{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.25/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.25.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Hierzu zählen insbesondere die Weiterentwicklung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge, Fortschritte bei der finanziellen Bildung, ein effizienter regulatorischer Rahmen für die Stärkung von privaten Investitionen zugunsten von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität in Deutschland und Europa. Zu unseren Kernanliegen zählen daneben Maßnahmen für Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Diversity, eine innovationsfreundliche Digitalisierung und die Bedeutung von Prävention. Im Rahmen unseres gesellschaftlichen Engagements setzen wir uns u.a. für Erleichterungen bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und die Förderung von kleinen Kindern aus benachteiligten Familien ein. \r\nMit unserer Interessenvertretung leisten wir einen Beitrag, für uns relevante Themen zu adressieren und im Rahmen von Gesetzesinitiativen bzw. Gesetzgebungsverfahren die Sicht der Generali Deutschland AG zu vermitteln. Damit wollen wir, auch im Sinne unserer Kundinnen und Kunden, Vorschläge für eine Verbesserung des regulatorischen Rahmens unterbreiten. Zu diesem Zweck führen wir anlassbezogen Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags, den Fraktionen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien. In Einzelfällen erstellen wir auch Positionspapiere.\r\nDarüber hinaus bilden Veranstaltungen einen festen Bestandteil unserer Interessenvertretung. Ziel ist es dabei vor allem, Impulse für die gesellschaftspolitische Debatte zu setzen und einen regelmäßigen Austausch mit unseren Stakeholdern zu fördern (s.o.). \r\nDie Public Affairs Arbeit der Generali Deutschland AG orientiert sich dabei stets an einem konstruktiven und meinungsoffenen Austausch. 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Kernbereiche einer ESIU sind aus Sicht der Generali Deutschland ein Verzicht auf nationales Goldplating, die Förderung von privaten Investitionen in Beteiligungs- Risikokapital oder reale Assets z.B. durch Harmonisierung/Vereinfachung von EU-Regulierung und mehr (paneuropäische) Anreize für (langfristiges) privates Sparen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INSURANCE","de":"Versicherungswesen","en":"Insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006841","title":"Verbesserungen in der Einwanderungs- und Integrationspolitik ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Generali engagiert sich im Rahmen der Initiative „Vielfalt ist Zukunft“ für eine zukunftsorientierte Einwanderungspolitik, um dem Arbeits- und Fachkräftemangel zu begegnen und vorhandene Potenziale besser zu nutzen. Neben der Weiterentwicklung der Erwerbsmigration setzt sich die Generali für verbesserte Rahmenbedingungen für geflüchtete Menschen ein, etwa durch die Aufhebung von Arbeitsverboten, ein flächendeckendes und kostenfreies Angebot an Integrations- und Sprachkursen sowie eine schnelle und unbürokratische Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit gesellschaftlicher Teilhabe und langfristiger Integration verbindet, um die Potenziale von Zuwanderung für Wirtschaft und Gesellschaft zu heben.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011415","title":"Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden nicht zielführend ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Anstelle einer Pflichtversicherung für Elementarschäden sprechen wir uns für einen ganzheitlichen Ansatz aus, der neben einer freiwilligen Versicherungslösung für alle Haushalte (Opt-out Lösung) und eine Risikoteilung mit dem Staat im Falle extremer Naturkatastrophen Prävention und Klimafolgenanpassung in den Mittelpunkt stellt. Eine Pflichtversicherung als alleinige Maßnahme kann steigende Schäden infolge des Klimawandels nicht verhindern und dürfte mittel- bis langfristig Auswirkungen auf die Versicherbarkeit haben.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Versicherungsvertrag","shortTitle":"VVG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INSURANCE","de":"Versicherungswesen","en":"Insurance"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022148","title":"Einführung einer Frühstart-Rente","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Als Generali begrüßen wir die Einführung einer Frühstart-Rente. Wir setzen uns für eine breite Einführung für die gesamte Kohorte der 6 bis 18-jährigen ein. Der monatliche Zuschuss von 10 Euro für ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ist ein wichtiger Beitrag, reicht für den Aufbau einer langfristigen Altersvorsorge aber nicht aus. Deshalb sollten private Zuzahlungen unbedingt ermöglicht werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_ECONOMY_INSURANCE","de":"Versicherungswesen","en":"Insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0024617","title":"Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung erhöhen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Generali Deutschland setzt sich dafür ein, die betriebliche Altersversorgung weiter zu stärken und auszubauen. Reformansätze sollten die Stärken der betrieblichen Altersversorgung als kollektives Sicherungssystem bewahren und gleichzeitig gezielt weiterentwickeln. In der betrieblichen Altersversorgung sollte die lebenslange Absicherung weiter verpflichtend bleiben. Für eine größere Verbreitung der bAV unterstützen wir die Möglichkeit eines Auto-Enrolment mit Opt-Out Möglichkeit. Vielversprechende Ansätze zur Steigerung der Attraktivität sind \"Pay-and-Forget\" Lösungen (beitragsorientierte Leistungszusage) und die Einführung niedriger Garantienniveaus. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_ECONOMY_INSURANCE","de":"Versicherungswesen","en":"Insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0026393","title":"Rahmenbedingungen für private Investitionen in Infrastruktur verbessern  ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)","printingNumber":"21/779","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/007/2100779.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-errichtung-eines-sonderverm%C3%B6gens-infrastruktur-und-klimaneutralit%C3%A4t-svikg/323369","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Als Ergänzung zum Sondervermögen sollte zusätzlich privates Kapital für die Modernisierung der Infrastruktur und der grünen Transformation mobilisiert werden. 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Die Ansätze der Fokusgruppe stellen hierbei einen guten Ausgangspunkt für ein Gesetzesvorhaben dar, das noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden sollte. Eine erfolgreiche Reform muss ausreichend Produktentwicklungszeiten einplanen. Daher plädieren wir für einen Start idealerweise zum 1. Januar 2026 bzw. einer Umsetzungsfrist von mindestens sechs Monaten.\r\n•\tLebenslange Ausgaben setzen lebenslange Einkommen voraus. Eine verpflichtende Verrentung - auch in der geförderten privaten Altersvorsorge - schützt vor Armut im Alter.\r\n•\tEine stärkere Verbreitung der geförderten privaten Altersvorsorge erfordert attraktive Produkte – unter Berücksichtigung eines Level-Playing-Fields der neuen Produktvarianten – und eine hohe Beratungsqualität. Die Generali Deutschland AG hat für den Neustart der pAV eine Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung des Kundennutzens ergriffen. \r\n\r\nDie Generali Deutschland AG begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die dringend notwendige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge jetzt anzugehen und diese noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Die Empfehlungen der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ vom Juli 2023 stellen hierfür einen guten Ausgangspunkt dar, um die Stagnation des Riester-Marktes zu überwinden. Als Generali unterstützen wir ausdrücklich die Ziele der Reform, die Verbreitung der privaten Altersvorsorge zu steigern und dabei Menschen mit geringen Einkommen als wichtige Zielgruppe in den Blick zu nehmen. Attraktive Produkte und eine unkomplizierte Förderung sind hierfür wichtige Voraussetzungen. Für einen Erfolg der Reform sind aus Sicht der Generali die folgenden Punkte zentral:\r\n\r\n\r\n1.\tHoher Handlungsbedarf, aber ausreichend Zeit für Produkteinführung einplanen \r\n\r\nDas deutsche Rentensystem ist in allen seinen drei Säulen reformbedürftig. Mit dem kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Rentenpaket II, zu der die Einführung des Generationenkapitals gehört, wurde ein erster Schritt unternommen, der durch eine Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (pAV) sowie der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ergänzt werden muss. Allein die beabsichtigte Fixierung des Sicherungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von 48 % schützt nicht vor Einkommenslücken im Alter. Eine Zusatzvorsorge mit bAV und/oder pAV bleibt weiter zwingend erforderlich.\r\nDer Bericht der BMF-Fokusgruppe pAV enthält zahlreiche Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der geförderten Altersvorsorgeprodukte, beispielsweise Anpassungen in der Förderung, die Einführung eines Altersvorsorgedepots sowie reduzierten Beitragsgarantien. Daneben werden aber auch Regelungen für die Portabilität der alten Riester-Verträge sowie die Zertifizierung der neuen Produkte benötigt. \r\n\r\nFür die Entwicklung neuer Produkte gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben, einschließlich einer IT-Umsetzung und der Schulung des Vertriebs, bedarf es eines umfassenden Produktentwicklungsprozesses, der Transparenz über den Zeitplan der Reform und Planungssicherheit voraussetzt. Selbst im günstigsten Fall einer Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag noch in diesem Jahr ist der zeitliche Vorlauf von wenigen Wochen bis zum Inkrafttreten der Reform, wie ursprünglich vorgesehen zum 1. Januar 2025, deutlich zu kurz. Aktuell bindet die Anhebung des Höchstrechnungszinses auf 1 % zum Jahresanfang 2025 sowie die Umsetzung anderer regulatorischer Anforderungen erhebliche IT-Kapazitäten. Obwohl eine zeitnahe Umsetzung der Reform wünschenswert wäre, plädieren wir für einen Start der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge idealerweise zum 1. Januar 2026. In Abhängigkeit der Ausgestaltung der Reform wäre grundsätzlich auch ein früherer Einführungstermin möglich, wobei eine Umsetzungsfrist von mindestens sechs Monaten einzuplanen ist.\r\n\r\n\r\n2.\tLanglebigkeitsrisiko nicht unterschätzen, Verrentung beugt Altersarmut vor \r\n\r\nNach den Empfehlungen der Fokusgruppe sollen zukünftig auch Auszahlungspläne bis 85 Jahre in der Auszahlungsphase möglich sein. Für die geförderte private Altersvorsorge stellt die Abkehr von der Verrentungspflicht einen Paradigmenwechsel dar, denn der grundsätzliche Altersvorsorgegedanke, die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, wird dadurch verwässert. \r\n\r\nNeben der gesetzlichen Rente sieht zwar auch die bAV eine Verrentung vor, allerdings verfügen nur gut die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (etwa 54%) über eine Betriebsrente. Vor dem Hintergrund kommt der privaten Altersvorsorge auch weiterhin die Aufgabe zu, für breite Bevölkerungsschichten einen Beitrag zur Sicherung des Lebensstandards im Alter zu leisten und vor Altersarmut zu schützen. Dies gilt umso mehr, da über 65-Jährige eine überdurchschnittliche Armutsgefährungsquote von 20,3 % (Frauen) bzw. 15,9 % (Männer) aufweisen.\r\n\r\nAuszahlungspläne bis zu einem Alter von 85 werden zudem dem Trend der steigenden Lebenserwartung nicht gerecht.  Damit droht ein Teil der Alterseinkünfte wegzufallen, wenn typischerweise Krankheit und Pflege akut werden. Bereits heute haben Menschen im Alter von 65 noch eine Lebenserwartung von 20,9 Jahren (Frauen) bzw. 17,9 Jahren (Männer), jede zweite Frau wird also älter als 85 Jahre. Trotz eines geringfügigen Rückgangs während der Corona-Pandemie ist aufgrund des medizinischen Fortschritts mit einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung zu rechnen. \r\n\r\nDie langjährigen Erfahrungen der Generali in der nicht geförderten privaten Altersvorsorge (private Renten- und Kapitalversicherungen) zeigen, dass sich ein Großteil der Kunden für die Kapitalauszahlung entscheidet. Daher sollte der Gesetzgeber mit Blick auf ein lebenslanges Einkommen die staatlichen Zulagen für die private Altersvorsorge – auch aus hauspolitischer Perspektive – an die Bedingung der Verrentung knüpfen. Um Altersarmut zu verhindern, drohen dem Staat andernfalls neue finanzielle Belastungen, wenn das für die Altersvorsorge angesparte Geld vor dem Lebensende aufgebraucht ist und Sozialleistungen bezogen werden müssen. Dies gilt vor allem für sozialpolitisch besonders relevante Zielgruppen, die typischerweise keine Möglichkeit haben, ihre Versorgungsrisiken anderweitig abzufedern. Auszahlungspläne leisten gerade keinen Beitrag zu einer dauerhaften und nachhaltigen Schließung der Rentenlücke. Daher plädieren wir dafür, die Verrentung als Form der Auszahlung verbindlich beizubehalten. Teilkapitalauszahlungen, wie sie heute die Riester-Rente vorsieht, sollten weiterhin möglich sein. \r\n\r\n\r\n3.\tAttraktive Produkte und Beratungsqualität entscheidend für hohe Verbreitung der pAV\r\n\r\nEine stärkere Verbreitung der geförderten privaten Altersvorsorge gehört zu den Kernzielen der Reform. Attraktive Produkte, die eine chancenreichere Kapitalanlage ermöglichen, auch unter Beachtung der Sicherheitsbedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher, sind hierfür eine notwendige Voraussetzung. Hier gehen die Vorschläge der Fokusgruppe in die richtige Richtung. Als größter Anbieter fondsgebundener Lebensversicherungen in Deutschland ermöglicht es die Generali Deutschland AG ihren Kundinnen und Kunden bereits heute, an der Kapitalmarktentwicklung teilzuhaben, auch ohne Garantien. Gleichwohl bedarf es angesichts einer teilweise geringen Finanzbildung für eine weitere Verbreitung einer Sensibilisierung der Menschen für das wichtige Thema Altersvorsorge, auch damit frühzeitig mit dem Kapitalaufbau begonnen werden kann. Angesichts des Nachholbedarfs in Sachen finanzielle Bildung begrüßt die Generali die Initiative der Bundesregierung ausdrücklich, das Wissen über finanzielle und wirtschaftliche Zusammenhänge zu verbessern. \r\n\r\nNach den Reformansätzen der Fokusgruppe, die verschiedene Möglichkeiten zum Sparen für das Alter vorsieht, bleibt die Altersvorsorge weiterhin ein beratungsintensives Thema. Dabei geht es nicht nur um den grundsätzlichen Bedarf, sondern im Sinne einer zielgruppenspezifischen Beratung auch um die passende Anlageform entsprechend der individuellen Vorsorgesituation, einschließlich des Umgangs mit dem Langlebigkeitsrisiko. Renditeaspekte dürfen für die Wahl der Vorsorge keinesfalls das alleinige Kriterium sein. Dies gilt insbesondere für Kundengruppen, die über keine „Basisabsicherung“ jenseits der gesetzlichen Rente verfügen. Gleichzeitig sollte eine gute und bedarfsorientierte Beratung auch eine angemessene Vergütung vorsehen. \r\n\r\nWichtig für die Beratung und die Entscheidungsfindung des Kunden ist zudem die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Produktvarianten. Grundsätzlich muss das neue gesetzliche Rahmenwerk ein Level-Playing Field für alle Anbieter der förderfähigen Produkte sicherstellen. \r\n\r\nEine stärkere Verbreitung der geförderten pAV profitiert nach unserer Überzeugung vor allem von einer hohen Beratungsqualität, wie sie z. B. der Exklusivvertrieb der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) sicherstellt. Die Generali hat zuletzt eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Kundennutzen nachhaltig zu erhöhen. Damit ist die Generali für den Neustart der geförderten Altersvorsorge gut aufgestellt. \r\n\r\nNicht zuletzt profitiert auch die wirtschaftliche Entwicklung der EU von einer neuen Dynamik bei der geförderten pAV, da sie die Partizipation von Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern an den Kapitalmärkten stärkt. Als Generali investieren wir die Beiträge unserer Kunden in der fondsgebundenen Lebensversicherung zu einem weit überwiegenden Teil in der EU, u. a. in Artikel-8- bzw. Artikel-9-Fonds, die der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft in der EU zugutekommen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006838","regulatoryProjectTitle":"Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2c/03/686400/Stellungnahme-Gutachten-SG2601270004.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"pAV-Reform: Wer profitiert von der neuen und alten Zulagensystematik?\r\n\r\nWer profitiert von der alten Zulagensystematik?\r\n\r\nEhepartner mit einer unmittelbar und einer mittelbar zulageberechtigten\r\nPerson und Kindern profitieren bei Einkommen unterhalb des\r\nMedianeinkommens* leicht von der alten Systematik\r\nBeispiel\r\nFamilie, 2 Kinder\r\nEinkommen 3.500 € p. M. (42.000 € p. a.)\r\nZulage nach alt: 950 €\r\nZulage nach neu: 759 € (bei 60 € mehr Beitrag p. a.)\r\n\r\nWo ist die individuelle Situation entscheidend für alte\r\noder neue Förderung ?\r\nBeispiele\r\nA) Familie, 2 Kinder\r\nEinkommen 3.000 € p. M. und 1.500 € p. M. (36.000 € p. a. und 18.000 € p. a.)\r\nZulage nach alt: 950 €\r\nZulage nach neu: 1.009 € (bei 60 € mehr Beitrag p. a.)\r\nB) Familie, 3 Kinder,\r\nEinkommen 2.650 € (beide) p. M. (ges. 63.600 € p. a.)\r\nZulage nach alt: 1.250 €\r\nZulage nach neu: 1.211 €\r\nBei anderen Konstellationen, z. B. Familien mit mittleren Einkommen, kann in\r\nAbhängigkeit von der Einkommenshöhe und –verteilung sowie Anzahl der Kinder\r\nentweder die neue oder die alte Zulagensystematik vorteilhafter sein.\r\n\r\nWas ist bei Familien mit Kindern für die Zuordnung der Kinderzulage/n zu beachten?\r\nBei unmittelbarer Förderberechtigung beider Ehepartner ist neu:Für die volle Kinderzulage sollte diese demjenigen zugeordnet werden, der den höheren Beitrag zahlt. Dies liegt an der neuen Beitragsproportionalität der Zulagen.\r\nBeispiel:Familie, 2 Kinder, 2 Einkommen\r\nWirkung der neuen Zulagensystematik, wenn die Zuordnung der Kinderzulage nicht verändert wird.\r\n\r\nAlte Systematik\r\nNeue Systematik\r\nEhepartner A\r\nEhepartner B\r\nEhepartner A\r\nEhepartner B\r\nEinkommen\r\n48,000\r\n24.000\r\n48.000\r\n24.000\r\nBeitrag\r\n1.745\r\n185\r\n1.745\r\n185\r\nGrundzulage\r\n175\r\n175\r\n469\r\n55,50\r\nKinderzulage\r\n0\r\n600\r\n0\r\n92,50\r\nGesamte Zulage\r\n950,00\r\n617,00\r\n\r\nBei gleichbleibender Zuordnung der Kinderzulagen sinkt die Zulage deutlich in der neuen Systematik\r\n\r\nWas ist bei Familien mit Kindern für die Zuordnung der Kinderzulage zu beachten?\r\nBei unmittelbarer Förderberechtigung beider Ehepartner ist neu:Für die volle Kinderzulage sollte diese demjenigen zugeordnet werden, der den höheren Beitrag zahlt. Dies liegt an der neuen Beitragsproportionalität der Zulagen.\r\nBeispiel:Familie, 2 Kinder, 2 Einkommen\r\nWirkung der neuen Zulagensystematik, wenn die Zuordnung der Kinderzulage verändertwird.\r\nAlte Systematik\r\nNeue Systematik\r\nEhepartner A\r\nEhepartner B\r\nEhepartner A\r\nEhepartner B\r\nEinkommen\r\n48,000\r\n24.000\r\n48.000\r\n24.000\r\nBeitrag\r\n1.745\r\n185\r\n1.745\r\n185\r\nGrundzulage\r\n175\r\n175\r\n469\r\n55,50\r\nKinderzulage\r\n0\r\n600\r\n600\r\n0\r\nGesamte Zulage\r\n950,00\r\n1.124,50\r\nNeu: Wird die Kinderzulage dem Ehepartner mit dem höheren Beitrag zugeordnet, erhält der Haushalt eine erheblich höhere Zulage als nach alter Fördersystematik!\r\nEin Wechsel von alter in neue Fördersystematik ohne Beratung (Wechsel der Zuordnung der Kinderzulage) ist für Familien (beide förderberechtigt) mit Kindern häufig nachteilig.\r\n\r\nFazit\r\nDie neue Zulagensystematik ist in vielen Fällen die bessere Wahl.\r\nEs gibt jedoch Ausnahmen:\r\n•\r\nInsbesondere Familien mit mittelbarer Förderberechtigung können von der alten Systematik profitieren (siehe Folie 3).\r\n•\r\nFörderberechtigte Ehepartner mit Kindern: Durch die neue beitragsproportionale Zulage kann bei einem Wechsel von alter in neue Förderung ohne Dazutun eine deutlich verminderte Befüllung der Altersvorsorgeverträge entstehen (siehe Folie 5: die Einzahlung und Zulage in den Vertrag vermindern sich). Dies kann zu einer Benachteiligung der Ehepartner mit geringem Beitrag führen.\r\nEin Wechsel der Zulagensystematik erfordert unseres Erachtens, insbesondere für Familien mit Kindern, eine Beratung, um Nachteile durch einen Wechsel in das neue Fördersystem (in gutem Glauben) zu vermeiden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-01-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006838","regulatoryProjectTitle":"Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5e/f1/693538/Stellungnahme-Gutachten-SG2602120003.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Hinweise der Generali Deutschland AG zum\r\nAltersvorsorgereformgesetz\r\nDie Generali begrüßt das Altersvorsorgereformgesetz als wichtigen Schritt, um das Vertrauen der Bevölkerung\r\nin die Altersvorsorge zu sichern. Angesichts der demographischen Herausforderungen hat eine erfolgreiche\r\nUmsetzung der Reform für uns eine hohe Priorität. Die größere Produktflexibilität sowie eine einfachere\r\nFörderung sind dafür wichtige Faktoren. Ebenso wichtig für eine stärkere Verbreitung der pAV bleibt nach\r\nunseren Erfahrungen als führender Marktanbieter die persönliche Beratung.\r\nNachbesserungsbedarf sehen wir bei den folgenden Punkten:\r\n1. Neues Zulagensystem und Beratung\r\nDer Schwachpunkt der neuen beitragsproportionalen Fördersystematik ist, dass diese im Vergleich\r\nzur alten Riester-Zulagensystematik nicht in allen Fällen eine höhere Förderintensität aufweist.\r\nInsbesondere Familien mit mittelbarer Förderberechtigung können von der alten Systematik\r\nprofitieren. Bei Familien mit mittlerem Einkommen ist die Höhe sowie Verteilung der Einkommen und\r\ndie Anzahl der Kinder entscheidend. Zudem kann bei unmittelbar Förderberechtigten für eine optimale\r\nFörderung ein Wechsel der Zuordnung der Kinderzulage erforderlich sein (siehe Präsentation im\r\nAnhang für Details). Wir begrüßen das vorgesehene Wechselrecht uneingeschränkt. Vor einem\r\nWechsel sollte aber eine Beratung zwingend erfolgen, damit nachteilige Effekte des neuen\r\nFördersystems für den Kunden vermieden werden.\r\n2. Kalkulation der Leistungsphase\r\nFür die Auszahlungsphase ist ein Level-Playing-Field zwischen Verrentung und Auszahlungsplänen\r\nsicherzustellen. Insbesondere sollte die Kalkulation der Auszahlungsraten klaren Regeln unterliegen.\r\nDabei ist zu beachten, dass die Berechnung der Auszahlungspläne nur auf Basis des angesparten\r\nbzw. garantierten Kapitals erfolgen darf, das zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung steht.\r\nPotenzielle Renditegewinne aus der weiteren Anlage des Kapitals bspw. in Fonds sollten dagegen\r\nexplizit aus der Kalkulation ausgenommen sein. Diese zusätzlichen Renditegewinne sind zum\r\nZeitpunkt des Auszahlungsbeginns hypothetisch. Zudem könnte damit ein Fehlanreiz bestehen, das\r\nKapital in riskante, hochrentierliche Fonds anzulegen, um hohe Auszahlungen versprechen zu\r\nkönnen.\r\n3. Flexiblere Garantien\r\nNeben dem Altersvorsorgedepot und der neuen 80% Garantievariante sollte mit Blick auf eine\r\ngrößere Flexibilität für den Kunden zumindest ein weiteres Garantieniveau von 60% eingeführt\r\nwerden. Produkte mit einer 60% Garantie werden im bAV- Segment stark nachgefragt und können\r\ndamit auch in der privaten Altersvorsorge eine attraktive Ergänzung zum bisherigen Produktkatalog\r\nsein. Konkret wird die Garantie von 60% der gezahlten Beiträge in ca. 40% der Neuabschlüsse in\r\nder betrieblichen Altersvorsorge gewählt.\r\n4. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit\r\nOhne eine zusätzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kann das Altersvorsorge-Sparziel häufig nicht mehr erreicht werden. Optional sollte daher weiterhin die Möglichkeit bestehen, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abschließen zu können, die im Falle der Berufsunfähigkeit die Zahlungen in das Produkt übernimmt. Aktuell wird die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Beitragsbefreiung in ca. 25% der Riesterverträge eingeschlossen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006838","regulatoryProjectTitle":"Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/61/59/705134/Stellungnahme-Gutachten-SG2603120008.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Altersvorsorgereformgesetz 2026\r\nKurzstellungnahme der Generali Deutschland AG\r\nLanglebigkeit absichern: Koppelung an Lebenserwartung\r\nMit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die Auszahlungsphase flexibilisiert, indem neben der Leibrente auch Auszahlungsplänen bis zu einem Alter von 85 Jahren gewählt werden können. Die Lebenserwartung (insbesondere von Frauen) liegt bereits heute vielfach höher als 85. Heute abgeschlossene Altersvorsorgeverträge treten teilweise erst in mehreren Jahrzehnten in die Rentenphase ein – zu einem Zeitpunkt, indem die Lebenserwartung nochmals höher liegen wird. Damit besteht das Risiko, dass Altersvorsorgesparer/innen im hohen Alter auf soziale Sicherungssysteme angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund sind Forderungen nach einer längeren Laufzeit der Auszahlungspläne berechtigt.\r\nAlternativ zu einer pauschalen Anhebung sollte geprüft werden, die maximale Laufzeit von Auszahlungsplänen grundsätzlich an die Entwicklung der Lebenserwartung - wie sie vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird (ferne Lebenserwartung ab 65 Jahre) - zu koppeln. Ein solcher Mechanismus – analog zu den Diskussionen um eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung – würde sicherstellen, dass die Auszahlungsphase dauerhaft mit den demografischen Entwicklungen Schritt hält und das nach der aktuellen Regelung bestehende Risiko einer Versorgungslücke im sehr hohen Alter zumindest reduziert wird. Eine nachhaltige Ausgestaltung der Auszahlungsphase gewinnt auch deshalb an Bedeutung, da eine Beratung zukünftig nicht mehr verpflichtend sein soll (Standardprodukt).\r\nLevel Playing Field sicherstellen\r\nDer aktuelle Regelungsvorschlag für das Standardprodukt garantiert keine gleichen Wettbewerbsbedingungen der Anbieter. Versicherer unterliegen weiterhin einer Beratungspflicht und anderen Informationspflichten, während Neobroker und Fondsanbieter das Produkt als Execution only vertreiben können.\r\nForderungen nach einer Absenkung des Effektivkostensatzes von 1,5% im Standardprodukt, wie sie etwa der Bundesrat in seiner Stellungnahme erhoben hat, sind vor diesem Hintergrund nicht sachgerecht. Bei einer pauschalen Absenkung des Effektivkostensatzes droht vielmehr die Anbietervielfalt verloren zu gehen, da dann Beratungskosten mitunter nicht mehr abgebildet werden können – mit nachteiligen Effekten für wichtige Zielgruppen des Gesetzes. Die Bedeutung der Beratung verdeutlicht eine aktuelle Umfrage des DIVA, nach der vor allem Geringverdiener mehrheitlich (knapp 70%) für den Abschluss des Standardprodukts eine Beratung für wichtig erachten. Das weitgehend fehlende Angebot eines PEPP seit Einführung des Produktes mit seinem starren Kostendeckel von 1% ist hierfür ein Beispiel. Bei der weiteren Beratung des Gesetzes sollte daher auch im Interesse der Kundinnen und Kunden darauf geachtet werden, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Anbietergruppen sicherzustellen. Hierzu zählt auch ein Level-Playing-Field zwischen Verrentung und Auszahlungsplänen. Insbesondere sollte wie aktuell vorgesehen die Berechnung der Auszahlungen nur auf Basis des angesparten bzw. garantierten Kapitals erfolgen, das zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung steht. \r\nWeitere Punkte aus der Stellungnahme der Generali Deutschland AG vom 9.2.2026\r\n•Einführung eines weiteren Garantieniveaus von 60% für eine größere Flexibilität (neben dem Altersvorsorgedepot und der 100% bzw. 80% Garantievariante)\r\n•Möglichkeit zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Die Berufsunfähigkeit zählt zu den größten biometrischen Risiken. Eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung wird dennoch von vielen Haushalten nicht abgeschlossen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-03-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006839","regulatoryProjectTitle":"Vertiefung der Kapitalmärkte in der EU (Savings and Investments Union)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e4/e6/317137/Stellungnahme-Gutachten-SG2406060047.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Generali Group Position Paper on Securitization\r\nIntroduction: The Generali Group believes \r\nsecuritization (at least for some less speculative \r\ninstruments/tranches) offers a valuable tool for \r\nEuropean insurers to invest in a wider range of assets,\r\nhelping the financing of the real economy, including \r\nenergy transition and SMEs, and improving capital \r\nefficiency. However, the current regulatory \r\nenvironment and market conditions pose challenges \r\nfor insurers, inhibiting their willingness to invest in \r\nsecuritized assets. This paper aims to provide an \r\noverview of the regulatory landscape and market \r\ndevelopment of securitization in the EU, identify the \r\nreasons behind insurers' reluctance to invest in these \r\nassets, and propose recommendations to EU \r\npolicymakers to enhance the EU securitization \r\nframework.\r\nHistorical Development: While present in Europe for \r\ndecades, the securitization market remains less \r\ndeveloped compared to the U.S’. This is partly due to \r\na more cautious regulatory approach following the \r\n2008 financial crisis. As from 2016, within the context \r\nof Solvency II, securitized assets have emerged as a \r\npotential avenue for insurers to diversify their \r\ninvestment portfolios and optimize capital efficiency. However, the EU securitization \r\nmarket has faced challenges in achieving its full potential and investments remain an \r\nimmaterial asset class for the average European insurer. To fix this issue, Solvency II \r\nhas been subject to refinement and scrutiny1\r\n, but even the introduction of STS (Simple, \r\nTransparent, and Standardized) securitizations in 2019 has not had a significant \r\nimpact on insurers' investment behavior.\r\nCurrent Challenges for Insurers: Several factors underlie insurers' reluctance to \r\ninvest in securitized assets within the EU.\r\n1] Capital charges\r\nIn 2019, the calculation of the dedicated SII capital requirements were revised \r\n(Regulation (EU) 2018/1221 - see footnote 1/pag.1), reflecting the introduction of STS \r\nsecuritizations. The stress factors were modified with the new classification in STS and \r\nnon-STS, where exposures to STS securitizations receive favourable capital treatment \r\nif certain conditions are met (STS eligibility criteria). However, according to the 2022 \r\nJoint Committee Advice (see footnote 1/pag.1), 75% of insurers’ investments are in \r\nnon-STS securitization with higher capital charge (see also point [3]).\r\nThe capital absorption under Solvency II, particularly for non-STS products, continues \r\nto hinder investments in securitizations, given the lower capital requirements of other \r\nasset classes providing similar yields.2\r\nSII Standard Formula capital charge for securitization, results as a mixture of Spread \r\nand Default risk modules. While this approach may be correct in principle, it should be \r\nnoted that these instruments (typically of short-term duration) are usually managed by \r\ninsurance companies on a buy-and-hold basis and are therefore not subject to market \r\nvolatility fluctuations. As a result, if companies manage their ALM (Asset-Liability \r\nManagement) properly, spread risk should be minimized. In addition, historical data \r\nshows a negligible amount of defaults over time for senior/highly rated securitizations, \r\nand this should be reflected in appropriate capital absorption (Default risk).\r\n►A review of securitization capital charges under Solvency II is warranted, with \r\npotential for reductions, considering that insurance companies' typical buy-and-hold \r\nstrategy for these instruments minimizes market volatility exposure, and proper ALM \r\n(Asset-Liability Management) should further mitigate spread risk. Moreover, default \r\nrisk merits a tailored treatment informed by historical data attesting to its infrequent \r\noccurrence over time.\r\n2] Due-diligence requirements for institutional investors3\r\nPrior to holding a securitization position, an institutional investor should carry out an \r\nonerous due-diligence assessment which enables it to assess the risks involved. \r\nFurthermore, an institutional investor holding a securitization position, should monitor \r\nex-ante and on-going the performance of the securitization position, regularly perform \r\nstress tests on the cash-flow and solvency/liquidity of the sponsor, repricing and risk \r\nmonitoring valuations, etc.\r\nIn Italy, IVASS added further details and responsibilities in 20214\r\n. \r\n►The current mandatory due diligence set-up and need for intense internal controls \r\nappear from several points of view disproportionate and excessive and should be \r\nsimplified. This might incentivize the insurance industry to approach the asset class \r\nwith a higher degree of flexibility, putting them in a better position to exploit phases in \r\nwhich the embedded structured premium justifies the attractiveness of securitized \r\nproducts versus more traditional asset classes. This might in turn, as a consequence \r\nand all things being equal, also implicitly benefit the overall liquidity of the asset class.\r\n3] Lack of STS securitization and additional obligation when purchasing STS \r\nproducts\r\nAs mentioned in point [1], non-STS securitizations constitute the vast majority of \r\ninsurance companies' portfolios. \r\nThis is mainly attributed to two factors: the availability of non-STS paper compared to \r\nSTS in the markets as well as to the additional obligations (re)insurers need to address \r\nwhen purchasing STS products (due diligence, reporting).\r\nObtaining STS status for a securitization transaction involves meeting strict eligibility \r\ncriteria, which can be challenging for issuers. These criteria typically include \r\nrequirements related to the simplicity, transparency, and standardization of the \r\nsecuritized assets, as well as the structure and governance of the transaction.\r\n►By relaxing certain requirements, regulators could make it easier for issuers to obtain \r\nSTS status for their securitization transactions, thereby incentivizing the development \r\nof the securitization market.\r\n4] Liquidity constraints\r\nUnlike government bonds or actively traded corporate bonds, securitization products \r\nmay have a limited secondary market. This lack of liquidity acts as a deterrent, \r\ndampening insurers' interest for allocating substantial investments to securitized \r\nassets.\r\n►By easing regulatory constraints and compliance burdens, policymakers can \r\nincentivize exchanging in the securitization market. Consequently, a broader spectrum \r\nof market participants would be encouraged to engage in securitization, fostering a \r\nmore robust and dynamic marketplace. This, in turn, would stimulate increased activity \r\nand liquidity, thereby enhancing market efficiency and attractiveness for insurers.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-31"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011415","regulatoryProjectTitle":"Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden nicht zielführend ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/80/43/340020/Stellungnahme-Gutachten-SG2408020004.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Elementarschadenpflichtversicherung \r\n•\tErhöhung der branchenweiten Versicherungsquote gegen Elementarschäden von aktuell 54 %.\r\n•\tEine Pflichtversicherung löst die Probleme der Folgen des Klimawandels nicht; daher Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes: Präventionsmaßnahmen, Klimafolgenanpassung (z. B. Anpassungen im Bauordnungsrecht) und staatliche Beteiligung im Extremschadenfall.\r\n•\tDie Generali unterstützt den Vorschlag einer Angebotspflicht. \r\n\r\nBundesjustizminister Buschmann legte am 19. Juni 2024 auf Bitte des Bundeskanzlers einen Vorschlag zu einer Angebotspflicht einer Elementarschadenversicherung vor. Statt einer obligatorischen Versicherung sollen Versicherer dazu verpflichtet werden, allen Immobilienbesitzern ein Angebot zur Elementarschadenversicherung zu machen. Eine Einigung mit den Ländern steht aus. Die Bundesländer fordern weiterhin eine Pflichtversicherung.\r\n\r\nExtremwetterereignisse, wie Starkregen, treten durch den Klimawandel zunehmend häufiger auf. Aufgrund der erwarteten Steigerung des Auftretens solcher Ereignisse und damit steigender Schäden ist eine Erhöhung der branchenweiten Versicherungsquote von Elementarversicherungen von derzeit 54 % dringend geboten. Allerdings können Versicherungen den Eintritt eines Schadens nicht verhindern. Die Elementarschadenpflichtversicherung als alleinige Maßnahme dürfte daher zu einem deutlichen Anstieg der Prämien jenseits der Zahlungsbereitschaft vieler Hauseigentümer führen. Auch ein Rückgang des Versicherungsangebots infolge einer Pflichtlösung wäre dann zu erwarten.  \r\n\r\nAnstelle einer Pflichtversicherung bedarf es vielmehr eines ganzheitlichen Ansatzes, der aus folgenden drei Elementen besteht:\r\n\r\n-\tverbindliche Schritte zu Prävention und Klimafolgenanpassung (u. a. Anpassung der Bau-vorschriften), \r\n-\teinem privaten Versicherungsschutz für alle Haushalte und\r\n-\teiner Risikoteilung zwischen privaten Versicherern und dem Staat im Falle extremer Natur-katastrophen.\r\n\r\nDen Vorschlag zur Angebotspflicht unterstützen wir, aber auch in diesem Fall müssen u. a. Prävention und Klimafolgenanpassung einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. \r\n\r\nAuch die Einführung einer obligatorischen Elementarschadenversicherung nach französischem Vorbild mit einer Einheitsprämie löst nach unserer Einschätzung die Probleme nicht. Dieses System ist nicht nur defizitär und weist somit erhebliche Risiken für den öffentlichen Haushalt auf; es ist daneben auch nicht risikobasiert, was mit Umverteilungseffekten unter den Hauseigentümern verbunden ist. Aufgrund der Rechtslage ließe sich das französische System nicht ohne Weiteres nach Deutschland übertragen. Die Verfahren zur offiziellen Anerkennung eines Naturereignisses durch den Staat sind langwierig und damit wenig kundenfreundlich. \r\n\r\nDie Generali Deutschland AG bietet im Neugeschäft der Wohngebäudeversicherung bereits seit einigen Jahren den Elementarschutz im Opt-out-Verfahren an. Dabei ist der Elementarschutz in der Beratung immer vorausgewählt und kann nur aktiv abgewählt werden. Das Kunden-Interesse liegt weiterhin deutlich über dem Niveau der Jahre vor der Ahrtal-Sturzflut 2021. Seitdem ist die Elementar-Anbündelungsquote im Neu- und Ersatzgeschäft bei der Generali mit knapp unter 80 % konstant hoch. Darüber hinaus haben wir unseren Exklusivvertrieb, die Deutsche Vermögensberatung (DVAG), in der jüngsten Vergangenheit mit gezielten Aktionen in der Umstellung Richtung Elementarschutz unterstützt.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-08-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0024617","regulatoryProjectTitle":"Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung erhöhen ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/50/af/742368/Stellungnahme-Gutachten-SG2605260046.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Alterssicherungskommission: Reformperspektiven für die betriebliche Altersversorgung\r\nHinweise der Generali Deutschland AG\r\nDie Alterung der Gesellschaft stellt das deutsche Rentensystem aktuell vor große Herausforderungen. Die Weiterentwicklung der drei Säulen im Sinne eines sich ergänzenden Gesamtsystems zu einer finanziell nachhaltig und demographiefesten Alterssicherung gehört damit zu den zentralen wirtschafts- und sozialpolitischen Aufgaben.\r\nAls Generali Deutschland AG begrüßen wir die Entwicklung eines Gesamtversorgungs-niveaus, da es der Leistungsfähigkeit der 2. und 3. Säule explizit Ausdruck verleiht. Über 60 Prozent der Beschäftigten verfügen derzeit über eine betriebliche Altersversorgung oder/und eine geförderte private Altersvorsorge (Daten für 2023). Für ein lebensstandardsicherndes Einkommen im Alter und für die Etablierung der neuen Kenngröße bedarf es weiterer Reformen, die eine möglichst flächendeckende Verbreitung der kapitalgedeckten Altersvorsorge zum Ziel haben.\r\nMit dem Altersvorsorgereformgesetz hat die Bundesregierung bereits eine Reform der geförderten privaten Altersvorsorge verabschiedet. In der betrieblichen Altersvorsorge wurden ebenfalls einige Verbesserungen auf den Weg gebracht (Betriebsrentenstärkungsgesetz II). Bezogen auf die kapitalgedeckte Alterssicherung sehen wir als Generali Deutschland AG derzeit vor allem Ansatzpunkte, die betriebliche Altersversorgung weiter zu stärken und auszubauen.\r\nAls großer institutioneller Investor ist es uns ein zentrales Anliegen, dass die durch eine stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung entstehenden zusätzlichen Pensionsvermögen einen substanziellen Beitrag zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit leisten. Ohne die richtige Steuerung könnte ein relevanter Teil dieser Mittel in global diversifizierte Anlageformen fließen, ohne die europäische Realwirtschaft in gleichem Maße zu stärken.\r\nbAV als kollektives Sicherungssystem stärken und gezielt weiterentwickeln\r\nDie Reformempfehlungen der Kommission sollten auf den jeweiligen Charakteristika der drei Säulen aufsetzen und diese gezielt weiterentwickeln. Während die private Altersvorsorge durch Individualität und Flexibilität gekennzeichnet ist, bietet die betriebliche Altersvorsorge zentrale Stärken durch ihre kollektive Organisation in einem arbeitsrechtlich integrierten Umfeld. Dazu zählen insbesondere standardisierte Lösungen, Insolvenzsicherung, kollektive Risikoausgleichsmechanismen und in vielen Fällen tarifvertragliche Einbettung.\r\nEine stärkere Verzahnung von bAV und privater Altersvorsorge kann grundsätzlich zur Vereinfachung und Verbreitung beitragen. Es besteht jedoch das Risiko, dass anstelle der angestrebten Vereinfachung ein komplexes hybrides System entsteht, das für Arbeitgeber, Anbieter und Beschäftigte schwer nachvollziehbar und administrativ aufwendig ist. Insbesondere die parallele Anwendung unterschiedlicher steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher\r\n2\r\nFörderregime, arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen sowie Zuschusspflichten würde die Struktur der Produkte und die Administration für Arbeitgeber, Anbieter und Beschäftigte deutlich verkomplizieren. Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher könnte dies zu geringerer Transparenz und erschwerter Vergleichbarkeit führen.\r\nAus ordnungspolitischer Sicht besteht zudem das Risiko, dass eine weitgehende Vermischung der Säulen die klaren Funktions- und Verantwortungsstrukturen auflöst. Kollektive Elemente wie die Einbindung der Sozialpartner sowie bewährte Schutzmechanismen, insbesondere im Hinblick auf Insolvenzsicherung und Mindeststandards, könnten an Bedeutung verlieren. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine Ausweitung bestehender steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Förderungen auf individualvertragliche Modelle mit erheblichen fiskalischen Auswirkungen sowie potenziellen Verteilungswirkungen verbunden wäre. Auch europarechtliche Fragestellungen hinsichtlich eines kohärenten und diskriminierungsfreien Förderrahmens wären zu prüfen. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Stärken der betrieblichen Altersversorgung als kollektives Sicherungssystem zu bewahren und gleichzeitig gezielt weiterzuentwickeln. Eine mögliche Annäherung der Systeme sollte daher nur schrittweise erfolgen und auf klar definierten Rahmenbedingungen basieren, die insbesondere Versorgungssicherheit, Transparenz, administrative Umsetzbarkeit sowie einen fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern gewährleisten.\r\nLebenslange Absicherung\r\nZu den wesentlichen Neuerungen des Altersvorsorgereformgesetzes gehört die Flexibilisierung der Auszahlungsphase, die neben einer Verrentung auch Auszahlungspläne bis zu einem Alter von 85 vorsehen. Bereits heute liegt die Lebenserwartung insbesondere von Frauen vielfach höher. Aufgrund der Langlebigkeit droht Altersvorsorgesparern mit einem befristeten Auszahlungsplan dann, ein zusätzliches Alterseinkommen zu verlieren, mit der Folge eines steigenden Altersarmutsrisikos. Für den Staat würde das höhere fiskalische Belastungen in der Grundsicherung bedeuten, die mit dem demografischen Wandel stetig anwachsen werden. Damit die betriebliche Altersversorgung weiterhin ihre sozialpolitische Funktion erfüllen kann, muss die 2. Säule daher weiterhin eine lebenslange Absicherung bieten. Dies schließt nicht aus, dass ein Teil des angesparten Kapitals bei Rentenbeginn ausgezahlt werden kann. Nur wenn die 1. und die 2. Säule lebenslang zahlen, entsteht ein kohärentes Grundeinkommen im Alter, das das Langlebigkeitsrisiko systematisch abdeckt. Ohne diese Verbindlichkeit zu lebenslangen Leistungen überzeugt das Konzept des „Gesamtversorgungsniveaus“ aus unserer Sicht nicht, da zumindest für Teile der Bevölkerung im hohen Alter nur die gesetzliche Rente verbleiben würde. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und heterogener Erwerbsbiografien.\r\nVerbreitung: mehr verpflichtende Elemente\r\nBei der Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge gab es in den letzten Jahren keine Fortschritte. Nur gut jeder zweite Beschäftigte verfügt über eine bAV-Anwartschaft. Insbesondere bei den KMUs ist die Abdeckung noch deutlich geringer. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir grundsätzlich den Wunsch nach mehr verpflichtenden Elementen in der bAV bspw. in Form eines Auto-Enrolment mit Opt-Out Möglichkeit, auch unabhängig von Tarifverträgen, wie es auch von\r\n3\r\nder EU-Kommission vorgeschlagen wird. Eine stärkere Verpflichtung darf vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Lage aber nicht zu einer Überforderung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen. Ziel muss vielmehr ein ausgewogenes System sein, das sowohl eine breite Teilnahme ermöglicht als auch die langfristige Tragfähigkeit für Unternehmen sicherstellt. Stärkere Belastungen für Arbeitgeber sollten daher mit geeigneten Entlastungen oder Anreizmechanismen flankiert werden (z. B. über Anpassungen bei Sozialabgaben oder Fördergrenzen). Das ist nicht nur für die Verbreitung der bAV entscheidend, sondern auch für ihre nachhaltige Akzeptanz bei Beschäftigten und Unternehmen.\r\nEinfache und attraktive Produkte\r\nDie bAV weist u. a. aufgrund der vielfachen Arbeitgeberbeteiligung und staatlichen Förderung insbesondere für Geringverdiener viele Vorteile auf (s.o.). Mit Blick auf eine stärkere Verbreitung (und Akzeptanz) im KMU-Segment kommt es unabhängig von der Frage einer stärkeren Verpflichtung in der bAV entscheidend darauf an, die bestehende „Produktwelt“ innerhalb der zweiten Säule weiterzuentwickeln und neue Produktlösungen anzubieten. Angelehnt an das Sozialpartnermodell plädieren wir dafür, auch in den Zusagearten Beitragszusage mit Mindestleistung und beitragsorientierte Leistungszusage die Verantwortung des Arbeitgebers stärker auf die Verlässlichkeit der Beitragszahlung zu fokussieren (\"pay-and-forget\"). Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die durchführenden Einrichtungen über robuste Sicherungsmechanismen, transparente Governance-Strukturen und ein hohes Maß an Verbraucherschutz verfügen (z.B. über den für Lebensversicherungsgesellschaften vorgeschriebenen oder einen vergleichbaren Insolvenzschutz verfügt). Derartige Lösungen können auch bei reduzierter Arbeitgeberhaftung ein hohes Maß an Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleisten. Aufbauend auf diesen weitgehend standardisierten Eigenschaften könnte ein kostengünstiges Basisprodukt in der Direktversicherung umgesetzt werden. KMUs hätten dann die Möglichkeit, auf ein einfaches, transparentes Produkt mit wenig administrativem Aufwand zurückzugreifen, das auch portabel ist. Für Unternehmen mit weitergehenden Bedarfen für ihre Mitarbeitenden sollte daneben die Option bestehen, auch zusätzliche individuellere Produktvarianten anbieten zu können. Als Generali Deutschland werden wir diese Produkte entwickeln und stehen den Unternehmen mit unseren Vertriebspartnern als Berater bei der Umsetzung und weiteren Begleitung zur Verfügung.\r\nHöhere Renditen\r\nNeben einer höheren Verbreitung der bAV ist es mit Blick auf das Gesamtversorgungsniveau ebenso bedeutend, dass die Betriebsrenten eine auskömmliche Rendite erwirtschaften, damit sie eine echte Ergänzung zur gesetzlichen Rente darstellen können. Analog zur Reform der privaten Altersvorsorge sollten daher auch hier die starren Garantien gelockert werden und neue Garantieniveaus von 60 bzw. 80 Prozent in allen Durchführungswegen eingeführt werden, die höhere Renditechancen ermöglichen. Gleichzeitig ist eine transparente Kommunikation der damit verbundenen Chancen und Risiken zentral für das Vertrauen der Versicherten.\r\nBerlin, 19.05.2026\r\nGenerali Deutschland AG\r\nPublic Affairs & Social Responsibility"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-05-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0026393","regulatoryProjectTitle":"Rahmenbedingungen für private Investitionen in Infrastruktur verbessern  ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1c/0d/809262/Stellungnahme-Gutachten-SG2607080024.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Generali Deutschland AG Positionspapier\r\nInfrastruktur modernisieren – privates Kapital mobilisieren \r\n\r\nEinleitung\r\nDie Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur gehört nach vielen Jahren des Investitionsrückstands aktuell zu den vorrangigsten Prioritäten der deutschen Politik. Der Bedarf erstreckt sich über nahezu alle Bereiche - von Verkehr und Bildung über die Digitalisierung bis hin zu Gesundheit und Wohnen. Hinzu kommen erhebliche Investitionen für den Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Netzinfrastruktur im Zuge der grünen Transformation.\r\n\r\nMit dem Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro hat die Bundesregierung im Jahr 2025 auf diese Entwicklung reagiert und die notwendigen finanziellen Spielräume zur Stärkung der öffentlichen Investitionstätigkeit geschaffen. Von der Gesamtsumme stehen 400 Mrd. Euro für „klassische“ Infrastrukturprojekte zur Verfügung. Der Rest entfällt auf den Klima- und Transformationsfonds. Ein erheblicher Teil des Investitionsbedarfs ist auf der kommunalen Ebene zu verzeichnen. Gerade hier sind die Investitionsdefizite in den letzten Jahren besonders gewachsen. \r\n\r\nÖkonomen beziffern den Investitionsbedarf für die klassischen Infrastrukturbereiche auf eine Größenordnung von gut 400 bis 600 Milliarden Euro in den kommenden Jahren.  In einer breiteren Betrachtung, die zusätzlich die Transformationsaufgaben einschließt, fallen die prognostizierten Ausgaben noch höher aus. \r\n\r\nDamit wird deutlich, dass das Sondervermögen zwar ein wesentlicher Baustein für die Modernisierung der Infrastruktur ist, aber den gesamten Investitionsbedarf alleine nicht decken kann. Zuletzt weckten Berichte über eine Zweckentfremdung Zweifel an der Zielgenauigkeit der Mittelvergabe.  Weiter ist davon auszugehen, dass der anhaltende Preisanstieg die Finanzierungsbedarfe verstärkt. \r\n\r\nOhne eine systematische Einbeziehung von privatem Kapital werden die bestehenden Investitionslücken damit nicht geschlossen werden können. Zudem fehlen der öffentlichen Hand auch vielfach die personellen Ressourcen, um Projekte zeitnah umsetzen zu können.\r\n \r\nAngesichts der großen Modernisierungsbedarfe zeigt sich die Politik mittlerweile offener, auch Kapital von institutionellen Investoren einzubeziehen. Mit dem Deutschlandfonds wurde ein erster Rahmen für die Beteiligung von privaten Investoren geschaffen. Allerdings sind die Beteiligungsmöglichkeiten für Versicherer wie die Generali Deutschland derzeit eher gering. Dagegen sieht das Errichtungsgesetz für das Sondervermögen keine Hebelung der öffentlichen Mittel durch privates Kapital vor. Das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LKIFG) schließt die Beteiligung privater Investoren zwar nicht aus. Eine systematische Hebelung öffentlicher Mittel durch private Ko-Investitionen ist jedoch nicht verankert. \r\n\r\nDie Modernisierung der Infrastruktur hat nicht nur eine finanzpolitische, sondern auch eine volkswirtschaftliche Dimension. Die OECD sieht die unzureichende Infrastruktur als eine zentrale Wachstumsbremse für die deutsche Volkswirtschaft an.  Damit ist die Modernisierung der Infrastruktur eine wesentliche wirtschaftspolitische Zukunftsaufgabe, zu der Versicherer wie die Generali Deutschland einen substantiellen Beitrag leisten können. \r\n\r\nInfrastruktur bei der Generali \r\nInfrastrukturfinanzierungen gehören seit Jahren fest zum Anlageportfolio von Versicherern. Auch die Generali verfügt über langjährige Erfahrung in der Infrastrukturfinanzierung. Schwerpunktmäßig stellt die Generali Fremdfinanzierungen in den Bereichen Energie- und Netzinfrastruktur, Digitalisierung und Umweltinfrastruktur bereit. Vor allem für den Ausbau der Energieinfrastruktur stellt die Generali Eigenkapital zur Verfügung. Unsere Kunden können über unseren Exklusiv Fonds Infrastruktur auch direkt in das Segment investieren. \r\n\r\nDas gesamte Infrastrukturengagement der Generali Deutschland AG beträgt knapp 4 Mrd. Euro. Im Jahr 2025 sind Commitments in Höhe von 850 Mio. Euro abgeschlossen worden. Der Investitionsschwerpunkt liegt auf der gesamten EU und ist regional unter den größeren Ländern in etwa gleichverteilt. Auf Deutschland entfällt ein Anteil von etwa 20%. Damit ist im Fall der Generali kein „negativer Home-Bias“ erkennbar, vielmehr fließen über unsere Investitionsvehikel auch finanzielle Mittel aus im EU-Ausland ansässigen Generali-Einheiten nach Deutschland.\r\n\r\nDas Interesse der Generali an Infrastrukturinvestitionen in Deutschland ist aufgrund der guten Standortbedingungen hoch. Als langfristiger Investor mit vergleichsweise stabil planbaren Leistungsverpflichtungen (aus der Lebensversicherung) kann die Generali Kapital für illiquide Anlagen mit langen Laufzeiten wie Infrastruktur bereitstellen.  \r\n\r\nPrivates Kapital kein Engpass \r\nTrotz neuer Ansätze wie dem Deutschlandfonds oder auch dem Standortfördergesetz gelingt es bislang nur eingeschränkt, privates Kapital in ausreichendem Umfang für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten zu mobilisieren. Dies liegt nach unserer Erfahrung jedoch nicht an einer mangelnden Investitionsbereitschaft oder fehlendem Kapital, sondern vor allem an strukturellen Hemmnissen auf der Angebotsseite.  \r\n\r\nDazu zählen eine unzureichende Pipeline investierbarer Projekte und geringe Projektgrößen insbesondere im kommunalen Bereich. Hinzu kommen regulatorische, organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen, die Investitionen erschweren oder verzögern. Das betrifft in erster Linie komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren. Insgesamt besteht die Herausforderung damit weniger darin, zusätzliches Kapital zu gewinnen, sondern vielmehr in der Schaffung geeigneter Strukturen für deren effizienten Einsatz. Entscheidend ist dabei vor allem eine verbesserte Investierbarkeit von Projekten sowie die Reduktion von Umsetzungshürden. \r\n\r\nWichtig in dem Kontext ist auch ein angemessener Rahmen für die Besonderheiten langfristiger Infrastrukturinvestitionen in der Produktregulierung. Vorgaben, die hohe Liquiditätsanforderungen an Altersvorsorgeprodukte in der privaten und betrieblichen Altersversorgung stellen, wie bspw. weitreichende Wechselrechte, können Investitionen in Infrastruktur erschweren. Dagegen stellen die neuen Kapitalanforderungen unter Solvency II nach unserer Einschätzung kein Investitionshindernis dar. \r\n \r\nDie folgenden Vorschläge zeigen auf, wie bestehende Hemmnisse abgebaut und private Investitionen in Infrastrukturprojekte erleichtert werden können. Dabei lassen sich nach unserer Analyse bereits wesentliche Verbesserungen erzielen, ohne dass der gesetzliche, regulatorische Rahmen geändert werden muss.\r\n\r\nRahmenbedingungen für eine stärkere Mobilisierung privaten Kapitals\r\n\r\nStrategie „Infrastruktur 2035 / 2040“ \r\nDie Mobilisierung privaten Kapitals für die öffentliche Infrastruktur erfordert aus unserer Sicht angesichts der Größe der Aufgabe und der damit verbundenen Investitionssummen einen ganzheitlichen Ansatz mit einer klaren Vision und langfristigen politischen Strategie, wie diese Investitionen das Wirtschaftswachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und auch die deutsche Souveränität stärken können. Die Forderung des Investitions- und Innovationsbeirats beim BMF nach einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie unterstützen wir daher ausdrücklich.  Vergleichbare langfristige Zielsetzungen wie die Klimaneutralität 2045 zeigen, dass diese Zielbilder erhebliche Investitions- und Steuerungswirkungen entfalten können.  \r\n\r\nBisher fokussierte Infrastrukturpolitik zu häufig auf Einzelprogrammen. Traditionell erfolgte die Finanzierung weit überwiegend aus Mitteln der öffentlichen Haushalte. Damit fehlten Anreize für eine systematische weitreichende Vorhabenplanung im Sinne einer Pipeline und auch eine effiziente Projektumsetzung.\r\n\r\nZiel einer langfristigen übergreifenden Infrastrukturstrategie sollte es daher sein, Planungssicherheit zu schaffen, Projekte planbar zu machen und Investitionsprioritäten zu definieren. Gleichzeitig ist eine klare Rollenverteilung von Bund, Ländern, Kommunen sowie institutionellen Investoren je Investitionsfeld zu entwickeln, um darauf aufbauend privates Kapital systematischer in die Infrastrukturfinanzierung einzubeziehen.\r\n\r\nÖffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP), Kofinanzierungen und Special Purpose Vehicles (SPVs), die öffentliche Assets für Infrastrukturfonds investierbar machen, sollten Teil dieser Strategie sein. Durch diese Instrumente können zusätzliche Finanzierungskapazitäten erschlossen werden. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung herkömmlicher Beschaffungen für öffentliche Investitionen. Eine aktuelle Studie des IW Köln zeigt, dass ÖPP eine wichtige Rolle bei der effizienten Umsetzung von Infrastrukturprojekten spielen können, da sie in der Regel den Zeit- und Kostenrahmen einhalten.  Keineswegs bedeutet der Einsatz von ÖPP eine Privatisierung der öffentlichen Infrastruktur. \r\n\r\n\r\nInvestitionsfähige Projekte schaffen\r\nDie wichtigste Voraussetzung für mehr privates Engagement ist eine verlässliche Pipeline investierbarer Projekte. Im Sinne einer Signalfunktion für Länder und Kommunen sollte der Bund zeitnah die Initiative ergreifen und für zentrale Infrastrukturbereiche wie den Autobahnbau eine langfristige Projektpipeline über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren (angelehnt an die Laufzeit des Sondervermögens) erstellen. Dies schafft Planungssicherheit für Investoren und Bauwirtschaft gleichermaßen, stärkt die Umsetzungskapazitäten und sichert auch das Know-How für diese Beteiligungsformen. Zu prüfen ist, inwieweit dieses Vorhaben über den Deutschlandfonds organisiert werden kann. Ein Vorangehen des Bundes würde die Akzeptanz von privatem Engagement in der Infrastrukturfinanzierung stärken und Nachahmer in Ländern und Kommunen finden. \r\n\r\nGrößeres Potential sehen wir daneben auf der kommunalen Ebene durch die stärkere Bündelung von Projekten, z.B. von Stadtwerken in der kommunalen Wärmeversorgung. Viele Vorhaben erreichen für sich genommen nicht die Größenordnung, die institutionelle Investoren benötigen . Investierbare Projekte beginnen aus Sicht der Generali in Abhängigkeit der Finanzierungsform bei einem zweitstelligen Millionenbetrag im oberen Bereich (Debt) oder einem dreistelligen Millionenbetrag (Equity). Bundesländer und kommunale Spitzenverbände sollten deshalb die Zusammenarbeit der Kommunen auch aktiv über Verwaltungsgrenzen hinweg unterstützen. Der Aufbau entsprechender Beratungskapazitäten kann hier eine wichtige Maßnahme sein. Durch die Zusammenfassung mehrerer Vorhaben zu größeren standardisierten Projektstrukturen können zudem Skaleneffekte gehoben und Investitionsvolumina geschaffen werden, die bspw. den Anforderungen von Generali Infrastrukturinvestments entsprechen. Französische Windparks sind in diesem Zusammenhang ein interessantes Beispiel, da hier über gebündelte Vergabestrukturen in der Regel große Projektvolumina erreicht werden.  \r\n\r\nPlanung beschleunigen und Transparenz erhöhen\r\nPlanungs- und Genehmigungsverfahren müssen konsequent vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden. Durch kürzere Verfahren ließe sich die Anzahl der baureifen Infrastrukturprojekte ebenfalls deutlich erhöhen. Hierzu wurden und werden bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, wie bspw. das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.\r\n\r\nGleichzeitig sollten die Transparenz über geplante Infrastrukturvorhaben und das Monitoring zur Mittelverwendung deutlich verbessert werden. Eine zentrale Ausschreibungs- und Projektplattform – beispielsweise unter Einbindung der KfW oder der Europäischen Investitionsbank – könnte auch internationalen Investoren einen „One Stop“ Zugang zu Investitionsmöglichkeiten verschaffen.  Eine solche Plattform kann an das bestehende Monitoring der Ausgaben des SVIK anschließen und einen gesamthaften Überblick über die Modernisierung der deutschen Infrastruktur geben. Eine Best Practice ist die britische „National Infrastructure and Service Authority“ (NISTA), die Investoren einen digitalen Überblick über geplante Infrastrukturprojekte zur Verfügung stellt. Die 10-jährige Infrastruktur-Pipeline von NISTA umfasst Investments in Höhe von 828 Mrd. Euro, davon 290 Mrd. Euro öffentliche Investments und 538 Mrd. Euro private oder öffentlich-private Investitionen .\r\n\r\nFür größere Infrastrukturvorhaben sollte zudem eine standardisierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf Basis des Lebenszyklusansatzes verbindlich durchgeführt und veröffentlicht werden. Zentral für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist, dass entgegen der häufig zu beobachtenden Praxis nicht nur die initialen Investitionskosten, sondern sämtliche Kosten über die Nutzungsdauer des Projektes berücksichtigt werden. Den Vorschlag des GDV, diese Prüfung ab einem Investitionsvolumen von 10 Mio. Euro durchzuführen, unterstützen wir.  Dies erhöht die Transparenz staatlicher Investitionsentscheidungen und erleichtert zugleich die Identifikation von Projekten, die sich für eine Beteiligung privater Investoren eignen. Wir sehen in diesem Zusammenhang auch eine Rolle für Landesrechnungshöfe, diese Berechnungen als Experten zu unterstützen. \r\n\r\nInvestitionen einfacher und effizienter machen\r\nStandardisierte Projekt- und Vertragsstrukturen erleichtern die Umsetzung für private Investoren. Damit einher gehen auch reduzierte Transaktionskosten, eine erleichterte Bewertung von Risiken sowie die Bepreisung der Anlagen. In der operativen Umsetzung könnte – auch mit Blick auf den Deutschlandfonds - die KfW unter Beteiligung von Verbänden wie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund eine aktive Rolle bei der Entwicklung von Standards übernehmen.\r\n\r\nStandardisierung schafft gleichzeitig die Grundlage zum Handel auf Sekundärmärkten und könnte die Attraktivität dieser Assetklasse noch einmal deutlich erhöhen, da illiquide Vermögenswerte damit leichter veräußerbar werden. Voraussetzung hierfür sind funktionierende Sekundärmärkte, die aktuell nicht existieren. \r\n\r\nGleichzeitig unterstützen wir den Ansatz der EU-Kommission, die Harmonisierung vom Vertrags-, Steuer- und Insolvenzrecht weiter voranzutreiben, z.B. durch ein europäisches „28. Regime“, um grenzüberschreitende Infrastrukturinvestitionen zu erleichtern.  \r\n\r\nInfrastrukturinvestitionen in der Wohlverhaltensaufsicht berücksichtigen \r\nInfrastrukturinvestitionen unterscheiden sich grundlegend von liquiden Investments in Aktienfonds oder ETFs. Der Auswahlprozess, die Strukturierung und die laufende Betreuung der illiquiden Vermögenswerte erfordern einen deutlich höheren Analyse- und Verwaltungsaufwand. Die regulatorische Praxis (Value for Money) berücksichtigt diese Besonderheiten aktuell nicht. Um auch privaten Anlegerinnen und Anlegern den Zugang zu Infrastrukturinvestitionen leichter zu ermöglichen – bspw. über fondsgebundene Lebensversicherungen – plädieren wir dafür, diese Unterschiede in der Aufsichtspraxis angemessen zu berücksichtigen und stärker zwischen liquiden und illiquiden Anlageklassen zu differenzieren.\r\n\r\nRisiken gezielt teilen\r\nNicht alle Infrastruktursegmente weisen von Beginn an ein tragfähiges Risiko-Rendite-Profil für private Investoren auf. In einzelnen Bereichen können staatliche Instrumente dazu beitragen, private Investitionen anzustoßen. Hierzu gehören beispielsweise zeitlich befristete Fördermaßnahmen für gesellschaftlich besonders erwünschte Investitionen sowie Risikoübernahmen bei Zukunftstechnologien mit hohen Anfangsrisiken wie bspw. grünem Wasserstoff, etwa durch First-Loss-Garantien. Solche Instrumente sollten jedoch gezielt und subsidiär eingesetzt werden. Vorrangiges Ziel muss es bleiben, dauerhaft investitionsfähige Märkte zu schaffen.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-07-07"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}