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Dazu gehören die Interessenvertretung und die Beratung zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Begleitung von Entscheidungsprozessen in der gemeinsamen Selbstverwaltung zum Erhalt der Erstattungsfähigkeit, sowie die Konzeption und Implementierung von Versorgungsprojekten.\r\n\r\nIn der Interessenvertretung sind wir sowohl beratend als auch ausführend tätig. Dementsprechend unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchführung ihrer eigenen Interessenvertretung. 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Es soll eine Nationale Herz-Kreislauf-Strategie erarbeitet und etabliert werden.  Dies betrifft Bereiche in der Forschung, Ausbildung, Förderung und Versorgung und die damit einhergehenden Verankerungen im Gesetz.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. 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Dazu soll ein risikoadaptiertes Screening auf Vorhofflimmern mit Fokus auf die Risikogruppen (nach Alter/Vorerkrankung/Lebensstil) eingeführt werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. 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Hierfür soll die gemeinsame Selbstverwaltung beauftragt werden, u.a. ihre Richtlinien hinsichtlich des Schlaganfalls zu erweitern.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. 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Für Neugeborene ist eine gesetzliche Festschreibung der Nachverfolgung (Tracking) des Neugeborenen-Hörscreenings notwendig, um sicherzustellen, dass Kinder einer adäquaten Hörversorgung zugeführt werden. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009968","title":"Zukunft der Nuklearmedizin","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)","publicationDate":"2026-04-16","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/RefE_BStabG_2026.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz?utm_source=perplexity"}]},"description":"Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Nuklearmedizin, um die nuklearmedizinische Versorgung in Zukunft aufrechtzuerhalten. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009969","title":"Stärkung der spezialisierten Arzneimittelversorgung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)","publicationDate":"2025-10-20","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/RefE_Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/apovwg.html"}]},"description":"Unterstützung der politischen Interessenvertretung zur Stärkung der spezialisierten Apotheken. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über den Betrieb von Apotheken","shortTitle":"ApoBetrO 1987","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987"},{"title":"Arzneimittelpreisverordnung","shortTitle":"AMPreisV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ampreisv"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"},{"title":"Gesetz über das Apothekenwesen","shortTitle":"ApoG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/apog"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009971","title":"Politische Begleitung einer Öffnung des Lifestyle-Paragrafen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir setzen uns dafür ein, dass Arzneimittel, die aktuell unter den § 34 SGB V fallen, künftig zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Dazu muss der Lifestyle-Paragraf geändert werden, der aktuell die Erstattung von Arzneimitteln, etwa zur Appetitzügelung, ausschließt. Um eine gesetzliche Änderung des § 34 SGB V für zu erwirken, führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017519","title":"Weiterentwicklung der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Für Patient:innen, die an einer seltenen oder schweren Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf leiden, schöpft die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, kurz ASV, noch nicht ihr volles Potenzial aus. Die (Weiter-)Entwicklung von soll vereinfacht und beschleunigt werden.  ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017520","title":"Weiterentwicklung der Hybrid DRG","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Potenzial der Ambulantisierung soll voll ausgeschöpft werden, in dem das Konstrukt der Hybrid DRG angemessen auf die Kosten-Logiken in den jeweiligen Sektoren (ambulant / stationär) ausgerichtet werden. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017521","title":"Verbesserung der Migräneversorgung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Diagnostik und frühzeitige ärztlich betreute Therapieeinleitung und Fortbegleitung von Migränepatienten soll verbessert werden. Für die Erkrankung wird sensibilisiert.  ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021217","title":"Verbesserung der Versorgung der Fettleber (MASH) ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Steigerung der Aufmerksamkeit für die Lebergesundheit, insbesondere der Metabolischen Dysfunktion-assoziierte Steatohepatitis (MASH) hinsichtlich einer verbesserten, flächendeckenden Diagnostik mittels Früherkennung (z.B. im Rahmen der GU-Richtlinie). Politische Begleitung der frühen Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021218","title":"Politische Begleitung einer Reform des AMNOG ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Politische Begleitung einer Reform des AMNOG im Bereich der chronischen Erkrankungen, insbesondere hinsichtlich verlässlicher Rahmenbedingungen und einer Ausrichtung des AMNOG an der Versorgungsrealität. Hierfür muss das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) angepasst werden. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts","shortTitle":"AMRNOG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/amrnog"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021220","title":"Stärkung der Früherkennung Prävention chronischer Erkrankungen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Weiterentwicklung der Früherkennung und Prävention von chronischen Erkrankungen, indem die Rahmenbedingungen in der Versorgung, etwa die Disease Management Programme, Check-Up Untersuchungen im Rahmen der Gesundheitsuntersuchungsrichtlinie (GU-RL), an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst sowie risikoadjustierte Screenings eingeführt werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021221","title":"Neudefinition Verbandmittel","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Regelungsvorhaben ist in der Begründung zum Artikel 14 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege angekündigt. Dort heißt es: \"In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll im Anschluss der Begriff „Verbandmittel“ so definiert werden, dass langfristig eine Versorgung mit not-wendigen Verbandmitteln und Wundbehandlungsprodukten sichergestellt ist.\"","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0026220","title":"Verbesserung der Demenzversorgung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Aktivitäten zielen auf strukturelle und qualitative Verbesserungen in der Versorgung von Menschen mit Demenz ab. Im Mittelpunkt stehen die Weiterentwicklung der koordinierte Versorgung zwischen ambulanter, stationärer und pflegerischer Leistungserbringung sowie der Ausbau niedrigschwelliger Unterstützungsangebote.\r\nDarüber hinaus sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die frühzeitige Erkennung von Demenzerkrankungen zu verbessern, Versorgungsdefizite abzubauen und die Lebensqualität Betroffener und ihrer Angehörigen nachhaltig zu stärken.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0028319","title":"Zugang zu chirurgischer Glaukom Versorgung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir setzen uns dafür ein, gleichwertigen Zugang zu chirurgischer Glaukom Versorgung sicherzustellen. Dafür ist es notwendig, dass die Ärztinnen und Ärzte eine auskömmliche Vergütung für die Durchführung der minimalinvasiven Glaukom Operation erhalten. Im Zuge der Diskussionen um die Reduzierung der Vergütung anderer ophtalmologischer Operationen im Rahmen des Beitragssatz-Stabilisierungsgesetzes setzen wir uns dafür ein, dass die minimalinvasive Glaukom Chirurgie angemessen vergütet wird.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":11,"statements":[{"statementNumber":"SG2601130014","regulatoryProjectNumber":"RV0009956","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der Versorgung mit mRNA Impfstoffen und Therapeutika","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e0/c0/687919/Stellungnahme-Gutachten-SG2601130014.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Impfquoten erhöhen und Gesundheitsschutz stärken – Impfplan für Deutschland\r\n\r\n \r\nImpfen ist eine der wirkungsvollsten Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen. Dies gilt sowohl für den einzelnen als auch für die gesamte Gesellschaft. Durch Impfungen konnten weltweit Krankhei-ten eingedämmt, zum Teil sogar ausgerottet werden, die lange zu den tödlichsten Infektionskrankhei-ten gehörten (bspw. Pocken, Polio, Masern). Neben der Einführung von Hygienestandards hat keine Entwicklung so zum Schutz von Menschenleben beigetragen, wie Impfungen. Geimpfte Personen sind deutlich besser vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Bei besonders schwerwiegenden Erkran-kungen schützt eine Impfung vor bleibenden Schäden und dem Tod – dies gilt umso mehr für vul-nerable Patienten. \r\n\r\nJe größer der Anteil der geimpften Personen ist, desto größer ist auch der Schutz in der Bevölkerung. Krankheitserreger können sich weniger leicht verbreiten. Umso wichtiger ist dieser gesellschaftliche Schutz für Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Vor dem Hintergrund empfiehlt die Ständi-ge Impfkommission beispielsweise für saisonale Erkrankungen wie COVID-19 und Influenza die Immu-nisierung durch Impfung für ältere und vulnerable Patienten, aber auch für das unmittelbare Umfeld dieser Personen. \r\n\r\nAllerdings verfehlt Deutschland seit Jahren die von der WHO empfohlenen Impfquoten. Dies gilt bei den Impfungen für Kinder und Jugendliche und insbesondere bei den Impfungen für Erwachsen. Für saisonale Infektionskrankheiten liegt die Impfquote mit durchschnittlich 30 % weit unter dem EU/WHO-Ziel von 75 %. Die Folge sind hohe Krankenstände, insbesondere in den Wintermonaten, und eine unnötige Belastung des Gesundheitswesens sowie der Wirtschaft. \r\n\r\nZiel\r\nZiel ist es, die Bevölkerung und den einzelnen Menschen bestmöglich vor schwerwiegenden Erkran-kungen zu schützen. Um das Ziel zu erreichen, muss die Impfprävention verbessert und weitere Maß-nahmen zur Steigerung der Impfquoten ergriffen werden. \r\n\r\nLösungsansatz\r\nUm die Impfquoten zu steigern, ist es sinnvoll weitere Maßnahmen zu ergreifen und in anstehenden politischen Vorhaben zu berücksichtigen, die zu einer Erhöhung der Impfquoten beitragen. \r\n \r\n\r\n \r\nÜbergangshonorar und Sachkostenprinzip ab STIKO-Empfehlung\r\nZwischen dem STIKO-Beschluss für eine Impfung und dem Abschluss der Vergütungsvereinbarung zwischen den Krankenkassen und den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) vergehen in der Regel mehrere Monate, zum Teil sogar Jahre. In dieser Phase sind Impfungen nur auf Selbstzahlerbasis mit Privatrezept verfügbar. Unterschiedliche Verhandlungsgeschwindigkeiten in den KV-Regionen limitie-ren einen einheitlichen und zeitgleichen Zugang zu Schutzimpfungen in Deutschland. Das Apotheken-honorar hingegen wird bundesweit verhandelt. Die Zeit zwischen STIKO-Beschluss und Vergütungsre-gelung sollte durch eine übergangsweise Vergütung überbückt werden. So könnte ein Übergangshono-rar für Ärzt:innen bis zum Abschluss der Verhandlungen gelten und der Impfstoff im Sachleistungs-prinzip in den Praxen verfügbar sein. \r\n\tÜbergangsweise Vergütung von Ärzt:innen ab STIKO-Empfehlung, mindestens ab Veröffentlichung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des G-BA im Bundesanzeiger, ermöglichen (s. GMK-Beschluss ).\r\n\tBundesweite Rahmenverträge sichern einen flächendeckenden zeitgleichen Zugang zu neuen Imp-fungen mit STIKO-Empfehlung. \r\n\r\nZugang zu Impfungen niedrigschwellig gestalten\r\nWährend der Pandemie trug der niedrigschwellige Zugang zu Impfungen zu einer signifikanten Immu-nität in der Bevölkerung bei. Insbesondere die Möglichkeit, dass alle Fachärzt:innen jeden Impfstoff impfen durften, vereinfachte den Zugang erheblich. Auch die Möglichkeit, dass Apotheken impfen, ist ein wichtiger Beitrag zu niedrigschwelligen Angeboten, was in vielen Ländern Europas etabliert ist. Dieses Angebot sollte, wie auch im Rahmen der Apothekenreform bekannt geworden, ausgebaut wer-den. Dabei sollten neben Totimpfstoffen auch genetische Impfstoffe, wie etwa RNA-Impfstoffe, be-rücksichtigt werden. Denn aktuell dürfen Apotheken bereits mRNA-Impfungen gegen COVID und In-fluenza vornehmen. Diese Möglichkeit sollte angesichts möglicher Innovationen auch zukünftig sicher-gestellt sein. \r\n\tIn der Apothekenreform das Impfangebot durch Apotheken erweitern und neben Totimpfstoffen auch genetische Impfstoffe, d.h. RNA-Impfstoffe, berücksichtigen. Zielführend wäre es, das Impfen von Lebendimpfstoffen in Apotheken auszuschließen. \r\n\r\nImpfverhalten gezielt steuern und begleiten\r\nDie aktuelle Diskussion zur Patientensteuerung sollte auch für Impfungen gelten. Durch eine gezielte Steuerung über den e-Impfausweis mit Erinnerungsfunktion kann sichergestellt werden, dass Men-schen, für die eine Impfung empfohlen ist, informiert und durch eine Impfung geschützt werden kön-nen. \r\n\tDer e-Impfausweis sollte zügig implementiert und die gematik zu einer entsprechenden Einführung mobilisiert werden.\r\n\r\nAufklären und über die Vorteile der Impfprävention informieren\r\nDie WHO analysierte, dass vor allem Fehl- und Desinformation über Impfungen eine erhebliche Rolle spielen bei den geringen Impfquoten . In einigen Ländern sind schwere Masernausbrüche auf das aktive Verbreiten von Impfskepsis zurückzuführen. Auch in Deutschland gibt es in Teilen der Bevölke-rung eine Impfskepsis, die während der COVID-19-Pandemie z.T. zugenommen hat. Vor dem Hinter-grund ist es zentral, im Rahmen von Kampagnen aufzuklären, zu informieren und gezielt vulnerable Patientengruppen anzusprechen. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) sollte eine zentrale Rolle spielen und ggf. für die Steigerung von Impfquoten kompetent gemacht werden.\r\n\tMit gezielten Kampagnen Des- und Fehlinformationen entgegenwirken und Vertrauen schaffen \r\n\tBIÖG zügig aufbauen, mit den notwendigen Ressourcen ausstatten und für die Aufklärung über nicht-übertragbare und übertragbare Krankheiten verantwortlich machen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-10-10"}]},{"statementNumber":"SG2606300184","regulatoryProjectNumber":"RV0009956","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der Versorgung mit mRNA Impfstoffen und Therapeutika","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f5/45/791780/Stellungnahme-Gutachten-SG2606300184.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Beitragsstabilisierung der GKV – Positionierung und Lösungsvorschläge\r\nMit dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) hat die Bundesregierung einen Entwurf vorgelegt mit dem Ziel, weitere Belastungen der Be-schäftigten in Deutschland zu verhindern und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die wirtschaftliche Entwicklung nicht weiter zu gefährden. Der Entwurf wird voraussichtlich ab Juni im Ausschuss für Gesundheit im Bundestag beraten und noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen. Dem Gesetz waren Vorschläge einer von der Bundesregierung eingesetzten Finanz-Expertenkommission Gesundheit vorausgegangen, die ihre Vorschläge zur kurzfristigen Konsolidierung am 2. April veröffentlicht hatten.\r\n\r\nIm Detail sind im vorliegendes Gesetzesentwurf neben zahlreichen Einsparmaßnahmen Anpassung in § 130a SGB V vorgesehen. Unter anderem soll in einer neuen Fassung des Absatz 2 geregelt werden, dass Krankenkassen einen zusätzlichen Abschlag auf Impfstoffe mit Patent- oder Wirkstoffschutz in Höhe von 7 % auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Herstellers erhalten. Darüber hinaus ist gemäß § 130a Abs. 1 Satz 1 SGB V ein ergänzender dynamischer Preisabschlag ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen, dessen „Höhe von der Entwicklung der Arzneimittelausgaben und der beitragspflichtigen Einnahmen abhängt.“ Die konkrete Höhe berechnet sich dynamisch auf Grundlage eines jährlichen Vergleichs zwischen den Arzneimittelausgaben gegenüber den beitragspflichtigen GKV-Einnahmen der GKV. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, soll die Differenz zum zweiten Halbjahr des Folgejah-res durch eine entsprechende Abschlagshöhe ausgeglichen werden. Die erwarteten Einsparungen aus den Abschlägen auf Impfstoffe betragen der Bundesregierung zufolge zwischen 130 und 170 Millionen Euro.\r\n\r\nVor dem Hintergrund des bekundeten Ziels der Bundesregierung ist es nachvollziehbar, dass diese sämtliche Ausgaben prüft hinsichtlich bestehender Möglichkeiten, zur Ausgabenreduzierung beizutra-gen. Auch ist nachvollziehbar, dass die Bundesregierung prüft, welchen Beitrag pharmazeutische Un-ternehmen zur Beitragsstabilisierung leisten können. \r\n\r\nJedoch gehen die angedachten Abschlagszahlungen in die falsche Richtung und sind nicht geeignet, die Gesundheitsversorgung (finanziell) zu entlasten. Die geplanten Änderungen gefährden die Impfprä-vention und die damit einhergehenden mittel- und langfristig zu erzielenden Einsparungen in der ge-setzlichen Krankenversorgung. Prävention ist eine zentrale Stellschraube für die Gesundheit der Bevöl-kerung im Allgemeinen und die der Versicherten im Speziellen. Die Impfprävention spielt hierbei eine herausragende Rolle. Zahlreiche Studien belegen die positiven Effekte auf die Gesundheit sowie die gesundheitsökonomischen Effekte von Impfungen als Prävention gegen eine Erkrankung . \r\n\r\nBereits die Finanzkommission Gesundheit hatte zu bedenken gegeben, dass wirtschaftspolitische Ein-griffe in die Preismechanismen der Impfstoffe mit Risiken für die Versorgungssicherheit einhergehen. Gerade die Kombination aus fixem und dynamischem Abschlag stellen für Impfstoffhersteller ein wirt-schaftlich nahezu unkalkulierbares Risiko dar und schwächen die Attraktivität des deutschen Marktes. \r\n\r\n \r\nLösungsvorschlag\r\nAngesichts der finanziellen Lage der GKV ist sachdienlich, Maßnahmen zu ergreifen, die sich langfristig nicht in ihr Gegenteil verkehren und statt zu einer Beitragsstabilisierung zu weiteren Ausgaben führen.\r\n\r\n\tAbschlag auf Impfstoffe in Höhe von 7%: Um zum Ziel der kurzfristigen GKV-Beitragsstabilisierung beizutragen, sollte der fixe Preisabschlag in Höhe von 7% befristet werden, bspw. bis 31.12.2029. Eine hohe Impfquote ist gesellschaftlich wünschenswert, weshalb der wirtschaftspolitische Eingriff zeitlich begrenzt werden sollte.  \r\n\r\n\tDynamischer Herstellerabschlag: Der dynamische Herstellerabschlag ist nicht geeignet dafür, das vom Gesetzgeber ausgegeben Ziel zu erreichen. In einem solidarischen Gesundheitssystem mit ei-ner hohen Innovationsdynamik und zugleich einem herausfordernden demografischen Wandel ist es nicht sachgerecht, die abgabeninduzierten GKV-Einnahmen als Maßstab zu verwenden. Das In-strument hängt von Faktoren ab, auf die Hersteller keinen Einfluss haben. Eine wirtschaftlich be-lastbare Investitionsplanung wäre damit nicht möglich und der Marktzugang innovativer Therapien erschwert. Stattdessen werden die Kosten der Schutzimpfungen durch gesundheitsökonomische Ef-fekte aufgewogen. Vor dem Hintergrund sollte für Impfstoffe eine Ausnahmeregelung geschaffen werden\r\n\r\n\tKostenersparnis und Bürokrathieabbau durch Streichung der Sonderreglungen gem. § 13 IfSG: Um einen Beitrag zur Entlastung zu leisten, ist es sachdienlich die Sonderregelungen in § 13 IfSG zur Schutzimpfung gegen COVID zu streichen und stattdessen analog zu sonstigen Schutzimpfungen zu regeln. Grundsätzlich müssen Ärzt:innen und Apotheken Informationen zu verwendeten Impfstof-fen an das RKI übermitteln. Für den COVID-Impfstoff gelten weitere zu übersendende Informatio-nen, die aus Sicht aller Akteure keinen Mehrwert für die Versorgung bieten, etwa impfstoffspezifi-sche Dokumentationsnummer, Chargennummer, Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie. Die Regelung in § 13 Abs. 5 Nr. 10 IfSG, die aus der Pandemie stammt, sollte gestri-chen werden.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-05-22"}]},{"statementNumber":"SG2406280160","regulatoryProjectNumber":"RV0009957","regulatoryProjectTitle":"Erweiterung der Befugnisse von Herstellbetrieben","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ca/cf/325575/Stellungnahme-Gutachten-SG2406280160.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wie können Apotheken und Herstellbetriebe die flächendeckende Versorgung mit Rezepturen sicherstellen?\r\n\r\nHintergrund/Problem\r\n▪ Aktuell ist es Apotheken nicht erlaubt, nicht-sterile Zubereitungen an Herstellbetriebe auszulagern. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass immer mehr Apotheken aufgrund des hohen Ressourcenaufwands und der unwirtschaftlichen Vergütung nicht-sterile Zubereitungen aufgrund des Kontrahierungszwangs zwar anbieten – allerdings eingeschränkt und dadurch mit mehrtägigen Wartezeiten für die Patient:innen. Das führt zu einer Konzentration der nicht-sterilen Rezepturherstellungen auf wenige Apotheken, die damit an ihre Belastungsgrenze stoßen. Ausschlaggebend dafür ist unter anderem das Preisgefüge der Hilfstaxe, das häufig nicht kostendeckend ist.\r\n▪ Um die flächendeckende und häufig zeitkritische Arzneimittelmittelversorgung mit nicht-sterilen \r\nRezepturen für die Patient:innen weiterhin zu gewährleisten, muss der Gesetzgeber den Rahmen für eine kostendeckende Herstellung nicht-steriler Rezepturen schaffen. Möglichkeiten bestehen in der Anhebung der Hilfstaxenvergütung, aber auch in der Ermöglichung von mehr Prozesseffizienz.\r\n▪ In Hinblick auf die effiziente Herstellung von nicht-sterilen Rezepturen könnten Herstellbetriebe \r\nals Lohnhersteller, die im Auftrag der Vor-Ort-Apotheken handeln, unterstützen.\r\n▪ Herstellbetriebe übernehmen im Auftrag der Vor-Ort-Apotheken bereits heute die Herstellung \r\nvon sterilen, patientenindividuellen Zubereitungen.\r\n▪ Diese Zubereitungen werden unter höchsten, gesetzlich geregelten Qualitätsanforderungen \r\n(GMP, Good Manufacturing Practice) hergestellt und durch ein ausgeklügeltes Logistiksystem \r\npunktgenau an die Apotheke und von dieser an die Arztpraxen ausgeliefert. \r\n▪ Durch ein stabiles Netzwerk an Zulieferern verfügen Lohnhersteller in der Regel zudem über solide Kanäle, um auch bei Engpässen Wirkstoffe einzukaufen, die für einzelne Apotheken zum Teil \r\nnur mit größerem Aufwand erhältlich sind. \r\n▪ Herstellbetriebe besitzen damit bereits sehr gute Grundlagen, um auch die Herstellung von \r\nnicht-sterilen Rezepturen in Defektur-Abgabegröße zu unterstützen. Apotheken könnten durch\r\nKooperationen mit Herstellbetrieben kurzfristig die benötigte Herstellkapazitäten erweitern und \r\nsomit die Arzneimittelversorgung von Patient:innen sicherstellen.\r\n\r\nLösung\r\n▪ Aktuell ist die Herstellung nicht-steriler Rezepturen und die Vorhaltung von Defekturen ausschließlich Apotheken vorbehalten. Durch die Möglichkeit zur Beauftragung eines Herstellbetriebes und die Herstellung nicht-steriler Defekturen durch diesen kann die flächendeckende Arzneimittelversorgung auch in Zukunft sichergestellt werden.\r\n▪ Notwendige gesetzliche Grundlage dafür ist eine Erweiterung von § 11a (2) ApoBetrO (zulässige \r\nTätigkeiten im Auftrag) und die Ausdehnung der Tätigkeiten im Auftrag auf § 21 (2) Nummer 1\r\nAMG (Defekturen).\r\n\r\nKonkret bedeutet dies folgende gesetzliche Anpassungen:\r\n▪ Änderung § 11a der ApoBetrO: § 11a Absatz 1 ApoBetrO wird wie folgt ergänzt:\r\n- Soweit die Apotheke die Herstellung von Arzneimitteln gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 1\r\noder Nummer 1b des Arzneimittelgesetzes oder § 11 Absatz 3 oder 4 des Apothekengesetzes von anderen Betrieben durchführen lassen darf, muss dafür ein schriftlicher Vertrag zwischen der Apotheke als Auftraggeber und dem anderen Betrieb als Auftragnehmer bestehen, der in beiden Betrieben vorliegen muss. In dem Vertrag sind die Verantwortlichkeiten jeder Seite klar festzulegen. Satz 1 gilt entsprechend für die Prüfung von in der Apotheke hergestellten Arzneimitteln sowie für die Prüfung von in der Apotheke zur Arzneimittelherstellung vorgesehenen Ausgangsstoffen, soweit diese über die Identitätsprüfung hinausgeht."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-19"}]},{"statementNumber":"SG2412300016","regulatoryProjectNumber":"RV0009957","regulatoryProjectTitle":"Erweiterung der Befugnisse von Herstellbetrieben","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8c/c9/391477/Stellungnahme-Gutachten-SG2412300016.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Unterstützungsmöglichkeiten von Herstellbetrieben bei Lieferengpässen\r\nIn den vergangenen Jahren ist die Zahl der verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die von Lieferengpässen betroffen sind, enorm gestiegen. Vor allem Arzneimittel aus dem Generikabereich sind betroffen. Die Engpässe führen dazu, dass Patient:innen ihre zum Teil lebenswichtigen Arzneimittel nicht beziehen können, in Apotheken ein hoher Aufwand durch die Organisation von verfügbaren Präparaten und damit insgesamt hohe gesundheitsökonomische Kosten entstehen. Apotheken benötigen daher bei Lieferengpässen von Fertigarzneimitteln mehr Handlungsspielräume, wie auch von den Bundesländern wiederholt gefordert (vgl. BR-Drucksache 103/24 (Beschluss) und GMK-Beschlüsse TOP 3.3 und 6.2 vom 12./13.06.2024). Dies betrifft sowohl Importe als auch die defekturmäßige Herstellung von nicht-sterilen Rezepturen, wie z.B. Fiebersäften. Erweiterte Handlungsspielräume würden es den Apotheken auch ermöglichen, durch Kooperationen mit \r\nHerstellbetrieben kurzfristig die benötigte Herstellkapazitäten erweitern und so die Arzneimittelversorgung von Patient:innen sicherstellen. Herstellbetriebe übernehmen im Auftrag der Vor-Ort-Apotheken bereits heute die Herstellung von sterilen, patientenindividuellen Zubereitungen. Diese Zubereitungen werden unter höchsten, gesetzlich geregelten Qualitätsanforderungen (GMP, Good Manufacturing Prac\u0002tice) hergestellt und mit kurzer Lieferzeit an die Apotheke und von dieser an die Arztpraxen ausgeliefert. Durch ein stabiles Netzwerk an Zulieferern verfügen Lohnhersteller in der Regel über solide Kanäle, um auch bei Engpässen Wirkstoffe einzukaufen, die für einzelne Apotheken zum Teil nur mit größerem Aufwand erhältlich sind. Herstellbetriebe besitzen damit gute Grundlagen, um bei Lieferengpässen durch die Herstellung von nicht-sterilen Rezepturen (Grundlage Standardrezepturen DAC/NRF) in Defektur Abgabegröße zu unterstützen.\r\n\r\nÜber Medios\r\nMedios hat allein 2022 über 600 deutsche Apotheken mit schätzungsweise 350.000 patientenindividuell \r\nhergestellten Infusions- und Injektionsarzneimitteln versorgt. Die Herstellung der Arzneimittel findet an \r\ninsgesamt neun Standorten in Deutschland statt. Darüber hinaus betreibt Medios zwei Logistikstandorte für die termingerechte und temperaturkontrollierte Versorgung mit Fertigarzneimitteln. Als Kompetenzpartner und Experte deckt Medios alle relevanten Aspekte der Versorgungskette in diesem Bereich ab: von der Arzneimittelversorgung bis zur Herstellung patientenindividueller Therapien einschließlich der Verblisterung. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-22"}]},{"statementNumber":"SG2603250046","regulatoryProjectNumber":"RV0009959","regulatoryProjectTitle":"Versorgung chronischer Erkrankungen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d1/b9/736313/Stellungnahme-Gutachten-SG2603250046.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Innovative Notfallversorgung in Apotheken ermöglichen\r\nHintergrund\r\nApotheken sind ein Teil der Notfallinfrastruktur in Deutschland. Aus diesem Grund sind sie gemäß Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) dazu verpflichtet, spezielle Arzneimittel für Notfälle vorrätig zu halten, unabhängig vom durchschnittlichen Patientenaufkommen. Gemäß § 15 Satz 1 Nr. 10 ApoBetrO ist auch Adrenalin vorrätig zu halten. Adrenalin (international gebräuchlich auch Epinephrin) ist das Mittel der Wahl zur Behandlung der Anaphylaxie (allergischer Schock) und sollte sofort verabreicht werden, wenn entsprechende Symptome vorliegen.\r\n(1) Der Apothekenleiter hat die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht. Darüber hinaus sind in der Apotheke vorrätig zu halten: […]\r\n 10. Epinephrin zur Injektion […].\r\n\r\nProblem\r\nDie Formulierung der ApoBetrO beschränkt die Apotheken auf eine Applikationsform von Epinephrin,\r\nnämlich die Injektion. Für Apotheken ist es jedoch zunehmend herausfordernd, Epinephrin zur Injektion\r\nvorzuhalten, das im Notfall auch korrekt eingesetzt werden kann. In der Vergangenheit waren Autoinjektoren wiederholt von Lieferengpässen aufgrund mangelhafter Applikationssysteme betroffen. Zum Teil müssen sie sogar zurückgerufen werden, da die Aktivierung immer wieder fehlerhaft ist. Das bedeutet ein hohes Risiko für eine korrekte Verabreichung bei Betroffenen im akuten Notfall. Anwender:innen, d.h. Eltern, Angehörige oder Apothekenmitarbeitende wenden die Autoinjektoren nur zögerlich, ängstlich und damit nicht konsequent und möglicherweise fehlerhaft an. Hinzukommen zum Teil schwere Schnittwunden, insbesondere bei Kindern. Die überwiegende Mehrheit der Anwender:innen (>70 %) ist für die Injektion nicht geschult.1\r\n\r\nIn der aktuellen Regelung der Apothekenbetriebsordnung sind Innovationen, die zu einer verbesserten\r\nAnwendung und einer sicheren Behandlung führen, in der Behandlung von Menschen bei anaphylaktischen Reaktionen nicht darstellbar.\r\n\r\nZiel \r\nZiel ist es, dass Patient:innen im Fall eines allergischen Schocks in Apotheken schnell und sicher versorgt werden. Dafür sollten Anwender:innen, wie das Apothekenpersonal, Eltern und Angehörige Epinephrin sicher und bedarfsgerecht anwenden können.\r\n\r\nLösungsansatz\r\nIn der aktuellen Regelung der ApoBetrO sind Innovationen in der Behandlung von Menschen bei anaphylaktischen Reaktionen nicht darstellbar. Eine Behandlung mit Innovationen, die zu einer verbesserten Anwendung und einer sicheren Behandlung führen, ist nicht möglich.\r\nDiese Innovationen sind allerdings bereits auf dem Markt, beispielsweise in Form von Epinephrin als Nasenspray. Es bietet den Vorteil, dass keine Injektion notwendig ist und somit auch keine Verletzungsgefahr besteht. Dadurch wird die Behandlung weniger zögerlich durchgeführt und es bestehen weniger Schulungsanforderungen. Sowohl Apothekenmitarbeitende als auch Angehörige können das Nasenspray anwenden. Weiterhin bietet das Nasenspray Vorteile in der Lagerung und Haltbarkeit2 und kann somit zu Kostensenkungen für die Apotheken beitragen.\r\n\r\nEine Änderung in § 15 Abs. 1 Nr. 10 ApoBetrO in „10. Epinephrin zur Applikation“ ist daher angezeigt, um die Notfallversorgung für Innovationen zu öffnen. Eine Möglichkeit zur Anpassung bietet die Apothekenreform, die aktuell im Bundestag beraten wird.\r\n\r\n1 Sicherer SH, et al. Pediatrics 2000;105;359-362; 2. El Turki A, et al. Emerg Med J 2017;34:402-15;\r\n2 Großhandelsdaten, Noweda, Abfrage zu unterschiedlichen Zeitpunkten in 2025, Verfügbarkeit aller AAI (Fastjekt, Jext®, Anapen)\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-03-16"}]},{"statementNumber":"SG2606260079","regulatoryProjectNumber":"RV0009968","regulatoryProjectTitle":"Zukunft der Nuklearmedizin","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/12/23/790448/Stellungnahme-Gutachten-SG2606260079.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nBeitragssatzstabilität sichern und innovative Versorgung nicht gefährden\r\nPositionen zur Sicherung einer qualitätsgesicherten nuklearmedizinischen Patientenversor-gung im Rahmen des GKV-BStabG\r\nDie Partnerinnen und Partner des Kompetenznetzwerks nuklearonkologische Patientenversorgung (nachfolgend: Kompetenznetzwerk) erkennen den erheblichen Handlungsdruck zur Stabilisierung der GKV-Finanzen an. Die Zielset-zung des Kabinettsentwurfs hinsichtlich einer stärker einnahmenorientierten Ausgabenpolitik sowie die Begrenzung der überproportionalen Ausgabenanstiege sind für die Partnerinnen und Partner des Kompetenznetzwerks grund-sätzlich nachvollziehbar. Positiv hervorzuheben ist zudem die Vorgehensweise, kurzfristig Maßnahmen zur finanziel-len Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg zu bringen und dabei alle Akteure im Gesund-heitswesen in diese Verantwortung mit einzubeziehen. Gleichzeitig droht der Kabinettsentwurf an mehreren Stellen, innovative und hochspezialisierte Versorgungsbereiche unverhältnismäßig zu belasten. Insbesondere komplexe nuk-learmedizinische Diagnostik- und Therapieangebote benötigen differenzierte Regelungen, um den Zugang der Pati-entinnen und Patienten zu diesen Leistungen dauerhaft sicherzustellen.\r\nPositionen des Kompetenznetzwerks zum GKV-BStabG\r\nDer Kabinettsentwurf verfolgt eine Vielzahl pauschaler Begrenzungen der Kosten- und Vergütungsentwicklung, ohne dabei ausreichend zwischen der Regelversorgung und hochspezialisierten Versorgungsbereichen zu differenzieren. Insbesondere die nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie unterscheiden sich strukturell deutlich von standardi-sierten Versorgungsleistungen. Sie erfordern eine hochtechnisierte Infrastruktur, unterliegen strengen strahlen-schutzrechtlichen Vorgaben, werden nur von einer begrenzten Zahl qualifizierter Leistungserbringerinnen und -er-bringern erbracht und unterliegen einer engen Indikationsstellung im Rahmen interdisziplinärer Tumorboards. Pau-schale Kostensenkungsmaßnahmen bergen daher das Risiko, den Zugang zu innovativen onkologischen Therapien unverhältnismäßig zu erschweren.\r\nMögliche Herausforderungen durch eine Einführung von DRG-Kurzzeitfallpauschalen\r\nDa nuklearmedizinische Therapien derzeit regelhaft aufgrund von Strahlenschutzvorgaben einen stationären Aufent-halt zur Nachbeobachtung von mindestens 48 Stunden erfordern, besteht grundsätzlich das Risiko, dass diese Leis-tungen künftig in Kurzzeitfallpauschalen einbezogen werden. Nuklearmedizinische Therapien sind jedoch aufgrund strenger Strahlenschutzvorgaben, des Einsatzes hochspezialisierter interdisziplinärer Teams sowie der aufwendigen Infrastruktur und Nachsorge nicht mit typischen kurzstationären Behandlungen vergleichbar und bieten aufgrund dieser Auflagen kaum Ambulantisierungspotenzial. Eine Einbeziehung dieser Leistungen in die Kurzzeitfallpauschalen erscheint daher nicht zielführend und könnte Fehlanreize zulasten einer qualitätsgesicherten Patientenversorgung setzen.\r\nMögliche Herausforderungen durch eine Begrenzung der extrabudgetären Vergütung\r\nDer Kabinettsentwurf sieht eine stärkere Begrenzung extrabudgetärer Vergütungen beziehungsweise eine Rückfüh-rung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) vor. Die in dem neuen § 87d SGB V vorgesehene Limitie-rung extrabudgetär vergüteter Leistungen erscheint durchaus sinnvoll, um die Ausgabendynamik zu reduzieren. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) sollte hiervon jedoch ausdrücklich ausgenommen werden. Die ASV hat sich als wichtige interdisziplinäre und sektorenübergreifende Versorgungsform für komplexe Erkrankungen etab-liert und wurde daher bislang gesundheitspolitisch gezielt unterstützt. Sie verbindet in besonderer Weise hochspezi-alisierte medizinische Leistungen mit dem Ziel einer verstärkten Ambulantisierung und entspricht damit einer zentra-len gesundheitspolitischen Zielsetzung. Gerade in der Nuklearmedizin sind innovative diagnostische Verfahren\r\n2\r\nausschließlich im Rahmen der ASV abrechnungsfähig und stellen die Patientenversorgung fast flächendeckend si-cher. Zudem ist diese Versorgungsform mit beträchtlichen zusätzlichem Koordinations-, Abstimmungs- und Doku-mentationsaufwand verbunden. Eine faktische Schwächung der ASV würde daher den Zugang von Patientinnen und Patienten zu spezialisierten Versorgungsangeboten erschweren und Fehlanreize zulasten interdisziplinärer Versor-gung setzen.\r\nMögliche Herausforderungen durch versorgungsferne Steuerungsentscheidungen\r\nDie Erschließung von Effizienzreserven im Gesundheitswesen ist grundsätzlich sinnvoll und notwendig, um die finan-zielle Belastung von Beitragszahlenden und öffentlichen Haushalten zu begrenzen. Einsparmaßnahmen dürfen je-doch nicht dazu führen, dass die Qualität der Patientenversorgung beeinträchtigt werden. Gerade in der Onkologie erfolgen Therapieentscheidungen leitliniengerecht und interdisziplinär im Rahmen spezialisierter Tumorboards. Eine nachgelagerte Steuerung oder Einschränkung durch den Medizinischen Dienst birgt das Risiko von Versorgungsver-zögerungen und kann die ärztliche Therapiefreiheit bei komplexen nuklearmedizinischen Behandlungen unverhält-nismäßig einschränken.\r\nUnsere Vorschläge für eine qualitätsgesicherte nuklearmedizinische Patientenversorgung\r\nHochspezialisierte nuklearmedizinische Therapien bei Kurzzeitfallpauschalen differenziert berücksichtigen\r\n▪\r\nNuklearmedizinische Therapien sollten aufgrund ihrer besonderen strukturellen, personellen und strahlenschutz-rechtlichen Anforderungen nicht pauschal anhand der Verweildauer in Kurzzeitfallpauschalen einbezogen wer-den.\r\n▪\r\nStrahlenschutzvorgaben, die benötigte interdisziplinäre Versorgung sowie die erforderliche hochspezialisierte Infrastruktur müssen bei zukünftigen Vergütungsregelungen angemessen berücksichtigt werden.\r\nASV von Begrenzungen der extrabudgetären Vergütung explizit ausnehmen\r\n▪\r\nDie Begrenzung der Wachstumsdynamik extrabudgetärer Vergütung darf sich nicht zulasten der ASV wirken.\r\n▪\r\nHochspezialisierte nuklearmedizinische Leistungen müssen weiterhin bedarfsgerecht erbracht und vergütet wer-den können.\r\n▪\r\nDer Zugang von Patientinnen und Patienten zu etablierten innovativen diagnostischen und therapeutischen Ver-fahren darf nicht eingeschränkt werden.\r\n▪\r\nDie ASV erfüllt eine zentrale Funktion für komplexe onkologische Patientenversorgung und darf nicht durch pau-schale Sparmaßnahmen geschwächt werden.\r\nTumorboard-Entscheidungen müssen maßgeblich sein\r\n▪\r\nBei komplexen nuklearmedizinischen Therapien muss die interdisziplinäre Empfehlung des jeweiligen Tu-morboards maßgeblich für die Patientenversorgung sein.\r\n▪\r\nMedizinische Entscheidungen dürfen nicht durch nachgelagerte Wirtschaftlichkeitsbewertungen des Medizini-schen Dienstes faktisch ersetzt werden.\r\n▪\r\nDie ärztliche Therapiefreiheit und leitliniengerechte onkologische Patientenversorgung müssen gewahrt bleiben.\r\nAppell des Kompetenznetzwerks\r\nDie gebotene Beitragssatzstabilisierung und eine innovative Patientenversorgung schließen sich nicht gegenseitig aus. Hochspezialisierte nuklearmedizinische Leistungen leisten einen wichtigen Beitrag zu präziser, leitliniengerech-ter und personalisierter onkologischer Patientenversorgung. Das parlamentarische Verfahren sollte daher genutzt werden, um innovations- und versorgungsgefährdende Fehlanreize im Kabinettsentwurf zu korrigieren und den Zu-gang der Patientinnen und Patienten zu modernen nuklearmedizinischen Therapien langfristig zu sichern."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-06-11"}]},{"statementNumber":"SG2607090023","regulatoryProjectNumber":"RV0009968","regulatoryProjectTitle":"Zukunft der Nuklearmedizin","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d9/79/810061/Stellungnahme-Gutachten-SG2607090023.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"m Rahmen der jüngsten Änderungsanträge sollen die EBM Ziffern für die Facharztgruppen der Radiologie, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin mit Blick auf ihren technischen Leistungsanteil überprüft werden. Wir verstehen, dass die Ausgaben eingedämmt werden müssen und jede Facharztgruppe ihren Teil hierzu beizutragen hat. Wir möchten dennoch darauf hinweisen, dass innovative und hochspezialisierte Versorgungsbereiche nicht unverhältnismäßig belastet werden sollten. Insbesondere komplexe nuklearmedizinische Diagnostik- und Therapieangebote benötigen differenzierte Regelungen, um den Zugang der Patientinnen und Patienten zu diesen Leistungen dauerhaft sicherzustellen.\r\n\r\n \r\n\r\nIm Sinne der Versorgung von Patient:innen mit nuklearmedizinischen Innovationen daher der Hinweis unsererseits, dass sich Änderungen des EBMs v.a. auf die Zuweisung von Patient:innen zu Therapien auswirken kann, da die Diagnostik häufig ambulant stattfindet. Gerade in der Nuklearmedizin sind hohe Sicherheitsanforderungen an den Strahlenschutz essentiell, die auch im ambulanten Setting eingehalten werden müssen. Leistungserbringer:innen haben durch den „nuklearen“-Aspekt zudem hohen Aufklärungsbedarf aufgrund von Vorbehalten in der Bevölkerung. Künstliche Intelligenz findet hierbei nur langsam ihren Weg in die Versorgung, und stellt meist eine eigene Investition für Praxen dar, da es hierfür i.d.R. wenig Erstattungsmöglichkeiten gibt. Insbesondere sollte jedoch sichergestellt sein, dass durch eine Anpassung des EBMs keine Leistungen, die derzeit in der ASV abgebildet sind, eingeschränkt werden. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass die ASV derzeit noch keine flächendeckende Versorgung gewährleisten kann.\r\n\r\n \r\n\r\nMit diesen Hinweisen und Bitte zur Prüfung im Sinne der Patientenversorgung, regen wir an, die Nuklearmedizin als Facharztgruppe aus der Überprüfung zu streichen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-07-07"}]},{"statementNumber":"SG2602230005","regulatoryProjectNumber":"RV0009969","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der spezialisierten Arzneimittelversorgung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/10/3a/704145/Stellungnahme-Gutachten-SG2602230005.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionspapier zum \r\nEntwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG)\r\nHintergrund\r\nWir, […], setzen uns für die Stärkung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken in Deutschland ein. Der vom Bundeskabinett am 17. Dezember 2025 beschlossene Gesetzesentwurf ist Ausgangspunkt einer notwendigen Reform, um die Apothekenlandschaft und damit den flächendeckenden Zugang zu Arzneimitteln in Deutschland zu stärken. Einige der vorgeschlagenen Regelungen sind notwendig und weisen in die richtige Richtung. Vor dem Hintergrund des zu erwartender Ausgabenanstiegs in Apotheken jedoch (u.a. Tariflohnsteigerungen um 3%) und der hierfür notwendigen Honorarreform enttäuschen die vorgelegten Regelungen und bleibt der Reformvorschlag weit hinter den Erwartungen zurück.\r\n\r\nDie Versorgung mit Arzneimitteln durch Apotheken befindet sich in einer strukturellen Krise: Personalmangel, wirtschaftlicher Druck und starre gesetzliche Vorgaben, die zu überbordender Bürokratie führen, gefährden zunehmend die flächendeckende Versorgung. Besonders Apotheken in struktur-schwachen Regionen, die zum Teil auch die Versorgung mit komplexen Arzneimitteln übernehmen, sind betroffen. Damit sind vulnerabler Patient:innen und deren sicherer und bedarfsgerechter Zugang zu ihrer zum Teil überlebensnotwendigen, komplexen und beratungsintensiven Arzneimitteltherapie gefährdet. Spezialapotheken – egal ob in der Stadt oder auf dem Land – übernehmen einen zentralen Versorgungsauftrag, indem sie komplexe Arzneimitteltherapien für die eigenen Patient:innen oder auch im Auftrag von Praxen, Krankenhäusern und anderen Apotheken herstellen. Gleichzeitig sichern sie die Versorgung vor Ort. Sie sind also ein zentraler Akteur in der Versorgung vulnerabler Pati-ent:innen und in der Versorgung des ländlichen Raums.\r\n\r\nTrotz ihres großen Beitrags zur Versorgung wird das Potenzial der Spezialapotheken für die ländliche Versorgung im vorgelegten Reformfahrplan kaum ausgeschöpft. Es braucht gezielte Anpassungen, damit die Spezialapotheken stärker zur Versorgungssicherheit, insbesondere in komplexen Indikationsbereichen und strukturschwachen oder ländlichen Regionen, beitragen können.\r\n\r\nZiel\r\nUnser gemeinsames Ziel ist eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und sichere Arzneimittelversorgung in Deutschland. Dafür braucht es Apotheken, die komplexe Versorgungsbedarfe übernehmen, die über ausreichende personelle und wirtschaftliche Ressourcen verfügen und in einem verlässlichen regulatorischen Umfeld arbeiten können.\r\n\r\n Lösungsansatz\r\n\r\nHonorare über Verhandlungslösungen verbindlich gestalten\r\nDie Etablierung einer Verhandlungslösung für die Apothekenhonorierung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung der Apothekerschaft. Um die Umsetzung sicherzustellen, müssen die Modalitäten der Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband im weiteren Verlauf klar definiert werden. Dabei ist es zentral, dass eine verhandelte Apothekenvergütung für die Vertragspartner verbindlich gilt und umgesetzt wird. Eine nicht verbindliche geltende Vergütung würde die Verhandlungen insgesamt schwächen und die Ergebnisse delegitimieren. Gleichzeitig muss sichergestellt wer-den, dass die Verhandlungspartner die Interessen und die Expertise der spezialisierten Apotheken berücksichtigen. \r\n\r\nVerbindlich verhandelt werden sollte jedoch ausschließlich das sog. Fixum des Festzuschlags gemäß §3 Abs. 1 Satz 1 AMPreisVO. Der prozentuale Anteil nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AMPreisVO muss von den Honorarverhandlungen ausgenommen sein. Andernfalls drohen Risiken, die eine flächendeckende und sichere Versorgung mit komplexen Arzneimitteln gefährden. \r\n\tDer prozentuale Festbetrag dient dazu, hochpreisige Arzneimittel vorzufinanzieren. Bereits heu-te ist es für viele Apotheken finanziell unlukrativ die Patient:innen mit hochpreisigen Arzneimitteln zu versorgen. Ein niedrigerer prozentualer Festzuschlag wurde das finanzielle Risiko für Apotheken erhöhen und eine Versorgung noch unwirtschaftlicher gestalten. Die Folge wäre, dass eine flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. \r\n\tDer prozentuale Festzuschlag ist Finanzierungsgrundlage für die Versorgung und Beratung be-sonders vulnerabler Patient:innen mit komplexen und meist hochpreisigen Arzneimitteln, bspw. in der Versorgung von Patient:innen mit Hämophilie, HIV, Krebserkrankungen. Mit der Beratung der Patient:innen geht ein erhöhter personeller Aufwand in den Apotheken einher, der ohne den prozentualen Festzuschlag nicht finanzierbar wäre.\r\n\tEs ist davon auszugehen, dass der prozentuale Anteil vom GKV-Spitzenverband in jedem Fall ab-gesenkt werden wird, um eine Erhöhung des fixen Festzuschlags gegenzufinanzieren. Die Intention des Gesetzgebers, die Apotheken zu stärken, würde damit konterkariert.\r\n\r\nVor dem Hintergrund ist eine Anpassung des §3a Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisVO) angezeigt:\r\n\tEinführung einer verbindlich geltenden Verhandlung des Fixums; \r\n\tDer prozentuale Anteil des Festzuschlags sollte von den Verhandlungen ausgenommen sein oder als Untergrenze definiert werden;\r\n\r\n\r\nHürden für pharmazeutische Dienstleistungen abbauen und das Angebot ausbauen\r\nWir begrüßen die Weiterentwicklung der pharmazeutischen Dienstleistungen. Die rechtliche Fortschreibung belegt, dass Apotheken eine qualitativ hochwertige Leistung vor Ort erbringen. Apotheken verfügen über eine pharmazeutische Expertise, die als Ressource in der Gesundheitsversorgung bis-lang nicht vollständig genutzt wird. Dies gilt insbesondere für die Leistungen der spezialisierten Apotheken, die die Versorgung komplexer, zum Teil seltener Erkrankungen sicherstellen. \r\n\r\nDer ärztliche Verordnungsvorbehalt sowie der verpflichtende Abschluss von Kollektivverträgen mit Krankenkassen ist hierbei jedoch ein Rückschritt und negiert die Rolle und die Kompetenz der Apotheken in der Arzneimittelversorgung. Auch wenn diese Verträge die aktuelle Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen aus dem Nacht- und Notdienstfonds ersetzen sollen, ist – mit Blick auf vergleichbare internationale Erfahrungen sowie den ablehnenden Äußerungen der Krankenkassen und zum Teil auch der Ärzteschaft – davon auszugehen, dass es kein flächendeckendes Angebot pharmazeutischer Dienstleistungen, im Zweifel sogar ein weiteres Absenken von Angeboten geben wird. \r\n\r\nVor dem Hintergrund ist eine Anpassung im Regelungsvorschlag angezeigt:\r\n\tDer Verordnungsvorbehalt sowie die Vorgaben zu Kollektivverträgen mit Krankenkassen sind zu streichen. \r\n\tFür eine nachhaltige Stärkung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung sollten die Regelungen des §129 Abs. 5e SGB V erweitert werden, um die pharmazeutische Betreuung weiterer komplexer Patientengruppen zu ermöglichen. Darunter fallen insbesondere die pharmazeutische Betreuung von Hämophilieerkrankten, von HIV-Patient:innen, von Hepatitiserkrankten sowie die pharmazeutische Betreuung bei Therapien mit Medizincannabis\r\n\tDabei sollte auch sichergestellt werden, dass die Leistungen zum Teil auch telepharmazeutisch er-bracht werden können.\r\n\r\n\r\nWohnortnahe Versorgung durch ein flächendeckendes Apothekennetz und zentralisierte Zubereitung sichern\r\nSpezialapotheken übernehmen einen zentralen Versorgungsauftrag durch die Herstellung und Zubereitung komplexer Arzneimittel. Sie bereiten im Auftrag von Ärzt:innen, Krankenhäusern und anderen Apotheken zu. Zugleich sind Spezialapotheken selbst auch versorgende Apotheken und Ansprechpartner vor Ort. Angesichts der bestehenden Herausforderungen im Bereich der Finanzen und Fachkräfte, sollte dieses Potenzial ausgeschöpft werden. \r\n\r\nUm zu einer effizienten Allokation von Ressourcen beizutragen, sollten deshalb die Zubereitungen von Rezepturen auch Inhaber-übergreifend von einem Standort aus ermöglicht werden. Es ist angesichts der finanziellen und personellen Herausforderungen nicht zeitgemäß, daran festzuhalten, dass jede Apotheke Vorhaltungen für sterile und nicht-sterile Zubereitungen vorweisen muss. \r\n\r\nUm eine flächendeckende und finanziell tragfähige Arzneimittelversorgung durch Apotheken sicherzustellen, bedarf es weiterer Anpassungen:\r\n\tDie räumlichen Anforderungen an Apotheken sollten so gestaltet werden, dass eine zentralisierte Zubereitung von Rezepturen im Filialverbund analog zu Laborleistungen ermöglicht wird.\r\n\r\n\r\nRezepturen stärken und Verwürfe abrechnungsfähig belassen\r\nFür die Zubereitung von Rezepturen greifen Apotheken auf die kleinstverfügbare Wirkstoffpackung zurück. Die nicht verarbeiteten Teilmengen können bislang als Verwürfe abgerechnet werden. Das ist insbesondere für ländliche Apotheken zentral, um weiterhin die wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Wenn nur noch die tatsächlich verwendete Teilmenge des Wirkstoffes abgerechnet werden darf, nicht aber die Packung, wird die Zubereitung von Rezepturen für den/die herstellende:n Apotheker:in zu einem Verlustgeschäft. Die Versorgung mit Rezepturen für kleine Apotheken ist damit unwirtschaftlich und könnte in ländlichen Apotheken nicht mehr durch eigene Zubereitung sichergestellt werden. \r\n\r\n\tVor dem Hintergrund sollten die geplanten Änderungen in § 4 Absatz 2 und § 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zurückgenommen werden. \r\n\r\n\r\nBürokratie abbauen und Dokumentationen auf ein Minimum reduzieren \r\nDie bürokratischen Anforderungen an die Zubereitung haben in den vergangenen Jahren massiv er-höht. Eine hohe Zahl an Arbeitsstunden und unnötige Arbeitsbelastung entsteht und nimmt nicht zuletzt Zeit in Anspruch, die für die Versorgung der Patient:innen fehlt. Dabei steht die Dokumentation der Zubereitung in keinem angemessenen Verhältnis zur gewünschten Qualitätssicherung. Hinzu kommt die Einhaltung und Erfüllung der verschiedenen Verträge, die zwischen den GKVen und der Industrie bestehen und für jeden einzelnen Patienten zu unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten führt. \r\n\r\nEine Entlastung für Apotheken muss einhergehen mit einer Entbürokratisierung. Die Patientensicherheit würde darunter nicht leiden. Beispielsweise könnte die Genehmigungspflicht für niedrigpreisige Hilfsmittel in der GKV abgebaut werden.\r\n\r\n\tVor dem Hintergrund unverhältnismäßiger Bürokratie sollten weitere Regelungen in die Apothekenreform Eingang finden, die zu einem Abbau der Bürokratie beitragen. \r\n\r\n\r\nZukunftsfähige Personalstrukturen sichern\r\nDie Sicherung qualifizierter Fachkräfte ist ein zentraler Baustein für die Versorgung mit komplexen, beratungsaufwändigen Arzneimitteln und Zubereitungen, insbesondere in ländlichen Regionen. Nicht jede Apotheke kann die Versorgung mit diesen komplexen Arzneimitteln oder die Zubereitung von Rezepturen übernehmen. Ursache ist neben dem finanziellen Risiko, die hohe Arbeitsbelastung, für die zusätzliches Personal erforderlich ist. \r\n\r\nUm die Arbeitsbelastung in Apotheken zu reduzieren und die Attraktivität zu steigern, braucht es eine flexible Personalregelung sowie attraktive und strukturelle Angebote. Dazu zählen einerseits eine Re-form der Filialleiterregelung durch Teilung der Präsenzpflicht. Andererseits braucht es Möglichkeiten zur Übernahme von Verantwortung und Kompetenzen nach entsprechender Qualifizierung. \r\n\r\nDas Potenzial pharmazeutisch-technischer Assistent:innen (PTA) muss systematisch gestärkt werden. Es braucht dafür Angebote für (berufsbegleitende) akademische Qualifizierungen, die die Übernahme von Verantwortung und zusätzlichen Kompetenzen in den Apotheken ermöglichen. Beispielhaft ist der/die Pharmazie-Ingenieur:in als qualifizierte Fachkraft zwischen Apotheker:in und PTA. Durch eine berufsbegleitende Qualifizierung der PTA zur/zum Pharmazie-Ingenieur:in könnte die qualitätsorien-tierte Leistungserbringung ermöglicht werden, bspw. selbstständige Herstellung von Rezepturen und Defekturen, pharmazeutische Beratung, Unterstützung der Apothekenleitung, Qualitätsmanagement. Das Berufsbild der PTA würde durch eine geeignete Aufstiegsmöglichkeit an Attraktivität gewinnen. Die Apotheker:innen würden entlastet und die flächendeckende Versorgung mit komplexen und bera-tungsintensiven Arzneimitteln möglich. \r\n\r\n\tUm die Qualifizierung der PTA hin zur/zum Pharmazie-Ingenieur:in zu ermöglichen, wäre die ent-sprechende Entwicklung eines akademischen Curriculums sowie ggf. weitere rechtl. Anpassungen zielführend und erforderlich.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-13"}]},{"statementNumber":"SG2606300176","regulatoryProjectNumber":"RV0009969","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der spezialisierten Arzneimittelversorgung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2c/70/791782/Stellungnahme-Gutachten-SG2606300176.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten für medizinisch begründete Einzelfälle erhalten\r\nHintergrund\r\nIm Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist vorgesehen, Cannabisblüten künftig aus der GKV-Erstattung auszuschließen. Ziel ist es, Ausgaben im Arzneimittelbereich zu begrenzen. Be-gründet wird die Streichung unter anderem damit, dass Cannabisblüten aufgrund des schnellen Anflu-tens ein höheres Abhängigkeitspotenzial aufweisen könnten und bei einem Naturprodukt trotz kon-trollierten Anbaus Schwankungen im Wirkstoffgehalt möglich seien.\r\n\r\nNach § 31 Abs. 6 SGB V ist die Erstattung von Cannabisarzneimitteln bereits heute eng begrenzt. Vo-raussetzung sind eine schwerwiegende Erkrankung, das Fehlen einer allgemein anerkannten oder zu-mutbaren Therapiealternative sowie eine begründete Aussicht auf eine spürbar positive Wirkung. Damit besteht kein ungesteuerter Leistungsanspruch, sondern ein individuell zu begründender Einzel-fallanspruch. \r\n\r\nProblem\r\nEine pauschale Streichung von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung würde die bestehende Einzel-falllogik durch einen generellen Leistungsausschluss ersetzen. Damit würden Patient:innen erfasst, bei denen die medizinische Notwendigkeit bereits im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorausset-zungen geprüft und begründet wurde. Der Ausschluss würde somit medizinisch begründete Einzelfälle treffen, in denen andere Therapieoptionen nicht ausreichend wirken, nicht vertragen werden oder im konkreten Fall nicht vergleichbar bzw. nicht gleichwertig geeignet sind. Insbesondere bereits auf die inhalative Behandlung mit Cannabisblüten eingestellte Patient:innen können aus medizinischen Grün-den nicht unkritisch auf die Behandlung mit oralen Cannabisextrakte umgestellt werden.\r\n\r\nCannabisblüten erfüllen für bestimmte Patient:innen eine eigenständige therapeutische Funktion. Sie sind nicht in jedem Fall gleichwertig durch orale Präparate, Extrakte oder Fertigarzneimittel ersetzbar. Der zentrale Unterschied liegt im Verabreichungsweg: Die inhalative Anwendung ermöglicht einen schnellen Wirkungseintritt, eine flexible Dosierung und eine kurzfristige Anpassung an die Symptom-last. Orale Präparate wirken dagegen verzögert, unterliegen stärker variabler Resorption und sind für akute Symptomspitzen nur eingeschränkt geeignet.\r\n\r\nDas ist besonders relevant bei Patient:innen mit Spastik, Durchbruchschmerzen, Übelkeit, akuten Exazerbationen oder anderen Situationen, in denen eine rasch einsetzende Symptomkontrolle erfor-derlich ist; auch die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) warnt vor einer pauschalen Strei-chung und verweist darauf, dass die schnelle Wirkung inhalativ angewendeter Cannabisblüten für Patient:innen mit Multipler Sklerose insbesondere bei Spastik eine relevante Rolle spielen kann . \r\n\r\nAuch die im Bericht der FinanzKommission Gesundheit genannten Fertigarzneimittel Canemes und Epidyolex können diese therapeutische Funktion nicht allgemein übernehmen. Sie adressieren spezifi-sche zugelassene Anwendungsgebiete und ersetzen keine schnell wirksame inhalative Therapie bei Patient:innen, bei denen Cannabisblüten im Einzelfall medizinisch begründet verordnet werden. Ein erzwungener Wechsel auf orale Darreichungsformen wäre insbesondere bei Bedarf an schnellem Wir-kungseintritt, flexibler Titration und ärztlich begleiteter Verlaufskontrolle keine neutrale Substitution, sondern kann zu einem Verlust der Symptomkontrolle, mehr Nebenwirkungen, Therapieabbrüchen oder zusätzlichem Bedarf an anderen Arzneimitteln führen.\r\n\r\nDas Argument schwankender Wirkstoffgehalte greift bei pharmazeutisch standardisierten Cannabis-flos-Produkten zu kurz, da validierte Analysemethoden, geringe Chargenschwankungen, reproduzier-bare Cannabinoidgehalte sowie eine Herstellung nach GACP und EU-GMP zentrale Qualitätsanforde-rungen darstellen. Auch die Anwendung kann qualitätsgesichert erfolgen: Für die inhalative Verabrei-chung von Cannabisblüten stehen medizinisch validierte Verdampfer zur Verfügung, die als Medizin-produkte der EU-MDR-Klasse IIb eingestuft sind und eine kontrollierte, reproduzierbare Anwendung ermöglichen. Entscheidend ist daher nicht ein pauschaler Ausschluss von Cannabisblüten, sondern die Bindung der Erstattungsfähigkeit an klare Qualitäts-, Sicherheits- und Anwendungskriterien.\r\n\r\nDarüber hinaus ist eine pauschale Streichung von Cannabisblüten auch unter Wirtschaftlichkeitsge-sichtspunkten nicht sachgerecht. Der Gesetzentwurf unterstellt zwar Einsparungen von 130 Mio. Euro im Jahr 2027 bis 180 Mio. Euro im Jahr 2030. Diese Annahme ist jedoch selbst aus Sicht des GKV-Spitzenverbands nicht belastbar : Das Einsparziel von 130 Mio. Euro werde sich angesichts einer zu erwartenden hohen Umstellungsquote auf alternative Versorgung durch Extrakte oder Fertigarzneimit-tel nicht realisieren lassen. Unklar bleibt zudem, in welchem Umfang die angenommenen Einsparun-gen durch Verlagerungen auf weiterhin erstattungsfähige Cannabisextrakte, Dronabinol, Nabilon oder Nabiximols sowie durch ärztliche Neueinstellungen, Therapiewechsel, Therapieabbrüche und zusätzli-che Analgetikatherapien kompensiert werden müssen. Eine belastbare Wirtschaftlichkeitsbewertung müsste daher die erwarteten Einsparungen bei Cannabisblüten den absehbaren Verlagerungseffekten auf andere erstattungsfähige Arzneimittel, zusätzliche ärztliche Leistungen und mögliche Folgekosten gegenüberstellen.\r\n\r\nLösungsvorschlag\r\nDie vorgesehene Änderung des § 31 Abs. 6 SGB V sollte nicht vorgenommen werden. Cannabisblüten sollten für medizinisch begründete Einzelfälle weiterhin erstattungsfähig bleiben, wenn die bestehen-den gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.\r\n\r\nEine pauschale Streichung würde die bereits angelegte Einzelfallprüfung durch einen generellen Aus-schluss ersetzen und damit auch Patient:innen betreffen, bei denen keine gleichwertige therapeutische Alternative verfügbar ist.\r\n\r\nDas Ziel einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Versorgung sollte innerhalb der bestehenden Rechtslage verfolgt werden. Cannabisblüten sollten daher nicht pauschal aus der GKV-Erstattung aus-geschlossen werden"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-06-15"}]},{"statementNumber":"SG2512170099","regulatoryProjectNumber":"RV0017520","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der Hybrid DRG","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/27/67/666151/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170099.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Vorschläge für eine Reform der Hybrid DRG\r\n\r\n1.\tSachkosten separat erstatten\r\nProblem: Die aktuellen Hybrid-DRGs basieren auf den aDRGs. Diese sind innerhalb der stationären Versorgung in Bezug auf medizinischen Aufwand und Behandlungskosten möglichst homogen. Werden jedoch nur die ambulantisierbaren Fälle herausgelöst, entstehen Hybrid-DRGs mit deutlicher wirtschaftlicher Heterogenität – vor allem bei Verfahren mit hohem Sachkostenanteil. Werden OPS mit niedrigen und hohen Sachkosten in eine Hybrid-DRG gruppiert, ist die Vergütung teilweise nicht mehr kostendeckend. Krankenhäuser und Praxen eruie-ren, ob sie diese Methoden noch wirtschaftlich anbieten können oder auf andere wirtschaftlichere, aber medi-zinisch unterlegene oder deutlich invasivere, nicht notwendige Methoden zurückgreifen. Ein alternativer pau-schaler Abschlag von 10-15% auf die klassische aDRG-Pauschale hilft nur teilweise bei dieser Problematik, da das grundlegende Problem der Heterogenität im ambulanten Bereich bestehen bleibt. Anders als Personal- und Hotelkosten ändern sich die Sachkosten nicht mit der Änderung der Verweildauer – sie können auch nicht durch Veränderungen im Einkauf oder Rabattierungen ausgeglichen werden. Deswegen wäre eine separate Sachkos-tenerstattung in jedem Fall hilfreich. \r\nBeispiel 1: Verfahren für Frauen mit Menorrhagie – Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelekt-rode (NovaSure® oder umgangssprachlich „Goldnetz“; OPS 5-681.53)\r\nMittels Hochfrequenzenergie wird die Gebärmutterschleimhaut verödet. Dabei sorgen verschiedene Mecha-nismen dafür, dass die Prozedur auf die individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Patientin angepasst wird und die Schleimhaut so weit verödet wird. So kann der hohe Leidensdruck von Frauen mit Menorrhagie (starke Regelblutung) gelindert werden. Durch die systemimmanenten Maßnahmen wird die Qualität und Sicherheit der Prozedur gewährleistet. Kompliziertere Eingriffe wie eine Gebärmutterentfernung können Patientinnen so erspart bleiben oder medizinisch unterlegene Eingriffe verhindert werden.  Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unterstützte die Ambulantisierung des Verfahrens, was er durch ein beschleunigtes Methodenbewer-tungsverfahren ausdrückte. Im Jahr 2023 wurde NovaSure® in den EBM und 2024 in den AOP-Katalog aufge-nommen. Auf Basis der aktuellen Vergütung für das Jahr 2025 würde eine Prozedur statt mit 2.640,93 € (1 Tag) bzw. 3.344,00 € (2 Tage) als DRG-Erlös im stationären Sektor bzw. über den AOP/EBM im ambulanten Bereich mit 1.588,87 € inklusive Sachkostenpauschale sachgerecht und auskömmlich vergütet. Die Hybrid-DRG N25N für das Jahr 2025 liegt mit 1.568,91 € schon jetzt unter der Vergütung der spezifischen Methode im EBM bzw. AOP-Katalog (Siehe Anlage 1). Eine weitere Reduktion für das Jahr 2026 und folgende ist aufgrund der Berech-nungslogik der Hybrid-DRGs sehr wahrscheinlich. Dieser gewollte Trend stellt kurzfristig für das nächste Jahr die Durchführung von Hochfrequenzablationen des Endometriums mittels Netzelektrode zumindest in Einzel-fällen in Frage und gefährdet langfristig den Erhalt einer vielfach unterstützten Methode in der Versorgung.\r\nBeispiel 2: Patienten mit Blasenkrebs - fluoreszenzgestützte transurethrale Resektion der Harnblase (OPS 5-573.41)\r\nProblem: Die Inklusion der Kosten für histopathologische und zytologische Beurteilungen in die Hybrid-DRGs berücksichtigt nicht, dass der Aufwand je nach Anzahl und Art der Proben stark variiert und nicht im Voraus planbar ist. Bei Blasenkarzinomen ist laut Leitlinienempfehlung oft eine fraktionierte Resektion nötig, bei der jede Probe separat eingeschickt und beurteilt werden muss. Zusätzliche z.T. leitliniengestützte Analysen wie die Immunhistologie erhöhen die Kosten weiter, sodass die pauschale Vergütung der Pathologie diese Kosten nicht abdeckt. Niedergelassene Ärzte können komplexere Pathologien über den EBM abrechnen, Krankenhäuser hingegen nicht.\r\n\r\n>>> Änderung in §115f Abs. 1 SGB V: Sachkosten sowie histopathologische und zytologische Beurteilungen von intraoperativ entnommenem Material werden analog den Zusatzentgelten zusätzlich zur Fallpauschale vergütet. Entsprechend wird die Nennung der Übermittlung von Sachkosten in Satz 6 sowie die Anpassung an EBM-Niveau bis 2030 in Satz 8 gestrichen. \r\n\r\n2.\tQualitätssicherung unabhängig vom Ort der Durchführung\r\nProblem: Aktuell existieren unterschiedliche Qualitätsvorgaben für die gleiche Leistung, abhängig davon vom wem die Leistung erbracht bzw. wie die Leistung abgerechnet werden. \r\nZiel: Die Qualitätskriterien sollten im Sinne der Patienten unabhängig vom Ort der Erbringung oder der Art der Abrechnung erfolgen.\r\n>>> Vorschlag: Vereinheitlichung der Qualitätsvorgaben der Hybrid-DRG, des AOP-Vertrags sowie für die rein vertragsärztliche Leistungserbringung. \r\n\r\n3.\tAnrechnung der Hybrid-DRG an die Mindestvorhaltzahlen nach § 135f SGB V:\r\nProblem: Durch die Herausnahme ambulant durchführbarer Leistungen drohen Kliniken, die Mindestvorhalte-zahlen für bestimmte Leistungsgruppen nicht zu erreichen. Die dadurch verringerte Vorhaltefinanzierung ver-hindert die Aufrechterhaltung notwendiger Strukturen, bei Komplikationen oder für komplexere Eingriffe.\r\n>>> Vorschlag: Ergänzung 135f Abs. 3 SGB V: Tritt das Krankenhaus als Leistungserbringer nach § 108 SGB V auf, werden die als Hybrid-DRG erbrachten Leistungen für die Ermittlung der Mindestvorhaltezahlen nach § 135f SGB V berücksichtigt; dies gilt gemäß §135e SGB V auch bei Leistungserbringung durch Vertragsärzte am Krankenhaus, wenn eine schriftliche Kooperationsvereinbarung vorliegt.\r\n\r\n4.\tDigitale Nachsorgestrukturen aufbauen\r\nProblem: Auch wenn hauptsächlich Leistungen mit geringem Komplikationsrisiko ambulantisiert werden sollen, sind Komplikationen immer möglich. Durch die bisherige Liegedauer nach solchen Eingriffen wurde die Über-wachung im Krankenhaus sichergestellt. Die Strukturen des ambulanten Bereitschaftsdienstes sind nicht auf die Übernahme solcher Fälle ausgerichtet, zudem müssen Anfahrtswege zu ambulanten OP-Einrichtungen oder den durchführenden Krankenhäusern beachtet werden.\r\n>>> Vorschlag: Digitaltechnik wie z. B. telemedizinische Überwachungen sind ein wichtiger Baustein für die mit der Ambulantisierung verbundene Sicherheitserfordernis für Patienten und sollte deshalb im nötigen und mög-lichen Maße eingesetzt werden und im Rahmen der Kostenkalkulation für die H-DRGs berücksichtigt werden. Alternativ sollten bestehende Telemonitoring Verfahren, wie für die Herzinsuffizienz, auch auf weitere Indikati-onen und die postoperative Überwachung erweitert werden.\r\n\r\n5.\tAusschluss vollumfängliche onkologische Behandlungen aus den Hybrid-DRGs \r\nProblem: Studien zeigen, dass Patienten in von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) zertifizierten Zentren ein signifikant besseres Überleben aufweisen, insbesondere bei frühen Tumorstadien, was auf die Einhaltung von Qualitätsstandards, wie beispielsweise das verpflichtenden interdisziplinäre Tumorboard, zurückzuführen ist. Die fluoreszenzgestützte transurethrale Resektion der Harnblase mit Blaulicht (OPS 5-573.41; Blaulicht-TUR-B) wird vor allem bei Harnblasenkarzinomen im Frühstadium eingesetzt. Daher ist eine qualitätsgesicherte Durch-führung entscheidend für Rezidiv- und Progressionsraten sowie Überleben. Die im Rahmen der Hybrid-DRGs forcierte Ambulantisierung könnte bei onkologischen Indikationen wie dem Harnblasenkarzinom jedoch dazu führen, dass dieser Eingriff seltener in zertifizierten Zentren durchgeführt und damit der patientenrelevante Nutzen der Zentralisierung konterkariert wird. \r\n>>> Vorschlag: Vollumfängliche onkologischen Prozeduren (ausgenommen von Biopsien) sollten nicht im Rah-men der Hybrid-DRGs durchgeführt werden (Vergleich Referentenentwurf Hybrid-DRG-V) und daher explizit rechtlich exkludiert werden.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-10-09"}]},{"statementNumber":"SG2606260088","regulatoryProjectNumber":"RV0026220","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der Demenzversorgung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d8/06/790450/Stellungnahme-Gutachten-SG2606260088.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Ergebnisse Interdisziplinäres Demenzforum\r\nStand: 09.06.2026 © Pathways Public Health 2026 Seite 1 von 3\r\nErgebnisse Interdisziplinäres Demenzforum – Umbrüchen begegnen\r\nVor dem Hintergrund neuer diagnostischer und therapeutischer Möglichkeiten sowie eines wachsenden Versorgungsdrucks wurde das bereits früher bestehende Demenzforum wiederaufgenommen und als vertraulicher Fachdialog fortgeführt. Vertreter:innen aus Politik, Selbstverwaltung, ärztlicher Versorgung und spezialisierten Versorgungsstrukturen diskutierten, wie Frühdiagnostik, Patientensteuerung, sekto-renübergreifende Zusammenarbeit und Finanzierung künftig besser zusammengedacht werden können. Ziel war es, zentrale Handlungsbedarfe für eine frühere, besser koordinierte und regional verlässlichere Demenzversorgung herauszuarbeiten.\r\nHintergrund und Entwicklung\r\nDie Demenzversorgung steht vor einem grundlegenden Wandel. Aufgrund des demografischen Wandels ist von einer weiter steigenden Zahl an Patient:innen auszugehen, wodurch der Versorgungsdruck in den kommenden Jahren deutlich zunehmen wird. Bereits heute stellt Demenz eine erhebliche Belastung für Betroffene, Angehörige und das soziale Umfeld dar. Insbesondere fortgeschrittene Krankheitsstadien gehen mit hohem Unterstützungsbedarf, erheblichen Versorgungskosten und einer starken Beanspru-chung familiärer Strukturen einher. Vor diesem Hintergrund gewinnt die frühzeitige Erkennung kogniti-ver Einschränkungen zunehmend an Bedeutung, um Krankheitsverläufe möglichst früh zu beeinflussen, schwere Stadien hinauszuzögern und passende Unterstützungs- und Versorgungsangebote rechtzeitig einzuleiten.\r\nGleichzeitig erweitern neue diagnostische und therapeutische Möglichkeiten den Handlungsrahmen der Versorgung. Frühdiagnostik, Biomarker und bildgebende Verfahren gewinnen an Relevanz. Neue Anti-körpertherapien markieren zusätzlich einen Paradigmenwechsel, da sie insbesondere in frühen Krank-heitsstadien ansetzen und dort den größten Nutzen erwarten lassen. Frühe Diagnostik darf allerdings nicht allein als Zugangsvoraussetzung für Antikörpertherapien verstanden werden. Sie ist auch für an-dere therapeutische, präventive und unterstützende Maßnahmen zentral, weil sie eine frühere Beglei-tung, gezieltere Beratung und bessere Einbindung in passende Versorgungspfade ermöglicht.\r\nHerausforderungen\r\nDie bestehenden Versorgungsstrukturen sind auf diese Entwicklung bislang nur unzureichend vorberei-tet. Hausärzt:innen sind häufig erste Anlaufstelle bei kognitiven Auffälligkeiten, während niedergelas-sene Fachärzt:innen, Gedächtnis- und Hochschulambulanzen wichtige spezialisierte Strukturen für Diag-nostik und Therapie darstellen. Gleichzeitig bestehen deutliche regionale Unterschiede: Angebote kon-zentrieren sich vielfach auf Metropolen, während ländliche Räume eine geringere Versorgungsdichte aufweisen und Patient:innen teils lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Hinzu kommen Steue-rungs- und Vernetzungsdefizite: Einheitliche Patientenpfade fehlen, qualifizierte Überweisungen und relevante Vorbefunde liegen nicht immer vor, und digitale Möglichkeiten wie ePA oder E-Überweisung werden noch nicht konsequent für eine strukturierte Weiterleitung genutzt.\r\nAuch die Vergütung des tatsächlichen Versorgungsaufwands und begrenzte Versorgungskapazitäten set-zen der patientenzentrierten Weiterentwicklung enge Grenzen. Vor allem der hohe Aufwand für Diag-nostik, Koordination, Aufklärung, Monitoring und Betreuung ist im bestehenden Finanzierungssystem nicht ausreichend abgebildet. Fachkräftemangel, begrenzte neurologische Kapazitäten und knappe Ka-pazitäten für Infusionstherapien verschärfen die Situation zusätzlich. Praxen und Krankenhäuser stoßen bei fehlender Refinanzierung schnell an wirtschaftliche Grenzen. Insgesamt zeigt sich eine Versorgung im Umbruch, die neue medizinische Möglichkeiten, wachsenden Bedarf und bestehende Strukturgren-zen besser miteinander verbinden muss.\r\nErgebnisse Interdisziplinäres Demenzforum\r\nStand: 09.06.2026 © Pathways Public Health 2026 Seite 2 von 3\r\nZentrale Handlungsbedarfe und notwendige Maßnahmen\r\nDie Weiterentwicklung der Demenzversorgung kann nur über ein Zusammenspiel aus strukturierter Frühdiagnostik, gezielter Patientensteuerung, geeigneten Versorgungsmodellen, tragfähiger Finanzie-rung, regionalem Kapazitätsaufbau sowie einer stärkeren Einbindung von Angehörigen, Pflege und digi-talen Informationsflüssen gelingen. Die folgenden Punkte bündeln die im Austausch genannten Hand-lungsbedarfe und möglichen Maßnahmen.\r\nPolitik: Rahmen setzen und Priorität schaffen\r\n▪\r\nFortführung und Weiterentwicklung der Nationalen Demenzstrategie, um strukturierte Frühdiagnos-tik, Patientensteuerung, regionale Versorgung und Entlastung der Angehörigen stärker zu verankern\r\n▪\r\nVerbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung und Koordinierung der Demenzversorgung, beispielsweise durch politische Flankierung des G-BA-Prozesses zur Prüfung einer ASV zur Demenz-versorgung\r\n▪\r\nFrühe Diagnostik als Einstieg in eine strukturierte Patientensteuerung in der Fläche politisch priorisie-ren, damit Patient:innen mit beginnenden kognitiven Einschränkungen frühzeitig identifiziert und passenden Versorgungsangeboten zugeführt werden\r\n▪\r\nRegionale Versorgungsunterschiede adressieren, insbesondere die ungleiche Verteilung von Ge-dächtnisambulanzen, Unterversorgung in ländlichen Räumen und lange Wartezeiten\r\n▪\r\nE-Überweisung und ePA politisch als zentrale Instrumente der Patientensteuerung priorisieren und ihre Nutzung für strukturierte Überweisungspfade, digitale Vorbefunde und gezielte Priorisierung in der Demenzdiagnostik verbindlicher ausgestalten.\r\n▪\r\nPotenzielle Einsparungen durch bessere Patientensteuerung, frühere Behandlung und Vermeidung schwerer Verläufe systematisch herausarbeiten und in politische Entscheidungsprozesse einbeziehen\r\n▪\r\nFestlegung standardisierter Patientenpfade unter frühzeitiger Einbindung von Angehörigen, sozialem Umfeld und Pflegeeinrichtungen, um Beratung, regionale Demenznetzwerke, demenzsensible Heim-versorgung und Krankenhausvermeidungsstrategien besser mit Diagnostik und weiterer Versorgung zu verknüpfen\r\nSelbstverwaltung: Versorgungsmodelle und Vergütung ermöglichen\r\n▪\r\nDen ASV-Antrag zur Demenzversorgung priorisiert prüfen und zügig weiterbearbeiten, um zeitnah eine Entscheidung über die Eignung der ASV als Rahmen für eine koordinierte, sektorenübergrei-fende Demenzversorgung zu ermöglichen.\r\n▪\r\nASV-Strukturen mit einer vorgeschalteten hausärztlichen Steuerung verbinden, damit Patient:innen gezielt aus der Primärversorgung in spezialisierte Versorgung übergeleitet werden können\r\n▪\r\nDiagnostik, Therapie, Monitoring, Aufklärung, Betreuung und insbesondere Koordination verlässlich refinanzieren; hierfür sollten Koordinationsleistungen systematisch erfasst und in geeigneten Vergü-tungsstrukturen abgebildet werden\r\n▪\r\nFinanzierung stärker am steigenden neurologischen Versorgungsbedarf ausrichten und tragfähige Modelle mit Krankenkassen und Selbstverwaltung entwickeln\r\n▪\r\nRegressangst bei Hausärzt:innen bei der Verschreibung von Medikamenten reduzieren, um unnötige Überweisungen zu vermeiden und fachärztliche Kapazitäten gezielter einzusetzen\r\n▪\r\nDMP, HZV und regionale Modelle systematisch auf Eignung, Steuerungswirkung, Vergütung, Fehlan-reize und Übertragbarkeit prüfen\r\nVersorgungspraxis: Pfade umsetzen und Netzwerke aufbauen\r\n▪\r\nEinen strukturierten hausärztlichen Einstiegspfad etablieren, der erste kognitive Tests, Basisdiagnos-tik, Ausschluss sekundärer Ursachen, klare Weiterleitungskriterien sowie qualifizierte Überweisungen mit relevanten digitalen Vorbefunden umfasst\r\n▪\r\nFortbildungen für Hausärzt:innen ausbauen, um strukturierte Vorgehensweisen in der Primärversor-gung flächendeckender zu etablieren\r\nErgebnisse Interdisziplinäres Demenzforum\r\nStand: 09.06.2026 © Pathways Public Health 2026 Seite 3 von 3\r\n▪\r\nE-Überweisung und ePA in der Versorgungspraxis nutzen, damit Patient:innen gezielter priorisiert und ohne Informationsverluste weitergeleitet werden können\r\n▪\r\nNetzwerke, Lotsenmodelle und strukturierte Überleitungsinstrumente aufbauen bzw. anhand beste-hender Best-Practice-Ansätze auf Übertragbarkeit prüfen\r\n▪\r\nBegrenzte neurologische Kapazitäten und Fachkräftemangel durch Delegation, Physician Assistants und andere entlastende Berufsgruppen gezielter adressieren\r\n▪\r\nRegionale Demenznetzwerke so aufbauen, dass Hausärzt:innen, Fachärzt:innen, Gedächtnisambulan-zen, Hochschulambulanzen, Pflegeeinrichtungen und Angehörigenberatung verbindlicher zusammen-arbeiten"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-06-09"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":true,"contractsCount":25,"contracts":[{"description":"Im Auftrag der Novartis GmbH unterstützen wir das Kompetenznetzwerk nuklearonkologische Patientenversorgung bei der Interessenvertretung. Dazu führen wir im Namen des Netzwerks gemeinsam mit Vertretern des Netzwerks Gespräche, und führen Veranstaltungen in Berlin und in den Kliniken der Netzwerkpartner durch.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009968","regulatoryProjectTitle":"Zukunft der Nuklearmedizin"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Novartis Pharma GmbH","referenceRegisterNumber":"R001296","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001296","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Schulz","firstName":"Rieke","function":"Geschäftsführende Gesellschafterin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Bernhold","firstName":"Jana","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Asmus","firstName":"Tilman","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Jakab","firstName":"Monika","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Gemeinsam mit UCB setzt sich Pathways gegenüber politischen Entscheidern, Entscheidern aus der Selbstverwaltung und Anspruchsgruppen für eine bessere Versorgung von Patient:innen mit entzündlichen Autoimmunerkrankungen ein.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0017519","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"UCB Pharma GmbH","referenceRegisterNumber":"R001559","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001559","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Bernhold","firstName":"Jana","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"von Bergwelt","firstName":"Barbara","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Gemeinsam mit Moderna setzt sich Pathways dafür ein, dass der Patienten-Zugang zu den innovativen Produkten von Moderna zeitnah, transparent und breit erfolgt. 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Dazu führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern, Entscheidern aus der Selbstverwaltung und Anspruchsgruppen und führen Veranstaltungen durch.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009957","regulatoryProjectTitle":"Erweiterung der Befugnisse von Herstellbetrieben"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Medios AG","referenceRegisterNumber":"R002235","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002235","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":50001,"to":100000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Schulz","firstName":"Rieke","function":"Geschäftsführende Gesellschafterin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Matern","firstName":"Jan","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schubert-Khakzad","firstName":"Julia","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Pathways unterstützt Hologic dabei, dass die Tomosynthese für die Brustkrebsfrüherkennung und DXA-Knochendichtemessung zur Osteoporose-Früherkennung in den Rechtsverordnungen des BMUV als Methode zur Früherkennung von Brustkrebs bzw. Osteoporose aufgenommen werden. Zudem soll Digitale Diagnostik berücksichtigt werden Dazu führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern, Ministerien und nachgeordneten Behörden.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009958","regulatoryProjectTitle":"Diagnostik zur Früherkennung von Krankheiten"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Hologic Deutschland GmbH","referenceRegisterNumber":"R000785","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000785","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Bernhold","firstName":"Jana","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Asmus","firstName":"Tilman","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"von Bergwelt","firstName":"Barbara","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Schaffung einer sektorenübergreifenden Abrechnungsgrundlage für die implantierbaren Eventrekorder. Dazu führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern.\r\n","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}],"regulatoryProjects":[],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Boston Scientific Medizintechnik GmbH","referenceRegisterNumber":"R001141","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001141","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Friedrich","firstName":"Holger","function":"Geschäftsführender Gesellschafter","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Wollenhaupt","firstName":"Lisa","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Griebel","firstName":"Sören","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2025-02","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"wissenschaftlicher Mitarbeiter"}}},{"lastName":"Golla","firstName":"Andreas","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Leusser","firstName":"Tabea","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Gemeinsam mit AstraZeneca setzen wir uns dafür ein, dass die gesetzlich festgeschriebenen Umsetzungsfristen für Disease Management Programme (DMP) verkürzt werden, dass Komorbiditäten innerhalb der DMP-Versorgung bedarfsgerecht abgebildet werden, dass digitale Schnittstellen etc. in die DMP-Versorgung aufgenommen werden, dass der Behandlungserfolg der DMP-Versorgung evaluiert wird und dass ein finanzielles Anreizsystem geschaffen wird, um Patienten in DMP einzuschreiben. Hierzu führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern, Ministerien und Anspruchsgruppen und führen Veranstaltungen durch.\r\n","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009959","regulatoryProjectTitle":"Versorgung chronischer Erkrankungen"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"AstraZeneca GmbH","referenceRegisterNumber":"R002385","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002385","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Friedrich","firstName":"Holger","function":"Geschäftsführender Gesellschafter","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Wollenhaupt","firstName":"Lisa","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Thielmann","firstName":"Helen","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Golla","firstName":"Andreas","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Die Versorgung von Patienten mit Plasmapräparaten soll akut und in Zukunft in ausreichendem Maße sichergestellt werden.  Dazu müssen die finanziellen Anreize für Plasmaspender verändert werden, da die Aufwandsentschädigung seit fast 20 Jahren nicht angepasst wurde. Dies kann über einen gesetzlichen Auftrag geschehen. Hierzu führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern, Ministerien und Anspruchsgruppen und führen Veranstaltungen durch.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009960","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Versorgung mit Plasmaprodukten"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Verband der Hämophilie-Apotheken e.V.","referenceRegisterNumber":"R001949","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001949","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Schulz","firstName":"Rieke","function":"Geschäftsführende Gesellschafterin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Matern","firstName":"Jan","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schubert-Khakzad","firstName":"Julia","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Durch Früherkennungsmaßnahmen und Screenings sollen Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig und in der breiten Bevölkerung erkannt werden. Es soll eine Nationale Herz-Kreislauf-Strategie erarbeitet und etabliert werden.  Dies betrifft Bereiche in der Forschung, Ausbildung, Förderung und Versorgung und die damit einhergehenden Verankerungen im Gesetz. Zu diesem Zweck führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern, Ministerien und Anspruchsgruppen und führen Veranstaltungen durch.\r\n","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009961","regulatoryProjectTitle":"Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauferkrankungen"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V.","referenceRegisterNumber":"R002431","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002431","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Friedrich","firstName":"Holger","function":"Geschäftsführender Gesellschafter","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Wollenhaupt","firstName":"Lisa","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Griebel","firstName":"Sören","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2025-02","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"wissenschaftlicher Mitarbeiter"}}},{"lastName":"Golla","firstName":"Andreas","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Gemeinsam mit den Auftraggebern setzen wir uns für die Etablierung einer regelhaften Früherkennung von Vorhofflimmer-Risikopatient:innen zur Vorbeugung von Schlaganfällen ein. Dazu soll ein risikoadaptiertes Screening auf Vorhofflimmern mit Fokus auf die Risikogruppen (nach Alter/Vorerkrankung/Lebensstil) eingeführt werden. Zu diesem Zweck führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern und Veranstaltungen durch.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009964","regulatoryProjectTitle":"Einführung eines Screenings zur Schlaganfall-Prophylaxe"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. 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Hierfür soll die gemeinsame Selbstverwaltung beauftragt werden, u.a. ihre Richtlinien hinsichtlich des Schlaganfalls zu erweitern. Zu diesem Zweck führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern, Entscheidern aus der Selbstverwaltung und Anspruchsgruppen.\r\n","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009965","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der Schlaganfall-Nachsorge"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"AbbVie Deutschland GmbH & Co. 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Für Neugeborene ist eine gesetzliche Festschreibung der Nachverfolgung (Tracking) des Neugeborenen-Hörscreenings notwendig, um sicherzustellen, dass Kinder einer adäquaten Hörversorgung zugeführt werden. Zu diesem Zweck führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern und führen Veranstaltungen durch.\r\n","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009966","regulatoryProjectTitle":"Versorgung mit Hörimplantaten"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Cochlear Deutschland GmbH & Co. KG","referenceRegisterNumber":"R005788","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R005788","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Schulz","firstName":"Rieke","function":"Geschäftsführende Gesellschafterin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schubert-Khakzad","firstName":"Julia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Jakab","firstName":"Monika","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Wir setzen uns dafür ein, dass Arzneimittel, die aktuell unter den § 34 SGB V fallen, künftig zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Dazu muss der Lifestyle-Paragraf geändert werden, der aktuell die Erstattung von Arzneimitteln, etwa zur Appetitzügelung, ausschließt. Um eine gesetzliche Änderung des § 34 SGB V für zu erwirken, führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009971","regulatoryProjectTitle":"Politische Begleitung einer Öffnung des Lifestyle-Paragrafen "}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Lilly Deutschland GmbH","referenceRegisterNumber":"R000994","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000994","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Friedrich","firstName":"Holger","function":"Geschäftsführender Gesellschafter","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Wollenhaupt","firstName":"Lisa","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Griebel","firstName":"Sören","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2025-02","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"wissenschaftlicher Mitarbeiter"}}},{"lastName":"Thielmann","firstName":"Helen","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Wir unterstützen die Verbände der spezialisierten Apotheken dabei, die Rahmenbedingungen für spezialisierte Apotheken zu verbessern. Konkret geht es um die Verbesserung finanzieller und organisatorischer Rahmenbedingungen. Dazu führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern, Ministerien und führen Veranstaltungen durch.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009969","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der spezialisierten Arzneimittelversorgung"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Verband der Hämophilie-Apotheken e.V.","referenceRegisterNumber":"R001949","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001949","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Schulz","firstName":"Rieke","function":"Geschäftsführende Gesellschafterin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Matern","firstName":"Jan","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schubert-Khakzad","firstName":"Julia","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Wir setzen uns dafür ein, dass die Chancen von Telemedizin für eine bessere Versorgung genutzt werden, für die Ausweitung der Nutzung von Telemedizin auf weitere Indikationsbereiche sowie für die Erstattung wesentlicher Teile der technischen Infrastruktur. Dazu führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern und Ministerien.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}],"regulatoryProjects":[],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Medtronic GmbH","referenceRegisterNumber":"R002310","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002310","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Friedrich","firstName":"Holger","function":"Geschäftsführender Gesellschafter","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Golla","firstName":"Andreas","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung der Gesundheitsuntersuchungsrichtlinie (GU-RiLi) im Sinne eines systematischen Screenings von Risikopatient:innen ein. Eine Aktualisierung der GU-RiLi liegt im Regelungsbereich des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Zu diesem Zweck führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern, Ministerien und Anspruchsgruppen und führen Veranstaltungen durch.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009959","regulatoryProjectTitle":"Versorgung chronischer Erkrankungen"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V.","referenceRegisterNumber":"R002431","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002431","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":0,"to":0}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Friedrich","firstName":"Holger","function":"Geschäftsführender Gesellschafter","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Wollenhaupt","firstName":"Lisa","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Golla","firstName":"Andreas","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Wir setzen uns dafür ein, dass das AMNOG-Verfahren, das sich in der Vergangenheit sehr bewährt hat, reformiert und zukunftsfest gemacht wird. Innovationen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, das AMNOG sollte sich in Bezug auf die frühe Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Arzneimitteln für chronische Erkrankungen künftig stärker an der Versorgungsrealität ausrichten.\r\n","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009959","regulatoryProjectTitle":"Versorgung chronischer Erkrankungen"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Lilly Deutschland GmbH","referenceRegisterNumber":"R000994","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000994","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Friedrich","firstName":"Holger","function":"Geschäftsführender Gesellschafter","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Wollenhaupt","firstName":"Lisa","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Griebel","firstName":"Sören","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2025-02","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"wissenschaftlicher Mitarbeiter"}}},{"lastName":"Thielmann","firstName":"Helen","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Wir setzen uns dafür ein, die Erstattung von kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time Messgeräten (rtCGMs) wie dem FreeStyle Libre auf Typ-2-Diabetes Patient:innen, die eine Insulintherapie außerhalb der intensivierten Insulintherapie (ICT) erhalten, auszuweiten. Ziel ist es, dieser Patientengruppe einen Zugang zu einem effektivem Selbstmanagement ihrer Erkrankung mithilfe einer rtCGM zu ermöglichen. Bisher sind rtCGMs nur für Patient:innen mit Typ-1-Diabetes verordnungsfähig sowie für Patient:innen mit Typ-2-Diabetes, die eine intensivierte konventionelle Insulintherapie (ICT) oder eine Insulinpumpentherapie erhalten. 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","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0017520","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der Hybrid DRG"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Hologic Deutschland GmbH","referenceRegisterNumber":"R000785","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000785","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}},{"referenceName":"Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V.","referenceRegisterNumber":"R002431","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002431","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":0,"to":0}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Schulz","firstName":"Rieke","function":"Geschäftsführende Gesellschafterin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Wollenhaupt","firstName":"Lisa","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Bernhold","firstName":"Jana","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Asmus","firstName":"Tilman","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Griebel","firstName":"Sören","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2025-02","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"wissenschaftlicher Mitarbeiter"}}},{"lastName":"Golla","firstName":"Andreas","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Leusser","firstName":"Tabea","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Unterstützung in der Argumentation, von politischen Veranstaltung, Identifikation von Ansprechpartnern und in Analysen zur Darstellung der Relevanz einer strukturierten Patientenversorgung bei Migräne.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0017521","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der Migräneversorgung"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG","referenceRegisterNumber":"R000796","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000796","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Bernhold","firstName":"Jana","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Jakab","firstName":"Monika","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Leusser","firstName":"Tabea","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Gemeinsam mit ALK Abelló setzen wir uns für die Einführung eines flächendeckenden Allergie-Screenings ein. Geeignet ist die Aktualisierung des DMP Asthma mit einer allergologischen Stufendiagnostik als verbindlichem Diagnostikstandard. Die 2024 aktualisierte NVL Asthma und die 2023 aktualisierte S2K-Leitlinie zur fachärztlichen Diagnostik und Therapie von Asthma sehen vor, dass im Rahmen der Anamnese und Diagnosestellung eine allergologische Stufendiagnostik durchgeführt werden „soll“. Im zuletzt im Juli 2023 aktualisierten DMP Asthma sind diese verbindlichen Vorgaben nicht enthalten. Das DMP weicht in diesem für Diagnostik und Therapie zentralen Punkt von den aktuellen Leitlinien ab. \r\n\r\nWir setzen uns für eine bedarfsgerechte Behandlung bei Anaphylaxie ein. Zur Behandlung stehen verschiedene Applikationssysteme zur Verfügung. Weitere Innovationen sind zu erwarten, weshalb Apotheken die Möglichkeit gegeben werden sollte, diese Innovationen vorrätig zu halten.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009958","regulatoryProjectTitle":"Diagnostik zur Früherkennung von Krankheiten"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009959","regulatoryProjectTitle":"Versorgung chronischer Erkrankungen"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"ALK-Abelló Arzneimittel GmbH","referenceRegisterNumber":"R004956","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R004956","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Schulz","firstName":"Rieke","function":"Geschäftsführende Gesellschafterin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schubert-Khakzad","firstName":"Julia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Jakab","firstName":"Monika","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Begleitung des angekündigten Regelungsvorhabens, den Begriff \"Verbandmittel\" so zu definieren, dass langfristig eine Versorgung mit notwendigen Verbandmitteln und Wundbehandlungsprodukten sichergestellt ist.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0021221","regulatoryProjectTitle":"Neudefinition Verbandmittel"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"BSN medical GmbH","referenceRegisterNumber":"R002630","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002630","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Schulz","firstName":"Rieke","function":"Geschäftsführende Gesellschafterin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schubert-Khakzad","firstName":"Julia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"von Bergwelt","firstName":"Barbara","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Änderungen zur sachgerechten Bewertung von Diagnostika\r\nDiagnostische Methoden und Arzneimittel stehen vor besonderen Herausforderungen, die Evidenzanforderungen von IQWiG und G-BA zu erfüllen. Ziel ist es, trotz dieser Hürden eine flächendeckende Erstattung medizinisch sinnvoller Diagnostika zu ermöglichen.\r\n\r\nWeiterentwicklung der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)\r\nDie ASV für Patient:innen mit seltenen oder schweren Erkrankungen schöpft ihr Potenzial noch nicht aus. In einigen Indikationen ist die Bildung von ASV-Teams erschwert. Die Rahmenbedingungen sollen vereinfacht, beschleunigt und innovationsfreundlicher gestaltet werden.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"}],"regulatoryProjects":[],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Curium Germany GmbH","referenceRegisterNumber":"R008012","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R008012","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Schulz","firstName":"Rieke","function":"Geschäftsführende Gesellschafterin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Bernhold","firstName":"Jana","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Asmus","firstName":"Tilman","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Leusser","firstName":"Tabea","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Anpassung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen zügigen und umfänglichen Patienten-Zugang zu Innovationen im Bereich der chronischen Erkrankungen und der Sekundärprävention, auch mit Hinblick auf das durch die Most-Favored-Nation veränderte internationale Preisgefüge.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0021217","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der Versorgung der Fettleber (MASH) "}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Madrigal Pharmaceuticals Deutschland GmbH","referenceRegisterNumber":"R007599","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R007599","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Schulz","firstName":"Rieke","function":"Geschäftsführende Gesellschafterin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Friedrich","firstName":"Holger","function":"Geschäftsführender Gesellschafter","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Wollenhaupt","firstName":"Lisa","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Griebel","firstName":"Sören","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2025-02","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"wissenschaftlicher Mitarbeiter"}}}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Wir setzen uns dafür ein, gleichwertigen Zugang zu chirurgischer Glaukom Versorgung sicherzustellen. 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