{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Die Lausitz Energie Bergbau AG betreibt die Braunkohlegewinnung in den drei Lausitzer Tagebauen sowie die Veredlung des Rohstoffs im Industriepark Schwarze Pumpe. Durch zeitnahe Rekultivierung der Tagebaue schafft sie eine sichere und nachhaltig nutzbare Bergbaufolgelandschaft. Darüber hinaus werden Industriedienstleistungen in den Bereichen Maschinen- und Stahlbau sowie in der Wartung und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen angeboten.\r\n\r\nZum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, den Bundesministerien und den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie deren Mitarbeitern zu allen für die Geschäftsfelder der Lausitz Energie Kraftwerke AG relevanten energie- klima- und umweltpolitischen Rahmenbedingungen, insbesondere zu laufenden Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren geführt. 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sowie die Ausweisungen der Rekultivierungsflächen als konfliktarme RED III-Beschleunigungsgebiete.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"},{"title":"Raumordnungsgesetz","shortTitle":"ROG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":3,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0004621","regulatoryProjectTitle":"Änderung des EEG durch Streichung 20 MW-Förderdeckels bei Freiflächen-Photovoltaik insbesondere auf Konversionsflächen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/87/cf/306883/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210039.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wie Konversionsflächen\r\ndie Energiewende\r\nbeschleunigen können\r\nVerbesserung der Investitionsbedingungen für\r\nPV Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen\r\n\r\nPV\r\nProjekte auf\r\nKonversionsflächen:\r\n großflächig\r\n k onfliktarm\r\n kurzfristig umsetzbar\r\nKurzfristig umsetzbares\r\nFlächenpotenzial von 5,5 GW\r\nSolarenergie alleine in der Lausitz.\r\nKonversionsflächen sind durch die Vornutzung vorbelastet und\r\ndaher besonders gut für großflächige PV Anlagen geeignet\r\nDer PV\r\nAusbau auf Konversionsflächen minimiert die\r\nFlächenkonkurrenz insbesondere zu Flächen mit hoher\r\nBodengüte.\r\nDer\r\nAbstand zur Wohnbebauung ist zumeist hoch, mit\r\npositiver Auswirkung auf die öffentliche Akzeptanz.\r\nDie Projektpotenziale sind\r\nkurzfristig umsetzbar.\r\nPV\r\nAusbau auf Konversionsflächen fördert Regionen und\r\nUnternehmen, die vom Strukturwandel betroffen sind und\r\nunterstützt deren Neuausrichtung.\r\n\r\nPush\r\nEffekt für PV\r\nAusbau in der Lausitz\r\n Von dem umsetzbaren Flächenpotenzial von 5,5 GW\r\nSolarenergie auf Konversionsflächen in der Lausitz\r\nsind nach aktuellem Rechtsstand nur 10%\r\nförderfähig (Gründe: Projektgrößen von deutlich\r\nüber 100 MW, 20 MW Deckel der EEG\r\nAusschreibung und Anlagenzusammenfassung).\r\n Die restlichen\r\n90% der Projektpotenziale sind\r\naufgrund der Vorbelastung gegenüber\r\nkonkurrierenden Landwirtschaftsflächen\r\nwirtschaftlich benachteiligt\r\n Daher besteht ein Risiko, dass ein\r\ngroßer Teil der\r\nProjekte auf Konversionsflächen nach aktuellem\r\nRechtsstand nicht wirtschaftlich umgesetzt werden\r\nkann .\r\n\r\nBundesweiter Push\r\nEffekt\r\nfür Freiflächen PV\r\n Daher:\r\nDie Nutzung der Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Vornutzung sollte\r\ngezielt angereizt werden und bestehende Hemmnisse bei den\r\nFördertatbeständen beseitigt werden.\r\n\r\n\r\nVorschlag zur Umsetzung:\r\nAufhebung des 20 MW Deckels für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung\r\n§\r\n37 Abs. 3 EEG sollte wie folgt ergänzt werden:\r\n(3) In Ergänzung zu den Anforderungen nach\r\n§ 30 darf die Gebotsmenge bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments\r\npro Gebot eine zu installierende Leistung von 20 Megawatt nicht überschreiten , es sei denn die Anlage befindet sich auf einer\r\nKonversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung nach § 37 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b\r\n§\r\n38a Abs. 1 Ziffer 5a EEG sollte wie folgt ergänzt werden:\r\n„5. soweit bei Freiflächenanlagen\r\na) die installierte Leistung von 20 Megawatt nicht überschritten wird,\r\nes sei denn die Anlage befindet sich auf einer Konversionsfläche\r\naus wirtschaftlicher Nutzung nach § 37 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b ,\r\n\r\nRechtliche Ausgangssituation\r\n\r\nDerzeit ist die Förderfähigkeit von PV\r\nFreiflächenanlagen im EEG auf eine Größe von 20 MW begrenzt.\r\n\r\nDie\r\nAnlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 2 EEG behindert größere zusammenhängende Konversionsflächen , da binnen 24\r\nMonaten nur ein Bruchteil der möglichen Anlagen gefördert werden kann.\r\n\r\nAufhebung des 20 MW\r\nDeckels für Freiflächen PV Anlagen auf\r\nKonversionsflächen fördert den bundesweiten Solarausbau\r\nGrößendeckel im EEG für\r\nKonversionsflächen\r\nMW Förderfähig\r\nAnteil Förderfähig\r\n20 MW\r\n0,5 GW\r\n10%\r\n80 MW\r\n1,4 GW\r\n25%\r\nKein Deckel\r\n5,5 GW\r\n100%\r\nAlleine in der Lausitz lässt sich der PV\r\nAusbau um 5 GW anheben.\r\nEine\r\nAnhebung des 20 MW Deckels auf 80 MW würde den förderfähigen Anteil der Anlagen nur\r\nvon 10% auf 25% erhöhen. Eine komplette Aufhebung des Deckels würde den förderfähigen\r\nAnteil auf 100% erhöhen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004622","regulatoryProjectTitle":"Vorschläge zur Steigerung der Versorgungssicherheit und Energietransformation für einen starken Standort Ostdeutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/52/82/306885/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210040.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nVersorgungssicherheit und Energietransformation für einen starken Standort Ostdeutschland\r\nUns als Unternehmen verbindet der gemeinsame Auftrag und die damit zusammenhän-gende Verantwortung, die Energieversorgung der ostdeutschen Region sicherzustellen. Dabei haben wir Gegenwart und Zukunft im Blick. Wir leisten mit unserer Expertise und Transformationserfahrung einen wesentlichen Beitrag zu einer effizienten und damit erfolgreichen Energiewende.\r\nUnser Erfolg ist eng verbunden mit der Transformation des Wirtschafts- und Energie-standortes Ostdeutschland. Nur mit auch zukünftig starken und wertschöpfenden Un-ternehmen und der Akzeptanz der Menschen vor Ort wird die Energiewende hier in der Region erfolgreich sein. Ein entscheidender Standortvorteil Ostdeutschlands für bestehende und künftige Ansiedlungen von Unternehmen sind nutzbar gemachte, sprich in die Netzinfrastruktur integrierte, grüne Energien. Privatwirtschaftliche Investitionen zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Ostdeutschland bedürfen jedoch verlässlicher und adäquater Rahmenbedingungen sowie einer konsistenten Strategie für Energie, Wirtschaft und Industrie mit klarer Perspektive für Ost-deutschland.\r\nUnser aller Ziel ist es, Wertschöpfung in Ostdeutschland nicht nur zu sichern, sondern auszubauen. Denn eine erfolgreiche Energiewende braucht erfolgreiche Unternehmen, die in der Lage sind, in die Transformation zu investieren. Dabei ist, wie auch für die Unternehmen, für die nachhaltige Akzeptanz in der Bevölkerung zudem gesamtsystemische Kosteneffizienz Grundvoraussetzung.\r\nEnergiewende-Investitionen brauchen Verlässlichkeit und Konsistenz\r\nAus unserer Sicht sehen wir folgenden konkreten Handlungsbedarf, damit die Energiewende in unserer Region gelingt:\r\n1.\r\nDie seit 2022 diskutierte Kraftwerksstrategie muss endlich in die Praxis umgesetzt werden. Dafür brau-chen wir schnellstmöglich von Brüssel genehmigte Ausschreibungen.\r\n2.\r\nBei der Ausgestaltung der Ausschreibungen braucht es eine diskriminierungsfreie und kluge Verteilung der neuen Kraftwerkskapazitäten. Klar ist: Aus Gründen der Systemdienlichkeit müssen auch Standorte in Ostdeutschland zum Zuge kommen. Dies kann sowohl bestehende Kraftwerksstandorte als auch die ostdeutschen Regionen einschließen, in denen bis dato wenig bzw. keine Großkraftwerkskapazität für die Bereitstellung von flexibler Stromerzeugung zur Verfügung steht.\r\n3.\r\nInvestitionen in klimaneutrale Gaskraftwerke erfordern Verlässlichkeit und wirtschaftliche Vernunft bei Wasserstoff. Die Rahmenbedingungen für den Aufbau des H2-Kernnetzes und auch die H2-Verteilnetze müssen so gestaltet werden, dass privatwirtschaftliche Investitionen in diese Infrastruktur kapitalmarkt-fähig sind. Der Anschluss der heute bestehenden Kraftwerksstandorte, aber auch der Anschluss der ost-deutschen Industrie an die Wasserstoffnetze, ist für eine gute Entwicklungsperspektive dieser Standorte zwingend notwendig.\r\n4. Die Stromnetze sind der Schlüssel für den Erfolg der Energiewende. Desto schneller diese in der Höchst- und insbesondere auch in der Hochspannungsebene ausgebaut werden können bzw., je besser der Zubau der erneuerbaren Energien (eE) mit den vorhanden Stromnetzkapazitäten synchronisiert wird, desto mehr eE-Strom kann nutzbar gemacht werden. In diesem Sinne sollte der Netzanschluss an einem bekannten Netzengpass erst nach Abschluss der Netzausbaumaßnahmen erfolgen.\r\n➔\r\nDies ist in § 8 Abs. 4 EEG eindeutig zu regeln, um eine unterschiedliche Gesetzesauslegung zu vermeiden. Vorteil dieses Vorgehens ist, dass weitere Redispatch-Maßnahmen und damit verbun-dene Ausgleichszahlungen vermieden werden können.\r\nZudem könnte ein Redispatch-Vorbehalt eingeführt werden. Erneuerbare-Energien-Anlagen, die sich be-wusst an einem bekannten Netzengpass anschließen lassen, erhalten so lange keinen finanziellen Aus-gleich für die von den Netzbetreibern vorgenommenen Leistungsreduzierungen, bis der Netzausbau abgeschlossen und der Engpass beseitigt ist. Damit können Redispatch-Kosten vermindert werden.\r\n➔\r\nHierzu sind § 8 EEG und § 13 a EnWG entsprechend anzupassen oder zu ergänzen.\r\n2\r\nNicht nur Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien, sondern insbesondere auch für den Ausbau der Verteilnetze müssen beschleunigt und digitalisiert werden. Hierzu zählt z. B. das vereinfachte Verfahren für den Ersatzneubau in bestehenden Trassen bzw. die Ge-nehmigungsfreiheit für kleinere Maßnahmen (z. B. Mast- oder Leiterseilwechsel). Für die Erweiterungen innerhalb bestehender Trassen sollten unnötige Genehmigungsverfahren vollständig entfallen.\r\n➔\r\nUm dies umzusetzen ist eine Anpassung von § 43 Abs. 1 EnWG notwendig. Dies schließt auch das An-zeigeverfahren gemäß § 43f EnWG mit ein, gemäß dem eine umfassende Prüfung inkl. landschafts-pflegerischem Begleitplan, Kartierung etc. nach BNatSchG § 17 (4) vorgenommen wird.\r\nAuch eine gemeinsame Datenbasis (Tools) und die längere Gültigkeit von Kartierungsergebnissen oder die Wiedereinführung der materiellen Präklusion im Umweltschutz kann einen beschleunigten Ausbau bewirken.\r\n➔\r\nIm „Beschleunigungspakt“ kündigen Bund und Länder an, Konzepte für die Schaffung eines bundes-weiten Umweltdatenkatasters und einer bundesweiten Gutachtendatenbank zu entwickeln. Vorha-benbezogen erhobene Kartierungsdaten sollen gesetzlich verpflichtend zu öffentlich zugänglichen Quellen erklärt werden können und in dem Kataster veröffentlicht werden. Diese Absichtserklärung ist ein erster wichtiger Schritt, nun gilt es die Umsetzung voranzutreiben!\r\n➔\r\nDoppelte Kartierungen kosten uns im Schnitt 1,5 Jahre in der Umsetzung. Darüber hinaus ist die bis-herige Praxis, Umweltgutachten nach ca. 5 Jahren einer Aktualisierung zu unterziehen, angesichts der Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht förderlich. Die Gültigkeit von Umwelt-gutachten sollte durch eine Anpassung von § 75 VwVfG auf 10 Jahre ausgeweitet werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten.\r\n5.\r\nVor dem Hintergrund der Ziele des Osterpakets für 2030 und der damit verbundenen immensen Investi-tionen in den Ausbau der Stromnetze, besonders auch in Ostdeutschland, benötigen die Stromnetzbe-treiber verlässliche und für die Refinanzierung adäquate regulatorische Rahmenbedingungen, um den Netzausbau und die Transformation umsetzen zu können. Dazu zählt insbesondere eine im internationa-len Vergleich angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals. Dies fällt in den Aufgabenbereich der BNetzA und ist im Rahmen der Novelle der Anreizregulierungsverordnung zu berücksichtigen.\r\n6.\r\nDer Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft wird nur gelingen, wenn er auf konsistenten und verlässlichen Strategien beruht – alle Zahnräder müssen ineinandergreifen. Die H2-Importstragie, H2-Speicherstrategie und die Carbon Management Strategie müssen daher schnellstmöglich veröffentlicht und praktisch um-gesetzt werden. Zahlreiche Zukunftsprojekte verbleiben sonst in Wartestellung.\r\nH2-Importstrategie:\r\n➔\r\nUm Planungssicherheit zu gewährleisten, Marktdisruptionen zu vermeiden und insbesondere um langfristige Lieferverträge für H2 schnellstmöglich abschließen zu können, sollte in der H2-Im-portstrategie das sogenannte „Grandfathering“ zum Schutz vor dem Einfluss neuer Regularien explizit verankert werden.\r\n➔\r\nDarüber hinaus bedarf es der Entwicklung von Absicherungsinstrumenten für Importrisiken für Midstreamer, damit diese ihrer Funktion im Markt nachkommen können.\r\n➔\r\nJedwede zeitliche Befristung der Übergangszeit bis zur vollständigen Verstromung von H2 hängt von der zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich verfügbaren Menge von H2 ab; dies sicherzustellen liegt nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich der Kraftwerksbetreiber.\r\nH2-Speicherstrategie:\r\n➔\r\nIm Rahmen der H2-Speicherstrategie sollte frühestmöglich ein Dialogformat zwischen den Gesell-schaftern/Investoren der Speicherbetreiber, den Betreibern selbst und dem BMWK zur Ausgestal-tung eines Finanzierungsmechanismus etabliert werden. Dies bietet die Chance, zügig den Aufbau der erforderlichen Wasserstoffspeicherkapazitäten anzureizen und damit Kongruenz zum H2-Hoch-lauf herzustellen.\r\nCarbon Management Strategie (CMS):\r\n➔\r\nZwischen der Bereitstellung von abgeschiedenem CO2 und der Abnahme zum Zweck der Nutzung oder der Speicherung kann es zu Verzögerungen kommen, die die Prozesskette in signifikantem Maße negativ beeinflussen. Um diese Schwankungen abzupuffern und damit auch das Transportsys-tem zu optimieren, ist eine integrierte, temporäre onshore Zwischenspeicherung von CO2 unerlässlich. Diese Zwischenspeicherung kann in oberirdischen Behältern erfolgen, die aber nur über ein begrenztes Volumen verfügen oder in unterirdischen Salzkavernen, wie sie für die temporäre Speicherung von Erdgas eingesetzt werden. Gerade Salzkavernen verfügen über ein gro-ßes Volumen in Verbindung mit einem hohen Maß an Flexibilität bei der Ein- und Ausspeicherung. Da Salzkavernen keinen Kontakt zu Grundwasser haben, ist eine Gefährdung desselben ausge-schlossen. Vor diesem Hintergrund sollte die CMS die Zwischenspeicherung von CO2 und damit zu-sammenhängende Fragen, etwa zur Finanzierung und zur Regulatorik, in den Blick nehmen.\r\n3\r\n7.\r\nDie Nationale Biomassestrategie (NABIS) muss zeitnah veröffentlicht werden und so ausgestaltet sein, dass Biogas, Biomethan und feste Biomasse heute und in Zukunft ihren optimalen Beitrag zur Versor-gungssicherheit und klimaneutralen sowie preiswerten Energie- und Wärmeversorgung leisten können.\r\nBezugnehmend auf die Ziele und Leitprinzipien der NABIS (Stand 02/24) und v. a. Maßnahme 4 (Kaska-denprinzip in allen rechtlichen und förderpolitischen Instrumenten als Grundsatz beachten; keine Be-günstigung einer energetischen Nutzung, wenn stoffliche Nutzung möglich ist):\r\n➔\r\nGrundsätzlich sind Biogasanlagen mehr als „nur“ Stromerzeugungs- bzw. Energieanlagen zu be-trachten. Die Stromerzeugung geht immer mit der Wärmeerzeugung einher. Bei der Biomethaner-zeugung richtet sich die Verwendung nach den Absatzmöglichkeiten bzw. der Nachfrage. Biomethan kann wie auch das gleichzeitig anfallende Kohlenstoffdioxid immer auch stofflich in einer Kaskade genutzt werden. Weitere Produkte (Plattformchemikalien, Fasern) können vor, während oder am Ende der Biogasproduktion entstehen und die Transformation der Volkswirtschaft in eine Ära ohne fossile Rohstoffe unterstützen. Gärprodukte fallen grundsätzlich bei der Biogasproduktion als stoff-liches Produkt an und werden in der Regel als Dünger in der Landwirtschaft genutzt. Vor diesem Hintergrund sollte auf eine ordnungsrechtliche Regelung zur Nutzungskaskade verzichtet werden. Mindestens sollte der Kaskadenbegriff für Biogas jedoch weiter gefasst werden.\r\n➔\r\nFeste Biomasse erlaubt in den kommenden Jahren eine schnelle Dekarbonisierung von Raum und Prozesswärme vor allem in der Industrie. Bereits heute werden Sägerestabfälle noch nicht vollstän-dig genutzt; durch den notwendigen Waldumbau werden diese Potenziale auch weiter steigen. Eine angedachte CO2-Bepreisung von fester Biomasse in Deutschland für nach der RED III als nachhaltig zertifizierte Biomasse ist schädlich und unbegründet. Die umfassende CO2-Bepreisung im europäi-schen und nationalen Emissionshandel bepreist die Vorkettenemissionen aus Anbau, Verarbeitung und Transport zumindest für deutsche Biomasse schon umfassend. Würde Deutschland als einziger Mitgliedstaat nachhaltige Biomasse separat bepreisen, führte dies zu massiven Biomasseexporten und entsprechenden Marktverwerfungen.\r\n8.\r\nWettbewerbsfähige Energie ist grundlegend für die wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands, daher müssen die Kosten der Energiewende im Blick behalten werden. Dabei wird es zum einen darauf ankom-men, unnötige Kosten zu reduzieren, etwa durch die Umstellung neuer HGÜ-Leitungen aus dem aktuel-len Netzentwicklungsplan auf Freileitungen. Gleichzeitig werden in der Hochspannungsebene zuneh-mend mehr Kabellösungen benötigt, um den Transport des eE-Stroms über die Freileitungen flankieren zu können. Zum anderen kann es zielführend sein, durch einen Bundeszuschuss die Netzentgelte in der Höchstspannung zu stabilisieren.\r\nErgänzende Punkte aus dem Gespräch\r\n1.\r\nEin Vorrang im Netzanschlussverfahren für industrielle Verbraucher in Ostdeutschland (Lastkompo-nente Ost) kann dazu beitragen, erneuerbare Energien besser zu nutzen, statt abzuregeln und dadurch Verteilnetze zu entlasten. Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum, weniger für den Speckgürtel von Ballungsräumen. (Vorschlag enviaM)\r\nNach aktueller Regelung gemäß § 8 EEG und § 17 EnWG gilt „first come first serve“ für den Anschluss so-wohl für Einspeiser (eE-Erzeugungsanlagen) als auch für Verbraucher (Haushalte, Unternehmen, usw.). Vor dem Hintergrund des Netzanschlussbooms sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Netzanschluss-begehren nach Maßgabe des Projektreifegrades und der Netzdienlichkeit zu priorisieren. Dadurch kann etwa Last eher an das Verteilnetz gebracht werden, die dazu beiträgt, grüne Energie zu nutzen, Abrege-lung einzuschränken (nutzen statt abregeln) sowie Redispatch-Kosten und Netzausbau zu mindern. Es braucht eine Anpassung von § 17 EnWG, der die Priorisierung von Netzanschlusspflichten regelt.\r\n2.\r\nErneuerbare Energien stärker zu nutzen, anstelle diese abzuregeln, ist sachlich, netz- und volkswirt-schaftlich sinnvoll. Hierzu können z.B. netzdienliche Anlagen und Speicher (Elektrolyseure & Batterie-speicher) unter veränderten Rahmenbedingungen einen wichtigen Beitrag leisten, um flexibel agie-ren und Flexibilitäten nutzen zu können. (Vorschlag enviaM)\r\n➔\r\nBatteriespeicher attraktiver machen durch eine Anpassung von § 9 Abs. 1 Nr.3 a) Stromsteuergesetz, um Strom, der für Ein- und Ausspeisung in Batteriespeicher genutzt wird, von der Stromsteuer zu befreien.\r\n➔\r\nSystemdienliche Elektrolyse fördern! Die Bundesregierung sollte die bereits in § 96 Nr. 9 WindSeeG bestehende Regelung nutzen, die besagt, dass jährlich 500 MW Elektrolyseleistung bis 2028 durch das BMWK ausgeschrieben werden können. Für den Aufbau der nationalen H2-Wirtschaft und um die Wertschöpfung in (Ost-) Deutschland zu halten, wäre dies ein wichtiges Signal. Darüber hinaus gibt die RED III vor, dass 42 % des in der Industrie eingesetzten H2 bis 2030 grün sein sollen. Die aktuel-len Fördermechanismen werden nicht ausreichen, um dieses Ziel zu erreichen. Die Bundesregierung sollte aufzeigen, mit welchen Maßnahmen sie dieses Ziel verlässlich erreichen will.\r\n4\r\nGemeinsam für die Energiezukunft Ostdeutschlands\r\nMit seiner strategischen Lage, hervorragenden Infrastruktur und grundlegenden Transformationserfahrung ist die Region Ostdeutschland ein attraktiver Wirtschafts- und Industriestandort. Diesen Standort im Sinne der Energie-wende umzubauen, gelingt nur im Zusammenspiel von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Wir ap-pellieren an die politischen Entscheidungsträger, unsere Handlungsempfehlungen aufzunehmen, denn von einer ostdeutschen industriellen Erfolgsgeschichte profitiert die Transformation im ganzen Land.\r\nWir als Unterzeichner wollen vorangehen, haben Zukunftsprojekte für den Standort Ostdeutschland initiiert und stehen jederzeit als Ansprechpartner bereit."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"VORSTELLUNG DER\r\nGIGAWATTFACTORY\r\nDominique Guillou\r\nCEO der LEAG Renewables GmbH\r\n\r\n„Was hier passiert, ist beachtlich.\r\nEs wird nämlich eingestiegen.\r\nDie LEAG wandelt sich in einem\r\natemberaubenden Tempo.“\r\nDr. Robert Habeck , Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz,\r\nFebruar 2023\r\n\r\nLEAG - In der Lausitz verwurzelt\r\nTransformation von einem Unternehmen der Kohleindustrie\r\nzu einem führenden Marktführer für Erneuerbare Energien\r\nund innovative Speicherlösungen\r\nStromproduzent in\r\nDeutschland\r\n#2\r\nQuelle: BNetzA, Monitoringbericht Energie 2023\r\nMitarbeiterinnen und\r\nMitarbeiter, größter\r\nprivater Arbeitgeber\r\nder Region\r\n7.000\r\nFlächenschatz für\r\nEnergiekonzepte in\r\nneuer Dimension\r\nund Qualität\r\n33.000 ha\r\nKnow-how Personal Flächen\r\n3\r\nWandel der Lausitz vom Braunkohle- zum Energierevier\r\n\r\nDas Ziel, bis 2030 360 GW an EE einzusetzen, übersteigt den derzeitigen\r\nSpitzenstromverbrauch in Deutschland, der zwischen 35 und 85 GW liegt, erheblich.\r\n2023 maximale Nachfrage\r\n(85 GW)\r\n2023 Mindestnachfrage\r\n(35 GW)\r\nQuelle: Ziele\r\n\r\nDer § 51 EEG wird die Rentabilität von PV-Projekten massiv\r\nverschlechtern. Dies wird zu einer deutlichen Verlangsamung des PVAusbaus\r\nin Deutschland führen.\r\n• Mindestrentabilität von EE-Projekten wiederherstellen\r\n• (ursprüngliches Ziel des EEG-Gesetzes)\r\n• Ermöglichung von Veränderungen, die zu einem\r\nNachfragemanagement führen\r\n• Nutzung der überschüssigen EE-Erzeugung in Energiespeichersystemen\r\n\r\nWelche Unterstützung aus der Politik brauchen wir?\r\n Chancen nutzen.\r\nPerspektiven geben.\r\n• Umstellung der EEG-Förderung, sodass negative Strompreise vermieden\r\nwerden, durch Einführung einer Mengenförderung.\r\n• Ausweisungen der Rekultivierungsflächen als konfliktarme RED IIIBeschleunigungsgebiete\r\n• Unterstützung der Bewerbung der Lausitz als erstes „Net Zero Industry Valley“\r\n• Genehmigung des gesamten Wasserstoffkernnetzes durch die BNetzA\r\n• Lokale Steuerung durch getrennte Ausschreibungen für H2-ready\r\nGaskraftwerke statt Systemdienstleistungsbonus"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-06"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}