nklimafreundlich umbauen!\r\nNur eine klimafreundliche Industrie\r\nsichert unsere Jobs und unseren Wohl-\r\nstand. Deshalb muss die EU den Euro-\r\npäischen Green Deal konsequent weiter-\r\nentwickeln, mit 50 % des EU-Haushaltes\r\nausstatten – und im Gegenzug umwelt-\r\nschädliche Subventionen abbauen.\r\nKreislaufwirtschaft, Dekarbonisierung\r\nsowie soziale und ökologische Aspekte\r\nmüssen das Herz der europäischen\r\nIndustriepolitik sein.\r\n3. Demokratie\r\nund Rechtsstaat stärken!\r\nEuropas Zivilgesellschaft gerät unter\r\nDruck – und damit auch die Umweltver-\r\nbände. Die EU muss die Rechte und die\r\nFinanzierung von Nichtregierungsorga-\r\nnisationen und Minderheiten stärken –\r\nals wichtige Korrektive von Regierungen\r\nund Wirtschaft sowie als Anwälte künf-\r\ntiger Generationen. Wir brauchen mehr\r\nTransparenz bei Entscheidungsprozes-\r\nsen und Lobbying. Für eine EU, die nicht\r\nspaltet, sondern schützt und vereint.\r\nAm 9. Juni Natur & Klima wählen!\r\nWeil die EU unsere stärkste Stimme ist.\r\nUNSERE\r\nKERNFORDERUNGEN\r\nZUR EU-WAHL 2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005868","regulatoryProjectTitle":"Rechtsanspruch Freiwilligendienste","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f4/d1/501988/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280070.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Unsere Kernforderungen\r\nzur Bundestagswahl\r\nWir fordern wirksames Regierungshandeln zur Bewältigung der uns alle bedrohenden\r\nNaturkrise sowie konkrete Maßnahmen zur Stärkung einer informierten Zivilgesellschaft. Wir\r\nerwarten von den demokratischen Parteien Antworten auf die Fragen zur Weiterentwicklung\r\nvon Natur- und Klimaschutz sowie der Zivilgesellschaft und die Bewahrung unserer Lebens\u0002grundlagen. Wir appellieren an sie, für eine verantwortungsvolle, konstruktive und\r\ngenerationsgerechte Politik einzutreten, die die Lösung der ökologischen Krise in alle\r\nHandlungsfelder integriert. Wir erwarten von allen Beteiligten, den gesellschaftlichen Diskurs\r\nauf wissenschaftliche Fakten und demokratische Werte zu stützen und auf Populismus zu\r\nverzichten. Wir müssen die Natur schützen, damit sie uns schützt.\r\n(Weiter auf Seite 2)\r\nWirksamer Naturschutz und starke Zivilgesellschaft\r\n1: Flächenverfügbarkeit und Finanzierung verbessern\r\nDie Umsetzung von Naturschutz- und Renaturierungsprojekten, die Erreichung der international\r\nvereinbarten Schutzgebietsziele in Deutschland (effektive Schutzgebiete auf 30 Prozent der\r\nLandes- und Meeresfläche, davon 1/3 strikt geschützt) und die Schaffung eines\r\nländerübergreifenden Biotopverbunds brauchen vor allem zweierlei: (i) wirksame Ansätze, um\r\ndie dafür erforderlichen Flächen verlässlich bereitzustellen; (ii) langfristig ausgerichtete\r\nFinanzierungsinstrumente, um die Finanzierungslücke von mindestens zwei Milliarden Euro pro\r\nJahr in Deutschland auszugleichen.\r\nWir fordern:\r\nVerbesserung der Flächenverfügbarkeit\r\nErarbeitung eines ambitionierten Nationalen Wiederherstellungsplans zur Umsetzung des EU\r\nNature Restoration Laws (NRL)\r\nNaturflächengesetz, um eine sinnvolle Auswahl von Flächen zu treffen, diese rechtsicher zu\r\nverankern und so eine stabile Grüne Infrastruktur zu etablieren\r\nEinen verbindlichen Aktionsplan Schutzgebiete mit klaren zeitlich definierten Zielen\r\nAusbau großflächiger Wildnisgebiete (2 % Landesfläche) und des Nationalen Naturerbes\r\nBeendigung des Flächenverbrauchs bis 2030\r\nFinanzierung\r\nVerstetigung und Ausweitung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)\r\nEtablierung einer Gemeinschaftsaufgabe mit einer starken Naturschutzkomponente, um eine\r\ngerechtere Finanzierung sowohl aus Bundes- und Ländermitteln zu erzielen .\r\n2: Engagement für Natur und Zivilgesellschaft erleichtern\r\nZehntausende NABU- und NAJU-Aktive setzen sich das ganze Jahr über für den Erhalt der Natur\r\nvor Ort ein. Doch rechtliche Hürden erschweren ihr Engagement. Damit Aktive ihre\r\nNaturschutzarbeit effektiv umsetzen können, brauchen sie mehr Freiraum und weniger\r\nBürokratie. Das stärkt die gesellschaftliche Beteiligung und fördert die Demokratie.\r\nWir fordern:\r\nVereinfachung des Förderrechts für gemeinnützige Vereine.\r\nRecht auf Freiwilligendienst: alle sollten überall die Möglichkeit haben, sich über\r\nFreiwilligendienste zu engagieren .\r\nGrundsteuerbefreiung land- und forstwirtschaftlicher Flächen für gemeinnützigen\r\nNaturschutz\r\nLangfristige Sicherung & Erhöhung des Kinder- und Jugendplans des Bundes.\r\nFrederike Eberhardt\r\nProjektleitung, Referentin strategische Planung\r\nUmweltpolitik und Nachhaltigkeit\r\nTel. +49 (0)1520.33 60 657\r\nMelanie Meier\r\nProjektleitung, Online-Campaignerin\r\nTel. +49 (0)30.284 984-1536\r\nImpressum\r\n© 02/2025, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. Charitéstraße 3, 10117 Berlin,\r\nwww.NABU.de. Foto: Westend61/Getty Images."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005869","regulatoryProjectTitle":"Anpassung von Abgabenordnung/Gemeinnützigkeitsrecht","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1e/df/501990/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280124.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Unsere Kernforderungen\r\nzur Bundestagswahl\r\nWir fordern wirksames Regierungshandeln zur Bewältigung der uns alle bedrohenden\r\nNaturkrise sowie konkrete Maßnahmen zur Stärkung einer informierten Zivilgesellschaft. 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Wir müssen die Natur schützen, damit sie uns schützt.\r\n(Weiter auf Seite 2)\r\nWirksamer Naturschutz und starke Zivilgesellschaft\r\n1: Flächenverfügbarkeit und Finanzierung verbessern\r\nDie Umsetzung von Naturschutz- und Renaturierungsprojekten, die Erreichung der international\r\nvereinbarten Schutzgebietsziele in Deutschland (effektive Schutzgebiete auf 30 Prozent der\r\nLandes- und Meeresfläche, davon 1/3 strikt geschützt) und die Schaffung eines\r\nländerübergreifenden Biotopverbunds brauchen vor allem zweierlei: (i) wirksame Ansätze, um\r\ndie dafür erforderlichen Flächen verlässlich bereitzustellen; (ii) langfristig ausgerichtete\r\nFinanzierungsinstrumente, um die Finanzierungslücke von mindestens zwei Milliarden Euro pro\r\nJahr in Deutschland auszugleichen.\r\nWir fordern:\r\nVerbesserung der Flächenverfügbarkeit\r\nErarbeitung eines ambitionierten Nationalen Wiederherstellungsplans zur Umsetzung des EU\r\nNature Restoration Laws (NRL)\r\nNaturflächengesetz, um eine sinnvolle Auswahl von Flächen zu treffen, diese rechtsicher zu\r\nverankern und so eine stabile Grüne Infrastruktur zu etablieren\r\nEinen verbindlichen Aktionsplan Schutzgebiete mit klaren zeitlich definierten Zielen\r\nAusbau großflächiger Wildnisgebiete (2 % Landesfläche) und des Nationalen Naturerbes\r\nBeendigung des Flächenverbrauchs bis 2030\r\nFinanzierung\r\nVerstetigung und Ausweitung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)\r\nEtablierung einer Gemeinschaftsaufgabe mit einer starken Naturschutzkomponente, um eine\r\ngerechtere Finanzierung sowohl aus Bundes- und Ländermitteln zu erzielen .\r\n2: Engagement für Natur und Zivilgesellschaft erleichtern\r\nZehntausende NABU- und NAJU-Aktive setzen sich das ganze Jahr über für den Erhalt der Natur\r\nvor Ort ein. Doch rechtliche Hürden erschweren ihr Engagement. Damit Aktive ihre\r\nNaturschutzarbeit effektiv umsetzen können, brauchen sie mehr Freiraum und weniger\r\nBürokratie. Das stärkt die gesellschaftliche Beteiligung und fördert die Demokratie.\r\nWir fordern:\r\nVereinfachung des Förderrechts für gemeinnützige Vereine.\r\nRecht auf Freiwilligendienst: alle sollten überall die Möglichkeit haben, sich über\r\nFreiwilligendienste zu engagieren .\r\nGrundsteuerbefreiung land- und forstwirtschaftlicher Flächen für gemeinnützigen\r\nNaturschutz\r\nLangfristige Sicherung & Erhöhung des Kinder- und Jugendplans des Bundes.\r\nFrederike Eberhardt\r\nProjektleitung, Referentin strategische Planung\r\nUmweltpolitik und Nachhaltigkeit\r\nTel. +49 (0)1520.33 60 657\r\nMelanie Meier\r\nProjektleitung, Online-Campaignerin\r\nTel. +49 (0)30.284 984-1536\r\nImpressum\r\n© 02/2025, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. Charitéstraße 3, 10117 Berlin,\r\nwww.NABU.de. Foto: Westend61/Getty Images."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005870","regulatoryProjectTitle":"Änderung Bürgerliches Gesetzbuch","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/84/a2/501992/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280125.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Unsere Kernforderungen\r\nzur Bundestagswahl\r\nWir fordern wirksames Regierungshandeln zur Bewältigung der uns alle bedrohenden\r\nNaturkrise sowie konkrete Maßnahmen zur Stärkung einer informierten Zivilgesellschaft. 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Wir müssen die Natur schützen, damit sie uns schützt.\r\n(Weiter auf Seite 2)\r\nWirksamer Naturschutz und starke Zivilgesellschaft\r\n1: Flächenverfügbarkeit und Finanzierung verbessern\r\nDie Umsetzung von Naturschutz- und Renaturierungsprojekten, die Erreichung der international\r\nvereinbarten Schutzgebietsziele in Deutschland (effektive Schutzgebiete auf 30 Prozent der\r\nLandes- und Meeresfläche, davon 1/3 strikt geschützt) und die Schaffung eines\r\nländerübergreifenden Biotopverbunds brauchen vor allem zweierlei: (i) wirksame Ansätze, um\r\ndie dafür erforderlichen Flächen verlässlich bereitzustellen; (ii) langfristig ausgerichtete\r\nFinanzierungsinstrumente, um die Finanzierungslücke von mindestens zwei Milliarden Euro pro\r\nJahr in Deutschland auszugleichen.\r\nWir fordern:\r\nVerbesserung der Flächenverfügbarkeit\r\nErarbeitung eines ambitionierten Nationalen Wiederherstellungsplans zur Umsetzung des EU\r\nNature Restoration Laws (NRL)\r\nNaturflächengesetz, um eine sinnvolle Auswahl von Flächen zu treffen, diese rechtsicher zu\r\nverankern und so eine stabile Grüne Infrastruktur zu etablieren\r\nEinen verbindlichen Aktionsplan Schutzgebiete mit klaren zeitlich definierten Zielen\r\nAusbau großflächiger Wildnisgebiete (2 % Landesfläche) und des Nationalen Naturerbes\r\nBeendigung des Flächenverbrauchs bis 2030\r\nFinanzierung\r\nVerstetigung und Ausweitung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)\r\nEtablierung einer Gemeinschaftsaufgabe mit einer starken Naturschutzkomponente, um eine\r\ngerechtere Finanzierung sowohl aus Bundes- und Ländermitteln zu erzielen .\r\n2: Engagement für Natur und Zivilgesellschaft erleichtern\r\nZehntausende NABU- und NAJU-Aktive setzen sich das ganze Jahr über für den Erhalt der Natur\r\nvor Ort ein. 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Wir\r\nerwarten von den demokratischen Parteien Antworten auf die Fragen zur Weiterentwicklung\r\nvon Natur- und Klimaschutz sowie der Zivilgesellschaft und die Bewahrung unserer Lebens\u0002grundlagen. Wir appellieren an sie, für eine verantwortungsvolle, konstruktive und\r\ngenerationsgerechte Politik einzutreten, die die Lösung der ökologischen Krise in alle\r\nHandlungsfelder integriert. Wir erwarten von allen Beteiligten, den gesellschaftlichen Diskurs\r\nauf wissenschaftliche Fakten und demokratische Werte zu stützen und auf Populismus zu\r\nverzichten. Wir müssen die Natur schützen, damit sie uns schützt.\r\n(Weiter auf Seite 2)\r\nWirksamer Naturschutz und starke Zivilgesellschaft\r\n1: Flächenverfügbarkeit und Finanzierung verbessern\r\nDie Umsetzung von Naturschutz- und Renaturierungsprojekten, die Erreichung der international\r\nvereinbarten Schutzgebietsziele in Deutschland (effektive Schutzgebiete auf 30 Prozent der\r\nLandes- und Meeresfläche, davon 1/3 strikt geschützt) und die Schaffung eines\r\nländerübergreifenden Biotopverbunds brauchen vor allem zweierlei: (i) wirksame Ansätze, um\r\ndie dafür erforderlichen Flächen verlässlich bereitzustellen; (ii) langfristig ausgerichtete\r\nFinanzierungsinstrumente, um die Finanzierungslücke von mindestens zwei Milliarden Euro pro\r\nJahr in Deutschland auszugleichen.\r\nWir fordern:\r\nVerbesserung der Flächenverfügbarkeit\r\nErarbeitung eines ambitionierten Nationalen Wiederherstellungsplans zur Umsetzung des EU\r\nNature Restoration Laws (NRL)\r\nNaturflächengesetz, um eine sinnvolle Auswahl von Flächen zu treffen, diese rechtsicher zu\r\nverankern und so eine stabile Grüne Infrastruktur zu etablieren\r\nEinen verbindlichen Aktionsplan Schutzgebiete mit klaren zeitlich definierten Zielen\r\nAusbau großflächiger Wildnisgebiete (2 % Landesfläche) und des Nationalen Naturerbes\r\nBeendigung des Flächenverbrauchs bis 2030\r\nFinanzierung\r\nVerstetigung und Ausweitung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)\r\nEtablierung einer Gemeinschaftsaufgabe mit einer starken Naturschutzkomponente, um eine\r\ngerechtere Finanzierung sowohl aus Bundes- und Ländermitteln zu erzielen .\r\n2: Engagement für Natur und Zivilgesellschaft erleichtern\r\nZehntausende NABU- und NAJU-Aktive setzen sich das ganze Jahr über für den Erhalt der Natur\r\nvor Ort ein. 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Foto: Westend61/Getty Images."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006556","regulatoryProjectTitle":"Naturverträgliche Ausgestaltung des Kohlenstoffspeicher- und Transportgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ec/bd/315727/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260177.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":" \r\nCCS IM MEER\r\nCarbon Capture and Storage (CCS) im Meer\r\n\r\nKontakt\r\n\r\nNABU-Bundesgeschäftsstelle\r\nDr. Kim Cornelius Detloff\r\nLeiter Meeresschutz\r\n\r\n\r\nProjektbüro Meeresschutz\r\nDr. Thorsten Werner\r\nWissenschaftlicher Mitarbeiter \r\n\r\n\r\n\r\nDer Einsatz von CCS wird laut Berichten des Weltklimarates (IPCC) in den kommenden Jahren für die Abscheidung und dauerhafte Einlagerung von unvermeidbaren CO2-Restemissionen eine der notwendigen Maßnahmen sein, um unseren CO2-Auststoß auf Netto-Null zu reduzieren bzw. Negativemissionen zu erreichen. Die bundespolitische Debatte zielt bisher auf das besonders anspruchsvolle und teure technische Verpressen von CO2 im Meeresboden, auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee.\r\nSpätestens in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts dürfen laut dem Übereinkommen von Paris nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden als durch natürliche und technische Senken entzogen werden können. Die Stärkung natürlicher Senken, von Mooren und Wäldern an Land, im Meer und Küstenbereich von Seegras- und Salzwiesen, geht mit verschiedenen Co-Benefits für Natur und Klima einher. Gleichzeitig dominieren in der politischen Debatte immer wieder technische Möglichkeiten, deren Einsatz im Meer mit hohen Kosten und ökologischen Risiken verbunden sind. Dieser Meeresschutz-Standpunkt ergänzt den „NABU-Standpunkt CCU und CCS in der Industrie“ und formuliert die wichtigsten Anforderungen für eine mögliche Realisierung von CCS im Meer.     \r\nNABU-Anforderungen an eine mögliche Ausgestaltung von CCS in Nord- und Ostsee\r\nSchon heute geht es Nord- und Ostsee schlecht, wurde das Ziel des guten Umweltzustands nach EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2020 verfehlt. Eine weitere (Über)Nutzung der Meere steht somit den gleichberechtigten Zielen von Netto-Null und gesunden, artenreichen Meeren entgegen. Folgende Aspekte und Vorbedingungen bei der Diskussion und möglichen Ausgestaltung mariner CCS-Technologien sind zu berücksichtigen:\r\n\tVorsorgeansatz anwenden: CCS ist eine noch wenig erprobte und kaum skalierte Technologie im Meer. Daher ist hier eine sorgfältige Umweltverträglichkeitsprüfung und die Anwendung des Vorsorgeprinzips grundlegend geboten. Erst auf Grundlage dieser Prüfung darf eine politische Entscheidung zur Anwendung mariner CCS-Technik getroffen werden; \r\n\tKeine zusätzliche kumulative Belastung: Eine in der Gesamtbilanz zusätzliche industrielle Belastung der Meere ist nicht akzeptabel, vielmehr müssen zuerst andere Nutzungen, insbesondere die Schifffahrt und die Fischerei, signifikant reduziert werden, wenn CCS in den Meeren stattfinden soll. Es muss das Prinzip „Nature Positive“ gelten, insbesondere auch für den Ausbau notwendiger Infrastruktur (Hafen, Pipelines, Schiffsverkehr etc.);\r\n\tNatürliche Senken stärken: Die Rolle der Meere als „blaue Lunge“ und wichtigste Kohlenstoffsenke unseres Planeten muss nachhaltig gestärkt und langfristig erhalten werden. Dieser Aspekt ist in den Klimaszenarien und Transformationsstrategien Deutschlands nachzuarbeiten; eine besondere Bedeutung dabei haben die Ziele der EU-Wiederherstellungsverordnung und der EU-Biodiversitätsstrategie;\r\n\tBelastung durch marine CCS-Infrastruktur:  Bei möglicher mariner CCS ist jegliche andere Art als das Verpressen in sehr tiefen und „dichten“ Schichten des Meeresbodens auszuschließen. Wenig Beachtung finden bisher dafür notwendige Pipelines oder Schiffstransporte. Ein Pipelinebau hätte erhebliche Umweltauswirkungen auf den Meeresboden und darf keine Schutzgebiete queren. Die Ausspülung submariner Salzstöcke oder auch Lagestätten in bzw. unter Meeresschutzgebieten, auch durch Injektionen von außerhalb geschützter Flächen sind auszuschließen;  \r\n\tKeine Eignung der (deutschen) Nordsee: Angesichts wissenschaftlicher Untersuchungen des Geomar Helmholtz Zentrums für Ozeanforschung sind 60% der ca. 17.000 Bohrlöcher in der Nordsee unzureichend abgedichtet, so dass bei einem möglichen Verpressen von CO2 Leckagen und Austritte klimaschädlichen Methans oder gesundheitsschädlicher radioaktiver Substanzen aus früherer Öl- und Gasförderung drohen. In den deutschen Gewässern liegen vergleichsweise wenig Altbohrungen. Im Ergebnis aber, insbesondere aufgrund der hohen Nutzungsintensität und Flächenkonkurrenzen erscheinen die südliche Nordsee und die deutsche AWZ wenig geeignet für eine skalierbare CCS-Anwendung;\r\n\tEndlagerkosten für Mensch und Meer/Risiko-Begrenzung: Es müssen verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Umweltverträglichkeit, des Risikomanagements und der behördlichen Überwachung von möglichen Leckagen entwickelt und andauernd durch die Industrie finanziert werden. CCS-Anwendungen in den Meeren sind nur mit einem hohen technischen und finanziellen Aufwand sicherzustellen;\r\n\tÖkologischer Fußabdruck: Der mit den CCS-Technologien einhergehende hohe Energiebedarf, der durch den Ausbau der notwendigen Infrastruktur bedingte hohe Ressourceneinsatz und die damit einhergehenden Emissionen müssen in die prüfende Gesamt-Ökobilanz der marinen CCS-Technik eingepreist werden;\r\n\tFlächenkonkurrenzen prüfen: Der Einsatz mariner CCS-Techniken erfordert eine vorsorgliche Raumplanung auch des Meeresbodens, um Flächenkonkurrenzen im Meer zu beschreiben. Naturschutzflächen und ökologisch sensible Bodenregionen sowie durchlässige und instabile Sedimentlagerstätten sind generell auszuschließen;\r\n\tVorsorgliche Prüfung für Land und Meer: Das Meer darf nicht zum Entsorgungslager für alle Prozess werden, die an Land auf Widerstand stoßen. „Not in my backyard” trägt nicht zur Findung eines ökologisch und ökonomisch sinnvollen Planungsdesigns für notwendige Klimaschutz-Maßnahmen bei. Technische Lösungen sollten dort Erwägung finden, wo unvermeidbare Emissionen entstehen und sie sicher und naturverträglich umsetzbar sind.\r\n\r\nKlimaschutz und Biodiversitätsschutz gemeinsam voranbringen!\r\nDie aktuelle Kritik um CCS als ein klimapolitisch notwendiger Beitrag dreht sich bisher vorrangig um die Definition von tatsächlich unvermeidbaren Restemissionen und drohenden Lock-in-Effekten in fossile Abhängigkeiten. Zu wenig wird noch über einen geringeren Energie- und Ressourcenverbrauch in der Industrietransformation Deutschlands diskutiert. Kaum eine Berücksichtigung findet die Tatsache, dass Nord- und Ostsee schon heute in einem ökologisch schlechten Zustand sind. Ein Drittel der Arten und Lebensräume in der deutschen Nord- und Ostsee stehen auf der Roten Liste.\r\nZusätzlich zur Offshore-Windenergie und LNG-Infrastruktur drängt mit CCS ein weiterer technischer Faktor der Energie- und Industrietransformation in den schon lange stark übernutzten deutschen Meeresraum. In der klimapolitischen Debatte gewinnt das Bild vom Kraftwerk Nordsee die Oberhand und werden der Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Funktionen unserer Meere, ihrer Bewohner und Lebensräume u.a. als Kohlenstoffsenken weitgehend ignoriert. Trotz dieses wichtigen natürlichen Beitrages zur Abschwächung der Klimakrise verstärken aktuelle politische Entscheidungen damit die zweite planetare Krise des zunehmenden Biodiversitätsverlustes im Meer, aber auch an Land. \r\nDie Politik ist gefordert, Ansätze zu entwickeln, die dem Natur- und Klimaschutz dienen. Die technische Einlagerung von CO2 muss dabei letztes Mittel und Ausnahme bleiben. Mit der marinen Wiederherstellung und streng geschützten Meeresschutzgebieten finden sich dafür im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung kluge Maßnahmen. Die Weltmeere speichern schon heute mehr als 25% der von uns Menschen verursachten CO2-Emissionen und leiden dabei durch Erwärmung und Versauerung selbst unter den Folgen der Klimakrise. \r\nImpressum: © 2024, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de. \r\nText & Editor: Dr. Thorsten Werner, Dr. Kim Cornelius Detloff \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006556","regulatoryProjectTitle":"Naturverträgliche Ausgestaltung des Kohlenstoffspeicher- und Transportgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6a/b1/520402/Stellungnahme-Gutachten-SG2504070004.pdf","pdfPageCount":10,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Carbon Capture and Utilisation: \r\nChancen, Risiken und Leitprinzipien\r\n2025\r\n22\r\nÜber Germanwatch\r\n,,Hinsehen, Analysieren, Einmischen” - unter diesem \r\nMotto engagiert sich Germanwatch für globale Ge\u0002rechtigkeit und den Erhalt der Lebensgrundlagen und \r\nkonzentriert sich dabei auf die Politik und Wirtschaft \r\ndes Nordens mit ihren weltweiten Auswirkungen. Die \r\nLage der besonders benachteiligten Menschen im \r\nSüden bildet den Ausgangspunkt unseres Einsatzes für \r\neine nachhaltige Entwicklung. \r\nUnsere Arbeitsschwerpunkte sind Klimaschutz & An\u0002passung, Weltnährung, Unternehmensverantwortung, \r\nBildung für nachhaltige Entwicklung sowie Finan\u0002zierung für Klima & Entwicklung/Ernährung. Zentrale \r\nElemente unserer Arbeitsweise sind der gezielte Dialog \r\nmit Politik und Wirtschaft, wissenschaftsbasierte Analy\u0002sen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kampag\u0002nen. \r\nGermanwatch finanziert sich aus Mitgliedsbeiträ\u0002gen, Spenden und Zuschüssen der Stiftung Zukunfts\u0002fähigkeit sowie aus Projektmitteln öffentlicher und pri\u0002vater Zuschussgeber. \r\nÜber Bellona Deutschland\r\nBellona Deutschland ist eine gemeinnützige Klima\u0002und Umweltschutzorganisation mit dem Fokus auf \r\nKlimaschutz in der Industrie. Wir verfolgen einen \r\nwissenschaftsbasierten und lösungsorientierten \r\nAnsatz. Zentrale Motivation unserer Arbeit ist die syste\u0002mische Einordnung und Umsetzung von Klimaschutz\u0002maßnahmen, um deren Potenziale und Mehrwerte für \r\nden Klimaschutz auszuschöpfen und Anwendungen \r\nsinnvoll zu fokussieren.\r\nRechtlicher Hinweis\r\nBellona bemüht sich sicherzustellen, dass die in diesem \r\nBericht offengelegten Informationen korrekt und frei \r\nvon Urheberrechten sind, übernimmt jedoch keine \r\nGewähr oder rechtliche Verantwortung für die Richtig\u0002keit, Vollständigkeit, Interpretation oder Nützlichkeit der \r\nInformationen, die sich aus der Nutzung dieses Berichts \r\nergeben könnten.\r\n© 2025 von Bellona Deutschland gGmbH. Alle Rechte \r\nvorbehalten.\r\nDiese Kopie ist ausschließlich für den persönlichen, \r\nnicht kommerziellen Gebrauch bestimmt. Nutzer dürfen \r\nInhalte dieser Publikation für ihren eigenen und nicht \r\nkommerziellen Gebrauch herunterladen, drucken \r\noder auszugsweise kopieren. Kein Teil dieses Werks \r\ndarf ohne Angabe der Bellona Foundation als Quelle \r\nreproduziert werden. Die kommerzielle Nutzung dieser \r\nPublikation erfordert die vorherige Zustimmung der \r\nBellona Deutschland gGmbH.\r\n2\r\nAutorinnen\r\nLuisa Keßler, Bellona Deutschland\r\nJohanna Wiechen, Germanwatch\r\nDesign & Layout\r\nArnbjørn Mortensen, Bellona Deutschland\r\nÜber den NABU\r\nDer NABU engagiert sich seit 1899 für Mensch und \r\nNatur. Mit rund 960.000 Mitgliedern und Fördernden \r\nist der NABU der mitgliederstärkste Umweltverband in \r\nDeutschland. \r\nZu den wichtigsten Aufgaben des NABU zählen der \r\nErhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, die Nach\u0002haltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft und \r\nnicht zuletzt der Klimaschutz. Die Vermittlung von \r\nNaturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher \r\nKenntnisse gehören zu den zentralen NABU-Anliegen.\r\nIn den rund 2.000 NABU-Gruppen und rund 70 Infozen\u0002tren in ganz Deutschland steht praktischer Naturschutz \r\ngenauso auf dem Programm wie Lobbyarbeit, Umwelt\u0002bildung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit.\r\n33\r\nPräambel\r\nDie Defossilisierung energieintensiver Industrien in Deutschland ist ein entscheidender \r\nHebel für die Erreichung der Klimaziele und zugleich essenziell für die Zukunftssicherung \r\ndes Wirtschaftsstandortes. Sie eröffnet Chancen, neue Arbeitsplätze in wachstumsstarken \r\nBranchen mit einem breiten Zuliefernetz zu schaffen, regionale Wertschöpfung zu fördern \r\nund Innovationskraft zu steigern. Daher ist es wichtig, die deutsche Industrie zu moderni\u0002sieren, ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken und mit ihr den Wandel aktiv zu gestalten.\r\nKohlenstoff wird auch in einer klimaneutralen Zukunft als wichtiger Rohstoff in solchen industriellen \r\nProzessen benötigt, wo er nicht durch Elektrifizierung ersetzt werden kann. Dies ist insbesondere in \r\nTeilen der Chemieindustrie oder für die Herstellung von nachhaltigen Kraftstoffen für die Schifffahrt \r\nund den Flugverkehr (siehe Kasten Flugverkehr) der Fall. Carbon Capture and Utilisation (CCU) wird \r\nin diesem Kontext zunehmend als ein vielversprechender Ansatz für eine klimaneutrale Industrie \r\ndiskutiert. Unter CCU verstehen wir Technologien und Verfahren zur Abscheidung und Nutzung von \r\nKohlendioxid (CO2\r\n) beispielsweise aus industriellen Prozessen oder direkt aus der Atmosphäre, um \r\nes als Rohstoff weiterzuverwenden. Treibstoffe, Baumaterialien oder andere Produkte auf Grundlage \r\nvon CCU können ein Baustein der Lösung sein, allerdings nur, wenn dafür die richtigen Rahmenbe\u0002dingungen gelten. \r\nEin realistischer Blick auf das Potenzial von CCU als Klimaschutzmaßnahme, bei dem die Gesa\u0002mtwirkung berücksichtigt wird, zeigt, dass mit dem Einsatz von CCU wesentliche Dilemmata und \r\nTrade-offs verbunden sind. Chemisch gesehen ist CO2\r\n ein reaktionsträges Molekül. Soll es wieder \r\nin Grundstoffe umgewandelt werden, sind hohe Mengen an Energie und zusätzlichem Wasserst\u0002off notwendig (siehe Kasten Energiebedarfe CCU). Beide Ressourcen werden in ihrer grünen Form \r\nmittelfristig begrenzte Güter bleiben, vor allem in den bestehenden europäischen Industriezentren. \r\nDie Möglichkeiten in anderen Regionen der Welt mit größeren EE-Potenzialen müssen in einem \r\nglobalen Ansatz berücksichtigt werden. Die Ausführungen in diesem Papier beziehen sich jedoch \r\nin erster Linie auf Mitteleuropa und die hiesigen Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf \r\nEnergie und Feedstocks. \r\nCCU hat unter den derzeitigen regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland wie auch Eu\u0002ropa in aller Regel keinen Business Case. Ein solcher würde in den meisten Fällen erst dadurch \r\nentstehen, dass CCU-Anwendungen als Emissionsminderung anerkannt, etwa im Rahmen des Eu\u0002ropäischen Emissionshandels, und dadurch in Wert gesetzt werden.\r\nIn einer im Juli 2024 beschlossenen Delegierten Verordnung1\r\n gibt die EU Kommission für die An\u0002erkennung von CCU als Emissionsminderung im Rahmen des EU-Emissionshandels vor, dass das \r\n1. Delegierte Verordnung der EU Kommission vom 30.7.2024 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Eu\u0002ropäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Voraussetzungen dafür, dass Treibhausgase als dauerhaft \r\nin einem Produkt chemisch gebunden angesehen werden. https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have\u0002your-say/initiatives/14135-Emissionshandelssystem-EHS-dauerhafte-CO2-Speicherung-durch-CO2-Abschei\u0002dung-und-Nutzung_de\r\n44\r\nCO2\r\n „mindestens einige Jahrhunderte“2\r\n chemisch gebunden sein müsse. Damit legt sie den Fokus \r\nauf diejenigen Baumaterialien, bei denen eine solch lange Bindungsdauer möglich ist. In der Re\u0002gel sind dies mineralische Verbindungen und nicht Kohlenwasserstoffe. Die Stellungnahmen von \r\nUnternehmen und Branchenverbänden zu diesem Rechtsakt lassen aber erwarten, dass der Druck \r\nhoch bleiben wird, auch eine kürzere Bindungsdauer als Klimaschutzmaßnahme anzuerkennen. \r\nAuch an anderen Stellen werden wichtige Festlegungen getroffen. In Deutschland steht der Bes\u0002chluss eines Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetzes (KSp(T)G) aus. Während hier \r\nindustrie- und klimapolitisch richtigerweise der Fokus vor allem auf der Abscheidung und ge\u0002ologischen Speicherung von CO2\r\n, also CCS (Carbon Capture and Storage) liegt, wird an einer \r\nStelle des Entwurfs eine faktische Gleichsetzung von CCS und CCU vorgenommen.3\r\n Das ist ein \r\ngefährlicher Kurzschluss, der bedauerlicherweise häufig in der derzeitigen klimapolitischen De\u0002batte zu beobachten ist: Während durch CCS CO₂ permanent gespeichert werden soll, wird bei \r\nCCU das abgeschiedene CO₂ in Produkte mit sehr unterschiedlicher Lebensdauer umgewandelt, \r\nwas keineswegs zwangsläufig zu einer dauerhaften, vollständigen oder auch nur überwiegenden \r\nReduktion der Emissionen führt. Auch die Langfriststrategie Negativemissionen (LNe), mit der das \r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Leitlinien für den Umgang mit un\u0002vermeidbaren Restemissionen schaffen soll, wird für den Umgang mit CCU relevant sein. Daneben \r\nwäre es dringend geboten, die begonnene Erstellung einer Nationalen Biomassestrategie (NABIS) \r\nwieder aufzunehmen.\r\nBei diesen und weiteren CCU betreffenden Regulierungen muss sichergestellt werden, \r\ndass CCU-Anwendungen nur im Umfang ihres tatsächlichen und nachweisbaren Emis\u0002sionsminderungsbeitrags als Klimaschutzmaßnahme anerkannt werden. Dieses Papier \r\nbenennt wichtige Leitlinien für die Entwicklung dieser regulatorischen Rahmenbedin\u0002gungen. \r\n2. Art 3, 1 b) “Es bleibt dauerhaft in einem Produkt chemisch gebunden, sodass es bei normalem Gebrauch und/\r\noder während der Entsorgungsphase des Produkts, einschließlich normaler Tätigkeiten nach dem Ende der Lebens\u0002dauer des Erzeugnisses, für einen Zeitraum von mindestens einigen Jahrhunderten nicht in die Atmosphäre gelangt”\r\n3. In §4 des von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs des KSpTG heißt es mit Blick auf den Infra\u0002strukturbau, dass ein Vorhaben neben der dauerhaften geologischen Einlagerung von CO₂ auch dann dem Wohl der \r\nAllgemeinheit dient, „wenn dadurch Kohlendioxid zur Deckung eines nachgewiesenen Bedarfs für die Nutzung von \r\nKohlendioxid als Rohstoffquelle für Kohlenstoffverbindungen transportiert wird, um so zum Zwecke des Klimaschutz\u0002es die Emission von Kohlendioxid in Deutschland dauerhaft zu vermindern.“\r\n55\r\nDer hohe Energiebedarf von CCU\r\nDie Nutzung von CO₂ als Rohstoff erfordert erhe\u0002bliche Mengen an Energie. Für die direkte Luftab\u0002scheidung (Direct Air Capture, DAC) werden etwa \r\n1,8 bis 6,5 GJ Energie pro Tonne CO₂ benötigt, \r\nabhängig von der Technologie und den Energi\u0002equellen.4 Die Umwandlung von CO₂ in höherwer\u0002tige organische chemische Produkte erfordert laut \r\nUmweltbundesamt etwa 36 GJ Energie pro Tonne \r\nCO₂,5\r\n d.h. das fünf- bis 20-fache der für DAC er\u0002forderlichen Energie. Besonders die benötigte \r\nMenge an Wasserstoff, der durch Elektrolyse herg\u0002estellt werden soll, trägt zu dem hohen Energiebe\u0002darf bei. \r\nDie energieintensiven CCU-Prozesse können nur bei einer ausreichenden Versorgung \r\nmit erneuerbaren Energien ökologisch sinnvoll umgesetzt werden. CCU setzt deshalb \r\neinen zusätzlichen Ausbau erneuerbarer Energien voraus (Additionalität). Zudem sollte \r\nCCU nur dort eingesetzt werden, wo weiterhin Kohlenwasserstoffe erforderlich sind \r\n(wie etwa in Teilen der Chemieindustrie und schwer elektrifizierbaren Verkehrsträgern) \r\nund diese nicht auf anderen Wegen mit besserer Klima- und Umweltbilanz bereitgestellt \r\nwerden können. Durch den zusätzlichen Bedarf an erneuerbaren Energien steigt wie\u0002derum der Rohstoffbedarf, inklusive kritischer Rohstoffe.6\r\n \r\nGleichzeitig zeigt sich: Großskaliges CCU mit Netto-Null-Treibhausgasbilanz ist in Mit\u0002teleuropa kurz- bis mittelfristig nicht realisierbar. Bisher stellt CCU meist keinen Busi\u0002ness Case dar und wird auch auf absehbare Zeit sehr teuer bleiben. Durch die hohen \r\nBedarfe an erneuerbaren Energien und Wasserstoff werden andere Weltregionen \r\ndeutlich bessere Standortbedingungen bieten.7\r\n4. International Energy Agency, 2022, Report on Direct Air Capture\r\n5. Umweltbundesamt, 2021, Diskussionsbeitrag zur Bewertung von Carbon Capture and Utilization\r\n6. Zelt, O. et al., 2020, Multikriterielle Bewertung von Bereitstellungstechnologien synthetischer Kraftstoffe. ME\u0002NA-Fuels: Teilbericht 3 des Wuppertal Instituts und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) an das \r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).\r\n7. Verpoort, P. C. et al., 2024, Impact of global heterogeneity of renewable energy supply on heavy industrial produc\u0002tion and green value chains. Nature Energy, 9(4), 491–503. https://doi.org/10.1038/s41560-024-01492-z (letzter Aufruf: \r\n17. Februar 2025)\r\n66\r\nDamit CCU einen sinnvollen Beitrag zur klimaneutralen Transformation leisten kann, \r\nmuss es auf Grundlage der folgenden Prinzipien geregelt werden:\r\nLeitprinzipien für die Nutzung von CO2\r\nin einem klimaverträglichen Rahmen\r\nWas muss für die CO2-Quelle gelten?\r\n1. Differenzierung nach Kohlenstoffquellen bei Regulierung und Anrechnung: \r\nGrundsätzlich gilt, dass ein Kohlenstoffdioxidmolekül aus fossilen Quellen, sobald es in die \r\nAtmosphäre emittiert wird, zu Netto-Treibhausgasemissionen beiträgt. Emissionen in die \r\nAtmosphäre können prinzipiell nur dann annähernd klimaneutral sein, wenn der Kohlenstoff \r\natmosphärischen Ursprungs ist. Bei biogenen Quellen gilt es genau hinzuschauen. \r\n1.1 Nutzung fossiler Kohlenstoffquellen nur unter bestimmten Bedingungen: CCU mit \r\neiner fossilen Kohlenstoffquelle wäre nur dann mit Klimaneutralität kompatibel, wenn\r\n1.1.1 eine möglichst vollständige und permanente CO2\r\n-Speicherung im Produkt erreicht \r\nwird. Das bedeutet, das CO2\r\n muss langfristig und damit mehrere Jahrhunderte \r\ngebunden bleiben (wie beispielsweise durch die Karbonatisierung von Baustoffen). \r\n1.1.2 eine dauerhafte Kreislaufführung von CO2\r\n gewährleistet ist. Dabei ist zu beachten, \r\ndass auch eine Kreislaufwirtschaft immer ein gewisses Maß an Energie als Input \r\nund ggf. zusätzliche Ressourcen benötigt; d.h. auch CCU im geschlossenen Kreis\u0002lauf müsste diese dadurch evtl. anfallenden Restemissionen durch natürliche oder \r\nandere technische Senken ausgleichen. Einschränkend ist zu erwähnen, dass große \r\nAnteile der chemischen Produktion als Abrieb, Schmier- oder Reinigungsmittel oder \r\ndurch Littering in die Kanalisation oder in die Umwelt gelangen. Weitere Anteile \r\nverlassen die Bilanz durch Export.\r\n1.1.3 zum End of Life eine vollständige bilanzielle Rückführung in geologische Speicher \r\nsichergestellt wird. \r\n1.2 Eignung von direkt atmosphärischen Kohlenstoffquellen (Direct Air Carbon Capture \r\nand Utilization - DACCU): Direkt atmosphärische Kohlenstoffquellen bieten das Potenzial, \r\ndurch die Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre zur Emissionsminderung beizutragen. \r\nDieser Effekt wird idealerweise durch eine nachgeschaltete Nutzung des Kohlenstoffs, \r\nwie die dauerhafte Speicherung im Produkt oder die abschließende Rückführung in die \r\nLithosphäre, langfristig aufrechterhalten (Senke). Für einen klimaneutralen oder sogar nega\u0002tiv-emissionsfähigen Prozess darf jedoch auch die Energie- und Ressourcenbereitstellung \r\nfür DAC letztlich netto keine zusätzlichen Emissionen verursachen. DAC ist allerdings mit \r\nerheblichen Herausforderungen verbunden, insbesondere durch den hohen Energie- und \r\nRessourcenbedarf sowie damit einhergehenden Kosten, was die großflächige Anwendung \r\nderzeit stark einschränkt.\r\n77\r\n1.2 Die ambivalente Rolle biogener Kohlenstoffquellen: Im CCU-Kontext ist die Nutzung \r\nvon biogenen Kohlenstoffquellen insbesondere durch deren Abscheidung aus der Abfall\u0002verbrennung oder aus biomassebasierten industriellen Prozessen relevant. Theoretisch \r\nkann die Nutzung von Kohlenstoff, der zuvor durch nachhaltig angebaute Pflanzen der \r\nAtmosphäre entzogen wurde, zu Negativemissionen beitragen, wenn der Effekt durch die \r\nnachgeschaltete Nutzung erhalten bleibt - und dies gilt natürlich auch hier - die Energie\u0002und Ressourcenbereitstellung zur Nutzung des Kohlenstoffs nicht zu netto-positiven \r\nEmissionen führt. Grundsätzlich erfordert die Nutzung biogener Kohlenstoffe allerdings \r\nbesondere Vorsicht, da nachhaltige Biomasse eine begrenzte Ressource darstellt, die \r\nmöglichst erst nach der Nutzung in der Kaskade tatsächlich verbrannt wird. Außerdem \r\nkönnen zahlreiche sekundäre Effekte mit deren Nutzung verbunden sein, wie Auswirkungen \r\nauf Biodiversität und Ökosysteme. Zudem müssen Nutzungskonkurrenzen – u.a. durch eine \r\nKaskadennutzung, die dem Food-First Prinzip folgt und die notwendige Renaturierung von \r\nÖkosystemen priorisiert – aufgelöst werden. Grundsätzlich darf Biomasseverwendung \r\nauch nicht zur Kannibalisierung von Klimaschutzzielen im LULUCF-Sektor führen, wie der \r\nKohlenstoffspeicherung in Böden und Wäldern. \r\nIm aktuellen EU-ETS, das downstream bepreist (CO2\r\n Zertifikate werden bei der Emission des CO2\r\nfällig), müsste sichergestellt werden, dass durch CCU keine Schlupflöcher entstehen, aufgrund der\u0002er fossiles CO2\r\n unbepreist und nicht bilanziert in die Atmosphäre gelangt. Im Gegensatz zu heute \r\nmuss in einer klimaneutralen Zukunft dabei auch der Kohlenstoff, der in der Chemieindustrie in die \r\nstoffliche Nutzung geht, vollständig mit erfasst und adressiert werden. Grundsatz sollte sein: Die \r\nVerantwortung für das CO2\r\n liegt spätestens bei dem Akteur, dem diese im Sinne der geltenden \r\nRegulatorik noch übertragen werden kann. Gleichzeitig muss eine Doppelbepreisung desselben \r\nCO2\r\n-Moleküls ausgeschlossen werden (bspw. dürfte bei der Abfallverbrennung nur dasjenige CO2\r\nbepreist werden, das in die Atmosphäre gelangt. Der Teil, der via CCU in ein Produkt überführt wird, \r\ndas dann z.B. im Flugtreibstoff oder in Chemieprodukten landet, würde dort bepreist). \r\nWas muss für den Prozess gelten?\r\n2. Nahezu 100% erneuerbare Energien als Voraussetzung für CCU-Prozesse: CCU kann \r\nnur dann als klimaneutral gelten, wenn der gesamte Prozess klimaneutral ist; das schließt die \r\nAbscheidung und Aufbereitung, den Transport, die Synthese neuer Moleküle und das End of \r\nLife -Treatment mit ein. Insgesamt erzeugt CCU damit einen großen Bedarf an erneuerbaren \r\nEnergien bzw. zusätzlichem grünen Wasserstoff – beide Ressourcen werden in der Zukunft ein \r\nknappes und teures Gut sein (siehe Kasten Energie). Vergessen darf man zudem nicht, dass \r\ndie Anlagen für all diese Prozesse ressourcenintensiv sind und auch knappe Ressourcenarten \r\ndavon betroffen sind. Fragen der Priorität im Zugang zu nachhaltiger Energie von CCU gegenüber \r\nanderen industriellen Anwendungen und den Potenzialen zur Flexibilisierung der DAC-Technol\u0002ogien, z.B. im Hinblick auf deren Anpassung an den Strommarkt der Erneuerbaren, sind noch zu \r\nklären.\r\n88\r\nWas muss generell für die Verwendung des CO2 gelten? \r\n3. Saubere Bilanzierung von CCU basierend auf langfristiger Bindung oder geschlos\u0002sener Kreislaufführung des CO2: Damit die Nutzung des CCU-Produkts als klimaneutral \r\nanerkannt werden kann, muss sichergestellt sein, dass bilanziell keine THG-Emissionen in die \r\nAtmosphäre gelangen.8 Bilanziell THG-neutral bedeutet also, dass entweder tatsächlich keine \r\nEmissionen entstehen, oder dass es sich bei den Emissionen um CO2 handelt, das zuvor der \r\nAtmosphäre entnommen wurde (z.B. durch DACCU). Wir halten es hingegen nicht per se für \r\neine ausreichend verlässliche Maßnahme, um als Grundlage für Kohlenstoffgutschriften oder \r\nden Handel auf Kohlenstoffmärkten zu dienen. Für die bilanzielle Betrachtung müssen stringente \r\nNachhaltigkeits- und Anrechnungskriterien unter einem sauberen Monitoring- und Compliance\u0002system erfüllt werden. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den Hauptprozess der CO2\r\n-Nutzung, \r\nsondern auch für alle begleitenden Prozesse, wie Energiebereitstellung und Transport. \r\nKonzepte für CCU-Prozessketten müssen eine langfristige CO2\r\n-Bindung oder eine geschlossene \r\nKreislaufführung sicherstellen. Wobei eine geschlossene Kreislaufführung heute noch nicht garan\u0002tiert werden kann. Solche Konzepte sollten von der Industrie entwickelt und kritisch auf technische \r\nUmsetzbarkeit, Energieeffizienz und Lebenszyklusemissionen geprüft werden. Nur wenn der ge\u0002samte Lebenszyklus mit den Zielen der Klimaneutralität und ökologischen Nachhaltigkeit vereinbar \r\nist, kann CCU einen sinnvollen Beitrag leisten.\r\n8. CO2\r\n-neutral ist nicht gleich THG-neutral. Häufig entstehen durch die Nutzung von CCU-Produkten weitere \r\nKompensationsbedarfe anderer klimarelevanter Gase (z.B. im Flugverkehr durch Nicht-CO2\r\n-Emissionen, bei der \r\nNutzung chemischer Produkte wie Schmier- oder Reinigungsmittel oder durch Reifenabrieb), die zur Erreichung der \r\nTHG-Neutralität ebenfalls kompensiert werden müssen.\r\n99\r\nKlimaneutralität im Flugverkehr ist aufgrund des sehr ho\u0002hen Energiebedarfs und der zusätzlichen Nicht-CO₂-Effek\u0002te besonders schwierig zu erreichen.9\r\n Ein direkter Umstieg \r\nauf Elektro- oder Wasserstoffantriebe ist insbesondere bei \r\nLangstreckenflügen technisch und physikalisch nicht re\u0002alisierbar. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass klima\u0002neutrales Fliegen nur durch einen Hochlauf von e-SAF \r\n(Electricity-based Sustainable Aviation Fuels) auf Basis er\u0002neuerbarer Energien erreicht werden kann. Bislang stehen \r\nhierfür jedoch weder größere Anlagen zur Verfügung, noch \r\nist geklärt, in welcher Form die notwendigen erneuerbar\u0002en Energien bereitgestellt werden können. Auch über die \r\nKohlenstoffquellen, die für die Synthese von e-SAF benötigt \r\nwerden, besteht noch keine Einigkeit.\r\nVoraussetzung ist, dass das von den Flugzeugen emittierte CO2\r\n in einen klimaneutralen Kreis\u0002lauf überführt oder anderweitig kompensiert wird, was aus heutiger Sicht ohne den Einsatz von \r\nDirect Air Capture (DAC) nicht darstellbar ist. Bei der Nutzung von CO2\r\n aus fossilen industriellen \r\nPunktquellen wird das CO₂ bei der Anwendung im Flug in die Atmosphäre freigesetzt. Bilanziell \r\nwird damit der CO2\r\n-Ausstoß lediglich halbiert (durch „Doppelnutzung“), eine Netto-Null wäre \r\nselbst bei den reinen CO2\r\n-Emissionen noch weit entfernt. Zusätzlich zu berücksichtigen sind \r\ndazu die Nicht-CO2\r\n-Effekte, die zwei Drittel des gesamten durch den Flugverkehr verursachten \r\nTreibhauseffekts ausmachen (insbesondere durch Kondensstreifen).\r\nLetztlich müsste das CO2\r\n also entweder (1) direkt über DAC der Atmosphäre entnommen und \r\ndann in e-SAF umgewandelt werden oder (2), falls keine klimaneutralen CO2\r\n-Quellen für die \r\nKraftstoffherstellung verwendet wurden, nachträglich über DACCS (Direct Air Carbon Capture \r\nand Storage) ausgeglichen werden. In beiden Fällen müssten zusätzlich die Nicht-CO2\r\n-Effekte \r\ndurch DACCS kompensiert werden.\r\nCCU für den Flugverkehr\r\n9. Eine gute Übersicht bietet atmosfair\r\n10\r\nWenn die genannten Leitprinzipien erfüllt sind, kann CO₂ theoretisch klimaneutral genutzt werden. \r\nDeutlich wird jedoch auch, dass es strenger Anforderungen bedarf, damit CCU nicht zu einem \r\nSchlupfloch wird. Die meisten Anwendungen von CCU sind weder per se als dauerhafte CO₂-Senke \r\ngeeignet, noch können sie in vollem Umfang als Maßnahme zur CO₂-Minderung anerkannt werden. \r\nAbgesehen von der langfristigen und weniger energieintensiven Bindung in bspw. Baustoffen, sind \r\nnur wenige Produkte ohne weitere Maßnahmen für eine THG-neutrale Strategie geeignet. Bei ein\u0002er möglichen Integration von CCU in das bestehende Emissionshandelssystem müsste einerseits \r\nsichergestellt sein, dass die im Lebenszyklus freigesetzten Emissionen tatsächlich bepreist werden \r\n- und andererseits, dass es keine Doppelbepreisungen gibt. Regulatorische Anreize müssen weiter \r\nzur Reduktion von Emissionen führen und dürfen Klimaschutzmaßnahmen nicht untergraben.\r\nTrotzdem kann CCU in Zukunft ein Baustein für die klimaneutrale Bereitstellung von Kohlenstoff \r\nsein, beispielsweise für den Feedstockwechsel in der chemischen Industrie oder für die Herstellung \r\nvon E-Kerosin für die Luftfahrt. Die Forschung und Entwicklung dieser Technologie kann, obwohl \r\nsie in Europa wohl nicht großskalig zum Einsatz kommen wird, dennoch hierzulande vorangetrieben \r\nwerden. Da CCU aber mit erheblichen Energie-, Ressourcen- und Nachhaltigkeitsherausforderung\u0002en verbunden ist, sind Alternativen, etwa Elektrifizierungsstrategien, aber auch die Kohlenstoffbind\u0002ung in natürlichen Senken grundsätzlich vorzuziehen. \r\nCCU sollte jedoch nicht nur als technische Lösung für die Kohlenstoffproblematik betrachtet \r\nwerden. Vielmehr bietet CCU einen Ansatzpunkt, um grundsätzliche Fragen zur Zukunft der Indus\u0002trie, insbesondere der chemischen Industrie, in Deutschland zu diskutieren.10 Der Pfad hin zu einer \r\nklimapolitisch sinnvollen Implementierung von CCU erfordert ein breites Umdenken hinsichtlich der \r\nNutzung von Ressourcen, der Gestaltung von Produktionsprozessen und der Verantwortung der \r\nIndustrie in einer klimaneutralen Wirtschaft.\r\nFazit\r\nLuisa Keßler\r\nReferentin Nachhaltige Wasserstoffwirtschaft \r\nBellona Deutschland gGmbH\r\nJohanna Wiechen\r\nReferentin für Transformation & Kreislaufwirtschaft\r\nGermanwatch e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. 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Die Stärkung natürlicher Senken, von Mooren \r\nund Wäldern an Land, im Meer und Küstenbereich von Seegras- und Salzwiesen, geht mit \r\nverschiedenen Co-Benefits für Natur und Klima einher. Gleichzeitig dominieren in der \r\npolitischen Debatte immer wieder technische Möglichkeiten, deren Einsatz im Meer mit \r\nhohen Kosten und ökologischen Risiken verbunden sind. Dieser Meeresschutz-Standpunkt\r\nergänzt den „NABU-Standpunkt CCU und CCS in der Industrie“ und formuliert die \r\nwichtigsten Anforderungen für eine mögliche Realisierung von CCS im Meer. \r\nNABU-Anforderungen an eine mögliche\r\nAusgestaltung von CCS in Nord- und Ostsee\r\nSchon heute geht es Nord- und Ostsee schlecht, wurde das Ziel des guten \r\nUmweltzustands nach EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2020 verfehlt. Eine weitere \r\n(Über)Nutzung der Meere steht somit den gleichberechtigten Zielen von Netto-Null und \r\ngesunden, artenreichen Meeren entgegen. Folgende Aspekte und Vorbedingungen bei \r\nder Diskussion und möglichen Ausgestaltung mariner CCS-Technologien sind zu \r\nberücksichtigen:\r\n➢ Vorsorgeansatz anwenden: CCS ist eine noch wenig erprobte und kaum \r\nskalierte Technologie im Meer. Daher ist hier eine sorgfältige \r\nUmweltverträglichkeitsprüfung und die Anwendung des Vorsorgeprinzips \r\ngrundlegend geboten. Erst auf Grundlage dieser Prüfung darf eine politische \r\nEntscheidung zur Anwendung mariner CCS-Technik getroffen werden;\r\n➢ Keine zusätzliche kumulative Belastung: Eine in der Gesamtbilanz zusätzliche \r\nindustrielle Belastung der Meere ist nicht akzeptabel, vielmehr müssen zuerst \r\nandere Nutzungen, insbesondere die Schifffahrt und die Fischerei, signifikant \r\nreduziert werden, wenn CCS in den Meeren stattfinden soll. Es muss das Prinzip \r\n„Nature Positive“ gelten, insbesondere auch für den Ausbau notwendiger\r\nInfrastruktur (Hafen, Pipelines, Schiffsverkehr etc.);\r\nCCS IM MEER\r\nCarbon Capture and Storage (CCS) \r\nim Meer\r\nKontakt\r\nNABU-Bundesgeschäftsstelle\r\nDr. Kim Cornelius Detloff\r\nLeiter Meeresschutz\r\nTel. +49 (0)30.28 49 84-16 26\r\nE-Mail: Kim.Detloff@NABU.de\r\nProjektbüro Meeresschutz\r\nDr. Thorsten Werner\r\nWissenschaftlicher Mitarbeiter \r\nTel. +49 (0)3831.306859-2\r\nE-Mail: Thorsten.Werner@NABU.de\r\nDer Einsatz von CCS wird laut Berichten des Weltklimarates (IPCC) in den \r\nkommenden Jahren für die Abscheidung und dauerhafte Einlagerung von \r\nunvermeidbaren CO2-Restemissionen eine der notwendigen Maßnahmen sein, um \r\nunseren CO2-Ausstoß auf Netto-Null zu reduzieren bzw. Negativemissionen zu \r\nerreichen. Die bundespolitische Debatte zielt bisher auf das besonders \r\nanspruchsvolle und teure technische Verpressen von CO2 im Meeresboden, auch in \r\nder deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee.\r\nSTANDPUNKT | CCS IM MEER 2\r\n➢ Natürliche Senken stärken: Die Rolle der Meere als „blaue Lunge“ und \r\nwichtigste Kohlenstoffsenke unseres Planeten muss nachhaltig gestärkt und\r\nlangfristig erhalten werden. Dieser Aspekt ist in den Klimaszenarien und\r\nTransformationsstrategien Deutschlands nachzuarbeiten; eine besondere\r\nBedeutung dabei haben die Ziele der EU-Wiederherstellungsverordnung und\r\nder EU-Biodiversitätsstrategie;\r\n➢ Belastung durch marine CCS-Infrastruktur: Bei möglicher Anwendung von \r\nmarinen CCS-Verfahren ist jegliche andere Art als das Verpressen in sehr tiefe \r\nund „dichte“ Schichten des Meeresbodens auszuschließen. Wenig Beachtung \r\nfinden bisher dafür notwendige Pipelines oder Schiffstransporte. Ein \r\nPipelinebau hätte erhebliche Umweltauswirkungen auf den Meeresboden und \r\ndarf keine Schutzgebiete queren. Die Ausspülung submariner Salzstöcke oder \r\nauch Lagerstätten in bzw. unter Meeresschutzgebieten, auch durch Injektionen \r\nvon außerhalb dieser geschützten Flächen, sind auszuschließen; \r\n➢ Keine Eignung der (deutschen) Nordsee: Angesichts wissenschaftlicher \r\nUntersuchungen des Geomar Helmholtz Zentrums für Ozeanforschung sind \r\n60% der ca. 17.000 Bohrlöcher in der Nordsee unzureichend abgedichtet, so \r\ndass bei einem möglichen Verpressen von CO2 Leckagen und Austritte \r\nklimaschädlichen Methans oder gesundheitsschädlicher radioaktiver \r\nSubstanzen aus früherer Öl- und Gasförderung drohen. In den deutschen \r\nGewässern liegen vergleichsweise wenig Altbohrungen. Im Ergebnis aber, \r\ninsbesondere aufgrund der hohen Nutzungsintensität und Flächenkon\u0002kurrenzen, erscheinen die südliche Nordsee und die deutsche AWZ wenig \r\ngeeignet für eine skalierbare CCS-Anwendung;\r\n➢ Endlagerkosten für Mensch und Meer/Risiko-Begrenzung: Es müssen \r\nverbindliche Vorgaben hinsichtlich der Umweltverträglichkeit, des \r\nRisikomanagements und der behördlichen Überwachung von möglichen \r\nLeckagen entwickelt und andauernd durch die Industrie finanziert werden. \r\nCCS-Anwendungen in den Meeren sind nur mit einem hohen technischen und \r\nfinanziellen Aufwand sicherzustellen;\r\n➢ Ökologischer Fußabdruck: Der mit den CCS-Technologien einhergehende \r\nhohe Energiebedarf, der durch den Ausbau der notwendigen Infrastruktur \r\nbedingte hohe Ressourceneinsatz und die damit einhergehenden Emissionen \r\nmüssen in die prüfende Gesamt-Ökobilanz der marinen CCS-Technik \r\neingepreist werden;\r\n➢ Flächenkonkurrenzen prüfen: Der Einsatz mariner CCS-Techniken erfordert \r\neine vorsorgliche Raumplanung auch des Meeresbodens, um \r\nFlächenkonkurrenzen im Meer zu beschreiben. Naturschutzflächen und \r\nökologisch sensible Bodenregionen sowie durchlässige und instabile \r\nSedimentlagerstätten sind generell auszuschließen;\r\n➢ Vorsorgliche Prüfung für Land und Meer: Das Meer darf nicht zum \r\nEntsorgungslager für alle Prozesse werden, die an Land auf Widerstand stoßen. \r\n„Not in my backyard” trägt nicht zur Findung eines ökologisch und \r\nökonomisch sinnvollen Planungsdesigns für notwendige Klimaschutz\u0002maßnahmen bei. Technische Lösungen sollten dort Erwägung finden, wo \r\nunvermeidbare Emissionen entstehen und sie sicher und naturverträglich \r\numsetzbar sind.\r\nSTANDPUNKT | CCS IM MEER 3\r\nKlimaschutz und Biodiversitätsschutz \r\ngemeinsam voranbringen!\r\nDie aktuelle Diskussion um CCS als ein klimapolitisch notwendiger Beitrag dreht sich \r\nbisher vorrangig um die Definition von tatsächlich unvermeidbaren Restemissionen und \r\ndrohenden Lock-in-Effekten in fossile Abhängigkeiten. Zu wenig wird noch über einen \r\ngeringeren Energie- und Ressourcenverbrauch in der Industrietransformation \r\nDeutschlands gesprochen. Kaum eine Berücksichtigung findet die Tatsache, dass Nord\u0002und Ostsee schon heute in einem ökologisch schlechten Zustand sind. Ein Drittel der \r\nArten und Lebensräume in der deutschen Nord- und Ostsee stehen auf der Roten Liste.\r\nZusätzlich zur Offshore-Windenergie und LNG-Infrastruktur drängt mit CCS ein \r\nweiterer technischer Faktor der Energie- und Industrietransformation in den schon \r\nlange stark übernutzten deutschen Meeresraum. In der klimapolitischen Debatte \r\ngewinnt das Bild vom Kraftwerk Nordsee die Oberhand und werden der Erhalt bzw. \r\nWiederherstellung der natürlichen Funktionen unserer Meere, ihrer Bewohner und \r\nLebensräume u. a. als Kohlenstoffsenken weitgehend ignoriert. Trotz dieses wichtigen \r\nnatürlichen Beitrages zur Abschwächung der Klimakrise verstärken aktuelle politische \r\nEntscheidungen damit die zweite planetare Krise des zunehmenden Biodiversitäts\u0002verlustes im Meer, aber auch an Land. \r\nDie Politik ist gefordert, Ansätze zu entwickeln, die dem Natur- und Klimaschutz dienen. \r\nDie technische Einlagerung von CO2 muss dabei letztes Mittel und Ausnahme bleiben. \r\nMit der marinen Wiederherstellung und streng geschützten Meeresschutzgebieten \r\nfinden sich dafür im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung kluge \r\nMaßnahmen. Die Weltmeere speichern schon heute mehr als 25% der von uns \r\nMenschen verursachten CO2-Emissionen und leiden dabei durch Erwärmung und \r\nVersauerung selbst unter den Folgen der Klimakrise. \r\nImpressum: © 2024, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de. \r\nText & Editor: Dr. Thorsten Werner, Dr. Kim Cornelius Detloff"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-04-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006556","regulatoryProjectTitle":"Naturverträgliche Ausgestaltung des Kohlenstoffspeicher- und Transportgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f5/1d/548947/Stellungnahme-Gutachten-SG2506160007.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Die bundespolitische Debatte zielt bisher auf das besonders \r\nanspruchsvolle und teure technische Verpressen von CO2 im Meeresboden, auch in \r\nder deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee.\r\nSpätestens in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts dürfen laut dem Übereinkommen von \r\nParis nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, als durch natürliche und \r\ntechnische Senken entzogen werden können. Die Stärkung natürlicher Senken, von Mooren \r\nund Wäldern an Land, im Meer und Küstenbereich von Seegras- und Salzwiesen, geht mit \r\nverschiedenen Co-Benefits für Natur und Klima einher. Gleichzeitig dominieren in der \r\npolitischen Debatte immer wieder technische Möglichkeiten, deren Einsatz im Meer mit \r\nhohen Kosten und ökologischen Risiken verbunden sind. Dieser Meeresschutz-Standpunkt\r\nergänzt den „NABU-Standpunkt CCU und CCS in der Industrie“ und formuliert die \r\nwichtigsten Anforderungen für eine mögliche Realisierung von CCS im Meer. \r\nNABU-Anforderungen an eine mögliche\r\nAusgestaltung von CCS in Nord- und Ostsee\r\nSchon heute geht es Nord- und Ostsee schlecht, wurde das Ziel des guten \r\nUmweltzustands nach EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2020 verfehlt. Eine weitere \r\n(Über)Nutzung der Meere steht somit den gleichberechtigten Zielen von Netto-Null und \r\ngesunden, artenreichen Meeren entgegen. Folgende Aspekte und Vorbedingungen bei \r\nder Diskussion und möglichen Ausgestaltung mariner CCS-Technologien sind zu \r\nberücksichtigen:\r\n➢ Vorsorgeansatz anwenden: CCS ist eine noch wenig erprobte und kaum \r\nskalierte Technologie im Meer. Daher ist hier eine sorgfältige \r\nUmweltverträglichkeitsprüfung und die Anwendung des Vorsorgeprinzips \r\ngrundlegend geboten. Erst auf Grundlage dieser Prüfung darf eine politische \r\nEntscheidung zur Anwendung mariner CCS-Technik getroffen werden;\r\n➢ Keine zusätzliche kumulative Belastung: Eine in der Gesamtbilanz zusätzliche \r\nindustrielle Belastung der Meere ist nicht akzeptabel, vielmehr müssen zuerst \r\nandere Nutzungen, insbesondere die Schifffahrt und die Fischerei, signifikant \r\nreduziert werden, wenn CCS in den Meeren stattfinden soll. Es muss das Prinzip \r\n„Nature Positive“ gelten, insbesondere auch für den Ausbau notwendiger\r\nInfrastruktur (Hafen, Pipelines, Schiffsverkehr etc.);\r\nCCS IM MEER\r\nCarbon Capture and Storage (CCS) \r\nim Meer\r\nKontakt\r\nNABU-Bundesgeschäftsstelle\r\nDr. Kim Cornelius Detloff\r\nLeiter Meeresschutz\r\nTel. +49 (0)30.28 49 84-16 26\r\nE-Mail: Kim.Detloff@NABU.de\r\nProjektbüro Meeresschutz\r\nDr. Thorsten Werner\r\nWissenschaftlicher Mitarbeiter \r\nTel. +49 (0)3831.306859-2\r\nE-Mail: Thorsten.Werner@NABU.de\r\nDer Einsatz von CCS wird laut Berichten des Weltklimarates (IPCC) in den \r\nkommenden Jahren für die Abscheidung und dauerhafte Einlagerung von \r\nunvermeidbaren CO2-Restemissionen eine der notwendigen Maßnahmen sein, um \r\nunseren CO2-Ausstoß auf Netto-Null zu reduzieren bzw. Negativemissionen zu \r\nerreichen. 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Ein \r\nPipelinebau hätte erhebliche Umweltauswirkungen auf den Meeresboden und \r\ndarf keine Schutzgebiete queren. Die Ausspülung submariner Salzstöcke oder \r\nauch Lagerstätten in bzw. unter Meeresschutzgebieten, auch durch Injektionen \r\nvon außerhalb dieser geschützten Flächen, sind auszuschließen; \r\n➢ Keine Eignung der (deutschen) Nordsee: Angesichts wissenschaftlicher \r\nUntersuchungen des Geomar Helmholtz Zentrums für Ozeanforschung sind \r\n60% der ca. 17.000 Bohrlöcher in der Nordsee unzureichend abgedichtet, so \r\ndass bei einem möglichen Verpressen von CO2 Leckagen und Austritte \r\nklimaschädlichen Methans oder gesundheitsschädlicher radioaktiver \r\nSubstanzen aus früherer Öl- und Gasförderung drohen. In den deutschen \r\nGewässern liegen vergleichsweise wenig Altbohrungen. Im Ergebnis aber, \r\ninsbesondere aufgrund der hohen Nutzungsintensität und Flächenkon\u0002kurrenzen, erscheinen die südliche Nordsee und die deutsche AWZ wenig \r\ngeeignet für eine skalierbare CCS-Anwendung;\r\n➢ Endlagerkosten für Mensch und Meer/Risiko-Begrenzung: Es müssen \r\nverbindliche Vorgaben hinsichtlich der Umweltverträglichkeit, des \r\nRisikomanagements und der behördlichen Überwachung von möglichen \r\nLeckagen entwickelt und andauernd durch die Industrie finanziert werden. \r\nCCS-Anwendungen in den Meeren sind nur mit einem hohen technischen und \r\nfinanziellen Aufwand sicherzustellen;\r\n➢ Ökologischer Fußabdruck: Der mit den CCS-Technologien einhergehende \r\nhohe Energiebedarf, der durch den Ausbau der notwendigen Infrastruktur \r\nbedingte hohe Ressourceneinsatz und die damit einhergehenden Emissionen \r\nmüssen in die prüfende Gesamt-Ökobilanz der marinen CCS-Technik \r\neingepreist werden;\r\n➢ Flächenkonkurrenzen prüfen: Der Einsatz mariner CCS-Techniken erfordert \r\neine vorsorgliche Raumplanung auch des Meeresbodens, um \r\nFlächenkonkurrenzen im Meer zu beschreiben. Naturschutzflächen und \r\nökologisch sensible Bodenregionen sowie durchlässige und instabile \r\nSedimentlagerstätten sind generell auszuschließen;\r\n➢ Vorsorgliche Prüfung für Land und Meer: Das Meer darf nicht zum \r\nEntsorgungslager für alle Prozesse werden, die an Land auf Widerstand stoßen. \r\n„Not in my backyard” trägt nicht zur Findung eines ökologisch und \r\nökonomisch sinnvollen Planungsdesigns für notwendige Klimaschutz\u0002maßnahmen bei. Technische Lösungen sollten dort Erwägung finden, wo \r\nunvermeidbare Emissionen entstehen und sie sicher und naturverträglich \r\numsetzbar sind.\r\nSTANDPUNKT | CCS IM MEER 3\r\nKlimaschutz und Biodiversitätsschutz \r\ngemeinsam voranbringen!\r\nDie aktuelle Diskussion um CCS als ein klimapolitisch notwendiger Beitrag dreht sich \r\nbisher vorrangig um die Definition von tatsächlich unvermeidbaren Restemissionen und \r\ndrohenden Lock-in-Effekten in fossile Abhängigkeiten. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Erzeugung von Strom und Kraftstoffen aus sogenannten Rest- und Abfallstoffen\r\nwird gemäß der europäischen Gesetzgebung mit einer hohen Anrechnung vermiede-\r\nner Treibhausgasemissionen belohnt (RED, 2018). Dementsprechend hoch ist die\r\nNachfrage nach Stroh, Gülle und Mist für die Erzeugung von Biomethan und von Bi-\r\nokraftstoffen. Doch handelt es sich bei ihnen keinesfalls um Reststoffe, die ohne Ein-\r\nschränkungen genutzt werden sollten, sondern vielmehr um wertvolle Nebenprodukte\r\naus der Landwirtschaft, die essenziell für die Fruchtbarkeit von Böden sind.\r\nBiogas aus Stroh, Gülle und Mist zu erzeugen hat zwar den Vorteil, dass keine Flä-\r\nchen für Anbaubiomasse benötigt werden. Abhängig von der entnommenen Menge\r\nkönnen jedoch Stoffkreisläufe, Ökosystemfunktionen im Boden, die Anpassungsfähig-\r\nkeit von Agrarökosystemen an Klimaveränderungen sowie die Biodiversität negativ\r\nbeeinflusst werden. Da der Schutz von Boden, Wasser, Stoffkreisläufen und Biodiver-\r\nsität mit Blick auf die planetaren ökologischen Grenzen ebenso zu beachten ist wie der\r\nKlimaschutz, gilt es, diesen Zielkonflikt aufzulösen.\r\nIm Folgenden formuliert der NABU Anforderungen für die Nutzung von Stroh, Gülle\r\nund Festmist zur Biogaserzeugung. Aus sogenannten Rest- und Abfallstoffen erzeug-\r\ntes Biogas, das zu Biomethan aufbereitet wird, um es ins Erdgasnetz einspeisen zu\r\nkönnen, soll gemäß den Plänen der Politik verstärkt für die Strom- und Wärmeversor-\r\ngung eingesetzt werden. Auch für den Verkehr soll Biomethan zukünftig eine größere\r\nRolle spielen, sowohl in Erdgasfahrzeugen und indem es zu Biokraftstoffen weiterver-\r\narbeitet wird. Dementsprechend steigt die Nachfrage nach Stroh, Gülle und Mist.\r\nStroh, Gülle und Mist im Stoffkreislauf\r\nStroh, Gülle und Mist sind elementare Bestandteile des Stoffkreislaufs in der Landwirt-\r\nschaft. Will man den Boden als unsere Lebensgrundlagen erhalten, muss der Hu-\r\nmusaufbau in jedem Fall gewährleistet sein und Nährstoffkreisläufe müssen möglichst\r\ngeschlossen werden. Nur auf gesunden Böden können langfristig Nahrung erzeugt und\r\ngleichzeitig lebenswichtige Ökosystemfunktionen bereitgestellt werden. Böden sind\r\nSTANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH,\r\nGÜLLE UND MIST\r\nBiogas aus Stroh, Gülle und Mist\r\nAnforderungen aus Sicht des NABU\r\nKontakt\r\nNABU Bundesgeschäftsstelle\r\nDr. Christine Tölle-Nolting\r\nTeamleiterin Landnutzung\r\nTel. +49 (0)30 284984 1641\r\nChristine.Toelle-Nolting@NABU.de\r\nDr. Claudia Werner\r\nReferentin für Biomasse\r\nClaudia.Werner@NABU.de\r\nHumusaufbau ist Vorausset-\r\nzung für Klimaschutz und Er-\r\ntragssicherheit.\r\n2STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\nUrsprung und Hort so gut wie aller terrestrischer Biodiversität, 59 Prozent aller be-\r\nkannten Arten sind bodenbürtig. Die im Boden lebenden Organismen sind zudem für\r\ndie Speicherung und Filterung von Wasser verantwortlich.\r\nLandwirtschaftlich genutzte Böden sind außerdem aufgrund ihres hohen Flächenan-\r\nteils mit Abstand der größte terrestrische Kohlenstoffspeicher in Deutschland und für\r\nden Klimaschutz von zentraler Bedeutung. Der Eintrag organischen Kohlenstoffs (C org )\r\ndurch Erntereste ist eine wichtige Einflussgröße für den Vorrat und die Dynamik von\r\nCorg im Boden (Thünen, 2018). Viele Landwirt*innen haben bereits Maßnahmen des Hu-\r\nmusaufbaus implementiert, was sich in einem leichten Rückgang der Emissionen im\r\nJahr 2022 widerspiegelt (UBA, 2023).\r\nDie Erhöhung der Widerstandsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden durch die\r\nSteigerung des Humusanteils ist angesichts der Klimakrise von hoher Relevanz. Wenn\r\ndurch die ackerbauliche Nutzung ohne entsprechende Maßnahmen wesentliche Boden-\r\nfunktionen eingeschränkt werden, gefährdet dies sowohl die vielfältigen Funktionen\r\nder Böden wie auch deren Biodiversität. Eine nachhaltige Ackerbodennutzung hinge-\r\ngen erhält oder verbessert sogar das Ertragspotential sowie wesentliche Bodenfunktio-\r\nnen, wie Bodenfruchtbarkeit, Belebtheit des Ackerbodens, Wasserspeicherfähigkeit, Fil-\r\nter- und Pufferfunktion des Bodens sowie stabile Bodenstruktur, und mindert die Ver-\r\nschlämmungs- und Erosionsgefährdung (BMEL, 2023). Der Corg-Gehalt von Böden ist\r\nhierbei ein wesentlicher Faktor und es sind daher dringend entsprechende Maßnah-\r\nmen erforderlich, um ihn zu verbessern. Die Reduzierung des Eintrags von Ernterück-\r\nständen ist hingegen einer der wesentlichen Faktoren, die für den C org-Verlust verant-\r\nwortlich sind (Thünen, 2018).\r\nBiogas aus Stroh\r\nStroh wird vermehrt energetisch genutzt. Weiter verarbeitet zu Biokraftstoff hat sich\r\nder Einsatz zwischen 2020 und 2022 beinahe verdreifacht (BLE, 2023). Doch Stroh darf\r\ndem landwirtschaftlichen Stoffkreislauf nicht vollständig entzogen werden. Die Erzeu-\r\ngung von Biogas ist aus Sicht des NABU die einzige energetische Nutzungsoption von\r\nStroh, die in Betracht gezogen werden kann, da bei der Vergärung Gärprodukte anfal-\r\nlen, die für den Schutz der Böden dringend benötigt werden. Bei der Strohverbrennung\r\nhingegen fallen keine für den Bodenschutz wichtigen Gärprodukte an. Ohne deren\r\nRückführung kann Stroh nur zu einem geringen Teil entnommen werden, der aber der\r\nstofflichen Verwertung, zum Beispiel für Dämmplatten, vorbehalten werden sollte, um\r\nden im Stroh enthaltenen Kohlenstoff länger zu binden.\r\nViele wissenschaftliche Feld- und Laboruntersuchungen belegen zwar, dass der Hu-\r\nmusaufbau auch durch die Gärprodukte der Strohvergärung gewährleistet werden\r\nkann, aber über langjährige Auswirkungen des Aufbringens von Gärprodukten liegen\r\nGrundsätzliche Anforderungen an die Entnahme von Biomasse aus der Landwirt-\r\nschaft (NABU, 2023a):\r\nx Der Schutz, die Verbesserung und die Wiederherstellung der Biodiversität\r\nmuss Vorrang vor jeglicher Biomassenutzung haben.\r\nx Die Entnahme von Biomasse darf nicht zu einer negativen Humusbilanz\r\nführen.\r\nx Die Entnahme von Biomasse darf nicht zum Verlust bzw. zu einer Ver-\r\nschlechterung der Kohlenstoffspeicherung der Böden führen.\r\n3STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\nbislang noch keine Erfahrungen vor. Eine allgemeine Nutzungsstrategie kann daher\r\nnicht abgeleitet werden. Beispielsweise können positive Effekte auf die Humusbilanz\r\nnicht allein auf eine verbesserte C-Retention aus dem Stroh infolge der Vergärung zu-\r\nrückgeführt werden, sondern erfordern eine gleichzeitige Zufuhr von Stickstoff (FNR,\r\n2020).\r\nOb und in welchen Mengen Stroh für Biogas genutzt werden kann, hängt zudem maß-\r\ngeblich vom Standort und von der Bewirtschaftung der Böden ab. Aufgrund der Wet-\r\nterbedingungen können die entnehmbaren Mengen auch zwischen den Jahren variie-\r\nren. Mancherorts kann eine hohe Menge an Stroh energetisch genutzt und gleichzeitig\r\nder Humusaufbau bzw. die Kohlenstoffbilanz durch das Aufbringen der Gärprodukte,\r\ndie bei der Biogaserzeugung anfallen, gewährleistet werden. Auch gibt es Standorte,\r\nauf denen eine Strohentnahme ohne Umstellung der Fruchtfolgen oder zusätzliche or-\r\nganische Düngung nicht möglich ist. Auch die Art der Bewirtschaftung spielt eine\r\nRolle. Wissenschaftliche Analysen belegen, dass die Strohvergärung insbesondere bei\r\nökologischer Bewirtschaftung den Humusaufbau begünstigt. Bei konventioneller Be-\r\nwirtschaftung kann durch die Nutzung der Gärprodukte möglicherweise keine erhebli-\r\nche Verbesserung der Humusbilanzen erwartet werden, aber die Stickstoff-Zufuhr mit\r\ndem organischen Substrat reduziert den Bedarf an Mineraldünger in den Fruchtfolgen\r\n(FNR, 2020). Die vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen lassen zudem bis-\r\nlang keine repräsentativen Aussagen zu, inwieweit die ökologischen Funktionen des\r\nStrohs auf den Ackerböden durch die Substitution mit Gärprodukten beeinträchtigt\r\nwerden. Dies betrifft die Effekte durch Mulchen von Stroh auf Verdunstung, Erosion\r\nund Beikrautaufkommen ebenso wie die Rolle des Strohs als wichtige Nahrungsquelle\r\nvon Regenwürmern (FNR, 2020). Andererseits können jedoch große Strohmengen auf\r\ndem Acker gerade in getreidestarken Fruchtfolgen zu Krankheitsproblemen bei den\r\nKulturen durch Übertragung pilzlicher Schaderreger führen. Den vielfältigen hier ge-\r\nnannten Aspekten wird daher nur ein differenziertes Stroh-Management gerecht, bei\r\ndem die energetische Nutzung des Strohs in der Biogasanlage – selbstverständlich nur\r\nmit Rückführung der Gärprodukte – in manchen Fällen eine wertvolle Option sein\r\nkann, aber keine allgemeine Nutzungsstrategie darstellen kann (FNR, 2020).\r\nDas Potenzial, Stroh für die Biogaserzeugung einzusetzen, ist also vorhanden, jedoch\r\nmit Einschränkungen verbunden. Auch sollte Stroh nur in nahegelegenen Biogasanla-\r\ngen eingesetzt werden, denn werden Stroh und Gärprodukte über weite Strecken trans-\r\nportiert, verschlechtert sich die Klimabilanz aufgrund des erhöhten Energieeinsatzes\r\nund der Transportemissionen.\r\nNABU-Forderungen für die Nutzung von Stroh zur Biogaserzeugung:\r\nx Die Gärprodukte der Strohvergärung müssen wieder auf den Acker zu-\r\nrückgeführt werden.\r\nx Die Nutzungspotenziale von Stroh können nur auf der Ebene des jeweili-\r\ngen Standorts ermittelt werden. Dementsprechend sollten die zuständigen\r\nunteren Fachbehörden im Rahmen der Genehmigung und der jährlichen\r\nUmweltgutachten der Biogaserzeugung eingebunden werden. Hierfür\r\nmüssen deren Kapazitäten aufgestockt werden.\r\nx Es besteht Forschungsbedarf, um mögliche langfristig auftretende Beein-\r\nträchtigungen der ökologischen Funktionen des Strohs auf den Ackerbö-\r\nden durch die Substitution mit Gärprodukten zu ermitteln.\r\n4STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\nBiogas aus Gülle\r\nAnfallende Gülle sollte in Biogasanlagen verwertet werden, um direkte Emissionen, vor\r\nallem Methan, zu vermeiden. Doch auch dieses Potenzial ist nur ein eingeschränktes,\r\nda im Zuge der Klimakrise und des Tierwohls die Tierhaltung deutlich begrenzt wer-\r\nden muss. Denn je weniger Futter angebaut wird, desto mehr Fläche steht für ander-\r\nweitige Nutzungen zur Verfügung – der Anbau pflanzlicher Nahrung ist doppelt so flä-\r\ncheneffizient wie der Anbau von Futter zur Erzeugung tierischer Lebensmittel. Nur so\r\nsind die so dringend erforderlichen Maßnahmen für Natur- und Klimaschutz umsetz-\r\nbar, ohne die Ernährungssicherheit aufs Spiel zu setzen oder Deutschland geostrate-\r\ngisch von Lebensmittelimporten abhängiger zu machen. (NABU, 2023b).\r\nDänemark, das über ein Viertel seines Gasbedarfs mit Biomethan aus sogenannten\r\nRest- und Abfallstoffen produziert, wird in der Politik als Modell kommuniziert, das\r\nauf Deutschland übertragen werden sollte. Aber das Nachbarland eignet sich keines-\r\nfalls als Vorbild für Deutschland, denn sein Biomethan wird zu 75 Prozent aus Schwei-\r\nnegülle erzeugt. Dänemark hat sich inzwischen zum Land mit den meisten Schweinen\r\npro Kopf weltweit entwickelt, es züchtet jedes Jahr 32 Millionen Schweine. Gleichzeitig\r\nist in Dänemark der Gasbedarf weitaus geringer, da über die Hälfte des Energiebedarfs\r\nmit Windenergie gedeckt wird. Würde das dänische Modell auf Deutschland übertra-\r\ngen, müssten wir die Schweinehaltung um das Zwanzigfache erhöhen, um lediglich\r\nknapp 25 Prozent unseres Gasbedarfs mit Gülle zu decken. In Deutschland werden be-\r\nreits jetzt über 50 Prozent des inländisch erzeugten Getreides für Futter – davon der\r\nGroßteil für Schweine – verwendet (BLE, 2022; NABU, 2023c).\r\nBiogas aus Festmist\r\nGut kompostierter Festmist besitzt ein günstiges Humusnachlieferungspotential und\r\ndie Mineralisierung von Nährstoffen erfolgt langsam. Festmist ist für die Stabilisierung\r\nder Bodenstruktur vorteilhaft und lässt sich besser einarbeiten als Gärprodukte.\r\nEin Nachteil von Festmist und Komposten ist jedoch, insbesondere für den Ökoland-\r\nbau, dass die Mineralisierungsraten häufig in pflanzenbaulich unproduktiven Phasen\r\nam höchsten sind und die Gefahr besteht, dass mineralisierter Stickstoff ausgewaschen\r\nwird. Die Gärprodukte von Festmist hingegen können gezielt dann aufgebracht wer-\r\nden, wenn die Pflanzen die Nährstoffe benötigen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Aus-\r\nwaschung von unproduktivem Stickstoff in Gewässer vermieden werden kann.\r\nUm sicherzustellen, dass sich das Aufbringen der Gärprodukte nicht nachteilig auf den\r\nHumusgehalt der Böden bzw. das Bodenleben auswirkt, sollten im Rahmen der guten\r\nlandwirtschaftlichen Praxis je nach Standort die Mengen und die Termine der Aufbrin-\r\ngung sorgfältig bestimmt werden.\r\nDie Erzeugung von Biogas aus\r\nGülle darf nicht mit einer Auf-\r\nstockung des Viehbestands ein-\r\nhergehen.\r\nNABU-Forderungen für die Nutzung von Gülle für die Biogaserzeugung:\r\nx Bei der Planung und Genehmigung von Güllevergärungsanlagen muss\r\ndie Flächenbindung von maximal 1,8 Großvieheinheiten pro Hektar\r\nberücksichtigt werden (NABU, 2022 b).\r\nx Gülle sollte möglichst nicht, aber höchstens im Umkreis von fünf bis\r\nzehn km transportiert werden (DVGW, 2014).\r\n5STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\nAllgemeine Anforderungen an das Aufbrin-\r\ngen von Gärprodukten\r\nGrundsätzlich gilt, dass bei der Vergärung von Stroh, Gülle und Mist die Gärprodukte\r\nwieder auf den Acker zurückgeführt werden müssen. Auf mageren Standorten, exten-\r\nsiv genutztem Grünland und Naturschutzflächen hingegen dürfen keine Gärprodukte\r\naufgebracht werden, da diese Standorte wichtige Lebensräume für seltene und gefähr-\r\ndete Pflanzenarten sind. Neben der bereits genannten Gewährleistung des Humusauf-\r\nbaus sind hierbei weitere Aspekte zu berücksichtigen. So weist der Deutsche Verein des\r\nGas- und Wasserfaches (DVGW) darauf hin, dass eine ungeregelte und unkontrollierte\r\nGärrestaufbringung erhebliche Risiken für die Umwelt mit sich bringen kann. Gärpro-\r\ndukte aus der Biogasanlage enthalten viel Stickstoff und wenig Kohlenstoff. In erster\r\nLinie seien die Schutzgüter Boden, Grundwasser und Luft langfristig wirkenden Beein-\r\nflussungen ausgesetzt. Bei fahrlässigem und unsachgemäßem Umgang könnten in Zu-\r\nkunft nachhaltige Schädigungen der primär tangierten Schutzgüter erwartet werden,\r\ndie wiederum über die Nahrungskette bzw. über Stoffwechselprozesse die nachgeord-\r\nneten, höherwertigen Schutzgüter Mensch, Tier und Pflanze negativ beeinträchtigen\r\nwürden (DVGW, 2010).\r\nBodenschutz\r\nAuf Grund der Wechselwirkungen zwischen den Nährstoffen untereinander und zwi-\r\nschen Nährstoffen und dem Boden empfiehlt der DVGW, alle zwölf Nährelemente\r\n(Stickstoff, Phosphor, Kalium, Magnesium, Schwefel, Calcium, Eisen, Mangan, Bor,\r\nKupfer, Zink, Molybdän) im Boden und in den Gärprodukten als Basis für eine sachge-\r\nrechte Bemessung der Düngung zu bestimmen, und weist auf die erforderliche Berück-\r\nsichtigung der Düngemittelverordnung hin (DVGW, 2010).\r\nEin vorsorgender Bodenschutz sei auch im Hinblick auf Schwermetalle von Bedeutung,\r\nda sich ansonsten durch Anreicherung im Boden überhöhte Gehalte aus Gärprodukten\r\nund anderen Einträgen bilden können, so der DVGW. Zu hohe Schwermetallgehalte\r\nkönnen zu Ertragsdepressionen, unter Umständen sogar zu Pflanzenschäden führen\r\n(DVGW, 2010).\r\nZudem sind Gärprodukte aus der Biogaserzeugung von Gülle und Mist auf Sporenbild-\r\nner, Parasiten, Antibiotika und weitere Tierarzneimittel zu untersuchen, bevor sie aus-\r\ngebracht werden (DVGW, 2010).\r\nAuch weist der DVGW darauf hin, dass auf Böden nur eine bestimmte Menge der ent-\r\nhaltenen Stoffe, insbesondere an organischem Stickstoff, ausgebracht werden darf. Da\r\nDie Schutzgüter Boden, Wasser,\r\nLuft dürfen nicht durch Gärpro-\r\ndukte verunreinigt werden.\r\nNABU-Forderungen für die Nutzung von Festmist für die Biogaserzeugung:\r\nx Bei der Aufbringung von Gärprodukten aus Festmist sollten die Mengen\r\nund die Termine in Abhängigkeit von den Standortgegebenheiten be-\r\nstimmt werden.\r\nx Ob zusätzlich zu den Gärprodukten kompostierter Festmist ausgebracht\r\nwerden sollte, ist eine Option, die im Rahmen der guten landwirtschaftli-\r\nchen Praxis zu prüfen ist.\r\nx Die langfristigen Auswirkungen der Substitution von kompostiertem\r\nFestmist durch Gärprodukte sollte wissenschaftlich untersucht werden.\r\n6STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\njede Region eine andere landwirtschaftliche Struktur in Bezug auf Viehhaltung und\r\nAckerbau aufweise, sei auch das Potenzial zur Produktion von Biogassubstraten in je-\r\nder Region verschieden. Regionen mit überhöhtem Tierbestand sind in dieser Hinsicht\r\naus Sicht des DVGW besonders kritisch zu sehen, da oft für die aus anderen Regionen\r\neingeführten Futtermittel (z. B. Kraftfutter) keine ausreichenden Flächen für eine\r\npflanzenbedarfsgerechte Ausbringung der anfallenden Gärprodukte mehr vorhanden\r\nsind und sie teilweise zur „Unzeit“ ausgebracht werden. Denn auch nach Vergärung\r\nder Gülle in Fermentern finden sich die Nährstoffe in nahezu unveränderter Höhe in\r\nden Gärprodukten wieder (DVGW, 2014).\r\nGewässerschutz\r\nIn Regionen mit einem hohen Anteil an Energiepflanzen ist vielerorts aufgrund von\r\nDüngung sowie ausgebrachten Gärprodukten eine erhöhte Nitratbelastung des Grund-\r\nwassers nachgewiesen worden. Sind die Nitratwerte zu hoch, müssen Aufbereitungs-\r\nmaßnahmen vorgenommen werden oder es muss Fremdwasser bezogen werden. Bei\r\nFortdauer der Schadstoffeinträge, wie es der DVGW seit vielen Jahren hinsichtlich des\r\nNitrats von Gärprodukten aus Energiepflanzen in verschiedenen Wasserschutzgebieten\r\nbeobachtet hat, können diese letztendlich dazu führen, dass Trinkwasserbrunnen auf\r\nunbestimmte Zeit entweder nicht mehr in dem geplanten Umfang oder überhaupt\r\nnicht mehr genutzt werden können. Das kann sogar zur Aufgabe des Gewinnungsge-\r\nbietes führen (DVGW, 2014).\r\nDer DVGW fordert für die Aufbringung der Gärprodukte einen Abstand zu Oberflä-\r\nchengewässern von zehn Metern (DVGW, 2014). Eine Studie im Auftrag des NABU be-\r\nlegt jedoch, dass neben diesem ersten Pufferstreifen für Nähr- und Schadstoffe noch\r\nweitere zehn Meter Gewässerrandstreifen notwendig sind, da sich in den ersten zehn\r\nMetern die Nähr- und Schadstoffe anreichern. Bei einem zwanzig Meter breiten Gewäs-\r\nserrandstreifen hingegen werden Pflanzenschutz- und Düngemittel in deutlich geringe-\r\nrem Maße in die Gewässer eingespült und es steht genug unbelasteter Lebensraum zur\r\nVerfügung, in dem Insekten natürliche Verhältnisse vorfinden. Dies ist für die Förde-\r\nrung der Insektenvielfalt von hoher Relevanz (NABU, 2021).\r\n7STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\nFazit\r\nEin Potenzial der Nutzung von Stroh, Gülle und Mist für die Biogaserzeugung ist vor-\r\nhanden, aber mit Einschränkungen verbunden. Werden zu hohe Mengen an Stroh,\r\nMahdgut und Gülle für die Energieerzeugung entnommen, ist die Gewährleistung des\r\nHumusaufbaus fraglich. Zudem ist eine kontrollierte Aufbringung der Gärprodukte er-\r\nforderlich, um Boden und Wasser nicht zu belasten.\r\nSolange keine Kenntnisse über die langfristigen Auswirkungen der Substitution land-\r\nwirtschaftlicher Nebenprodukte durch Gärprodukte vorliegen, sollten Stroh, Gülle und\r\nMist nur mit besonderer Vorsicht für die Erzeugung von Biogas eingesetzt werden. For-\r\nschungsbedarf besteht auch bei der Analyse möglicher ökologischer Auswirkungen des\r\nEinsatzes von Gärprodukten, beispielsweise auf die Struktur und die biologische Aktivi-\r\ntät der Böden. Bei Abschätzungen des Potenzials im Rahmen von Modellierungen und\r\nEnergieszenarien müssen diese Erwägungen berücksichtigt werden.\r\nDie Biogaserzeugung aus Gülle,\r\nStroh und Mist ist mit Ein-\r\nschränkungen und Anforderun-\r\ngen verbunden.\r\nNABU-Forderungen für die Aufbringung von Gärprodukten (nach DVGW, 2014;\r\nNABU, 2021)\r\nx Gärprodukte dürfen nicht auf mageren Böden, extensiv genutztem Grün-\r\nland und Naturschutzflächen aufgebracht werden.\r\nx Gärprodukte dürfen nicht zwischen dem 01.09. und dem 28.02. des Folge-\r\njahres ausgebracht werden.\r\nx Zu Oberflächengewässern ist ein Abstand von mindestens zehn Metern\r\neinzuhalten.\r\nx Gärprodukte dürfen nicht in der Schutzzone II ausgewiesener oder geplan-\r\nter Wasserschutzgebiete oder innerhalb der 50-Tage-Linie von Grundwas-\r\nsergewinnungsanlagen ausgebracht werden.\r\nx Gärprodukte dürfen nicht in der Umgebung von Talsperren und in Fluss-\r\nwasserschutzgebieten ausgebracht werden.\r\nx Es dürfen nur Gärprodukte ausgebracht werden, deren Qualität durch ein\r\nverbindliches Gütesystem gesichert wird. Entsprechend wird eine ord-\r\nnungsgemäße Deklaration unter Angabe von Herkunft, Art und Menge\r\nder verwendeten Einsatzstoffe, Wirtschaftsdünger und Ko-Fermentations-\r\nsubstraten eingefordert.\r\nx Nährstoff- und Schadstoffgehalte (Schwermetallgehalte sowie organische\r\nSchadstoffe) müssen deklariert werden.\r\nx Es muss ein Nachweis der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklich-\r\nkeit gemäß BioAbfV erbracht werden.\r\n8STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\nQuellen\r\nBLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung), 2022: Getreidebilanz 2021/22.\r\nhttps://www.ble.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/221123_Getreidebi-\r\nlanz.html\r\nBLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung), 2023: Hintergrunddaten zum\r\nEvaluations- und Erfahrungsbericht 2022. https://www.ble.de/SharedDocs/Down-\r\nloads/DE/Klima-Energie/Nachhaltige-Biomasseherstellung/Evaluationsbericht_2022_Hin-\r\ntergrunddaten.pdf?__blob=publicationFile&v=2\r\nBMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), 2023: Ackerboden – Bo-\r\nden des Jahres 2023. https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/bo-\r\ndenschutz/boden2023.html\r\nDVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches, Hrsg.), 2010: Langfristige Auswir-\r\nkungen auf die Umwelt bei der Erzeugung und Einspeisung von Biogas. energie | was-\r\nser-praxis 3/2010. 49 – 55. https://www.dvgw.de/medien/dvgw/wasser/ressour-\r\ncen/1003graf.pdf\r\nDVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches, Hrsg.), 2014: Potenzialstudie zur\r\nnachhaltigen Erzeugung und Einspeisung gasförmiger, regenerativer Energieträger in\r\nDeutschland (Biogasatlas). https://www.dvgw.de/medien/dvgw/forschung/be-\r\nrichte/gw2_01_10.pdf\r\nFNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, Hrsg.), 2020: Gewährleistung einer aus-\r\nreichenden Humusreproduktion bei der Nutzung von Getreidestroh für die Biogaspro-\r\nduktion. https://www.fnr.de/ftp/pdf/berichte/22408412.pdf\r\nNABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V., 2021: Studie zu Insekten in Gewässerrand-\r\nstreifen. https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/220220-nabu-\r\nstudie-gewaesserrandstreifen-uni-duisburg-essen.pdf; NABU (Naturschutzbund\r\nDeutschland) e. V., 2022 b: Grünland stärken, Beweidung fördern – für Biodiversität\r\nund Klimaschutz. https://www.nabu.de/imperia/md/content/221208-nabu-gruenlandpo-\r\nsition.pdf\r\nNABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V., 2023 a: Naturverträglich nutzbare Bio-\r\nmasse. https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/biomasse/230929-hin-\r\ntergrund-biomasse-nabu.pdf\r\nNABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V., 2023 b: Es geht: Wie wir unsere Ernäh-\r\nrung sichern und gleichzeitig die Natur und das Klima schützen können.\r\nhttps://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/230113-nabu_flaechen-\r\nnutzungsstudie.pdf\r\nNABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V., 2023 c: Heilsbringer oder doch nur heiße\r\nLuft? Nachgerechnet: Fünf falsche Versprechen der Bioenergie. -\r\nhttps://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/nachhaltiges-wirtschaften/biooekono-\r\nmie/biomasse/34063.html\r\nNABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V., 2024: Wie nachhaltig ist Bioenergie? - Bio-\r\ngas und Biomethan im NABU-Vergleich. https://www.nabu.de/umwelt-und-ressour-\r\ncen/energie/bioenergie/34591.html\r\n9STANDPUNKT | BIOGAS AUS STROH, GÜLLE UND MIST\r\nRED (Renewable Energy Directive), 2018: RICHTLINIE (EU) 2018/2001 DES EUROPÄI-\r\nSCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nut-\r\nzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. https://eur-lex.europa.eu/legal-con-\r\ntent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02018L2001-20181221&from=EN\r\nThünen (Hrsg.), 2018: Landwirtschaftlich genutzte Böden in Deutschland – Ergebnisse\r\nder Bodenzustandserhebung. Thünen Report 64. https://www.thuenen.de/media/publi-\r\nkationen/thuenen-report/Thuenen_Report_64.pdf\r\nUBA (Umweltbundesamt), 2023: Emissionsübersichten in den Sektoren des Bundeskli-\r\nmaschutzgesetzes. https://www.umweltbundesamt.de/dokument/emissionsuebersich-\r\nten-in-den-sektoren-des-2\r\nImpressum: © 04/2024, NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V., Charitéstraße 3, 10117 Berlin,\r\nwww.NABU.de. Text: Dr. Christine Tölle-Nolting, Dr. Claudia Werner, Diana Nenz, Max Meister, Pierre Jo-\r\nhannes; Foto: NABU/E. 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Der NABU wurde als Sachverständiger zur\r\nAnhörung zum genannten Antrag im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am\r\n15.05.2024 eingeladen. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, an der Verbändeanhö-\r\nrung teilzunehmen und nehmen wie folgt Stellung zum Antrag.\r\nNABU-Bewertung der einzelnen Punkte des\r\nAntrags nach Themenfeldern\r\nBiogas:\r\n• Biogas aus naturverträglich verfügbarer Biomasse kann aus Sicht des NABU\r\neine Rolle im Energiesystem spielen - die dezentrale Erzeugung und Einspei-\r\nsung von Strom und Wärme ist dabei am effizientesten und kann, flexibel ge-\r\nsteuert, Stromdefizite im Netz regional ausgleichen und fossile Energieträger\r\n(Erdgas) ersetzen. Da Biogas/Biomethan jedoch mit Abstand die höchsten\r\nStromgestehungskosten unter den erneuerbaren Energien aufweist, sollte die\r\nFörderung sich auf solche Anlagen beschränken, die ihre systemdienliche\r\nRolle im Energiesystem erfüllen können.\r\n• Wir teilen daher den Ruf nach besseren Anreizen für eine flexible Fahrweise\r\n(Pkt. 4). Über das EEG gefördert werden sollten künftig nur noch bestehende\r\nSTELLUNGNAHME\r\nCDU-Antrag: Bioenergie eine\r\nklare Zukunftsperspektive geben\r\nStellungnahme des NABU-Bundesverbandes zur Anhörung\r\nKontakt\r\nNABU-Bundesverband\r\nBrick Medak\r\nTeamleiter Energie & Klima\r\nTel. +49 (0)179.1329859\r\nBrick.Medak@NABU.de\r\nMichaela Kruse\r\nReferentin für Bioenergie\r\nTel. +49 (0)162.2953083\r\nMichaela.Kruse@NABU.de\r\nLobby-Registernummer: R001667\r\n2STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nund neue Biogasanlagen, die flexibel betrieben werden können (1500 h/Jahr\r\nmaximal), die eine Wärmenutzung aufweisen und mit einem Wärmespeicher\r\nausgestattet sind (ggf. über Biogas-Verteilnetze zu dezentralen BHKW). Die\r\nAusschreibungen dürfen in der Zukunft nicht auf installierte Leistung, son-\r\ndern auf gelieferte Strommenge und Fähigkeit, diese flexibel zu liefern, fokus-\r\nsieren. Die Förderung ist so zu gestalten, dass auch ein Betrieb mit wenigen\r\nJahresstunden wirtschaftlich ist (künftig über Teilnahme am Kapazitäts-\r\nmarkt). Die EEG-Förderung, mit der die Einspeisung von Strommengen vergü-\r\ntet wird, passt nicht zu der zukünftigen flexiblen Rolle der Biogas-/Biomethan-\r\nkraftwerke im erneuerbaren Energiesystem. Sie sollte daher nur bis zur Ablö-\r\nsung durch den Kapazitätsmarkt erfolgen.\r\n• Die installierte Leistung ist bei flexibel betriebenen Anlagen keine sinnvolle\r\nAusschreibungsgröße. Die geforderte Erhöhung der Ausschreibungsmenge\r\nfür Biomasse im EEG (Pkt. 2) der installierten Leistung wäre somit bei gleich-\r\nzeitig entsprechend reduzierter Betriebsstundenanzahl substratmengen-\r\nneutral und damit für den NABU akzeptabel. Die Begrenzung der Biogasanla-\r\ngen im EEG-Pfad sowie in den Ausschreibungsmengen künftig auf Arbeit, statt\r\nauf Leistung zu fokussieren, wäre ein wichtiger Schritt, um eine flexible Fahr-\r\nweise der Biogas-BHKW zu ermöglichen. Anstelle eines Ausbauziels in instal-\r\nlierter Leistung wäre eine Obergrenze der jährlich von Biomassekraftwerken\r\ngeleisteten Arbeit im EEG zu formulieren, welche kontinuierlich weniger wer-\r\nden sollte, um der sich immer weiter verringernden Notwendigkeit von Resi-\r\nduallast Rechnung zu tragen.\r\n• Beim Ruf nach höheren Ausschreibungsmengen (Pkt. 2) ist außerdem zu be-\r\nachten, dass der EEG-geförderte Biomasse-Zubau im Jahr 2023 vor allem auf\r\ndrei große Holzheizkraftwerke (Cuxhaven, Wärme für Pelletwerk und Säge-\r\nwerk in Wismar und Prozesswärme für das UPM-Papierwerk in Hürth) zurück-\r\nging1, welche aufgrund ihrer Strombereitstellung in Grundlast wenig system-\r\ndienlich sind und die EEG-Förderung vornehmlich als Mitnahmeeffekt einkas-\r\nsierten. Ein Ausschluss von Primärholz aus der Biomasseverordnung und da-\r\nmit EEG-Förderung, wie der NABU sie fordert, würde also die für flexible, effi-\r\nziente Biogas-BHKW zur Verfügung stehenden Ausschreibungsmengen erhö-\r\nhen und gleichzeitig Fehlanreize für die Verbrennung von Waldholz in Groß-\r\nkraftwerken reduzieren. Die REDIII verbietet künftig eine direkte finanzielle\r\nFörderung von Primärholzkraftwerken (für „electricity-only“, aber für Heiz-\r\nkraftwerke stehen Fördermöglichkeiten über das KWKG oder die BEW zur\r\nVerfügung - das EEG ist das Instrument zur Förderung von Stromerzeugungs-\r\nanlagen) und daher besteht hier ohnehin Handlungsbedarf bis zur Implemen-\r\ntierungsfrist Mitte 2025.\r\n• Statt Energiepflanzen sollten alternative Substrate aus der Landwirtschaft\r\n(Ernterückstände, Zwischenfrüchte, Untersaaten, Gülle, Paludikulturen) und\r\nMahdgut aus der Landschaftspflege für die Erzeugung eingesetzt werden. Der\r\nNABU hat dafür Anforderungen formuliert (www.nabu.de/Hintergrund-Bio-\r\nmasse). Die dezentrale Biogaserzeugung hat zudem den Vorteil, dass die\r\nTransportwege der Biomasse kurz sind. Nur so können auch geringe Mengen\r\nanfallender Biomasse, beispielsweise kommunales Mahdgut, genutzt werden.\r\nWir teilen daher Ihren Ruf nach besserer Erschließung von Rest- und Abfall-\r\nstoffen sowie von ökologisch vorteilhaften Substraten für die Biogaserzeu-\r\ngung (Pkt. 13). Wichtig wären an dieser Stelle jedoch konkrete Vorschläge,\r\nwie das erreicht werden kann. Auch müssen bestehende Hemmnisse des\r\n3STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nEinsatzes in Biogasanlagen abgebaut werden, beispielsweise die Einordnung\r\nvon Mahdgut von Blühstreifen an landwirtschaftlichen Nutzwegen als Abfall.\r\nDie Anreize sollten außerdem nur jenen Anlagen zugutekommen, welche\r\ndurch KWK, bestenfalls gekoppelt mit Wärme- und ggf. Stromspeichern, ei-\r\nnen hohen Wirkungsgrad erreichen können. Neue Biogasanlagen sollten\r\ngrundsätzlich nur EEG-gefördert werden, wenn sie langfristig mit lokalen\r\nRest- oder Abfallstoffen bzw. landwirtschaftlichen Nebenprodukten betrieben\r\nwerden können. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch Reststoffe wie\r\nStroh, Mist oder Gülle nur begrenzt zur Verfügung stehen bzw. dem Stoff-\r\nkreislauf nur begrenzt entnommen werden können.2 In Anbetracht des nöti-\r\ngen Ausstiegs aus der Vergärung von Nahrungs- und Futterpflanzen können\r\ndie Rest- und Abfallstoffe nur einen Teil dieser Substratmengen ersetzen und\r\neine Erhöhung der aus Biogas gewonnen Energie ist künftig trotz besserer Mo-\r\nbilisierung der Reststoffmengen nicht möglich – im Gegenteil. Biogas darf da-\r\nher nur dann genutzt werden, wenn keine anderen erneuerbaren Alternativen\r\nzur Verfügung stehen.\r\n• Mit der ebenfalls geforderten „Vereinfachung der Biomassestromnachhaltig-\r\nkeitsverordnung“ (Pkt. 15) und der „praxisgerechten und verhältnismäßigen\r\nAusgestaltung“ der Nachhaltigkeitsanforderungen aus der RED III (Pkt. 16)\r\nwird eher darauf hingewirkt, die Nachhaltigkeit der eingesetzten Substrate\r\nzu verringern. Diese Forderungen sind an dieser Stelle außerdem nicht auf\r\ndie Biogaserzeugung begrenzt. Dementsprechend würden auch die Nachhal-\r\ntigkeitskriterien für Waldholz möglicherweise abgesenkt werden. Diese sind\r\nbereits jetzt alles andere als ausreichend. Hier ist eine ambitionierte, über die\r\nRED III hinausgehende Ausgestaltung der Nachhaltigkeitskriterien drin-\r\ngend notwendig. Richtig ist, dass die aktuelle Zertifizierungspraxis und Nach-\r\nweisführung in der Nabisy-Datenbank verbesserungsfähig sind. Die Biomas-\r\nsestromnachhaltigkeitsverordnung und die dazugehörige Nachweisführung\r\nmüssen so gestaltet werden, dass die eingesetzten Substrate wirklich umwelt-\r\nfreundlich sind, ohne dass Aufwand und Kosten für Betreiber ausufern. Dafür\r\nsind möglichst klare und strenge Vorgaben hilfreich und nötig, u.a. sukzessive\r\nabnehmende festgelegte Obergrenzen für den prozentualen Anteil von Nah-\r\nrungs- und Futtermittelpflanzen an der verwendeten Gesamtbiomasse (vgl.\r\nNABIS). D.h. auch der Maisdeckel ist weiterhin zügig und kontinuierlich abzu-\r\nsenken. Die ILUC-Faktoren müssen konsequent in die THG-Minderung einflie-\r\nßen. Zudem wären Standardwerte für Biomasse aus der Landschafts-, Park-\r\nund Gartenpflege hilfreich.\r\nBiomethan:\r\n• Biomethan sollte aus Sicht des NABU nur dann aus Biogas erzeugt werden,\r\nwenn es keine Möglichkeit gibt, die KWK-Wärme in ein Wärmenetz einzuspei-\r\nsen (ggf. auch über Biogas-Verteilnetze zu dezentralen BHKW).\r\n• Die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan ist mit Energieverbrauch und\r\nEmissionen verbunden und verschlechtert somit die Klimabilanz und sollte\r\ndaher nicht subventioniert werden (Pkt. 11). Die Emissionen von Biomethan\r\naus Silomais sind vergleichbar mit denen von konventionellem Erdgas.3 Der\r\nVerlust an Bodenkohlenstoff auf der intensiv bewirtschafteten Fläche ist hier-\r\nbei noch gar nicht berücksichtigt.4 (Fracking-Gas und LNG können hingegen\r\nschlechtere Bilanzen aufweisen.)\r\n4STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Zudem ist die Menge an naturverträglicher Biomasse zu gering, als dass Bio-\r\nmethan 1:1 Erdgas in vielen Anwendungen ersetzen kann. Daher sollte die de-\r\nzentrale Energieerzeugung und -einspeisung aus Biogas oberste Priorität\r\nhaben. Die Förderung von kleinen Biogasanlagen erhöht zudem die Akzep-\r\ntanz, weil der Landwirt zum Energieerzeuger wird und somit einen bedeuten-\r\nden gesellschaftlichen Beitrag liefert. Die Tendenz, großindustrielle Biometha-\r\nnanlagen zu priorisieren hingegen, degradiert den Landwirt zum reinen Roh-\r\nstofflieferanten und verändert den ländlichen Strukturraum.\r\n• Daher stimmt der NABU dem Antrag insoweit zu, dass die Ausschreibungen\r\nfür Biomethan-Spitzenlastkraftwerke überdacht werden sollten (Pkt.1). Die\r\nim Solarpaket I getroffene Regelung, wonach die nicht in Anspruch genomme-\r\nnen EEG-Ausschreibungsmengen für Biomethan-Spitzenkraftwerke auf die\r\nAusschreibungsmengen für Biomasseanlagen im darauffolgenden Jahr über-\r\ntragen werden können, trägt diesem Punkt bereits Rechnung. Der NABU weist\r\nhier jedoch darauf hin, dass nun mehr in Grundlast laufende konventionelle\r\nBiogas- und Holzbiomasseanlage Förderzuschläge erhalten können, ohne dass\r\nhöhere Ansprüche an die Systemdienlichkeit sowie Substrate vorausgesetzt\r\nwerden. Dies verschärft die bisherigen Probleme lediglich und es muss daher\r\ndringend nachgebessert werden.\r\n• Die im Antrag (Pkt. 22) geforderte Quote für biogene und synthetische Gase\r\nim Erdgasnetz lehnt der NABU strikt ab. Die Mengen sind hierfür bei weitem\r\nnicht ausreichend und der flächendeckende Einsatz wäre extrem ineffizient.\r\nEin Rückbau des (Erd- bzw. Methan-)Gasnetzes und eine konsequente Elektrifi-\r\nzierung in allen Bereichen, wo diese möglich ist, sind aus unserer Sicht statt-\r\ndessen notwendig. Mit der Wärmepumpe steht eine effiziente und kosten-\r\ngünstigere Alternative für das Heizen zur Verfügung. Die knappen und teuren\r\nbiogenen und synthetischen Gase werden künftig vor allem für die nicht\r\nelektrifizierbaren Bereiche der Industrie und für die Spitzenlastabsicherung\r\nim Strombereich benötigt und sollten diesen Zwecken zur Verfügung stehen.\r\nBioenergie in Wärmenetzen (Punkt 12):\r\n• Der NABU erachtet eine Beschränkung von Biomasse in Wärmenetzen für\r\ndringend notwendig, um die Nachfrage nach Biomasse – vor allem fester Bio-\r\nmasse, also Holz, aber auch Biomethan –auf naturverträglich zur Verfügung\r\nstehende Mengen zu begrenzen. Wir fordern eine Begrenzung des Biomasse-\r\nanteils auf den heutigen nationalen Durchschnitt von etwa 10% in beste-\r\nhenden Netzen (liegt der Wert bereits darüber, sollte er nicht weiter zuneh-\r\nmen dürfen). Zudem sollte nachgewiesen werden müssen, dass eine technolo-\r\ngische Alternative zur Fernwärmeerzeugung nicht technisch möglich oder\r\nwirtschaftlich zumutbar gewesen wäre (vgl. EEW-Richtlinie). Außerdem muss\r\ndie nachhaltige und regionale Verfügbarkeit von Biomasse regelmäßig, mög-\r\nlichst jährlich, überprüft werden. Nur so kann eine Übernutzung der regional\r\nverfügbaren Biomasse abgewendet werden. Diese regional und nachhaltig ver-\r\nfügbare Biomasse sollte dann zielgerichtet in der Spitzenlast mit äußerst be-\r\ngrenzten Betriebsstunden eingesetzt werden. Dabei sollten gerade auch Wär-\r\nmenetze kleiner als 20 Kilometer ambitionierte Biomassebegrenzungen mit\r\naufgenommen werden, da diese einfacher auf ein niedriges Temperaturniveau\r\ngebracht und somit leichter von klimafreundlicheren erneuerbaren Energien\r\ngedeckt werden können.\r\n5STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Die Pläne vieler Städte zum Bau von neuen Altholzheizkraftwerken, um Koh-\r\nleheizkraftwerke zu ersetzen (z.B. in Nürnberg und Hannover) stehen der bes-\r\nseren Kaskadennutzung von Holz eklatant entgegen. In Hamburg droht die\r\nUmrüstung eines Kohleheizkraftwerkes auf (importierte) Frischholzpellets. In\r\nBerlin ist für die Fernwärme ein Bedarf von bis zu 1,6 Millionen Tonnen Alt-\r\nund Waldholz geplant. Aber auch in vielen kleineren Nah- und Fernwärme-\r\nnetzen wird auf Holzhackschnitzel und -pellets gesetzt. All diese Pläne halten\r\ndie nun im Wärmeplanungsgesetz verankerten Grenzwerte für Biomasse ein,\r\nwas zeigt, dass diese zu hoch angesetzt sind.\r\n• Die Klimawirkung der Verbrennung von Waldholz ist verheerend. Der ne-\r\ngative Einfluss auf den Wald als wichtige Kohlenstoffsenke führt dazu, dass\r\ndas Klima genauso stark belastet wird, als wenn weiter Kohle verbrannt\r\nwürde.5 Wenn auch nur ein kleiner Teil der Fossilen in der Fernwärme durch\r\nBiomasse ersetzt wird, wird die Kaskadennutzung von Holz torpediert und die\r\nWälder geraten unter noch stärkeren Nachfragedruck.6\r\n• Wird Biomethan eingesetzt, sollte nur die Abwärme aus KWK-Anlagen in\r\nVerbindung mit Wärmespeichern für Wärmenetze genutzt werden, damit\r\nder erzeugte Strom zum Ausgleich der volatilen EE-Träger genutzt werden\r\nkann.\r\nHolzheizungen (Punkt 17):\r\n• Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) können Holz-Zentralhei-\r\nzungen seit der letzten Novellierung in gleicher Höhe gefördert werden wie\r\nWärmepumpen, obwohl das Heizen mit Holz mit Luftverschmutzung und\r\nKlimabelastungen verbunden ist. Dennoch wurden die verpflichtende Einhal-\r\ntung von ambitionierten Feinstaubgrenzwerten sowie die Erhöhung der Effizi-\r\nenz durch eine Kopplung an eine Solarthermieanlage oder elektrische Warm-\r\nwasserbereitung als Fördervoraussetzungen gestrichen und die Förderung\r\ndeutlich angehoben. Das hat der NABU stark kritisiert.\r\n• Der für die Förderung vorausgesetzte jahreszeitbedingte Raumheizungsnut-\r\nzungsgrad (ETA s) bei Biomasseheizungen wurde in der letzten Novelle nicht\r\ngeändert und liegt bereits seit dem 1.1.2023 bei 81 Prozent. Die BEG-Antrags-\r\nzahlen für Biomasseheizungen lagen Ende 2023 wieder etwa auf gleicher\r\nHöhe wie Ende 2022 und die aktuelle Liste der förderfähigen Biomasseheizun-\r\ngen ist immer noch sehr lang und umfasst Hackgut-, Scheitholz- sowie Pellet-\r\nanlagen. Außerdem ist die im Antrag angegebene Sorge schon daher unbe-\r\nrechtigt, da in Holzheizungen meist Scheitholz oder Pellets genutzt werden\r\nund seltener (ungetrocknete) Hackschnitzel.\r\nKraftstoffe biogenen Ursprungs (Punkte 19 und 20):\r\n• Biogene Kraftstoffe leisten trotz jahrelanger politischer Förderung keinen gro-\r\nßen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor. Bereits die heute in\r\nDeutschland benötigte Menge belegt 1,2 Millionen Hektar weltweit (abzüglich\r\nKoppelprodukten) und steht im Zusammenhang mit Entwaldung und Kli-\r\nmaschäden. Biosprit aus Anbaubiomasse verursacht laut wissenschaftlicher\r\nErkenntnis mehr Emissionen als fossiler Kraftstoff und somit gravierende\r\nMehrkosten für die Gesellschaft.7 Auch in Deutschland ist bereits eine Fläche\r\nvon fast einer halben Million Hektar für den Anbau von Pflanzen für\r\n6STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nKraftstoffe belegt - die Flächen könnten durch andere Nutzungsformen ein\r\nVielfaches an Emissionen einsparen.8\r\n• Reststoffe können nur einen äußerst geringen Beitrag zur Deckung des Be-\r\ndarfs leisten – ein Beispiel: das gesamte Exportpotenzial für gebrauchtes Spei-\r\nseöl aus Asien würde lediglich für die geplante Beimischung im europäischen\r\nFlugverkehr reichen (15% Erneuerbare bis 2035).9 Bereits jetzt zeigen sich Be-\r\ntrug und Verlagerungseffekte in problematischem Ausmaß, Anbaubiomasse\r\nwird zu vermeintlichen Abfällen umdeklariert, Abfälle mit begrenzter Förde-\r\nrung werden zu sogenannten fortschrittlichen Reststoffen umgelabelt.10 Im\r\nSinne eines funktionierenden Marktmechanismus müssen hier dringend neue\r\nund wirksame Maßnahmen der Betrugsprävention erarbeitet werden.\r\n• Die Wahrscheinlichkeit, dass bessere Kontrollen in der Lage sein werden, das\r\nProblem zu beseitigen, ist ungewiss. Bei gleichbleibender Nachfrage verlagern\r\nsich Importströme lediglich.11\r\n• Aus Sicht des NABU ist aufgrund der oben genannten wissenschaftlichen Er-\r\nkenntnisse ein Absenken der Anrechnungsgrenze von Biokraftstoffen aus\r\nAnbaubiomasse auf null erforderlich, da die Emissionen de facto höher liegen\r\nals bei den ersetzten fossilen Kraftstoffen. Die Bilanzierung sollte bzgl. der in-\r\ndirekten Landnutzungsveränderungen vervollständigt werden.\r\n• Eine durchgehende Elektrifizierung des Straßenverkehrs wäre – nach umwelt-\r\nfreundlichen Mobilitätskonzepten jenseits des Verbrennungsmotors – die kli-\r\nmafreundlichere und effizientere Variante. Zum Vergleich: Mit dem Kraftstoff\r\nvon einem Hektar Raps kann ein Auto nur 66.000 km weit fahren. Mit dem\r\nStrom von einem Hektar Solaranlagen kommt ein E-Auto 4.000.000 km\r\nweit.12\r\n• Artikel 37h des BImSchG sollte deshalb gestrichen werden. Solange er in Kraft\r\nist, führt ein Mehr an Elektrifizierung zu einem Mehr an Förderung für bio-\r\ngene Kraftstoffe, obwohl das Gegenteil klimafreundlich wäre.\r\nBECCS (Punkt 21):\r\n• BECCS muss mit den Anforderungen an einen naturverträglichen Biomasse-\r\neinsatz übereinstimmen und darf nicht mit einem erhöhten Druck auf Holz-\r\neinschlag oder industrieller Landnutzung einhergehen. Ein intensiver Energie-\r\npflanzenanbau mit hohem Flächen- und Wasserverbrauch ist der falsche Weg,\r\ndenn er verstärkt die Artenkrise und gefährdet natürliche Senken. Somit erge-\r\nben sich recht geringe Potenziale, beispielweise bei der Erzeugung von Biogas\r\naus Bioabfällen mit anschließender Nutzung des CO2 in Baustoffen. Solche in-\r\nnovativen Verfahren sollten weiter erforscht und auf Skalierbarkeit geprüft\r\nwerden.\r\nNationale Biomassestrategie (Punkt 23):\r\n• Die NABIS muss aus unserer Sicht den Vorrang der stofflichen vor der ener-\r\ngetischen Nutzung von Biomasse bestätigen und Vorschläge zur Umsetzung\r\nmachen. Dieses sogenannte Kaskadenprinzip ist sowohl aufgrund der EU-Ab-\r\nfallrahmenrichtlinie, als auch durch die novellierte EU-Erneuerbare-Energien-\r\nRichtlinie (RED III) vorgegeben.\r\n7STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\n• Die stark begrenzten nachhaltig verfügbaren Biomassemengen und die künf-\r\ntig absehbare Nachfrage nach Biomasse auch für stoffliche bzw. Bioökonomie-\r\nanwendungen macht eine Steuerung im Sinne des Kaskadenprinzips unab-\r\ndingbar. Andernfalls leiden andere Wirtschaftszweige absehbar unter der\r\nKnappheit von Holz sowie anderen biomassebasierten Rohstoffen als Kohlen-\r\nstoffquelle, Baumaterial und sonstigen stofflichen Anwendungen und der (ver-\r\npflichtende) Klimaschutz im LULUCF-Sektor kann nicht erreicht werden.\r\n• Ein konstruktiver fachlicher Austausch darüber, wie der Vorrang der stoff-\r\nlichen Nutzung ohne ausufernde bürokratische Vorgaben erzielt werden\r\nkann, sollte daher unseres Erachtens an vorderster Stelle stehen. Das DBFZ hat\r\nfür den Bereich der Holzenergie hier kürzlich ein Diskussionspapier13 vorge-\r\nlegt, welches dazu interessante Impulse enthält. So könnte das Umschichten\r\nvon Subventionen für Holzenergie zugunsten von Kohlenstoffspeicherleistun-\r\ngen in Wald und Produkten gepaart mit einer CO2-Abgabe auf die Emissionen\r\naus der Holzverbrennung den Markt entzerren und die stoffliche Nutzung in\r\nKaskaden anreizen.\r\nFazit\r\nDer NABU begrüßt die Diskussionsgrundlage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Zu-\r\nkunft der Bioenergie. Im Rahmen der Energiewende, den Prinzipien der Kreislaufwirt-\r\nschaft und Bioökonomie ist die Rolle der Bioenergie wichtig und braucht aus Sicht des\r\nNABU eine klare Ausgestaltung. Die Bioenergie muss ihren Beitrag im Rahmen ökolo-\r\ngischer Grenzen leisten. Der NABU stimmt mit der Auffassung überein, dass dezent-\r\nrale Biogasanlagen grundsätzlich einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung leisten\r\nkönnen und dafür Hemmnisse abgebaut werden müssen. Bei anderen im Antrag ent-\r\nhaltenen Forderungen weist die NABU-Position in eine teilweise andere Richtung.\r\nAbschließend gibt der NABU zu bedenken, dass die Modifizierung einzelner Gesetze\r\nund Förderprogramme, welche den Biomasseeinsatz maßgeblich beeinflussen können,\r\nnicht leichtfertig angegangen werden sollten. Schnell können die resultierenden Bio-\r\nmassemengen das nachhaltig verfügbare Potenzial überschreiten und den Bedarf über\r\nJahre bis Jahrzehnte zementieren. Neben der energetischen Nutzung, mit welcher sich\r\nder vorliegende Antrag beschäftigt, wird künftig auch die Nachfrage für die stoffliche\r\nBiomassenutzung stark zunehmen. Eine baldige Verabschiedung der Nationalen Bio-\r\nmassestrategie und die zügige nachfolgende Umsetzung sind daher dringend not-\r\nwendig, um die begrenzt vorhandene nachhaltige Biomasse in die Verwendungszwe-\r\ncke zu lenken, wo es bisher keine klimafreundlichen Alternativen gibt. Es muss\r\nkünftig ein sektorenübergreifendes Monitoring eingeführt werden sowie ein Mechanis-\r\nmus etabliert werden, dass bei sich abzeichnender Überschreitung der nachhaltig ver-\r\nfügbaren Mengen eine Überarbeitung der entsprechenden Gesetze/Förderprogramme\r\nstattfinden muss.\r\n8STELLUNGNAHME | CDU-ANTRAG: BIOENERGIE EINE KLARE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE GEBEN\r\nReferenzen\r\n1 Bundesnetzagentur, 05.01.2024: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pres-\r\nsemitteilungen/DE/2024/20240105_EEGZubau.html\r\n2 NABU, 2024: Standpunkt „Biogas aus Stroh, Gülle und Mist - Anforderungen aus Sicht\r\ndes NABU“. https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/biomasse/240415-\r\nnabu-standpunkt-biogas-stroh-guelle-mist.pdf\r\n3 IFEU, 2022: Biomethane in Europe. https://www.ifeu.de/fileadmin/up-\r\nloads/ifeu_ECF_biomethane_EU_final_01.pdf\r\n4 Al-Kaisi & Lal, 2020: Aligning science and policy of regenerative agricul-\r\nture. https://acsess.onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1002/saj2.20162\r\n5 Soimakallio et al., 2022: Closing an open balance: The impact of increased tree harvest\r\non forest carbon. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/gcbb.12981\r\n6 UBA, 2023: Projektionsbericht 2023. S. 96 ff.: https://www.umweltbundesamt.de/publi-\r\nkationen/projektionsbericht-2023-fuer-deutschland\r\n7 Merfort et al. (2023): Bioenergy-induced land-use-change emissions with sectorally\r\nfragmented policies. Nature Climate Change. https://www.nature.com/articles/s41558-\r\n023-01697-2\r\n8 Fehrenbach, H. und Bürck, S./ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Hei-\r\ndelberg, 2022: CO2-Opportunitätskosten von Biokraftstoffen in Deutschland. Abrufbar\r\nunter: https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/pdf/CO2_Opportunit%C3%A4tskosten_Bi-\r\nokraftstoffe_1602022__002_.pdf\r\n9 International Council on Clean Transportation (ICCT), 2022: Estimating the potential\r\nfor used cooking oil from major Asian exporting countries. https://theicct.org/wp-con-\r\ntent/uploads/2022/02/Europe-Fact-Sheet-%E2%80%93-UCO-potential.pdf\r\nsowie Europäische Kommission, 2023: European Green Deal: new law agreed to cut avi-\r\nation emissions by promoting sustainable aviation fuels. https://ec.europa.eu/commis-\r\nsion/presscorner/detail/en/ip_23_2389\r\n10 Verbände-Faktencheck, 03/2024: Hype um HVO - Was steckt dahinter und sind Kraft-\r\nstoffe aus biogenen Abfall- und Reststoffen gut für’s Klima? 240409-nabu-verkehr-fak-\r\ntencheck-hvo.pdf\r\n11 CE Delft, 2020: Used Cooking Oil (UCO) as biofuel feedstock in the EU:\r\nhttps://www.transportenvironment.org/wp-content/up-\r\nloads/2021/07/CE_Delft__200247_UCO_as_biofuel_feedstock_in_EU_FINAL%20-\r\n%20v5_0.pdf\r\n12 Böhm, J./Thünen-Institut, 2023: Vergleich der Flächenenergieerträge verschiedener\r\nerneuerbarer Energien auf landwirtschaftlichen Flächen – für Strom, Wärme und Ver-\r\nkehr. Berichte über die Landwirtschaft – Zeitschrift für Agrarpolitik und Landwirt-\r\nschaft. Band 101 Ausgabe 1. BMEL (Hrsg.): https://buel.bmel.de/index.php/buel/ar-\r\nticle/view/462/682\r\n13 DBFZ, 2023: Nachhaltigkeit von Holzenergie – Diskussionspapier“:\r\nhttps://www.dbfz.de/pressemediathek/presse/pressemitteilungen/nachhaltigkeit-von-\r\nholzenergie-dbfz-veroeffentlicht-diskussionspapier-und-empfiehlt-klimafreundlichere-\r\nenergiefoerderung\r\nImpressum: © 05/2024, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de. Text: Michaela Kruse, Nikolas von Wysiecki, Silvia Brecht,\r\nClaudia Werner, 05/2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007356","regulatoryProjectTitle":"Nationale Biomassestrategie (NABIS) nachhaltig ausrichten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bb/fd/501996/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270064.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Biomasse-Forderungen für potenzielle Koalitionsverhandlungen:\r\nZu Wärmenetzen:\r\nWir werden die Dekarbonisierung von Wärmenetzen auskömmlich über den Deutschlandfonds \r\nfinanzieren und dazu die BEW über die Legislatur mit 4 Mrd. € pro Jahr ausstatten. Bei der \r\nVerwendung von Biomasse muss das langfristig regional nachhaltig verfügbare Potenzial \r\nberücksichtigt werden und sie darf nur nachrangig eingeplant und eingesetzt werden. Der \r\nBiomasseanteil in Wärmenetzen bleibt weiterhin gedeckelt. Den Bau neuer großer Holz\u0002Heiz(kraft)werke, die auf Brennstoffimporte angewiesen sind, wollen wir verhindern. \r\n(die Verhinderung/Vermeidung könnte man z.B. über die 13. BImSchV und/oder über eine \r\nBegrenzung in der BEW-Förderung auf HHKW mit max. 50 MW FWL erreichen)\r\nZu Umrüstungen/KWSG:\r\nUmrüstungen auf importierte Holzpellets sind keine Option im KWSG.\r\n(hier sollte auch die Union eigentlich an Bord sein, Großkraftwerke und Holzimporte lehnt diese \r\nja auch ab)\r\nZu Negativen Emissionen/BECCS:\r\nWir werden die Rolle der natürlichen Kohlenstoffsenken stärken und dafür sorgen, dass der \r\nHochlauf von technischen CDR-Methoden diese nicht gefährdet. Jegliche Formen von BECCS, \r\ndie eine erhöhte Nachfrage nach Anbaubiomasse oder Waldholz zu Folge haben könnten, \r\nmüssen frühzeitig unterbunden werden. Schärfere Nachhaltigkeitskriterien reichen allein nicht \r\naus, um Fehlsteuerung zu vermeiden. BECCS kann grundsätzlich nur in sehr eng begrenztem \r\nRahmen als Option für negative Emissionen eingesetzt werden.\r\n(es muss der Grundsatz gelten, dass der Baum im Wald (Vergütung Speicherleistung) bzw. die \r\nstoffliche Nutzung immer mehr Geld bringen muss, als den Baum in der Erde zu vergraben (wird \r\nschon gemacht, kein Witz! https://www.carbonsate.com) oder ihn zu verbrennen, um das CO2 \r\nzu verpressen – hier drohen fatale Fehlanreize)\r\nZu Biogas/EEG:\r\nBiogasanlagen sollen weiter flexibilisiert und beim Umstieg auf naturverträgliche Substrate mit \r\neinem „Ökobonus“ unterstützt werden. Neue Biogasanlagen werden nur noch beim Einsatz von \r\nRest- und Abfallstoffen gefördert. Die Vorgaben der EU-RED III bezüglich Holzbiomasse\u0002Subventionen werden zügig in deutsches Recht umgesetzt.\r\n(Bestehende Anlagen kommen ohne Anbaubiomasse kaum aus. Ein Ökobonus könnte helfen, \r\num die geringeren Erträge gegenüber Mais auszugleichen. Die RED III muss eigentlich bis \r\n21.5.2025 in nationales Recht implementiert sein. Sie enthält das Kaskadenprinzip und\r\nEinschränkungen bei der Förderung von Holzverbrennung. So muss Holz aus der BiomasseV \r\ngestrichen und bestimmte Sortimente (z.B. „Rundholz in Industriequalität“) müssen in der \r\nBioStNachV ausgeschlossen werden. Siehe Implementierungsleitfaden hier.)\r\nZur Kaskadennutzung:\r\nWir werden die Kaskadennutzung bei Holz verbessern. Neue stoffliche Nutzungswege in der \r\nBioökonomie, der Laubholznutzung und dem Holzbau werden wir fördern und damit die \r\nregionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze stärken. Um die Marktverzerrung zu beenden, \r\nwerden wir Subventionen zugunsten der energetischen Holznutzung abbauen und weitere \r\nregulatorische Schritte unternehmen. Die Altholzverordnung und die BioStNachV werden wir \r\ndafür novellieren.\r\n(Einige konkrete Umsetzungsideen über die o.g. RED III-Implementierung hinaus wären: \r\nEntbürokratisierung der brandschutztechnischen Anforderungen und bundeseinheitlich \r\nTypen/Mustergenehmigungen im seriellen Holzbau (Muster-Holzbaurichtlinie MHolzBauRL); \r\nPrämie für stoffliche Nutzung von Altholz einführen (AltholzV); Vorrang stoffliche Nutzung für \r\nAltholzklassen I und II (AlthozlV); Absenkung Mehrwertsteuer für Produkte mit hohem \r\nRecyclingholzanteil; Belohnung für C-Speicher in langlebigen Holzprodukten.)\r\nZum GEG:\r\nDas Gebäudeenergiegesetz sorgt für Planungssicherheit und ermöglicht die Erreichung der \r\nKlimaziele im Gebäudesektor. Es bleibt in seiner jetzigen Form erhalten. Im Neubau stellen \r\nBiomasseheizungen keine erneuerbare Option dar.\r\n(und sicher unrealistisch, aber eigentlich nötig: Die BEG-Förderung für Biomasseheizungen \r\nwerden wir auf Härtefälle beschränken. Ggf. stattdessen Nachrüstung von bestehenden Anlagen \r\nmit Filtertechnik fördern?)\r\nZur Biomassestrategie:\r\nDie in den Eckpunkten zur NABIS formulierten Zielkonflikte werden durch konkrete und zügig \r\numgesetzte Maßnahmen aufgelöst.\r\n(auch die Union hat mehrfach eine Biomassestrategie gefordert, die „grünen“ Eckpunkte werden \r\naber sicher nicht so geteilt - der BDEW, der Biogasverband und die Holzwerkstoffindustrie haben \r\nsich wiederholt für eine Biomassestrategie ausgesprochen)\r\nVermutlich zu detailliert, aber zu den Industrieförderprogrammen EEW, KIB, KSV sehr wichtig:\r\nFörderung (weiterhin) auf die Fälle beschränken, wo Alternativen zur Biomasse nicht zur \r\nVerfügung stehen, in allen RL auf betriebseigene Reste beschränken und Nachweis \r\nSkalierbarkeit (wie in den KSV)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012272","regulatoryProjectTitle":"Naturverträgliche Ausgestaltung der Langfriststrategie Negativemissionen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/42/9e/548949/Stellungnahme-Gutachten-SG2506160008.pdf","pdfPageCount":9,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Negative Emissionen durch Nut\u0002zung von Biomasse\r\nNABU-Standpunkt zu BECCS/BioCCS und Pyrolyse (PyCCS) \r\nKontakt\r\nNABU-Bundesgeschäftsstelle\r\nKatharina Fey\r\nReferent*in für Carbon Management\r\nTel. +49 (0) 30 2849841607 \r\nKatharina.Fey@NABU.de\r\nMichaela Kruse\r\nReferentin für Bioenergie\r\nTel. +49 (0)162.2953083\r\nMichaela.Kruse@NABU.de\r\nZum Ausgleich von unvermeidbaren Restemissionen und der Verringerung der CO2-Konzentration in \r\nder Erdatmosphäre werden künftig auch „negative Emissionen“ benötigt. Das heißt, der Atmosphäre \r\nwird dauerhaft CO2 entzogen. Dies kann über natürliche Wege (z.B. durch Aufbau von Wäldern, \r\nSeegraswiesen, Moorvernässung) oder über technische Lösungen erfolgen. Eine technische Lösung ist \r\ndie direkte Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre und anschließende Einlagerung des CO2 in geolo\u0002gische Speicher (DACCS – Direct Air Carbon-dioxide Capture and Storage). Solche Verfahren sind \r\njedoch sehr energieintensiv, ressourcenverbrauchend und teuer. Eine naheliegende Lösung ist daher, \r\nden Schritt der CO2-Entnahme den Pflanzen zu überlassen: Diese nehmen CO2 aus der Luft auf und \r\nspeichern den Kohlenstoff mit Hilfe der Sonnenenergie (Photosynthese). Nach dem Verbrennen oder \r\nVergären von Biomasse kann das entstandene CO2 aufgefangen und gespeichert werden (BECCS/Bio\u0002CCS – Bioenergy/Biomass with CCS). Der Haken an diesem Ansatz: Naturverträgliche Mengen an \r\nBiomasse sind knapp. Werden Waldholz oder Biomasse aus intensiver Landwirtschaft für BECCS \r\nverwendet, können die Kohlenstoffspeicherfunktionen der natürlichen Ökosysteme verringert werden. \r\nSo droht ein Nullsummenspiel für das Klima - auf Kosten der Biodiversität. Im Folgenden werden die \r\nRisiken, aber auch sinnvollen Einsatzmöglichkeiten von BECCS (sowie Pyrolyse/PyCCS als Sonderform) \r\nbeleuchtet und die Anforderungen des NABU an diese Technologien formuliert.\r\nDie Notwendigkeit von negativen Emissionen\r\nDas Wichtigste vorab: Für den NABU hat die Vermeidung der Entstehung von Treib\u0002hausgasemissionen überall und jederzeit grundsätzlich Vorrang. Doch laut IPCC-Be\u0002richten ist die Entnahme von CO2 aus der Luft (CDR - Carbon Dioxide Removal) essenziell, \r\num das Weltklima zu stabilisieren und unvermeidbare Restemissionen aus industriellen \r\nProzessen (bspw. Zementherstellung) oder der Landwirtschaft (Methan, Lachgas bspw. \r\nbei Reisanbau oder der Tierhaltung) auszugleichen.i Aus Sicht des NABU sollte dafür vor \r\nallem auf die Speicherung von CO2 in sogenannten natürlichen Senken wie Böden, \r\nWäldern und Meeren fokussiert werden, welche von naturverträglich gestalteten tech\u0002nischen Senken nur ergänzt werden sollten.\r\nBei natürlichen Senken sind zusätzlich positive Effekte für die Wiederherstellung in\u0002takter Ökosysteme zu erwarten, die zur Eindämmung der Biodiversitätskrise beitragen \r\nkönnen. Diese Optionen werden aber nicht ausreichen, auch weil negative Einflüsse der \r\nKlimakrise auftreten können, wie Waldverlust durch Dürre und Waldbrände oder das \r\nAustrocknen von Moorflächen. In Deutschland sowie auch Europa liegt das Erreichen \r\nSTANDPUNKT\r\nNegative Emissionen durch Nut\u0002zung von Biomasse\r\nNABU-Standpunkt zu BECCS/BioCCS und Pyrolyse (PyCCS) \r\nKontakt\r\nNABU-Bundesgeschäftsstelle\r\nKatharina Fey\r\nReferent*in für Carbon Management\r\nTel. +49 (0) 30 2849841607 \r\nKatharina.Fey@NABU.de\r\nMichaela Kruse\r\nReferentin für Bioenergie\r\nTel. +49 (0)162.2953083\r\nMichaela.Kruse@NABU.de\r\nDie Speicherung von CO2 in na\u0002türlichen Senken kann positive \r\nNebeneffekte für die Biodiversi\u0002tät haben. \r\nSTANDPUNKT | NEGATIVE EMISSIONEN DURCH NUTZUNG VON BIOMASSE 2\r\nder Klimaziele für den Landnutzungssektor (LULUCF - land-use, land-use-change and fo\u0002restry) derzeit in weiter Ferne.ii\r\nNeben konsequenten politischen Bemühungen zur Stärkung der natürlichen Senken, \r\nmuss daher ernsthaft geprüft werden, wie das überschüssige CO2 langfristig auch tech\u0002nisch aus der Atmosphäre entfernt werden kann. Vor allem BECCS (Bioenergie mit CCS) \r\nund DACCS (Abscheidung aus der Luft und CCS) werden für die benötigten großen Men\u0002gen an Negativemissionen eingeplant.\r\nBei DACCS wird das CO2 direkt aus der Luft abgetrennt und konzentriert, doch diese \r\nTechnologie ist sehr teuer und würde einen enormen zusätzlichen Energiebedarf in \r\nDeutschland verursachen, der vermutlich kaum durch den naturverträglichen Ausbau\r\nerneuerbarer Energie zu decken wäre. CO2-Abscheideanlagen dagegen sind schon heute \r\nan Bioenergieanlagen nachrüstbar und einsatzbereit, sobald Lösungen für die Speiche\u0002rung und den Transport von CO2 vorhanden sind. Deshalb wird diese Technologie oft\u0002mals als großer Hoffnungsträger für die Erreichung von negativen Emissionen gehan\u0002delt. Doch diese Hoffnung birgt auch Risiken1\r\nund es drohen Zielkonflikte, welchen\r\ndurch Priorisierung und frühzeitige Regulierung vorgebeugt werden muss.\r\nNaturverträgliche Einsatzmöglichkeiten mit begrenztem Potenzial\r\nAkzeptabel für den NABU wäre BECCS an Bioenergieanlagen, die systemdienlich – also \r\nflexibel und nicht im Grundlastbetrieb – Energie erzeugen und dabei ausschließlich\r\nRest- und Abfallstoffe verwenden. Diese Biomassesortimente sind jedoch nur in gerin\u0002gen Mengen vorhanden und nicht per se unproblematisch: Auch bei Gülle, Mist, Stroh\r\nsowie Altholz sind zahlreiche Einschränkungen zu beachten\r\niii und es drohen Verschie\u0002bungseffekte, wenn nicht für alle Biomasseanlagen – ob mit oder ohne BECCS – diesel\u0002ben strengen Anforderungen für nachhaltige Biomasse gelten.\r\nSinnvolle Möglichkeiten für BECCS in der Abfallwirtschaft sieht der NABU, wenn Klär\u0002schlamm zur Entsorgung verbrannt oder Bioabfälle in Biogasanlagen vergoren wer\u0002den. Ein Beispiel ist hier eine Bioabfallvergärungsanlage in Dresden, bei der das CO2 ab\u0002geschieden und in Baustoffen langfristig gespeichert wird.iv Solche innovativen Projekte \r\nsollten weiter erprobt, wissenschaftlich begleitet und auf Skalierbarkeit geprüft werden.\r\nDrohende Konflikte durch BECCS\r\n1. Konflikte mit dem Schutz von Klima und Ökosystemen\r\nAllen voran besteht das Risiko, dass die (finanziellen) Anreize für negative Emissionen \r\ndazu führen, dass nicht nachhaltige Mengen an Biomasse genutzt werden und dies zur \r\nweiteren Degradierung, Übernutzung und Zerstörung von Ökosystemen führen wird.v\r\nDamit würde nicht nur deren wichtige Funktion als Lebensraum beeinträchtigt, sondern \r\nauch deren Funktion als natürliche CO2-Senke. Wird beispielsweise Waldholz für BECCS \r\nverbrannt, wird die Senkenfunktion der Wälder gleichzeitig reduziert und damit das Ziel \r\nbilanziell negativer Emissionen konterkariert. Ein signifikanter Teil der negativen Emis\u0002sionen findet dann lediglich auf dem Papier statt, da die Verbrennung von Holz in der \r\nEnergieerzeugung fälschlicherweise als klimaneutral definiert ist.vi Im Endeffekt wird \r\n1 An dieser Stelle wird nur auf die Risiken durch die Nutzung von Biomasse eingegangen\r\n– zu den Risiken durch die Abscheidungstechnologie sowie die unterirdische Lagerung \r\nvon CO2 verweisen wir auf andere NABU-Publikationen zum Thema wie das Positionspa\u0002pier Carbon Management. \r\nSinnvoll wäre BECCS an Anla\u0002gen, die echte Rest- und Abfall\u0002stoffe verwerten und Energie \r\nflexibel erzeugen. \r\nBECCS mit Waldholz und An\u0002baubiomasse gefährdet die \r\nÖkosysteme – und damit auch \r\nihre CO2-Speicherfunktionen.\r\nSTANDPUNKT | NEGATIVE EMISSIONEN DURCH NUTZUNG VON BIOMASSE 3\r\ndas im Wald gespeicherte CO2 durch die Holzverbrennung mit CO2-Abscheidung (BECCS) \r\nlediglich in das geologische CO2-Endlager verschoben. Das ist bestenfalls ein Nullsum\u0002menspiel für das Klima, aber keine CO2-Entnahme.vii\r\nEine weitere Gefahr ist, dass die negativen Emissionen als Zertifikate an Unternehmen \r\nverkauft werden, welche auf diesem Weg eigentlich vermeidbare Emissionen (zum \r\nBeispiel durch Umstieg auf erneuerbare Energien oder Ausgangsstoffe) kompensieren \r\nwollen. Damit ist für das Klima im Zweifel nicht nur nichts gewonnen, sondern sogar \r\nein Schaden aufgetreten.\r\nDie Sorge, dass vor allem Waldholz für BECCS verwendet werden könnte, ist nicht \r\nunbegründet. Aktuell sprechen hauptsächlich die Betreiber von großen Hackschnitzel\u0002heizkraftwerken (Stockholm Exergi in Schwedenviii, HOFOR und Ørsted in Dänemarkix) \r\nsowie von auf Holzpellets umgerüsteten Kohlekraftwerken (Drax in UKx\r\nund RWE in den \r\nNiederlandenxi) davon, BECCS anzuwenden. Auch am geplanten Altholz-Großkraftwerk \r\nin Stade soll CO2 abgeschieden werden.\r\nxii Keine Überraschung, denn in Großanlagen \r\nlohnt sich die Investition eher, es winken Fördermittel und ein grünes Image. \r\nDiese Kraftwerke haben allerdings eine verheerende Klima- und Umweltbilanz. Die ver\u0002brannten Holzpellets bei den genannten Beispielen stammen zu großen Teilen aus den \r\nUSA oder Kanada, wo für die Pelletproduktion der weltgrößten Hersteller Enviva und \r\nDrax artenreiche Wälder kahlgeschlagen werden.xiii Die Wälder in Skandinavien und \r\ndem Baltikum sind ebenfalls schon jetzt durch den massiven Holzeinschlag unter Druck \r\nund ihre Kohlenstoffspeicherfunktion bereits stark herabgesetzt.xiv\r\nPelletproduktion von Drax in Kanada für das gleichnamige umgerüstete Kohlekraftwerk in Großbritannien. \r\nDrax bezieht regelmäßig Holz aus Kahlschlägen in wertvollen Natur- und Urwäldern. Das Kraftwerk soll mit \r\nCCS-Technologie ausgestattet werden - das Unternehmen erhofft sich weitere Subventionen.\r\nNeben (Heiz-)Kraftwerken für die öffentliche Strom- und Wärmeversorgung könnten \r\nauch Betreiber von Industrieanlagen auf Holzverbrennung im großen Stil setzen. Durch \r\nUmstellung der Prozesswärmeproduktion von fossilen Energieträgern auf Biomasse \r\nmit BECCS könnte unter Umständen durch die auf dem Papier negativen Emissionen \r\nsogar Geld verdient werden. Dabei wird die Industrie meistens auf feste Biomasse, also \r\nHolz, zurückgreifen.xv\r\nEine Studie im Auftrag des NABU kommt zu dem Ergebnis, dass die Industrie in Deutsch\u0002land für Prozesswärme bis 2045 mehr als dreimal so viel Holz pro Jahr wie heute ver\u0002brennen könnte.\r\nxvi BECCS könnte dieser sehr kritischen Entwicklung noch weitere Dy\u0002namik geben und finanzielle Anreize hinzufügen. Zudem könnte der Druck nachlassen, \r\nzur Emissionsminderung alternative Produktionsweisen und Produkte zu entwickeln. \r\nBECCS könnte im Industriesek\u0002tor weitere Anreize für die Um\u0002stellung auf Biomasse setzen\r\nund den Innovationsdruck für \r\nklimafreundliche Alternativen \r\nsenken. \r\nSTANDPUNKT | NEGATIVE EMISSIONEN DURCH NUTZUNG VON BIOMASSE 4\r\nZusätzlich gibt es Bestrebungen, Holz unter Luftabschluss in der Erde zu vergraben oder \r\nim Meer zu versenken, um den Kohlenstoff aus der Atmosphäre fernzuhalten.\r\nxvii\r\nAuch die Ausweitung von Flächen für den Anbau von Energiepflanzen zur anschlie\u0002ßenden Verwendung mit BECCS birgt Gefahren für Klima und Ökosysteme. Der damit \r\nverbundene Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Energie führt dazu, dass \r\ndie gewonnene Biomasse nicht klimaneutral ist, und zudem können Ökosysteme durch \r\ndie Nähr- und Schadstoffeinträge sogar zusätzlich belastet oder gar zerstört werden. \r\nDazu kommen die direkten und indirekten Landnutzungsänderungen (sogenannter I\u0002LUC-Effekt). Wenn durch den Flächenbedarf für Anbaubiomasse Wälder zurückge\u0002drängt, Böden ausgezehrt oder Moore trockengelegt werden, droht die Senkenfunktion \r\nder natürlichen Ökosysteme durch BECCS reduziert zu werden. Bis zu 80 Prozent der \r\nweltweiten Anbaufläche müsste für die Produktion von Energiepflanzen genutzt wer\u0002den, um die in manchen IPCC-Szenarien eingeplanten BECCS-Mengen zu erreichen.xviii\r\nDie Politik berücksichtigt die oben aufgeführten Gefahren bisher nur unzureichend. Die \r\nvon der Europäischen Kommission in ihrem „Unionsrahmen für die Zertifizierung von \r\nCO₂-Entnahmen“ (CRCF - Carbon Removal Certification Framework) vorgeschlagenen \r\nNachhaltigkeitskriterien für die bei BECCS genutzte Biomasse lehnen sich an die der \r\nEU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie an und sind damit völlig ungenügend.\r\nxix Ebenso \r\nwird die unvollständige Treibhausgasbilanzierung übernommen, so dass Biomasse pau\u0002schal als klimaneutral bewertet wird.\r\n2. Nutzungskonflikte bei der begrenzt naturverträglich verfügbaren Biomasse\r\nKünftig wird ein hoher Bedarf an biogenem Kohlenstoff für die stoffliche Nutzung er\u0002wachsen, wenn in der Grundstoffchemie fossiler Kohlenstoff ersetzt werden muss \r\n(Bioökonomie). Hier ist also ein Zielkonflikt vorhanden, denn der Kohlenstoff aus der \r\nBiomasse kann nur endgelagert oder stofflich genutzt werden. Als Mischform tritt \r\nBECCU auf (Bioenergy with carbon dioxide capture and usage), in deren Fall der abge\u0002schiedene Kohlenstoff in Produkten genutzt wird. \r\nEine Bewertung dieser Nutzungsform hängt davon ab, wie lange der Kohlenstoff in die\u0002sen Produkten gespeichert bleibt. Wird er für die Methanisierung von Wasserstoff ge\u0002nutzt und dann als Treibstoff verwendet, was an sich schon eine äußerst schlechte Ener\u0002giebilanz hat, findet sich das CO2 bereits nach kurzer Zeit wieder in der Atmosphäre. \r\nWenn er aber zum Beispiel in Baustoffen eingelagert wird, kann eine jahrzehntelange \r\nSpeicherung erfolgen und die CO2-Belastung der Atmosphäre langfristig verzögert\r\nwerden. Derzeit besteht hier allerdings eine Fehlsteuerung, weil die Hersteller für die \r\nVerwendung von abgeschiedenem biogenem CO2 in der Regel keine CO2-Zertifikate kau\u0002fen müssen, da es auf dem Papier als klimaneutral gilt – anders als bei CO2 aus beispiels\u0002weise der Verbrennung von unvermeidbaren Abfällen.xx Die Biomassenachfrage wird \r\nalso im schlechtesten Fall erhöht, während anderswo fossiles CO2 ungenutzt in der At\u0002mosphäre landet.\r\n3. Konflikte mit der Kreislaufwirtschaft von Rohstoffen\r\nDa heutzutage ein pauschaler Anteil von 50 Prozent des Restmülls als biogenen Ur\u0002sprungs angenommen wird, würde auch CCU bei Müllverbrennungsanlagen (MVA) zur \r\nHälfte als Biomasse mit CCS bzw. CCU gelten. Jedoch könnten durch konsequentes Re\u0002cycling und Abfallvermeidung viele CO2-Emissionen eingespart werden. Durch CCS/U\r\nan Müllverbrennungsanlagen drohen Fehlanreize, die einer besseren Kreislaufwirtschaft \r\nvon wertvollen Rohstoffen entgegenwirken könnten. So sollte die Getrenntsammlung \r\nvon Abfällen verbessert und biogene Abfälle nicht verbrannt, sondern allenfalls für die \r\nBiogasherstellung vergoren werden. \r\n(BE)CCS droht zu einem Fehlan\u0002reiz für weitere Müllmengen zu \r\nwerden.\r\nSTANDPUNKT | NEGATIVE EMISSIONEN DURCH NUTZUNG VON BIOMASSE 5\r\nPyrolyse (PyCCS) als Sonderform von BECCS\r\nDie Herstellung von Pflanzenkohle beziehungsweise flüssigen oder festen chemischen \r\nProdukten erfolgt durch unvollständige Verbrennung (aufgrund von Sauerstoffmangel) \r\nvon Biomasse, der sogenannten Pyrolyse. Die Jahrtausende alte Herstellung von Holz\u0002kohle ist eine Form der Pyrolyse. Ebenso war Pflanzenkohle ein Bestandteil der „Terra \r\nPreta“, mit der die indigenen Bewohner*innen die Bodenfruchtbarkeit im Amazonasge\u0002biet erhöhten. Es entstehen je nach Temperatur und Länge des Pyrolyseprozesses unter\u0002schiedliche Produkte: Bei der schnellen Pyrolyse (500 °C, wenige Sekunden) entstehen \r\nvorwiegend flüssige Stoffe, bei der „klassischen“ langsamen Pyrolyse (250-400 °C über \r\nStunden bis Tage) mehr feste (Pflanzenkohle/Biokohle), aber auch flüssige (Pyrolyseöl) \r\nund/oder gasförmige (Pyrolysegas) Stoffe. Das Pyrolyseöl, aber auch die Pflanzenkohle, \r\nkönnen krebserregende Stoffe enthalten.\r\nWird die Kohle in den Boden eingebracht oder stofflich genutzt, kann der enthaltene \r\nKohlenstoff im Idealfall über längere Zeiträume gespeichert werden. Das Verfahren\r\nzur Herstellung von Pflanzenkohle ist größtenteils technisch ausgereift, die Einsatz\u0002stoffe sind rechtlich geregelt und es kann somit bereits angewendet werden. Wenn Py\u0002rolyse genutzt wird, um das im Prozess sowie das durch die Verbrennung des Pyrolyse\u0002gases entstehende CO2 zusätzlich geologisch durch CCS zu speichern, wird dies auch als \r\nPyCCS bezeichnet.\r\nEin Vorteil von Pyrolyse ist, dass der Prozess unter gewissen Umständen Energie frei\u0002setzt, die genutzt werden kann – im Gegensatz dazu ist die technische Abscheidung von \r\nCO2 aus dem Rauchgas nach der Verbrennung (BECCS) sehr energieintensiv und braucht \r\naktuell etwa ein Drittel der durch die Verbrennung der Biomasse erzeugten Energie.xxi\r\nAllerdings wird im Vergleich zur Verbrennung der Biomasse im Pyrolyseprozess auch \r\nnur ein Teil der in der Biomasse enthaltenen Energie genutzt, da der Kohlenstoff zum \r\nTeil in der Pflanzenkohle enthalten bleibt. Soll zudem das CO2 aus der Verbrennung des \r\nPyrolysegases technisch abgeschieden oder das Pyrolysegas aufgereinigt werden, muss \r\nwiederum Energie investiert werden. \r\nAuch im Pyrolyseprozess gelangen große Mengen (50-75 Prozent) des Kohlenstoffs aus \r\nder Biomasse in die Atmosphäre. Wenn dieses nicht ebenfalls abgeschieden wird, ist dem \r\nKlima vor allem bei der Nutzung von Waldholz also überhaupt nicht geholfen, sondern \r\nes wird sogar zusätzliches CO2 frei.\r\nPyrolyse von Waldholz setzt un\u0002ter dem Strich sogar zusätzli\u0002ches CO2 frei.\r\nWenn die oben aufgeführten Ansprüche an die Naturverträglichkeit der Bio\u0002masse beachtet werden, ergeben sich für BECCS absehbar signifikant geringere\r\nPotenziale als in europäischen und deutschen Szenarien eingepreist. Es müssen \r\nsich daher aus Sicht des NABU finanzielle Anreize und Anstrengungen vor allem\r\nauf die Vermeidung von Emissionen und die Stärkung der natürlichen Senken\r\nkonzentrieren. Innovative technische Ansätze sollten aber weiter erforscht und \r\nauf Skalierbarkeit geprüft werden.\r\nDer NABU appelliert an die politischen Entscheidungsträger*innen, jegliche For\u0002men von BECCS, die eine erhöhte Nachfrage nach Anbaubiomasse oder Waldholz \r\nzu Folge haben könnten, frühzeitig zu unterbinden. Lediglich schärfere Nachhal\u0002tigkeitskriterien reichen nicht aus, um eine Fehlsteuerung zu vermeiden. Dem\u0002entsprechend sollte BECCS grundsätzlich nur in eng begrenztem Rahmen als Op\u0002tion für negative Emissionen zertifiziert werden.\r\nSTANDPUNKT | NEGATIVE EMISSIONEN DURCH NUTZUNG VON BIOMASSE 6\r\nFür diese nur auf dem Papier „negativen Emissionen“ können dann sogar noch Zertifi\u0002kate auf Kompensationsmärkten an Unternehmen verkauft werden, die stattdessen we\u0002niger Aufwand in echte Emissionsminderung investieren müssen. Ein Beispiel dafür ist \r\ndas Unternehmen Novocarbo, welches in Deutschland erste CDR-Projekte mit Pyrolyse \r\ndurchführt und die Zertifikate gewinnbringend verkauft. Novocarbo will außerdem in \r\nBochum für „grüne“ Fernwärme durch eine Pyrolyseanlage sorgen.xxii\r\nSolche Ansätze sieht der NABU sehr kritisch, da Wärme aus Biomasse maximal für \r\ndie Spitzenlastabdeckung genutzt werden sollte, wenn die Wärme aus Solarthermie, \r\nGeothermie und Großwärmepumpen kurzzeitig nicht ausreicht. So wird der Biomasse\u0002verbrauch auf ein naturverträgliches Maß reduziert. Bei Novocarbo in Bochum handelt \r\nes sich also eher um nicht bedarfsgerecht erzeugte industrielle Abwärme als um „grüne“ \r\nFernwärme.\r\nEin anderes Risiko – neben der hohen Nachfrage nach Biomasse – besteht in der entste\u0002henden Pflanzenkohle. Diese kann in den Boden eingearbeitet werden und soll dort die \r\nBodenfruchtbarkeit und Wasserhaltefähigkeit erhöhen. Und sie wird angeblich nur sehr \r\nlangsam abgebaut, so dass der Kohlenstoff langfristig gespeichert wird. Doch alle diese \r\nwünschenswerten Eigenschaften sind mit großen Fragezeichen versehen.\r\nxxiii So kön\u0002nen je nach Herstellungsverfahren, aber auch bei der Verwendung belasteter Ausgangs\u0002stoffe, Giftstoffe entstehen, die dann auf den Acker aufgebracht werden. Die Bodenver\u0002besserung hängt stark von den Gegebenheiten und der Vorbehandlung der Kohle ab. \r\nStudien kommen daher zu inkonsistenten Ergebnissen. Auch die langfristige Stabilität \r\nim Boden ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie dem Zerkleinerungsgrad. Ent\u0002sprechende Studien mit Langzeitbeobachtungen fehlen noch. Wie heute häufig bei der \r\nGülle um große Tierhaltungsanlagen bereits zu beobachten, könnte es im Umkreis um \r\nPyrolyseanlagen dazu kommen, dass zu große Mengen Pflanzenkohle in die Böden ge\u0002bracht werden, weil man sie „loswerden“ muss. Dadurch droht unter anderem die Be\u0002lastung von Gewässern. \r\nAuch könnte die Pflanzenkohle Missstände in der industriellen Landwirtschaft, wo das \r\nBodenökosystem durch Pestizide und ungenügenden Humusaufbau häufig in keinem \r\nguten Zustand ist, eher kaschieren als beheben. Hier könnten andere Emissionsminde\u0002rungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft unter den Tisch fallen, obwohl diese weni\u0002ger Risiken haben und oft dazu einen Mehrwert auch für die Artenvielfalt und Ökosys\u0002temfunktionen bieten (Ökolandbau, Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter \r\nMoore, Verringerung der Massentierhaltung, reduzierte mineralische Stickstoffdün\u0002gung, reduzierte Bodenbearbeitung, etc.).\r\nFür den NABU ergeben sich folgende Schlussfolgerungen bezüglich Pyrolyse: \r\nAuch hier gilt, dass die verwendeten Biomasse-Substrate naturverträglich sein \r\nmüssen, also Waldholz und Anbaubiomasse ausgeschlossen werden müssen, und \r\nauch bei den Rest- und Abfallstoffen sind Einschränkungen und Mengennachhal\u0002tigkeit zu beachten. \r\nEs muss garantiert werden, dass auszubringende Pflanzenkohle keine gefährli\u0002chen Bestandteile enthält. Langzeitstudien zur Wirkung auf die Ökosysteme so\u0002wie auf die Klimabilanz müssen durchgeführt werden, bevor die Technologie in \r\ndie breite Anwendung gehen und klimabilanziell angerechnet werden kann. An\u0002dere Klimaschutzbemühungen in der Landwirtschaft, die ohne Risiko auch die \r\nÖkosysteme stärken, sollten bevorzugt gefördert werden.\r\nIn der Landwirtschaft gibt es bereits \r\nviele Möglichkeiten, den Kohlenstoff\u0002speicher zu erhöhen und gleichzeitig \r\nÖkosysteme zu verbessern. \r\nSTANDPUNKT | NEGATIVE EMISSIONEN DURCH NUTZUNG VON BIOMASSE \r\nImpressum: © 04/2025, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de. \r\nText: Michaela Kruse, Katharina Fey, Maximilian Meister, Sven Selbert, Steffi Ober\r\nFotos: NABU/E. Neuling, Stand.Earth, Lignovis GmbH/Michael Weitz, 04/2025\r\nSTANDPUNKT | NEGATIVE EMISSIONEN DURCH NUTZUNG VON BIOMASSE 8\r\nQuellen\r\ni\r\nIPCC, 2023 „AR6 Synthesis Report - Climate Change 2023”: \r\nhttps://www.ipcc.ch/report/ar6/syr\r\nii Expertenrat für Klimafragen, 2024 „Gutachten zur Prüfung der Treibhaus\u0002gas-Projektionsdaten 2024”: https://expertenrat-klima.de/content/uplo\u0002ads/2024/06/ERK2024_Sondergutachten-Pruefung-Projektionsdaten-2024.pdf\r\niii NABU, 2024 „NABU-Standpunkt Biogas aus Stroh, Gülle und Mist“: \r\nhttps://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/biomasse/240415-\r\nnabu-standpunkt-biogas-stroh-guelle-mist.pdf\r\nNABU, 2023 „NABU-Hintergrund Biomasse“: https://www.nabu.de/impe\u0002ria/md/content/nabude/energie/biomasse/230929-hintergrund-biomasse\u0002nabu.pdf\r\nNABU, ROBIN WOOD, DUH und Biofuelwatch, 2022 „Energieerzeugung aus \r\nAltholz”: https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/biooekono\u0002mie/220706_infopapier_altholz_pdf.pdf\r\niv MVV, 2023 „MVV realisiert erste #klimapositive Bioabfallvergärungsanlage“: \r\nhttps://www.mvv.de/journalisten/pressemitteilungen/detail/mvv-realisiert-erste\u0002klimapositive-bioabfallvergaerungsanlage\r\nv Deprez et al. 2024 „Sustainability limits needed for CO2 removal”: \r\nhttps://www.science.org/doi/10.1126/science.adj6171 \r\nvi Hennenberg et al., 2024 „Auswirkungen der energetischen Nutzung forstli\u0002cher Biomasse in Deutschland auf deutsche und internationale LULUCF-Sen\u0002ken (BioSINK)”: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/me\u0002dien/479/publikationen/cc_33-2024_biosink.pdf\r\nvii NRDC, 2021 „A Bad Biomass Bet“: https://www.nrdc.org/sites/de\u0002fault/files/bad-biomass-bet-beccs-ib.pdf\r\nviii Stockholm Exergi in Schweden: https://beccs.se/\r\nix Ørsted in Dänemark: https://www.iwr.de/ticker/kohlenstoffabscheidung\u0002rsted-und-microsoft-schliessen-weiteren-grossvertrag-ueber-ccs-zertifikate-aus\u0002co2-hub-ab-artikel6624 \r\nx Drax in UK: https://www.gov.uk/government/news/drax-bioenergy-with\u0002carbon-capture-and-storage-project-development-consent-decision-announced\r\nxi RWE in den Niederlanden: https://www.rwe.com/en/press/rwe-genera\u0002tion/2023-06-20-beccus-project-to-play-crucial-role-in-climate-neutral-dutch\u0002energy-system/ sowie https://benelux.rwe.com/en/press/2022-12-12-rwe-laun\u0002ches-project-beccus-for-large-scale-capture-and-storage-of-co/\r\nxii Hansekraft in Stade-Bützfleth: https://www.nabu.de/imperia/md/con\u0002tent/nabude/energie/biomasse/241112-infopapier-stade_b__tzfleeth.pdf\r\nSTANDPUNKT | NEGATIVE EMISSIONEN DURCH NUTZUNG VON BIOMASSE 9\r\nxiii BBC, 2024 „Drax: UK power station still burning rare forest wood”: \r\nhttps://www.bbc.com/news/science-environment-68381160\r\nxiv Statistics Finland, 2022 „Greenhouse gas emissions in 2021 remained on \r\nlevel with the previous year, the land use sector a net source of emissions for \r\nthe first time”: https://stat.fi/en/publication/cktlcpwag38sg0c5561iqop0y\r\nxv Agora Energiewende, 2021 „Klimaneutrales Deutschland 2045“: \r\nhttps://www.agora-energiewende.de/fileadmin/Pro\u0002jekte/2021/2021_04_KNDE45/A-EW_231_KNDE2045_Langfassung_DE_WEB.pdf\r\nxvi Fehrenbach & Bürck, 2022 „Holz statt Kohle, Gas und Öl? Wie gelingt die \r\nDefossilisierung des Industriesektors ohne Gefahr für Wälder und Klima?“: \r\nhttps://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/bio\u0002masse/2211123_studie_holbiomasseindustrie_pdf.pdf\r\nxvii MIT Technology Review, 2022 “A stealth effort to bury wood for carbon re\u0002moval has just raised millions”: https://www.technolo\u0002gyreview.com/2022/12/15/1065016/a-stealth-effort-to-bury-wood-for-carbon-re\u0002moval-has-just-raised-millions/\r\nxviii Fajardy et al., 2019 „BECCS deployment: a reality check”: https://www.im\u0002perial.ac.uk/media/imperial-college/grantham-institute/public/publica\u0002tions/briefing-papers/BECCS-deployment---a-reality-check.pdf\r\nxix Duncan Brack/FERN, 2024 „An analysis of BECCS industries’ methodology \r\nfor certifying industrial carbon removals“: https://www.fern.org/fileadmin/up\u0002loads/fern/Documents/2024/Fern_An-analysis-of-BECCS-industries%E2%80%99-\r\nmethodology-for-certifying-industrial-carbon-removals.pdf\r\nxx IKEM, 2024 „Rechtliche Fragestellungen bei der Herstellung grünen Metha\u0002nols“: https://usercontent.one/wp/www.ikem.de/wp-content/uplo\u0002ads/2024/05/20230405_Studie-Herstellung-Methanol.pdf?media=1715784751\r\nxxi Boundary Dam, ein Kohlekraftwerk in Kanada, braucht 30% der erzeugten \r\nEnergie für die CO2-Abscheidung: https://ieefa.org/wp-content/uplo\u0002ads/2018/11/Holy-Grail-of-Carbon-Capture-Continues-to-Elude-Coal-In\u0002dustry_November-2018.pdf\r\nxxii Novocarbo, 2024 „Grüne Fernwärme durch Pflanzenkohle: Novocarbo ko\u0002operiert mit Stadtwerken Bochum“: https://www.novo\u0002carbo.com/de/news/gruene-fernwaerme-durch-pflanzenkohle-fuer-stadtwerke\u0002bochum/\r\nxxiii Biofuelwatch, 2024 „Biochar: a critical perspective”: https://www.biofu\u0002elwatch.org.uk/wp-content/uploads/Biochar-briefing-2024.pdf"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-05-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012272","regulatoryProjectTitle":"Naturverträgliche Ausgestaltung der Langfriststrategie Negativemissionen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e7/4d/548951/Stellungnahme-Gutachten-SG2506160009.pdf","pdfPageCount":10,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Carbon Capture and Utilisation: \r\nChancen, Risiken und Leitprinzipien\r\n2025\r\nÜber Germanwatch\r\n,,Hinsehen, Analysieren, Einmischen” - unter diesem \r\nMotto engagiert sich Germanwatch für globale Ge\u0002rechtigkeit und den Erhalt der Lebensgrundlagen und \r\nkonzentriert sich dabei auf die Politik und Wirtschaft \r\ndes Nordens mit ihren weltweiten Auswirkungen. Die \r\nLage der besonders benachteiligten Menschen im \r\nSüden bildet den Ausgangspunkt unseres Einsatzes für \r\neine nachhaltige Entwicklung. \r\nUnsere Arbeitsschwerpunkte sind Klimaschutz & An\u0002passung, Weltnährung, Unternehmensverantwortung, \r\nBildung für nachhaltige Entwicklung sowie Finan\u0002zierung für Klima & Entwicklung/Ernährung. Zentrale \r\nElemente unserer Arbeitsweise sind der gezielte Dialog \r\nmit Politik und Wirtschaft, wissenschaftsbasierte Analy\u0002sen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kampag\u0002nen. \r\nGermanwatch finanziert sich aus Mitgliedsbeiträ\u0002gen, Spenden und Zuschüssen der Stiftung Zukunfts\u0002fähigkeit sowie aus Projektmitteln öffentlicher und pri\u0002vater Zuschussgeber. \r\nÜber Bellona Deutschland\r\nBellona Deutschland ist eine gemeinnützige Klima\u0002und Umweltschutzorganisation mit dem Fokus auf \r\nKlimaschutz in der Industrie. Wir verfolgen einen \r\nwissenschaftsbasierten und lösungsorientierten \r\nAnsatz. Zentrale Motivation unserer Arbeit ist die syste\u0002mische Einordnung und Umsetzung von Klimaschutz\u0002maßnahmen, um deren Potenziale und Mehrwerte für \r\nden Klimaschutz auszuschöpfen und Anwendungen \r\nsinnvoll zu fokussieren.\r\n2\r\nRechtlicher Hinweis\r\nBellona bemüht sich sicherzustellen, dass die in \r\ndiesem Bericht offengelegten Informationen korrekt \r\nund frei von Urheberrechten sind, übernimmt jedoch \r\nkeine Gewähr oder rechtliche Verantwortung für die \r\nRichtig-keit, Vollständigkeit, Interpretation oder \r\nNützlichkeit der Informationen, die sich aus der \r\nNutzung dieses Berichts ergeben könnten. \r\n© 2025 von Bellona Deutschland gGmbH. Alle Rechte \r\nvorbehalten. \r\nDiese Kopie ist ausschließlich für den persönlichen, \r\nnicht kommerziellen Gebrauch bestimmt. Nutzer \r\ndürfen Inhalte dieser Publikation für ihren eigenen und \r\nnicht kommerziellen Gebrauch herunterladen, drucken \r\noder auszugsweise kopieren. Kein Teil dieses Werks \r\ndarf ohne Angabe der Bellona Foundation als Quelle \r\nreproduziert werden. Die kommerzielle Nutzung dieser \r\nPublikation erfordert die vorherige Zustimmung der \r\nBellona Deutschland gGmbH.\r\nAutorinnen\r\nLuisa Keßler, Bellona Deutschland\r\nJohanna Wiechen, Germanwatch\r\nKontakt NABU \r\nKatharina Fey\r\nDesign & Layout\r\nArnbjørn Mortensen, Bellona Deutschland\r\nÜber den NABU Der NABU engagiert sich seit 1899 für Mensch und \r\nNatur. Mit rund 960.000 Mitgliedern und Fördernden \r\nist der NABU der mitgliederstärkste Umweltverband in \r\nDeutschland. \r\nZu den wichtigsten Aufgaben des NABU zählen der \r\nErhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, die Nach\u0002haltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft und \r\nnicht zuletzt der Klimaschutz. Die Vermittlung von \r\nNaturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher \r\nKenntnisse gehören zu den zentralen NABU-Anliegen.\r\nIn den rund 2.000 NABU-Gruppen und rund 70 Infozen\u0002tren in ganz Deutschland steht praktischer Naturschutz \r\ngenauso auf dem Programm wie Lobbyarbeit, Umwelt\u0002bildung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit.\r\nPräambel\r\nDie Defossilisierung energieintensiver Industrien in Deutschland ist ein entscheidender \r\nHebel für die Erreichung der Klimaziele und zugleich essenziell für die Zukunftssicherung \r\ndes Wirtschaftsstandortes. Sie eröffnet Chancen, neue Arbeitsplätze in wachstumsstarken \r\nBranchen mit einem breiten Zuliefernetz zu schaffen, regionale Wertschöpfung zu fördern \r\nund Innovationskraft zu steigern. Daher ist es wichtig, die deutsche Industrie zu moderni\u0002sieren, ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken und mit ihr den Wandel aktiv zu gestalten.\r\nKohlenstoff wird auch in einer klimaneutralen Zukunft als wichtiger Rohstoff in solchen industriellen \r\nProzessen benötigt, wo er nicht durch Elektrifizierung ersetzt werden kann. Dies ist insbesondere in \r\nTeilen der Chemieindustrie oder für die Herstellung von nachhaltigen Kraftstoffen für die Schifffahrt \r\nund den Flugverkehr (siehe Kasten Flugverkehr) der Fall. Carbon Capture and Utilisation (CCU) wird \r\nin diesem Kontext zunehmend als ein vielversprechender Ansatz für eine klimaneutrale Industrie \r\ndiskutiert. Unter CCU verstehen wir Technologien und Verfahren zur Abscheidung und Nutzung von \r\nKohlendioxid (CO2\r\n) beispielsweise aus industriellen Prozessen oder direkt aus der Atmosphäre, um \r\nes als Rohstoff weiterzuverwenden. Treibstoffe, Baumaterialien oder andere Produkte auf Grundlage \r\nvon CCU können ein Baustein der Lösung sein, allerdings nur, wenn dafür die richtigen Rahmenbe\u0002dingungen gelten. \r\nEin realistischer Blick auf das Potenzial von CCU als Klimaschutzmaßnahme, bei dem die Gesa\u0002mtwirkung berücksichtigt wird, zeigt, dass mit dem Einsatz von CCU wesentliche Dilemmata und \r\nTrade-offs verbunden sind. Chemisch gesehen ist CO2\r\n ein reaktionsträges Molekül. Soll es wieder \r\nin Grundstoffe umgewandelt werden, sind hohe Mengen an Energie und zusätzlichem Wasserst\u0002off notwendig (siehe Kasten Energiebedarfe CCU). Beide Ressourcen werden in ihrer grünen Form \r\nmittelfristig begrenzte Güter bleiben, vor allem in den bestehenden europäischen Industriezentren. \r\nDie Möglichkeiten in anderen Regionen der Welt mit größeren EE-Potenzialen müssen in einem \r\nglobalen Ansatz berücksichtigt werden. Die Ausführungen in diesem Papier beziehen sich jedoch \r\nin erster Linie auf Mitteleuropa und die hiesigen Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf \r\nEnergie und Feedstocks. \r\nCCU hat unter den derzeitigen regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland wie auch Eu\u0002ropa in aller Regel keinen Business Case. Ein solcher würde in den meisten Fällen erst dadurch \r\nentstehen, dass CCU-Anwendungen als Emissionsminderung anerkannt, etwa im Rahmen des Eu\u0002ropäischen Emissionshandels, und dadurch in Wert gesetzt werden.\r\nIn einer im Juli 2024 beschlossenen Delegierten Verordnung1\r\n gibt die EU Kommission für die An\u0002erkennung von CCU als Emissionsminderung im Rahmen des EU-Emissionshandels vor, dass das \r\n1. Delegierte Verordnung der EU Kommission vom 30.7.2024 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Eu\u0002ropäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Voraussetzungen dafür, dass Treibhausgase als dauerhaft \r\nin einem Produkt chemisch gebunden angesehen werden. https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have\u0002your-say/initiatives/14135-Emissionshandelssystem-EHS-dauerhafte-CO2-Speicherung-durch-CO2-Abschei\u0002dung-und-Nutzung_de\r\n44\r\nCO2\r\n „mindestens einige Jahrhunderte“2\r\n chemisch gebunden sein müsse. Damit legt sie den Fokus \r\nauf diejenigen Baumaterialien, bei denen eine solch lange Bindungsdauer möglich ist. In der Re\u0002gel sind dies mineralische Verbindungen und nicht Kohlenwasserstoffe. Die Stellungnahmen von \r\nUnternehmen und Branchenverbänden zu diesem Rechtsakt lassen aber erwarten, dass der Druck \r\nhoch bleiben wird, auch eine kürzere Bindungsdauer als Klimaschutzmaßnahme anzuerkennen. \r\nAuch an anderen Stellen werden wichtige Festlegungen getroffen. In Deutschland steht der Bes\u0002chluss eines Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetzes (KSp(T)G) aus. Während hier \r\nindustrie- und klimapolitisch richtigerweise der Fokus vor allem auf der Abscheidung und ge\u0002ologischen Speicherung von CO2\r\n, also CCS (Carbon Capture and Storage) liegt, wird an einer \r\nStelle des Entwurfs eine faktische Gleichsetzung von CCS und CCU vorgenommen.3\r\n Das ist ein \r\ngefährlicher Kurzschluss, der bedauerlicherweise häufig in der derzeitigen klimapolitischen De\u0002batte zu beobachten ist: Während durch CCS CO₂ permanent gespeichert werden soll, wird bei \r\nCCU das abgeschiedene CO₂ in Produkte mit sehr unterschiedlicher Lebensdauer umgewandelt, \r\nwas keineswegs zwangsläufig zu einer dauerhaften, vollständigen oder auch nur überwiegenden \r\nReduktion der Emissionen führt. Auch die Langfriststrategie Negativemissionen (LNe), mit der das \r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Leitlinien für den Umgang mit un\u0002vermeidbaren Restemissionen schaffen soll, wird für den Umgang mit CCU relevant sein. Daneben \r\nwäre es dringend geboten, die begonnene Erstellung einer Nationalen Biomassestrategie (NABIS) \r\nwieder aufzunehmen.\r\nBei diesen und weiteren CCU betreffenden Regulierungen muss sichergestellt werden, \r\ndass CCU-Anwendungen nur im Umfang ihres tatsächlichen und nachweisbaren Emis\u0002sionsminderungsbeitrags als Klimaschutzmaßnahme anerkannt werden. Dieses Papier \r\nbenennt wichtige Leitlinien für die Entwicklung dieser regulatorischen Rahmenbedin\u0002gungen. \r\n2. Art 3, 1 b) “Es bleibt dauerhaft in einem Produkt chemisch gebunden, sodass es bei normalem Gebrauch und/\r\noder während der Entsorgungsphase des Produkts, einschließlich normaler Tätigkeiten nach dem Ende der Lebens\u0002dauer des Erzeugnisses, für einen Zeitraum von mindestens einigen Jahrhunderten nicht in die Atmosphäre gelangt”\r\n3. In §4 des von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs des KSpTG heißt es mit Blick auf den Infra\u0002strukturbau, dass ein Vorhaben neben der dauerhaften geologischen Einlagerung von CO₂ auch dann dem Wohl der \r\nAllgemeinheit dient, „wenn dadurch Kohlendioxid zur Deckung eines nachgewiesenen Bedarfs für die Nutzung von \r\nKohlendioxid als Rohstoffquelle für Kohlenstoffverbindungen transportiert wird, um so zum Zwecke des Klimaschutz\u0002es die Emission von Kohlendioxid in Deutschland dauerhaft zu vermindern.“\r\n55\r\nDer hohe Energiebedarf von CCU\r\nDie Nutzung von CO₂ als Rohstoff erfordert erhe\u0002bliche Mengen an Energie. Für die direkte Luftab\u0002scheidung (Direct Air Capture, DAC) werden etwa \r\n1,8 bis 6,5 GJ Energie pro Tonne CO₂ benötigt, \r\nabhängig von der Technologie und den Energi\u0002equellen.4 Die Umwandlung von CO₂ in höherwer\u0002tige organische chemische Produkte erfordert laut \r\nUmweltbundesamt etwa 36 GJ Energie pro Tonne \r\nCO₂,5\r\n d.h. das fünf- bis 20-fache der für DAC er\u0002forderlichen Energie. Besonders die benötigte \r\nMenge an Wasserstoff, der durch Elektrolyse herg\u0002estellt werden soll, trägt zu dem hohen Energiebe\u0002darf bei. \r\nDie energieintensiven CCU-Prozesse können nur bei einer ausreichenden Versorgung \r\nmit erneuerbaren Energien ökologisch sinnvoll umgesetzt werden. CCU setzt deshalb \r\neinen zusätzlichen Ausbau erneuerbarer Energien voraus (Additionalität). Zudem sollte \r\nCCU nur dort eingesetzt werden, wo weiterhin Kohlenwasserstoffe erforderlich sind \r\n(wie etwa in Teilen der Chemieindustrie und schwer elektrifizierbaren Verkehrsträgern) \r\nund diese nicht auf anderen Wegen mit besserer Klima- und Umweltbilanz bereitgestellt \r\nwerden können. Durch den zusätzlichen Bedarf an erneuerbaren Energien steigt wie\u0002derum der Rohstoffbedarf, inklusive kritischer Rohstoffe.6\r\n \r\nGleichzeitig zeigt sich: Großskaliges CCU mit Netto-Null-Treibhausgasbilanz ist in Mit\u0002teleuropa kurz- bis mittelfristig nicht realisierbar. Bisher stellt CCU meist keinen Busi\u0002ness Case dar und wird auch auf absehbare Zeit sehr teuer bleiben. Durch die hohen \r\nBedarfe an erneuerbaren Energien und Wasserstoff werden andere Weltregionen \r\ndeutlich bessere Standortbedingungen bieten.7\r\n4. International Energy Agency, 2022, Report on Direct Air Capture\r\n5. Umweltbundesamt, 2021, Diskussionsbeitrag zur Bewertung von Carbon Capture and Utilization\r\n6. Zelt, O. et al., 2020, Multikriterielle Bewertung von Bereitstellungstechnologien synthetischer Kraftstoffe. ME\u0002NA-Fuels: Teilbericht 3 des Wuppertal Instituts und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) an das \r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).\r\n7. Verpoort, P. C. et al., 2024, Impact of global heterogeneity of renewable energy supply on heavy industrial produc\u0002tion and green value chains. Nature Energy, 9(4), 491–503. https://doi.org/10.1038/s41560-024-01492-z (letzter Aufruf: \r\n17. Februar 2025)\r\n66\r\nDamit CCU einen sinnvollen Beitrag zur klimaneutralen Transformation leisten kann, \r\nmuss es auf Grundlage der folgenden Prinzipien geregelt werden:\r\nLeitprinzipien für die Nutzung von CO2\r\nin einem klimaverträglichen Rahmen\r\nWas muss für die CO2-Quelle gelten?\r\n1. Differenzierung nach Kohlenstoffquellen bei Regulierung und Anrechnung:\r\nGrundsätzlich gilt, dass ein Kohlenstoffdioxidmolekül aus fossilen Quellen, sobald es in die\r\nAtmosphäre emittiert wird, zu Netto-Treibhausgasemissionen beiträgt. Emissionen in die\r\nAtmosphäre können prinzipiell nur dann annähernd klimaneutral sein, wenn der Kohlenstoff\r\natmosphärischen Ursprungs ist. Bei biogenen Quellen gilt es genau hinzuschauen.\r\n1.1 Nutzung fossiler Kohlenstoffquellen nur unter bestimmten Bedingungen: CCU mit \r\neiner fossilen Kohlenstoffquelle wäre nur dann mit Klimaneutralität kompatibel, wenn\r\n1.1.1 eine möglichst vollständige und permanente CO2\r\n-Speicherung im Produkt erreicht \r\nwird. Das bedeutet, das CO2\r\n muss langfristig und damit mehrere Jahrhunderte \r\ngebunden bleiben (wie beispielsweise durch die Karbonatisierung von Baustoffen). \r\n1.1.2 eine dauerhafte Kreislaufführung von CO2\r\n gewährleistet ist. Dabei ist zu beachten, \r\ndass auch eine Kreislaufwirtschaft immer ein gewisses Maß an Energie als Input \r\nund ggf. zusätzliche Ressourcen benötigt; d.h. auch CCU im geschlossenen Kreis\u0002lauf müsste diese dadurch evtl. anfallenden Restemissionen durch natürliche oder \r\nandere technische Senken ausgleichen. Einschränkend ist zu erwähnen, dass große \r\nAnteile der chemischen Produktion als Abrieb, Schmier- oder Reinigungsmittel oder \r\ndurch Littering in die Kanalisation oder in die Umwelt gelangen. Weitere Anteile \r\nverlassen die Bilanz durch Export.\r\n1.1.3 zum End of Life eine vollständige bilanzielle Rückführung in geologische Speicher \r\nsichergestellt wird. \r\n1.2 Eignung von direkt atmosphärischen Kohlenstoffquellen (Direct Air Carbon Capture \r\nand Utilization - DACCU): Direkt atmosphärische Kohlenstoffquellen bieten das Potenzial, \r\ndurch die Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre zur Emissionsminderung beizutragen. \r\nDieser Effekt wird idealerweise durch eine nachgeschaltete Nutzung des Kohlenstoffs, \r\nwie die dauerhafte Speicherung im Produkt oder die abschließende Rückführung in die \r\nLithosphäre, langfristig aufrechterhalten (Senke). Für einen klimaneutralen oder sogar nega\u0002tiv-emissionsfähigen Prozess darf jedoch auch die Energie- und Ressourcenbereitstellung \r\nfür DAC letztlich netto keine zusätzlichen Emissionen verursachen. DAC ist allerdings mit \r\nerheblichen Herausforderungen verbunden, insbesondere durch den hohen Energie- und \r\nRessourcenbedarf sowie damit einhergehenden Kosten, was die großflächige Anwendung \r\nderzeit stark einschränkt.\r\n77\r\n1.3 Die ambivalente Rolle biogener Kohlenstoffquellen: Im CCU-Kontext ist die Nutzung \r\nvon biogenen Kohlenstoffquellen insbesondere durch deren Abscheidung aus der Abfall\u0002verbrennung oder aus biomassebasierten industriellen Prozessen relevant. Theoretisch \r\nkann die Nutzung von Kohlenstoff, der zuvor durch nachhaltig angebaute Pflanzen der \r\nAtmosphäre entzogen wurde, zu Negativemissionen beitragen, wenn der Effekt durch die \r\nnachgeschaltete Nutzung erhalten bleibt - und dies gilt natürlich auch hier - die Energie\u0002und Ressourcenbereitstellung zur Nutzung des Kohlenstoffs nicht zu netto-positiven \r\nEmissionen führt. Grundsätzlich erfordert die Nutzung biogener Kohlenstoffe allerdings \r\nbesondere Vorsicht, da nachhaltige Biomasse eine begrenzte Ressource darstellt, die \r\nmöglichst erst nach der Nutzung in der Kaskade tatsächlich verbrannt wird. Außerdem \r\nkönnen zahlreiche sekundäre Effekte mit deren Nutzung verbunden sein, wie Auswirkungen \r\nauf Biodiversität und Ökosysteme. Zudem müssen Nutzungskonkurrenzen – u.a. durch eine \r\nKaskadennutzung, die dem Food-First Prinzip folgt und die notwendige Renaturierung von \r\nÖkosystemen priorisiert – aufgelöst werden. Grundsätzlich darf Biomasseverwendung \r\nauch nicht zur Kannibalisierung von Klimaschutzzielen im LULUCF-Sektor führen, wie der \r\nKohlenstoffspeicherung in Böden und Wäldern. \r\nIm aktuellen EU-ETS, das downstream bepreist (CO2\r\n Zertifikate werden bei der Emission des CO2\r\nfällig), müsste sichergestellt werden, dass durch CCU keine Schlupflöcher entstehen, aufgrund der\u0002er fossiles CO2\r\n unbepreist und nicht bilanziert in die Atmosphäre gelangt. Im Gegensatz zu heute \r\nmuss in einer klimaneutralen Zukunft dabei auch der Kohlenstoff, der in der Chemieindustrie in die \r\nstoffliche Nutzung geht, vollständig mit erfasst und adressiert werden. Grundsatz sollte sein: Die \r\nVerantwortung für das CO2\r\n liegt spätestens bei dem Akteur, dem diese im Sinne der geltenden \r\nRegulatorik noch übertragen werden kann. Gleichzeitig muss eine Doppelbepreisung desselben \r\nCO2\r\n-Moleküls ausgeschlossen werden (bspw. dürfte bei der Abfallverbrennung nur dasjenige CO2\r\nbepreist werden, das in die Atmosphäre gelangt. Der Teil, der via CCU in ein Produkt überführt wird, \r\ndas dann z.B. im Flugtreibstoff oder in Chemieprodukten landet, würde dort bepreist). \r\nWas muss für den Prozess gelten?\r\n2. Nahezu 100% erneuerbare Energien als Voraussetzung für CCU-Prozesse: CCU kann\r\nnur dann als klimaneutral gelten, wenn der gesamte Prozess klimaneutral ist; das schließt die\r\nAbscheidung und Aufbereitung, den Transport, die Synthese neuer Moleküle und das End of\r\nLife -Treatment mit ein. Insgesamt erzeugt CCU damit einen großen Bedarf an erneuerbaren\r\nEnergien bzw. zusätzlichem grünen Wasserstoff – beide Ressourcen werden in der Zukunft ein\r\nknappes und teures Gut sein (siehe Kasten Energie). Vergessen darf man zudem nicht, dass\r\ndie Anlagen für all diese Prozesse ressourcenintensiv sind und auch knappe Ressourcenarten\r\ndavon betroffen sind. Fragen der Priorität im Zugang zu nachhaltiger Energie von CCU gegenüber\r\nanderen industriellen Anwendungen und den Potenzialen zur Flexibilisierung der DAC-Technol\u0002ogien, z.B. im Hinblick auf deren Anpassung an den Strommarkt der Erneuerbaren, sind noch zu\r\nklären.\r\n88\r\nWas muss generell für die Verwendung des CO2 gelten? \r\n3. Saubere Bilanzierung von CCU basierend auf langfristiger Bindung oder geschlos\u0002sener Kreislaufführung des CO2: Damit die Nutzung des CCU-Produkts als klimaneutral \r\nanerkannt werden kann, muss sichergestellt sein, dass bilanziell keine THG-Emissionen in die \r\nAtmosphäre gelangen.8 Bilanziell THG-neutral bedeutet also, dass entweder tatsächlich keine \r\nEmissionen entstehen, oder dass es sich bei den Emissionen um CO2 handelt, das zuvor der \r\nAtmosphäre entnommen wurde (z.B. durch DACCU). Wir halten es hingegen nicht per se für \r\neine ausreichend verlässliche Maßnahme, um als Grundlage für Kohlenstoffgutschriften oder \r\nden Handel auf Kohlenstoffmärkten zu dienen. Für die bilanzielle Betrachtung müssen stringente \r\nNachhaltigkeits- und Anrechnungskriterien unter einem sauberen Monitoring- und Compliance\u0002system erfüllt werden. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den Hauptprozess der CO2\r\n-Nutzung, \r\nsondern auch für alle begleitenden Prozesse, wie Energiebereitstellung und Transport. \r\nKonzepte für CCU-Prozessketten müssen eine langfristige CO2\r\n-Bindung oder eine geschlossene \r\nKreislaufführung sicherstellen. Wobei eine geschlossene Kreislaufführung heute noch nicht garan\u0002tiert werden kann. Solche Konzepte sollten von der Industrie entwickelt und kritisch auf technische \r\nUmsetzbarkeit, Energieeffizienz und Lebenszyklusemissionen geprüft werden. Nur wenn der ge\u0002samte Lebenszyklus mit den Zielen der Klimaneutralität und ökologischen Nachhaltigkeit vereinbar \r\nist, kann CCU einen sinnvollen Beitrag leisten.\r\n8. CO2\r\n-neutral ist nicht gleich THG-neutral. Häufig entstehen durch die Nutzung von CCU-Produkten weitere \r\nKompensationsbedarfe anderer klimarelevanter Gase (z.B. im Flugverkehr durch Nicht-CO2\r\n-Emissionen, bei der \r\nNutzung chemischer Produkte wie Schmier- oder Reinigungsmittel oder durch Reifenabrieb), die zur Erreichung der \r\nTHG-Neutralität ebenfalls kompensiert werden müssen.\r\n99\r\nKlimaneutralität im Flugverkehr ist aufgrund des sehr ho\u0002hen Energiebedarfs und der zusätzlichen Nicht-CO₂-Effek\u0002te besonders schwierig zu erreichen.9\r\n Ein direkter Umstieg \r\nauf Elektro- oder Wasserstoffantriebe ist insbesondere bei \r\nLangstreckenflügen technisch und physikalisch nicht re\u0002alisierbar. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass klima\u0002neutrales Fliegen nur durch einen Hochlauf von e-SAF \r\n(Electricity-based Sustainable Aviation Fuels) auf Basis er\u0002neuerbarer Energien erreicht werden kann. Bislang stehen \r\nhierfür jedoch weder größere Anlagen zur Verfügung, noch \r\nist geklärt, in welcher Form die notwendigen erneuerbar\u0002en Energien bereitgestellt werden können. Auch über die \r\nKohlenstoffquellen, die für die Synthese von e-SAF benötigt \r\nwerden, besteht noch keine Einigkeit.\r\nVoraussetzung ist, dass das von den Flugzeugen emittierte CO2\r\n in einen klimaneutralen Kreis\u0002lauf überführt oder anderweitig kompensiert wird, was aus heutiger Sicht ohne den Einsatz von \r\nDirect Air Capture (DAC) nicht darstellbar ist. Bei der Nutzung von CO2\r\n aus fossilen industriellen \r\nPunktquellen wird das CO₂ bei der Anwendung im Flug in die Atmosphäre freigesetzt. Bilanziell \r\nwird damit der CO2\r\n-Ausstoß lediglich halbiert (durch „Doppelnutzung“), eine Netto-Null wäre \r\nselbst bei den reinen CO2\r\n-Emissionen noch weit entfernt. Zusätzlich zu berücksichtigen sind \r\ndazu die Nicht-CO2\r\n-Effekte, die zwei Drittel des gesamten durch den Flugverkehr verursachten \r\nTreibhauseffekts ausmachen (insbesondere durch Kondensstreifen).\r\nLetztlich müsste das CO2\r\n also entweder (1) direkt über DAC der Atmosphäre entnommen und \r\ndann in e-SAF umgewandelt werden oder (2), falls keine klimaneutralen CO2\r\n-Quellen für die \r\nKraftstoffherstellung verwendet wurden, nachträglich über DACCS (Direct Air Carbon Capture \r\nand Storage) ausgeglichen werden. In beiden Fällen müssten zusätzlich die Nicht-CO2\r\n-Effekte \r\ndurch DACCS kompensiert werden.\r\nCCU für den Flugverkehr\r\n9. Eine gute Übersicht bietet atmosfair\r\n10\r\nWenn die genannten Leitprinzipien erfüllt sind, kann CO₂ theoretisch klimaneutral genutzt werden. \r\nDeutlich wird jedoch auch, dass es strenger Anforderungen bedarf, damit CCU nicht zu einem \r\nSchlupfloch wird. Die meisten Anwendungen von CCU sind weder per se als dauerhafte CO₂-Senke \r\ngeeignet, noch können sie in vollem Umfang als Maßnahme zur CO₂-Minderung anerkannt werden. \r\nAbgesehen von der langfristigen und weniger energieintensiven Bindung in bspw. Baustoffen, sind \r\nnur wenige Produkte ohne weitere Maßnahmen für eine THG-neutrale Strategie geeignet. Bei ein\u0002er möglichen Integration von CCU in das bestehende Emissionshandelssystem müsste einerseits \r\nsichergestellt sein, dass die im Lebenszyklus freigesetzten Emissionen tatsächlich bepreist werden \r\n- und andererseits, dass es keine Doppelbepreisungen gibt. Regulatorische Anreize müssen weiter\r\nzur Reduktion von Emissionen führen und dürfen Klimaschutzmaßnahmen nicht untergraben.\r\nTrotzdem kann CCU in Zukunft ein Baustein für die klimaneutrale Bereitstellung von Kohlenstoff \r\nsein, beispielsweise für den Feedstockwechsel in der chemischen Industrie oder für die Herstellung \r\nvon E-Kerosin für die Luftfahrt. Die Forschung und Entwicklung dieser Technologie kann, obwohl \r\nsie in Europa wohl nicht großskalig zum Einsatz kommen wird, dennoch hierzulande vorangetrieben \r\nwerden. Da CCU aber mit erheblichen Energie-, Ressourcen- und Nachhaltigkeitsherausforderung\u0002en verbunden ist, sind Alternativen, etwa Elektrifizierungsstrategien, aber auch die Kohlenstoffbind\u0002ung in natürlichen Senken grundsätzlich vorzuziehen. \r\nCCU sollte jedoch nicht nur als technische Lösung für die Kohlenstoffproblematik betrachtet \r\nwerden. Vielmehr bietet CCU einen Ansatzpunkt, um grundsätzliche Fragen zur Zukunft der Indus\u0002trie, insbesondere der chemischen Industrie, in Deutschland zu diskutieren.10 Der Pfad hin zu einer \r\nklimapolitisch sinnvollen Implementierung von CCU erfordert ein breites Umdenken hinsichtlich der \r\nNutzung von Ressourcen, der Gestaltung von Produktionsprozessen und der Verantwortung der \r\nIndustrie in einer klimaneutralen Wirtschaft.\r\nFazit\r\nLuisa Keßler\r\nReferentin Nachhaltige Wasserstoffwirtschaft \r\nBellona Deutschland gGmbH\r\nReferentin für Transformation & Kreislaufwirtschaft\r\nGermanwatch e.V.\r\nluisa@bellona.org +49 (0)152 0305 9785\r\nJohanna Wiechen wiechen@germanwatch.org\r\nKontakt\r\n10. Verpoort, P. C. et al., 2024, Transformation der engerieintensiven Industrie - Wettbewerbsfähigkeit durch struk\u0002turelle Anpassung und grüne Importe. Potsdam Institute for Climate Impact Research.\r\nKatharina Fey\r\nReferentin für Carbon Management\r\nNABU\r\nkatharina.fey@nabu.de +49 (0)30 2849841607\r\n+49 (0)30 577132-860"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-05-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012272","regulatoryProjectTitle":"Naturverträgliche Ausgestaltung der Langfriststrategie Negativemissionen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/69/3c/548953/Stellungnahme-Gutachten-SG2506160018.pdf","pdfPageCount":110,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"www.oeko.de\r\nSecuring the Underground\r\nManaging the Risks of Carbon Storage\r\nthrough Effective Policy Design\r\nBerlin/Darmstadt,\r\nSeptember 2024\r\nAuthors\r\nDr. Martin Cames\r\nDr. Florian Krob\r\nHauke Hermann\r\nStephan Kurth\r\nDr. Laura von Vittorelli\r\nWith contributions from\r\nLaura Veit\r\nMateo Flohr-Reija\r\nDr. Vanessa Cook\r\nContact\r\ninfo@oeko.de\r\nwww.oeko.de\r\nHead Office Freiburg\r\nP. O. Box 17 71\r\n79017 Freiburg\r\nStreet address\r\nMerzhauser Straße 173\r\n79100 Freiburg\r\nPhone +49 761 45295-0\r\nOffice Berlin\r\nBorkumstraße 2\r\n13189 Berlin\r\nPhone +49 30 405085-0\r\nOffice Darmstadt\r\nRheinstraße 95\r\n64295 Darmstadt\r\nPhone +49 6151 8191-0\r\nAcknowledgements\r\nThis study has been initiated and coordinated by the Nature and Biodiversity Conservation Union \r\n(NABU) and has been funded by the European Climate Foundation (ECF). It benefited from a thor\u0002ough review by the members of the Advisory Board with representatives from Climate Action Net\u0002work Europe (CAN-E), European Climate Foundation (ECF), European Environmental Bureau \r\n(EEB), Nature and Biodiversity Conservation Union (NABU), World Wide Fund for Nature Euro\u0002pean Policy Office (WWF-EPO). The authors would like to thank Boris Jankowiak, Camille Maury, \r\nCorinna Fürst, Katharina Fey, Niels Thürigen, Riccardo Nigro and Dr Steffi Ober for their construc\u0002tive comments and suggestions. The contents of this publication are the sole responsibility of the \r\nauthors and do not necessarily represent the opinions of the ECF or the Advisory Board members.\r\nSecuring the Underground\r\n3\r\nTable of Contents\r\nTable of Contents 3\r\nList of Figures 5\r\nList of Tables 6\r\nList of Boxes 6\r\nList of Abbreviations 6\r\nSummary 9\r\n1 Introduction 11\r\n2 Carbon storage projects 13\r\n3 Risks of carbon storage 20\r\n3.1 Technical risks 23\r\n3.1.1 Carbon transport 23\r\n3.1.2 Carbon injection 32\r\n3.2 Geological risks and permanence of carbon storage 36\r\n3.2.1 Geological pathways 36\r\n3.2.2 Permanence 38\r\n3.3 Environmental hazards of carbon storage 39\r\n3.3.1 Release scenarios 39\r\n3.3.2 Hazards to human health 40\r\n3.3.3 Hazards to marine environments 42\r\n3.3.4 Resource interaction risks 46\r\n3.3.5 Indirect impacts of marine CO2 storage 47\r\n3.4 Socio-economic and political risks 48\r\n3.5 Risk management 51\r\n3.5.1 Containment risk analysis (CRA) 53\r\n3.5.2 Monitoring, measurement, and verification programmes 55\r\n3.6 Experiences gathered with carbon storage projects 58\r\n3.6.1 Sleipner (Norway) 58\r\n3.6.2 In Salah (Algeria) 61\r\n3.6.3 Snøhvit (Norway) 62\r\n3.6.4 Gorgon (Australia) 64\r\n3.7 Summary and conclusions 65\r\n4 Landscape of policy positions 69\r\n4.1 European Parliament groups 69\r\n4.2 Industry associations 70\r\nSecuring the Underground\r\n4\r\n4.3 Companies or projects 72\r\n4.4 NGOs 73\r\n4.5 Conclusions 75\r\n5 Policy design 76\r\n5.1 Overview of important current governance mechanism 76\r\n5.2 CO2 stream composition 76\r\n5.3 Transport 77\r\n5.3.1 By pipelines 77\r\n5.3.2 By ship, train or truck 77\r\n5.3.3 Transporting across borders for storage under the sea 78\r\n5.4 Site selection 78\r\n5.4.1 Conditions for storage under the sea 78\r\n5.4.2 Example of a national application 78\r\n5.5 Storage permits 79\r\n5.6 Operational phase 80\r\n5.7 Information for the public and public participation 81\r\n5.8 Leakage and liability 82\r\n5.8.1 Emissions Trading System Directive 82\r\n5.8.2 Carbon Capture and Storage Directive 83\r\n5.9 Conclusions 84\r\n6 Bird’s eye view of challenges and options 87\r\n6.1 Governance challenges 87\r\n6.2 Varying degree of government involvement 88\r\n6.3 Conclusions 91\r\n7 Conclusions and recommendations 92\r\n8 References Fehler! Textmarke nicht definiert.\r\nSecuring the Underground\r\n5\r\nList of Figures\r\nFigure 1: Breakdown of CDR contributions to global net CO2 emissions in four illustrative model \r\npathways 11\r\nFigure 2: Process chain of carbon capture and storage projects 14\r\nFigure 3: Schematic structure of carbon storage sites 15\r\nFigure 4: Comparison of CO2 trapping mechanisms for supercritical (a) and dissolved (b) CO2\r\ninjections 16\r\nFigure 5: Geographic distribution of potential carbon storage reservoirs in suitable geological \r\nrock formations in Europe 18\r\nFigure 6: Lifespan risk profile for carbon storage 21\r\nFigure 7: CO2 phase diagram 24\r\nFigure 8: Technology readiness level of carbon transport 25\r\nFigure 9: Simplified injection profile after CO2 injection has begun 33\r\nFigure 10: Potential impacts on the geological environment during carbon injection 34\r\nFigure 11: Mechanisms of the potential geomechanical risks during carbon injection 35\r\nFigure 12: Geological pathways 36\r\nFigure 13: Storage system geometry 38\r\nFigure 14: Schematic illustration of CO2 storage showing distances that leaked substances would \r\nhave to cover to reach near-surface resources 47\r\nFigure 15: Land consumption of industrial, and energy utilisations and marine conservation in the \r\nNorth Sea 50\r\nFigure 16: Interaction between authority requirements, containment risk analysis (CRA) and \r\nmonitoring 52\r\nFigure 17: Modelling results of long-term storage site performance at the Aurora storage complex \r\nfor the Northern Lights carbon storage project 54\r\nFigure 18: Modus operandi of planned and triggered monitoring components at Equinor’s \r\nNorthern Lights carbon storage project 56\r\nFigure 19: Procedure of the planned monitoring component at Equinor’s Northern Lights carbon \r\nstorage project 57\r\nFigure 20: Depth of Sleipner’s nine CO2 storage strata within the Utsira Formation 59\r\nFigure 21: The In Salah CO2 storage project 61\r\nSecuring the Underground\r\n6\r\nFigure 22: Snøhvit injection pressure history (Tubåen Formation) 63\r\nFigure 23: Gorgon simplified flow diagram 65\r\nFigure 24: Sketch of the German North Sea 79\r\nFigure 25: Liability in the CCS Directive 84\r\nFigure 26: Varying degree of government involvement in CCS 89\r\nFigure 27: Contracts for Difference 90\r\nList of Tables\r\nTable 1: Overview of carbon storage risks addressed 23\r\nTable 2: Impurity tolerance and effects in post-combustion CO2 capture processes 29\r\nTable 3: CO2 quality specification based on ISO 27913:2016 30\r\nTable 4: Concentration vs time consequences for CO2 inhalation 41\r\nTable 5: Physical scale of marine leakage scenarios 45\r\nList of Boxes\r\nBox 1: Processes and modes of carbon transport 24\r\nBox 2: Policies and regulatory framework of CO2 transport 30\r\nBox 3: Hazards to terrestrial environments 45\r\nBox 4: Site performance characterisation of the Aurora storage complex as part of the risk \r\nmanagement of the Northern Lights carbon storage project 53\r\nList of Abbreviations\r\nALDE Alliance of Liberals and Democrats for Europe\r\nAUV Autonomous underwater vehicles\r\nBECC Bioenergy with Carbon Capture\r\nBECCS Bioenergy with Carbon Capture and Storage\r\nBioCCS Carbon capture and storage of biogenic CO2 emissions\r\nSecuring the Underground\r\n7\r\nBUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland\r\n(Friends of the Earth Germany)\r\nCAN-E Climate Action Network Europe\r\nCC Carbon Capture\r\nCCS Carbon Capture & Storage\r\nCDR Carbon Dioxide Removal\r\nCEFAS Centre for Environment, Fisheries and Aquaculture Science\r\nCfD Contracts for Difference\r\nCMS Carbon Management Strategy\r\nCMW Carbon Market Watch\r\nCO Carbon monoxide\r\nCRA Containment risk analysis\r\nCS Carbon Storage\r\nDAC Direct Air Capture\r\nDACC Direct Air Carbon Capture\r\nDACCS Direct Air Carbon Capture and Storage\r\nDTL Dangerous toxic load\r\nEC European Commission\r\nECBM Enhanced Coal Bed Methane Recovery\r\nECR European Conservatives and Reformists Group\r\nECSB European CO2 Storage Body \r\nEDP European Democratic Party\r\nEEB European Environmental Bureau\r\nEEZ Exclusive Economic Zone\r\nEGP European Greens\r\nEGR Enhanced Gas Recovery\r\nEIA Environmental Impact Assessment\r\nEL EuropeanLEFT\r\nEOR Enhanced Oil Recovery\r\nEPA U.S. Environment Protection Agency\r\nEPP European People's Party Group\r\nESABCC European Scientific Advisory Council on Climate Change\r\nETS Emissions Trading System\r\nEU European Union\r\nGCCSI Global Carbon, Capture and Storage Institute\r\nH2S Hydrogen sulphide\r\nHSE Health and Safety Executive of UK Government\r\nSecuring the Underground\r\n8\r\nICM Industrial Carbon Management\r\nIEA International Energy Agency\r\nIOPG International Association of Oil & Gas Producers\r\nIPCC Intergovernmental Panel on Climate Change\r\nLNG Liquified Natural Gas\r\nLPG Liquified Petroleum Gas\r\nMAH Major Accident Hazard\r\nMEACP Ministry of Economic Affairs and Climate Policy, Netherlands\r\nMEG Methyl Ethyl Glycol\r\nMMV Monitoring, Measurement and Verification\r\nMPa Megapascal\r\nMt Million Tons\r\nMtpa Million Tons per annum \r\nN2 Nitrogen\r\nNABU Naturschutzbund Deutschland e.V.\r\n(engl.: German Nature and Biodiversity Conservation Union)\r\nNET Negative Emissions Technologies\r\nNH3 Ammonia\r\nNMVOC Non-methane volatile organic compounds\r\nNNSN Norwegian National Seismic Network\r\nNOx Nitric oxide\r\nNZIA Net Zero Industrial Act\r\nO2 Oxygen\r\nOCNS Offshore chemical notification scheme\r\nPES Party of European Socialists\r\nPM Particulate matter\r\nPPP Polluter pays principle\r\nSCM Storage complex monitoring\r\nSLOT Significant level of toxicity\r\nSO2 Sulphur dioxide\r\nTen-E Trans-European Networks for Energy\r\nTRL Technology Readiness Level\r\nUBA Umweltbundesamt (Germany’s federal environmental agency)\r\nUNCLOS United Nations Convention on the Law of the Sea\r\nWWF World Wide Fund for Nature\r\nSecuring the Underground\r\n9\r\nSummary\r\nThe urgent need to mitigate climate change has led to growing interest in Carbon Dioxide Removal \r\n(CDR) technologies, particularly those involving geological storage of CO2. These include methods \r\nlike Biomass with Carbon Capture and Storage (BioCCS) and Direct Air Carbon Capture and Storage \r\n(DACCS), which are increasingly seen as necessary to complement efforts to reduce greenhouse \r\ngas (GHG) emissions. Both the Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) and German \r\nstudies agree that Carbon Dioxide Removal will be critical to achieve climate neutrality, particularly \r\nin the second half of this century. However, the extent of its use is closely tied to the pace and scale \r\nof current mitigation efforts. If emission reductions are delayed, greater reliance on CDR technolo\u0002gies will be necessary.\r\nGeological storage of CO2 has gained renewed attention, though it has faced controversy. Earlier \r\ndiscussions about extending the life of fossil fuel power plants using CO2 storage have faded, but \r\nthe need for storage as offset for residual and negative emissions is reemerging. Current projections \r\nindicate that by 2030, the European Union aims to store 50 million tons of CO2, with future demand \r\nlikely to increase significantly by 2040 and beyond. However, the use of CDR technologies raises \r\ncritical questions about their technical feasibility, economic viability, environmental sustainability, and \r\nsocietal acceptance.\r\nThe focus of this study is on the risks associated with the geological storage of CO2, with a specific \r\nemphasis on offshore storage. While technologies for CO2 capture and nature-based removals are \r\nnot the focus here, the study assesses the governance structures needed to minimize risks and \r\nimprove the safety and sustainability of geological carbon storage. Key risks include operational \r\nirregularities during CO2 injection, environmental impacts on marine ecosystems, and challenges \r\nrelated to public perception and financial incentives. Deterring emission reductions is an important –\r\nperhaps the most important – political risk in this context. If this risk is not addressed, for example \r\nby separating targets and policies for mitigation, nature-based removals and long-term geological \r\nstorage, it may be difficult to gain acceptance and public support for geological carbon storage.\r\n1. Regulatory and technical framework: The EU’s Carbon Capture and Storage (CCS) Directive \r\noffers a foundation for managing CO2 storage, but there is room for improvement. Independent third\u0002party oversight, harmonized CO2 purity standards, and confidential reporting of irregularities are rec\u0002ommended to enhance transparency and public trust. A lack of regulatory standardization across \r\nEU Member States leads to inefficiencies and higher operational costs, creating unnecessary risks \r\nfor project operators.\r\n2. Operational challenges: Past offshore CO2 storage projects, such as those at Sleipner and \r\nSnøhvit, have experienced operational irregularities during the injection of CO2, leading to significant \r\ncost overruns. These experiences highlight the importance of proper site selection and injection pro\u0002tocols to mitigate risks. The reuse of existing infrastructure, such as pipelines from the fossil fuel \r\nindustry, may seem cost-effective but often introduces additional risks due to technical incompatibil\u0002ity with CO2 storage requirements.\r\n3. Environmental and human safety: While offshore CO2 storage is associated with relatively \r\nlow environmental risks, they cannot be ignored. Marine ecosystems may be impacted by potential \r\nCO2 leakage, noise pollution from increased marine traffic, and other indirect effects. For human \r\npopulations, the risk of exposure to CO2 leakage is low, but continuous and comprehensive moni\u0002toring is necessary to detect and mitigate any irregularities during storage operations.\r\n4. Monitoring and long-term liability: Effective governance requires continuous monitoring of \r\nstorage sites, both during the injection phase and long after closure. Independent third-party moni\u0002tors should be involved in site selection, permitting, and ongoing assessments. Long-term liability \r\nSecuring the Underground\r\n10\r\nframeworks must be clear, ensuring that financial provisions are in place to cover remediation and \r\nmaintenance costs post-closure. EU guidelines currently require a 20- to 40-year post-closure mon\u0002itoring period, after which state authorities assume responsibility, provided that the CO2 storage has \r\nbeen deemed secure.\r\nTo ensure that the deployment of geological carbon storage is both safe and environmentally sus\u0002tainable, several governance enhancements are recommended:\r\n• CO2 purity rules: Establishing a set of common standards for CO2 purity across the EU would \r\nreduce regulatory uncertainties, lower operational costs, and foster cross-border collaboration. \r\nThis would create a level playing field for operators and improve the overall efficiency and safety \r\nof carbon storage projects.\r\n• Independent monitoring: Independent third-party verifiers, appointed by competent authorities, \r\nshould oversee the monitoring of storage sites. These verifiers would increase transparency and \r\nbuild public confidence in the safety of carbon storage projects. Real-time monitoring systems and\r\nrobust mechanisms to report and address irregularities are essential to mitigate risks.\r\n• Expanded environmental assessments: Environmental impact assessments for CO2 storage \r\nprojects should be expanded to include indirect effects such as noise pollution and increased \r\nvessel traffic at offshore storage sites. Continuous monitoring of these effects should be part of \r\nthe governance framework to minimize any unintended environmental consequences.\r\n• Integrated spatial planning: Comprehensive spatial planning is essential to avoid conflicts with \r\nother land uses, especially in environmentally sensitive areas. For example, defining no-go zones \r\nin marine protection areas could help minimize environmental risks. Proper site selection and in\u0002jection practices are crucial to ensuring the long-term success of CO2 storage projects.\r\n• Post-closure financial liability: Operators must be required to set aside sufficient financial pro\u0002visions to cover post-closure costs, including potential remediation efforts. The European Com\u0002mission’s guidance on financial security is a step in the right direction, but it should be regularly \r\nreviewed to ensure that financial requirements keep pace with the evolving risks and costs of CO2\r\nstorage.\r\n• Government involvement: Increased government involvement in CO2 storage projects can help \r\naddress societal concerns and improve public trust. Governments can also play a key role in man\u0002aging demand for CO2 storage capacity and ensuring that storage projects align with national and \r\nregional climate goals.\r\n• Policy evolution: Policymakers must remain flexible and responsive to new risks and opportuni\u0002ties as CO2 storage technologies mature. Regularly reviewing and updating governance frame\u0002works will ensure that emerging risks, such as those associated with transboundary transport and \r\nstorage in environmentally sensitive areas, are appropriately managed.\r\nWhile reducing GHG emissions across all sectors remains the top priority for achieving climate neu\u0002trality, geological carbon storage can play a critical role in offsetting residual emissions and achieving \r\nnegative emissions, particularly in the second half of this century. By implementing the governance \r\nimprovements recommended in this study, policymakers can ensure that carbon storage in geolog\u0002ical formations is safe, sustainable, and capable of contributing to the broader goal of maintaining \r\nlong-term climate neutrality. These measures will help build public trust, ensure environmental \r\nsafety, and align carbon storage efforts with broader decarbonization strategies.\r\nSecuring the Underground\r\n11\r\n1 Introduction\r\nThe need to deploy industrial Carbon Dioxide Removals (CDR) which involve geological storage of \r\nCO2, such as Biomass with Carbon Capture and Storage (BioCCS), Direct Air Carbon Capture and \r\nStorage (DACCS) and the decarbonisation of industrial processes such as cement production, is \r\ncontroversial. The Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) assumes that CDR will most \r\nlikely have to be used, especially in the second half of this century (Figure 1): “Pathways likely to \r\nlimit warming to 2°C or 1.5°C require some amount of CDR to compensate for residual GHG emis\u0002sions, even after substantial direct emissions reductions are achieved in all sectors and regions (high \r\nconfidence).” (IPCC 2022).\r\nFigure 1: Breakdown of CDR contributions to global net CO2 emissions in four illus\u0002trative model pathways\r\nSource: Masson-Delmotte et al. (2018, Figure SPM.3b)\r\nUBA (2019) has shown in its Rescue Study that climate neutrality in Germany can be achieved solely \r\nwith natural sinks (forests, carbon farming, etc.). However, this presupposes that drastic greenhouse \r\ngas (GHG) mitigation measures are implemented, which is not the case at present. Recent studies \r\nthat focus on the achievement of climate neutrality in Germany by 2045 conclude that CDR will also \r\nbe necessary to bring about climate neutrality (Prognos; Oeko-Institut; Wuppertal Institut 2021). Nev\u0002ertheless, both the IPCC and UBA come to the same conclusion: the later and the more weakly GHG \r\nreduction measures are introduced, the greater the extent to which CDR will have to be used to \r\nachieve climate neutrality and negative emissions in the second half of this century. While GHG \r\nreduction in each sector including increased circularity and demand-side measures is the overall\r\npriority, it is becoming more and more evident that societies need to further develop the technologies \r\nand adjust the governance structures for the use of CDR.\r\nCDR as such has therefore received increasing attention in recent years. However, the storage of\r\nCO2 in geological formations deep underground has been somewhat under-represented in recent \r\ndiscussions. Geological storage of CO2 was intensively discussed in the early part of this century in \r\nthe context of extending the life of fossil fuel power plants. However, the discussion in Europe waned \r\nand only restarted when it became clear that fossil fuels would have to be phased out completely \r\n(Cames et al. 2021; Cames et al. 2022).\r\nCDR may require significant capacities to store CO2 geologically. In the Net Zero Industry Act (NZIA), \r\nthe European Union (EU) aims to store 50 Mt CO2 by 2030 (EC 2023). The European Scientific \r\nAdvisory Board on Climate Change (ESABCC) foresees a smaller role for CO2 storage, amounting \r\nto less than 10 Mt CO2 in 2030, with demand increasing rapidly towards 2040 and ranging between \r\n50 Mt and 250 Mt in 2050 and beyond (ESABCC 2023). In its modelling, the EC (2024c) assumes \r\nthat approx. 280 Mt CO2 would have to be captured by 2040 and approx. 450 Mt CO2 by 2050 in \r\nSecuring the Underground\r\n12\r\norder to achieve the targets set. According to the EC’s communication, approx. 230 Mt CO2 should \r\nbe stored in geological formations by 2040 and approx. 250 Mt CO2 2050 (EC 2024f).\r\nAs most CDR activities have not yet been deployed on an industrial scale, several fundamental \r\nquestions have been raised about the opportunities and risks associated with their potential use. \r\nThese range from technical issues (e.g. feasibility, durability, and actual emission reductions of indi\u0002vidual technologies) to economic considerations (e.g. cost per tonne of CO2) and environmental \r\naspects (e.g. specific material and energy requirements, resource consumption, land requirements \r\nand biodiversity) as well as possible side effects on the biosphere, agriculture, and the population. \r\nQuestions have been raised about the acceptance of different technological approaches by different \r\nsocietal interest groups.\r\nAgainst this background, this study assesses the environmental and technological risks associated \r\nwith geological storage of CO2. It aims to identify governance structures that could minimise those \r\nrisks, while balancing the risks of climate change from CO2 emissions with the environmental risks \r\nof CO2 storage. Deterring emission reductions is an important – perhaps the most important – polit\u0002ical risk in this context. If this risk is not addressed, for example by separating targets and policies \r\nfor mitigation, nature-based removals and long-term geological storage, it may be difficult to gain \r\nacceptance and public support for geological carbon storage. However, this issue is outside the \r\nscope of this study with its focus on carbon storage. Therefore, when carbon storage is mentioned \r\nin this study, it always refers to geological storage, unless explicitly stated otherwise.\r\nWhile carbon storage may include both onshore and offshore storage in the long term, the current \r\ndiscussion focuses on offshore storage. In principle, the basic technical method of onshore storage \r\nis similar to that of offshore storage. Nevertheless, onshore storage also has specific challenges and \r\nadvantages, such as being closer to human agglomerations but also involving shorter transport dis\u0002tances. As the current discussion on geological storage of CO2 focuses on offshore sites, however, \r\nonshore storage is not specifically addressed in this study. Our analysis also includes some consid\u0002eration of the risks associated with transporting CO2 to storage sites but does not address the issues \r\nand risks associated with CO2 capture or other types of removals, such as nature-based removals.\r\nThis study begins with a description of the process chain and the technical aspects of carbon storage \r\nprojects (chapter 2) before moving on to a comprehensive analysis of the technological, geological,\r\nand environmental risks of carbon storage, and the basic outline of risk management approaches \r\n(chapter 3). We analyse the positions and proposals of key stakeholders in relation to carbon storage \r\n(chapter 4) before reviewing the current policy design with a view to improving the existing govern\u0002ance framework (chapter 5). While existing policies already provide a solid framework for managing \r\nthe risks of carbon storage, governance poses more fundamental challenges, which are discussed \r\nfrom a bird's eye perspective (chapter 6). Finally, the study draws conclusions from the risk analysis \r\nand provides clear recommendations to policy makers on the ways in which existing legislation \r\nneeds to be strengthened or updated and in which new legislation is needed to ensure the sustain\u0002able development and use of permanent storage (chapter 7).\r\nSecuring the Underground\r\n13\r\n2 Carbon storage projects\r\nPilot projects for the engineered injection and storage of CO2 in geological rock formations deep \r\nunderground have been conducted in the United States since the 1970s. The natural gas and petro\u0002leum industry primarily used technologies such as Enhanced Gas Recovery (EGR) and Enhanced \r\nOil Recovery (EOR) to maximise gas and oil production by mobilising and extracting residual fossil \r\nhydrocarbons from almost depleted fossil gas and oil reservoirs that cannot be conventionally ex\u0002tracted (IPCC 2005; IEA 2022).\r\nWhile considerable amounts of carbon are geologically stored with EGR and EOR technologies, \r\nfurther CO2 emissions are inevitable due to the combustion of additionally extracted fossil fuels. \r\nMoreover, carbon storage with EGR and EOR technologies lacks storage integrity and has higher \r\nleakage rates as reservoir structures are less pristine after fossil production. Therefore, technologies \r\nlike EGR and EOR tend to be net-zero emission at best, rather than providing suitable solutions for \r\nnegative emission technologies (NET) (UBA 2008a; EC 2009; NABU 2022; UBA 2023b; CIEL 2023; \r\nOeko-Institut 2023).\r\nDuring the 1990s, research projects that promoted the storage of anthropogenic carbon in geological \r\nformations deep underground as part of NET emerged. In 1996, the first commercial carbon storage \r\nproject dedicated solely to avoiding the release of CO2 emissions into the atmosphere was commis\u0002sioned at the Sleipner gas fields in Norway (IEA 2022). Other prominent projects followed, such as \r\nthe In-Salah carbon storage project in Algeria or at the Snøhvit gas fields in the Norwegian Barents \r\nSea (IPCC 2005; Oeko-Institut 2023; IEEFA 2023).\r\nCarbon storage is a part of carbon capture and storage (CCS) projects. These include four process \r\nsteps starting with carbon capture1\r\n, carbon transport, carbon injection and ending with carbon stor\u0002age (Figure 2). Parallel to all four steps, carbon storage projects require a comprehensive Monitoring, \r\nMeasurement and Verification (MMV) Programme (IPCC 2005; May 2024).\r\n1 Although the process of carbon capture also involves various risks of its own, this study focuses on risks and hazards that arise dur\u0002ing carbon transport, injection, and storage.\r\nSecuring the Underground\r\n14\r\nFigure 2: Process chain of carbon capture and storage projects\r\nSource: Based on Equinor (2024b)\r\nFirstly, CO2 needs to be captured from fossil (fossil CC) or biogenic (BECC) industrial CO2 point \r\nsources or via the direct extraction of CO2 from the atmosphere (DACC).\r\nSecondly, CO2 is compressed, liquefied, and transported to the storage site (Figure 3). When indus\u0002trial point sources lie far from storage sites, onshore transport is often carried out by train, truck or \r\nthrough pipelines (IPCC 2005). Offshore transport usually takes place via vessels or through seabed \r\npipelines whereby CO2 is brought to either offshore drilling platforms or to onshore receiving termi\u0002nals and then transported to wellheads on the ocean floor (Figure 3). Along the process chain, CO2\r\nmay need to be temporarily stored at industrial plants or receiving terminals (Equinor 2019). Subse\u0002quently, each state of transport or temporary storage requires that the composition of CO2 in terms \r\nof its temperature, pressure and purity meets the ideal conditions for the process (IPCC 2005; IEA \r\n2022).\r\nIn a next step, CO2 is injected into geological rock formations deep underground which represent the \r\nstorage reservoir (Figure 3). The storage site consists of injection facilities on the surface and the \r\ntarget formation in which CO2 is stored. The storage complex comprises the geological environment \r\nsurrounding the storage site, which serves as stratigraphic and structural seals (BEIS 2023).\r\nSecuring the Underground\r\n15\r\nFigure 3: Schematic structure of carbon storage sites\r\nSource: BEIS (2023)\r\nConventionally,2 CO2 is compressed and injected via boreholes directly into the geological structures \r\n(reservoir) in the subsurface in a preferable pure3\r\n, liquified to supercritical state (>8 MPa). Neverthe\u0002less, reservoir conditions mainly determine the purity, temperature and pressure of CO2 during in\u0002jection as rock properties like the permeability and the porosity of rocks and the prevailing pressure \r\nof formation water4\r\nin the reservoir can affect the amount and rate of injected CO2 enormously (IPCC \r\n2005; BGR 2015; Wallmann 2023; IEA 2022). For injection to be successful, the pressure of injected \r\nCO2 must exceed the prevailing conditions in the target reservoir5\r\nto ensure that CO2 remains in its \r\ndense, compressed, and liquefied phase. For successful injection, the CO2 needs to displace the \r\nbrine so that it can spread throughout the reservoir.\r\nAfter injection, CO2 migrates over time in the form of a plume through the reservoir, leaving the \r\ninjection zone. Again, rock properties such as the permeability, porosity and density of CO2 deter\u0002mine how quickly CO2 moves and thus how much gas can be injected and stored. Only when CO2\r\n2 Recently, carbon storage technologies (e.g. Carbfix method, https://www.carbfix.com/how-it-works ) have emerged which use the \r\ninjection of dissolved CO2 (as carbonic acid) into basalt and ultramafic rocks and yield for direct in-situ mineralisation, a technical \r\napproach that differs from ‘conventional’ carbon storage projects and is rather related to enhanced weathering technologies \r\n(Snæbjörnsdóttir et al. 2020; Clark et al. 2020). GCCSI (2021a) defines a Technology Readiness Level of between 2-6.\r\n3 Current projects, like the Northern Lights project (https://www.equinor.com/energy/northern-lights) under the Norwegian North Sea, \r\nyield purity levels of over 95,5% for injected CO2 and general admixtures of less than 50–100 ppm depending on the substance \r\n(Equinor 2019; IEAGHG 2011).\r\n4 Formation water (or pore water) is a high salinity fluid that is displaced by CO2 in the storage reservoir, also known as displaced \r\nbrine.\r\n5 Suitable reservoir formations usually lie at depths of over 800 metres with pressures of over 8 MPa and a temperature of around 35-\r\n40°C, conditions in which CO2 stays in supercritical phase (IPCC 2005).\r\nSecuring the Underground\r\n16\r\nis supercritical with high density and suitable flow properties can existing pore space in the reservoir \r\nrocks be optimally used for the most efficient storage.\r\nConsequently, a combination of physical and geochemical processes ensure CO2 fixation and stor\u0002age in the reservoir that last over thousands to millions of years (IPCC 2005; IEA 2022). These \r\ntrapping mechanisms take effect at different times after injection. They contribute differently to safe \r\ncontainment and long-term storage security over different time scales; these contributions depend \r\nhighly on the injection technique, the form of CO2, and the geological rock properties (Figure 4).\r\nFigure 4: Comparison of CO2 trapping mechanisms for supercritical (a) and dis\u0002solved (b) CO2 injections\r\nSource: Snæbjörnsdóttir et al. (2020)\r\nNote: Change in the contribution of the CO2 trapping mechanism of carbon storage over time when injecting pure supercritical CO2\r\nconventionally into saline aquifers or depleted fossil gas and oil fields (part a) and when injecting water-dissolved CO2 for in\u0002situ mineralisation in basalt and ultramafic rocks (part b).\r\nWhen conventionally injected in its supercritical phase, CO2 is retained physically at first by struc\u0002tural, stratigraphic, and residual trapping mechanisms until the gas dissolves in formation water and \r\nsolubility trapping takes effect (after several hundreds of years once the injection stopped, see Figure \r\n4, a). When CO2 begins to dissolve, storage security hugely increases as CO2 no longer exists in a \r\nseparate phase. After CO2 has dissolved, it can react with minerals of the reservoir rocks leading to \r\nthe mineralisation of carbonates. Once mineralised, carbon remains stable and geochemically bound \r\nin the minerals over the long term, making it the most permanent form of storage. Mineral trapping \r\nis, therefore, the storage mechanism with the greatest storage security. However, such processes \r\nare slow; it can take thousands of years for the majority of the gas to be trapped by mineralisation in \r\nthe reservoir rocks (IPCC 2005; GCCSI 2019; 2021b; IEA 2022).\r\nIn contrast, unconventional methods that rely on in-situ mineralisation by injecting dissolved CO2 in \r\nbasalt and ultramafic rocks capitalise on immediate dissolution of CO2 in formation water and mineral \r\ntrapping through mineralisation with minerals of the reservoir rocks (Snæbjörnsdóttir et al. 2020; \r\nClark et al. 2020). In this way, mineral trapping of most of the CO2 can be achieved within the first \r\nfew years (up to 95% in the first two years) after the injection has stopped (Figure 4, b).\r\nSecuring the Underground\r\n17\r\nComprehensive MVV programs and risk management are a prerequisite for carbon storage projects \r\nto ensure storage integrity and long-term security. They should accompany all technical processes \r\nduring the entire project lifetime, including the post-operational phase after the injection wells have \r\nbeen closed (section 3.5).\r\nConventional carbon storage technologies favour CO2 storage in either saline aquifers6 or depleted \r\nfossil gas and oil fields7\r\n. The geological properties of sedimentary rock formations (almost exclu\u0002sively sandstones) are suitable because they have high permeabilities and porosities at a depth of \r\naround 800-3,000 metres; at best, they extend both laterally over large areas and in great thickness \r\n(IPCC 2005; Wallmann 2023). Those reservoir rocks should be overlain by geological cap rocks that \r\nfunction as impermeable barriers and effectively prevent the vertical migration of CO2 from the un\u0002derground storage reservoir to higher areas or to the earth’s surface. Ideally, reservoir and cap rocks \r\nform structural and stratigraphic traps, which limit the vertical and horizontal migration of the gas to \r\nthe reservoir structures. Other general siting criteria for potential geological storage sites include a \r\nstable geological environment away from tectonic, seismic and volcanic activity, all of which carry \r\nthe risk of compromising carbon release and thus the integrity of the storage site (IPCC 2005).\r\nPotential rock formations that provide carbon storage capacities in saline aquifers, storage reservoirs \r\nand hydrocarbon fields occur all over Europe. Centres of special interest are under the North Sea \r\nand in Germany, France, Poland, Lithuania, and Latvia as well as Hungary, Romania, and Bulgaria \r\n(Figure 5) (GEUS 2021; CATF 2023).\r\n6 Saline aquifers are geological formations with porous sedimentary rocks that are saturated with brine. CO2 storage technologies in \r\nsaline aquifers have Technology Readiness Levels (TRL) of 9 (GCCSI 2021a).\r\n7 Depleted natural gas and oil fields are deposits whose natural gas and oil reserves have already been depleted through gas and \r\npetroleum exploration. CO2 storage in depleted natural gas and oil fields is technically mature with TRLs of between 5 and 8 as it \r\nhas only been applied in demonstration projects (GCCSI 2021a).\r\nSecuring the Underground\r\n18\r\nFigure 5: Geographic distribution of potential carbon storage reservoirs in suitable \r\ngeological rock formations in Europe\r\nSource: GEUS (2021)\r\nNote: Blue dots: Storage reservoirs are saline aquifer reservoirs with already well known structural and stratigraphic trap and barrier \r\nstructures. Green dots: Hydrocarbon fields are depleted fossil gas and oil fields that have been exploited through petroleum \r\nproduction in the past. Yellow polygons: Sedimentary rock formations with potentials for saline aquifers.\r\nCarbon storage projects using in-situ mineralisation of CO2 rely on basalt and ultramafic rocks that \r\nare rich in silicate minerals. The Carbfix project in Iceland, for example, takes advantage of young, \r\nhydrothermally active, and highly reactive basalt rocks to store carbon underground (Carbfix 2024). \r\nTarget reservoirs in Iceland are basalt rock formations at depths of 750 meters where the dissolved \r\nand compressed carbon is injected via boreholes and reacts at temperatures around 250°C with \r\nprevailing silicate minerals in the reservoir rocks. Iceland offers ideal conditions for the in-situ min\u0002eralisation of CO2 in basalt and ultramafic rocks in Europe. Moreover, Clark et al. (2020) assume the \r\npotential capacities for carbon storage in basalt and ultramafic rocks along the north-western Euro\u0002pean continental margin of Norway and the UK and minor potentials possibly in, for example, Swe\u0002den, Finland, Germany, Portugal, France, and Turkey.\r\nThe realisation of CO2 storage projects depends on the geology in the reservoirs (Knopf 2023). Per\u0002mits for characterisation of the geology, deep drilling, and storage itself must be obtained and pro\u0002jects most likely require further approvals for storage infrastructure. Therefore, pre-operational prep\u0002aration is assumed to take between three and 15 years for characterising the storage sites, \r\nSecuring the Underground\r\n19\r\nconstructing the infrastructure and developing the processes up to full deployment of carbon storage \r\n(IEA 2004; EC 2009; Knopf 2023).\r\nDepending on the carbon storage demand and capacity provided, CO2 could be injected over periods \r\nof five to 50 years. EC (2009) proposes a monitoring and control period of at least 20 years once the \r\ninjection wells have been sealed.\r\nEC (2009) assumes that the entire timespan of carbon storage projects stretches over 50-70 years. \r\nHowever, carbon storage projects also depend on the availability of an appropriate transport infra\u0002structure, which is also expected to take up to 15 years to develop (BMWK 2022).\r\nSecuring the Underground\r\n20\r\n3 Risks of carbon storage\r\nAs with any technology, there are several risks associated with the permanent geological storage of \r\nCO2. Some of those risks relate to the technology in general, others are site specific. Others are \r\nmore political and value-based, such as public confidence in the long-term monitoring of storage \r\nsites and in (science-based) information, and ultimately the ability of decision-makers to decide on \r\nthe local deployment of permanent carbon storage (IPCC 2005; GCCSI 2019; CIEL 2023).\r\nMany of the risks are well known from fossil gas and petroleum industry processes; transport, the \r\nassessment of geological reservoirs, injection, and finally surveillance and monitoring of the entire \r\nlifecycle resemble the corresponding processes of carbon storage projects. It is therefore possible \r\nto draw commercial practices from fossil gas and oil production that have been proved and utilised \r\nfor many decades (IEA 2022). However, geological CO2 storage also poses new challenges as many \r\nrisks associated with permanent geological CO2 storage are carbon-specific (GCCSI 2019; May \r\n2024).\r\nThe greatest risk in geological carbon storage might be the unrecognised and uncontrolled release \r\nof CO2 through leakages that occur in a variety of ways (IPCC 2005). The severity and the associated \r\neffects of leakage always depend on the volume released, the duration of release and the form of \r\nthe released CO2 (EC 2009; HSE 2011).\r\nCIEL (2023) emphasises that the main experiences gathered with geological carbon storage at off\u0002shore storage sites are based only on few demonstration projects (Sleipner and Snøhvit). These \r\nprojects already had to deal with considerable difficulties in the run-up to injection due to unforesee\u0002able problems with CO2 behaviour in the reservoir. Among other things, this resulted in a huge in\u0002crease of costs. CIEL concludes that the risk analysis of individual carbon storage projects would \r\nonly have limited significance in terms of the general technical and geological feasibility of offshore\r\ncarbon storage at other locations and environments and should always be project- and site-specific.\r\nJust as risks and challenges associated with carbon storage occur along the entire process chain, \r\ndifferent risks may predominate at different times during the lifecycle of carbon storage (EC 2009; \r\nGCCSI 2019; IEA 2022; May 2024). The CCS Directive (EC 2009) assumes that the entire lifespan \r\nof carbon storage projects is at least 50-70 years. Critical phases in which primary risks and hazards \r\napply are either CO2 transport to the storage site or temporary storage, or prominently emerge when \r\ninjection of CO2 into the reservoir begins (Figure 6).\r\nSecuring the Underground\r\n21\r\nFigure 6: Lifespan risk profile for carbon storage\r\nSource: GCCSI (2019)\r\nRight after injection begins, the risk profile increases and remains at this highest risk level over the \r\noperational period (5-50 years). However, the risk profile of carbon storage is not constant as the \r\nrisk potential decreases significantly when the injection stops and wanes over time through the post\u0002operational period and the post-closure of the reservoir (BEIS 2023). This peak in the risk profile is \r\ndue to rising reservoir pressures during CO2 injection and eases significantly when the CO2 plume \r\nmigrates away from the injection zone.\r\nFurthermore, the risks and imminent hazards and impacts of CO2 release are versatile and vary \r\nlocally (ZEP 2019). While some risks may threaten the environment at the release source and its \r\ndirect proximity, other risks may involve regions far away from the storage site. Local risks relate \r\nprimarily to the transport routes, injection wells and the storage site. Global risks are most likely to \r\nbe understood as uncertainty as to the permanence of geological CO2 storage and thus as a threat \r\nto the global climate crisis (GCCSI 2019; IPCC 2005; CIEL 2023). The unrecognised release of CO2, \r\nfor example, will also have different effects on the environment depending on the amount and rate \r\nof released CO2. Additionally, hazards to the environment of offshore carbon storage differ signifi\u0002cantly to those that may occur at onshore storage sites (IPCC 2005).\r\nThis study shows general risks and challenges associated with the implementation and deployment \r\nof carbon storage in Europe along the full process chain but also sheds light on projects for which \r\nrisks have materialised in the past. We focus on conventional carbon storage technologies that have \r\nproved commercial deployment or used in demonstration projects and provide TRLs of at least five \r\nSecuring the Underground\r\n22\r\nor higher. Unconventional technologies8\r\nlike carbon storage through in-situ mineralisation in basalt \r\nand ultramafic rocks in Iceland will also be briefly discussed.\r\nTo begin with, section 3.1 demonstrates the technical risks and challenges during carbon transport \r\nand injection. Then section 3.2 reveals the risks and challenges that occur during geological storage. \r\nSection 3.3 focuses on the environmental hazards and impacts that technical and geological risks \r\ntrigger. Subsequently, section 3.4 takes society and politics into account and illustrates imminent \r\nsocio-economic and political challenges. Finally, section 3.5 addresses risk management and shows \r\nmeasures that provide prevention, preparation and minimisation when dealing with risks and hazards \r\nduring carbon storage. Brief conclusions are provided in section 3.7.\r\n8 Unconventional carbon storage technologies such as carbon storage in deep coal beds or enhanced coal bed methane recovery \r\n(ECBM) with a TRL of between 2 and 3 (GCCSI 2021a) or similar are not discussed in this study.\r\nSecuring the Underground\r\n23\r\nTable 1: Overview of carbon storage risks addressed.\r\nCategory Issue Page\r\nTransport Leakage of CO2 28\r\nImpurification 28\r\nUse of existing infrastructure 30\r\nInjection Insufficient site performance characterisation 32\r\nInadequate pressure management, over-pressurisation 33\r\nFault propagation, reactivation of faults 33\r\nReservoir rock failure 33\r\nCaprock failure 33\r\nMicro seismicity 33\r\nDeformation, ground movement 33\r\nLoss of well integrity (corrosion and blowout) 34\r\nLegacy wells 34\r\nGeological Natural pathways 36\r\nEnvironmental Release scenarios 39\r\nCO2 exposure to humans 40\r\nLeakage of CO2 and/or formation water to the benthic environment 42\r\nLeakage of CO2 and/or formation water to the open water column 43\r\nCO2 exposure to terrestrial environments 45\r\nSoil acidification 45\r\nContamination of underground resources 46\r\nContamination 46\r\nIndirect impacts of \r\ncarbon storage\r\nDevelopment of infrastructure 47\r\nMMV programs 48\r\nEmissions 48\r\nSocio-economic \r\nand political\r\nLack in public acceptability 49\r\nLand use conflicts 49\r\nSabotage and terror attacks 50\r\nSource: Authors’ own compilation\r\n3.1 Technical risks\r\n3.1.1 Carbon transport\r\nThe occurrence of technical failures during the transportation of CO₂ may result in the loss of integrity \r\nof the technical barriers in place, with the potential to cause harm to humans and the environment. \r\nFurthermore, leakage results in a reduction in the efficiency of CO₂ transportation (IPCC 2005). \r\nTechnical risks associated with CO2 transportation vary depending on the specific transport system \r\nemployed. The technical features of the installations and the properties of the CO2 stream can be \r\nused to assess risks. \r\nSecuring the Underground\r\n24\r\nBox 1: Processes and modes of carbon transport\r\nThe quantity of transported CO2 and distance of transport determines the best transport option (VDZ \r\n2024). The mode of transport and the defined legislative quality of the CO2 have a significant impact \r\non costs. Operators therefore seek to minimise costs by optimising the economic and technical reli\u0002ability of their operations. Economic considerations include investment in high grade design (e.g. \r\ncorrosion-resistance, purification) and running operating costs, such as are energy demand, operat\u0002ing restrictions, and shut-down times, as well as efforts with a view to surveillance, maintenance, \r\nand repair.\r\nGenerally, CO2 can be transported in gaseous, liquid, dense or supercritical phase. The phase in \r\nwhich CO2 is present depends on the temperature and pressure conditions. As the temperature \r\nrises, liquified CO2 becomes gaseous. Exceeding pressure and temperature at the critical point, it \r\nmoves into the supercritical phase.9\r\nFigure 7 shows typical temperature-pressure-ranges of different transport modes. As each CO2 \r\nphase consists of specific density and viscosity, discrepancies consequently determine the through\u0002put, design, energy demand and finally efficiency of the CO2 transportation. Operators usually strive \r\nfor optimum conditions for each application (IPCC 2005; IEA 2022). These conditions should be \r\nmaintained throughout the entire transportation process.\r\nFigure 7: CO2 phase diagram\r\nSource: (Simonsen et al. 2023)\r\nNotes: The phase diagram shown in the figure is for pure CO2. Impurities will change the chemical properties and can trigger adverse \r\neffects like corrosion. Furthermore, there is an effect on the physical properties like density and viscosity and they will shift the \r\nphase boundaries and influence pressure-loss and energy demand. Phase diagram of CO2 together with a rough estimation of \r\n9 When CO2 is in its supercritical state, it has the same properties of both liquid and gas by having the same density as a liquid but \r\nhaving the high compressibility and low viscosity of a gas (Simonsen et al. 2023).\r\nSecuring the Underground\r\n25\r\nthe operation areas for pipeline, ship, and truck transport indicated by the two grey boxes.\r\nCritical point: 304.15 K and 73.8 bar (for pure CO2).\r\nCO2 transportation can be carried out by various modes. Onshore transportation can be conducted \r\nby train, truck, ship or via pipeline. Offshore transportation is carried out by ship or via pipeline on \r\nthe ocean floor. Furthermore, a combination of different transportation systems, each for one section \r\non the way to the storage site, is feasible.\r\nFigure 7 indicates the Technology Readiness Level (TRL) of different transportation modes (GCCSI \r\n2021a). The higher the level of a technology, the more developed the technology is. All options \r\ndiscussed for CO2 transportation are based on established technologies. The adaption for a new \r\napplication explains the range of the values, especially if the expansion of a large infrastructure for \r\nthe required capacities is considered.\r\nFigure 8: Technology readiness level of carbon transport\r\nSource: GCCSI (2021a)\r\nNotes: IEAGHG (2014) defines the following categories for TRLs: TRL of >7: demonstration; TRL of 9 is defined as normal commercial \r\nservice; TRLs 4-6: development in laboratory (4) and fully integrated tests (6); TRLs 1-3: Research from basis concepts (1) to \r\nproof-of-concept tests (3).\r\nRoad and rail transportation (TRL 7-9)\r\nOn trains or trucks, the liquified CO2 is usually transported in vessels.10 A thermodynamic calculation \r\ndetermines the need for cooling and insulation. Transporting liquified CO2 allows lower vessel vol\u0002umes compared to gaseous CO2. But there are enhanced design requirements due to high-pressure \r\n10 Currently, the food industry already relies on CO2 transportation via truck or train. However, quantities that are transported for use in \r\nthe food industry are significantly lower and CO2 transport conditions easier to maintain.\r\nSecuring the Underground\r\n26\r\nconditions. Furthermore, the effort for cooling, insulation and pressurization must be considered. \r\n(IPCC 2005).\r\nThe conceptual design is analogous to the transport of Liquified Natural Gas (LNG) and Liquified \r\nPetroleum Gas (LPG). The maximum vessel pressure is usually up to 2.5 MPa. For transport by \r\ntruck, a typical capacity amounts to approx. 18 tons; newer designed trucks can easily exceed a \r\ncapacity of 20 tons. When transported by train, the typical capacity is around 60 tons. Differences in \r\nstate and pressure mean that CO2 has to be pressurised to a higher level to achieve the value re\u0002quired for temporary storage and injection when removed from transport containers at unloading \r\nterminals (VDZ 2024).\r\nRoad or rail transportation are appropriate for small quantities of CO2. To date, these options have \r\nbeen used at some demonstration project sites when moving the CO2 from the site of capture to a \r\nnearby storage site. For deployment and industrial ramp-up, transport of liquified CO2 via trucks is \r\nnot currently the main option, mainly due to limited transport capacity (VDZ 2024). Hafez and Fateen\r\n(2016) conclude that train or truck transportation is not expected to play a significant role in carbon \r\nstorage deployment. Nevertheless, road and rail transportation may initially play a role during the \r\ntransition towards industrial scale projects or for onshore demonstration project sites (VDZ 2024). \r\nShip transportation (TRL: 3-9\r\n11)\r\nBy ship, CO2 is carried in the liquefied phase in big tanks. The conceptual design is based on the \r\nexperience of LPG and LNG. Suzuki et al. (2013) compare several types of ship that have different \r\ntank types (cylindrical, bi-lobe, spherical) and capacities. One current application is CO2 transporta\u0002tion by ship for use in the food industry (Bond 2024). For this commercial use, ships with a capacity \r\nof between 20 and 50 thousand tonnes are being developed for offshore carbon transport. The indi\u0002cated tank design temperature lies at -50° C, and the design pressure is ~10 MPa. Ship transporta\u0002tion in general needs special terminals for loading and offloading, which involve investment and \r\nconstruction. For CO2 transportation, the terminal for offloading the carrier is installed close to the \r\nstorage. It is applicable in both variants: onshore and offshore. Furthermore, offshore terminals can \r\nbe designed as gravity-based terminals or floating terminals. Each terminal has installations for of\u0002floading and temporary storage of liquified CO2 and, when required, for pressurisation for injection. \r\nThe capacity of the temporary storage tank is determined by the quantity delivered and the require\u0002ments for a continuous injection.\r\nShip transportation can become favourable for large quantities and long distances especially in the \r\nbeginning of carbon storage deployment (e.g. on rivers) as it takes time to develop a suitable CO2\r\npipeline network (VDZ 2024). Neele et al. (2017) have evaluated several studies which determine \r\ncosts for ship transport and concluded that ship transport may be cost-competitive compared to \r\noffshore pipelines at a transport distance of more than about 700 km.\r\nTransporting solid CO2 hydrate pellets by ship is being discussed as a future option. Accordingly, \r\nNeele et al. (2017) conclude that CO2 transportation as hydrate pellets is a feasible option compared \r\nwith liquefied CO2 since fossil gas transportation as hydrate will be more feasible under certain con\u0002ditions than LNG. The most advantageous property of hydrate pellets is their ability to exist in a \r\nrelatively stable state in atmospheric pressure. More challenging are tasks such as the effective \r\nproduction, handling, and storage of solid hydrate pellets, the energy demand and regulatory as\u0002pects.\r\n11 TRL 3 relates to offshore injection into a geological storage site directly from a ship without onshore facilities. Conventional onshore \r\nCO2 injection from facilities (e.g. offshore platforms) has a TRL of 9 (GCCSI 2021a).\r\nSecuring the Underground\r\n27\r\nPipeline transportation (TRL: 8-9)\r\nAs with oil and fossil gas, CO2 transport through pipelines is the most applied option (IPCC 2005; \r\nVDZ 2024). Pipelines can transport large quantities of CO2 over long distances. A long-distance \r\npipeline on land is divided into several sections; compressor stations are installed every 100 to 150 \r\nkm for compensation of pressure losses. Shut-off devices allow individual sections to be separated \r\nfor inspection and maintenance or to stop gas release in the case of damage.\r\nCO2 pipelines are already in operation, particularly within the scope of EOR projects to date. In the \r\npipeline, CO2 can be transported in a gaseous or liquid phase. Mahjour and Faroughi (2023) note \r\nthat for recent carbon storage projects, CO2 is compressed into a liquid or supercritical fluid form for \r\ntransportation.\r\nWang et al. (2019) provide an overview on the common pipeline technology:\r\nGaseous CO2 pipeline transport\r\nWhen transporting in gaseous phase, the highest operational pressure in the pipeline must not ex\u0002ceed 4.8 MPa at normal ambient conditions. Prior to entering the pipeline, the pressure of the CO2\r\nstream needs to be adjusted to meet with the requirements of the pipeline. The pressure needs to \r\nbe controlled and maintained at this level during pipeline transport to avoid CO2 changing into the \r\nsupercritical state. Near the storage site, the gas is pressurised again to attain the level required for \r\ninjection (IPCC 2005).\r\nThe gaseous phase transport pipeline has a lower operating pressure than other transport options. \r\nThe operation safety might be higher. Due to the gas compressibility, it is suitable for different \r\nthroughput rates. However, compared with supercritical transportation, the pipe diameter is larger, \r\nand the investment is higher, especially for longer distances. Thus, it is most suitable for low through\u0002put, short distances and for CO2 from the gas phase source. It is more suitable for densely populated \r\nareas.\r\nLiquified CO2 pipeline transport\r\nCO2 is kept continuously in a liquid phase in the pipeline. Pressure is pumped up to overcome the \r\nfriction and the terrain elevation difference along the pipeline. If CO2 is transported under high pres\u0002sure, it could be injected without compression at the end of the pipeline. Usually, CO2 needs to be \r\ncooled to get into the liquid phase. Compared to gas transportation, transport in liquid phase allows \r\na higher flow and smaller pipeline diameters for higher throughput. Compared to supercritical trans\u0002portation the liquid CO2 pipeline has lower operation pressure and usually needs an insulation layer, \r\nwith the result that the investment costs are higher. It is suitable for low throughput, and short dis\u0002tance gathering pipelines (Wang et al. 2019).\r\nSupercritical CO2 pipeline transport, dense phase\r\nDue to favourable density and viscosity conditions, CO2 transport by pipeline in a supercritical or \r\ndense phase is the most efficient in terms of costs and throughput (Wang et al. 2019). Supercritical \r\nCO2 is transported at temperatures and pressures above the critical point. CO2 transport in super\u0002critical form needs to set the minimum pressure to keep its dense phase behaviour in the pipeline. \r\nCompressor units are integrated to meet pressure requirements. With a view to design pressure \r\nlimits, a thermodynamic calculation will determine whether further insulation is needed to keep the \r\ngas temperature above the critical point. VDZ (2024) assumes that CO2 transport occurs at an am\u0002bient temperature. If so, pressurisation of 10 to 20 MPa is required.\r\nSecuring the Underground\r\n28\r\nFor the future, transportation by CO2 pipeline is assumed to be the mode of choice (Becattini et al. \r\n2022). Therefore, the following risk assessment focuses on transportation via pipeline.\r\nGenerally, a substantial body of operational experience has been gathered with natural gas pipe\u0002lines, which provides valuable insights. However, it is important to recognise that the data may not \r\nbe fully transferable. The structure of the new CO2 pipeline system will differ significantly from the \r\nexisting fossil gas infrastructure. The properties of the CO2 stream will also necessitate the develop\u0002ment of a unique regulatory design.\r\nHazards of CO2 transportation\r\nHazards of CO₂ leakage is contingent on the ambient concentration to which humans and the envi\u0002ronment are exposed and the duration of exposure (section 3.3). As CO₂ is not perceptible to the \r\nhuman senses, it goes unnoticed when a critical concentration has been attained. A concentration \r\nof the gas that could prove harmful might persist for a longer period at specific locations in the vicinity \r\nof the leak, where air exchange is either minimal or non-existent. IPCC (2005) highlights the density \r\nof gaseous CO₂ which is 1.5 times greater than that of ambient air, facilitating its accumulation in \r\nlow-lying areas and topographic depressions, including the basements of buildings. Even low-lying \r\nregions, such as valleys near pipelines, are susceptible to this risk (IPCC 2005). Leakage predomi\u0002nantly occurs at compressor stations, valves, or connecting devices. However, these installations \r\nare expected to be primarily located far from urban areas, thereby reducing the likelihood of direct \r\nimpact to humans. Nevertheless, hazards to the environment are inevitable. \r\nSeveral quantitative risk assessments for CO2 pipelines have been performed. The risk of a pipeline \r\nfailure is assessed with a very large bandwidth. There is a high degree of uncertainty as to the final \r\ndistances at which harmful CO2 concentrations can exist after an accidental release. The calculated \r\ndistance ranges from <1 m to 7.2 km (Koornneef et al. 2010).\r\nFailure rate\r\nOnyebuchi et al. (2018) estimates the failure rates and main damage-inducing impacts of CO2\r\ntransport pipeline as follows: “Based on the experiences of the natural gas pipelines industry, failure \r\nrates associated with leaks for CO2 transport pipelines are estimated to range between 0.7 and \r\n6.1x10-4 yr-1 km-1\r\n. Accordingly, most recorded failures to date could have been attributed to several \r\nfactors, including third-party interference, pipeline corrosion, material, and construction defects (such \r\nas welds), and operator error. Additionally, leakage may result from existing or induced defects, \r\nfractures, or along a spill position (Onyebuchi et al. 2018). Duncan and Wang (2014) estimates that \r\n1.0x10−6 yr-1 km–1 can be viewed as an upper bound for individual risks associated with CO2 trans\u0002mission pipelines. To date, only minor accidents have occurred. They note that the frequency of \r\nminor accidents does not provide a basis for predicting rates of serious events.\r\nEffects of impurities\r\nThe CO₂ contained in the gas stream destined for transport is not 100% pure; rather, it comprises a \r\nrange of compounds that differ from those present in the source material and the separation tech\u0002nology employed. Simonsen et al. (2023) emphasise the overall importance of contributing funda\u0002mentally to the safe and economical transportation (and storage) of CO₂. This applies across all \r\nmodes of transport and terrains. Consequently, operators must consider a variety of aspects, such \r\nas operational pressure, depressurisation intervals and pipeline integrity. This is also irrespective of \r\nthe phase in which CO2 is transported (Onyebuchi et al. 2018).\r\nSimonsen et al. (2023) distinguish between non-condensable gases and corrosion-inducing impuri\u0002ties. Non-condensable gases significantly affect the phase behaviour and the operational pressure, \r\nSecuring the Underground\r\n29\r\nthereby posing an economic risk to CO2 transportation. Corrosion-inducing impurities become a re\u0002active acid in the presence of water, damaging the integrity of the pipeline system. Moreover, ad\u0002mixtures may exhibit hazardous properties such as toxicity or flammability. Consequently, the ne\u0002cessity for higher-grade, corrosion-resistant materials to deal with impurities would result in a con\u0002siderable rise in material costs. Therefore, operators ensure that the CO2 stream is purified before \r\ntransportation. However, there is a trade-off between investment and energy demand for the purifi\u0002cation and the negative effects of the impurities. Simonsen et al. (2023) are sceptical that carbon \r\ntransportation will be deployed by building on high-grade steel and high purity of CO2 at the same \r\ntime and assume that it will be necessary to strike the balance between them for the design of na\u0002tional infrastructure. In any case, the removal of free water is essential due to its corrosion-inducing \r\neffect. Table 2 provides examples for common compounds in the CO2 which is being transported.\r\nTable 2: Impurity tolerance and effects in post-combustion CO2 capture processes\r\nCompo\u0002nent\r\nMax. allowable con\u0002centration [Mol-%] Effects\r\nH2S 3.25 Decreased solvent efficiency, promoted corrosion, catalyst poisoning\r\nSO2 2.5 Increased corrosion, adverse environmental effects\r\nO2 1.75 Solvent degradation, diminished CO2 capture capacity\r\nH2 1.65 Heightened flammability, potential explosion risk\r\nCO 0.2 Solvent regeneration processes disrupted\r\nSource: Modified after Razak et al. (2023)\r\nRazak et al. (2023) propose that the level of concentration at which each impurity needs to be re\u0002moved depends upon several factors, such as material corrosivity, limiting chemical reactions, se\u0002lected transport material constraints, process requirements, toxicity, and lastly geological storage \r\nconstraints.\r\nTo date, several projects have already established substance-specific restrictions, although these \r\nhave been point-to-point specific. Consequently, the quality specification has only needed to comply \r\nwith the known impurities of a few emitters so far. As the deployment of carbon storage projects \r\ninvolves an intermingling of CO2 streams from different point sources during future CO2 transporta\u0002tion, the monitoring of impurity levels and the integrity of pipeline systems is needed for safe opera\u0002tion. In the long term, a transition to an overall shared infrastructure is inevitable and presents a \r\nfundamental challenge to minimise risks, both technically and economically (Simonsen et al. 2023).\r\nTable 3 shows the quality standards of various operators in place indicating substance-specific limit \r\nvalues as well as the number of restricted substances to be inconsistent. In some cases, the require\u0002ments of realised projects go beyond the requirements of the ISO standard 27913:2016 (non-food \r\ngrade CO2).\r\nSecuring the Underground\r\n30\r\nTable 3: CO2 quality specification based on ISO 27913:2016\r\nSource: ISO (2016)\r\nUse of existing infrastructure\r\nUsually, the use of existing gas net infrastructure seems attractive for CO2 transportation. The fossil \r\ngas grid consists of various pipeline systems operating on different pressure levels. For example, for \r\nthe German grid, high-pressure pipelines are used for long-distance transport at over 1 to 100 bar \r\n(10 MPa) overpressure, medium pressure pipelines for regional distribution at 0,1 to 1 bar overpres\u0002sure and low-pressure pipelines for house connection at less than 0,01 bar overpressure. \r\nWhen considering whether or not fossil gas or oil pipelines could be used to transport CO2, it must \r\nbe taken into account that they are not designed for CO2 transport and are therefore likely to have a \r\nlow suitability for this task (VDZ 2024; CIEL 2023). The pressure needed for supercritical CO2\r\ntransport exceeds the design base pressure for fossil gas distribution pipelines. Furthermore, the \r\nCO2 stream including impurities differs in chemical and physical properties and may weaken corro\u0002sion resilience and the lifetime of the enclosing barriers. VDZ (2024) therefore assumes that a suit\u0002able CO2 network has to be built predominantly from scratch.\r\nThe main components like piping elements, compressor, or pump stations as well as ancillary equip\u0002ment and instruments are comparable to those in the fossil gas pipeline system; the engineering \r\nrequirements, however, are different. VDZ (2024) points out that experienced technology for high \r\npressure compression is available. When used for CO2 transport, however, the energy efficiency is \r\nchallenging. Several publications disagree with the claim that there is significant transferable expe\u0002rience with pipeline design. Special design considerations need to be implemented when construct\u0002ing facilities for processing and pipelining CO2 (CIEL 2023).\r\nBox 2: Policies and regulatory framework of CO2 transport\r\nCO2 is not classified as a hazardous substance, and CO2 is not listed in the European Seveso III \r\nDirective (EC 2012). Corresponding legislative regulation and underlying standards with a view to \r\nthose hazardous substances do not apply. An environmental impact assessment would be required \r\nto build a CO2 pipeline. \r\nSecuring the Underground\r\n31\r\nIn Germany, §4 (KSpG 2012) contains legal provisions for the approval process of CO2 pipeline \r\ntransportation to a geological storage. Risks arising from the CO2 pipeline will be addressed in the \r\napproval process. To achieve the required level of technical safety during construction and opera\u0002tion, reference is made to the generally recognised rules of technology. Regarding the technical \r\ndesign, ISO 27913:2016 specifies additional requirements and recommendations that are not cov\u0002ered in existing pipeline standards for the transportation of CO2 streams from the capture site to the \r\nstorage facility where it is primarily stored in a geological formation or used for other purposes. In \r\nJune 2024, a draft revision of the standard ISO 27913:2016 was published.\r\nNeupert and Hilgenstock (2022) assume that national, and international standards for carbon \r\ntransport in pipelines are available from a technical point of view. From a legal point of view, they \r\ncriticise that the existing legal framework does not allow for the deduction of requirements for deter\u0002mining the current state of technology for carbon transport since the application for carbon transport \r\nhas not yet occurred. Neupert and Hilgenstock (2022) recommend adaptions specific to CO2\r\ntransport, including specialised regulations concerning pipeline transportation.\r\nThe approval for transport on rail, road, ship can be granted, based on existing transport law, national \r\nand internationally, for high pressurised and liquified gas, regardless of the application for CO2\r\ntransport (Neupert and Hilgenstock 2022).\r\nComparison of transport modes\r\nAll transport modes have advantages and disadvantages which make them appropriate for different \r\nuse cases or at different points in the technological development:\r\n• Road and rail transportation is favourable for small quantities of CO2 at onshore demonstration \r\nproject sites and during the transition towards industrial scale projects.\r\n• Ship transportation is suitable for large quantities and long distances especially in the beginning \r\nof carbon storage deployment. Depending on the distance to be covered, shipping can be cost\u0002competitive with offshore pipelines even in the long term. \r\n• Pipeline\r\n‒ Gaseous pipeline transport is favorable for different throughput rates, for low throughput and \r\nshort distance, and for CO2 from gas phase source.\r\n‒ Liquid pipeline transport is favorable for low throughput and short distance gathering pipelines.\r\n‒ Supercritical pipeline transport is favorable for large quantities and long distances. All studies \r\nagree that pipeline transportation in a supercritical or dense phase is the most efficient and \r\nfeasible mode of transportation.\r\nThe risks associated with the hazardous properties of CO2 and impurities are similar for all modes \r\nof transport. Purification would generally minimise environmental risks and reduce the likelihood of \r\nleakage due to corrosion. However, further purification entails additional costs in terms of investment \r\nand energy (Eickhoff et al. 2017); thus, purity standards need to take into account both risks and \r\ncosts. Currently, operators apply different standards, which can lead to confusion and thus additional \r\nrisks. Initiating a process between governments and stakeholders to establish a common purity \r\nstandard that considers safety and leakage risks and the costs, with a view to establishing a standard \r\nthat appropriately balances these trade-offs, would reduce uncertainty and thus risks while limiting \r\ncosts.\r\nThe energy content of the volume and possible release rate increase, the higher the pressure during \r\ntransport. Transport in the gaseous phase might pose lower risks than transport in the liquid or \r\nSecuring the Underground\r\n32\r\nsupercritical phase. Therefore, gaseous pipeline transport might be more appropriate in densely \r\npopulated areas. A leak in a transport vessel results in a rapid loss of pressure followed by a de\u0002creasing release rate. The maximum leakage quantity is limited to the volume of the vessel.\r\nIt can be assumed that small leaks during pipeline operation are unavoidable. Serious accidents are \r\nunlikely but cannot be completely ruled out.\r\nAccording to (Onyebuchi et al. 2018), the assessment of environmental risks for the CO2 transport \r\npipeline has identified ensuring the safe operation of the high-pressure pipeline as a major risk. An \r\nemergency planning zone around the pipeline, which requires detailed emergency response plan\u0002ning, needs to be considered during the design and planning stage. The pipeline route should not \r\npass through densely populated areas and low-lying terrain in which CO2 could accumulate.\r\n3.1.2 Carbon injection\r\nCarbon injection, besides carbon transport, may display the most critical part of carbon storage with \r\na variety of technical risks and challenges on hand. When technical risks come to fruition, there are \r\nconsequences not only directly for the integrity of the storage site but also for the storage complex \r\nand beyond (Vilarrasa 2016; Rinaldi et al. 2019; Song et al. 2023).\r\nTherefore, comprehensive pre-injection site performance characterisation is key to mitigate conse\u0002quences to the geological environment during carbon storage. Thereby, risks can be addressed and \r\nminimized effectively (IEA 2022). Insufficient site performance characterisation bears the risks that \r\ncapacity and injectivity of a storage site is mistaken which lead to severe consequences to the geo\u0002logical environment harming storage security and integrity (IPCC 2005; May 2024).\r\nFor successful CO2 injection geological conditions of the reservoir rocks in the storage site must be \r\nfully understood to match suitable pressure conditions in reservoir that guarantees storage integrity \r\nbest (Figure 9). Misjudgement of capacity, injectivity, and the pressure conditions in the reservoir \r\n(pressure management) can lead to high stress conditions in the reservoir12. Both reservoir rocks \r\nand cap rocks in the storage complex dispose specific fracture limits which the rocks can hold. When \r\nreservoir pressure conditions exceed certain fracture limit due to high injection rates e.g., high stress \r\nwill lead to fractures in the reservoir and cap rocks. CO2 injection therefore must under any circum\u0002stances never exceed fracture pressure during operation as the integrity of the reservoir and thus \r\nstorage safety can no longer be guaranteed (IPCC 2005; CO2GeoNet 2013). As a result, reservoir \r\nand site performance characterisation are prerequisites in the run-up to injection and must be site\u0002specific as insufficient geological characterisation jeopardises safe operation (e.g., section 3.6). Fur\u0002thermore as with CO2 transport, state and purity13 of the injected CO2 also determines storage ca\u0002pacity and injectivity during injection as impurities also bear risks in terms of the impairing of reservoir \r\nrock behaviour (IEAGHG 2011).\r\n12 Please see section 3.6 for examples of carbon storage projects where operational irregularities evolved due to insufficient pre-injec\u0002tion site (performance) characterisation materializing several risks.\r\n13 Generally, operators use purities of injected CO2 that are as high as possible. For example, for the Northern Lights project in the \r\nNorwegian North Sea, purity levels of over 95.5% are targeted for the injected CO2 flux (Equinor 2019).\r\nSecuring the Underground\r\n33\r\nFigure 9: Simplified injection profile after CO2 injection has begun\r\nSource: Based on Marston (2013)\r\nWhen pressure management fails, risks can materialise both in the storage site affecting reservoir \r\nrocks and putting damage to the geological environment14 of the storage complex and beyond, bring\u0002ing about far field effects (Figure 10). In the direct environment of the injection zone, technically \r\ninduced stress provokes cracks and fractures within the reservoir rocks, building new permeabilities \r\nwhich give paths for CO2 to migrate (IPCC 2005; Vilarrasa 2016; IEA 2022; Song et al. 2023). Ther\u0002mal stresses and overpressure may induce micro seismicity in the reservoir that can be detected \r\neven at the earth’s surface.\r\nCaprock failure due to overpressure may cause the propagation of fractures, activation of low-per\u0002meability faults, and induce micro seismicity leading to pathways in the storage complex and in\u0002crease the risk of CO2 leakage15 into areas in the overburden closer to the earth’s surface (Song et \r\nal. 2023).\r\nIn the far field, pressure perturbation propagates quickly and may reactivate larger faults (Figure 10). \r\nThese can lead to the extension and shrinkage of rock formations, leading to deformation, uplift or \r\nsubsidence as a result of seismic activity (IPCC 2005; Song et al. 2023). Generally, the earth’s sur\u0002face could experience ground movement both around the injection well and in the far field. However, \r\nwhereas the uplift or subsidence of rocks can affect the earth’s surface easily by ground movement \r\nin the range of several tens of centimetres, seismic events tend to be in the micro seismic range and \r\nusually go unnoticed by humans. Major earthquakes are extremely unlikely (Vilarrasa and Carrera \r\n2015; IEA 2022; CIEL 2023). Nevertheless, property damage to buildings, for example, cannot be \r\nruled out, particularly in the case of onshore carbon storage projects in the immediate vicinity of \r\n14 Please see section 3.6.2 for the In Salah CS project, where inadequate pressure management led to damage of the geological envi\u0002ronment.\r\n15 Leakage is formally defined as the process when CO2 leaks out of the storage complex (Figure 3) (IPCC 2005).\r\nSecuring the Underground\r\n34\r\nurban areas (IPCC 2005). As with offshore carbon storage, this could affect above-sea surface fa\u0002cilities, seabed injection wells and seabed pipelines.\r\nMeasures to prevent excessive pressure in the reservoir during injection include the utilisation of \r\nlaterally open system reservoirs, e.g., in saline aquifers, or the extraction of brine (formation water) \r\nfrom the reservoir prior to injection. However, both processes present their own fundamental chal\u0002lenges (IEA 2022).\r\nFigure 10: Potential impacts on the geological environment during carbon injection\r\nSource: Vilarrasa (2016)\r\nBesides insufficient reservoir characterisation and over-pressurization due to excessive injection \r\nrates, technical risks also concern well integrity (Figure 11). While loss of control of drilling pressure \r\ncan lead to well blowouts and uncontrolled excess of CO2 from the injection wells, pressure and \r\ncorrosion can also favour microfractures, giving paths to CO2 leakage in vicinity of the wells (Song \r\net al. 2023; IEA 2022). IEA (2022) argues that the number of such accidents has been significantly \r\nminimised in the past, but the possibility of technical difficulties during injection, such as mechanical \r\nfailure or damaged equipment, wrong execution and the unexpected occurrence of technical prob\u0002lems, must be taken into account. Even after the operational phase, the sealing and decommission\u0002ing of the boreholes presents a fundamental technical challenge. Poorly sealed or decommissioned \r\nwells (legacy wells) pose an enormous risk to the integrity of the storage site, leading to potential \r\nCO2 leakage (IPCC 2005; Wallmann 2023).\r\nSecuring the Underground\r\n35\r\nFigure 11: Mechanisms of the potential geomechanical risks during carbon injection\r\nSource: Song et al. (2023)\r\nSecuring the Underground\r\n36\r\nAt the storage sites, surface facilities for CO2 storage are generally like those in the fossil gas and \r\noil industry. CIEL (2023) also points out that offshore infrastructure facilities are very complex and \r\nexpensive. Above all, there are risks from extreme weather events in the wake of the climate crisis. \r\nIn the event of accidents, there is also generally less potential for minimising and correcting damage \r\ndue to the accessibility of the offshore facilities.\r\n3.2 Geological risks and permanence of carbon storage\r\nBesides impacts to the reservoir and its geological environment that are induced when technical \r\nrisks materialise during CO2 injection, there are natural and manmade predispositions in the geolog\u0002ical environment that pose risks for the integrity and security of CO2 (IPCC 2005). Those geological \r\npredispositions can form pathways which enable either CO2 or displaced brine to escape from the \r\nreservoir, causing harm to the environment (3.2.1). Further, the question of the permanence of CO2\r\nstorage is briefly addressed during this section (3.2.2) as the longevity of storage determines the \r\nimpact of CO2 storage technologies on mitigating the climate crisis (IPCC 2005; GCCSI 2019; UBA \r\n2023b; ZEP 2019).\r\n3.2.1 Geological pathways\r\nNatural and manmade pathways pose the risk of unrecognised release of CO2 from the reservoir to \r\nthe geological environment or even the earth’s surface (IPCC 2005). The pathways are either the \r\ncontainment failure of stratigraphic (seal or cap rocks) or structural (fault structures) seals, anthro\u0002pomorphic activities or pathways that come about due to the natural geometry of the storage site \r\n(Figure 12).\r\nFigure 12: Geological pathways\r\nSource: Based on Haase (2015). A: Fracture of the overburden due to excessive pressure in the reservoir; B: Leakage of through \r\nfractures in the overburden; C: Pathways along faults; D: pressure creates new permeabilities in the rock; E: leakage via \r\npoorly sealed boreholes; E: lateral dispersion of through the overflow of drop structures; G: dissolved in formation water is \r\ntransported to areas near the earth's surface.\r\nHowever, CO2 can only escape from the storage site if it is in the secondary phase – i.e. in a liquid \r\nor supercritical state. As soon as storage mechanisms take effect and the CO2 is bound by dissolu\u0002tion or mineralisation (or adsorbed by coal), the risk of leakage decreases enormously (IPCC 2005). \r\nDespite the large number of potential pathways for CO2 from the storage site, major leakage of \r\ncarbon to the seabed, for example, is rather unlikely and relatively easy to detect early on throughout \r\ncomprehensive MMV programmes (section 3.5.2) (IEA 2022; BEIS 2023; ZEP 2019).\r\nNevertheless, the leakage of carbon existing in secondary phase or brine from the storage site may \r\noccur via several different pathways (Figure 12):\r\nSecuring the Underground\r\n37\r\nA and B: Fractures and pathways in the seal lead to permeabilities in the natural barrier structures \r\nof the storage complex. These are mainly triggered by fracture failure of the rocks (A) in the storage \r\ncomplex due to excessive pressure conditions in the reservoir during injection (Figure 10, Figure \r\n11). Insufficient caps (B) such as dehydration or shrinkage of the cap rocks are usually detected \r\nduring the comprehensive pre-injection storage site characterisation. Therefore, it is extremely un\u0002likely that carbon storage sites with moderate to major leakages (50 to >1,000 t per day) due to \r\ninsufficient cap rocks (B) will be viable CO2 storage sites (BEIS 2023).\r\nC and D: Faults can give pathways for CO2 to migrate due to newly created permeabilities in the \r\nrock. Pathways may be triggered by high pressure of CO2 or displaced brine. Natural permeabilities \r\nor tectonically active areas are avoided during comprehensive pre-injection storage site characteri\u0002sation. Therefore, it is extremely unlikely that CO2 storage sites with moderate to major leakages (50 \r\nto >1,000 t per day) along large faults will be viable CO2 storage sites (BEIS 2023). Newly created \r\npermeabilities along faults (C) or their reactivation (D) is mainly triggered by excessive pressure \r\nconditions in the reservoir during injection (Figure 10, Figure 11).\r\nE: Poorly sealed injection wells can also cause CO2 leakage. This also includes unknown, disused, \r\nand abandoned wells from previous anthropomorphic activities, such as legacy drilling wells and \r\nearlier mining activities (onshore). At offshore storage sites, seep leakage (less than 1 t per day) \r\nthrough minor cracks in the casing cement of offshore wells, for example, are likely to reach the \r\nseabed. These may be considered easily dispersed or absorbed into seawater. MVV programmes \r\ncan detect seep leakage relatively reliable. Nevertheless, seep leakage is expected to be unlikely to \r\nbe remediated once established (BEIS 2023). Leakages with minor to moderate release rates \r\n(<1,000 t per day) are less likely to happen but more likely to be remediated (within 6 months after \r\ndetection). Major leakage rates (greater than 1,000 t per day) are an unconstrained flow rate and \r\nare more likely occur due to technical failure during injection (Figure 10, Figure 11).\r\nF and G: Storage reservoirs are usually favoured for their naturally suitable storage site geometry \r\n(Figure 13). This involves stratigraphic or structural barriers and traps that seal (close) the storage \r\nsite vertically and laterally (IPCC 2005; IEA 2022). In cases in which open system storage sites are \r\nchosen, migration and escape of CO2 from the storage complex due to overflowing CO2 plumes or \r\ndisplaced brine bypassing natural stratigraphic or structural barriers and traps poses risks to storage \r\nintegrity (Haase 2015; IEA 2022). (Semi-)open storage systems with non-ideal seals can also pro\u0002voke displaced brine to leak through the seals into overlying/underlying formations due to natural \r\nflow in formation water (G). Both cases have an imminent impact on pressure conditions and injec\u0002tion rate in the reservoir and have to be addressed during MVV programmes (Zhou et al. 2008).\r\nSecuring the Underground\r\n38\r\nFigure 13: Storage system geometry\r\nSource: IEA (2022)\r\n3.2.2 Permanence\r\nThe question of whether carbon storage in geological formations deep underground is permanent is \r\ninevitable when assessing the viability of geological storage of CO2. The longevity of geological stor\u0002age will ultimately determine the extent to which carbon storage technologies can contribute to the \r\nmitigation of the climate crisis.(IPCC 2005; GCCSI 2019; IEA 2022; IEEFA 2023; ZEP 2019). \r\nAlready the IPCC (2005) claimed that leakage rates of less than 0.01% per year would have to be \r\nguaranteed to fulfil the climate targets, which would correspond to the storage of 99% of the injected \r\nCO2 over a 100 years. Moreover, natural systems have shown that reservoir seals exist that confine \r\nCO2 for millions of years and longer (IPCC 2005; ZEP 2019). \r\nWhen geological storage mechanisms take place, it is relatively probable for CO2 to be trapped \r\npermanently.16 This is even more so the case when favoured processes such as dissolution of CO2\r\nin formation water and subsequent mineralisation absorb CO2 geochemically. However, individual \r\nstorage mechanisms take time to catch hold of CO2 in the reservoir and may properly work after a \r\nfew dozen to several hundred years. And yet, not all parts of the CO2 may be trapped in the end by \r\nfavoured storage mechanisms (Wuppertal Institut 2007; CO2GeoNet 2010; Kühn 2011). However, \r\nstorage mechanisms that rely on structural or stratigraphic trapping, and residual trapping already \r\nmost likely guarantee that CO2 is stored for a long time. Therefore, the IPCC (2005) considers that \r\n99% of CO2 is still stored geologically after a 1,000 years. The German Environment Agency argued \r\nearly on that leakage rates of 0.01% should not be exceeded in order to ensure that at least 90% of \r\nthe injected CO2 is retained even after a 1,000 years (UBA 2006).\r\nWallmann (2023) suggests using natural gas leakage rates in the North Sea, which amount to around \r\n1-30 tonnes per year, as a reference. Accordingly, similar CO2 leakage rates could be expected \r\n(Vielstädte et al. 2019). In addition, Wallmann (2023) points out that supercritical carbon has higher \r\ndensities when compared to less dense natural gas and that carbon storage reservoirs usually lie \r\ndeeper underground. These lead to the assumption that leakage rates of CO2 could certainly be \r\nexpected to be lower than the observed leakage rates of natural gas. As current CO2 storage projects \r\n16 Several tens of thousands of years (Figure 4).\r\nSecuring the Underground\r\n39\r\nenvisage injection rates of several million tonnes of CO2 per year, only a few tonnes of CO2 would \r\nbe released each year when taking natural gas leakage rates into account. Wallmann (2023) there\u0002fore assumes annual CO2 leakage rates of approx. 0.0001% of CO2 under the North Sea, which \r\nwould correspond to a permanent retention of more than 99% of CO2 in the subsurface (IPCC 2005; \r\nECO2 2014c). GCCSI (2019) discusses a study by Alcalde et al. (2018), which still calculates a 50% \r\nprobability of CO2 that, even after more than 10,000 years, more than 98%, or 78% of CO2 respec\u0002tively (in a worst-case scenario) of the injected CO2 would still be trapped underground.\r\nEven if no proof of the permanent storage of CO2 in geological formations has been provided yet, \r\nthere is a broad scientific consensus that – with the technical feasibility and the necessary safety \r\nmeasures – CO2 storage in geological formations deep underground not only has the goal but also \r\nthe potential of making a permanent contribution to addressing the climate crisis (IPCC 2005; GCCSI \r\n2019; CDRmare 2023; ZEP 2019).\r\n3.3 Environmental hazards of carbon storage\r\nBoth technical and geological risks entail significant impacts on the environment that may result in \r\nfundamental hazards not only for human health but also for the earth’s entire flora and fauna. Alt\u0002hough seismic activity leading to deformation and movement of geological formation may also affect \r\necosystems on the earth’s surface, primary leakage of CO2 and/or formation water impose environ\u0002mental hazards. However, environmental impacts and hazards are always determined by the way in \r\nwhich CO2 and/or formation water escape from the storage site (IPCC 2005). \r\nThe following sections reflect on various scenarios of risk materialisation (3.3.1) and their potential \r\nimpacts on and hazards for the environment (3.3.2 to 3.3.4). Finally, section 3.3.5 shows indirect \r\nimpacts that the industrial ramp-up of carbon storage poses to the environment.\r\n3.3.1 Release scenarios\r\nScenarios of the uncontrolled release of CO2 and/or formation water from the storage site either \r\ncomprise short-term leakage with major quantities of releases (e.g. eruptions during technical pro\u0002cesses) or long-term leakage with low escape rates (e.g. slow release of CO2 through natural or \r\nmanmade pathways from the storage site) (EC 2009; ZEP 2019). The impact of environmental haz\u0002ards also depends heavily on which substances are leaking from the storage site and in which form \r\nthey reach the different environments. For example, the direct release of CO2 to the water column \r\nat the ocean floor or to the atmosphere at the earth’s surface has different impacts on the specific \r\nenvironment than the release of high salinity formation water to near surface areas (sections 3.3.3\r\nand 3.3.4). An uncontrolled release of hazardous substances from the storage site can also affect \r\ndifferent ecosystems at different times and different extents.\r\nHowever, the severity of a threat to marine or terrestrial ecosystems always depends on the volume \r\nof gas leaked and the intensity of the leakage (IPCC 2005; IEA 2022). On the one hand, quick, \r\nintense releases of large quantities of CO2 (50 to 1,000 t per day, see section 3.2.1) would result in \r\nfundamental impacts on the environment in the direct vicinity of the leakage. On the other hand, \r\nunrecognised long-term leakage (1-30 tonnes per year, see section 3.2.2) may tend to affect the \r\ndirect vicinity of the release, slowly leading to long-lasting effects on the environment up to irreversi\u0002ble shifts in the ecosystems. Moreover, slow unremedied releases of CO2 may even hinder the ful\u0002filment of climate goals if they reach the earth’s atmosphere (CIEL 2023; ZEP 2019).\r\nFurthermore, impacts and hazards for the environment depend on the premises of the release (ZEP \r\n2019). Leakage of CO2 and/or formation water can either directly reach ecosystems (e.g. marine \r\nSecuring the Underground\r\n40\r\nseabed or the earth’s surface) or contaminate neighbouring geological formations, leading to inter\u0002action with other underground resources when escaping from the storage site (BGS 2014). While \r\nthe former tends to involve marine environments during offshore carbon storage, the latter may ra\u0002ther conflict with other onshore underground utilisations during onshore carbon storage. Neverthe\u0002less, both scenarios will manifest different impacts and hazards for the environment.\r\n3.3.2 Hazards to human health\r\nIn principle, leakage can induce direct emission of CO2 into the atmosphere. This can lead to the \r\nexposure of humans to high CO2 concentrations in the ambient air having significant impact on hu\u0002man health (IPCC 2005; HSE 2011; Roberts et al. 2011). However, hazards due to exposure of \r\nhumans to high CO2 concentrations in the ambient air primarily concerns onshore carbon storage.17\r\nHSE (2011) emphasises that even a few minutes of exposure of elevated CO2 concentrations that \r\nare above the natural level18 are enough to cause immense damage to human health.19 Accordingly, \r\ntoxicological symptoms in humans range from headaches when exposed to CO2 concentrations of \r\n3% for one hour to increased respiratory and heart rate, dizziness, muscle twitching, confusion, un\u0002consciousness, coma, and death when exposed to CO2 concentrations of 15% for one minute. \r\nTherefore, toxicity relies heavily upon concentration and time of exposure. Asphyxiation is imminent \r\nwith CO2 concentrations of 50% and above (HSE 2011).\r\nNevertheless, dangerous toxic loads (DTL) that consider concentration and duration of exposure to \r\nquantify damage to human health are reached within significantly lower concentrations (Table 4). IN \r\nthis context, HSE (2011) introduced a significant level of toxicity (SLOT) and the significant likelihood \r\nof death (SLOD).\r\n17 For offshore carbon storage, the risk is extremely low as either CO2 is leaking at the seabed and dissolves quickly in the open water \r\ncolumn (section 3.3.3) or distances from exit point to present humans are usually quite large. Generally, only workers at offshore \r\ncarbon storage facilities could be at risk in the case of accidents associated with offshore facilities.\r\n18 Usually, ambient air contains CO2 concentrations of approx.300 to 400 ppm (up to 600-900 ppm in urban areas) that are essential to \r\nhuman life. Levels below 1,000 ppm are expected to be hygienically harmless (HSE 2011). Levels above 2,000 ppm are hygienically \r\ninacceptable. In the EU, for example, the maximum concentration of CO2 for a long-term and repeated exposure at work has been \r\nset at 9,100 mg/m³ (5,000 ppm), defined as a concentration with no adverse effects on health. The OSHA standards also recom\u0002mend 5,000 ppm (0.5%) as the Permissible Exposure Limit (PEL) and ACGIH Threshold Limit Value (TLV) for 8-hour exposure, \r\nhttps://www.osha.gov/publications/hib19960605.\r\n19 Exposure to elevated CO2 concentrations comprise symptoms like possible drowsiness at 10,000 ppm (1.0%), mild respiratory stim\u0002ulation for some people at 15,000 ppm (1.5%), moderate respiratory stimulation, increased heart rate and blood pressure at 30,000 \r\nppm (3.0%), immediately dangerous to life or health at 40,000 ppm (4.0%), strong respiratory stimulation, dizziness, confusion, \r\nheadache, shortness of breath at 50,000 ppm (5.0%), up to dimmed sight, sweating, tremor, unconsciousness, and possible death\r\nstarting from 80,000 ppm (8.0%), https://www.fsis.usda.gov/sites/default/files/media_file/2020-08/Carbon-Dioxide.pdf.\r\nSecuring the Underground\r\n41\r\nTable 4: Concentration vs time consequences for CO2 inhalation\r\nSource: HSE (2011)\r\nHowever, realistic CO2 concentrations associated with leakage from carbon storage are difficult to \r\npredict (HSE 2011; Roberts et al. 2011; Roberts and Stalker 2020). HSE (2011) draws from acci\u0002dents in the past; for example, an accidental release of approx. 15 t of CO2 from a fire extinguishing \r\ninstallation under still wind conditions in Monchengladbach, Germany in 2008 led to 107 people \r\nbecoming intoxicated, of whom 19 were hospitalised. \r\nSeveral studies use natural leakage rates of CO2 in Italy (Roberts et al. 2011). In Italy, natural seep\u0002age has caused several fatalities of humans (~20) and animals (several dozens) over the last dec\u0002ades20 (BGS 2014). The monitoring of the natural seep leakage shows a common flux of 10-1,000 t \r\nper day which resemble leakage rates of 0.1-1% by IPCC (2005) for a storage facility injecting ap\u0002prox. 3.6 Mt per year. Roberts et al. (2011) refers to modelled leakage rates from carbon storage \r\nsites to the earth’s surface that are typically several orders of magnitude lower than those from Italian \r\nnatural gas seeps.\r\nGenerally, the health impact of a hazardous exposure of CO2 in humans relies heavily upon various \r\nfactors that strongly affect exposed CO2 concentrations in the ambient air (HSE 2011; BGS 2014; \r\nRoberts and Stalker 2020; Li et al. 2022):\r\n• Intensity and duration of CO2 leakage (e.g. phase, temperature, flow flux);\r\n• Whether gaseous CO2 leaks directly at the earth’s surface;\r\n• Local topography surrounding the exit point;\r\n• Weather conditions (primarily wind speed and direction21, and precipitation);\r\n• Human behaviour and health predisposition of individuals (symptoms can vary drastically between \r\nindividuals).\r\n20 Roberts et al. (2011) quantifies the risk of death from CO2 poisoning in the population from Italian seeps at 2.8 x 10-8\r\ny\r\n-1\r\n, which is \r\ninterpreted as extremely low and compares roughly to the risk of accidental domestic death from CO poisoning in UK households \r\n(9.2 x 10-7\r\ny\r\n-1\r\n).\r\n21 Experience gathered with atmospheric CO2 monitoring shows that relatively low wind speeds (5 – 6 ms-1 at 2 m above ground) al\u0002ready lead to well-mixed ambient air concentrations. BGS (2014) therefore assumes that CO2 does not reach hazardous levels un\u0002less under very still conditions.\r\nSecuring the Underground\r\n42\r\nTherefore, there is broad consensus that the general risk for humans to be exposed to hazardous \r\nCO2 concentrations in the ambient air – even when carbon storage containment fails and stored CO2\r\nleaks to the surface – is comparatively very low (IPCC 2005; HSE 2011; Lary et al. 2012; BGS 2014). \r\nRoberts et al. (2011) even states that the current public concern regarding death by CO2 leakage \r\nfrom onshore storage sites is overamplified, especially when compared to other socially acceptable \r\nrisks.\r\nNevertheless, experiences gathered in the past have shown that natural degassing of CO2 can cause \r\ndeath, even if frequency of incidents has been extremely rare (HSE 2011; Roberts et al. 2011). \r\nWhereas a relatively low risk of hazards to human health may apply to carbon storage, risks of major \r\naccident hazards (MAH) during CO2 transport or injection associated with release of supercritical \r\nCO2 must be considered and addressed differently (HSE 2011). In the case of transportation22 of \r\nimpure CO2, admixtures also could pose a risk to human health when released (BGS 2014). \r\nFor safety reasons, HSE (2011) defines danger zones of up to 400 metres around the point of emis\u0002sion in the case of major short-term releases like MAH. Based on CO2 concentration behaviour mod\u0002els that consider different topographies and weather conditions around wellbores, Li et al. (2022)\r\nassume lethal risk level zones with CO2 concentration thresholds associated with health risks within \r\na radius of 28 m around the wellbore. Downwind areas within 300 m of the wellbore have a moderate \r\nrisk level. The authors indicate that those areas and areas between wellbores may not be suitable \r\nfor human habitation and other land uses. BGS (2014) also emphasises that onshore carbon storage \r\nsites in the immediate vicinity of urban areas generally harbour a higher risk potential – an assump\u0002tion that also holds for the transportation network. The main challenges and uncertainties in the \r\nfuture will be to more accurately assess and define potentially hazardous CO2 concentrations in \r\nambient air that pose risks to human health (IPCC 2005).\r\n3.3.3 Hazards to marine environments\r\nIn the case of offshore storage, hazards to marine environments associated with CO2 leakage arise \r\neither from the direct release of CO2 into the water column at the ocean floor or from the accumula\u0002tion of hazardous substances within the benthic zone23\r\n. In both scenarios, elevated concentrations \r\nof CO2 and hazardous substances may change living conditions, mainly causing strong loss of bio\u0002diversity in different marine communities (UBA 2008b; ECO2 2014a; 2014b; BGS 2014). However, \r\nobservations are mostly based on laboratory experiments and there is a lack of field studies on the \r\nspecific effects of CO2 on marine environments (UBA 2008b; ECO2 2014a; 2014b).\r\nGaseous CO2 leaks at the sea floor in the form of bubbles assembling to a buoyant rising plume. As \r\nCO2 is highly soluble in seawater, it will dissolve rapidly within the first metres on the ocean floor. \r\nWhile gaseous CO2 escapes and disperses rather quickly, CO2-enriched formation water dwells \r\nlonger in high concentrations on the sea floor, thereby posing hazards to the benthic environment \r\n(BGS 2014).\r\nIn the benthic zone, hazards to marine communities originate due to the accumulation of hazardous \r\nsubstances, such as gaseous CO2, enriched CO2 and high salinity formation water, minerals with \r\ntoxic effects, and chemical reaction products (e.g. amine, ammoniac) both below seabed in the upper \r\nsoil layer of the ocean floor sediments and in the ocean floor water column (UBA 2008b).\r\n22 The need for purification of the stream is discussed under technical risks during carbon transport and injection (section 3.1).\r\n23 The benthic zone comprises all communities of organisms which live on, in, or near the seabed.\r\nSecuring the Underground\r\n43\r\nECO2 (2014a) expects that salt-rich, CO2-enriched and therefore oxygen-depleted fluids can impair \r\nbenthic marine fauna severely in the immediate vicinity of the leakage as conditions influence fun\u0002damental marines processes such as photosynthesis and calcification (BGS 2014). Experiments \r\nshow that a decrease of bottom water pH values24 associated with acidification primarily impedes \r\nthe growth of organisms with calcareous skeletons25 as they use relatively easily soluble modifica\u0002tions of calcium carbonate for skeletal construction. This may also hold for corals that show slower \r\ngrowth in experiments at lower pH values (UBA 2008b). This also applies to cold-water corals com\u0002monly found in the North Sea and the North Atlantic.\r\nGenerally, direct influences of reduced pH values and elevated CO2 concentrations are expected to \r\nconcern the physiology of benthic organisms as conditions impede biochemical processes. Impacts \r\non the acid base regulation, nitrogen metabolism, and ion homeostasis, for example, are known to \r\nimpede the reproduction and growth of organisms and lead to higher mortality rates (UBA 2008b).\r\nHowever, experiments showed that bacteria and other unicellular organisms within the seabed sed\u0002iments tend to react to changed living conditions by significantly increasing, whereas foraminifera, \r\nnematodes and other microorganisms decreased. Therefore, ECO2 (2014b) assumes effects of ex\u0002posures to elevated CO2 to be highly species-specific as some benthic species may exhibit extreme \r\ntolerance to changed living conditions in the short and medium term.\r\nWhile immediate effects are only observed as a result of exposures at remarkably high CO2 concen\u0002trations, long-lasting minor impairments still can lead to the long-term damage of marine communi\u0002ties. Accordingly, leakage from carbon storage could provoke changes in marine community struc\u0002tures at the base of the food chain up to shifts in benthic ecosystems in the immediate vicinity of a \r\nsource (ECO2 2014a; BGS 2014).\r\nIn the event of major long-lasting leakage with extremely large quantities of released CO2, CO2\r\nplumes could also rise into the open water column. This would lead to significantly elevated CO2\r\nconcentrations and changes in pH values, affecting inhabitants of the open water in a similar way to \r\nbenthic organisms (UBA 2008b). While nektonic species like fish and cephalopods are expected to \r\navoid areas strongly impacted by CO2 leakage, unfavourable living conditions would tend to affect \r\nplanktonic species that cannot escape exposures actively. However, if unfavourable living conditions \r\nconcern fish spawning ground or nursery areas, avoidance would lead to changes in reproduction \r\nand the growth of fish populations directly affecting community structures (BGS 2014). Moreover, \r\nspecies of the open water are generally less resilient to changing living conditions than the benthos, \r\nresulting in significant impacts on organism health and further weakening a species that already has \r\na low adaptability (ECO2 2014a).\r\nMajor CO2 leakage to the open water column primarily concerns phytoplanktonic communities which \r\nwill experience the strong influence of unfavourable living conditions. Changes of pH values could \r\ntrigger planktonic communities changing structure and reproduction, leading to, for example, shifts \r\nof algal blooms (UBA 2008b). Calcifying species (e.g. coccolithophores) could experience similar \r\neffects as benthic species suffering from modifications of calcareous skeletons. Contrarily, elevated \r\nCO2 concentrations trigger primary production leading to an increase of species depended on pho\u0002tosynthesis (e.g. planktonic, and benthic algae, and macrophytes). Shifts in the planktonic ecosys\u0002tem are observed, for example, in shallow Mediterranean waters and therefore could also have in\u0002fluences on the marine food chain (ECO2 2014a; 2014b). Nevertheless, phytoplankton species gen\u0002erally live close to the sea surface in light-flooded waters and would only be at threat in relatively \r\n24 BGS (2014) assume leaked CO2 could theoretically reduce local pH values by as much as 2 pH units (equivalent to two orders of \r\nmagnitude increase in acidity). However, this would involve extreme circumstances.\r\n25 E.g. starfish, sea urchins; mollusks as snails and mussels.\r\nSecuring the Underground\r\n44\r\nshallow waters as the CO2 plume most likely disperses before reaching light-flooded water layers in \r\ndeeper waters. Therefore, such responses would most likely not occur in the North Sea (ECO2 \r\n2014a; 2014b).\r\nResearch conclusively expects cumulative feedback effects as dense seawater due to high concen\u0002trations of dissolved of CO2 tends to sink to the ocean floor, leading to even more critical conditions \r\nnear the ocean floor. BGS (2014) assumes that salt-rich, CO2-enriched and oxygen-depleted fluids \r\ncould spread to areas that are several tens to hundreds of metres from the source. Consequently, \r\nthe benthic zone with its sessile and immobile biota will experience most of the environmental im\u0002pacts during leakage of CO2 and/or formation water as benthic communities would be exposed to a \r\nlong duration moderate decrease in pH values. Moreover, results from experiments suggest that \r\nlong moderate exposure to unfavourable living conditions is more damaging to biota than short but \r\nsevere perturbation events (BGS 2014).\r\nHowever, the extent of affected areas always depends on leakage flow rate and phase of leaked \r\nsubstances. Furthermore, the time of year, depth and local bathymetry determine the setting of un\u0002favourable living conditions (UBA 2008b). As for the cool temperate North Sea, strong tidal and local \r\ncurrents (e.g. sea passages) will be the main drivers for leakage plume dispersion as tidal move\u0002ments accelerate the mixing of water masses through elliptical movement patterns (BGS 2014; \r\nECO2 2014a). Therefore, natural variability in driving conditions and heterogeneities makes it difficult \r\nto predict complex plume behaviour around leakages. Nevertheless, dispersion is expected to occur \r\nrapidly affecting immediate vicinities around the source (ECO2 2014a). Models suggest that such \r\nareas could still extend over areas of several meters to kilometers (BGS 2014).\r\nECO2 (2019) draws from experiments that suggest seafloor areas in the central North Sea where \r\nleakage of CO2 lowers bottom water pH values by more than 0.5 units to be less than 10 m2\r\nin size \r\nassuming realistic flow flux (~20 t/yr). The simulation26 of such flow flux equivalent to leaky wells limit \r\nthe detectable pH anomalies in a narrow bottom water plume to less than 50 m from the source. \r\nWorst case scenarios27 with 55,000 t/yr (emitted over a circular area of 50 m in diameter in water \r\ndepths of 95 m) show less than 1 km2 of affected area. ECO2 (2019) concludes that benthic organ\u0002isms appear to be exposed permanently to low pH bottom water but tend to periodically experience \r\nimpacts due to tidal currents. Furthermore, the environmental impact associated with sub-seabed \r\ncarbon storage is assumed to be possible but rather small, even during the industrial ramp-up of \r\noffshore carbon storage in the European North Sea.\r\nBGS (2014) comes to a similar conclusion based on three scenarios in a regional model of the SW \r\nEnglish Channel, which represent the typical conditions of the NW European shelf in terms of tidal \r\nstrength and hydrodynamic properties (Table 5). BGS (2014) assumes that only the temporary leak\u0002age ‘pipeline rupture’ event (9,000 t) and the continuous high diffuse leakage events (1,500 t/d) \r\nproduce significant pH changes, leading to biochemical impacts over an initial 10 day period. For the \r\nlow diffuse scenario (4 t/d), significant pH changes are expected for the very epicenter over the \r\nleakage dispersing within a few meters from the source.\r\n26 Models considered both low (10 cm/s) and high (25 cm/s) bottom current velocities.\r\n27 Worst case leakage rates resemble methane emission flux during natural gas blowouts.\r\nSecuring the Underground\r\n45\r\nTable 5: Physical scale of marine leakage scenarios\r\nRelease scenario Flux \r\nRate\r\nSize of\r\naffected area Impacts Duration\r\nof impact\r\nContinuous leakage*\r\n(Low diffuse) 4 t/d < few meters** No impacts visible** No impacts visible**\r\nTemporary leakage\r\n(e.g. rupture of pipeline) 9,000 t ~150 km2\r\n*** Significant biochemical im\u0002pacts due to pH changes ~72 hours***\r\nContinuous leakage*\r\n(High diffuse) 1,500 t/d ~9 km2 Significant biochemical im\u0002pacts due to pH changes\r\nOver entire observa\u0002tion period*\r\nSource: Author’s own compilation based on BGS (2014)\r\nNotes: Only pH changes over 0.3 units as this falls under the natural variation.\r\n*: initial observation period of 10 days;\r\n**: authors expect significant pH changes at the very epicentre of the leak only penetrating a few meters of the source which is \r\nnot visible due to the used model resolution;\r\n***: after 72 hours the plume is fully dispersed and no harmful CO2 concentrations remain.\r\nThe impact of a ‘pipeline rupture’ event appears to be relatively short-lived with an initially dramatic \r\nimpact (~150 km2\r\n). However, models suggest that the hazardous plume has dispersed after 72 hours \r\ninto the observation period and no harmful CO2 concentrations remain (BGS 2014). The continuous \r\nhigh diffuse event would lead to an affected area of approx. 9 km2\r\n, indicating a relatively constant \r\nlow pH and ecologically harmful conditions (Table 5). For both, models show areas of an additional \r\n~120 km2 with pH changes of less than 0.3 units which fall under natural variations28 and given the \r\nshort exposure duration would not produce any significant biochemical impacts. BGS (2014) there\u0002fore expects that unfavourable living conditions with significantly lower pH values than found natu\u0002rally are confined to the immediate vicinity of the leakage only.\r\nBox 3: Hazards to terrestrial environments\r\nIn the case of onshore carbon storage, leakage of CO2 and/or formation water may have several \r\nimpacts on the terrestrial environment when reaching the earth’s surface. However, IPCC (2005)\r\nhas already pointed out that the probability of CO2 and/or formation coming into contact with plants \r\nand animal in shallower soils is generally low.\r\nNevertheless, elevated CO2 soil concentrations may lead to soil acidification that would have degra\u0002dation effects on plants and organisms of the pedosphere (BGS 2014). Generally, the plant response \r\nto increased CO2 is relatively rapid. BGS (2014) observed that broad-leafed plants become stressed \r\nwithin 7-14 days of exposure, dying after a few weeks of continued exposure while plants with well\u0002developed root systems appeared to be more resilient to increased CO2 concentrations. Generally, \r\nthe environmental impacts of terrestrial ecosystems depend on the predisposition of the environment \r\nlike density of vegetation and population of organisms and animals, exposure to other environmental \r\nstresses, and prevailing environmental conditions like wind speed and precipitation, and local topog\u0002raphy (BGS 2014).\r\nHowever, it is well established from natural seepage in volcanic regions that elevated CO2 concen\u0002trations at the surface lack vegetation (IPCC 2005). However, the environmental impacts are not \r\nexpected to cause large decreases in yields from crops having little economic impact as leakages \r\nonly affect small areas, a fact that must viewed in the context of other environmental stressors (e.g. \r\n28 Factors like temperature, seasonal effects, riverine flows, and the Baltic input drive natural variations in \r\npH values.\r\nSecuring the Underground\r\n46\r\nweather extremes, disease, and pests) which are likely to have greater overall impacts on crop yields \r\n(IPCC 2005).\r\nWith regard to direct emissions of CO2 into the atmosphere, of course, animals and plants would \r\nexperience harm in the same way as humans (3.3.2). Other hazards for terrestrial ecosystems in\u0002volve groundwater pollution from CO2 leakage or brine displacement (3.3.4). Moreover, BGS (2014)\r\nindicates that the effects of displaced formation water could severely harm biologically active areas \r\nand should not be neglected when discussing environmental hazards from leakage.\r\n3.3.4 Resource interaction risks\r\nWhen CO2 and/or formation water leaks from the storage site, there is the general risk that released \r\nsubstances potentially interact with underground resources of the neighbouring geological environ\u0002ment, posing hazards to the environment (IPCC 2005; IEA 2022).\r\nThis particularly applies when CO2 and/or formation water escapes the storage complex migrating \r\nto near-surface areas where it may potentially contaminate underground resources such as shallow \r\ngroundwater and raw material deposits, leading to chemical reactions and/or mobilisation of toxic \r\nminerals (IPCC 2005; BEIS 2023). In principle, groundwater contamination can occur both because \r\nof hazardous substances escaping from the storage site and because of the migration of hazardous \r\nsubstances that have been mobilised and contaminated. As a result, groundwater may be exposed \r\nto pollutants like heavy metals, radionuclides, and displaced brine or hydrocarbons leading to acidi\u0002fication and contamination of groundwater resources. IPCC (2005) indicates that worst case scenar\u0002ios would involve displaced brine infiltrating the groundwater, affecting wildlife habitats, restricting or \r\neliminating agricultural use of land and polluting surface waters.\r\nResource interaction with raw material deposits (e.g. coal, hydrocarbons, minerals) bears the risk of \r\nrendering resources unusable or more expensive to mine (BEIS 2023; UBA 2023b). This also holds \r\ntrue for other underground utilisations (e.g. deep geothermal energy systems, H2 storage, reposito\u0002ries for high-level radioactive waste, etc.) that are potentially at risk of interference from hazardous \r\nsubstances from the storage site.\r\nIn the case that hazardous substances reach the earth’s surface, contamination of soil would result \r\nin a reduction in soil quality accompanied by a deterioration of soil air and soil acidification (IPCC \r\n2005; IEA 2022). As a result, contamination would fundamentally affect pedosphere ecosystems, \r\nharming microorganisms, plants, and animals. Consequently, ecosystems could shift locally and be\u0002come unstable.\r\nHowever, effects on subsurface resources and near-surface ecosystems heavily depend on the ge\u0002ology, geomorphology, soil type, and climatic conditions (BGS 2014). BGS (2014) indicates that the \r\nprobability of CO2 escaping from the storage complex (leakage) will be very low at suitable sited and \r\nwell-operated storage sites. Additionally, leaking substances would have to migrate over large dis\u0002tances (hundreds to thousands of metres) to escape from the storage complex, putting near-surface \r\nunderground resources and ecosystems at risk (Figure 14). Generally, deeper resource deposits are \r\nat a higher risk of natural leakage. Nevertheless, leakage from the storage complex along man-made \r\npathways (e.g. abandoned wells) is possible. \r\nSecuring the Underground\r\n47\r\nFigure 14: Schematic illustration of CO2 storage showing distances that leaked sub\u0002stances would have to cover to reach near-surface resources\r\nSource: BGS (2014)\r\nDue to land use, (sub-)surface resource interaction risks are mainly associated with onshore storage \r\nas mining activities usually takes place onshore. Because of the greater distances of storage sites \r\nto used underground resources, underground resource interaction poses less of a risk to offshore \r\nstorage. In principle, this also holds true for groundwater aquifers that are generally located at a \r\ngreater lateral distance from offshore storage sites which would involve a considerable horizontal \r\ntransport depending on the distance from the coast (UBA 2023b). It is therefore considered to be \r\nrelatively unlikely that leakage from offshore storage would reach continental groundwater aquifers.\r\n3.3.5 Indirect impacts of marine CO2 storage\r\nBesides direct impacts of released CO2 and/or formation water, the ecosystems involved will expe\u0002rience indirect impacts during the entire process chain of carbon storage projects. Although there is \r\na lack of studies that involve CO2 storage in particular, insights can be drawn from the implementa\u0002tion of various other marine infrastructures29, such as the oil and fossil gas industry30, deep sea \r\nmining, and deep sea cables of the electricity grid (CIEL 2023; McLean et al. 2020; McLean et al. \r\n2022; EEA 2011; GEOMAR 2020). \r\n29 https://oap.ospar.org/en/ospar-assessments/quality-status-reports/qsr-2023/other-assessments/shipping-and-ports/.\r\n30 https://oap.ospar.org/en/ospar-assessments/quality-status-reports/qsr-2023/other-assessments/impacts-offshore-oil-and-gas-indus\u0002try/?promo_name=QSR#6-references.\r\nSecuring the Underground\r\n48\r\nHowever, indirect impacts can occur from various sources during the entire life span of carbon stor\u0002age. During the development of infrastructure, carbon storage projects include both the instruction \r\nof compressor stations, shipping terminals, and harbours and the roll-out of hundreds of kilometres \r\nof onshore and offshore pipelines. Therefore, land consumption due to the development of infra\u0002structure should not be neglected. While the construction of terminals and harbours alter large areas \r\nof marine ecosystems leading to further degradations of, for example, coastal habitats of seagrass \r\nmeadows, saltmarshes, and reefs, the roll-out of seabed pipelines only has a localised but funda\u0002mental effect on benthic habitats (McLean et al. 2020; McLean et al. 2022; CIEL 2023). Those im\u0002pacts concern either the destruction of habitats directly or expose marine species to high stresses \r\nreducing resilience of ecosystems indirectly.\r\nWhereas ship traffic is expected to only rise slightly due to CO2 transportation, maintenance and \r\nmonitoring activities depend upon the frequent traffic of ships and vessels. This also involves pre\u0002injection baseline characterisation of the storage site geology that is usually carried out by ships \r\nconducting seismic surveys and sonar observation using sea surface airguns, hydrophones on \r\nstreamers and swimming sonobuoys (CO2GeoNet 2013). Subsequent monitoring, measurement, \r\nand verification (MMV) programs during operation and after site closure also rely on systematic ship \r\ntraffic to conduct repeated active seismic surveys to guarantee carbon storage safety. Recently, \r\nresearch has indicated that noise induced by active seismic surveys not only has fundamental im\u0002pacts on mammals and fish in the open water column but also hugely affects marine zooplankton \r\n(Sivle et al. 2021; Vereide and Kühn 2023; Vereide et al. 2023; Vereide et al. 2024). Therefore, trade\u0002offs arise from MMV programs performed to guarantee storage safety that cause adverse effects to \r\nthe marine environment (McCauley et al. 2017).\r\nBasically all technical processes along the entire process chain will produce emissions, such as \r\nnoise and air pollution (CIEL 2023). High noise emissions primarily affect marine mammals, sea \r\nturtles, fish, and invertebrates, both of which are critical for ecosystems and already at serious risk \r\nof extinction (Abrahamsen 2012; Chen 2021; Solé et al. 2023). The main air pollutants comprise \r\ndirect and indirect emissions of NOx, SO2, NH3, non-methane volatile organic compounds (NMVOCs) \r\nand pollution due to Particulate Matter (PM) that have to be dealt with during operation31 (EEA 2011).\r\nHowever, EEA (2011) indicates that actual measurements are lacking from the research, which is \r\noften based on qualitative assumptions. Although carbon storage may be generally beneficial to \r\nmitigate both air pollution and the climate crisis, it is well established that efforts to reduce the emis\u0002sions of one specific group of air pollutants may come along with trade-offs and antagonistic effects \r\nconcerning the emissions of other pollutants. While carbon storage contributes to the removal of CO2\r\nfrom the atmosphere on a global scale, trade-off emissions of the above-mentioned air pollutants \r\ntend to harm ecosystems on a local scale.\r\n3.4 Socio-economic and political risks\r\nSocial aspects such as public acceptability may play a key role in the deployment and possible \r\nindustrial ramp-up of carbon storage projects in the future (Dütschke et al. 2022). Therefore, there \r\nare a broad variety of possible social, economic, and political challenges that can pose risks to car\u0002bon storage projects and may constitute feedback mechanisms to each other when not addressed \r\nearly on.\r\n31 According to (EEA 2011), emissions from construction are rather negligible.\r\nSecuring the Underground\r\n49\r\nSocio-economic risks primarily concern risk perception and the public acceptability of carbon storage \r\nas part of critical infrastructure. Over recent decades, the deployment of critical infrastructure such \r\nas expansion of electricity grids and pipeline infrastructure, site selection for repositories for the dis\u0002posal of radioactive waste, or the deployment of geothermal energy have, at least in Germany, re\u0002peatedly provoked moderate to major public and local opposition (Braun 2017; Themann and Brun\u0002nengräber 2021; CIEL 2023). Consequently, stakeholders draw from these examples the expecta\u0002tion that part of the public will be extremely critical towards geological carbon storage (EC 2009; \r\nNABU 2022; BMWK 2022).\r\nTherefore, communicating risks and dealing with public risk perception plays a key role during the \r\ndeployment and industrial ramp-up of carbon storage. There is a broad consensus in social science \r\nresearch that only early involvement and participation of the public can counteract the risks of local \r\nopposition and public protest (NearCO2 2011; Upham and Roberts 2011; Szizybalski et al. 2014; \r\nFraunhofer ISI 2015; Dütschke et al. 2022). Wuppertal Institut (2023) emphasises that both onshore \r\ntransport and the temporal storage of carbon and deployment of infrastructure is commonly per\u0002ceived as a risk to society and proposes the implementation of clear transport policies and a regula\u0002tory framework as soon as possible (Anders et al. 2024). A lack of knowledge or inadequate science \r\ncommunication or political agendas carry the risk of providing the public with false information, with \r\nthe result that public perception of a risk may jeopardize the deployment of carbon storage more \r\nthan the hazard posed by the risk itself32 (Fink and Ratter 2024).\r\nGenerally, the risk perception and public acceptability of carbon storage are expected to be higher \r\nwhen carbon storage benefits the achievement of climate goals (Wuppertal Institut 2023). However, \r\ntechnologies such as EGR and EOR, which use CO2 storage as a smokescreen to mitigate global \r\nefforts to phase out fossil fuels in order to justify fossil fuel expansion, carry the fundamental risk of \r\njeopardizing public acceptance (UBA 2006; NABU 2022; CIEL 2023).\r\nSocio-economic risks may also arise from land-consumption-based conflicts of interest between crit\u0002ical infrastructure during energy transition in the future (BGR 2024). The deployment of offshore \r\ncarbon storage includes harbours and coastal hubs for transport and temporal storage, and loading, \r\ncarbon container ships, the implementation of hundreds of kilometres of seabed pipelines, injection \r\nfacilities on drilling platforms, and injection and monitoring facilities (SWP 2024).\r\nTherefore, challenges may also arise from competing utilisations with other above- and underground \r\nresources and their infrastructure, such as deep-sea mining, offshore oil and fossil gas platforms, \r\nelectricity grids, RES infrastructure, and nature protection reserves (SWP 2024; UBA 2023b). How\u0002ever, the offshore deployment of carbon storage mainly accounts for the already limited space on \r\nthe water surface and will require maritime spatial planning (Figure 15). For pre-injection site perfor\u0002mance characterisation and subsequent monitoring of carbon storage, ships systematically scan \r\nlarge areas on the sea surface to conduct 3D seismic surveys, which are also potentially used by \r\nshipping routes, commercial fishing, or windfarms. As a result, above sea surface land consumption \r\nmight impair the characterisation of storage sites and monitoring of carbon storage (MEACP 2022; \r\nCatapult 2021; CDRmare 2023; May 2024). While land use on the sea surface could compromise \r\nthe security of carbon storage, land use that prioritises carbon storage over the expansion of wind \r\nturbines could slow down the energy transition.\r\n32 For example, the public perception of induced seismicity is often worse than the impact posed by the risk itself (IEA 2022).\r\nSecuring the Underground\r\n50\r\nFigure 15: Land consumption of industrial, and energy utilisations and marine con\u0002servation in the North Sea\r\nSource: North Sea Energy (2024)\r\nEC (2009) also considers security aspects within the socio-economic and political risks. Carbon stor\u0002age projects, with their infrastructure above and below the earth's surface, represent part of critical \r\ninfrastructure that can always be the target of sabotage or terror attacks and must therefore be ad\u0002equately secured (EC 2009; SWP 2024). Implementing the security of facilities is a prerequisite to \r\nmitigating environmental and economic feedback mechanisms which the damaged infrastructure or \r\ncompensation payments for CO2 releases would bring (SWP 2024). Generally, dependencies on \r\nother countries may always arise that should be considered.\r\nSecuring the Underground\r\n51\r\nConsequently, the feedback mechanisms of individual aspects may arise as consequences posing \r\nfrom socio-economic and political risks that are always related to each other and must not be ne\u0002glected. There are economic risks due to unforeseen cost explosions, raw material bottlenecks, mar\u0002ket situations, expensive long-term monitoring programmes or liability and insurance cases, and \r\neven absence of investments or their withdrawal and these will also feedback into the public percep\u0002tion and acceptability of carbon storage.\r\n3.5 Risk management\r\nSuccessful risk management involves the development of a strategy of measures in advance of \r\ncarbon storage injection to reduce risks, guarantee safe operations, and meet authority requirements \r\n(IPCC 2005; EC 2009; Furre et al. 2020; May 2024). Moreover, regulatory requirements can deter\u0002mine the basic design of an overall risk management.\r\nFor risk management to meet the regulatory requirements, operators must carry out both a compre\u0002hensive containment and environmental risk analysis, and a solid monitoring programme over the \r\nentire process chain of carbon storage projects. This study builds on the premise that risk assess\u0002ment and management for CO2 transport can be derived from established measures and experi\u0002ences gathered with common gas transport (Energinet 2023; RohrFLtgV 2002).\r\nTherefore, this study focuses on the tools needed to establish an adequate risk management for \r\ncarbon storage operations – specifically, the process steps from the pre-injection storage site char\u0002acterisation until the handover of responsibility to the state authorities (May 2024). While section \r\n3.5.1 outlines the important aspects during containment risk analysis (CRA), Section 3.5.2 addresses \r\nthe monitoring, measurement, and verification (MMV) programmes. Both comprise the foundation of \r\na required exploration program that could easily take several years to develop, depending on the \r\ngeology of the storage complex (EC 2009).\r\n33\r\nNevertheless, CRA and MMV programmes are often considered to be essential barriers to not only \r\nensuring carbon storage safety but also providing important tools to optimise injection and confirm \r\nstorage volumes during operation (Furre et al. 2020). Thus, successful risk management is essential \r\nto prevent risks and to prepare for mitigation actions to minimise potential consequences in case \r\nrisks and hazards materialise (EC 2009; May 2024). Figure 16 shows the interactions between pre\u0002scribed regulatory requirements and the principal design of CRA and MMV programmes, and how \r\nthey relate to each other.\r\n33 Exploration plans depend on the specific geological characteristics of a storage site and the level and availability of data with ex\u0002penditures in the range of several tens of millions of Euros (depending on local drilling and seismic costs) (EC 2009).\r\nSecuring the Underground\r\n52\r\nFigure 16: Interaction between authority requirements, containment risk analysis \r\n(CRA) and monitoring\r\nSource: Meneguolo et al. (2024)\r\nAfter operations and storage site closure, EC (2009) proposes the possibility of handing over the \r\nresponsibility for the storage site at least 20 years34 after its closure to the responsible authorities of \r\nthe respective EU member states. Therefore, handover criteria need to be imminently developed \r\nand should include the clear regulation of responsibilities between storage site operators and the \r\nresponsible EU member states (NABU 2022; May 2024). However, evidence of containment and \r\npermanent storage is prerequisite for handover to the authorities.\r\nThe EC sets handover criteria that have to be met to enable the transfer of responsibility of geological \r\nCO2 storage site to the authorities after closure (EC 2024b). Accordingly, operators must provide \r\nevidence of complete and permanent post-operational containment for the stored CO2, fulfil the fi\u0002nancial obligations, and prove successful site closure and decommission of injection facilities. There\u0002fore, the actual behaviour of injected CO2 must show conformance with modelled predictions. Fur\u0002thermore, operators must demonstrate the absence of any detectable leakage and that the storage \r\nsite is evolving towards long-term stability.\r\nIt should nevertheless be mandatory, especially from the perspective of future generations, for geo\u0002logical CO2 storage to be monitored long term after the storage site has been handed over to au\u0002thorities (May 2024). This serves not only to avoid risks but also to ensure that emissions are cor\u0002rectly accounted for. It should be urgently addressed so that the stakeholders involved, including site \r\nregulatory and licencing authorities as well as developers, investors, and the public, can be provided \r\nwith assurance (see also the sections below).\r\n34 In Germany, according to Section 31 (1) KSpG (2012), at least 40 years are currently estimated for corresponding control and moni\u0002toring measures by the operators (BMWK 2024a).\r\nSecuring the Underground\r\n53\r\n3.5.1 Containment risk analysis (CRA)\r\nThe containment risk analysis (CRA) aims to identify CO2 containment risks of the storage complex \r\nto assure storage and operational safety. CRA is a regulatory requirement and must be conducted \r\nbefore operation (IPCC 2005; EC 2009). For a successful CRA, operators must carry out baseline \r\nstudies characterising the geology of the storage complex and potentially affected environments \r\n(Figure 16). \r\nThis involves a specific site characterisation to assess the reservoir units and its seals. While the \r\nassessment of the former focuses on the storage site performance, the assessment of the latter \r\naddresses potential leakage pathways within the storage complex (Zweigel et al. 2021; Meneguolo \r\net al. 2024). \r\nAssessment of the storage site performance provides knowledge concerning reservoir pressure con\u0002ditions and allows for the modelling of CO2 plume migration, reservoir pressure behaviour, and in\u0002jectivity (Figure 17). Moreover, characterisation of reservoir units and conditions allows trapping frac\u0002tions to be predicted, revealing the potential proportion of mobile and stored CO2 over time. Thereby, \r\nmodelled predictions display the storage capacity and therefore, contribute fundamentally to opera\u0002tional safety (Furre et al. 2020).\r\nBy assessing the storage complex and its seals, the CRA identifies potential leakage pathways35\r\nthrough which CO2 may escape the storage complex. CRA also assesses actual leakages in terms \r\nof their potential impact and probability (Furre et al. 2020). Additionally, CRA identifies natural seis\u0002micity and potential environmental hazards using baseline studies for potentially affected environ\u0002ments above the storage site (environmental risk analysis, Figure 16). This involves, for example, \r\nmapping and analysing the seafloor and marine ecosystems.\r\nConsequently, a comprehensive CRA guarantees safe monitoring and therefore sets the basis for \r\nestablishing a site specific design for MMV programmes e.g. by defining key areas for focused mon\u0002itoring36 or choosing suitable37 monitoring technologies (Furre et al. 2020; Meneguolo et al. 2024).\r\nBox 4: Site performance characterisation of the Aurora storage complex as part \r\nof the risk management of the Northern Lights carbon storage project\r\nIn 2022, Northern Lights obtained their operation license (EL001) for the Aurora Carbon Storage \r\ncomplex. The EL001 license area comprises ~14 km2 and lies approx. 80 km offshore the western \r\ncoast of Norway in the North Sea at water depths of 300 m (Equinor 2022). The storage unit is the \r\ndeep Dunlin saline aquifer at a depth of 2,700 m (Figure 17, c).\r\nIn 2020, Northern Lights applied for permission to build infrastructure to enable carbon storage of up \r\nto 1.5 Mt CO2 per year. It is planned that EL001 will operate over a 10-year period followed by a \r\nsecond phase with a CO2 injection of up to 5 Mt CO2 per year (Equinor 2022). Site performance \r\ncharacterisation of the Aurora storage complex was part of the operating license for Northern Lights.\r\nFigure 17 shows the predictions for the long-term storage site performance. Northern Lights aims to \r\nstart operation in 2024.38\r\n35 Both geological and man-made (well-related) pathways are identified.\r\n36 Key areas of focused monitoring may exceed the principal monitoring of the CO2 plume behaviour in the storage units in the event \r\nthat CRA identifies remaining risks that necessitate special monitoring (e.g. legacy wells).\r\n37 Considering, for example, reliability, feasibility, costs, land consumption, ship traffic, and the environment.\r\n38 https://norlights.com/what-we-do/.\r\nSecuring the Underground\r\n54\r\nFigure 17: Modelling results of long-term storage site performance at the Aurora stor\u0002age complex for the Northern Lights carbon storage project\r\nSource: Equinor (2022)\r\nNotes: a) Maximum migration distance versus time;\r\nb) Reservoir pressure versus time; c) CO2 distribution versus time;\r\nd) Bottom hole pressure versus time; e) Proportion of mobile and stored CO2 over time.\r\nGeological and dynamic reservoir simulations for the Aurora storage complex predict the CO2 to \r\nmigrate relatively quickly from the EOS injection zone northward, up-dip within the Dunlin Group \r\nunits (Figure 17, c).\r\nMigration from the operating license is expected to occur after several decades when it is ultimately \r\ntrapped under a structural high located approximately 400 m below the Troll West field, more than \r\n20 km away. Site performance modelling results predict that the proportion of mobile CO2 will de\u0002crease rapidly within the first few decades after injection begins (Figure 17, e).\r\nSecuring the Underground\r\n55\r\nApprox. 50 years after injection, models assume at least 65% of the injected CO2 will be trapped \r\nresidually and about 25% will have dissolved in brine, with both fractions continuously increasing \r\nover time. Mineralisation39 is expected to play a minor role when it comes to storage mechanisms \r\nand therefore is not visible in the modelling results (Equinor 2022). \r\nThis leads to the assumption that approx. 10% of the CO2 remains in a supercritical and mobile \r\nphase, even after 1,000 years of operation. Nevertheless, Equinor is confident that full post-opera\u0002tional containment can be guaranteed by relying on structural and stratigraphic traps to contain the \r\nmobile CO₂. \r\n3.5.2 Monitoring, measurement, and verification programmes\r\nMMV programmes draw directly from the CRA findings and are essential to guaranteeing a safe \r\ncarbon storage operation (Meneguolo et al. 2024; ZEP 2019). MMV programmes comprise the entire \r\nprocess chain of carbon storage projects from pre-operation baseline studies until the preparation of \r\nthe handover to the governmental authority40 (Figure 16). MMV programmes focus either on the \r\nsubsurface geological reservoir formations (storage complex monitoring, SCM) including the entire \r\nstorage complex, and the injection and legacy wells, or monitor infrastructure outside the storage \r\ncomplex, such as offshore facilities, pipelines, and onshore plants. Furthermore, MMV programmes \r\nalso measure the environmental impacts (e.g. on the seafloor) to detect significant adverse effects \r\nin the carbon storage project surroundings (IPCC 2005; EC 2009). In the following, our analysis \r\nfocuses on the design of subsurface geological reservoir monitoring.\r\nStorage complex monitoring (SCM) pursues two main objectives:\r\n• conformance to confirm actual CO2 behaviour to be in accordance with previous predictions.\r\n• containment through detection of leakages from the storage complex to assure storage integrity.\r\nTo achieve conformance and containment, SCM aims to detect anomalous behaviour concerning \r\ninjectivity and reservoir pressure conditions during operation, migration of CO2 in the reservoir, and \r\nleakage. Therefore, SCM is commonly threefold. Applications involve in-well or downhole pressure \r\nmonitoring, and active and passive seismic monitoring which all run from pre- to post-injection oper\u0002ations, up until the handover to authorities (IPCC 2005; EC 2009; Furre et al. 2020; Acuna 2023).\r\nMoreover, SCM commonly consists of two components. Firstly, there is a planned component that \r\nbrings about conformance to model predictions of the CO2 plume migration (Furre et al. 2020; Acuna \r\n2023). The modus operandi of planned monitoring foresees continuous observation of injection op\u0002erations and reservoir responses (Figure 18). This allows for successive adaption of forward model\u0002ling of CO2 and reservoir behaviour and provides updated storage capacities. Planned monitoring \r\nfocuses strongly on both the injection zone (down-hole monitoring in direct vicinity of the well) and a \r\nlarger subsurface area of the storage complex (seismic surveys).\r\n39 About 2-5% of total storage in a 100-1,000-year perspective.\r\n40 After handover, operators are no longer responsible for monitoring the storage sites. Therefore, handover criteria and subsequent \r\nmonitoring by authorities are essential for carbon storage safety and should be addressed further (EC 2009).\r\nSecuring the Underground\r\n56\r\nFigure 18: Modus operandi of planned and triggered monitoring components at Equi\u0002nor’s Northern Lights carbon storage project\r\nSource: Acuna (2023)\r\nSecondly, there is a triggered component which is considered when planned monitoring indicates\r\nnon-conformance or non-containment (Figure 18). Triggered monitoring involves a closer analysis \r\nof the situation considering focused subsurface monitoring of the potentially endangered areas and \r\nenvironmental surveys if there are indications of a potential release of CO2 into the environment \r\n(Furre et al. 2020; Acuna 2023).\r\nMMV programmes thereby allow for early identification of operational irregularities and non-conform\u0002ance reservoir behaviour and thus enable subsequent response for preventing leakage-driven non\u0002containment (Furre et al. 2020). MMV programmes are key to a risk mitigation strategy and facilitate \r\nimmediate remediation actions. Moreover, continuous monitoring also assesses the effectiveness of \r\nany corrective measures introduced. However, the remaining risks must be dealt with comprehen\u0002sive, robust, and site-specific MMV programmes to guarantee the storage integrity and long-term \r\nsafety (IPCC 2005; EC 2009; IEA 2022; Acuna 2023).\r\nFigure 19 shows a state-of-the-art procedure for the planned monitoring component at the Northern \r\nLights carbon storage project (Furre et al. 2020; Acuna 2023).\r\nSecuring the Underground\r\n57\r\nFigure 19: Procedure of the planned monitoring component at Equinor’s Northern \r\nLights carbon storage project\r\nSource: Acuna (2023)\r\nNote: NNSN: Norwegian National Seismic Network.\r\nActive 3D seismic monitoring commonly plays a major role of the planned monitoring component \r\nand is carried out by towed streamers systematically covering the water surface areas above the \r\nstorage complex. Although other, much more cost-efficient tools, such as gravimetric surveys are \r\nimproving constantly over time, towed streamer seismic surveys still involve detailed high-level seis\u0002mic imaging best suited for active seismic monitoring (Furre et al. 2020).\r\nActive seismic monitoring includes a 3D seismic baseline survey prior to injection beginning, followed \r\nby subsequent repeated surveys during operation41 (Figure 19). If CO2 plume migration is in accord\u0002ance with predictions, time intervals between repeated surveys will increase gradually. Conse\u0002quently, repeated 3D seismic surveys provide so-called time-lapse seismic imaging enabling high \r\nquality data with detections42 of relatively small movements of CO2\r\n43 (Acuna 2023).\r\nSimultaneously, MMV programmes foresee additional passive seismic monitoring (Figure 19). Pas\u0002sive seismic surveys are carried out by a network of seismic sensors (~50) that cover the seabed in \r\nclusters (BGR 2024; Wallmann 13.03.24). These sensors allow detection of seafloor motions above \r\nthe storage complex and micro seismic events provoked by operational irregularities, such as over\u0002pressurisation. Micro seismic events44, which stand out from background seismicity, indicate re\u0002leased energy from propagation of pressure fronts and fractures in the rock formations (reservoir \r\nand seal).\r\nPassive seismic monitoring accompanies injection operations and lasts until the handover to author\u0002ities. Thereby, passive seismic monitoring provides a viable tool for continuous monitoring of injec\u0002tion operations which cause significantly fewer environmental impacts when compared to time- and \r\ncost-consuming active 3D seismic surveys (Wallmann 2023; Wallmann 13.03.24). Nevertheless, \r\n41 Northern Lights considers four repeated 3D seismic surveys during operation and another post-closure survey before the handover \r\nto the authorities (Acuna (2023).\r\n42 Detectability generally increases if CO2 migrates into shallower areas due to better preservation of high seismic frequencies and \r\nCO2 property change (Furre et al. 2020).\r\n43 Recently, active 3D seismic monitoring at Sleipner was able to detect a minimum volume of 10 kt CO2 rising confidence that no CO2 \r\nmigrated to the overburden yet (Furre et al. 2024).\r\n44 Seismic events caused by injection-driven introduction of new or reactivation of existing fractures are not expected to exceed magni\u0002tude 3, nevertheless potentially standing out from background seismicity significantly. Generally, risk of losing containment due to \r\ninjection operation is expected to be very low (IPCC 2005; Vilarrasa 2016; White and Foxall 2016; Wallmann 2023).\r\nSecuring the Underground\r\n58\r\nbaseline studies recording prevailing natural background seismicity is essential to assessing opera\u0002tion-driven micro seismic deviations from natural or artificial background seismicity.\r\nThe third element of the planned monitoring component consists of so-called in-well or downhole \r\npressure monitoring (Figure 19). In-well monitoring measures the downhole injection pressure and \r\ntemperature, reservoir pressure, and overall injection performance parameters to detect potential \r\nanomalies (Furre et al. 2020; Acuna 2023).\r\nIn-well monitoring is usually carried out by two sets of downhole gauges that can monitor pressure \r\nresponses during injection operations in the near-well area and the injection zone (in a radius of a \r\nfew kilometers around the well). On the one hand, there is a continuous measurement of injectivity \r\nand downhole injection pressure. On the other hand, there are regular fall-off/step-rate testing every \r\nsix months minimum within the first three years to monitor reservoir pressure, and injection perfor\u0002mance parameters respectively (Acuna 2023). Afterwards regular testing is reduced to one test a \r\nyear. Besides, continuous measurements of well head pressure and temperature using venturi flow \r\nmeter guarantees well head and well integrity monitoring.\r\nTriggered monitoring generally draws on a wide spectrum of measurement and verification methods \r\nand is highly case-specific according to the actual non-conformance/non-containment. The triggered \r\nmonitoring component aims to characterise the situation and assess possible impacts and hazards \r\nthat can lead to immediate mitigation actions, such as modifications in the injection and monitoring \r\nprogramme. This may involve either well interventions and repair, relocation of injection wells, or \r\nrepeated and focussed monitoring (Furre et al. 2020). Therefore, undesirable behaviour or opera\u0002tional irregularities determine the trigger-based surveys heavily in design, extent, and timing (Furre \r\net al. 2020; Acuna 2023).\r\nFor example, if CO2 migrates through the overburden posing the risks to be released at the seabed, \r\nhydroacoustic surveys can detect CO2 seeps at the seabed and along abandoned wells \r\n(CO2GeoNet 2013). Hydroacoustic surveys can be carried out using echo sounders from streamers \r\nat the surface (active monitoring) or rather using autonomous underwater vehicles (AUV) at the sea\u0002floor (passive). These instruments can detect CO2 bubbles in the water column (releases of < 1 t per \r\nyear). When leakage is discovered, chemical sensors measure CO2 and pH in the bottom water to \r\nassess the environmental impacts supported by biochemical surveys both in seabed sediment and \r\nbottom water.\r\n3.6 Experiences gathered with carbon storage projects\r\nThe following sections provide selected examples of carbon storage projects in the past where risks \r\nand hazards materialised during operation and shows how they were addressed.\r\n3.6.1 Sleipner (Norway)\r\nAt Sleipner, approx. 250 km offshore from Norway in the North Sea, gas production has occurred \r\nsince 1974 (IEEFA 2023; ZEP 2019). Carbon storage was introduced in 199645 when operators \r\nstarted injecting liquefied to supercritical46 CO2 into the saline, highly porous Utsira Formation aquifer \r\n(~1,000 m below the seafloor47) near the Sleipner Øst production platform (Furre et al. 2017). Imme\u0002diately after it began, high sand flux caused injection problems, which were solved by re-perforation \r\n45 Sleipner, which began in 1996, was the first offshore injection project (Furre et al. 2019).\r\n46 CO2 conditions are close to the triple point (Ringrose and Sæther (2020).\r\n47 The water depth at Sleipner is approx. 80 m (Furre et al. 2019).\r\nSecuring the Underground\r\n59\r\nof the injection and installation of sand screen and gravel packs (Furre et al. 2019; Ringrose and \r\nSæther 2020). Since 1997, CO2 injection has been stable at approx. 0.9 Mt per year48 (Furre et al. \r\n2019). Pressure management and injectivity monitoring are conducted successfully at the well head, \r\neliminating the need for the installation of downhole pressure gauges and in well monitoring49\r\n.\r\nHowever, a pre-operation 3D seismic baseline survey revealed a series of eight subsurface layers \r\nwithin the Utsira Formation, ranging between 1,050 m and 850 m below the seafloor, which were \r\nidentified as suitable for permanent storage of CO2 (Figure 20). Subsequently, operation was con\u0002ducted through a single deviated well injecting CO2 at levels of the lower base layer (Furre et al. \r\n2019). Thereby, operators strove to percolate the gas into the higher layers above (Cavanagh and \r\nHaszeldine 2014).\r\nFigure 20: Depth of Sleipner’s nine CO2 storage strata within the Utsira Formation\r\nSource: Based on IEEFA (2023)\r\n48 17.9 Mt of CO2 had been injected by 2019 (Furre et al. 2019), meaning that it currently totals more than 20 Mt.\r\n49 Furre et al. (2019) argue that well head pressure monitoring is sufficient, which is proven by smooth injection operation over time. \r\nHowever, there is also criticism as the lack of downhole sensors does not allow the temperature of CO2 to be monitored, which is \r\nvital to understanding plume migration behaviour (IEEFA 2023). Operators would have to rely on the interpolation of surrounding \r\nborehole data, giving room for uncertainties.\r\nSecuring the Underground\r\n60\r\nControversial contradictions arose with the results of the first 3D seismic survey after start of injection \r\nwhich was conducted after operation had occurred for three years (IEEFA 2023; ZEP 2019). 3D \r\nimaging indicated that CO2 had started migrating as expected (Furre et al. 2017; Furre et al. 2019). \r\nHowever, the pace and distance at which the CO2 had migrated within three years was surprising. \r\nResults showed that the gas had already percolated over 220 m in a shallower, previously unidenti\u0002fied ninth layer at a depth of about 800 m (Cavanagh and Haszeldine 2014). Moreover, accumulation \r\nof CO2 in the newly discovered layer implied that migration had taken place much more quickly than \r\nassumed. Therefore, Cavanagh and Haszeldine (2014) suspected that the eight layers were far more \r\nfractured and/or thinner than previously thought.50\r\nConcerns emerged and questions were raised about the migration of the plume and if containment \r\ncould be maintained (IEEFA 2023). Operators reacted by introducing a comprehensive state-of-the\u0002art monitoring: A series of repeated 3D seismic surveys every two years with 4D time-lapse seismic \r\nmonitoring to monitor the movement of the CO2 plume and to learn more about the extent of the \r\nnewly identified layer nine.\r\nAs operations progressed, CO2 plume growth further accelerated and operators increased their ef\u0002forts to understand the storage formation behaviour51 (Furre et al. 2017; Ringrose et al. 2021; IEEFA \r\n2023). Certainty about Sleipner’s storage integrity52 remained unknown for many years during oper\u0002ation and challenges in determining behaviour of plume migration in layer nine persisted (White et \r\nal. 2018b). Recently, time-lapse seismic data shows the clear tendency that the increasing fraction \r\nof CO2 might be structurally trapped in layer eight and nine53 (Furre et al. 2024).\r\nIEEFA (2023) nonetheless emphasises the need for continual improvement of modelling and moni\u0002toring techniques and stresses the uncertainties that still remain in term of better addressing the \r\nrisks and potential impacts of carbon storage. Furre et al. (2024) also acknowledge interpretation \r\nchallenges54 that developed with increasing volumes of CO2 and further indicate an unusual CO2\r\nbehaviour pattern55 in the storage site. IEEFA (2023) concludes that despite the availability of a \r\ncomprehensive seismic dataset, a state-of-the-art benchmark model and open research eager to \r\nproduce large volumes of scientific models, there is still a fundamental challenge in assessing Sleip\u0002ner’s storage behaviour over years to decades.\r\nHowever, MMV programmes at Sleipner were comprehensive, case specific and risk based, and \r\ntherefore successful from start helping to set monitoring guidelines for future carbon storage projects \r\n(Furre et al. 2024; ZEP 2019).Time-lapse seismic imaging of about 10 seismic surveys since the \r\nstart of injection gave valuable insights into the physics of the storage process. Moreover, the MMV \r\nprogrammes of the Sleipner project are broad and not confined to 3D time-lapse seismic surveys; \r\ngravimetric investigations, CSEM, sonar and chemical monitoring are also included (Furre and Eiken \r\n2014; Furre et al. 2017; Ringrose and Sæther 2020). Therefore, Furre et al. (2024) see Sleipner as \r\n50 Cavanagh and Haszeldine (2014) introduced the theory that deglaciation of regional ice sheets had provoked hydro-fracturing the \r\nthin shales in between the target layers enabling fast CO2 ascent via a multi-layered plume. A scenario that could also apply to other \r\nshallow CO2 storage sites in the Northern North Sea or other Quaternary ice sheets affected areas.\r\n51 Operators responded by creating a new and more detailed model of the Sleipner storage site’s geology. They also granted re\u0002searchers open access to their seismic data (Sleipner Benchmark, 2011) allowing open research to model future storage build ups \r\nand boundary conditions (IEEFA 2023).\r\n52 Up to date, Sleipner has fulfilled its containment (IEEFA 2023). Nevertheless, the question of the extent of layer nine and if it ex\u0002ceeded the edge boundaries of the caprock or even the geographic limits of Sleipner’s operating license remained unknown for \r\nmost of the operating period (White et al. 2018b).\r\n53 Layer nine is expected to be the last layer to be charged with CO2 (Furre et al. 2024). \r\n54 As deeper anomalies are overlain by shallower anomalies in the seismic imaging, percolation of CO2 into higher layers make it more \r\ndifficult to interpret deeper reflections confidently (Furre et al. 2024).\r\n55 Furre et al. (2024) assume a unusual combination of vertical and lateral migration pathways to cause the different from any of the \r\npreviously observed migration behaviour.\r\nSecuring the Underground\r\n61\r\na unique and highly experimental storage site often referred to as a proxy56 when it comes to moni\u0002toring examples that provide new insights into detailed reservoir architecture and CO2 migration pat\u0002terns. Nevertheless, actual reservoir behaviour did not achieve conformance with previous modelled \r\npredictions. While MMV programmes allowed for early identification of operational irregularities, \r\nquestions arose as to whether the pre-injection site characterisation was sufficient (IEEFA 2023).\r\nTo date, there are no indicators that CO2 has escaped from the storage site (Furre et al. 2019; \r\nRingrose et al. 2021; Furre et al. 2024). The smallest detectable volume observed at Sleipner is \r\nabout 10.5 kt of CO2 on the first seismic repeat survey. Therefore, Furre et al. (2024) are confident \r\nthey would be able to detect such volumes if the CO2 had started to migrate into the overburden.\r\n3.6.2 In Salah (Algeria)\r\nThe In Salah carbon storage project in Algeria was one of the pioneer projects in the world (ZEP \r\n2019). At In Salah, CO2 was sequestered from nearby gas production streams, compressed, trans\u0002ported, and then stored onshore in a 1.9 km deep anticline structure of a carboniferous sandstone \r\n(IPCC 2005; Ringrose et al. 2013b). \r\nThe In Salah project began operation in 2004 and was shut down in 2011, having experienced sev\u0002eral operational irregularities since 2009 when CO2 pressure in the reservoir increased significantly \r\nduring injection57. Accompanied by several monitoring activities to assess the irregularities in the \r\npressure management, the injection nevertheless continued into early 2011 until monitoring results \r\nimplied that over-pressurisation in the reservoir had fractured the caprock containment strata (Rin\u0002grose et al. 2013b; IEEFA 2023; ZEP 2019). Interferometric synthetic aperture radar (InSAR) inves\u0002tigations confirmed that pressure had been strong enough to cause subsurface ground movement \r\ndue vertical extension in the lower caprock approx. 950 m below the earth’s surface. Moreover, rock \r\nmechanical strain had propagated to the surface, leading to a surface-level ground swell of 20-25 \r\nmillimetres (Figure 21).\r\nFigure 21: The In Salah CO2 storage project\r\nSource: Ringrose et al. (2013b). A: Sketch of the In Salah storage site and the issues around well KB-502. B: Subsurface deformation \r\ninferred from Interferometric Synthetic Aperture Radar (InSAR). InSAR data shows millimeter changes in ground elevation.\r\n56 Furre et al. (2024) conclude that thin internal clay-rich barriers (mudstones) enhance distribution of CO2 within the reservoir and \r\nhave a positive effect on residual trapping and CO2 dissolution into the in-situ brine.\r\n57 At In-Salah, operators ultimately injected about 3.8 Mt of CO2 between 2004 and 2011 (Ringrose et al. 2013b).\r\nSecuring the Underground\r\n62\r\nHowever, operators responded relatively quickly by adapting the injection rate to mitigate reservoir \r\npressure from further damaging geological barrier structures. Ringrose et al. (2013a) therefore em\u0002phasises the proven value of monitoring technologies like InSAR, micro seismic monitoring and \r\n3D/4D seismic surveys to successfully address pressure management. Nonetheless, operators were \r\nconvinced enough to continue operations despite operational irregularities and the recorded subsur\u0002face ground movement.\r\nAlthough seismic surveys clearly show that fractures had propagated upwards into the lower \r\ncaprock, propagation is expected to not reach further into the upper caprock. Until the early 2010s, \r\nno leakage had been recorded and observations indicate that the CO2 remains safely contained \r\nwithin the storage complex (Ringrose et al. 2013b). Despite the technical irregularities, the In Salah\r\nproject tends, therefore, to be seen as an example of successful risk intervention that demonstrates \r\nthe importance of comprehensive monitoring programmes for immediate remediation and mitigation \r\nof materialising risks and impacts (IPCC 2005; Ringrose et al. 2013b).\r\nYet, as IEEFA (2023) points out, a movement of such significant scale on the earth’s surface could \r\nhave easily caused damage to buildings and infrastructure in urban areas and operators were rather \r\nfortunate that the storage site lies under unoccupied desert land. Even if damage could have been \r\nmitigated, ground movement impact had already occurred. Consequently, questions arise as to \r\nwhether continuing operations despite operational irregularities represents an appropriate example \r\nfor future Carbon Storage projects.\r\n3.6.3 Snøhvit (Norway)\r\nThe Snøhvit carbon storage project is part of the Hammerfest fossil gas production project and lies \r\napprox. 150 km offshore Norway in the Barents Sea (Hansen et al. 2013; ZEP 2019). Fossil gas is \r\nextracted from the Snøhvit gas field and transported via seabed pipeline to the onshore Hammerfest \r\nLNG plant. There, CO2 is captured, compressed to a supercritical state, and transported back to the \r\noffshore injection well (White et al. 2018a; IEEFA 2023). As the injection well sits on the seafloor in \r\nwater depths of 290-350 m, operators did not build an offshore platform due to the lack of technical \r\nfeasibility. Instead, operators decided to install a well head (subsea template) affixed to the seafloor \r\nfrom which the CO2 is injected into the reservoir, which is located at depths of between 2,300-2,500 \r\nm (Furre et al. 2019).\r\nInitially, operators intended to store the CO2 in the early to middle Jurassic Tubåen Formation, an \r\napprox. 100 m thick, markedly heterogenous sandstone reservoir with a base that lies around \r\n2,600 m below the seafloor (White et al. 2018a). The Tubåen Formation is overlain by a second, \r\ninitially uncared-for sandstone formation (Stø Formation) with an average thickness of 85 m.\r\nPrior to injection, operators conducted a baseline 3D seismic survey to assess the Snøhvit storage \r\nsite injectivity and capacity (White et al. 2018a). Storage site characterisation predicted the rocks to \r\nbe porous enough to receive about 18 years of Snøhvit’s CO2 production58 (IEEFA 2023).\r\nInjection of CO2 into the Tubåen reservoir began in 2008 with initial injection rates of about 0.7 Mtpa \r\n(IEEFA 2023). However, irregularities emerged early on as the installed downhole pressure gauge \r\nexperienced strong pressure build-up shortly after injection began (Figure 22).\r\n58 Snøhvit’s site performance characterisation predicted to deposit between 12.6 Mt to 14 Mt of CO2 during operation. However, opera\u0002tors planned to find additional storage capacities of 8.4 Mt to 10 Mt of CO2 simultaneously to the injection into the Tubåen reservoir\r\n(IEEFA 2023).\r\nSecuring the Underground\r\n63\r\nFigure 22: Snøhvit injection pressure history (Tubåen Formation)\r\nSource: Ringrose and Sæther (2020)\r\nOperators assumed salt precipitation in the near wellbore vicinity to have caused the initial reservoir \r\npressure build-up. Following remediation measures that involved repeated treatments of Methyl \r\nEthyl Glycol (MEG)59 to resolve the effects of the salt drop-out, downhole pressure in the reservoir \r\nstabilised, but nevertheless continually approached the fracture pressure of the target formation in \r\nthe subsequent years (Furre et al. 2019; Ringrose and Sæther 2020; IEEFA 2023).\r\nIn 2011, downhole pressure in the reservoir formation had reached levels threatening to exceed \r\nfracture pressure (Furre et al. 2019; Ringrose and Sæther 2020). Therefore, operators were forced \r\nto take immediate remedial measures by initiating an emergency well intervention (White et al. \r\n2018a). Consequently, after just three years and approx. 1.4 Mt of injected CO2, the operation was \r\nshut down and the formation had to be plugged and abandoned. Operators assumed that the depo\u0002sition strata were having problems accepting the gas due to lower insufficient porosities of the res\u0002ervoir rocks. Assuming that the reservoir rocks were not as receptive as pre-operation studies had \r\nindicated implies a significant lack of understanding during site performance characterisation (IEEFA \r\n2023).\r\nSubsequently, operators decided to switch to the shallower and more homogenous Stø Formation.\r\nThis involved re-perforating the original well to inject into the shallower reservoir. Since then, injection \r\n59 MEG is a colourless, moderately viscous, miscible compound that is often injected directly into the wellheads (CSIRO 2016). Due to \r\nits miscibility and higher density, it is considered to disperse reasonably quickly in seawater when spilled. MEG is not expected to \r\naccumulate in seabed sediments and in the benthic ecosystem. Nevertheless, MEG could leak during the pipeline transport. In the \r\nevent of leakage, the compound is not considered to bioaccumulate in aquatic organisms (Staples et al. 2001). The Centre for Envi\u0002ronment, Fisheries and Aquaculture Sciences (CEFAS) rates MEG as a “non-CHARMable” compound with an offshore chemical \r\nnotification scheme (OCNS) rating E, the lowest environmental risk, with no substitution warning (CEFAS 2024)). However, MEG \r\nhas very high acute toxicity values and most aquatic organisms are assumed to tolerate gram per liter concentrations (Staples et al. \r\n2001).\r\nSecuring the Underground\r\n64\r\nhas occurred as expected without an indication of a significant increase in downhole pressures. \r\nBuilding on continuous and stable injection60, a new injection well was drilled into the Stø Formation\r\nand operation has since been running without major problems reported.\r\nFurre et al. (2019) discuss a comprehensive and successful MMV program that involved repeated \r\ntime-lapse 3D seismic surveys61. Further, in-well monitoring via downhole pressure gauges revealed \r\nimportant insights for future carbon storage projects, such as pipeline transport in chromium stell \r\npipes and operation of subsea injection wells.\r\nTo date, there are no indications of CO2 having migrated from the primary storage unit (Furre et al. \r\n2019; IEEFA 2023). However, IEEFA (2023) criticises, among other difficulties, that less than 50% \r\nof the projected CO2 could have been stored and an extra capacity62 of at least 11-14 Mt of CO2\r\nneeds to be found to keep the Snøhvit gas field and Hammerfest LNG operational.\r\n3.6.4 Gorgon (Australia)\r\nThe Gorgon63 onshore carbon storage project on Barrow Island in Australia started to inject CO2 into \r\na confined saline aquifer (Dupuy Formation) in 2019 (Trupp et al. 2021). Operators initially aimed to \r\ninject 4 Mt per year (or >100 Mt over ~40 years) via nine injection wells overall, making Gorgon by \r\nfar the largest carbon storage project to date (IEEFA 2022; ZEP 2019).\r\nHowever, as the reservoir is confined to each side (Figure 13), to maintain reservoir pressure and \r\nintegrity, a pressure management system was introduced. This system extracts brine from the res\u0002ervoir to provide space for the injected CO2 (Figure 23). After production, the extracted water is \r\ntreated and reinjected into a neighbouring aquifer that is shallower (Gladman 2023).\r\n60 By the beginning of 2019, a total of 5.8 M t CO2 was injected at Snøhvit. \r\n61 In 2012, operators conducted the biggest 3D seismic program surveying more than 84 km2\r\n.\r\n62 Stø Formation is assumed to accept between 8 Mt and 9 Mt of CO2. \r\n63 The Gorgon carbon storage project is part of the Gorgon offshore LNG project, which is one of the world’s largest LNG production \r\nsites in the world (IEEFA 2022).\r\nSecuring the Underground\r\n65\r\nFigure 23: Gorgon simplified flow diagram\r\nSource: Gladman (2023)\r\nProblems emerged soon after the start as the extracted water contained more solid particles than \r\nexpected. These solids fouled the water injection wells hampering water injection. Thereby, pressure \r\nmanagement failed as water extraction had to be reduced and less CO2 could be injected into the \r\nreservoir. Actions to remediate pressure management irregularities involve the expansion of water \r\ninjection wells and improvement of water treatment installations through better filters (Gladman \r\n2023).\r\nAs a result, Gorgon underperformed its targets by about 50% for the first five years (2016-2021, \r\nIEEFA 2022). Such consequences and actions as those discussed above take time and are ex\u0002tremely costly. IEEFA (2022) suggests that a financial burden could be handed over to the Australian \r\npublic after carbon storage closure.\r\nYet, in terms of carbon storage, Gorgon is a success when considering the current capacities of \r\nother carbon storage projects64 (Gladman 2023). Moreover, CO2 injection and reservoir performance \r\nare as expected and there is excellent conformance between CO2 plume behaviour models and \r\nactual CO2 growth. Nevertheless, Gladman (2023) indicates that remediation actions could have \r\nbeen addressed earlier if water extraction was conducted from the start of the CO2 injection.\r\n3.7 Summary and conclusions\r\nPermanent storage of CO2 in geological formations poses several risks, both technical and site\u0002specific and political and value-based, such as public confidence in long-term monitoring. This sum\u0002mary highlights the complex and multifaceted risks associated with carbon storage and emphasises \r\nthe importance of site-specific analysis, comprehensive risk management and the development of \r\ncomprehensive and robust monitoring, measurement, and verification (MMV) programmes to guar\u0002antee storage integrity and long-term safety.\r\n64 As of May 2023, ~8 Mt of CO2 have been injected (Gladman (2023).\r\nSecuring the Underground\r\n66\r\nMany of these risks are well known from the fossil gas and petroleum industry, but CO2 storage also \r\npresents new challenges specific to carbon storage:\r\n• Leakage: The greatest risk might be the uncontrolled release of CO2, which can occur in a variety \r\nof ways and different areas, and therefore have different impacts, depending on the volume, du\u0002ration, and form of the released CO2.\r\n• Lifespan risk profile: Risks exist throughout the entire carbon storage process chain, from transport \r\nto injection and storage, until the handover of the responsibility to state authorities. The CCS Di\u0002rective assumes a lifetime of 50-70 years, with critical phases occurring during CO2 transport and \r\nat the start of injection. The risks are highest during the operational period (5-50 years) due to \r\nrising reservoir pressures.\r\n• Technical difficulties: Offshore storage projects such as Sleipner and Snøhvit have experienced \r\nunforeseen problems with reservoir and CO2 behaviour during the injection processes, leading to \r\noperational irregularities and significant increases in cost. The results of carbon projects have \r\ndemonstrated that the actual injectivity and behaviour of CO₂ in the reservoir during operations \r\noften exhibited significant discrepancies from the modelled predictions of pre-injection site perfor\u0002mance characterisation.\r\n• Local risks: These include risks associated with transport routes, injection wells and storage sites. \r\nThese can affect the environment at the source of release and in the immediate vicinity.\r\n• Global risks: Uncertainties about the permanence of geological CO2 storage pose a threat to ad\u0002dressing the global climate crisis.\r\nTechnologies such as EGR and EOR do not provide net-zero emissions solutions and use CO2\r\nstorage as a smokescreen to mitigate global effort to phase out fossil fuels to justify fossil fuel \r\nexpansion. This carries the fundamental risk of jeopardising public acceptance.\r\nA comprehensive analysis of these key risks across the above phases and time frames of carbon \r\nstorage projects leads to the following conclusions:\r\n• The realisation of CO2 storage projects is highly dependent on geological characteristics and the \r\ndevelopment of an appropriate transport infrastructure. Technical risks during transport, in partic\u0002ular those related to pipeline integrity and safety, need to be carefully considered to avoid adverse \r\nimpacts on humans and the environment. The use of existing infrastructure, such as pipelines and \r\nwells, may be appealing for cost reasons but is unlikely to be effective. Existing infrastructure \r\nprobably does not meet the specific requirements for CO2 transport and injection, leading to po\u0002tential failures and increased risks. \r\n• Injection operations may comprise the most critical part of carbon storage projects. Misjudgement \r\nof geological environment, injectivity and capacity can lead to irregularities that cause damage to \r\nthe reservoir rock formations and their seals. This poses fundamental risks to the storage integrity \r\nand safety. Risk analysis must be project- and site-specific.\r\n• There is a broad consensus that the overall risk to humans of being exposed to dangerous levels \r\nof CO2 in the atmosphere, even if the containment of carbon storage fails and stored CO2 leaks to \r\nthe surface, is comparatively very low. This is due to the rapid dispersal of CO2, which is likely to \r\naffect only the immediate vicinity of the leak.\r\n• It is extremely unlikely that major earthquakes will be induced by CO2 storage operations. Histor\u0002ical data and studies suggest that the likelihood of significant seismic events due to CO2 injection \r\nis very low, especially if proper site selection and injection practices are followed.\r\nSecuring the Underground\r\n67\r\n• Environmental impacts associated with sub-seabed carbon storage, even during the industrial \r\nramp-up of offshore carbon storage in the European North Sea, are expected to be possible but \r\nrather small. This is due to the depth and isolation of the storage sites, combined with stringent \r\nmonitoring and regulatory measures. \r\n• Experimental results suggest that long-term moderate exposure to unfavourable living conditions \r\nis generally more harmful to biota than short-term major perturbations. The potential for mitigating \r\nadverse effects is contingent on the application of appropriate monitoring techniques. This high\u0002lights the importance of monitoring and managing long-term environmental conditions around stor\u0002age sites. \r\n• While carbon storage helps remove CO2 from the atmosphere on a global scale, the offsetting \r\nemissions of other air pollutants could damage ecosystems on a local scale. It is important to \r\nconsider these localised impacts in the broader context of the overall environmental benefits.\r\n• Accurate site selection is essential to minimise environmental impacts. When assessing the im\u0002pact of a potential leak, the cumulative and combined effects of a CO2 leak should be considered, \r\nin addition to the pressures from other marine activities. For example, the North Sea is a target for \r\nsignificant CO2 storage activities but is also subject to other activities and impacts such as trawling \r\nand the climate crisis (e.g. warming and ocean acidification). A meaningful environmental risk \r\nassessment for carbon storage requires comparison with other ongoing and potential impacts.\r\n• Spatial planning should consider indirect impacts on the marine environment as carbon storage \r\ninfrastructure adds up to overall maritime land consumption exposing already vulnerable environ\u0002ments to significant stress. Marine environments would benefit significantly from bundling and \r\nlimiting human activities to certain areas, leaving others untouched to minimise environmental \r\nimpacts. Effective protection measures may involve defining no-go areas and prioritising human \r\nactivities.\r\n• Comprehensive risk management is a prerequisite for carbon storage projects and involves con\u0002tainment risk analysis and monitoring, measurement, and verification programmes over the entire \r\ncarbon storage project lifespan. Risk analysis must be project- and site-specific.\r\n• Comprehensive site and performance characterisation prior to operation is key to mitigating im\u0002pacts on the geological environment during carbon storage. A detailed understanding of the geo\u0002logical, hydrological and geomechanical characteristics of the storage site is essential to optimis\u0002ing injection operations and confirming storage volumes. Therefore, it is imperative to learn from \r\npast experiences as almost all carbon projects revealed unforeseen reservoir and CO2 behaviour \r\nduring operation. Such incidents often caused major operational deviations or damage to the stor\u0002age complex. While this does not necessarily imply insufficient site and performance characteri\u0002sation, it demonstrates the overall importance of comprehensive pre-injection studies. It is vital to \r\nunderstand that even the most rigorous efforts to characterise storage sites and their performance \r\ndoes not protect carbon storage projects from experiencing unforeseen reservoir and CO2 behav\u0002iour during operation. \r\n• The combination of containment risk analysis and monitoring, measurement, and verification pro\u0002grammes sets the basis for proving the conformance of actual CO2 behavior with previous predic\u0002tions, and containment through detection of leakages out of the storage complex to assure storage \r\nintegrity.\r\n• Risk management allows for early identification of operational irregularities and non-conformance \r\nreservoir behaviour and thus enable a subsequent response to prevent leakage-driven non-con\u0002tainment. It also helps to facilitate immediate remediation actions.\r\nSecuring the Underground\r\n68\r\n• Experiences gathered in the past: Sleipner and Snøhvit have demonstrated commercial carbon \r\nstorage. Early injection problems at both Sleipner and Snøhvit were mitigated by well intervention. \r\nThis demonstrates that initial technical difficulties can be effectively managed with flexible well \r\ndesign and planning. Geological and geochemical surprises are to be expected with CO2 injection \r\noperations, but experience gathered with existing projects suggests these problems can be over\u0002come by remedial action. Although direct learning effects from past carbon storage projects for \r\nfuture projects may be limited due to the uniqueness of each storage site, the experiences gained \r\nare crucial for the overall learning curve of all stakeholders in place.\r\n• Following operation, it is imperative that stringent regulations are implemented for the closure and \r\nabandonment of storage sites. Operators must fulfil all handover criteria for the safe transfer of \r\nresponsibility to state authorities.\r\n• The post-operational period should not be neglected as projects often design CO2 to migrate away \r\nfrom the injection zone. Moreover, operators accept that larger fractions of injected CO2 will remain \r\nin a supercritical and mobile phase for tens to hundreds of years after operation.\r\n• The question of carbon storage permanence is still a controversial one. To date, no carbon storage \r\nproject has detected CO2 leakage despite significant operation irregularities. However, assuming \r\ncomplete permanence and full containment of CO2 for a technology that is still in its infancy, and \r\ntherefore has not yet been proven to be permanent would be a highly risky proposition. This would \r\nparticularly apply to stakeholders who draw on decade-old projects to ensure permanence for \r\nseveral thousands of years.\r\n• Nevertheless, there is a broad scientific consensus, built on the confidence of natural storage \r\nprocesses, that containment and retention are long-term, lasting even for several millions of years. \r\nThe IPCC contends that 99% of CO2 is still stored geologically after 1,000 years. Carbon storage \r\nprojects should be so designed that they rely on the effectiveness of several storage mechanisms. \r\nA high proportion of CO2 stored by residual trapping, dissolution, and mineralisation early on is \r\nfavourable. Well-known reservoir structures that rely on structural and stratigraphic trapping still \r\nappear to be very reliable and should be favoured over open system reservoirs.\r\n• Early and transparent stakeholder involvement is undoubtedly beneficial to raise trust in carbon \r\nstorage technologies.\r\nIn summary: The ramp-up of carbon storage should therefore start early but initially proceed slowly \r\nto allow for learning-by-doing. To ensure progress, detailed site surveys, environmental monitoring, \r\nand stringent regulations must be in place. This approach will help to identify and mitigate risks \r\nearly, ensuring the safe and effective deployment of carbon storage technologies. While CCS \r\nholds significant promise for reducing atmospheric CO₂ levels, it must be approached with meticu\u0002lous planning and proactive risk management to address the complex challenges that it presents.\r\nSecuring the Underground\r\n69\r\n4 Landscape of policy positions\r\nThe following sections provide an in-depth analysis of the political positions surrounding carbon stor\u0002age across different stakeholder groups. The discussion begins with an assessment of the positions \r\nof the political groups in the European Parliament as stated in their manifestos for 2024 European \r\nParliament elections (4.1). It is noted that there is a lack of focus on carbon storage in their manifes\u0002tos although debates on the contribution of carbon storage to the EU’s climate goals have become\r\nincreasingly visible in the months leading up to the elections, especially with the completion of the \r\nNZIA and of the publication of the Industrial Carbon Management Strategy and the 2040 Climate \r\nTargets Communication. We then turn to the perspectives of industry associations (4.2), which pro\u0002vide more detailed insights on the potential of carbon storage. Both the perceived benefits and the \r\nassociated risks are discussed. Key industry players and major CS projects are also examined (4.3)\r\nand the growing commercial interest in developing carbon storage infrastructure highlighted, partic\u0002ularly in sectors such as oil and gas. Finally, the study examines the positions of environmental \r\nNGOs (4.4), which emphasise the need to prioritise emission reductions over removals and warn of \r\nthe environmental risks and economic costs associated with large-scale deployment of carbon stor\u0002age. The final section (4.5) provides a summary of the study and the overall conclusions.\r\n4.1 European Parliament groups\r\nRegarding the state of the political discussion on European level, the manifestos published ahead of \r\nthe European Elections 2024 by the most relevant European political parties, which conform the \r\npolitical groups of the European Parliament (EP), were analysed.\r\n65 In general, very little information\r\nand mention of carbon storage was found in the manifestos. CCS technologies are of central im\u0002portance to the EU Commission's 2040 Climate Target Impact Assessment, in which 200 Mt CO2\r\nare stored based on carbon capture processes (EC 2024f). In the light of this, it seems surprising \r\nthat there is little information on the critical issues such as risks, energy demand, envisaged scale\r\nor concrete policy measures.\r\nThe European People’s Party (EPP Group) does not mention carbon storage in its manifesto. How\u0002ever, in prior policy papers and resolutions they state that CCS technologies are helpful in further\r\nreducing emissions, which is especially necessary in coal-reliant regions, but they do not differentiate \r\nbetween emission reductions and removals (EPP 2018). Accordingly, they call for increased public \r\nand private investment in CC technologies and point specifically to DACCS and CCU, but do not \r\nmention carbon storage (EPP 2022). Similarly, the Progressive Alliance of Socialists and Democrats\r\n(S&D) does not mention CCS technologies in its 2024 Manifesto. It does, however, generally see\r\nthem as a key sector for which public and private investment in research, innovation, and production\r\nneeds to be increased (PES 2023).\r\nFor the Renew Europe Group, the manifesto of the Alliance of Liberals and Democrats for Europe \r\n(ALDE) is the only one that includes a specific reference to CCS technologies and also calls for\r\ninvestments. As a policy, they propose implementing a technology-neutral certification system for \r\nverified negative emissions, under which carbon storage would fall, leaving open if these certifica\u0002tions should then be included into the ETS or remain in a voluntary market.\r\nThe European Greens do not mention CCS in their manifesto but clearly state their position of limiting\r\nthe geological storage of CO2 to unavoidable industrial process emissions if carried out in an \r\n65 The following manifestos were included in our analysis: ALDE (2024), ECR (2024), EDP (2024), EGP\r\n(2024), EL (2024), EPP (2024), PES (2024).\r\nSecuring the Underground\r\n70\r\nenvironmentally safe, sustainable and permanent manner. These emissions would amount to less \r\nthan 100 Mt CO2 in 2050. They are calling, for example, for a limit on the use of BECCS and favour \r\nnature restoration for climate mitigation and adaptation. In general, they suggest keeping emission \r\nreductions, land-based sequestration and technological removals strictly separate from each other \r\nfrom a policy perspective (Greens/EFA 2024).\r\nIn addition, the manifestos of the European Conservatives and Reformists (ECR), the European Left\r\n(EL) and the European Democratic Party (EDP) were assessed. However, no concrete position re\u0002garding carbon storage or CCS was found for these EP groups.\r\nIt should be noted that the permanence of carbon storage and other safety or environmental risks\r\nrelating to carbon storage are only briefly touched on in the manifestos of the EP groups, because \r\nthe manifestos aim at a broader narrative without too many details. They are not necessarily the \r\nplace for addressing specific topics such as carbon storage.\r\n4.2 Industry associations\r\nIn contrast to the political groups in the EP, the associations surveyed generally provide more infor\u0002mation on CCS technologies, their use, role, risks and the necessary policies as they aim to promote\r\nthe technology.\r\n66 All associations who published their positions regarding CS state the critical role \r\nof it for the net zero targets. A few associations, specifically CCS Association, CCS Europe, Zero \r\nEmissions Platform (ZEP), and Direct Air Capture Coalition, envisage CS only being used in certain \r\nsectors. Some associations, namely the Deutscher Verband für negative Emissionen (DVNE) and\r\nCO2RE, focus on carbon dioxide removal (CDR), but also see its role as inevitable in order to meet \r\nthe net zero targets.\r\nThe Carbon Capture Coalition (CCC) calls for federal policies that accelerate the deployment of \r\ntechnologies to capture, transport, and store CO2 in oil and gas fields and in geologic formations\r\n(CCC 2023). CCS Europe also focuses on the permanent storage of CO2 in geological formations\r\nand the necessity of developing strategies to deploy CC technologies.\r\n67 In addition, the CCC remarks \r\nthat CO2 can be safely captured, transported and permanently stored in oil and gas fields and in \r\ngeological formations. The Global CCS Institute shares the risk assessment of CCC. It evaluates the \r\ntransportation of CO2 as safe because it does not form flammable or explosive mixtures with air and,\r\nadditionally, it sees CO2 as not toxic to humans or wildlife when released in the atmosphere. The \r\nGlobal CCS Institute considers important risks of CCS to relate to financial/operational and political\r\nliability and states that there are cross-chain risks when using a traditional “full value chain” model.\r\nLike the CCC, the Global CCS Institute demands investment in CCS technologies through several \r\nmechanisms such as carbon taxes and direct or indirect subsidies. The institute defines the optimum \r\nstorage of CO2 until 2065 to be cumulatively 703 Gt CO2, including a mix of fossil CCS, BECCS and \r\nDACCS. According to the institute, the minimum cumulative amount of CO2 for meeting the net zero \r\ntargets is 10 Gt CO2 (GCCSI 2023). In comparison, the CCS Association assesses the potential of \r\ncarbon capture technologies as very high since they can capture more than 95% of emitted CO2.\r\n68\r\nIn contrast to the risk assessment of the CCC and the Global CCS Institute, the Negative Emissions \r\nPlatform evaluates the risk of lack of permanence or reversibility as very important and therefore \r\ncalls for clear rules on liability in the case of reversals. Additionally, accurate monitoring is highlighted \r\n66 The following association have been included in the analysis: CCC (2023), CCSA (2024), CCSE (2024), \r\nCembureau (2023), CEWEP (2024), DACC (2024), DVNE (2024), VDZ et al. (2024), ZEP (2024).\r\n67 CCS Europe, Our Mission, https://www.ccs-europe.eu/our_mission.\r\n68 CCS Association, The Value of CCUS, https://www.ccsassociation.org/discover-ccus/the-value-of-ccus/.\r\nSecuring the Underground\r\n71\r\nas very important. The policy suggestions of the Negative Emissions Platform focus on the support \r\nof development and use of negative emissions technologies (NETs), such as the inclusion of NETs \r\nin the ETS to widen the instruments and provide support for the technologies or the support of CO2\r\ntransport and storage infrastructure (Elkerbout and Bryhn 2022). Likewise, the ZEP emphasises the \r\nurgent need to identify potential storage sites. Like the CCC and CCS Europe, it proposes the un\u0002derground storage of CO2, which it assesses as safe and permanent storage. For the reduction of \r\nemissions in the heating and transport sectors, the ZEP considers low-carbon hydrogen production \r\nenabled by CCS as a potential instrument. Furthermore, it suggests the use of captured CO2 as a \r\nCCU raw material in industrial production processes (ZEP 2020).\r\nThe DVNE and CO2RE, whose focus is on CDR, mention similar points to the other associations. \r\nThe DVNE highlights the necessity of investing major resources into CDR and states that all CDR \r\nmethods need to have a removal capacity of 10 Gt up to 2050. In addition, it is necessary to include \r\nCDR in the climate strategies and promote the development and deployment of these methods and \r\ntechnologies.\r\n69 CO2RE emphasises the risk of non-permanence, for example in the land sector, and \r\ncalls for a monitoring, reporting and verification scheme and a certification scheme. According to \r\nCO2RE, the permanence of different storage methods should decide the future role of CRD in cli\u0002mate policies (Burke and Schenuit 2023).\r\nThe Direct Air Capture Coalition only focuses on DAC. To define the role and volume of DAC, it \r\npoints out that the IPCC sees the need for 100 to 1,000 bn Gt of CDR in this century to limit global \r\nwarming to 1.5°C. They point out that the existing analysis showed that carbon dioxide removals of \r\nbetween 1.3-29 Gt are needed in order to achieve the 1.5°C goal, with most analyses falling between \r\n5 and 15 Gt.\r\n70\r\nCembureau concentrates exclusively on the cement sector. It also assesses the risk of non-perma\u0002nence. It recommends a clear differentiation between CCS and the non-permanent forms of CCU to \r\nensure that all emitted CO2 is accounted for. With a view to carbon storage, Cembureau envisages \r\nthe use of geological storage and of CO2 in products by means of recycled plastic. It believes that \r\nCO2 in chemicals should be regarded as permanent storage (Cembureau 2023).\r\nCEWEP focuses on waste-to-energy applications. It promotes policies for enabling conditions. Ac\u0002cording to CEWEP, the carbon held in residual waste can be captured and permanently stored in \r\ndeep geological storage. It could alternatively be used as a resource in other industries or as feed\u0002stock for new products, e.g. synthetic fuels. Annually, 60 to 70 Mt CO2 can potentially be captured \r\nin Europe through the integration of CCS in waste-to-energy facilities. The energy mix substituted\r\nby waste-to-energy will be less carbon-intensive due to a higher penetration of renewables. The \r\nenergy penalty of CCUS applications can be compensated by introducing flue gas condensation\r\nfurther heat recovery systems that use heat pumps and the higher energy outputs expected in the \r\nfuture in the European waste-to-energy sector (CEWEP 2024).\r\nAll in all, many associations have similar policy suggestions and similar visions of the roles and\r\nvolumes of CS. Differences mainly arise in the assessment of risks, predominately the risk of non\u0002permanence. While some believe certain methods like carbon storage in geological formations are \r\nsafe and permanent, others call for policies and strategies that closely monitor the permanence of \r\ndifferent methods. Nonetheless, the main take-away of the positions of the associations is that, \r\n69 DVNE, Deutschlands Weg zu Netto Null und darüber hinaus, https://dvne.org/\r\n70 Direct Air Capture Coalition, DAC FAQ, https://www.ccs-europe.eu/our_mission.\r\nSecuring the Underground\r\n72\r\nindependently of the risk assessment, all see CS as an important instrument to be able to achieve \r\nnet zero targets and that it should be invested in and deployed as soon as possible.\r\n4.3 Companies or projects\r\nThe CCS market is evolving rapidly around the world, with several companies and projects offering \r\ncarbon storage, CO2 infrastructure for transport and processing and other technology providers \r\nemerging rapidly. While several hubs for these type of large-scale storage projects are forming \r\naround the globe, for example in the United States/Canada, Brazil or the Gulf States, the positions \r\nof central companies and projects in the European and German context will be reviewed in the fol\u0002lowing. In general, many of the emerging CCS projects are either co-financed or fully implemented \r\nby large oil and gas providers, like Total Energies, Shell or Equinor. Such providers are leveraging \r\nthese initiatives to spearhead the advancement of CCS technologies, thereby aligning themselves \r\nwith the evolving energy transition narrative, claiming to position themselves as leaders towards a \r\nsustainable future.71\r\nEquinor, a state-owned Norwegian oil and gas company, has been one of the pioneers of carbon \r\nstorage projects. Already in 1996, they undertook the injection of captured CO2 into the Sleipner gas \r\nfield. Similar projects in the Snøhvit gas field, the successful underground storage in the North Sea, \r\nfollowed. These projects, along with several collaborative research projects on environmental risks, \r\nwill be used to demonstrate the safety of the method and to legitimise future similar projects (Equinor \r\n2023).\r\nThe CS project Northern Lights will be operational in 2025, have an initial CO2 capacity of 1,5-5 Mtpa\r\nand use the saline aquifer injection method. It will be the first project to deliver cross-border CO2\r\ntransport and storage as a service through its open-source infrastructure to establish a commercial \r\nCCS market in Europe. Supported by large energy providers like Equinor, Shell and Total Energies, \r\nthe project enables the storage of industrial emissions and accelerates the decarbonisation of Euro\u0002pean industry and CCS in general as a contribution to meet net-zero goals. Regarding the risk as\u0002sessment of the project, it is stated that the technology is safe and permanent. The project descrip\u0002tion includes extensive risk analysis (e.g. CO2 leaks, noise studies) but does not cover the impact \r\non marine ecosystems. It concludes that no high environmental or safety risks are present and refers \r\nto performed EIAs (Equinor 2019). Similar saline aquifer injection CS projects are being developed\r\nin the North Sea (e.g. Havstjerne, Luna, Polaris) with different energy companies being involved \r\n(e.g. Wintershall DEA, Horisont Energi, Total Energies) and storage capacities of 2-7 Mtpa CO2\r\neach. Their position with regard to CCS is similar to those above: they see the technology as nec\u0002essary in large scale for a sustainable future and relatively risk-free.\r\nWith the Smeaheia project, Equinor is planning the largest CS project in the region. It will be able to \r\nstore up to 20 Mtpa CO2 in the saline aquifer from 2028 onwards and aims to increase this volume.\r\n72\r\nIn general, Equinor sees CS projects in empty gas fields or saline aquifers as the most secure and \r\npermanent option for meeting climate targets and calls for the use of large-scale CCS, especially for \r\nkey industries like cement production and waste incineration. As a large oil and gas provider, they \r\nsee CCS as an option for counterbalancing ongoing operations in oil and gas and for continuing the \r\nprovision of a safe and stable energy supply and financial muscle for the energy transition (Equinor \r\n2024a).\r\n71 While most carbon storage projects in the past aimed at enhancing oil recovery (EOR), all projects under \r\nconstruction or in development are aimed at carbon storage without EOR (GCCSI 2023).\r\n72 Equinor, Smeaheia, https://www.equinor.com/energy/smeaheia.\r\nSecuring the Underground\r\n73\r\nA different technology for CS is offered by the Icelandic company Carbfix: it dissolves CO2 in water \r\nthat then interacts with rock formations like basalts to form stable minerals. They claim that their \r\nmethod is less prone to CO2 leakage due to the higher density of carbonated water compared to the \r\nsurrounding water, is stable over millennia does not need long-term monitoring. The first project \r\nSilverstone will have a storage capacity of 0.15 Mtpa CO2 from 2025 onwards, but the company \r\nclaims their technology offers a storage capacity overall that is much greater than that needed to \r\nmeet climate goals (Carbfix 2024).\r\nThe NOR-GE project, co-developed by Equinor and Wintershall DEA, is a major project for CO2\r\ntransportation from Germany to the several CS sites being developed in the North Sea. It aims to \r\ntransport 20-40 Mtpa CO2 in 2032.\r\n73 In general, they also see CCS as a low-cost, safe, and reliable \r\nopportunity for decarbonisation.\r\nAnother sector that has a great interest in the development of a commercial CCS market is the \r\ncement industry. This industry is increasingly investing in carbon capture infrastructure and creating \r\npartnerships with CS projects. Examples of these projects are the Brevik (in Norway) and GeZero\r\n(in Germany) projects of Heidelberg Materials, a German cement manufacturer. They see CCS as \r\na relevant technology for reducing emissions not only in their sector, but also for steel production, \r\nthe petrochemical sector and even coal- or oil-fired power plants.\r\n74 The energy needs for the capture \r\ninfrastructure will be solely generated based on renewable energy. Regarding the risks of CS, the \r\nstorage of large amounts of CO2 on the Norwegian continental shelf is assessed as absolutely safe;\r\nit is argued that to date, no CCS project has had to be stopped due to environmental concerns.\r\n75\r\nThe German Association of Cement Manufacturers (VDZ), along with other industrial associations \r\nfrom, for example, the petrochemical and maritime transport sector, also defends CCS technologies \r\nas capable of making a great and necessary contribution towards decarbonisation, especially in \r\nGermany due to its great industrial basis and logistical infrastructure. To support the development of \r\na commercial CCS market, they ask for political commitments to, and financial support of, carbon \r\nstorage and transport, as well as clear targets for technical CO2 removals and the use of negative \r\nemissions for offsetting (VDZ 2024).\r\nOverall, the companies promoting CCS projects have a great interest in boosting a commercial CCS \r\nmarket and correspondingly see CS as safe, permanent, and reliable. While risk assessments tend \r\nto fall short (section 3.5), the safety of the methods is generally justified based on experiences from\r\nexisting commercial and research projects and performed EIAs. In general, CCS is seen as the \r\ncentral strategy for many oil- and gas companies, which are strongly involved in CCS projects, for \r\naccelerating and contributing to the energy transition, while not having to completely stop their fossil \r\nfuel operations despite clear global and national commitments to phase out fossil fuels entirely.\r\n4.4 NGOs\r\nReviewing the positions of environmental NGOs with a view to carbon storage, it becomes clear that, \r\nin contrast to most of the reviewed associations, environmental and climate protection NGOs gen\u0002erally hold a cautious to critical position on carbon storage and CCS technologies in general. Alt\u0002hough they differ with respect to the envisaged role of carbon storage and CCS technologies, they \r\n73 Equinor, NOR-GE, https://www.equinor.de/co2-management/nor-ge.\r\n74 Heidelberg Materials, Brevik CCS, https://www.brevikccs.com/en.\r\n75 Heidelberg Materials, GeZero: on the path to Germany’s first fully decarbonised cement plant, \r\nhttps://www.heidelbergmaterials.com/en/sustainability/we-decarbonize-the-construction-indus\u0002try/ccus/gezero.\r\nSecuring the Underground\r\n74\r\nall point to possible, unforeseeable risks of carbon storage and stress that reductions should be \r\nstrictly prioritised over removals.76\r\nAs one of the world’s largest environmental networks with more than 170 NGOs, CAN-Europe \r\nstresses that CCS technologies must be focused on residual emissions, like industrial process emis\u0002sions, and not deviate attention from emission reduction and from changing unsustainable produc\u0002tion and consumption patterns. Carbon storage should only be used for residual emissions if there \r\nare no other more developed alternatives that contribute to the phase-out of fossil fuels, e.g. eco\u0002design, substitution, demand-side measures, etc., and if carbon storage is proven on a large scale, \r\ntaking into account both the contribution to climate objectives and environmental and social accept\u0002ability. They point to possible risks associated with CS and emphasise the need to avoid public \r\nfunding of CS and to exclude technologies like BECCS (CAN Europe 2020).\r\nCarbon Market Watch (CMW) focuses its position on CDR and does not mention risks or policies \r\nspecifically with regard to storage. They see removals as an important supplementary option to emis\u0002sions reductions, but one that cannot replace the emissions reduction and that must intend storage \r\nto last for several centuries as a minimum. On a policy level, removal accounting and targets must, \r\ntherefore, remain strictly separated from emissions, defined in a robust manner and include an anal\u0002ysis of co-benefits and associated risks (CMW 2021).\r\nThe World Wildlife Fund (WWF) limits the role of CCS to unavoidable emissions in certain industrial\r\nsectors that have no other decarbonisation options and, therefore, sees that CCS technologies must \r\nbe developed to a limited extent. They point at associated risks, like premature escape of the stored \r\nCO2 or groundwater pollution, and ask for extensive environmental impact assessments, monitoring, \r\nand inclusion of high accompanying costs (e.g. related to ecosystem damage) in cost-benefit analy\u0002sis for CS projects (WWF 2023). Adopting a similar position, the German Association for Nature \r\nProtection (NABU) sees a possible role for CCS technologies in outbalancing unavoidable emis\u0002sions, e.g. from the steel, cement, and aluminium industry and cites the need for negative emissions\r\nin Germany beyond the capacity of the natural sinks to meet the global 1.5°C target. At the same \r\ntime, they call for caution and the need to minimise risks related to CCS, emphasizing the transport\r\nand storage processes, tailor its deployment to defossilisation, renewable energy use and call for \r\ninclusive and participatory governance structures (NABU 2024).\r\nBellona views CCS as essential for reducing industrial CO2 emissions, particularly in sectors that \r\ncannot easily switch to decarbonised fuels (Bellona; E3G 2023). They stress the need for robust \r\nsupport mechanisms, strategic planning, and a strong regulatory framework to ensure successful \r\nCCS deployment. Bellona also highlights the importance of addressing regional disparities in CO2\r\nnetwork development and supports CCS in waste incineration to further reduce emissions. Overall, \r\nthey believe CCS is crucial for achieving net-zero targets and decarbonising industry.\r\nGreenpeace Germany adopts a more critical position towards CCS technologies, seeing them as a \r\n“false solution with harmful consequences for nature and climate” (Greenpeace 2024) that should\r\nnot play a role in the climate architecture of Germany. They see high risks that its high energy de\u0002mand will be satisfied by fossil fuels and thereby prevent the transition away from fossil based to a \r\ncircular economy and point at several risks for natural ecosystems (e.g. earthquakes, water pollution, \r\ndestruction of natural landscapes) (Greenpeace 2024). Friends of the Earth Germany (BUND) also \r\nargues that CCS should not play a role in Germany’s climate architecture and urges the industry to \r\nreduce emissions instead. It points to the risk that CC technologies might even produce an overall \r\npositive emission balance over their whole life cycle due to its high energy use. With carbon storage \r\n76 The analysis covers positions of Bellona, BUND, CAN-E, CMW, Greenpeace and WWF.\r\nSecuring the Underground\r\n75\r\nin empty gas fields, the injection can cause new cracks in the rock or even trigger earthquakes. They \r\ntherefore call for no subsidies for CCS, no licenses for carbon storage at sea and for stronger marine \r\nprotection instead.\r\nIn general, NGOs emphasise that emission reductions should always take precedence over remov\u0002als. Several groups emphasise that CS should only be used for residual, unavoidable emissions and \r\nstress the need to avoid distracting from the necessity of emission reductions. They also point to \r\npotential risks such as leakage and high costs, argue for a strict policy framework and oppose sub\u0002sidies. Other groups insist on a clear separation between removal and emission targets and empha\u0002sise long-term storage and robust accounting. Some groups cautiously support CS for sectors with \r\nunavoidable emissions but stress the need for risk mitigation and the use of renewable energy in CS \r\noperations. In contrast, Greenpeace and BUND take a more critical stance, arguing that CCS could \r\nperpetuate fossil fuel dependence and pose environmental risks such as earthquakes and ecosys\u0002tem damage, calling instead for stricter emissions reductions for such technologies.\r\n4.5 Conclusions\r\nThe assessment reveals differences and commonalities among the stakeholder groups assessed. \r\nWhile most EP groups do not address carbon storage in detail, some groups see carbon storage \r\ntechnologies as key areas for investment.\r\nIn contrast to the EP groups, industry associations provide more detailed insights into the potential \r\nof carbon storage, outlining both the benefits and the risks. They all agree on the critical role of \r\ncarbon storage in achieving net zero targets. However, they differ in their assessment of the risks, \r\nwith some seeing certain methods as safe and permanent and others calling for policies and strate\u0002gies to closely monitor the permanence of different methods.\r\nSeveral companies, particularly in the oil and gas sector, are investing in carbon storage projects, \r\nsupported by different degrees of public funding. They generally see carbon storage as a safe and \r\nreliable decarbonisation method. However, their risk assessments tend to be less comprehensive\r\nand often justify the safety of the processes on the basis of experience from existing projects and \r\nenvironmental impact assessments.\r\nNGOs are generally sceptical about or critical of carbon storage and CCS technologies. They em\u0002phasise that emission reductions should take precedence over removals and point to potential risks \r\nsuch as leakage and high costs. Some groups are cautiously supportive of CS for sectors with una\u0002voidable emissions but stress the need for risk mitigation and the use of renewable energy in CS \r\noperations.\r\nIn summary, while there is almost a consensus that some levels of carbon storage will be needed \r\non the path to a climate-neutral economy, views diverge widely on the extent of this carbon storage \r\nand on the chain of priorities and means to achieve climate neutrality. The perceived risks and strat\u0002egies for managing these risks vary considerably between different stakeholder groups. This high\u0002lights the need for a balanced and well-informed approach to carbon storage policy and implemen\u0002tation.\r\nSecuring the Underground\r\n76\r\n5 Policy design\r\nThis chapter analyses the current governance mechanisms for carbon transportation and storage at \r\ninternational, European, and national levels. It highlights key regulations such as the United Nations \r\nConvention on the Law of the Sea (UNCLOS), the London Convention and Protocol, and various \r\nEuropean directives including the CCS and ETS Directives and the Net Zero Industry Act (5.1). The \r\nchapter discusses the procedural requirements for CO2 storage facilities, the composition of CO2\r\nstreams (5.2), and the transport of CO2 by pipelines, ships, trains, and trucks (5.3). It also addresses \r\nsite selection criteria (5.4), storage permits (5.5), and the operational phase of carbon storage (5.6), \r\nemphasising the importance of environmental protection and regulatory compliance. Additionally, it \r\nexplores the governance of leakage and the liability, particularly through the ETS Directive, and the \r\nfinancial securities required to cover potential risks associated with carbon storage (5.8). The chapter \r\nconcludes with recommendations for improving transparency, external control, and financial security \r\nmeasures to ensure the safe and effective implementation of carbon storage projects (5.9).\r\n5.1 Overview of important current governance mechanism\r\nThe most important governance mechanisms regarding carbon transportation and storage are:\r\n• on an international level: The United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS 1982), \r\nthe London Convention (London Convention 1972, Annex I) and the London Protocol (IMO 1996)\r\n• on a European level: the Directive 2009/31/EC on the geological storage of carbon dioxide (CCS \r\nDirective 2009), the Environmental Impact Assessment Directive (2011/92/EU), the Environmental \r\nLiability Directive (ELD 2004), the Net Zero Industry Act (NZIA 2024)\r\nOn a national level, there can be a national law that offers, for example, additional protection for the \r\nenvironment and implementing acts of the above mentioned directives. For the storage of carbon, \r\nthe CCS Directive sets new procedural requirements throughout the life chain of CO2 storage facili\u0002ties (exploration, operation, closure), and requirements regarding geological formations, and \r\nchanged the EU water and waste legislation. Directives always need to be implemented by the Mem\u0002ber States, but some directives, like the CCS Directive, offer more options for implementation than \r\nothers. For example, Member States are able to opt-out of CCS altogether or designate certain sites.\r\nThus, when considering if and where carbon storage is possible in a specific Member State, the \r\nnational implementation acts are very important. As an example of national implementation, brief \r\nreferences will be made to the German Federal Carbon Storage Act (KSpG 2012) and its proposed \r\nrevision (BMWK 2024b).\r\nThe Net Zero Industry Act (NZIA 2024) encompasses both the transport infrastructure and carbon\r\ncapture and storage (Art. 3.1, 4.1, Annex). By 30 December 2024, the Member States need to es\u0002tablish single points of contact for permit-granting (Art. 6), make information accessible online (Art. \r\n7) and provide assistance to accelerate implementation (Art. 8). The duration of the permitting pro\u0002cess is limited to 18 months (Art. 9.2), excluding impact assessments necessary due to the EIA \r\nDirective (Art. 9.4), though this process is also accelerated (Art. 10) (Kannenberg 2024).\r\n5.2 CO2 stream composition\r\nAccording to Art. 12.1 CCS Directive and Annex I London Protocol the carbon transported and stored \r\nmust consist “overwhelmingly of carbon dioxide”. Additionally, “no waste or other matter may be \r\nadded” for the purpose of disposing it. The CO2 stream may contain incidental substances; those \r\nsubstances are associated with the CO2 emission’s source, the capture or injection process. \r\nSecuring the Underground\r\n77\r\nFurthermore, substances may be added in order to monitor and verify the migration of CO2 (EC \r\n2024d). The concentrations of all incidental and added substances shall be below levels that would:\r\na) “adversely affect the integrity of the storage site or the relevant transport infrastructure;\r\nb) pose a significant risk to the environment or human health; or\r\nc) breach the requirements of applicable Community legislation.”\r\nFurther clarifications of these terms can be found in the European Commission’s updated non-bind\u0002ing Guidance Document (EC 2024d). The Guidance refers to various standards without expressing \r\na preference. A uniform standard may unnecessarily increase the energy use for the purification and \r\nthus costs. However, the lack of a common standard is not helpful for a level playing field and does \r\nnot encourage the use of the ‘best’ standard as the diversity of standards can be a barrier for a larger \r\nCO2 network when different operators apply different standards (section 3.1.1). The development of\r\na more harmonised approach that applies to all CO2 transport and storage activities may facilitate \r\nthe development of that technology while also reducing technical and leakage risks which stem from \r\nthe potential confusion which standard is applicable.\r\n5.3 Transport\r\n5.3.1 By pipelines\r\nTransport by pipelines is covered to some extent by the CCS Directive and national CCS Law. A risk \r\nassessment is necessary, as is an Environmental Impact Assessment for pipelines over 800 mm \r\nand a length of more than 40 km (2011/92/EU, Annex I). According to Art. 24 CCS Directive, trans\u0002boundary pipelines within the EU must jointly meet the requirements of both countries – another \r\nreason why a common standard is useful. In Germany, there are currently problems if a pipeline is \r\nused for CCS and for CCU, but the new proposal suggests using the same standards (BMWK \r\n2024b). Furthermore, some stakeholders are in favour (DVGW 2024) and some are against using \r\nthe same standards as for as fossil gas pipelines since the risk of fire/inflammation differs (Altrock et \r\nal. 2022).\r\nAccording to the Net Zero Industry Act, Member States “shall make all reasonable efforts to develop \r\nthe necessary CO2 transport infrastructure” and “take the necessary measures to enable access to \r\nCO2 transport networks and to storage sites for the purposes of geological storage of the produced \r\nand captured CO2” (Art. 22.1, 22. 2 NZIA). They shall coordinate cross-border transport and they \r\ncan ask the Commission for support, who then will establish CCS Regional Groupings (Art. 22.3).\r\nThe 2022 revision of the Trans-European Networks for Energy (Ten-E) regulation (EU 2022) includes \r\nCO2 transport and storage infrastructure between EU member states and with neighbouring third \r\ncountries.\r\n5.3.2 By ship, train or truck\r\nThe CCS Directive and the German Federal Carbon Storage Act do not apply to transport by ship, \r\ntrain or truck. Applicable regulations can be found in international agreements and national law that \r\nregulate the transport of hazardous goods (Altrock et al. 2022). Regulation (EC) 1013/2006 on ship\u0002ments of waste (EU 2006) does not apply (Art. 3.3) The Ten-E regulation does not apply to transport \r\nvia ship, train or truck. It only refers to carbon storage in its preamble and proposes to “strengthen \r\nsynergies between the transport and energy sector in the efforts to decarbonise the Union’s \r\nSecuring the Underground\r\n78\r\neconomy, maritime ports could also play a role in transporting of carbon dioxide through pipelines or \r\nother modes of transport”.77\r\n5.3.3 Transporting across borders for storage under the sea\r\nAccording to Art. 6.1 London Protocol forbids an export of “wastes and other matter to other countries \r\nfor dumping or incineration at sea” which included storage under the sea. A 2009 amendment to \r\nallow transportation still lacks sufficient signatures, but a compromise in 2019 allows for bilateral \r\nagreements (Altrock et al. 2022) as currently formed by Denmark, Belgium, the Netherlands, Sweden \r\nwith Norway and by Sweden and Denmark (Čavčić 2024).\r\n5.4 Site selection\r\nAccording to Art. 4.1 CCS Directive, Member States may choose to allow CCS, limit it to certain \r\nareas or opt out of CCS. If CCS is (partially) allowed, MS need to assess their storage capacity (Art. \r\n4.2). Annex I provides extensive criteria how storages sites need to be assessed. Further information \r\ncan be found in a recently published guidance document by the European Commission (EC 2024d). \r\nAccording to the preamble, “Member States should, in selecting storage sites, take account of their \r\ngeological characteristics, for example seismicity, in the most objective and effective way possible” \r\nto ensure “CO2 will be completely and permanently contained” (Preamble CCS Directive at 19).\r\n5.4.1 Conditions for storage under the sea\r\nUNCLOS permits states to exploit the sea outside of their territorial waters if it is still within 200 \r\nnautical miles (exclusive economic zone, EEZ) or on their Continental Shelf. There are environmen\u0002tal obligations specified in the London Convention and in the London Protocol. Most European coun\u0002tries are parties to the London Protocol (IMO 2019). The London Protocol’s Annex I was amended \r\nto explicitly allow for “carbon dioxide streams from carbon dioxide capture processes for sequestra\u0002tion”, but only in sub-sea-bed geological formations. Storage in the water column is therefore not \r\npermitted (Stoll and Lehmann 2008; Janssen 2024). The Convention for the Protection of the Marine \r\nEnvironment of the North-East Atlantic (OSPAR 1992) has similar regulations for CCS as the London\r\nProtocol, while the Helsinki Convention on the Protection of the Marine Environment of the Baltic \r\nSea Area (HELCOM 1974) lacks such provisions (Janssen 2024).\r\n5.4.2 Example of a national application\r\nThe German Federal Carbon Storage Act is currently under review. Applications for storage permits \r\nwere only possible up to the end of 2016, and as long as the respective federal state did not opt-out \r\nof carbon storage – which all relevant states did (BMWi 2018). The new proposal from May 2024 \r\nwould make applications possible again with no limit on the amount (BMWK 2024b). Storage in the \r\nexclusive economic zone (EEZ) – which is under federal control – is permitted; federal states can \r\nopt-in for their territories. For offshore storage in the EEZ, there is a special protection for marine \r\nprotected areas, e.g. no storage is allowed under marine protected areas and the injection site must\r\nbe at least 8 km away. Furthermore, negative consequences for offshore wind energy and hydrogen \r\n77 European Parliament (2024): Trans-European transport network, recital 54, https://www.europarl.eu\u0002ropa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0317_EN.html.\r\nSecuring the Underground\r\n79\r\nproduction should be ruled out. Germany’s marine planning does not designate areas for carbon \r\nstorage, but for many other uses.\r\nFigure 24: Sketch of the German North Sea\r\nSource: CDRmare (2024)\r\nA designation of such areas, similar to the designation for wind turbines, is therefore essential\r\n(Janssen 2024), particularly to prevent environmental risks beyond CO2 leakage because these risks \r\ncan usually only be addressed through a comprehensive and thorough assessment before estab\u0002lishing carbon storage infrastructures (section 3.4).\r\n5.5 Storage permits\r\nAccording to the CCS Directive, Member States can require that exploration permits are necessary \r\nbefore applying for storage permits (Art. 5). Storage is only possible if a storage permit is issued by \r\na Member State (Art. 6.1). The European Commission reviews draft storage permits and issues an \r\nopinion (Art. 10.1). The Member State needs to explain if and why it defers from the Commission’s \r\nopinion (Art. 10.2). The CCS Directive set out a number of conditions for the permission process, \r\nincluding criteria regarding the operator’s background (Art. 8.1 b), carbon stream criteria (Art. 12), \r\nindividual monitoring plan (Art. 13 + Annex II) and reporting (Art. 14) by the operator. The storage \r\npermit may only be granted if “all relevant requirements of this Directive and of other relevant Com\u0002munity legislation are met” (Art 8.1 a), if there is more than one storage site in the hydraulic unit, “the \r\npotential pressure interactions are such that both sites can simultaneously meet the requirements of \r\nthis Directive” (Art. 8.1 c). Sites may only be selected “if under the proposed conditions of use there \r\nis no significant risk of leakage, and if no significant environmental or health risks exist” (Art. 4.4).\r\nThe new proposal for Germany’s Federal Carbon Storage Act already contains certain conditions on \r\nSecuring the Underground\r\n80\r\nhow to protect porpoises, further conditions how to protect the environment may be established in a \r\ndelegated act. Art. 11 CCS Directive lays down how to address changes, reviews, updates and \r\nwithdrawals of storage permits.\r\nAccording to Art. 9 CCS Directive, the following information need to be included in the storage permit:\r\n• “the requirements for storage operation, the total quantity of CO2 authorised to be geologically \r\nstored, the reservoir pressure limits, and the maximum injection rates and pressures”;\r\n• “the requirements for the composition of the CO2 stream and the CO2 stream acceptance proce\u0002dure pursuant to Article 12, and, if necessary, further requirements for injection and storage in \r\nparticular to prevent significant irregularities”;\r\n• “the approved monitoring plan, the obligation to implement the plan and requirements for updating \r\nit pursuant to Article 13 as well as the reporting requirements pursuant to Article 14”;\r\n• “the requirement to notify the competent authority in the event of leakages or significant irregular\u0002ities, the approved corrective measures plan and the obligation to implement the corrective \r\nmeasures plan in the event of leakages or significant irregularities pursuant to Article 16”;\r\n• “the conditions for closure and the approved provisional post-closure plan referred to in Article 17”;\r\n• “any provisions on changes, review, updating and withdrawal of the storage permit pursuant to \r\nArticle 11”;\r\n• “the requirement to establish and maintain the financial security or any other equivalent pursuant \r\nto Article 19”.\r\n5.6 Operational phase\r\nDuring the operational phase, the operator has to conduct monitoring according to his or her individ\u0002ual monitoring plans. The monitoring plans need to be established according to the requirements in \r\nAnnex II and “in accordance with the guidelines established pursuant to Article 14 and Article 23(2) \r\nof Directive 2003/87/EC” (Art. 13.2), which are now set out in the Monitoring and Reporting Regula\u0002tion 2018/2066/EU, Annex IV, Section 23 (EC 2024d). The Commission’s updated CCS guidelines \r\ncontain information on the approach, scope, and format of monitoring plans and on implementation, \r\nreporting and performance management. They need to be updated at least every 5 years (Art. 13.2).\r\nAt least once a year the operator needs to report the following:\r\n• his or her monitoring results, “including information on the monitoring technology employed”;\r\n• “the quantities and properties of the CO2 streams delivered and injected, including composition of \r\nthose streams, in the reporting period, registered pursuant to Article 12(3)(b)”;\r\n• “proof of the putting in place and maintenance of the financial security pursuant to Article 19 and \r\nArticle 9(9)”\r\n• “any other information the competent authority considers relevant for the purposes of assessing \r\ncompliance with storage permit conditions and increasing the knowledge of CO2 behaviour in the \r\nstorage site”.\r\nMember States need to organise a system of routine and non-routine inspections (Art. 15). Routine \r\ninspections need to be at least once a year until three years after closure and every five years until \r\ntransfer of responsibility to the competent authority has occurred (Art. 15.1), Art. 15.4 regulates when \r\nnon-routine inspections have to be carried out.\r\nSecuring the Underground\r\n81\r\nCompared to other European legislation, e.g. Directive 2013/30 on safety of offshore oil and gas \r\noperations (Offshore Directive 2013), the CCS Directive sets less requirements regarding the oper\u0002ational phase. Unlike for oil and gas installations in the sea, the CCS Directive does not mandate a:\r\n• confidential reporting system of safety concerns;\r\n• competent national authority with no conflict of interests;\r\n• participation and extensive transparency requirements for the public (though it mandates the pub\u0002lication of inspection reports, Art. 11.5).\r\nArt. 16 describes measures in the case of leakages or significant irregularities. Member States must \r\nensure that the operators immediately notify the competent authority and takes necessary corrective \r\nmeasures, including those for protecting human health, in the event of leakages or significant irreg\u0002ularities. These actions should at least follow a corrective measures plan that was originally approved \r\nwith the permit. The competent authority can also mandate additional or alternative corrective actions \r\nand may implement measures itself if the operator fails to do so. Costs incurred by the competent \r\nauthority for these actions can be recovered from the operator, including through financial security \r\nmechanisms. The European Commission’s guidance document contains further information on the \r\ndefinitions of those terms and when and how corrective measures need to be taken (EC 2024d). \r\nCorrective measures focus on human health while the Environmental Liability Directive focuses on \r\nthe prevention of environmental damages; thus, two different systems may apply.\r\n5.7 Information for the public and public participation\r\nAccording to Art. 26 CCS Directive “the Member States shall make available to the public environ\u0002mental information relating to the geological storage of CO2 in accordance with the applicable Com\u0002munity legislation.” The CCS Directive contains no further clauses regarding public participation and \r\ninformation, except regarding the inspection reports in Art. 11.5 which “shall be publicly available in \r\naccordance with relevant Community legislation within two months of the inspection.” The most im\u0002portant Community legislation is the Directive on public access to environmental information \r\n(2003/4/EC), which implements the obligations of the 1998 Aarhus Convention on access to infor\u0002mation. According to Art. 3.1 of that Directive, public authorities must make available environmental \r\ninformation held by or for them to any applicant at his or her request and without his having to state \r\nan interest, there are only limited grounds on which the request can be refused (Art. 4).\r\nThe CCS Directive contains no special regulations regarding public participation – unlike the Off\u0002shore Directive. The Offshore Directive mandates that if no public participation is mandated by Com\u0002munity legislation, the public authorities still have to inform and allow comments from the public (Art. \r\n5.2). Community legislation that mandates public participation are the Environmental Impact Assess\u0002ment (EIA) Directive (2011/92/EU) and the Strategic Environmental Assessment (SEA) Directive\r\n(2001/42/EC). Carbon storage sites fall under the EIA Directive (Annex I Nr. 22), as do pipelines with \r\na diameter of more than 800 mm and a length of more than 40 km for the purposes of geological \r\nstorage, including associated booster stations (Annex I Nr. 16b). Member States can have additional \r\nlegislation that requires participation of the public.\r\nSecuring the Underground\r\n82\r\n5.8 Leakage and liability\r\n5.8.1 Emissions Trading System Directive\r\nThe Directive establishing a scheme for greenhouse gas emission allowance trading (ETS Directive \r\n2003) puts a price on CO2 emissions. If installations use CCS to store the emissions permanently,\r\nthese installations do not need to surrender allowances for the stored emissions (Article 12 of the \r\nETS Directive) provided that the storage site has a permit according to the CCS Directive (Section \r\n5.8.2). This provides an incentive to pursue CCS if the total cost of CCS is lower than the expected \r\nallowance price. With this approach the responsibility for the CO2 emissions is transferred to the \r\noperators of carbon storage sites. The installation initially producing the emissions is no longer re\u0002sponsible for the CO2 emissions. In return, all elements of the CCS chain are covered by the ETS. \r\nThis includes capture plants, all modes of transport and storage sites. The different elements of the \r\nCCS chain are included in the ETS as separate activities. According to Annex 1 of the ETS Directive,\r\ntransport and geological storage of CO2 is covered by the scope of the ETS Directive. If CO2 is \r\nreleased during transport, for example, allowances need to be surrendered to cover the emissions \r\nby the transport provider. The same holds if CO2 is released from a capture plant or a storage site. \r\nThis creates an incentive to avoid leakages because these leakages are a cost element for the \r\noperator of the transport system or the storage site. As long as emissions from the storage site are \r\nmonitored (which is stipulated by the ETS Directive) and sufficient financial securities are in place \r\n(section 5.8.2), risks regarding CO2 leakage are adequately addressed. It should be noted that mon\u0002itoring of emissions from installations “traditionally” covered by the ETS is different from monitoring \r\nemissions from the CCS process chain. Traditionally, CO2 emissions are calculated in the ETS by \r\nmultiplying quantities of fuel used with (standard) emission factors (e.g. for a gas fired power plant).\r\nFor CCS, continuous emission measurement systems (CEMS) will be important to measure CO2\r\nflows. To monitor emissions from the CCS chain, the Monitoring and Reporting Guidelines differen\u0002tiate between fugitive emissions, vented emissions, leakage events and “normal” combustion emis\u0002sions (EC 2024e).\r\nUntil now, the ETS has not covered no CCS storage sites. The Northern Lights project reports emis\u0002sions in the ETS under category 20 (combustion installations). The first Norwegian CCS projects \r\nstore CO2 from natural gas production (when the CO2 content in natural gas is above 2.5% it needs \r\nto be reduced according to the “natural gas sales specification” (Mazzetti et al. 2014)). This CO2\r\nstream is not covered by the ETS as the CO2 emissions are not produced by combustion. Therefore, \r\nexperiences gathered with the first CCS projects covered by the ETS will provide insights that can \r\nbe taken into account to improve the monitoring system at a later stage.\r\nCurrently, the ETS Directive only creates incentives for carbon capture and storage for non-biogenic \r\nCO2 emissions (e.g. from fossil fuels, non-sustainable biomass or from industrial processes). As \r\nmost emissions from biomass are considered to be zero-rated according to Article 14 ETS Directive, \r\nthere is not currently an incentive to implement CCS projects with biogenic CO2 emissions. Accord\u0002ing to Article 30 (4a) ETS Directive, the European Commission shall present a report and proposal \r\nuntil July 2026 on “how negative emissions … could be accounted for … including safeguards to \r\nensure that such removals are not offsetting necessary emissions reductions in accordance with \r\nUnion climate targets”.\r\nThere are various options for creating incentives for CCS with biogenic CO2 emissions:\r\n• In principle, biogenic emissions could no longer counted as zero (Article 14 ETS Directive).\r\nSecuring the Underground\r\n83\r\n• Indirect financing of projects providing negative emissions (indirect linking) via auctioning reve\u0002nues. Sweden recently started financing BioCCS projects (EC 2024a).\r\n• Allowing the use of credits from industrial removal projects in the ETS.\r\nIf wood-based BioCCS is pursued, it needs to be taken into account that there is the risk of reducing \r\nthe contribution of other carbon sinks such as carbon stored in forests (Concito 2024; Fehrenbach \r\net al. 2022). The best option to address this problem is to no longer count biogenic emissions as \r\nzero. This means that operators would have to surrender allowances for all biomass uses in the ETS\r\nwhen the CO2 from biomass use is released into the atmosphere. When CCS is applied in this way,\r\nCO2 from biomass will not be released into the atmosphere, with the result that no allowances need \r\nto be surrendered. This creates an incentive for CCS as CO2 certificates no longer have to be sur\u0002rendered for the combustion of biomass when the CO2 emissions are captured and permanently \r\nstored.\r\n5.8.2 Carbon Capture and Storage Directive\r\nWith a view to CO2, the main requirements are regulated in the ETS Directive. The Directive on \r\ngeological storage of carbon dioxide (CCS Directive 2009) contains general provisions for a financial \r\nsecurity to cover costs during operation (Article 19 CCS Directive), the closure and the long-term \r\nresponsibility for a carbon dioxide storage site (Article 18 and Article 20 CCS Directive). These pro\u0002visions are important so as to be able cover any costs that arise from the surrendering of CO2 allow\u0002ances in the case of CO2 leakage from the storage site (Figure 25). The CCS Directive leaves the \r\ndefinition of details to the Member States or their competent authorities. Some further explanations \r\ncan be found in the European Commission’s updated Guidance Document (EC 2024b):\r\n• The amounts should be sufficient to cover any obligations stemming from the storage permit (using \r\na cost risk analysis multiplying estimated costs with the probability). At the same time, they should \r\nnot hinder investment in storage sites.\r\n• The financial security should include different components, e.g. a component for monitoring, a\r\ncomponent for corrective measures, one for the potential surrender of allowances and one related \r\nto closure and post-closure.\r\n• One key question in this context is the nature of the security and how it is protected against the \r\noperator’s bankruptcy. The guidance document describes different options for the financial secu\u0002rity (e.g. an insurance product). Among many others, the guidance document also includes the \r\noption of using EU emissions allowances (EUAs).\r\nIn Germany, this is regulated in § 30 KSpG. In Germany, the financial security can be provided by \r\nan insurance or by the deposition of securities. Internal reserves are not allowed. This is very positive \r\ngiven the negative experiences gathered with internal reserves. In the case of lignite mining, for \r\ninstance, there is the risk that the internal reserves will not be available once the open pit mines \r\nneed to be rehabilitated. The amount of the financial security is to be determined by the competent \r\nauthority (§ 30 KSpG). The fundamental question is how high this security should be set. There is a \r\nrisk that the competent authority will set the security too low.78 It is therefore positive that the Euro\u0002pean Commission’s updated non-binding guidance document provides options in this respect.\r\n78 In the case of the hard coal mining industry in Germany, the perpetuity costs were estimated to be at \r\nleast € 13 billion, while RAG's provisions amounted only to € 5 billion (KPMG 2006).\r\nSecuring the Underground\r\n84\r\nFigure 25: Liability in the CCS Directive\r\nSource: Authors’ own compilation\r\nArticle 18 and Article 20 of the CCS Directive regulate the long-term responsibility for a carbon diox\u0002ide storage site. Once the storage site is closed and certain prerequisites are met, it is possible that \r\nthe operator transfers the responsibility to the government. According to the CCS Directive, a mini\u0002mum period of 20 years needs to have elapsed before the transfer is possible. One prerequisite for \r\nthe transfer of responsibility is a financial contribution by the operator. According to the CCS Di\u0002rective, the financial contribution should finance, for example, the future costs of monitoring. Again,\r\nthe CCS Directive leaves the definition of details to the Member States. Further guidance is provided \r\nby the European Commission’s updated Guidance Document (chapter 4.3 in EC 2024b). The finan\u0002cial contribution should cover those costs that are certain to occur and costs that might occur with a \r\nprobability weighting. In Germany, the minimum period is 40 years. In addition to the financial secu\u0002rity, a financial contribution amounting to 3% of the value of the CO₂ stored in a given year has to be \r\nbuilt up (§ 30 (4) KSpG).\r\n5.9 Conclusions\r\nThe CCS Directive establishes a framework for carbon storage and some aspects of carbon \r\ntransport via pipelines, not via other means of transportation. The latter are regulated by the general \r\ntransport of hazardous good laws. Overall, the regulatory approach of the CCS Directive prescribes \r\nwhat needs to be taken into account, but in a few cases does not set standards. Implementation is \r\ncarried out by Member States, which may lead to differences. On the other hand, as it is a technology \r\nwith limited practical experience gathered in long term projects, a learning-by-doing approach needs \r\nto be taken. Some terms of the CCS Directive often need further clarification in order to be imple\u0002mented. For example, when do incidental and added substances pass the threshold of a significant \r\nrisk to the environment or human health? Often these terms are already used in other European \r\nlegislation and the Commission’s updated guidance documents offer further clarification. Neverthe\u0002less, taking the example of carbon purity, a uniform interpretation of an adequate standard would be \r\nuseful, especially for cross-border transport.\r\nRegarding storage under the sea with carbon from other countries, bilateral agreements are needed\r\nto comply with the requirements of the London Protocol.\r\nSecuring the Underground\r\n85\r\nWith regard to site selection, no-go areas are recommended, such as the exclusion of marine pro\u0002tected areas currently proposed in Germany. As there are many competing interests in the North \r\nSea, comprehensive and careful spatial planning is needed to ensure the safe implementation of \r\ncarbon storage projects, to prevent environmental risks beyond CO2 leakage, which can usually only \r\nbe addressed with a comprehensive and thorough assessment prior to the construction of carbon \r\nstorage infrastructure. This spatial planning should be more closely coordinated with countries bor\u0002dering the North Sea and Baltic Sea to designate coherent zones for the different uses such as \r\nmarine protection, wind farms, carbon storage.79\r\nThe CCS Directive contains systems of external control, such as the review of the Member States’ \r\npermits on the Member States - European Commission level, or the yearly reporting and the systems \r\nof inspections on the Member States - operator level. Trust in the operation of carbon storage could \r\nbe increased by adding further requirements for external control, such as an involvement of inde\u0002pendent third-party verifiers in the monitoring process which are selected and paid by the competent \r\nnational authority rather than the operators to avoid collusion or prevent conflicts of interests.\r\nA system for confidential reporting of safety concerns similar to those for oil and gas extraction facil\u0002ities should be established. Furthermore, it should be discussed whether an increase of transparency \r\nis necessary and possible by including similar provisions as in Art. 24, Annex IX of the Offshore\r\nDirective (2013/30/EU). This would automatically make any information regarding major incidents \r\navailable, and not only inspections reports and environmental information regarding the carbon stor\u0002age (Art. 11.5, 26 CCS Directive).\r\nThe ETS Directive and the CCS Directive provide comprehensive governance for CO2 storage with \r\nprovisions for detailed monitoring of leakage during transport and at the storage sites. Since CO2\r\ntransport entities and storage site operators are covered by the ETS Directive, they need to surren\u0002der allowances for potential leakage. In this way, they have an intrinsic incentive to avoid leakage, \r\nparticularly since allowance prices are projected to increase.\r\nFor the time after transfer of their responsibility for the storage site to the government, operators \r\nhave to build up financial security. Currently the security can be established in any form, including \r\nsuch which involve higher risks of non-availability at the time of the responsibility transfer. Here more \r\nstringent requirements should be established across the EU to ensure that these securities are also \r\navailable in the case of the operator’s bankruptcy. Due to the lack of long-term experience with CO2\r\nstorage, it is difficult to project the extent to which the securities will cover the future cost of continued \r\nmonitoring and of potential leakage. Therefore, these requirements need to be reviewed on a regular \r\nbasis to address the experiences gained. In this review, it should be scrutinised whether the current \r\nvalue of 3% of the CO2 value stored each year is adequate and whether ETS allowances as security \r\nfor future costs could address potentially increasing per tonne cost of carbon leakage.\r\nGiven the fact that Germany is likely to extend the operational period from 20 years (as required as \r\na minimum in the CCS Directive) to 40 years, it can be questioned whether 20 years is actually \r\nappropriate. It should thus be scrutinised whether geological or other conditions in Germany require\r\n79 Ott argues that purely national planning of offshore wind and marine protected areas leads to sub-optimal \r\nresults, such as higher costs due to shading of wind turbines and fragmentation of protected areas. Coor\u0002dinated planning across the North Sea could open up further optimisation potentials. However, all poten\u0002tial uses, including carbon storage, should be included in such planning, which should be coordinated \r\nwith all countries bordering the North Sea and Baltic Sea. (Tagesspiegel Background, 29/08/2024,\r\nhttps://background.tagesspiegel.de/energie-und-klima/briefing/windenergie-und-meeresschutzgebiete\u0002nordseeweit-zusammen-denken-und-umsetzen.\r\nSecuring the Underground\r\n86\r\na longer operational period or whether it would be advisable for a longer period to apply across the \r\nEU.\r\nSecuring the Underground\r\n87\r\n6 Bird’s eye view of challenges and options\r\nWhile the analysis of the existing policies revealed that there is already a comprehensive governance \r\nstructure in place which addresses many of the envisaged risks, several issues were identified in \r\nterms of how the governance structure should be improved or complemented to further reduce the \r\npotential risks. However, carbon storage remains contentious in many European countries (Otto et \r\nal. 2022). Many deem carbon storage as a new technology with little practical experience gathered \r\nto date. The lack of transparency on the extent to which and where the technology will be imple\u0002mented has also contributed to these concerns. However, other relatively new technologies are not \r\nassociated with similar concerns. Therefore, it seems appropriate to assess the issue from a differ\u0002ent, higher perspective and examine more general challenges with respect to the governance of CO2\r\nstorage.\r\nThis chapter discusses more fundamental challenges with a view to identifying options for address\u0002ing them in the longer term. Section 6.1 discusses challenges arising from lack of confidence, expe\u0002rience with other long-term risks and the application of the polluter pays principle, particularly in \r\nrelation to the negative emissions required to address overshoot scenarios. The extent to which \r\ndifferent levels of government involvement in the carbon storage process chain would help to ad\u0002dress or mitigate these challenges is considered in section 6.2, before conclusions are drawn from \r\nthe previous considerations in section 6.3.\r\n6.1 Governance challenges\r\nThe more fundamental governance challenges can be summarised as a lack of confidence in the \r\ntechnology based on experience with the expected operators, scepticism about long-term responsi\u0002bilities based on experience with other technologies and, finally, challenges due to limited perspec\u0002tives on how to finance carbon storage in the longer term.\r\nLack of confidence\r\nGeological storage of CO2 is a highly complex industrial technology that, unlike renewable energy, \r\ncan only be implemented on a large scale. The expertise required for geological storage of CO2 is \r\nlargely located in the existing oil and gas industry, making it almost impossible to implement carbon \r\nstorage without involving that industry. However, this industry has been a major contributor to climate \r\nchange and has made substantial profits from business models that have triggered and exacerbated \r\nthe climate crisis. This raises critical questions for many stakeholders: Can these companies be \r\ntrusted to help solve the climate crisis, and should they be allowed to profit from solving the very \r\nproblem they helped create?\r\nExperience with other long-term risks\r\nThe history of managing long-term industrial risks shows a pattern whereby the burden is often \r\nshifted from operators to governments. In Germany, for example, the so-called eternity costs of coal \r\nmining exceeded the provisions of the hard coal mine operator by more than 50% (KPMG 2006).\r\nThe costs not covered by these provisions will need to be covered from public budgets In Germany;\r\nresponsibility for nuclear waste disposal and risk provisioning has been transferred to governments\r\n(BMJ 2017). There is also the question of whether governments have to intervene in cases of inad\u0002equate risk provisions, such as in lignite mining (Fiedler and Schrems 2019). This pattern suggests \r\nthat, in the long term, the risks associated with carbon storage are likely to fall on governments, \r\nregardless of the initial liability of the operator. The CCS Directive stipulates that responsibility can \r\nonly be transferred to the state after 20 years of operation. In Germany this period was extended to \r\nSecuring the Underground\r\n88\r\n40 years for German storage sites. However, if responsibility does eventually pass to national gov\u0002ernments, it may be worth considering whether greater government involvement from the outset \r\ncould address some of the challenges related to lack of trust or transfer of responsibility.\r\nPolluter Pays Principle\r\nThe long-term demand for CO2 storage is driven by the need to offset residual emissions to ensure \r\nand maintain carbon neutrality and, particularly in the second half of this century, by negative emis\u0002sions to address overshoot. For pathways that overshoot 1.5°C of global warming, carbon dioxide \r\nremoval (CDR) will need to exceed residual CO2 emissions later in the century to stay below 1.5°C \r\nby 2100 (Figure 1, p. 11).\r\nLarger overshoots will require larger amounts of CDR, highlighting the importance of robust CO2\r\nstorage options.80 As overshoot continues to increase both in likelihood and magnitude (Bossy et al. \r\n2024), it is increasingly likely that the demand for negative emissions to address overshoot will sig\u0002nificantly exceed the demand for CDR to offset remaining emissions.\r\nThis would have important implications for financing the costs of CDR and carbon storage. While the \r\ncosts of offsetting residual emissions should be borne by the operators of the facilities or activities \r\nthat cause those residual emissions, according to the polluter pays principle (PPP), it is less clear \r\nwho could bear the cost of the amounts of negative emissions required. The remaining emitters \r\nshould not be charged because they already bear the cost of their residual emissions. According to \r\nthe PPP, the costs should be charged to those who caused the overshoot in the past, including the \r\nfossil energy industry. However, retroactive charging for past activities is legally difficult and practi\u0002cally unfeasible as it will be very difficult to allocate costs to individual past polluters.\r\nAs with other long-term industrial risks, these costs will very likely have to be borne by society as a \r\nwhole. They would therefore have to be financed by a specific levy on, for example, certain natural \r\nresources or from the state budget, making the government the main purchaser of CDR and carbon \r\nstorage, initially to facilitate the development of the technology and, in the longer term, to ensure that \r\nnegative emissions are actually achieved. While the cost of offsetting residual emissions from pro\u0002cesses such as agriculture, cement and waste incineration must be borne by the emitters under the \r\nPPP, a significant proportion of future demand for carbon storage is likely to be financed as a public \r\ngood either from government budgets or through specific levies. It therefore seems appropriate to \r\nconsider whether government should play a different role in the carbon storage process chain.\r\n6.2 Varying degree of government involvement\r\nFattouh et al. (2024) have assessed the diverging degrees of involvements of governments in the \r\nCCS process chain and identified a spectrum of degrees reaching from minimal to full government \r\ncontrol:\r\n• Minimal: Using incentives and/or penalties to influence and nudge the private sector to invest in \r\nCCS projects without taking ownership of any segment in the supply chain;\r\n• Hybrid/Shared: For capital-intensive activities with uncertain revenue streams, governments may \r\nshare costs and risks with the private sector;\r\n80\r\n“Pathways that overshoot 1.5°C of global warming rely on CDR exceeding residual CO2 emissions later in \r\nthe century to return to below 1.5°C by 2100, with larger overshoots requiring greater amounts of \r\nCDR (Figure SPM.3b) (high confidence).” (IPCC 2018, p. 31).\r\nSecuring the Underground\r\n89\r\n• Full: Countries leverage their state-owned and/or national oil companies to invest in and poten\u0002tially operate CCS projects.\r\nThey also allocate the countries analysed within this spectrum (Figure 26).\r\nFigure 26: Varying degree of government involvement in CCS\r\nSource: Fattouh et al. (2024)\r\nWhile OPEC countries and China tend towards the full government control, the USA and Canda \r\nfollow a minimal involvement approach. European countries are in the middle of spectrum, falling\r\neither in the Hybrid/Shared category or between the Minimal and Hybrid/Shared.\r\nThe government involvement varies in several dimensions (Fattouh et al. 2024):\r\n• Process chain: Full chain, partial chain;\r\n• Ownership: State/public, private, public-private partnership;\r\n• Financing: Government, private:\r\nFull government control of carbon storage is only applied in China and Arab countries (Fattouh et al. \r\n2024) and is unlikely to be applied in market-based democracies such as European Member States. \r\nHowever, the range of potential involvement described above shows that it is worth considering a \r\nnumber of questions related to the EU's overall governance approach in order to address the chal\u0002lenges outlined above and to further improve the overall governance approach:\r\n• Should the EU or national governments therefore bear the risks of carbon storage from the outset?\r\n• Would establishing an EU or national bodies for the governance of CO2 storage further reduce \r\nrisk and increase confidence in and acceptance of carbon storage?\r\n• For what activities (operation of transport and storage facilities) and with what responsibilities will \r\nprivate companies, including those from the established oil and gas industry, be involved?\r\n• Should the volume of geological CO2 storage be partly subsidised through contracts for difference \r\n(Figure 27) in a competitive bidding process, as similarly already applied in the ETS innovation \r\nfund?\r\nSecuring the Underground\r\n90\r\nFigure 27: Contracts for Difference\r\nSource: DECC (2011)\r\nNote: Contracts for Difference (CfD) provide subsidies to investors in a way which ensures efficient use of the subsidies while \r\neliminating windfall profits and mitigating price risks for investors at the same time (UBA 2023a, pp. 165-167).\r\nElliott (2023) suggests that the UK should create a dedicated body to manage CDR, as responsibility \r\nis currently spread across government departments, which can hinder the efficient development of \r\nthe technologies. A dedicated government body would facilitate the necessary scale-up and help \r\nbuild the expertise needed to monitor and regulate these complex technologies and processes. The \r\nproposed Office for Carbon Removal should establish clear definitions of legitimate residual emis\u0002sions, allocate CDR volumes among residual and negative emissions appropriately, enforce man\u0002datory standards to prevent greenwashing, support the scaling up of less developed and more costly \r\noptions, implement rules to restrict the use of CDR where there is a high risk of reversal, and have \r\nthe power to investigate and intervene to prevent environmental damage.\r\nSimilarly, a European CO2 Storage Body (ECSB) could be established. Its role in ensuring effective \r\nand sustainable carbon storage would need to be thoroughly discussed. However, it could, among \r\nother things, be responsible for determining the amounts of CO2 to be stored, in line with demand \r\nprojections for residual and negative emissions. This body could also be responsible for managing \r\nthe budget needed to finance permanent CO2 storage for negative emissions, ensuring that funds \r\nare allocated efficiently and effectively. In addition, the selection of appropriate storage sites could \r\nbe a key responsibility, requiring thorough assessments to identify sites that are both geologically \r\nsuitable and environmentally safe.\r\nIn addition to these logistical tasks, the CO2 storage body could play a crucial role in overseeing \r\nmonitoring and verification processes. This would include reviewing and approving monitoring plans \r\nto ensure compliance with regulatory standards. The body would also accredit third-party entities \r\nresponsible for monitoring operators, ensuring that these entities meet high standards of accuracy \r\nand reliability. It could also be discussed whether the authority should manage the monitoring of \r\nstorage sites in its entirety. On the one hand, this could reduce monitoring costs and increase confi\u0002dence in the reliability of monitoring and thus in carbon storage in general. On the other hand, storage \r\nSecuring the Underground\r\n91\r\noperators will need immediate access to monitoring data to ensure the safe operation of storage \r\nsites, so appropriate information gateways will need to be established. In addition, the management \r\nof Contracts for Difference (CfDs) would be essential to provide financial stability and incentives for \r\nCO2 storage projects, helping to mitigate risk and encourage investment in this critical area.\r\nA number of issues still need to be addressed with regard to establishing and operating an ESCB. \r\nThese include but are not limited to whether a single European authority or several national author\u0002ities should oversee the process. In addition, it needs to be decided whether the risks associated \r\nwith CO2 transport should be included in the regulatory framework. Another critical issue is who \r\nshould be responsible for monitoring of storage sites – the operators themselves or a central body. \r\nCovering the costs of carbon storage for negative emissions is also an important issue, with potential \r\nsources including charges on private entities or allocations from general government budgets. Iden\u0002tifying the volume of residual emissions from sectors such as agriculture, cement and waste incin\u0002eration is essential, as is designing an effective bidding process for CfDs to incentivise investment \r\nin efficient carbon storage projects.\r\n6.3 Conclusions\r\nThe long-term challenges of managing carbon storage are significant and should not be overlooked. \r\nAddressing these challenges requires careful consideration of the level of government involvement. \r\nGreater government involvement could mitigate many of these challenges by increasing confidence \r\nand acceptance through effective risk management, e.g. how the European Central Bank manages \r\ninflation risks. Governments can also directly manage demand for carbon storage as setting targets \r\nis a core function of government. In addition, potential profits from carbon storage would remain with \r\nthe government rather than with private companies, ensuring that the public interest is prioritised. \r\nThis approach would also ensure consistency of responsibility over time, avoiding the pitfalls of shift\u0002ing responsibility.\r\nDespite the potential benefits, several important questions remain and will need to be carefully ad\u0002dressed. These include determining the appropriate level of government involvement managing the \r\nrisks associated with the different steps of the carbon storage process chain and whether the re\u0002sponsibility for monitoring storage sites should be changed. Funding mechanisms for carbon storage \r\nwill also need to be clarified, whether through levies on private entities or allocations from govern\u0002ment budgets. However, it is worth considering greater involvement by the European Commission \r\nor national governments to ensure effective and sustainable governance of carbon storage.\r\nSecuring the Underground\r\n92\r\n7 Conclusions and recommendations\r\nAll technologies harbour certain risks for society and the environment, not to mention the unpredict\u0002able and far greater risks of climate change. Technologies to reduce greenhouse gas emissions \r\nsuch as renewable energy generation, energy storage or smart grids (abatement technologies) are \r\ngenerally associated with lower risks than established technologies such as fossil power generation, \r\ninstallations of the chemical industry or nuclear power plants (incumbent technologies). As carbon \r\nstorage is a technology with which relatively little practical experience has been gathered, the risks \r\nof carbon storage, as measured by the risk premiums charged to operators by insurances, are higher \r\nthan some of the abatement technologies, but tend to be closer to the abatement technologies than \r\nto the incumbent technologies. In this sense, carbon storage can be considered a lower-risk tech\u0002nology. However, there may still be risks which should be further addressed. Therefore, this study \r\nhas identified risk issues and suggests areas in which improvements in the governance of carbon \r\nstorage should be considered to enhance not only the overall safety of carbon storage but also the\r\nenvironmental sustainability of the technology:\r\n• Regulatory framework and standards: The CCS Directive offers a foundation for its Member \r\nStates, considering individual national circumstances where appropriate. Confidence in the oper\u0002ation of carbon storage could be enhanced by the inclusion of independent third-party oversight \r\nand by establishing procedures for the confidential reporting of irregularities. Different standards \r\nfor the purity of CO2 fluxes required for transport or storage facilities may create legal uncertainty. \r\nMember States could benefit by establishing a set of common standards across the EU, which\r\nwould help create a level playing field and foster cross-border cooperation. The lack of standard\u0002ised regulations may result in inefficiencies and increased costs for operators who must navigate \r\ndifferent legal landscapes, which potentially pose the risks of operational irregularities due to un\u0002regulated requirements.\r\n• Technical and operational challenges: Operational irregularities during injection and the use of \r\nexisting infrastructure from fossil gas and petroleum industry pose significant risks. Offshore stor\u0002age projects such as Sleipner and Snøvhit have experienced unforeseen problems with CO2 be\u0002haviour during injection, leading to operational irregularities and significant cost increases. Proper \r\nsite selection and injection practices are critical to mitigate these risks and make progress along \r\nthe learning curve. The use of existing infrastructure, such as pipelines and wells, is in principle \r\nattractive for cost reasons but should not be considered because existing infrastructure carries \r\nhigher risks as it does not always meet the specific requirements for CO2 transport and injection. \r\nHowever, as Ringrose et al. (2021) put it: “The major challenges for CCS scale-up are not geo\u0002logical but are about financial incentives and business drivers. Public perception factors also play \r\nan important role in both resisting or encouraging CCS as a climate mitigation measure.”\r\n• Monitoring and risk management: Effective pre-injection site performance characterisation and \r\ncomprehensive monitoring during the injection phase and beyond are critical to mitigate environ\u0002mental risks. The involvement of an independent third-party to overlook pre-injection site charac\u0002terisation, the permitting process and operation of the storage sites could increase transparency \r\nand thus the public acceptance of carbon storage. Real-time monitoring systems and robust mech\u0002anisms for reporting and addressing irregularities are essential to mitigate the risks of leakage and \r\nother operational irregularities.\r\n• Environmental impacts: The environmental impacts associated with sub-seabed carbon storage \r\nare likely to be relatively small but should not be neglected. Therefore, rigorous site selection and \r\nenvironmental criteria before and strict monitoring during operations should be an unconditional\r\nprerequisite to minimise potential environmental hazards. Above, indirect impacts on the marine \r\nenvironment due to carbon storage should be considered in the wider context of human activities \r\nSecuring the Underground\r\n93\r\nand infrastructure development. Thereby, an environmental impact assessment can also consider \r\npotential indirect effects, such as noise pollution from increased shipping traffic at offshore storage \r\nsites. Research suggests that while short-term spills may have reversible effects on local ecosys\u0002tems, long-term leakage may provoke irreversible damage. Therefore, thorough investigation and \r\ncontinuous monitoring of potential flaws, such as legacy wells, is essential. Conclusively, the en\u0002vironmental impact of carbon storage projects must be carefully minimised to avoid unintended \r\nconsequences.\r\n• Human safety: For humans, the overall risk of drawing damage from CO2 exposure is compara\u0002tively low due to the generally rapid dispersal of CO2, which is likely to affect only the immediate \r\nvicinity of the leak. Historical data and studies suggest that the likelihood of significant seismic \r\nevents from CO2 injection is very low, especially if proper site selection and injection practices are \r\nfollowed. Nevertheless, avoiding urban areas as far as possible is generally sensible to minimise \r\nrisks for human safety.\r\n• Post-closure responsibility: Studies indicate a high long-term storage capacity of geological \r\nstorage sites, providing confidence in the permanence of CO2 storage. Clear handover criteria, \r\nguidelines, and standards are needed for the transfer of responsibility after closure. The EU frame\u0002work requires a minimum of 20 years (40 years in Germany) before the state authorities take over \r\nresponsibility, provided full containment and permanent storage can be demonstrated. Reliable \r\nfinancial security measures must be in place to ensure that operators cover the costs of any nec\u0002essary remediation during the post-closure phase. This includes comprehensive post-closure \r\nplans and possible European Commission’s guidance to standardise procedures across EU Mem\u0002ber States.\r\n• Policy landscape: The CCS Directive provides a comprehensive governance framework for CO2\r\nstorage. Greater government involvement could mitigate the societal, rather than technical, chal\u0002lenges of carbon storage by increasing confidence and acceptance through effective risk man\u0002agement. Governments can also directly manage the demand for carbon storage, ensuring that \r\nvolumes match the demand for residual and negative emissions. Financing the costs of negative \r\nemissions may require much larger financial contributions from government budgets than currently \r\nenvisaged. This approach would ensure consistency of responsibility over time and avoid the pit\u0002falls of shifting responsibility from operation companies to governments.\r\n• Revision of the governance: It is essential to continuously monitor and anticipate evolving tech\u0002nologies and their potential risks and opportunities accordingly. This includes the need for updated \r\nregulations on transboundary transport and site selection. Strengthening existing and developing \r\nnew legislations to address emerging challenges is essential. Policymakers must proactively man\u0002age the evolving needs of carbon storage to ensure its long-term viability.\r\nBuilding on these conclusions, this study recommends the following governance improvements that \r\nshould be pursued to reduce the risks associated with carbon storage and ensure not only the gen\u0002eral safety but also the the environmental sustainability of the technology.\r\n• Standards for the purity of CO2 streams: Initiate a process to agree on a set of common EU\u0002wide standards for CO2 purity, taking into account the different requirements of each process step \r\nand technology, to ensure consistent best practice in terms of risk and cost, while minimising\r\nregulatory ambiguity. This helps to create a level playing field and encourage cross-border coop\u0002eration. Standardised rules reduce inefficiencies, lower costs for operators and facilitate the de\u0002velopment of carbon storage capacity and reduce risks posed by unregulated transport conditions.\r\n• Enhanced monitoring process: Establish independent third-party verifiers, selected and paid for\r\nby the competent authorities, to oversee the monitoring of carbon storage projects and establish \r\nSecuring the Underground\r\n94\r\nprocedures for confidential reporting of irregularities, as already exists for oil and gas extraction \r\nfacilities, to increase transparency and confidence in the carbon storage process. Additional inde\u0002pendent monitoring could also help building public confidence in the safety and reliability of carbon \r\nstorage projects. Real-time monitoring systems and robust mechanisms to identify and mitigate \r\noperational irregularities are essential.\r\n• Expanded environmental impact assessments: Consider indirect effects during environmental \r\nimpact assessments for all CO2 storage projects. These assessments should strongly regard noise \r\npollution, increased vessel traffic and other indirect effects. Ongoing monitoring of these impacts \r\nis necessary to minimise environmental risks effectively.\r\n• Integrated spatial planning: Define No-go areas as part of site selection criteria, e.g., the exclu\u0002sion of marine protection areas currently discussed in Germany. As land consumption is already \r\nhigh in the North Sea, comprehensive and careful spatial planning is needed to ensure the safe \r\nimplementation of carbon storage projects. Thereby, thorough assessment of different land uses \r\nprevents creating risks, such as land use conflicts risks that often come at the expense of envi\u0002ronmental protection. Proper site selection and injection practices are critical to avoid operational \r\nirregularities and reduce risks.\r\n• Environmental criteria and monitoring: Apply rigorous site selection and environmental criteria \r\nthat include both direct and indirect impacts and establish stringent monitoring during the operation \r\nof storage sites to manage environmental risks effectively. The environmental impacts of carbon \r\nstorage projects must be carefully managed to avoid unintended consequences. In addition, a\r\nsystem for confidential reporting of safety concerns similar to those for oil and gas extraction fa\u0002cilities should be established.\r\n• Post-closure liability: Ensure that financial provisions are in place to cover remediation costs \r\nduring the post-closure phase. Operators should be required to build up financial provisions to \r\nguarantee compensations even in the event of bankruptcy. The European Commission’s new \r\nguidance on financial security and financial contributions is helpful in this regard. It includes com\u0002prehensive post-closure plans and additional guidance to standardise requirements across EU \r\nMember States. Financial liability requirements should be regularly reviewed to ensure adequate \r\ncoverage of future costs.\r\n• Government involvement: Initiate processes to examine whether enhanced government involve\u0002ment can deliver effective and sustainable governance. Greater government involvement can mit\u0002igate fundamental societal challenges by building trust and acceptance through effective risk man\u0002agement. Governments can also directly manage the demand for carbon storage, ensuring that \r\nvolumes are in line with requirements to achieve and maintain carbon neutrality.\r\n• Regularly review policies: Mind the learning curve. Despite more than 20 years of experience \r\nfrom large-scale demonstration projects, the carbon storage is still at the beginning of its industrial \r\ndevelopment. Generally, it is to be expected that industrial ramp-up will lead to a better assess\u0002ment of risks. It is possible that some risks might not be as relevant as initially thought. The ramp \r\nup might also reveal new risks and already identified risks could increase in accordance with de\u0002ployment and rising storage capacity demand. It is therefore imperative to develop forward-looking \r\npolicies that address newly identified risks associated with CO2 storage. Policymakers need to \r\nproactively address the evolving needs of carbon storage. This includes updated regulations on \r\ntransboundary transport and the selection of storage sites in environmentally sensitive areas.\r\nWhile reducing greenhouse gas emissions remains the overall priority at both the overall and sectoral \r\nlevels for achieving carbon neutrality, implementing these recommendations contributes to ensuring \r\nsafe and sustainable carbon storage in geological formations, helping to offset residual and achieve \r\nSecuring the Underground\r\n95\r\nnegative emissions. Thereby, carbon storage could play a major role to achieve and maintain carbon \r\nneutrality in the second half of this century.\r\nSecuring the Underground\r\n96\r\n8 References\r\n2001/42/EC: European Union. DIRECTIVE 2001/42/EC OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE \r\nCOUNCIL of 27 June 2001 on the assessment of the effects of certain plans and programmes on the en\u0002vironment, 2001/42/EC. 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V.\r\nProjektbericht\r\n2 | Wuppertal Institut\r\nHerausgeberin:\r\nWuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH\r\nDöppersberg 19\r\n42103 Wuppertal\r\nwww.wupperinst.org\r\nAnsprechperson:\r\nDr. Sascha Samadi\r\nZukünftige Energie- und Industriesysteme\r\nsascha.samadi@wupperinst.org\r\nTel. +49 202 2492-107\r\nAutor*innen:\r\nAlexander Jülich\r\nDr. Sascha Samadi\r\nYlva Kloo\r\nSvenja Theisen\r\nDr. Georg Holtz\r\nDr. Christoph Sievering\r\nAktualisierte Berichtsfassung vom 14.03.2025 mit einer Korrektur in Abb. 8-4.\r\nDieser Bericht ist Ergebnis des Projekts „Klimaneutrale Industrie im Jahr 2045 \r\n– Zielbild, zentrale Voraussetzungen und gesellschaftliche Implikationen“ \r\n(KLIND 2045), das im Auftrag des NABU durchgeführt wurde. Die Verantwortung \r\nfür den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei den Autor*innen.\r\nBitte den Bericht folgendermaßen zitieren:\r\nWuppertal Institut (2025). Klimaneutrale Industrie im Jahr 2045 – Zielbild, zentrale \r\nVoraussetzungen und gesellschaftliche Implikationen.\r\nProjektlaufzeit: April 2024 – Februar 2025 \r\nDer Text dieser Publikation steht unter der Lizenz „Creative Commons Attribution 4.0 International“ (CC BY 4.0). \r\nDer Lizenztext ist abrufbar unter: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 3\r\nInhaltsverzeichnis\r\nInhaltsverzeichnis 3\r\nVerzeichnis von Abkürzungen, Einheiten und Symbolen 4\r\nTabellenverzeichnis 5\r\nVerzeichnis der Info-Kästen 5\r\nAbbildungsverzeichnis 6\r\nZusammenfassung 7\r\n1 Einleitung 9\r\n2 Deutschlands Klimaziele und Rolle des Industriesektors 10\r\n3 Zielvision einer klimaneutralen Industrie in Deutschland im Jahr 2045 13\r\n3.1 Vision für den gesamten Industriesektor 13\r\n3.2 Zielvision für die Eisen- und Stahlindustrie 17\r\n3.3 Zielvision für die chemische Industrie 20\r\n3.4 Zielvision für die Zementindustrie 26\r\n4 Beiträge der Industrie-Transformation zu zentralen gesellschaftlichen Zielen 29\r\n4.1 Beitrag zum Erreichen der deutschen und globalen Klimaziele 29\r\n4.2 Sicherung von Beschäftigung und Wertschöpfung 30\r\n4.3 Stärkung der Resilienz der deutschen Wirtschaft 30\r\n4.4 Natur- und Landschaftsschutz 31\r\n5 Strukturwandel der Industrie im Zuge der Transformation 33\r\n5.1 Wachsende Bedeutung der Kreislaufwirtschaft 33\r\n5.2 Bedeutungsgewinn von Transformationstechnologien 37\r\n5.3 Mögliche Veränderungen der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen \r\nIndustrie infolge des Renewables-Pull-Effekts 40\r\n6 Strategien und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transformation 44\r\n6.1 Zentrale Strategien für eine erfolgreiche Industrie-Transformation 44\r\n6.2 Wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Industrie\u0002Transformation 46\r\n7 Schlussfolgerungen 56\r\n8 Exkurs: Gegenwärtige Bedeutung des Industriesektors 60\r\n8.1 Bedeutung des Industriesektors für die deutsche Wirtschaft 60\r\n8.2 Energie- und Rohstoff-Bedarf der deutschen Industrie 62\r\n8.3 Anteil der Industrie an den deutschen Treibhausgasemissionen 66\r\n8.4 Fokus auf Branchen mit besonders hohen CO2-Emissionen 67\r\n8.4.1 Eisen- und Stahlindustrie 69\r\n8.4.2 Chemische Industrie 71\r\n8.4.3 Zementindustrie 74\r\nGlossar 76\r\nLiteraturverzeichnis 80\r\nProjektbericht\r\n4 | Wuppertal Institut\r\nVerzeichnis von Abkürzungen, Einheiten und Symbolen\r\n% Prozent\r\n€ Euro\r\n°C Grad Celsius\r\nAbb. Abbildung\r\nBECCS CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS) mit Biomasse\r\nBIP Bruttoinlandsprodukt\r\nBWS Bruttowertschöpfung\r\nCCS Carbon Capture and Storage (CO2-Abscheidung und -Speicherung)\r\nCCU Carbon Capture and Utilization (CO2-Abscheidung und -Nutzung)\r\nCO2 Kohlenstoffdioxid\r\nCO2-Äq. Kohlenstoffdioxid-Äquivalente\r\nEEV Endenergieverbrauch\r\nEU Europäische Union\r\nGW Gigawatt\r\nHVC High-Value-Chemicals (hochwertige Chemikalien)\r\niCCS CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) an Industrieanlagen\r\nIKT Informations- und Kommunikationstechnologie\r\nkm Kilometer\r\nKSG Bundes-Klimaschutzgesetz\r\nMio. Million\r\nMrd. Milliarde\r\nMt Megatonne\r\nNABU Naturschutzbund Deutschland\r\nPkw Personenkraftwagen\r\nt Tonne\r\nTab. Tabelle\r\nTHG Treibhausgasemissionen\r\nTWh Terawattstunde\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 5\r\nTabellenverzeichnis\r\nTab. 2-1 Historische Treibhausgasemissionen und Minderungsziele nach Bundes\u0002Klimaschutzgesetz für 2030, 2040 und 2045 (absolute Werte in Mio. t CO2-Äq.)-10\r\nVerzeichnis der Info-Kästen\r\nInfo-Kasten 3-1 Mechanisches Recycling und chemisches Recycling-------------------------------22\r\nInfo-Kasten 5-1 Definition „Kreislaufwirtschaft“ ------------------------------------------------------------33\r\nInfo-Kasten 6-1 Suffizienz ---------------------------------------------------------------------------------------53\r\nInfo-Kasten 8-1 Definition „Industrie“ -------------------------------------------------------------------------60\r\nProjektbericht\r\n6 | Wuppertal Institut\r\nAbbildungsverzeichnis\r\nAbb. 2-1 Projektion der Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Sektor Industrie bis \r\n2050 im „Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario“ (MWMS 2024) ------------------------11\r\nAbb. 2-2 Minderung der Treibhausgasemissionen im Industriesektor gegenüber 1990 im \r\nJahr 2023 und nach verschiedenen Projektionen bzw. Szenarien im Jahr 2045--12\r\nAbb. 3-1 Rohstoffbasis für die Kunststoffproduktion in Deutschland im Szenario KND\u0002Umsetzung ------------------------------------------------------------------------------------------23\r\nAbb. 3-2 Minderung des Zementklinkerbedarfs bis 2045 durch Maßnahmen im Bau (links) \r\nund Optimierung des Bindemittelportfolios (rechts), Szenario KND-Umsetzung--27\r\nAbb. 5-1 Verwertung von Kunststoffabfällen in der Europäischen Union im Jahr 2020 und \r\nnach dem „High Circularity Scenario“ im Jahr 2050 --------------------------------------36\r\nAbb. 5-2 Mögliche Verlagerung industrieller Produktion („Green Relocation“) infolge \r\nsteigender CO2-Preise bei unterschiedlichen Erneuerbaren-Bedingungen---------41\r\nAbb. 6-1 Strategien zur Erreichung von Klimaneutralität im Industriesektor--------------------44\r\nAbb. 6-2 Strombedarf der Industrie durch endenergetischen Stromverbrauch und (indirekt) \r\ndurch den Bedarf an grünem Wasserstoff im Jahr 2023 und nach drei Szenarien \r\nim Jahr 2045 ----------------------------------------------------------------------------------------47\r\nAbb. 6-3 Jährlicher Brutto-Zubau der Photovoltaik und der Windenergie an Land in \r\nDeutschland von 2017 bis 2024 sowie nach Zielen der Ampel-Regierung in den \r\nJahren 2025 und 2030----------------------------------------------------------------------------49\r\nAbb. 6-4 Vorschläge von Agora Energiewende für einen Mix zentraler Politikinstrumente zur \r\nUnterstützung der Industrie-Transformation ------------------------------------------------52\r\nAbb. 8-1 Verteilung der Bruttowertschöpfung (BWS, links) und Anzahl der Erwerbstätigen \r\n(rechts) in Deutschland nach Wirtschaftsbereichen im Jahr 2023 --------------------61\r\nAbb. 8-2 Entwicklung der preisbereinigten Bruttowertschöpfung (BWS) und der Anzahl der \r\nErwerbstätigen im verarbeitenden Gewerbe von 2000 bis 2023 ----------------------62\r\nAbb. 8-3 Endenergieverbrauch in Deutschland im Jahr 2023 nach Sektoren------------------63\r\nAbb. 8-4 Industrieller Energieverbrauch (ohne stofflichen Verbrauch) nach Branchen im \r\nJahr 2022 (in Petajoule)--------------------------------------------------------------------------64\r\nAbb. 8-5 Endenergieverbrauch (EEV) der Industrie nach Energieträgern, 2023 --------------65\r\nAbb. 8-6 Endenergieverbrauch (EEV) der Industrie nach Anwendungsbereichen, 2023 ---65\r\nAbb. 8-7 Treibhausgasemissionen in Deutschland im Jahr 2023 in sektoraler Abgrenzung \r\nnach Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)-----------------------------------------------------66\r\nAbb. 8-8 Veränderung der Treibhausgasemissionen aller Sektoren und der Industrie in \r\nDeutschland bis 2023 und Zielpfade ab 2024 nach Bundes-Klimaschutzgesetz--67\r\nAbb. 8-9 Treibhausgasemissionen in Deutschland im Jahr 2022 und Bedeutung der \r\nIndustrie sowie einzelner Branchen der Grundstoffindustrie ---------------------------68\r\nAbb. 8-10 Produktionsentwicklung in energieintensiven Industriezweigen im Vergleich zur \r\nGesamtindustrie von Januar 2015 bis Dezember 2024----------------------------------69\r\nAbb. 8-11 Entwicklung der Rohstahlproduktion nach Verfahrensart in Deutschland von 2000 \r\nbis 2023 ----------------------------------------------------------------------------------------------70\r\nAbb. 8-12 Prozessschritte und CO2-Emissionen der Rohstahlproduktion (konventionelle \r\nHochofenroute)-------------------------------------------------------------------------------------70\r\nAbb. 8-13 Prozessschritte und CO2-Emissionen der Kunststoff-Wertschöpfungskette--------72\r\nAbb. 8-14 Prozessschritte und CO2-Emissionen der Ammoniaksynthese als Teil der Dünger\u0002Wertschöpfungskette -----------------------------------------------------------------------------73\r\nAbb. 8-15 Entwicklung der Zementproduktion in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2023 74\r\nAbb. 8-16 Prozessschritte und direkte CO2-Emissionen der Zementproduktion ----------------75\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 7\r\nZusammenfassung\r\nDer Industriesektor stellt eine wichtige Säule der deutschen Wirtschaft dar. Über \r\n7 Millionen Erwerbstätige und damit rund ein Sechstel aller Erwerbstätigen sind ge\u0002genwärtig in Deutschland in der Industrie im engeren Sinne (im „verarbeitenden Ge\u0002werbe“) beschäftigt. Die Industrie ist in Deutschland für rund 20 % der gesamtwirt\u0002schaftlichen Bruttowertschöpfung verantwortlich, ein deutlich höherer Anteil als in \r\nvielen anderen europäischen Ländern. Damit sichert der Industriesektor in Deutsch\u0002land in großem Umfang Beschäftigung und Wohlstand. Da die Industrie hierzulande\r\nzudem in großer Breite vertreten ist – von der Grundstoffindustrie bis zur weiterver\u0002arbeitenden Industrie – stärkt sie die strategische Unabhängigkeit Deutschlands.\r\nGleichzeitig profitiert die deutsche Industrie vom europäischen Binnenmarkt und\r\neiner intensiven europäischen Zusammenarbeit bei Energie- und Transportinfra\u0002strukturen sowie Wertschöpfungsketten. \r\nGegenwärtig steht die deutsche Industrie vor großen Herausforderungen. Die im \r\nVergleich zu anderen Weltregionen in den letzten Jahren stärker gestiegenen Preise\r\nfür Erdgas und Strom stellen insbesondere für die energieintensiven Branchen eine \r\nBelastung dar. Wachsende internationale Konkurrenz und zunehmende Handelsbe\u0002schränkungen sorgen – auch aufgrund der hohen Exportorientierung der deutschen \r\nIndustrie – für zusätzliche Schwierigkeiten. Während die Politik diese und weitere \r\ndringende Herausforderungen (wie Fachkräftemangel und teils überbordende Büro\u0002kratie) adressieren sollte, darf sie gleichzeitig nicht die Notwendigkeit der Transfor\u0002mation der Industrie hin zu Klimaneutralität aus den Augen verlieren. \r\nKnapp ein Viertel der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen entstehen der\u0002zeit im Industriesektor. Diese Emissionen müssen in den nächsten Jahren deutlich \r\nund kontinuierlich reduziert werden. Das ist zum einen notwendig, damit Deutsch\u0002land seine selbst gesetzten sowie international zugesagten Klimaziele erreichen kann, \r\nzum anderen aber auch, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie ange\u0002sichts absehbar steigender CO2-Preise und einer wachsenden Bedeutung grüner Pro\u0002dukte auf den Weltmärkten dauerhaft erhalten zu können.\r\nUnd es lohnt sich, die Transformation auch einmal von ihrem Zielpunkt aus zu be\u0002trachten: Das einstige Image der „dreckigen“ Industrie wird im Falle einer erfolgrei\u0002chen Transformation im Jahr 2045 endgültig der Vergangenheit angehören – und \r\ndas nicht nur, weil dann netto keine Treibhausgase mehr ausgestoßen werden. Auch \r\ndie lokalen Schadstoffe werden nahezu auf null reduziert. Statt Erdgas, Öl und Kohle \r\nwird die Industrie 2045 vor allem Strom verwenden. Rund drei Viertel des Endener\u0002giebedarfs könnten zukünftig durch diesen Energieträger gedeckt werden. Ein großer \r\nTeil des restlichen Endenergiebedarfs kann 2045 – ebenfalls emissionsfrei – durch \r\nWasserstoff gedeckt werden. \r\nDie mit der Umstellung des Energiemixes einhergehenden Fortschritte bei der Luft\u0002qualität werden bei Beschäftigten und bei Menschen, die in der Nähe von Industrie\u0002anlagen wohnen, für deutliche Verbesserungen des Wohlbefindens und der Gesund\u0002heit sorgen. So dürften unter anderem Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen \r\nim Jahr 2045 seltener auftreten, da durch die Vermeidung der Verbrennung fossiler \r\nBrennstoffe die Menge der Luftschadstoffe – wie Schwefeldioxid, Stickoxide und \r\nFeinstaub – deutlich reduziert werden kann.\r\nProjektbericht\r\n8 | Wuppertal Institut\r\nDie erheblichen Potenziale zur Kreislaufführung von Grundstoffen könnten bis 2045 \r\ndank Verbesserungen im Produktdesign („Design-for-Recycling“) sowie bei der Tren\u0002nung und Aufbereitung von Altmaterialien weitgehend erschlossen werden. So \r\nkönnte 2045 der Großteil der entsorgten Kunststoffe entweder mechanisch oder che\u0002misch recycelt werden. Verbesserungen der Materialeffizienz in der Produktion, eine \r\nlängere Nutzung von Produkten (unterstützt durch eine stärkere Fokussierung auf \r\ndie Reparatur defekter Geräte) sowie ein intensiveres Teilen von Produkten (zum \r\nBeispiel in Form von Carsharing) könnten zusätzlich den Bedarf an ressourcen- und \r\nenergieintensiver Primärproduktion von Grundstoffen reduzieren. Gelingt es, diese \r\nFortschritte in Richtung Kreislaufwirtschaft zu realisieren, wird nicht nur Energie \r\neingespart, sondern Umwelt und Natur in Deutschland sowie im Ausland werden\r\ndurch eine Verminderung des benötigten Rohstoffabbaus – der stets mit ökologi\u0002schen Beeinträchtigungen einhergeht – geschont. \r\nDurch den Erhalt einer wesentlichen industriellen Basis als Ergänzung zur Dienst\u0002leistungsökonomie können zukünftig Arbeitsplätze in traditionellen Industrieregio\u0002nen erhalten bleiben und die Resilienz der deutschen Wirtschaft gestärkt werden. \r\nDiese positive Vision einer klimaneutralen Industrie kann Wirklichkeit werden, \r\nwenn die deutsche und europäische Politik in den nächsten Jahren stabile und för\u0002derliche Rahmenbedingungen setzt, die die erheblichen Investitionen in klimaneut\u0002rale Anlagen und Infrastrukturen für Unternehmen wirtschaftlich attraktiv machen.\r\nDafür sollte die Politik nicht zuletzt an den folgenden Hebeln ansetzen:\r\nn Die Wettbewerbsnachteile durch relativ hohe Energieträgerpreise, die sich in\u0002folge der Beendigung der Pipeline-Erdgasimporte aus Russland gegenüber kon\u0002kurrierenden Weltregionen ergeben haben, sollten kurzfristig durch politische \r\nInstrumente adressiert werden.\r\nn Mittel- bis langfristig werden Deutschland und Europa bei den Energiekosten \r\nvoraussichtlich nur dann wettbewerbsfähig gegenüber anderen Weltregionen\r\nsein können, wenn es gelingt, den Erneuerbaren-Ausbau dynamisch voranzu\u0002bringen, Flexibilitäten zu erschließen und den Ausbau der Strom- und Wasser\u0002stoff-Infrastruktur europäisch zu koordinieren. \r\nn Solange für Unternehmen die nötigen Investitionen in klimaneutrale Produkti\u0002onsprozesse aufgrund zu geringer CO2-Preise im EU-Emissionshandel nicht \r\nwirtschaftlich sind, sollte die Politik diese Investitionen über zusätzliche Instru\u0002mente anreizen. Neben finanzieller Förderung (wie Investitionszuschüssen oder \r\nKlimaschutzverträgen) kommen Maßnahmen wie eine grüne öffentliche Be\u0002schaffung oder staatlich vorgegebene Quoten für die Nutzung klimaneutral pro\u0002duzierter Grundstoffe in Frage. Aufgrund der oft mehrere Jahrzehnte langen\r\nNutzungsdauer von Industrieanlagen ist es von zentraler Bedeutung, dass be\u0002reits in naher Zukunft neue Investitionen in der Industrie konsequent in Rich\u0002tung klimaneutraler Anlagen fließen.\r\nn Die deutsche und europäische Politik sollte deutliche Fortschritte bei der Er\u0002schließung der Potenziale der Kreislaufwirtschaft anstreben, denn geringere Ma\u0002terialintensitäten und ein konsequentes Recycling von Materialien können – ne\u0002ben positiven Auswirkungen auf Natur und Umwelt – auch Kostenvorteile für \r\ndie inländische Industrieproduktion darstellen.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 9\r\n1 Einleitung\r\nEine erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie ist sowohl für das Errei\u0002chen der deutschen Klimaschutzziele als auch für den Erhalt von Wertschöpfung und \r\ngut bezahlten Arbeitsplätzen von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig haben die Errich\u0002tung und der Betrieb industrieller Anlagen und Infrastrukturen negative Auswirkun\u0002gen auf die Natur. Dies gilt auch für Anlagen und Infrastrukturen einer zukünftigen \r\nklimaneutralen Industrie. Für den NABU als in der Fläche Deutschlands verankerte \r\nNatur- und Umweltschutzorganisation ist aufgrund dieser Zusammenhänge ein gu\u0002tes Verständnis der Potenziale und Voraussetzungen sowie der gesellschaftlichen Im\u0002plikationen einer Industrie-Transformation von hoher Bedeutung, um nicht zuletzt \r\nin Bezug auf zukünftige Industrie- und Infrastrukturvorhaben in der internen sowie \r\nexternen Kommunikation qualifiziert und differenziert Stellung beziehen zu können. \r\nDer NABU hat daher das Wuppertal Institut beauftragt, mit der vorliegenden Studie \r\ndarzustellen, wie nach derzeitigem Wissensstand eine Vision für eine klimaneutrale \r\nIndustrie in Deutschland aussehen könnte, die gute Arbeit und Wohlstand ermög\u0002licht. Die Studie zeigt auf Grundlage der aktuell vorliegenden Fachliteratur auf, wel\u0002che neuartigen Technologien in einer klimaneutral produzierenden Industrie voraus\u0002sichtlich eingesetzt werden und welche infrastrukturellen, regulatorischen und ge\u0002sellschaftlichen Voraussetzungen für ein Gelingen dieser Transformation erforder\u0002lich sind. Zudem wird dargelegt, welche für die Gesellschaft relevanten Implikatio\u0002nen mit einer erfolgreichen Industrie-Transformation einhergehen könnten, bei\u0002spielsweise in Bezug auf Beschäftigung und Resilienz. \r\nIm folgenden Kapitel 2 wird zunächst auf die Erfordernisse des Klimaschutzes und \r\ndamit auf den wesentlichen Treiber für die Industrie-Transformation eingegangen. \r\nKapitel 3 stellt anschließend eine Vision dar, wie eine klimaneutrale Industrie im \r\nJahr 2045 aussehen könnte – welche neuartigen Technologien und Prozesse zum \r\nEinsatz kommen werden, welche Energieträger dominieren werden, welche Infra\u0002strukturen genutzt werden und was sich für Beschäftigte gegenüber heute ändern \r\nwird. Dabei wird neben einem Blick auf den gesamten Industriesektor zusätzlich \r\nauch auf die drei gegenwärtig besonders emissionsintensiven Branchen geblickt: die\r\nEisen- und Stahlindustrie, die chemische Industrie und die Zementindustrie. \r\nKapitel 4 geht in der Folge näher darauf ein, welche Beiträge eine erfolgreiche In\u0002dustrie-Transformation zum Klimaschutz und zu weiteren zentralen gesellschaftli\u0002chen Zielen wie Beschäftigung, Resilienz und Naturschutz leisten kann.\r\nDie Transformation der Industrie wird in den kommenden zwei Jahrzehnten einher\u0002gehen mit strukturellen Veränderungen des Sektors. Auf wichtige absehbare Verän\u0002derungen, wie eine wachsende Bedeutung der Kreislaufwirtschaft, geht Kapitel 5 ein.\r\nKapitel 6 verdeutlicht anschließend, dass die Vision einer klimaneutralen Industrie \r\nim Jahr 2045 kein „Selbstläufer“ ist, sondern für ihre Umsetzung bestimmte Voraus\u0002setzungen erfüllt sein müssen – und diese Voraussetzungen in den nächsten Jahren \r\nnicht zuletzt durch entschlossenes politisches Handeln geschaffen werden müssen.\r\nKapitel 7 fasst die wesentlichen Schlussfolgerungen der Studie zusammen, während \r\ndas abschließende Kapitel 8 einen Exkurs zur gegenwärtigen Bedeutung des Indust\u0002riesektors für Deutschland bietet.\r\nProjektbericht\r\n10 | Wuppertal Institut\r\n2 Deutschlands Klimaziele und Rolle des Industriesektors\r\nDeutschland hat sich das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 \r\ngesetzt und im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) verankert. Das KSG trat Ende 2019 \r\nin Kraft und ist seither das zentrale Element der nationalen Klimapolitik. Ziel des \r\nKSG ist es, als Zwischenschritt zur Treibhausgasneutralität die Treibhausgasemissio\u0002nen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 % und bis zum Jahr 2040 \r\num mindestens 88 % (jeweils gegenüber dem Jahr 1990) zu reduzieren. Bis zum Jahr \r\n2030 werden im KSG auch sektorspezifische Ziele formuliert (siehe Tabelle 2-1), die \r\nin der Summe dafür sorgen sollen, dass die insgesamt für 2030 vorgesehene Emissi\u0002onsminderung von mindestens 65 % erreicht werden kann.1\r\nTab. 2-1 Historische Treibhausgasemissionen und Minderungsziele nach Bundes-Klimaschutzge\u0002setz für 2030, 2040 und 2045 (absolute Werte in Mio. t CO2-Äq.)\r\n1990 2021 2022 2023\r\nKSG-Ziele für\r\n2030\r\nKSG-Ziel für\r\n2040\r\nKSG-Ziel für\r\n2045\r\nEnergiewirtschaft 475 246 257 205 108 – 77 % - -\r\nIndustrie 278 182 168 155 118 – 57 % - -\r\nGebäude 210 119 111 102 67 – 69 % - -\r\nVerkehr 163 144 147 146 85 – 49 % - -\r\nLandwirtschaft 83 62 61 60 56 – 31 % - -\r\nAbfallwirtschaft &\r\nSonstiges 42 6 6 6 4 – 88 % - -\r\nGesamtsumme 1251 760 750 673 438 – 65 % – 88 % Netto-THG\u0002Neutralität\r\nHinweise: Dargestellt werden in der Tabelle die im Bundes-Klimaschutzgesetz aufgeführten Zielwerte für 2030, keine an\u0002gepassten Werte, die sich aus einer Über- oder Untererfüllung historischer Jahre ergeben können. KSG = Bundes-Klima\u0002schutzgesetz; Netto-THG-Neutralität = Netto-Treibhausgasneutralität\r\nQuelle: Eigene Darstellung basierend auf dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) und UBA (2024a).\r\nFür den Sektor Industrie ist nach KSG eine Minderung gegenüber 1990 um 57 % von \r\n278 auf 118 Mio. t CO2-Äq. zu erreichen. In den vergangenen Jahren hat der Indust\u0002riesektor seine im KSG festgelegten jährlichen Höchstgrenzen einhalten können. Im \r\nJahr 2021 gelang dies allerdings nur sehr knapp und in den Jahren 2022 und 2023 \r\nwaren im Wesentlichen die konjunkturelle Schwäche und insbesondere der starke \r\nRückgang der energieintensiven Produktion für die deutlichen Emissionsminderun\u0002gen der Industrie ursächlich (UBA 2024a, b).\r\nDer im Auftrag der Bundesregierung erstellte „Projektionsbericht 2024“ (UBA \r\n2024c) hält eine Zielerreichung des Industriesektors bis 2030 mit den politisch bis\u0002her bereits beschlossenen Maßnahmen für möglich. Allerdings wird in dieser \r\n–––– 1 Stellen die vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenen jährlichen Projektionsberichte zweimal in Folge fest, dass bei aggre\u0002gierter Betrachtung aller Sektoren die Summe der Treibhausgasemissionen in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 die \r\nSumme der im KSG maximal vorgesehenen Gesamtemissionen überschreitet, so legt das KSG fest, dass die Bundesregie\u0002rung Maßnahmen zu beschließen hat, die die Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen für diese Jahre \r\nsicherstellen. Konkrete Maßnahmen sollen dann nach KSG „insbesondere“ diejenigen Bundesministerien vorschlagen, „in \r\nderen Zuständigkeitsbereich die Sektoren liegen, die zur Überschreitung beitragen“.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 11\r\nProjektion unter anderem angenommen, dass in den nächsten Jahren die staatliche \r\nFinanzierung für klimapolitische Maßnahmen, wie die Klimaschutzverträge, wie ur\u0002sprünglich geplant erfolgt. Angesichts der angespannten Lage des Bundeshaushalts \r\nmuss diese Annahme als unsicher angesehen werden. Zudem wird in dem Bericht ein \r\nCO2-Zertifikatspreis angenommen, der von 82 € pro Tonne im Jahr 2024 auf 122 €\r\npro Tonne im Jahr 2030 steigt. Tatsächlich lag der Preis im Jahr 2024 aber meist\r\nnur zwischen 60 und 70 € pro Tonne (Ember 2025). Sollte der Preis auch in den \r\nnächsten Jahren niedriger liegen als im Projektionsbericht angenommen, so könnte\r\ndies die Realisierung von Emissionsminderungen im Industriesektor erschweren\r\n(Expertenrat für Klimafragen 2024).\r\nDie 2030-Zielerreichung des Industriesektors sollte daher keinesfalls als sicher bzw. \r\nals „Selbstläufer“ angesehen werden. Auch der Expertenrat für Klimafragen (2024)\r\nbefürchtet bis 2030 eine Zielverfehlung. Zudem macht der Projektionsbericht deut\u0002lich, dass der Industriesektor (wie auch die anderen Sektoren) ohne zusätzliche kli\u0002mapolitische Maßnahmen bis 2045 seine Emissionen bei weitem nicht ausreichend \r\nreduzieren wird, um zum Ziel der Klimaneutralität beizutragen. Die Treibhaus\u0002gasemissionen der Industrie würden demnach 2045 noch bei rund 50 Mio. t CO2-Äq. \r\nliegen (siehe Abbildung 2-1), und damit nur rund 80 % niedriger als im Jahr 1990.2\r\nAbb. 2-1 Projektion der Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Sektor Industrie bis 2050 im \r\n„Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario“ (MWMS 2024)\r\nHinweis: KSG = Bundes-Klimaschutzgesetz\r\nQuelle: UBA (2024c).\r\n–––– 2 Abbildung 2-1 zeigt das ambitioniertere Szenario des Projektionsberichts 2024, nämlich das Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szena\u0002rio (MWMS). In diesem Szenario werden neben den bis Ende Juli 2023 beschlossenen klimapolitischen Maßnahmen auch \r\nMaßnahmen bis dahin berücksichtigt, „die eine realistische Chance haben, verabschiedet zu werden; dazu gehören auch \r\nverabschiedete Ziele, für die eine realistische Chance besteht, dass entsprechende Instrumente verabschiedet werden.“ Im \r\nSzenario „Mit-Maßnahmen-Szenario“ (MMS), das nur Instrumente berücksichtigt, die bis Ende Juli 2023 umgesetzt oder im \r\npolitischen Prozess angenommen wurden, werden 2045 von der Industrie noch 52 Mio. t CO2-Äq. ausgestoßen. \r\nProjektbericht\r\n12 | Wuppertal Institut\r\nFür die Zeit nach 2030 gibt das aktuelle KSG zwar keine sektorspezifischen Zielwerte \r\nmehr vor. Aus heutiger Sicht ist aber klar, dass eine Minderung der Emissionen der \r\nIndustrie bis 2045 um lediglich rund 80 % gegenüber 1990 nicht ausreichend sein \r\nwird, um bis dahin Klimaneutralität zu erreichen. Aktuelle Szenariostudien (FZ Jü\u0002lich 2023, Fraunhofer ISI et al. 2024, Agora Think Tanks et al. 2024) halten stattdes\u0002sen bis 2045 einen Rückgang der Treibhausgasemissionen im Industriesektor um \r\nmindestens rund 90 % für notwendig. Möglicherweise bedarf es sogar – mittels der \r\nRealisierung so genannter „negativer Emissionen“ im Industriesektor, insbesondere \r\nüber die stoffliche Nutzung von Biomasse in der chemischen Industrie sowie die Ab\u0002scheidung und Speicherung von biomassebasiertem CO2 – einer Senkung der Emis\u0002sionen um über 100 %, um das Ziel der Treibhausgasneutralität für Deutschland zu \r\nerreichen (siehe Abbildung 2-2).3\r\nEine Minderung der Emissionen des Sektors um 90 bis 100 % gegenüber 1990 würde \r\nab 2024 und bis 2045 eine durchschnittliche jährliche Emissionsminderung von \r\nrund 6 bis 7 Mt CO2-Äq. erfordern – ein etwa dreimal so großer Rückgang, wie er \r\nzwischen 2010 und 2023 durchschnittlich pro Jahr realisiert werden konnte (minus \r\n2,3 Mt CO2-Äq. pro Jahr). Zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen sind folglich (auch) \r\nim Industriesektor in den nächsten Jahren unerlässlich.\r\nAbb. 2-2 Minderung der Treibhausgasemissionen im Industriesektor gegenüber 1990 im Jahr 2023 \r\nund nach verschiedenen Projektionen bzw. Szenarien im Jahr 2045\r\nQuellen: Eigene Darstellung basierend auf UBA (2024a, c), FZ Jülich (2023), Fraunhofer ISI et al. (2024) und Agora Think \r\nTanks et al. (2024).\r\n–––– 3 Eine Minderung der Emissionen im Industriesektor bis 2045 um lediglich rund 90 % (gegenüber 1990), wie im Szenario Ener\u0002gieperspektiven 2030 (EP 2030) (FZ Jülich 2023), ist nach heutigem Kenntnisstand nur dann mit Klimaneutralität vereinbar, \r\nwenn es gelingt, in Deutschland bereits bis 2045 beträchtliche Mengen an CO2 aus der Luft abzuscheiden („Direct Air Cap\u0002ture“) und dauerhaft geologisch zu speichern, um die Restemissionen der Industrie sowie die Restemissionen aus weiteren \r\nSektoren (vor allem der Landwirtschaft) durch negative Emissionen zu kompensieren.\r\n-44%\r\n-81% -82%\r\n-89%\r\n-96% -96%\r\n-107%\r\n-120%\r\n-100%\r\n-80%\r\n-60%\r\n-40%\r\n-20%\r\n0%\r\nMMS\r\n(UBA 2024)\r\nMWMS\r\n(UBA 2024)\r\nEP 2030\r\n(FZJ 2023)\r\nO45-Strom\r\n(Fh-ISI et al.\r\n2024)\r\nO45-H2\r\n(Fh-ISI et al.\r\n2024)\r\nKND-Umsetzung\r\n(Agora Think\r\nTanks 2024)\r\n2023 - Statistik 2045 - Projektionsbericht 2045 - Zielszenarien\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 13\r\n3 Zielvision einer klimaneutralen Industrie in Deutschland im Jahr \r\n2045\r\nIn diesem Kapitel wird eine nach heutigem Kenntnisstand plausible Vision einer kli\u0002maneutralen Industrie in Deutschland im Jahr 2045 beschrieben. Hierfür wird zu\u0002nächst in Abschnitt 3.1 eine Vision für den zukünftigen (gesamten) Industriesektor \r\nentwickelt, bevor in den Abschnitten 3.2 (Eisen- und Stahlindustrie), 3.3 (chemische \r\nIndustrie) und 3.4 (Zementindustrie) ein genauerer Blick auf drei Branchen der In\u0002dustrie geworfen wird, die aufgrund ihrer gegenwärtig besonders hohen CO2-Emissi\u0002onen vor besonderen und jeweils spezifischen Herausforderungen stehen. \r\nDie in diesem Kapitel dargelegte Vision einer klimaneutralen Industrie orientiert \r\nsich dabei im Wesentlichen an dem Zielzustand des Industriesektors, der im aktuel\u0002len Szenario „KND-Umsetzung“ (Agora Think Tanks et al. 2024) bis 2045 erreicht \r\nwird.\r\nLeser*innen, die sich vor der Beschäftigung mit einer Zukunftsvision für die deut\u0002sche Industrie gerne zunächst mit der gegenwärtigen Struktur dieser Industrie und \r\nspeziell ihrer Rolle für Beschäftigung, Wertschöpfung und Treibhausgasemissionen \r\nauseinandersetzen möchten, können zunächst in den Exkurs „Gegenwärtige Bedeu\u0002tung des Industriesektors“ am Ende des vorliegenden Berichts (Kapitel 8) schauen.\r\n3.1 Vision für den gesamten Industriesektor\r\nIm Jahr 2045 ist die Industrie in Deutschland klimaneutral. Geringfügige Treibhaus\u0002gasemissionen der industriellen Produktion, die sich auch im Jahr 2045 technisch \r\nnicht vermeiden lassen, werden innerhalb des Sektors mit Hilfe so genannter negati\u0002ver Emissionen kompensiert.4 Wesentlicher Treiber für diese Entwicklung war der \r\nEuropäische Emissionshandel, über den die letzten Emissionszertifikate bereits Ende \r\nder 2030er Jahre vergeben wurden (Packroff 2024). Im Industriesektor werden \r\n2045 sogar mehr negative Emissionen erzielt als Restemissionen entstehen, so dass \r\ndie Industrie einen Teil der Restemissionen anderer Sektoren (insbesondere der \r\nLandwirtschaft) kompensieren kann. \r\nDas einstige Image der „dreckigen“ Industrie gehört 2045 endgültig der Vergangen\u0002heit an – und das nicht nur, weil sie netto keine Treibhausgase mehr ausstößt. Auch \r\ndie lokalen Schadstoffemissionen wurden nahezu auf null reduziert: Statt Erdgas, Öl \r\nund Kohle verwendet die Industrie 2045 vor allem Strom – rund drei Viertel des En\u0002denergiebedarfs des Industriesektors werden nun durch diesen Energieträger ge\u0002deckt, während der Anteil Anfang der 2020er Jahre noch bei 30 % lag. Insbesondere \r\n–––– 4 Negative Emissionen werden dabei insbesondere durch die stoffliche Nutzung von Biomasse in der chemischen Industrie er\u0002reicht: „Dabei wird inländische Biomasse genutzt, um über den Zwischenschritt Methanol chemische Grundstoffe herzustel\u0002len und fossiles Erdöl als Kohlenstoffquelle zu ersetzen. Ein Großteil des in der Biomasse enthaltenen Kohlenstoffs wird \r\nstofflich in Methanol und den darauf aufbauenden Chemieprodukten (temporär) gebunden. Mittels Recyclingmethoden wird \r\nder gebundene Kohlenstoff insbesondere bei Kunststoffprodukten anschließend möglichst lange im Kreislauf geführt. Am \r\nEnde des Lebenszyklus sorgt der Einsatz von CCS im Rahmen der thermischen Abfallbehandlung dafür, dass der Kohlen\u0002stoff langfristigen geologischen Speichern zugeführt wird. In Summe werden so dauerhaft Negativemissionen generiert.“ \r\n(Agora Think Tanks et al. 2024, S. 136). Zudem werden in der Zielvision weitere negative Emissionen in der Industrie durch \r\ndie Verbrennung von Biomasse und die Abscheidung und geologische Speicherung des entstehenden CO2 realisiert. Unter \r\nanderem in der Zementherstellung wird (auch) zukünftig für die Wärmeerzeugung zum Teil auf Biomasse bzw. auf bio\u0002massehaltige Abfälle zurückgegriffen. Die bei der Verbrennung entstehenden CO2-Emissionen werden – gemeinsam mit den \r\nunvermeidbaren Prozessemissionen der Zementherstellung – abgeschieden und dauerhaft geologisch gespeichert.\r\nProjektbericht\r\n14 | Wuppertal Institut\r\ndie schrittweise Elektrifizierung großer Teile der industriellen Wärmeerzeugung ab \r\nMitte der 2020er Jahre sorgte für einen hohen Stromanteil. Ein großer Teil des rest\u0002lichen Endenergiebedarfs wird – ebenso emissionsfrei – durch Wasserstoff gedeckt. \r\nAuch andere wichtige Veränderungen sind bis zum Jahr 2045 erfolgreich umgesetzt. \r\nDies gilt vor allem für die Versorgung der chemischen Industrie mit klimaneutralem \r\nKohlenstoff, denn trotz aller Fortschritte in Richtung eines verstärkten Recyclings \r\nund ressourcenärmerer Konsummuster wird es auch im Jahr 2045 noch eine Nach\u0002frage nach neuen (also nicht recycelten) Kunststoffen geben. Statt dem in der Ver\u0002gangenheit genutzten (auf fossilen Energieträgern basierenden) Naphtha haben sich \r\n2045 biogene Rohstoffe und das chemische Recycling als zentrale Kohlenstoffquellen \r\netabliert.\r\nDie mit der Umstellung des Energiemixes einhergehenden Fortschritte bei der Luft\u0002qualität sorgen bei Beschäftigten und bei Menschen, die in der Nähe von Industrie\u0002anlagen wohnen, für deutliche Verbesserungen des Wohlbefindens und der Gesund\u0002heit.\r\nInfolge der erfolgreichen Transformation der Industrie profitieren Umwelt und Na\u0002tur nicht nur durch die Umstellung auf grüne und saubere Energieträger und Stoff\u0002ströme, sondern auch von den deutlichen Fortschritten, die in Richtung einer Kreis\u0002laufwirtschaft gemacht werden. Bis zum Jahr 2045 werden die lange Zeit ungenutz\u0002ten Potenziale zur Kreislaufführung von Grundstoffen dank Verbesserungen im Pro\u0002duktdesign sowie bei der Trennung und Aufbereitung von Abfällen weitgehend er\u0002schlossen. So wird bei dem Design von Produkten stark darauf geachtet, dass die ver\u0002wendeten Materialien am Ende des Produktlebenszyklus möglichst leicht repariert, \r\nwiederverwendet oder recycelt werden können („Design-for-Recycling“ bzw. „Cir\u0002cular Design“). Verbesserungen in der Materialeffizienz der industriellen Produktion, \r\neine tendenziell längere Nutzung von Produkten (unterstützt durch eine stärkere Fo\u0002kussierung auf die Reparatur defekter Geräte) sowie ein stärkeres Teilen von Produk\u0002ten (zum Beispiel in Form von Carsharing) begrenzen zusätzlich den Bedarf an res\u0002sourcen- und energieintensiver Primärproduktion von Grundstoffen.\r\nDurch diese erheblichen Fortschritte in Richtung einer Kreislaufwirtschaft wird zum \r\neinen Energie eingespart, da weniger Rohstoffe benötigt werden und zudem ein grö\u0002ßerer Teil der benötigten Materialien über das weniger energieintensive Recycling \r\ngedeckt werden kann. Zum anderen werden Ökosysteme in Deutschland und im Aus\u0002land dadurch entlastet, dass infolge des geringeren (Primär-) Materialbedarfs deut\u0002lich weniger Rohstoffe gefördert und transportiert werden müssen.\r\nIm Jahr 2045 sind in Deutschland nach wie vor viele Menschen in der Industrie be\u0002schäftigt, wenn auch die Anzahl der Arbeitsplätze etwas niedriger liegt als Anfang der \r\n2020er Jahre. Dämpfend auf den Arbeitsplatzbedarf in der Industrie haben sich ins\u0002besondere die folgenden zwei Entwicklungen ausgewirkt:\r\nn Der Automatisierungsgrad in der Produktion (unterstützt durch künstliche In\u0002telligenz) ist im Jahr 2045 deutlich erhöht.\r\nn Die Exportorientierung der deutschen Wirtschaft hat bereits im Laufe der \r\n2020er und 2030er Jahre abgenommen, da die Konkurrenz auf dem Weltmarkt \r\nin vielen Bereichen gestiegen ist und der Welthandel zudem durch protektionis\u0002tische Maßnahmen eingeschränkt wurde.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 15\r\nAufgrund des demografischen Wandels – der Anteil der Menschen in Deutschland, \r\ndie über 67 Jahre sind, liegt 2045 bereits bei 25 % (2022: 20 %) (Statistisches Bun\u0002desamt 2025a) – stellt ein moderater Rückgang der Arbeitsplätze im Industriesektor \r\nkeine für die Gesellschaft nicht zu lösende Herausforderung dar. Die Beschäftigten in \r\nder Industrie werden auch im Jahr 2045 gut bezahlt und haben mehr Möglichkeiten \r\nals heute, ihre Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. (Durch die – demografisch be\u0002dingte – anhaltende Fachkräfteknappheit haben die Unternehmen verstärkte Bemü\u0002hungen unternommen, um für Arbeitskräfte attraktiver zu werden.)\r\nZudem spielt Flexibilität auch auf einer anderen Ebene eine wichtige Rolle: Die \r\nneuen Produktionsprozesse der Industrie können 2045 deutlich flexibler betrieben \r\nwerden als dies noch in den 2020er Jahren der Fall war. Lastmanagementmaßnah\u0002men der Industrie tragen im Jahr 2045 dazu bei, dass die Stabilität des Stromsys\u0002tems und damit ein weiterhin hohes Niveau an Versorgungssicherheit gewährleistet \r\nwerden können (KEI 2024).\r\nDie Mitte der 2020er Jahre teilweise noch befürchtete „Deindustrialisierung“ \r\nDeutschlands ist nicht eingetreten. Stattdessen ist es – wesentlich getrieben durch \r\neine vorausschauende Industriepolitik – gelungen, die Wettbewerbsfähigkeit der \r\ndeutschen Industrie unter anderem durch die folgenden Entwicklungen zu erhalten:\r\nn Der Ausbau erneuerbarer Energien hat seit Anfang der 2020er Jahren in \r\nDeutschland und Europa deutlich an Dynamik gewonnen, so dass im Jahr 2045 \r\ndie wirtschaftlich umsetzbaren Erneuerbaren-Potenziale in Europa weitgehend \r\nausgenutzt werden und – in Kombination mit einem europäisch koordinierten \r\nAusbau der Strom- und Wasserstoff-Infrastruktur – für moderate Preise für grü\u0002nen Strom und grünen Wasserstoff sorgen. \r\nn Durch die politisch unterstützten frühzeitigen Schritte in Deutschland in Rich\u0002tung einer klimaneutralen Industrie konnten Investitionen angestoßen werden, \r\nvon denen die Industrie aufgrund der langen Betriebs- und Lebensdauern großer \r\n(und kapitalintensiver) Industrieanlagen auch 2045 noch profitieren. Durch eine \r\nkonsequente und kontinuierliche politische Unterstützung konnte sich so an ver\u0002schiedenen Industriestandorten Deutschlands eine kritische Masse an Unter\u0002nehmen bilden, die sich als Vorreiter auf den wachsenden internationalen Märk\u0002ten für grüne Materialien und Produkte etabliert haben. Durch den hierdurch \r\nerlangten Erfahrungsvorsprung bei den klimaneutralen Produktionsprozessen \r\nund der frühzeitig erfolgten Kundenbindung haben diese Unternehmen vielfach \r\nauch 2045 noch Wettbewerbsvorteile auf den internationalen Märkten.\r\nn Die deutlichen Fortschritte in Richtung einer Kreislaufwirtschaft senken die \r\nEnergie- und Materialkosten der deutschen Industrie, wodurch bestehende Kos\u0002tennachteile bei grünen Energieträgern im Vergleich zu einigen anderen Regio\u0002nen der Welt größtenteils kompensiert werden konnten.\r\nn Politik und Unternehmen in Deutschland setzten weiterhin auf Innovationskraft \r\nund hohe Qualitätsstandards. Auf diese Weise gelingt es – wie auch in der Ver\u0002gangenheit – die teilweise günstigeren Arbeits- und Energiekosten in anderen \r\nTeilen der Welt zu kompensieren.\r\nn In den 2020er und 2030er Jahren konnten in Deutschland und der EU deutliche \r\nFortschritte beim Abbau ineffizienter bürokratischer Vorgaben erzielt werden.\r\nProjektbericht\r\n16 | Wuppertal Institut\r\nn Im gleichen Zeitraum wurden von Politik und Wirtschaft – unter Einbezug ge\u0002sellschaftlicher Interessen – gemeinsame Anstrengungen unternommen, die für \r\ndie Industrie-Transformation zentralen Infrastrukturen (insbesondere für den \r\nTransport von Wasserstoff, Strom und CO2) auf- bzw. auszubauen.\r\nn Die Digitalisierung und Automatisierung der Produktionsprozesse konnte seit \r\nMitte der 2020er Jahre deutlich beschleunigt und damit die Effizienz der indust\u0002riellen Produktion erhöht werden.\r\nDurch den Erhalt einer wesentlichen industriellen Basis als Ergänzung zur Dienst\u0002leistungsökonomie konnten Arbeitsplätze in traditionellen Industrieregionen erhal\u0002ten bleiben und die deutsche Wirtschaft überstand Krisenzeiten durch ihre diversifi\u0002zierte Struktur und gestärkte Resilienz besser als wirtschaftlich einseitiger ausgerich\u0002tete Länder. \r\nAuch wenn industrielle Produktion in Deutschland im Wesentlichen erhalten werden \r\nkonnte, hat es in den letzten zwei Jahrzehnten einen Strukturwandel gegeben: \r\nn Grundsätzlich werden 2045 größere Mengen an energieintensiven Vor- bzw. \r\nZwischenprodukten (wie Roheisen oder Ammoniak) aus Ländern mit hervorra\u0002genden Bedingungen für erneuerbare Energien importiert. Deshalb liegt die Pro\u0002duktion entsprechender Vorprodukte in Deutschland 2045 wesentlich niedriger \r\nals noch Anfang der 2020er Jahre. Allerdings entfallen auf die Produktion dieser \r\nenergieintensiven Vorprodukte nur relativ geringe Anteile der industriellen \r\nWertschöpfung und auch der Beschäftigung. Für Wertschöpfung und Beschäfti\u0002gung ist der Erhalt der weiterverarbeitenden Industrie daher wesentlich relevan\u0002ter als der Erhalt der Herstellung energieintensiver Vorprodukte. Durch eine \r\ngünstigere Beschaffung auf dem Weltmarkt (gegenüber einem Bezug dieser \r\nenergieintensiven Vorprodukte aus Deutschland) werden weiterverarbeitende \r\nIndustrien in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und industri\u0002elle Beschäftigung und Bruttowertschöpfung können sogar unter dem Strich \r\nprofitieren. Eine problematische Abhängigkeit vom Ausland besteht bei diesen \r\nImporten energieintensiver Vorprodukte zudem nicht, da sie im Jahr 2045 \r\ndiversifiziert aus verschiedenen Ländern und Weltregionen importiert werden –\r\nangestoßen auch durch frühzeitige, politisch unterstützte und faire Handels\u0002Partnerschaften mit anderen Ländern.5\r\nn Gleichzeitig sind im Laufe der 2020er und 2030er Jahre Arbeitsplätze in der fos\u0002silen Energiewirtschaft (insbesondere bei der Förderung von Kohle und dem Be\u0002trieb von Kohlekraftwerken) sowie in der Automobil- bzw. Automobilzulieferer\u0002industrie verloren gegangen – zum einen, weil sich der Bedarf an Komponenten \r\ndurch die Umstellung auf Elektroautos reduziert hat, zum anderen, weil sich im \r\nBereich der Elektromobilität eine höhere Konkurrenz durch andere Länder, ins\u0002besondere China, entwickelt hat.\r\nDie in diesen Bereichen abgebauten Arbeitsplätze konnten bis 2045 aber in großen \r\nTeilen durch eine deutlich stärkere nationale und internationale Nachfrage nach \r\n–––– 5 Bei der Umsetzung der Industrie-Transformation wurde dabei von Anfang an darauf geachtet, dass die mit der Transformation \r\nverbundenen Wechselwirkungen auf der globalen Ebene (insbesondere in den Ländern des Globalen Südens) erkannt und \r\nwo eben möglich flankierende Maßnahmen zum Ausgleich eingeführt wurden.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 17\r\nEnergiewende-Gütern wie Elektrolyseuren und Windenergieanlagen kompensiert \r\nwerden (siehe Abschnitt 5-2). Gleichzeitig wurden bis 2045 zahlreiche neue Arbeits\u0002plätze im Bereich der Recycling-Wirtschaft (bei der Trennung, Sortierung und Wie\u0002deraufbereitung genutzter Produkte bzw. Materialien) und bei der Bereitstellung von \r\nSystemdienstleistungen geschaffen. Auch die CO2-Abscheidung und Speicherung und \r\ndie im Laufe der 2030er und vor allem 2040er Jahre an Bedeutung gewinnende Nut\u0002zung von Technologien zur Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre schaffen neue \r\nArbeitsplätze (unter anderem) in der Industrie.\r\nDie Politik hat diese Entwicklungen durch verschiedene Maßnahmen unterstützt. \r\nVon besonderer Bedeutung war dabei die Etablierung von grünen Leitmärkten und \r\neine progressive, auf grüne Technologien ausgerichtete Ansiedlungspolitik. \r\n3.2 Zielvision für die Eisen- und Stahlindustrie\r\nIm Jahr 2045 beruht die Eisen- und Stahlerzeugung in Deutschland ausschließlich \r\nauf klimaneutralen Energieträgern und Reduktionsmitteln, insbesondere auf grünem \r\nWasserstoff und grünem Strom. Bereits im Laufe der 2030er Jahre wurden die letz\u0002ten Hochöfen abgeschaltet, da sich deren Weiterbetrieb angesichts steigender CO2-\r\nPreise im EU-Emissionshandel für die Stahlunternehmen nicht mehr lohnte. Statt \r\nHochöfen stehen nun an den gleichen Standorten Direktreduktionsanlagen, die mit \r\ngrünem Wasserstoff (teilweise ergänzt durch biogene Gase) betrieben werden. Die \r\nStahl-Standorte gehörten zu den ersten Standorten, die an das Ende der 2020er und \r\nAnfang der 2030er Jahre errichtete Wasserstoff-Kernnetz angeschlossen wurden. \r\nDen größten Teil ihres Wasserstoffbedarfs decken die Standorte über diese Pipeline\u0002Zugänge, ein kleinerer Teil wird aber auch in unmittelbarer Nähe der Standorte \r\ndurch eigene Elektrolyseure gedeckt. \r\nDank einer weitgehenden Erschließung der Erneuerbaren-Potenziale in Deutschland \r\nund anderen europäischen Ländern sowie einer gut ausgebauten europäischen \r\nStromnetz- und Pipeline-Infrastruktur ist die Stahlindustrie 2045 in der Lage, grü\u0002nen Strom und grünen Wasserstoff zu Preisen zu beziehen, die eine wettbewerbsfä\u0002hige Produktion in Deutschland ermöglichen. Der von der Stahlindustrie nachge\u0002fragte grüne Wasserstoff wird 2045 sowohl an verschiedenen Standorten in ganz \r\nDeutschland (mit einem Fokus auf Norddeutschland) erzeugt und in das Netz einge\u0002speist als auch durch Pipeline-Importe aus anderen europäischen Ländern (wie Dä\u0002nemark, Spanien oder Frankreich) und Nordafrika (wie Marokko) ergänzt.\r\nNeben der Reduktion von Eisenerz in inländischen Direktreduktionsanlagen impor\u0002tiert Deutschland im Jahr 2045 zusätzlich auch direktreduziertes „grünes“ Eisen aus \r\nLändern, die über hervorragende Erneuerbaren-Bedingungen verfügen und grünen \r\nWasserstoff und somit auch grünes Eisen günstiger herstellen können als Deutsch\u0002land und Europa (Bilici et al. 2024). Das importierte grüne Eisen, für das es 2045 ei\u0002nen globalen Markt mit Lieferanten aus verschiedenen Regionen der Welt gibt, wird \r\nanschließend in Deutschland in Elektrolichtbogenöfen oder elektrischen Einschmel\u0002zern zu Stahl weiterverarbeitet. Das grüne Eisen kann dabei im Wesentlichen mit der \r\ngleichen Infrastruktur importiert werden wie derzeit herkömmliches Eisenerz bzw.\r\nEisenerzpellets, die für die inländische Reduktion von Eisen importiert werden müs\u0002sen – gegenwärtig vor allem in Hochöfen, 2045 in Direktreduktionsanlagen.\r\nProjektbericht\r\n18 | Wuppertal Institut\r\nDer Import von direktreduziertem Eisen lohnt sich im Jahr 2045 für die deutschen \r\nStahlhersteller insbesondere in solchen Zeiten, in denen die Wasserstoff-Preise hier\u0002zulande besonders hoch sind, was beispielsweise im Winter während längerer „Dun\u0002kelflauten“ (Zeiträume geringer Stromerzeugung aus Wind- und Photovoltaik-Anla\u0002gen) der Fall sein kann. Ein Import kann zudem auch konjunkturelle Gründe haben, \r\nwenn eine besonders hohe Stahlnachfrage auftritt und die bestehenden inländischen \r\nDirektreduktionsanlagen vollständig ausgelastet sind – hierdurch ergeben sich fle\u0002xible und auf die Situation angepasste Rohstoffbeschaffungsstrategien, die nicht zu\u0002letzt die Resilienz und Produktionssicherheit erhöhen.\r\nTrotz der gegenüber anderen Weltregionen höheren Kosten für grünen Wasserstoff \r\nund grünen Strom ist die Stahlherstellung in Deutschland im Jahr 2045 wettbe\u0002werbsfähig. Dies liegt zum einen daran, dass die geografische Nähe der Stahlherstel\u0002ler zu einer Vielzahl an stahlverarbeitenden Unternehmen in Deutschland und den \r\nNachbarländern zu niedrigen Transportkosten führt und eine zeitlich relativ flexible \r\nBelieferung der Kunden ermöglicht. Zum anderen setzen die deutschen Hersteller \r\nauch im Jahr 2045 in starkem Maße auf qualitativ hochwertige Spezialstähle, die kei\u0002nem ähnlich harten globalen Preiswettbewerb ausgesetzt sind wie Massenstähle, die\r\netwa in der Baubranche Verwendung finden.\r\nIm Jahr 2045 beruht zudem mit 45 % ein bedeutender Anteil des in Deutschland \r\nproduzierten Stahls auf dem Recycling von Stahlschrott (2022 noch 30 %). Der er\u0002höhte Sekundärstahl-Anteil mindert nicht nur den Bedarf an Primärrohstoffen, son\u0002dern reduziert auch den Energieverbrauch und die Umweltbelastung. Der höhere Re\u0002cycling-Anteil kann realisiert werden, indem ein Großteil des in Deutschland anfal\u0002lenden Stahlschrotts in Deutschland verarbeitet wird und die Sammlung, Trennung \r\nund Aufbereitung von Stahlschrott verbessert wird (wodurch einerseits mehr Schrott \r\nzu Verfügung steht und andererseits auch Verunreinigungen des Stahlschrotts redu\u0002ziert werden). Zugleich können hierdurch auch Importabhängigkeiten von Rohstof\u0002fen gesenkt und die Resilienz der Stahlindustrie erhöht werden.\r\nDer Arbeitskräftebedarf der Stahlindustrie wird bis 2045 von verschiedenen Ent\u0002wicklungen beeinflusst. Aufgrund des teilweisen Imports von direktreduziertem Ei\u0002sen, des erhöhten Einsatzes von Stahlschrott sowie einer zunehmenden Automatisie\u0002rung sinkt der Arbeitskräftebedarf in der heimischen Roheisenerzeugung. Gleichzei\u0002tig liegt die Stahlnachfrage 2045 in Deutschland niedriger als in den 2010er Jahren.\r\nZum einen ist die deutsche Wirtschaft im Jahr 2045 weniger exportorientiert (vor \r\nallem hat es infolge zunehmender internationaler Konkurrenz bereits seit den \r\n2020er Jahren einen Rückgang der Pkw-Exporte gegeben), zum anderen wirken sich \r\nBemühungen für eine verlängerte Nutzungsdauer von Fahrzeugen, Anlagen und Ge\u0002räten auf die Stahlnachfrage aus. Teilweise kompensiert werden diese Effekte durch \r\neinen höheren Arbeitskräftebedarf bei der Sekundärstahlerzeugung sowie insbeson\u0002dere bei dem arbeitsintensiven Recycling und Aufbereiten des Stahlschrotts.\r\nDurch den hohen Automatisierungsgrad ist die Arbeitsbelastung in der Stahlindust\u0002rie im Jahr 2045 niedriger als in den 2020er Jahren, und durch den Verzicht auf die \r\nVerwendung von Kokskohle ist auch die Belastung durch Luftverschmutzung am Ar\u0002beitsplatz kein Thema mehr.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 19\r\nUnsicherheiten\r\nSollte es nicht gelingen, die erneuerbaren Energien in Deutschland und anderen eu\u0002ropäischen Ländern sowie die europäische Energieinfrastruktur so weit auszubauen, \r\ndass sich zukünftig wettbewerbsfähige Energiepreise für die Industrie ergeben, so \r\nkönnte die Roheisenproduktion bis 2045 weitgehend aus Deutschland verschwinden \r\n(siehe Abschnitt 5.3 zum Renewables-Pull-Effekt). Hohe Strompreise würden zu\u0002gleich auch das Risiko erhöhen, dass große Teile der Stahlerzeugung (insbesondere \r\nder Sekundärstahlerzeugung) aus Deutschland abwandern und sich ebenfalls an den \r\nneuen Standorten der Roheisenerzeugung niederlassen. Dies wiederum würde die \r\nAttraktivität des Standorts Deutschland für die stahlverarbeitende Industrie min\u0002dern. Deutlich geringere Produktionsniveaus in Branchen wie der Automobilindust\u0002rie oder dem Anlagenbau hätten erhebliche Auswirkungen auf die industrielle Wert\u0002schöpfung und die Anzahl der Arbeitsplätze in Deutschland. Folglich ist es von gro\u0002ßer Bedeutung, dass es zukünftig gelingt, über einen starken Ausbau der erneuerba\u0002ren Energien die Preise für Strom auf einem moderaten Niveau zu halten und zudem \r\ndie Attraktivität Deutschlands bei anderen Standortfaktoren (zum Beispiel der Ver\u0002fügbarkeit von Fachkräften, der Rechtssicherheit und dem Ausmaß an Bürokratie) zu \r\nstärken.\r\nIm Gegensatz zur Prozessumstellung auf Direktreduktionsanlagen sind andere dis\u0002ruptive Technologien, wie zum Beispiel direkte Eisenerz-Elektrolyseprozesse zur \r\nStahlerzeugung, gegenwärtig noch nicht so weit entwickelt, dass sie absehbar in den \r\nnächsten – für die Transformation der Stahlindustrie kritischen – Jahren großtech\u0002nisch zur Verfügung stehen werden (Agora Industry et al. 2024). Diese Technologien \r\nkönnten aber zur Mitte des Jahrhunderts oder in anderen Weltregionen eine Rolle \r\nspielen, in denen die Transformation der Stahlindustrie zum Teil ein bis zwei Jahr\u0002zehnte später durchgeführt wird. Im Falle der Elektrolyseverfahren hätte dies zur \r\nFolge, dass der Wasserstoffbedarf der Stahlindustrie deutlich sinken, der (direkte) \r\nStrombedarf aber erheblich steigen würde. Da das Wasserstoff(kern)netz jedoch be\u0002reits bis 2032 aufgebaut werden soll und die Stahlindustrie als eine frühzeitige \r\n(Groß-) Abnehmerin für Wasserstoff gilt, besteht bei einer solchen Entwicklung die \r\nGefahr von \"stranded assets\", also die Gefahr, dass sich Wasserstoff-Pipelines nach \r\nihrem Bau als doch nicht benötigt und damit als Fehlinvestition herausstellen könn\u0002ten. Gleichzeitig besteht in einem solchen Fall die Gefahr, dass das Stromnetz für die\r\nProzessumstellung und Leistungsabfrage nicht in erforderlichem Maß ausgebaut \r\nwurde.\r\nEine weitere Unsicherheit besteht darin, dass Erdgas möglicherweise nicht nur über\u0002gangsweise, sondern langfristig (dann eventuell in Verbindung mit CO2-Abscheidung \r\nund Speicherung, CCS) für die Direktreduktion von Eisen eingesetzt werden könnte. \r\nDer längerfristige Einsatz von Erdgas ist jedoch auch in Kombination mit CCS als\r\nkritisch zu betrachten. Zum einen entstehen bei der Abscheidung Restemissionen, \r\ndie bei einer wasserstoffbasierten Erzeugung nicht anfallen. Zum anderen ist die För\u0002derung von Erdgas vielfach mit erheblichen Treibhausgasemissionen (so genannten \r\n„Vorketten-Emissionen“) verbunden (Agora Industry et al. 2024). Diesbezüglich gibt \r\nes Überlegungen, die auf den Einsatz von synthetischem Erdgas abzielen, das an \r\nStandorten mit sehr guten Erneuerbaren-Bedingungen aus Wasserstoff gewonnen \r\nwird und für das (zuvor zum Beispiel an Direktreduktionsanlagen) abgeschiedene \r\nProjektbericht\r\n20 | Wuppertal Institut\r\nCO2 verwendet wird. Die Kosten für die Umsetzung eines solchen Konzepts sind der\u0002zeit noch sehr unsicher, es könnte sich aber vor allem dann als wirtschaftlich erwei\u0002sen, wenn sich der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur deutlich verzögern sollte \r\noder die zukünftigen Preise für Wasserstoff sehr hoch liegen sollten.\r\n3.3 Zielvision für die chemische Industrie\r\n2045 gibt es nach wie vor eine bedeutende chemische Industrie in Deutschland, die \r\neinen Beitrag zu Beschäftigung und Wohlstand leistet und zu einer resilienten Ver\u0002sorgung der weiterverarbeitenden Industrie mit chemischen Produkten beiträgt. Die \r\ndeutsche chemische Industrie gilt international als Vorreiterin beim Umstieg auf eine \r\nklimaneutrale Produktion und profitiert von dem Export grüner Produkte. Der Um\u0002stieg hin zu einer klimaneutralen Produktion wurde ermöglicht durch das Zusam\u0002menspiel aus intensiven Forschungsbemühungen der chemischen Industrie und för\u0002derlichen politischen Rahmenbedingungen, die frühzeitige Investitionen in klima\u0002neutrale Produktionsanlagen ermöglicht bzw. abgesichert haben.\r\nDie chemische Industrie6 in Deutschland sieht im Jahr 2045 in vielerlei Hinsicht an\u0002ders aus als Mitte der 2020er Jahre. Um eine klimaneutrale chemische Industrie zu \r\nerreichen, wurden in den letzten zwei Jahrzehnten die Rohstoffe für die Produktion \r\nchemischer Grundstoffe, die Produktionsprozesse sowie natürlich auch die im Pro\u0002duktionsprozess eingesetzten Energieträger grundlegend umgestellt. Mitte der \r\n2020er Jahre stellten die fossil-basierten Rohstoffe Naphtha und Erdgas in der Pet\u0002rochemie und Polymerchemie sowie bei den Verfahren der Ammoniak- und Dünge\u0002mittelproduktion die wesentliche Grundlage dar. Dieser Einsatz fossiler Ressourcen \r\nführte sowohl über die gesamte Produktionskette als auch am Ende des Lebenszyklus \r\nder Produkte (insbesondere bei der Entsorgung der Kunststoffabfälle) zu fossil-ba\u0002sierten CO2-Emissionen.\r\nIm Jahr 2045 werden in Deutschland stattdessen nicht-fossile Rohstoffe zur Herstel\u0002lung chemischer Grundstoffe eingesetzt. Hierzu gehören insbesondere recycelte \r\nKunststoffabfälle, Biomasse sowie durch Elektrolyse erzeugter grüner Wasserstoff. \r\nJeder dieser Rohstoffe ist mit Einschränkungen wie begrenzter Verfügbarkeit, ho\u0002hem Energiebedarf für die Bereitstellung oder hohen Kosten verbunden. Daher wer\u0002den 2045 alle genannten Rohstoffe verwendet, das heißt es gibt nicht den einen grü\u0002nen Rohstoff für die klimaneutrale chemische Industrie.\r\nBedeutungsgewinn des Recyclings – Kunststoffabfälle als Ausgangsmaterial\r\nIm Jahr 2045 ist es gerade für die chemische Industrie von entscheidender Bedeu\u0002tung, Material- und Kohlenstoffverluste zu vermeiden und den Kohlenstoff durch \r\neine Kreislaufführung so weit wie möglich im System zu halten. Denn wenn eine \r\nTonne Kunststoff am Ende ihres Lebenszyklus verbrannt wird, verursacht dies auf\u0002grund des im Kunststoff enthaltenen Kohlenstoffs knapp drei Tonnen CO2-Emissio\u0002nen, was ungefähr der Menge an CO2-Emissionen entspricht, die während der \r\n–––– 6 Im weiteren Verlauf des vorliegenden Berichts wird bei der Detailbetrachtung der chemischen Industrie auf denjenigen Teil der \r\nBranche fokussiert, der chemische Grundstoffe wie beispielsweise Ethylen, Propylen, Methanol, Ammoniak oder Chlor her\u0002stellt. Auf diese grundstoffchemische Produktion wird fokussiert, da die chemische Industrie in diesem Bereich mit Abstand \r\nden höchste Energieaufwand und die höchsten CO2-Emissionen aufweist.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 21\r\nHerstellungsphase des Kunststoffs entsteht (Agora Energiewende und Wuppertal \r\nInstitut 2019). Das Recycling von Kunststoffen ist daher im Jahr 2045 ein zentrales \r\nPuzzleteil, um Emissionen und Kohlenstoffverluste zu vermeiden. \r\nMechanisches Recycling, das bereits seit Jahrzenten genutzt wird, wird im Jahr 2045 \r\nintensiver und so weit wie möglich eingesetzt, unterstützt durch ein vielfach für Re\u0002cycling optimiertes Produktdesign und eine verbesserte Sammlung und Sortierung \r\nvon entsorgten Kunststoffen. Dennoch gibt es auch im Jahr 2045 Kunststoffaltmate\u0002rialströme, die nicht mechanisch recycelt werden können. Für diese Altmaterial\u0002ströme wird im Jahr 2045 chemisches Recycling eingesetzt. Das chemische Recycling \r\nist ressourcen- und energieintensiver als das mechanische Recycling, führt aber im \r\nGegensatz zum mechanischen Recycling zu Grundstoffen, die dieselbe Qualität auf\u0002weisen wie neue Grundstoffe und folglich zur Herstellung neuer hochwertiger Che\u0002mikalien verwendet werden können. Dabei werden im Jahr 2045 verschiedene Ver\u0002fahren zum chemischen Recycling eingesetzt, die für unterschiedliche Kunststoffalt\u0002materialströme (insbesondere sortenreine gegenüber gemischten Strömen) besser \r\noder schlechter geeignet sind (siehe Info-Kasten 3-1). \r\nGewisse CO2-Emissionen, die sich bei diesen Recycling-Verfahren nicht vermeiden \r\nlassen, werden 2045 an verschiedenen Standorten abgeschieden und über ein CO2-\r\nPipelinenetz in eine langfristige geologische Speicherung überführt. Da nachhaltig \r\nerzeugte Biomasse bis 2045 eine wichtige Rohstoffquelle der chemischen Industrie \r\ndarstellt (s. unten), ist das beim chemischen Recycling von Kunststoffen abgeschie\u0002dene und geologisch gespeicherte CO2 in Teilen biogenen Ursprungs und hilft damit, \r\nnegative Emissionen zu realisieren.\r\nProjektbericht\r\n22 | Wuppertal Institut\r\nInfo-Kasten 3-1 Mechanisches Recycling und chemisches Recycling\r\nEs ist von zentraler Bedeutung, dass vorhandene Materialien am Ende ihrer Nutzungsdauer \r\nrecycelt werden, wo immer dies möglich ist. So lässt sich der mit der Herstellung neuer Materi\u0002alien verbundene Rohstoff- und Energieverbrauch so weit wie möglich vermeiden. Generell \r\ngilt dabei: Sofern es möglich ist, neue Produkte durch mechanische Verwertung herzustellen, \r\nist dies aus stofflicher, energetischer und wirtschaftlicher Sicht anderen alternativen Produkti\u0002onsverfahren eindeutig vorzuziehen. Das mechanische Recycling spielt daher in der Zielvision \r\neine wichtige Rolle. Um das volle Potenzial des mechanischen Recyclings auszuschöpfen, müs\u0002sen die bestehenden Prozesse des mechanischen Recyclings und der Aufbereitung, einschließ\u0002lich der Abfalltrennung, Sammlung, Sortierung, Vorbehandlung und Verwertung von Kunst\u0002stoffabfällen, optimiert werden. Durch die Umsetzung von „Design-for-Recycling“-Maßnah\u0002men wird ein effizientes mechanisches Recycling bereits zu Beginn des Lebenszyklus von \r\nKunststoffprodukten mitgedacht. Beispiele für solche Maßnahmen sind die einfache Demon\u0002tage zur Materialsortierung, die Verwendung von Einzelpolymeren anstelle von Mischungen\r\nund die Vermeidung von Zusatzstoffen, die das Recycling erschweren.\r\nChemisches Recycling ist eine Ergänzung zum mechanischen Recycling und sollte dieses auf \r\nkeinen Fall ersetzen. Der Einsatz des chemischen Recyclings sollte sich auf solche Kunststoff\u0002abfälle beschränken, für die eine mechanische Verwertung nicht möglich ist und die ansonsten \r\neiner thermischen Verwertung zugeführt werden würden. Dies gilt zum Beispiel für stark ver\u0002unreinigte oder gemischte Abfälle und für Kunststoffanwendungen, die bereits mehrfach me\u0002chanisch verwertet wurden und für dieses Verfahren nicht mehr geeignet sind. Das chemische \r\nRecycling ist dabei in der Regel ressourcen- und energieintensiver als das mechanische Recyc\u0002ling, aber im Gegensatz zum mechanischen Recycling können neue Produkte von gleicher Qua\u0002lität (wie bei der Produktion auf Basis von Primärgrundstoffen) hergestellt werden.\r\nEs gibt verschiedene Verfahren für das chemische Recycling von Kunststoffabfällen: Bei der \r\nSolvolyse (oder Depolymerisation) werden die Polymere wieder in ihre Monomere umgewan\u0002delt. Dieses Verfahren kann für bestimmte, meist sortenreine Kunststoffaltmaterialströme ge\u0002eignet sein. Stärker gemischte Ströme können durch Pyrolyse verarbeitet werden, bei der die \r\nchemischen Verbindungen in den Kunststoffaltmaterialien in Abwesenheit von Sauerstoff \r\nthermisch gespalten werden. Nach einer entsprechenden Nachbehandlung kann das entste\u0002hende Pyrolyseöl als Naphtha-Ersatzstoff in herkömmlichen Steamcrackern zur Herstellung \r\nneuer hochwertiger Chemikalien verwendet werden. Andere Kunststoffaltmaterialströme eig\u0002nen sich möglicherweise besser für die Vergasung, bei der diese stattdessen zu einem Synthe\u0002segas umgewandelt werden, das zu Methanol synthetisiert werden kann. Bei diesem Verfahren \r\nkann zusätzlicher Wasserstoff hinzugefügt werden, um Kohlenstoffverluste in Form von CO2-\r\nEmissionen zu reduzieren. Die Vergasung erfordert höhere Temperaturen und damit mehr \r\nEnergie als die Pyrolyse, eignet sich aber für Kunststoffaltmaterialströme mit schlechter Quali\u0002tät und Zusammensetzung. Das gewonnene Methanol kann anschließend zu so genannten \r\n„high value chemicals“ (HVC, wie Ethylen, Propylen und Benzol) weiterverarbeitet werden, die \r\ndie Grundlage für viele Produkte der chemischen Industrie darstellen.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 23\r\nIn der Summe können im Jahr 2045 knapp 40 % des Kohlenstoffbedarfs der chemi\u0002schen Industrie durch das Recycling von Kunststoffaltmaterialien bedient werden, \r\nein um ein Vielfaches höherer Anteil als noch Anfang der 2020er Jahre (siehe Abbil\u0002dung 3-1). Dank der auch im Jahr 2045 noch in Deutschland vertretenen Grundstoff\u0002industrie können die aus dem chemischen Recycling gewonnenen Grundstoffe un\u0002mittelbar zur Weiterverarbeitung genutzt werden.\r\nAbb. 3-1 Rohstoffbasis für die Kunststoffproduktion in Deutschland im Szenario KND-Umsetzung\r\nHinweis: Im Szenario KND-Umsetzung läuft die Nutzung fossiler Quellen als Rohstoffbasis in der chemischen Industrie erst \r\nzwischen 2045 und 2050 vollständig aus.\r\nQuelle: Eigene Darstellung nach Angaben von Agora Think Tanks et al. (2024).\r\nBiomasse als wichtige Kohlenstoffquelle der klimaneutralen chemischen Industrie\r\nTrotz des deutlich gesteigerten Recyclings lassen sich auch im Jahr 2045 Material\u0002und Kohlenstoffverluste nicht vollständig vermeiden, sowohl bei Recyclingprozessen \r\nals auch bei der Entsorgung von Produkten und Materialien. Darüber hinaus werden \r\neinige Materialien über lange Zeiträume hinweg verwendet, zum Beispiel für Ge\u0002bäude, Rohrleitungen und andere Infrastrukturen. Es wird daher auch im Jahr 2045 \r\nseitens der chemischen Industrie neuer Kohlenstoff benötigt. Da die Nutzung fossiler \r\nRohstoffe im Jahr 2045 ausgeschlossen wird, gibt es hauptsächlich zwei Quellen für \r\nneuen (das heißt nicht aus dem Recycling gewonnenen) Kohlenstoff: Biomasse und \r\nCO2 aus der Luft. Aufgrund des sehr hohen Energiebedarfs für die Herstellung che\u0002mischer Grundstoffe über die Abscheidung von CO2 aus der Atmosphäre wird diese \r\nRoute im Jahr 2045 in Deutschland aber nicht in größerem Maßstab eingesetzt. Ent\u0002sprechende chemische Grundstoffe werden stattdessen vor allem in Regionen der \r\nWelt produziert, die über hervorragende Bedingungen für erneuerbare Energien ver\u0002fügen. Aus diesen Regionen werden sie in andere Weltregionen exportiert.\r\nFolglich wird in Deutschland im Jahr 2045 in erster Linie auf Biomasse gesetzt, um \r\nden Kohlenstoffbedarf der chemischen Industrie – in Ergänzung zum Recycling – zu \r\ndecken. Zu den biogenen Rohstoffen im Jahr 2045 gehören nachhaltig erzeugte \r\n94%\r\n78%\r\n8%\r\n2%\r\n56%\r\n10%\r\n27%\r\n6% 10% 10%\r\n0%\r\n10%\r\n20%\r\n30%\r\n40%\r\n50%\r\n60%\r\n70%\r\n80%\r\n90%\r\n100%\r\n2020 2030 2045\r\nRohstoffbasis für die Kunststoffproduktion in Deutschland, \r\nSzenario KND-Umsetzung\r\nKohlenwasserstoffe aus fossilen Quellen Biomasse\r\nKunststoffabfälle für chemisches Recycling Kunststoffabfälle für mechanisches Recycling\r\nProjektbericht\r\n24 | Wuppertal Institut\r\nEnergiepflanzen (das heißt Pflanzen, die reich an Zucker, Stärke oder Ölen sind) und \r\nbiogene Reststoffe, wie land- oder forstwirtschaftliche Rückstände. Diese werden \r\nzum Teil in Zucker umgewandelt und zu so genannten „Drop-in-Chemikalien“ verar\u0002beitet, die mit ihren konventionellen Gegenstücken identisch sind. Eine weitere \r\nwichtige Option für die Verarbeitung von Biomasse ist die Vergasung, über die zu\u0002nächst Methanol hergestellt wird, bevor dieses dann zu Kunststoffen weiterverarbei\u0002tet wird („Methanol-Route“). Ein entscheidender Punkt bei der Verwendung von Bio\u0002masse ist die Sicherstellung, dass die Biomasse nachhaltig gewonnen wird und nicht \r\nzu negativen ökologischen Auswirkungen oder indirekt erhöhten Emissionen führt\r\n(Agora Think Tanks 2024, S. 122-124). Das bei der Umwandlung der Biomasse ent\u0002stehende CO2 wird 2045 an vielen Standorten abgeschieden und in eine geologische \r\nSpeicherung überführt, was zu negativen Emissionen führt, die einen Teil der unver\u0002meidbaren Emissionen (insbesondere aus der Landwirtschaft) kompensieren.\r\nIn der hier beschriebenen Vision wird also davon ausgegangen, dass in Deutschland \r\nder nicht durch Recycling gedeckte Kohlenstoffbedarf der chemischen Industrie \r\n2045 überwiegend über Biomasse bedient wird. Dies ist möglich, weil bis 2045 ein \r\ngroßer Teil (nahezu ein Viertel) der nachhaltig verfügbaren Biomasse in Deutschland \r\nstofflich in der chemischen Industrie verwendet wird. Auch die energetische Nutzung \r\nvon Biomasse im Industriesektor liegt deutlich höher als Anfang der 2020er Jahre. \r\nEine solch starke Nutzung von Biomasse in der Industrie im Jahr 2045 ist trotz des \r\nbegrenzten Potenzials nachhaltiger Biomasse in Deutschland möglich, indem deut\u0002lich weniger Biomasse (als noch in den 2020er Jahren) zur Wärmebereitstellung in \r\nGebäuden und zur Strom- und Wärmeerzeugung in der Energiewirtschaft eingesetzt \r\nwird. In diesen Sektoren sind verschiedene klimaneutrale Alternativen verfügbar. \r\nEine starke Verwendung der begrenzten Biomasse im Industriesektor und speziell in \r\nder chemischen Industrie wurde seit Mitte der 2020er Jahre aus Gründen des Klima\u0002schutzes und der strategischen Unabhängigkeit der deutschen Industrie verfolgt.\r\nUmstellung des Energiebedarfs der chemischen Industrie – Elektrifizierung als \r\nSchlüssel\r\nDie Bereitstellung von Strom und Wärme für die Produktionsprozesse der chemi\u0002schen Industrie erfolgt im Jahr 2045 klimaneutral und zu großen Teilen auf Basis \r\nvon erneuerbarem Strom. Bei der Wärmeerzeugung kommen Elektrokessel und in\u0002dustrielle Wärmepumpen zum Einsatz. Die in den Steamcrackern benötigte Wärme \r\nwird im Jahr 2045 teilweise auch durch Strom bereitgestellt. Aufgrund der hohen \r\nBetriebskosten elektrischer Steamcracker werden zusätzlich auch noch konventio\u0002nelle Steamcracker eingesetzt, die jedoch Mitte des Jahrhunderts nur noch mit nicht\u0002fossilen Rohstoffen betrieben werden (insbesondere mit Pyrolyseöl aus dem chemi\u0002schen Recycling) und zum Teil durch die biomassebasierte Methanol-Route ersetzt \r\nwerden. Ein Großteil der im Produktionsprozess der Steamcracker entstehenden \r\nCO2-Emissionen werden abgeschieden und anschließend einer geologischen Speiche\u0002rung zugeführt. Auch an dieser Stelle können durch die CO2-Abscheidung und -Spei\u0002cherung negative Emissionen realisiert werden – soweit der Kohlenstoff dieser im \r\nSteamcracker eingesetzten Rohstoffe biogenen oder atmosphärischen Ursprungs ist.\r\nIm Jahr 2045 benötigen die deutschen Chemiecluster deutlich größere Mengen an \r\nStrom und erneuerbaren Brennstoffen (insbesondere Wasserstoff), um die fossilen\r\nBrennstoffe und fossilen Rohstoffe zu ersetzen.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 25\r\nFokussierung auf die in Deutschland verfügbaren Rohstoffe\r\nDie Umstellung der Rohstoffbasis der chemischen Industrie in Deutschland primär \r\nauf Kunststoffabfälle und Biomasse ermöglicht es Deutschland, auch 2045 noch eine \r\nbedeutende chemische Industrie im Land zu haben. Dabei profitiert die chemische \r\nIndustrie in Deutschland von dem guten Zugang zu Kunststoffabfällen, der sich aus \r\ndem großen westeuropäischen Markt bzw. der hohen Bevölkerungsdichte ergibt. Die \r\nvergleichsweise teure Produktion von Kunststoffen auf Basis von Biomasse ist im \r\nJahr 2045 wirtschaftlich, weil die Kosten für die Nutzung fossiler Rohstoffe bis dahin \r\ndeutlich erhöht wurden und die politischen Rahmenbedingungen auch den Aspekt \r\nder Resilienz bzw. Unabhängigkeit vom Ausland honorieren. \r\nDie besonders energieintensive Produktion grüner Grundstoffe auf Basis von aus der \r\nAtmosphäre abgeschiedenem CO2 und grünem Wasserstoff findet hingegen in ande\u0002ren Teilen der Welt statt, die bessere Bedingungen für erneuerbare Energien aufwei\u0002sen. Auch die energieintensive Ammoniakproduktion erfolgt in Deutschland im Jahr \r\n2045 in deutlich kleinerem Maße als zu Beginn der 2020er Jahre, da sich die klima\u0002neutrale Produktion auf Basis von grünem Wasserstoff in Deutschland im Jahr 2045 \r\nnicht lohnt. Aufgrund von Resilienz-Überlegungen (Ammoniak ist der zentrale Aus\u0002gangsstoff für Düngemittel) und mit Hilfe staatlicher Unterstützung werden aber \r\nauch 2045 noch gewisse Mengen an Ammoniak in Deutschland hergestellt.\r\nInfrastruktur\r\nDie Umstellung der chemischen Industrie auf neue Ausgangsstoffe und Produktions\u0002verfahren stellt neue Anforderungen an die Infrastruktur. Zum einen besteht im Jahr \r\n2045 ein hoher Bedarf an Wasserstoff für das chemische Recycling, die Aufwertung\r\nvon Synthesegas aus der Biomasse-Gasifizierung und für die Erzeugung von Prozess\u0002dampf. Daher sind Anschlüsse an ein Wasserstoff-Netz für Standorte der chemischen \r\nIndustrie erforderlich. Einige Standorte, insbesondere solche mit Steamcrackern und \r\nAnlagen zum chemischen Recycling, sind zusätzlich auch an ein CO2-Pipeline-Netz \r\nangeschlossen, um das in diesen Anwendungen unvermeidbare CO2 dauerhaft zu \r\nspeichern und (aufgrund des zum Teil biomassebasierten Ursprungs der Rohstoffe) \r\nlangfristig relevante Mengen an negativen Emissionen zu realisieren, die für das Er\u0002reichen von Klimaneutralität notwendig sein werden. Die Verwertung von Kunst\u0002stoffabfällen und Biomasse erfordert zudem geeignete Sammel- und Transportinfra\u0002strukturen, mit eher dezentralen und regionalen Strukturen. Darüber hinaus wird \r\ndie Nachfrage nach Strom deutlich steigen, so dass neben dem (auch für andere In\u0002dustriebranchen und Sektoren benötigten) Ausbau der erneuerbaren Stromerzeu\u0002gung auch ausreichend dimensionierte Netzanschlüsse an den Standorten der chemi\u0002schen Industrie erforderlich sind. \r\nUnsicherheiten\r\nÄhnlich wie im Stahlsektor besteht ein kritischer Punkt für die Industrie darin, ihre \r\nWettbewerbsfähigkeit zu erhalten und gleichzeitig den Weg zu einer klimaneutralen \r\nProduktion einzuschlagen. Es wird insbesondere ein funktionierendes Geschäftsmo\u0002dell für die Zeit gefunden werden müssen, in der konventionelle fossile und „grüne“ \r\nProduktion nebeneinander existieren. Chemische Produkte werden heute als Waren \r\nauf einem globalen Markt gehandelt, und während die „grünen“ und die konventio\u0002nellen Produkte funktionell identisch sind, wird die „grüne“ Produktion erheblich \r\nProjektbericht\r\n26 | Wuppertal Institut\r\nteurer sein, solange es nicht einen ausreichend hohen und global umfassenden CO2-\r\nPreis gibt. Der Aufpreis müsste wahrscheinlich von den Verbraucher*innen getragen \r\nwerden, was sowohl eine entsprechende Zahlungsbereitschaft erfordert, als auch \r\nMöglichkeiten zur Überprüfung, ob das Produkt tatsächlich „grün“ ist.\r\nUnklar ist auch deswegen, ob die chemische Industrie in Deutschland trotz der \r\ngrundsätzlichen Kostennachteile bei grünen Energieträgern und Rohstoffen gegen\u0002über bestimmten anderen Weltregionen im Jahr 2045 eine ähnlich große Rolle spie\u0002len wird wie zu Beginn der 2020er Jahre. Dies hängt unter anderem von den zukünf\u0002tigen industrie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen, dem Ausmaß staatlicher \r\nUnterstützungsmaßnahmen insbesondere während der Transformation, dem Aus\u0002maß der Herausentwicklung eines globalen Marktes für klimaneutrale chemische \r\nGrundstoffe sowie der langfristigen Entwicklung der Produktionskosten verschiede\u0002ner klimaneutraler Technologie-Routen ab. Die neuartigen Technologien werden ge\u0002genwärtig vielfach noch nicht in größerem Maße eingesetzt, weswegen ihre genauen \r\nKosten und zukünftigen Kostensenkungspotenziale unsicher sind. \r\n3.4 Zielvision für die Zementindustrie\r\nZemente7 und Betone sind auch im Jahr 2045 wichtige Baustoffe, die jedoch stärker \r\nals noch Mitte der 2020er Jahre durch andere Baustoffe (wie beispielsweise Holz) \r\nergänzt werden. \r\nDie Herstellung und Nutzung von Zementen in Betonen ist im Jahr 2045 dahinge\u0002hend optimiert, dass leistungsfähige Betonbauten mit einer möglichst geringen \r\nMenge von energie- und CO2-intensivem Zementklinker ermöglicht werden. Dies \r\numfasst Schritte entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Betonbaus: So er\u0002folgt der Einsatz von Betonen dank verbesserter Planung von Gebäuden und Infra\u0002struktur sowie innovativen Verfahren (wie Gradientenbeton und Hohlkörperdecken) \r\nmaterialeffizienter als noch in den 2020er Jahren, sodass die gleiche Bauleistung mit \r\nweniger Beton erbracht werden kann. Zudem erfolgt der Einsatz von Zementen in \r\nBetonen effizient mit Blick auf den energie- und CO2-intensiven Zementklinker, un\u0002ter anderem mit Hilfe innovativer Betonzusatzmittel und einer weiter optimierten \r\nZusammensetzung von Betonen (zum Beispiel optimierte Korngrößenverteilung ver\u0002schiedener Betonbestandteile). Schließlich wird für die Herstellung von Zementen im \r\nJahr 2045 auch eine Vielzahl von weiteren (über Zementklinker hinausgehenden) \r\nHauptbestandteilen eingesetzt – insbesondere kalzinierte Tone sind zentral. \r\nZementklinker wird jedoch auch im Jahr 2045 weiterhin benötigt. Die erforderliche \r\nMenge liegt in Deutschland aber rund 40 bis 50 % unter der zu Beginn der 2020er \r\nJahre nachgefragten Menge (bei nahezu gleicher Bautätigkeit, siehe Abbildung 3-2).8\r\n–––– 7 Im Folgenden wird „Zemente“ aus Gründen der Lesbarkeit sowohl für Zemente unter Verwendung konventionell hergestellten \r\nZementklinkers als auch für neue Bindemittel verwendet. „Neue Bindemittel“ sind zementartige Bindemittel, die in Betonen \r\nanalog zu Zementen eingesetzt werden, jedoch entweder keinen konventionellen Zementklinker enthalten oder diesen in \r\ngänzlich anderen Verfahren herstellen. Wo es aus inhaltlichen Gründen sinnvoll ist, wird jedoch genauer spezifiziert. \r\n8 Aufgrund der starken Innovationsdynamik im Zement- und Betonsektor ist diese Einschätzung mit hohen Unsicherheiten ver\u0002bunden.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 27\r\nAbb. 3-2 Minderung des Zementklinkerbedarfs bis 2045 durch Maßnahmen im Bau (links) und Opti\u0002mierung des Bindemittelportfolios (rechts), Szenario KND-Umsetzung\r\nQuelle: Agora Think Tanks et al. (2024), unter Verwendung der CC BY Lizenz.\r\nFür die Herstellung von Zementklinker wird auch im Jahr 2045 Prozesswärme auf \r\neinem hohen Temperaturniveau benötigt – das Material muss auf ca. 1650 °C erhitzt \r\nwerden. Diese Prozesswärme wird im Jahr 2045 überwiegend durch abfallbasierte \r\nBrennstoffe erzeugt. Hierfür werden nur solche Abfälle genutzt, die nicht anderweitig \r\nrezykliert werden können – auch nicht durch innovative Verfahren wie chemisches \r\nRecycling. Die Verbrennungsaschen werden zu einem Teil des Zementklinkers und \r\nsomit stofflich genutzt, eine Deponierung ist nicht erforderlich. Die genutzten Abfall\u0002stoffe enthalten auch biogenen Kohlenstoff. Dort, wo regional nicht genügend abfall\u0002basierte Brennstoffe verfügbar sind, wird ergänzend nachhaltig erzeugte Biomasse \r\neingesetzt (was im Zusammenspiel mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) \r\nnegative Emissionen ermöglicht, siehe unten) oder aber die Prozesswärmebereitstel\u0002lung ist (teil-)elektrifiziert.\r\nMit der für die Zementklinkerherstellung notwendigen Entsäuerung des Kalksteins \r\ngehen relevante prozessbedingte, nicht-vermeidbare CO2-Emissionen einher. Da der \r\nZementklinkerbedarf 2045 zwar deutlich reduziert, aber immer noch in relevanter \r\nGrößenordnung gegeben ist, spielt die Abscheidung und Speicherung von CO2 eine \r\nwichtige Rolle, um auch in der Zementindustrie Klimaneutralität erreichen zu kön\u0002nen. Das abgeschiedene CO2 wird im Jahr 2045 durch eine leistungsfähige CO2-Pipe\u0002line-Infrastruktur von den in ganz Deutschland verteilten Zementwerken zu ver\u0002schiedenen Nordsee-Häfen transportiert, wo es über Schiffe zu verschiedenen geolo\u0002gischen CO2-Lagerstätten unter der Nordsee gebracht wird. \r\nProjektbericht\r\n28 | Wuppertal Institut\r\nDas energiebedingt entstehende CO2 der Zementherstellung stammt 2045 nicht \r\nmehr aus fossilen Energieträgern, sondern nur noch aus Ersatzbrennstoffen (vor al\u0002lem Abfällen) oder biogenen Brennstoffen. Auch dieses energiebedingte CO2 wird im \r\nJahr 2045 zusammen mit dem prozessbedingten CO2 durch den Einsatz von CCS \r\nweitgehend abgefangen und dauerhaft geologisch gespeichert. Durch den Einsatz bi\u0002ogener Brennstoffe und aufgrund biogener Kohlenstoffanteile in den als Brennstoff \r\ngenutzten Abfallstoffen können durch die CO2-Abscheidung und -Speicherung sogar \r\nnegative Emissionen erzielt werden, so dass die Zementindustrie 2045 trotz unver\u0002meidbarer Restemissionen (aus technischen und ökonomischen Gründen können \r\nnicht 100 % des entstehenden CO2 abgeschieden werden) unter dem Strich sogar \r\nleicht negative Emissionen aufweist.\r\nTrotz der bis 2045 erreichten deutlichen Fortschritte bei der Reduktion des Zement\u0002und Betonbedarfs und der Umstellung auf eine CO2-ärmere Zementherstellung \r\nmüssten ohne CO2-Abscheidung und -Speicherung mangels alternativer Möglichkei\u0002ten der Emissionsvermeidung rund 10 Mt CO2 zusätzlich in die Atomsphäre emittiert \r\nwerden. Dies entspricht etwa der Hälfte der Anfang der 202oer Jahre jährlich ent\u0002standenen CO2-Emissionen der Zementindustrie und rund 6 % der damaligen ge\u0002samten Treibhausgasemissionen des Industriesektors.\r\nAufgrund des rückläufigen Zementklinkerbedarfs ist im Jahr 2045 die Anzahl der \r\nZementwerke kleiner als Mitte der 2020er Jahre. Unter anderem haben die geografi\u0002sche Lage der Zementwerke und die damit zusammenhängenden Kosten für den An\u0002schluss an das CO2-Pipelinenetz darüber entschieden, welche Standorte auch 2045 \r\nnoch in Betrieb sind. Bezüglich der Anzahl der Beschäftigten in der Zementindustrie \r\nhat zwar auf der einen Seite der Rückgang der Produktion und eine zunehmende Au\u0002tomatisierung einen mindernden Effekt gehabt, dieser wurde aber teilweise kompen\u0002siert (wenn auch mit einem teils abweichenden Bedarf an Qualifikationsprofilen) \r\ndurch die zusätzliche Anlagentechnik, die 2045 an den Standorten aufgrund der not\u0002wendigen CO2-Abscheidung betrieben wird. Zudem wurden bis 2045 zusätzliche Ar\u0002beitsplätze und Wertschöpfung im Bereich des Transports und der Speicherung von \r\nCO2 geschaffen, ebenso bei der Herstellung von weiteren (über Zementklinker hin\u0002ausgehenden) Hauptbestandteilen, vor allem von kalzinierten Tonen. \r\nUnsicherheiten\r\nDie zukünftigen Potenziale neuer Bindemittel und Betone, bei deren Produktion \r\ndeutlich weniger CO2 entsteht als bei der Herstellung von konventionellem Zement\u0002klinker und Beton, sind aus heutiger Sicht sehr schwierig abzuschätzen. Die hier an\u0002genommenen Potenziale könnten sich beispielsweise bis 2045 als zu pessimistisch \r\nerweisen. Ähnliches gilt für neue, betonsparende Bautechniken.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 29\r\n4 Beiträge der Industrie-Transformation zu zentralen \r\ngesellschaftlichen Zielen\r\nIn diesem Kapitel wird (qualitativ) dargestellt, welche Auswirkungen eine erfolgrei\u0002che Industrie-Transformation auf verschiedene gesellschaftlich relevante Bereiche \r\nund Ziele haben könnte. Dabei wird in Abschnitt 4.1 auf den potenziellen Beitrag der \r\nTransformation auf das Erreichen der deutschen und globalen Klimaschutzziele ein\u0002gegangen, bevor in Abschnitt 4.2 der Beitrag zur Sicherung von Beschäftigung und \r\nWertschöpfung thematisiert wird. In Abschnitt 4.3 wird diskutiert, inwieweit eine \r\nerfolgreiche Industrie-Transformation auch die Resilienz der deutschen Wirtschaft \r\nstärken kann, bevor abschließend in Abschnitt 4.4 auf die Auswirkungen der Trans\u0002formation auf den Natur- und Landschaftsschutz eingegangen wird.\r\n4.1 Beitrag zum Erreichen der deutschen und globalen Klimaziele \r\nWie im Exkurs (Kapitel 8) dargestellt, machen die direkten Treibhausgasemissionen \r\ndes Industriesektors gegenwärtig rund ein Viertel der gesamten deutschen Treib\u0002hausgasemissionen aus. Eine erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie in \r\nRichtung klimaneutraler Produktionsprozesse ist daher von großer Bedeutung und \r\nunabdingbar für das Erreichen des Ziels der Klimaneutralität bis 2045. \r\nBei einem reinen Blick auf die Entwicklung der Treibhausgasemissionen Deutsch\u0002lands ließe sich darauf verweisen, dass entscheidend für die Eindämmung des Klima\u0002wandels primär die zügige Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen ist. Zwar \r\nmachten im Jahr 2023 die direkten Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie \r\nnur rund 0,3 % der gesamten globalen Treibhausgasemissionen aus (und ca. 1,4 % \r\nder Emissionen der weltweiten Industrieproduktion) (JRC 2024, UBA 2024a), aber \r\nerstens ist für den globalen Klimaschutz der Beitrag aller Länder und Sektoren wich\u0002tig, und zweitens ist zu berücksichtigen, dass eine erfolgreiche Transformation der \r\ndeutschen Industrie in Richtung Klimaneutralität auch positive Auswirkungen auf \r\ndie Reduktion industrieller Emissionen in anderen Ländern der Welt haben kann. \r\nSo könnte Deutschland zum einen in anderen Ländern der Welt als Inspirationsge\u0002ber in klima- und industriepolitischen Diskussionen dienen, wenn hierzulande ge\u0002zeigt werden kann, dass ein Industrieland wie Deutschland die Treibhausgasemissio\u0002nen seiner Industrie zügig und konsequent in Richtung Netto-Null senken kann, \r\nohne auf eine starke Industrie verzichten zu müssen. Zum anderen können neue, kli\u0002maneutrale Technologien und Prozesse für den Industriesektor, die in Deutschland –\r\neinhergehend mit einem nicht unerheblichen Investitionsaufwand – frühzeitig einge\u0002setzt und im Zuge einer zunehmenden Verbreitung und Hochskalierung weiterentwi\u0002ckelt werden, anschließend in hoher Qualität und (aufgrund von Lerneffekten) zu \r\ngünstigeren Kosten auch in anderen Ländern eingesetzt werden.9 Aufgrund dieser \r\nZusammenhänge ist davon auszugehen, dass die Bemühungen in Deutschland zur \r\nTransformation der heimischen Industrie auch relevante positive Auswirkungen auf \r\ndie Minderung industrieller Treibhausgasemissionen im Rest der Welt haben wird.\r\n–––– 9 In ähnlicher Weise hat Deutschland insbesondere in den 2000er und 2010er Jahre mit dem frühzeitigen Zubau von Wind- und \r\nSolarenergie wesentlich dazu beigetragen, die Kosten dieser Technologien weltweit zu senken und den Ausbau in anderen \r\nLändern – zum Nutzen des globalen Klimaschutzes – dadurch zu beschleunigen (Buchholz et al. 2019).\r\nProjektbericht\r\n30 | Wuppertal Institut\r\n4.2 Sicherung von Beschäftigung und Wertschöpfung\r\nDie Umstellung der deutschen Industrie auf eine klimaneutrale Produktion ist eine \r\nzentrale Voraussetzung dafür, dass industrielle Beschäftigung und Wertschöpfung in \r\nDeutschland langfristig gesichert werden können. Denn die industrielle Produktion \r\nauf Basis fossiler Energieträger wird insbesondere aufgrund der immer weiter ab\u0002nehmenden und nach gegenwärtiger Regulierung bereits um das Jahr 2040 null er\u0002reichenden Menge an Zertifikaten im europäischen Emissionshandel (Packroff 2024) \r\nimmer teurer. Falls der Umstieg auf klimaneutrale Produktionsprozesse unterbleiben \r\nsollte, würde die deutsche Industrie folglich aufgrund des absehbar weiter steigenden \r\nCO2-Preises ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verlieren. \r\nEine Lockerung oder sogar Beendigung des europäischen Emissionshandels ist dabei \r\nkeine Option. Zum einen ist ein solcher Schritt politisch gegenwärtig nicht absehbar \r\nund wäre angesichts der dramatischen Folgen eines ungebremsten Klimawandels \r\nauch nicht zu verantworten. Zum anderen gilt: Selbst wenn die deutsche Industrie \r\nzukünftig keine CO2-Kosten mehr zu tragen hätte, wäre es angesichts der (relativ zu \r\nvielen anderen Weltregionen) hohen Kosten fossiler Energieträger und hohen Ar\u0002beitskosten sowie der in den letzten Jahrzehnten gewachsenen konkurrierenden Pro\u0002duktionskapazitäten im Ausland (nicht zuletzt in China) äußerst fragwürdig, ob sie \r\nihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten könnte.\r\nDie Transformation der deutschen Industrie in Richtung Klimaneutralität ist folglich \r\ndie einzige realistische Chance, um mittel- bis langfristig industrielle Beschäftigung \r\nund Wertschöpfung in Deutschland zu erhalten. Verschiedene techno-ökonomische \r\nSzenariostudien halten es für möglich, dass Deutschland auch in einer klimaneutra\u0002len Zukunft ein starker Industriestandort bleibt (Agora Think Tanks et al. 2024, \r\nFraunhofer ISI et al. 2024, BCG/BDI 2021). Die Studien machen aber auch deutlich, \r\ndass dies kein Automatismus ist, sondern förderliche Rahmenbedingungen seitens \r\nder Politik gesetzt werden müssen, um industrielle Produktion in Deutschland zu er\u0002halten (siehe auch Abschnitt 6.2). Hierzu gehört nicht zuletzt ein dynamischer weite\u0002rer Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa, ausreichend \r\nschnell verfügbare Wasserstoff- und CO2-Pipelinenetze und eine enge Kooperation \r\nmit den europäischen Nachbarländern – unter anderem beim Aufbau der benötigten \r\nInfrastrukturen und bei der optimalen Nutzung der europaweit vorhandenen Erneu\u0002erbaren-Potenziale.\r\n4.3 Stärkung der Resilienz der deutschen Wirtschaft\r\nEin klimaneutrales Deutschland ist grundsätzlich auch ohne eine starke Industrie \r\ndenkbar. Mit Verweis auf die vielfach besseren Erneuerbaren-Bedingungen in ande\u0002ren Weltregionen könnte argumentiert werden, dass sich insbesondere die energiein\u0002tensiven Industriezweige in einer klimaneutralen Zukunft besser aus Deutschland \r\nzurückziehen sollten. Abgesehen von den negativen Auswirkungen eines solchen \r\nRückzugs auf Beschäftigung und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist einer solchen \r\nArgumentation entgegenzuhalten: Eine starke und diversifizierte inländische Indust\u0002rie, die auch weiterhin energieintensive Grundstoffe produziert, stärkt die Resilienz \r\nder deutschen Wirtschaft gegenüber zukünftigen externen Schocks. So wäre die wei\u0002terverarbeitende Industrie in Deutschland bei nur noch sehr eingeschränkter heimi\u0002scher Grundstoffproduktion weitgehend von Grundstoffimporten abhängig, die in \r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 31\r\nKrisensituationen über kurze oder auch längere Zeiträume eingeschränkt sein könn\u0002ten – mit potenziell sehr negativen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. \r\nMehrere Hauptstrategien für eine erfolgreiche Industrie-Transformation stärken in \r\nbesonderer Weise die Resilienz der deutschen Wirtschaft: Die Umstellung großer \r\nTeile des Prozesswärmebedarfs von fossilen (ganz überwiegend importierten) Ener\u0002gieträgern auf inländisch (und europäisch) erzeugten erneuerbaren Strom senkt die \r\nAbhängigkeit Deutschlands vom außereuropäischen Ausland. Und insbesondere \r\nFortschritte bei der Kreislaufwirtschaft fördern in hohem Maße die Resilienz: Minde\u0002rungen des Primärmaterialbedarfs durch mehr Materialeffizienz, längere und inten\u0002sivere Produktnutzungen und das konsequente Recycling von Altmaterialien kann \r\nden Bedarf an importierten Ressourcen drastisch reduzieren und somit die strategi\u0002sche Unabhängigkeit Deutschlands stärken. \r\n4.4 Natur- und Landschaftsschutz\r\nDie Auswirkungen der Industrie-Transformation auf den Natur- und Landschafts\u0002schutz sind vielschichtig und wurden bisher noch nicht systematisch untersucht. Im \r\nFolgenden werden daher die grundsätzlich zu erwartenden Auswirkungen qualitativ \r\nbeschrieben. Eine detaillierte Bewertung ist auch deshalb schwierig, weil die genaue\r\nUmsetzung der Industrie-Transformation in starkem Maße über die Intensität der \r\nAuswirkungen entscheiden wird. \r\nPositive Auswirkungen: Der wichtige Beitrag einer erfolgreichen Industrie-Transfor\u0002mation auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen in Deutschland und weltweit\r\n(siehe Abschnitt 4.1) kann den Klimawandel deutlich abschwächen und somit indi\u0002rekt zum Schutz von Ökosystemen beitragen, die von steigenden Temperaturen, Ext\u0002remwetterereignissen und anderen Folgen der Erderwärmung bedroht sind. Zudem \r\nreduziert der Umstieg auf erneuerbare Energien und klimaneutrale Produktionspro\u0002zesse die Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, was sich positiv auf Flora und \r\nFauna auswirkt. Durch die Reduzierung von Umweltbelastungen, die mit der Gewin\u0002nung und dem Transport fossiler Energieträger einhergehen, werden Ökosysteme \r\ngeschützt bzw. bereits belastete Ökosysteme können sich erholen.\r\nNegative Auswirkungen bzw. Herausforderungen: Der für die Deckung des indust\u0002riellen Energiebedarfs notwendige weitere Ausbau der erneuerbaren Energien, ins\u0002besondere der Wind- und Solarenergie, kann zu Konflikten mit dem Naturschutz \r\nführen und Lebensräume bzw. Ökosysteme beeinträchtigen. Auch die Errichtung \r\nneuer Industrieanlagen und Infrastrukturen für klimaneutrale Technologien kann \r\nAuswirkungen auf Lebensräume und Ökosysteme haben. Zudem erfordert die Her\u0002stellung von Windenergieanlagen, Photovoltaik-Anlagen, Batterien und anderen grü\u0002nen Technologien den Abbau von Rohstoffen in erheblichem Umfang, was Ökosys\u0002teme belastet – auch wenn dadurch auf der anderen Seite der Abbau fossiler Energie\u0002träger vermindert wird. Einige klimaneutrale Technologien, wie die Wasserstoffpro\u0002duktion, können zudem zu einem erhöhten Wasserbedarf führen und negative Aus\u0002wirkungen auf lokale oder regionale Wasserressourcen haben.\r\nUm die potenziellen negativen Effekte der Industrie-Transformation auf den Natur\u0002und Landschaftsschutz zu minimieren, wird es in den kommenden Jahren von gro\u0002ßer Bedeutung sein, bei der politischen Ausgestaltung der Energie- und Industrie-\r\nProjektbericht\r\n32 | Wuppertal Institut\r\nTransformation die Belange des Naturschutzes stets zu berücksichtigen. So sollte bei \r\ndem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, der Errichtung klimaneutraler in\u0002dustrieller Produktionsanlagen sowie bei dem Aufbau der notwendigen Infrastruktur \r\n(unter anderem hinsichtlich des Wasserstoff- und CO2-Netzes) stets geprüft werden, \r\nwie negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft minimiert werden können. \r\nHierfür sind nicht zuletzt die folgenden Instrumente und Strategien von Bedeutung:\r\n■ Integrierte und koordinierte Planung: Bei der Standortwahl für neue Industriean\u0002lagen, Infrastrukturen und Erneuerbare-Energien-Anlagen sollten Naturschutzbe\u0002lange von Anfang an einbezogen werden. \r\n■ Flächeneffizienz: Die Mehrfachnutzung von Flächen sollte gefördert werden, bei\u0002spielsweise indem Industriebrachen bei der Standortwahl neuer Industrieanlagen \r\nprimär in den Blick genommen werden.\r\n■ Umwidmung vorhandener Infrastrukturen: Vorhandene Infrastrukturen (zum \r\nBeispiel Pipelines oder Hafenanlagen) sollten soweit wie möglich weiter genutzt \r\nwerden, um den Bedarf an neuen Investitionen „auf der grünen Wiese“ zu redu\u0002zieren.\r\n■ Biodiversitätsförderung: Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt\r\nsollten soweit wie möglich in Industrieprojekte integriert werden, wie beispiels\u0002weise die Schaffung von Biotopverbünden.\r\n■ Kreislaufwirtschaft: Die Materialeffizienz und die Wiederverwendung von Res\u0002sourcen sollten gestärkt werden, um den Abbau von Primärrohstoffen so weit wie \r\nmöglich zu reduzieren.\r\n■ Suffizienz: Politische Rahmenbedingungen sollten so angepasst werden, dass sie \r\nsuffiziente Lebensstile befördern, um nicht nur Energie, sondern auch Ressourcen \r\neinzusparen (siehe auch Info-Kasten 6.1).\r\n■ Wassermanagement: Wassersparende Technologien in der Industrie sollten ent\u0002wickelt und implementiert werden.\r\n■ Naturverträgliche Energiewende: Die Auswahl von Windenergieflächen sollte \r\nsorgfältig erfolgen und Dachflächen- bzw. gebäudeintegrierter Photovoltaik sowie \r\nAgri-Photovoltaik sollte grundsätzlich gegenüber Freiflächen-Photovoltaik priori\u0002siert werden, um den Flächenverbrauch zu minimieren.\r\n■ Kompensationsmaßnahmen: Für unvermeidbare Eingriffe in die Natur im Zuge \r\nder Industrie-Transformation sollten ökologische Ausgleichsmaßnahmen durch\u0002geführt werden.\r\nDie Transformation zur klimaneutralen Industrie bis 2045 stellt eine enorme Her\u0002ausforderung dar, bietet aber auch Chancen für einen nachhaltigen Umbau der Wirt\u0002schaft. Durch sorgfältige Planung und die Berücksichtigung von Natur- und Land\u0002schaftsschutzaspekten kann Deutschland nicht nur seine Klimaziele erreichen, son\u0002dern auch zu einem Vorreiter für naturverträgliche Industrieentwicklung werden.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 33\r\n5 Strukturwandel der Industrie im Zuge der Transformation \r\nAuf dem Weg zur Umsetzung der in Kapitel 3 beschriebenen Vision einer klimaneut\u0002ralen Industrie ist zu beachten, dass sich der Industriesektor in den kommenden \r\nzwei Jahrzehnten in verschiedener Hinsicht verändern wird. Daher wird in diesem \r\nKapitel auf wichtige absehbare strukturelle Veränderungen eingegangen. Zum einen \r\nist bis 2045 gegenüber heute mit einem erheblichen Bedeutungsgewinn der Kreis\u0002laufwirtschaft zu rechnen (Abschnitt 5.1). Auch verschiedene für das Erreichen von\r\nKlimaneutralität unverzichtbare Technologien (wie Batterien oder Elektrolyseure) \r\nwerden auf den internationalen Märkten wesentlich an Bedeutung gewinnen, wovon \r\nzum Teil auch die deutsche Industrie profitieren könnte (Abschnitt 5.2). Auf der an\u0002deren Seite ist es durchaus möglich, dass sich in Deutschland in den kommenden \r\nJahren deutliche Produktionsrückgänge in einzelnen energieintensiven Branchen \r\nergeben werden, nicht zuletzt infolge einer schlechteren internationalen Wettbe\u0002werbsfähigkeit aufgrund des so genannten „Renewables-Pull“-Effekts, also der Tatsa\u0002che, dass in einigen Regionen der Welt die Kosten für die Bereitstellung grüner Ener\u0002gieträger für die industrielle Produktion deutlich niedriger liegen als in Deutschland\r\n(Abschnitt 5.3).\r\n5.1 Wachsende Bedeutung der Kreislaufwirtschaft\r\nDie Stärkung der Kreislaufwirtschaft (Definition siehe Info-Kasten 5-1) gilt als wich\u0002tige Strategie, um die deutsche Industrie langfristig klimaneutral und resilient zu ge\u0002stalten. Insbesondere in der Grundstoffindustrie können Kreislaufstrategien einen \r\nsignifikanten Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen leisten, da durch \r\ndie Schließung von Stoffkreisläufen die Ressourcen- und Energieeffizienz deutlich \r\ngesteigert und gleichzeitig der Anteil der besonders energieintensiven Primärproduk\u0002tion gesenkt werden kann.\r\nInfo-Kasten 5-1 Definition „Kreislaufwirtschaft“\r\nDie Kreislaufwirtschaft zielt auf die Entwicklung eines Wirtschaftssystems ab, das Klimabelas\u0002tungen und Ressourcenverbrauch minimiert, indem es den Lebenszyklus von Produkten ver\u0002längert und Abfälle auf ein Minimum reduziert. \r\nDie in Abbildung 6-1 (siehe Kapitel 6) aufgeführten Strategien im Bereich „Minderung der \r\nNachfrage nach Primärmaterialien“ sind für Fortschritte in Richtung einer Kreislaufwirtschaft \r\nzentral. Konkret kann das Design von Produkten so angepasst werden, dass diese deutlich \r\nstärker als heute auf eine lange Lebensdauer, einfache Reparierbarkeit und hohe Recyclingfä\u0002higkeit ausgelegt werden. Produkte könnten zudem intensiver genutzt (zum Beispiel durch \r\n„Car-Sharing“) oder wiederverwendet werden (zum Beispiel durch den Verkauf auf Gebraucht\u0002märkten). Defekte Produkte könnten verstärkt repariert und am Ende ihrer Lebensdauer auf\u0002bereitet und einem möglichst umfassenden Recycling von Materialien zugeführt werden. \r\nDurch Fortschritte in Richtung einer Kreislaufwirtschaft können Treibhausgasemissionen re\u0002duziert werden, indem der Bedarf an Primärrohstoffen, Zwischen- und Endprodukten – und \r\nden damit verbundenen Produktionsprozessen – vermindert wird. Die Herstellung von recy\u0002celten Grundstoffen (wie zum Beispiel Sekundärstahl) geht zudem in der Regel mit einem \r\nniedrigeren Energiebedarf und deutlich niedrigeren CO2-Emissionen gegenüber der Produk\u0002tion von Primärgrundstoffen einher.\r\nProjektbericht\r\n34 | Wuppertal Institut\r\nVorliegende Studien (BMU 2021, DIHK 2024) gehen davon aus, dass die Kreislauf\u0002wirtschaft in Deutschland – wie auch weltweit – aufgrund des zunehmenden Drucks \r\nzur Minderung von Treibhausgasemissionen und wachsender Bemühungen zur Re\u0002duktion des Bedarfs an kritischen Ressourcen zukünftig eine deutlich größere Rolle \r\nspielen wird. Insbesondere Dienstleistungen und Infrastruktur im Bereich der Ab\u0002fallsammlung, des Abfalltransports und der Abfalltrennung sowie Verfahren zur \r\nstofflichen Verwertung von Abfällen könnten an Bedeutung gewinnen. Konkret wird \r\nerwartet, dass zukünftig unter anderem das Recycling von Batterien und verstärktes \r\nmechanisches sowie chemisches Recycling von Kunststoffen eine wichtige Rolle in \r\nder deutschen Wirtschaft spielen werden.\r\nEiner aktuellen Studie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK 2024) \r\nzufolge sehen die deutschen Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes die Ent\u0002wicklung hin zu einer zirkulären Wirtschaft mehrheitlich (54 %) primär als eine \r\nChance für ihr bisheriges Geschäftsmodell. Die befragten Unternehmen halten dabei \r\ndurch Fortschritte in der Kreislaufwirtschaft Material- und Kosteneinsparungen so\u0002wie eine höhere Resilienz des eigenen Unternehmens für möglich. Zudem sehen sie \r\nin der Kreislaufwirtschaft die Möglichkeit, ihre Beiträge zum Umwelt- und Klima\u0002schutz zu erhöhen. Einige Unternehmen gehen zudem davon aus, dass durch eine \r\nStärkung der Kreislaufwirtschaft neue Geschäftsmodelle für sie entstehen können.\r\nDurch Fortschritte in Richtung einer verstärkten Kreislaufführung von Ressourcen \r\nkann die deutsche Wirtschaft zukünftig zum einen resilienter hinsichtlich globaler \r\nStörungen von Lieferketten werden, zum anderen können entsprechende Fort\u0002schritte dazu führen, Teile der industriellen Produktion überhaupt noch in Deutsch\u0002land zu halten. Eine stärkere Fokussierung auf die Kreislaufwirtschaft könnte auch \r\ndazu führen, dass einer Verlagerung insbesondere der energieintensiven Industrie \r\nins Ausland entgegengewirkt wird. Eine solche Verlagerung von Teilen der Industrie \r\nwird aufgrund der auch perspektivisch voraussichtlich niedrigeren „grünen“ Energie\u0002kosten in vielen anderen Regionen der Welt für plausibel gehalten (siehe Ab\u0002schnitt 5.3). Eine stärkere Fokussierung auf das weniger energieintensive Recycling \r\nvorhandener Grundstoffe könnte die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Grund\u0002stoffindustrie und in der Folge auch der nachgelagerten Wertschöpfungsstufen erhö\u0002hen.\r\nIn den besonders energie- und CO2-intensiven Branchen der Stahl-, Chemie- und Ze\u0002mentindustrie können Fortschritte in der Kreislaufführung von Materialien zu be\u0002sonders hohen Emissionsminderungen führen. Im Folgenden werden daher die Po\u0002tenziale zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft in diesen Branchen hervorgehoben.\r\nKreislaufwirtschaft in der Stahlindustrie\r\nDie Stahlindustrie ist traditionell stark von Primärrohstoffen und energieintensiven \r\nProzessen abhängig – gleichzeitig findet mit der etablierten Sekundärstahlroute be\u0002reits eine Kreislaufwirtschaft in relevantem Umfang statt, die in Deutschland gegen\u0002wärtig bereits rund 30 % der produzierten Stahlmenge ausmacht (WV Stahl 2024). \r\nStahl kann grundsätzlich beliebig oft recycelt werden und mit jeder neu produzierten \r\nTonne Primärstahl steigt – früher oder später – auch die verfügbare Menge an Stahl\u0002schrott. Durch weitere Maßnahmen könnte die Stahlindustrie aber noch einen deut\u0002lich größeren Schritt in Richtung einer Kreislaufwirtschaft leisten:\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 35\r\nn Produktlebenszyklus-Verlängerung: Durch die Entwicklung von langlebigeren \r\nProdukten und besseren Wartungsstrategien kann die Notwendigkeit für neue \r\nStahlprodukte verringert werden.\r\nn Design-for-Recycling: Produkte können so gestaltet werden, dass sie am Ende \r\nihres Lebenszyklus einfacher zerlegt und recycelt werden können, was die Mate\u0002rialrückgewinnung maximiert und Abfälle minimiert.\r\nEine wesentliche Herausforderung im Recycling von Stahlschrott besteht in der Qua\u0002lität der Schrotte, denn Verunreinigungen beispielsweise durch Kupfer können er\u0002hebliche Auswirkungen auf die Materialeigenschaften des recycelten Stahls haben, \r\nweshalb ein Großteil der verfügbaren Stahlschrotte nur für minderwertige Stahlgüten \r\neingesetzt werden kann und nur auf diese Anwendungen beschränkt ist. Verbesserte \r\nSammel-, Sortier- und Aufbereitungsprozesse, sowie verbindliche Standards könnten \r\ndabei helfen, dieses als „Downcycling“ bezeichnete Recycling zu minimieren und \r\nmehr Stahlschrott auch für höherwertige Stahlgüten zur Verfügung zu stellen. Auf\u0002grund einer für Deutschland erwarteten sinkenden Stahlnachfrage und einem ver\u0002besserten Recycling kann der Anteil der Sekundärstahlproduktion vorliegenden Sze\u0002narien zufolge zukünftig gesteigert werden – auch wenn nur in einem gewissen \r\nMaße.\r\nKreislaufwirtschaft in der chemischen Industrie\r\nVorliegende Studien sehen ein beträchtliches Potenzial für ein – gegenüber heute –\r\ndeutlich verstärktes Recycling von Kunststoffen (UBA 2021, Agora Industry 2022). \r\nAuf diese Weise ließen sich der Energiebedarf sowie der (Primär-) Rohstoffbedarf \r\nder chemischen Industrie deutlich verringern und auch Minderungen der Treibhaus\u0002gasemissionen erzielen. Generell gilt – wie bereits in Info-Kasten 3-1 erwähnt: Wann \r\nimmer es möglich ist, neue Kunststoffe durch mechanisches (werkstoffliches) Recyc\u0002ling herzustellen, ist dies sowohl aus stofflicher als auch aus energetischer und wirt\u0002schaftlicher Sicht alternativen Produktionswegen vorzuziehen. Ein verstärktes me\u0002chanisches Recycling spielt daher im Zielbild der chemischen Industrie eine zentrale \r\nRolle, auch wenn das Recycling im engeren Sinne nicht zur chemischen Industrie, \r\nwie sie heute definiert ist, gehört. Um das volle Potenzial des mechanischen Recyc\u0002lings auszuschöpfen, müssen die bestehenden Recycling-Verfahren, einschließlich \r\nder Abfalltrennung, Sammlung, Sortierung, Vorbehandlung und Verwertung von \r\nKunststoffabfällen, optimiert werden. Durch die Umsetzung von „Design-for-Recyc\u0002ling“-Maßnahmen kann ein effizientes mechanisches Recycling bereits zu Beginn des \r\nLebenszyklus von Kunststoffprodukten mitgedacht werden. Beispiele für derartige \r\nMaßnahmen sind die einfache Demontage für die Materialsortierung, die Verwen\u0002dung einzelner Polymere anstelle von Mischungen, durchsichtige oder hellere Kunst\u0002stoffe und die Vermeidung von Zusatzstoffen, die das Recycling erschweren.\r\nFür Kunststoffaltmaterialströme, die nicht mechanisch recycelt werden können, \r\nsollte zukünftig möglichst auf chemisches Recycling gesetzt werden. Das chemische \r\nRecycling ist zwar in der Regel ressourcen- und energieintensiver als das mechani\u0002sche Recycling, aber im Gegensatz zum mechanischen Recycling können hierbei stets\r\nneue Produkte von gleicher Qualität (wie bei der Produktion auf Basis von Primär\u0002grundstoffen) hergestellt werden (siehe auch Info-Kasten 3-1).\r\nProjektbericht\r\n36 | Wuppertal Institut\r\nEine Studie im Auftrag von Agora Industrie aus dem Jahr 2022 (Agora Industry\r\n2022) identifiziert für Europa bis 2050 ein erhebliches Potenzial zur Steigerung der \r\nRecyclingraten von Kunststoffabfällen. In dem „High Circularity“-Szenario der Stu\u0002die wird 2050 ein Großteil der anfallenden Kunststoffabfälle entweder mechanisch \r\noder chemische recycelt, mit einer etwa hälftigen Aufteilung beider Recycling-Metho\u0002den (vgl. Abbildung 5-1). In einem solchen Szenario müssten im Jahr 2050 deutlich \r\ngeringere Mengen thermisch verwertet werden als dies heute der Fall ist.10\r\nAbb. 5-1 Verwertung von Kunststoffabfällen in der Europäischen Union im Jahr 2020 und nach \r\ndem „High Circularity Scenario“ im Jahr 2050\r\nQuelle: Agora Industry (2022), unter Verwendung der CC BY Lizenz.\r\nKreislaufwirtschaft in der Zementindustrie\r\nDie Zementindustrie ist eine der größten Quellen für industrielle nicht-vermeidbare \r\nCO₂-Emissionen. Durch die Implementierung von Kreislaufwirtschaftsstrategien \r\nkönnen diese Emissionen erheblich gesenkt werden:\r\nn Ersatzstoffe und Recycling: Der Einsatz von Sekundärrohstoffen wie Flugasche, \r\nHüttensand und recyceltem Beton als Ersatz für Zementklinker kann die CO₂-\r\nIntensität der Zementproduktion senken. Diese Materialien benötigen weniger \r\nEnergie zur Verarbeitung und tragen zur Verringerung der Abhängigkeit von na\u0002türlichen Rohstoffen bei.\r\nn Kohlenstoffabscheidung und -nutzung (CCU): CO₂, das bei der Zementproduk\u0002tion entsteht, kann eingefangen und für die Herstellung anderer Produkte wie \r\nsynthetische Kraftstoffe oder Chemikalien genutzt werden. Dies verringert die \r\nNettoemissionen der Zementindustrie. Die Auswirkungen auf die Nettoemissio\u0002nen des Gesamtsystems hängen von Substitutionseffekten ab und müssen im \r\nkonkreten Fall betrachtet werden.\r\n–––– 10 Ohne Maßnahmen zur Steigerung der Recyclinganteile könnten der Studie zufolge in der EU die CO2-Emissionen der Kunst\u0002stoffverbrennung von gegenwärtig rund 70 Mt CO2 auf bis zu 112 Mt im Jahr 2050 ansteigen. Die Autor*innen der Studie \r\nergänzen in Hinblick auf die zukünftige Bedeutung des chemischen Recyclings: „Absent large-scale chemical recycling, it is \r\ndifficult to see how to eliminate these CO₂ emissions in a climate-neutral way.” (Agora Industry 2022, S. 36)\r\nAgora Industry (2022)\r\nHow the end-of-life treatment of plastics could evolve in a high circularity scenario Figure 15 [Mt Plastics] –20\r\n–10\r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n40\r\n50\r\n60\r\n70\r\n2020 2050 \r\nHigh Circularity Scenario\r\nCollected waste chemically recycled Mt/y\r\nCollected waste mechanically recycled Mt/y\r\nCollected waste incinerated Mt/y\r\nCollected waste landfilled Mt/y\r\nAvoided plastic creation\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 37\r\nn Lebensdauerverlängerung und Wiederverwendung: Durch die Verbesserung der \r\nLebensdauer von Betonbauwerken und die Förderung von Rückbau- und Wie\u0002derverwendungstechnologien können Materialien effizienter genutzt und Abfälle \r\nreduziert werden.\r\n5.2 Bedeutungsgewinn von Transformationstechnologien\r\nBestimmte Technologien werden für die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten \r\nanstehende Transformation der deutschen, europäischen und globalen Wirtschaft in \r\nRichtung Klimaneutralität von hoher Bedeutung sein. Laut einer Studie von Prognos, \r\nÖko-Institut und Wuppertal Institut (Prognos et al. 2023) spielen auf dem Weg zur \r\nKlimaneutralität sieben Schlüsselindustrien eine besonders große Rolle: Photovol\u0002taik, Windkraft, Lithium-Ionen-Batterien für Elektromobilität, Permanentmagnete \r\nfür Elektromobilität und Windkraft, Elektrolyseure für grünen Wasserstoff, Wärme\u0002pumpen, sowie grüne Stahlerzeugungsanlagen (Direktreduktionsanlagen). Die Welt\u0002märkte für diese Technologien werden voraussichtlich stark wachsen (UBA 2024d). \r\nFür Deutschland – wie auch für andere Länder – stellt sich die Frage, welche Rolle es \r\nzukünftig auf den Weltmärkten für solche Klimaschutztechnologien einnehmen wird. \r\nHohe Marktanteile bei diesen Technologien könnten zukünftig wesentlich zu Wert\u0002schöpfung und Arbeitsplätzen beitragen und mögliche Verluste in anderen Bereichen \r\n(wie der fossilen Energiewirtschaft) kompensieren. Darüber hinaus könnte eine \r\nstarke Stellung Deutschlands bei diesen Zukunftstechnologien die Unabhängigkeit \r\nvom Ausland in perspektivisch wichtiger werdenden Bereichen der Wirtschaft stär\u0002ken (siehe auch Abschnitt 4.3 zu Resilienz).\r\nDeutschland spielt bei der Produktion und dem Export von Umweltschutzgütern ge\u0002genwärtig eine bedeutende Rolle und hatte im Jahr 2020, verglichen mit seinem An\u0002teil an der globalen Wirtschaftsleistung (4,5 %), mit 8,5 % einen deutlich überpro\u0002portionalen Anteil des globalen Marktes für grüne Technologien. Für die vergange\u0002nen Jahre stellt eine Studie des UBA (2024d) fest: „Trotz zunehmenden Wettbe\u0002werbsdrucks im In- und Ausland haben deutsche Unternehmen ihre gute Position \r\nauf den internationalen Märkten für potenzielle Umweltschutzgüter in langer Frist \r\nbehaupten und hohe Handelsbilanzüberschüsse erzielen können.“ In den vergange\u0002nen Jahren überstieg in Deutschland das Produktionswachstum im Bereich der Um\u0002weltschutzgüter deutlich das Wachstum in der gesamten Industrieproduktion. Insge\u0002samt wird rund 6 % der Industrieproduktion Deutschlands den Umweltschutzgütern \r\nzugesprochen (Jahr 2021), knapp die Hälfte davon sind Klimaschutzgüter. Diese Kli\u0002maschutzgüter werden in Güter zur Energieeffizienz und Güter zur Nutzung erneuer\u0002barer Energiequellen unterteilt (UBA 2024d). In der letztgenannten Kategorie domi\u0002nieren die Technologien Windenergie und Photovoltaik.\r\nDeutschlands traditionelle Stärke im Bereich des Maschinenbaus ist eine Erklärung \r\nfür die gute Position Deutschlands im Bereich der Umweltschutzgüter. So hat der \r\nSektor Maschinenbau (inkl. Reparatur und Installation von Maschinen und Anlagen) \r\n2020 in Deutschland knapp 30 % des Umsatzes mit Umweltschutzgütern und Um\u0002weltschutzdienstleistungen ausgemacht. Zu der starken Stellung Deutschlands bei \r\nUmweltschutzgütern hat aber auch beigetragen, dass deutsche Unternehmen auf ih\u0002rem Heimatmarkt schon relativ früh mit hohen umweltpolitischen Standards und \r\nanspruchsvollen Klimaschutzzielen konfrontiert waren (KfW Research 2021).\r\nProjektbericht\r\n38 | Wuppertal Institut\r\nEine 2021 erschienene Studie von Roland Berger im Auftrag des Bundesumweltmi\u0002nisteriums (BMU 2021) erwartet in sieben in der Studie unterschiedenen Leitmärk\u0002ten der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz bis zum Jahr 2030 ein starkes weite\u0002res Wachstum in Deutschland. Der Studie zufolge werden insbesondere für den Leit\u0002markt „Umweltfreundliche Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Energie“ \r\nhohe jährliche Wachstumsraten von knapp 12 % pro Jahr zwischen 2020 und 2030 \r\nerwartet.\r\nGleichzeitig weist KfW Research (2021) darauf hin, dass Deutschland in den vergan\u0002genen Jahren kontinuierlich Marktanteile beim Export von Umweltgütern verloren \r\nhat, insbesondere an China und Südkorea. Auch bei den globalen Patentanmeldun\u0002gen im Bereich der Umweltgüter hat Deutschland seit 1990 deutlich an Anteilen ver\u0002loren, auch wenn der Anteil Deutschlands – gemessen an der Wirtschaftsleistung –\r\nweiterhin überdurchschnittlich hoch ist (KfW Research 2021). Nach Auffassung von \r\nKfW Research (2021) ist es für eine fortgesetzte starke Position Deutschlands bei den \r\nUmweltgütern von hoher Bedeutung, „dass der Staat durch Rahmensetzung und För\u0002derung zusätzliche Anreize für Innovationen im Umwelt- und Klimaschutz schafft“.\r\nBei welchen Technologien Deutschland konkret mittel- bis langfristig gute Chancen \r\nhaben wird, eine bedeutende Rolle auf den globalen Märkten zu spielen, ist zwar \r\nschwierig vorherzusehen, aber auf Basis der bisherigen Stärken Deutschlands lassen \r\nsich zumindest vielversprechende Bereiche identifizieren. Im Folgenden wird für vier \r\nausgewählte Schlüsseltechnologien der Energiewende diskutiert, welche Chancen \r\nDeutschland aus heutiger Sicht hat, am erwarteten starken globalen Wachstum die\u0002ser Technologien in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zu profitieren. \r\nWindenergieanlagen stellen derzeit den wichtigsten Posten bei den deutschen Kli\u0002maschutzgütern dar und entsprechende Anlagen und Komponenten werden in be\u0002deutendem Maße exportiert. Knapp 125.000 Menschen waren 2022 nach Angaben \r\ndes Umweltbundesamtes (UBA 2024e) in der Windenergiebranche beschäftigt –\r\n2016 waren es noch rund 168.000. Vor dem Hintergrund der in den nächsten Jahren \r\nerwarteten Belebung des heimischen Marktes für Onshore- wie auch für Offshore\u0002Anlagen (Bundesverband WindEnergie 2025a, b), könnte die Bedeutung der Wind\u0002energie für die deutsche Wirtschaft wieder steigen und die Wettbewerbsbedingungen \r\nfür die deutschen Hersteller von Windenergieanlagen und Komponenten könnten \r\nsich in der Folge verbessern.\r\nBei Gütern im Bereich der Photovoltaik ist Deutschland im Gegensatz zur Windener\u0002gie gegenwärtig Nettoimporteur. Auf europäischer Ebene finden allerdings derzeit \r\nBemühungen statt, die hohe Abhängigkeit von chinesischen Unternehmen in diesem \r\nBereich zu mindern. So wird im Net-Zero Industry Act der Europäischen Union für \r\ndie Produktion von Photovoltaik-Modulen und weiteren Transformationstechnolo\u0002gien das Ziel gesetzt, dass bis 2030 in Europa Produktionskapazitäten aufgebaut \r\nwerden, die 40 % des europäischen Bedarfs decken können. Deutschland könnte bei \r\neinem entsprechenden (Wieder-) Aufbau dieser Branche in Europa eine zentrale \r\nRolle spielen, denn Deutschland ist beispielsweise weiterhin ein wichtiger Standort \r\nfür die Photovoltaik-Forschung. Ohne längerfristige staatliche Förderung, die die ge\u0002samte Wertschöpfungskette der Photovoltaik in den Blick nimmt, wird aber allge\u0002mein erwartet, dass es deutsche und europäische Modulhersteller schwer haben wer\u0002den, sich am Markt zu behaupten, da sie aufgrund höherer Kosten im \r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 39\r\nPreiswettbewerb mit asiatischen (vor allem chinesischen) Unternehmen nicht mit\u0002halten können – von Nischenbereichen mit hoher Innovationskraft abgesehen.\r\nBatterien gelten als weitere Technologie mit hohen Wachstumsraten in den kom\u0002menden Jahren und Jahrzehnten (Wolf/Lüken 2024), getrieben durch eine erwar\u0002tete stark steigende Nachfrage insbesondere nach Elektroautos, aber auch nach stati\u0002onären Batterien für Haushalte, Gewerbe und Stromnetze. In der Zellfertigung spie\u0002len deutsche Firmen weltweit zwar bislang keine nennenswerte Rolle, in der Ent\u0002wicklung und Produktion von Komponenten für Batteriesysteme sind einige deut\u0002sche Unternehmen weltweit aber führend. Gleiches gilt für die Weiterverwendung \r\nund das Recycling von Batterien. \r\nGrundsätzlich ist es denkbar, dass zukünftig auch die Zellfertigung in Deutschland \r\nan Bedeutung gewinnen wird. Dabei könnte die Industrie in Deutschland von dem \r\nerwähnten Zielen im Net-Zero Industry Act der EU profitieren, sofern in den nächs\u0002ten Jahren tatsächlich ausreichende staatliche Fördermittel bereitgestellt werden, \r\num diese Ziele erreichbar zu machen. Deutschland könnte mit seiner bedeutenden \r\nAutomobilindustrie und seinem breiten Technologie-Know-How im Batteriebereich \r\nein wichtiger europäischer Markt für die Batteriefertigung werden. Allerdings haben \r\nasiatische Hersteller in den letzten Jahren einen deutlichen Erfahrungsvorsprung in \r\nder Produktion gewonnen und auch die relativ hohen Energiekosten in Deutschland \r\nkönnten– angesichts der hohen Energieintensität der Batterieherstellung – für Pro\u0002duktionsstandorte im europäischen Ausland (mit zukünftig teilweise auch niedrige\u0002ren Kosten für erneuerbare Energien) sprechen. \r\nAngesichts der stark wachsenden Nachfrage nach Batterien und der bei gegenwärtig \r\ndominierenden Batterietechnologien hohen Abhängigkeit von Rohstoffimporten \r\nwird es für Deutschland und Europa in den nächsten Jahren wichtig sein, Lieferket\u0002ten zu diversifizieren und neue Batterietechnologien mit einem geringeren Bedarf an \r\nkritischen Ressourcen weiter zu erforschen. Zudem kann zukünftig das Recycling von \r\nBatterien innerhalb Deutschlands bzw. Europas einen wichtigen Baustein für eine \r\neuropäische Kreislaufwirtschaft und eine hohe Wettbewerbsfähigkeit deutscher und \r\neuropäischer Hersteller darstellen (RWTH/PwC 2023).\r\nDer im Zuge der Transformation erwartete erhebliche Bedarf an grünem Wasserstoff \r\n(und seinen Derivaten) insbesondere in der Industrie, in Kraftwerken und im Ver\u0002kehr wird in den kommenden Jahren auch die Nachfrage nach Elektrolyseuren deut\u0002lich steigen lassen. Deutsche Hersteller von Elektrolyseuren gehören gegenwärtig zu \r\nden weltweiten Marktführern (Brudermüller et al. 2023). Auch bei dieser Technolo\u0002gie kommen den deutschen Herstellern die traditionelle Kompetenz im Bereich Ma\u0002schinenbau sowie die vergleichsweise ambitionierten Pläne für den Hochlauf der hei\u0002mischen und europäischen grünen Wasserstoffwirtschaft entgegen. Zuletzt haben \r\nallerdings strategische Fördermaßnahmen in den USA und China den internationa\u0002len Wettbewerb um Elektrolysetechnologien verschärft. Brudermüller et al. (2023) \r\nargumentieren, dass sich Deutschland auch längerfristig als ein führender Anbieter \r\nfür Elektrolyseur-Technologie etablieren könnte, wenn nicht zuletzt seitens der Poli\u0002tik in den nächsten Jahren bestimmte Rahmenbedingungen gesetzt werden. Hierzu \r\nzählt unter anderem die Schaffung einer einfachen Regulatorik für den Betrieb von \r\nElektrolyseuren.\r\nProjektbericht\r\n40 | Wuppertal Institut\r\n5.3 Mögliche Veränderungen der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen \r\nIndustrie infolge des Renewables-Pull-Effekts\r\nAnnahmen zur Entwicklung der wirtschaftlichen Struktur einzelner Länder über län\u0002gere Zeiträume sind grundsätzlich mit hohen Unsicherheiten verbunden. Unter an\u0002derem prägen die Höhe des BIP-Wachstums, Veränderungen bei Technologien und \r\nbei Nachfragepräferenzen sowie Verschiebungen in der relativen Wettbewerbsfähig\u0002keit einzelner Länder die zukünftige Struktur einer Volkswirtschaft. Diese Größen \r\nsind über mehrere Jahrzehnte schwierig zu prognostizieren. Im Zuge der aus Grün\u0002den des Klimaschutzes notwendigen Transformation des Industriesektors könnten in \r\nden nächsten Jahren und Jahrzehnten insbesondere Verschiebungen der relativen \r\nWettbewerbsfähigkeit einzelner Länder bzw. Weltregionen eine größere Rolle spielen \r\nund auch auf den Umfang und die Struktur der industriellen Produktion in Deutsch\u0002land einen bedeutenden Einfluss nehmen. \r\nInsbesondere für die energieintensive Industrie – nicht zuletzt für die Branchen der \r\nGrundstoffindustrie wie Stahl, Chemie, Aluminium, Glas und Papier – sind die Ener\u0002giekosten ein zentraler Standortfaktor. Bisher beruht die industrielle Produktion \r\nweltweit überwiegend auf fossilen Energieträgern. Diese wurden und werden inter\u0002national gehandelt und weisen insbesondere im Fall von Erdöl und Kohle relativ ge\u0002ringe Transportkosten auf, wodurch die Preisdifferenzen zwischen Weltregionen ver\u0002gleichsweise niedrig sind. Bei Erdgas wiederum hatte Deutschland bis vor ein paar \r\nJahren durch die hauptsächliche Belieferung per Pipeline-Netz aus Russland im Ver\u0002gleich zu einzelnen anderen Weltregionen ein niedriges bis moderates Preisniveau.\r\nDieses im Vergleich zu anderen (konkurrierenden) Weltregionen relativ moderate \r\nPreisniveau bei fossilen Energieträgern hat in den vergangenen Jahrzehnten dazu \r\nbeigetragen, dass Deutschland gegenwärtig eine starke industrielle Produktionsbasis \r\naufweist.11 Angesichts der hohen Bedeutung wettbewerbsfähiger Energiepreise für \r\ndie energieintensive Industrie wird seit einigen Jahren in Wissenschaft, Industrie \r\nund Politik die Frage diskutiert, welche Folgen der erwartete (schrittweise) Umstieg \r\nder industriellen Produktion auf erneuerbare Energien auf die weltweite Verteilung \r\nder industriellen Produktion haben könnte. \r\nDie für eine erfolgreiche Transformation in Richtung einer klimaneutralen Industrie \r\nzentralen Energieträger Strom und Wasserstoff (jeweils auf Basis erneuerbarer Ener\u0002gien gewonnen, also „grün“) können zwar grundsätzlich in allen Regionen der Welt \r\nerzeugt werden, allerdings aufgrund abweichender Bedingungen für erneuerbare \r\nEnergien und unterschiedlicher Flächenverfügbarkeiten zu teils sehr unterschiedli\u0002chen Kosten. Im Vergleich zu fossilen Energieträgern können Strom und Wasserstoff \r\nauch deutlich schwieriger bzw. nur mit größeren Verlusten und höheren Kosten über \r\nlängere Distanzen transportiert werden (Day 2022). Da Deutschland im Vergleich zu \r\neinigen anderen Ländern bzw. Weltregionen nicht über optimale Bedingungen für \r\nerneuerbare Energien und nur begrenzte Flächen verfügt, könnte sich die \r\n–––– 11 Die ausgeprägten und relativ plötzlichen Preisanstiege insbesondere bei Erdgas und Strom im Laufe des Jahres 2022 infolge \r\nder geopolitischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben zuletzt wesentlich zu einem Rückgang \r\nder industriellen Produktion in Deutschland beigetragen. Laut Statistischem Bundesamt ging die Produktion in den energieinten\u0002siven Industriezweigen zwischen Ende 2021 und Ende 2024 um rund 22 % zurück (Statistisches Bundesamt 2025b).\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 41\r\nWettbewerbsfähigkeit der Produktion energieintensiver Produkte in Deutschland in \r\nden kommenden Jahren und Jahrzehnten verschlechtern. \r\nDer Effekt, dass Standorte mit relativ geringen (Grenz-)Kosten von grünen Energie\u0002trägern bzw. grünen Rohstoffen für die energieintensive Produktion industrieller Gü\u0002ter zukünftig – auch als Folge zunehmender klimaschutzpolitischer Bemühungen –\r\nan Attraktivität gewinnen dürften, wird als „Renewables-Pull-Effekt“ bezeichnet. \r\nKommt es infolge dieses Effekts zu Verlagerungen industrieller Produktion von \r\nStandorten mit relativ hohen Erneuerbaren-Kosten zu Standorten mit relativ niedri\u0002gen Erneuerbaren-Kosten, so wird auch von „Green Relocation“ gesprochen.\r\nAbbildung 5-2 skizziert in Form eines vereinfachten Zwei-Länder-Modells den Rene\u0002wables-Pull-Effekt und die Möglichkeit von „Green Relocation“: Die Bezugskosten \r\nfür fossile Energieträger sind in den beiden dargestellten Ländern A und B annahme\u0002gemäß gleich, da diese auf internationalen Märkten gehandelt werden. In Land B \r\nsind die Bedingungen für die Nutzung erneuerbarer Energien annahmegemäß aber \r\ndeutlich besser als in Land A, was in der Ausgangssituation (in der die Produktion \r\nauf Basis fossiler Energieträger in beiden Ländern kostengünstiger ist als die Produk\u0002tion auf Basis erneuerbarer Energien) jedoch keine Relevanz hat. Eine angenom\u0002mene Einführung bzw. Erhöhung des CO2-Preises in beiden Ländern kann aber ei\u0002nen Anreiz zur Verlagerung industrieller Produktion von Land A zu Land B schaffen, \r\nsofern infolgedessen die Kosten der Produktion mit fossilem Energieeinsatz die Kos\u0002ten der Produktion unter Einsatz erneuerbarer Energien in dem Land mit besonders \r\nguten Bedingungen für erneuerbare Energien (Land B) überschreiten. \r\nAbb. 5-2 Mögliche Verlagerung industrieller Produktion („Green Relocation“) infolge steigender \r\nCO2-Preise bei unterschiedlichen Erneuerbaren-Bedingungen\r\nQuelle: Samadi et al. (2023).\r\n0\r\n20\r\n40\r\n60\r\n80\r\n100\r\n120\r\n140\r\n160\r\n180\r\n200\r\nFossil Erneuerbar Fossil Erneuerbar\r\nLand A Land B\r\nKosten der industriellen Produktion\r\nCO2-Kostenanstieg\r\nGreen Relocation\r\nProjektbericht\r\n42 | Wuppertal Institut\r\nEs gibt auch tatsächlich Anzeichen dafür, dass für Unternehmen einzelner Branchen \r\nder energieintensiven Industrie in den letzten Jahren bei Neuinvestitionen die güns\u0002tige Verfügbarkeit grüner Energieträger ein wesentliches Kriterium für die Standor\u0002tentscheidung gewesen ist (Samadi et al. 2023). \r\nInsbesondere wird vielfach erwartet (Agora Industry and Wuppertal Institute 2023, \r\nTrollip et al. 2022, Wang et al. 2023, Gielen et al. 2020, Bilici et al. 2024), dass der \r\nsehr energieintensive Prozess der Umwandlung von Eisenerz zu Eisen zukünftig ver\u0002stärkt in Regionen mit sehr guten Bedingungen für erneuerbare Energien auf Basis\r\nvon grünem Wasserstoff stattfinden wird. Das Zwischenprodukt Eisenschwamm \r\nkann anschließend – für die Weiterverarbeitung zu Stahl – zu relativ geringen Trans\u0002portkosten in andere Länder bzw. Weltregionen verschifft werden. \r\nEin Verlagerungsdruck für Deutschland wird infolge des Renewables-Pull-Effekts \r\naber auch für weitere Grundstoffe als plausibel angesehen, insbesondere für solche \r\nGrundstoffe, deren Produktion besonders energieintensiv ist und die relativ leicht \r\nüber längere Distanzen transportiert werden können. Hierzu zählen neben Eisen\u0002schwamm unter anderem Aluminium, Ammoniak und weitere Grundstoffchemika\u0002lien. \r\nAuf der anderen Seite sind zwar die Energiekosten für die energieintensive Grund\u0002stoffindustrie ein wesentlicher Standortfaktor, allerdings nicht der einzige. Zu den \r\nweiteren relevanten Standortfaktoren zählen die politische Stabilität eines Landes, \r\nstabile rechtliche Rahmenbedingungen, die Nähe zu Kunden und Lieferanten, die \r\nVerfügbarkeit von Fachkräften und eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur. Bei \r\nvielen dieser Standortfaktoren weist Deutschland gegenüber anderen Ländern und \r\nWeltregionen komparative Vorteile auf. \r\nNicht zuletzt aufgrund der Komplexität unternehmerischer Standortentscheidungen \r\nsind Vorhersagen zum längerfristigen Ausmaß von Green-Relocation-Effekten mit \r\nhohen Unsicherheiten behaftet. In diesem Zusammenhang ist auch unklar, wie tief\u0002gehend zukünftig Verlagerungen infolge unterschiedlicher Erneuerbarer-Kosten in \r\nden industriellen Wertschöpfungsketten auftreten werden. So könnten zukünftig bei\u0002spielsweise bei einigen Grundstoffen nur die besonders energieintensiven ersten Pro\u0002zessschritte ins Ausland verlagert werden und frühe Zwischenprodukte (zum Beispiel\r\nEisenschwamm) nach Deutschland importiert werden. Allerdings ist auch denkbar, \r\ndass zusätzliche Prozessschritte (wie die Stahlerzeugung) verlagert werden, auch \r\nwenn in diesen späteren und weniger energieintensiven Prozessschritten die Kosten\u0002vorteile durch günstigere erneuerbare Energien im Ausland geringer ausgeprägt sind \r\n(Verpoort et al. 2024). Schließlich kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass \r\nebenfalls Teile der weiterverarbeitenden Industrie den abgewanderten Grundstoffin\u0002dustrien folgen und ebenfalls ins Ausland abwandern – eine Art „Worst-Case“-Sze\u0002nario für die deutsche Industrie.\r\nProminente aktuelle Energie- und Klimaschutzszenarien für Deutschland (wie Agora \r\nThink Tanks et al. 2024, Fraunhofer ISI et al. 2024) nehmen überwiegend keine sehr \r\nweitgehenden Green-Relocation-Effekte für Deutschland an und sind insofern be\u0002züglich der zukünftigen industriellen Wertschöpfung in Deutschland möglicherweise \r\noptimistisch, hinsichtlich der zukünftigen Herausforderung der Versorgung der \r\nenergieintensiven Industrie mit (vor allem grünen) Energieträgern hingegen \r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 43\r\nmöglicherweise pessimistisch. Ähnliches gilt für die Beschreibungen einer möglichen \r\nklimaneutralen Industrie im Jahr 2045 in Deutschland in der vorliegenden Studie. \r\nDie angenommene starke industrielle Produktion in Deutschland setzt voraus, dass \r\nes in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gelingen wird, nicht zuletzt durch eine \r\nkosteneffiziente Erschließung der vorhandenen deutschen und europäischen Erneu\u0002erbaren-Potenziale und die allgemeine Stärkung relevanter Standortfaktoren min\u0002destens große Teile der gegenwärtig in Deutschland betriebenen industriellen Pro\u0002duktion auch bis 2045 zu halten.\r\nProjektbericht\r\n44 | Wuppertal Institut\r\n6 Strategien und Voraussetzungen für eine erfolgreiche \r\nTransformation\r\nIn diesem Kapitel werden zunächst in Abschnitt 6.1 verschiedene Strategien zur \r\nTransformation des Industriesektors vorgestellt, auf die in aktuellen Klimaschutzsze\u0002narien zurückgegriffen wird und die für das Erreichen der in Kapitel 3 beschriebenen \r\nVision einer klimaneutralen Industrie von zentraler Bedeutung sind. Anschließend \r\nwerden in Abschnitt 6.2 wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Indust\u0002rie-Transformation beschrieben, die nicht zuletzt durch entschlossene politische \r\nWeichenstellungen in den kommenden Jahren erfüllt werden müssen, um rechtzeitig \r\neine klimaneutrale Industrie realisieren zu können. Zu diesen Voraussetzungen ge\u0002hört ein dynamischer weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien, ein Aus- und Um\u0002bau verschiedener Infrastrukturen, veränderte politische Rahmenbedingungen für \r\ndie Anreizung von Investitionen in klimaneutrale Anlagen sowie eine ausreichende \r\ngesellschaftliche Akzeptanz für den Transformationsprozess.\r\n6.1 Zentrale Strategien für eine erfolgreiche Industrie-Transformation\r\nAbbildung 6-1 gibt einen Überblick über zehn Schlüsselstrategien für weitgehende \r\nTreibhausgasminderungen im Industriesektor. In vorliegenden Klimaschutzszena\u0002rien werden stets die meisten dieser Strategien (oder auch alle) kombiniert, um eine \r\n(mindestens weitgehend) klimaneutrale Industrie erreichen zu können. Im Folgen\u0002den wird jede dieser zehn Strategien kurz erläutert.12\r\nAbb. 6-1 Strategien zur Erreichung von Klimaneutralität im Industriesektor\r\nQuelle: Samadi und Barthel (2020), mit Anpassungen.\r\n–––– 12 Diese Erläuterung der Strategien ist Samadi und Barthel (2020) entnommen.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 45\r\nDie Strategie der direkten Elektrifizierung zielt darauf ab, die Nutzung fossiler \r\nBrennstoffe durch die direkte Nutzung von Elektrizität zu ersetzen. Unter der Vo\u0002raussetzung, dass der Strom aus erneuerbaren Energien stammt, können die Treib\u0002hausgasemissionen stark reduziert oder ganz vermieden werden. Diese Strategie \r\nspielt in allen Endenergiesektoren eine wichtige Rolle in Klimaschutzszenarien und \r\nist auf einen schnellen weiteren Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Ener\u0002gien angewiesen. Über alle Branchen der Industrie hinweg kann beispielsweise die \r\nErzeugung von Nieder- bis Hochtemperaturwärme über so genannte „Power-to\u0002Heat“-Anwendungen weitgehend auf die Nutzung von Strom umgestellt werden. \r\nEs wird erwartet, dass klimaneutraler Wasserstoff und synthetische Energieträger\r\neine wichtige Rolle bei der Erzielung tiefgreifender Emissionsminderungen in der \r\nGrundstoffindustrie spielen werden. Die Realisierung einer klimaneutralen Pri\u0002märstahlproduktion kann zum Beispiel den Wasserstoff-Einsatz in Direktreduktions\u0002anlagen erfordern. Zudem könnte Wasserstoff in Zukunft in der chemischen Indust\u0002rie in großen Mengen als Rohstoff („Feedstock“) genutzt werden. Auch klimaneutrale \r\nsynthetische Kraftstoffe könnten im industriellen Bereich eine Rolle spielen, entwe\u0002der als Energieträger oder als Rohstoff. \r\nEine Minderung der Treibhausgasemissionen kann auch durch den Ersatz fossiler \r\nEnergieträger durch die direkte Nutzung erneuerbarer Energien in der Form von \r\nBiomasse, Geothermie oder Solarthermie erreicht werden. Wichtige potenzielle Ein\u0002satzgebiete für Biomasse in der Industrie sind die Bereitstellung von Wärme und die \r\nNutzung als Rohstoff für die chemische Grundstoffindustrie. Zukünftige Anwendun\u0002gen können auch die Nutzung von Biomasse in Kombination mit CCS in Industriean\u0002lagen zur Erzielung negativer Emissionen (Bioenergy with Carbon Capture and Sto\u0002rage, BECCS) oder ein anteiliger Einsatz von Biomethan als klimaneutraler Kohlen\u0002stofflieferant bei der wasserstoffbasierten Stahlproduktion sein. Es ist jedoch zu be\u0002achten, dass das nachhaltige Biomassepotenzial begrenzt und die genaue Höhe die\u0002ses Potenzials umstritten ist. Je nach Anwendungsbereich und örtlichen Gegebenhei\u0002ten können fossile Energieträger in der industriellen Wärmebereitstellung auch \r\ndurch Geothermie oder Solarthermie verdrängt werden.\r\nDie Steigerung der Energieeffizienz ist eine wichtige ergänzende Strategie für eine \r\nweitgehende Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der Industrie. Die Realisie\u0002rung von Energieeffizienzpotenzialen in Querschnittstechnologien wie Motoren und \r\nPumpen sowie in branchenspezifischen Prozessen kann den Druck zum Ausbau der \r\nerneuerbaren Energien bzw. allgemein zur Nutzung anderer Strategien zur Treib\u0002hausgasminderung verringern. \r\nDie Abscheidung und dauerhafte Speicherung von energie- oder prozessbedingtem \r\nCO2 (CCS) kann prinzipiell an verschiedenen Industrieanlagen eingesetzt werden. \r\nUnter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit eignen sich für den CCS-Einsatz vor \r\nallem solche Anlagen, in denen relativ große Mengen an CO2 in hoher Konzentration \r\nentstehen. Für die Sicherstellung ausreichender gesellschaftlicher Akzeptanz für die \r\nUmsetzung von CCS dürfte es ratsam sein, CO2 nur oder zumindest primär nur dort \r\nabzuscheiden, wo es nach gegenwärtigem Kenntnisstand keine anderen Optionen zur \r\nEmissionsvermeidung gibt. Dies trifft insbesondere auf einen Großteil der gegenwär\u0002tigen CO2-Emissionen der Zement- und der Kalkindustrie sowie der Müllverbren\u0002nungsanlagen zu.\r\nProjektbericht\r\n46 | Wuppertal Institut\r\nBei der CO2-Abscheidung und -Nutzung (Carbon Capture and Use, CCU) wird CO2\r\naus industriellen Prozessen abgetrennt und als Rohstoff für die Produktion bestimm\u0002ter Produkte verwendet. Wie bei CCS ist die CO2-Abscheidung an großen Punktquel\u0002len denkbar, zum Beispiel bei der Zementherstellung. Mögliche CCU-Anwendungen \r\nsind synthetische Kraftstoffe und chemische Produkte (zum Beispiel Kunststoffe und \r\nkohlenstoffhaltige Düngemittel), die auch in einer klimaneutralen Welt weiterhin auf \r\nKohlenstoff angewiesen sein werden. Wenn aber der fossile Kohlenstoff, der in neuen \r\nProdukten verwendet wird, nicht kontinuierlich im Kreis geführt (zum Beispiel durch \r\nchemisches Recycling) oder schließlich dauerhaft gespeichert werden kann, fallen am \r\nEnde der Lebensdauer der Produkte dennoch fossile CO2-Emissionen an. Insofern ist \r\ndie CCU-Strategie nur in begrenztem Maße mit Klimaneutralität vereinbar.\r\nDie Strategie der Steigerung der Materialeffizienz zielt darauf ab, bestimmte Funkti\u0002onen von Materialien mit weniger Materialeinsatz zu erfüllen. Wenn dies gelingt, \r\nkann die Strategie die Nachfrage nach der energie- und CO2-intensiven Produktion \r\nvon Grundstoffen reduzieren. Das Ziel der Erhöhung der Materialeffizienz kann auf \r\nverschiedene Weise erreicht werden. So können Materialverluste im Herstellungs\u0002prozess vermieden, die Materialintensität von Produkten verringert oder aber Pro\u0002dukte intensiver genutzt werden.\r\nSchritte hin zu einer Stärkung des Recyclings im Sinne einer weitgehenden Wieder\u0002verwendung bereits produzierter (und genutzter) Materialien könnten einen erhebli\u0002chen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen der Grundstoffindustrie \r\nleisten. Die Realisierung hoher Recyclingraten erfordert jedoch Änderungen im Pro\u0002duktdesign, eine angemessene Demontage der Produkte am Ende ihrer jeweiligen \r\nLebensdauer und eine verbesserte Recyclinglogistik.\r\nMaterialsubstitution kann in einigen Fällen die Emissionsintensität von Produkten \r\nund Dienstleistungen mindern. Ein Beispiel ist die Verwendung von Holz im Gebäu\u0002debau. Gebäude, die Beton und Stahl teilweise durch Holz ersetzen, weisen geringere \r\nLebenszyklusemissionen auf. Einschränkungen in der nachhaltigen Verfügbarkeit \r\nalternativer Materialien sowie zum Teil unzureichende Materialeigenschaften stellen \r\njedoch Grenzen dieser Strategie dar.\r\nDie Nachfrage nach Industrieprodukten, einschließlich energieintensiver Grund\u0002stoffe, könnte im Vergleich zu einer „Business-as-Usual“-Entwicklung durch eine be\u0002wusste Reduktion der Nachfrage der Endverbraucherinnen und Endverbraucher\r\nnach Gütern und Dienstleistungen verringert werden. Ein Rückgang des Mobilitäts\u0002bedarfs könnte beispielsweise die benötigte Anzahl an Fahrzeugen und die damit ein\u0002hergehende Stahlnachfrage mindern.\r\n6.2 Wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Industrie\u0002Transformation\r\nDas Gelingen der Transformation des Industriesektors bis zum Jahr 2045 ist von ei\u0002ner Reihe von Voraussetzungen abhängig. Einige dieser Voraussetzungen werden in \r\ndiesem Abschnitt hervorgehoben, um zu verdeutlichen, in welchen Bereichen in den \r\nkommenden Jahren Anpassungen von besonders großer Bedeutung sind, um die In\u0002dustrie-Transformation zum Erfolg zu führen.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 47\r\nBeschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien\r\nUm im Industriesektor Klimaneutralität erreichen zu können, wird der gegenwärtige \r\nEinsatz fossiler Energieträger in industriellen Prozessen weitgehend durch Strom \r\nbzw. Wasserstoff ersetzt werden müssen. Diese Energieträger müssen dabei zuneh\u0002mend CO2-arm und schließlich (weitgehend) CO₂-frei erzeugt werden, um die Vision \r\neiner klimaneutralen Grundstoffindustrie Wirklichkeit werden zu lassen. Ein hoher \r\nStrombedarf entsteht beispielsweise bei der Umstellung der Dampferzeugung insbe\u0002sondere in der Grundstoffindustrie auf Strom (über Power-to-Heat-Technologien wie \r\nElektrodenkessel und Hochtemperatur-Wärmepumpen) und bei einer Umstellung \r\nder gegenwärtigen Primärstahlerzeugung von Hochöfen hin zu Direktreduktionsan\u0002lagen, die mit grünem Wasserstoff betrieben werden, und Elektrolichtbogenöfen \r\nbzw. Einschmelzern, die jeweils große Mengen an Strom benötigen.\r\nAbbildung 6-2 zeigt, dass nach aktuellen Klimaneutralitätsszenarien bis 2045 gegen\u0002über 2023 mit einer Verdreifachung bis Verfünffachung des Strombedarfs der In\u0002dustrie zu rechnen ist, wenn auch der indirekte Strombedarf berücksichtigt wird, der \r\ndurch die Nachfrage der Industrie nach Wasserstoff entsteht.13\r\nAbb. 6-2 Strombedarf der Industrie durch endenergetischen Stromverbrauch und (indirekt) durch \r\nden Bedarf an grünem Wasserstoff im Jahr 2023 und nach drei Szenarien im Jahr 2045\r\nHinweise: Der indirekte Strombedarf durch den benötigten grünen Wasserstoff fällt nicht zwingend (vollständig) in \r\nDeutschland an, sondern kann – soweit zukünftig Wasserstoff importiert wird – auch im Ausland anfallen. O45-Strom und \r\nO45-H2 sind zwei aktuelle „Orientierungsszenarien“ des Projekts „Langfristszenarien“ (Fraunhofer ISI et al. 2024) und \r\nKND-Umsetzung ist das aktuelle Szenario aus der Reihe „Klimaneutrales Deutschland“ (Agora Think Tanks et al. 2024).\r\nQuellen: Eigene Darstellung nach Zahlen der AG Energiebilanzen (2024) und den aufgeführten Szenariostudien.\r\n–––– 13 Dabei ist zu beachten, dass die betrachteten Szenarien einen weitgehenden Verbleib der energieintensiven Grundstoffindust\u0002rie in Deutschland unterstellen. Sollte – zum Beispiel infolge des Renewables-Pull-Effekts – die inländische Produktion ener\u0002gieintensiver Grundstoffe wie Stahl, Aluminium oder Grundstoffchemikalien im Jahr 2045 deutlich niedriger liegen als gegen\u0002wärtig, so würde 2045 auch der direkte und indirekte Strombedarf der Industrie deutlich geringer ausfallen.\r\n188\r\n425\r\n300\r\n448\r\n287\r\n631\r\n143\r\n188\r\n712\r\n931\r\n591\r\n0\r\n100\r\n200\r\n300\r\n400\r\n500\r\n600\r\n700\r\n800\r\n900\r\n1000\r\nStatistik O45-Strom\r\n(Fh-ISI et al. 2024)\r\nO45-H2\r\n(Fh-ISI et al. 2024)\r\nKND-Umsetzung\r\n(Agora Think Tanks 2024)\r\n2023 2045\r\nTWh\r\nEndenergetischer Stromverbrauch Strombedarf für benötigten grünen Wasserstoff\r\nProjektbericht\r\n48 | Wuppertal Institut\r\nBereits der direkte Strombedarf steigt in allen drei betrachteten Szenarien bis 2045 \r\ndeutlich an, in zwei der drei Szenarien um mehr als das doppelte gegenüber heute, \r\nauf rund 420 bis 450 TWh. Das dritte Szenario (O45-H2) sieht einen moderateren \r\nAnstieg des endenergetischen Strombedarfs auf 300 TWh bis 2045 vor, was auf die \r\nin diesem Szenario angenommene stärkere Fokussierung auf die Nutzung von Was\u0002serstoff zurückzuführen ist. In diesem Szenario ist jedoch entsprechend der Strombe\u0002darf für die elektrolytische Erzeugung des industriell benötigten Wasserstoffs sehr \r\nhoch und liegt bei rund 630 TWh, sofern ein elektrischer Wirkungsgrad der Elektro\u0002lyse von 70 % angenommen wird. In den anderen beiden dargestellten Szenarien \r\nliegt der Strombedarf für den industriell benötigten Wasserstoff bei 287 TWh(O45-\r\nStrom) bzw. 143 TWh (KND-Umsetzung). Auch dieser indirekte Strombedarf muss \r\nzukünftig über erneuerbare Energien gedeckt werden, entweder in Deutschland oder \r\n(im Falle des Imports von grünem Wasserstoff) im Ausland. Die Szenarien nehmen \r\nan, dass zumindest ein Teil des gesamten Wasserstoffbedarfs 2045 inländisch er\u0002zeugt werden wird, im Szenario KND-Umsetzung liegt dieser Anteil zum Beispiel bei \r\nrund einem Drittel.\r\nEs ist daher von großer Bedeutung für das Gelingen der Transformation der Grund\u0002stoffindustrie (wie auch für die erfolgreiche Transformation in den anderen Sekto\u0002ren), dass grüner Strom und klimafreundlicher Wasserstoff zukünftig in ausreichen\u0002den Mengen und zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung stehen werden. Dies \r\nerfordert nicht zuletzt einen weiteren deutlichen Ausbau der Kapazitäten zur Strom\u0002erzeugung aus erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Ak\u0002tuelle Klimaschutzszenarien nehmen an, dass bis 2045 ungefähr die von der Bundes\u0002regierung formulierten Ausbauziele für Windenergie und Photovoltaik-Anlagen reali\u0002siert werden müssen, um zukünftig eine ausreichende Menge an grünem Strom zur \r\nVerfügung zu haben. Die folgende Abbildung 6-3 zeigt, dass in den letzten Jahren der \r\nZubau insbesondere bei Photovoltaik gegenüber den Vorjahren deutlich gesteigert \r\nwerden konnte. \r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 49\r\nAbb. 6-3 Jährlicher Brutto-Zubau der Photovoltaik und der Windenergie an Land in Deutschland \r\nvon 2017 bis 2024 sowie nach Zielen der Ampel-Regierung in den Jahren 2025 und 2030\r\nQuellen: Eigene Darstellung nach Zahlen des Bundesverband WindEnergie (2025c) und der Bundesnetzagentur (2025).\r\nBei der Windenergie an Land zeigt sich in den Zubauraten zwar bis 2024 noch keine \r\nähnliche Dynamik wie bei der Photovoltaik, jedoch ist die Anzahl der genehmigten \r\nWindenergieanlagen in den Jahren 2023 und insbesondere 2024 sehr stark gestie\u0002gen, so dass ab 2025 mit einem deutlichen Anstieg des Zubaus von Windenergie-An\u0002lagen an Land gerechnet wird. Die von der Ampel-Regierung formulierten jährlichen \r\nZubauziele könnten ab 2026 erreicht werden (Bundesverband WindEnergie 2025a).\r\nAuch bei der Offshore-Windenergie – aus Gründen der Übersicht nicht in der Abbil\u0002dung dargestellt – wird in den kommenden Jahren ein deutlich stärkerer Zubau not\u0002wendig sein, um bis 2030 das Zwischenziel der Bundesregierung (mindestens 30 GW \r\ninstallierte Kapazität) erreichen zu können. Der Bundesverband WindEnergie \r\n(2025b) geht davon aus, dass das 30-GW-Ziel mit einem Jahr Verzögerung im Jahr \r\n2031 erreicht werden kann.\r\nAus- und Umbau verschiedener Infrastrukturen\r\nEine weitere zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Transformation der In\u0002dustrie ist die rechtzeitige Bereitstellung der für einen klimaneutralen Betrieb be\u0002nötigten Infrastruktur. Von besonderer Bedeutung sind dabei nach heutigem Wis\u0002sensstand:\r\n3 4 5 6 8\r\n15 17 18\r\n22\r\n2 1\r\n1 2\r\n2\r\n4\r\n3\r\n10\r\n10\r\n0\r\n5\r\n10\r\n15\r\n20\r\n25\r\n30\r\n35\r\n2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2030\r\nTatsächlicher Zubau Ziele der\r\nBundesregierung\r\nGW\r\nPhotovoltaik Windenergie an Land\r\nProjektbericht\r\n50 | Wuppertal Institut\r\nn Stromnetze\r\nNeue Technologien, die Strom in großen Mengen direkt nutzen (zum Bei\u0002spiel Elektrodenkessel, elektrische Steamcracker und zusätzliche Elekt\u0002rolichtbogenöfen in der Stahlerzeugung), werden – abgesehen vom Bedarf \r\nan ausreichender Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien (siehe \r\noben) – auch Verstärkungen der standortnahen Verteilnetze und möglicher\u0002weise auch der Übertragungsnetze erfordern.\r\nDer Aus- und Umbau des Strom-Übertragungsnetzes schreitet voran und \r\nhat in den vergangenen Jahren – nachdem die Umsetzung lange Zeit deut\u0002lich hinter den Plänen zurückblieb – an Dynamik gewonnen (Bundesnetz\u0002agentur 2024). Ein großer Teil des für ein klimaneutrales Energiesystem be\u0002nötigten Um- und Ausbaus des Stromnetzes wird in den kommenden Jah\u0002ren aber noch umgesetzt werden müssen. \r\nn Wasserstoff-Pipelinenetz und Wasserstoff-Speicher\r\nTechnologien, die auf erhebliche Mengen an Wasserstoff angewiesen sind \r\n(zum Beispiel die wasserstoffbasierte Stahlproduktion, die Ammoniaksyn\u0002these oder das chemische Recycling über Gasifizierung), werden auf eine \r\nWasserstoff-Pipeline-Infrastruktur angewiesen sein, die große Mengen an \r\nWasserstoff aus Gebieten mit günstigen Erzeugungsbedingungen zu den \r\nNachfragestandorten befördern kann. Für eine zuverlässige Versorgung der \r\nIndustrie (wie auch weiterer Sektoren) mit Wasserstoff werden auch Was\u0002serstoff-Speicher in erheblichem Umfang benötigt. Teilweise können hierfür \r\nbestehende Erdgas-Speicher umgerüstet werden, es wird aber auch der Neu\u0002bau von (untertägigen) Wasserstoff-Speichern notwendig sein. Einer Studie \r\ndes EWI (2024) zufolge hat Deutschland aufgrund großer bestehender Erd\u0002gasspeicherkapazitäten sowie vorteilhafter Salzkavernenpotenziale „gute \r\nAusgangsbedingungen und könnte in Europa ein zentraler Standort für die \r\nWasserstoffspeicherung werden“.\r\nIn der laufenden Legislaturperiode wurde mit der Erarbeitung eines Was\u0002serstoff-Kernnetzes und der mittlerweile erfolgten Genehmigung dieses \r\nKernnetzes durch die Bundesnetzagentur ein wichtiger Schritt in Richtung\r\nder Realisierung des benötigten Wasserstoff-Pipelinenetzes unternommen. \r\nDas genehmigte Kernnetz umfasst Leitungen mit einer Gesamtlänge von et\u0002was über 9.000 km, wovon rund 60 % der Leitungen vom bisherigen Erd\u0002gas-Betrieb umgewidmet und die übrigen Leitungen neu gebaut werden\r\n(BMWK 2024).\r\nn CO2-Transport- und Speicherinfrastruktur\r\nTechnologien, die für eine weitgehende Emissionsreduktion voraussichtlich \r\nauf CO₂-Abscheidung und -Speicherung angewiesen sein werden (zum Bei\u0002spiel Zementöfen oder Müllverbrennungsanlagen), werden eine CO2-Trans\u0002portinfrastruktur benötigen, durch die das CO₂ zu geeigneten Speicherorten \r\ntransportiert wird. Diese Infrastruktur kann aus Pipelines bestehen, die für \r\ngrößere CO2-Mengen die günstigste Transportoption darstellen. Bei Stand\u0002orten mit begrenzten CO2-Mengen oder übergangsweise kommen für den \r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 51\r\nTransport aber auch Binnenschiffe oder Güterzüge in Frage. Sofern marine \r\nCO2-Speicherstandorte genutzt werden, muss zudem der Weitertransport \r\ndes CO2 über See ermöglicht werden. Schließlich müssen auch CO2-Speicher \r\nin Deutschland oder dem europäischen Ausland in ausreichendem Maße er\u0002schlossen werden.\r\nDie Planungen hinsichtlich der zukünftigen CO2-Transport- und Speicherin\u0002frastruktur in Deutschland sind bisher noch vergleichsweise unkonkret. Die \r\nin Arbeit befindliche Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung \r\nsoll die Grundlage bilden, um anschließend konkrete Schritte in Richtung \r\nder Realisierung einer solchen Infrastruktur gehen zu können. Auf Eck\u0002punkte für die Carbon-Management-Strategie hat sich das Kabinett der Am\u0002pel-Regierung im Mai 2024 geeinigt (Bundesregierung 2024).\r\nInfrastrukturelle Anpassungen wird es im Zuge der Transformation des Industrie\u0002sektors auch bei den deutschen Häfen geben, die als „green hubs“ eine zentrale Rolle \r\nfür den Import klimaneutraler Energieträger und Rohstoffe (zum Beispiel Wasser\u0002stoff bzw. Wasserstoff-Derivate), möglicherweise einen verstärkten Import energie\u0002intensiver Vorprodukte (wie direktreduziertes Eisen) und den Weitertransport von \r\nCO2 zu Offshore-Lagerstätten spielen werden.\r\nOhne eine ausreichende Sicherheit, dass die benötigte Infrastruktur rechtzeitig und \r\nin erforderlichem Umfang errichtet wird, werden auch Investoren nicht in die für \r\nKlimaneutralität benötigten Prozesse und Technologien investieren. Gleichzeitig ist \r\nbei der Planung neuer Infrastrukturen eine frühzeitige und enge Einbindung ver\u0002schiedener gesellschaftlicher Gruppen wichtig, um potenziellen Konflikten um die \r\nErrichtung dieser Infrastrukturen möglichst gut vorzubeugen.\r\nVeränderte politische Rahmenbedingungen für die Anreizung der notwendigen \r\nInvestitionen\r\nEine klimaneutrale Industrie erfordert zum einen den Übergang zu innovativen, kli\u0002maneutralen Produktionsprozessen sowie zum anderen eine parallele Abkehr von \r\nfossilen Energieträgern. Aufgrund der häufig sehr langen Investitionszyklen in der \r\nIndustrie (viele große Industrieanlagen werden mehrere Jahrzehnte lang genutzt) \r\nund der langen Vorlaufzeiten für Investitionen in Infrastruktur müssen die für Kli\u0002maneutralität bis 2045 notwendigen Veränderungen bereits sehr zeitnah auf den \r\nWeg gebracht werden. Folglich werden kurzfristig auch (weitere) Anpassungen der \r\npolitischen Rahmenbedingungen erfolgen müssen, damit die Transformation des In\u0002dustriesektors in Deutschland gelingen wird. Einzelne wichtige Instrumente beste\u0002hen bereits (nicht zuletzt der EU-Emissionshandel) bzw. wurden auf nationaler \r\nEbene kürzlich implementiert (wie die Förderung „grüner“ Investitionen über Klima\u0002schutzverträge). Wie aber unter anderem der Projektionsbericht 2024 (UBA 2024c) \r\nverdeutlicht, reichen diese politischen Instrumente noch bei Weitem nicht aus, um \r\nden Industriesektor auf den Pfad der Klimaneutralität zu bringen. \r\nEine besondere Herausforderung für eine erfolgreiche Transformation der Industrie \r\nbesteht darin, dass unter anderem aufgrund der benötigten großen Mengen grüner \r\nEnergieträger die klimaneutrale Produktion (zumindest bei dem CO2-Preisniveau, \r\ndas derzeit im EU-Emissionshandel üblich ist) teils deutlich teurer ist als die konven\u0002tionelle, fossil-basierte Produktion. Dies kann insbesondere für diejenigen \r\nProjektbericht\r\n52 | Wuppertal Institut\r\nIndustriebranchen, die sich (wie die Stahlindustrie und die chemische Industrie) in \r\neinem starken internationalen Wettbewerb befinden, zu einem Investitionshemmnis \r\nwerden. Das seitens der EU derzeit in der Einführung befindliche Instrument des \r\nCO2-Grenzausgleichs (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) soll die deut\u0002sche und europäische Industrie vor ausländischen Wettbewerbern schützen, die wei\u0002terhin auf CO2-intensive Produktionsprozesse setzen und ihre Produkte daher güns\u0002tiger anbieten können. Das Instrument ist allerdings sehr komplex und es wird ins\u0002besondere seitens der Industrie befürchtet, dass es in seiner gegenwärtigen Form \r\naufgrund von Lücken und Umgehungsmöglichkeiten nicht oder nur in Teilen die \r\nTransformation der deutschen und europäischen Industrie absichern kann (BDI \r\n2024).\r\nOhne förderliche Rahmenbedingungen wären sowohl die erfolgreiche Umsetzung der \r\nEnergiewende als auch der Industriestandort Deutschland gefährdet. Weithin wird \r\nfür eine erfolgreiche Transformation (unter anderem) des Industriesektors ein Mix \r\naus verschiedenen Politikinstrumente für sinnvoll erachtet. Konkrete Vorschläge für \r\ndie Weiterentwicklung bestehender und die Einführung neuer Instrumente zur Un\u0002terstützung der Industrie-Transformation hat zuletzt unter anderem Agora Energie\u0002wende formuliert, siehe Abbildung 6-4 (Agora Think Tanks 2024).\r\nAbb. 6-4 Vorschläge von Agora Energiewende für einen Mix zentraler Politikinstrumente zur Unter\u0002stützung der Industrie-Transformation\r\nQuelle: Agora Think Tanks (2024), unter Verwendung der CC BY Lizenz.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 53\r\nInfo-Kasten 6-1 Suffizienz\r\nSuffizienzmaßnahmen, also eine bewusste Reduktion der Nachfrage nach bestimmten Gütern \r\noder Dienstleistungen, werden in vielen vorliegenden Klimaschutzszenarien nicht oder nur in \r\nbegrenztem Maße unterstellt. Grundsätzlich kann Suffizienz aber das Erreichen von Kli\u0002maneutralität unterstützen und den Druck auf technische Lösungen (zum Beispiel auf die Aus\u0002baugeschwindigkeit bei erneuerbaren Energien oder die CO2-Abscheidung und -Speicherung \r\nfür schwer vermeidbares CO2) reduzieren. So kann eine bewusste Reduktion des Fleischkon\u0002sums die Minderung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft vereinfachen und be\u0002schleunigen und eine Reduktion der Flugreisen die Klimaneutralität des Verkehrssektors \r\nleichter und günstiger erreichbar machen. \r\nDie Umsetzung von Suffizienzmaßnahmen kann sich indirekt auch auf die Industrie-Transfor\u0002mation auswirken. Ein suffizienter Lebensstil der Bevölkerung kann beispielsweise die Nach\u0002frage nach bestimmten Industriegütern verringern und damit auch die Produktionsprozesse \r\nbeeinflussen, unter anderem weil sich der Anteil recycelter Materialien erhöhen kann. Rück\u0002wirkungen auf den Industriesektor können sich auch über einen veränderten Lebensmittel\u0002konsum ergeben: Wenn in Zukunft deutlich weniger Fleisch und Fisch gegessen werden sollte, \r\nwerden weniger landwirtschaftliche Flächen – sowohl für die Viehhaltung selbst als auch für \r\ndie Futtermittelerzeugung – benötigt. Dadurch ergeben sich neue Potenziale für den Anbau \r\nvon (nachhaltiger) Biomasse, die als Energieträger oder Rohstoff in der Industrie eingesetzt \r\nwerden könnte. Auch ein geringerer Bedarf an Wohn- und Bürofläche bzw. eine bessere Vertei\u0002lung bestehender Flächen kann den Bedarf an Baumaterialien – insbesondere Stahl und Ze\u0002ment – und damit deren Produktion reduzieren. Ein verändertes Mobilitätsverhalten kann \r\nwiederum die Nachfrage nach Fahrzeugen reduzieren und damit die notwendige Produktion \r\nvon Materialien für Fahrzeuge verringern.\r\nInsgesamt lässt sich festhalten, dass Suffizienzmaßnahmen durchaus eine Rolle bei der Trans\u0002formation der Industrie spielen können, indem sie technische Lösungen ergänzen, Ressourcen \r\nschonen und neue Perspektiven für nachhaltiges Wirtschaften aufzeigen. Herausforderungen \r\nbei der Umsetzung bestehen aber in Hinblick auf den für breite Suffizienz notwendigen kultu\u0002rellen Wandel. Suffizienz wird oft (und fälschlicherweise) mit Verlust von Lebensqualität asso\u0002ziiert. Für den Erfolg von Suffizienz sind daher ein Umdenken und ein kultureller Wandel not\u0002wendig, nicht nur bei Individuen, sondern in der Gesellschaft insgesamt. Etablierte Muster, \r\nLebensstile und Denkweisen müssten hinterfragt und teilweise verändert werden.\r\nGesellschaftliche Akzeptanz\r\nEine zentrale Voraussetzung für das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 ist \r\ndie Sicherstellung einer ausreichenden gesellschaftlichen Akzeptanz für dieses \r\nZiel und den Weg dorthin. Für die gesellschaftliche Akzeptanz konkreter Klima\u0002schutzmaßnahmen ist zum einen wichtig, dass Menschen ein Verständnis haben, \r\ndass und warum einzelne Maßnahmen für den Klimaschutz sinnvoll sind. Daher \r\nsind frühzeitige Informationen und eine sachliche Aufklärung der Bevölkerung für \r\ndie erfolgreiche Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen von großer Bedeutung. \r\nZum anderen ist auch wichtig, dass die Verteilung der mit einer Maßnahme ver\u0002bundenen Kosten von der Gesellschaft als gerecht wahrgenommen wird bzw. dass \r\nnicht der Eindruck entsteht, dass durch Klimaschutzmaßnahmen soziale Un\u0002gleichheit verschärft wird.\r\nProjektbericht\r\n54 | Wuppertal Institut\r\nSpeziell in Bezug auf die Transformation der Industrie ist für die gesellschaftliche \r\nAkzeptanz wichtig, dass deutlich wird, dass die mit der Umstellung der industriel\u0002len Produktion hin zu „grünen“ Produktionsprozessen verbundenen Mehrkosten \r\nzwar in Bezug auf die Produktionskosten einzelner Grundstoffe beträchtlich sein \r\nmögen14, dass sich durch die klimaneutral hergestellten Materialien die Preise für \r\ntypische Endverbraucher*innen-Produkte aber nur sehr geringfügig erhöhen wür\u0002den. So rechnet beispielsweise Material Economics (2019) mit materialbedingten \r\nPreisaufschlägen bei Autos, Plastikflaschen und Gebäuden von etwa einem Pro\u0002zent oder weniger.\r\nHinsichtlich der gesellschaftlichen Akzeptanz gilt die Umsetzung der Abschei\u0002dung, des Transports und der Speicherung (CCS) von nicht bzw. schwer vermeid\u0002barem CO2 als besondere Herausforderung für das Erreichen einer klimaneutralen \r\nIndustrie. CCS ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer klimaneutralen \r\nIndustrie, da auch in Zukunft nicht-vermeidbares prozessbedingtes CO2 entstehen \r\nwird (siehe Abschnitt 3.4). Nach heutigem Stand bietet industrielles CCS daher \r\ndie einzige Möglichkeit, um dieses CO2 nicht in die Atmosphäre gelangen zu las\u0002sen. Allerdings hat CCS mit Akzeptanzproblemen in der Gesellschaft zu kämpfen, \r\ninsbesondere seit das Verfahren Ende der 2000er und Anfang der 2010er Jahre in \r\nDeutschland für die Nutzung mit Kohlekraftwerken diskutiert wurde – also für \r\nCO2, dessen Entstehung durchaus durch die Umstellung auf eine auf erneuerba\u0002ren Energien beruhende Stromversorgung gänzlich vermieden werden könnte. \r\nUmfragen des Wuppertal Instituts (Witte et al. 2023) haben ergeben, dass Be\u0002fragte industrielles CCS (iCCS) eher positiv sehen und negative Bewertungen \r\ndeutlich weniger ausgeprägt sind, wenn den Befragten die Technologie bekannt ist \r\nund sie als sinnvolle bzw. notwendige Maßnahme für den Klimaschutz wahrge\u0002nommen wird. Wird iCCS von Befragten jedoch primär als Möglichkeit gesehen, \r\nweiterhin fossile Prozesse zu betreiben und die Umstellung auf erneuerbare Ener\u0002gien zu verzögern, so ist die Resonanz eher negativ. Allerdings gaben auch 63 % \r\nder Befragten an, nichts über iCCS zu wissen, weswegen unklar ist, wie sich diese \r\ndazu positionieren. \r\nAuch Industrie-Akteur*innen betonen in der Befragung, dass in der öffentlichen \r\nDiskussion eine Unterscheidung von iCCS und CCS im Stromsektor maßgeblich \r\nist und nur iCCS eine notwendige Maßnahme sei, um neben dem Klimaschutz \r\nauch Produktionskapazitäten in Deutschland zu erhalten und Arbeitsplätze si\u0002chern zu können. \r\nBei Umweltschutzverbänden ist die Sicht auf iCCS zwiegespalten, da es teilweise \r\nBedenken gibt, dass iCCS dort eingesetzt werden könnte, wo auch andere klima\u0002neutrale Prozesse eingesetzt werden könnten. Von einzelnen Umweltschutzver\u0002bänden wird iCCS aber auch komplett abgelehnt. Es bedarf laut den Akteur*innen \r\neiner klaren und engen Eingrenzung auf bestimmte industrielle Prozesse, um \r\nSchlupflöcher für fossile Energiebereitstellung zu vermeiden und nur wirklich \r\nnotwendige industrielle Prozesse mit iCCS zu betreiben.\r\n–––– 14 So könnten sich beispielsweise die Herstellungskosten von Stahl durch die Umstellung auf grünen Stahl um 50 bis 70 % erhö\u0002hen (Agora Industry et al. 2024).\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 55\r\nFür eine mögliche Umsetzung von iCCS bedarf es daher zeitnah klarer gesetzlicher\r\nBestimmungen und Rahmenbedingungen in Deutschland. Eine eindeutige Defini\u0002tion von schwer bzw. nicht-vermeidbarem CO2 könnte dabei ein zentrales Akzep\u0002tanzkriterium sein. Auch die Potenziale zur Realisierung negativer Emissionen bei \r\nbestimmten CCS-Anwendungen in der Industrie könnten bei der politischen und \r\ngesellschaftlichen Bewertung von iCCS eine Rolle spielen. Die in Arbeit befindli\u0002che Carbon-Management-Strategie des Bundes möchte laut den im Mai 2024 vom \r\nKabinett verabschiedeten Eckpunkten die staatliche Förderung für CCS und CCU\r\nauf schwer oder nicht vermeidbare Emissionen in der Industrie und der Abfall\u0002wirtschaft fokussieren, schließt aber auch die Abscheidung an Erdgaskraftwerken \r\nnicht aus, sofern diese ohne staatliche Förderung umgesetzt wird.\r\nProjektbericht\r\n56 | Wuppertal Institut\r\n7 Schlussfolgerungen\r\nIn diesem Kapitel werden zentrale Schlussfolgerungen aus den vorangegangenen \r\nKapiteln abgeleitet.\r\nn Eine klimaneutrale Industrie bis 2045 ist möglich\r\nDie Transformation hin zu einer klimaneutralen oder nahezu klimaneutralen Indust\u0002rie in Deutschland bis zum Jahr 2045 ist technisch und wirtschaftlich möglich, wie \r\nmittlerweile mehrere Studien aufzeigen (unter anderem Agora Think Tanks et al. \r\n2024, Fraunhofer ISI et al. 2024, BCG/BDI 2021). Die hierfür notwendigen Techno\u0002logien bzw. Prozesse sind grundsätzlich verfügbar oder werden in den kommenden \r\nJahren erprobt und hochskaliert. \r\nn Vorteile einer erfolgreichen Industrie-Transformation in den Blick nehmen\r\nEine erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie in Richtung Klimaneutra\u0002lität bei gleichzeitiger Sicherstellung einer auch zukünftig bedeutsamen und Wert\u0002schöpfung sichernden industriellen Produktion kann gute bezahlte Arbeitsplätze be\u0002wahren und Deutschlands Resilienz angesichts möglicher zukünftiger Einschränkun\u0002gen oder Verwerfungen im Welthandel stärken. Wenn es Deutschland gelingt, bei der \r\nindustriellen Transformation eine Pionierrolle einzunehmen, können durch die hier\u0002mit verbundene Innovationsdynamik Exportmärkte für klimafreundliche Produkte \r\nund Produktionsanlagen erschlossen werden. Außerdem können anderen Ländern \r\nAnreize gegeben werden, ihre industrielle Produktion ebenfalls in Richtung Kli\u0002maneutralität umzustellen.\r\nn Strukturwandel antizipieren und gestalten \r\nDie Industrie in Deutschland wird im Jahr 2045 nicht nur auf klimaneutrale Pro\u0002zesse setzen, sondern auch eine andere Struktur aufweisen als heute. Wahrscheinlich \r\nwerden bestimmte Vorprodukte, die sehr große Mengen an (grüner) Energie benöti\u0002gen (zum Beispiel Roheisen und Ammoniak), bis 2045 zumindest in Teilen nicht \r\nmehr in Deutschland produziert werden, da sie in anderen Regionen der Welt mit \r\nbesseren und größeren Erneuerbaren-Potenzialen kostengünstiger hergestellt wer\u0002den können. \r\nEine solcher (Teil-)Verlust sehr energieintensiver Produktionsprozesse sollte aller\u0002dings nicht mit einer „Deindustrialisierung“ Deutschlands gleichgesetzt werden. Eine \r\nsolche Produktionsverlagerung kann stattdessen sogar dazu beitragen, dass zukünf\u0002tig ein großer Teil der industriellen Wertschöpfung in Deutschland verbleiben kann, \r\nindem energieintensive Vorprodukte wettbewerbsfähig auf dem Weltmarkt einge\u0002kauft werden.\r\nDabei ist es ratsam, diejenigen Teilbereiche der industriellen Wertschöpfungsketten \r\nfrüh zu identifizieren, bei deren Wegbrechen Dominoeffekte (im Sinne von hierdurch \r\nausgelösten verstärkten Abwanderungstendenzen) zu erwarten sind und deren Ver\u0002bleib in Deutschland aus Gründen der Resilienz gesichert werden sollte.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 57\r\nEin entsprechender Strukturwandel kann gleichzeitig eine Chance für andere Länder \r\nder Welt sein, stärker als bisher an industriellen Wertschöpfungsketten zu partizipie\u0002ren. Auch vor dem Hintergrund der berechtigten Interessen von Entwicklungs- und \r\nSchwellenländern sollte ein solcher Strukturwandel nicht bekämpft, sondern poli\u0002tisch gestaltet werden – unter einem Einbezug anderer Länder auf Augenhöhe. Eine \r\nfrühzeitige Kooperation Deutschlands mit anderen Ländern bei der Lieferung ener\u0002gieintensiver Vorprodukte (im Sinne von fairen Partnerschaften) kann auch dazu \r\nbeitragen, mittel- bis langfristig eine Vielzahl potenzieller Exportländer aufzubauen \r\nund damit potenziell problematische Importabhängigkeiten zu vermeiden.\r\nDer Strukturwandel sollte in den von Arbeitsplatzabbau betroffenen Regionen im \r\nSinne eines „gerechten Übergangs“ („just transition“) politisch gestaltet werden. Un\u0002ter anderem sollten in diesen Regionen möglichst frühzeitig vielversprechende alter\u0002native Wirtschaftszweige identifiziert und ihre Entwicklung politisch unterstützt \r\nwerden. Dazu gehört auch, die Unternehmen in diesen Regionen zu befähigen, ihre \r\nKompetenzen und ihre Kreativität in anderen Bereichen erfolgreich einzusetzen \r\n(„Empowerment“) und damit Beharrungskräfte gar nicht erst entstehen zu lassen. \r\nEbenso frühzeitig sollten insbesondere in diesen besonders betroffenen Regionen im \r\nZusammenspiel zwischen Politik, Unternehmen und Gewerkschaften Maßnahmen \r\nzur Aus- und Umbildung von Arbeitnehmer*innen forciert werden.\r\nn Entschlossene politische Maßnahmen als Voraussetzungen für eine erfolgreiche \r\nIndustrie-Transformation \r\nDie Transformation der Industrie ist kein Selbstläufer, sondern erfordert bereits \r\nkurzfristig entschlossene politische Maßnahmen, insbesondere auf Bundes- und EU\u0002Ebene. Die Umsetzung des im Februar 2025 in Grundzügen vorgestellten „Clean In\u0002dustrial Deal“ der EU-Kommission stellt in den kommenden Monaten und Jahren \r\neine Gelegenheit dar, um die Bemühungen zur Stärkung der Wettbewerbs- und \r\nTransformationsfähigkeit der europäischen Industrie zu intensivieren. Dabei gilt es \r\nnicht nur, politische Maßnahmen zu ergreifen, die den Wettbewerbsnachteil hoher \r\nEnergieträgerpreise adressieren, die sich infolge der Beendigung des Pipeline-Erd\u0002gas-Bezugs aus Russland gegenüber konkurrierenden Weltregionen überproportio\u0002nal erhöht haben, sondern auch Verbesserungen weiterer Standortfaktoren (wie \r\nFachkräfteverfügbarkeit, Infrastruktur-Qualität, Bürokratie-Ausmaß) anzustreben. \r\nSolange für Unternehmen die nötigen Investitionen in klimaneutrale Produktions\u0002prozesse aufgrund niedriger CO2-Preise nicht wirtschaftlich sind, sollte die deutsche \r\nund europäische Politik diese Investitionen über zusätzliche Instrumente anreizen. \r\nNeben finanzieller Förderung wie Investitionszuschüssen oder Klimaschutzverträgen \r\nkommen auch Maßnahmen wie grüne öffentliche Beschaffung oder staatlich vorgege\u0002bene Quoten für die Verwendung klimaneutral produzierter Grundstoffe in Frage. \r\nErst förderliche politische Rahmenbedingungen werden die notwendigen privaten \r\nInvestitionen in neue, klimaneutrale Technologien und Prozesse in der Industrie er\u0002möglichen. Dafür braucht es ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Planungssicher\u0002heit. Einer Studie von Agora Energiewende (2024) zufolge wird der Investitionsbe\u0002darf in der Industrie zwischen 2025 und 2045 rund 500 Mrd. € betragen, wobei \r\nknapp zwei Drittel (64 %) davon ohnehin (auch ohne das Ziel der Klimaneutralität) \r\ngetätigt werden müssten, um alte Anlagen im üblichen Zyklus zu erneuern.\r\nProjektbericht\r\n58 | Wuppertal Institut\r\nInsbesondere für die Industrie mit ihren typischerweise langen Investitionszyklen \r\nkann die mittlerweile verbleibende Zeit, bis das Ziel der Klimaneutralität in Deutsch\u0002land erreicht werden soll, als sehr kurz eingeschätzt werden. Aufgrund dieser Zeit\u0002knappheit wird die Politik zur Zielerreichung in den kommenden Jahren auch Ent\u0002scheidungen unter Unsicherheit treffen müssen, insbesondere wenn es um die För\u0002derung von Infrastrukturen wie Strom-, Wasserstoff- und CO2-Netzen geht. Der \r\nexakte zukünftige Bedarf für diese Infrastrukturen ist für Politik und Wirtschaft \r\nschwierig vorherzusehen. Für Unternehmen, die in den kommenden Jahren in kli\u0002maneutrale Anlagen investieren müssen, sind politische Festlegungen hinsichtlich\r\nder zukünftigen Verfügbarkeit zentraler Infrastrukturen und der Stabilität von För\u0002dermaßnahmen für grüne Produktionsanlagen von hoher Bedeutung, um für die teils \r\ngroßen Investitionen eine ausreichende Investitionssicherheit erreichen zu können.\r\nVon zentraler Bedeutung für das Gelingen der Industrie-Transformation ist zudem \r\nein dynamischer Zubau der erneuerbaren Energien – insbesondere von Windener\u0002gieanlagen und Photovoltaik – in Deutschland und in anderen europäischen Ländern \r\nsowie deren erfolgreiche Integration in das Energiesystem. Bei einer umfassenden \r\nNutzung der in Europa vorhandenen Erneuerbaren-Potenziale könnten für die deut\u0002sche und europäische Industrie zukünftig ausreichende Mengen an grünem Strom \r\nund grünem Wasserstoff zu konkurrenzfähigen Preisen und zugleich geringen Ver\u0002sorgungsrisiken zur Verfügung stehen. \r\nAuch ein zügiger und möglichst europäisch koordinierter Hochlauf der für eine kli\u0002maneutrale Industrie benötigten Infrastrukturen ist von zentraler Bedeutung für eine \r\nerfolgreiche Transformation der Industrie. Hierzu zählt insbesondere eine Stärkung \r\nder Stromtransport- und -verteilnetze sowie der schrittweise Aufbau von Pipeline\u0002Infrastrukturen sowohl für den Wasserstoff- als auch den CO2-Transport.\r\nKurzfristig sollte die Politik prüfen, inwieweit sie Industrieunternehmen unmittelbar \r\nunterstützen kann, um ihnen zu helfen, die gegenwärtig schwierige Wettbewerbs\u0002und Konjunkturlage zu überstehen. Kurzfristige Unterstützungsmaßnahmen sollten \r\ndabei so ausgestaltet werden, dass sie die notwendigen Veränderungen in Richtung \r\neiner klimaneutralen Produktion unterstützen oder zumindest nicht konterkarieren.\r\nn Belange des Natur- und Ressourcenschutzes bei der Transformation in den Blick \r\nnehmen\r\nBei der anstehenden Transformation des Industriesektors sollte die Politik auch die \r\nBelange des Natur- und Ressourcenschutzes nicht aus dem Blick verlieren. Dies \r\nspricht dafür, dass ein besonders starkes Augenmerk auf Fortschritte im Bereich der \r\nKreislaufwirtschaft gelegt werden sollte, denn geringere Materialintensitäten, län\u0002gere Nutzungsdauern und ein möglichst konsequentes Recycling von Materialien \r\nwirken entlastend auf den Ressourcenbedarf und mildern die mit Ressourcenent\u0002nahme und -transport zusammenhängenden negativen Folgen für die Natur. Zudem \r\nsollten – wo immer dies möglich ist – vorhandene Infrastrukturen genutzt bzw. um\u0002gewidmet werden, um den Bedarf an neuen Investitionen „auf der grünen Wiese“ so\u0002weit wie möglich zu reduzieren.15 Nichtsdestotrotz werden für eine erfolgreiche \r\n–––– 15 Als Beispiel hierfür dient die Möglichkeit des Umbaus von bestehenden Erdgasleitungen auf den Transport von Wasserstoff.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 59\r\nTransformation der Industrie auch neue bzw. erweiterte Infrastrukturen errichtet \r\nwerden müssen – eine Berücksichtigung der Potenziale zur Umwidmung bestehen\u0002der Infrastrukturen wird diesen Bedarf lediglich reduzieren können.\r\nn Breite gesellschaftliche Unterstützung von zentraler Bedeutung für das Gelingen \r\nder Industrie-Transformation\r\nEine breite gesellschaftliche Akzeptanz ist für den Aufbau neuer Infrastrukturen und \r\nfür die notwendigen Umbaumaßnahmen an den Produktionsstandorten von zentra\u0002ler Bedeutung. Eine wichtige Voraussetzung für eine solche breite Akzeptanz ist ein \r\ngrundsätzliches Verständnis innerhalb der Gesellschaft von den Vorteilen, die mit \r\nindustrieller Produktion für Deutschland einhergehen, unter anderem hinsichtlich \r\nWertschöpfung, Beschäftigung und Versorgungssicherheit, aber auch hinsichtlich \r\nder Potenziale, durch technologische Impulse eine Vorreiterrolle für eine globale \r\ngrüne Industrie-Transformation einnehmen zu können. \r\nEinen großen Beitrag für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz der Industrie-Trans\u0002formation kann eine mitnehmende Storyline leisten, die verdeutlicht, dass die Trans\u0002formation des Industriesektors möglich ist und mit zahlreichen Vorteilen verbunden \r\nwäre. Soweit wie möglich sollte zudem – auch zur Sicherstellung einer ausreichend \r\nhohen gesellschaftlichen Akzeptanz – eine breite gesellschaftliche Teilhabe an der \r\nindustriellen Transformation angestrebt werden. \r\nEin umfassendes Verständnis der Vorteile der Industrie-Transformation und eine \r\nbreite Teilhabe an dem Veränderungsprozess erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass \r\ndie vor allem in der Übergangsphase anfallenden Mehrkosten (in Form von politi\u0002schen Fördermaßnahmen und grünen Leitmärkten) seitens der Gesellschaft akzep\u0002tiert werden.\r\nProjektbericht\r\n60 | Wuppertal Institut\r\n8 Exkurs: Gegenwärtige Bedeutung des Industriesektors \r\nUm die notwendige Transformation des Industriesektors und die damit verbundenen \r\nHerausforderungen und Chancen besser einordnen zu können, ist ein Verständnis \r\nder gegenwärtigen Bedeutung der Industrie sowohl für die deutsche Wirtschaft als \r\nauch für den Energiebedarf und die Treibhausgasemissionen Deutschlands von ho\u0002her Bedeutung. Dieses Exkurs-Kapitel stellt daher den Status quo der deutschen In\u0002dustrie sowie die Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit vor.\r\nDabei wird zunächst in Abschnitt 8.1 auf die Bedeutung des Industriesektors für \r\nBruttowertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland eingegangen. Anschließend \r\nwerden der Energie- und Rohstoffbedarf der Industrie dargestellt (Abschnitt 8.2) so\u0002wie die Treibhausgasemissionen des Sektors eingeordnet (Abschnitt 8.3). Da einige \r\nwenige energieintensive Branchen – allen voran die Stahl-, Chemie- und Zementin\u0002dustrie – für den Großteil des industriellen Energiebedarfs und auch den Großteil \r\nder industriellen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, fokussiert Ab\u0002schnitt 8.4 anschließend auf diese drei Branchen.\r\n8.1 Bedeutung des Industriesektors für die deutsche Wirtschaft\r\nGrundlegende Indikatoren für die wirtschaftliche Bedeutung eines Sektors sind die \r\nim Inland generierte Bruttowertschöpfung, die den Gesamtwert aller im Produkti\u0002onsprozess erzeugten Waren und Dienstleistungen abzüglich des Werts der im Pro\u0002duktionsprozess verbrauchten, verarbeiteten oder umgewandelten Waren und \r\nDienstleistungen darstellt, sowie die Beschäftigtenanzahl. Auf Grundlage beider In\u0002dikatoren wird deutlich, dass die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Industrie \r\n(Definition siehe Info-Kasten 8-1) in Deutschland gegenwärtig eine herausragende \r\nStellung einnimmt.\r\nInfo-Kasten 8-1 Definition „Industrie“\r\nAls „Industrie“ wird häufig das produzierende Gewerbe bezeichnet, das der Abgrenzung der \r\namtlichen Statistik zufolge das verarbeitende Gewerbe, das Baugewerbe, den Bergbau sowie \r\ndie Energie- und Wasserversorgung umfasst. Insbesondere in Hinblick auf den Energiebedarf \r\nund die Treibhausgasemissionen, aber auch in Bezug auf Wertschöpfung und Arbeitsplätze \r\nstellt das verarbeitende Gewerbe den bedeutendsten Bereich des produzierenden Gewerbes \r\ndar. Dieses umfasst alle Industriebetriebe, die Rohstoffe oder Vorprodukte bearbeiten und ver\u0002arbeiten, um andere Produkte herzustellen bzw. zu montieren, zu veredeln oder zu reparieren. \r\nZum verarbeitenden Gewerbe gehören unter anderem die Branchen Automobilbau und Ma\u0002schinenbau sowie die energieintensiven Grundstoffindustrien Chemie, Zement und Stahl.\r\nDie Industrie wird von verschiedenen Statistiken bzw. Institutionen im Detail abweichend de\u0002finiert. So wird beispielsweise die Industrie in der deutschen Treibhausgasbilanzierung enger \r\ngefasst als vom Statistischen Bundesamt, insbesondere werden dort Kokereien und Raffinerien \r\nnicht der Industrie zugewiesen, sondern der Energiewirtschaft bzw. dem Umwandlungssektor. \r\nDa im vorliegenden Bericht Daten von verschiedenen Institutionen verwendet werden, ist zu \r\nbeachten (und wird teilweise explizit angemerkt), dass die Abgrenzungen des Industriesektors \r\nnicht immer einheitlich sind.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 61\r\nNach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug die Bruttowertschöpfung der \r\ndeutschen Wirtschaft im Jahr 2023 insgesamt rund 3.825 Mrd. €. Abbildung 8-1\r\n(links) zeigt, dass davon knapp 30 % direkt von der Industrie erwirtschaftet wurden, \r\ndavon der Großteil (20 %) vom verarbeitenden Gewerbe.\r\nAbb. 8-1 Verteilung der Bruttowertschöpfung (BWS, links) und Anzahl der Erwerbstätigen (rechts) \r\nin Deutschland nach Wirtschaftsbereichen im Jahr 2023\r\nQuellen: Eigene Darstellung basierend auf Daten des Statistischen Bundesamtes (2024a, b).\r\nUnterdessen zählte das produzierende Gewerbe 2023 insgesamt rund 10,8 Mio. Er\u0002werbstätige, womit ca. 23 % aller Erwerbstätigen in Deutschland (insgesamt 46 Mio.) \r\nin der Industrie beschäftigt waren (Abbildung 8-1, rechts). Der Großteil dieser Er\u0002werbstätigen (16, 3 % oder 7,5 Mio.) waren im verarbeitenden Gewerbe tätig.\r\nDabei ist zu beachten, dass die Bruttowertschöpfung und die Anzahl der Erwerbstäti\u0002gen im verarbeitenden Gewerbe zu einem bestimmten Zeitpunkt in starkem Maße \r\nvon äußeren Faktoren beeinflusst werden, darunter globale konjunkturelle Entwick\u0002lungen sowie technologische und strukturelle Veränderungen. In Abbildung 8-2 ist \r\ndaher die Entwicklung der (preisbereinigten) Bruttowertschöpfung und die Entwick\u0002lung der Anzahl der Erwerbstätigen im verarbeitenden Gewerbe von 2000 bis 2023 \r\ndargestellt (jeweils als Index). Die Bruttowertschöpfung zeigt in diesem Zeitraum –\r\nbei konjunkturellen Schwankungen – einen ansteigenden Trend. Die Anzahl der Er\u0002werbstätigen hat sich hingegen seit dem Jahr 2000 nur geringfügig verändert und \r\nlag im Jahr 2023 rund 4 % niedriger als im Jahr 2000. \r\nDie divergierende Entwicklung beider Kenngrößen bedeutet, dass die Arbeitsproduk\u0002tivität je erwerbstätiger Person im verarbeitenden Gewerbe seit dem Jahr 2000 deut\u0002lich (um über 40 %) angestiegen ist.\r\nProjektbericht\r\n62 | Wuppertal Institut\r\nAbb. 8-2 Entwicklung der preisbereinigten Bruttowertschöpfung (BWS) und der Anzahl der Er\u0002werbstätigen im verarbeitenden Gewerbe von 2000 bis 2023\r\nQuellen: Eigene Darstellung basierend auf Daten des Statistischen Bundesamtes (2024a, b).\r\n8.2 Energie- und Rohstoff-Bedarf der deutschen Industrie\r\nDie Industrie ist für ihre Produktionsprozesse und insbesondere für die Bereitstel\u0002lung von Prozesswärme auf große Mengen an Energie angewiesen. Zieht man den \r\nEndenergieverbrauch als Indikator heran, wurden in Deutschland im Jahr 2023 \r\nnach vorläufigen Zahlen der AG Energiebilanzen (2024) insgesamt 8.163 Petajoule\r\nEndenergie verbraucht, davon 2.245 Petajoule (knapp 28 %) in der Industrie (Vgl. \r\nAbbildung 8-3).\r\n138\r\n96\r\n0\r\n20\r\n40\r\n60\r\n80\r\n100\r\n120\r\n140\r\n160\r\n2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022\r\nIndex (2000 = 100)\r\nBWS (preisbereinigt) Erwerbstätige\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 63\r\nAbb. 8-3 Endenergieverbrauch in Deutschland im Jahr 2023 nach Sektoren\r\nQuelle: Eigene Darstellung basierend auf vorläufigen Daten und nach sektoraler Abgrenzung von AG Energiebilanzen \r\n(2024).\r\nDer Endenergieverbrauch ist in der Industrie seit dem Jahr 2000 auf einem ähnli\u0002chen Niveau geblieben, lag allerdings – nicht zuletzt konjunkturbedingt – in den \r\nJahren 2022 und 2023 niedriger als in den Vorjahren. 2023 lag der Verbrauch nach \r\nvorläufigen Angaben rund 7 % unter dem Verbrauch des Jahres 2000. Trotz eines \r\ndeutlichen Anstiegs der Bruttowertschöpfung der Industrie konnte der Energiebe\u0002darf in den vergangenen Jahrzehnten also (moderat) reduziert werden, was unter an\u0002derem auf Verbesserungen bei der Energieeffizienz, aber auch auf strukturelle Verän\u0002derungen in der deutschen Industrie zurückzuführen ist.\r\nWird der energetische Verbrauch der Industrie nach einzelnen Industriezweigen be\u0002trachtet (Abbildung 8-4), so zeigt sich für das Jahr 2022, dass die Metallerzeugung \r\nund -verarbeitung mit knapp 800 Petajoule am meisten Energie benötigt – vor allem \r\naufgrund der besonders energieintensiven Eisen- und Stahlerzeugung. An zweiter \r\nStelle folgt die Herstellung von chemischen Erzeugnissen, auf die gut 660 Petajoule\r\nentfielen. Aber auch die Kokereien und die Mineralölverarbeitung (rund \r\n320 Petajoule, nach sektoraler Abgrenzung der Klimaschutzgesetz allerdings nicht \r\nTeil der Industrie, sondern des Umwandlungssektors) sowie die Herstellung von \r\nGlas, Glaswaren, Keramik und Verarbeitung von Steinen und Erden (274 Petajoule) \r\nsowie die Herstellung von Papier und Pappe (245 Petajoule) weisen hohe Energiever\u0002bräuche auf.\r\nVerkehr\r\n31%\r\nGHD\r\nPrivate Haushalte 14%\r\n28%\r\nIndustrie\r\n27%\r\nEndenergieverbrauch \r\n2023\r\n8163 Petajoule\r\nProjektbericht\r\n64 | Wuppertal Institut\r\nAbb. 8-4 Industrieller Energieverbrauch (ohne stofflichen Verbrauch) nach Branchen im Jahr 2022 \r\n(in Petajoule)\r\nQuelle: Eigene Darstellung basierend auf Daten des Statistischen Bundesamtes (2023).\r\nEin Blick auf die Energieträgeranteile im Endenergieverbrauch der Industrie (Abbil\u0002dung 8-5) zeigt zudem, dass im Industriesektor gegenwärtig Gase (im Wesentlichen \r\nErdgas) und Strom die wichtigsten Energieträger darstellen. Beide Energieträger er\u0002reichten im Jahr 2023 einen Anteil von 35 % (Gase) bzw. 30 % (Strom) am gesamten \r\nEndenergieverbrauch der Industrie (AG Energiebilanzen 2024). Erdgas wird dabei in \r\nvielen verschiedenen Industriebranchen eingesetzt, primär als Energieträger zur Be\u0002reitstellung von Prozesswärme, aber auch zur Beheizung von Gebäuden. Strom wird \r\nin der Industrie insbesondere für die Bereitstellung mechanischer Energie (zum Bei\u0002spiel für Pumpen oder Druckluft) genutzt, aber zum Teil auch für die Prozesswärme\u0002bereitstellung. Kohle stellt mit einem Anteil von 15 % weiterhin einen wichtigen \r\nEnergieträger für die Industrie dar und wird vor allem in der Eisen- und Stahlindust\u0002rie als Reduktionsmittel im Hochofen eingesetzt. Die „übrigen“ Energieträger (insbe\u0002sondere fremdbezogene Wärme) kommen auf einen Anteil von 10 %. Die direkte \r\nNutzung erneuerbarer Energien (nahezu ausschließlich in Form von Biomasse) spielt \r\nmit einem Anteil von 5 % eine relativ geringe Rolle.\r\n605\r\n212\r\n245\r\n274\r\n321\r\n664\r\n796\r\n0 100 200 300 400 500 600 700 800 900\r\nÜbriges verarbeitendes Gewerbe\r\nHerstellung von Nahrungs- und Futtermitteln\r\nHerstellung von Papier, Pappe und Waren daraus\r\nHerstellung von Glas, -waren, Keramik, Verarbeitung von\r\nSteinen und Erden\r\nKokerei und Mineralölverarbeitung\r\nHerstellung von chemischen Erzeugnissen\r\nMetallerzeugung und -verarbeitung\r\nPetajoule\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 65\r\nAbb. 8-5 Endenergieverbrauch (EEV) der Industrie nach Energieträgern, 2023\r\nHinweise: „Übrige“ Energieträger umfassen fremdbezogene Wärme, hergestellte Gase, Abfälle sowie sonstige \r\nnicht-erneuerbare Energien\r\nQuelle: Eigene Darstellung basierend auf Daten der AG Energiebilanzen (2024).\r\nAufgeteilt nach Anwendungsbereich (siehe Abbildung 8-6) wird etwas mehr als zwei \r\nDrittel des Endenergieverbrauchs in der Industrie für Prozesswärme benötigt, gefolgt \r\nvon mechanischer Energie, beispielsweise für den Betrieb von Motoren oder Maschi\u0002nen, mit einem Anteil von rund 20 % (Fraunhofer ISI 2024). Kleinere Anteile fallen \r\nauf die Anwendungen Raumwärme, Kälteprozesse, Warmwasser, Informations- und \r\nKommunikationstechnologie (IKT) sowie Beleuchtung.\r\nAbb. 8-6 Endenergieverbrauch (EEV) der Industrie nach Anwendungsbereichen, 2023\r\nQuelle: Eigene Darstellung basierend auf Daten von Fraunhofer ISI (2024).\r\nProjektbericht\r\n66 | Wuppertal Institut\r\nEnergieträger werden in der Industrie zwar überwiegend zur Bereitstellung von \r\nEnergie in Form von Wärme oder Strom verwendet, zum Teil werden sie jedoch auch \r\nnichtenergetisch genutzt, also als Rohstoff („Feedstock“). Dieser nichtenergetische \r\nEinsatz von Energieträgern findet vor allem in der chemischen Industrie zur Herstel\u0002lung von Chemikalien oder Kunststoffen statt – knapp 90 % des Rohstoffbedarfs der \r\nIndustrie entfallen dabei auf die chemische Industrie. Als Rohstoff dienen haupt\u0002sächlich Mineralöle und Erdgas, zu kleinen Teilen auch Kohle. Laut Statistischem \r\nBundesamt (2023) betrug der nichtenergetische Energieverbrauch im Jahr 2022 mit \r\nknapp 390 Petajoule etwa 11 % des Gesamtenergieverbrauchs des Industriesektors.\r\n8.3 Anteil der Industrie an den deutschen Treibhausgasemissionen \r\nIn Deutschland wurden 2023 nach vorläufigen Angaben des Umweltbundesamtes\r\n(UBA 2024a) Treibhausgasemissionen in Höhe von 674 Mio. t CO2-Äq. verursacht \r\n(siehe Abbildung 8-7). Mit 155 Mio. t CO2-Äq. war die Industrie dabei nach der Ener\u0002giewirtschaft der Sektor mit den zweithöchsten Emissionen und für ca. 23 % der ge\u0002samten Emissionen Deutschlands verantwortlich. Der Industrie kommt damit eine \r\nentscheidende Verantwortung und Rolle bei der Erreichung der Klimaziele zu.\r\nAbb. 8-7 Treibhausgasemissionen in Deutschland im Jahr 2023 in sektoraler Abgrenzung nach \r\nBundes-Klimaschutzgesetz (KSG)\r\nQuelle: Eigene Darstellung nach vorläufigen Zahlen des UBA (2024a).\r\nAuch wenn die Treibhausgasemissionen des Industriesektors zwischen 1990 und \r\n2023 insbesondere durch Energieeffizienzsteigerungen, Prozessoptimierungen und \r\nVeränderungen im fossilen Energieträgermix (insbesondere ein deutlicher Rückgang \r\nder Kohlenutzung) um 44 % gesenkt werden konnten (siehe Abbildung 8-8), sind in\u0002tensivierte weitere Anstrengungen erforderlich, um die gesteckten Klimaziele bis \r\nMitte des Jahrhunderts erreichen zu können. In den kommenden Jahren werden \r\nnicht mehr nur inkrementelle, sondern vielmehr strukturelle emissionsmindernde \r\nMaßnahmen (das heißt insbesondere Umstellungen hin zu disruptiven, klimaneutra\u0002len Produktionsprozessen) im Industriesektor umgesetzt werden müssen, um Kli\u0002maneutralität bis zum Jahr 2045 erreichen zu können.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 67\r\nAbb. 8-8 Veränderung der Treibhausgasemissionen aller Sektoren und der Industrie in Deutsch\u0002land bis 2023 und Zielpfade ab 2024 nach Bundes-Klimaschutzgesetz\r\nHinweis: KSG-Zielpfad = Zielpfad nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)\r\nQuelle: Eigene Darstellung basierend auf Daten des UBA (2024a).\r\nAuch das Einhalten des Sektorziels für die Industrie für 2030 nach dem Bundes-Kli\u0002maschutzgesetzt (siehe Tabelle 2-1) wird kein „Selbstläufer“. Wie Abbildung 8-8 ver\u0002deutlicht, sind die Emissionen des Industriesektors seit dem Jahr 2010 lange Zeit \r\nnur noch geringfügig zurückgegangen (zwischen 2010 und 2021 gab es einen Rück\u0002gang um lediglich 2 %), bis insbesondere der konjunkturell und energiepreis-be\u0002dingte starke Rückgang der Produktion energieintensiver Güter in Deutschland zu \r\ndeutlichen Minderungen der Emissionen in den Jahren 2022 und 2023 geführt hat. \r\nSelbst wenn die Emissionsrückgänge dieser beiden Jahre mit berücksichtig werden, \r\nsind die Treibhausgasemissionen des Industriesektors seit dem Jahr 2010 lediglich \r\num durchschnittlich 2,3 Mio. t CO2-Äq. pro Jahr gesunken. Um das vorgegebene Ziel \r\nfür den Industriesektor (minus 58 % bis 2030 gegenüber 1990) zu erreichen, wäre \r\nzwischen 2024 und 2030 eine durchschnittliche jährliche Minderung von mehr als \r\n5,3 Mio. t CO2-Äq. notwendig – also mehr als eine Verdopplung der seit 2010 jähr\u0002lich durchschnittlich erzielten Einsparungen. Zwischen 2030 und 2045 müsste der \r\nEmissionsrückgang dann noch ausgeprägter sein: Für einen klimaneutralen Indust\u0002riesektor im Jahr 2045 müssten die Emissionen in diesem Zeitraum pro Jahr durch\u0002schnittlich um rund 8 Mio. t. CO2-Äq. zurückgehen.\r\n8.4 Fokus auf Branchen mit besonders hohen CO2-Emissionen \r\nWie bereits in den vorangegangenen Abschnitten erläutert, sind vor allem die Bran\u0002chen der energieintensiven Grundstoffindustrie für einen Großteil der industriellen\r\nEmissionen und des industriellen Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. \r\nDaher wird in diesem Abschnitt auf die energieintensive Industrie und speziell die \r\ndrei bezüglich der CO2-Emissionen dominierenden Branchen Eisen- und Stahlerzeu\u0002gung, chemische Industrie und Zementindustrie fokussiert. Diese drei Branchen sind \r\n-46%\r\n-44%\r\n-65%\r\n-58%\r\n-70%\r\n-60%\r\n-50%\r\n-40%\r\n-30%\r\n-20%\r\n-10%\r\n0%\r\n1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030\r\nVeränderung gegenüber 1990\r\nStatistik - alle Sektoren Statistik - Industrie\r\nKSG-Zielpfad - alle Sektoren KSG-Zielpfad - Industrie\r\nProjektbericht\r\n68 | Wuppertal Institut\r\ngegenwärtig für rund 60 % der Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie ver\u0002antwortlich (siehe Abbildung 8-9). In diesem Abschnitt werden daher zum einen die \r\nbesonders emissionsintensiven Prozesse in diesen drei Branchen beschrieben und \r\nzum anderen ein Blick auf die Entwicklung der inländischen Produktionsmengen der \r\nBranchen in den letzten Jahren geworfen. Denn der jüngste Rückgang der Treib\u0002hausgasemissionen im Industriesektor ist im Wesentlichen auf einen konjunktur\u0002und energiepreisbedingten Rückgang dieser Produktionsmengen zurückzuführen.\r\nAbb. 8-9 Treibhausgasemissionen in Deutschland im Jahr 2022 und Bedeutung der Industrie sowie \r\neinzelner Branchen der Grundstoffindustrie\r\nHinweis: Aufgrund abweichender Abgrenzungen der verschiedenen verwendeten Quellen ist die Aufteilung der \r\nTreibhausgasemissionen der Industrie nach Industriebranchen (mittlerer Kreis) mit Unschärfen verbunden und \r\nsollte lediglich als Orientierung für die ungefähren Größenordnungen dienen.\r\nQuellen: Eigene Darstellung basierend auf Daten von UBA (2024a), VDZ (2024), WV Stahl (2023) und VCI (2024).\r\nDie folgende Abbildung 8-10 verdeutlicht anhand des vom Statistischen Bundesamt \r\nerhobenen Produktionsindexes16 den starken Rückgang der Produktion in den ener\u0002gieintensiven Industriezweigen seit Anfang 2022. Die energieintensiven Industrie\u0002zweige umfassen neben den Branchen Stahl, Chemie und Zement auch weitere Bran\u0002chen wie Papier, Glas und Aluminium. Der Produktionsrückgang in diesen Branchen \r\nseit Anfang 2022 ist deutlich ausgeprägter als der Produktionsrückgang in der ge\u0002samten Industrie: Der Produktionsindex der energieintensiven Industriezweige lag \r\nim Dezember 2024 knapp 22 % niedriger als im Dezember 2021. Der Produktionsin\u0002dex der gesamten Industrie (verarbeitendes Gewerbe und Bergbau) gab im gleichen \r\nZeitraum hingegen weniger stark nach, nämlich nur um 11 %.\r\n–––– 16 Der Produktionsindex für die energieintensiven Industriezweige wird als gewichteter Mittelwert der industriellen Produktionsin\u0002dizes für die betreffenden Wirtschaftszweige berechnet. Die Gewichte entsprechen der relativen Bruttowertschöpfung zu \r\nFaktorkosten im Basisjahr 2015.\r\n30%\r\n70%\r\nEmissionsarten\r\nIndustrie\r\nprozessbeding t\r\nEnergiebedingt\r\n11%\r\n30%\r\n24%\r\n35%\r\nTHG-Emissionen\r\nIndustriebranchen\r\nZementindustrie\r\nStahlindustrie\r\nChemische Industrie (inkl. Pharma)\r\nAndere Industrien\r\nGesamt: 168 Mt CO2-Äq. \r\n78% 22%\r\nTHG-Gesamtemissionen \r\nDeutschland\r\nIndustrie\r\nAndere Sektoren\r\nGesamt: 750 Mt CO2-Äq. \r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 69\r\nAbb. 8-10 Produktionsentwicklung in energieintensiven Industriezweigen im Vergleich zur Gesamt\u0002industrie von Januar 2015 bis Dezember 2024\r\nQuelle: Statistisches Bundesamt (2025b).\r\n8.4.1 Eisen- und Stahlindustrie\r\nIm Jahr 2023 wurden in Deutschland ca. 35,4 Mio. t Rohstahl erzeugt, davon ca. \r\n70 % über die konventionelle Hochofenroute (Primär- bzw. Oxygenstahl) und 30 % \r\nüber die Elektrostahlroute (Sekundärstahl) (WV Stahl 2024). Abbildung 8-11 zeigt \r\ndie Entwicklung der deutschen Stahlproduktion seit dem Jahr 2000. Während die\r\nAnteile von Primär- und Sekundärstahl seitdem weitgehend konstant geblieben sind, \r\nist die Rohstahlproduktion seit 2018 deutlich zurückgegangen. So lag die Rohstahl\u0002produktion im Jahr 2023 auf dem niedrigsten Stand seit dem Krisenjahr 2009 und \r\nrund 7 Mio. t bzw. mehr als 15 % unter dem Durchschnittsniveau der vorherigen\r\n20 Jahre. Dieser starke Produktionsrückgang lässt sich zum einen auf das in den ver\u0002gangenen Jahren erhöhte Energiepreisniveau zurückführen, das die Wettbewerbsfä\u0002higkeit der deutschen Stahlindustrie im internationalen Markt negativ beeinflusst \r\nhat, zum anderen aber auch auf Nachfragerückgänge in anderen konjunktursensib\u0002len Branchen wie der Automobilindustrie oder der Bauwirtschaft, die in Deutschland \r\nzu den größten Abnehmerinnen von Stahl gehören.\r\nProjektbericht\r\n70 | Wuppertal Institut\r\nAbb. 8-11 Entwicklung der Rohstahlproduktion nach Verfahrensart in Deutschland von 2000 bis \r\n2023\r\nQuellen: Eigene Darstellung basierend auf Daten der WV Stahl (2024 (und ältere Ausgaben dieser Reihe), 2025).\r\nAbbildung 8-12 veranschaulicht die wesentlichen Prozessschritte der gegenwärtig \r\ndominierenden und auf Kohle basierenden Hochofenroute, die hauptsächlich für die \r\nCO2-Emissionen der Stahlindustrie verantwortlich sind.\r\nAbb. 8-12 Prozessschritte und CO2-Emissionen der Rohstahlproduktion (konventionelle Hochofen\u0002route)\r\nQuelle: Agora Energiewende und Wuppertal Institut (2019), unter Verwendung der CC BY Lizenz.\r\nStahl wird gegenwärtig klassischerweise in integrierten Hüttenwerken produziert, \r\nderen Herzstück der Hochofen bildet, weshalb diese Route auch als „Hochofenroute“ \r\nbezeichnet wird. Die Hochofenroute basiert auf der Reduktion von Eisenerz mit Hilfe \r\nvon fossiler Kohle zu elementarem Eisen. Dazu wird die Kohle zunächst in Kokereien 33 3232 3132 313334 31 21 3130 29293030 2930 30 28 24 28\r\n26\r\n26\r\n13\r\n13\r\n13\r\n13\r\n14\r\n14\r\n15\r\n15\r\n15\r\n11\r\n13\r\n14\r\n14\r\n13\r\n13\r\n13\r\n13\r\n13\r\n13\r\n12\r\n12\r\n12\r\n11\r\n10\r\n46\r\n45 45 45\r\n46\r\n45\r\n47\r\n49\r\n46\r\n33\r\n44 44\r\n43 43 43 43 42\r\n43 42\r\n40\r\n36\r\n40\r\n37\r\n35\r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n40\r\n50\r\n2000\r\n2001\r\n2002\r\n2003\r\n2004\r\n2005\r\n2006\r\n2007\r\n2008\r\n2009\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n2014\r\n2015\r\n2016\r\n2017\r\n2018\r\n2019\r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nRohstahlproduktion in Mio. Tonnen\r\nOxygenstahl Elektrostahl\r\nProzessschritte und CO2\r\n-Emissionen der Rohstahlproduktion (Hochofen-Konverter-Route) Abbildung F.1\r\nAgora Energiewende, 2019\r\nt CO t CO t CO\r\nEisenerz\r\nKokerei: 0,1 t CO2\r\nKohle\r\nsintern/pelletieren: \r\n0,1t CO2\r\n*\r\nHochofen\r\nStahlschrott\r\nRoheisen Konverter Rohstahl\r\nCO2\r\n1,7t CO2 \r\npro t Rohstahl\r\n*Annahme: Nutzung von Gichtgas aus dem Hochofen; daher keine zusätzliche Bilanzierung der CO2\r\n-Emissionen \r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 71\r\nzu Koks verarbeitet. Gleichzeitig wird das feine Eisenerz in Sinteranlagen unter Zu\u0002gabe von Zuschlagstoffen zu größeren Stücken – dem Sinter – gesintert. Anschlie\u0002ßend wird der Koks zusammen mit dem Sinter dem Hochofen zugeführt, wo das Ei\u0002senerz bei hohen Temperaturen zu elementarem Eisen reduziert wird. Das durch die \r\nhohen Temperaturen geschmolzene und reduzierte Roheisen wird anschließend in \r\nKonvertern mit Sauerstoff aufgeblasen, um den restlichen Kohlenstoff zu verbrennen \r\nund aus Roheisen Stahl zu erzeugen. Neben Roheisen wird dem Konverter zusätzlich \r\nStahlschrott zugegeben, um einerseits den Roheiseneinsatz zu reduzieren und ande\u0002rerseits durch seine kühlende Wirkung eine Überhitzung des Konverters zu vermei\u0002den. \r\nDer größte Teil der Treibhausgasemissionen der Hochofenroute entsteht bei der Re\u0002duktion des Eisenerzes im Hochofen, wobei der Kohlenstoff des Kokses mit dem Sau\u0002erstoff des Eisenerzes zu Kohlenmonoxid (CO) und CO2 reagiert und insgesamt rund \r\n1,4 t CO2 pro Tonne Rohstahl verursacht. Weitere 0,1 t CO2 entstehen in der Kokerei \r\nund der Sinteranlage sowie 0,2 t CO2 pro Tonne Rohstahl im Konverter. Insgesamt \r\nergeben sich für die Hochofenroute somit spezifische Emissionen von 1,7 t CO2 pro \r\nTonne Rohstahl.\r\nBei der Sekundärroute findet hingegen nur das einschmelzen von Stahlschrott in \r\nElektrolichtbogenöfen (Electric Arc Furnace; EAF) unter Einsatz von Strom statt, je\u0002doch keine Reduktion von primärem Eisenerz. Die Sekundärroute ist daher mit deut\u0002lich weniger Energieaufwand und Treibhausgasemissionen verbunden. So wird nur \r\nca. ein Viertel der Energie benötigt und da nur geringe Mengen an fossilen Energie\u0002trägern eingesetzt werden müssen, ist die Produktion auch mit deutlich weniger di\u0002rekten Treibhausgasemissionen verbunden bzw. im Wesentlichen vom zugrundelie\u0002genden Emissionsfaktor des Strommixes abhängig.\r\n17\r\n8.4.2 Chemische Industrie\r\nDie Produktionsprozesse in der chemischen Industrie sind vielfältig und komplex. \r\nSie umfassen eine Vielzahl chemischer Reaktionen, physikalischer Trennverfahren \r\nund anderer komplexer Prozesse. Zu den wichtigsten Produkten der chemischen In\u0002dustrie zählen Grundchemikalien, Spezialchemikalien, Pharmazeutika und Agroche\u0002mikalien, die in verschiedenen Branchen Anwendung finden (VCI 2024). Die Treib\u0002hausgasemissionen der chemischen Industrie entstehen vor allem durch den Einsatz \r\nfossiler Energieträger – nicht zuletzt für die Bereitstellung von Prozesswärme, aber \r\nauch durch prozessbedingte chemische Reaktionen, bei denen CO2 freigesetzt wird. \r\nDie Polymer- sowie die Ammoniakproduktion stellen zwei Bereiche der chemischen \r\nIndustrie dar, die besonders hohe CO2-Emissionen verursachen. Sie werden daher \r\nim Folgenden näher betrachtet. \r\nPolymerproduktion\r\nUm eine Tonne Kunststoff (hier beispielhaft Polyethylen) zu produzieren (siehe Ab\u0002bildung 8-13), wird als Ausgangsrohstoff heute vorwiegend Erdöl verwendet. Dabei \r\n–––– 17 In der Sekundärroute entstehen durch Elektrodenabbrand und Zugabe von Kohlenstoff im Elektrolichtbogenofen geringfügige \r\ndirekte Treibhausgasemissionen.\r\nProjektbericht\r\n72 | Wuppertal Institut\r\nfallen bereits bei der Erdölförderung durch den benötigten Energieeinsatz sowie \r\ndurch das Abfackeln von überschüssigem Methan CO2-Emissionen in Höhe von \r\n0,3 t pro Tonne Kunststoff an. Anschließend werden aus dem Erdöl in Raffinerien \r\nüber einen Destillationsprozess verschiedene Produkte wie unter anderem Naphtha \r\ngewonnen. Für die Destillation des Erdöls sind Temperaturen von über 200 °C not\u0002wendig, wobei energiebedingt CO2-Emissionen in Höhe von etwa 0,2 t pro Tonne \r\nKunststoff entstehen.\r\nAbb. 8-13 Prozessschritte und CO2-Emissionen der Kunststoff-Wertschöpfungskette\r\nQuelle: Agora Energiewende und Wuppertal Institut (2019), unter Verwendung der CC BY Lizenz.\r\nFür die petrochemische Industrie in Deutschland macht Naphtha den Großteil der \r\nverwendeten Rohstoffe aus. Naphtha wird in Steamcrackern in kürzerkettige Kohlen\u0002wasserstoffe – Olefine und Aromaten – aufgebrochen (gecrackt). Um den Spaltungs\u0002prozess im Steamcracker zu betreiben, sind hohe Temperaturen von rund 600 bis \r\n900 °C notwendig, wofür ein Teil des Produktmixes aus dem Steamcracker zur Wär\u0002mebereitstellung verbrannt wird. Dies führt zu weiteren energiebedingten Emissio\u0002nen von etwa 0,9 t CO2 pro Tonne Kunststoff. \r\nIm nächsten Schritt werden die Olefine oder Aromaten – unter Zugabe von Dampf \r\nund Wärme – in einem Polymerisationsprozess zu vielfältigen Kunststoffen verarbei\u0002tet. Dazu zählen unter anderem verschiedenste Plastiksorten wie Polyethylen und \r\nPolypropylen für Verpackungen, Polyvinylchlorid sowie Schaumstoffe, Beschichtun\u0002gen, Gummi und viele weitere Erzeugnisse. Für eine Tonne Kunststoff entstehen in \r\ndiesem Prozessschritt ungefähr 0,6 t CO2, wobei die entstehende CO2-Menge je nach \r\nKunststoffart variiert.\r\nNach der Nutzungsphase der vielfältigen Produkte der chemischen Industrie wird ein \r\nGroßteil der Produkte wieder eingesammelt. Allerdings wird nur ein Teil aller Kunst\u0002stoffe mechanisch recycelt und wiederverwertet. Mehr als die Hälfte der anfallenden \r\nAltkunststoffe wird heute in Müllverbrennungsanlagen und als Ersatzbrennstoff zum \r\nBeispiel in Zementwerken thermisch verwertet, wobei signifikante Mengen von \r\n2,7 t CO2 pro Tonne Altkunststoff entstehen. \r\nBilanziert man zusätzlich noch die CO2-Emissionen von etwa 0,3 t CO2, die für den \r\nStrom in vielen der beschriebenen Prozessschritte anfallen, ergeben sich so insge\u0002samt Emissionen von ca. 5 t CO2 pro Tonne Kunststoff (Polyethylen). Der \r\nProzessschritte und CO2\r\n-Emissionen der Plastik-/Kunststof-Wertschöpfungskette Abbildung F.3\r\nAgora Energiewende, 2019\r\nRohöl Naphtha Plastik Altplastik\r\nOlefine\r\nz.B. Ethylen\r\nAromaten\r\nz.B. Benzol\r\nCO2 0,3t 0,2t 0,3t* 2,7t\r\ninsgesamt: 5t CO2pro t Plastik\r\n0,9t 0,6t\r\nSteamcracker Polymerisation Nutzungsphase End-of-Life\r\n+\r\nC = C\r\nH H\r\nH H\r\nCO2 CO -Emissionen in anderen Sektoren 2\r\n-Emissionen im Chemie-Sektor\r\n* CO2\r\n-Emissionen durch den Strombezug, der in diversen Prozessschritten der Plastikwertschöpfungskette benötigt wird. \r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 73\r\nchemischen Industrie selbst werden davon allerdings nur etwa 1,5 bis 1,8 t CO2 zuge\u0002rechnet (entsprechend der Emissionen des Steamcrackings, der Polymerisierung und \r\n– sofern kein Fremdbezug des Stroms erfolgt – der Stromerzeugung zur Deckung des \r\nStrombedarfs), während der Rest (Raffinerien, Verbrennung von Altplastik) im \r\nEnergiesektor bzw. in der Zementindustrie (soweit dort Altplastik als alternativer \r\nBrennstoff eingesetzt wird) bilanziert wird.\r\nAmmoniakproduktion\r\nFür die Ammoniaksynthese (siehe Abbildung 8-14) sind große Mengen Wasserstoff \r\n(H2) notwendig, die heute größtenteils über die Dampfreformierung von Erdgas ge\u0002deckt werden. Zusammen mit Stickstoff (N), der aus der Verbrennungsluft des Refor\u0002mers zur Verfügung steht, wird der Wasserstoff im Haber-Bosch-Verfahren zu Am\u0002moniak (NH3) synthetisiert. Ammoniak dient überwiegend als Vorprodukt für harn\u0002stoffbasierten Dünger, für den neben Ammoniak noch eine Kohlenstoffquelle als \r\nRohstoff („Feedstock“) benötigt wird. \r\nAbb. 8-14 Prozessschritte und CO2-Emissionen der Ammoniaksynthese als Teil der Dünger-Wert\u0002schöpfungskette\r\nQuelle: Agora Energiewende und Wuppertal Institut (2019), unter Verwendung der CC BY Lizenz.\r\nBei der Dampfreformierung entsteht durch die Reaktion von Erdgas mit Wasser\u0002dampf neben Wasserstoff auch prozessbedingtes CO2 in Höhe von 1,3 t CO2 pro \r\nTonne Ammoniak. Dieses wird – im Falle der Düngemittelproduktion – jedoch nicht \r\nals Emission in die Atmosphäre geleitet, sondern aus dem Reformerabgas abgeschie\u0002den und der Harnstoffsynthese direkt als Kohlenstoffquelle zugeführt. Das CO2 ist \r\ndadurch zwar zunächst chemisch in den Düngemitteln gebunden, wird aber – sobald \r\ndiese in der Landwirtschaft ausgebracht werden – zeitlich verzögert als Emission \r\nfreigesetzt. Zusätzlich entstehen bei der Ammoniakproduktion energiebedingte \r\nEmissionen in Höhe von 0,5 t CO2 pro Tonne Ammoniak, da weiteres Erdgas zur Be\u0002reitstellung des erforderlichen Temperaturniveaus des Reformers benötigt wird. \r\nDurch den notwendigen Strombezug entstehen zudem (indirekt) weitere 0,7 t CO2\r\npro Tonne Ammoniak. Insgesamt verursacht die Produktion einer Tonne Ammoniak \r\ndemnach ca. 1,8 t CO2 bzw. 2,5 t CO2, wenn die indirekten Emissionen aus dem \r\nStrombezug mit einbezogen werden.\r\nProzessschritte und CO2\r\n-Emissionen der Ammoniaksynthese \r\nals Teil der Dünger-Wertschöpfungskette Abbildung F.2\r\nAgora Energiewende, 2019\r\nWasser Erdgas\r\nCO2\r\n(H2\r\n)\r\nAmmoniak \r\n(NH3\r\n)\r\ndurch Dampfreformierung\r\nAmmoniaksynthese\r\n(Haber-Bosch-Verfahren) Synthese Dünger\r\nCO2\r\nt CO2\r\nt CO2\r\ndirekte Emissionen\r\ninsgesamt: \r\n1,8t CO2pro t \r\nAmmoniak\r\nenergiebedingt durch Strombezug in der Landwirtschaft (CO2 äq CO prozessbedingt ) 2\r\n-Emissionen: \r\nt CO\r\nCO2 äq\r\n(CO2\r\n + N2\r\nO)\r\nProjektbericht\r\n74 | Wuppertal Institut\r\n8.4.3 Zementindustrie\r\nDie Zementindustrie ist ein wichtiger Teil der deutschen Bauwirtschaft, da Zement \r\nals Hauptbestandteil von Betonen für den Bau von Gebäuden und Infrastruktur un\u0002verzichtbar ist. Im Jahr 2023 verteilte sich die deutsche Zementindustrie auf 33 Ze\u0002mentwerke mit eigener Zementklinkererzeugung sowie auf 20 weitere Standorte, die \r\nnur reine Mahlwerke, jedoch keine eigenen Öfen betreiben (VDZ 2025). Die folgende \r\nAbbildung 8-15 zeigt die Entwicklung der Zementproduktion in Deutschland seit\r\ndem Jahr 2000. Während die Produktion der letzten zehn Jahre zunächst einen \r\nleichten Aufwärtstrend zeigte, ist diese in den Jahren 2022 und 2023 wiederum \r\ndeutlich gesunken und lag 2023 nur noch bei 28,2 Mio. t Zement – der niedrigste \r\nWert der letzten 20 Jahre. Die Zementindustrie ist in besonderem Maße und unmit\u0002telbar von den konjunkturellen Schwankungen in der Baubranche betroffen. So zei\u0002gen sich seit 2022 deutliche Auftragsrückgänge in der Baubranche, die nicht zuletzt \r\nauf gestiegene Materialkosten, ein höheres Zinsniveau sowie die allgemeine konjunk\u0002turelle Schwäche zurückzuführen sind.\r\nAbb. 8-15 Entwicklung der Zementproduktion in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2023\r\nQuelle: Eigene Darstellung basierend auf Daten des VDZ (2024 und ältere Ausgaben dieser Reihe).\r\nDie Herstellung von Zement erfolgt in mehreren Schritten (siehe Abbildung 8-16): \r\nZunächst wird das Rohmaterial Kalkstein (CaCO3) zusammen mit Ton und anderen \r\nZuschlagstoffen in einem Kalzinator entsäuert und in einem Drehrohrofen bei Tem\u0002peraturen von etwa 1.450 °C gebrannt, wobei der so genannte Zementklinker ent\u0002steht. Der Zementklinker wird anschließend zu einem feinen Pulver gemahlen und \r\nmit Gips oder anderen Zuschlagstoffen (zum Beispiel Hüttensand aus der Stahlin\u0002dustrie) zum Endprodukt Zement vermischt.\r\n35,4\r\n32,1\r\n31,0\r\n32,7 31,9 31,0\r\n33,6 33,4 33,6\r\n30,4 29,9\r\n33,5\r\n32,4\r\n31,3 32,1 31,2\r\n32,7\r\n34,0 33,7 34,2\r\n35,5 35,0\r\n32,9\r\n28,2\r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n40\r\n2000\r\n2001\r\n2002\r\n2003\r\n2004\r\n2005\r\n2006\r\n2007\r\n2008\r\n2009\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n2014\r\n2015\r\n2016\r\n2017\r\n2018\r\n2019\r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nZementproduktion in Mio. Tonnen\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 75\r\nAbb. 8-16 Prozessschritte und direkte CO2-Emissionen der Zementproduktion\r\nQuelle: Agora Energiewende und Wuppertal Institut (2019), unter Verwendung der CC BY Lizenz.\r\nDie Zementherstellung ist mit erheblichen CO2-Emissionen verbunden, insbesondere \r\ndurch die Freisetzung prozessbedingter Emissionen (0,4 t CO2 pro Tonne Zement), \r\ndie bei der Entsäuerung und beim Brennen des kohlenstoffhaltigen Kalksteins ent\u0002stehen. Hinzu kommen brennstoffbedingte Emissionen in Höhe von rund 0,2 t CO2\r\npro Tonne Zement, sodass sich insgesamt spezifische Emissionen von etwa 0,6 t CO2\r\npro Tonne Zement ergeben.\r\nAuch der Energieverbrauch bei der Zementherstellung ist erheblich. Der überwie\u0002gende Teil der benötigten Energie wird in Form von thermischer Energie bereitge\u0002stellt, die durch die Verbrennung von Kohle, Erdgas oder Sekundärbrennstoffen wie \r\nAltöl oder Altreifen gewonnen wird. Zusätzlich wird elektrische Energie für den Be\u0002trieb der Mahlanlagen und anderer Produktionsanlagen benötigt. \r\nAngesichts der hohen Energie- und Emissionsintensität steht die deutsche Zement\u0002industrie vor großen Herausforderungen, ihre Prozesse nachhaltiger zu gestalten. In \r\nden letzten Jahren haben die Zementhersteller verschiedene Maßnahmen ergriffen, \r\num ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren. Dazu gehören der vermehrte Einsatz \r\nalternativer Brennstoffe, die Steigerung der Energieeffizienz und die teilweise Substi\u0002tution des CO2-intensiven Zementklinkers durch neue Zuschlagstoffe. Allein durch \r\ndiese Maßnahmen können die prozessbedingten Emissionen aus der Entsäuerung \r\ndes Kalksteins jedoch nicht vermieden werden, weshalb für dieses CO2 die Entwick\u0002lung und Etablierung passender Abscheide- und Speicherverfahren (Carbon Capture \r\nand Storage, CCS) vorangetrieben werden (siehe Abschnitt 3.4) müssen.\r\nProzessschritte und direkte CO2\r\n-Emissionen der Zementproduktion Abbildung F.5\r\nAgora Energiewende, 2019\r\nCO2\r\nt CO\r\nt CO\r\nt CO\r\nt CO\r\ninsgesamt: \r\n0,61t CO2 \r\npro t Zement*\r\nKalkstein\r\nTon\r\nKalzinator\r\nDrehrohrofen\r\nZementmühle\r\nentsäuertes \r\nRohmaterial, \r\nBranntkalk Zementklinker\r\nz.B. Hüttensand\r\nZement\r\n2 prozessbedingte CO -Emissionen 2\r\n-Emissionen\r\n*Annahme: Alle Angaben beziehen sich auf Zement mit einem Klinkeranteil von 74%.\r\nProjektbericht\r\n76 | Wuppertal Institut\r\nGlossar\r\nBruttowertschöpfung\r\nDie Bruttowertschöpfung wird durch Abzug der Vorleistungen von den Pro\u0002duktionswerten errechnet; sie umfasst also nur den im Produktionsprozess \r\ngeschaffenen Mehrwert. Die Bruttowertschöpfung ist bewertet zu Herstel\u0002lungspreisen, das heißt ohne die auf die Güter zu zahlenden Steuern (Güter\u0002steuern), aber einschließlich der empfangenen Gütersubventionen. (Statisti\u0002sches Bundesamt 2025c)\r\nCarbon Capture and Storage (CCS)\r\nCarbon Capture and Storage (CCS) bezeichnet ein Verfahren zur Abschei\u0002dung und Speicherung von Kohlendioxid (CO₂), das bei industriellen Pro\u0002zessen wie der Stahl- oder Zementproduktion entsteht. Dabei wird das CO₂\r\ndirekt an der Emissionsquelle abgeschieden, verdichtet und entweder unter\u0002irdisch in geologischen Formationen gespeichert oder für industrielle An\u0002wendungen weiterverwendet (CCU – Carbon Capture and Utilization). CCS \r\ngilt als eine Übergangslösung zur Reduzierung von Industrieemissionen, be\u0002sonders in Bereichen, in denen eine vollständige Dekarbonisierung tech\u0002nisch schwierig ist.\r\nDirektreduktionsanlage (DRI-Anlage)\r\nEine Direktreduktionsanlage ist eine industrielle Anlage zur Herstellung von \r\nEisen aus Eisenerz, ohne dass ein Hochofen benötigt wird. Statt Koks \r\nkommt gasförmiger Wasserstoff oder Erdgas zum Einsatz, um das Eisenerz \r\nzu reduzieren (Entfernung des Sauerstoffs aus dem Erz). Das entstehende \r\nProdukt, Eisenschwamm (Direct Reduced Iron, DRI), kann anschließend \r\ndirekt in Elektrolichtbogenöfen zu Stahl weiterverarbeitet werden. Über ei\u0002nen Zwischenschritt in elektrischen Einschmelzern, kann daraus aber auch \r\nzunächst ein flüssiges Roheisen (ähnlich wie im Hochofen) erzeugt werden \r\nund anschließend in Konvertern zu Stahl weiteverarbeitet werden. Bei Ver\u0002wendung von vollständig auf erneuerbaren Energien basierendem Wasser\u0002stoff kann auf diese Weise nahezu CO2-neutraler Stahl hergestellt werden. \r\n(Agora Energiewende & Wuppertal Institut 2019)\r\nDrehrohrofen\r\nEin Drehrohrofen ist ein zentrales Element bei der Herstellung von Zement. \r\nIn ihm wird eine aus dem Kalzinator (s. unten) kommende Materialmi\u0002schung auf rund 1.450 °C erhitzt und dabei zu Zementklinker verbacken (ge\u0002sintert). Im Drehrohrofen fallen sowohl brennstoffbedingte als auch pro\u0002zessbedingte Emissionen an. (Agora Energiewende & Wuppertal Institut \r\n2019)\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 77\r\nElektrischer Einschmelzer (ESF)\r\nEin elektrischer Einschmelzer (Electric Smelting Furnace, ESF) ist eine An\u0002lage, die zur Verflüssigung von metallischen Rohstoffen wie Eisenschwamm \r\n(DRI) dient. Dabei wird elektrische Energie genutzt, um das Material auf \r\nhohe Temperaturen zu erhitzen und für die Weiterverarbeitung, beispiels\u0002weise in einem Konverter, vorzubereiten. Diese Technologie ermöglicht eine \r\nflexible und klimafreundliche Stahlproduktion, insbesondere wenn erneuer\u0002barer Strom verwendet wird. Sie soll beispielsweise bei thyssenkrupp in Du\u0002isburg für die zukünftige Stahlerzeugung eingesetzt werden.\r\nElektrokessel\r\nElektrokessel nutzen elektrische Energie mittels Elektroden zur Erzeugung \r\nvon Dampf oder Warmwasser. In Kombination mit nachgeschalteten \r\nelektrischen Überhitzern können Temperaturbereiche bis zu etwa 500 °C\r\nerreicht werden. (Unternehmensnetzwerk Klimaschutz 2025)\r\nElektrolichtbogenofen (EAF)\r\nEin Elektrolichtbogenofen (EAF) ist eine Anlage zur Stahlerzeugung, die \r\nentweder Stahlschrott oder aus Eisenerz gewonnenes DRI einschmelzt. \r\nDurch leistungsstarke Elektroden wird ein Lichtbogen erzeugt, der Tempe\u0002raturen von über 3.000 °C erreicht und die Einsatzstoffe schmilzt. Im Ver\u0002gleich zum Hochofenverfahren verursacht der EAF deutlich geringere CO₂-\r\nEmissionen, insbesondere wenn erneuerbarer Strom genutzt wird.\r\nElektrolyseur\r\nEin Elektrolyseur ist eine Anlage, die mithilfe von elektrischem Strom Was\u0002ser (H₂O) in seine Grundkomponenten Wasserstoff (H₂) und Sauerstoff (O₂) \r\nspaltet. Je nach Technologie unterscheidet man unter anderem alkalische \r\nElektrolyseure (AEL), Protonen-Austausch-Membran-Elektrolyseure (PEM) \r\nund Hochtemperaturelektrolyseure (SOEC). Wenn der benötigte Strom aus \r\nerneuerbaren Energien stammt, spricht man von grünem Wasserstoff, der \r\neine zentrale Rolle in der klimaneutralen Industrie spielt. Er kann fossile \r\nBrennstoffe ersetzen und in Bereichen wie der Stahlproduktion, der chemi\u0002schen Industrie oder der Energiespeicherung eingesetzt werden.\r\nEnergiebedingte Emissionen\r\nEnergiebedingte Emissionen sind Emissionen, die durch die Verbrennung \r\nfossiler Energieträger wie Kohle, Erdgas oder Öl zur Energiegewinnung ent\u0002stehen. Sie treten in der Industrie unter anderem bei der Erzeugung von \r\nProzesswärme auf. Eine Reduzierung dieser Emissionen kann durch den \r\nEinsatz erneuerbarer Energien, die Elektrifizierung von Produktionsprozes\u0002sen oder effizientere Technologien erreicht werden. In einer klimaneutralen \r\nIndustrie sollen fossile Brennstoffe durch grünen Strom, Wasserstoff oder \r\nnachhaltige Biomasse ersetzt werden.\r\nProjektbericht\r\n78 | Wuppertal Institut\r\nGradientenbeton\r\nGradientenbeton steht für eine neue Variante des Kunststeins, bei der man \r\ndie Materialeigenschaften innerhalb von Betonbauteilen stufenlos „gra\u0002diert“. So lässt sich die materielle Zusammensetzung in unterschiedlichen \r\nBereichen des Bauteils flexibel an die jeweiligen äußeren Beanspruchungen \r\nund Belastungen anpassen. Das Mittel dazu ist eine gezielte Manipulation \r\nder Materialdichte im Bauteilinneren. (Grimm 2023)\r\nHochofen\r\nEin Hochofen ist eine großtechnische Anlage zur Gewinnung von Roheisen \r\naus Eisenerz. In einem kontinuierlichen Prozess wird das Erz zusammen mit \r\nKoks und Zuschlagstoffen in den Ofen eingebracht und bei über 2.000 °C \r\nreduziert, das heißt der im Eisenerz enthaltene Sauerstoff wird vom Eisen \r\ngetrennt. Das entstehende Roheisen enthält hohe Mengen an Kohlenstoff \r\nund muss weiterverarbeitet werden, um Stahl herzustellen (s. „Konverter“). \r\nKalzinator\r\nEin Kalzinator ist eine zentrale Anlage in der Zementproduktion, in der \r\nKalkstein (CaCO₃) bei Temperaturen von ca. 850 bis 900 °C erhitzt wird, um \r\nCO₂ abzuspalten (zu entsäuern) und daraus Branntkalk (CaO) zu gewinnen. \r\nDurch die Entsäuerung ist dieser Prozess mit hohen prozessbedingten CO2-\r\nEmissionen verbunden. (Agora Energiewende & Wuppertal Institut 2019)\r\nKonverter\r\nEin (Sauerstoff-) Konverter ist eine metallurgische Anlage zur Stahlherstel\u0002lung, in der das kohlenstoffreiche Roheisen aus dem Hochofen oder elektri\u0002schen Einschmelzern in Stahl umgewandelt wird. Dabei wird reiner Sauer\u0002stoff in das flüssige Roheisen eingeblasen, wodurch der überschüssige Koh\u0002lenstoff verbrennt, sowie weitere störende Begleitelemente entfernt werden. \r\nDieses Verfahren, auch als Linz-Donawitz-Verfahren (LD-Verfahren) be\u0002kannt, verursacht durch die Verbrennung des Kohlenstoffs prozessbedingte \r\nCO₂-Emissionen. (Agora Energiewende & Wuppertal Institut 2019)\r\nKunststoffindustrie\r\nIn der Verarbeitungskette der Kunststoffe lässt sich die Petrochemie und die \r\nPolymerchemie unterscheiden. Während in der Petrochemie aus kohlen\u0002stoffhaltigen Einsatzstoffen die olefinischen Monomere wie Ethylen, Propy\u0002len und Butylen sowie die aromatischen Monomere Benzol, Toluol und Xy\u0002lol entstehen (siehe Steamcracker), werden diese Monomere in der Poly\u0002merchemie zu höhermolekularen Polymeren (wie Polyethylen, PET und\r\nPVC) weiterverarbeitet. Das mittelständisch geprägte „verarbeitende Ge\u0002werbe“ produziert aus den Polymeren unter Zuhilfenahme unterschiedlicher \r\nAdditive, Farbstoffe und Füllstoffe anwendungsbezogene Kunststoffe für \r\nGebäude, Fahrzeuge, Verpackungen und weitere Bereiche.\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 79\r\nProzessbedingte Emissionen\r\nProzessbedingte Emissionen sind Emissionen, die nicht aus der Verbren\u0002nung fossiler Energieträger entstehen, sondern direkt aus chemischen Reak\u0002tionen in industriellen Prozessen freigesetzt werden. Ein Beispiel ist die Ze\u0002mentproduktion, bei der CO₂ bei der Kalzinierung von Kalkstein freigesetzt \r\nwird. Die Minderung dieser Emissionen ist besonders herausfordernd, da \r\nsie nicht allein durch den Einsatz erneuerbarer Energien vermieden werden \r\nkönnen. Technologien wie Carbon Capture and Storage (CCS) oder alterna\u0002tive Materialien sind daher entscheidend für eine klimaneutrale Industrie.\r\nPyrolyseöl\r\nPyrolyseöl kann aus dem thermochemischen Recycling von Kunststoffabfäl\u0002len gewonnen werden. Bei diesem auch als Pyrolyse genannten Prozess wer\u0002den Polymere aus den Kunststoffabfällen unter Ausschluss von Sauerstoff \r\nund unter Einwirkung thermischer Energie (Temperaturniveau von über\r\n300 °C) in kürzere Kohlenwasserstoffketten aufgespalten. Pyrolyseöl kann \r\nals Rohstoff für die Herstellung neuer und qualitativ hochwertiger Kunst\u0002stoffe verwendet werden. (VDI Zentrum Ressourceneffizienz 2025)\r\nSekundärstahl\r\nBei Sekundärstahl handelt es sich um Stahl auf Basis von Stahlschrott, der\r\nüblicherweise im Elektrolichtbogenofen (s. oben) aufgeschmolzen wird und \r\ndadurch zu neuen Stahlprodukten verarbeitet werden kann. \r\nSteamcracker\r\nSteamcracker sind in der Regel der Ausgangspunkt der Produktion chemi\u0002scher Grundstoffe. Beim Steamcracken (deutsch: Dampfspaltung) werden \r\nKohlenwasserstoffe wie Naphtha, aber auch Ethan, Propan und Butan, in \r\nkurzkettige oder ungesättigte Kohlenwasserstoffe umgewandelt. (Scheuer\u0002mann 2024)\r\nProjektbericht\r\n80 | Wuppertal Institut\r\nLiteraturverzeichnis\r\nAG Energiebilanzen (2024). Auswertungstabellen zur Energiebilanz Deutschland – Daten für \r\ndie Jahre von 1990 bis 2023. https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uplo\u0002ads/2023/11/awt_2023_d.pdf\r\nAgora Energiewende (2024). Investitionen für ein Klimaneutrales Deutschland – Finanzbe\u0002darfe und Politikoptionen. https://www.agora-energiewende.de/fileadmin/Pro\u0002jekte/2023/2023-30_DE_KNDE_Update/A-EW_347_KNDE_Investitionsbe\u0002darfe_WEB.pdf\r\nAgora Energiewende & Wuppertal Institut (2019). Klimaneutrale Industrie – Schlüsseltechno\u0002logien und Politikoptionen für Stahl, Chemie und Zement. https://www.agora-indust\u0002rie.de/fileadmin/Projekte/2018/Dekarbonisierung_Industrie/164_A-EW_Klimaneutrale\u0002Industrie_Studie_WEB.pdf\r\nAgora Industry (2022). Mobilising the circular economy for energy-intensive materials – How \r\nEurope can accelerate its transition to fossil-free, energy-efficient and independent \r\nindustrial production. https://www.agora-industry.org/fileadmin/Pro\u0002jekte/2021/2021_02_EU_CEAP/A-EW_254_Mobilising-circular-eco\u0002nomy_study_WEB.pdf\r\nAgora Industry, Wuppertal Institute & Lund University (2024). Low-carbon technologies for \r\nthe global steel transformation – A guide to the most effective ways to cut emissions \r\nin steelmaking. https://www.agora-industry.org/fileadmin/Projekte/2021/2021-\r\n06_IND_INT_GlobalSteel/A-IND_324_Low-Carbon-Technologies_WEB.pdf\r\nAgora Industry & Wuppertal Institute (2023). 15 Insights on the Global Steel Transformation. \r\nhttps://www.agora-industry.org/fileadmin/Projekte/2021/2021-06_IND_INT_GlobalS\u0002teel/A-EW_298_GlobalSteel_Insights_WEB.pdf\r\nAgora Think Tanks (2024). Klimaneutrales Deutschland – Von der Zielsetzung zur Umset\u0002zung. https://www.agora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2023/2023-\r\n30_DE_KNDE_Update/A-EW_344_Klimaneutrales_Deutschland_WEB.pdf\r\nAgora Think Tanks, Prognos AG, Öko-Institut e.V., Wuppertal Institut & Universität Kassel \r\n(2024). Klimaneutrales Deutschland – Von der Zielsetzung zur Umsetzung – Vertie\u0002fung der Szenariopfade. https://www.agora-energiewende.de/fileadmin/Pro\u0002jekte/2023/2023-30_DE_KNDE_Update/A-EW_349_KNDE_Szenariopfade_WEB.pdf\r\nBCG & BDI – Boston Consulting Group & Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.\r\n(2021). Klimapfade 2.0 – Ein Wirtschaftsprogramm für Klima und Zukunft. https://web\u0002assets.bcg.com/58/57/2042392542079ff8c9ee2cb74278/klimapfade-study-ger\u0002man.pdf\r\nBDI – Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (2024). Implementierung des CO2-\r\nGrenzausgleichsmechanismus – Bürokratie und Herausforderungen für die deutsche \r\nWirtschaft. https://bdi.eu/artikel/news/implementierung-des-co2-grenzausgleichsme\u0002chanismus\r\nBilici, S.; Holtz, G.; Jülich, A. et al. (2024). Global trade of green iron as a game changer for a \r\nnear-zero global steel industry? – A scenario-based assessment of regionalized im\u0002pacts. 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Subsidizing renewables as part of taking \r\nleadership in international climate policy: The German case. Energy Policy, 129, 765-\r\n773. https://doi.org/10.1016/j.enpol.2019.02.044\r\nBundesnetzagentur (2024). Jahresbilanz 2024: Die Energiewende kommt weiter voran –\r\nStromnetzausbau zeigt deutlichen Fortschritt. https://www.bundesnetzagen\u0002tur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20241227_Netzausbau_Bilanz.html\r\nBundesnetzagentur (2025). MaStR – Marktstammdatenregister. https://www.marktstammda\u0002tenregister.de/MaStR/Datendownload\r\nBundesregierung (2024). Die Carbon-Management-Strategie. https://www.bundesregie\u0002rung.de/breg-de/aktuelles/carbon-management-strategie-2289146\r\nBundesverband WindEnergie (2025a). 2024: Windenergie-Rekordjahr bei Zuschlägen und \r\nGenehmigungen. https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/detail/2024-\r\nwindenergie-rekordjahr-bei-zuschlaegen-und-genehmigungen/\r\nBundesverband Windenergie (2025b). Ausbau der Offshore-Windenergie 2024 – Neue Re\u0002gierung muss handeln: Branche braucht mehr Planbarkeit!. https://www.wind-ener\u0002gie.de/presse/pressemitteilungen/detail/ausbau-der-offshore-windenergie-2024-neue\u0002regierung-muss-handeln-branche-braucht-mehr-planbarkeit/\r\nBundesverband WindEnergie (2025c). Windenergie in Deutschland – Zahlen und Fakten.\r\nhttps://www.wind-energie.de/themen/zahlen-und-fakten/deutschland/\r\nDay, C. J. (2022). Why industrial location matters in a low-carbon economy. Structural \r\nChange and Economic Dynamics, 63, 283-292. \r\nhttps://doi.org/10.1016/j.strueco.2022.10.004\r\nDIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer (2024). Kreislaufwirtschaft als Chance? Die \r\nDIHK-Umfrage zur Circular Economy. https://www.dihk.de/re\u0002source/blob/117788/4847632a7db7d7cdf922f1dc55e6ac8a/dihk-circular-economy\u0002report-2024-v3-data.pdf\r\nEmber (2025). European electricity prices and costs. https://ember-energy.org/data/euro\u0002pean-electricity-prices-and-costs/\r\nEWI – Energiewirtschaftliches Insitut an der Universität zu Köln (2024). Die Bedeutung von \r\nWasserstoffspeichern – Eine Analyse der Bedarfe, Potenziale und Kosten.\r\nhttps://www.ewi.uni-koeln.de/cms/wp-content/uploads/2024/03/EWI_Die-Bedeutung\u0002von-Wasserstoffspeichern.pdf\r\nExpertenrat für Klimafragen (2024). Gutachten zur Prüfung der Treibhausgas-Projektionsda\u0002ten 2024 – Sondergutachten gemäß § 12 Abs. 4 Bundes-Klimaschutzgesetz. \r\nhttps://expertenrat-klima.de/content/uploads/2024/06/ERK2024_Sondergutachten\u0002Pruefung-Projektionsdaten-2024.pdf\r\nFraunhofer ISI (2024). Erstellung von Anwendungsbilanzen für die Jahre 2021 bis 2023 für \r\ndie Sektoren Industrie und GHD. https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uplo\u0002ads/2024/01/Anwendungsbilanz_Industrie_2023_vorlaeufig-update_20241028.pdf\r\nFraunhofer ISI, Consentec, TU Berlin & IFEU (2024). Langfristszenarien für die Transforma\u0002tion des Energiesystems in Deutschland 3 – O45-Szenarien – Modul Industriesektor.\r\nhttps://langfristszenarien.de/enertile-explorer-wAssets/docs/LFS3_O45_Industriebe\u0002richt_v11.pdf\r\nFZ Jülich (2023). Energieperspektiven 2030 – Detailergebnisse. https://www.fz-jue\u0002lich.de/de/ice/ice-2/aktuelles/news/energieperspektiven-2030/detailergeb\u0002nisse_ep2030.pdf/@@download/file\r\nGielen, D.; Saygin, D.; Taibi; E. & Birat, J.-P. (2020). Renewables-based decarbonization and \r\nrelocation of iron and steel making: A case study. Journal of Industrial Ecology, 24 \r\n(5), 1113-1125. https://doi.org/10.1111/jiec.12997\r\nGrimm, R. (2023): Was ist Gradientenbeton?. https://www.baustoffwissen.de/was-ist-gradi\u0002entenbeton-31102023\r\nProjektbericht\r\n82 | Wuppertal Institut\r\nJRC – Joint Research Centre (2024). GHG Emissions of all World Countries – 2024.\r\nhttps://edgar.jrc.ec.europa.eu/booklet/GHG_emissions_of_all_world_countries_book\u0002let_2024report.pdf\r\nKEI – Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (Hrsg.) (2024). Flexibi\u0002lisierung elektrifizierter Industrieprozesse – Eine Analyse der technischen und ökono\u0002mischen Herausforderungen aus Unternehmens- und Systemperspektive.\r\nhttps://www.klimaschutz-industrie.de/fileadmin/kei/Dateien/Publikatio\u0002nen/20240916_KEI_Studie_FlexIPro_final_barrierefrei.pdf\r\nKfW Research (2021). Die Zukunft ist grün – welche Chancen bieten sich der deutschen \r\nWirtschaft?. https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Rese\u0002arch/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2021/Fokus-Nr.-355-November\u00022021-Die-Zukunft-ist-gruen.pdf\r\nMaterial Economics (2019). Industrial Transformation 2050 – Pathways to Net-Zero Emis\u0002sions from EU Heavy Industry. https://materialeconomics.com/sites/default/files/2024-\r\n06/material-economics-industrial-transformation-2050.pdf\r\nPackroff, J. (2024). Experten: CO2-Zertifikate für Industrie und Strom bis 2039 aufgebraucht.\r\nhttps://www.euractiv.de/section/finanzen-und-wirtschaft/news/experten-co2-zertifi\u0002kate-fuer-industrie-und-strom-bis-2039-aufgebraucht/\r\nPrognos, Öko-Institut & Wuppertal Institut (2023). Souveränität Deutschlands sicher – Resili\u0002ente Lieferketten für die Transformation zur Klimaneutralität 2045. https://www.stif\u0002tung-klima.de/app/uploads/2023/11/Stiftung_Klimaneutralitaet_2023-Resiliente-Liefer\u0002ketten_Langfassung-2.pdf\r\nRWTH & PWC (2023). European battery recycling market analysis – A profitable and sustain\u0002able business before 2035. https://www.strategyand.pwc.com/de/en/recycling-euro\u0002pean-battery.html\r\nSamadi, S.; Fischer, A. & Lechtenböhmer, S. (2023). The renewables pull effect: How re\u0002gional differences in renewable energy costs could influence where industrial produc\u0002tion is located in the future. Energy Research & Social Science, 104, 103257. \r\nhttps://doi.org/10.1016/j.erss.2023.103257\r\nSamadi, S. & Barthel, C. (2020). Vergleich der Strategien für weitgehenden Klimaschutz in \r\nder Industrie in deutschen, europäischen und globalen Szenarien. Energiewirtschaftli\u0002che Tagesfragen, 70 (10), 32-36. https://d-nb.info/1222100827/34\r\nScheuermann, A. (2024). Was ist ein Steamcracker?. https://www.chemietechnik.de/anlagen\u0002bau/was-ist-ein-steamcracker-248.html \r\nStatistisches Bundesamt (2023). Energieverbrauch der Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe: \r\nDeutschland, Jahre, Nutzung des Energieverbrauchs, Wirtschaftszweige, Energieträ\u0002ger. https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/43531/table/43531-\r\n0001\r\nStatistisches Bundesamt (2024a). Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen – Inlandsprodukt\u0002berechnung – Detaillierte Jahresergebnisse. https://www.destatis.de/DE/The\u0002men/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Publikatio\u0002nen/Downloads-Inlandsprodukt/inlandsprodukt-endgueltig-xlsx\u00022180140.xlsx?__blob=publicationFile&v=23\r\nStatistisches Bundesamt (2024b). Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen – Inlandsprodukt\u0002berechnung – Vierteljahresergebnisse. https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirt\u0002schaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Publikationen/Down\u0002loads-Inlandsprodukt/inlandsprodukt-vierteljahr-pdf-2180120.pdf?__blob=publication\u0002File\r\nStatistisches Bundesamt (2025a). 15. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung für \r\nDeutschland. https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/index.html\r\nStatistisches Bundesamt (2025b). Bedeutung der energieintensiven Industriezweige in \r\nDeutschland. https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Industrie\u0002Verarbeitendes-Gewerbe/produktionsindex-energieintensive-branchen.html\r\nProjektbericht\r\nWuppertal Institut | 83\r\nStatistisches Bundesamt (2025c). Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen – Bruttowert\u0002schöpfung. https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Ge\u0002samtrechnungen-Inlandsprodukt/Glossar/bruttowertschoepfung.html\r\nTrollip, H.; McCall, B. & Bataille, C. (2022). How green primary iron production in South Africa \r\ncould help global decarbonization. Climate Policy, 22 (2), 236-247. \r\nhttps://doi.org/10.1080/14693062.2021.2024123\r\nUBA – Umweltbundesamt (2021). Technische Potenzialanalyse zur Steigerung des Kunst\u0002stoffrecyclings und des Rezyklateinsatzes. https://www.umweltbundes\u0002amt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2021-12-10_texte_92-2021_po\u0002tenzialanalyse-kunststoffrecycling.pdf\r\nUBA – Umweltbundesamt (2024a). Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland \r\nin der Abgrenzung der Sektoren des Klimaschutzgesetzes (KSG). https://www.um\u0002weltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2024_03_13_em_ent\u0002wicklung_in_d_ksg-sektoren_thg_v1.0.xlsx\r\nUBA – Umweltbundesamt (2024b). Klimaemissionen sinken 2023 um 10,1 Prozent – größter \r\nRückgang seit 1990 – UBA-Projektion: Nationales Klimaziel bis 2030 erreichbar. \r\nhttps://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/klimaemissionen-sin\u0002ken-2023-um-101-prozent\r\nUBA – Umweltbundesamt (2024c). Technischer Anhang der Treibhausgas-Projektionen 2024 \r\nfür Deutschland (Projektionsbericht 2024). https://www.umweltbundes\u0002amt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/projektionen_technischer_an\u0002hang_0.pdf\r\nUBA – Umweltbundesamt (2024d). Die Umweltwirtschaft in Deutschland Produktion, Umsatz \r\nund Außenhandel – Aktualisierte Ausgabe 2023. https://www.wipol.uni-hanno\u0002ver.de/fileadmin/wipol/publications/04_2024_uib_umweltwirtschaft_in_deutsch\u0002land_0.pdf\r\nUBA – Umweltbundesamt (2024e). Indikator: Beschäftigte im Bereich Erneuerbare Energien.\r\nhttps://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-beschaeftigte\u0002im-bereich-erneuerbare\r\nUnternehmensnetzwerk Klimaschutz (2025). Übersicht: Technologien für klimaschonende \r\nProzesswärme. https://www.klima-plattform.de/klimaguide/guideinhalte/artikel/um\u0002weltfreundliche-prozesswaerme \r\nVCI – Verband der Chemischen Industrie e. V. (2024). Chemiewirtschaft in Zahlen 2024.\r\nhttps://www.vci.de/vci/downloads-vci/publikation/chiz-historisch/chemiewirtschaft-in\u0002zahlen-2024.pdf\r\nVDI Zentraum Ressourceneffizienz (2025). Thermochemisches Recycling oder Pyrolyse. \r\nhttps://www.ressource-deutschland.de/rohstoffliches-recycling/pyrolyse/\r\nVDZ – Verein Deutscher Zementwerke e.V. (2024). Umweltdaten der deutschen Zementin\u0002dustrie 2023. https://www.vdz-online.de/fileadmin/wissensportal/publikationen/um\u0002weltschutz/Umweltdaten/VDZ_Umweltdaten_Environmental_Data_2023.pdf\r\nVDZ – Verein Deutscher Zementwerke e.V. (2025). Zementindustrie in Deutschland.\r\nhttps://www.vdz-online.de/zementindustrie/zahlen-und-daten/zementindustrie-in\u0002deutschland\r\nVerpoort, P. C.; Gast, L.; Hofmann, A. & Ueckerdt, F. (2024). Impact of global heterogeneity \r\nof renewable energy supply on heavy industrial production and green value chains.\r\nNature Energy, 9, 491-503. https://doi.org/10.1038/s41560-024-01492-z\r\nWang, C.; Walsh, S.D.C.; Wenig, Z.; Haynes, M.W.; Summerfield, D. & Feitz, A. (2023). \r\nGreen steel: Synergies between the Australian iron ore industry and the production of \r\ngreen hydrogen. International Journal of Hydrogen Energy, 48 (83), 32277-32293.\r\nhttps://doi.org/10.1016/j.ijhydene.2023.05.041\r\nWitte, K.; Große-Kreul, F.; Reichmann, A.; Weber, N. & Altstadt, L. (2023). Akzeptanz von \r\nindustriellem CCS in Nordrhein-Westfalen – Empfehlungen für Politik und Industrie. \r\nhttps://wupperinst.org/fa/redaktion/downloads/publications/In_Brief_2023-11.pdf\r\nProjektbericht\r\n84 | Wuppertal Institut\r\nWolf, S. & Lüken, M. (2024). Future Battery Market, in: Passerini, S. et al. (Hrsg.). Emerging \r\nBattery Technologies to Boost the Clean Energy Transition – Cost, Sustainability, and \r\nPerformance Analysis. https://doi.org/10.1007/978-3-031-48359-2_7\r\nWV Stahl (2023). Daten und Fakten zur Stahlindustrie in Deutschland.\r\nhttps://www.wvstahl.de/wp-content/uploads/WV-Stahl_Fakten-2023_Web.pdf\r\nWV Stahl (2024): Daten und Fakten zur Stahlindustrie in Deutschland.\r\nhttps://www.wvstahl.de/wp-content/uploads/WV-Stahl_Daten-und-Fakten-2024_RZ\u0002Web.pdf\r\nWV Stahl (2025): Rohstahlproduktion in Deutschland: Auch 2024 endet auf Rezessionsni\u0002veau. https://www.wvstahl.de/pressemitteilungen/rohstahlproduktion-in-deutschland\u0002auch-2024-endet-auf-rezessionsniveau/"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-05-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012495","regulatoryProjectTitle":"Fortschreibung marine Raumordnung jetzt einleiten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/65/de/360533/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300175.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Frau\r\nKlara Geywitz\r\nBundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen\r\nKrausenstraße 17-18\r\n10117 Berlin\r\n\r\nNABU-Bundesgeschäftsstelle · Charitéstraße 3 · 10117 Berlin\r\nNABU – Naturschutzbund\r\nDeutschland e.V.\r\nCharitéstraße 3\r\n10117 Berlin\r\nTelefon +49 (0)30.28 49 84-0\r\nFax +49 (0)30.28 49 84-20 00\r\nNABU@NABU.de\r\nwww.NABU.de\r\n\r\nGeschäftskonto\r\nBank für Sozialwirtschaft\r\nIBAN DE06 3702 0500 0008 0518 00\r\nBIC BFSWDE33XXX\r\nUSt-IdNr. DE 155765809\r\n\r\nSpendenkonto\r\nBank für Sozialwirtschaft\r\nIBAN DE65 3702 0500 0008 0518 05\r\nBIC BFSWDE33XXX\r\n\r\nDer NABU ist ein staatlich anerkannter Naturschutzverband (nach § 63 BNatSchG) \r\nund Partner von Birdlife International. \r\nSpenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar. Erbschaften und Vermächtnisse an den NABU sind steuerbefreit.\r\n\r\nBundesgeschäftsstelle\r\n\r\nJörg-Andreas Krüger\r\nPräsident\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nBerlin, 23.09.2024\r\n\r\n\r\nMeeresraumordnung fortschreiben – Auswirkungen des Offshore-Windausbaus beherrschen\r\n\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin Geywitz,\r\n\r\nder naturverträgliche Ausbau der Offshore-Windenergie ist eine zentrale Säule der Energiewende Deutschlands. Der Meeresraumordnung kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Sie stellt sicher, dass ausreichend Flächen in Nord- und Ostsee zum Erreichen der Klimaziele zur Verfügung stehen und bringt gleichzeitig die Nutzung der Meere und den Erhalt ökologischer Vielfalt und Funktionen in Einklang. So formuliert es § 1 des Raumordnungsgesetzes und dazu ist Deutschland durch die Europäische Raumordnungsrichtlinie verpflichtet.\r\n\r\nAls NABU sind wir tief besorgt, dass der Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee aus dem Jahr 2021 diesem gesetzlich formulierten Anspruch unter rasant veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr gerecht wird. Wir appellieren an Sie, noch in dieser Legislatur eine Fortschreibung der Meeresraumordnung einzuleiten. Wie drängend dies ist, zeigt nicht zuletzt die Rüge des UNESCO-Welterbe-Komitees zur Gefährdung des Wattenmeeres vom 26. Juli 2024.\r\n\r\nMit der Erhöhung der Ausbauziele für die Offshore-Windenergie von 40 auf 70 Gigawatt und einem Flächenbedarf von mehr als einem Viertel der AWZ der Nordsee hat sich der Anspruch der Meeresnutzung seit 2021 substanziell geändert. Der Flächenentwicklungsplan Offshore befindet sich in seiner dritten Fortschreibung und überschreitet längst die im Raumordnungsplan vorgesehene Gebietskulisse. Zeitgleich zeigen Forschungsergebnisse großräumige Konflikte mit windenergiesensiblen Arten. 77 Prozent des Herbstbestands der Trottellummen würden bei Realisierung des aktuellen Ausbaupfads ihren Lebensraum verlieren. Die ökologischen Folgen des Offshore-Ausbaus drohen unbeherrschbar zu werden.\r\n\r\nDie Evaluation und Fortschreibung des gültigen Meeresraumordnungsplans bis 2026 war ein Kompromiss aus dem letzten Raumordnungsprozess. Damals fehlten wichtige Datengrundlagen und Sensitivitätsanalysen, um den rechtlich geforderten Ökosystemansatz umzusetzen. Inzwischen liegen hierzu neue Erkenntnisse aus einem vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Projekt vor. Auch die vom Bundesumweltministerium beauftragte Studie zur Windenergienutzung der Doggerbank und die von Ihrem Ministerium beauftragte Studie zu Mehrfachnutzungen in Offshore-Windparks waren Vereinbarungen des Meeresraumordnungsplans und werden ihre Ergebnisse in den nächsten Monaten vorlegen. Darüber hinaus drängt mit CCS über die Carbon Management Strategie eine weitere raumnehmende Nutzung in die Nordsee.\r\n\r\nDas alles sind entscheidende Entwicklungen, die die Grundsätze der Planung aus 2021 berühren. Dennoch mussten wir jüngst erfahren, dass das federführende Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) aktuell keine Evaluation der Raumordnungspläne vorsieht. Die braucht es aber, damit das Miteinander einer nachhaltigen maritimen Wirtschaft, der Energiewende auf See und dem wirksamen Schutz der marinen Biodiversität gelingen kann. Und es braucht sie für das Versprechen des Koalitionsvertrags: die Erneuerbaren Energien naturverträglich auszubauen.\r\n\r\nWir bitten Sie als für die Raumordnung verantwortliche Bundesministerin den Sachverhalt einer notwendigen Fortschreibung der Meeresraumordnung zu prüfen und das BSH noch in diesem Jahr mit einer Evaluation zu beauftragen.\r\n\r\nSehr gern würde ich hierzu mit Ihnen persönlich ins Gespräch kommen. Für fachliche Rückfragen stehen wir Ihnen auch kurzfristig zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\n\r\nJörg-Andreas Krüger\r\nNABU-Präsident\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012495","regulatoryProjectTitle":"Fortschreibung marine Raumordnung jetzt einleiten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/09/ab/501998/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280140.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stand: 10.03.2025, 22:06\r\nNaturschutz\r\n1. Auflösung von Flächenkonkurrenzen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Um Zielkonflikte aufzulösen und eine effizientere Flächensteuerung zu gewährleisten, werden \r\nwir ein Aktionsprogramm Fläche entwickeln, das den unterschiedlichen Ansprüchen begrenzter \r\nFläche an den Naturschutz, die Landnutzung, Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfra\u0002struktur oder den Wohnungsbau gerecht wird. Zudem werden wir einen Bundesrahmenplan \r\nGrüne Infrastruktur definieren, der den länderübergreifenden Biotopverbund fördert und die \r\nQualität von Schutzgebieten verbessert.“\r\nHintergrund\r\n▪ Ziel ist, durch verschiedenen Maßnahmen (z.B. gesetzliche Anpassungen wie bspw. ein Na\u0002turflächen-Gesetz, aber auch nicht-gesetzliche Maßnahmen) die Verfügbarkeit insbesondere \r\nfür den Naturschutz zu verbessern.\r\n▪ Auflösung von Flächenkonkurrenzen bzw. die Verfügbarkeit von Fläche insbesondere für den \r\nNaturschutz erhöht die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren\r\n2. Naturschutzfinanzierung\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden die internationale Biodiversitätsfinanzierung stärken und uns auf EU-Ebene für die \r\nSchaffung eines Naturwiederherstellungsfonds (Nature Restoration Fund) einsetzen. Auf nationa\u0002ler Ebene führen wir die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz ein und \r\nstellen so die Naturschutzfinanzierung in Deutschland auf eine verlässliche Grundlage. Die Arten\u0002hilfsprogramme sowie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz werden verstetigt und aus\u0002gebaut. Die bestehenden Förderinstrumente in der Landwirtschaft (z.B. die GAK und GAP) [und \r\nFischerei] werden wir so ausrichten, dass sie die Umsetzung internationaler, europäischer und \r\nnationaler Gesetzgebung und Strategien unterstützt.“\r\n3. Digitalisierung und Daten\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Mit einem umfassenden und bundesweiten Datenportal für Unternehmen und Behörden werden \r\nwir den Zugang zu relevanten Umweltinformationen für Planungs- und Genehmigungsverfahren \r\nbei Infrastrukturvorhaben erleichtern. Zusätzlich schaffen wir Doppelarbeit ab, in dem wir Daten \r\naus anderen Vorhaben verfügbar machen.“\r\nHintergrund\r\n▪ Wir verstehen unter einem umfassenden und bundesweiten Datenportal ein Geodatenportal, \r\nauf dem man sich Umweltdaten anzeigen und herunterladen kann, die entweder für die Flä\u0002chenausweisung oder die konkrete Planung und Genehmigung von Vorhaben geprüft werden \r\nmüssen. Zu den relevanten Daten zählen unter anderem sowohl Flächen- (Schutzgebiete; \r\n2\r\nSchwerpunkträume; Gebiete, die im Rahmen der Wiederherstellungsverordnung vorgesehen \r\nsind, etc.) als auch Punktdaten zu Brut-, Überwinterungs- und Rastvorkommen der potenziell \r\nbetroffenen Arten. \r\n▪ Im Gegensatz zu den bisherigen Initiativen in diesem Bereich, z. B. umwelt.info, braucht es \r\nkeine Linksammlung zu einem der bereits bestehenden vielen verschiedenen Portalen, denn \r\ndie Qualität und Ursprung der Daten, sowie Benutzeroberfläche sind so unterschiedlich, dass \r\ndie Daten nicht miteinander vergleichbar sind und nur mit Aufwand miteinander verschnitten \r\nwerden können. Stattdessen braucht es eine zentrale Sammlung mit direkter Darstellung der \r\nDaten. Dies würde Vorhabenträgern und Behörden die Planung und Genehmigung von Infra\u0002strukturvorhaben erleichtern, insbesondere im Licht von neuen Regelungen, wie der REDIII. \r\n▪ Für einen Aufbau eines solchen Datenportals wäre ein erster Schritt die gesetzliche Verpflich\u0002tung einer Institution ein solches Portal aufzubauen. Sie sollte einen konkreten Zeitplan/Fris\u0002ten enthalten. Aus der Arbeit der zuständigen Institution könnten sich weitere notwendige ge\u0002setzliche Schritte ergeben (zur Vereinheitlichung von erhobenen Daten, Zugriff auf Länderpor\u0002tale, etc.).\r\n▪ Bisher gab es Flächen, die im gleichen Jahr mehrmals von unterschiedlichen Gutachter*in\u0002nen kartiert wurden, da in ihrer Umgebung mehrere Infrastrukturvorhaben geplant wurden. \r\nAndererseits ist vorgesehen, dass sich Betreiber inzwischen bei bestimmten Vorhaben (z. B. \r\nWindenergieanlagen in Windenergiegebieten) nur auf vorhandene Daten für die Genehmigung \r\nstützen. Um zu vermeiden, dass durch die veraltete Datenlage in den Behörden wichtige Art\u0002vorkommen übersehen werden und gleichzeitig nur wirklich notwendige Maßnahmen ergrif\u0002fen werden müssen, kartieren viele Betreiber trotzdem weiterhin.\r\n▪ Um solche Doppelarbeit zu vermeiden, bräuchte es (neben dem Datenportal) einen erleich\u0002terten Zugriff auf erhobene Daten aus anderen Verfahren. Mithilfe einer gesetzlichen Ergän\u0002zung könnte die Nutzung für andere Verfahren ermöglicht werden. Als Vorlage könnte die Er\u0002gänzung im BNatSchG, die im Zuge des Referentenentwurfs zur Änderung des Hochwasser\u0002schutzgesetzes enthalten war1, genutzt werden. Die Möglichkeit der Nutzung war dort noch \r\nsehr restriktiv. Die Nutzung sollte für einen echten Mehrwert einfacher und niedrigschwelliger \r\nermöglicht werden.\r\n4. EU-Natur-Wiederherstellungsverordnung (W-VO)\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir unterstützen die Länder bei der Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung und \r\nwerden die Instrumente, die die Umsetzung unterstützen können, entsprechend ausrichten.“\r\nHintergrund\r\n▪ Siehe auch Kap. zu „Naturschutzfinanzierung“\r\n▪ NRL: Paradigmenwechsel im Naturschutz\r\n▪ ggf. starkes Bekenntnis zum NRL; ebenso Bekenntnis zu internationalen, europäischen und \r\nnationalen Abkommen & Strategien (z.B. Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework; \r\nEU-Biodiversitätsstrategie; Nationale Biodiversitätsstrategie)\r\n▪ Ausrichtung bestehender Instrumente, z.B. Förderinstrumente wie GAK oder GAP\r\n3\r\n5. Meeresraumordnung, Windenergie auf See & Meeresschutzgebiete wirksam machen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir schreiben die marine Raumordnung nach Ökosystemansatz in Nord- und Ostsee mit unseren \r\neuropäischen Partnern fort. Mit einer grenzübergreifenden Landschaftsplanung lösen wir Flä\u0002chenkonkurrenzen auf, entwickeln nachhaltige Konzepte der Mehrfachnutzung und bringen die \r\nInteressen der Wirtschaft und des Meeresnaturschutzes zusammen. Der Ausbau der Windenergie \r\nauf See erfolgt stufenweise und nach ökologischen Kriterien Ein europäisches System des Stro\u0002mertrags löst nationale Kapazitätsziele ab. Wir stärken die Widerstandskraft der Meere und ma\u0002chen Meeresschutzgebiete zu echten Rückzugs- und Ruheräumen. Mindestens 10 Prozent der \r\ndeutschen Nord- und Ostsee werden entsprechend der EU-Biodiversitätsstrategie streng ge\u0002schützt, auf 20 Prozent ergreifen wir Maßnahmen der Wiederherstellung.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die Meeresraumordnung (MRO) ist das zentrale Instrument, um Flächenkonkurrenzen im \r\nMeer aufzulösen und den Schutz von Nord- und Ostsee mit einer nachhaltigen Entwicklung \r\nDeutschlands und Europas zusammenzubringen. Unter ihrem Dach können Klima- und Na\u0002turschutz mit den wachsenden Flächenbedarfen der Energiewende und der maritimen Wirt\u0002schaft austariert werden. Daher braucht es eine Teilfortschreibung des Raumordnungsplans \r\nvon 2021, nicht zuletzt, weil sich die sicherheitspolitische Lage in Europa, damit die Anforde\u0002rungen an den Schutz maritimer Infrastruktur verändert haben und naturschutzrechtliche An\u0002forderungen durch die europäische Wiederherstellungsverordnung hinzugekommen sind. \r\n▪ In der Anwendung eines grenzübergreifenden Ökosystemansatzes können Nutzungsinteres\u0002sen dorthin verlagert werden, wo die ökologischen Auswirkungen und die Notwendigkeiten \r\nder Kompensation am geringsten sind. Konfligierende Interessen können entzerrt, Mehrfach\u0002nutzungskonzepte entwickelt werden. Neben einer Zusammenführung europäischer Raum\u0002ordnungspläne und der für das Küstenmeer, sollte das etablierte Instrument der Landschafts\u0002planung (§9 BNatSchG) für die AWZ angewendet werden.\r\n▪ Die Meere sind Verbündete in der Bekämpfung der Klimakrise und die Offshore-Windenergie \r\nist zentraler Baustein der Energiewende. Gleichzeitig mehren sich die Erkenntnisse, dass der \r\nökologische Fußabdruck erneuerbarer Energien im stark belasteten Ökosystem Meer zu groß \r\nist. Während Seevögel und Meeressäugetiere ihren Lebensraum dauerhaft verlieren, verän\u0002dern sich ganze Ökosysteme in Nord- und Ostsee.\r\n▪ Um den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, sollte bei der Ausweisung \r\nund Bebauung von Flächen die ökologischen Belastungsgrenzen und der tatsächliche Strom\u0002ertrag im Fokus stehen. Formulierte Kapazitätsziele für die deutsche ausschließliche Wirt\u0002schaftszone sind zu prüfen und Ausbaupläne der Nord- und Ostsee – von der Flächensiche\u0002rung bis zur Netzanbindung - stärker als bisher mit den EU-Nachbarstaaten zu koordinieren. \r\nDas gilt auch für die Entwicklung strategischer Kompensationsmaßnahmen und grenzüber\u0002greifender Artenhilfsprogramme. Meeresschutzgebiete sollen frei von jeglicher Windkraft blei\u0002ben. Qualitative Kriterien im Ausschreibungsdesign, mehr technische Innovationen bei Min\u0002derung und Vermeidung von negativen ökologischen Auswirkungen sowie eine Qualitätsof\u0002fensive der Genehmigungen unter Beibehaltung bewährter Umwelt- und Artenschutzprüfun\u0002gen sind essenziell. So bleibt die Natur Partner der Energiewende.\r\n4\r\n▪ Der steigenden Nutzungsdruck in Nord- und Ostsee erfordert eine Aufwertung des Meeres\u0002schutzes. Ökologisch unverzichtbare Flächen im Meer sollen geschützt und die marinen Öko\u0002systeme widerstandsfähig werden. Die Auswahl streng zu schützender Flächen nach EU-Bio\u0002diversitätsstrategie soll nach ökologischen Kriterien erfolgen und die Flächen über das Bun\u0002desnaturschutzgesetz und das Raumordnungsgesetz rechtlich gesichert werden. So können \r\nnotwendige Maßnahmen schnell und ressortübergreifend umgesetzt werden. Der überwie\u0002gende Teil (>50%) von Schutzgebietsflächen soll ungestört bleiben.\r\n▪ Der Schutz der Artenvielfalt, die Stärkung natürlicher Kohlenstoffsenken und notwendige \r\nMaßnahmen der Klimaanpassung und des Küstenschutzes gehen bei der Wiederherstellung \r\nmariner Biotope und Funktionen Hand in Hand. Um degradierte Salz- und Seegraswiesen, Al\u0002genwälder, Riffe und wertvolle Schlickgründe aufzuwerten, sollte ein Wiederherstellungsplan \r\nMeer als Teil des umfassenden nationalen Wiederherstellungs-plans erarbeitet werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012496","regulatoryProjectTitle":"Naturverträgliche Ausgestaltung der Carbon-Management-Strategie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9c/09/360535/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300173.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"standardbild_CM_neu_23.388x21.2237cm.jpg \r\n\r\nCCS im Meer \r\n\r\nCarbon Capture and Storage (CCS) im Meer \r\n \r\n\r\nKontakt \r\n\r\n \r\n\r\nNABU-Bundesgeschäftsstelle \r\n\r\nDr. Kim Cornelius Detloff \r\n\r\nLeiter Meeresschutz \r\n\r\nTel. +49 (0)30.28 49 84-16 26 \r\n\r\nE-Mail: Kim.Detloff@NABU.de \r\n\r\n \r\n\r\nProjektbüro Meeresschutz \r\n\r\nDr. Thorsten Werner \r\nWissenschaftlicher Mitarbeiter  \r\n\r\nTel.\t+49 (0)3831.306859-2 \r\n\r\nE-Mail: Thorsten.Werner@NABU.de \r\n\r\n \r\n\r\n \r\n\r\nDer Einsatz von CCS wird laut Berichten des Weltklimarates (IPCC) in den kommenden Jahren für die Abscheidung und dauerhafte Einlagerung von unvermeidbaren CO2-Restemissionen eine der notwendigen Maßnahmen sein, um unseren CO2-Auststoß auf Netto-Null zu reduzieren bzw. Negativemissionen zu erreichen. Die bundespolitische Debatte zielt bisher auf das besonders anspruchsvolle und teure technische Verpressen von CO2 im Meeresboden, auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee. \r\n\r\nSpätestens in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts dürfen laut dem Übereinkommen von Paris nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden als durch natürliche und technische Senken entzogen werden können. Die Stärkung natürlicher Senken, von Mooren und Wäldern an Land, im Meer und Küstenbereich von Seegras- und Salzwiesen, geht mit verschiedenen Co-Benefits für Natur und Klima einher. Gleichzeitig dominieren in der politischen Debatte immer wieder technische Möglichkeiten, deren Einsatz im Meer mit hohen Kosten und ökologischen Risiken verbunden sind. Dieser Meeresschutz-Standpunkt ergänzt den „NABU-Standpunkt CCU und CCS in der Industrie“ und formuliert die wichtigsten Anforderungen für eine mögliche Realisierung von CCS im Meer.      \r\n\r\nNABU-Anforderungen an eine mögliche Ausgestaltung von CCS in Nord- und Ostsee \r\n\r\nSchon heute geht es Nord- und Ostsee schlecht, wurde das Ziel des guten Umweltzustands nach EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2020 verfehlt. Eine weitere (Über)Nutzung der Meere steht somit den gleichberechtigten Zielen von Netto-Null und gesunden, artenreichen Meeren entgegen. Folgende Aspekte und Vorbedingungen bei der Diskussion und möglichen Ausgestaltung mariner CCS-Technologien sind zu berücksichtigen: \r\n\r\n    Vorsorgeansatz anwenden: CCS ist eine noch wenig erprobte und kaum skalierte Technologie im Meer. Daher ist hier eine sorgfältige Umweltverträglichkeitsprüfung und die Anwendung des Vorsorgeprinzips grundlegend geboten. Erst auf Grundlage dieser Prüfung darf eine politische Entscheidung zur Anwendung mariner CCS-Technik getroffen werden;  \r\n\r\n    Keine zusätzliche kumulative Belastung: Eine in der Gesamtbilanz zusätzliche industrielle Belastung der Meere ist nicht akzeptabel, vielmehr müssen zuerst andere Nutzungen, insbesondere die Schifffahrt und die Fischerei, signifikant reduziert werden, wenn CCS in den Meeren stattfinden soll. Es muss das Prinzip „Nature Positive“ gelten, insbesondere auch für den Ausbau notwendiger Infrastruktur (Hafen, Pipelines, Schiffsverkehr etc.); \r\n\r\n    Natürliche Senken stärken: Die Rolle der Meere als „blaue Lunge“ und wichtigste Kohlenstoffsenke unseres Planeten muss nachhaltig gestärkt und langfristig erhalten werden. Dieser Aspekt ist in den Klimaszenarien und Transformationsstrategien Deutschlands nachzuarbeiten; eine besondere Bedeutung dabei haben die Ziele der EU-Wiederherstellungsverordnung und der EU-Biodiversitätsstrategie; \r\n\r\n    Belastung durch marine CCS-Infrastruktur:  Bei möglicher mariner CCS ist jegliche andere Art als das Verpressen in sehr tiefen und „dichten“ Schichten des Meeresbodens auszuschließen. Wenig Beachtung finden bisher dafür notwendige Pipelines oder Schiffstransporte. Ein Pipelinebau hätte erhebliche Umweltauswirkungen auf den Meeresboden und darf keine Schutzgebiete queren. Die Ausspülung submariner Salzstöcke oder auch Lagestätten in bzw. unter Meeresschutzgebieten, auch durch Injektionen von außerhalb geschützter Flächen sind auszuschließen;   \r\n\r\n    Keine Eignung der (deutschen) Nordsee: Angesichts wissenschaftlicher Untersuchungen des Geomar Helmholtz Zentrums für Ozeanforschung sind 60% der ca. 17.000 Bohrlöcher in der Nordsee unzureichend abgedichtet, so dass bei einem möglichen Verpressen von CO2 Leckagen und Austritte klimaschädlichen Methans oder gesundheitsschädlicher radioaktiver Substanzen aus früherer Öl- und Gasförderung drohen. In den deutschen Gewässern liegen vergleichsweise wenig Altbohrungen. Im Ergebnis aber, insbesondere aufgrund der hohen Nutzungsintensität und Flächenkonkurrenzen erscheinen die südliche Nordsee und die deutsche AWZ wenig geeignet für eine skalierbare CCS-Anwendung; \r\n\r\n    Endlagerkosten für Mensch und Meer/Risiko-Begrenzung: Es müssen verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Umweltverträglichkeit, des Risikomanagements und der behördlichen Überwachung von möglichen Leckagen entwickelt und andauernd durch die Industrie finanziert werden. CCS-Anwendungen in den Meeren sind nur mit einem hohen technischen und finanziellen Aufwand sicherzustellen; \r\n\r\n    Ökologischer Fußabdruck: Der mit den CCS-Technologien einhergehende hohe Energiebedarf, der durch den Ausbau der notwendigen Infrastruktur bedingte hohe Ressourceneinsatz und die damit einhergehenden Emissionen müssen in die prüfende Gesamt-Ökobilanz der marinen CCS-Technik eingepreist werden; \r\n\r\n    Flächenkonkurrenzen prüfen: Der Einsatz mariner CCS-Techniken erfordert eine vorsorgliche Raumplanung auch des Meeresbodens, um Flächenkonkurrenzen im Meer zu beschreiben. Naturschutzflächen und ökologisch sensible Bodenregionen sowie durchlässige und instabile Sedimentlagerstätten sind generell auszuschließen; \r\n\r\n    Vorsorgliche Prüfung für Land und Meer: Das Meer darf nicht zum Entsorgungslager für alle Prozess werden, die an Land auf Widerstand stoßen. „Not in my backyard” trägt nicht zur Findung eines ökologisch und ökonomisch sinnvollen Planungsdesigns für notwendige Klimaschutz-Maßnahmen bei. Technische Lösungen sollten dort Erwägung finden, wo unvermeidbare Emissionen entstehen und sie sicher und naturverträglich umsetzbar sind. \r\n\r\n \r\n\r\nKlimaschutz und Biodiversitätsschutz gemeinsam voranbringen! \r\n\r\nDie aktuelle Kritik um CCS als ein klimapolitisch notwendiger Beitrag dreht sich bisher vorrangig um die Definition von tatsächlich unvermeidbaren Restemissionen und drohenden Lock-in-Effekten in fossile Abhängigkeiten. Zu wenig wird noch über einen geringeren Energie- und Ressourcenverbrauch in der Industrietransformation Deutschlands diskutiert. Kaum eine Berücksichtigung findet die Tatsache, dass Nord- und Ostsee schon heute in einem ökologisch schlechten Zustand sind. Ein Drittel der Arten und Lebensräume in der deutschen Nord- und Ostsee stehen auf der Roten Liste. \r\n\r\nZusätzlich zur Offshore-Windenergie und LNG-Infrastruktur drängt mit CCS ein weiterer technischer Faktor der Energie- und Industrietransformation in den schon lange stark übernutzten deutschen Meeresraum. In der klimapolitischen Debatte gewinnt das Bild vom Kraftwerk Nordsee die Oberhand und werden der Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Funktionen unserer Meere, ihrer Bewohner und Lebensräume u.a. als Kohlenstoffsenken weitgehend ignoriert. Trotz dieses wichtigen natürlichen Beitrages zur Abschwächung der Klimakrise verstärken aktuelle politische Entscheidungen damit die zweite planetare Krise des zunehmenden Biodiversitätsverlustes im Meer, aber auch an Land.  \r\n\r\nDie Politik ist gefordert, Ansätze zu entwickeln, die dem Natur- und Klimaschutz dienen. Die technische Einlagerung von CO2 muss dabei letztes Mittel und Ausnahme bleiben. Mit der marinen Wiederherstellung und streng geschützten Meeresschutzgebieten finden sich dafür im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung kluge Maßnahmen. Die Weltmeere speichern schon heute mehr als 25% der von uns Menschen verursachten CO2-Emissionen und leiden dabei durch Erwärmung und Versauerung selbst unter den Folgen der Klimakrise.  \r\n\r\nImpressum: © 2024, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. \r\n\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de.  \r\n\r\nText & Editor: Dr. Thorsten Werner, Dr. Kim Cornelius Detloff  "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-07-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012896","regulatoryProjectTitle":"Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/00/8c/386799/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180033.pdf","pdfPageCount":49,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"www.oeko.de\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\nKurzstudie im Auftrag des NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V.\r\nFreiburg, 17.09.2024\r\nAutorinnen\r\nClara Löw\r\nHannah Lorösch\r\nKatja Moch\r\nÖko-Institut e.V.\r\nKontakt\r\ninfo@oeko.de\r\nwww.oeko.de\r\nGeschäftsstelle Freiburg\r\nPostfach 17 71\r\n79017 Freiburg\r\nHausadresse\r\nMerzhauser Straße 173\r\n79100 Freiburg\r\nTelefon +49 761 45295-0\r\nBüro Berlin\r\nBorkumstraße 2\r\n13189 Berlin\r\nTelefon +49 30 405085-0\r\nBüro Darmstadt\r\nRheinstraße 95\r\n64295 Darmstadt\r\nTelefon +49 6151 8191-0\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n2\r\nInhaltsverzeichnis\r\nZusammenfassung 3\r\nExecutive Summary 4\r\n1 Einführung 5\r\n2 In Verkehr gebrachte Textilien 6\r\n3 Status Quo der Verwertungswege und -technologien 7\r\n3.1 Sammlung und Sortierung von Alttextilien 7\r\n3.2 Recycling von Alttextilien 12\r\n3.2.1 Kurze Einführung in Klassifizierung der Recyclingtechnologien 14\r\n3.2.2 Überblick über Technologien 15\r\n3.2.3 Beispiele 24\r\n4 Herausforderungen und Lösungsansätze 26\r\n5 Bewertung 28\r\n6 Gesetzliche Rahmenbedingungen 30\r\n7 Fazit 35\r\nLiteraturverzeichnis 38\r\nAnhänge 42\r\nAnhang I. Abkürzungsverzeichnis 42\r\nAnhang II. Tabellen- und Abbildungsverzeichnis 43\r\nAnhang III. Schematische Darstellungen von Recyclingtechnologien 44\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n3\r\nZusammenfassung\r\nFür das Jahr 2018 wurde die Sammelmenge an Alttextilien in Deutschland auf ca. 1 Mio. t geschätzt,\r\nwas einer geschätzten Sammelquote von 64 % entspricht (Wagner et al. 2022). Rund 62 % der\r\nSammelmenge wird für die Wiederverwendung vorbereitet, insgesamt 26 % werden stofflich verwertet.\r\nDer größte Teil der wiederverwendbaren Alttextilien (mindestens 50 %) wird in andere EU- und\r\nNicht-EU-Länder exportiert. Für den weiteren Verbleib dort gibt es keine verlässlichen Zahlen; schätzungsweise\r\nwird ein nicht unerheblicher Teil weiter thermisch verwertet oder deponiert (European\r\nEnvironment Agency 2023).\r\nBezüglich der stofflichen Verwertung ist festzuhalten, dass der größte Absatzmarkt des Outputs der\r\nheute gängigen Recyclingverfahren außerhalb der Bekleidungs- und Textilindustrie liegt (Open-\r\nLoop-Recycling). Von dem Anteil, der für das Recycling zur Verfügung steht, werden in der EU\r\naktuell nur ca. 16 % als spinnbare Fasern für eine textile Verwendung zurückgewonnen – das entspricht\r\neinem Anteil von ca. 5% der Alttextilmenge, die für das Recycling in der EU zur Verfügung\r\nsteht (Huygens et al. 2023). Global wird nur 1 % der Alttextilien mittels Faser-zu-Faser-Recycling\r\n(F2F-Recycling) recycelt. Von allen recycelten Fasern, die im Bekleidungssektor eingesetzt werden,\r\nstammt der größte Anteil mit ca. 93 % aus recycelten PET-Getränkeflaschen, die hauptsächlich mechanisch\r\nrecycelt werden (Textile Exchange 2022).\r\nMit einem Anteil von 65-87 % ist das mechanische Recycling das aktuell dominierende Recyclingverfahren,\r\nwelches im Vergleich zur Depolymerisierung und zum rohstofflichen Recycling (Pyrolyse\r\nund Gasification) geringere Umweltauswirkungen hat, allerdings auch zu einer Qualitätsabnahme\r\ndurch eine Abnahme der Faserlänge führt. Das sogenannte chemische Recycling von Alttextilien\r\nbefindet sich in der Entwicklungs- bzw. Skalierungsphase. Es gibt insbesondere viele Projekte und\r\nStart-ups, welche sich mit der Depolymerisierung von Faserbestandteilen aus Alttextilien beschäftigen.\r\nIn diesem Bericht wird ein ausführlicher Überblick über die aktuell bekannten Technologien zum\r\nF2F-Recycling von Textilien sowie ihre Stärken und Schwächen gegeben. Dabei werden mechanisches\r\nRecycling, lösemittel-basierte Aufbereitung, Depolymerisierung und rohstoffliches Recycling\r\nunterschieden. Prinzipiell sind die verschiedenen Recyclingtechnologien nicht als konkurrierende\r\nVerfahren zu verstehen: Für verschiedene Arten von Alttextilien sollten verschiedene Verfahren angewendet\r\nwerden, wobei das mechanische Recycling gegenüber der Depolymerisierung zu priorisieren\r\nist. Das rohstoffliche Recycling kann – unter Anwendung bestimmter Regeln – ergänzend als\r\nletzte Alternative genutzt werden. Da das mechanische Recycling Grenzen hat und das rohstoffliche\r\nRecycling mit hohem Energieaufwand einen unspezifischen Kohlenwasserstoff-Mix ergibt, gilt die\r\nDepolymerisierung aktuell als vielversprechendste Option. Das Verfahren steckt allerdings noch in\r\nder Entwicklung.\r\nNeben technischen Entwicklungen sind Anreize für eine Erhöhung des Rezyklatanteils in Textilien\r\nerforderlich, damit das vorhandene Potenzial des F2F-Recyclings ausgeschöpft werden kann und\r\ndie Sortierunternehmen aus wirtschaftlicher Sicht weiter bestehen können. Aktuell sind einige gesetzlichen\r\nInitiativen in der Ausarbeitung und z.T. schon entschieden, die einen solchen Anreiz bieten\r\nkönnen. Hier sind u. a. verbindliche Anforderungen für die Produktaspekte Rezyklatanteil und\r\nRecyclingfähigkeit über die EU-Ökodesign-Verordnung, die Einführung der Getrenntsammelpflicht\r\nin der EU ab 2025 sowie die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien durch\r\neine Revision der Abfallrahmenrichtlinie zu nennen. Die tatsächlichen Auswirkungen dieser gesetzlichen\r\nÄnderungen hängen von deren konkreter Ausgestaltung ab, welche zu diesem Zeitpunkt noch\r\nunklar ist.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n4\r\nExecutive Summary\r\nFor 2018, the volume of used textiles collected in Germany was estimated at around 1 million tonnes,\r\nwhich corresponds to an estimated collection rate of 64%. About 62% of the collected volume is\r\nprepared for reuse, while a total of 26% is recycled. The majority of reusable used textiles (at least\r\n50%) are exported to other EU and non-EU countries. There are no reliable figures for the further\r\nfate there. It is estimated that a considerable share is thermally treated or landfilled.\r\nWith regard to material recycling, it should be noted that the largest sales market for the output of\r\ntoday's recycling processes is outside the clothing and textile industry (open-loop recycling). Of the\r\nshare that is available for recycling, in the EU only approx. 5% is currently recovered as spinnable\r\nfibres for use in the clothing sector resulting in a rate of 1% fibre-to-fibre recycling globally. For recycled\r\nfibres in textile products, the largest proportion, around 93%, comes from recycled PET bottles,\r\nwhich are mainly mechanically recycled.\r\nWith a share of 65-87%, mechanical recycling is currently the dominant recycling process, which has\r\na lower environmental impact compared to depolymerisation and feedstock recycling (pyrolysis and\r\ngasification), but also leads to a reduction in quality due to a decrease in fibre length. The so-called\r\nchemical recycling of used textiles is currently in the development and scaling-up phase. In particular,\r\nmany projects and start-ups working on the depolymerisation of fibres from used textiles.\r\nThis report provides a detailed overview of the currently known technologies for fibre-to-fibre recycling\r\nof textiles as well as their strengths and weaknesses. A distinction is made between mechanical\r\nrecycling, solvent-based purification, depolymerisation and feedstock recycling. In principle, the various\r\nrecycling technologies should not be seen as competing processes: Different processes should\r\nbe used for different types of used textiles, with mechanical recycling being prioritised over depolymerisation.\r\nAs mechanical recycling has its limits and feedstock recycling produces an unspecific\r\nhydrocarbon mix with high energy input, depolymerisation is currently considered the most promising\r\ndevelopment. However, the process is still under development.\r\nIn addition to technical developments, incentives are needed to increase the share of recycled content\r\nin textiles so that the existing potential of fibre-to-fibre recycling can be exploited. A number of\r\nregulatory initiatives are currently being drafted or are agreed upon recently that could provide such\r\nan incentive. These include binding requirements for recycled content and recyclability via the EU\r\nEcodesign Regulation, the introduction of mandatory separate collection in the EU from 2025 and\r\nthe introduction of extended producer responsibility for textiles through a revision of the Waste\r\nFramework Directive. The actual impact of these legal changes depends on their specific form, which\r\nis still unclear at this point in time.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n5\r\n1 Einführung\r\nDie Produktion, der Konsum und der Import von Bekleidung hat hohe Umweltauswirkungen und\r\ngehört zu den ressourcenintensivsten Gütern unserer Konsumgesellschaft: Gemäß dem Umweltbundesamt\r\n(Jungmichel et al. 2020) verursacht der Bekleidungssektor mehr als 1 % der globalen\r\nTreibhausgas-Emissionen1, verbraucht 5 % der weltweit produzierten Chemikalien, macht 4 % der\r\njährlich ausgebrachten Düngemenge aus und ist für 1 % der weltweiten Wasserentnahme aus Gewässern\r\nund dem Grundwasser verantwortlich. Darüber hinaus steht der Sektor wegen menschenrechtlichen\r\nVerstößen in der Lieferkette und unsachgemäßer Entsorgung von Alttextilien im Globalen\r\nSüden in der Kritik.\r\nDie Kreislaufwirtschaft kann einen Beitrag leisten, Umweltauswirkungen zu reduzieren, allgemein\r\nund im Speziellen für Textilien. Gemäß Prakash et al. (2023a) sind zentrale Maßnahmen einer Circular\r\nEconomy für Textilien:\r\n1. die Steigerung der Nutzungsdauer bereits vorhandener Textilien,\r\n2. die Veränderung konsumseitiger Nutzungsformen,\r\n3. die Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung, inklusive der Reparatur, und\r\n4. die Stärkung des Faser-zu-Faser-(F2F)-Textilrecyclings.\r\nDieser Bericht konzentriert sich auf das Faser-zu-Faser-(F2F)-Recycling, die vierte der genannten\r\nMaßnahmen für einen zirkulären Textilsektor. Das Ziel der Studie ist es, den Status Quo der stofflichen\r\nVerwertung von Alttextilien darzustellen und die Herausforderungen und Potenziale der verschiedenen\r\nderzeit praktizierten oder diskutierten Ansätze des hochwertigen Recyclings von Textilabfällen\r\nzu beschreiben.\r\nEntscheidungsträger*innen in der nationalen und europäischen Politik erkennen die mit der Produktions-\r\nund Konsumweise und der Entsorgung verbundenen Umweltwirkungen und den Beitrag der\r\nCircular Economy an und haben in den letzten Jahren eine Reihe an regulatorischen und strategischen\r\nInitiativen gestartet, darunter die EU-Textilstrategie (Europäische Kommission 2022) und der\r\nEntwurf einer Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (BMUV 2024), die Textilien als ein Handlungsfeld\r\nbehandelt. Daraus folgten und folgen einige Gesetzesvorhaben, Förderprogramme und weitere\r\nAktivitäten. Details, die mit dem Fokus der Studie zusammenhängen, finden sich in diesem Bericht.\r\nDie Haltbarkeit und Verlängerung der Nutzungsdauer von Textilien trägt wesentlich dazu bei, dass\r\ndie oben genannten Maßnahmen 1 bis 3 umsetzbar sind. Denn: Prakash et al. (2023a) haben gezeigt,\r\ndass die verhaltensbasierten Maßnahmen im Vergleich zu den technischen eine größere Umweltentlastung\r\nerreichen können. Das heißt, die größte Entlastung der Umweltauswirkungen entsteht,\r\nwenn Textilien länger halten, wir sie länger tragen und so den Konsum von Textilien reduzieren.\r\n1 Über den Beitrag des Textilsektors an den globalen Treibhausgas-Emissionen gibt es eine große\r\nDebatte. Weitere Infos hier: https://www.linkedin.com/pulse/what-co2-emissions-fashion-industry-lutz-walter-\r\nqyuxe (zuletzt besucht am 18.06.2024)\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n6\r\n2 In Verkehr gebrachte Textilien\r\nIm Jahr 2021 wurden etwa 1,62 Millionen Tonnen Textilien in Deutschland auf den Markt gebracht\r\n(Bünemann et al. 2023). Anteilsmäßig am relevantesten ist hierbei mit etwas über der Hälfte der\r\nBekleidungssektor. Aktuell liegt der Pro-Kopf-Verbrauch von Bekleidung bei ca. 18 kg im Jahr (bvse\r\n2020).\r\nAbbildung 2-1: Aufteilung der in Verkehr gebrachten Mengen nach Produktkategorie\r\nQuelle: Eigene Darstellung, Daten aus Bünemann et al. (2023)\r\nHinweis: Die Daten zum Textilverbrauch stammen von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung. Die Produktgruppe technische\r\nTextilien wurde nicht separat erfasst.\r\nUnter textilen Produkten sind alle Produkte zusammengefasst, die aus mindestens 80 % textilen\r\nFasern bestehen. Hierzu gehören Bekleidung, Heimtextilien (Vorhänge, Bettwäsche etc.), Schuhe\r\nsowie technische Textilien (Huygens et al. 2023). Unter technischen Textilien versteht man textile\r\nProdukte, bei denen der funktionelle Aspekt im Vordergrund steht. Hier gibt es vielfältige Anwendungsbereiche\r\nwie beispielsweise in der Medizin (Wundverbände, persönliche Schutzausrüstungen),\r\nder Automobilindustrie (Sicherheitsgurte, Innenausstattung, Airbags), der Reinigungsindustrie,\r\nim Arbeitsschutz oder als Teil von Drainagen oder Sonnenschutz-Textilien (Bünemann et al. 2023).\r\nDer größte Anteil der auf den Markt gebrachten Textilien wird dabei importiert. Betrachtet man den\r\neuropäischen Markt, so werden nur 33 % der Textilien innerhalb der EU produziert, der Fokus liegt\r\nhierbei vor allem auf technischen Textilien. Europaweit wird von einer durchschnittlichen jährlichen\r\nWachstumsrate des Textilsektors bzw. des Konsums von textilen Produkten von 3 % ausgegangen.\r\nDie mit Abstand dominierende Faser am globalen Fasermarkt ist Polyester mit 54 %, gefolgt von\r\nBaumwolle mit 22 % (Textile Exchange 2022). Betrachtet man nur Bekleidung, ist Baumwolle die\r\nam häufigsten verwendete Faser gefolgt von Polyester. Die Faserzusammensetzung variiert dabei\r\nstark je nach Produktgruppe. Produkte mit einem hohen Baumwollanteil zwischen 45-70 % sind beispielsweise\r\nT-Shirts, Blusen, Hosen und Kleider (van Duijn et al. 2022). Heimtextilien wie Vorhänge,\r\n52,3%\r\n23,0%\r\n11,8%\r\n9,5%\r\n3,3% Bekleidung\r\nHeimtextilien\r\nLederwaren, Taschen,\r\nRucksäcke\r\nSchuhe\r\nSonstiges\r\n(Puppenzubehör,\r\nTierkissen…)\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n7\r\nDecken oder Teppiche sowie technische Textilien haben dahingegen einen höheren Polyesteranteil\r\n(Huygens et al. 2023).\r\nAuf dem globalen Fasermarkt lag 2021 der Anteil an rezyklierten Fasern bei 8,5 %. Den größten\r\nAnteil hiervon hatten rezyklierte Polyestergarne aus PET-Getränkeflaschen mit insgesamt 7,9 % der\r\nglobalen Faserproduktion. PET-Getränkeflaschen sind ein beliebter Inputstrom für das Recycling,\r\nda es ein reiner Abfallstrom ist, der für das mechanische Recycling genutzt werden kann. Momentan\r\nstammt der größte Anteil (schätzungsweise 99 %) der rezyklierten Polyesterfasern aus mechanisch\r\nrecycelten PET-Getränkeflaschen, während die Depolymerisierung von Polyester sich noch in der\r\nEntwicklungs- bzw. Skalierungsphase befindet. Demnach wird ein Anstieg des Marktanteils von\r\nrezyklierten Polyesterfasern aus Depolymerisierung in den kommenden Jahren erwartet. Die Verwendung\r\nvon PET-Getränkeflaschen für Textilien stellt allerdings ein Down-Cycling dar, denn diese\r\nFlaschen werden dem Recyclingkreislauf für neue PET-Getränkeflaschen entzogen. Zudem trägt\r\nder Einsatz von Rezyklat aus PET-Getränkeflaschen nicht zur Lösung des Problems bei, dass weltweit\r\nder größte Teil der Alttextilien verbrannt oder deponiert wird (Textile Exchange 2022).\r\n3 Status Quo der Verwertungswege und -technologien\r\n3.1 Sammlung und Sortierung von Alttextilien\r\nVorab ist festzuhalten, dass es keine verlässliche Datenlage zur Sammlung von Alttextilien gibt, da\r\ndie am Markt tätigen Akteure z. B. im Gegensatz zum Verpackungs- oder Elektro-/Elektroniksektor,\r\naktuell keine Registrierungs- bzw. Berichtspflichten in Bezug auf in Verkehr gebrachte, gesammelte\r\nund verwertete Mengen haben. Die nachfolgend genannten Zahlen basieren auf Schätzungen und\r\nHochrechnungen.2\r\nFür das Jahr 2018 wird die Sammelmenge in Deutschland auf ca. 1 Mio. t geschätzt, was bei einer\r\ngeschätzten potenziell zur Verfügung stehenden Sammelmenge von 1,56 Mio. t einer Sammelquote\r\nvon 64 % entspricht (Wagner et al. 2022). Von den verbleibenden 36 %, die nicht separat gesammelt\r\nwerden, werden schätzungsweise 67 % mit dem Restmüll entsorgt. Der restliche Anteil setzt sich\r\nzum einen aus den Kleidungstücken zusammen, die als ungenutzte Kleidungsstücke in den Kleiderschränken\r\naufbewahrt werden und zum anderen aus den Textilien, die privat als Second-Hand-Ware\r\nverschenkt oder verkauft werden. Für diese Berechnungen wird die Alttextilmenge im Restmüll mit\r\n4,5 kg pro Einwohner angenommen. Eine Studie der Europäischen Umweltagentur geht dagegen\r\nvon einer Alttextilmenge von 6,8 kg im Restmüll in Deutschland aus (Deckers et al. 2024). Würde\r\nman diesen Wert für die Berechnung der Sammelquote zu Grunde legen, käme man nur noch auf\r\neine Sammelquote von rund 50 %. Dies verdeutlicht die Unsicherheit in den genannten Daten,\r\n2 bvse (2020) ermittelte die potentielle Sammelmenge anhand von 3 Methoden: Einer Grundmethode\r\n(Inlandsverfügbarkeit durch Inlandsproduktion + Außenhandelssaldo. Annahme Tragedauer 1 Jahr, also\r\nInlandsverfügbarkeit = potenzielle Sammelmenge), einer Verbrauchsmethode, bei der der Pro-Kopf-Verbrauch\r\nan Textilien (aus Schätzungen des Modekonsums) mit der Einwohnerzahl multipliziert wird und\r\neiner Konsummethode, die die im Ausland gekauften und nach Deutschland eingeführten Textilien berücksichtigt.\r\nWagner et al. (2022) haben die Methode von bvse angepasst, indem sie z. B. eine andere\r\nTragedauer (durchschnittlich 3 Jahre) angenommen haben. Für die Berechnung der tatsächlichen Sammelmenge\r\nwird folgendes von der potenziellen Sammelmenge abgezogen: Der Anteil an Textilien im\r\nRestmüll, eine Reserve, d.h. Kleidungsstücke, die ungenutzt in den Haushalten verbleiben, und ein Gewichtsverlust\r\nwährend der Gebrauchsphase durch Faserabrieb. Die Sammelquote ist dann die tatsächliche\r\nSammelmenge geteilt durch die potenzielle Sammelmenge.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n8\r\nwelche bei der Interpretation berücksichtigt werden sollte. Europaweit liegt die durchschnittliche\r\nSammelquote bei etwa 38 % (Huygens et al. 2023; European Environment Agency 2024).\r\nDie Alttextilsammlung- und Sortierung wird mit rund 73 % der Sammelmenge von privaten Akteuren\r\ndominiert, nur 37 % werden über öffentlich-rechtliche Entsorger (örE) gesammelt. Das gängigste\r\nSammelsystem ist mit rund 96 % die Depot-Containersammlung, welche sowohl von gewerblichen\r\nals auch von gemeinnützigen Sammlern beziehungsweise von kommunalen Recyclinghöfen betrieben\r\nwird (Wagner et al. 2022).\r\nZusammensetzung der Alttextilien\r\nNicht alle auf den Markt gebrachten Textilien landen gleichermaßen in der Altkleidersammlung. Den\r\ngrößten Anteil an den Alttextilien macht mit rund 75 % die Bekleidung aus, während sie nur rund\r\n50% der auf den Markt gebrachten Textilien ausmacht (Wagner et al. 2022). Dieser Unterschied\r\nliegt darin begründet, dass manche Produktkategorien wie Heimtextilien oder Taschen und Rucksäcke\r\nlänger genutzt werden bzw. vermehrt privat als Second-Hand-Ware weitergegeben werden. Bedingt\r\ndurch diese Differenz im Konsum und der Entledigung findet sich ein relativ hoher Baumwollanteil\r\nin der Faserzusammensetzung der Sammelware (siehe Abbildung 3-1). Der Großteil der Sammelware\r\nbesteht aus Fasermischungen mit zwei oder mehr Fasertypen. Neben Baumwoll-Polyester\r\nMischungen ist eine Beimischung von Elastan in Baumwollbekleidung eine häufige Fasermischung\r\n(van Duijn et al. 2022). Die Zugabe von Polyester oder Elastan wird neben Trageaspekten, wie beispielsweise\r\nder Dehnbarkeit von Elastanfasern, zur Aufwertung von kurzstapeligen Baumwollfasern\r\ngenutzt (Gimkiewicz 2022). Nur etwa 20 % der Alttextilien haben eine homogene Faserzusammensetzung,\r\nzumeist aus reiner Baumwolle und ohne Störstoffe (z. B. Reißverschlüsse, Knöpfe oder\r\nBeschichtungen) oder mit solchen Störstoffen, die in üblichen Verfahren entfernt werden können\r\n(z. B. magnetisch). Dies ist insbesondere für die spätere Recyclingfähigkeit relevant, da die meisten\r\nRecyclingverfahren auf einen möglichst reinen Inputstrom angewiesen sind (mehr dazu in Abschnitt\r\n3.2.2) (van Duijn et al. 2022).\r\nAbbildung 3-1: Faserzusammensetzung von getrennt gesammelten Alttextilien in der EU\r\nQuelle: Eigene Darstellung, Daten aus Huygens et al. (2023)\r\n34%\r\n29%\r\n11%\r\n6%\r\n3%\r\n3%\r\n3%\r\n7%\r\n4% Baumwolle\r\nPolyester\r\nnicht textiles Material\r\nAndere Fasern\r\nAcrylfaser\r\nViskose\r\nPolypropylen (PP)\r\nPolyamid/Nylon\r\nWolle\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n9\r\nVerwertung der Alttextilien\r\nMindestens 50 % der Sammelmenge werden aus Deutschland exportiert und hauptsächlich in Europa\r\nvorsortiert (Wagner et al. 2022). Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Exporteur von\r\nAlttextilien (Destatis 22.03.2023). Die größten Importeure dieser Alttextilien sind Polen und die Niederlande,\r\nwelche vermutlich den größten Teil weiter in Richtung Afrika oder Asien exportieren. In\r\nPolen wird außerdem ein nicht zu vernachlässigender Anteil der Alttextilien deponiert. Dies verdeutlicht\r\ndie Relevanz, den Verbleib von exportierten getrennt gesammelten Alttextilien kritisch zu hinterfragen3\r\n(European Environment Agency 2024).\r\nEin ähnliches Bild ergibt sich, wenn man die gesamte EU betrachtet. Auch hier besagen die Schätzungen,\r\ndass rund 50 % der Alttextilien grob vorsortiert und dann größtenteils nach Asien und Afrika\r\nexportiert werden. In Asien werden die Alttextilien zumeist weiter sortiert und lokal recycelt (größtenteils\r\nzu Putzlappen und Füllmaterial) oder weiter in meistens afrikanische Staaten exportiert. Die\r\nnach Afrika exportierten Alttextilien sind hauptsächlich für die Wiederverwendung bestimmt, wobei\r\ndavon auszugehen ist, dass ein erheblicher Anteil davon nicht wiederverwendbar ist und auf Grund\r\nfehlender stofflicher Verwertungswege deponiert wird. Außerdem fallen in den importierenden Ländern\r\ndiejenigen Textilabfälle an, die nach der Wiederverwendung entstehen. Nur rund 10 % der\r\ngesammelten Alttextilien werden in der EU wiederverwendet, hierfür werden die qualitativ hochwertigsten\r\nAlttextilien genutzt. (Huygens et al. 2023). In Deutschland können sogar nur 1-2 % der für\r\ndie Wiederverwendung aussortierten Alttextilien über den Second-Hand-Markt verkauft werden\r\n(Wagner et al. 2022).\r\nFür den weiteren Verbleib nach der Sortierung wurden im Rahmen der Textilstudie (bvse 2020) die\r\nin Abbildung 3-2 dargestellten Verwertungswege und Mengen für die Alttextilien aus Deutschland\r\nermittelt. Grundsätzlich sollte eine Verwertung gemäß der 5-stufigen Abfallhierarchie erfolgen. Priorität\r\nist demnach immer die Abfallvermeidung, zum Beispiel indem die Nutzungsdauer verlängert\r\nund die Nutzung intensiviert wird, d.h. weniger Kleidung, die nur im Schrank liegt. Die Verwertung\r\nvon Alttextilien setzt bei der 2. Stufe ein, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, gefolgt vom stofflichen\r\nFaserrecycling für verschiedene Anwendungsbereiche und der energetischen Verwertung.\r\nZuletzt steht die reine Abfallbeseitigung bzw. Deponierung, welche in Deutschland nicht in Betracht\r\nkommt, da ein Deponierungsverbot für unbehandelte Haushaltsabfälle besteht (AbfAblV) und ein\r\nZugang zu energetischen Verwertungsanlagen vorhanden ist. Bei kleineren Sortierbetrieben findet\r\nhäufig keine Sortierung für die stoffliche Verwertung statt, was zu einer direkten thermischen Verwertung\r\nder nicht wiederverwendbaren Textilien führt (Naji et al. 2023).\r\n3 Dieses Thema kann auch Gründen der Fokussierung dieser Kurzstudie nicht ausführlicher behandelt\r\nwerden.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n10\r\nAbbildung 3-2: Verwertungswege für Alttextilien aus Deutschland\r\nQuelle: Eigene Darstellung, Daten aus Wagner et al. (2022)\r\n* Von den 62%, die als Second-Hand-Ware verkauft werden, geht letztlich nicht alles in die Wiederverwendung, ein nicht unerheblicher\r\nTeil wird in den Importländern anderweitig verwertet (stofflich oder energetisch) bzw. deponiert.\r\n** Reißware entsteht durch das mechanische Zerreißen von Textilien zu Fasern.\r\nSortiersysteme\r\nDas ökonomisch vorteilhafteste Geschäftsmodell der Alttextlilienverwertung ist ein Weiterverkauf als\r\nSecond-Hand-Mode. Bis zu 90 % der Einkünfte der Sortierunternehmen werden durch den wiederverwendbaren\r\nAnteil generiert (van Duijn et al. 2022). Der größte Teil der Sortierung findet bisher\r\nmanuell statt.\r\nHierfür müssen die Alttextilien in mehrere hundert Kategorien sortiert werden, abhängig von Eigenschaften\r\nwie Qualität, Kleidungstyp, Farbe, Material, Größe, aber auch nach verschiedenen Modetrends\r\nund Wetterbedingungen, je nachdem in welchem Land die Second-Hand-Ware am Ende verkauft\r\nwerden soll. Diese Sortierung kann bisher nur manuell durch speziell trainierte Mitarbeitende\r\ngeleistet werden (Wagner et al. 2022).\r\nIn den letzten Jahren hat zunehmend auch die automatische Sortierung an Bedeutung gewonnen,\r\ndiese befindet sich allerdings noch in der Entwicklungsphase. So werden in der EU weniger als ein\r\nProzent der Alttextilien mit einem automatischen Verfahren sortiert (Huygens et al. 2023). Bei der\r\nSortierung für ein anschließendes Recycling ist eine präzise Sortierung insbesondere nach der Faserzusammensetzung\r\nnotwendig, während bei der Sortierung für die Wiederverwendung v.a. auf\r\nArtikel-Ebene sortiert wird. Für die Sortierung nach Fasern können automatische Sortierverfahren\r\nVerwendung finden, allerdings ist bisher die Fehlertoleranz bezüglich der\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n11\r\nMaterialzusammensetzung noch zu hoch. Einige Recyclingverfahren benötigen sehr definierte Faserzusammensetzungen\r\nim Inputstrom.\r\nTabelle 3-1: Automatische Sortierungsverfahren\r\nVerfahren Beschreibung Aktuelle Hindernisse/\r\nGrenzen\r\nAnwendungsbeispiele\r\nSpektroskopie-\r\nTechnologie (hauptsächlich\r\nNIR = Nahinfrarot\r\nSpektroskopie)\r\n• Analyse der Materialzusammensetzung\r\ndurch elektromagnetische\r\nWellen\r\n• Unterscheidung zwischen\r\nKategorien wie\r\n100 % Monomaterial,\r\nMaterialmischungen\r\n(z. B. 40/60 % Baumwolle/\r\nPolyester) oder\r\nMaterialfamilien (z. B.\r\nZellulosefasern)\r\n• Verwendung von mehr\r\nals 2 Materialarten führt\r\nzu Schwierigkeiten bei\r\nder Kategorisierung\r\n• Erkennung von kleinen\r\nAnteilen von z. B. Elasthan\r\n• Materialerkennung wird\r\ndurch mehrschichtige\r\nTextilien oder dunkle Farben\r\nbehindert\r\n• Pilotanlage für\r\nautomatisches\r\nSortieren von\r\nLooper Textile\r\nCo. (H&M Gruppe\r\nund REMONDIS)\r\nin Polch\r\n(Deutschland)\r\n• SIPTex (Schweden):\r\nAls Ergebnis\r\neines schwedischen\r\nForschungsprojekts\r\nbetreibt sysav die\r\nerste automatische\r\nSortieranlage\r\nim industriellen\r\nMaßstab\r\n(24000 t pro Jahr)\r\n• NewRetex (Dänemark):\r\nSortierunternehmen,\r\nwelches\r\nbis 2025\r\n40000 t Alttextilien\r\npro Jahr mit\r\nNIR sortieren will\r\nRFID- Technologie\r\n(Radio Frequency\r\nIDentification)\r\n• Integration von digitalen\r\nInformationsträgern\r\nin Textilien\r\n• Transparenz und Rückverfolgbarkeit\r\nüber die\r\nganze Wertschöpfungskette\r\nmöglich\r\n• Informationen zur Materialzusammensetzung,\r\nchemische Inhaltsstoffe\r\noder angewendete\r\nVeredelungsverfahren\r\n• wird für den digitalen\r\nProduktpass für Textilien\r\ndiskutiert\r\n• Kritische Marktgröße an\r\nTextilien mit RFID-Tags\r\nnotwendig\r\n• Infrastruktur zum Auslesen\r\nder Informationen\r\nnoch nicht aufgebaut\r\n• Für eine Implementierung\r\nbenötigt es allgemein\r\ngültige Standards\r\nfür alle Akteure in der\r\nTextilindustrie\r\n• Auswirkungen auf den\r\nRecyclingprozess unklar\r\n• Modemarken wie\r\nInditex oder H&M\r\nnutzen die RFIDTechnologie\r\nbereits\r\nfür das Logistikmanagement\r\nim Lager\r\nund Store\r\nQuelle: (Wagner et al. 2022; Huygens et al. 2023)\r\nFazit Sammlung und Sortierung von Alttextilien\r\nDie Sammelquote liegt in Deutschland bereits deutlich über dem europäischen Durchschnitt, die\r\nZahlen werden – anders als in manchen anderen europäischen Ländern – allerdings geschätzt. Das\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n12\r\nSammelsystem ist gleichzeitig vor große Herausforderungen gestellt: Bisher wird das System fast\r\nausschließlich durch den Verkauf der wiederverwendbaren Textilien finanziert. Bedingt durch den\r\nhohen manuellen Sortieraufwand ist die Wirtschaftlichkeit des Systems gefährdet, insbesondere\r\ndurch die deutliche Qualitätsabnahme der gesammelten Textilien. Der Anteil an qualitativ minderwertigen\r\nAlttextilien wird durch die Einführung der Getrennterfassung von Textilien ab 2025 vermutlich\r\nansteigen, während gleichzeitig ein höherer Preisdruck für den Verkauf von Second-Hand-Mode\r\ndurch ein größeres Angebot auf dem deutschen Markt zu erwarten ist, denn der Anteil an Online-\r\nPlattformen, die einen privaten Verkauf von gebrauchter Bekleidung organisieren (z. B. momox oder\r\nvinted), steigt. Auch durch das Verbot der Vernichtung unverkaufter Ware im Rahmen der EU-Ökodesign-\r\nVerordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) könnten die Mengen\r\nauf dem Second-Hand-Markt steigen. Dadurch gelangen weniger qualitativ hochwertige Altkleider\r\nin die Alttextilsammlung (Wagner et al. 2022).\r\n3.2 Recycling von Alttextilien\r\nIn der EU belaufen sich laut Huygens et al. (2023) die recycelten Mengen aktuell auf ca. 0,7-\r\n0,85 Mio. t/Jahr. Den größten Anteil hat dabei die Weiterverarbeitung zu Putzlappen und zu Dämmmaterial\r\noder Vliesstoffen für andere Sektoren wie beispielsweise der Automobilindustrie (Open-\r\nLoop-Recycling).\r\nAbbildung 3-3: Schematischer Überblick über Alttextilflüsse in Open- und Closed-loop-\r\nRecyclingverfahren\r\nQuelle: Huygens et al. (2023)\r\nEs hat insbesondere ökonomische, aber auch logistische Gründe, z. B. kürzere Transportwege,\r\ndass mehr als zwei Drittel (vgl. Abbildung 3-3) der für das Recycling zur Verfügung stehenden textilen\r\nAbfälle in diesen Anwendungen – und damit außerhalb der Bekleidungs- und Textilindustrie –\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n13\r\nAbsatz finden. In Europa sind die meisten Textilrecyclingunternehmen in Italien, Frankreich, Spanien\r\nund den Niederlanden (in absteigender Reihenfolge) angesiedelt (Huygens et al. 2023).\r\nNur etwa 30 % der für das Recycling zur Verfügung stehenden textilen Abfälle dienen als Input für\r\ndas F2F-Recycling (vgl. Abbildung 3-3). Letzten Endes können aus diesem Inputstrom aus technischen\r\nGründen (insb. ausreichende Faserlänge) wiederum nur 16 % an spinnbaren Fasern gewonnen\r\nwerden, was einem Anteil von etwa 5 % der Alttextilmenge, die für das Recycling in der EU zur\r\nVerfügung steht, entspricht. Neben textilen post-consumer Abfällen stellen textile Industrieabfälle\r\n(post-industrial) und unverkaufte Ware (pre-consumer) mindestens 50 % der Inputmaterialien für\r\ndas F2F-Recycling dar (Huygens et al. 2023; Textile Exchange 2022). Im Schnitt werden daher für\r\ndie Herstellung eines ähnlichen oder gleichen Produkts im Sinne eines Closed-loop-Recyclings global\r\nweniger als 1 % der gesammelten Alttextilien verwendet (Ellen McArthur Foundation 2017; Textile\r\nExchange 2022).\r\nMit der Pflicht zur Getrenntsammlung von Alttextlilien ab 2025 wird die Menge an zur Verfügung\r\nstehenden Alttextilien in Deutschland voraussichtlich leicht, in EU-Ländern mit geringeren Sammelquoten\r\nstark zunehmen.4 Das zeigen die Mengen an Textilien im Hausmüll (Abbildung 3-4), die\r\ndurch die Getrennterfassung theoretisch im separaten Alttextilstrom aufgehen.\r\nAbbildung 3-4: Anteil von Textilien und Schuhen im Hausmüll\r\nQuelle: European Environment Agency (2024)\r\nIn Kombination mit der zunehmenden Qualitätsabnahme der Bekleidung durch den Fast-fashion-\r\nAnsatz der Modeindustrie wird sich insbesondere der Anteil an Kleidung für die Wiederverwendung\r\nverringern und der Anteil, der für die stoffliche Verwertung als Rohware zur Verfügung steht,\r\n4 Ab Mitte 2027 wird es ein Verbot der Ausfuhr von Textilabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Länder geben\r\n(EU-Abfallverbringungsverordnung). Auch dann könnte die Menge der zur Verfügung stehenden Alttextilien\r\nin der EU steigen.\r\n0%\r\n2%\r\n4%\r\n6%\r\n8%\r\n10%\r\nDenmark\r\nGreece\r\nLatvia\r\nRomania\r\nCzechia\r\nGermany\r\nHungary\r\nSweden\r\nIceland\r\nCroatia\r\nWallonia (Belgium)\r\nFrance\r\nLuxembourg\r\nPortugal\r\nNetherlands\r\nFlanders (Belgium)\r\nBrussels (Belgium)\r\nEU-27\r\nAustria\r\nSpain\r\nBulgaria\r\nSlovakia\r\nEstonia\r\nNorway\r\nPoland\r\nFinland\r\nCyprus\r\nMalta\r\nLithuania\r\nItaly\r\nSlovenia\r\nIreland\r\nTextiles and shoes\r\nShoes\r\nTextiles\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n14\r\nerhöhen. Die Gemeinschaft für textile Zukunft schätzt, dass die Getrennterfassungspflicht ab 2025\r\nin der EU zu einem Anstieg der Sammelmengen um etwa 2 Mio. t von ca. 2,7 Mio. t pro Jahr auf 4,7\r\nMio. t pro Jahr führen wird (Bünemann und Kösegi 2019).\r\n3.2.1 Kurze Einführung in Klassifizierung der Recyclingtechnologien\r\nDie Recyclingtechnologien können in zwei Gruppen eingeteilt werden: Das werkstoffliche und das\r\nrohstoffliche Recycling. Die Gruppen unterscheiden sich insbesondere im Output: Durch rohstoffliches\r\nRecycling erhält man flüssige Kohlenwasserstoffgemische und Synthesegase, durch werkstoffliches\r\nRecycling feste Materialien wie Flocken, Pellets, Fasern bzw. komplexere, definierte Molekülstrukturen\r\n(Polymere oder Monomere). Werkstoffliches wird vor dem rohstofflichen Recycling priorisiert,\r\nwas in dem benötigten Energieaufwand der Verfahren begründet ist.\r\nDie hier verwendete Klassifizierung ist in Abbildung 3-5 dargestellt und wird im Folgenden kurz beschrieben.\r\nLängere Ausführungen und Beispiele folgen in Kapitel 3.2.2. Konkret wird unterschieden\r\nzwischen:\r\n• Werkstoffliche Verfahren\r\n‒ Mechanisches Recycling, bei dem Textilabfälle sortiert und mit mechanischen Mitteln, z. B.\r\nReißen, für die Weiterverarbeitung vorbereitet werden. Dieses ist mit einem Marktanteil von 65-\r\n87 %5 aktuell das dominierende Verfahren (Huygens et al. 2023).\r\n‒ Lösungsmittelbasierte Aufbereitung, bei der ein oder mehr Zielmaterialien selektiv aus den\r\nAbfallmischungen und Verbundstoffen herausgelöst werden. Gemeint ist eine physikalische\r\nAuflösung ohne chemische Reaktion des Lösungsmittels mit der Polymerkette, die im Verlauf\r\ndes Prozesses intakt bleibt. Auch unerwünschte Stoffe wie Farben können durch die Wahl des\r\nLösungsmittels abgetrennt werden.\r\n‒ Depolymerisierung, von einigen mit den rohstofflichen Recyclingverfahren unter dem Begriff\r\n„chemisches Recycling“ subsumiert. Bei Depolymerisierungen handelt es sich zwar durchaus\r\num chemische Reaktionen, bei denen je nach genauer Einstellung des Prozesses auch eine\r\ngewisse erhöhte Reaktionstemperatur eingestellt wird. Gleichzeitig führen sie aber im Gegensatz\r\nzu den rohstofflichen Recyclingverfahren zu definierten, abtrennbaren Outputs, deren Weiterverarbeitung\r\nsowohl verfahrenstechnisch als auch energetisch weniger aufwendig ist. Bei\r\ndiesen Verfahren werden ausgewählte, gut sortierte Faserarten in Monomere, d.h. definierte\r\nchemische Verbindungen, zerlegt, die wieder in der industriellen Produktion eingesetzt werden\r\nkönnen. Typisch sind hydrolytische oder glykolytische Reaktionen, die in wässrigen oder organischen\r\nLösemitteln stattfinden. Die Reaktionen können mittels Mikrowellen oder Katalysator\r\nunterstützt werden (siehe Beispiele in Kapitel 3.2.3).\r\n‒ Für Fasergemische gibt es häufig Verfahrenskombinationen, bei denen eine Komponente der\r\nFasermischung depolymerisiert wird und die andere abfiltriert/gelöst wird, z. B. Depolymerisierung\r\nvon Baumwolle zu Glucose und Filtration der Polyester-Fasern oder Depolymerisierung\r\nvon PET und lösemittelbasierte Aufbereitung der Zellulose.\r\n5 65 % Anteil bei Recyclingunternehmen < 5 t/Jahr oder mit unbekannter Kapazität; 87 % Anteil bei Recyclingunternehmen\r\nmit einer Kapazität von > 5 t/Jahr\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n15\r\n• Rohstoffliche Recyclingverfahren oder thermo-chemische Verfahren, das heißt Pyrolyse und\r\nGasification6 , wobei für Alttextilien aktuell vor allem letzteres Verfahren eine Rolle spielt. Bei diesen\r\nVerfahren wird durch Hitzezufuhr die chemische Struktur der Faser in eine Reihe von undefinierten\r\nKohlenwasserstoffen mit kurzer Kettenlänge zerlegt, daher der Begriff „thermo-chemisch“.\r\nDer Output dieses Verfahrens kann als Kohlenstoffbasis in der Chemieindustrie oder als Ersatzkraft-/-\r\nbrennstoff verwendet werden.\r\nDer Begriff des „chemischen Recyclings“ ist nicht einheitlich definiert – von seiner Verwendung wird\r\nim Folgenden abgesehen. In der Debatte werden damit sowohl Verfahren aus dem werkstofflichen\r\nals auch die rohstofflichen Recyclingverfahren überschrieben (vgl. Abbildung 3-5), die aus Sicht der\r\nAutor*innen aufgrund ihrer unterschiedlichen Relevanz für das (Textil-)Recycling getrennt betrachtet\r\nwerden sollten.\r\nAbbildung 3-5: Klassifizierung der Recyclingtechnologien\r\n*) Nur wenn die Outputs zur weiteren Verwendung in die chemische Industrie fließen. Der Anteil, der als Kraftstoff genutzt wird, wird als\r\nenergetische Verwertung gewertet.\r\nQuelle: Eigene Darstellung.\r\n3.2.2 Überblick über Technologien\r\nNachfolgend werden die am Markt vorkommenden Recyclingverfahren mit ihren jeweiligen Inputund\r\nOutput-Materialien, Output-Qualitäten, dem technologischen Reifegrad (TRL)7, technologischen\r\nEinschränkungen sowie Beispielunternehmen basierend auf Huygens et al. (2023) vorgestellt. Hierbei\r\nwird zwischen werkstofflichem und rohstofflichem Recycling unterschieden. Im Anhang (Seite\r\n44) befinden sich schematische Darstellungen aller Recyclingverfahren.\r\n6 „Gasification“ wird im Deutschen auch mit „Vergasung“ übersetzt. Die Autor*innen haben sich wegen der\r\nVorprägung des übersetzten Begriffs für die Verwendung des englischen Wortes entschieden.\r\n7 Der technologische Reifegrad wurde ursprünglich von der NASA zur Beurteilung des Entwicklungsstands\r\nvon neuen Raumfahrttechnologien eingeführt. Er bewertet den Entwicklungsstand von Technologien auf\r\neiner Skala von 1 (Beobachtung und Beschreibung des Funktionsprinzips) bis 9 (qualifizierter und erfolgreicher\r\nEinsatz der Technologie).\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n16\r\nVorbereitende Schritte\r\nJedem Recyclingverfahren sind vorbereitende Schritte vorangestellt, aber nicht bei jedem Recyclingverfahren\r\nsind alle im Folgenden genannten Vorbereitungen nötig:\r\n• Entfernung von nicht textilen Bestandteilen (Reißverschlüsse, Knöpfe, Labels)\r\n• Teilweise Entfernung von Farbstoffen und Ausrüstungen, Bleichen des Inputs\r\n• Trocknen von nassen Materialien\r\n• Zerkleinern der Alttextilien, damit eine homogene Masse entsteht\r\n• Teilweise industrielle Reinigung/Desinfektion\r\nWerkstoffliches Recycling\r\nWerkstoffliches Recycling umfasst das mechanische Recycling, die Lösungsmittelbasierte Aufreinigung\r\nund die Depolymerisierung. Im Folgenden sind alle drei Verfahren in je einer Tabelle dargestellt,\r\nwobei es mehrere Verfahren pro Recycling-Typ gibt. Diese unterscheiden sich vor allem, welcher\r\nInputstrom verarbeitet werden kann.\r\nTabelle 3-2: Mechanisches Recycling\r\nInput Alle Textilien, die einen vorherrschenden Fasertyp\r\nhaben, bevorzugt Textilien mit einem hohen\r\nBaumwoll- oder Wollanteil\r\nAusschließlich thermoplastische\r\nTextilabfälle\r\nmit hoher Reinheit (z. B.\r\nPET, PA6, PA6,6 und PP)\r\noder Plastikabfälle aus\r\nanderen Sektoren (z. B.\r\nPET-Flaschen)\r\nthermo-mechanisches Verfahren8\r\nHauptintention des\r\nRecyclings\r\nOpen-loop\r\nRecycling\r\nSpinnbare Fasern als Output\r\nvorbereitende\r\nSchritte\r\n• Entfernung von nicht textilen Bestandteilen (Reißverschlüsse, Knöpfe, Labels)\r\n• Teilweise industrielle Reinigung/Desinfektion\r\nKönnen Fasermischungen\r\nverarbeitet\r\nwerden?\r\nGrundsätzlich ja, meistens\r\nwird ein Anteil von\r\n> 50 % Baumwolle gefordert.\r\nNein, unterschiedliche\r\nEigenschaften der Fasermischung\r\nlimitieren den\r\nEinsatz für den Bekleidungssektor,\r\nhierfür wäre\r\neine weitere chemische\r\nAuflösung notwendig.\r\nNein, das Inputmaterial darf\r\nnur aus einem Polymertyp\r\noder kompatiblen Polymertypen\r\nzusammengesetzt\r\nsein.\r\n8 Dies ist in den meisten Fällen identisch mit dem mechanischen Kunststoffrecycling. Fasern werden eingeschmolzen,\r\nsiehe auch Abbildung 7-1 im Anhang.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n17\r\nInput Alle Textilien, die einen vorherrschenden Fasertyp\r\nhaben, bevorzugt Textilien mit einem hohen\r\nBaumwoll- oder Wollanteil\r\nAusschließlich thermoplastische\r\nTextilabfälle\r\nmit hoher Reinheit (z. B.\r\nPET, PA6, PA6,6 und PP)\r\noder Plastikabfälle aus\r\nanderen Sektoren (z. B.\r\nPET-Flaschen)\r\nthermo-mechanisches Verfahren8\r\nHauptintention des\r\nRecyclings\r\nOpen-loop\r\nRecycling\r\nSpinnbare Fasern als Output\r\nOutput/Anwendungsbereich\r\n• Industrielle Putzlappen\r\n• Kurze Fasern für\r\nVliesstoffe (Isolationsmaterial,\r\nFilter, Polsterherstellung…)\r\n• Lange spinnbare\r\nFasern für die Garnherstellung,\r\n• Kurze Fasern gehen\r\nins Open-loop-Recycling\r\n• Synthetische Fasern für\r\nden Bekleidungssektor\r\noder andere textile\r\nAnwendungen\r\n• Granulat für Anwendungen\r\naußerhalb des Textilsektors,\r\nz. B. Automobilindustrie\r\nAktueller technologischer\r\nReifegrad\r\n• TRL 9\r\n• Dominierendes\r\nRecyclingverfahren\r\nfür Alttextilien\r\n• TRL 9\r\n• Verfahren traditionell\r\nfür Vliesherstellung\r\nausgelegt, F2F-Recycling\r\nist noch in der Entwicklung\r\n• TRL 79 bei der Verwendung\r\nvon textilen Industrieabfällen\r\nals Input\r\n• TRL 9 bei Plastikabfällen\r\naus anderen Sektoren\r\nVerwertungsgrad\r\n(im Verhältnis zum\r\nInput)\r\nKeine Daten verfügbar • Natürliche, spinnbare\r\nFasern: 5-20 %\r\n• Synthetische spinnbare\r\nFasern: 25-55 %\r\nKeine Daten verfügbar\r\nQualität des Outputs\r\nhinsichtlich einer\r\nWiederverwendung\r\nals Textilfaser\r\nEs findet ein Downcycling\r\nstatt, die Fasern\r\nkönnen nicht für die Herstellung\r\nvon Garnen für\r\ndie Bekleidung genutzt\r\nwerden.\r\n• Rezyklierte Fasern\r\nhaben eine geringere\r\nQualität als Frischfasern\r\nund müssen mit\r\nanderen Fasern vermischt\r\nwerden\r\n• Anteil rezyklierter\r\nFasern variiert je nach\r\nAnwendung (z. B. bei\r\nJeans höherer Anteil\r\nmöglich als bei Blusen)\r\n• Die Qualität der Polymere\r\nverschlechtert sich\r\nmit jedem\r\nRecyclingzyklus\r\n• Anteil rezyklierter Fasern\r\nvon etwa 20 % möglich\r\nEinschränkungen Eventuelle Kontaminationen\r\nsowie Farben bleiben\r\nerhalten (untergeordnet\r\nrelevant für den\r\nAnwendungsbereich).\r\n• Eventuelle Kontaminationen sowie Farben bleiben erhalten.\r\n➔ Sortierung nach Farben notwendig\r\n➔ Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte ist fraglich\r\n(vgl. auch Kapitel 4, Herausforderungen auf Recyclingebene).\r\n9 Technologischer Reifegrad (TRL) 7: Prototyp im Einsatz (1–5 Jahre)\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n18\r\nInput Alle Textilien, die einen vorherrschenden Fasertyp\r\nhaben, bevorzugt Textilien mit einem hohen\r\nBaumwoll- oder Wollanteil\r\nAusschließlich thermoplastische\r\nTextilabfälle\r\nmit hoher Reinheit (z. B.\r\nPET, PA6, PA6,6 und PP)\r\noder Plastikabfälle aus\r\nanderen Sektoren (z. B.\r\nPET-Flaschen)\r\nthermo-mechanisches Verfahren8\r\nHauptintention des\r\nRecyclings\r\nOpen-loop\r\nRecycling\r\nSpinnbare Fasern als Output\r\n• Eingeschränkte Möglichkeit\r\nzu einem erneuten\r\nRecycling (ca. auf 3\r\nRecyclingkreisläufe limitiert)\r\n• Materialien, die laminiert,\r\nbeschichtet oder\r\nbedruckt sind oder einen\r\nhohen Elasthan-\r\nGehalt haben, sind ungeeignet.\r\n• Hohe Reinheit des Inputmaterials\r\nist notwendig.\r\n• Manche Ausrüstungen\r\noder Pigmente können\r\ndas Verfahren stark behindern\r\nbzw. verhindern\r\nund die Qualität reduzieren.\r\n• Alttextilien sind zumeist\r\nkein geeignetes Inputmaterial,\r\nda sie momentan\r\nnicht in einer ausreichenden\r\nFaserreinheit sortiert\r\nwerden können.\r\nBeispiele • Altex Textil Recycling (Deutschland),\r\nca. 36 kt/Jahr, hauptsächlich Open-Loop-Recycling\r\n• SOEX Recycling Germany GmbH (Deutschland),\r\nca. 11 kt/Jahr (Huygens et al. 2023), hauptsächlich\r\nOpen-Loop-Recycling\r\n• Wolkat (Niederlande, Recycling in Marokko), ca.\r\n9-30 kt/Jahr, hauptsächlich Closed-Loop-Recycling\r\nAntex (Spanien), Verwendung\r\nsowohl von Alttextilien\r\nals auch von Industrieabfällen\r\nQuelle: eigene Zusammenstellung basierend auf Huygens et al. (2023); Wagner et al. (2022)\r\nTabelle 3-3: Lösungsmittelbasierte Aufbereitung\r\nKlassifizierung nach Input\r\nPolyester-Baumwoll-Gemische Anteil von mindestens 50 % Baumwolle/\r\nZellstoff; je höher, desto besser\r\nVorbereitende Schritte • Entfernung von nicht textilen Bestandteilen (Reißverschlüsse, Knöpfe,\r\nLabels)\r\n• Entfernung von Farbstoffen und Ausrüstungen, Bleichen des Inputs\r\nKönnen Fasermischungen\r\nverarbeitet werden?\r\nAbhängig vom spezifischen Verfahren,\r\nmeistens kann eine Kontamination\r\nmit weiteren Fasermaterialien\r\n(Wolle, Elasthan…) bis zu einem\r\nkleinen Anteil toleriert werden.\r\nAbhängig vom spezifischen Verfahren\r\nkann ein unterschiedlicher Anteil an\r\nFremdstoffen toleriert werden, es wird\r\naber aktuell zumeist nur der Baumwollanteil\r\ngelöst und weiterverarbeitet.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n19\r\nOutput/Anwendungsbereich • PET-Polymere\r\n• Zellstoff für die Herstellung von\r\nGarnen\r\nZellstoff als Input für die Papier- oder\r\nGarnherstellung (regenerierte Fasern:\r\nViscose, Modal, Lyocell), für die Garnherstellung\r\nwird der Zellstoff meistens\r\nmit Holzzellstoff (meistens mindestens\r\n50 %) vermischt.\r\nAktueller technologischer\r\nReifegrad\r\n• TRL 5-610\r\n• Das Verfahren ist noch nicht im\r\nindustriellen Maßstab verfügbar.\r\n• TRL 7-9 für baumwollreiche Inputströme\r\n• TRL 9 bis 2025 erwartet\r\nVerwertungsgrad (Im Verhältnis\r\nzum Input)\r\nKeine Daten verfügbar • Abhängig vom Baumwollanteil im Inputstrom\r\nQualität des Outputs hinsichtlich\r\neiner Wiederverwendung\r\nals Textilfaser\r\nQualität ist vergleichbar zu einer Frischfaser, jedoch verkürzt sich die Polymerkette\r\nmit jeder Wiederholung des Recyclingprozesses, die Qualität nimmt\r\nab.\r\nEinschränkungen Energieintensive chemische Vorbehandlung\r\n(Bleichen, Entfernen\r\nvon Kontaminationen) notwendig\r\n• Effizienz ist nur mit sehr hohem\r\nBaumwollanteil gegeben.\r\n• Anteil an geeignetem Input ist gering.\r\n• Energieintensive chemische Vorbehandlung\r\n(Bleichen, Entfernen von\r\nKontaminationen) ist notwendig.\r\nBeispiele WornAgain, Demoanlage in der\r\nSchweiz mit max. 1000 t/Jahr, in\r\nkommerziellen Anlagen voraussichtlich\r\n50-100 kt/Jahr möglich\r\n• Renewcell/Circulose11, Herstellung\r\nvon Zellstoff hauptsächlich aus textilen\r\nIndustrieabfällen, industrielle Anlage\r\nhatte Kapazität von 60 kt/Jahr.\r\n• Södra, im OnceMore®-Prozess können\r\n6000 t Zellstoff pro Jahr aus Alttextilien\r\nhergestellt werden.\r\nQuelle: Eigene Zusammenstellung basierend auf Huygens et al. (2023); Duhoux et al. (2021)\r\n10 TRL 5: Versuchsaufbau in Einsatzumgebung; TRL 6: Prototyp in Einsatzumgebung\r\n11 Renewcell musste zwischenzeitlich Insolvenz anmelden, hat jetzt aber einen neuen Investor gefunden:\r\n„Aus Renewcell wird Circulose“, Pressemitteilung vom 06.06.2024, abrufbar unter: Investor Altor übernimmt\r\ninsolventen Recycling-Pionier: Aus Renewcell wird Circulose (textilwirtschaft.de)\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n20\r\nTabelle 3-4: Depolymerisierungsverfahren\r\nKlassifizierung nach\r\nInput\r\nUnterschiedliche\r\nBaumwoll-Polyester-\r\nGemische oder auch\r\nreiner Baumwoll- oder\r\nPolyester-Input mittels…\r\nHydrothermisches Verfahren\r\nUnterschiedliche\r\nBaumwoll-Polyester-\r\nGemische oder auch\r\nreiner Baumwoll- oder\r\nPolyester-Input mittels…\r\nEnzymatische Depolymerisierung\r\nMaterialien aus mindestens\r\n80-90 %PET oder\r\nPA6 ()\r\nVorbereitende Schritte • Entfernung von nicht textilen Bestandteilen (Reißverschlüsse, Knöpfe, Labels)\r\n• Zerkleinern der Alttextilien, damit eine homogene Masse entsteht\r\n• Teilweise Entfernung von Farbstoffen und Ausrüstungen, Bleichen des Inputs\r\nKönnen Fasermischungen\r\nverarbeitet\r\nwerden?\r\nAbhängig vom spezifischen Verfahren, meistens kann eine Kontamination mit\r\nweiteren Fasermaterialien (Nylon, Wolle, Elasthan…) und Veredelungen und Beschichtungen\r\nbis zu einem kleinen Anteil toleriert werden.\r\nOutput /\r\nAnwendungsbereich\r\nUnterschiedliche Outputs\r\nje nach spezifischen\r\nVerfahren (zumeist\r\nVerfahrenskombinationen\r\naus Depolymerisierung\r\nund lösemittelbasierter\r\nAufbereitung):\r\n• Zellstoff oder Zellulosepulver,\r\ndie zu regenerierten\r\nFasern weiterverarbeitet\r\nwerden\r\nkönnen\r\n• Polyester-Fasern oder\r\nPET-Monomere, die\r\nwieder repolymerisiert\r\nwerden können\r\n• Glucose (Monomer)\r\nund Zellulosepulver\r\n(weitere Aufarbeitung\r\nzur Verwendung in\r\nder chemischen Industrie\r\noder als Plastik)\r\n• PET-Fasern oder\r\nPET-Monomere\r\n• Monomere, die zu rPET\r\nund rPA6 weiterverarbeitet\r\nwerden\r\nAktueller technologischer\r\nReifegrad\r\n• TRL 6-7\r\n• Erwartungsgemäß\r\nwird TRL 9 2023/2024\r\nerreicht12\r\n• TRL 9 ab 2023 erwartet13\r\n• TRL 9 für PA6-Textilien,\r\nTRL 4 – 9 für PET-Recycling\r\n• Theoretisch können viele\r\nPolymere depolymerisiert\r\nwerden, im industriellen\r\nStil wird es nur für\r\nPET und PA6 entwickelt\r\nVerwertungsgrad (im\r\nVerhältnis zum\r\nInput)\r\nAbhängig vom Reinheitsgrad des Inputstroms\r\n12 Es liegen keine aktuellen Informationen vor.\r\n13 Es liegen keine aktuellen Informationen vor.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n21\r\nKlassifizierung nach\r\nInput\r\nUnterschiedliche\r\nBaumwoll-Polyester-\r\nGemische oder auch\r\nreiner Baumwoll- oder\r\nPolyester-Input mittels…\r\nHydrothermisches Verfahren\r\nUnterschiedliche\r\nBaumwoll-Polyester-\r\nGemische oder auch\r\nreiner Baumwoll- oder\r\nPolyester-Input mittels…\r\nEnzymatische Depolymerisierung\r\nMaterialien aus mindestens\r\n80-90 %PET oder\r\nPA6 ()\r\nQualität des Outputs\r\nhinsichtlich einer Wiederverwendung\r\nals\r\nTextilfaser\r\nAbhängig vom Verfahren,\r\nFrischfaserqualität\r\nkann erreicht werden.\r\nQualität der Regeneratfaser\r\naus Zellstoff vergleichbar\r\nmit Frischfaser;\r\nPET-Fasern weisen\r\neine geringere Qualität\r\nauf und werden mit fossilem\r\nPET vermischt\r\n(meistens 20 % rPET\r\nund 80 % fossiles PET).\r\n• Es wird rPET und rPA6\r\nin Frischfaserqualität erhalten,\r\nder Prozess kann\r\nbeliebig oft durchgeführt\r\nwerden.\r\n• Anwendungen sowohl im\r\nTextilsektor als auch außerhalb\r\n(Automobilindustrie\r\noder Verpackungen)\r\nEinschränkungen Eine gute Vorsortierung und Wissen über die Zusammensetzung auf Faser-\r\nEbene und enthaltenen Chemikalien ist notwendig, um die Verfahren richtig einstellen\r\nzu können.\r\nHohe (Energie-)Kosten,\r\nje nachdem, wie viele\r\nzusätzliche Reinigungsschritte\r\ndurchgeführt\r\nwerden müssen.\r\nKeine Daten verfügbar • Der Massenanteil an geeigneten\r\nAlttextilien ist\r\naktuell gering.\r\n• Hohe (Energie-)Kosten,\r\nje nachdem wie viele zusätzliche\r\nReinigungsschritte\r\ndurchgeführt\r\nwerden müssen.\r\n• Für ein effizientes Recycling\r\nist eine hohe\r\nReinheit des Inputmaterials\r\nerforderlich.\r\n• Für PET: hauptsächlich\r\nVerwendung von Verpackungsmaterialien,\r\nVerwendung\r\nvon Alttextilien\r\nals Input noch in der Entwicklungsphase\r\nFür PA6: hauptsächlich\r\nTeppiche, Fischernetze\r\nund Industrieabfälle, Alttextilien\r\nkönnen auch\r\nverwendet werden.\r\nBeispiele HKRITA (Hong Kong\r\nResearch Institute of\r\nTextiles and Apparel) mit\r\ndem Green Machine-\r\nProjekt, erste industrielle\r\nAnwendung in Indonesien\r\nmit 1,5 t/Tag\r\n• Carbios (Frankreich),\r\nFokus auf enzymatische\r\nDepolymerisierung\r\nvon PET, industrielle\r\nDemonstrationsanlage\r\n2021 mit einer\r\nKapazität von 40\r\nkt/Jahr eröffnet\r\n• HKRITA (Hong Kong\r\nResearch Institute of\r\nTextiles and Apparel)\r\nAquafil (Italien), Herstellung\r\nvon Econyl®, Kapazität\r\nvon etwa 50 kt/Jahr, davon\r\nca. 5 kt aus Alttextilien,\r\nder Rest aus Fischernetzen,\r\nVerpackungen, Teppichen\r\nund anderem Ozeanmüll\r\n(und weitere siehe Kapitel\r\n3.2.3)\r\nQuelle: Eigene Zusammenstellung basierend auf Huygens et al. (2023) und Duhoux et al. (2021)\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n22\r\nRohstoffliches Recycling\r\nGrundsätzlich gibt es zwei rohstoffliche Recyclingverfahren, die Pyrolyse (flüssiger Output) und die\r\nGasification (gasförmiger Output). Pyrolyse wird momentan nicht für das Recycling von Alttextilien\r\nverwendet (sondern für u.a. Kunststoffabfälle), daher liegt im Folgenden der Fokus auf der Gasification.\r\nAllerdings ist dies auch noch kein gängiges Verfahren: In der Praxis sind Teppiche das einzige\r\ntextile Material, das als Input für dieses Verfahren bekannt ist (siehe Beispiel in\r\nTabelle 3-5).\r\nTabelle 3-5: Rohstoffliches Recycling / Gasification\r\nKlassifizierung Gasification\r\nVorbereitende Schritte • Entfernung von nicht textilen Bestandteilen (Reißverschlüsse, Knöpfe,\r\nLabels)\r\n• Trocknen von nassen Materialien\r\n• Zerkleinern der Alttextilien, damit eine homogene Masse entsteht\r\nInput • Jegliche Art von organischem und kohlenstoffbasiertem Material (neben Alttextilien\r\nauch Biomasse und Plastikabfälle)\r\n• PVC und Polyamide (PA) nur in kleinen Mengen\r\n• Fokus auf Plastik und Alttextilien aus Polyester und Polyestergemischen\r\nKönnen Fasermischungen\r\nverarbeitet werden?\r\nJa, in diesen Prozess können heterogene und kontaminierte Alttextilien eingespeist\r\nwerden.\r\nOutput/Anwendungsbereich\r\n• Vor allem Synthesegase (CO, H2)\r\n• Anwendung hauptsächlich in der Kraftstoffproduktion\r\n• Verwendung in der chemischen Industrie (nach weiteren Veredelungsschritten)\r\nmöglich, wo es dann zusammen mit Holzzellstoff weiter zu Fasern für\r\nden Textilsektor gesponnen werden kann\r\nAktueller technologischer\r\nReifegrad\r\n• TRL 9, aber:\r\n• Es existieren zwar bereits industrielle Anlagen für Biomasse, Plastikabfälle\r\nund Alttextilien, der Fokus auf eine weitere Anwendung in der chemischen\r\nIndustrie ist aber relativ jung.\r\nQualität des Outputs hinsichtlich\r\neiner Wiederverwendung\r\nals Textilfaser\r\n• Es können reine, nicht kontaminierte Monomere produziert werden, die wiederum\r\nin der Textilproduktion zum Einsatz kommen können.\r\nEinschränkungen • Die Zusammensetzung des Inputs beeinflusst den entstehenden Produktmix,\r\nweshalb auch hier die genaue Zusammensetzung des Inputs bekannt\r\nsein muss.\r\n• Der Prozess ist sehr energieintensiv, da hohe Temperaturen für die Gasification\r\nerreicht werden müssen.\r\n• Zum Nachweis von Rezyklat aus diesem Verfahren sind Massenbilanzierungsfragen\r\nzu klären.14\r\n14 Bei allen Recyclingtechnologien, bei denen Mono- oder Polymere gewonnen werden, die direkt in Produktionsprozessen\r\nverwendet werden können (werkstoffliches Recycling), ist die Rückverfolgbarkeit recht\r\neinfach. Handelt es sich bei dem Output jedoch um ein Kohlenwasserstoffgemisch, das in einen Raffinierungsprozess\r\nfür Rohöl eingespeist werden muss, in mehreren Stufen mit neuen Rohstoffen vermischt\r\nwird und schließlich in eine Vielzahl von Produkten und Outputs mündet (rohstoffliches Recycling), stoßen\r\ndie gängigen Bilanzierungsmethoden an ihre Grenzen. Um gegenüber den nachgelagerten Akteuren\r\nder Lieferkette und den Kunden glaubwürdige und gültige Angaben über einen bestimmten Recyclinganteil\r\nmachen zu können, muss den Endprodukten ein bestimmter Recyclinganteil zugewiesen werden. Dafür\r\ngibt es sogenannte Chain-of-Custody Modelle (ISO 22095:2020). Eine Erläuterung dieser würde an\r\ndieser Stelle zu weit führen. Wichtig ist jedoch, eine sogenannte Allokationsmethode zu wählen, die die\r\ntatsächlichen Stoffströme der beteiligten Prozesse widerspiegelt.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n23\r\nBeispiele • Eastman Carbon Removal Technology (USA), Verwertung von gemischten\r\nPlastikabfällen (u. a. Teppiche) zu Monomeren, die zusammen mit Holzzellstoff\r\n(60 %) zu regenerierten Fasern verarbeitet werden (NaiaTM)\r\nQuelle: Eigene Zusammenstellung basierend auf Huygens et al. (2023) und Duhoux et al. (2021)\r\nVergleich der Recyclingtechnologien\r\nDie folgende Tabelle (Tabelle 3-6) fasst die Stärken und Schwächen der Recyclingtechnologien zusammen.\r\nTabelle 3-6: Stärken und Schwächen der verschiedenen Recyclingtechnologien\r\nRecyclingtechnologie Stärken Schwächen\r\nMechanisches Recycling + Industrieller Maßstab\r\n+ Geringer Energiebedarf\r\n- Qualitätsverlust der Fasern\r\nbeim Recycling --> überwiegend\r\nOpen-loop-Verwertung\r\n(Putzlappen, Dämmmaterial,\r\nVliesstoffe)\r\n- Hohe Anforderungen an den\r\nInputstrom\r\nLösemittelbasierte Verfahren &\r\nDepolymerisierungsverfahren (die\r\nVerfahren werden häufig in Kombination\r\nangewendet)\r\n+ Mit Rezyklaten aus diesen\r\nVerfahren sind Qualitäten vergleichbar\r\nzur Neuware erreichbar\r\n+ Auftrennung von Mischgeweben\r\nmöglich\r\n+ Faserlänge des Inputs nicht\r\nentscheidend\r\n- Noch nicht im industriellen\r\nMaßstab etabliert\r\n- Hoher Energiebedarf, teilweise\r\nhoher Chemikalieneinsatz\r\n- Je nach Verfahren hohe Anforderungen\r\nan Inputstrom (Der\r\nMassenanteil an geeigneten\r\nAlttextilien ist aktuell gering)\r\n- Weitere Daten zur ökobilanziellen\r\nBewertung notwendig\r\n- Aus Mischgeweben wird häufig\r\nnur eine Komponente zurückgewonnen\r\nGasification (Rohstoffliches\r\nRecycling)\r\n+ Geringe Anforderungen an Inputstrom,\r\nVerwertung von\r\nReststoffen, für die eine stoffliche\r\nVerwertung nicht möglich\r\nist\r\n+ Erzeugung von Monomeren\r\nüber den „Umweg“ undefinierter\r\nKohlenwasserstoffe, allerdings:\r\nMit Rezyklaten aus diesen\r\nVerfahren ist eine Qualität\r\nvergleichbar mit der von\r\nNeuware erreichbar\r\n- Sehr hoher Energie- und Prozessaufwand\r\n--> hohe Umweltbelastung\r\n- Zum größten Teil Open-loop-\r\nRecycling (Output wird bisher\r\nv. a. als Kraftstoff verwendet)\r\n- Bisher kein etabliertes Verfahren\r\nfür Textilabfälle\r\n- Zum Nachweis von Rezyklat\r\naus diesem Verfahren sind\r\nMassenbilanzierungsfragen zu\r\nklären (siehe Fußnote 14)\r\nQuelle: Eigene Zusammenstellung\r\nUm das Recycling und die Verwendung von Rezyklat aus Alttextilien in der Neuware zu steigern,\r\nhaben alle Ansätze für bestimmte Massenströme ihre Berechtigung. Die Technologien komplementieren\r\neinander also, sodass für eine möglichst nachhaltige Lösung ein integrativer Ansatz mit einer\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n24\r\nsinnvollen Aufteilung der Recyclingströme auf die einzelnen Technologien erforderlich ist (Naji et al.\r\n2023; Duhoux et al. 2021).\r\nHierbei ist folgende Priorisierung der Recyclingverfahren im Sinne der Abfallhierarchie zu beachten,\r\ndie sich aus den technischen und energetischen Aufwänden der Verfahren und den Potenzialen\r\nergeben:\r\nMechanisches Recycling > lösemittelbasierte Aufarbeitung ≈ Depolymerisierung > rohstoffliches\r\nRecycling\r\nNach der Darstellung der Herausforderungen und Lösungsansätze (Kapitel 4) sowie der Bewertung\r\n(Kapitel 5) erfolgt im Fazit eine ausführlichere Begründung für diese Priorisierung.\r\n3.2.3 Beispiele\r\nIm Folgenden werden ausführlich vier Beispiele mit verschiedenen Recyclingtechnologien genannt.\r\nMechanisches Recycling\r\n- Unternehmen: Wolkat\r\n- Hauptsitz: Niederlande, Sortierung und Recycling auch in Marokko\r\n- Ansatz: Wolkat vereint alle Schritte der Textilverarbeitung aus sekundären Rohstoffen von der Sammlung\r\nbis zur Herstellung von Garnen, Stoffen und Endprodukten:\r\no Sammlung von Alttextilien in den Niederlanden (Ausweitung auf andere europäische Länder\r\nbis 2025 geplant)\r\no Vorsortierung nach Wiederverwendung oder stofflicher Verwertung in den Niederlanden,\r\nBelgien und Dänemark (Wiederverwendung (in % der Sammelmenge): 50 % Kleidung, 12 %\r\nSchuhe, 15 % direkte Wiederverwendung des Materials z. B. als Putzlappen oder Kissenfüllung)\r\no Weitere Sortierung für die stoffliche Verwertung in Marokko (in % der Sammelmenge): 10 %\r\nGarne, 9 % nicht textile Anwendungen/Vliesstoffe, 4 % Abfall\r\no Herstellung der Garne aus 80 % Rezyklat (aus Baumwolle oder synthetischen Fasern, wobei\r\njeweils bis zu 15 % andere Fasern enthalten sein können) und 20 % neuwertigem Polyester\r\n- Was ist besonders? Expliziter Fokus auf einem geschlossenen Kreislauf, es werden ausschließlich Alttextilien\r\nals Input verwendet und die Verwertung wird im Sinne der Abfallhierarchie mit dem Ziel durchgeführt,\r\nmöglichst viel der aus der stofflichen Verwertung wieder für den Textilsektor verwenden zu\r\nkönnen\r\n- Kapazität: 35-45 t Alttextilien/Tag je nach Zusammensetzung und Aufbau der Alttextilien\r\nWeitere Unternehmen, die mechanisches Recycling durchführen sind u.a.:\r\n• Associazione Tessile Riciclato Italiana (Italien), Fokus auf Wolle und Kaschmir\r\n• ETS H. Moncorgé (Frankreich), verschiedene Anwendungsbereiche (Automobilindustrie, Bekleidung,\r\nGeotextilien usw.)\r\n• Frankenhuis B.V. (Boer Group, Niederlande), hauptsächlich Open-loop-Recycling\r\n• Procotex (Belgien), ausschließlich Open-loop-Recycling\r\n• Recover (Spanien), Fokus auf Baumwolle und Closed-loop-Recycling\r\n• Rester (Finnland), verschiedene Anwendungsbereiche (Garne, Dämmmaterial, Filter usw.)\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n25\r\nDepolymerisierung von Polyamid\r\n- Projekt: Herstellung einer Jacke aus 100 % Textillabfällen mittels sog. loopamid®-Technologie\r\n- Beteiligte Unternehmen: BASF (Entwicklung der sog. loopamid®-Technologie), Inditex (Entwicklung\r\nder Jacke nach einem „Design für Recycling“-Ansatz)\r\n- Ansatz: Zusammenarbeit mit verschiedenen Unternehmen, um alle Bekleidungskomponenten (Reißverschlüsse,\r\nKlettverschlüsse, Etiketten, Nähgarne, Füllmateralien) aus loopamid® zu fertigen. Loopamid\r\n® ist ein recyceltes Nylon-6-Garn, das durch die Depolymerisierung von textilen Industrieresten und\r\nAlttextilien hergestellt wird.\r\n- Was ist besonders? Loopamid® ist das erste recycelte Nylon 6, das ausschließlich auf Textilabfällen\r\nbasiert. Durch den „Design für Recycling“-Ansatz von Inditex wird ein erneutes Recyceln erleichtert, da\r\nalle Bestandteile aus dem gleichen Material (loopamid®) bestehen. Bemerkenswert ist der Einbezug aller\r\nBekleidungskomponenten und nicht nur der textilen Anteile.\r\nDepolymerisierung von Polyester\r\n- Projekt: Upscaling von einem F2F-Recycling von Polyester mittels eines Depolymerisierungsverfahrens\r\n- Beteiligte Unternehmen: Die H&M-Gruppe hat zusammen mit der Vargas Holding das Unternehmen\r\nSyre initiiert.\r\n- Ansatz: 2024 baut Syre die erste Recyclinganlage in North Carolina mit dem Ziel, bis 2032 insgesamt\r\n12 Anlagen weltweit aufzubauen. Durch das Depolymerisierungsverfahren ist die Qualität des rezyklierten\r\nPolyestergarns gleichwertig zu Polyester aus fossilen Quellen. Die H&M-Gruppe hat einen Abnahmevertrag\r\nvon insgesamt 600 Millionen USD über 7 Jahre mit dem Ziel abgeschlossen, den Großteil ihres\r\nBedarfs an recyceltem Polyester aus F2F-Recycling zu beziehen.\r\n- Was ist besonders? Der Recycling-Ansatz von Syre ist ein Closed-loop-Ansatz, bei dem ausschließlich\r\nAlttextilien sowie textile Produktionsabfälle als Input für den Recyclingprozess verwendet werden. Hierdurch\r\nunterscheiden sie sich von dem sonst üblichen Recycling von PET-Getränkeflaschen (vgl. Kapitel\r\n3.2). Das Recycling von Polyester aus Textilien im industriellen Maßstab ist zudem äußert relevant, da in\r\nEuropa Polyester in Alttextilien nach Baumwolle den größten Anteil ausmacht (Huygens et al. 2023) und\r\nweltweit die am häufigsten genutzte Textilfaser mit 60 Millionen Tonnen/Jahr ist (Textile Exchange\r\n2022).\r\n- Kapazität: Geplant sind 3 Millionen Tonnen rezykliertes Polyester bis 2032.\r\nEnzymatische Depolymerisierung von Polyester\r\n- Unternehmen: Carbios\r\n- Hauptsitz: Frankreich\r\n- Ansatz: Carbios hat ein innovatives Verfahren entwickelt, mit dem mittels enzymatischer Depolymerisierung\r\nPolyester sowohl aus Plastikabfällen als auch aus Alttextilien in einer Qualität rezykliert werden\r\nkann, die vergleichbar zu PET aus fossilen Quellen ist.\r\n- Was ist besonders? Mittels des Verfahrens können verschiedene Plastikabfälle verarbeitet werden. Die\r\ndurch die Depolymerisierung entstehenden PET-Monomere werden so gereinigt, dass daraus wieder\r\n„jungfräuliches“ PET hergestellt werden kann. Dies ermöglicht die Herstellung von Produkten aus 100 %\r\nrezykliertem PET; sogar ein Upcycling von Alttextilien zu klaren PET-Flaschen ist möglich. Im Vergleich\r\nzu anderen Depolymerisierungsverfahren werden beim enzymatischen Verfahren weniger Chemikalien\r\nund Lösungsmittel für den Depolymerisierungsprozess benötigt, wodurch die Umweltauswirkungen\r\nverringert werden können. Für die Repolymerisation, die für die weitere Verwendung der depolymerisierten\r\nMonomere notwendig ist, werden wiederum Chemikalien benötigt (Duhoux et al. 2021). Im Vergleich\r\nzu diesem Verfahren schneidet das mechanische Recycling bezüglich der Umweltauswirkungen\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n26\r\nbesser ab, hierbei kommt es jedoch zu einer Qualitätsabnahme der PET-Fasern, wodurch keine Produkte\r\naus 100 % mechanisch rezykliertem PET hergestellt werden können (Huygens et al. 2023).\r\n- Kapazität: 2021 eröffnete Carbios eine industrielle Demonstrationsanlage in Frankreich. Hierdurch soll\r\ndas nötige Wissen aufgebaut werden, um die Inbetriebnahme einer ersten industriellen Einheit vorzubereiten.\r\nÜber die beschriebenen Beispiele hinaus gibt es weitere Projekte, Startups und Industriekooperationen,\r\ndie verschiedene Formen der Depolymerisierung testen bzw. implementieren möchten:\r\n• Matterr by RITTEC mit der revolTEX®-Technologie (Hydrolyse von Polyester; Sitz: Deutschland)\r\n• Eeden (Depolymerisierung von Polyester-Baumwoll-Mischgeweben, genauer Prozess unbekannt;\r\nSitz: Deutschland)\r\n• DePoly (Hydrolyse von Polyester; Sitz: Schweiz),\r\n• GR3N (mikrowellenunterstützte Hydrolyse von Polyester; Sitz: Schweiz),\r\n• Ioniqa (Glykolyse von Polyester; Sitz: Niederlande),\r\n• LOOP Industries (Depolymerisierung von Polyester, genauer Prozess unbekannt, Sitz: Canada;\r\nEU-Standort: Frankreich (geplant)),\r\n• KRICT (Niedrigtemperatur-Glykolyse von Polyester; Sitz: Südkorea),\r\n• Northwestern (Katalytische Depolymerisierung ohne Lösungsmittel von Polyamid; Sitz USA), und\r\n• Asahi Kasei (mikrowellenunterstützte Depolymerisierung von Polyamid; Sitz: Japan).\r\n4 Herausforderungen und Lösungsansätze\r\nInsbesondere für die Etablierung des F2F-, also Closed-loop-Recyclings bestehen momentan noch\r\neinige Herausforderungen und Grenzen, die sich grob in drei Cluster unterteilen lassen (Öko-Institut\r\ne.V. et al. im Erscheinen; Huygens et al. 2023; Wagner et al. 2022; EEA 2022):\r\nInputseitige Herausforderungen\r\n• Vorsortierung für Recycler durch Heterogenität der Alttextilien erschwert\r\n• Automatische Sortiertechnologien technisch noch nicht ausgereift genug\r\n• Bisher hauptsächlich manuelle Sortierung --> hoher zeitlicher Aufwand --> Verlagerung in Länder\r\nmit geringeren Lohnkosten\r\n• Nachverfolgbarkeit der Materialzusammensetzung noch nicht gewährleistet, denn z.B. nur 59 %\r\nder Faserkennzeichnungen auf Kleidungsetiketten korrekt (Wilting und van Duijn 2020)\r\nHerausforderungen auf Recyclingebene bzw. bei der Verwendung von Rezyklat\r\n• Beeinträchtigung des Recyclingprozesses durch große Variabilität an chemischen Ausrüstungen,\r\nFarbstoffen oder Beschichtungen sowie Materialmischungen\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n27\r\n• Rezyklate aus mechanischem Recycling können nicht REACH15-konforme, bedenkliche Stoffe\r\nenthalten (durch Recycling von alten Textilien oder Billigimporten von Unternehmen wie Shein).\r\nSchadstoffgehalt kann durch Mischung mit unbedenklichen Textilien reguliert werden (Verdünnungseffekt)\r\n• Bisher nur mechanisches Recycling auf industrieller Ebene verfügbar, F2F-Recycling hat hieran\r\naber nur einen kleinen Anteil\r\n• Verkürzung der Faserlänge durch mechanisches Recycling → Zielkonflikt zwischen höherem\r\nRezyklatgehalt und Haltbarkeit, zumeist Mischung mit Frischfasern nötig\r\nSystematische Herausforderungen\r\n• Bisher keine ökonomischen oder regulatorischen Anreize für den Einsatz von Rezyklaten\r\n• Neuware ist in der Regel billiger als das rezyklierte Gegenstück\r\n• Schwankendes Angebot von und Nachfrage nach F2F-Recycling, Großteil des verfügbaren rezyklierten\r\nPolyesters stammt aus PET-Getränkeflaschen\r\n• Regulatorische Hemmnisse beim grenzüberschreitenden Transport von Alttextilien zu Sortieroder\r\nRecyclingunternehmen außerhalb der EU (siehe auch Kapitel 6)\r\n• Mangelnde effiziente Vernetzung von Sortierern, Recyclern und Garnproduzenten --> nötig für\r\neine Kostenreduktion durch Skaleneffekte (Economy of Scale)\r\n• Ökonomisches Operieren der Sortierung bei sinkender Qualität und steigendem peer-to-peer /\r\nonline Second-Hand-Markt schwierig\r\nLösungsansätze\r\nAngesichts eines zu erwartenden Anstiegs der zur Verfügung stehenden Alttextilien infolge der Getrennterfassungspflicht\r\nab 2025 (Kapitel 3.1), Anpassungen der Abfallrahmenrichtlinie, Neufassungen\r\nder Ökodesign-Verordnung (ESPR), der Abfallverbringungsverordnung und weiterer regulatorischer\r\nAnpassungen (mehr dazu in Kapitel 6), werden zurzeit viele Lösungsansätze für die Herausforderungen\r\nim Textilrecycling erarbeitet. Technische Entwicklungen, neben den oben genannten\r\nBeispielen für Recycling-Projekte und Start-ups, umfassen:\r\n• Verbesserung der automatischen Sortierung (erste vollautomatische Textilsortieranlage im Projekt\r\nSIPTex; Fibersort Project)\r\n• Qualitätsverbesserungen beim mechanischen Recycling durch Feinjustierung der Anlagen sowie\r\neine vermehrte Nutzung der rezyklierten Fasern aus dem mechanischen Recycling durch eine\r\nWeiterentwicklung von Spinnverfahren (z. B. Spinnverfahren für recot2 durch Gebrüder Otto Dietenheim\r\nGmbH & Co. KG)\r\n• Forschung zur Verbesserung der Nachverfolgbarkeit (z. B. Inditex mittels der RFID-Technologie,\r\nintelligentes Etikett im Verbundprojekt DiTex, circularity.id®)\r\n15 REACH ist das Kernstück der europäischen Chemikaliengesetzgebung.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n28\r\n• Entwicklungen in der Auftrennung von Alttextilien und dem Entfernen von Störstoffen wie Reißverschlüssen\r\noder Gummibändern als Vorbereitung für das weitere Recycling (Wear2® und\r\nResortecs)\r\n• Kooperationen und Kombinationen zwischen verschiedenen Recyclingtechnologien (z. B. Weiterverwendung\r\nvon Stäuben aus dem mechanischen Recycling)\r\nAußerdem laufen und starten eine Vielzahl an Projekten für eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft\r\nbei Textilien, beispielsweise zur Stärkung von zirkulären Geschäftsmodellen, Verbraucher*innen-\r\nAufklärung, öffentliche Beschaffung usw., die hier aufgrund des Fokus auf Textilrecycling nicht näher\r\nbeschrieben werden.\r\n5 Bewertung\r\nÖkologische Bewertung der Verwertungswege\r\nDen größten ökologischen Einfluss hat grundsätzlich die Vermeidung des Konsums und damit der\r\nProduktion eines Textils aus frischen oder rezyklierten Fasern (u.a. Prakash et al. 2023a). Der hohe\r\nPro-Kopf-Verbrauch und der Anteil an nicht genutzter Bekleidung im Kleiderschrank zeigen das\r\ngroße Potenzial zur Umweltentlastung durch eine Änderung des Konsumverhaltens (Wagner et al.\r\n2022).\r\nWährend die Wiederverwendung von Textilien bezüglich aller Umweltauswirkungen eine positive\r\nBilanz gegenüber dem Recycling aufzeigt, ist beim Vergleich der Recyclingoptionen und der thermischen\r\nVerwertung eine pauschale Aussage nicht trivial. Wie die Abfallhierarchie nahelegt, schneidet\r\neine mechanische Verwertung grundsätzlich besser ab als eine Deponierung (außerhalb Deutschlands)\r\nund hat in den allermeisten Fällen auch eine bessere Ökobilanz als die thermische Verwertung.\r\nBetrachtet man beispielsweise das auf Depolymerisierung basierende Recycling von Polyester-\r\nBaumwolle-Mischungen, schneidet im Vergleich dazu die energetische Verwertung in einigen\r\nUmweltauswirkungen (z. B. beim Ressourcenverbrauch und beim Wasserverbrauch) besser ab,\r\nwas auf die hohe Energieintensität des Recyclingprozesses bei gleichzeitig relativ geringem Ertrag\r\nbei bestimmten Fasermischungen des Input-Materials zurückzuführen ist (Huygens et al. 2023).\r\nDies ist allerdings keine abschließende Bewertung, denn im werkstofflichen Textilrecycling gibt es\r\nzurzeit viele technologische Entwicklungen und Innovationen, welche häufig erst im Labor- oder Pilotstatus\r\nsind (vgl. Kap. 3.2.2). Daher fehlt es noch an öffentlich zugänglichen Ökobilanzen für eine\r\numfassende Beurteilung der Umweltauswirkungen, welche sich durch Innovation aber auch durch\r\nreine Skalierung der Prozesse ändern können.\r\nZudem wären – unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit der Daten – die Depolymerisierung und\r\ndie Gewinnung der primären Rohstoffe aus ökologischer Perspektive zu vergleichen: Denn die Gewinnung\r\nder beiden Hauptfasertypen – Polyester und Baumwolle – hat ihrerseits Auswirkungen auf\r\nBiodiversität, Klima, Wasserverbrauch und -verschmutzung aufgrund des Chemikalieneinsatzes\r\netc.. Der langfristige Ausstieg aus fossilen Rohstoffen im Zuge der Klimaneutralität und der Umstellung\r\nauf umweltschonendere Verfahren in Baumwollanbaugebieten könnten dazu führen, dass Rohstoffe\r\nwomöglich nicht mehr in dem Ausmaß zur Verfügung stehen wie heute (oder erheblich teurer\r\nwerden), während die Textilbranche wächst.\r\nEs ist sicher, dass aufgrund des höheren Energieeinsatzes bei rohstofflichen Recyclingprozessen\r\n(z.T. Temperaturen von über 1000 °C) diese in ihrer Umweltbilanz schlechter abschneiden als die\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n29\r\nwerkstofflichen Recyclingverfahren. Insbesondere für die Gasification von Textilabfällen stehen allerdings\r\nkeine belastbaren ökobilanziellen Daten zur Verfügung. Ein weiterer unerwünschter Nebeneffekt:\r\nObwohl das rohstoffliche Recycling gegenüber Verunreinigungen toleranter zu sein scheint\r\nals das mechanische Recycling und Depolymerisierung, funktionieren die Verfahren ebenfalls am\r\nbesten mit relativ reinen Inputströmen. Da diese häufig auch werkstofflich recycelt werden können,\r\nbesteht ein gewisser Wettbewerb um diese Einsatzstoffe. Es hängt stark von den rechtlichen Rahmenbedingungen\r\nab, ob das rohstoffliche Recycling präferierte Wege der Ressourcenverwertung\r\n(insbesondere das werkstoffliche Recycling) untergräbt.\r\nPotenzial\r\nIn einer Fashion for Good-Studie wurden in sechs Ländern (Großbritannien, Niederlande, Belgien,\r\nSpanien, Polen und Deutschland) Alttextilien hinsichtlich ihrer potenziellen Eignung für das F2FRecycling\r\nuntersucht16. Allerdings wurde nicht untersucht, ob das Sortieren der Alttextilien sowie das\r\nEntfernen von Störstoffen aus ökonomischer Sicht rentabel ist bzw. angesichts der steigenden Sammelmengen,\r\ndie voraussichtlich einen geringeren Anteil an wiederverwendbaren Textilien haben,\r\nrentabel bleiben wird. Hiervon hängt jedoch ab, ob diese Alttextilien tatsächlich als Input für die Recycler\r\nzur Verfügung stehen.\r\nDennoch zeigt dieser Vergleich der aktuellen und der potenziell möglichen Verwertungswegen dieser\r\nAlttextilien (Abbildung 5-1), dass das Potenzial für das F2F -Recycling bei Weitem noch nicht\r\nausgeschöpft ist (van Duijn et al. 2022).\r\nGemäß der Gemeinschaft für textile Zukunft könnte durch die Getrennterfassungspflicht ab 2025 die\r\ngesammelte Menge an Alttextilien (siehe Kapitel 3.2) in der EU in einem Maße gesteigert werden,\r\ndass die Recyclingkapazitäten um ca. 1,3 Mio. t ausgebaut werden müssten (Bünemann und Kösegi\r\n2019). Huygens et al. (2023) gehen von einer Steigerung der gesamten Recyclingkapazität für die\r\nEU (sowohl Open-loop- als auch Closed-loop-Recycling) von durchschnittlich 4,25 % pro Jahr aus,\r\nwobei Huygens et al. einige Marktanalysen mit sehr unterschiedlichen Einschätzungen zur Steigerung\r\nder Recyclingkapazitäten in Europa zusammentragen. Darunter ist auch die sehr optimistische\r\nPrognose von McKinsey, die basierend auf Interviews mit Technologieentwicklern prognostiziert,\r\ndass bis zu 70 % der textilen Abfälle, die für das Recycling in der EU zur Verfügung stehen (Sammelmenge\r\nabzüglich der wiederverwendbaren Menge), bis 2030 für eine erneute Anwendung im\r\nBekleidungssektor aus technischer Sicht recycelt werden können (McKinsey & Company\r\n14.07.2022).\r\nUnabhängig von genauen Zahlen lässt sich heute sagen, dass die verfügbaren Recyclingkapazitäten\r\nfür Closed-Loop-Recycling nicht ausreichen. In Anbetracht dessen und des immer vorhandenen\r\nAnteils an nicht für das F2F-Recycling geeigneten Alttextilien bzw. Recyclingoutputs behalten auch\r\n16 Es wurden folgende Kriterien zur Bewertung der Eignung für das Faser-zu-Faser-Recycling zu Grunde\r\ngelegt: Für das mechanische Recycling: Monomaterialien aus Baumwolle, Wolle, Acrylfasern oder Fasermischungen\r\nmit hohem Baumwoll- oder Wollanteil (>80 %); keine oder entfernbare Störstoffe (z. B. Reißverschlüsse);\r\nnur Monofarben; Für die Depolymerisierung (chemisch-werkstoffliches Recycling): 100 %\r\nPolyester, Polyester-Baumwolle-Gemische, Polyestergemische mit mehr als 40 % Polyester, 100 %\r\nBaumwolle / 100 % Viskose (die nicht für das mechanische Recycling geeignet sind); keine Einschränkungen\r\nbzgl. Farbe oder Störstoffen. Falls Alttextilien mit nicht entfernbaren Störstoffe nicht von den chemischen\r\nRecyclern als Input genutzt werden können (aus technischen oder ökonomischen Gründen),\r\nwürden nur 19 % des errechneten potenziellen Inputs für das chemische Faser-zu-Faser-Recycling zur\r\nVerfügung stehen.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n30\r\ndie Verwertungswege für andere Sektoren (Open-loop-Recycling) ihre Relevanz und ökologische\r\nSinnhaftigkeit.\r\nAbbildung 5-1: Aktuelle und zukünftige Verwertungswege von Alttextilien in t/Jahr\r\nQuelle: Eigene Darstellung, Daten aus van Duijn et al. (2022)\r\nHinweis: Die Daten stammen aus Vor-Ort-Untersuchungen in Sortieranalgen in 6 Ländern (Großbritannien, Niederlande, Belgien, Spanien,\r\nPolen und Deutschland). Es wurden 21,8 t Alttextilien auf ihre potenzielle Eignung für verschiedene Recyclingwege untersucht.\r\nHierbei wurde ausschließlich der nicht oder nur geringwertig wiederverwendbare Anteil an Bekleidung und Heimtextilien betrachtet;\r\nSchuhe, hochwertig wiederverwendbare Bekleidung und Abfallanteile der Sammelmenge wurden nicht betrachtet. Für die Ermittlung\r\nder potenziellen zukünftigen Anwendung wurden diese Ergebnisse basierend auf den in diesen Ländern vorhandenen Sammelmengen\r\nund dem voraussichtlichen Marktwert (basierend auf Literaturdaten) hochgerechnet.\r\n6 Gesetzliche Rahmenbedingungen\r\nDer Schwerpunkt dieses Berichts liegt auf dem Sammeln, Sortieren und Recycling von Alttextilien.\r\nDeshalb wird hier der gesetzliche Rahmen sowie laufende regulatorische Entwicklungen nur für die\r\nVerwertung sowie die damit zusammenhängenden Aspekte des Ökodesigns, also Design-for-Recycling\r\nund Rezyklateinsatzquoten dargelegt. Es gibt darüber hinaus viele weitere regulatorische\r\nProzesse mit Bezug zu Textilien, z. B. die Revision der Textilkennzeichnungsverordnung, die Erarbeitung\r\neiner Green Claims Directive17 und die EU Taxonomy, um nur einige zu nennen.\r\nWelche gesetzlichen Regelungen ein aussortiertes Kleidungsstück betreffen, hängt davon ab, ob es\r\nweiterhin als Textil oder als Abfall gilt. Alle Alttextilien, die z. B. auf Flohmärkten angeboten, privat\r\nweiter- oder direkt in Second-Hand-Läden abgegeben werden, sind kein Abfall. Textilien, bei denen\r\nes keine Garantie einer unmittelbaren Weiterverwendung gibt, werden grundsätzlich zunächst als\r\nAbfall eingeordnet, insbesondere bei der Abgabe in Altkleidercontainern, was häufig unbekannt ist.\r\nNach der sogenannten „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ kann ein Alttextil seinen Abfallstatus\r\nauch wieder verlieren. Zur Differenzierung zwischen Textilien für die Wiederverwendung und\r\n17 Richtlinie über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation\r\n1.000\r\n80.000\r\n55.000\r\n345.000\r\n140.000\r\n2.000\r\n290.000\r\n219.000\r\n-\r\n39.000\r\n0 100.000 200.000 300.000 400.000\r\nVerbrennung\r\nOpen-Loop-Recycling\r\n(Vliesstoffe, Dämmmaterial…)\r\nPutzlappen\r\nchemisches werkstoffliches\r\nRecycling\r\nMechanisches\r\nFaser-zu-Faser-Recycling\r\naktuelle Anwendung zukünftige Anwendung\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n31\r\nTextilabfällen entwickelt das Joint Research Center der EU-Kommission in einem Vorhaben, das\r\n2023 begann, sogenannte „End-of-Waste“-Kriterien (JRC 2022).\r\nEU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz\r\nDas Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) setzt die europäische Abfallrahmenrichtlinie, die Richtlinie\r\n2008/98/EG (EU 2008), für Deutschland um. Ab 2025 gilt EU-weit eine Getrenntsammlungspflicht\r\nvon Alttextilien. Sie gilt für alle in privaten Haushalten anfallenden Alttextilien. Die Getrenntsammlungspflicht\r\nvon Alttextilien aus anderen Herkunftsbereichen wird über die Gewerbeabfallverordnung\r\ngeregelt (Bünemann et al. 2023).\r\nAktuell steht eine Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie mit Fokus auf Textilien (und\r\nLebensmittelabfällen) an: In Bezug auf Textilien schlägt die EU-Kommission Änderungen an Artikeln,\r\ndie eine erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für Textilien\r\n(Art. 22a-d) und Berichtspflichten (Art. 37) regeln, vor (Europäische Kommission 2023). Systeme\r\nder erweiterte Herstellerverantwortung sind ein Instrument, um Hersteller und Inverkehrbringer\r\nfinanziell und organisatorisch für Sammlung und sachgerechte Verwertung von gebrauchten und\r\ndefekten Textilien verantwortlich zu machen. Dieses Instrument wird empfohlen, da es sich erstens\r\ngegen die ökonomischen Ursachen der Umweltprobleme im Textilsektor (Externalisierung von Umweltkosten)\r\nrichtet und zweitens Summen zusammenbringt, die für die Förderung der o.g. technischen\r\nEntwicklungen notwendig sind. Bei In-Kraft-Treten der o.g. Abfallrahmenrichtlinie werden die\r\nEU-Mitgliedsstaaten entsprechende Systeme einführen müssen, wobei die genaue Ausgestaltung\r\nnoch aussteht.\r\nIn seiner ersten Lesung zum Vorschlag der Kommission hat das EU-Parlament entschieden, einen\r\ngrößeren Geltungsrahmen für ein EPR-System anzustreben: Zusätzlich zu Kleidung sollten nach\r\nAuffassung des Europaparlaments Decken, Bettwäsche, Vorhänge, Hüte, Schuhe, Matratzen und\r\nTeppiche, insofern sie jeweils zum größten Teil aus Textilien bestehen, einschließlich Erzeugnissen,\r\ndie textilähnliche Materialien wie Leder, Kunstleder, Gummi oder Kunststoff enthalten, in den Anwendungsbereich\r\nfallen. Außerdem sollten nach Einschätzung des EU-Parlaments Mitgliedsstaaten\r\ninnerhalb von 18 Monaten Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung implementieren statt\r\ninnerhalb von 30 Monaten, wie es die EU-Kommission vorgeschlagen hatte (Europäisches Parlament\r\n13.03.2024). Der Ministerrat (Council of the European Union 2024) legt hingegen unter anderem\r\nWert auf Sozialunternehmen, z.B. durch die Befreiung von Berichtspflichten, wenn sie keine\r\nTextilien für die Wiederverwendung exportieren, will Möglichkeiten einer Ökomodulation gegen die\r\nÜberproduktion von Textilien erlauben und strebt an, dass getrennt gesammelte Textilien, die nicht\r\ndurch einen professionellen Sortierungsprozess gehen, als Abfall gelten (und nach der EU-Abfallverbringungsverordnung\r\ndann nicht exportiert werden dürfen). Die Verhandlung zwischen Kommission,\r\nRat und Parlament (Trilog) werden frühstens im Herbst 2024, ggf. später, wieder aufgenommen.\r\nMit der Getrenntsammelpflicht und der Einführung eines EPR-Systems steigt die Bedeutung der\r\nSortierbetriebe: Voraussichtlich wird wie bereits im Bericht angesprochen die Sammelmenge steigen\r\nund es gibt eine Finanzierungsquelle für die Weiterentwicklung und Skalierung der Sortierung.\r\nDie Skalierung der Sortierung auf Basis der Faserzusammensetzung von Textilien ist eine zentrale\r\nSchlüsselstelle für die Weiterentwicklung der werkstofflichen Recyclingverfahren, insb. Depolymerisierung.\r\nDenn – wie oben erwähnt – müssen die Inputs in diese Prozesse sehr spezifisch sein.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n32\r\nEmpfehlungen für ein EPR-System für Textilien in Deutschland (Prakash et al. 2023b; Changing\r\nMarkets Foundation 2022):\r\n• Die Wirkung des EPR hängt ganz zentral von seiner Ausgestaltung ab. Dies betrifft u.a. die Gebührenstruktur,\r\nklare Definitionen und Verantwortlichkeiten und den Zweck der Ausgaben der gesammelten\r\nGebühren.\r\n• Positiven Einfluss auf Produktdesign und Langlebigkeit, sowie die Qualität des Recyclings hat ein\r\nEPR dann, wenn dies bei der Konzeptionierung mitgedacht und ein explizites Ziel ist: Ein ehrgeiziger\r\nWeg könnten Wiederverwendungsquoten und ökologisch modulierte Gebühren für Langlebigkeit\r\nsein. Auch das Design für das Recycling könnte in die Gebührenstaffelung integriert werden.\r\n• EPR-Systeme sollten keine Spielräume für Trittbrettfahrer (z. B. im Onlinehandel) lassen und das\r\nMonitoring der Mengenströme sowie der Zielerreichung robust, zuverlässig und unabhängig sein.\r\nVorschläge für ein EPR in Deutschland wurden von Bünemann et al. (2023) vorgelegt. Die konkrete\r\nAusgestaltung ist aktuell eine laufende Diskussion in Deutschland.\r\nEU-Abfallverbringungsverordnung\r\nSowohl bei Textil-Neuware als auch bei Alttextilien handelt es sich um globale Stoff- und Produktströme.\r\nIm Rahmen der EU-Textilstrategie (Europäische Kommission 2022) hat die EU-Kommission\r\nzu den oben genannten Maßnahmen die Weiterentwicklung der Abfallverbringungsverordnung\r\nvorgeschlagen, welche ab Mai 2027 eine Ausfuhr von Textilabfällen in Nicht-OECD-Länder beschränkt\r\nbzw. verbietet, wenn diese nicht nachweisen können, dass sie die empfangenen Alttextilien\r\nentsprechend der Abfallhierarchie behandeln können. Die grenzüberschreitende Verbringung von\r\nAbfällen wird neben der EU-Abfallverbringungsverordnung insbesondere über die internationale\r\nBasler Konvention geregelt. Kürzlich haben die Regierungen Dänemarks, Frankreichs und Schwedens\r\ndie Europäische Kommission aufgefordert, einen Vorschlag zu erarbeiten, um im Rahmen des\r\nBasler Übereinkommens Textilabfälle strengeren Kontrollmechanismen zu unterwerfen. Sie wollen\r\ndamit vermutlich erwirken, dass Textilabfälle einer sachgerechteren Abfallbewirtschaftung zugeführt\r\nwerden. Es ist unklar, welche Auswirkungen das auf Exporteure von Second-Hand-Ware hätte. Vor\r\ndem Hintergrund des Verbots der Ausfuhr von Textilabfällen in Nicht-OECD-Länder und der Diskussionen\r\nim Rahmen der Basler Konvention ist die Entwicklung der bereits erwähnten End-of-Waste-\r\nKriterien durch das JRC (siehe oben) sehr relevant.\r\nEs stellt sich die Frage, wo global Recyclingkapazitäten, aber auch die Spinnkapazitäten für recyceltes\r\nGarn aufgebaut werden. Offen ist bislang auch, ob und wie globale Stoff- und Produktströme\r\nin der erweiterten Herstellerverantwortung berücksichtigt werden können. Konkret ist zu klären, ob\r\nund wie Gebühren, die über die erweiterte Herstellerverantwortung eingenommen werden, für Sortier-\r\nund Recyclingaktivitäten in europäischen und außereuropäischen Ländern zur Verfügung gestellt\r\nwerden sollen.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n33\r\nEU-Ökodesign-Verordnung18 (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR)\r\nDie EU-Textilstrategie hat die Erarbeitung von verbindlichen Ökodesign-Anforderungen an Textilien,\r\ndie Bekämpfung der Vernichtung unverkaufter Ware und einen digitalen Produktpass angekündigt.\r\nDie EU-Institutionen haben auf sich auf die ESPR als Rahmengesetz geeinigt, das nachhaltige Produkte\r\nzur Norm machen soll und den Erlass delegierter Rechtsakte für produktspezifische Maßnahmen\r\nbestimmt. Die Entwicklung von möglichen Anforderungen an Textilien ist im Rahmen einer\r\n„Preparatory Study“ durch das JRC bereits im Gange. Auf diese nach standardisierter Methodik\r\ndurchgeführte Studie folgt zunächst der Vorschlag der EU-Kommission und später die verbindliche\r\nFestlegung von Mindestkriterien.\r\nEin Delegierter Rechtsakt für Textilien im Rahmen der ESPR wird voraussichtlich für folgende Produktaspekte\r\nverbindliche Anforderungen festlegen:\r\n• Haltbarkeit bzw. Gebrauchstauglichkeit\r\n• Wiederverwendbarkeit\r\n• Reparierbarkeit\r\n• Rezyklatanteil\r\n• F2F-Recyclingfähigkeit\r\n• Umweltauswirkungen und sonstiger Ressourcenverbrauch\r\n• Vorhandensein besorgniserregender Stoffe\r\nAufgrund des Fokus dieser Studie werden die Produktaspekte F2F-Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil\r\nim Folgenden näher erläutert.\r\nDesign for Recycling\r\nDie Recyclingfähigkeit eines Produktes wird maßgeblich vom Design, Produktaufbau und dessen\r\nZusammensetzung bestimmt (Duhoux et al. 2022). Wenngleich noch keine einheitlichen Design-\r\nKriterien bestehen, existiert bereits eine Vielzahl an Guidelines mit Design-Ansätzen, die sich positiv\r\nauf die Recyclingfähigkeit auswirken. Als Beispiel sind folgende Kriterien zu nennen (Duhoux et al.\r\n2022; Maes et al. 2021):\r\n• Sortenreinheit / Monomaterialität auf Faserebene,\r\n• Geringe Materialvielfalt auf Produktebene, z. B. können für eine Jacke aus Nylon (Polyamid) auch\r\nReißverschlüsse und Knöpfe aus Polyamid verwendet werden,\r\n• Einfache Trennbarkeit unterschiedlicher Materialien oder Produktelemente, d.h. wo bei Produkten\r\nmit Schichtstrukturen, z. B. Jacken mit Membran, oder Kleidungsstücken mit Zippern, Knöpfen\r\nusw. kein einheitliches Material verwendet werden kann, sollten Komponenten trennbar sein,\r\n• Materialkennzeichnung / digitaler Produktpass und\r\n• Begrenzung von Störstoffen.\r\nWelche Materialien oder Chemikalien als Störstoffe gewertet werden, variiert je nach Recyclingverfahren.\r\nFür das mechanische Recycling ist insbesondere das Vorhandensein von Beschichtungen\r\n18 Der offizielle Titel lautet: „Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-\r\nAnforderungen für nachhaltige Produkte“\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n34\r\nund ein Anteil von über 10 % Elastan als problematisch bzw. als Ausschlusskriterium für ein F2F -\r\nRecycling zu nennen. Die Tabellen in Kapitel 3.2.2 benennen je Verfahren die Einschränkungen\r\nbzw. Störstoffe.\r\nDetaillierte Anforderungen an die Recyclingfähigkeit werden in Abhängigkeit der Produktgruppen\r\nvariieren. Die Einführung von Mindeststandards könnte zu einer Einschränkung der aktuellen Freiheiten\r\nim Designprozess führen, beispielsweise durch das (sukzessive) Verbot von bestimmten\r\nStörstoffen, die zu rein ästhetischen Zwecken verwendet werden, wie Pailletten oder glitzernde\r\nGarne (van de Burgt et al. 2023). Insgesamt ist eine stärkere Integration von Nachhaltigkeitsaspekten\r\nin der Ausbildung von Designer*innen notwendig, um den maßgeblichen Einfluss des Designs\r\nauf die spätere Recyclingfähigkeit zu vermitteln.\r\nDa im Designprozess neben der Rezyklierbarkeit weitere Aspekte wie bspw. die Haltbarkeit oder der\r\nTragekomfort berücksichtigt werden müssen, werden nicht alle Textilien so designt werden können,\r\ndass sie für das F2F-Recycling in Frage kommen.\r\nRezyklatanforderungen\r\nUm den momentan fehlenden Anreizen für die Verwendung von Rezyklaten entgegenzuwirken, wird\r\ndie Festlegung eines verpflichtenden Rezyklatgehalts im Rahmen von Ökodesign-Kriterien für Textilien\r\ndiskutiert. Welcher Rezyklatanteil realistischerweise gefordert werden kann, variiert je nach\r\nFaser, Funktion des Endprodukts und Recyclingverfahren. Auch stellt sich die Frage, ob die Anforderungen\r\nnach der Verwendung von Alttextilien (post-consumer-waste) oder Industrieabfällen (preconsumer\r\nund post-industrial-waste) unterscheiden sollten. Textile Industrieabfälle haben gegenüber\r\nAlttextilien den Vorteil, dass sie sortenreiner erfasst werden können und die Materialzusammensetzungen\r\nbekannt sind, was den Recyclingprozess vereinfacht. Weiterhin kann ein erhöhter\r\nRezyklatgehalt zu einer Verringerung der Haltbarkeit der Textilien führen. Dieser Zielkonflikt muss\r\nbei der Festlegung von verpflichtenden Rezyklatgehalten berücksichtigt werden.\r\nvan de Burgt et al. (2023) hat bereits einen Vorschlag bezüglich der Umsetzung einer Rezyklateinsatzquote\r\nveröffentlicht: Die Autor*innen schlagen eine Unterscheidung zwischen kurzlebiger (< 2\r\nJahre) und langlebiger (> 2 Jahre) Bekleidung vor.19 Für die kurzlebige Bekleidung schlagen sie\r\neinen Rezyklatgehalt von 5 % pro Produkt ab 2027 mit einer jährlichen Steigerung von 3 % vor.\r\nHierbei darf ausschließlich Rezyklat aus Alttextilien (post-consumer-waste) verwendet werden. Für\r\ndie langlebigere Bekleidung dürfen auch Rezyklate aus textilen Industrieabfällen verwendet werden;\r\nhier wird ebenfalls mit 5 % ab 2027 gestartet und eine jährliche Steigerung von 2 % angestrebt.\r\nRezyklateinsatzquoten sind Innovationstreiber und Anreiz für Investitionen in Sammlung, Aufbereitung\r\nund Produktdesign im Kontext zirkulärer Geschäftsmodelle. Zentral sind kurzfristig die Finanzierung\r\nfür die Weiterentwicklung und Skalierung und mittelfristig schnelle Planungs- bzw. Zulassungsverfahren\r\nfür Recyclinganlagen, ggf. kombiniert mit steuerlichen Anreizen z.B. über Abschreibungsmöglichkeiten.\r\nEs sind unter anderem Faktoren wie der zeitliche Vorlauf und Planungssicherheit,\r\ndie die Verfügbarkeit von (hochwertigem) Rezyklat beeinflussen.\r\n19 Der Bericht nennt einige Beispiele für kurz- bzw. langlebige Kleidung, z.B. Festival-Outfits für kurzfristig\r\nund Uniformen für langfristige Kleidung, aber keine Kriterien.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n35\r\n7 Fazit\r\nZusammenfassend lässt sich festhalten, dass es ein großes Potenzial und auch einen großen Bedarf\r\nan einer Steigerung der Recyclingkapazitäten und insbesondere der F2F-Recyclingkapazitäten\r\ngibt. Hierfür sind auf Seiten der Sortierung technische Entwicklungen nötig, die eine Automatisierung\r\nder Sortierung nach Faserzusammensetzungen ermöglichen. Letztendlich bedarf es einer effizienten\r\nSortierung der Alttextilien einerseits entsprechend ihrer Eignung für die Wiederverwendung und\r\neine Sortierung der nicht für die Wiederverwendung geeigneten Alttextilien für die verschiedenen\r\nRecyclingverfahren andererseits. Weiter spielt das Design im Hinblick auf Materialvielfalt, Trennbarkeit\r\nder Komponenten und die An- bzw. Abwesenheit von Störstoffen eine entscheidende Rolle.\r\nRecyclingtechnologien\r\nDiese Studie zeigt die Fülle an Recyclingtechnologien und Beispielunternehmen, die diese anwenden.\r\nDiese sind jedoch – mit Ausnahme des mechanischen Down-Cyclings – überwiegend noch in\r\nder Entwicklung. Die niedrige Menge von Rezyklat, die für den Ersatz von Fasern auf Primärrohstoffbasis\r\nin Textilien zur Verfügung steht, ist jedoch nicht nur auf die stetige Nachfrage von Abnehmern\r\naußerhalb der Textilbranche (Automobil, Dämmstoffe, Putzlappen etc.) zurückzuführen: Beim\r\nmechanischen Recycling sinkt die Länge der Fasern und nur ein Anteil ist lang genug für den\r\nneuen Einsatz in Bekleidung und Heimtextilien.\r\nMit Depolymerisierungsverfahren gewinnt man im Vergleich zum mechanischen Recycling einen\r\ngrößeren Anteil des Materials mit ausreichender Qualität für den Einsatz in Textilien zurück. Außerdem\r\neignet sich das Verfahren zur Auftrennung von Mischgeweben. Ein höherer Energiebedarf und\r\nChemikalieneinsatz sowie hohe Anforderungen an die Reinheit des Inputstroms stehen den Vorteilen\r\ngegenüber. D.h. auch diese Verfahren benötigen gut sortierte Alttextilien mit geringer Materialvielfalt.\r\nSie verhindern also nicht die für die Wiederverwendung wichtige Sortierung und ergänzen,\r\nwo das mechanische Recycling seine Grenzen hat.\r\nDie Verfahren sind aber noch nicht im industriellen Maßstab etabliert. Dennoch schätzen van Duijn\r\net al. (2022), viele Start-ups (siehe die Beispiele in Kapitel 3.2.3) und die Autor*innen dieser Studie\r\ndas Potenzial dieser Verfahren enorm hoch ein, denn es ist der Kompromiss aus höheren Aufwänden\r\nbeim Recycling und guten Output-Qualitäten bei vertretbaren Aufwänden zur Herstellung der\r\nrecycelten Fasern. Die Weiterentwicklung und Skalierung der Depolymerisierungsverfahren gilt daher\r\nals notwendig, um mehr Textilien zu recyceln, entsprechende private und öffentliche Fördersummen\r\nsind erforderlich. Ökodesign-Anforderungen über einen verpflichtenden Reyzklateinsatz können\r\nbei dieser Entwicklung förderlich wirken, da dadurch ein Absatzmarkt garantiert wird.\r\nDie Alternative, bei der durch Hitzezufuhr die chemische Struktur der Faser in eine Reihe von undefinierten\r\nKohlenwasserstoffen mit kurzer Kettenlänge zerlegt wird, ist das rohstoffliche Recycling.\r\nEs benötigt mehr Energie als die Depolymerisierung, um aus seinem Output recycelte Fasern und\r\nGarne herzustellen. In den überwiegenden Fällen werden heute aus den Pyrolyseölen und Synthesegasen,\r\ndie gewonnen werden, keine Fasern für den Einsatz in Textilien hergestellt. Das rohstoffliche\r\nRecycling ist beispielsweise für kontaminierte Textilabfälle dennoch besser als die thermische\r\nVerwertung, bei der der Kohlenstoff aus biologischen und synthetischen Fasern als CO2 in die Umgebungsluft\r\nemittiert wird.\r\nSo ergibt sich nach der Sortierung für die Wiederverwendung die Priorisierung von werkstofflichen\r\nRecyclingverfahren. Betrachtet man den aktuellen Technologiestand, ist es nicht die eine Faser, die\r\nrecycelt werden kann und die andere Faser, die nicht recycelt werden kann, sondern\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n36\r\n• die Kombination von unterschiedlichen Fasern und Materialien in den Produkten,\r\n• die heutige Sortierung, die die Teile, die nicht für die Wiederverwendung geeignet sind, nicht nach\r\nFaserzusammensetzungen weitersortiert bzw. aus ökonomischen und technischen Gründen nicht\r\nweiter sortieren kann, und\r\n• die größeren ökonomischen Umstände, wie die Absatzmärkte außerhalb der Textil- und Bekleidungsindustrie,\r\ndie Kosten für die Weiterentwicklung des F2F-Recyclings und die Preise für Textilien\r\nund Bekleidung mit F2F-Rezyklaten.\r\nRegulatorik\r\nBei der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie ist v.a. das EPR-System relevant. Die EU wird in\r\nder Richtline einige Prinzipien festlegen, danach wird das System in Deutschland ausgestaltet. Um\r\nökonomische Hürden für die Abfallbehandlung zu überwinden, muss das EPR-System finanziell so\r\nausgestattet werden, dass Sammel- und Sortierbetriebe wirtschaftlich arbeiten können. Die Entwicklung\r\nhin zu einer Sortierung der nicht mehr für die Wiederverwendung geeigneten Alttextilien nach\r\nFaserzusammensetzung muss flächendeckend umgesetzt werden können, auch wenn der Anteil\r\nder potenziellen Second-Hand-Textilien in gesammelten Gesamtmengen, z.B. aufgrund von peerto-\r\npeer-exchange im Internet und Verbreitung von zirkulären Geschäftsmodellen, sinkt. Gleichzeitig\r\nmuss über die EPR-Systeme und aus weiteren Quellen die Entwicklung von Recyclingtechnologien\r\nfinanziert werden. Hier müssen in den nächsten Jahren die Investitionssicherheit und Weiterentwicklung\r\nder Branche gewährleisten werden.\r\nDarüber hinaus sind einige Gesetzesinitiativen bereits verabschiedet, z. B. die Abfallverbringungsverordnung,\r\noder in der Entwicklung, z. B. Ökodesign-Anforderungen für Textilien. Sie sind weitere\r\nBausteine, um die mit Produktion, Konsum und Import von Bekleidung und der Verwertung und dem\r\nExport von Altkleidung verbundenen Umweltauswirkungen regulatorisch zu adressieren. Es wird\r\nbeispielsweise erwartet, dass die Sammelmengen steigen und damit diejenige Menge, die für das\r\nF2F-Recycling von Textilien zur Verfügung steht. Eine Rezyklateinsatzquote im Rahmen von Ökodesign-\r\nAnforderungen würde den Absatzmarkt für Rezyklat steigern. Zu den vielen laufenden Prozessen\r\nsei gesagt:\r\n• Die laufenden Prozesse sind notwendig und auf ihre Ausgestaltung kommt es an.\r\n• Viele aktuell einzeln diskutierte Gesetzesinitiativen stehen in Zusammenhängen. Die Zusammenhänge\r\nund Wirkungen von einzelnen Instrumenten aufeinander müssten noch weiter untersucht\r\nwerden. Beispiele sind:\r\n‒ Ökodesign-Anforderungen und die Ökomodulation von EPR-Gebühren\r\n‒ Die grenzüberschreitende Verbringung von Textilabfällen, eine Rezyklateinsatzquote im Rahmen\r\nvon Ökodesign-Anforderungen und die Förderung des Ausbaus von Recyclingkapazitäten\r\netc.\r\n‒ Die Textilkennzeichnungsverordnung und der digitale Produktpass im Rahmen von ESPR im\r\nHinblick auf eine Steigerung der Sortierung nach Faserzusammensetzung\r\n• Die Auswirkungen von EU-Gesetzgebungsverfahren und nationalen Entscheidungen, z. B. in Bezug\r\nauf EPR, auf die globalen Stoffströme und Nicht-EU-Länder sind weiterhin Gegenstand von\r\nDiskussionen und Studien.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n37\r\nIn Hinblick auf eine dauerhafte und langfristige Reduzierung der Umweltauswirkungen unserer Textilien\r\nist ein Fokus auf das Recycling und kreislauffähige Produkte jedoch nicht ausreichend. Die\r\nRecyclingprozesse, insbesondere die chemischen Recyclingverfahren, haben selbst eine nicht unerhebliche\r\nUmweltauswirkung und Ressourceninanspruchnahme durch die Verwendung von chemischen\r\nHilfsstoffen und Energieträgern (Gimkiewicz 2022; Huygens et al. 2023). Deshalb ist zu\r\nbetonen, dass der größte Einfluss durch eine Reduktion des Konsums erreicht werden kann. Hierfür\r\nist ein Kulturwandel hin zu einer höheren Wertigkeit von Textilien und eine aktive Förderung des\r\nsuffizienten Kleidungskonsums erforderlich.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n38\r\nLiteraturverzeichnis\r\nBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz\r\n(Hg.) (2024): Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie vorgelegt. Online verfügbar\r\nunter https://www.bmuv.de/meldung/entwurf-der-nationalen-kreislaufwirtschaftsstrategie-\r\nvorgelegt, zuletzt geprüft am 18.06.2024.\r\nBünemann, A.; Bartnik, S.; Löhle, S.; Kösegi, N. 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Umweltbundesamt (Hg.), im Erscheinen.\r\nPrakash, S.; Löw, C.; Antony, F.; Dehoust, G.; Stuber-Rousselle, K.; Liu, R.; Castillero, L. G.; Hernandez,\r\nV. L.; Hurst, K.; Köhler, A.; Schön-Blume, N.; Loibl, A.; Sievers, L. et al. (2023a): Modell\r\nDeutschland Circular Economy, Modellierung und Folgenabschätzung einer Circular Economy\r\nin 9 Sektoren in Deutschland. Öko-Institut e.V.; Fraunhofer ISI, Freie Universität Berlin, 2023.\r\nOnline verfügbar unter https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/MDCE_Modellierung.pdf, zuletzt\r\ngeprüft am 03.08.2023.\r\nPrakash, S.; Löw, C.; Jacob, K.; Fiala, V.; Dehoust, G.; Gascón Castillero, L.; Hurst, K.; Helleckes,\r\nH.; Manhart, A. (2023b): Modell Deutschland Circular Economy, Politik-Blueprint. im Auftrag des\r\nWWF Deutschland. Öko-Institut e.V. (Hg.), 2023. Online verfügbar unter https://www.oeko.de/\r\nprojekte/detail/modell-deutschland-circular-economy-politik-roadmap, zuletzt geprüft am\r\n21.06.2024.\r\nTextile Exchange (Hg.) 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Online verfügbar unter https://cdn.prod.website-\r\nfiles.com/5d26d80e8836af2d12ed1269/5e9feceb7b5b126eb582c1d9_20200420%20-\r\n%20Labels%20Check%20-%20report%20EN%20web%20297x210mm.pdf, zuletzt geprüft am\r\n17.06.2024.\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n42\r\nAnhänge\r\nAnhang I. Abkürzungsverzeichnis\r\nAbfAblV Abfallablagerungsverordnung\r\nArt. Artikel\r\nBMUV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und\r\nVerbraucherschutz\r\nCO Kohlenstoffmonoxid\r\nCO2 Kohlenstoffdioxid\r\nEPR Extended Producer Responsibility; Erweiterte Herstellerverantwortung\r\nESPR Ecodesign for Sustainable Product Regulation (Ökodesign-Verordnung für nachhaltige\r\nProdukte)\r\nEU Europäische Union\r\nF2F Faser-zu-Faser-Recycling\r\ne.V. Eingetragener Verein\r\nH2 Wasserstoff\r\nJRC Joint Research Centre (Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Union)\r\nkg Kilogramm\r\nKrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz\r\nkt Kilotonne\r\nMio. Millionen\r\nNIR Nahinfrarot-Spektroskopie\r\nOECD Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für\r\nwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung\r\nörE öffentlich-rechtliche Entsorger\r\nPA6 Polyamid 6\r\nPA6,6 Polyamid 6,6\r\nPET Polyethylenterephthalat\r\nPP Polypropylen\r\nRFID Radio Frequency Identification\r\nrPA6 rezykliertes Polyamid 6\r\nrPET rezykliertes Polyethylenterephthalat\r\nt Tonnen\r\nTRL Technology Readiness Level (Technologischer Reifegrad)\r\nUSD US-Dollar (United States dollar)\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n43\r\nAnhang II. Tabellen- und Abbildungsverzeichnis\r\nTabellen\r\nTabelle 3-1: Automatische Sortierungsverfahren 11\r\nTabelle 3-2: Mechanisches Recycling 16\r\nTabelle 3-3: Lösungsmittelbasierte Aufbereitung 18\r\nTabelle 3-4: Depolymerisierungsverfahren 20\r\nTabelle 3-5: Rohstoffliches Recycling / Gasification 22\r\nTabelle 3-6: Stärken und Schwächen der verschiedenen Recyclingtechnologien 23\r\nAbbildungen\r\nAbbildung 2-1: Aufteilung der in Verkehr gebrachten Mengen nach Produktkategorie 6\r\nAbbildung 3-1: Faserzusammensetzung von getrennt gesammelten Alttextilien in der EU 8\r\nAbbildung 3-2: Verwertungswege für Alttextilien aus Deutschland 10\r\nAbbildung 3-3: Schematischer Überblick über Alttextilflüsse in Open- und Closed-loop-\r\nRecyclingverfahren 12\r\nAbbildung 3-4: Anteil von Textilien und Schuhen im Hausmüll 13\r\nAbbildung 3-5: Klassifizierung der Recyclingtechnologien 15\r\nAbbildung 5-1: Aktuelle und zukünftige Verwertungswege von Alttextilien in t/Jahr 30\r\nAbbildung 7-1: Mechanisches Recycling von Alttextilien (a) mit hohem (Baum-)Wollanteil oder (b)\r\nausschließlich aus synthetischen Fasern 44\r\nAbbildung 7-2: Lösungsmittelbasierte Aufbereitung von Baumwoll-Kunstfaser-Textilien 45\r\nAbbildung 7-3: Depolymerisierung von Alttextilien aus (a) überwiegend synthetischen Fasern und\r\n(b) Fasergemischen (zumeist in Kombination mit anderen Verfahren wie der\r\nlösemittelbasierten Aufbereitung) 46\r\nAbbildung 7-4: Rohstoffliches Recycling 47\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n44\r\nAnhang III. Schematische Darstellungen von Recyclingtechnologien\r\nAbbildung 7-1: Mechanisches Recycling von Alttextilien (a) mit hohem (Baum-)Wollanteil\r\noder (b) ausschließlich aus synthetischen Fasern\r\na)\r\nb)\r\nb)\r\nQuelle: Eigene Darstellung basierend auf Huygens et al. (2023) basierend auf Duhoux et al. (2021)\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n45\r\nAbbildung 7-2: Lösungsmittelbasierte Aufbereitung von Baumwoll-Kunstfaser-Textilien\r\nHinweis: Die Grafik zeigt den in Tabelle 3-3 rechts dargestellten Prozess.\r\nQuelle: Eigene Darstellung basierend auf Huygens et al. (2023) basierend auf Duhoux et al. (2021)\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n46\r\nAbbildung 7-3: Depolymerisierung von Alttextilien aus (a) überwiegend synthetischen Fasern\r\nund (b) Fasergemischen (zumeist in Kombination mit anderen Verfahren\r\nwie der lösemittelbasierten Aufbereitung)\r\na)\r\nTextilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen\r\n47\r\nb)\r\nHinweis: Der Prozess (b) ist noch nicht in industriellem Maßstab verfügbar.\r\nQuelle: Eigene Darstellung basierend auf Huygens et al. (2023) basierend auf Duhoux et al. (2021)\r\nAbbildung 7-4: Rohstoffliches Recycling\r\nQuelle: Eigene Darstellung basierend auf Huygens et al. (2023) basierend auf Duhoux et al. (2021)\r\nTextilien hochwertig recyceln\r\nNABU-Forderungen\r\n• Erweiterte Herstellerverantwortung für\r\nTextilien\r\nVerpflichtung der Hersteller, Sammlung,\r\nSortierung und Recycling von Alttextilien zu\r\nfinanzieren und gesetzliche Quoten zu\r\nerfüllen.\r\n• Ambitionierte Ökodesignanforderungen\r\nGesetzliche Mindeststandards für Textilien\r\nmit Fokus auf Langlebigkeit und\r\nRecyclingfähigkeit.\r\n• Entwicklung von automatischer\r\nSortiertechnologie\r\nInvestitionen in automatische Sortieranlagen,\r\num die Eignung der Textilien für\r\ndie Wiederverwendung, die Faserzusammensetzung\r\nund das geeignete Recyclingverfahren\r\nzu identifizieren.\r\n• Weiterentwicklung der\r\nRecyclingtechnologien\r\nFörderung des Faser-zu-Faser-Recyclings\r\nund Skalierung bestehender Technologien.\r\n• Anreize für Rezyklateinsatz\r\nStärkung und Stabilisierung der Nachfrage\r\nnach Recyclingfasern, perspektivisch auch\r\ndurch Rezyklateinsatzquoten.\r\nDie Textilproduktion belastet die Umwelt stark. In\r\nDeutschland werden nur 26 Prozent der Alttextilien\r\nstofflich verwertet, meistens zu Putzlappen und\r\nDämmmaterial. Ein hochwertiges Recycling von\r\nAltfasern zu neuen Textilfasern steht erst am Anfang.\r\nUm dieses zu finanzieren und zu etablieren, ist eine\r\nerweiterte Herstellerverantwortung notwendig. Diese\r\nmuss die ab 2025 in der EU geltende Pflicht der\r\nGetrenntsammlung von Alttextilien ergänzen.\r\nUm die Umweltbelastungen der Textilproduktion zu reduzieren,\r\nbraucht es verschiedene Ansätze: Priorität haben die Verlängerung\r\nder Nutzungsdauer und eine Änderung des Konsums von Textilien.\r\nAber auch das Recycling von nicht mehr nutzbaren Alttextilien muss\r\nquantitativ und qualitativ ausgebaut werden. Daher hat das Öko-\r\nInstitut im Auftrag des NABU die Hemmnisse und Potenziale des\r\nTextilrecyclings analysiert.\r\nDie Studie zeigt ein großes Potenzial für eine Steigerung der\r\nRecyclingkapazitäten auf, insbesondere für das Faser-zu Faser-\r\nRecycling. Hierfür ist es essenziell, die bislang rein manuelle\r\nSortiertechnologie weiterzuentwickeln: Diese muss, nachdem\r\nwiederverwendbare Textilien aussortiert wurden, eine Sortierung\r\nnach Faserzusammensetzung ermöglichen.\r\nDas mechanische Recycling verkürzt die Fasern, so dass nur wenige\r\nrecycelte Fasern für den Einsatz in neuen Textilien geeignet sind.\r\nDaher werden Verfahren der Depolymerisierung entwickelt. Diese\r\nhaben einen höheren Energie- und Chemikalienbedarf, ermöglichen\r\naber qualitativ hochwertigere recycelte Fasern für neue Textilien. Aus\r\ndiesem Grund sollten auch diese Ansätze gefördert werden.\r\nStudie:\r\nwww.NABU.de/textilrecycling\r\nBislang ungelöst: Was passiert mit den\r\ngetrennt gesammelten Textilien?\r\nAb 2025 müssen in der EU Alttextilien getrennt von\r\nanderen Abfallströmen gesammelt werden. Bisher\r\nwird das Sammel- und Sortiersystem durch den\r\nVerkauf von Secondhand-Kleidung finanziert.\r\nZukünftig werden steigende Mengen sowie eine\r\nabnehmende Qualität der Alttextilien erwartet:\r\nDies macht das bestehende System unrentabel.\r\nDie Ausgestaltung der Getrenntsammelpflicht ist\r\nbislang unklar, sowohl Kriterien als auch Qualitätsstandards\r\nfür die Sammlung und Sortierung\r\nfehlen. Eine Infrastruktur für ein hochwertiges\r\nTextilrecycling ist nicht vorhanden. Um diese\r\naufzubauen, braucht es eine erweiterte Herstellerverantwortung.\r\nZukünftig müssen unterschiedliche Recyclingtechnologien\r\nskaliert und neu entwickelt werden.\r\nDie Technologien sollten sich so ergänzen, dass für\r\ndie verschiedenen textilen Abfallströme die jeweils\r\nnachhaltigste Lösung gefunden wird.\r\n2\r\nAnsprechpartnerin\r\nAnna Hanisch\r\nReferentin für Kreislaufwirtschaft\r\nE-Mail: Anna.Hanisch@NABU.de\r\nTel: .: + 49 (0)172 23 12 780\r\nBewertung der Recyclingverfahren\r\nDas mechanische Recycling gehört zusammen\r\nmit der Depolymerisierung und der lösungsmittelbasierten\r\nAufbereitung zu den werkstofflichen\r\nVerfahren.\r\nFür alle gilt: Man braucht gut sortierte\r\nTextilabfälle, die zerkleinert und eventuell\r\nentfärbt werden müssen. Nicht-textile\r\nBestandteile wie Reißverschlüsse müssen\r\nentfernt werden.\r\nWerkstoffliche Verfahren sind aufgrund des\r\ngeringeren Energiebedarfs den rohstofflichen\r\nVerfahren wie Pyrolyse und Gasification\r\nvorzuziehen.\r\nHochwertiges Textilrecycling aufbauen\r\n• Auf EU-Ebene müssen die Ökodesign-\r\nAnforderungen an Textilien zeitnah entwickelt\r\nwerden. Darin müssen Vorgaben an ein\r\nrecyclingfreundliches Design formuliert werden.\r\n• Es sind Qualitätsstandards für die Sortierung\r\nnötig sowie eine Skalierung der automatisierten\r\nSortierung nach Faserzusammensetzung.\r\n• Es braucht Anreize für die Verwendung von\r\nRezyklaten. Je nach Faser, Funktion des\r\nEndprodukts und Recyclingverfahren sollten\r\nperspektivisch Rezyklateinsatzquoten eingeführt\r\nwerden.\r\n• Die Depolymerisierung gilt, auch angesichts der\r\nDominanz synthetischer Fasern auf dem Markt,\r\naktuell als vielversprechendste Recyclingoption\r\nund sollte weiterentwickelt werden.\r\nMechanisches Recycling\r\nIn der EU werden jährlich weniger als eine Million\r\nTonnen Textilabfälle recycelt. Den größten Anteil hat\r\ndabei das mechanische Recycling. Hier werden Textilabfälle\r\ndurch mechanische Verfahren (z.B. Reißen) zu\r\nPutzlappen, Dämmmaterial und Vliesstoffen\r\nweiterverarbeitet.\r\nDas mechanische Recycling benötigt weniger Energie\r\nund Chemikalien als andere Recyclingverfahren.\r\nAllerdings verkürzt sich die Länge der Fasern und nur\r\nein geringer Anteil der gewonnenen Recycling-Fasern\r\nkann wieder in Bekleidung und Heimtextilien\r\nverarbeitet werden.\r\nDepolymerisierung\r\nBei diesen Verfahren werden ausgewählte, gut\r\nsortierte synthetische Faserarten in Monomere, das\r\nheißt definierte chemische Verbindungen, zerlegt.\r\nDiese können wieder in der industriellen Produktion\r\neingesetzt werden. So können durch Verfahren der\r\nDepolymerisierung hochwertige spinnbare Fasern\r\ngewonnen werden. Die Depolymerisierung ist bisher\r\njedoch nicht im industriellen Maßstab etabliert.\r\n© 2024, NABU-Bundesverband, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V., Charitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de; 1. Auflage 10/2024; Text: Anna Hanisch, Indra Enterlein, Katharina Istel;\r\nLayoutvorlage: publicgarden GmbH; Bildnachweis: Unsplash/Mick Haupt"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012896","regulatoryProjectTitle":"Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c5/b7/520406/Stellungnahme-Gutachten-SG2504070005.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME\r\nEinführung einer EPR für Texti\u0002lien in Deutschland\r\nNABU-Empfehlungen für eine erweiterten Herstellerverantwortung \r\nzur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie \r\nNABU-Bundesgeschäftsstelle\r\nAnna Hanisch\r\nReferentin für Kreislaufwirtschaft\r\nTel. +49 (0)172 23 12 780\r\nAnna.Hanisch@NABU.de\r\nLobby-Registernummer: R001667\r\n03.04.2025\r\nSTELLUNGNAHME | EINFÜHRUNG EINER EPR FÜR TEXTILIEN IN DEUTSCHLAND 2\r\nStruktur des EPR-Systems\r\nDer NABU spricht sich für ein herstellergetragenes System, organisiert als Non-Profit,\r\naus, welches auch in einer Studie von Bünemann et al. im Auftrag des UBA als geeignet \r\nbezeichnet wird1\r\n. Bei diesem Modell ist eine Ökomodulation besonders effektiv umsetz\u0002bar. Bei mehreren Systemen im Wettbewerb, in Analogie zum Verpackungssektor, ist \r\neine Ökomodulation kaum umsetzbar und wenig wirksam. Die genannte Studie be\u0002nennt explizit die Nachteile: „Da eine Ökomodulation in einem Modell mit mehreren \r\nSystembetreibern kaum möglich ist und entsprechende Vorgaben kaum kontrollierbar \r\nwären, werden in diesem Modell nur indirekt und nicht vollumfänglich die Ziele der \r\nEU-Strategie zu erfüllen sein.“\r\n2\r\nAus dem Verpackungsbereich lässt sich die Lehre ziehen, dass mit verschiedenen, mit\u0002einander konkurrierenden Dualen Systemen zwar die Abfallentsorgung effizient orga\u0002nisiert werden kann, weiterführende Maßnahmen in Richtung einer Ökomodulation \r\nder Lizenzentgelte jedoch aufgrund des Wettbewerbsdrucks der Systeme nicht erfol\u0002gen. Auch sechs Jahre nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes gibt es keine prakti\u0002kable Lösung für die in §21 VerpackG vorgeschriebene ökologische Gestaltung der Be\u0002teiligungsentgelte. Vor diesem Hintergrund ist dringend anzuraten, ein EPR-System für \r\nTextilien aufzusetzen, das die Ökomodulation als ein unmittelbar wirkendes Instru\u0002ment enthält. \r\nOrganisation der PRO\r\nEs ist unerlässlich, dass nicht nur Hersteller in der Organisation der Herstellerverant\u0002wortung (Producer Responsibility Organisation, PRO) vertreten sind, sondern auch Sozial\u0002unternehmen, NGOs und Vertreter aus Importländern (insbesondere im globalen Sü\u0002den), um eine ökologische und soziale Ausgestaltung des Systems sicherzustellen. In \r\nder überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie wird anerkannt, dass auch Nachhaltigkeits\u0002expert*innen Teil einer PRO sein müssen:\r\nArtikel 22c Absatz 2a: “Member States shall lay down criteria regarding the qualifications that \r\nproducer responsibility organisations need to have in order to be entrusted to fulfil extended pro\u0002ducer responsibility obligations on behalf of producers. In particular, Member States shall require \r\nthe producer responsibility organisations to demonstrate the necessary expertise in waste \r\nmanagement and sustainability.”\r\nInsgesamt muss eine PRO transparent sein: es muss öffentlich ersichtlich sein, welche \r\nStakeholder am Entscheidungsprozess teilnehmen und wie genau dieser organisiert ist. \r\nInsbesondere muss veröffentlicht werden, wie hoch die Gebühren sind, wie sie berech\u0002net und wofür genau sie aufgewendet werden. \r\nEigenrücknahme\r\nDer NABU begrüßt, dass die Eigenrücknahme zwar erlaubt wird, aber keine Vorteile \r\nbei den Gebühren bringt. Wenn sich Hersteller für die Eigenrücknahme entscheiden, \r\nmuss sichergestellt werden, dass die Textilien im Sinne der Abfallhierarchie verwertet \r\nwerden und dass durch die Rückgabe kein Anreiz für einen Neukauf, zum Beispiel \r\n1\r\nBünemann, Bartik et al. (2023): Erarbeitung möglicher Modelle der erweiterten Herstellerverantwortung \r\nfür Textilien, Umweltbundesamt (Hg.), https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/erarbeitung\u0002moeglicher-modelle-der-erweiterten\r\n2\r\nEbd., S. 162\r\nSTELLUNGNAHME | EINFÜHRUNG EINER EPR FÜR TEXTILIEN IN DEUTSCHLAND 3\r\ndurch Ausgabe von Gutscheinen, gesetzt wird. Stattdessen können andere Anreize ge\u0002setzt werden, wie beispielsweise Gutscheine für den Kauf gebrauchter Produkte.\r\nÖkomodulation\r\nDie überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Gebühren an \r\nÖkodesignkriterien zu knüpfen, die besonders der Abfallvermeidung zugutekommen.\r\nDer NABU begrüßt, dass explizit die Möglichkeit gelassen wird, bei der Gebührenbe\u0002rechnung Fast Fashion Praktiken und übermäßigen Abfallanfall mit einzubeziehen: \r\nArtikel 22c Absatz 3a.: “Where appropriate to address ultra-fast and fast fashion practices \r\nand related overgeneration of waste from textile, textile-related and footwear products […], \r\nMember States may require the producer responsibility organisations to modulate the financial con\u0002tribution based on producers’ practices concerning textile, textile-related and footwear products \r\n[…], based on the product life span resulting from such practices, the length of the useful life \r\nof the mentioned products beyond the first user, and the contribution to close the loop of the \r\nmentioned products, by turning waste textiles into raw materials for new production chains.”\r\nDie Bundesregierung muss diese Möglichkeit unbedingt nutzen. Der NABU schlägt da\u0002her folgende Maßnahmen vor:\r\n• Progressive Gebührengestaltung: Die Gebühren werden mit steigender An\u0002zahl an auf den Markt gebrachten Produkten höher. In Frankreich ist dies im \r\nAnsatz Teil des EPR-Systems: Hier wird der Bonus, den besonders langlebige \r\nTextilien oder Textilien mit Rezyklateinsatz bekommen, verringert, wenn\r\nüber 100.000 Stück pro Kategorie und Jahr auf den Markt gebracht werden.\r\n3\r\n• Förderung von Reparaturangeboten der Hersteller: Bis Textilien unter den \r\nAnwendungsbereich der Reparaturrichtlinie fallen und Hersteller die Ver\u0002pflichtung zur Reparatur haben, sollten Reparaturangebote von Herstellern \r\ndurch geringere EPR-Gebühren gefördert werden. \r\n• Belohnung des Rezyklateinsatzes, wenn Fasern aus Altkleidern in neuen Pro\u0002dukten eingesetzt werden. Dies würde der aktuellen Problematik, dass frische \r\nFasern preiswerter als recycelte Fasern sind, entgegenwirken.\r\n4\r\nSobald es Öko\u0002designanforderungen an den Rezyklatgehalt gibt, dürfen nur über diese Min\u0002destvorgaben hinausgehende Anteile mit niedrigeren Gebühren belohnt wer\u0002den. \r\nWeiter ist eine Abgabe oder Steuer auf Textilien, die in besonders großen Mengen und \r\ngeringer Qualität auf den Markt gebracht werden, sinnvoll. Diese Fast-Fashion-Abgabe\r\nkann zu einer Abfallvermeidung zu führen, wenn klar und ohne Schlupflöcher defi\u0002niert wird, für welche Hersteller und Produkte diese gilt. Umwelt- oder Gesundheitsab\u0002gaben in anderen Bereichen wie Plastiktüten und Tabak haben gezeigt, dass sich so der \r\nKonsum bestimmter Produkte verringern lässt.\r\n5\r\n3 Re-Fashion: 2025 eco-modulations, https://refashion.fr/pro/en/2025-eco-modulations, letzter Aufruf \r\n28.03.2025\r\n4\r\nLöw et al. (2024): Textilrecycling – Status Quo und aktuelle Entwicklungen, https://www.nabu.de/textilre\u0002cyclingstudie\r\n5 Nordic Council of Ministers (2025): Waste Prevention in the Nordics, https://www.diva-por\u0002tal.org/smash/get/diva2:1941280/FULLTEXT01.pdf\r\nSTELLUNGNAHME | EINFÜHRUNG EINER EPR FÜR TEXTILIEN IN DEUTSCHLAND 4\r\nEine solche Abgabe wird momentan in Frankreich diskutiert und könnte zeitnah vom \r\nSenat verabschiedet werden.\r\n6\r\nVerwendung der EPR-Gebühren\r\nIn der nationalen Umsetzung muss klar geregelt sein, wofür genau die entrichteten \r\nEPR-Gebühren eingesetzt werden. Die Abfallrahmenrichtlinie schreibt die Finanzie\u0002rung von z. B. Sammlung, Sortierung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling\r\nund Informationsbereitstellung vor. Auch müssen Hersteller Maßnahmen zur Abfall\u0002vermeidung unterstützen (Artikel 22a Absatz 4(e)). Eine solche mögliche Maßnahme \r\nkann ein Reparaturfonds sowie ein Reusefonds sein. Mit dem Reparaturfonds lässt sich\r\nein Reparaturbonus finanzieren, mit dem Verbraucher*innen finanzielle Förderung er\u0002halten, wenn sie kaputte Textilien reparieren lassen. Mit dem Reusefonds werden Un\u0002ternehmen, die in der Wiederverwendung von Textilien tätig sind, gefördert. Beide Mo\u0002delle sind in Frankreich etabliert.\r\n7\r\nEin Großteil der gebrauchten Textilien wird exportiert und fällt im Importland als Ab\u0002fall an. Im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung muss sichergestellt werden, \r\ndass auch dort ein umweltschonendes Abfallmanagement erfolgt. EPR-Gebühren soll\u0002ten daher auch für den Auf- und Ausbau der Abfallinfrastruktur in diesen Ländern ge\u0002nutzt werden, etwa indem sich Projekte im Ausland auf EPR-finanzierte Förderungen \r\nbewerben können. \r\nQuoten- und Zielsetzung\r\nIn der Abfallrahmenrichtlinie schreibt Artikel 8a Absatz 1(b) Mindestanforderungen an\r\nEPR-Systeme fest, unter anderem, dass es messbare Ziele im Einklang mit der Abfallhie\u0002rarchie geben muss. Das Festlegen einer Mindestsammelmenge oder einer Sammel\u0002quote kann der Abfallhierarchie zuwiderlaufen und somit kontraproduktiv sein: An \r\nder Menge der Sammelmengen lässt sich nicht ablesen, wie viel vermieden oder wie\u0002derverwendet wurde, bevor das Textil zu Abfall wurde. Im Zweifel bedeutet eine grö\u0002ßere Sammelmenge sogar einen erhöhten Verbrauch an Textilien. Da Deutschland im \r\nEU-Durchschnitt schon eine überdurchschnittliche Sammelquote hat, müssen andere \r\nZiele gesetzt werden. Der NABU hält folgende Ziele für erfolgsversprechender im Sinne \r\neiner Verringerung der Umwelteinwirkungen:\r\n• Ein Abfallvermeidungsziel: Dieses sollte in kg pro Kopf und Jahr formuliert \r\nwerden und sich auf die Sammelmenge beziehen, dabei aber den Textilabfall, \r\nder sich im Restmüll befindet, mitberücksichtigen. Voraussetzung hierfür\r\nsind regelmäßige Hausmüllanalysen, die unabhängig von Textilien dringend \r\nerforderlich sind und gegenwärtig im Kontext der geplanten Novellierung der \r\nBioabfallverordnung bereits diskutiert werden. \r\n• Wiederverwendungsziele:\r\no Eine lokale Wiederverwendungsquote (Deutschland, bzw. Eu\u0002ropa), beispielsweise 10 Prozent der Menge, die einer \r\n6 Proposition de loi, n° 2268 - 16e législature - Assemblée nationale: https://www.assemblee-natio\u0002nale.fr/dyn/16/textes/l16b2268_proposition-loi, letzter Aufruf 31.03.2025\r\n7 Refashion (2025): Launch of the 2025 Call for Reuse Projects - Latest news - Refashion.fr/pro/en (letzter \r\nAufruf am 27.03.2025)\r\nSTELLUNGNAHME | EINFÜHRUNG EINER EPR FÜR TEXTILIEN IN DEUTSCHLAND 5\r\nWiederverwendung zugeführt wird, wie in einer vom UBA her\u0002ausgegebenen Studie vorgeschlagen8\r\n. \r\no Stärkung des Second-Hand-Marktes durch eine Zielquote für den\r\nAnteil der in Deutschland auf den Markt gebrachten Second\u0002Hand-Textilien an der Gesamtmenge der auf den Markt gebrach\u0002ten Textilien. \r\n• Eine dynamische Recyclingquote, die den Aufbau eines Faser-zu-Faser Re\u0002cyclings fördert. Dabei muss sichergestellt werden, dass dies nicht zu Las\u0002ten der Wiederverwendung geht. \r\nDer Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. vereinigt über 950.000 Mitglieder \r\nund Fördernde und ist damit einer der größten Naturschutz- und Umweltverbände in \r\nDeutschland. Als zivilgesellschaftliche Organisation begleitet er Politik und Gesetzge\u0002bung konstruktiv, um eine suffiziente, konsistente und effiziente Wirtschafts- und Le\u0002bensweise zu erreichen, die den Erhalt der Biodiversität, den Klimaschutz und die \r\nVerfügbarkeit aller natürlichen Ressourcen jetzt und in Zukunft sicherstellt. \r\nImpressum: © 04/2025, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de. Text: Anna Hanisch, Michael Jedelhauser,\r\nFotos: NABU/E. Neuling\r\n8 Bünemann, Bartik et al. (2023): Erarbeitung möglicher Modelle der erweiterten Herstellerverantwortung für \r\nTextilien, Umweltbundesamt (Hg), https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/erarbeitung-moegli\u0002cher-modelle-der-erweiterten, S. 11"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-04-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013848","regulatoryProjectTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen (Hochwasserschutzgesetz III)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4f/b1/386801/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180060.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME | HOCHWASSERSCHUTZGESETZ\r\nArtensterben und Klimakrise sind die beiden größten Gefahren für das menschliche Überleben auf der \r\nErde. Beiden Krisen entgegenzutreten, erfordert das Ergreifen effektiver Maßnahmen, zu denen auch \r\neine sinnvolle Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen zählt. Hochwasserschutz kann – wenn \r\ndie Maßnahmen gut gewählt sind – einen wichtigen Beitrag dazu leisten, sowohl die Folgen des \r\nKlimawandels als auch dem Artenschwund entgegenzuwirken. Hier gilt es, Synergieeffekte zu \r\nidentifizieren und diese bei Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen zu beachten. \r\nDie – auch NABU-seitig für sinnvoll erachtete – Beschleunigung solcher \r\nHochwasserschutzmaßnahmen verhindert, dass Belange einseitig benachteiligt werden. \r\nSeit 1899 setzt sich der NABU für eine lebendige, artenreiche und widerstandsfähige Natur ein. \r\nNatur- und Artenschutz bedeutet dabei auch, die Konflikte und Ursachen für die schlechte \r\nEntwicklung einzelner Arten sowie Ökosystemen als Ganzes zu identifizieren und diese Treiber gezielt \r\nzu bekämpfen. Der NABU tritt dabei insbesondere dafür ein, dass die Belange des Natur- und \r\nArtenschutzes im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren ausreichend Berücksichtigung \r\nfinden und genügend Naturräume verbleiben oder sogar neue Räume geschaffen werden, um der \r\nBiodiversitätskrise und dem Artenstreben Einhalt zu gebieten.\r\nDer vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes \r\nvor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes \r\n(Hochwasserschutzgesetz III) (im Folgenden Entwurf genannt) reiht sich ein in die Reihe von \r\nGesetzen, mit denen auf bedeutende Hochwasserereignissen reagiert wird und soll im \r\nWesentlichen Anforderungen des Hochwasserschutzes betonen und diesen \r\neffektivieren. Daneben soll eine Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes dazu \r\nbeitragen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren zur naturverträglichen \r\nRealisierung von Energie- Und Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden.\r\nDer NABU begrüßt den Gesetzesentwurf grundsätzlich, ist aber der Ansicht, dass der \r\nHochwasserschutz optimiert werden muss. Dies schließt Maßnahmen des natürlichen \r\nHochwasserschutzes mit ein, welche trotz vorheriger Gesetzesinitiativen und \r\nMaßnahmenpakete weder rechtlich hinreichend priorisiert und effektiviert wurden\r\nnoch bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen ausreichend Fortschritt aufweisen.\r\nStellungnahme des NABU zum Entwurf eines \r\nGesetzes zur Verbesserung des \r\nHochwasserschutzes und des Schutzes vor \r\nStarkregenereignissen sowie zur Beschleunigung \r\nvon Verfahren des Hochwasserschutzes \r\n(Hochwasserschutzgesetz III)\r\nKontakt\r\nNABU Bundesgeschäftsstelle\r\nStephan Piskol\r\nReferent für Renaturierung und \r\nNatürlichen Klimaschutz\r\nStephan.Piskol@NABU.de\r\nKari Fintzen\r\nJustitiarin mit Schwerpunkt Naturschutz\u0002und Umweltrecht\r\nKari.Fintzen@NABU.de\r\nLobbyregisternummer: R001667\r\nSTELLUNGNAHME | HOCHWASSERSCHUTZGESETZ 2\r\nEntsprechend besteht mit Blick auf die zeitgleiche Bekämpfung von Klima- und \r\nBiodiversitätskrise weiterer Handlungsbedarf, insbesondere für die Beschleunigung des \r\nnatürlichen Hochwasserschutzes, um so Hochwasser zu mildern und mehr Lebensraum \r\nfür Arten zu schaffen. \r\nIm Folgenden nimmt der NABU ausführlich zu den vorgeschlagenen \r\nGesetzesänderungen Stellung:\r\nHochwasserschutz und mögliche Synergien\r\nAllgemeines zum Hochwasserschutz\r\nDas Umweltbundesamt bewertet in seiner Klimawirkungs- und Risikoanalyse für \r\nDeutschland die Anpassung an Starkregen, Sturzfluten und Hochwasserereignisse als \r\neine von vier zentralen Herausforderungen1\r\n. Um den hohen Klimarisiken und Folgen \r\nwasserbedingter Katastrophen entgegenzuwirken, wird in der Analyse ein \r\nunverzügliches integriertes Handeln gefordert, da die meisten effektiven Maßnahmen \r\nerst in 10-50 Jahren wirksam werden. \r\nDie Kosten für die Folgen von wasserbedingten Katastrophen lagen im Jahr 2020 bei 80,5 \r\nMrd. Euro in Deutschland2\r\n. Dabei werden Dürreperioden, Hitze und Hochwasser-, bzw. \r\nStarkregenereignisse zusammengefasst betrachtet, denn beide Extreme sind die Folge \r\ndes Zusammenspiels von Klimawandelfolgen und der Degradation der Ökosysteme. Erst \r\nin diesem Jahr hat der Gesamtverband der Versicherer (GDV) analysiert, in welchen \r\nBundesländern die meisten von Hochwasser bedrohten Gebäude stehen. Etwa 300.000 \r\nAdressen sind betroffen und ein Baustopp in Überschwemmungsflächen ist dringend \r\nnotwendig3\r\n. Demgegenüber stehen Investitionen in Anpassungsmaßnahmen weit \r\nzurück. \r\nDeshalb verweist das BfN in seinem Eckpunktepapier für einen vorsorgenden Schutz vor \r\nHochwasser und Sturzfluten insbesondere auf die großen Potenziale des natürlichen \r\nHochwasserschutzes, aber auch auf den immensen Handlungsbedarf diesen in der \r\nUmsetzung voranzubringen4\r\n. Dabei wird auf den schlechten Zustand der Auen und \r\nÜberschwemmungsflächen entlang von Flüssen und Bächen hingewiesen, von denen \r\nnur noch 1/3 verfügbar und nur 1% der Ökosysteme in einem intakten Zustand sind. \r\nTrotz aller Bemühungen wurden im Zeitraum von 1983-2020 bisher nur 7.100 ha also\r\n1,5% der Flächen durch Renaturierungen wiederhergestellt5\r\n. Gegenüber dem \r\nFlusshochwasser müssen auch häufiger auftretende Starkregenereignisse mit \r\nSturzfluten in den Fokus gerückt werden und Schadpotenziale vermindert werden.\r\nNeben technischen Maßnahmen spielen dabei ebenfalls die Verbesserung der \r\n1\r\nhttps://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/2022_fachbroschu\r\nre_die_risiken_des_klimawandels_fur_deutschland_220218.pdf\r\n2\r\nhttps://www.bmuv.de/pressemitteilung/hitze-duerre-starkregen-ueber-80-milliarden-euro\u0002schaeden-durch-extremwetter-in-deutschland\r\n3\r\nhttps://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/amtliche-zahlen-zeigen-mehr-als-300-000-\r\nadressen-in-deutschland-sind-von-hochwasser-bedroht-168828\r\n4\r\nhttps://www.bfn.de/sites/default/files/2022-12/2022-eckpunkte-f%C3%BCr-einen-vorsorgenden\u0002schutz-vor-hochwasser-und-sturzfluten-bfn.pdf\r\n5\r\nhttps://www.bfn.de/publikationen/broschuere/auenzustandsbericht-2021\r\nSTELLUNGNAHME | HOCHWASSERSCHUTZGESETZ 3\r\nRetentionspotenzial in der Fläche und vorbeugende Maßnahmen in den \r\nHochwasserentstehungsgebieten eine wichtige Rolle.\r\nUm die Potenziale des natürlichen Hochwasserschutzes zu heben, wurden bereits im \r\nHochwasserschutzgesetz II (2017) Maßnahmen für die dezentrale Wasserrückhaltung in \r\nden Vordergrund gestellt. Leider verläuft die Umsetzung der Maßnahmen schleppend.\r\nWie die Evaluierung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP) (2014)\r\ndurch die LAWA (2022) zeigt, sind seither erst 5 % der raumgebenden Teil- und \r\nEinzelmaßnahmen in Betrieb genommen und nur 15 % haben es in die Bauphase \r\ngeschafft6\r\n. Damit wurden ca. 400 ha Fläche für natürlichen Hochwasserrückhalt \r\nwiedergewonnen sowie 1,6 Mio. m³ gesteuertes Retentionsvermögen geschaffen. Es ist \r\ndavon auszugehen, dass die laufenden in Konzeption- und Planung vorliegenden \r\nVorhaben voranschreiten, dennoch ist mit einem schleppenden Fortschritt zu rechnen, \r\nder angesichts der sich zuspitzenden Extremereignisse zu erheblichen Schäden führen \r\nwird. \r\nWichtige Punkte, die zu einer Verzögerung des Umsetzungsprozesses geführt haben, \r\nzeigen, dass die im NHWSP und dem HWSG II genannten Maßnahmen zur Förderung \r\ndes natürlichen Hochwasserschutzes auch im Entwurf zum HWSG III weitere \r\nBerücksichtigung finden müssen und durch weitere Maßnahmen unterstützt werden. \r\nGenannt werden lange Planungsphasen für großräumige Projekte, deren \r\nAbstimmungsbedarfe sich bei überregionalen Vorhaben vervielfachen. Die \r\nGrunderwerbs- und Entschädigungsverhandlungen nehmen viel Zeit in Anspruch. \r\nZusätzlich werden Verzögerungen durch Klageverfahren aber auch konjunkturbedingt\r\neingeschränkte Kapazitäten in der Bauwirtschaft genannt sowie Materialengpässe durch \r\nLieferschwierigkeiten infolge schwieriger geopolitischer Situationen. Zudem wird auf \r\ndie fehlenden Personalressourcen auch aufgrund des Fachkräftemangels hingewiesen, \r\ndie komplexen naturräumlichen Anforderungen für die Umsetzungsphase, mangelnde \r\nAkzeptanz von Maßnahmen, die die Flächennutzung einschränken sowie die generell \r\nFlächenverfügbarkeit. Um zusammenhängende Flächen verfügbarzumachen, bedarf es \r\nFlurneuordnungsverfahren, die ebenfalls langwierige Aushandlungsprozess beinhalten. \r\nGleichzeitig belasten die stetig voranschreitenden Baupreissteigerungen die \r\nFinanzierung der Bauvorhaben. Hier gilt es nachhaltige Lösungen zu finden.\r\nEin gestärkter Hochwasserschutz ist auch im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien \r\nverankert. Dort heißt es unter anderem: “Den Küsten- und Hochwasserschutz verstehen wir als \r\ngesamtgesellschaftliche Aufgabe und werden die Länder und Kommunen finanziell stärken.“ Dort \r\nheißt es zudem an anderer Stelle: „Gemeinsam mit den Ländern setzen wir die EU\u0002Wasserrahmenrichtlinie zum Schutz des Wassers als öffentliches Gut konsequent und zügig um. Wir \r\nsetzen zügig eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Nationale Wasserstrategie mit dem \r\nZiel eines integrierten Wassermanagements um.“ Wenn beides beabsichtigt ist, liegt es nahe, \r\nSynergien zu nutzen, die sich durch natürlichen Hochwasserschutz ergeben. Vieles ist \r\nhier bereits in den Gesetzen angelegt. Diesen Anlagen muss jedoch zu mehr \r\nDurchsetzungskraft und einer besseren Wirksamkeit verholfen werden.7\r\n6\r\nhttps://www.lawa.de/documents/230531-broschuere-10-jahre-nhwsp-barr_1685951529.pdf\r\n7 Weiteres zu NABU-Positionierungen zum Thema Hochwasserschutz findet sich unter: \r\nhttps://www.nabu.de/natur-und-landschaft/fluesse/hochwasser/hochwasserschutz.html\r\nSTELLUNGNAHME | HOCHWASSERSCHUTZGESETZ 4\r\nRegelungsvorschläge für die Effektivierung und \r\nBeschleunigung von Natürlichem Hochwasserschutz\r\nEffektiver und effizienter Hochwasserschutz erfordert ein Zusammenspiel aus \r\ntechnischen und natürlichen Hochwasserschutzmaßnahmen. Letztere sollten dabei mit \r\neinem Fokus auf Wasserrückhalt, Schwammlandschaften, Deichrückverlegungen etc. \r\neinem landschaftlich weitreichenden Ansatz folgen. Dafür sind auch \r\nGewässerentwicklungskorridore essenziell, für welche aktuell Flächenbedarfe ermittelt \r\nwerden und deren Etablierung ebenso rechtlicher Änderungen bedarf, welche nicht erst \r\nnach Ermittlung der Flächenbedarfe angegangen werden sollten. Hier sei daher an die \r\nausführliche Ausarbeitung im Auftrag des Umweltbundesamtes verwiesen8\r\n, welche den \r\nneben den Möglichkeiten der Raumordnung auch die “Verankerung einer Pflicht zur \r\nKonkretisierung der Maßnahmenprogramme durch Gewässerentwicklungspläne im \r\nWHG” vorschlägt9\r\n.\r\nDer NABU hat im Rahmen zweier Rechtsgutachten ebenfalls Vorschläge erarbeiten \r\nlassen, welche sowohl zu einer Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für \r\nMaßnahmen des natürlichen Klima- bzw. Hochwasserschutz führen können oder \r\nFlächenkonflikte lösen helfen (siehe Nebelsieck 2023 Teil 110 und Teil 211). In jedem Fall \r\ngilt, dass Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes bzw. der Wiederherstellung von \r\nÖkosystemen wie Auen ebenso beschleunigt und privilegiert werden müssen, wie \r\nbeispielsweise der Ausbau der Erneuerbaren Energie. Im Folgenden seien hier zwei für \r\nBelange des Hochwasserschutzes besonders relevante Vorschläge einschließlich \r\nHerleitung wörtlich wiedergegeben:\r\n1. Formelle und materielle Konzentrationswirkung wasserrechtlicher \r\nTrägerverfahren\r\nViele Maßnahmen, die etwa zur Verbesserung der hydromorphologischen \r\nQualitätskomponenten der Oberflächengewässer (vgl. Ziffer 2 der Anlage 3 zu § 5 \r\nAbs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, Abs. 3 und Abs. 5 S. 1 OGewV) erforderlich sind, stellen \r\nzugleich Gewässerausbauten im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG dar. Sie sind –\r\nvorbehaltlich der Verfahrensfreiheit für Fälle unwesentlicher Bedeutung i.S.d. § 70 \r\nAbs. 1 WHG i.V.m. § 74 Abs. 7 VwVfG - in einem durchaus aufwändigen \r\nPlanfeststellungsverfahren i.S.d. § 68 Abs. 1 oder bei fehlender UVP-Pflicht \r\nzumindest in einem Plangenehmigungsverfahren gem. § 68 Abs. 2 WHG zu \r\nzulassen. Das betrifft beispielhaft auch die im ANK als wichtig eingestufte \r\nWiederanbindung abgetrennter Auen.\r\nKehrseite dieses Aufwandes sind Vorteile, die sich aus den spezifischen Vorschriften \r\ndes Fachplanungsrechts ergeben, also etwa die formelle und materielle \r\n8 Umweltbundesamt 2022\r\nhttps://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2023-03-\r\n15_texte_71-\r\n2022_kohaerenz_der_flaechenbezogenen_gewaesserentwicklungsplanung_gemaess_wrrl_mit_der\r\n_raumplanung.pdf\r\n9 UBA 2022\r\nhttps://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/fact_sheet_fkz_372\r\n0212012_nationaler_wasserdialog_kohaerenz_fach_und_raumplanung.pdf\r\n10 https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/230202-nabu-stellungnahme-renaturierung.pdf\r\n11 http://imperia.verbandsnetz.nabu.de/imperia/md/content/nabude/naturschutz/230614-gutachten\u0002renaturierungsbeschleunigung.pdf\r\nSTELLUNGNAHME | HOCHWASSERSCHUTZGESETZ 5\r\nKonzentrationswirkung, die Möglichkeit einer abschnittsweisen Zulassung, der \r\nZulassung vorzeitigen Beginns (vgl. zu beidem § 69 WHG), aber nicht zuletzt auch \r\ndie enteignungsrechtlichen Regelungen der §§ 71 und 71 a VwVfG. Gem. § 71 \r\nAbs. 1 WHG kann bei der Feststellung des Plans bestimmt werden, dass die \r\nEnteignung zulässig ist, wenn der Gewässerausbau dem Wohl der Allgemeinheit \r\ndient. Ohne zusätzliche ausdrückliche Bestimmung entfaltet der Plan eine \r\nenteignungsrechtliche Vorwirkung, wenn er dem Küsten- und Hochwasserschutz \r\ndient.\r\nDazu regen wir eine Ergänzung des § 71 Abs. 2 WHG dahingehend an, dass die \r\nEnteignungsrechtliche Vorwirkung ohne weiteres auch greift, wenn der \r\nGewässerausbau der Umsetzung von Maßnahmenprogrammen gem. § 82 WHG, \r\nBewirtschaftungsplänen gem. § 83 WHG oder Wiederherstellungsmaßnahmen von \r\nSüßwasserökosystemen i.S.d. Art 4 bzw. der Wiederherstellung der natürlichen \r\nVernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener \r\nÜberschwemmungsflächen i.S.d. Art. 9 der EU-Wiederherstellungsverordnung \r\ndient.\r\n2. Abflussverhältnisse\r\nDie Regelungen des WHG und auch die Bewirtschaftungsgrundsätze haben bislang \r\ndie Entwässerung stärker als die Bewässerung im Blick, wie beispielhaft § 92 WHG \r\nmit der dort enthaltenen Duldungspflicht der Eigentümer und \r\nNutzungsberechtigten (nur) für die dem verbesserten Abfluss dienenden \r\nGewässerveränderungen zeigt. Sie fokussieren daher selbst in künstlichen \r\nEntwässerungsgräben eher auf die „natürlichen“ Abflussverhältnisse und die \r\nDurchgängigkeit der Gewässer als darauf, über höhere Wasserstände in den Gräben \r\noder die Wiederherstellung von Binnenentwässerungsgebieten mehr Wasser in die \r\nBöden zu bringen, um etwa degradierte Moore zu renaturieren. So erfordern \r\nzahlreiche Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes eher die Schließung oder \r\nden Anstau von künstlichen Entwässerungsgräben als deren Optimierung durch \r\neine abflusserhaltende oder sogar verstärkende Unterhaltung.\r\nVon daher sollten die Bewirtschaftungsgrundsätze unter Wahrung der \r\nAnforderungen der WRRL im Sinne einer verbesserten Durchsetzbarkeit von \r\ngewässerbezogenen Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes im einschlägigen \r\nAbsatz 1 Nr. 6 wie folgt modifiziert werden:\r\n„an oberirdischen Gewässern unter Berücksichtigung der Erfordernisse von Maßnahmen des \r\nnatürlichen Klimaschutzes so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu \r\ngewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung \r\nvon nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen und eine Wiedervernässung von Mooren zu \r\nfördern.”\r\nAuch im Hinblick auf Renaturierung und Natürlichen Klimaschutz allgemein gibt es \r\nweiteren Regelungsbedarf, um den Paradigmenwechsel, welcher sich aus der UN\u0002Dekade für die Wiederherstellung unserer Ökosysteme und der EU\u0002Wiederherstellungsverordnung ergibt. Auch diese Vorschläge sind in den genannten \r\nGutachten detailliert beschrieben und seien hier stichpunktartig erwähnt:\r\n• Ergänzungen der Bewirtschaftungsgrundsätze um natürlichen Klimaschutz \r\nim § 6 Abs. 1 WHG\r\nSTELLUNGNAHME | HOCHWASSERSCHUTZGESETZ 6\r\n• Erweiterung Anwendungsbereich einer wasserrechtlichen Planfeststellung in \r\n§ 67ff WHG und Erweiterung der dem Wohle der Allgemeinheit geltenden \r\nMaßnahmen um Renaturierung im § 71 des WHG\r\n• Erweiterung des Vorkaufsrechtes in § 66 Abs. 1 BNatSchG und § 99a WHG\r\n• Klarstellungen zur Duldungspflicht gem. § 65 BNatSchG und Erweiterung \r\nderer im § 92 WHG\r\n• Überführung des überragenden Gewichtes der Staatszielbestimmung des Art. \r\n20 a GG (Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen \r\nLebensgrundlagen) stärker in konkretere Zielvorstellungen des \r\nRaumordnungsgesetzes (ROG)\r\n• Einführung verpflichtender Informationspflichten § 7 Abs. 2 des \r\nUmweltschadensgesetz, sowie Fristensetzung für die Sanierung von \r\nUmweltschäden in § 8\r\nÄnderungen im Wasserhaushaltsgesetz\r\nWir begrüßen den Vorstoß, weitere Maßnahmen zur Effektivierung des \r\nHochwasserschutzes zu ergreifen.\r\nWir halten die Änderungen zu Brückenbauten und Stauanlagen in § 36 Abs. 1 und 2\r\nWHG für sinnvoll.\r\nMit § 70 Abs. 4 eine Frist für die Stellung und Begründung eines Antrages auf \r\nWiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsklagen\r\neinzuführen, mag zwar den Vorbildern aus dem Verkehrs- oder Energierecht folgen, \r\nführt allerdings dazu, dass effektiver Eilrechtsschutz erschwert wird. Wie in der \r\nGesetzesbegründung erwähnt, liegen den von der Regelung betroffenen Vorhaben \r\nregelmäßig komplexe Vorarbeiten und Planungen zugrunde, die eine lange Vorlaufzeit \r\nmit sich bringen. Eine für die Antragstellung erforderliche umfassende Einarbeitung in \r\ndie Akten erfordert daher fachanwaltliche und gegebenenfalls eine fachgutachterliche\r\nBeratung und entsprechende Zeit. Wird eine ebenfalls erforderliche Akteneinsicht nicht \r\nzeitnah gewährt, können für die Stellung und insbesondere die Begründung des Antrags \r\ndaher nicht selten nur wenige Tage zur Verfügung stehen. Das ist mit Blick auf die \r\nGewährleistung effektiven Rechtsschutzes äußerst unbefriedigend. Dies gilt nicht nur in \r\ndiesem, sondern auch in den anderen Bereichen, in denen diese Regelung vorgesehen \r\nist.\r\nZwar verhält sich die Gesetzesbegründung an verschiedenen Stellen zu dem neu \r\neingeführten Begriff „Überflutung“, es könnte sich jedoch anbieten, diesen im \r\nGesetzeswortlaut selbst zu definieren.\r\nDie Einführung von besonderen Gefahrenbereichen mit der Möglichkeit, innerhalb \r\neines Überschwemmungsgebietes Verbotsregelungen strenger zu handhaben sowie die \r\ndamit verbundenen Folgeregelungen gestatten es, Hochwasserrisiken räumlich \r\ndifferenziert zu begegnen. Dies wird begrüßt. Gegebenenfalls ließe sich in § 76 Abs. 2 \r\nSatz 3 WHG präzisieren, dass Anpassungen dann zu erfolgen haben, wenn neue \r\nErkenntnisse zur Verfügung stehen.\r\nSTELLUNGNAHME | HOCHWASSERSCHUTZGESETZ 7\r\nAuch die Hervorhebung der Hochwasserbelange in § 78 Abs. 3 WHG ist \r\nnachvollziehbar. Wünschenswert wäre es jedoch, wenn mögliche Synergien mit dem \r\nUmwelt- und Naturschutz ähnlich hervorgehoben werden.\r\nGegen die Einführung von Starrgenrisikogebieten und Starkregenvorsorgekonzepten\r\nist aus Klima- und Naturschutzsicht nichts einzuwenden. Allerdings wäre es auch hier \r\nwünschenswert, wenn im Zusammenhang mit den Maßnahmen, zur Vermeidung und \r\nVerringerung des Eintritts von Überflutungen auch die Synergien zwischen Klima- und \r\nBiodiversitätsschutz in den Vordergrund gerückt werden könnten.\r\nZum Wasserhaushaltsgesetz ist zudem allgemein anzumerken, dass es bereits einige \r\nhoffnungsvolle Anknüpfungspunkte bietet, natürlichen Hochwasserschutz zu fördern. \r\nDies gilt beispielsweise für den Zweck des Gesetzes in § 1 , das in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 \r\nerwähnte Ziel, durch Rückhaltung von Wasser in der Fläche, der Entstehung von \r\nHochwasserfolgen vorzubeugen, § 6 Abs. 1 Satz 2 zum hohen Schutzniveau für die \r\nUmwelt, § 6 Abs. 2 zur Rückführung von Gewässern in einen naturnahen Zustand, § 38 \r\nzu Gewässerrandstreifen, § 77 Abs. 2 zur Wiederherstellung von \r\nÜberschwemmungsgebieten oder § 78d Abs. 3 zum Erhalt des Wasserversickerungs- und \r\nWasserrückhaltevermögens. Allerdings fehlt es an der effektiven Durchsetzung dieser \r\nMöglichkeiten. Dies ist insbesondere deshalb erstaunlich, weil der Schutz vor \r\nHochwasser und der Erhalt eines funktionierenden Wasserhaushaltes überragend \r\nwichtige Belange sein dürften.\r\nÄnderungen im Bundesnaturschutzgesetz\r\nDer NABU begrüßt ausdrücklich die geplante Erleichterung des behördlichen Zugangs \r\nzu bereits in anderen Verfahren erhobenen Daten durch die Einführung des § 6 Absatz \r\n5a BNatSchG. Die vorgeschlagene Änderung würde nicht nur Behörden bei Planungen \r\nunterstützen und erhöhten Personal- und Finanzbedarf vermeiden, sondern auch \r\nPlanungen für Vorhabenträger beschleunigen und Verfahrensverzögerungen und \r\nrechtsunsicheren Genehmigungen vorbeugen. Erst durch diese Regelung kann die \r\nbeschleunigende Wirkung anderer neuer gesetzlicher Regelungen zur Beschleunigung \r\nder Energiewende, insbesondere die Umsetzung der EU-Notverordnung sowie die noch \r\nbevorstehende Umsetzung der REDIII in deutsches Recht, ihre Wirkung entfalten, da \r\ndiese in der Praxis eine gute Datengrundlage und umfassenden Zugriff von Behörden \r\nauf Umweltfachdaten voraussetzen.\r\nEine noch größere Unterstützung für Behörden bei der Schaffung einer hinreichend \r\naussagekräftigen Datengrundlage könnte erreicht werden, wenn die im bisherigen \r\nGesetzesentwurf vorgesehene Notwendigkeit einer Aufforderung durch die Behörde\r\nentfällt. Würde die Aufforderung entfallen, würde dies den zeitlichen Aufwand der \r\nDatensammlung für die Behörden reduzieren. Zusätzlich beugt es Fällen vor, in denen \r\nBehörden gar nicht bekannt ist, dass nützliche Daten aus anderen Verfahren vorliegen, \r\nbeispielsweise wenn die zuständige Person nicht mehr dort angestellt ist.\r\nDer NABU schließt sich dabei ausdrücklich der Begründung des Gesetzes zu diesem \r\nAbsatz auf Seite 45 an, in der es heißt, dass eine naturverträgliche Anwendung der \r\nverkürzten Prüfungen das hinreichende Vorliegen fachlichen Standards erhobenen für \r\nBehörden zugänglichen Daten voraussetze, dass der Fundus an vorhandenen Daten \r\njedoch für viele Arten lückenhaft und zum Teil gar nicht vorhanden sei.\r\nSTELLUNGNAHME | HOCHWASSERSCHUTZGESETZ 8\r\nKurz gefasst: Nur ausreichende Daten in geeigneter Qualität können die \r\nNaturverträglichkeit der neuen Regelungen sicherstellen.\r\nAuch wenn weitere Maßnahmen für eine erfolgreiche Datenoffensive folgen müssen, \r\nist diese Gesetzesinitiative ein erster, unverzichtbarer Schritt zur Verbesserung der \r\nDatenlage, die sämtlichen Infrastrukturprojekten zugutekommen kann und zugleich \r\ndie Naturverträglichkeit ihrer Umsetzungen unterstützt. \r\nDass die Informationsbeschaffung- und Übermittlung von Daten durch die zuständigen \r\nBehörden möglich und üblich ist, zeigt auch § 88 WHG, der ähnlich wie der Entwurf \r\ndes § 6 Abs. 5a BNatSchG dazu dient, die materiellen Ziele des zugrundeliegenden \r\nEuroparechts zu erreichen.\r\n12\r\nFazit\r\nDer vorliegende Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes \r\nund des Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des \r\nHochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz III) wird vom NABU als grundsätzlich sinnvoll \r\nerachtet. Gleichzeitig regen wir mit Blick auf die Dimension und Dringlichkeit des \r\nProblems weitere Änderungen an, um auch den Beitrag, welchen natürliche \r\nHochwasserschutzmaßnahmen zu leisten vermögen, vollumfänglich und schnellstens\r\nausschöpfen zu können. Auch in Anbetracht bereits vorgenommener Änderungen im \r\nHochwasserschutzgesetz II gibt es weiteren Regelungsbedarf, um der Natur zu \r\nermöglichen, die Allgemeinheit vor den Folgen des Klimawandels zu schützen.\r\nDie Anpassungen zur Datenerhebung im Bundesnaturschutzgesetz stellen einen \r\nwichtigen – bisher fehlenden - Baustein der Energiewende dar, der dazu beiträgt deren \r\nNaturverträglichkeit abzusichern.\r\nZu unseren Anmerkungen stehen wird selbstverständlich für einen Austausch zur \r\nVerfügung.\r\n05.11.2024\r\n12 Vgl. Czychowski/Reinhardt, 13. Aufl. 2023, WHG § 88 Rn. 7."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013848","regulatoryProjectTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen (Hochwasserschutzgesetz III)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ed/e8/502000/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280065.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stand: 10.03.2025, 22:30\r\nKlima und Energie\r\n1. Bundessolargesetz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Um den Ausbau der Solarenergie auf Dächern zu beschleunigen und zu vereinfachen, werden wir \r\nein Bundessolargesetz verabschieden. Dieses wird transparent und nachvollziehbar unterschied\u0002liche Landesvorgaben vereinheitlichen, ohne die bisherigen landesgesetzgeberischen Bemühun\u0002gen zu untergraben.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) schreibt eine schrittweise Ausstattung von Neu\u0002und Bestandsbauten, sowie Parkplätzen mit PV-Anlagen vor. Zur Erfüllung dieser europarecht\u0002lichen Verpflichtung und gleichzeitigem Heben der großen Potenziale für Gebäude-PV braucht \r\nes ein bundeseinheitliches Gesetz, welches ambitionierte Bundesländer, die bereits mit eige\u0002nen Regelungen vorangeschritten sind, nicht bremst und bestraft.\r\n2. Naturschutzkriterien für Solarparks\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir verbessern die Mehrnachnutzung von Flächen, entbürokratisieren Verfahren und erhalten Ar\u0002ten und Lebensräume bei der Energieerzeugung von Solarenergie, in dem wir die Naturschutzkri\u0002terien für Solarparks weiterentwickeln. Dabei legen wir einen einheitlichen und wirksamen Stan\u0002dard für alle Anlagen fest.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die mit dem Solarpaket I beschlossenen Naturschutzkriterien für förderfähige Solarparks wa\u0002ren ein wichtiger erster Schritt, um Naturschutz und Solarenergie zu vereinen und ein “Level\u0002Playing-Field\" herzustellen. In der praktischen Anwendung zeigten sich aber noch Ungereimt\u0002heiten, die dringend nachgebessert werden sollten.\r\n3. Bundesweites Datenportal\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Gute Umweltdaten sind ein Planungsbeschleuniger und Beitrag zum Bürokratieabbau. Daher \r\ntreiben wir den Aufbau eines umfassenden und detailliertem bundesweiten Datenportals zu Art\u0002vorkommen und -verbreitung in Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern voran.“\r\nHintergrund\r\n▪ Durch den Wegfall von Datenerhebungen zu Artvorkommen im Zuge von Genehmigungsver\u0002fahren von Windenergieanlagen (durch die EU-Notfallverordnung und zukünftig REDIII) sind \r\nBehörden zunehmend auf eine gute bestehende Datengrundlage angewiesen, um fundierte \r\nund rechtssichere Entscheidungen treffen zu können. Bleibt es – wie bisher – bei teilweise \r\n2\r\nstark veralteten und unvollständigen Daten drohen durch Verunsicherungen über den Um\u0002gang und schlimmstenfalls Rechtsverfahren Verzögerungen für den Ausbau der Windenergie. \r\nDas Portal soll für Vorhabenträger und Behörden Planung und Genehmigung von Infrastruk\u0002turvorhaben erleichtern und treibt gleichzeitig die Digitalisierung in Behörden voran.\r\n4. Genehmigung von Windenergieanlagen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden unsere natürlichen Lebensgrundlagen bei Planungen von Infrastrukturvorhaben aus\u0002reichend beachten. Wir erarbeiten deshalb nachvollziehbare, wirksame und fachlich begründete \r\nUmweltschutzstandards für die Genehmigung von Windenergieanlagen. Gleichzeitig setzen wir \r\nuns auf EU-Ebene für die Beibehaltung bzw. Wiederherstellung eines hohen Schutzniveaus für Ar\u0002ten und Lebensräume im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein.“\r\nHintergrund\r\n▪ Durch gute Standardisierungen im Umweltbereich wird bürokratischer Aufwand verringert, \r\nVerfahren beschleunigt und gleichzeitig natürliche Lebensgrundlagen besser geschützt. Um \r\ndiese Effekte erzielen zu können, müssen die Standards in der Praxis gut anwendbar sein. Da\u0002für braucht es Nachvollziehbarkeit, Wirksamkeit und ein solides fachliches Fundament.\r\n5. Nationale Biomassestrategie\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Um die naturverträglich vorhandene Biomasse klug einzusetzen, werden wir die Nationale Bio\u0002massestrategie finalisieren. Die in den Eckpunkten formulierten Zielkonflikte werden wir durch \r\nkonkrete und zügig umgesetzte Maßnahmen auflösen.“\r\nHintergrund\r\n▪ Das nachhaltig verfügbare Potenzial an Biomasse ist begrenzt. Da künftig auch die zuneh\u0002mend ohne CO2-intensive Grundstoffe auskommende Chemie-, Industrie- und Baubranche \r\nauf nachwachsende Rohstoffe angewiesen sein wird, braucht es eine aktiv lenkende natio\u0002nale Biomassepolitik, um eine Übernutzung der Ökosysteme zu verhindern und die Nutzungs\u0002zwecke zu priorisieren, in denen Alternativen für die Defossilisierung fehlen.\r\n6. RED III-Umsetzung\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir setzen auch die neuen Vorgaben aus der EU-Verordnung REDIII um, die eine Verbesserung \r\nder Kaskadennutzung von Holz vorsieht und Einschränkungen für die Förderung der Holzverbren\u0002nung verlangt.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die RED III muss eigentlich bis 21.5.2025 in nationales Recht implementiert sein. Sie enthält \r\ndas Kaskadenprinzip und Einschränkungen bei der Förderung von Holzverbrennung, darunter \r\nein Verbot von neuen Subventionen für Holzkraftwerke.\r\n3\r\n7. CO2-Bepreisung für Verbrennung von Holz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir prüfen eine generelle CO2-Bepreisung für die Emissionen aus der Verbrennung von Holz in \r\ngroßen und mittelgroßen Anlagen.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die Nachfrage nach Energieholz wird absehbar die inländisch verfügbaren Potenziale über\u0002steigen. Zudem fungiert der Wald seit einigen Jahren nicht mehr als CO2-Senke und die im \r\nKSG verankerten LULCUF-Ziele sind unerreichbar, wenn nicht gegengesteuert wird. Ein natio\u0002naler CO2-Preis auch auf die Emissionen aus der Verbrennung von Holz würde als marktwirt\u0002schaftliches Instrument dienen, um die Holznachfrage einzudämmen. Zur Vereinfachung der \r\nEinführung sollte zunächst auf größere Anlagen fokussiert werden, die ohnehin im ETS erfasst \r\nwerden müssen. Anders als im ETS sollten jedoch die CO2-Emissionen unabhängig von Nach\u0002haltigkeitsnachweisen bepreist werden.\r\n8. „Ökobonus“ für Biogasanlagenbetreiber\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden Biogasanlagenbetreiber beim Umstieg auf naturverträgliche Substrate mit einem \r\n„Ökobonus“ unterstützen. Neue Biogasanlagen sollen nur noch beim Einsatz von Rest- und Ab\u0002fallstoffen gefördert werden. Die Anreize zum flexiblen Betrieb werden wir beibehalten.“\r\nHintergrund\r\n▪ Bestehende Anlagen kommen ohne Anbaubiomasse kaum aus. Ein Ökobonus könnte helfen, \r\num die geringeren Erträge gegenüber Mais auszugleichen. Biomasse sollte nur zur Lastspit\u0002zenabsicherung eingeplant werden: Flexible Biogas/-methan-Blockheizkraftwerke sind hierzu \r\nbesser geeignet als Holzheizwerke.\r\n9. Biomasse in Wärmenetzen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Bei der Verwendung von Biomasse in Wärmenetzen muss das langfristig regional nachhaltig ver\u0002fügbare Potenzial berücksichtigt werden und sie darf nur nachrangig eingeplant und eingesetzt \r\nwerden. Der Biomasseanteil in Wärmenetzen bleibt weiterhin gedeckelt. Neue oder umgerüstete \r\ngroße Holz-Heiz(kraft)werke sind nicht nachhaltig.“\r\nHintergrund\r\n▪ Zahlreiche Beispiele zeigen, dass Betreiber, Städte und Kommunen oft mit Holzmengen pla\u0002nen, die weit über den in der Region (langfristig) vorhandenen Potenzialen liegen. Die o.g. \r\nMaßnahmen sind daher unbedingt nötig, sonst drohen Umweltschäden im Ausland durch Im\u0002porte, Preissprünge in der Fernwärme und Versorgungsengpässe.\r\n4\r\n10. BECCS\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden die Rolle der natürlichen Kohlenstoffsenken stärken und dafür sorgen, dass der \r\nHochlauf von technischen CDR-Methoden (v.a. BECCS) diese nicht gefährdet.“\r\nHintergrund\r\n▪ Es drohen fatale und klimaschädliche Fehlanreize, wenn es lukrativer ist Holz und Anbaubio\u0002masse in BECCS-Anlagen zu verbrennen, zu verkohlen – oder gar in der Erde zu vergraben - als \r\nWälder und Moore als CO2-Speicher und Ökosysteme zu erhalten und zu stärken. Hier ein \r\nGleichgewicht zu finden, dass den notwendigen Hochlauf der technischen CDR-Methoden \r\nerlaubt, ohne den natürlichen Senken zu schaden, wird eine große Herausforderung der \r\nnächsten Jahre sein.\r\n11. Gebäudeenergiegesetz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Das Gebäudeenergiegesetz werden wir reformieren, aber nicht abschaffen. Biomasse-heizun\u0002gen sollten nur eingebaut werden, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen. Die BEG-Förde\u0002rung für Biomasseheizungen werden wir auf Härtefälle beschränken.“\r\nHintergrund\r\n▪ Das GEG sorgt für Planungssicherheit und ist zentral für das Erreichen der Klimaziele im Ge\u0002bäudesektor. Biomasseheizungen sind aufgrund begrenzter nachhaltiger Holzmenge nur eine \r\nNischenlösung. Sie sollten nur eingebaut werden können, wenn Alternativen nachweislich \r\nnicht zur Verfügung stehen oder mit erheblichen finanziellen Zumutungen verbunden wären. \r\n12. Dekarbonisierung von Wärmenetzen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden die Dekarbonisierung von Wärmenetzen auskömmlich finanzieren und dazu die BEW \r\nüber die Legislatur mit 4 Mrd. € pro Jahr ausstatten.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die BEW-Förderung ist zentral, um die Fernwärmeversorgung zu dekarbonisieren. Sie muss \r\ndaher dringend erhöht werden, sonst gerät die Wärmewende ins Stocken. Ein Bündnis aus 19 \r\nVerbänden, darunter dem VKU und dem BDEW forderte kürzliche eine Erhöhung um 3,4 Mrd. \r\n€ pro Jahr – eine Größenordnung, die angesichts der Herausforderungen realistisch erscheint.\r\n13. Klimaschutzgesetz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Das Klimaschutzgesetz werden wir wieder reformieren und die Verantwortlichkeit der einzelnen \r\nMinisterien für das Erreichen der Klimaziele wieder einführen.“\r\n5\r\nHintergrund\r\n▪ Die Reform des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2024 ist ein Rückschritt für den Klimaschutz. Die \r\nVerantwortlichkeit der einzelnen Ministerien für das Einhalten der Klimaziele in ihren Sektoren \r\nmuss wieder gewährleistet werden. Sie sorgt für eine kohärente Klimapolitik.\r\n14. Finanzierung von Klimaschutz\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Die Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds werden wir so nachhaltig gestaltet, dass \r\ndas Erreichen der Klimaziele gewährleistet werden kann. Ein Klimageld werden wir 2025 einfüh\u0002ren. Alle Einnahmen aus dem Emissionshandel werden wir wieder in den Klimaschutz fließen las\u0002sen. Der gesamte Bundeshaushalt wird langfristig nach dem Prinzip des Green Budgeting gestal\u0002tet.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die nachhaltige Finanzierung von Klimaschutz und der Energiewende ist eine der wichtigsten \r\nAufgaben der kommenden Jahre. Ausreichende Investitionen in den Klimaschutz könnten \r\netwa durch eine Reform der Schuldenbremse sichergestellt werden. Das Klimageld ist bereits \r\nvorbereitet und stärkt die Akzeptanz von Klimapolitik. Der Emissionshandel ist ein zentrales \r\nWerkzeug der Klimapolitik, weshalb alle Einnahmen auch wieder in den Klimaschutz fließen \r\nsollten. Das Prinzip Green Budgeting sorgt für eine langfristige Ausrichtung des Bundeshaus\u0002halts anhand nachhaltiger Kriterien."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013849","regulatoryProjectTitle":"Zusatzprotokoll EMRK zu Recht auf gesunde Umwelt","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/15/94/386803/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180065.pdf","pdfPageCount":15,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"21. November 2024\r\nAnerkennung des Rechts auf eine gesunde Umwelt –\r\nAufruf zur deutschen Unterstützung eines Zusatzprotokolls zur\r\nEuropäischen Menschenrechtskonvention\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nwir sind Teil einer Kampagne von mehr als 450 Organisationen der Zivilgesellschaft,\r\nsozialen Bewegungen und Organisationen indigener Völker sowie von mehr als 200\r\nWissenschaftler*innen.1 Mit diesem Schreiben fordern wir Sie auf, sich im Namen der\r\nBundesregierung für das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt\r\neinzusetzen. Bitte unterstützen Sie in der multidisziplinären Ad-hoc-Gruppe für\r\nUmweltfragen (GME) und im Lenkungsausschuss für Menschenrechte des Europarats\r\n(CDDH) die Annahme eines Zusatzprotokolls zur Europäischen\r\nMenschenrechtskonvention (EMRK). Die Bundesrepublik kann und sollte in dieser\r\nwichtigen Frage eine führende Rolle übernehmen, um Verbesserungen des\r\nMenschenrechts- und Umweltschutzes in Europa zu erreichen.\r\nDeutschland hat sich in den letzten Jahren auf internationaler Ebene vor allem durch\r\neine starke Klimaaußenpolitik hervorgetan. Angesichts ihrer etablierten Rolle ist die\r\nBundesregierung somit gut positioniert, um in der GME und im CDDH eine zentrale Rolle\r\nfür die Annahme dieses Zusatzprotokolls zur EMRK zu spielen. Auf diese Weise kann\r\nDeutschland sein Engagement für seine Bürger*innen unter Beweis stellen und seine\r\nweltweite Vorreiterrolle bekräftigen.\r\nWir leben in einer Welt, die unter zunehmender Umweltzerstörung leidet: Schätzungen\r\nzufolge sterben jedes Jahr fast 7 Millionen Menschen auf der ganzen Welt an den Folgen\r\nvon Luftverschmutzung,2 mehr als 300.000 davon allein in Europa. Extreme\r\n1 Aufruf von NGOs zur Annahme eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention\r\nüber das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt:\r\nhttps://drive.google.com/file/d/1ocX80wg6MN2iw8u6EKAxfPfnyjDaNBDA/view?usp=sharing; Aufruf\r\nvon Wissenschaftler*innen zur Annahme eines Zusatzprotokolls zur Europäischen\r\nMenschenrechtskonvention über das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt,\r\nhttps://drive.google.com/file/d/18gpx6-I61G5wGuNvyybe1eC5qA91RmYO/view?usp=share_link.\r\n2 Siehe: Weltgesundheitsorganisation, Household air pollution, 28. November 2022:\r\nhttps://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/household-air-pollution-and-health.\r\nSeiten 2 von 3\r\nÜberschwemmungen, langanhaltende Hitzewellen, Waldbrände und zunehmende\r\nDürreperioden treten aufgrund des Klimawandels immer häufiger auf. Der Weltklimarat\r\nhat erst vor Kurzem gewarnt, dass im nächsten Jahrzehnt die dringend notwendigen\r\nglobalen und koordinierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um noch\r\nkatastrophalere Auswirkungen eines Temperaturanstiegs von 1,5°C oder mehr zu\r\nvermeiden.3 Ganze Ökosysteme brechen zusammen, was sich auf die\r\nErnährungssicherheit und den Zugang zu Wasser auswirkt, die Widerstandsfähigkeit\r\nvon Gemeinschaften schwächt und künftigen Generationen eine desolate Welt\r\nhinterlässt.\r\nDie Umwelt und die Menschenrechte sind eng miteinander verknüpft. David Boyd,\r\nehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt, stellte fest,\r\ndass \"alle Menschen von der Umwelt abhängen, in der wir leben. Eine sichere, saubere,\r\ngesunde und nachhaltige Umwelt ist eine wesentliche Voraussetzung für die\r\nuneingeschränkte Wahrnehmung einer Vielzahl von Menschenrechten, darunter das\r\nRecht auf Leben, Gesundheit, Nahrung, Wasser und sanitäre Einrichtungen. Ohne eine\r\ngesunde Umwelt können wir unsere Bestrebungen nicht verwirklichen. Wir können nicht\r\neinmal die Mindeststandards der Menschenwürde erreichen.“4 Die Anerkennung des\r\nRechts auf eine gesunde Umwelt kann in der Tat zu Verbesserungen führen,\r\neinschließlich sauberer Luft, besserem Zugang zu sauberem Trinkwasser und der\r\nReduzierung von Treibhausgasemissionen.\r\nDas Recht auf eine gesunde Umwelt ist derzeit in den Gesetzen und Verfassungen von\r\n83 % der UN-Mitgliedsstaaten verankert, was seinen etablierten und weithin\r\nanerkannten Status weltweit unterstreicht. Internationale Gremien wie die Vereinten\r\nNationen und regionale Institutionen wie der Interamerikanische Gerichtshof für\r\nMenschenrechte haben das Recht auf eine gesunde Umwelt unmissverständlich\r\nanerkannt und seine grundlegende Bedeutung für das menschliche Leben und die\r\nZukunft unseres Planeten betont. Im Juli 2022 unternahm die UN-Generalversammlung\r\neinen wichtigen Schritt, indem auch sie das Recht auf eine gesunde Umwelt anerkannte.\r\nDiese bahnbrechende Resolution erhielt mit 161 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und\r\nnur acht Enthaltungen eine überwältigende Unterstützung. Besonders hervorzuheben\r\nist, dass alle Mitgliedstaaten des Europarates für die Resolution gestimmt haben. Diese\r\neindeutige Zustimmung unterstreicht den weltweiten Konsens über dieses Grundrecht.\r\nDarüber hinaus haben sich alle Staats- und Regierungschefs der 46 Mitglieder des\r\nEuroparates in der Erklärung von Reykjavik 2023 verpflichtet, \"ihre Arbeit im Europarat\r\nzu den Menschenrechtsaspekten der Umwelt auf der Grundlage der politischen\r\nAnerkennung des Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als\r\nMenschenrecht im Einklang mit der Resolution 76/300 der Generalversammlung der\r\nVereinten Nationen zu verstärken\".5 Außerdem hat das UN-Übereinkommen über die\r\nbiologische Vielfalt (CBD), dem alle Länder des Europarates angehören, dieses Recht\r\nund die damit verbundene Resolution der UN-Generalversammlung im Kunming-\r\nMontreal Global Biodiversity Framework (GBF) aus dem Jahr 2022 anerkannt.\r\nSchließlich wird dieses Menschenrecht in den wichtigsten Menschenrechtsverträgen in\r\nallen anderen Regionen außer Europa anerkannt, insbesondere in der Afrikanischen\r\nCharta der Menschenrechte und im Zusatzprotokoll von San Salvador zur\r\n3 Siehe: IPCC, Climate change 2023: Synthesebericht des Sechsten Sachstandsberichts des IPCC (AR6),\r\n19. März 2023, abrufbar unter https://report.ipcc.ch/ar6syr/pdf/IPCC_AR6_SYR_SPM.pdf.\r\n4 https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-environment/about-human-rights-and-environment.\r\n5 Siehe: Europarat, Erklärung von Reykjavík vom 16.-17. Mai 2023.\r\nSeiten 3 von 3\r\nAmerikanischen Menschenrechtskonvention aus dem Jahr 1988. Der Europarat ist die\r\neinzige regionale Menschenrechtsorganisation, die dieses Recht noch nicht anerkannt\r\nhat.\r\nZwar erkennt bereits eine deutliche Mehrheit (42 von 46) der Mitgliedstaaten des\r\nEuroparates das Recht auf eine gesunde Umwelt auf nationaler Ebene an und betont,\r\ndass dieses Recht auf nationaler Ebene nicht neu sei. Dennoch bestehen weiterhin\r\nUnterschiede, die auf ein uneinheitliches Schutzniveau auf regionaler Ebene hinweisen.\r\nDerzeit stellt die fehlende Anerkennung des Rechts auf eine gesunde Umwelt in der\r\nEMRK eine erhebliche Lücke dar. Die Anerkennung dieses Rechts durch die Annahme\r\neines Zusatzprotokolls würde die Konvention mit ihren Grundprinzipien in Einklang\r\nbringen und ihre Wirksamkeit stärken. Der Rat würde sein Engagement für einen\r\numfassenden Menschenrechtsschutz bekräftigen und seine Relevanz und\r\nFührungsrolle im 21. Jahrhundert stärken.\r\nAus diesen Gründen fordern wir Deutschland auf, in der GME und dem CDDH die\r\nnotwendige politische Vorreiterrolle einzunehmen und sich für die Annahme eines\r\nverbindlichen Protokolls zur EMRK einzusetzen.\r\nIn der Anlage finden Sie weitere Unterlagen, die die Notwendigkeit der Annahme eines\r\nZusatzprotokolls untermauern, darunter \"Zehn Gründe für den Schutz des\r\nMenschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt durch ein\r\nZusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention“ und ein umfassendes\r\nFAQ-Dokument.\r\nUnterzeichnende Organisationen:\r\nClientEarth – Anwälte der Erde e.V.\r\nGreen Legal Impact Germany e.V.\r\nGreenpeace e.V.\r\nNaturschutzbund Deutschland e.V.\r\nWarum ist ein rechtsverbindliches Instrument notwendig, um das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt formell anzuerkennen?\r\n1. Lücke in der derzeitigen EMRK\r\nIn der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist das Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt nicht ausdrücklich verankert. Der derzeitige Schutz dieses Rechts ist insofern aus anderen Rechten abgeleitet, als er sich mit dem Schutz anderer Konventionsrechte, wie dem Recht auf Leben, Gesundheit oder Privatsphäre, überschneidet. Ein Zusatzprotokoll würde diese Lücke schließen und dieses Recht ausdrücklich und eigenständig schützen.\r\n2. Größere Rechtssicherheit\r\nDerzeit sind Bürger*innen und Staaten auf die Auslegung der Rechtsprechung in Bezug auf andere Rechte angewiesen, was zu Unsicherheit über den Inhalt des autonomen Rechts auf eine gesunde Umwelt führt. Ein Protokoll würde die Verpflichtungen der Staaten eindeutig festlegen und damit mehr Rechtssicherheit für Bürger*innen und Regierungen schaffen. Außerdem würde es den Staaten ein rechtliches Instrument an die Hand geben, mit dem sie private Akteure besser regulieren können.\r\n3. Ein präventiver Ansatz\r\nEin Protokoll würde die Staaten dazu verpflichten, proaktiv zu handeln, um das Recht auf eine gesunde Umwelt zu schützen, und nicht nur auf Verstöße zu reagieren, nachdem sie geschehen sind. Diese präventive Arbeit ist umso wichtiger für gefährdete Bevölkerungsgruppen, die am stärksten von der dreifachen planetaren Krise betroffen sind.\r\n4. Angleichung an internationale Normen\r\nDie Anerkennung dieses Rechts im europäischen Rahmen würde die Region in Einklang mit den internationalen Gremien bringen, in denen dieses Recht bereits anerkannt wird, wie z.B. im Rahmen der Vereinten Nationen, wo alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarats für diese Anerkennung gestimmt haben, oder im Rahmen des Übereinkommens über die Rechte des Kindes.\r\nDie Gesetzgeber des Europarats haben die Möglichkeit und sogar die Verantwortung, durch ein Zusatzprotokoll sicherzustellen, dass die Rechenschaftspflicht und die Anwendbarkeit dieses Rechts es ermöglichen, Verletzungen der durch die Konvention geschützten Rechte von vornherein zu vermeiden.\r\nWarum ein Zusatzprotokoll zur EMRK und nicht eine eigenständige Konvention?\r\n1. Eine klare, rasche Botschaft, um der Dringlichkeit der Krise gerecht zu werden\r\nEin Zusatzprotokoll zur EMRK würde kurzfristig eine klare und deutliche Botschaft aussenden und die notwendigen Folgemaßnahmen zu den auf dem Gipfel von Reykjavik im Mai 2023 eingegangenen Verpflichtungen sicherstellen. Es würde eine rasche und wirksame Reaktion auf die drei planetaren Krisen ermöglichen, während ein unbestimmtes Übereinkommen in einer Zeit, in der die Bürger und die betroffenen Gemeinschaften dringend Klarheit und Antworten benötigen, Fragen offenlässt. Allein die Aufnahme von Verhandlungen über ein Protokoll dürfte als Katalysator für nationale Maßnahmen dienen, die zu strengeren Umweltgesetzen und -politiken sowie deren besserer Umsetzung und Durchsetzung führen.\r\n2. Stärkung der Menschenrechte\r\nDie Aufnahme des Rechts auf eine gesunde Umwelt in die EMRK, die den wichtigsten Rahmen für den Schutz der Menschenrechte in Europa darstellt, würde eine\r\nZersplitterung des Schutzes vermeiden und die Tatsache widerspiegeln, dass dieses Recht von allen Pflichtenträgern auf demselben Niveau wie andere Menschenrechte geschützt werden muss.\r\n3. Bestehende Mechanismen\r\nDie EMRK verfügt bereits über solide Kontroll- und Überwachungsmechanismen, insbesondere über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die eine wirksame Umsetzung des Rechts auf eine gesunde Umwelt ermöglichen würden. Aufgrund seiner umfangreichen Erfahrung in Umweltangelegenheiten (mit über 300 zulässigen Beschwerden und weiteren, die noch folgen werden) verfügt der Gerichtshof über das nötige Fachwissen, um Doppelarbeit und/oder eine Zersplitterung der Rechtsprechung zu vermeiden. Ein Zusatzprotokoll würde den Staaten Gewissheit und Klarheit über den Inhalt und die Anwendung des autonomen Rechts verschaffen.\r\n4. Zeit und Ressourcen sparen\r\nEin Zusatzprotokoll würde sich die bestehende institutionelle Infrastruktur zunutze machen und so den Anerkennungsprozess abschließen, wobei weniger Ressourcen benötigt würden als für ein völlig neues Übereinkommen. Darüber hinaus hätten alle Mitgliedstaaten durch den Prozess der Ausarbeitung und Ratifizierung die Möglichkeit, sich aktiv an den Arbeiten zu beteiligen, die zur Anerkennung des Rechts im System der EMRK führen.\r\nWarum reicht die derzeitige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht aus, um das Recht auf eine gesunde Umwelt zu gewährleisten?\r\n1. Indirekter Schutz\r\nIn Ermangelung einer autonomen Anerkennung des Rechts auf eine gesunde Umwelt bleibt die wachsende Rechtsprechung des Gerichtshofs in diesem Bereich zwischen einer Reihe anderer Rechte aufgesplittert, die nur indirekt und auf Ad-hoc-Basis entwickelt wurden. Ein Zusatzprotokoll würde einen nützlichen Rahmen für die unvermeidliche Arbeit des Gerichtshofs in diesem Bereich angesichts der zunehmenden Umweltzerstörung bilden. Es würde sicherstellen, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs kohärent und konsolidiert ist und dass die materiellen und verfahrensrechtlichen Elemente dieses Rechts gesichert sind.\r\n2. Notwendigkeit eines Wandels angesichts der neuen Herausforderungen\r\nEs ist von entscheidender Bedeutung, dass sich die EMRK als Ganzes weiterentwickelt, um den heutigen Realitäten und der wichtigsten menschenrechtlichen Herausforderung unserer Zeit gerecht zu werden: der dreifachen planetaren Krise. Ein Zusatzprotokoll würde den komplexen Umweltproblemen Rechnung tragen und bei seiner Umsetzung durch die verbindlichen Urteile des Gerichtshofs als einer bahnbrechenden Institution im Bereich des Menschenrechtsschutzes unterstützt werden. Die Aufnahme von Verhandlungen über ein solches Protokoll würde die Glaubwürdigkeit der Vorreiterrolle Europas beim Schutz der Menschenrechte auf der Weltbühne wiederherstellen und sicherstellen, dass Europa bei wichtigen globalen Entwicklungen nicht ins Hintertreffen gerät.\r\n3. Hindernisse beim Zugang zum Recht\r\nEin explizites Recht auf eine gesunde Umwelt könnte den Zugang zu den Gerichten vereinfachen und allen Personen und Umweltschützer*innen, deren Recht auf eine gesunde Umwelt verletzt wurde, einen direkteren Schutz bieten, wobei die Art und Weise von den Staaten bei der Aushandlung des Protokolls noch zu klären wäre.\r\nWarum reicht das KlimaSeniorinnen-Urteil nicht aus, um das Recht auf eine gesunde Umwelt anzuerkennen?\r\nDer Fall KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz ist ein wichtiges Beispiel dafür, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Menschenrechten anerkennt. In diesem Fall argumentierte eine Gruppe älterer Frauen, dass die unzureichende Klimapolitik der Schweiz ihr Recht auf Leben (Artikel 2 EMRK) und auf Privat- und Familienleben (Artikel 8 EMRK) verletze, weil extreme Hitzewellen ihre Gesundheit beeinträchtigten. Allerdings handelt es sich hier ausdrücklich um ein spezifisches Urteil zum Klimawandel, auch wenn das Recht auf eine gesunde Umwelt nicht nur diesen Aspekt der dreifachen planetaren Krise betrifft.\r\nObwohl das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt in KlimaSeniorinnen ausdrücklich als Teil des „einschlägigen Rechtsrahmens und der Rechtspraxis“ anerkannt wird, auf die sich die in diesem Urteil in Rede stehenden EMRK-Rechte beziehen, stellt der Gerichtshof auch klar, dass der Umfang seiner Beurteilung in diesem Fall auf die Feststellung beschränkt ist, ob eine Verletzung dieser spezifischen Konventionsrechte vorliegt, und nicht darauf, ob das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt verletzt wurde. Der Gerichtshof sagt selbst, dass er in diesem Fall nicht auf der Grundlage dieses Rechts entscheidet, und stellt ausdrücklich fest, „dass ein solches Recht in der Konvention in ihrer heutigen Form nicht enthalten ist“.\r\nDas Recht auf eine gesunde Umwelt überschneidet sich mit anderen Rechten und ergänzt sie, und es ist eine Voraussetzung für die Verwirklichung aller Menschenrechte. Ein eigenständiges Recht auf eine gesunde Umwelt, das in einem Zusatzprotokoll zur EMRK verankert ist, würde einen systematischen und konsolidierten Schutz durch einen klaren und einheitlichen Rahmen ermöglichen, der die Staaten verpflichten würde, angesichts der dreifachen planetaren Krise vorbeugende Umweltmaßnahmen zu ergreifen.\r\nZEHN GRÜNDE\r\nzum Schutz des Menschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt durch ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention\r\n1. Schutz unserer Menschenrechte.\r\nDas Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt ist ein eigenständiges Menschenrecht. Alle 46 Mitgliedstaaten des Europarates haben diese Tatsache in der UN-Res/76/300 anerkannt: Dieses Recht steht jedem Menschen von Natur aus zu. Darüber hinaus sind die Menschenrechte unteilbar: Die vollständige und wirksame Verwirklichung jedes einzelnen Menschenrechts hängt von allen anderen Menschenrechten ab, was bedeutet, dass die Staaten nicht zwischen ihnen wählen können: Vielmehr geht die Existenz eines Menschenrechts mit einer entsprechenden Verpflichtung einher, es zu schützen.\r\n2. Vertretung unserer Region.\r\nDer Europarat hinkt hinterher, da er das einzige internationale Menschenrechtssystem der Welt ist, welches dieses Recht noch nicht rechtlich anerkannt hat. In den interamerikanischen und afrikanischen regionalen Menschenrechtssystemen ist es bereits verwirklicht, und ihre Rechtsprechung prägt das globale Verständnis des Rechts. Auf dem Gipfel von Reykjavik versprachen die Staats- und Regierungschefs aller 46 Staaten, diese Arbeit im Europarat fortzusetzen.\r\n3. Vermittlung einer starken Botschaft.\r\nDie Europäische Menschenrechtskonvention, die durch die verbindliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gestützt wird, ist weltweit als das zentrale Instrument für den Schutz der Menschenrechte in Europa bekannt. Ein Zusatzprotokoll zur Konvention, das dieses Recht kodifiziert, sendet ein starkes Signal an ganz Europa und weltweit, dass der Europarat und seine Mitgliedsstaaten den Schutz dieses Rechts ernst nehmen, gleichberechtigt mit anderen Menschenrechten.\r\n4. Stärkung unseres Gerichtshofs.\r\nNachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits über 300 umweltbezogene Fälle entschieden hat, hat er eindeutig Expertise im Bereich der Schnittstelle von Menschenrechten und Umwelt entwickelt. Wie die jüngsten Urteile der Großen Kammer zeigen, besteht kein Zweifel daran, dass sich der Gerichtshof auch in Zukunft und in zunehmendem Maße mit den Auswirkungen der Umweltzerstörung befassen wird. Da das Recht auf eine gesunde Umwelt jedoch nicht rechtlich anerkannt wird, bleibt die wachsende Rechtsprechung des Gerichtshofs in diesem Bereich auf eine Reihe anderer Rechte verteilt, die nur indirekt und auf Ad-hoc-Basis entwickelt wurden. Ein Zusatzprotokoll würde einen hilfreichen Rahmen für die unvermeidliche Arbeit des Gerichtshofs in diesem Bereich bilden und sicherstellen, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs kohärent und konsolidiert ist.\r\n5. Erhöhung der Rechtssicherheit.\r\nEin Zusatzprotokoll würde sowohl den Inhabern von Rechten als auch den Mitgliedstaaten mehr Rechtssicherheit bieten. Darüber hinaus hätten alle Mitgliedstaaten mit dem Ausarbeitungs- und Ratifizierungsprozess die Möglichkeit, sich aktiv an der Arbeit zu beteiligen, die zu seiner rechtmäßigen Verankerung im System der Konvention führen.\r\n6. Mehr Einheitlichkeit\r\nObwohl die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten des Europarates das Recht in ihren Verfassungen, Gesetzen und innerstaatlichen Gerichtsentscheidungen rechtlich anerkennt (die frühesten Verweise stammen aus dem Jahr 1976 in der portugiesischen Verfassung und aus dem Jahr 1978 in der spanischen Verfassung), ist der Schutz dieses Rechts in der gesamten Region nicht einheitlich gewährleistet. Es ist die Aufgabe des Europarats, die Region zu vereinen und für ähnliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Schon die Aufnahme von Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll kann als Katalysator für nationale Maßnahmen dienen, die in allen Mitgliedstaaten des Europarats zu strengerer Umweltpolitik durch umweltbezogene Gesetze, einer besseren Umsetzung und Durchsetzung dieser Gesetze, einer stärkeren Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltpolitischen Entscheidungen und einer Verringerung von Umweltungerechtigkeiten führen.\r\n7. Sich der Herausforderung stellen.\r\nDie Umweltkrise - einschließlich des Klimawandels, des Verlusts der biologischen Vielfalt und der Umweltverschmutzung- bedroht die Menschenrechte in einem noch nie dagewesenen Ausmaß. Dies ist die entscheidende menschenrechtliche Herausforderung unserer Zeit, vielleicht sogar aller Zeiten. Der Europarat hat den wohlverdienten Ruf, beim Schutz der Menschenrechte eine Vorreiterrolle zu spielen: Die Europäische Menschenrechtskonvention war bei ihrer Ausarbeitung ein bahnbrechender Vertrag, und mit der Doktrin des „living instruments“ und der so genannten „Ökologisierung“ der Menschenrechte hat die Rechtsprechung des Gerichtshofs maßgeblich zur Verknüpfung von Menschenrechten und Umwelt beigetragen. Wenn es jedoch ein Menschenrecht gibt, das am besten geeignet ist, auf die aktuellen Herausforderungen der Menschheit zu reagieren, dann ist es das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt. Im Jahr 2024, angesichts der heutigen Herausforderungen, ist das Fehlen eines spezifischen Rechts auf eine gesunde Umwelt in der Europäischen Konvention ein schockierendes Versäumnis.\r\n8. Für eine sauberere, gesündere und nachhaltigere Umwelt sorgen.\r\nDas Endergebnis eines Zusatzprotokolls, das das eigenständige Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt garantiert, lässt sich leicht vorhersagen: Die Folge dieses Rechts sollte eine sauberere, gesündere und nachhaltigere Umwelt sein. Zahlreiche Studien belegen eindeutig, dass die Anerkennung dieses Rechts zu besseren Ergebnissen bei einer Vielzahl von Umweltfaktoren führt, darunter sauberere Luft, sichereres Wasser und geringere Treibhausgasemissionen. Diese Ergebnisse werden in dieser Krisenzeit dringend benötigt, und man kann darauf vertrauen, dass das System der Europäischen Menschenrechtskonvention sie liefert.\r\n9. Schutz der am meisten gefährdeten Personen.\r\nVon besonderer Bedeutung für das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt sind seine präventiven und schützenden Aspekte. Diese Faktoren sind besonders wichtig für diejenigen, die am meisten von Umweltschäden bedroht sind, darunter Frauen, Kinder, Jugendliche, indigene Völker und lokale Gemeinschaften, in Armut lebende Menschen, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Migrant*innen, Vertriebene und andere potenziell gefährdete Gemeinschaften. Die Anerkennung dieses Rechts als Menschenrecht ist auch von besonderer Bedeutung für Menschenrechtsverteidiger*innen im Umweltbereich, die weltweit am meisten gefährdet sind. Indem es den Rechteinhabern die Möglichkeit gibt, dieses Recht durchzusetzen, würde ein Zusatzprotokoll eine stärkere Rechenschaftspflicht für Handlungen oder Unterlassungen von Staaten gewährleisten, die dieses Recht verletzen: Es ist zu erwarten, dass die Rechenschaftspflicht und die Durchsetzbarkeit\r\ndieses Rechts wiederum dazu führen, dass Verletzungen von vornherein verhindert werden.\r\n10. Reaktion auf die Forderungen der Zivilgesellschaft.\r\nDie Regierungen müssen sich letztlich gegenüber den Menschen verantworten, die sie vertreten. Die Zivilgesellschaft fordert eindeutig und wiederholt ein Zusatzprotokoll zur EMRK, um das eigenständige Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt anzuerkennen. Die Notwendigkeit eines verbindlichen Rechtsinstruments zu diesem Thema wird im Europarat schon seit Jahrzehnten diskutiert. Diese andauernden Reflexionen und Überlegungen begannen vor über 50 Jahren. „Die Zeit ist jetzt reif\": Mit diesen Worten forderte die Parlamentarische Versammlung im Jahr 2003 (vor 21 Jahren) die Anerkennung dieses Menschenrechts durch ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Europarat darf nicht länger zögern, auf diese Forderung nach einem Zusatzprotokoll endlich auch zu antworten."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. 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Ä.\r\nKönnte im Rahmen eines generellen Programms für ein \r\nvon der EU vorgegebenens Set an Ökoregelungen \r\neingeführt werden (Beispiel die von der EU geforderte ÖR \r\nals Ausgleich für GLÖZ 8), relativ einfach umzusetzten\r\nÖkoregelung sind eigentlich Sache der Mitgliedstaaten, durch \r\nEinjährigkeit kein Anreiz zur Umstellung des Systems dient \r\nErhaltung des Status Quo\r\nVereinheitlichunge und Ausweitung der \r\ngekoppelten Tierprämien auf andere \r\nweidenende Tierarten (Milchkühe und \r\nNachzucht)\r\nKlarer Verständlich für Landwirt*innen, setzt Anreize für \r\nWeidehaltung\r\nGekoppelte Prämien könnten Überproduktion Fördern, \r\nUmweltverbände in vielen Mitgliedsstaaten fordern die \r\nAbschaffung der gekoppelten Zahlungen\r\nKompetenzstellen Weidehaltung auf regionaler \r\nEbene\r\nDirekter Ansprechpartner für Landwirt*innen bei \r\n\"Problemen\" Abwicklung von Herdenschutzmaßnahmen \r\n(einfache Kompenstation etc.), Beratung zu Weidehaltung \r\nVernetzung und Koordination, beispielsweise bei \r\nFlächentausch, oder Förderung von Triebwegen etc.\r\nPersonal\r\nOrganisation und Förderung von \r\nFlächentausch\r\nHofnahe und zusammenhängende Flächen ermöglichen \r\nBeweidung\r\nin der Abwicklung komliziert\r\nKlarer Rechtsrahmen und Schutz für Begriff \r\nWeidemilch und Weidefleisch\r\nVereinheitlicht Standards und setzt Mindesstandards, \r\nGrundlage Preisdifferenzierung (Ökoverordnung)\r\nKonkurenz zu bestehenden Siegeln, Kontrollen sind mit hohem \r\nAufwand verbunden\r\nInhaltlich / Strukturell\r\nMaßnahme Vorteil Risiko\r\nWertschöpfungsketten für Produkte Zugang zum Markt Wettbewerbsverzerrung beachten\r\nÖkosystemleistungen honorieren Gewinn nicht produktionsgebunden schwierig zu berechnen\r\nZugang zu Land / Weideflächen Beweidung Vorrang auf öffentlichen Flächen Konkurrenz andere Landnutzungen\r\nEntbürokratisierung Auflage teils überbordend gewisse Standards müssen sein\r\nRegionale Verarbeitung fördern z.B. Molkereien Kosten, damit rentabel\r\nRegionale Schlachthöfe fördern Tierwohl, weniger Transportstress Anforderungen an Tierwohl und Sachkunde müssen hoch sein\r\nVoraussetzungen für Weideschuss Praktikabler gestalten, Genehmigungen vereinfachen Sachkunde ist notwendig + Kontrolle\r\nDirektvermarktung fördern regionale Produktion, Alte Rassen erhalten Wettbewerbsverzerrung beachten\r\nStandard für Tierwohl in Weidetierhaltung Tierwohl fördern, Verterinärämter schulen Kreis-Behörden eigenständig\r\nZuchtprogramm Robustrassen Alte Rassen erhalten\r\nSeuchenschutzmaßnahmen praktikabel gestalten (z.B. jährliche Blutungen) Tierwohl + Nachvollziehbarkeit erhalten\r\nWeidetierhaltung in Berufsschulen / \r\nAusbildung\r\nMehr Wissen\r\nLeitfaden, welche Beweidung für welches Ziel Orientierung inhaltlich diffizil\r\nBeweidung als Kulturgut bewahren starke Sympathieträger\r\nEinkommenssituation Beweidende Einkommen + Sozialstandards erhöhen Kosten\r\nSchutz vor Beutegreifern Herdenschutzmaßnahmen fördern Kosten\r\nBeweidung als Klimaschutz Starke Ökosystemleistung diffizil zu berechnen, wer zahlt?"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015305","regulatoryProjectTitle":"Naturverträgliche Umsetzung der EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung  (IED)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/61/3b/496705/Stellungnahme-Gutachten-SG2502120017.pdf","pdfPageCount":14,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsame Stellungnahme\r\nder Organisationen Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), ClientEarth,\r\nDeutscher Naturschutzring (DNR), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Naturschutzbund \r\n(NABU) und Unabhängiges Institut für Umweltfragen (UfU)\r\nzur Umsetzung der EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung \r\n(IED) in deutsches Recht\r\nDas Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz \r\n(BMUV) hat uns mit E-Mail vom 28.11.2024 die Möglichkeit eröffnet, zu seinem Referentenentwurf \r\nfür den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der \r\nRichtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen sowie zu seinem Referentenentwurf für eine Ver\u0002ordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU \r\nüber Industrieemissionen Stellung zu nehmen. Die Entwürfe liegen uns als Mantelgesetz und als \r\nMantelverordnung vor. \r\nWir bedanken uns für die Möglichkeit, frühzeitig zu den Referentenentwürfen Stellung nehmen zu \r\nkönnen und nehmen diese nachfolgend gerne wahr. Wir beschränken uns in unserer Stellung\u0002nahme zunächst auf die aus unserer Sicht wesentlichen Gesichtspunkte und behalten uns vor, zu \r\neinem späteren Zeitpunkt im Gesetzgebungsverfahren weitere Aspekte zu ergänzen und/oder zu \r\nvertiefen.\r\nI. Vorbemerkung\r\nDie Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen\r\n(nachfolgend als IED bezeichnet) intendiert, die menschliche Gesundheit und Umwelt in integrier\u0002ter und medienübergreifender Weise noch besser zu schützen; gleichzeitig sollen Ressourceneffi\u0002zienz, Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung gefördert werden. Diese Intention begrüßen wir\r\nausdrücklich. Die IED setzt damit einen Schwerpunkt, der in Zeiten sich rasant weiterentwickelnder\r\nBeschleunigungsgesetzgebung mit der Intention, über deutlich kürzere Verfahren Prüfumfänge zu \r\nreduzieren und damit materielle Standards abzubauen als Gegengewicht besonders wichtig ist.\r\nTransformation hin zur Treibhausgasneutralität bedeutet eben nicht nur, so schnell wie möglich \r\nden Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren, sondern auch unsere natürlichen Lebensgrundla\u0002gen besser zu schützen. Klimaschutz und Umweltschutz müssen Hand in Hand gehen; dies gebietet \r\nauch die in Artikel 20a GG verankerte Staatszielbestimmung. Das ordnungsrechtliche Instrumenta\u0002rium ist für die Zielerreichung essenziell. Demgegenüber vermittelt die \r\n Gemeinsame Stellungnahme der oben genannten Organisationen \r\n2\r\nBeschleunigungsgesetzgebung der letzten Jahre oft den Eindruck, dass behördliche Verfahren vor \r\nallem bürokratische Hürden ohne vernünftigen Zweck seien, die so weit wie möglich abgebaut \r\noder vielleicht sogar ganz abgeschafft werden sollten. Es geht aber gerade darum, wegen der po\u0002tenziellen Gefährlichkeit von umweltbelastenden Tätigkeiten grundsätzlich eine Präventivkontrolle \r\nbeizubehalten und diese so auszugestalten, dass die Risiken der Tätigkeiten möglichst gering sind.\r\nDas BMUV strebt mit den vorliegenden Referentenentwürfen eine 1:1 Umsetzung des europäi\u0002schen Rechts an und hat ein Konvolut an Änderungsvorschlägen vorgelegt. Wir möchten uns zu\u0002nächst für die Synopsen der Änderungsgesetze bedanken, die die vorgeschlagenen Regelungen \r\nbesser lesbar und nachvollziehbar machen.\r\nInhaltlich gehen die vorliegenden Entwürfe teilweise jedoch über eine 1:1 Umsetzung des europäi\u0002schen Rechts hinaus und enthalten nicht hinnehmbare Zumutungen.\r\nAusdrücklich begrüßen möchten wir zunächst die verbindliche Einführung von Umweltleistungs\u0002werten und Umweltmanagementsystemen sowie die Vorgabe, strengstmögliche Emissionsgrenz\u0002werte im nationalen Recht festzulegen. Auch die Festlegungen, die einen leichten und besseren Zu\u0002gang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen betreffen, unterstützen wir.\r\nKritisieren möchten wir insbesondere die im großen Stil vorgenommenen Änderungen im An\u0002hang 1 der 4. BImSchV. Für eine Reihe von Anlagenarten soll zukünftig kein förmliches Genehmi\u0002gungsverfahren mehr durchzuführen sein, sondern ein vereinfachtes Verfahren (ohne Öffentlich\u0002keitsbeteiligung) ausreichen; einige Anlagen sollen ganz aus dem Anwendungsbereich der ge\u0002nehmigungspflichtigen Anlagen herausgenommen werden. Die Durchführung vereinfachter Ver\u0002fahren statt förmlicher Verfahren sehen wir in hohem Maße kritisch, weil dies dem Beeinträchti\u0002gungspotenzial vieler Anlagentypen nicht gerecht wird. Die Idee des Verordnungsgebers, über \r\neine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bei bestimmten Anlagentypen zu klären, ob (in Aus\u0002nahmefällen) statt des vereinfachten Verfahrens doch ein förmliches Verfahren durchzuführen \r\nist, zielt ohne eine verbindliche Vorgabe, die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen, ins Leere.\r\nDa wir in diesem Punkt die Hauptkritik an den vorliegenden Referentenentwürfen sehen, ziehen \r\nwir die Kommentierung der Mantelverordnung vor die Kommentierung des Mantelgesetzes.\r\nDies vorweggeschickt, möchten wir zu den Referentenentwürfen im Einzelnen wie folgt Stellung \r\nnehmen: \r\nII. Mantelverordnung - Neufassung der Verordnung über genehmigungsbe\u0002dürftige Anlagen (4. BImSchV)\r\nDie Änderungen des Anhangs 1 der 4. BImSchV dienen nicht nur der Anpassung an die Vorgaben \r\nder novellierten IED, sondern auch der Umsetzung des im November 2023 beschlossenen Paktes \r\nfür Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern. Sie \r\nsind nach Angaben der Begründung des Referentenentwurfes zur Mantelverordnung auch Ergebnis \r\neines mehrjährigen Praxis-Dialoges unter Federführung des Ausschusses für anlagenbezogenen Im\u0002missionsschutz und Störfallvorsorge (AISV) der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft \r\n Gemeinsame Stellungnahme der oben genannten Organisationen \r\n3\r\nImmissionsschutz (LAI). Begründet werden die umfangreichen Änderungen des Anhang 1 auf Seite \r\n88 der Mantelverordnung wie folgt:\r\n“Eine Überprüfung im Rahmen der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz hat \r\nergeben, dass diesen Anlagentypen [für die ein förmliches Verfahren nach nationalem Recht \r\nvorgeschrieben ist, Anm.d.Verf.] insbesondere durch die Weiterentwicklung des Standes der \r\nTechnik im Regelfall kein so hohes Beeinträchtigungspotenzial mehr innewohnt, welches \r\neine Aufrechterhaltung dieser generellen Vorgabe erfordert. Daher wurden die entsprechen\u0002den Zulassungsverfahren nun im Regelfall dem vereinfachten Verfahren gemäß § 19 BIm\u0002SchG zugewiesen; dies umfasst deutschlandweit etwa 4.000 Anlagen (ohne Windkraftanla\u0002gen).”\r\nZur Konsequenz, im vereinfachten Verfahren die Öffentlichkeit nicht beteiligen zu müssen, heißt es \r\ndort weiter:\r\n“Bei einzelnen der betroffenen Anlagentypen können allerdings standörtliche Besonderhei\u0002ten dazu führen, dass sie im Einzelfall nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Be\u0002lange einer größeren Zahl von Dritten haben können, weshalb die betroffene Öffentlichkeit \r\nfrühzeitig in Planungen und Entscheidungen eingebunden werden sollte. Hierzu ist das In\u0002strument der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung geeignet (vgl. § 25 Absatz 3 des Verwal\u0002tungsverfahrensgesetzes und VDI-Richtlinie 7000).”\r\nEs folgt eine Auflistung von Anlagentypen, bei denen frühzeitig, effektiv und straff ein Dialog zwi\u0002schen Behörden, Vorhabenträgern, Öffentlichkeit und Umweltorganisationen stattfinden soll. Da\u0002bei soll das Instrument der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung angewendet und durch entspre\u0002chende Vollzugsempfehlungen bzw. landesrechtliche Regelungen abgesichert werden.1\r\nMaßstab dafür, ob ein Anlagentyp in einem vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteili\u0002gung genehmigt werden kann, ist zunächst § 19 Absatz 1 Satz 1 BImSchG. Dieser lautet:\r\n“ (1) Durch Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1 Satz 3 kann vorgeschrieben werden, dass \r\ndie Genehmigung von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs in einem verein\u0002fachten Verfahren erteilt wird, sofern dies nach Art, Ausmaß und Dauer der von diesen An\u0002lagen hervorgerufenen schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheb\u0002lichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen mit dem Schutz der Allgemeinheit und \r\nder Nachbarschaft vereinbar ist.” (Hervorhebung durch Verf.)\r\nWir sehen die geplanten Änderungen in Anhang 1 der 4. BImSchV unter mehreren Gesichtspunk\u0002ten sehr kritisch. Zum einen sehen wir nicht, dass das Instrument der frühzeitigen Öffentlichkeits\u0002beteiligung hier wirksam zum Einsatz gebracht werden kann (dazu nachfolgend a). Zum anderen \r\nhalten wir die Herabstufung einiger Verfahren vom förmlichen zum vereinfachten Verfahren bei \r\nvielen Anlagentypen angesichts des Beeinträchtigungspotenzials für nicht gerechtfertigt und se\u0002hen insofern einen Widerspruch zu den Vorgaben in § 19 Absatz 1 Satz 1 BImSchG (dazu nachfol\u0002gend b). Schließlich halten wir auch die Herausnahme einiger Anlagentypen aus der immissions\u0002schutzrechtlichen Genehmigungspflicht für nicht vertretbar (dazu nachfolgend c).\r\n1\r\nSiehe Begründung der Mantelverordnung, S. 88f.\r\n Gemeinsame Stellungnahme der oben genannten Organisationen \r\n4\r\na) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung\r\nDie Überführung großer Teile der in der 4. BImSchV vorgesehenen Vorhabentypen ins verein\u0002fachte Verfahren, die nach Schätzung in der Mantelverordnung etwa 4.000 Anlagen umfasst, stößt \r\nbei den anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden auf erhebliche Bedenken. \r\nGrundsätzlich ist der im Referentenentwurf zum Ausdruck kommende Ansatz einer frühzeitigen \r\nÖffentlichkeitsbeteiligung zu begrüßen. Dabei sollen die Besonderheiten des jeweiligen Genehmi\u0002gungsverfahrens ermittelt werden, um in einem weiteren Schritt zu entscheiden, ob das Verfahren \r\nals vereinfachtes Verfahren oder als förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.2 Dieser \r\nsinnvolle Ansatz hätte eine Aufwertung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Gesetz\u0002geber zur Voraussetzung. Bislang hat eine solche Aufwertung der in § 25 Abs. 3 VwVfG geregel\u0002ten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch nicht stattgefunden. \r\nDer Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und \r\nGenehmigungsverfahren,3 der die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in § 25a VwVfG mit einer eige\u0002nen Vorschrift würdigen soll und auf den der Referentenentwurf abzielt, ist nach dem Koalitions\u0002bruch im Gesetzgebungsverfahren hängen geblieben. Aktuell ist auch nicht zu erwarten, dass der \r\nEntwurf vor den Neuwahlen verabschiedet wird. Ob er nach den Neuwahlen weiterverfolgt wird, \r\nist ebenfalls nicht absehbar. \r\nAber selbst wenn der Gesetzesentwurf in seiner aktuellen Fassung verabschiedet werden würde, \r\nwürde er viel zu kurz greifen, um die im Referentenentwurf proklamierte Funktion einer Weichen\u0002stellung für die Entscheidung über die Art des Genehmigungsverfahren sicherstellen zu können. Im \r\nWesentlichen wird im § 25a VwVfG-E nur das Wort „Information“ im jetzigen § 25 Abs. 3 VwVfG \r\ndurch das Wort „Beteiligung“ ausgetauscht.4 Ohnehin bleibt die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung \r\nim neuen § 25a Abs. 1 VwVfG-E genau wie in der aktuellen Regelung des § 25 Abs. 3 VwVfG frei\u0002willig:\r\n„Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Träger eines Vorhabens, das nicht nur unwesentli\u0002che Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben kann, die von dem \r\nVorhaben betroffene Öffentlichkeit bei der Planung bereits frühzeitig vor Stellung des An\u0002trags unterrichtet (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung).“ (Unterstreichung durch Verf.)\r\nInsofern der Referentenentwurf ausführt, dass die Überführung von 4.000 Anlagen vom förmlichen \r\nVerfahren in das vereinfachte Verfahren auf der Grundlage erfolgt, dass diesen Anlagen\r\n„durch die Weiterentwicklung des Standes der Technik im Regelfall kein so hohes Beein\u0002trächtigungspotenzial mehr innewohnt, welches eine Aufrechterhaltung dieser generellen \r\nVorgabe erfordert“5\r\n2\r\nSiehe Begründung der Mantelverordnung, S. 88.\r\n3 Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsver\u0002fahren, BT-Drs 20/11980.\r\n4 Grünberger/Zschiesche, NuR 11/2024, S. 735-746 (745).\r\n5\r\nSiehe Begründung der Mantelverordnung, S. 88.\r\n Gemeinsame Stellungnahme der oben genannten Organisationen \r\n5\r\nmacht der Referentenentwurf durch seine Begründung deutlich, dass ”nicht nur unwesentliche \r\nAuswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten” im Sinne des § 25 Abs. 3 VwVfG \r\nund des neuen § 25a VwVfG-E typischerweise nicht vorliegen. Das bedeutet, dass eine frühe Öf\u0002fentlichkeitsbeteiligung nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes und der Gesetzesbe\u0002gründung im Fall der ins vereinfachte Verfahren überführten Anlagen nicht stattfinden wird. \r\nDenn die Voraussetzung für die Durchführung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sind fast iden\u0002tisch mit den Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Durchführung eines förmlichen Verfahrens. \r\nWenn aber die Voraussetzungen für die Durchführung eines förmlichen Verfahrens ebenfalls Vo\u0002raussetzung für die Durchführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sind, ist fraglich, wie in \r\nder frühen Öffentlichkeitsbeteiligung herausgefunden werden soll, ob ausnahmsweise ein förmli\u0002ches Verfahren durchzuführen ist. Der vorgesehene Regelungsmechanismus für die 4. BImSchV \r\ngreift daher sowohl de lege lata als auch de lege ferenda nicht. \r\nOhne einen rechtlich zwingenden Mechanismus zur Durchführung einer frühen Öffentlichkeits\u0002beteiligung stellt die Überführung großer Teile der in der 4. BImSchV vorgesehenen Vorhabenty\u0002pen ins vereinfachte Verfahren einen Angriff auf etablierte Standards der Öffentlichkeitsbeteili\u0002gung dar. Damit liegt der Referentenentwurf auf einer Linie mit der umfangreichen Gesetzgebung \r\nzur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in der 19. und 20. Legislaturperi\u0002ode, welche die bis dato geltenden formellen Beteiligungsrechte massiv eingeschränkt hat.6 7 Die \r\nÖffentlichkeitsbeteiligung dient dem Umweltschutz, wie jüngst eine Studie des Umweltbundesam\u0002tes verdeutlicht hat.8Danach besteht eine messbare Korrelation zwischen der Beteiligung in Ge\u0002nehmigungsverfahren und entsprechenden Umwelteffekten.9 Auch Zielvorstellungen der Beteili\u0002gung der EU bauen auf diesem Funktionsnutzen der Beteiligung auf.10 Auch wenn es sich bei der \r\nformellen Beteiligung um völkerrechtlich vermittelte Ansprüche handelt, liegt in ihr ein Residuum \r\nder Bonner Republik, die nicht zuletzt deshalb funktionierte, weil lokale Angelegenheiten und lo\u0002kale Politiker im Mittelpunkt des politischen und öffentlichen Meinungsstreites standen und ge\u0002rade nicht eine als “Durchregieren“ empfundene, angeblich alternativlos-technokratische Melange \r\naus EU- und Bundespolitik. Wer formalisierte Beteiligungsrechte abschafft und zugleich Formate \r\nwie Bürgerräte ausweitet, die Demokratie weitgehend nur noch simulieren,11 trägt auch die \r\n6\r\nSiehe hierzu ausführlich Grünberger/Zschiesche, NuR 8/2025, 505-515 und 11/2024, S. 735-746.\r\n7 Zschiesche/Grünberger, NuR 8/2024, S. 505-515 (506).\r\n8\r\nSchütte u. a. „Evaluation der Öffentlichkeitsbeteiligung – Bessere Planung und Zulassung umweltrelevanter Vorhaben \r\ndurch die Beteiligung von Bürger*innen und Umweltvereinigungen“, UBA-Texte 32/2023, S. 175 Dessau 2023.\r\n9 Richtlinie 2003/35/EG v. 26. 5. 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umwelt\u0002bezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61EG des Rates in Bezug auf \r\ndie Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. Nr. L\r\n156, S. 17) sowie Richtlinie 2003/4/EG vom 28. 1. 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen \r\nund zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. Nr. L 41,\r\nS. 26). Erwägungsgründe 1–3.\r\n10 Luhmann, Legitimation durch Verfahren, Suhrkamp, 1. Auflage 1983.\r\n11 Blühdorn, Simulative Demokratie, Suhrkamp, 1. Auflage 2013. \r\n Gemeinsame Stellungnahme der oben genannten Organisationen \r\n6\r\nVerantwortung dafür, dass Frustration und Ohnmacht, keine Mitspracherechte mehr zu haben, zu\u0002nehmen.12 Öffentlichkeitsbeteiligung ist täglich praktizierte Demokratie und damit für die Ein\u0002übung der Demokratie von entscheidender Bedeutung. Die Zurückdrängung formeller Beteili\u0002gungsrechte im Referentenentwurf und die Simulation einer freiwilligen frühzeitigen Beteiligung \r\nals ebenbürtiges Korrektiv zeigt sich gegen diese gesellschaftlichen Fakten blind und ist daher \r\nentschieden zurückzuweisen. \r\nAbschließend möchten wir auf folgendes hinweisen: Für Anlagen, für die im Entwurf zur Novellie\u0002rung der 4. BImSchV ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung \r\nvorgeschlagen wird und die bisher im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu ge\u0002nehmigen sind, gibt es keine einheitlichen Genehmigungsvorgaben in Form von Merkblättern zu \r\nbesten verfügbaren Techniken, so dass Genehmigungen nach dem Stand der Technik ein hohes \r\nMaß an technischer Kenntnis bei den Genehmigungsbehörden voraussetzen. Ein einheitlicher Voll\u0002zug ist nur durch einen aktiven Behördenaustausch (z.B. im LAI) möglich. Hier kann die interes\u0002sierte Öffentlichkeit in besonderem Maße dazu beitragen, Behörden im Genehmigungsverfahren \r\nmit zusätzlichen Informationen zu unterstützen. Dies ist bei nicht-öffentlichen Verfahren nicht \r\nmehr gegeben.\r\nb) Beeinträchtigungspotenzial vieler Anlagentypen\r\nDie Änderung der Verfahrensvorgabe vom förmlichen Verfahren in ein vereinfachtes Verfahren \r\nwird damit begründet, dass “diesen Anlagentypen insbesondere durch die Weiterentwicklung des \r\nStandes der Technik im Regelfall kein so hohes Beeinträchtigungspotenzial mehr innewohnt\". Die\u0002ser Einschätzung muss für viele Anlagentypen widersprochen werden. Im Folgenden werden bei\u0002spielhaft Anlagen genannt, bei denen sogar ein besonders hohes Gefährdungspotenzial weiterhin \r\nbesteht, insbesondere durch Geruchs- oder Lärm-Immissionen, teilweise auch durch Wasser- und \r\nGrundwassergefährdung oder wesentliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft: \r\nNummer 1.12 Anlagen zur Destillation oder Weiterverarbeitung von Teer oder Teererzeugnissen \r\noder von Teer- oder Gaswasser: Hier besteht auch noch bei Anlagen nach dem Stand der Technik \r\nein relevantes Geruchs- und Emissionsproblem, von dem die Nachbarschaft stark betroffen sein \r\nkann. Die Emissionen können besonders gesundheitsschädliche Stoffe wie PAK, Phenole und Ben\u0002zol beinhalten. Von daher sollte für diese Anlagen ein förmliches Verfahren beibehalten werden.\r\nNummer 3.18 Anlage zur Herstellung oder Reparatur von Schiffskörpern oder -sektionen (Schiffs\u0002werft) aus Metall mit einer Länge von 20 Metern oder mehr, soweit nicht die Herstellung von See\u0002schiffen mit einer Größe von 100 000 Bruttoregistertonnen oder mehr betroffen ist: Diese Anlagen \r\nbringen aufgrund der Größe und Höhe der Schiffe besonders hohe Umweltbelastungen durch Lärm \r\nmit sich (Sandstrahl-, Schleif-, Fräs-, Bohr-, Schweißarbeiten). Um die Dimension zu verdeutlichen: \r\nDie Anlagenkategorie bis 100.000 Bruttoregistertonnen umfasst beispielsweise sämtliche Schiffe \r\nder AIDA-Flotte. Insbesondere die Reparatur erfolgt in Docks, die mit Flusswasser in Kontakt kom\u0002men können. Es kommt eine Reihe besonders umweltgefährdender Stoffe zum Einsatz, \r\n12Als Geist der Demokratie bezeichnet der Politikwissenschaftler Philip Manow die verschiedenen Arten des Populis\u0002mus in Europa in seinem aktuellen Werk: Unter Beobachtung, Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihrer \r\nFreunde, Suhrkamp, 1. Auflage 2024. \r\n Gemeinsame Stellungnahme der oben genannten Organisationen \r\n7\r\ninsbesondere für den Außenanstrich sowie beim Abstrahlen alter Anstriche, so dass auch bei Ein\u0002haltung des Standes der Technik ein erhebliches Wassergefährdungspotenzial besteht. Von daher \r\nsollte für diese Anlagen ein förmliches Verfahren beibehalten werden.\r\nNummer 3.19 Anlagen zum Bau von Schienenfahrzeugen mit einer Produktionskapazität von 600 \r\nSchienenfahrzeugeinheiten oder mehr je Jahr; 1 Schienenfahrzeugeinheit entspricht 0,5 Lokomoti\u0002ven, 1 Straßenbahn, 1 Wagen eines Triebzuges, 1 Triebkopf, 1 Personenwagen oder 3 Güterwagen\r\nund\r\nNummer 3.24 Anlagen für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen oder Anlagen für den \r\nBau von Kraftfahrzeugmotoren mit einer Kapazität von jeweils 100 000 Stück oder mehr je Jahr\r\nund\r\nNummer 3.25.2 Anlagen für Bau und Instandhaltung, ausgenommen die Wartung einschließlich \r\nkleinerer Reparaturen, soweit je Jahr mehr als 50 Luftfahrzeugen hergestellt:\r\nAufgrund des hohen Materialdurchsatzes und der Mitarbeiteranzahl sind die Anlagen mit erhebli\u0002cher Umweltgefährdung durch Lärm verbunden. Dieser resultiert aus dem Pendlerverkehr, der Ma\u0002terialanlieferung, dem Abtransport der Produkte sowie aus den mechanischen Arbeiten in der Pro\u0002duktion (Stanzen, Schleif-, Fräs-, Bohr-, Schweiß-Arbeiten). Zudem können die Anlagen mit einem \r\nhohen Wasserverbrauch verbunden sein (Tauchlackierung, Reinigungsarbeiten), der in Regionen \r\nmit mangelnder bzw. schlechter Trinkwasserversorgung zu besonderen Umweltbelastungen führt \r\n(Beispiel Tesla). Es besteht eine hohe Brandgefahr durch Schweißarbeiten und den Umgang mit \r\nleicht flüchtigen Lösungsmitteln zur Oberflächenreinigung und -beschichtung. Dies birgt Gefahren \r\nfür das Oberflächen- und Grundwasser durch Löschwasser. Weitere Gefahren resultieren aus der \r\nHandhabung zahlreicher wassergefährdender Stoffe. Von daher sollte für diese Anlagen ein förmli\u0002ches Verfahren beibehalten werden.\r\nNummer 5.2.1 Anlagen zum Beschichten, Imprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder Tränken von \r\nGegenständen, Glas- oder Mineralfasern oder bahnen- oder tafelförmigen Materialien (insbeson\u0002dere Papier) einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen mit Kunstharzen, die unter weitge\u0002hender Selbstvernetzung ausreagieren (Reaktionsharze), wie Melamin-, Harnstoff-, Phenol-, Epo\u0002xid-, Furan-, Kresol-, Resorcin- oder Polyesterharzen, ausgenommen Anlagen für den Einsatz von \r\nPulverbeschichtungsstoffen, mit einem Harzverbrauch von 25 Kilogramm oder mehr je Stunde: \r\nAuch bei diesen Anlagen besteht ein relevantes Geruchs- und Emissionsproblem, von dem die \r\nNachbarschaft stark betroffen sein kann, insbesondere bei Phenolharzen. Daher sollte für diese An\u0002lagen ein förmliches Verfahren beibehalten werden.\r\nNummer 7.12.2 Anlagen zur Sammlung, Sortierung oder zum Umschlagen von tierischen Neben\u0002produkten zum Einsatz in Anlagen nach Nummer 7.12.1, ausgenommen die Aufbewahrung gemäß \r\n§ 10 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 25. Januar 2004 (BGBl. I S. 82), das\r\nzuletzt durch Artikel 103 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist. \r\nBei diesen Anlagen besteht ein relevantes Geruchsproblem, von dem die Nachbarschaft stark be\u0002troffen sein kann. Daher sollte für diese Anlagen ein förmliches Verfahren beibehalten werden. \r\nNummer 7.12.3 (teilweise) Anlagen zur Lagerung von tierischen Nebenprodukten zum Einsatz in \r\nAnlagen nach Nummer 7.12.1, ausgenommen die Aufbewahrung gemäß § 10 des Tierische \r\n Gemeinsame Stellungnahme der oben genannten Organisationen \r\n8\r\nNebenprodukte-Beseitigungsgesetzes, in Anlagen mit einem gekühlten Lagervolumen von mehr als \r\n25 Kubikmetern und in ungekühlten Lageranlagen; Insbesondere bei ungekühlten Lageranlagen be\u0002steht ein relevantes Geruchsproblem, von dem die Nachbarschaft stark betroffen sein kann. Daher \r\nsollte für diese Anlagen ein förmliches Verfahren beibehalten werden.\r\nNummer 10.7.1.1 Anlagen zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk unter Verwen\u0002dung von Schwefel oder Schwefelverbindungen mit einem Einsatz von 25 Tonnen oder mehr Kaut\u0002schuk je Stunde: Auch diese Anlagen bergen selbst bei Anwendung des Standes der Technik ein ho\u0002hes Potenzial für Geruchsbelästigungen, weshalb für diese Anlagen ein förmliches Verfahren beibe\u0002halten werden sollte.\r\nNummer 8.5.3 Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, auch soweit es sich um Schlämme \r\nhandelt, ausgenommen die zeitweilige Lagerung bis zum Einsammeln am Entstehungsort der Ab\u0002fälle und Anlagen, die durch Nummer 8.7 erfasst werden bei Eisen- oder Nichteisenschrotten, ein\u0002schließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerfläche von 15 000 Quadratmetern oder mehr oder \r\neiner Gesamtlagerkapazität von 1 500 Tonnen; diese Anlagen bergen selbst bei der Anwendung \r\ndes Standes der Technik ein hohes Potential für Gewässerverschmutzungen, beispielsweise, wenn \r\nSchmiermittel oder Treibstoffe auslaufen, weshalb für diese Anlagen ein förmliches Verfahren bei\u0002behalten werden sollte.\r\nNummer 8.7.2.2 Anlagen zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als ei\u0002nem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag oder einer Gesamtlagerka\u0002pazität von 25 000 Tonnen oder mehr für Inertabfälle; diese Anlagen bergen selbst bei der Anwen\u0002dung des Standes der Technik ein hohes Potential für Gewässerverschmutzungen, insbesondere, \r\nwenn in den Inertabfällen enthaltene Schadstoffe, z.B. Schwermetalle, enthalten sind und durch \r\nWitterungseinflüsse ausgewaschen werden, weshalb für diese Anlagen ein förmliches Verfahren \r\nbeibehalten werden sollte.\r\nNummer 8.7.3.2 Anlagen zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als ei\u0002nem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von weniger als 10 Tonnen je Tag und einer Gesamtlagerka\u0002pazität von 150 Tonnen bis weniger als 25 000 Tonnen, soweit es sich um nicht gefährliche Abfälle \r\nhandelt; insbesondere, wenn in den Abfällen enthaltene Schadstoffe, z.B. Schwermetalle enthalten \r\nsind und durch Witterungseinflüsse ausgewaschen werden, besteht auch bei Einhaltung des Stan\u0002des der Technik ein hohes Potential für Gewässerverschmutzungen, weshalb für diese Anlagen ein \r\nförmliches Verfahren beibehalten werden sollte.\r\nNummer 10.17.1 Anlagen für die Nutzung motorbetriebener Fahrzeuge als ständige Renn- oder \r\nTeststrecken für Kraftfahrzeuge: Diese Anlagen sind mit einer hohen Lärmbelästigung verbunden \r\nund stellen einen erheblichen Eingriff in die Landschaft dar, so dass Fragen des Naturschutzes und \r\ndes Landschaftsbildes von großer Bedeutung sind. Von daher sollte für diese Anlagen ein förmli\u0002ches Verfahren beibehalten werden.\r\nc) Wegfall der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht\r\nAbschließend kritisieren möchten wir auch die Herausnahme mehrerer Anlagentypen aus dem \r\nvereinfachten Verfahren und damit aus der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht: im \r\n Gemeinsame Stellungnahme der oben genannten Organisationen \r\n9\r\nEntwurf zur Novellierung der 4. BImSchV werden Anlagen nicht mehr genannt, für die bislang ein \r\nvereinfachtes Genehmigungsverfahren erforderlich war und für deren Streichung eine Begründung \r\nfehlt. Ein Beispiel ist die bisherige Nummer 8.4 der aktuell geltenden 4. BImSchV: Anlagen, in de\u0002nen Stoffe aus in Haushaltungen anfallenden oder aus hausmüllähnlichen Abfällen durch Sortieren \r\nfür den Wirtschaftskreislauf zurückgewonnen werden, mit einer Durchsatzkapazität von 10 Tonnen \r\nEinsatzstoffen oder mehr je Tag. Diese Anlagen sollen nun nicht mehr im vereinfachten Verfahren \r\ngenehmigt werden. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wäre zukünftig nicht mehr er\u0002forderlich.\r\nDie komplette Streichung der Nummer 8.4 aus der 4. BImSchV ist nicht nachvollziehbar. Beispiels\u0002weise können Sortieranlagen für getrennt gesammelte Kunststoffabfälle massive Geruchsbelastun\u0002gen in der Nachbarschaft verursachen. Ein Beispiel hierfür ist eine Firma in Baden-Württemberg, \r\ndie dort eine Aufbereitungsanlage für Kunststoffabfälle mit einer Kapazität von ca. 50.000 t/a be\u0002treibt und bei der es in den vergangenen Jahren regelmäßig Beschwerden über massive Geruchs\u0002belästigungen im Umfeld der Anlage gab. Bei diesen Anlagen spricht daher sogar viel dafür, ein \r\nförmliches Verfahren durchzuführen; jedenfalls halten wir die Herausnahme aus der immissions\u0002schutzrechtlichen Genehmigungspflicht für nicht vertretbar. \r\nAnlagen zur thermischen Aufbereitung von Stahlwerksstäuben für die Gewinnung von Metallen \r\noder Metallverbindungen im Drehrohr oder in einer Wirbelschicht (bisherige Nummer 8.3.1) wer\u0002den im Entwurf zur neuen 4. BImSchV nicht mehr explizit berücksichtigt. I.d.R. werden Stahlwerks\u0002stäube als gefährliche Abfälle eingestuft (AVV Nr. 10 02 07*). Anlagen zur Behandlung dieser Ab\u0002fälle könnten unter 8.1.1 oder 8.12.1.1 zukünftig geführt werden. Die AVV enthält aber mit AV Nr. \r\n10 02 08 auch einen Spiegeleintrag für nicht gefährliche Abfälle aus der Abgasbehandlung der Ei\u0002sen- und Stahlindustrie. Eine Zuordnung zur Behandlung dieser Abfälle wäre in der novellierten 4. \r\nBImSchV nicht möglich. In diesem Punkt sollte die neue 4. BImSchV konkretisiert werden. Bei der \r\nEinstufung als nicht gefährlicher Abfall wäre ansonsten ein Regelungsdefizit zu befürchten.\r\nGleich blieb die Vorgabe, dass für Anlagen nach Nummer 2.15 (unverändert) Anlagen zur Herstel\u0002lung oder zum Schmelzen von Mischungen aus Bitumen oder Teer mit Mineralstoffen, ausgenom\u0002men Anlagen, die Mischungen in Kaltbauweise herstellen, einschließlich Aufbereitungsanlagen für \r\nbituminöse Straßenbaustoffe und Teersplittanlagen (Asphaltmischanlagen) ein Verfahren ohne Öf\u0002fentlichkeitsbeteiligung erforderlich sein soll. Von Asphaltmischanlagen gehen erhebliche Umwelt\u0002belastungen aus. Die Lärm- und Geruchsbelastungen führen häufig zu Konflikten mit der Nachbar\u0002schaft. Vor diesem Hintergrund ist es zielführend, für Anlagen nach Nr. 2.15 eine Öffentlichkeitsbe\u0002teiligung im Genehmigungsverfahren verpflichtend einzuführen, also ein förmliches Verfahren für \r\ndiesen Anlagentyp zu führen. Als Schwellenwert wird eine Produktionskapazität von 100 t/h vorge\u0002schlagen.\r\nDas Verbrennen von Altöl in einer Verbrennungsmotoranlage (alte Nummer 8.1.2) wird im Entwurf \r\nzur neuen 4. BImSchV nicht mehr berücksichtigt. Da das Verbrennen von Altöl in Verbrennungsmo\u0002toranlagen nicht mehr zulässig ist, sind Regelungen zur Genehmigung solcher Anlagen obsolet. Die \r\ngeplante Novellierung befürworten wir.\r\nNeu aufgenommen wurde die Nummer 8.4.3: Behandlung von Schiffen, Booten und Schwimmkör\u0002pern aus der Binnen- und Seeschifffahrt, die Abfall sind, sowie deren Segmente \r\n Gemeinsame Stellungnahme der oben genannten Organisationen \r\n10\r\n(Abwrackeinrichtung) mit einer täglichen Durchsatzkapazität von 10 Tonnen oder mehr (G + E) bzw. \r\nzwischen 1 Tonne und 10 Tonnen (V). Anlagen zur Behandlung solcher Abfälle sind nicht explizit in \r\nAnhang I der IED gelistet. Sie dürften aber unter Nr. 5.3.a) v oder Nr. 5.3.b) iv fallen. Die Aufnahme \r\nin die 4. BImSchV begrüßen wir.\r\nWeiterhin wird begrüßt, dass Anlagen zur Behandlung von teer- oder pechhaltigen Straßenausbau\u0002stoffen zur Rückgewinnung mineralischer Stoffe (Gesteinskörnung) aufgenommen wurden. Hier \r\nwurde offensichtlich Anhang I Nr. 5.1 f) der IED entsprochen.\r\nIII. Mantelgesetz (Änderungen von BImSchG, BBergG)\r\n1. Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)\r\nNachfolgend befassen wir uns zunächst mit der Umsetzung der Vorgabe aus der IED, auf nationaler \r\nEbene strengstmögliche Emissionsgrenzwerte festzulegen (dazu nachfolgend a), anschließend \r\nwerfen wir einen Blick auf die vorgeschlagenen Schadensersatzregelungen im Entwurf zur Ände\u0002rung des BImSchG (dazu nachfolgend b). Darauf folgt eine Kommentierung der Regelungen, die die \r\nÖffentlichkeit (Information und Beteiligung) betreffen (dazu nachfolgend c). Schließlich beziehen \r\nwir zu einem Punkt die Betreiberpflichten betreffend Stellung (dazu nachfolgend d).\r\na) Strengstmögliche Emissionsgrenzwerte\r\nWir begrüßen die Klarstellung in § 7 Abs. 1a Nr. 1 BImSchG-ÄE zur Umsetzung des Art. 15 Abs. 3 \r\nder IED, dass die strengstmöglichen Emissionsgrenzwerte unter Berücksichtigung der gesamten \r\nEmissionsbandbreiten festgelegt werden sollen. Dies ergab sich bereits aus der 2010 IED, da nur \r\nein an den strengstmöglichen Emissionsgrenzwerten orientierter Ansatz mit dem Ziel der IED ver\u0002einbar ist, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen und Umweltverschmut\u0002zung in erster Linie zu vermeiden. Trotzdem hinkte die Praxis bisher hinterher: Im Vorlauf der IED\u0002Novellierung stellte die Europäische Kommission fest, dass zwischen 75% und 85% aller Emissions\u0002grenzwerte in Genehmigungen in Höhe des am wenigsten strengen Endes der Spannen der mit \r\nden BVT assoziierten Emissionsgrenzwerten festgelegt werden.13\r\nDie Genehmigungen, die in Deutschland gewährt werden, sind hier keine Ausnahme. Vielmehr er\u0002höht die in Deutschland gängige Praxis der allgemein bindenden Vorschriften das Risiko für Anla\u0002genkategorien pauschal Grenzwerte festzulegen, die nicht ambitioniert genug sind und eben nicht \r\nden tatsächlich vorhandenen Rahmen des technisch Möglichen ausschöpfen. Am Beispiel der Fest\u0002legungen von Quecksilber-Emissionsgrenzwerten für Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke in der \r\n13. BImSchV lässt sich dies veranschaulichen: trotz fundierter Untersuchungen, die darlegen, dass \r\n13 Europäische Kommission, COM (2022) 156 final, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des \r\nRates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 \r\nüber Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie \r\n1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien.\r\n Gemeinsame Stellungnahme der oben genannten Organisationen \r\n11\r\nGrenzwerte für Quecksilber am unteren Rand der vorgegebenen Bandbreiten von Kohlekraftwer\u0002ken technisch und wirtschaftlich umsetzbar sind, wurden die Werte am oberen Rand der Band\u0002breite im deutschen Recht festgelegt.14 Ein von ClientEarth in Auftrag gegebenes Gutachten von \r\nProf. Dr. Anja Hentschel zeigt ferner eindrücklich für die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen zu \r\nden Großfeuerungsanlagen auf Grundlage des Entwurfs der 13. BImSchV, dass standardmäßig \r\nEmissionsgrenzwerte am oberen Ende der Bandbreite festgelegt wurden.15\r\nAuch wenn in Zukunft an der bisherigen Praxis der allgemein bindenden Vorschriften festgehalten \r\nwerden soll, der strengstmögliche Emissionsgrenzwert bleibt trotzdem verpflichtend, wie in Arti\u0002kel 15 Abs. 3 der IED ausdrücklich vorgesehen:\r\n“Werden allgemeine bindende Vorschriften erlassen, so sind für Anlagenkategorien mit ähnli\u0002chen für die Bestimmung der niedrigsten erreichbaren Emissionswerte relevanten Merkmalen \r\ndie strengsten durch die Anwendung von BVT erreichbaren Emissionsgrenzwerte unter Berück\u0002sichtigung der gesamten Spanne der BVT-assoziierten Emissionswerte festzulegen.”\r\nZu den Ausnahmeregelungen zur Emissionsgrenzwertsetzung möchten wir folgendes anmerken: \r\nDie Klarstellungen zu der allgemeinen Ausnahmeregelung in § 7 Abs. 1d BImSchG-ÄE, welche sich \r\nauf Art. 15 Abs. 6 der IED stützen, sowie Anlage 2 zu den Kriterien für die Prüfung der Verhältnis\u0002mäßigkeit begrüßen wir grundsätzlich. Ein weniger strikter Emissionsgrenzwert als der strengst\u0002mögliche Emissionsgrenzwert unter Berücksichtigung der gesamten BVT-assoziierten Emissions\u0002bandbreite kann nur festgelegt werden, wenn die strikten Kriterien erfüllt werden. Die Betrach\u0002tung des Umweltnutzen der Anwendung der BVT-Emissionsbandbreiten muss einen grundlegen\u0002den Teil der Verhältnismäßigkeitsanalyse darstellen (Anlage 2, BImSchG-ÄE). \r\nFür alle Ausnahmeregelungen im BImSchG-ÄE gelten die Grundsätze, die der Europäische Ge\u0002richtshof in seinem Urteil in C-304/15 Kommission/Vereinigtes Königreich in Bezug auf eine Vor\u0002gängerrichtlinie der IED vorgab: Die Voraussetzungen und Kriterien, die eine Ausnahmeregelung \r\nermöglichen, müssen strikt ausgelegt werden.16 Im selben Urteil wies der Gerichtshof auch das Ar\u0002gument zurück, dass Vorkehrungen zur Verbesserung der Umweltleistung einer Anlage hauptsäch\u0002lich aus wirtschaftlichen Gründen nicht getroffen wurden.17 Die Gewährung einer Ausnahme darf\r\nsich demnach nicht auf reine Kostengründe berufen.\r\n14 Siehe hierzu beispielsweise Christian Tebert, Quecksilber und Stickstoffoxide aus Großkraftwerken effizient mindern, \r\nEingangsstatement zur geplanten Novellierung der 13. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Einfüh\u0002rung der besten verfügbaren Techniken (BVT), 13.1.2021; Peter Gebhardt, Gutachtliche Stellungnahme zu ausgewähl\u0002ten Punkten im Referentenentwurf zur 13. BImSchV, 2020.\r\n15 https://www.clientearth.de/media/ejzayvve/2021-01-11-kurzeinschatzung-zum-entwurf-der-neufassung-der-ver\u0002ordnung-uber-grossfeuerungs-gas-turbinen-und-verbrennungsmotoranlagen-13-bimschv-ext-de.pdf\r\n16 C-304/15 Kommission/Vereinigtes Königreich, § 47. Allgemeine Rechtsprechung zur strikten Auslegung von Ausnah\u0002meregelungen findet sich in: C-159/10 und 160/10 Fuchs/Köhler, EU:C:2011:508, § 86 und C-6/41 Wucher Helicopter \r\nGmbH/Euro-Aviation Versicherungs-AG, EU:C:2015:122, § 2.\r\n17 C-304/15 Kommission/Vereinigtes Königreich, § 52.\r\n Gemeinsame Stellungnahme der oben genannten Organisationen \r\n12\r\nb) Schadensersatzregelung (§ 14a)\r\nDie Umsetzung des Schadensersatzrechts aus Artikel 79a der IED in § 14a BImSchG-ÄE ist nicht \r\nausreichend. Gemäß Artikel 79a der IED sollen im Falle einer Schädigung der menschlichen Ge\u0002sundheit infolge eines Verstoßes gegen innerstaatliche Maßnahmen zur Umsetzung der IED die be\u0002troffenen Personen das Recht haben, gegenüber den für den Verstoß verantwortlichen natürlichen \r\nund juristischen Personen Ersatz für diesen Schaden zu verlangen und zu erhalten. Das europäi\u0002sche Recht sieht keine Einschränkung auf bestimmte Kategorien oder Arten von Verstößen vor. \r\nSobald ein Verstoß gegen eine innerstaatliche Maßnahme zur Umsetzung der IED eine Gesund\u0002heitsschädigung zur Folge hat, müssen die Betroffenen von dem Schadensersatzrecht Gebrauch \r\nmachen können. Die Einschränkung in § 14a BImSchG-ÄE auf Verstöße bestimmter Bestimmun\u0002gen des BImSchG stellt demnach keine korrekte Umsetzung der IED dar. Ferner fehlt gänzlich die \r\nMöglichkeit, den Schadensersatz von Behörden zu verlangen, wenn deren Verstoß eine Gesund\u0002heitsschädigung zur Folge hatte. Diese Einschränkung ist nicht mit dem Ziel der Schadensersatzre\u0002gelung in der IED vereinbar, zumal ein Großteil der Verpflichtungen, die sich aus der IED und dem\u0002nach auch aus dem BImSchG und dem BImSchG-ÄE ergeben, sich auf die Behörden beziehen. In \r\nbestimmten Fällen wäre es möglich, dass der Verstoß einer Behörde der innerstaatlichen Maßnah\u0002men zur Umsetzung der IED eine Schädigung der menschlichen Gesundheit zur Folge hat. Auf \r\nGrundlage der aktuellen Fassung des § 14a BImSchG-ÄE könnten die Betroffenen in diesen Fällen \r\nnicht von ihrem Schadensersatzrecht Gebrauch machen. \r\nc) Öffentlichkeitsbeteiligung, Kommunikation, Digitalisierung\r\nWie eingangs angesprochen, begrüßen wir die Ergänzungen im BImSchG-ÄE für einen leichteren \r\nund besseren Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Neben der Verlagerung vieler\r\nAnlagen vom förmlichen Verfahren in das vereinfachte Verfahren (siehe dazu ausführlich oben un\u0002ter II.) gibt es für die Öffentlichkeitsbeteiligung ohnehin durch die Digitalisierung enorme Heraus\u0002forderungen, denen sich der Gesetzgeber stellen sollte. Dabei gilt, dass die frühzeitige Öffentlich\u0002keitsbeteiligung sehr wirksam die Beteiligung ergänzen kann. Sie kann aber die Öffentlichkeitsbe\u0002teiligung im förmlichen Verfahren nicht ersetzen. Wie auch in der VDI-Richtlinie MT-7000 “Frühe \r\nÖffentlichkeitsbeteiligung bei Industrie- und Infrastrukturprojekten\" deutlich wird, hängt das Gelin\u0002gen und die Verzahnung der frühzeitigen mit der förmlichen Beteiligung an der Einstellung aller Be\u0002teiligten am Verfahren. Das kann nicht erzwungen werden. Aber es wäre sinnvoll, im Gesetzge\u0002bungstext die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung explizit zu benen\u0002nen. Das gibt einen Rahmen, der auch auf die beteiligten Akteure wirkt. Für die digitale Öffentlich\u0002keitsbeteiligung wird zudem auf den Entwurf eines Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes verwiesen, \r\nden BUND und NABU vorgelegt haben und der auch viele Elemente für eine verbesserte digitale \r\nÖffentlichkeitsbeteiligung enthält.18\r\n18 https://www.ufu.de/wp-content/uploads/2023/11/230626-oebg.pdf (Bearbeitungsstand: 24.02.2023).\r\n Gemeinsame Stellungnahme der oben genannten Organisationen \r\n13\r\nd) Betreiberpflichten\r\nIn § 5 BImSchG-ÄE soll entsprechend der Vorgabe in Artikel 11 Buchstabe f) (Grundpflichten der \r\nBetreiber) zukünftig vorgegeben werden, dass “die Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energie \r\nnach Möglichkeit vorangetrieben” wird. Diese Vorgabe ist wortgleich der IED entnommen. Wie \r\nder Begriff “Möglichkeit” auszulegen ist, ergibt sich indes weder aus dem Wortlaut noch aus der \r\nBegründung der Regelungstexte. Zur entsprechenden, im Bundesberggesetz vorgeschlagenen Än\u0002derung heißt es dort in der Begründung konkretisierend, dass die Erzeugung und Nutzung erneuer\u0002barer Energien “technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar” sein muss.\r\n19 Hier hielten wir es \r\nfür angezeigt, die Auslegung des Begriffes “Möglichkeit” auf die technische Machbarkeit zu be\u0002grenzen, damit der gewünschte Effekt, die Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energien voran\u0002zutreiben, auch tatsächlich und stringent erzielt werden kann.\r\n2. Änderung des Bundesberggesetzes (BBergG)\r\nAuch bei den geplanten Änderungen des Bundesberggesetzes zeigtsich, wie beim BImSchG-ÄE, dass \r\neine 1:1 Umsetzung im nationalen Recht geplant ist. Zu begrüßen ist bei den vorgeschlagenen Re\u0002gelungen eine klare Verzahnung mit umweltrechtlichen Belangen bei Gewinnungsvorhaben, die \r\nvon Anhang 1 Nummer 3.6 der IED umfasst sind (die Erze Bauxit, Blei, Chrom, Eisen, Gold, Kobalt, \r\nKupfer, Lithium, Mangan, Nickel, Palladium, Platin, Wolfram, Zink und Zinn). Eine solche Verzahnung \r\nfehlt im Wesentlichen den Bestimmungen des BBergG und ist nach unserem Dafürhalten überfällig.\r\nZu bedauern ist des Weiteren, dass der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission, ne\u0002ben der Gewinnung von Erzen auch die Gewinnung von Industriemineralien (Baryt, Bentonit, Di\u0002atomit, Feldspat, Flussspat, Gips, Graphit, Kaolin, Magnesit, Perlit, Pottasche, Salz, Schwefel und \r\nTalkum), eine Tätigkeit mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt, in den Anwendungsbereich \r\nder IED aufzunehmen, keine Mehrheit gefunden hat. Obwohl auch die Verhandlungsposition des \r\nRates von März 2023 diesen Punkt enthielt, wurde dieser überraschenderweise nach der Ratssit\u0002zung im September 2023 gelöscht.\r\nKontakt BUND:\r\nDr. Rolf Buschmann\r\nReferent für technischen Umweltschutz\r\nRolf.Buschmann@bund.net\r\nKontakt ClientEarth:\r\nSelin Esen\r\nJuristin\r\nE-Mail: sesen@clientearth.org\r\nKontakt DNR:\r\nFlorian Schöne\r\nGeschäftsführer\r\nE-Mail: florian.schoene@dnr.de\r\nKontakt DUH: \r\nDr. Cornelia Nicklas \r\nBereichsleiterin Recht \r\nE-Mail: nicklas@duh.de\r\nKontakt NABU:\r\nKari Fintzen\r\nJustitiarin mit Schwerpunkt Naturschutz- und Umweltrecht\r\nKari.Fintzen@NABU.de\r\nKontakt UfU:\r\nDr. Michael Zschiesche \r\nFachgebietsleiter Umweltrecht & Partizipation \r\nE-Mail: michael.zschiesche@ufu.de\r\nDie beteiligten Organisationen bedanken sich sehr herzlich bei Dipl. Ing. Peter Gebhardt, Ingenieur\u0002büro für Umweltschutztechnik, für die wertvolle Unterstützung bei der Erstellung der Stellung\u0002nahme."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-01-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015306","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/94/e6/496707/Stellungnahme-Gutachten-SG2502120013.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Kreislaufwirtschaft weiterentwickeln \r\nÖkonomische und ökologische Potenziale nutzen\r\nDas kreislaufwirtschaftspolitische Fazit der vergangenen vier Jahre \r\nfällt gemischt aus: Einige EU- und bundespolitische Maßnahmen \r\nwurden auf den Weg gebracht, andere blieben auf der Strecke. \r\nErhebliche Energie ist in die Erarbeitung der Nationalen \r\nKreislaufwirtschaftsstrategie geflossen. Die kommende \r\nLegislaturperiode sollte daher im Zeichen der Umsetzung stehen.\r\nNKWS-Roadmap 2030\r\nIn der Nationalen Kreislaufwirtschafts\u0002strategie (NKWS) wird die Erarbeitung einer \r\nRoadmap 2030 empfohlen, um die \r\nUmsetzung der Strategie in den kommenden \r\nJahren zu gewährleisten. Die neue \r\nBundesregierung muss die Roadmap zu \r\nBeginn der neuen Legislaturperiode \r\nunverzüglich entwickeln und jede Maßnahme \r\nmit einer verbindlichen Zeitplanung \r\nhinterlegen. Als Vorbild kann der EU Circular \r\nEconomy Action Plan (2020) dienen.\r\nKreislaufwirtschaftspolitik auf Bundesebene\r\nFolgende Maßnahmen sollten auf bundespolitischer Ebene \r\nin der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden:\r\n→ Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ausbauen\r\nDer schnelle Aufbau von EPR-Systemen für Textilien \r\nund Matratzen ist notwendig, um die Finanzierung von \r\nSammlung und Verwertung der Abfälle sicherzustellen.\r\n→ Reparaturen ermöglichen\r\nEin EPR-finanzierter, bundesweiter Reparaturbonus \r\nmacht Reparaturleistungen finanziell attraktiver und \r\nschafft Investitionssicherheit für Unternehmen. Die \r\nAusbildung in Reparaturbetrieben ist zu fördern.\r\n→ Verpackungsmüll reduzieren, Recycling stärken\r\nDie Novellierung des Verpackungsgesetzes muss eine \r\nEinwegabgabe auf To-Go-Verpackungen, höhere \r\nRecyclingquoten sowie ein Fondsmodell für bessere \r\nRecyclingfähigkeit und mehr Rezyklateinsatz umfassen.\r\n→ Bioabfälle besser sammeln\r\nDie Novellierung der Bioabfallverordnung muss \r\nverbindliche Höchstwerte für Bioabfälle im Restmüll \r\nfestschreiben. Auch sind strengere Regeln für die \r\nHeimkompostierung notwendig, um die Überdüngung \r\nder Privatgärten zu verringern.\r\n→ Einweg-E-Zigaretten verbieten\r\nDie Produkte sind eine unnötige Ressourcen\u0002verschwendung und stellen eine Brandgefahr in der \r\nEntsorgung dar. Ein breites Bündnis sowie der \r\nBundesrat plädieren bereits für ein Verbot. \r\nAbfallwirtschaft stärken\r\nDie zirkuläre Wirtschaft steht unter Druck: Die \r\nAlttextilsammlung und -sortierung lohnen sich kaum, \r\nRecyclingrohstoffe können preislich nicht mit \r\nPrimärrohstoffen konkurrieren, was Insolvenzen zur Folge \r\nhat. Zudem schwächen häufige Batteriebrände die Sortier\u0002und Recyclinginfrastruktur. Es bedarf zielgerichteter \r\nMaßnahmen wie die Ausweitung von Rezyklateinsatz\u0002quoten, mutige Vorgaben für ein kreislauforientiertes \r\nProduktdesign und die Einführung eines Batteriepfands.\r\nEuropäische Kreislaufwirtschaft gestalten, um \r\nunabhängig und wettbewerbsfähig zu werden\r\nDeutschland muss zum Impulsgeber der europäischen \r\nKreislaufwirtschaft werden. Die Transformation hin zu \r\neiner zirkulären Wirtschaft muss aktiv gestaltet werden, \r\ndamit Deutschland sowohl Vorreiter als auch Profiteur \r\nwird. Die neue Bundesregierung sollte sich für einen \r\nambitionierten Circular Economy Act einsetzen und dessen \r\nUmsetzung aktiv begleiten. Dies gilt auch für die \r\nAusgestaltung der delegierten Rechtsakte im Rahmen der \r\nin den vergangenen Jahren verabschiedeten EU\u0002Regulierungen wie der Verpackungsverordnung und der Ökodesign-Verordnung.\r\nGleichzeitig müssen dort, wo Spielraum besteht, nationale \r\nHandlungsmöglichkeiten genutzt werden, um die \r\nKreislaufwirtschaft über das europäische Mindestmaß \r\nhinaus voranzubringen (siehe linke Spalte).\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015306","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6d/82/496709/Stellungnahme-Gutachten-SG2503130012.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Empfehlungen des NABU zur Kreislaufwirtschaft\r\nVorschläge für den Koalitionsvertrag der kommenden Legislaturperiode\r\n1. Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie umsetzen\r\nFormulierungsvorschlag: „Wir entwickeln zeitnah eine kreislaufwirtschaftspolitische Roadmap 2030, die die\r\nMaßnahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie mit konkreten Zeitplänen für die Umsetzung \r\nkonkretisiert und priorisiert. Ziel ist die Senkung des deutschen Rohstoffverbrauchs.“\r\nHintergrund: Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) stellt eine breite Grundlage für die \r\nKreislaufwirtschaftspolitik der kommenden Jahre dar, ist als Strategie jedoch nicht rechtlich bindend. In der \r\nNKWS wird daher die „Entwicklung einer Roadmap 2030 [empfohlen], um die in der NKWS bereits \r\nausgeführten Vorhaben und Zeitpläne zu konkretisieren“. Dies schafft Verbindlichkeit und ist Voraussetzung \r\nfür die Erreichung des in der NKWS genannten Ziels eines Rohstoffverbrauchs von 6 bis 8 Tonnen pro Kopf \r\nund Jahr bis 2050.\r\n2. Reparatursektor stärken\r\nFormulierungsvorschlag: „Wir führen einen Reparaturbonus ein, der durch Herstellergebühren finanziert wird. \r\nGleichzeitig entwickeln wir eine Nachwuchsstrategie für den Reparatursektor.“ \r\nHintergrund: Durch einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus, wie er in Frankreich schon existiert,\r\nkönnen Ressourcen gespart und Kosten gerecht verteilt werden. Somit wird die Reparatur für \r\nVerbraucher*innen attraktiver, für die ein hoher Preis bisher das höchste Hemmnis ist.\r\n1 Auch schafft ein \r\nlangfristiger Reparaturbonus Planungssicherheit für Reparaturbetriebe. Ein weiteres Hemmnis für \r\nflächendeckende Reparatur ist der fehlende Nachwuchs. Um diesen Trend umzukehren und die Zahl der \r\nBeschäftigten sogar zu erhöhen, wie in der NKWS geplant, muss die Bundesregierung die richtigen \r\nRahmenbedingungen setzen.\r\n3. Textilhersteller verantwortlich machen\r\nFormulierungsvorschlag: „Wir verringern die Menge an Textilabfällen. Wir führen eine erweiterte \r\nHerstellerverantwortung mit einem Abfallvermeidungsziel für Textilien ein. Wir entwickeln Maßnahmen gegen \r\ndie Überproduktion von Fast-Fashion und fördern Sharing-Konzepte im Textilbereich.“\r\nHintergrund: Der Textilkreislauf basiert derzeit auf Exporten, eine Recyclinginfrastruktur fehlt. Die EU-weite \r\nGetrenntsammlung erhöht Sammelmengen und Sortieraufwand. Um Sammlung, Sortierung, Reuse und \r\nRecycling zu finanzieren, müssen Hersteller so schnell wie möglich finanziell verantwortlich gemacht \r\nwerden. Eine solche Verantwortung wird durch die überarbeitete EU-Abfallrahmenrichtlinie in jedem Fall in \r\nden nächsten Jahren eingeführt. Je früher Deutschland sich mit der Einführung einer erweiterten \r\nHerstellerverantwortung für Textilien beschäftigt, desto weniger Sammelunternehmen gehen Konkurs und \r\ndesto größer ist die Planungssicherheit für Textilhersteller. Flankierend braucht es Maßnahmen gegen die \r\nÜberproduktion von Textilien. Zum Beispiel sollte bestimmte Werbung für besonders umweltschädliche \r\nTextilien eingeschränkt werden.\r\n1 Poppe, E. et al. (2024). Erweiterte ökologische Wirkungsabschätzung zum Reparaturbonus Thüringen. Ergebnisbericht.\r\n4. Textilrecycling aufbauen\r\nFormulierungsvorschlag: „Die Bundesregierung fördert die automatische Sortierung und das Faser-zu-Faser \r\nRecycling von Alttextilien.“\r\nHintergrund: Die materialbasierte Sortierung ist die Achillesferse des Textilrecyclings: Sie muss daher \r\nunbedingt weiterentwickelt werden. Faser-zu-Faser-Recyclingverfahren existieren und müssen nun skaliert \r\nwerden, um die Alttextilien zu verwerten. Die Investition in Maschinen- und Anlagenbau für die \r\nKreislaufwirtschaft ist eine Investition in die Zukunft: Der Export von Recyclingtechnologie bedient einen \r\nweltweiten Zukunftsmarkt. Dafür muss die Bundesregierung Innovationen in einem mittelständisch\r\ngeprägtem Unternehmensfeld fördern.\r\n5. Matratzen aus der Verbrennung holen\r\nFormulierungsvorschlag: Wir führen eine erweiterte Herstellerverantwortung für Matratzen ein. Als erster \r\nSchritt muss eine getrennte Sammelstruktur für Matratzen geschaffen werden.“ \r\nHintergrund: Über 95% der gesammelten Matratzen werden derzeit verbrannt, anstatt wiederverwendet \r\noder recycelt zu werden. Beispiele aus den Niederlanden, Belgien und Frankreich zeigen, dass eine \r\nHerstellerverantwortung der richtige Weg ist, um die Ressourcenverschwendung von entsorgten Matratzen \r\nzu verringern.\r\n2 Zentrale Akteure der Matratzenindustrie sowie der Bundesrat fordern ein solches System \r\nebenfalls.\r\n3,4\r\n \r\n6. Verpackungsmüll durch Mehrweg reduzieren\r\nFormulierungsvorschlag: „Wir führen eine bundesweite Einwegabgabe auf To-Go-Verpackungen ein. Wir \r\nfördern Branchenlösungen für eine höhere Standardisierung von Mehrwegverpackungen in der \r\nGetränkebranche sowie in der Gastronomie bzw. im Außer-Haus-Verzehr.\r\nHintergrund: Die seit 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr ist \r\nbislang wirkungslos. Auch die EU-Verpackungsverordnung wird in diesem Bereich nicht zu einer Reduktion \r\ndes Einweg-Mülls beitragen. Es bedarf daher einer materialunabhängigen Abgabe auf Einwegverpackungen \r\nfür den Sofortverzehr, um Mehrwegalternativen finanziell attraktiver zu machen. Als Vorbild kann die jüngst \r\nvom Bundesverfassungsgericht bestätigte Verpackungssteuer in Tübingen dienen. Um die im \r\nVerpackungsgesetz anvisierte Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen von 70 Prozent zu erreichen, ist es \r\nnotwendig, die große Vielfalt an Mehrweggebinden zu reduzieren und Branchenlösungen zu stärken, so dass \r\nMehrwegsysteme bestmöglich ökologisch und ökonomisch effizient gestaltet werden.\r\n7. Verpackungsrecycling stärken\r\nFormulierungsvorschlag: „Wir schreiben die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle ambitioniert fort und \r\nführen im Rahmen des Verpackungsgesetzes ein Fondsmodell ein, das Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz \r\nüber die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung hinaus finanziell honoriert.“\r\nHintergrund: Die im Verpackungsgesetz formulierten Recyclingquoten für Verpackungsabfälle haben zu \r\neiner Verbesserung des Recyclings geführt (v.a. bei Kunststoffverpackungen). Allerdings sind die Quoten\r\nveraltet (Bezugsjahr 2022) und müssen daher fortgeschrieben und weiter erhöht werden. Die in der EU\u0002Verpackungsverordnung festgelegten Quoten für 2025 sind für den deutschen Kontext nicht hilfreich, da sie \r\nunter dem Ambitionsniveau der aktuellen Recyclingquoten in Deutschland liegen. Ferner sind die \r\nRecyclingfähigkeit von Verpackungen und der Rezyklateinsatz zu stärken. Die EU-Verpackungsverordnung \r\nwird hierzu zukünftig Vorgaben machen. Das in Deutschland etablierte System der erweiterten \r\nHerstellerverantwortung sollte genutzt werden, um über diese Mindestvorgaben hinausgehendes \r\nEngagement zu belohnen. \r\n2 NABU.de/Matratzenstudie.\r\n3 Pressemitteilung Matratzenverband, NABU und IKEA (10.06.2024).\r\n4 102. Umweltministerkonferenz, Ergebnisprotokoll (24.06. 2024).\r\n8. Restmüllaufkommen begrenzen und Bioabfallsammlung optimieren\r\nFormulierungsvorschlag: „Wir reduzieren das Restmüllaufkommen in Deutschland. Wir schreiben Höchstwerte \r\nfür den Organik-Anteil im Hausmüll fest und machen regelmäßige Hausmüllanalysen in allen \r\nEntsorgungsgebieten zur Pflicht.“ \r\nHintergrund: Die durchschnittliche Restmülltonne in Deutschland enthält zu zwei Dritteln Abfälle, die \r\neigentlich getrennt gesammelt und einem Recycling zugeführt werden könnten.\r\n5 Den größten Anteil nimmt \r\ndabei Bioabfall mit knapp 40 Prozent ein. Um die Wertstoffe vor der Abfallverbrennung zu bewahren, bedarf \r\nes in der Bioabfallverordnung verbindlicher Höchstgrenzen für den Anteil an Bioabfällen im Restmüll. \r\nBundesländer wie Baden-Württemberg6 und Rheinland-Pfalz7 haben in ihren Landesabfallwirtschaftsplänen \r\nentsprechende Zielwerte, die mittels Hausmüllanalysen mindestens alle fünf Jahre überprüft werden sollen,\r\nbereits festgeschrieben.\r\n9. Rohstoffpolitik nach hohen ökologischen und sozialen Kriterien ausrichten\r\nFormulierungsvorschlag: „Im Rahmen des neu geschaffenen Rohstofffonds stärken wir Umwelt- und \r\nMenschenrechte entlang der Rohstofflieferketten, fördern die Recyclingwirtschaft und setzen uns für eine EU\u0002Rohstoffstrategie ein.“\r\nHintergrund: Die Wertschöpfungsketten in Deutschland und bei unseren internationalen Partnern müssen \r\nnachhaltig und verantwortungsvoll gestaltet werden. Das bedeutet einerseits die Sicherung von \r\nArbeitsplätzen durch Produktionsstätten vor Ort, aber auch Technologietransfer und eine transparente und partizipative Entscheidungsfindung bei Rohstoffprojekten.\r\nNABU-Ansprechpartner*innen:\r\nDr. Michael Jedelhauser, Referent für Kreislaufwirtschaft, Michael.Jedelhauser@NABU.de, 030/284984-1662\r\nAnna Hanisch, Referentin für Kreislaufwirtschaft, Anna.Hanisch@NABU.de, 030/284984-1661\r\n5 Dornbusch, H.-J. et al. (2020): Vergleichende Analyse von Siedlungsrestabfällen aus repräsentativen Regionen in Deutschland zur Bestimmung des Anteils an \r\nProblemstoffen und verwertbaren Materialien. UBA-Texte 113/2020.\r\n6 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (2024): Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg. \r\n7 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (2022): Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015306","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e4/b2/502002/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280037.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie umsetzen \r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir entwickeln zeitnah eine kreislaufwirtschaftspolitische Roadmap 2030, die die Maßnahmen \r\nder Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie mit konkreten Zeitplänen für die Umsetzung \r\nkonkretisiert und priorisiert. Ziele sind die Schaffung von Rohstoffsicherheit und die Senkung des \r\nRohstoffverbrauchs.“\r\nHintergrund\r\n▪ Kreislaufwirtschaft bietet vielfältige ökonomische und ökologische Potenziale: Zum einen \r\nverbessert sie die Rohstoffsicherheit, ist ein Job- und Wachstumsmotor und bietet Chancen \r\nfür den Mittelstand und Technologieführerschaft. Zum anderen trägt sie zum Erhalt der \r\nBiodiversität bei, schont das Klima und ermöglicht ein Wirtschaften in planetaren Grenzen. \r\nDoch eine Kreislaufwirtschaft benötigt politische Rahmenbedingungen für \r\nInvestitionssicherheit, um mit linearen Geschäftsmodellen, die von günstigen \r\nPrimärrohstoffpreisen profitieren, konkurrieren zu können.\r\n▪ Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) ist das Ergebnis eines breiten \r\nStakeholder-Prozesses, in dem Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam \r\nZiele und Maßnahmen für eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft erarbeitet haben. \r\n▪ Die NKWS stellt eine wertvolle Grundlage für die Kreislaufwirtschaftspolitik der kommenden \r\nJahre dar, ist als Strategie jedoch nicht rechtlich bindend. In der NKWS wird daher die \r\n„Entwicklung einer Roadmap 2030 [empfohlen], um die in der NKWS bereits ausgeführten \r\nVorhaben und Zeitpläne zu konkretisieren“. Diese kann als Fahrplan für die kommende \r\nLegislaturperiode dienen, schafft Verbindlichkeit und ist Voraussetzung für die Erreichung des \r\nin der NKWS genannten Ziels eines Rohstoffverbrauchs von 6 bis 8 Tonnen pro Kopf und Jahr \r\nbis 2050.\r\nErweiterte Herstellerverantwortung ausbauen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir führen eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien und Matratzen ein, um eine \r\nfinanzielle Grundlage für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Abfälle zu schaffen und \r\nlanglebiges, reparierbares und kreislauffähiges Design zu fördern.“ \r\nHintergrund\r\n▪ Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung haben sich als Instrument zum Aufbau von \r\nSammel- und Verwertungssystemen bewährt (z.B. im Verpackungssektor). Sie bieten \r\naußerdem Möglichkeiten, über die Anpassung der Herstellergebühren die Herstellung \r\nnachhaltiger und kreislauforientierter Produkte zu belohnen. \r\n▪ Der Textilkreislauf basiert derzeit auf Exporten, eine Recyclinginfrastruktur fehlt. Die EU-weite \r\nGetrenntsammlung erhöht Sammelmengen und Sortieraufwand. Um Sammlung, Sortierung, \r\nReuse und Recycling zu finanzieren, müssen Hersteller so schnell wie möglich finanziell \r\nverantwortlich gemacht werden. Eine solche Verantwortung wird durch die überarbeitete EU\u0002Abfallrahmenrichtlinie in jedem Fall in den nächsten Jahren eingeführt. Je früher Deutschland \r\nsich mit der Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien beschäftigt, \r\ndesto weniger Sammelunternehmen gehen Konkurs und desto größer ist die \r\nPlanungssicherheit für Textilhersteller. Flankierend braucht es Maßnahmen gegen die \r\nÜberproduktion von Textilien. Zum Beispiel sollte bestimmte Werbung für besonders \r\numweltschädliche Textilien eingeschränkt werden.\r\n▪ Die materialbasierte Sortierung ist die Achillesferse des Textilrecyclings: Sie muss daher \r\nunbedingt weiterentwickelt und automatisiert werden. Faser-zu-Faser-Recyclingverfahren \r\nexistieren und müssen nun skaliert werden, um die Alttextilien zu verwerten. Die Investition in \r\nMaschinen- und Anlagenbau für die Kreislaufwirtschaft ist eine Investition in die Zukunft: Der \r\nExport von Recyclingtechnologie bedient einen weltweiten Zukunftsmarkt. Dafür muss die \r\nBundesregierung Innovationen in einem mittelständisch geprägtem Unternehmensfeld \r\nfördern.\r\n▪ Über 95% der gesammelten Matratzen werden derzeit verbrannt, anstatt wiederverwendet \r\noder recycelt zu werden. Beispiele aus den Niederlanden, Belgien und Frankreich zeigen, dass \r\neine Herstellerverantwortung der richtige Weg ist, um die Ressourcenverschwendung von \r\nentsorgten Matratzen zu verringern. Zentrale Akteure der Matratzenindustrie sowie der \r\nBundesrat fordern ein solches System ebenfalls.\r\nVerpackungsabfall reduzieren, Verpackungsrecycling stärken\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir führen eine bundesweite Einwegabgabe auf To-Go-Verpackungen ein. Wir schreiben die \r\nRecyclingquoten für Verpackungsabfälle ambitioniert fort und führen im Rahmen des \r\nVerpackungsgesetzes ein Fondsmodell ein, das Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz finanziell \r\nhonoriert.“\r\nHintergrund\r\n▪ Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der kommunalen Verpackungssteuer \r\nin Tübingen Anfang 2025 bestätigt. Weitere Städte und Kreise diskutieren bzw. planen nun \r\nihrerseits die Einführung. Zwar würde diese vor Ort zu einer Reduktion des Verpackungsmülls \r\nführen, bundesweit wäre jedoch ein Flickenteppich an unterschiedlichen Ausgestaltungen \r\ndie Folge. Eine bundesweite Abgabe auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum \r\nSofortverzehr ist daher zielführend und würde die seit 2023 geltende, bislang wirkungslose \r\nMehrwegangebotspflicht sinnvoll ergänzen.\r\n▪ Die im Verpackungsgesetz formulierten Recyclingquoten für Verpackungsabfälle haben zu \r\neiner Verbesserung des Recyclings geführt (v.a. bei Kunststoffverpackungen). Allerdings sind \r\ndie Quoten veraltet (Bezugsjahr 2022) und müssen daher fortgeschrieben und weiter erhöht \r\nwerden. Die in der EU-Verpackungsverordnung festgelegten Quoten für 2025 sind für den \r\ndeutschen Kontext nicht hilfreich, da sie unter dem Ambitionsniveau der aktuellen \r\nRecyclingquoten in Deutschland liegen. Ferner sind die Recyclingfähigkeit von Verpackungen \r\nund der Rezyklateinsatz zu stärken. Die EU-Verpackungsverordnung wird hierzu zukünftig \r\nVorgaben machen. Das in Deutschland etablierte System der erweiterten \r\nHerstellerverantwortung sollte genutzt werden, um über diese Mindestvorgaben \r\nhinausgehendes Engagement zu belohnen.\r\nReparatursektor stärken\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir schaffen die Möglichkeit, defekte Produkte zu reparieren bzw. reparieren zu lassen. Hierfür \r\nunterstützen wir reparierfähiges Produktdesign, führen einen Reparaturbonus ein, der durch \r\nHerstellergebühren finanziert wird und entwickeln eine Nachwuchsstrategie für den \r\nReparatursektor.“ \r\nHintergrund\r\n▪ Knapp 90 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich eine bessere \r\nReparierbarkeit von Produkten. Die EU-Richtlinie für ein Recht auf Reparatur, die bis 2026 in \r\nnationales Recht umgesetzt werden muss, ermöglicht, wirkungsvolle Maßnahmen zu \r\nentwickeln, um die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern und neue Geschäftsmodelle \r\nfür Unternehmen zu eröffnen.\r\n▪ Umfragen zeigen, dass zu hohe Reparaturkosten (gegenüber dem Neukauf) bisher das größte \r\nHemmnis darstellen, Produkte reparieren zu lassen. Durch einen herstellerfinanzierten \r\nReparaturbonus, wie er in Frankreich schon existiert, wird eine finanzielle Unterstützung für \r\nmehr Reparatur angeboten. Auch schafft er Planungssicherheit für Reparaturbetriebe, um in \r\nPersonal und Reparaturinfrastruktur zu investieren.\r\n▪ Eine Hürde für flächendeckende Reparatur ist gegenwärtig der fehlende Nachwuchs. Um \r\ndiesen Trend umzukehren und die Zahl der Beschäftigten sogar zu erhöhen, wie in der NKWS \r\ngeplant, muss die Bundesregierung die richtigen Rahmenbedingungen setzen.\r\nRestmüllaufkommen begrenzen, Bioabfallsammlung optimieren\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir reduzieren das Restmüllaufkommen in Deutschland. Wir schreiben Höchstwerte für den \r\nOrganik-Anteil im Hausmüll fest und machen regelmäßige Hausmüllanalysen in allen \r\nEntsorgungsgebieten zur Pflicht.“ \r\nHintergrund\r\n▪ Die durchschnittliche Restmülltonne in Deutschland enthält zu zwei Dritteln Abfälle, die \r\neigentlich getrennt gesammelt und einem Recycling zugeführt werden könnten. Stattdessen \r\nlanden sie in der Abfallverbrennung, gehen somit einer stofflichen Verwertung verloren und \r\nverursachen erhebliche Treibhausgasemissionen.\r\n▪ Den größten Anteil im Restmüll nimmt Bioabfall mit knapp 40 Prozent ein. Dies liegt u.a. darin \r\nbegründet, dass viele Kommunen Bioabfälle mit wenig effektiven Systemen (freiwillige \r\nBiotonne, zentrale Sammelstellen) oder gar nicht getrennt erfassen. \r\n▪ Um mehr Bioabfälle für die Vergärung und Kompostierung nutzen zu können, bedarf es in der \r\nBioabfallverordnung verbindlicher Höchstgrenzen für den Anteil von Bioabfällen im Restmüll. \r\nDadurch bleibt die kommunale Hoheit über die Ausgestaltung der örtlichen Abfallsammlung \r\nbestehen, muss sich jedoch an Performance-Indikatoren messen. Bundesländer wie Baden\u0002Württemberg und Rheinland-Pfalz haben in ihren Landesabfallwirtschaftsplänen bereits \r\nentsprechende Zielwerte festgeschrieben, die mittels Hausmüllanalysen in allen \r\nEntsorgungsgebieten mindestens alle fünf Jahre überprüft werden sollen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015555","regulatoryProjectTitle":"Kraftwerksicherheitsgesetz ohne Förderung von Biomasseumrüstungen ausgestalten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/26/35/502004/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270059.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Biomasse-Forderungen für potenzielle Koalitionsverhandlungen:\r\nZu Wärmenetzen:\r\nWir werden die Dekarbonisierung von Wärmenetzen auskömmlich über den Deutschlandfonds \r\nfinanzieren und dazu die BEW über die Legislatur mit 4 Mrd. € pro Jahr ausstatten. Bei der \r\nVerwendung von Biomasse muss das langfristig regional nachhaltig verfügbare Potenzial \r\nberücksichtigt werden und sie darf nur nachrangig eingeplant und eingesetzt werden. Der \r\nBiomasseanteil in Wärmenetzen bleibt weiterhin gedeckelt. Den Bau neuer großer Holz\u0002Heiz(kraft)werke, die auf Brennstoffimporte angewiesen sind, wollen wir verhindern. \r\n(die Verhinderung/Vermeidung könnte man z.B. über die 13. BImSchV und/oder über eine \r\nBegrenzung in der BEW-Förderung auf HHKW mit max. 50 MW FWL erreichen)\r\nZu Umrüstungen/KWSG:\r\nUmrüstungen auf importierte Holzpellets sind keine Option im KWSG.\r\n(hier sollte auch die Union eigentlich an Bord sein, Großkraftwerke und Holzimporte lehnt diese \r\nja auch ab)\r\nZu Negativen Emissionen/BECCS:\r\nWir werden die Rolle der natürlichen Kohlenstoffsenken stärken und dafür sorgen, dass der \r\nHochlauf von technischen CDR-Methoden diese nicht gefährdet. Jegliche Formen von BECCS, \r\ndie eine erhöhte Nachfrage nach Anbaubiomasse oder Waldholz zu Folge haben könnten, \r\nmüssen frühzeitig unterbunden werden. Schärfere Nachhaltigkeitskriterien reichen allein nicht \r\naus, um Fehlsteuerung zu vermeiden. BECCS kann grundsätzlich nur in sehr eng begrenztem \r\nRahmen als Option für negative Emissionen eingesetzt werden.\r\n(es muss der Grundsatz gelten, dass der Baum im Wald (Vergütung Speicherleistung) bzw. die \r\nstoffliche Nutzung immer mehr Geld bringen muss, als den Baum in der Erde zu vergraben (wird \r\nschon gemacht, kein Witz! https://www.carbonsate.com) oder ihn zu verbrennen, um das CO2 \r\nzu verpressen – hier drohen fatale Fehlanreize)\r\nZu Biogas/EEG:\r\nBiogasanlagen sollen weiter flexibilisiert und beim Umstieg auf naturverträgliche Substrate mit \r\neinem „Ökobonus“ unterstützt werden. Neue Biogasanlagen werden nur noch beim Einsatz von \r\nRest- und Abfallstoffen gefördert. Die Vorgaben der EU-RED III bezüglich Holzbiomasse\u0002Subventionen werden zügig in deutsches Recht umgesetzt.\r\n(Bestehende Anlagen kommen ohne Anbaubiomasse kaum aus. Ein Ökobonus könnte helfen, \r\num die geringeren Erträge gegenüber Mais auszugleichen. Die RED III muss eigentlich bis \r\n21.5.2025 in nationales Recht implementiert sein. Sie enthält das Kaskadenprinzip und\r\nEinschränkungen bei der Förderung von Holzverbrennung. So muss Holz aus der BiomasseV \r\ngestrichen und bestimmte Sortimente (z.B. „Rundholz in Industriequalität“) müssen in der \r\nBioStNachV ausgeschlossen werden. Siehe Implementierungsleitfaden hier.)\r\nZur Kaskadennutzung:\r\nWir werden die Kaskadennutzung bei Holz verbessern. Neue stoffliche Nutzungswege in der \r\nBioökonomie, der Laubholznutzung und dem Holzbau werden wir fördern und damit die \r\nregionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze stärken. Um die Marktverzerrung zu beenden, \r\nwerden wir Subventionen zugunsten der energetischen Holznutzung abbauen und weitere \r\nregulatorische Schritte unternehmen. Die Altholzverordnung und die BioStNachV werden wir \r\ndafür novellieren.\r\n(Einige konkrete Umsetzungsideen über die o.g. RED III-Implementierung hinaus wären: \r\nEntbürokratisierung der brandschutztechnischen Anforderungen und bundeseinheitlich \r\nTypen/Mustergenehmigungen im seriellen Holzbau (Muster-Holzbaurichtlinie MHolzBauRL); \r\nPrämie für stoffliche Nutzung von Altholz einführen (AltholzV); Vorrang stoffliche Nutzung für \r\nAltholzklassen I und II (AlthozlV); Absenkung Mehrwertsteuer für Produkte mit hohem \r\nRecyclingholzanteil; Belohnung für C-Speicher in langlebigen Holzprodukten.)\r\nZum GEG:\r\nDas Gebäudeenergiegesetz sorgt für Planungssicherheit und ermöglicht die Erreichung der \r\nKlimaziele im Gebäudesektor. Es bleibt in seiner jetzigen Form erhalten. Im Neubau stellen \r\nBiomasseheizungen keine erneuerbare Option dar.\r\n(und sicher unrealistisch, aber eigentlich nötig: Die BEG-Förderung für Biomasseheizungen \r\nwerden wir auf Härtefälle beschränken. Ggf. stattdessen Nachrüstung von bestehenden Anlagen \r\nmit Filtertechnik fördern?)\r\nZur Biomassestrategie:\r\nDie in den Eckpunkten zur NABIS formulierten Zielkonflikte werden durch konkrete und zügig \r\numgesetzte Maßnahmen aufgelöst.\r\n(auch die Union hat mehrfach eine Biomassestrategie gefordert, die „grünen“ Eckpunkte werden \r\naber sicher nicht so geteilt - der BDEW, der Biogasverband und die Holzwerkstoffindustrie haben \r\nsich wiederholt für eine Biomassestrategie ausgesprochen)\r\nVermutlich zu detailliert, aber zu den Industrieförderprogrammen EEW, KIB, KSV sehr wichtig:\r\nFörderung (weiterhin) auf die Fälle beschränken, wo Alternativen zur Biomasse nicht zur \r\nVerfügung stehen, in allen RL auf betriebseigene Reste beschränken und Nachweis \r\nSkalierbarkeit (wie in den KSV)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015556","regulatoryProjectTitle":"Empfehlung zur nationalen Meeresstrategie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/36/5b/502006/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280060.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"MEERESPOLITIK 2025\r\nEine Zukunft für Meer und Mensch\r\nGesunde Meere sind unverzichtbar. Keine der gewaltigen, globalen Herausforderungen \r\nist ohne intakte Weltmeere zu bewältigen. Das gilt für die Klimakrise, den Verlust von \r\nArtenvielfalt und Lebensräumen, die Sicherung der Existenzgrundlagen der Menschheit \r\nsowie insgesamt für eine nachhaltige Entwicklung.\r\nDeutschland muss viele Krisen meistern und wichtige Entscheidungen für eine lebens\u0002werte Zukunft treffen. Dabei darf gerade der Meeresschutz als entscheidende Lösung \r\nzur Bewältigung der derzeitigen Krisen nicht vergessen werden. Eine tiefgreifende \r\nsozial-ökologische Transformation und ein Systemwandel sind dringend nötig.\r\nÖkosystemleistungen und -funktionen, Populationen von Fischen und anderen Meeres\u0002lebewesen, intakte Lebensräume sowie die Produktivität in den Meeren nehmen derzeit \r\nin hohem Tempo und dramatischem Ausmaß ab. Der ökologische Zustand von Nord\u0002und Ostsee ist schlecht, insbesondere, da bislang weder ein strenger Schutz, noch eine \r\nechte nachhaltige Nutzung der Meere und ihrer Ressourcen etabliert wurden. \r\nDaher gilt es, Meeresumwelt- und Meeresnaturschutz noch stärker in den politischen \r\nund fachlichen Entscheidungen aller Ressorts zu verankern – auch um Schutz, Wieder\u0002herstellung und Nutzung von Nord- und Ostsee stärker zu harmonisieren.\r\nDas Zieldatum 2030 vieler großer Abkommen zum Schutz der Meere und zum Erhalt \r\nder Biodiversität - zu deren Erfüllung Deutschland sich verpflichtet hat - steht vor der \r\nTür. Mit den SDGs hat sich die Weltgemeinschaft Ziele gesetzt, um Umweltschutz, eine \r\ngesunde Natur, soziale Gerechtigkeit und ein Leben in Würde bis 2030 zu realisieren. \r\nDie kommende Legislatur wird entscheidend für die Zielerreichung sein. Der schlechte \r\nZustand unserer Meere verlangt entschlossenes Handeln und politischen Willen aller \r\nAkteure und Entscheidungstragenden.\r\nDas vorliegende Papier fokussiert sich auf die nationale und internationale Verantwor\u0002tung Deutschlands für den Meeresschutz und beschreibt zentrale Elemente, die aus \r\nSicht der Unterzeichnenden für die nächste Legislaturperiode wegweisend sein werden. \r\nDamit sind sowohl alle Ministerien als auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages \r\nangesprochen.\r\nMeeresschutz und Klimaschutz eng \r\nverknüpfen \r\nIntakte marine Ökosysteme sind essentiell \r\nzur Abmilderung der Klima- sowie der \r\nBiodiversitätskrise und steigern damit die \r\nResilienz unseres Planeten. Um den Verlust \r\nmariner Artenvielfalt aufzuhalten und zentrale \r\nÖkosystemfunktionen als Klimaregulator, \r\nKohlenstoffsenke und Sauerstoffproduzent \r\nlangfristig zu sichern, müssen die Meere besser \r\ngeschützt werden.\r\nDAHER FORDERN WIR: \r\n» Internationale Klimaziele müssen eingehalten \r\nwerden. Zu den notwendigen Maßnahmen auf \r\nSee gehört sowohl ein Ausbau der Erneuerbaren \r\nEnergien, als auch der Verzicht fossiler Energie\u0002träger. Dabei dürfen Klima- und Meeresnatur\u0002schutz nicht gegeneinander ausgespielt werden, \r\nsondern müssen untrennbar miteinander ver\u0002zahnt werden. Dieser Ansatz muss insbesondere \r\nin der Marinen Raumordnung und dem Flächen\u0002entwicklungsplan für den Ausbau der Offshore\u0002Windenergie Anwendung finden.\r\n» Deutschland muss den Klimaschutzfunktionen \r\nder Meere eine höhere Priorität einräumen und \r\nentsprechende Maßnahmen langfristig finanziell \r\nabsichern. Darüber hinaus müssen klima\u0002relevante Funktionen der natürlichen, marinen \r\nÖkosysteme (z. B. Kohlenstoffsenken, Lebens\u0002raumbildner, Megafauna) in allen relevanten \r\npolitischen Entscheidungen und gegenüber \r\nanthropogenen Nutzungsinteressen gleich\u0002berechtigt berücksichtigt werden. \r\n» In natürlichen sedimentären und biologischen \r\nHabitaten mit hoher Kohlenstoffspeicherfähig\u0002keit muss die grundberührende Schleppnetz\u0002fischerei konsequent ausgeschlossen werden. \r\nEs braucht darüber hinaus eine flächendeckende \r\nUmstellung auf nachhaltige Fischereimethoden, \r\num intakte natürliche Kohlenstoffsenken und \r\ndamit einen dauerhaften Beitrag zum Klima\u0002schutz zu gewährleisten.\r\n» Die Auswirkungen der Klimakrise auf die lokalen \r\nKüstengemeinschaften des Globalen Südens und \r\nder dortigen Küstenökosysteme und Meere \r\nmüssen besonders berücksichtigt werden. Dazu \r\nmuss Deutschland die Aufnahme der lokalen \r\nKüstengemeinschaften in die internationalen \r\nProgramme zur Anpassung und zum Ausgleich \r\nvon Schäden unterstützen.\r\nMeere effektiv schützen und \r\nwiederherstellen \r\nFür gesunde und vielfältige Meere müssen marine \r\nLebensräume, Arten und ihre ökologischen \r\nFunktionen wirksam geschützt werden. Dafür ist ein \r\nNetzwerk aus effektiv geschützten Schutzgebieten \r\nauf 30 Prozent der globalen Meeresfläche bis 2030 \r\nzu etablieren. Nach der EU-Biodiversitätsstrategie \r\nist Deutschland zudem verpflichtet, bis 2030 zehn \r\nProzent seiner Meere streng zu schützen.\r\nDAHER FORDERN WIR:\r\n» Für den effektiven Schutz aller Meeresschutz\u0002gebiete in den deutschen Meeren braucht es ein \r\nvollumfängliches und adaptives Management, \r\nwobei mindestens 50 Prozent der Schutzgebiets\u0002flächen aus der wirtschaftlichen Nutzung \r\ngenommen werden müssen.\r\n» Um die EU-Verordnung zur Wiederherstellung \r\nder Natur umzusetzen und mindestens \r\n20 Prozent der europäischen Meere bis zum Jahr \r\n2030 in einen naturnahen und ungestörten \r\nZustand zu versetzen, bedarf es eines \r\nnationalen Wiederherstellungsplans Küste und \r\nMeer. Dafür muss die eigenständige Erholung \r\nder Meere priorisiert werden, ergänzt durch \r\naktive Maßnahmen zur Wiederherstellung, wo \r\nnotwendig. Maßgeblich für den Erfolg der \r\nVerordnung in den Meeren ist das Zusammen\u0002spiel mit der Fischereipolitik, die die Erreichung \r\nder Ziele für die Wiederherstellung der Meeres\u0002umwelt nicht gefährden darf.\r\n» Das Raumordnungsgesetz muss in der Weise \r\nnovelliert werden, dass die verpflichtende \r\nUmsetzung des Ökosystemansatzes und das \r\nZiel des Guten Umweltzustands im Zentrum \r\nzukünftiger Raumordnungspläne stehen. \r\nEine Landschaftsplanung und geltende Umwelt\u0002standards müssen immer Bestandteil der \r\nPlanung sein. \r\n» Der Gute Umweltzustand muss 2030 erreicht \r\nwerden. Die Umsetzung bereits beschlossener \r\nMaßnahmen im Rahmen der Meeresstrategie\u0002Rahmenrichtlinie (MSRL) muss deshalb \r\numgehend beschleunigt und vorangetrieben \r\nwerden. Im Maßnahmenpaket müssen Lücken \r\ndurch neue, zielführende und zeitgebundene \r\nMaßnahmen gefüllt werden. Dazu gehört, \r\ndie kumulative Überlastung der Meere zeitnah \r\ndeutlich zu reduzieren und langfristig zu \r\nbeenden.\r\n2\r\nKumulative Übernutzung der Meere \r\ndrastisch reduzieren\r\nUnsere Meere verwandeln sich immer mehr \r\nzu Industriestandorten, in denen gesunde \r\nLebensräume und die Artenvielfalt keinen \r\nPlatz mehr haben. Durch ihre Übernutzung \r\nund Industrialisierung - auch im Rahmen \r\nvon Blue-Economy-Strategien - verlieren wir \r\ndie essentiellen Funktionen dieser wichtigen \r\nÖkosysteme. Daher muss die Nutzung der Meere \r\ngrundsätzlich sozial- und umweltverträglich \r\ngestaltet und im Einklang mit dem EU-Recht die \r\nAnwendung des Vorsorgeprinzips sichergestellt \r\nwerden. Dies gilt es auch bei der Entwicklung des \r\nEU Ocean Pact in den Fokus zu stellen.\r\nDAHER FORDERN WIR:\r\n» Es bedarf auf nationaler und internationaler \r\nEbene der konsequenten Umsetzung eines \r\nwissenschaftsbasierten Fischereimanagements, \r\nwelches sich verbindlich an ökologischen \r\nKriterien ausrichtet, um die Auswirkungen der \r\nFischerei auf die gesamten Ökosysteme zu \r\nminimieren. Dazu gehört insbesondere der \r\nEinsatz von selektiven Fangmethoden zur \r\nVermeidung des Beifangs von geschützten \r\nund gefährdeten Meereslebewesen sowie von \r\nNicht-Zielarten.\r\n» Ein sofortiges Verbot der grundberührenden \r\nschweren Schleppnetzfischerei muss in allen \r\nMeeresschutzgebieten sowie in Gebieten, \r\ndie eine hohe Kohlenstoffspeicherfähigkeit \r\naufweisen, eingeführt werden. Es braucht \r\ndarüber hinaus einen Plan für einen sozial\u0002verträglichen Übergang hin zu einem \r\nkompletten Verbot dieser zerstörerischen \r\nFangmethode bis 2030 in den EU-Gewässern, \r\nauch als Beitrag zum Klimaschutz.\r\n» Es braucht eine strenge Fischereikontrolle in \r\ndeutschen Meeresgewässern, die technisch auf \r\ndem neuesten Stand ist. Die Null-Toleranz-Politik \r\nder EU gegenüber illegaler, undokumentierter \r\nund unregulierter (IUU-)Fischerei muss auch aus \r\nDeutschland gestärkt werden. Darüber hinaus \r\nmuss der globale Fischereisektor transparenter \r\nund der Abbau schädlicher Fischereisubventionen \r\ndurch eine vollständige Ratifizierung des WTO\u0002Abkommens samt Erweiterung des Regelwerks \r\ngewährleistet werden. Als besondere Aufgabe \r\nfür Deutschland sehen wir die Unterstützung für \r\nden Ausbau einer effektiven Fischereikontrolle in \r\nLändern des Globalen Südens.\r\n» Alle Nutzungen der Meere - bestehende und \r\nneue - müssen an der ökologischen Tragfähig\u0002keit der Nord- und Ostsee ausgerichtet werden. \r\nDie Erschließung neuer Öl- und Gasfelder sowie \r\nMarines Geo-Engineering (z.B. Ozeandüngung \r\noder Ozeankalkung) sind keine nachhaltigen \r\nLösungen im Sinne des Natur- und Klima\u0002schutzes und dürfen nicht weiter verfolgt \r\nwerden. Der Aufbau einer CO2-Entsorgungs\u0002infrastruktur wäre eine weitere industrielle\r\nNutzung der Meeresumwelt sowie eine \r\nökonomisch und energetisch ineffiziente \r\nOption mit begrenztem Potenzial für die \r\nTreibhausgas-Minderung, die gleichzeitig \r\nRisiken für die Meere birgt.\r\n» Der Ausbau der Erneuerbaren Energien \r\nmuss naturverträglich stattfinden und \r\nSchutzgebiete inkl. Pufferzonen ausschließen. \r\nPlanungsgrundsatz sind die ökologischen \r\nBelastungsgrenzen mariner Systeme und \r\nder Ökosystemansatz. Technische Innovationen \r\nvon der Gründung bis zu wirksamen Abschalt\u0002automatiken bei Massen-Vogelzug müssen \r\nTeil der Standortwahl sein. Etablierte Umwelt\u0002standards (z.B. UVP) dürfen nicht abgesenkt \r\nwerden. \r\n» Ein besonderer Fokus beim Ausbau der \r\nOffshore-Windenergie muss auf die Flächen\u0002effizienz gelegt werden. Der stufenweise \r\nAusbau in einem “lernenden System” und die \r\nPlanung zusätzlicher Kabeltrassen und des \r\nServiceverkehrs müssen sich am aktuellen \r\nKenntnisstand entlang eines kontinuierlichen \r\nökologischen Monitorings ausrichten.\r\nJeglicher Zubau von Windparks muss mit \r\neiner signifikanten Reduktion der kumulativen \r\nBelastung einhergehen.\r\n» Parallel zum Ausbau der Erneuerbaren Energien \r\nmüssen die nationalen Potenziale im Bereich \r\nEnergieeffizienz und Energieeinsparung \r\ndeutlich stärker als bisher angesprochen und \r\ngenutzt werden. Dies betrifft alle Energie\u0002verbrauchergruppen, von der Bevölkerung \r\nüber die Industrie bis zu Dienstleistern. \r\n» Es müssen Maßnahmen zur sofortigen \r\nReduktion von kontinuierlichem Unterwasser\u0002lärm umgesetzt werden, wie z.B. die Einrichtung \r\nvon Ruhezonen sowie die Initiierung von \r\nPilotprojekten zur Geschwindigkeitsreduktion \r\nvon Schiffen und Serviceverkehren in \r\neuropäischen Gewässern. Deutschland muss \r\nsich aktiv bei der Umsetzung der IMO\u0002Unterwasserlärm-Richtlinie engagieren.\r\n3\r\nHohe internationale Standards beim Schallschutz \r\nmüssen so gestaltet sein, dass der Eintrag von \r\nImpulslärm aus Detonationen oder Rammungen \r\nvermieden bzw. eingedämmt wird, wobei die \r\nSuche nach Öl- und Gasreserven mittels Schall\u0002kanonen vollständig eingestellt werden muss.\r\n» Deutschland muss sich für ambitionierte \r\nZiele und Maßnahmen der EU im Rahmen des \r\nUN-Abkommens gegen die Plastikvermüllung \r\neinsetzen. Adressiert werden muss der \r\ngesamte Lebenszyklus von Kunststoffen mit \r\neinem Schwerpunkt auf Abfallvermeidung sowie \r\nder Reduktion von Produktion. Schwachstellen \r\nin der nationalen Umsetzung der EU-Einweg\u0002kunststoffrichtlinie müssen geschlossen werden, \r\ndie erweiterte Herstellerverantwortung stärker \r\nvorsorgend wirken und ein Verbot von Dolly \r\nRopes umgesetzt werden.\r\n» Bis 2030 muss eine Verminderung des Eintrags \r\nvon Nähr- und Schadstoffen um 50 Prozent \r\nerreicht werden. Zum einen betrifft dies die \r\nNähr- und Schadstoffe aus der Landwirtschaft. \r\nDazu müssen insbesondere Agrarsubventionen \r\nso eingesetzt werden, dass sie dem Schutz von \r\nLand, Flüssen und Meeren dienen. Zum anderen \r\nmüssen die Schadstoffeinträge von Industrie und \r\nVerkehr in die Meere reduziert werden.\r\nSchutz der Hohen See und der Tiefsee \r\nmuss sichergestellt werden\r\nAls “Hohe See” gelten 64 Prozent der Weltmeere, \r\nwährend eine Wassertiefe von 200 Metern die \r\nGrenze zur Tiefsee markiert. Die Hälfte der \r\nErdoberfläche liegt in der Tiefsee und ist zumeist \r\nmit mehreren Kilometern Meerwasser überdeckt. \r\nDamit ist sie der größte zusammenhängende \r\nLebensraum der Erde. Obwohl die Menschheit \r\nbislang lediglich 5 Prozent der Tiefsee erkundet \r\nhat, bestätigt die Meeresforschung eine enorme \r\nArtenvielfalt und Diversität von Ökosystemen.\r\nDAHER FORDERN WIR:\r\n» Es braucht eine erfolgreiche Umsetzung des \r\nrechtsverbindlichen UN-Abkommens zum Schutz \r\nder Biodiversität in Meeresgebieten jenseits \r\nnationaler Rechtsprechung (“BBNJ Agreement”), \r\nwelches insbesondere die Einrichtung von \r\neffektiven Meeresschutzgebieten ermöglicht \r\nund die Durchführung von umfassenden \r\nUmweltverträglichkeitsprüfungen regelt. Eine \r\nzügige Ratifizierung des UN-Abkommens muss \r\nangestrebt sowie institutionelle Strukturen und \r\nfinanzielle Mittel für dessen effektive \r\nUmsetzung geplant und etabliert werden.\r\n» Um das Ziel zu erreichen, bis 2030 mindestens \r\n30 Prozent der globalen Meeresfläche unter \r\nSchutz zu stellen, sollten Initiativen zur \r\nEinrichtung von effektiv geschützten Meeres\u0002schutzgebieten in internationalen Meeres\u0002gewässern (“Hohe See”) proaktiv unterstützt \r\nund federführend durch Deutschland etabliert \r\nwerden.\r\n» In diesem Kontext muss auch die Ausweisung \r\neines Netzwerks aus Meeresschutzgebieten im \r\nSüdpolarmeer (insbesondere im Weddellmeer, \r\nin der Ostantarktis und entlang der Antarktischen \r\nHalbinsel) durch die zuständige „Kommission zur \r\nErhaltung der lebenden Meeresschätze der \r\nAntarktis“ (CCAMLR) weiterhin auf höchster \r\npolitischer Ebene unterstützt werden.\r\n» Gefährdete Ökosysteme in der Tiefsee, \r\ninsbesondere in Gebieten, in denen Vulnerable \r\nMarine Ecosystems (VMEs) bekannt sind oder \r\nvermutet werden, müssen effektiv vor \r\nZerstörung durch alle grundberührende \r\nFischereipraktiken geschützt werden. \r\nDeutschland muss für den Schutz dieser wert\u0002vollen Gebiete eine starke Position vertreten \r\nund sicherstellen, dass existierende Fang\u0002beschränkungen erhalten bleiben und auf \r\nweitere Gebiete ausgeweitet werden. Dabei \r\nist vor allem auch die Unterstützung seitens \r\nDeutschland für die Aufnahme zusätzlicher \r\nElemente (z.B. Tiefseeberge) in die Liste der \r\ngeschützten Gebiete wichtig.\r\n» Mit der Forderung nach einer “precautionary \r\npause” hat Deutschland in den Verhandlungen \r\nüber einen etwaigen Start von Tiefseebergbau \r\nin internationalen Meeresgewässern bereits \r\neinen wichtigen Schritt getan. Deutschland \r\nmuss sich mit Nachdruck gegen Tiefseebergbau \r\nausprechen und in der internationalen Gemein\u0002schaft dafür einsetzen, dass keine Abbauanträge \r\ngenehmigt werden. Da nicht garantiert werden \r\nkann, dass die marinen Ökosysteme vor den \r\nschädlichen Auswirkungen durch Tiefseeberg\u0002bau geschützt werden, darf Tiefseebergbau nicht \r\nstattfinden. Gleichzeitig ist es unerlässlich, die \r\nRohstoffwende mit der absoluten Reduktion des \r\nprimären Rohstoffverbrauchs in Deutschland \r\numzusetzen sowie ein zirkuläres Wirtschafts\u0002system zu etablieren und beides auf EU-Ebene \r\nvoranzutreiben, um Rohstoffabhängigkeiten \r\nlangfristig zu reduzieren.\r\n4\r\nMenschen und Meere ins Zentrum \r\nnachhaltiger globaler Entwicklung\r\nVor allem im Globalen Süden sind die Existenz\u0002und Ernährungsgrundlagen von Milliarden von \r\nMenschen abhängig von marinen Ressourcen und \r\ngesunden Meeren. Für die Armutsbekämpfung, \r\neine faire Rohstoff- und Handelspolitik und \r\nnicht zuletzt den planetaren Umwelt- und \r\nKlimaschutz ist eine entwicklungspolitisch \r\nfundierte Meerespolitik auf Basis von Transparenz \r\nund Partizipation Hand in Hand mit den lokalen \r\nKüstengemeinschaften vor Ort unabdinglich. \r\nDAHER FORDERN WIR:\r\n» Deutschland muss sich in der Meerespolitik \r\nfür die Einführung einer partizipativen, trans\u0002parenten Raum- und Ressourcennutzung auf \r\nSee und für die Küste unter Beteiligung der \r\nZivilgesellschaft, insbesondere der lokalen \r\nKüstengemeinschaften, einsetzen. Entsprechende \r\npolitische Prozesse müssen gerecht gestaltet \r\nund Menschenrechte gewahrt werden. Dafür \r\nmüssen verbindliche Standards definiert und \r\nderen Einhaltung gesichert werden.\r\n» Es gilt Initiativen und Programme, die die \r\nEinrichtung von effektiv geschützten Meeres\u0002schutzgebieten in den Meeresgewässern von \r\nKüstenstaaten des Globalen Südens \r\nermöglichen, zu unterstützen und finanziell \r\nso auszustatten, dass diese durch die lokalen \r\nEinrichtungen langfristig verwaltet, kontrolliert \r\nund unter Einbeziehung sozialer Fragen weiter\u0002entwickelt werden können. Darüber hinaus \r\nmüssen regional übergreifende Verwaltungs\u0002strukturen zur Abstimmung des Meeresschutzes \r\nund nachhaltiger Nutzungskonzepte mariner \r\nRessourcen über nationale Grenzen hinweg \r\nverstärkt gefördert werden. Dies muss \r\ninsbesondere mit Blick auf die sich im Rahmen \r\nder Klimakrise verändernde Verbreitung von \r\nArten und Ökosystemen geschehen als auch \r\nvorausschauend angelegt sein und auf einen \r\ngerechten Ausgleich von Nutzungsinteressen \r\nabzielen.\r\n» Der Kleinfischerei muss im Entwicklungskontext \r\nim Sinne der Richtlinie der UN-Welternährungs\u0002organisation zum Schutz einer nachhaltigen \r\nKleinfischerei eindeutig Vorrang beim Fisch\u0002fang gewährt werden. Deutschland muss sich im \r\nRahmen der Umsetzung der Richtlinie finanziell \r\nund politisch stärker als bisher engagieren und \r\neigenständige, langfristige Programme zur \r\nUnterstützung der nachhaltigen Kleinfischerei \r\neinschließlich der Verarbeitung, dem Handel \r\nund Transport von Fischereiprodukten \r\nbetreiben. Der Schutz der Kleinfischerei und \r\nihre Bedeutung für die Ernährungssicherheit \r\nmüssen in den Strategien zur Ernährungs\u0002sicherheit verankert werden.\r\n» Deutschland muss sich für den Schutz \r\ntraditioneller Rechte, insbesondere von \r\nindigenen Gruppen und lokalen Küsten\u0002gemeinschaften einsetzen. Zugang zu Fisch\u0002gründen, Land- und Beteiligungsrechten sowie \r\ndie Ernährungssicherheit müssen vor den \r\nVorhaben im Rahmen der Blue Economy \r\nVorrang erhalten. Betroffene Indigene als auch \r\nlokale Küstengemeinschaften müssen \r\ngleichwertig entsprechend des Prinzips der \r\nfreien, vorherigen und informierten \r\nZustimmung (FPIC) von vornherein in \r\nKonsultationsprozessen vertreten sein. \r\nDer handwerklichen Klein- und Subsistenz\u0002fischerei sind Nutzungszonen von mindestens \r\n24 Seemeilen zu gewähren, zu denen die indus\u0002trielle Fischerei keinen Zugang haben sollte.\r\n» Nationale und internationale Entwicklungs\u0002zusammenarbeit und Klimapolitik sollten in \r\ndiesem Zusammenhang insbesondere die \r\nAuswirkungen der Klimakrise durch Meeres\u0002spiegelanstieg und Extremwetter sowie den \r\nVerlust an Ernährungssicherheit durch die \r\nAbnahme der biologischen Produktivität der \r\nOzeane berücksichtigen. Ein Küstenzonen\u0002management, das eine Verlagerung der \r\nKüstenlinie mitdenkt und grenzüberschreitend \r\narbeitet, muss unterstützt werden. Den \r\nmöglichen gesellschaftlichen Folgen von \r\nKlimaflucht muss vorausschauend begegnet \r\nwerden. Hierbei ist insbesondere die Situation \r\nder kleinen Inselentwicklungsländer (SIDS) und \r\ndie weitreichende Bedrohung ihrer Existenz\u0002grundlagen zu berücksichtigen.\r\n» In der internationalen Meerespolitik muss sich \r\nDeutschland kohärent für die Einbeziehung und \r\nUmsetzung entwicklungspolitischer Maßnahmen \r\nim Kontext des SDG 14, der CBD und UNFCCC \r\nsowie der EU-Meerespolitik und anderer \r\nrelevanter Prozesse einsetzen und hierfür \r\nausreichende Finanzmittel zur Verfügung stellen. \r\nEs gilt umwelt- und entwicklungspolitische \r\nInitiativen so zu verknüpfen, dass Meeresschutz \r\nund nachhaltige Entwicklung sich gegenseitig \r\nverstärken und die Länder des Globalen Südens \r\nermächtigt werden, eine eigene effektive \r\nMeeresschutzpolitik dauerhaft fortzuführen.\r\n5\r\nKontakte\r\nBUND | Bettina Taylor | bettina.taylor@bund.net\r\nDEEPWAVE | Anna Groß | anna.gross@deepwave.org \r\nDeutsche Stiftung Meeresschutz | Dr. Iris Ziegler | \r\niris.ziegler@stiftung-meeresschutz.org \r\nDeutsche Umwelthilfe | Svane Bender | bender@duh.de \r\nDNR | Svenja Schünemann | svenja.schuenemann@dnr.de\r\nEnvironmental Justice Foundation | Mona Friedrich | \r\nmona.friedrich@ejfoundation.org\r\nFair Oceans | Kai Kaschinski | kai.kaschinski@fair-oceans.info\r\nForum Umwelt & Entwicklung | Marie-Luise Abshagen | \r\nabshagen@forumue.de\r\nGreenpeace | Franziska Saalmann | franziska.saalmann@greenpeace.org \r\nM.E.E.R. | Fabian Ritter | ritter@m-e-e-r.de \r\nNABU | Dr. Kim Cornelius Detloff | kim.detloff@nabu.de\r\nWDC | Lioba Schwarzer | lioba.schwarzer@whales.org\r\nWWF | Carla Langsenkamp | carla.langsenkamp@wwf.de\r\nStand: Oktober 2024\r\nDas Papier erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Policy Brief: \r\nÖkologische Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen voranbringen \r\nIn Deutschland sind über die Hälfte der Bundeswasserstraßen, großen Flüsse der Bundesländer oder \r\nkleinen Bäche in den Kommunen durch Sohlschwellen, Wehre und Dämme in ihrer ökologischen \r\nDurchgängigkeit beeinflusst. Im Jahr 2021 wurde in den Bundeswasserstraßen Bedarf für 217 \r\nMaßnahmen festgestellt, von denen bisher nur 52 ergriffen wurden und bis 2027 lediglich 35 \r\nabgeschlossen sein sollen1\r\n. \r\nFür die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit und Maßnahmen zur ökologischen \r\nWeiterentwicklung an Bundeswasserstraßen (SDG 9 und WRRL) muss der Bund in die Umsetzung \r\nkommen, zumal der Bundeshaushalt diesbezüglich entsprechend ausgestattet ist: Gesamtausgaben \r\ndes Bundes dafür sind 489.800.000 €, davon veranschlagt für 2025: 33.510.000 €2\r\n. Die finanziellen \r\nMittel müssen auch genutzt und Verbesserungen umgesetzt werden. Passend dazu gab es auch am \r\n03.02.2025 im Rahmen des Berichts der EU-Kommission über die Umsetzung der \r\nWasserrahmenrichtlinie die Aufforderung an Deutschland die Anstrengungen zur Verbesserung der \r\nDurchgängigkeit der Flüsse zu verstärken, die allgemeine hydrologische Situation zu verbessern und \r\nden Fischschutz zu erhöhen3\r\n.\r\nWir empfehlen, \r\n1) dass der Bundestag den Auftrag zur Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Ausbaus an den \r\nBundeswasserstraßen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie mit der Aufforderung \r\nzur Priorisierung an das BMDV übermittelt. Es muss in der neuen Legislaturperiode gewährleistet \r\nwerden, dass verbindliche Zeitpläne für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen geschaffen \r\nwerden und über die Fortschritte jährlich berichtet wird.\r\n2) und dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit den entsprechenden \r\npersonellen, sachlichen und finanziellen Mittel für die Aufgabenerfüllung der \r\nBewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie ausgestattet wird.\r\nDiese beiden Prioritäten sollten wesentliche Ziele des neuen Bundestags und der neuen \r\nBundesregierung sein.\r\nDer gewässerökologische Einfluss von Querbauwerken ist massiv: Der Rückstau und gestörte \r\nSedimenttransport gehen mit erheblichem Lebens- und Laichraumverlust im Fluss und den \r\nUferbereichen einher. Chemische und physikalische Wasserparameter ändern sich zum Nachteil \r\nempfindlicher und bedrohter Arten. Die fehlende Durchgängigkeit verzögert oder verhindert \r\nlebensnotwendige Wanderungen von Wanderfischen wie Lachs, Aal oder Stör auf dem Weg ins Meer \r\noder in die Oberläufe der Gewässer und auch vieler anderer Arten, die innerhalb der Flusssysteme \r\nwandern4\r\n. Darüber hinaus werden die Wanderrouten wassergebundener Säugetiere, darunter streng \r\ngeschützter Arten wie dem Fischotter, zerschnitten. \r\n1 BMDV (2021): Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Bundeswasserstraßen\r\n2 https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/epl12.pdf\r\n3 https://webgate.ec.europa.eu/circabc-ewpp/ui/group/c04f478b-d4dc-44f9-a211-087c01165b2c/library/448aa686-7072-45b3-\r\n8690-7802c9cea14d/details\r\n4 He, F., Zarfl, C., Tockner, K. et al. Hydropower impacts on riverine biodiversity. Nat Rev Earth Environ 5, 755–772 (2024). \r\nhttps://doi.org/10.1038/s43017-024-00596-0 und Duarte, G., Segurado, P., Haidvogl, G., Pont, D., Ferreira, M. T., & Branco, P. \r\n(2021). Damn those damn dams: Fluvial longitudinal connectivity impairment for European diadromous fish throughout the 20th \r\ncentury. Science of The Total Environment, 761, 143293. https://doi.org/10.1016/j.scitotenv.2020.143293\r\nFebruar 2025\r\nDie Tiere sind auf ihren Ausweichrouten tödlichen Gefahren, etwa durch Straßenverkehr, ausgesetzt. \r\nBei Querbauwerken mit zusätzlicher Wasserkraftnutzung sterben im Durchschnitt über ein Fünftel \r\naller flussabwärts wandernden Fische. Die Situation wird durch die Folgen der Klimaerwärmung noch \r\nverschärft: kurzfristige Ausweichbewegungen bei Extremereignissen wie Hochwasser oder Dürre \r\nwerden durch Querbauwerke ebenso erschwert wie die langfristige Besiedlung geeigneter \r\nLebensräume unter sich verändernden Umweltbedingungen. Das schwächt die Resilienz der \r\ngewässergebundenen Arten. Durch den dadurch stark reduzierten und fragmentierten Lebensraum \r\nsind mittlerweile auch ehemalige „Allerweltsarten“ gefährdet und Süßwasserarten insgesamt seit \r\nden 1970er Jahren um 85% eingebrochen5\r\n. \r\nDie ökologische Durchgängigkeit kann durch Fischwanderhilfen oder besser noch, den vollständigen \r\nRückbau der Querbauwerke erreicht werden, wenn es wasserwirtschaftlich möglich ist. Letztere sind \r\nWanderhilfen in ihrer ökologischen Wirkung weit überlegen, und ein erklärtes Ziel der EU\u0002Wiederherstellungsverordnung. Zuletzt zeigte der WWF das große Potenzial für Rückbauten in \r\ndeutschen Fließgewässern in einem Gutachten6 – Deutschland sollte diese Impulse nutzen und in den \r\nBundeswasserstraßen mit gutem Beispiel und großen Schritten vorangehen. Gemäß \r\nWasserhaushaltsgesetz (WHG) und Wasserstraßengesetz (WaStrG) wurde der WSV die gesetzliche \r\nVerpflichtung übertragen, die ökologische Durchgängigkeit an den von ihr betriebenen Stauanlagen \r\nder Bundeswasserstraßen wiederherzustellen und den wasserwirtschaftlichen Ausbau an \r\nBundeswasserstraßen durchzuführen, soweit es die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) \r\nerfordern. Die Bundesregierung muss hierzu noch in diesem Jahr einen Bericht über den Fortschritt \r\nerstellen und den Bericht dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bis zum 22. Dezember 2025 \r\nzuleiten7\r\n. \r\nAnsprechpartner:\r\nBUND e.V.\r\nSascha Maier\r\nReferent für Gewässerpolitik\r\n+49 30 27586-532\r\nsascha.maier@bund.net\r\nWWF Deutschland\r\nDr. Ruben van Treeck\r\nReferent für Gewässerschutz\r\n+49 30 311777-568\r\nruben.vantreeck@wwf.de\r\nDUH\r\nMeike Metz\r\nReferentin für Gewässerschutz\r\n+49 361 302549-12 \r\nm.metz@duh.de\r\nNABU\r\nDr. Christine Tölle-Nolting\r\nTeamleiterin Landnutzung \r\n+49 30-284984-1641\r\nChristine.Toelle-Nolting@NABU.de\r\nDNR\r\nSvenja Schünemann\r\nReferentin für Naturschutz und Agrarpolitik\r\n+49 30 6781775-912\r\nsvenja.schuenemann@dnr.de\r\n5 Freyhof, J.; Bowler, D.; Broghammer, T.; Friedrichs-Manthey, M.; Heinze, S. & Wolter, C. (2023): Rote Liste und Gesamtartenliste \r\nder sich im Süßwasser reproduzierenden Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) Deutschlands – Naturschutz und \r\nBiologische Vielfalt 170 (6): 63 S. und WWF (2024) Living Planet Report 2024 – A System in Peril. WWF, Gland, Switzerland\r\n6 WWF Deutschland. Ökologische Priorisierung zum Rückbau von Querbauwerken in Fließgewässern. \r\nDeutschlandweite GIS-Analyse und Vorstellung von Kandidaten mit hohem Umsetzungspotenzial (2024). \r\nhttps://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Deutschland/Fachgutachten-Oekologische-Priorisierung-zum\u0002Rueckbau-von-Querbauwerken.pdf\r\n7 http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s1295.pdf"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015558","regulatoryProjectTitle":"neue Gemeinschaftsaufgabe bzw. GAK Sonderrahmenplan Klimaanpassung und Naturschutz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/24/bf/502010/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280131.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Unsere Kernforderungen\r\nzur Bundestagswahl\r\nWir fordern wirksames Regierungshandeln zur Bewältigung der uns alle bedrohenden\r\nNaturkrise sowie konkrete Maßnahmen zur Stärkung einer informierten Zivilgesellschaft. Wir\r\nerwarten von den demokratischen Parteien Antworten auf die Fragen zur Weiterentwicklung\r\nvon Natur- und Klimaschutz sowie der Zivilgesellschaft und die Bewahrung unserer Lebens\u0002grundlagen. Wir appellieren an sie, für eine verantwortungsvolle, konstruktive und\r\ngenerationsgerechte Politik einzutreten, die die Lösung der ökologischen Krise in alle\r\nHandlungsfelder integriert. Wir erwarten von allen Beteiligten, den gesellschaftlichen Diskurs\r\nauf wissenschaftliche Fakten und demokratische Werte zu stützen und auf Populismus zu\r\nverzichten. Wir müssen die Natur schützen, damit sie uns schützt.\r\n(Weiter auf Seite 2)\r\nWirksamer Naturschutz und starke Zivilgesellschaft\r\n1: Flächenverfügbarkeit und Finanzierung verbessern\r\nDie Umsetzung von Naturschutz- und Renaturierungsprojekten, die Erreichung der international\r\nvereinbarten Schutzgebietsziele in Deutschland (effektive Schutzgebiete auf 30 Prozent der\r\nLandes- und Meeresfläche, davon 1/3 strikt geschützt) und die Schaffung eines\r\nländerübergreifenden Biotopverbunds brauchen vor allem zweierlei: (i) wirksame Ansätze, um\r\ndie dafür erforderlichen Flächen verlässlich bereitzustellen; (ii) langfristig ausgerichtete\r\nFinanzierungsinstrumente, um die Finanzierungslücke von mindestens zwei Milliarden Euro pro\r\nJahr in Deutschland auszugleichen.\r\nWir fordern:\r\nVerbesserung der Flächenverfügbarkeit\r\nErarbeitung eines ambitionierten Nationalen Wiederherstellungsplans zur Umsetzung des EU\r\nNature Restoration Laws (NRL)\r\nNaturflächengesetz, um eine sinnvolle Auswahl von Flächen zu treffen, diese rechtsicher zu\r\nverankern und so eine stabile Grüne Infrastruktur zu etablieren\r\nEinen verbindlichen Aktionsplan Schutzgebiete mit klaren zeitlich definierten Zielen\r\nAusbau großflächiger Wildnisgebiete (2 % Landesfläche) und des Nationalen Naturerbes\r\nBeendigung des Flächenverbrauchs bis 2030\r\nFinanzierung\r\nVerstetigung und Ausweitung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)\r\nEtablierung einer Gemeinschaftsaufgabe mit einer starken Naturschutzkomponente, um eine\r\ngerechtere Finanzierung sowohl aus Bundes- und Ländermitteln zu erzielen .\r\n2: Engagement für Natur und Zivilgesellschaft erleichtern\r\nZehntausende NABU- und NAJU-Aktive setzen sich das ganze Jahr über für den Erhalt der Natur\r\nvor Ort ein. Doch rechtliche Hürden erschweren ihr Engagement. Damit Aktive ihre\r\nNaturschutzarbeit effektiv umsetzen können, brauchen sie mehr Freiraum und weniger\r\nBürokratie. Das stärkt die gesellschaftliche Beteiligung und fördert die Demokratie.\r\nWir fordern:\r\nVereinfachung des Förderrechts für gemeinnützige Vereine.\r\nRecht auf Freiwilligendienst: alle sollten überall die Möglichkeit haben, sich über\r\nFreiwilligendienste zu engagieren .\r\nGrundsteuerbefreiung land- und forstwirtschaftlicher Flächen für gemeinnützigen\r\nNaturschutz\r\nLangfristige Sicherung & Erhöhung des Kinder- und Jugendplans des Bundes.\r\nFrederike Eberhardt\r\nProjektleitung, Referentin strategische Planung\r\nUmweltpolitik und Nachhaltigkeit\r\nTel. +49 (0)1520.33 60 657\r\nMelanie Meier\r\nProjektleitung, Online-Campaignerin\r\nTel. +49 (0)30.284 984-1536\r\nImpressum\r\n© 02/2025, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. Charitéstraße 3, 10117 Berlin,\r\nwww.NABU.de. Foto: Westend61/Getty Images."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015558","regulatoryProjectTitle":"neue Gemeinschaftsaufgabe bzw. GAK Sonderrahmenplan Klimaanpassung und Naturschutz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8f/17/502012/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280139.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stand: 10.03.2025, 22:06\r\nNaturschutz\r\n1. Auflösung von Flächenkonkurrenzen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Um Zielkonflikte aufzulösen und eine effizientere Flächensteuerung zu gewährleisten, werden \r\nwir ein Aktionsprogramm Fläche entwickeln, das den unterschiedlichen Ansprüchen begrenzter \r\nFläche an den Naturschutz, die Landnutzung, Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfra\u0002struktur oder den Wohnungsbau gerecht wird. Zudem werden wir einen Bundesrahmenplan \r\nGrüne Infrastruktur definieren, der den länderübergreifenden Biotopverbund fördert und die \r\nQualität von Schutzgebieten verbessert.“\r\nHintergrund\r\n▪ Ziel ist, durch verschiedenen Maßnahmen (z.B. gesetzliche Anpassungen wie bspw. ein Na\u0002turflächen-Gesetz, aber auch nicht-gesetzliche Maßnahmen) die Verfügbarkeit insbesondere \r\nfür den Naturschutz zu verbessern.\r\n▪ Auflösung von Flächenkonkurrenzen bzw. die Verfügbarkeit von Fläche insbesondere für den \r\nNaturschutz erhöht die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren\r\n2. Naturschutzfinanzierung\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir werden die internationale Biodiversitätsfinanzierung stärken und uns auf EU-Ebene für die \r\nSchaffung eines Naturwiederherstellungsfonds (Nature Restoration Fund) einsetzen. Auf nationa\u0002ler Ebene führen wir die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz ein und \r\nstellen so die Naturschutzfinanzierung in Deutschland auf eine verlässliche Grundlage. Die Arten\u0002hilfsprogramme sowie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz werden verstetigt und aus\u0002gebaut. Die bestehenden Förderinstrumente in der Landwirtschaft (z.B. die GAK und GAP) [und \r\nFischerei] werden wir so ausrichten, dass sie die Umsetzung internationaler, europäischer und \r\nnationaler Gesetzgebung und Strategien unterstützt.“\r\n3. Digitalisierung und Daten\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Mit einem umfassenden und bundesweiten Datenportal für Unternehmen und Behörden werden \r\nwir den Zugang zu relevanten Umweltinformationen für Planungs- und Genehmigungsverfahren \r\nbei Infrastrukturvorhaben erleichtern. Zusätzlich schaffen wir Doppelarbeit ab, in dem wir Daten \r\naus anderen Vorhaben verfügbar machen.“\r\nHintergrund\r\n▪ Wir verstehen unter einem umfassenden und bundesweiten Datenportal ein Geodatenportal, \r\nauf dem man sich Umweltdaten anzeigen und herunterladen kann, die entweder für die Flä\u0002chenausweisung oder die konkrete Planung und Genehmigung von Vorhaben geprüft werden \r\nmüssen. Zu den relevanten Daten zählen unter anderem sowohl Flächen- (Schutzgebiete; \r\n2\r\nSchwerpunkträume; Gebiete, die im Rahmen der Wiederherstellungsverordnung vorgesehen \r\nsind, etc.) als auch Punktdaten zu Brut-, Überwinterungs- und Rastvorkommen der potenziell \r\nbetroffenen Arten. \r\n▪ Im Gegensatz zu den bisherigen Initiativen in diesem Bereich, z. B. umwelt.info, braucht es \r\nkeine Linksammlung zu einem der bereits bestehenden vielen verschiedenen Portalen, denn \r\ndie Qualität und Ursprung der Daten, sowie Benutzeroberfläche sind so unterschiedlich, dass \r\ndie Daten nicht miteinander vergleichbar sind und nur mit Aufwand miteinander verschnitten \r\nwerden können. Stattdessen braucht es eine zentrale Sammlung mit direkter Darstellung der \r\nDaten. Dies würde Vorhabenträgern und Behörden die Planung und Genehmigung von Infra\u0002strukturvorhaben erleichtern, insbesondere im Licht von neuen Regelungen, wie der REDIII. \r\n▪ Für einen Aufbau eines solchen Datenportals wäre ein erster Schritt die gesetzliche Verpflich\u0002tung einer Institution ein solches Portal aufzubauen. Sie sollte einen konkreten Zeitplan/Fris\u0002ten enthalten. Aus der Arbeit der zuständigen Institution könnten sich weitere notwendige ge\u0002setzliche Schritte ergeben (zur Vereinheitlichung von erhobenen Daten, Zugriff auf Länderpor\u0002tale, etc.).\r\n▪ Bisher gab es Flächen, die im gleichen Jahr mehrmals von unterschiedlichen Gutachter*in\u0002nen kartiert wurden, da in ihrer Umgebung mehrere Infrastrukturvorhaben geplant wurden. \r\nAndererseits ist vorgesehen, dass sich Betreiber inzwischen bei bestimmten Vorhaben (z. B. \r\nWindenergieanlagen in Windenergiegebieten) nur auf vorhandene Daten für die Genehmigung \r\nstützen. Um zu vermeiden, dass durch die veraltete Datenlage in den Behörden wichtige Art\u0002vorkommen übersehen werden und gleichzeitig nur wirklich notwendige Maßnahmen ergrif\u0002fen werden müssen, kartieren viele Betreiber trotzdem weiterhin.\r\n▪ Um solche Doppelarbeit zu vermeiden, bräuchte es (neben dem Datenportal) einen erleich\u0002terten Zugriff auf erhobene Daten aus anderen Verfahren. Mithilfe einer gesetzlichen Ergän\u0002zung könnte die Nutzung für andere Verfahren ermöglicht werden. Als Vorlage könnte die Er\u0002gänzung im BNatSchG, die im Zuge des Referentenentwurfs zur Änderung des Hochwasser\u0002schutzgesetzes enthalten war1, genutzt werden. Die Möglichkeit der Nutzung war dort noch \r\nsehr restriktiv. Die Nutzung sollte für einen echten Mehrwert einfacher und niedrigschwelliger \r\nermöglicht werden.\r\n4. EU-Natur-Wiederherstellungsverordnung (W-VO)\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir unterstützen die Länder bei der Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung und \r\nwerden die Instrumente, die die Umsetzung unterstützen können, entsprechend ausrichten.“\r\nHintergrund\r\n▪ Siehe auch Kap. zu „Naturschutzfinanzierung“\r\n▪ NRL: Paradigmenwechsel im Naturschutz\r\n▪ ggf. starkes Bekenntnis zum NRL; ebenso Bekenntnis zu internationalen, europäischen und \r\nnationalen Abkommen & Strategien (z.B. Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework; \r\nEU-Biodiversitätsstrategie; Nationale Biodiversitätsstrategie)\r\n▪ Ausrichtung bestehender Instrumente, z.B. Förderinstrumente wie GAK oder GAP\r\n3\r\n5. Meeresraumordnung, Windenergie auf See & Meeresschutzgebiete wirksam machen\r\nFormulierungsvorschlag\r\n„Wir schreiben die marine Raumordnung nach Ökosystemansatz in Nord- und Ostsee mit unseren \r\neuropäischen Partnern fort. Mit einer grenzübergreifenden Landschaftsplanung lösen wir Flä\u0002chenkonkurrenzen auf, entwickeln nachhaltige Konzepte der Mehrfachnutzung und bringen die \r\nInteressen der Wirtschaft und des Meeresnaturschutzes zusammen. Der Ausbau der Windenergie \r\nauf See erfolgt stufenweise und nach ökologischen Kriterien Ein europäisches System des Stro\u0002mertrags löst nationale Kapazitätsziele ab. Wir stärken die Widerstandskraft der Meere und ma\u0002chen Meeresschutzgebiete zu echten Rückzugs- und Ruheräumen. Mindestens 10 Prozent der \r\ndeutschen Nord- und Ostsee werden entsprechend der EU-Biodiversitätsstrategie streng ge\u0002schützt, auf 20 Prozent ergreifen wir Maßnahmen der Wiederherstellung.“\r\nHintergrund\r\n▪ Die Meeresraumordnung (MRO) ist das zentrale Instrument, um Flächenkonkurrenzen im \r\nMeer aufzulösen und den Schutz von Nord- und Ostsee mit einer nachhaltigen Entwicklung \r\nDeutschlands und Europas zusammenzubringen. Unter ihrem Dach können Klima- und Na\u0002turschutz mit den wachsenden Flächenbedarfen der Energiewende und der maritimen Wirt\u0002schaft austariert werden. Daher braucht es eine Teilfortschreibung des Raumordnungsplans \r\nvon 2021, nicht zuletzt, weil sich die sicherheitspolitische Lage in Europa, damit die Anforde\u0002rungen an den Schutz maritimer Infrastruktur verändert haben und naturschutzrechtliche An\u0002forderungen durch die europäische Wiederherstellungsverordnung hinzugekommen sind. \r\n▪ In der Anwendung eines grenzübergreifenden Ökosystemansatzes können Nutzungsinteres\u0002sen dorthin verlagert werden, wo die ökologischen Auswirkungen und die Notwendigkeiten \r\nder Kompensation am geringsten sind. Konfligierende Interessen können entzerrt, Mehrfach\u0002nutzungskonzepte entwickelt werden. Neben einer Zusammenführung europäischer Raum\u0002ordnungspläne und der für das Küstenmeer, sollte das etablierte Instrument der Landschafts\u0002planung (§9 BNatSchG) für die AWZ angewendet werden.\r\n▪ Die Meere sind Verbündete in der Bekämpfung der Klimakrise und die Offshore-Windenergie \r\nist zentraler Baustein der Energiewende. Gleichzeitig mehren sich die Erkenntnisse, dass der \r\nökologische Fußabdruck erneuerbarer Energien im stark belasteten Ökosystem Meer zu groß \r\nist. Während Seevögel und Meeressäugetiere ihren Lebensraum dauerhaft verlieren, verän\u0002dern sich ganze Ökosysteme in Nord- und Ostsee.\r\n▪ Um den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, sollte bei der Ausweisung \r\nund Bebauung von Flächen die ökologischen Belastungsgrenzen und der tatsächliche Strom\u0002ertrag im Fokus stehen. Formulierte Kapazitätsziele für die deutsche ausschließliche Wirt\u0002schaftszone sind zu prüfen und Ausbaupläne der Nord- und Ostsee – von der Flächensiche\u0002rung bis zur Netzanbindung - stärker als bisher mit den EU-Nachbarstaaten zu koordinieren. \r\nDas gilt auch für die Entwicklung strategischer Kompensationsmaßnahmen und grenzüber\u0002greifender Artenhilfsprogramme. Meeresschutzgebiete sollen frei von jeglicher Windkraft blei\u0002ben. Qualitative Kriterien im Ausschreibungsdesign, mehr technische Innovationen bei Min\u0002derung und Vermeidung von negativen ökologischen Auswirkungen sowie eine Qualitätsof\u0002fensive der Genehmigungen unter Beibehaltung bewährter Umwelt- und Artenschutzprüfun\u0002gen sind essenziell. So bleibt die Natur Partner der Energiewende.\r\n4\r\n▪ Der steigenden Nutzungsdruck in Nord- und Ostsee erfordert eine Aufwertung des Meeres\u0002schutzes. Ökologisch unverzichtbare Flächen im Meer sollen geschützt und die marinen Öko\u0002systeme widerstandsfähig werden. Die Auswahl streng zu schützender Flächen nach EU-Bio\u0002diversitätsstrategie soll nach ökologischen Kriterien erfolgen und die Flächen über das Bun\u0002desnaturschutzgesetz und das Raumordnungsgesetz rechtlich gesichert werden. So können \r\nnotwendige Maßnahmen schnell und ressortübergreifend umgesetzt werden. Der überwie\u0002gende Teil (>50%) von Schutzgebietsflächen soll ungestört bleiben.\r\n▪ Der Schutz der Artenvielfalt, die Stärkung natürlicher Kohlenstoffsenken und notwendige \r\nMaßnahmen der Klimaanpassung und des Küstenschutzes gehen bei der Wiederherstellung \r\nmariner Biotope und Funktionen Hand in Hand. Um degradierte Salz- und Seegraswiesen, Al\u0002genwälder, Riffe und wertvolle Schlickgründe aufzuwerten, sollte ein Wiederherstellungsplan \r\nMeer als Teil des umfassenden nationalen Wiederherstellungs-plans erarbeitet werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015559","regulatoryProjectTitle":"Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/72/9d/502014/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280130.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Wir müssen die Natur schützen, damit sie uns schützt.\r\n(Weiter auf Seite 2)\r\nWirksamer Naturschutz und starke Zivilgesellschaft\r\n1: Flächenverfügbarkeit und Finanzierung verbessern\r\nDie Umsetzung von Naturschutz- und Renaturierungsprojekten, die Erreichung der international\r\nvereinbarten Schutzgebietsziele in Deutschland (effektive Schutzgebiete auf 30 Prozent der\r\nLandes- und Meeresfläche, davon 1/3 strikt geschützt) und die Schaffung eines\r\nländerübergreifenden Biotopverbunds brauchen vor allem zweierlei: (i) wirksame Ansätze, um\r\ndie dafür erforderlichen Flächen verlässlich bereitzustellen; (ii) langfristig ausgerichtete\r\nFinanzierungsinstrumente, um die Finanzierungslücke von mindestens zwei Milliarden Euro pro\r\nJahr in Deutschland auszugleichen.\r\nWir fordern:\r\nVerbesserung der Flächenverfügbarkeit\r\nErarbeitung eines ambitionierten Nationalen Wiederherstellungsplans zur Umsetzung des EU\r\nNature Restoration Laws (NRL)\r\nNaturflächengesetz, um eine sinnvolle Auswahl von Flächen zu treffen, diese rechtsicher zu\r\nverankern und so eine stabile Grüne Infrastruktur zu etablieren\r\nEinen verbindlichen Aktionsplan Schutzgebiete mit klaren zeitlich definierten Zielen\r\nAusbau großflächiger Wildnisgebiete (2 % Landesfläche) und des Nationalen Naturerbes\r\nBeendigung des Flächenverbrauchs bis 2030\r\nFinanzierung\r\nVerstetigung und Ausweitung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)\r\nEtablierung einer Gemeinschaftsaufgabe mit einer starken Naturschutzkomponente, um eine\r\ngerechtere Finanzierung sowohl aus Bundes- und Ländermitteln zu erzielen .\r\n2: Engagement für Natur und Zivilgesellschaft erleichtern\r\nZehntausende NABU- und NAJU-Aktive setzen sich das ganze Jahr über für den Erhalt der Natur\r\nvor Ort ein. Doch rechtliche Hürden erschweren ihr Engagement. Damit Aktive ihre\r\nNaturschutzarbeit effektiv umsetzen können, brauchen sie mehr Freiraum und weniger\r\nBürokratie. Das stärkt die gesellschaftliche Beteiligung und fördert die Demokratie.\r\nWir fordern:\r\nVereinfachung des Förderrechts für gemeinnützige Vereine.\r\nRecht auf Freiwilligendienst: alle sollten überall die Möglichkeit haben, sich über\r\nFreiwilligendienste zu engagieren .\r\nGrundsteuerbefreiung land- und forstwirtschaftlicher Flächen für gemeinnützigen\r\nNaturschutz\r\nLangfristige Sicherung & Erhöhung des Kinder- und Jugendplans des Bundes.\r\nFrederike Eberhardt\r\nProjektleitung, Referentin strategische Planung\r\nUmweltpolitik und Nachhaltigkeit\r\nTel. +49 (0)1520.33 60 657\r\nMelanie Meier\r\nProjektleitung, Online-Campaignerin\r\nTel. +49 (0)30.284 984-1536\r\nImpressum\r\n© 02/2025, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. Charitéstraße 3, 10117 Berlin,\r\nwww.NABU.de. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Instrumente für eine sozial-gerechte Antriebswende\r\n \r\nForum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.\r\nSocial Leasing\r\nVergünstigte Leasingraten für E-Autos \r\nmit Fokus auf einkommensschwache Haushalte\r\nPositive Klimaschutz\u0002wirkung (+)\r\nHohe Kosten für den \r\nStaat (-) \r\nPositive \r\nVerteilungswirkung (+)\r\nHöhere Nachfrage \r\nnach BEV (+)\r\nErhöhter administrati\u0002ver Aufwand (0/-) \r\nBeschreibung des \r\nInstruments\r\n Hintergrund: Aufgrund der höheren Anschaffungskosten sind die meisten Elektro\u0002autos für einkommensschwache Haushalte bislang meist unattraktiv. Gezielte An\u0002reize erleichtern den Zugang zu E-Autos für Haushalte mit geringem Einkommen, die \r\nbesonders unter steigenden CO2-Preisen leiden. Eine Unterstützung hat das Poten\u0002zial die Elektrifizierung schneller, fairer und konsensfähiger zu machen (T&E 2024).\r\n Beispiel Frankreich: Mit dem „leasing électrique“ wird es Haushalten der unteren \r\nEinkommenshälfte mit Autoabhängigkeit (steuerliches Jahresreferenzeinkommen \r\nbis ca. 15.400 Euro; Mindestentfernung von 15 km zum Arbeitsplatz) ermöglicht, ei\u0002nen E-Autos vergünstigt zu leasen (Fraunhofer ISI/Technopolis 2024; European \r\nCommission et al. 2024). Dazu subventioniert der Staat die monatliche Leasingrate\r\nförderwürdiger E-Autos (max. 47.000 Euro Fahrzeugpreis, max. 2,4 t Gewicht, Eco\u0002Score) und reduzierte sie so auf 70 bis 150 Euro/Monat (Mascaro/Hermine 2024).\r\nDie ursprünglich geplante Förderung von 25.000 E-Autos (IDDRI/T&E 2023) wurde \r\naufgrund der hohen Nachfrage (90.000 Anträge innerhalb der ersten sechs Wo\u0002chen) auf 50.000 verdoppelt (Mascaro/Hermine 2024; T&E 2024). Insgesamt belie\u0002fen sich die Kosten deren Förderung auf 650 Mio. Euro (T&E 2024). \r\n Ausgestaltung: Social Leasing könnte auch in Deutschland ein erfolgreiches Förder\u0002programm werden. Es sollte jedoch der Empfängerkreis durch personenbezogene \r\nKriterien zielgenauer eingegrenzt werden (z. B. nur untere 40% der Einkommen; ge\u0002staffelt nach Haushaltsgröße; besserer Indikator für Autoabhängigkeit, Anschluss an \r\nden ÖPNV). Statt einer scharfen Einkommensgrenze könnte die Höhe des Zuschus\u0002ses mit der Höhe des Einkommens gestaffelt werden (geringeres das Einkommen\r\ngleich höherer Zuschuss) (Fraunhofer ISI/Technopolis 2024). Auch die vertraglichen \r\nRahmenbedingungen sollten angepasst werden (IDDRI/T&E 2023). Zusätzlich \r\nkönnten fahrzeugbezogene Förderkriterien verschärft oder erweitert werden (Fahr\u0002zeugpreis, Gewicht, Umweltstandards etc.) (T&E 2024). \r\n Ziel: Absenkung der finanziellen Hürden für einkommensschwache Haushalte. För\u0002derung möglichst vieler E-Autos bei möglichst geringem Budget. Steigerung der \r\nNachfrage nach (kleinen, leichten und bezahlbaren) Elektrofahrzeugen und Be\u0002schleunigung der Elektrifizierung im Verkehr.\r\nKlimaschutz\u0002wirkung\r\n(+) \r\n Beitrag zum 15-Mio-Ziel: Die Erfahrungen aus Frankreich deuten darauf hin, dass\r\ndas Instrument auch hier auf hohe Nachfrage stoßen könnte. Die Anzahl der geför\u0002derten BEV ist dabei abhängig von Gesamtbudget und Förderhöhe. Gegenüber \r\nKaufprämien löst das Social Leasing ein zentrales Finanzierungsproblem einkom\u0002mensschwächerer Haushalte. Denn auch mit Kaufprämie ist die Anschaffung eines\r\nNeuwagens schwierig und geht finanziellen Risiken einher. \r\n THG-Minderungspotenzial: Es sind noch keine Schätzungen bekannt. Basierend \r\nauf Haan et al. (2024) nehmen wir vereinfachend an, dass ein E-Autos gegenüber ei\u0002nem Verbrenner jährlich rund0,89 tCO2e bei einer Fahrleistung von 13.000 km/Jahr \r\neinspart. Jede 1 Mio. BEV würden also beispielsweise 0,89 Mio. tCO2e einsparen – \r\nohne Berücksichtigung der Wirkung der CO2-Flottengrenzwerte. \r\nInstrumente für eine sozial-gerechte Antriebswende\r\nForum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.\r\nFiskalische\r\nWirkung \r\n(-) \r\n Kosten für den Staat: Die Maßnahme geht mit hohen Kosten je gefördertem Pkw \r\neinher. Die Förderung betrug in Frankreich ca. 26.000 Euro pro Fahrzeug. Ggf. \r\nkönnte die notwendige Förderhöhe durch eine effizientere Ausgestaltung der per\u0002sonen- und fahrzeugbezogenen Kriterien (z. B. Begrenzung des Fahrzeugpreis) re\u0002duziert werden. Auch könnte das Programm z. B. mit den Einnahmen aus dem EU \r\nETS2 (co-)finanziert werden (T&E 2024). Vorteil gegenüber Kaufprämien (z. B. Um\u0002weltbonus) sollte eine deutlich höhere fiskalische Effizienz aufgrund geringerer Mit\u0002nahmeeffekte bei unteren Einkommensgruppen sein (Fraunhofer FIT et al. 2024).\r\n Planbarkeit: Die Nachfrage ist vorab unklar. Das Budget sollte gedeckelt werden. \r\nVerteilungs\u0002wirkung\r\n(+) \r\n Betroffene Gruppen: Empfängerkreis sind Haushalte der unteren Einkommens\u0002hälfte (in Frankreich Dezile 1-5) oder ggf. auch nur die untersten 40 %. Diese Haus\u0002halte waren beim Umweltbonus unterrepräsentiert. Indirekt betroffen sind auch die \r\nAutohersteller, die sich an die veränderte Nachfrage nach kleinen und bezahlbaren \r\nElektrofahrzeugen anpassen müssen, dafür aber von einer gesteigerten Nachfrage \r\nprofitieren können. \r\n Verteilungswirkung: Die Belastung für einkommensschwache Gruppen wird gemin\u0002dert, während einkommensstarke Haushalte ausgeschlossen sind. Zudem gibt es \r\neine Umverteilung durch den EU ETS2, sofern die Einnahmen aus dem Handelssys\u0002tem für die Finanzierung genutzt werden.\r\nWirtschaftliche \r\nImpulse\r\n(+)\r\n Fahrzeugmarkt: Positive Auswirkungen auf den BEV-Markt, da der Zugang für \r\nHaushalte erleichtert wird, die sonst kein E-Auto finanzieren könnten. Vor allem die \r\nNachfrage nach kleinen und bezahlbaren E-Autoswird angekurbelt. Ggf. bleibt es je\u0002doch bei einem temporären Effekt auf dem Neuwagenmarkt. Offen ist, welche Her\u0002steller die zusätzliche Nachfrage bedienen werden. In Frankreich bspw. waren bis\u0002lang 70 % der geförderten E-Autos von Stellantis (u. a. Fiat, Citroën, Peugeot, Opel) \r\nund 20 % von Renault.1 Chinesische Hersteller waren aufgrund des Eco-Scores de \r\nfacto ausgeschlossen (T&E 2024). \r\nAdministrative \r\nUmsetzbarkeit\r\n(0/-) \r\n Die Maßnahme geht vermutlich mit größerem, aber leistbarem Aufwand einher. In \r\nFrankreich beispielsweise musste die Regierung Verträge mit Autoherstellern und \r\nLeasingfirmen schließen (T&E 2024). Fraglich ist, wie zielgruppengenau ein solches \r\nFörderprogramm in Deutschland aufgesetzt werden kann (Differenzierung nach Ein\u0002kommen, Feststellung der Autoabhängigkeit etc.). Social Leasing wäre ein neues In\u0002strument mit wenigen Erfahrungswerten und sollte entsprechend gut begleitet und \r\nevaluiert werden (IDDRI/T&E 2023), was den Aufwand ebenfalls erhöht.\r\nBox: Ausgestaltungsvorschlag der auftraggebenden Verbände \r\n Mit dem Social Leasing sollten monatliche Leasingraten von 70 bis 150 pro Fahrzeug nach französischem \r\nVorbild ermöglicht werden. Das Programm sollte über einen Malus für Verbrenner finanziert werden. \r\n Fahrzeugbezogene Kriterien:Ausschließlich BEV mit einem Preis von maximal 35.000 Euro undeinem Ge\u0002wicht von maximal 2 Tonnen sind förderwürdig. Wie in Frankreich sollte ein gewisser Eco Score, der die CO₂-\r\nBilanz der Fahrzeugproduktion berücksichtigt, Voraussetzung für die Förderfähigkeit sein. Der Zuschuss \r\nkönnte darüber hinaus degressiv ausgestaltet werden (d.h. er sinkt mit dem Preis des Fahrzeugs).\r\n Personenbezogenen Kriterien: Die Förderung sollte ausschließlich für niedrig- und geringverdienende ge\u0002währt werden. Dabei sollte die Haushaltsgröße berücksichtigt werden, also das Nettoäquivalenzeinkommen \r\nangesetzt werden. Die Förderung könnte zusätzlich degressiv ausgestaltet werden, so dass der Zuschuss bei \r\nniedrigeren Einkommen höher ausfällt. Bei der Höhe der Förderung könnte die Qualität der ÖPNV-Anbin\u0002dung am Wohnort und/oder am Arbeitsplatz berücksichtigt werden (geringe Qualität gleich höhere Förde\u0002rung).\r\n1\r\n https://www.latribune.fr/entreprises-finance/industrie/automobile/leasing-social-stellantis-a-decroche-70-des-com\u0002mandes-loin-devant-renault-990644.html \r\nInstrumente für eine sozial-gerechte Antriebswende\r\n \r\nForum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.\r\nBonus-Malus System\r\nsich selbst finanzierende Kombination aus Kaufprämie für E-Autos \r\nund Steuer auf Neuzulassungen von Verbrenner-Pkw\r\nSehr hohe Klima\u0002schutzwirkung (++)\r\nHohe Mehreinnahmen \r\noder aufkommensneut\u0002ral (++)\r\nPositive \r\nVerteilungswirkung (+)\r\nHöhere Nachfrage\r\nnach BEV, geringere \r\nnach Verbrennern (+/-)\r\nauf bestehende Instru\u0002mente aufsetzbar (+/0)\r\nBeschreibung des \r\nInstruments\r\n Hintergrund: Ein Malus (ein steuerlicher Zuschlag bzw. eine zusätzliche Abgabe bei \r\nNeuzulassung eines Verbrenner-Pkw) ist ein sehr effektives Instrument, fehlt aber bis\u0002her im deutschen Steuerrecht. In vielen EU-Ländern sind ähnliche Instrumente schon \r\nlänger etabliert (s. z. B. T&E 2022) und in einigen Fällen an einen Bonus gekoppelt.\r\n Ausgestaltung: Neuzulassungen werden basierend auf dem CO₂-Wert besteuert - \r\nals separate Zulassungssteuer (Beispiel Niederlande) oder als erhöhter Hebesatz im \r\nersten Jahr der Kfz-Steuer (Beispiel UK) (siehe FÖS 2022). Einnahmen werden für \r\nBEV-Kaufprämien genutzt. Hierbei wäre eine soziale Staffelung der Prämie (siehe Ab\u0002schnitt 4.1.2) sowie eine weitere Einschränkung durch personen- und fahrzeugbezo\u0002gene Kriterien möglich (z. B. Pendeldistanz, Preis, Gewicht). Auch erscheint es sinn\u0002voll, PHEV von der Förderung auszuschließen. Die Vermeidungskosten pro Tonne \r\nCO2 sind für sie deutlich größer (Haan et al. 2024), u.a. weil ihr realer CO2-Wert meist \r\ndeutlich über den Herstellerangaben liegt (Fraunhofer ISI/ICCT 2022).\r\n Ziel: Der Malus schafft ein starkes Preissignal, das die Anschaffung CO₂-intensiver \r\nFahrzeuge verteuert. Der Bonus vergünstigt den Kauf von E-Autos. In Summe erhöht \r\ndas System den Kostenvorteil von BEV ggü. Verbrennern bzw. reduziert den Nachteil.\r\nKlimaschutz\u0002wirkung\r\n(++)\r\n Beitrag zum 15-Mio-Ziel: Gemäß EKM (2023) würde die Einführung einer CO2-Ab\u0002gabe bei Neuzulassung (also ein Malus) zu 1,7 bis 2,5 Mio. zusätzlichen BEV im Zeit\u0002raum 2024 bis 2030 führen. Eine Verlängerung des Umweltbonus würde zu 1,6 bis \r\n2,6 Mio. BEV führen (ebd.). Ohne mögliche Wechselwirkungen der Instrumente zu \r\nbeachten, könnte eine Bonus-Malus-System demnach 3,3 bis 5,1 Mio. BEV zusätzlich\r\nauf die Straße bringen und einen großen Beitrag zum 15-Mio-Ziel beitragen.\r\n THG-Minderungspotenzial des Malus (++): Schätzungen zufolge könnten durch ei\u0002nen Malus im Jahr 2030 etwa 9,4 Mio. t CO₂e eingespart werden (Öko-Institut et al. \r\n2023a), was ca. 25 % der verbleibenden Klimaschutzlücke im Verkehrssektor ent\u0002spricht. Ergänzend zum Bonus steigert der Malus nicht nur den Kauf von E-Autos, \r\nsondern reduziert den Kauf CO2-intensiver Pkw mit Verbrennungsmotor bzw. lenkt \r\ndie Wahl hin zu CO2-ärmeren Modellen. Da aktuell noch immer die Mehrheit der Zu\u0002lassungen Verbrenner-Pkw sind, ist diese Wirkung besonders relevant.\r\n THG-Minderungspotenzial des Bonus (+): Basierend auf Haan et al. (2024) nehmen \r\nwir vereinfachend an, dass ein BEV gegenüber einem Verbrenner jährlich rund \r\n0,89 tCO2e bei einer Fahrleistung von 13.000 km/Jahr einspart. Die 2,6 Mio. BEV wür\u0002den also 2,3 Mio. tCO2e im Jahr 2030 einsparen. Zu berücksichtigen sind dabei die \r\nCO2-Flottengrenzwerte, die ohnehin einen Pfad für die Hersteller vorgeben. Kaufprä\u0002mien erleichtern den Pfad, führen aber zu geringen CO2-Minderungen darüber hin\u0002aus. In den Projektionsberichten (Öko-Institut et al. 2021; 2023b; 2024) liegt die THG\u0002Minderung des alten Umweltbonus daher unter 0,1 Mio. tCO2e. \r\nFiskalische\r\nWirkung \r\n(++)\r\n Einnahmen für den Staat: Je nach Ausgestaltung generiert der Malus ca. 27 bis \r\n33 Mrd. Euro im Zeitraum 2024 bis 2030 (EKM 2023) – durchschnittlich rund 4 Mrd. \r\nEuro pro Jahr. Fraunhofer FIT et al. (2024) kommen mit ähnlichem Malus und unter \r\nInstrumente für eine sozial-gerechte Antriebswende\r\nForum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.\r\nBerücksichtigung von Verhaltensanpassungen auf jährlich 10 bis 16 Mrd. Euro. Ab \r\n2035 gibt es aufgrund der CO2-Flottengrenzwerte („Verbrenner-Aus“) keine weite\u0002ren Einnahmen aus der CO2-basierten Steuer. \r\n Ausgaben: Die Ausgaben hängen von der Ausgestaltung ab. Mit dem Umweltbonus\r\nwurden 2016 bis 2024 rund 10,17 Mrd. Euro für 2,17 Mio. Fahrzeuge (BEV, PHEV und\r\nFCEV) ausgegeben – also rund 4.700 Euro je Pkw (Fraunhofer ISI/Technopolis 2024). \r\nMit dem unteren Wert der jährlichen Einnahmen von 4 Mrd. Euro (EKM 2023) ließen \r\nsich demnach 0,85 Mio. E-Autos pro Jahr finanzieren (>5 Mio. bis 2030). Mitnahme\u0002effekte könnten minimiert werden, indem der Bonus sozial gestaffelt, zunehmend \r\neingeschränkt und über die Zeit abgeschmolzen wird. \r\n\r\nVerteilungs\u0002wirkung\r\n(+)\r\n\r\nPlanbarkeit: Die Einnahmen hängen von der Lenkungswirkung ab und sind schwer\r\nvorhersehbar. Das Budget könnte auf Basis geschätzter oder vergangener Malus-Ein\u0002nahmen festgelegt und bei Bedarf angepasst werden. Niedrige Einnahmen bedeuten \r\nweniger verkaufte Verbrenner – und damit einen geringeren Förderbedarf für E\u0002Autos. So sorgt das System für eine bedarfsgerechte Finanzierung des Kaufanreizes.\r\nBetroffene Gruppen: Vom Malus betroffen wären Käufer:innen von Verbrenner\u0002Neuwagen (rund 2/3 Unternehmen, 1/3 Privathaushalte). Gebrauchtwagenkäufer:in\u0002nen könnten indirekt durch erhöhte Preise beim Weiterverkauf betroffen sein. Um\u0002gekehrt können alle bei Wahl eines E-Autos aber auch den Bonus in Anspruch neh\u0002men. Profitieren können letztlich aber nur Haushalte, die sich überhaupt ein Auto leis\u0002ten können/wollen, da für viele Neuwagen auch mit Bonus zu teuer sind. \r\n Relative Belastung: Einkommensschwache Haushalte sind weniger betroffen. Sie \r\nkaufen seltener Neuwagen und halten ihre Autos länger (infas 2017), was die effektive \r\nSteuerlast verringert. Vom Bonus profitieren oft Unternehmen und einkommens\u0002starke Haushalte. Einkommens- und fahrzeugbezogene Kriterien verbessern die Wir\u0002kung. \r\n Progressive Wirkung des Malus: Verhältnismäßig höhere Belastung für Unterneh\u0002men sowie Haushalte mit höherem Einkommen beim Kauf von Verbrenner-Pkw, die \r\ntendenziell häufiger Neufahrzeuge erwerben und oft mehrere Fahrzeuge besitzen.\r\nWirtschaftliche \r\nImpulse\r\n(+/-) \r\n Fahrzeugmarkt: Der Malus dämpft die Nachfrage am Verbrenner-Neuwagenmarkt, \r\nwirkt jedoch positiv auf den BEV-Markt. Das System unterstützt die Autohersteller bei \r\nder Erreichung der CO2-Flottengrenzwerte und der Vermeidung potenzieller Straf\u0002zahlungen. Gegenüber temporären Kaufprämien hat der Malus den Vorteil einer \r\nlangfristigen Wirkung – mit entsprechender Wirkung auf die Automobilindustrie. \r\nAdministrative \r\nUmsetzbarkeit\r\n(+/0) \r\n Eine Anpassung der Kfz-Steuer (einmaliger, CO2-basierter Hebesatz im ersten Jahr) \r\nist ohne größeren Aufwand umsetzbar. Auch die Regulierung und Durchführung ei\u0002nes Bonus ist bereits erprobt. Das System der Gegenfinanzierung müsste klug gelöst \r\nwerden, da eine Zweckbindung von Steuereinnahmen nicht möglich ist. Eine zielge\u0002richtetere Ausgestaltung des Bonus wäre sinnvoll, erhöht aber ggf. auch den Auf\u0002wand. \r\nBox: Ausgestaltungsvorschlag der auftraggebenden Verbände \r\n Malus: Der Stufentarif steigt mit dem CO2-Wert des Autos progressiv an (siehe z. B. FÖS 2022). Die Steuer \r\nwird als Hebesatz der Kfz-Steuer im ersten Jahr erhoben. Für einen Kleinwagen mit 54 g CO2/km würde sie \r\nbspw. einmalig 80 Euro betragen, für einen Mittelklassefahrzeug mit 126 g CO2/km 3.370 Euro und für einen \r\nPkw der Oberklasse mit 199 gCO2/km 17.390 Euro. Für Fahrzeuge mit weniger als 51 gCO2/km beträgt der \r\nMalus 0 Euro. Der Malus sollte über die Jahre bis 2035 verschärft werden.\r\n Bonus: Der Umweltbonus in Höhe von 4.700 Euro wird wieder eingeführt, dabei aber vollständig aus dem \r\nMalus gegenfinanziert. Fahrzeugbezogene Kriterien: Ausschließlich BEV mit einem Preis von max. 35.000 \r\nEuro und einem Gewicht von max. 2 Tonnen sind förderwürdig. Wie in Frankreich sollte ein Eco Score, der \r\ndie CO₂-Bilanz der Fahrzeugproduktion berücksichtigt, Voraussetzung für die Förderfähigkeit sein. Der Bo\u0002nus könnte darüber hinaus degressiv ausgestaltet werden (d.h. er sinkt mit dem Preis des Fahrzeugs).\r\nInstrumente für eine sozial-gerechte Antriebswende\r\n \r\nForum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.\r\nDienstwagenbesteuerung\r\nErhöhung der Besteuerung von Verbrenner-Dienstwagen\r\nzugunsten vollelektrischer Dienstwagen\r\nSehr hohe Klima\u0002schutzwirkung (++)\r\nSehr hohe Mehrein\u0002nahmen für den Staat \r\n(++)\r\nSehr positive \r\nVerteilungswirkung \r\n(++)\r\nHöhere Nachfrage \r\nnach BEV, geringere \r\nnach Verbrennern (+/-) \r\nLeicht umsetzbar, aber \r\nggf. Mehraufwand in \r\nFolge (+/-) \r\nBeschreibung des \r\nInstruments\r\n Hintergrund: Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, muss er zusätzlich zum Ge\u0002halt als Einkommen versteuert werden. Die pauschale Besteuerung von 1 % bei reinen \r\nVerbrennern ist jedoch zu gering und setzt klima- und umweltschädliche Anreize. Da \r\nrund zwei Drittel aller Neuwagen gewerblich zugelassen werden (darunter ein signi\u0002fikanter Anteil Dienstwagen mit Privatnutzung), spielt die Dienstwagenbesteuerung \r\neine große Rolle für die Geschwindigkeit beim Antriebswechsel und ist ein zentraler \r\nHebel für Klimaschutz im Verkehr.\r\n Ausgestaltung: Der pauschale Steuersatz wird für Verbrenner und Hybridfahrzeuge \r\nauf 2 % angehoben (Vorbild Niederlande).\r\n Ziel: Die Anhebung der pauschalen Besteuerung reduziert den Anreiz zur Wahl CO2-\r\nintensiver Dienstwagen und vergrößert den Kostenvorteil von E-Autos. Der Markt\u0002anteil von E-Autos wird gesteigert.\r\nKlimaschutz\u0002wirkung\r\n(++) \r\n Beitrag zum 15-Mio.-Ziel: Die Reform kann einen relevanten Beitrag zur Erreichung \r\ndes Ziels liefern. Bis zu 480.000 zusätzlich zugelassene E-Autos sind im Zeitraum \r\n2024-2030 kumuliert zu erwarten (EKM 2023). \r\n THG-Minderungspotenzial: Die Reform könnte 0,17 bis 5,8 Mio. t CO₂ pro Jahr ein\u0002sparen (Agora Verkehrswende 2018; FÖS/Prognos 2023; Fraunhofer FIT et al. 2024; \r\nPwC 2022). Die große Spannbreite ergibt sich aus den unterschiedlichen Modellen, \r\ndie die verschiedenen Wirkmechanismen nicht vollständig abbilden können.\r\nFiskalische\r\nWirkung \r\n(++)\r\n Einnahmen für den Staat: Die Mehreinnahmen durch die Reform betragen Schät\u0002zungen zufolge 3,5 bis 6,5 Mrd. Euro pro Jahr (FÖS/Prognos 2023; Fraunhofer FIT et \r\nal. 2024; UBA 2021) oder 6,3 bis 11,3 Mrd. Euro im Zeitraum 2024-2030 bzw. 0,9 bis \r\n1,6 Mrd. Euro/Jahr(EKM 2023), je nach Annahmen und konkreter Ausgestaltung der \r\nReform. \r\n Weitere Einsparpotenziale: Durch die Reform verringert sich der Bedarf E-Autos zu \r\nsubventionieren. Im Subventionsbericht der Bundesregierung (BMF 2023) ist bei\u0002spielsweise die Begünstigung von Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektro\u0002fahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung mit 1,5 Mrd. Euro für das Jahr 2024 \r\nausgewiesen. Diese Förderung könnte ggf. reduziert oder gestrichen werden.\r\nVerteilungs\u0002wirkung\r\n(++) \r\n Verteilungswirkung und Betroffene: Dienstwagen sind in deutschen Haushalten\r\neine Seltenheit. 3,5 % bzw. 1,4 Mio. der Haushalte haben einen Dienstwagen (Fraun\u0002hofer FIT et al. 2024). Sie sind vor allem ein Privileg der einkommensstärksten 10 % \r\nder Bevölkerung - vor allem der Top 3 % (FÖS/Prognos 2023). In unteren Einkom\u0002mensgruppen sind Dienstwagen kaum zu finden. Die Reform wirkt daher progressiv. \r\n Geschlechtergerechtigkeit: Innerhalb der Gruppe der Dienstwagenfahrer sind ge\u0002mäß SOEP 78 % männlich und nur 22 % weiblich (FÖS/Prognos 2023). \r\n Indirekte Effekte: Eine schnellere Elektrifizierung des Dienstwagenmarkts hätte \r\nauch positive Effekte auf den Gebrauchtwagenmarkt. Das käme dem Rest der \r\nInstrumente für eine sozial-gerechte Antriebswende\r\nForum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.\r\nBevölkerung zugute, da Haushalte aller Einkommensgruppen privat Fahrzeuge ganz \r\nüberwiegend gebraucht kaufen.\r\nWirtschaftliche \r\nImpulse\r\n(+/-) \r\n Fahrzeugmarkt: Der höhere Pauschalsatz hat dämpfende Effekte auf den Verbren\u0002ner-Neuwagenmarkt, jedoch einen positiven Einfluss auf den BEV-Markt. Das Sys\u0002tem unterstützt die Autohersteller bei der Erreichung der CO2-Flottengrenzwerte \r\nund der Vermeidung potenzieller Strafzahlungen. Vor allem für deutsche Hersteller \r\nsind Dienstwagen ein wichtiger Absatzmarkt, so dass die Reform im Wettbewerb mit \r\nausländischen E-Auto-Herstellern unterstützend wirken könnte. Gegenüber Kauf\u0002prämien („Strohfeuereffekt“) hat die Reform einen anhaltenden Effekt. Langfristig \r\nbesteht Anpassungsbedarf für die Automobilindustrie, um den Anstieg der Nach\u0002frage nach emissionsarmen Fahrzeugen zu decken.\r\nAdministrative \r\nUmsetzbarkeit\r\n(+/-) \r\n Eine pauschale Anhebung der 1 %-Regel ist ohne Aufwand kurzfristig umsetzbar. Es\r\nergibt sich jedoch ein Mehraufwand durch eine vermutlich höhere Inanspruchnahme \r\nder Fahrtenbuchmethode und die Prüfung von Einzelfällen. \r\nBox: Ausgestaltungsvorschlag der auftraggebenden Verbände \r\n Der monatliche geldwerte Vorteil für Verbrenner-Dienstwagen (inkl. PHEV) sollte ab sofort mit 2 % statt \r\nderzeit 1 % berechnet werden (Vorbild Niederlande). Ggf. kann über einen Tarifverlauf nachgedacht werden, \r\nder mit dem CO2-Wert ansteigt (beginnend mit 1,5 % ab dem ersten Gramm bis maximal 2,5 % ab \r\n150 gCO2/km).\r\n Die monatliche Steuerhöhe für E-Autos sollte perspektivisch von derzeit 0,25 % bzw. 0,5 % auf den aktuellen \r\nRegelsteuersatz von 1 % angehoben werden. Ggf. könnte die Regelung nach Gewicht, Preis oder anderen \r\nfahrzeugbezogenen Kriterien differenziert werden. Im Einklang mit den subventionspolitischen Leitlinien der \r\nBundesregierung (BMF 2023) gilt es, Steuervergünstigungen abzuschaffen oder in Finanzhilfen (also z. B. \r\nKaufprämien) umzuwandeln.\r\nInstrumente für eine sozial-gerechte Antriebswende\r\n \r\nForum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.\r\nPkw-Abschreibung\r\nVeränderte Abschreibungsmöglichkeiten für Verbrenner und E-Autos\r\nPositive Klimaschutz\u0002wirkung (+)\r\nUnklar ob Ausgaben oder \r\nEinnahmen überwiegen \r\n(+/-) \r\nSchlechte \r\nVerteilungswirkung (-) \r\nHöhere Nachfrage \r\nnach BEV, geringere \r\nnach Verbrennern (+/-) \r\nBereits bekanntes \r\nInstrument (+) \r\nBeschreibung des \r\nInstruments\r\n Hintergrund: Rund zwei Drittel aller Neuwagen werden gewerblich zugelassen. Fir\u0002menwagen etc. sind für das Tempo der Elektrifizierung also maßgeblich. Der Anteil \r\nder gewerblichen E-Auto-Käufe ist allerdings geringer als bei den privaten – im Ge\u0002gensatz zu vielen anderen EU-Ländern (Transport & Environment 2025). Das hat un\u0002ter anderem auch mit stärkeren Anreizen bei Abschreibungen zu tun. Firmenwagen \r\nwerden in der Regel über eine vorgeschriebene Abschreibungsdauer von 6 Jahren \r\nlinear abgeschrieben – also mit 16,67 % pro Jahr. Die Abschreibung wird als Betriebs\u0002ausgabe verbucht und reduziert somit den zu versteuernden Gewinn. Veränderte \r\nAbschreibungsmodalitäten für E-Autos und Verbrenner hätten großen Einfluss auf \r\nInvestitionsentscheidungen von Unternehmen. \r\n Ausgestaltung BEV: Eine temporär erhöhte Abschreibung im ersten Jahr der \r\nNeuzulassung eines E-Autos erhöht die Liquidität des Unternehmens und setzt ei\u0002nen Anreiz zum Kauf. Effektiv verringert die Sonder-AfA (Absetzung für Abnutzung) \r\nbei einer beispielhaften Höhe von 50% im ersten Jahr den Kaufpreis eines Mittel\u0002klasse E-Autos um 1.200 bis 1.500 Euro (Fraunhofer ISI et al. 2022). In den Folgejah\u0002ren fällt die Abschreibung entsprechend geringer aus (insgesamt können - wie im \r\nStatus quo – 100 % des Preises abgeschrieben werden). Um die Förderung weiter ein\u0002zuschränken oder weitere ökologische Anreize zu geben, könnten Kriterien für Preis, \r\nGewicht etc. angesetzt werden.\r\n Ausgestaltung Verbrenner: Die Abschreibungsmöglichkeiten für Verbrenner könn\u0002ten dauerhaft eingeschränkt und z. B. an die Antriebsart oder den CO2-Ausstoß ge\u0002koppelt oder mit einer Preisgrenze gedeckelt werden, wie beispielsweise in Frank\u0002reich, Belgien, Irland, Polen und Portugal (siehe z. B. Transport & Environment 2022; \r\nFÖS 2023). So würden CO2-intensive oder besonders teure Verbrenner für Unter\u0002nehmen finanziell unattraktiver und dadurch ihr Anteil an den Neuzulassungen ge\u0002senkt werden. Die Einschränkungen könnten mit der Zeit immer weiter verschärft \r\nwerden (z. B. durch variable CO2-Grenzen). In Belgien beispielsweise wird die Ab\u0002schreibungshöhe für Verbrenner über die Jahre bis 2028 schrittweise auf 0 % zurück\u0002gefahren, was sofort zu einem starken Anstieg von gewerblichen E-Auto-Neuzulas\u0002sungen geführt hat (Transport & Environment 2025). \r\n Ziel: Steuerlicher Anreiz zum Kauf eines E-Autos und dem Phase-Out neuer Ver\u0002brenner. Die Elektrifizierung von Firmenwagen ist besonders wirksam, da sie meist \r\neine höhere Fahrleistung aufweisen als Privatwagen. Nach vergleichsweise geringer \r\nHaltedauer kommen sie in den Gebrauchtwagenmarkt.\r\nKlimaschutz\u0002wirkung\r\n(+)\r\n Beitrag zum 15-Mio-Ziel: Durch eine Sonderabschreibung für E-Autos (in einer\r\nHöhe von 50 % im ersten Jahr) könnten deutlich mehr E-Autos neu zugelassen wer\u0002den. Bei einer Abschreibungshöhe von 50 % beispielsweise geht der EKM (2023) für \r\ndie Jahre 2024 bis 2026 von 260.000 zusätzlichen E-Autos aus. Für die Reform für\r\nVerbrenner liegen keine Schätzungen vor. \r\n THG-Minderungspotenzial:Basierend auf der bereits erläuterten Berechnungsme\u0002thode nach Haan et al. (2024) ergeben sich für 260.000 E-Autos Einsparungen von \r\n0,23 Mio. tCO2e– ohne Berücksichtigung der Wirkung der CO2-Flottengrenzwerte.\r\nInstrumente für eine sozial-gerechte Antriebswende\r\nForum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.\r\nIn der Einzelmaßnahmenbewertung des Klimaschutzsofort\u0002programms 2022 wurde ein Minderungspotenzial von 0,14 Mio. tCO2 als realistisch \r\neingeschätzt (Fraunhofer ISI et al. 2022). Die Einschränkungen für Verbrenner soll\u0002ten den Phase-Out beschleunigen und zusätzliche THG-Minderungen bewirken.\r\nFiskalische\r\nWirkung \r\n(+/-) \r\n Mindereinnahmen durch Sonderabschreibung: Die erhöhten Abschreibungen im \r\nersten Jahr reduzieren die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen vo\u0002rübergehend um 6 bis 7 Mrd. Euro (EKM 2023). In den Folgejahren kann sich dies \r\naber wieder ausgleichen.\r\n Mehreinnahmen Verbrenner: Eingeschränkte Abschreibungsmöglichkeiten führen \r\nzu Mehreinnahmen für den Staat. Abschätzungen sind uns nicht bekannt.\r\nVerteilungs\u0002wirkung\r\n(-) \r\n Betroffene Gruppen: Von einer Sonderabschreibung für E-Autos profitieren zu\u0002nächst Unternehmen, dabei aber verstärkt auch kleine und mittlere. Von einge\u0002schränkten Abschreibungsmöglichkeiten für Verbrenner sind Unternehmen betrof\u0002fen, die noch nicht auf E-Autos umsteigen wollen oder können.\r\n Verteilungswirkung: Profiteure sind zunächst Unternehmen (zulasten des Fiskus \r\nbzw. der Steuerzahlenden). Firmenwagen gehen jedoch nach wenigen Jahren in den \r\nGebrauchtwagenmarkt über, so dass aus zweiter Hand auch Haushalte profitieren.\r\nWirtschaftliche \r\nImpulse\r\n(+/-) \r\n Fahrzeugmarkt: Die Reform auf Seiten der E-Autos würde die Nachfrage nach E\u0002Autos kurzfristig ankurbeln (ggf. nur „Strohfeuereffekt“). Gleichzeitig würde die \r\nNachfrage nach Verbrennern dauerhaft sinken. Welcher Effekt überwiegt ist auf \r\nGrundlage der vorliegenden Studien unklar. Von den Automobilherstellern würden \r\ndiejenigen profitieren, die passende E-Auto-Modelle im Angebot haben oder zeit\u0002nah auf den Markt bringen. Aktuell setzen deutsche Hersteller einen Großteil ihrer \r\nFahrzeuge über den Firmenwagenmarkt ab (Transport & Environment 2025). \r\nAdministrative \r\nUmsetzbarkeit\r\n(+) \r\n Einfache Umsetzung, da Sonderabschreibungen ein bewährtes Instrument sind. Es \r\ngibt jedoch beihilferechtliche Vorbehalte der EU-Kommission wegen möglicher Ei\u0002genzulassungen (EKM 2023). \r\nBox: Ausgestaltungsvorschlag der auftraggebenden Verbände \r\n E-Autos sollten - wie von der Bundesregierung (2025) vorgeschlagen - temporär bis Ende 2028 im ersten \r\nJahr mit 40 % abgeschrieben werden können (die restlichen 60 % über die verbleibenden fünf Jahre – also \r\n12 % pro Jahr). \r\n Die Abschreibungsmöglichkeiten für Verbrenner-Pkw (inkl. PHEV) sollten wie in Belgien in vier Jahres\u0002schritten von 100 % auf 0 % zurückgefahren werden (Transport & Environment 2025). In den Jahren 2026-\r\n2029 wären sie dann noch zu 75 %, 50 %, 25 % und schließlich 0 % abschreibbar. Alternativ könnte die Ab\u0002schreibung an den CO2-Wert des Fahrzeugs gekoppelt werden und sollten maximal 35.000 Euro abge\u0002schrieben werden können (ähnlich der „Luxustangente“ in Österreich)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. WP)","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015562","regulatoryProjectTitle":"Nachhaltige Siedlungsentwicklung vorantreiben","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/15/19/502018/Stellungnahme-Gutachten-SG2503310174.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bauen & Wohnen\r\nAllgemein\r\n• Wir rücken die Bekämpfung der Wohnungskrise in den Mittelpunkt unserer Arbeit und \r\nsetzen uns für eine nachhaltige und sozial gerechte Bau-, Boden- und Wohnungspolitik\r\nein.\r\n• Wir führen das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum” fort und entwickeln dieses weiter.\r\nFlächensparen\r\n• Wir treiben eine am Gemeinwohl ausgerichtete Boden- und Wohnungspolitik sowie ei\u0002nen Paradigmenwechsel in der Baunutzungsverordnung und Bauleitplanung mit dem Fo\u0002kus auf das Bauen im Bestand voran.\r\n• Hierfür sorgen wir für eine schnellere und unbürokratischere Umsetzung von Nachver\u0002dichtungen bereits versiegelter Flächen, Teilung und Umbau von Gewerbeeinheiten und \r\nAufstockungen und setzen Instrumente wie das Recht auf Mietwohnungstausch um. Zum \r\nBsp. durch: \r\no Auf Basis eines Flächenspargesetzes die Voraussetzungen schaffen, um die Flächeninan\u0002spruchnahme quantitativ und räumlich zu reduzieren, z. B. über das Marktinstrument des \r\nFlächenzertifikatehandels\r\no Verbot der Neuerschließung von Baugebieten bei hohem, kommunalem Leerstand, ho\u0002hem Versiegelungsgrad oder fehlendem Bedarfsnachweis (unter Berücksichtigung der \r\nprognostizierten Bevölkerungsentwicklung)\r\no Umstellung der Förderpolitik auf Bauvorhaben der Bestandsnutzung und Nachverdich\u0002tung sowie Einstellung der Förderung flächenextensiver Ein- und Zweifamilienhäuser\r\no Verpflichtung von Gewerbegebieten zu Brownfield-Entwicklung und Mehrgeschossigkeit\r\no Einführung einer Muster-Umbauordnung analog zur Musterbauordnung im Neubau\r\no Einführung einer neuen BauGB-Kategorie „Umbaugebot im Bestand“ zur Umwandlung un\u0002genutzter Nicht-Wohnflächen in Wohnflächen\r\no Erstellung einer Strategie der Umbauwende für die Anwendung in Städten\r\nWohnkosten senken\r\n• Wir entfristen die Mietpreisbremse.  \r\n• Wir erhöhen den Bestand an Sozialwohnungen bis zum Jahr 2030 auf mindestens zwei \r\nMillionen sowohl durch Neubau als auch Verlängerung der Bindung. Es werden neben \r\ndem Neubau von Wohnungen auch gezielt Gelder für die energetische Modernisierung \r\nvon sozialgebundenem Wohnraum zur Verfügung gestellt.    \r\n2\r\n• Wir verstehen die energetische Sanierung als zentralen Hebel, um Menschen vor stei\u0002genden Energiekosten und Energiearmut zu schützen. Wir sorgen deshalb dafür, dass \r\nGebäude mit besonders schlechter Energiebilanz mit Priorität saniert werden und die \r\nUmsetzung wirtschaftlich und sozialverträglich gelingt.\r\n• Wir setzen uns für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum und der in Bestandsgebäuden ge\u0002bundenen Rohstoffe, Energie und Emissionen ein, indem wir den Bestand schützen und ge\u0002zielt auf Sanierungen setzen. Dafür prüfen wir eine generelle Genehmigungspflicht für Abrisse \r\nund führen eine verpflichtende Bauteilsichtung sowie ein Rückbaukonzept bei Abbruch und \r\ngrößeren Sanierungen ein.\r\n• Wir verankern die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) und Deklaration der Lebenszyklus\u0002emissionen verbindlich für Neubauten und größere Sanierungen. Durch die schrittweise Ein\u0002führung von CO₂-Grenzwerten, die sowohl die Emissionen während der gesamten Lebens\u0002dauer als auch speziell in der Herstellungs- und Bauphase begrenzen, sowie durch klare Um\u0002weltstandards, Ressourcenschonung und die gezielte Förderung emissionsarmer Baustoffe, \r\nwird klimafreundliches Bauen zum neuen Standard. Die öffentliche Hand geht mit gutem Bei\u0002spiel voran und schafft verlässliche Rahmenbedingungen für die gesamte Bauwirtschaft.\r\n• Mit dem Programm „energetische Stadtsanierung” unterstützen wir die Kommunen bei \r\nder nachhaltigen Stadtentwicklung. Mit einer Sanierungsoffensive öffentlicher Gebäude \r\nwie Schulen und Sportstätten sorgen wir für lebenswerte Gemeinschaftsräume und sen\u0002ken die Energieausgaben von Bund, Ländern und Kommunen. \r\nNeue Bodenpolitik\r\n• Wir nehmen eine Neujustierung der Bodenpolitik vor, um Bodenspekulation vorzubeu\u0002gen und den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau zu fördern. Dazu stärken wir das \r\nkommunale Vorkaufsrecht. Die Vorkaufsrechte limitieren wir auf sozialverträgliche \r\nPreise, die Frist zu deren Ausübung wird verlängert. Die Kommunen werden durch eine \r\nbessere Finanzausstattung und einen besseren Zugriff auf planungsbedingte Bodenwert\u0002steigerungen entsprechend handlungsfähig gemacht.\r\n• Die Vergabe von öffentlichen Grundstücken an Dritte darf nicht mehr nach dem Höchst\u0002preisprinzip erfolgen, sondern nach Konzept, vorrangig für den Bau von Sozial- bzw. be\u0002zahlbaren Mietwohnungen. Das Konzeptvergabeverfahren wird nicht mit einem Verkauf \r\nder Fläche einhergehen, sondern in der Regel über das Instrument des Erbbaurechts er\u0002folgen.  \r\n• Wir verpflichten Kommunen, Länder und landeseigene Liegenschaftsgesellschaften sowie \r\ndie BImA, gemeinwohlorientierten juristischen Personen des Privatrechts und des öffentli\u0002chen Rechts (bspw. Studenten- und Studierendenwerke, Genossenschaften, Stiftungen) be\u0002vorzugt vergünstigt Grundstücke insbesondere im Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen und \r\nstellen den Kommunen mithilfe von kommunalen und regionalen Bodenfonds, Landes- und \r\nBundesgrundstücke (einschließlich Bahn u.a. Bundesunternehmen) preislimitiert bereit.\r\n3\r\nParadigmenwechsel Baunutzungsverordnung und Bauleitplanung\r\n• Die Gemeinden werden zur Erstellung eines Baulandkatasters verpflichtet (Aufhebung \r\nder bisherigen Kannbestimmung in § 200 Abs. 3 BauGB) bei gleichzeitiger Erweiterung um \r\ndie Erfassung von teilbebauten, aber untergenutzten Flächen sowie von Leerständen, \r\nd.h. Erweiterung hin zu einem Potentialflächenregister.\r\n• Für eine geordnete Innenentwicklung ist ein Paradigmenwechsel bei der Baunutzungsverord\u0002nung (BauNVO) in Zusammenspiel mit der kommunalen Bauleitplanung erforderlich: Wir wer\u0002den Störungen regulieren, nicht Nutzungen. Die pauschalen, starren Dichteangaben der \r\nBauNVO geben wir auf. Zugleich wird die Verbindlichkeit des Flächennutzungsplans so er\u0002höht, dass auch ohne Bebauungsplan sowohl Grün- und Freiräume gesichert werden können \r\nals auch ein Mindestmaß an planerischen Vorgaben unmittelbar gilt.\r\n• Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bürger*innen in der Bauleitplanung wird aus\u0002gebaut und qualitativ verbessert.\r\nGrünflächenerhalt und konsequente Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung\r\n• Wir etablieren ein qualitatives und quantitatives Verschlechterungsverbot des durch\u0002schnittlichen städtischen Naturwerts und gezielte Biotopwertsteigerungen, z. B. durch \r\nRenaturierungen, Biotopverbünde und die Anpassung der Pflegepraxis.\r\n• Wir stellen sicher, dass städtische Ökosysteme im Vergleich zu 2024 weder einen Verlust \r\nder Netto-Grünfläche noch der Baumkronenüberdeckung erfahren und ab 2031 ein stei\u0002gender Trend in Bezug auf diese beiden Kriterien erreicht wird.\r\n• Wir sorgen für eine ausreichende Personalausstattung in zuständigen Behörden sowie eine \r\nBildungsoffensive in Verwaltung und Zivilgesellschaft für die Bedeutung von Stadtnatur und \r\nbiodiversitätsfördernden Maßnahmen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-03-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015562","regulatoryProjectTitle":"Nachhaltige Siedlungsentwicklung vorantreiben","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0c/ac/502020/Stellungnahme-Gutachten-SG2503310187.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"An die Verhandlerinnen und Verhandler \r\nder CDU und CSU der AG 4 „Verkehr und \r\nInfrastruktur, Bauen und Wohnen“\r\nBerlin, 21. März 2025\r\nFür eine zukunftsorientierte Bau-, Wohn- und Bodenpolitik\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nangesichts der sich zuspitzenden Krisen – von steigenden Mieten, über den zunehmenden Flächenver\u0002brauch bis zur Klimakrise – bedarf es endlich einer Politik, die zukunftsweisende Lösungen entwickelt.\r\nDas „Bündnis bezahlbarer Wohnraum” hat in den vergangenen drei Jahren Akteure aus verschiedenen Be\u0002reichen zusammengebracht und den Dialog über eine sozial und ökologisch gerechte Wohnungspolitik ge\u0002fördert. Dennoch setzte die bisherige Bau-, Boden- und Wohnungspolitik weiterhin auf überholte Konzepte \r\nder 1990er Jahre, die die drängenden Herausforderungen nicht adäquat adressieren. Insbesondere den ein\u0002seitigen Fokus auf Neubauten kritisieren wir als weder klima- und bodenpolitisch zeitgemäß noch sozial \r\nzielgerichtet.\r\nAls Mitglieder des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum fordern wir daher:\r\n• Eine sozial-ökologische Neuausrichtung der Wohn-, Boden- und Baupolitik. Dies gilt sowohl in \r\nder Zusammenarbeit der verschiedenen Ressorts als auch in Hinblick auf den verstärkten Einbezug \r\nder Zivilgesellschaft im Bündnis bezahlbarer Wohnraum, das fortgesetzt werden sollte, und ande\u0002ren Dialogformaten. \r\n• Eine wirksame Politik zur Regulierung der Mietpreise. Diese soll rechtliche und förderpolitische \r\nRahmenbedingungen schaffen, die bezahlbares Wohnen in der Breite und auf Dauer wieder ermög\u0002lichen. Dazu muss das gemeinnützige Wohnungssegment weiterentwickelt und gestärkt werden. \r\n• Sozialverträgliche energetische Sanierungen in den Fokus zu rücken. Die Modernisierung inef\u0002fizienter Bestandsgebäude ist dringend notwendig, um sowohl soziale als auch ökologische Her\u0002ausforderungen im Gebäudebereich zu bewältigen. Hierbei handelt es sich um einen Konjunk\u0002turmotor, der in Verbindung mit fairen Arbeitsbedingungen auch nachhaltig Arbeitsplätze schafft. \r\nMietende müssen dabei vor einem Anstieg der Warmmiete geschützt werden. \r\n• Dem Mangel an barrierefreiem Wohnraum entschieden zu begegnen. Dafür braucht es für den \r\nNeubau und die Sanierung von Bestandsgebäuden stärkere und umfassendere Verpflichtungen zur \r\nbarrierefreien Gestaltung.\r\nDeutscher Naturschutzring (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de\r\n• Die Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Ein entschiedenes Bekenntnis der Politik ist not\u0002wendig, damit die Maßnahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum wirksam weiterentwickelt \r\nund umgesetzt werden. \r\n• Eine Neujustierung der Bodenpolitik im Sinne des Gemeinwohls. Die Wiederverwertung und \r\nRevitalisierung bestehender Flächen muss stärker in den Vordergrund rücken, um die Versiegelung \r\nneuer Flächen zu reduzieren und Preisspiralen zu stoppen. Dazu braucht es vor allem für Kommu\u0002nen die richtigen Instrumente, z.B. die Integration eines nachhaltigen Flächenmanagements und \r\neines Baulandfonds.\r\n• Die Etablierung einer „Umbaukultur”. Es gilt, die Schaffung neuen Wohnraums im Gebäudebe\u0002stand zu forcieren und gleichzeitig den Abriss von Gebäuden auf ein Minimum zu begrenzen.\r\n• Die Einführung einer bundesweiten Statistik und digitalen Datenbank zum Sanierungsbedarf \r\nvon Gebäuden. Es braucht eine solide Statistik, um Transparenz und Wissen über den Zustand des \r\nGebäudebestands zu gewährleisten und darauf aufbauend energetische Sanierungsmaßnahmen \r\neffektiv fördern zu können.\r\nEine vorausschauende und gerechte Wohn-, Bau- und Bodenpolitik muss den aktuellen Herausforderungen \r\nentschlossen begegnen. Wir appellieren an Sie als Verhandlerinnen und Verhandler, im Koalitionsvertrag \r\ndie Weichen für eine sozial gerechte, ressourcenschonende und klimagerechte Politik zu stellen.\r\nWir stehen für ein Gespräch hierzu jederzeit zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDer Brief geht gleichlautend an die Verhandlerinnen und Verhandler der SPD der AG 4. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015562","regulatoryProjectTitle":"Nachhaltige Siedlungsentwicklung vorantreiben","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3d/b7/502022/Stellungnahme-Gutachten-SG2503310230.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME |\r\nSehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,\r\nwir möchten die Gelegenheit nutzen, uns zur Ausschlussbefassung mit o.g. Drucksache\r\nzu äußern. Den nachfolgenden Erläuterungen möchten wir vorausschicken, dass die\r\nseitens der Union vorgenommenen Abänderungen erhebliche Auswirkungen auf einen\r\nohnehin schon bedenklichen Vorschlag haben und die wenigen, qualitativen Hürden\r\ndes ursprünglichen § 246e BauGB, entnommen aus der großen BauGB-Novelle, nun\r\ngänzlich gekippt würden, wovon wir entschieden abraten möchten.\r\nÄnderungen im Vgl. zu § 246e im Rahmen der „großen BauGB-Novelle“\r\nDer hier vorliegende Entwurf des § 246 wird fachfremd per Artikelgesetz zur Diskus\u0002sion gestellt und an ein Gesetz zum Windenergieausbau an Land gehangen. Dieses Vor\u0002gehen ist aufgrund der Tragweite und Bedeutung des Themas äußerst fragwürdig. Als\r\nElement mit der fertig ausgearbeiteten BauGB-Novelle („Gesetz zur Stärkung der inte\u0002grierten Stadtentwicklung“) wären die Folgen von § 246e BauGB durch zugegeben\r\nüberschaubare Verbesserungen zum Klima- und Umweltschutz ein wenig abgepuffert\r\nworden. Losgelöst von der großen BauGB-Novelle bleiben diese Verbesserungen nun\r\naus, was den Schaden, den § 246e BauGB anrichten würde, vergrößert.\r\nDie weiteren Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Fassung sind die Verlänge\u0002rung der zeitlichen Befristung, die Begrenzung der Anwendung auf angespannte Woh\u0002nungsmärkte und die Einschränkung, dass mindestens sechs Wohneinheiten geschaf\u0002fen werden müssen. Somit wäre § 246e BauGB ein Freifahrtschein für Wohnungsbau -\r\nohne Bedarfsorientierung und ohne Beschränkung, dass dieser auch bezahlbar sein\r\nmuss. Investor*innen würden sich freuen, da Luxusappartments und lukrativere und\r\nflächenzehrende Einfamilienhäuser ebenso beschleunigt werden. Die dramatischen\r\nFolgen von § 13b BauGB hätten zu keinem Lerneffekt geführt. Unsere Siedlungen sind\r\njedoch vielmehr als nur Wohnungen, sie sind Orte der Begegnung, Orte für Kultur, so\u0002ziale Interaktion, Orte der historischen Dokumentation, Orte zur Gesunderhaltung, für\r\nDienstleistungen und Gewerbe und, sonst hätten wir weder Sauerstoff noch Abküh\u0002lung, Orte, die eine ausreichende Begrünung brauchen. Akzeptanz, sozialer Frieden\r\nund lebenswerte Siedlungen sind folglich nur möglich durch Kompromisse, die gefun\u0002den werden müssen, wofür es eine Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen\r\nbraucht, die mit einer einseitigen Bevorzugung von renditestarken Nutzungen, wie sie\r\n§ 246e BauGB für den Wohnungsbau fördert, entfallen würde.\r\nSONDERREGELUNG FÜR WOHNUNGSBAU 2025\r\nNABU-Stellungnahme zur \r\nSonderregelung für Wohnungsbau\r\nEntwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (§ \r\n246e BauGB)\r\nDrucksache: 20/14234\r\nKontakt\r\nNABU Bundesverband\r\nStefan Petzold\r\nReferent für Siedlungsentwicklung und \r\nStadtnatur\r\nTel. +49 (0) 30 284 984 - 1646\r\nFax +49 (0) 30 284 984 - 3646\r\nStefan.Petzold@NABU.de\r\nSTELLUNGNAHME | SONDERREGELUNG FÜR 2\r\nWOHNUNGSBAU 2025 | NABU-STELLUNGNAHME ZUR \r\nSONDERREGELUNG FÜR WOHNUNGSBAU\r\nZusammenfassende Vorbemerkung\r\nWir möchten voraus schicken, dass wir in aller Dringlichkeit von der Umsetzung des \r\nEntwurfs abraten -sowohl aufgrund ausgeprägter inhaltlicher Mängel, als auch in der \r\nForm des Verfahrens. Wir melden erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität \r\nan, da der Vorschlag den ganzen ihn fassenden Gesetzestext diskreditiert.\r\n§ 246e BauGB ist das falsche Instrument: es braucht keinen Bauturbo. Die Ursachen für\r\nstagnierende Zahlen im Wohnungsbau werden gänzlich ignoriert und würden auch\r\ndurch schnellere Genehmigungen und „Vorfahrt für den Wohnungsbau“ nicht beho\u0002ben. Das belegt exemplarisch die Zahl von knapp 900.000 Wohnungen, die deutsch\u0002landweit bereits genehmigt, aber noch nicht gebaut sind (Genehmigungsüberhang).\r\nZusammenfassend lässt sich festhalten, dass § 246e BauGB an seiner Zielsetzung, be\u0002zahlbaren Wohnraum zu schaffen, unverkennbar scheitern wird, der Flächenver\u0002brauch erhöht wird, qualitative Elemente der Bebauungsplan vermeintlich rechtswid\u0002rig ausgehebelt werden, tief in die kommunale Selbstverwaltung einschneidet und weg \r\nfallende Bürger*innenbeteiligungen Willkür und Intransparenz von Siedlungsplanun\u0002gen fördern.\r\nEffektivere und unbürokratischere Prozesse sind vom Grundsatz zu begrüßen, doch \r\num die gebotene Qualität zu wahren, kommen sie nicht ohne eine rechtssichere An\u0002wendung aus. Der Entwurf wird zu Unsicherheiten bei den Anwender*innen führen \r\nund so genau den gegenteiligen Effekt der gewünschten Beschleunigungswirkung er\u0002zielen. Gleichzeitig wird er zahlreiche Verlierer*innen produzieren: vor allem Natur\u0002und Umweltschutz, aber auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Transfor\u0002mation, die zur Bewältigung der Krisen unserer Zeit notwendig ist.\r\nBedarf einer großen BauGB-Novelle\r\nDer Entwurf beseitigt durch die vorgesehene Deregulierung geordneter Verfahren der \r\nBauleitplanung neben einer geordneten Siedlungsplanung die große Errungenschaft \r\ndes deutschen Baurechts: die Freihaltung des Außenbereiches von Bebauung. In Zeiten, \r\nin denen Klima- und Artenkrise bereits spürbar werden, haben wir keinerlei Verständ\u0002nis dafür. \r\nDiese unserer Meinung nach überhastete und los gelöste Gesetzesinitiative macht deut\u0002lich, dass eine große BauGB-Novelle unumgänglich ist. So bleibt das deutsche Baurecht \r\nein Flickenteppich, welches an vielen Stellen einen über 60 Jahre alten Zeitgeist atmet\r\nund nicht mit den heutigen Ansprüchen an Wohnen, Arbeiten und Erholen vereinbar \r\nist. \r\nDer vorliegende Entwurf ordnet sich geradezu naiv dem Credo des Deutschlandpaktes \r\nunter und ignoriert den Bärendienst, den wir kommenden Generationen damit erwei\u0002sen. Entwürfe wie dieser schaffen keinen bezahlbaren Wohnraum, sondern lediglich \r\nden Leerstand von morgen. Der Entwurf beantwortet die Frage nach der Schaffung von \r\nWohnraum mit der immergleichen, folgenschweren Reaktion: eine Erleichterung zum \r\nBauen auf der grünen Wiese. Doch diese Scheinlösung widmet sich nicht den wahren \r\nProblemen des bezahlbaren Wohnraummangels in Ballungsgebieten: Wegfall von Sozi\u0002alwohnungen, Gentrifizierung, Spekulation, steigender Wohnraumbedarf pro Kopf, \r\nPersonalmangel in Fach- und Genehmigungsbehörden, Fachkräftemängel (Stichwort \r\nGenehmigungsüberhang), gestiegene Baustoffkosten. So sind die Fertigstellungszahlen\r\nim europäischen Ausland ebenso rückläufig.\r\nSozial-, klima- und umweltgerechtes Bauen lässt sich nur mit dem klaren Fokus auf be\u0002stehende Ressourcen umsetzen. Unser Baurecht ist jedoch nicht auf Umbau, sondern \r\nSTELLUNGNAHME | SONDERREGELUNG FÜR 3\r\nWOHNUNGSBAU 2025 | NABU-STELLUNGNAHME ZUR \r\nSONDERREGELUNG FÜR WOHNUNGSBAU\r\nnur auf Neubau ausgerichtet und schafft so zahlreiche Hürden, die an Gebäude aus an\u0002deren Epochen oder anderen Nutzungen gelegt werden, sodass Bestrebungen zur Nach\u0002verdichtung bereits im Keim erstickt werden. Wir brauchen eine Umbauordnung, die \r\ndie nötige Flexibilität schafft.\r\nDer Entwurf erweckt den Eindruck, dass der schwächelnden Bauwirtschaft durch die \r\nErschließung von Flächen für den Neubau ein Konjunkturboost verpasst werden soll -\r\ndoch das gelänge ebenso gut mit einer Sanierungs- und Umbauoffensive im Bestand.\r\nEin Blick auf die Zahlen untermauert die vorgetragenen Argumente:\r\n- in den letzten 10 Jahren wurden in Deutschland ~2,5 Mio. Wohnungen für ein \r\nBevölkerungswachstum von ~2,2 Mio. Einwohner*innen geschaffen\r\n- gleichzeitig besteht ein Leerstand von 1,7 Mio. Wohnungen\r\n- die Deutschlandstudie der TU Darmstadt beziffert das Nachverdichtungspo\u0002tential durch Umnutzungen und Aufstockungen deutschlandweit auf 2,3-2,7 \r\nMio. Wohnungen\r\n- 1990 gab es noch 3 Mio. Sozialwohnungen, diese Zahl ist inzwischen auf 1,1 \r\nMio. Wohnungen gesunken\r\n- der Wohnraumbedarf pro Kopf lag 1990 bei 35m², inzwischen ist er auf \r\n46,5m² gestiegen\r\n- 16,2 Mio. der 19,5 Mio. Wohngebäude in Deutschland sind Einfamilienhäuser, \r\nhäufig bewohnt von ein oder zwei Personen\r\nDer Entwurf schafft Fehlanreize mit gesellschaftlichen Auswirkungen\r\nDer NABU erkennt den Willen, mit dem vorliegenden Gesetz schnell bezahlbaren \r\nWohnraum zu schaffen. Auch der erleichterte Umbau von Nichtwohn- auf Wohnnut\u0002zung ist im Grundsatz richtig. Jedoch braucht es hierfür Regulierungsmechanismen,\r\ndie nur in einer umfassenden BauGB-Novellierung bzw. einer Umbauordnung zu lösen\r\nsind. Wir kommen zum Schluss, dass der Entwurf keinen Beitrag für bezahlbaren \r\nWohnraum liefern wird, da er jeglichen Fokus auf soziale Aspekte vermissen lässt. So \r\ngibt es beispielsweise keine Nennung einer Quote von öffentlich gefördertem Wohn\u0002raum. Zudem führt die Vorfahrt zu Verdrängungen von renditeschwächeren Nut\u0002zungsarten. Doch intakte Quartiere bestehen nicht ausschließlich aus Wohnungen. Die \r\nFolgen für Milieuschutzgebiete sind ebenfalls nicht absehbar.\r\nDer Wegfall des Bauplanungsrechts und der Erstellung von Bauleitplänen mindern \r\nSteuerungsmöglichkeiten der Gemeinden und beschneiden die kommunale Selbstver\u0002waltungshoheit empfindlich. Die Prüfung öffentlicher Belange innerhalb von 2 Mona\u0002ten ist für personalschwache Kommunen kaum leistbar. Der geschilderte Zustim\u0002mungsprozess mit den Gemeinden erschließt sich nicht, denn hierbei müssten die Trä\u0002ger öffentlicher Belange wie zuvor einbezogen werden, Gutachten eingeholt werden \r\nund so wäre bei annähernd gewissenhafter Durchführung ein Beschleunigungseffekt \r\nhinfällig. Eine freiwillige Nachsteuerung der Bauleitplanung erscheint ebenfalls nicht \r\npraxisnah.\r\nDer Wegfall der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §§ 3, 4a BauGB ist zudem inakzep\u0002tabel.\r\nPauschale Definition einer Ausnahmeregelung\r\nDas Handeln der Verwaltung muss für Bürger*innen messbar und voraussehbar blei\u0002ben, eine Gerichtskontrolle muss ermöglicht bleiben. So entschied es das BVerfG (BVer\u0002fGE 110, 33 (53 ff.) = NJW 2004, 2213). Da mit u.a. mit dem Wortlaut in Satz 1 „[…] von \r\nSTELLUNGNAHME | SONDERREGELUNG FÜR 4\r\nWOHNUNGSBAU 2025 | NABU-STELLUNGNAHME ZUR \r\nSONDERREGELUNG FÜR WOHNUNGSBAU\r\nden Vorschriften dieses Gesetzbuchs […] in erforderlichem Umfang abgewichen wer\u0002den […]“ [kann], werden unbestimmte Rechtsbegriffe, Generalklauseln und Ermes\u0002sensermächtigungen geschaffen. Es ist eben nicht voraussehbar, in welchem Umfang \r\nvom BauGB abgewichen werden kann. So stellt sich die Frage, ob die Formulierung ei\u0002ner Prüfung zur Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz stand hielte.\r\nDer Entwurf orientiert sich am § 246 Abs. 14 i.V.m. § 37 BauGB zur Schaffung von \r\nFlüchtlingsunterkünften. Doch selbst dieser definiert eine Staffelung und Ausdifferen\u0002zierung. § 246 Abs. 14 kann erst als ultima ratio angewendet werden, wenn zuvor alle \r\nweiteren Möglichkeiten geprüft wurden, so beispielsweise auf leer stehende und unter\u0002genutzte bauliche Anlagen (BeckOK BauGB/Spannowsky, 59. Ed. 1.5.2022, BauGB § 246 \r\nRn. 18a) im Gemeindegebiet. Der vorliegende Entwurf verzichtet auf einen Erforder\u0002lichkeitsnachweis und legt keine Betonung auf eine vorher zwingend stattfindende ver\u0002antwortungsvolle Abwägung, sondern stellt von vornherein einen fragwürdigen Frei\u0002fahrtschein aus und ermöglicht so auf das Außerkraftsetzen der Bestimmungen des \r\nBauGB. Zudem stellt die zügige Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften auf eine Lö\u0002sung einer temporären Notlage ab, statt auf das dauerhafte Schaffen von Tatsachen.\r\nSelbst § 246 Abs. 14 wird als Sonderfall deklariert und kommt unter bestimmten Vo\u0002raussetzungen an festgelegte Grenzen, die in den Fällen der Anwendung des vorge\u0002schlagen § 246e BauGB eintreten werden. Wir zitieren: \r\n„Auch die Sonderregelung des § 246 Abs. 14 mit dem weitesten Anwendungsbereich\r\nzur Modifikation bauplanungsrechtlicher Zulässigkeitsbestimmungen, die dann zur An\u0002wendung kommt, wenn auch bei Anwendung der Sonderregelungen der Abs. 8–13 drin\u0002gend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten nicht in ausreichendem Maße geschaffen wer\u0002den können, findet jedoch ihre Grenze in den Anforderungen zur Wahrung gesunder \r\nWohn- und Arbeitsverhältnisse. Davon kann vor dem Hintergrund staatlicher Schutz\u0002pflichten und der in § 1 Abs. 6 Nr. 1 zum Ausdruck kommenden rechtsstaatlichen Abwä\u0002gungsgrenze auch gestützt auf die analog § 37 konstruierte Regelung des § 246 Abs. 14 \r\nnicht abgewichen werden (so auch die Begründung zu Abs. 14, s. BT-Drs. \r\n18/6185, 76).“ (BeckOK BauGB/Spannowsky, 59. Ed. 1.5.2022, BauGB § 246) \r\nSelbst § 37 BauGB, welcher eine Sondervorschrift zum Abweichen von den Regelungen \r\ndes Gesetzestextes schafft, kann nur für bauliche Anlagen mit besonderer Zweckbe\u0002stimmung von Bund und Ländern im Einvernehmen mit den Gemeinden angewendet \r\nwerden. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Zulässigkeit von Einzelvorhaben und \r\nnicht, wie mit dem vorliegenden Entwurf beabsichtigt, zum Verzicht auf die gesamte \r\nBauleitplanung.\r\nAußenbereichszersiedlung wird zur Regel\r\nSelbst die Begrenzung auf gem. § 201a BauGB i.V.m § 556d BGB und in Folge dessen \r\nper Rechtsverordnung der Länder erklärten „Gebiete mit angespanntem Wohnungs\u0002markt“ verhindert keine unkontrollierte Zersiedelung oder schränkt den Anwendungs\u0002bereich signifikant ein. Das zeigt ein Blick auf die Anwendung: beispielsweise wurden \r\nin Rheinland-Pfalz gut die Hälfte oder in Nordrhein-Westfalen ein gutes Drittel aller \r\nStädte, Gemeinden bzw. Landkreise als angespannte Wohnungsmärkte per Rechtsver\u0002ordnung deklariert. Zudem gibt es keine entgegen stehenden Regelungen für die Neu\u0002ausweisung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, für die der vorliegende \r\nEntwurf einen klaren Fehlanreiz liefert.\r\nDer Entwurf erinnert stark an eine Ersatzregelung für den ausgelaufenen § 13b BauGB. \r\nDieser wurde seinerzeit ebenfalls unter starkem Verdacht der Rechtswidrigkeit im \r\nHauruck-Verfahren eingeführt. Das Urteil des BVerwG vom 28.Juli diesen Jahres, \r\nSTELLUNGNAHME | SONDERREGELUNG FÜR 5\r\nWOHNUNGSBAU 2025 | NABU-STELLUNGNAHME ZUR \r\nSONDERREGELUNG FÜR WOHNUNGSBAU\r\nwelches den Verstoß gegen Unionsrecht nachwies, führte zu großen Unsicherheiten \r\nbei Kommunen. Die Regierungsfraktionen bekannten sich im Koalitionsvertrag zur Be\u0002endigung des § 13b BauGB, der vorgeschlagene § 246e BauGB erweckt jedoch den An\u0002schein, dass er nun wieder durch die Hintertür eingeführt werden soll. So wird, analog \r\ndes § 13b BauGB die Ausnahme zur Regel und schafft für Kommunen einen enormen \r\nAnreiz im Vergleich zur Anwendung des regulären Bebauungsplanverfahrens. Zwar \r\nwerden im Vergleich zu § 13b BauGB der Eingriffsausgleich und zumindest zwei Tatbe\u0002stände der Anlage 1 des UVPG berücksichtigt, eine geordnete Siedlungsplanung und \r\nder Schutz des Außenbereiches gem. Bodenschutzklausel § 1a BauGB werden aller\u0002dings massiv unterwandert. \r\nDie „Qualitative Stichprobenuntersuchung zur kommunalen Anwendung des § 13b \r\nBauGB“ des Umweltbundesamtes (2020) lieferte Erkenntnisse, die sich direkt auf die \r\nBewertung des § 246e BauGB übertragen lassen:\r\n„Das Verfahren […] von Gemeindeverwaltungen mit begrenzten Personalkapa\u0002zitäten genutzt und als Vereinfachung der verfahrensmäßigen und materiel\u0002len Anforderungen gesehen. Die vom Gesetzgeber mit der Einführung des § \r\n13b BauGB verbundenen Zielsetzungen, substanziell neues Wohnbauland zur \r\nMinderung der bestehenden Wohnungsnot in wachsenden Kommunen mit an\u0002gespannten Wohnungsmärkten zu schaffen, werden jedoch nicht erreicht. \r\nÜberdies sind die Verfahren mit teilweise umfangreichen Eingriffen in den Na\u0002turhaushalt verbunden, u. a. durch die Inanspruchnahme strukturreicher und \r\nökologisch hochwertiger Ortsrandstrukturen.“\r\nDie Einbeziehung von an den Siedlungsbereich angrenzenden Außenbereichsflächen \r\nerschließt sich vom Grundsatz her schon nicht, da hier durch fehlende Wohnnutzung \r\nkeine Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten vorliegen. \r\nDie in § 246e BauGB enthaltene undefinierte Nennung von „Vorhaben […] die im \r\nräumlichen Zusammenhang mit Flächen […] nach § 30 Abs. 1 oder § 34 […]“ [stehen], \r\nlässt enorm viel Spielraum für ein unkontrolliertes Auswuchern von Siedlungsflächen \r\nin den geschützten Außenbereich.\r\nImpressum: © 2023, Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.\r\nCharitéstraße 3, 10117 Berlin, www.NABU.de. Text: Stefan Petzold\r\nFoto: NABU/E. Neuling, 02/2017"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015562","regulatoryProjectTitle":"Nachhaltige Siedlungsentwicklung vorantreiben","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/62/90/502024/Stellungnahme-Gutachten-SG2503310234.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stand: 14.03.2025\r\nBedenken zu § 246e BauGB\r\nIm Rahmen der BauGB-Novelle wurde vorgesehen, durch §246e BauGB den Bau von Wohngebäu\u0002den zu erleichtern. Dieses Vorhaben wird als kritisch eingestuft, da der dadurch entstehende \r\nDruck auf begrenzte Flächen, insbesondere landwirtschaftlich genutzte oder ökologisch \r\nwertvolle Flächen, nicht in einem günstigen Verhältnis zu dem wohnungspolitischen Mehr\u0002wert stünde. Vielmehr ließe sich durch andere flächenschonendere Instrumente ein wohnungs\u0002politischer größerer Mehrwert erreichen.\r\nBedenken bestehen v.a. aus folgenden Gründen:\r\n(1) Der Druck auf städtische Grünflächen steigt und steigt, letzte Baulandreserven werden von \r\nvielen Kommunen in Anspruch genommen. Angesichts der dramatischen Auswirkungen der \r\nKlimakrise, insbesondere in urbanen Räumen, ist der Erhalt von Grünflächen essenziell. Ins\u0002besondere die für das Stadtklima elementar wichtigen Hinterhöfe, kleinteilige Grünflächen \r\nund nichtkommerziell genutzte unversiegelte Flächen, könnten dem durch § 246e BauGB ini\u0002tiierten Bauen zum Opfer fallen. Insgesamt würde eine entsprechende Regelung die bisheri\u0002gen Anstrengungen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs konterkarieren. Vielmehr \r\nschafft dies angesichts der demographischen Entwicklung den Leerstand von morgen.\r\n(2) Die Abwägung und Vermittlung verschiedener Nutzungsinteressen ist eine große Errungen\u0002schaft des deutschen Baurechts. Dieses würde zugunsten der einseitigen Privilegierung der \r\nNutzungsform Wohnen in Frage gestellt. Im Übrigen ist §246e BauGB als sozialpolitisch frag\u0002würdig einzustufen, da kein Bezug zu „bezahlbarem Wohnraum“ besteht.\r\n(3) Der erhöhte Druck auf Fachbehörden, Einschränkung der üblichen Beteiligungsprozesse und \r\ndamit verbundene Rechtsunsicherheiten, die mitunter einer gerichtlichen Überprüfung be\u0002dürfen, könnten die Planungs- und Genehmigungsprozesse deutlich verzögern. Zudem sei un\u0002ter dem Stichwort „Rechtsunsicherheit“ auch noch einmal an den Beschluss des BVerwG \r\nvom 18.07.2023 erinnert, der zu § 13b BauGB die Unvereinbarkeit mit Unionsrecht urteilte.\r\nDer Anwendungsbereich von “räumlich [mit dem Innenbereich] im Zusammenhang liegenden \r\nFlächen” lässt sogar noch eine großräumigere Zersiedlung als seinerzeit § 13b BauGB be\u0002fürchten. § 246e BauGB orientiert sich zudem an § 246 Abs. 14 i.V.m. § 37 BauGB, welcher eine \r\nAusnahmegenehmigung zur Schaffung von Geflüchtetenunterkünften, also der Behebung ei\u0002ner Notsituation, einführte. Beim Thema Wohnungsbau kann in Anbetracht von Leerstands\u0002und Nachverdichtungspotentialen kaum von einem nationalen Notstand die Rede sein.\r\n2\r\n(4) Die Ursachen für die Wohnungskrise liegen u.a. hierin:\r\n▪ Es besteht ein Genehmigungsüberhang von rd. 900.000 Wohnungen, die genehmigt, aber \r\nnoch nicht gebaut sind. § 246 e BauGB schafft nur weitere Genehmigungen ohne für Bau\u0002verpflichtungen zu sorgen.\r\n▪ Die fehlende Umsetzung im Bau der o.g. Wohnung besteht vordergründig in gestiegenen \r\nRohstoffpreisen, im Fachkräftemangel und im Spekulationsgeschehen; letzteres wird v.a. \r\ndadurch gefördert, dass keine Bauverpflichtung bzw. kein Baugebot besteht.\r\n▪ Bundesweit wird der Leerstand auf rd. 2 Mio. Wohnungen geschätzt.\r\n▪ Das Aufstockungspotenzial wird bundesweit auf mehr als 2,7 Mio. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Berlin, 27.03.2025\r\nGeschlossener Brief: Keine Aufweichung der deutschen und europäischen Klimaziele durch Artikel 6\r\nSehr geehrte Frau Esken,\r\nmit großer Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass in den aktuellen Koalitionsverhandlungen zur Debatte \r\nsteht, Artikel 6 des Paris-Abkommens zu nutzen, um die deutschen und europäischen Klimaziele zu er\u0002reichen. Ein solcher Schritt würde bedeuten, dass wir vom Prinzip abrücken, unsere Klimaziele durch \r\nnationale Anstrengungen zu erfüllen. Die Öffnung für Emissionsreduktionen aus dem Ausland würde die \r\nErnsthaftigkeit unseres Klimaschutzes untergraben und die notwendigen Weichenstellungen in Industrie \r\nund Gesellschaft verhindern.\r\nDeutschland und die EU werden bereits mit den aktuellen Klimazielen mehr als ihren für das 1,5-Grad\u0002Limit zulässigen Anteil an den weltweiten Treibhausgasen ausstoßen. Die Messlatte für die EU-Klimapoli\u0002tik hat der Europäische Klimabeirat auf 90 bis 95 Prozent weniger Treibhausgase bis 2040 gelegt - der \r\nVorschlag der Europäischen Kommission wird damit wohl am unteren Rand des Verantwortbaren lie\u0002gen. Diese Ziele müssen durch die Minderung der eigenen Emissionen erreicht werden, ohne Fremdan\u0002rechnung, da sind Wissenschaft und Paris-Abkommen glasklar. Dieser Ansatz wäre eine ungerechte Ab\u0002wälzung der eigenen Verantwortung auf andere Staaten, und ein massiver Rückschritt beim Klima\u0002schutz sowie der zukunftsfesten Modernisierung unseres Landes.\r\nDeutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 2\r\nAuch in Bezug auf den Europäischen Emissionshandel brauchen wir klare Signale, keine Verunsicherung \r\noder Rückschritte. Die Verknüpfung mit internationalen Gutschriften würde erhebliche Gefahren mit sich \r\nbringen. Eine solche Regelung würde ein unklares Preissignal senden und damit die notwendige Pla\u0002nungssicherheit für Unternehmen untergraben. Bereits in der Vergangenheit wurde europäischen Un\u0002ternehmen im Übermaß das Recht eingeräumt, sich Emissionsminderungsgutschriften aus dem Ausland \r\nmit oft dubioser Herkunft anzurechnen, dies war einer der Gründe für die Dysfunktionalität des Emissi\u0002onshandels.\r\nZudem sind die Regeln in Artikel 6.2 so schwach, dass nicht einmal abgesichert ist, dass die Zertifikate für \r\ntatsächliche Emissionsminderungen stehen. \r\nMit Ihrem bisherigen Einsatz gegen eine Öffnung für sogenannte Art.6-Zertifikate tragen Sie maßgeblich \r\ndazu bei, die Integrität der Klimaschutzziele zu wahren. Wir begrüßen die bisherige Standhaftigkeit der \r\nSozialdemokratie und hoffen sehr, dass Sie auch in den kommenden Verhandlungen an diesem Punkt \r\nhart bleiben.\r\nWir unterstützen Sie auch in Ihren Anstrengungen, die internationale Zusammenarbeit zu stärken. Die \r\nBedarfe an internationaler Klimafinanzierung gehen weit über das hinaus, was Geber bisher leisten. Dabei \r\nist es im deutschen Interesse, die Klimafinanzierung weiter zu erhöhen - aus geopolitischer, aus sicher\u0002heitspolitischer und aus ökonomischer Sicht. Zudem geraten nur so auch nicht-traditionelle Geber unter \r\nDruck, Klimafinanzierung beizusteuern.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nProf. Dr. Kai Niebert\r\nPräsident\r\nDNR \r\nVerena Graichen\r\nBundesgeschäftsführerin \r\nPolitik\r\nBUND\r\nSascha Müller-Kraenner\r\nBundesgeschäftsführer\r\nDUH\r\nChristoph Bals\r\nPolitischer Geschäfts\u0002führer\r\nGermanwatch\r\nMartin Kaiser\r\nGeschäftsführender \r\nVorstand\r\nGreenpeace e.V.\r\nHeike Vesper\r\nVorständin Transformation \r\nPolitik & Wirtschaft\r\nWWF Deutschland\r\nJörg-Andreas Krüger\r\nPräsident\r\nNABU \r\nDieser Brief geht gleichlautend auch an Ihren Co-Parteivorsitzenden Lars Klingbeil und Generalsekretär \r\nDr. Matthias Miersch."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-27"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}