{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-04T23:39:35.503+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001657","registerEntryDetails":{"registerEntryId":50878,"legislation":"GL2024","version":14,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001657/50878","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/dd/e6/484281/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001657-2025-02-24_15-48-59.pdf","validFromDate":"2025-02-24T15:48:59.000+01:00","validUntilDate":"2025-04-16T15:26:54.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2024-06-28T09:30:33.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-28T09:30:33.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-25T14:41:34.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-02-24T15:48:59.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":50878,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001657/50878","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-24T15:48:59.000+01:00","validUntilDate":"2025-04-16T15:26:54.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":49978,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001657/49978","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-04T09:33:20.000+01:00","validUntilDate":"2025-02-24T15:48:59.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48817,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001657/48817","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-01T22:03:02.000+01:00","validUntilDate":"2025-02-04T09:33:20.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":39386,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001657/39386","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-28T09:30:33.000+02:00","validUntilDate":"2025-02-01T22:03:02.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Der Mittelstand, BVMW e.V. 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Gruppen zu vertreten und der mittelständischen Wirtschaft entsprechend ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft zu dem ihr angemessenen Gewicht zu verhelfen;\r\n(4) auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen, damit die Bedeutung und die besonderen Bedingungen der mittelständischen Wirtschaft kontinuierlich berücksichtigt werden;\r\n(5) die berufs- und branchenbezogenen Interessen der Mitgliedsverbände zu unterstützen und zu vertreten und die Funktion eines Dachverbandes der mittelständischen Wirtschaft zu übernehmen;\r\n(6) die Zusammenarbeit der mittelständischen Verbände zu fördern;\r\n(7) als Selbsthilfeorganisation der mittelständischen Wirtschaft die Mitglieder praxisnah zu informieren, zu beraten und zu betreuen sowie die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch der Unternehmer untereinander zu fördern;\r\n(8) die mittelständischen Unternehmen für den globalen Wettbewerb zukunftsfähig zu machen, insbesondere durch Innovationen für nachhaltiges Wirtschaften, den betrieblichen Umweltschutz unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit, Schlüsseltechnologien und eine entsprechende Produktentwicklung sowie eine verstärkte außenwirtschaftliche Präsenz der mittelständischen Unternehmen;\r\n(9) auf die tarifpolitisch verantwortlichen Arbeitgeberorganisationen im Interesse der mittelständischen Unternehmen einzuwirken, damit deren besondere Gegebenheiten berücksichtigt werden; die Interessen der Mitglieder in ihrer Funktion als Arbeitgeber gegenüber Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervertretungen sowie Behörden zu wahren und die Mitglieder bei der Flexibilisierung der Arbeitswelt und der Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu beraten;\r\n(10) Maßnahmen zu ergreifen, die den sozialen Belangen der Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Sozialpolitik dienen; Lösungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung wie auch bei der betrieblichen Vermögensbildung aufzuzeigen sowie die Mitglieder im Hinblick auf eine günstige soziale Absicherung zu beraten;\r\n(11) für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen einzutreten, der Gesundheit der Mitglieder und ihrer Mitarbeiter zu dienen und ein positives Bild von Unternehmen und Führungskräften in der Öffentlichkeit zu vermitteln;\r\n(12) die Zusammenarbeit mit Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungs-Organisationen, d.h. Schulen, Hochschulen, Universitäten, beruflichen Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen und der mittelständischen Wirtschaft zu fördern.\r\n\r\nDer Mittelstand. BVMW e.V. vereint darüber hinaus mittelständisch geprägte Branchenverbände unter dem Dach der Mittelstandsallianz des BVMW. \r\nDie Mittelstandsallianz setzt sich für eine mittelstandsfreundliche Gesetzgebung und gemeinsame politische Forderungen ein. Sie versteht sich als Dachorganisation mittelständisch geprägter Branchenverbände und formuliert die Interessen der Mittelständlerinnen und Mittelständler gegenüber der Politik.\r\nIm Dialog mit der Politik in Deutschland als Teil der Europäischen Union strebt die Mittelstandsallianz bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den deutschen Mittelstand an. 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Diese haben oft bereits die große Bedeutung von IT-Sicherheitsmaßnahmen bei fortschreitender Digitalisierung erkannt, sind jedoch bei Planung und Umsetzung auf externe Dienstleister angewiesen."},{"name":"Bundesministerium für Wirtschaft/Klimaschutz","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":140001,"to":150000},"description":"Das Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für 36 Monate gefördert. Die Technische Universität Berlin übernimmt die Leitung, weitere Partner neben Der Mittelstand.BVMW sind das Fraunhofer Institut für Bauphysik und die RWTH Aachen. Damit ist der BVMW nun in einem weiteren der 29 deutschlandweiten Mittelstand-Digital Zentren beteiligt.\r\n\r\nDas Mittelstand-Digital Netzwerk bietet mit den Mittelstand-Digital Zentren, der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft und Digital Jetzt umfassende Unterstützung bei der Digitalisierung. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von Praxisbeispielen und passgenauen, anbieterneutralen Angeboten zur Qualifikation und IT-Sicherheit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermöglicht die kostenfreie Nutzung und stellt finanzielle Zuschüsse bereit. 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Euro sind inzwischen fast vollständig gebunden und entfalten ihre Wirkung. Der DigitalPakt Schule stellt rückblickend wichtige Pionierarbeit dar, wodurch ergänzend zu bestehenden Maßnahmen durch die Länder dringend erforderliche Strukturen und Rahmenbedingungen in den Kommunen und an den Schulen geschaffen werden konnten.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_SCHOOL","de":"Schulische Bildung","en":"School education"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006045","title":"Stärkung Wirtschaftsstandort Deutschland","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Durch die Rezession und das anhaltend niedrige Wirtschaftswachstum der letzten Jahre ist Deutschland geschwächt und der Mittelstand benötigt jetzt umgehend eine Wirtschaftswende. Aufgrund dessen müssen die strukturellen Standortbedingungen umgehend verbessert werden.\r\n\r\nDurch die Maßnahmen einer Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung, einem konsequenten Bürokratieabbau und der Beseitigung angebotsseitiger Engpässe wäre der Wirtschaftsstandort Deutschland wieder in der Lage, wettbewerbsfähig zu werden.\r\nGleichzeitig bietet die Transformation der Wirtschaft große Chancen und Risiken, denen strategisch begegnet werden muss. Zukünftig wird die digitale und ökologische Transformation der Wirtschaft nur durch Innovationen, Investitionen und die dafür geeigneten Rahmenbedingungen gelingen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006047","title":"Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht","printingNumber":"232/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0232-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-und-zum-b%C3%BCrokratieabbau-im-strom-und-energiesteuerrecht/312306","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht","publicationDate":"2024-04-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/20_Legislaturperiode/2024-04-12-Strom-und-Energiesteuerrecht/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/20_Legislaturperiode/2024-04-12-Strom-und-Energiesteuerrecht/0-Gesetz.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht","printingNumber":"20/12351","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/123/2012351.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-und-zum-b%C3%BCrokratieabbau-im-strom-und-energiesteuerrecht/312306","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht","publicationDate":"2024-04-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/20_Legislaturperiode/2024-04-12-Strom-und-Energiesteuerrecht/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/20_Legislaturperiode/2024-04-12-Strom-und-Energiesteuerrecht/0-Gesetz.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts.  Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Stromsteuergesetz","shortTitle":"StromStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg"},{"title":"Energiesteuergesetz","shortTitle":"EnergieStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg"},{"title":"Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes","shortTitle":"StromStV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006048","title":"Steuern und Finanzen im Mittelstand","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland kämpfen mit diversen standortbedingten Herausforderungen. Zwei der zentralen Standortfaktoren sind die Besteuerung von Gewinnen und Arbeitseinkommen und der Zugang zu finanziellen Mitteln für Investitionen. Der BVMW formuliert in seinem Positionspapier „Steuern und Finanzen im Mittelstand“ elf konkrete steuer- und finanzpolitische Reformvorschläge, welche zu einer nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen in Deutschland beitragen würden. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz","shortTitle":"ErbStG 1974","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006049","title":"Mittelstandsallianz: Gemeinsam für einen starken Mittelstand - Fahrplan für eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Mittelstandsallianz führt zahlreiche mittelstandsorientierte Verbände – sowohl aus spezifischen Branchen als auch branchenübergreifend – zusammen und vertritt gemeinsame Werte sowie Forderungen kraftvoll gegenüber der Politik. Der Fahrplan der Mittelstandsallianz zeigt wirtschaftspolitische Maßnahmen der Mitgliedsverbände der Mittelstandsallianz in einer Vielzahl an Politikfeldern auf.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014538","title":"Agenda 2025+","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der BVMW hat mit der von seinem Wissenschafltichen Beirat erarbeiteten \"Agenda 2025+\" ein neues poltiisches Grundsatzprgramm verabschiedet. \r\n\r\nWir appellieren an die Bundesregierung, die Kernforderungen des Mittelstands umzusetzen und Deutschland wieder zurück auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen. Die Kernforderungen des Mittelstands lauten:\r\n- Standortpolitik für den Mittelstand im internationalen Wettbewerb gestalten.\r\n- Arbeitskräfte- und Produktivitätspotenziale nutzen und ausweiten.\r\n- Den globalen Wettbewerb um Technologieführerschaft annehmen, Innovationen fördern und Leitmärkte etablieren.\r\n- Konsistente Energiewende für stabile Transformationspfade implementieren.\r\n- Gesellschaftliches Klima für Innovationen und Unternehmertum schaffen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014539","title":"Vorläufige Haushaltsführung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Vor dem Hintergrund, dass die Förderlandschaft in den letzten Monaten immer komplexer und die Prozesse immer langwieriger wurden, setzt sich der BVMW mit seiner Kommission „Förderprogramme und Innovation“ im Interesse des Mittelstands für das Ermöglichen vorzeitiger Projektbeginne auf eigenes Risiko vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsplanung ein.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014540","title":" Szenariorahmen der Bundesnetzagentur","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Szenariorahmen der Bundesnetzagentur für die Strom- und Gasnetzplanung 2037/2045","customDate":"2024-06-30","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]},"description":"Sollten die derzeitigen Planungen unverändert umgesetzt werden, wird dies aus Sicht des BVMW langfristig zu erheblichen Nachteilen für all jene führen, die nicht über eigene Immobilien und ausreichende Flächen für eine eigenständige Energieversorgung verfügen. \r\nDies stellt eine ernsthafte Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit  der deutschen Wirtschaft dar. Es ist daher dringend geboten, alternative Szenarien zu berücksichtigen, die eine stärker diversifizierte Energieversorgung mit geringerer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in den Mittelpunkt stellen.\r\nZusammenfassend sehen wir die aktuelle Planung im Energiesektor als eine der größten Herausforderungen für die zukünftige wirtschaftliche Stabilität und Nachhaltigkeit Deutschlands an.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014541","title":"Weiterentwicklung des Zentralen  Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)- Richtlinie 2025","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"ZIM-Richtlinie","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung","shortTitle":"BMBF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html"}]},"description":"Um die Wirksamkeit  des Programms langfristig sicherzustellen, ist es aus Sicht des BVMW notwendig, das jährliche Budget deutlich zu erhöhen. Dies würde nicht nur den gestiegenen Kosten und Anforderungen gerecht werden, sondern auch die Attraktivität des Programms steigern. Zudem muss unbedingt vermieden werden, dass es wie in den letzten Jahren mehrfach geschehen, zu Unterbrechungen  oder Antragsstopps kommt, da dies zu Unsicherheiten führt und die für den Mittelstand wichtige Förderung von Innovationsprojekten und speziell von Innovationsnetzwerken in ihrer Kontinuität gefährdet. Eine auf Dauer angelegte Fortführung  des Programms ohne Unterbrechungen ist daher essenziell, um langfristige Planungen und Investitionen zu ermöglichen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014542","title":"Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)","printingNumber":"20/14027","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/140/2014027.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-reform-der-steuerlich-gef%C3%B6rderten-privaten-altersvorsorge-und-zur/318218","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Besonders positiv hervorzuheben am reformvorhaben ist aus Sicht des BVMW der Wegfall der Garantie und Verrentungspflicht sowie die vereinfachte Struktur durch die beitragsproportionale Förderung. Zudem wird das Produkt durch den Wegfall vieler verwaltungsaufwendiger Aspekte im \r\nBereich von Wohn-Riester und Risikoabsicherung erheblich verschlankt.\r\nDennoch sehen wir in vielen Aspekten noch Verbesserungsbedarf. Ein zentraler Punkt ist, dass Selbstständige unbedingt in die private geförderte Altersvorsorge (PGA) einbezogen werden müssen","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014543","title":"Fach- und Arbeitskräftemangel","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Dieses Positionspapier widmet sich verschiedenen Aspektender Fachkräftesicherung. Ein wichtiger Punkt ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unternehmen benötigen aus Sicht des BVMW unter anderem flexiblere Arbeitsmodelle und Unterstützungsmöglichkeiten, um qualifizierte Arbeitskräfte, besser zu integrieren. Ein weiterer Fokus liegt auf älteren Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer Erfahrung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis leisten können. Ihre Integration und das Angebot altersgerechter Arbeitsmodelle wirdzunehmend an Bedeutung gewinnen. Ein weiteres Schlüsselinstrument ist die Fachkräfteeinwanderung. Deutschland muss als attraktiver Standort für internationale Fachkräfte positioniert werden, um den Bedarf in Schlüsselbranchen decken zu können.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)","shortTitle":"SGB 2","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)","shortTitle":"SGB 3","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014544","title":"Wasserstoff im Mittelstand","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Insgesamt sollte das Thema Wasserstoff realistisch angegangenwerden, indem jeweils die vollständigen, d.h. unter Berücksichtigung der vorgelagerten Emissionen ermittelten Grenzvermeidungskosten pro Tonne CO2e von verschiedenen Alternativen verglichen werden. Mittelständische Unternehmen müssen hier realitätsnahe Anwendungen aufgezeigt bekommen, um eventuelle Investitionen und Umstellungen zukunftssicher zu gestalten.\r\nDazu bedarf es einer klaren Kommunikation, wo Mittelständler Wasserstoff in Zukunft realistisch einsetzen können, um die Transformation und Dekarbonisierung der Wirtschaft voranzutreiben. Ansonsten drohen den Unternehmen Fehlinvestitionen mit weitreichenden Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014545","title":"Bürokratieabbau im Steuerrecht","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Von einer Reduzierung der Bürokratie- und Befolgungskosten im Steuerrecht profitieren alle Unternehmen, besonders aber kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Sie werden durch die aktuellen steuerlichen Regelungen und Vorschriften übermäßig belastet. Eine Vielzahl bürokratischer Hürden und administrativer Anforderungen zwingt diese Unternehmen dazu, einen erheblichen Teil ihrer finanziellen und personellen Ressourcen für die Einhaltung von Steuervorschriften auf-zuwenden und nicht für den eigentlichen Geschäftszweck.\r\nWeniger Bürokratie bedeutet, diese Ressourcen effektiver einsetzen zu können und so die Rentabilität der Betriebe zu verbessern. Der Wirtschaftsstandort Deutschland würde spürbar attraktiver.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014546","title":"Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)","printingNumber":"20/14513","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/145/2014513.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-finanzierung-von-zukunftssichernden-investitionen-zweites-zukunftsfinanzierungsgesetz-zufing/318357","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der BVMW begrüßt, dass mit dem ZuFinG II Teile der angekündigten Wachstumsinitiative umgesetzt werden sollen. Zugleich bedauern wir, dass die ursprünglich angedachten Reformen bei der steuerlichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Referentenentwurf nicht enthalten sind. Somit verpasst der Gesetzgeber eine Chance, der deutschen Start-up Szene einen wichtigen Impuls im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte zu geben. Daneben beurteilt der BVMW die Maßnahmen zum Bürokratieabbau als positiv. Allerdings bleibt der Gesetzgeber hier weit hinter seinen Möglichkeiten zurück","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014547","title":"Referentenentwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung (20. WP)","publicationDate":"2024-07-22","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_HRegGebAendV.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_3_VA_Aenderung_HandelsregistergebuehrenVO.html?nn=110518"}]},"description":"Der BVMW erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Handelsregistergebühren an die gestiegenen Kosten an, fordert jedoch eine maßvolle und differenzierte Herangehensweise. Eine lineare Erhöhung um 50 Prozent ist offenkundig unverhältnismäßig und belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen im wahrsten Sinne über Gebühr. Alternative Finanzierungsmodelle und Effizienzsteigerungen solltendaher vorrangig mit dem Ziel geprüft und umgesetzt werden, eine \r\n ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden. Gleichzeitig sollten zukünftig Gebührenerhöhungen konsequent an eine Verbesserung der Qualität und Operabilität der entsprechenden Register gekoppelt werden. Der BVMW ist bereit, konstruktiv an Lösungsansätzen mitzuwirken, die die Interessen des Mittelstands angemessen berücksichtigen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014548","title":"Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) / RefE zweites Jahressteuergesetzes ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)","printingNumber":"20/12780","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012780.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/jahressteuergesetz-2024-jahressteuergesetz-2024-jstg-2024/314975","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Entwürfe und die enthaltenden angedachten Änderungen sind primär technischer Natur. Wir kritisieren die fehlenden steuerlichen Entlastungs- und Wachstumsimpulse.\r\nDie deutsche mittelständisch geprägte Wirtschaft benötigt ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Der Mittelstand als Wachstumsmotor muss dringend entlastet werden. Es braucht steuerliche Investitionsanreize und ein konkurrenzfähiges Unternehmenssteuersystem, um in Zeiten multipler transformativer und struktureller Herausforderungen nachhaltig Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland zu sichern.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014549","title":"Verbesserung der Rahmenbedingungen für die interne und externe Unternehmensnachfolge","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der BVMW skizziert in diesem Positionspapier acht Handlungsbereiche für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die interne und externe Nachfolge.\r\n1. Matchmaking fördern\r\n2. Gesellschaftliche Potenziale erschließen und Chancengleichheit herstellen\r\n3. Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erleichtern und steuerliche Anreize setzen (u.a. fordert der BVMW eine Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (es muss ein Abstand zwischen der steuerlichen Belastung von KMU und Großerwerben gewahrt bleiben)\r\n4. Rechtliche Rahmenbedingungen anpassen\r\n5. Netzwerke für potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger schaffen\r\n6. Qualifizierung und Ausbildung verbessern\r\n7. Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit intensivieren\r\n8. Perspektive in der Politik schaffen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz","shortTitle":"ErbStG 1974","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014550","title":"Referentenentwurf NIS-2UmsuCG","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)","printingNumber":"20/13184","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013184.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-nis-2-richtlinie-und-zur-regelung/314976","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der BVMW sieht gemischt auf den Referentenentwurf des NIS2UmsuCG. Wie bereits in der Stellungnahme zum Diskussionspapier ist die Stärkung des BSI als nationale Institution für den Bereich Cybersicherheit zu begrüßen. So sollte es einfacher werden, nützliche Informationen zu finden, unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes vermieden werden und die Erfüllung der Meldepflichten erleichtert werden. Gleichzeitig steigen mit dem NIS2UmsuCG auch die Bürokratiekosten aufgrund von Dokumentations-, Melde- und Nachweispflichten. Hier sollte die Bürokratie möglichst effizient und bürokratiearm umgesetzt werden, um die bereits enorme bürokratische Belastung so minimal wie möglich zu halten. Denn gerade neu betroffene Unternehmen stehen durch die Maßnahmen vor großen Herausforderungen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_IS_CYBER","de":"Cybersicherheit","en":"Cyber security"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014551","title":"Reform des Arbeitszeitgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um den Wohlstand Deutschlands nachhaltig zu sichern, braucht der Mittelstand aus Sicht des BVMW ein modernes, praxisnahes und bürokratiearmes Arbeitszeitgesetz mit flexiblen Rahmenbedingungen. In seinem Positionspapier zu einer Reform des Arbeitszeitgesetzes zeigt der BVMW Kernforderungen des Mittelstands auf:\r\n- Ehrenamtliche Tätigkeiten von Arbeitszeit ausnehmen\r\n- Wochenarbeitszeit statt starrer Tagesarbeitszeit\r\n- Monats- und Jahresarbeitszeitkonten einführen\r\n- Vertrauensarbeitszeit fördern\r\n- Ausnahmen für Neugründungen zulassen\r\n- Nichtanwendungsbereich des Gesetzes klarer definieren\r\n- Keine verpflichtende Vier-Tage-Woche\r\n- Lange Übergangsfristen regeln","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Arbeitszeitgesetz","shortTitle":"ArbZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014552","title":"Referentenentwurf des BMF für ein Wachstumschancengesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)","printingNumber":"20/8628","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008628.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-von-wachstumschancen-investitionen-und-innovation-sowie-steuervereinfachung/303318","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der Mittelstand BVMW e.V. begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die enthaltenen steuerlichen Anreize für Investitionen und Innovationen gehen in die richtige Richtung.\r\nDeutschland braucht enorme Investitionssummen, um international wettbewerbsfähig zu sein und als Gewinner aus der Transformation hervorzugehen. Klar ist allerdings auch, dass es weiterer (steuerrechtlicher) Initiativen in der Standort- und Industriepolitik auf europäischer und nationaler Ebene bedarf, um diese Ziele in die Realität umzusetzen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014553","title":"Forschungszulagengesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Grundsätzlich sieht der BVMW die Forschungszulage als zusätzliches Förderinstrument zur Förderung von F&E Projekten in der Wirtschaft in Deutschland als sehr positiv an. Als noch junges Förderinstrument sehen wir allerdings Potenzial für Verbesserungen, die der BVMW in seinem Positionspapier aufzeigt:\r\n\r\nFörderfähige Kosten\r\n- Projektbeschreibung\r\n- Projektfinanzierung\r\n- Stundenzettel / Nachweisführung\r\n- Kontrolle in den Unternehmen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung","shortTitle":"FZulG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fzulg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014554","title":"Gesetz zur Befreiung der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz - SPRINDFG)","printingNumber":"20/8677","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008677.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-arbeitsweise-der-bundesagentur-f%C3%BCr-sprunginnovationen-und-zur/302755","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung","shortTitle":"BMBF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Grundsätzlich begrüßt der BVMW die Bemühungen der Bundesregierung, die traditionell langsamen\r\nund bürokratischen Förderprozesse aufzubrechen und neue Wege zu beschreiten.\r\nWir sehen es aufgrund des immensen Budgets der SPRIND als\r\nzwingend erforderlich an, Kontrollmechanismen beizubehalten und eine möglichst hohe Transparenz bei den Prozessen und Entscheidungen der SPRIND zu schaffen. Beides ist derzeit nicht vorgesehen.\r\nUnsere konkreten Empfehlungen lauten:\r\n- Auf Sprunginnovationen fokussieren und diese klar von „normalen“ Innovationen abgrenzen\r\n- Prozesse und Entscheidungskriterien transparent machen\r\n- Etablierung einer regelmäßigen Kontrolle bei der Mittelverwendung\r\n- Auf Fördermittel- und Innovationsberatung verzichten\r\n- Beihilferecht prüfen und im Gesetz verankern","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014555","title":"Eckpunkte einer Windenergie- an-Land-Strategie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der BVMW äußert sich in seiner Stellungnahme zu den Eckpunktepapier des BMWK und fordert insbesondere:\r\n- Bestandsanlagen erhalten und Repowering beschleunigen\r\n- Kurzfristig mehr Flächen mobilisieren\r\n-  Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen\r\n- Flächensicherung erleichtern\r\n- Transport und Aufbau von Infrastruktur erleichtern","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014556","title":"Die digitale Agenda des Mittelstands","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"In seiner \"Digitalen Agenda des Mittelstands\" zeigt der BVMW zentrale Handlungskorridore für die Digitalsiierung auf, insbesondere zur Digitalisierung von Staat und Verwaltung, zur digitalen Bildung sowie der Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014557","title":"Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)","printingNumber":"20/8292","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008292.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-finanzierung-von-zukunftssichernden-investitionen-zukunftsfinanzierungsgesetz-zufing/302805","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"},{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der BVMW begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden\r\nInvestitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG).\r\nZiel muss es aus Sicht des BVMW sein, Deutschland als Einwanderungsland für Startups zu positionieren und zu etablieren. Ein attraktiver Kapitalmarkt zur Mobilisierung privater Investitionen ist dabei ebenso entscheidend wie ein international wettbewerbsfähiger und gründungsfreundlicher steuerlicher Rahmen. \r\nZu den Kernforderungen des BVMW zählen dabei:\r\n- Mitarbeiterbeteiligung steuerlich optimieren\r\n- Stärkung des Kapitalmarkts\r\n- Stärkung der Finanzierungsquellen des Mittelstands","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014558","title":"Entwurf zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEWeG)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung","printingNumber":"20/6500","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/065/2006500.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-weiterentwicklung-der-fachkr%C3%A4fteeinwanderung/298214","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"},{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung die Bedeutung des Themas erkannt hat und den Fokus sowohl auf die Gewinnung von Fach- als auch Arbeitskräften aus Drittstaaten setzt. \r\nDennoch gibt es Nachholbedarf: Dazu zählen auch neue Einwanderungsmöglichkeiten für Menschen ohne Arbeitsvertrag durch die Chancenkarte sowie das Vorhaben einer Anerkennungspartnerschaft für Fachkräfte mit einem ausländischen Abschluss. Es ist wichtig, dass diese neuen Regelungen einfach und transparent umsetzbar sind, ohne zusätzliche Verwaltungsaufwände in den Unternehmen  zu verursachen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014559","title":"Novelle der Bundesförderung für Energie- und  Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Novelle der Bundesförderung für Energie- und  Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)","customDate":"2023-05-01","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]},"description":"Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz  in der Wirtschaft ist das Flagship-Programm des BMWK zur Flankierung der industriellen Energiewende. Der BVMW begrüßt, dass das Programm die Rahmenbedingungen der Förderung, insbesondere für den Mittelstand, deutlich verbessert. \r\nDie meisten der vorgenommenen Anpassungen an der EEW bewerten wir als sehr positiv. Die in der Novelle umfassend ausgebaute Förderung der Elektrifizierung ist sehr wichtig  und schließt eine bestehende Förderlücke. Ungeachtet dessen empfehlen wir dringend weitere Anpassungen, damit die EEW hohe Anreizeffekte für Energie- und Ressourceneffizienzprojekte im Mittelstand entfaltet.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014560","title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des GEG und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung  der Kehr- und Überprüfungsordnung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung","printingNumber":"20/6875","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006875.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-geb%C3%A4udeenergiegesetzes-zur-%C3%A4nderung-des-b%C3%BCrgerlichen-gesetzbuches/298723","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"},{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der BVMW hat sich zur Novelle des GEG kritisch geäußert. Die Kernforderungen des Verbandes lauten:\r\n- Zentrale Begriffsbestimmungen im GEG verankern\r\n- Vermeidung abweichender Länderregelungen\r\n- Innovationskraft in einzelnen Ländern durch Ausnahmen fördern\r\n- Primärenergie- und Emissionsfaktoren regelmäßig aktualisieren\r\n- Projektlaufzeiten für Wärmenetze realistisch ansetzen\r\n- Zusätzliche bürokratische Hürden vermeiden\r\n- Übergangsfristen realistisch bemessen\r\n- Technologieoptionen wirksam ergänzen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","shortTitle":"GEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":14,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0006043","regulatoryProjectTitle":"Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (Drucksache 20/11306)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/13/6c/451737/Stellungnahme-Gutachten-SG2501280009.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME\r\n\r\nReferentenentwurf Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV-E)\r\nKernforderungen des Mittelstands\r\n-\tBürokratieentlastung umsetzen\r\n-\tMelde- und Informationspflichten abbauen\r\n-\tVerwaltungsvereinfachung, -digitalisierung und -beschleunigung voranbringen\r\n-\tÜberflüssige Vorschriften streichen\r\n\r\nAllgemein:\r\nDie bürokratischen Anforderungen an Unternehmen wachsen stetig, allein die Informationspflichten aus Bundesgesetzen verursachen Kosten in Milliardenhöhe. Aggregiert kostet Bürokratie laut des Statistischen Bundesamtes deutsche Unter- nehmen über 50 Milliarden Euro pro Jahr, Tendenz steigend. Im Abbau von Bürokratie liegt ein entscheidender Baustein zur Entlastung von Staat, Gesellschaft und Unternehmen. Durch die Reduzierung überflüssiger administrativer Hürden und den konsequenten Abbau amtlichen Erfüllungsaufwands können Ressourcen effizienter genutzt werden, was zu einer gesteigerten Produktivität, mehr Wettbewerbsfähigkeit und höherer Profitabilität führt.\r\nDie Vereinfachung behördlicher Prozesse ermöglicht es Unternehmen, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren, anstatt Zeit, Geld und Personal mit der Bewältigung komplexer bürokratischer Anforderungen zu verschwenden. Frei werden- de Mittel fördern über Investitionen Innovationen und erleichtern die Gründung sowie das Wachstum von Unternehmen. Davon profitieren insbesondere kleinere und mittlere Betriebe sowie Startups.\r\nFür den Staat bedeutet Bürokratieabbau eine optimierte Ressourcennutzung. Durch die Reduzierung von Bürokratie können öffentliche Verwaltungen effektiver arbeiten und sich auf wesentliche Aufgaben wie Bildung, Gesundheitswesen und Infrastruktur konzentrieren. Zudem steigt die Zufriedenheit der Bürger, da sie weniger Zeit mit komplizierten Antrags- verfahren oder unverhältnismäßigen Regelungen verbringen müssen.\r\nInsgesamt trägt der Bürokratieabbau dazu bei, dass die Wirtschaft gestärkt wird und sowohl Bürger als auch Unternehmen von einer transparenteren und schnelleren Verwaltung profitieren. Bürokratieabbau ist eine der zentralen strukturellen Herausforderungen für die deutsche Volkswirtschaft.\r\nDer Mittelstand. BVMW e.V. begrüßt daher die Erkenntnis der Bundesregierung, dass Unternehmen und Bevölkerung von unnötiger und belastender Bürokratie befreit werden müssen. Der BVMW nimmt zu den im Referentenentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz IV vom 11. Januar 2024 wie folgt Stellung.\r\n\r\nBürokratieentlastung umsetzen\r\nDer BVMW kritisiert den Umfang der im Referentenentwurf enthaltenen Entlastungsmaßnahmen. In Summe sind die angedachten Entlastungen lediglich eine marginale Verbesserung für die mittelständisch geprägte Wirtschaft und bleiben weit hinter den Erwartungen des Mittelstands zurück. Von Wirtschaftsverbänden wurden zu Beginn des Jahres 2023 circa 450 Vorschlänge zur Entlastung eingebracht. Diese finden sich nur unzureichend im Referentenentwurf wieder. Ergänzend verpasst das Justizministerium mit dem Referentenentwurf eine Reduktion der statistischen Erhebungen und ein Bekenntnis zum „Once-Only“ Prinzip. Dadurch werden weiterhin Mehr- fachabfragen toleriert, verpflichtende statistische Erhebungen nicht reduziert und der Datenaustausch zwischen Behörden und Institutionen blockiert.\r\nArtikel 1, 2, 3, 4 und 5 BEG IV-E\r\nDie Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig bedeutet die Reduktion der Aufbewahrungspflicht von zehn auf acht Jahre in § 257 Abs. 4 HGB und § 147 (3) AO, dass lediglich Buchungsbelege (§ 257 (1) Nr. 1 HGB, §§ 14b und 26a UStG und § 147 (3) 1 Nr. 4 AO) künftig 2 Jahre kürzer aufbewahrt werden müssen. Für die übrigen Dokumente (§ 257 (1) HGB, §§ 14b und 26a UStG und § 147 (1) AO) ergibt sich keine Reduktion der Aufbewahrungspflichten. Damit wurden erhebliche Entlastungspotenziale verpasst. Darüber hin- aus sieht der BVMW auch bei dem Buchungsbelegen weiteres Reduktionspotenzial für die Aufbewahrungspflichten.\r\n \r\n\r\n \r\nArtikel 4 BEG IV-E schafft zudem neue unnötige Bürokratie, indem nun genau nachgehalten werden muss, welche Unter- lagen, abweichend je nach Ablaufdatum, wie lange noch auf- bewahrt werden müssen. Die Änderung sollte stattdessen für alle Unterlagen ab Einführung des Gesetzes gelten.\r\nBVMW-Forderung:\r\nDer BVMW fordert die Einführung einer generellen Aufbewahrungspflicht für alle Arten von Dokumenten von fünf Jahren. Dadurch könnten weitere Ressourcen und Lagerkosten eingespart werden. Aus Vereinfachungsgründen wäre es sinnvoll, wenn der Aufbewahrungszeitraum ungeachtet der Art der Dokumente einheitlich gewählt wird. Gerade da die Aufbewahrungspflicht in Punkt 4 oftmals untrennbar mit Unterlagen in Punkt 1 verbunden ist. Wir setzen uns daher für eine einheitliche Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren ein. Ziel muss es zudem sein, dass die digitale Aufbewahrung zum branchenübergreifenden Standard wird, insbesondere da in Zukunft auch Rechnungen rein digital erstellt und übermittelt werden.\r\n\r\n§ 257 (1) HGB, §§ 14b und 26a UStG und § 147 (1) AO\r\nZudem fordern wir Bürokratieentlastungen in verschiedenen Bereichen:\r\n-\tAbschaffung steuerlicher Einzelvorschriften und deutliche Anhebung bzw. verstärkte Einführung von Pauschbeträgen.\r\n-\tEinführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung für inländische Transaktionen. Dabei ist auf eine angemessene Übergangsfrist zu achten, um Unternehmen eine Umstellung auf digitale Rechnungen zu ermöglichen, ohne das operative Geschäft kurzfristig zu schädigen. Es gilt zudem Erleichterungen für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer zu implementieren.\r\n-\tDigitalisierung des Besteuerungsverfahrens. Der BVMW fordert die Einführung des digitalen Steuerbescheids für alle Steuerarten, um für eine erhebliche Entlastung der Unternehmen zu sorgen.\r\n-\tNachweispflicht im Arbeitszeitgesetz auf ein Jahr verkürzen, solange die digitale Arbeitszeiterfassung noch nicht verpflichtend ist.\r\nAZG § 16 (2) Nr. 2\r\n-\tStaat, Behörden und Verwaltungen modernisieren und digitalisieren. Der BVMW fordert einen digitalen und modernen Staat, der das „Once-Only“ Prinzip umsetzt. Damit sollen bereits angegebene Daten einfach zwischen den Be- hörden ausgetauscht werden können, ohne das jeweils ein Antrag bei den entsprechenden Behörden gestellt werden muss. Um dies umzusetzen, muss der Staat die Registermodernisierung beschleunigen, nutzerfreundliche digitale\r\n \r\nIdentität schaffen und Standards sowie einheitliche Schnitt- stellen definieren. Neben den technischen Anforderungen müssen aber auch die Menschen in den Verwaltungen mit- genommen werden und mit dem notwendigen Wissen sowie technischer Ausstattung ausgestattet werden. Gerade die Schnittstellen und Standards sind absolut wichtig, damit kein föderaler Flickenteppich inkompatibler Lösungen besteht. Nach dem Scheitern des ersten Onlinezugangsgesetz (OZG) besteht hier ein großer Nachholbedarf, aber auch großes Potenzial, die Wirtschaft zu entlasten und den Standort Deutschland attraktiver zu machen.\r\n-\tGrundsätzlich fordern wir eine Vereinfachung der Sprache bei Normen und Gesetzestexten. Besonders mittelständische Unternehmen belastet dies, da es unnötig Ressourcen bindet und Geschäftsprozesse blockiert. Gesetzestexte müssen einfach und verständlich für Unternehmer sein, die weder Juristen und/oder Steuerberater sind.\r\n-\tEnergiepreise senken und Versorgung dezentralisieren: Seit mehreren Jahren sind die Netzentgelte ein zunehmen- der Preistreiber. Hier muss dringend von gesetzgeberischer Seite gehandelt werden. Die Netzentgelte müssten auch im Zusammenhang mit dem Netzausbau dringend überprüft und ggf. angepasst werden. Zudem regt der BVMW eine Verbesserung des Preisbildungsmechanismus an, der die günstigen Erzeugerkosten der Erneuerbaren auch in den Endverbraucherpreisen widerspiegeln lässt. Darüber hin- aus muss die Dezentralität (Micro-Grids) in der Energieversorgung konsequent durch unbürokratische Prozesse vorangetrieben werden.\r\n\r\nMelde- und Informationspflichten abbauen\r\nDie Vielzahl an Melde- und Informationspflichten wie DSGVO, Geldwäschegesetz, Lieferkettensorgfaltspflicht oder auch die Anzeigepflicht bei Steuergestaltung produzieren enorme betriebsfremde Kosten und Aufwände. Gerade mittelständische Unternehmen verfügen oft nicht über die finanziellen und personellen Ressourcen, um diese Mehrbelastung zu stemmen.\r\nMelde- und Informationspflichten behindern damit den operativen und wohlstandsstiftenden Betrieb unserer Unternehmen. Gleichzeitig produzieren sie auch einen erheblichen Mehraufwand in der öffentlichen Verwaltung und belasten damit auch direkt den Staatshaushalt. Es besteht somit ein gemeinsames Interesse von Politik, Verwaltung und Wirtschaft, derartige bürokratische Mehrkosten zu vermeiden. Eine spürbare Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung ist aktuell wichtiger denn je. Der Normenkontrollrat (NKR) kritisiert zu Recht, dass\r\n \r\n\r\n \r\nim Jahresbericht 2022 die Entlastung von rechtlichen Vor- gaben trotz anhaltender Krisen in den letzten Jahren nicht reduziert wurde1.\r\nArtikel 6, 7, 33 und 40 BEG IV-E\r\nIm Referentenentwurf zum BEG IV sind lediglich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige und weitere punktuelle Aufhebungen bestehender Meldepflichten (bspw. Mess- Eichgesetz und Fünftes Vermögensbildungsgesetz) enthalten. Diese Initiativen sind zwar zu begrüßen, reichen aber bei weitem nicht aus, um den Mittelstand nachhaltig von seinen betriebsfremden Belastungen durch zahlreiche Pflichten zu befreien.\r\nDringendst bedarf es daher weiterer Abschaffungen und Sonderregelungen für KMU. Durch die überfällige Digitalisierung der Verwaltung sollte es einerseits möglich sein, Dokumentation-, Melde- und Informationspflichten elektronisch zu übermitteln (OZGÄndG). Andererseits gilt es, konsequent die Notwendigkeit gewisser Pflichten zu hinterfragen und mittelstandsfreundliche Ausnahmeregelungen zu etablieren.\r\nBVMW-Forderung:\r\nDer BVMW fordert allgemein die Etablierung des „Once-Only“ Prinzips in der behördlichen Datenabfrage, die Reduktion der Aufwände für KMU und mittelstandsfreundliche Ausnahmeregelungen. Konkret gilt es zudem, bestehende und geplante Meldepflichten mittelstandsfreundlich zu gestalten. Wir fordern:\r\n-\tEine indexierte Erhöhung der Schwellenwerte zur Befreiung von der Abgabe unterjähriger Umsatzsteuervoranmeldungen, zum Übergang von der Ist- zur Soll-Versteuerung sowie zur Anhebung der Grenzen von Umsatz und Gewinn, ab denen zur Bilanzierung übergegangen werden muss. Der Ende 2023 vorgebrachte Regierungsentwurf und die geplante rückwirkende Erhöhung der monetären Schwellenwerte um 25 Prozent ab 2023 sind zu begrüßen2. Zukünftig sollten die Schwellenwerte konsequent an die Entwicklung des Preisniveaus gekoppelt werden.\r\n§ 18 (2) und § 19 UstG sowie § 141 (1) AO\r\n-\tReduktion der statistischen Erhebungen. Reduzierung der verpflichtenden statistischen Erhebungen auf ein verträgliches Maß. Viele KMUs müssen erhebliche Aufwendungen leisten, um dem Anspruch der zahlreich verpflichteten statistischen Erhebungen nachzukommen. Lösen könnte dies eine häufigere Rotation, um den nicht unerheblichen Zeitaufwand gleichmäßig unter den KMUs zu verteilen. Ziel muss es sein, ein Once-Only Prinzip zu etablieren, welches Mehrfachabfrage verhindert. Entscheidend dafür ist ein angemessener Datenaustausch zwischen Behörden und Institutionen.\r\n§§ 15-17 BstatG\r\n-\tKeine neue Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Um zusätzliche Bürokratie für die steuerberatenden Berufe zu vermeiden, fordert der BVMW auf eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen zu verzichten.\r\n§§ 138l – 138n AO-E und §§ 138d – 138h AO\r\nDarüber hinaus fordern wir Ausnahme- und Sonderregelungen für KMU:\r\n-\tDigitalisierung und Vereinfachung der Meldung von Sicherheitsvorfällen um NIS-2-Umsetungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) sowie Einrichtung einer Meldestelle zur Meldung von Sicherheitsvorfällen nach dem „Once-Only“ Prinzip.\r\n§ 32 NIS2UmsuCG\r\n-\tVereinfachung der für KMU unverhältnismäßigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Informationspflichten bei risikoarmen Verarbeitungsprozessen und die Verpflichtung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten sollten abgeschafft werden. Ziel muss eine praxisnahe Gestaltung der DSGVO sein. Aktuell schützt die DSGVO Bürger:innen nicht effektiv vor Datenmissbrauch, belastet gerade KMU mit betriebsfremden Kosten und blockiert schlanke Verwaltungsprozesse (bspw. Finanzverwaltung). Artikel 37 DSGVO und Artikel 13 - 15 DSGVO\r\n-\tÜberarbeitung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Die Pflichten nach dem GwG (Transparenzregister, Risikoerhebung, Risikoanalyse, Meldepflichten usw.) soll- ten nicht für KMUs gelten, sondern erst ab noch festzulegenden Schwellenwerten eingreifen, die sicherstellen, dass KMUs im Regelfall nicht von diesen Pflichten betroffen sind. Schließlich stellt es eine Fehlentwicklung dar, wenn KMUs als kostenlose Helfer der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche herangezogen werden. Der Nutzen dieses Bürokratieaufwands steht in keinem Verhältnis zu den Belastungen der KMUs.\r\n-\tÜberarbeitung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Das LkSG trifft besonders die mittelständischen Unternehmen, die für die erforderlichen Verpflichtungen kostenintensive externe Beratungen und Anwälte für rechtliche Prüfungen beauftragen müssen. Der BVMW fordert eine Ermöglichung einer Safe Harbour Regelung und die Bran- cheninitiativen offiziell anzuerkennen. Option hierbei wäre die Einführung einer Positiv- oder Negativliste.\r\n-\tVereinfachung der Gefährdungsbeurteilung nach Anschaf- fung eines neuen Arbeitsmittels. Der BVMW fordert eine Ausnahme für KMUs bei der Gefährdungsbeurteilung nach Anschaffung eines neuen Arbeitsmittels. Die Dokumenta- tion führt vor allem bei Kleinst- und Kleinbetrieben ohne spezialisierte Verwaltungskräfte zu einem hohen zeitlichen Aufwand. Die aktuelle Regelung gilt auch für Maschinen mit einer CE-Kennzeichnung, durch die Hersteller die Kon- formität mit den bestehenden europäischen Normen und Regelwerken bestätigen. Hier bedarf es an Abhilfe.\r\n\r\nVerwaltungsvereinfachung, -digitalisierung und -beschleunigung voranbringen\r\nHäufig scheitern Projekt- und Investitionsvorhaben an schleppenden Genehmigungsverfahren sowie langwieriger und umständlicher Kommunikation mit den öffentlichen Verwaltungen.\r\nBasis der Entbürokratisierung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen sind praxis- und digitaltaugliche Gesetze. Der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entwickelte Praxischeck ist ein guter Ansatz für ein Neudenken beim Bürokratieabbau. Allerdings ist dies mit sehr großem Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Den- noch sollte er ressortübergreifend so oft wie möglich ein- gesetzt werden. Denn damit ist ein nachhaltiger Abbau von Bürokratie möglich.\r\nZudem sollte der Digitalcheck, sofern sinnvoll, bei allen Ge- setzen bei Entwicklung Einzug halten, damit ein digitaler Staat und eine digitale Verwaltung diese am effizientesten umsetzen können.\r\nDarüber hinaus sollte die in § 50 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) gesetzte Mindestfrist zur Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren auch für Länder, Verbände und Fachkreise gelten. Dadurch könnte eine angemessene vierwöchige Prüfung neuer Gesetze gesichert und eine Rückmeldung aus der Anwendungspraxis erfolgen. Denn mit praxistauglichen Gesetzen kann der Staat das Vertrauen der Bürger in den Gesetzgebungsprozess stärken.\r\nUm die Wirtschaft in ihrer Geschäftstätigkeit zu unter- stützen, statt zu behindern, gilt es zudem, die behördliche\r\n \r\nKommunikation sowie die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Egal ob bei Bauvorhaben oder bei der Gewinnung ausländischer Fachkräfte, zu oft bremst die Verwaltungsbürokratie Unternehmen in ihren Bemühungen aus. Der föderalistische Verwaltungsdschungel ist längst zu einem echten Standortnachteil herangewachsen und gefährdet wichtige Zukunftsinvestitionen. Dadurch wird die politisch und gesellschaftlich gewollte Transformation der Wirtschaft massiv gefährdet. Denn durch effektive Verwaltungsvereinfachung und beschleunigte bürokratische Prozesse gewinnt der Standort Deutschland an Attraktivität für in- und ausländische Investitionen.\r\n\r\nArtikel 11-13, 17-29, 41 und 45 BEG IV-E\r\nMit den Änderungen von der Schrift- zur Textform wird an vielen Stellen eine elektronische Kommunikation ermöglicht. Positiv möchten wir hier beispielsweise die Bereitstellung von Betriebskostenabrechnungen zur digitalen Einsichtnahme von Mietern von Gewerberäumen (BEG IV-E Artikel13 Nummer 5) und die erleichterte Kommunikation bei Anträgen zur Elternzeit (BEG IV-E Artikel 45 Nummer 9 und 13) durch eine Umstellung auf die Textform hervorheben. Allerdings muss man auch fest- halten, dass bei den Änderungen keine große Bürokratieentlastung zu erwarten ist.\r\nBeim Nachweisgesetz sehen wir die Änderung (BEG IV-E Art. 41) nicht als bedeutend an. Denn es ist zwar ein kleiner Fort- schritt, dass mit der Änderung des Nachweisgesetzes in § 2 (5), § 3 und § 5 eine qualifizierte elektronischen Signatur (QES) (BGB § 126a) nutzbar ist. Jedoch sehen wir die QES als viel zu umständlich an, um sie in der Praxis für Unternehmerinnen sowie Bewerberinnen zu nutzen. Damit wird sich wohl auch in Zukunft die Praxis mit einer eigenständigen Unterschrift von Arbeitsverträgen nicht ändern. Dies bleibt unerklärlich, da vor Beschluss des Nachweisgesetzes im August 2022 Arbeitsverträge mit einfachen digitalen Signaturen ohne Missbrauch unterschrieben wurden.\r\nDie Abkehr von der verpflichtenden Schriftform hin zur Text- form im Handelsgesetzbuch (HGB), Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und weiteren Gesetzen ist überfällig und notwendig. Es ist im Sinne der Digitalisierung, die aktuell noch durch die Schriftformerfordernisse verursachten Medienbrüche in Prozessen zu minimieren. Die Bundesregierung sollte konsequent weitere überflüssige Schriftformerfordernisse identifizieren und durch die Textform gemäß § 126b BGB ersetzen.\r\nArtikel 11 BEG IV-E verpasst die Chance einer Einführung fern- schriftlicher Beurkundung. Somit müssen auch zukünftig Unternehmen für jegliche Änderung des Handelsregisters persönlich beim Notar erscheinen. Für Unternehmen und Notariate wäre eine Digitalisierung im Notarwesen eine echte Entlastung.\r\n \r\n\r\n \r\nArtikel 39 BEG IV-E\r\nStandardisierung der Artenschutzprüfung durch Bund im Bundesnaturschutzgesetz. Der BVMW fordert seit Langem eine Beschleunigung des Ausbaus der Deutschen Bahn. Die im Referentenentwurf vorgesehene Standardisierung kann nur eine kleine Stellschraube sein und muss durch weitere Vereinfachungen ergänzt werden.\r\nArtikel 42-44 BEG IV-E\r\nTexte wie Gesetze oder Betriebsvereinbarungen müssen nun nicht mehr schriftlich ausgehändigt oder ausgehangen werden, sondern können auch digital übermittelt werden. Diese Änderungen im Bereich des Arbeits- und Jugendarbeitsschutzgesetzes werden in kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht für nennenswerte bürokratische Entlastungen sorgen.\r\n\r\nBVMW-Forderung:\r\n-\tStichtagsregelungen bei Genehmigungsverfahren. Viele Anträge und Gutachten müssen aufgrund neuer Normen geändert oder angepasst werden, was erheblich Zeit in Anspruch nimmt. Der BVMW fordert, die Einführung einer praxistauglichen Stichtagsregelung. Diese legt den Zeitpunkt fest, ab welchem neue Vorgaben aus Rechtsvorschriften oder Konventionen nicht mehr anzuwenden sind.\r\n-\tGenehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung. Der BVMW fordert die Einführung einer Genehmigungsfiktion, in deren Rahmen ein (Förder-) Antrag automatisch als bewilligt gilt, wenn bestimmte definierende Fristen von der Verwaltungsbehörde überschritten wurden und der Antrag nicht explizit abgelehnt wurde.\r\n-\tInstallation von Photovoltaikanlagen vereinfachen. Bei der Installation eigener Energieversorgungsanlagen stoßen viele Betriebe auf bürokratische Hindernisse. Ein Beispiel ist die Photovoltaik-Anmeldung bei der Bundesnetzagentur. Daten, die bereits beim Stromnetzbetreiber vorliegen, werden vom Erbauer einer Photovoltaik-Anlage erneut ab- gefragt. Wie die Praxis zeigt, wird der Anmeldeprozess hier- durch nicht nur aufwendig, sondern auch fehleranfällig. Der BVMW fordert daher, dass der Netzbetreiber die notwendigen Daten direkt an die Bundesnetzagentur meldet.\r\n-\tWasserstoffnutzung: Einführung von Schwellen bei Genehmigungsverfahren. Derzeit bestehen bürokratische Hürden im Genehmigungsrecht bei Investitionen in Produktions- oder Feuerungsanlagen, die Wasserstoff einsetzen. Insbesondere die Rechtsunsicherheit aufgrund fehlender Verwaltungsvorschriften belastet Unternehmen und blockiert Investitionen. Daher sollten kleinere Anlagen von langwierigen Genehmigungsverfahren befreit werden und unabhängig von der Anlagengröße die Rechtssicherheit erhöht werden. Der BVMW fordert unter anderem, dass Schwellen zur Genehmigung und Umweltprüfung definiert werden, um kleinere Tickets zu entbürokratisieren.\r\n-\tEinführung eines digitalen One-Stop-Shops für alle Förderprogramme. Aktuell bieten die EU, Bund und Länder Förderprogramme auf unterschiedlichen Plattformen an. Hier fordert der BVMW die Einführung einer digitalen Plattform, welche alle Förderprogramme an einer Stelle vereint und etwas Licht in den „Förderdschungel“ bringt. Dabei sollten auch alle Förderprogramme über die Plattform beantrag- bar sein. Mit der nationalen Weiterbildungsplattform „mein NOW“ wurde gezeigt, dass Bund und Länder auch erfolgreich eine solche Plattform ins Leben rufen können.\r\n\r\nÜberflüssige Vorschriften streichen\r\nDer BVMW begrüßt die im Referentenentwurf enthaltenen Initiativen zur Streichung überflüssiger Vorschriften. Aggregiert sind die beschriebenen Reformen jedoch lediglich marginal und somit eine Enttäuschung für die zahlreichen Unternehmerinnen und Unternehmer.\r\nArtikel 32 und 34 BEG IV-E\r\nDer Wegfall der Prüfung durch Bergbehörden, ob oberflächen- nahe Geothermie dem Berggesetz unterstellt ist, vereinfacht die Nutzung dieser erneuerbaren Energiequelle. Auch dies kann nur als kleiner Schritt gewertet werden. Der BVMW fordert schon seit Langem Vereinfachungen im Bereich der Energie für Mittelständler.\r\n\r\nBVMW-Forderung:\r\n-\tBagatellgrenze bei der Belegpflicht. Um die damit verbundene Arbeit wie den verbundenen Müll zu vermeiden, fordert der BVMW eine Bagatellgrenze bei der Ausgabe von Bele- gen. Bei Beträgen kleiner als 15 Euro sollte die Belegpflicht ausgesetzt werden.\r\nKassenSichV und § 146a AO\r\n-\tAbschaffung des Erfordernisses der notariellen Beurkundung für die Veräußerung von Geschäftsanteilen an GmbHs, jedenfalls wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer anwaltlich vertreten sind.\r\n-\tAbschaffung des Erfordernisses der notariellen Beurkundung für die Veräußerung von (Betriebs-)Immobilien (wie bspw. in Österreich), jedenfalls, wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer anwaltlich vertreten sind.\r\n-\tAbschaffung der jährlichen UVV Prüfung von Firmenfahrzeugen zusätzlich zur TÜV-Prüfung.\r\n-\tAbschaffung der Pflicht zur Beantragung einer A1 Bescheinigung für jede berufliche Reise ins EU-Ausland.\r\n-\tHarmonisierung von Vorschriften vorantreiben und einheitliche Richtlinien auf nationaler und regionaler Ebene schaffen.\r\n-\tDas Handelsregistersystem sollte überarbeitet werden: Ein zentrales Handelsregister mit deutschlandweit einheitlichen Handelsregisternummern sollte eingeführt werden, so dass sich nicht bspw. bei jeder Sitzverlegung auch gleich die Handelsregisternummer ändert und beim neuen Handelsregister ein neues Handelsregisterblatt angelegt werden muss. Zu- dem sollten Änderung des Handelsregisters zukünftig digital mit den Notariaten abgewickelt werden können.\r\n-\tErfordernis einer unterzeichneten Rechnung bei Rechtsanwälten (§ 10 RVG) und Steuerberatern (§ 9 StBVV) abschaffen: In Zeiten der Digitalisierung lässt sich das Erfordernis einer zu unterzeichnenden Rechnung bei Rechtsanwälten und Steuerberatern nicht mehr nachvoll- ziehen. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund der notwendigerweise erforderlichen Medienbruchs (Ausdruck, Unterzeichnung, Einscannen) und des Wegfalls der damit verbundenen Maschinenlesbarkeit der Rechnung. \r\n§ 9 StBVV und § 10 RVG"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006044","regulatoryProjectTitle":"Digitalpakt 2.0","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bb/7b/313352/Stellungnahme-Gutachten-SG2405240015.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Digitale Bildung: Wichtiger denn je\r\nKernforderungen des Mittelstands\r\n•\tDen Mittelstand einbinden und die Vernetzung fördern\r\n•\tLebensbegleitendes Lernen als elementarer Baustein digitaler Bildung\r\n•\tZukunftskompetenzen fachübergreifend vermitteln\r\n•\tInfrastrukturelle Rahmenbedingungen verbessern und den DigitalPakt erweitern\r\n•\tQualifizierungsmaßnahmen für das Lehrpersonal vorantreiben\r\n•\tAzubis fit machen für die Anforderungen der Industrie 4.0\r\n•\tInformatorische Bildung anwendungsbezogen unterrichten \r\n•\tAusbildungs- und Hochschulabbrüche in MINT Fächern verringern\r\n\r\nAllgemeines\r\nDie technologischen Weiterentwicklungen, insbesondere durch bahnbrechende Momente bei Künstlicher Intelligenz und insbesondere bei großen Basismodellen wie beispielsweise bei GPT-4, verdeutlichen, dass der stetige digitale Wandel auch den Bildungsbereich vor fundamentalen Herausforderungen stellt. Denn Forschung und Entwicklung neuer Technologien erfordern eine durchgehend hohe Qualität der digitalen Bildung. Gleichzeitig müssen jedoch auch die Akzeptanz und das Wissen um die Nutzung dieser Technologien vorhanden sein, damit durch diese Innovationen auch der Wohlstand in Deutschland erhöht werden kann. Hierbei stehen die menschlichen Kompetenzen und Fähigkeiten im Zentrum – sowohl zu Beginn bei der Entwicklung der Innovationen als auch am Ende der Nutzung von Technologien. So verweist auch der UNESCO Weltbildungsbericht 2023  auf die Tatsache, dass immer die Lernenden und Lehrenden im Zentrum der Nutzung digitaler Technologien stehen müssen. Gleichzeitig muss der Mensch aber auch durch die Entwicklung entsprechender Kompetenzen mit dem technologischen Wandel mithalten.\r\nDabei steht es aktuell nicht bestens um die digitale Bildung in Deutschland. Der durch die Corona-Pandemie gezwungenermaßen erfolgte Schub bei der Digitalisierung wurde bei der Rückkehr in die Normalität oft nicht weiterentwickelt. Dieser Stillstand in der digitalen Bildung kommt für den Mittelstand als Arbeitgeber einer Katastrophe gleich. Denn Bildung steht am Anfang der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Jeder Lernort, angefangen bei Kindergärten und Grundschulen bis zu Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben, Universitäten und Weiterbildungseinrichtungen, soll neben dem allgemeinen Wissens- und Kompetenzerwerb auch auf das Arbeitsleben vorbereiten und dabei begleiten. Wenn also die Digitalisierung das Arbeitsleben zunehmend verändert, müssen Politik und Träger der schulischen, beruflichen und akademischen Bildung entsprechend handeln. Deswegen ist die fehlende Fortsetzung des DigitalPakts, trotz Einigung im Koalitionsvertrag, ein fatales Zeichen. Daneben ist keine Veränderung beim Trend des stetig wachsenden Fachkräftemangels in Digital-Berufen in Sicht.\r\nDeswegen hat Der Mittelstand. BVMW e. V. die folgenden Forderungen ausgearbeitet, um auf wichtige Faktoren in der digitalen Bildung hinzuweisen. Insbesondere sind das lebensbegleitende Lernen und die Weiterbildung unserer Auffassung unersetzlich. Denn die Vorbereitung auf die Arbeitswelt endet nicht mit dem Abschluss einer Ausbildung oder dem Studium. Im Gegenteil, Qualifizierung ist ein fortlaufender Prozess, der sich ständig den Anforderungen einer sich wandelnden Welt stellen muss. Dieser dynamische Charakter der beruflichen Entwicklung stellt eine grundlegende Herausforderung dar und unterstreicht die Notwendigkeit kontinuierlicher Weiterbildung. \r\nDen Mittelstand einbinden und die Vernetzung fördern\r\nDer Mittelstand spielt eine entscheidende Rolle in der deutschen Wirtschaft. Da mittelständische Unternehmen über 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland darstellen, sind sie die wichtigste Säule des Unternehmertums und der Beschäftigung. Der Mittelstand ist nicht nur quantitativ bedeutend, sondern auch regional breit verwurzelt. Dadurch verfügt er über ein tiefes Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen abseits der Metropolen in Deutschland. Damit bieten mittelständische Unternehmen die ideale Grundlage für den Austausch mit den Trägern der schulischen, beruflichen und akademischen Bildung. Denn neben dem Wissenserwerb und der Allgemeinbildung sind auch ein anwendungsorientiertes Lernen und die Vorbereitung auf den Beruf entscheidend für einen erfolgreichen und wettbewerbsfähigen Mittelstand. Durch ihre zum Teil langjährige Erfahrung mit der Anwendung von Erlerntem, bzw. digitaler Kompetenzen bieten Unternehmen ideale Möglichkeiten Erlerntes in der Praxis zu erproben. \r\nDeswegen fordern wir einen agilen und langfristigen Austausch zwischen dem Mittelstand und Trägern schulischer, beruflicher und akademischer Bildung. Dafür gibt es vielfältige Handlungsfelder. Beginnend mit der Gestaltung der Lehrpläne an den Bedarfen der zukünftigen Arbeitswelt, über die Vor-Ort-Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Mittelstand bei der Digitalisierung der örtlichen Schulen bis zur Einbindung in örtliche Lernortkooperationen. Dies lässt sich weiter fortführen bei der Einbindung des Mittelstandes bei arbeitswelt- oder berufsbezogenen Unterrichtseinheiten in der Schule sowie Kooperationen des Mittelstandes mit Trägern der beruflichen Bildung. An dieser Stelle gibt es auch aus Sicht der Schülerinnen und Schüler den Wunsch, bei der Berufsorientierung mehr Einblicke in Unternehmen zu bekommen. Dabei wird eine engere Verzahnung und ein direkter Kontakt (Unterrichtsbesuche, Unternehmenspraktika) klar präferiert. Dies geht aus der Befragung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA)  hervor.\r\n\r\nLebensbegleitendes Lernen als elementarer Baustein digitaler Bildung\r\nAngesichts des raschen technologischen und wirtschaftlichen Wandels, der den Lebenszyklus verschiedener Fähigkeiten und Fertigkeiten drastisch verkürzt, wird lebensbegleitendes digitales Lernen immer unverzichtbarer. Die Veränderungen der Wirtschaft, geprägt durch Automatisierung und der Digitalisierung von Prozessen, führt zu sich stets wandelnden Anforderungen. Sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte müssen sich kontinuierlich diesen Entwicklungen stellen. So betont der wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seinem Gutachten zur Zukunft der Arbeit in der digitalen Transformation , dass der technologische Wandel die Nachfrage nach bestimmten Qualifikationen und Fähigkeiten verringern wird. Gleichzeitig entstehen neue Arbeitsplätze in Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen, die neue Anforderungen an Beschäftigte stellen. Bei gleichbleibenden Qualifikationen von Erwerbstätigen kann dies den bereits vorherrschenden Arbeits- und Fachkräftemangel verschärfen, wenn die Nachfrage nach neuen Qualifikationen nicht gedeckt werden kann. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, einen starken Fokus auf lebensbegleitendes Lernen im Bereich der digitalen Bildung zu legen. Dies ist unerlässlich, um den Wandel zu bewerkstelligen. \r\nDeswegen fordert der BVMW Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen als feste Säule in der digitalen Bildung zu integrieren. Dabei sollte die Maxime lauten, Menschen so zu qualifizieren, dass sie von den Chancen des digitalen Strukturwandels profitieren können. Um dies zu erreichen, ist eine erfolgreiche Förderung aller Träger der schulischen, beruflichen und akademischen Bildung bei der Digitalisierung ihrer Einrichtungen, bei der Fortbildung ihrer Lehrkräfte und bei der Entwicklung geeigneter Bildungsangebote notwendig. Auch die Entwicklung neuer öffentlicher Förderinstrumente, die insbesondere dem Mittelstand einen niedrigschwelligen Zugang zu beruflicher Weiterbildung im Allgemeinen und insbesondere zu digitaler Bildung erlaubt, ist dabei unabdingbar. Der Digitalisierungsindex der Initiative D21  unterstreicht diesen Punkt, denn er weist einen sinkenden Trend mit zunehmendem Alter auf. Dies unterstreicht die Bedeutung dieses Punktes umso mehr. Angesichts der relativen Alterung der deutschen Gesellschaft wird es zukünftig von entscheidender Bedeutung sein, verstärkt auf Fort- und Weiterbildung zu setzen, um sicherzustellen, dass die Mehrheit der Erwerbstätigen auch künftig erfolgreich mit dem digitalen Wandel Schritt halten kann.\r\n\r\nZukunftskompetenzen fachübergreifend vermitteln \r\nUm die Grundlagen für lebensbegleitendes Lernen zu schaffen, ist die Vermittlung von Zukunftskompetenzen wegweisend. Denn Menschen müssen das richtige Werkzeug an die Hand bekommen, um vom steten Wandel profitieren zu können. Zukunftskompetenzen, wie beispielsweise kritisches Denken, Problemlösung, Kollaboration und Selbstorganisation, sind unerlässlich, um neue zukünftige Herausforderungen zu meistern, die unter anderem in der digitalen Transformation auf die Gesellschaft zukommen. Besonders durch die neuesten Entwicklungen bei der Künstlichen Intelligenz (KI) in Form der großen Sprachmodelle, aber auch der Text-zu-Bild-Modellen wurde dieser Faktor mit einem Aha-Moment wieder deutlich. Bei diesem Tempo der Entwicklungen müssen Menschen, u. a. durch eine starke Ausprägung von Zukunftskompetenzen, in die Lage versetzt werden, mit den Entwicklungen Schritt halten zu können. \r\nDeswegen tritt der BVMW für einen stärkeren fachübergreifenden und lebensbegleitenden Fokus auf die Entwicklung von Zukunftskompetenzen ein, um Menschen das richtige Werkzeug an die Hand zu geben, sich mit dem Wandel weiter entwickeln zu können. Fast jede Tätigkeit und jede Branche wird von der Digitalisierung beeinflusst. Dies fängt an bei der Programmierung von Geräten in der Werkstatt bis zur Veränderung von Bürotätigkeiten. Das Ziel einer vorausschauenden (Weiter-) Bildungspolitik muss es deswegen sein, Unternehmer und Beschäftigte gemeinsam in die Lage zu versetzen, von den Chancen des technologischen Wandels zu profitieren. Deswegen muss die Ausprägung der erforderlichen Zukunftskompetenzen fächerübergreifend Einzug in die Lehrpläne erhalten. So schätzen 44 Prozent der befragten Arbeitgeber im „Future of Jobs Reports“  des Weltwirtschaftsforums ein, dass sich die erforderlichen Fähigkeiten der Arbeitnehmer in den nächsten fünf Jahren verändern werden. Auch der Münchner Kreis  stellt fest, dass im digitalen Arbeitsleben immer mehr neue und veränderte Kompetenzen wichtig sind. Hier werden besonders personenbezogene Kompetenzen, soziale Kompetenzen, Mensch-Maschine Interaktion (MMI)-Kompetenzen, Prozess-Kompetenzen, Lösungs-Kompetenzen, aber auch strategische Kompetenzen hervorgehoben. \r\nInfrastrukturelle Rahmenbedingungen verbessern und den DigitalPakt erweitern\r\nFür eine erfolgreiche digitale Bildung bedarf es nicht nur Strategien, um Lehrkräfte zu fördern und Lehrpläne weiterzuentwickeln, auch die infrastrukturellen Rahmenbedingungen tragen zum Erfolg und Misserfolg der digitalen Bildung bei und können durch den Mittelstand gefördert werden. Mit dem DigitalPakt Schule hat sich zwar einiges in der Ausstattung der Schulen verbessert. Allerdings ist die Situation noch sehr heterogen, da die Auszahlung sehr unterschiedlich verläuft   . Auch in Zukunft muss sichergestellt werden, dass es nicht an Ausstattung und Infrastruktur mangelt. Daneben gibt es viele weitere Herausforderungen, zum Beispiel Fragen zum Datenschutz oder die optimale Verwendung der Geräte. Um digitale Bildung zu fördern, ist wie schon in den vorherigen Kapiteln beschrieben, ein alleiniger Fokus auf die Infrastruktur nicht zielführend.\r\nDeswegen fordert der BVMW, die Fortsetzung des DigitalPakts nicht auf die lange Bank zu schieben. Grundsätzlich ist auch der alleinige Fokus auf die Infrastruktur unzureichend. Denn die Infrastruktur, der Support und die Wartung bilden einen wichtigen Grundpfeiler für die digitale Bildung. Allerdings kann dies nur der Startpunkt sein. Denn nur ein ganzheitlicher Ansatz über die Qualifizierung des Lehrpersonals und die Konzeption von entsprechendem Lehrmaterial bei der digitalen Bildung können hier entscheidend das Thema voranbringen. Auch sollte der DigitalPakt künftig die berufliche Bildung einschließen und auf die entsprechenden Träger erweitert werden. Denn die Bewältigung des digitalen, ökologischen und demografischen Strukturwandels ist eine Herausforderung, der die gesamte Gesellschaft angeht. Deswegen sollte der Staat hier auch die gesamte Gesellschaft bei der Bewältigung der digitalen Transformation unterstützen. Denn die Auswirkung von Fort- und Weiterbildung während der Erwerbsphase hat einen direkten Einfluss auf die Arbeitswelt von heute. So sind Träger von beruflicher Bildung systemkritischer Teil zur Bewältigung der digitalen Transformation und sollten zum allgemeingesellschaftlichen Wohl institutionell gefördert werden.\r\nAusgabensenkungen im Bereich der Bildung sind oft einfach, da die Auswirkungen erst mit zeitlicher Verzögerung eintreten. Allerdings zeigt die PISA Studie 2023 es gibt schon jetzt enormen Nachholbedarf. Aktuell droht das Auslaufen des DigitalPakt Schule, ohne dass es Gewissheit gibt, ob die im Koalitionsvertrag vermerkte Fortsetzung noch in dieser Legislatur erfolgen wird. Im Bereich der digitalen Bildung darf nichts versäumt werden, um Schülerinnen und Schüler für die digitale Arbeitswelt zu rüsten. Daneben ist auch Klarheit bei der Auslegung des Datenschutzes wichtig, damit die Geräte, Anwendungen und Inhalte auch nutzbar sind. Gleichzeitig braucht es eine unabhängige, transparente Evaluierung des DigitalPaktes durch Wissenschaft, Bildungslandschaft und Wirtschaft, um eine optimale Mittelverwendung zu gewährleisten.\r\n\r\nQualifizierungsmaßnahmen für das Lehrpersonal vorantreiben\r\nIm Zuge des digitalen Wandels stehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor neuen Herausforderungen, die eine Anpassung an die fortschreitende Technologie erfordern. Dies gilt insbesondere für das Bildungswesen, wo Lehrende mit den Veränderungen Schritt halten müssen. Um diese Anpassung zu erleichtern, ist eine umfassende Fort- und Weiterbildungskultur im Bildungsbereich unerlässlich. Fortbildungen des Lehrpersonals sollten dabei nicht nur eine Option, sondern in bestimmten Fällen verpflichtend werden. Denn einerseits besteht ein immenses Potenzial mit Hilfe moderner Technologien wie KI den Aufwand für Verwaltungsaufgaben des Lehrpersonals zu reduzieren und Lehrmaterial individuell an Lernende anzupassen. Andererseits ist dafür der entsprechende Wissenserwerb notwendig, damit das Lehrpersonal den Umgang und die Einordnung von KI-generierten Inhalten erlernt und vermitteln kann. Auch seitens der Bildungsträger, Schulen und anderer Institutionen ist eine verstärkte Unterstützung notwendig, um sicherzustellen, dass Lehrkräfte die erforderlichen Fähigkeiten erwerben, um den digitalen Anforderungen gerecht zu werden. Die digitale Bildung der Schülerinnen und Schüler hängt unmittelbar von den digitalen Kompetenzen des Lehrkörpers ab.\r\nGleichzeitig sollten Lehrerinnen und Lehrer die Gelegenheit zu „Sabbaticals“ in der Wirtschaft erhalten, um Einblicke in Unternehmen zu gewinnen. Dies ermöglicht ihnen, praxisnahe Erfahrungen zu sammeln, die sie anschließend im Unterricht vermitteln können. Die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben kann durch den Erfahrungsaustausch gestärkt werden.\r\n\r\nAzubis fit machen für die Anforderungen der Industrie 4.0\r\nÄhnlich wie bei den allgemeinbildenden Schulen zeigt sich bei Berufsschulen ein ähnlich heterogenes Bild. Einige Berufsschulen haben bereits bedeutende Fortschritte erzielt, während andere hier noch erheblichen Nachholbedarf haben. Deswegen ist es von entscheidender Bedeutung, dass Berufsschulen auch weiterhin Teil des DigitalPakt Schule sind. Denn auch Auszubildende werden in Zukunft mit einer digitalen Arbeitswelt konfrontiert sein. Deswegen brauchen auch berufsbildende Schulen ein durchweg hohes Niveau, um den Anforderungen der Industrie 4.0 gerecht zu werden. Gerade traditionsreiche Ausbildungsberufe mit starkem Fokus auf körperlicher Arbeit, wie das Baugewerbe und die Landwirtschaft, sind hiervon betroffen. Ob Sensoren, die den Nährstoffgehalt der Böden messen, oder 3D-Simulationen von Gebäuden, die Zukunft der Wirtschaft ist digital. \r\nWährend Betriebe über IT-Infrastruktur und immer smarteren Geräten verfügen, bleibt sowohl die reflektierte Nutzung bei der betrieblichen Facharbeit und bei den Auszubildenden als auch der Einsatz digitaler Lernszenarien in Aus- und Weiterbildungsprozessen oftmals aus. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, denn die berufliche Ausbildung muss mit der Berufswelt auf Augenhöhe mithalten. Deshalb bedarf es spezifischer, praxisnaher digitaler Bildungskonzepte, die dynamisch an die betriebliche Praxis angepasst werden. Dabei spielt wie oben bereits beschrieben die Vermittlung und Vertiefung der entsprechenden Kompetenzen eine unersetzliche Rolle. Zusätzlich müssen Berufsschulen mit innovativer Hard- und Software ausgestattet werden, die den aktuellen und zukünftigen Entwicklungen gerecht werden.\r\nInformatorische Bildung anwendungsbezogen unterrichten\r\nIn Anbetracht der zunehmenden Bedeutung digitaler Technologien betonen wir die Notwendigkeit, nicht nur die Anwendung, sondern auch die Gestaltung der Digitalisierung als zentrale Kompetenz zu vermitteln. Für den Wirtschafts- und Technologiestandort Deutschland ist es unerlässlich, eine aktive Gestaltungsfunktion im Bereich der digitalen Wirtschaft einzunehmen. Dies ist entscheidend, um nicht nur bei neuen Innovationen an der Spitze zu stehen, sondern auch die Chancen des stark wachsenden Digitalsektors voll auszuschöpfen. Während traditionelle Branchen mit Krisen und Transformationen kämpfen, fungiert die Digital-Wirtschaft immer mehr als Wachstumsmotor. Leider wird dieser Fortschritt durch einen zunehmenden Fachkräftemangel in diesem Bereich gebremst. Eine wirksame Maßnahme zur Bekämpfung dieses Mangels sehen wir in anwendungsbezogener informatorischer Bildung.\r\nEin vielversprechendes Vorbild ist das „International Baccalaureate“, das informatorische Bildung anhand anwendungsspezifischer Kompetenzen wie Nachfragen und Analysieren, Ideenentwicklung, Erarbeitung von Lösungen und Evaluation der Kriterien fördert. Diese strukturierte Herangehensweise ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, nicht nur die Grundlagen der Informatik zu erlernen, sondern auch ihre Fähigkeiten in der Anwendung und Gestaltung digitaler Technologien gezielt zu entwickeln.\r\nDer Informatik-Monitor 2023/24  der Gesellschaft für Informatik und des Stifterverbandes zeigt bei der Verfügbarkeit von informatorischer Bildung bisher jedoch ein heterogenes Bild. Zwar nehmen immer mehr Bundesländer Informatik in ihre Lehrpläne auf, jedoch ist dies noch nicht flächendeckend der Fall. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Schülerinnen und Schüler bundesweit die gleichen Chancen haben, das Fach Informatik zu erlernen. Nur so können sie nicht nur gleiche berufliche Perspektiven haben, sondern auch die notwendige Medienkompetenz für eine zunehmend digitale Welt erwerben. Daher fordern wir eine konsequente und flächendeckende Integration von Informatikunterricht in den Schulen, um die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu gewährleisten und den Fachkräftemangel gerade in Digital-Berufen zu verringern.\r\nAusbildungs- und Hochschulabbrüche in MINT-Fächern verringern\r\nDerselbe Grundsatz gilt für die universitäre Ausbildung. Technisch versierte Studiengänge müssen ausgebaut und bestehende Studiengänge um digitale Aspekte erweitert werden. Es ist zwar begrüßenswert, dass die Bundesregierung 100 Professuren für KI-Forschung geschaffen hat, jedoch deckt Künstliche Intelligenz nur einen Teil der Forschung ab und entspricht nicht der Bedarfsgerechtigkeit der Wirtschaft. Durch eine verstärkte Anzahl an Studienplätzen für digitale Technologien, im besten Falle gefördert durch Stipendien, ließe sich außerdem dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Seit einigen Jahren ist die Zahl an Studienanfängerinnen und Studienanfängern immer mehr gestiegen, jedoch in den letzten Jahren wieder gesunken. Gleichzeitig ist auch die Zahl an Studienabbrechern im MINT-Bereich sehr hoch , weswegen eine stärkere Förderung der Studentinnen und Studenten wichtig ist.\r\nEingebunden werden müssen aber auch nicht-technische Studienfächer, wie z.B. die Geisteswissenschaften. Der digitale Wandel führt nicht nur zu immer neuen technischen Möglichkeiten, sondern auch dazu, dass Politik, Wirtschaft und die Gesellschaft über Möglichkeiten, Grenzen und Regeln entscheiden müssen. Das Verständnis für komplexe Themenfelder, wie die ethischen Implikationen von Künstlicher Intelligenz, müssen dabei in den universitären Ausbildungen vermittelt werden.\r\n\r\n \r\nLiteraturverzeichnis\r\n\r\nUnited Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) (2023): Global Education Monitoring Report Summary 2023: Technology in education: A tool on whose terms?.\r\nSchöpp, M., Risius, P., Martin, V., & Jansen, A. (2021). Neue (digitale) Wege in der Berufsorientierung: So können sich Unternehmen einbringen (No. 2/2021). KOFA-Studie. https://www.kofa.de/media/Publikationen/Studien/Digitale_Berufsorientierung_2_2021.pdf \r\nGutachten des Wissenschaftlichen Beirats des BMWK (2022): Die Zukunft der Arbeit in der digitalen Transformation https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Ministerium/Veroeffentlichung-Wissenschaftlicher-Beirat/gutachten-wissenschaftlicher-beirat-die-zukunft-der-arbeit-in-der-digitalen-transformation.pdf?__blob=publicationFile&v=1 \r\nInitiative D21 e. V. (2023): D21-Digital-Index 2022/2023: Jährliches Lagebild zur digitalen Gesellschaft. https://initiatived21.de/publikationen/d21-digital-index\r\n\r\nWorld Economic Forum (2023): Future of Jobs 2023: https://www.weforum.org/publications/the-future-of-jobs-report-2023/ \r\nMünchner Kreis (2020): Kompetenzentwicklung für und in der digitalen Arbeitswelt. Positionspapier des Münchner Kreis-Arbeitskreis „Arbeit in der digitalen Welt“ https://www.muenchner-kreis.de/wp-content/uploads/2022/06/MUENCHNER-KREIS-Kompetenzpapier.pdf \r\nAntwort der Landesregierung NRW auf eine kleine Anfrage vom 17. Juni 2021 der Abgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen (2021). 5604: https://gruene-fraktion-nrw.de/wp-content/uploads/2021/06/Antwort-17-14551-Alles-zum-Digitalpakt.pdf \r\nAntwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion CDU/CSU (2023): Aktueller Planungsstand zum Digitalpakt 2.0. Drucksache 20/7537: https://dserver.bundestag.de/btd/20/078/2007815.pdf \r\nHellmig Lutz; Schieckoff, Bentley; Schwarz, Richard; Süßenbach, Felix (2023): Informatik-Monitor 2023/24. Zur Situation des Informatikunterrichts in Deutschland. Gesellschaft für Informatik e. V.  & Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V https://informatik-monitor.de/fileadmin/GI/Projekte/Informatik-Monitor/Informatik-Monitor_2023-24/PDF-Versionen/Informatik-Monitor_auf_zwei_Seiten.pdf\r\nHeublein Ulrich; Richter, Johanna; Schmelzer, Robert; Sommer, Dieter (2014): Die Entwicklung der Studienabbruchquote an den deutschen Hochschulen. Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) https://www.dzhw.eu/pdf/pub_fh/fh-201404.pdf \r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Die in diesem Text skizzierten Themen sind von entscheidender Bedeutung für unseren wirtschaftlichen Wohlstand und unsere globale Wettbewerbsfähigkeit. \r\nDie deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Rezession. Während andere Industrienationen wachsen, ist die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 um 0,3 Prozent geschrumpft. Auch das Geschäftsklima und die Erwartungen der Konsumenten verschlechtern sich weiter und spiegeln damit die düstere Stimmung in der deutschen Wirtschaft wider. \r\nEntgegen der häufig kommunizierten konjunkturellen Probleme materialisieren sich zunehmend strukturelle Nachteile und Dilemmata, die wie ein Damoklesschwert seit langem über unserer Volkswirtschaft hängen. Der Außenhandel, der frühere Wachstumstreiber der deutschen Wirtschaft, geht zurück und schwächelt unter anderem auch wegen der anhaltend schwachen Weltwirtschaft. Zu guter Letzt setzen die immer noch hohen Energiepreise den Unternehmen zu und verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Gerade in Zeiten eines schwierigen makroökonomischen Umfeldes ist wichtig, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. \r\nBei genau diesen Rahmenbedingen ist Deutschland jedoch häufig das Schlusslicht im internationalen Vergleich. Beim Zukunftsthema Digitalisierung ist Deutschland im internationalen Vergleich eher hinteres Mittelfeld statt Spitzenreiter. Zudem bremsen weiterhin massive Bürokratiebelastungen, Überregulierung oder auch der Mangel an Fach- und Arbeitskräften die Wachstumsbemühungen des Mittelstandes.\r\nAls Gesellschaft, Wirtschaftsakteure und politische Entscheidungsträger sind wir gemeinsam gefordert, innovative Lösungen zu finden und nachhaltige Strategien zu entwickeln, um die deutsche Wirtschaft zu stärken und zukunftsfähig zu machen. Die bewährte deutsche Tradition der Innovation und des Qualitätsbewusstseins bietet uns eine solide Basis, auf der wir aufbauen können.\r\nLassen Sie uns gemeinsam die Chancen nutzen, die diese Herausforderungen bieten, und unser Land nachhaltig in eine erfolgreichere Zukunft führen. Die Bewältigung dieser Aufgaben erfordert Zusammenarbeit, Entschlossenheit und den Glauben an unsere Fähigkeit, Herausforderungen zu meistern, genauso aber auch den Willen zur Leistung. Der Mittelstand steht bereit, eine tragende Rolle in diesem Prozess zu übernehmen. Die Agenda 2025+ skizziert einen wirtschaftspolitischen Rahmen für die deutsche Volkswirtschaft. Innerhalb dieses Rahmens können wir unsere Wirtschaft und Gesellschaft zukunfts- und wettbewerbsfähig gestalten. \r\nIch danke Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement und freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen an einer prosperierenden Zukunft für die deutsche Wirtschaft zu arbeiten.\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nIhr Senator a.D. Christoph Ahlhaus\r\nVorsitzender der Bundesgeschäftsführung des BVMW\r\nInhalt\r\n1.\tÖkonomische Realitäten begreifen und politische Herausforderungen annehmen\t3\r\n2.\tDie Grundsätze einer strategischen Wirtschaftspolitik: „Agenda 2025+“\t4\r\nI.\tStandortpolitik für den Mittelstand im internationalen Wettbewerb gestalten\t6\r\nII.\tArbeitskräfte- und Produktivitätspotenziale nutzen und ausweiten\t8\r\nIII.\tDen globalen Wettbewerb um Technologieführerschaft annehmen, Innovationen fördern und Leitmärkte aufbauen\t10\r\nIV.\tKonsistente Energiewende für stabile Transformationspfade implementieren\t12\r\nV.\tGesellschaftliches Klima für Innovation und Unternehmertum schaffen\t14\r\n3.\tSchlusswort\t16\r\n\r\n \r\n1.\tÖkonomische Realitäten begreifen und politische Herausforderungen annehmen\r\nDie multiplen Krisen der letzten Jahre sind nicht spurlos an der deutschen Wirtschaft vorbeigezogen. Im Gegenteil: Sie haben eine Vielzahl struktureller Hemmnisse und transformativer Defizite offenbart. Will Deutschland in Zeiten großer Umbrüche seinen Wohlstand und seine Wettbewerbsfähigkeit nicht verlieren, muss unverzüglich gehandelt werden. Es gilt, die ökonomischen Realitäten ungeschönt anzuerkennen und die politischen Herausforderungen konsequent anzunehmen. Stückwerk reicht nicht mehr. Die Grundlagen für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit müssen erneuert werden, strukturelle Hemmnisse überwunden und transformative Defizite abgebaut werden. \r\nStrukturelle und transformative Herausforderungen:\r\nHandel und Globalisierung\tDie Veränderungen im globalen Handelsumfeld, einschließlich Handelsstreitigkeiten und Protektionismus, beeinträchtigen die deutschen Exportunternehmen. Die Diversifizierung von Handelspartnern und die Anpassung an veränderte Marktbedingungen sind notwendig. Gleichzeitig ist ein starker Rückgang der Gründungsquote ein Indiz für die abnehmende Attraktivität des deutschen Standorts für Unternehmertum.\r\nAngebotsseitige Engpässe\tDer Mangel an qualifizierten Fachkräften in bestimmten Branchen, insbesondere im Bereich der Informationstechnologie und Technik, ist eine ernsthafte Herausforderung. Deutschland muss in die Ausbildung und Qualifizierung von Arbeitskräften investieren, um diesem sich intensivierenden Mangel entgegenzuwirken. Die schwache Produktivitätsentwicklung und die Fragilität von Liefer- und Wertschöpfungsketten haben ebenfalls zu angebotsseitigen Engpässen geführt.\r\nDigitalisierung\tDie digitale Transformation hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Unternehmen müssen jetzt in die Automatisierung, Künstliche Intelligenz und Industrie 4.0 investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir stehen vor einem technologischen Paradigmenwechsel. Dies erfordert eine grundlegende Anpassung der Bildungssysteme und eine Förderung von Innovationsprozessen.\r\nKlimawandel\tDie Notwendigkeit, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und erneuerbare Energien zu fördern, stellt eine Herausforderung für die deutschen Unternehmen dar. Sie darf nicht zu einem Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit führen. Dies erfordert Investitionen in grüne Technologien, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Umstellung auf nachhaltigere Produktionsprozesse. Das Tempo der Dekarbonisierung wird durch das Tempo einer stabilen Energiewende bestimmt.\r\nStruktureller Wandel in traditionellen Industrien\tDie traditionell starken Industrien in Deutschland stehen vor tiefgreifenden Veränderungen, da sie sich auf umweltfreundlichere Technologien und Produkte umstellen müssen. Wohlstand muss gerade jetzt auf neue Grundlagen gestellt werden. Dies erfordert beträchtliche Investitionen, eine Gründungsmentalität, einen zukunftsgerichteten Staat und einen gesellschaftlichen Innovationsgeist.\r\nDie Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert eine gemeinsame Kraftanstrengung von Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Die Möglichkeiten des Staates sind nicht nur verfassungsmäßig begrenzt. Es gilt daher, gesellschaftliche und privatwirtschaftliche Kräfte zu stärken und zu entfesseln. Die Förderung von Innovation, die transformative Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und die Schaffung eines wachstumsfreundlichen Wirtschaftsumfelds sind von entscheidender Bedeutung. Deutschland hat eine starke mittelständische Wirtschaftstradition und hochqualifizierte Arbeitskräfte, die eine solide Grundlage für die Bewältigung dieser Herausforderungen bieten. Durch mutige Transformation und wieder stärker langfristig ausgerichtete Wirtschaftspolitik, die sich an den ökonomischen Realitäten orientiert und zugleich die Zukunft strukturell gestaltet, kann Deutschland seine Spitzenposition in einer globalisierten Welt behaupten. Dafür muss die Politik das Herz der deutschen Volkswirtschaft stärken – den Mittelstand. Denn dort findet notwendig Transformation statt und wird Zukunft gestaltet.\r\n2.\tDie Grundsätze einer strategischen Wirtschaftspolitik: „Agenda 2025+“\r\nGrundsätzlich ist die soziale Marktwirtschaft als Anker für die demokratische Ordnung und Garant für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verstehen. Die Agenda 2025+ argumentiert für eine pragmatische und strategische Wirtschaftspolitik, die Zielkonflikte löst, eine langfristige Perspektive schafft und Zukunftsherausforderungen internalisiert. Neue Potenziale für nachhaltiges Wachstum sowie Chancen auf Innovationen und neue Geschäftsmodelle im Zuge der digitalen und ökologischen Transformation können so erschlossen und Verteilungs- und Zielkonflikte mittelfristig überwunden werden. \r\nDie Rückkehr zu einer nachhaltigen Wirtschafts- und Finanzpolitik und einer verlässlichen Industriepolitik ist von entscheidender Bedeutung, denn nur eine langfristig nachhaltige Wirtschaftspolitik kann als effektiv und förderlich betrachtet werden. Diese Nachhaltigkeit erstreckt sich auf ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte. Es ist ebenfalls wichtig, die Grundlagen für ein neues, nachhaltiges Potenzialwachstum zu schaffen. Sichere Einkommen und gute Arbeitsplätze sind eng mit einer modernen wirtschaftlichen Basis verbunden, die langfristiges Wachstum unterstützt. Im Hinblick auf die Wirtschaft ist es notwendig, mehr Wettbewerb zu fördern, insbesondere angesichts der Tendenz zur Monopolisierung, die durch staatliche Subventionen begünstigt wird. Wettbewerb ist ein entscheidender Treiber für Innovation und der Mittelstand kann unter wettbewerblichen Bedingungen gedeihen. Die Stärkung offener und fairer globaler Märkte ist von zentraler Bedeutung, da die internationale Arbeitsteilung und die globale Kooperation erheblich zum Wohlstand und Frieden beitragen.\r\nDie Beschleunigung von Transformationsprozessen in den Bereichen Energie und Digitalisierung ist von großer Bedeutung, da diese Veränderungen in Technologie und Industrie unabdingbar sind, um von Anfang an wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Stärkung von Bildung und Qualifikation, insbesondere in mittelständischen und handwerklichen Berufen, ist ein Schlüsselaspekt. Dies ist notwendig, um Verteilungsgerechtigkeit und Wohlstand für die gesamte Bevölkerung zu fördern.\r\nDie Potenziale für Kreativität und Innovation in der Gesellschaft sollten gefördert werden. Eine unternehmerische Ausrichtung ist unerlässlich. Eine positive Atmosphäre des Mutes und der Zuversicht ermutigt die Menschen, Maßnahmen zu ergreifen und innovative Ideen zu verfolgen, anstatt untätig zu bleiben.\r\nSchließlich ist es wichtig, marktwirtschaftlichen Entdeckungsprozessen gegenüber staatlicher Anmaßung von Wissen Vorrang zu geben und staatliches Handeln einzusetzen, um diese zu unterstützen. Da die Zukunft unsicher ist und ihre Möglichkeiten uns verborgen sind, können Innovationen und Fortschritte nur durch Risikobereitschaft, Experimentierfreude und kontinuierliches Lernen erschlossen und erweitert werden.\r\nKernforderung\tHandlungsempfehlung\r\nI.\tStandortpolitik für den Mittelstand im internationalen Wettbewerb gestalten\t\tKörperschaftssteuer auf 10 Prozent senken\r\n\t„Superabschreibung“ für Investitionen ermöglichen\r\n\tFremd- und Eigenkapital steuerlich gleichwertig behandeln\r\n\tPrivates (Risiko-)Kapital für die Zukunft mobilisieren\r\n\tInstitutionellen Rahmen effizient gestalten\r\nII.\tArbeitskräfte- und Produktivitätspotenziale nutzen und ausweiten\t\tErwerbstätigkeit von Frauen erleichtern\r\n\tProduktivitätspotenziale erschließen und an Lebensphasen anpassen\r\n\tGesteuerte Zuwanderungspolitik umsetzen\r\n\tFlexible Arbeitszeitmodelle etablieren\r\n\tProaktive Qualifizierung realisieren\r\nIII.\tDen globalen Wettbewerb um Technologieführerschaft annehmen, Innovationen fördern und Leitmärkte etablieren\t\tDigitale Infrastruktur zur internationalen Spitzenposition ausbauen\r\n\tDatenrecht und Cybersicherheit unternehmensfreundlich weiterentwickeln\r\n\tStart-Ups und Innovation fördern\r\n\tDigitale Ressourcen und Kompetenzen fördern\r\n\tRegulatorischen Rahmen für Künstliche Intelligenz innovationsfreundlich umsetzen\r\n\tInternationale Netzwerke und Kooperationen aufbauen\r\n\tTechnologietransfer fördern\r\n\tBürokratie für Forschungs- und Entwicklungsprojekte abbauen\r\nIV.\tKonsistente Energiewende für stabile Transformationspfade implementieren\t\tEuropäischen Binnenmarkt für Strom aufbauen\r\n\tDezentralität als Schlüssel verstehen\r\n\tEnergieangebot flexibilisieren\r\nV.\tGesellschaftliches Klima für Innovation und Unternehmertum schaffen\t\tBildungsinhalte zu Markt und Entrepreneurship stärken\r\n\tDigitale Bildung fördern\r\n\tProgramm „Ausbildung 4.0“ etablieren\r\n\tKooperative Forschung von Unternehmen und Wissenschaft stärker fördern\r\n\tBedeutung und Wahrnehmung von Unternehmertum in der Öffentlichkeit besser vermitteln\r\n\r\nI.\tStandortpolitik für den Mittelstand im internationalen Wettbewerb gestalten\r\nWirtschaftspolitik ist immer auch Standortpolitik. Die Rahmenbedingungen eines Wirtschaftsstandorts haben direkten Einfluss auf die Investitionsbereitschaft und die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Für den Mittelstand sind diese Standortbedingungen ebenso zentral, wie eine offene und global integrierte Wirtschaft. Ein funktionaler Welthandel und die erfolgreiche Positionierung der deutschen Volkswirtschaft ist ein Kernanliegen mittelständischer Unternehmen, die meist lokal produzieren und global denken. Stabile wirtschaftliche Bedingungen, klare Regulierung, schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine funktionale Infrastruktur schaffen ein Umfeld, das Unternehmen am Standort hält, Investitionen aus dem Ausland anzieht und somit Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand steigert. \r\nVergleicht man die Standortbedingungen in Deutschland mit anderen führenden Industrienationen, so fällt das Fazit ernüchternd aus. Unternehmen in Deutschland werden durch Bürokratie, vergleichsweise hohe Steuern und Abgaben und eine enge Regulierung in Ihrem Wachstumspotential gebremst. Ein zentraler Punkt der Agenda 2025+ ist daher der Abbau dieser standortbezogenen Wachstumshürden. So könnten private Investitionen stimuliert, ausländische Direktinvestitionen angeregt und eine zukunftsorientiertes und nachhaltiges Wachstumsklima geschaffen werden. Grundlegend muss dieser Wandel in den Institutionen beginnen. Nur so können die Impulse zur Überwindung der strukturellen und transformativen Herausforderungen gesetzt werden.\r\nDer Wissenschaftliche Beirat empfiehlt:\r\n•\tKörperschaftssteuer auf 10 Prozent senken\r\nDie Senkung der Körperschaftssteuer auf 10 Prozent signalisiert einen deutlichen Schritt zur Förderung der Unternehmensaktivitäten. Diese Maßnahme würde die Wettbewerbsfähigkeit stärken, da Unternehmen steuerlich entlastet werden und so in neue Geschäftsmodelle und Technologien investieren können.\r\n•\t„Superabschreibung“ für Investitionen ermöglichen\r\nDie Einführung einer \"Superabschreibung\" für Investitionen deutet auf einen Anreiz zur Modernisierung und Erweiterung des Kapitalstocks hin. Diese steuerliche Vergünstigung könnte die Innovationsbereitschaft fördern, indem sie Unternehmen ermöglicht, schneller Abschreibungen für bestimmte Investitionen vorzunehmen und somit ihre Liquidität zu erhöhen.\r\n•\t Fremd- und Eigenkapital steuerlich gleichwertig behandeln\r\nDie vorgesehene gleichwertige steuerliche Behandlung von Fremd- und Eigenkapital zielt darauf ab, eine ausgewogenere Finanzierungsstruktur zu fördern. Diese Maßnahme könnte die Anreize für Unternehmen ausgleichen, zwischen Fremd- und Eigenkapital zu wählen, und somit eine gesündere finanzielle Basis für langfristiges Wachstum schaffen.\r\n•\tPrivates (Risiko-)Kapital für die Zukunft mobilisieren\r\nZiel muss es sein, Unternehmen in und aus Krisen heraus zu mehr Investitionen zu ermuntern. Für die Bewältigung der Herausforderungen wird viel privates Kapital notwendig sein. Positive steuerliche Anreize helfen dabei, dieses für Zukunftsinvestitionen zu mobilisieren. Es braucht eine Stärkung der Finanzierungsmöglichkeiten des Mittelstandes durch Mittelstandsanleihen mit der Diversifizierung von Risikoklassen und Fälligkeiten und einem Schwerpunkt auf langfristige Finanzierung über bis zu 30 Jahre.\r\nZudem muss der Finanzplatz Deutschland konsequent weiterentwickelt werden, um stabilere Entwicklungs- und Finanzierungsmöglichkeiten vor allem für die Finanzierung der geplanten strukturellen und transformativen Veränderungen zu schaffen, wie z.B. die digitale Transformation, erneuerbare Energie und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit.\r\n•\tInstitutionellen Rahmen effizient gestalten\r\nZu häufig ist der öffentliche Sektor eine Bremse für Innovation. Es gilt daher einen Mentalitätswechsel in den Institutionen anzustoßen. Es ist wichtig, bestehende Vorschriften und Regularien regelmäßig zu überprüfen und zu evaluieren. Überflüssige oder veraltete Vorschriften sollten identifiziert und aufgehoben werden, um unnötige Belastungen für Unternehmen zu vermeiden. \r\nZudem muss die Koordination und Kommunikation zwischen verschiedenen Behörden verbessert werden, um unnötige bürokratische Redundanzen zu verhindern. Eine effektive Zusammenarbeit erleichtert nicht nur den Informationsaustausch, sondern fördert auch einen reibungslosen Ablauf von Genehmigungsprozessen. Die Einbindung von Unternehmen in den Gesetzgebungsprozess ist unerlässlich, um praxisnahe Lösungen zu finden. Runde Tische, Arbeitsgruppen oder Konsultationen bieten eine Plattform für den direkten Austausch zwischen Wirtschaft und Politik, um gemeinsam effektive Strategien zum Bürokratieabbau zu entwickeln.\r\nII.\tArbeitskräfte- und Produktivitätspotenziale nutzen und ausweiten\r\nDer demografische Wandel birgt ohne externe Einflüsse wie Migration und steigende Erwerbsquoten bis 2035 die Gefahr eines Rückgangs des Arbeitskräfteangebots um sieben Millionen Personen. Dieser Abnahme kann durch verschiedene Maßnahmen entgegengewirkt werden. Eine höhere Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Älteren und Frauen, könnte bei optimaler Entwicklung bis zu 3,4 Millionen zusätzliche Personen auf dem Arbeitsmarkt bedeuten. Ebenso können positive Zuwanderungssalden mit einem jährlichen Saldo von 330.000 Personen zu einem Zuwachs von 3,7 Millionen führen. Zusätzlich könnten Vollbeschäftigung (plus 1,3 Millionen Personen) und eine präferenzgerechte Ausweitung der Arbeitszeiten (plus 1,4 Millionen Personen in Vollzeitstellen) weitere Potenziale erschließen .\r\nDie Aussicht auf eine demografische Schrumpfung des Erwerbspersonenpotenzials bis 2035 lässt sich somit durch erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen kompensieren. Dies setzt jedoch voraus, dass Beruf und Familie in der Gesellschaft gut vereinbar sind. Um das Bevölkerungswachstum langfristig zu beeinflussen, sind Faktoren wie umfassende Kinderbetreuungsangebote, partnerschaftliche Aufgabenteilung, flexible Arbeitsmodelle und familienpolitische Unterstützung entscheidend. Planbare Rahmenbedingungen und effektive Krisenpolitik können ebenfalls die Anzahl der Neugeburten in Deutschland positiv beeinflussen, indem sie Unsicherheiten für junge Familien reduzieren. Insgesamt bedarf es einer ganzheitlichen Strategie, die kurz- und langfristige Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.\r\nDer Wissenschaftliche Beirat empfiehlt:\r\n•\tErwerbstätigkeit von Frauen erleichtern\r\nDie Förderung von Frauen in der Arbeitswelt erfordert gezielte Maßnahmen wie flexible Arbeitszeitmodelle, familienfreundliche Politiken und gezielte Förderprogramme, um Chancengleichheit zu gewährleisten und Frauen in leitenden Positionen zu stärken. Dazu würde ein gutes Konzept für mobiles Arbeiten einen positiven Beitrag leisten. Dieses sollte beispielsweise eine transparente Regelung von Verantwortung, Kommunikation und Delegation beinhalten. Auch eine steuerliche Begünstigung oder praktikable und rechtssichere Lösungen bei der Arbeitszeiterfassung sind hier von großer Bedeutung. \r\n•\tProduktivitätspotenziale erschließen und an Lebensphasen anpassen\r\nDie Verlängerung der Lebensarbeitszeit kann durch Anreize, Weiterbildungsangebote und flexible Rentenmodelle erreicht werden, um die Herausforderungen des demografischen Wandels zu bewältigen und die Nachhaltigkeit der Rentensysteme zu sichern.\r\n•\tGesteuerte Zuwanderungspolitik umsetzen\r\nEine gesteuerte Zuwanderungspolitik fördert wirtschaftliche Dynamik und Fachkräftezuwachs. Sie erfordert klare Regelungen, zielgerichtete Integrationsoffensiven und langfristige Perspektiven, um den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen zu maximieren. Die Anerkennung von im Ausland erlangten Qualifikationen sollte liberalisiert und beschleunigt werden, da besonders in der mittelständischen Wirtschaft die Betonung mehr auf den Fähigkeiten der Beschäftigten liegt als auf formalen Abschlüssen. Die Anforderung eines anerkannten beruflichen Abschlusses ist die wesentliche Hürde bei der Zuwanderung nach Deutschland. Diese Hürde sollte überprüft werden. Stattdessen sollte in der Folge berufsbegleitend eine systematisch gezielte Qualifizierung und Sprachförderung als umfassende proaktive Serviceleistung angeboten werden. So steigt auch der Beitrag zu einer nachhaltigeren Integrationspolitik. Derzeit können Potenziale von Zugewanderten häufig nicht hinreichend genutzt werden und viele wandern wieder ab. Damit sind hohe Migrationssalden nachhaltig kaum erreichbar. Ergänzend könnte auch das Recht auf Vollzeit-Kitaplätze, ein gesicherter Aufenthaltsstatus oder der ermöglichte Familiennachzug einen positiven Beitrag leisten.\r\n•\tFlexible Arbeitszeitmodelle etablieren\r\nDie Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit und steigert die Produktivität. Dies erfordert klare Vereinbarungen und die Integration moderner Technologien für effizientes Arbeiten.\r\n•\tProaktive Qualifizierungspolitik realisieren\r\nEine proaktive Qualifizierungspolitik beinhaltet kontinuierliche Weiterbildung, lebenslanges Lernen, Anpassung von Bildungsinhalten an aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarktes und gezielte Förderung von Schlüsselkompetenzen, um die Beschäftigungsfähigkeit der Bevölkerung im schnelllebigen Arbeitsumfeld zu sichern. Mit einer Qualifizierungswelle 50+ ließen sich geeignete Tätigkeitsfelder vor allem bei belastenden Berufen für ältere Menschen erschließen.\r\nIII.\tDen globalen Wettbewerb um Technologieführerschaft annehmen, Innovationen fördern und Leitmärkte aufbauen \r\nDie Herausforderung der Technologieführerschaft anzunehmen und Leitmärkte aufzubauen, ist von entscheidender Bedeutung für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, die Fähigkeit globale Standards zu setzen und darüber internationale Märkte zu erschließen. Dies erfordert eine proaktive Haltung der gesamten Gesellschaft gegenüber technologischen Innovationen und die gezielte Förderung von Schlüsseltechnologien.\r\nDer Wettbewerb um Technologieführerschaft ist in der heutigen globalisierten Wirtschaft intensiver denn je. Um erfolgreich zu sein, müssen Unternehmen und Länder bestrebt sein, sich an der Spitze von Technologie-entwicklungen zu positionieren. Dies erfordert nicht nur Forschung und Entwicklung, sondern auch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Innovationen und Unternehmertum.\r\nDer Aufbau von Leitmärkten ist eng mit der Technologieführerschaft verbunden. Dies bedeutet, dass ein Land oder ein Unternehmen nicht nur innovative Technologien entwickeln sollte, sondern auch in der Lage sein muss, diese erfolgreich auf dem Markt zu platzieren. Dies erfordert eine klare Strategie, Investitionen sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Politik.\r\nEine weitere politische Priorität muss die digitale Souveränität der Europäischen Union und Deutschlands sein. Souveränität in diesem Sinne bedeutet nicht Protektionismus, sondern Wettbewerbsfähigkeit einer mittelständisch geprägten Digitalwirtschaft und eine hohe Resilienz in einer von zahlreichen geopolitischen Konflikten geprägten Weltwirtschaft.\r\nDer Wissenschaftliche Beirat empfiehlt:\r\n•\tDigitale Infrastruktur zur internationalen Spitzenposition ausbauen\r\nInvestitionen in den Ausbau von Breitbandnetzen, insbesondere in ländlichen Gebieten werden benötigt, um einen flächendeckenden Internetzugang sicherzustellen. Darüber hinaus bedarf es der Förderung von 6G-Technologien, Glasfaser und anderen schnellen Internetverbindungen, sowie Anreize für Unternehmen, in den Ausbau digitaler Infrastrukturen zu investieren.\r\n•\tDatenrecht und Cybersicherheit unternehmensfreundlich entwickeln\r\nGesetzen und Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten sollten unternehmensfreundlich und bürokratiearm umgesetzt werden. Die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Cybersecurity ist ebenso essentiell wie die Schaffung von Anreizen für Unternehmen, robuste Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren.\r\n•\tStart-Ups und Innovation fördern\r\nEs braucht Anreize für Technologie-Start-ups, um Innovationen voranzutreiben. Grundlegend ist dabei die Bereitstellung von finanziellen Ressourcen (Risikokapital) und Förderprogrammen für Forschung und Entwicklung im digitalen Sektor. So sollte der „INVEST-Zuschuss“ für Angel-Investitionen gestärkt und ausgebaut werden und die Rahmenbedingungen für den Investitionsbereich von 30 bis 100 Millionen Euro verbessert werden. Ergänzend müssen die bürokratischen Prozesse und die Regulierungen für junge Unternehmen vereinfacht werden. Ziel muss es sein, Risiken als Chancen zu begreifen und innovativen Unternehmerinnen und Unternehmern einen finanziellen und rechtlichen Rahmen zu bieten, damit sie ihre Risikokompetenz unter Beweis stellen können und die Chance auf Veränderung geschaffen wird. \r\n•\tDigitale Ressourcen und Kompetenzen fördern\r\nDer Zugang zu digitalen Ressourcen für alle Bevölkerungsgruppen, auch für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen muss gewährleistet werden. Schulungsprogramme, die die digitalen Kompetenzen in der gesamten Bevölkerung verbessern, müssen gefördert werden. Ergänzend braucht es Subventionen oder Anreize für den Erwerb von digitalen Geräten für einkommensschwächere Gruppen.\r\n•\tRegulatorischen Rahmen für Künstliche Intelligenz innnovationsfreundlich umsetzen\r\nDie Entwicklung ethischer Leitlinien und Standards für den Einsatz von KI ist zentral. Es braucht klare Vorschriften für die Haftung bei KI-Anwendungen. Die Forschung und Entwicklung im Bereich ethischer KI sollte gefördert werden. Diese Politikvorschläge sollen dazu beitragen, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung anzugehen und die Chancen, die sie bietet, bestmöglich zu nutzen. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Maßnahmen sorgfältig abgewogen und regelmäßig überprüft werden sollten, um sicherzustellen, dass sie den sich wandelnden Anforderungen und Entwicklungen im digitalen Bereich gerecht werden.\r\n•\tInternationale Netzwerke und Kooperationen aufbauen\r\nDie Politik sollte den Mittelstand dabei unterstützen, branchenübergreifende Netzwerke und Kooperationen zu etablieren. Dies fördert den Austausch von Erfahrungen, Ressourcen und Know-how, um gemeinsam Technologieführerschaft zu erreichen. Die Politik sollte zudem Anreize schaffen, um internationale Partnerschaften und den Austausch von Technologien zu erleichtern. Dies ermöglicht mittelständischen Unternehmen den Zugang zu globalen Märkten und fördert die Positionierung auf internationalen Leitmärkten.\r\n•\tTechnologietransfer fördern\r\nEin effektiver Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und mittelständischen Unternehmen sollte durch gezielte Förderprogramme erleichtert werden. Dies ermöglicht eine schnellere Integration von innovativen Technologien in die mittelständische Wirtschaft.\r\n•\tBürokratie für Forschungs- und Entwicklungsprojekte abbauen\r\nUm den Mittelstand bei Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu entlasten, sollten bürokratische Hürden minimiert werden. Vereinfachte Antragsverfahren und transparente Regelungen erleichtern den Unternehmen den Zugang zu Ressourcen für technologische Innovationen. Die durchgehende Digitalisierung der Verwaltung ist dafür unerlässlich und sollte schnellst möglich vollendet werden.\r\nIV.\tKonsistente Energiewende für stabile Transformationspfade implementieren\r\nEine international wettbewerbsfähige Volkswirtschaft braucht niedrige Energiepreise. Das gilt insbesondere für die exportorientierte Wirtschaft in Deutschland, die sich im Vergleich mit anderen Produktionsstandorten behaupten muss. Der Abstieg des deutschen Standorts in einschlägigen Rankings infolge der gestiegenen Energiepreise kann dafür als hinreichender Beleg gesehen werden.\r\nUm eine langfristige, kostengünstige Energieversorgung für deutsche Unternehmen zu gewährleisten, muss das Energieangebot ausgeweitet werden. Je höher das Energieangebot, desto geringer werden die Energiepreise sein. Ziel muss es sein, einen stabilen Transformationspfad in der Energiepolitik zu schaffen. Das schließt den Netzausbau, die Entwicklung von Speichertechnologien und ein effizientes Strommarktdesign ein.\r\nUm eine stabile Versorgung zu gewährleisten, sollten in allen Bereichen die Lieferketten diversifiziert werden. Eine erneute Abhängigkeit von einem oder wenigen Staaten sollte und darf sich der deutsche Standort nicht leisten. Das gilt für die Produktion der erforderlichen Technologien wie auch die Installationen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie für die zukünftigen Lieferanten von LNG oder Wasserstoff. So lassen sich Wirtschaftskrisen durch Einbrüche des Energieangebots vermeiden.\r\nDie Energieversorgung der Zukunft braucht zudem unternehmerische Freiräume. Verfahren zur Installation und Innovation in den verschiedenen Energiesektoren müssen entbürokratisiert werden. Der Staat darf seinem Ziel einer stabilen und günstigen Energieversorgung nicht durch eigene Auflagen im Wege stehen. Am Ende werden die Fortschritte in der Dekarbonisierung vom Tempo einer stabilen Energiewende definiert.\r\nDer Wissenschaftliche Beirat empfiehlt:\r\n•\tEuropäischen Binnenmarkt für Strom aufbauen\r\nEin dynamischer, europäischer CO2-Preis, der fossile Energien maßvoll verteuert und erneuerbare Energien relativ vergünstigt, wäre ein marktkonformes Instrument zur Bewältigung der Energiewende. Wenn die bislang externalisierten Kosten bei der fossilen Energieerzeugung eingepreist werden, führen die gestiegenen Preise zu veränderten Kaufentscheidungen. Zudem würde der CO2-Preis die verbleibenden Emissionen effizient allokieren, weil diejenigen den Preis noch zahlen würden, für die es sich am meisten lohnt. Die Energiewende würde mittels „ehrlicher“ Preise durchgesetzt werden und ohne planwirtschaftliche Eingriffe auskommen. \r\n•\tDezentralität als Schlüssel verstehen\r\nDezentralität als Schlüssel bezieht sich auf die Idee, die Energieerzeugung und -verteilung auf verschiedene lokale oder regionale Einheiten zu verteilen, anstatt sie zentralisiert zu kontrollieren. Dieses Konzept hat mehrere potenzielle Vorteile: Dezentrale Energieerzeugung kann die Robustheit des Energieversorgungssystems erhöhen. Lokale Energiequellen, wie erneuerbare Energien, reduzieren die Abhängigkeit von zentralisierten Energiequellen und minimieren die Auswirkungen von Störungen oder Ausfällen in einem bestimmten Bereich. Dezentrale Systeme reduzieren die Notwendigkeit langer Übertragungsleitungen und minimieren somit Verluste aufgrund von Widerstand und anderen Faktoren. Unterschiedliche Regionen haben unterschiedliche Energiebedürfnisse und Ressourcen. Dezentrale Energiepolitik ermöglicht es, die Energieproduktion besser an die spezifischen Bedürfnisse und Ressourcen einzelner Gebiete anzupassen.\r\n•\tEnergieangebot flexibilisieren \r\nImplementierung politischer Maßnahmen zur gezielten Förderung und Entwicklung von Energiespeichertechnologien, um den Überschuss an erneuerbaren Energien effizient zu speichern und bei Bedarf abzurufen. Beschleunigter Ausbau und Modernisierung des Stromnetzes, um die Übertragung von erneuerbaren Energien von Produktionsstätten zu Verbrauchszentren zu erleichtern und Engpässe zu minimieren. Einführung von Anreizen und finanzieller Unterstützung für Forschung und Entwicklung neuer Technologien im Bereich erneuerbarer Energien, um deren Integration und Nutzung zu verbessern. Schaffung von flexiblen Mechanismen im Energiemarkt, die eine dynamische Anpassung der Stromproduktion an die Nachfrage ermöglichen und so Überkapazitäten vermeiden.\r\nV.\tGesellschaftliches Klima für Innovation und Unternehmertum schaffen\r\nEine soziale Marktwirtschaft lebt von der Anstrengung und vom Optimismus. Sie benötigt dafür ein entsprechendes gesellschaftliches Klima, eines, das produktiv und innovativ mit Veränderung umgeht. Veränderung wiederum braucht Unternehmerpersönlichkeiten. Das Image des Unternehmertums hat in den letzten Jahrzehnten stark gelitten. Das macht sich unter anderem daran bemerkbar, dass immer mehr wettbewerbsfähige Unternehmen im Mittelstand weder innerhalb noch außerhalb der Familie Nachfolger finden. Unternehmen beenden ihre Geschäftstätigkeit und Arbeitsplätze gehen verloren, nicht weil ineffizient gewirtschaftet wurde, sondern weil sich niemand findet, der das unternehmerische Risiko übernehmen möchte. Ebenfalls leidet darunter die Wahrscheinlichkeit, dass frische Köpfe neue Unternehmen gründen.\r\nLaut Gründungsmonitor 2023 der KfW hat sich die Anzahl der Existenzgründer im Jahr 2022 auf 550.000 reduziert. Das ist ein Verlust von 9 Prozent gegenüber 2021 und im Vergleich zu vergangenen Jahren eine Halbierung (2010: 938.000) bzw. ein Verlust von fast zwei Dritteln (2002: 1.461.000). Der kurzfristige Verlust dürfte der Konjunktur geschuldet sein. Der Rückgang über die lange Frist sollte allerdings durch eine Stärkung des Unternehmerleitbilds in Deutschland adressiert werden. Würden junge Menschen bereits in der Schule mit dem Unternehmertum vertraut gemacht werden, könnten sich Hemmungen lösen. In Schulfächern wie Wirtschaft oder entsprechenden AGs für Interessierte könnte Schülern und Schülerinnen ein umfassendes Bild vom Unternehmertum vermittelt werden. \r\nZur Bewältigung der anstehenden Transformationen sind Innovationen vonnöten. Doch gerade in Deutschland, dem Herkunftsland vieler Innovationen, macht sich zunehmend ein negatives Bild vom Unternehmertum und eine Marktskepsis breit. Es bedarf eines offenen Umgangs mit Risiken und kurzfristig auch potenziellem Scheitern, um Gewinne, die in guten Zeiten anfallen, zu rechtfertigen. Dementsprechend muss die Vermittlung einer gesunden Fehlerkultur Teil einer Kampagne zur Stärkung des Unternehmerleitbilds sein. Dabei sollte das Unternehmerleitbild moralische Aspekte und ein soziales Wertesystem reflektieren.\r\nDas negative Bild vom Unternehmertum basiert aber auch auf der realen bürokratischen Überlastung im Gründungsprozess. Dem Gründungsmonitor 2023 der KfW zufolge ist die Bürokratie in Deutschland das von Gründern meistgenannte Hemmnis für die Gründung eines Unternehmens . Wenn sich zum negativen Image der Unternehmer noch reale Belastungen durch die Erfüllung von Auflagen gesellen, verstärkt sich die Ablehnung der Übernahme unternehmerischer Verantwortung bei jungen Menschen zusätzlich. Somit handelt es sich nicht nur um ein kulturelles, sondern auch um ein praktisches Problem in der Umsetzung von Gründungsplänen. Investitionen in Bildung sind zentral für die Steigerung des Produktivitätswachstums und Risikokompetenz ein entscheidendes Gut für unternehmerische Tätigkeit und die Entwicklung erfolgreicher und innovativer Geschäftsmodelle. Diese Wachstumshebel sollten im Sinne der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland genutzt werden.\r\nDer Wissenschaftliche Beirat empfiehlt:\r\n•\tBildungsinhalte zu Markt und Entrepreneurship stärken\r\nEntwicklung und Einführung von innovativen und altersgerechten Lehrmodulen zum unternehmerischen Denken und Handeln (UDH) für alle Schulformen (Primär- und Sekundarschule). Integration volks- und marktwirtschaftlicher Grundkenntnisse in den Lehrplan, um das Verständnis für marktwirtschaftliche Prozesse zu fördern. Verpflichtende Teilnahme an einem UDH-/Entrepreneurship Education-Modul während der Lehrerausbildung. Allgemeine Betonung der Entrepreneurial Education, um das Verständnis für unternehmerisches Denken und Handeln zu fördern. Stärker Berücksichtigung berufspraktischer Belange (Handwerk, Handel) zur Verbesserung der Chancen von Jugendlichen aus bildungsfernen Familien\r\n•\tDigitale Bildung fördern\r\nImplementierung von digitalen Lehrplänen und Ressourcen in allen Bildungseinrichtungen. Schulungen für Lehrer und Bildungspersonal, um digitale Tools effektiv in den Unterricht zu integrieren. Förderung von Partnerschaften zwischen (Berufs-)Schulen.\r\n•\tProgramm „Ausbildung 4.0“ etablieren\r\nFokus auf die Modernisierung von Kompetenzprofilen in der Ausbildung. Integration von Digitalisierung in Berufsschulen. Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung und Implementierung von Ausbildungskonzepten.\r\n•\tKooperative Forschung von Unternehmen und Wissenschaft stärker fördern\r\nPolitik sollte das Bildungssystem an die Anforderungen der digitalen Ära anpassen, um qualifizierte Arbeitskräfte für zukunftsweisende Technologien zu schaffen. Die Förderung von STEM-Fächern (Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik) und praxisorientierten Ausbildungen ist entscheidend. Zudem sollten mehr Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und innovativen Unternehmen eingegangen werden, um praxisorientierte Forschung zu begünstigen. \r\n•\tBedeutung und Wahrnehmung von Unternehmertum in der Öffentlichkeit besser vermitteln \r\nErhöhte Aufmerksamkeit für Mittelstand und Familienunternehmen in Bildung, Politik und Medien. Es gilt, dass gesellschaftliche Bild von Unternehmerinnen und Unternehmern zu stärken und die Bedeutung von Unternehmertum für Wirtschaft und Gesellschaft zu vermitteln.\r\n3.\tSchlusswort\r\nWohlstand und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stehen an einem Wendepunkt. Es reicht nicht mehr, den gegenwärtigen Zustand zu verwalten. Es geht um die grundlegende Erneuerung der strukturellen Basis und die Beschleunigung transformativer Prozesse. Darüber hinaus geht aber auch um die Stärkung breiter gesellschaftlicher Potenziale. Mittelstand und Unternehmertum sind dabei unverzichtbare Elemente für eine zukunftsfähige und chancenorientierte Gesellschaft. Sie fördern nicht nur wirtschaftliche Prosperität, sondern bieten individuelle Möglichkeiten zur Entfaltung von Potentialen und tragen zur Schaffung einer lebendigen und innovationsgetriebenen Wirtschaft sowie einer stabilen demokratischen Ordnung bei.\r\nDie Agenda 2025+ beschreibt einen konkreten Rahmen für Erneuerung und Fortschritt. Es sollen Potenziale geschaffen und Chancen genutzt werden. Wir sollten diesen Wandel nicht als Last und Bedrohung verstehen, sondern als Chance begreifen, unsere strukturellen Hemmnisse zu überwinden und transformative Prozesse proaktiv anzustoßen. In Zeiten großer geopolitischer, struktureller und gesellschaftlicher Unsicherheiten sollten wir uns auf unternehmerisches Handeln, strategisches Denken, und den gesellschaftlichen Mut zur Veränderung besinnen. Davon hat Deutschland immer noch jede Menge. Es ist aber höchste Zeit, sie auch zu nutzen.\r\nWissenschaftlicher Beirat - BVMW DE\r\nAnsprechpartner:\r\nProf. Dr. Henning Vöpel \r\nVorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des BVMW Vorstand \r\n(CEO) sop | Stiftung Ordnungspolitik \r\nDirektor (Director) cep | Centrum für Europäische Politik \r\nKaiser-Joseph-Straße 266 | 79098 Freiburg \r\nSchiffbauerdamm 40 | 10117 Berlin \r\nTel.: +49 761 38693-140 \r\nFax: +49 761 38693-111 \r\nvoepel@cep.eu | www.cep.eu\r\n\r\nDer Mittelstand. BVMW e. V.\r\nBereich Volkswirtschaft\r\nPotsdamer Straße 7 / Potsdamer Platz\r\n10785 Berlin\r\nTelefon: + 49 (30) 53 32 06-0\r\nTelefax: +49 (30) 53 32 06-50\r\nE-Mail: volkswirtschaft@bvmw.de\r\nSocial Media: @BVMWeV\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. 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WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006047","regulatoryProjectTitle":"Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a4/4d/313356/Stellungnahme-Gutachten-SG2406120027.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Entwurf des BMF zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht\r\nKernforderungen des Mittelstands\r\n•\tVereinfachung und Beschleunigung des Antragsprozesses für Unternehmen.\r\n•\tSicherstellung einer fairen Besteuerung beim bidirektionalen Laden.\r\n•\tBürokratieabbau ohne Schaffung neuer Vorschriften.\r\n•\tEffektiver Bürokratieabbau ohne zusätzliche Hürden.\r\n•\tAusgewogene Anpassungen für weniger Verwaltungsaufwand und Praxisnähe.\r\nAllgemeines\r\nDer Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) unterstützt das Streben nach einer zeitgemäßen und effizienten Gesetzgebung im Strom- und Energiesteuerrecht. Eine verbesserte Regulierung ist entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und die Energiewende voranzutreiben. Kleine Änderungen wie die Einführung einer Online-Antragspflicht und die Automatisierung von Antragsprozessen können bereits einen Unterschied machen, jedoch sind weiterführende Maßnahmen unerlässlich, um den Bedürfnissen des Mittelstands gerecht zu werden und eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten.\r\n\r\nBürokratieabbau und Online-Antragsverfahren\r\nEs scheint zumindest an einigen Stellen Verbesserungen zu geben, die darauf abzielen, den Aufwand zu reduzieren. Die Einführung einer Online-Antragspflicht und die Aussicht auf eine weitgehend automatisierte Bearbeitung von Anträgen sind positive Schritte in Richtung Bürokratieabbau. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand für energieintensive Unternehmen zu verringern und die Effizienz des Antragsprozesses zu steigern. Obwohl Entlastungsanträge bereits seit über einem Jahr online über das Zoll-Portal gestellt werden können, ist anzumerken, dass eine Aktualisierung und Verbesserung des Online-Tools dringend erforderlich ist. \r\nEs ist bedauerlich, dass trotz des Ansatzes zum Bürokratieabbau durch den Referentenentwurf der Eindruck entsteht, dass dieser durch einen Stapel neuer Vorschriften erreicht werden soll. Dies spiegelt leider ein typisches Muster wider, das in Deutschland oft beobachtet wird. Statt die bestehende Bürokratie effektiv abzubauen, scheint die Lösung darin zu bestehen, neue Vorschriften zu schaffen, die den Gesamtaufwand möglicherweise sogar erhöhen könnten. \r\nEs ist entscheidend, dass bürokratische Hindernisse abgebaut werden, ohne neue Barrieren zu schaffen, um eine wirkliche Erleichterung für die betroffenen Unternehmen zu erreichen. Es ist zu hoffen, dass das Online-Tool im Zuge dieser Reformen smart und technologisch auf dem aktuellen Stand erweitert wird, um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten und etwaige technische Probleme zu beheben.\r\n\r\n\r\nAusweitung der Steuerentlastung nach § 9b StromStG \r\nDie geplante Ausweitung der Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG bei Beibehaltung der Antragsschwelle von mindestens 250 Euro Entlastung pro Jahr ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die damit einhergehende Vervielfachung der Entlastungsanträge ab 2025 erfordert jedoch dringend rechtliche Anpassungen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Die Einführung einer Online-Antragspflicht sowie die Aussicht auf eine weitgehend automatisierte Bearbeitung von Anträgen sind positive Entwicklungen. Es ist jedoch zu betonen, dass energieintensive Unternehmen bereits seit über einem Jahr ihre Anträge online über das Zoll-Portal einreichen. Eine effektive Neuerung wäre daher eine Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und eine Fehlerbereinigung des Online-Tools, um eine reibungslose Antragstellung sicherzustellen.\r\nAnpassung des § 54 EnergieStG und Forderung nach Erhöhung der Entlastungsbeträge \r\nEine wichtige Frage, die im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Änderungen aufkommt, betrifft die Regelung des § 54 EnergieStG. Der BVMW spricht sich dafür aus, die Entlastungsbeträge für energieintensive Unternehmen analog zu § 9b StromStG zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der § 55 voraussichtlich aufgehoben wird und somit energieintensive Unternehmen, die bisher von Rückerstattungen profitierten, entfallen.\r\nWegfall des § 55 im Energiesteuerrecht\r\nDer Referentenentwurf sieht vor, dass der § 55 weggefallen wird. Dies bedeutet einen entscheidenden Einschnitt für energieintensive Unternehmen, die bisher von diesem Regelwerk profitierten. Es ist daher von großer Bedeutung, dass die Entlastungsmöglichkeiten im Rahmen anderer Gesetze, wie etwa § 9b StromStG, entsprechend angepasst und erweitert werden, um die entfallenden Vorteile zu kompensieren.\r\nHerausforderungen beim bidirektionalen Laden\r\nHinsichtlich des bidirektionalen Ladens bestehen Bedenken. Hier scheint bei den Regelungen die Befürchtung, dass eine kWh unversteuert bleiben könnte im Vordergrund zu stehen. Diese Sorge überwiegt möglicherweise den Nutzen einer praktikablen Lösung. Wenn dies auf alle Anwender zutrifft, könnte der damit verbundene Verwaltungsaufwand so massiv werden, dass es letztendlich keinen Sinn mehr macht, das bidirektionale Laden umzusetzen.\r\nFazit\r\nInsgesamt begrüßt der BVMW die angestrebten Modernisierungs- und Bürokratieabbauvorhaben im Strom- und Energiesteuerrecht. Die geplante Ausweitung der Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG sowie die Einführung einer Online-Antragspflicht sind wichtige Schritte zur Vereinfachung des Verfahrens. Jedoch müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere im Hinblick auf die Regelung des § 54 EnergieStG und die Erhöhung der Entlastungsbeträge für energieintensive Unternehmen. \r\nDer BVMW steht für einen konstruktiven Dialog bereit, um gemeinsam praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten, die den Bedürfnissen der mittelständischen Wirtschaft gerecht werden.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006047","regulatoryProjectTitle":"Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e2/f9/451739/Stellungnahme-Gutachten-SG2501290005.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) unterstützt das Streben nach einer zeitgemäßen und effizienten Gesetzgebung im Strom- und Energiesteuerrecht. Eine verbesserte Regulierung ist entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und die Energiewende voranzutreiben. Kleine Änderungen wie die Einführung einer Online-Antragspflicht und die Automatisierung von Antragsprozessen können bereits einen Unterschied machen, jedoch sind weiterführende Maßnahmen unerlässlich, um den Bedürf- nissen des Mittelstands gerecht zu werden und eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten.\r\n\r\nBürokratieabbau und Online- Antragsverfahren\r\nEs scheint zumindest an einigen Stellen Verbesserungen zu geben, die darauf abzielen, den Aufwand zu reduzieren. Die Einführung einer Online-Antragspflicht und die Aussicht auf eine weitgehend automatisierte Bearbeitung von Anträgen sind positive Schritte in Richtung Bürokratieabbau. Diese Maß- nahmen könnten dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand für energieintensive Unternehmen zu verringern und die Effizienz des Antragsprozesses zu steigern. Obwohl Entlastungsanträ- ge bereits seit über einem Jahr online über das Zoll-Portal ge- stellt werden können, ist anzumerken, dass eine Aktualisierung und Verbesserung des Online-Tools dringend erforderlich ist.\r\n \r\nEs ist bedauerlich, dass trotz des Ansatzes zum Bürokratieab- bau durch den Referentenentwurf der Eindruck entsteht, dass dieser durch einen Stapel neuer Vorschriften erreicht werden soll. Dies spiegelt leider ein typisches Muster wider, das in Deutschland oft beobachtet wird. Statt die bestehende Bürokratie effektiv abzubauen, scheint die Lösung darin zu beste- hen, neue Vorschriften zu schaffen, die den Gesamtaufwand möglicherweise sogar erhöhen könnten.\r\nEs ist entscheidend, dass bürokratische Hindernisse abgebaut werden, ohne neue Barrieren zu schaffen, um eine wirkliche Erleichterung für die betroffenen Unternehmen zu erreichen. Es ist zu hoffen, dass das Online-Tool im Zuge dieser Reformen smart und technologisch auf dem aktuellen Stand erweitert wird, um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten und etwaige technische Probleme zu beheben.\r\n\r\nAusweitung der Steuerentlastung nach § 9b StromStG\r\nDie geplante Ausweitung der Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG bei Beibehaltung der Antragsschwelle von mindestens 250 Euro Entlastung pro Jahr ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die damit einhergehende Vervielfachung der Entlastungsanträge ab 2025 erfordert jedoch dringend rechtliche Anpassungen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Die Einführung einer Online-Antragspflicht sowie die Aussicht auf eine weitgehend automatisierte Bearbeitung von Anträgen sind positive Entwicklungen. Es ist jedoch zu betonen, dass energieintensive Unternehmen bereits seit über einem Jahr ihre Anträge online über das Zoll-Portal einreichen. Eine effektive Neuerung wäre daher eine Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und eine Fehlerbereini- gung des Online-Tools, um eine reibungslose Antragstellung sicherzustellen.\r\n\r\nAnpassung des § 54 EnergieStG und Forderung nach Erhöhung der Entlastungsbeträge\r\n\r\nEine wichtige Frage, die im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Änderungen aufkommt, betrifft die Regelung des § 54 EnergieStG. Der BVMW spricht sich dafür aus, die Entlastungsbeträge für energieintensive Unternehmen analog zu § 9b StromStG zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der § 55 voraussichtlich aufgehoben wird und somit energieintensive Unternehmen, die bisher von Rückerstattungen profitierten, entfallen.\r\n\r\nWegfall des § 55 im Energiesteuerrecht\r\nDer Referentenentwurf sieht vor, dass der § 55 weggefallen wird. Dies bedeutet einen entscheidenden Einschnitt für ener- gieintensive Unternehmen, die bisher von diesem Regelwerk profitierten. Es ist daher von großer Bedeutung, dass die Ent- lastungsmöglichkeiten im Rahmen anderer Gesetze, wie § 9b StromStG, entsprechend angepasst und erweitert werden, um die entfallenden Vorteile zu kompensieren.\r\n\r\nHerausforderungen beim bidirektionalen Laden\r\nHinsichtlich des bidirektionalen Ladens bestehen Bedenken. Hier scheint bei den Regelungen die Befürchtung, dass eine kWh unversteuert bleiben könnte, im Vordergrund zu stehen. Diese Sorge überwiegt möglicherweise den Nutzen einer prak- tikablen Lösung. Wenn dies auf alle Anwender zutrifft, könnte der damit verbundene Verwaltungsaufwand so massiv werden, dass es keinen Sinn mehr ergibt, das bidirektionale Laden umzusetzen.\r\n\r\nFazit\r\nInsgesamt begrüßt der BVMW die angestrebten Modernisie- rungs- und Bürokratieabbauvorhaben im Strom- und Energiesteuerrecht. Die geplante Ausweitung der Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG sowie die Einführung einer Online-Antragspflicht sind wichtige Schritte zur Vereinfachung des Verfahrens. Jedoch müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere im Hinblick auf die Regelung des § 54 EnergieStG und die Erhöhung der Entlastungsbeträge für energieintensive Unternehmen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006048","regulatoryProjectTitle":"Steuern und Finanzen im Mittelstand","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/61/4a/451741/Stellungnahme-Gutachten-SG2502010001.pdf","pdfPageCount":12,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionspapier\r\nSteuern und Finanzen im Mittelstand\r\nLiebe Leserinnen und Leser,\r\nManche von Ihnen erinnern sich vielleicht noch, als Deutschland Exportweltmeister und der wichtigste Wachstumsmotor in Europa war. Diese Zeiten sind vorbei. Die Krisen der Vergangenheit und Gegenwart haben Spuren in der global integrierten deutschen Wirtschaft hinterlassen und stellen das Land vor bedeutende Herausforderungen. Eklatante wirtschaftspolitische Fehler in den letzten Dekaden haben den Standort Deutschland aus Sicht von Unternehmen und Beschäftigten stark abgewertet. Während sich die staatlichen Institutionen bei der Einführung teurer regulatorischer Maßnahmen in einem regelrechten Wettlauf befinden, stockt die staatliche Investitionstätigkeit. Der Mix aus lähmender Bürokratie, hohen Befolgungskosten und fehlgeleiteten Investitionen bildet eine toxische Verbindung für die zukünftige Entwicklung der deutschen Wirtschaft.\r\nGerade bei der Steuer- und Abgabenquote auf Arbeitseinkommen trägt Deutschland im OECD-Vergleich mit 47,8 Prozent den unrühmlichen Titel des Vizemeisters – damit liegt die Bundesrepublik Deutschland deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 34,6 Prozent. Auch bei der Unternehmensbesteuerung gehört Deutschland mit 29,9 Prozent zur Spitzengruppe. Durch die hohe Besteuerung von Arbeitseinkommen und Unternehmensgewinnen bleibt dem deutschen Mittelstand kaum Luft zum Atmen. Die Bildung von Eigenkapital, die Entwicklung von Innovationen und die Investition in digitale und klimafreundliche Technologien muss hinter einer hohen Steuer- und Abgabenbelastung sowie der Befolgung eines bürokratischen Verwaltungsapparats zurückstecken.\r\nDaneben tragen die hohen Energiekosten sowie der allgegenwärtige Fach- und Arbeitskräftemangel massiv dazu bei, dass mittelständische Unternehmen ihre Potenziale nicht heben können. Verbesserungsbedarf besteht auch beim Zugang zu Finanzmitteln. Das Steuer- und Finanzierungsumfeld zählt zu den wesentlichen Standortkriterien für die Ansiedlung innovativer Unternehmen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind die Keimzelle des innovativen und technischen Fortschritts. Solange in Deutschland aber die Möglichkeiten fehlen, Wagniskapital einfach und günstig aufzunehmen, werden sich die Hidden Champions der Zukunft im Ausland formieren.\r\nDie Politik hat den klaren Auftrag, die richtigen steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und Wachstumsimpulse zu setzen. Dazu zählen wir eine attraktive Standortpolitik, die vor allem durch eine niedrige Steuer- und Abgabenquote, die sichere und einfache Aufnahme von Wagniskapital für KMU sowie eine handlungsfähige und digitale Verwaltung besticht. In diesem Positionspapier werden dazu konkrete Vorschläge gemacht.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nInhalt\r\nKernforderungen des Mittelstands\r\nSteuerliche Wettbewerbsfähigkeit erhalten\r\nBeständigen Inflationsausgleich und Bürokratieabbau sicherstellen\r\nKeine Spitzensteuer auf mittlere Einkommen erheben\r\nUnternehmensnachfolge mittelstandszentriert ausrichten\r\nSteuerliche Investitionsanreize setzen und Eigenkapital fördern\r\nStaatliche Standortpolitik verbessern\r\nSolidaritätszuschlag vollständig abschaffen\r\nVollständige Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer ermöglichen\r\nNachhaltiges und soziales Unternehmertum fördern\r\nSpektrum der Finanzierungsformen erweitern\r\nVerluste nutzbar machen\r\n1. Steuerliche Wettbewerbsfähigkeit erhalten\r\nInternationale Großkonzerne verfügen über die Struktur und das notwendige Budget, um durch gezielte Gestaltungsmaßnahmen die Steuersysteme verschiedener Nationalstaaten steuermindernd zu nutzen. Die hierdurch entstehenden legalen Steuerschlupflöcher nutzen sie effizient aus und reduzieren somit ihre effektive Steuerbelastung auf einen Bruchteil des gesetzlich festgeschriebenen Steuersatzes – und das auf Kosten aller anderen Steuerpflichtigen.\r\nFür die allermeisten mittelständischen Unternehmen ist eine entsprechende Steuergestaltung aus vielerlei Gründen keine Option. Im Ergebnis beschert ihnen der internationale Flickenteppich steuerrechtlicher Vorschriften einen erheblichen Nachteil im ohnehin schon schwierigen Wettbewerb mit den großen Konzernen.\r\nDie globale Mindestbesteuerung wird das Ungleichgewicht zwischen großen Konzernen und KMU nicht beseitigen, sondern vielmehr legitimieren: Während große Konzerne mit einer politisch akzeptierten Gesamtsteuerbelastung von 15 Prozent planen können, bleibt es für mittelständische Unternehmen mit Geschäftsleitung in Deutschland bei einer durchschnittlichen Gesamtsteuerbelastung von circa 30 Prozent.\r\nHier besteht dringender Handlungsbedarf: Der Steuergesetzgeber muss die Ertragssteuerbelastung deutlich reduzieren, um der Zweiklassengesellschaft Einhalt zu gebieten und Deutschland im internationalen Standortwettbewerb zu stärken. Dass eine Senkung der Unternehmenssteuersätze eine starke Signalwirkung entfaltet und nicht zwangsläufig zu unerwünschten Verteilungswirkungen führt, ist wissenschaftlich belegt. Analysen des ifo-Instituts zeigen, dass sich eine steuerliche Entlastung von Unternehmen positiv auf Investitionen, Arbeitsplatzangebot und Bruttoinlandsprodukt auswirken kann. Die positiven Implikationen für die gesamtwirtschaftliche Situation haben sogar das Potenzial, die negativen Effekte auf das Steueraufkommen langfristig zu kompensieren.\r\n\r\nVorschlag des BVMW:\r\nSteuerrechtliche Wettbewerbsnachteile zu Ungunsten mittelständischer Unternehmen müssen beseitigt werden. Der BVMW fordert, dass die international legitimierte Steuerbelastung von 15 Prozent nicht nur zum neuen Maßstab für große, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen wird.\r\n2. Beständigen Inflationsausgleich und Bürokratieabbau sicherstellen\r\nDie Inflation führt zu einem echten Kaufkraftverlust, dem sich die Bürger nur durch Konsumverzicht entziehen können. Eine durchschnittliche Inflation von lediglich zwei Prozent pro Jahr, die im Übrigen als Preisstabilitätsziel der Europäischen Zentralbank ausgegeben wird, führt in Abhängigkeit vom Betrachtungszeitraum zu einem realen Kaufkraftverlust in folgender Höhe:\r\nNach 5 Jahren: 9,43 %\r\nNach 10 Jahren: 17,97 %\r\nNach 15 Jahren: 25,70 %\r\nNach 20 Jahren: 32,70 %\r\nDass eine Inflation in einem geringen einstelligen Prozentbereich wünschenswert ist, ist gesamtwirtschaftlich anerkannt. Problematisch und inakzeptabel ist allerdings, dass sich der Kaufkraftverlust über die kalte Progression als versteckte Steuererhöhung auswirkt, unter der mittelständische Unternehmer und Arbeitnehmer gleichermaßen leiden.\r\nDie kalte Progression beschreibt den paradox anmutenden Fall, dass Arbeitnehmer trotz Lohnerhöhung oder Personenunternehmer trotz Gewinnsteigerung real weniger Einkommen zur Verfügung haben. Dieser Fall tritt ein, wenn das Mehr an Einnahmen oder Gewinn lediglich die Preissteigerung (Inflation) ausgleicht, die Steuerbelastung jedoch stärker als das Einkommen steigt. Die kalte Progression ist im Übrigen ursächlich dafür, dass die Steuereinnahmen von einem Hoch zum nächsten marschieren. Für das Jahr 2023 schätzte das Bundesministerium der Finanzen die Höhe der kalten Progression auf 21 Milliarden Euro. Betroffen von der Steuermehrbelastung sind rund 35,5 Millionen Steuerpflichtige mit durchschnittlich 591 Euro pro Jahr.\r\n\r\nMit dem Inflationsausgleichsgesetz aus dem Jahr 2022 wurde gesetzlich verankert, die Freibeträge und Bemessungsgrenzen für die Jahre 2022 und 2023 an die Inflationsdynamik anzupassen. Die gesetzgeberische Intention geht in die richtige Richtung: Im Sinne einer am Leistungsfähigkeitsprinzip ausgerichteten Besteuerung dürfen nur real steigende Einnahmen der steuerlichen Progression unterfallen. Die kalte Progression gehört deshalb abgeschafft – auch über das Jahr 2023 hinaus.\r\n\r\nDer Abbau der kalten Progression sollte durch den Abbau von Bürokratie- und Befolgungskosten flankiert werden. Gerade KMU sind durch steuerliche Vorschriften übermäßig belastet. Konkret sollten Abschreibungszeiträume und Aufbewahrungsfristen verkürzt, sämtliche Freibeträge und Freigrenzen turnusmäßig im Rahmen der Jahressteuergesetze überprüft sowie die Grenzen für die verpflichtende Anwendung der Sollbesteuerung, Bilanzierung und monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen alle drei Jahre erhöht werden. Kleinunternehmer sollten von der verpflichtenden Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung befreit werden.\r\n\r\n\r\nVorschlag des BVMW:\r\nDurch einen sogenannten „Tarif auf Rädern“ kann die kalte Progression effektiv abgebaut werden. Der Steuertarif sollte an die tatsächliche Einkommens- und Preisentwicklung gekoppelt sein. Ein Inflationsausgleich muss die Regel und nicht die Ausnahme bilden. Insoweit sollten sämtliche Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge auf Basis der Herbstprognose zur Preis- und Lohnentwicklung jährlich angepasst werden.\r\n3. Keine Spitzensteuer auf mittlere Einkommen erheben\r\nIn Deutschland greift der Spitzensteuersatz im Jahr 2024 bei Einzelveranlagung schon ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro und bei Zusammenveranlagung ab 133.522 Euro.\r\nDer persönliche Einkommensteuertarif ist für Unternehmen in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft maßgeblich und belastet damit gerade den deutschen Mittelstand – vier von fünf mittelständischen Unternehmen werden als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft geführt. Das hohe Steuerniveau in Deutschland hat zur Konsequenz, dass nahezu die Hälfte der betrieblichen Mittel für Steuerzahlungen aufgewendet werden muss. Im Umkehrschluss stehen diese Mittel nicht mehr für die Bildung von Eigenkapital oder effiziente privatwirtschaftliche Investitionen zur Verfügung.\r\nDie niedrigen Tarifeckwerte führen zugleich dazu, dass immer mehr Fachkräfte den Spitzensteuersatz zahlen müssen – rund zwölf Prozent und damit 4,5 Millionen Erwerbstätige sind hiervon betroffen und finanzieren somit fast die Hälfte des Einkommensteueraufkommens. Dass die aktuelle Situation verbesserungswürdig ist, zeigt ein Vergleich mit der Vergangenheit: 1958 setzte der Spitzensteuersatz erst für Einkommen ein, die knapp 21 Mal so hoch wie der Durchschnitt waren. Heutzutage reicht bereits das 1,3-fache des Durchschnittseinkommens, um dem Spitzensteuersatz zu unterliegen.\r\nVorschlag des BVMW:\r\nDurchschnittsverdiener sollten auch mit einem durchschnittlichen Steuersatz belastet werden. Der BVMW fordert deshalb eine deutliche Erhöhung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz. Darüber hinaus muss der gesamte Tarifverlauf abgeflacht werden, mit dem Ziel eines linear progressiven Steuertarifs. Der sogenannte „Mittelstandsbauch“ ist sukzessive zu reduzieren und im Ziel in Gänze abzuschaffen.\r\n4. Unternehmensnachfolge mittelstandszentriert ausrichten\r\nDie Unternehmensnachfolge ist eine der drängendsten Herausforderungen im Mittelstand. Der Fachkräftemangel, die demografische Entwicklung und das moderne Arbeitsverständnis der Generation Y schaffen eine herausfordernde Umgebung für den Erhalt mittelständischer Unternehmen.\r\nMit der geltenden Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer existiert ein Privileg für Unternehmer. Allerdings kann das sehr komplexe Regelungsgeflecht in der Praxis zu dem Ergebnis führen, dass die Erwerber eines großen und eines mittelständischen Unternehmens mit der gleichen Steuerbelastung konfrontiert sind. Dieses Ergebnis ist ungerecht, zumal die von Großerwerben begünstigten Personen – ganz anders als bei KMU – häufig keine persönliche oder operative Verantwortung für das Unternehmensvermögen tragen, sondern lediglich das formale Eigentum innehaben und von den Entnahmen profitieren.\r\n\r\nDurch die Verschonungsbedarfsprüfung bietet das Erbschaftsteuergesetz in der aktuellen Ausgestaltung für Großerwerbe sogar die Möglichkeit, sich durch Gestaltungsmaßnahmen gezielt in eine Steuerbegünstigung hinein zu strukturieren. Eine steuerliche Begünstigung sollte aber weniger davon abhängen, komplexe Steuergestaltung zu betreiben, als vielmehr davon, langfristig unternehmerische Verantwortung zu übernehmen, die operative Geschäftsführung auszufüllen und Betriebsvermögen, Erträge sowie Arbeitsplätze am Standort Deutschland zu sichern.\r\nVorschlag des BVMW:\r\nDas Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz ist reformbedürftig. Aus Sicht des Leistungsfähigkeitsprinzips muss ein Abstand zwischen der steuerlichen Belastung von KMU und Großerwerben gewahrt bleiben. Die gesetzliche Ausgestaltung, die die Übergabe eines Milliardenunternehmens zu der gleichen absoluten Erbschaftsteuerbelastung ermöglicht wie ein KMU, ist ungerecht. Der BVMW fordert, dass die geltenden Verschonungsregelungen gestrichen werden und stattdessen für die Übertragung von Betriebsvermögen ein Steuerfreibetrag von fünf Millionen Euro eingeführt wird. Jenseits der Freibeträge sollte eine – im Härtefall auf zwanzig Jahre verteilbare – Steuerbelastung eintreten, sodass der Grundsatz, dass höheres Vermögen auch höher belastet wird, gewahrt bleibt.\r\n5. Steuerliche Investitionsanreize setzen und Eigenkapital fördern\r\nÜber die Jahre hat sich in Deutschland ein erheblicher Investitionsstau ergeben. Während andere Staaten in Sachen Digitalisierung, Klimaschutz, Bildung, Sicherheit und Infrastruktur durch eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik Investitionsanreize setzen, hinkt Deutschland hinterher. Dabei ist die Hebelwirkung, die von einem unternehmensfreundlichen Umfeld ausgehen kann, groß. Schließlich stammen knapp 90 Prozent aller Investitionen aus privater Hand.\r\nDie Krisen der letzten Jahre zeigen eindrucksvoll, dass eigenkapitalstarke Unternehmen resilient auf exogene Schocks reagieren, weniger stark auf staatliche Hilfsmaßnahmen angewiesen sind und somit Garanten für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung sind. Umso verwunderlicher ist, dass der Steuergesetzgeber Eigenkapital nicht fördert, während die Aufnahme von Fremdkapital aufgrund des Zinsabzugs steuerlich begünstigt ist. Diese Ungleichbehandlung setzt nicht nur betriebswirtschaftlich falsche Anreize, sondern ist auch inhaltlich unbegründet. Schließlich fordern Fremd- und Eigenkapitalgeber gleichermaßen eine Rendite auf den Kapitaleinsatz.\r\nDer steuerliche Abzug eines fiktiven Zinssatzes auf das Eigenkapital schafft unkompliziert und zielgenau Abhilfe. Der Zinssatz sollte mit zwei Prozent über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz angesetzt und auf das bilanzielle Eigenkapital angewendet werden. Die Steuermindereinnahmen können vor dem Hintergrund der zu erwartenden Wachstumsimpulse aufgrund einer erhöhten Investitionstätigkeit in Kauf genommen werden.\r\nVorschlag des BVMW:\r\nDie Wirtschaft benötigt dringend Investitionsanreize. Die steuerliche Förderung von Eigenkapital ist längst überfällig. Der BVMW fordert, dass fiktive Eigenkapitalzinsen die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern. Die Maßnahme stellt eine Win-win-Situation für den Fiskus und den Steuerzahler dar: Die Steuerbegünstigung führt zu höheren Investitionen, mehr Wachstum, krisenresilienteren Unternehmen und attraktiveren Standortbedingungen.\r\n6. Staatliche Standortpolitik verbessern\r\nDer deutsche Mittelstand war über Jahrzehnte der Aufstiegsgarant für die deutsche Wirtschaft und den gesamtgesellschaftlichen Wohlstand. Für mittelständische Unternehmen wird es jedoch immer schwieriger, an die Erfolge der Vergangenheit anzuknüpfen. Schuld daran haben in erster Linie die (steuer-)politischen Rahmenbedingungen. Die Forderungen der Wirtschaft und die politischen Handlungen stehen sich quasi diametral entgegen.\r\nGerade in der jüngeren Vergangenheit sind die staatlichen Spielfelder Bürokratie, Regulierung und Abgabenbelastung zu einem Bremsklotz für die wirtschaftliche Entwicklung geworden. Es ist höchste Zeit, das Ruder herumzureißen; ein einfaches Gegensteuern reicht nicht mehr aus.\r\nDie nachhaltige Schaffung international wettbewerbsfähiger und innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen muss in den Fokus der Wirtschaftspolitik rücken. Angefangen bei der vernachlässigten Bildungspolitik, über die Förderung qualifizierter Einwanderung, die Senkung von Bürokratie, Steuern und Abgaben, die Digitalisierung des Staatsapparats, bis hin zur Forschungsförderung und Verkürzung von Planungs- und Genehmigungsverfahren besteht erheblicher Verbesserungsbedarf.\r\nDer Gesetzgeber hat es in der Hand, durch eine Reduktion des Steuersatzes sowie die Verbesserung der Abschreibungsmodalitäten unkompliziert Abhilfe zu schaffen und den Standort Deutschland erheblich aufzuwerten. Die per Koalitionsvertrag angekündigte „Superabschreibung“ auf Investitionen in den Klimaschutz oder die Digitalisierung wäre ein starkes Signal für Unternehmen und deren Investitionspläne. Besondere Abschreibungsmodalitäten sind in anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Großbritannien oder Italien bereits etabliert. Zudem zeigen wissenschaftliche Studien, dass sich verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten positiv auf die Entwicklung von Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand auswirken. Dieser Effekt ist umso größer, wenn die Abschreibungsreform mit einer Senkung der Steuersätze einhergeht.\r\nVorschlag des BVMW:\r\nDer BVMW fordert eine Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf zehn Prozent und der Steuerbelastung für thesaurierte Gewinne auf 20 Prozent. Zudem sollten die Abschreibungsbedingungen verbessert werden, insbesondere durch eine „Superabschreibung“ für klimafreundliche und digitale Investitionen.\r\n7. Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen\r\nSeit 1995 wird der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer in Deutschland erhoben. Er wurde ohne zeitliche Befristung in das Gesetz aufgenommen und diente ursprünglich dem Ziel, die Vollendung der deutschen Einheit zu finanzieren.\r\nDass der Solidaritätszuschlag für den Aufbau Ost nicht mehr benötigt wird, tritt immer stärker in die öffentliche Wahrnehmung. Im Zeitraum von 2005 bis 2019 haben die neuen Bundesländer im Rahmen des Solidarpakts II rund 156 Milliarden Euro erhalten. Das zukünftig zu erwartende Steueraufkommen aus dem Solidaritätszuschlag beläuft sich im Zeitraum von 2021 bis 2028 dennoch auf kumuliert gut 102 Milliarden Euro.\r\nMit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags verpasste der Gesetzgeber die Chance, diesen vollständig abzuschaffen. Die seit 2021 geltende Rückführung kann für gehobene Einkommen angesichts der zu niedrig gewählten Freigrenzen und der hohen Inflation der letzten Jahre keine Wirkung entfalten, sodass insbesondere die Inhaber mittelgroßer Unternehmen von der Steuerentlastung nichts merken.\r\nFerner sind Kapitalgesellschaften von der Entlastung ausgeschlossen und damit die Verlierer der Reform. Dies ist eine klare Wettbewerbsverzerrung und benachteiligt viele Unternehmen gegenüber anderen Steuerzahlern.\r\nVorschlag des BVMW:\r\nDer Solidaritätszuschlag hat nach fast 30 Jahren seine Legitimation verloren. Die ursprüngliche Intention seiner Erhebung hat sich ins Gegenteil verkehrt und ist in der aktuellen Ausgestaltung unsolidarisch. Der BVMW fordert die ersatzlose Abschaffung für alle Steuerpflichtigen ohne Übergangszeitraum. Alternativ sollte zumindest eine deutliche Anhebung der Freigrenzen erfolgen und die Entlastung auf Kapitalgesellschaften ausgeweitet werden.\r\n8. Vollständige Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer ermöglichen\r\nDas deutsche Steuersystem sieht vor, dass sich die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften aus der Addition von Körperschaft- und Gewerbesteuer ergibt, während natürliche Personen mit ihren gewerblichen Einkünften lediglich in Höhe des Einkommensteuertarifs belastet werden sollen.\r\nDie Befreiung natürlicher Personen von der Gewerbesteuer wird dabei durch eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer vollzogen. Allerdings bleibt der Anrechnungsfaktor von 4,0 hinter dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 436 Prozent zurück, sodass eine systemwidrige Doppelbesteuerung eher die Regel als die Ausnahme darstellt. In 52 Prozent aller Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern kommt es zu einer Doppelbelastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer.\r\nVerbesserungsbedarf besteht auch bei dem für natürliche Personen anwendbaren Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro, der seit 1995 nicht mehr angepasst wurde. Unter Berücksichtigung der Inflation müsste dieser Freibetrag mittlerweile bei mindestens 42.655 Euro liegen.\r\nVorschlag des BVMW:\r\nDer BVMW fordert die konsequente und vollumfängliche Vermeidung einer systemwidrigen Doppelbelastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer. Die Gewerbesteueranrechnung sollte variabel in Abhängigkeit vom jeweiligen Gewerbesteuerhebesatz ausgestaltet werden. Falls keine vollständige Anrechnung erfolgt, sollte zumindest der Gewerbesteuerfreibetrag deutlich angehoben werden.\r\n9. Nachhaltiges und soziales Unternehmertum fördern\r\nIn Deutschland werden jedes Jahr Konsumgüter im Wert von zwei Milliarden Euro vernichtet, weil Produkte falsch etikettiert, überproduziert oder aus dem Sortiment genommen wurden. Anstatt diese Produkte an gemeinnützige Organisationen oder Bedürftige zu spenden, werden sie – nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen – vernichtet.\r\nAufgrund der geltenden Gesetzeslage unterliegen Sachspenden an gemeinnützige Organisationen denselben umsatzsteuerlichen Grundsätzen wie der Verkauf der Waren und somit dem vollen Umsatzsteuersatz. Dies hat zur Folge, dass die Vernichtung neuwertiger Waren für Unternehmen meist kostengünstiger ist als deren umsatzsteuerpflichtige Spende.\r\nWürde die Sachspende an gemeinnützige Organisationen nicht mit Umsatzsteuer belastet, könnte der gesamtwirtschaftliche Schaden reduziert und gleichzeitig die Spendenbereitschaft erhöht werden. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde temporär eine Sonderregelung für bestimmte Sachspenden eingeführt. Auf dieser Grundlage sollte nun aufgebaut werden.\r\nEine vollständige Steuerbefreiung wäre jedoch zu kurz gegriffen, da diese aufgrund der Gesetzessystematik mit der Versagung des Vorsteuerabzugs einherginge und somit weiterhin eine Mehrbelastung für Unternehmen darstellen würde. Es gilt, eine unionsrechtskonforme Lösung zu finden, die im Sinne des Umweltschutzes und des sozialen Unternehmertums Sachspenden steuerlich entlastet.\r\nVorschlag des BVMW:\r\nSachspenden an gemeinnützige Organisationen sollten entweder dem Nullprozentsteuersatz bei der Umsatzsteuer unterliegen oder die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für solche Spenden sollte auf null Euro reduziert werden. Diese Maßnahme würde die bisherige „Doppelbelastung“ der sozial engagierten Unternehmen beseitigen, die Spendenbereitschaft stärken und der absurden Tatsache entgegenwirken, dass eine Vernichtung wirtschaftlich attraktiver ist als eine Spende.\r\n10. Spektrum der Finanzierungsformen erweitern\r\nFür die Finanzierung von Start-ups und innovativen Mittelständlern sind alternative Finanzierungsformen neben dem klassischen Bankkredit von großer Bedeutung. Während in den USA oder Großbritannien Wagniskapital (Venture Capital), Private Equity, Crowdfunding und Business Angels längst etabliert sind, bleiben diese Finanzierungsmöglichkeiten in Deutschland und der Europäischen Union hinter ihrem Potenzial zurück.\r\nIm Jahr 2022 wurden in Deutschland von Venture-Capital-Gebern 10,7 Milliarden Euro investiert, was nur 0,29 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts entspricht. In anderen innovativen Ländern sind die Investitionsquoten deutlich höher – so lag das Venture-Capital-Volumen in den USA im Jahr 2022 bei 0,95 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und damit gemessen an der Wirtschaftsleistung mehr als dreimal so hoch wie in Deutschland.\r\nGleichzeitig hat jedes fünfte kleine Unternehmen (bis eine Million Euro Umsatz) Schwierigkeiten beim Kreditzugang. Die Rahmenbedingungen für innovative Finanzierungsalternativen müssen verbessert werden, um wichtige Impulse für Innovationen und Wachstum zu setzen sowie Arbeitsplätze zu schaffen. Der Eigenkapitaleinsatz für innovative Mittelständler muss sich stärker lohnen.\r\nNeben der Anfangsfinanzierung bereitet vor allem die Anschlussfinanzierung jungen Unternehmen immense Probleme. Große Wachstumschancen bleiben derzeit ungenutzt. Generell gilt es, die Förderlandschaft für Gründungen und Innovationen in Deutschland einfacher und einheitlicher zu gestalten, damit junge, innovative Unternehmen nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden.\r\nMit der im Jahr 2022 beschlossenen Startup-Strategie wurden wichtige Handlungsfelder für eine Verbesserung des Venture-Capital- und Gründungsstandorts Deutschland identifiziert. Zudem wurden mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz erste Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungs- und Gründungsbedingungen in Deutschland vorgeschlagen. Die Konzepte und Ideen aus diesen Initiativen sollten nun konsequent umgesetzt werden, denn die Gründungstätigkeit in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. So reduzierten sich die Existenzgründungen auch im Jahr 2022 um neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ziel muss es sein, Deutschland als Einwanderungsland für Start-ups zu etablieren. Dafür braucht es unter anderem ein breites und international wettbewerbsfähiges Spektrum an Finanzierungsformen.\r\n\r\n\r\n\r\nVorschlag des BVMW:\r\nFür Start-ups und KMU muss der Zugang zum Kapitalmarkt verbessert werden. Der BVMW fordert, dass der Gesetzgeber durch unbürokratische Maßnahmen innovative Finanzierungsmethoden unterstützt und die Initiative eines Wagniskapital-Gesetzes weiterentwickelt. Ferner sollten die Beteiligungsgrenzen für die körperschaft- und gewerbesteuerbefreite Vereinnahmung von Dividenden abgeschafft werden, wenn die Gewinne in die Förderung von Start-ups oder KMU reinvestiert werden. Schließlich muss die sogenannte Dry-Income-Problematik bei Mitarbeiterbeteiligungen ausgeräumt werden, indem der geldwerte Vorteil aus der Anteilsgewährung erst zum Zeitpunkt des tatsächlichen Beteiligungsverkaufs besteuert wird.\r\n11. Verluste nutzbar machen\r\nDie Besteuerung hat sich an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu orientieren. Diesem Grundsatz trägt der Gesetzgeber nur eingeschränkt Rechnung, wenn es um die Berücksichtigung von Verlusten geht.\r\nNeben der eingeschränkten Verlustverrechnung hinsichtlich der Höhe und der zeitlichen Beschränkung können Verluste in Folge eines Gesellschafterwechsels gänzlich untergehen. Auch im Schenkungs- oder Erbfall ist eine Verlustübertragung auf den Rechtsnachfolger nicht vorgesehen. Im Ergebnis kommt es zu einer Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten im Steuerrecht.\r\nWer die Verlustberücksichtigung einseitig behindert, erschwert die Bildung von Eigenkapital und bestraft unternehmerische Fehlentscheidungen. Die jüngsten Änderungen bei der Verlustberücksichtigung gehen in die richtige Richtung, lösen aber die strukturelle Diskriminierung von Verlusten gegenüber Gewinnen noch lange nicht auf.\r\nAnstatt sich in einem bürokratischen Klein-Klein mit Höchstbeträgen, prozentualen Anrechnungsmechanismen und befristeten Anwendungszeiträumen zu verlieren, gehört die steuerliche Schlechterstellung von Verlusten abgeschafft. Ziel sollte eine korrespondierende Behandlung von Gewinnen und Verlusten sein.\r\nVorschlag des BVMW:\r\nDie Verlustberücksichtigung sollte unternehmensfreundlich reformiert werden. Verluste müssen vererbbar sein, und die betragsmäßige Beschränkung des Verlustrücktrags sowie die Mindestbesteuerung gehören abgeschafft. Ferner sollte der Verlustrücktrag auf die noch nicht verjährten Veranlagungszeiträume ausgeweitet und der Verlustuntergang beim Gesellschafterwechsel auf missbräuchliche Gestaltungen beschränkt werden.\r\nFazit\r\nDer Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und steht durch hohe Steuerlasten, Bürokratie und mangelnde Finanzierungsmöglichkeiten unter erheblichem Druck. Die in diesem Positionspapier vorgeschlagenen Maßnahmen sind notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern und langfristig Wohlstand und Arbeitsplätze zu erhalten.\r\nDer BVMW fordert eine entschlossene Reformpolitik, die mittelständische Unternehmen entlastet, Investitionen erleichtert und den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb wieder attraktiv macht."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014538","regulatoryProjectTitle":"Agenda 2025+","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1c/dd/451743/Stellungnahme-Gutachten-SG2502010002.pdf","pdfPageCount":12,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Agenda 2025+\r\nLiebe Leserinnen und Leser,\r\ndie Zukunft der Wirtschaft unseres Landes hängt maßgeblich von unserem gemeinsamen Engagement und unserer Fähigkeit ab, diese Herausforderungen anzunehmen und in Chancen zu verwandeln. Die in diesem Text skizzierten Themen sind von entscheidender Bedeutung für unser wirtschaftliches Wohlstand und unsere globale Wettbewerbsfähigkeit.\r\nDie deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Rezession. Während andere Industrienationen wachsen, wird für das Jahr 2023 ein Rückgang der realen deutschen Wirtschaftsleistung von –0,6% erwartet. Auch das Geschäftsklima und die Erwartungen der Konsumenten verschlechtern sich weiter und spiegeln damit die düstere Stimmung in der deutschen Wirtschaft wider.\r\nEntgegen der häufig kommunizierten konjunkturellen Probleme materialisieren sich zunehmend strukturelle Nachteile und Dilemmata, die wie ein Damoklesschwert seit langem über unserer Volkswirtschaft hängen. Der Außenhandel, der frühere Wachstumstreiber der deutschen Wirtschaft, geht zurück und schwächelt unter anderem auch wegen der anhaltenden schwachen Weltwirtschaft. Zu guter Letzt setzen die immer noch hohen Energiepreise den Unternehmen zu und verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.\r\nGerade in Zeiten eines schwierigen makroökonomischen Umfeldes ist wichtig, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden.\r\nBei genau diesen Rahmenbedingungen ist Deutschland jedoch häufig das Schlusslicht im internationalen Vergleich. Wir sind mit 47,8 Prozent OECD-Vizeweltmeister bei der Steuer- und Abgabenquote auf Arbeitseinkommen. Der OECD-Durchschnitt liegt im Vergleich dazu nur bei 34,6 Prozent. Auch bei der Unternehmensbesteuerung gehört Deutschland mit 29,8 Prozent zur Spitzengruppe. Ebenso beim Zukunftsthema Digitalisierung ist Deutschland im internationalen Vergleich eher hinteres Mittelfeld statt Spitzenreiter. Weiterhin bremsen massive Bürokratiebelastungen, Überregulierung oder auch der Mangel an Fach- und Arbeitskräften die Wachstumsbemühungen des Mittelstandes.\r\nAls Gesellschaft, Wirtschaftsakteure und politische Entscheidungsträger sind wir gemeinsam gefordert, innovative Lösungen zu finden und nachhaltige Strategien zu entwickeln, um die deutsche Wirtschaft zu stärken und zukunftsfähig zu machen. Die bewährte deutsche Tradition der Innovation und des Qualitätsbewusstseins bietet uns eine solide Basis, auf der wir aufbauen können.\r\nLassen Sie uns gemeinsam die Chancen nutzen, die diese Herausforderungen bieten, und unser Land in eine erfolgreichere und nachhaltigere Zukunft führen. Die Bewältigung dieser Aufgaben erfordert Zusammenarbeit, Entschlossenheit und den Glauben an unsere Fähigkeit, Herausforderungen zu meistern.\r\nIch danke Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement und freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen an einer prosperierenden Zukunft für die deutsche Wirtschaft zu arbeiten.\r\n2. Die Grundsätze der Agenda 2025+\r\nDie Agenda 2025+ argumentiert für eine pragmatische und strategische Wirtschaftspolitik, die Zielkonflikte löst, eine langfristige Perspektive schafft und Zukunftsherausforderungen internalisiert. Neue Potenziale für nachhaltiges Wachstum sowie Chancen auf Innovationen und neue Geschäftsmodelle im Zuge der digitalen und ökologischen Transformation können so erschlossen und Verteilungs- und Zielkonflikte mittelfristig überwunden werden.\r\nDie Rückkehr zu einer nachhaltigen Wirtschafts- und Finanzpolitik und einer verlässlichen Industriepolitik ist von entscheidender Bedeutung, denn nur eine langfristig nachhaltige Wirtschaftspolitik kann als effektiv und förderlich betrachtet werden. Diese Nachhaltigkeit erstreckt sich auf ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte. Es ist ebenfalls wichtig, die Grundlagen für ein neues, nachhaltiges Potenzialwachstum zu schaffen. Sichere Einkommen und gute Arbeitsplätze sind eng mit einer modernen wirtschaftlichen Basis verbunden, die langfristiges Wachstum unterstützt.\r\nIm Hinblick auf die Wirtschaft ist es notwendig, mehr Wettbewerb zu fördern, insbesondere angesichts der Tendenz zur Monopolisierung, die durch staatliche Subventionen begünstigt wird. Wettbewerb ist ein entscheidender Treiber für Innovation, und der Mittelstand kann unter wettbewerblichen Bedingungen gedeihen.\r\nDie Beschleunigung von Transformationsprozessen in den Bereichen Energie und Digitalisierung ist von großer Bedeutung, da diese Veränderungen in Technologie und Industrie unabdingbar sind, um von Anfang an wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Stärkung von Bildung und Qualifikation, insbesondere in mittelständischen und handwerklichen Berufen, ist ein Schlüsselaspekt. Dies ist notwendig, um Verteilungsgerechtigkeit und Wohlstand für die gesamte Bevölkerung zu fördern.\r\nDie Potenziale für Kreativität und Innovation in der Gesellschaft sollten gefördert werden, und eine unternehmerische Ausrichtung ist unerlässlich. Eine positive Atmosphäre des Mutes und der Zuversicht ermutigt die Menschen, Maßnahmen zu ergreifen und innovative Ideen zu verfolgen, anstatt untätig zu bleiben.\r\nDie Stärkung offener und fairer globaler Märkte ist von zentraler Bedeutung, da die internationale Arbeitsteilung und die globale Kooperation erheblich zum Wohlstand und Frieden beitragen.\r\nSchließlich ist es wichtig, marktwirtschaftlichen Entdeckungsprozessen gegenüber staatlicher Anmaßung von Wissen Vorrang zu geben. Da die Zukunft unsicher ist und ihre Möglichkeiten uns verborgen sind, können Innovationen und Fortschritte nur durch Risikobereitschaft, Experimentierfreude und kontinuierliches Lernen erschlossen und erweitert werden.\r\n3. Rahmenbedingungen für eine starke Position in der Weltwirtschaft\r\nWirtschaftspolitik ist immer auch Standortpolitik. Die Rahmenbedingungen eines Wirtschaftsstandorts haben direkten Einfluss auf die Investitionsbereitschaft und die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Stabile wirtschaftliche Bedingungen, klare Regulierung, schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine funktionale Infrastruktur schaffen ein Umfeld, das Unternehmen am Standort hält, anzieht und somit Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand steigert.\r\nVergleicht man die Standortbedingungen der deutschen Volkswirtschaft mit anderen führenden Industrienationen, so fällt das Fazit ernüchternd aus. Unternehmen in Deutschland werden durch Bürokratie, vergleichsweise hohe Steuern und Abgaben und eine enge Regulierung in ihrem Wachstumspotenzial gebremst. Ein zentraler Punkt der Agenda 2025+ muss daher der Abbau dieser standortbezogenen Wachstumshürden sein. So könnten private Investitionen stimuliert, ausländische Direktinvestitionen angeregt und ein zukunftsorientiertes und nachhaltiges Wachstumsklima geschaffen werden.\r\nGrundlegend muss der Wandel in den Institutionen beginnen. Nur so können die Impulse zur Überwindung der strukturellen und transformativen Herausforderungen gesetzt werden.\r\nDer Wissenschaftliche Beirat empfiehlt:\r\nSenkung der Körperschaftsteuer auf 10 Prozent\r\n„Superabschreibung“ für Investitionen\r\nKorrespondierende steuerliche Behandlung von Fremd- und Eigenkapital\r\n4. Arbeitskräftepotential nutzen und ausweiten\r\nDer demografische Wandel birgt ohne externe Einflüsse wie Migration und steigende Erwerbsquoten bis 2035 die Gefahr eines Rückgangs des Arbeitskräfteangebots um sieben Millionen Personen (QUELLE). Dieser Abnahme kann durch verschiedene Maßnahmen entgegengewirkt werden. Eine höhere Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Älteren und Frauen, könnte bei optimaler Entwicklung bis zu 3,4 Millionen zusätzliche Personen auf dem Arbeitsmarkt bedeuten. Ebenso können positive Zuwanderungssalden mit einem jährlichen Saldo von 330.000 Personen zu einem Zuwachs von 3,7 Millionen führen. Zusätzlich könnten Vollbeschäftigung (plus 1,3 Millionen Personen) und eine präferenzgerechte Ausweitung der Arbeitszeiten (plus 1,4 Millionen Personen in Vollzeitstellen) weitere Potenziale erschließen (IAB, 2022).\r\nDie Aussicht auf eine demografische Schrumpfung des Erwerbspersonenpotenzials bis 2035 lässt sich somit durch erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen kompensieren. Dennoch wird betont, dass zur langfristigen Stabilisierung über 2035 hinaus auch eine Steigerung der Geburtenrate vonnöten ist. Interessanterweise wird darauf hingewiesen, dass eine höhere Frauenerwerbsquote positiv mit einer erhöhten Geburtenrate korrelieren kann.\r\nDies setzt jedoch voraus, dass Beruf und Familie in der Gesellschaft gut vereinbar sind. Um das Geburtenverhalten langfristig zu beeinflussen, sind Faktoren wie umfassende Kinderbetreuungsangebote, partnerschaftliche Aufgabenteilung, flexible Arbeitsmodelle und familienpolitische Unterstützung entscheidend. Planbare Rahmenbedingungen und effektive Krisenpolitik können ebenfalls das Geburtenverhalten positiv beeinflussen, indem sie Unsicherheiten für junge Familien reduzieren. Insgesamt bedarf es einer ganzheitlichen Strategie, die kurz- und langfristige Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.\r\nDer Wissenschaftliche Beirat empfiehlt:\r\n• Erwerbskarrieren von Frauen stärken\r\n• Länger Arbeiten\r\n• Offene Zuwanderungspolitik\r\n• X-Tage Woche\r\n• Proaktive Qualifizierung\r\n5. Den Wettbewerb um Technologieführerschaft annehmen und Leitmärkte aufbauen\r\nDie Herausforderung der Technologieführerschaft anzunehmen und Leitmärkte aufzubauen, ist von entscheidender Bedeutung für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Dies erfordert eine proaktive Haltung gegenüber technologischen Innovationen und die gezielte Förderung von Schlüsseltechnologien.\r\nDer Wettbewerb um Technologieführerschaft ist in der heutigen globalisierten Wirtschaft intensiver denn je. Um erfolgreich zu sein, müssen Unternehmen und Länder bestrebt sein, sich an der Spitze von Technologieentwicklungen zu positionieren. Dies erfordert nicht nur Forschung und Entwicklung, sondern auch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Innovationen und Unternehmertum.\r\nDer Aufbau von Leitmärkten ist eng mit der Technologieführerschaft verbunden. Dies bedeutet, dass ein Land oder ein Unternehmen nicht nur innovative Technologien entwickeln sollte, sondern auch in der Lage sein muss, diese erfolgreich auf dem Markt zu platzieren. Dies erfordert eine klare Strategie, Investitionen sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Politik.\r\n6. Zukunftsorientierte Energiepolitik für stabile Transformationspfade\r\nEine international wettbewerbsfähige Volkswirtschaft braucht niedrige Energiepreise. Das gilt insbesondere für die exportorientierte Wirtschaft in Deutschland, die sich im Vergleich mit anderen Produktionsstandorten behaupten muss. Der Abstieg des deutschen Standorts in einschlägigen Rankings infolge der gestiegenen Energiepreise kann dafür als hinreichender Beleg gesehen werden.\r\nUm eine langfristige, kostengünstige Energieversorgung für deutsche Unternehmen zu gewährleisten, sollten alle zur Option stehenden Energiequellen in Betracht gezogen werden. Nur wenn alle Möglichkeiten berücksichtigt werden, kann eine optimale Versorgung sichergestellt werden. Je höher das Energieangebot, desto geringer werden die Energiepreise sein. Ziel muss es sein, einen stabilen Transformationspfad in der Energiepolitik zu schaffen.\r\nIn einer Energiepreisprognose der Prognos AG von Juli 2023 werden mehrere mögliche Preisfade dargelegt. Ob sich die pessimistische, optimistische oder durchschnittliche Prognose bewahrheitet, hängt den Autoren zufolge stark von politischen Entscheidungen ab. Die Studie legt nahe, dass die Entwicklung der Preise stark von den politisch bestimmten Bestandteilen des Strompreises abhängt. Daher sind die Übernahme der EEG-Umlage durch den Bund sowie die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau zu begrüßen.\r\nDie Entwicklung der Gaspreise ist ein weiterer Schlüsselfaktor für die Strompreise. Das liegt vor allem am herrschenden Merit-Order-System. Eine Reform des Systems, wie sie der BVMW vorschlägt, kann hier Abhilfe schaffen. Auch hier gilt zudem, wie oben beschrieben: Je höher das Angebot, desto geringer der Preis. Je weniger Gas für eine stabile Versorgung verstromt werden muss, desto seltener müssen Maßnahmen zur Abmilderung der hohen Stromkosten in Anspruch genommen werden. Das gilt auch für staatliche Abfederungen wie die Strompreisbremse. Je weniger Gas für die Stromversorgung genutzt werden muss, desto mehr Gasangebot verbleibt für energieintensive Produktion in der Industrie.\r\nUm eine stabile Versorgung zu gewährleisten, sollten in allen Bereichen die Lieferketten diversifiziert werden. Eine erneute Abhängigkeit von einem oder wenigen Staaten sollte sich der deutsche Standort nicht leisten. Das gilt für die Installationen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie für die zukünftigen Lieferanten von LNG oder Wasserstoff. So lassen sich Wirtschaftskrisen durch Einbrüche des Energieangebots vermeiden.\r\nDie Energieversorgung der Zukunft braucht zudem unternehmerische Freiräume. Verfahren zur Installation und Innovation in den verschiedenen Energiesektoren müssen entbürokratisiert werden. Der Staat darf seinem Ziel einer stabilen und günstigen Energieversorgung nicht durch eigene Auflagen im Wege stehen.\r\nDer Wissenschaftliche Beirat empfiehlt:\r\n• Merit-Order System reformieren\r\nEine signifikante Senkung der Energiepreise ist mit dem Merit-Order System zumindest kurzfristig nicht erreichbar. Eine Reform des bestehenden Systems hin zu einem Durchschnittspreis könnte schnell zu einer weitreichenden Senkung der Beschaffungskosten für Energie sorgen.\r\n• Dezentralität als entscheidender Schlüssel\r\n• Überkapazitäten schaffen\r\n7. Digitale Souveränität priorisieren\r\nDie Digitale Souveränität der Europäischen Union und Deutschlands muss eine politische Priorität sein. Souveränität in diesem Sinne bedeutet nicht Protektionismus, sondern Wettbewerbsfähigkeit einer mittelständisch geprägten Digitalwirtschaft und eine geringe Abhängigkeit in einer von zahlreichen geopolitischen Konflikten geprägten Weltwirtschaft.\r\nDer Wissenschaftliche Beirat empfiehlt:\r\n• Digitale Infrastrukturen und Kompetenzen stärken:\r\nEine gut ausgebaute, verlässliche und sichere digitale Infrastruktur ist essentiell für Geschäftsmodellinnovationen. Eine leistungsfähige Infrastruktur kann als Standortvorteil sowohl die Ansiedlung neuer Unternehmen als auch die Investitionspläne bestehender Unternehmen positiv beeinflussen. Hochtechnologien (Künstliche Intelligenz, 3D-Druck, Bioengineering, Quantencomputing etc.), welche auf Standortvorteile der Innovationskraft statt auf Lohnkostenunterschiede bauen, sind entscheidend für die Entstehung zukunftsfähiger Jobs und wissensbasierter Wertschöpfung. So ist beispielsweise die Netzabdeckung essenziell für eine innovative Digitalwirtschaft.\r\n• Projektmittelfinanzierung an wirtschaftliche Realitäten anpassen:\r\nVorbild könnte der European Research Council sein. Ziel muss es sein, ohne Themenbegrenzung innovative Geschäftsmodelle zu fördern. Ein entsprechender Fonds mit einem Volumen von 2-3 Mrd. Euro verbunden mit Co-Finanzierungsansätzen würde die Projektmittelfinanzierung für digitale und innovative Geschäftsmodelle auf eine solide Basis stellen.\r\n• Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung:\r\nDie Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung wurde bereits im Koalitionsvertrag angekündigt und sollte auch zeitnah in Angriff genommen werden. Um Prozesse effizienter zu gestalten und deutlich zu beschleunigen, kann gerade auch im Hinblick auf den ohnehin notwendigen Bürokratieabbau einiges erreicht werden, indem die Kommunikation und das Erledigen gesetzlicher Pflichten digitalisiert werden.\r\n8. Gesellschaftliche Bedeutung von Unternehmertum vermitteln\r\nEine soziale Marktwirtschaft braucht Unternehmerpersönlichkeiten. Das Image des Unternehmertums hat in den letzten Jahrzehnten stark gelitten. Das macht sich unter anderem daran bemerkbar, dass immer mehr wettbewerbsfähige Unternehmen im Mittelstand weder innerhalb noch außerhalb der Familie Nachfolger finden. Unternehmen beenden ihre Geschäftstätigkeit und Arbeitsplätze gehen verloren, nicht weil ineffizient gewirtschaftet werden würde, sondern weil sich niemand findet, der das unternehmerische Risiko übernehmen möchte.\r\nEbenfalls leidet darunter die Wahrscheinlichkeit, dass frische Köpfe neue Unternehmen gründen. Laut Gründungsmonitor 2023 der KfW hat sich die Anzahl der Existenzgründer im Jahr 2022 auf 550.000 reduziert. Das ist ein Verlust von 9 Prozent gegenüber 2021 und im Vergleich zu vergangenen Jahren eine Halbierung (2010: 938.000) bzw. ein Verlust von fast zwei Dritteln (2002: 1.461.000). Der kurzfristige Verlust dürfte der Konjunktur geschuldet sein. Der Rückgang über die lange Frist sollte allerdings durch eine Stärkung des Unternehmerleitbilds in Deutschland adressiert werden.\r\nWürden junge Menschen bereits in der Schule mit dem Unternehmertum vertraut gemacht werden, könnten sich Hemmungen lösen. In Schulfächern wie Wirtschaft oder entsprechenden AGs für Interessierte könnte Schülern und Schülerinnen ein umfassendes Bild vom Unternehmertum vermittelt werden.\r\nZur Bewältigung der anstehenden Transformationen sind Innovationen vonnöten. Doch gerade in Deutschland, dem Herkunftsland vieler Innovationen, macht sich zunehmend ein negatives Bild vom Unternehmertum breit, das stark von pauschalen Korruptions- und Ausbeutungsbeschuldigungen geprägt ist. Zudem bedarf es zur Innovation eines offenen Umgangs mit Risiken und kurzfristig auch potenziellem Scheitern. Dementsprechend sollte die Vermittlung einer gesunden Fehlerkultur Teil einer Kampagne zur Stärkung des Unternehmerleitbilds sein.\r\nDas negative Bild vom Unternehmertum basiert nicht zuletzt auf der realen bürokratischen Überlastung im Gründungsprozess. Dem Gründungsmonitor 2023 der KfW zufolge ist die Bürokratie in Deutschland das von Gründern meistgenannte Hemmnis für die Gründung eines Unternehmens. Wenn sich zum negativen Image der Unternehmer noch reale Belastungen durch die Erfüllung von Auflagen gesellen, verstärkt sich die Ablehnung der Übernahme unternehmerischer Verantwortung bei jungen Menschen zusätzlich. Somit handelt es sich nicht nur um ein kulturelles, sondern auch um ein praktisches Problem in der Umsetzung von Gründungsplänen.\r\nDer Wissenschaftliche Beirat empfiehlt:\r\n• Stärkung der beruflichen und akademischen Bildung:\r\nEine Möglichkeit zur Stärkung beruflicher Bildung sind niederschwellige modulare Angebote für diejenigen, die bisher ohne Abschluss bleiben. Flankierend dazu können bestimmte Zusatzmodule (z.B. zu Digitalisierung) für die Leistungsstärkeren angeboten werden. Insgesamt sollte eine flexiblere Qualifikation angestrebt werden. Eine flexiblere Qualifikation ist unter anderem essenziell für die gezielte Qualifizierung von Zugewanderten mit anderen Kompetenzprofilen und der beruflichen Weiterentwicklung im Zuge der Transformation in verwandte Bereiche. So könnte beispielsweise ein Wechsel von Beschäftigten mit technischen Kompetenzen aus der Verbrennerproduktion in Bereiche der Energiewende ermöglicht werden.\r\n\r\nEin weiterer Aspekt wäre der Fokus auf ein Programm „Ausbildung 4.0“, welches sich vor allem durch die Erneuerung der Kompetenzprofile, Digitalisierung der Berufsschulen, Unterstützung von KMU bei digitaler Ausstattung und Konzepten für die Ausbildung auszeichnet. Die Ausrichtung der Universitäten und Fakultäten sollte sich zudem an den wirtschaftlichen Bedarfen orientieren. So sollten insbesondere das Angebot an MINT-Studiengängen konsequent weiter ausgebaut werden, um hochqualifizierte Fachkräfte für die zukünftigen Leitmärkte auszubilden.\r\n• Unternehmenskultur in der Gesellschaft stärken:\r\nMit der nicht ausreichenden Befassung mit den Potenzialen der Entrepreneurial Education verpasst die deutsche Gesellschaft eine Chance, den Wohlstand in der Transformation durch ein breites Mitnehmen der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Eine Kultur des Unternehmerischen entsteht erst dann in der ganzen Gesellschaft, wenn der Rolle von Mittelstand und Familienunternehmen mehr Aufmerksamkeit in Bildung, Politik und Medien gewidmet wird.\r\n• Verpflichtendes Lehrmodul zum Thema UDH und Entrepreneurship:\r\nUm das Verständnis marktwirtschaftlicher Prozesse zu fördern und die gesellschaftliche Bedeutung der Wirtschaft verständlicher zu machen, sollte bereits während der Schulzeit ein stärkerer Fokus auf der Vermittlung (volks- und markt-) wirtschaftlicher Grundkenntnisse liegen. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Handling von Förderprogrammen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung\r\nDurch die vorläufige Haushaltsführung, aufgrund des fehlenden  Haushalts für das neue Jahr 2025, gibt es Unsicherheit bezüglich der kontinuierlichen Fortführung vieler Förderprogramme. \r\nInsbesondere stellt sich die Frage, wie mit den vielen offenen und kurzfristig noch geplanten Förderanträgen umgegangen wird. Die Unsicherheitsquellen der Unternehmen bezüglich der konjunkturellen Situation, der Klimakrise und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sind allseits bekannt. Dennoch gibt es auch weiterhin zahlreiche  Unternehmen im Mittelstand, die nicht abwarten, sondern die Zukunft durch spannende Projekte aktiv gestalten wollen. In vielen Fällen erfordert die Umsetzung jedoch eine staatliche Unterstützung. Beispielsweise im Bereich der Innovationsförderung ist der Erfolg vieler Projekte mit einem großen Risiko verbunden. Mit einer staatlichen Förderung werden Innovationsprojekte incentiviert, von denen am Ende die ganze Gesellschaft profitiert. Diesbezüglich wäre ein über Monate andauernder Bewilligungs- und Antragsstopp infolge eines fehlenden Bundeshaushalts ein fatales Zeichen an all jene Unternehmen, die trotz der angespannten Situation mutig vorangehen möchten.\r\nWir setzen uns daher bei den Förderprogrammen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation sowie im Bereich der Investitionen in Klimaschutz und Dekarbonisierung für eine kontinuierliche Fortführung unter der vorläufigen Haushaltsführung ein. Sollte ein Bewilligungs- und Antragsstopp vor dem Hintergrund der Artikel 111 und 112 GG zeitweise unvermeidlich sein, so empfehlen wir dringend, die bestehenden Spielräume hinsichtlich eines vorzeitigen Projektbeginns auf eigenes Risiko der Unternehmen auszuschöpfen. \r\n\r\nBeispiele für wichtige Förderprogramme in diesem Kontext sind: \r\n- das Energieforschungsprogramm, \r\n-  die nationale Klimaschutzinitiative, \r\n-  das Programm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft,\r\n- das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM),\r\n- die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude und \r\n- die kürzlich erst neu gestartete Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz. \r\n\r\nEs gibt nur wenige Programme, bei denen Unternehmen mit Antragseinreichung auf eigenes Risiko starten können, in den weitaus meisten Fällen ist eine Bewilligung abzuwarten. Vielfach ziehen sich die Antragsverfahren in Bundesprogrammen schon zu „normalen Zeiten“ über ein Jahr hin, was Unternehmen vor sehr große Herausforderungen stellt. Zusätzliche Verzögerungen um mehrere Monate infolge eines fehlenden Bundeshaushalts würden zahlreiche Projekte zur Steigerung \r\nder Wettbewerbsfähigkeit, zum Erreichen der Klimaneutralität oder auch zur Sicherung der Arbeitsplätze grundlegend gefährden. Dies gilt insbesondere auch für jene Anträge, die \r\naufgrund der turbulenten letzten Wochen nicht mehr wie geplant im Jahr 2024 genehmigt werden können, sodass sich diese nun nach bereits monatelangen Antragsverfahren in  das Jahr 2025 verschieben. Ein vorzeitiger Projektbeginn auf eigenes Risiko könnte die Folgen in vielen Fällen zumindest deutlich abmildern.\r\nVielfach hören wir aus den Bundesministerien, dass die Umsetzung eines vorzeitigen Projektbeginns vor dem Hintergrund des EU-Beihilferechts nur sehr eingeschränkt möglich ist. Dies  können wir nicht nachvollziehen: Im ZIM ist dies durchaus flächendeckend realisierbar und auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten wie bspw. Österreich ist ein vorzeitiger Beginn in nahezu allen Fällen ab Antragstellung möglich. \r\nVor dem Hintergrund, dass die Förderlandschaft in den letzten Monaten immer komplexer und die Prozesse immer langwieriger wurden, setzt sich der BVMW mit seiner Kommission„ Förderprogramme und Innovation“ unter der Leitung von Sonja Stockhausen (GEWI) und Matthias Brucke (embeteco) im Interesse des Mittelstands für das Ermöglichen vorzeitiger Projektbeginne auf eigenes Risiko ein."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014540","regulatoryProjectTitle":" Szenariorahmen der Bundesnetzagentur","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b6/00/451747/Stellungnahme-Gutachten-SG2502010004.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des BVMW zu den Szenariorahmen der Bundesnetzagentur\r\n\r\nKernforderungen des Mittelstands\r\n- Versorgungssicherheit garantieren\r\n- Realistische Planungen beim Wasserstoffnetz\r\n\r\nAllgemeines\r\nDie Szenariorahmen der Bundesnetzagentur für die Strom- und Gasnetzplanung 2037/2045 haben eine zentrale Rolle für die Zukunft der Energieversorgung in Deutschland. Sie sollen sicherstellen, dass das Stromnetz auch unter veränderten Bedingungen, wie dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem zunehmenden Bedarf an grünen Energieträgern wie Wasserstoff, zuverlässig bleibt. Aus Sicht des Mittelstands existieren einige kritische Punkte, insbesondere in Bezug auf die Versorgungssicherheit und die Realitätsnähe der Annahmen, bei denen Korrekturen notwendig sind.\r\n\r\nVersorgungssicherheit\r\nEin wesentliches Problem stellt die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in der langen Frist dar. Die geplanten abrufbaren Kapazitäten scheinen den zukünftigen Bedarf gegenwärtig noch nicht ausreichend abzudecken, insbesondere bei Spitzenlasten. Besonders kritisch ist der nach wie vor zu geringe Ausbau von Speicherkapazitäten. Schon jetzt ist absehbar, dass die Zielvorgaben für Speicher bis zum Jahr 2045 voraussichtlich schon vor 2030 überholt sein werden. Ein entsprechendes Nachjustieren ist daher unerlässlich, um rechtzeitig auf steigende Anforderungen an die Speicherkapazitäten reagieren zu können. Bis 2045 sind insgesamt 66 GW konventionelle Kraftwerke vorgesehen, wobei der Großteil Gaskraftwerke sein sollen (ca. 50 GW). Mit der unterdimensionierten Planung für Speicher ergibt sich daraus, dass keine gesicherte Abdeckung des Bedarfs vorhanden ist und gleichzeitig mit den Gaskraftwerken eine besonders teure Erzeugungsart bevorzugt wird.\r\nLeider führt die derzeitige Planung der Bundesnetzagentur dazu, dass die Energieversorgung weder zuverlässig noch bezahlbar und schon gar nicht nachhaltig ist. Sollten die Maßnahmen wie vorgesehen umgesetzt werden, besteht die Gefahr, dass sich all jene, die es können, aus dem öffentlichen  Netz zurückziehen. Privathaushalte, Unternehmen, Gemeinden und sogar ganze Landkreise könnten sich für den Inselbetrieb entscheiden, sofern die Rahmenbedingungen dies erlauben. \r\nBeispiele hierfür gibt es bereits: Die Firma Harting aus Niedersachen hat sich vor etwa einem Jahr energetisch autark gemacht. Ein weiteres Beispiel ist die Gemeinde Feldheim (Brandenburg), die als Energie-Plus-Gemeinde das öffentliche Netz nur noch nutzt, um überschüssigen Strom zu verkaufen. \r\nDiese Entwicklungen belegen, dass immer mehr Akteure drohen das öffentliche Netz zu verlassen, wenn die Bundesnetzagentur keine nachhaltige Planung vorlegt. Es ist aus Sicht des Mittelstands nur legitim, wenn wirtschaftliche Überlegungen dazu führen, die Flucht aus dem öffentlichen Netz als bessere Option empfunden wird.\r\n\r\nWasserstoffnetz\r\nEin weiterer kritischer Punkt betrifft das Wasserstoffnetz. Momentan gibt es keine belastbare Datengrundlage, auf der diese Planungen basieren könnten. Der künftige Wasserstoffbedarf wird lediglich geschätzt, und nur wenige gemeldete Projekte fließen in die Überlegungen ein. Allerdings bleiben deren Details aufgrund von Geschäftsgeheimnissen unklar. \r\nAngesichts der erheblichen staatlichen Fördermittel, die in diesen Bereich fließen sollen, wäre hier eine größere Transparenz dringend geboten.\r\nAuch das Szenario der sogenannten „wasserstoffready“ Gaskraftwerke wirft Fragen auf, da der künftige Wasserstoffbedarf größtenteils an diese geknüpft wird. Zudem gibt es kein Szenario, das ohne weiteren erheblichen Erdgasbedarf auskommt. \r\n\r\nFazit\r\nSollten die derzeitigen Planungen unverändert umgesetzt werden, wird dies langfristig zu erheblichen Nachteilen für all jene führen, die nicht über eigene Immobilien und ausreichende Flächen für eine eigenständige Energieversorgung verfügen. \r\n\r\nDies stellt eine ernsthafte Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft dar. Es ist daher dringend geboten, alternative Szenarien zu berücksichtigen, die eine stärker diversifizierte Energieversorgung mit geringerer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in den Mittelpunkt stellen.\r\nZusammenfassend sehen wir die aktuelle Planung im Energiesektor als eine der größten Herausforderungen für die zukünftige wirtschaftliche Stabilität und Nachhaltigkeit Deutschlands an."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014545","regulatoryProjectTitle":"Bürokratieabbau im Steuerrecht","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/43/e7/451749/Stellungnahme-Gutachten-SG2501290012.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Allgemein\r\nVon einer Reduzierung der Bürokratie- und Befolgungskosten im Steuerrecht profitieren alle Unternehmen, besonders aber kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Sie werden durch die aktuellen steuerlichen Regelungen und Vorschriften übermäßig belastet. Eine Vielzahl bürokratischer Hürden und administrativer Anforderungen zwingt diese Unternehmen dazu, einen erheblichen Teil ihrer finanziellen und personel- len Ressourcen für die Einhaltung von Steuervorschriften aufzuwenden und nicht für den eigentlichen Geschäftszweck. Weniger Bürokratie bedeutet, diese Ressourcen effektiver einsetzen zu können und so die Rentabilität der Betriebe zu verbessern. Der Wirtschaftsstandort Deutschland würde spürbar attraktiver.\r\n\r\nInflationsausgleich durch „Tarif auf Rädern“\r\nOhne eine laufende Anpassung der Steuertarife, Pauschbeträge, Freibeträge und Freigrenzen an die Inflation zahlen KMU bei steigenden Preisen effektiv mehr Steuern, selbst wenn ihre realen Einnahmen nicht wachsen. Dies führt zu einer schleichenden Steuererhöhung („kalte Progression“). Eine jährliche Anpassung würde sicherstellen, dass Unternehmen keine zu- sätzliche Steuerlast tragen, nur weil sich die Inflation erhöht hat. Steigende Preise führen dazu, dass Unternehmen höhere Kosten für Löhne, Materialien und Dienstleistungen tragen müssen. Wenn die Steuertarife nicht entsprechend angepasst werden, verstärkt sich die finanzielle Belastung für KMU. Die Anpassung an die Inflation würde helfen, die reale Kaufkraft von Unternehmen zu erhalten und ihnen ermöglichen, Investitionen und Ausgaben besser zu planen. Für KMU ist es entscheidend, langfristig wirtschaftliche Stabilität zu haben, um strategisch zu planen. Eine regelmäßige Anpassung der Steuertarife schafft Vorhersehbarkeit und verhindert unerwartete Steuererhöhungen durch die Inflation. Dies erleichtert die Finanzplanung und den nachhaltigen Geschäftsbetrieb.\r\n \r\nEin „Tarif auf Rädern“ erhöht zudem die Wettbewerbsfähigkeit: Unternehmen, die in Ländern mit inflationsangepassten Steuertarifen operieren (z.B. USA, Niederlande, Österreich), bleiben im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger. Ohne solche Anpassungen könnten KMU im eigenen Land höheren steuerlichen Belastungen ausgesetzt sein als ihre internationalen Wettbewerber, wodurch ihre Wettbewerbsfähigkeit schwindet.\r\n\r\nAbschreibungszeiträume und Aufbewahrungsfristen verkürzen\r\nDurch kürzere Abschreibungszeiträume können KMU Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen. Dies führt zu geringeren Steuerzahlungen in den ersten Jahren nach der Investition und verbessert ihre Liquidität. Zudem verstärkt sich der Anreiz für notwendige Investitionen: Wenn Anlagegüter schneller abgeschrieben werden können, werden Unternehmen ermutigt, in neue Technologien und Ausrüstung zu investieren. Dies fördert Innovation und Wettbewerbsfähigkeit und eine Erneuerung des Kapitalstocks. Kürzere Aufbewahrungsfristen würden bedeuten, dass Dokumente kürzer gelagert und ver- waltet werden, wodurch weniger Ressourcen dafür aufgewandt werden müssen. Insgesamt würden verkürzte Abschreibungszeiträume und Aufbewahrungsfristen die finanzielle Belastung und den administrativen Aufwand für KMU reduzieren, was ihre Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit stärkt.\r\n\r\nDigitale Kommunikation mit den Finanzbehörden verbessern\r\nDigitale Geschäftsabläufe sind nicht nur im Großkonzern, sondern auch bei KMU weitverbreitet. Insbesondere die skandina- vischen Länder machen vor, dass auch die Finanzverwaltung digital aufgestellt sein kann. Ganz anders ist die Situation in den deutschen Amtsstuben. Hier herrschen in puncto Digita- lisierung Zustände, die kein Unternehmenslenker tolerieren würde – und das, obwohl bereits viel Geld und Zeit in die Digi- talisierung der Verwaltung investiert wurde. Am Beispiel der Grundsteuerreform treten die Defizite eindrucksvoll zutage: Obwohl den Behörden eine Vielzahl der steuerrelevanten Daten vorliegen, können sie auf diese nicht zugreifen, geschweige denn eine effiziente Auswertung sicherstellen. Dass die Ver- waltung unter dem Projektnamen Languste an einer Liegen- schafts- und Grundstücksdatenbank arbeitet, die seit mehr als 15 Jahren noch immer nicht abgeschlossen ist, sei nur am Rande erwähnt. Es ist offensichtlich, dass der tradierte und föderalistisch geprägte Verwaltungsapparat in das digitale Zeitalter transformiert werden muss.\r\n \r\nEs gilt, dass erstens Unternehmen und Privatpersonen steu- erartenübergreifend digital mit der Finanzverwaltung kommu- nizieren und auf die von ihnen erfassten Daten Zugriff haben sollten. Zweitens ist es für ein effizientes Steuerverfahren essenziell, dass die vielen Informationen, die dem Fiskus ohnehin vorliegen, auch intelligent ausgewertet werden. Somit ließe sich der Austausch mit den Behörden verbessern, der Aufwand der Erklärungserstellung reduzieren und die Bürokratie im Steuerverfahren zurückfahren.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014546","regulatoryProjectTitle":"Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/79/93/451751/Stellungnahme-Gutachten-SG2501290014.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Allgemein\r\nIm August 2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Referentenentwurf für das kommende Zukunftsfinanzierungsgesetz II (ZuFinG II) veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf ist Teil der Umsetzung der Wachstumsinitiative der Bundesregierung, die im Juli 2024 angekündigt wurde. Mit dem ZuFinG II soll erstens Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland gestärkt werden, insbesondere durch die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen junger Unternehmen. Zweitens sollen mehr Kapitalmittel für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien mobilisiert werden. Im Folgenden bezieht sich der BVMW in dieser Stellungnahme auf den Referentenentwurf des ZuFinG II.\r\nDer BVMW begrüßt, dass mit dem ZuFinG II Teile der angekündigten Wachstumsinitiative umgesetzt werden sollen. Wir bedauern, dass die ursprünglich angedachten Reformen bei der steuerlichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Referentenentwurf nicht enthalten sind. Deutsche Startups haben damit weiterhin einen erheblichen Wettbewerbsnachteil im Werben um internationale Spitzenkräfte. Darüber hinaus sind die Entbürokratisierungsmaßnahmen als positiv zu betrachten, auch wenn das Entlastungspotenzial für KMU insgesamt als gering betrachten ist.\r\nSteuerliche Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen verbessern\r\nStart-ups und junge Unternehmen haben häufig nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung und einen beschränkten Zugang zum Kreditmarkt und können daher in der Gründungs- und Aufbauphase oft keine hohen Gehälter zahlen. Dies ist im Hinblick auf die Beschäftigung und Bindung hochqualifizierter Fachkräfte ein Wettbewerbsnachteil gegenüber etablierten Unternehmen. Als Alternative zu hohen Gehältern gewähren viele junge Unternehmen und Start-ups ihren Beschäftigten die Option, Beteiligungen am Unternehmen unentgeltlich zu erhalten oder zu einem vergünstigten Preis zu erwerben. Gerade in Zeiten der Transformation ist eine Verbesserung des Gründungsstandortes unerlässlich um beispielsweise die Energiewende, den Wandel der Arbeitswelt oder die Digitalisierung vorantreiben zu können.\r\nIn Deutschland könnten Aktienoptionen bei Weitem gründungsfreundlicher geregelt werden. Zwar wurde die Dry-Income-Problematik mit dem ersten Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) zumindest unter bestimmten Bedingungen abgeschafft (§ 19a (4) Einkommensteuergesetz). Dennoch sollte überlegt werden, der Dry-Income Problematik allgemein ein Ende zu setzen. Zudem ist der Steuerfreibetrag von 2.000 Euro viel zu niedrig. In Spanien liegt er beispielsweise bei 50.000 Euro. Das ist ein Wettbewerbsnachteil für den deutschen Gründungsstandort. Die Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung trägt dazu bei, eine Aktienkultur zu etablieren, weil sie Haushalten eine einfache Möglichkeit bietet, sich mit dem Thema Aktien vertraut zu machen.\r\nDer Gesetzgeber hat den richtigen Zeitpunkt verpasst, Deutschland aus steuerlicher Sicht zu einem attraktiven Standort für Start-ups zu machen. Die Politik tut gut daran, dem innovativen deutschen Mittelstand und seinen hidden champions einen fruchtbaren Nährboden bereitzustellen. Die Besteuerung fiktiver Gewinne aus Mitarbeiterbeteiligungen zum persönlichen Steuersatz wirkt im Wettlauf um hochqualifizierte Arbeitskräfte kontraproduktiv. Der BVMW fordert, dass auf Beteiligungsgewinne im Zeitpunkt der tatsächlichen Realisation ein Steuerfreibetrag von 10.000 Euro und ein an der Abgeltungsteuer orientierter Steuersatz von 25 Prozent Anwendung finden. Darüber hinaus sollten im Bewertungsverfahren zur Bestimmung des Unternehmenswerts transparente Bewertungskriterien zum Einsatz kommen (siehe USA und UK). Der Entfall der Dry Income Besteuerung sollte auch bei der Unternehmensnachfolge angewendet werden. Ferner fordert der BVMW, dass die Einkommensgrenze bei der steuerfreien Arbeitnehmer-Sparzulage für Mitarbeiterbeteiligungen aufgehoben und der monatliche Höchstbetrag auf 100 Euro angehoben wird.\r\nGünstige Rahmenbedingungen für Investitionen schaffen\r\nEntscheidend für den Gründungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland ist ein leistungsfähiger Kapitalmarkt und ein besseres Angebot an Wagnis- und Wachstumskapital. Grundlage hierfür ist ein modernes und wettbewerbsfähiges Kapitalmarktrecht. Für Start-ups und KMU muss der Zugang zum Kapitalmarkt verbessert werden. Der BVMW fordert, dass der Gesetzgeber durch unbürokratische Maßnahmen innovative Finanzierungsmethoden unterstützt und die richtigen Rahmenbedingungen für den (europäischen) Kapitalmarkt schafft. Ferner sollten die Beteiligungsgrenzen für die körper- und gewerbesteuerbefreite Vereinnahmung von Dividenden abgeschafft werden, wenn die Gewinne in die Förderung von Start-ups oder KMU reinvestiert werden.\r\nZu Artikel 24 Änderung des Aktiengesetzes\r\nMit der Ermöglichung der Emission von Aktien unter einem Nennwert von einem Euro werden die Finanzierungsbedingungen für KMU erweitert und der IPO-Markt gestärkt. Dies ist positiv zu bewerten und kann die Aktienkultur in Deutschland stärken. Allerdings ist hierbei aus unserer Sicht kein allzu großer Effekt zu erwarten, denn die Aktienkultur ist in Deutschland leider nicht vergleichbar ausgeprägt wie in anderen Staaten (USA). Dies kann jedoch auch ein Schritt sein, der die Aktienkultur stärkt. Auch können hierdurch KMU ihre Beschäftigten bei der Vermögensentwicklung und der Kapitalanlage unterstützen.\r\nZu Artikel 29 Änderungen des Investmentsteuergesetzes (InvStG)\r\nDie Transformation der Wirtschaft erfordert enorme Investitionssummen, die überwiegend vom privaten Sektor getätigt werden müssen. Um für die Zukunft Rechtsicherheit für Investitionen von Investmentfonds insbesondere in erneuerbare Energien und in sonstige Infrastruktureinrichtungen zu schaffen, wird in § 1 Absatz 2 Satz 2 InvStG geregelt, dass eine unternehmerische Tätigkeit nicht schädlich für den Status als Investmentfonds ist. Ein rechtssicherer Rahmen ist erforderlich, damit die Fondsbranche mehr Kapital für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur zur Verfügung stellt.\r\nDer BVMW begrüßt diese Neuregelung ausdrücklich unter der Prämisse, dass Wettbewerbsverzerrungen(-vergünstigungen) zu körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen zu entstehen, die nicht unter das Investmentsteuergesetz fallen.\r\n\r\nZu Artikel 30 Änderung des Einkommenssteuergesetzes\r\nDie Möglichkeit zur Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 6b Absatz 10 wird von 500 000 Euro auf 5 000 000 Euro erhöht. Dadurch haben Unternehmerinnen und Unternehmer mehr Spielraum bei betrieblichen Reinvestitionen und stärkt so die Basis von langfristigem und stabilem Wachstume. Der BVMW begrüßt die Verzehnfachung des Betrags ausdrücklich.\r\n\r\n\r\nBürokratieabbau konsequent umsetzen\r\n\r\nAusgaben für Bürokratie stellen Unternehmen oft zusätzliche Aufwendungen dar, ohne dass hiermit Wohlstand erwirtschaftet werden kann. Die in Praxistests und Austauscharbeiten erarbeiteten Möglichkeiten zum Bürokratieabbau sind zu begrüßen. Wir möchten auch weiterhin ermutigen Möglichkeiten zum Bürokratieabbau zu lokalisieren. Die abgeschafften bürokratischen Verfahren wird die Lage für KMU kaum verbessern.\r\n\r\nZu Artikel 6 Nummer 7 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes\r\nDie geplante Anhebung der Meldeschwelle nach § 14 KWG auf 2 Millionen Euro und die Anpassung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) sind aus Perspektive von KMU positiv zu sehen. Durch die neue Schwelle entfällt die Notwendigkeit, detaillierte Meldungen für Kredite unterhalb dieses Betrags zu machen, was die Anzahl der zu meldenden Kreditnehmer verringert und unnötige Meldepflichten abschafft. Dies ermöglicht KMU, ihre Ressourcen effizienter auf Wachstum und Geschäftsentwicklung zu konzentrieren und gleichzeitig Zeit und Kosten für administrative Aufgaben zu sparen.\r\n\r\nZu Artikel 15 Nummer 9 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes\r\nWir begrüßen ausdrücklich die vorgesehene Klarstellung zur im ZuFinG eingeführten Möglichkeit, englischsprachige Dokumente bei der BaFin einzureichen. Diese Änderung macht den deutschen Standort für innovative Start-ups und Scale-ups mit internationaler Ausrichtung und Personal attraktiver.\r\n\r\nZur Umsetzung des Europäischen Zugangsportal (ESAP)\r\nWir begrüßen, dass bei der nationalen Umsetzung des Europäischen Zugangsportals (ESAP) auf „gold plating“ verzichtet werden soll. Wenn die schrittweise Implementierung des Zugangsportals tatsächlich durch bestehende Meldewege und IT-Infrastruktur des Unternehmensregisters und der BaFin erfolgt, könnte es sich um eine relativ aufwandsarme Umsetzung handeln. Wir unterstützen daher die grundsätzliche Ausrichtung, den Aufwand für KMU gering zu halten. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014547","regulatoryProjectTitle":"Referentenentwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/37/ab/451753/Stellungnahme-Gutachten-SG2501290008.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Allgemein\r\nDie Bedeutung eines verlässlichen und transparenten rechtlichen Umfelds für Unternehmen in Deutschland ist als wichtiger Standortfaktor unbestritten. Das Handelsregister spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem es Vertrauen und Stabilität im Geschäftsverkehr fördert. Dennoch ist es essenziell, dass die Registergerichte über ausreichende Personal- und Sachmittel verfügen, um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können. Dass diese Mittel aufgrund der Haushaltslage der Länder durch Gebühreneinnahmen refinanziert werden müssen, ist nachvollziehbar. Der BVMW erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Gebühren an die gestiegenen Personal- und Sachkosten an. Die Tatsache, dass der Kostendeckungsgrad der Registerge- richte von 78 Prozent im Jahr 2019 auf nur noch 73 Prozent im Jahr 2021 gesunken ist und aufgrund allgemeiner Preissteigerungen weiter gefallen ist, unterstreicht den Handlungsbedarf in der Kostenstruktur der deutschen Register.\r\nDie geplante lineare Erhöhung der Eintragungsgebühren um 50 Prozent soll dazu beitragen, den Betrieb der Registergerichte zu sichern und ihre Effizienz zu gewährleisten. Die Gebühren linear um 50 Prozent zu erhöhen steht aus unserer Sicht allerdings in keinem Verhältnis zu einer Reduktion des Kostendeckungsgrads um lediglich fünf Prozent innerhalb von zwei Jahren. Auch die deutsche Wirtschaft und die 3,5 Millionen mittelständischen Firmen haben mit Kostensteigerungen (Personal-, Energie-, Rohstoffkosten usw.) zu kämpfen. Letztendlich wird damit die Ineffizienz der deutschen Registerflut auf Unternehmerinnen und Unternehmer abgewälzt. Wir fordern daher, dass alternative, kostensenkende Strukturreformen ergriffen werden. Im Folgenden stellen wir einige Risiken und Lösungsansätze kurz dar.\r\n\r\nBelastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vermeiden\r\nEine Erhöhung der Gebühren um 50 Prozent (bzw. 32 Millionen Euro) stellt eine finanzielle Mehrbelastung dar, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Diese Unternehmen tra- gen bereits eine Vielzahl von Kosten und bürokratischen Las- ten. Eine derart hohe Gebührenerhöhung sorgt für zusätzliche Belastung und steht den politischen Bekenntnissen zu einer Senkung der Bürokratiekosten diametral entgegen.\r\n\r\nAuswirkung auf Gründungen und Innovation beachten\r\nHöhere Gebühren machen Unternehmensgründungen unattraktiv und haben damit negative Auswirkungen auf die Inno- vationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands. Eine lebendige Gründerszene ist entscheidend für die wirtschaftliche Dynamik und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Es ist zu befürchten, dass die Gebührenerhöhung in der angedachten Größenordnung hier kontraproduktiv wirkt und unternehmerische Initiativen im Keim erstickt.\r\n \r\n\r\n \r\nAlternative Finanzierungsmodelle und Kostensenkungsmöglichkeiten prüfen\r\n\r\nDer BVMW fordert, alternative Finanzierungsmodelle zu prüfen, um die Effizienz und den Betrieb der Registergerichte sicherzustellen, ohne zugleich die Gebühren exorbitant zu erhöhen. Ein möglicher Ansatz könnte eine gestaffelte Erhöhung bzw. eine indexierte Gebührenstruktur sein.\r\n\r\nTransparenz- und Effizienzsteigerung priorisieren\r\nEs ist wichtig, dass die Registergerichte nicht nur durch Gebührenerhöhungen, sondern auch durch Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen finanziell stabilisiert werden. Der BVMW fordert dabei insbesondere die Kostensenkungs- potenziale einer Registerharmonisierung und -digitalisierung auszuschöpfen. Für Unternehmen ist es zentral, die Bürokratiekosten und betriebsfremden Aufwände aus Melde- und Verwaltungspflichten zu reduzieren. Für die zahlreichen Register und die entsprechende Dateneinspeisung muss das „Once-On- ly-Prinzip“ gelten. Entsprechend müssen ein Datenaustausch und Kommunikationswege auf digitaler Basis in den Register- gerichten unter Achtung praxistauglicher Datenschutzanfor- derungen gewährleistet werden.\r\n\r\nKostensteigerung nur bei Qualitätsverbesserung\r\nBis dato wurden nicht alle papierhaften Registerunterlagen (insbesondere Gesellschaftsverträge und Gesellschafterlis- ten) aus der Vergangenheit digitalisiert. Dadurch sind für manche Firmen nicht alle Unterlagen einsehbar. Dies steht der Zielsetzung des Registers – der Förderung des Vertrauens und der Stabilität im Geschäftsverkehr – entgegen. Die verfügbaren Unterlagen sind nicht flächendeckend als PDF-, sondern teilweise nur als TIFF-Datei downloadbar. Hier wäre es wünschenswert, dass das Register nur ein einheitliches Format verwendet, um eine effiziente Weiterverarbeitung der Registerunterlagen zu ermöglichen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) sind seit August 2022 alle Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie die der elektronisch verfügbaren Dokumente über das gemeinsame Registerportal auf der entsprechenden Webseite ohne Registrierung und kostenfrei verfügbar. Aus Sicht der Wirtschaft steht der aktuell geplanten Gebührenerhöhung ein kostengünstiger und einfacherer Zugang zu den Registerinhalten gegenüber. Im Sinne dieser Neuerun- gen sollten Gebührenerhöhungen zukünftig konsequent an eine Steigerung der Qualität und der Operabilität der Regis- ter gekoppelt werden. Zusammenfassend fordern wir, dass die Gebührenerhöhung auch mit einer Qualitätssteigerung einhergeht, welche die lineare Erhöhung rechtfertigt und Un- ternehmen entlastet.\r\n\r\nFazit\r\nDer BVMW erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Handelsregistergebühren an die gestiegenen Kosten an, fordert jedoch eine maßvolle und differenzierte Herangehensweise. Eine lineare Erhöhung um 50 Prozent ist offenkundig unverhältnismäßig und belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen im wahrsten Sinne über Gebühr. Alternative Finanzierungsmodelle und Effizienzsteigerungen sollten daher vorrangig mit dem Ziel geprüft und umgesetzt werden, eine ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden. Gleichzeitig sollten zukünftig Gebührenerhöhungen konsequent an eine Verbesserung der Qualität und Operabilität der entsprechenden Register gekoppelt werden. Der BVMW steht bereit, konstruktiv an Lösungsansätzen mitzuwirken, die die Interessen des Mittelstands angemessen berücksichtigen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014548","regulatoryProjectTitle":"Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) / RefE zweites Jahressteuergesetzes ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d0/cd/451755/Stellungnahme-Gutachten-SG2501290006.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Im Mai 2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Referentenentwurf für das kommende Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) veröffentlicht. Das diesjährige Jahressteuergesetz enthält (technische) Anpassungen in unterschiedlichen steuerlichen Bereichen und setzt Schwerpunkte bei der Einkommens- und Umsatzsteuer. Nachgelagert wurde am 10. Juli 2024 der Referentenentwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) durch das BMF in die Verbändeanhörung gegeben. Wir kritisieren ausdrücklich die äußerst kurzen Fristen zur Stellungnahme bei beiden Gesetzen. Bei umfangreichen Gesetzen wie dem JStG 2024 (240 Seiten) ist eine eingehende Prüfung und Bewertung der angedachten Änderungen und Reformen innerhalb weniger Tage nur schwer möglich. Damit werden ein produktiver Dialog und eine angemessene Beteiligung der verschiedenen Stakeholder verhindert. Insgesamt führt dieser Stil damit zu einer verschlechterten Rechts- setzung mit den entsprechenden negativen Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.\r\nIm Zuge dessen bezieht sich der BVMW in dieser Stellungnah- me sowohl auf den Regierungsentwurf des JStG 2024 als auch auf den Referentenentwurf des JStG 2024 II. Für zukünftige ordentliche Gesetzgebungsverfahren fordern wir eine mini- male Frist zur Beteilung von 14 Werktagen.\r\n\r\nDie Entwürfe und die enthaltenden angedachten Änderungen sind primär technischer Natur. Wir kritisieren die fehlenden steuerlichen Entlastungs- und Wachstumsimpulse. Die deutsche mittelständisch geprägte Wirtschaft benötigt ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Der Mittelstand als Wachs- tumsmotor muss dringend entlastet werden. Es braucht steuerliche Investitionsanreize und ein konkurrenzfähiges Unternehmenssteuersystem, um in Zeiten multipler transformativer und struktureller Herausforderungen nachhaltig Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland zu sichern. Der BVMW liefert im Positionspapier „Steuern und Finanzen im Mittelstand“ zahlreiche Reformoptionen für eine Verbesserung der steuer- lichen Rahmenbedingungen in Deutschland.\r\n\r\nEinkommensteuer als Standort­ faktor verstehen\r\nDie im JStG 2024 und JStG 2024 II angedachten Änderungen im Einkommensteuergesetz (EStG) sollen steuerliche Anrei- ze schaffen und Verwaltungsprozesse erleichtern. Insgesamt muss die Einkommensteuer als zentraler Faktor im Standortwettbewerb verstanden werden. Sowohl im internationalen Wettstreit bei der Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften als auch bei der Besteuerung von Personengesellschaften be- stehen große Möglichkeiten, die Position der deutschen Wirt- schaft im internationalen Umfeld zu verbessern. Der BVMW setzt sich daher für einen wettbewerbsfähigen Einkommen- steuertarif ein, der Beschäftigung und Wachstum fördert.\r\n \r\nBVMW-Position\r\nFaktorverfahren statt der Steuerklassen III und V: Anstelle der Steuerklassen III und V soll künftig das Faktorverfahren in der Steuerklasse IV genutzt werden. Um die Vollzeiterwerbstätig- keitsquote bei Frauen zu erhöhen, ist eine Abschaffung bzw. Reform der Steuerklassen III und V wünschenswert. Während die Steuerlast gleich bleibt, gibt es höhere Anreize für den/ die geringer verdienende/n Partner/in mehr bzw. in Vollzeit zu arbeiten. In Zeiten des Arbeitskräftemangels ist dies für den Mittelstand eine positive Entwicklung.\r\nBeständigen Inflationsausgleich sicherstellen (§§ 32a Abs. 1, 32 Absatz 6 Satz 1, 32a Abs. 1 und 38b Abs. 1 Satz 2 Nummer 3 bis 5 EStG) (§ 3 Abs. 3 Nummer 1, Abs. 4, Abs. 4a Nummer 1 und 2\r\nund Abs. 5 SolzG 1995) (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 BKGG): Die Erhöhung des Grundfreibetrags um 300 Euro auf 12.084 Euro ist ebenso zu begrüßen, wie die zeitgleiche Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag. Wir fordern eine konsequente und kontinuierliche Anpassung aller Eckwerte bei den Steuertarifen über die Jahre 2025 und 2026 hinaus. Die Anpassungen durch einen sogenannten verstetigten „Tarif auf Rädern“ kann die kalte Progression effektiv abgebaut werden. Der Steuertarif ist an die tatsächliche Einkommens- und Preisentwicklung zu koppeln. Ein Inflationsausgleich sollte dabei die Regel und nicht die Ausnahme bilden. Insoweit gehören sämtliche Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge auf Basis der Herbstprognose zur Preis- und Lohnentwicklung jährlich angepasst.\r\nDie beschriebene konsequente Anpassung steuerrechtlicher Eckwerte gilt es auch auf andere Steuern und Regelungen auszuweiten. So ist auch die Anhebung der Schwellenwerte bei der Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 2 UstG) aus Sicht des BVMW zu begrüßen.\r\nPauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 Abs. 4 EStG): Vereinfachte steuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets bietet Flexibilität in der Gestaltung von Mitarbeiterbenefits und kann die Mitarbeiterbindung erhöhen, was für mittelständische Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte wichtig ist. Bei der Gewährung von Mobilitätsbudgets handelt es sich um Arbeitgeberleistungen zur Nutzung von Mobilitätsleistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern in Form von Sachbezügen oder Zuschüssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren kann. Ziel dieser Maßnahme ist die Erleichterung der Nutzung moderner Fortbewegungsmöglichkeiten wie beispielsweise E-Scooter, die gelegentliche Inanspruchnahme von Car-Sharing-, Bike-Sharing- sowie sonstige Sharing-Angebote und Fahrtdienstleistungen.\r\n\r\nDie dauerhafte und nicht nur gelegentliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, z. B. auf Dauer ausgelegte Mietwagen-, Leasing- oder Abo-Modelle, sind vom Anwendungsbereich der gesetzlichen Neuregelung ausgeschlossen. Nicht begünstigt sind darüber hinaus Kostenerstattungen in Zusammenhang mit der\r\n \r\nNutzung eines privaten oder betrieblichen Kraftfahrzeugs, z. B. die Übernahme der Kosten für Leasingraten, Treibstoffkosten, Kosten für die elektrische Aufladung eines (Hybrid-) Elektrofahrzeugs oder Reparaturkosten für private Kraftfahrzeuge des Arbeitnehmers. Voraussetzung für die Pauschalversteuerung ist, dass es sich um Arbeitgeberleistungen handelt, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.\r\nDer BVMW kritisiert, dass nach dieser Definition die Landbe- völkerung das Mobilitätsbudget nicht effektiv nutzen kann. Gerade mittelständische Betriebe, die häufig in der Periphe- rie der Bundesrepublik angesiedelt sind, werden dadurch benachteiligt. Außerdem besteht bei einer Nachweispflicht für Stadt- und Landbevölkerung die Gefahr, dass ein weiteres Bürokratiemonster entsteht.\r\n\r\nBürokratische Belastungen im Steuerrecht abbauen\r\nDurch die im JStG 2024 und JStG 2024 II vorgesehenen Ände- rungen entstehen neue bürokratische Belastungen für Kleinst- unternehmen. Bürokratie ist eine der zentralen Wachstums- bremsen in Deutschland. Während der Bürokratieabbau in den politischen Debatten priorisiert wird, wird in der Praxis stetig neue Bürokratie geschaffen. Wir kritisieren diese Entwicklung und gehen im Folgenden auf einige in den Entwürfen enthal- tene Änderungen ein.\r\n\r\nBVMW-Position\r\nReform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG): Die Ausweitung und Vereinfachung der Umsatzsteu- erbefreiung für Bildungsleistungen, insbesondere für allge- meinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, ist erfreulich für Bildungseinrichtungen oder Selbständige im Mittelstand. Durch die Auflösung des Bescheinigungswesens profitieren die entsprechenden Einrichtungen gleichzeitig von einer erheblichen Bürokratieentlastung. Der BVMW begrüßt diese Reformen im Steuerrecht bei Bildungsleistungen ausdrücklich.\r\nDer BVMW kritisiert, dass im Bereich der Fortbildung die Steuerbefreiung nur unter der Voraussetzung, dass keine systematische Gewinnerzielungsabsicht angestrebt wird, gilt. Gewinnerzielung ist Voraussetzung für Innovationen und In- vestitionen. Diese Einschränkung diskriminiert (mittelstän- dische) private Bildungsträger und ist neu zu definieren. So sollten Einrichtungen trotz Gewinnerzielung nicht automatisch unter eine systematische Gewinnerzielungsabsicht fallen.\r\n\r\nAnzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen (§ 138 AO): Damit werden die Bestimmungen zum Mitteilungsverfahren bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen weitestge- hend auch auf innerstaatliche Steuergestaltungen übertragen.\r\n \r\n \r\nDiese gesetzliche Neuerung war bereits im Wachstumschan- cengesetz vorgesehen, jedoch nicht final eingeführt worden. Aus unserer Sicht zu Recht. Die Initiative steht im Widerspruch zum, von der Bundesregierung angestrebten, Bürokratieabbau. Neben dem erheblichen Verwaltungsaufwand werden insbesondere Betriebe stark belastet. Die Unternehmen müssen Zeit und Ressourcen investieren, um die relevanten Steuergestal- tungen zu identifizieren, zu analysieren und zu melden. Dies führt zu zusätzlichen bürokratischen Belastungen und Kosten, speziell für mittelständische Unternehmen ohne spezialisierte Steuerabteilungen.\r\nVorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG): Durch die Neufassung kann die Vorsteuer bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer erst dann abgezogen werden, wenn die entsprechende Leistung bezahlt worden ist. Die neue Rechnungspflichtangabe zur Identifizierung des Leistungsempfängers als Ist- bzw. Soll-Versteuerer schafft neue Bürokratie. So muss zukünftig in der Buchhaltung zwischen Ist- und Soll-Versteuerern bei den Auftragsnehmern unterschieden werden. Folglich besteht das Risiko, dass Leistungsempfänger ist-versteuernde Betrie- be zukünftig meiden. In der Praxis ist mit einer erheblichen Einschränkung der Anwendbarkeit der Ist-Besteuerung (§ 20 UstG) zu rechnen. Diese KMU wären damit gezwungen, auf Sollversteuerung umzustellen mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Liquidität.\r\n\r\nDer BVMW kritisiert diese bürokratieschaffende und liquidi- tätsraubende Neufassung, die insbesondere kleine zur Ist-Versteuerung berechtigte Unternehmen belastet, ausdrücklich.\r\n \r\nErbschaftsteuer mittelstands­ zentriert gestalten\r\nAus Sicht des BVMW sind die erweiterten Stundungsmöglich- keiten bei der Erbschaftssteuer für Wohnimmobilien, die Unternehmensnachfolgen erleichtern, positiv zu bewerten. Wir setzten uns für eine mittelstandszentrierte Gestaltung der Erbschaftsteuer ein. Die angedachten Änderungen gehen in die richtige Richtung.\r\n\r\nBVMW-Position\r\nErbschaftssteuer mittelstandszentriert ausrichten (§ 28 Abs. 3 ErbStG): Die Ausweitung der Stundungsmöglichkeiten bei der Erbschaftssteuer für Wohnimmobilien ist besonders hilfreich für Unternehmen, die geerbte Immobilien nicht sofort liquide machen können. Dies erleichtert die Nachfolgeregelung und den Erhalt von Betriebsvermögen. Wir fordern weitreichen- dere Änderungen bei der Erbschaftssteuer. Aus Sicht des Leistungsfähigkeits-prinzips muss ein Abstand zwischen der steuerlichen Belastung von KMU und Großerwerben gewahrt bleiben. Die gesetzliche Ausgestaltung, die die Übergabe eines Milliardenunternehmens zu der gleichen absoluten Erbschaft- steuerbelastung ermöglicht wie eines KMU, ist ungerecht. Der BVMW fordert, dass die geltenden Verschonungsregelungen gestrichen werden und stattdessen für die Übertragung von Betriebsvermögen ein Steuerfreibetrag von fünf Millionen Euro eingeführt wird. Jenseits der Freibeträge sollte eine – im Härtefall auf zwanzig Jahre verteilbare – Steuerbelastung eintreten, sodass der Grundsatz, dass höheres Vermögen auch höher belastet wird, gewahrt bleibt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014549","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der Rahmenbedingungen für die interne und externe Unternehmensnachfolge","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/69/6f/452503/Stellungnahme-Gutachten-SG2502040001.pdf","pdfPageCount":9,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verbesserung der Rahmenbedingungen für die interne und externe Unternehmensnachfolge\r\n\r\nLiebe Leserinnen und Leser,\r\nDeutschland hat eine ausgeprägte mittelständische Unternehmenstradition. Diese kleinen und mittleren Betriebe machen über 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland aus. Sie sind als Arbeitgeber Wachstumsmotor, Wohlstandsgaranten und damit entscheidend für den sozialen Frieden unserer Gesellschaft. Darüber hinaus sind sie eng in den Regionen integriert, fördern soziale und kulturelle Projekte und sind damit elementar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.\r\nDie Sicherung des Unternehmensbestands ist damit volkswirtschaftlich, aber gerade auch gesellschaftlich von höchster Priorität. Die Sicherung bestehender Unternehmen, die Förderung von Neugründungen und die erfolgreiche Übergabe müssen daher auch umgehend zu einer politischen Priorität werden.\r\nDeutschlands Unternehmerinnen und Unternehmer kämpfen mit den heimischen Standortbedingungen. Laut KfW-Gründungsmonitor haben sich die Existenzgründungen je 10.000 Einwohner in den letzten 20 Jahren mehr als halbiert.\r\nUmso wichtiger ist es, dass der aktuelle Unternehmensbestand gesichert wird. Die Frage der Nachfolge ist dabei von entscheidender und zunehmender Bedeutung. Im Zeitraum von 2024 bis 2027 stehen etwa 500.000 Unternehmen vor einer Übergabe, schätzt die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Damit bedroht eine ungelöste Unternehmensnachfolge die mittelständische Basis unserer Wirtschaft. Durch den demografischen Wandel wird die Zahl der jährlich anstehenden Übergaben weiter steigen.\r\nDie erfolgreiche Nachfolgegestaltung ist damit eine strukturelle Herausforderung für die deutsche Wirtschaft. Umso wichtiger ist es, die Weichen in Richtung umsetzbare und funktionierende Nachfolgeregelungen zu stellen. In diesem Positionspapier, vorbereitet durch die Praktiker unserer Kommission Unternehmensnachfolge, entwerfen wir einen politischen Rahmen, der die erfolgreiche interne und externe Nachfolge ermöglicht. Damit soll zur nachhaltigen Sicherung der Innovations- und Wachstumskraft sowie Wohlstand und Arbeitsplätzen in Deutschland beigetragen werden. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Politik, um diese Herausforderung zu überwinden. In unserem Positionspapier geben wir dazu konkrete Impulse. Ich danke den Beteiligten für ihr Engagement. Lassen Sie uns gemeinsam diese Hürde überwinden und die deutsche Wirtschaft und die unternehmerischen Rahmenbedingungen nachhaltig stärken.\r\nFörderung der internen und externen Nachfolge\r\nKernforderungen des Mittelstands\r\n1.\tMatchmaking fördern\r\n2.\tGesellschaftliche Potenziale erschließen und Chancengleichheit herstellen\r\n3.\tZugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erleichtern und steuerliche Anreize setzen\r\n4.\tRechtliche Rahmenbedingungen anpassen\r\n5.\tNetzwerke für potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger schaffen\r\n6.\tQualifizierung und Ausbildung verbessern\r\n7.\tBewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit intensivieren\r\n8.\tPerspektive in der Politik schaffen\r\n________________________________________\r\nAllgemein: Gesamtwirtschaftliche Herausforderung Unternehmensnachfolge\r\nDer Übergang der Führung und des Besitzes eines Unternehmens spielt eine zentrale Rolle in der Gesamtwirtschaft und beeinflusst maßgeblich die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Das gilt unabhängig davon, ob die Nachfolge innerhalb der Familie, an Beschäftigte oder externe Käuferinnen und Käufer erfolgt. Die Bedeutung der Unternehmensnachfolge erstreckt sich über verschiedene Dimensionen der Wirtschaft. Die erfolgreiche Nachfolge sichert die Arbeitsplätze und das Fachwissen, das im Unternehmen aufgebaut wurde. Dies trägt zur Stabilität des Arbeitsmarktes und zur Kontinuität der Produktion und Dienstleistungen bei. Neue Führungskräfte aus der jüngeren Generation können frische Ideen und innovative Strategien einbringen, um das Unternehmen an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Dies fördert die Wettbewerbsfähigkeit und trägt zur langfristigen Rentabilität und Innovationskraft bei. Laut KfW-Research streben bis zum Jahr 2027 jährlich rund 125.000 mittelständische Unternehmen eine Nachfolge bzw. Übergabe an. Bis 2027 wären dies gemessen am Gesamtbestand der KMU in Deutschland mehr als 16 Prozent der mittelständischen Betriebe (3,1 Millionen KMU Stand: 2021). Viele Unternehmen sind in lokalen oder regionalen Gemeinschaften verankert. Eine erfolgreiche Nachfolge sichert nicht nur das Unternehmen selbst. Auch sein Beitrag zur lokalen und regionalen Wirtschaft, sei es durch Steuereinnahmen, Unterstützung lokaler Lieferketten oder soziales und kulturelles Engagement, wird bewahrt. Die Nachfolge ermöglicht es, das Unternehmenskapital zu erhalten und weiter zu investieren. Dies unterstützt nicht nur das Unternehmen selbst, sondern kann auch Kapital für neue Unternehmen freisetzen und somit das Wirtschaftswachstum fördern. Ohne eine geordnete Nachfolge werden Unternehmen gezwungen sein, zu schließen oder zu verlagern, was nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Auswirkungen hätte. Das gilt insbesondere in Regionen, die stark von bestimmten Branchen geprägt sind. Insgesamt ist die Unternehmensnachfolge damit ein entscheidender Faktor für die Gesamtwirtschaft, der eine Vielzahl von Interessen und Akteuren berührt. Das erfordert eine sorgfältige Planung und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen. Der BVMW skizziert in diesem Positionspapier acht Handlungsbereiche für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die interne und externe Nachfolge.\r\n\r\n1. Matchmaking fördern\r\nGrundsätzlich muss das Ziel einer ganzheitlichen politischen Strategie zur Überwindung der gesamtwirtschaftlichen Herausforderung lauten, Übergebende und Nachfolgende zusammenzubringen und Angebot und Nachfrage an Unternehmensnachfolgen in Einklang zu bringen. Dieses Matchmaking muss strategisch und langfristig gedacht und unverzüglich umgesetzt werden. \r\nEs gilt dabei zu beachten, dass die Unternehmensnachfolge vielseitig gelöst werden kann. Neben der klassischen familieninternen Nachfolge braucht es weitere Optionen. Dazu gehören die Übernahme durch Beschäftigte, Stiftungslösungen und diverse externe Übergabemodelle (Verkauf an Investoren, Verkauf an andere Unternehmen). Nur so kann die überwältigende Anzahl zukünftiger Unternehmensübergaben bedient und der Fortbestand der Unternehmen gesichert werden. \r\nDiese verschiedenen Nachfolgemodelle müssen in der von uns geforderten Nachfolgestrategie berücksichtigt werden. Übergebende und Nachfolgende müssen beim emotionalen Thema Unternehmensnachfolge unabhängig vom Nachfolgemodell adäquat begleitet, beraten und informiert werden.\r\nAbseits des operativen Geschäfts müssen übergebende Unternehmerinnen und Unternehmer umfassend und frühzeitig über mögliche Nachfolgelösungen aufgeklärt werden. So können Unsicherheiten reduziert und die im Einzelfall ideale Form der Übergabe identifiziert werden. In der Praxis bedeutet dies, dass regionale, überregionale und digitale Beratungsstellen geschaffen werden müssen, die Unternehmen niedrigschwellig, dezentral und unbürokratisch unterstützen.\r\nZudem gilt es auch, potenzielle Nachfolgende gezielt zu identifizieren und zu unterstützen. Förderprogramme und Beratungsstellen können potenziellen Nachfolgenden dabei helfen, die komplexen Herausforderungen der Unternehmensnachfolge zu bewältigen. Schulungen und Ressourcen können ihnen dabei helfen, ihre Fähigkeiten zu verbessern und sich auf ihre zukünftige Rolle vorzubereiten. Durch die Förderung von Kooperationen und vielseitige Möglichkeiten zum Netzwerken können potenzielle Nachfolgende zudem wertvolle Kontakte knüpfen und von den Erfahrungen anderer profitieren.\r\n\r\nBVMW-POSITIONEN\r\n▪ Einrichtung einer umfassenden Informationsplattform beim BMWK\r\nDer BVMW fordert daher die Schaffung einer umfangreichen, digitalen und aktuellen Informationsplattform auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).\r\nDie aktuelle BMWK-Broschüre stammt aus dem Jahr 2019 und sollte umgehend aktualisiert werden.\r\nDarüber hinaus sollte die Initiative durch einen eigenen Internetauftritt als Sprungbrett zu vertiefenden Informationen, Wegweiser zu Beratungsstellen und Förderprogrammen sowie als Austauschforum ausgebaut werden.\r\nGleichzeitig sollten bestehende und zukünftige Förderprogramme der KfW und der Landesförderbanken zentral auf dieser Seite zu finden sein.\r\nNur so können staatliche Initiativen wie die „nexxt-change“ in der Praxis zu einer Verbesserung der Nachfolgesituation beitragen.\r\n▪ Einrichtung von regionalen, überregionalen und digitalen Beratungsstellen zur Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen\r\nBeratung und Unterstützung müssen dort stattfinden, wo mittelständische Unternehmen beheimatet sind – regional, digital und in der Fläche.\r\nEs gilt daher, Beratungsstellen zur Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen zu etablieren und auszubauen. Diese Beratungsstellen sollten als inhaltlicher Multiplikator dienen. Denkbar wären erweiterte regionale Nachfolge-Hubs, die vom Bund gefördert werden. In enger Kooperation mit den Wirtschaftsverbänden könnten sie Informationen zur Verfügung stellen und vertiefende, kompetente Beratung vermitteln.\r\n▪ Förderung von Kooperationen zwischen potenziellen Nachfolgenden und Übergebenden durch Netzwerkveranstaltungen und Matchmaking-Plattformen\r\nDie Nachfolge-Hubs sollten zentrale Anlaufstellen für die Unternehmensnachfolge werden. Das könnte man erreichen, indem sie durch Netzwerkveranstaltungen Kooperationen fördern und (digitale) Schulungen und Ressourcen bereitstellen. Durch die Einbindung der Wirtschaftsverbände und anderer Nachfolgeplattformen kann die inhaltliche Seriosität der Schulungen und Beratungsangebote garantiert werden.\r\n\r\n2. Gesellschaftliche Potenziale erschließen und Chancengleichheit herstellen\r\nDas gesellschaftliche Potenzial an Nachfolgenden muss zwingend erschlossen und erweitert werden. Insbesondere die gezielte Förderung von Frauen sowie von Personen mit Migrationshintergrund in der Unternehmensnachfolge und im Unternehmertum muss priorisiert werden. Das fördert die Chancengleichheit und erweitert das Angebot an potenziellen Nachfolgenden. Gleichzeitig muss Unternehmertum attraktiver werden. Neben den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist dabei eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit zentral. In diesem Sinne muss das Bildungssystem unternehmerisches Denken und die gesellschaftliche Bedeutung des Unternehmertums besser vermitteln.\r\nGrundsätzlich sollte der Staat dafür sorgen, dass eine unternehmerische Tätigkeit mit einer Vielzahl diverser Lebensmodelle vereinbar wird. Ein zentraler Ansatz ist die Kinderbetreuungsinfrastruktur. Diese muss unbedingt verbessert werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu garantieren und gerade Frauen zu ermöglichen, im gewünschten Umfang erwerbstätig zu sein. Für die Erschließung dieser Potenziale braucht es flexible Arbeitszeitmodelle, familienfreundliche Politik und eine verstärkte politische Priorisierung. Ziel muss es sein, Chancengleichheit herzustellen und Frauen in Führungspositionen, bei Gründung und für die Nachfolge zu stärken. Die Lösung der gesamtwirtschaftlichen Herausforderung Unternehmensnachfolge kann nur in einer modernen, offenen und fairen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung gelingen.\r\nDarüber hinaus muss die Nachfolge für Personen unabhängig von ihrer Herkunft attraktiver werden. Interkulturelle Ressourcen bieten unternehmerische Chancen für bestehende Betriebe. Gerade bei Neugründung ist der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich hoch. Jede fünfte Gründung in Deutschland erfolgt durch Personen mit Migrationshintergrund (KfW (2023)). Auch die Nachfolge muss für die gesamte Gesellschaft attraktiv und damit eine echte Alternative zu Gründung oder klassischer Erwerbstätigkeit werden.\r\nGründung oder Nachfolge müssen neben der klassischen Erwerbstätigkeit als gleichwertige Alternative gesehen werden und so auch durch staatliche Stellen wie die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Beispielsweise ließen sich auch Nachfolgen mit dem Gründungszuschuss fördern. Darüber hinaus können Schulungen und die aktive Förderung migrantischen Unternehmertums zur Entfaltung des gesellschaftlichen Unternehmertums- und Innovationspotenzials beitragen. Nur deren Erschließung kann die zunehmende Nachfrage nach Nachfolgerinnen und Nachfolgern bedienen und den Unternehmensbestand bewahren.\r\nBVMW-POSITIONEN\r\n▪ Erschließung von ungenutzten Potenzialen durch eine Flexibilisierung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und eine familienfreundliche Politik\r\nFlexiblere Arbeitsgesetze können dazu beitragen, die Integration neuer Führungskräfte während des Nachfolgeprozesses zu erleichtern und die Kontinuität des Unternehmens sicherzustellen. Teilzeit- und Jobsharing-Modelle können es potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern ermöglichen, schrittweise in ihre neue Rolle hineinzuwachsen. Auch flexible Arbeitszeitregelungen für die Beschäftigten während des Übergangszeitraums erleichtern die Nachfolge. Gerade um die weibliche Nachfolge zu fördern, müssen Familie und Unternehmerdasein besser vereinbar werden. Daher gilt es, die Kinderbetreuungsangebote massiv auszubauen. Eltern müssen darauf vertrauen können, dass es umfangreiche und qualitative Betreuungsangebote für ihre Kinder gibt, die ihnen Freiräume für unternehmerische Aktivitäten ermöglichen. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung fehlten in Deutschland 2023 rund 384.000 Kitaplätze (Bertelsmann (2022)). Neben den sozialen Konsequenzen bremst dieses Defizit auch das Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft und verschärft den Mangel an potenziellen Nachfolgern.\r\n▪ Übernahmen für Personen aus anderen Herkunftsländern erleichtern\r\nDie Förderung von Übernahmen durch Personen mit Migrationshintergrund bietet enormes Potenzial. Sie stärkt globale Verbindungen, erleichtert internationalen Handel und Investitionen und intensiviert soziale und kulturelle Bindungen sowie Wissenstransfer über Grenzen hinweg. Die Herausforderungen für Personen mit Migrationshintergrund liegen insbesondere im Zugang zu Kapital oder Krediten und in der teilweise eingeschränkten Vernetzung in Deutschland. Häufig fehlt durch eine nicht vorhandene Kredithistorie oder verfügbare Sicherheiten ein gesicherter Zugang zur Gründungs- und/oder Nachfolgefinanzierung. So könnte ein Fonds nach Vorbild des kanadischen Immigrant Access Fund Unternehmertum durch Migranten in Deutschland fördern. Dieser Fonds sollte neben der klassischen Gründungsfinanzierung auch finanzielle Lösungen für Nachfolgen bieten. Darüber hinaus könnte Deutschland durch spezielle Visa-Programme attraktiver für vielversprechende ausländische Unternehmerinnen und Unternehmer werden. Ähnliche Initiativen gibt es bereits in den USA (International Entrepreneur Rule) und dem UK (Innovator-Visum). Neben der Gründung neuer Unternehmen könnte so auch die Übernahme bestehender Unternehmen durch ausländische Expertinnen und Experten vereinfacht werden. Für die Vernetzung bietet es sich an, durch die regionalen Nachfolge-Hubs explizit Veranstaltungen zur Vernetzung von Personen mit Migrationshintergrund und regionalen Unternehmen anzubieten. Dort sollte über die Bedeutung von Personen mit Migrationshintergrund für Unternehmertum in Deutschland sensibilisiert und informiert werden.\r\n▪ Selbständigkeit und Unternehmertum als echte Alternative zur klassischen Erwerbstätigkeit etablieren\r\nSelbständigkeit und Unternehmertum müssen als echte Alternative zur klassischen Erwerbstätigkeit etabliert werden. Um dies zu verwirklichen, ist insbesondere die Bundesagentur für Arbeit gefordert. Die einseitige Kommunikation pro Gründung sollte um die Unternehmensnachfolge als mögliche Form der Reintegration ins Arbeitsleben erweitert werden. Die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten müssen ausgeweitet werden. So sollte der Anspruch auf Gründungszuschuss auch für ALG-I-Empfängerinnen und -Empfänger, die eine Unternehmensnachfolge anstreben, gewährt werden.\r\n\r\n3. Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erleichtern und steuerliche Anreize setzen\r\nDer Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten ist oft eine Herausforderung für potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger, insbesondere für junge Unternehmerinnen und Unternehmer ohne ausreichende Eigenkapitalreserven. Spezielle Finanzierungsinstrumente und Bürgschaftsprogramme können ihnen dabei helfen, das benötigte Kapital zu beschaffen, um das entsprechende Unternehmen zu übernehmen und erfolgreich weiterzuführen. Gleichzeitig kann durch die Übernahme von Risiken und Haftungsverpflichtungen der Weg ins Unternehmertum erleichtert werden.\r\nDie verfügbaren KfW-Kredite Nr. 067, 365, 366 sowie 375 und 376 müssen aktiver auch für die Finanzierung von Nachfolgen bzw. Übernahmen vermarktet werden. Die geringen Abrufzahlen der Programme bei gleichzeitig erheblicher Nachfolgelücke verdeutlichen das Kommunikationsproblem. Zudem gilt es, konsequent an den Konditionen der einzelnen Programme zu arbeiten und diese im Sinne der Unternehmen zu verbessern. Beispielsweise sollte die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen und die Risikoübernahme seitens der KfW erhöht werden.\r\nNeben der Überarbeitung der Programme selbst sollte insbesondere die Sichtbarkeit und Transparenz der verfügbaren Fördermittel verbessert werden. Eine zentrale Auflistung der einzelnen Finanzierungs- und Fördermittel auf der Seite des BMWK oder alternativ als eigenständiger Nachfolgeförderkompass muss verwirklicht werden. Die Förderdatenbank des BMWK ist ein erster Ansatz, sollte jedoch im Sinne der Nutzerfreundlichkeit überarbeitet werden und Förderprogramme übersichtlich nach dem Prinzip des Föderalismus auflisten. Zudem sollte die Seite um eine Unterkategorie „Förderbereich Unternehmensnachfolge“ erweitert werden. Grundsätzlich sollte auch das Durchleit- bzw. Hausbankprinzip überdacht und verbessert werden. Zu häufig scheitert eine geförderte Finanzierung bereits im Gespräch mit der Hausbank.\r\nNeben der Bereitstellung öffentlicher Mittel im Rahmen des EU-Beihilferechts gilt es zudem, marktwirtschaftliche Möglichkeiten für erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. Die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sollte mittelstandszentriert ausgerichtet werden. Zudem gilt es, die Abschreibungs- und Sonderabschreibungsbedingungen zu erweitern. Insbesondere die fehlende Möglichkeit der Abschreibung von Geschäftsanteilen nach Share-Deals sollte behoben werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Senkung der Grunderwerbsteuer bzw. Sonderregelungen bei Betriebsimmobilien zu etablieren. Steuerliche Anreize für Investoren können auch dazu beitragen, das Interesse an Investitionen in Unternehmen mit Nachfolgebedarf zu steigern und die Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern.\r\n\r\nBVMW-POSITIONEN\r\n•\tÜberarbeitung der bestehenden Förderprogramme zur Finanzierung von Unternehmensnachfolgen und Schaffung einer zentralen, digitalen und nutzerfreundlichen Fördermitteldatenbank\r\nDie ERP-Kredite der KfW sollten namentlich die Unternehmensnachfolge beinhalten. Gründung und Nachfolge sollten somit förderpolitisch korrespondierend behandelt werden. Darüber hinaus müssen die Konditionen flexibler und im Sinne der Kunden (Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer) gestaltet werden. Die Sichtbarkeit und Transparenz existierender Fördermittel müssen erhöht werden. Eine zentrale, digitale und nutzerfreundliche Förderdatenbank sollte Interessierten schnell und unbürokratisch einen Überblick über die diversen Förderprogramme (Kredite, Beteiligungen, Bürgschaften etc.) und die Anlaufstellen (KfW, Landesförderbanken, Hausbanken, Bürgschaftsbanken etc.) auf allen Ebenen des Föderalismus (Bund, Land, Kommune) geben. Denkbar wäre darüber hinaus ein Zukunftsfonds für Gründung und Nachfolge. Dieser sollte Personen auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützen. Die Ausgaben dieses Fonds sind als staatliche Investitionen in den Standort zu bewerten und sollten teilweise durch Kosteneinsparungen im Haushalt finanziert werden. Langfristig würde damit auch die Einnahmeseite (geg. konstante Steuersätze) des Staates gestärkt.\r\n•\tEinführung von steuerlichen Anreizen für die Unternehmensnachfolge\r\nDas Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ist reformbedürftig. Aus Sicht des Leistungsfähigkeitsprinzips muss ein Abstand zwischen der steuerlichen Belastung von KMU und Großerwerben gewahrt bleiben. Die gesetzliche Ausgestaltung, wonach die Übergabe von Geschäftsanteilen eines Milliardenunternehmens von den gleichen erbschafts- bzw. schenkungsteuerlichen Verschonungsregelungen wie die Übergabe eines KMU profitiert, das von dem persönlichen Engagement und der persönlichen Haftung des Erwerbers geprägt ist, ist ungerecht. Der BVMW fordert, dass die geltenden Verschonungsregelungen gestrichen werden und stattdessen ein Steuerfreibetrag von fünf Millionen Euro eingeführt wird. Jenseits der Freibeträge sollte eine – im Härtefall auf zwanzig Jahre verteilbare – Steuerbelastung eintreten, sodass der Grundsatz, dass höheres Vermögen auch höher belastet wird, gewahrt bleibt.\r\nDer BVMW fordert, dass die geltenden Verschonungsregelungen gestrichen werden und stattdessen für die Übertragung von Betriebsvermögen ein Steuerfreibetrag von fünf Millionen Euro eingeführt wird. Jenseits der Freibeträge sollte eine – im Härtefall auf 20 Jahre verteilbare – Steuerbelastung eintreten. Damit bleibt der Grundsatz, dass höheres Vermögen auch höher belastet wird, gewahrt.\r\nDie Abschreibungsbedingungen für Share- oder Asset-Deals müssen verbessert werden. Bei der externen Nachfolge (Share- oder Asset-Deal) liegen die steuerlichen Interessen von Verkäufer und Käufer diametral entgegen. Um den Share-Deal auch für Käufer steuerlich attraktiv zu machen, sollten die erworbenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft steuerwirksam abgeschrieben werden können. So können steuerliche Interessenskonflikte, die üblicherweise über den Kaufpreis ausgeglichen werden, reduziert werden und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Übernahme steigt.\r\nGrundsätzlich sollte die degressive AfA in allen Bereichen ermöglicht werden, um flexibel auf den tatsächlichen Wertverfall und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens reagieren zu können. Durch Sonder- oder Superabschreibungen für Investitionen bzw. Unternehmensübernahmen können zusätzliche Anreize zur Übernahme eines Unternehmens gesetzt werden. Beispielsweise könnte die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Abschreibung bei 120 Prozent des tatsächlichen Kaufpreises angesetzt werden. Mittelfristig würden die kurzfristig negativen fiskalischen Effekte durch Wachstumsimpulse sowie die Sicherung von Unternehmensbestand und Beschäftigung ausgeglichen werden.\r\nInsgesamt gilt es, die deutsche Unternehmensbesteuerung zu reformieren. Die genauen Reformvorschläge des BVMW finden Sie im Positionspapier „Steuern und Finanzen im Mittelstand“.\r\n\r\n4. Rechtliche Rahmenbedingungen anpassen\r\nDie rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensnachfolgen können komplex sein und den Prozess unnötig erschweren. Diese Bürokratie bremst Nachfolgen, Gründungen und Unternehmertum im Allgemeinen. Durch eine Überprüfung und Anpassung von gesetzlichen Regelungen können Hürden beseitigt und Prozesse vereinfacht werden. Klare rechtliche Rahmenbedingungen und unabhängige rechtliche Beratung können dazu beitragen, Konflikte, Kosten und Unsicherheiten während des Nachfolgeprozesses zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang gewährleisten.\r\nBereits im Vorlauf eines Nachfolgeprozesses gibt es Möglichkeiten, um die Übergabe zu entbürokratisieren. Die Überprüfung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem gesamten Prozess der Unternehmensnachfolge kann die Belastung für die beteiligten Parteien verringern. Dies kann beispielsweise die Vereinfachung von Antragsverfahren, Genehmigungsverfahren und Berichtspflichten umfassen. Darüber hinaus sollten die Pflichten zur notariellen Beurkundung deutlich reduziert werden und nach Möglichkeit die Schriftformerfordernis durch die Textform ersetzt werden.\r\nAuch während des Übernahmeprozesses gilt es die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Beispielsweise sollte die Vielzahl an Handelsregistern zu einem einzigen Handelsregister zentralisiert werden und die Doppelung aus Handels- und Transparenzregister aufgehoben werden.\r\nDarüber hinaus sollte das politische Ziel sein, die Möglichkeiten zur rechtssicheren Nachfolgegestaltung zu erweitern. Die Schaffung der neuen Rechtsform einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) würde als Ergänzung zu den bestehenden Rechtsformen das Spektrum an möglichen Nachfolgemodellen erweitern. Gerade für KMU kommen bürokratische und aufwendige Stiftungsmodelle häufig nicht in Frage. Diese Lücke könnte durch die neue GmgV geschlossen werden.\r\n\r\nBVMW-POSITIONEN\r\n▪ Handelsregistersystem überarbeiten und reformieren\r\nDas Handelsregistersystem sollte überarbeitet werden: Ein zentrales Handelsregister mit deutschlandweit einheitlichen Nummern sollte eingeführt werden, sodass sich nicht bspw. bei jeder Sitzverlegung auch gleich die Handelsregisternummer ändert, das alte Registerblatt geschlossen und beim neuen Handelsregister ein neues Blatt angelegt werden muss. Die in den letzten Jahren eingeführte Doppelung aus Handels- und Transparenzregister sollte zudem wieder aufgehoben werden und das Handelsregister auch den wirtschaftlich Berechtigten ausweisen.\r\n▪ Pflichten zur notariellen Beurkundung reduzieren\r\nAbschaffung des Erfordernisses der notariellen Beurkundung für die Veräußerung von Geschäftsanteilen an GmbH und für die Veräußerung von (Betriebs-)Immobilien (wie bspw. in Österreich), jedenfalls wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer anwaltlich vertreten sind. Ergänzend sollte, soweit eine notarielle Beurkundung oder eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist, diese ohne physische Anwesenheit der Beteiligten beim Notar, sondern durch Teilnahme per Video möglich sein (wie bspw. in Kroatien bereits möglich).\r\n▪ Ausschluss der gemeindlichen Vorkaufsrechte bei der Veräußerung von Betriebsimmobilien\r\nBetriebsimmobilien sollten vom gemeindlichen Vorkaufsrecht ausgeschlossen werden, um den reibungslosen Übergang des gesamten Betriebsvermögens bei einem Unternehmensverkauf zu garantieren. Das Vorkaufsrecht auf Betriebsimmobilien beschränkt die Eigentumsrechte von Unternehmerinnen und Unternehmern und sollte daher unverzüglich im Sinne der Sicherung des Unternehmensbestandes ausgeschlossen werden.\r\n▪ Ausweitung der Verjährungsfrist: Bei arglistiger Täuschung sollte nicht die kurze, dreijährige Verjährungsfrist gelten, sondern eine Verjährungsfrist von mindestens 10 Jahren\r\nUm Missbrauchsfälle bei den Angaben über Zustand, Beschaffenheit und Werthaltigkeit eines Unternehmens zu verhindern, sollte die Verjährungsfrist verlängert werden. Die arglistige Täuschung und Falschangaben des Verkäufers über die wirtschaftliche Situation der Zielgesellschaft sind keine Bagatelldelikte. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist kann Missbrauchsfälle reduzieren und die Sicherheit bei Unternehmensverkäufen erhöhen. Auch Verkäufer profitieren, da negative Beispiele potenzielle Käufer abschrecken und somit die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Nachfolge reduzieren.\r\n▪ Neue Rechtsform einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) einführen\r\nDie Umsetzung dieser neuen Rechtsform unter der Prämisse der Beseitigung der europa- oder steuerrechtlichen Unsicherheiten wird auch vom BVMW unterstützt. Unsere Positionierung zur GmgV haben wir in einem gemeinsamen Impulspapier mit anderen Verbänden bereits verdeutlicht. Diese finden Sie im gemeinsamen Verbändepapier zur GmgV.\r\n▪ Anpassung von Arbeitsgesetzen, um flexible Arbeitsmodelle während des Übergangszeitraums zu ermöglichen\r\nFür die betriebsinterne Übernahme gilt es, Ausnahmeregelungen während des Nachfolgeprozesses zu ermöglichen. Gesetzliche Vorgaben zur Höchstarbeitszeit, Pausenregelungen und Ruhezeiten sollten temporär während der Übernahme durch (noch) Beschäftigte gelockert werden. So kann ein reibungsloser Übergang aus der Beschäftigung in das Unternehmertum gewährleistet werden.\r\n▪ Einführung von international anerkannten Bewertungsmethoden für Unternehmensnachfolgen\r\nDie Bewertung eines Unternehmens ist ein entscheidender Schritt im Nachfolgeprozess, der Fairness und Transparenz erfordert. Unabhängige Beratung und international anerkannte Bewertungsmethoden können dazu beitragen, faire Bedingungen für beide Seiten sicherzustellen und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. Schulungen für potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger können ihnen helfen, die Bewertung von Unternehmen besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.\r\n▪ Bessere Rechtssetzung\r\nDie Qualität der Gesetzgebung ist von entscheidender Bedeutung für den Standort Deutschland. Rechtsunsicherheit sorgt für Frustration, ist eine Investitionsbremse und ist ein immer wieder geäußerter Hemmschuh für interessierte Unternehmensnachfolger. Das muss priorisiert werden. Nur durch langfristige und strategisch ausgerichtete Gesetzgebungsmaßnahmen kann die Schaffung größtmöglicher Rechtssicherheit gelingen. Das Vertrauen der Wirtschaft in die gesetzlichen Rahmenbedingungen ist wichtig, damit Investitionsfreude entstehen kann.\r\n\r\n5. Netzwerke für potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger schaffen\r\nNetzwerke spielen eine wichtige Rolle bei der Unternehmensnachfolge, indem sie potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger mit Unternehmen in Kontakt bringen und den Austausch von Informationen und Erfahrungen ermöglichen. Plattformen und Veranstaltungen zur Vernetzung können potenziellen Nachfolgern helfen, passende Übernahmegelegenheiten zu finden und wertvolle Kontakte in der Branche zu knüpfen. Die Möglichkeiten zur Vernetzung sind vielseitig. Dabei sollten privatwirtschaftliche Initiativen nicht durch die einseitige Vermarktung staatlicher Anlaufstellen diskriminiert werden. Es braucht einen Schulterschluss zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Ziel muss es sein, einen institutionsübergreifenden Austausch zu den Herausforderungen der internen und externen Nachfolge zu etablieren.\r\nBVMW-POSITIONEN\r\n▪ Schulterschluss von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik\r\nInstitutionsübergreifender Austausch zu den Herausforderungen der internen und externen Nachfolge.\r\nDurch einen regelmäßigen und offenen Austausch der verschiedenen Akteure können Best-Practices ermittelt und Herausforderungen identifiziert werden. Der kontinuierliche Transfer von Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Praxis und Wissenschaft in die Politik ist zentral für den langfristigen Erfolg der politischen Maßnahmen zur Verbesserung der Nachfolgesituation in Deutschland.\r\nDer BVMW empfiehlt daher die Gründung eines Beirats Unternehmensnachfolge (ähnlich Beirat junge digitale Wirtschaft). Dieser Beirat sollte an das BMWK angehängt werden, zweimal im Jahr die aktuelle Situation analysieren und daraus politische Empfehlungen ableiten. Neben Politik, Verbänden und der Wissenschaft sollten zwingend auch Unternehmerinnen und Unternehmer eine Stimme in diesem Beirat erhalten.\r\n▪ Offene Vermarktung und Optimierung staatlicher und privater Nachfolgeplattformen\r\nDie Optimierung muss unter Verwendung einer fortschrittlichen KI geschehen. Die staatliche Nexxt-Change Plattform muss in der Praxis durch private Plattformen ergänzt werden. Es gilt daher, den einseitigen politischen Fokus auf die Nexxt-Change Börse zu verwerfen und transparent auch private Initiativen in die zentrale Informationsseite zu inkludieren.\r\n▪ Austausch zwischen aktuellen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern fördern, branchenspezifische Netzwerke und Kooperationen zwischen Unternehmen aufbauen\r\nRelevante Branchenverbände sind ebenso gefordert wie die Politik. Der BVMW setzt sich für branchenspezifische Netzwerk- und Informationsveranstaltungen ein, die Kooperationen ermöglichen, Unsicherheiten reduzieren und für das Thema Nachfolge sensibilisieren. Für die Politik sollten diese Veranstaltungen eine Handreichung sein, um mit Unternehmerinnen und Unternehmern ins Gespräch zu kommen und sich wertvollen Input aus der Praxis einzuholen. Dafür braucht es eine Bereitschaft der politischen Akteure und eine Priorisierung der Unternehmensnachfolge in den Ministerien auf Bundes- und Landesebene.\r\n\r\n6. Qualifizierung und Ausbildung verbessern\r\nDie drei großen „D“ bestimmen die heutige Arbeitswelt. Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demographie bewirken eine tiefgreifende Transformation gesellschaftlicher und betrieblicher Realitäten. Der Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt vollzieht sich in bisher ungekannt hoher Geschwindigkeit. Es bedarf allgemein einer Verbesserung der Qualifizierung und Ausbildung und speziell für potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger, um den Auswirkungen des demographischen Wandels entgegenzuwirken. Zur Erreichung dieses Ziels, schlagen wir vor, dass die Politik verstärkte Maßnahmen ergreift, um die Aus- und Weiterbildung im Bereich Unternehmensnachfolge, -führung und -gründung zu intensivieren. Darüber hinaus schlagen wir Reformen im Bildungssystem vor, die zu einer Stärkung des Unternehmertums führen sollen.\r\nDie Förderung der beruflichen Weiterbildung ist gerade für mittelständische Unternehmen ein elementares Instrument, um Beschäftigte an die Übernahme und das Unternehmertum heranzuführen. Neben dem Fachkräftemangel kann damit auch der schwindende Pool an potenziellen Nachfolgern adressiert werden.\r\nBVMW-POSITIONEN\r\n▪ Stärkung von Kompetenzen im Bereich Wirtschaft und Unternehmertum in der schulischen, beruflichen und universitären Bildung\r\nDie Bildungsinhalte zu Markt und Unternehmertum müssen gestärkt werden. Wir empfehlen die Einführung von innovativen und altersgerechten Lehrmodulen zum unternehmerischen Denken und Handeln (UDH) für alle Schulformen. Volks- und marktwirtschaftliches Verständnis sollte konsequent durch die Lehrpläne gestärkt werden. Auch Lehrkräfte sollten im Rahmen ihrer Ausbildung verpflichtend an einem Modul zu Unternehmertum und Entrepreneurship teilnehmen.\r\n▪ Optimierung von Weiterbildungsangeboten für Unternehmerinnen und Unternehmer zum Thema Unternehmensnachfolge (Finanzierung, rechtliche Aspekte, strategische Planung, Geschäftsentwicklung und zwischenmenschliche Dynamiken)\r\nWeiterbildungsangebote für Beschäftigte erleichtern den Weg in die Geschäftsführung. Da in mittelständischen Betrieben finanzielle und personelle Ressourcen nicht im Überfluss vorhanden sind, sollte diese Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Diese Förderung sollte mittelstandszentriert und damit zielgerichtet ausgelegt werden. Für kleine Betriebe (kleiner 50 Beschäftigte) sollte der Zuschuss zum Arbeitsentgelt 100 Prozent betragen, für mittlere Betriebe 75 Prozent (kleiner 250 Beschäftigte) und für große Mittelständler (kleiner 500 Beschäftigte) 50 Prozent. Die Lehrgangskosten sollten in der gleichen Abstufung durch die BA übernommen werden. Dabei muss die Schwelle für förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen von mindestens 120 Stunden deutlich reduziert werden. Dankbar wären 80 Stunden als Bedingung für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit.\r\n▪ Einführung von Mentoring-Programmen und Plattformen zum Erfahrungsaustausch\r\nNeben der individuellen Qualifizierung ist gerade Mentoring und ein Erfahrungsaustausch im emotionalen Thema Unternehmensnachfolge von hoher Bedeutung. Sowohl Übergebende als auch Übernehmende können so auch die zwischenmenschlichen Aspekte einer Übergabe im Austausch adressieren. Damit können Unsicherheiten reduziert und der Nachfolgeprozess erleichtert werden.\r\n7. Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit\r\nEine gezielte Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit können dazu beitragen, das Bewusstsein für die Bedeutung einer frühzeitigen und gut geplanten Unternehmensnachfolge zu schärfen. Informationsveranstaltungen, Materialien und Lehrangebote können Unternehmen und potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern helfen, sich über die verschiedenen Aspekte der Unternehmensnachfolge zu informieren und den Prozess besser zu verstehen.\r\nDie gezielte Öffentlichkeitsarbeit ist zudem zentral, um die gesamtwirtschaftliche Dimension der Herausforderung Unternehmensnachfolge in die Gesellschaft zu transportieren.\r\nBVMW-POSITIONEN\r\n•\tDurchführung von Sensibilisierungskampagnen über die Bedeutung einer frühzeitigen und gut geplanten Unternehmensnachfolge und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Unternehmensnachfolge\r\nBegleitend zu den Reformen des Bildungssystems schlagen wir eine öffentliche Kampagne zum Thema Unternehmensnachfolge vor. Zielgruppe sollte die breite Bevölkerung mit einem gesonderten Fokus auf junge Menschen sein. Dazu bieten sich Informationsveranstaltungen in Universitäten, Hochschulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung an. Dort können junge Erwachsene für das Thema Nachfolge sensibilisiert werden, um den Berufswunsch Unternehmer wieder nachhaltig zu stärken.\r\n8. Langfristige Perspektive in der Politik schaffen\r\nEine langfristige Perspektive in der Politik ist entscheidend, um die Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands nachhaltig zu sichern. Durch die Integration der Förderung von Unternehmensnachfolgen in langfristige wirtschaftspolitische Strategien können die Rahmenbedingungen verbessert und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen gefördert werden. Anreize für frühzeitige Nachfolgeplanung und Investitionen in Forschung und Entwicklung können dazu beitragen, die Kontinuität und Innovationsfähigkeit der Unternehmen langfristig zu sichern.\r\nIn Summe ist neben der Umsetzung der genannten Maßnahmen die kontinuierliche Evaluation der politischen Strategie unter Berücksichtigung neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse von höchster Relevanz. Sowohl auf der Mikro- als auch auf der Makroebene muss Unternehmensnachfolge langfristig und strategisch gedacht werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-17"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}