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Damit sind sie ein wichtiger Motor für Innovation in der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung für den nachhaltigen Erfolg von Selektivverträgen sind jedoch einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen und eine bessere Finanzierung.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"},{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001836","title":"Investorengetragene Medizinische Versorgungszentren","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","printingNumber":"234/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0234-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-gesundheitsversorgung-in-der-kommune-gesundheitsversorgungsst%C3%A4rkungsgesetz-gvsg/312308","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","publicationDate":"2024-04-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GVSG_Referentenentwurf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gvsg.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","printingNumber":"20/11853","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011853.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-gesundheitsversorgung-in-der-kommune-gesundheitsversorgungsst%C3%A4rkungsgesetz-gvsg/312308","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","publicationDate":"2024-04-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GVSG_Referentenentwurf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gvsg.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Investitionen in die Versorgungsstrukturen sind für eine nachhaltige und hochwertige Patientenversorgung in Deutschland unabdingbar. Diese müssen jedoch am Gemeinwohl und dem Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten und nicht an dem kurzfristigen Ziel möglichst hoher Renditeerwartungen orientiert sein. Um die Patientenversorgung zu sichern und die ärztliche Entscheidungsfreiheit in Diagnostik und Therapie zu schützen, sind strengere gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001837","title":"Geeignete Instrumente zur Patienten-Steuerung entwickeln","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","printingNumber":"234/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0234-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-gesundheitsversorgung-in-der-kommune-gesundheitsversorgungsst%C3%A4rkungsgesetz-gvsg/312308","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","publicationDate":"2024-04-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GVSG_Referentenentwurf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gvsg.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","printingNumber":"20/11853","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011853.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-gesundheitsversorgung-in-der-kommune-gesundheitsversorgungsst%C3%A4rkungsgesetz-gvsg/312308","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","publicationDate":"2024-04-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GVSG_Referentenentwurf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gvsg.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Das deutsche Gesundheitssystem steht vor einem Dilemma: Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigt. Gleichzeitig schwinden die personellen Ressourcen in der Pflege, in den Assistenzberufen und im ärztlichen Dienst. In einem solidarisch finanzierten System ist es unerlässlich, dass die verfügbaren Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Um das hohe Versorgungsniveau zu erhalten, ist die bedarfsgerechte Steuerung von Patientinnen und Patienten erforderlich.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001838","title":"Ärztliche Weiterbildung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","printingNumber":"234/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0234-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-gesundheitsversorgung-in-der-kommune-gesundheitsversorgungsst%C3%A4rkungsgesetz-gvsg/312308","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","publicationDate":"2024-04-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GVSG_Referentenentwurf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gvsg.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","printingNumber":"20/11853","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011853.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-gesundheitsversorgung-in-der-kommune-gesundheitsversorgungsst%C3%A4rkungsgesetz-gvsg/312308","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","publicationDate":"2024-04-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GVSG_Referentenentwurf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gvsg.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Eine hochwertige Patientenversorgung braucht gut aus- und weitergebildete Ärztinnen und Ärzte. Die geplante Krankenhausstrukturreform und die zunehmende Verschiebung des Leistungsgeschehens in den ambulanten Bereich haben unmittelbaren Einfluss auf die Struktur der ärztlichen Weiterbildung. Damit diese auch in Zukunft sichergestellt werden kann, muss die Weiterbildung nicht nur sektorenübergreifend gedacht, sondern auch angemessen finanziert werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012403","title":"Zukunft des Gesundheitswesens ressortübergreifend sichern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Im Angesicht des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts muss dem Thema Gesundheit eine neue, den Herausforderungen angemessene Bedeutung eingeräumt werden. Dies umso mehr, als mit Klimawandel, Kriegen, Migration und möglichen weiteren Pandemien zusätzliche Herausforderungen auf uns zukommen. Dabei reicht es nicht, Maßnahmen und Reformen allein auf das Gesundheitssystem zu beschränken. Die Herausforderungen haben eine Größenordnung und Themenvielfalt erreicht, die nur ressortübergreifend und nur durch eine übergeordnete Schwerpunktsetzung und Koordination geschultert werden können. Wir wenden uns daher mit diesem dringenden Appell auch an den Bundeskanzler und die politischen Schlüsselressorts.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012404","title":"Stärkung der Altersmedizin","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der demografische Wandel stellt die medizinische und pflegerische Versorgung älterer Menschen vor große Herausforderungen. Um die Lebensqualität und Autonomie im Alter zu sichern, muss die Altersmedizin stärker in den Fokus gesundheitspolitischer Entscheidungen rücken. Dafür braucht es auch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die Herausforderungen des Alterns. Hierbei kommt Internistinnen und Internisten eine zentrale Rolle zu.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. 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Um diese wichtige Funktion zu sichern, müssen gesundheitspolitische Rahmenbedingungen die vertragsärztliche Versorgung als unverzichtbares Element unseres Gesundheitssystems unterstützen, statt sie zu gefährden. Eine starke und unabhängige Selbstverwaltung ist dabei ebenso essenziell wie eine faire und attraktive Vergütung ärztlicher Leistungen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016639","title":"Einbeziehung der hausärztlich tätigen Internisten in die ambulante Weiterbildung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Einbeziehung der hausärztlich tätigen Internisten in die ambulante Weiterbildung nach § 75 a Abs.1 S.2 SGB V","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016640","title":"Sicherung der hausärztlichen Versorgung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Internistinnen und Internisten (ohne Schwerpunkt) nehmen gemäß § 73 Abs. 1a SGB V an der hausärztlichen Versorgung teil und leisten bereits heute einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung. Dieses Potenzial könnte jedoch noch deutlich stärker ausgeschöpft werden, wenn es eine gleichberechtigte Förderung der ambulanten Weiterbildung nach § 75a Abs. 1 SGB V für alle angehenden Hausärztinnen und Hausärzte gäbe. Aktuell sind Internistinnen und Internisten davon ausgeschlossen. Der BDI wirbt deshalb dafür, Internisten in die Förderung aufzunehmen. Dies wäre eine minimalinvasive, bürokratiearme Anpassung im SGB V, die eine Niederlassung im hausärztlichen Bereich auch für Internisten spürbar attraktiver macht und den drohenden Versorgungslücken wirksam entgegensteuert.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016641","title":"Patientensteuerung unter Einbindung von Haus- und Fachärzten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der BDI ist überzeugt, dass eine kluge Steuerung der Patientinnen und Patienten ein zentraler Baustein für mehr Effizienz im Gesundheitswesen ist. Diese sollte jedoch nicht ausschließlich durch Hausärzte als „Gatekeeper“ erfolgen. Viele chronisch kranke Menschen werden überwiegend von internistischen Fachärztinnen und Fachärzten (z.B. Diabetologinnen, Nephrologen oder Kardiologen) betreut, die oft die erste und kontinuierliche Ansprechperson sind. Eine stärkere Einbindung dieser Fachärzte in die Patientensteuerung reduziert bürokratische Umwege und entlastet Hausarztpraxen, die die Versorgung angesichts des Hausärztemangels nicht allein stemmen können.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":15,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0001831","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der Notfallversorgung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1c/59/287941/Stellungnahme-Gutachten-SG2405160008.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Patientinnen und Patienten mit Bagatellerkrankungen überfüllen die Notaufnahmen,\r\nder Rettungswagen wird bei Kleinigkeiten gerufen, fast jeder sieht sich als\r\ndringenden Notfall. Die falsche Inanspruchnahme bringt das System – vor allem\r\nÄrztinnen und Ärzte und das Pflegepersonal – ans Limit. Für eine bedarfs-\r\ngerechte und ressourcenschonende Notfallversorgung führt an einer tiefgreifenden\r\nReform kein Weg vorbei.\r\nOktober 2022 BDI Position\r\nNotfallversorgung\r\nInternistische Forderungen für eine Reform der Notfallversorgung\r\nin Deutschland\r\nDie bestmögliche Versorgung von Menschen\r\nin medizinischen Notfällen gehört zu den\r\nzentralen Aufgaben unseres Gesundheitswesens.\r\nWenn unmittelbare Gefahr für die\r\nGesundheit oder sogar das Leben besteht, erwarten\r\nBürgerinnen und Bürger ein reibungslos funktionierendes\r\nSystem der Notfallversorgung. Was\r\nim Einzelnen einen Notfall definiert, entscheidet in\r\nder Regel zunächst die subjektive Wahrnehmung\r\ndes Betroffenen. Dass diese mit der objektiven Erkrankungsschwere\r\nund Dringlichkeit nicht immer\r\nidentisch ist, zeigt die unkoordinierte und übermäßige\r\nInanspruchnahme der Notaufnahmen und\r\närztlichen Bereitschaftsdienste. Diese Entwicklung\r\nbringt die Einrichtungen der Notfallversorgung und\r\ndamit das medizinische Personal zunehmend an\r\ndie Belastungsgrenze.\r\nAn einer Reform der Notfallversorgung führt daher\r\nkein Weg vorbei. Für eine ressourcenschonende\r\nund bedarfsgerechte Inanspruchnahme müssen\r\nPatientinnen und Patienten passgenau in die richtige\r\nVersorgungsstruktur geleitet werden. Deutschland\r\nverfügt zwar über umfassend ausgebaute ambulante\r\nund stationäre Einrichtungen. Diese agieren\r\nbislang jedoch weitestgehend getrennt voneinander.\r\nEine engere Verzahnung und Vernetzung der\r\neinzelnen Bereiche gibt den Patienten nicht nur\r\neine bessere Orientierung und reduziert Wartezeiten,\r\nsondern führt auch zu einem effizienteren Einsatz\r\nfinanzieller und personeller Ressourcen mit\r\nder Folge, dass die Gesamtqualität der Versorgung\r\ngesteigert wird.\r\nIn gesundheitspolitischen Debatten ist die Reform\r\ndeshalb zurecht ein Dauerthema. Auch die\r\namtierende Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag\r\n2021 eine Neuordnung der Notfallversorgung\r\nangekündigt und kann dabei auf einen Vorstoß aus\r\nder vergangenen Legislaturperiode zurückgreifen,\r\nder coronabedingt nicht weiter beraten wurde. Der\r\nGesetzentwurf fußt auf einem Gutachten des Sachverständigenrates\r\nGesundheit aus dem Jahr 2018\r\nund zielt im Wesentlichen darauf ab, die Strukturen\r\nder Notfallversorgung digital zu vernetzen und zu\r\nzentralisieren. Dabei sollen die telefonischen Leitstellen\r\nder Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und\r\ndes Rettungsdienstes zu einer gemeinsam Notfallleitstelle\r\ninklusive standardisiertem Ersteinschätzungssystem\r\nzusammengefasst werden. In den\r\nFällen, wo eine Zuweisung in die richtige Versorgungsebene\r\n(ambulant oder stationär) nicht eindeutig\r\nmöglich ist, werden Patientinnen und Patienten\r\nzur weiteren Abklärung an ein sogenanntes\r\nintegriertes Notfallzentrum (INZ) verwiesen, bzw.\r\ndorthin transportiert. Dort erfolgt an einem „gemeinsamen\r\nTresen“ von KV und Krankenhaus erneut\r\neine Triage – ein Konzept, das der BDI bereits\r\n2017 vorgestellt hat.\r\nINZ sollen nach den Vorstellungen der Politik an\r\nallen Krankenhäusern eingerichtet werden, die\r\neine stationäre Notfallstufe haben. Bundesweit\r\nnehmen von den rund 1.700 Akutkrankenhäusern\r\n1.200 am System der gestuften stationären Notfallversorgung\r\nteil (s. Richtlinie des Gemeinsamen\r\nBundesausschusses [G-BA]). Das ist unter Berücksichtigung\r\neiner bestmöglichen Qualität und knapper\r\nRessourcen eine sehr große Zahl. Gemessen\r\nan internationalen Standards ist an dieser Stelle\r\neine Verschlankung und Neustrukturierung sinnvoll.\r\nAktuell gibt es bereits an jedem zweiten Krankenhaus\r\nmit Notfallstufe funktionierende Kooperationen,\r\nwo ärztliche Notfall- und Portalpraxen der\r\nKVen mit den Kliniken gemeinsam die Notfallversorgung\r\nsicherstellen. Studien gehen davon aus,\r\ndass 30 bis 50 Prozent der Patientinnen und Patienten,\r\ndie eine Notaufnahme aufsuchen, auch ambulant\r\nversorgt werden könnten. Eine Reform der\r\nNotfallversorgung sollte deshalb darauf abzielen,\r\ndie ambulanten Strukturen zu stärken und Menschen,\r\ndie keine stationäre Behandlung benötigen,\r\nfrühzeitig und bedarfsgerecht in das ambulante\r\nSystem zu lenken. Nur so können die Kliniken nachhaltig\r\nentlastet werden.\r\nPatientenströme intelligent steuern\r\nUnsere Forderungen im Detail\r\nIn Anbetracht knapper finanzieller, ärztlicher und pflegerischer Ressourcen müssen\r\ndie Prozesse und Strukturen der Notfallversorgung in Deutschland reformiert\r\nwerden. Der BDI fordert folgende Änderungen, um Patientenströme intelligent zu\r\nsteuern:\r\n1. Integration\r\nEine Reform der Notfallversorgung erfordert umfangreiche Investitionen in die\r\nambulante und stationäre Infrastruktur. Insbesondere mit Blick auf bereits bestehende\r\nKooperationen und eine dringend notwendige Strukturreform der Kliniklandschaft,\r\nist es nicht zielführend, INZ an jeder Klinik einzurichten. Stattdessen\r\nsollten existierende und bewährte Strukturen aus Kliniken mit Portalpraxen und\r\nfahrendem KV-Dienst erhalten bleiben und in ein zukunftsfähiges INZ-Konzept integriert\r\nwerden.\r\nDer BDI fordert Bund und Länder auf, bewährte Strukturen der\r\nNotfallversorgung\r\nin die Reform zu integrieren.\r\n2. Qualität\r\nKrankenhäuser der Stufe I nach G-BA-Richtlinien für die Notfallversorgung können\r\neinen Großteil der lebensbedrohlichen Notfälle, wie z. B. den akuten Herzinfarkt\r\noder Schlaganfall, nicht adäquat behandeln. Unter qualitativen Gesichtspunkten\r\nsollten INZ deshalb ausschließlich an Kliniken mit Notfallstufe II und III eingerichtet\r\nwerden. Zudem müssen die strukturellen und personellen Anforderungen für INZ\r\neindeutig und verbindlich definiert werden.\r\nDer BDI fordert eindeutige und verbindliche Qualitäts- und\r\nStrukturvorgaben\r\nfür integrierte Notfallzentren.\r\n3. Steuerung\r\nPatientinnen und Patienten, die ohne ärztliche Einweisung oder den Rettungsdienst\r\nselbständig als Notfälle in die Notaufnahmen kommen, müssen niedrigschwellig,\r\nintelligent und präzise in die richtige Versorgungsebene geleitet werden.\r\nDas beinhaltet nicht nur die Entscheidung darüber, ob ein Notfall stationär\r\noder vertragsärztlich versorgt wird, sondern im Optimalfall auch die spezifische\r\nZuweisung innerhalb eines Sektors. Die existierenden Modelle zur Schaffung einer\r\ngemeinsamen Leitstelle der Rufnummern 116 117 und 112 sind dafür ein geeignetes\r\nMittel. Damit die gemeinsame Leitstelle ihre Steuerungsfunktion optimal entfalten\r\nkann, muss die Ersteinschätzung für alle Patienten verbindlich sein. Auf\r\nBasis von einheitlichen, standardisierten und validierten Algorithmen\r\nist auch eine\r\ndigitale Ersteinschätzung denkbar. Durch ein nachgeschaltetes Vermittlungssystem\r\nwerden die bestehenden Versorgungsstrukturen passgenau genutzt, was\r\neine fallgerechte Akut- und Notfallversorgung erheblich erleichtert.\r\nDer BDI fordert eine verbindliche telefonische oder digitale\r\nErsteinschätzung.\r\n4. Spezifizität\r\nDie Regelversorgung zeigt, dass eine qualitativ hochwertige, effiziente Patientenversorgung\r\nfachgruppenspezifisch erfolgt. Dieses Prinzip muss auch für Notfälle\r\ngelten. Von Montag bis Freitag (7 bis 19 Uhr) erfolgt die fachgruppenspezifische\r\nZuweisung nach entsprechender Ersteinschätzung an eine Vertragsarztpraxis\r\noder ein geeignetes Krankenhaus. Zu den übrigen Zeiten sowie an Feiertagen gewährleisten\r\nKV-geführte Einrichtungen in Kooperation mit den Krankenhäusern\r\ndie Notfallversorgung. Der KV-Bereitschaftsdienst stellt die Versorgung immobiler\r\nPatienten sicher.\r\nDer BDI fordert eine sektorenübergreifende und fachgruppenspezifische\r\nZuweisung von Notfällen.\r\n5. Finanzierung\r\nDie Behandlung von Notfallpatienten ist nicht planbar. Ein Vergütungssystem, das\r\nallein auf Fallzahlen basiert, ist daher unzureichend. Deswegen bedarf es einer\r\nadäquaten Finanzierung der Vorhaltekosten der Krankenhäuser. Im ambulanten\r\nBereich muss die Vergütung extrabudgetär erfolgen.\r\nDer BDI fordert eine angemessene Finanzierung der Vorhalte- und\r\nVersorgungskosten von Notfallpatienten.\r\nBerufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI)\r\nSchöne Aussicht 5 • 65193 Wiesbaden\r\nTel.: 0611. 181 33 - 0 • Fax: 0611. 181 33 - 50\r\ninfo@bdi.de\r\nPräsidium\r\nChristine Neumann-Grutzeck (Präsidentin)\r\nDr. med. Norbert Smetak (1. Vizepräsident und Schatzmeister)\r\nPD Dr. med. Kevin Schulte (2. Vizepräsident)\r\nGeschäftsführung\r\nTilo Radau (Geschäftsführer)\r\nBastian Schroeder (Stellv. Geschäftsführer)\r\nSie finden unsere Position wichtig?\r\nDann fördern Sie die Durchsetzungskraft des BDI mit Ihrer Mitgliedschaft.\r\nwww.bdi.de\r\nStärken\r\nSie die\r\nInnere !"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001831","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der Notfallversorgung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a1/ca/313070/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260002.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme\r\n\r\ndes Berufsverbandes Deutscher Internistinnen \r\nund Internisten e.V. (BDI)\r\n\r\nzum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein Gesetz zur \r\nReform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG) vom 3. Juni 2024\r\n\r\nWiesbaden, den 25. Juni 2024\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\t\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nBerufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) \r\n\r\nSchöne Aussicht 5 ∙ 65193 Wiesbaden\r\nTel.: 0611. 18133-0 ∙ Fax: 0611. 18133-50 \r\nE-Mail: info@bdi.de    \r\nRegistergericht: Amtsgericht Wiesbaden, Registernummer: VR 1078\r\nLobbyregister: R001265\r\n\r\nPräsidium \r\nChristine Neumann-Grutzeck (Präsidentin) \r\nDr. med. Norbert Smetak (1. Vizepräsident und Schatzmeister) \r\nPD Dr. med. Kevin Schulte (2. Vizepräsident) \r\n\r\nGeschäftsführung \r\nBastian Schroeder (Geschäftsführer) \r\nInhaltsverzeichnis\r\n\r\n1.\tVorbemerkung\t1\r\n2.\tMaßnahmen des Gesetzes im Einzelnen\t2\r\nArtikel 1 Nr.2 b) (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)\t2\r\n§ 75 Absatz 1b SGB V neu: Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages\t2\r\nArtikel 1 Nr.2 c) (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)\t3\r\n§ 75 Absatz 1c SGB V neu: Akutleitstellen\t3\r\nArtikel 1 Nr.11 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)\t4\r\n§ 123 SGB V neu: Integrierte Notfallzentren\t4\r\nArtikel 1 Nr.12 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)\t5\r\n§ 123a SGB V neu: Einrichtung von Integrierten Notfallzentren\t5\r\nArtikel 8 (Zulassungsverordnung für Vertragsärzte)\t6\r\n§ 19a Zulassungsverordnung Vertragsärzte: Festlegung von Sprechstundenzeiten\t6\r\n\r\n\r\n \r\n1.\tVorbemerkung\r\n\r\nDer Referentenentwurf (Stand: 3. Juni 2024) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung zielt darauf ab, die Akut- und Notfallversor-gung in Deutschland zu verbessern, die zunehmend überlasteten Notaufnahmen und Ret-tungsdienste zu entlasten und eine effizientere Steuerung der Patientinnen und Patienten in die geeigneten Versorgungsebenen zu gewährleisten. Diese Zielsetzung unterstützt der Be-rufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) ausdrücklich.\r\n\r\nDie Reformvorschläge greifen dabei zentrale Punkte der Empfehlungen der Regierungskom-mission sowie des BDI (s. BDI Positionen zur Notfallversorgung und Patientensteuerung) auf und berücksichtigen die Herausforderungen, die sich täglich in der klinischen Praxis sowohl in Notaufnahmen als auch im vertragsärztlichen Bereich zeigen. Der BDI unterstützt die Schaf-fung von Integrierten Notfallzentren (INZ) und die Weiterentwicklung der Terminservicestellen zu Akutleitstellen als wichtige Steuerungsinstrumente zur Verbesserung der Notfallversorgung.\r\n\r\nAllerdings sieht der BDI weiteren Bedarf zur Ergänzung des vorliegenden Entwurfs, um die angestrebten Verbesserungen nachhaltig und umfassend zu realisieren. Dies betreffen insbe-sondere die Finanzierung und die personelle Ausstattung der neuen Strukturen sowie die kon-krete Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesund-heitswesen.\r\n\r\nBislang nicht im Gesetzentwurf enthalten ist eine bundesgesetzliche Lösung für das Problem der Sozialversicherungspflicht für die Pool-Ärztinnen und -Ärzte im ärztlichen Bereitschafts-dienst. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.10.2023 ist die Besetzung des Be-reitschaftsdienstes teilweise heute schon herausfordernd. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Leistungsumfang mit diesem Gesetz erheblich ausgeweitet werden soll, ist eine ge-setzliche Lösung dringend geboten.\r\n\r\nIm Folgenden nimmt der BDI zu den einzelnen Maßnahmen des Referentenentwurfs Stellung. \r\n2.\tMaßnahmen des Gesetzes im Einzelnen\r\n\r\nArtikel 1 Nr.2 b) (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)\r\n\r\n§ 75 Absatz 1b SGB V neu: Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages\r\n\r\nDie notdienstliche Akutversorgung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) soll durch eine Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages ausgebaut werden. Die KVen werden dafür ver-pflichtet, sich mit einer Bereitschaftspraxis an Integrierten Notfallzentren (INZ) zu beteiligen sowie durchgängig eine telefonische bzw. telemedizinische sowie eine aufsuchende Versor-gung bereitzustellen.\r\n\r\nZur wirtschaftlichen Erfüllung dieser Aufgaben dürfen die KVen miteinander kooperieren und auch qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal (unter ärztlicher Anordnung und Verantwortung) einsetzen. Außerdem können dafür Kooperationen mit dem Rettungsdienst eingegangen wer-den.\r\n\r\nDie notdienstliche Akutversorgung umfasst zukünftig auch die Feststellung und Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) sowie die Verordnung von Arzneimitteln. Dafür sollen die INZ Versorgungsverträge mit einer Apotheke schließen. Besteht (noch) kein Vertrag, können in der Notdienstpraxis auch Arzneimittel ausgegeben werden. \r\n\r\nBewertung:\r\n\r\nDer BDI begrüßt die Möglichkeit, im Rahmen einer notdienstlichen Akutversorgung eine Ar-beitsunfähigkeit festzustellen und zu bescheinigen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Pati-entinnen und Patienten im Rahmen der Akutversorgung von einem Arzt/einer Ärztin untersucht wurden. Eine Feststellung bzw. Bescheinigung einer AU bei unbekannten Patientinnen und Patienten im Rahmen einer telefonischen Ersteinschätzung oder ohne ärztlichen Kontakt lehnt der BDI hingegen ab.\r\n\r\nGrundsätzlich positiv zu bewerten ist ebenfalls die Schaffung von telemedizinischen Bera-tungsangeboten und eines aufsuchenden Dienstes durch nicht-ärztliches Personal (Delegati-on). Die in der beabsichtigten Neufassung des § 75 Absatz 1b Satz 4 Nummer 1 bis 3 SGB V adressierten Instrumente zur Sicherstellung der Akut- und Notfallversorgung müssen jedoch als ergänzende Instrumente zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung verstanden werden. Der Gesetzgeber sollte daher unmissverständlich regeln, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die notdienstliche Akutversorgung nicht insbesondere, sondern ergänzend durch die Instrumente der Nummern 1 bis 3 sicherstellt. \r\n\r\nDer Referentenentwurf bleibt zudem eine Antwort auf die Frage schuldig, mit welchen Res-sourcen – sowohl personell als auch finanziell – dieses Angebot abgedeckt werden soll. Der BDI fordert, dass eine notdienstliche Basisversorgung in der täglichen Praxis leistbar sein muss. Die geplante Leistungsausweisung in Form einer durchgängigen Akutleitstelle, eines aufsuchenden Dienstes sowie einer telemedizinischen Akutversorgung ist mit den vorhande-nen Ressourcen nicht möglich. Kritisch bewertet der BDI in diesem Zusammenhang auch, dass die veranschlagten Mehrkosten nur bis zu maximal 50 Prozent von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden sollen. \r\nArtikel 1 Nr.2 c) (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)\r\n\r\n§ 75 Absatz 1c SGB V neu: Akutleitstellen\r\n\r\nDie bereits bestehenden Terminservicestellen (TSS) unter der Nummer 116 117 sollen zu so genannten Akutleitstellen weiterentwickelt, ausgebaut und mit den Rettungsleitstellen (112) vernetzt werden, sodass z.B. auch eine digitale Fallübergabe möglich ist. Die Akutleitstellen sollen 24 Stunden täglich und spätestens innerhalb von drei Minuten für 75 Prozent und inner-halb von zehn Minuten für 95 Prozent der Anrufe erreichbar sein.\r\n\r\nDie Ersteinschätzung der Leitstelle erfolgt auf Basis eines bundeseinheitlichen, standardisier-ten Verfahrens. Akutleitstellen vermitteln bei sofortiger Behandlungsbedürftigkeit und in geeig-neten Fällen primär unmittelbar in die vertragsärztliche Regelversorgung. Für die Terminver-mittlung in die fachärztliche Versorgung bedarf es im Akutfall keiner Überweisung.\r\n\r\nBewertung:\r\n\r\nDer BDI begrüßt die geplante Vernetzung der Rufnummern 116 117 und 112. Ebenso positiv bewertet der BDI die vorgesehene Vermittlung von Versicherten auf Basis eines bundesein-heitlichen Ersteinschätzungsverfahrens in die ambulante haus- und fachärztliche Regelversor-gung (s. BDI Position Notfallversorgung, Oktober 2022).\r\n\r\nAus Sicht des BDI kann der umfassende Ausbau der TSS zu einer Akutleitstelle aber nur dann gelingen, wenn diese deutlich personell und finanziell aufgestockt werden. Bislang erfolgt die Finanzierung der TSS aus den Mitteln der KVen. Akutleitstellen nach Maßgabe des vorliegen-den Entwurfes entsprechen ihrer Funktion und ihrem Charakter jedoch einem Instrument der Daseinsfürsorge. Die Finanzierung muss aus Sicht des BDI dann aus Steuermitteln erfolgen.\r\n \r\nArtikel 1 Nr.11 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)\r\n\r\n§ 123 SGB V neu: Integrierte Notfallzentren\r\n\r\nWie bereits in vorausgegangen Reformvorschlägen (s. Regierungskommission, Sachverstän-digenrat Gesundheit) geplant, bilden so genannte Integrierte Notfallzentren (INZ) sektoren-übergreifend das Kernstück der Reform. INZ bestehen aus einer Krankenhaus-Notaufnahme und einer KV-Notdienstpraxis und verfügen über eine zentrale Ersteinschätzungsstelle (ge-meinsamer Tresen), in der über die Behandlungsdringlichkeit und die Versorgungsebene ent-schieden wird. Der G-BA legt das Ersteinschätzungsinstrument sowie die Ausstattung der Not-dienstpraxis mittels Richtlinien fest.\r\n\r\nDie Kooperationspartner sind für eine nahtlose, digitale Fallübergabe miteinander vernetzt. Anders als in bisherigen Entwürfen soll die fachliche Leitung eines INZ nicht bei der KV, son-dern beim Krankenhaus liegen. Die Vergütung der Ersteinschätzung erfolgt als Einzelleistung unabhängig von der Weiterbehandlung.\r\n\r\nDie KV-Notdienstpraxis muss an Wochenenden und Feiertagen von 9-21 Uhr, Mittwoch und Freitag von 14-21 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 18-21 Uhr geöffnet haben (s. § 75 Abs. 1b SGB neu). Kürzere Öffnungszeiten können festgelegt werden, wenn nachge-wiesen werden kann, dass die Zeiten aufgrund der tatsächlichen regionalen Inanspruchnahme unwirtschaftlich sind.\r\n\r\nBewertung:\r\n\r\nDer BDI begrüßt das Modell der INZ, das in vielen Regionen bereits jetzt schon Anwendung findet, grundsätzlich. Mittlerweile befindet sich auch ein Großteil der kassenärztlichen Not-dienstpraxen bereits in unmittelbarer Nähe bzw. an Krankenhäusern. Der vorliegende Entwurf bestärkt damit ein in der Versorgungspraxis bereits etabliertes Modell. \r\n\r\nDer Gesetzgeber geht davon aus, dass bundesweit circa 700 INZ-Standorte eingerichtet wer-den. Unklar ist jedoch, welche Rolle Krankenhausstandorte, die nicht über ein INZ verfügen, zukünftig in Akut- und Notfallversorgung einnehmen sollen. Der BDI kritisiert, dass eine effekti-ve Patientensteuerung in diesen Einrichtungen nicht möglich ist. \r\n\r\nDer BDI lehnt die Übertragung der fachlichen Leitung der INZ durch das Krankenhaus ab. In den bisherigen Konzepten zu INZ (siehe z.B. Gutachten des SVR Gesundheit) lag die Verant-wortung stets bei der Kassenärztlichen Vereinigung, um den Anreiz zu verhindern, dass Klini-ken Patientinnen und Patienten stationär aufnehmen.\r\n\r\nDer BDI begrüßt ausdrücklich die Maßnahme, dass Hilfesuchende, die das INZ im Rahmen einer telefonischen Vermittlung durch die Akutleitstelle aufsuchen, dort bei gleicher medizini-scher Behandlungsdringlichkeit grundsätzlich vorrangig behandelt werden können. Damit schafft der Gesetzgeber einen positiven Anreiz für eine bedarfs- und indikationsgerechte Pati-entensteuerung. Diese Instrumente gilt es aus Sicht des BDI auszubauen, z.B. in Form einer verpflichtenden telefonischen bzw. digitalen Ersteinschätzung.\r\n\r\nEbenfalls positiv ist die geplante Vergütung der Ersteinschätzung unabhängig von der Weiter-behandlung, um den personellen und technischen Aufwand angemessen abzubilden. \r\nArtikel 1 Nr.12 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)\r\n\r\n§ 123a SGB V neu: Einrichtung von Integrierten Notfallzentren\r\n\r\nÜber die Standorte der INZ entscheidet der neu einzurichtende erweiterte Landesausschuss. Es wird damit gerechnet, dass bundesweit circa 700 INZ eingerichtet werden. Ein Kranken-hausstandort kann INZ-Standort sein, wenn es die Basisnotfallstufe gemäß G-BA-Richtlinie zur gestuften Notfallversorgung erfüllt. Zusätzliche Faktoren sind u.a. die Erreichbarkeit (30 Minu-ten), der ÖPNV-Zugang, die Anzahl der zu versorgenden Menschen und Kooperationsmög-lichkeiten mit Vertragsärztinnen und -ärzten. Bei gleicher Eignung werden Krankenhäuser be-vorzugt, die über eine höhere Notfallstufe verfügen, eine notfallmedizinische Fachabteilung haben und in denen die KV-Praxis in der Notaufnahme eingerichtet werden kann.\r\n\r\nZur Organisation des INZ schließen Krankenhäuser und KVen eine Kooperationsvereinbarung. Die Notdienstpraxis ist im Rahmen der Kooperation mindestens an Wochenenden und Feier-tagen von 9 bis 21 Uhr, Mittwoch und Freitag von 14 bis 21 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 bis 21 Uhr zu öffnen. Kürzere Öffnungszeiten können in der Kooperations-vereinbarung festgelegt werden, soweit nachgewiesen werden kann, dass die Öffnungszeiten aufgrund der tatsächlichen regionalen Inanspruchnahme unwirtschaftlich sind.\r\n\r\nBewertung:\r\n\r\nAus Sicht des BDI ist eine generelle Einrichtung von INZ an allen Krankenhäusern mit Notfall-stufe 2 und 3 nicht zielführend – zumal vor dem Hintergrund der laufenden Krankenhausstruk-turreform noch unklar ist, welche Krankenhäuser im Rahmen einer angepassten Landeskran-kenhausplanung eine entsprechende Stufe erhalten bzw. beibehalten. Vielmehr sollte sich die Entscheidung, an welchen Standorten INZ eingerichtet werden, an regionalen Gegebenheiten orientieren. Der vorgeschlagene erweiterte Landesausschuss ist aus Sicht des BDI das richti-ge Gremium, um individuell und regional zu beurteilen, wo die Einrichtung von INZ sinnvoll ist. Das gilt insbesondere für Ballungsgebiete mit einer hohen Dichte an Kliniken der Notfallstufe 2 und 3.\r\n\r\nDie Öffnungszeiten der KV-Notdienstpraxen müssen so gewählt werden, dass Sie außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten liegen. Der vorliegende Entwurf sieht folgende Zeiten vor: An Wochenenden und Feiertagen von 9-21 Uhr, Mi/Fr von 14-21 Uhr und Mo/Di/Do von 18-21 Uhr. Öffnungszeiten über die in Absatz 2 festgelegten Zeiten hinaus sowie die Schaffung von Doppelstrukturen lehnt der BDI sowohl aus Gründen der Ressourceneffizienz (Personal und Kosten) als auch aufgrund fehlender Steuerungsfunktion der Patientinnen und Patienten aus-drücklich ab. Positiv hervorzuheben ist deshalb die Möglichkeit, die Öffnungszeiten an den regionalen Bedarf und die Wirtschaftlichkeit anzupassen.\r\n\r\nDer BDI wirbt dafür, dass sowohl mit Blick auf die Anzahl und Auswahl der INZ-Standorte als auch auf die geplanten Öffnungszeiten der KV-Notdienstpraxen keine unnötigen Doppelstruk-turen geschaffen werden. \r\n\r\n\r\n \r\nArtikel 8 (Zulassungsverordnung für Vertragsärzte)\r\n\r\n§ 19a Zulassungsverordnung Vertragsärzte: Festlegung von Sprechstundenzeiten\r\n\r\nMit den beabsichtigten Änderungen des § 19a Ärzte-ZV wird geregelt, dass bei der Festset-zung der offenen Sprechstunden das Bedürfnis einer ausreichenden vertragsärztlichen Ver-sorgung in Akutfällen innerhalb ihrer Arztgruppe im jeweiligen Planungsbereich zu berücksich-tigen ist und die Vertragsparteien des Bundesmantelvertrages bundeseinheitliche Regelungen zur Umsetzung einer möglichst gleichmäßigen zeitlichen Verteilung der Sprechstunden inner-halb der verpflichteten Arztgruppen im jeweiligen Planungsbereich zu treffen haben. \r\n\r\nZiel der Regelung soll sein, dass die Patientinnen und Patienten möglichst an jedem Wochen-tag während der Sprechstundenzeiten die Möglichkeit haben, bei akutem Behandlungsbedarf auch ohne vorherige Terminvereinbarung eine vertragsärztliche Versorgung (in den zur offe-nen Sprechstunde verpflichteten Arztgruppen) in Anspruch nehmen können. \r\n\r\nBewertung:\r\n\r\nDie beabsichtigte Regelung, die im Ergebnis dazu führt, dass den einzelnen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in der jeweiligen Arztgruppe in einem Planungsbereich Vorgaben gemacht werden, wann sie zeitlich offene Sprechstunden anzubieten haben, stellt einen unverhältnis-mäßigen Eingriff in die ärztliche Freiberuflichkeit dar. \r\n\r\nBereits heute besteht eine grundsätzliche Verpflichtung für die Vertragsärztinnen und Ver-tragsärzte zur Behandlung von Akutfällen und zwar ungeachtet des Zeitraums offener Sprech-stunden. Eine Behandlung in Akutfällen dürfen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nur in be-gründeten Fällen ablehnen. Daher ist ein weiterer Eingriff in den ärztlichen Sicherstellungsauf-trag abzulehnen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001832","regulatoryProjectTitle":"Bessere Einbindung internistischer Hausärzte in die Hausärztliche Versorgung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d2/a8/287943/Stellungnahme-Gutachten-SG2405310011.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Während\r\ndie Anzahl der Patienten wächst, nimmt die Zahl\r\nder Hausärztinnen und Hausärzte kontinuierlich ab.\r\nEine aktuelle Hochrechnung, die das IGES-Institut\r\nim Auftrag der Robert-Bosch-Stiftung durchgeführt\r\nhat, prognostiziert, dass im Jahr 2035 etwa 11.000\r\nHausärzte in der Versorgung fehlen und ein Fünftel\r\naller Landkreise in Deutschland hausärztlich unterversorgt\r\nsein werden.\r\nDer Hausärztemangel hat sowohl strukturelle als\r\nauch politische Gründe. Das deutsche Gesundheitssystem\r\nist traditionell durch Sektorendenken\r\ngeprägt. Neben der klaren Trennung zwischen ambulanter\r\nund stationärer Versorgung wird im ambulanten\r\nBereich zwischen der hausärztlichen und\r\nfachärztlichen Versorgungsebene unterschieden.\r\nAn der hausärztlichen Versorgung nehmen Fachärztinnen\r\nund -ärzte für Allgemeinmedizin, Kinderund\r\nJugendmedizin sowie Innere Medizin (ohne\r\nSchwerpunktbezeichnung) teil – so regelt es § 73\r\nAbs. 1a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).\r\n„Hausarzt / Hausärztin“ ist also eine sozialrechtliche\r\nKategorie und keine (einzelne) Fachgruppe.\r\nFachgruppenübergreifend sind aktuell ein Drittel\r\naller Hausärztinnen und -ärzte älter als 60 Jahre.\r\nSie scheiden in den kommenden Jahren altersbedingt\r\naus und stehen nicht mehr für die medizinische\r\nVersorgung zur Verfügung. Im Verhältnis zu\r\nden feststehenden Abgängen gibt es jedoch zu wenige\r\nNachwuchsmediziner, die sich für eine hausärztliche\r\nBerufslaufbahn entscheiden. Dabei zeigt\r\neine differenzierte Analyse der Hausarztzahlen,\r\ndass einzelne Fachgruppen sich durchaus positiv\r\nentwickeln.\r\nZwar sind Allgemeinmediziner weiterhin die größte\r\nGruppe in der hausärztlichen Versorgung; ihr Anteil\r\nnimmt jedoch kontinuierlich ab. Bei den Weiterbildungsabschlüssen\r\nverzeichnet das Fach trotz aller\r\nfinanzieller Fördermaßnahmen nicht genug Zuwächse,\r\num die Zahl der altersbedingten Praxisaufgaben\r\nzu kompensieren. Die Innere Medizin ist\r\ndagegen ungebrochen das Fach mit dem meisten\r\nWeiterbildungsabschlüssen – Tendenz steigend.\r\nDas wirkt sich positiv auf die hausärztliche Versorgung\r\naus: Immer mehr Internistinnen und Internisten\r\nentscheiden sich für eine hausärztliche Tätigkeit.\r\nSeit 2013 ist die Zahl der hausärztlich tätigen\r\nInternisten bundesweit um 25 Prozent gestiegen,\r\nsodass Fachärzte für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt)\r\nmittlerweile mehr als ein Viertel aller Hausärztinnen\r\nund Hausärzte ausmachen. Wird dieser\r\nTrend weiter gefördert, liegt darin ein klares Potenzial,\r\ndie Nachwuchsprobleme in der hausärztlichen\r\nVersorgung nachhaltig zu verringern.\r\nQuelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Statistische\r\nInformationen aus dem Bundesarztregister (Stand: 31.12.2020)\r\nPolitik und Selbstverwaltung haben in den letzten\r\nJahren mit einer Vielzahl von Maßnahmen versucht,\r\ndem Hausärztemangel entgegenzuwirken.\r\nNeben finanziellen Anreizen zur Niederlassung\r\nwurden beispielsweise Regelungen eingeführt, um\r\nflexiblere Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeit) zu\r\nschaffen, die auch den Lebensvorstellungen junger\r\nÄrztinnen und Ärzte gerecht werden. Der Großteil\r\nder Maßnahmen zielt jedoch ausschließlich darauf\r\nab, die Allgemeinmedizin in der Aus- und Weiterbildung\r\nzu fördern: sei es die geplante Novellierung der\r\nApprobationsordnung, Landarztquoten für Medizinstudierende\r\noder die Förderung der ambulanten\r\nWeiterbildung. Dieser einseitige Fokus führt dazu,\r\ndass einzelne Maßnahmen ihre volle Wirkung nicht\r\nentfalten können. Zudem spiegelt dieses Vorgehen\r\nweder die Versorgungsrealität in Deutschland angemessen\r\nwider, noch stützt es das erklärte Ziel,\r\ndie hausärztliche Versorgung zu stärken.\r\nNeue Lösungen für ein gemeinsames Ziel\r\n55 % Allgemeinmediziner\r\n26 % Internisten\r\n(ohne Schwerpunkt)\r\n13 % Kinder- und\r\nJugendärzte\r\n6 % Praktische Ärzte\r\nUnsere Forderungen im Detail\r\nUm den Hausärztemangel zu beheben, wirbt der BDI für neue gemeinschaftliche\r\nLösungswege. Folgende Regelungen im SGB V würden aus Sicht des BDI effektiv\r\nund kurzfristig zu einer Verbesserung der Versorgungssituation führen:\r\n1. Weiterbildung\r\nDie Förderung der ambulanten Weiterbildung im hausärztlichen Bereich gemäß\r\n§ 75a Abs. 1 SGB V steht aktuell nur angehenden Fachärzten für Allgemeinmedizin\r\noffen. Internisten sind davon ausgeschlossen. Dabei konnten Allgemeinmediziner\r\nim Jahr 2019 von den bundesweit 7.500 geförderten Weiterbildungsstellen nur\r\n4.450 (in Vollzeitäquivalenten) abrufen. Um die Anzahl der Facharztweiterbildungen\r\nzu erhöhen, die zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung berechtigen,\r\nfordert der BDI, Internisten (ohne Schwerpunkt) in die Förderung nach Absatz 1\r\naufzunehmen. Damit gewinnen nicht nur internistische Hausarztpraxen deutlich an\r\nAttraktivität und Behandlungskapazitäten; Ärztinnen und Ärzte in internistischer\r\nWeiterbildung erhalten zudem die Möglichkeit, den hausärztlichen Versorgungsbereich\r\numfassender kennenzulernen. Dabei ist selbstverständlich, dass eine Förderungsvereinbarung\r\nfür Internistinnen und Internisten an eine Verpflichtung geknüpft\r\nsein muss, im Anschluss an ihre Weiterbildung hausärztlich tätig zu werden.\r\n2. Nachbesetzung\r\nSeit Januar 2006 sind für ausgeschriebene Hausarztsitze vorrangig Fachärztinnen\r\nund -ärzte für Allgemeinmedizin zu berücksichtigen. Diese Regelung schränkt\r\ndie Niederlassungsmöglichkeit von Internistinnen und Internisten ein und ist weder\r\ngerechtfertigt noch inhaltlich begründbar. Daher fordert der BDI eine Novellierung\r\ndes § 103 Abs. 4 Satz 7 SGB V, damit freie Sitze zukünftig gleichberechtigt\r\ndurch alle Fachgruppen im hausärztlichen Versorgungsbereich nachbesetzt werden\r\nkönnen.\r\n3. Hausarztzentrierte Versorgung\r\nEs ist ein erklärtes Ziel der Politik, den hausärztlichen Versorgungsbereich durch\r\nhausarztzentrierte Versorgungsverträge zu stärken. Auch hier werden Internistinnen\r\nund Internisten gezielt benachteiligt. Um einen HZV-Vertrag in die Patientenversorgung\r\nzu integrieren, müssen Vertragsgemeinschaften mindestens 50 Prozent\r\nder Allgemeinmediziner – und nicht Hausärzte – eines Bezirks der Kassenärztlichen\r\nVereinigung vertreten. Die Konsequenz dieser Regelung: Die Maßnahme geht an\r\neinem Großteil der Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland vorbei. BDI-Daten\r\nzeigen, dass über 60 Prozent der hausärztlichen Internisten aktuell nicht an der\r\nHZV teilnehmen. Das untermauert die Notwendigkeit, zukünftig mehr internistische\r\nKompetenz auch bei der HZV zu berücksichtigen. Deshalb fordert der BDI,\r\ndurch eine Änderung des § 73b Abs. 4 SGB V einen einheitlichen Rechtsrahmen\r\nzu schaffen, der bei der hausarztzentrierten Versorgung alle Fachgruppen der\r\nhausärztlichen Versorgung gleichberechtigt berücksichtigt.\r\nDer BDI befindet sich im Austausch mit Mitgliedern des Deutschen\r\nBundestages und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), um\r\ndiese Gesetzesänderungen in der kommenden Legislaturperiode\r\nanzustoßen.\r\nAuf Länderebene wirbt der BDI dafür, diese Änderungen als Bundesratsinitiative\r\nauf den Weg zu bringen.\r\nBerufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI)\r\nSchöne Aussicht 5 • 65193 Wiesbaden\r\nTel.: 0611. 181 33 - 0 • Fax: 0611. 181 33 - 50\r\ninfo@bdi.de\r\nPräsidium\r\nChristine Neumann-Grutzeck (Präsidentin)\r\nDr. med. Norbert Smetak (1. Vizepräsident und Schatzmeister)\r\nPD Dr. med. Kevin Schulte (2. Vizepräsident)\r\nGeschäftsführung\r\nTilo Radau (Geschäftsführer)\r\nBastian Schroeder (Stellv. Geschäftsführer)\r\nSie finden unsere Position wichtig?\r\nDann fördern Sie die Durchsetzungskraft des BDI mit Ihrer Mitgliedschaft.\r\nwww.bdi.de\r\nStärken\r\nSie die\r\nInnere !"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-01"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001833","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der Krankenhausfinanzierung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5f/d2/287945/Stellungnahme-Gutachten-SG2405310014.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Das System der Krankenhausfinanzierung ist aus den Fugen geraten. Die\r\nFehlanreize des DRG-Systems und unzureichende Investitionen der Länder\r\nhaben dazu geführt, dass wirtschaftlicher Druck den Arbeitsalltag der\r\nÄrztinnen und Ärzte bestimmt – zu Lasten ihrer eigenen Gesundheit und der\r\nPatientensicherheit. Eine grundlegende Reform des Vergütungssystem\r\nist deshalb dringend notwendig. In einem ersten Schritt soll die Ausgliederung\r\nder Arztkosten aus den Fallpauschalen Abhilfe schaffen.\r\nSeptember 2021 BDI Position\r\nKrankenhausfinanzierung\r\nInternistische Forderungen für ein am Patienten- und Personalwohl\r\norientiertes Vergütungssystem im Krankenhaus\r\nEs ist mittlerweile breiter politischer Konsens,\r\ndass das DRG-Abrechnungssystem\r\nim Krankenhaus in den letzten Jahren erhebliche\r\nFehlanreize geschaffen hat. Mit\r\nder Umstellung des Entgeltsystems von tagesgleichen\r\nPflegesätzen auf Fallpauschalen (DRG) im\r\nJahr 2004 wollte der Gesetzgeber nicht nur bestehende\r\nFehlentwicklungen korrigieren, sondern\r\nauch die Wirtschaftlichkeit der Kliniken erhöhen\r\nund damit die Kosten im stationären Bereich senken.\r\nZweifelsohne ist die durchschnittliche Verweildauer\r\nvon Patientinnen und Patienten in deutschen\r\nKrankenhäusern in den letzten 17 Jahren\r\ndeutlich zurückgegangen. Auch die gewollte Bereinigung\r\nder Krankenhauslandschaft ist in vollem\r\nGange. Die Zahl der Krankenhäuser und der verfügbaren\r\nBetten nimmt weiter kontinuierlich ab.\r\nGrundsätzliche Konstruktionsfehler im DRG-System\r\nhaben jedoch dazu geführt, dass diese Ziele\r\nlängst überkompensiert werden – zu Lasten der\r\nPatienten und der Beschäftigten in den Klinken.\r\nDie Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland\r\nnach dem dualen Prinzip. Die Betriebskosten,\r\ndas heißt alle Kosten, die für die Behandlung von\r\nPatienten entstehen, werden von den Krankenkassen\r\nmittels DRG finanziert; Investitionskosten hingegen\r\nwerden von den Bundesländern getragen.\r\nDamit entscheiden letztere auch, wo ein Krankenhaus\r\ngebaut, erweitert oder geschlossen wird und\r\nfinanzieren diese Investitionsmaßnahmen. Dieser\r\ngesetzlichen Verpflichtung sind die Bundesländer\r\nin den letzten Jahren kaum noch nachgekommen.\r\nZudem scheuen viele Länder eine aktive Krankenhausplanung.\r\nIn der Konsequenz ist die Krankenhauslandschaft\r\nnicht das Ergebnis einer fortlaufenden\r\nBedarfsanalyse, sondern vielmehr eine\r\nFortschreibung bestehender Strukturen. Unter diesen\r\nBedingungen hat sich das Versorgungsangebot\r\nmaßgeblich am Vergütungssystem und weniger\r\nam tatsächlichen Bedarf der Patienten entwickelt.\r\nDas führt dazu, dass die ohnehin unzureichenden\r\nInvestitionsmittel nicht gezielt eingesetzt werden,\r\nsondern zum Teil auch in Krankenhäuser fließen,\r\ndie nicht versorgungsnotwendig sind. Dasselbe gilt\r\nauch für das Fachpersonal.\r\nVor dem Hintergrund von Unterfinanzierung und\r\nFehlallokation steigt der Druck auf die Krankenhäuser,\r\nmit „Effizienzgewinnen“ aus dem laufenden\r\nBetrieb fehlende Investitionen querzufinanzieren.\r\nDie Fallpauschalen sind aber nicht dafür gedacht,\r\nÜberschüsse zu generieren. Effizienzgewinne lassen\r\nsich nur erzielen, indem die Durchschnittskosten\r\nfür einen Behandlungsfall möglichst weit unter\r\nder Vergütung der Fallpauschale liegen. Den Hauptkostenblock\r\nbilden dabei die Personalkosten und\r\nbieten damit das größte Einsparpotential. Die so\r\neingesparten Kosten wirken sich fatalerweise auf\r\ndie Fallpauschale des Folgejahres aus, da das Institut\r\nfür das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)\r\ndiese jährlich anhand der entstandenen Ist-Kosten\r\nneu kalkuliert. Das hat zu einer systemlogischen\r\nAbwärtsspirale geführt, da die Kliniken Jahr für\r\nJahr ihre Kosten senken oder die Leistung steigern\r\nmüssen, um überlebensfähig zu bleiben.\r\nDas alles führt zu einem unauflösbaren Widerspruch\r\nzwischen dem ärztlichen Auftrag und der\r\nökonomischen Wirklichkeit in den Krankenhäusern:\r\nDie Anreizsysteme des DRG-Systems sind so\r\nnicht nur ethisch verwerflich, sondern auch unter\r\ngesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen\r\nGesichtspunkten von zweifelhaftem Vorteil. Ärztinnen\r\nund Ärzte geraten zunehmend unter Druck, ihr\r\nHandeln nicht dem Patientenwohl, sondern primär\r\neiner betriebswirtschaftlichen Nutzenoptimierung\r\ndes Krankenhauses unterzuordnen. Darüber hinaus\r\nhaben die Sparmaßen zu einem Personalmangel\r\nund einem Maß an Arbeitsverdichtung geführt,\r\ndas viele Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und\r\nweiteres Personal an den Rand ihrer Belastungsgrenze\r\ngebracht hat – zu Lasten ihrer eigenen Gesundheit\r\nund der Patientensicherheit.\r\nJahrelang haben die Kliniken maßgeblich am\r\nPflegepersonal gespart, um Überschüsse zu erwirtschaften,\r\nund damit einen regelrechten Pflegenotstand\r\nproduziert. Um den Klinken diesen Sparanreiz\r\nzu nehmen, hat Gesundheitsminister Jens\r\nSpahn 2019 die Pflegekosten aus den Fallpauschalen\r\nausgegliedert. Die logische Konsequenz dieser\r\nMaßnahme – davor hat der BDI schon im Gesetzgebungsverfahren\r\ngewarnt – sind jetzt massive\r\nPersonaleinsparungen im ärztlichen Dienst. Erst\r\nkürzlich hat Fresenius-Chef Stephan Sturm unmissverständlich\r\nskizziert, wie Helios nach der Ausgliederung\r\nder Pflegepersonalkosten negative Auswirkungen\r\nauf die Profitabilität der Konzerntochter\r\nvermeiden will: mit einer „gezielte[n] Verringerung\r\nvon Arzt-Kapazitäten“. Insofern war es nur eine Frage\r\nder Zeit, bis die Kostenschraube die Ärzteschaft\r\ntrifft.\r\nDamit das Finanzierungssystem nicht dazu incentiviert,\r\nsich seiner wichtigsten Ressource – der\r\nÄrztinnen und Ärzten – zu entledigen, müssen auch\r\ndie Arztkosten ausgegliedert werden. Darüber hinaus\r\nbedarf es einer tiefgreifenden Reform der\r\nKrankenhausfinanzierung. Neben einer fallbezogenen\r\nVergütung müssen zukünftig auch die tatsächlichen\r\nVorhaltekosten der Kliniken finanziert werden.\r\nZudem wird kein noch so ausgefeiltes Finanzierungssystem\r\nfunktionieren, wenn die Länder\r\nnicht ihren Planungs- und Investitionsverpflichtungen\r\nnachkommen. Das zeigt: Wir brauchen beides\r\n– eine Reform unserer Krankenhausstruktur\r\nsowie eine Reform des DRG-Systems.\r\nLetzte Stellschraube Arztkosten\r\nUnsere Forderungen im Detail\r\nUm eine patientenorientierte und zukunftsfähige stationäre Versorgung sicherstellen\r\nzu können, müssen aus Sicht des BDI folgende Maßnahmen ergriffen werden:\r\n1. Ausgliederung\r\nÄrztinnen und Ärzte stellen tagtäglich die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger\r\nin den Kliniken sicher. Ähnlich wie in der Pflege, hat auch im ärztlichen Dienst\r\ndie Arbeitsverdichtung durch die Auswirkungen des DRG-Systems massiv zugenommen.\r\nDie hohe Arbeitsbelastung hat nicht nur gesundheitliche Folgen, sondern\r\ngefährdet auch die Patientensicherheit. Folgt man der Auffassung, dass die\r\nAusgliederung von Personalkosten aus den DRGs bewirkt, dass ausreichend Personal\r\nvon den Kliniken vorgehalten wird, ist es nur konsequent, auch die Arztkosten\r\nauszugliedern. Damit die politischen Versäumnisse, die im Bereich der Pflege\r\ngemacht wurden, sich nicht wiederholen, muss der Gesetzgeber jetzt intervenieren\r\nund Ärztinnen und Ärzte schützen.\r\nDer BDI fordert – analog zum „Pflexit“ – die Ausgliederung der\r\nArztkosten aus den DRGs.\r\n2. Reform\r\nIn seiner aktuellen Form führt das DRG-System zu Fehlanreizen, die mit einzelnen\r\nKorrekturen mittelfristig nicht mehr eingedämmt werden können. Die Ausgliederung\r\nder Pflegepersonal- und Arztkosten kann daher nur ein erster Schritt sein. Es\r\nist Zeit für eine Grundsatzdiskussion über ein neues System der Krankenhausfinanzierung\r\nin Deutschland, das u. a. regionale Vorhaltekosten adäquat berücksichtigt,\r\ndie ärztliche Weiterbildung angemessen finanziert und die ärztliche Entscheidungsfindung\r\nvon ökonomischen Zwängen befreit.\r\nDeswegen fordert der BDI eine grundlegende Reform des DRG-Systems.\r\nHierzu ist der BDI im Gespräch mit den Krankenkassen,\r\nder Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie Politikerinnen\r\nund Politikern auf Bundesebene.\r\n3. Planung\r\nEine Finanzierungsform, in der Vorhaltekosten voll vergütet werden, kann nur\r\nnachhaltig gelingen, wenn diese mit einer bedarfsgerechten Krankenhausplanung\r\neinhergeht. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Investitionen der Bundesländer\r\nauch bereitgestellt werden. Krankenhausplanung durch die Hintertür (z. B.\r\nüber Mindestmengen) kann eine ehrliche Debatte darüber, wie wir unsere finanziellen\r\nund personellen Ressourcen bestmöglich einsetzen, nicht ersetzen.\r\nNicht jedes der knapp 2000 Krankenhäuser in Deutschland ist notwendig, um eine\r\nbedarfsgerechte und wohnortnahe Patientenversorgung sicherzustellen. Es ist\r\njedoch\r\nwichtig, dass der Versorgungsbedarf sorgsam und regionsspezifisch analysiert\r\nwird, bevor Krankenhäuser geschlossen werden. Dazu gehört auch eine\r\nDiskussion über sektorenübergreifende Versorgungskonzepte. Eine Krankenhausplanung\r\nüber zentrale Strukturvorgaben alleine wird den lokalen Anforderungen\r\nnicht gerecht. Um den tatsächlichen Versorgungsbedarf beschreiben zu können,\r\nmuss die Ärzteschaft zwingend in diesen Prozess integriert werden. Ziel muss\r\neine Krankenhausstruktur sein, in der eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe\r\nVersorgung der häufigsten internistischen Erkrankungsbilder und Notfälle\r\nmöglich ist.\r\nDer BDI setzt sich für eine sinnvolle und bedarfsgerechte Krankenhausstruktur\r\nein, die für die häufigsten internistischen Erkrankungsbilder\r\neine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung\r\nmöglich macht.\r\nBerufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI)\r\nSchöne Aussicht 5 • 65193 Wiesbaden\r\nTel.: 0611. 181 33 - 0 • Fax: 0611. 181 33 - 50\r\ninfo@bdi.de\r\nPräsidium\r\nChristine Neumann-Grutzeck (Präsidentin)\r\nDr. med. Norbert Smetak (1. Vizepräsident und Schatzmeister)\r\nPD Dr. med. Kevin Schulte (2. Vizepräsident)\r\nGeschäftsführung\r\nTilo Radau (Geschäftsführer)\r\nBastian Schroeder (Stellv. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Medizinische Innovationen und neue Behandlungsprozesse ermöglichen es,\r\nbislang ausschließlich stationäre Leistungen auch ambulant zu erbringen. Damit\r\nverschiebt sich das Leistungsgeschehen immer mehr in die ambulante Versorgung.\r\nDie Ambulantisierung bietet den medizinischen und politischen Anreiz,\r\nechte und vermeintliche Sektorengrenzen einzureißen. Dafür müssen die gesetzlichen\r\nHürden jedoch weiter abgebaut werden.\r\nDezember 2022 BDI Position\r\nIntersektorale Versorgung\r\nInternistische Forderungen für eine bedarfsgerechte\r\nsektorenübergreifende Versorgung in Kliniken und Praxen\r\nDie Verlagerung stationärer Leistungen in\r\ndie ambulante Versorgung ist ein etablierter\r\nTrend in der medizinischen Versorgung.\r\nKomplexe Prozeduren, die ehemals\r\nausschließlich vollstationär erbracht wurden, sind\r\nDank des technischen Fortschritts und neuer Behandlungsprozesse\r\nallenfalls zu kurzstationären\r\nAufenthalten geworden, sofern sie nicht sogar vollständig\r\nambulant durchgeführt werden können.\r\nDie Gesundheitspolitik hat sich das Motto „ambulant\r\nvor stationär“ seit Jahren auf die Fahnen geschrieben.\r\nDie Ambulantisierung dient als Anstoß,\r\num unter dem Oberbegriff „Intersektorale Versorgung“\r\ndie historisch gewachsenen Sektorengrenzen\r\neinzureißen. Von einer besseren Vernetzung\r\nund sektorenübergreifenden Behandlungsabläufen\r\nsollen nicht nur die Patientinnen und Patienten\r\nprofitieren; die Politik verspricht sich auch erhebliche\r\nKosteneinsparungen.\r\nBei der Umsetzung hinkt Deutschland im internationalen\r\nVergleich jedoch immer noch hinterher.\r\nFür eine echte Durchlässigkeit des Systems bedarf\r\nes deshalb substantieller ordnungspolitischer Reformen.\r\nIn der letzten Legislaturperiode hat eine\r\neigens eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe\r\nVorschläge erarbeitet – ohne Konsequenzen. Jetzt\r\nsteht das Thema erneut auf der gesundheitspolitischen\r\nAgenda.\r\nDabei soll auch ein Reformprojekt helfen, das\r\nmit dem MDK-Reformgesetz im Jahr 2020 initiiert\r\nwurde: die Überarbeitung des Katalogs für ambulantes\r\nOperieren (AOP). Das IGES-Institut hat im\r\nMärz dieses Jahres sein Gutachten dazu vorgestellt\r\nund aufgezeigt, welche stationären Leistungen\r\nzukünftig sowohl von Vertragsärztinnen und\r\n-ärzten als auch Krankenhäusern ambulant erbracht\r\nwerden können.\r\nEine konsequente, bedarfsgerechte und ressourcenschonende\r\nUmsetzung des Grundsatzes „ambulant\r\nvor stationär“ setzt voraus, dass Behandlungen\r\ngrundsätzlich ambulant durchgeführt werden\r\nmüssen. Jede stationäre Durchführung erfordert\r\neine Begründung. Zu dem fallindividuellen Kontext\r\nzählen neben bestimmten Grunderkrankungen und\r\ndem individuellen Eingriffsrisiko der Patienten\r\nauch der Schweregrad des Eingriffes sowie soziale\r\nFaktoren, wie z. B. Alter, Familienstand oder das\r\nsoziale Umfeld.\r\nDas Einreißen der Sektorengrenzen darf jedoch\r\nkeine Einbahnstraße sein. Bislang hat der Gesetzgeber\r\nvor allem Öffnungsmöglichkeiten der Krankenhäuser\r\nfür die ambulante Versorgung geschaffen.\r\nEine intersektorale Versorgung, an der Vertragsärzte\r\nund Kliniken gleichberechtigt teilnehmen,\r\nbenötigt deshalb eine einheitliche Leistungsvergütung.\r\nAusgangslage für die Vergütung müssen\r\nhierbei die Fallpauschalen (DRG) – inklusive des\r\nVerbotsvorbehalts für neue Untersuchungs- und\r\nBehandlungsmethoden – sein.\r\nDamit intersektorale Leistungen sowohl ambulant\r\nals auch stationär auf demselben Qualitätsniveau\r\nerbracht werden, ist es notwendig, einheitliche\r\nund gesicherte Qualitäts- und Strukturvorgaben\r\nzu definieren. Um eine hochwertige Behand-\r\nlungsqualität\r\nzu gewährleisten, sollte für intersektorale\r\nLeistungen ein Qualifikationsniveau angelehnt\r\nan den „Facharztstatus“ aus der vertragsärztlichen\r\nVersorgung gelten. Strukturelle, personelle\r\nund administrative Anpassungen sind damit für\r\nVertragsärzte und Krankenhäuser gleichermaßen\r\nunvermeidlich. In der Übergangsphase, das zeigen\r\ndie Erfahrungen aus anderen Ländern, braucht es\r\ndeshalb finanzielle Anreize, um die Umstellung\r\nzügig\r\nins Rollen zu bringen.\r\nGleiche Voraussetzungen für alle\r\nUnsere Forderungen im Detail\r\nFür eine kontinuierliche, effiziente und bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen\r\nund Patienten über die Sektorengrenzen hinweg, braucht es entschlossenes\r\ngesetzgeberisches Handeln. Folgende Änderungen sind aus Sicht des BDI notwendig.\r\n1. Ordnungspolitik\r\nUm der intersektoralen Versorgung die notwendige gesetzliche Grundlage zu\r\ngeben, bedarf es einer Überarbeitung der gültigen gesetzlichen Vorgaben. Dabei\r\nsollten alle in §§ 115 bis 122 SGB V definierten intersektoralen Leistungen – angefangen\r\nvom ambulanten Operieren, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung\r\n(ASV) bis hin zum Belegarztwesen – zu einem § 115 neu SGB V zusammengefasst\r\nwerden, um Leistungsdefinitionen, Qualitätskriterien und Vergütungs-\r\nregelungen einheitlich zu definieren.\r\nDer BDI fordert einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle intersektoralen\r\nLeistungen im Sozialgesetzbuch V.\r\n2. Grundsatz\r\nFür intersektorale Leistungen muss das Prinzip „ambulant vor stationär“ gelten.\r\nLeistungen, die stationär erbracht werden sollen, müssen grundsätzlich begründet\r\nwerden. Der fallindividuelle Kontext entscheidet, in welchem Versorgungsbereich\r\nder Patient behandelt wird.\r\nDer BDI fordert, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ konsequent\r\nauf den intersektoralen Leistungsbereich anzuwenden.\r\n3. Innovation\r\nDie geltende Regelung, dass vertragsärztliche Leistungen nur nach Genehmigung\r\ndurch den G-BA (Erlaubnisvorbehalt) erbracht werden dürfen, verhindert die Einführung\r\nmedizinischer Innovationen in der ambulanten Versorgung. Damit innovative\r\nLeistungen sowohl durch Vertragsärztinnen und -ärzte als auch von Krankenhäusern\r\nerbracht werden können, muss der im Krankenhaus gültige Verbots-\r\nvorbehalt für alle intersektoralen Leistungen gelten. Aber auch hier gilt: Der fallindividuelle\r\nBehandlungskontext bestimmt den Ort der Durchführung.\r\nDer BDI fordert den Verbotsvorbehalt für intersektorale Leistungen.\r\n4. Qualifikation\r\nIn der ambulanten Versorgung müssen vertragsärztliche Leistungen von Fachärztinnen\r\nund Fachärzten erbracht werden (Facharztstatus). Im Krankenhaus hingegen\r\ngilt der Facharztstandard, der es auch Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung\r\nermöglicht, Leistungen zu erbringen. Um sowohl Krankenhäusern die Möglichkeit\r\nzu geben, intersektorale Leistungen zu erbringen, als auch der zunehmenden Ambulantisierung\r\nder Weiterbildung Rechnung zu tragen, muss für die intersektorale\r\nVersorgung der Facharztstandard möglich sein, z. B. durch den Kompetenznachweis\r\ngemäß Weiterbildungsordnung. Wichtig ist: Die Behandlungsqualität\r\nfür den\r\nPatienten und seine Sicherheit stehen dabei immer im Vordergrund.\r\nDer BDI fordert für intersektorale Leistungen ein Qualifikationsniveau\r\nangelehnt an den Facharztstatus.\r\n5. Vergütung\r\nDer Schweregrad des Eingriffes sowie die notwendige personelle und technische\r\nInfrastruktur bestimmen die Höhe der Vergütung. Hierzu wird ein 3-Stufenmodell\r\netabliert: Stufe 1 orientiert sich am Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), Stufe\r\n2 und 3 orientieren sich am DRG-System. Neue Versorgungsprozesse zu etablieren\r\nist aufwendig und kostenintensiv. Aus diesem Grund ist eine Konvergenzphase\r\nnotwendig, in der es Vergütungszuschläge gibt. Nur durch adäquate Anreize\r\nkann eine zeitnahe Umstellung gelingen.\r\nDer BDI fordert ein am Schweregrad des Eingriffes orientiertes\r\ngestuftes Vergütungssystem.\r\n6. Kooperation\r\nUm rund um die Uhr mögliche Komplikationen behandeln zu können, ist eine Kooperation\r\nzwischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und einem Krankenhaus\r\nverpflichtend. Von dieser Kooperation müssen beide Seiten profitieren: die\r\nVertragsärzte durch die Absicherung ihres Notfallmanagements; die Kliniken\r\ndurch eine mögliche Beteiligung der Niedergelassenen an Hintergrunddiensten\r\nund insbesondere sektorenübergreifenden Weiterbildungsverbünden.\r\nDer BDI fordert eine verpflichtende Kooperation zwischen Krankenhäusern\r\nund Vertragsärztinnen und -ärzten.\r\nSie finden unsere Position wichtig?\r\nDann fördern Sie die Durchsetzungskraft des BDI mit Ihrer Mitgliedschaft.\r\nwww.bdi.de\r\nStärken\r\nSie die\r\nInnere !\r\nBerufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI)\r\nSchöne Aussicht 5 • 65193 Wiesbaden\r\nTel.: 0611. 181 33 - 0 • Fax: 0611. 181 33 - 50\r\ninfo@bdi.de\r\nPräsidium\r\nChristine Neumann-Grutzeck (Präsidentin)\r\nDr. med. Norbert Smetak (1. Vizepräsident und Schatzmeister)\r\nPD Dr. med. Kevin Schulte (2. Vizepräsident)\r\nGeschäftsführung\r\nTilo Radau (Geschäftsführer)\r\nBastian Schroeder (Stellv. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Selektivverträge bieten die Möglichkeit, außerhalb des Kollektivvertrages neue\r\nund verbesserte Konzepte zur Patientenversorgung zu erproben, um sie im\r\nErfolgsfall in die Regelversorgung zu überführen. Damit sind sie ein wichtiger\r\nMotor für Innovation in der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung für\r\nden nachhaltigen Erfolg von Selektivverträgen sind jedoch einheitliche gesetzliche\r\nRahmenbedingungen und eine bessere Finanzierung.\r\nFebruar 2023 BDI Position\r\nSelektivverträge\r\nInternistische Reformvorschläge\r\nzur Förderung innovativer Versorgungskonzepte\r\nDer Selektivvertrag ist in der ambulanten\r\nVersorgung das Gegenstück zum Kollektivvertrag.\r\nDer Kollektivvertrag wird zwischen\r\neiner Kassenärztlichen Vereinigung\r\n(KV) oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung\r\nmit den Krankenkassen oder deren Verbänden abgeschlossen.\r\nEr ist für die Ärztinnen und Ärzte und\r\nKrankenkassen verbindlich. Selektivverträge hingegen\r\nbieten Leistungserbringern – und somit auch\r\nBerufsverbänden wie dem BDI – die Möglichkeit,\r\nindividuell mit Krankenkassen zu verhandeln und\r\nspezielle regionale oder krankheitsspezifische Versorgungsprobleme\r\nzu lösen. Die Teilnahme an Selektivverträgen\r\nist sowohl für Ärztinnen und Ärzte\r\nals auch für Patientinnen und Patienten freiwillig.\r\nUm an einem Selektivvertrag teilzunehmen, muss\r\nsich der Arzt zunächst dafür anmelden und dann\r\nseine Patienten darin einschreiben.\r\nSelektivverträge lassen sich vereinfacht in drei\r\nFormen unterscheiden:\r\n1. Modellvorhaben nach §§ 63 ff. SGB V, um Verbesserungen\r\nfür den Kollektivvertrag zu testen\r\nund im Erfolgsfall in die Regelversorgung einzuführen.\r\n2. Ergänzungen zum Kollektivvertrag mit zusätzlichen\r\nLeistungen. Hierzu zählen insbesondere die\r\nbesonderen Versorgungsverträge nach § 140 a\r\nSGB V.\r\n3. Als Ersatz für den Kollektivvertrag oder Teile davon.\r\nIn diesem Fall wird die Gesamtvergütung\r\nder Vertragsärztinnen und -ärzte um diesen Betrag\r\nbereinigt.\r\nVom Grundsatz her zählen auch Disease-Management-\r\nProgramme (DMP) und Verträge zur hausarztzentrierten\r\nVersorgung (HzV) zu den Selektivverträgen.\r\nSie nehmen angesichts der weitreichenden\r\ngesetzlichen Verpflichtung der Krankenkassen,\r\nsolche Verträge abzuschließen, jedoch eine Sonderstellung\r\nein und sind gewissermaßen ein kollektives\r\nInstrument. Im Gegensatz zur HzV besteht für\r\nfachärztliche Selektivverträge keine vergleichbare\r\nrechtliche Verpflichtung für die Krankenkassen.\r\nDas ist ein Grund, warum vielen Krankenkassen\r\nder Anreiz fehlt, innovative Versorgungskonzepte\r\nüber Selektivverträge zu erproben.\r\nDas Ziel jedes Selektivvertrages ist es, die Qualität\r\nder medizinischen Versorgung zu verbessern. Außerhalb\r\ndes Kollektivvertrages ermöglichen Selektivverträge\r\neine größere Flexibilität und Regionalität\r\nin der Versorgung. Studien belegen nicht nur\r\npositive Versorgungseffekte bezüglich der Mortalität\r\nund Hospitalisierungsrate von Patienten, sondern\r\nauch eine deutlich höhere Arzt- und Patientenzufriedenheit.\r\nDamit sind Selektivverträge ein\r\nwichtiger Innovationsmotor in der gesetzlichen\r\nKrankenversicherung (GKV).\r\nSelektivverträge sind in der Regel zeitlich begrenzt.\r\nSie können nach dem erfolgreichen Test und\r\nder entsprechenden Evaluation entweder auf andere\r\nRegionen ausgeweitet oder in die Regelversorgung\r\n(Kollektivvertrag) überführt werden. Voraussetzung\r\nfür die Ausweitung oder die flächendeckende\r\nEinführung sind jedoch bundeseinheitliche Rahmenbedingungen.\r\nNur so kann das Innovationspotential\r\ndieser Versorgungskonzepte erhalten bleiben.\r\nNeben der Verbesserung der Versorgung bieten\r\nSelektivverträge für Vertragsärztinnen und -ärzte\r\nauch entscheidende finanzielle Vorteile. So lassen\r\nsich zusätzlich zu den Honoraren aus der morbiditätsbedingten\r\nGesamtvergütung (MGV) Einnahmen\r\nerzielen. Insofern stellen Selektivverträge in einem\r\nbudgetierten System eine attraktive alternative\r\nEinnahmequelle dar. Besonders mit Blick auf die\r\nschmerzhafte Abwertung vieler internistischer\r\nLeistungen im einheitlichen Bewertungsmaßstab\r\n(EBM) im Jahr 2020 oder die zuletzt geplante\r\nRückabwicklung der Neupatienten-Regelung aus\r\ndem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)\r\nwird die Bedeutung von Selektivverträgen weiter\r\nzunehmen.\r\nDamit Selektivverträge ihr Potenzial entfalten\r\nkönnen, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen\r\njedoch verbessert und die Finanzierung\r\nauf eine solide Basis gestellt werden.\r\nSelektivverträge als Innovationsmotor\r\nUnsere Forderungen im Detail\r\nDie Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, den gesetzlichen\r\nSpielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auszuweiten,\r\num innovative Versorgungsformen zu stärken. Der BDI fordert folgende\r\nÄnderungen, um Selektivverträge nachhaltig zu fördern.\r\n1. Innovationsbudget\r\nInnovationen und bessere Versorgungskonzepte finden insbesondere durch Selektivverträge\r\nschneller Einzug in die Versorgung. Sie haben das Potential, verkrustete\r\nStrukturen der Regelversorgung aufzubrechen. Bürokratische Hemmnisse\r\nund Widerstände der Krankenkassen stehen dieser Versorgungsform aber immer\r\nnoch im Weg. Die Krankenkassen müssen daher verpflichtet werden, zukünftig\r\neinen Teil ihres ambulanten Versorgungsbudgets in einen gemeinsamen Pool für\r\nfachärztliche Selektivverträge einzuzahlen (Innovationsbudget).\r\nDer BDI fordert, die Krankenkassen gesetzlich zu verpflichten,\r\nmindestens fünf Prozent ihres ambulanten Versorgungsbudgets für\r\nfachärztliche Selektivverträge bereitzustellen.\r\n2. Regionalität\r\nRegionale Besonderheiten rufen nach regionalen Lösungen. Daher begrüßt der\r\nBDI das Vorhaben der Bundesregierung, so genannte „Gesundheitsregionen“ einzuführen.\r\nDer Kollektivvertrag bietet hierzu aber nicht die notwendige Flexibilität\r\nund Innovationskraft. Mit Selektivverträgen gemäß § 140 a SGB V hingegen würde\r\nsich dieses Vorhaben schnell und effektiv umsetzen lassen.\r\nDer BDI fordert, das Konzept der „Gesundheitsregionen“ in Form von\r\nSelektivverträgen abzubilden.\r\n3. Evaluation\r\nEine große Anzahl von Selektivverträgen belegen eindeutig positive Versorgungseffekte.\r\nUm das Potential für die Regelversorgung noch besser zu erfassen, ist\r\neine regelhafte Evaluation notwendig. Bei einem positiven Nutzennachweis kann\r\ndie Übernahme in den Kollektivvertrag erfolgen. Fehlt ein positiver Nachweis, wird\r\nder Vertrag beendet.\r\nDer BDI fordert die verpflichtende Evaluation von Selektivverträgen.\r\n4. Einheitlichkeit\r\nSelektivverträge müssen entweder durch die Aufsichtsbehörden der Länder oder\r\ndas Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) genehmigt werden. Für regionale\r\nKrankenkassen, wie z. B. die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), sind die Aufsichtsbehörden\r\nder Länder zuständig; für bundesweit agierende Kassen das BAS.\r\nInsbesondere aufgrund fehlender Regionalkenntnisse und umständlicher Verwaltungsprozesse\r\nsteht das BAS vielen Selektivverträgen im Weg. Deshalb müssen\r\nRegelungen etabliert werden, dass bereits regional genehmigte Verträge bundesweit\r\nanerkannt werden (Anerkennungsklauseln).\r\nDer BDI fordert, die Einflussnahme des Bundesamtes für Soziale\r\nSicherung einzuschränken.\r\n5. Bereinigung\r\nSoweit Selektivverträge Leistungen im Kollektivvertrag ersetzen, werden diese aus\r\nder MGV herausgerechnet und damit bereinigt. Die Übernahme in den Kollektivvertrag\r\nist jedoch nur sinnvoll, wenn sie unter gleichen finanziellen, d. h. extrabudgetären,\r\nund strukturellen Bedingungen stattfindet. Viele Kassenärztlichen Vereinigungen\r\nstehen Selektivverträgen kritisch gegenüber und können diese durch\r\npotenziell unvorteilhafte Bereinigungsvorgaben behindern. Das erschwert die flächendeckende\r\nEinführung von Selektivverträgen.\r\nDer BDI fordert einheitliche und sinnvolle Bereinigungsvorgaben bei\r\nder Überführung selektivvertraglicher Leistungen in den Kollektivvertrag.\r\nBerufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI)\r\nSchöne Aussicht 5 • 65193 Wiesbaden\r\nTel.: 0611. 181 33 - 0 • Fax: 0611. 181 33 - 50\r\ninfo@bdi.de\r\nPräsidium\r\nChristine Neumann-Grutzeck (Präsidentin)\r\nDr. med. Norbert Smetak (1. Vizepräsident und Schatzmeister)\r\nPD Dr. med. Kevin Schulte (2. Vizepräsident)\r\nGeschäftsführung\r\nTilo Radau (Geschäftsführer)\r\nBastian Schroeder (Stellv. Geschäftsführer)\r\nSie finden unsere Position wichtig?\r\nDann fördern Sie die Durchsetzungskraft des BDI mit Ihrer Mitgliedschaft.\r\nwww.bdi.de\r\nStärken\r\nSie die\r\nInnere !"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-01"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001836","regulatoryProjectTitle":"Investorengetragene Medizinische Versorgungszentren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fb/32/287951/Stellungnahme-Gutachten-SG2406030030.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Investitionen in die Versorgungsstrukturen sind für eine nachhaltige und hochwertige\r\nPatientenversorgung in Deutschland unabdingbar. Diese müssen jedoch\r\nam Gemeinwohl und dem Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten\r\nund nicht an dem kurzfristigen Ziel möglichst hoher Renditeerwartungen orientiert\r\nsein. Um die Patientenversorgung zu sichern und die ärztliche Entscheidungsfreiheit\r\nin Diagnostik und Therapie zu schützen, sind strengere gesetzliche\r\nRahmenbedingungen\r\nnotwendig.\r\nMärz 2023 BDI Position\r\nInvestorengetragene\r\nMedizinische\r\nVersorgungszentren (iMVZ)\r\nInternistische Forderungen für Investitionen in die\r\nambulante Versorgungsstruktur in Deutschland\r\nSeit die Bundesregierung die Rechtsform\r\ndes Medizinischen Versorgungszentrums\r\n(MVZ) im Jahr 2004 in die vertragsärztliche\r\nVersorgung eingeführt hat, ist ihre Anzahl\r\nrasant gestiegen. Insbesondere die Möglichkeit,\r\narzt- bzw. fachgruppengleiche MVZ zu gründen,\r\ndie 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz\r\ngeschaffen wurde, hat die Etablierung dieser\r\nVersorgungsform deutlich beschleunigt. Mittlerweile\r\ngibt es bundesweit rund 4.200 MVZ. Der\r\nGroßteil\r\nwird von Ärztinnen und Ärzten oder Krankenhäusern\r\nbetrieben. Zunehmend drängen jedoch\r\nauch Kapitalinvestoren, die primär Rendite\r\nfür ihre Anleger zu erwirtschaften versuchen, in\r\nden Markt.\r\nDass diese neue Art der Leistungserbringung\r\nnicht nur Chancen bietet – nämlich sektorenübergreifend\r\nund interdisziplinär, effektiver und kostengünstiger\r\nzu arbeiten – sondern auch sehr schnell\r\nRisiken birgt, hat der Gesetzgeber frühzeitig erkannt.\r\n2012 wurden mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz\r\ndie Gründungsvoraussetzungen eingeschränkt,\r\num MVZ-Gründungen durch kapitalintensive\r\nInvestoren, die keinen fachlichen Bezug\r\nzur medizinischen Versorgung haben, zu begrenzen\r\nsowie der Kommerzialisierung und Konzernbildung\r\nentgegenzuwirken. Da die Gründereigenschaft\r\nvon\r\nKrankenhäusern jedoch nicht angetastet wurde,\r\nkönnen Investoren weiterhin durch den Betrieb von\r\nKliniken bundesweit MVZ gründen.\r\nTatsächlich überwiegt der Anteil von investorengetragenen\r\nMVZ (iMVZ) in einzelnen Fachgruppen\r\nbereits und betrifft dabei nicht nur diejenigen, die\r\neinen hohen Anteil an technischen Leistungen erbringen.\r\nDie Renditeorientierung und die Tendenzen\r\nzu marktbeherrschenden MVZ-Strukturen wirken\r\nsich nicht nur negativ auf das ärztliche Handeln,\r\nsondern auch auf die Versorgung der Patientinnen\r\nund Patienten aus.\r\nBesonders bei renditeorientierten Anbietern besteht\r\ndie Gefahr, dass das Spannungsfeld zwischen\r\nkommerziellen und medizinischen Interessen\r\ndie ärztliche Diagnose- und Therapiefreiheit\r\nbeeinflusst. Die Freiheit der ärztlichen Entscheidung\r\nist jedoch die zentrale Voraussetzung für eine\r\nhochwertige und an den individuellen Bedürfnissen\r\nder Patientinnen und Patienten orientierte Gesundheitsversorgung.\r\nDamit schützt die ärztliche Tätigkeit\r\nals freier Beruf auch die Patienten vor einer\r\nrenditeorientierten Medizin und muss gewahrt werden.\r\nOftmals siedeln sich iMVZ in urbanen Regionen\r\nmit einer jüngeren Bevölkerung und überdurchschnittlichem\r\nEinkommen an und konzentrieren\r\nsich auf wenige, renditeträchtige Leistungen zu\r\nLasten der Grundversorgung. Um einen Versorgungsauftrag\r\numfassend zu erfüllen, muss aber\r\nsichergestellt werden, dass das volle Leistungsspektrum\r\neines Fachgebietes (Kernleistungen)\r\nauch erbracht wird. Andernfalls kann eine flächendeckende,\r\nbedarfsgerechte Versorgung nicht gewährleistet\r\nwerden.\r\nAuch wenn MVZ grundsätzlich das Potenzial\r\nbieten, Probleme an den Sektorengrenzen abzubauen\r\nund geeignet sind, einen wichtigen Beitrag\r\nzur Versorgung in strukturschwachen Regionen zu\r\nleisten, bedarf es klarer Regeln für Investorentätigkeiten\r\nin diesem Bereich der medizinischen\r\nVersorgung, um ausschließlich renditeorientierten\r\nInvestitionen\r\neinen Riegel vorzuschieben.\r\nPatientenwohl statt Renditejagd\r\nUnsere Forderungen im Detail\r\nUm den medizinischen Versorgungsbedarf zu sichern und die ärztliche Entscheidungsfreiheit\r\nin Diagnostik und Therapie zu schützen, fordert der BDI folgende\r\ngesetzliche Änderungen:\r\n1. Transparenzregister\r\nDie freie Arztwahl sowie das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und\r\nPatient beinhaltet einen legitimen Anspruch der Patientinnen und Patienten, in\r\nErfahrung bringen zu können, wer als wirtschaftlich Berechtigter die Gesellschaftsund\r\nInhaberstrukturen der aufgesuchten Praxis oder Einrichtung maßgeblich\r\nbeeinflusst.\r\nDer BDI fordert die Einrichtung eines bundesweiten Transparenzregisters\r\nzur umfassenden Offenlegung der Inhaberstrukturen von\r\nzugelassenen MVZ.\r\n2. Gründungsbefugnis\r\nGesundheitsversorgung hat einen wesentlichen regionalen Aspekt. Überregionale\r\nMVZ-Gründungen durch Krankenhäuser, bei denen oft eine große räumliche Distanz\r\nzwischen Krankenhaus und MVZ besteht, laufen der Grundidee einer integrierten\r\nVersorgung zuwider. Im Zuge des Ausbaus von sektorübergreifenden Versorgungsangeboten\r\nist daher eine Begrenzung von MVZ-Gründungen auf das\r\nBundesland, in dem ein Krankenhaus seinen Standort hat, sinnvoll. In Planungsbereichen\r\nmit festgestellter Unterversorgung sind Ausnahmen denkbar.\r\nDer BDI fordert die Bundesregierung auf, in § 95 Abs. 1a SGB V einen\r\nräumlichen Bezug bei MVZ-Gründungen einzuführen, um den\r\nPlanungsbereich\r\nnach der Bedarfsplanung, in dem das Krankenhaus\r\nseinen Standort hat, zu begrenzen.\r\n3. Versorgungsumfang\r\nEine qualitativ hochwertige Patientenversorgung setzt nachvollziehbare Spezialisierungen\r\nvon MVZ voraus. Diese müssen bei der Zulassung klar festgelegt und\r\nregelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass der übertragene Versorgungsauftrag\r\ntatsächlich erfüllt wird.\r\nDer BDI fordert die kassenärztlichen Vereinigungen auf, regelmäßig zu\r\nüberprüfen, ob MVZ ihren Versorgungsauftrag umfassend erfüllen\r\nund das volle Leistungsspektrum der Fachgruppe erbringen.\r\n4. Haltepflichten\r\nIm Interesse einer kontinuierlichen Versorgung der Bevölkerung muss die Nachhaltigkeit\r\nvon Investitionen dahingehend festgeschrieben werden, dass der Verkauf\r\neines MVZ oder Vertragsarztsitzes vor Ablauf von fünf Jahren nicht ohne die\r\nGefahr eines Zulassungsentzuges einhergeht. Das bedeutet, dass die Zulassung\r\nentzogen wird, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem Tag der Zulassung die\r\nMehrheit der Gesellschaftsanteile veräußert wird oder ein Wechsel in der wirtschaftlichen\r\nBerechtigung an der Versorgungsstruktur eintritt. Entsprechende\r\nAusnahmeregelungen bei nachvollziehbaren Gründen, wie z. B. Erkrankungen in\r\nder Gesellschafterstruktur, sind zu treffen.\r\nDer BDI fordert die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungen für\r\neine Haltepflicht festzuschreiben.\r\n5. Gründungsvoraussetzungen\r\nUm marktbeherrschenden Konzernbildungen entgegenzutreten, bedarf es einheitlicher\r\nGründungsvoraussetzungen für MVZ durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte\r\neinerseits und Krankenhäuser andererseits.\r\nNach derzeitiger Rechtslage kann ein vertragsärztliches MVZ als juristische Person\r\nin der Rechtsform der GmbH kein weiteres eigenständiges MVZ in der Rechtsform\r\nder GmbH gründen. Krankenhäuser sind per se bereits juristische Personen\r\nund können beliebig viele MVZ als GmbH gründen. Damit werden niedergelassene\r\nÄrztinnen und Ärzte eindeutig benachteiligt.\r\nUm die Versorgung durch MVZ in der Hand von Vertragsärzten zu fördern, sind\r\ngleiche Voraussetzungen notwendig, damit Vertragsärzte sowohl als Niedergelassene\r\nals auch als Angestellte an regionalen MVZ beteiligt werden können. Auch\r\nweitere Gründe, wie zum Beispiel die nur bei Vertragsärzten erforderliche persönliche\r\nBürgschaft, sprechen dafür.\r\nDer BDI fordert die Bundesregierung auf, in § 95 Abs. 1a SGB V gesetzliche\r\nRegelungen zu schaffen, die ein vertragsärztliches MVZ in der\r\nRechtsform einer GmbH und die Gründung von weiteren, eigenständigen\r\nMVZ als GmbH ermöglichen.\r\nBerufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI)\r\nSchöne Aussicht 5 • 65193 Wiesbaden\r\nTel.: 0611. 181 33 - 0 • Fax: 0611. 181 33 - 50\r\ninfo@bdi.de\r\nPräsidium\r\nChristine Neumann-Grutzeck (Präsidentin)\r\nDr. med. Norbert Smetak (1. Vizepräsident und Schatzmeister)\r\nPD Dr. med. Kevin Schulte (2. Vizepräsident)\r\nGeschäftsführung\r\nTilo Radau (Geschäftsführer)\r\nBastian Schroeder (Stellv. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Das deutsche Gesundheitssystem steht vor einem Dilemma: Die Inanspruch-\r\nnahme von Gesundheitsleistungen steigt. Gleichzeitig schwinden die personellen\r\nRessourcen\r\nin der Pflege, in den Assistenzberufen und im ärztlichen Dienst.\r\nIn einem solidarisch finanzierten System ist es unerlässlich, dass die verfügbaren\r\nMittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Um das hohe Versorgungsniveau\r\nzu\r\nerhalten, ist die bedarfsgerechte Steuerung von Patientinnen und Patienten\r\nerforderlich.\r\nSeptember 2023 BDI Position\r\nPatientensteuerung\r\nInternistische Forderungen zur bedarfsgerechten\r\nSteuerung von Patientenströmen\r\nPatientinnen und Patienten genießen in Deutschland das hohe Gut der freien Arztwahl. Der Zugang zum niedergelassenen Haus- und Facharzt ist ebenso niedrigschwellig möglich wie zur stationären Versorgung. Gleichzeitig hat Deutschland im internationalen Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Arzt-Patienten-Kontakten. Laut Daten der OECD (2021) gehen die Deutschen knapp zehnmal pro Jahr zum Arzt. Damit hat sich die Konsultationshäufigkeit in den letzten dreißig Jahren nahezu verdoppelt. Zudem sind die Notaufnahmen in den Krankenhäusern häufig mit Menschen überfüllt, die medizinisch-objektiv betrachtet keine echten Notfälle sind.\r\nAber nicht nur die unnötige und ineffiziente Inanspruchnahme von Leistungen belastet unser Gesundheitssystem. Auch die wachsende Komplexität von Erkrankungen und deren Behandlungsverläufen, die in einer alternden Bevölkerung stetig zunehmen, sowie der Fachkräftemangel im ärztlichen Bereich und in anderen Gesundheitsberufen führen unweigerlich zu Kapazitätsengpässen. Das geht zu Lasten tatsächlich notwendiger, relevanter Behandlungen (Wartezeiten) und bringt das System auch personell (Arbeitsbelastung) und finanziell (steigende Behandlungskosten und Kassenbeiträge) an seine Belastungsgrenze.\r\nDie Notwendigkeit, die gesundheitliche Versorgung in Deutschland einer stärkeren Steuerung zu unterziehen, hat deshalb auch der Sachverständigenrat (SVR) Gesundheit und Pflege in seinem Gutachten 2018 in den Fokus gerückt. Dabei stellt der Rat klar, dass Steuerung in einem komplexen System nicht im Widerspruch, sondern in einem komplementären Verhältnis zur Selbstbestimmung des Patienten steht. Auch wenn damit nicht jeder subjektiv empfundene Bedarf befriedigt werden kann, ist die bedarfsgerechte Steuerung von Patientenwegen ausdrücklich gerechtfertigt, weil sie einerseits dem individuellen Patientenwohl dient und andererseits die Solidargemeinschaft davon profitiert, dass die begrenzten Ressourcen effektiv und effizient eingesetzt werden.\r\nSteuerungsdefizite, die ohne Zweifel bestehen, können aber nicht nur durch mehr, sondern auch durch gezieltere Steuerung ausgeglichen werden. Mittel- und langfristig kommen neben organisatorischen Veränderungen auch der individuellen Gesundheitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Prävention entscheidende Rollen zu. Ein grundlegendes, medizinisches Verständnis und die kritische Auseinandersetzung mit Gesundheitsinformationen, zu denen unter anderem das Wissen über Zugangsmöglichkeiten und Versorgungspfade gehören, sind die Grundvoraussetzung, um selbstbestimmt gute und verantwortungsvolle Entscheidungen treffen zu können.\r\nPatientenwohl im Mittelpunkt\r\nUnsere Forderungen im Detail\r\nDen Weg in die richtige Versorgungsebene zu finden, ist für Patientinnen und Patienten oft nicht leicht. Besonders an der Sektorengrenze stehen die Strukturen zunehmend unter Druck. Der BDI fordert deshalb die Politik und Selbstverwaltung auf, die strukturellen und inhaltlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Patienten bedarfsgerecht durch das System zu lotsen:\r\n1. Notfallversorgung\r\nDie Unterscheidung zwischen Patienten, die einer sofortigen medizinischen Intervention bedürfen, und Patienten, die auch während der regulären Praxisöffnungszeiten vertragsärztlich versorgt werden können, ist eine wichtiger Schritt zur\r\nEntlastung der Notaufnahmen. Ausschlaggebend ist, dass Akutpatienten niedrigschwellig, unmittelbar und präzise in die richtige Versorgungsebene geleitet werden. Das beinhaltet nicht nur die Entscheidung darüber, ob ein Notfall stationär oder vertragsärztlich versorgt wird, sondern auch die spezifische Zuweisung innerhalb eines Sektors durch ein entsprechendes nachgelagertes Vermittlungssystem (s. BDI Position Notfallversorgung). Im Optimalfall erfolgt eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung bereits vor dem Gang in die Notaufnahme telefonisch, digital oder durch eine integrierte Leitstelle.\r\nDer BDI bekräftigt seine Forderung nach einer verbindlichen Ersteinschätzung für die Notfallversorgung.\r\n2. Versorgungspfade\r\nDas deutsche Gesundheitswesen ist derart komplex, dass spezielles Orientierungswissen notwendig ist, um im Krankheitsfall den richtigen Versorgungspfad zu beschreiten. Ärztinnen und Ärzte übernehmen deshalb die Aufgabe, Patientinnen und Patienten durch das System zu lotsen. Neben der hausärztlichen Versorgungsebene sind insbesondere grundversorgende Fachärzte – für die langfristige Betreuung chronisch Kranker internistische Fachärzte – die primäre Anlaufstelle.\r\nFreiwillige Versorgungsmodelle zur Patientensteuerung haben sich noch nicht durchgesetzt. Verbindliche Versorgungspfade, bei denen Haus- oder Fachärzte die Betreuung übernehmen, könnten den Steuerungseffekt deutlich erhöhen. Die freie Arztwahl in der jeweiligen Versorgungsebene muss davon unberührt bleiben. Voraussetzung für die erfolgreiche Einführung ist jedoch, dass bestehende Fehlanreize im Honorarsystem und Fehlsteuerung abgeschafft werden. Das gilt insbesondere für die Budgetierung der ambulanten Versorgung, da Ärztinnen und Ärzte in diesem System die Mengensteuerung nicht beeinflussen und somit auch die wirtschaftliche Verantwortung für ihr Budget nicht übernehmen können.\r\nDer BDI fordert die Einführung verbindlicher Versorgungspfade\r\nverbunden mit der Entbudgetierung der ambulanten Versorgung.\r\n3. Bedarf\r\nDie geplante Krankenhausstrukturreform sieht eine deutliche Konzentration und Vernetzung der stationären Versorgungslandschaft vor. Eine Zentrenbildung (hoch-)spezialisierter, stationärer Leistungen ist nicht nur unter qualitativen Gesichtspunkten, sondern auch mit Blick auf die begrenzten pflegerischen und ärztlichen Ressourcen sinnvoll. Für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung müssen diese Strukturen jedoch in bestehende Versorgungspfade integriert werden. Die stationäre Grund- und Regelversorgung muss dabei flächendeckend erfolgen.\r\nDer BDI fordert die bedarfsgerechte ärztliche Zuweisung von Patienten in Krankenhäuser mit indikationsgerechten Versorgungsschwerpunkten.\r\n4. Entlassmanagement\r\nEin reibungsloser, bedarfsgerechter Übergang muss auch aus dem Krankenhaus in die poststationäre Behandlung gewährleistet sein. Dafür gilt es, das Entlassmanagement als Prozess und nicht als einzelne Handlung zu verstehen. Zunehmend kürzere Verweildauern diktieren, schon bei der Aufnahme des Patienten den Bedarf an weiterer Versorgung nach der Entlassung festzustellen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen der stationären und ambulanten Versorgung entscheidend. Eine digitale sektorenübergreifende Vernetzung der Leistungserbringer ist dafür dringend erforderlich.\r\nDer BDI fordert die Einführung eines sektorenübergreifenden,\r\ndigitalen Entlassmanagements.\r\n5. Evaluation\r\nDie Weiterentwicklung des Gesundheitssystems in Bezug auf eine effizientere Steuerung von Patientenströmen ist kein einfaches Unterfangen. Umso wichtiger ist es, dass die Vorteile, sich als Patient verbindlichen Versorgungspfaden zu verschreiben, einer nicht-konformen Inanspruchnahme deutlich überwiegen. Ob sich bestehende Anreize, wie zum Beispiel eine höhere Behandlungsqualität und geringere Wartezeiten, tatsächlich als ausreichend erweisen, um einen nachhaltigen Steuerungseffekt zu erzielen, muss evaluiert werden.\r\nDer BDI fordert, Steuerungsmaßnahmen umfassend auf ihre\r\nEntlastungseffekte zu evaluieren.\r\nBerufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI)\r\nSchöne Aussicht 5 • 65193 Wiesbaden\r\nTel.: 0611. 181 33 - 0\r\ninfo@bdi.de\r\nPräsidium\r\nChristine Neumann-Grutzeck (Präsidentin)\r\nDr. med. Norbert Smetak (1. Vizepräsident und Schatzmeister)\r\nPD Dr. med. Kevin Schulte (2. Vizepräsident)\r\nGeschäftsführung\r\nTilo Radau (Geschäftsführer)\r\nBastian Schroeder (Stellv. Geschäftsführer und Pressekontakt)\r\nSie finden diese Position wichtig?\r\nDann unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Mitgliedschaft.\r\nDenn wir fordern nicht nur, sondern setzen uns aktiv für diese Ziele ein.\r\nGemeinsam erreichen wir mehr!\r\nwww.bdi.de\r\nJETZT\r\nMitglied\r\nwerden!"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001837","regulatoryProjectTitle":"Geeignete Instrumente zur Patienten-Steuerung entwickeln","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4e/97/530699/Stellungnahme-Gutachten-SG2506050022.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter _______________________,\r\nder Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) verkörpert in einzig-artiger Weise die sektorenübergreifende Versorgung. Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin sind sowohl in der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung als auch im Krankenhaus ein Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung – insbesondere in einer alternden Gesellschaft mit zunehmenden chronischen Erkrankungen. Unser Ziel ist es, auf Grundlage dieser breiten Fachkompetenz gemeinsam mit der Politik und Selbstverwaltung Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um die Versorgungsqualität in Deutschland langfristig zu sichern und zu verbessern.\r\nIm hausärztlichen Bereich ist der BDI nach dem Deutschen Hausärztinnen- und Haus-ärzteverband der zweitgrößte Akteur: Rund ein Drittel aller Hausärzte in Deutschland sind Fachärztinnen und -ärzte für Innere Medizin.\r\nIm Rahmen der aktuellen Koalitionsverhandlungen möchten wir Sie daher auf zwei unserer Kernanliegen aufmerksam machen:\r\n1.\tSicherung der hausärztlichen Versorgung\r\nIn vielen Regionen Deutschlands verschärft sich der Hausärztemangel zunehmend. Internistinnen und Internisten (ohne Schwerpunkt) nehmen gemäß § 73 Abs. 1a SGB V an der hausärztlichen Versorgung teil und leisten bereits heute einen erhebli-chen Beitrag zur Sicherstellung. Dieses Potenzial könnte jedoch noch deutlich stärker ausgeschöpft werden, wenn es eine gleichberechtigte Förderung der ambulanten Wei-terbildung nach § 75a Abs. 1 SGB V für alle angehenden Hausärztinnen und Hausärzte gäbe. Aktuell sind Internistinnen und Internisten davon ausgeschlossen. Der BDI wirbt deshalb dafür, Internisten in die Förderung aufzunehmen. Dies wäre eine minimalinva-sive, bürokratiearme Anpassung im SGB V, die eine Niederlassung im hausärztlichen Bereich auch für Internisten spürbar attraktiver macht und den drohenden Versor-gungslücken wirksam entgegensteuert.\r\n2.\tPatientensteuerung unter Einbindung von Haus- und Fachärzten\r\nWir sind überzeugt, dass eine kluge Steuerung der Patientinnen und Patienten ein zentraler Baustein für mehr Effizienz im Gesundheitswesen ist. Diese sollte jedoch nicht ausschließlich durch Hausärzte als „Gatekeeper“ erfolgen. Viele chronisch kran-ke Menschen werden überwiegend von internistischen Fachärztinnen und Fachärzten (z.B. Diabetologinnen, Nephrologen oder Kardiologen) betreut, die oft die erste und kontinuierliche Ansprechperson sind. Eine stärkere Einbindung dieser Fachärzte in die Patientensteuerung reduziert bürokratische Umwege und entlastet Hausarztpraxen, die die Versorgung angesichts des Hausärztemangels nicht allein stemmen können.\r\nDer BDI hat zu beiden Punkten Konzepte entwickelt, die wir Ihnen gerne persönlich vorstellen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Vorschläge bei Ihren Ver-handlungen berücksichtigen und stehen selbstverständlich auch kurzfristig für einen Austausch zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-03-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001838","regulatoryProjectTitle":"Ärztliche Weiterbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a8/80/287955/Stellungnahme-Gutachten-SG2406030035.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Eine hochwertige Patientenversorgung braucht gut aus- und weitergebildete\r\nÄrztinnen und Ärzte. Die geplante Krankenhausstrukturreform und die zunehmende\r\nVerschiebung des Leistungsgeschehens in den ambulanten Bereich haben\r\nunmittelbaren Einfluss auf die Struktur der ärztlichen Weiterbildung. Damit diese\r\nauch in Zukunft sichergestellt werden kann, muss die Weiterbildung nicht nur\r\nsektorenübergreifend gedacht, sondern auch angemessen finanziert werden.\r\nDezember 2023 BDI Position\r\nWeiterbildung\r\nInternistische Forderungen für eine\r\nsektorenübergreifende ärztliche Weiterbildung\r\nDer medizinische Fortschritt macht es möglich: In nahezu allen Fachgebieten verlagert sich das Leistungsgeschehen mehr und mehr in den ambulanten Versorgungsbereich. Diagnostische Eingriffe aber auch komplexere Interventionen werden zunehmend ambulant durchgeführt. Dabei entscheidet nicht mehr der geplante Eingriff, sondern der fallindividuelle Kontext, in welchem Versorgungsbereich Patientinnen und Patienten behandelt werden.\r\nAuch der Zuschnitt von Krankenhausabteilungen trägt dieser Entwicklung bereits Rechnung. Insbesondere Fachgebiete wie die internistischen Schwerpunkte Angiologie, Rheumatologie, Endokrinologie und Diabetologie, die in dem bestehenden Fallpauschalen-System nur unzureichend abgebildet werden und für die Kliniken wirtschaftlich unattraktiv sind, wurden auf diese Weise mittlerweile fast vollständig aus der stationären Versorgung verdrängt.\r\nMit der geplanten Krankenhausstrukturreform, die zudem eine deutliche Reduktion von Standorten sowie eine Leistungskonzentration vorsieht, wird sich diese Problematik massiv verschärfen. Zukünftig sollen Krankenhäuser nur noch Leistungen anbieten dürfen, die ihnen gemäß Landeskrankenhausplanung zugewiesen wurden. Das ist im Sinne der Qualitätssicherung und Ressourceneffizienz zwar sinnvoll. Dadurch schwinden aber zwangsläufig in allen Versorgungsstufen Krankenhäuser, in denen überhaupt noch eine vollumfängliche, fachärztliche Weiterbildung absolviert werden kann. Das kann sogar auch Universitätskliniken betreffen, die einfache Leistungen nicht mehr stationär anbieten können.\r\nWeniger Weiterbildungsmöglichkeiten haben unmittelbaren Einfluss auf den ärztlichen Nachwuchs. Damit auch in Zukunft ausreichend Ärztinnen und Ärzte auf dem erforderlichen Qualifikationsniveau verfügbar sind, müssen Bund und Länder die ärztliche Aus- und Weiterbildung grundsätzlich bei allen Reformvorhaben von Beginn an mitdenken. Der Grundsatz bleibt aber trotzdem: Die Hoheit über die Struktur und Inhalte der ärztlichen Weiterbildung ist uneingeschränkt Aufgabe der Ärztekammern.\r\nDie Zukunft der Patientenversorgung in Deutschland ist sektorenübergreifend. In einem funktionierenden System dürfen die Sektorengrenzen weder für Patienten noch für Ärzte spürbar sein. In der Weiterbildung braucht es dafür das Zusammenwirken von Krankenhäusern aller Versorgungsstufen und des ambulanten Bereichs in Form von Weiterbildungsverbünden. Verbünde schaffen nicht nur eine bessere Vernetzung der Strukturen und ermöglichen das Wissen über die regionalen Akteure, sondern erhöhen auch die Planbarkeit für die Weiterbildungsstätten und die Weiterzubildenden.\r\nMit der neuen kompetenzbasierten Weiterbildungsordnung hat der Deutsche Ärztetag die Weiterbildung an moderne Versorgungsformen angepasst und für die ambulante Weiterbildung geöffnet. Um dieses Potenzial abzurufen, braucht es jedoch eine umfassende Finanzierung. Das DRG-System und insbesondere der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) in der vertragsärztlichen Versorgung bilden die realen Kosten für die ärztliche Weiterbildung nicht angemessen, beziehungsweise gar nicht, ab. Die Qualität der Weiterbildung leidet unter diesem finanziellen Druck. Deshalb braucht es nachhaltige Lösungen jenseits bestehender Förderprogramme, wie die ärztliche Weiterbildung in Zukunft sektorenübergreifend angemessen vergütet wird.\r\nDie Zukunft der Weiterbildung ist sektorenübergreifend\r\nUnsere Forderungen im Detail\r\nEine hochwertige Patientenversorgung braucht erstklassig weitergebildete Ärztinnen und Ärzte. Um die ärztliche Weiterbildung sektorenübergreifend sicherzustellen, sind aus Sicht des BDI folgende Maßnahmen notwendig:\r\n1. Transparenz\r\nEine gute Weiterbildung braucht ausreichend Zeit, um die vorgegebenen Inhalte und Kompetenzen zu erlernen. Neben der Frage, ob die Kompetenzen innerhalb der vorgegebenen Mindestweiterbildungszeit auch tatsächlich erlernbar sind, benötigen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung die Sicherheit, dass die Weiterbildungsstätte auch tatsächlich über die notwendigen Befugnisse verfügt. In einer Medizin, in welcher der Segmentierungsgrad innerhalb einzelner Fachgebiete kontinuierlich steigt, beinhaltet diese Transparenz, welche Kompetenzen Weiterbilder – insbesondere mit eingeschränkter Befugnis – vermitteln können.\r\nDer BDI fordert die Landesärztekammern auf, die Befugnisverzeichnisse um eine Darstellung der erlernbaren Kompetenzen zu erweitern.\r\n2. Planbarkeit\r\nViele junge Ärztinnen und Ärzte sind mit den derzeitigen Rahmenbedingungen in der Weiterbildung unzufrieden. In Zeiten von Fachkräftemangel sowohl im ärztlichen Dienst als auch in anderen Gesundheitsberufen sowie zunehmender Arbeitsverdichtung leidet die Weiterbildung häufig als erstes. In vielen Krankenhausabteilungen läuft die Weiterbildung weitestgehend zufällig ab (s. BDI Weiterbildungsmonitor Innere Medizin 2023), das Supervisionsverhältnis ist schlecht und Weiterbildungspläne sowie Rotationen in einzelne Fach- und Funktionsbereiche erfolgen häufig nur unzuverlässig.\r\nDabei ist die Planbarkeit der Weiterbildung sowohl aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung als auch aus Sicht der Weiterbildungsstätten (Kliniken und Praxen) ein wichtiger Produktivitäts- und Erfolgsfaktor. In einem sektorenübergreifenden Setting können vor allem Weiterbildungsverbünde, in denen sich\r\nPraxen, Ärztenetze und Kliniken auf regionaler Ebene zusammenschließen, für Struktur, Kontinuität und Planbarkeit sorgen. Anstatt die unterschiedlichen Stationen in der Weiterbildung in Eigenregie zu absolvieren, bietet die Verbundweiterbildung Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, alle ambulanten und stationären Einrichtungen strukturiert, qualifiziert hochwertig und lückenlos zu durchlaufen. Hierfür wird ein Rotationsplan mit den individuell abgestimmten Weiterbildungsabschnitten erstellt, der eine flexible Gestaltung der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung ermöglicht.\r\nWeiterbildungsverbünde sind in einigen Fachgebieten bereits etabliert. Zukünftig sollte dieses Modell auch für alle anderen Fachgebiete flächendeckend ermöglicht werden. Neben einheitlichen Kriterien bei der Befugniserteilung ist der Ausbau von standortübergreifenden Verbundbefugnissen dafür essenziell.\r\nDer BDI fordert die Landesärztekammern auf, flächendeckend sektoren- und kammerübergreifende Verbundweiterbildungen zuzulassen.\r\n3. Finanzierung\r\nIn den bestehenden Finanzierungsmodellen in der stationären und ambulanten Versorgung fehlt der Anreiz, Zeit und Ressourcen in die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte zu investieren. Umwälzungen sowohl in der stationären als auch der ambulanten Versorgungslandschaft bedingen, dass in diesem Kontext auch die Strukturen der Weiterbildung und ihrer Finanzierung angepasst werden. Der Ausbau bestehender Förderprogramme, wie zum Beispiel eine bessere Abbildung der Inneren Medizin bei der Förderung der ambulanten Weiterbildung nach § 75a SGB V, wären eine kurzfristige Zwischenlösung. Langfristig werden diese Insellösungen in einem sektorenübergreifenden System diesem Anspruch aber nicht gerecht.\r\nVor diesem Hintergrund müssen Wege gefunden werden, die Finanzierung der Weiterbildung stationär und ambulant sicherzustellen. Eine neue Vergütungssystematik im Rahmen der Krankenhausstrukturreform in Form von Vorhaltekosten und DRGs muss dies zwingend abbilden. In der vertragsärztlichen Versorgung wird eine leistungsgerechte Finanzierung der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung einerseits durch die Budgetierung und andererseits durch die Vergütungssystematik, die auf dem Facharztstatus beruht, verhindert. Das heißt, zahlreiche Leistungen sind an die persönliche Leistungserbringung durch den Facharzt oder die Fachärztin gekoppelt. Unter der Prämisse, dass Weiterzubildende für bestimmte Leistungen den Facharztstandard gewährleisten können – so genannte anvertraubare professionelle Tätigkeiten (APT) – sollten Praxen, die weiterbilden, zukünftig extrabudgetäre Honorarzuschläge erhalten.\r\nDer BDI fordert kurzfristig eine angemessene Finanzierung der\r\närztlichen Weiterbildung in der ambulanten und stationären\r\nVersorgung.\r\nBerufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI)\r\nSchöne Aussicht 5 • 65193 Wiesbaden\r\nTel.: 0611. 181 33 - 0 • info@bdi.de\r\nPräsidium\r\nChristine Neumann-Grutzeck (Präsidentin)\r\nDr. med. Norbert Smetak (1. Vizepräsident und Schatzmeister)\r\nPD Dr. med. Kevin Schulte (2. Vizepräsident)\r\nGeschäftsführung\r\nTilo Radau (Geschäftsführer)\r\nBastian Schroeder (Stellv. Geschäftsführer und Pressekontakt)\r\nSie finden diese Position wichtig?\r\nDann unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Mitgliedschaft.\r\nDenn wir fordern nicht nur, sondern setzen uns aktiv für diese Ziele ein.\r\nGemeinsam erreichen wir mehr!\r\nInfos zur Mitgliedschaft\r\nWeitere BDI Positionen unter bdi.de/positionen\r\nJETZT\r\nMitglied\r\nwerden!"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012403","regulatoryProjectTitle":"Zukunft des Gesundheitswesens ressortübergreifend sichern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/08/e3/359631/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300041.pdf","pdfPageCount":12,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nZukunft des Gesundheitswesens ressortübergreifend sichern\r\nThesenpapier des Bündnis Gesundheit\r\nPräambel\r\nDas Bündnis Gesundheit ist ein Zusammenschluss der in der Versorgung tätigen Gesundheitsberufe. Mit Blick auf die großen Herausforderungen der nächsten Jahre ist es unser gemeinsames Ziel, den hohen Standard der Gesundheitsversorgung in Deutschland aufrechtzuerhalten. Wir steuern auf eine demografische Krise zu, die bereits in den nächsten drei bis fünf Jahren zu tiefen Einschnitten des Leistungsniveaus führen kann. Im Angesicht des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts muss dem Thema Gesundheit eine neue, den Herausforderungen angemessene Bedeutung eingeräumt werden. Dies umso mehr, als mit Klimawandel, Kriegen, Migration und möglichen weiteren Pandemien zusätzliche Herausforderungen auf uns zukommen. Dabei reicht es nicht, Maßnahmen und Reformen allein auf das Gesundheitssystem zu beschränken. Die Herausforderungen haben eine Größenordnung und Themenvielfalt erreicht, die nur ressortübergreifend und nur durch eine übergeordnete Schwerpunktsetzung und Koordination geschultert werden können. Wir wenden uns daher mit diesem dringenden Appell auch an den Bundeskanzler und die politischen Schlüsselressorts.\r\nEinführung\r\nGesundheit wird nicht umsonst häufig als des Menschen „höchstes Gut“ bezeichnet. Die Lebenszufriedenheit der Menschen ist eng mit der Wahrnehmung der eigenen Gesundheit und mit dem Vertrauen in eine professionelle Versorgung im Krankheitsfall verbunden. In demokratischen Staaten stellt die Sicherung des Gesundheitswesens einen wesentlichen Faktor zur Stärkung und Erhaltung der Demokratie sowie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dar. Das Institut für Demoskopie Allensbach zeigt in seiner jüngsten Umfrage zum Gesundheitssystem und der Gesundheitsversorgung einen deutlichen Rückgang des Vertrauens in die gesundheitliche Versorgung auf. Jeder Zweite sei überzeugt, dass die Leistungsfähigkeit des Systems erodiere, das Vertrauen, bei Bedarf gut versorgt zu werden, sei seit dem Jahr 2022 deutlich zurückgegangen (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vertrauen-ins-gesundheitssystem-sinkt-laut-allensbach-umfrage-rapide-19876222.html; https://www.ifd-allensbach.de/). Dass die große Mehrheit den Status quo als (noch) zufriedenstellend bewertet, ist auch den Beschäftigten in allen Berufsgruppen und Versorgungsgebieten zuzuschreiben, die sich oft weit über ihre Belastungsgrenzen hinaus einsetzen. Im Angesicht der „doppelten“ demografischen Krise, also der Alterung der zu versorgenden Bevölkerung sowie der Alterung und Berentung des versorgenden Gesundheitspersonals, wird auch dies nicht\r\n2\r\nausreichen, um unter den aktuellen Bedingungen eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen.\r\nSeit dem Ende der Pandemie hat sich der Fokus der politischen Aufmerksamkeit auf andere Krisen verlagert. Aktuell ist - auch angesichts angespannter öffentlicher Haushalte - die Bereitschaft gesunken, dem Gesundheitswesen die nötige Bedeutung und die damit einhergehenden ausreichenden Gelder bereitzustellen. Immer wieder wird darauf abgehoben, dass das Gesundheitswesen in Deutschland hohe Ausgaben verursache und im Verhältnis dazu unzureichende Ergebnisse liefere. Statt zusätzlicher finanzieller Mittel seien lediglich strukturelle Reformen erforderlich.\r\nAuch aus Sicht der Berufsgruppen im Gesundheitswesen sind strukturelle Veränderungen unumgänglich. Mehr Geld allein wird die Probleme im Gesundheitswesen nicht lösen. Den Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsberufe ist bewusst, dass vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen gezielt auch Maßnahmen ergriffen und Steuerungselemente eingeführt werden müssen, die das Personal entlasten. Dazu gehören zwingend vermehrte Gesundheitsförderung und Prävention, eine gezielte Steuerung der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, eine effiziente Nutzung von Ressourcen und eine Verbesserung der interprofessionellen und der sektorenverbindenden Zusammenarbeit, um eine vernetzte und patientenorientierte Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Ebenso sind auch große Strukturreformen aller Versorgungsbereiche notwendig. Es steht jedoch auch außer Frage, dass große Reformen ohne eine auskömmliche Finanzierung, insbesondere der Übergangs- und Transformationsphase, nicht möglich sind. Ein tiefgreifender Strukturumbau und eine zielführende Modernisierung des Gesundheitswesens lassen sich durch die bloße Umschichtung finanzieller Mittel nicht umsetzen.\r\nDies gilt umso mehr, als der Zustand des Gesundheitswesens kritisch ist. Der Teufelskreis von Überlastung, Erschöpfung und Exodus aus der Patientenversorgung konnte bisher nicht durchbrochen werden. Diejenigen, die im Gesundheitswesen tätig sind, wissen, dass das System in seiner jetzigen Verfassung nicht in der Lage wäre, nochmals eine gesundheitliche Krise größeren Ausmaßes zu bewältigen. Doch auch im aktuellen „Routinebetrieb“ geht die Schere zwischen Versorgungsbedarf und Personalausstattung, zwischen Anspruch und Realität der Gesundheitsversorgung immer weiter auseinander. Wartezeiten und Versorgungseinschränkungen gehören bereits jetzt in vielen Bereichen zum Alltag. Die Sicherheit der Patientenversorgung ist ebenso gefährdet wie die Gesundheit der in der Versorgung Beschäftigten.\r\nDie Politik muss sich fragen lassen, ob sie mit ihrer aktuellen Agenda noch dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürger an gesundheitlicher Versorgung gerecht werden kann. Sie muss sich fragen lassen, wie sie die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung in der Zukunft personell und strukturell sichern will. Und sie muss sich fragen lassen, ob sie es verantworten kann, einer dringend notwendigen, nachhaltigen Weiterentwicklung des Gesundheitswesens die notwendige finanzielle Grundlage vorzuenthalten.\r\n3\r\nDie Forderungen des Bündnis Gesundheit\r\nAus Sicht des Bündnis Gesundheit müssen prioritär drei Handlungsfelder angegangen werden, um eine zukunftsfeste, patientengerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten:\r\n•\r\nFachkräftesicherung\r\n•\r\nPatientengerechte Versorgungsstrukturen und -steuerung\r\n•\r\nNachhaltige Finanzierung\r\nHandlungsfeld I: Dem Fachkräftemangel begegnen\r\nDer Personalmangel im Gesundheitswesen erfordert deutlich mehr Personal- und Nachwuchsgewinnung, aber auch bessere Arbeitsbedingungen. Die Tätigkeit in den Gesundheitsberufen muss so attraktiv sein, dass ausreichend viele Menschen sich für diesen Weg entscheiden, sie gute Entwicklungsmöglichkeiten und erfüllende, ausreichend honorierte Tätigkeiten vorfinden und den Beruf nicht wieder verlassen. Dies hat auch das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrates für Gesundheit und Pflege zum Thema „Fachkräfte im Gesundheitswesen. Nachhaltiger Einsatz einer knappen Ressource\" eindrücklich dargelegt (https://www.svr-gesundheit.de/publikationen/gutachten-2024/). Für Menschen aus dem Ausland muss es praktikable Wege geben, um in Deutschland tätig zu werden und sich willkommen zu fühlen. Die Gesundheitsversorgung bietet für diese Anforderungen viel Potenzial.\r\nDas Bündnis Gesundheit fordert:\r\n•\r\nNachwuchssicherung durch mehr Förderung der Ausbildungskapazitäten in Gesundheitsberufen\r\nDazu gehören eine breit angelegte multimediale Kampagne zur Gewinnung von Auszubildenden und Fachkräften in allen Versorgungsbereichen, die Erhöhung der Zahl an Studienplätzen für Gesundheitsberufe an staatlichen Universitäten und Hochschulen in Deutschland sowie ein Ausbau der Hochschulangebote im Bereich der Heilmittelerbringer. Angesichts des steigenden Bedarfs und der abnehmenden Zahl an Lehrenden müssen innovative Lösungen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung entwickelt werden.\r\n•\r\nIntegration ausländischer Fachkräfte in das Gesundheitswesen\r\nOhne Zuwanderung und Integration von Menschen aller Qualifikationsstufen aus dem Ausland in die Arbeitswelt können wir den demografischen Herausforderungen nicht standhalten. Das Gesundheitswesen ist auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen, allerdings findet Deutschland sich im internationalen Vergleich attraktiver Einwanderungsländer weit abgeschlagen. Notwendig sind unterstützende Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, auch die Teilhabe ausländischer Fachkräfte am sozialen und gesellschaftlichen Leben zu fördern.\r\n4\r\n•\r\nSicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesundheitsberufe, um die Fluktuation aus der Versorgung zu beenden\r\nDazu müssen attraktive Ausbildungsmodelle und Karrierepfade gefördert sowie wettbewerbsfähige, angemessene Vergütungsstrukturen, gute Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe sowie geeignete Arbeitsmodelle für unterschiedliche Lebenslagen geschaffen werden.\r\n•\r\nSchutz vor dauerhafter Überlastung\r\nIn zahlreichen Studien konnte aufgezeigt werden, dass eine dauerhafte Überlastung der psychischen und physischen Gesundheit schadet. Um dem entgegenzutreten, müssen präventive Maßnahmen ergriffen werden. Grundvoraussetzung ist eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung. Pflegende Zugehörige müssen unterstützt und für die Pflege ihrer Zugehörigen befähigt werden.\r\n•\r\nGute Arbeitsbedingungen für eine zugewandte Patientenversorgung und Entlastung durch Bürokratieabbau\r\nDem Gesundheitspersonal muss es ermöglicht werden, den eigenen Ansprüchen an eine qualitativ hochwertige und menschenwürdige Versorgung gerecht zu werden. Dazu gehört auch, ausreichend Zeit für die Tätigkeit mit Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Die überbordende Bürokratisierung ist ein Grundproblem in der Versorgung und muss dringend beendet werden. Die Bundesregierung muss ihren Ankündigungen endlich Taten folgen lassen und ein umfassendes Bürokratieabbaupaket im Gesundheitswesen auf den Weg bringen. Wir unterstützen sinnvolle Projekte der Digitalisierung, sofern sie patienten- und mitarbeiterorientiert gestaltet werden.\r\n•\r\nDas Primat des Patientenwohls muss uneingeschränkt gelten\r\nDie Kommerzialisierung im Gesundheitswesen muss beendet werden. Dazu gehören klare Regeln für Aktivitäten von Private-Equity-Unternehmen im Gesundheits- und Pflegewesen. Ein hoher Kommerzialisierungsdruck führt zu anhaltender Frustration des Gesundheitspersonals und befördert Ausstiege aus der Versorgung.\r\nHandlungsfeld II: Gute versorgungsorientierte Strukturen gemeinsam mit den Gesundheitsberufen entwickeln\r\nDie Versorgung der Zukunft braucht versorgungsorientierte, praxistaugliche und nachhaltige Strukturen. Die komplexen Strukturen eines umfassenden Gesundheitssystems erfordern zudem Wege und Mittel, die einerseits allen Menschen einen angemessenen und fairen Zugang ermöglichen und andererseits sicherstellen, dass die Strukturen effizient und bedarfsgerecht in Anspruch genommen werden. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens spielt hier eine zentrale Rolle. Entscheidend ist aber auch die Einbeziehung der in der Patientenversorgung tätigen Berufsgruppen in die Weiterentwicklung der Strukturen.\r\n5\r\nDas Bündnis Gesundheit fordert:\r\n•\r\nGesundheitsberufe für den Praxischeck einbinden\r\nDie Gesundheitsberufe müssen in die Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens und in die Konzeption von Reformvorhaben eingebunden werden. Nur so können die Strukturen praxistauglich, qualitätsgesichert und patientengerecht gestaltet werden.\r\n•\r\nSelbstverwaltung stärken\r\nDie Selbstverwaltung ist das Organisationsprinzip, mit dem eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten sichergestellt wird. Die Selbstverwaltung sichert die Einhaltung medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Standards, ethischer Grundsätze und berufsrechtlicher Vorgaben. Dieses im internationalen Vergleich einmalige Prinzip gilt es, im Gesundheitswesen zu stärken und weiterzuentwickeln.\r\n•\r\nAmbulante Versorgung gleichwertig mitdenken und dauerhaft sicherstellen\r\nDer ambulanten Versorgung muss von der Politik die gleiche Priorität eingeräumt werden wie der Krankenhausversorgung.\r\n•\r\nInterprofessionelle und sektorenverbindende Zusammenarbeit fördern Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe über die Sektoren hinweg ist ein wesentlicher Schlüssel zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen. Die derzeitigen Rahmenbedingungen, insbesondere bei der Aufgabenverteilung und Finanzierung der Leistungserbringung, erschweren diese Zusammenarbeit und müssen dringend ergänzt und angepasst werden. Patientinnen und Patienten müssen in ihren Anstrengungen begleitend unterstützt werden, chronische medizinisch-pflegerische Lebenssituationen zu bewältigen.\r\n•\r\nDigitalisierung prioritär, versorgungsgerecht und anwendertauglich umsetzen Eine umfassende Digitalisierung des Gesundheitswesens ist der Schlüssel für eine bedarfsgerechte Patientensteuerung und effiziente Versorgungsstrukturen. Der aktuelle Digitalisierungsgrad in Deutschland ist ein Armutszeugnis und verhindert innovative Versorgungsansätze wie sektorenübergreifende Konzepte, Entbürokratisierung, Steuerung und Telemedizin. Die Gesundheitsberufe brauchen eine stabile, störungsfreie Telematikinfrastruktur sowie praxistaugliche und bedarfsgerechte digitale Anwendungen sowie einen gleichberechtigten Zugriff.\r\n•\r\nGleichwertige Lebensverhältnisse sichern\r\nAuch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist eine wohnortnahe, flächendeckende Versorgung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land von hoher Bedeutung. Alle Reformen der Gesundheitsversorgung müssen dem Praxischeck aus den unterschiedlichen regionalen Perspektiven standhalten.\r\n•\r\nVersorgung präventionsorientiert ausrichten\r\nAngesichts der demografischen Entwicklung kommt einer präventionsorientierten Gesundheitsversorgung eine zentrale Rolle zu. In einer „Gesellschaft des langen Lebens“ müssen Gesundheitsvorsorge und -förderung einen zentralen Stellenwert bekommen.\r\n6\r\n•\r\nGesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken\r\nDie Gesundheitskompetenz und Gesundheitssystemkompetenz sowie die Maßnahmen zur Gesundheitsbildung der Bevölkerung müssen erheblich gesteigert werden. So muss Gesundheitsbildung als Bestandteil der Primärprävention bereits in den Schulunterricht aufgenommen werden. Darüber hinaus sollte die Kultusministerkonferenz eine länderübergreifend abgestimmte Strategie entwickeln, mit der die Förderung von Gesundheitskompetenz im Alltag von Eltern, Kindern und Jugendlichen sowie in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen nachhaltig verankert werden kann. Gesundheitskompetenz ist zudem maßgeblich, um die Eigenverantwortung der Bevölkerung fördern und fordern zu können. Menschen, die sich für die Gesellschaft engagieren, übernehmen Verantwortung und fördern damit den Zusammenhalt. Freiwillige und ehrenamtliche Engagements gilt es zu stärken und zu unterstützen.\r\n•\r\nVerbindliche Versorgungssteuerung umsetzen\r\nDie vorhandenen Versorgungskapazitäten müssen stärker als bisher zielgerichtet eingesetzt werden. Das deutsche Gesundheitswesen ist von einem kaum gesteuerten Zugang und einer unstrukturierten Inanspruchnahme gekennzeichnet. Dies ist auch zum Nachteil der Patientinnen und Patienten, denn unter diesen Bedingungen wird es immer schwieriger, eine abgestimmte und sichere Versorgung zu gewährleisten. Ziel der Gesundheitsversorgung muss es sein, die vorhandenen Ressourcen so effektiv, aufeinander abgestimmt und effizient einzusetzen, dass sie dem tatsächlichen Behandlungsbedarf gerecht werden.\r\nHandlungsfeld III: Die Finanzierung für eine wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sichern\r\nGesundheit und Pflege sind keine Kostenfaktoren, sondern Grundvoraussetzung für eine lebenswerte, sozial und politisch stabile Gesellschaft. Deswegen ist eine auskömmliche Finanzierung des Gesundheitssystems unabdingbar. Sie ist Voraussetzung für eine patienten- und aufgabengerechte personelle Ausstattung ebenso wie für die dringlich notwendigen strukturellen Reformen.\r\nDas Bündnis Gesundheit fordert:\r\n•\r\nDie gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung durch ausreichend hohe Bundesmittel finanziell absichern\r\nVersicherungsfremde Leistungen dürfen nicht durch Solidarbeiträge der Sozialversicherten finanziert werden. Es muss darüber hinaus geprüft werden, wie durch Genusssteuern generierte Gelder der Patientenversorgung direkt zugutekommen können.\r\n•\r\nBudgetierung abschaffen\r\nEs ist im Angesicht einer drohenden Unterversorgung nicht mehr zeitgemäß, Leistungen zu budgetieren. Wenn nicht alle Leistungen, die erbracht auch bezahlt\r\n7\r\nwerden, verschärft dies drohende Versorgungslücken und führt zu Leistungskürzungen.\r\n•\r\nAuskömmliche Finanzierung der geplanten Reformen sicherstellen\r\nDie anstehenden Reformen, wie die Krankenhausreform und die Notfallreform, haben das Potenzial, mittel- und langfristig zu einer besser strukturierten und mithin auch kosteneffizienteren Gesundheitsversorgung zu führen. Die Bundesregierung muss allerdings die Übergangs- und Transformationsphasen der Reformen finanziell absichern. Anderenfalls drohen die Reformen zu scheitern.\r\n•\r\nGenerationengerechtigkeit gewährleisten\r\nDer demografische Wandel wird durch einen Anstieg der Krankheitslast und einen dramatischen Verlust an Arbeitskraft zu großen Herausforderungen für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung führen. Für die zur Bewältigung erforderlichen Mittel können die nachkommenden Generationen nicht allein aufkommen. Die Bundesregierung muss im Sinne der Generationengerechtigkeit vorausschauend Mittel bereitstellen, zum Beispiel in Form eines „Gesundheitszuschlags für eine Gesellschaft des langen Lebens“.\r\nZusammenarbeit im und mit dem Bündnis Gesundheit\r\nDas Bündnis Gesundheit vertritt die Gesundheitsberufe und damit mehr als vier Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen. Wir haben uns zusammengeschlossen, um gemeinsam Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen unser Gesundheitssystem zukunftsfest gemacht werden kann. Ziel ist es, den Patientinnen und Patienten wohnortnah und flächendeckend eine strukturierte, qualitativ hochwertige, zugewandte und präventionsorientierte Versorgung gewährleisten zu können.\r\nDas Bündnis Gesundheit ist bereit, sich bei der Umsetzung der in diesem Papier gestellten Forderungen einzubringen – aus interprofessioneller und sektorenübergreifender Perspektive, mit fachlicher Expertise und Kompetenz sowie mit einem gemeinsamen Einigungs- und Handlungswillen.\r\nBundesärztekammer (BÄK) Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Ärztekammern\r\nDeutscher Pflegerat e.V. (DPR)\r\n8\r\nBundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e.V.\r\nVerband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf)\r\nABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.\r\nADEXA - Die Apothekengewerkschaft\r\nAWMF e.V. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaften\r\nBerufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)\r\nBerufsverband Orthoptik Deutschland e.V. (BOD)\r\nBundespsychotherapeutenkammer (BPtK)\r\n9\r\nBundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland BED e.V.\r\nBundesverband PTA e.V. (BVpta)\r\nBundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)\r\nbvvp e.V. Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten\r\ndbl – Deutscher Bundesverband Logopädie e.V.\r\nDer Verband für Physiotherapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.\r\nDeutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT)\r\nDeutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG)\r\n10\r\nDeutscher Ärztinnenbund e.V.\r\nDeutscher Berufsverband für Altenpflege e.V. (DBVA)\r\nDeutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V.\r\nDeutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Lehrervereinigung\r\nSchlaffhorst-Andersen e.V. (dba)\r\nDeutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs)\r\nDeutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)\r\nDeutscher Verband für Physiotherapie e.V.\r\nDeutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V.\r\n11\r\nDVTA - Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V.\r\nHartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.\r\nHausärztinnen- und Hausärzteverband e.V.\r\nKassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)\r\nKassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)\r\nLOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e.V.\r\nMarburger Bund – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.\r\nMEDI GENO Deutschland e.V.\r\n12\r\nSpitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)\r\nSpitzenverband ZNS (SpiZ)\r\nVDB Physiotherapieverband Bund\r\nVerband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD)\r\nVerband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)\r\nVerband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte e.V. (VLK)\r\nVirchow Bund – Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012404","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der Altersmedizin","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ac/f5/359633/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300043.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der demografische Wandel stellt die medizinische und pflegerische Versorgung\r\nälterer Menschen vor große Herausforderungen. Um die Lebensqualität und Autonomie\r\nim Alter zu sichern, muss die Altersmedizin stärker in den Fokus gesundheitspolitischer\r\nEntscheidungen rücken. Dafür braucht es auch eine gesamtgesellschaftliche\r\nDiskussion über die Herausforderungen des Alterns. Hierbei kommt\r\nInternistinnen und Internisten eine zentrale Rolle zu.\r\nSeptember 2024 BDI Position\r\nAltersmedizin\r\nInternistische Forderungen für eine zukunftsfähige und\r\npatientenorientierte Altersmedizin\r\nDeutschland steht vor einer Herausforderung: Der Anteil der älteren Bevölkerung wird immer größer. Damit steigt auch der medizinische Versorgungs- und Pflegebedarf erheblich. Die Innere Medizin hat wie kein anderes Fachgebiet eine ganzheitliche Sicht auf die ambulante und stationäre Patientenversorgung und den Anspruch, eine Synthese aus Spitzenmedizin und Menschlichkeit zu finden. Internistinnen und Internisten allgemein und Geriaterinnen und Geriater im Besonderen sind Eckpfeiler in der Versorgung älterer und gebrechlicher Menschen.\r\nAltersmedizin (Geriatrie) nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein. Sie muss den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen gerecht werden, die oft an mehreren chronischen Erkrankungen leiden und ein hohes Risiko für Pflegebedürftigkeit haben. In dieser Lebensphase stehen Lebensqualität, Autonomie und individuelle Wünsche im Vordergrund. Der BDI sieht es als seine Pflicht an, in der gesundheitspolitischen Debatte die Weichen für eine würdevolle und zukunftsorientierte Versorgung älterer Menschen zu stellen.\r\nZwischen Selbstbestimmung und medizinischen\r\nMöglichkeiten\r\nUnsere Forderungen im Detail\r\nUm den demographischen Wandel erfolgreich zu meistern und sicherzustellen, dass ältere Menschen in unserer Gesellschaft auch in Zukunft gut versorgt sind, fordert der BDI:\r\n1. Offenheit\r\nDie steigende Lebenserwartung führt zu einer wachsenden Zahl älterer Menschen mit komplexen gesundheitlichen Bedürfnissen. Da das versorgende Gesundheitspersonal gleichzeitig altert und in den Ruhestand tritt, steuert das Gesundheitswesen auf eine Krise zu. Die Herausforderung besteht nicht nur in der Sicherstellung einer hochwertigen medizinischen Versorgung, sondern auch in der Wahrung der Lebensqualität und Autonomie im Alter.\r\nDies erfordert eine offene Auseinandersetzung über den Umgang mit den Herausforderungen des Alterns. Ziel einer breit angelegten gesellschaftlichen Debatte muss es sein, tragfähige Lösungen zu finden, die sowohl den individuellen Bedürfnissen als auch den gesamtgesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden. Internistinnen und Internisten sollten Teil dieses Prozesses sein.\r\nDer BDI fordert den Deutschen Bundestag auf, eine Enquete-\r\nKommission für eine offene gesellschaftliche Diskussion über die Herausforderungen des demographischen Wandels einzusetzen.\r\n2. Ganzheitlichkeit\r\nDie Versorgung älterer Menschen erfordert spezielles Fachwissen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte und des medizinischen Personals. Um Pflegebedürftigkeit konsequent zu vermeiden bzw. zu reduzieren, muss der Fokus auf dem Erhalt der Funktionalität und Selbsthilfefähigkeit der Patienten liegen.\r\nHier bedarf es nicht nur einer stärkeren Betonung geriatrischer Inhalte in der internistischen Basisweiterbildung; es braucht parallel auch – unter Beibehaltung der bestehenden Zusatz-Weiterbildung – eine echte Schwerpunktbildung im Gebiet Innere Medizin. Nur so kann eine umfassende Versorgung gewährleistet werden, die den Bedürfnissen dieser Patientengruppe gerecht wird.\r\nDer BDI fordert eine stärkere Integration geriatrischer Inhalte in die internistische Basisweiterbildung. Das Ziel bleibt die Etablierung eines Schwerpunktes Geriatrie im Gebiet Innere Medizin unter Beibehaltung der Zusatz-Weiterbildung.\r\n3. Autonomie\r\nPatientenautonomie ist ein zentrales Prinzip der medizinischen Ethik. Insbesondere bei älteren Menschen muss die Achtung der Autonomie und individuellen Wünsche im Mittelpunkt stehen, auch wenn dies in bestimmten Fällen zu einer Abkehr von einer – rein klinisch betrachtet – optimalen medizinischen Versorgung führt.\r\nDerzeit zielt die Versorgung älterer und pflegebedürftiger Patienten vor allem auf die Versorgungssicherheit ab, die oft mit einer institutionellen Versorgung assoziiert wird. Präventive Ansätze, etwa bei der Sturzprävention, werden kaum genutzt. Der BDI fordert, das Gesundheitssystem verstärkt auf die Wünsche und Präferenzen der Patienten auszurichten. Dies bedeutet, dass medizinische Entscheidungen nicht nur anhand klinischer Kriterien getroffen werden, sondern auch die individuellen Lebensumstände und vorhandenen Ressourcen der älteren Menschen einbezogen werden müssen.\r\nDer BDI fordert, den Fokus verstärkt auf die Patientenautonomie und -wünsche zu legen und Prävention auch im höheren Alter zu fördern.\r\n4. Patientenwunsch\r\nIn einer Zeit, in der medizinische Möglichkeiten fast grenzenlos erscheinen, werden Patientenverfügungen immer wichtiger. Sie ermöglichen es Menschen, ihre Wünsche und Vorstellungen für den Fall zu formulieren, dass sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Oftmals läuft die medizinische\r\nBehandlung an den Vorstellungen der Patienten vorbei, da diese nicht rechtzeitig definiert wurden oder die aktuelle Situation nicht beinhalten.\r\nDer BDI fordert, dass diese Patientenverfügungen nicht nur vorhanden, sondern auch im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA) und des Notfalldatensatzes standardisiert und leicht zugänglich gemacht werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Wünsche der Patienten in der Versorgungspraxis, insbesondere im Notfall, auch tatsächlich berücksichtigt werden. Eine standardisierte und modulare Patientenverfügung ermöglicht eine individuell abgestimmte Versorgung und fördert die Selbstbestimmung der Patienten.\r\nDer BDI fordert eine standardisierte und modulare Patientenverfügung im Rahmen der ePA / des Notfalldatensatzes zur Verfügung zu stellen.\r\n5. Sterben\r\nAlter ist der hauptsächliche Risikofaktor für Tod. Damit sind Themen wie Sterben, Palliation und Lebensende eng mit der Altersmedizin verknüpft. Obwohl der Umgang mit Sterbewünschen und der palliativmedizinischen Versorgung von zentraler Bedeutung für die Würde und Autonomie älterer Menschen ist, wird das Lebensende in unserer Gesellschaft oft tabuisiert.\r\nMenschen, die im höheren Lebensalter und in palliativer Situation Ihrem Leben ein Ende setzen möchten, sollten alle Möglichkeiten einer palliativen Therapie\r\nerhalten, sofern depressive Störungen ausgeschlossen wurden. Ebenso sollte in solchen Situationen der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken professionell und symptomatisch medizinisch begleitet werden, wobei Aufklärungsgespräche über die Optionen und Verläufe mit den Betroffenen und ihren Bezugspersonen entscheidend sind. Das leitende Behandlungsprinzip in dieser Phase muss die Frage sein, was für den Patienten am wichtigsten ist oder war. Ein solches, wertschätzendes medizinisches Vorgehen kann die aktive (und passive) Sterbehilfe, die der BDI ablehnt, überflüssig machen.\r\nDer BDI fordert eine öffentliche Diskussion über den Umgang mit Sterbewünschen im Alter. Menschen im höheren Lebensalter und in palliativer Situation sollten alle Möglichkeiten einer palliativen\r\nTherapie erhalten.\r\nBerufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI)\r\nSchöne Aussicht 5 • 65193 Wiesbaden\r\nTel.: 0611. 181 33 - 0 • info@bdi.de\r\nPräsidium\r\nChristine Neumann-Grutzeck (Präsidentin)\r\nDr. med. Norbert Smetak (1. Vizepräsident und Schatzmeister)\r\nPD Dr. med. Kevin Schulte (2. Vizepräsident)\r\nGeschäftsführung\r\nBastian Schroeder (Geschäftsführer)\r\nSie finden diese Position wichtig?\r\nDann unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Mitgliedschaft.\r\nDenn wir fordern nicht nur, sondern setzen uns aktiv für diese Ziele ein.\r\nGemeinsam erreichen wir mehr!\r\nwww.bdi.de\r\nWeitere BDI Positionen unter bdi.de/positionen\r\nJETZT\r\nMitglied\r\nwerden!"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012405","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der vertragsärztlichen Versorgung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/63/44/359635/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300046.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Vertragsärztinnen und Vertragsärzte spielen eine entscheidende Rolle für die\r\nwohnortnahe Versorgung der Menschen in Deutschland. Um diese wichtige\r\nFunktion zu sichern, müssen gesundheitspolitische Rahmenbedingungen die\r\nvertragsärztliche Versorgung als unverzichtbares Element unseres Gesundheitssystems\r\nunterstützen, statt sie zu gefährden. Eine starke und unabhängige\r\nSelbstverwaltung ist dabei ebenso essenziell wie eine faire und attraktive\r\nVergütung ärztlicher Leistungen.\r\nSeptember 2024 BDI Position\r\nVertragsärztliche Versorgung\r\nInternistische Forderungen zum Erhalt und zur Förderung\r\nder vertragsärztlichen Versorgung\r\nDie vertragsärztliche Versorgung ist eine tragende Säule des deutschen Gesundheitssystems. Sie gewährleistet eine wohnortnahe medizinische Betreuung und trägt maßgeblich zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung bei.\r\nGleichzeitig stehen die haus- und fachärztlichen Praxen durch demografische Veränderungen, steigende Patientenzahlen sowie administrative Belastungen und Kostensteigerungen vor großen Herausforderungen. Besonders der steigende Bedarf an medizinischen Leistungen und der Fachkräftemangel machen es erforderlich, die Rahmenbedingungen für Vertragsärztinnen und -ärzte zu verbessern.\r\nAutonomie stärken\r\nUnsere Forderungen im Detail\r\nUm die haus- und fachärztliche Versorgung in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten, sind aus Sicht des BDI folgende Voraussetzungen essenziell:\r\n1. Freiberuflichkeit\r\nDer ärztliche Beruf ist ein freier Beruf. Freiberuflichkeit ermöglicht Ärztinnen und Ärzten, ihre eigene Berufs- und Gebührenordnung (GOÄ) festzulegen beziehungsweise aufzusetzen sowie die Qualitätskriterien ihrer Arbeit eigenständig zu definieren und zu kontrollieren. Sie sichert die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen gegenüber Dritten. Die ärztliche Selbstverwaltung ist eine Konsequenz der Freiberuflichkeit.\r\nFreiberuflichkeit gilt für alle Ärzte, unabhängig davon, ob sie angestellt oder selbstständig sind. Trotz des Trends zu Teilzeit und Anstellung bleibt die Selbständigkeit in einer eigenen Praxis ein hohes Gut. Sie fördert individuelle Gestaltungsmöglichkeiten in der ärztlichen Tätigkeit und Praxisorganisation und trägt so zu einer patientenorientierten Versorgung bei.\r\nFreiberuflichkeit ist eine Voraussetzung für das Patientenwohl. Dennoch wird die ärztliche Berufsfreiheit zunehmend eingeschränkt: Bürokratie und staatliche Regulierung bedrohen den freien Arztberuf und wirken demotivierend.\r\nUm die vertragsärztliche Versorgung zukunftsfähig zu machen, muss die Freiberuflichkeit geschützt und gefördert werden. Dies erfordert politische und finanzielle Rahmenbedingungen, die eine unabhängige ärztliche Tätigkeit und angemessene Vergütung sicherstellen – einschließlich einer modernen GOÄ.\r\nDer BDI fordert, die ärztliche Freiberuflichkeit zu schützen und zu fördern.\r\n2. Selbstverwaltungsprinzip\r\nIm deutschen Gesundheitswesen gilt das Prinzip der Selbstverwaltung. Der Staat gibt die Rahmenbedingungen vor, aber die Träger des Gesundheitswesens organisieren sich eigenverantwortlich. Wichtige Entscheidungen werden von denen getroffen, die in der Versorgung tätig sind und die Patienten am besten kennen.\r\nZur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung hat der Gesetzgeber den KVen den Sicherstellungsauftrag übertragen. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens gestalten KVen und Krankenkassen die ambulante Versorgung gemäß den Bedürfnissen der Bürger vor Ort. In der Praxis wird dieser Spielraum jedoch durch staatliche Eingriffe kontinuierlich beschnitten.\r\nEine Aushöhlung der Selbstverwaltung schwächt die Eigenverantwortung der Ärzte und auch ihre Motivation, an innovativen Versorgungskonzepten mitzuwirken. Um die hohe Versorgungsqualität zu erhalten, müssen die Rahmenbedingungen für eine handlungsfähige Selbstverwaltung wiederhergestellt werden.\r\nDer BDI fordert ein Ende der staatlichen Eingriffe in die Selbstverwaltung und eine Wiederherstellung ihres Handlungsspielraums.\r\n3. Ambulantisierung\r\nDer medizinische Fortschritt ermöglicht, auch komplexe Prozeduren ambulant durchzuführen. Ambulante Behandlungen sind wohnortnah, weniger belastend und kostengünstiger als stationäre Aufenthalte. Eine verstärkte Ambulantisierung und Verzahnung der Versorgungsbereiche ermöglichen eine kontinuierliche Betreuung der Patienten und entlastet auch die Krankenhäuser.\r\nEs ist entscheidend, die ambulante Versorgung bei gesundheitspolitischen Großprojekten wie der Krankenhausstrukturreform mitzudenken. Statt Krankenhäuser zu ermächtigen, ambulante Leistungen zu erbringen, müssen vertragsärztliche Strukturen gestärkt werden. Das gilt insbesondere, weil die niedergelassenen Fachärzte eine komplementäre Struktur zum Krankenhaus darstellen. Die Einführung einer sektorengleichen Vergütung ist ein Schritt in die richtige Richtung, bedarf jedoch mehr politischen Mutes, um den Leistungskatalog zu erweitern. Die Ambulantisierung kann nur gemeinsam mit den Vertragsärzten gelingen.\r\nDer BDI fordert die konsequente Umsetzung des Grundsatzes\r\n„ambulant vor stationär“.\r\n4. Entbudgetierung\r\nUm die Attraktivität der Niederlassung zu erhalten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist eine faire Vergütung vertragsärztlicher Leistungen unerlässlich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Inflation und Kostensteigerungen der letzten Jahre nicht angemessen refinanziert wurden. Um die Praxen vor den Auswirkungen wirtschaftlicher Krisen zu schützen, muss die Finanzierung an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen angepasst werden.\r\nDie negativen Folgen der Budgetierung werden zunehmend spürbar. Obwohl der Großteil der Patienten in Praxen behandelt wird, sind die GKV-Ausgaben für die stationäre Versorgung trotz sinkender Fallzahlen doppelt so hoch. Vertragsärztinnen und -ärzte sind durch diese Entwicklung ausgezehrt und demotiviert. Eine Verlagerung des Leistungsgeschehens in die ambulante Versorgung ist daher nur mit einer Entbudgetierung haus- und fachärztlicher Leistungen möglich.\r\nDie angekündigte Entbudgetierung der Hausärzte muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Anstatt die Vergütung erneut durch Pauschalen zu deckeln, wäre die Beibehaltung des Leistungsprinzips mit höheren Vergütungen für mehr Zeitaufwand in der Behandlung – auch im fachärztlichen Bereich – leistungsfördernd im Sinne einer patientenorientierten Versorgung.\r\nDer BDI fordert die Entbudgetierung aller haus- und fachärztlichen Leistungen inklusive einer umfassenden EBM-Reform.\r\n5. Weiterbildung\r\nMit der Ambulantisierung verlagert sich auch die ärztliche Weiterbildung zunehmend in den ambulanten Bereich. Im EBM wird jedoch weder die ärztliche Leistung des Weiterzubildenden noch der Aufwand für die Weiterbildung abgebildet. Die Finanzierung erfolgt daher durch eine gesonderte Förderung (s. § 75 a SGB V), von der Internistinnen und Internisten sowohl im haus- als auch im fachärztlichen Bereich jedoch größtenteils ausgeschlossen sind.\r\nDie Ausweitung der Weiterbildungsförderung wäre eine kurzfristig effektive Maßnahme, um dringend benötigte Weiterbildungskapazitäten zu schaffen. Zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung, die fast zu einem Drittel von Internisten sichergestellt wird, wäre es notwendig, die ambulante Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin analog zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu fördern.\r\nInsgesamt wird die bestehende Förderung dem steigenden Bedarf in allen Fachgruppen aber nicht mehr gerecht. Damit haus- und fachärztliche Praxen flächendeckend weiterbilden können, muss die fachärztliche Weiterbildung in der vertragsärztlichen Vergütungssystematik adäquat abgebildet werden.\r\nDer BDI fordert eine nachhaltige Finanzierung der ambulanten Weiterbildung.\r\nBerufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI)\r\nSchöne Aussicht 5 • 65193 Wiesbaden\r\nTel.: 0611. 181 33 - 0 • info@bdi.de\r\nPräsidium\r\nChristine Neumann-Grutzeck (Präsidentin)\r\nDr. med. Norbert Smetak (1. Vizepräsident und Schatzmeister)\r\nPD Dr. med. Kevin Schulte (2. Vizepräsident)\r\nGeschäftsführung\r\nBastian Schroeder (Geschäftsführer)\r\nSie finden diese Position wichtig?\r\nDann unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Mitgliedschaft.\r\nDenn wir fordern nicht nur, sondern setzen uns aktiv für diese Ziele ein.\r\nGemeinsam erreichen wir mehr!\r\nwww.bdi.de\r\nWeitere BDI Positionen unter bdi.de/positionen\r\nJETZT\r\nMitglied\r\nwerden!"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016639","regulatoryProjectTitle":"Einbeziehung der hausärztlich tätigen Internisten in die ambulante Weiterbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/23/ff/530701/Stellungnahme-Gutachten-SG2506050019.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"§ 75a Abs. 1 SGB V – Formulierungshilfe/Prüfbitte\r\nSehr geehrter Herr,\r\nherzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, eine Prüfbitte an das BMG zu formulieren, um zu klären, ob sich der § 75a SGB V im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstär-kungsgesetzes für die Innere Medizin öffnen lässt.\r\nGerne möchte wir Ihnen nachfolgend noch einige Informationen zur Problemstellung des § 75a Abs. 1 SGB V geben:\r\nIn vielen Regionen entwickelt sich der Hausärztemangel zu einem immer gravieren-deren Problem. Bis 2035 fehlen deutschlandweit ca. 11.000 Hausärztinnen und Hausärzte. Gleichzeitig wird das vorhandene Lösungspotenzial nicht ausgeschöpft. Das sorgt bei vielen Kolleginnen und Kollegen für Ratlosigkeit und Frust. Als BDI werben wir dafür, hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten stärker einzubin-den.\r\n1. Problemstellung\r\nDie hausärztliche Versorgung wird gemäß § 73 Abs. 1a SGB V von Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin, für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt) so-wie für Kinder- und Jugendmedizin sichergestellt.\r\nEin zentrales Mittel zur mittel- und langfristigen Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ist die finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung nach § 75a Abs. 1 SGB V. Aber obwohl bundesweit mehr als 27 Prozent der Hausärzte Fach-ärzte für Innere Medizin sind – Tendenz steigend – wird bislang nur die Weiterbil-dung zum Facharzt für Allgemeinmedizin gefördert.\r\nNach Umsetzung der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) können in vielen Kammer- bzw. KV-Bezirken hausärztlich tätige Internisten keine Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin mehr weiterbilden und diese Förderung in Anspruch nehmen. Das führt nicht nur zu einer Verknappung der Weiterbildungsstätten, sondern auch dazu, dass die zu fördernden Stellen nicht in vollem Umfang abgerufen werden: Von den bundesweit mindestens 7.500 Stellen wurden im Jahr 2022 insgesamt 5.366 in Vollzeitäquivalente gefördert (s. Evaluation der Weiterbildungsförderung gemäß § 75a SGB V, Bericht 2023).\r\n2. Lösungsvorschläge\r\nDer Deutsche Hausärztinnen- und Hausärzteverband und die Deutsche Gesell-schaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) haben bereits im De-zember 2022 die bessere Einbindung sowie die kompetenzbasierte Vergabe von Weiterbildungsbefugnissen im Fach Allgemeinmedizin (24 Monate) für hausärztlich tätige Internisten gefordert. Der BDI hat diese Forderung ausdrücklich als einen sinnvollen Baustein - insbesondere unterstützt, weil die Forderung den gemein-schaftlichen, fachgruppenübergreifenden Weg ins Zentrum stellt.\r\nDie neue MWBO lässt darüber hinaus zu, dass ein substantieller Teil der internisti-schen Facharztweiterbildung (18 Monate) ebenfalls im ambulanten Bereich erfol-gen kann – z.B. in hausärztlich-internistischen Praxen. Aus unserer Sicht liegt hie-rin großes Potenzial für den hausärztlichen Nachwuchs. Diese Möglichkeit kann mangels rechtlicher Gleichbehandlung von angehenden Fachärzten für Allgemein-medizin und Internisten aber bislang nicht genutzt werden. Deswegen halten wir die Aufnahme von Fachärztinnen und -ärzten für Innere Medizin (ohne Schwer-punkt) in die Förderung nach § 75a Abs. 1 SGB V für notwendig, angemessen und sinnvoll. Eine vertragliche Verpflichtung der Kolleginnen und Kollegen, im An-schluss an ihre Weiterbildung hausärztlich tätig zu werden, – analog zur Regelung in der Allgemeinmedizin – ist dabei selbstverständlich. Nur gleichberechtigte Fach-ärztinnen und -ärzte für Innere Medizin und Allgemeinmedizin können in Zukunft die anstehenden Aufgaben in der ambulanten Versorgung gemeinsam meistern.\r\nDas BDI Positionspapier zur hausärztlichen Versorgung sowie eine Formulierungs-hilfe für den § 75a SGB V (neu) sind Ihnen zur Information beigefügt. In unserem kürzlichen veröffentlichen Video haben wird die Problematik in 90 Sekunden darge-legt.\r\nBei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-07-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016639","regulatoryProjectTitle":"Einbeziehung der hausärztlich tätigen Internisten in die ambulante Weiterbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7a/4a/530703/Stellungnahme-Gutachten-SG2506050020.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter _______________________,\r\nder Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) verkörpert in einzig-artiger Weise die sektorenübergreifende Versorgung. Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin sind sowohl in der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung als auch im Krankenhaus ein Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung – insbesondere in einer alternden Gesellschaft mit zunehmenden chronischen Erkrankungen. Unser Ziel ist es, auf Grundlage dieser breiten Fachkompetenz gemeinsam mit der Politik und Selbstverwaltung Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um die Versorgungsqualität in Deutschland langfristig zu sichern und zu verbessern.\r\nIm hausärztlichen Bereich ist der BDI nach dem Deutschen Hausärztinnen- und Haus-ärzteverband der zweitgrößte Akteur: Rund ein Drittel aller Hausärzte in Deutschland sind Fachärztinnen und -ärzte für Innere Medizin.\r\nIm Rahmen der aktuellen Koalitionsverhandlungen möchten wir Sie daher auf zwei unserer Kernanliegen aufmerksam machen:\r\n1.\tSicherung der hausärztlichen Versorgung\r\nIn vielen Regionen Deutschlands verschärft sich der Hausärztemangel zunehmend. Internistinnen und Internisten (ohne Schwerpunkt) nehmen gemäß § 73 Abs. 1a SGB V an der hausärztlichen Versorgung teil und leisten bereits heute einen erhebli-chen Beitrag zur Sicherstellung. Dieses Potenzial könnte jedoch noch deutlich stärker ausgeschöpft werden, wenn es eine gleichberechtigte Förderung der ambulanten Wei-terbildung nach § 75a Abs. 1 SGB V für alle angehenden Hausärztinnen und Hausärzte gäbe. Aktuell sind Internistinnen und Internisten davon ausgeschlossen. Der BDI wirbt deshalb dafür, Internisten in die Förderung aufzunehmen. Dies wäre eine minimalinva-sive, bürokratiearme Anpassung im SGB V, die eine Niederlassung im hausärztlichen Bereich auch für Internisten spürbar attraktiver macht und den drohenden Versor-gungslücken wirksam entgegensteuert.\r\n2.\tPatientensteuerung unter Einbindung von Haus- und Fachärzten\r\nWir sind überzeugt, dass eine kluge Steuerung der Patientinnen und Patienten ein zentraler Baustein für mehr Effizienz im Gesundheitswesen ist. Diese sollte jedoch nicht ausschließlich durch Hausärzte als „Gatekeeper“ erfolgen. Viele chronisch kran-ke Menschen werden überwiegend von internistischen Fachärztinnen und Fachärzten (z.B. Diabetologinnen, Nephrologen oder Kardiologen) betreut, die oft die erste und kontinuierliche Ansprechperson sind. Eine stärkere Einbindung dieser Fachärzte in die Patientensteuerung reduziert bürokratische Umwege und entlastet Hausarztpraxen, die die Versorgung angesichts des Hausärztemangels nicht allein stemmen können.\r\nDer BDI hat zu beiden Punkten Konzepte entwickelt, die wir Ihnen gerne persönlich vorstellen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Vorschläge bei Ihren Ver-handlungen berücksichtigen und stehen selbstverständlich auch kurzfristig für einen Austausch zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-03-18"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}