{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Der Klimaschutz ist ein sehr wichtiges weltweites Anliegen, das auch die Unternehmen, ihre Mitarbeiter und Familien sehr beschäftigt. Die Unternehmen sind seit vielen Jahren auf dem Weg, ihren ökologischen Fußabdruck zu verkleinern und gleichzeitig die Wünsche der Kunden nach schönen, nützlichen, werthaltigen und langlebigen Produkten umzusetzen. Damit schaffen sie zugleich gute Arbeitsplätze und sichern so das Einkommen vieler tausend Familien in Deutschland.\r\nDie Unternehmen stehen allerdings mit ihren Produkten auch in einem intensiven EU-weiten und internationalen Wettbewerb. Das gilt für Exporte von Deutschland in die Welt, aber auch für Importe, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland kommen. Für beides gilt, dass in Deutschland hergestellte Produkte zwar Premiumprodukte sind und damit auch ein etwas höherer Preis für sie erzielt werden kann. Allerdings sind diesem Premiumpreis Grenzen gesetzt und letztlich müssen die Standortbedingungen in Deutschland so sein, dass eine industrielle Produktion hier weiterhin möglich ist.\r\n\r\nStromkosten in Deutschland sind seit Jahren nicht mehr wettbewerbsfähig\r\n\r\nDiese Bedingung ist in Bezug auf die Stromkosten schon seit vielen Jahren nicht mehr erfüllt, denn diese sind seit Langem im internationalen Vergleich viel zu hoch. Hauptursache dafür ist die Entscheidung Deutschlands, die Energiewende sehr stark über den Strompreis zu finanzieren. \r\n\r\nDer Strompreis für die Industrie in Deutschland ist nicht wettbewerbsfähig und muss daher schnellstmöglich gesenkt werden.\r\n\r\n\r\nRein nationale CO2-Preise gefährden Unternehmen\r\n\r\nSeit dem 1. Januar 2021 gibt es eine Bepreisung des CO2-Ausstoßes durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Für jede Tonne CO2 aus Brennstoffen wie Erdgas oder Heizöl fallen in Deutschland Mehrkosten in Höhe von ca. 55 Euro an, was zu Erhöhungen der Energiekosten der Unternehmen um bis zu 20 Prozent führt. Eine solche Erhöhung kann bei den vorhandenen geringen Gewinnmargen vieler Unternehmen zur Folge haben, dass diese in die Verlustzone geraten und evtl. sogar insolvenzgefährdet sind. \r\nMit dem BEHG wurde in einem hohen Tempo ein neues rein nationales System einer CO2-Bepreisung eingeführt, ohne zuvor eine intensive Abschätzung der Folgen für die betroffenen Unternehmen vorzunehmen. Diese wurden unmittelbar mit der neuen Belastung konfrontiert und zunächst einmal mit den Folgen allein gelassen. Die Bundesregierung hat zwar kurz vor Ende der abgelaufenen Legislaturperiode noch die sog. Brennstoffemissionshandel-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) verabschiedet, um die Unternehmen von einem Teil der CO2-Mehrkosten zu entlasten. Diese Verordnung ist jedoch keinesfalls ausreichend, um die Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen und muss dringend von der neuen Bundesregierung in Abstimmung mit dem Bundestag nachgebessert werden.\r\n\r\nUm diese Ziele zu erreichen, erstellen wir Positionspapiere und treten mit der Bundesregierung, dem Parlament, den Medien und anderen politischen Stakeholdern in Kontakt.\r\n\r\nDie Verbände im Bündnis faire Energiewende vertreten branchenübergreifend mehr als\r\n10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 220 Milliarden Euro Jahresumsatz.\r\n\r\nDer Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4 500 Unternehmen aus allen Branchen.\r\n\r\n\r\n\r\n"},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","employeeFTE":0.0},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","financialExpensesEuro":{"from":0,"to":0}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_NO_FUNDING_SOURCES","de":"Keine Finanzierungsquelle","en":"No source of funding"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalMembershipFees":{"from":0,"to":0},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":5,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0002331","title":"Finanzierung der Netzentgelte","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Bündnis faire Energiewenden setzt sich für eine Finanzierung der Netzengelte im Bereich Strom und Gas aus dem Bundeshaushalt ein.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen","shortTitle":"StromNEV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013642","title":"Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Bündnis faire Energiewenden setzt sich dafür ein, dass der rein nationale CO2-Preis aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland vollständig ausgesetzt wird, bis ein EU-weiter ETS-2 eingeführt ist.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen","shortTitle":"BEHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/behg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013643","title":"Reform des § 19 Abs. 2 StromNEV","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Bündis faire Energiewende setzt sich dafür ein die bisherigen Entlastungsmöglichkeiten bei atypischer Netznutzung und bei der sog. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bündnis faire Energiewende\r\nDie Stromkosten bleiben eine Herausforderung – schnelle Lösungen sind erforderlich, wenn wir die De-Industrialisierung stoppen wollen\r\nDie mittelständische Industrie in Deutschland leidet unter einer immensen Bürokratielast, hohen Steuern und hohen Energiekosten. Diese Belastungen führen schon jetzt zum Abfließen von In-vestitionen ins Ausland und verstärken die Abwanderung vom Standort Deutschland. Damit hat die viel befürchtete De-Industrialisierung Deutschlands begonnen.\r\nDie Politik hat das in Teilen erkannt, aber es ist bisher kein wirksames und umfassendes Gegen-steuern zu erkennen. Im Gegenteil:\r\nDer energieintensive Mittelstand wird u. a. mit den gestiegenen Stromkosten weiterhin allein ge-lassen, obwohl immer mehr vor allem energieintensive Produktion aus Deutschland abwandert. Von einer Entspannung der Lage bei den Energiekosten, wie dies in öffentlichen Diskussionen derzeit vielfach behauptet wird, kann keine Rede sein.\r\nWir nehmen diese Diskussionen zum Anlass, uns zum Thema Energie- und Stromkosten für den energieintensiven Mittelstand in Deutschland erneut einzubringen.\r\nDer nicht wettbewerbsfähige Strompreis hat keine konjunkturellen, sondern strukturelle Gründe:\r\n• Sinkende Strommarktpreise entlasten nicht automatisch, da mittelständische Unternehmen regelmäßig langfristige Versorgungsverträge abschließen, die sie nicht ad-hoc aufkündi-gen können. Für eine Teilnahme am Spotmarkt fehlen personelle Ressourcen.\r\n• Eine Ausrichtung der Produktion am Dargebot der Energieerzeugung ist für mittelständische Betriebe keine Option, denn die Produktion ist nur dann effizient, wenn die Anlagen im Drei-schichtmodell betrieben werden.\r\n• Zudem müssen die Betriebe ihren Kunden verlässliche Konditionen bieten. Gerade wenn sie Teil einer funktionierenden Lieferkette sind, schließen sie mit den Kunden längerfristige Ver-träge ab. Daher werden auch auf der Einkaufsseite entsprechend kongruente Liefervereinba-rungen getroffen. Das gilt auch für den Energieeinkauf. In der Regel werden (Mehr-)Jahres-verträge beim Strombezug abgeschlossen und es wird nicht an der Börse eingekauft, um\r\n2\r\nPlanungssicherheit auch für die Kunden zu erreichen, Schwankungen auszugleichen und Ri-siken einzuhegen.\r\n• Entscheidend sind zudem nicht allein die (gesunkenen) Strom(erzeuger)preise, sondern die gesamten StromKOSTEN, die schlussendlich mit Netzentgelten, Abgaben und Umlagen auf der Stromrechnung stehen.\r\n• Sinkende Strommarktpreise oder wegfallende Umlagen helfen nicht, wenn dafür die Netzent-gelte rasant ansteigen.\r\n• Niedrigere Netzentgelte stehen dagegen nur Großabnehmern oder solchen Unternehmen zur Verfügung, die ihren Energieverbrauch aus den Hochlastzeitfenstern herausnehmen können. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen können das nicht leisten.\r\n• Die befristete Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß friert die aktuelle Stromsteuerbelastung der Unternehmen allenfalls auf dem bestehenden Niveau ein, da diese bereits vorher durch den Spitzenausgleich entlastet waren. Die befristete Senkung ist daher keine Entlastung der Unternehmen, die über den Erhalt des Status quo hinaus ginge.\r\n• Die Strompreiskompensation (SPK) als Mittel der Stromkostensenkung steht nur wenigen ausgewählten Branchen zur Verfügung.\r\n• Die meisten energieintensiven Mittelständler werden bei der SPK über Branchenlisten aus-sortiert, Sondervoraussetzungen unterworfen oder administrativ schlicht überfordert, wenn sie die SPK beantragen wollen.\r\n• Das Fehlen konsequenter und planvoller Gegensteuerung – wie etwa durch einen Brü-ckenstrompreis – hat den Unternehmen jede Planungsperspektive genommen. Die Aufträge brechen weg, weil die Kunden nicht mehr bereit sind, die erhöhten Kosten zu zahlen und die Kunden verlieren das Vertrauen in die heimischen Unternehmen. Die De-Industrialisierung ist nicht zu befürchten oder ein Gerücht, sie findet jetzt statt.\r\nWir fordern daher auch weiterhin und dringend:\r\n1. Die Energiepolitik in Deutschland muss den Anspruch und das Ziel haben und alles dafür tun, den Unternehmen Strom zu international wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung zu stellen. Hohe Stromkosten in Deutschland sind kein Schicksal, sondern die Folge verfehlter Energiepolitik.\r\n2. Alle Ansätze, die Stromkosten zu deckeln oder den Aufwand für den Netzausbau zeitlich zu strecken, müssen sich an der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen mes-sen lassen.\r\n3. Die Netzkosten werden durch den notwendigen massiven Aus- und Umbau der Energienetze in den nächsten Jahren massiv ansteigen. Es muss deshalb darüber nachgedacht werden, wie dieser Ausbau möglichst kosteneffizient erfolgen kann, z. B. in dem man auf Erdverkabe-lung weitgehend verzichtet und zum Bau von Freileitungen zurückkehrt.\r\n4. Zudem dürfen die Netzentgelte die Unternehmen und Verbraucher nicht überfordern, so dass die Finanzierung der Netzkosten zeitlich über einen langen Zeitraum gestreckt oder auch min-destens teilweise durch Haushaltsmittel finanziert werden müssen, wie es z. B. beim Straßen- und Schienennetz auch geschieht.\r\n5. Förderprogramme zur De-Fossilisierung, wie etwa Klimaschutzverträge, müssen für den Mittelstand in der Praxis nutzbar sein und mit einfachen Verfahren beantragt werden können.\r\n6. Die Politik muss bereit sein, auch die Zusatzkosten durch das Instrument der CO2-Beprei-sung kritisch zu hinterfragen, gerade im Hinblick auf mittelständische Unternehmen und mit Rücksicht auf das fehlende internationale Level-Playing-Field im Klimaschutz. Ein wirksamer und praktikabler Carbon-Leakage-Schutz ist für die Unternehmen deshalb essentiell.\r\n7. Die Politik muss einen nachvollziehbaren, verlässlichen und finanziell langfristig abge-sicherten Rahmen für den Umstieg in klimaneutrale Formen der Energieerzeugung und der Produktion schaffen, der den Standort und die Beteiligten nicht überfordert.\r\n3\r\nZum „Bündnis faire Energiewende“ gehören:\r\n• Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG, www.guss.de\r\n• Bundesverband Keramische Industrie e. V., www.keramverbaende.de\r\n• Bundesverband der Energieabnehmer e. V., www.vea.de\r\n• Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V., www.textil-mode.de\r\n• Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V., www.gkv.de\r\n• wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V., www.wdk.de\r\n• WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V., www.wsm-net.de\r\n• Deutsche Feuerfest-Industrie e. V., www.dffi.de\r\n• Industrieverband Feuerverzinken e. V., www.feuerverzinken.com\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als 10 000 vorwiegend mittelständische deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.\r\nDer Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4 500 Un-ternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf faire-energiewende.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bündnis faire Energiewende fordert: \r\nEine neue Agenda für den industriellen Mittelstand\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nMaßnahmen zur deutlichen Senkung der Energie- und Bürokratiekosten sind eine \r\nvordringliche Aufgabe der nächsten Bundesregierung –\r\nDer Niedergang der mittelständischen Industrie muss gestoppt werden!\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nVorbemerkung\r\n\r\nDie sich immer weiter beschleunigende Deindustrialisierung im Mittelstand ist kein von selbst vo-rübergehendes Phänomen, denn sie hat strukturelle Gründe. Neben kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen muss die Politik daher auch suboptimale Strukturen verändern, sonst wird sich die Abwanderung des industriellen Mittelstandes nicht stoppen lassen.\r\n\r\nStrukturelle Veränderungen benötigen eine grundlegende und auf mehrere Jahrzehnte ausgerich-tete Industrie- und Energiepolitik in Deutschland.\r\nDie Transformation hin zur Klimaneutralität kann nur dann als gelungen angesehen werden, wenn der Industriestandort Deutschland die heimische Industrie hält und ihr wettbewerbsfähige Rah-menbedingungen bietet. Die Politik muss daher dafür sorgen, dass die Unternehmen in der Transformation eine sichere Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen be-kommen. Dies können die Unternehmen nicht aus eigener Kraft sicherstellen.\r\n\r\nDie Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ist Grundvoraussetzung für alle politischen Maßnahmen, wenn es nicht zu erheblichen Wohlstandsverlusten im Land kommen soll. Alle politischen Maß-nahmen müssen sich an der Stärkung des Standortes orientieren.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDaher fordern wir:\r\n\r\n\r\n•\tDie Stromkosten müssen weiter gesenkt werden\r\nDie Kosten für elektrische Energie am Standort Deutschland sind nicht erst seit den jüngsten Strompreisschocks und dem immer stärkeren Anstieg der Netzentgelte international nicht mehr wettbewerbsfähig. Der Netzausbau und auch das geplante Vorhalten von notwendiger Kraft-werksleistung dürfen den Strom jedoch nicht weiter verteuern. Dies wäre nicht akzeptabel, insbe-sondere auch, weil die Transformation zur Klimaneutralität ganz wesentlich durch Elektrifizierung erfolgen muss.\r\n\r\nKonkret: Mindestens die transformationsbedingten Netzentgelte und Netzumlagen müssen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.\r\n\r\n\r\n•\tVerlässlicher Produktionsstrompreis\r\nMittelständische Unternehmen können teure Stromkosten nicht zuerst vorstrecken und dann auf Rückerstattung hoffen. Auch sind sie personell nicht mehr in der Lage, die aufwändigen Antrags-verfahren zu bewältigen. Anträge nach EnFG, BECV, StromStG u.ä. sind Lehrbuchbeispiele für Überregulierung, Misstrauen in die Unternehmen und fehlende Verlässlichkeit durch ständige Regeländerungen.\r\nInvestitionen vor allem in elektrifizierte Verfahren, in Industriezweigen, in denen diese noch nicht durchgängig vorhanden sind, sind wirtschaftlich nur darstellbar, wenn die Stromkosten dauerhaft auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt werden. Auf mögliche Kostensenkungen durch ein neues Marktdesign, einen günstigeren Netzausbau oder neue Finanzierungsformen für Kapazitäten können die Unternehmen nicht warten.\r\n\r\nKonkret: Der energieintensive Mittelstand braucht eine auf Jahre ausgelegte Strompreis-deckelung in Form eines Produktionsstrompreises.\r\n\r\n\r\n•\tVerlässlicher Preis für Gas\r\nDie Transformation zur Klimaneutralität erfordert eine stabile und bezahlbare Energieversorgung nicht nur für Strom, sondern auch für Gas, das in vielen industriellen Prozessen und als Über-gangsenergiequelle unverzichtbar bleibt. \r\n\r\nAnalog zum Produktionsstrompreis benötigen energieintensive mittelständische Unternehmen eine Garantie für Gaspreise, die dauerhaft auf einem international wettbewerbsfähigen Niveau liegen. Gleichzeitig muss der Übergang zu Wasserstoff aktiv gefördert werden, ohne den Gas-preis oder die Netzentgelte zusätzlich zu belasten. Der Aufbau eines Wasserstoffnetzes darf nicht zu Lasten der Unternehmen erfolgen, die auf Gas angewiesen bleiben.\r\n\r\nKonkret: Der energieintensive Mittelstand braucht eine auf Jahre ausgelegte Deckelung des Gaspreises\r\n\r\n\r\n\r\n•\tBelastung der Kosten sonstiger Energieträger: Kritische Überprüfung des Instrumentes der CO2-Bepreisung\r\nCO2-Preise oder CO2-Emissionshandel – es kann nicht oft genug wiederholt werden – dürfen nicht zur Abwanderung von Unternehmen („Carbon-Leakage“) führen, da dies nicht nur Wohl-standsverlust und neue Abhängigkeiten, sondern auch global steigende CO2-Emissionen bedeu-tet. Die Bepreisung von fossilen Brennstoffen hat nur dann klimaschützende Wirkung, wenn:\r\n\r\n1.\ttechnisch mögliche und bezahlbare Alternativen für die fossilen Brennstoffe bestehen,\r\n2.\tdas Preissystem reine Lenkungswirkung hat und nicht auf die Erzielung von Einnahmen aus-gerichtet ist und\r\n3.\tgleiche Bedingungen („Level-Playing-Field“) im erfassten Wirtschaftsraum herrschen oder Wettbewerbsnachteile durch wirksamen Carbon-Leakage-Schutz ausgeglichen werden\r\n\r\nBereits die ersten beiden Voraussetzungen liegen in den allermeisten Sektoren nicht vor.\r\nDie dritte Voraussetzung ist ebenfalls nicht gegeben, besonders im Bereich der nationalen CO2-Bepreisung in Deutschland durch das BEHG. Wenn nicht alle anderen EU-Mitgliedstaaten eben-falls ein Preissystem („ETS-2“) in gleichem Umfang und gleicher Höhe einrichten, dann herrschen auch keine gleichen Wettbewerbsbedingungen. Der CO2-Preis wird dann zum rein deutschen Standortnachteil.\r\n\r\nKonkret: Der rein nationale CO2-Preis in Deutschland ist vollständig auszusetzen, bis ein EU-weiter ETS-2 eingeführt ist. Die Wirkung des Europäischen Emissionshandels ist kri-tisch und ergebnissoffen zu überprüfen.\r\n\r\n\r\n\r\n•\tKlimatransformation der EU-Wettbewerbskontrolle entziehen\r\n\r\n„Vergesst es, das muss alles von Brüssel genehmigt werden!“\r\n\r\nNicht erst seit dem amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA) wird das strenge EU-Beihilferegime immer mehr als Standortnacheil angesehen. Alle Entlastungstatbestände und För-derungsinstrumente, die die Transformation vorantreiben oder Krisen abmildern sollen, stehen unter wettbewerblicher Aufsicht.\r\nDiese ist im Bereich der Klimatransformation jedoch mit ihrem eigentlichen Auftrag - dem Schutz eines Marktes vor Übervorteilung durch staatliche Beihilfen - nicht zu rechtfertigen.\r\nDie Transformation ist in keiner Weise marktgetrieben, andernfalls könnte auf jede Form der Klimapolitik verzichtet werden. Dieser Bereich zeichnet sich vielmehr durch dauernde regulatori-sche Eingriffe aus, da Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen betriebswirtschaftlich so gut wie nie Sinn machen. Die Transformation zur Klimaneutralität wird daher enorme Investitionen vor allem durch die öffentliche Hand erfordern. Das beständige Notifizieren dieser staatlichen Investi-tionen bei den EU-Wettbewerbsbehörden macht allein durch die Verfahrensdauern das Erreichen der EU-Klimaziele unmöglich.\r\n\r\nKonkret: Der Bereich der Klimatransformation ist der EU-Wettbewerbskontrolle vollständig zu entziehen.\r\n\r\n\r\n\r\n•\tEinheitliche Bedingungen in der EU, kein „Gold-Plating“ mehr\r\nUnzählige Beispiele wie das Energieeffizienzgesetz oder die Nachhaltigkeitsberichterstattung belegen, dass der Mitgliedstaat Deutschland EU-Vorgaben im Umwelt-, Klima- und Energiebe-reich in der nationalen Umsetzung regelmäßig zusätzlich verschärft. Diese Form des Opting-Out („Gold-Plating“) ist eine einseitige Belastung des Standortes und sollte nur in wirklich notwendigen Ausnahmefällen geschehen. Hinzu kommt, dass leider nicht selten zudem die Umsetzung von EU-Vorgaben in anderen Mitgliedstaaten verschleppt wird oder sich die administrative Kontrolle der Umsetzung das deutsche Niveau nicht erreicht. Auch aus diesen Gründen bestehen daher faktische Wettbewerbsnachteile in Deutschland. \r\n\r\nKonkret: Die nationale Umsetzung von europäischem Recht darf grundsätzlich nicht mehr über die jeweiligen EU-Vorgaben hinausgehen und muss zurückgeführt werden, wo dies derzeit der Fall ist. Rechtliche wie faktische Benachteiligungen des Standortes Deutsch-land in der EU müssen beseitigt werden.\r\n\r\n\r\n\r\n•\tBürokratie muss fundamental abgebaut werden; überfordernde Sanktionen müssen ausgesetzt werden; ein Bürokratie-Bonus für den Mittelstand muss geprüft werden\r\nDie immer stärkere Durchdringung mit EU-Regeln gepaart mit nationalen Sonderregelungen be-darf einer Grundrevision. Gerade das Umwelt- und Energierechtsregime hat für einen „Bürokra-tiedschungel“ gesorgt, der durch Praxisferne, Inkonsistenz, Volatilität, Misstrauen gegenüber den Unternehmen und Überforderung gekennzeichnet ist. Der Bereich der Klimatransformation kann mittlerweile als Planwirtschaft bezeichnet werden.\r\nEbenso, wie die Wirksamkeit und die Kosten sämtlicher Klimaschutzinstrumente kritisch geprüft werden müssen, muss dem ausführenden Rechtsregime ein Praxis-Check entgegengesetzt wer-den, der die tatsächliche Wirksamkeit gemessen an den verfolgten Zielen überprüft.\r\nRegulierungsvorhaben zur Transformation, die etwa Technologien vorschreiben oder abschaffen, müssen zurückgenommen werden. Maßnahmen wie Verbrennerverbote, oder eine Taxonomie-verordnung, die bestimmen, was „gute“ und was „schlechte“ Technologie ist, projizieren Wunsch-vorstellungen, ignorieren aber, dass die Technologien der Zukunft nicht vorhersagbar sind. Was wir brauchen, ist eine echte Technologieoffenheit beim Erreichen der Klimaziele.\r\nGleiches gilt für die irrige Vorstellung, dass CO2-Emissionen im Ausland effizient durch einen Kli-magrenzzoll (CBAM) bepreist und so gesteuert werden könnten. Wenn ein Instrument derart leicht zu umgehen ist, den nächsten Bürokratiedschungel auslösen wird und erhebliche Nachteile für die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes bedeutet, dann muss es abgeschafft werden.\r\nInsbesondere der Mittelstand ist mit der Umsetzung der vielen Regulierungen inklusive überbor-dender Berichtspflichten massiv überfordert und benötigt gezielte Erleichterungen. Solange die Überbelastung aus der Regulierung nicht zurückgeführt ist, benötigt der Mittelstand sofortige Un-terstützung. \r\nAuf Sanktionen aus dem Regulierungsdschungel, die die Unternehmen eindeutig überfordern, muss während der Abbauphase verzichtet werden. Zudem benötigt der Mittelstand in der Abbau-phase der Regulierung Unterstützung, z.B. durch einen „Bürokratie-Bonus“ etwa in Form von Steuererleichterungen oder finanziellen Zuschüssen, damit die finanziellen Lasten der Unterneh-men gemindert werden.\r\n\r\nKonkret: Wir müssen weg von den Detailregelungen, hin zur Konzentration auf die richti-gen Rahmenbedingungen. Wir brauchen Unterstützung des Mittelstands durch eine sofor-tige Aussetzung überfordernder Sanktionen und Prüfung eines Bürokratie-Bonus. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n•\tFörderung für den Mittelstand\r\nDie meisten mittelständischen Unternehmen haben für große, zukunftsweisende Investitionen nur den sprichwörtlichen „einen Schuss“, der sitzen muss, da das Unternehmen sonst in seinem Be-stand gefährdet ist. Die aktuell große Investitionszurückhaltung hängt auch damit zusammen, dass vor allem im Bereich der Klimatransformation keine mittelstandstaugliche Förderung exis-tiert. Es braucht daher:\r\n\tFördermittel speziell für industrielle Mittelstandsunternehmen zur Implementierung digi-taler Technologien und umweltfreundlicher Prozesse.\r\n\tDie Entwicklung von Programmen zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung, die mit schlanken Antragsverfahren speziell auf die Bedürfnisse des industriellen Mittelstands ausgerichtet sind.\r\n\tEine Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsprozesse und des Baus von Energieinfrastruktur und Verkehrsadern, um eine stabile und Energieversorgung und Logistik sicherzustellen. Der Anschluss an die erforderliche Infrastruktur muss ohne größeren Aufwand auch für Mittelständler leistbar sein.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nZum „Bündnis faire Energiewende“ gehören:\r\n\r\n•\tBundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG, www.guss.de\r\n\r\n•\tBundesverband Keramische Industrie e. V., www.keramverbaende.de \r\n\r\n•\tBundesverband der Energieabnehmer e. V., www.vea.de\r\n\r\n•\tGesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V., www.textil-mode.de \r\n\r\n•\tGesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V., www.gkv.de \r\n\r\n•\twdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V., www.wdk.de \r\n\r\n•\tWSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V., www.wsm-net.de\r\n\r\n•\tDeutsche Feuerfest-Industrie e. V., www.dffi.de\r\n\r\n•\tIndustrieverband Feuerverzinken e. V., www.feuerverzinken.com\r\n\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als\r\n10 000 vorwiegend mittelständische deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz. Der Querschnittsverband Bundesverband der Ener-gieabnehmer vertritt zudem etwa 4 500 Unternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf \r\nfaire-energiewende.de "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. 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V. | Wallstr. 58/59 | D- 10179 Berlin\r\nE-Mail: info@textil-mode.de\r\nBündnis faire Energiewende –\r\nPositionspapier\r\nDas Bündnis faire Energiewende (BfE) fordert einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz\r\nin der BECV und im ETS-2\r\nHintergrund und Ausgangslage\r\nDas Bündnis faire Energiewende vertritt die energieintensiven mittelständischen Industrieunternehmen\r\nin Deutschland.\r\nNeben Strom benötigen unsere Unternehmen für ihre Produktion auch in großem Umfang Prozesswärme,\r\ndie aktuell noch weit überwiegend fossil erzeugt wird. Alternativen sind für viele Bereiche\r\ntechnisch vorhanden, in anderen Bereichen besteht aber noch erheblicher Forschungsund\r\nEntwicklungsbedarf. Hinzu kommt, dass die Umstellung auf Strom einen wettbewerbsfähigen\r\nStrompreis zur Voraussetzung hat.\r\nMit dem nationalen Brennstoffemissionshandel wurde vor einigen Jahren in Deutschland ein\r\nCO2-Preissystem eingeführt, das zum 1. Januar 2027 in ein europäisches Emissionshandelssystem-\r\n2 (ETS-2) überführt werden soll. Bereits der bestehende Brennstoffemissionshandel belastet\r\ndie deutschen Unternehmen im europäischen und internationalen Wettbewerb stark, da\r\ndie bestehende Carbon-Leakage-Regelung in der Brennstoffemissionshandelsverordnung\r\n(BECV) zu eng und zu bürokratisch ist und letztlich nur zu geringen Entlastungen führt.\r\nDerzeit belastet der Brennstoffemissionshandel die Unternehmen beim Erdgas mit etwa\r\n1 Cent/kWh. Im ETS-2 wird mit CO2-Preisen von 200 Euro/t oder mehr gerechnet, was zu CO2-\r\nKosten beim Erdgas von 4 Cent/kWh oder mehr führen könnte.\r\n2\r\nDurch diesen CO2-Aufschlag würde sich der heutige Erdgaspreis für die Unternehmen um mehr\r\nals die Hälfte erhöhen. Für andere Brennstoffe gilt ähnliches.\r\nMit einem solchen Aufschlag wären die industriellen Erdgasnutzer in Deutschland endgültig\r\nnicht mehr wettbewerbsfähig.\r\nDaher benötigen die Unternehmen jetzt dringend einen einfachen und wirksamen Carbon-\r\nLeakage-Schutz im nationalen Brennstoffemissionshandel und im europäischen ETS-2.\r\nCarbon-Leakage-Schutz in der BECV und im ETS-2:\r\nDer Carbon-Leakage-Schutz in der BECV und im ETS-2 muss dringend vereinfacht und verbessert\r\nwerden. Zudem muss sich die notwendige Regelung im ETS-2 nahtlos an die Regelung in\r\nder BECV anschließen.\r\nDer Carbon-Leakage-Schutz muss folgende Bedingungen dringend erfüllen:\r\n Erheblich erweiterter Begünstigtenkreis, z. B. auf Unternehmen, deren Energiebeschaffungskosten\r\nsich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes oder des Umsatzes belaufen;\r\nnicht aber auf Basis starrer Branchenlisten wie bisher\r\n Entlastung um 90 – 95 Prozent der CO2-Mehrkosten, um eine wirksame Entlastung zu erreichen\r\n Entlastung im Vorhinein, um einen Verlust von Liquidität der Unternehmen zu vermeiden\r\n Keine Verpflichtungen zu Gegenleistungen, da es sich um eine Maßnahme des Wettbewerbsschutzes\r\nhandelt\r\n Vereinfachtes Antragsverfahren – ohne weitere Nachweislast oder Zertifizierungen\r\n Verzicht auf Kumulierungsverbote mit anderen Förderinstrumenten\r\n Verlässlichkeit über mindestens 10 Jahre, um Investitionen zu ermöglichen\r\nZudem muss eine drohende Regelungslücke geschlossen werden:\r\n Die Inverkehrbringer der Brennstoffe müssen verpflichtet werden, die CO2-Mehrkosten auf\r\nden Rechnungen an die Energienutzer weiterhin transparent auszuweisen, wie es in § 40\r\nAbs. 3 Nr. 5 EnWG bis zum 31. Dezember 2025 auch noch geregelt ist.\r\nAuf Versteigerungsverfahren für 2026 verzichten:\r\n Die Einführung eines Versteigerungsverfahrens nur für das Jahr 2026 bringt erhebliche\r\nMehraufwände mit sich, die letztlich von den Verbrauchern zu finanzieren sind. Wir empfehlen,\r\nauf die nur einjährige Versteigerung zu verzichten und bis zum Start des ETS-2 die aktuelle\r\nRegelung beizubehalten.\r\nDie notwendigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zum Carbon-Leakage-Schutz\r\nin der BECV und im ETS-2 müssen jetzt schnellstmöglich wie oben beschrieben auf den Weg\r\ngebracht werden.\r\nBerlin, 15. Oktober 2025\r\n3\r\nZum „Bündnis faire Energiewende“ gehören:\r\n• Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG, www.guss.de\r\n• Bundesverband Keramische Industrie e. V., www.keramverbaende.de\r\n• Bundesverband der Energieabnehmer e. V., www.vea.de\r\n• Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V., www.textil-mode.de\r\n• Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V., www.gkv.de\r\n• wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V., www.wdk.de\r\n• WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V., www.wsm-net.de\r\n• Deutsche Feuerfest-Industrie e. V., www.dffi.de\r\n• Bundesverband Feuerverzinken e. V., www.feuerverzinken.com\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als\r\n10 000 vorwiegend mittelständische deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten\r\nund etwa 220 Milliarden Euro Jahresumsatz. Der Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer\r\nvertritt zudem etwa 4 500 Unternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des\r\nDeutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf\r\nfaire-energiewende.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013643","regulatoryProjectTitle":"Reform des § 19 Abs. 2 StromNEV","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/de/78/383341/Stellungnahme-Gutachten-SG2412110030.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bündnis faire Energiewende\r\n\r\n\r\n\r\nStellungnahme zur Konsultation der Bundesnetzagentur zur \r\nFortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich\r\n\r\nReform von § 19 Abs. 2 StromNEV\r\n\r\n\r\nVorbemerkung\r\n\r\nDie Entwicklung der Netzentgelte bereitet dem energieintensiven industriellen Mittelstand große Sorgen. Es haben bereits in kurzer Zeit deutliche Erhöhungen der Netzentgelte stattgefunden und der Ausbau der erneuerbaren Energien, der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf Stromnutzung, die steigende Integration volatiler Erzeugung mit entsprechend einzubindenden Speicherkapazitä-ten und notwendige Redispatchmaßnahmen lassen sinkende Netzentgelte in Zukunft nicht erwar-ten. Im Gegenteil werden sich die Systemkosten des Umbaus der Energieversorgung hin zur Kli-maneutralität vor allem in den Netzentgelten deutlich widerspiegeln.\r\n\r\nDie im Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur angekündigte Fortentwicklung fokussiert sehr stark auf verbraucherseitiges systemdienliches Verhalten, was dynamische Reaktionen durch stromintensive Industriebetriebe auf die aktuelle Erzeugungssituation bedeuten soll.\r\n\r\nAls Vertreter des industriellen Mittelstandes möchten wir beim systemdienlichen Verhalten auf die technischen, rechtlichen und organisatorischen Restriktionen gerade kleiner und mittelständischer Unternehmen hinweisen. Die von uns vertretenen Branchen sind auf international wettbewerbsfä-hige Stromkosten – und damit auch Netzentgelte – angewiesen und benötigen Planungssicher-heit, um weitere Produktionsabwanderungen zu verhindern.\r\n\r\nDabei gilt, dass für die meisten Unternehmen des industriellen Mittelstands insbesondere die bis-herige Entlastungsmöglichkeit bei atypischer Netznutzung von großer Bedeutung ist. Aber auch die Entlastung der sog. Bandabnahme ist für die betroffenen Unternehmen von hoher \r\nWichtigkeit.\r\n\r\nWenn netzdienliches oder am Stromdargebot orientiertes Verhalten aber in Zukunft alleiniger Maßstab für eine Senkung der Netzentgelte sein soll, dann wird die Kostenlast den Mittelstand mit voller Wucht treffen.\r\n\r\n\r\nWesentliche Punkte\r\n\r\n1.\tStrompreise inklusive der Netzentgelte haben eine sehr hohe Bedeutung für die Wett-\r\nbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen. Diese Bedeutung wird angesichts der Trans-formation hin zur klimaneutralen Produktion und des damit verbundenen Anstiegs beim Stromverbrauch noch deutlich zunehmen. \r\n\r\n2.\tDer bereits erfolgte und weiterhin drohende Anstieg der Netzentgelte ist dabei schon heute ein hemmender Faktor für Investitionen, die einen geringeren Verbrauch fossiler Brennstoffe und einen Mehrverbrauch von Strom mit sich bringen. Reduktionsmöglichkeiten hingegen sind dann fördernd, wenn sie langfristig und planbar sind.\r\n\r\n3.\tZudem ist die aktuelle wirtschaftliche Lage im energieintensiven Mittelstand so angespannt, dass jede weitere Kostensteigerung eine unmittelbare Gefährdung für viele Unternehmen be-deuten würde.\r\n\r\n4.\tGrundsätzlich ist deshalb schwer nachvollziehbar, warum die Regelungen der StromNEV, die eigentlich bis 2028 Geltung haben, bereits jetzt reformiert werden sollen.\r\n\r\n5.\tDas Gleiche gilt für die Reihenfolge, in der sich die Reformen jetzt vollziehen sollen. Nach unserer Einschätzung wäre es sachdienlich, zunächst die Finanzierung des unbedingt not-wendigen Netzausbaus zu regeln, denn daraus folgt unmittelbar auch die Kostenlast der Ver-braucher. Daran anschließend wäre die angekündigte Reform der Netzentgeltsystematik sinnvoll. Die Ausnahmen von dieser Netzentgeltregel wären nach unserer Ansicht an letzter Stelle zu regeln.\r\n\r\n6.\tZumindest sollten die Übergangsregelungen, wie sie angekündigt sind, langfristig und mög-lichst über das Jahr 2030 hinaus ausgelegt sein, um die betroffenen Unternehmen nicht wirt-schaftlich zu überfordern. Gleichzeitig könnte ein Hochlauf systemdienlicher Flexibilitätsanrei-ze starten.\r\n\r\n7.\tWir begrüßen ausdrücklich, dass eine Überforderung der Letztverbraucher vermieden werden soll und empfehlen eine enge Koordinierung zwischen Bundesnetzagentur und Bundesregie-rung, um neben netzorientierten Argumenten auch industriepolitische Erwägungen in die Neu-regelungen einfließen zu lassen. Auch Unternehmen, die kein oder kein ausreichendes Flexi-bilisierungspotential haben, werden auf Entlastungen beim Strompreis angewiesen sein. \r\n\r\n8.\tWir weisen auch darauf hin, dass die Verbände aufgrund der großen Heterogenität der Unter-nehmen nur allgemeine Antworten geben können. Wir empfehlen eine gesonderte Abfrage unter betroffenen Industrieunternehmen mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf.\r\n\r\n\r\nKonkret zur atypischen Netznutzung im Sinne des § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV\r\n\r\n1.\tNetzdienliches Verhalten bedeutet bisher, die vertragliche Zusage einzuhalten, die Last-\r\nspitzen verlässlich außerhalb der Hochlastzeitfenster stattfinden zu lassen. Nur dann kann das Netzentgelt abgesenkt werden. Dabei hat die Vergangenheit gezeigt, dass selbst eine einmalige und nur kurze Abweichung zum Entfall der Ermäßigung für den gesamten Abrech-nungszeitraum geführt hat. Dieses sehr hohe Risko für die Netznutzer sollte dringend kritisch hinterfragt werden.\r\nBesonders kritisch wird es für die Produktionsprozesse, wenn die Zeiten niedriger Lasten vor allem am Tage relativ kurz sind, d. h. eine Stunde oder weniger betragen. \r\n\r\n2.\tLangfristige Vorhersagen der Hochlastzeitfenster durch den Netzbetreiber für ein ganzes Jahr werden zunehmend nicht mehr stattfinden können. Kürzere, etwa wöchentliche Vorhersage-zeiträume dürften die Steuerung der Produktionsprozesse in den Betrieben regelmäßig über-fordern. Ein mittelständischer Betrieb wird mindestens halbjährliche Festlegungen für seine Produktionsplanung brauchen.\r\n\r\n3.\tGleiches gilt für die Festlegung von mehr als zwei Hochlastzeitfenstern, da die Produktions-planung in vielen Betrieben dann regelmäßig an ihre Grenzen stößt und die atypische Netz-nutzung schlicht keinen Sinn mehr machen würde. \r\n\r\nRestriktionen bestehen hier etwa durch den Personaleinsatz (v. a. durch die einschlägigen Ar-beitszeitenregelungen) oder entgegenstehende Betriebsgenehmigungen (z. B. Produktion im Nachtzeitraum im Hinblick auf Lärm- und Nachbarschutz nicht erlaubt). Auch die Effizienz der Produktion, die Qualität der Produkte, die Energieeffizienz, der verschleißarme Betrieb und die Auslastung kapitalintensiver Anlagen leiden regelmäßig unter einer diskontinuierlichen Fahr-weise. Zudem müssen Unternehmen gegenüber ihren Kunden Lieferverpflichtungen mit ent-sprechenden Fristen einhalten, die bei Produktionsschwankungen evtl. nicht mehr eingehalten werden können. Fraglich ist damit schon, ob die Entlastung der Unternehmen durch geringere Netzentgelte die Mehrkosten durch die schwankende Produktionsweise aufwiegen kann.\r\n\r\n4.\tZudem existieren in vielen Betrieben relevante Stromverbraucher (Absaugungen, Warmhalte-aggregate, Kühlungen etc.), deren Einsatz technisch und auch aus rechtlicher Sicht (Umwelt-auflagen etc.) kontinuierlich erfolgen muss.\r\n\r\nDie Flexibilisierungspotentiale sind gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen daher so eingeschränkt, dass schon in der Vergangenheit nur wenige Unternehmen in der Lage waren, die Voraussetzungen der atypischen Netznutzung zu erfüllen. Darüber hinaus gehende Flexi-bilisierungsanforderungen werden auch diese Unternehmen aus der Teilnahme an neuen Flexibi-litätsinstrumenten herausdrängen.\r\n\r\nEs bleibt festzuhalten, dass eine Anpassung der Produktionsfahrweise der Unternehmen an das Stromdargebot durch die fluktuierenden erneuerbaren Energien deutlich über die bisherigen An-forderungen für die Entlastung bei atypischer Netznutzung hinaus gehen würde. Damit wäre diese Entlastungsmöglichkeit für die meisten mittelständischen Industrieunternehmen nicht mehr nutz-bar.\r\n\r\n\r\nIn Bezug auf die stabile Bandlast nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV:\r\n\r\n1.\tBereits die bisherigen Voraussetzungen für individuelle Netzentgelte für eine stabile Bandlast nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV („7 000-Stunden-Regel“) sind ambitioniert und werden zumeist nur von Unternehmen erreicht, deren Produktionsprozesse eine kontinuierliche Fahr-weise der Produktionsanlagen zwingend erfordern. Dazu zählen bspw. thermische Prozesse. Bereits im Rahmen von Konjunkturschwankungen erreichen diese Unternehmen teilweise die 7 000 Laststunden p. a. im Status quo nicht mehr zuverlässig, sodass für die Unternehmen beim Verfehlen der Laststundenzahl das Risiko besteht, die regulären Netzentgelte in voller Höhe tragen zu müssen (Prinzip „Alles oder nichts“).\r\n\r\n2.\tProduktionsanlagen sind teilweise auf eine kontinuierliche Fahrweise, idealerweise 24/7, technisch angewiesen. Wenn diese Anlagen in Zukunft mit dem Ziel der „Systemdienlichkeit“ für den Netzbetrieb in Abhängigkeit von Windaufkommen und Sonnenstunden betrieben \r\nwerden sollen, würde das die Energieeffizienz der Unternehmen dramatisch verschlechtern. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wäre im Vergleich zu anderen Produktionsstan-dorten in der EU nicht mehr gegeben.\r\n\r\n3.\tDie Errichtung großer Stromspeicher zur Deckung des Strombedarfs der Produktions-\r\nstandorte während der „Dunkelflaute“ stellt für die betroffenen Unternehmen aufgrund der ho-hen Investitionskosten bisher keine betriebswirtschaftlich sinnvolle Alternative dar. Zudem schließt die BNetzA dieses Szenario in ihrem Eckpunktepapier aus.\r\n\r\nAuch im Rahmen dieser Konsultation möchten wir darauf hinweisen, dass für wettbewerbsfähige Netzentgelte weitere Lösungen, wie z. B. die teilweise Haushaltsfinanzierung der Netzkosten \r\noder der Verzicht auf die teure Erdverkabelung gefunden werden müssen. Netz- oder Strom-marktdienlichkeit darf dabei keinen absoluten Vorrang haben und nicht alleinige Voraussetzung für Kostenentlastungen sein.\r\n\r\nFür den weiteren Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nZum „Bündnis faire Energiewende“ gehören:\r\n\r\n•\tBundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG, www.guss.de\r\n\r\n•\tBundesverband Keramische Industrie e. V., www.keramverbaende.de \r\n\r\n•\tBundesverband der Energieabnehmer e. V., www.vea.de\r\n\r\n•\tGesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V., www.textil-mode.de \r\n\r\n•\tGesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V., www.gkv.de \r\n\r\n•\twdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V., www.wdk.de \r\n\r\n•\tWSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V., www.wsm-net.de\r\n\r\n•\tDeutsche Feuerfest-Industrie e. V., www.dffi.de\r\n\r\n•\tIndustrieverband Feuerverzinken e. V., www.feuerverzinken.com\r\n\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als\r\n10 000 vorwiegend mittelständische deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz. Der Querschnittsverband Bundesverband der Ener-gieabnehmer vertritt zudem etwa 4 500 Unternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf \r\nfaire-energiewende.de  \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022292","regulatoryProjectTitle":"Ausweitung des Industriestrompreises auf weitere Branchen und erhebliche Verbesserung der Ausgestaltung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b2/34/689817/Stellungnahme-Gutachten-SG2602040021.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nBündnis faire Energiewende | c/o Gesamtverband textil + mode e. V. | Wallstr. 58/59 | D- 10179 Berlin\r\nBündnis faire Energiewende (BfE) zum Industriestrompreis nach CISAF\r\nNachfolgend nimmt das BfE Stellung zum Industriestrompreis nach den Regelungen der EU-Kommission durch den Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie (CISAF, C/2025/3602). Das BfE vertritt sehr viele Unternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand, die kurzfristig auf einen wettbewerbsfähi-gen Strompreis angewiesen sind. Das wird durch den aktuell bestehenden Rahmen noch nicht gewährt.\r\nDeshalb empfehlen wir, dass sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission für eine Reform des Rahmens einsetzt, diese dann auch national umsetzt und die Spielräume des Beihilferahmens nutzt.\r\nHintergrund\r\nDer energieintensive Mittelstand in Deutschland bezahlt mit die höchsten Energiekosten weltweit und steht mit seinen Produkten im internationalen Wettbewerb. Zudem befassen sich viele energieintensive Mittel-ständler mit Strategien zur Dekarbonisierung der Prozesswärme über die direkte Elektrifizierung. Eine sol-che Direktelektrifizierung hat einen deutlich erhöhten Strombedarf zur Folge.\r\nDie Analyse der EU-Kommission ist korrekt\r\nVollkommen zutreffend stellt die Kommission fest, dass mit niedrigen Strompreisen im Transformations-prozess zur Klimaneutralität vorerst nicht zu rechnen ist und dadurch ein erheblicher Wettbewerbsnachteil der Unternehmen bei den Stromkosten gegenüber Ländern außerhalb der EU besteht. Die Konsequenzen industrieller Verlagerungen werden genauso richtig erkannt wie die aufgrund zu hoher Strompreise abneh-mende Motivation zur weiteren Elektrifizierung.\r\nDie Beihilfeleitlinien setzen dann jedoch auf eine Anbindung an die sogenannte KUEBLL Liste als Grund-vorrausetzung für eine Entlastung. Diese KUEBLL Liste führt einzig Wirtschaftszweige auf, die bereits stromintensiv sind. Nicht enthalten sind die vielen Wirtschaftszweige, die ihre Prozesswärme heute noch mit Gas oder anderen fossilen Brennstoffen produzieren und die im Zuge einer Elektrifizierung erst strom-intensiv würden. Dies werten wir als einen echten Webfehler, der das eigentliche Ziel des CISAF - die Ermöglichung von Investitionen in die Dekarbonisierung - konterkariert.\r\nEmpfehlung:\r\nDas BfE empfiehlt vor diesem Hintergrund, zwischen den verschiedenen Zielen zu differenzieren, die ein Industriestrompreis erfüllen könnte:\r\n• Dekarbonisierungsstrompreis, der die Transformation der Industrie - unter anderem die Dekarboni-sierung - fördert\r\n• Industriestrompreis, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutsch-land sichert\r\n2\r\n1. Dekarbonisierungsstrompreis, der die Transformation der Industrie - unter anderem die Dekar-bonisierung - fördert\r\nFür einen wirksamen und einen belastbaren Investitionsrahmen setzenden Dekarbonisierungsstrompreis müssten die folgenden Voraussetzungen gelten:\r\n• Weiter Begünstigtenkreis, z. B. auf Basis der Energieintensität gemäß Energiesteuerrichtlinie (Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3,0 % des Produktionswertes), nicht auf Basis starrer Bran-chenlisten\r\n• Verlässlichkeit über mindestens 10 Jahre, um Investitionen in Elektrifizierung zu ermöglichen\r\n• Vereinfachte Antragsverfahren für KMU – ohne umfassende Nachweislast und Zertifizierungen\r\n• Verzicht auf Kumulierungsverbote mit anderen Förderinstrumenten\r\n• Kein Erfordernis weiterer Gegenleistungen neben der Dekarbonisierung der Prozesswärme oder an-derer Produktionsprozesse, da die Dekarbonisierung bereits die wesentliche Gegenleistung darstellt\r\nNur so kann ein verlässlicher Rahmen für Investitionen in elektrische Verfahren gesetzt werden.\r\n2. Industriestrompreis, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland sichert\r\nDie internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie in Deutschland ist massiv bedroht. Und dies insbesondere im industriellen Mittelstand, der von den bestehenden Entlastungstatbeständen nur bedingt profitieren kann und deshalb in aller Regel höhere Strompreise zahlt als Großverbraucher. Als Folge ist die Deindustrialisierung bereits Realität. Sie wird sich beschleunigen, wenn nicht zügig und struk-turell gegengesteuert wird.\r\nEin Industriestrompreis, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit sichert, muss auf das internationale Strompreisniveau referenzieren und dabei die gesamten Stromkosten also die Commodity, die Netzent-gelte, Umlagen und andere staatlich veranlasste Preisbestandteile im Blick haben. Einzelmaßnahmen, die sich nur auf einzelne Bestandteile des Strompreises beziehen, reichen nicht aus.\r\nFür einen wirksamen Industriestrompreis müssen die folgenden Voraussetzungen gelten:\r\n• Deckelung der Gesamtstromkosten (Brutto- bzw. \"All-in\"-Preis)\r\n• Unbürokratische, ex-ante wirksame Entlastung mit sofortiger Wirkung.\r\n• Erweiterter Begünstigtenkreis, z. B. auf Basis der Energieintensität gemäß Energiesteuerrichtlinie (Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3,0 % des Produktionswertes), nicht auf Basis starrer Branchenlisten\r\n• Zusätzliche unternehmensscharfe Zugangsmöglichkeiten für nicht begünstigte Betriebe\r\n• Vereinfachte Antragsverfahren für KMU – ohne umfassende Nachweislast und Zertifizierungen\r\n• Verzicht auf Kumulierungsverbote mit anderen Förderinstrumenten\r\n• Keine Gegenleistungen bei reiner Stromkostenentlastung – verpflichtende Gegenleistungen konterka-rieren den Wettbewerbsschutz\r\nEntlastung durch CISAF unzureichend und zu kurzfristig\r\nDa für energieintensive Unternehmen die Gesamtstromkosten entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit sind, reicht eine Ermäßigung nur des durchschnittlichen Großhandelsstrompreises in der jeweiligen Ge-botszone nicht aus. Das sind in der Regel maximal 50% des gesamten Preises und oft weniger.\r\nDie Effektivität der Beihilferegelung wird zudem durch eine Kaskade von Begrenzungen konterkariert:\r\nNur 50 % des Verbrauchs sind beihilfefähig, davon wiederum nur 50 % der Kosten (gemessen am Groß-handelspreis), begrenzt auf maximal 5 ct/kWh. Die resultierende Nettoentlastung liegt damit häufig bei un-ter 2 % der tatsächlichen Gesamtstromkosten – bei gleichzeitig hohem bürokratischem Aufwand und ver-pflichtenden Investitionsauflagen. Zudem soll eine Entlastung nur für 3 Jahre gewährt werden.\r\nWir empfehlen deshalb dringend, die Entlastung wesentlich mehr Unternehmen zugänglich zu machen, der Höhe nach auszuweiten und für einen deutlich längeren Zeitraum zu gewähren.\r\nErläuterungen wie auch Beispielrechnungen mit Unternehmensdaten liefern wir gerne. Bei Rück-fragen kommen Sie auf uns zu!\r\n3\r\nZum „Bündnis faire Energiewende“ gehören:\r\n• Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG, www.guss.de\r\n• Bundesverband Keramische Industrie e. V., www.keramverbaende.de\r\n• Bundesverband der Energieabnehmer e. V., www.vea.de\r\n• Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V., www.textil-mode.de\r\n• Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V., www.gkv.de\r\n• wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V., www.wdk.de\r\n• WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V., www.wsm-net.de\r\n• Deutsche Feuerfest-Industrie e. V., www.dffi.de\r\n• Bundesverband Feuerverzinken e. V., www.feuerverzinken.com\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als 10 000 vorwiegend mittelständische deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz. Der Querschnittsverband Bundesverband der Ener-gieabnehmer vertritt zudem mehr als 5000 Unternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf faire-energiewende.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-28"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022292","regulatoryProjectTitle":"Ausweitung des Industriestrompreises auf weitere Branchen und erhebliche Verbesserung der Ausgestaltung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5a/3c/689819/Stellungnahme-Gutachten-SG2602040023.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nBündnis faire Energiewende | c/o Gesamtverband textil + mode e. V. | Wallstr. 58/59 | D- 10179 Berlin\r\nE-Mail: info@textil-mode.de\r\nBündnis faire Energiewende\r\nStellungnahme und Forderungen des Bündnisses Faire Energiewende (BfE) zu den „Gegenleistungen“\r\nnach Kap. 4.5.4, Rn. 121 des Clean Industrial State Aid Framework\r\n(CISAF)\r\nDas Bündnis faire Energiewende vertritt branchenübergreifend mehr als 10.000 vorwiegend mittelständische\r\ndeutsche Industrieunternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa\r\n220 Milliarden Euro Jahresumsatz. Der Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer\r\n(VEA) vertritt zudem etwa 4.500 Unternehmen aus allen Branchen.\r\nNeben Strom benötigen unsere Unternehmen für ihre Produktion auch in großem Umfang Prozesswärme,\r\ndie aktuell noch weit überwiegend fossil erzeugt wird. Alternativen sind für ein einige\r\nBereiche technisch vorhanden, in vielen Bereichen besteht aber noch erheblicher Forschungs-\r\nund Entwicklungsbedarf. Hinzu kommt, dass die Umstellung auf Strom einen ausreichend\r\ngroßen Netzanschluss, eine sichere Versorgung und einen wettbewerbsfähigen Strompreis\r\nvoraussetzt.\r\nDie Initiative der Bundesregierung zur Einführung eines Industriestrompreises mit dem Ziel, einem\r\ninternational wettbewerbsfähigen Strompreis in Deutschland näherzukommen, ist grundsätzlich\r\nzu begrüßen. Allerdings müssten die bisherigen Vorschläge noch deutlich verbessert\r\nwerden, um den Unternehmen auch wirklich zu helfen.\r\nIn diesem Zusammenhang ist es gut, dass das BMWE weitere mögliche Gegenleistungen für\r\ndie Beihilfe zulassen will und die betroffenen Branchen dazu konsultiert.\r\n2\r\nDer CISAF stellt bestimmte Anforderungen an die möglichen Gegenleistungen\r\nDie in Rn. 121 des CISAF als Gegenleistung für die Beihilfe geforderten Investitionen müssen in\r\ndem betreffenden Mitgliedstaat messbar in zusätzlichem Maße zur Senkung der Kosten des\r\nStromsystems beitragen, ohne den Verbrauch fossiler Brennstoffe in die Höhe zu treiben.\r\nZu den beihilfefähigen Investitionstätigkeiten zählen beispielsweise die Entwicklung von Kapazitäten\r\nzur Erzeugung erneuerbarer Energie, Energiespeicherlösungen, Maßnahmen zur Erhöhung\r\nder nachfrageseitigen Flexibilität, Verbesserungen der Energieeffizienz, die sich auf den\r\nStrombedarf auswirken, und die Entwicklung von Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem\r\noder kohlenstoffarmem Wasserstoff. Auf die Elektrifizierung ausgerichtete Investitionen\r\nsind ebenfalls beihilfefähig.\r\nDekarbonisierung durch die Einführung eines Dekarbonisierungsstrompreises fördern\r\nDer von der EU-Kommission vorgegebene Rechtsrahmen des CISAF soll dem Wettbewerbsschutz\r\nund der weiteren Dekarbonisierung dienen. Das Ziel der Dekarbonisierung verträgt sich\r\nmit gesonderten Gegenleistungen nicht, liegt die zu erzielende „Gegenleistung“ doch gerade\r\ndarin, fossile Verfahren zu elektrifizieren. Allerdings umfasst die aktuelle Ausgestaltung des Industriestrompreises\r\nnur Branchen, die bereits einen hohen Strombedarf haben. Unternehmen\r\naus Branchen, die ihre Prozesswärme noch überwiegend fossil herstellen, werden dadurch ausgeschlossen.\r\nDamit wird das Momentum für die Dekarbonisierung über eine direkte Elektrifizierung\r\nin diesen Bereichen verpasst, da ohne zusätzliche Förderung auch der operativen Kosten\r\n(OPEX) die Elektrifizierung oft wirtschaftlich nicht darstellbar ist.\r\nWir empfehlen daher die Einführung eines Dekarbonisierungsstrompreises, der es produzierenden\r\nUnternehmen wirtschaftlich ermöglicht, von fossiler Prozesswärme auf elektrische Lösungen\r\numzusteigen und so einen wirksamen Beitrag zum Standortschutz und zur Erreichung der\r\nKlimaziele zu leisten.\r\nWir schlagen folgende weitere mögliche Gegenleistungen für die Beihilfe vor:\r\n1. Austausch von Anlagen oder deren Komponenten\r\nVorschlag:\r\nAustausch von Anlagen oder deren Komponenten, wenn der Energieverbrauch der errichteten/\r\nmodifizierten Anlage geringer ist, als der Verbrauch einer älteren/der Vorgängeranlage oder\r\nmehr Flexibilität im Energieverbrauch erreicht wird\r\nBegründung:\r\nDie Investition in neue Anlagen, Anlagenkomponenten und -steuerungen könnten zeitlich vorgezogen\r\nwerden und daher die Stromsystemkosten frühzeitig reduzieren.\r\n2. Energiemanagementsysteme\r\nVorschlag:\r\nEinführung und Betrieb eines Energiemanagementsystems\r\nBegründung:\r\nEnergiemanagementsysteme unterstützen systematisch die Erhöhung der Energieeffizienz und\r\nführen somit zu reduzierten Stromsystemkosten.\r\n3\r\n3. Digitalisierungsinvestitionen\r\nVorschlag:\r\nAuf Digitalisierung ausgerichtete Investitionen wie z.B. Investitionen in IoT-systeme, Digitalisierung\r\nder Produktion, Echtzeit-Energiemonitoring zur Optimierung von Prozessen und Anlagen\r\nBegründung:\r\nDigitalisierung und KI erhöhen die Planungs- und Prozesseffizienz und somit auch die Energieeffizienz.\r\nEbenso ist die Digitalisierung die Voraussetzung für eine Dynamische Anpassung des\r\nStrombezugs.\r\n4. Erhöhung der Flexibilität\r\nVorschlag:\r\nInvestitionen in Flexibilität im Hinblick auf schnellere, effizientere Prozesse\r\nBegründung:\r\nVerkürzte, effizientere Prozesse reduzieren den Strombedarf und damit die Stromsystemkosten.\r\n5. Austausch von Peripheriegeräten\r\nVorschlag:\r\nInvestition in neue, stromsparende Hardware (Laptop statt Rechner, etc.)\r\nBegründung:\r\nIn Peripheriebereichen gibt es erhebliche Effizienzpotenziale, etwa durch den Austausch von\r\nBeleuchtung, Klimatisierung und anderen technischen Einrichtungen.\r\n6. Externe Wartungskosten\r\nVorschlag:\r\nExterne Wartungskosten für Maschinen und Anlagen\r\nBegründung:\r\nEine systematische, vorausschauende Instandhaltung von Maschinen und Anlagen verstetigt\r\nden Betrieb der Maschinen und erhöht somit die Material- und Energieeffizienz.\r\n7. Bezug von Grünstrom\r\nVorschlag:\r\nDer Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen fördert die Marktintegration der Erneuerbaren\r\nEnergien und senkt dadurch die Stromsystemkosten\r\nBegründung:\r\nKleine und mittelgroße Unternehmen haben regelmäßig nicht die Ressourcen, langfristige\r\nPower Purchase Agreements (PPAs) abzuschließen. Der Bezug von Grünstrom hat im Hinblick\r\nauf den Markt einen vergleichbaren Effekt.\r\n4\r\n8. Voruntersuchungen für spätere Investitionen\r\nVorschlag:\r\nKosten für Projektarbeiten, die im Vorfeld einer möglichen späteren Investition vorangetrieben\r\nwerden, um beispielswiese eine gasbeheizte Glühlinie später auf Strom umzustellen oder die\r\nWirtschaftlichkeit dieser Maßnahme zu untersuchen, sollten als Investitionen qualifizierbar sein.\r\nBegründung:\r\nNeben der Investition in neue Anlagen fallen regelmäßig begleitende Projektkosten etwa in\r\nForm von Beratungsleistungen an. Die Nutzung externer Expertise führt regelmäßig zu besseren\r\nProjektergebnissen.\r\n9. Ertüchtigung des eigenen Netzanschlusses\r\nVorschlag:\r\nInvestitionen zur Ertüchtigung des eigenen Netzanschlusses insbesondere zur Erhöhung der\r\neigenen Anschlusskapazität (höchste mögliche Jahresleistung) und zur Verbesserung der eigenen\r\nelektrotechnischen Redundanz (n-1):\r\no Erneuerung / Ergänzung Netz – Trafo(s) zur Erhöhung der Trafoleistung\r\no Erneuerung, Umbau bzw. Erweiterung von Netz -Übergabestation(en)\r\no damit in Zusammenhang stehende sonstige bauliche Maßnahmen\r\no berechtigte und geforderte einmalige Zahlungen an den Netzbetreiber für notwendige\r\ntechnische Ertüchtigungen im vorgelagerten Netz und insbesondere auch für geforderte\r\nBaukostenzuschüsse (BKZ)\r\no damit in Zusammenhang stehende weitere notwendige Investitionen\r\nBegründung:\r\nStromintensive Industrieunternehmen arbeiten i.d.R. an der elektrischen Leistungsgrenze\r\n(Höchstlast). Um nachfrageseitig Flexibilität umsetzen oder erhöhen zu können, müssen zum\r\nAusgleich für (netzseitig) gewünschte Nachfragereduzierungen (= Lastreduzierung [MW] bzw.\r\nverringerter Strombezug über eine bestimmte Zeit [MWh/h]) auch Nachfrageerhöhungen (erhöhte\r\nNetzlast [MW] bzw. erhöhter Stromverbrauch über eine bestimmte Zeit) möglich sein.\r\n10. Erhöhte Personalkosten\r\nVorschlag:\r\nSchichtzulagen und sonstige Kosten bei Wochenend- und Nachtarbeit zum Fahren der Anlagen\r\nin den flexibilisierten Verbrauchsphasen\r\nBegründung:\r\nEine Erhöhung der verbrauchsseitigen Flexibilität kann die Kosten des Stromsystems senken,\r\nerhöht zugleich aber die administrativen und betrieblichen Kosten der Unternehmen.\r\n11. (Teil-)Elektrifizierung von thermischen Prozessen\r\nVorschlag:\r\n(Teil-)Elektrifizierung von thermischen Prozessen z.B. durch Hochtemperaturwärmepumpen, Ersatz\r\nvon fossilen Energieträgern durch Elektrifizierung\r\nBegründung:\r\nEinsparung von fossilen Energieträgern, Einsatz von grünem Strom möglich, Erhöhung der Effizienz\r\nund des Wirkungsgrades in den jeweiligen Teilprozessen\r\n5\r\n12. Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien\r\nVorschlag:\r\nInstallation von Photovoltaikanlagen und Speicher zur Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren\r\nEnergien\r\nBegründung:\r\nEigenstromerzeugung reduziert den Strombezug aus dem Netz. Speicher senken Lastspitzen\r\nund entlasten die Netzinfrastruktur.\r\n13. Energieeffizienzmaßnahmen\r\nVorschlag:\r\nOptimierung der Wärmeversorgung durch Abwärmenutzung und Wärmepumpen\r\nBegründung:\r\nDie Nutzung von Abwärme sowie der Einsatz von Wärmepumpen erhöhen die Effizienz der\r\nWärmebereitstellung. Fossile Energieträger werden ersetzt und der Gesamtenergiebedarf im\r\nEnergiesystem wird gesenkt.\r\nVorschlag:\r\nModernisierung stromintensiver Querschnittstechnologien (Druckluft- und Lüftungstechnik)\r\nBegründung:\r\nEffizientere Druckluft- und Lüftungsanlagen reduzieren den kontinuierlichen Strombedarf.\r\nDadurch sinken Netzlasten sowie Systemkosten im Energiesystem.\r\n14. Elektrifizierung von Prozessen\r\nVorschlag:\r\nUmstellung von Verzinkungsöfen von Gas auf Strom oder Hybridbetrieb\r\nBegründung:\r\nElektrische und hybride Systeme ermöglichen eine effizientere und emissionsärmere Bereitstellung\r\nder Prozesswärme und verbessern die Integration der Anlagen in ein zunehmend elektrifiziertes\r\nEnergiesystem.\r\nVorschlag:\r\nUmstellung von Trockenöfen auf Abwärmenutzung mit elektrischer Beheizung\r\nBegründung:\r\nAbwärmenutzung reduziert zusätzlichen Strombedarf. Die Systembelastung sinkt.\r\n6\r\n15. Elektrifizierung der Logistik\r\nVorschlag:\r\nEinsatz von Elektro-Lkw und Elektro-Gabelstaplern\r\nBegründung:\r\nDer Einsatz von Elektro-Lkw und Elektro-Gabelstaplern reduziert den Verbrauch fossiler Energieträger.\r\nPerspektivisch ermöglichen Elektro-Lkw ein lastflexibles und gut steuerbares Laden.\r\nZudem werden betriebliche Emissionen deutlich gesenkt.\r\nNotwendige Verbesserungen im Bereich der Gegenleistungsoptionen und weitere Vorschläge\r\nUm die bereits im CISAF vorgeschlagenen Gegenleistungsoptionen umsetzen zu können, müssen\r\ndie Rahmenbedingungen für diese Optionen dringend verbessert werden.\r\nDazu schlagen wir Folgendes vor:\r\n1. Für die Unterstützung von Elektrolyseuren müssen kleinere Unternehmen sich oft zu Konsortien\r\nzusammenfinden, wofür regelmäßig mehr als 24 Monate benötigt werden, so dass\r\ndie restliche Zeit zu kurz für die Investition wäre.\r\n Daher: Der Umsetzungszeitraum von 48 Monaten muss deutlich verlängert werden\r\n2. Die Investitionen in betriebsinterne EE-Anlagen scheitern meist an verfügbaren Materialien\r\nsowie Handwerkern und auch an rechtlichen Einschränkungen. Vor allem die Installation\r\nvon großflächigen PV-Anlagen begegnet baurechtlichen und auch nachbarschützenden Vorschriften\r\nund solchen des Brandschutzes.\r\n Daher: Die Installation von PV-Anlagen muss erheblich erleichtert werden\r\n3. Stromspeicher machen im betrieblichen Umfeld weder in betriebswirtschaftlicher Hinsicht\r\nnoch im Hinblick auf Netzdienlichkeit (Senkung der Systemkosten) Sinn. Um Volatilität abzufedern,\r\nmüssen die Speicher nah den Erzeugungsanlagen stehen.\r\n Daher: Stromspeicher müssen bevorzugt in der Nähe der Erzeugung gebaut werden\r\n4. Um einen Investitionsstau sowie daraus resultierende Verzögerungen bei Investitionen in\r\nden Industriestandort und die industrielle Transformation zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich,\r\neinen vorläufigen Maßnahmenbeginn zu ermöglichen.\r\n Daher: Transformationsinvestitionen, die bereits ab Beginn des Jahres 2026 und damit\r\nvor Antragsstellung angestoßen wurden, sollten als förderfähige Gegenleistungen\r\nanerkannt werden. Dies gilt insbesondere für neue Netzanschlüsse und Anschlusserweiterungen.\r\nDiese werden in der Regel nur im Zuge von Produktionserweiterungen\r\noder grundlegenden Prozessänderungen realisiert und stellen überwiegend\r\neinmalige Investitionsmaßnahmen dar. Entsprechend fallen sie häufig nur zufällig\r\nin den Zeitraum einer Förderung. Um dennoch wirksame Anreize für Elektrifizierung,\r\nStandortentwicklung und industrielle Transformation zu setzen, sollte die\r\nFörderfähigkeit von Netzanschlüssen und Anschlusserweiterungen entsprechend flexibilisiert\r\nwerden.\r\n5. Es ist nachvollziehbar, dass dieselbe Kilowattstunde nicht mehrfach gefördert werden kann.\r\nDa der Industriestrompreis und die Strompreiskompensation jedoch unterschiedliche Förderlogiken\r\nauf Unternehmens- bzw. Produktebene verfolgen, sollte es möglich sein, unterschiedliche\r\nStrommengen innerhalb eines Unternehmens entweder der Strompreiskompensation\r\noder dem Industriestrompreis zuzuordnen und entsprechend zu fördern.\r\n7\r\n Daher: Wir begrüßen daher ausdrücklich die Kombinierbarkeit vom Industriestrompreis\r\nund Strompreiskompensation, um eine flexible und effiziente Nutzung der Förderinstrumente\r\nzu gewährleisten und Investitionshemmnisse zu vermeiden.\r\nWir empfehlen außerdem, diese Logik auch auf andere Beihilfen, wie BIK und andere\r\nzu beziehen!\r\nBerlin, Januar 2026\r\nZum „Bündnis faire Energiewende“ gehören:\r\n• Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG, www.guss.de\r\n• Bundesverband Keramische Industrie e. V., www.keramverbaende.de\r\n• Bundesverband der Energieabnehmer e. V., www.vea.de\r\n• Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V., www.textil-mode.de\r\n• Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V., www.gkv.de\r\n• wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V., www.wdk.de\r\n• WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V., www.wsm-net.de\r\n• Deutsche Feuerfest-Industrie e. V., www.dffi.de\r\n• Bundesverband Feuerverzinken e. V., www.feuerverzinken.com\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als\r\n10 000 vorwiegend mittelständische deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten\r\nund etwa 220 Milliarden Euro Jahresumsatz. Der Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer\r\nvertritt zudem etwa 4 500 Unternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des\r\nDeutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf\r\nfaire-energiewende.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-16"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}