{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-05-31T09:37:11.050+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001304","registerEntryDetails":{"registerEntryId":65356,"legislation":"GL2024","version":8,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001304/65356","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e1/59/619491/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001304-2025-09-26_08-45-16.pdf","validFromDate":"2025-09-26T08:45:16.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-23T10:03:40.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-21T11:08:00.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-24T14:04:52.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-09-26T08:45:16.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":65356,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001304/65356","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-26T08:45:16.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":57943,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001304/57943","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-23T10:03:40.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-26T08:45:16.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":32815,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001304/32815","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-21T11:08:00.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-23T10:03:40.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. ","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Insbesondere soll FidAR darauf hinwirken, dass der Anteil von Frauen in den Geschäftsführungs-, Aufsichts- und Beratungsgremien von privaten und öffentlichen Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften, und von juristischen Personen des öffentlichen Rechts signifikant erhöht wird.  (Zweck lt. Satzung) \r\n\r\nFidAR  Frauen in die Aufsichtsräte e. V. ist eine überparteiliche, unabhängige, gemeinnützige und überregionale Initiative, die 2006 von Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik ins Leben gerufen wurde. FidAR strebt eine nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen und die Verbesserung der Unternehmenskontrolle an. Ziel der Initiative ist die paritätische Besetzung aller Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft. FidAR verfolgt diese Ziele im engen Austausch mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und in Kooperation mit den relevanten Wirtschafts- und Frauenverbänden. 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Kurfürstendamm 61 . 10707 Berlin . info@fidar.de . www.fidar.de\r\nVorstand: Prof. Dr. Anja Seng (Präsidentin), Tamara Kaes, Silke Robeller, Manuela Roßbach\r\nAmtsgericht Charlottenburg . Vereinsregister Nummer VR 26170 B\r\nPositionspapier\r\nzum Erreichen der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und\r\nMännern in Führungspositionen (Stand 20.03.2024)\r\nDie Quote wirkt! Die Zielgrößen erfüllen aber nicht die Erwartungen – FidAR fordert\r\ndie Ausweitung der gesetzlichen Regelungen.\r\nFidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e.V. setzt sich seit 2006 für die gleichberechtigte\r\nTeilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft ein.\r\nDie bestehende Geschlechterungleichheit in Top-Managementpositionen, sowohl in privaten\r\nals auch in öffentlichen Unternehmen, Aufsichtsgremien wie auf Vorstandsebenen, stellt\r\neine Herausforderung dar, die sowohl wirtschaftliche als auch gesellschaftliche Auswirkung\r\nhat. FidAR setzt sich dafür ein, dass Frauen gleichberechtigt die Zukunft unserer Unternehmen\r\nmitgestalten und in alle Entscheidungsprozesse entsprechend eingebunden sind.\r\nFrauen bilden die Hälfte der Gesellschaft, sie sollten in allen Bereichen auch zur Hälfte\r\nvertreten sein. Die Hälfte der Hochschulabsolvent:innen ist weiblich. Auf dem Weg in die\r\nEntscheidungsgremien gehen sie jedoch häufig verloren. Allen voran die deutsche\r\nWirtschaft kann es sich nicht leisten, auf diese hochqualifizierten Frauen zu verzichten.\r\nDer aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss\r\nin diesem Jahrzehnt erreicht werden” (Seite 114 KoaV2021). Um Gleichstellung bis 2030 in\r\nden Führungsebenen der deutschen Wirtschaft zu erreichen, wird es weiterführender\r\ngesetzlicher Maßnahmen bedürfen, die zeitnah umgesetzt werden müssen, damit sie bis\r\n2030 ihre Wirkung entfalten können. Es besteht ein sofortiger Handlungsbedarf.\r\n» FidAR fordert von den politisch Verantwortlichen, die verfassungsrechtlich verbriefte\r\nGleichstellung umzusetzen und gesetzlich zu fördern.\r\n» FidAR fordert die Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/ 2381 bzw. das Nicht-Ziehen\r\nder Option der Ausstiegsklausel, d.h. die Benennung von Sanktionen und\r\nMaßnahmen bis zum 28.12.2024, die bis zum 30.06.2026 umzusetzen sind.\r\n» FidAR fordert, dass der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat auf\r\nbörsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen (für >500 Beschäftigte) ausgeweitet\r\nwird.\r\n» FidAR fordert, das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand ebenfalls in eine\r\nGeschlechterquote zu überführen und auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten.\r\n» FidAR fordert, die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit\r\nZielgrößen tatsächlich umzusetzen und öffentlich transparent zu machen. Entscheidungen,\r\ndie einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen darstellen, sind nichtig.\r\nFür die Umsetzung der Forderungen schlägt FidAR einen Stufenplan vor, der bis 2030\r\ndie Schritte der gesetzlichen Verankerung von Parität in Aufsichtsräten und Vorständen\r\nprivater und öffentlicher Unternehmen aufzeigt:\r\n- 2 -\r\n* Für alle Prozentsätze gilt die Umsetzung bei Neubesetzungen; keine vorzeitige Beendigung bestehender Verträge.\r\nBewertung der aktuellen Situation\r\nDas Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen\r\nin der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) und das zweite Führungspositionengesetz\r\n(Mindestbeteiligungsgebot, FüPoG II) sind Meilensteine auf dem Weg zur\r\nParität. Aber bis zum Ziel braucht es weitere Maßnahmen.\r\nDie Wirkung der Gesetze wird in den FidAR-Studien untersucht. Die FidAR-Studien Womenon-\r\nBoard-Index (Stand 01/23 gem. Pressemitteilung) und Public Women-on-Board-Index\r\n(Stand 01/23) kommen zu folgenden Ergebnissen in privaten Unternehmen:\r\n• Die feste Geschlechterquote bei den Aufsichtsräten in der Privatwirtschaft wirkt: Mit\r\nQuote liegt der Frauenanteil in Aufsichtsgremien bei 37,3%, ohne Quote nur bei\r\n29,3%.\r\n• Die Unternehmen, die dem Mindestbeteiligungsgebot unterliegen, erfüllen es – bis\r\nauf aktuell zwei Unternehmen. Der Frauenanteil im Vorstand verharrt um die 20%; es\r\nwird also nicht mehr als die gesetzliche Pflicht erfüllt.\r\n• Allerdings wirken die Gesetze für sehr wenige Unternehmen: das FüPoG gilt für 101,\r\nFüPoG II nur für 61 Unternehmen.\r\n• Der Verpflichtung zur Benennung von Zielgrößen kommt nur ein kleiner Teil der\r\nUnternehmen nach, die von den Regelungen betroffen sind.\r\n• Es sind bereits strafbewehrte Sanktionen in Bezug auf die Benennung und Veröffentlichung\r\nvon Zielgrößen gesetzlich verankert, sie werden bisher allerdings nicht angewendet\r\nund sind somit wirkungslos. Beispielhaft ist die Wirksamkeit der Sanktion des\r\nleeren Stuhls bei Nichterreichung der Aufsichtsratsquote von 30%, die auch für die\r\nNichterreichung des Mindestbeteiligungsgebots bei Vorstandsbesetzungen gilt. Der\r\nleere Stuhl wurde 2017 erstmalig und bisher einmalig bei Villeroy & Boch bei einer\r\nAufsichtsratsbesetzung angewandt und hat Wirkung gezeigt.\r\n• Die Gesetze zeigen kaum Strahlkraft auf die nicht der festen Quote unterliegenden\r\nUnternehmen, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen.\r\nUnternehmensart Aufsichts-/ Verwaltungsrat* Vorstand / Geschäftsführung*\r\nBörsennotiert und voll\r\nmitbestimmt\r\nAb 2026 mind. 40%\r\nAb 2030 Parität\r\nAb 2026 mind. 30%\r\nAb 2028 mind. 40%\r\nAb 2030 Parität\r\nBörsennotiert oder\r\nmitbestimmt sowie die\r\nzusätzlichen\r\nUnternehmensformen\r\nAb 2026 mind. 30%\r\nAb 2028 mind. 40%\r\nAb 2030 Parität\r\nAb 2026 Mindestbeteiligung\r\nVorstand >3 P, mind. 1 Frau\r\nVorstand >5 P, mind. 30%\r\nAb 2028 mind. 40%\r\nAb 2030 Parität\r\nBundesunternehmen\r\n(Mehrheitsbeteiligungen)\r\n(Parität lt. BGremBG bereits\r\ngesetzlich verankert)\r\nAb 2026 mind. 40%\r\nAb 2030 Parität\r\n- 3 -\r\nAuch bei den öffentlichen Unternehmen ist noch Luft nach oben:\r\n• In den Aufsichtsgremien der öffentlichen Unternehmen hat sich der Frauenanteil von\r\n2015 bis 2023 von 25,6 auf 37,1% deutlich erhöht, wobei er in den Bundesbeteiligungen\r\nmit 37,8% sogar noch höher liegt als in den Länderbeteiligungen mit 36,5%.\r\n• Der Frauenanteil im Top-Managementorgan liegt mit ca. 25% allerdings nur\r\ngeringfügig höher als bei den privaten Unternehmen – auch weit entfernt von Parität.\r\n• Es sind auch nur wenige öffentliche Unternehmen von der Geschlechterquote und\r\ndem Mindestbeteiligungsgebot betroffen: 94 Unternehmen, davon 37 Bundesbeteiligungen.\r\n• Zielgrößen müssen nur von 127 Unternehmen benannt werden, was 38 Unternehmen,\r\nalso knapp 30%, nicht tun (davon 2 der 59 betroffenen Bundesbeteiligungen\r\nund 36 der 68 Landesbeteiligungen) und dafür bisher auch nicht sanktioniert werden.\r\n• 2023 gibt es immer noch 26 der 262 untersuchten öffentlichen Unternehmen, die mit\r\nZielgröße Null für den Vorstand planen und keine Frau im Vorstand haben.\r\nGesetzlicher Status quo:\r\nIm GG §3 Abs. 2 heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die\r\ntatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf\r\ndie Beseitigung bestehender Nachteile hin.“\r\nEs gelten die beiden Führungspositionengesetze, FüPoG und FüPoG II. Die FidAR Womenon-\r\nBoard-Indizes zeigen, dass die gesetzlich verankerten Regelungen der Geschlechterquote\r\nund des Mindestbeteiligungsgebots wirken – allerdings nur für eine geringe Anzahl\r\nvon Unternehmen. Die erhoffte Wirkung auf die Erhöhung des Frauenanteils aufgrund der\r\nfreiwilligen und individuellen Zielgrößenfestlegungen sind weitgehend ausgeblieben.\r\nDie Gesetze basieren auf drei Säulen, in Bezug auf die Privatwirtschaft wie folgt:\r\n• der Geschlechterquote von 30% für den Aufsichtsrat in börsennotierten und\r\nparitätisch mitbestimmungspflichtigen Unternehmen bei Neubesetzungen (aktuell\r\ngültig für 101 Unternehmen),\r\n• dem Mindestbeteiligungsgebot für den Vorstand der börsennotierten und paritätisch\r\nmitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit mehr als drei Personen im Gremium\r\n(aktuell gültig für 61 Unternehmen),\r\n• der (sanktionsbewehrten) Formulierung von Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand, 1.\r\nund 2. Managementebene (gültig für ca 2.000 Unternehmen – alle börsennotierten\r\noder mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, soweit sie nicht\r\nder Geschlechterquote und dem Mindestbeteiligungsgebot unterliegen).\r\nDie Regelungen für die öffentlichen Unternehmen sind vergleichsweise strenger, womit der\r\nGesetzgeber seiner Vorbildfunktion zumindest auf gesetzlicher Ebene gerecht wird:\r\n• Gemäß FüPoG ist in 2016 die feste Geschlechterquote von 30% in den\r\nAufsichtsräten auf Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes ausgeweitet\r\nworden (aktuell gültig für 94 Unternehmen). Für die vom Bund zu besetzenden\r\nPositionen bei Gremien, bei denen der Bund mehr als drei Sitze hat, ist der\r\nFrauenanteil ab 2018 auf 50 % zu erhöhen.\r\n- 4 -\r\n• Gemäß FüPoG II gilt für Bundesunternehmen die Mindestbeteiligung von einer Frau\r\nim Vorstand für Gremien mit mehr als zwei Mitgliedern (aktuell gültig für 37\r\nUnternehmen).\r\n• Gemäß BGremBG sollen in den Aufsichtsgremien, in denen der Bund mind. zwei zu\r\nbestimmende Mitglieder hat, Frauen und Männer von den vom Bund zu\r\nbestimmenden Mitgliedern zu gleichen Teilen vertreten sein.\r\n2022 wurde zudem die EU-Richtlinie 2022/ 2381 verabschiedet, die eine Geschlechterquote\r\nin Höhe von 40% im Aufsichtsgremium (oder min. 33% in Aufsichts- und Vorstandsgremium\r\nzusammen) in Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten fordert. Die Regelungen sind\r\nstrenger als das in Deutschland geltende Recht. Aktuell ist zu befürchten, dass bis zum\r\nEnde des Jahres von der Ausstiegsklausel Gebrauch gemacht wird, was für die Situation in\r\nDeutschland faktisch einem Rückschritt im Verhältnis zu anderen EU-Staaten gleichkommt.\r\nRegulatorische Aspekte:\r\nNeben den Gesetzen bestehen regulatorische Anforderungen, die gleichberechtigte Teilhabe\r\nin Führung fordern. Vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Deutschen Corporate\r\nGovernance Codex Kommission ist nicht nur die Vielfalt im Aufsichtsgremium sicherzustellen,\r\nsondern sie auch in Form einer Kompetenzmatrix öffentlich sichtbar zu machen. Mit\r\nBlick auf die EU-weit gültige Corporate Social Responsibility Directive werden Unternehmen\r\nkünftig ausführlich Bericht erstatten müssen in Bezug auf ökologische, soziale und\r\ngovernance-orientierte Aspekte und somit auch in Bezug auf gleichberechtigte Teilhabe in\r\nFührungspositionen. Unternehmen werden mit veränderten Erwartungshaltungen seitens\r\ndes Kapitalmarkts ebenso wie der Beschäftigten konfrontiert sein.\r\nFidAR bekräftigt nachdrücklich die Zielsetzung der Parität von Frauen und Männern in\r\nden Aufsichtsgremien in Unternehmen in Deutschland.\r\nDie Förderung der Geschlechtergleichstellung ist nicht nur eine unternehmerische Verantwortung,\r\nsondern auch eine gesellschaftliche Notwendigkeit ebenso wie ein verfassungsrechtlicher\r\nAuftrag und wesentliches Element unserer demokratischen Grundordnung.\r\nSowohl die Geschlechterquote im Aufsichtsrat als auch das Mindestbeteiligungsgebot\r\nwurden umgehend von den betroffenen Unternehmen erfüllt. Daran wird deutlich, dass der\r\nMarkt entsprechende Qualifikationen und Kompetenzen bereithält – weiterhin auf Freiwilligkeit\r\nin den Unternehmen zu setzen, führt weder zur Realisierung der im Grundgesetz\r\nfestgeschriebenen Gleichberechtigung noch zu der im Koalitionsvertrag formulierten\r\nZielsetzung „Parität 2030“.\r\nFür weitere Informationen, Zahlen und Rückfragen steht FidAR e.V. gerne zur Verfügung:\r\nFidAR e.V., Kurfürstendamm 61, 10707 Berlin\r\nProf. Dr. Anja Seng, Präsidentin, anja.seng@fidar.de\r\nElisabeth Kern, Geschäftsführung, elisabeth.kern@fidar.de\r\nMonika Schulz-Strelow, Gründungspräsidentin, Leiterin Studien, monika.schulzstrelow@\r\nfidar.de\r\n- 5 -\r\nQuellenangaben und weitere Hintergrundinformationen:\r\nFidAR (2024): Elan bei Steigerung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und Vorständen lässt\r\nspürbar nach, Pressemitteilung vom 05.1.2024 zur Aktualisierung de WoB-Index, abrufbar\r\nunter: https://www.fidar.de/presse-aktuelles/fidar-pressemitteilungen.html\r\nFidAR e.V. (2024): Parität noch in weiter Ferne. Pressemitteilung vom 31.1.2024 zum\r\nFidAR-Forum, abrufbar unter: https://www.fidar.de/presse-aktuelles/fidarpressemitteilungen.\r\nhtml\r\nFidAR e.V. (2023): Öffentliche Unternehmen auf dem Weg zur gleichberechtigten Führung.\r\nPraxisleitfaden., abrufbar unter: https://wob-index.de/bedarfsanalyse/index.html\r\nFidAR (2023): Public Women-on-Board-Index, abrufbar unter: https://wobindex.\r\nde/pwob.html\r\nFidAR (2023): Women-on-Board-Index 185, abrufbar unter: https://wob-index.de\r\nFidAR (2023): Women-on-Board-Index Niedersachsen, abrufbar unter: https://wobindex.\r\nde/niedersachsen/index.html\r\nSeng, A., Schulz-Strelow, M. & Morner, M. (2023): Public WoB-Index: Parität bei öffentlichen\r\nUnternehmen noch in weiter Ferne. In: BOARD – Zeitschrift für Aufsichtsräte o.J. (6), S. 250-\r\n256.\r\nSeng, A., Schulz-Strelow, M. & Morner, M. (2023): Licht und Schatten bei gleichberechtigter\r\nTeilhabe in Niedersachsen In: BOARD – Zeitschrift für Aufsichtsräte o.J. (5), S. 207-211.\r\nSeng, A. (2023): Auf dem Weg zu Parität, in: INGenie, 13. Jg., S. 7-10.\r\nSeng, A. & Schulz-Strelow, M. (2023): Druck zeigt Wirkung. In: BOARD – Zeitschrift für\r\nAufsichtsräte o.J. (3), S. 122-124.\r\nSeng. A. (2023): Interview im „Board Briefing“ von Mazars, abrufbar unter\r\nhttps://www.mazars.de/Home/Themen/Board-Briefing-Portal/Personen-\r\nPraxis/Entscheidungen-sind-nach-wie-vor-maennlich-gepraegt\r\nSeng. A. (2023): Parität (nicht) in Sicht, in: ESGZ Die Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und\r\nRecht, 2. Jg. (3) S. 25-26.\r\nSeng, A. & Schulz-Strelow, M. (2023): Der Druck der Quote wirkt. 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Die Zielgrößen erfüllen aber nicht die Erwartungen – FidAR fordert die Ausweitung der gesetzlichen Regelungen.\r\nFidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e.V. setzt sich seit 2006 für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft ein.\r\nDie bestehende Geschlechterungleichheit in Top-Managementpositionen, sowohl in privaten als auch in öffentlichen Unternehmen, Aufsichtsgremien wie auf Vorstandsebenen, stellt eine Herausforderung dar, die sowohl wirtschaftliche als auch gesellschaftliche Auswirkung hat. Frauen bilden die Hälfte der Gesellschaft, sie sollten in allen Bereichen auch zur Hälfte in Entscheidungspositionen vertreten sein. Doch auf dem Weg dorthin gehen die weiblichen Talente zu häufig „verloren“ – auch wenn bereits mehr als die Hälfte der Hochschulabsol-vent:innen weiblich ist. Allen voran die deutsche Wirtschaft kann es sich im internationalen Wettbewerb nicht leisten, auf diese hochqualifizierten Frauen zu verzichten.\r\nIm Grundgesetz §3 Abs. 2 heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 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Hier sind die Gesellschafter der Unternehmen gefordert, die Transparenz über die Umsetzung der Zielgrößenvorgabe nachdrücklich zu erhöhen.\r\nGesetzlicher Status quo:\r\nNeben dem Grundgesetz (s.o.) gelten die beiden Führungspositionengesetze, FüPoG und FüPoG II. Die Gesetze basieren auf drei Säulen, in Bezug auf die Privatwirtschaft wie folgt:\r\n• der Geschlechterquote von 30% für den Aufsichtsrat in börsennotierten und paritätisch mitbestimmungspflichtigen Unternehmen bei Neubesetzungen,\r\n• dem Mindestbeteiligungsgebot für den Vorstand der börsennotierten und paritätisch mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit mehr als drei Personen im Gremium,\r\n• der (sanktionsbewehrten) Formulierung von Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand, 1. und 2. 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Hier besteht ebenfalls Handlungsbedarf.\r\nFidAR bekräftigt nachdrücklich die Zielsetzung der Parität von Frauen und Männern in den Aufsichtsgremien und im Top-Management in Unternehmen in Deutschland.\r\nFür weitere Informationen, Zahlen und Rückfragen steht FidAR e.V. gerne zur Verfügung:\r\nFidAR e.V., Kurfürstendamm 61, 10707 Berlin\r\nProf. Dr. Anja Seng, Präsidentin, anja.seng@fidar.de\r\nMonika Schulz-Strelow, Gründungspräsidentin, monika.schulz-strelow@fidar.de\r\nQuellenangaben und weitere Hintergrundinformationen:\r\nFidAR (2024): FidAR WoB-Index: So viele Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen wie nie / Gesetzlicher Druck wirkt – gilt aber nur für sehr wenige Unternehmen, Pressemitteilung vom 22.07.2024 zum WoB-Index, abrufbar unter: FidAR e.V. – Die Initiative für mehr Frauen in die Aufsichtsräte: Pressemitteilung WoB-Index 2024\r\nFidAR e.V. (2024): Parität noch in weiter Ferne. Pressemitteilung vom 31.1.2024 zum FidAR-Forum, abrufbar unter: https://www.fidar.de/presse-aktuelles/fidar-pressemitteilungen.html\r\nFidAR e.V. (2023): Öffentliche Unternehmen auf dem Weg zur gleichberechtigten Führung. Praxisleitfaden., abrufbar unter: https://wob-index.de/bedarfsanalyse/index.html\r\nFidAR (2024): Public Women-on-Board-Index, abrufbar unter: https://wob-index.de/pwob.html\r\nFidAR (2024): Women-on-Board-Index 185, abrufbar unter: https://wob-index.de\r\nFidAR (2024): Women-on-Board-Index Niedersachsen, abrufbar unter: https://wob-index.de/niedersachsen/index.html\r\nSeng, A., Schulz-Strelow, M. & Morner, M. (2023): Public WoB-Index: Parität bei öffentlichen Unternehmen noch in weiter Ferne. In: BOARD – Zeitschrift für Aufsichtsräte o.J. (6), S. 250-256.\r\nSeng, A. (2024): Parität gelingt nur mit Druck, in: INGenie, 14. Jg., S. 32-33.\r\nSeng, A. & Schulz-Strelow, M. (2024): Nur Druck bewirkt Veränderungen. In: BOARD – Zeitschrift für Aufsichtsräte o.J. 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Doch auf dem Weg dorthin gehen die weiblichen Talente zu häufig „verloren“ – auch wenn bereits mehr als die Hälfte der Hochschulabsol- vent:innen weiblich ist. Gerade die deutsche Wirtschaft kann es sich im internationalen Wettbewerb nicht leisten, auf diese hochqualifizierten Frauen zu verzichten.\r\nIm Grundgesetz §3 Abs. 2 heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Um diese Gleichstellung in den Führungsebenen der deutschen Wirtschaft tatsächlich zu erreichen, bedarf es weiterführender gesetzlicher Maßnahmen.\r\nDie Förderung der Geschlechtergleichstellung ist damit ein verfassungsrechtlicher Auftrag und wesentliches Element unserer demokratischen Grundordnung. Zugleich ist sie eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeit, die auch die Unternehmen in Verantwortung bringt.\r\nEs besteht ein sofortiger Handlungsbedarf.\r\n» FidAR fordert von den politisch Verantwortlichen die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichstellung umzusetzen und gesetzlich weiter zu fördern.\r\n» FidAR fordert, dass der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat aus- geweitet wird auf börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen mit über 500 Beschäftigten.\r\n» FidAR fordert, das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand ebenfalls in eine Geschlech- terquote zu überführen und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten.\r\n» FidAR fordert, die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen tatsächlich umzusetzen und öffentlich transparent zu machen. Entschei- dungen, die einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen darstellen, sind nichtig.\r\nFrauen in die Aufsichtsräte (FidAR) e. V. . Kurfürstendamm 61 . 10707 Berlin . info@fidar.de . www.fidar.de Vorstand: Prof. Dr. Anja Seng (Präsidentin), Silke Robeller (Vize-Präsidentin), Tamara Kaes\r\nAmtsgericht Charlottenburg . Vereinsregister Nummer VR 26170 B\r\n- 2 -\r\nFür die Umsetzung der Forderungen schlägt FidAR einen Stufenplan vor, der bis 2030 die Schritte der gesetzlichen Verankerung von Parität in Aufsichtsräten und Vorständen privater und öffentlicher Unternehmen aufzeigt:\r\nUnternehmensart\r\nAufsichts-/ Verwaltungsrat*\r\nVorstand / Geschäftsführung*\r\nUnternehmen mit\r\n> 500 Beschäftigten\r\noder börsennotiert\r\nAb 2026 mind. 30%\r\nAb 2028 mind. 40%\r\nAb 2030 Parität\r\nAb 2026 Mindestbeteiligung\r\n• Vorstand >3 P, mind. 1 Frau\r\n• Vorstand >5 P, mind. 30% Ab 2028 mind. 40%\r\nAb 2030 Parität\r\nBundesunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen)\r\n(Parität lt. BGremBG bereits gesetzlich verankert)\r\nAb 2026 mind. 40%\r\nAb 2030 Parität\r\n* Für alle Prozentsätze gilt die Umsetzung bei Neubesetzungen; keine vorzeitige Beendigung bestehender Verträge.\r\nBewertung der aktuellen Situation\r\nDas Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG), verabschiedet 2015, und das zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II), verabschiedet 2021, sind Meilensteine auf dem Weg zur Parität. Aber bis zum Erreichen des Ziels braucht es weitere Maßnahmen.\r\nDie bestehenden gesetzlichen Quoten-Regelungen wurden umgehend von den be- troffenen Unternehmen erfüllt. Der Markt hält demnach entsprechende Qualifikationen und Kompetenzen bereit – weiterhin auf Freiwilligkeit in den Unternehmen zu setzen, führt nicht zur nötigen Kulturveränderung.\r\nDie Wirkung der Gesetze wird in den Women-on-Board-Indizes regelmäßig von FidAR e.V. untersucht. Der WoB-Index kommt zu folgenden Ergebnissen für die Privatwirtschaft (untersucht wurden die 179 an der Börse und am regulierten Markt notierten, voll mitbestimmten Unternehmen, Stand 01.05.2025):\r\n• Die Quote wirkt: Unternehmen mit gesetzlicher Verpflichtung machen messbar größere Fortschritte beim Frauenanteil – in Aufsichtsräten wie in Vorständen.\r\n• Dennoch ist die Dynamik rückläufig: Der Frauenanteil in Vorständen stagniert bei nur 19,9 % – im Vergleich zu 2015 hat sich der Anteil zwar vervierfacht, ist aber nach wie vor deutlich zu niedrig.\r\n• Rückgang im Aufsichtsrat: Zum ersten Mal seit Einführung des Gesetzes sinkt der durchschnittliche Frauenanteil leicht – von 37,3 auf 37,0 %.\r\n• Zielgröße Null – immer noch Realität: 23 Unternehmen planen weiterhin ohne Frau im Vorstand.\r\nDie Gesetze sind nur für sehr wenige Unternehmen wirksam: die Aufsichtsratsquote gilt aktuell für 101, das Mindestbeteiligungsgebot nur für 60 Unternehmen.\r\n- 3 -\r\nAuch bei den öffentlichen Unternehmen ist noch Luft nach oben, wie der Public Women-on- Board-Index zeigt (untersucht wurden 261 öffentliche Unternehmen, Bundes- und Landesbeteiligungen, Stand 01/24):\r\n• In den Aufsichtsgremien dieser öffentlichen Unternehmen hat sich der Frauenanteil von 2015 bis 2024 von 25,6 auf 38,7% deutlich erhöht, wobei er in den Bundesbetei- ligungen höher liegt als in den Länderbeteiligungen.\r\n• Der Frauenanteil im Top-Managementorgan liegt mit ca. 25% kaum höher als bei den privaten Unternehmen – auch weit entfernt von Parität.\r\n• Zielgrößen müssen nur von 133 der untersuchten Unternehmen benannt werden, von 43 dieser Unternehmen gibt es keine Angaben, ob sie Zielgrößen definiert haben. Hier sind die Gesellschafter:innen der Unternehmen gefordert, die Transparenz über die Umsetzung der Zielgrößenvorgabe nachdrücklich zu erhöhen.\r\nGesetzlicher Status quo:\r\nNeben dem Grundgesetz (s.o.) gelten die beiden Führungspositionengesetze, FüPoG und FüPoG II. Die Gesetze basieren auf drei Säulen, in Bezug auf die Privatwirtschaft wie folgt:\r\n• der Geschlechterquote von 30% für den Aufsichtsrat in börsennotierten und paritätisch mitbestimmungspflichtigen Unternehmen bei Neubesetzungen,\r\n• dem Mindestbeteiligungsgebot für den Vorstand der börsennotierten und paritätisch mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit mehr als drei Personen im Gremium,\r\n• der (sanktionsbewehrten) Formulierung von Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand, 1. und 2. Managementebene (gültig für ca. 2.000 Unternehmen – alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, soweit sie nicht der Geschlechterquote und dem Mindestbeteiligungsgebot unterliegen).\r\nDie Regelungen für die öffentlichen Unternehmen sind vergleichsweise strenger, womit der Gesetzgeber seiner Vorbildfunktion zumindest auf gesetzlicher Ebene gerecht wird:\r\n• Geschlechterquote von 30% in den Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes (aktuell gültig für 94 Unternehmen). Für die vom Bund zu besetzenden Positionen bei Gremien, bei denen der Bund mehr als drei Sitze hat, ist Parität zu erreichen.\r\n• bei Bundesunternehmen gilt die Mindestbeteiligung von einer Frau im Vorstand für Gremien mit mehr als zwei Mitgliedern (aktuell gültig für 37 Unternehmen).\r\n• Gemäß BGremBG sollen in den Aufsichtsgremien, in denen der Bund mind. zwei zu bestimmende Mitglieder hat, Frauen und Männer von den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern zu gleichen Teilen vertreten sein.\r\n2022 wurde zudem die EU-Richtlinie 2022/ 2381 verabschiedet, die bereits bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss und deutlich strengere Regeln für eine Geschlechterquote in Höhe von 40% im Aufsichtsgremium (oder min. 33% in Aufsichts- und Vorstandsgremium zusammen) in Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten vorsieht. Für Länder, die bereits Quotengesetze erlassen haben, gelten Ausnahmen in Form einer Ausstiegsklausel. Die Bundesregierung hat für Deutschland diese Ausstiegsklausel gezogen, was faktisch zu einem Rückschritt im Verhältnis zu anderen EU-Staaten führt, die die EU-Richtlinie umsetzen.\r\n- 4 -\r\nRegulatorische Aspekte:\r\nNeben den Gesetzen bestehen weitere regulatorische Anforderungen aus der Corporate Social Responsibility Directive und den Empfehlungen der Deutschen Corporate Governance Codex Kommission, verbunden damit müssen sich Unternehmen zunehmend auch mit veränderten Erwartungen seitens des Kapitalmarkts befassen. Hier besteht ebenfalls Handlungsbedarf.\r\nFidAR bekräftigt nachdrücklich die Zielsetzung der Parität von Frauen und Männern in den Aufsichtsgremien und im Top-Management in Unternehmen in Deutschland.\r\nFür weitere Informationen, Zahlen und Rückfragen steht FidAR e.V. gerne zur Verfügung: FidAR e.V., Kurfürstendamm 61, 10707 Berlin\r\nProf. Dr. Anja Seng, Präsidentin, anja.seng@fidar.de\r\nMonika Schulz-Strelow, Gründungspräsidentin, monika.schulz-strelow@fidar.de\r\nQuellenangaben und weitere Hintergrundinformationen:\r\nFidAR (2025): FidAR WoB-Index: Erstmals stagniert der Frauenanteil in den Aufsichtsräten / Anstieg in Vorständen merklich verlangsamt / Gesetzlicher Druck entscheidend, Pressemitteilung vom 16.07.2025 zum WoB-Index, abrufbar unter:\r\nhttps://www.fidar.de/webmedia/user_upload/PM_250716_FidAR_WoB-Index_end.pdf\r\nFidAR e.V. (2025): FidAR-Forum 2025: FidAR zieht Bilanz zu 10 Jahren Quote für Aufsichtsräte. Pressemitteilung vom 29.4.2025 zum FidAR-Forum, abrufbar unter:https://www.fidar.de/webmedia/user_upload/PM_250429_FidAR_Forum_end.pdf\r\nFidAR e.V. (2023): Öffentliche Unternehmen auf dem Weg zur gleichberechtigten Führung. Praxisleitfaden., abrufbar unter: https://wob-index.de/bedarfsanalyse/index.html\r\nFidAR (2025): Women-on-Board-Index 185, abrufbar unter: https://wob-index.de\r\nFidAR (2024): Public Women-on-Board-Index, abrufbar unter: https://wob-index.de/pwob.html\r\nFidAR (2024): Women-on-Board-Index Niedersachsen, abrufbar unter: https://wob- index.de/niedersachsen/index.html\r\nSeng, A. & Schulz-Strelow, M. (2025): 10 Jahre Führungspositionengesetz - Der Durchbruch für mehr gleichberechtigte Teilhabe kam nur mit gesetzlichem Druck. In: BOARD – Zeitschrift für Aufsichtsräte 2025 (3), S. 128-131.\r\nSeng, A., Schulz-Strelow, M. & Morner, M. (2023): Public WoB-Index: Parität bei öffentlichen Unternehmen noch in weiter Ferne. In: BOARD – Zeitschrift für Aufsichtsräte o.J. (6), S. 250-256.\r\nSeng, A. (2024): Parität gelingt nur mit Druck, in: INGenie, 14. Jg., S. 32-33.\r\nSeng, A. & Schulz-Strelow, M. (2024): Nur Druck bewirkt Veränderungen. In: BOARD – Zeitschrift für Aufsichtsräte o.J. (5), S. 213-231.\r\nSeng. A. (2023): Interview im „Board Briefing“ von Mazars, abrufbar unter https://www.mazars.de/Home/Themen/Board-Briefing-Portal/Personen-Praxis/Entscheidungen-sind- nach-wie-vor-maennlich-gepraegt\r\nSeng, A. & Schulz-Strelow, M. (2023): Der Druck der Quote wirkt. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Einladung zum parlamentarischen Frühstück von FidAR e.V.\r\nDonnerstag, 16. Oktober 2025 | 7:00–9:30 Uhr | Clubraum des Käfer im Bundestag\r\n\r\nSehr geehrte \r\n\r\nwir laden Sie hiermit herzlich ein, sich beim FidAR-Frühstück im Deutschen Bundestag über den aktuellen Stand der gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen mit uns auszutauschen.\r\nIm Mittelpunkt steht die Vorstellung der aktuellen Women-on-Board-Indizes von FidAR:\r\n•\tWie hat sich der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen in börsennotierten und öffentlichen Unternehmen entwickelt?\r\n•\tWelche Wirkung zeigen die gesetzlich verankerte Geschlechterquote für den Aufsichtsrat, das Mindestbeteiligungsgebot für den Vorstand und die Benennung von Zielgrößen für das obere Management?\r\n•\tWo stehen wir zehn Jahre nach Inkrafttreten des FüPoG – und was braucht es jetzt künftig?\r\nTrotz gesetzlicher Fortschritte zeigt sich: Die Parität in Führungspositionen bleibt in weiter Ferne.\r\n\r\nWir möchten mit Ihnen und weiteren weiblichen Abgeordneten der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien in vertrauensvollem Rahmen über nächste notwendige Schritte diskutieren – politisch, gesetzgeberisch und gesellschaftlich.\r\n\r\nFidAR e.V. – „Frauen in die Aufsichtsräte“ – ist überparteilich, unabhängig und überregional mit mehr als 1.400 Mitgliedern aktiv. Seit 2006 setzen wir uns für mehr Frauen in Führungspositionen ein – faktenbasiert, vernetzt und konstruktiv im Dialog mit Entscheidungsträger:innen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.\r\nAnmeldung bitte bis 2. Oktober 2025 per E-Mail an: geschaeftsstelle@fidar.de\r\n\r\nWir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-07-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003845","regulatoryProjectTitle":"Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7f/7e/619483/Stellungnahme-Gutachten-SG2509230006.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte…\r\nzunächst möchte ich Ihnen für die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen viel Kraft, Ausdauer, überzeugende Argumente und gute Ergebnisse für unser Land wünschen. Auch möchte ich auf mein Schreiben vom Januar zurückkommen und Sie bitten, das Thema der Gleichstellung und insbesondere der gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen auf den Verhandlungstisch zu bringen, denn: Gleichstellung ist eine wesentliche Säule unserer Demokratie. Im Grundgesetz §3 Abs. 2 ist festgeschrieben, dass es Aufgabe des Staates ist, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern tatsächlich durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Damit ist die Gleichstellung verfassungsrechtlich festgeschriebene Aufgabe jeder Regierung. Wir begrüßen daher, dass es den Absatz \"Gleiche Rechte und gleiche Chancen für Frauen schaffen\" in den gemeinsamen Sondierungsergebnissen von CDU/CSU und SPD gibt - wenn auch leider erst auf der letzten Seite. Ergänzen möchten wir die dort benannten Vorhaben der Entgeltgleichheit und des Gewaltschutzes um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen. Das vor zehn Jahren erlassene \"Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst\" zeigt sowohl die Notwendigkeit staatlichen Gleichstellungshandelns als auch dessen positive Wirkung - wenn auch in einem zu kleinen Geltungsbereich, denn Parität in den Aufsichtsräten und Vorständen wird damit bis 2030 nicht erreicht. Sie haben die Notwendigkeit der Weiterentwicklung erkannt und bereits im Wahlprogramm der SPD festgehalten: \"Dazu werden wir das Führungspositionen-Gesetz weiterentwickeln mit dem Ziel, bis 2030 Parität in Aufsichtsräten und Vorständen zu erreichen\" (S. 42). Wir bitten Sie, dieses Wahlversprechen der SPD in den Koalitionsverhandlungen einzulösen - auch wenn die Union in ihrem Wahlprogramm keine Aussage zur Förderung von Frauen in Führungspositionen getätigt hat. Denn die Weiterentwicklung des Gesetzes ist Gleichstellungs- und Wirtschaftspolitik zugleich. Sie gehört unweigerlich dazu, um das in den Sondierungsergebnissen formulierte Ziel der Gleichstellung in Beruf und Politik zu erreichen. Das FüPoG II muss bezüglich folgender drei Aspekte weiterentwickelt werden, die wir im beigefügten Positionspapier von FidAR begründet und hergeleitet haben:\r\n• Der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat muss auf börsennotierte oder Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ausgeweitet werden.\r\n• Das Mindestbeteiligungsgebot von Frauen im Vorstand muss in eine Geschlechterquote überführt und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen ausgeweitet werden.\r\n• Die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen müssen tatsächlich umgesetzt und öffentlich transparent gemacht werden.\r\nEine starke Wirtschaft, prioritäres Ziel von Union wie SPD, ist aus unserer Sicht nur mit der gleichberechtigten Teilhabe der Geschlechter in Führungspositionen zu haben. Mit den genannten gesetzlichen Änderungen und mit dem im Positionspapier definierten zeitlichen Stufenplan wird die Zielgerade der paritätischen Repräsentanz von Frauen in den Führungsgremien der privaten und öffentlichen Wirtschaft noch in diesem Jahrzehnt ermöglicht.\r\nZur Gleichstellung in Beruf und Politik gehört neben der zuvor ausgeführten notwendigen Weiterentwicklung des FüPo-Gesetzes auch die Parität in der Politik. Die in den Sondierungsergebnissen angekündigte Prüfung einer erneuten Wahlrechtsreform muss dieses Mal auch die Wahlrechtsänderung für die Geschlechterparität in den Mandaten des Deutschen Bundestages enthalten, damit Frauen auch in der Politik gleichberechtigt mitentscheiden. Die SPD hat dazu in ihrem Wahlprogramm sehr eindeutig Position bezogen: \"Dafür werden wir ein Paritätsgesetz auf den Weg bringen, das bei Wahlen die paritätische Vertretung von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag bei Listen- und Direktmandaten sicherstellt\" (S. 42). Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass auch dieses Wahlversprechen der SPD eingelöst wird.\r\nIm Wahlprogramm der SPD finden sich weitere frauen- und gleichstellungspolitische Vorhaben. Diese befürworte ich im Namen von FidAR uneingeschränkt und wünsche Ihnen für deren Durchsetzung bei den Koalitionsverhandlungen maximalen Erfolg.\r\nAls Präsidentin von FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. (ca. 1.400 Mitglieder) und als Mitstreiterin der Berliner Erklärung (22 Initiatorinnen und 28 Verbündete mit insgesamt ca. 6,5 Mio. Mitgliedern) schreibe ich Ihnen im Namen der bei uns organisierten Frauen und Männer in vielfältigen Führungspositionen. Wir fordern die Parität der Geschlechter in den Entscheidungspositionen unserer Gesellschaft, weil wir Gleichstellung als unverzichtbaren Hebel für bessere Antworten auf die großen Fragen unserer Zeit sehen - für die gesamte Gesellschaft, für die Frauen und vor allem mit uns Frauen!\r\nSehr gern stehe ich Ihnen bei weiterem Informationsbedarf und/oder Nachfragen zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Anja Seng\r\nFrauen in die Aufsichtsräte - FidAR e.V. Präsidentin mobil +4915112546460 anja.seng@fidar.de www.fidar.de Vorstand: Prof. Dr. Anja Seng (Präsidentin), Silke Robeller (Vize-Präsidentin), Tamara Kaes, Daniela Geue (kooptiert) Amtsgericht Charlottenburg |Vereinsregister Nummer VR 26170 B"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003845","regulatoryProjectTitle":"Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a2/de/619485/Stellungnahme-Gutachten-SG2509230007.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Frau Bundesministerin,\r\n\r\n\r\nwir wünschen Ihnen für die neue Legislatur mit ihren herausfordernden Aufgaben viel Erfolg und eine glückliche Hand für die Zusammenführung des Ministeriums mit dem Bereich Bil-dung. Bei der Übernahme Ihres Amtes im BMBFSFJ hatten Sie betont, dass Kinder- und Jugend-Politik nicht losgelöst von Frauen- und Gleichstellungspolitik zu betrachten seien. Unser Land braucht den gesellschaftlichen Zusammenhang als Grundlage für Demokratie und Schutz vor Extremismus – vielen Dank für diese kraftvolle Aussage. Gern begleiten wir Sie aktiv auf diesem Weg.\r\n\r\nSeit 2006 setzt sich FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e.V. überparteilich, überregional und unabhängig für Parität in Führungspositionen ein. Wir schaffen mithilfe der Women-on-Board-Indizes regelmäßig Transparenz über den aktuellen Status Quo, im Zuge einer intensi-ven Öffentlichkeitsarbeit geben wir dem Thema der Gleichstellung Sichtbarkeit und mit unse-ren über 1.400 Mitgliedern (Frauen wie Männer und Unternehmen) sowie im Verbund mit weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur:innen, wie z.B. der Berliner Erklärung, gestalten wir eine intensive Netzwerkkultur für die Gleichstellung.\r\n\r\nVor 10 Jahren trat das Führungspositionen-Gesetz in Kraft, u.a. auf Basis der von FidAR er-mittelten Datenbasis. Die hier verankerte gesetzliche Quote wirkt. Das konnten wir bei dem vom BMFSFJ geförderten FidAR-Forum 2025 unter dem Titel „10 Jahre FüPoG – eine Er-folgsgeschichte!“ eindrücklich zeigen. \r\n\r\nDoch Parität ist noch lange nicht erreicht. Lassen Sie uns gemeinsam den eingeschlagenen Weg weiterführen – konkrete Schritte dafür haben wir in unserem aktuellen Positionspapier aufbereitet. In Kürze: Um das Ziel der Geschlechterparität in den Aufsichtsgremien und Vor-ständen von privaten und öffentlichen Unternehmen zu erreichen, bedarf es einer erneuten Erweiterung des FüPo-Gesetzes in folgenden drei Punkten:\r\n\r\n•\tDer Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat muss auf börsennotierte oder Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ausgeweitet werden.\r\n•\tDas Mindestbeteiligungsgebot von Frauen im Vorstand muss in eine Geschlechter-quote überführt und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen ausgeweitet werden.\r\n•\tDie gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen müssen tatsächlich umgesetzt und öffentlich transparent gemacht werden.\r\n\r\nMit diesen gesetzlichen Vorgaben und mit dem von FidAR im Positionspapier definierten zeit-lichen Stufenplan zur sukzessiven Erhöhung der Geschlechterquote bis 2030 kann die Ziel-gerade zur Parität für die Unternehmen erreicht werden. Dazu braucht es auch die konse-quente Umsetzung der gesetzlich verankerten Sanktionen. Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es u.a., dass die künftige Regierung „sicherstellt, dass Verstöße gegen die Vorgaben zu Zielgrößen – sei es durch das Fehlen von Zielgrößen oder Fristen oder durch unzureichende Begründungen bei einer Zielgröße von Null – künftig konsequent und spürbar sanktioniert werden.“ \r\n\r\nFür die Umsetzung dieser konkreten Vorgaben bedarf es wirksamer Schritte. Dazu würden wir uns gerne mit Ihnen austauschen und Sie bei der Umsetzung unterstützen wo immer Sie uns und unsere Expertise brauchen. \r\n\r\nGerne können wir kurzfristig zu einem Kennenlerntermin ins Ministerium kommen oder ein virtuelles Treffen verabreden. Für eine Terminvereinbarung erreicht Ihr Büro mich unter der folgenden Telefonnr. 0151-12546460 bzw. per E-Mail anja.seng@fidar.de.\r\n\r\nMit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-05-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003845","regulatoryProjectTitle":"Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ba/62/619487/Stellungnahme-Gutachten-SG2509230008.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Liebe ,\r\nzur bevorstehenden Bundestagswahl legt FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e.V. eine aktuelle Bestandsaufnahme vor, wie es um die Repräsentanz von Frauen in den Aufsichtsräten und Vorständen von privaten und öffentlichen Unternehmen steht.\r\nDie Entwicklungen seit der Einführung des FüPo-Gesetzes (2015) und dessen Erweiterung (2021) sind unbestritten eine Erfolgsgeschichte: Die gesetzliche Quote wirkt!\r\nDoch Parität ist noch nicht erreicht. Lassen Sie uns gemeinsam die Erfolgsgeschichte weiterschreiben! Was zu tun ist, steht in unserem Positionspapier. In Kürze: Um das Ziel der Geschlechterparität in den Aufsichtsgremien und Vorständen von privaten und öffentlichen Unternehmen zu erreichen, bedarf es einer erneuten Erweiterung des FüPo-Gesetzes in folgenden drei Punkten:\r\n• Der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat muss auf börsennotierte oder Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ausgeweitet werden.\r\n• Das Mindestbeteiligungsgebot von Frauen im Vorstand muss in eine Geschlechterquote überführt und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen ausgeweitet werden.\r\n• Die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen müssen tatsächlich umgesetzt und öffentlich transparent gemacht werden.\r\nMit diesen gesetzlichen Vorgaben und mit dem von FidAR im Positionspapier definierten zeitlichen Stufenplan zur sukzessiven Erhöhung der Geschlechterquote bis 2030 wird die Zielgerade für die Unternehmen nicht nur machbar. Auch wird für die Repräsentanz von Frauen in den Führungsgremien der privaten und öffentlichen Wirtschaft die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesem Jahrzehnt ermöglicht.\r\nBei erneuter Regierungsbeteiligung von Bündnis 90/Die Grünen gehen wir davon aus, dass sich Ihre Partei unverändert für die erforderlichen Maßnahmen einsetzt - so steht es auch im bisherigen Entwurf des Wahlprogramms und so haben wir es am vergangenen Montag bereits mit Franziska Brantner beim Verbändedialog diskutiert. Unser Positionspapier kann Sie dabei unterstützen, im Wahlkampf und ggf. in Koalitionsverhandlungen den oben benannten Handlungsbedarf mit evidenzbasierten Daten und Fakten zu untermauern.\r\nSehr gern können Sie sich bei weiterem Informationsbedarf und/oder Nachfragen an mich wenden. In den vergangenen Jahren standen Sie immer wieder im Austausch mit Monika Schulz-Strelow, die Sie herzlich grüßen lässt. Gemeinsam mit ihr engagiere ich mich nun für Parität in Führungspositionen - und wir sind sehr froh zu wissen, dass Sie und Ihre Partei dem Thema weiterhin und insbesondere in der aktuellen weltpolitischen Lage eine hohe Bedeutung zumessen.\r\nFür heute wünsche ich Ihnen noch einen erfolgreichen Abschluss des Parteitags. Und dann wünschen wir allen einen fairen Wahlkampf und einen Sieg für unsere Demokratie.\r\nMit besten Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003845","regulatoryProjectTitle":"Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/48/3b/619489/Stellungnahme-Gutachten-SG2509240016.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"WoB-Index 2025 Frauen in Führung – Fortschritte sichtbar, aber Handlungsbedarf bleibt\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin,\r\nmit großem Interesse haben wir Ihr Interview im Handelsblatt gelesen, in dem Sie betonen, wie wichtig Ihnen gute und faire Zusammenarbeit in der Koalition ist – auch, wenn es um gleichstellungspolitische Themen geht. Besonders Ihre Aussagen zur Bedeutung klarer ge-setzlicher Rahmenbedingungen für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen sowie Ihr Hinweis, dass ohne verbindliche Vorgaben keine nachhalti-gen Fortschritte zu erzielen sind, teilen wir ausdrücklich.\r\nDaran anknüpfend möchten wir Sie herzlich zum parlamentarischen Frühstück von FidAR e.V. einladen. Dort möchten wir mit Ihnen und vielen weiteren (weiblichen) MdBs über den aktuel-len Stand der gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen und konkrete Handlungs-möglichkeiten für die laufende Legislatur diskutieren.\r\nDas FidAR-Frühstück findet am Donnerstag, den 16. Oktober 2025 von 7:00-9:30 Uhr unter der Schirmherrschaft von Mechthild Heil, MdB, im Clubraum des Käfers im Deut-schen Bundestag statt.\r\nIm Mittelpunkt steht die Vorstellung des aktuellen Women-on-Board-Index von FidAR, den wir Ihnen gern hiermit schon vorab in gedruckter Form übersenden. Seit 2011 analysiert FidAR mit dem WoB-Index jährlich die Entwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und Vorstän-den börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen in Deutschland – insbeson-dere jener, die unter die gesetzliche Geschlechterquote im Aufsichtsrat und das Mindestbe-teiligungsgebot im Vorstand fallen.\r\nDie Analyse umfasst 179 Unternehmen – 101 davon unterliegen der gesetzlichen Quote, 60 zusätzlich dem Mindestbeteiligungsgebot für den Vorstand (Stand: 15. Januar 2025, aktuali-siert zum 1. Mai 2025). Zehn Jahre nach Inkrafttreten des FüPoG fällt die Bilanz gemischt aus. Einige zentrale Ergebnisse:\r\n• Die Quote wirkt: Unternehmen mit gesetzlicher Verpflichtung machen messbar grö-ßere Fortschritte beim Frauenanteil – in Aufsichtsräten wie in Vorständen.\r\n• Dennoch ist die Dynamik rückläufig: Der Frauenanteil in Vorständen stagniert bei nur 19,9 % – ein Anstieg gegenüber 2015 um 14,4 Prozentpunkte, aber nach wie vor deut-lich zu niedrig.\r\n• Rückgang im Aufsichtsrat: Zum ersten Mal seit Einführung des Gesetzes sinkt der durchschnittliche Frauenanteil leicht – von 37,3 auf 37,0 %.\r\n- 2 -\r\n• Zielgröße Null – immer noch Realität: 23 Unternehmen planen weiterhin ohne Frau im Vorstand.\r\nTrotz der Fortschritte zeigt sich: Die Parität in Führungspositionen bleibt in weiter Ferne, Ver-änderung gelingt nur mit klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und mit gemeinsamem Engagement. Mit dem Positionspapier hat FidAR bereits konkrete Möglichkeiten für die wei-tere gesetzliche Entwicklung formuliert – gern stehen wir für den persönlichen Austausch zur Verfügung.\r\nWir freuen uns auf ein Kennenlernen beim parlamentarischen Frühstück von FidAR e.V.. Bitte übermitteln Sie Ihre Anmeldung bis zum 2. Oktober 2025 per E-Mail an geschaefts-stelle@fidar.de.\r\nMit besten Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-02"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":true,"codeOfConductPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/38/8c/619478/Code-of-Conduct-unterschrieben-31-05-2024.pdf"}}