{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-06-05T21:23:45.265+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001613","registerEntryDetails":{"registerEntryId":68249,"legislation":"GL2024","version":13,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001613/68249","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0d/9a/643182/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001613-2025-11-24_14-44-38.pdf","validFromDate":"2025-11-24T14:44:38.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-20T09:03:21.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-09-20T08:09:13.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-25T13:31:20.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-11-24T14:44:38.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":68249,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001613/68249","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-11-24T14:44:38.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":68158,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001613/68158","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-11-21T09:46:54.000+01:00","validUntilDate":"2025-11-24T14:44:38.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":58748,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001613/58748","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-20T11:35:55.000+02:00","validUntilDate":"2025-11-21T09:46:54.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":58496,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001613/58496","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-20T09:03:21.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-20T11:35:55.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52581,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001613/52581","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-31T09:02:05.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-20T09:03:21.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50109,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001613/50109","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-05T09:36:55.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-31T09:02:05.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":43023,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001613/43023","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-09-20T08:09:13.000+02:00","validUntilDate":"2025-02-05T09:36:55.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Die Interessensvertretung unserer Verbandsmitglieder erfolgt auch durch das Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. als unserem niedersächsischen Dachverband sowie durch den Deutschen Bauernverband e.V. (DBV) als berufsständische Vertretung auf Bundes- und EU-Ebene. \r\n\r\nAls Kreisverband setzen wird uns gemäß unserer Satzung für den Fortbestand unserer gesellschaftlichen Ordnung und die Erhaltung des Privateigentums ein und fordern eine Agrar- und Sozialpolitik, die die Entwicklung einer leistungsfähigen Landbevölkerung im Rahmen einer gesunden Volkswirtschaft gewährleistet. Wir sind überparteilich und frei von konfessionellen Bindungen. Satzungsgemäß gehört es zu unseren Aufgaben die Landwirtschaft und das Landvolk bei Dienststellen, Behörden und anderen Berufsgruppen zu vertreten und gemeinsam mit diesen zur Förderung der Landwirtschaft und der allgemeinen Volkswirtschaft beizutragen. Wir beziehen frei Stellung und äußern unsere Meinung zu Maßnahmen des Staates und seiner gesetzgebenden Körperschaften und geben durch Anträge und Eingaben Anregungen. Ziel ist eine marktgerechte, nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft als Grundlage einer angemessenen Lebenshaltung unserer Mitglieder und eine Verbesserung der sozialen Verhältnisse auf dem Lande. \r\n\r\nDafür werden die Interessen der Landwirtschaft in Gesetzgebungs- und Planungsverfahren vertreten. Die Öffentlichkeits- und Pressearbeit sind zudem wichtige Instrumente zur Information der Bevölkerung und unserer Mitglieder. Die Tätigkeit der Interessenvertretung wird, wie folgt beschrieben, ausgeübt:\r\n\r\nDer Verband nimmt Stellung zu Planungen von Behörden, vor allem auf kommunaler Ebene (Gemeinden sowie Kreisverwaltung im Landkreis Cuxhaven) sowie zu Gesetzgebungsvorhaben und Planungsverfahren im Land (Niedersachsen), im Bund und in der EU, soweit hierdurch die land- oder forstwirtschaftliche Erwerbstätigkeit oder das Grundeigentum betroffen oder die Interessen der Verbandsmitglieder anderweitig berührt werden. Das Spektrum der insoweit betroffenen Bereiche ist breit gefächert, ausgehend vom eigentlichen Landwirtschaftsrecht über vor allem das Natur-, Umwelt- und Klimaschutzrecht sowie das Baurecht, Immissionsschutzrecht und Tierschutzrecht bis hin zum Abgaben- und Steuerrecht. 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Bundeswaldgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Entbürokratisierung des Bundeswaldgesetzes","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft","shortTitle":"BWaldG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_RP_COUNTRYSIDE","de":"Ländlicher Raum","en":"Rural area"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012141","title":"Änderung des Tierschutzgesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Erläuterungen zur Grünlanderneuerung\r\n\r\nBedeutung Grünland Landkreis Cuxhaven\r\nMit über 70.000 ha prägt Grünland das Landschaftsbild im Landkreis Cuxhaven maßgeblich. Als Wirtschaftsgrünland dient es in erster Linie der Produktion von Futter und damit der Erzeugung von Milch und Fleisch. Aber es schützt auch den Boden sowie das Grundwasser und ist ein wichtiger Le-bensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Gerade in unserer strukturschwachen Region ist die Landwirtschaft ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Da die hiesige Landwirtschaft sich grünlandbasiert entwickelt hat, ist das Grünland in dieser Region also elementarer Bestandteil der Lebensgrundlage vieler Menschen.\r\nGute und qualitativ hochwertige Grünlandbestände sorgen für gesundes energiereiches Futter für die Rinder. Dies trägt dazu bei, die Tiere bestmöglich zu versorgen und den Bedarf für zusätzliches Kraftfutter zu senken. Aus diesem Grund ist eine gute Zusammensetzung der Grünlandnarbe mit ver-schiedenen Gräsern, die einen guten Futterwert haben, wichtig für eine ausgewogene Ernährung der Rinder. \r\n\r\nWarum Narbenerneuerung wichtig ist\r\nBei der Dauergrünlandbewirtschaftung ist das langfristige Ziel immer der Erhalt eines leistungsfähi-gen und ausdauernden Bestandes. Dies wird durch eine standortgerechte Bewirtschaftung erreicht. Im Laufe der Zeit verliert die Grünlandnarbe jedoch ihre Leistungsfähigkeit. Zur Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit ist eine Narbenerneuerung durch eine Neu-Einsaat erforderlich. Dazu wird die Altnarbe zerstört, der Boden bearbeitet und anschließend wieder Gras eingesät.\r\nEine Erneuerung hat viele Vorteile. Es kann weiterhin hochwertiges Futter für die Rinder geerntet werden. Dadurch wird der Einsatz von Kraftfutter so gering wie möglich gehalten. Im Verlauf der Jahre gibt es zudem züchterische Fortschritte und derzeit auch klimatische Veränderungen. Durch neue Sorten und Zusammensetzungen der Saatmischungen können die Grünlandbestände besser auf klimatische Veränderungen, wie zum Beispiel Dürren, angepasst werden. Das schont die Böden und trägt zur Biodiversität bei.\r\nBesondere Umstände, wie zum Beispiel starker Mäusefraß oder Überschwemmungen können dazu führen, dass die Grünlandnarbe nachhaltig geschädigt wird. Dies erfordert dann eine schnelle Erneue-rung, die auch schon vor Ablauf der 7-10 Jahre einer gewöhnlichen Narbenerneuerung stattfinden muss. Hier sind schnelle und völlig unbürokratische Lösungen notwendig und es darf keine Be-schränkungen geben\r\nEine Narbenerneuerung ist teuer und aufwändig, und wird daher nur eingesetzt, wenn es fachlich un-bedingt erforderlich ist. Ein gutes Bestandsmanagement wird von Landwirtinnen und Landwirten immer vorgezogen, sodass Narbenerneuerungen nur stattfinden, wenn diese wirklich erforderlich sind.\r\n\r\nRechtliche Regelungen zur Bodenbearbeitung zur Grünlanderneuerung\r\nDie Bodenbearbeitung zur Narbenerneuerung betrifft verschiedene Rechtsgebiete und unterschiedli-che Kulissen. Es sind für eine Grünland-Neueinsaat verschiedene Antragsverfahren vorgesehen, un-terschiedliche Anträge zu stellen und mehrere Behörden einzubeziehen. Diese Antragsverfahren sind daher sehr unübersichtlich und aufwändig.\r\n\r\nIm Einzelnen sind insbesondere folgende Regelungen zu nennen:\r\n\r\nEuropäische Agrarförderung\r\nBei der Bodenbearbeitung zur Narbenerneuerung im Förderrecht gelten die Bestimmungen nach GLÖZ 1 (Erhaltung von Dauergrünland), GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen mit eigener Kulisse) und GLÖZ 9 (Umbruchverbot in Natura-2000-Gebieten mit eigener Kulisse). Bei der Regelung nach GLÖZ 9 ist eine Länderermächtigung mit Ausnahmen geplant. Diese ist noch nicht beschlossen, sodass es hier keinen Handlungsrahmen gibt. \r\n\r\nFachrecht\r\nUnabhängig vom Förderrecht sind verschiedene fachrechtliche Regelungen zu beachten. Insbesonde-re ist hier das Niedersächsische Naturschutzgesetz zu nennen, welches ein Umbruchverbot formuliert für Standorte mit hohem Grundwasserstand, Moorstandorte (mit eigener Kulisse), Brutvogelbereiche (mit eigener Kulisse und gegebenenfalls auch außerhalb der Kulisse) und Naturschutzgebiete (mit eigener Kulisse).\r\n\r\nAufwändiges, bürokratisches und langwieriges Genehmigungsverfahren\r\nIn das Genehmigungsverfahren ist immer die Untere Naturschutzbehörde einzubinden. Diese muss i. d. R. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen, wenige Maßnahmen sind lediglich anzuzeigen. \r\nSeit März 2023 ist das Genehmigungsverfahren im Förderrecht dahingehend verändert, dass der An-tragsteller (Bewirtschafter) nun zusätzlich das Einverständnis der Flächeneigentümer*innen vorlegen muss. Die Vorlage wird nur auf dem aktuellen Formular der Landwirtschaftskammer akzeptiert; ver-tragliche Regelungen in Pachtverträgen, die eine Bodenbearbeitung zur Grünlanderneuerung erlau-ben, werden nicht akzeptiert. Das Einholen aller Unterschriften der Eigentümer*innen kann sehr aufwändig sein. Oftmals verteilen sich die Mitglieder von Eigentümer- oder Erbengemeinschaften über ganz Deutschland oder gar darüber hinaus. Auch gibt es häufig eine Verunsicherung, gerade bei älteren Verpächter*innen. Es gibt viele Betrüger*innen, die Unterschriften haben wollen. Darum sind viele Verpächter*innen zu Recht vorsichtig und es bedarf lange Gespräche, die zu weiteren Verzöge-rungen führen. Wenn sich zwischenzeitlich das Formular ändert, muss die Einholung der Unterschrif-ten erneut erfolgen. Dieses Verfahren verlängert die Antragsstellung sehr und ist mit erheblichem Aufwand für die Bewirtschafter*innen und Eigentümer*innen verbunden.\r\nEs ist nicht unüblich, dass die Aktenstärke eines Antrages zur Bodenbearbeitung zur Narbenerneue-rung für eine Fläche 15 Seiten umfasst oder noch mehr, wenn gar ein landschaftspflegerisches Be-gleitkonzept seitens der UNB gefordert wird. Erstellung, Bearbeitung und Bescheidung eines Antra-ges auf Narbenerneuerung dauert meist mehrere Wochen oder gar Monate, in denen wichtige und sinnvolle Aussaatzeitpunkte verpasst werden. \r\nDaher sind dringend praktikable und unbürokratische Lösungen notwendig. Die Arbeitsgemeinschaft Landvolkverbände Niedersächsische Küste, zu der auch unser Kreisverband gehört, erarbeitet dazu derzeit ein Positionspapier mit Lösungsvorschlägen. Dies werden wir Ihnen selbstverständlich zu gegebener Zeit zur Verfügung stellen. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-08-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012141","regulatoryProjectTitle":"Änderung des Tierschutzgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ce/e5/355613/Stellungnahme-Gutachten-SG2409180018.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"                             Bremerhaven, 10. September 2024\r\n       Erläuterungen zu Änderungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG)\r\n     Das BMELhateinenGesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Dieser Entwurf\r\n     gehört angesichts der politischen Absichtserklärungen zum Bürokratieabbau grundsätzlich noch einmal\r\n     auf den Prüfstand. Mit den geplanten Änderungen sind Mehrkosten für die Tierhalter*innen von rund\r\n     einer Milliarde Euro zu erwarten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und\r\n     damit auch auf die Versorgungssicherheit mit qualitativ hochwertigen regionalen Lebensmitteln. Die\r\n     Landwirtschaft im Landkreis Cuxhaven ist ebenfalls erheblich betroffen.\r\n     Wir Landwirtinnen und Landwirte stehen zur Weiterentwicklung beim Tierschutz. Das funktioniert je-\r\n     doch nur mit praxistauglichen und machbaren Schritten. Aus diesem Grund möchten wir Sie über die\r\n     direkten Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft im Landkreis Cuxhaven informieren und Lösungs-\r\n     möglichkeiten aufzeigen. Wir legen unseren Fokus dabei auf die rinderhaltenden Betriebe. Es sind al-\r\n     lerdings auch schweine-, schaf-, ziegen- und geflügelhaltende Betriebe von den geplanten Änderungen\r\n     betroffen. Auch hier sind weitreichende Auswirkungen zu erwarten. Wenn Sie dazu Fragen haben, spre-\r\n     chen Sie uns gerne an.\r\n     Verbotdesbetäubungslosen Enthornens bei Rindern:\r\n     Die Enthornung wird aus Tierschutz und aus Gründen der Arbeitssicherheit vorgenommen. Horntra-\r\n     gendeRinderkönnensowohlArtgenossenalsauchMenschenverletzen.GegenseitigeVerletzungender\r\n     Kühe treten vor allem im Euter und Genitalbereich auf und führen zu Tierleid. Neben der Enthornung\r\n     setzen viele Betriebe auch auf den Einsatz genetisch hornloser Tiere. Die Hornloszucht hat sich bereits\r\n     positiv entwickelt. Es ist allerdings mehr Zeit notwendig, um den Genpool an Hornlostieren zu vergrö-\r\n     ßern und um die erreichten Zuchtfortschritte bei anderen Merkmalen, wie zum Beispiel der Gesundheit\r\n     und Fitness nicht zu schwächen.\r\n     Derzeit wird die Enthornung mit Schmerzmittelgabe und Sedierung durch den Tierhalter umgesetzt. Die\r\n     geplante Änderung des Tierschutzgesetzes sieht vor, dass die Enthornung nur mit einer örtlichen Betäu-\r\n     bung der Hornanlagen durch den Tierarzt durchgeführt wird. Dies ist in der Praxis nicht umsetzbar. Es\r\n     ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, die gerade kleinere Betriebe unverhältnismäßig treffen und\r\n     dieWettbewerbsfähigkeitderregionalenLandwirtschaftimLandkreisCuxhavenschwächt.Einweiteres\r\n     Problemist, dass deutlich mehr Tierärzte benötigt würden. Die Tierärzteabdeckung für Rinder im Land-\r\n     kreis Cuxhaven ist derzeit gut. Aber nach Einschätzung unseres Veterinäramtes werden die Tierärzte\r\n     nicht mehr ausreichen, wenn die geplanten Änderungen so beschlossen werden. Da derzeit über 80 %\r\n     der Tierärzte-Absolvent*innen von den Unis keine Ausrichtung auf Nutztiere und Rinder haben, ist ein\r\n     Tierärztemangel zu erwarten.\r\n     Als Lösungsmöglichkeit sind unserer Meinung nach verschiedene Möglichkeiten denkbar. Zum einen\r\n     könnte eine Vereisung der betroffenen Stellen vor der Enthornung helfen, um das Schmerzempfinden\r\n     auszuschalten. Auch ein Vorgehen nach dem bereits in der Schweiz funktionierendem Modell kann eine\r\n     Lösung sein. Dort benötigen Rinderhalter*innen einen Sachkundenachweis zur Lokalanästhesie von\r\n     Kälbern vor dem Enthornen und können damit die Enthornung und die notwendigen Schritte selbst\r\n     durchführen. Zur Etablierung eines entsprechenden Schulungsangebotes ist jedoch eine Übergangsfrist\r\n     vonmindestens vier Jahren anstatt einem Jahr notwendig. Eine dieser Lösungen sollte im Tierschutzge-\r\n     setz verankert werden.\r\n     10-tägiger Aufenthalt in einer Abkalbebox – Vorschlag des Bundesrats\r\n     Rinder werden üblicherweise rechtzeitig vor der Geburt in eine Abkalbebox umgestallt. Nach der Kal-\r\n     bungverbleiben die Tiere in der Regel, wenn Sie gesund sind, zur Erholung nur noch ein bis zwei Tage\r\n     in der Abkalbebox. Danach kehren die Kühe zurück in die Herde. Der Aufenthalt in der Abkalbebox ist\r\n     in der Regel kürzer als 10 Tage. Eine Verpflichtung zum 10-tägigen Aufenthalt in einer Abkalbebox\r\n     stellt viele Betriebe vor eine große Herausforderung. Bei vielen Betrieben wären dadurch (Um-)Bau-\r\n     maßnahmennotwendig.NebendengenehmigungsrechtlichenHürdenbedeutetdiesenormeKosten.Das\r\n     schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft im Landkreis Cuxhaven\r\n     Als Lösungsmöglichkeit sehen wir, den Vorschlag des Bundesrates abzulehnen und auf die Aufnahme\r\n     der entsprechenden Formulierung aus der Milchkuhleitlinie hinzuwirken. Gemäß der Milchkuhleitlinie\r\n     müssenhochtragendeRinder„rechtzeitigvorderzuerwartendenGeburtineineAbkalbebuchtverbracht\r\n     werden“.\r\n     Weiterer Nachbesserungsbedarf\r\n     Neben den genannten Punkten sind bei den geplanten Gesetzesänderungen auch Nachbesserungen in\r\n     denBereichenSchwanzkupierenbeiSchweinen,SchwanzkupierenbeiScharfen,VerbotvonQualzucht,\r\n     Kennzeichnungspflicht für Tierkörper und Kontrolle von Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenpro-\r\n     duktenotwendig.WennSiedazuoderzuunserenErläuterungenweitereInformationenwünschen,spre-\r\n     chen Sie uns gerne an."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-10"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}