{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-22T10:48:52.899+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001630","registerEntryDetails":{"registerEntryId":33142,"legislation":"GL2024","version":8,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001630/33142","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/16/ff/413987/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001630-2024-06-25_15-47-39.pdf","validFromDate":"2024-06-25T15:47:39.000+02:00","validUntilDate":"2025-05-09T12:01:45.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2024-06-25T15:47:39.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-25T15:47:39.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-25T13:54:25.000+01:00","lastUpdateDate":"2024-06-25T15:47:39.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":33142,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001630/33142","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-25T15:47:39.000+02:00","validUntilDate":"2025-05-09T12:01:45.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME\r\nDES BUNDESVERBANDES DER DEUTSCHEN KALKINDUSTRIE e. V.\r\nReferentenentwurf eines Ersten Änderungsge\u0002setzes zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz \r\nBerlin, März 2024\r\nDer Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (BVK) begrüßt, dass das Bundesminis\u0002terium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf zur Änderung des Kohlendioxid\u0002Speicherungsgesetzes (KSpG) veröffentlicht hat. Damit können wesentliche Hemmnisse für \r\ndie Nutzung von Carbon Capture, den Aufbau einer CO2-Transportinfrastruktur in Deutsch\u0002land und den Export von CO2 zu sicheren Speicherung beseitigt werden.\r\nZentrale Punkte des Gesetzesentwurfs sind zu begrüßen:\r\n- § 1 Satz 2 – Ausweitung des Gesetzes auf den leitungsgebundenen Transport für die \r\nNutzung in industriellen Prozessen bzw. zur Zwischenspeicherung\r\n- § 2 Absatz 1 – Zulassung von CO2-Pipelines, Anlagen zur dauerhaften CO2-Speiche\u0002rung in unterirdischen Gesteinsschichten einschließlich der Untersuchung, der Über\u0002wachung, Stilllegung und Nachsorge für kommerzielle Zwecke\r\n- Vorgesehene Beschleunigungselemente bei Planungs- und Genehmigungsverfahren\r\nIm Detail gibt es aus Sicht der BVK jedoch noch vereinzelt Anpassungsbedarf, den wir im \r\nFolgenden empfehlen:\r\n§ 2 Abs. 3: Onshore-Speicherung bisher nicht obligatorisch \r\nDer Gesetzesentwurf sieht die CO2-Speicherung lediglich im Bereich der ausschließlichen \r\nWirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels, also Offshore, vor. Eine analoge Onshore\u0002Regelung gibt es nicht. Diese ist überhaupt nur über ein optionales Opt-In der Bundeslän\u0002der möglich (§ 2 Abs. 3).\r\nDamit wird eine kosteneffiziente Lösung zurückgestellt und der Entscheidung der Länder \r\nüberlassen. Eine Onshore-Speicherung könnte zudem den Infrastrukturausbau minimieren. \r\nAuf Standorte im Süden und Osten wird so über Jahre ein kosten- und zeitaufwändiger CO2-\r\nAbtransport bis an die deutsche Küste oder ins Ausland zukommen. Neben den signifikant \r\nhöheren Kosten werden auch anderweitig benötigte Kapazitäten der Schiene und auf der \r\nStraße gebunden werden müssen. Regionale CO2-Netze könnten volkswirtschaftlich und vor \r\nOrt Entlastung bringen.\r\nAls betroffene Branche bitten wir, die Möglichkeit der Onshore-Speicherung über eine Opt\u0002In-Lösung hinaus in das Gesetz aufzunehmen.\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 2\r\n§ 13 Planungsfeststellung\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Als energie- und emissionsintensive Grund\u0002stoffindustrie hat die Kalkindustrie eine besondere Stellung im Rahmen der Transformation \r\nzu einer klimaneutralen Gesellschaft. Aktives Carbon Management ist ein unverzichtbares \r\nInstrument, um CO2 Emissionen in hard to abate-Sektoren entscheidend zu reduzieren.\r\nBeim Kalkbrennprozess entstehen sowohl energetische als auch Prozessemissionen, welche \r\neinen gemeinsamen Abgasstrom bilden. Es können folglich entweder alle oder keine Emissi\u0002onen vermieden werden. Nur durch den Einsatz von Carbon Capture Technologien kann \r\neine klimaneutrale Produktion von Kalk erreicht werden. Im Entwurf der Eckpunkte der \r\nCMS sind daher insbesondere folgende Punkte positiv hervorzuheben: \r\n- Bekenntnis Grundstoffindustrien wie die Kalkindustrie in Deutschland zu halten\r\n- Feststellung, dass die Kalkproduktion aufgrund der dafür notwendigen Prozesse un\u0002trennbar mit der Freisetzung von CO2 verbunden ist\r\n- Fördermechanismen für CCS und CCU von schwer und nicht vermeidbare Emissionen\r\nbspw. der Kalkproduktion\r\nFür den weiteren Prozess der Ausarbeitung und Umsetzung der CMS weisen wir als be\u0002troffene Branche in unserer Stellungnahme auf einige zentrale Punkte hin. \r\n1. Carbon Management Strategie und enthaltende Vorhaben zeitnah umsetzen\r\nFür Industrien, die zwangsweise auf Carbon Capture angewiesen sind, um klimaneutral pro\u0002duzieren zu können, ist es existenziell, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen noch \r\n2024 auf den Weg gebracht werden. Dies gilt vor allem mit Blick auf die vorausgehenden, \r\nlangwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie den Vorlauf beim notwendigen\r\nInfrastrukturausbau. Insofern die regulatorischen Weichen noch im Jahr 2024 gestellt wer\u0002den, ist es möglich, dass erste Carbon Capture Projekte noch vor 2030 ihren Betrieb auf\u0002nehmen.\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 2\r\n2. Förderinstrumente bedarfsgerecht ausgestalten\r\nMit den Klimaschutzverträgen sowie der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz gibt es \r\nbereits zwei Ansätze zu Förderung von Carbon Capture im industriellen Bereich. Dies wird \r\nvon der Kalkindustrie begrüßt. Bei der Ausgestaltung der Fördermechanismen sollten aller\u0002dings zwei Aspekte noch klarer berücksichtigt werden. Erstens sollte eindeutig verankert \r\nwerden, dass die Gesamtemissionen des Kalkbrennprozesses förderfähig sind. Zweitens \r\nsollten negative Emissionen berücksichtigt werden. Die Kombination von Bioenergie und \r\nCarbon Capture (BECCS) führt zu einem zusätzlichen Klimanutzen, der entsprechend aner\u0002kannt werden sollte. BECCS ist untrennbar mit der Abscheidung von CO2 verbunden und \r\nsollte daher über die CMS und die entsprechenden Förderinstrumente abgedeckt werden. \r\n3. CO2-Infrastrukturaufbau – Investitionen absichern und First Mover entlasten\r\nDie Eckpunkte zur CMS sehen den Aufbau einer deutschen CO2-Pipeline-Infrastruktur im \r\neuropäischen Verbund vor, die privatwirtschaftlich betrieben werden soll. Als BVK unter\u0002stützen wir das, denn bereits heute gibt es signifikante Vorplanungen diverser Netzbetrei\u0002ber. Allerdings gehen mit dem Aufbau einer neuen Infrastruktur für einen Businesscase, \r\nden es heute noch nicht gibt, auch erheblich finanzielle Risiken einher.\r\nDie finanziellen Risiken haben die Infrastrukturbetreiber mit Blick auf einen sich entwi\u0002ckelnden Markt und die zu bedienenden Mengen. Finanzielle Risiken liegen allerdings auch \r\nbei den First Movern aus der Industrie, welche Investitionsentscheidungen treffen müssen, \r\nohne dass ihnen bei Fertigstellung eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht. \r\nDamit die First Mover nicht die Kosten der neuen Infrastruktur tragen müssen, sollte wie \r\nauch beim Wasserstoffkernnetz mit entsprechenden Instrumenten zur Risikoabsicherung für \r\nNetzbetreiber und Netznutzer erfolgen. Andernfalls wird es zu prohibitiven Netzentgelten \r\nkommen. Damit wäre die Netznutzung für die Industrie nicht darstellbar und die Infrastruk\u0002turkosten könnten vom Netzbetreiber nicht refinanziert werden.\r\nAus diesen Gründen sollten einerseits Instrumente zur Investitionsabsicherung für die Netz\u0002betreiber umgesetzt werden und andererseits eine Regulierung der Kosten und die Gewähr\u0002leistung eines diskriminierungsfreien Zugangs für die Netznutzer sichergestellt werden.\r\nFörderprogramme wie die Klimaschutzverträge (KSV) oder Bundesförderung Klimaschutz \r\nund Industrie (BIK) können möglicherweise einen Teil der zusätzlichen Kosten für einzelne \r\nNutzer abfedern. Letztlich muss es aber das Ziel sein, wettbewerbsfähige CO2-Transport\u0002ketten für alle Beteiligten zu entwickeln und dafür die notwendigen Voraussetzungen zu \r\nschaffen.\r\n4. Genehmigungsverfahren beschleunigen\r\nDer Einsatz von Carbon Capture Technologien wird zur Anlagenumrüstung und zum Neubau \r\nzusätzlicher Anlagen führen. Um eine zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen, sollten die ent\u0002sprechenden Vorhaben bspw. über vereinfachte Verfahren statt einer vollständigen Neuge\u0002nehmigung erfolgen. Kernprozess bleibt die Herstellung von Produkten wie Kalk. Carbon \r\nCapture Anlagen könnten daher als Nebenanlage eingestuft werden.\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 3\r\n5. Bekenntnis zur kosten- und ressourceneffizienten Onshore-Speicherung von CO2\r\nGesamtwirtschaftlich ist es sinnvoll, Transportwege möglichst kurzzuhalten und die besten \r\nSpeicherstätten zu erschließen. Daher sollte ebenfalls eine Onshore-Speicherung in \r\nDeutschland erwogen werden. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe be\u0002stätigt mit ihren Untersuchungen ausreichend Speicherkapazitäten. Aus BVK Sicht ist es un\u0002ter Wettbewerbsaspekten und zur effizienten Nutzung der Infrastruktur notwendig, die \r\nenormen Onshore-Speicherpotenziale Deutschlands zu nutzen. Um eine Marktkonzentration \r\nzu vermeiden, sollten daher auch adäquate Onshore-Speicherstätten erschlossen werden.\r\nIm europäischen Rahmen wird dies mit der Umsetzung der Vorgaben für CO2-Speicherkapa\u0002zitäten erforderlich sein. Die Offshore-Speicherstätten werden nicht ausreichen, um einen \r\ndeutschen Anteil am europäischen gesamtziel zu erreichen. \r\n6. Multimodalen CO2-Transport stärker berücksichtigen\r\nDer Regierungsvorschlag legt richtigerweise den Fokus des CO2-Transports auf die Pipeline. \r\nLangfristig ist dies auch der einzig mögliche Weg, einen effizienten CO2-Markt zu schaffen. \r\nAllerdings wird es auch langfristig Standorte geben, für die ein Leitungsanschluss aus wirt\u0002schaftlichen oder anderen Gründen nicht möglich ist. Für diese Fälle ist es wichtig, auch \r\nalternative Transportmodi wie etwa den Schienen- und Schiffstransport von CO2 zu berück\u0002sichtigen. \r\nDaher sollte sich die CMS an der europäischen Formulierung der Industrial Carbon Manage\u0002ment Strategie orientieren. Dort heißt es: „Pipelines sind zwar in vielen Fällen die gän\u0002gigste Transportoption für CO2, aber ihr Bau ist mit hohen Anfangskapitalkosten und lan\u0002gen Vorlaufzeiten verbunden. Vor 2030 wird die Verschiffung von CO2 eine wichtige Option \r\nsein, wofür jedoch einer Flotte von Spezialschiffen für den CO2-Transport gebraucht \r\nwird.“ Wir empfehlen daher, die Rolle von multimodalen CO2-Transport in der CMS zu stär\u0002ken und dies mit entsprechenden Maßnahmen zu untermauern. \r\nWir bitten freundlich um Berücksichtigung unserer Vorschläge und stehen für Rückfragen \r\nzur Verfügung.\r\n______________________________________________________________________________ \r\nÜber die Kalkindustrie\r\nDie Kalkindustrie liefert den unverzichtbaren und vielseitigen Rohstoff Kalk, der am Anfang vieler \r\nWertschöpfungsketten steht. Kalk wird u.a. im Haus- oder Straßenbau, im Umweltschutz sowie bei \r\nder Produktion von Eisen und Stahl, der chemischen Industrie, Glas und Kunststoffen, zahlreichen \r\nHygieneartikeln, Papier, Lebensmitteln und Getränken eingesetzt.\r\nDer Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.\r\nIm Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (BVK) sind rund 50 Unternehmen mit fast 100 \r\nStandorten vertreten. Gemeinsam produzieren sie mit etwa 3.100 Beschäftigten rund 6 Mio. Ton\u0002nen Kalk im Jahr und erwirtschaften einen Gesamtumsatz von rund 700 Mio. Euro. (Stand: 2021)\r\nDer BVK engagiert sich als Vertretung der Kalkindustrie in Deutschland gegenüber Politik und Be\u0002hörden und ist registrierter Interessenvertreter (R001630) im Lobbyregister beim"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Damit können wesentliche Hemmnisse für \r\ndie Nutzung von Carbon Capture, den Aufbau einer CO2-Transportinfrastruktur in Deutsch\u0002land und den Export von CO2 zu sicheren Speicherung beseitigt werden.\r\nZentrale Punkte des Gesetzesentwurfs sind zu begrüßen:\r\n- § 1 Satz 2 – Ausweitung des Gesetzes auf den leitungsgebundenen Transport für die \r\nNutzung in industriellen Prozessen bzw. zur Zwischenspeicherung\r\n- § 2 Absatz 1 – Zulassung von CO2-Pipelines, Anlagen zur dauerhaften CO2-Speiche\u0002rung in unterirdischen Gesteinsschichten einschließlich der Untersuchung, der Über\u0002wachung, Stilllegung und Nachsorge für kommerzielle Zwecke\r\n- Vorgesehene Beschleunigungselemente bei Planungs- und Genehmigungsverfahren\r\nIm Detail gibt es aus Sicht der BVK jedoch noch vereinzelt Anpassungsbedarf, den wir im \r\nFolgenden empfehlen:\r\n§ 2 Abs. 3: Onshore-Speicherung bisher nicht obligatorisch \r\nDer Gesetzesentwurf sieht die CO2-Speicherung lediglich im Bereich der ausschließlichen \r\nWirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels, also Offshore, vor. Eine analoge Onshore\u0002Regelung gibt es nicht. Diese ist überhaupt nur über ein optionales Opt-In der Bundeslän\u0002der möglich (§ 2 Abs. 3).\r\nDamit wird eine kosteneffiziente Lösung zurückgestellt und der Entscheidung der Länder \r\nüberlassen. Eine Onshore-Speicherung könnte zudem den Infrastrukturausbau minimieren. \r\nAuf Standorte im Süden und Osten wird so über Jahre ein kosten- und zeitaufwändiger CO2-\r\nAbtransport bis an die deutsche Küste oder ins Ausland zukommen. Neben den signifikant \r\nhöheren Kosten werden auch anderweitig benötigte Kapazitäten der Schiene und auf der \r\nStraße gebunden werden müssen. Regionale CO2-Netze könnten volkswirtschaftlich und vor \r\nOrt Entlastung bringen.\r\nAls betroffene Branche bitten wir, die Möglichkeit der Onshore-Speicherung über eine Opt\u0002In-Lösung hinaus in das Gesetz aufzunehmen.\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 2\r\n§ 13 Planungsfeststellung\r\nDer Ausbau der Erneuerbaren Energien ist Grundlage für ein klimaneutrales Stromsystem. \r\nDaher ist es richtig, den Ausbau zu beschleunigen und zu priorisieren. Im Gesetzentwurf \r\nund seiner Begründung zu § 13 wird dem Ausbau von Windenergie auf See und dem Wasser\u0002stoffhochlauf ein Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt. Die Bundesregierung strebt \r\nan, bis zu einem Viertel der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord\u0002und Ostsee für Windparks zur Verfügung zu stellen. Zusammen mit Meeresschutzgebieten \r\nund anderweitigen Nutzungen ist der überwiegende Teil der AWZ bereits belegt oder reser\u0002viert.\r\nDa es sich bei der Speicherung von CO2 um eine Klimatechnologie handelt, ohne die die \r\nglobalen Klimaziele nicht erreicht werden (vgl. auch IPCC), empfehlen wir die Möglichkeit \r\neiner Mehrfachnutzung von geologisch geeigneten Flächen der AWZ zu prüfen, welche für \r\nden Ausbau der Windenergie auf See vorgesehen sind. Dabei geht es ausdrücklich um die \r\nPrüfung einer Zusatznutzung zur bestehenden Wind auf See Planung. § 13 sollte entspre\u0002chend ergänzt werden, sodass den entsprechenden Behörden und wissenschaftlichen Insti\u0002tuten die Möglichkeit gegeben wird, Untersuchungen zur Doppelnutzung dieser Flächen an\u0002zustellen. \r\nWir stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.\r\n______________________________________________________________________________ \r\nÜber die Kalkindustrie\r\nDie Kalkindustrie liefert den unverzichtbaren und vielseitigen Rohstoff Kalk, der am Anfang vieler \r\nWertschöpfungsketten steht. Kalk wird u.a. im Haus- oder Straßenbau, im Umweltschutz sowie bei \r\nder Produktion von Eisen und Stahl, der chemischen Industrie, Glas und Kunststoffen, zahlreichen \r\nHygieneartikeln, Papier, Lebensmitteln und Getränken eingesetzt.\r\nDer Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.\r\nIm Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (BVK) sind rund 50 Unternehmen mit fast 100 \r\nStandorten vertreten. Gemeinsam produzieren sie mit etwa 3.100 Beschäftigten rund 6 Mio. Ton\u0002nen Kalk im Jahr und erwirtschaften einen Gesamtumsatz von rund 700 Mio. Euro. (Stand: 2021)\r\nDer BVK engagiert sich als Vertretung der Kalkindustrie in Deutschland gegenüber Politik und Be\u0002hörden und ist registrierter Interessenvertreter (R001630) im Lobbyre"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Aktives Carbon Management ist ein unverzichtbares Instrument, um \r\nCO2 Emissionen in hard to abate-Sektoren entscheidend zu reduzieren. Um Kalk herzustel\u0002len, muss der Kalkstein gebrannt, sprich im Stein gebundenes CO2 ausgetrieben werden:\r\nCaCO3 + 900 Grad Celsius → CaO + CO2.\r\nAufgrund dieser unvermeidbaren, prozessbedingten \r\nCO2-Emissionen von rund 66 % (vgl. Abb. 1) werden \r\nin der Kalkindustrie Carbon Capture Technologien \r\nzum Einsatz kommen müssen. Diese sind notwendig, \r\num die beim Brennprozess entweichenden CO2-Emis\u0002sionen aus dem Kalkstein (CaCO3) aufzufangen und \r\nam Eintritt in die Atmosphäre zu hindern. Das ist für \r\neine klimaneutrale/klimafreundliche Kalkindustrie \r\nunumgänglich. \r\nUnvermeidbare Prozessemissionen bleiben auch im Jahr 2045 und danach bestehen – bei\u0002spielhaft in der Kalk- und Zementindustrie, aber auch bei der Abfallverbrennung (da ge\u0002setzlich verpflichtend verbrannt werden muss). Analysen von u. a. Agora, BDI, dena, Öko\u0002Institut kommen zu dem Schluss, dass es im Jahr 2045 noch erhebliche Mengen an Rest\u0002emissionen geben wird. Basierend auf den Zahlen von Agora Energiewende belaufen diese \r\nsich auf rund 63 mt. Zwei Drittel kommen aus der Landwirtschaft und gut 20 % aus der In\u0002dustrie (vgl. Abb. 2). Allerdings wird es im Europäischen Emissionshandel bereits 2039 \r\nkeine neuen CO2 -Zertifikate mehr geben. Das erhöht den Zeit- und Kostendruck auf die \r\neuropäische Industrie.\r\nUm die Emissionen der Kalkindustrie und weiterer Sektoren zu neutralisieren, braucht es \r\nein aktives Carbon Management, auch damit die Bundesrepublik nach 2050 negative Emissi\u0002onen erreichen kann, wie es § 3 Absatz 2 des Klimaschutzgesetzes vorschreibt. Dafür sollte \r\ndie Bundesregierung folgende Punkte umsetzen:\r\n• Carbon Capture and Storage – rechtlich ermöglichen und finanziell fördern\r\n• CO2-Transportregulierung - Harmonisierung der Regelungen für multimodalen \r\nTransport\r\n• Infrastruktur aufbauen – Vorrang für CO2-Klimaschutznetze\r\n• Carbon Capture and Utilisation – CO2 als Kohlenstoffquelle nutzen\r\n• Technische CO2-Senken – nachhaltigen Bioenergieeinsatz in Prozessindustrien\r\nanreizen und Zertifizierungsrahmen schaffen\r\n• Karbonatisierung - Kalk als natürliche CO2-Senke anerkennen\r\nAbb. 1: CO2 Bestandteile der Kalkherstellung\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 2\r\nFür die deutsche Kalkindustrie steht fest: Dort, wo CO2 -Ausstoß vermieden werden \r\nkann, ist dies auch die erste Wahl. Kann das Entstehen von CO2 in vereinzelten industriel\u0002len Prozessen oder der Landwirtschaft nicht vermieden werden, gilt es, das CO2 am Ein\u0002tritt in die Atmosphäre zu hindern. In der Industrie ist das möglich, in der Landwirtschaft \r\neher nicht. Das aufgefangene CO2 der Industrie kann anschließend in einer Kreislaufwirt\u0002schaft „recycelt“ (CCU) oder an einen Speicherort gebracht werden (CCS). In beiden Fällen \r\ngelten die Prinzipien von Sicherheit und Permanenz.\r\nAbb. 2: Restemissionen 2045 in Deutschland - Agora Energiewende (2021) Klimaneutrales Deutschland 2045\r\nProzessmissionen können nur durch Carbon Capture Technologie am klimawirksamen Ein\u0002tritt in die Atmosphäre gehindert werden. Beim Kalkbrennprozess entstehen sowohl \r\nenergetische als auch Prozessemissionen, welche einen gemeinsamen Abgasstrom bil\u0002den. Es können folglich entweder alle oder keine Emissionen vermieden werden. Nur \r\ndurch den Einsatz von Carbon Capture Technologien kann eine klimaneutrale Produk\u0002tion von Kalk erreicht werden. Damit es aber nicht zu keinem fossilen Lock-In kommt, \r\nwerden klimaneutrale Energieträger eingesetzt.\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 3\r\n1. Carbon Capture and Storage – rechtlich ermöglichen und finanziell fördern\r\nRechtlicher Rahmen entscheidet über die Geschwindigkeit der CO2-Minderungen \r\nCarbon Capture and Storage ist in Deutschland de facto verboten (Stand Juli 2023). Die gel\u0002tenden gesetzlichen Bestimmungen untersagen zum einen die Speicherung von CO2 im In\u0002land zum anderen verhindert die fehlende Rechtsetzung den Export von CO2 zur Speiche\u0002rung im Ausland. In anderen Ländern der EU ist das bereits möglich. Das schafft enorme \r\nWettbewerbsnachteile und verhindert grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte. \r\nUnternehmen in Deutschland können zwar CO2 vor Ort abscheiden, die Möglichkeit zum \r\nweiteren Transport außerhalb des Betriebsgeländes sowie CO2 innerhalb oder außerhalb \r\nDeutschlands zu speichern, besteht nicht. Solange der Status Quo erhalten bleibt, wird es \r\nkeine Minderung von materialbedingten Prozessemissionen geben können. Um diesem Ab\u0002hilfe zu schaffen, sind grundsätzlich drei Dinge notwendig:\r\na. Anpassung des Kohlenstoffdioxidspeicherungsgesetzes (KSpG), um den Transport \r\nund auch die inländische onshore oder offshore Speicherung zu ermöglichen.\r\nb. Ratifizierung von Artikel 6 des London-Protokolls, um in Verhandlungen über den \r\nExport von CO2 zur dauerhaften Speicherung treten zu können.\r\nc. Aushandeln bilateraler Abkommen über den CO2-Export u. a. mit Anrainerstaaten \r\nwie Dänemark, den Niederlanden, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich.\r\nDie Speicherung von CO2 wird seit über 20 Jahren erfolgreich in Norwegen durchgeführt. \r\nDort gibt es ein intensives Monitoring und eine enge wissenschaftliche Begleitung der Pro\u0002jekte. Hohe Standards sind wichtig, um die Sicherheit zu gewährleisten und Vertrauen zu \r\nschaffen. Das gilt für die Speicherung im In- und Ausland. \r\nCO2 auch in Deutschland speichern\r\nGesamtwirtschaftlich ist es zudem sinnvoll, Transportwege möglichst kurz zu halten und \r\ndie besten Speicherstätten zu erschließen. Daher sollte ebenfalls eine Speicherung in \r\nDeutschland erwogen werden. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe be\u0002stätigt mit ihren Untersuchungen ausreichend Speicherkapazitäten. Im Jahr 2023 war die \r\nSpeicherung bereits in mehr als 2/3 der EU Mitgliedsstaaten möglich. Aus BVK Sicht ist es \r\nunter Wettbewerbsaspekten und zur effizienten Nutzung der Infrastruktur notwendig, die \r\nenormen Speicherpotenziale Deutschlands zu nutzen. Um eine Marktkonzentration zu ver\u0002meiden, sollten onshore wie offshore adäquate Speicherstätten erschlossen werden.\r\nImmissionsrecht an veränderten Abgasstrom anpassen\r\nDamit das zu speichernde CO2 abgeschieden werden kann, braucht es zudem immissions\u0002schutzrechtliche Anpassungen. Dabei werden weder Umwelt- noch Gesundheitsstandards \r\ngemindert. Die Änderungen sind vielmehr bilanzieller Natur. Aufgrund von Volumenstro\u0002mänderungen durch Carbon Capture wird es zur Konzentrationsverschiebungen im Reingas \r\nkommen, sodass sich zwar die absolute Schadstoffmenge (Fracht) in der Regel verringert, \r\ndie relativen Werte durch das abgeschiedene CO2 aber steigen. Die Grenzwerte für Schad\u0002stoffe müssen also basierend auf den neuen Gegebenheiten festgelegt werden. Je nach \r\nOfentyp und Abscheideverfahren können Einzelfallprüfungen erforderlich sein. Insofern \r\nstellt die bisherige Methodik zur Definition von Schadstoffgrenzwerten in diesen Fällen \r\nkeine geeignete Grundlage dar, da deren Bezugsgröße bislang in der Regel das Abgasvolu\u0002men ist. Hier sind immissionsschutzrechtliche Anpassungen erforderlich, um für entspre\u0002chende Anlagen anstelle der Schadstoffkonzentration im Abgas auf die entsprechenden \r\nSchadstofffrachten abzustellen.\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 4\r\nKlimaschutz hängt nicht nur an Investitionen, sondern an den laufenden Mehrkosten\r\nDas Carbon Capture ist ein zusätzlicher Prozessschritt in der klimaneutralen Produktion von \r\nKalk. Es ersetzt keinen anderen Prozessschritt, sondern fügt sich an den bestehenden \r\nBrennprozess als End-of-pipe-Technologie an. Dies kann entweder durch eine nachträgliche \r\nAufreinigung des Abgases mit anschließender Anreicherung erfolgen. Alternativ besteht \r\ndie Möglichkeit der Komprimierung des CO2 für den Transport. Zusätzliche Prozessschritte \r\nwie die genannten führen aber auch zu einem um den Faktor 4 bis 10 höheren Strombedarf\r\n(je nach Ausgangslage und Technologie). Die benötigte Energie muss aus erneuerbaren \r\nQuellen bereitgestellt werden. Dieser Energiemehrbedarf pro abgeschiedener Tonne CO2\r\nführt zu erheblichen Mehrkosten (vgl. Rechenbeispiel aus Abb. 3, hier nur OPEX). Bei der \r\nProduktion von einer Tonne Kalk entstehen rund 1,2 Tonnen CO2. \r\nBei der klimaneutralen Kalkproduktion wird es zu voraussichtlich zu einer Verdopplung des \r\nGesamtenergiebedarfs kommen. Nach aktuellem Stand (Anfang 2024) gibt es neben der \r\nAminwäsche noch keine industriell einsatzbereite Carbon Capture Technologie. Auch neue \r\nOfentechnologie wie ein Oxyfuel-Kalkofen muss erst noch industriell geprüft werden. Per\u0002spektivisch sind so Kostensenkungen bei den OPEX möglich, was allerdings mit erhöhten \r\nCAPEX einhergeht. Damit bleibt der Kostendruck hoch.\r\nWie in zahlreichen anderen Branchen und dem Privatsektor, gilt auch für die Kalkindustrie \r\nin der Transformation: international vergleichbare Stromkosten sind der Schlüssel für In\u0002vestitionen und die Umsetzbarkeit einer klimaneutralen Produktion. In Deutschland sind \r\ndie Stromkosten nicht wettbewerbsfähig. Das liegt zum einen an zu hohen staatlich indu\u0002zierten Kosten (Abgaben, Entgelte, Steuern und Umlagen), der noch bestehenden Asyn\u0002chronität von Stromnetz und Stromerzeugung sowie der fehlenden sicheren Grundlast aus \r\nerneuerbaren Energien. Um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken, sollte die Bundesre\u0002gierung für energieintensive Industrien einen marktlichen Rahmen schaffen, der auch die \r\nklimaneutrale Produktion zu wettbewerbsfähigen Preisen ermöglicht. Eine Dauersubvention \r\nlehnt die Kalkindustrie ab.\r\nNeben marktwirtschaftlichen Instrumenten, können temporär auch Klimaschutzverträge\r\nund grüne Leitmärkte in der Phase des Technologiehochlaufs die Mehrkosten klimaneutral \r\nhergestellter Produkte abfedern.\r\nAbbildung 3: Carbon Capture mit Rechenbeispiel - eigene Berechnungen mit Stromkostenannahmen\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 5\r\nCO2-Transportregulierung – EU-weite Harmonisierung der Regelungen\r\nKeinen deutschen Sonderweg bei CO2, sondern multimodalen Transport ermöglichen\r\nDie deutsche Industrie ist über ganz Deutschland verteilt. Nicht jedes Unternehmen wird \r\ndaher in einem ersten Schritt an ein Pipelinenetz angeschlossen werden können – sei es für \r\nWasserstoff oder den CO2-Transport. Um alle Emittenten sinnvoll in eine CO2-Infrastruktur \r\neinzubinden, ist ein multimodaler Transport von CO2 wichtig. CO2 sollte daher grundsätz\u0002lich auch per Zug, Schiff oder LKW transportiert werden dürfen. Das gilt insbesondere auch \r\nfür den grenzüberschreitenden Transport. \r\nEuropäisches Recht ermöglicht dies seit der letzten Novelle des Emissionshandels 20231\r\n. \r\nDie Bundesregierung sollte hier noch 2024 eine Harmonisierung des nationalen Rechts mit \r\ndem EU-Recht vornehmen. Dazu müsste wiederum das KSpG angepasst werden. Um \r\nRechtssicherheit bzgl. der geltenden Rechtsregime und deren Verknüpfungen zu schaffen, \r\nbedarf es untergesetzlicher Rechtsverordnungen zum KSpG (z.B. §§ 4 Abs. 6 und 33 Abs. \r\n4 zum CO2-Transport). Dies gilt auch für Rechtssicherheit bzgl. der für den Bau und Betrieb \r\ngeltenden technischen Regelung von CO2-Leitungen. Mit Blick auf die technischen Anforde\u0002rungen beim Leitungstransport, sollte zwingend darauf geachtet werden, dass die Normen \r\neuropaweit aufeinander abgestimmt sind und es keinen deutschen Sonderweg gibt. Dies \r\nbetrifft u. a. die einzuspeisenden CO2-Qualitäten. Eine zentrale Aufbereitung oberhalb \r\nder technisch notwendigen Anforderungen für den Transport sollte an CO2-Hubs erfol\u0002gen. Das spart viel dezentrale Infrastruktur und senkt die gesamtwirtschaftlichen Kosten \r\ndurch Skaleneffekte.\r\nNeben dem Transport zu Speicherzwecken kann es auch erstrebenswert sein, CO2 zu Nut\u0002zungszwecken zu transportieren. Eine sinnvolle Nutzung liegt dann vor, wenn der Kohlen\u0002stoff aus dem abgeschiedenen CO2 dauerhaft in einem Produkt gebunden wird und dort den \r\nbisher fossil gewonnenen Kohlenstoff ersetzt. Das KSpG regelt bisher nur den CO2-Trans\u0002port zur Speicherung. Daher sollte der Anwendungsbereich auch auf die Nutzung von CO2\r\n(CCU) ausgeweitet werden. Dazu zählen die Ergänzung der Definition von Kohlendioxidlei\u0002tungen gemäß § 3 Nr. 6 KSpG um CCU-Zwecke und die Erweiterung der vorhandenen Ent\u0002eignungsvorschrift in § 4 Abs. 5 KSpG auf CCU. \r\nNeben der Harmonisierung der Transportregulierung gilt grundsätzlich, dass CO2-Regel\u0002werke europaweit harmonisiert sein sollten. Für einen möglichst zeitnahen Aufbau eines \r\nliquiden Markts ist das notwendig. Dazu gehören u. a. Regulierungsregime zur Speicherung\r\noder Genehmigung von für die Abscheidung relevanten Anlagen.\r\n1 Vgl. Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG zum Geltungsbereich des CO2-Transports (2023).\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 6\r\n2. Infrastruktur aufbauen – Vorrang für CO2-Klimaschutznetze\r\nBeschleunigung von Industrieprojekten in den Blick nehmen\r\nKlimaschutz und Transformation haben eine erhebliche Veränderung der heute (schon) be\u0002stehenden Infrastruktur zur Folge. Dabei geht es vor allem um Strom-, Wasserstoff- und \r\nCO2-Netze – kurz Klimaschutznetze. Während die Gasnetzbetreiber zuversichtlich sind, dass \r\nbisherige Erdgasnetze zukünftig für den Transport von Wasserstoff genutzt werden können, \r\nstellt die Integration Erneuerbarer Energien das Stromnetz vor enorme Herausforderungen. \r\nFür ein CO2-Netz gibt es zudem noch keine Grundstruktur. Für die Klimaziele 2030 und \r\n2045 sind alle drei Strukturen notwendig. \r\nFür die erfolgreiche Transformation werden Industrien mit materialbedingten unver\u0002meidbaren Prozessmissionen zwingend ein Netz zum Abtransport von CO2 benötigen.\r\nEin dauerhafter Transport per Bahn, Schiff oder LKW wird nur in den wenigsten Fällen be\u0002triebswirtschaftlich darstellbar sein, da die Kosten im Vergleich zur Pipeline um den Faktor \r\n5 – 6 höher sind2\r\n. Bei den ersten Carbon Capture Projekten oder auch kurzfristig ist der \r\nTransport mit einer Pipelinealternative denkbar, wenn bspw. über Klimaschutzverträge \r\noder Ähnliches finanzielle Unterstützung vorhanden ist und es sich um relativ geringe abge\u0002schiedene Mengen handelt. Der Anschluss an eine Pipelineinfrastruktur sollte jedoch immer \r\nzuerst angestrebt werden. Das Beispiel eines alternativen Transports zeigt warum:\r\nEin durchschnittlicher Standort eines Kalkwerkes mit 160.000 Tonnen CO2\r\nbräuchte bei 100 %iger Abscheidung rund 8.000 LKWs im Jahr (Ladekapazität je 20 \r\nt). Das entspräche fast 22 LKWs an jedem Tag im Jahr. Das entspricht fast einem \r\nLKW pro Stunde zusätzlich, auch nachts. Auf Dauer ist das nicht darstellbar und nur \r\nüber ein CO2-Netz zu lösen.\r\nFerngasnetzbetreiber haben bereits erste Pläne für ein CO2-Netz entwickelt. Diese ermögli\u0002chen, den meisten Standorten der Kalk- und Zementindustrie sowie thermischen Abfallbe\u0002handlungsanlagen in einem 50 km Radius sich anzuschließen3\r\n. Allerdings führt selbst die\r\nAnbindung einer Emissionsquelle an eine Pipeline in ‚nur 50km‘ für den einzelnen Emitten\u0002ten zu substantiellen Erschließungskosten. Hiervon sind insbesondere Standorte abseits der \r\nBallungsgebiete betroffen. Um der hieraus möglicherweise resultierenden Wettbewerbsver\u0002zerrungen und möglicher Abwanderung von Industrien aus dem ländlichen Raum vorzubeu\u0002gen, ist bei der Detailplanung insbesondere des CO2 Pipelinenetz auf eine wesentlich kür\u0002zere Anbindungsdistanz zwischen Emittent und Pipeline zu achten.\r\nZudem ist zu berücksichtigen, dass der Großteil der Unternehmen erst in einer späteren \r\nPhase angebunden wird. Um eine möglichst flächendeckende und zeitnahe Anbindung zu \r\nschaffen, braucht es insbesondere im Verteilnetzbereich noch weitergehende Planun\u0002gen. Dies sind auch für die Nutzung von CO2 als Kohlenstoffquellen relevant. Kurze Trans\u0002portwege sowie das Prinzip CO2-Nutzung statt CO2-Speicherung senken die CO2-Infrastruk\u0002turkosten.\r\nZudem können lokale CO2-Netze den Ausbau beschleunigen. Es ist zu erwarten, dass das \r\nCO2-Transportnetz erst in den 30er Jahren von den ersten Unternehmen genutzt werden \r\nkann. Nach 2039 wird es im EU ETS aber keine neuen Zertifikate mehr geben. Damit muss \r\ndie industrielle Produktion bis dahin weitgehend klimaneutral sein. In der Kalkindustrie ist \r\ndies aufgrund der rohstoffbedingten CO2 Emissionen nur mit CCS und CCU möglich. Dafür \r\n2 VDZ Roadmap 2020: Dekarbonisierung von Zement und Beton – Eine CO₂-Roadmap für die deut\u0002sche Zementindustrie, unter Dekarbonisierung (vdz-online.de)\r\n3 VDZ Infrastrukturstudie (2024) VDZ-Studie zu Anforderungen an eine CO₂-Transportinfrastruktur in \r\nDeutschland - BV Kalk\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 7\r\nmüssen insbesondere beim Schienenverkehr entsprechende Kapazitäten geschaffen und der\r\nPipelineinfrastrukturausbau ins überragende öffentliche Interesse gestellt werden.\r\nDreiklang der Klimaschutznetze: Wasserstoff, CO2 und Strom\r\nStromnetze stehen seit Jahren im Fokus der Politik und dennoch geht der Netzausbau nur \r\nschleppend voran. In den Jahren 2019 – 2022 wurden durchschnittlich lediglich 289 km \r\nÜbertragungsnetz fertiggestellt. Angenommen, dies bliebe auch weiterhin das durch\u0002schnittliche Ausbautempo, dann bräuchte es allein zur Fertigstellung der bisher geplanten \r\nÜbertragungsleitungen fast 50 Jahre4\r\n. Das wäre 2073 und damit fast 30 Jahre zu spät. Zu \r\nspät für die Industrie und den Klimaschutz. Mit den Anforderungen des deutschen Klima\u0002schutzgesetzes und verschärften Regeln aus Brüssel wird es zunehmend wichtiger und zeit\u0002kritisch, dass auch Unternehmen einen erweiterten Netzanschluss für Strom bekommen. \r\nDie BDI Studie Klimapfade 2.0 zeigt, dass die Industrie im Jahr 2045 zur Erzeugung von Pro\u0002zesswärme 47 % statt bisher 8 % (im Jahr 2019) Strom einsetzen wird. Bereits 2030 sollen \r\nes schon 22 % sein5\r\n. Entsprechend schnell müssen Übertragungsnetze und Verteilnetzbe\u0002treiber dazu verpflichtet werden, auch Industriekunden mit entsprechenden Netzanschluss\u0002leistungen zu versorgen. Alles andere würde eine bewusste Verhinderung von Klimaschutz, \r\nTransformation und eine Deindustrialisierung bedeuten. \r\nKlimaschutznetze sind systemkritisch und Voraussetzung für einen wettbewerbsfähigen \r\nStandort Deutschland sowie die erfolgreiche Transformation. Entsprechend zeitkritisch ist \r\nder Aus- und Umbau der Netze. Bei CO2-Netzen sollte die Politik daher keine Zeit verlieren \r\nund bis 2024 den erforderlichen gesetzlichen Rahmen schaffen. Dazu gehört auch, dass sol\u0002che CO2-Infrastrukturnetze im überragenden öffentlichen Interesse liegen und daher \r\nVorrang bei Genehmigungsverfahren bekommen sollten, wie es auch erneuerbare Ener\u0002gien über § 2 des EEG 2023 erhalten haben und Genehmigungsverfahren von Stromnetzen\r\nüber Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes, des Bundesbedarfsplangesetzes sowie \r\ndes Netzausbaubeschleunigungsgesetzes im Jahr 2022 beschleunigt wurden. Bei Klima\u0002schutzprojekten sollte es zudem eine Pflicht der Netzbetreiber geben, den betroffenen\r\nUnternehmen mit ihren Vorhaben eine entsprechende Anschlussleistung bereitzustellen.\r\n4 Eigene Berechnungen anhand der Monitoringberichte der BNetzA aus den Jahren 2019 – 2022. An\u0002genommen wurden rund 14.000 Ausbaukilometer, unter Netzausbau - Monitoringbericht\r\n5 BDI Studie Klimapfade 2.0 (2021), unter https://bdi.eu/artikel/news/klimapfade-2-0-deutschland\u0002braucht-einen-klima-aufbruch\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 8\r\n3. Carbon Capture and Utilisation – CO2 als Kohlenstoffquelle nutzen\r\nDie Speicherung von CO2 wird in der ersten Phase, dem Technologiehochlauf, der bestim\u0002mende Weg sein. Langfristig wird aber die Nutzung von CO2 für Produkte die Speicherung \r\nablösen. Dadurch wird in Produkten zuvor fossiles CO2, z.B. aus Erdöl oder Erdgas durch bi\u0002ogenen und durch abgeschiedenes CO2 gewonnenen Kohlenstoff ersetzt werden. Der Ver\u0002band der Chemischen Industrie hält in seinem Abschlussbericht der Initiative Che\u0002mistry4Climate fest: „CO2 ist eine der wichtigsten Kohlenstoffquellen der Zukunft. CCU ist \r\ndaher ein Kernelement der Transformationsstrategie der Chemie, ergänzt um CCS.“ Er \r\nmeldet einen jährlichen CO2-Bedarf von 21 mt bis 52 mt, wenn bisher fossiler Kohlenstoff \r\nersetzt werden soll. Dabei sind bereits Produktionsrückgänge und der Einsatz von nachhal\u0002tiger Biomasse einberechnet6\r\n. Selbst im konservativen Szenario würde der jährliche CO2-\r\nBedarf mehr als dem dreifachen CO2 der Kalkindustrie (Stand 2023) entsprechen. \r\nIn geschlossenen Kreisläufen könnten so unvermeidbare CO2-Emissionen als Kohlenstofflie\u0002ferant für die chemische Industrie dienen und in einen Kreislauf geführt werden (vgl. Abb. \r\n4). Selbst, wenn langlebige Produkte nach einer gewissen Zeit und ggfs. mehrfachem Recy\u0002celn in die Abfallentsorgung kämen, könnte durch Carbon Capture bei den Müllverbren\u0002nungsanlagen ein klimaneutraler Kreislauf beibehalten werden. Das CO2 dieser Anlagen \r\nstünde so wieder für die Nutzung bereit. Die deutsche Kalkindustrie könnte der chemischen \r\naber auch anderen Industrien jährlich rund sechs bis sieben Millionen Tonnen CO2 zur Ver\u0002fügung stellen. Dabei wird es sich zukünftig um zwei Drittel unvermeidbarer Emissionen,\r\nsowie bei Einsatz von nachhaltiger Biomasse einem Drittel biogener Emissionen handeln.\r\nDie klimaneutrale Produktion in Kombination mit Biomasseeinsatz und Capture-Technologie \r\n(BECCS/BECCUS) bietet das Potenzial einer Kalkindustrie mit negativen Emissionen also der \r\nSchaffung einer CO2-Senke (vgl. Abschnitt 5).\r\nWann und in welchem Umfang die industrielle Nutzung von CO2 als Kohlenstoffquelle erfol\u0002gen wird, ist heute nicht absehbar. Nichtsdestotrotz werden hierfür ebenfalls Abscheidean\u0002lagen und Transportinfrastruktur gebaut werden müssen. Daher wäre es sinnvoll, dass die \r\nRegulierung so ausgelegt wird, dass auch CCU für Unternehmen möglich ist und die ent\u0002sprechenden CO2-Minderungen anerkannt werden. Doppelzählungen müssen selbstre\u0002dend vermieden werden. Hierfür braucht es insbesondere die unter 1. aufgezeigten Anpas\u0002sungen nationaler und europäischer Regelungen. Eine Anerkennung im Europäischen Emissi\u0002onshandel ist dabei unerlässlich. Eine umfassende Nutzung von abgeschiedenem CO2 als \r\nKohlenstoffquelle wird zudem langfristig den Infrastrukturbedarf und die Infrastrukturkos\u0002ten senken.\r\n6 VCI – Chemistry4Climate Abschlussbericht (2023), unter final-c4c-broschuere-kurzfassung-ds.pdf \r\n(vci.de)\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 9\r\n4. Technische CO2-Senken – nachhaltigen Bioenergieeinsatz in Prozessindustrien an\u0002reizen \r\nTechnische Senken im Klimaschutzgesetz verankern und Marktrahmen für negative \r\nEmissionen schaffen \r\nAgora Energiewende und der BDI haben berechnet, dass sich die nationalen Restemissionen \r\nauf ungefähr 60 mt pro Jahr belaufen werden. Zwei Drittel davon werden auf die Landwirt\u0002schaft entfallen und das trotz ambitionierter Reduktionen. Damit das Ziel der Treibhaus\u0002gasneutralität bis 2045 erreicht werden kann, müssen die Restemissionen auf andere Weise \r\nausgeglichen werden. Eine Möglichkeit sind technische Senken (vgl. Abb. 4). Als wesentli\u0002cher Bestandteil der Klimapolitik sollten technische Senken mit einer Mindestmenge \r\nergänzend neben den natürlichen Senken im Klimaschutzgesetz festgeschrieben wer\u0002den. \r\nBei einer technischen Senke kann entweder CO2 aus der Atmosphäre entnommen und ge\u0002speichert werden (Direct Air Carbon Capture and Storage, DACCS) oder biogenes CO2, wel\u0002ches bei der Wärmeerzeugung anfällt, abgeschieden und gespeichert werden (Bioenergie \r\nCarbon Capture and Storage, BECCS). Ersteres ist sehr energieintensiv und Stand heute die \r\nwohl teuerste Option. BECCS hingegen ist technisch machbar, heute verfügbar und effi\u0002zient anwendbar.\r\nAbb. 4: Einsatzmöglichketen von Carbon Capture und Kohlenstoffkreisläufe – NRW.Energy4Climate (2023)\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 10\r\nAufgrund der unvermeidbaren prozessbedingten CO2-Emissionen werden in der Kalkindust\u0002rie ohnehin Carbon Capture Technologien zum Einsatz kommen müssen. Diese sind notwen\u0002dig, um die beim Brennprozess entweichenden CO2-Emissionen aus dem Kalkstein (CaCO3) \r\naufzufangen und am Eintritt in die Atmosphäre zu hindern und ermöglichen eine klima\u0002neutrale Produktion. Darüber hinaus ergibt sich durch die ohnehin installierte Abscheide\u0002technologie die Möglichkeit, in Kombination mit Bioenergie negative Emissionen durch \r\ndauerhafte Speicherung oder Bindung zu erzeugen. Das bedeutet einen klimapositiven \r\nEffekt. Zusätzlich binden Kalkprodukte über den Lebenszyklus weitere Mengen atmosphäri\u0002sches CO2 ein, was den Effekt verstärkt (Karbonatisierung, siehe Abschnitt 5). So kann CO2\r\ndauerhaft aus der Atmosphäre entnommen werden, ohne dass es zusätzlicher Energie be\u0002darf.\r\nDas reine CO2 kann entweder für neue Produkte stofflich bspw. in der Chemieindustrie \r\ngenutzt oder dauerhaft geologisch gespeichert werden. So ergeben sich CO2-Kreisläufe\r\nund negative Emissionen. Deshalb ist der Bioenergieeinsatz in der Kalkindustrie in der \r\nNutzungshierarchie auch als stoffliche Verwendung anzuerkennen (Koppelnutzung, \r\nMehrfachnutzung) und nicht als rein energetische Nutzung. Mit dem Einsatz von 7 TWh7\r\nBioenergie können bei vollständiger Speicherung über Carbon Capture jährlich bis zu \r\n2,5 Mio. Tonnen CO2 aus der Atmosphäre entfernt werden.\r\n8 Gemeinsam mit der Zement\u0002industrie und der Abfallwirtschaft steigt das Potenzial industrieller Negativemissionen wei\u0002ter. Zur Sicherung von Klimasenkungspotentialen ist daher die prioritäre Verwendung der \r\nlimitiert verfügbaren Biomasse für solche Hochtemperaturprozesse festzulegen, die die \r\nKombination von Biomasseeinsatz und CCS ermöglichen. Ein Einsatz von Biomasse aus\u0002schließlich zur Erzeugung von Wärme niederer Temperatur ist daher zu limitieren.\r\nUm dieses Potenzial anzureizen, sollte ein Marktrahmen geschaffen werden, der negati\u0002ven Emissionen für ihren positiven Klimanutzen einen Preis gibt. Denkbar wäre ein Me\u0002chanismus ähnlich des Europäischen Emissionshandels oder ein Förderregime, welches ge\u0002koppelt an den marktlich ermittelten CO2-Preis eine Vergütung vorsieht. Dadurch könnte \r\nzusätzlicher Klimaschutz angeregt und bereits frühzeitig die notwendige Basis geschaffen\r\nwerden, langfristig Netto-Klimaneutralität sowie nach 2050 netto negative Emissionen zu\r\nerreichen9\r\n.\r\n7 Entspricht dem Energiebedarf der Kalkindustrie, Stand 2023.\r\n8 Einsatz von Holzbiomasse in Kalköfen mit Carbon Capture Anlage. CO2-Faktor laut UBA 2021 367,6 \r\ng/kWh bei einem Energieeinsatz von 7 TWh.\r\n9 Vgl. § 2 Absatz 3 KSG.\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 11\r\n5. Karbonatisierung und Mineralisierung – Kalk als natürliche CO2-Senke anerkennen\r\nKarbonatisierung bezeichnet den natürlich stattfindenden, chemischen Prozess der Um\u0002wandlung von Kohlenstoffdioxid (CO2) aus der Luft in langfristig stabile, mineralische, flüs\u0002sige oder gasförmige Formen von Karbonatverbindungen. Gebrannte Kalkprodukte haben \r\ndie Eigenschaft, nach und nach CO2 aus der Umgebungsluft aufzunehmen. Die Wiederauf\u0002nahmequote und -geschwindigkeit hängen vom Anwendungsgebiet ab. Grundsätzlich lässt \r\nsich sagen, dass in etwa 33% des ursprünglich bei der Produktion freigesetzten Prozess CO2\r\ninnerhalb des ersten Anwendungsjahres eingebunden werden. Die Karbonatisierung schließt \r\nsomit den Kalk- und Kohlenstoffkreislauf – das ursprünglich beim Brennprozess emittierte \r\nCO2 wird als Kalziumkarbonat wieder permanent gebunden.\r\nDer bekannteste Karbonatisierungsprozess ist hierbei die Mineralisierung. Diese geschieht \r\nbeispielsweise, wenn Baustoffe, wie Mörtel oder Kalksandsteine während ihres Lebenszyk\u0002lus wieder CO2 aus der Atmosphäre aufnehmen. Somit ist die Mineralisierung als natürliche\r\nCO2-Senke bzw. Carbon Direct Removal (CDR) Methode zu verstehen.\r\nDer Prozess der Karbonatisierung lässt sich zudem dadurch verstärken, dass man ihn durch \r\neine technische CO2-Zugabe intensiviert und somit beschleunigt bzw. die CO2-Aufnahmeka\u0002pazität weiter erhöht. Die verstärkte Karbonatisierung lässt sich dabei ideal mit Carbon\u0002Capture und CCU-Mechanismen koppeln. Als Beispiel ist die gezielte Zugabe von - zuvor ab\u0002geschiedenem - CO2 in der Zementherstellung zu nennen (vgl. CarbonCure). Folglich birgt \r\ndie Karbonatisierung ein immenses Potenzial für die Abschwächung des Klimawandels, in\u0002dem atmosphärisches und durch Carbon Capture abgeschiedenes CO2 permanent gebunden \r\nund gespeichert werden.\r\nDie Bilanzierung und Anrechnung der Karbonatisierung als CO2-Senke und Mechanismus zur \r\nCO2-Entnahme ist für eine faire Transformation in Richtung Klimaneutralität in Deutschland\r\nunerlässlich, da durch die natürliche Karbonatisierung von Kalk durchschnittlich 33% der \r\nwährend der Produktion freigesetzten, prozessbedingten CO2-Emissionen im ersten Jahr \r\nwiederaufgenommen werden.10 Der Prozess der Karbonatisierung und Mineralisierung ist \r\nvergleichbar mit dem Prozess der CO2-Aufnahme durch das Wachstum von Biomasse\r\nund sollte entsprechend anerkannt und unterstützt werden.\r\n______________________________________________________________________________ \r\nÜber die Kalkindustrie\r\nDie Kalkindustrie liefert den unverzichtbaren und vielseitigen Rohstoff Kalk, der am Anfang vieler \r\nWertschöpfungsketten steht. Kalk wird u.a. im Haus- oder Straßenbau, im Umweltschutz sowie bei \r\nder Produktion von Eisen und Stahl, der chemischen Industrie, Glas und Kunststoffen, zahlreichen \r\nHygieneartikeln, Papier, Lebensmitteln und Getränken eingesetzt.\r\nDer Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.\r\nIm Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (BVK) sind rund 50 Unternehmen mit fast 100 \r\nStandorten vertreten. Gemeinsam produzieren sie mit etwa 3.100 Beschäftigten rund 6 Mio. Ton\u0002nen Kalk im Jahr und erwirtschaften einen Gesamtumsatz von rund 700 Mio. Euro. (Stand: 2021)\r\nDer BVK engagiert sich als Vertretung der Kalkindustrie in Deutschland gegenüber Politik und Be\u0002hörden und ist registrierter Interessenvertreter (R001630) im Lobbyregister bei"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Als energie- und emissionsintensive Grund\u0002stoffindustrie hat die Kalkindustrie eine besondere Stellung im Rahmen der Transformation \r\nzu einer klimaneutralen Gesellschaft. Aktives Carbon Management ist ein unverzichtbares \r\nInstrument, um CO2 Emissionen in hard to abate-Sektoren entscheidend zu reduzieren.\r\nBeim Kalkbrennprozess entstehen sowohl energetische als auch Prozessemissionen, welche \r\neinen gemeinsamen Abgasstrom bilden. Es können folglich entweder alle oder keine Emissi\u0002onen vermieden werden. Nur durch den Einsatz von Carbon Capture Technologien kann \r\neine klimaneutrale Produktion von Kalk erreicht werden. Im Entwurf der Eckpunkte der \r\nCMS sind daher insbesondere folgende Punkte positiv hervorzuheben: \r\n- Bekenntnis Grundstoffindustrien wie die Kalkindustrie in Deutschland zu halten\r\n- Feststellung, dass die Kalkproduktion aufgrund der dafür notwendigen Prozesse un\u0002trennbar mit der Freisetzung von CO2 verbunden ist\r\n- Fördermechanismen für CCS und CCU von schwer und nicht vermeidbare Emissionen\r\nbspw. der Kalkproduktion\r\nFür den weiteren Prozess der Ausarbeitung und Umsetzung der CMS weisen wir als be\u0002troffene Branche in unserer Stellungnahme auf einige zentrale Punkte hin. \r\n1. Carbon Management Strategie und enthaltende Vorhaben zeitnah umsetzen\r\nFür Industrien, die zwangsweise auf Carbon Capture angewiesen sind, um klimaneutral pro\u0002duzieren zu können, ist es existenziell, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen noch \r\n2024 auf den Weg gebracht werden. Dies gilt vor allem mit Blick auf die vorausgehenden, \r\nlangwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie den Vorlauf beim notwendigen\r\nInfrastrukturausbau. Insofern die regulatorischen Weichen noch im Jahr 2024 gestellt wer\u0002den, ist es möglich, dass erste Carbon Capture Projekte noch vor 2030 ihren Betrieb auf\u0002nehmen.\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 2\r\n2. Förderinstrumente bedarfsgerecht ausgestalten\r\nMit den Klimaschutzverträgen sowie der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz gibt es \r\nbereits zwei Ansätze zu Förderung von Carbon Capture im industriellen Bereich. Dies wird \r\nvon der Kalkindustrie begrüßt. Bei der Ausgestaltung der Fördermechanismen sollten aller\u0002dings zwei Aspekte noch klarer berücksichtigt werden. Erstens sollte eindeutig verankert \r\nwerden, dass die Gesamtemissionen des Kalkbrennprozesses förderfähig sind. Zweitens \r\nsollten negative Emissionen berücksichtigt werden. Die Kombination von Bioenergie und \r\nCarbon Capture (BECCS) führt zu einem zusätzlichen Klimanutzen, der entsprechend aner\u0002kannt werden sollte. BECCS ist untrennbar mit der Abscheidung von CO2 verbunden und \r\nsollte daher über die CMS und die entsprechenden Förderinstrumente abgedeckt werden. \r\n3. CO2-Infrastrukturaufbau – Investitionen absichern und First Mover entlasten\r\nDie Eckpunkte zur CMS sehen den Aufbau einer deutschen CO2-Pipeline-Infrastruktur im \r\neuropäischen Verbund vor, die privatwirtschaftlich betrieben werden soll. Als BVK unter\u0002stützen wir das, denn bereits heute gibt es signifikante Vorplanungen diverser Netzbetrei\u0002ber. Allerdings gehen mit dem Aufbau einer neuen Infrastruktur für einen Businesscase, \r\nden es heute noch nicht gibt, auch erheblich finanzielle Risiken einher.\r\nDie finanziellen Risiken haben die Infrastrukturbetreiber mit Blick auf einen sich entwi\u0002ckelnden Markt und die zu bedienenden Mengen. Finanzielle Risiken liegen allerdings auch \r\nbei den First Movern aus der Industrie, welche Investitionsentscheidungen treffen müssen, \r\nohne dass ihnen bei Fertigstellung eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht. \r\nDamit die First Mover nicht die Kosten der neuen Infrastruktur tragen müssen, sollte wie \r\nauch beim Wasserstoffkernnetz mit entsprechenden Instrumenten zur Risikoabsicherung für \r\nNetzbetreiber und Netznutzer erfolgen. Andernfalls wird es zu prohibitiven Netzentgelten \r\nkommen. Damit wäre die Netznutzung für die Industrie nicht darstellbar und die Infrastruk\u0002turkosten könnten vom Netzbetreiber nicht refinanziert werden.\r\nAus diesen Gründen sollten einerseits Instrumente zur Investitionsabsicherung für die Netz\u0002betreiber umgesetzt werden und andererseits eine Regulierung der Kosten und die Gewähr\u0002leistung eines diskriminierungsfreien Zugangs für die Netznutzer sichergestellt werden.\r\nFörderprogramme wie die Klimaschutzverträge (KSV) oder Bundesförderung Klimaschutz \r\nund Industrie (BIK) können möglicherweise einen Teil der zusätzlichen Kosten für einzelne \r\nNutzer abfedern. Letztlich muss es aber das Ziel sein, wettbewerbsfähige CO2-Transport\u0002ketten für alle Beteiligten zu entwickeln und dafür die notwendigen Voraussetzungen zu \r\nschaffen.\r\n4. Genehmigungsverfahren beschleunigen\r\nDer Einsatz von Carbon Capture Technologien wird zur Anlagenumrüstung und zum Neubau \r\nzusätzlicher Anlagen führen. Um eine zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen, sollten die ent\u0002sprechenden Vorhaben bspw. über vereinfachte Verfahren statt einer vollständigen Neuge\u0002nehmigung erfolgen. Kernprozess bleibt die Herstellung von Produkten wie Kalk. Carbon \r\nCapture Anlagen könnten daher als Nebenanlage eingestuft werden.\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 3\r\n5. Bekenntnis zur kosten- und ressourceneffizienten Onshore-Speicherung von CO2\r\nGesamtwirtschaftlich ist es sinnvoll, Transportwege möglichst kurzzuhalten und die besten \r\nSpeicherstätten zu erschließen. Daher sollte ebenfalls eine Onshore-Speicherung in \r\nDeutschland erwogen werden. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe be\u0002stätigt mit ihren Untersuchungen ausreichend Speicherkapazitäten. Aus BVK Sicht ist es un\u0002ter Wettbewerbsaspekten und zur effizienten Nutzung der Infrastruktur notwendig, die \r\nenormen Onshore-Speicherpotenziale Deutschlands zu nutzen. Um eine Marktkonzentration \r\nzu vermeiden, sollten daher auch adäquate Onshore-Speicherstätten erschlossen werden.\r\nIm europäischen Rahmen wird dies mit der Umsetzung der Vorgaben für CO2-Speicherkapa\u0002zitäten erforderlich sein. Die Offshore-Speicherstätten werden nicht ausreichen, um einen \r\ndeutschen Anteil am europäischen gesamtziel zu erreichen. \r\n6. Multimodalen CO2-Transport stärker berücksichtigen\r\nDer Regierungsvorschlag legt richtigerweise den Fokus des CO2-Transports auf die Pipeline. \r\nLangfristig ist dies auch der einzig mögliche Weg, einen effizienten CO2-Markt zu schaffen. \r\nAllerdings wird es auch langfristig Standorte geben, für die ein Leitungsanschluss aus wirt\u0002schaftlichen oder anderen Gründen nicht möglich ist. Für diese Fälle ist es wichtig, auch \r\nalternative Transportmodi wie etwa den Schienen- und Schiffstransport von CO2 zu berück\u0002sichtigen. \r\nDaher sollte sich die CMS an der europäischen Formulierung der Industrial Carbon Manage\u0002ment Strategie orientieren. Dort heißt es: „Pipelines sind zwar in vielen Fällen die gän\u0002gigste Transportoption für CO2, aber ihr Bau ist mit hohen Anfangskapitalkosten und lan\u0002gen Vorlaufzeiten verbunden. Vor 2030 wird die Verschiffung von CO2 eine wichtige Option \r\nsein, wofür jedoch einer Flotte von Spezialschiffen für den CO2-Transport gebraucht \r\nwird.“ Wir empfehlen daher, die Rolle von multimodalen CO2-Transport in der CMS zu stär\u0002ken und dies mit entsprechenden Maßnahmen zu untermauern. \r\nWir bitten freundlich um Berücksichtigung unserer Vorschläge und stehen für Rückfragen \r\nzur Verfügung.\r\n______________________________________________________________________________ \r\nÜber die Kalkindustrie\r\nDie Kalkindustrie liefert den unverzichtbaren und vielseitigen Rohstoff Kalk, der am Anfang vieler \r\nWertschöpfungsketten steht. Kalk wird u.a. im Haus- oder Straßenbau, im Umweltschutz sowie bei \r\nder Produktion von Eisen und Stahl, der chemischen Industrie, Glas und Kunststoffen, zahlreichen \r\nHygieneartikeln, Papier, Lebensmitteln und Getränken eingesetzt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005610","regulatoryProjectTitle":"Nationale Biomassestrategie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c1/f9/311936/Stellungnahme-Gutachten-SG2406250102.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Position\r\nDES BUNDESVERBANDES DER DEUTSCHEN KALKINDUSTRIE e. V.\r\nBioenergie\r\nBerlin, Dezember 2022 \r\nTransformation der Kalkindustrie zur klimapositiven Branche\r\nDie deutsche Kalkindustrie stellt sich in ihrer Roadmap hinter die Klimaneutralitäts\u0002ziele der Bundesregierung im Klimaschutzgesetz. Als energie- und emissionsinten\u0002sive Grundstoffindustrie kommt ihr eine besondere Herausforderung im Rahmen der \r\nTransformation hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft zu. Aufgrund der unver\u0002meidbaren prozessbedingten CO2-Emissionen werden in der Kalkindustrie Car\u0002bon Capture Technologien zum Einsatz kommen müssen. Diese sind notwendig, \r\num die beim Brennprozess entweichenden CO2-Emissionen aus dem Kalkstein \r\n(CaCO3) aufzufangen und am Eintritt in die Atmosphäre zu hindern. Damit ergibt sich \r\ndie Möglichkeit in Kombination mit Bioenergie negative Emissionen durch dau\u0002erhafte Bindung zu erzeugen. Das bedeutet einen klimapositiven Effekt. Zusätzlich \r\nbinden Kalkprodukte über den Lebenszyklus weitere Mengen atmosphärischen CO2 \r\nein, was den Effekt verstärkt (Karbonatisierung).\r\nIn der Kalkindustrie werden aktuell Brennstoffe verwand. Da die Verbrennung der \r\nEnergieträger direkt am Kalkstein in der Schüttung erfolgt, ist der Prozess hocheffi\u0002zient (90 % Wirkungsgrad), aber die Kalkindustrie ist auch zukünftig auf gasförmige \r\nund feste Brennstoffe angewiesen. Elektrische Alternativen werden zwar erforscht, \r\nsind aber in industriellem Maßstab auf absehbare Zeit nicht erkennbar. Untersu\u0002chungen durch das Umweltbundesamt haben in einem Zwischenbericht einen kurz\u0002fristigen Technologiewechsel verneint. Der Kalkindustrie stehen grundsätzlich zwei \r\nTypen von klimaneutralen Brennstoffen zur Verfügung – Wasserstoff und Bioenergie.\r\nNachhaltige Bioenergie ist als klimaneutraler Energieträger essenziell für die \r\nTransformation der Kalkindustrie, effizient einsetzbar und das biogene CO2\r\nstofflich im Kreislauf zu nutzen. Folgende Punkte sollte die Bundesregierung im \r\nSinne einer ganzheitlichen Klimastrategie in ihre Biomassestrategie aufnehmen: \r\n• Holzbiomasse aus Reststoffen nachhaltiger Forstwirtschaft sollte dauer\u0002haft mit Nullemissionen anerkannt werden.\r\n• Bioenergie sollte bei energetischer Nutzung bevorzugt in Hochtempera\u0002turprozessen eingesetzt werden.\r\n• Bioenergie sollte vorrangig dort eingesetzt werden, wo negative Emissi\u0002onen durch technische Senken bzw. CO2-Kreisläufe möglich sind.\r\n• Wiederverwandter Kohlenstoff aus abgeschiedenem CO2 (CCU) sollte bi\u0002lanziell als stoffliche Nutzung anerkannt werden. Ebenso wird CO2 bei \r\nder Mineralisierung durch CCS dauerhaft gebunden.\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 2\r\nVorhandene nachhaltige Bioenergie wird heute noch ineffizient eingesetzt: \r\n• Am effizientesten ist der Einsatz von Bioenergie in Hochtemperaturprozessen \r\nund dort, wo durch technische Senken zusätzlich negative Emissionen oder \r\nCO2-Kreisläufe geschaffen werden können.\r\nIm Jahr 2021 wurden laut dena 256 Terawattstunden (TWh) Bioenergie eingesetzt\r\n(vgl. Abb. 1). Das entspricht mehr als 10 % des gesamtdeutschen Energiever\u0002brauchs, der bereits heute nachhaltig verfügbar ist. Allerdings werden davon gut ein \r\nDrittel für 20 Grad Celsius Raumwärme in Privathaushalten genutzt, obwohl es effizi\u0002entere elektrische Lösungen im Privatsektor gibt. Insgesamt werden so jährlich rund \r\n90 TWh Bioenergie ineffizient genutzt. Das entspricht fast dem dreifachen thermi\u0002schen Energieeinsatz der gesamten deutschen Kalk- und Zementindustrie (ca. 34\r\nTWh). Das notwendige Energieaufkommen ist heute da. Es muss nur besser ge\u0002nutzt werden.\r\nHochtemperaturprozesse, wie die der Kalkindustrie, lassen sich absehbar nicht elekt\u0002rifizieren. Dort wäre Bioenergie energetisch und klimapolitisch sinnvoll eingesetzt, da \r\nIndustrieprozesse bei 900 Grad und mehr mit Wirkungsgraden von 90 % arbeiten.\r\nZudem muss die Kalkindustrie aufgrund ihrer unvermeidbaren Prozessemissionen \r\nCarbon Capture zur Abscheidung von CO2 einsetzen. So besteht die Option, durch \r\ndauerhafte Speicherung negative Emissionen durch Bioenergieeinsatz zu \r\nschaffen. Wasserstoff steht hingegen noch nicht zur Verfügung und kann die \r\nwegfallenden Mengen fossiler Energieträger spätestens ab 2030 z. B. durch \r\nden Kohleausstieg nicht kompensieren.\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 3\r\nDauerhafte Bindung von CO2 ist eine Form der stofflichen Nutzung:\r\n• Mineralisierung von abgeschiedenem und die Nutzung von biogenem CO2\r\nsollte in der Nutzungshierarchie für Bioenergie als stoffliche Verwendung an\u0002erkannt werden.\r\nDie Kalkindustrie wird ihr CO2 abscheiden müssen. Das reine CO2 kann dann entwe\u0002der für neue Produkte stofflich in der Chemieindustrie genutzt oder dauerhaft ge\u0002ologisch gespeichert werden. So ergeben sich CO2-Kreisläufe und negative Emis\u0002sionen. Deshalb ist der Bioenergieeinsatz in der Kalkindustrie in der Nutzungshierar\u0002chie auch als stoffliche Verwendung anzuerkennen (Koppelnutzung, Mehrfachnut\u0002zung) und nicht als reine energetische Nutzung.\r\nFür den Einsatz von Biomasse in Kalköfen müssen allerdings mehrere Bedingungen \r\nerfüllt sein. Folgende Parameter sind zu beachten: \r\n- Energiegehalt: > 4 MWh je Tonne Energieträger erforderlich\r\nZum Brennen von Kalk ist ein konstanter Energieeintrag notwendig, um einen gleich\u0002mäßigen Brennvorgang zu ermöglichen. Andernfalls können die Produktanforderun\u0002gen nicht erreicht werden. Mischbrennstoffe, bestehend aus verschiedenen Abfällen \r\nsind für gewöhnlich nicht sortenrein und weisen unterschiedliche Brennwerte auf. Da\u0002mit sind sie nicht geeignet für einen gleichmäßigen Brennvorgang.\r\nZudem braucht es einen Mindestenergiegehalt des Energieträgers. Dieser liegt bei \r\nmindestens 4 MWh. Der Mindestenergiegehalt ist notwendig, damit die erforderliche\r\nEntsäuerungsenthalpie für den Prozess bereitgestellt wird. Ist der Energiegehalt zu \r\ngering, würde zu viel Brennmaterial benötigt. So ausgelöste Störungen des thermi\u0002schen Gleichgewichts können zu lokalen Überhitzungen führen und damit oberflächli\u0002che Versinterungen verursachen und den Ofen schädigen. Zusätzlich steigt mit hö\u0002herem Biomasseeinsatz der Ascheanteil. Erhöhte spezifische Abgaswerte sind die \r\nFolge, sodass es zu Grenzwertüberschreitungen kommen kann.\r\n- Feuchtigkeit: < 15 % Feuchtigkeitsanteil notwendig \r\nEs ist lediglich möglich, Brennmaterial mit einem Feuchtigkeitsanteil < 15% für das \r\nKalkbrennen zu nutzen. Dabei muss sichergestellt werden, dass ein Brennstoff ent\u0002sprechend aufbereitet ist. Je feuchter der Ausgangsstoff, desto aufwändiger, energie\u0002intensiver und teurer die Trocknung im Vorfeld. Zudem ist die Zusammensetzung des \r\ngetrockneten Brennstoffs zu beachten. So sollten aschebildende Stoffe möglichst ge\u0002ring gehalten werden. Auch Schadstoffe sollte der aufbereitete Brennstoff nicht ent\u0002halten. Der Energiegehalt von > 4 MWh je Tonne muss ebenfalls erfüllt sein.\r\n- Reinheit: Verunreinigungen vermeiden \r\nDie Nutzungshierarchie stellt zunächst die stoffliche Verwendung über die energeti\u0002sche Nutzung. Bei der stofflichen Verwendung von Holz kommt es allerdings häufig \r\nzur Kontamination des Werkstoffes – bspw. durch Lacke, Leim, Schutzmittel. Die \r\nTemperatur in Schachtöfen reicht dabei im Gegensatz zu Drehrohröfen (insb. der Ze\u0002mentindustrie) nicht aus, um die Schadstoffe zu neutralisieren. \r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 4\r\nVerunreinigte Brennstoffe führen zur Verschlechterung der Produktqualität. Der di\u0002rekte Kontakt in der Brennkammer zwischen Energieträger und Kalkstein kann zur \r\nteilweisen Einbindung ins Produkt führen. An gebrannte Kalke werden z. B. in den \r\nLebensmittelindustrie mit Recht hohe Anforderungen bezüglich Reinheit gestellt. Sie\r\nmüssen deshalb auch zukünftig mit hochwertigen Brennstoffen hergestellt werden.\r\nAufgrund immissionsschutzrechtlicher Regelungen dürften die Kalköfen bei Über\u0002schreiten der Grenzwerte für bspw. NOx, Dioxine, SO2, TOC, HCl oder Staub nicht\r\nmehr betrieben werden. Insbesondere behandeltes Holz setzt beim Verbrennen \r\ndiese Stoffe frei. Bei Leimen führt der Harnstoff zu zusätzlicher NOx-Bildung und das \r\nChlor zur Dioxinbildung. Holzschutzmittel enthalten Fungizide und Insektizide auf \r\nChlorbasis, welche auch hier zur Dioxinbildung führen. \r\nGemäß TA Luft wäre ein Einsatz von solchem Abfall- und Restholz nicht möglich. \r\nDies würde zudem dazu führen, dass Industrieanlagen wie Kalköfen unter die 17. \r\nBImSchV fallen und als Abfallverbrennungsanlagen reguliert würden, obwohl sie wei\u0002terhin Kalk als hochwertige Basischemikalie produzieren.\r\nEs sollte daher sichergestellt werden, dass für die Kalkproduktion der Zugang zu \r\nnicht kontaminierter nachhaltiger Biomasse verbessert wird.\r\n- Bedarf: Weniger als 3 % der heute nachhaltig verfügbaren Bioenergie\r\nDer Einsatz von Bioenergie ist in der Kalkindustrie die einzige Möglichkeit bis 2030 \r\nEmissionen zu mindern. Wasserstoff wird voraussichtlich erst nach 2030 mit der ent\u0002sprechenden Klimabilanz und in relevanten Mengen für die Industrie zur Verfügung \r\nstehen. Carbon Capture steht in Deutschland noch ganz am Anfang. Bis 2030 sind \r\nnur geringe Abscheidemengen zu erwarten – insg. ~1 Mio. Tonnen CO2. \r\nDie Kalkindustrie hat aktuell einen Energiebedarf von rund 7 TWh. Die zusätzlichen \r\nEnergiemengen für Carbon Capture können voraussichtlich durch Strom gedeckt \r\nwerden. Langfristig ist daher mit nicht mehr als 7 TWh Bioenergiebedarf zu \r\nrechnen. Das entspricht rund 7 % der heute in privaten Haushalten genutzten \r\nBioenergie.\r\nMit dem Einsatz von 7 TWh Bioenergie können bei vollständiger Speicherung \r\nüber Carbon Capture jährlich bis zu 2,5 Mio. Tonnen CO2 aus der Atmosphäre \r\nentfernt werden.\r\n1 Aus welchen biogenen Brennstoffen sich der Energiebedarf zu\u0002sammensetzt kann nicht abschließend gesagt werden, da grundsätzlich biogene \r\nEnergieträger entsprechender Qualität gasförmig, flüssig oder als Festbrennstoff ein\u0002setzbar sind. \r\nIn der Kalkindustrie kann Bioenergie effizient eingesetzt werden, es bestehen \r\ndie Möglichkeiten der stofflichen Verwendung (CCU) des biogenen CO2 oder \r\ndie dauerhafte Speicherung (CCS), welche zu negativen Emissionen führt. Für \r\ndie Kalkindustrie sollte daher der Einsatz von Bioenergie priorisiert werden. \r\n1 Einsatz von Holzbiomasse in Kalköfen mit Carbon Capture Anlage. CO2-Faktor laut UBA 2021 367,6 \r\ng/kWh bei einem Energieeinsatz von 7 TWh.\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 5\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.\r\nPhilip Nuyken I Leiter Hauptstadtbüro I Telefon: 0172/2022412 I Email: philip.nuyken@kalk.de\r\n__________________________________________________________________________\r\n____ \r\nÜber die Kalkindustrie\r\nDie Kalkindustrie liefert den unverzichtbaren und vielseitigen Rohstoff Kalk, der am Anfang vieler \r\nWertschöpfungsketten steht. Kalk wird u.a. im Haus- oder Straßenbau, im Umweltschutz sowie bei der \r\nProduktion von Eisen und Stahl, der chemischen Industrie, Glas und Kunststoffen, zahlreichen Hygie\u0002neartikeln, Papier, Lebensmitteln und Getränken eingesetzt.\r\nDer Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.\r\nIm Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (BVK) sind rund 50 Unternehmen mit fast 100 \r\nStandorten vertreten. Gemeinsam produzieren sie mit etwa 3.100 Beschäftigten rund 6 Mio. Tonnen \r\nKalk im Jahr und erwirtschaften einen Gesamtumsatz von rund 700 Mio. Euro. (Stand: 2021)\r\nDer BVK engagiert sich als Vertretung der Kalkindustrie in Deutschland gegenüber Politik und Behör\u0002den und ist registrierter Interessenvertreter (R001630) im Lobbyregister beim Deutschen Bundesta"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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April 2023\r\nZusammenfassung\r\nDie Unternehmen der deutschen Kalkindustrie stehen in den nächsten \r\nJahren vor einer beispielslosen Transformation hin zu einer klimaneutralen Produktion. \r\nDies wird dazu führen, dass in einem kurzen Zeitraum große Teile der Produktionsanlagen \r\numgebaut, beziehungsweise ausgetauscht werden müssen. Durch aktuelle Krisen (Inflation, \r\nUkraine Krieg) wird die Mamut Aufgabe der Transformation, insbesondere mit Blick auf die \r\nFinanzierung, noch zusätzlich erschwert. Die Kalkindustrie muss hierbei nicht nur die \r\nverbrennungsbedingten Emissionen vermeiden, sondern auch die prozessbedingten \r\nEmissionen. Die Kalkindustrie hat im Verhältnis zum Umsatz die höchsten Emissionen der \r\nindustriellen Anlagen, daher ist hier die finanzielle Belastung für Minderungsmaßnahmen \r\nam höchsten.\r\nGleichzeitig unterliegt die Kalkindustrie komplexen und teils sehr langwierigen\r\nGenehmigungsverfahren. Um die ambitionierten Ziele der EU, beziehungsweise des Green\u0002Deals, überhaupt erfüllen zu können, benötigt die Kalkindustrie daher die entsprechenden \r\nRahmenbedingungen.\r\nDer Entwurf der EU-Kommission zur Novelle der IED wird diese Situation verschlechtern, \r\nweshalb wir große Bedenken haben. Aus Sicht des BVK wäre es wichtig, dass \r\nGenehmigungsverfahren, die insbesondere der Transformation dienen, massiv beschleunigt \r\nwerden.\r\nIn der Kalkindustrie reicht es nicht aus einzelne Produktionsschritte isoliert zu betrachten. \r\nHier muss immer abgewogen werden, welche Veränderungen auf vor- oder nachgelagerte \r\nProduktionsschritte die Folge sind. Wenn beispielsweise der Ofenbetrieb durch verschärfte \r\nGrenzwerte eingeschränkt wird, hat dies Folgen für die Rohsteingewinnung, so dass hier \r\nmehr Rohstein nicht genutzt werden kann oder Kunden nicht mit geeigneten Kalkprodukten \r\nversorgt werden können. Es liegen zudem nur wenige Erkenntnisse über den zukünftigen \r\nBrennstoffmix und die dadurch verursachten Änderungen im Emissionsverhalten vor. Die \r\nBeibehaltung der Bandbreiten ist daher unabdingbar. Bei Änderungen in den gesetzlichen \r\nRegelwerken muss immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben.\r\n2\r\nKernforderungen der deutschen Kalkindustrie\r\n1. Einführung eines verbindlichen Umweltmanagementsystems streichen (Art. 14a)\r\nDies würde Doppelregelungen zu bestehenden Managementsystemen wie ISO 14001 \r\n(Umwelt) oder ISO 50001 (Energie) bedeuten und die Berichtspflichten für Unternehmen \r\nmassiv erhöhen. \r\n2. Keine standardmäßige Festsetzung von Grenzwerten an der unteren Grenze der \r\nBVT-Bandbreiten (Artikel 15 Nr.3 neu) \r\nNicht alle Prozesse und Anlagen können für jeden Parameter den unteren Wert einhalten. \r\nDiese Vorgabe dürfte viele Anlagenbetreiber überfordern.\r\n3. Keine Verpflichtung zur Erstellung von Transformationsplänen (Art 27d)\r\nDie Erstellung der Transformationspläne bedeutet gerade für mittelständische \r\nUnternehmen einen immensen bürokratischen Aufwand. \r\n4. Keine Ausweitung des Anwendungsbereichs der IED (Anhang I)\r\nEine Ausweitung auf weitere industrielle Aktivitäten wird abgelehnt. Es sollten keine neuen \r\nIndustriesektoren (wie Gewinnung und Aufbereitung nicht-energetischer Rohstoffe) in die \r\nIED aufgenommen werden. \r\nDie Forderungen im Detail\r\n1. Einführung eines Umweltmanagementsystems streichen (Art. 14a)\r\nIn Art. 14a Abs. 1 der IED-Novelle soll geregelt werden, dass für alle Anlagen die in den \r\nGeltungsbereich fallen, ein Umweltmanagementsystem zu etablieren ist. Das \r\nUmweltmanagementsystem soll den Bestimmungen der BVT (Beste Verfügbare Techniken) -\r\nSchlussfolgerungen entsprechen. \r\nDas Umweltmanagementsystem muss mindestens Folgendes beinhalten:\r\n▪ umweltpolitische Ziele für die fortlaufende Verbesserung der Umweltleistung und \r\nAnlagensicherheit \r\n▪ Maßnahmen um die Entstehung von Abfällen zu vermeiden;\r\n▪ die Nutzung von Ressourcen und die Wasserwiederverwendung zu optimieren;\r\n▪ die Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung gefährlicher Stoffe zu \r\nvermeiden oder zu mindern\r\n▪ Ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem \r\nDiese Genehmigungsvoraussetzung verlässt den bisherigen Maßstab der Anwendung der \r\nBVT-Schlussfolgerungen als rechtssichere Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit von \r\nAnlagen. Gleichzeitig würde es zu Doppelregelungen zu bestehenden Managementsystemen \r\nwie ISO 14001 (Umwelt) oder ISO 50001 (Energie) kommen und die Berichtspflichten für \r\nUnternehmen massiv erhöhen.\r\nIm Ergebnis würde es daher zu einem enormen Aufwand für die Unternehmen der \r\ndeutschen Kalkindustrie, als auch die Genehmigungsbehörden kommen. In der Folge \r\nwürden die kosten für Genehmigungen steigen und der Prozess würde verlangsamt.\r\n2. Keine Festsetzung von Grenzwerten an der unteren Grenze der BVT\u0002Bandbreiten (Art. 15 Abs. 3)\r\n3\r\nArt. 15 Abs. 3 der IED-Novelle verlangt eine Orientierung von Grenzwerten an die untersten \r\nBandbreiten der BVT-Schlussfolgerungen. Es müssten die niedrigsten Emissionswerte aus \r\nder Bandbreite als Grenzwert z.B. in der TA-Luft festgelegt werden. \r\nNur in Ausnahmefällen dürften dann geringere, weniger strenge Grenzwerte zugelassen \r\nwerden. Diese Ausnahmegenehmigungen bestehen bereits nach geltender Richtlinie \r\n(Artikel 15 Absatz 4).\r\nJedoch sind Anlagen, die von der IED erfasst werden, in Art und Alter sehr unterschiedlich\r\nund auch die technischen Abläufe selbst können stark voneinander abweichen. Die \r\nRegelung, die BVT-AEL in Bandbreiten anzugeben, ist daher sinnvoll und sollte beibehalten \r\nwerden.\r\nBei Einführung der von der Kommission vorgeschlagenen Regelung würde das in \r\nDeutschland praktizierte System der Festlegung differenzierter Grenzwerte innerhalb der \r\neuropäisch vorgegebenen Bandbreiten abgeschafft. Viele der bestehenden Anlagen stünden \r\nsehr viel anspruchsvolleren Grenzwerten gegenüber, die sie aufgrund von Art, Typ und \r\nunterschiedlichen technischen Abläufen häufig gar nicht einhalten könnten.\r\nEine weitere Deindustrialisierung wäre die Folge. \r\n3. Keine Einführung eines Transformationsplans (Art. 27d) \r\nDie Einführung eines anspruchsvollen Transformationsplans, wie in Art. 27d gefordert, ist \r\nsehr aufwendig und behindert schnelle Genehmigungsentscheidungen, auch für \r\nklimaneutrale Produktionsverfahren. \r\nDie Festschreibung von Transformationsplänen als Genehmigungsvoraussetzung wird somit \r\nlediglich zur unnötigen Aufblähung von behördlichen Verfahren führen und verhindert die \r\nBeschleunigung von Genehmigungsverfahren auf die von Kanzler Scholz angekündigte\r\n„Deutschland-Geschwindigkeit“. Dies gefährdet die zügige Transformation von \r\nIndustrieanlagen zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands und der EU. Die \r\nVeröffentlichung von Transformationsplänen im Sinne von Art. 27d Abs. 3 ist vor dem \r\nHintergrund, dass solche Pläne konkrete Prozessdaten oder vertrauliches technisches \r\nKnow-how unserer Anlagen beinhalten können, abzulehnen. Ein Mehrwert einer solchen \r\nVeröffentlichung für den Umweltschutz ist kaum erkennbar.\r\nDie Erstellung der Transformationspläne bedeutet zudem gerade für mittelständische \r\nUnternehmen, die die Kalkindustrie prägen, einen immensen bürokratischen Aufwand.\r\n4. Keine Ausweitung des Anwendungsbereichs (Anhang I)\r\nEine Ausweitung auf weitere industrielle Aktivitäten wird abgelehnt. Es sollten keine neuen \r\nIndustriesektoren (wie Gewinnung und Aufbereitung nicht-energetischer Rohstoffe, \r\nKaltwalzwerke, Drahtziehen, Hammeranlagen, Schmiedepressen, nicht-umweltrelevante \r\nProzesse der Batterieproduktion) in die IED aufgenommen werden. Die Einbeziehung in die \r\nIED würde eine nicht gerechtfertigte Zusatzbelastung für die betroffenen Unternehmen\r\ndarstellen. Diese Anlagen werden häufig von mittelständigen Unternehmen betrieben, die \r\ndurch die bürokratischen IED-Anforderungen personell über Gebühr belastet werden.\r\nAus Sicht der Kalkindustrie muss festgestellt werden, dass die Novellierung der IED in der \r\naktuellen Fassung dazu führen wird, dass Anlagen zur industriellen Transformation \r\nzusätzlich erheblich verzögert werden könnten und somit die notwendige Transformation \r\nder Kalkindustrie erheblich ausgebremst wird. Verfahren sind bereits heute bürokratisch \r\nund den Anforderungen sowie dem geforderten Tempo der Transformation nicht angepasst.\r\n4\r\nVor diesem Hintergrund sieht die Kalkindustrie, erheblichen Anpassungsbedarf der \r\nvorgeschlagenen Fassung der IED-Novelle. Eine Positionierung der Bundesregierung für \r\nschnellere Verfahren mit geringerer Komplexität ist für den Wirtschaftsstandort \r\nDeutschland und die angestrebte Transformation von entscheidender Bedeutung.\r\nResümee\r\nAus Sicht des BVK muss festgestellt werden, dass die Novellierung der IED in der aktuellen \r\nFassung dazu führen wird, dass Anlagen zur industriellen Transformation zusätzlich \r\nerheblich verzögert werden könnten und somit die notwendige Transformation der \r\nKalkindustrie erheblich ausgebremst wird.\r\nVerfahren sind bereits heute bürokratisch und den Anforderungen sowie dem geforderten \r\nTempo der Transformation nicht angepasst.\r\nVor diesem Hintergrund sieht die deutsche Kalkindustrie erheblichen Anpassungsbedarf in \r\nBezug auf den Kommissionsvorschlag. Eine abgestimmte Positionierung der \r\nBundesregierung zur IED-Novellierung muss daher zeitnah erfolgen. Dabei sollte sich die \r\nBundesregierung insbesondere für schnellere Verfahren mit geringerer Komplexität\r\neinsetzen. Nur so kann Wirtschaftsstandort Deutschland die angestrebte Transformation \r\nauch nachhaltig erreichen.\r\nFür das Erreichen der ambitionierten Ziele der EU wird ein großer Teil der IED-Anlagen in \r\nden kommenden Jahren Änderungs- oder Neugenehmigungen beantragen müssen. Die \r\nVorplanung, Planung und schließlich Genehmigung dieser Anlagen nehmen heute jedoch \r\nbereits häufig mehrere Jahre in Anspruch.\r\nUm die Klima-Ziele zu erreichen fordert der BVK daher das folgende Punkte in die Revision \r\naufgenommen werden:\r\n➢ Stichtag zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage einführen\r\n➢ Vorzeitigen Beginn und Teilgenehmigungen erleichtern\r\n➢ Umfang der Unterlagen begrenzen\r\n➢ Zeitplan verbindlich vorgeben\r\nDenn klar ist: Nur bei schnellen Genehmigungsverfahren kann die Transformation im \r\nvorgegebenen Zeitplan auch wirklich gelingen.\r\nIch stehe Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.\r\nDominik Fecker I Referent I Telefon: 0221/934674-66 I Email: dominik.fecker@kalk.de\r\n______________________________________________________________________________\r\nÜber die Kalkindustrie\r\nDie Kalkindustrie liefert den unverzichtbaren und vielseitigen Rohstoff Kalk, der am Anfang vieler \r\nWertschöpfungsketten steht. Kalk wird u.a. im Haus- oder Straßenbau, im Umweltschutz sowie bei \r\nder Produktion von Eisen und Stahl, der chemischen Industrie, Glas und Kunststoffen, zahlreichen \r\nHygieneartikeln, Papier, Lebensmitteln und Getränken eingesetzt.\r\nDer Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.\r\n5\r\nIm Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (BVK) sind rund 50 Unternehmen mit fast 100 \r\nStandorten vertreten. Gemeinsam produzieren sie mit etwa 3.100 Beschäftigten rund 6 Mio. \r\nTonnen Kalk im Jahr und erwirtschaften einen Gesamtumsatz von rund 700 Mio. Euro. (Stand: \r\n2021)\r\nDer BVK engagiert sich als Vertretung der Kalkindustrie in Deutschland gegenüber Politik und \r\nBehörden und ist registrierter Interessenvertreter (R001630) im Lobbyregister beim Deutschen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005612","regulatoryProjectTitle":"Luftqualitätsrichtlinie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c6/23/311940/Stellungnahme-Gutachten-SG2406250108.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionierung\r\nDES BUNDESVERBANDES DER DEUTSCHEN KALKINDUSTRIE E.V.\r\nZur Änderung der Luftqualitätsrichtlinie \r\n(2008/50/EG)\r\nBerlin, 21. April 2023 \r\nZusammenfassung\r\nDie EU-Kommission hat am 26.10.2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung der EU\u0002Luftqualitätsrichtlinien vorgelegt. \r\nDie Europäische Kommission hat im European Green Deal und im Zero Pollution Action Plan \r\nangekündigt, im Rahmen der Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie, die derzeit \r\ngeltenden Luftqualitätsgrenzwerte stärker an die aktualisierten WHO-Empfehlungen zur \r\nLuftqualität anzunähern.\r\nDazu sollen die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2008/50/EG) und \r\ndie EU-Richtlinie über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische \r\nKohlenwasserstoffe in der Luft (2004/107/EG) zusammengefasst werden.\r\nDer Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie fordert, dass die Verschärfung der \r\nGrenzwerte für Luftschadstoffe auf einem soliden Fundament einer Datengrundlage \r\nberuht. Dazu wäre es wichtig in einem ersten Schritt flächendeckende Messungen\r\ndurchzuführen. Gleichzeitig sollten die Ziele EU-Kommission ambitioniert sein, müssen \r\naber auch realisierbar bleiben. Zudem darf die Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie \r\nnicht dazu führen, dass die Transformation der Industrie durch verschlechterte \r\nGenehmigungsverfahren ausgebremst wird.\r\nIn der Kalkindustrie reicht es nicht aus einzelne Produktionsschritte isoliert zu betrachten. \r\nHier muss immer abgewogen werden, welche Veränderungen auf vor- oder nachgelagerte \r\nProduktionsschritte die Folge sind. Wenn beispielsweise der Ofenbetrieb durch verschärfte \r\nGrenzwerte eingeschränkt wird, hat dies Folgen für die Rohsteingewinnung, so dass hier \r\nmehr Rohstein nicht genutzt werden kann oder Kunden nicht mit geeigneten \r\nKalkprodukten versorgt werden können. Bei Änderungen in den gesetzlichen Regelwerken \r\nmuss immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben.\r\n2\r\nKernforderungen der Deutschen Kalkindustrie\r\n1. Nur realisierbare Ziele festlegen - Keine unnötige Belastungen der Industrie\r\nDie von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte sehen weitergehende \r\nVerschärfungen der aktuell geltenden Grenzwerte vor. Diese sind allerdings realitätsfern \r\nund nach heutigem Stand der Technik nicht zu erreichen. Um die extremen \r\nVerschärfungen einzuhalten müssen Emissionsminderungstechniken eingesetzt werden, die \r\nim Zusammenhang mit den CO2-Minderungsmaßnahmen kollidieren. Wir müssen im ersten \r\nSchritt klären, welche Änderungen sich aus den CO2-Minderungsmaßnahmen für die \r\nweiteren Emissionsparameter ergeben, danach kann geklärt werden ob und wie weitere \r\nEmissionen geregelt werden können. \r\n2. Messprogramme auflegen - Fehlende Erkenntnisse zur Luftqualität beseitigen\r\nUm die Luftqualität in den Mitgliedstaaten zu verbessern, ist es in einem ersten Schritt \r\nnotwendig, dass diese den Ist-Zustand der Luftqualität ermitteln. Hinreichende \r\nMessergebnisse über die tatsächliche Belastung der europäischen Regionen existieren bis \r\nheute nicht. \r\n3. Überprüfungsfrist verlängern \r\nDie im Vorschlag der EU-Kommission vorgesehene Überprüfungsfrist der Luftqualitätswerte \r\ndurch die Kommission von fünf Jahren ab 2028 ist zu kurz und sollte auf mindestens 10 \r\nJahre angehoben werden.\r\n4. Keine Anlehnung an WHO-Guidelines – Planungssicherheit schaffen\r\nDurch die Anlehnung werden Ziele der WHO verbindlich, andere Maßnahmen (Novelle IED, \r\nVerbrennerverbot) und deren Wirkung werden nicht ausreichend berücksichtigt. \r\nGleichzeitig ist heute noch nicht absehbar, in welche Richtung sich dieses Regelwerk in \r\nZukunft bewegen wird. \r\n5. Luftqualitätsgrenzwerte erst ab 2040 in Kraft setzen \r\nGenerell sollten die neuen und erheblich abgesenkten Grenzwerte nicht vor 2040 gelten, \r\nda aufgrund der tatsächlichen Immissionsbelastung in Europa eine Einhaltung der Werte \r\nbis 2030 unrealistisch ist. \r\n6. KOM-Vorschlag darf Transformation nicht ausbremsen\r\nDie in den nächsten Dekaden zu erwartende Transformation der Industrie zu einem \r\nklimaneutralen wirtschaften wird durch die Novelle der Luftqualitätsrichtlinie erheblich \r\nerschwert. Bei der Genehmigung von Projekten in Überschreitungsgebieten kann es zu \r\nVerzögerungen oder sogar zur Verhinderung von Projekten, die dem Kilmaschutz dienen,\r\nkommen. \r\n7. Keine weiteren Klage-, Sanktions- und Schadensersatzvorschriften einführen \r\nWeitergehende Klage-, Schadensersatz- und Sanktionsvorschriften sind kontraproduktiv, da \r\nsie erhebliche Rechtsunsicherheiten für die betroffenen Akteure (Planungsbehörden, \r\nKommunen, Vorhabenträger) bergen und damit die gewünschte Transformation eher \r\nbehindern als beschleunigen. \r\n3\r\nDie Forderungen im Detail\r\n1. Artikel 1 Nr. 1 – Ziel auf realisierbares ausrichten - Keine unnötige Belastungen \r\nder Industrie\r\nMit der Revision der Richtlinie will die EU-Kommission bestehende Grenzwerte ohne \r\nDatengrundlage sehr erheblich absenken. Die von der Kommission nun vorgeschlagenen \r\nGrenzwerte sehen dabei zum Teil eine Halbierung oder noch weitergehende Verschärfung \r\nder aktuell geltenden Grenzwerte vor (siehe Tabelle 1). Dabei stellt sich die Frage nach \r\nder Realisierbarkeit. \r\nInsbesondere Grenzwerte wie der Wert für PM2,5 (vorgeschlagen ist 10 µg/m³/Jahr) \r\nkönnen nach aktuellem technischem Stand noch nicht eingehalten werden. Über \r\nGrenzwerte sollte demnach erst nach ausgiebigen Messungen beraten werden (Siehe Punkt \r\n5.), nur so können auch wirklich realisierbare Grenzwerte festgelegt werden. \r\nSchon heute würde eine flächendeckende Einhaltung der geltenden Grenzwerte in allen \r\nMitgliedstaaten das bisherige Ziel der Verbesserung der Luftqualität vorantreiben. Auch \r\ndie WHO gibt an, dass Grenzwerte in Phasen justiert werden sollen, da eine extreme \r\nVerschärfung von Grenzwerten kurz- bis mittelfristig nicht erreichbar ist. Daher sollte die \r\nKommission zu ihrem bisherigen Vorgehen zurückkehren und sich auf Ziele beschränken, \r\ndie Flächendeckend auch zu erreichen sind. \r\nGleichermaßen ist ein toxic-free-environment nach naturwissenschaftlichen Maßstäben \r\nnicht erreichbar. Wenn in den Zielen der Richtlinie festgeschrieben wird, dass zu einer \r\ngiftfreien Umwelt beigetragen werden soll, ist der Begriff an sich völlig unklar und wird \r\nvon den Mitgliedstaaten in der Umsetzung nicht klar eingeordnet werden können.\r\nAuch aus Sicht des BVK sollten die von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte daher\r\nüberarbeitet und nach oben korrigiert werden.\r\n2. Artikel 1 Nr. 2 –Luftqualitätsgrenzwerte erst ab 2040 in Kraft setzen \r\nAlle Grenzwerte des Annex 1 der Richtlinie sollten überarbeitet und frühestens ab 2040 \r\neinzuhalten sein und nicht bereits 2030. Artikel 1 Nr. 2 sollte daher entsprechend geändert \r\nwerden. Ansonsten drohen weitreichende Eingriffe in Wirtschaft, Mobilität und Wohnen, \r\num die Luftqualität auf das geforderte, sehr hohe Niveau anzuheben. \r\nSelbst eine Einhaltung der neuen Grenzwerte schon im Jahr 2040 wäre dabei sehr \r\nambitioniert. Im Vorschlag der EU-Kommission werden die bestehenden Grenzwerte \r\nhalbiert bzw. noch weiter herabgesetzt. Tabelle 1 veranschaulicht dies in einer Übersicht.\r\nDie Mitgliedstaaten werden die Richtlinie nach dem Kommissionsvorschlag vermutlich \r\nfrühestens im Jahr 2026 anwenden müssen. Eine Einhaltung der Grenzwerte bereits im \r\nJahr 2030 (also nur vier Jahre später) wird aller Voraussicht nach nicht möglich sein.\r\n4\r\nTabelle 1: Aktuelle und von der KOM vorgeschlagene Grenzwerte\r\nEin Blick auf die Vorbelastungssituation an den wenigen existierenden Messstationen zeigt \r\nheute eine flächendeckende Überschreitung der vorgeschlagenen Grenzwerte \r\ninsbesondere von Stickoxiden und Feinstaub PM 2,5. \r\n3. Artikel 3 Nr. 1 – Überprüfungsfrist verlängern \r\nDie in Artikel 3 vorgesehene Überprüfungsfrist der Luftqualitätswerte durch die \r\nKommission von fünf Jahren ab 2028 ist zu kurz und sollte auf mindestens 10 Jahre \r\nangehoben werden. \r\nVoraussetzung für das Erreichen ambitionierter Grenzwerte sind branchenübergreifende \r\nStrategien, die nicht von heute auf morgen umgesetzt werden können. Vor allem \r\nMaßnahmen wie das Auslaufen der Verbrennungsmotoren und der flächendeckende Ausbau \r\nder Elektromobilität sowie die industrielle Transformation werden zwangsläufig dazu \r\nführen die Luftqualität zu verbessern. \r\nDie Grenzwerte befinden sich bereits heute auf einem Niveau, das für Anlagen, die unter \r\ndie IED fallen, durch einzelne technische Maßnahmen und eine Umsetzung der \r\nAnforderungen aus BVT nicht mehr beeinflussbar ist. Um die Luftqualität zu verbessern, \r\nmüssen die genannten Maßnahmen jedoch auch ihre volle Wirkung entfalten können. Da \r\nMaßnahmen Teils zudem erheblichen Genehmigungsverfahren unterliegen, sollte die \r\nÜberprüfungsfrist auf 10 Jahre angehoben werden, damit die Industrie dem Rechnung \r\ntragen kann.\r\nWir, die deutsche Kalkindustrie, fordern daher den Beginn des Überprüfungszyklus im Jahr \r\n2028 nach hinten zu korrigieren. Wenn die überarbeitete Luftqualitätsrichtlinie 2024 in \r\nKraft treten sollte und die Mitgliedstaaten eine zweijährige Umsetzungszeit haben, wäre \r\nes zu früh bereits im Jahr 2028 die Werte erneut zu überprüfen. \r\n4. Artikel 3 Nr. 2 Absatz 2 – Keine Anlehnung an WHO-Guidelines –\r\nPlanungssicherheit schaffen\r\n5\r\nArtikel Nr. 2 Absatz 2 will eine „Angleichung an die Luftqualitätsleitlinien der \r\nWeltgesundheitsorganisation (WHO)” festschreiben, was aus diversen Gründen abzulehnen \r\nist. So hat die EU keinen regulatorischen Zugriff auf das WHO-Regelwerk, kann dieses also \r\nauch nicht mitgestalten. \r\nGleichzeitig ist heute noch nicht absehbar, welchen Inhalt dieses Regelwerk in Zukunft \r\nhaben wird. Zudem beschränkt sich die WHO auf engmaschige Gesundheitsthemen, eine \r\nAbwägung zwischen verschiedenen Zielen findet innerhalb der WHO nicht statt. \r\nDer BVK lehnt daher das Ziel, die Richtlinie vor allem an der WHO auszurichten ab, da dies \r\nim Zweifelsfall zu einer erheblichen Planungsunsicherheit führen kann.\r\n5. Artikel 7-10 – Fehlende Erkenntnisse zur Luftqualität – zunächst \r\nMessprogramme auflegen \r\nEs ist notwendig, zunächst die Erkenntnisse über die Immissionssituation in den \r\nMitgliedstaaten in den Fokus zu stellen. Erst in einem zweiten Schritt können dann \r\ngeeignete Maßnahmen ergriffen und Grenzwerte festgelegt werden. Wir sprechen uns \r\ngegen eine Vorgehensweise aus, jetzt ins Blaue hinein Grenzwerte festzulegen, ohne die \r\nAuswirkungen auf Mitgliedstaaten, Regionen oder Kommunen wirklich abschätzen zu \r\nkönnen. Daher sollten die Beratungen über die Richtlinie ausgesetzt werden, damit die \r\nMitgliedstaaten zunächst Messprogramme durchführen können, um die Erkenntnisse zur \r\nLuftqualität zu verbessern. \r\nDie vorgeschlagenen Regelungen in Art. 8-10 werden dazu führen, dass in den \r\nMitgliedstaaten an mehr Messpunkten mehr Parameter gemessen werden. Dies ist \r\ngrundsätzlich zu begrüßen. Allerdings wird dies dazu führen, dass wahrscheinlich vermehrt \r\nÜberschreitungsgebiete auszuweisen sein werden. In diesen – heute noch gar nicht \r\nbekannten Gebieten – wird es dann zu Beschränkungen wirtschaftlicher und menschlicher \r\nAktivitäten kommen, und zwar schon sehr bald, falls die Grenzwerte ab 2030 gelten \r\nsollen. Daher sollten Messungen durch die Mitgliedstaaten darauf abzielen, welche Effekte \r\nandere Maßnahmen (IED, Verbrennerverbot) auf die Entwicklung der Stoffe haben.\r\n6. Artikel 18 – KOM-Vorschlag darf Transformation nicht ausbremsen\r\nFür wirtschaftliche Aktivitäten der Industrie ist Rechts- und Planungssicherheit \r\nunabdingbar. Die in den nächsten Jahren notwendige Transformation der Industrie zu \r\neinem klimaneutralen Wirtschaften wird durch die Novelle der Luftqualitätsrichtlinie \r\nerheblich erschwert. Insbesondere bei der Genehmigung von Projekten in \r\nÜberschreitungsgebieten kann es zu Verzögerungen oder sogar zur Verhinderung von \r\nProjekten kommen. Somit würde die Transformation der Industrie erheblich erschwert \r\nwerden. Die Verfehlung unserer ehrgeizigen Klimaziele wäre die Folge.\r\nDenn klar bleibt: Eine erfolgreiche Transformation der Industrie ist die Voraussetzung für \r\neine effektive anlagenbezogene Emissionsminderung und entsprechende Luftreinhaltung. \r\nDaher sollte Artikel 18 dahingehend ergänzt werden, dass ein Ausnahmetatbestand zum \r\nSchutz der industriellen Investitionen in Transformationstechnologien verankert wird. Für \r\nsolche Transformationsprojekte (z.B. Wasserstofftransformation in der Industrie) sollte es \r\nkeines Verfahrens nach Nr. 2 bedürfen, wenn die maßgeblichen Emittenten innerhalb oder \r\naußerhalb von Luftreinhalteplänen nach Artikel 19 anlagenbezogene Sanierungspläne mit \r\nden Behörden vereinbaren. Diese besonderen Pläne sollten für einen Zeitraum von bis zu \r\nzehn Jahren Überschreitungen erlauben, wenn sie auf lange Sicht Überschreitungen von \r\nGrenzwerten in Annex 1 verringern.\r\n6\r\n7. Artikel 27 – Regelung über Zugang zu Gerichten nicht erforderlich \r\nDer neu vorgeschlagene Artikel 27 sollte gestrichen werden. \r\nDie Vorschrift ist unnötig, weil bereits heute in der EU und in den Mitgliedstaaten \r\numfassende Klagemöglichkeiten gegen fehlende oder unzureichende Maßnahmen zur \r\nLuftreinhalteplanung gegeben sind. Dies hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil \r\n(Urteil vom 22.12.2022, Rechtssache C-61/21) noch einmal ausdrücklich bestätigt. \r\nDie Festschreibung eines nahezu bedingungslosen Klagerechtes von NGOs ist \r\nunangemessen. \r\nDer BVK sieht es daher als Sinnvoller, wenn Zumindest nur diejenigen\r\nNichtregierungsorganisation klageberechtigt sind die sich auch für den\r\nGesundheitsschutzes einsetzen. \r\n8. Artikel 28 – Entschädigung für Gesundheitsverletzung streichen \r\nArtikel 28, durch den eine Entschädigungsregelung für Gesundheitsschäden neu eingeführt \r\nwird, sollte gestrichen werden. Entschädigungsansprüche ungeahnten Ausmaßes wären die \r\nFolge. \r\nDer EuGH hat in seinem Urteil vom 22.12.2022 zudem klargestellt, dass es aktuell keine \r\neuroparechtliche Rechtsgrundlage für ein individuelles Klagerecht auf Schadensersatz \r\neines Unionsbürgers wegen möglicher Gesundheitsschäden durch die Überschreitung von \r\nLuftqualitätsgrenzwerten gibt. \r\nDieser Schadensersatzanspruch sollte auch nicht durch die Novelle der \r\nLuftqualitätsrichtlinie eingeführt werden. Die Folgen der von der Kommission \r\nvorgeschlagenen Regelung wären dramatisch. \r\nDie Einführung eines solchen Entschädigungsanspruchs würde zu einer erheblichen \r\nVerunsicherung der für die Durchführung der Luftreinhaltepläne zuständigen Behörden \r\nführen und bewirken, dass vorsorglich besonders weitgehende und damit potenziell \r\nunverhältnismäßige Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Entschädigungen zu \r\nvermeiden. \r\nDa die Einhaltung der von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte für NOx und PM \r\n2.5 im Jahr 2030 äußerst unwahrscheinlich ist und wahrscheinlich Millionen Unionsbürger \r\nin Überschreitungsgebieten leben, ist eine Klageflut ungeheuren Ausmaßes absehbar - vor \r\nallem da auch Sammelklagen ermöglicht werden sollen (Art. 28 Nr. 2). Die Folgen für den \r\nRechtsfrieden in den Mitgliedstaaten, für die Gerichte, Behörden und den Fiskus der \r\nMitgliedstaaten sind nicht absehbar. \r\nDie Möglichkeiten nach Art. 28 Nr. 2, dass auch NGOs Sammelklagen einreichen können, \r\nwird die Klageflut noch einmal absehbar erhöhen. \r\nDer BVK fordert aus genannten Gründen die Streichung oder zumindest die Überarbeitung \r\nvon Artikel 28.\r\n7\r\nIch stehe Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.\r\nDominik Fecker I Referent I Telefon: 0221/934674-66 I Email: dominik.fecker@kalk.de\r\n______________________________________________________________________________ \r\nÜber die Kalkindustrie\r\nDie Kalkindustrie liefert den unverzichtbaren und vielseitigen Rohstoff Kalk, der am Anfang vieler \r\nWertschöpfungsketten steht. 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(BVK) begrüßt den Referentenentwurf \r\neines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur \r\nBeschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren und zur Umsetzung von EU-Recht und \r\nbedankt sich ausdrücklich für die Möglichkeit Stellung zu nehmen.\r\nInsgesamt unterstützt der BVK, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit beschleunigter \r\nGenehmigungsverfahren erkannt hat und dem, insbesondere durch Vereinfachungen des \r\nBundes-Immissionsschutzgesetzes und der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes\u0002Immissionsschutzgesetzes, Rechnung trägt.\r\nDa wir als deutsche Kalkindustrie maßgeblich den BImSchG-Verfahren bei \r\nGenehmigungsprozessen unterliegen, begrüßen wir ausdrücklich, dass sich die Politik zum \r\nZiel gesetzt hat, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Nicht zuletzt vor dem \r\nHintergrund der Transformation steht auch die Kalkindustrie vor umfangreichen \r\nGenehmigungs- und Änderungsverfahren. Damit die ehrgeizigen Klima-Ziele erreicht und die \r\ndamit verbundene Transformation gelingen kann braucht es folglich auch effizientere \r\nVerfahren.\r\nAn einigen Stelle sollte daher nachjustiert werden, folgende Punkte müssen aus Sicht der \r\ndeutschen Kalkindustrie ergänzt werden:\r\nÄnderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes\r\n§ 10 Genehmigungsverfahren\r\na) Absatz 5\r\n„Eingegangene Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden hat die \r\nGenehmigungsbehörde unverzüglich an den Antragsteller weiterzuleiten.“\r\nDies ist bereits heute in einigen Behörden gängige Praxis. Eine gesetzliche Regelung wäre \r\ndahingehend positiv, als das unmittelbar zu den einzelnen Themen mit den Fachbehörden \r\n2\r\nder Kontakt aufgenommen werden kann. Unterlagen könnten dann schneller überarbeitet \r\nwerden.\r\nAls BVK unterstützen wir daher, dass Stellungnahmen unverzüglich an den Antragsteller \r\nweiterzuleiten sind, da Genehmigungsverfahren, durch den schnelleren Austausch mit den \r\nFachbehörden über eingereichte Unterlagen, beschleunigt werden.\r\nb) Absatz 6a \r\naa) In Satz 2 werden die Wörter „um jeweils“ durch die Wörter „einmalig um bis \r\nzu“ ersetzt.\r\nDer BVK begrüßt die Änderungen in Satz 2 ausdrücklich, da einer beliebig häufigen \r\nVerschiebung von Fristen so entgegengewirkt wird. \r\nZudem scheint die gesetzte Frist von sieben Monaten ausreichend geeignet, um über einen \r\nAntrag zu befinden. Eine Verlängerung der Frist sollte daher nur aus Gründen, die dem \r\nAntragsteller zuzuordnen sind, verlängert werden.\r\nDadurch können Genehmigungsverfahren maßgeblich beschleunigt werden. \r\nForderung: Damit Fristen nicht verschoben werden, müssen die Genehmigungs- und \r\nFachbehörden personell entsprechend ausgestaltet werden. \r\nForderung: in Absatz 6a Satz sollte „wegen der Schwierigkeit der Prüfung” gestrichen \r\nwerden.\r\nbb) Satz 3 „Die Fristverlängerung ist gegenüber dem Antragsteller zu begründen.“ \r\nWir als BVK begrüßen die geplante Änderung, wonach Fristverlängerungen dem \r\nAntragsteller zu begründen sind. Zu ergänzen wären aus Sicht des BVK jedoch noch \r\nKriterien, aufgrund derer eine Fristverschiebung überhaupt erst möglich wird. Als Folge \r\nwären Verschiebungen von Fristen für Antragsteller nachvollziehbar, eine erschwerte \r\nPrüfung an Sich würde dann nicht automatisch zu längeren Verfahren führen. Eine \r\nFristverlängerung muss aus Sicht des BVK immer transparent und nachvollziehbar sein. \r\nForderung: Schaffung von Kriterien aufgrund derer eine Fristverschiebung überhaupt \r\nmöglich wird.\r\ncc) Satz 4 (neu) „Eine weitere Verlängerung ist nur mit Zustimmung des \r\nAntragstellers möglich. Die zuständige Behörde informiert ihre Aufsichtsbehörde \r\nüber jede Überschreitung von Fristen.“ \r\nEs ist zu begrüßen, dass Verlängerungen nur mit der Zustimmung des Antragstellers\r\nmöglich sein sollen. Da die zuständige Behörde ihre Aufsichtsbehörde über jede \r\nÜberschreitung informiert, steht dennoch zu befürchten, dass dies in der Praxis auch \r\nweiterhin dazu führt, dass Fristen nicht eingehalten werden. Zudem geht aus dem Entwurf \r\nnicht hervor, was bei Ablehnung einer Verlängerung passiert. \r\nForderung: Ergänzung was die Ablehnung einer Verlängerung der Frist durch den \r\nAntragsteller für den weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens bedeutet.\r\n3\r\n§ 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung Absatz 4 (neu)\r\nAuf Antrag eines Betreibers kann eine Nebenbestimmung auch nachträglich geändert \r\nwerden, wenn der Betreiber andere gleichwertige Maßnahmen vorschlägt, die keiner \r\nGenehmigungspflicht unterliegen. „Dient die Nebenbestimmung der Erfüllung von § 6 \r\nAbsatz 1 Nummer 2, holt die Genehmigungsbehörde vor Änderung der Nebenbestimmung \r\neine Stellungnahme der betroffenen Fachbehörde ein.”\r\nDies wird in der Praxis bereits häufig so gehandhabt. Der Entwurf würde diesem Vorgehen \r\neine rechtliche Grundlage geben. Da zum Beispiel die Immissionsschutzbehörde keine \r\nfundierte Aussage zu anderen Fachgebieten treffen kann, ist die Regelung Sinnvoll, führt \r\njedoch aus Sicht des BVK nicht zu einer weiteren Beschleunigung von Verfahren. \r\n§ 52a Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der \r\nIndustrieemissions-Richtlinie\r\nIn Absatz 4 werden nach dem Wort „Rechtsverordnungen“ die Wörter „unverzüglich und, \r\nsoweit erforderlich, vor der Erteilung, Erneuerung oder Aktualisierung einer \r\nGenehmigung“ eingefügt.\r\nEs ist kritisch zu sehen, dass bei Beschwerden vor der Erteilung, Erneuerung oder \r\nAktualisierung einer Genehmigung eine Überwachung des Antragstellers durch die \r\nBehörden stattfinden muss. Zu befürchten ist, dass dies zu einer massiven Verlängerung \r\nvon Genehmigungsprozessen aufgrund von Beschwerden führt. \r\nInsbesondere bei bereits ausgelasteten Behörden ist fraglich, in welchem Zeitraum eine \r\nÜberwachung realisierbar ist. Da zudem nicht ausgeschlossen werden kann, dass \r\nBeschwerden gezielt als Hebel gegen Genehmigungsprozesse genutzt werden, könnten \r\nVerfahren so de facto gestoppt werden. \r\nZudem können Behörden, wenn durch Beschwerden erforderlich, schon heute einen Vor\u0002Ort-Termin zur Überwachung bei den Unternehmen fordern.\r\nForderung: Die geplante Änderung sollte wie folgt ergänzt werden: \r\nVerfahren, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer Beschwerde stehen, bleiben \r\nhierdurch unberührt.\r\nÄnderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren\r\n§ 2a Projektmanager\r\nDie deutsche Kalkindustrie begrüßt, dass Projektmanager bei Genehmigungsverfahren \r\neingesetzt werden können. Nicht zuletzt bei großen Verfahren, könnte ein Projektmanager \r\nbei ausgelasteten Behörden Verfahren beschleunigen. \r\nDadurch könnte sichergestellt werden, dass geltende Fristen von den Behörden auch \r\ntatsächlich eingehalten werden. Dies würde zu einer deutlichen Beschleunigung von \r\nGenehmigungen führen.\r\nGleichzeitig besteht die Gefahr von extrem hohen Kosten für den Vorhabenträger, hier \r\nsollte eine Deckelung im § 2a verankert werden.\r\n4\r\nForderung: Der Projektmanager sollte mit weitreichenderen Kompetenzen, insbesondere \r\nmit Bezug zur Fristenkontrolle ausgestattet werden.\r\n§ 7 Prüfung der Vollständigkeit, Verfahrensablauf\r\nDer BVK begrüßt die geplanten Änderungen in §7 Absatz 2 Satz 1, da \r\nVollständigkeitsprüfung und fachliche Prüfung oft vermengt werden. Dies führt in der \r\nPraxis dazu, dass die Vollständigkeit erst dann festgestellt wird, wenn die Behörden schon \r\nmit einer mehr oder weniger genauen Prüfung der Antragsunterlagen befasst sind, jedoch \r\nimmer wieder Nachforderungen gestellt werden. Dadurch wird die Vollständigkeit der \r\nUnterlagen hinausgezögert. \r\nSehr wichtig ist aus Sicht des BVK, dass in dem Referentenentwurf klarer definiert wird, ab \r\nwann Antragsunterlagen vollständig sind. Hier gibt es jedoch bedenken im Vollzug. Eine \r\nMöglichkeit wäre im Rahmen einer Antragskonferenz die erforderlichen Unterlagen \r\nweitestgehend festzulegen mit einer anschließenden Frist von maximal einem Monat noch \r\nNachjustierungen zuzulassen. Hierdurch hat der Antragsteller eine verbindliche \r\nVorgehensweise und kann die Unterlagen zur Abgabe des Antrags vervollständigen. \r\nForderung: Schaffung klarer Kriterien, ab wann Antragsunterlagen vollständig sind.\r\nResümee\r\nInsgesamt begrüßen wir die deutsche Kalkindustrie, das Vorhaben der Bundesregierung, \r\nGenehmigungsverfahren zu beschleunigen. Jedoch spielen die EE im Referentenentwurf eine \r\nhervorgehobene Rolle. Richtig bleibt jedoch: Nicht nur Windräder, sondern auch die \r\nKalkindustrie spielen für das Gelingen der Transformation eine erhebliche Rolle. Nur durch \r\nbeschleunigte Genehmigungen kann die Transformation vorangetrieben werden. \r\nDie Bundesregierung sollte sich daher im Zuge der Revision der Industriemissionsrichtlinie im \r\nEuropäischen Rat unbedingt dahingehend positionieren, dass beschleunigte Verfahren auch \r\nauf europäischer Ebene verankert werden müssen.\r\nDer Entwurf sieht zwar eine strengere Einhaltung von Fristen auf Behördenseite vor, dass \r\nbehördliche Vorgehen bei Überschreitung von Fristen muss in dem Entwurf jedoch noch \r\nnäher ausgestaltet und konkretisiert werden. Dabei sollte insbesondere ergänzt werden, \r\nwelche Auswirkungen die Verfehlung von Fristen im Genehmigungsverfahren haben wird.\r\nDarüber hinaus sind nationalen Sonderwege abzulehnen, europäische Vorgaben, wie sie sich \r\naus dem Vertragsverletzungsverfahren ergeben, sollten nicht noch weiter verschärft werden.\r\nWir stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung:\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V.\r\nPhilip Nuyken I Leiter Hauptstadtbüro I Telefon: 0172/2022412 I Email: philip.nuyken@kalk.de\r\nMartin Ogilvie I Hauptgeschäftsführer I Telefon: 0221/934674-12 I Email: martin.ogilvie@kalk.de\r\nDominik Fecker I Referent I Telefon: 0172/2958650 I Email: dominik.fecker@kalk.de\r\n______________________________________________________________________________\r\n5\r\nÜber die Kalkindustrie\r\nDie Kalkindustrie liefert den unverzichtbaren und vielseitigen Rohstoff Kalk, der am Anfang vieler \r\nWertschöpfungsketten steht. Kalk wird u.a. im Haus- oder Straßenbau, im Umweltschutz sowie bei \r\nder Produktion von Eisen und Stahl, der chemischen Industrie, Glas und Kunststoffen, zahlreichen \r\nHygieneartikeln, Papier, Lebensmitteln und Getränken eingesetzt.\r\nDer Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.\r\nIm Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (BVK) sind rund 50 Unternehmen mit fast 100 \r\nStandorten vertreten. Gemeinsam produzieren sie mit etwa 3.100 Beschäftigten rund 6 Mio. \r\nTonnen Kalk im Jahr und erwirtschaften einen Gesamtumsatz von rund 700 Mio. Euro. (Stand: \r\n2021)\r\nDer BVK engagiert sich als Vertretung der Kalkindustrie in Deutschland gegenüber Politik und \r\nBehörden und ist registrierter Interessenvertreter (R001630) im Lobbyregister beim Deutschen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005614","regulatoryProjectTitle":"Verbrennung von Abfällen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/da/c7/311944/Stellungnahme-Gutachten-SG2406250115.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME\r\nDES BUNDESVERBANDES DER DEUTSCHEN KALKINDUSTRIE e.V.\r\nZur Verordnung zur Änderung der Verordnung \r\nüber die Verbrennung und die Mitverbrennung \r\nvon Abfällen (17. BImSchV)\r\nBerlin, 25. Juli 2023 \r\nDer Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. (BVK) bedankt sich ausdrücklich für \r\ndie Möglichkeit, Stellung zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbren\u0002nung und die Mitverbrennung von Abfällen zu nehmen. \r\nInsgesamt weist der BVK darauf hin, dass einige im Entwurf vorgeschlagenen Regelungen \r\nderzeit auf europäischer Ebene diskutiert und beraten werden. Im Zuge der Novellierung \r\nder IED werden die Einführung eines Umweltmanagements und die Implementierung einer \r\nEnergieeffizienz vorgesehen. Europäische Regelungen sollten daher abgewartet werden. \r\nDies würde Unternehmen die Zeit geben, um sich auf mögliche Anpassungen vorzubereiten \r\nund diese fristgerecht umzusetzen.\r\nDies ist notwendig, da energieintensive Grundstoffindustrien vor zwei zusätzlichen Heraus\u0002forderungen stehen, die personell wie auch finanziell bisher nicht dagewesene Kapazitäten \r\nbinden. Zum einen befindet sich Deutschland immer noch in einer Energie(kosten)krise, \r\nwelche sich voraussichtlich auf ein „neues Normal“ von + 100 - 150 % Energiekosten zube\u0002wegt. Zum anderen müssen Unternehmen sehr zeitnah Investitionen anstoßen, für die es \r\nbisher teilweise noch keine verlässliche Rechtsgrundlage gibt, um die Ziele des Klima\u0002schutzgesetzes einzuhalten.\r\nIm Folgenden bitten wir daher um eine Anpassung des bisherigen Entwurfs:\r\n§ 8 Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen\r\nNr. 7 des Entwurfs regelt die Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen. Der bis\u0002herige Absatz 2, welcher sich bisher nur auf Abfallverbrennungsanlagen mit einer Feue\u0002rungswärmeleistung von weniger als 50 MW bezieht, wird vollständig neu gefasst und im \r\nAnwendungsbereich nun allgemein auf „bestehende Abfallverbrennungs- und Mitverbren\u0002nungsanlagen“ erweitert. Für diese Anlagen sollen verschärfte Emissionsgrenzwerte für \r\nChlorwasserstoff, Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid im Tagesmittel gelten.\r\nEs ist aus Sicht des BVK nicht nachvollziehbar, warum in einem Paragraphen, der sich auf \r\ndie Abfallverbrennung bezieht, nun Vorgaben für die Mitverbrennung aufgenommen wer\u0002den, die bereits in § 9 adressiert sind. Für die Umsetzung der BVT 25 und BVT 29 des \r\nDurchführungsbeschlusses (EU) 2019/2010 ist es aus BVK-Sicht nicht notwendig, dass neben \r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 2\r\nAbfallverbrennungsanlagen auch explizit Abfallmitverbrennungsanlagen neu geregelt wer\u0002den müssen.\r\nForderung: Emissionsgrenzwerte, die sich auf die Abfallmitverbrennung beziehen, sollten \r\nauch ausschließlich in § 9 geregelt werden. Darüber hinaus sollte klargestellt werden, dass\r\ndie Grenzwerte aus Anlage 3 für die Kalk- und Zementindustrie weiterhin gelten.\r\n§ 13 Energieeffizienz\r\nBezüglich der Energieeffizienz sieht der vorliegende Entwurf vor, dass der Betreiber einer \r\nAbfallverbrennungsanlage entweder den elektrischen Bruttowirkungsgrad, die Bruttoener\u0002gieeffizienz oder den Kesselwirkungsgrad für die Verbrennungsanlage insgesamt oder für \r\nalle relevanten Teile der Verbrennungsanlage zu bestimmen hat. Zudem ist die Einhaltung \r\nder Energieeffizienzwerte gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.\r\nDies würde zu zusätzlichen Berichtspflichten und Kosten auf Seiten der Industrie führen. \r\nHier sollte berücksichtigt werden, dass aufgrund hoher Strompreise, des Fachkräfteman\u0002gels sowie der enormen Kosten der Transformation die deutsche Kalkindustrie bereits unter \r\nhohem Druck steht. Über die vorhandenen Managementsysteme werden zudem bereits aus\u0002reichend Daten erfasst.\r\nForderung: Klarstellung, dass die Mindestanforderungen für die Wirkungsgrade nur für \r\nreine Abfallverbrennungsanlagen und nicht für Zement- und Kalkwerke gelten.\r\n§ 18 Periodische Messungen\r\nDer Entwurf sieht vor, dass Betreiber nach Errichtung oder wesentlicher Änderung einer \r\nAbfallverbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage, Messungen einer nach § 29 Absatz 2 in \r\nVerbindung mit § 26 des BImSchG bekannt gegebenen Stelle zur Feststellung der Distick\u0002stoffmonoxid-Emissionen machen müssen.\r\nDie Begründung beschreibt, dass die jährliche Überwachung aufgrund der Schlussfolgerung \r\nfür die BVT von Abfallverbrennungsanlagen übernommen wurde. Im BVT-Merkblatt für Ab\u0002fallverbrennung wird sich jedoch nur auf Wirbelschichtofen und Abfallverbrennung bei Ver\u0002wendung einer SNCR mit Harnstoff bezogen. Die periodischen Messungen sollten diesen \r\nUmstand berücksichtigen. \r\nIm Abgasstrom von Kalköfen sind die Distickstoffoxidemissionen gering, und zwar unabhän\u0002gig von der Art der Brennstoffe, die eingesetzt werden. Die Einführung einer solchen Mess\u0002verpflichtung stellt daher lediglich eine zusätzliche Berichtspflicht für die Betreiber dar, \r\nliefert aber keinen weiteren Erkenntnisgewinn. Gleichzeitig bedeutet eine unnötige Mess\u0002verpflichtung jedoch einen vermeidbaren Zeit- und Kostenaufwand für die Industrie.\r\nForderung: Klarstellung, dass die entsprechende Vorgabe nur für diejenigen Abfallverbren\u0002nungs- und Mitverbrennungsanlagen gilt, die unter die entsprechende BVT-Regelung fallen.\r\n§ 24 Zulassung von Ausnahmen\r\nDie Zulassung von Ausnahmen soll dem Entwurf nach an § 10 Absatz 3 und 4 BImSchG ange\u0002passt werden und öffentlich bekannt gemacht werden. Einwendungsbefugt sind Personen, \r\nderen Belange durch die Ausnahme berührt werden, sowie Vereinigungen, welche die An\u0002forderungen von § 3 Absatz 1 oder § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen.\r\nIm Ergebnis wären auch Verbände klagebefugt. Vergleichbare Regelungen führen schon \r\nheute dazu, dass Verfahren, auch jene die für die Transformation notwendig sind, in die \r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 3\r\nLänge gezogen werden. Im Zeitraum 2017 bis 2020 war nach den Ergebnissen eines For\u0002schungsvorhabens im Auftrag des Umweltbundesamtes eine signifikante Zunahme bei Kla\u0002gen gegen Windenergievorhaben und Luftreinhaltepläne zu beobachten (63 Klagen gegen \r\nWindenergieanlagen, 25 Klagen gegen Luftreinhaltepläne, insgesamt: 237 Verbandsklagen). \r\nDaher sollte unbedingt eine Abwägung entsprechend der zu erwartenden Erheblichkeit der \r\nAuswirkungen auf die Umwelt getroffen werden können um Behörden einen gewissen Spiel\u0002raum zuzustehen. \r\nForderung: Die geplante Ergänzung von zusätzlichen Verbandsklagen sollte aus § 24 gestri\u0002chen werden.\r\n§ 28 Übergangsregelungen\r\nDa die Anforderungen des Entwurfs bereits ab dem 4. Dezember 2023 gelten sollen, bleibt \r\nUnternehmen keine Zeit, um den geplanten Änderungen Rechnung zu tragen. Die Unter\u0002nehmen der deutschen Kalkindustrie hätten somit keine Zeit, ein Umweltmanagementsys\u0002tem zu etablieren. Es muss zudem bedacht werden, dass die Kalkindustrie bereits vor an\u0002deren, extrem anspruchsvollen Herausforderungen wie der Umstellung auf klimaneutrale \r\nProduktion steht. Daher sollten aktuelle Regelungen auf europäischer Ebene abgewartet \r\nwerden.\r\nForderung: Europäische Regelungen abwarten, Fristen für die Übergangsregeln entspre\u0002chend anpassen.\r\nAnlage 6 (zu § 4 Absatz 1) Umweltmanagementsysteme\r\nDie Novellierung der 17. BImSchV sieht vor, dass die Anforderungen nach § 4 Absatz 1 zur \r\nVerbesserung der allgemeinen Umweltleistungen als erfüllt gelten wenn von Unternehmen \r\nein Umweltmanagement eingeführt wird. Dies würde die Unternehmen der deutschen Kalk\u0002industrie vor eine zusätzliche finanzielle Belastung stellen. Gleichzeitig wäre die Etablie\u0002rung eines solchen Systems kaum in der vorgegebenen Frist umzusetzen, da es insbeson\u0002dere an Auditoren und Fachpersonal mangelt.\r\nDie Anforderungen an das Umweltmanagementsystem übersteigen zudem die Anforderungen \r\nder Management-Norm DIN ISO 14001 und auch EMAS deutlich. Die Einführung des Umwelt\u0002managementsystems ist aus Sicht des BVK für die Unternehmen der deutschen Kalkindustrie \r\ndaher kaum realisierbar.\r\nForderung: IED-Beratungen sollten zunächst abgewartet werden. Die Etablierung eines Um\u0002weltmanagementsystems sollte daher zunächst nicht in die Novelle aufgenommen werden.\r\nWir stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung:\r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V.\r\nPhilip Nuyken I Leiter Hauptstadtbüro I Telefon: 0172/2022412 I Email: philip.nuyken@kalk.de\r\nDominik Fecker I Referent I Telefon: 0221 - 93 46 74 – 66 I Email: dominik.fecker@kalk.de\r\n______________________________________________________________________________ \r\nÜber die Kalkindustrie\r\nDie Kalkindustrie liefert den unverzichtbaren und vielseitigen Rohstoff Kalk, der am Anfang vieler \r\nWertschöpfungsketten steht. Kalk wird u.a. im Haus- oder Straßenbau, im Umweltschutz sowie bei \r\nder Produktion von Eisen und Stahl, der chemischen Industrie, Glas und Kunststoffen, zahlreichen \r\nBundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. I Kochstr. 6-7 I 10969 Berlin I www.kalk.de 4\r\nHygieneartikeln, Papier, Lebensmitteln und Getränken eingesetzt.\r\nDer Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.\r\nIm Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (BVK) sind rund 50 Unternehmen mit fast 100 \r\nStandorten vertreten. Gemeinsam produzieren sie mit etwa 3.100 Beschäftigten rund 6 Mio. Ton\u0002nen Kalk im Jahr und erwirtschaften einen Gesamtumsatz von rund 700 Mio. Euro. (Stand: 2021)\r\nDer BVK engagiert sich als Vertretung der Kalkindustrie in Deutschland gegenüber Politik und Be\u0002hörden und ist registrierter Interessenvertreter (R001630) im Lobbyregister beim Deutschen Bu"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-25"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}