{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:18:49.614+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001440","registerEntryDetails":{"registerEntryId":53518,"legislation":"GL2024","version":10,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001440/53518","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a2/78/509113/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001440-2025-04-15_17-07-22.pdf","validFromDate":"2025-04-15T17:07:22.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-06T17:45:07.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2024-05-17T10:40:30.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-07-22T13:38:27.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-24T19:24:32.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-04-15T17:07:22.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":53518,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001440/53518","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-15T17:07:22.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-06T17:45:07.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50853,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001440/50853","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-07T19:44:53.000+01:00","validUntilDate":"2025-04-15T17:07:22.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":49855,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001440/49855","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-29T12:20:25.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-07T19:44:53.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":43803,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001440/43803","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-29T12:17:01.000+01:00","validUntilDate":"2025-01-29T12:20:25.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":41938,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001440/41938","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-07-22T13:38:27.000+02:00","validUntilDate":"2025-01-29T12:17:01.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Neben dem offiziellen, deklarativen Schritt der (kleinen oder großen) Lösung stehen der Umsetzung im Alltag viele Hürden im Weg. Hier hoffen wir, dass das Gesetz nachgebessert wird und Beratungsstrukturen für direkt betroffene Familienmitglieder (Eltern und Kinder von trans* Personen) ausgebaut und auf finanziell sichere Füße gestellt werden. 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Sie kritisiert, dass die sozialrechtliche Bürgergeldlogik auf den Zusatzbetrag übertragen und der Kindergarantiebetrag weiterhin steuerrechtlich eingeordnet wird. Ein vorurteilsfreier Blick auf die Ursachen von Armut fehlt dieser Reform ebenso wie der politische Wille, ausreichend Geld in die Hand zu nehmen, um Kinder und Jugendliche deutlich besser als bisher zu unterstützen. \r\nDrei Prioritäten, um Leistungsverbesserungen für mehr betroffene Kinder zu erreichen, werden benannt:\r\n1. Zusatzbetrag pauschal um 15 Euro Teilhabebetrag und 20 Euro Sofortzuschlag erhöhen\r\n2. Unterhaltsvorschussgesetz korrigieren\r\n3. 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Als Untergrenze für eine unterhaltsrechtlich relevante Mitbetreuung fordert die eaf mindestens 33 %, sowie eine beidseitige Barunterhaltspflicht ab 45% im symmetrischen Wechselmodell. \r\nWie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollten umgangs- und betreuungsbedingte Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht dringend besser berücksichtigt werden. Im Unterhaltsrecht hingegen ist oberste Priorität die tatsächliche Bedarfsdeckung des Kindes. 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Hier braucht es die Normierung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit in Form eines Gewalthilfegesetzes, die gesetzliche Verankerung von Gewaltschutz im Umgangs- und Sorgerecht, sowie Familienverfahrensrecht und bessere Finanzierung von Schutzräumen sowie präventiven Maßnahmen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015979","title":"Familienpolitische Forderungen für die 21. 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Januar 2025\r\nFamilie ist überall dort, wo Menschen aller Generationen füreinander sorgen und Verantwortung übernehmen. Familien in \r\nDeutschland leben in vielfältigen Formen und gestalten das Leben und Aufwachsen ihrer Kinder auf sehr unterschiedliche \r\nWeise. Familien sind in den letzten Jahren verschiedenen gleichzeitig stattfindenden Krisen ausgesetzt: Coronakrise, Energiekrise, Inflation, Bildungs- und Betreuungskrise, Klimakrise, Kriege, geopolitische Krisen und die Angriffe auf unsere Demokratie stellen jeweils ganz neue finanzielle, organisatorische oder emotionale Anforderungen an Eltern und Kinder. Um diese \r\nzu bewältigen, stehen den Familien oft nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung. Sie benötigen die für sie jeweils passende \r\nUnterstützung: Soziale Infrastruktur, finanzielle Leistungen, zeitpolitische Angebote sowie Bildungs- und Beratungsangebote \r\nmüssen den unterschiedlichen Bedarfen von Familien gerecht werden. Familienpolitik muss vorausschauend dafür sorgen, \r\ndass Familien im Alltag wie auch in Ausnahme- und Krisensituationen genau die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.\r\nFamilienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Die Auswirkungen politischer Instrumente auf das Leben von Familien müssen \r\nin nahezu allen politischen Arbeitsbereichen – von Sozial- und Arbeitsmarkpolitik über Bildungspolitik, Wohnungspolitik oder \r\nVerkehrspolitik bis hin zu Klimapolitik – stets mitgedacht werden. Nur so ist es möglich, gute strukturelle Rahmenbedingungen für die Grundbedürfnisse von Familien und Kindern in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit zu schaffen.1\r\nDie evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V., der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland, \r\nstellt vor diesem Hintergrund die folgenden Forderungen an die Ausgestaltung der Familienpolitik in der nächsten Legislaturperiode: \r\n1. Infrastruktur für Familien ausbauen, Bildungs- und Betreuungskrise bewältigen\r\nEltern stehen durch immer komplexer werdende Anforderungen einer sich beschleunigenden Gesellschaft zunehmend unter \r\nDruck. Sie benötigen Befähigung und Unterstützung ebenso wie Entlastung, Entschleunigung und Erholung.\r\nTrotz des seit 2013 bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung klafft weiterhin eine erhebliche Lücke zwischen der in Anspruch genommenen Zeit und dem Betreuungsbedarf für unter Dreijährige2\r\n. Diese Lücke muss \r\ngeschlossen werden.\r\nBei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter kommt es aus Sicht der eaf \r\ndarauf an, durch einen bundesweit einheitlichen Qualitätsrahmen eine sehr hohe Betreuungsqualität abzusichern. Bei der \r\nPlanung der Ganztagsangebote sollte die Perspektive der Kinder mit einbezogen werden.3\r\nEine hohe Qualität in der Betreuung in Kita und Grundschulen kann nur durch ausreichend qualifiziertes Personal gewährleistet werden. Die eaf betrachtet die sich weiter verschlechternde Fachkraftquote4\r\n mit großer Sorge und fordert, Kampagnen \r\nfür die Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften im Erziehungs- und Bildungsbereich zu verstärken.\r\nFamilienpolitische Forderungen \r\nfür die 21. Wahlperiode des \r\nDeutschen Bundestages\r\n2. Zeit für Familie schaffen und gerechte Verteilung von Sorgearbeit in Familien \r\nermöglichen\r\nDie Politik hat es bisher versäumt, Väter und Männer für die stärkere Übernahme von unbezahlter Sorgearbeit zu gewinnen \r\nund so Frauen darin zu stärken, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten und finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen. Das aktuell \r\nweniger denn je bedarfsgerechte Angebot in der Kindertagesbetreuung5\r\n tut ein Übriges dazu, ökonomische Machtungleichheit in Familien zum Nachteil von Frauen aufrecht zu erhalten. Viele Opfer partnerschaftlicher Gewalt geben finanzielle Abhängigkeit als wichtigen Faktor an, der eine Trennung erschwert. Deshalb spielt die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen \r\nfür die Bekämpfung von häuslicher Gewalt ebenfalls eine tragende Rolle.6\r\n Hier greifen also verschiedene familienpolitische \r\nThemenfelder ineinander. \r\nDie eaf setzt sich deshalb nachdrücklich dafür ein, dass mehr Maßnahmen für die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter \r\nSorgearbeit umgesetzt werden. Dabei sollen in erster Linie Männer und Väter adressiert werden und mehr zeitlicher Spielraum für das Familienleben gewonnen werden.\r\nDie eaf macht sich für die Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt \r\neines Kindes als „Familienstartzeit“ stark.7\r\n Zudem befürwortet die eaf eine Weiterentwicklung des Elterngeldes zu einem frei \r\naufteilbaren Modell von 6+6+6 Elterngeldmonaten mit einem Höchstbezug für einen Elternteil von mindestens 12 Monaten \r\nund zusätzlich mindestens 6 Monaten Basiselterngeld für den zweiten Elternteil. Der Mindestbetrag des Basiselterngelds von \r\nderzeit 300 Euro muss deutlich erhöht werden.\r\nDie eaf fordert die Einführung eines geeigneten zeitpolitischen Instrumentes, zum Beispiel einer „Dynamischen Familienar\u0002beitszeit“8\r\n für den Zeitraum nach Ende der Elterngeldmonate bis zur Einschulung des jüngsten Kindes. So werden Eltern in \r\nder Rushhour des Lebens9\r\n zeitlich entlastet und die Sorgearbeit in den Familien kann gerechter zwischen den Geschlechtern \r\nverteilt werden.\r\nEine Familienpflegezeit muss es pflegenden Angehörigen ermöglichen, sich um nahestehende pflegebedürftige Personen zu \r\nkümmern, ohne die eigene Existenzsicherung zu gefährden. Zugleich sollte die Übernahme von Sorgeverantwortung durch \r\nMänner nach Ansicht der eaf auch im Bereich der Pflege gefördert werden.\r\n3. Finanzielle Situation von Familien verbessern\r\nKnapp 2,1 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland waren 2023 armutsgefährdet. Das entspricht \r\neiner Armutsgefährdungsquote von 14,0 Prozent.10 \r\nMit dem Scheitern der geplanten Kindergrundsicherung ist das größte Vorhaben der Ampelkoalition im Kampf gegen Kinderarmut auf der Strecke geblieben. Die eaf fordert, sich in der kommenden Legislaturperiode darauf zu konzentrieren, Familien \r\ndurch monetäre Verbesserungen innerhalb der etablierten Strukturen wirtschaftlich zu stärken: Der Kinderregelsatz muss \r\nzeitnah an den spezifischen Bedarfen von Kindern für ein gutes Aufwachsen und angemessene Teilhabe ausgerichtet werden. \r\nIm Grundsicherungsrecht sollte der erhöhte Bedarf von Trennungskindern Berücksichtigung finden. Zugleich setzt sich die \r\neaf für eine Anhebung des Kindergelds auf die maximale Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags ein und fordert, beim \r\nUnterhaltsvorschuss nur das halbe Kindergeld anzurechnen. Die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden sollte durch \r\neine Steuergutschrift verbessert werden, um die für Alleinerziehende typischen Mehrbelastungen auszugleichen.11\r\nLangfristig sollte aus Sicht der eaf weiter an dem Ziel festgehalten werden, für alle Kinder einen eigenen Rechtsanspruch \r\nauf eine Absicherung außerhalb von Transferleistungen des SGB II und SGB XII zu schaffen. Zuvor müssen allerdings die \r\nSchnittstellen zwischen sozialrechtlichen, steuerrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Strukturen sorgfältig geprüft werden, \r\num unbeabsichtigte Folgewirkungen zu vermeiden. Unabdingbare Grundlage für eine solche Absicherung ist aus Sicht der eaf \r\njedoch eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder. Dies setzt eine Abkehr von der Orientierung an \r\n2\r\nFAMILIENPOLITISCHE Forderungen 2025\r\neinem sozialrechtlichen „Minimum“ hin zu einem „ausreichenden Mindestbedarf“ für ein gutes Aufwachsen von Kindern und \r\nJugendlichen und angemessene Teilhabe voraus.\r\n4. Bei Reformen im Familienrecht das Kind in den Mittelpunkt stellen \r\nAbstammungsrecht\r\nKinder brauchen eine verlässliche elterliche Zuordnung nach der Geburt, unabhängig davon, ob sie in einer gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Partnerschaft aufwachsen. Der Grundsatz, dass die Frau, die das Kind zur Welt bringt, automatisch \r\nrechtliche Mutter des Kindes ist (§ 1591 BGB), sollte beibehalten werden. Das Abstammungsrecht muss aus Sicht der eaf \r\nso reformiert werden, dass die Zuordnung von Kindern, die mittels künstlicher Befruchtung in eine lesbische Partnerschaft \r\nhineingeboren werden, analog zu der bei heterosexuellen Paaren erfolgt.\r\nSorge- und Umgangsrecht\r\nDie eaf setzt sich für die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Rege\u0002lung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII ein. Beratung sollte ergebnisoffen sein \r\nund Eltern auch über die rechtlichen und finanziellen Folgen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen informieren. Dafür \r\nmüssen die Ressourcen der Beratungslandschaft gestärkt werden.\r\nUnterhaltsrecht\r\nErwerbs- und Sorgearbeit sind in nichtehelichen ebenso wie in ehelichen Partnerschaften nach wie vor oft ungleich verteilt. \r\nDer Gesetzgeber muss auf diese Tatsache mit der Entwicklung geeigneter unterhaltsrechtlicher Instrumente reagieren. Unterhaltsrechtliche Reformen sollten faire Lösungsansätze entwickeln, die eine asymmetrische Arbeitsverteilung von Eltern \r\nvor der Trennung berücksichtigen und Übergangsfristen vorsehen, wenn durch den Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell \r\nneue Erwerbsobliegenheiten entstehen. Allein- und hauptbetreuende Elternteile, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen finanziell nicht noch weiter unter Druck geraten.\r\nDas Unterhaltsrecht sollte kein bestimmtes Betreuungsmodell bevorzugen. In erster Linie muss jeweils eine gute Betreuungslösung für die Kinder und alle Beteiligten gefunden werden. \r\nIm Unterhaltsrecht muss die tatsächliche Bedarfsdeckung des Kindes oberste Priorität haben. Mitbetreuung darf nur dann \r\nzur finanziellen Entlastung des unterhaltsverpflichteten Elternteils führen, wenn der Bedarf des Kindes vom hauptbetreuenden Elternteil realistisch erwirtschaftet und tatsächlich gedeckt werden kann. Umgangs- und betreuungsbedingte Mehrbelastungen sollten im Sozial- und Steuerrecht berücksichtigt werden.\r\n5. Umfassenden Gewaltschutz schaffen\r\nDas Bundeslagebild Häusliche Gewalt12 zeigt in seiner aktuellen Auswertung erneut deutlich gestiegene Zahlen. Häusliche \r\nGewalt wird überwiegend gegen Frauen und durch den Partner oder ehemaligen Partner ausgeübt.13 Gewalt in der Familie \r\nwirkt sich negativ auf die Entwicklung von Kindern aus und verhindert die Gleichstellung von Frauen. Die eaf setzt sich \r\ndeshalb für eine zeitnahe, vollständige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention ein. Hierfür ist eine politische \r\nGesamtstrategie zur Bekämpfung von Partnerschaftsgewalt und häuslicher Gewalt ebenso erforderlich wie eine übergreifende Präventionsstrategie. Dazu gehören nach Ansicht der eaf der gesetzliche Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei \r\nGewaltbetroffenheit in Form eines Gewalthilfegesetzes, die gesetzliche Verankerung von Gewaltschutz im Umgangs- und \r\nSorgerecht14 sowie die gesetzliche Verankerung von Gewaltschutz im Familienverfahrensrecht.15 \r\n3\r\nFAMILIENPOLITISCHE Forderungen 2025\r\n6. Familienförderung stärken, Familienbildung absichern\r\nEine wohnortnahe, offene und fachkompetente Familienbildung ist unverzichtbarer Teil der Familienförderung. Angebote der \r\nFamilienbildung ermöglichen Eltern den Erwerb von Kompetenzen zur Bewältigung von Alltags- wie auch von Krisensituationen und bieten Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch. Familienbildung nimmt eine zentrale Rolle für die Stärkung des \r\ngesellschaftlichen Zusammenhalts ein. Sie ist im § 16 SGB VIII allerdings nur als Leistung ohne individuellen Rechtsanspruch \r\nverankert und deshalb weder auskömmlich noch langfristig finanziert.\r\nDie eaf fordert eine verlässliche, regelhafte und flächendeckende Förderung von Einrichtungen und Angeboten der Familienbildung und deren verbindliche Verankerung als Rechtsanspruch in der Kinder- und Jugendhilfe.16 17 Weiterhin sollte eine \r\nQualifizierungsoffensive für Fachkräfte der Familienbildung auf Bundesebene Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in diesem Arbeitsfeld sein. Damit verbunden fordert die eaf die Erarbeitung von einheitlichen \r\nQualitätsstandards.\r\n7. Familien als Raum für Demokratiebildung stärken\r\nDie eaf steht als familienpolitischer Verband für ein offenes Familienbild, das viele verschiedene Formen des Zusammenlebens \r\nals Familie beinhaltet. Wir sind überzeugt, dass diese gleichberechtigte Vielfalt nur in einem demokratischen Umfeld gelebt \r\nwerden kann.\r\nFamilien bilden das zentrale Fundament einer demokratischen und vielfältigen Gesellschaft. Sie sind entscheidende Akteurinnen für die politische Sozialisation und Demokratiebildung der nachfolgenden Generationen. Demokratiebildung gelingt \r\nin der Familie nur dann, wenn Eltern ihrerseits durch eine nachhaltige Familienpolitik in ihren Bedarfen und Bedürfnissen \r\ngesehen, unterstützt und gestärkt werden. Eine explizite Beteiligung von Familien an demokratischen Prozessen stärkt das \r\nVertrauen aller Familienmitglieder in die Demokratie und ihre Institutionen. \r\nAngebote der Familienbildung stärken die Alltagskompetenz von Familien und unterstützen Mütter und Väter dabei, einen \r\ndemokratischen Erziehungsstil zu erlernen und einzuüben. Die eaf weist auf die herausragende Rolle von Familienbildung \r\nfür Demokratieförderung hin und fordert, die Einrichtungen der Familienbildung als Adressaten der Demokratieförderung \r\nausdrücklich zu benennen und die Finanzierung von demokratiefördernden Angeboten der Familienbildung zu sichern.18\r\n8. Klimapolitik und Familienpolitik zusammendenken\r\nAls evangelischer Familienverband schließen wir uns der Forderung der 13. Synode der EKD an „das Thema Klimaschutz \r\nentschieden voranzutreiben, sich für internationale Klimagerechtigkeit einzusetzen und eine sozial gerechte Klimapolitik in \r\nDeutschland und darüber hinaus konsequent umzusetzen.“19 \r\nFamilien sind von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen, gleichzeitig sind sie aktive Gestalterinnen einer klimagerechten Gesellschaft. Sie haben sehr unterschiedliche Ressourcen, mit den vielen Herausforderungen der Klimakrise umzugehen. Die eaf fordert deshalb, Familienpolitik und Klimapolitik stets zusammen zu denken.20 Klimapolitische Maßnahmen \r\nmüssen immer auch daraufhin überprüft werden, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Soziale oder finanzielle \r\nHärten müssen durch geeignete Instrumente ausgeglichen werden. Familien sollten in ihrer Rolle als aktive Gestalterinnen \r\neiner klimagerechten Gesellschaft unterstützt werden. Denn in den Familien von heute wachsen die Klimaschützer:innen von \r\nmorgen auf.21\r\n4\r\nFAMILIENPOLITISCHE Forderungen 2025\r\n9. Kinderrechte in der Praxis umsetzen\r\nDie in Deutschland geltenden Kinderrechte werden in der Praxis nicht ausreichend berücksichtigt. Die eaf fordert, durch \r\neine Grundgesetzänderung ein politisches Signal für eine aktivere Politik für Kinder und Jugendliche zu setzen. Dabei sollte \r\nsowohl ein Zurückfallen hinter die Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention als auch eine Verschiebung des wohlausta\u0002rierten Grundrechtsgefüges zwischen Eltern, Kindern und Staat verhindert werden. Die eaf hat einen Formulierungsvorschlag \r\nerarbeitet, der diesen Ansprüchen gerecht wird.22\r\n10. Kindeswohl in der Reproduktionsmedizin vorrangig berücksichtigen\r\nImmer mehr Paare greifen auf reproduktionsmedizinische Unterstützung zurück, wenn ihr Kinderwunsch nicht auf natürliche \r\nWeise in Erfüllung geht. Die eaf fordert, assistierte Reproduktionsverfahren sowie den Zugang zu reproduktionsmedizinischer \r\nBehandlung in einem Reproduktionsmedizingesetz zu regeln, da die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht mit der medizinischen Entwicklung und daraus resultierenden ethischen Fragen Schritt gehalten haben. Das Wohl der Kinder muss aus \r\nSicht der eaf dabei stets an erster Stelle stehen.\r\nKinderwunsch-Paare sollten durch eine unabhängige qualifizierte, niedrigschwellige und kostenlose psychosoziale Beratung \r\nunabhängig von der Beratung durch die Reproduktionsmediziner:innen dazu befähigt werden, im Interesse des Kindeswohls \r\ndie für sie passenden Entscheidungen zu treffen. \r\nIm Hinblick auf die einzelnen Verfahren müssen aus Sicht der eaf folgende Einschränkungen getroffen werden: Embryonenspenden sollten nur innerhalb eines engen gesetzlichen Rahmens ermöglicht, Eizellspenden – wenn überhaupt – in \r\naltruistischer Form und unter engen Rahmenbedingungen zugelassen werden. Am Verbot der Leihmutterschaft sollte nach \r\nAuffassung der eaf unbedingt festgehalten werden. \r\nDie Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin werden oft weit überschätzt. Je nach Verfahren enden höchstens 25 Prozent \r\naller Behandlungen mit der Geburt eines Kindes. Aus Sicht der eaf sollten junge Paare durch verbesserte Rahmenbedingungen \r\nfür eine frühe Familiengründung während Ausbildung, Studium oder in der Berufsanfangsphase dazu ermutigt werden, ihren \r\nKinderwunsch nicht aufzuschieben.\r\n5\r\nFAMILIENPOLITISCHE Forderungen 2025\r\nQuellenangaben\r\n1 eaf 2017. In Verantwortung für Kinder – Für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik!, Positionspapier der evangelischen arbeitsgemeinschaft \r\nfamilie. https://www.eaf-bund.de/sites/default/files/2017-06/Positionspapier-In_Verantwortung_fuer_Kinder.pdf \r\n2 BMFSFJ 2024. Kindertagesbetreuung Kompakt: Ausbaustand und Bedarf 2023. \r\nhttps://www.bmfsfj.de/resource/blob/243106/324651af95cc76d49aacc0db3c1a3b5f/kita-kompakt-2024-data.pdf \r\n3 Kita-Fachtexte 2024. Qualität im Ganztag aus Kindersicht. https://www.kita-fachtexte.de/de/fachtexte-finden/qualitaet-im-ganztag-aus-kindersicht \r\n4 Bertelsmann Stiftung 2024. Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme. \r\nhttps://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2024/dezember/gute-kitas-brauchen-gut-ausgebildetes-personal-aber-die-fachkraft-quote-sinkt-vielerorts \r\n5 Vgl. Schmitz et al.: Bundesweite Standards für bedarfsgerechte Angebote, insbesondere Ganztagsangebote, in der Kindertagesbetreuung, BiB 2023, S. 71.\r\n6 Becker et al.: Nachhaltige ökonomische Eigenständigkeit: Begriffsbestimmung, Konzipierung und Einflussfaktoren. Universität Hamburg 2024, S. 3.\r\n7 eaf 2024. Offener Brief zur Familienstartzeit. https://www.eaf-bund.de/sites/default/files/2024-06/240606a_Offener_Brief_Familienstartzeit_PM_eaf.pdf \r\n8 eaf 2022. Eckpunkte Dynamische Familienarbeitszeit. https://www.eaf-bund.de/sites/default/files/2022-09/Eckpunkte_Dynamische_Familienarbeitszeit.pdf \r\n9 Bujard 2024: Rushhour des Lebens: Familien- und Erwerbsarbeit im Lebensverlauf. \r\nhttps://www.bib.bund.de/Publikation/2024/Rushhour-des-Lebens-Familien-und-Erwerbsarbeit-im-Lebensverlauf.html?nn=1219558\r\n10 Destatis 2024. Pressemitteilung: Aktuelle Zahlen zu häuslicher Gewalt. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_N033_63.html \r\n11 eaf 2024. Steuergutschrift für Familien fördern. https://www.eaf-bund.de/sites/default/files/2024-06/240625_PM_Steuergutschrift.pdf \r\n12 BKA 2024. Lagebild: Häusliche Gewalt. https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/HaeuslicheGewalt/haeuslicheGewalt_node.html \r\n13 Vgl. BMFSFJ: Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt, Januar 2024, 6. Auflage, S. 4.\r\n14 eaf 2024. Stellungnahme zu Reformen des Kindschafts- und Abstammungsrechts. \r\nhttps://www.eaf-bund.de/sites/default/files/2024-02/240216%20STN%20Eckpunkte%20KindschaftsR_AbstammungsR%20final.pdf \r\n15 eaf 2024. Stellungnahme zu Reformen im familiengerichtlichen Verfahren. \r\nhttps://www.eaf-bund.de/sites/default/files/2024-09/240926_RefE_FamFG_Schutz_gewaltbetroffener_Personen.pdf \r\n16 Deutscher Verein 2024. Empfehlungen zur Familienförderung. \r\nhttps://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2024/DV-11-24_Familienfoerderung.pdf \r\n17 AWO 2024. Familien haben ein Recht auf gute Familienbildung. https://awo.org/artikel/familien-haben-ein-recht-auf-gute-familienbildung\r\n18 eaf 2024. Für Familien. Für Demokratie. Schlusserklärung zur Jahrestagung 2024. https://www.eaf-bund.de/sites/default/files/2024-09/Schlusserklaerung_JT_2024.pdf \r\n19 EKD 2024. Beschluss der 13. Synode der EKD: Klimaschutzmaßnahmen in den evangelischen Kirchen konsequent umsetzen \r\nhttps://kirchencloud.ekd.de/index.php/s/MfENmxAxqq16a6A#pdfviewer \r\n20 eaf 2023. Familien und Klimapolitik zusammen denken: Botschaft zur Jahrestagung 2023. \r\nhttps://www.eaf-bund.de/sites/default/files/2023-09/230906_PM_Botschaft_JT_final.pdf \r\n21 eaf 2024. In den Familien von heute wachsen die Klimaschützer:innen von morgen auf: Pressemitteilung zur UN-Klimakonferenz. \r\nhttps://www.eaf-bund.de/sites/default/files/2024-05/240516_PM_MB_UN_Klima.pdf \r\n22 eaf 2021. Kinderrechte und Grundgesetz – eaf-Alternativvorschlag zum Erreichen der Zweidrittelmehrheit. \r\nhttps://www.eaf-bund.de/sites/default/files/2021-08/210119_PP_Kinderrechte_final.pdf "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015980","regulatoryProjectTitle":"Appell für notwendige Reformen im Familienrecht ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/47/4c/509109/Stellungnahme-Gutachten-SG2504150039.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"PRESSEMITTEILUNG\r\nBerlin, den 18. März 2025\r\nGemeinsamer Appell für notwendige Reformen: \r\nZeitgemäßes Familienrecht in den Koalitionsvertrag!\r\nDie Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU haben begonnen. Die letzte \r\nBundesregierung hat viel versprochen und intensiv über eine Reform des Familienrechts \r\ndiskutiert, konnte diese jedoch nicht mehr umsetzen. Wir – 21 Verbände aus der \r\nZivilgesellschaft – haben den bisherigen Prozess aktiv begleitet und blicken ambivalent auf \r\nsein vorzeitiges Ende: Neben einigen kritischen Aspekten gab es viele positive Ansätze.\r\nJetzt ist es entscheidend, wichtige Reformen weiter voranzubringen. Wir fordern mit Nachdruck, \r\ndass die bereits vielfach anerkannten Reformbedarfe nicht noch einmal vertagt werden. Unser \r\nAppell an die Verhandelnden: Nehmen Sie die folgenden zentralen, verbändeübergreifenden \r\nKonsenspunkte in den Koalitionsvertrag auf! Diese konzentrieren sich insbesondere auf \r\nüberfällige Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht, die den Gewaltschutz und das \r\nUnterhaltsrecht im Fokus haben.\r\nNehmen Sie in den Koalitionsvertrag auf, dass ...\r\n… der Gewaltschutz gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht verankert wird\r\n„Im Falle von Gewalt gegenüber dem Kind und bei Partnerschaftsgewalt darf ein \r\ngemeinsames Sorgerecht regelmäßig nicht in Betracht kommen.\r\n2\r\nIm Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass \r\nder Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl \r\ndient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.\r\n… der Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren verbessert \r\nwird \r\n„Besondere Vorschriften bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt müssen im \r\nFamilienverfahrensrecht verankert werden, damit kein Hinwirken auf Einvernehmen, \r\nkeine gemeinsamen Gespräche und getrennte Anhörungen in Gewaltfällen selbstverständlich werden. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht die Praxis im \r\nGesetz konkrete Hinweise auf das gebotene Vorgehen. Gute Ansätze aus dem \r\nReferentenentwurf der letzten Legislaturperiode sollten hier aufgegriffen und ausgebaut \r\nwerden“, stellen die Verbände heraus.\r\n… die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch \r\nbei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB \r\nVIII deutlich wird und die Beratungslandschaft gestärkt wird\r\n„Wir setzen uns für eine ergebnisoffene Beratung ein, die Eltern auch bei rechtlichen \r\nund finanziellen Fragen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen weiterhelfen kann. \r\nEs ist unerlässlich, dafür die Ressourcen der Beratungslandschaft zu stärken und für \r\nentsprechende Qualifizierungen zu sorgen, deren Neutralität gesichert sein muss. Das \r\nWechselmodell als Leitbild einzuführen, lehnen wir entschieden ab. Das darf auch nicht \r\ndurch die Hintertür des Unterhaltsrechts oder sonstiger Regelungen geschehen“, führen \r\ndie Verbände aus. \r\n… Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert werden\r\n„Die unterhaltsrechtlichen Folgen für alle Betreuungsmodelle sollen als Stufenmodell \r\nausgestaltet und im Gesetz festgeschrieben werden“, sind sich die Verbände einig. \r\n… hierbei das Unterhaltsrecht so reformiert wird\r\n- dass die Schwelle für den Beginn eines asymmetrischen Wechselmodells neben dem \r\nzeitlichen Kriterium die Verantwortungsübernahme berücksichtigt und eine ausreichende Entlastung im Alltag abbildet. Diesen Anforderungen wurde die in der letzten \r\nLegislaturperiode diskutierte Schwelle von 29 Prozent Mitbetreuung inklusive der Ferien \r\nbei Weitem nicht gerecht\r\n- dass das Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten in keinem Fall unterschritten wird \r\n- dass wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden \r\n- dass Übergangsfristen eingeführt werden, wenn durch den Wechsel in ein anderes \r\nBetreuungsmodell neue Erwerbsobliegenheiten entstehen. \r\n3\r\n„Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen \r\nsind, dürfen durch eine Reform des Unterhaltsrechts in keinem der unterschiedlichen \r\nBetreuungsmodelle finanziell noch weiter unter Druck geraten“, heben die Verbände \r\nhervor. „Bestehende Lebensrealitäten müssen im Blick bleiben. Die Förderung einer \r\nfairen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit muss bereits vor Trennung und \r\nScheidung erfolgen. Dafür machen wir uns weiterhin stark.“\r\n… die Stimme der Kinder und das Kindeswohl im Mittelpunkt steht\r\n„Oberster Maßstab für Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht muss das \r\nKindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter \r\nzurücktreten“, betonen die Verbände. \r\nDie unterzeichnenden Verbände stehen auch in der neuen Legislaturperiode für fachlichen \r\nAustausch zur Verfügung, um die Reform im Sinne der Familien weiter voranzubringen.\r\nDie unterzeichnenden Verbände sind:\r\nArbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)\r\nAlltagsheld:innen\r\nAWO Bundesverband e. V.\r\nDer Kinderschutzbund Bundesverband e.V.\r\nDeutscher Frauenrat e.V.\r\nDeutscher Juristinnenbund e. V. (djb)\r\nDeutsches Kinderhilfswerk e.V.\r\nDeutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)\r\nEvangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische \r\nBeratung und Supervision (EKFuL)\r\nevangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.\r\nEvangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH\r\nFair für Kinder e.V.\r\nFamilienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband\r\nFrauenhauskoordinierung e. V.\r\nSHIA e.V.\r\nSOLOMÜTTER gUG (haftungsbeschränkt)\r\nSozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.\r\nVerband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.\r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.\r\nWellcome gGmbH\r\nZukunftsforum Familie e. V. \r\nAnsprechpartnerin: Sigrid Andersen, E-Mail: andersen@eaf-bund.de\r\nDie evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband \r\nin der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-18"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}