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I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006661","title":"DRK-Forderungen zum Bundeshaushalt 2025","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)","printingNumber":"20/12400","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012400.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2025/314872","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"DRK-Forderungen zum Bundeshaushalt 2025 in die Haushaltsverhandlungen zu den Einzelplänen 05, 06, 14, 15, 17, 23 einbringen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_RPI_REFUGEE","de":"Asyl und Flüchtlingsschutz","en":"Asylum and refugee protection"},{"code":"FOI_DEFENSE_AFFAIRS","de":"Bundeswehrangelegenheiten","en":"Bundeswehr affairs"},{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Humanitäre Hilfe"},{"code":"FOI_IS_DISASTER_CONTROL","de":"Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe","en":"Civil protection"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_DEFENSE_POLICY","de":"Verteidigungspolitik","en":"Defense policy"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":24,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0003451","regulatoryProjectTitle":"Pflegeunterstützungskräfte (PUK)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/86/7d/300698/Stellungnahme-Gutachten-SG2406110086.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Annabelle Behnke\r\nVon: Annabelle Behnke\r\nGesendet: Freitag, 17. Mai 2024 17:36\r\nAn: Bundestagsbüro Leon Eckert\r\nCc: Clarissa Holzner\r\nBetreff: PUK-Förderprogramm DRK\r\nLieber Leon, \r\ndu hattest gesagt, wir sollen dich auf dem Laufenden halten zu unserem Förderprogramm im Kontext \r\nPflegeunterstützungskräfte. \r\nRecap: Das DRK hat im Dezember eine halbe Million Euro für die Mitgliedsverbände ausgeschrieben, um \r\nmit der Erstellung der Lehr- und Lernunterlagen zu starten, PUK-Pilotschulungen durchzuführen und \r\nverwandte Projekte umzusetzen (bspw. Sozialraumanalyse). \r\nDie meisten Bewilligungen sind raus, sodass jetzt mit der Umsetzung begonnen wird und etwa Anfang \r\n2025 Pilotschulungen stattfinden sollen. Die Evaluationsergebnisse wollen wir dann BBK-HiOrg\u0002übergreifend nutzbar machen für das Gesamtprojekt. In unseren Forderungen zum Bundeshaushalt \r\nwerden wir die 22 Millionen voraus. für den EP14 vorschlagen. \r\nIch hoffe, das ist alles so verständlich, ansonsten melde dich gerne für weitere Infos. \r\nViele Grüße \r\nAnnabelle \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nAnnabelle Behnke\r\nTeamleiterin Ehrenamt und \r\nBreitenausbildung \r\nE-Mail A.Behnke@drk.de\r\nTel. +493085404336\r\nFax +4930854046336\r\nWeb www.DRK.de\r\nAdresse DRK e.V. - Generalsekretariat\r\nCarstennstr. 58 - 12205 Berlin\r\nhttps://www.drk.de \r\nHumanitäre Hilfe, weltweit! Jede Spende hilft den Menschen in Not"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003451","regulatoryProjectTitle":"Pflegeunterstützungskräfte (PUK)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c2/b4/362639/Stellungnahme-Gutachten-SG2410040019.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"DRK-Generalsekretariat\r\nPolitische Verbindungsstelle\r\nSeite 1/2\r\nPflegeunterstützungskräfte \r\n(PUK)\r\nDas Wichtigste in Kürze\r\n• Selbst- und Nachbarschaftshilfe muss in Zeiten des demografischen Wandels einen Fokus auf \r\nPflege legen. Es besteht besondere Notwendigkeit von Unterstützungsangeboten für „Pflege \r\nim Zivil- und Katastrophenschutzfall“.\r\n• 2019 waren 4,1 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig (ohne die akut zu Pflegenden).\r\n• Grundlage: Zivil- und Katastrophenschutzgesetz, Ziel der Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der \r\nBevölkerung\r\n• In Anlehnung an das Vorgängerprogramm der Schwesterhelferinnenausbildung mit mehr als \r\n100.000 Ausgebildeten von 1962 bis 1972 ist eine Qualifizierung von ca. 1% der Bevölkerung \r\nzu Pflegeunterstützungskräften angedacht.\r\n• ABER: Das Projekt (schätzungsweise 22 Mio, EUR benötigt) findet bisher keine \r\nBerücksichtigung im Bundeshaushalt.\r\n• Die Hilfsorganisationen sind daher in Vorleistung gegangen:\r\n• Erstellung eines Rahmenkonzeptes inkl. Curriculum für das Basismodul „PUK 1“ der\r\nAusbildung, (auch unter Beteiligung des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK) –\r\nbereits im ersten Quartal 2023 an das BBK übermittelt worden\r\n• Förderprogramm des DRK-Bundesverbandes\r\nHintergrundinformationen\r\nDie Erfahrungen aus der Pandemiebekämpfung und die Bewältigung der Hochwasser-Katastrophe \r\n2021 zeigen die fehlenden Strukturen für die Bewältigung von Krisen- und Katastrophenlagen \r\ninnerhalb unseres Pflegesystems auf.\r\nDas Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) sieht vor, dass der Bund die Ausbildung\r\nder Bevölkerung durch die nach § 26 Absatz 1 mitwirkenden privaten Organisationen (insbesondere \r\nden Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), das Deutsche \r\nRote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und den Malteser Hilfsdienst (MHD)) in Erster Hilfe \r\nmit Selbstschutzinhalten und zu Pflegehilfskräften fördert.\r\nGemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH und MHD) und \r\n(zunächst noch) dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wurde ein \r\nGrobkonzept für die Qualifizierung zu Pflegehilfskräften/ Pflegeunterstützungskräften im Sinne des § 24 \r\ndes Zivil- und Katastrophenschutzgesetzes (ZSKG) neu entwickelt. \r\nFederführend für die Förderung, auch in finanzieller Hinsicht, ist auf der Seite des Bundes das \r\nBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Das BBK hatte die finanziellen Mittel \r\nzur Durchführung des Projektes PUK als Sondertatbestand in Höhe von 22 Millionen EUR für die Jahre \r\nDeutsches Rotes Kreuz\r\nGeneralsekretariat\r\nBereich/Team\r\nSeite 2/2\r\n2023 bis 2026 beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) angemeldet. Eine Bewilligung der \r\nbeantragten Mittel ist bislang jedoch nicht erfolgt. Auch im Bundeshaushalt 2024 wurden keine \r\nentsprechenden Mittel allokiert.\r\nDa den Hilfsorganisationen die Relevanz dieser Thematik bewusst ist, sind sie bereits in Vorleistung \r\ngegangen und haben das Grobkonzept weiterentwickelt und ein Rahmenkonzept inklusive eines \r\nCurriculums für die Qualifizierung von Pflegeunterstützungskräften erstellt.\r\nDarüber hinaus hat das DRK verbandseigene Mittel in Höhe von 500.000 EUR für ein vorbereitendes \r\nFörderprogramm zur Verfügung gestellt, in dessen Rahmen die DRK-Mitgliedsverbände die Möglichkeit \r\nhaben, einerseits regional Pilotprojekte umzusetzen, die beispielsweise die Anbindung von zukünftigen \r\nPUK an bestehende DRK-Angebote ermöglichen, sowie andererseits an der weiteren Erarbeitung der \r\nSchulungen mitzuwirken und mit den erarbeiteten Unterlagen PUK-Pilotschulungen durchzuführen. \r\nZielsetzung für die Qualifizierung zur PUK\r\nDie Qualifizierung zu PUK hat im Wesentlichen folgende Zielsetzungen:\r\n• Unterstützung bei Pflege- und Gesundheitsleistungen in den nachstehend ausgeführten \r\nEinsatzbereichen im Zivil- und Katastrophenschutzfall,\r\n• Stärkung der Resilienz sowie private Vorsorge für den Zivil- und Katastrophenschutzfall der \r\nPUK im Kontext Pflege,\r\n• Multiplikator- und Multiplikatorinnenfunktion der PUK in der Gesellschaft, um für den Zivil- und \r\nKatastrophenschutzfall und die damit verbundene Selbst- und Fremdhilfefähigkeit im Kontext \r\nPflege zu sensibilisieren,\r\n• Kompetenzerweiterung der im Bevölkerungsschutz eingesetzten Kräfte,\r\n• Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Bevölkerungsschutz,\r\n• Jugendliche und junge Erwachsene für ein langfristiges gesellschaftliches Engagement auch \r\nim Zivil- und Katastrophenschutzfall zu gewinnen.\r\nDer Einsatz der qualifizierten Personen soll im Fall der zivilen Verteidigung als unmittelbarem \r\nFörderzweck (§ 24 ZSKG) aber auch im Katastrophenschutz (sogenannter „Doppelnutzen“) \r\nsowie im zivilen Alltag zum Kompetenzerhalt erfolgen. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003452","regulatoryProjectTitle":"Höhe der Aufwandsentschädigungen bei Vollblutspenden","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/63/d9/300700/Stellungnahme-Gutachten-SG2406110092.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutsches Rotes Kreuz e.V. - Carstennstr. 58 - 12205 Berlin\r\nMitglied des Deutschen Bundestages\r\nFrau Heike Baehrens\r\nPlatz der Republik 1\r\n11011 Berlin\r\nBerlin, 25.03.2024\r\nGesetzesentwurf der AfD-Fraktion und Antrag der CDU/CSU-Fraktion im \r\nDeutschen Bundestag zur Steigerung der Blutspendenbereitschaft\r\nSehr geehrte Frau Baehrens,\r\ndie sichere und gesicherte Versorgung mit Blut und Blutprodukten ist die \r\nAufgabe der DRK-Blutspendedienste. In dieser Funktion führen sie 75 Prozent \r\nder Vollblutentnahmen in der Bundesrepublik durch.\r\nVor diesem Hintergrund haben zwei aktuelle Initiativen aus dem \r\nparlamentarischen Raum zur Steigerung der Blutspendenbereitschaft in \r\nDeutschland unmittelbare Relevanz für die DRK-Blutspendedienste. Konkret \r\nhandelt es sich dabei um:\r\n• einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (Drucksache 20/10373, Entwurf \r\neines Gesetzes zur Steigerung der Blutspendenbereitschaft in der \r\nBevölkerung) sowie\r\n• einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (Drucksache 20/10613, Antrag \r\nder Fraktion der CDU/CSU Anreize für Blut- und Blutplasma-Spenden \r\nin Deutschland erhöhen).\r\nIn beiden Fällen ist bedauerlicherweise festzuhalten, dass die DRK\u0002Blutspendedienste in ihrer Rolle und mit ihrer Expertise bis dato in keiner \r\nWeise angehört wurden.\r\nBeide Initiativen betrachten wir als Deutsches Rotes Kreuz äußerst kritisch.\r\nDie AfD-Fraktion beabsichtigt, eine Mindestvergütung in Höhe von 75 Euro für \r\neine Blutspende einzuführen. Die CDU/CSU-Fraktion beantragt eine \r\nBezahlung in Höhe von 50 Euro für die (Voll-) Blutspende und von 75 Euro für \r\ndie Blutplasmaspende. Begründet wird dieser Vorstoß jeweils mit einem \r\nangeblichen Mangel an Blut in der Bundesrepublik Deutschland. Nachweislich \r\nder Daten des Paul-Ehrlich-Instituts gibt es jedoch seit mehr als einem Jahr \r\nbzw. dem Ende der Corona-Pandemie keinen Mangel an Blutkonserven \r\n(Erythrozyten). Aus Sicht der DRK-Blutspendedienste sind beide Initiativen \r\ndaher völlig unbegründet.\r\nDeutsches Rotes Kreuz e.V.\r\nDie Präsidentin\r\nCarstennstraße 58\r\n12205 Berlin\r\nTel. +49 30 85404-0\r\nwww.DRK.de\r\npraesidium@drk.de\r\nDurchwahl\r\n030 85404-275\r\nFax\r\n030 85404-6275\r\n- 2 -\r\nDarüber hinaus widersprechen sie europäischem Recht, demzufolge die \r\nBlutspende freiwillig und unentgeltlich zu erfolgen hat und lediglich eine \r\n(pauschalierte) Aufwandsentschädigung erlaubt ist.\r\nBei der Vollblutspende fahren die DRK-Blutspendedienste in die Orte der \r\nSpendewilligen, sodass für Letztere gar kein wesentlicher Aufwand entsteht \r\nund eine Zahlung von 75 oder 50 Euro als nicht vereinbar mit dem EU-Recht \r\neinzustufen wäre.\r\nIm Übrigen irrt die AfD-Fraktion darin, dass mit einem finanziellen \r\nMehraufwand in Höhe von lediglich einer Million Euro zu rechnen wäre. Bei ca. \r\n3,1 Millionen Blutspenden in Deutschland pro Jahr würde eine Vergütung von \r\n75 Euro pro Blutspende, einschließlich dem für die entsprechende Umsetzung \r\nseitens der Blutspende-Einrichtungen entstehenden Zusatzaufwand, zu einer \r\nMehrbelastung der Krankenkassen in Höhe von rund einer viertel Milliarde \r\nEuro führen. Ähnliches gilt für den Antrag der CDU/CSU-Fraktion.\r\nIn dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion wird – ohne dies zu belegen –\r\nbehauptet, fehlende materielle Anreize seien eine Ursache für den\r\nvermeintlichen Mangel an Blut. Sowohl gemäß der \r\nWeltgesundheitsorganisation (WHO) als auch geltendem EU-Recht sollten \r\nOrgan- und Blutspenden jedoch aus ethischen Gründen gerade nicht über \r\nfinanzielle Anreize gesteuert werden. Die WHO stellt dazu insbesondere fest, \r\ndass eine Selbstversorgung mit unentgeltlich gespendetem Blut erreicht \r\nwerden kann („an adequate and reliable supply of safe blood can be assured \r\nby a stable base of regular, voluntary, unpaid donors. These donors are also \r\nthe safest group of donors […]“, https://www.who.int/news-room/fact\u0002sheets/detail/blood-safety-and-vailability).\r\nUngerechtfertigt hohe finanzielle Anreize können für die sichere Versorgung \r\ndurch das Blutspendewesen sogar höchst problematische Folgeentwicklungen \r\nbefördern, wie sie bereits seit einiger Zeit in der Grenzregion zwischen Mexiko \r\nund den USA zu beobachten sind. Zurecht verweist die CDU/CSU-Fraktion auf \r\nden Grundsatz, dass Blutspenden keine Einnahmequelle für potenzielle\r\nSpendende sein dürfen, plädiert aber zugleich dafür,eben dies ohne Rücksicht \r\nauf ethische Bedenken zu ermöglichen.\r\nWir bitten Sie angesichts unserer obigen Ausführungen dringend um Ihre \r\nUnterstützung.\r\nBei Rückfragen, Gesprächswünschen und/oder der Einladung zu Anhörungen \r\nstehen Ihnen das DRK-Generalsekretariat und die DRK-Blutspendedienste \r\ngerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen \r\nGerda Hasselfeld"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003453","regulatoryProjectTitle":"Reform der Notfallversorgung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9c/6a/331411/Stellungnahme-Gutachten-SG2407050012.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nDeutsches Rotes Kreuz e.V. - Carstennstr. 58 - 12205 Berlin\r\n\r\n\r\nper eMail\r\nBundesministerium für Gesundheit\r\nHerrn Michael Weller\r\nMauerstraße 29\r\n10117 Berlin\r\n\r\n\r\n\r\nBerlin, 24.06.2024\r\n\r\nReferentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)\r\n\r\n\r\nSehr geehrte Herr Weller,\r\n\r\nvielen Dank für die Übersendung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und die damit verbundene Möglichkeit, hierzu eine Stellungnahme abzugeben.\r\n\r\nDas Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich. Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen. Dies manifestiert sich in Deutschland im DRK-Gesetz , nach welchem das DRK in besonderer Beziehung zum Staat und den Behörden bei der Bewältigung von Krisen und Katastrophen steht. Darüber hinaus ist das DRK Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. \r\n\r\nDie Mitgliedsverbände des DRK wirken in Erfüllung des DRK-Gesetzes und der entsprechenden Gesetze der Länder im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes der Bundesrepublik Deutschland in den katastrophenmedizinischen, sanitätsdienstlichen und betreuungsdienstlichen Aufgaben als größter Akteur mit. In diesem Zusammenhang stellt das DRK auch Ressourcen zur Bewältigung von Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle zur Verfügung und beteiligt sich am Rettungsdienst – als größter Leistungserbringer in Deutschland mit insgesamt rund 20.000 Einsätzen pro Tag.\r\n\r\nDas DRK begrüßt, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf die schon mit Vorlage des Gutachtens 2018 des Sachverständigenrates für die Begut-achtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR-Gesundheit) als notwendig dargestellte Neuordnung der Notfallversorgung aufgegriffen wird und umgesetzt werden soll.\r\n\r\nIm jetzt vorliegenden Entwurf ist die aktuelle Bekanntmachung von Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vom 18. Juni 2024, auch die bislang eigenständig geplante Reform der Rettungsdienste in die parlamentarischen Beratungen zur Notfallreform integrieren zu wollen, noch nicht enthalten. Wir erlauben uns festzustellen, dass die unklaren Wechselseitigkeiten bei der Reform der Bedeutung des Rettungsdienstes nicht gerecht wird. Nun soll die Reform offenbar überstürzt werden. Im jetzt verkürzten politischen Verfahren ist zwingend sicherzustellen, dass die Leistungserbringer sowie die Länder, die die Lage vor Ort qualifiziert einschätzen können, umfassend beteiligt werden.\r\n\r\nEs braucht umgehend Transparenz über die Pläne des Gesundheitsministeriums. So ist es zum Beispiel unabdingbar, dass ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, der die Patienten in den Mittelpunkt stellt und die verschiedenen Bereiche der Notfallversorgung inklusive der Notaufnahmen gemeinsam betrachtet. Es muss sichergestellt werden, dass die Ausstattung und Struktur der außerklinischen Notfallversorgung nach operativen Bedarfen und Erfordernissen erfolgt. Sie darf nicht abhängig von der Kassenlage oder einer Refinanzierung durch Krankenkassen sein. Der Rettungsdienst muss auch künftig ein Teil der Gefahrenabwehr sein, der mögliche Großschadenslagen genauso abdecken kann, wie er materiell und personell eine Brücke zum Katastrophenschutz schlägt. Zudem sollte die Ausbildung zum Rettungssanitäter nicht verlängert oder verkompliziert werden. Über diese Punkte braucht es nun schnellstmöglich Transparenz.\r\n\r\nZu begrüßen ist angesichts der Ankündigungen, dass es eine bessere digitale und telemedizinische Vernetzung geben soll, sodass sowohl der Rettungsdienst als auch die ambulante Versorgung sowie die Krankenhäuser entlastet werden. Ebenfalls begrüßt das DRK ausdrücklich die im Referentenentwurf angelegte weitere Zuständigkeit der Länder für den Rettungsdienst. \r\n\r\nDie Leistungen des Rettungsdienstes als qualifizierte außerklinische Versorgung werden bisher nicht zureichend als „Fahrkosten“ im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung abgebildet; Rettungsdienst ist mehr als Transport. Rettungsdienst ist öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Insofern erscheint die Aufnahme der medizinischen Notfallrettung als eigenständige Leistung im SGB V folgerichtig. \r\n\r\nRettungsdienst ist aber auch der medizinische Teil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und unterliegt somit der Regelungskompetenz der Länder. Traditionell bedingt ist der Rettungsdienst im föderalen System unterschiedlich geregelt. Daher sind auch sich hieraus ergebende Besonderheiten zu berücksichtigen. Insbesondere können einzelne Regelungen in den Ländern unterschiedliche finanzielle Folgen haben.\r\n\r\nÜber die individualmedizinische Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten hinaus ist der Rettungsdienst integraler Bestandteil der Gefahrenabwehr und das Bindeglied zum überwiegend ehrenamtlich getragenen Gesundheit¬lichen Bevölkerungsschutz bei niedrigschwelligen Schadenslagen bis hin zum Katastrophen- und Zivilschutz. Dabei bildet der Rettungsdienst der anerkannten Hilfsorganisationen die (notfall-)medizinische Brücke zwischen Gefahrenabwehr und Gesundheitswesen.  Dies stärkt die auf den Alltag ausgerichteten Strukturen im Gesundheitswesen und macht sie krisenfester (Stichwort: Resilienz).\r\n\r\nIn den letzten Jahren sind zunehmende, oft nicht indizierte Einsätze und teilweise insuffiziente ambulante Notfallstrukturen, insbesondere im ländlichen Raum bei gleichzeitigem reduzierten Klinikangebot, Alltag im Rettungsdienst. Zudem bringen sich Patientinnen und Patienten selbst in das häufig nicht leicht zu durchschauende dreigliedrige System der Notfallversorgung, bestehend aus vertragsärztlichem Notdienst, den Notaufnahmen der Krankenhäuser und dem Rettungsdienst, ein. Die bisher fehlende Verzahnung der Krankenhausreform mit der Reform der Notfallversorgung sowie eine stärkere Vernetzung der drei Systeme untereinander auf der Ebene einer als zentrales Element der Patientensteuerung ausgestalteten „Gesundheitsleitstelle“ zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene, ist dringend geboten. Da der Patient den Notfall für sich individuell definiert, muss das Versorgungssystem adäquate Reaktionsmöglichkeiten bereithalten. In diesem Zusammenhang sind auch die Reaktionsmöglichkeiten einer solchen Leitstelle auszubauen, z.B. durch die Disposition des vertragsärztlichen Notdienstes, von „Gemeinde-Notfallsanitäter/-innen“, den Zugriff auf Pflegenotdienste oder ähnliche niedrigschwellige Versorgungsangebote, auch im Kontext telemedizinischer Möglichkeiten. \r\n\r\nIn diesem Kontext kommt auch der Vermeidung von rettungsdienstlichen Ein-sätzen eine immer größere Bedeutung zu. Dies dient einerseits den Patientinnen und Patienten, andererseits können die Notfallstrukturen entlastet werden, indem durch präventive Einsatzmodelle niedrigschwellige bzw. nicht zeitkritische Einsätze vermieden werden. Hierfür ist die außerklinische Versorgungskompetenz auch des Rettungsdienstes zur Vermeidung von ambulanten Transporten in Notaufnahmen im Sinne eines „Vorbeugenden Rettungsdienstes“ (aufsuchende Präventivdienste, ggf. inkl. sozialer und pflegerischer Komponenten) zu stärken. Schon jetzt entlasten ambulante Unterstützungsdienste  und/oder Assistenzsysteme wie der Hausnotruf die Rettungsstrukturen maßgeblich, indem Alarme vorgefiltert und niedrigschwellige Einsätze über eigene Hintergrunddienste abgedeckt werden. Weiter sind dafür an den Schnittstellen zu ambulanten Versorgern entsprechende vernetzte Strukturen zu schaffen\r\nWeiter sind dafür an den Schnittstellen zu ambulanten Versorgern entsprechende vernetzte Strukturen zu schaffen. Dazu gehört auch die Stärkung der Selbsthilfefähigkeit und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung.\r\n\r\nZudem möchten wir zum Ausdruck bringen, dass die Zugänglichkeit der ambulanten gesundheitlichen Versorgung einen Effekt auf die Notfallrettung hat.  In diesem Zusammenhang äußern wir erneut unser großes Bedauern, dass mit dem Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) der notwendigen Stärkung der ambulanten Gesundheitsversorgung nicht Rechnung getragen wird. Durch die Streichung der Primärversorgungszentren, der Gesundheitsregionen sowie der Gesundheitskioske fehlen die wichtigsten innovativen Ansätze zur Weiterentwicklung der Primärversorgung in Deutschland. Diese Ansätze wären ein guter erster Schritt, um ein wirkliches Primärversorgungssystem aufzubauen, die hausärztliche Lotsenfunktion zu stärken, auf einen besseren Zugang von sozial benachteiligten Menschen in der Gesundheitsversorgung hinzuwirken, regionaler Unter-, Fehl und Überversorgung gegenzusteuern und im Ergebnis auch das Notfallsystem zu entlasten. \r\n\r\nIm Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses gilt es ferner, die Stärkung der Selbsthilfefähigkeit und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung weiter zu fördern.\r\n\r\nDiese Aspekte gilt es, insbesondere auch mit Blick auf die aktualisierten Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung (RRVG), die die Sicherstellung der Gesundheitlichen Versorgung der Zivilbevölkerung auch in Krisen- und Konfliktzeiten zum Ziel hat, zu beachten. \r\n\r\nEs ist daher richtig und notwendig, auch in Zukunft an der Länderverantwortung für den Rettungsdienst (Gefahrenabwehr) festzuhalten. Somit ist auch der Bevölkerungsschutz ganzheitlich gestärkt. \r\n\r\nWir bitten Sie, unsere Argumente zu prüfen und unsere Bedenken und Vorschläge in die anstehenden Beratungen einfließen zu lassen. Für einen konstruktiven Dialog stehen wir gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDr. Joß Steinke\t\tRené Burfeindt\r\nBereichsleiter\r\nJugend- und Wohlfahrtspflege\t\tBereichsleiter\r\nNationale Hilfsgesellschaft\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003454","regulatoryProjectTitle":"Bundesweite Helfergleichstellung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ef/8e/301297/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200093.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Von: Annabelle Behnke\r\nGesendet: Mittwoch, 19. Juni 2024 11:04\r\nAn: andre.hahn.ma04@bundestag.de\r\nCc: Philipp Wiesener; Clarissa Holzner; Ines Woithe; Paula Stuckatz\r\nBetreff: FW: Anfrage zum Stand der Helfergleichstellung\r\nAnlagen: Anl1_211001_Helfergleichstellung_SKW.pdf; Anl2_21220\r\n_Helfergleichstellung_SKW_Ergaenzung.pdf; WD-6-050-22-pdf-data.pdf\r\nSehr geehrter Herr Dr. Hahn, \r\nsehr geehrter Herr Lücking, \r\naus Sicht des DRK möchten wir Ihnen eine kurze Zusammenfassung zum Thema Helfergleichstellung \r\ngeben und dabei auf Ihre spezifischen Fragen eingehen. \r\nVorab weisen wir sie aber auch auf unsere Website zum Thema hin: www.drk.de/helfergleichstellung – hier \r\nbemühen wir uns auch um eine aktuelle Statusübersicht zum Fortschritt in den Ländern (siehe Tabelle \r\nweiter unten auf der Seite). \r\n1. Inwieweit ist für unsere Organisation die Helfergleichstellung erreicht? \r\nDie Helfergleichstellung ist für das DRK noch nicht vollständig erreicht. Es bestehen nach wie vor \r\nUnterschiede in der rechtlichen und finanziellen Behandlung von Helferinnen und Helfern im Vergleich zu \r\ndenen der Freiwilligen Feuerwehren (FF) und des Technischen Hilfswerks (THW). Das bedeutet einerseits \r\neine Benachteiligung innerhalb einiger Bundesländer, aber andererseits auch eine unterschiedliche \r\nBehandlung von Bundesland zu Bundesland. Letzteres sorgt gerade bei überregionalen Lagen, in denen \r\nHelfende für den gleichen Einsatz unterschiedliche Rechte haben, für große Unzufriedenheit und \r\nUnverständnis. \r\n2. Welche Aspekte wurden noch nicht erreicht? \r\nEine Gleichstellung ist i.d.R. ab der Katastrophenschwelle erreicht, nicht aber für Großschadenslagen \r\nunterhalb dieser oder für vorbereitende Maßnahmen (Aus- und Fortbildung, Übungen). \r\nFlächendeckend einheitlich gibt es folgende, weiterhin offene Anliegen: \r\n- Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber \r\n- Anspruch auf Lohnkostenerstattung \r\n- Versicherungsschutz \r\nDer gleiche Kündigungs-, Sozial- und Arbeitslosenversicherungsschutz, sowie zusätzlicher Unfall- und \r\nHaftpflichtschutz, ist nicht gewährleistet. \r\n- Gleichbehandlung für spezielle Aufgaben \r\nHelferinnen und Helfer, die in Bereichen wie beispielsweise psychosozialer Notfallversorgung tätig sind, \r\nerhalten nicht die gleichen Bedingungen. \r\n3. Welche Zusagen wurden Ihnen aus dem regierungspolitischen Bereich bislang gemacht? \r\nEs wurden Zusagen gemacht, die darauf abzielen, die Bedingungen für ehrenamtliche Helferinnen und \r\nHelfer zu verbessern. Am 24. November 2021 haben die Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen \r\nund FDP ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht, der auf die Stärkung der Freiwilligen eingeht: \r\n[…] „Die Freiwilligen stärken wir durch ein Ehrenamtskonzept und in föderaler Abstimmung durch \r\nbundesweit einheitliche Freistellungs- und Versicherungsschutzregeln der Helferinnen und Helfer.“ In \r\nGesprächen mit den verschiedenen Fraktionen wird uns ohne Ausnahme versichert, man wolle die \r\nHelfergleichstellung endlich erreichen. Das BBK hatte bereits entsprechende Rechtsgutachten in Auftrag\r\ngegeben (siehe Anhang) und in der IMK-Sitzung im Dezember 2023 stand das Thema auf der \r\nTagesordnung zur Diskussion – es blieb hier jedoch unseren Informationen nach lediglich bei einer \r\nKenntnisnahme des Sachstandsberichts. \r\n2\r\n4. Was ist aus unserer Sicht zu priorisieren? \r\nZu priorisieren wäre eine Gleichstellung bei Großschadenslagen bereits unterhalb der \r\nKatastrophenschwelle. Dass die Ausweitung auf Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. Übungen und \r\nAuslandseinsätze ein komplexeres Thema ist, verstehen wir, wenngleich wir eine Neuregelung „in einem \r\nAbwasch“ für vorteilhaft für alle Beteiligten halten. \r\nZur Erreichung dieser Ziele streben wir eine bundesweite Regelung an, die vergleichbar ist mit dem \r\nehemaligen §9 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes. Alternativ wäre ein \r\nMustergesetz zur Harmonisierung der Katastrophenschutzregelungen der Länder denkbar. \r\nGerne möchten wir den Vorschlag unterbreiten, §3 des THW-Gesetzes in das Zivilschutz- und \r\nKatastrophenhilfegesetz (ZSKG) bezüglich der anerkannten Hilfsorganisationen zu übertragen. Eine \r\nbehördliche Anforderung könnte hier die Schwelle darstellen. \r\nMelden Sie sich bei Rückfragen gerne wieder bei uns. \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nAnnabelle Behnke \r\nTeamleiterin Ehrenamt und Breitenausbildung \r\nE Mail A.Behnke@drk.de \r\nTel. +493085404336 \r\nFax +4930854046336 \r\nWeb www.DRK.de \r\nAdresse DRK e.V. Generalsekretariat \r\nCarstennstr. 58 12205 Berlin \r\n-----Ursprüngliche Nachricht----- \r\nVon: Hahn Andre <andre.hahn@bundestag.de> \r\nGesendet: Freitag, 14. Juni 2024 17:28 \r\nAn: Schnatz, Michael <m.schnatz@asb.de>; Andreas Wehnert <A.Wehnert@drk.de>; Schott, Elisabeth \r\n<Elisabeth.Schott@johanniter.de>; Philipp Wiesener <P.Wiesener@drk.de>; Bensmann, Markus \r\n<Markus.Bensmann@malteser.org>; tanja.larsson@bgst.dlrg.de; Pijl, Philipp <Philipp.Pijl@bgst.dlrg.de>;\r\nAnne Ernst <Anne.Ernst@johanniter.de>; Andreas Bläse <andreas.blaese@dlrg.org> \r\nCc: info@joanniter.de; Präsidium <praesidium@drk.de>; malteser@malteser.org; info@asb.de; \r\npraesidium@dlrg.de \r\nBetreff: Anfrage zum Stand der Helfergleichstellung\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\nseit Jahren - ich will es gar nicht sagen, aber eigentlich seit Jahrzehnten - ist das Thema \r\nHelfergleichstellung im Gespräch und doch noch längst nicht erreicht. \r\nIch bitte Sie heute um eine kurze Zuarbeit, um möglichst noch vor der Sommerpause die Problematik \r\nnochmals mit Nachdruck an die Bundesregierung heranzutragen. \r\nUmfassende Ausarbeitungen, wie vor Expertenanhörungen verlangt, sind dabei nicht erforderlich. Ich \r\nwürde Sie lediglich um eine kurze Zusammenfassung bitten, \r\n- inwieweit für ihre Organisation die Helfergleichstellung erreicht ist, \r\n- welche Aspekte noch nicht erreicht wurden, \r\n- welche Zusagen Ihnen aus dem regierungspolitischen Bereich bislang gemacht wurden, \r\n- was aus ihrer Sicht für ihre jeweilige Organisation zu priorisieren ist. \r\nÜber eine Zusendung bis zum 25. Juni 2024 würde ich mich sehr freuen. \r\n3\r\nIch wünsche Ihnen und uns eine friedliche und katastropheneinsatz-freie Sommerzeit. \r\nIhr \r\nAndré Hahn \r\nZum aktuellen Artikel: \r\nhttps://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.andre\u0002hahn.eu%2Fpflichtversicherung-gegen-elementarschaeden\u0002einfuehren%2F&data=05%7C02%7CI.Woithe%40drk.de%7C5b3d343c59c8471d6ab208dc903ec04c%7C6\r\n6c0f1339bc34a188aadf1c705b54c64%7C0%7C0%7C638543846434472664%7CUnknown%7CTWFpbGZ\r\nsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7\r\nC&sdata=QICVurKftiZT3rFjlTJ1RSbpYBs6VJF%2FbYItE15isqg%3D&reserved=0 \r\nBitte kontaktieren Sie für die Rückmeldung meinen Mitarbeiter: \r\n____________________________________________________ \r\nDaniel Lücking \r\nWissenschaftlicher Mitarbeiter \r\nMdB Dr. André Hahn (DIE LINKE) \r\nPlatz der Republik 1 \r\n11011 Berlin \r\nTel. 030 227 75779 \r\nMobil: 015229264272 \r\nFax: 030 227 76777 \r\nE-Mail: andre.hahn.ma04@bundestag.de \r\nhttps://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Fwww.andre\u0002hahn.eu%2F&data=05%7C02%7CI.Woithe%40drk.de%7C5b3d343c59c8471d6ab208dc903ec04c%7C66c\r\n0f1339bc34a188aadf1c705b54c64%7C0%7C0%7C638543846434484039%7CUnknown%7CTWFpbGZsb\r\n3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C\r\n&sdata=sWfQxrZKzVTFub9b9v2tglq%2F9zD4XZEivrqxWen2PEQ%3D&reserved=0 \r\nAbonnieren Sie den Newsletter \"ROTER HAHN\". Eine kurze Nachricht per E-Mail und Sie bekommen ihn \r\nin der Regel 1 x im Monat zugemailt. \r\nDiese E-Mail ist vertraulich und nur für die genannten Empfänger bestimmt. \r\nWenn Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. \r\nUnsere Datenschutzinformationen finden Sie unter https://www.drk.de/grundsaetze-datenverarbeitung/ \r\nDiese E-Mail ist vertraulich und nur für die genannten Empfänger bestimmt. \r\nWenn Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. \r\nUnsere Datenschutzinformationen finden Sie unter https://www.drk.de/grundsaetze-datenverarbeitung/ "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003545","regulatoryProjectTitle":"DRK-Suchdienst-Aufgabe \"Schicksalsklärung Zweiter Weltkrieg\"","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/be/0b/301299/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200096.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nInes Woithe\r\nVon: René Burfeindt\r\nGesendet: Donnerstag, 20. Juni 2024 09:34\r\nAn: yannick.bury@bundestag.de\r\nCc: Paula Stuckatz; Ines Woithe\r\nBetreff: Sicherung der Förderung der DRK-Suchdienst-Aufgabe „Schicksalsklärung \r\nZweiter Weltkrieg“ \r\nLieber Herr Dr. Bury, \r\nvielen herzlichen Dank für den angenehmen Austausch in der letzten Woche. Ich war Ihnen noch etwas \r\nKontext zu einem unserer Themen schuldig: \r\nUns geht es um die Sicherung der Förderung der DRK-Suchdienst-Aufgabe „Schicksalsklärung \r\nZweiter Weltkrieg“ von 2026 bis 2030 im Rahmen der institutionellen Förderung des BMI für den \r\nDRK-Suchdienst. \r\nIm Juli 2023 haben wir beim BMI die Fortsetzung der institutionellen Förderung für eine Teilaufgabe des \r\nDRK-Suchdienstes - die Aufgabe Schicksalsklärung Zweiter Weltkrieg –, die am DRK-Suchdienst Standort \r\nMünchen wahrgenommen wird, über Ende 2025 hinaus bis Ende 2030 beantragt. \r\nDa unser Mietverhältnis des DRK-Suchdienst-Standorts München Ende 2025 endet, haben wir im Mai \r\n2024 ans BMI eine Zustimmungsanfrage zur Einleitung des Erkundungsverfahrens bei der Bundesanstalt \r\nfür Immobilienaufgaben (BIMA) für die Suche nach einer neuen Liegenschaft für den DRK-Suchdienst am \r\nStandort in München gerichtet. Diese Zustimmungsanfrage umfasst auch die Frage nach der Dauer des \r\nMietverhältnisses, das wir für den Standort München eingehen dürfen. \r\nBisher haben wir weder auf unseren Antrag noch auf unsere Zustimmungsanfrage eine Zusage des BMI \r\nerhalten. \r\nDas Interesse der Bevölkerung an der abschließenden Klärung der Schicksale ihrer Angehörigen, die im \r\nZuge der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs vermisst wurden, ist nach wie vor groß. Anhaltend hohe \r\nAnfragezahlen bestätigen das: Im Jahr 2020 11.501, in 2021 13.640, in 2022 10.277 und in 2023 7.806 \r\nAnfragen von Familien zur Klärung der Schicksale ihrer im Zweiten Weltkrieg vermissten Angehörigen. \r\nDas DRK geht davon aus, dass die Anfragezahlen in den kommenden Jahren zwar geringfügig \r\nzurückgehen, sich aber weiterhin in einer Größenordnung zwischen 8.000 bis 10.000 Anfragen pro Jahr bis \r\n2030 bewegen werden. Der Prozentsatz bei Anfragen der Erlebnisgeneration der Vermissten (Eltern, \r\nEhegatten, Verlobte, Geschwister, Kinder, Neffen und Nichten) bewegt sich abhängig vom jeweiligen Jahr \r\nzwischen 31 bis 46 Prozent. Wie diese Zahlen belegen, handelt es sich hierbei also nicht um mittlerweile \r\nweit entfernte Verwandte, sondern immer noch um nahe Familienangehörige. \r\nViele Anfragen zur Schicksalsklärung Zweiter Weltkrieg erreichen den DRK-Suchdienst auch aus dem \r\nAusland über das internationale Suchdienst-Netzwerk der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung (800 bis \r\n1.000 pro Jahr). Hierzu gehören insbesondere die Suchdienste des Russischen, Österreichischen, \r\nSchweizerischen, Ukrainischen, Belarussischen, Polnischen, Tschechischen und des Norwegischen Roten \r\nKreuzes. Im Inland wenden sich Organisationen - wie z.B. die Abteilung Personenbezogene Auskünfte \r\n(PA) des Bundesarchivs, der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, die Arolsen Archives (ehemals \r\n“ITS”) - an den DRK-Suchdienst. Darüber hinaus erreichen den DRK-Suchdienst regelmäßig Anfragen von \r\nGedenkstätten, Museen und anderen Einrichtungen oder Gedenkinitiativen im In- und Ausland. Auch für \r\nwissenschaftlich Forschende bietet er einzigartiges Quellenmaterial. \r\nEs gibt in Deutschland keine andere Stelle neben dem DRK-Suchdienst, die die schicksalsklärenden \r\nInformationen aus den ehemals sowjetischen Archiven den Suchanfragen in mühevoller Recherche \r\nfehlerfrei zuordnen und den Angehörigen ausführliche schicksalsklärende Informationen und Unterlagen \r\nübermitteln kann. Auch dienen diese Unterlagen in vielen Fällen dem Nachweis von Ansprüchen auf \r\n2\r\nfinanzielle Entschädigung ehemaliger Kriegsgefangener und Zivilinternierter. So konnte der DRK\u0002Suchdienst beispielsweise allein seit Mitte 2020 tausenden Nachkommen aus Rumänien verschleppter \r\nDeutschstämmiger bei ihren Entschädigungsanträgen helfen und so einen Beitrag zur Aufarbeitung des \r\nZweiten Weltkriegs leisten. \r\nWas die Arbeit des DRK-Suchdienstes für die Verschollenen des Zweiten Weltkriegs noch heute für die \r\nAngehörigen bedeutet, zeigen eindringlich die mit Betroffenen geführten Zeitzeugengespräche: Zeitzeugen \r\n- DRK-Suchdienst\r\nVielen Dank für Ihre Unterstützung. \r\nFreundliche Grüße \r\nRené Burfeindt\r\nBereichsleiter Nationale \r\nHilfsgesellschaft \r\nE-Mail R.Burfeindt@drk.de\r\nTel. +493085404320\r\nFax +4930854046320\r\nWeb www.DRK.de\r\nAdresse DRK e.V. - Generalsekretariat\r\nCarstennstr. 58 - 12205 Berlin\r\n \r\nHumanitäre Hilfe ist wichtiger denn je! Jetzt helfen.\r\nDiese E-Mail ist vertraulich und nur für die genannten Empfänger bestimmt. \r\nWenn Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. \r\nUnsere Datenschutzinformationen finden Sie unter https://www.drk.de/grundsaetze\u0002datenverarbeitung/ "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003546","regulatoryProjectTitle":"Impulse zur Neuaufstellung des Gesundheits- und Pflegesystems","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4a/ba/301301/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200108.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Faktenpapier\r\nGesundheitskiosk\r\nBaustein einer niedrigschwelligen und \r\ngemeinde-basierten Primärversorgung\r\nOrt, Datum: Berlin, 14. Dezember 2023\r\nVersion: 1.5\r\nAutor: Christian Hener, Referent im Team Gesundheit, Seniorenarbeit und Pflege\r\n© tinyurl.com/ytyd8faw/ modifiziert von DRK-GS\r\n2/8\r\n1. Hintergrund\r\n1.1 Einleitung\r\nBei den sogenannten Gesundheitskiosken handelt es sich um niedrigschwellige, und gemeinde-ba\u0002sierte – oder anderweitig sozialräumlich orientierte Einrichtungen der primären Gesundheitsversor\u0002gung, die eine partizipative, personenzentrierte und multiprofessionell organisierte Versorgung von \r\nMenschen mit zumeist chronischen Erkrankungen anbieten (Disease Management).\r\nDie international erprobten Versorgungsmodelle offerieren darüber hinaus zielgruppenorientierte und \r\npopulationsspezifische Dienstleistungen der Gesundheitsförderung und Prävention, die häufig in Form \r\nvon Kursen, oder Schulungs- und Beratungsangeboten durchgeführt werden.\r\nZielsetzung ist die Verbesserung des Gesundheitsstatus – sowie die Stabilisierung von fragilen Pfle\u0002gesettings in der lokalen Bevölkerung, durch ein wohnortnahes, barrierefrei zugängliches und diversi\u0002tätssensibles Angebot der Primärversorgung. Sowie die Steigerung der Gesundheitskompetenz der \r\nMenschen in Stadt und Land.\r\n1.2 Gesundheitskioske in der nationalen Gesundheitspolitik 1\r\nAls Teil einer Gesamtstrategie zur Stärkung der ambulanten Versorgung sieht der KoaV der soge\u0002nannten Zukunftskoalition (zwischen SPD, B‘90/Die Grünen und FDP) die flächendeckende Etablie\u0002rung von Gesundheitskiosken vor.\r\nEin Schwerpunkt hierbei ist insbesondere die „Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter \r\nLeistungen“, beispielsweise durch „den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und \r\nNotfallzentren“, aber auch, indem „die Attraktivität von bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen \r\n(Gesundheitsregionen)“ erhöht – oder „niedrigschwellige Beratungsangebote (z.B. Gesundheitski\u0002oske) für Behandlung und Prävention“ errichtet werden.\r\nIn besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen (5 Prozent) er\u0002richten wir niedrigschwellige Beratungsangebote (z.B. Gesundheitski\u0002oske) für Behandlung und Prävention.\r\nKoalitionsvertrag 2021— 2025. Zwischen der Sozialdemokratischen Partei \r\nDeutschlands (SPD), Bündnis 90 / Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP).\r\n1 Koalitionsvertrag 2021— 2025. Zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90 / Die Grünen und \r\nden Freien Demokraten (FDP). Online im Internet: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsver\u0002trag_2021-2025.pdf [08.12.2023]\r\n3/8\r\n1.3 Internationale Erfahrungen mit Gesundheitskiosken 23\r\nGesundheitskioske sind, genau wie Ihre „großen Geschwister“ – die regionalen Gesundheitszentren, \r\nfeste Bestandteile der Gesundheitsversorgung in vielen Ländern dieser Erde. International ist die Rot\u0002kreuzbewegung vielfach Träger solcher Einrichtungen. Aber auch hierzulande gibt es erste Ansätze.\r\nExkurs\r\nDas American Red Cross (ARC) ist an dem Regional Medical Center in \r\nLandstuhl (Rheinland-Pfalz) beteiligt, welches für die Familienangehöri\u0002gen der dort stationierten Soldaten der US Army vorgesehen ist.\r\nInformationen unter: https://landstuhl.tricare.mil/Getting-Care/American-Red-Cross\r\nDas Besondere am Ansatz „Gesundheitskiosk“ ist zum einen das personenorientierte, multiprofessio\u0002nelle Behandlungskonzept „aus einer Hand“, welches die Menschen urteilsfrei dort abholen will, wo \r\nsie stehen – und Medizin, Pflege und Therapie unter einem Dach sektorenübergreifend zusammen\u0002führt. International werden Gesundheitskioske häufig durch Pflegende geleitet.\r\nZum anderen aber auch die Sozialraumorientierung, indem die Angebote insbesondere die Bevölke\u0002rungsgruppen erreichen, die entweder besonders vulnerabel sind – oder aber über keinen bzw. nur \r\neinen eigeschränkten Zugang zum Versorgungssystem verfügen. Daher haben Gesundheitskioske \r\nmeist auch keine Terminvergabe, sondern einen „Walk-in“ Ansatz. Manche Gesundheitskioske su\u0002chen ihre Zielgruppen sogar proaktiv auf. Zudem verfügen sie über spezielle, diversitätssensible Kon\u0002zepte, die vielfältige interpersonelle wie auch interkulturelle Bedürfnisse und Bedarfe adressieren.\r\nDies kann – aber muss sich nicht auf die sogenannten benachteiligten Räume oder Gesellschafts\u0002schichten beziehen. Denn ausschlaggebend für das Angebot eines Gesundheitskiosk sind die jeweili\u0002gen gesundheitlichen Bedarfslagen vor Ort – wobei der Fokus immer auf der Stärkung der Gesund\u0002heitsförderung und Prävention liegt. DAS Gesundheitskiosk kann es daher nicht geben. \r\nNeben der (Befähigung zur) bedarfsgerechten Navigation durch das Versorgungssystem bezieht sich \r\ndaher ein Schwerpunkt der Arbeit auf die Ausbildung von Gesundheitskompetenz, gesundheitlicher \r\nSelbstwirksamkeit und Therapie Adhärenz in der Bevölkerung, während Behandlungen in dem Sinne \r\nals Tertiärprävention, also der Vermeidung von (Ko-)Morbidität zu verstehen sind.\r\nAus diesem Grund finden sich Gesundheitskioske im internationalen Raum in mannigfaltiger Ausprä\u0002gung wieder. Von solchen, die sich in Shopping Malls eingemietet haben, über den Stadtteilladen, das \r\nKiez Büro, den Container an der Autobahnraststätte – oder aber auch umgebaute Busse, Wohnmobile\r\n2 Schaeffer, D.; Hämel, K.; Ewers, M. (2015): Versorgungsmodelle für ländliche und strukturschwache Regionen. Anregungen \r\naus Finnland und Kanada. Weinheim, Basel: Beltz Juventa (Gesundheitsforschung)\r\n3 Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zur Neuen Versorgungsform INVEST \r\nBillstedt/Horn vom 16.06.2022. Online im Internet: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Veroeffentlichungen/Stellung\u0002nahmen/2022/2022-06-16_BAGFW_Stena_Billstedt_Horn_Innovationsausschuss.pdf [08.12.2023]\r\n4/8\r\nund andere Fahrzeuge ist beinahe alles dabei, was nahe an den Menschen ist. Den Anspruch alle zu \r\nerreichen, kann mitunter eine große Herausforderung darstellen, insbesondere in ländlichen Räumen.\r\n1.4 Gesundheitskioske als Teil eines umfassenden Angebot-Portfolios im DRK\r\nAls DRK-GS verfolgen wir die Gesundheitskioske und regionalen Gesundheitszentren schon seit eini\u0002ger Zeit, und haben uns z.B. an einer BAGFW Stellungnahme zum Projekt INVEST beteiligt4\r\n, aber \r\nauch einen Brennpunkt Wohlfahrt verfasst5\r\n, da wir hier zukünftige Betätigungsfelder und neue Koope\u0002rationsmöglichkeiten (Public Partnership) für den Gesamtverband sehen. \r\nDies könnte beispielsweise durch eine direkte Trägerschaft oder Beteiligung von DRK-Kreisverbänden \r\nund ihren Tochtergesellschaften erfolgen. Ebenso denkbar, mit einem deutlich geringeren Unterneh\u0002merrisiko, wäre das Bereitstellen von Pflegefachpersonen, die in den Gesundheitskiosken tätig sind. \r\nDies könnte beispielsweise durch die nach dem PUEG realisierbaren Pflegepersonalpools – oder aber \r\ndie DRK-Schwesternschaften erfolgen. \r\nInsgesamt betrachten wir die Etablierung von Gesundheitskiosken und regionalen Gesundheitszen\u0002tren daher auch als ein Vehikel zur Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe – gerade vor dem Hinter\u0002grund von Community Health Nursing, aber auch der angestrebten Kompetenzerweiterung für die be\u0002rufliche Pflege insgesamt, bieten Gesundheitskioske einen Ausgangspunkt zur Heilkundeausübung.\r\nProfessionelle Pflege ergänzen wir durch heilkundliche Tätigkeiten und \r\nschaffen u. a. das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“.\r\nKoalitionsvertrag 2021— 2025. Zwischen der Sozialdemokratischen Partei \r\nDeutschlands (SPD), Bündnis 90 / Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP).\r\nDRK-Gliederungen, die neben ambulanten Pflegediensten, Krankenhäusern oder stationären Pflege\u0002einrichtungen auch Primärversorgungsangebote in ihrem Portfolio hätten, könnten damit nicht nur eine \r\numfassende Versorgungskette für den lokalen Sozialraum anbieten, oder zu einer Resilienz Steige\u0002rung des Gesundheitssystems beitragen, sondern auch eine attraktive Personal- und Karriereentwick\u0002lung gewährleisten.\r\n4 Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zur Neuen Versorgungsform INVEST \r\nBillstedt/Horn vom 16.06.2022. Online im Internet: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Veroeffentlichungen/Stellung\u0002nahmen/2022/2022-06-16_BAGFW_Stena_Billstedt_Horn_Innovationsausschuss.pdf [08.12.2023]\r\n5 Hener, C., Schrader, B., Fehrecke-Harpke, B. (2023): Gesundheitliche Versorgung zukunftsfest machen. Was der Gesund\u0002heitskiosk zu bieten hat. Brennpunkt Wohlfahrt (07/2023). Online im Internet: https://drk-wohlfahrt.de/uploads/tx_ffpublica\u0002tion/Brennpunkt_Gesundheitsversorgung_03.pdf [08.12.2023]\r\n5/8\r\n2. Etablierung von Gesundheitskiosken in Deutschland\r\n2.1 Die Eckpunkte der Bundesregierung 67\r\nDas am 31.08.2022 veröffentlichte Eckpunktepapier der Bundesregierung zu den Gesundheitskiosken\r\nwurde in der Fachöffentlichkeit gemischt aufgenommen. \r\n„Gesundheit ist eine der wichtigsten sozialen Fragen des 21. Jahrhun\u0002derts. Auch unter wirtschaftlichem Druck muss es uns gelingen, in einer \r\nalternden Gesellschaft das Solidarsystem zusammenzuhalten.\r\nBundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach\r\nWir als DRK-GS sehen trotz der vielen Fragen, die mit dem Eckpunktepapier einhergehen, ein hohes \r\nPotential für die Stärkung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung, gerade für vulnerable \r\nund/oder sozial benachteiligte Menschen. Aber auch für die Angebotsgestaltung in den Verbandsglie\u0002derungen vor Ort, weshalb wir den politischen Prozess zur Etablierung der Gesundheitskioske im \r\nRahmen der anwaltschaftlichen Vertretung für die „most vulnerable“ aktiv begleiten werden.\r\n2.2 Die Regelungen im Überblick 8\r\nAufgaben\r\nNiedrigschwellige Beratung in sozial benachteiligten Stadtteilen und Regionen\r\nFörderung der Gesundheitskompetenz von Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen\r\nIndividuelle Beratung zur Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils\r\nVermittlung von Leistungen der Gesundheitsförderung, Prävention und Behandlung\r\nSozialmedizinische Bedarfsermittlung (Assessment)\r\nKoordinierung der erforderlichen Gesundheitsleistungen und Anleitung zu deren Inanspruchnahme\r\nBildung eines sektorenübergreifenden Netzwerks unter enger Kooperation mit dem ÖGD\r\nDurchführung von einfachen medizinischen Routineaufgaben durch Pflegefachpersonen (RR Kon\u0002trolle, BZ-Messung, Wundversorgung, Injektionen, Impfungen usw.)\r\n6 Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 31.08.2022. Regierung plant Gesundheitskioske deutschland\u0002weit. Online im Internet: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/regierung-plant-gesund\u0002heitskioske-deutschlandweit-lauterbach-praesentiert-eckpunkte-fuer-gesetzesinitiative.html [08.12.2023]\r\n7 Das Eckpunktepapier wurde inzwischen durch den bislang nur inoffiziell verbreiteten Referentenentwurf aus dem BMG zu dem \r\nGesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) konkretisiert. \r\n8 Bundesministerium für Gesundheit (2022): Startseite. Service. Begriffe von A-Z. Gesundheitskiosk. Online im Internet: \r\nhttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/g/gesundheitskiosk.html [08.12.2023]\r\n6/8\r\nKontextfaktoren\r\nKommunen haben Initiativrecht zur Gründung\r\nZiel ist die Errichtung eines Kioskes pro 80.000 Einwohner (ca. 1.000 bundesweit)\r\nKrankenkassen sind zur Umsetzung verpflichtet sofern sich die Kommunen beteiligen\r\nFinanzierungsmix: GKV (74%) I PKV (5,5%) I Kommunen (20%)\r\nAndere Sozialleistungsträger (z.B. Rentenversicherung) können sich zusätzlich beteiligen\r\nLeitung durch Pflegefachpersonen (perspektivisch mit Heilkundekompetenz)\r\nGesundheitskioske können ausdrücklich auch als mobile Angebote (z.B. Busse) umgesetzt werden\r\n2.3 Fallbeispiel: Pflege im Gesundheitskiosk 9\r\nBei der 64-jährigen Petra Schmidt wurde vor vier Jahren ein Diabetes mellitus Typ 2 diagnostiziert, \r\nder zunächst mit oralen Antidiabetika behandelt wurde, im Verlauf aber auf eine Insulintherapie umge\u0002stellt werden musste. Von ihrem Hausarzt bekam sie zwar eine kurze Anleitung zur Handhabung des \r\nInsulinpens, und zur Durchführung von Blutzuckermessungen - sowie eine Information zur Berech\u0002nung der Broteinheiten und das entsprechende Injektionsschema mit, im Alltag fühlt sie sich jedoch \r\ndamit überfordert.\r\nFrau Schmidt ist sehr an ihrer Selbstständigkeit gelegen und hat sich vorgenommen ihre Erkrankung \r\nbesser zu verstehen und den Umgang damit zu erlernen. Allerdings ist der nächste Facharzt sehr weit \r\nentfernt und auch sonst gibt es nicht viele Angebote in ihrer Region. In der Zeitung hat sie von einem \r\nGesundheitskiosk gehört, das kürzlich in ihrer Nähe eröffnet wurde. Hier würde es spezielle Angebote \r\nfür Menschen mit Diabetes geben, die bei der Krankheitsbewältigung im Alltag unterstützen könnten.\r\nNeugierig ruft Frau Schmidt den Gesundheitskiosk an. Als ihr dort mitgeteilt wurde, dass sie keinen \r\nTermin braucht und einfach vorbeikommen kann, ist sie überrascht, denn so etwas hat sie bislang \r\nnoch nicht erlebt. Im Gesundheitskiosk angekommen, füllt Frau Schmidt zuerst ein Formular aus, das \r\nneben ihren persönlichen Daten auch einige Fragen zu ihrer Gesundheit enthält. Nach einer kurzen \r\nWartezeit ist sie an der Reihe und wird von der zuständigen Pflegefachperson aufgerufen.\r\nMartin Maier ist akademisch ausgebildeter Pflegefachmann und hat sich nach einiger Berufserfahrung \r\nim Krankenhaus und der ambulanten Pflege gleich auf die ausgeschriebene Stelle in dem Gesund\u0002heitskiosk beworben, da er gerne selbstständiger und eigenverantwortlicher arbeiten wollte. Nach der \r\nBegrüßung führte er Frau Schmidt in sein Büro. Dort angekommen sichtete Hr. Maier zunächst das \r\ndurch Frau Schmidt ausgefüllte Formular, und ermittelt dann in einem Leitfaden gestützten Interview \r\nihre primären Bedürfnisse und Bedarfe.\r\n9 Hener, C., Uhlmann, A. (2023): Aufgaben von akademisch qualifizierten Pflegenden (AQPs) am Beispiel Gesundheitskiosk. \r\nBlogbeitrag – DRK Wohlfahrtspflege vom 10.05.2023. Online im Internet: https://drk-wohlfahrt.de/blog/eintrag/aufgaben-von\u0002akademisch-qualifizierten-pflegenden-aqps-am-beispiel-eines-gesundheitskiosk/ [08.12.2023]\r\n7/8\r\nAuf dieser Grundlage erarbeitete der studierte Pflegefachmann Hr. Maier, gemeinsam mit Frau \r\nSchmidt, individuelle Zielsetzungen. Das primäre Ziel von Frau Schmidt lautet: „Ich möchte das Krank\u0002heitsbild des Diabetes verstehen und den sicheren Umgang mit der Insulintherapie erlernen“. Um ein \r\nnoch umfassenderes Bild von Frau Schmidt zu bekommen, führte Hr. Maier noch einige Screenings \r\n(Hautzustand und Durchblutung, insbes. der Füße und Unterschenkel), Assessments (Barthel Index, \r\nSF-36, General Self-efficacy Scale) und Laboruntersuchungen (Blutzucker, HbA1C, Urin) durch.\r\nDen darauf aufbauenden und mit der Klientin abgestimmten Versorgungsplan bekam Frau Schmidt \r\ndirekt in die Smartphone-App des Gesundheitskiosks übertragen, bei deren Installation sie durch die \r\nRezeption unterstützt wurde. Frau Schmidt geht nun einmal die Woche zur Diabetes Schulung ins Ge\u0002sundheitskiosk. Sie wird im Umgang mit dem Blutzuckermessgerät und dem Insulinpen geschult, die \r\nweiteren angebotenen Themen sind sehr abwechslungsreich und beziehen sich neben dem Diabetes \r\nSelbstmanagement, auch auf Fragen der Lebensführung und Ernährung. Dazu werden gemeinsame \r\nKochabende veranstaltet. Nach nur einem Monat fühlt sich Frau Schmidt in Bezug auf die Insulinthe\u0002rapie schon viel sicherer und hat zudem neue Bekanntschaften geschlossen.\r\nDarüber hinaus wurde Frau Schmidt von Hr. Maier für das Disease Management Programm Diabetes \r\nangemeldet. Die Termine für die Verlaufskontrollen bei den jeweiligen Fachärzten (Diabetologe, Kardi\u0002ologe, Augenarzt) bekommt Frau Schmidt zuverlässig in die Smartphone App des Gesundheitskiosk \r\ngesendet. Einmal im Quartal fragt Hr. Maier bei Frau Schmidt telefonisch nach, wie es ihr geht, und \r\npasst mit ihr gemeinsam den Versorgungsplan an die veränderten Bedürfnisse und Bedarfe an. Zu \r\nden Diabetes Schulungen geht sie nun nicht mehr, aber die Kochkurse lässt sie sich nicht entgehen.\r\n2.4 Bereits bestehende Gesundheitskioske / Gesundheitszentren\r\nBezeichnung Ort Gesellschafter Weblink\r\nGesundheitskiosk\r\nBillstedt/Horn Hamburg-Billstedt/Horn\r\nÄrztenetz Billstedt-Horn e.V.\r\nGesundheitskiosk e.V.\r\nStadtteil Klinik Hamburg\r\nVirchow Bund\r\nhttp://experten.gesundheit\u0002bh.de/gesundheitskiosk/ \r\nPoliklinik Veddel Hamburg-Veddel Gruppe für Stadtteilgesundheit \r\nund Verhältnisprävention e.V. http://poliklinik1.org/\r\nGesundheits\u0002PUNKTe\r\nBremen-Huchting\r\nBremen-Grohn\r\nLandesvereinigung für \r\nGesundheit und\r\nAkademie für Sozialmedizin\r\nNiedersachsen Bremen e. V.\r\nhttps://www.gesundheit\u0002nds-hb.de/projekte/gesund\u0002heitspunkte-bremen/\r\nSozio-Med-Mobil\r\nWolfenbüttel Elm-Asse\r\nStade Kehdingen\r\nOsnabrück Bissendorf\r\nDRK-KV Wolfenbüttel https://sozio-med-mobil.de/\r\nTeam \r\nGesundheitskiosk\r\nEssen-Altenessen\r\nEssen-Katernberg\r\nGesundheit für Essen gGmbH\r\nCaritas, SkF Essen gGmbH\r\nÄrztenetz Essen Nord-West e.V.\r\nSGZ Altenessen e.V.\r\nhttps://www.gesundheitski\u0002osk.ruhr/standorte/\r\n8/8\r\nBezeichnung Ort Gesellschafter Weblink\r\nGesundheitskiosk\r\nStädteregion\r\nAachen\r\nAachen AOK Rheinland/Hamburg\r\nSprungbrett gGmbH\r\nhttps://www.staedteregion\u0002aachen.de/de/navigation/a\u0002emter/gesundheitsamt-a\u000253/gesundheitskiosk\r\nGesundheitskiosk \r\nHörstmar (GKH) Hörstmar (NRW)\r\nKlinikum Lippe\r\nUniversitätsklinikum OWL\r\nhttps://www.gesundheitski\u0002osk-hoerstmar.de/\r\ndieKümmerei Köln-Chorweiler AOK Rheinland/Hamburg\r\nHertzNetzCenter GmbH https://diekuemmerei.de/\r\nGesundZentrum \r\nBielefeld Bielefeld\r\nStadt und Hochschule Bielefeld\r\nPVM (Patienten Versorgung Ma\u0002nagement) und weitere Partner\r\nhttps://www.gesundzent\u0002rum-bi.de/ \r\nKlara Gesund\u0002heitskiosk\r\nBielefeld\r\nVersmold\r\nDas GesundZentrum Bielefeld\r\nPVM und weitere Partner\r\nhttps://klara-gesundheitski\u0002osk.de/\r\nGesundheitskiosk \r\nWattenscheid Bochum\r\nAWO-Ruhr-Mitte\r\nMartin-Luther-Krankenhaus\r\nHochschule für Gesundheit\r\nStadt Bochum\r\nhttps://www.wat-bewe\u0002gen.de/gesundheitskiosk/\r\nKlapp-Café \r\nVulkaneifel (RLP) Landkreis Vulkaneifel\r\nDRK-KV Vulkaneifel in Daun\r\nDiakonisches Werk Trier\r\nGemeindeschwester-Plus\r\nLandkreis Vulkaneifel\r\nSEKIS Trier\r\nhttps://www.gesundheitli\u0002che-chancengleich\u0002heit.de/service/meldun\u0002gen/das-klapp-cafe-in-der\u0002vulkaneifel/\r\nMobiler Gesund\u0002heitskiosk Unna (NRW)\r\nGesundheitsdienst Kreis Unna\r\nDeutsches Rotes Kreuz Soziale \r\nDienste OWL gGmbH\r\nhttps://www.kreis\u0002unna.de/index.php?&ob\u0002ject=tx,3674.2.1&Mo\u0002dID=10&FID=3674.773.1&k\r\nuo=1&ort=0&call=0&sfwort\r\n=0&k_sub=0&O\u0002DExists=0&La=1\r\nStadtteil\u0002Gesundheits\u0002Zentrum\r\nNeukölln\r\nBerlin-Neukölln Gesundheitskollektiv Berlin e.V. https://geko-berlin.de/\r\nGesundheitskiosk \r\nUrleben Urleben (Thüringen) Stiftung Landleben\r\nOptimedis\r\nhttps://optimedis.de/erster\u0002von-vier-gesundheitskios\u0002ken-in-holzbauweise-von\u0002thueringens-ministerpraesi\u0002dent-bodo-ramelow-eroeff\u0002net/\r\nGesundheitstreffs \r\nMünchen\r\nHasenbergl\r\nRiem Stadt München\r\nhttps://stadt.muen\u0002chen.de/infos/gesundheits\u0002treffs.html"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003546","regulatoryProjectTitle":"Impulse zur Neuaufstellung des Gesundheits- und Pflegesystems","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/32/29/301303/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200109.pdf","pdfPageCount":22,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Thesenpapier\r\nWege zu Community Health \r\nNursing in Deutschland\r\nSzenarien für die Etablierung eines gemeinde\u0002basierten und gesundheitsfördernden Angebots\r\nOrt, Datum: Berlin, Mai 2023\r\nHerausgeber: Deutsches Rotes Kreuz e. V., Generalsekretariat\r\nVersion: 2.0\r\nBild: Willing-Holtz / DRK\r\nThesen für die nationale Etablierung von \r\nCommunity Health Nursing\r\nDas Thesenpapier des Deutschen Roten Kreuzes zeigt, \r\nwie vielschichtig und themenübergreifend sich die Wege \r\nzur Etablierung von Community Health Nursing (CHN) in \r\nDeutschland gestalten können. Um CHN wirksam umzu\u0002setzen und in das Gesundheits- und Gesellschaftssystem \r\nzu integrieren, muss die Etablierung a) politisch gewollt \r\nsein, und b) fachlich gut umgesetzt werden. Neben dem \r\npolitischen Willen erfordert dies, tragfähige, strukturelle \r\nRahmenbedingungen zu schaffen, von denen wir insbe\u0002sondere die folgenden als zentral erachten.\r\nCommunity Health Nursing kann ei\u0002nen wirkungsvollen Beitrag zu einer \r\ngemeinde-basierten und gesundheits\u0002fördernden medizinisch-pflegerischen \r\nVersorgung leisten, wenn …\r\n… es sich um ein flächendeckendes Angebot \r\nhandelt, das wohnortnah und barrierefrei \r\nerreichbar ist.\r\nErläuterung: CHN muss flächendeckend aus\u0002gerollt werden können, damit die Angebote \r\nwohnortnahe und barrierearm erreichbar \r\nsind. Dies erfordert einen ausreichend gro\u0002ßen Personalaufbau, wie auch die Schaffung \r\nentsprechender kommunaler Infrastruktu\u0002ren. Erst dann können alle Menschen davon \r\nprofitieren.\r\n… das CHN-Rollenbild voll zur Entfaltung \r\nkommen kann, und mit den dazu notwendi\u0002gen Kompetenzen, Befugnissen und Manda\u0002ten ausgestattet wird.\r\nErläuterung: CHNs benötigen zur Ausübung\r\nihrer Aufgaben neue Kompetenzen, Befug\u0002nisse und Mandate, die über diejenigen, die \r\nden Pflegefachpersonen heute zugestanden \r\nwerden, hinausgehen. Dies betrifft insbeson\u0002dere die eigenverantwortliche Durchführung\r\nvon Heilkunde und die Navigation durch das \r\nVersorgungssystem (Lotsenfunktion).\r\n… das Kompetenzniveau dynamisch mit der \r\n(Weiter-)Entwicklung der Pflegeprofession \r\nkorreliert.\r\nErläuterung: In vielen angloamerikanischen \r\nLändern agieren CHNs auf Masterniveau. \r\nFür die Etablierung in Deutschland ist daher \r\nzunächst ein Übergang notwendig, der ge\u0002rade die bereits ausgebildeten und berufser\u0002fahrenen Pflegenden wertschätzend berück\u0002sichtigt. Gleichzeitig muss weiter an der Pro\u0002fessionalisierung und Akademisierung der \r\nPflege gearbeitet werden, damit ein Master\u0002abschluss für das CHN zukünftig auch hier\u0002zulande Standard werden kann.\r\n… sich die Qualifizierung als durchlässig und \r\nan das bestehende Pflegebildungssystem an\u0002schlussfähig erweist.\r\nErläuterung: Die CHN-Qualifizierung muss \r\nan das Pflegeberufegesetz anknüpfen und be\u0002rufsbegleitend möglich sein. Ein durchlässi\u0002ges Bildungssystem steigert die Attraktivität \r\nder Pflegeberufe, schafft Karrieremöglichkei\u0002ten und bringt damit letztlich auch mehr \r\nMenschen in Ausbildung und Berufstätigkeit.\r\n… die notwendige Neuverteilung von Aufga\u0002ben in der Gesundheitsversorgung von den \r\nbereits etablierten Akteuren kollegial und \r\nkonstruktiv begleitet wird.\r\nErläuterung: Damit die knappen Personal\u0002ressourcen im Gesundheitswesen effektiv \r\neingesetzt werden können, braucht es eine\r\nNeuverteilung von Aufgaben. CHNs überneh-\r\n3/22\r\nmen international Tätigkeiten, die hierzu\u0002lande Ärztinnen und Ärzten vorbehalten \r\nsind. Diese sollten die CHN-Etablierung kol\u0002legial unterstützen. Zudem benötigen die je\u0002weiligen Leistungserbringer Klarheit und \r\nRechtssicherheit über den Handlungsrah\u0002men, insbesondere hinsichtlich Fachaufsicht, \r\nAbrechnung und Haftung.\r\n… die Etablierung vor Ort durch Mentoren, \r\nBeförderer und Türöffner unterstützt wird.\r\nErläuterung: CHNs müssen sich in neue Auf\u0002gaben und Strukturen einfinden und von den \r\nanderen Akteuren in der Gesundheitsversor\u0002gung angenommen werden. Dies erfordert \r\ndie Unterstützung durch geeignete Mento\u0002ren, Beförderer und Türöffner vor Ort. \r\n… sich das Angebot an den tatsächlichen Be\u0002dürfnissen und Bedarfen der lokalen Bevöl\u0002kerung orientiert.\r\nErläuterung: Die CHN-Angebotsgestaltung \r\norientiert sich an den tatsächlichen Gesund\u0002heitsbedürfnissen und -bedarfen der Men\u0002schen vor Ort. Dies erfordert eine systemati\u0002sche, gesundheitsbezogene Sozialraumana\u0002lyse in kommunaler Verantwortung. \r\n… die Finanzierung systematisch, nachhal\u0002tig, und leistungsgerecht durch die sozial\u0002staatlichen Partner erfolgt.\r\nErläuterung: Die Gesundheitserhaltung der \r\nBevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche\r\nAufgabe, die eine systematische, nachhaltige \r\nund leistungsgerechte Finanzierung durch \r\ndie sozialstaatlichen Partner erfordert (Bund\r\nund Länder, sowie Sozialversicherungsträger\r\nund Kommunen).\r\n… es sich um eine Supplementation (Ergän\u0002zung) der bestehenden Angebote handelt, \r\nund keine konkurrierenden Strukturen er\u0002richtet werden.\r\nErläuterung: Die Etablierung von CHN muss \r\nvor dem Hintergrund erfolgen, die bestehen\u0002den Angebote in der Gesundheitsversorgung \r\nzu ergänzen und nicht etwa zu ersetzen. Ziel\u0002setzung ist die Erhöhung der Zugänglichkeit \r\nund Bedarfsdeckung für alle Menschen.\r\n… das CHN-Rollenbild mit realistischen An\u0002sprüchen und Erwartungen angegangen \r\nwird.\r\nErläuterung: Der Diskurs um die Etablierung \r\nvon CHN ist von vielen verschiedenen Per\u0002spektiven geprägt. Eine realistische Sicht\u0002weise ist notwendig, um Anspruch und Wirk\u0002lichkeit in Einklang zu bringen.\r\nImpressum\r\nVersion 2.0, Mai 2023\r\nHerausgeber\r\nDeutsches Rotes Kreuz e. V., Generalsekretariat\r\nRedaktionsteam\r\nDeutsches Rotes Kreuz e. V., Generalsekretariat \r\nunter Mitarbeit der DRK-Landesverbände\r\nBildnachweis\r\nSoweit nicht anders kenntlich gemacht: Hener/ DRK e.V.\r\nKontakt\r\nChristian Hener\r\nReferent für Pflegeberufe und Öffentliche Gesundheit\r\nc.hener@drk.de\r\nBenjamin Fehrecke-Harpke\r\nKoordination Hauptaufgabenfeld Altenhilfe/ Stellvertretende \r\nLeitung Team Gesundheit, Seniorenarbeit und Pflege\r\nB.Fehrecke@drk.de\r\nWebauftritt\r\nwww.drk-wohlfahrt.de\r\nInhaltsverzeichnis\r\nThesen für die nationale Etablierung von Community Health Nursing 2\r\n1. Hintergrund 5\r\n1.1 Herausforderungen in der Gesundheitspolitik 5\r\n1.2 Gesundheitspolitische Debatte 6\r\n1.3 Gestaltung eines zukunftsfesten Gesundheitssystems 6\r\n2. CHN als Versorgungsmodell 7\r\n2.1 Gemeinde-basierte Versorgung 7\r\n2.2 Gesundheitserhaltung der Bevölkerung 8\r\n2.3 Aufgaben und Tätigkeitsfelder von CHNs 10\r\n2.4 Kontextfaktoren für die Etablierung von CHN 11\r\n3. Szenarioanalyse 12\r\n3.1 Szenario 1: „Öffentliche Gesundheit in der Kommune“ 13\r\n3.2 Szenario 2: „Pflegedienst trifft MVZ“ 14\r\n4. Möglichkeiten und Grenzen der nationalen Etablierung von CHN 15\r\n4.1 Zusammenfassung 15\r\n4.2 Qualifizierung von CHNs 15\r\n4.3 Standardisiertes CHN-Curriculum 16\r\n4.4 Professionalisierung der Pflegeberufe 16\r\n4.5 Verhältnis zu anderen Leistungserbringern 17\r\n4.6 Effektive und effiziente Versorgung 17\r\n4.7 Kompetenzen und Befugnisse von CHNs 17\r\n4.8 Novellierung des Heilpraktikerrechts 18\r\nQuellenverzeichnis 19\r\n1. Hintergrund\r\nDie Diskussion um die Etablierung von Community Health\r\nNursing (CHN) in Deutschland1\r\n- bzw. der Erweiterung \r\nvon pflegerischen Kompetenzen und Befugnissen allge\u0002mein2\r\n, wird in Fachkreisen schon seit einiger Zeit geführt \r\nund wurde durch die Aufnahme in den Koalitionsvertrag \r\n(KoaV)3 der „Zukunftskoalition“ regelrecht beflügelt. \r\nWährend Community Health Nurses (CHNs), gemeinsam \r\nmit anderen, hochspezialisierten Pflegerollen (Stichwort: \r\nAdvanced Practice Nurses), tragende Säulen der nationa\u0002len Gesundheitssysteme vieler Länder dieser Erde sind4\r\n, \r\nist der Entwicklungsstand einer wissenschaftlich begrün\u0002deten5\r\n, erweiterten Pflegepraxis in Deutschland, bis auf \r\nwenige Leuchtturmmodelle6\r\n, im Anfangsstadium. Zumin\u0002dest dann, wenn internationale Maßstäbe (z.B. Ausbil\u0002dung auf Masterniveau)7 angelegt werden. \r\nDiese fehlende Tradition in der professionellen (Weiter-\r\n)Entwicklung der Pflegeberufe in Deutschland, wie auch \r\ndie geringe Akademisierungsquote von maximal 1,75%8\r\n, \r\nerschwert die Implementierung von CHN erheblich, da so\u0002mit nur auf wenige Erfahrungen und beinahe keine struk\u0002turellen Voraussetzungen zurückgegriffen werden kann. \r\nUm Community Health Nursing über den Status eines \r\nPrestigeprojekts hinaus zu entwickeln - und zum Wohle \r\nder Bevölkerung flächendeckend und in diesem Sinne \r\negalitär zu etablieren, bedarf es daher gleichfalls der \r\n(Weiter-)Entwicklung des gesamten Rollenbildes und \r\nHandlungsrahmens der Pflegeberufe.\r\nProfessionelle Pflege ergänzen wir \r\ndurch heilkundliche Tätigkeiten und \r\nschaffen u. a. das neue Berufsbild der\r\n„Community Health Nurse“.\r\nKoalitionsvertrag 2021 - 2025. \r\nZwischen der Sozialdemokratischen \r\nPartei Deutschlands (SPD), Bündnis \r\n90 / Die Grünen und den Freien Demo\u0002kraten (FDP).\r\n1.1 Herausforderungen in der Gesundheitspolitik\r\nDabei werden gemeinde-basierte und gesundheitsför\u0002dernde Pflegerollen dringend benötigt, um im Rahmen ei\u0002ner Gesamtstrategie zur Stärkung der medizinisch-pflege\u0002rischen Versorgung - bzw. der öffentlichen Gesundheit \r\ninsgesamt einen Beitrag zur Verbesserung des Gesund\u0002heitsstatus der Bevölkerung zu leisten und das aus einer \r\nVielzahl an Gründen. \r\nAn erster Stelle steht sicher der demografische Wandel, \r\nder beinahe alle anderen Treiber vorgibt, denn die Alte\u0002rung der Gesellschaft beeinflusst wiederum das epidemio\u0002logische Geschehen, weshalb von einer Zunahme an \r\nchronischen Erkrankungen ausgegangen wird, die zudem \r\ndurch die Kumulierung von Risikofaktoren über den Le\u0002bensverlauf mehrfach auftreten können (Multimorbidität)9\r\n. \r\nIn einer aktuellen Studie berichten 58,3% der Frauen und \r\n55,3% der Männer, an mindestens einer chronischen Er\u0002krankung zu leiden10\r\n.\r\nDies wiederum führt zu Beeinträchtigungen in der funktio\u0002nalen Gesundheit, wodurch die Zahl der pflegebedürftigen \r\nMenschen steigen wird. Aktuellen Prognosen zur Folge \r\nsollen bis 2030 ca. 6 Mio. Menschen pflegebedürftig sein \r\n(ca. 1,5 Mio. mehr als heute) und diese Zahl wächst \r\nschneller als erwartet11. Davon sind wiederum die Fami\u0002lien betroffen, deren Gesundheit durch die multiplen Be\u0002lastungen der (familialen) Pflege messbar schlechter ist12\r\n. \r\nHinzu kommen die Folgen und Auswirkungen des Klima\u0002wandels, die nicht nur zu weiteren Gesundheitsrisiken \r\n(z.B. Hitzewellen) führen, sondern auch die Wahrschein\u0002lichkeit für Extremwetterereignisse und andere Gefahren\u0002lagen erhöhen13\r\n.\r\nDem gegenüber steht ein Fachkräfteengpass in allen Ge\u0002sundheitsfachberufen, der sich aufgrund der beschriebe\u0002nen Steigerungen auf der Nachfrageseite noch verschär\u0002fen wird. Eine kürzlich veröffentlichte Prognose geht von \r\neinem Mehrbedarf von 180.000 beruflich Pflegenden bis \r\nzum Jahr 2030 aus14\r\n- allein für den Leistungsbereich der \r\nPflegeversicherung. Dies wird auch die ehrgeizige Zielset\u0002zung der Ausbildungsoffensive Pflege (10% Steigerung) \r\nnicht abfedern können15. Kulturelle und soziale Faktoren, \r\nwie die höhere berufliche Mobilität oder die Abnahme der \r\nPflegebereitschaft in der Familie, tragen zusätzlich dazu \r\nbei, dass alles dafür getan werden muss, damit die Pfle\u0002geberufe attraktiver werden.\r\n6/22\r\nHinzu kommen die systemimmanenten Schwächen des \r\ndeutschen Gesundheitswesens, die unter COVID-19 und \r\ndem berühmten „Brennglas-Effekt“ noch deutlicher wur\u0002den. Dies betrifft insbesondere die Abwesenheit eines \r\nPublic Health Dienstes, wie ihn viele andere Nationalstaa\u0002ten haben, in denen der ÖGD als eigenständiger Leis\u0002tungserbringer fungiert16. In Deutschland bewegt sich die \r\nöffentliche Gesundheit irgendwo zwischen hausärztlicher \r\nVersorgung und Gesundheitsverwaltung, während die \r\nImpfzentren in der COVID-19 Pandemie von der Bundes\u0002wehr und dem Bevölkerungsschutz betrieben wurden.\r\nEbenso ist die Primärversorgung, die den Erstkontakt mit \r\ndem nationalen Gesundheitswesen herstellt und den Weg \r\ndurch das Versorgungssystem eröffnet, in Deutschland \r\nnur schwach ausgeprägt17 und auf die vertragsärztliche \r\nVersorgung begrenzt18. Für die Inanspruchnahme von Ge\u0002sundheitsleistungen muss immer ein Arzt aufgesucht wer\u0002den, selbst wenn es sich um Pflege oder Heil- und Hilfs\u0002mittel handelt. Hierbei entsteht ein Nadelöhr-Effekt, wel\u0002cher Navigation, Koordination und Fallsteuerung, genauso \r\nden schwindenden ambulant-ärztlichen Kapazitäten über\u0002lässt, wie Gesundheitsedukation und Beratung oder ziel\u0002gerichtete Verhaltens- und Verhältnisprävention. Für die \r\nAntragstellung von Sozialversicherungsleistungen müssen \r\ndagegen entsprechende Sozial- oder Pflegeberatungsstel\u0002len aufgesucht werden.\r\nDie OECD und die WHO bewerten die Effektivität des \r\ndeutschen Gesundheitswesens daher auch als durch\u0002schnittlich19\r\n. Als Deutsches Rotes Kreuz haben wir hierzu \r\nbereits im Rahmen des Deutschen Resilienz- und Aufbau\u0002plans (DARP) umfangreich Stellung genommen20. Über \r\nden NextGenerationEU Fonds, aus dem der DARP finan\u0002ziert wird, werden in Österreich gerade Community Nur\u0002ses etabliert21, in Deutschland wurde dieser Weg aller\u0002dings nicht eingeschlagen. \r\nWeitere Handlungsbedarfe ergeben sich aus regionalen \r\nUnterschieden in der Zugänglichkeit22 sowie Phänomenen \r\nder Über-, Unter-, und Fehlversorgung zwischen städti\u0002schen und ländlichen Räumen23\r\n.\r\n1.2 Gesundheitspolitische Debatte\r\nDiese Herausforderungen werden mit der Etablierung von \r\nCHN selbstverständlich auch nicht von allein verschwin\u0002den, vielmehr werden CHNs zunächst Teil dieser Welt an \r\nProblemen sein. Gleichzeitig sind wir als DRK davon \r\nüberzeugt, dass CHN ein Baustein auf dem Weg zur lang\u0002fristigen Bewältigung durch Gesundheitsförderung, Prä\u0002vention und Gemeindeorientierung sein kann.\r\nÄhnlich, wie bei den gleichermaßen auf die öffentliche Ge\u0002sundheit bezogenen Verabredungen des KoaV, wie den \r\nGesundheitskiosken, ist der Diskurs um die Etablierung \r\nvon CHN dementsprechend von verschiedenen Perspekti\u0002ven geprägt24 25. Die damit verbundene Akzentuierung \r\nund Bewertung der Veränderungsnotwendigkeit hin zu \r\nCHN-Strukturen, stellen eine Herausforderung in der Ent\u0002wicklung eines gesamtgesellschaftlich verorteten Ver\u0002ständnisses dar.\r\nDazu kommen berufsständische Begehren; während die \r\nPflegeberufe (berechtigterweise) für mehr Kompetenzen \r\nund weitreichendere Befugnisse streiten26, beharren Teile \r\nder Ärzteschaft auf dem Heilkundevorbehalt27\r\n- obwohl die \r\ninternationale Forschung vielversprechende Ergebnisse \r\nzur Substitution von ärztlichen Tätigkeiten zeigt28\r\n.\r\n1.3 Gestaltung eines zukunftsfesten Gesundheits\u0002systems\r\nIn einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist dies\r\nAusdruck und notwendiges Instrumentarium der öffentli\u0002chen Meinungs- bzw. der politischen Willensbildung, lenkt \r\ngleichzeitig aber auch von der zentralen Frage ab, um die \r\nes Angesichts der bestehenden Herausforderungen ei\u0002gentlich gehen sollte: \r\nWie kann eine wohnortnahe und be\u0002darfsgerechte, aber auch barrierefrei \r\nzugängliche und zukunftssichere Ge\u0002sundheitserhaltung und medizinisch\u0002pflegerische Versorgung der Bevölke\u0002rung gestaltet werden?\r\nLeitfrage zur Etablierung von CHN\r\nGesundheit ist eine der wichtigsten \r\nsozialen Fragen des 21. Jahrhun\u0002derts. Auch unter wirtschaftlichem \r\nDruck muss es uns gelingen, in einer \r\nalternden Gesellschaft das Solidar\u0002system zusammenzuhalten.\r\nBundesgesundheitsminister \r\nProf. Dr. Karl Lauterbach\r\n7/22\r\nAls Deutsches Rotes Kreuz sind wir davon überzeugt, \r\ndass CHN im Rahmen eines Maßnahmenmixes einen \r\nwertvollen Beitrag dazu leisten kann, sofern der Versor\u0002gungsansatz wirkungsvoll etabliert wird. \r\nDieses Anliegen möchten wir mit dem vorliegenden Pa\u0002pier unterstützen, indem wir anhand einer Szenarioana\u0002lyse die Möglichkeiten und Grenzen für eine realistische \r\nund dennoch visionäre Etablierung von CHN in Deutsch\u0002land aufzeigen - und die für eine wirksame Umsetzung be\u0002nötigten Maßnahmen zugespitzt herausstellen. \r\n2. CHN als Versorgungsmodell\r\nCHNs sind feste Bestandteile der nationalen Gesundheits\u0002systeme vieler Länder und bieten eine leistungsstarke \r\nVersorgung an, die sich in Teilen relativ weit ausdifferen\u0002ziert. \r\nDies liegt zum einen daran, dass sich das Aufgabenport\u0002folio von CHNs in den einzelnen Ländern aus unterschied\u0002lichen professionellen Strömungen und Traditionen her\u0002aus entwickelt hat. Zum anderen ist dies Ausdruck der un\u0002terschiedlichen Bedürfnisse und Bedarfe der Bevölkerung \r\nin den lokalen Sozialräumen, die sich nicht nur inter- son\u0002dern auch intranational voneinander unterscheiden kön\u0002nen. Eines wird daher sofort deutlich: CHN ist ein dynami\u0002sches Aufgabenfeld, das sich zwar durch wiederkehrende \r\nMerkmale auszeichnet, aber letztlich keine hundertpro\u0002zentige Deckungsgleichheit aufweist. \r\nDas ist gewollt, denn nur so ist eine Adaption, an das, was \r\nim lokalen Sozialraum an gesundheitsbezogenen Maß\u0002nahmen benötigt wird, überhaupt erst möglich. Gleichzei\u0002tig ist dies mitunter einer der Gründe, warum das Thema \r\nfür die Fachöffentlichkeit so schwer zu fassen ist. Denn \r\nden einen CHN-Prototyp kann es somit eigentlich gar \r\nnicht geben. Als Deutsches Rotes Kreuz möchten wir da\u0002her einen Beitrag dazu leisten, die Bandbreite von CHN\u0002Aufgaben und -tätigkeitsfeldern verständlich aufzuzeigen. \r\n \r\n2.1 Gemeinde-basierte Versorgung\r\nCHN ist tief in der anglo-amerikanischen Public Health \r\nTradition verwurzelt. Ein wesentliches Merkmal dieser \r\nPublic Health Dienste ist die Sozialraumorientierung, die \r\nim Englischen zumeist als community-based care - oder \r\nkurz community care bezeichnet wird. Um die Bezüge zu \r\ndiesen internationalen Modellen herzustellen, verwenden \r\nwir in dem vorliegenden Papier die Begrifflichkeit „ge\u0002meinde-basierte Versorgung“.\r\nAls Deutsches Rotes Kreuz sind wir Teil der internationa\u0002len Gemeinschaft der Rotkreuz- und Rothalbmondgesell\u0002schaften, deren Föderation (IFRC) ein Strategiepapier un\u0002ter dem Titel „Care in Communities“ veröffentlicht hat, an \r\ndem wir uns als nationale Rotkreuzgesellschaft für die \r\nEtablierung von CHN in Deutschland orientieren29\r\n.\r\nDemnach zeichnet sich die gemeinde-basierte Versor\u0002gung durch gesundheitsbezogene, evidenzbasierte Aktio\u0002nen aus, die durch ortsansässiges Gesundheitspersonal \r\ndurchgeführt werden und sich auf die Primär-, Sekundär-, \r\nund Tertiärprävention beziehen30\r\n. \r\nUnter Primärprävention werden Maßnahmen zur Verhin\u0002derung von Krankheiten in verschiedenen Settings ver\u0002standen. Typische Beispiele sind etwa Gesundheitsedu\u0002kation und Lebensstilinterventionen, aber auch Hygiene\u0002maßnahmen und Immunisierung. Mit Sekundärprävention \r\nsind dagegen Maßnahmen zur Stabilisierung einer vor\u0002handenen Krankheit gemeint, um Komplikationen zu ver\u0002meiden. Dies beinhaltet beispielsweise ein integriertes \r\nFallmanagement, aber auch das Monitoring von chroni\u0002schen Erkrankungen, wie Diabetes oder Bluthochdruck \r\nsowie einfache Screenings, Tests und Laboranalytik. \r\nWährend sich die Maßnahmen der Tertiärprävention wie\u0002derum auf das Reduzieren bzw. Limitieren von gesund\u0002heitsbezogenen Beeinträchtigungen und Leiden beziehen. \r\nHierunter fällt beispielsweise die Stabilisierung des ur\u0002sächlichen Gesundheitsproblems durch Ressourcenförde\u0002rung und Rehabilitation, aber auch Schmerzmanagement \r\nund professionelle Pflege31\r\n.\r\nEin weiteres Merkmal der gemeinde-basierten Versorgung \r\nist der Lebensverlaufsansatz, indem davon ausgegangen \r\nwird, dass jede Lebensphase den Gesundheitsstatus der \r\ndarauffolgenden Lebensphase beeinflusst (von der Kind\u0002heit bis ins Alter). Insofern haben die sozialen, ökonomi\u0002schen und physikalischen Umstände, wo ein Mensch im \r\nLaufe seines Lebens arbeitet, wo er lebt, wo er spielt, ei\u0002nen hohen Einfluss auf seine Gesundheit - und damit \r\nauch auf die Menschen in seinem Umfeld32\r\n. \r\nDer Lebensverlaufsansatz ist damit ein umfassender An\u0002satz, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Men\u0002schen über das Leben hinweg zu verbessern und mit ei\u0002ner sozioökonomischen und nachhaltigen Entwicklung im \r\nlokalen Sozialraum zu verbinden33. Immerhin weisen ca. \r\n70% aller nicht-übertragbaren Krankheiten34 und psychi\u0002schen Störungen35 eine Korrelation zu exponierten Risi\u0002ken oder Unregelmäßigkeiten aus den Kindheitsjahren \r\nauf.\r\n8/22\r\nWeiterhin ist die Gemeindeorientierung durch eine Aufga\u0002benneuverteilung im Gesundheitswesen gekennzeichnet,\r\ndie der Sachverständigenrat-Gesundheit schon seit länge\u0002rer Zeit für das deutsche Gesundheitssystem empfiehlt36\r\n, \r\nwas wir als DRK unterstützen und aktiv in den öffentlichen \r\nDiskurs eingebracht haben37. Neben der Aufgabenüber\u0002tragung, bei der es vor allem um die Entlastung derjeni\u0002gen Berufsgruppe geht, von der die Aufgaben übertragen \r\nwerden, hat insbesondere das Teilen von Aufgaben eine \r\nhohe Bedeutung für die sozialräumliche Angebotsgestal\u0002tung38\r\n. \r\nBei der Aufgabenteilung kann die gleiche Aufgabe nicht \r\nnur von einer, sondern mehreren Berufsgruppen (parallel) \r\ndurchgeführt werden. Im Bereich der Heilkunde würde \r\ndies bedeuten, dass eine bestimmte Leistung, beispiels\u0002weise Wundversorgung, nicht nur von Ärzten, sondern \r\nauch von Pflegenden (in gleichem Umfang) angeboten \r\nwird. Die Kumulierung der Leistungserbringer führt im Er\u0002gebnis zu einer höheren Verfügbarkeit und Zugänglichkeit \r\nvon Angeboten und hilft gleichzeitig dabei Kosten zu spa\u0002ren, da die Versorgung effektiver erfolgt und in der Primär\u0002versorgung verbleibt39. Um welche Aufgaben es sich da\u0002bei handelt, sollte anhand der Bedürfnisse und Bedarfe im \r\nModule der gemeinde-basierten Versorgung40\r\nSozialraum sowie der jeweils vorhandenen Personalres\u0002sourcen (und deren Kompetenzen) vor Ort entschieden \r\nwerden. \r\n2.2 Gesundheitserhaltung der Bevölkerung\r\nNeben der Gemeindeorientierung ist CHN durch eine \r\ngroße Nähe zu gesundheitsfördernden Ansätzen gekenn\u0002zeichnet, weshalb in manchen Ländern auch von Public \r\nHealth statt Community Health Nursing gesprochen wird. \r\nAls Deutsches Rotes Kreuz sehen wir die Gemeinde-ba\u0002sierung, wie auch die Gesundheitserhaltung als gleichbe\u0002rechtigte Komponenten von CHN an. Was sich unserer \r\nAnsicht nach konsequenterweise in der Namensgebung \r\nwiederfinden sollte, auch wenn diese Konzepte in Wahr\u0002heit wechselseitig aufeinander verweisen.\r\nBezeichnungen wie „Gemeindeschwester“ oder „Commu\u0002nity Nurse“, wie CHNs nun in Österreich genannt wurden, \r\nhalten wir für unzutreffend, da hiermit missverständliche \r\nAssoziationen geweckt und falsche Bezüge hergestellt\r\n9/22\r\nwerden. Insofern empfehlen wir an dem bereits etablierten \r\nBegriff „Community Health Nurse“ festzuhalten, um die \r\nHistorie an gescheiterten Übersetzungen von Versor\u0002gungsmodellen aus dem anglo-amerikanischen Sprach\u0002raum, die die fachlichen Konzepte häufig verwässert ha\u0002ben (Stichwort: Bezugspflege)41\r\n, hiermit abzuschließen.\r\nDie Gesundheitserhaltung der Bevölkerung verstehen wir \r\nganz im Geiste der Erklärung von Alma-Ata42 als grundle\u0002gendes Menschenrecht, weshalb wir deren Sicherstellung, \r\nals eine originäre Aufgabe der Daseinsvorsorge ansehen. \r\nInsofern ist die Gesundheitserhaltung in all ihren Ausprä\u0002gungen und Erscheinungsformen Kern der sozialstaatlich \r\norganisierten Wohlfahrtsarbeit. Als Partner des Sozial\u0002staates sieht sich das Deutsche Rote Kreuz daher in der \r\nPflicht einen Beitrag zur Stärkung der primären Gesund\u0002heitsversorgung zu leisten und CHNs zu etablieren43\r\n.\r\nWenn wir in diesem Papier von Gesundheitserhaltung \r\nsprechen, gehen wir von einem zielgerichteten und um\u0002fassenden Prozess aus, der alle darauf einzahlenden Di\u0002mensionen berücksichtigt - und sich demzufolge nicht ein\u0002seitig auf Gesundheitsförderung und Prävention begrenzt, \r\nsondern ebenfalls Kuration, Rehabilitation, Pflege, Pallia\u0002tion und Sozialarbeit miteinschließt. So, wie es bereits in \r\nder Erklärung von Alma-Ata44 von 1978 anklingt.\r\nDie Förderung und der Schutz der \r\nGesundheit der Menschen sind eine \r\nwesentliche Voraussetzung für eine \r\nanhaltende wirtschaftliche und sozi\u0002ale Entwicklung und ein Beitrag zur \r\nVerbesserung der Lebensqualität und \r\nzum Frieden in der Welt.\r\nErklärung von Alma-Ata von 1978\r\nEin wesentlicher Handlungsansatz zur Realisierung des \r\nMenschenrechts auf Gesundheit ist die Schaffung von ge\u0002sundheitsförderlichen Lebenswelten, wie sie die Ottawa\u0002Charta zur Gesundheitsförderung45 vorsieht. Das bereits \r\n1986 verabschiedete Papier stellte schon damals den Be\u0002zug zwischen Gesundheitsförderung und der Beteiligung \r\nder Menschen her, „um sie zur Stärkung ihrer Gesundheit \r\nzu befähigen“. Schlagworte, die auch heute noch virulent \r\nsind und beispielsweise in die Diskussion um Gesund\u0002heitskompetenzen oder Health Literacy46 münden. \r\nDas Konzept der gesundheitsförderlichen Lebenswelten \r\ngeht aber gerade über diese individualspezifischen Maß\u0002nahmen hinaus und stellt die Verhältnisse, „wie eine Ge\u0002sellschafft die Arbeit, die Arbeitsbedingungen und die \r\nFreizeit organisiert“, in den Mittelpunkt des Handelns. Frei \r\nnach dem Motto, dass der Mensch und seine Umwelt ei\u0002nander bedingen. Nach diesem sozialökologischen An\u0002satz muss jede Strategie zur Stärkung der öffentlichen \r\nGesundheit nicht nur „den Schutz der natürlichen und der \r\nsozialen Umwelt sowie die Erhaltung der vorhandenen na\u0002türlichen Ressourcen mit zu Ihrem Thema machen“. Son\u0002dern auch „sichere, anregende, befriedigende und ange\u0002nehme Arbeits- und Lebensbedingungen“ schaffen47. Eine \r\ngroße Herausforderung, die nur ressortübergreifend gelin\u0002gen kann. \r\nGesundheitsförderung wird realisiert \r\nim Rahmen konkreter und wirksamer \r\nAktivitäten von Bürgern in ihrer Ge\u0002meinde: in der Erarbeitung von Prio\u0002ritäten, der Herbeiführung von Ent\u0002scheidungen sowie bei der Planung \r\nund Umsetzung von Strategien.\r\nOttawa-Charta zur Gesundheitsförde\u0002rung von 1986\r\nDass wir hierzulande immer noch diskutieren, aber nur \r\nwenig für die konkrete Gestaltung von Leistungen und An\u0002geboten tun, ist leider auch Zeugnis davon, dass wir in der \r\nGesundheitsförderung, über Lippenbekenntnisse hinaus, \r\nnoch nicht weit gekommen sind. \r\nEines der Hauptprobleme ist die Tatsache, dass es bis auf \r\ndie Unterstützungs- bzw. Leistungsaufträge der Sozialver\u0002sicherungsträger48, keine flächendeckende und systemati\u0002sche Finanzierung für eine gemeinde-basierte Gesund\u0002heitsförderung gibt. Die nach den Bundesrahmenempfeh\u0002lungen der Nationalen Präventionskonferenz förderfähi\u0002gen Maßnahmen haben nämlich eher Projektcharakter, \r\nals dass es sich um eine regelhafte Leistung der Gesund\u0002heitsversorgung handelt. Zudem mangelt es an geeigne\u0002tem Personal, um dieses mitunter aufwendige Projektma\u0002nagement in den Kommunen durchzuführen. \r\n10/22\r\nDiesem Konglomerat an mangelnder Zuständig- und Ver\u0002bindlichkeit könnte Abhilfe geschaffen werden, indem \r\nCHNs gemeinsam mit weiteren Anbietern der öffentlichen \r\nGesundheit für die Wahrnehmung dieser Aufgaben man\u0002datiert - und regelhaft über die sozialstaatlichen Struktu\u0002ren finanziert werden. In der Ottawa-Charta49 heißt es \r\nhierzu:\r\n„Die Verantwortung für die Gesundheitsförderung \r\nwird in den Gesundheitsdiensten von Einzelperso\u0002nen, Gruppen, den Ärzten und anderen Mitarbei\u0002tern des Gesundheitswesens, den Gesundheitsein\u0002richtungen und dem Staat geteilt. Sie müssen ge\u0002meinsam darauf hinarbeiten, ein Versorgungssys\u0002tem zu entwickeln, das auf die stärkere Förderung \r\nvon Gesundheit ausgerichtet ist und weit über die \r\nmedizinisch-kurativen Betreuungsleistungen hin\u0002ausgeht.“\r\n \r\n2.3 Aufgaben und Tätigkeitsfelder von CHNs\r\nWie schon erwähnt kann es das eine Rollenbild von CHNs \r\nnicht geben, da sich ihre Aufgaben und Tätigkeitsfelder \r\nvon den regionalen Bedürfnissen und Bedarfen der Bevöl\u0002kerung ableiten. Insofern kann es auch die typische Tätig\u0002keitsbeschreibung nicht geben, weshalb die nachfolgende\r\nAuflistung vielmehr eine kumulierte Zusammenfassung\r\nvieler einzelner Handlungsfelder im Rahmen des CHN\u0002Rollenbildes darstellt. \r\nDie jeweiligen Aufgaben und Tätigkeitsfelder spiegeln so\u0002mit nicht unbedingt eine typische Stellenbeschreibung für \r\nCHNs wider, sondern zeigen vielmehr die Bandbreite auf, \r\ndie das CHN-Tätigkeitsfeld mitbringt50. Der Versuch einer \r\nKonkretisierung kann den anschließend formulierten Sze\u0002narien entnommen werden.\r\nEine gängige Definition von erweiterten Pflegerollen liefert \r\ndas Integrative Advanced Practice Nursing (APN) Mo\u0002dell51, das verschiedene Kriterien und Kompetenzen von \r\nAPNs beschreibt, an denen wir uns für die Etablierung \r\nvon CHN in Deutschland orientiert haben.\r\nErweiterte Pflegerollen zeichnen sich durch hochschulisch \r\nausgebildete Pflegende aus, die eine Zulassung (Lizen\u0002sierung) für das Ausüben einer erweiterten Pflegepraxis \r\nhaben, welche sich auf ein spezialisiertes Teilgebiet der \r\nGesundheitsversorgung bezieht. Die zentrale Kompetenz \r\nvon Pflegenden mit einer erweiterten Handlungspraxis ist \r\ndie direkte Versorgung von Individuen oder Populationen. \r\nWeitere Kernkompetenzen betreffen Domänen wie \r\nCoaching und Beratung, aber auch interprofessionelle Zu\u0002sammenarbeit, Konsultation (Konsildienste) und Lea\u0002dership sowie evidenzbasierte Praxis und ethische Ent\u0002scheidungsfindung52\r\n. Die erweiterte Pflegepraxis ist in \r\nDeutschland gerade erst am Entstehen. Aus diesem \r\nGrund sind wir der Ansicht, dass bei der Etablierung von \r\nCHN einerseits die gegenwärtigen Realitäten adressiert\r\nund gleichzeitig auch Übergangslösungen für eine visio\u0002näre Zukunft gestaltet werden müssen. Gerade auch, was \r\ndie hochschulische Ausbildung betrifft, denn die Leis\u0002tungsfähigkeit des primärqualifizierenden Pflegestudiums\r\nkann aufgrund der aktuellen Daten53 zumindest in Frage \r\ngestellt werden. \r\nAls Deutsches Rotes Kreuz richten wir uns nach dem \r\nGrundsatz der Menschlichkeit, getreu dem Leitsatz „Hilfe \r\nnach dem Maß der Not“54. Die Etablierung von CHN als \r\nVersorgungsmodell ist für uns daher kein Selbstzweck, \r\nsondern bietet eine Chance auf eine lebenspraktische \r\nVerwirklichung des Menschenrechts auf Gesundheit. \r\nDie Weltgesundheitsorganisation definiert CHN als spezi\u0002elles Feld der Pflege, das die Kompetenzen aus Pflege\r\nbzw. Public Health mit Anteilen der Sozialarbeit verbindet, \r\num als ein Bestandteil des nationalen Gesundheitssys\u0002tems, Gesundheit zu fördern, sozioökologische Bedingun\u0002gen zu verbessern, und Krankheiten sowie Gesundheits\u0002beeinträchtigungen zu rehabilitieren55\r\n.\r\nDie Aufgaben- und Tätigkeitsgebiete von CHNs beziehen \r\nsich grundsätzlich auf die Domänen Gesundheitsförde\u0002rung und Krankheitsprävention, aber auch das Disease \r\nManagement und die öffentliche Verwaltung bzw. kommu\u0002nale Gesundheitspolitik sind enthalten56\r\n.\r\nBeliebte Einsatzfelder von CHNs im internationalen Kon\u0002text sind die Öffentlichen Gesundheitsdienste, aber auch \r\ndas Militär oder die humanitäre Hilfe. Weitere Einsatzge\u0002biete können der Infektionsschutz oder die Gesundheits\u0002erziehung sein, wie auch die Schul- oder Familiengesund\u0002heit. Hinzu kommen Hilfen für wohnungslose und/oder ge\u0002flüchtete Menschen, die häufig gar keinen Zugang zur Ge\u0002sundheitsversorgung haben57. Aber auch die Arbeitsge\u0002sundheit, die sich mit der Gesundheit von Beschäftigten \r\neines Unternehmens auseinandersetzt58. Zudem sind \r\nCHNs gemeinsam mit anderen gemeinde-basierten Pfle\u0002gerollen (z.B. Nurse Practitioners) in pflegegeführten Ein\u0002richtungen der primären Gesundheitsversorgung tätig, die \r\nsie häufig auch leiten59\r\n. \r\n11/22\r\nFür den deutschen Kontext werden insbesondere Einsatz\u0002möglichkeiten in Primärversorgungszentren, in der kom\u0002munalen Daseinsvorsorge, in dem Öffentlichen Gesund\u0002heitsdienst sowie als Teil der ambulanten Pflege gese\u0002hen60. Aber auch Gesundheitskioske oder andere nied\u0002rigschwellig und sozialräumlich orientierte Angebote kom\u0002men dafür in Frage61\r\n. \r\nAufgrund der geringen Ausdifferenzierung von erweiterten \r\nPflegerollen in Deutschland bezieht sich das Rollenbild \r\nvon CHNs in der deutschen Erzählung meist auf eine Mi\u0002schung vieler verschiedener gemeinde-basierter Pflege\u0002rollen, die im anglo-amerikanischen Sprachraum viel stär\u0002ker ausdifferenziert sind und beispielsweise als Public \r\nHealth Nurses62 oder Nurse Practitioners63 fest etabliert \r\nsind. Dieses Spannungsfeld zwischen Öffentlicher Ge\u0002sundheit (Public Health Nurse) und Primärversorgung \r\n(Nurse Practitioner) ist es dann auch, welches wir als \r\nDeutsches Rotes Kreuz für die nachfolgenden Szenarien \r\naufgegriffen haben.\r\nAufgrund der Kompetenzanforderungen sind CHNs inter\u0002national häufig auf Masterniveau ausgebildet64, wobei \r\nAusnahmen auch hier die Regel bestätigen und dies nicht \r\nin allen Ländern der Fall ist, in denen CHNs etabliert sind. \r\nBeispielsweise konnten wir in unserer Recherche auch Ar\u0002tikel zu Bachelor qualifizierten CHNs finden - auch in Län\u0002dern mit einer langen CHN-Tradition, wie den USA65 oder \r\nAufgaben und Tätigkeitsfelder von CHNs66\r\nAustralien67. Aber auch hiesige Beispiele zeigen, dass \r\neine fachlich fundierte Qualifikation für eine gemeinde-ba\u0002sierte und gesundheitsfördernde Pflegerolle nicht zwin\u0002gend einen Hochschulabschluss erfordert (Familien\u0002gesundheitspflege)\r\n68\r\n.\r\n2.4 Kontextfaktoren für die Etablierung von CHN\r\nEin wichtiger Bezugspunkt bei der Etablierung von erwei\u0002terten Pflegerollen ist das PEPPA-Framework, welches für \r\nunsere Überlegungen zur Etablierung von CHN als Orien\u0002tierung diente.\r\nPEPPA steht für “participatory, evidence-based, patient\u0002centered process for APN role development, implementa\u0002tion, and evaluation” und beinhaltet neun Schritte der Um\u0002setzung und Evaluierung. Für das vorliegende Papier wa\u0002ren insbesondere die Schritte fünf (Definiere das neue \r\nVersorgungsmodell) und sechs (Plane Strategien zur Im\u0002plementierung) von Interesse69\r\n.\r\nFür die Definition von möglichen Etablierungsszenarien \r\ngilt es demnach zuerst die potenziellen Rollenbilder von \r\nCHNs bezüglich ihrer klinischen Praxis sowie der dafür \r\nnotwendigen beruflichen Entwicklungs- und Qualifizie-\r\n12/22\r\nrungsmaßnahmen zu beschreiben. Dazu gehört das Nut\u0002zen von professionellen Standards als Richtlinien für die \r\nFestlegung von Kompetenzniveaus und Qualifikationen. \r\nDer Hauptfokus liegt hierbei auf der Förderung eines kon\u0002tinuierlichen, koordinierten Prozesses zur Verbesserung \r\nder Bevölkerungsgesundheit70\r\n. \r\nAls Deutsches Rotes Kreuz vertreten wir die Position, \r\ndass die Etablierung eines neuen Leistungserbringers in \r\ndie Gesundheitsversorgung nur durch einen Mehrwert für \r\ndie Bevölkerung zu rechtfertigen ist. Insofern passt der \r\nGedanke nach PEPPA, dass die Stärken und Schwächen \r\nder bereits etablierten Anbieter sorgfältig gegen die neuen \r\nCHN-Angebote abzuwägen sind und es mögliche Auswir\u0002kungen hinsichtlich der Beziehungen zu - sowie zwischen \r\nanderen Leistungserbringern zu antizipieren gilt71\r\n.\r\nEbenso wichtig ist die Klärung von Fragen der Handlungs\u0002autonomie, wie auch der Kooperation und Kommunikation \r\nmit anderen Berufsgruppen, aber auch was die Rechen\u0002schafts- und Berichtspflichten gegenüber Dritten angeht \r\nund natürlich die Definition von leistungsgerechten Vergü\u0002tungsmodellen und -mechanismen72\r\n.\r\nDie Strategien zur Implementierung von erweiterten Pfle\u0002gerollen beziehen sich dagegen auf die Regelung der \r\nAusbildung und Zulassung sowie eine Schärfung des Rol\u0002lenbildes in den Einrichtungen des Gesundheitswesens.\r\nVon hoher Bedeutung ist PEPPA zufolge zudem die Be\u0002reitstellung von geeigneten Mentoren, Beförderern und \r\nTüröffnern, um den Prozess der Rollenergreifung und -fin\u0002dung in der alltäglichen Praxis zu sichern. Wozu, ganz im \r\nSinne einer Sicherheitskultur, ebenso der Aufbau von \r\ntragfähigen Strukturen zur Unterstützung der klinischen \r\nEntscheidungsfindung, wie Supervision oder kollegiale \r\nBeratung gehören. Aber auch der Einbezug erfahrener \r\npraktisch tätiger CHNs in die Aus- Fort- und Weiterbil\u0002dung73\r\n. \r\nDes Weiteren müssen CHNs mit ausreichenden Kompe\u0002tenzen, Befugnissen und Mandaten ausgestattet werden, \r\num tatsächlich wirksam sein zu können74. Dies betrifft so\u0002wohl die Meso- (Einrichtungen), als auch die Makroebene \r\n(Gesetzgebung) des Gesundheitswesens und stellt wahr\u0002scheinlich den erfolgskritischsten Prädiktor für die CHN\u0002Etablierung dar. \r\n3. Szenarioanalyse\r\nDie Entwicklung und Analyse der beiden Etablierungssze\u0002narien erfolgten auf der Grundlage eines Methodenpa\u0002piers des Instituts für Zukunftsstudien und Technologiebe\u0002wertung75. Demnach ist ein Szenario die Darstellung einer \r\nzukünftigen Situation und die Beschreibung der Wege \r\ndorthin. Die Betrachtung bestimmter Schlüsselfaktoren, \r\ndie wir für die Etablierung von CHN bereits im vorherigen \r\nKapitel aufführten, soll Orientierung für zukünftige Ent\u0002wicklungen geben.\r\nGleichzeitig stellt ein Szenario kein umfassendes Bild der \r\nZukunft dar, sondern beleuchtet definierte Ausschnitte ei\u0002ner fiktiven Wirklichkeit. Sodass die folgenden Szenarien \r\nkeinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können. \r\nDenn letztlich sind Szenarien hypothetische Konstruktio\u0002nen, denen bestimmte Annahmen und Trends unterliegen, \r\nsodass lediglich eine mögliche Zukunft entworfen werden \r\nkann76\r\n. Nichtsdestotrotz ist die Szenarioanalyse eine be\u0002währte Methode, um Orientierungswissen zu möglichen \r\nZukünften zu generieren und die Gegenwart danach aus\u0002zurichten77, weshalb sie unter anderem auch im Bevölke\u0002rungsschutz zur Anwendung kommt78\r\n.\r\nWie bereits ausgeführt, stellen die beiden nachfolgend be\u0002schriebenen Szenarien eine Zuspitzung der hiesigen Dis\u0002kussion um die Etablierung von CHN in Form der beiden \r\nPolaritäten Public Health und Primärversorgung dar. Als \r\nDeutsches Rotes Kreuz betrachten wir diese beiden Aus\u0002prägungen als gleichberechtigte Einsatzfelder von CHNs \r\nin Deutschland, die einander ergänzen und explizit nicht \r\nausschließen sollen. Gleichzeitig können auch CHNs, die \r\nbei einem Angebot der Primärversorgung tätig sind, Public \r\nHealth Aufgaben wahrnehmen und umgekehrt. Gerade \r\nauch, weil Public Health und Primärversorgung im interna\u0002tionalen Raum viel stärker ineinandergreifen, als das hier\u0002zulande der Fall ist. Diese Konstrukte erschienen uns für \r\ndie Szenarioanalyse allerdings zu komplex, sodass wir \r\nhier von einer idealtypischen Beschreibung ausgehen, um \r\ndie Anschaulichkeit der Szenarien zu erhöhen. \r\nIn beiden Szenarien werden die CHNs in einen umfassen\u0002den Arbeitsprozess integriert, der weniger auf direkte pfle\u0002gerische Handlungen in den klassischen Pflegedomänen, \r\nwie Selbstversorgung oder Mobilität abzielt (hier eher indi\u0002rekt im Kontext von Schulung und Beratung der Betroffe\u0002nen und ihren Angehörigen) und vielmehr die Kommuni\u0002kation oder die Gestaltung des Alltagslebens in den Vor\u0002dergrund des Aufgabenportfolios rückt. Wobei der größte \r\nSchwerpunkt sicher auf der Bewältigung von krankheits\u0002oder therapiebezogenen Anforderungen liegt (bzw. der \r\nBefähigung hierzu).\r\n13/22\r\n3.1 Szenario 1: „Öffentliche Gesundheit in der \r\nKommune“\r\nDas Szenario „Öffentliche Gesundheit in der Kommune“ \r\nist geprägt von Public Health orientierten Aufgaben und \r\nTätigkeiten der CHNs. Die Zielgruppe sind Menschen aller \r\nAltersgruppen eines fest definierten Sozialraumes, der \r\nsich beispielsweise an den kommunalen Gebietsgliede\u0002rungen orientieren kann - aber nicht muss. \r\nAusgangspunkt für das Tätigwerden der CHNs ist ein sys\u0002tematisches Assessment zur Erfassung des grundlegen\u0002den Gesundheitsstatus und weiteren mit der Bevölke\u0002rungsgesundheit assoziierten Parametern (z.B. Vulnerabi\u0002litäten des lokalen Versorgungssystems im Krisen- oder \r\nKatastrophenfall) für einen definierten Sozialraum, auf \r\ndessen Grundlage geeignete Gegenmaßnahmen abgelei\u0002tet und ergriffen werden.\r\nDies beinhaltet gezielte und evidenzbasierte Maßnahmen \r\nauf der Systemebene, wie das Konzipieren, Durchführen \r\nund Auswerten von Präventions- und Gesundheitspro\u0002grammen (Verhaltens- und Verhältnisprävention) zu epi\u0002demiologisch relevanten Gesundheitsproblemen im loka\u0002len Sozialraum. Mit der Zielsetzung die kollektive gesund\u0002heitliche Selbstwirksamkeit und Gesundheitskompetenz \r\nder Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. \r\nAusprägungen von gemeinde-basierten Pflegerollen\r\nHierzu gehören insbesondere Informations- und Aufklä\u0002rungskampagnen für die Bevölkerung, wie auch das Be\u0002reitstellen von Schulungs- und Beratungsangeboten zu\r\nden großen Fragen der Öffentlichen Gesundheit unserer \r\nZeit (chronische Erkrankungen, Multimorbidität, Pflegebe\u0002dürftigkeit, Resilienz), die in der Lebenswelt der Men\u0002schen vor Ort durchgeführt werden: d.h. in der Kita, in der \r\nSchule, am Arbeitsplatz, aber auch in Volkshochschulen \r\nund anderen öffentlichen Räumen (z.B. Dorf- bzw. Stadt\u0002teilfeste). Hinzu kommen weitere Maßnahmen der Pri\u0002märprävention wie Impfungen/Immunisierungen.\r\nIm Sinne der Sekundär- und Tertiärprävention erhöhen \r\nCHNs die Zugänglichkeit zur Gesundheitsversorgung und \r\nunterstützen bei der Navigation durch das Versorgungs\u0002system, insbesondere für besonders vulnerable oder so\u0002zial benachteiligte Personen; beispielsweise Menschen \r\nohne festen Wohnsitz oder in der aufenthaltsrechtlichen Il\u0002legalität. Was durch das Zu- bzw. Überweisen der ent\u0002sprechenden Versorgungsangebote (Heilmittel, häusliche \r\nPflege, Vertragsarzt, Notfallambulanz) sowie die Verord\u0002nung bzw. Beantragung der entsprechenden (gesund\u0002heitsbezogenen) Sozialversicherungsleistungen erfolgt \r\n(Hilfsmittel, Pflegegrad, medizinische Rehabilitation, \r\nFrühe Hilfen). \r\n14/22\r\nHierzu führen CHNs individuelle Assessments und Check\u0002ups durch, auf deren Grundlage die jeweilige Zuweisung \r\nbzw. Beantragung erfolgt, und zunächst eine grundle\u0002gende Orientierung für die Weiterbehandlung darstellt.\r\nFür Menschen mit multiplen und komplexen Versorgungs\u0002anforderungen, wie Menschen mit Behinderung, chronisch \r\nkranke Menschen oder Menschen mit Pflegebedarf - so\u0002wie deren An- und Zugehörigen, werden bedarfsgerechte \r\nund dezentrale Angebote sowie barrierefreie Infra- und \r\nVersorgungsstrukturen aufgebaut. Die im Anschluss mit \r\nden bereits etablierten Angeboten aus Haupt- und Ehren\u0002amt vernetzt werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, \r\ndass CHN-Angebote besonders niedrigschwellig ansetzen \r\nund sich durch eine hohe Zugänglichkeit auszeichnen\r\nmüssen. CHNs im Szenario „Öffentliche Gesundheit in der \r\nKommune“ sind daher sowohl aufsuchend im Sozialraum \r\ntätig, können aber auch zu festen Sprechstunden besucht \r\nwerden.\r\nDie CHNs werden auf der Grundlage einer nationalen Li\u0002zensierung durch die nach dem Pflegeberufegesetz \r\n(PflBG) benannten Stellen tätig. Wer die Kriterien erfüllt, \r\nist zur Berufstätigkeit im pflegerischen Spezialgebiet CHN \r\nzugelassen. Die Kommunen können CHNs entweder \r\nselbst anstellen oder die Bestellung von CHNs durch (Ge\u0002biets-)Ausschreibung einem Träger übertragen. Eine wei\u0002tere Möglichkeit der Angliederung wären multidisziplinäre \r\nPublic Health Teams, wie es teilweise in anglo-amerikani\u0002schen Ländern praktiziert wird. Ebenso könnten CHNs an \r\ndie sogenannten Gesundheitsregionen angedockt wer\u0002den.\r\nUm die Etablierung der CHNs zu fördern und zu sichern, \r\nwerden systematische Strukturen des Mentorings und \r\nEmpowerments in den Einsatzstellen etabliert sowie die \r\nVernetzung mit CHNs in benachbarten und entfernten So\u0002zialräumen ermöglicht. Die Finanzierung erfolgt durch \r\neine Mischfinanzierung, an der sich die Kommune, das \r\nLand, der Bund und die Sozialversicherungsträger zu un\u0002terschiedlichen Anteilen beteiligen, wobei den Kommunen \r\ndas Initiationsrecht obliegt. Der Finanzierungsbedarf wird \r\naus der Anzahl der zu versorgenden Personen in der je\u0002weiligen Region ermittelt (z.B. Pauschalvergütung pro Ein\u0002wohner). \r\n \r\n3.2 Szenario 2: „Pflegedienst trifft MVZ“\r\nDas Szenario „Pflegedienst trifft MVZ“ beinhaltet dagegen \r\nAufgaben und Tätigkeiten der CHNs, die in der Primärver\u0002sorgung anfallen. Die Zielgruppe sind Menschen aller Al\u0002tersstufen mit speziellen Versorgungsbedürfnissen und -\r\nbedarfen. CHNs bieten in multiprofessionellen Einrichtun\u0002gen der primären Gesundheitsversorgung grundlegende \r\nund universelle medizinisch-pflegerische Dienstleistungen \r\nfür Gesundheitsprobleme mit hoher Relevanz für die Öf\u0002fentliche Gesundheit an. \r\nDiese können sich beispielsweise auf die sogenannten \r\nVolkskrankheiten (Karzinom, KHK, Diabetes, COPD, \r\nAsthma, Arthrose, Depression, Demenz) beziehen, oder \r\nsich mehr an der Lebensphase (Kinder, Jugendliche, Er\u0002wachsene, ältere und hochaltrige Menschen) oder der Le\u0002benswelt (sozioökonomischer Status, kultureller Hinter\u0002grund, Milieu) für allgemeine Gesundheitsfragen orientie\u0002ren. Die konkrete Angebotsgestaltung erfolgt dementspre\u0002chend vor dem Hintergrund der Bedürfnisse und Bedarfe \r\nder jeweiligen Zielgruppen, insbesondere mit dem Fokus \r\nder Erreichbarkeit dieser Populationen.\r\nIn dem Szenario „Pflegedienst trifft MVZ“ führen CHNs \r\nhauptsächlich patientennahe Interventionen auf der Basis \r\nvon evidenzbasierten Behandlungspfaden durch, die sich \r\nneben der Gesundheitsförderung und Krankheitspräven\u0002tion auch auf die direkte und eigenverantwortliche Be\u0002handlung von einfachen akuten Erkrankungen und stabi\u0002len chronischen Erkrankungen beziehen.\r\nDies beinhaltet das Durchführen von sozialmedizinischen\r\nund pflegerischen Assessments sowie einfachen Scree\u0002nings und laborchemischen Analysen zur Bewertung be\u0002stimmter gesundheitlicher Parameter. Auf dieser Grund\u0002lage treffen die CHNs dann eine evidenzbasierte Ent\u0002scheidung hinsichtlich der Weiterbehandlung, die sie ent\u0002weder im Rahmen einer sektoralen Heilkundeausübung \r\n(Therapieanpassung, Wundbehandlung) selbst durchfüh\u0002ren oder an den nach dem Behandlungspfad zuständigen \r\nAkteur weiterleiten (Mediziner, Heilmittelerbringer, Hilfs\u0002mittelabgeber). Darüber hinaus unterstützen die CHNs bei \r\nder Beantragung von Sozialversicherungsleistungen, die\r\nunmittelbar zu einer Verbesserung bzw. Stabilisierung des \r\nGesundheitsstatus beitragen (Hilfsmittel, Pflegegrad, me\u0002dizinische Rehabilitation, Frühe Hilfen). Und führen im \r\nKontext der Primärprävention Check-ups oder Impfun\u0002gen/Immunisierungen durch.\r\nNeben der sektoralen Heilkundekompetenz verfügen die \r\nCHNs über die zur Fallsteuerung notwendigen Befug\u0002nisse, um die betroffenen Personen unter Berücksichti\u0002gung ihrer individuellen Präferenzen und Ziele, den sozial\u0002medizinischen und laboranalytischen Befunden, sowie\r\nden evidenzbasierten Behandlungsprotokollen durch das \r\nVersorgungssystem zu begleiten. \r\nDarüber hinaus führen CHNs im Szenario „Pflegedienst\r\ntrifft MVZ“ zielgerichtete Maßnahmen der Schulung und \r\nBeratung auf der Grundlage des Behandlungspfades \r\ndurch, die sich einerseits auf die Krankheitsbewältigung \r\nund Gesundheitsedukation, aber auch die Pflegeberatung \r\n15/22\r\nbeziehen können. Neben den Betroffenen selbst sind \r\nauch ihre An- und Zugehörigen eine Fokuszielgruppe, die \r\nüber Leistungsansprüche der Sozialversicherung, wie \r\nWohnumfeld verbessernde Maßnahmen, Unterstützungs\u0002angebote oder Entlastungsmöglichkeiten informiert sowie \r\nzu konkreten pflegefachlichen Handlungen und Themen\u0002feldern beraten werden. Ferner können CHNs im Bereich \r\nder Betroffenenvertretung aktiv sein und Selbsthilfegrup\u0002pen moderieren.\r\nJe nach Ausrichtung der Primärversorgungseinrichtung \r\nkönnen diese Angebote intra- oder extrainstitutionell erfol\u0002gen. Die Einrichtung in dem vorliegenden Szenario zeich\u0002net sich allerdings durch einen besonders gemeindena\u0002hen und lebensweltlichen Bezug aus, weshalb CHNs so\u0002wohl innerhalb als auch außerhalb dieser tätig werden. \r\nDie Betroffenen und ihre Angehörigen können die Ange\u0002bote daher direkt aufsuchen oder aber auch in ihrer Um\u0002gebung besucht werden (öffentliche Räumlichkeiten, \r\nHausbesuch), was sich insbesondere für ländliche bzw. \r\nstrukturschwache Räume anbietet (mobile Sprechstunde\r\nin Gemeindehalle).\r\nAuch hier wird die Berufstätigkeit der CHNs über eine na\u0002tionale Lizensierung erlaubt, die durch die zuständigen \r\nStellen nach dem PflBG erfolgt. Wie bereits beschrieben \r\nwerden diejenigen zur beruflichen Tätigkeit im pflegeri\u0002schen Spezialgebiet CHN zugelassen, die die dazu benö\u0002tigten Kriterien erfüllen. \r\nDie CHNs sind bei Einrichtungen der primären Gesund\u0002heitsversorgung angestellt, die ganz unterschiedlich ge\u0002staltet sein könnten. In diesem Szenario haben wir uns \r\nauf eine Mischung aus MVZ und Pflegedienst bezogen, \r\num einerseits die Brücke zu bereits bestehenden Struktu\u0002ren zu schlagen und andererseits die Verschmelzung von \r\nmedizinischen und pflegerischen Leistungen zu verdeutli\u0002chen. Ebenso denkbar wären aber auch die sogenannten \r\nPORT-Modelle sowie die im KoaV enthaltenen regionalen \r\nGesundheitszentren oder Gesundheitskioske, wobei ge\u0002rade bei letzteren bereits CHNs tätig sind. Ein besonderes \r\nMerkmal von Primärversorgungseinrichtungen ist der sek\u0002torenübergreifende, interdisziplinäre Ansatz, in dessen \r\nGeiste sich auch das hier beschriebene Szenario bewegt, \r\nweshalb wir von einem interprofessionell organisierten Be\u0002handlungsprozess ausgehen, der durch die CHNs gesteu\u0002ert wird.\r\nUnd auch hier wird die Etablierung von CHN durch die \r\nEntwicklung einer professionellen Sicherheitskultur sowie \r\ndie Bereitstellung eines entsprechenden Mentorings un\u0002terstützt und gefördert. Wie auch regelmäßige Vernet\u0002zungstreffen mit den lokal ansässigen Akteuren der Ge\u0002sundheitsversorgung ermöglicht. Die Finanzierung erfolgt \r\nebenso durch eine Mischfinanzierung, wobei wir für das \r\nSzenario „MVZ trifft Pflegedienst“ primär die Krankenver\u0002sicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversi\u0002cherung in der Pflicht sehen. Das Initiationsrecht obliegt \r\nden Einrichtungsträgern, die durch die Institutionen der \r\nSelbstverwaltung im Gesundheitswesen zur Leistungser\u0002bringung zugelassen werden (z.B. Kassenärztliche Verei\u0002nigungen). Die Vergütung erfolgt durch ein pauschales \r\nEntgeltsystem (z.B. Capitation-Modell).\r\n4. Möglichkeiten und Grenzen der natio\u0002nalen Etablierung von CHN\r\n4.1 Zusammenfassung\r\nDie beiden vorgestellten Szenarien bilden anhand der hier \r\ndargelegten Schlüsselfaktoren zwei mögliche Ausrichtun\u0002gen für die Etablierung von CHN in Deutschland ab. In der \r\nGesamtschau zeigt sich, dass die verschiedenen Szena\u0002rien trotz der methodisch begründeten Zuspitzung viele \r\nGemeinsamkeiten aufweisen, die charakteristisch für \r\nCHN-Rollenbilder sind. Insofern kann von einer An\u0002schlussfähigkeit der hier vorgestellten Szenarien hinsicht\u0002lich des nationalen und internationalen Diskurses ausge\u0002gangen werden.\r\nGleichzeitig handelt es sich bei diesem Thesenpapier \r\nnicht um einen Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung. \r\nVielmehr spiegeln die hier präsentierten Szenarien die \r\nfachliche Auseinandersetzung des Deutschen Roten \r\nKreuzes als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege \r\nmit der nationalen Etablierung von CHN wider, zu dessen \r\nGelingen wir als Partner des Sozialstaates gerne beitra\u0002gen möchten.\r\nUm dieses Ziel zu erreichen, gilt es das international er\u0002probte CHN-Konzept auf die Füße zu stellen und an die \r\nnationalen Gegebenheiten und Realitäten anzupassen. \r\nAber gleichzeitig auch visionär in die Zukunft zu blicken, \r\num die gegenwärtigen und noch bevorstehenden Heraus\u0002forderungen bei der Verwirklichung des Menschenrechts \r\nauf Gesundheit durch eine flächendeckende und bedarfs\u0002gerechte Versorgung bewältigen zu können.\r\n4.2 Qualifizierung von CHNs\r\nEine der dringlichsten Fragen, die sich in diesem Kontext \r\nförmlich aufdrängt, ist die Frage nach der Qualifizierung \r\nder CHNs. Während die Pflegefachberufe in Deutschland \r\nweitgehend beruflich ausgebildet werden, sind sie im \r\nanglo-amerikanischen Raum, aber auch hier in Europa \r\nüberwiegend akademisiert. Zwar wurde mit dem PflBG79\r\n16/22\r\ndie Möglichkeit eines primärqualifizierenden Pflegestudi\u0002ums eröffnet, allerdings kann dessen Leistungsfähigkeit \r\nfür eine flächendeckende Etablierung von CHN aufgrund \r\nder geringen Akademisierungsquote von maximal 1,75%80\r\ndurchaus in Frage gestellt werden. Gleiches gilt für die \r\nwenigen pflegewissenschaftlichen Masterstudiengänge \r\nallgemein81 und für CHN im Speziellen82. Insofern stellt \r\nsich die Frage, ob der international übliche Masterab\u0002schluss bzw. eine hochschulische Pflegeausbildung gene\u0002rell als alleinige Säule für die Etablierung von CHN in \r\nDeutschland dienen kann. \r\nDas Aufgabenspektrum von CHNs im angloamerikani\u0002schen Sprachraum ist durch die Bearbeitung von komple\u0002xen Aufgaben- und Problemstellungen sowie die eigen\u0002verantwortliche Steuerung von Prozessen geprägt. Die \r\nAnforderungsstruktur ist durch häufige und unvorherseh\u0002bare Veränderungen gekennzeichnet, welche nach dem \r\nEQR allesamt das Masterniveau beschreiben83\r\n.\r\nInsofern legen die Aufgaben von CHNs einerseits das \r\nMasterniveau nahe. Andererseits sehen wir aber auch die \r\nNotwendigkeit einer zügigen Etablierung von CHN-Ange\u0002boten, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen \r\nRegionen. Wir empfehlen daher eine befristete Über\u0002gangslösung, die die berufserfahrenen Pflegefachperso\u0002nen wertschätzend berücksichtigt. Und gleichzeitig die \r\nWeiterentwicklung und Professionalisierung der Pflegebe\u0002rufe vorantreibt.\r\nBis zur generellen Anforderung des Masterabschlusses\r\nkönnten daher, in einem noch zu definierenden Über\u0002gangszeitraum Anerkennungsverfahren zur Anwendung \r\nkommen, in deren Rahmen erworbene Berufserfahrun\u0002gen, Fachkenntnisse und Qualifikationen von bereits aus\u0002gebildeten Pflegefachpersonen berücksichtigt werden. \r\n4.3 Standardisiertes CHN-Curriculum\r\nUnserer Ansicht nach ließe sich das durch die Schaffung \r\neines modular aufgebauten, standardisierten Curriculums \r\nzu CHN-Kompetenzen realisieren, welches bereits beste\u0002hende Elemente, wie die standardisierten Heilkundemo\u0002dule nach § 14 Abs. 4 PflBG integrieren könnte.\r\nDie jeweils absolvierten Module berechtigen dabei zur \r\nDurchführung der hiermit in Verbindung stehenden CHN\u0002Aufgaben. Über die in den Szenarien beschriebene Lizen\u0002zierung erfolgt dann die Erlaubnis zur Berufsausübung in \r\nden nachgewiesenen Kompetenzfeldern. Dies gilt es ins\u0002besondere auch berufsbegleitend zu ermöglichen. Be\u0002stimmte Kompetenzfelder können hierbei für die hoch\u0002schulisch ausgebildeten Pflegenden (Bachelor und Mas\u0002ter) vorbehalten sein.\r\nUnterscheidungsmerkmal, ob es sich um Aufgaben für be\u0002ruflich oder hochschulisch qualifizierte CHNs handelt, \r\nkönnten aus den jeweiligen Ausbildungszielen nach §§ 5 \r\nund 37 PflBG abgeleitet werden, die sich primär in kom\u0002plexen und hochkomplexen Pflegeprozessen voneinander \r\nunterscheiden84\r\n. Ebenso wäre die Orientierung an einem \r\nKlassifikationssystem für berufliche Kompetenzen, wie \r\ndem EQR, oder dem DQR denkbar. Für den Pflegebe\u0002reich liegt zudem mit dem Abschlussbericht des PeBeM \r\nProjekts85 bereits eine erste Annäherung für die Beschrei\u0002bung von pflegerischen Qualifikationsniveaus (QN) vor.\r\nPositiver Nebeneffekt: Das Fachniveau der CHN-Aufga\u0002ben ist an die Weiterentwicklung der Pflegeprofession ge\u0002koppelt. Es kommt zu einem behutsamen - aber doch ste\u0002tigen Verantwortungszuwachs, der sich an der individuel\u0002len Berufsbiografie der Pflegefachpersonen orientiert. \r\nEine Übertragung dieses Vorschlags auf weitere pflegeri\u0002sche Fachbereiche wäre zu prüfen. \r\n4.4 Professionalisierung der Pflegeberufe\r\nWir betrachten CHN als pflegerisches Spezialgebiet, das \r\nsich auf dem Weg zu einem neuen Versorgungsangebot\r\nbefindet. In diesem Sinne halten wir die Eingliederung von \r\nCHN in die bestehenden Strukturen des hiesigen Pflege\u0002bildungssystems für unumgänglich.\r\nFür das Deutsche Rote Kreuz darf CHN kein Prestigepro\u0002jekt bleiben, sondern muss schnellstmöglich, flächende\u0002ckend etabliert werden. Vor diesem Hintergrund halten wir \r\ndie Durchlässig- und Anschlussfähigkeit an die Ab\u0002schlüsse nach dem PflBG für unabdingbar. Als positiven \r\nNebeneffekt versprechen wir uns von der CHN-Etablie\u0002rung und den damit verbundenen Karrieremöglichkeiten, \r\neine Sogwirkung für die Pflegefachberufe insgesamt.\r\nWodurch, so die Hoffnung, langfristig mehr Menschen für \r\ndie professionelle Pflege gewonnen - und darin gehalten \r\nwerden können.\r\nGleichzeitig gilt es jedoch die Weiterentwicklung und Pro\u0002fessionalisierung der Pflegeberufe stärker voranzubrin\u0002gen, um die Kompetenzen und Handlungsfähigkeit der \r\nPflegeprofession weiter zu stärken. Hierzu gehört insbe\u0002sondere der Ausbau von Studienplätzen für das primär\u0002qualifizierende Pflegestudium nach dem PflBG sowie die \r\nSchaffung der hierzu benötigten Lehrstühle, aber auch \r\nvon konsekutiv angelegten CHN-Masterstudiengängen mit \r\nPraxisbezug.\r\n17/22\r\n4.5 Verhältnis zu anderen Leistungserbringern\r\nEine weitere wichtige Frage vor dem Hintergrund der nati\u0002onalen Etablierung von CHN ist die nach einer möglichen \r\nAufgabenüberschneidung mit anderen Leistungserbrin\u0002gern. Ein wesentliches Merkmal von gemeinde-basierten \r\nAngeboten der Primärversorgung ist ja aber gerade, dass \r\nes um eine Angebotskumulation geht, mit dem Ziel eine \r\nmöglichst wohnortnahe und barrierefrei zugängliche An\u0002gebotsstruktur zu erreichen86\r\n. \r\nDazu kommt, dass sich der öffentliche Diskurs zumeist \r\nauf die Substitution von ärztlichen Aufgaben durch Pfle\u0002gende beschränkt. In Wahrheit geht es aber bei der CHN\u0002Etablierung um die Supplementation der bestehenden An\u0002gebote, also das Schließen von Versorgungslücken bzw. \r\ndas Ergänzen von bisher fehlenden Angeboten87. Denn \r\ndie Stabilisierung von fragilen Pflegesettings oder die \r\nSteuerung von kommunalen Gesundheitsprogrammen, \r\num nur zwei Beispiele zu nennen, ist keine systematisch \r\nhinterlegte Aufgabe der hausärztlichen Versorgung. Und \r\nhinsichtlich der Navigation durch das Versorgungssystem \r\nscheinen die Erfahrungen der Betroffenen88 nicht unbe\u0002dingt mit dem sicher gut gemeinten Selbstverständnis aus \r\nTeilen der Ärzteschaft übereinzustimmen89, wonach dies \r\nbereits gegeben sei.\r\n4.6 Effektive und effiziente Versorgung\r\nGleiches gilt auch für die Befürchtungen, dass die Versor\u0002gungsqualität darunter leiden könnte, wenn originär ärztli\u0002che Aufgaben durch Pflegende übernommen werden. \r\nDenn Studien belegen den positiven Effekt der Substitu\u0002tion ärztlicher Leistungen in der Primärversorgung. So \r\nweisen Patienten, die durch Pflegende versorgt werden, \r\nstets vergleichbare Ergebnisse auf, wie solche die von \r\nHausärzten behandelt werden. In manchen Endpunkten \r\nscheint die pflegerische Behandlung sogar der ärztlichen \r\nüberlegen zu sein, z.B. bei der Mortalität, der Dienstleis\u0002tungs-Zufriedenheit oder aber auch der Lebensqualität90\r\n.\r\nGleichzeitig gilt es selbstverständlich Phänomene von \r\nÜber-, Unter- oder Fehlversorgung zu vermeiden. Für das \r\nDeutsche Rote Kreuz ist dies allerdings weniger eine \r\nFrage der leistungs- oder berufsrechtlichen Steuerung, \r\nsondern vielmehr der gesundheitlichen Sozialraumpla\u0002nung vor Ort. Denn gerade in einer Gesellschaft, die so \r\nschnell altert und ein so großes Fachkräfteproblem im Ge\u0002sundheitsbereich hat, wie die unsere, gilt es zukünftig we\u0002niger zu fragen, wer was darf (Berufsstand) – sondern wer \r\nwas kann (Fachkompetenzen) und wer vor Ort ist (Verfüg\u0002barkeit). CHN werden den Zugang zu Leistungen bedarfs\u0002gerechter, weil auf Grundlage systematischer Assess\u0002ments beruhend, ausrichten und unmittelbar auf das indi\u0002viduelle Versorgungssetting abstimmen, was Über-, Un\u0002ter- oder Fehlversorgung vermeiden hilft und Ressourcen \r\neffizienter einsetzt. Dies erfordert eine systematische, ge\u0002sundheitsbezogene Sozialraumanalyse, deren Umset\u0002zungsverantwortung wir bei den Kommunen bzw. dem Öf\u0002fentlichen Gesundheitsdienst sehen. \r\nAuf der anderen Seite sehen wir in der aktuellen Diskus\u0002sion um die nationale Etablierung von CHNs aber auch \r\nganz klar die Gefahr einer Überfrachtung dieser Rollenbil\u0002der mit viel zu hohen Ansprüchen und Erwartungen. \r\nCHNs allein können die strukturellen und systemimma\u0002nenten Probleme des deutschen Gesundheitswesens \r\nnicht lösen. Vielmehr werden sie zunächst mit den glei\u0002chen Herausforderungen zu kämpfen haben wie alle Ak\u0002teure in der Gesundheitsversorgung, weshalb wir es für \r\nbedeutsam halten, dass sich CHNs zunächst auf ihre \r\nKernaufgaben konzentrieren.\r\n4.7 Kompetenzen und Befugnisse von CHNs\r\nHieran schließt direkt die Frage nach den Kompetenzen \r\nund Befugnissen der CHNs an, die für die Wirksamkeit \r\ndes Rollenbildes entscheidend sein wird. Fakt ist, dass \r\nviele der hier beschriebenen CHN-Aufgaben aus dem in\u0002ternationalen Kontext in Deutschland unter den ärztlichen \r\nVorbehalt zur Heilkundeausübung91 fallen. \r\nDavon ausgenommen sind die pflegerischen Vorbehalts\u0002aufgaben nach dem PflBG (Pflegeprozesssteuerung) so\u0002wie die Pflegeberatung, aber auch allgemeine Maßnah\u0002men der Gesundheitsförderung und Prävention. Sobald es \r\naber um etwas spezifischere Interventionen der Gesund\u0002heitsförderung oder Prävention geht, beispielsweise in \r\nForm von gezielter Schulung und Beratung zu spezifi\u0002schen Krankheitsbildern, handelt es sich bereits wieder \r\num Teilprozesse einer originär ärztlichen Behandlung. \r\nDas gleiche gilt für das Zuweisen und Verordnen, selbst \r\nwenn es um pflegenahe Produkte oder Dienstleistungen, \r\nwie Inkontinenzmaterial oder häusliche Krankenpflege \r\ngeht. Selbstverständlich sind darin sämtliche medizinisch\u0002pflegerische Diagnostik- und Behandlungsprozesse inklu\u0002diert. Einzig die sozialräumlichen Analysen und sozialwis\u0002senschaftlichen Assessments bilden hier die Ausnah\u0002men92\r\n. \r\n18/22\r\nWer die Heilkunde, ohne als Arzt be\u0002stallt zu sein, ausüben will, bedarf \r\ndazu der Erlaubnis.\r\nGesetz über die berufsmäßige Aus\u0002übung der Heilkunde ohne Bestallung \r\n(Heilpraktikergesetz)\r\n4.8 Novellierung des Heilpraktikerrechts\r\nEine CHN-Rolle, die ausschließlich auf Verhältnispräven\u0002tion und Sozialraumanalysen setzt, wäre zwar denkbar. \r\nAllerdings würde damit viel Potential verschenkt werden, \r\ndenn ein derart reduziertes CHN-Rollenbild würde weit \r\nhinter den Möglichkeiten bleiben. Dies ist dann auch der \r\nGrund, warum aktuell in erster Linie ärztlich geführte Pri\u0002märversorgungseinrichtungen, wie MVZs, regionale Ge\u0002sundheitszentren oder Polikliniken als realistische Ansied\u0002lungsorte von CHNs gesehen werden. Da sie dort die heil\u0002kundlichen Tätigkeiten bereits unter den heutigen Gege\u0002benheiten - im Delegationsmodell durchführen könnten93\r\n. \r\nEine völlig neue Dimension würde sich dagegen mit den \r\nsogenannten Gesundheitskiosken eröffnen, denn laut \r\ndem Eckpunktepapier der Bundesregierung sollen diese \r\nPrimärversorgungsangebote durch Pflegende geleitet \r\nwerden, die zudem perspektivisch über heilkundliche \r\nKompetenzen verfügen könnten94\r\n. \r\nAm Beispiel CHN zeigt sich symptomatisch für alle Ge\u0002sundheitsfachberufe in diesem Land eines der größten \r\nVersäumnisse in der Gesundheitspolitik in der Bundesre\u0002publik Deutschland: Die fehlende, systematische Rege\u0002lung der heilkundlichen Kompetenzen, Befugnisse und \r\nMandate der sogenannten Heilberufe95. Für das Deutsche \r\nRote Kreuz ist die Schaffung eines Heilkundegesetzes, in \r\ndem eben dies vollzogen wird, eine der zentralen Forde\u0002rungen der letzten Jahre96\r\n. Auch andere Organisationen, \r\nwie der Deutsche Pflegerat fordern dies - hier unter dem \r\nNamen eines Heilberufegesetzes97\r\n. \r\nWir halten die Schaffung eines solchen Gesetzes für fun\u0002damental, um die CHN-Rolle mit den entsprechend benö\u0002tigten Kompetenzen, Befugnissen und Mandaten ausstat\u0002ten zu können. Denn die bisherigen Mechanismen zur \r\nHeilkundeübertragung (§§ 63 Abs. 3c und 64d SGB V) \r\nsind unserer Ansicht nach nicht dazu geeignet, um CHN \r\nwirkungsvoll zu etablieren98 99. Ein weiterer vielverspre\u0002chender Ansatz könnte in einer sektoralen Heilkundeer\u0002laubnis liegen, wie es sich langsam im Bereich der Physi\u0002otherapie etabliert100\r\n.\r\nQuellenverzeichnis\r\n1 Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (2017). Fach\u0002tagung Community Health Nursing. Ein Beitrag zur Siche\u0002rung der gesundheitlichen Versorgung. 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Online im \r\nInternet: https://www.euro.who.int/__data/as\u0002sets/pdf_file/0017/132218/e93944G.pdf [23.01.2023].\r\n43 Stellungnahme des Deutschen Rotes Kreuzes e.V. zu \r\ndem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der \r\nGesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiter\u0002entwicklungsgesetz – GVWG) vom 04. Juni 2021. Online \r\nim Internet: https://drk-wohlfahrt.de/uploads/tx_ffpublica\u0002tion/DRK-Stellungnahme_AEA_Pflegereform_2021_fi\u0002nal_01.pdf [23.01.2023].\r\n44 World Health Organization (1978). Erklärung von Alma\u0002Ata. Regional Office for Europe. Kopenhagen. Online im \r\nInternet: https://www.euro.who.int/__data/as\u0002sets/pdf_file/0017/132218/e93944G.pdf\r\n[23.01.2023].\r\n45 World Health Organization (1986). Ottawa-Charta zur \r\nGesundheitsförderung. Regional Office for Europe. Ko\u0002penhagen. 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Online im Internet: \r\nhttps://europa.eu/europass/ de/description-eight-eqf-levels\r\n[23.01.2023].\r\n84 Hackel, M. (2020). Gemeinsamkeiten und Unterschiede \r\nberuflicher und hochschulischer Pflegeausbildung. Input\u0002Vortrag aus dem Fachworkshop „Hochschulische Praxis\u0002anleitung“ vom 07. Dezember 2020. Online im Internet: \r\nhttps://www.bibb.de/dokumente/pdf/Gemeinsamkei\u0002ten_Unterschiede_beruflicher_und_hochschulischer_Pfle\u0002geausbildung.pdf [23.01.2023].\r\n85 Rothgang, H., Cordes, J., Fünfstück, M., Heinze, F., \r\nKalwitzki, T., Stolle, C., Becke, G. (2020). Abschlussbe\u0002richt im Projekt Entwicklung und Erprobung eines wissen\u0002schaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemes\u0002sung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach \r\nqualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c \r\nSGB XI (PeBeM). Online im Internet: https://me\u0002dia.suub.uni-bremen.de/handle/elib/4497 [23.01.2023].\r\n86 International Federation of Red Cross and Red Cres\u0002cent Societies (2020). Care in Communities: Guidelines \r\nfor National Red Cross Red Crescent Societies. A com\u0002munity health systems approach. Online im Internet: \r\nhttps://www.ifrc.org/sites/default/files/IFRC_CIC_Guide\u0002lines_EN_20200212_Web.pdf [23.01.2023].\r\n87 Delamaire, M., Lafortune, G. (2010). \"Nurses in Ad\u0002vanced Roles: A Description and Evaluation of Experi\u0002ences in 12 Developed Countries\", OECD Health Working \r\nPapers, No. 54, OECD Publishing, Paris. Online im Inter\u0002net: https://doi.org/10.1787/5kmbrcfms5g7-en\r\n[23.01.2023].\r\n88 Güthlin, C.; Köhler, S; Dieckelmann, M. (2020). Chro\u0002nisch krank sein in Deutschland. Zahlen, Fakten und Ver\u0002sorgungserfahrungen. Institut für Allgemeinmedizin der \r\nGoethe-Universität, Frankfurt am Main. Online im Internet: \r\nhttp://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/in\u0002dex/docId/55045 [23.01.2023].\r\n89 Pressemitteilung des Zentralinstituts für die kassenärzt\u0002liche Versorgung in Deutschland vom 14.Juli.2022 zum \r\nPositionspapier „Community Health Nurse“ des Deut\u0002schen Pflegerats. Online im Internet: \r\nhttps://www.zi.de/presse/presseinformationen/14-juli-2022\r\n[23.01.2023].\r\n90 Laurant, M., van der Biezen, M., Wijers, N., Watanani\u0002run, K., Kontopantelis, E., & van Vught, A. J. (2018). \r\nNurses as substi-tutes for doctors in primary care. \r\nCochrane Database of Systematic Reviews (7).\r\n91 Heilpraktikergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, \r\nGliederungsnummer 2122-2, veröffentlichten bereinigten \r\nFassung, das zuletzt durch Artikel 17e des Gesetzes vom \r\n23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden \r\nist.\r\n92 Burgi, M., Igl, G. (2021). Rechtliche Voraussetzungen \r\nund Möglichkeiten der Etablierung von Community Health \r\nNursing (CHN) in Deutschland. Nomos Verlagsgesell\u0002schaft mbH & Co. KG.\r\n93 ebenda\r\n94 Hener, C. (2022). Gesundheitskiosk. Baustein einer \r\nniedrigschwelligen und gemeinde-basierten Primärversor\u0002gung. Faktenpapier der DRK-Wohlfahrt. Deutsches Rotes \r\nKreuz. Berlin. Online im Internet: https://drk-wohl\u0002fahrt.de/uploads/tx_ffpublication/Faktenpapier_der_DRK\u0002Wohlfahrt_-_Gesundheitskiosk.pdf [23.01.2023].\r\n95 Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 Grundgesetz.\r\n96 Stellungnahme des Deutschen Rotes Kreuzes e.V. zu \r\ndem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der \r\nGesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiter\u0002entwicklungsgesetz – GVWG) vom 04. Juni 2021. Online \r\nim Internet: https://drk-wohlfahrt.de/uploads/tx_ffpublica\u0002tion/DRK-Stellungnahme_AEA_Pflegereform_2021_fi\u0002nal_01.pdf [23.01.2023].\r\n97 Bibliomed Pflege (2022). News. Deutscher Pflegetag. \r\nVogler: „Wir brauchen ein allgemeines Heilberufegesetz –\r\njetzt“. Online im Internet: https://www.bibliomed\u0002pflege.de/news/46582-vogler-wir-brauchen-ein-allgemei\u0002nes-heilberufegesetz-jetzt [23.01.2023].\r\n98 Hener, C. (2016). Advanced Practice Nursing. Narrative \r\nRollenentwicklung. Pflege Zeitschrift 69(12):749-53.\r\n99 Hener, C. (2022). Mit der Umsetzung beginnen. Modell\u0002vorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten. Die \r\nSchwester Der Pfleger. 61(10):30-32.\r\n100 Stock, C. (2021). Rechtsgutachten zum Heilpraktiker\u0002recht. Bundesministerium für Gesundheit. Berlin. Online \r\nim Internet: https://www.bundesgesundheitsministe\u0002rium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesund\u0002heit/Berichte/Rechtsgutachten_Heilpraktikerrecht_Ap\u0002ril_2021.pdf [23.01.2023]."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003546","regulatoryProjectTitle":"Impulse zur Neuaufstellung des Gesundheits- und Pflegesystems","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/94/cd/301305/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200110.pdf","pdfPageCount":20,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Community Health Nurse als \r\nPublic Health Managerin der Kommune\r\nRolle und Einsatzfelder\r\nDeutsches Rotes Kreuz e.V., Generalsekretariat\r\nBereich 4: Wohlfahrt & Jugend\r\nTeam 44 – Gesundheit, Seniorenarbeit und Pflege\r\n09. Oktober 2023\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nSystemfehler des deutschen Gesundheitswesens\r\no Deutsches Gesundheitssystem gilt als bestes der Welt \r\n(Krankenversicherung, flächendeckende Versorgung, freie Arztwahl)\r\no Tatsächlich ist es im Verhältnis zu den Ergebnissen sehr teuer:\r\no Hohe Ausgaben: Neben Deutschland gaben nur noch die USA, die \r\nSchweiz und Frankreich mehr Geld für Gesundheit aus (gem. BIP)\r\no WHO bescheinigt durchschnittliche Effektivität und Effizienz\r\no Durchschnittliche Versorgungsqualität im OECD-Vergleich\r\nGreß, Maas & Wasem (2008)\r\no Die Gründe sind gewissermaßen systemimmanent:\r\no Arztzentriertes Gesundheitssystem sorgt für Nadelöhr Effekte und Barrieren \r\no Starre Sektorengrenzen verhindern intersektorale Versorgungswege (GF, \r\nPrävention, Behandlung, Reha, Eingliederung, Pflege)\r\no Unkoordinierte Behandlungswege und ein zergliedertes Versorgungs\u0002system erschweren den Betroffenen die Navigation\r\no Public Health Dienste bewegen sich zwischen hausärztlicher Versorgung \r\nund Gesundheitsverwaltung (keine tatsächliche Versorgungssäule)\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nHerausforderungen für das Gesundheitswesen\r\no Steigende Zahl chronischer Erkrankungen mit Folgen für das \r\nFunktionsniveau und die Lebensqualität der Betroffenen \r\n(Arbeitsunfähigkeit, Frühberentung, Sozialleistungen)\r\no Beeinträchtigung individueller Ressourcen führt zu einem Anstieg \r\nvon Pflegebedürftigkeit\r\no Allgegenwärtiger Mangel an beruflich Pflegenden und anderen \r\nGesundheitsberufen (Abnahme der Pflegebereitschaft in Familien)\r\no Häusliche Pflege führt zu steigenden Belastungen für die \r\nGesundheit von Familien\r\no Folgen des Klimawandels führen zu weiteren Gesundheitsrisiken \r\n(z.B. Hitze, Naturkatastrophen, Überschwemmungen)\r\no Nachwirkungen der COVID-19 Pandemie (hohe Ausgaben, \r\npsychische Störungen, Impfschäden, Long-Covid)\r\no Niedrige Gesundheitskompetenz der Bevölkerung (Fähigkeit zur \r\nBeschaffung, Bewertung, Nutzung von Gesundheitsinformationen)\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nGesundheitliche Daseinsfürsorge\r\nSchlicht, Bucksch, Kohlmann, Renner, Steinacker & Walling (2022)\r\nBöhm & Schönknecht (2021)\r\no Problem: Kommunen haben geringe Steuerungsmöglichkeiten\r\no Gesundheitssystem wird überwiegend durch Gesetzgebung zur Kranken\u0002und Pflegeversicherung gesteuert (Bundesebene)\r\no Konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die Partner der Selbstverwaltung (z.B. \r\nG-BA, Qualitätsausschuss Pflege, Vergütungsvereinbarungen)\r\no Die lokale Angebotsstruktur können die Kommunen nur indirekt \r\nbeeinflussen (z.B. durch Infrastruktur, Gewerbesteuer, Freizeit etc.)\r\no Die Kommunen befinden sich dadurch in einem Wettbewerb um die \r\nbesten „Public-Partnerships“ im Gesundheitsbereich\r\no Strukturschwache Räume neigen daher zur Unterversorgung \r\nwährend strukturstarke Räume zur Überversorgung tendieren\r\no Lösungsvorschlag: Regionalisierung der Gesundheitsplanung und \r\n–Versorgung (Gesundheit wird da am besten gefördert, erhalten und \r\nwiederhergestellt, wo die Menschen leben)\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nRegionalisierung der Gesundheitsversorgung\r\no Gemeinde-basierte Versorgungsmodelle stammen aus einer anglo\u0002amerikanisch geprägten Public Health Tradition\r\no Merkmale von gemeinde-basierten Versorgungsmodellen sind:\r\no Niedrigschwelligkeit\r\no Wohnortnähe\r\no Bedarfsgerechtigkeit\r\no Barrierefreiheit\r\no Koordination\r\no Interprofessionalität\r\no Grundlage für die Angebotsgestaltung ist die Ermittlung des \r\nGesundheitsstatus (oder der Gesundheitskompetenz)\r\no Typische Elemente sind Gesundheitskurse und Lebensstil\u0002interventionen, sowie das (Fall-)Management von chronischen \r\nErkrankungen (z.B. Diabetes oder Herzkreislauferkrankungen)\r\no Fokus ist Gesundheitsförderung und Prävention (Stabilisieren)\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nGemeinde-basierte Versorgung in der RK-BewegungIFRC (2020)\r\no Gemeinde-basierte PH-Maßnahmen der \r\nPrimär- Sekundär- und Tertiärprävention\r\no Adressieren von Lebensverlauf \r\nund Sozioökonomie der Bevölkerung\r\no Substitution / Delegation von ärztlichen \r\nAufgaben an Pflegefachpersonen und \r\nandere Gesundheitsfachberufe\r\no Angebotskumulation durch Teilen von \r\nAufgaben (gleiche Leistung kann von \r\nmehreren Akteuren erbracht werden) \r\no Befähigung der Bevölkerung zur \r\nGesundheitskompetenz\r\no Einbindung von Freiwilligen und Ehren\u0002amtlichen die in den Gemeinden leben\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nModule der gemeinde-basierten Versorgung Eigene Darstellung modifiziert nach IFRC (2020)\r\nGesunde \r\nSexualität und \r\nReproduktion\r\nGesundheit von \r\nMüttern und \r\nNeugeborenen\r\nGesundheit von \r\nKindern\r\nInfektions\u0002krankheiten\r\nPsychische \r\nGesundheit\r\nPalliative Care\r\nNicht\u0002übertragbare \r\nKrankheiten\r\nGesundheit von \r\nErwachsenen\r\nGesundes Altern\r\nSucht\u0002erkrankungen\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nCommunity Health Nursing\r\no CHN ist fester Bestandteil der Gesund\u0002heitssysteme vieler Länder\r\no Spezialisiertes Berufsfeld der Pflege\r\no Kombiniert Kompetenzen aus Pflege, \r\nPublic Health und Sozialarbeit\r\no Fokus liegt auf Gesundheitsförderung \r\nund Prävention\r\no Aufgaben sind breit gefächert:\r\no Informieren, Beraten, Anleiten\r\no (Fall-)Management von chronischen \r\nErkrankungen (Heilkundeausübung)\r\no Netzwerkarbeit, Angebotssteuerung, \r\nInitiieren von Gesundheitsprogrammen\r\no Von Bedarfen vor Ort abhängig\r\nhttps://drk-wohlfahrt.de/uploads/tx_ffpublication/DRK-Thesenpapier_Community_Health_Nursing_Version_2.0.pdf\r\nDRK-GS (2023)\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nCHN als multi-modales Aufgabenfeld\r\n• Assessment und \r\nRisikobewertung\r\n• Durchführung von \r\nScreenings\r\n• Schutzimpfungen\r\n• Fallmanagement & \r\nVersorgungs\u0002koordinierung\r\n• Direkte Versorgung \r\n(Monitoring, \r\nBehandlung, Ver\u0002ordnung, Beratung)\r\n• Schulung\r\n• Beratung\r\n• Bereitstellung von \r\nSupport-Tools\r\n• Anbahnung von \r\nsozialer Teilhabe\r\n• Entwicklung und \r\nEvaluation von \r\nlokalen Public Health \r\nProgrammen\r\n• Anwaltschaftliche \r\nInteressens\u0002vertretung \r\nVerwaltung & \r\nPolitik\r\nGesundheits\u0002förderung\r\nKrankheits\u0002Prävention\r\nDisease \r\nManagement\r\nEigene Darstellung modifiziert nach WHO (2017)\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nGemeinde-basierte Rollenbilder in der Pflege\r\nCommunity Nurse District Nurse\r\nRural Nurse Public Health \r\nNurse\r\nNurse Practitioner\r\nEmergency & \r\nDisaster Nurse\r\nCommunity Health \r\nNurse\r\nRural Health \r\nNurse\r\nEigene Darstellung\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nKleine Typologie der gemeinde-basierten Pflege\r\nInterventionen \r\nauf \r\nSystemebene\r\ndirekte \r\nPatienten\u0002versorgung\r\nPublic \r\nHealth \r\nNurse\r\nNurse Mischformen Practitioner\r\nEigene Darstellung\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nKompetenzen, Befugnisse & Mandate\r\nDRK-GS (2023)\r\no Heilkunde (Diagnostik, Behandlung, Verordnung, \r\nÜberweisung) unterliegt dem Arztvorbehalt, sie kann \r\ndelegiert, aber nicht selbstständig ausgeübt werden\r\no Ausnahme: die Modellprojekte zur Heilkunde\u0002übertragung (§§ 63 3c & 64d SGB V)\r\no Allgemeine Maßnahmen der Gesundheitsförderung\r\nund Prävention sind davon nicht betroffen\r\no Weiterhin nicht betroffen: Vorbehaltsaufgaben \r\n(Pflegeprozesssteuerung), Pflegeberatung, Care\u0002und Case Management, Befähigung zur \r\nGesundheitskompetenz\r\no Ärztlich geführte Primärversorgungseinrichtungen \r\nwerden daher als realistische Ansiedlungsorte \r\nangesehen (Heilkunde im Delegationsmodell)\r\no Der Einsatz im Bereich der Gesundheitsfürsorge\r\n(z.B. ÖGD, Kommune) ist dagegen unproblematisch \r\n(solange keine Heilkunde ausgeübt werden soll) \r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nSzenarien für CHN in Deutschland\r\nSzenario Aufgaben und \r\nTätigkeitsfelder\r\nKontextfaktoren der \r\nEtablierung \r\nSzenario 1: \r\n„Öffentliche \r\nGesundheit in der \r\nKommune“ \r\nSzenario 2: \r\n„Pflegedienst trifft \r\nMVZ“\r\nEigene Darstellung\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nSzenario 1: Öffentliche Gesundheit in der Kommune\r\nRollenbild\r\nPublic Health orientierte Aufgaben und Tätigkeiten\r\nZielgruppe sind Menschen aller Altersgruppen eines fest \r\ndefinierten Sozialraumes (z.B. an den kommunalen \r\nGebietsgliederungen orientieren)\r\nAusgangspunkt ist eine gesundheitsbezogene Sozialraumanalyse \r\nzur Erfassung des Gesundheitsstatus der lokalen Bevölkerung\r\nDurchführung von gezielten, evidenzbasierten Maßnahmen zur \r\nGesundheitsförderung und Prävention in der Lebenswelt der \r\nMenschen (z.B. in Kitas, in Schulen, am Arbeitsplatz, in \r\nVolkshochschulen, zu Stadtteil- & Dorffesten)\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nSzenario 1: Öffentliche Gesundheit in der Kommune\r\nHierzu gehören Informations- & Aufklärungskampagnen, sowie \r\nSchulungs- & Beratungsangebote zu relevanten Fragen der \r\nöffentlichen Gesundheit (z.B. Gesundheitsrisiken, chronischen \r\nKrankheiten, Infektionskrankheiten, Pflege, Angeboten)\r\nAber auch Impfungen/Immunisierungen\r\nErhöhung der Zugänglichkeit zur Gesundheitsversorgung und \r\nUnterstützung bei der Navigation durch das Versorgungssystem \r\nauf der Grundlage systematischer Assessments und Check-Ups \r\n(z.B. im Rahmen von offenen (mobilen) Sprechstunden in Stadt \r\nund Land)\r\nAufbau und Steuerung einer bedürfnis- & bedarfsgerechten \r\nAngebotsstruktur im lokalen Sozialraum (Haupt- und Ehrenamt)\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nSzenario 1: Öffentliche Gesundheit in der Kommune\r\nHierzu gehören Informations- & Aufklärungskampagnen, sowie \r\nSchulungs- & Beratungsangebote zu relevanten Fragen der \r\nöffentlichen Gesundheit (z.B. Gesundheitsrisiken, chronischen \r\nKrankheiten, Infektionskrankheiten, Pflege, Angeboten)\r\nAber auch Impfungen/Immunisierungen\r\nErhöhung der Zugänglichkeit zur Gesundheitsversorgung und \r\nUnterstützung bei der Navigation durch das Versorgungssystem \r\nauf der Grundlage systematischer Assessments und Check-Ups \r\n(z.B. im Rahmen von offenen (mobilen) Sprechstunden in Stadt \r\nund Land)\r\nAufbau und Steuerung einer bedürfnis- & bedarfsgerechten \r\nAngebotsstruktur im lokalen Sozialraum (Haupt- und Ehrenamt)\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nSzenario 1: Öffentliche Gesundheit in der Kommune\r\nKontextfaktoren\r\nZulassung der CHNs durch eine nationale Lizensierung, die von \r\nden nach dem PflBG benannten Stellen erteilt wird (definieren \r\nauch die Zulassungskriterien auf Landesebene)\r\nAnstellung der CHNs erfolgt direkt durch die Kommunen oder den \r\nÖffentlichen Gesundheitsdienst\r\nAlternativ kann die Bestellung von CHNs durch eine (Gebiets-\r\n)Ausschreibung an einen Träger delegiert werden\r\nFinanzierung der CHN-Angebote durch eine Mischfinanzierung zu \r\nunterschiedlichen Anteilen (z.B. Kommunen, Land, Bund, Sozial\u0002versicherungsträger)\r\nErmittlung des Finanzierungsbedarfs anhand der Anzahl der \r\nPersonen im Sozialraum (z.B. Pauschalvergütung pro Einwohner)\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nSzenario 1: Öffentliche Gesundheit in der Kommune\r\nKontextfaktoren\r\nZulassung der CHNs durch eine nationale Lizensierung, die von \r\nden nach dem PflBG benannten Stellen erteilt wird (definieren \r\nauch die Zulassungskriterien auf Landesebene)\r\nAnstellung der CHNs erfolgt direkt durch die Kommunen oder den \r\nÖffentlichen Gesundheitsdienst\r\nAlternativ kann die Bestellung von CHNs durch eine (Gebiets-\r\n)Ausschreibung an einen Träger delegiert werden\r\nFinanzierung der CHN-Angebote durch eine Mischfinanzierung zu \r\nunterschiedlichen Anteilen (z.B. Kommunen, Land, Bund, Sozial\u0002versicherungsträger)\r\nErmittlung des Finanzierungsbedarfs anhand der Anzahl der \r\nPersonen im Sozialraum (z.B. Pauschalvergütung pro Einwohner)\r\nVielen Dank für Ihr Interesse!!\r\nChristian Hener, MScHN\r\nReferent für Pflegeberufe\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nc.hener@drk.de\r\nLRT 10.11.2021 – Update aus dem Arbeitsfeld Pflegeberufe \r\nDas Arbeitsfeld Seniorenarbeit und Pflege\r\nDas HAF Altenhilfe vertritt die \r\nInteressen der Seniorinnen und \r\nSenioren sowie pflegebedürftiger \r\nMenschen gegenüber der Politik.\r\nDabei verfolgen wir drei \r\ngrundlegende Ziele:\r\n1. Verbesserung der Personalsituation\r\n2. Gestaltung, Unterstützung und \r\nWeiterentwicklung der formellen \r\nPflegestrukturen\r\n3. Sicherstellung der zukünftigen \r\nVersorgung im Sozialraum\r\nNationale Demenzstrategie \r\n(2019)\r\nDeutscher Pflegetag\r\n(2020)\r\nLandesreferent:innen Treffen\r\n(2022)\r\nAltenpflegekongress\r\n(2022)\r\nCHN-Workshop\r\n(2022)\r\nDRK-Wohlfahrtskongress\r\n(2022)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003546","regulatoryProjectTitle":"Impulse zur Neuaufstellung des Gesundheits- und Pflegesystems","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/25/59/301307/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200111.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nPaula Stuckatz\r\nVon: Benjamin Fehrecke-Harpke\r\nGesendet: Freitag, 22. März 2024 17:14\r\nAn: Emmi Zeulner, MdB\r\nCc: Christian Hener; Dr. Joß Steinke\r\nBetreff: Nachklapp zum Gespräch vom 15.3.2024 zur Weiterentwicklung der Pflege \r\nAnlagen: 2024.01_Team44_Fachinformation_Eckpunkte_PKG.pdf; 2024.01_Team44\r\n_Fachinformation_Plegeassistenzausbildung.pdf; 2024.03_Team44\r\n_Fachinformation_2tes_Fachgespräch_PKG.pdf; DRK\u0002Thesenpapier_Community_Health_Nursing_Version_2.0.pdf; DRK\u0002Faktenpapier_Gesundheitskioske.pdf; Hener, C. - Die Community Health \r\nNurse als Public Health Managerin der Kommune - Rolle und \r\nEinsatzfelder.pdf\r\nSehr geehrte Frau Zeulner, \r\nsehr geehrte Frau Blum, \r\nwir möchten uns herzlich für den für uns sehr interessanten Austausch am 15.03.2024 zur \r\nWeiterentwicklung der Pflege mit Ihnen bedanken. \r\nWir freuen uns zu sehen, dass wir in vielen Punkten übereinstimmen, beispielsweise in der Frage der \r\nMehrfachnutzung bestehender Angebote vor Ort, aber auch bezüglich der Flexibilisierung von \r\nPflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär, oder der Steuerungsfunktion der Kommunen. Wir \r\nstimmen Ihnen zu, dass wir einen „New Deal“ zwischen Stadt, Land und Bund sowie pflegebedürftigen \r\nMenschen, ihren An- und Zugehörigen, wie auch den Organisationen der institutionellen Altenhilfe und \r\nPflege brauchen. \r\nUneinig waren wir bei der Frage der Gesundheitskioske und möchten auf das das Beispiel aus dem Kreis \r\nUnna verweisen, dass wir uns gut im ländlichen Raum vorstellen können: Mobiler Gesundheitskiosk / Kreis \r\nUnna (kreis-unna.de). Bei Interesse können wir gerne den Kontakt herstellen. \r\nGerne kommen wir auch unserem Versprechen nach und senden Ihnen im Anhang einige Dokumente mit, \r\naus denen der aktuelle Stand zu dem Pflegekompetenzgesetz und der Pflegeassistenzausbildung \r\nhervorgeht, aber auch unsere Fachpapiere zum Community Health Nursing und zu den \r\nGesundheitskiosken. \r\nWir würden uns freuen, miteinander im Gespräch zu bleiben und bieten gerne an, Sie bezüglich der \r\ngesundheits- und pflegepolitischen Entwicklungen im vorparlamentarischen Raum auf dem Laufenden zu \r\nhalten. \r\nBesten Dank und viele Grüße auch von Dr. Joß Steinke und Christian Hener, \r\nBenjamin Fehrecke \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nBenjamin Fehrecke-Harpke\r\n \r\nKoordination Altenhilfe / Stv. Leiter \r\nTeam Gesundheit, Seniorenarbeit und \r\nPflege \r\nE-Mail B.Fehrecke@drk.de\r\nTel. +49 3085404356\r\nFax +4930854046356\r\nWeb www.DRK.de\r\n2\r\nAdresse DRK e.V. - Generalsekretariat\r\nCarstennstr. 58 - 12205 Berlin\r\nhttps://www.drk.de \r\nUnterstützen Sie die humanitäre Arbeit des DRK. Drk.de/spende"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003546","regulatoryProjectTitle":"Impulse zur Neuaufstellung des Gesundheits- und Pflegesystems","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3a/d2/362641/Stellungnahme-Gutachten-SG2410040021.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Brennpunkt 04/2024 1/8\r\nBrennpunkt \r\nNr. 04/2024 \r\nDas deutsche Gesundheitssystem auf \r\nbewaffnete Konflikte vorbereiten \r\nIm März 2024 hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach öffentlichkeitswirksam an\u0002gekündigt, das deutsche Gesundheitssystem für einen bewaffneten Konflikt vorberei\u0002ten zu wollen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat eine besondere Rolle: Als freiwillige \r\nHilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich und Nationale Ge\u0002sellschaft der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung in Deutschland ist es in einem \r\nbewaffneten Konflikt zur mitwirkenden Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bun\u0002deswehr rechtlich verpflichtet. Gleichzeitig verfügt das DRK über zahlreiche Einrich\u0002tungen und Erfahrungen im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz, deren Funktions\u0002fähigkeit von elementarer Bedeutung ist, wenn es darum geht sich auf die damit ver\u0002bundenen Aufgabenvorzubereiten. \r\nDie sicherheitspolitische Zeitenwende, die den Zivil- und Katastrophenschutz bislang noch unzu\u0002reichend einschließt, sollte zwingend im bestehenden Gesundheitssystem mitgedacht werden. Es \r\nbraucht Krankenhaus-, Versorgungs- und Rettungsdienststrukturen, die auch dann noch funktionsfähig \r\nsind, wenn sie doppelt gefordert sind: Bei der Versorgung der Zivilbevölkerung und bei der Versorgung \r\nverwundeter Soldatinnen und Soldaten sowie aus Kriegsgebieten flüchtender Menschen. \r\nDa momentan Zweifel bestehen, dass die Gesundheitssysteme in Friedenszeiten dauerhaft funktions\u0002fähig sind, sind berechtigte Zweifel angebracht, dass unser Gesundheitssystem einer solchen Doppel\u0002belastung standhält. \r\nBrennpunkt 04/2024 2/8\r\nZivil-militärische Zusammenarbeit \r\nDas DRK hat eine besondere Rolle in bewaffneten Konflikten. Gemäß der im DRK-Gesetz im § 2 for\u0002mulierten Aufgaben, unterstützt das DRK den mit rund 20.000 Stellen ausgestatteten Sanitätsdienst der \r\nBundeswehr. Diese Unterstützung könnte in ihrer konkreten Umsetzung z.B. bedeuten, dass Mitglieder \r\ndes DRK mit medizinisch-pflegerischer Qualifikation (u.a. Rotkreuzschwestern des Verbandes der \r\nSchwesternschaften vom DRK) zur Substitution der abgezogenen Soldatinnen und Soldaten des Sani\u0002tätsdienstes in Bundeswehrkrankenhäusern oder auch im Transport von Verwundeten eingesetzt wer\u0002den. Diese Inanspruchnahme führt dazu, dass dieses Fachpersonal bei der Versorgung der Zivilbevöl\u0002kerung nicht zur Verfügung steht. Die Aufgaben des DRK können sich in diesem Zusammenhang und \r\naufgrund der auxiliaren Rolle ggf. auch auf den sogenannten Host Nation Support (HNS) – also die \r\nUnterstützung ausländischer Streitkräfte im Bündnisfall – ausweiten. \r\nHier ist zu beachten, dass sich die Bedingungen für die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und damit \r\nfür die zivil-militärische Zusammenarbeit absehbar verändern werden. Das Kommando Sanitätsdienst \r\nder Bundeswehr wird in den nächsten Monaten gemeinsam mit dem Kommando Streitkräftebasis im \r\n(neuen) Kommando Unterstützung der Bundeswehr aufgehen und der Sanitätsdienst der Bundeswehr \r\nsomit seine Eigenschaften als eigenständiger militärischer Organisationsbereich verlieren. Die jeweils\r\nunterstellten Dienststellen und somit auch die Bundeswehrkrankenhäuser sind von Anpassungen der\u0002zeit nicht betroffen. Welche konkreten Auswirkungen dies hat, ist noch nicht abzusehen. \r\nGesundheitliche Versorgung grundsätzlich nicht gewährleistet \r\nIn bewaffneten Konflikten wird eine Vielzahl an Kliniken mit spezifischen Kapazitäten benötigt. Sehr \r\nviele Verwundete mit z.T. schwersten Verletzungen müssten zusätzlich medizinisch/pflegerisch versorgt \r\nwerden. Es ist jedoch derzeit fraglich, ob diese Kapazitäten vorhanden sein werden. Die Krankenhaus\u0002reform des Bundesgesundheitsministerium wird von Seiten der Träger stark kritisiert. Zahlreiche Häuser\r\nBrennpunkt 04/2024 3/8\r\nweisen einen hohen Investitionsrückstand auf, viele Standorte haben angesichts unzureichender Finan\u0002zierung eine ungewisse Zukunft. Auch das DRK hat sich bereits mehrfach besorgt geäußert. Zumal \r\ngerade gemeinnützige Einrichtungen es schwer haben, zu bestehen. Und das, obwohl sie mit ihrer ver\u0002bindlichen Bindung an das Gemeinwohl gerade in Krisen und bewaffneten Konflikten unverzichtbar sind. \r\nAllein neun Krankenhäuser in Trägerschaft des DRK sind derzeit in einem Insolvenzverfahren – neun \r\nKrankenhäuser, die in einem bewaffneten Konflikt eine besondere Bedeutung hätten. \r\nDarüber hinaus ist zu bedenken, dass der Sanitätsdienst zusätzlich zur weltweiten Versorgung der deut\u0002schen Streitkräfte fünf Bundeswehrkrankenhäuser (Koblenz, Hamburg, Berlin, Ulm und Westerstede) \r\nin Deutschland betreibt. Die Klinken der Bundeswehrkrankenhäuser behandeln neben Bundeswehran\u0002gehörigen auch zivile Patientinnen und Patienten und sind fester Bestandteil der Gesundheitsversor\u0002gung der Bevölkerung (Teil des jeweiligen Landesbettenplans). Zu berücksichtigen ist, dass die Bun\u0002deswehr in Konfliktsituationen (insbesondere Landes-/Bündnisverteidigung) das militärische Sanitäts\u0002personal zum Großteil aus den Bundeswehrkrankenhäusern abziehen müsste, um die einsatznahen \r\nRettungsketten aufrecht zu erhalten. Hier würde in den fünf Häusern somit ein umfangreiches Versor\u0002gungsdelta entstehen, das durch Dritte – wie dem DRK – geschlossen werden müsste. \r\nEine Schwachstelle über das gesamte Gesundheitssystem hinweg sind die personellen Kapazitäten. \r\nDer Arbeitskräftemangel bedroht die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems massiv. Während der \r\nCorona-Pandemie hat sich gezeigt, dass die bestehenden Strukturen an der Belastungsgrenze waren. \r\nDie demografischen Daten verdeutlichen, dass die personelle Krise im Gesundheitssystem weiter zu\u0002nimmt, aktuelle Studien verweisen auf eine alternde Belegschaft, Rückgänge an Auszubildenden und \r\nimmer schwierigere Stellenbesetzungen (siehe hier z.B. die Studie „Vor dem Kollaps!? Beschäftigung \r\nim sozialen Sektor”). Es bräuchte folglich ein ganzes beschäftigungspolitisches Maßnahmenpaket, um \r\nauch im bewaffneten Konflikt ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung zu haben. \r\nUm eine kritische Infrastruktur (KRITIS) im Krankenhausbereich für eine militärische Konfliktlage aus\u0002zustatten, ist eine verlässliche Finanzierung in Friedenszeiten mitzudenken – dies gilt gleichermaßen \r\nfür das DRK in Gänze als KRITIS. Darüber hinaus ist eine gesetzlich zu verankernde Vorrangstellung \r\nfür gemeinnützige Träger von hoher Bedeutung. Sie sind in der Regel in größere Verbandsstrukturen \r\neingebunden, denen die Mobilisierung von ehrenamtlichem Engagement gelingt. Im DRK sind sie zu\u0002dem Teil eines komplexen Hilfeleistungssystems eingebunden, das in einem bewaffneten Konflikt zum \r\nTragen kommt und in dem alle Einrichtungen und Dienste ineinandergreifen. \r\nGemeinnützigen Krankenhausträgern gelingt die \r\nMobilisierung von ehrenamtlichem Engagement \r\nbesonders. Im DRK sind sie in ein komplexes Gesamtsys\u0002tem eingebunden, das im bewaffneten Konflikt greift. \r\nBrennpunkt 04/2024 4/8\r\nVerlegungen, Transporte und die Betreuung vulnerabler Gruppen \r\nDurch den bewaffneten Konflikt in der Ukraine bestehen bereits erste Erfahrungen – sie zeigen jedoch, \r\ndass noch viel zu tun ist, um ein größeres militärisches Szenario und seine Folgen für die Versorgung \r\nvon physisch und psychisch Traumatisierten in Deutschland bewältigen zu können. \r\nDer Rettungsdienst ist das Rückgrat des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes in der alltäglichen \r\nGefahrenabwehr und verdient besondere Aufmerksamkeit. Das DRK ist der größte rettungsdienstliche \r\nLeistungserbringer in Deutschland. Mit ca. 37.200 angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im \r\nRettungsdienst sowie rund 23.000 ehrenamtlich im Rettungsdienst Tätigen ist das DRK mit über 5.200 \r\nNotarzt-Einsatz-Fahrzeugen (NEF), Rettungs- und Krankentransportwagen (RTW/KTW) jeden Tag für \r\ndie Menschen im Einsatz. Dieses System muss zukünftig mit höheren Ressourcen ausgestattet werden, \r\nwenn es in Katastrophen- und Zivilschutzlagen leistungsfähig bleiben soll. Für den Transport einer zu \r\nerwartenden, größeren Anzahl von Verwundeten innerhalb und außerhalb Deutschlands sind derzeit \r\nkaum ungebundene Fahrzeugkapazitäten vorhanden. Auch im Bereich der Sanitätsmittelbevorratung \r\nfür Konfliktsituationen gibt es nur überschaubare Reserven – dies muss zwingend mit entsprechenden \r\nRessourcen hinterlegt werden. \r\nIn vielen Ländern und Kommunen ist der Rettungsdienst über alle Leistungserbringer hinweg bereits an \r\nseinen Kapazitätsgrenzen oder sogar darüber hinaus belastet. Zudem stellt sich die Frage der Koordi\u0002nierung im Falle eines bewaffneten Konflikts. Ziel muss es sein, alle betroffenen Politikfelder zu einem \r\nintegrierten und sektorenübergreifenden Hilfeleistungssystem zu verknüpfen. Präventives Handeln, das \r\nVorhalten von Reserven, sowie modernes und abgestimmtes Krisenmanagement müssen bei sich ver\u0002ändernden Krisen im Interesse der jederzeit bestmöglichen Versorgung aller Patientinnen und Pati\u0002enten möglich bleiben. Das sollte im Alltag ansetzen und erprobt werden, damit es dann im Krisenfall \r\nfunktionieren kann. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Ganz besonders sollte berücksichtigt \r\nwerden, dass ein leistungsfähiger Rettungsdienst als Brücke zum Katastrophen- bzw. Zivilschutz zu \r\nsehen ist. Rettungsdienst ist im Kern Gefahrenabwehr; das DRK kommt diesem Anspruch nach, indem \r\nBrennpunkt 04/2024 5/8\r\nes in Regelstrukturen ehrenamtliche Einsatzkräfte einbindet, um so einen nahtlosen Aufwuchs in Kri\u0002sensituationen sicherstellen zu können. Insgesamt ist das DRK mit seiner Sonderrolle als Auxiliar in \r\ndiesem Kontext zu befähigen, seinen humanitären Aufgaben auch im Konfliktfall nachkommen zu kön\u0002nen. \r\nDabei geht die gesundheitliche Versorgung im Konfliktfall weit über verwundete Soldatinnen und Sol\u0002daten hinaus. Zivilistinnen und Zivilisten, darunter Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen \r\nmüssen oftmals ebenfalls verlegt und in spezifische Einrichtungen verbracht werden, wenn es dort, wo \r\nsie leben, nicht mehr sicher für sie ist. \r\nDie Erfahrung zeigt, dass sich eine koordinierende Schnittstelle wie die vom DRK organisierte Bundes\u0002kontaktstelle für aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf \r\n(BKS) in der schnellen und bedarfsgerechten Versorgung von Menschen in vulnerablen Situationen \r\ngrundsätzlich als sinnvoll erweist. In Zusammenarbeit mit den Ministerien des Bundes, den Landesko\u0002ordinierungsstellen, den stationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie den eva\u0002kuierenden Organisationen entstanden eine tragfähige Struktur und neue Netzwerke. Die BKS hat sich \r\nzu einer übergeordneten Kontaktstelle für Betroffene aus dem In- und Ausland, ehrenamtlich Enga\u0002gierte, Behörden und Hilfsstellen entwickelt. Sie fungierte als Informations- und Vermittlungsstelle für \r\nPlätze in Einrichtungen für geflüchtete Menschen mit Behinderung und/oder Pflegebedarf aus der Uk\u0002raine. Die Idee eignet sich zur Skalierung in anderen Kontexten; sie kann auch innerhalb staatlicher \r\nStrukturen Umsetzung finden. Dabei sollten Erkenntnisse aus der Arbeit der BKS beachtet werden, z.B. \r\nhinsichtlich der frühzeitigen Klärung der Finanzierung von Betreuungsplätzen oder der begrenzten \r\nÜbertragbarkeit von medizinischen Befunden aus dem Ausland. \r\nBlutprodukte vorhalten \r\nDie Sicherstellung einer kontinuierlichen Blutversorgung in einem bewaffneten Konflikt ist von großer \r\nBedeutung. Selbst in Friedenszeiten werden deutschlandweit täglich ca. 15.000 Blutspenden benötigt. \r\nRund 80 Prozent dieses Bedarfs werden von den DRK-Blutspendediensten gedeckt. Aus diesen Zahlen \r\nallein wird deutlich, dass die DRK-Blutspendedienste auch im Fall eines bewaffneten Konflikts eine \r\nzentrale Rolle bei der umfassenden Versorgung der Bevölkerung sowie der Bundeswehr, spielen müs\u0002sen. Der tatsächliche Bedarf an Blutprodukten in einem solchen Fall ist im Vorfeld sehr schwer abzu\u0002schätzen und wäre angesichts dynamischer Lageentwicklungen zudem wiederholt kurzfristigen Verän\u0002derungen unterworfen. Abhängig vom jeweiligen Szenario könnten aber innerhalb weniger Tagen einige \r\nDer Rettungsdienst ist das Rückgrat des gesundheitlichen \r\nBevölkerungsschutzes. Dieses System muss zukünftig mit \r\nmehr Ressourcen ausgestattet werden, wenn es in Kata\u0002strophen- und Zivilschutzlagen leistungsfähig bleiben soll. \r\nBrennpunkt 04/2024 6/8\r\ntausend Blutkonserven zusätzlich (zur dann reduzierten, aber dennoch weiterhin notwendigen Routine\u0002versorgung) erforderlich werden. \r\nDa die allgemeine Spendenbereitschaft der Bevölkerung in Krisenzeiten erfahrungsgemäß erhöht ist, \r\nist nicht mit einem akuten Mangel an Spenderinnen und Spendern zu rechnen. Nichtsdestotrotz sind \r\nlogistische Herausforderungen zu erwarten und müssen rechtzeitig angegangen werden. \r\nVorbereitung der Bevölkerung \r\nEs ist wichtig, dass die Resilienz der Bevölkerung gestärkt wird. Das kann nur gelingen, wenn eindring\u0002liche Appelle seitens der Bundesregierung erfolgen und diese mit Kompetenzaufbau und Übungen hin\u0002terlegt werden. \r\nGemäß Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) fördert der Bund die Ausbildung der Bevöl\u0002kerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten (EHSH). Ziel dieser Ausbildung ist, die Resilienz und \r\npraktischen Fähigkeiten der Bevölkerung zur Selbst- und Fremdhilfe im Zivilschutzfall und in außerge\u0002wöhnlichen Notlagen bis zum Eintreffen professioneller Hilfskräfte zu steigern und sie zu deren weiteren \r\nUnterstützung zu befähigen. Die Förderung zielt zusätzlich darauf ab, das Bewusstsein der Bevölkerung \r\nfür die herausragende Bedeutung des Ehrenamtes zu stärken. Sie läuft Ende des Jahres 2024 aus. Das \r\nDRK unterstützt dringend die Bestrebungen des Bundes, ein entsprechendes Folgeprojekt für dieses \r\nErfolgsmodell unmittelbar im Anschluss (ab Januar 2025) durchzuführen. \r\nDas ZSKG sieht weiterhin vor, dass der Bund die Ausbildung zu Pflegehilfskräften (PUK) fördert. Hierzu\r\nwurde seitens des Bundes und vier der anerkannten Hilfsorganisationen in den vergangenen Jahren \r\nein Grobkonzept abgestimmt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) \r\nhatte die finanziellen Mittel für die Jahre 2023 bis 2026 beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) \r\nangemeldet. Eine Bewilligung der beantragten Mittel fand jedoch nicht statt. Auch im Bundeshaushalt \r\n2024 wurden keine entsprechenden Mittel bereitgestellt. Dabei wären die potenziellen Kräfte sowohl in \r\nder Nachbarschaftshilfe als auch innerhalb von Einrichtungen des Gesundheitswesens (ambulanter und \r\nstationärer Bereich) eine kostbare zusätzliche Ressource für den Krisenfall und das Programm sollte \r\nnun für den Bundeshaushalt 2025 Beachtung finden. \r\nFür den Konfliktfall ist es entscheidend, die Resilienz der Bevölkerung u.a. durch Ausbildung in Erster \r\nHilfe und Reanimation, durch Selbstschutz, durch Vermittlung von Grundkenntnissen in der Pflege, so\u0002wie durch die Organisation von Nachbarschaftshilfe nachhaltig zu stärken. Reanimationskurse für Schü\u0002lerinnen und Schüler sollten z.B. verpflichtenden Eingang in die Lehrpläne finden. Durch diese und an\u0002dere Projekte in der Breitenausbildung kann die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung signifikant gestärkt \r\nwerden – Erfolgsprojekte wie EHSH machen dies vor. \r\nNotwendig ist zudem eine weitere Unterstützung durch Bund und Länder, etwa bei der Weiterentwick\u0002lung und Refinanzierung von Pflegeinterventionskräften zur Befähigung von Pflegefachkräften zur Füh\u0002rung von Pflege im Einsatz. \r\nEinsatzbereitschaft des DRK \r\nDas DRK kann in Krisen und Katastrophen im Rahmen seines Komplexen Hilfeleistungssystem alle \r\nseine Verbandsteile und Einrichtungen vernetzt mobilisieren. Hier spielen Engagierte eine zentrale \r\nBrennpunkt 04/2024 7/8\r\nRolle, die in Nicht-Krisenzeiten laufend geschult werden. Problematisch sind in diesem Zusammenhang \r\nder demografische Wandel sowie eine zunehmende Schwierigkeit, Engagierte für dauerhafte Aufgaben \r\nzu gewinnen. Eine Neuausrichtung der Engagementpolitik der Bundesregierung erscheint in diesem \r\nZusammenhang angemessen. Überlegungen in Richtung Resilienzstärkung könnten und sollten bei\u0002spielsweise in die Engagementstrategie des Bundes, die derzeit neu aufgelegt wird, einfließen. \r\nDas DRK bereitet sich mit allen ehren- und hauptamtlichen Kräften darauf vor, sein gesamtes Hilfeleis\u0002tungspotential in der Bundesrepublik Deutschland und über die Grenzen hinaus bei Katastrophen, Kri\u0002sen und bewaffneten Konflikten einsetzen zu können und stets ein fundiertes Krisenmanagement zu \r\ngewährleisten. \r\nDie Bewältigung komplexer Krisenlagen erfordert zudem i.d.R. das Zusammenwirken ehrenamtlicher \r\nKräfte aus verschiedenen Organisationen, die je nach Größe des Einsatzes potenziell aus verschiede\u0002nen Bundesländern zusammenkommen. Allerdings sind die gesetzlichen Regelungen bezüglich Frei\u0002stellung, Versicherung und Kostenerstattung in den verschiedenen Bundesländern nicht einheitlich ge\u0002regelt. Dies führt neben einer nicht hinnehmbaren Ungleichbehandlung ehrenamtlicher Helferinnen und \r\nHelfer, zu Unklarheiten und Missverständnissen, die einen erhöhten Mehraufwand in der Kommunika\u0002tion und Einsatzverwaltung bedeuten. Eine Gleichberechtigung von Einsatzkräften der anerkannten \r\nHilfsorganisationen mit denen der Freiwilligen Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks (THW) in \r\nden meisten Ländern nur im Falle der Feststellung eines Katastrophenfalls gegeben. \r\nDieser Mangel an einheitlichen Voraussetzungen verstärkt Lücken im deutschen Bevölkerungsschutz \r\nund sorgt insbesondere für den Eindruck mangelnder Wertschätzung gegenüber den unverzichtbaren \r\nehrenamtlichen Einsatzkräften der anerkannten Hilfsorganisationen. Diese müssen daher dringend flä\u0002chendeckend sowohl bundesweit in allen Bundesländern als auch gegenüber anderen Einsatzkräften \r\nanderer Organisationen gleichgestellt werden. \r\nDie Bewältigung komplexer Krisenlagen erfordert zudem \r\ni.d.R. das Zusammenwirken ehrenamtlicher Kräfte aus\r\nverschiedenen Organisationen. Diese sollten gleichbe\u0002rechtigt anerkannt werden. \r\nBrennpunkt 04/2024 8/8\r\nFazit: Große Anstrengungen sind nötig \r\nDie Ausführungen zeigen, dass die Herstellung von Handlungsfähigkeit im Falle eines bewaffneten \r\nKonflikts nur mit einer Kraftanstrengung möglich ist, die dringend anzugehen ist. \r\nDazu gehören folgende Maßnahmen: \r\n \r\n• Unterstützung des Krankenhaussektors: \r\nInsbesondere der gemeinnützigen Strukturen und Neuansatz einer Krankenhausre\u0002form, die einen potenziellen Konfliktfall mit bedenkt \r\n• Stärkung des Zivilschutzes und der zivil-militärischen Zusammenarbeit, \r\ndamit die gesetzlichen Aufgaben vollumfänglich wahrgenommen werden können \r\n• Weiterentwicklung des Rettungsdienstes \r\nzu einem integrierten und sektoren-übergreifenden Hilfeleistungssystem als Brücke \r\nzum Zivil- und Katastrophenschutz \r\n• Schaffung von koordinierenden Schnittstellen: \r\nNach dem Vorbild der BKS zur Sicherstellung einer guten Versorgung von vulnerablen \r\nGeflüchteten aus der Zivilbevölkerung \r\n• Wirksame, gezielte beschäftigungspolitische Maßnahmen: \r\ndie den Arbeitskräftemangel abfedern \r\n• Förderung von Maßnahmen zur Resilienzstärkung der Bevölkerung: \r\nwie beispielsweise die Programme EHSH und PUK \r\n• Eine auf Nachhaltigkeit und Resilienz ausgerichtete Engagementpolitik: \r\ndie die anerkannten Hilfsorganisationen im Konfliktfall handlungsfähig macht \r\nDieses Paket ist nicht kostenfrei umsetzbar. Das gilt insbesondere, da die Maßnahmen aufeinander \r\nabgestimmt und miteinander integriert aufgesetzt werden müssen. Dies sollte im Zusammenhang mit \r\nder proklamierten Zeitenwende gesehen werden und einfließen in die gesamte Neuausrichtung der zivil\u0002militärischen Fähigkeiten der Bundesrepublik. \r\nRené Burfeindt und Dr. Joß Steinke unter Mitarbeit zahlreicher Kolleginnen und Kollegen\r\nDRK-Generalsekretariat \r\nBerlin, den 26. August 2024 \r\nFühren Sie die Debatte \r\nmit uns weiter unter \r\ndrk-wohlfahrt.de \r\nJETZT MITDISKUTIEREN "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003547","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der Pflege","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/68/da/301309/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200112.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nPaula Stuckatz\r\nVon: Benjamin Fehrecke-Harpke\r\nGesendet: Freitag, 22. März 2024 17:14\r\nAn: Emmi Zeulner, MdB\r\nCc: Christian Hener; Dr. Joß Steinke\r\nBetreff: Nachklapp zum Gespräch vom 15.3.2024 zur Weiterentwicklung der Pflege \r\nAnlagen: 2024.01_Team44_Fachinformation_Eckpunkte_PKG.pdf; 2024.01_Team44\r\n_Fachinformation_Plegeassistenzausbildung.pdf; 2024.03_Team44\r\n_Fachinformation_2tes_Fachgespräch_PKG.pdf; DRK\u0002Thesenpapier_Community_Health_Nursing_Version_2.0.pdf; DRK\u0002Faktenpapier_Gesundheitskioske.pdf; Hener, C. - Die Community Health \r\nNurse als Public Health Managerin der Kommune - Rolle und \r\nEinsatzfelder.pdf\r\nSehr geehrte Frau Zeulner, \r\nsehr geehrte Frau Blum, \r\nwir möchten uns herzlich für den für uns sehr interessanten Austausch am 15.03.2024 zur \r\nWeiterentwicklung der Pflege mit Ihnen bedanken. \r\nWir freuen uns zu sehen, dass wir in vielen Punkten übereinstimmen, beispielsweise in der Frage der \r\nMehrfachnutzung bestehender Angebote vor Ort, aber auch bezüglich der Flexibilisierung von \r\nPflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär, oder der Steuerungsfunktion der Kommunen. Wir \r\nstimmen Ihnen zu, dass wir einen „New Deal“ zwischen Stadt, Land und Bund sowie pflegebedürftigen \r\nMenschen, ihren An- und Zugehörigen, wie auch den Organisationen der institutionellen Altenhilfe und \r\nPflege brauchen. \r\nUneinig waren wir bei der Frage der Gesundheitskioske und möchten auf das das Beispiel aus dem Kreis \r\nUnna verweisen, dass wir uns gut im ländlichen Raum vorstellen können: Mobiler Gesundheitskiosk / Kreis \r\nUnna (kreis-unna.de). Bei Interesse können wir gerne den Kontakt herstellen. \r\nGerne kommen wir auch unserem Versprechen nach und senden Ihnen im Anhang einige Dokumente mit, \r\naus denen der aktuelle Stand zu dem Pflegekompetenzgesetz und der Pflegeassistenzausbildung \r\nhervorgeht, aber auch unsere Fachpapiere zum Community Health Nursing und zu den \r\nGesundheitskiosken. \r\nWir würden uns freuen, miteinander im Gespräch zu bleiben und bieten gerne an, Sie bezüglich der \r\ngesundheits- und pflegepolitischen Entwicklungen im vorparlamentarischen Raum auf dem Laufenden zu \r\nhalten. \r\nBesten Dank und viele Grüße auch von Dr. Joß Steinke und Christian Hener, \r\nBenjamin Fehrecke \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nBenjamin Fehrecke-Harpke\r\n \r\nKoordination Altenhilfe / Stv. Leiter \r\nTeam Gesundheit, Seniorenarbeit und \r\nPflege \r\nE-Mail B.Fehrecke@drk.de\r\nTel. +49 3085404356\r\nFax +4930854046356\r\nWeb www.DRK.de\r\n2\r\nAdresse DRK e.V. - Generalsekretariat\r\nCarstennstr. 58 - 12205 Berlin\r\nhttps://www.drk.de \r\nUnterstützen Sie die humanitäre Arbeit des DRK. Drk.de/spende"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003547","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der Pflege","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c6/02/301311/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200113.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Seite 1/2\r\nBerlin, den 21.12.2023\r\nFachinformation\r\nEckpunkte Pflegekompetenzgesetz\r\nChristian Hener\r\nGesundheit & Pflege. Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege\r\nZielgruppe: Landesreferentinnen und Landesreferenten Altenhilfe und Pflege so\u0002wie der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V.\r\nVorstellung der Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz vom 18.12.2023\r\nDie durch BM Prof. Dr. Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz ba\u0002sieren auf einem partizipativen Prozess der Bundesregierung, an dem wir als DRK-GS beteiligt \r\nwaren.\r\nVor rund einem Monat wurden wir vom BMG zu einem vertraulichen Gespräch gebeten, an dem die \r\nBAGFW-Verbände teilnahmen. In diesem Rahmen haben wir unsere Überlegungen gegenüber der \r\nManifestierung bzw. Erweiterung pflegerischer Kompetenzen dargelegt. Zudem haben wir dem Re\u0002ferat 423 unsere Policy Paper zum Community Health Nursing und zu den Gesundheitskiosken \r\nübersandt, wie auch weitere Materialien und Good Practice Beispiele aus dem Verband zum Thema \r\nKompetenzentwicklung in der Pflege. Ich freue mich, dass es einige Vorschläge tatsächlich in das \r\nPapier schafften bzw. es hier einen politischen Konsens zu geben scheint.\r\nInsgesamt liegen in dem Papier große Potentiale. Dementsprechend euphorisch war die Stimmung \r\nim Raum, zumindest seitens der Pflege- und Krankenhausverbände, die die Regelungsvorschläge \r\ndurchgängig begrüßten. Christine Vogler vom DPR sprach gar von einem „Weihnachtswunder“, der \r\nMinister selbst bezeichnete das Gesetzesvorhaben als einen „Neustart“ für die Pflegeprofession in \r\nDeutschland. Eines ist klar, mit solch einem großen Wurf hatte niemand gerechnet, auch ich nicht. \r\nEinziger Wehrmutstropfen: Die Eckpunkte sind vorläufig und vor allem noch nicht ressortabge\u0002stimmt – eine Hürde, die der inoffizielle RefE zum GVSG ebenso bislang nicht nehmen konnte.\r\nSeite 2/2\r\nWirklich gut an den Eckpunkten gefällt die Kompetenzorientierung und die Ausrichtung an internati\u0002onalen Standards. Im Hinblick auf die Heilkundeübertragung soll es künftig folgende, für mich \r\nschlüssige, Differenzierung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen geben:\r\n• Pflegefachperson, examiniert; mit HK-Grundlagenmodul nach § 14 PflBG Abs. 4\r\n• Pflegefachperson, examiniert; mit HK-Zusatzausbildung nach § 14 PflBG Abs. 4\r\n• Pflegefachperson, BSc; mit HK-Kompetenzen in Diabetes, chronische Wunde, Demenz\r\n• Pflegefachperson, MSc; mit umfassenden HK-Kompetenzen in Advanced Practice Nursing\r\nDazu sollen Fachweiterbildungen, die zu den Aufgaben der Heilkundemodule befähigen, zukünftig \r\nanerkannt werden, einer der größten Kritikpunkte an den bisherigen Regelungen nach § 14 PflBG. \r\nDie beste Nachricht ist allerdings die Streichung der §§ 63 Abs. 3b und 3c sowie 64d SGB V. Statt\u0002dessen sollen die Heilkundemodule nach § 14 PflBG direkt für die Regelversorgung \r\n„scharfgeschaltet“ werden. Demnach könnten bei Verabschiedung des Gesetzes diese von jeder \r\nPflegeschule angeboten und jedem Leistungserbringer, der über die dazu benötigten Kompetenzen \r\nverfügt, durchgeführt werden können. Das wäre ein echter Durchbruch! Gleichzeitig soll der Rechts\u0002anspruch auf eine pflegegradunabhängige Pflegeprozesssteuerung in das Leistungsrecht eingeführt \r\nwerden, was nichts anderes heißt, als das künftig ein Leistungsanspruch auf die pflegefachlichen \r\nVorbehaltsaufgaben besteht, wodurch erstmalig ein pflegerisches Care- und Casemanagement ab\u0002rechnungsfähig wäre. \r\nMit der selbstständigen und eigenverantwortlichen Durchführung der heilkundlichen Aufgaben nach \r\n§ 14 PflBG (nach Indikationsstellung des Arztes), sowie der Einführung eines Leistungsanspruchs \r\nauf die Pflegeprozesssteuerung, ließen sich dann auch schon erste zarte Pflänzchen aus dem \r\nCHN-Aufgabenspektrum gegenwartsbezogen und praxisnahe realisieren. Beispielsweise im Kontext \r\nDisease oder Chronic Care Management, aber auch der Öffentlichen Gesundheit. Zudem soll die \r\nPflege stärker in den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz einbezogen und für dementsprechende \r\nAufgaben mandatiert werden (Disaster Nursing).\r\nUm die größtmögliche Wirkung zu erzielen, arbeiten wir gerade an einer gemeinsamen Positionie\u0002rung der BAGFW-Verbände, und sind zuversichtlich, dass wir dies hinbekommen, da wir in unseren \r\nEinschätzungen sehr nahe beieinander liegen. Einen Vorschlag zur Neugestaltung der Heilkunde\u0002übertragung infolge der ersatzlosen Streichung der §§ 63 Abs. 3a und b sowie 64d SGB V haben \r\nwir dem BMG bereits unterbreitet.\r\nDeutsches Rotes Kreuz e.V., Generalsekretariat\r\nKontakt\r\nChristian Hener\r\nc.hener@drk.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003547","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der Pflege","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/13/5f/301313/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200115.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Seite 1/2\r\nBerlin, den 18.01.2024\r\nFachinformation\r\nBundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung\r\nChristian Hener\r\nGesundheit & Pflege. Bereich Jugend und Wohlfahrtspflege\r\nZielgruppe: Landesreferentinnen und Landesreferenten Altenhilfe und Pflege so\u0002wie der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V.\r\nFachgespräch zur bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung vom 12.01.2024\r\nGerne berichte ich von dem Fachgespräch zur bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung, zu \r\ndem wir von BMFSFJ und BMG eingeladen wurden. Das durch das BMFSFJ (Herr Dr. Viering) mo\u0002derierte Gespräch fand am 12.01.2024 mit den einschlägig bekannten Pflegeverbänden statt. Im \r\nRahmen des dreistündigen Fachaustauschs wurde ergebnisoffen über die nähere Ausgestaltung \r\nder bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung beraten. \r\nEs wurde deutlich, dass die Pflegeassistenzausbildung nur dann durch den Bund geregelt werden \r\nkann, wenn diese den Status eines Heilberufs erhält. Dies lässt vermuten, dass sich das Aufgaben\u0002profil von den bisherigen Helferausbildungen nach Landesrecht unterscheiden – und einen deutlich \r\nhöheren Anteil an heilberuflichen Aufgaben enthalten wird. Eine konkrete Angabe zur (Mindest-\r\n)Dauer haben die Ministerien nicht kommuniziert, wohl aber, dass mit „1 Jahr + x“ zu rechnen sei. \r\nWie groß das „x“ in diesem Fall ist, könne gegenwärtig noch nicht abgesehen werden. Als Wohl\u0002fahrtsverbände haben wir uns für „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ ausgesprochen\r\n[Anmerkung: inzwischen haben wir aus den LV die Nachricht erhalten, dass einige Landesregierun\u0002gen von 18 Monaten ausgehen].\r\nHintergrund ist, dass die Qualifizierung sowohl die bestehenden berufs- und leistungsrechtlichen \r\nRegelungen auf Bundes- und Landesebene abdecken – als auch weitere ordnungsrechtliche und \r\nuntergesetzliche Vorschriften in den verschiedenen Versorgungssettings abbilden muss. Beispiels\u0002weise muss die bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung einerseits kompatibel mit dem \r\nPeBeM nach 113c SGB XI sein, und andererseits die landesrechtlichen Besonderheiten hinsichtlich \r\nder Durchführung von „Behandlungspflege“ im HKP-Kontext berücksichtigen. Dazu kommen noch \r\nSeite 2/2\r\ndie Anforderungen der stationären Akutpflege, Stichwort PPR 2.0 etc. Weiterhin muss die Pflegeas\u0002sistenzausbildung an die generalistische Pflegefachausbildung andocken, um ein durchlässiges \r\nPflegebildungssystem zu gewährleisten, das Aufstiegs- und Karrierechancen ermöglicht. \r\nDurch den Anschluss der bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung an die Ausbildungsfonds \r\nauf der Landesebene, und der damit verbundenen, erstmalig systematisch geregelten Finanzierung \r\nder Ausbildungskosten, kommt der Ausbildungsdauer eine weitere Dimension zu, da die finanziellen \r\nBelastungen für die pflegebedürftigen Menschen unmittelbar damit korreliert. Langfristig erfordert \r\ndies die vollständige Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen der Pflegebedürf\u0002tigen. Ein weiterer Gesichtspunkt ist der benötigte Personalaufbau im QN 3 Bereich, der sich mit\r\nzunehmender Ausbildungsdauer verzögern wird. \r\nIm Hinblick auf die künftigen Aufgabenfelder der Pflegeassistenz wurden verschiedene Möglichkei\u0002ten diskutiert. Ausgehend von der Steuerungsfunktion der Pflegefachperson, die im Rahmen ihrer \r\nVorbehaltsaufgaben den Pflegeprozess gestaltet, könnte die Pflegeassistenz körperbezogene Pfle\u0002gemaßnahmen (Grundpflege) bis hin zu risikoarmen medizinisch-pflegerischen Interventionen \r\n(einfache Behandlungspflege) eigenständig durchführen, sofern es sich um eine stabile Pflegesitua\u0002tion handelt, und die dazu benötigten Kompetenzen vorhanden sind. Vereinfacht gesagt hieße das: \r\nPflegefachpersonen verantworten den Pflegeprozess und delegieren bestimmte Teilprozesse an die \r\nPflegeassistenz, die diese Aufgaben, im Kontext des Pflegeprozesses eigenständig durchführen\r\n(nach dem Pflegeplan).\r\nDarüber hinaus müssen die fachlichen Anforderungen an die Pflegeassistenzausbildung mit den \r\nVoraussetzungen der angestrebten Zielgruppe korrelieren, gerade vor dem Hintergrund, dass die\r\nbestehenden Helferausbildungen nach Landesrecht durch das neue Modell ersetzt werden sollen.\r\nAus der Pflegefachausbildung besteht die Erfahrung, dass das fachliche Niveau manche Auszubil\u0002dende überfordert, die besser in einer Pflegeassistenzausbildung aufgehoben wären. Insofern gilt \r\nes eine weitere Verschiebung der jetzigen Auszubildenden in den Helferberufen zu den Pflegebas\u0002iskursen zu vermeiden. Denn der größte Personalaufbau muss im QN 3 Bereich erfolgen, wie es die \r\nErgebnisse des PeBeM in der Langzeitpflege nahelegen.\r\nLetztlich besteht also ein Spannungsfeld zwischen Durchlässigkeit, Kompetenzerwerb, Personalauf\u0002bau und Kosten, den es zielführend auszutarierend gilt. \r\nDeutsches Rotes Kreuz e.V., Generalsekretariat\r\nKontakt\r\nChristian Hener\r\nc.hener@drk.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003548","regulatoryProjectTitle":"Einbeziehung der Rechtsform gemeinnütziger Krankenhäuser in die Krankenhausreform","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/22/f6/301315/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200122.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nPaula Stuckatz\r\nVon: Benjamin Fehrecke-Harpke\r\nGesendet: Dienstag, 18. Juni 2024 14:29\r\nAn: gesine.loetzsch@bundestag.de\r\nCc: Thomas Schade; Dr. Joß Steinke; Celia Soltek\r\nBetreff: Unser Gespräch beim DRK Abgeordnetenfrühstück im Deutschen \r\nBundestag _ gemeinnützige Krankenhäuser stärken\r\nAnlagen: Brennpunkt_Krankenhausreform_230720.pdf\r\nSehr geehrte Frau Dr. Lötzsch, \r\nwir haben uns letzte Woche beim Abgeordnetenfrühstück des Deutschen Roten Kreuzes e.V. im \r\nDeutschen Bundestag am 13. Juni 2024 über die Lage der Krankenhäuser ausgetauscht. \r\nWie angekündigt möchte ich Ihnen noch unseren Brennpunkt Wohlfahrt zur Thematik „Krankenhauskrise \r\nkonstruktiv begegnen!“ nachreichen. Der Brennpunkt ist schon aus dem Jahr 2023; hat an Aktualität aber \r\nnichts verloren. Die Lage, insbesondere der gemeinnützigen, Klinken ist weiterhin mehr als angespannt.\r\nGemeinnützige Krankenhäuser haben die schlechteste Ausgangsposition in der aktuellen Situation. Die \r\nFrage nach der Rechtsform muss daher in die Gestaltung des Versorgungsmixes und entsprechend \r\nzwingend in die Krankenhausreform einfließen. \r\nErst kürzlich hatten wir im DRK-Generalsekretariat eine größere Konferenz mit unseren \r\nKrankenhausträgern, die die schwierige Lage nochmals zum Ausdruck gebracht und den Reformbedarf \r\nartikuliert haben. \r\nWir freuen uns, wenn Sie sich im Deutschen Bundestag für die Belange der gemeinnützigen \r\nKrankenhäuser einsetzen. Gerne stehen wir für ein vertiefendes Gespräch und weitere Fragen zur \r\nVerfügung. \r\nBesten Dank und Grüße \r\nBenjamin Fehrecke \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nBenjamin Fehrecke-Harpke\r\n \r\nKoordination Altenhilfe / Stv. Leiter \r\nTeam Gesundheit, Seniorenarbeit und \r\nPflege \r\nE-Mail B.Fehrecke@drk.de\r\nTel. +49 3085404356\r\nFax +4930854046356\r\nWeb www.DRK.de\r\nAdresse DRK e.V. - Generalsekretariat\r\nCarstennstr. 58 - 12205 Berlin\r\nhttps://www.drk.de \r\nUnterstützen Sie die humanitäre Arbeit des DRK. Drk.de/spende\r\n2"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003548","regulatoryProjectTitle":"Einbeziehung der Rechtsform gemeinnütziger Krankenhäuser in die Krankenhausreform","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bf/6f/301317/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200123.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"#ZukunftWohlfahrt Brennpunkt Wohlfahrt 04/2023 1/5\r\nBrennpunkt\r\nWohlfahrt\r\nNr. 04/2023\r\nKrankenhauskrise konstruktiv begegnen!\r\nEs entstehen weiße Flecken der gesundheitlichen Versorgung. Viele Menschen, die \r\ndringend in Krankenhäusern versorgt werden müssen, werden auf Wartelisten landen \r\noder lange Reisen auf sich nehmen. Kreißsäle werden knapp. Vielleicht werden wir \r\nauch Betten mit Kranken sehen, die in Gängen statt in gut ausgestatteten Zimmern \r\nliegen. Die Menschen in Deutschland werden sich an Bilder gewöhnen müssen, die sie \r\nbisher nur aus Auslandsreportagen kannten. Der Grund: Das System gerät an seine \r\nGrenzen, Arbeitskräftemangel, demografischer Wandel und weitere Faktoren machen \r\nsich langsam aber sicher bemerkbar. In der Öffentlichkeit wird eine Krankenhausre\u0002form diskutiert; tatsächlich setzt bis zu einer solchen längst völlig unorganisiert ein \r\nKrankenhaussterben ein, das regionale Disparitäten verstärkt und ein Gesundheitssys\u0002tem erzeugt, in dem Menschen mit geringen Ressourcen unterversorgt sind. \r\nDie Krise der Krankenhäuser ist längst da.\r\nDie Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor einer Insolvenzwelle schon in der zweiten Jah\u0002reshälfte 2023, die rund 20 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland erfassen könnte. Dies entsprä\u0002che der Gesamtentwicklung von 1992 bis 2021, in der die Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland \r\nvon 2.381 um 20,7 Prozent auf 1.887 zurückging. Nach Schätzungen der DKG können Inflation und \r\ngesunkene Fallzahlen noch in diesem Jahr ein Defizit von bis zu 15 Milliarden Euro bewirken. Der Inte\u0002ressenverband kommunaler Krankenhäuser rechnet für 2023 mit bis zu 100 Krankenhausinsol\u0002venzen. Ein Abbau von Strukturen erscheint angesichts sinkender finanzieller Möglichkeiten und des \r\nArbeitskräftemangels unvermeidlich. Grundlegende systemische Veränderungen, die eine generelle \r\nAufrechterhaltung der Versorgung ermöglichen würden, sind nicht auf der von Sparzwängen gekenn\u0002zeichneten Agenda der Bundesregierung.\r\nDie Finanzierung der Krankenhäuser ist mit den steigenden Sach- und Personalkosten längst nicht \r\nmehr kostendeckend. Eine flächendeckende Refinanzierung der Kostensteigerung bleibt weiter aus. \r\nVorschläge zum Auffangen der Kostensteigerungen wurden unterbreitet, politische Handlungen sind \r\n#ZukunftWohlfahrt Brennpunkt Wohlfahrt 04/2023 2/5\r\njedoch ausgeblieben. Dass Krankenhäuser ohne jede Steuerung und ohne jeden Plan insolvent gehen \r\nund schließen, ist unverantwortlich. Auch ist es nicht zukunftsweisend, dass die Krankenhäuser, denen \r\nnicht unmittelbar eine Schließung droht, vor diesem Hintergrund fällige Investitionen zurückstellen müs\u0002sen. Daher betont das DRK die Unerlässlichkeit eines Vorschaltgesetzes, das die Kostensteigerungen \r\nauffängt.\r\nAbbau orientiert am Bedarf, mehr Planungssicherheit und weniger Fehlanreize: \r\nSo sehen die Pläne der Bundesregierung aus.\r\nGegenmaßnahmen zum Stopp einer ungesteuerten Abwärtsspirale sind dringend erforderlich.\r\nDas vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgegebene Ziel, „unnötige Klinikschließungen zu \r\nvermeiden und flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen \r\nsicherzustellen“ ist unterstützenswert. Die nun zwischen den Bundesländern und dem Bund vereinbar\u0002ten Eckpunkte der Krankenhausreform, z.B. bzgl. der Stärkung der Vorhaltefinanzierung als verlässliche \r\nGrundlage für den Betrieb von Krankenhäusern, sind in diesem Sinne nachvollziehbar. Versorgungs\u0002aufträge bzw. die zukünftigen Leistungsgruppen und die damit verbundenen Vorhaltepauschalen sollen \r\nsich am Bedarf der Bevölkerung orientieren. Dieser Ansatz einer bedarfsgerechten Sicherung von Kran\u0002kenhausstrukturen ist ein geeignetes Mittel zur Abwehr eines unkontrollierten Verlustes von Kranken\u0002hausstrukturen, die zur Aufrechterhaltung stationärer medizinischer Versorgung der Bevölkerung erfor\u0002derlich sind. \r\nDurch die Definition und Implementierung von einheitlichen Krankenhaus-Versorgungsstufen (soge\u0002nannte Level) sollen nach gegenwärtigen Plänen die jeweiligen Leistungsfähigkeiten der Krankenhäu\u0002Zusammenfassung \r\n• Krankenhaussterben hat massive Auswirkungen auf die gesundheitliche Versorgung in \r\nDeutschland.\r\n• Kurzfristige gesetzliche Maßnahmen zum Auffangen der steigenden Kosten sind zwin\u0002gend notwendig.\r\n• Ein geordneter Abbau von Strukturen scheint angesichts der aktuellen Sparzwänge \r\nund des Arbeitskräftemangels unausweichlich.\r\n• Vereinbarte Eckpunkte einer Krankenhausreform sind nachvollziehbar, z.B. eine Stär\u0002kung der Vorhaltefinanzierung.\r\n• Das DRK fordert Augenmaß und Nachsteuerungen in einigen Punkten hinsichtlich der \r\nweiteren Umsetzung, z. B. den Erhalt eines eigenständigen Pflegebudgets.\r\n• Das DRK stellt die besondere Verlässlichkeit gemeinnütziger Träger heraus; ausge\u0002rechnet sie haben besonders große Existenzsorgen.\r\n• Die Frage der Trägerschaft sollte Eingang in die Debatte finden.\r\n• Die Notfallversorgung ist dringend zu berücksichtigen in allen weiteren politischen \r\nPlanungen.\r\n#ZukunftWohlfahrt Brennpunkt Wohlfahrt 04/2023 3/5\r\nser transparent gemacht werden. Eine Koppelung von zugewiesenen Leistungsgruppen für ein Kran\u0002kenhaus an den jeweiligen Level-Stand des Krankenhauses soll es nicht geben. Die Zuordnung zu \r\nverschiedenen Levels soll an Mindestvoraussetzungen bzgl. Kriterien wie Leistungsspektrum, Notfall\u0002versorgung, Intensivmedizin und Ausstattung mit ärztlich/ pflegerischem Personal gebunden werden. \r\nWichtiger wird dann die ergänzende Zuordnung von Leistungsgruppen zu den jeweiligen Krankenhäu\u0002sern. Die Anzahl der grundsätzlich zu etablierenden Leistungsgruppen wird sich nach dem aktuellen \r\nStand der Diskussion bei ca. 65 Leistungsgruppen einpendeln. Jede Leistungsgruppe wird dann noch \r\neinmal Qualitätskriterien erhalten, die das jeweilige Krankenhaus erfüllen muss. Zudem soll das men\u0002genbezogene Diagnosis Related Groups-System (DRG) um die bereits erwähnte Vorhaltefinanzierung \r\nergänzt werden, um unerwünschte Anreizeffekte auszutarieren. Die Vorhaltefinanzierung soll dabei an \r\ndie durch die Planungsbehörden der Bundesländer zugewiesenen Leistungsgruppen gekoppelt werden.\r\nIn der Gesamtsicht erscheinen die geplanten Maßnahmen sinnvoll. Durch die für die Krankenhäuser \r\nzukünftig vorgesehene Möglichkeit einer Vorhaltevergütung und durch die dafür erforderliche bundes\u0002einheitliche Leistungsgruppendefinition könnte eine Verbesserung der Struktur der Krankenhäuser be\u0002wirkt werden. So könnte durch die Kombination aus Vorhaltefinanzierung und DRG-Finanzierung \r\nein besseres Gleichgewicht aus Qualität, Bedarfsgerechtigkeit und Ökonomie erreicht werden.\r\nHierzu kann das aktuelle gemeinsame Momentum der wesentlichen Akteure (Politik, Krankenkassen, \r\nKrankenhäuser, Ärzte und Pflege) genutzt werden, im Rahmen der anstehenden Reformen auch die \r\nÖkonomisierung des Gesundheitswesens in den Blick zu nehmen. Schließlich hat beispielsweise der \r\nMarburger Bund mit einem Beschluss auf seiner Hauptversammlung im Mai die Sorge ausgedrückt, \r\ndass betriebswirtschaftliche Maßstäbe die Patientenversorgung gefährden.\r\nDas BMG möchte seine Reformpläne als innovativ und zukunftsweisend verstanden wissen und stellt \r\nauf seiner Website entsprechend dar, dass die Ampel-Koalition eine “moderne und bedarfsgerechte” \r\nKrankenhausversorgung anstrebt, bei der die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen. Die \r\nZiele unterstreicht das DRK mit Nachdruck.\r\nNachsteuerungen sind zwingend notwendig.\r\nWie bei jedem großen Eingriff in bestehende Strukturen sollte vorsichtig und achtsam vorgegangen \r\nwerden. Leider hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei der ersten Präsentation seiner Re\u0002formpläne im Dezember 2022, die der Bundesgesundheitsminister als „Revolution“ angekündigt hat, \r\nversäumt, eine Auswirkungsanalyse zu erstellen. Dies wurde auf Druck und Hinweise der Deutschen \r\nKrankenhausgesellschaft zwischenzeitlich nachgeholt. Diese Auswirkungsanalyse prognostiziert eine \r\nWelle von Krankenhausschließungen, wenn nicht an zentralen Punkten der Reform nachgesteuert wird.\r\nAus gutem Grund wurde zwischenzeitlich die Koppelung von Level und Leistungsgruppen aufgegeben.\r\nEin wichtiges Detail hier war es, für die jeweilige Leistungsgruppe „nur“ Mindestvoraussetzungen zu \r\ndefinieren. Aus den Mindestvoraussetzungen sind nun Qualitätskriterien geworden. Sollte der Gesetz\u0002geber an dieser Stelle überziehen, drohen weitere Krankenhausschließungen. Darum ist es nachvoll\u0002ziehbar und legitim, dass die Bundesländer in diesem Punkt ein Mitbestimmungsrecht einfordern.\r\nAnreizsysteme sind komplex und sollten behutsam angegangen werden. In der Debatte um die Formen \r\nund Instrumente der Reorganisation der Krankenhauslandschaft sollte entsprechend berücksichtigt \r\nwerden, dass sich die DRGs als Steuerungsinstrumente in Teilen durchaus bewährt haben. Es wäre \r\nfährlässig, nun alle betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Verbesserungen, mit deren Hilfe \r\nviele Krankenhäuser in den vergangenen Jahren zu qualitativ guter Leistungserbringung gelangt sind,\r\nzurückzudrehen.\r\n#ZukunftWohlfahrt Brennpunkt Wohlfahrt 04/2023 4/5\r\n© Willing-Holtz / DRK\r\nAm Ende des Reformprozesses wird sich die Krankenhauslandschaft in Deutschland verändert \r\nhaben und voraussichtlich die Krankenhäuser erhalten bleiben, die in der Lage sein werden, \r\nausreichend viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechend angemessener Qualifika\u0002tion und Anzahl vorzuhalten, um die Patientenversorgung zu sichern. Die Umsetzung eines geeig\u0002neten Personalbemessungsinstruments (wie die PPR 2.0) und eine gesicherte Refinanzierung der Pfle\u0002gefachkräfte sind hierfür wesentliche Voraussetzungen. Die Einbeziehung der „Kosten für Pflegeperso\u0002nal am Bett“ in die Vorhaltekosten ordnet die Pflege der Patienten (wieder) als Kostenfaktor ein. Das \r\nBestreben der Krankenhäuser diesen möglichst gering zu halten, liegt nahe. Daher sollte das Pflege\u0002budget unabhängig davon erhalten bleiben. Der Verband der Schwesternschaften vom DRK hat ge\u0002meinsam mit anderen Verbänden ein Policy Paper veröffentlicht, das Reformvorschläge pflegefachlich \r\neinordnet (http://deutscher-pflegerat.de/2023/06/27/pflegeverbaende-veroeffentlichen-policy-brief/).\r\nGemeinnützigkeit mitdenken, Krankenhäuser als Knotenpunkte verankern\r\nDie DRK-Krankenhäuser sind, neben den privaten und öffentlichen, als freigemeinnützig getragene \r\nebenfalls von der Krise der Krankenhäuser betroffen. Der Status der Gemeinnützigkeit verpflichtet sie, \r\nihre Überschüsse zu reinvestieren und so die Weiterentwicklung der medizinisch-pflegerischen Versor\u0002gung stetig zu verbessern. Sie werden somit unmittelbar in Patientennutzen überführt und sind kein \r\nMittel zur Generierung von Renditen. Die Frage der Art der Leistungserbringung (staatlich, profitorien\u0002tiert, gemeinnützig) scheint bisher kaum eine Rolle in der Debatte um die Zukunft der Krankenhäuser \r\nzu spielen. Dabei könnten gerade gemeinnützige Strukturen als erstes zusammenbrechen. Also gerade \r\ndie, die einerseits dauerhaft zur Verfügung stehen und garantiert nicht abwandern und andererseits \r\nauch nicht staatlich betrieben werden. Daran kann niemand ein Interesse haben. Ein Szenario, in dem \r\nprofitorientierte Krankenhauskonzerne, die aufgrund ihrer hohen Ausstattung mit Liquidität möglicher\u0002weise von einer „Marktbereinigung“ profitieren, dominieren, würde dazu führen, dass in steigendem \r\n#ZukunftWohlfahrt Brennpunkt Wohlfahrt 04/2023 5/5\r\nMaße Gewinne aus dem Sozialversicherungssystem an Investmentfonds etc. fließen und Profitabilität \r\nals Zielgröße noch weiter in den Vordergrund rückt. Auf der anderen Seite stehen zahlreichen Kranken\u0002häusern in kommunaler Trägerschaft steuerfinanzierte Kompensationsmöglichkeiten zur Verfügung,\r\nüber die andere Kliniken zu ihrem Nachteil nicht verfügen. Derzeit ist das Bild noch uneinheitlich. Es ist \r\nmöglich, dass sich eher Verstaatlichungstendenzen zeigen oder eine weitere Konzentration von Markt\u0002macht durch Großkonzerne. Fakt ist: Gemeinnützige Krankenhäuser haben die schlechteste Aus\u0002gangsposition in der aktuellen Situation. Die Frage nach der Rechtsform muss daher in die Ge\u0002staltung des Versorgungsmixes und entsprechend zwingend in die Krankenhausreform einflie\u0002ßen.\r\nMit Blick auf das Zusammenwirken von Krankenhäusern mit den anderen Akteuren des Gesundheits\u0002wesens und der Pflege (Rehabilitationskliniken, Pflegeeinrichtungen, Sozialstationen, Rettungsdiens\u0002ten, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Apotheken) ist es zudem angezeigt, den Blick zu weiten \r\nund Krankenhäuser nicht isoliert zu betrachten. Aus Sicht des DRK sind Krankenhäuser Knotenpunkte \r\nim Gesundheitsnetz und Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Die Gewährleistung ihrer Funktionalität \r\nund des bewährten Ineinandergreifens von Medizin, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Pflege \r\nsind unverzichtbare Bausteine für die Resilienz des Gesundheitswesens und der Gefahrenabwehr im \r\nKatastrophenfall. So nimmt das DRK als nationale Hilfsgesellschaft die Unterstützung des Sanitäts\u0002dienstes der Bundeswehr wahr (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 26 des I. Genfer Abkommens und § 2 DRK\u0002Gesetz – DRKG); Unterstützung im Sinne von Kooperation).\r\nDie Notaufnahmen der Kliniken sind neben dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und dem Ret\u0002tungsdienst Teil der Notfallversorgung. Dabei bildet der Rettungsdienst die (notfall-) medizinische Brü\u0002cke zwischen Gefahrenabwehr und Gesundheitswesen. Insofern bilden die an der Notfallversorgung \r\nbeteiligten Krankenhäuser auch bei den rettungsdienstlichen Planungen einen wichtigen Einflussfaktor \r\n(„Golden Hour“; Weiterbehandlung der Notfallpatientinnen und -patienten) und sind deshalb bei den \r\nPlanungen zwingend mit zu berücksichtigen. Dies gilt entsprechend für Großschadenslagen oder Kata\u0002strophen bzw. im Falle eines bewaffneten Konflikts. Die Krankenhausreform muss deshalb im Einklang \r\nder für diese Legislaturperiode vorgesehenen Reform der Notfallversorgung gesehen und umgesetzt \r\nwerden, auch damit u.a. die Notaufnahmen der Kliniken spürbar entlastet werden und die Qualität der \r\nBehandlung „echter“ Notfälle gesteigert wird.\r\nThomas Schade, Gunnar Sevecke, Dr. Joß Steinke\r\nBerlin, den 20. Juli 2023\r\nFühren Sie die Debatte \r\nmit uns weiter unter \r\ndrk-wohlfahrt.de\r\nJETZT MITDISKUTIEREN"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006661","regulatoryProjectTitle":"DRK-Forderungen zum Bundeshaushalt 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/16/72/316076/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260235.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst, \r\nKostenabschätzung \r\nBerechnungsgrundlagen\r\nAngenommen wird, dass die Zahl der Freiwilligendienstleistenden sich aufgrund der verbesserten Rahmenbedingungen \r\nauf 200.000 verdoppelt. Das wäre ein gutes Viertel eines Jahrgangs der Schulabgänger*innen. Erfahrungsgemäß beträgt \r\ndie durchschnittliche Dienstdauer wegen flexibler Dienstzeiten etwa 10 Monate. Die Zahlen und Kosten für freiwillig Wehr\u0002dienstleistende und Teilnehmende bei weiteren möglichen Akteur*innen sind hier nicht enthalten.\r\nAuslandsdienste sollen in der gleichen Höhe gefördert werden wie die Inlandsdienste, auch wenn die durchschnittlichen Kosten\r\nhöher sind und Auslandsdienste einer anderen Finanzierungslogik unterliegen. \r\nNicht enthalten sind Kosten für einen Nachteilsausgleich bei besonderem Begleitungsbedarf, da diese von der genauen \r\nAusgestaltung des Dienstrechts abhängen. \r\nKostenblock Information und Beratung\r\nDie Beratung findet als Einzelberatung aller Schulabgänger*innen über Organisationen statt, die Freiwilligendienste \r\nanbieten (Rechengröße: 800.000 Schulabgänger*innen im Jahr mit 50 € pro Person). Dazu kommen Kosten in Höhe \r\nvon 10 Mio. € für die Einladung, die Ausweitung von Informationsmaterialien und Internetauftritten, die Vermittlung \r\nan Einsatzstellen und begleitende Angebote. Insgesamt entstehen Kosten von etwa 50 Mio. €.\r\nKostenblock Freiwilligengeld und Versicherung der Freiwilligendienstleistenden\r\nDas Freiwilligengeld (bislang: Taschengeld) ergibt sich aus dem JFDG §2 (4) 2 in Höhe von aktuell 604 € (8% der in der allg.\r\nRentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze in 2024) und dem Sachbezugswert für Unterkunft (278 € in 2024)\r\nsowie dem Mobilitätszuschlag in Höhe des Deutschlandtickets (49 €). Die Summe orientiert sich damit in etwa \r\nam aktuellen BAföG-Höchstsatz. Dazu kommen die Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 40% dieser Kosten. \r\nMonatlich fallen so rd. 1.300 € pro Freiwilligen an, von denen die Einsatzstellen durchschnittlich 200 € übernehmen.\r\nLeisten 200.000 Freiwilligendienstleistende durchschnittlich 10 Monate Dienst, so fallen jährliche Kosten von 2,2 Mrd. €\r\nBundesförderung an.\r\nKostenblock Pädagogische und Organisatorische Begleitung\r\nFür die pädagogische Begleitung und die Durchführung von 25 Seminartagen fallen etwa 250 € monatlich pro Freiwilligen an.\r\nFür die Finanzierung der erforderlichen zielgruppengerechten Ansprache, des Bewerbungs- und Vermittlungs\u0002verfahrens, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsaufgaben sowie weiterer notwendiger Ausgaben fallen etwa 150 € monatlich pro\r\nFreiwilligen an. Leisten 200.000 Freiwilligendienstleistende durchschnittlich 10 Monate Dienst, so fallen insgesamt jährliche\r\nKosten von 800 Mio. €Bundesförderung an.\r\nBisherige Bundesförderung\r\nIn 2024 werden die verschiedenen Freiwilligendienstformate Jugendfreiwilligendienste (FSJ, FÖJ, IJFD), Bundesfreiwilligen\u0002dienst, weltwärts Nord-Süd Entsendungen sowie kulturweit mit insgesamt rd. 356 Mio. € durch Bundesmittel gefördert. \r\nHINTERGRUNDPAPIER\r\nMehrbedarf in Millionen Euro pro Jahr \r\nKostenblock Information und Beratung für alle Schulabgänger*innen 50\r\nKostenblock Freiwilligengeld und Versicherung 2.200\r\nKostenblock pädagogische und organisatorische Begleitung 800\r\nBisherige Bundesförderung -356\r\nMehrkosten 2.694\r\nJuni 2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006661","regulatoryProjectTitle":"DRK-Forderungen zum Bundeshaushalt 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7c/e2/316078/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260236.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Freiwilligendienste sind ein Motor für\r\ndie Demokratie!\r\nUnsere Vision: Ein attraktives Angebot ermöglicht allen\r\nMenschen, die sich freiwillig engagieren möchten, den\r\nZugang zu den Freiwilligendiensten. Der gesellschaftli\u0002che und demokratische Zusammenhalt wird durch Frei\u0002willigendienste gestärkt – ganz ohne Pflicht zu einem\r\nDienst. Mit einem neukonzipierten Angebot für ALLE\r\nkann das Potential der Freiwilligendienste entfaltet wer\u0002den und eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit\r\nentstehen. \r\nDenn Freiwilligendienste sind ein Gewinn hoch 3: \r\nfür die Freiwilligen, die Menschen in den Einsatzstellen\r\nund die Gesellschaft.\r\nGegenwärtig engagieren sich jährlich bereits mehr als 10%\r\naller Schulabgänger*innen in einem Freiwilligendienst. \r\nEine kurzfristige Verdoppelung der Freiwilligenzahl für eine\r\nKultur stetig anwachsender selbstverständlicher Freiwilligkeit\r\nist durch den folgenden Dreiklang erreichbar:\r\nn ein Rechtsanspruch auf Förderung jeder Freiwilligen\u0002Vereinbarung,\r\nn ein staatlich finanziertes Freiwilligengeld auf BAföG\u0002Niveau für alle Freiwilligen und\r\nn eine auffordernde Einladung und Beratung aller \r\nSchulabgänger*innen zu den Möglichkeiten, sich in\r\neinem freiwilligen Dienst zu engagieren. \r\nPosition der verbandlich organisierten Zivilgesellschaft und \r\nZentralstellen der Freiwilligendienste im In- und Ausland\r\nVision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit\r\nFreiwilligendienste 2030\r\nFreiwilligendienste 2030\r\nVision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit\r\nDie Träger, Verbände und Zentralstellen der Freiwilligen\u0002dienste im In- und Ausland, die diese in zivilgesellschaftli\u0002cher Verantwortung durchführen, setzen sich dafür ein, dass\r\ndiese Zukunftsvision Wirklichkeit wird. Damit das gelingt,\r\nmüssen folgende, sich gegenseitig verstärkende Forderungen\r\numgesetzt werden:\r\n1. Rechtsanspruch \r\nauf einen Freiwilligendienst\r\nWo (junge) Menschen, Einsatzstellen und Träger sich auf\r\nden Abschluss einer Freiwilligendienst-Vereinbarung \r\neinigen, ist diese im Rahmen eines Rechtsanspruchs auf\r\neinen Freiwilligendienst durch den Bund zu fördern. \r\nFreiwilligkeit erhalten\r\nEin Jahr für die Gesellschaft: Jährlich setzen sich bereits\r\nheute rund 100.000 Menschen in den Freiwilligendiensten\r\nfür den sozialen Zusammenhalt ein und übernehmen Ver\u0002antwortung. Die selbstbestimmte Entscheidung, sich frei\u0002willig zu engagieren, ist dabei die Voraussetzung für das\r\nErleben positiver Selbstwirksamkeit. So ergeben sich nach\u0002haltige Anreize für freiwilliges gesellschaftliches Engagement\r\nüber die Zeit des Freiwilligendienstes hinaus. \r\nEin Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst kann ohne\r\nGrundgesetzänderung umgesetzt werden.\r\nRecht auf Teilhabe! Zielgruppen erweitern!\r\nJedem interessierten (jungen) Menschen wird ein passendes\r\nAngebot unterbreitet. Damit das gelingen kann, hilft \r\nTrägern und Einsatzstellen ein Nachteilsausgleich, um ein\r\nMehr an Inklusion z.B. von Menschen mit Behinderung zu\r\nermöglichen. Die konsequente Anwendung des Bundesteil\u0002habegesetzes in den Freiwilligendiensten ist dafür notwendig. \r\nHierunter fällt die Refinanzierung der erforderlichen \r\nzielgruppengerechten Ansprache, Öffentlichkeitsarbeit, \r\nBeratung und pädagogischen Begleitung. So werden \r\nEinsatzstellen und Träger in die Lage versetzt, jenen \r\n(jungen) Menschen einen Platz anzubieten, die heute \r\nnoch unterrepräsentiert sind. \r\nMit gesicherter Förderung Angebot und \r\nNachfrage steigern\r\nDie pädagogische Begleitung ist Garant für die sehr große\r\nBeliebtheit und Qualität der Freiwilligendienste. Politik\r\nmuss dafür bedarfsgerechte finanzielle Rahmenbedingungen\r\nschaffen. Damit können die Einsatzstellen, Träger und \r\nZentralstellen, die zusammen in zivilgesellschaftlicher \r\nVerantwortung Einsatzplätze anbieten und Freiwillige \r\nbegleiten, einen sozial gerechten und attraktiv ausgestalteten\r\nFreiwilligendienst ermöglichen. \r\nDie Förderung muss insgesamt auskömmlich sein zur \r\nFinanzierung des Freiwilligengeldes, der Information und\r\nBeratung der (jungen) Menschen, einer qualitativen \r\npädagogischen Begleitung, anfallender (Sozial-)Versiche\u0002rungsbeiträge sowie weiterer notwendiger Ausgaben. \r\nAuslandsdienste sollen in gleicher Höhe gefördert \r\nwerden wie die Inlandsdienste, wobei sie einer anderen \r\nFinanzierungslogik unterliegen. \r\nDafür sind zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes bei\r\neiner Verdoppelung der Freiwilligenzahlen in Höhe von rd.\r\n2,7 Mrd. € notwendig. Damit ist der Rechtsanspruch auf\r\neinen Freiwilligendienst für 200.000 Freiwilligendienst\u0002leistende wesentlich günstiger als ein Pflichtdienst mit ca.\r\n13,3 Mrd. € (vgl. Noack 2018:168 in Huth 2022:53f.).\r\nn Mehr (junge) Menschen bekommen vielfältige\r\npraktische Einblicke und Lernmöglichkeiten, \r\nkönnen sich beruflich orientieren und erfahren\r\ndafür Anerkennung und Wertschätzung.\r\nn Die Einsatzstellen gewinnen durch weitere \r\nFreiwillige zusätzliche Hilfskräfte, die Fachkräfte in \r\nder Arbeit mit Kindern und Lebensälteren, im\r\nUmweltschutz oder im kulturellen Bereich unter\u0002stützen. Sie gewinnen zudem häufig geeignete\r\nNachwuchskräfte oder längerfristig Engagierte. \r\nn Das demokratische Gemeinwesen lebt von \r\nPartizipation, Mitgestaltung, Solidarität und \r\nGemeinsinn – den Grundpfeilern der Freiwilligen\u0002dienste. Nach ihrem Freiwilligendienst, ob im \r\nIn- oder Ausland, bringen sich Freiwillige verstärkt\r\nin unsere Gesellschaft ein. Sie sind eine tragende\r\nSäule der Engagement- und Vereinsarbeit und \r\nstärken den Erhalt zivilgesellschaftlicher Angebote\r\nin Breite und Diversität.\r\nn Die Wirtschaft profitiert, weil junge Menschen\r\nnach einem Freiwilligendienst mit mehr Kompe\u0002tenzen und Selbstorganisation in ihre Ausbildungs\u0002wege starten – und Ausbildungen erwiesenermaßen\r\nseltener abbrechen.\r\nn Als gleichberechtigte Säulen können sich neben\r\nden Freiwilligendiensten, die Bundeswehr und \r\nweitere mögliche Akteur*innen im Rahmen der \r\nBeratung aller jungen Menschen angemessen \r\ndarstellen und für ihr eigenes Angebot werben. \r\n2. Staatlich finanziertes \r\nFreiwilligengeld auf BAföG-Niveau \r\nfür alle Freiwilligen \r\nFreiwilligendienste müssen für alle offen sein, indem \r\nFreiwillige unabhängig von ihrer Wohnsituation ihren \r\nLebensunterhalt eigenständig und elternunabhängig \r\nbestreiten können. Notwendig ist deshalb ein vom Bund \r\nfinanziertes Freiwilligengeld, dessen Betrag sich am \r\nBAföG-Höchstsatz orientiert.\r\n3. Einladung und Beratung \r\nfür ALLE\r\nMit einer auffordernden, schriftlichen und individuellen\r\nEinladung an alle (jungen) Menschen sowie einer darauf\r\naufbauenden Einzelberatung zu den Möglichkeiten eines\r\nfreiwilligen Dienstes durch die anbietenden Organisatio\u0002nen, werden die Freiwilligendienste in einer ganz neuen\r\nWeise in das Bewusstsein gebracht. Die (jungen) Menschen\r\nwerden angeregt, eine informierte Entscheidung über ein\r\nattraktives, mit einem Rechtsanspruch hinterlegtes Angebot\r\nzu treffen. Viel mehr (junge) Menschen werden die Frage:\r\n„Will ich einen Freiwilligendienst machen?“ mit „Ja“ \r\nbeantworten.\r\nFreiwilligendienste 2030\r\nVision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit\r\nVon einem Recht \r\nauf Freiwilligendienst \r\nprofitieren ALLE\r\nDieses Positionspapier ist in dienstformat- und verbändeübergreifender Zusammenarbeit (FSJ, BFD, FÖJ, IJFD, \r\nweltwärts) sowie der Bundeskoordination der Landesarbeitskreise und -arbeitsgemeinschaften entstanden und wird \r\nvon folgenden Verbänden getragen: \r\nJuni 2024\r\nFreiwilligendienste 2030\r\nVision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006661","regulatoryProjectTitle":"DRK-Forderungen zum Bundeshaushalt 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2f/3b/316080/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260238.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"#ZukunftWohlfahrt Brennpunkt Wohlfahrt 01/2023 1/4\r\nBrennpunkt\r\nWohlfahrt\r\nNr. 01/2023\r\nFreiwilligendienste: Einfache Formel für \r\nEngagement und Zusammenhalt\r\nDas DRK schlägt eine Erhöhung des \r\nHaushaltsansatzes in den Freiwilli\u0002gendiensten vor. Als Investition in \r\ndie Zukunft!\r\nParteien, Fraktionen, Bundesministerien und der \r\nBundespräsident machen sich Gedanken um den \r\ngesellschaftlichen Zusammenhalt. Sorgen bereiten \r\nder demografische Wandel sowie die immensen \r\nHerausforderungen und Umbrüche, denen unsere \r\nGesellschaft unterworfen ist. Ohne echtes Engage\u0002ment von Menschen, die sich kümmern und fürei\u0002nander da sind, drohen zunehmende Spaltungen \r\nund Verwerfungen in einem ohnehin aufgewühlten \r\nUmfeld. Während in der politischen und öffentlichen \r\nDebatte viel von einem Pflichtdienst oder Gesell\u0002schaftsjahr die Rede ist, schlägt das DRK vor, die \r\nvorhandenen Potenziale der Freiwilligendienste \r\nbesser zu nutzen. Mit vergleichsweise geringen fi\u0002nanziellen Aufwüchsen hier, ließe sich ein Vielfa\u0002ches an Wirkung erzielen.\r\nDer Mitteleinsatz des Bundes für die \r\nFreiwilligendienste ist gering\r\nAuch wenn das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ein \r\nProgramm des Bundes ist, das in einigen Bundes\u0002ländern noch zusätzlich mit Landesmitteln \r\nZusammenfassung \r\n• Der Mitteleinsatz des Bundes innerhalb der \r\nFreiwilligendienste ist vergleichsweise gering, \r\nweil der Löwenanteil der Finanzierung von Trä\u0002gern und Einsatzstellen getragen wird.\r\n• Die Wirkungen sind hoch – sowohl im Sinne \r\nder individuellen Persönlichkeitsentwicklung \r\nals auch im Sinne eines dauerhaften Eintretens \r\nfür Gemeinschaft und Zusammenhalt.\r\n• Trotz Pflichtdienstdebatte steht eine Reduktion\r\nder Bundesmittel für die Freiwilligendienste be\u0002vor. Aufgrund der steigenden Kosten geraten\r\nEinsatzstellen (u.a. Kitas, Krankenhäuser) un\u0002ter Druck.\r\n• Das DRK plädiert für Investitionen von 4 Mrd. \r\nEuro und ein kostendeckendes System, das \r\nsich an den Lebensrealitäten der Freiwilligen \r\norientiert.\r\n• Durch einen Mindestauszahlungsbetrag von \r\n800,- Euro pro Freiwillige/r und Monat in Ver\u0002bindung mit einem Rechtsanspruch auf einen \r\nFreiwilligenplatz könnte die Attraktivität auf Sei\u0002ten der Freiwilligen deutlich erhöht werden.\r\n• Der finanzielle Aufwand für den Bund beläuft \r\nsich dabei auf einen Bruchteil im Vergleich zur \r\nEinführung eines Pflichtdienstes.\r\n#ZukunftWohlfahrt Brennpunkt Wohlfahrt 01/2023 2/4\r\nunterstützt wird, tragen gemeinnützige Strukturen einen Großteil der anfallenden Kosten. Der Kernge\u0002danke der Subsidiarität – die gesellschaftlich verankerten Vereine organisieren zuvorderst Engagement \r\nund erst an zweiter Stelle macht dies der Staat – kommt im FSJ deutlich zum Ausdruck. Einen signifi\u0002kanten Anteil an der Gesamtfinanzierung tragen die Einsatzstellen, z.B. Rettungsdienststelle, Kita, För\u0002derschule oder Pflegeeinrichtung, in denen die Freiwilligen ihre praktischen Tätigkeiten verrichten. Sie\r\ndecken – neben den Trägern – die Kosten für die Taschengeldleistungen an die Freiwilligen (max. 426\r\nEuro monatl.) sowie Aufwendungen für die Bildungsarbeit und die gesetzlich vorgeschriebene pädago\u0002gische Begleitung. Zusätzlich stellen die Träger Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung oder bezu\u0002schussen diese mit Geldersatzleistungen. Für die pädagogische Begleitung erhalten die FSJ-Träger die\r\nBundesförderung aus dem Bundeshaushalt: Es handelt sich hierbei um eine Zuwendung von bis zu 200 \r\nEuro pro Teilnehmenden am FSJ pro Monat, die allerdings aufgrund nicht ausreichender Bundesmittel\r\nin aller Regel deutlich abgesenkt wird. Mindestens zehn Prozent der Ausgaben für die pädagogische \r\nBegleitung sind ohnehin ausdrücklich von den Trägern selbst aufzubringen.\r\nEine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung, durchgeführt von der Soziologin Susanne Huth, beziffert \r\ndie Kosten pro Teilnehmende*n und Monat im FSJ und im Bundesfreiwilligendienst, der anderen Refi\u0002nanzierungsbedingungen unterliegt, über alle Träger hinweg auf durchschnittlich 920 Euro (den Berech\u0002nungen liegen Daten aus dem Jahr 2021 zugrunde, die Kosten dürften daher aktuell noch darüber lie\u0002gen). D. h. für die Deckung der entstehenden Gesamtkosten, kommen maximal 12 Prozent der Mittel\r\naus dem Bundeshaushalt. Insgesamt wendet der Bund für die Jugendfreiwilligendienste rund 110 Mio. \r\nEuro jährlich auf (Plan 2024).\r\nDie gesellschaftlichen Wirkungen von Freiwilligendiensten sind hoch\r\nDer Mitteleinsatz des Bundes ist vergleichsweise gering, die Wirkungen des FSJ sind dagegen hoch. \r\nSie lassen sich kaum quantifizieren oder abschließend darlegen. Das DRK verfügt mit seinen flächen\u0002deckenden Angeboten jedoch über jahrzehntelange Erfahrungen. Die Freiwilligen lernen – vor allem im \r\nSinne nicht-formaler Bildung – und eignen sich vielfältige Kompetenzen an. Sie machen praktische Er\u0002fahrungen in Arbeitsfeldern des sozialen Sektors und bringen ihre Kompetenzen zur Anwendung. Für \r\ndie Persönlichkeitsentwicklung kann der Freiwilligendienst den Unterschied machen. Einstellungen und \r\nWerte im Sinne einer Verantwortungsübernahme für Gesellschaft und Gemeinschaft wirken lebenslang\r\nund stärken die Demokratie. Auch steigern Freiwilligendienste die Ausbildungs- und Studierfähigkeit \r\njunger Menschen im Übergang Schule-Beruf. Unter den Freiwilligen sind auch Geflüchtete, deren In\u0002tegration über die Dienste entscheidend gefördert wird.\r\nFestzustellen ist, dass viele Menschen, die heute vor Ort hauptamtlich oder ehrenamtlich im DRK oder \r\nin anderen Strukturen engagiert sind, ihren Weg in den Freiwilligendiensten begonnen haben. Freiwillige \r\nerwerben zudem Kompetenzen, die für den beruflichen Werdegang von hoher Bedeutung sind und viele \r\nsind nach Abschluss des Freiwilligendienstes deutlich gefestigter, auch was ihre eigenen Berufswün\u0002sche anbelangt. Entscheidend ist die intensive Begleitung in den Einsatzstellen und durch das pädago\u0002gische Fachpersonal der Träger – ein wichtiges Merkmal der Freiwilligendienste insbesondere ange\u0002sichts aktuell ansteigender psychischer Probleme und Zukunftsängste junger Menschen. Im Großen \r\nund Ganzen: Freiwilligendienste wirken sowohl im Sinne der individuellen Persönlichkeitsentwicklung \r\nals auch im Sinne eines dauerhaften Eintretens für Gemeinschaft und Zusammenhalt.\r\nParadox: Die Freiwilligendienste werden beschnitten; gleichzeitig wird über den \r\nPflichtdienst beraten\r\nEs läge nahe, diese Wirkungen zu unterstützen und Freiwilligendienste zu stärken. Es ist paradox: Wäh\u0002rend die öffentliche Debatte um einen Pflichtdienst weitergeführt und über die Einführung eines Pflicht\u0002dienstes beraten wird, gerät das von Trägern zivilgesellschaftlich organisierte FSJ unter Druck: Die \r\n#ZukunftWohlfahrt Brennpunkt Wohlfahrt 01/2023 3/4\r\nKosten steigen (gleichbleibende Förderung bedeutet bei steigenden Kosten real einen Rückgang der \r\nFörderung); Einsatzstellen haben zunehmend Probleme, die notwendigen Eigenmittel aufzubringen und \r\ndie Bundesregierung hat angekündigt, die Mittel für die Freiwilligendienste zu reduzieren.\r\nDas DRK schlägt vor, den Freiwilligendiensten mehr Aufmerksamkeit zu schenken, weitere Potentiale \r\nauszuschöpfen und auf den vorhandenen Kompetenzen der Träger aufzubauen. Grundlage wäre ein \r\nkostendeckendes System, das die pädagogische Begleitung garantiert und sich an den Lebensrealitä\u0002ten der Freiwilligen orientiert. Die Attraktivität eines Freiwilligenjahres für junge Erwachsene müsste\r\ndurch intensive Bekanntmachung und Vereinfachung der Informationssuche verdeutlicht werden. Eine \r\nbessere Ausstattung der Vermittlungs- und Auswahlverfahren und ein breiteres Angebotsspektrum an \r\nDRK-Einsatzstellen sind weitere Voraussetzungen, um mehr junge Menschen zu erreichen. Damit er\u0002öffnet sich neben Möglichkeiten der Berufsorientierung auch ein Fundament für Engagement in gemein\u0002nützigen Organisationen. Eine inklusivere Ansprache und verstärkte Kooperationen auf verschiedenen \r\nEbenen tragen zu einer breiteren Öffnung in unterschiedlichsten gesellschaftlichen Zusammenhängen \r\nbei.\r\nEinfache Formel: Investitionen in die Freiwilligendienste\r\nDas DRK ist skeptisch, ob ein Pflichtdienst notwendig und eine Pflichtdienstdebatte zielführend ist. Ab\u0002gesehen von inhaltlichen und rechtlichen Einwänden wären die Umsetzungskosten gewaltig. Die Dia\u0002konie spricht von 10 bis 17 Mrd. Euro im Jahr nur für Organisation und Verwaltung des Pflichtdienstes\r\n(siehe Website). Hier sind weitere fiskalische Kosten noch gar nicht enthalten. Zum Vergleich: Die Frei\u0002willigendienste insgesamt kosten den Bund über alle Angebote hinweg rund 0,33 Mrd. Euro im Jahr.\r\nDie Potentiale der Freiwilligendienste ließen sich noch deutlich besser ausschöpfen. Aus Jugendstudien \r\nsowie eigenen Träger-Evaluationen wissen wir, dass die Zielgruppe bei der Frage nach einer Aufwer\u0002tung der Freiwilligendienste insbesondere die deutliche Erhöhung der ausgezahlten Leistungen (Ta\u0002schengeld sowie Geldersatzleistungen für Unterkunft und Verpflegung) benennt. Mit einer Erhöhung \r\nder monetären Leistungen an die Freiwilligen wäre eine substanzielle positive Wirkung, ganz im Sinne \r\nder von Pflichtdienstbefürwortenden artikulierten Ziele, möglich. Das DRK reklamiert vor diesem Hinter\u0002grund einen Mindestauszahlungsbetrag von 800 Euro pro Freiwillige/r und Monat als Mindeststandard \r\nin Verbindung mit einem Rechtsanspruch auf einen Freiwilligenplatz. Die Finanzierung der Leistungen \r\nan die Freiwilligen muss dem Bund obliegen. Die Höhe orientiert sich am BaföG-Höchstsatz für Studie\u0002rende unter 25 Jahre, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben. Auch hier ein Vergleich: Freiwillige, die \r\neinen Wehrdienst im Heimatschutz leisten, erhalten rund 1.500 Euro brutto/Monat.\r\nDerzeit engagieren sich rund 100.000 junge Menschen pro Jahr im FSJ und BFD. Die Kosten für den \r\nBund würden bei dieser Anzahl an Freiwilligen und einem 12monatigen Einsatz, , inklusive der Sozial\u0002versicherungsbeiträge auf 1.34 Mrd. Euro/Jahr steigen. Gelänge es, die Zahl der aktiven Freiwilligen\r\ndurch die Optimierung der Attraktivität auf 300.000 junge Menschen pro Jahr zu erhöhen, so lägen die \r\nGesamtkosten hier bei gut 4 Mrd. Euro (exakt: 4.032.000.000 Euro). Nicht enthalten sind hierbei die \r\nKosten für die Bildungs- sowie pädagogische Begleitungsarbeit der Träger im Rahmen der bewährten \r\nAusgestaltung von Jugendfreiwilligendiensten als Bildungsjahr. Damit kämen auf den Bund insgesamt \r\nimmer noch erheblich weniger Kosten zu als bei einem Pflichtdienst.\r\n#ZukunftWohlfahrt Brennpunkt Wohlfahrt 01/2023 4/4\r\nDie Umsetzung des Vorschlags als Grundstein für Engagement auf Jahre hinaus\r\nDie völlig konträr zur Pflichtdienstdebatte erfolgte Ankündigung einer Reduzierung der Bundesmittel für \r\ndie Freiwilligendienste begründet das zuständige Bundesfamilienministerium bislang mit einer allgemein \r\nangespannten Haushaltslage. Der Einfluss des demografischen Wandels und das Anwachsen regiona\u0002ler Disparitäten auf die Bewerbungszahlen sind zudem gewiss nicht zu verleugnen, auch wenn die \r\nobengenannte Studie darlegen konnte, dass sich die Teilnehmendenzahlen stabilisieren. Im DRK ist \r\nein Rückgang bislang vor allem pandemiebereinigt kaum feststellbar. Umso wichtiger sind gute Rah\u0002menbedingungen, damit sich junge Erwachsene unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und der finan\u0002ziellen Ausstattung ihrer Familie oder der Einsatzstelle für einen Freiwilligendienst entscheiden können.\r\nMit dem hier unterbreiteten Vorschlag könnte wirkungsvoll gegengesteuert werden. Die Anwendung der \r\nFormel wäre der Grundstein für Engagement und Zusammenhalt auf Jahre hinaus.\r\nEine Stärkung des Miteinanders im Gemeinwesen, ein Heranführen junger Menschen an eine Verant\u0002wortungsübernahme für die Gesellschaft, ein Aufgreifen von Ideen aus der Zivilgesellschaft zur Bewäl\u0002tigung anstehender Herausforderungen – all dies unterstützt das DRK in vollem Umfang. Diese Wirkun\u0002gen ließen sich mit einer Erhöhung des derzeitigen Haushaltsansatzes für die gesetzlich geregelten \r\nFreiwilligendienste erreichen. Dabei wäre nur ein sehr kleiner Teil der Finanzmittel nötig, die die Einfüh\u0002rung eines Pflichtdienstes erfordern würde. \r\nDr. Joß Steinke\r\nBereichsleiter Jugend und Wohlfahrtspflege\r\nDr. Claudia Peters\r\nReferentin Freiwilligendienste\r\nPflichtdienst\r\nFreiwilligendienste der Zukunft (DRK-Vorschlag)\r\nFreiwilligendienste (aktuell)\r\n0 € 5.000.000.000 € 10.000.000.000 € 15.000.000.000 € 20.000.000.000 €\r\nKosten für den Bund (Eigene Darstellung)\r\nFühren Sie die Debatte \r\nmit uns weiter unter \r\ndrk-wohlfahrt.de\r\nJETZT MITDISKUTIEREN"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006661","regulatoryProjectTitle":"DRK-Forderungen zum Bundeshaushalt 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/51/88/316082/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260241.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stand: 22.05.2024, DRK \r\nProjekttitel: Globalprojekt I - Weltweite multisektorale humanitäre Hilfe zur Reduzierung der \r\nnegativen Auswirkungen von plötzlich auftretenden Katastrophen und Krisen \r\nsowie von bestehenden langanhaltenden und vergessenen Krisen auf die \r\nbetroffene Bevölkerung\r\nLaufzeit: 01.01.2023 – 31.12.2025 (3 Jahre) \r\nProjektvolumen: 120,3 Mio. EUR (95% Zuwendung, 5% Eigenmittel) \r\nWas ist das Globalprojekt I? \r\nDie Globalprojektförderung ist eine innovative Form der \r\nZusammenarbeit zwischen dem Deutschen Roten \r\nKreuz (DRK) und dem Auswärtigem Amt (AA) zur \r\nDeckung von prioritären humanitären Bedarfen durch \r\nKapazitätsstärkung der Schwestergesellschaften des \r\nDRK und eine effektivere, effizientere und schnellere \r\nVersorgung von Betroffenen. Dabei wird eine qualitativ \r\nhochwertige und kontextspezifische humanitäre Hilfe für \r\nvon Katastrophen und Krisen besonders betroffene \r\nMenschen geleistet. \r\nBesonderheiten des Fördermodells \r\n Zugrundeliegende Annahmen: bessere Planbarkeit, Reaktionsfähigkeit und \r\nVerwaltungsvereinfachung \r\n Erhöhte Flexibilität bei der Projektplanung und -priorisierung \r\n Kurzfristige und bedarfsgerechte Umschichtung von Projektbudgets möglich \r\n Schnelles Standardverfahren für Soforthilfe-Maßnahmen etabliert (Zustimmung durch AA \r\nerforderlich) \r\n Zentralsteuerung beim DRK (Finanzplanung, Verausgabungsstand des Globalbudgets, \r\nübergeordneter Logframe) \r\n Erhöhte Anforderungen an die internen Prozesse und Qualitätssicherung \r\n Jährliche, aggregierte Berichterstattung \r\n Steuerungsmechanismus mit dem Auswärtigen Amt vereinbart \r\nSteuerungsmechanismus \r\nDer in einer Rahmenvereinbarung beschriebene Steuerungsmechanismus dient der Festlegung der \r\nsektoralen, regionalen und thematisch-strategischen Schwerpunkte der Förderungen entsprechend der \r\nBedarfs- und Situationsanalysen. Er besteht aus einem jährlichen strategischen Dialog, der auch der \r\nSteuerung der Zusammenarbeit und des Einsatzes der vom AA zur Verfügung gestellten Mittel sowie dem \r\nAustausch über den Umsetzungsstand der Globalprojektförderung dient. Darüber hinaus findet eine \r\nkontinuierliche Abstimmung zwischen AA und DRK zu kontextbezogenen, fachlichen und \r\nzuwendungsrechtlichen Einzelfragen statt.\r\nZahlen und Fakten: \r\n 42 Projekte in 32 Ländern im Jahr 2023 initiiert (103 Projekte in 46 Ländern in der ersten Phase der \r\nGlobalprojektförderung 2019-2022 umgesetzt) \r\n Interventionsbereiche, je nach Länderkontext: Ernährungssicherheit, Gesundheit, Unterkunft, WASH, \r\nAntizipation, Reaktionsfähigkeit, Katastrophenvorsorge und Bargeldzahlungen \r\n Budgets nach Haushaltsjahren: \r\no 2023: 62.421.052,62 €, inkl. sieben Aufstockungen für Soforthilfe \r\no 2024: 42.105.263,16 €, inkl. einer Aufstockung für Soforthilfe \r\no 2025: 15.789.473,68 € (Aufstockung in Verhandlung) \r\n Entsendungen von hochspezialisiertem Sofort- und Nothilfepersonal im Rahmen des durch die Internationale \r\nFöderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften getragenen Rapid Response Mechanismus als \r\nzusätzliche Response-Option \r\n Jährliche externe Audits und übergeordnete Evaluierungen (thematisch, sektoral sowie hinsichtlich \r\nQuerschnittsthemen)\r\nGlobalprojekt I\r\nHumanitäre Hilfe im Länderkontext"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006661","regulatoryProjectTitle":"DRK-Forderungen zum Bundeshaushalt 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/66/52/316084/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260242.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nDRK, 2023-2025\r\nGlobal Project II\r\nStrengthening of International Humanitarian Aid\r\nProject title: Global Project II - Strengthening and further Development of International\r\nHumanitarian Aid and the International Humanitarian System\r\nDuration: 01.01.2023 – 31.12.2025 (3 years)\r\nVolume: 21 Mio. EUR\r\nWhat is the Global Project II?\r\nThe Global Project II (GPII) is a special form of cooperation between the German Red Cross (GRC) and the\r\nGerman Federal Foreign Office (FFO) in international humanitarian aid1\r\n. It aims at reducing the negative impacts \r\nof sudden-onset disasters and (protracted and forgotten) crises on the affected population by strengthening \r\nand further developing the RCRC Movement and the wider humanitarian system to deliver high quality,\r\neffective and needs-based humanitarian aid.\r\nGPII is complemented by the Global Project I (GPI) which focuses on the provision of high quality, context\u0002specific implementation of humanitarian assistance through the RCRC Movement. The combination and\r\ninterlinkage of the two Global Projects enables thematic developments that are oriented towards the needs\r\nof humanitarian aid projects as well as to the wider humanitarian system.\r\nThematic areas\r\nBuilding on new learnings and innovations, GPII provides support to National Red Cross Red Crescent\r\nsocieties as well as to humanitarian operations in three thematic key areas to contribute to the effective\r\ndelivery of humanitarian aid: Humanitarian Disaster Risk Reduction (DRR), Anticipatory Action and\r\nHealth. Cross-cutting themes of GPII are Humanitarian Aid in Urban Areas, Information\r\nManagement/Digitalization and Climate Change. GPII is the main contributor to the Anticipation Hub\r\nwhich has been established in 2020.\r\n1 A first Global Project II was implemented between 2019 and 2022.\r\nThematic key areas for GPII\r\nHumanitarian DRR Anticipatory Action Health\r\nHumanitarian Disaster Risk \r\nReduction aims at preventing \r\nnew and reducing existing \r\ndisaster risks and managing \r\nresidual risks, contributing to \r\nstrengthening resilience and \r\ntherefore to the achievement of \r\nsustainable development.\r\nTo achieve this, technical \r\nsupport is provided focusing on \r\nimpacts of climate change, \r\nurban and fragile contexts as \r\nwell as on digitalization. \r\nDisaster preparedness is \r\npromoted, and anticipatory \r\naction is integrated into DRR.\r\nAnticipatory Action is defined as \r\nacting ahead of predicted hazards \r\nto prevent or reduce acute \r\nhumanitarian impacts before they \r\nfully unfold.\r\nTo achieve this, Anticipation is \r\nscaled up by increasing funding; \r\nexpanding geographical regions \r\ncovered by Anticipatory Action \r\nand including complex crises as \r\nwell as non-weather extreme \r\nevents. A focus is on \r\nmethodological development and \r\nstrengthening capacities, e.g., \r\nthrough learning.\r\nHealth is a sectoral topic of \r\nrelevance in all phases of the \r\ndisaster continuum, which \r\nrequires effective integration with \r\nother thematic areas. WASH is \r\nconsidered as an\r\nintegral part of health \r\ninterventions.\r\nGPII contributes to the further \r\ndevelopment of cash and voucher \r\nassistance methods for health \r\ninterventions, review approaches \r\nfor urban contexts, strengthen the \r\nuse of digital tools, while providing \r\ntechnical and operational support, \r\nand contributing to capacity \r\nbuilding, learning and advocacy \r\nand policy efforts.\r\n2\r\nDRK, 2023-2025\r\nMain Pillars of GP II\r\nGPII Intervention Logic\r\nSteering Mechanism\r\nThe steering mechanism between the GRC and FFO serves to determine the sectoral, regional and thematic\u0002strategic priorities of the GPII. It consists ofan annual strategic dialogue, which also serves to steer the\r\ncooperation and to exchange on the implementation status of the Global Project funding. Continuous\r\ncoordination between the FFO and GRC on specific context-related, technical and funding-related topics\r\ntakes place. The GRC has various mechanisms in place to ensure a close coordination between GPI and\r\nGPII.\r\nProject Support Methodological\r\nfrom implementation and the\r\nPolicy/Advocacy\r\nfindings and achievements"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006661","regulatoryProjectTitle":"DRK-Forderungen zum Bundeshaushalt 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4d/99/345676/Stellungnahme-Gutachten-SG2408210005.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"DRK-Generalsekretariat\r\nFachbereich Jugend und Wohlfahrtspflege\r\n1\r\nDRK-Bedarfe Bundeshaushalt 2025 // Einzelplan 17\r\nAufgrund steigender Personalkosten und der Inflation bei i. d. R. stagnierenden oder rückläufigen Mitteln aus dem Bundeshaushalt haben die Wohlfahrtsverbände über die letzten Jahre immer weniger finanzielle Spielräume zur Refinanzierung ihrer Strukturen und Arbeit. Das Bereitstellen sozialer und gesundheitlicher Infrastruktur und die Entlastung der staatlichen Strukturen, welche die Wohlfahrtsverbände besonders in Krisensituationen (zuletzt in der Pandemie oder bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine) mobilisieren konnten, ist keine Selbstverständlichkeit. Eine Voraussetzung ist eine dauerhafte Förderung von Personalstrukturen auf hohem fachlichem Niveau.\r\n1710 Titel 684 04, 05, 07\r\n•\r\n04 Zentrale und Internationale Aufgaben: Gesamtbedarf von 21,7 Mio. EUR für 2025; Für die Folgejahre: Dynamische Verstetigung der Mittel zur Refinanzierung von Personalkosten in den Verbänden zur Deckung der Tarifsteigerungen und Inflation für die im Jahr 2024 bestehenden Strukturen. Gleichbleibende Fördersumme führt zum Abbau der Strukturen. Das geschieht bereits. Tatsächlicher Bedarf läge bei 27,3 Mio. EUR. Angesetzt sind im Haushaltsentwurf 20,16 Mio. €. Das bedeutet Planungssicherheit und dennoch einen weiteren Abbau von Strukturen.\r\n•\r\n05 Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge durch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege: Gesamtbedarf von 27 Mio. EUR für 2025 setzt sich zusammen aus den Mittel, die für die Fortführung der Arbeit im aktuellen Umfang gebraucht werden (12,7 Mio. EUR im Vergleich zu 12,2 Mio. EUR im Jahr 2024) und den Mitteln, die es laut Berechnungen der BAGFW zusätzlich bräuchte, um den tatsächlichen Bedarf an psychosozialer Betreuung geflüchteter Menschen zu decken (14 Mio. EUR). Folgejahre: Dynamische Verstetigung, sowie tatsächliche Bedarfe abhängig von der Anzahl der Geflüchteten. Angesetzt sind im Haushaltsentwurf für die PSZ lediglich rund 7 Mio. EUR, die aus dem mittelfristigen Finanzplan entnommen sind. Das stellt den Weiterbetrieb der PSZ in Frage.\r\n•\r\n07 Zukunftssicherung der Freien Wohlfahrtspflege durch Digitalisierung: Gesamtbedarf von 3,5 Mio. EUR 2025 für die Freie Wohlfahrtspflege. Aktuell ist der Gesamttitel mit 9,925 Mio. EUR fortgeschrieben. Vermutlich davon 2,8 Mio. € für die Wohlfahrtspflege. Folgejahre: Dynamische Verstetigung. Mittel aus anderen Quellen (z. B. ESF+) können nur ergänzend wirken.\r\nBesondere Projekte: Aufbau und Entwicklung digitaler Kompetenzen sowie von Angeboten, von denen über 125.000 gemeinnützige Einrichtungen in ganz Deutschland profitieren. Z. B. Online-Lernplattform für ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende mit spezifischen Kursen zu digitalen und zukunftsorientierten Fähigkeiten in der Wohlfahrt (z. B. Digitale Transformation, KI, Agiles Projektmanagement, Soziale Innovation).\r\n1702 Titel 684 01 Kinder und Jugendplan\r\n•\r\nGesamtbedarf für 2025 von mind. 243 Mio. EUR (KJP allein 237 Mio. EUR); Eine Anhebung der Fördermittel wäre bedarfsgerecht, um die steigenden Personal- und Sachkosten abzufedern. Der Ansatz im aktuellen Haushaltsentwurf ist in der aktuellen Lage zu begrüßen, auch wenn er real eine Kürzung bedeutet.\r\nDRK-Generalsekretariat\r\nFachbereich Jugend und Wohlfahrtspflege\r\n2\r\n1703 Titel 684 11 & 14 Freiwilligendienste (FSJ & BFD)\r\n•\r\nFreiwilligendienste (darunter FSJ): Der Gesamtbedarf liegt bei 122 Mio. EUR für 2025. Angesetzt sind aktuell 106 Mio. EUR. Nach Angaben des BMFSFJ liegt diesem Ansatz der Abruf in 2023 zugrunde. Im Jahrgang 2022/23 hat das DRK die Mittel im FSJ gut ausgeschöpft. Eine volle Ausschöpfung ist regelmäßig aufgrund der verwaltungstechnischen Vorgaben nicht möglich.\r\n•\r\nDas DRK hat bereits vor einigen Jahren grundlegende Reformen gefordert: Mit Investitionen von jährlich 4 Mrd. EUR in das Freiwillige Soziale Jahr könnte die Zahl der derzeit Freiwilligen verdreifacht und die Ziele erreicht werden, die aktuell mit einem deutlich kostenintensiveren Pflichtdienst angestrebt werden. (s. Anlage Brennpunkt)\r\nBesondere Projekte: Partizipativ gestaltete Stakeholder-Dialoge zu Zukünften der Freiwilligendiensten.\r\n•\r\nBundesfreiwilligendienst: Gesamtbedarf von 207,2 Mio. EUR für 2025. Im Haushaltsentwurf sind rund 184 Mio. EUR angesetzt, auch hier nach dem Ist von 2023. Auch hier ist verwaltungstechnisch und auf Grund zu geringer Verpflichtungsermächtigungen (VE) für das Folgejahr eine volle Ausschöpfung regelmäßig nicht möglich. Die VE sind für 2026 in einem Maße erhöht, dass im kommenden Jahr ein vollständiger Jahrgang im BFD gestartet werden kann. Für das Jahr 2025 fallen die VE jedoch überdurchschnittlich gering aus. In Folge mussten die DRK-Träger im jetzigen Vertragslaufzeiten reduzieren bzw. konnten Verträge teilweise nicht eingehen. Die Ist-Ausschöpfung entspricht folglich nicht dem tatsächlichen Bedarf. Dieser ist höher.\r\nAnlagen: Fact Sheet PSZ (Titel 684 05) & Brennpunkt Freiwilligendienste"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-08-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006661","regulatoryProjectTitle":"DRK-Forderungen zum Bundeshaushalt 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f8/ca/345678/Stellungnahme-Gutachten-SG2408210006.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Thomas Heser | Referent für Flüchtlingssozialarbeit | E-Mail: Thomas.Heser@awo.org\r\nFACTSHEET\r\nPsychosoziale Zentren für Geflüchtete (PSZ)\r\nViele der nach Deutschland einreisenden Schutzsuchenden sind psychisch schwer belastet oder traumatisiert. Die Psychosozialen Zentren (PSZ) leisten bundesweit psychosoziale Unterstützung und Psychotherapie für diese Menschen. Die starken Kürzungen im Bundesflüchtlingsprogramm im Jahr 2024 (um 4,4 Mio.) gehen nicht nur zu Lasten der Zielgruppen der Programme und der Mitarbeitenden vor Ort, sie bedrohen auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland. Daher dürfen die Fördermittel im kommenden Jahr auf keinen Fall weiter gekürzt werden.\r\nDer aktuelle Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 sieht lediglich eine Förderung in Höhe von 7,13 Mio. Euro vor. Um die PSZ bedarfsgerecht weiterführen zu können, würden jedoch mindestens 27 Mio. Euro benötigt.\r\nDer Bedarf an psychosozialer Unterstützung ist sehr hoch. In den letzten drei Jahren sind ca. 2 Millionen Geflüchtete nach Deutschland gekommen. Es wird geschätzt, dass 87% aller geflüchteten Menschen potenziell traumatisierende Ereignisse wie Krieg, Verfolgung oder Zwangsrekrutierung erlebt haben. Rund 30% sind von depressiven Erkrankungen oder einer Posttraumatischen Belastungsstörung betroffen.\r\nEs fehlt an einem angemessenen Zugang zu einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung für geflüchtete Menschen.\r\nFehlende Behandlung kann zu großem Leid für die Betroffenen führen, zudem durch Chronifizierung zu hohen Folgekosten für die spätere Gesundheitsversorgung und stellt häufig ein schwerwiegendes Integrationshindernis (u.a. in Schule, Ausbildung und Arbeitsmarkt) dar. (Quelle: Versorgungsbericht 2024 der BafF)\r\nDie Psychosozialen Zentren (PSZ) bieten spezialisierte multiprofessionelle Leistungen an, um dem Versorgungsdefizit entgegenzuwirken. Multidisziplinäre Teams begleiten und beraten zusammen mit speziell ausgebildeten Sprachmittler*innen von der Phase des Ankommens bis hin zur Traumabewältigung. Zum Modell der PSZ gehört ein ganzheitlicher Ansatz, der unter anderem folgende Leistungen umfasst:\r\n• Diagnostik/Clearing\r\n• Krisenintervention und Stabilisierung durch sozialarbeiterische Begleitung\r\n• psychologische und soziale Beratung\r\n• Psychotherapien\r\n• rechtliche Beratung\r\n• qualifizierte Stellungnahmen zur Vorlage in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren\r\n• Qualifizierung von Fachpersonal der Regelversorgung\r\nGeflüchtete haben nur sehr eingeschränkten Zugang zur medizinischen Regelversorgung. Die PSZ vermitteln in dieses System, was jedoch nur in etwa 10% der Fälle möglich ist.\r\nLeistungen 2023\r\n72\r\nPsychosoziale Zentren\r\n90\r\nStandorte\r\n13.248\r\nKlient*innen\r\n1.683\r\nVermittlungen in Angebote der medizinischen Regelversorgung\r\nThomas Heser | Referent für Flüchtlingssozialarbeit | E-Mail: Thomas.Heser@awo.org\r\nFACTSHEET\r\nDie Bundesfinanzierung ist zentral, um Standards und Kapazitäten der psychosozialen Versorgung bundesweit anzugleichen und um die Lücken in der Versorgungslandschaft schließen zu helfen. Mit den Mitteln der Bundesfinanzierung im Jahr 2023 konnte die Arbeit von einigen PSZ zusätzlich bezuschusst und die Arbeit von ca. 60 PSZ ausgebaut werden. Durch die weitreichenden Kürzungen im Jahr 2024 mussten jedoch einige der neuen Psychosozialen Zentren (PSZ) nach nur einem Jahr wieder schließen, was zum Abbruch effektiver Angebote führte. Dies hatte fatale Folgen für die Unterstützung und Behandlung der Klient*innen.\r\nEs braucht eine bedarfsgerechte Verstetigung der Mittel wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, um die rechtzeitige Versorgung von traumatisierten Geflüchteten durch spezialisierte Fachkräfte sicherzustellen. Sie ist auch dringendnotwendig, um Belastungen für das Gesundheitssystem vorzubeugen, die durch unterlassene Versorgung entstehen, den Abbruch von Hilfe-/ Beratungsleistungen zu verhindern, drohende Insolvenzen bei Trägern und Verlust von Fachkräften abzuwenden und wirksame Strukturen langfristig zu erhalten."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-08-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006661","regulatoryProjectTitle":"DRK-Forderungen zum Bundeshaushalt 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c0/39/362643/Stellungnahme-Gutachten-SG2410040020.pdf","pdfPageCount":12,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"DRK-Generalsekretariat, Berlin \r\nPolitische Verbindungsstelle \r\nSeite 1/2 \r\nBerlin, den 05.09.2024 \r\nDRK-Briefing \r\nHaushaltsentwurf 2025: \r\nEinzelplan 05 \r\nKapitel 0501, Titelgruppe 03, Titel 687 32 – Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland: \r\n• Im Haushaltsentwurf sind massive Kürzungen von über 50 Prozent im Bereich der \r\nhumanitären Hilfe gegenüber dem Jahr 2024 vorgesehen (Entwurf 2025: 1,04 Mrd. \r\nEUR; Soll 2024: 2,23 Mrd. EUR). \r\n• Das humanitäre Budget wurde bereits für das laufende Jahr 2024 um 16 Prozent \r\ngegenüber dem Budget im Vorjahr (2023: ca. 2,7 Mrd. EUR) gekürzt. \r\n• Das Außenministerium plant, die humanitäre Hilfe sogar deutlich stärker zu \r\nkürzen (um 1,2 Mrd. EUR) als sein Gesamtetat in 2025 sinken soll (minus 836 Mio. \r\nEUR). Dies steht im Widerspruch zu den Selbstverpflichtungen im Koalitionsvertrag, in \r\ndem die Bundesregierung angekündigt hat, den Aufwuchs der Mittel für humanitäre \r\nHilfe bedarfsgerecht zu verstetigen und zu erhöhen, auch mit Blick auf die \r\nsogenannten vergessenen Krisen. \r\n• Gemäß dieser Planung stünden für die weltweite Sofort- und Nothilfe nur noch \r\nrund 1 Mrd. EUR aus Deutschland zur Verfügung – weniger als ein Drittel dessen, \r\nwas noch 2022 (3,138 Mrd. EUR) bereitgestellt worden war. \r\n• Damit würde die Bundesregierung ihr Engagement in der humanitären Hilfe auf ein \r\nZehnjahrestief senken. Noch niedriger waren die Mittel für die deutsche humanitäre \r\nHilfe zuletzt 2015 (2015: 0,51 Mrd. EUR; 2016: 1,31 Mrd. EUR; bis zuletzt 2024 \r\nansteigend). \r\n• Die Errungenschaften der letzten zehn Jahre in der Unterstützung notleidender \r\nMenschen in vielen Krisenkontexten drohen verlorenzugehen. Deutschland muss ein \r\nwichtiger Gestalter im humanitären System bleiben und auch weiterhin zu seinen \r\nVerpflichtungen im Rahmen von internationalen Prozessen wie dem Grand Bargain\r\nstehen. \r\n• Laut den Vereinten Nationen werden im Jahr 2024 über 300 Millionen Menschen \r\nakut auf humanitäre Hilfe angewiesen sein. Derzeit sind jedoch lediglich 21 \r\nProzent der hierfür benötigten Mittel gedeckt (Quelle: UN-OCHA). \r\n• Deutschlands maßgebliche Rolle im globalen System der humanitären Hilfe und \r\nder sog. öffentlichen Entwicklungsleistungen (Official Development Assistance \r\nDRK-Generalsekretariat \r\nBerlin \r\nSeite 2/2 \r\n(ODA)) bleibt mehr denn je von zentraler Bedeutung in einer von komplexen Krisen \r\nund dem drohenden Zerfall globaler Werte und Normen erschütterten Welt. \r\n• Deutschland muss als gewichtiger Geber und Gestalter humanitärer Hilfe auch \r\nweiterhin zu seiner auf der Weltrechtsordnung und dem Grundgesetz basierenden \r\nVerpflichtung, Menschen in Not zu helfen, stehen. \r\n• Drastische Kürzungen im Budget der humanitären Hilfe bergen das unverantwortbare \r\nRisiko, dass humanitäre Akteure sich gezwungen sehen, die reaktive Nothilfe zu \r\npriorisieren und die vorausschauende humanitäre Hilfe zurückzufahren. \r\n• Die Mittel für die vorausschauende humanitäre Hilfe wurden zwischen 2019 und \r\n2023 deutlich von 7 Mio. EUR auf 130 Mio. EUR erhöht. Die vorausschauende \r\nhumanitäre Hilfe soll laut Auswärtigem Amt eine Priorität der deutschen humanitären \r\nPolitik bleiben, verbunden mit der Zusage, die Förderung dafür auf mindestens 5 \r\nProzent der humanitären Mittel zu erhöhen. \r\n• Das Auswärtige Amt hat betont, dass es im Fall von großen Krisen eine Vereinbarung \r\nmit dem Finanzministerium zu überplanmäßigen Mitteln gebe. Überplanmäßige \r\nMittel können im Zuge von unvorhergesehenen Krisen ein hilfreiches Instrument sein, \r\num zusätzliche Bedarfe zu decken. Jedoch darf diese Modalität nicht zur \r\nKompensation von Kürzungen eingesetzt werden, da das Vorgehen keine Planbarkeit \r\nauf Seiten der Partner zulässt. \r\nKapitel 0501, Titel 687 32:\r\n• Es braucht finanzielle Sicherheit und Planbarkeit für das DRK und seine \r\nSchwestergesellschaften als mandatierte lokale humanitäre Akteure und \r\nzentrale strategische Partner des Auswärtigen Amts in der humanitären Hilfe. \r\nDies in Form einer verlässlichen Bereitstellung der dringend erforderlichen jährlichen \r\nMittel für die Globalprojektförderungen (GP) (GP I mit einem Budget von 40 Mio. \r\nEUR pro Jahr und GP II mit einem Budget von 8 Mio. EUR pro Jahr) und einer \r\nfrühzeitigen Sicherheit für die gemäß der Grand-Bargain-Verpflichtungen mehrjährige \r\nFinanzierung ab dem Jahr 2026. \r\n• Die Rolle und das Mandat der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, \r\ndie in Deutschland durch das DRK vertreten wird, müssen in verlässlichen und \r\nplanbaren Förderungen Ausdruck finden. Dies bedeutet beispielsweise, dass im \r\nHaushalt 2025 bereits Verpflichtungsermächtigungen für das DRK für die Jahre \r\n2026 ff. festgeschrieben werden sollten. \r\n• Im Haushaltsentwurf sind mindestens 30 Prozent der Ausgaben für \r\nzweckgebundene und gering zweckgebundene Projekte gemäß der Definition \r\ndes Grand Bargain (Lokalisierung) vorgesehen. Dies könnte die oben genannten \r\nGlobalprojektförderungen einschließen. \r\nDRK-Generalsekretariat, Berlin \r\nPolitische Verbindungsstelle \r\nSeite 1/3 \r\nBerlin, den 05.09.2024 \r\nDRK-Briefing \r\nHaushaltsentwurf 2025: \r\nEinzelplan 06 \r\nBevölkerungsschutz & DRK-Suchdienst \r\n• Das DRK fordert mindestens 2 Mrd. EUR jährlich für eine nachhaltige Beteiligung \r\ndes Bundes am Bevölkerungsschutz sowie insbesondere die solide Finanzierung \r\ndes aufbau- und entwicklungsbedürftigen Zivilschutzes. \r\nTitel 684 01 045 – MBM 5.000: \r\n• Im Haushaltsentwurf sind lediglich 3 Mio. EUR in den Haushaltstitel eingestellt, die \r\nallein die Unterhaltskosten im Pilotprojekt „Labor Betreuung 5.000“ abbilden. Der \r\nBund beabsichtigt, bis 2027 mindestens zehn MBM 5.000 zu implementieren (vgl. \r\n„Umsetzungsplan der Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber \r\nKatastrophen“ vom 15.07.2024). Daher sind die für das kommende Haushaltsjahr \r\neingestellten Finanzmittel äußerst unzureichend, setzen die falsche Signale im Kontext \r\nder gesamtgesellschaftlichen Resilienzstärkung und stehen den \r\nAbsichtsbekundungen der Bundesregierung diametral entgegen.\r\n• Das DRK fordert die Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung zur Unterstützung \r\nder Länderkapazitäten im Rahmen der Betreuung von Bürgern in Krisensituationen – \r\nVollausbau und Vollfinanzierung der Zivilschutz-(/Betreuungs-)Reserve des Bundes \r\n„Mobile Betreuungsmodule 5.000“ (MBM 5.000) in Form von mindestens zehn \r\nModulen und rund 30 Mio. EUR pro Modul nebst 3 Mio. EUR jährliche \r\nUnterhaltskosten (Wälzkosten, Personal- und Arbeitsplatzkosten, Wartung etc.) ab \r\ndem Jahr 2025. \r\nTitel 684 04 045 – Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten (EHSH):\r\n• Der Haushaltsentwurf sieht zwar nicht die empfohlenen 5 Mio. EUR für das Projekt \r\n„Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten“ (EHSH)\r\nvor, aber das gleiche Budget wie 2024 (rund 4 Mio. EUR), demnach wird die \r\nFortführung durch Folgeprojekte im gleichen Umfang berücksichtigt, was ausdrücklich \r\nzu begrüßen ist. \r\nDRK-Generalsekretariat \r\nBerlin \r\nSeite 2/3 \r\nKapitel 0603, Titel 684 03 – DRK-Suchdienst:\r\n• Im Haushaltsentwurf ist die vom Suchdienst im Wirtschaftsplan 2025 insgesamt \r\ngeplante Zuwendung für das Haushaltsjahr 2025 voll berücksichtigt. (Die für die \r\nFortführung der Aufgabe „Schicksalsklärung Zweiter Weltkrieg“ in den \r\nHaushaltsjahren 2026 bis 2030 nötigen Mittel sind an dieser Stelle natürlich nicht \r\nerfasst; die Beantragung der Fortsetzung der institutionellen Förderung für diese \r\nSuchdienst-Aufgabe beim BMI ist bereits am 05.07.2023 erfolgt – die Zustimmung des \r\nMinisteriums steht jedoch nach wie vor aus). \r\nTitel 685 01-521:\r\n• Der Haushaltsentwurf sieht ein gleichbleibendes Budget im Verhältnis zu 2024 vor \r\nals Zuschuss für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, die \r\ninsbesondere die Förderung von Engagement in strukturschwachen und ländlichen \r\nRäumen fokussiert. \r\nTitel 684 02–045:\r\n• Es ist davon auszugehen, dass das Projekt Mobile Helfer darin Berücksichtigung \r\nfindet. \r\nBisher nicht berücksichtigt: \r\n• Finanzierung der Umsetzung des Konzepts der Pflegeunterstützungskräfte (PUK) \r\nin der Krise (Schaffung eines bundesweit einheitlich ausgebildeten und \r\nflächendeckend verfügbaren Pools von einem Prozent der Bevölkerung) mit 22 Mio. \r\nEUR analog der Planungen für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 (Mittelforderung des \r\nBBK). Eine Finanzierung über den Einzelplan 14 wäre ebenfalls denkbar. \r\n• Für den langfristigen und systematisch erweiterten Strukturaufbau des \r\nInnovationstransfers im Bevölkerungsschutz durch das DRK sind Mittel i.H.v. 2,5 \r\nMio. EUR erforderlich. Der Innovationstransfer überführt Erkenntnisse aus der \r\nSicherheitsforschung und Einsatzevaluationen in operative Strukturen. Dabei werden \r\nauch strukturelle Voraussetzungen evaluiert und ausgebaut. So kann das DRK als \r\nNationale Gesellschaft des Roten Kreuzes in Deutschland und freiwillige \r\nHilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich wirkungsvoll auf \r\nsich ändernde Anforderungen im Zivil- und Katastrophenschutz reagieren. \r\n• Für das Engagement der anerkannten Hilfsorganisationen im Europäischen \r\nBevölkerungsschutz bedarf es eines jährlichen Zuschusses von 2 Mio. EUR.\r\n• Das DRK-Generalsekretariat muss als KRITIS im Zivilschutz gerade in Krisen seine \r\nFührungs- und Handlungsfähigkeit aufrechterhalten. Vor diesem Hintergrund ist das \r\nDRK Teil einer vom BBK geführten Arbeitsgruppe, die ein Konzept zur Härtung der \r\nStrukturen von Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes (u.a. \r\nNotfallplanung, Informations- und Kommunikationstechnik, Liegenschaften) neu \r\nDRK-Generalsekretariat \r\nBerlin \r\nSeite 3/3 \r\nerarbeitet. Für die Umsetzung derartiger Härtungen ist ein jährlicher Betrag von 1 \r\nMio. EUR erforderlich. \r\n• Für den Tag des Bevölkerungsschutzes sollten mindestens 1 Mio. EUR\r\nbereitgestellt werden. \r\n• Die Finanzierung von Verbindungspersonen des DRK zur Planung, Koordinierung \r\nund Umsetzung von Konzepten insbesondere im Hinblick auf die unterstützende \r\nMitwirkung des DRK im Zivilschutz sowie ggf. entsprechender Vorsorge- und \r\nSicherstellungsgesetze im BMI erfordert Mittel i.H.v. 250.000 EUR. \r\nWohlfahrts- und Sozialarbeit \r\n• Für die Wohlfahrtspflege ist anzuerkennen, dass in zentralen Titeln und Programmen \r\nfür 2025 Kontinuität gesichert ist. Das ist – gerade im Vergleich zum vergangenen Jahr \r\n– einerseits ein positives Signal und Ausdruck von Wertschätzung gegenüber der \r\ngeleisteten Arbeit im DRK und den anderen Verbänden. Andererseits bedeutet die \r\nKontinuität in den Ansätzen angesichts der Kostensteigerungen der vergangenen \r\nJahre de facto Kürzungen. Es ist auch in diesem Jahr nicht gelungen, dringend \r\nnotwendige Erhöhungen oder gar Dynamisierungen zu erreichen. \r\nTitel 684 13-219 – Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE):\r\n• Eingestellt sind im Haushaltsentwurf für die MBE erneut rund 77 Mio. EUR, sprich: \r\ndas Budget bleibt stabil im Vergleich zu 2024. Das DRK sieht für 2025 einen Bedarf \r\nvon mindestens 81,5 Mio. EUR, der dem (finalen) Fördervolumen von 2023 \r\nentspricht. Damit fordert das DRK eine moderate Steigerung, die allerdings nicht \r\neinmal die Lohnkostensteigerung abdeckt.\r\nTitel 684 62-219 – Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB):\r\n• Für die AVB sieht der Haushaltsentwurf 25 Mio. EUR vor. Damit wäre Stabilität \r\ngewahrt, der ursprünglich geplante Ausbau wäre jedoch nicht möglich. Das DRK \r\nbemisst den Bedarf für 2025 auf 40 Mio. EUR (ursprünglich bereits für 2024 \r\nvorgesehene Fördersumme), um den in der Gesetzesbegründung zur Einführung der \r\nAVB angestrebten stufenweisen Ausbau einer flächendeckenden Beratungsstruktur \r\numzusetzen (vgl. 25 Mio. EUR in 2023). \r\nDRK-Generalsekretariat, Berlin \r\nPolitische Verbindungsstelle \r\nSeite 1/1 \r\nBerlin, den 05.09.2024 \r\nDRK-Briefing \r\nHaushaltsentwurf 2025: \r\nEinzelplan 14 \r\n• Das DRK fordert mindestens 2 Mrd. EUR jährlich für eine nachhaltige Beteiligung des \r\nBundes am Bevölkerungsschutz sowie insbesondere die solide Finanzierung des \r\naufbau- und entwicklungsbedürftigen Zivilschutzes. Auch hinsichtlich der zivil\u0002militärischen Zusammenarbeit bedarf es einer soliden finanziellen Ausstattung. \r\n• Abgeleitet aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 wird im „Gesetz über das \r\nDeutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer \r\nRotkreuz-Abkommen“ (kurz: DRK-Gesetz) das DRK gemäß § 1 als die Nationale \r\nGesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und \r\nfreiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich benannt. \r\n• Ausdruck dieser Sonderstellung als Auxiliar ist die in § 2 Absatz 1 Nr. 1 DRK-Gesetz \r\ngesetzlich verankerte Aufgabe des DRK der mitwirkenden „Unterstützung des \r\nSanitätsdienstes der Bundeswehr“. \r\nBisher nicht im Einzelplan 14 berücksichtigt:\r\n• Finanzierung der Konzeptumsetzung der Pflegeunterstützungskräfte (PUK) in der \r\nKrise (Schaffung eines bundesweit einheitlich ausgebildeten und flächendeckend \r\nverfügbaren Pools von einem Prozent der Bevölkerung) mit 22 Mio. EUR analog der \r\nPlanungen für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 (Mittelforderung des BBK).\r\n• Mithilfe des drkservers werden die für die Unterstützung des Sanitätsdienstes der \r\nBundeswehr benötigten Personalressourcen verwaltet. Hierzu ist eine anteilige \r\nFörderung von 0,5 Mio. EUR pro Jahr notwendig.\r\n• Finanzierung von Verbindungspersonen des DRK i.H.v. 250.000 EUR zur Planung, \r\nKoordinierung und Umsetzung von Konzepten insbesondere im Hinblick auf die \r\nunterstützende Mitwirkung des DRK im Sanitätsdienst der Bundeswehr, in den \r\nBereichen der zivilen Verteidigung sowie ggf. entsprechender Vorsorge- und \r\nSicherstellungsgesetze im BMVg. Es ist zwingend erforderlich, dass das DRK als der \r\nAuxiliar der deutschen Behörden im humanitären Bereich und gleichzeitig \r\nKatastrophenschutz- und Zivilschutzorganisation mit eigenem souveränen Mandat in \r\nden jeweiligen Behörden, Verfahren und Stäben unmittelbar und mit eigenem Personal \r\nals integrierte Komponente beteiligt ist.\r\nDRK-Generalsekretariat, Berlin \r\nPolitische Verbindungsstelle \r\nSeite 1/2 \r\nBerlin, den 05.09.2024 \r\nDRK-Briefing \r\nHaushaltsentwurf 2025: \r\nEinzelplan 15 \r\nTitel 531 01-314 – Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung: \r\n• Die Mittel in diesem Haushaltstitel sind im Vergleich zum Vorjahr erhöht worden (2024: \r\nrund 22 Mio. EUR, 2025: rund 26 Mio. EUR). Diese Erhöhung ist jedoch auf ergänzte \r\nBudgets zur Diabetesberatung und für begleitende Maßnahmen der \r\nKrankenhausreform zurückzuführen. \r\n• Die im Titel anteilig für den Themenbereich Laienreanimation und Maßnahmen zur \r\nWiederbelebung im Rahmen des Nationalen Präventionsplans hinterlegten Mittel sind \r\nim Verhältnis zum Vorjahr gleichgeblieben (450.000 EUR). \r\n- Jedes Jahr erleiden mehr als 70.000 Menschen in Deutschland einen Herz\u0002Kreislauf-Stillstand außerhalb des Krankenhauses und nur zehn Prozent der \r\nBetroffenen überleben diesen. Zeitnahe Hilfe ist hier lebensrettend und das \r\nEintreffen des Rettungsdienstes kann nicht abgewartet werden, um mit den \r\nMaßnahmen zu beginnen. Flächendeckend fehlen allerdings entsprechende \r\nFähigkeiten und Kenntnisse in der Bevölkerung. \r\n- Das von der Ampel-Koalition angekündigte Maßnahmenpaket zur Wiederbelebung \r\nim Rahmen des Nationales Präventionsplanes muss endlich entwickelt und zur \r\nUmsetzung mit entsprechenden Mitteln hinterlegt werden. \r\n• Im Rahmen der „Roadmap Hitzeschutz“ des BMG fordert das DRK für den oben \r\ngenannten Titel zusätzliche 500.000 EUR für die Umsetzung von \r\nHitzeschutzprojekten, die in den Kontext des vorrauschauenden \r\nKatastrophenschutzes einzahlen. Hier können Synergien genutzt und innovative \r\nMaßnahmen im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz neu gedacht werden, um die \r\n„Roadmap Hitzeschutz“ zu operationalisieren. \r\n• Die hierzu nur anteiligen Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung der \r\nBevölkerung im Kontext Klimawandel, Umwelt und Gesundheit (auch Vorbeugung \r\nvon klima- und umweltbedingten Gesundheitsschäden im Rahmen des Nationalen \r\nPräventionsplans) sind im oben genannten Titel mit zum Vorjahr gleichbleibenden \r\nMitteln hinterlegt worden (217.000 EUR). \r\nDRK-Generalsekretariat \r\nBerlin \r\nSeite 2/2 \r\nBisher nicht im Einzelplan 15 berücksichtigt:\r\n• Mit den Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie und zur Vorbereitung sowie \r\nBewältigung von Infektionsflächenlagen fordert das DRK eine Finanzierung von \r\nMaterial- und Lagerkosten an dezentralen Standorten über die \r\nauszufinanzierende Nationale Reserve Gesundheitsschutz (Titel 684 06-314)\r\ni.H.v. mindestens 20 Mio. EUR. \r\n• Finanzierung von Verbindungspersonen des DRK i.H.v. 250.000 EUR zur Planung, \r\nKoordinierung und Umsetzung von Konzepten insbesondere im Hinblick auf die \r\nunterstützende Mitwirkung des DRK in einer Nationalen Reserve Gesundheitsschutz \r\nsowie ggf. entsprechender Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze im BMG. Es ist \r\nzwingend erforderlich, dass das DRK als der Auxiliar der deutschen Behörden im \r\nhumanitären Bereich und gleichzeitig Katastrophenschutz- und Zivilschutzorganisation \r\nmit eigenem souveränen Mandat in den jeweiligen Behörden, Verfahren und Stäben \r\nunmittelbar und mit eigenem Personal als integrierte Komponente beteiligt ist.\r\nDRK-Generalsekretariat, Berlin \r\nPolitische Verbindungsstelle \r\nSeite 1/3 \r\nBerlin, den 05.09.2024 \r\nDRK-Briefing \r\nHaushaltsentwurf 2025: \r\nEP 17 \r\n• Für die Wohlfahrtspflege ist anzuerkennen, dass in zentralen Titeln und Programmen \r\nfür 2025 Kontinuität gesichert ist. Das ist – gerade im Vergleich zum vergangenen Jahr \r\n– einerseits ein positives Signal und Ausdruck von Wertschätzung gegenüber der \r\ngeleisteten Arbeit im DRK und den anderen Verbänden. Andererseits bedeutet die \r\nKontinuität in den Ansätzen angesichts der Kostensteigerungen der vergangenen \r\nJahre de facto Kürzungen. Es ist auch in diesem Jahr nicht gelungen, dringend \r\nnotwendige Erhöhungen oder gar Dynamisierungen zu erreichen. \r\nKapitel 1710, Titel 684 04: \r\n• Der Titel ist auf dem Niveau von 2024 geblieben (20,165 Mio. EUR), damit bleiben \r\nKontinuität und Planungssicherheit gewahrt, aber Kostensteigerungen werden nicht \r\naufgefangen.\r\n• Das DRK sieht eine dynamische Verstetigung der Mittel zur Refinanzierung von \r\nPersonalkosten in den Verbänden neben einem zusätzlichen Bedarf von 1,1 Mio. \r\nEUR für 2025 zur Deckung der Tarifsteigerungen und Inflation für die im Jahr 2024 \r\nbestehenden Strukturen als erforderlich an; das entspricht einem Gesamtbedarf von \r\nrund 21,7 Mio. EUR. \r\n• Die BAGFW-Verbände haben auf Basis der Kostensteigerungen der letzten Jahre \r\nauf Wunsch des BMFSFJ errechnet, dass der eigentliche Bedarf, um die \r\nStrukturen von 2016 zu erhalten mit 27,3 Mio. EUR zu taxieren ist. Durch die \r\ngleichbleibende Fördersumme der letzten Jahre (2024 sogar sinkend) ist es bereits zu \r\neinem Abbau gekommen. Die Aufgaben haben im gleichen Zeitraum deutlich \r\nzugenommen. \r\nKapitel 1710, Titel 684 05, inkl. Psychosoziale Zentren (PSZ):\r\n• Angesetzt sind im Haushaltsentwurf für die PSZ lediglich rund 7 Mio. EUR, die aus \r\ndem mittelfristigen Finanzplan entnommen sind. Das stellt den Weiterbetrieb der \r\nPSZ in Frage.\r\n• Das DRK sieht den Gesamtbedarf für 2025 bei 27 Mio. EUR, um zu geringen Teilen \r\nGrundlagenarbeit im Bereich Flucht und Migration in den Bundesverbänden zu \r\nrefinanzieren und zum überwiegenden Teil die psychosoziale Beratung und Begleitung \r\nDRK-Generalsekretariat \r\nBerlin \r\nSeite 2/3 \r\nvon Geflüchteten in den PSZ. Die 27 Mio. EUR setzen sich zusammen aus den Mitteln, \r\ndie für die Fortführung der Strukturen im laufenden Jahr gebraucht werden (12,7 Mio. \r\nEUR im Vergleich zu 12,2 Mio. EUR im Jahr 2024) plus den Mitteln, die es laut \r\nBerechnungen der BAGFW zusätzlich braucht, um den Bedarf an psychosozialer \r\nBetreuung geflüchteter Menschen zu decken (14 Mio. EUR). \r\n• Eine Aufstockung der Mittel und eine bedarfsgerechtere, längerfristige \r\nFinanzierung ist dringend geboten, um die kontinuierliche Arbeit der PSZ \r\ngewährleisten zu können und den Abbruch von Therapien sowie den Verlust von \r\nqualifiziertem Fachpersonal zu vermeiden. Eine Befragung der in den \r\nWohlfahrtsverbände und der BAfF organisierten, bundesgeförderten PSZ hat ergeben, \r\ndass diese angesichts des enormen Bedarfs von Seiten der Schutzsuchenden\r\nzusätzliche Angebote bei einer entsprechenden Förderung durch den Bund in 2025 \r\nrealisieren könnten. \r\nKapitel 1710, Titel 684 07:\r\n• Der Gesamttitel ist mit 9,925 Mio. EUR fortgeschrieben, d.h. es steht derselbe \r\nUmfang zur Verfügung wie 2024. Es kann vorsichtig davon ausgegangen werden, \r\ndass das Digitalisierungsprogramm für die Freie Wohlfahrtspflege in 2025 in \r\neiner voraussichtlichen Höhe von 2,8 Mio. EUR fortgesetzt wird (Bedarf 2025: 3,5 \r\nMio. EUR). \r\nKapitel 1072, Titel 684 01, inkl. Kinder- und Jugendplan:\r\n• Der Ansatz beläuft sich erneut auf rund 243 Mio. EUR, was zu begrüßen ist. Aufgrund \r\nder steigenden Personalkosten gleicht dies jedoch einer realen Kürzung. \r\nKapitel 1703, Titel 684 11:\r\n• Angesetzt sind rund 106 Mio. EUR für die Freiwilligendienste (darunter das FSJ). \r\nNach Angaben des BMFSFJ liegt diesem Ansatz der Abruf in 2023 zugrunde. Inwieweit \r\ndie Abrufzahlen auf die Zentralstellen heruntergebrochen werden, ist noch nicht \r\nbekannt. Im Jahrgang 2022/23 hat das DRK die Mittel im FSJ gut ausgeschöpft. \r\n• Aus Sicht des DRK liegt der Gesamtbedarf bei 122 Mio. EUR und damit auf \r\nVorjahresniveau. Der gewählte Ansatz berücksichtigt nicht, dass die Träger sehr viel \r\nmehr Mittel aufwenden müssten, um den Rückgang an Freiwilligenzahlen aufzuhalten. \r\nSo droht eine Abwärtsspirale, die am Ende zu weiter sinkenden Teilnehmendenzahlen \r\nführen kann. Das DRK hat bereits vor einigen Jahren grundlegende Reformen\r\ngefordert: Mit Investitionen von jährlich 4 Mrd. EUR in das Freiwillige Soziale Jahr \r\nkönnte die Zahl der derzeit Freiwilligen verdreifacht werden. Ein Pflichtdienst wäre \r\ndeutlich kostenintensiver. \r\n• Die Überjährigkeit der Förderung in den Freiwilligendiensten macht die Planbarkeit der \r\nFörderung und damit auch die Perspektive, die potenziellen Freiwilligen gegeben \r\nDRK-Generalsekretariat \r\nBerlin \r\nSeite 3/3 \r\nwerden kann, besonders schwierig. Anzustreben ist eine überjährige \r\nPlanungssicherheit.\r\nKapitel 1703, Titel 684 14:\r\n• Im Haushaltsentwurf sind rund 184 Mio. EUR für den Bundesfreiwilligendienst \r\n(BFD) angesetzt, auch hier nach dem Ist von 2023. Die Verpflichtungsermächtigungen \r\n(VE) sind für 2026 in einem Maße erhöht, dass im kommenden Jahr ein vollständiger \r\nJahrgang im BFD gestartet werden kann. Die VE fallen für das Jahr 2025 jedoch \r\nüberdurchschnittlich gering aus und dementsprechend gering sind die \r\nKontingentmonate, die den DRK-Trägern im jetzigen Haushaltsjahr für 2025 zur \r\nVerfügung stehen. Dies führt dazu, dass DRK-Träger Vertragslaufzeiten reduzieren \r\nmüssen bzw. Verträge teilweise nicht eingehen können.\r\nDRK-Generalsekretariat, Berlin \r\nPolitische Verbindungsstelle \r\nSeite 1/1 \r\nBerlin, den 05.09.2024 \r\nDRK-Briefing \r\nHaushaltsentwurf 2025: \r\nEinzelplan 23 \r\n• Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung \r\n(BMZ) soll um 8 Prozent auf 10,3 Milliarden Euro gekürzt werden (minus 940 Mio. \r\nEUR). Damit sinkt das Budget des BMZ im dritten Jahr in Folge um ca. 1 Mrd. EUR \r\n(2022: 13,8 Mrd. EUR, 2023: 12,1 Mrd. EUR und 2024: 11,5 Mrd. EUR). \r\nKapitel 2302, Titel 687 03 – Sozialstrukturförderung:\r\n• Der Haushaltsentwurf sieht vor, dass die Mittel zur Förderung \r\nentwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur mit 61 Mio. EUR auf dem \r\nNiveau der Vorjahre und damit stabil, jedoch auf sehr niedrigem Niveau bleiben. \r\n• Es braucht eine zuverlässige und auskömmliche finanzielle Ausstattung der \r\nSozialstrukturförderung angesichts der wichtigen strategischen Rolle u.a. für das \r\nDRK in der Stärkung seiner Schwestergesellschaften, gerade in fragilen Ländern. \r\nKapitel 2301, Titel 687 06 – Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur \r\n(KWI)/Maßnahmen der strukturellen Übergangshilfe: \r\n• Der Haushaltsentwurf sieht mit 645 Mio. EUR eine signifikante Kürzung von 38 \r\nProzent gegenüber dem aktuellen Budget (2024: 1,04 Mrd. EUR) vor. \r\n• Es braucht eine Stabilisierung der Übergangshilfe mindestens auf dem Niveau der \r\nletzten Jahre (2023: 1,2 Mrd. EUR, 2024: 1,04 Mrd. EUR), inkl. der stärkeren \r\nBerücksichtigung präventiver Ansätze. \r\n• Angesichts von stetig sinkenden Mitteln für die Entwicklungszusammenarbeit sollte \r\ndas BMZ gemeinsam mit seinen Partnern über innovative Formen der \r\nZusammenarbeit nachdenken. Das DRK hat in den letzten Jahren umfangreiche \r\nErfahrung mit großen globalen Programmen gesammelt und könnte Vorschläge für \r\nneue Kooperationen im Sinne der Lokalisierung und Verwaltungsvereinfachung \r\nunterbreiten. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-06"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}