{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.27/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.27.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-10-23T08:46:47.881+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001434","registerEntryDetails":{"registerEntryId":79502,"legislation":"GL2024","version":28,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001434/79502","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5e/dd/774689/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001434-2026-06-24_19-22-59.pdf","validFromDate":"2026-06-24T19:22:59.000+02:00","validUntilDate":"2026-10-06T10:06:16.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2026-06-24T19:22:59.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2025-03-25T15:01:12.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-24T18:53:55.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-06-24T19:22:59.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":79502,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001434/79502","version":28,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-06-24T19:22:59.000+02:00","validUntilDate":"2026-10-06T10:06:16.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":79496,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001434/79496","version":27,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-06-17T14:28:54.000+02:00","validUntilDate":"2026-06-24T19:22:59.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":76057,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001434/76057","version":26,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-05-13T18:40:43.000+02:00","validUntilDate":"2026-06-17T14:28:54.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":74993,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001434/74993","version":25,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-04-08T15:35:26.000+02:00","validUntilDate":"2026-05-13T18:40:43.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":72803,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001434/72803","version":24,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-23T09:20:33.000+01:00","validUntilDate":"2026-04-08T15:35:26.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":69243,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001434/69243","version":23,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-11T11:15:58.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-23T09:20:33.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":67870,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001434/67870","version":22,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-11-14T14:55:47.000+01:00","validUntilDate":"2025-12-11T11:15:58.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":66124,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001434/66124","version":21,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-22T13:46:04.000+02:00","validUntilDate":"2025-11-14T14:55:47.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":66119,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001434/66119","version":20,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-01T09:06:08.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-22T13:46:04.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":56567,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001434/56567","version":19,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-26T08:54:05.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-01T09:06:08.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":53964,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001434/53964","version":18,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-29T16:21:05.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-26T08:54:05.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":51988,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001434/51988","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-25T15:01:12.000+01:00","validUntilDate":"2025-04-29T16:21:05.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Ärzte ohne Grenzen e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Wir betreiben medizinische Projekte in weltweit mehr als 70 Ländern und nehmen Themen in den Fokus, die Millionen Menschen betreffen, aber in der öffentlichen Wahrnehmung nicht ausreichend Beachtung finden. \r\n\r\nAuf politischer Ebene setzt sich Ärzte ohne Grenzen für die Achtung der humanitären Prinzipien, die Verbesserung der medizinischen Versorgung in Krisen und Konfliktkontexten, sowie für den Zugang zu lebenswichtigen Gesundheitsprodukten und Dienstleistungen für die bedürftigsten Menschen in Ländern, in denen Ärzte ohne Grenzen arbeitet, ein. \r\nWir stellen unsere fachliche Expertise aus der operationellen Arbeit zur Verfügung, indem wir berichten, was unsere Mitarbeitenden und Patienten bezeugen und erleben. Dazu führt Ärzte ohne Grenzen Gespräche mit Vertreter*innen der Bundesregierung sowie des Bundestages und erfragen politische Unterstützung in Briefen oder E-Mails. 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Wie besprochen, \r\nfassen wir die Vorschläge zur Verringerung des Kriminalisierungsrisikos für humanitäre Helfer in \r\ndieser Mail zusammen. In der Anlage finden Sie und Ihr Team das Gutachten von Epik & Schatz, das \r\nauf die rechtlich problematischen Punkte näher eingeht.\r\nNun unseren konkreten Vorschlägen: \r\n1. Einfügen einer humanitäre Klausel nach Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2002/90/EG\r\nEine humanitäre Klausel nach Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2002/90/EG könnte in §§ 95, 96 AufenthG \r\neingeführt werden. \r\nDer Wortlaut könnte wie folgt lauten: \r\n§ 95 Abs. 1b: Die Beihilfe zu den in Absatz 1 und Absatz 1 b genannten Straftaten ist nicht \r\nstrafbar, wenn das Verhalten darauf abzielt, der betreffenden Person humanitäre Hilfe zu \r\nleisten.\r\n§ 96 Abs. 6: Der Tatbestand des Einschleusens von Ausländern ist nicht erfüllt, wenn das \r\nVerhalten darauf abzielt, der betreffenden Person humanitäre Hilfe zu leisten.\r\nAuf diese Weise würde das Kriminalisierungsrisiko für humanitäre Organisationen etwas gesenkt, \r\nwenn auch nicht vollständig ausgeschlossen, wie Sie richtigerweise dargestellt haben. \r\n2. Verweise im § 96 korrigieren oder Einschleusen unbegleiteter Minderjährigen auf \r\neigennützige Variante beschränken\r\nIm Zuge der parlamentarischen Beratung wurde eine Beschränkung der Strafbarkeit auf die Einreise \r\nauf dem Landweg eingefügt. Dies sollte das Strafverfolgungsrisiko für Seenotrettungsorganisationen \r\nbeseitigen. Dabei wurde jedoch übersehen, dass der neue § 96 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz \r\n(Einschleusen in die EU) auch auf den § 96 Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Einschleusen von unbegleiteten \r\nMinderjährigen) verweist, und zwar ohne Einschränkung auf die Einreise auf dem Landweg. § 96 \r\nAbs. 2 Satz 2 AufenthG wurde gleichzeitig dahingehend geändert, dass er auch das uneigennützige \r\nHandeln erfasst. Da Seenotrettungsorganisationen regelmäßig auch unbegleitete Minderjährige \r\nretten, erweist sich die Einschränkung auf den Landweg als weitgehend wirkungslos. Wir verweisen \r\nauf das beigefügte Kurzgutachten von Epik/Schatz.\r\nDas Strafbarkeitsrisiko kann wie folgt behoben werden:\r\nEntweder das Einschleusen unbegleiteter Minderjähriger wird wieder auf die eigennützige Variante \r\nbeschränkt. § 96 Abs. 2 Satz 2 AufenthG müsste dann wie folgt geändert werden:\r\nEbenso wird bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a\r\nzugunsten eines minderjährigen ledigen Ausländers handelt, der ohne Begleitung einer \r\npersonensorgeberechtigten Person oder einer dritten Person, die die Fürsorge oder Obhut \r\nfür ihn übernommen hat, in das Bundesgebiet einreist, auch wenn dieser keine vorsätzliche \r\nrechtswidrige Tat begangen hat.\r\nOder die Beschränkung auf den Landweg bei der Beihilfe zur Einreise in die EU wird ausgeweitet. § \r\n96 Absatz 4 AufenthG müsste dann wie folgt geändert werden:\r\nAbsatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2, Satz 2, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2, \r\n3, 5 und 6, Satz 2 und Absatz 3 sowie bei Einreise auf dem Landweg auch Absatz 1 Satz 1 \r\nNummer 1 Buchstabe b, Absatz 2 Satz 2 sind auf Zuwiderhandlungen gegen \r\nRechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in das \r\nHoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Schengen-Staates \r\nanzuwenden, wenn\r\n1. sie den in § 95 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 \r\nbezeichneten Handlungen entsprechen und\r\n2. der Täter einen Ausländer unterstützt, der nicht die Staatsangehörigkeit eines \r\nMitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des \r\nAbkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt.\r\nNochmals vielen Dank, dass Sie sich offen für unsere Vorschläge zeigen. Wir würden es sehr \r\nbegrüßen, wenn diese Punkte bei der nächsten Änderung des Aufenthaltsgesetz berücksichtigt \r\nwerden. Lassen Sie uns dazu im Gespräch bleiben!\r\nBeste Grüße\r\n[Absender]\r\n\r\nUpdate: Kriminalisierung der Seenotrettung?\r\nauf Grundlage des Gutachtens zur geplanten Neufassung des § 96 Abs. 4 AufenthG\r\nProf. Dr. Aziz Epik und Prof. Dr. Valentin Schatz\r\n1. In einem im Dezember 2023 von uns verfassten Gutachten1\r\nhaben wir auf das Risiko der \r\nKriminalisierung ziviler Seenotrettung im Mittelmeer durch das geplante \r\nRückführungsverbesserungsgesetz hingewiesen. Die betreffende Formulierungshilfe wurde in \r\nder Folge in überarbeiteter Fassung in einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen \r\nübernommen. In diesem ist nunmehr vorgesehen, § 96 Abs. 4 AufenthG – der die Strafbarkeit \r\nder Hilfeleistung zur unerlaubten Einreise nach § 96 Abs. 1 AufenthG auf Einreisen in das \r\nHoheitsgebiet eines EU- oder Schengenstaates erstreckt – so zu ändern, dass er zwar künftig \r\nauch die altruistische Hilfeleistung zum unerlaubten Aufenthalt erfasst (Verweis auf § 96 Abs. 1 \r\nNummer 1 lit. b) AufenthG). Um die von uns aufgezeigte Kriminalisierung der Seenotrettung \r\nzu vermeiden, soll dieser Verweis allerdings nur für Einreisen auf dem Landweg gelten.2\r\nTatsächlich wären damit alle Fälle ziviler Seenotrettung aus dem Anwendungsbereich des \r\nTatbestandes insoweit (siehe aber 2.) ausgeschieden – allerdings auch alle anderen Fälle der \r\naltruistischen Hilfeleistung zur unerlaubten Einreise auf dem See- und Luftweg. Weshalb nun \r\nausgerechnet die altruistische Hilfeleistung zur Einreise auf den Landweg singulär derart \r\nkriminalisierungswürdig sein sollte, dass § 96 Abs. 4 AufenthG entsprechend geändert werden \r\nmüsste, bleibt offen. Der Kompromiss verdeutlicht, welch handwerklich mangelhafte Vorarbeit \r\ndie Bundesregierung (vertreten durch das BMI) hier geleistet hat. Eine – auch im Blick auf den \r\nStrafrahmen krasse – Strafverschärfung wird im letzten Augenblick mittels einer \r\nFormulierungshilfe in das parlamentarische Verfahren eingebracht, ohne die potenziellen \r\nKollateralschäden sorgfältig abzuwägen.\r\n2. Der jetzt vorliegende Änderungsantrag führt trotz der entgegengesetzten Bemühungen\r\nzudem weiterhin zu einem Strafbarkeitsrisiko für zivile Seenotretter*innen. Übersehen \r\nwurde nämlich, dass der Änderungsantrag § 96 Abs. 4 AufenthG auf § 96 Abs. 2 Satz 2 \r\nAufenthG erstrecken will. Dies wäre, bliebe § 96 Abs. 2 Satz 2 AufenthG in der derzeitigen \r\nFassung bestehen, kein Problem. Dieser lautet derzeit:\r\n„Ebenso wird bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 \r\nBuchstabe a zugunsten eines minderjährigen ledigen Ausländers handelt, der \r\nohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer dritten \r\n1 A. Epik und V. Schatz, Kriminalisierung der Seenotrettung? Gutachten zur geplanten Neufassung des § 96 Abs. 4 \r\nAufenthG, 2023, https://www.jura.uni-hamburg.de/die-fakultaet/professuren/professur-epik/bilder\u0002media/gutachten-neufassung-aufenthg.pdf.\r\n2 Vgl. Änderungsantrag der Fraktihttps://www.jura.uni-hamburg.de/die-fakultaet/professuren/professur\u0002epik/bilder-media/gutachten-neufassung-aufenthg.pdfonen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der \r\nFDP zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz), \r\nAusschussdrucksache 20(4)377, S. 5, 2. i) cc): „sowie bei Einreise auf dem Landweg“.\r\nPerson, die die Fürsorge oder Obhut für ihn übernommen hat, in das \r\nBundesgebiet einreist.“\r\nJedoch sieht der Änderungsantrag parallel vor, § 96 Abs. 2 Satz 2 künftig auf § 96 Abs. 1 Nr. 1 \r\ninsgesamt und damit auch auf die altruistische Hilfeleistung zu erstrecken. Nach § 96 Abs. 2 \r\nSatz 2 AufenthG macht sich künftig also auch strafbar, wer mehreren unbegleiteten \r\nminderjährigen Ausländer*innen oder wiederholt unbegleiteten minderjährigen \r\nAusländer*innen dabei Hilfe leistet, in das Bundesgebiet einzureisen. Da zugleich geplant ist, \r\ndass § 96 Abs. 4 AufenthG künftig auf den dann geänderten § 96 Abs. 2 Satz 2 AufenthG \r\nverweist, wäre zwar die Unterstützung erwachsender Menschen in Seenot nicht vom \r\nStrafbarkeitsrisiko erfasst. Sobald aber unbegleitete Minderjährige gerettet und in EU- oder \r\nSchengenstaaten verbracht werden, ergeben sich sämtliche von uns geschilderten Risiken\r\neiner Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung. Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass § \r\n96 Abs. 4 AufenthG in Bezug auf den Grundtatbestand des § 96 Abs. 1 Nummer 1 AufenthG \r\nexplizit nur die Einreise auf dem Landweg erfassen soll. Dem steht die bisherige \r\nRechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen. Schon auf Grundlage der gegenwärtigen \r\nGesetzeslage hat dieser nämlich entschieden, dass § 96 Abs. 4 AufenthG zwar nicht den \r\nGrundtatbestand altruistischen Hilfeleistens nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) AufenthG erfasst, \r\nsehr wohl aber die schon jetzt von § 96 Abs. 4 AufenthG in Bezug genommenen \r\nQualifikationen des § 96 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 5 AufenthG.3 Verwirklicht also der/die \r\naltruistisch handelnde Täter*in eine Qualifikation nach § 96 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1, 2 oder 5 \r\nAufenthG, ist aufgrund der Bezugnahme des § 96 Abs. 4 AufenthG auf eben diese \r\nQualifikationstatbestände der Anwendungsbereich des § 96 Abs. 4 AufenthG eröffnet.\r\n3. Eine rechtssichere Lösung für sämtliche Fälle liegt, wie schon im Gutachten ausgeführt, auf \r\nder Hand: Es ist ein Tatbestandsausschluss für Fälle humanitärer Unterstützung \r\nvorzusehen, wie er den Mitgliedstaaten der EU ausdrücklich in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie \r\n2002/90/EG ermöglicht wird. Ein solcher könnte unter Rückgriff auf den Wortlaut der \r\nRichtlinie erfolgen. Um – im Wege einer Notlösung – eine Kriminalisierung der zivilen \r\nSeenotrettung zu vermeiden, sollte die Einschränkung des § 96 Abs. 4 AufenthG auf die \r\nEinreise über den Landweg auch für die Fälle des § 96 Abs. 2 Satz 2 AufenthG erweitert \r\nwerden.\r\nÜber die Verfasser\r\nProf. Dr. Aziz Epik, LL.M. (Cambridge) ist Juniorprofessor für Strafrecht, Internationales Strafrecht und \r\nKriminologie an der Universität Hamburg. Seine Forschungsschwerpunkte umfassen neben allgemeinen Fragen \r\ndes deutschen Straf- und Strafprozessrechts insbesondere den Umgang des Strafrechts mit dem Themenkomplex \r\nMigration, Fragen struktureller Diskriminierung im Strafrecht sowie das Völkerstrafrecht. Kontakt: \r\naziz.epik@uni-hamburg.de\r\nProf. Dr. Valentin Schatz ist Juniorprofessor für Öffentliches Recht und Europarecht mit Schwerpunkt \r\nNachhaltigkeit an der Leuphana Universität Lüneburg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören insbesondere \r\ndas deutsche, europäische und internationale Seerecht und Umweltrecht mit den jeweiligen Bezügen zu anderen \r\nBereichen des Völker- und Europarechts. Kontakt: valentin.schatz@leuphana.de\r\n3 BGH, Urt. v. 15. März 2021 – 5 StR 627/19, BeckRS 2021, 6675, Rn. 24: „[…] vielmehr erfasst § 96 Abs. 4 \r\nAufenthG auch uneigennützige Einreiseschleusungen, wenn sie unter den qualifizierenden Voraussetzungen des \r\n§ 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder 5 AufenthG begangen werden […].“"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-09"}]},{"statementNumber":"SG2404170005","regulatoryProjectNumber":"RV0002030","regulatoryProjectTitle":"Schutz vor Kriminalisierung in EU-Richtlinie zur Verhinderung der Schleusung von Migranten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b1/31/289018/Stellungnahme-Gutachten-SG2404170005.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"[Anrede], \r\nwir hatten uns gestern beim Botschafterempfang kurz unterhalten und ich hatte Ihnen meine \r\nKarte gegeben. Ich hätte gerne noch zwei Themen angesprochen, aber es war keine Zeit \r\nmehr. \r\nDa gerade die Anhörungen im BMI laufen, wollte ich Ihnen die operativen Erfahrungen und \r\ndie Position von Ärzte ohne Grenzen zur Frage der Auslagerung von Asylverfahren \r\nübermitteln. \r\nDas australische Modell hat zu weitreichenden Missbräuchen geführt und nachweislich \r\nkatastrophale psychische und physische Schäden verursacht. Im Jahr 2018 arbeitete ein \r\nTeam von Ärzte ohne Grenzen elf Monate lang im Lager auf der Insel Nauru und leistete \r\npsychologische Hilfe für die dort lebenden Menschen. Im Oktober 2018 teilten uns die \r\nnauruischen Behörden ohne Vorwarnung mit, dass unsere Hilfe nicht länger benötigt werde \r\nund innerhalb von 24 Stunden beendet werden müsse. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich \r\nmehr als 200 Patientinnen und Patienten in Behandlung. In einem Bericht hatte Ärzte ohne \r\nGrenzen medizinische Daten aus Nauru ausgewertet, die die gesundheitlichen Folgen der \r\nInternierung belegen. \r\n• Demnach hatten 30 Prozent der 208 von Ärzte ohne Grenzen bis Oktober \r\nbehandelten Asylsuchenden und Flüchtlinge versucht, sich das Leben zu nehmen. \r\n60 Prozent hatten Selbstmordgedanken.\r\n• Bei fast zwei Dritteln (62 Prozent) wurde eine mittelschwere bis schwere Depression \r\ndiagnostiziert, bei 25 Prozent eine Angststörung und bei fast 20 Prozent eine \r\nposttraumatische Belastungsstörung (PTSD). \r\n• Unsere Teams wurden Zeugen einer besorgniserregenden Verschlechterung der \r\npsychischen Gesundheit von Kindern. Von den 39 Kindern, die von Ärzte ohne \r\nGrenzen behandelt wurden, wurden bei 44 Prozent mittelschwere bis schwere \r\nDepressionen und andere schwere psychische Erkrankungen diagnostiziert, darunter \r\nkomplexe Traumata bei 18 Prozent und PTBS bei 15 Prozent. \r\n• Bei zwölf Patienten und Patientinnen, darunter zehn Kinder, diagnostizierten die \r\nPsychologen das seltene „Resignation Syndrome“. Die Betroffenen fallen in einen \r\nkomaähnlichen Zustand und hören auf zu essen und zu trinken.\r\nÄrzte ohne Grenzen hat das geplante Ruanda-Modell, das die gewaltsame und dauerhafte \r\nAbschiebung von Menschen, die in Großbritannien Schutz suchen, ermöglichen würde, \r\nbereits mehrfach aus medizinischen und humanitären Gründen als unverantwortlich \r\nverurteilt (Juni 2022, April 2023). Es besteht die Gefahr, dass schutzbedürftige Menschen, \r\ndie vor gefährlichen Situationen wie Folter und Menschenhandel fliehen, einem Umfeld \r\nausgesetzt werden, in dem sie erneut traumatisiert werden und keinen Zugang zu der \r\nmedizinischen Versorgung erhalten, die sie so dringend benötigen. Die Ärzte der \r\nOrganisation Medical Justice haben festgestellt, dass die Aussicht auf Abschiebung nach \r\nRuanda Angst, Unsicherheit und Verwirrung auslöst und psychische Erkrankungen -\r\neinschließlich posttraumatischer Belastungsstörungen und Depressionen - bei den von \r\nAbschiebung bedrohten Männern, Frauen und Kindern verschlimmert, was zu einem \r\nerhöhten Risiko von Selbstverletzungen und Selbstmord führt. \r\nAls Organisation die unter anderem im Niger, Sudan, Tschad, und Libyen operativ tätig ist \r\nund auf dem zentralen Mittelmeer zivile Seenotrettung betreibt, sind wir jeden Tag mit dem \r\nSchicksal und schrecklichen Erfahrungen konfrontiert, die uns geflüchtete Menschen \r\nerzählen. Die Vielzahl an humanitären Krisen erfordern mehr Aufmerksamkeit, um \r\nflüchtende Menschen ausreichend zu versorgen. Aus unserer Sicht sollte darauf der \r\nSchwerpunkt gelegt werden. Die Auslagerung von Asylverfahren wird weder Flucht \r\nreduzieren noch das Sterben im Mittelmeer beenden. \r\nDas zweite Thema, das ich hier nur anreißen möchte, sind die Verhandlungen auf EU\u0002Ebene zur Richtlinie über Mindestvorschriften zur Verhinderung der Schleusung von \r\nMigranten. Wir stellen zunehmend fest, dass der humanitäre Handlungsspielraum in Europa \r\nschrumpft, weil rechtliche Rahmenbedingungen missbraucht werden, um humanitäre Arbeit \r\nzu behindern oder zu kriminalisieren. Auch unsere Teams von Ärzte ohne Grenzen haben \r\ndiese Erfahrung bereits gemacht.\r\n• Deshalb sollte bei der Aushandlung der EU-Gesetzgebung darauf geachtet werden, \r\ndass der Straftatbestand auf die Schleusung von Migranten beschränkt wird, wenn \r\ntatsächlich ein finanzieller oder materieller Vorteil erzielt wird. \r\n• In der Gesetzgebung sollte auch klargestellt werden, dass die Richtlinie die \r\nUnterstützung von Familienangehörigen oder humanitäre Hilfe nicht unter Strafe \r\nstellt. Letzteres könnte am besten durch eine Ausnahmeklausel für humanitäre Hilfe \r\nim Text der Richtlinie und nicht nur in den Erwägungsgründen sichergestellt werden.\r\nÜber ein persönliches Gespräch zu diesen und anderen Themen der deutschen und \r\neuropäischen Migrationspolitik würde ich mich sehr freuen. \r\nBeste Grüße\r\n[Absender]"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. 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Ich hätte gerne noch zwei Themen angesprochen, aber es war keine Zeit \r\nmehr. \r\nDa gerade die Anhörungen im BMI laufen, wollte ich Ihnen die operativen Erfahrungen und \r\ndie Position von Ärzte ohne Grenzen zur Frage der Auslagerung von Asylverfahren \r\nübermitteln. \r\nDas australische Modell hat zu weitreichenden Missbräuchen geführt und nachweislich \r\nkatastrophale psychische und physische Schäden verursacht. Im Jahr 2018 arbeitete ein \r\nTeam von Ärzte ohne Grenzen elf Monate lang im Lager auf der Insel Nauru und leistete \r\npsychologische Hilfe für die dort lebenden Menschen. Im Oktober 2018 teilten uns die \r\nnauruischen Behörden ohne Vorwarnung mit, dass unsere Hilfe nicht länger benötigt werde \r\nund innerhalb von 24 Stunden beendet werden müsse. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich \r\nmehr als 200 Patientinnen und Patienten in Behandlung. In einem Bericht hatte Ärzte ohne \r\nGrenzen medizinische Daten aus Nauru ausgewertet, die die gesundheitlichen Folgen der \r\nInternierung belegen. \r\n• Demnach hatten 30 Prozent der 208 von Ärzte ohne Grenzen bis Oktober \r\nbehandelten Asylsuchenden und Flüchtlinge versucht, sich das Leben zu nehmen. \r\n60 Prozent hatten Selbstmordgedanken.\r\n• Bei fast zwei Dritteln (62 Prozent) wurde eine mittelschwere bis schwere Depression \r\ndiagnostiziert, bei 25 Prozent eine Angststörung und bei fast 20 Prozent eine \r\nposttraumatische Belastungsstörung (PTSD). \r\n• Unsere Teams wurden Zeugen einer besorgniserregenden Verschlechterung der \r\npsychischen Gesundheit von Kindern. Von den 39 Kindern, die von Ärzte ohne \r\nGrenzen behandelt wurden, wurden bei 44 Prozent mittelschwere bis schwere \r\nDepressionen und andere schwere psychische Erkrankungen diagnostiziert, darunter \r\nkomplexe Traumata bei 18 Prozent und PTBS bei 15 Prozent. \r\n• Bei zwölf Patienten und Patientinnen, darunter zehn Kinder, diagnostizierten die \r\nPsychologen das seltene „Resignation Syndrome“. Die Betroffenen fallen in einen \r\nkomaähnlichen Zustand und hören auf zu essen und zu trinken.\r\nÄrzte ohne Grenzen hat das geplante Ruanda-Modell, das die gewaltsame und dauerhafte \r\nAbschiebung von Menschen, die in Großbritannien Schutz suchen, ermöglichen würde, \r\nbereits mehrfach aus medizinischen und humanitären Gründen als unverantwortlich \r\nverurteilt (Juni 2022, April 2023). Es besteht die Gefahr, dass schutzbedürftige Menschen, \r\ndie vor gefährlichen Situationen wie Folter und Menschenhandel fliehen, einem Umfeld \r\nausgesetzt werden, in dem sie erneut traumatisiert werden und keinen Zugang zu der \r\nmedizinischen Versorgung erhalten, die sie so dringend benötigen. Die Ärzte der \r\nOrganisation Medical Justice haben festgestellt, dass die Aussicht auf Abschiebung nach \r\nRuanda Angst, Unsicherheit und Verwirrung auslöst und psychische Erkrankungen -\r\neinschließlich posttraumatischer Belastungsstörungen und Depressionen - bei den von \r\nAbschiebung bedrohten Männern, Frauen und Kindern verschlimmert, was zu einem \r\nerhöhten Risiko von Selbstverletzungen und Selbstmord führt. \r\nAls Organisation die unter anderem im Niger, Sudan, Tschad, und Libyen operativ tätig ist \r\nund auf dem zentralen Mittelmeer zivile Seenotrettung betreibt, sind wir jeden Tag mit dem \r\nSchicksal und schrecklichen Erfahrungen konfrontiert, die uns geflüchtete Menschen \r\nerzählen. Die Vielzahl an humanitären Krisen erfordern mehr Aufmerksamkeit, um \r\nflüchtende Menschen ausreichend zu versorgen. Aus unserer Sicht sollte darauf der \r\nSchwerpunkt gelegt werden. 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Mai geplant war erhalten und bitten um einen zeitnahen Ersatztermin. Mit diesem Schreiben übermittle ich eine gemeinsame Stellungnahme von 26 Menschenrechtsorganisationen, humanitären und entwicklungspolitischen Organisationen sowie Bundesorganisationen der Wohlfahrtspflege. Wir appellieren an Sie, sich für eine globale Verantwortungsteilung im Flüchtlingsschutz und Solidarität statt Auslagerung einzusetzen. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung auf, Überlegungen zur Auslagerung von Asylverfahren eine klare Absage zu erteilen. Diese Vorschläge untergraben nicht nur nachhaltig die Idee, dass die Verantwortung für Geflüchtete international gerecht aufgeteilt werden sollte. Sie lassen sich außerdem nicht ohne gravierende Menschenrechtsverletzungen durchführen, funktionieren in der Praxis nicht und verursachen exorbitante Kosten - bei verschwindend geringen Abschiebungszahlen. Letztlich stellen sie Scheinlösungen dar, die nicht dabei helfen werden, die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen. Stattdessen sind sie eine Gefahr für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.\r\nBundesministeriums des Innern\r\nund für Heimat\r\nBundesinnenministerin\r\nNancy Faeser\r\nAlt-Moabit 140\r\n10557 Berlin\r\nmédecins sans frontières – ärzte ohne grenzen e.V. ist eine gemeinnützige, internationale humanitäre Organisation\r\nWir bitten Sie, die Expertise der unterzeichnenden Organisationen der Zivilgesell-schaft bei Ihren Beratungen in der Regierung – besonders im Vorfeld des nächsten Treffens mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen – zu berücksichtigen.\r\nHochachtungsvoll\r\n[Absender]\r\nÄrzte ohne Grenzen Deutschland e.V\r\n.\r\nGemeinsames Statement von 26 Organisationen\r\nSolidarität statt Auslagerung\r\nFür eine globale Verantwortungsteilung im Flüchtlingsschutz\r\n2\r\nSolidarität statt Auslagerung Für eine globale Verantwortungsteilung im Flüchtlingsschutz Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung auf, Überlegungen zur Auslagerung von Asylverfahren eine klare Absage zu erteilen. Diese Vorschläge untergraben nicht nur nachhaltig die Idee, dass die Verantwortung für Geflüchtete international gerecht aufgeteilt werden sollte. Sie lassen sich außerdem nicht ohne gravierende Menschenrechtsverletzungen durchführen, funktionieren in der Praxis nicht und verursachen exorbitante Kosten - bei verschwindend geringen Abschiebungszahlen. Letztlich stellen sie Scheinlösungen dar, die nicht dabei helfen werden, die aktuellen Herausforderungen bei der Flüchtlingsaufnahme zu bewältigen. Stattdessen sind sie eine Gefahr für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. 1) Globale Solidarität: Verantwortung für Schutzsuchende teilen Bereits die Debatte um die Auslagerung von Asylverfahren schadet dem Flüchtlingsschutz weltweit: Dadurch wird das Signal an andere Staaten gesendet, dass selbst wirtschaftlich stärkere Länder wie Deutschland kaum noch Verantwortung mehr übernehmen wollen. Dabei leben drei Viertel der geflüchteten Menschen weltweit in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Nachahmungseffekte können dazu führen, dass sich weltweit immer mehr Regierungen aus dem Flüchtlingsschutz zurückziehen und fliehende Menschen noch weniger Schutz finden als bisher. Eine faire internationale Verantwortungsteilung ist ein Grundprinzip der Genfer Flüchtlingskonvention, das mit dem Globalen Pakt für Flüchtlinge 2018 auch durch Deutschland bekräftigt wurde. Die Flüchtlingskonvention von 1951 wurde als Reaktion auf die Verfolgung und Vertreibung von Menschen durch das deutsche Naziregime geschaffen. Fliehende Menschen sollten nie wieder vor „verschlossenen Türen“ stehen und von der Aufnahmebereitschaft anderer Länder abhängig sein, sondern einklagbare Rechte haben. Diese wichtige Lehre aus dem Nationalsozialismus sollten alle demokratischen Parteien ernst nehmen. 2) Konsequenz von Auslagerung sind Menschenrechtsverletzungen Alle bisherigen Versuche der Auslagerung von Flüchtlingsschutz haben zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen geführt: ● Dem Elendslager Moria auf Lesbos als Konsequenz der EU-Türkei-Erklärung, ● den katastrophalen psychischen und physischen Folgen für Schutzsuchende im Rahmen der Auslagerung der Asylverfahren Australiens auf pazifische Inseln ● und den völkerrechtswidrigen Kettenabschiebungen, nachdem Israel Schutzsuchende nach Uganda und Ruanda überstellt hat. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass dies bei neuen Vorstößen anders sein würde. Deswegen ist auch davon auszugehen, dass deutsche Gerichte entsprechende Abschiebungen in Drittstaaten stoppen würden.\r\n3\r\n3) Besonders schutzbedürftige Menschen bleiben auf der Strecke\r\nDie Auslagerung von Asylverfahren ist auch aus medizinischen und humanitären Gründen\r\nunverantwortlich. Allein die Aussicht auf Abschiebung in einen Drittstaat kann bei den\r\nBetroffenen Angst, große Unsicherheit und zum Teil psychische Erkrankungen auslösen –\r\neinschließlich posttraumatischer Belastungsstörungen, Depressionen und einem erhöhten\r\nRisiko zu Selbstverletzungen und Suiziden. Noch viel gravierendere Folgen hat es für die\r\nGesundheit dieser Menschen, wenn man sie tatsächlich abschiebt.\r\nBei besonders vulnerablen Gruppen wie Kindern und Jugendlichen, Menschen mit\r\nkörperlichen, seelischen, kognitiven oder Sinnesbehinderungen, queeren Menschen, allein\r\nfliehenden Frauen oder Überlebenden von Folter und sexualisierter Gewalt ist eine\r\ngründliche Prüfung und Gewährung von besonderen Schutzbedarfen essentiell. Dies wird\r\naber angesichts schon jetzt bestehender Lücken und Herausforderungen bei der\r\nIdentifizierung von besonderen Schutzbedarfen bei ausgelagerten Asylverfahren absehbar\r\nerst recht nicht möglich sein. Damit sind Vorschläge zur Externalisierung keine Alternative,\r\num vulnerable Menschen zu schützen.\r\n4) Praktisch zum Scheitern verurteilt\r\nAuch rein praktisch sind die Vorschläge zur Externalisierung zum Scheitern verurteilt.\r\nBisherige Auslagerungsversuche haben trotz hoher Zahlungen an den Drittstaat zu wenigen\r\nAbschiebungen geführt. Die Vergangenheit zeigt: Etwaige Zusagen von Drittstaaten zum\r\nSchutz von Geflüchteten wurden nicht eingehalten. Gleichzeitig werden Abhängigkeiten von\r\nDrittstaaten verstärkt und geflüchtete Menschen zur politischen Verhandlungsmasse\r\ngemacht.\r\nDie Auslagerung der Asylverfahren führt weder zu einer tatsächlichen Entlastung der\r\ndeutschen Verwaltung noch der Kommunen. Denn in Deutschland müsste weiterhin geprüft\r\nwerden, ob die schutzsuchende Person in einen Drittstaat abgeschoben werden kann. Alles\r\nandere wäre völkerrechtswidrig.\r\nMenschen nehmen zudem nicht ohne Grund die gefährliche Flucht nach Europa auf sich.\r\nDie Folge einer Politik der Abschreckung ist deswegen vor allem, dass fliehende Menschen\r\nnoch gefährlichere Routen nehmen. Eine Auslagerung der Asylverfahren würde weder\r\nFluchtbewegungen reduzieren, noch das Sterben im Mittelmeer beenden.\r\n5) Realistische und menschenrechtsbasierte Politik statt Scheinlösungen\r\nWer Handlungsfähigkeit durch Scheinlösungen suggeriert, stärkt menschenfeindliche\r\nPositionen und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die britische Regierung\r\nversucht aktuell, die Europäische Menschenrechtskonvention in Großbritannien außer Kraft\r\nzu setzen, um Abschiebungen nach Ruanda zu erzwingen. Das stellt nicht nur die\r\nuniverselle Geltung der Menschenrechte in Frage, sondern auch den Rechtsstaat.\r\nMenschenrechte sind nichts wert, wenn sie nicht für alle gelten.\r\nWir erwarten von der Bundesregierung realistische sowie menschenrechts- und\r\nevidenzbasierte Lösungsansätze für bestehende Herausforderungen bei der Aufnahme von\r\nschutzsuchenden Menschen. Statt die eigene Schutzverantwortung auf Länder außerhalb\r\n4\r\nder EU abzuwälzen, muss sich die Bundesregierung glaubhaft und nachhaltig für die\r\nStärkung von Aufnahmesystemen weltweit einsetzen und mehr sichere Zugangswege für\r\nfliehende Menschen anbieten. Von einem “mehr” an Flüchtlingsschutz weltweit profitieren\r\nalle - auch die deutschen Kommunen. Für eine zukunftsfähige Aufnahme in Deutschland hat\r\ndie Zivilgesellschaft immer wieder Vorschläge gemacht und unterstützt diese mit allen ihr zur\r\nVerfügung stehenden Kräften.\r\nEine zukunftsfähige Gesellschaft braucht Vielfalt, Offenheit und ein konsequentes Einstehen\r\nfür Menschenrechte - nicht Ausgrenzung und Abschottung.\r\nUnterzeichnende Organisationen (alphabetisch), Stand 23.05.2024\r\nAktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)\r\nAmnesty International Deutschland e.V.\r\nArbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein\r\nÄrzte ohne Grenzen e.V.\r\nAWO Bundesverband e.V.\r\nBrot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.\r\nBundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel - KOK e.V.\r\nDer Paritätische Gesamtverband\r\nDeutsche Sektion der Women’s International League for Peace and Freedom (WILPF)\r\nDeutscher Caritasverband e.V.\r\nDeutscher Frauenrat e.V.\r\nDiakonie Deutschland\r\nFORUM MENSCHENRECHTE - Netzwerk deutscher Menschenrechtsorganisationen\r\nGesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)\r\nHandicap International e.V.\r\nIPPNW Deutschland - Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzt*innen in\r\nsozialer Verantwortung e.V.\r\nJUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland\r\nLesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)\r\nmedico international\r\nMisereor\r\nNeue Richtervereinigung e.V.\r\nPRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.\r\nRepublikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)\r\nSea-Watch e.V.\r\nSOS Humanity\r\nterre des hommes Deutschland e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. WP)","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-30"}]},{"statementNumber":"SG2503190031","regulatoryProjectNumber":"RV0002031","regulatoryProjectTitle":"Gegen die Einführung eines Gesetzes zur Auslagerung von Asylverfahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bf/72/494790/Stellungnahme-Gutachten-SG2503190031.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"médecins sans frontières – ärzte ohne grenzen e.V. ist eine gemeinnützige, internationale humanitäre Organisation\r\nSchwedenstraße 9\r\n13359 Berlin\r\nEs schreibt Ihnen:\r\n[Absender]\r\nTel.: 030 – 700 130-100\r\nwww.aerzte-ohne-grenzen.de\r\n[Adresse Empfänger]\r\nBerlin, den 04.03.2025\r\nHumanitäre Themen und Globale Gesundheit in den Koalitionsvertrag\r\nSehr geehrte [Adressat],\r\nich wende mich heute an Sie, da die humanitären Bedürfnisse so drängend wie nie zuvor sind und der Druck auf betroffene Regionen und Organisationen – unter anderem aufgrund des katastrophalen Stopps der US-Auslandshilfen – noch nie so hoch war. Als wichtiger Akteur in einer neuen Regierungskoalition appellieren wir an Sie, das Thema humanitäre Hilfe und globale Gesundheit vorausschauend und verlässlich im Koalitionsvertrag Ihrer Regierung zu verankern.\r\nÄRZTE OHNE GRENZEN ist täglich mit den gravierenden Auswirkungen bewaffneter Konflikte, Kriege und Naturkatastrophen sowie mit fragilen Gesundheitssystemen auf Menschen konfrontiert. Gleichzeitig treibt uns die Sorge um, dass sich nach den USA weitere bedeutende Geberländer aus ihrem humanitären Engagement zurückziehen könnten. In den letzten Jahrzehnten erfolgten die humanitäre Hilfe sowie die Finanzierung globaler Gesundheitsprojekte durch die deutsche Regierung stets bedarfsorientiert und ohne Vorbedingungen. Diese Praxis hat Deutschland einen Ruf als verlässlichen und glaubwürdigen Partner im internationalen Kontext verschafft. Hieran muss eine neue Bundesregierung weiter anknüpfen – auch um Mitmenschlichkeit in der internationalen Politik zu leben und politisches Kapital zu bewahren.\r\nKonkret appellieren wir daher an Sie, sich in den kommenden Koalitionsgesprächen für folgende Anliegen einzusetzen:\r\n•\r\nDie Erhöhung der finanziellen Mittel für humanitäre Hilfe und deren bedarfsorientierte Verwendung. Dabei müssen die entscheidenden humanitären Prinzipien der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Neutralität gewahrt bleiben. Eine Instrumentalisierung der humanitären Hilfe für außenpolitische und außenwirtschaftliche Ziele ist abzulehnen, um Vertrauen und Verlässlichkeit bei internationalen Partnern zu erhalten. Ferner sollte die von Deutschland geförderte humanitäre Hilfe auf die drängenden Herausforderungen unserer Zeit, wie die Folgen des Klimawandels und weltweite Hungerkrisen, ausgerichtet werden.\r\n•\r\nDie menschenwürdige Unterbringung aller Menschen, die in der Europäischen Union Schutz suchen, einschließlich des Zugangs zu fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahren sowie medizinischer und psychosozialer Hilfe. Dabei ist u.a. die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten abzulehnen.\r\n•\r\nDie fortgesetzte und ausreichende Finanzierung von Finanzierungsinstrumenten der globalen Gesundheit, wie dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria sowie der Impfallianz Gavi.\r\nmédecins sans frontières – ärzte ohne grenzen e.V. ist eine gemeinnützige, internationale humanitäre Organisation\r\n•\r\nDie Bereitstellung zusätzlicher öffentlicher Mittel zur Erforschung neuer Antibiotika zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen. Um weitere Resistenzbildungen zu verhindern, muss der Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung sichergestellt werden.\r\nBeiliegend übermittle ich Ihnen ein Dokument mit konkreten Sprachvorschlägen für einzelne Kapitel des Koalitionsvertrags. Zudem lasse ich Ihnen den vorliegenden Brief sowie das Dokument auch in elektronischer Form zukommen.\r\nGerne kann ich die oben angesprochenen Themen sowie darüberhinausgehende Prioritäten von ÄRZTE OHNE GRENZEN für die kommende Legislaturperiode auch in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen weiter vertiefen. Für eine Terminvereinbarung kann sich Ihr Büro gerne jederzeit an meine Mitarbeiterin [Name] wenden.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n[Absender] ÄRZTE OHNE GRENZEN\r\n\r\nÄrzte ohne Grenzen: Positionen für Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen\r\n\r\nHumanitäre Hilfe und Humanitäres Völkerrecht\r\n•\r\nDie finanziellen Mittel für humanitäre Hilfe werden erhöht und bedarfsorientiert eingesetzt. Wir achten dabei die humanitären Prinzipien Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Neutralität. Wir unterstützen Menschen weltweit, auch in vernachlässigten Krisen.\r\n•\r\nMit Mitteln der Humanitären Diplomatie setzen wir uns auf bilateraler und multilateraler Ebene dafür ein, dass Hilfe bei den Betroffenen ankommt und Zugang für humanitäre Akteure gewährleistet ist.\r\n•\r\nWir setzen uns für die Achtung des Humanitären Völkerrechts und für eine ungehinderten Handlungsspielraum humanitärer Organisationen weltweit ein. Humanitäre Hilfe darf weder behindert noch kriminalisiert werden. Wir stehen hinter dem Internationalen Strafgerichtshof und seinem Auftrag, Verantwortliche für Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht und das Völkerstrafrecht zur Verantwortung zu ziehen.\r\nInternationale Klimapolitik\r\n•\r\nWir werden unsere Zusagen im Bereich der internationalen Klimafinanzierung erfüllen und perspektivisch erhöhen, um den Herausforderungen der Klimakrise gerecht zu werden. Im Mittelpunkt unserer internationalen Zusammenarbeit stehen besonders betroffene Länder und Gemeinschaften, die wir wirksam bei Klimaschutzmaßnahmen, der Anpassung an Klimafolgen und der Bewältigung von Klimaschäden unterstützen.\r\n•\r\nWir setzen uns für eine ressortübergreifende, kohärente internationale Klimapolitik ein. Als Treiber für ambitionierte Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen wollen wir Gesundheit im Rahmen des One-Health-Ansatzes fest verankern und international vorantreiben.\r\nSexuelle und reproduktive Gesundheit\r\n•\r\nWir setzten uns für eine finanzielle und politische Stärkung von sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte in humanitären Kontexten ein. Wir wollen das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Gesundheit – einschließlich des Rechts auf Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen – sowie die bestehende Gesundheitsstrategie des Auswärtigen Amtes im Bereich der humanitären Hilfe umfassend umsetzen.\r\nFlucht und Migration\r\n•\r\nAlle Menschen, die in der EU Schutz suchen, müssen menschenwürdig untergebracht werden. Dazu gehören faire, rechtsstaatliche Asylverfahren sowie der Zugang zu medizinischer Hilfe und psychosozialer Unterstützung. Die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten lehnen wir ab.\r\n•\r\nDie Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene für verstärkte staatliche und proaktive Such- und Rettungseinsätze im Mittelmeer ein. Das Ziel ist eine effektive, menschenrechtskonforme Antwort auf die humanitäre Krise an den EU-Außengrenzen. Pushbacks an Land und auf See sind schwere Menschenrechtsverletzungen und verstoßen gegen das völkerrechtlich verbindliche Non-Refoulement-Gebot.\r\n•\r\nDie Bundesregierung wird sich für die Einführung verbindlicher menschenrechtlicher Leitlinien für Migrationspartnerschaften mit Drittstaaten einsetzen. Kooperationen mit Staaten, die systematisch Menschenrechte verletzen, werden nicht fortgesetzt.\r\nGlobale Gesundheit und Entwicklungszusammenarbeit\r\n•\r\nWir stärken weiterhin die Globalen Gesundheit durch verlässliche und ausreichende Finanzierung multilateraler Institutionen, wie dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria und der Impfallianz Gavi.\r\n•\r\nZur Eindämmung von Antimikrobielle Resistenzen stellen wir mehr öffentliche Gelder zur Erforschung neuer Antibiotika bereit. Um weitere Resistenzbildungen zu verhindern, setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung haben.\r\n•\r\nFür die Bekämpfung armutsassoziierter und vernachlässigter Krankheiten setzen wir uns für eine ausreichende Finanzierung ein.\r\n•\r\nWir setzen uns für die Bekämpfung der globalen Mangelernährung ein, besonders in Krisen- und Konfliktgebieten. Dafür verfolgen wir einen umfassenden Ansatz, der den Zugang zu medizinischer Grundversorgung, Nahrung, sauberem Wasser, Hygiene und Routineimpfungen gewährleistet."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-04"}]},{"statementNumber":"SG2504280006","regulatoryProjectNumber":"RV0014837","regulatoryProjectTitle":"Für den Ausbau staatlicher Such-, Rettungs- und Monitoring-Kapazitäten einschließlich unabhängiger Überwachungsstelle.","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a2/5f/513499/Stellungnahme-Gutachten-SG2504280006.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"médecins sans frontières – ärzte ohne grenzen e.V. ist eine gemeinnützige, internationale humanitäre Organisation\r\nSchwedenstraße 9\r\n13359 Berlin\r\nEs schreibt Ihnen:\r\n[Absender]\r\nTel.: 030 – 700 130-100\r\nwww.aerzte-ohne-grenzen.de\r\n[Adresse Empfänger]\r\nBerlin, den 04.03.2025\r\nHumanitäre Themen und Globale Gesundheit in den Koalitionsvertrag\r\nSehr geehrte [Adressat],\r\nich wende mich heute an Sie, da die humanitären Bedürfnisse so drängend wie nie zuvor sind und der Druck auf betroffene Regionen und Organisationen – unter anderem aufgrund des katastrophalen Stopps der US-Auslandshilfen – noch nie so hoch war. Als wichtiger Akteur in einer neuen Regierungskoalition appellieren wir an Sie, das Thema humanitäre Hilfe und globale Gesundheit vorausschauend und verlässlich im Koalitionsvertrag Ihrer Regierung zu verankern.\r\nÄRZTE OHNE GRENZEN ist täglich mit den gravierenden Auswirkungen bewaffneter Konflikte, Kriege und Naturkatastrophen sowie mit fragilen Gesundheitssystemen auf Menschen konfrontiert. Gleichzeitig treibt uns die Sorge um, dass sich nach den USA weitere bedeutende Geberländer aus ihrem humanitären Engagement zurückziehen könnten. In den letzten Jahrzehnten erfolgten die humanitäre Hilfe sowie die Finanzierung globaler Gesundheitsprojekte durch die deutsche Regierung stets bedarfsorientiert und ohne Vorbedingungen. Diese Praxis hat Deutschland einen Ruf als verlässlichen und glaubwürdigen Partner im internationalen Kontext verschafft. Hieran muss eine neue Bundesregierung weiter anknüpfen – auch um Mitmenschlichkeit in der internationalen Politik zu leben und politisches Kapital zu bewahren.\r\nKonkret appellieren wir daher an Sie, sich in den kommenden Koalitionsgesprächen für folgende Anliegen einzusetzen:\r\n•\r\nDie Erhöhung der finanziellen Mittel für humanitäre Hilfe und deren bedarfsorientierte Verwendung. Dabei müssen die entscheidenden humanitären Prinzipien der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Neutralität gewahrt bleiben. Eine Instrumentalisierung der humanitären Hilfe für außenpolitische und außenwirtschaftliche Ziele ist abzulehnen, um Vertrauen und Verlässlichkeit bei internationalen Partnern zu erhalten. Ferner sollte die von Deutschland geförderte humanitäre Hilfe auf die drängenden Herausforderungen unserer Zeit, wie die Folgen des Klimawandels und weltweite Hungerkrisen, ausgerichtet werden.\r\n•\r\nDie menschenwürdige Unterbringung aller Menschen, die in der Europäischen Union Schutz suchen, einschließlich des Zugangs zu fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahren sowie medizinischer und psychosozialer Hilfe. Dabei ist u.a. die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten abzulehnen.\r\n•\r\nDie fortgesetzte und ausreichende Finanzierung von Finanzierungsinstrumenten der globalen Gesundheit, wie dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria sowie der Impfallianz Gavi.\r\nmédecins sans frontières – ärzte ohne grenzen e.V. ist eine gemeinnützige, internationale humanitäre Organisation\r\n•\r\nDie Bereitstellung zusätzlicher öffentlicher Mittel zur Erforschung neuer Antibiotika zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen. Um weitere Resistenzbildungen zu verhindern, muss der Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung sichergestellt werden.\r\nBeiliegend übermittle ich Ihnen ein Dokument mit konkreten Sprachvorschlägen für einzelne Kapitel des Koalitionsvertrags. Zudem lasse ich Ihnen den vorliegenden Brief sowie das Dokument auch in elektronischer Form zukommen.\r\nGerne kann ich die oben angesprochenen Themen sowie darüberhinausgehende Prioritäten von ÄRZTE OHNE GRENZEN für die kommende Legislaturperiode auch in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen weiter vertiefen. Für eine Terminvereinbarung kann sich Ihr Büro gerne jederzeit an meine Mitarbeiterin [Name] wenden.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n[Absender] ÄRZTE OHNE GRENZEN\r\nÄrzte ohne Grenzen: Positionen für Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen\r\nHumanitäre Hilfe und Humanitäres Völkerrecht\r\n•\r\nDie finanziellen Mittel für humanitäre Hilfe werden erhöht und bedarfsorientiert eingesetzt. Wir achten dabei die humanitären Prinzipien Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Neutralität. Wir unterstützen Menschen weltweit, auch in vernachlässigten Krisen.\r\n•\r\nMit Mitteln der Humanitären Diplomatie setzen wir uns auf bilateraler und multilateraler Ebene dafür ein, dass Hilfe bei den Betroffenen ankommt und Zugang für humanitäre Akteure gewährleistet ist.\r\n•\r\nWir setzen uns für die Achtung des Humanitären Völkerrechts und für eine ungehinderten Handlungsspielraum humanitärer Organisationen weltweit ein. Humanitäre Hilfe darf weder behindert noch kriminalisiert werden. Wir stehen hinter dem Internationalen Strafgerichtshof und seinem Auftrag, Verantwortliche für Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht und das Völkerstrafrecht zur Verantwortung zu ziehen.\r\nInternationale Klimapolitik\r\n•\r\nWir werden unsere Zusagen im Bereich der internationalen Klimafinanzierung erfüllen und perspektivisch erhöhen, um den Herausforderungen der Klimakrise gerecht zu werden. Im Mittelpunkt unserer internationalen Zusammenarbeit stehen besonders betroffene Länder und Gemeinschaften, die wir wirksam bei Klimaschutzmaßnahmen, der Anpassung an Klimafolgen und der Bewältigung von Klimaschäden unterstützen.\r\n•\r\nWir setzen uns für eine ressortübergreifende, kohärente internationale Klimapolitik ein. Als Treiber für ambitionierte Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen wollen wir Gesundheit im Rahmen des One-Health-Ansatzes fest verankern und international vorantreiben.\r\nSexuelle und reproduktive Gesundheit\r\n•\r\nWir setzten uns für eine finanzielle und politische Stärkung von sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte in humanitären Kontexten ein. 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Pushbacks an Land und auf See sind schwere Menschenrechtsverletzungen und verstoßen gegen das völkerrechtlich verbindliche Non-Refoulement-Gebot.\r\n•\r\nDie Bundesregierung wird sich für die Einführung verbindlicher menschenrechtlicher Leitlinien für Migrationspartnerschaften mit Drittstaaten einsetzen. Kooperationen mit Staaten, die systematisch Menschenrechte verletzen, werden nicht fortgesetzt.\r\nGlobale Gesundheit und Entwicklungszusammenarbeit\r\n•\r\nWir stärken weiterhin die Globalen Gesundheit durch verlässliche und ausreichende Finanzierung multilateraler Institutionen, wie dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria und der Impfallianz Gavi.\r\n•\r\nZur Eindämmung von Antimikrobielle Resistenzen stellen wir mehr öffentliche Gelder zur Erforschung neuer Antibiotika bereit. 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Als wichtiger Akteur in einer neuen Regierungskoalition appellieren wir an Sie, das Thema humanitäre Hilfe und globale Gesundheit vorausschauend und verlässlich im Koalitionsvertrag Ihrer Regierung zu verankern.\r\nÄRZTE OHNE GRENZEN ist täglich mit den gravierenden Auswirkungen bewaffneter Konflikte, Kriege und Naturkatastrophen sowie mit fragilen Gesundheitssystemen auf Menschen konfrontiert. Gleichzeitig treibt uns die Sorge um, dass sich nach den USA weitere bedeutende Geberländer aus ihrem humanitären Engagement zurückziehen könnten. In den letzten Jahrzehnten erfolgten die humanitäre Hilfe sowie die Finanzierung globaler Gesundheitsprojekte durch die deutsche Regierung stets bedarfsorientiert und ohne Vorbedingungen. Diese Praxis hat Deutschland einen Ruf als verlässlichen und glaubwürdigen Partner im internationalen Kontext verschafft. Hieran muss eine neue Bundesregierung weiter anknüpfen – auch um Mitmenschlichkeit in der internationalen Politik zu leben und politisches Kapital zu bewahren.\r\nKonkret appellieren wir daher an Sie, sich in den kommenden Koalitionsgesprächen für folgende Anliegen einzusetzen:\r\n•\r\nDie Erhöhung der finanziellen Mittel für humanitäre Hilfe und deren bedarfsorientierte Verwendung. Dabei müssen die entscheidenden humanitären Prinzipien der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Neutralität gewahrt bleiben. Eine Instrumentalisierung der humanitären Hilfe für außenpolitische und außenwirtschaftliche Ziele ist abzulehnen, um Vertrauen und Verlässlichkeit bei internationalen Partnern zu erhalten. Ferner sollte die von Deutschland geförderte humanitäre Hilfe auf die drängenden Herausforderungen unserer Zeit, wie die Folgen des Klimawandels und weltweite Hungerkrisen, ausgerichtet werden.\r\n•\r\nDie menschenwürdige Unterbringung aller Menschen, die in der Europäischen Union Schutz suchen, einschließlich des Zugangs zu fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahren sowie medizinischer und psychosozialer Hilfe. Dabei ist u.a. die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten abzulehnen.\r\n•\r\nDie fortgesetzte und ausreichende Finanzierung von Finanzierungsinstrumenten der globalen Gesundheit, wie dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria sowie der Impfallianz Gavi.\r\nmédecins sans frontières – ärzte ohne grenzen e.V. ist eine gemeinnützige, internationale humanitäre Organisation\r\n•\r\nDie Bereitstellung zusätzlicher öffentlicher Mittel zur Erforschung neuer Antibiotika zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen. Um weitere Resistenzbildungen zu verhindern, muss der Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung sichergestellt werden.\r\nBeiliegend übermittle ich Ihnen ein Dokument mit konkreten Sprachvorschlägen für einzelne Kapitel des Koalitionsvertrags. Zudem lasse ich Ihnen den vorliegenden Brief sowie das Dokument auch in elektronischer Form zukommen.\r\nGerne kann ich die oben angesprochenen Themen sowie darüberhinausgehende Prioritäten von ÄRZTE OHNE GRENZEN für die kommende Legislaturperiode auch in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen weiter vertiefen. Für eine Terminvereinbarung kann sich Ihr Büro gerne jederzeit an meine Mitarbeiterin [Name] wenden.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n[Absender] ÄRZTE OHNE GRENZEN\r\nÄrzte ohne Grenzen: Positionen für Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen\r\nHumanitäre Hilfe und Humanitäres Völkerrecht\r\n•\r\nDie finanziellen Mittel für humanitäre Hilfe werden erhöht und bedarfsorientiert eingesetzt. Wir achten dabei die humanitären Prinzipien Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Neutralität. Wir unterstützen Menschen weltweit, auch in vernachlässigten Krisen.\r\n•\r\nMit Mitteln der Humanitären Diplomatie setzen wir uns auf bilateraler und multilateraler Ebene dafür ein, dass Hilfe bei den Betroffenen ankommt und Zugang für humanitäre Akteure gewährleistet ist.\r\n•\r\nWir setzen uns für die Achtung des Humanitären Völkerrechts und für eine ungehinderten Handlungsspielraum humanitärer Organisationen weltweit ein. Humanitäre Hilfe darf weder behindert noch kriminalisiert werden. Wir stehen hinter dem Internationalen Strafgerichtshof und seinem Auftrag, Verantwortliche für Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht und das Völkerstrafrecht zur Verantwortung zu ziehen.\r\nInternationale Klimapolitik\r\n•\r\nWir werden unsere Zusagen im Bereich der internationalen Klimafinanzierung erfüllen und perspektivisch erhöhen, um den Herausforderungen der Klimakrise gerecht zu werden. Im Mittelpunkt unserer internationalen Zusammenarbeit stehen besonders betroffene Länder und Gemeinschaften, die wir wirksam bei Klimaschutzmaßnahmen, der Anpassung an Klimafolgen und der Bewältigung von Klimaschäden unterstützen.\r\n•\r\nWir setzen uns für eine ressortübergreifende, kohärente internationale Klimapolitik ein. Als Treiber für ambitionierte Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen wollen wir Gesundheit im Rahmen des One-Health-Ansatzes fest verankern und international vorantreiben.\r\nSexuelle und reproduktive Gesundheit\r\n•\r\nWir setzten uns für eine finanzielle und politische Stärkung von sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte in humanitären Kontexten ein. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme von ÄRZTE OHNE GRENZEN \r\n\r\nzum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes  \r\n\r\nzur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe \r\n\r\n \r\n\r\nzu den geplanten Änderungen in § 42f SGB VIII zur Altersfeststellung \r\n\r\nBerlin, 16.04.2026 \r\n\r\n \r\n\r\n​​Inhalt \r\n\r\n​ 1. Einleitung ............................................................................................................ 1\r\n2. Bewertung der geplanten Neuregelung in § 42f SGB VIII ................................................. 2\r\n3. Medizinische und medizinethische Einwände .............................................................. 3\r\n3.1 Internationaler medizinischer Konsens gegen die nichtklinische Anwendung von\r\nAlterseinschätzung ................................................................................................. 3\r\n3.2 Die Unzuverlässigkeit der derzeit eingesetzten medizinischen Methoden zur\r\nAlterseinschätzung ................................................................................................. 4\r\n3.3 Hohe Fehlermarge und Risiko von Fehlentscheidungen ............................................. 5\r\n4. Ethische Grenzen ärztlicher Mitwirkung bei der Altersbestimmung ................................... 6\r\n5. Abschließende Empfehlungen .................................................................................. 7\r\n6. Literaturverzeichnis ................................................................................................ 8\r\n\r\n\r\nEinleitung \r\n\r\nÄRZTE OHNE GRENZEN bedankt sich für die Möglichkeit, zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vom 17. März 2026 Stellung zu nehmen. \r\n\r\nÄRZTE OHNE GRENZEN ist eine internationale, unabhängige medizinische humanitäre Organisation. In mehr als 70 Ländern leisten unsere Teams medizinische humanitäre Hilfe für Menschen, die von Konflikten, Epidemien, Katastrophen oder dem Ausschluss von Gesundheitsversorgung betroffen sind. Im Rahmen des Mandats der Organisation, öffentlich Zeugnis abzulegen, bringt ÄRZTE OHNE GRENZEN seine operative Erfahrung zu europäischen Migrationspolitiken und deren Auswirkungen auf das körperliche und psychische Wohlergehen von Migrantinnen und Migranten in öffentliche Debatten auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene1 ein.  \r\n\r\nBewertung der geplanten Neuregelung in § 42f SGB VIII \r\n\r\nÄRZTE OHNE GRENZEN sieht die geplante Neufassung des § 42f Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) mit großer Sorge. Nach dem Referentenentwurf soll das Jugendamt künftig eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung2 veranlassen, „wenn nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach § 42f Absatz 1 die Volljährigkeit der ausländischen Person festgestellt wurde“. Diese Regelung birgt die Gefahr, medizinische Verfahren zur Alterseinschätzung von einer eng begrenzten Ausnahme in Richtung eines faktischen Regelfalls zu verschieben. Sie steht zudem in einem Spannungsverhältnis zu den internationalen und europäischen Vorgaben, wonach bei allen Maßnahmen gegenüber Kindern das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist und bei fortbestehenden Zweifeln Minderjährigkeit zugrunde zu legen ist.3 \r\n\r\nAus Sicht von ÄRZTE OHNE GRENZEN ist die geplante Ausweitung medizinischer Verfahren zur Alterseinschätzung aus medizinischer und medizinethischer Perspektive nicht vertretbar. Die medizinische Alterseinschätzung anhand äußerer körperlicher Merkmale, Körperproportionen oder pubertärer Entwicklungsstadien bietet keine verlässliche Grundlage für die rechtliche Einordnung als minder- oder volljährig.4 Solche Einschätzungen unterliegen erheblichen individuellen Schwankungen und erfassen Unterschiede in der Herkunft, Ernährung, sozioökonomischen Lebensbedingungen und individueller Entwicklung nur unzureichend.5 Ein äußerlich reifer körperlicher Eindruck belegt daher keine Volljährigkeit. Dies gilt auch deshalb, weil körperliche Reifung individuell sehr unterschiedlich verläuft und ein weit fortgeschrittener pubertärer Entwicklungsstand deutlich vor dem 18. Lebensjahr vorliegen kann.6 Hinzu kommt, dass medizinische Besonderheiten die körperliche Entwicklung verzögern oder beschleunigen können. Störungen der Pubertätsentwicklung sind medizinisch beschrieben und können dazu führen, dass ein Kind oder Jugendlicher älter oder jünger erscheint, als es dem tatsächlichen Alter entspricht.7  \r\n\r\n \r\n\r\nMedizinische und medizinethische Einwände \r\n\r\n3.1 Internationaler medizinischer Konsens gegen die nichtklinische Anwendung von Alterseinschätzung \r\n\r\nAuf internationaler Ebene haben medizinische und pädiatrische Fachverbände, darunter auch internationale medizinische Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen,8 wiederholt ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Anwendung medizinischer Verfahren zur Alterseinschätzung zu nichtmedizinischen Zwecken geäußert, etwa zur Altersfeststellung im Rahmen von Asylverfahren. Diese Kritik beruht auf erheblichen ethischen Vorbehalten und auf der mangelnden wissenschaftlichen Genauigkeit der eingesetzten Methoden. \r\n\r\nBereits 2015 empfahl die European Academy of Paediatrics (EAP) ausdrücklich, dass sich Kinderärztinnen und Kinderärzte nicht an Verfahren zur Altersfeststellung von Asylsuchenden beteiligen sollten, sofern diese angeben, minderjährig zu sein.9 In ähnlicher Weise betonte die International Society for Social Pediatrics and Child Health (ISSOP) in ihrer Stellungnahme von 2017, dass medizinisches Fachpersonal sich nicht an solchen Verfahren beteiligen sollte, solange keine wissenschaftlich und ethisch vertretbaren Methoden entwickelt worden sind.10 Die European Society of Paediatric Radiology (ESPR) hebt in ihren Leitlinien und Schulungsmaterialien zur Anwendung von Strahlung bei Kindern hervor, wie wichtig es ist, die Strahlenbelastung zu minimieren und bildgebende Verfahren auf klinische Zwecke zu beschränken; der Einsatz für administrative Aufgaben wie die Altersbestimmung wird damit implizit ausgeschlossen.11 Der Weltärztebund (World Medical Association, WMA) betont, dass alle medizinischen Methoden, die ein Gesundheitsrisiko für die betroffene Person darstellen könnten, etwa radiologische Untersuchungen ohne medizinische Indikation, vermieden werden müssen. 12 Auch wenn der Ständige Ausschuss der europäischen Ärzte (Standing Committee of European Doctors, CPME) keine dezidierte Stellungnahme zur Altersfeststellung abgegeben hat, hat er wiederholt bekräftigt, dass Ärztinnen und Ärzte nicht zur Durchsetzung politischer Ziele instrumentalisiert werden dürfen und dass ihr Handeln im Einklang mit der medizinischen Ethik stehen und dem Wohl der Patientinnen und Patienten dienen muss.13 Ebenso empfiehlt die Asylagentur der Europäischen Union (European Union Agency for Asylum, EUAA) einen ganzheitlichen Ansatz bei der Altersfeststellung,14 der mit nichtmedizinischen und nicht schädlichen Methoden beginnt und medizinische Methoden nur als letztes Mittel vorsieht, vorausgesetzt, es bestehen umfassende ethische und verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen.15 \r\n\r\nWeitere nationale medizinische Fachverbände haben den Einsatz von Röntgenaufnahmen und anderen biologischen Methoden zur Altersfeststellung unter Verweis auf deren geringe Zuverlässigkeit, mangelnde klinische Relevanz und das Risiko einer Verletzung der Kinderrechte unmissverständlich kritisiert.16 Das gilt auch für Deutschland. Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer hat medizinische Altersschätzung bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen als ethisch problematisch eingeordnet und insbesondere Röntgen- und Genitaluntersuchungen zu nichtmedizinischen Zwecken zurückgewiesen.17 Auch die Internationalen Ärztinnen für die Verhütung des Atomkrieges / Ärztinnen in sozialer Verantwortung e. V. (IPPNW) lehnen Röntgenuntersuchungen zur Altersschätzung ab, weil sie keine verlässliche Grundlage für die Feststellung des chronologischen Alters bieten und ohne medizinische Indikation nicht zu rechtfertigen sind.18 \r\n\r\n \r\n\r\n3.2 Die Unzuverlässigkeit der derzeit eingesetzten medizinischen Methoden zur Alterseinschätzung \r\n\r\nDer Katalog medizinischer Untersuchungen zur Alterseinschätzung bei Minderjährigen umfasst atlasbasierte Methoden, Einzelknochenanalysen, zahnärztliche Altersschätzung mittels Röntgenaufnahmen sowie Verfahren unter Einsatz von Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT). Gerade radiologische Methoden zur Beurteilung der Skelettreifung werden in der medizinischen und wissenschaftlichen Fachwelt seit Langem aus verschiedenen Gründen als unzuverlässig infrage gestellt und offen kritisiert.19 \r\n\r\nBereits der allgemeine medizinethische Grundsatz primum non nocere („zuerst nicht schaden“) verlangt, dass Ärztinnen und Ärzte Maßnahmen vermeiden, die Schaden zufügen können, ohne einen medizinischen Nutzen zu bieten. Radiologische Methoden, die ohne klinische Rechtfertigung an Kindern durchgeführt werden, sind daher unverhältnismäßig und ethisch nicht zu rechtfertigen. Dies gilt auch mit Blick auf die internationalen und europäischen Schutzstandards für Kinder, die den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Gesundheit und den Schutz der körperlichen Unversehrtheit betonen. Sie haben keine therapeutische Funktion und setzen junge Menschen unnötigen Risiken aus, insbesondere durch die Belastung mit ionisierender Strahlung. Kinder sind aufgrund ihrer erhöhten Empfindlichkeit gegenüber den schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung und ihrer längeren verbleibenden Lebenszeit besonders vulnerabel; dies erhöht sowohl die Wahrscheinlichkeit langfristiger Schäden als auch das Zeitfenster, in dem solche Schäden auftreten können.20 Ein grundlegendes ethisches Problem liegt zudem darin, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen in diesen Situationen nicht im Rahmen klinischer Versorgung untersucht werden, bei der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten im Vordergrund stehen, sondern ausschließlich zu administrativen Zwecken. Es ist daher besonders bedenklich, dass die Entwurfsbegründung die Neuregelung ausdrücklich mit der Beseitigung von Auslegungsfragen und der Entlastung des Jugendamts rechtfertigt. Ein medizinisch und ethisch hoch sensibles Verfahren darf nicht vorrangig unter Gesichtspunkten der Verwaltungsvereinfachung neu justiert werden. \r\n\r\nEntscheidend ist zudem, dass radiologische Methoden zur Alterseinschätzung wesentliche individuelle Einflussfaktoren nicht angemessen berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere der ethnische Hintergrund, gesundheitliche Vorerkrankungen, metabolische und genetische Merkmale, soziale Lebensumstände sowie akute und chronische Erkrankungen einschließlich hormoneller Störungen.21 Gerade bei Kindern und Jugendlichen, die aus Kontexten von Konflikt, Mangelernährung oder Hunger kommen, ist dies in besonderer Weise relevant. Radiologische Methoden beruhen zudem auf Referenzpopulationen und atlasbasierten Vergleichsverfahren, deren Aussagekraft für rechtlich folgenschwere Entscheidungen vielfach in Zweifel gezogen wird.22 Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Atlas von Greulich und Pyle.23 Auch deshalb bieten solche Methoden keine verlässliche Grundlage für Entscheidungen über Minder- oder Volljährigkeit. \r\n\r\n \r\n\r\n3.3 Hohe Fehlermarge und Risiko von Fehlentscheidungen \r\n\r\nDie Fehlermarge der medizinischen Verfahren zur Alterseinschätzung ist erheblich. Die Abweichung kann bis zu fünf Jahre betragen24, was sie für Entscheidungen mit weitreichenden Folgen, insbesondere für die rechtliche Feststellung der Volljährigkeit im Rahmen der Altersbestimmung, ungeeignet macht. Methoden zur Beurteilung der Knochen- und Zahnreife sind probabilistische Verfahren und keine präzisen Messungen; ihre Zuverlässigkeit nimmt gerade während der Pubertät weiter ab. Während in einem klinischen Kontext zusätzliche diagnostische Informationen herangezogen würden, um die Aussagekraft besser einzuordnen, besteht im administrativen Kontext die Gefahr, dass die mit diesen Verfahren verbundenen Unsicherheiten und Grenzen nicht in gleicher Weise berücksichtigt werden. Werden solche Verfahren dennoch als definitive Grundlage für die rechtliche Einordnung als minder- oder volljährig verwendet, ohne Absicherung durch andere Fachdisziplinen, alternative Verfahren und Schutzvorkehrungen wie die Vermutung der Minderjährigkeit, besteht das Risiko, Minderjährige fälschlich als Erwachsene einzustufen. Solche Fehlentscheidungen können schwerwiegende Folgen haben und schutzbedürftige Personen einem erhöhten Risiko für Beeinträchtigungen ihres körperlichen und psychischen Wohlbefindens aussetzen. \r\n\r\n \r\n\r\n \r\n\r\nEthische Grenzen ärztlicher Mitwirkung bei der Altersbestimmung \r\n\r\nAsyl- und aufenthaltsrechtliche Entscheidungen sind ihrem Wesen nach rechtlicher und politischer Natur. Es gibt keine medizinische Rechtfertigung dafür, dass Ärztinnen und Ärzte an solchen Verfahren mitwirken, sofern die Gesundheit der betroffenen Person nicht unmittelbar gefährdet ist. Medizinische Eingriffe dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie klinisch gerechtfertigt sind und die Grundsätze der Autonomie, Würde und körperlichen Unversehrtheit wahren. Werden sie für nichtmedizinische Zwecke eingesetzt, etwa zur Feststellung des Alters in Asylverfahren, geraten sie in Konflikt mit grundlegenden Prinzipien der medizinischen Ethik, insbesondere mit dem Grundsatz primum non nocere. \r\n\r\nWenn zudem die Einschätzung einer Ärztin oder eines Arztes auf der Grundlage einer unzuverlässigen Methode dazu beiträgt, dass ein junger Mensch weiterem Leid ausgesetzt wird, etwa durch den Ausschluss von Schutzrechten, zeigt dies die Notwendigkeit klarer Grenzen zwischen medizinischer Praxis und rechtlicher Beurteilung im Asylkontext. Die Rolle von medizinischem Fachpersonal muss in der ethischen Verpflichtung verankert bleiben, der Gesundheit und dem Wohlergehen der Patientinnen und Patienten zu dienen. Die bei der Altersbestimmung eingesetzten radiologischen Methoden sind wissenschaftlich nicht hinreichend fundiert und wurden in zahlreichen Veröffentlichungen einzelner Autorinnen und Autoren sowie medizinischer Fachgesellschaften als ungenau und ungeeignet kritisiert. Der ärztliche Berufsethos verlangt, dass medizinische Maßnahmen dem Gewissen der Ärztin oder des Arztes sowie dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens entsprechen und nur solche Mittel eingesetzt werden, die für das Wohl der Patientin oder des Patienten notwendig sind. \r\n\r\nZusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten in rechtliche Feststellungen zum Alter von Asylsuchenden komplexe ethische und berufliche Bedenken aufwirft, die durch Stellungnahmen und Positionierungen führender medizinischer Institutionen weltweit bestätigt worden sind. \r\n\r\nVerfahren zur Altersfeststellung müssen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen. Sie dürfen nicht so ausgestaltet sein, dass Unsicherheit regelmäßig in medizinische Untersuchungen übersetzt wird. Gerade weil die eingesetzten Methoden wissenschaftlich begrenzt und ethisch problematisch sind, lehnt ÄRZTE OHNE GRENZEN die Verwendung medizinischer Verfahren zur Alterseinschätzung im Asylkontext ab. Eine Ausweitung solcher Verfahren stärkt den Kinderschutz nicht, sondern birgt die Gefahr, Schutzstandards abzusenken und Unsicherheiten zulasten betroffener Kinder und Jugendlicher zu verschieben.  \r\n\r\n \r\n\r\nAbschließende Empfehlungen \r\n\r\nVor diesem Hintergrund empfiehlt Ärzte ohne Grenzen, die geplanten Änderungen in § 42f SGB VIII wie folgt zu überarbeiten: \r\n\r\nKeine Ausweitung medizinischer Verfahren zur Alterseinschätzung. Die Neufassung des § 42f Absatz 2 darf nicht dazu führen, dass ärztliche Untersuchungen faktisch zum Standard werden. Medizinische Verfahren sind zur rechtlich folgenreichen Einordnung als minder- oder volljährig ungeeignet und dürfen nicht als Instrument behördlicher Altersfeststellung ausgebaut werden.  \r\n\r\nKein Einsatz radiologischer Verfahren ohne medizinische Indikation. Untersuchungen mit Strahlenbelastung dürfen nicht zur administrativen Alterseinschätzung eingesetzt werden.  \r\n\r\nSchutzorientierter Umgang mit Unsicherheit. Wenn das Alter nicht verlässlich festgestellt werden kann, dürfen Unsicherheiten nicht zulasten der betroffenen Kinder und Jugendlichen aufgelöst werden; im Zweifel ist Minderjährigkeit anzunehmen. \r\n\r\nÄRZTE OHNE GRENZEN empfiehlt der Bundesregierung daher, die geplante Neuregelung des § 42f SGB VIII grundlegend zu überarbeiten. Eine Regelung, die medizinische Verfahren zur Alterseinschätzung ausweitet oder faktisch normalisiert, ist mit medizinischer Ethik, wissenschaftlicher Sorgfalt und dem Vorrang des Kindeswohls nicht vereinbar. Altersfeststellung muss verhältnismäßig, kindgerecht und ohne unnötige medizinische Eingriffe erfolgen. \r\n\r\n \r\n\r\nLiteraturverzeichnis \r\n\r\nÄrzte ohne Grenzen; Save the Children; We Are Monitoring, Age as verdict: Harmful age assessments of unaccompanied migrant children, 2026, verfügbar über https://www.msf.org/polish-legislators-must-drop-harmful-age-assessment-children [14.04.2026].  \r\n\r\nBenvenuti, B.; Marshall-Denton, C.; McCann, S.: Death, Despair and Destitution: The Human Costs of the EU’s Migration Policies. Médecins Sans Frontières, 21. Februar 2024. DOI: 10.57740/JVOW8383, verfügbar über: https://www.msf.org/sites/default/files/2024-02/Migration%20Report%20-%20DOI%20URL.pdf [14.04.2026].  \r\n\r\nBramswig, J.; Dubbers, A.: Disorders of Pubertal Development. In: Deutsches Ärzteblatt International, Bd. 106, Nr. 17, 2009, S. 295–304. \r\n\r\nCavallo, F.; Mohn, A.; Chiarelli, F.; Giannini, C.: Evaluation of Bone Age in Children: A Mini-Review. 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September 2016, verfügbar über https://www.zentrale-ethikkommission.de/stellungnahmen/medizinische-altersschaetzung-bei-unbegleiteten-jungen-fluechtlingen [14.04.2026]. \r\n\r\n \r\n\r\n "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-04-16"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}