{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Vorrangig dienen diese der Erläuterung von (gesetzlichen) Regulierungserforderlichkeiten im Bereich des Glücksspielwesens. Daneben können auf Nachfrage auch allgemeine wirtschaftspolitische Fragestellungen von Bedeutung für die unternehmerische Tätigkeit und die Beschäftigten des Unternehmens berührt sein (Arbeitsmarkt, Fachkräftemangel, Ausbildung, Nachhaltigkeit/Transformation der Wirtschaft, Bürokratieabbau etc.). In diesen Fällen geht es ohne konkretes Regelungsziel darum, politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern Einblicke in die unternehmerische Praxis und die Unternehmenssicht auf die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland und Europa zu vermitteln.\r\n\r\nDie Interessenvertretung der Merkur.com AG erfolgt überwiegend im Rahmen der zahlreichen Vereins- und (Branchen-)Verbandsmitgliedschaften des Unternehmens. 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Darin wird für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und die aktuellen Wirtschaftsdaten zeigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels halten wir neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit","shortTitle":"SpielV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/spielv"},{"title":"Gewerbeordnung","shortTitle":"GewO","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gewo"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004740","title":"Beibehaltung der Strafbarkeit des unerlaubten Glücksspiels (§§ 284 - 287 StGB)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Automatenindustrie hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für den falschen Weg. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Strafgesetzbuch","shortTitle":"StGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_CRIMINAL","de":"Strafrecht","en":"Criminal law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004741","title":"Beibehaltung von § 1 Abs. 1 Nr. 6 KassenSichV + Erleichterung der Prüfung von Fiskaldaten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr","shortTitle":"KassenSichV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kassensichv"},{"title":"Abgabenordnung","shortTitle":"AO 1977","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004742","title":"Beibehaltung bzw. Stärkung der Schutzmechanismen der Gewerbeordnung (§§ 33c ff. 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Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitativen Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gewerbeordnung","shortTitle":"GewO","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gewo"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004743","title":"Beibehaltung der Ausnahme des terrestrischen Automatenspiels im Geldwäschegesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GwG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund gesetzlicher Vorgaben, geringer Einsatzhöhe und niedriger Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch Interessen der Merkur.com AG.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten","shortTitle":"GwG 2017","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004744","title":"Veränderung der Besteuerung bei virtuellem Automatenspiel","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um die Erreichung des gesetzlichen Kanalisierungsziels im Bereich des virtuellen Automatenspiels gemäß § 22a GlüStV 2021 nicht weiter zu verunmöglichen, ist eine Änderung der Bemessungsgrundlage der virtuellen Automatensteuer gemäß § 37 RennwLottG hin zu einer Besteuerung des Bruttospielertrags erforderlich.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Rennwett- und Lotteriegesetz","shortTitle":"RennwLottG 2021","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rennwlottg_2021"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004745","title":"Evaluierung des GlüStV - Gewährleistung der Erfüllung des gesetzlichen Kanalisierungsauftrags","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Merkur.com AG beobachtet und begleitet die Evaluation des GlüStV 2021. Sollte die Konsequenz der Evaluierung eine Novellierung des GlüStV sein, werden die Interessen des gewerblichen Automatenspiels an einer qualitativen statt der geltenden quantitativen Regulierung für Spielhallen gemäß §§ 24 - 26 GlüStV vorzutragen sein. Auch im Bereich erlaubter Sportwetten- und Online-Glücksspielangebote weist der GlüStV verschiedene kanalisierungshinderliche Detailregelungen auf. 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Zur Umsetzung des Kanalisierungsauftrages der legalen Glücksspielanbieter besteht daher die Notwendigkeit, dass Spielhallen weiterhin neu eröffnet werden können. Die gesetzlichen Grundlagen müssen eine auch aus stadtplanerischer Sicht sinnvolle Ansiedlungspolitik ermöglichen. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zur Eintragung in das Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung:\r\n\r\nE-Mail-Kommunikation zwischen Herrn Dr. Jörg Pietsch, Leiter des Arbeitsstabs des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, und Herrn Manfred Stoffers, Vorstand für Marketing, Kommunikation und Politik der MERKUR.COM AG, vom 26.09.2024\r\n\r\n \r\n\r\n \r\nVon: \"Stoffers, Manfred\" <MStoffers@merkur.com>\r\nDatum: Donnerstag, 26. September 2024 um 16:01\r\nAn: \"Pietsch Dr., Jörg -RL -AS D BMG\" <Joerg.Pietsch@bmg.bund.de>, ‘XXXXXX‘ <XXX@jokerstar.de>, “‘XXXXXX‘“ <XXX@jokerstar.de>\r\nCc: 'Georg Stecker' <gstecker@automatenwirtschaft.de>, \"Quermann@Casinoverband.de\" <Quermann@Casinoverband.de>\r\nBetreff: Re: Werbung für Ihre Angebote unter dem Namen des Sucht- und Drogenbeauftragten\r\n \r\nSehr geehrter Herr Dr. Pietsch,\r\n \r\nzwar sind wir in keinerlei Hinsicht an den in ihrer Mail thematisierten Vorgängen beteiligt. Gleichwohl teilen wir unsere Erfahrungen in ähnlich gelagerten Sachverhalten gerne mit Ihnen:\r\nDerartige Erfahrungen gehören zum alltäglichen Elend legaler seriöser Glücksspielanbieter in Deutschland. Unsere seit Jahrzehnten im legalen Markt etablierten und gepflegten Markennamen und die damit verbundenen Domains, mit denen die relevanten Verkehrskreise nicht nur in Deutschland Legalität und Seriosität verbinden, werden oft missbraucht, um Spielinteressierte zu anderen, in Deutschland regelmäßig illegalen Glücksspielangeboten „umzuleiten“. Jokerstar ist hier nicht als Täter, sondern ebenso wie der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bunderegierung als Opfer zu betrachten.\r\n \r\nAuch in Ihrem Fall sieht es so aus, als handele es sich um eine Fake-Domain bzw. um die gehackte Domain https://burkhard-blienert.de/, über die ein Angebot unter dem Namen Jokerstars lanciert wird. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist es so, dass die tatsächliche Webseite von Jokerstars  einfach kopiert wurde (sieht man an der FAQ-Sektion).\r\n \r\nAlle Links führen dann zum tatsächlichen Angebot: Leon.casino\r\n \r\nDiese Seite wird von Leon Curacao N.V. betrieben:\r\n•\tDas Unternehmen wurde 2007 gegründet und betreibt Leon Casino seit dieser Zeit.\r\n•\tLeon Curacao N.V. besitzt eine offizielle Glücksspiellizenz der Behörde von Curacao mit der Lizenznummer 8048/JAZ2016-028.\r\n•\tDer Firmensitz befindet sich in Willemstad, Curacao, mit der Adresse Schout Bij Natch Doormanweg 40.\r\n•\tNeben der Curacao-Lizenz hält das Unternehmen auch eine Lizenz der Kahnawake Gaming Commission (Lizenznummer 00881).\r\n•\tLeon Curacao N.V. betreibt neben dem Online-Casino auch eine Sportwetten-Plattform.\r\n•\tLeon Curacao N.V. bietet seine Dienste international an, mit Fokus auf den europäischen Markt.\r\n•\tDie Plattform unterstützt mehrere Sprachen und Währungen.\r\n \r\nDa es sich bei https://burkhard-blienert.de/ um eine .de-Domain handelt, wäre es wahrscheinlich das Beste, diesen Missbrauch bei der DENIC (deutscher Domain-Registrar) anzuzeigen, um so ggf. auch die Domain zu sperren. Kriminellen Machenschaften wie diesen muss man mit einem schlagkräftigen Vollzug begegnen. Auch wenn Curacao ein Schutzraum für illegale Betreiber ist, könnte man doch auch aus Deutschland einiges unternehmen, um den Zugang zu Spielinteressierten hier in Deutschland zu erschweren. So könnten z.B. die Zahlungswege blockiert werden.  Wenn man auf das „Blienert-Leon-Casino“ geht, stellt man fest, dass man ganz einfach mit Visa und Mastercard, mit fast allen Kryptowährungen wie auch mit Cashlib und Mifinity einzahlen kann. Mifinity ist ein Ausweichwallet, über das man mit Paysafe, Sepa, Cash2Code usw. einzahlen kann. Gerade in dieser Hinsicht müsste das Payment-Blocking aus Deutschland heraus massiv verschärft werden. Dies umzusetzen, ist Aufgabe der GGL.\r\n \r\nEbenso wichtig ist es jedoch, den deutschen Markt für die illegalen Anbieter unattraktiver zu machen und dadurch Spielinteressierte in Deutschland gegen die illegalen Angebote zu immunisieren. Wie auch beim stationären Spiel gilt es hier, die Attraktivität der Spiele gerade soweit zu erhöhen, dass die Verlockung durch die illegalen Angebote nicht stark genug ist, um die Spielinteressierten zum riskanten illegalen Spiel zu verleiten. Hier geht es nicht um die grenzenlose Freigabe von Spielmöglichkeiten, sondern um ein Herantasten an den Tipping-Point, an dem Spielinteressierte ihren Absprung vom legalen zum illegalen Spielangebot wagen: Soviel Attraktivität wie eben möglich und soviel Restriktion wie eben nötig.\r\n \r\nDies waren nur einige Beobachtungen aus unserer Perspektive als betroffene legale Onlineanbieter. Weitere Informationen und Empfehlungen können sicherlich die einschlägig damit befassten Kolleginnen und Kollegen vom Deutschen Online Casinoverband geben. Ich habe mir erlaubt, diese Korrespondenz an den DOCV weiterzuleiten.\r\n \r\nIch wünsche Ihnen, dass es Ihnen rasch gelingt, die irritierende Verbindung des Namens von Herrn Blienert mit der Veranstaltung illegalen Glücksspiels zu beenden.\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen\r\n \r\n \r\nManfred Stoffers\r\n \r\nVorstand / Member of the Board\r\nMarketing – Kommunikation – Politik\r\nMarketing – Communication – Political Affairs\r\n \r\nMERKUR.COM  AG\r\nMerkur-Allee 1-15\r\n32339 Espelkamp\r\nGermany\r\nTelefon: +49 5772 XX XXX\r\nMobil:    +49 XXX XXXX XXX\r\nE-Mail:    mstoffers@merkur.com\r\n\r\nAufsichtsratsvorsitzender / Chairman of the Supervisory Board: \r\nManfred Grünewald\r\nVorstand / Management Board: \r\nPaul Gauselmann (Vorstandssprecher),\r\nManfred Stoffers, Lars Felderhoff,\r\nDieter Kuhlmann, Jürgen Stühmeyer,\r\nChristian Reinhard \r\nRegistergericht / Registry court: \r\nBad Oeynhausen, HRB 9171\r\nVon: \"Pietsch Dr., Jörg -RL -AS D BMG\" <Joerg.Pietsch@bmg.bund.de>\r\nDatum: Donnerstag, 26. September 2024 um 09:53\r\nAn: ‘XXXXXX‘ <XXX@jokerstar.de>, “‘XXXXXX‘““ <XXX@jokerstar.de> \r\nCc: 'Georg Stecker' <gstecker@automatenwirtschaft.de>, \"Stoffers, Manfred\" <MStoffers@merkur.com>\r\nBetreff: AW: Werbung für Ihre Angebote unter dem Namen des Sucht- und Drogenbeauftragten\r\n\r\nSehr geehrter Herr Kling, sehr geehrte Frau Schlagmüller, das unter der Domain https: //burkhard-blienert. de/ im Namen Ihres Unternehmens missbräuchlich veröffentlichte Onlinecasinoangebot wurde erneut frei geschaltet. Ich bitte um Prüfung und\r\nZjQcmQRYFpfptBannerStart\r\nZjQcmQRYFpfptBannerEnd\r\nSehr XXXXXX XXXX XXXXXX,\r\nsehr XXXXXX XXXX XXXXXX,\r\n \r\ndas unter der Domain https://burkhard-blienert.de/ im Namen Ihres Unternehmens missbräuchlich veröffentlichte Onlinecasinoangebot wurde erneut frei geschaltet. Ich bitte um Prüfung und kurzfristige Mitteilung, ob und wie Ihr Unternehmen dagegen vorgehen wird. Wir werden parallel entsprechende Schritte prüfen und uns vorbehalten, proaktiv Presse oder Öffentlichkeit über diesen irritierenden Vorgang zu informieren.\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen\r\ni.A. Jörg Pietsch\r\n \r\n \r\n \r\nDr. Jörg Pietsch\r\nLeiter des Arbeitsstabs\r\ndes Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen\r\n____________________________________________________\r\n           \r\n                                                                 \r\n \r\nBundesministerium für Gesundheit\r\nFriedrichstraße 108\r\nPostanschrift: 11055 Berlin\r\n \r\nTel. +49 (0)30 XXXXX-XXXX\r\nFax +49 (0)30 XXXXX-XXXX\r\nJoerg.Pietsch@bmg.bund.de\r\nwww.drogenbeauftragter.de\r\n \r\nwww.twitter.com/BMG_Bund\r\nwww.facebook.com/BMG.Bund\r\nwww.instagram.com/bundesgesundheitsministerium/\r\n \r\n \r\nHinweis zu externen Links:\r\nAuf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss.\r\nDer Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. 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