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Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und schaffen durch unseren integrierten Beratungsansatz Synergieeffekte für unsere Mandanten. Die Bernstein Group besteht aus mehreren Beratungen. Die Beratungen sind auf kommunikative Sondersituationen und Transformationsprozesse fokussiert. \r\n\r\nIn unserer Tätigkeit verstehen wir uns als Handelnde, die neben strategischer Beratung auch mit und für unsere Mandanten aktiv gegenüber der Politik und Verwaltung kommunizieren. 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Kleinanzeigen.de plädiert dafür, in der Regulierung die besonderen Spezifika von Online-Kleinanzeigen-Marktplätzen (z.B. B2C/C2C, Online/offline etc.) zu berücksichtigen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010056","title":"Waste Framework Directive (COM (2023)0420)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir möchten die nationale Politik für die Position Adevintas im Rahmen der Beratungen zur Waste Framework Directive (COM (2023)0420) sensibilisieren. Kleinanzeigen.de plädiert hierbei für die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse des Second-Hand-Handels vor dem Hintergrund einer funktionierenden europäischen Kreislaufwirtschaft. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010057","title":"Novellierung des Tierschutzgesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes","printingNumber":"256/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0256-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-tierschutzgesetzes-und-des-tiererzeugnisse-handels-verbotsgesetzes/312317","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel des Regelungsvorhabens ist die Eindämmung des illegalen Online-Heimtierhandels durch die Sicherstellung effektiver sowie für alle Beteiligten (Nutzerinnen und Nutzer, Behörden, Online-Plattformen) praktikabler Regelungen. Hierzu verweist Adevinta auf bereits bewährte Maßnahmen auf seiner Plattform Kleinanzeigen, setzt sich für praktikable, datenschutzkonforme sowie datensparsame Aufzeichnungs- und Registrierungspflichten sowie eine konsequente Anwendung bestehender Regelungen ein.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Tierschutzgesetz","shortTitle":"TierSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010058","title":"Tabakerzeugnisgesetz/ Tabakerzeugnisverordnung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. 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Februar 2027 gesichert werden.\r\nBAT unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Tabaksteuergesetz","shortTitle":"TabStG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010061","title":"Tabaksteuerrichtlinie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Zur Überarbeitung der TabStRL liegt bislang kein Entwurf der EU-Kommission vor. 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NBCUniversal begrüßt dies, da das Unternehmen daran interessiert ist, die Aktivitäten und Investitionen in Deutschland fortzusetzen. Eine lebendige und wirtschaftlich nachhaltige Struktur der deutschen Filmwirtschaft ist daher auch für NBCUniversal von besonderem Interesse. 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Als international agierendes Unternehmen stehen wir den politischen Entscheidungsträgern mit Expertise aus vergleichbaren Märkten zu den geplanten Vorhaben zur Seite.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Medien, Kommunikation und Informationstechnik\"","en":"Other in the field of \"Media, communication and information technology\""},{"code":"FOI_CULTURE","de":"Kultur","en":"Culture"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010065","title":"Investitionsverpflichtungen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Mediendiensteanbietern sollen zusätzlich zur Filmabgabe Investitionsverpflichtungen auferlegt werden. 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","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013648","title":"Tierschutzgesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die EW Group setzt sich für ein Tierschutzgesetz ein, dass den Schutz lebender Tiere gewährleistet und gleichzeitig den Anforderungen moderner Forschungsvorhaben Rechnung trägt. Dies umfasst vor allem die Implementierung effektiver Maßnahmen zur Gewährleistung dieses Schutzes ohne die handelenden Betriebe zu stark in ihrer täglichen Arbeit einzuschränken. Zudem wird darauf hingewirkt, dass die zusätzlichen Berichtspflichten auf einem ökonomisch vertretbaren Mindestmaß gehalten werden, um die notwendigen Ressourcen in die wirkliche Umsetzung der Maßnahmen zu stecken.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013649","title":"Tierarzneimittelgesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die EW Group setzt sich für ein Tierarzeimittelgesetz ein, dass weiterhin unternehmerische Freiheiten zulässt, auf wissenschafltichen Fakten beruht und in seiner Umsetzung möglichst einfach handhabbar ist. Dies umfasst insbsondere die Beibehaltung der Möglichkeiten in Deutschland produzierte Tierarzneimittel ohne Beschränkungen zu exportieren, eine Überarbeitung der bestehenden GMP-Regeln sowie die Aufhebung der Verschreibungspflicht bestimmter Tierarzneimitteln.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013650","title":"Revision of Council Regulation (1/2005) ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/1699 - Freihandelsabkommen mit Südostasien","printingNumber":"20/2005","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/020/2002005.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/freihandelsabkommen-mit-s%C3%BCdostasien/287375","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Wir möchten die zuständigen nationale Akteure über die Position der EW Group mit Blick auf die Überarbeitung der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen aufklären. Das Unternehmen setzt sich vor allem dafür ein, dass in einer überarbeiteten Verordnung praktibale Lösungen für die Transporteure gefunden werden und möglichst einheitliche Standards für alle Arten von Transporten eingehalten werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015699","title":"Praxistaugliche Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) muss an die Praxis angepasst werden und Wirtschaftsbereiche mit keinen oder sehr geringen Auswirkungen ausnehmen. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist mittelstandstauglich zu gestalten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","shortTitle":"LkSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_CIVIL_RIGHT","de":"Zivilrecht","en":"Civil rights"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015700","title":"Strommarktdesign novellieren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es ist ein Strommarktdesign zu entwickeln, das wettbewerbsfähige Strompreise dauerhaft garantiert.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015701","title":"Mittelstandsgerechte Anpassung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der nationale Brennstoffemissionshandelspreis für industrielle Prozesswärme ist spätestens ab 2027 durch ein europäisches System (EU-ETS 2) zu ersetzen. Vor der Implementierung des EU-ETS 2 muss ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutzmechanismus für die im globalen Wettbewerb agierenden Unternehmen entwickelt werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen","shortTitle":"BEHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/behg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016125","title":"Umsetzung EPBD","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Umsetzung der EPBD in Deutschland mit Fokus auf Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestandes zur Energieeinsparung und Dekarbonisierung.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","shortTitle":"GEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019617","title":"Anpassung eines Gesetzes für Zulassungsverfahren - Windenergie","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs","printingNumber":"21/568","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100568.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-von-vorgaben-der-richtlinie-eu-2023-2413/322790","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel des Gesetzes ist unter anderem die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 im Bereich der Windenergie an Land. EEF setzt sich für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren ein und begrüßt die im Gesetz enthaltenen Verfahrensbeschleunigungen, insbesondere auch im Hinblick auf 16b Absatz 7 Satz 3 BImSchG.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten","shortTitle":"WindBG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/windbg"},{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021740","title":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zwecks Sicherung niedrigschwelliger Weiterbildung (\"lebenslanges Lernen\")/digitaler Wissensvermittlung ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht","shortTitle":"FernUSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021741","title":"Anpassung des Tierarzneimittelgesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes","printingNumber":"20/14514","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/145/2014514.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-tierarzneimittelgesetzes-und-des-apothekengesetzes/317299","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Anpassung des Tierarzneimittelgesetzes für tierwohlorientierten Informationsaustausch zwischen Tierarzneimittelherstellern und professionellen Tierhaltern. \r\nSicherung der Werbeöffnung für verschreibungspflichtige immunologische Tierarzneimittel (Impfstoffe) durch Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG). ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021742","title":"Novellierung des Tierschutzgesetzes für versorgungsrelevante Verbesserung im Kleintierbereich","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes","printingNumber":"256/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0256-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-tierschutzgesetzes-und-des-tiererzeugnisse-handels-verbotsgesetzes/312317","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Einführung einer verpflichtenden Registrierung für Hunde und Katzen durch Tierärzte","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Tierschutzgesetz","shortTitle":"TierSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023600","title":"EEG-Novelle 2027 ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die geplante EEG-Novelle 2027 zielt auf eine grundlegende Neuausrichtung der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Im Fokus steht der Übergang von festen Einspeisevergütungen hin zu marktbasierten Instrumenten wie zweiseitigen Differenzverträgen, wodurch insbesondere große Projekte im Bereich Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik stärker in den Strommarkt integriert werden sollen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023601","title":"Novelle synchronisiert Anlagenzubau mit Netzausbau und verbessert das Netzanschlussverfahren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die geplante Novelle adressiert den Netzausbau als Engpass und verfolgt das Ziel, den Ausbau von Netzen und Erneuerbaren zu synchronisieren. EEF setzt sich für faire Regeln für Anschluss, Redispatch und Netzausbaupflichten ein.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"},{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":34,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0010055","regulatoryProjectTitle":"Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit (COM (2023)0769)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0d/43/325678/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270243.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"CME feedback on the EU Commission proposal for a\r\nregulation on the welfare of dogs and cats and their\r\ntraceability\r\nClassifieds Marketplaces Europe is a coalition of industry-leading EU-based tech companies –\r\nincluding Adevinta, OLX Group, Schibsted, Vinted, CustoJusto, and Wallapop – operating online\r\nclassifieds platforms in 21 European countries that connect buyers and sellers to safely, easily\r\nand conveniently exchange goods and services in their local communities. We have been\r\nclosely following the developments of the EU Commission's impending animal welfare proposal,\r\nand with this paper, we aim to contribute to shaping a Single Market that upholds high standards\r\nof animal welfare.\r\nCME welcomes this proposal for a regulation on the welfare of dogs and cats and their\r\ntraceability as :\r\n- it establishes a single sales regime at the European level, thereby strengthening the\r\nEuropean Single Market.\r\n- it will improve the traceability of pets, and contribute to combat acts of abuse and\r\nabandonment by streamlining the sales regime - including online listings.\r\n- it defines a coherent online and offline framework for the publication of ads and the sale\r\nitself.\r\nIn addition, and with a view to constructive improvement, the CME formulates its comments\r\nprior to the debates.\r\nI. Compatibility with the DSA\r\nCME welcomes the fact that this proposal ties in with new horizontal rules set out for the Digital\r\nSingle Market - in particular by using the definition of online platforms (art. 3) set out in\r\nRegulation (EU) 2022/2065.\r\nNevertheless, CME would like to point out that the current wording of this proposal raises a\r\nnumber of questions leading to legal uncertainty for online platforms allowing sales of dogs and\r\ncats :\r\n1\r\n● It should be clarified in Art. 17 (4) that these obligations apply to B2C sales only :\r\nwhile the current proposal defines suppliers of dogs and cats as “any natural or legal\r\nperson supplying a dog or a cat, including natural or legal persons responsible for\r\nshelters”, Article 17 (4) formalises obligations for online platforms in line with Article 31 of\r\nthe DSA (Regulation (EU) 2022/2065) which only applies to providers of online platforms\r\nallowing consumers to conclude distance contracts with “traders”. This seems also\r\ncontrary to Recital 41 which states that without prejudice to Regulation (EU) 2022/2065,\r\nonline platforms should be required to adapt the modalities of their listings for dogs and\r\ncats so that suppliers provide proof of the identification and registration of the dogs and\r\ncats intended for sale or donation. From the current wording, we deduce that all types of\r\nsales (including C2C sales) are in the scope, but the obligations only apply to B2C sales.\r\nHowever, we consider it necessary to provide greater legal certainty and clarity in this\r\nwording so that C2C sales cannot be subject to these obligations.\r\n● Online and offline sales should be fully aligned in recital 39 : recital 39 states that\r\n“for the sake of proportionality, natural persons supplying dogs and cats occasionally by\r\nother means than online platforms should not be subject to this obligation” [providing\r\nproof of identification and registration of the animal in one of the databases]. In a similar\r\nspirit with this regulation proposal, CME stresses the need to define a coherent\r\ncross-channel sales regime (offline and online). Backwards from the expected result,\r\nthis provision opens up grey areas that could be exploited by fraudsters or distort\r\ncompetition between online and offline players.\r\nCME suggests to :\r\n➔ clarify the scope of the proposal with regard to consumer sales and donations.\r\nWe recommend aligning online and offline practices and targeting B2C sales\r\nonly.\r\n➔ clarify recital 39 to define a coherent regime between online and offline sales\r\nwithout grey areas.\r\nII. Combating illegal online trade : CME welcomes a scheme that respects the DSA's\r\ncore principles\r\nCME welcomes the fact that this proposal strikes the right balance between provisions aiming to\r\ntackle fraudulent activities and enhance animal welfare without prejudice to the fundamental\r\nprinciples laid down in the DSA - in particular the reminder of the ban on general monitoring by\r\nintermediary service providers and online platforms in line with Article 8 of Regulation (EU)\r\n2022/2065.\r\nA balanced proposal for verifying animal registration (Art. 17 paragraph 4) : CME\r\nwelcomes the wording of the article, which stipulates on the one hand that suppliers of dogs and\r\ncats are fully responsible for the information they provide through the interface of the online\r\nplatform, and on the other that online platforms shall inform acquirers of the possibility to verify\r\nthe animal's identification and registration. As our member’s platforms simply help to connect\r\n2\r\nbuyers and sellers, including donations of cats and dogs, and the actual sale and payment are\r\nhowever done outside the platforms, our member´s platforms therefore do not have any visibility\r\nif and which animal is in the end being sold or purchased. The proposed wording formalises\r\nclearly the responsibilities of each player in the acquisition process.\r\nIn addition, this provision introduces a realistic system enabling the buyer to check that the\r\nanimal has been properly registered, both in the advertisement and when it is delivered in\r\nperson, as our member’s platforms do not have any visibility if and which animal is, in the end,\r\nbeing sold or purchased even if the seller provides for an identification number in the\r\nadvertisement. Issuing a valid identification number does not necessarily authenticate an\r\nanimal. Only the buyer, at the moment of the sale itself, can authenticate the animal and\r\nproceed with the purchase. In this respect, the online platform must enable the buyer to be\r\naware of the possibility of verifying the ID number at the different steps of the sale process\r\nwithout itself carrying out an automatic verification that would necessarily be partially reliable.\r\nIII. Preventing animal abuses & mistreatments : CME supports proportionate\r\nmeasures\r\nCME understands the introduction of a warning message in Article 8 (2), alerting consumers to\r\ntheir responsibilities and duties when purchasing a dog or cat when the supply of dogs and cats\r\nis advertised via online means.\r\nIt is however unclear whether the warning message in the listing has to be provided by\r\nthe supplier or the online platform (Art. 8 paragraph 2) : while we understand that displaying\r\nthis message is the sole responsibility of the supplier, we note that the current wording reveals a\r\nlack of legal clarity, in particular the fact that “the listing” cannot display this message by itself.\r\nWe therefore recommend that the text clearly specify that the supplier must display this\r\nmessage in the description of its ad.\r\nWe question more globally the effectiveness of this provision (Art. 8 paragraph 2) : from\r\nour members’ point of view a single warning message, with a broad and static message\r\ncombining precise graphic specifications (e.g. bold characters) , “An animal is not a toy. Buying\r\nor adopting an animal is a life-changing decision. As an animal owner, you are obliged to ensure\r\nthat all the needs for its health and wellbeing are met at all times.” as a standalone will not\r\ncombat compulsive pet purchases or combat fraud. To limit compulsive pet purchases and\r\ncombat fraud more effectively, several of our members’ platforms which enable the connection\r\nof sellers and buyers of pets via their services have already launched a number of concrete and\r\nvoluntary initiatives such as:\r\n1) a specific upload process for our classified ads dedicated to pets.\r\n2) dedicated categories for pets separated from second-hand consumer goods.\r\n3) a highly visible “report animal welfare concern” button on the ads.\r\n4) dedicated rules regarding the advertisement and sale of pet animals in their policies.\r\n5) prohibition of delivery sales in these categories.\r\n3\r\n6) dedicated awareness-raising messages designed by animal health professionals.\r\n7) contact points with the relevant national authorities.\r\nCME emphasises the essential nature of cooperation between platforms and national authorities\r\nand the need to define proportionate, effective and local measures to better address the issue of\r\ncompulsive purchases of dogs and cats.\r\n.\r\nCME suggests:\r\n➔ To remove all graphic specifications for this message (static message / bold\r\ncharacters) to enable online platforms to customise their graphic interface to suit local\r\ncontexts.\r\n➔ Moreover, it should be clarified that the legal obligation to provide for a warning\r\nmessage in the listing lies with the suppliers placing on the market dogs and cats.\r\nIV. CME raises the need for fair treatment of all online services to fight against animal\r\ntrafficking\r\nTo date, most social media platforms implicitly tolerate pet advertisements in their community\r\nguidelines without dedicated measures to moderate these posts compared to our classified ad\r\nplatforms subject to local regulations and proactive public engagements.\r\nGiven the absence of controls and monitoring of these disguised advertising by some online\r\nstakeholders, CME believes this situation :\r\n➔ generates emerging risks of traffic.\r\n➔ contributes to a clear distortion of competition between social networks and classifieds\r\nplatforms and between social networks and “physical” traders.\r\nTherefore, CME welcomes the fact that the proposal intends to address all online platforms as\r\ndefined under the DSA by its proposal. As the proposal outlines quite rightly, in recent years, the\r\nsale of dogs and cats has increasingly grown also through social media.\r\n● A consistent scope applicable to all online platforms : We welcome the alignment of\r\ndefinitions of online platforms in Article 3(7) with the DSA in order to apply a regulatory\r\nregime that is equivalent and fair between social media and classifieds marketplaces.\r\n● Social media do not list classifieds : to prevent non-compliant and simple posts\r\ndisguised adverts for cats and dogs on social media platforms without any legal\r\nconstraints, CME suggests to provide further clarification to the text, in order to be able\r\nto meet the challenges of illegal trade of cats and dogs via those platforms. Posts and\r\nsimilar content on social media can incorporate an advertisement in diverse formats\r\n(audio, video, picture etc.) but these posts differ from moderated classified listings in\r\n4\r\nterms of market standards and specific upload processes. The proposal refers in Article\r\n8 as well as the corresponding recital 41 to Article 17 (4) to “listings”, which are defined\r\nin Art. 3 (8) as the publication, on an online platform, of an advertisement for the supply\r\nof a dog or a cat. Unfortunately, the definition leaves room for legal uncertainty as\r\nregards simple “posts” on social media platforms, informing friends and groups about the\r\npossibility of acquiring a dog or a cat.\r\nCME suggests to :\r\n➔ Include in Article 8 as well as Recital 41 the additional wording of “as well as any other\r\ncontent and commercial communications informing about the supply of cats and dogs,\r\nin order to embrace a greater diversity of formats and types of advertisement”.\r\n➔ Prevent a two-tier implementation of this regulation by social media and classified\r\nmarketplaces platforms. In the case where the online platform cannot meet the\r\nobligations set out in Article 17 (4) the online platform must explicitly prohibit the\r\npublication of this type of content and/or listing in a transparent manner within their\r\nTerms of Use in line with Article 14 of Regulation (EU) 2022/2065 and effectively\r\nenforce this prohibition.\r\nAbout CME\r\nClassifieds Marketplaces Europe is a coalition of industry-leading EU-based tech companies – including Adevinta,\r\nOLX Group, Schibsted, Vinted, CustoJusto, and Wallapop – operating online classifieds platforms in 21 European\r\ncountries. Our aim is to empower citizens to strengthen the circular economy and local communities. By combining\r\nour resources, we are raising awareness about the specificities of the online classifieds sector and its positive\r\ncontribution to key objectives of the EU digital and green agenda.\r\nTransparency register: 015617142386-42\r\nContact details\r\nSecretariat: secretariat@classifiedsmarketplaces.eu\r\nWebsite: https://classifiedsmarketplaces.eu/\r\nJoe Malmkvist, CME Chair: joe.malmkvist@schibsted.com"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-28"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010056","regulatoryProjectTitle":"Waste Framework Directive (COM (2023)0420)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fb/46/325680/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270244.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gesendet: Freitag, 14. Juni 2024 10:31\r\nBetreI:Waste Framework Directive (WFD) - Gesprächsanfrage von Adevinta / Kleinanzeigen\r\nSehr \r\nIch arbeite für die Bernstein Public Policy, ein Beratungsunternehmen für politische und \r\nregulatorische Fragestellungen mit Sitz in Berlin. Zu unseren Mandant:innen zählt auch \r\nAdevinta, der europäische Marktführer für Online-Kleinanzeigen. In Deutschland gehören die \r\nPlattformen Kleinanzeigen und mobile.de zu Adevinta. \r\nAdevinta ist wiederum Mitglied im Verband Classifieds Marketplaces Europe (CME). Das ist \r\nein Zusammenschluss führender Technologieunternehmen aus der EU - darunter Adevinta, OLX \r\nGroup, Schibsted, Vinted, CustoJusto und Wallapop -, die in 21 europäischen Ländern Online\u0002Kleinanzeigenplattformen betreiben, auf denen Käufer:innen und Verkäufer:innen sicher, \r\neinfach und bequem Waren und Dienstleistungen in ihren lokalen Communities austauschen \r\nund kaufen/verkaufen können. CME engagiert sich für die Förderung des grünen und digitalen \r\nWandels durch die Förderung des Gebrauchthandels und des Zirkulären Konsums im Einklang \r\nmit dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU.\r\nAdevinta und CME haben die aktuellen Entwicklungen bei der Überarbeitung der Waste \r\nFramework Directive aufmerksam verfolgt. Der Vorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft, in \r\nRecital 18a und Artikel 22a gebrauchte Textilprodukte in den Anwendungsbereich der \r\nerweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in der allgemeinen Ausrichtung des Rates \r\naufzunehmen, sorgt für großes Unverständnis bei den betroIenen Unternehmen.\r\nNach AuIassung der CME würde dieser Vorschlag der europäischen Kreislaufwirtschaft \r\nschaden, da er den florierenden Markt für Second-Hand-Textilien erheblich behindern und einen \r\ngefährlichen Präzedenzfall für alle anderen Gebrauchtwaren schaIen würde. Als Sprachrohr der \r\nSecondhand-Marktplätze in ganz Europa befürchtet CME, dass dieser Vorschlag den \r\nprofessionellen Händler:innen von Second-Hand-Textilien, bei denen es sich häufig um kleine \r\nUnternehmen handelt, die bereits mit großen multinationalen Fast-Fashion-Unternehmen \r\nkonkurrieren, zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand aufbürden und damit den Handel mit \r\nSecond-Hand-Textilien bedrohen und erschweren würden. Genaueres können Sie auch einer \r\ngemeinsamen Stellungnahme mehrerer Unternehmen (u.a. Adevinta, CrushON, Delcampe, \r\neBay, OLX, Rakuten, Vestiaire Collective, Vinted) entnehmen, die ich in den Anhang dieser Mail \r\ngepackt habe.\r\nAngesichts der laufenden Diskussionen im Rat zum 8. Umweltaktionsprogramm (UAP) der EU \r\nist es unserer Meinung nach nun an der Zeit, darüber zu diskutieren, wie die EU-Gesetzgebung \r\nAnreize für die Wiederverwendung und den Handel mit gebrauchten Textilien schaIen kann, \r\nanstatt die professionellen Verkäufer:innen und Händler:innen unnötig zu belasten. Second\u0002Hand-Handel wird in der Debatte oft übersehen, ist aber von entscheidender Bedeutung für das \r\nErreichen der umweltpolitischen Ziele der EU und die Stärkung des Binnenmarktes, indem das \r\nPotenzial Europas genutzt wird, ein \"Silicon Valley für Wiederverwendung\" zu werden.\r\nAdevinta und CME würden es daher sehr begrüßen, wenn Sie uns die Möglichkeit geben \r\nwürden, dieses Thema so bald wie möglich mit Ihnen im Rahmen eines persönlichen \r\nAustauschs zu erörtern. Als für das Thema zuständiges deutsches Ministerium sind wir sehr an \r\nIhrer Sicht auf die aktuellen Entwicklungen interessiert. Ich freue mich daher sehr über eine \r\nRückmeldung sowie Terminvorschläge Ihrerseits. \r\nMelden Sie sich gerne jederzeit bei Rückfragen, auch telefonisch unter meiner unten \r\nangegebenen Mobilnummer. Vielen Dank vorab.\r\nBERNSTEIN GROUP\r\nBERLIN\r\nNeustädtische Kirchstr. 6\r\n10117 Berlin\r\n+49 30 275 723 0\r\nFRANKFURT \r\nBockenheimer Landstraße 23\r\n60325 Frankfurt\r\n+49 30 275 723 0 \r\nBRUSSELS\r\nRue de Spa 24\r\nB-1000 Bruxelles\r\n+32 2 426 53 63\r\n---\r\nBernstein Public Policy GmbH\r\nNeustädtische Kirchstraße 6\r\n10117 Berlin\r\nGeschäftsführer Timm Bopp\r\nAG Charlottenburg, HRB 154981\r\nDie Bernstein Public Policy ist registrierte Interessenvertreterin im Bund (Registernummer \r\nR001191) in Baden-Württemberg, in \r\nBayern (Registernummer DEBYLT0159), Hessen und in Sachsen-Anhalt. \r\nThis e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended \r\nrecipient (or have received this e-mail \r\nin error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized \r\ncopying, disclosure or distribution of the \r\nmaterial in this e-mail is strictly forbidden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-14"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010056","regulatoryProjectTitle":"Waste Framework Directive (COM (2023)0420)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7c/37/361001/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270137.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Brussels, 10 June 2024\r\nSubject: Remove 2nd-hand textiles from EPR scope under the revised Waste Framework\r\nDirective\r\nDear Ministers and Representatives of the Member States,\r\nWe are writing in the name of Adevinta, CrushON, Delcampe, eBay, OLX, Rakuten, Vestiaire\r\nCollective, Vinted, and associations Alliance française des places de marché and Fédération\r\nde la Mode Circulaire, representing key players in the European circular economy,\r\nparticularly in the context of second-hand fashion and textile trade.\r\nWe have been following the developments on the revision of the Waste Framework Directive\r\n(WFD) with keen interest and would like to express our concerns regarding the Belgian\r\nPresidency’s latest compromise text (dated 24 May) which, through its Recital 18a and\r\nArticle 22a paragraph 6, proposes to bring second-hand textile products within the scope of\r\nExtended Producer Responsibility (EPR).\r\nWe believe this change would be detrimental to the European circular economy and could\r\nsignificantly hinder the thriving market for reused textiles, which grew by 18% just last year\r\nand could more than double by 2030\r\n1\r\n. It would impose additional costs and administrative\r\nburdens on second-hand textile resellers, many of whom are small businesses that already\r\nhave to battle against multinational fast-fashion companies. This could also ultimately reduce\r\nthe incentive for the resale of textiles, thus leading to increased waste and reduced resource\r\nefficiency, in opposition to the very goals of the Directive.\r\nTherefore, we respectfully request that the revision of the Waste Framework Directive\r\nremoves any reference to “commercial re-use operators” as being potentially charged\r\nwith an EPR contribution. Second-hand textile products made available by these operators\r\nhave already been charged with a contribution when first sold as new, and should not be\r\nsubject to further charges under the EPR framework.\r\nTo cover the costs for the waste management of those products, in particular in those\r\nMember States where there is a higher share of used textile products as explained by\r\nRecital 18a, we believe that policymakers should consider the creation of mechanisms that\r\nwould enable Member States to compensate one another in function of the total volumes of\r\nproducts placed and of waste collected across the Single Market.\r\n1 Study on the market for circular fashion, Fédération de la Mode Circulaire & Accenture France, April\r\n2024:\r\nhttps://federationmodecirculaire.fr/etude-sur-le-marche-de-la-mode-circulaire-x-accenture-france-2/\r\nOur organisations have long called for this, along with many other measures that would\r\nsupport a more harmonised EPR framework in the EU. We continue to believe that reducing\r\nthe complexity of EPR rules is the only way for the EU to reach its ambitious waste reduction\r\ntargets, while protecting the participation of small businesses, and growing the circular\r\neconomy, in the Single Market.\r\nWe are committed to constructively engaging in the revision process and would welcome the\r\nopportunity to share our expertise and discuss this issue further with you.\r\nThank you for considering our position as we hope to contribute to a more sustainable\r\nEuropean Single Market.\r\nSincerely,\r\nAdevinta, CrushON, Delcampe, eBay, OLX, Rakuten, Vestiaire Collective, Vinted, Alliance\r\nfrançaise des places de marché and Fédération de la Mode Circulaire"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010057","regulatoryProjectTitle":"Novellierung des Tierschutzgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/42/bf/361003/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270135.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Von: \r\nGesendet: Freitag, 30. August 2024 13:41 \r\nAn: \r\nCc: \r\nBetreƯ: AW: Unser Telefonat: Gespräch mit Adevinta / Kleinanzeigen zur Tierschutzgesetz\u0002Novelle, konkret zum Online-Heimtierhandel \r\n \r\nSehr geehrt sehr geehrt\r\nWir hatten Ihnen darüber hinaus zugesagt, dass wir uns die Stellungnahme des Bundesrats zum \r\nGesetzentwurf der Bundesregierung im Detail anschauen. Nachfolgend ordnen wir die zentralen \r\nForderungen in Bezug auf den Online-Tierhandel ein: \r\n1. Einführung einer verpflichtenden Identitätsüberprüfung von Anbietern von Tieren für \r\nBetreiber von Online-Plattformen (Nr. 29) \r\nDer Bundesrat schlägt folgenden Zusatz vor: „Betreiber der jeweiligen Online-Plattform sind \r\nverpflichtet, Name und Anschrift des Anbieters zu verifizieren und dies zu dokumentieren. Die \r\nVerifikation kann insbesondere durch einen gültigen amtlichen Ausweis, der ein Lichtbild des \r\nInhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, erfolgen. Das \r\nAnbieten von Tieren über Online-Plattformen darf erst nach erfolgreicher Verifizierung der \r\nAnbieterinformationen erfolgen.“\r\nFolgende Argumente sprechen aus unserer Sicht dagegen: \r\n Unvereinbarkeit mit dem DSA (bestätigt vom BMEL): Eine gesetzliche Verpflichtung von \r\nBetreibern von Online-Plattform, die Angaben der Anbieter zu überprüfen, wäre nicht mit \r\nArtikel 8 des DSA vereinbar (Wortlaut Artikel 8 DSA: “Anbietern von Vermittlungsdiensten \r\nwird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von ihnen übermittelten oder \r\ngespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, \r\ndie auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten”). \r\nDiesen Punkt bekräftigte auch die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick, BMEL, \r\nam 7. August in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der Unionsfraktion. Laut Frau Dr. Nick \r\nsei daher eine solche Verpflichtung nicht vorgesehen. \r\n Strohmann-Problem: Oftmals sind die Anbieter von Tieren nicht die tatsächlichen Halter. \r\nDie eigentlichen Hintermänner sitzen oft im EU-Ausland, sodass ein behördlicher \r\nVollzug nur schwer bis gar nicht umzusetzen ist. \r\n Behördenüberlastung: Auch im Inland wären die ohnehin bereits überlasteten Behörden \r\nabsehbar nicht in der Lage, sämtlichen Verdachtsmeldungen nachzugehen. \r\n Verlagerung in Schwarz-/Graumarkt: Zunehmend hohe administrative und technische \r\nHürden auf seriösen Plattformen wie Kleinanzeigen werden mittelfristig dazu führen, \r\ndass sich der Handel mit Tieren verstärkt in den deutlich schwerer zu verfolgenden \r\nOƯline-Handel oder etwa in geschlossene Facebook-, Telegram-Gruppen etc. verlagern \r\nwird. \r\n2. Verpflichtung zur Kennzeichnung von Hunden und Katzen mit einem implantierten \r\nTransponder (Nr. 31) \r\nDer Bundesrat schlägt folgenden Zusatz vor: „(2a) Hunde und Katzen dürfen auf Online\u0002Plattformen nur angeboten werden, sofern sie mit einem implantierten Transponder \r\ngekennzeichnet sind, der den tierseuchenrechtlichen Vorgaben für den innergemeinschaftlichen \r\nVerkehr entspricht.“\r\nFolgende Argumente sprechen aus unserer Sicht dagegen: \r\n Überprüfung der Transpondernummer durch Privatkäuferinnen und -käufer meist nicht \r\nmöglich: Eine Hinterlegung der Transpondernummer des Tieres ist aus unserer Sicht \r\nnicht das zielführende Mittel, um wirksam gegen illegalen Heimtierhandel vorzugehen. \r\nDenn eine Überprüfung der Transpondernummer des Tieres beim Kauf ist für \r\nPrivatkäuferinnen und -käufer meist nicht möglich, da hierfür ein entsprechendes ISO\u0002Lesegerät notwendig ist, über das nur Tierarztpraxen, Veterinärämter und Tierheime \r\nverfügen. Eine fehlende Übereinstimmung zwischen angegebener und tatsächlicher \r\nTranspondernummer des Tieres kann somit frühestens durch eine Tierärztin oder einen \r\nTierarzt festgestellt werden. \r\n Validierung der Transpondernummer durch Plattformbetreiber nicht möglich: \r\nPlattformbetreiber wie Kleinanzeigen haben keine Kenntnis über das (tatsächliche) \r\nVorhandensein eines Transponders – es muss auf die Angaben der Anbieterinnen und \r\nAnbieter vertraut werden, diese können faktisch aber nicht überprüft werden. Selbst bei \r\neinem Abgleich mit einer öƯentlichen bzw. staatlich organisierten Datenbank wäre mehr \r\nals ein 'Plausiblitätscheck' nicht möglich. Das Risiko, das weiterhin besteht: Es gibt \r\nwenige Mustertiere mit validen Daten, die immer wieder angeboten werden (quasi als \r\nAusstellungsstücke) – vermittelt wird aber tatsächlich ein ganz anderes Tier. Hier müsste \r\ndann konsequenterweise eine Kontrolle durch staatliche Stellen erfolgen. \r\n Drohende Doppelregulierung: Wie der Bundesrat selbst in seiner Begründung schreibt, \r\nwird derzeit auf europäischer Ebene der Vorschlag für eine Verordnung über das \r\nWohlergehen von Hunden und Katzen und ihrer Rückverfolgbarkeit diskutiert. Hierzu \r\nliegt auch bereits ein General Approach der EU-Ratspräsidentschaft vor. Insofern macht \r\nes aktuell wenig Sinn, mit einer nationalen Regelung vorauszupreschen, die letztendlich \r\nohnehin an die geplante EU-Regulierung angepasst werden müsste. \r\nLassen Sie uns gerne im weiteren Verlauf des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens im \r\nAustausch bleiben. Melden Sie sich außerdem jederzeit gerne bei Rückfragen zu unseren \r\nPositionen. \r\nMit freundlichen Grüßen \r\n---------- \r\n \r\n \r\nBERNSTEIN GROUP \r\n \r\nBERLIN \r\nNeustädtische Kirchstr. 6 \r\n10117 Berlin \r\n+49 30 275 723 0 \r\n \r\nFRANKFURT \r\nBockenheimer Landstr. 23 \r\n60325 Frankfurt am Main \r\n+49 30 275 723 0 \r\n \r\nBRUSSELS \r\nRue de Spa 24 \r\nB-1000 Bruxelles \r\n+32 2 426 53 63 \r\n \r\n--- \r\nBernstein Public Policy GmbH \r\nNeustädtische Kirchstraße 6 \r\n10117 Berlin \r\n \r\nGeschäftsführer Timm Bopp \r\nAG Charlottenburg, HRB 154981 \r\n \r\nDie Bernstein Public Policy ist registrierte Interessenvertreterin im Bund (Registernummer \r\nR001191) in Baden-Württemberg, in Bayern (Registernummer DEBYLT0159), Hessen und in \r\nSachsen-Anhalt\r\n \r\n--- \r\nDiese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht \r\nder richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte \r\nsofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die \r\nunbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.\r\nThis e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended \r\nrecipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy \r\nthis e-mail. 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September 2024 12:23 \r\nAn: \r\nCc: \r\nBetreff: Gesprächsanfrage zur Gegenäußerung der BReg zur TierschG-Novelle \r\nSehr geehrt , \r\nBezugnehmend auf die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des \r\nBundesrats zur Tierschutzgesetz-Novelle legen wir Ihnen nachfolgend gerne einige Punkte dar, \r\ndie aus unserer Sicht gegen die darin begrüßte Einführung einer Transponderpflicht für auf \r\nOnline-Plattformen angebotene Hunde und Katzen (Ziffer 31) sprechen: \r\n Kollision mit Europarecht / Widersprüchlichkeit mit Position zu Ziffer 1: Aus unserer \r\nSicht sollte wie in der Gegenäußerung richtigerweise in Bezug auf Ziffer 1 angemerkt \r\nauch in Bezug auf Ziffer 31 der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission \r\n„über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ \r\nabgewartet werden. Die Einführung einer nationalen Regelung würde der zu geplanten \r\neuroparechtlichen Regelung auch in Bezug auf die in Ziffer 31 geforderte \r\nTransponderpflicht vorweggreifen. \r\n Geringe Quote gekennzeichneter / registrierter Hunde und Katzen: Die geplante \r\nRegulierung ist aus unserer Sicht aktuell praxisfern. Für Hunde gibt es in Deutschland \r\nkeine allgemeine Chip-Pflicht. Ob das Chippen des Hundes notwendig ist oder nicht, \r\nregeln die Bundesländer und einzelnen Kommunal-/ Stadtverwaltungen (Quelle z.B. \r\nsiehe hier). Aktuell ist die Quote der gekennzeichneten/registrierten Hunde und Katzen \r\nin Deutschland vergleichsweise gering: Lediglich 54 Prozent der Hunde und Katzen \r\nsind nicht in einem Haustierregister registriert (Quelle siehe hier). Bei Kleinanzeigen \r\nkönnte durch eine Transponderpflicht somit jede zweite Katze, jeder zweite Hund \r\nnicht mehr angeboten werden. \r\nIch freue mich auf Ihre Rückmeldung. \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nW www.bernstein-group.com\r\nBERNSTEIN GROUP\r\nBERLIN\r\nNeustädtische Kirchstr. 6\r\n10117 Berlin\r\n+49 30 275 723 0\r\nFRANKFURT \r\nBockenheimer Landstraße 23\r\n60325 Frankfurt\r\n+49 30 275 723 0 \r\nBRUSSELS\r\nRue de Spa 24\r\nB-1000 Bruxelles\r\n+32 2 426 53 63\r\n---\r\nBernstein Public Policy GmbH\r\nNeustädtische Kirchstraße 6\r\n10117 Berlin\r\nGeschäftsführer Timm Bopp\r\nAG Charlottenburg, HRB 154981\r\nDie Bernstein Public Policy ist registrierte Interessenvertreterin im Bund (Registernummer R001191) in Baden-Württemberg, in \r\nBayern (Registernummer DEBYLT0159), Hessen und in Sachsen-Anhalt. \r\nThis e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e\u0002mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution \r\nof the material in this e-mail is strictly forbidden"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. 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Mit monatlich mehr als 36 Millionen Nutzerinnen und\r\nNutzern ist unsere Plattform Kleinanzeigen der führende Online-Kleinanzeigenmarkt in\r\nDeutschland. In zahlreichen Kategorien sind auf Kleinanzeigen insgesamt\r\ndurchschnittlich mehr als 50 Millionen Anzeigen verfügbar – darunter rund 150.000\r\nAnzeigen für Tiere in unserer Kategorie „Haustiere“.\r\nWir begrüßen das Ziel der Bundesregierung, den Tierschutz mit dem vorliegenden\r\nEntwurf auch im Online-Heimtierhandel zu stärken. Um den illegalen Handel mit\r\nHeimtieren auf unserer Plattform zu verhindern, hat Kleinanzeigen bereits effektive\r\nMaßnahmen ergriffen:\r\n● Für jegliche Vermittlung von Hunden und Katzen unter 12 Monaten auf\r\nKleinanzeigen muss der verpflichtende Nachweis einer behördlichen Erlaubnis\r\nnach § 11 des Tierschutzgesetzes durch den Anbietenden erbracht werden. Diese\r\nMaßnahme richtet sich konkret gegen das Kernproblem des illegalen\r\nOnlinehandels mit Heimtieren: den Handel mit Hunden- und Katzenwelpen. Diese\r\nVerpflichtung wurde von Kleinanzeigen freiwillig eingeführt, sie ergibt sich nicht\r\naus dem Gesetz. Faktisch bedeutet die Maßnahme den Ausschluss privater\r\nVermittlungen und Verkäufe von Jungtieren auf Kleinanzeigen. In der Regel können\r\nnur noch professionelle Züchterinnen und Züchter, Tierheime und\r\nTierschutzprogramme nach Vorlage der behördlichen Erlaubnis diese Tiere\r\nvermitteln. Mit dieser Maßnahme schafft Kleinanzeigen eine effektive Hürde für\r\nillegale Angebote: Die behördliche Registrierung hat eine erhebliche\r\nabschreckende Wirkung.\r\n● Es gelten ferner strenge Vorschriften für die Vermittlung von Tieren, die aus dem\r\nAusland stammen. Die Vermittlung solcher Tiere ist ebenfalls\r\nErlaubnisinhaberinnen und -inhabern (§ 11 TierSchG) vorbehalten. Tiere, welche\r\nsich zum Zeitpunkt der Aufgabe der Anzeige im Ausland befinden, dürfen auf\r\nKleinanzeigen generell nicht angeboten werden.\r\n● Auf Kleinanzeigen ist es nicht mehr möglich, Gesuche für Tiere zu schalten.\r\nGesuche waren potenziell schwieriger zu kontrollierende „Einfallstore“, da von der\r\nVermittlerin bzw. dem Vermittler kein aktives Angebot geschaltet werden musste.\r\n● Die Vermittlung von Reptilien, Primaten sowie Exoten ist verboten.\r\n● Generell ist es nicht erlaubt, Tiere zu verschenken oder zu tauschen.\r\n● Das Vermieten, das Verleihen und/oder der Versand von Tieren ist nicht erlaubt.\r\n● Giftige, aggressive, kupierte, schwierig zu haltende Tiere sowie Tiere aus\r\nQualzucht (bspw. kurzköpfige Hunde, Nackthunde, Faltohrkatzen) sind ebenfalls\r\nunzulässig.\r\n● Nutzerinnen und Nutzer von Kleinanzeigen müssen sich generell per SMS\r\nverifizieren.\r\nEin Blick auf die Zahlen zeigt, dass unsere Maßnahmen wirken: Die Anzahl angebotener\r\nHunde hat sich bei Kleinanzeigen seit 2016 um rund 86 Prozent, die von Katzen um rund\r\n83 Prozent reduziert (Grundlage: Entwicklung der Anzeigenzahl). Das ist insbesondere\r\nauch vor dem Hintergrund hervorzuheben, dass im selben Zeitraum das Phänomen des\r\nillegalen/unseriösen Tierhandels – auch bedingt durch eine stärkere Nachfrage während\r\nder Corona-Pandemie – insgesamt zugenommen hat.\r\nZu § 11d des Referentenentwurfs:\r\nDer vorliegende Referentenentwurf plant, im bestehenden Tierschutzgesetz den neuen §\r\n11d zu schaffen. § 11d Abs. 1 Satz 1 sieht u.a. vor, dass Anbieterinnen und Anbieter von\r\nlebenden Tieren auf Online-Plattformen künftig ihren Namen und ihre Anschrift\r\nhinterlegen müssen.\r\nEine pauschale Identitätsmitteilung aller Nutzerinnen und Nutzer, die auf\r\nOnline-Plattformen Tiere verkaufen, halten wir für wenig sinnvoll. Eine Vielzahl der\r\nVerkäuferinnen und Verkäufer, die auf Kleinanzeigen Tiere anbieten, sind gewerblich tätig.\r\nSie unterliegen somit der Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz, weshalb sie\r\nohnehin bereits öffentlich Angaben zu ihrer Identität machen müssen. Auch vor dem\r\nHintergrund des Grundsatzes der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO\r\nhalten wir eine pauschale Speicherung aller personenbezogenen Daten gewerblicher wie\r\nauch privater Verkäuferinnen und Verkäufer von Tieren auf Online-Plattformen für nicht\r\nverhältnismäßig.\r\nDes Weiteren geht aus der gewählten Formulierung im Entwurf nicht eindeutig hervor, ob\r\ndie personenbezogenen Daten öffentlich einsehbar, etwa als Teil der Anzeige, bei den\r\nBetreibern von Online-Plattformen hinterlegt werden müssen. Zwar wird in der\r\nGesetzesbegründung darauf hingewiesen, dass die Daten “nicht öffentlich einsehbar”\r\nsein sollen. Wir würden uns an dieser Stelle dennoch einen eindeutigen Verweis im\r\ntatsächlichen Gesetzestext wünschen. Generell halten wir eine öffentliche Bereitstellung\r\npersonenbezogener Daten von Privatverkäuferinnen und -verkäufern vor dem\r\nHintergrund des Grundsatzes der Integrität und Vertraulichkeit nach Art. 5 Abs. 1 lit. f)\r\nDSGVO für nicht vertretbar.\r\n§ 11d Abs. 1 Satz 1 sieht außerdem vor, dass Anbieterinnen und Anbieter von lebenden\r\nTieren auf Online-Plattformen künftig – sofern das Tier freiwillig oder verpflichtend\r\ngekennzeichnet ist – zusätzlich die Transpondernummer des Tieres oder ein\r\ngleichwertiges Äquivalent hinterlegen müssen.\r\nWir weisen diesbezüglich darauf hin, dass eine Hinterlegung der Transpondernummer\r\ndes Tieres nicht das zielführende Mittel ist, um wirksam gegen illegalen Heimtierhandel\r\nvorzugehen. Denn eine Überprüfung der Transpondernummer des Tieres beim Kauf ist\r\nfür Privatkäuferinnen und -käufer meist nicht möglich, da hierfür ein entsprechendes\r\nISO-Lesegerät notwendig ist, über das nur Tierarztpraxen, Veterinärämter und Tierheime\r\nverfügen. Eine fehlende Übereinstimmung zwischen angegebener und tatsächlicher\r\nTranspondernummer des Tieres kann somit frühestens durch eine Tierärztin oder einen\r\nTierarzt festgestellt werden. Wie eingangs beschrieben gibt es deutlich effektivere\r\nMaßnahmen, um den illegalen Online-Heimtierhandel einzudämmen.\r\n§ 11d Abs. 1 Sätze 2 und 3 sehen zudem vor, dass die Betreiber von Online-Plattformen\r\nder zuständigen Behörde im Rahmen ihres Auskunftsverlangens nach § 16 Abs. 2 Satz 1\r\nTierschutzgesetz die durch die Anbieterin bzw. den Anbieter bereitgestellten Daten\r\nübermitteln.\r\nWir begrüßen den Verweis der Bundesregierung auf die Möglichkeit des behördlichen\r\nAuskunftsverlangens nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Tierschutzgesetz ausdrücklich, da er\r\nRechtssicherheit für Online-Plattformen schafft. Kleinanzeigen kooperiert bereits seit\r\nlängerem erfolgreich mit den zuständigen Behörden und hat in der Vergangenheit\r\nwiederholt im Rahmen von Veranstaltungen über die Möglichkeit des behördlichen\r\nAuskunftsverlangens informiert.\r\n§ 11d Abs. 4 Sätze 1 und 2 ermächtigen das Bundesministerium durch Rechtsverordnung\r\nAnforderungen an den Handel mit lebenden Tieren auf Online-Plattformen festzulegen.\r\nDemnach sollen künftig “insbesondere” die “Form und der Inhalt einer Anzeige” sowie die\r\n“Aufzeichnungs- und Registrierungspflichten für eine Person, die auf einer\r\nOnline-Plattform Anzeigen zum Handel mit einem lebenden Tier aufgibt”, durch den\r\nGesetzgeber vorgegeben werden können.\r\nVorgaben zum Aufbau und Design von Online-Inseraten gehen unserer Ansicht nach weit\r\nüber das Ziel des Gesetzesvorhabens hinaus und sind unverhältnismäßig, weshalb wir für\r\neine Streichung des Begriffs “Form” plädieren. Darüber hinaus ist unklar, wie\r\nweitreichend die Regelungsbefugnis durch die Rechtsverordnung sein wird, sprich, was\r\nüber die Form und den Inhalt einer Anzeige sowie die Aufzeichnungs- und\r\nRegistrierungspflichten für Verkäuferinnen und Verkäufer hinaus noch geregelt werden\r\nsoll. Wir würden deshalb zudem für eine Streichung des Begriffs \"insbesondere\" und\r\nstattdessen für eine Konkretisierung der Regelungsbereiche im entsprechenden Absatz\r\ndes Referentenentwurfs plädieren.\r\nÜber Adevinta und Kleinanzeigen:\r\nAdevinta ist ein globaler Spezialist für Online-Kleinanzeigen, der digitale Marktplätze in 8 europäischen\r\nMitgliedstaaten, darunter in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und den Niederlanden, betreibt. Mit\r\nvertrauten Marken in führenden Marktpositionen steht Adevinta im Zentrum der Second-Hand-Wirtschaft\r\nMit Hauptsitz in Europa beschäftigt Adevinta ca. 5.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In Deutschland\r\ngehören mobile.de und Kleinanzeigen zu Adevinta.\r\nKleinanzeigen ist der führende Online-Kleinanzeigenmarkt in Deutschland. In zahlreichen Kategorien sind\r\ndurchschnittlich mehr als 50 Millionen Anzeigen verfügbar – von Kinderbedarf über Elektronik bis hin zu\r\nImmobilien. Mit monatlich mehr als 36 Millionen Nutzerinnen und Nutzern zählt Kleinanzeigen hierzulande zu\r\nden reichweitenstärksten Web-Angeboten. Auf Kleinanzeigen wird überwiegend secondhand gehandelt.\r\nDamit leisten Nutzerinnen und Nutzer einen aktiven Beitrag für mehr Nachhaltigkeit. Unternehmen bietet\r\nKleinanzeigen die Möglichkeit, ihre Leistungen einfach online zu präsentieren. Kleinanzeigen wurde im\r\nSeptember 2009 als eBay Kleinanzeigen gestartet. Im Mai 2023 erfolgte die Umbenennung in Kleinanzeigen.\r\nSeit Juni 2021 gehört das Unternehmen zu Adevinta, einem weltweit führenden Anbieter von\r\nOnline-Kleinanzeigen. Zu Adevinta gehören über 25 digitale Marktplätze, die in Europa Monat für Monat mehr\r\nals 120 Millionen Menschen und über eine Million Unternehmen miteinander verbinden.\r\nKontaktdaten:\r\nCarolin Wehrhahn\r\nAdevinta\r\nDirector EU Public Affairs\r\ncarolin.wehrhahn@adevinta.com"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010057","regulatoryProjectTitle":"Novellierung des Tierschutzgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/10/83/361009/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270139.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionspapier zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des \r\nTierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes \r\nder Bundesregierung\r\n(Stand: 12.06.2024)\r\nWir begrüßen das Ziel der Bundesregierung, den Tierschutz mit dem vorliegenden \r\nGesetzentwurf auch im Online-Heimtierhandel zu stärken. Bezüglich des neuen § 11d \r\nTierschutzgesetz sehen wir v.a. bzgl. der Umsetzung der geplanten Identitätsmitteilung \r\neinigen Verbesserungsbedarf. Darüber hinaus lehnen wir Vorgaben zum Aufbau und \r\nDesign von Online-Inseraten sowie weitergehende Aufzeichnungs- und \r\nRegistrierungspflichten seitens der Online-Plattformen für Verkäuferinnen und Verkäufer, \r\ndie mit einer noch ausstehenden Rechtsverordnung vorgenommen werden könnten, ab.\r\nIm Detail:\r\nDer Gesetzentwurf sieht vor, im bestehenden Tierschutzgesetz den neuen § 11d zu \r\nschaffen. § 11d Abs. 1 Satz 1 sieht u.a. vor, dass Anbieterinnen und Anbieter von lebenden \r\nTieren auf Online-Plattformen künftig ihren Namen und ihre Anschrift hinterlegen \r\nmüssen. \r\nEine pauschale Identitätsmitteilung aller Nutzerinnen und Nutzer, die auf Online\u0002Plattformen Tiere verkaufen, halten wir für wenig sinnvoll. Eine Vielzahl der \r\nVerkäuferinnen und Verkäufer, die auf Kleinanzeigen Tiere anbieten, sind gewerblich \r\ntätig. Sie unterliegen somit der Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz, weshalb \r\nsie ohnehin bereits öffentlich Angaben zu ihrer Identität machen müssen. Auch vor dem \r\nHintergrund des Grundsatzes der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO \r\nhalten wir eine pauschale Speicherung aller personenbezogenen Daten gewerblicher wie \r\nauch privater Verkäuferinnen und Verkäufer von Tieren auf Online-Plattformen für nicht \r\nverhältnismäßig. \r\nZudem sollen durch die Ermächtigung von sog. Scheinkäufen gemäß § 16 Abs. 2 die \r\nBehörden in die Lage versetzt werden, die Identität der Inserentinnen und Inserenten zu \r\nermitteln. Solche Maßnahmen sind unseres Erachtens gerade im Hinblick auf die in § 11d \r\ngeplante ansatzlose (Vorrats-) Datenspeicherung der Namen der Inserentinnen und \r\nInserenten das zu bevorzugende mildere und in der Regel auch wirkungsvollere Mittel. \r\nWir würden daher begrüßen, die Regelung des §16 Abs. 2 als Alternative zur Regelung in § \r\n11d und nicht - wie im aktuellen Entwurf vorgesehen - als zusätzliches Mittel in Form \r\neines \"Auffangtatbestands\" aufzunehmen.\r\nDes Weiteren geht aus der gewählten Formulierung im Gesetzentwurf nach wie vor nicht \r\neindeutig hervor, ob die personenbezogenen Daten öffentlich einsehbar, etwa als Teil \r\nder Anzeige, bei den Betreiberinnen und Betreibern von Online-Plattformen hinterlegt \r\nwerden müssen. Zwar wird in der Gesetzesbegründung darauf hingewiesen, dass die \r\nDaten “nicht öffentlich einsehbar” sein sollen. Wir würden uns an dieser Stelle dennoch \r\neinen eindeutigen Verweis im tatsächlichen Gesetzestext wünschen. Generell halten wir \r\neine öffentliche Bereitstellung personenbezogener Daten von Privatverkäuferinnen und -\r\nverkäufern vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Integrität und Vertraulichkeit nach \r\nArt. 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO für nicht vertretbar. \r\n§ 11d Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 und Nr. 2 sehen außerdem weiterhin vor, dass Anbieterinnen und \r\nAnbieter von lebenden Tieren auf Online-Plattformen künftig – sofern das Tier \r\ngekennzeichnet ist – “den alphanumerischen Code, den der implantierte Transponder \r\ndes Tieres anzeigt (Transpondernummer), oder eine andere Kennzeichnung anhand \r\nderer das Tier eindeutig identifizierbar ist”, hinterlegen müssen. \r\nWir weisen wie bereits in unserer im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung \r\neingereichten Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMEL darauf hin, dass eine \r\nHinterlegung der Transpondernummer des Tieres nicht das zielführende Mittel ist, um \r\nwirksam gegen illegalen Heimtierhandel vorzugehen. Denn eine Überprüfung der \r\nTranspondernummer des Tieres beim Kauf ist für Privatkäuferinnen und -käufer meist \r\nnicht möglich, da hierfür ein entsprechendes ISO-Lesegerät notwendig ist, über das nur \r\nTierarztpraxen, Veterinärämter und Tierheime verfügen. Eine fehlende Übereinstimmung \r\nzwischen angegebener und tatsächlicher Transpondernummer des Tieres - sofern \r\nvorhanden - kann somit frühestens durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt festgestellt \r\nwerden. Eine durch die Verordnung möglicherweise künftige Verpflichtung der Angabe \r\nkönnte darüber hinaus mangels Überprüfbarkeit durch die Online-Plattform sowie die \r\nInteressentinnen oder Interessenten u. U. fälschlicherweise den Eindruck besonderer \r\nSeriosität des Angebots suggerieren. Wie in unserer Stellungnahme bereits beschrieben, \r\ngibt es deutlich effektivere Maßnahmen, um den illegalen Online-Heimtierhandel \r\neinzudämmen.\r\n§ 11d Abs. 1 Satz 2, Nr. 1 und Nr. 2 sind im Vergleich zum Referentenentwurf neu \r\nhinzugekommen und sehen vor, dass die Betreiberinnen und Betreiber von Online\u0002Plattformen mit Sitz in Deutschland die Daten nach Satz 1 “ab der Löschung des \r\nAngebotes durch den Anbietenden drei Jahre” aufbewahren und “nach Ablauf der \r\nAufbewahrungsfrist, sofern technisch möglich, automatisiert” löschen müssen. Die \r\ngeplante sehr lange Aufbewahrungsfrist von drei Jahren ist v.a. vor dem Hintergrund des \r\nbereits oben erwähnten Grundsatzes der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c) \r\nDSGVO abzulehnen. Insbesondere durch die oben erwähnte mangelnde Prüfmöglichkeit \r\nder Angaben ist eine solche ansatzlose Speicherung unserer Ansicht nach \r\nunverhältnismäßig. Zudem stellt dieser Zusatz einen erheblichen zusätzlichen \r\ntechnischen sowie administrativen Aufwand mit damit einhergehender \r\nRessourcenbindung für unsere Plattform dar, da wir nicht nur eine kategoriebasierte \r\nSpeicherdauerabweichung implementieren sondern auch die korrekte Eingabe und\r\nSpeicherung der Daten sowie die fristgemäße Löschung sicherstellen müssen. \r\nDer ebenfalls neu eingefügte Zusatz “Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland” führt \r\naußerdem zu einer Ungleichbehandlung deutscher Plattformen wie Kleinanzeigen im \r\nVergleich zu internationalen Konkurrenz-Plattformen, die sich ebenso an den deutschen \r\nMarkt richten. Laut Begründung gelten für Online-Plattformen mit Sitz in einem anderen \r\nMitgliedstaat lediglich “die Vorschriften des jeweiligen Sitzlandes” sowie die \r\n“Anforderungen des Artikel 10 der Verordnung (EU) 2022/2065”. Dieser \r\nWettbewerbsnachteil kann unter Umständen längerfristig zu einem Rückzug nationaler \r\nund seriöser Plattformen wie Kleinanzeigen führen und eine Verlagerung des Online\u0002Heimtierhandels in andere Kanäle - insbesondere Soziale Medien - nach sich ziehen.\r\nWeiterhin sehen § 11d Abs. 1 Sätze 3 und 4 vor, dass die Betreiberinnen und Betreiber \r\nvon Online-Plattformen der zuständigen Behörde die durch die Anbieterin bzw. den \r\nAnbieter bereitgestellten Daten “innerhalb einer von ihr festzulegenden Frist” \r\nübermitteln.\r\nWir bedauern die Löschung des im ursprünglichen Referentenentwurf noch vorhandenen \r\nVerweises der Bundesregierung auf die Möglichkeit des behördlichen \r\nAuskunftsverlangens nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Tierschutzgesetz. Aus unserer Sicht schafft \r\ndieses Auskunftsverlangen Rechtssicherheit für Online-Plattformen. Kleinanzeigen \r\nkooperiert bereits seit längerem erfolgreich mit den zuständigen Behörden und hat in \r\nder Vergangenheit wiederholt im Rahmen von Veranstaltungen über die Möglichkeit des \r\nbehördlichen Auskunftsverlangens informiert. Wir plädieren daher ausdrücklich für eine \r\nWiederaufnahme des Verweises in den Gesetzentwurf. \r\n§ 11d Abs. 4 ermächtigt das BMEL weiterhin durch Rechtsverordnung mit Zustimmung \r\ndes Bundesrates Anforderungen an den Handel mit lebenden Wirbeltieren auf Online\u0002Plattformen festzulegen. Demnach sollen künftig “insbesondere” die “Form und der Inhalt \r\neiner Anzeige zum Handel mit einem lebenden Wirbeltier auf einer Online-Plattform” \r\nsowie die “Aufzeichnungs- und Registrierungspflichten für eine Person, die auf einer \r\nOnline-Plattform Anzeigen zum Handel mit einem lebenden Wirbeltier aufgibt”, durch \r\nden Gesetzgeber vorgegeben werden können.\r\nWie bereits in unserer Stellungnahme beschrieben, gehen Vorgaben zum Aufbau und \r\nDesign von Online-Inseraten unserer Ansicht nach weit über das Ziel des \r\nGesetzesvorhabens hinaus und sind unverhältnismäßig, weshalb wir mindestens für eine \r\nStreichung des Begriffs “Form” plädieren. Darüber hinaus ist unklar, wie weitreichend die \r\nRegelungsbefugnis durch die Rechtsverordnung sein wird, sprich, was über die Form und \r\nden Inhalt einer Anzeige sowie die Aufzeichnungs- und Registrierungspflichten für \r\nVerkäuferinnen und Verkäufer hinaus noch geregelt werden soll. Wir plädieren deshalb \r\nzudem für eine Streichung des Begriffs \"insbesondere\" und stattdessen für eine \r\nKonkretisierung der Regelungsbereiche im Gesetzentwurf.\r\n§16 Abs. 2 - Wie bereits eingangs in bezüglich §11d beschrieben, sollen durch die \r\nErmächtigung von sogenannten Scheinkäufen die Behörden in die Lage versetzt werden, \r\ndie Identität der Inserentinnen und Inserenten zu ermitteln. Solche Maßnahmen sind \r\nunseres Erachtens gerade im Hinblick auf die in § 11d vorgesehene ansatzlose (Vorrats-) \r\nDatenspeicherung der Namen der Inserentinnen und Inserenten das zu bevorzugende \r\nmildere und in der Regel auch wirkungsvollere Mittel.\r\nWir würden daher begrüßen, diese Regelung als Alternative zur Regelung in § 11d \r\naufzunehmen und nicht - wie aktuell vorgesehen - als zusätzliches Mittel in Form eines \r\n\"Auffangtatbestands\".\r\nÜber Adevinta und Kleinanzeigen:\r\nAdevinta ist ein globaler Spezialist für Online-Kleinanzeigen, der digitale Marktplätze in 8 europäischen \r\nMitgliedstaaten, darunter in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und den Niederlanden, betreibt. Mit \r\nvertrauten Marken in führenden Marktpositionen steht Adevinta im Zentrum der Second-Hand-Wirtschaft \r\nMit Hauptsitz in Europa beschäftigt Adevinta ca. 5.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In Deutschland \r\ngehören mobile.de und Kleinanzeigen zu Adevinta.\r\nKleinanzeigen ist der führende Online-Kleinanzeigenmarkt in Deutschland. In zahlreichen Kategorien sind \r\ndurchschnittlich mehr als 50 Millionen Anzeigen verfügbar – von Kinderbedarf über Elektronik bis hin zu \r\nImmobilien. Mit monatlich mehr als 36 Millionen Nutzerinnen und Nutzern zählt Kleinanzeigen hierzulande zu \r\nden reichweitenstärksten Web-Angeboten. Auf Kleinanzeigen wird überwiegend secondhand gehandelt. \r\nDamit leisten Nutzerinnen und Nutzer einen aktiven Beitrag für mehr Nachhaltigkeit. Unternehmen bietet \r\nKleinanzeigen die Möglichkeit, ihre Leistungen einfach online zu präsentieren. Kleinanzeigen wurde im \r\nSeptember 2009 als eBay Kleinanzeigen gestartet. Im Mai 2023 erfolgte die Umbenennung in Kleinanzeigen. \r\nSeit Juni 2021 gehört das Unternehmen zu Adevinta, einem weltweit führenden Anbieter von Online\u0002Kleinanzeigen. Zu Adevinta gehören über 25 digitale Marktplätze, die in Europa Monat für Monat mehr als 120 \r\nMillionen Menschen und über eine Million Unternehmen miteinander verbinden. \r\nKontaktdaten:\r\nCarolin Wehrhahn\r\nAdevinta\r\nDirector EU Public Affairs\r\ncarolin.wehrhahn@adevinta.com"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010057","regulatoryProjectTitle":"Novellierung des Tierschutzgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/66/18/387072/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180151.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zentral sind aus unserer Sicht aktuell insbesondere die diskutierten Regelungen zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen in der geplanten Tierschutzgesetz-Novelle:\r\n• Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht hier in der aktuellen Fassung (siehe Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b) in § 2a Absatz 1b TierSchG vor, eine Ermächtigungsgrundlage für die Regelung der Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen vor.\r\n• Der Bundesrat hatte hier in seiner Stellungnahme auf eine konkrete gesetzliche Regelung in der Novelle gedrängt. Dies hat die Bundesregierung wie unten beschrieben aus unserer Sicht zurecht zurückgewiesen. Sie begründet dies in Ziffer 1 der Gegenäußerung mit dem Verweis auf einen drohenden „Kollisionsfall zwischen nationalem Recht und Europarecht“, der vermieden werden müsse. Aus Sicht der Bundesregierung müsse „der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission „über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ abgewartet werden. Dieser sieht eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, die in Verkehr gebracht werden, bereits vor (siehe Artikel 17 EU KOM Proposal).\r\n• Diese Argumentation muss aus unserer Sicht – wie in meiner Mail vom 18.9. bereits erwähnt – auch für die durch die Bundesregierung begrüßte Einführung einer Transponderpflicht für alle auf Online-Plattformen angebotene Hunde und Katzen (Ziffer 31) gelten. Auch hier sollte der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission „über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ abgewartet werden, um einheitliche Regelungen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu gewährleisten.\r\n• Zudem spricht gegen eine Transponderpflicht wie unten ebenfalls erwähnt v.a. die geringe Quote gekennzeichneter / registrierter Hunde und Katzen in Deutschland: Die vom Bundesrat vorgeschlagene und von der Bundesregierung unterstützte Regelung ist aus unserer Sicht praxisfern: Für Hunde gibt es in Deutschland keine allgemeine Chip-Pflicht. Ob das Chippen des Hundes notwendig ist oder nicht, regeln die Bundesländer und einzelnen Kommunal-/ Stadtverwaltungen (Quelle z.B. siehe hier). Aktuell ist die Quote der gekennzeichneten/registrierten Hunde und Katzen in Deutschland vergleichsweise gering: Lediglich 54 Prozent der Hunde und Katzen sind nicht in einem Haustierregister registriert (Quelle siehe hier). Bei Kleinanzeigen könnten durch eine Transponderpflicht somit jede zweite Katze und jeder zweite Hund nicht mehr angeboten werden. Ein Ausweichen der Anbieter auf andere möglicherweise schwerer zu kontrollierende Plattformen und Foren ist somit zu erwarten."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010058","regulatoryProjectTitle":"Tabakerzeugnisgesetz/ Tabakerzeugnisverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9c/0b/361011/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270126.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Von: \r\nGesendet: Mittwoch, 28. August 2024 17:37 \r\nAn:\r\nBetreff: Gesprächsanfrage BAT: Aktuelle Entwicklungen tabakfreie Nikotinbeutel \r\nSehr geehrte\r\ndie Bernstein Group berät BAT (vormals: British American Tobacco) in der Interessensvertretung \r\ngegenüber allen zuständigen politischen Ebenen in Deutschland. Gerne möchten wir in diesem \r\nZusammenhang mit Ihnen über die aktuellen Themen, die unseren Mandanten beschäftigen, in \r\nden Austausch kommen. \r\nTabakfreie Nikotinbeutel\r\nIn der regulatorischen Diskussion um tabakfreie Nikotinbeutel gibt es eine neue Entwicklung. \r\nBisher wird, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, das Produkt überwiegend als neuartiges \r\nLebensmittel eingestuft. Dies ist auf einen ALB-Beschluss aus dem Jahr 2020 zurückzuführen. \r\nDiese Position hat sich in den letzten Jahren verfestigt, da das Bundesministerium für Ernährung \r\nund Landwirtschaft (BMEL) der Aufforderung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) \r\naus dem Jahr 2021 bislang nicht nachgekommen ist, die Produktkategorie im Tabakrecht zu \r\nregulieren. Diese Rechtsauslegung basiert vor allem auf einer Stellungnahme der DG Sante, die \r\neine Eingruppierung als Lebensmittel befürwortet. \r\nJedoch wurde kürzlich eine neue offizielle Einschätzung der Generaldirektorin der DG \r\nGROW bekannt (siehe Anhang), die zu einer anderen Einschätzung kommt: Die Kommission \r\nerkennt tabakfreie Nikotinbeutel nicht als Lebensmittel an, da die Beutel als Alternative oder \r\nErsatz zu tabakhaltigen Produkten gedacht sind und somit nicht für den menschlichen Verzehr \r\nproduziert werden. Aus Sicht der EU-Kommission ist daher das Lebensmittelrecht nicht \r\neinschlägig. Unser Mandant, BAT, sieht in dieser neuen Positionierung der EU-Kommission, \r\nvertreten durch DG GROW, eine Veränderung der bisherigen regulatorischen Diskussion, \r\ndie gewürdigt werden muss\r\n \r\nZu diesen und gerne auch weiteren Themen möchten wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen \r\nGespräch die Position der BAT erläutern und Ihre Sicht der Dinge hierzu näher \r\nerfahren. Daher freuen wir uns über Terminvorschläge Ihrerseits für einen persönlichen oder \r\nauch virtuellen Austausch sehr. \r\nMit freundlichen Grüßen \r\n \r\n \r\nW www.bernstein-group.com \r\n \r\n \r\nBERNSTEIN GROUP \r\n \r\nBERLIN \r\nNeustädtische Kirchstr. 6 \r\n10117 Berlin \r\n+49 30 275 723 0 \r\n \r\nFRANKFURT \r\nBockenheimer Landstr. 23 \r\n60325 Frankfurt am Main \r\n+49 30 275 723 0 \r\n \r\nBRUSSELS \r\nRue de Spa 24 \r\nB-1000 Bruxelles \r\n+32 2 426 53 63 \r\n \r\n--- \r\nBernstein Public Policy GmbH \r\nNeustädtische Kirchstraße 6 \r\n10117 Berlin \r\n \r\nGeschäftsführer Timm Bopp \r\nAG Charlottenburg, HRB 154981 \r\n \r\nDie Bernstein Public Policy ist registrierte Interessenvertreterin im Bund (Registernummer \r\nR001191) in Baden-Württemberg, in Bayern (Registernummer DEBYLT0159), Hessen und in \r\nSachsen-Anhalt\r\n \r\n--- \r\nDiese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht \r\nder richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte \r\nsofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die \r\nunbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. \r\n \r\nThis e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended \r\nrecipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy \r\nthis e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Zu diesem Zweck hat BAT unter\r\nanderem die E-Zigarettenmarke „vuse“, einen Tabakerhitzer (Marke „glo“) und die\r\ntabakfreien Nikotinbeutel („VELO“) auf den Markt gebracht. Ziel ist es, den\r\nKonsumenten schadensreduzierende Produkte anzubieten, um den Ausstieg vom\r\nRauchen zu erleichtern und einen Lebensstil mit weniger Gesundheitsrisiken zu\r\nfördern. Die BAT hat damit eines der branchenweit breitesten Portfolios an\r\nschadensreduzierten Produkten.\r\nAktuelle Evidenz: Eine Metaanalyse durchgeführt vom Institut für Qualität und\r\nWirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bestätigt, dass Nikotin als\r\neffektiver Wirkstoff zur Tabakentwöhnung eingesetzt werden kann. Dabei kann die\r\ndauerhafte Rauchfreiheit unabhängig vom Schweregrad der Tabakabhängigkeit erreicht\r\nwerden. Das IQWiG wird durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)\r\nfinanziert und untersucht bereits seit mehreren Jahren unabhängig den Nutzen und den\r\nSchaden von medizinischen Maßnahmen im Sinne der Patientenversorgung. Das\r\nInstitut erhält ausschließlich Aufträge vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)\r\nund dem gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).\r\nBesorgniserregende Entwicklung: Dennoch werden diese potenziell\r\nschadensreduzierenden Alternativen vermehrt auf Bundes- und EU-Ebene dem\r\nTabakrauchen regulatorisch gleichgestellt. Diese Entwicklung sendet nicht nur das\r\nfalsche Signal an umstiegswillige Raucher, sondern ist nicht evidenzbasiert.\r\nKurzum: Die Evidenz zeigt, dass die potenziell schadensreduzierenden\r\nNikotinprodukte eine echte und vor allem wirksame Alternative für Raucher\r\ndarstellen. Gerade die kommenden Wochen bilden für die dauerhafte Senkung der\r\nRaucherquote in Deutschland ein entscheidendes Momentum. Jetzt ist es wichtig, dass\r\ndiese wissenschaftliche Evidenz im politischen Diskurs bedacht wird.\r\nGerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um die\r\nSachlage nochmal im Detail zu erörtern.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n-----"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010058","regulatoryProjectTitle":"Tabakerzeugnisgesetz/ Tabakerzeugnisverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b0/cf/671860/Stellungnahme-Gutachten-SG2512290009.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Von:\r\nGesendet: Montag, 15. Dezember 2025 15:34\r\nAn: MdB \r\nBetreff: Einordnung zu einer möglichen Öffnung des TabakErzG\r\nLieber Herr ,\r\nich hoffe es geht Ihnen gut. Kurz vor den Feiertagen und der morgigen AG-Sitzung möchte \r\nich Ihnen untenstehend unsere Einordnung zur aktuellen Diskussion rund um verschiedene \r\nÄnderungen im Tabakrecht durchgeben. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat sich die \r\naktuelle Situation durch die Erklärung der Bundesregierung einem Verbot von Einweg-E\u0002Zigaretten nachzukommen, weiterentwickelt (Plenarprotokoll 1059, Anlage 8).\r\nBei der damit einhergehenden Öffnung des Tabakerzeugnisgesetzes schlagen wir vor, \r\nweitere Regelungen direkt vorzunehmen:\r\n• Wegen der starken Nachfrage nach Nikotinpouches, deren Verkauf in Deutschland \r\nbisher nicht erlaubt ist, könnte eine regulierte Zulassung der Produkte den \r\nSchwarzmarkt eindämmen, Jugend- und Verbraucherschutz erhöhen und zusätzliche \r\nSteuereinnahmen generieren.\r\n• Zudem steht eine Einschränkung von Liquids mit jugendaffinen Aromaprofilen zur \r\nDebatte, da diesen eine gewisse Beliebtheit unter Jugendlichen nachgesagt wird.\r\nFür alle drei Maßnahmen scheint eine Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes der \r\nnaheliegendste Weg.\r\nProblem:\r\nSolche Regelungen sind „technische Vorschriften“ nach EU-Richtlinie 2015/1535 und \r\nmüssen mindestens drei Monate vor Inkrafttreten bei der EU-Kommission notifiziert werden \r\n(TRIS-Verfahren). Dies kann zu erheblichen Verzögerungen durch unterschiedliche \r\nNotifizierungsfristen führen. Hinzu kommt, dass diese Regelungen auch gut begründet sein \r\nmüssen, da sonst eine Notifizierung scheitert. Eine lange Verfahrensdauer wäre \r\nproblematisch, da erheblicher politischer und gesellschaftlicher Handlungsdruck besteht, alle \r\ndrei Themenbereiche zügig, pragmatisch und mit dem Ziel der Verbesserung des \r\nGesundheits- und Jugendschutzes zu lösen. Andernfalls besteht das Risiko, dass durch die \r\nVerzögerung der Gesetzgebung neue Produkte wie Nikotinpouches weiterhin unreguliert auf \r\ndem Markt bleiben und so der Schwarzmarkt sowie der Konsum unter Jugendlichen weiter \r\nansteigen.\r\nLösung:\r\nUm erhebliche Verzögerungen durch unterschiedliche Notifizierungsfristen zu vermeiden, \r\nsollten alle drei Vorhaben gemeinsam in einem einheitlichen Gesetzgebungsverfahren \r\numgesetzt werden.\r\nUnsere Einordnung haben wir mit Blick auf die morgige AG Sitzung ebenso an Ihren \r\nKollegen, Herrn Verlage, geschickt. Wir würden uns sehr freuen, wenn unsere Punkte in der \r\nSitzung Gehör finden.\r\nBei Fragen stehe ich Ihnen natürlich zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n-----\r\nAssociate\r\n@bernstein-group.com \r\nwww.bernstein-group.com \r\nDer neue Bernstein-Brief: Alle zwei Wochen versorgen wir Sie mit kurzen Hintergründen, Einordnungen und einer \r\nVorausschau zur (deutschen) Politik. 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Das unerlaubte \r\nKopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. /// This e-mail  may contain confidential and/or \r\nprivileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender \r\nimmediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-12-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010058","regulatoryProjectTitle":"Tabakerzeugnisgesetz/ Tabakerzeugnisverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/11/ca/718811/Stellungnahme-Gutachten-SG2604010050.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"gerne möchte ich nochmals Bezug nehmen auf unsere Mitteilung zum geplanten Mentholverbot für E-Zigarettenliquids.\r\nDie öffentliche und mediale Debatte um das vorgesehene Menthol- und Kühlstoffverbot gewinnt derzeit weiter an Dynamik. Auch die Berichterstattung verfolgt die Entwicklung eng und ordnet die Tragweite der geplanten Änderungen zunehmend kritisch ein (s. anbei).\r\nDie aktuelle Debatte rund um ein Verbot fußt auf den jüngst veröffentlichten Ergebnissen des BfR. Das Bundesinstitut selbst weist jedoch darauf hin, dass seine Bewertung mangels belastbarer Daten nur eingeschränkt anwendbar und eine mögliche Überschätzung der Daten zum festgestellten Risiko nicht auszuschließen sei.\r\nVor diesem Hintergrund haben wir die bisherigen Verfahrensschritte sowie die inhaltliche Entwicklung, vom ursprünglichen Fokus auf Einweg-E-Zigaretten bis zum nun vorgesehenen Verbot des zentralen Inhaltsstoffs Menthol, strukturiert aufgearbeitet.\r\nGerne stehen wir für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um die aktuelle Sachlage im Detail zu erläutern."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010058","regulatoryProjectTitle":"Tabakerzeugnisgesetz/ Tabakerzeugnisverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/30/ee/718813/Stellungnahme-Gutachten-SG2604010052.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"die Bernstein Group berät BAT (British American Tobacco) auf Bundes- und EU-Ebene. BAT ist eines der wenigen globalen Tabakunternehmen, das erwachsenen Konsumentinnen und Konsumenten ein breites Portfolio schadensreduzierter Nikotinprodukte anbietet. Dazu gehören E-Zigaretten (Marke: Vuse), Tabakerhitzer (glo) und Nikotinbeutel (VELO).\r\nIch möchte Sie auf die aktuelle Verordnungsänderung zu Inhaltsstoffen für E-Zigarettenliquids aus dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) aufmerksam machen. \r\nNach den derzeit bekannten Plänen (s. Referentenentwurf anbei) soll die Tabakerzeugnisverordnung per Verordnung dahingehend geändert werden, dass Menthol sowie weitere Inhalts- und Kühlstoffe in E-Zigaretten-Liquids verboten werden. De facto kommen die jetzigen Bestrebungen einem Produktverbot für die E-Zigarette gleich. Der Vorstoß basiert auf einer jüngsten Einordnung des Bundesinstituts für Risikobewertung. Diese wurde bereits in den Medien, wie unter anderem dem Spiegel, als begrenzt anwendbar eingeordnet („Allerdings könnten die Risiken unter- oder überschätzt sein, weil es bisher kaum gute Daten gebe.“; s. anbei).\r\nAus unserer Sicht ist dieser Schritt politisch und ordnungspolitisch problematisch, insbesondere aus den folgenden drei Gründen:\r\nEin Verbot von Menthol hat faktisch weitreichende und markteinschränkende Folgen für einen großen Teil marktüblicher Liquids. Menthol ist für die Geschmacksentfaltung und das Nutzererlebnis vieler Produkte ein zentraler Bestandteil. Wenn dieser Stoff entfällt, verlieren E-Zigaretten für viele umstiegswillige erwachsene Raucherinnen und Raucher an Attraktivität. Damit steigt das Risiko, dass Umstiegsbemühungen scheitern oder gar nicht erst erfolgen.\r\nEin solches Verbot würde den illegalen Markt stärken. Wenn nachgefragte Produkte im legalen Handel nicht mehr verfügbar sind, verlagert sich der Erwerb erfahrungsgemäß auf nicht regulierte Vertriebswege oder ins Ausland. Das würde seriöse Marktteilnehmer benachteiligen und zugleich die Arbeit von Vollzugs- und Kontrollbehörden erschweren. Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH), in dem BAT Mitglied ist, hat zu dem Thema bereits in der Vergangenheit Ergebnisse aus einer Untersuchung aus dem Großraum Berlin veröffentlicht (s. anbei). Bereits heute besteht der Markt zu 50 Prozent aus illegalen Produkten, so der Verband.\r\nDas Verbot unterbindet den Jugend- und Gesundheitsschutz. Gerade dort, wo Produkte außerhalb des regulierten Marktes gehandelt werden, lassen sich Alterskontrollen, Produktstandards und transparente Verbraucherinformationen deutlich schlechter durchsetzen. In der Jugendschutzdebatte ging es zuletzt vor allem um das Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Ende vergangenen Jahres vom Bundesrat gefordert und von der Bundesregierung in einer Erklärung bestätigt, sind die Einwegprodukte heute weiterhin verfügbar. Das Mentholverbot löst jedoch nicht das Problem der hohen Verfügbarkeit von Einweg-E-Zigaretten.\r\n Hinzu kommt, dass die Umsetzung per Verordnung erfolgt und damit eine weitreichende Markt- und Gesundheitsschutzentscheidung ohne die politische Debatte getroffen würde, die ein Vorhaben dieser Tragweite aus unserer Sicht erfordert. Mindestens sollten Folgenabschätzung, Vollzugskonzept und Alternativenprüfung nachvollziehbar offengelegt und parlamentarisch eingeordnet werden.\r\nGerne stehen wir für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um die genannten Punkte im Detail zu erläutern."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010060","regulatoryProjectTitle":"Tabaksteuergesetz/ Jahressteuergesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/84/a1/361013/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270129.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Von: \r\nGesendet: Dienstag, 17. September 2024 11:17 \r\nAn:\r\nBetreff: Gesprächsanfrage BAT: Steuerpolitische Aufgaben bei der Tabaksteuer \r\nSehr geehrte\r\ndie Bernstein Group berät BAT (vormals: British American Tobacco) in der Interessensvertretung \r\ngegenüber allen zuständigen politischen Ebenen in Deutschland. Gerne möchten wir in diesem \r\nZusammenhang mit Ihnen über die aktuellen Themen, die unseren Mandanten beschäftigen, in \r\nden Austausch kommen. \r\nIm Bereich der Tabaksteuer sind zwei Themen von hoher aktueller Relevanz: \r\nMindeststeuer\r\nBei der Verabschiedung des damals neuen Tabaksteuermodells 2021 wurden Annahmen über \r\ndie Inflation und die Preisentwicklung getroffen. Diese wurden durch die ökonomischen \r\nEntwicklungen ab 2022 aber schon überholt. Dadurch ist die Mindeststeuer deutlich unter der \r\ntatsächlichen durchschnittlichen Preisentwicklung geblieben. Es ist zu erwarten, dass mit der \r\nEinführung des neuen Tabaksteuermodells ab 2027 die Mindeststeuer nachgezogen wird, was zu \r\nerheblichen Preisschocks und einer Abwanderung in den Schwarzmarkt führen wird. Daher wäre \r\nes politisch klug, noch in dieser Legislaturperiode die Mindeststeuer anzupassen, um im Sinne \r\neiner vorausschauenden Steuerpolitik die großen Steuersprünge und somit die Stärkung des \r\nSchwarzmarkts zu vermeiden. \r\nFortführung Tabaksteuermodell\r\nDas aktuelle Tabaksteuermodell ist ein Erfolgsmodell im deutschen Steuersystem. Es bietet \r\nsowohl dem Staat als auch der Industrie Planungssicherheit und unterstützt dabei mit seiner \r\ndifferenzierten Besteuerung den Umstieg von Raucherinnen und Rauchern auf weniger \r\nschädliche Produkte. Entsprechend wäre es ratsam das auslaufende Modell 2027 fortzuführen. \r\nIm Bestfall wird das Modell noch in dieser Legislaturperiode verlängert, um die \r\nPlanungssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen und die differenzierte Besteuerung langfristig \r\nfestzuschreiben. Mit Blick auf die Diskussion um die Novelle der Tabaksteuerrichtlinie (TED) auf \r\neuropäischer Ebene ab Ende 2026 wäre es wichtig, wenn Deutschland hier mit einem \r\nverabschiedeten und implementierten Modell in die Verhandlungen geht. \r\nZu diesen und gerne auch weiteren Themen möchten wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen \r\nGespräch die Position der BAT erläutern und Ihre Sicht der Dinge hierzu näher \r\nerfahren. Daher freuen wir uns über Terminvorschläge Ihrerseits für einen persönlichen oder \r\nauch virtuellen Austausch sehr. \r\nMit freundlichen Grüßen \r\n/////////////////////////////////////////////////////////////////////// \r\n \r\n \r\n \r\n \r\nwww.bernstein-group.com \r\n \r\nBERNSTEIN GROUP \r\n \r\nBERLIN - Neustädtische Kirchstraße 6, 10117 Berlin \r\nMÜNCHEN - Ludwigstraße 8, 80539 München \r\nFRANKFURT - Bockenheimer Landstraße 23, 60325 Frankfurt \r\nBRUSSELS - Rue de Spa 24, B-1000 Bruxelles \r\n \r\nBernstein Public Policy GmbH, Neustädtische Kirchstraße 6, 10117 Berlin \r\nGeschäftsführer: Timm Bopp /// AG Charlottenburg, HRB 154981 B \r\n \r\nDie Bernstein Public Policy GmbH ist registrierte Interessenvertreterin im Bund (Registernummer \r\nR001191), in Baden-Württemberg, in Bayern (Registernummer DEBYLT0159), Hessen und in \r\nSachsen-Anhalt. \r\n \r\nDiese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht \r\nder richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte \r\nsofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die \r\nunbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. /// This e-mail may contain \r\nconfidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received \r\nthis e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any \r\nunauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010060","regulatoryProjectTitle":"Tabaksteuergesetz/ Jahressteuergesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/af/a5/387074/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180153.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bekämpfung des Schwarzmarkts für ein gesichertes Steueraufkommen und sicheren Markt\r\n\r\nAusgangslage & Herausforderung\r\n\r\nEs herrscht ein florierender Schwarzmarkt für E-Zigaretten in Deutschland:\r\n- Branchenumfragen schätzen den Anteil illegal gehandelter E-Zigaretten auf 40 Prozent.1 Das entspricht hochgerechnet einem Steuerausfall von ca. 500 Mio. Euro jährlich für den Bund.2\r\n- Stichproben, erhoben durch den Verband des eZigarettenhandels (VdeH), zeigen, dass circa 75 Prozent der Shisha-Shops in Berlin unversteuerte Produkte verkaufen.3\r\n- In einer Umfrage unter 300 Händlern und Herstellern gaben 76 Prozent der Teilnehmer an, von E-Zigarettenhändlern zu wissen, die unversteuerte Produkte verkaufen. Dieser Schwarzmarkt koste die Befragten durchschnittlich 30 Prozent des potenziellen Umsatzes.4\r\n- Geschäfte, die mit unversteuerten Waren handeln, machen in der Regel zwischen 5.000 und 7.000 Euro Gewinn pro Woche.5\r\n- Auch medial häufen sich die Meldungen zu Beschlagnahmungen von unversteuerten E-Zigaretten durch die Polizei und den Zoll, wie durch den VdeH fortlaufend dokumentiert.6\r\n\r\nDer Schwarzmarkt hat erhebliche Auswirkungen:\r\n\r\n- Erste Umfragen bestätigen, dass illegale Produkte an Jugendliche verkauft werden. Es ist davon auszugehen, dass Händler, die bewusst unversteuerte Ware verkaufen, auch keinen Wert auf andere Vorgaben, wie den Jugendschutz, legen.\r\n- Es kommt zu signifikanten Steuerausfällen (Tabak-, Umsatz-, Gewerbe-, Einkommens- und Körperschaftssteuer) im mittleren dreistelligen Millionenbereich auf Kosten des Staatshaushaltes. Bei den illegal verkauften E-Zigaretten liegt die Höhe des Umsatzsteuerausfalls noch über der unterschlagenen Tabaksteuer. Während bei einer E-Zigarette mit 2 ml Volumen 0,40 Euro Tabaksteuer unterschlagen werden, liegt der Verlust der Umsatzsteuer bei einem Verkaufspreis von 8 bis 12 Euro bei bis zu 1,90 Euro pro Einheit.\r\n- Aufgrund des stufenweisen Anstieges der Liquid-Besteuerung für E-Zigaretten bis 2026 und den damit einhergehenden signifikanten Preissprüngen ist mit einer weiteren Abwanderung der Verbraucher in den Schwarzmarkt zu rechnen.\r\n- Stichproben zeigen, dass viele unversteuerte Produkte auch zu viel Liquid und/oder zu viel Nikotin enthalten. Es ist unklar, welche Inhaltsstoffe enthalten sind und welche Risiken damit verbunden sind. Auch ist unklar, ob die allgemeine Produktsicherheit – insbesondere betreffend die verbauten Batterien – gewährleistet ist.\r\n- Die auf dem Schwarzmarkte erzielten Gewinne werden mutmaßlich durch die Organisierte Kriminalität verwandt.\r\n- Die erhoffte Lenkungswirkung durch die angesetzte Steuerhöhe wird zusätzlich geschmälert.\r\n\r\n1 https://www.tabakfreiergenuss.org/e-zigarettenmarkt-waechst-illegaler-handel-hat-zugenommen/\r\n2 Einschätzungen des Verbands des eZigarettenhandels (Stand 2023).\r\n3 https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/e-zigaretten-jugendschutz-100.html\r\n4 https://www.tabakfreiergenuss.org/e-zigarettenmarkt-waechst-illegaler-handel-hat-zugenommen/\r\n5 Faktenreport Jugendschutz & Schwarzmarkt, Verband des eZigarettenhandels\r\n6 https://vd-eh.de/jugendschutz/\r\nSchwarzmarkt E-Zigarette BAT\r\nStand: 16.10.2024 © Bernstein Group 2024 Seite 2 von 2\r\n\r\nZiel:\r\n\r\nDas Ziel der Bundesregierung muss sein, den Schwarzmarkt effektiv zu bekämpfen, um\r\n- Steuerausfälle,\r\n- Umgehung von Jugendschutz,\r\n- Gefahren der Produktsicherheit und\r\n- Zuflüsse für die Organisierte Kriminalität\r\nzu beenden.\r\n\r\nDarüber hinaus hat die Eindämmung des Schwarzmarktes zum Vorteil, dass es zu keiner Marktverzerrung auf Kosten der legalen Wirtschaftsakteure kommt. So profitieren auch kleine und mittelständische Unternehmen von einem legalen und fairen Wettbewerb.\r\n\r\nLösung:\r\nUm den Schwarzmarkt effektiv zu bekämpfen, muss die Bundesregierung in mehrschichtigen Ansätzen planen, um die Behörden in ihrer Kontroll- und Ordnungsfunktion effektiv zu unterstützen:\r\n\r\n- Verstärkte und effektive Kontrollen durch die Bundesbehörden an den Bundesgrenzen und im grenzüberschreitenden Onlinehandel.\r\n- Festsetzung hoher Strafen, die Händler illegaler Ware nachhaltig abschrecken und einen Handel der Produkte wirtschaftlich unprofitabel machen.\r\n- Verstärkte grenzüberschreitende Koordination der Behörden und ein Einsetzen der Bundesregierung auf EU-Ebene, um den Import derartiger Produkte in die Europäische Union zu erschweren.\r\n- Intensivierte Kooperation zwischen Politik und den Branchenverbänden auf allen Ebenen, um Vertriebsnetze des Schwarzmarkts effizienter aufzudecken und zu zerschlagen.\r\n- Gemeinsame Schulungen für illegale Produkte mit Vertretern der E-Zigarettenbranche und Behördenmitarbeitern.\r\n- Aufklärung mittels gemeinsamer Informationskampagnen von Bund und Branche.\r\n- Verbesserte Koordinierung und Abstimmung zwischen Bund und Ländern bei der Durchsetzung bestehender Regelungen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010063","regulatoryProjectTitle":"Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c3/a9/361015/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270133.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Von: \r\nGesendet: Donnerstag, 1. August 2024 14:24 \r\nAn:\r\nBetreff: Input FFG und dazugehörige Vorhaben \r\nLieb\r\nwie versprochen, hier die Punkte zum FFG und den zwei dazugehörigen Vorhaben: \r\n1. FFG \r\n(siehe MPA-Einreichung im Anhang) \r\n2. Investitionsverpflichtungen \r\n- Die vorgeschlagene Investitionsverpflichtung, mit komplexen und hohen Unterquoten, \r\ndie vorschreiben, in welche Art von Inhalten investiert werden soll, würde das politische \r\nZiel, Deutschland zu einem führenden Produktionsstandort zu machen, gefährden und \r\nmassive Risiken für die deutsche Produktions- und Medienlandschaft darstellen. \r\n- Eine solche De-facto-Kaufgarantie für Produzenten würde den positiven Effekten von \r\nSteueranreizen entgegenwirken. \r\n- Es ist daher weder notwendig noch angemessen, Details einer solchen Initiative zu \r\ndiskutieren, und wir bleiben grundsätzlich gegen diese Initiative. \r\n- Angesichts eines hohen Investitionsniveaus, einer gesunden Produzentenlandschaft und \r\neines hohen Wettbewerbs um Nachfrage besteht keine Notwendigkeit, in den \r\nfunktionierenden Markt mit Investitionsverpflichtungen einzugreifen. Es gibt keine \r\nStudie, die tatsächlich einen Bedarf für regulatorische Maßnahmen und ein \r\nMarktversagen nachweist. \r\n- Eine Investitionsverpflichtung fördert Deutschland nicht als Produktionsstandort. \r\n- Mit einer gesetzlichen Rechtewahrung und der De-facto-Enteignung des Auftraggebers \r\nnach fünf Jahren werden grundlegende Marktprinzipien untergraben, und jede \r\nVerbindung zwischen Risikobereitschaft und Vergütung löst sich in Luft auf, was die \r\nVertragsfreiheit untergräbt. Marktgetriebene Lösungen haben sich als flexibel und \r\nzweckmäßig erwiesen, um auf Marktgegebenheiten und Verbrauchernachfragen zu \r\nreagieren. \r\n3. Steueranreize \r\n- Wir begrüßen die Ankündigung der „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung, \r\neinschließlich eines überarbeiteten Produktionsanreizes, um Deutschland als Standort \r\nfür Film- und Serienproduktionen wettbewerbsfähiger zu machen. \r\n- Wir begrüßen diese Initiative, da sie das Potenzial hat, Deutschland als Standort für Film- und Serienproduktionen zu stärken, Investitionen aus dem Ausland anzuziehen und zu \r\neinem internationalen Produktionszentrum zu machen, was der deutschen Filmindustrie \r\ninsgesamt zugutekäme. \r\n- Der Vorschlag der BKM, obwohl er nur ein „Diskussionsentwurf“ ist, ist eine sehr gute \r\nGrundlage für Diskussionen. Sollte er allein umgesetzt werden, würde dieses Instrument \r\nDeutschland in die Spitzengruppe der attraktiven Produktionsstandorte katapultieren. Es \r\nkann jedoch nicht erfolgreich sein, wenn gleichzeitig Investitionsverpflichtungen \r\neingeführt werden, die alle Vorteile zunichtemachen, regulatorische Belastungen \r\nschaffen und ein investitionsfreundliches Klima sowie letztlich das politische Ziel des \r\nWachstums der Branche gefährden würden. \r\n Erfahrungen aus anderen Ländern und Regionen (z.B. Spanien, Großbritannien) zeigen \r\ndeutlich, dass Steueranreize und ein investitionsfreundliches Klima zu nachhaltigem \r\nWachstum führen und mittelfristig erhebliche zusätzliche Einnahmen für den Staat \r\nbedeuten können. \r\n Damit das Modell der Steueranreize funktioniert, muss es ohne eine Investitionspflicht \r\numgesetzt werden. \r\n Je weniger Regulierung in Bezug auf weitere Anforderungen, desto besser sind die \r\nWachstumsaussichten. \r\nVielen Dank für diese Möglichkeit und bis ganz bald, \r\n \r\n \r\nW www.bernstein-group.com \r\n \r\nBERNSTEIN GROUP \r\n \r\nBERLIN \r\nNeustädtische Kirchstr. 6 \r\n10117 Berlin \r\n+49 30 275 723 0 \r\n \r\nFRANKFURT \r\nBockenheimer Landstraße 23 \r\n60325 Frankfurt \r\n+49 30 275 723 0 \r\n \r\nBRUSSELS \r\nRue de Spa 24 \r\nB-1000 Bruxelles \r\n+32 2 426 53 63 \r\n--- \r\nBernstein Public Policy GmbH \r\nNeustädtische Kirchstraße 6 \r\n10117 Berlin \r\n \r\nGeschäftsführer Timm Bopp \r\nAG Charlottenburg, HRB 154981 \r\nDie Bernstein Public Policy ist registrierte Interessenvertreterin im Bund (Registernummer \r\nR001191) in Baden-Württemberg, in Bayern (Registernummer DEBYLT0159), Hessen und in \r\nSachsen-Anhalt. \r\n--- \r\nDiese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht \r\nder richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte \r\nsofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die \r\nunbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. \r\nThis e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended \r\nrecipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy \r\nthis e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is \r\nstrictly forbidden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-08-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010063","regulatoryProjectTitle":"Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/99/44/361017/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270134.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der Motion Picture Association (MPA) \r\nzum Referentenentwurf eines Filmförderungsgesetzes (FFG) 2025\r\nÜber die MPA\r\nDie Motion Picture Association (MPA) ist ein weltweiter Verband, der die Interessen von \r\ninternationalen Unternehmen aus den Bereichen Film, Fernsehen und Streaming vertritt, die \r\nals Teil der Kultur- und Kreativbranche in Deutschland investieren. Mitglieder der MPA sind \r\nWalt Disney Studios Motion Pictures, Netflix Studios, LLC, Paramount Pictures Corporation, \r\nSony Pictures Entertainment Inc., Universal City Studios LLC, und Warner Bros. Entertainment \r\nInc., die nicht nur deutschsprachige und internationale Inhalte, in Deutschland über alle \r\nKanäle vertreiben und vermarkten, sondern auch - direkt, über deutsche \r\nTochterunternehmen oder als Auftraggeber zusammen mit Koproduzenten - internationale \r\nund deutschsprachige Filme und Serien in Deutschland produzieren. Dazu zählen regelmäßig \r\nauch die erfolgreichsten deutschen Kinofilme. Im vergangenen Jahr feierte die MPA ihr 100-\r\njähriges Bestehen.\r\nVorbemerkung\r\nWir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf eines \r\nFilmförderungsgesetzes. Der deutsche Film und deutschsprachige Produktionen sind für die \r\nMitglieder der MPA von großer Bedeutung, was sich insbesondere in den signifikanten \r\nProduktions- und Auswertungsaktivitäten und damit verbundenen Investitionen in \r\nDeutschland zeigt. Ein besonderes Interesse gilt daher auch einer lebendigen und \r\nwirtschaftlich nachhaltigen Struktur der deutschen Filmwirtschaft. Hierzu hat das FFG bislang \r\neinen Beitrag geleistet und die MPA begrüßt den mit der Reform verknüpften Ansatz, einen \r\neffizienteren und bürokratieärmeren Weg einzuschlagen. \r\nDiesem Ziel wird der Entwurf allerdings nur bedingt gerecht. Grundsätzlich regen wir die \r\nAufnahme von Kriterien zur Vermeidung von Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die \r\nDurchführung der vom FFG festgelegten Bestimmungen an. Dazu gehören vereinfachte \r\nBerechnungs- und Berichtsverfahren sowie die Straffung von kosten- und zeitintensiven\r\nPrüfungsverfahren.\r\n2\r\nDie durch die Filmauswertung der Mitglieder der MPA generierte Filmabgabe macht den \r\nmit Abstand größten Teil des Gesamtaufkommens aus. Auch vor diesem Hintergrund \r\nkonzentrieren wir uns auf einige wenige Punkte des Referentenentwurfs zum FFG 2025, \r\nallerdings nicht ohne mit Blick auf die weiteren Vorschläge auch darauf hinzuweisen, dass aus \r\nSicht der MPA und ihrer Mitglieder keine sachgerechte Verknüpfung der verschiedenen \r\nfilmpolitischen Vorhaben besteht und daher das FFG isoliert betrachtet wird, auch wenn es \r\ndurchaus Wechselwirkungen für den Produktionsbereich mit einem steuerlichen \r\nAnreizmodell für die Produktion von Filmen und Serien in Deutschland gibt.\r\nZur Aufgabenstellung der FFA\r\nBei der Überarbeitung der Aufgabenstellung der FFA und in der Folge die daraus abgeleiteten \r\nFördergrundsätze muss sichergestellt werden, dass alle Einzahlergruppen der Filmabgabe \r\nauch davon profitieren können. Durch die Neuformulierung bestehen Bedenken einer \r\nEinengung auf einzelne Branchenteilnehmer, was im Widerspruch zu Erwägungsgrund 36 der \r\nAVMD-Richtlinie stünde: \r\n\"Mediendiensteanbieter, die verpflichtet werden, in einem Zielmitgliedstaat zu \r\nFilmförderprogrammen beizutragen, sollten von den Beihilfen, die im Rahmen der \r\nbetreffenden Filmförderprogramme für Mediendiensteanbieter bereitgestellt \r\nwerden, in diskriminierungsfreier Weise profitieren können, auch wenn sie keine \r\nNiederlassung in diesem Mitgliedstaat unterhalten.\" \r\nInsbesondere ist sicherzustellen, dass einzelne Beteiligte und Teilbranchen nicht unbotmäßig \r\nbevorzugt oder benachteiligt werden, insbesondere auch vor dem Hintergrund der \r\nverfassungsgerichtlich als bedeutend eingestuften Gruppennützigkeit der Filmabgabe. Eine \r\nkritische Betrachtung der Auswirkungen der durch diesen Entwurf vorgesehenen Änderungen \r\nauf den Filmverleih wird dringend angeregt.\r\nZur Zusammensetzung des Verwaltungsrats\r\nMit Besorgnis verfolgt die MPA die sich weiter fortsetzende Entwicklung, dass sich die \r\nZusammensetzung des Verwaltungsrats von der Marktbedeutung der Branchenakteure \r\nentkoppelt. So wird zwar die Filmabgabe für Videoprogrammanbieter bis Ende 2027 weiter \r\nerhoben, die Vertretung allerdings bereits unmittelbar im Verwaltungsrat reduziert, was nicht \r\nschlüssig erscheint. Angeregt wird daher eine stärkere Berücksichtigung der Marktrelevanz \r\nund der Akteure, mit deren Filmen die Filmabgabe generiert wird.\r\nZur Filmabgabe\r\nDie MPA begrüßt, dass die Abgabesätze formell auf dem gleichen Niveau bleiben. Ebenso \r\nbegrüßt die MPA die Umstellung der Filmabgabe von einer Leinwand-bezogenen Berechnung \r\nauf das Kino, was als erhebliche Vereinfachung, die auch zur Reduzierung von Bürokratie und \r\nVerwaltungsaufwand beiträgt, zu werten ist. Hier ist jedoch sicherzustellen, dass die \r\n3\r\ngewählten Umsatzgrößenklassen und Prozentwerte jedoch nicht zu einer faktischen Erhöhung \r\nder durch die Kinos erhobenen und vom Verleih mitgetragenen Filmabgabe kommt. \r\nBesondere Sensibilität ist der Beitragsgerechtigkeit beizumessen, insbesondere im Hinblick \r\nauf die Ersetzungsbefugnis der Fernsehveranstalter, die gestrichen werden soll. Eine \r\nNeubetrachtung der Medialeistungen ist dringend geboten, fehlte es doch an einer der \r\nMarktrealität tatsächlich entsprechenden Berechnungsgrundlage und der Berücksichtigung \r\ndieser Leistungen. Die Streichung kann dazu beitragen, einen höheren Grad der \r\nBeitragsgerechtigkeit herzustellen. Widersprüchlich allerdings erscheint die Begründung zu \r\n§130 FFG-E, die zwar eine Ausweitung der Ersetzungsbefugnis auf Videoabrufdienste pauschal \r\nablehnt (und damit eine „Sonderstellung“ von Anbietern von audiovisuellen Mediendienste), \r\ngleichzeitig aber die Reichweitenstärke der Bewerbung von Filmen in Videoabrufdiensten \r\nhervorhebt. \r\nZu der Einengung der Fördervoraussetzungen \r\nDie Vergabe von Förderhilfen über Deutschland hinaus an Hersteller, technische \r\nDienstleistungsfirmen oder regieführende Personen soll künftig auf diejenigen beschränkt \r\nwerden, die ihren Sitz oder Staatsangehörigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat, einem EWR\u0002Vertragsstaat oder der Schweiz haben, wobei die Beschränkung auf die Schweiz die bisherige \r\nFormulierung „aus einem gleichgestellten Staat“ ersetzt. Die MPA plädiert jedoch für die \r\nBeibehaltung der offenen Formulierung, um zukünftige grenzüberschreitende Abkommen \r\nnicht auszuschließen und die Vielfalt der europäischen Kultur- und Koproduktionslandschaft \r\nzu bewahren, die auch durch Beiträge von Nicht-EU Ländern bereichert wird (einschließlich \r\nderjenigen, die Unterzeichner des Europäischen Übereinkommens über das \r\ngrenzüberschreitende Fernsehen sind und als Hersteller europäischer Werke in Frage \r\nkommen). Dies führt zu einer unnötigen Zersplitterung im europäischen Kulturraum und \r\nAusgrenzung relevanter Staaten wie dem Vereinigten Königreich. Es wird daher eine \r\ndringende Überprüfung und mögliche Anpassung dieser Regelung gefordert, um eine inklusive \r\nund vielfältige kulturelle Zusammenarbeit in Europa zu fördern.\r\nZur Flexibilität der Sperrfristen\r\nDie MPA hat sich intensiv an den Branchengesprächen zu einer Vereinbarung über eine \r\nabweichende Regelung zu Sperrfristen gem. §55a FFG beteiligt. Die MPA begrüßt die \r\nÜbernahme der durch die Branchenvereinbarung zu Sperrfristen entstandene Richtlinie \r\nausdrücklich in Form und Inhalt. Eine weitere Flexibilisierung ist jedoch im Interesse einer \r\nmöglichst marktgerechten Auswertungsmöglichkeit des deutschen Kinofilms weiter geboten. \r\nDie MPA begrüßt die Öffnungsklausel für abweichende Regelungen zu Sperrfristen in §60 FFG\u0002E ausdrücklich. Richtigerweise betont die Begründung, dass dies mit Blick auf mögliche \r\nEntwicklungen der Verwertungsabläufe geboten sei, um flexibel auch auf die sich verändernde \r\nVerbrauchernachfrage reagieren zu können. Der Ansatz, Regelungen über Sperrfristen durch \r\nMarktteilnehmer zu treffen, sollte weiterverfolgt werden und wird von der MPA ausdrücklich \r\nbegrüßt.\r\n4\r\nSchlussbemerkung\r\nWie bereits eingangs bemerkt, soll das FFG, als eine von drei (oder mehr) Säulen, eine \r\numfassende Filmförderreform tragen. Diese politische Verknüpfung halten wir jedoch nicht \r\nfür sachgerecht. Die MPA weist an dieser Stelle darauf hin, dass für den Erfolg einer solchen \r\numfassenden Förderreform ein international wettbewerbsfähiges Anreizmodell für die \r\nProduktion von Filmen und Serien in Deutschland von elementarer Bedeutung ist, das auch \r\nals komplementär zu dem überarbeiteten FFG zu sehen ist. Auch ist ein solches Instrument \r\nder einzige Weg sicherzustellen, dass eine planbare und verlässliche dauerhafte Auslastung \r\nder Produktionslandschaft in Deutschland realisiert werden kann, wovon auch der deutsche \r\nKinofilm profitieren wird. Die ebenfalls, oft auch im Zusammenhang mit dem FFG genannte, \r\nangedachte Investitionsverpflichtung für Anbieter von Mediendiensten, kann und wird dieses \r\nZiel nicht erreichen. Die MPA und ihre Mitglieder lehnen ein solches Vorhaben vehement ab, \r\nda es weder notwendig noch geeignet ist, den Filmstandort Deutschland zu beflügeln,\r\nKostensteigerungen zu Folge haben würde und zudem schwerwiegenden \r\nverfassungsrechtlichen (und je nach Ausgestaltung auch europarechtlichen) Bedenken \r\nbegegnet. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-08-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010066","regulatoryProjectTitle":"Medizinforschungsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1b/2e/325682/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270259.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutscher Bundestag \r\nPlatz der Republik 1\r\n11011 Berlin\r\n22 May 2024\r\nDear \r\nEmergent is a global biosciences company dedicated to protecting and enhancing life by providing \r\nspecialized medical products that address accidental, intentional, and naturally occurring threats \r\nto public health. We develop, manufacture, and deliver medical countermeasures against public \r\nhealth threats through a pipeline of innovative vaccines and therapeutics worldwide. To safeguard \r\nagainst chemical and biological threats, and emerging infectious diseases, Emergent has \r\ncollaborated with the US and international governments for 25 years to support their preparedness \r\nstrategies.\r\nAs part of our commitment to protect against CBRN and other public health threats, Emergent \r\npartners with governments to ensure the adequate protection of first responders and military \r\npersonnel, as well as the stockpiling for civil protection of the general population. Emergent is keen \r\nto learn more about how the protection against CBRN and other health threats factors into the \r\nplanning of the federal government as well as taking shape in the general legislative developments \r\nand procurement activities in Germany.\r\nIn view of your function as Member of Parliament responsible for these issues, we would like to \r\narrange an exchange with you centering on countering current and future health threats, \r\nparticularly against the background of the Medical Research Act as well as the upcoming Crisis \r\nPreparedness Law. We believe that investments must be made in research and infrastructure in \r\norder to successfully mitigate the effects of future health crises. With this in mind, sufficient \r\nplanning and reliable partnerships are essential.\r\nWe would like to learn more about your perspective on this topic and support you with our expertise \r\nin shaping German measures for civil protection and disaster control. In this context we would be \r\ndelighted to arrange a conversation with\r\n, we would like to suggest these two \r\ndays as possible meeting dates. We would gladly reach out to your office to discuss the details and \r\narrange a suitable meeting time.\r\nYours sincerely\r\n\r\nEMERGENT SALES AND MARKETING GERMANY GMBH, VICHYSTRAßE 14, 76646 BRUCHSAL | 0049 7251 32197031\r\nEMERGENTBIOSOLUTIONS.COM"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)","shortTitle":"BMVg","url":"https://www.bmvg.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutscher Bundestag \r\nPlatz der Republik 1\r\n11011 Berlin\r\n22 May 2024\r\nDear \r\nEmergent is a global biosciences company dedicated to protecting and enhancing life by providing \r\nspecialized medical products that address accidental, intentional, and naturally occurring threats \r\nto public health. We develop, manufacture, and deliver medical countermeasures against public \r\nhealth threats through a pipeline of innovative vaccines and therapeutics worldwide. To safeguard \r\nagainst chemical and biological threats, and emerging infectious diseases, Emergent has \r\ncollaborated with the US and international governments for 25 years to support their preparedness \r\nstrategies.\r\nAs part of our commitment to protect against CBRN and other public health threats, Emergent \r\npartners with governments to ensure the adequate protection of first responders and military \r\npersonnel, as well as the stockpiling for civil protection of the general population. Emergent is keen \r\nto learn more about how the protection against CBRN and other health threats factors into the \r\nplanning of the federal government as well as taking shape in the general legislative developments \r\nand procurement activities in Germany.\r\nIn view of your function as Member of Parliament responsible for these issues, we would like to \r\narrange an exchange with you centering on countering current and future health threats, \r\nparticularly against the background of the Medical Research Act as well as the upcoming Crisis \r\nPreparedness Law. We believe that investments must be made in research and infrastructure in \r\norder to successfully mitigate the effects of future health crises. With this in mind, sufficient \r\nplanning and reliable partnerships are essential.\r\nWe would like to learn more about your perspective on this topic and support you with our expertise \r\nin shaping German measures for civil protection and disaster control. In this context we would be \r\ndelighted to arrange a conversation with\r\n, we would like to suggest these two \r\ndays as possible meeting dates. We would gladly reach out to your office to discuss the details and \r\narrange a suitable meeting time.\r\nYours sincerely\r\n\r\nEMERGENT SALES AND MARKETING GERMANY GMBH, VICHYSTRAßE 14, 76646 BRUCHSAL | 0049 7251 32197031\r\nEMERGENTBIOSOLUTIONS.COM"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)","shortTitle":"BMVg","url":"https://www.bmvg.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. 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We develop, manufacture, and deliver medical countermeasures against\r\npublic health threats through a pipeline of innovative vaccines and therapeutics worldwide. To\r\nsafeguard against biological threats and emerging infectious diseases, Emergent has collaborated\r\nwith the US and international governments for more than 25 years to support their preparedness\r\nstrategies.\r\nAs part of our commitment to protect against CBRN and other public health threats, Emergent\r\nIn view of your function as Member of Parliament responsible for health care and defense, we\r\nwould like to arrange an exchange focusing on countering current and fut ure health and security\r\nth reats and the stockpiling pipeline in Germany, particularly in light of the upcoming Healthcare\r\nSecurity Law (Gesundheitssicherstellungsgesetz). Fut ure threats will become increasingly\r\nunforeseen and unexpected - a circumstance already mirrored by the threat Russia is posing to\r\nGermany and its allies. Therefore, strategic and long-term planning for preparedness, especially\r\nfor low-probability and high-impact threats like CBRN and their countermeasures, is highly\r\nessential.\r\nWe are keen to hear your perspective on civil protection and disaster control. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-31"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010067","regulatoryProjectTitle":"Gesundheitssicherstellungsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bb/ec/387078/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180158.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Emergent is a global biosciences company dedicated to protecting and enhancing life by providing specialized medical products that address accidental, intentional, and naturally occurring threats to public health. We develop, manufacture, and deliver medical countermeasures against public health threats through a pipeline of innovative vaccines and therapeutics worldwide. For 25 years, Emergent has collaborated with US and international governments to support their preparedness strategies against biological threats, as well as emerging infectious diseases.\r\nWe are eager to learn how biological and other health threats are integrated into the federal government's planning and implementation in Germany, especially in relation to the defense sector.\r\nGiven your expertise in health care and protection in the FDP parliamentary group, we would like to arrange an exchange focusing on countering current and future threats in relation to defense, health, the Health Security Act and the stockpiling pipeline in Germany. Future threats will become increasingly unforeseen and unexpected – a circumstance already mirrored by the threat Russia is posing to Germany and its allies. Therefore, strategic and long-term planning for preparedness, especially for low-probability and high-impact threats like biological attacks and their countermeasures, is highly essential.\r\nWe are keen to hear your perspective on civil protection and disaster control.\r\nWe would gladly reach out to your office to discuss the details and arrange a suitable meeting time. We are flexible with regards to times and would be happy to coordinate with your office to arrange a suitable time for you.\r\nWe look forward to your response and are available to answer any questions or provide further information."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012093","regulatoryProjectTitle":"Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/20/01/361019/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270125.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Von: \r\nGesendet: Freitag, 23. August 2024 13:14 \r\nAn:\r\nCc:\r\nBetreff Definition Gründach in § 19a Abs. 3 BauNVO-E offen gestalten\r\nSehr geehrt , \r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\nals Bernstein Group beraten wir den deutschen Dämmstffspezialisten Knauf Insulation bei der \r\npolitischen Interessenvertretung. Mit der Tochterfirma „Urbanscape Gründach“ hat sich Knauf \r\nInsulation seit vielen Jahren auf effiziente, sehr leichte und einfach zu montierende \r\nDachbegrünungs-Systeme spezialisiert. \r\nKnauf Insulation begrüßt es sehr, dass in dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der \r\nintegrierten Stadtentwicklung im Rahmen des § 19a Abs. 3 BauNVO-E eine Definition für \r\nGründächer eingeführt wird. Allerdings schließt die aktuelle Definition sehr viele \r\nDachbegrünungs-Systeme aus. \r\nKnauf Insulation setzt sich daher für eine offene Definition des Gründachs ein:\r\n Aufbauhöhe / Substratschicht nicht entscheidend: Die Aufbauhöhe bzw. die \r\nSubstratschicht sollte nicht entscheidend für die Definition des Gründachs sein. \r\nSubstrat braucht beispielsweise eine deutlich höhere Aufbaustärke, um die gleiche \r\nMenge an Wasser zu speichern, als die von Urbanscape genutzte Mineralwolle. Die \r\nentscheidende Grundlage der Definition sollte vielmehr die einmalige \r\nWasserspeicherkapazität oder der Jahresabflusswert sein. \r\n Definition muss Substratalternativen umfassen: Neben Substraten müssen auch \r\nSubstratalternativen, die bspw. durch die Forschungsgesellschaft \r\nLandschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) zugelassen sind, in der Definition \r\nberücksichtigt werden. \r\nÜber die Möglichkeit eines kurzfristigen Austauschs in dieser Sache freuen wir uns sehr, um mit \r\nIhnen die Situation zu besprechen sowie unsere Sicht auf diesen Sachverhalt zu schildern. \r\nWir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung und stehen natürlich jederzeit gerne mit weiteren \r\nMaterialien, für Rückfragen und Terminvereinbarungen zur Verfügung. \r\nMit freundlichen Grüßen \r\n \r\nW www.bernstein-group.com\r\nBERNSTEIN GROUP \r\nBERLIN \r\nNeustädtische Kirchstr. 6 \r\n10117 Berlin \r\n+49 30 275 723 0 \r\nFRANKFURT \r\nBockenheimer Landstraße 23 \r\n60325 Frankfurt \r\n+49 30 275 723 0 \r\nBRUSSELS \r\nRue de Spa 24 \r\nB-1000 Bruxelles \r\n+32 2 426 53 63 \r\n--- \r\nBernstein Public Policy GmbH \r\nNeustädtische Kirchstr. 6 \r\n10117 Berlin \r\nGeschäftsführer Timm Bopp \r\nAG Charlottenburg, HRB 154981 \r\nDie Bernstein Public Policy ist registrierte Interessenvertreterin im Bund (Registernummer \r\nR001191) in Baden-Württemberg, in Bayern (Registernummer DEBYLT0159), Hessen und in \r\nSachsen-Anhalt. \r\nThis e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended \r\nrecipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy \r\nthis e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is \r\nstrictly forbidden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012093","regulatoryProjectTitle":"Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1e/90/387080/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180164.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Für mehr Gründächer: Definition Gründach in § 19a Abs. 3 BauNVO-E offen gestalten\r\nMit „Urbanscape Gründach“ haben wir, Knauf Insulation, ein weltweit führender Dämmstoffspezialist aus Deutschland, uns seit vielen Jahren auf effiziente, sehr leichte und einfach zu montierende Dachbegrünungs-Systeme spezialisiert.\r\nWir begrüßen es sehr, dass in dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung im Rahmen des § 19a Abs. 3 BauNVO-E eine Definition für Gründächer eingeführt wird. Allerdings konzentriert sich die aktuelle Definition zu stark auf spezifische Aufbauarten und Materialien, was innovative und leistungsfähige Gründachlösungen ausschließt. Das beschränkt die Anwendbarkeit von Gründächern unnötigerweise: Viele Gebäude erfüllen die statischen Anforderungen für herkömmliche Substrate nicht. Dadurch wird das Potenzial für eine weitverbreitete Nutzung von Gründächern erheblich eingeschränkt.\r\nWir setzen uns daher für eine technologieoffene Definition des Gründachs ein:\r\n• Die Aufbauhöhe bzw. Substratschicht sind nicht entscheidend: Substrat braucht eine deutlich höhere Aufbaustärke, um die gleiche Menge an Wasser zu speichern als Materialien wie zum Beispiel Mineralwolle, die von Urbanscape genutzt wird. Die entscheidende Grundlage der Definition sollte vielmehr die Wasserspeicherkapazität und der Jahresabflusswert sein.\r\n• Die Definition muss den Einsatz von Substratalternativen ermöglichen: Neben Substraten müssen auch Substratalternativen, die beispielsweise durch die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) zugelassen sind, in der Definition berücksichtigt werden. Dadurch wird die größtmögliche Zahl an Technologien berücksichtigt.\r\n\r\nWir schlagen daher folgende Änderung an § 19a Abs. 3 Satz 1 BauNVO-E vor:\r\n\r\n(3) Als Gründächer gelten Intensiv- oder Extensivbegrünungen ab einer Substratschicht mit 10 Zentimeter Stärke Wasserspeicherkapazität von 50 Liter und einem Jahresabflusswert von mindestens 50 % des jährlichen regionalen Regenfalls.“\r\nBei Rückfragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen und technische Unterlagen bereit."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013649","regulatoryProjectTitle":"Tierarzneimittelgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/56/9b/387772/Stellungnahme-Gutachten-SG2412190076.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"die Bernstein Group berät die EW Group in der Interessensvertretung gegenüber allen zuständigen politischen Ebenen in Deutschland. Mit Blick auf die vermutlich Ende des Jahres beginnenden parlamentarischen Beratungen zur Novellierung des Tierarzneimittelgesetztes würden wir gerne schon jetzt mit Ihnen in den Austausch kommen.\r\nDie EW Group sieht im vorgelegten Referentenentwurf aus dem August 2024 insbesondere im drohenden Verbot der Produktion autogener Impfstoffe in Deutschland ein Problem. Diese Vakzine sind ein unverzichtbares Mittel zur Schließung von Lücken in der Impfstoffversorgung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Tiergesundheit und unterstützen die Umsetzung von Antibiotikaminimierungskonzepten. Diese Versorgung muss auch im kommenden Tierarzneimittelgesetz gewährleistet und die Abhängigkeit Deutschlands von internationalen Lieferketten zu reduzieren. Für die EW-Group ist ein solches Verbot ein nachhaltiger Einschnitt in die unternehmerische Leistung und sachlich nicht nachvollziehbar. Es bedarf hier einer praxisnahen Regelung im Gesetz.\r\nWir würden es daher sehr begrüßen, zeitnah mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, um im persönlichen Gespräch den Entwurf und die entsprechende Textstelle zu besprechen. Über einen Terminvorschlag Ihrerseits würden wir uns daher sehr freuen!"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015699","regulatoryProjectTitle":"Praxistaugliche Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f3/a4/504621/Stellungnahme-Gutachten-SG2504020046.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"WSM-Handlungsempfehlungen zur Bundestagswahl 2025\r\nDer WSM spricht für die Branche der Stahl- und Metallverarbeitung in Deutschland,\r\ndiese umfasst 5.000 vorwiegend mittelständische Betriebe mit 500.000 Beschäftigten.\r\nViele inhabergeführte Unternehmen bestehen seit Generationen; Standortreue, Verantwortungsbewusstsein\r\nund soziales Engagement vor Ort zeichnen sie aus. Dieser produzierende\r\nMittelstand ist dringend auf wettbewerbsfähige Standortbedingungen angewiesen.\r\nZu hohe Kosten am Standort Deutschland, in der Folge eine rückläufige Auftragslage\r\nund negative Zukunftserwarten haben dazu geführt, dass viele Betriebe die Produktion\r\nzurückfahren, ins Ausland verlagern und Personal in Deutschland abbauen. Investitionen\r\nin inländische Produktion finden immer weniger statt.\r\nUnsere Handlungsempfehlungen haben zum Ziel, die Deindustrialisierung der Branche\r\naufzuhalten und die Betriebe in Deutschland zu halten. Dafür ist Folgendes Voraussetzung:\r\n1. Den Unternehmen mehr Vertrauen schenken und bürokratische Belastungen radikal\r\nabbauen.\r\n2. Den Umbau der Energieversorgung planbar gestalten und Energiekosten\r\ndauerhaft begrenzen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau.\r\n3. Das Umweltrecht zukunftsfähig, praxistauglich und im europäischen und internationalen\r\nUmfeld „wettbewerbsfähig“ machen.\r\n4. Die Infrastruktur ertüchtigen.\r\n1. Den Unternehmen mehr Vertrauen schenken und bürokratische Belastungen radikal\r\nabbauen\r\nDie neue Bundesregierung muss bürokratische Belastungen in schnellen Schritten\r\nnachhaltig abbauen. Nach vielen verlorenen Jahren ohne spürbaren Fortschritt sind jetzt\r\ninnovative und radikale Maßnahmen umzusetzen.\r\nDie EU-Kommission muss gestoppt werden und darf den Unternehmen keine neuen\r\nLasten mehr aufbürden. Die Entstehung belastender Vorschriften muss von vornherein\r\nvermieden werden, anstatt im Nachhinein über ihre Praxistauglichkeit zu diskutieren.\r\nDie Verwaltung ist auf allen Ebenen zu digitalisieren. Zwischen Unternehmen und Verwaltung\r\nsollte es mittelfristig keine papierbasierten Prozesse mehr geben.\r\nEinen zu großen Aufwand stellen Nachweis- und Berichtspflichten dar, die zur Erreichung\r\nvon Nachhaltigkeitszielen erlassen wurden. Bei der Lieferkettensorgfaltsverpflichtung\r\nmüssen Wirtschaftsbereiche definiert werden, die per se keine bzw. nur sehr geringe\r\nRisiken darstellen und deshalb ausgenommen werden. Die Anforderungen an die\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung ist mittelstandstauglich auszugestalten und auf wenige\r\nDaten zu beschränken. Der Kreis der Prüfungsberechtigten ist auszuweiten.\r\n2\r\nOktober 2024\r\nPlanungs- und Genehmigungsverfahren müssen verbessert und verkürzt werden durch\r\n Optimierung und maximal 1:1 Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben,\r\n vereinfachte Genehmigungsverfahren bei Vorhaben mit geringen Risiken als Standard,\r\n Digitalisierung bei Genehmigungsverfahren und Verstärkung von in der Industrie\r\netablieren Projektmanagementstrukturen (z.B. paralleler Durchführung von Genehmigungsschritten\r\nstatt serieller Abarbeitung),\r\n verstärkte Nutzung des Instruments „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ z.B. im BIm-\r\nSchG,\r\n Vermeidung von Verfahrensverzögerungen durch konsequente Anwendung der Stichtagsregelung,\r\n Anwendung von gesetzlichen Genehmigungsfiktionen nach Zeitablauf,\r\n Reduzierung der Möglichkeit von jedermann, Einwände vorzubringen.\r\n2. Den Umbau der Energieversorgung planbar gestalten und Energiekosten dauerhaft\r\nbegrenzen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau\r\nWSM-Unternehmen entwickeln und produzieren Vorprodukte für Klimaschutztechnologien\r\nund haben selbst Treibhausgasemissionen in erheblichem Umfang reduziert. Sie\r\nbrauchen verbindliche und zuverlässige Rahmenbedingungen für ihre Energieversorgung,\r\nheute und in der Zukunft. Konkret: welche Energieträger werden am Standort des\r\nUnternehmens verfügbar sein (Strom, grüner WasserstoF) und zu welchen Kosten? Die\r\nEntscheidungen über den Energieträger der Zukunft stehen in den Unternehmen aktuell\r\nauf der Tagesordnung. Folgendes ist erforderlich:\r\n Für das verarbeitende Gewerbe muss ein Produktionsstrompreis kommen, der Unternehmen\r\nim internationalen Wettbewerb bestehen lässt und dazu anreizt, aus fossilen\r\nWärmeprozessen auszusteigen und stattdessen zu elektrifizieren.\r\n Die Netzentgelte müssen deutlich reduziert und auf einem niedrigen Niveau stabilisiert\r\nwerden. Der Staat muss einen finanziellen Beitrag zur Stabilisierung der Netzentgelte\r\nleisten, auf eine teure Erdverkabelung muss verzichtet werden. Er muss ein\r\nklares Bekenntnis dazu abgeben, dass die Produktion nicht der Energieverfügbarkeit\r\nfolgen kann.\r\n Es ist ein Strommarktdesign zu entwickeln, das wettbewerbsfähige Strompreise garantiert.\r\nDie Einführung eines Kapazitätsmechanismus mit der Integration neuer,\r\nwasserstoFfähiger Gaskraftwerke darf nicht dazu führen, dass sich die Stromversorgung\r\nweiter verteuert.\r\n Der nationale BrennstoFemissionshandelspreis für industrielle Prozesswärme ist\r\nspätestens ab 2027 durch ein europäisches System (EU-ETS 2) zu ersetzen. Vor der\r\nImplementierung des EU-ETS 2 muss ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutzmechanismus\r\nfür die im globalen Wettbewerb agierenden Unternehmen entwickelt werden.\r\nBis zur Einführung des EU-ETS 2 ist der nationale CO2-Preis auszusetzen.\r\n Die Bundesregierung muss beim EU-Klimazoll (CBAM) deutliche Verbesserungen erreichen.\r\nErstens muss der Anwendungsbereich auf weitere Downstream-Produkte\r\n3\r\nOktober 2024\r\nerweitert werden, die einen hohen Vormaterialanteil an erfassten GrundstoFen aufweisen.\r\nZweitens muss eine Exportregelung gefunden werden, nach der Exporte aus\r\nder EU nicht schlechter gestellt werden als außereuropäischer Wettbewerb.\r\n Die Nutzung von Kernkraft sollte nicht grundsätzlich verworfen werden, Deutschland\r\nmuss aktiv bleiben bei der Forschung und Entwicklung im Bereich Kernenergie.\r\n Neue Technologien müssen im Wettbewerb entstehen, der Staat sollte nur die Ziele\r\nund nicht die Technologie vorgeben (Marktwirtschaftliches Prinzip der Technologieo\r\nFenheit).\r\n3. Das Umweltrecht muss zukunftsfähig, praxistauglich und im europäischen und\r\ninternationalen Umfeld „wettbewerbsfähig“ werden\r\nDas Umweltrecht, bestehend aus anlagen-, umweltmedien- und stoFbezogenen\r\nSchutzgesetzen, muss Teil der Industriepolitik werden, zum Beispiel bei der Umsetzung\r\nder IED-Richtlinie und den erforderlichen umfangreichen Änderungen diverser nationaler\r\nRegelwerke wie dem Bundesimmissionsschutzgesetz, dem Gewässerschutz und\r\ndem Abfallrecht. Im elementaren Fall der IED-Umsetzung in nationales Recht sind folgende\r\nForderungen zu beachten:\r\n Verbesserungsansatz nicht in Gesetzen verankern\r\nDem Ansatz des „kontinuierlichen Verbesserungsprozesses-kvp“ in IED Anlagen ist\r\nEinhalt zu gebieten, der kvp-Ansatz ist vorbehalten für die freiwillig zu etablierenden\r\nUmweltmanagementsysteme (z.B. ISO 14001 oder EMAS).\r\n Maximale Integration in vorhandene Umweltregelwerke\r\nMaximale Nutzung und Integration von Anforderungen (z.B. Chemikaliensystem) in\r\nvorhandene nationale Vorschriften.\r\n Keine zusätzlichen Prüfungen von Systemen durch externe Stellen\r\nEtablierte Kontrollen und Überprüfungen von Behörden und/oder akkreditierten Stellen\r\nreichen aus, um z.B. das IED-Umweltsystem zu begutachten.\r\n Notwendige VeröFentlichungen und externen Berichte eindämmen\r\nDie zusätzlich zu anderen Regelwerken (z.B. zu CSDDD, CSRD) geforderte externe\r\nKommunikation von Elementen des UMS ist zu vermeiden.\r\n4. Die Infrastruktur ertüchtigen\r\nDas produzierende Gewerbe ist angewiesen auf eine leistungsfähige Straßen-, Stromund\r\nDatennetzinfrastruktur. Insbesondere im ländlichen Raum sind Verbesserungen\r\ndringend erforderlich. Der Sanierungsstau bei Fahrbahnen und Brücken muss viel\r\nschneller behoben werden als bislang, damit die Industrie mit Material versorgt werden\r\nkann und die Kunden beliefert werden können. Die Stärke Deutschlands, das industrielle\r\nNetzwerk aus vielen kleinen und großen Unternehmen, funktioniert nur mit funktionstüchtigen\r\nStraßen- und Schienennetzen. Die Stromnetze aller Netzebenen sind zu\r\nertüchtigen, damit sie die Mengen an regenerativ erzeugtem Strom sowohl überregional\r\nals auch regional aufnehmen und verteilen können. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"WSM-Handlungsempfehlungen zur Bundestagswahl 2025\r\nDer WSM spricht für die Branche der Stahl- und Metallverarbeitung in Deutschland,\r\ndiese umfasst 5.000 vorwiegend mittelständische Betriebe mit 500.000 Beschäftigten.\r\nViele inhabergeführte Unternehmen bestehen seit Generationen; Standortreue, Verantwortungsbewusstsein\r\nund soziales Engagement vor Ort zeichnen sie aus. Dieser produzierende\r\nMittelstand ist dringend auf wettbewerbsfähige Standortbedingungen angewiesen.\r\nZu hohe Kosten am Standort Deutschland, in der Folge eine rückläufige Auftragslage\r\nund negative Zukunftserwarten haben dazu geführt, dass viele Betriebe die Produktion\r\nzurückfahren, ins Ausland verlagern und Personal in Deutschland abbauen. Investitionen\r\nin inländische Produktion finden immer weniger statt.\r\nUnsere Handlungsempfehlungen haben zum Ziel, die Deindustrialisierung der Branche\r\naufzuhalten und die Betriebe in Deutschland zu halten. Dafür ist Folgendes Voraussetzung:\r\n1. Den Unternehmen mehr Vertrauen schenken und bürokratische Belastungen radikal\r\nabbauen.\r\n2. Den Umbau der Energieversorgung planbar gestalten und Energiekosten\r\ndauerhaft begrenzen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau.\r\n3. Das Umweltrecht zukunftsfähig, praxistauglich und im europäischen und internationalen\r\nUmfeld „wettbewerbsfähig“ machen.\r\n4. Die Infrastruktur ertüchtigen.\r\n1. Den Unternehmen mehr Vertrauen schenken und bürokratische Belastungen radikal\r\nabbauen\r\nDie neue Bundesregierung muss bürokratische Belastungen in schnellen Schritten\r\nnachhaltig abbauen. Nach vielen verlorenen Jahren ohne spürbaren Fortschritt sind jetzt\r\ninnovative und radikale Maßnahmen umzusetzen.\r\nDie EU-Kommission muss gestoppt werden und darf den Unternehmen keine neuen\r\nLasten mehr aufbürden. Die Entstehung belastender Vorschriften muss von vornherein\r\nvermieden werden, anstatt im Nachhinein über ihre Praxistauglichkeit zu diskutieren.\r\nDie Verwaltung ist auf allen Ebenen zu digitalisieren. Zwischen Unternehmen und Verwaltung\r\nsollte es mittelfristig keine papierbasierten Prozesse mehr geben.\r\nEinen zu großen Aufwand stellen Nachweis- und Berichtspflichten dar, die zur Erreichung\r\nvon Nachhaltigkeitszielen erlassen wurden. Bei der Lieferkettensorgfaltsverpflichtung\r\nmüssen Wirtschaftsbereiche definiert werden, die per se keine bzw. nur sehr geringe\r\nRisiken darstellen und deshalb ausgenommen werden. Die Anforderungen an die\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung ist mittelstandstauglich auszugestalten und auf wenige\r\nDaten zu beschränken. Der Kreis der Prüfungsberechtigten ist auszuweiten.\r\n2\r\nOktober 2024\r\nPlanungs- und Genehmigungsverfahren müssen verbessert und verkürzt werden durch\r\n Optimierung und maximal 1:1 Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben,\r\n vereinfachte Genehmigungsverfahren bei Vorhaben mit geringen Risiken als Standard,\r\n Digitalisierung bei Genehmigungsverfahren und Verstärkung von in der Industrie\r\netablieren Projektmanagementstrukturen (z.B. paralleler Durchführung von Genehmigungsschritten\r\nstatt serieller Abarbeitung),\r\n verstärkte Nutzung des Instruments „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ z.B. im BIm-\r\nSchG,\r\n Vermeidung von Verfahrensverzögerungen durch konsequente Anwendung der Stichtagsregelung,\r\n Anwendung von gesetzlichen Genehmigungsfiktionen nach Zeitablauf,\r\n Reduzierung der Möglichkeit von jedermann, Einwände vorzubringen.\r\n2. Den Umbau der Energieversorgung planbar gestalten und Energiekosten dauerhaft\r\nbegrenzen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau\r\nWSM-Unternehmen entwickeln und produzieren Vorprodukte für Klimaschutztechnologien\r\nund haben selbst Treibhausgasemissionen in erheblichem Umfang reduziert. Sie\r\nbrauchen verbindliche und zuverlässige Rahmenbedingungen für ihre Energieversorgung,\r\nheute und in der Zukunft. Konkret: welche Energieträger werden am Standort des\r\nUnternehmens verfügbar sein (Strom, grüner WasserstoF) und zu welchen Kosten? Die\r\nEntscheidungen über den Energieträger der Zukunft stehen in den Unternehmen aktuell\r\nauf der Tagesordnung. Folgendes ist erforderlich:\r\n Für das verarbeitende Gewerbe muss ein Produktionsstrompreis kommen, der Unternehmen\r\nim internationalen Wettbewerb bestehen lässt und dazu anreizt, aus fossilen\r\nWärmeprozessen auszusteigen und stattdessen zu elektrifizieren.\r\n Die Netzentgelte müssen deutlich reduziert und auf einem niedrigen Niveau stabilisiert\r\nwerden. Der Staat muss einen finanziellen Beitrag zur Stabilisierung der Netzentgelte\r\nleisten, auf eine teure Erdverkabelung muss verzichtet werden. Er muss ein\r\nklares Bekenntnis dazu abgeben, dass die Produktion nicht der Energieverfügbarkeit\r\nfolgen kann.\r\n Es ist ein Strommarktdesign zu entwickeln, das wettbewerbsfähige Strompreise garantiert.\r\nDie Einführung eines Kapazitätsmechanismus mit der Integration neuer,\r\nwasserstoFfähiger Gaskraftwerke darf nicht dazu führen, dass sich die Stromversorgung\r\nweiter verteuert.\r\n Der nationale BrennstoFemissionshandelspreis für industrielle Prozesswärme ist\r\nspätestens ab 2027 durch ein europäisches System (EU-ETS 2) zu ersetzen. 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Das Umweltrecht muss zukunftsfähig, praxistauglich und im europäischen und\r\ninternationalen Umfeld „wettbewerbsfähig“ werden\r\nDas Umweltrecht, bestehend aus anlagen-, umweltmedien- und stoFbezogenen\r\nSchutzgesetzen, muss Teil der Industriepolitik werden, zum Beispiel bei der Umsetzung\r\nder IED-Richtlinie und den erforderlichen umfangreichen Änderungen diverser nationaler\r\nRegelwerke wie dem Bundesimmissionsschutzgesetz, dem Gewässerschutz und\r\ndem Abfallrecht. Im elementaren Fall der IED-Umsetzung in nationales Recht sind folgende\r\nForderungen zu beachten:\r\n Verbesserungsansatz nicht in Gesetzen verankern\r\nDem Ansatz des „kontinuierlichen Verbesserungsprozesses-kvp“ in IED Anlagen ist\r\nEinhalt zu gebieten, der kvp-Ansatz ist vorbehalten für die freiwillig zu etablierenden\r\nUmweltmanagementsysteme (z.B. ISO 14001 oder EMAS).\r\n Maximale Integration in vorhandene Umweltregelwerke\r\nMaximale Nutzung und Integration von Anforderungen (z.B. Chemikaliensystem) in\r\nvorhandene nationale Vorschriften.\r\n Keine zusätzlichen Prüfungen von Systemen durch externe Stellen\r\nEtablierte Kontrollen und Überprüfungen von Behörden und/oder akkreditierten Stellen\r\nreichen aus, um z.B. das IED-Umweltsystem zu begutachten.\r\n Notwendige VeröFentlichungen und externen Berichte eindämmen\r\nDie zusätzlich zu anderen Regelwerken (z.B. zu CSDDD, CSRD) geforderte externe\r\nKommunikation von Elementen des UMS ist zu vermeiden.\r\n4. Die Infrastruktur ertüchtigen\r\nDas produzierende Gewerbe ist angewiesen auf eine leistungsfähige Straßen-, Stromund\r\nDatennetzinfrastruktur. Insbesondere im ländlichen Raum sind Verbesserungen\r\ndringend erforderlich. Der Sanierungsstau bei Fahrbahnen und Brücken muss viel\r\nschneller behoben werden als bislang, damit die Industrie mit Material versorgt werden\r\nkann und die Kunden beliefert werden können. 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Investitionen\r\nin inländische Produktion finden immer weniger statt.\r\nUnsere Handlungsempfehlungen haben zum Ziel, die Deindustrialisierung der Branche\r\naufzuhalten und die Betriebe in Deutschland zu halten. Dafür ist Folgendes Voraussetzung:\r\n1. Den Unternehmen mehr Vertrauen schenken und bürokratische Belastungen radikal\r\nabbauen.\r\n2. Den Umbau der Energieversorgung planbar gestalten und Energiekosten\r\ndauerhaft begrenzen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau.\r\n3. Das Umweltrecht zukunftsfähig, praxistauglich und im europäischen und internationalen\r\nUmfeld „wettbewerbsfähig“ machen.\r\n4. Die Infrastruktur ertüchtigen.\r\n1. Den Unternehmen mehr Vertrauen schenken und bürokratische Belastungen radikal\r\nabbauen\r\nDie neue Bundesregierung muss bürokratische Belastungen in schnellen Schritten\r\nnachhaltig abbauen. Nach vielen verlorenen Jahren ohne spürbaren Fortschritt sind jetzt\r\ninnovative und radikale Maßnahmen umzusetzen.\r\nDie EU-Kommission muss gestoppt werden und darf den Unternehmen keine neuen\r\nLasten mehr aufbürden. Die Entstehung belastender Vorschriften muss von vornherein\r\nvermieden werden, anstatt im Nachhinein über ihre Praxistauglichkeit zu diskutieren.\r\nDie Verwaltung ist auf allen Ebenen zu digitalisieren. Zwischen Unternehmen und Verwaltung\r\nsollte es mittelfristig keine papierbasierten Prozesse mehr geben.\r\nEinen zu großen Aufwand stellen Nachweis- und Berichtspflichten dar, die zur Erreichung\r\nvon Nachhaltigkeitszielen erlassen wurden. Bei der Lieferkettensorgfaltsverpflichtung\r\nmüssen Wirtschaftsbereiche definiert werden, die per se keine bzw. nur sehr geringe\r\nRisiken darstellen und deshalb ausgenommen werden. Die Anforderungen an die\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung ist mittelstandstauglich auszugestalten und auf wenige\r\nDaten zu beschränken. Der Kreis der Prüfungsberechtigten ist auszuweiten.\r\n2\r\nOktober 2024\r\nPlanungs- und Genehmigungsverfahren müssen verbessert und verkürzt werden durch\r\n Optimierung und maximal 1:1 Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben,\r\n vereinfachte Genehmigungsverfahren bei Vorhaben mit geringen Risiken als Standard,\r\n Digitalisierung bei Genehmigungsverfahren und Verstärkung von in der Industrie\r\netablieren Projektmanagementstrukturen (z.B. paralleler Durchführung von Genehmigungsschritten\r\nstatt serieller Abarbeitung),\r\n verstärkte Nutzung des Instruments „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ z.B. im BIm-\r\nSchG,\r\n Vermeidung von Verfahrensverzögerungen durch konsequente Anwendung der Stichtagsregelung,\r\n Anwendung von gesetzlichen Genehmigungsfiktionen nach Zeitablauf,\r\n Reduzierung der Möglichkeit von jedermann, Einwände vorzubringen.\r\n2. Den Umbau der Energieversorgung planbar gestalten und Energiekosten dauerhaft\r\nbegrenzen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau\r\nWSM-Unternehmen entwickeln und produzieren Vorprodukte für Klimaschutztechnologien\r\nund haben selbst Treibhausgasemissionen in erheblichem Umfang reduziert. Sie\r\nbrauchen verbindliche und zuverlässige Rahmenbedingungen für ihre Energieversorgung,\r\nheute und in der Zukunft. Konkret: welche Energieträger werden am Standort des\r\nUnternehmens verfügbar sein (Strom, grüner WasserstoF) und zu welchen Kosten? Die\r\nEntscheidungen über den Energieträger der Zukunft stehen in den Unternehmen aktuell\r\nauf der Tagesordnung. Folgendes ist erforderlich:\r\n Für das verarbeitende Gewerbe muss ein Produktionsstrompreis kommen, der Unternehmen\r\nim internationalen Wettbewerb bestehen lässt und dazu anreizt, aus fossilen\r\nWärmeprozessen auszusteigen und stattdessen zu elektrifizieren.\r\n Die Netzentgelte müssen deutlich reduziert und auf einem niedrigen Niveau stabilisiert\r\nwerden. Der Staat muss einen finanziellen Beitrag zur Stabilisierung der Netzentgelte\r\nleisten, auf eine teure Erdverkabelung muss verzichtet werden. 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Vor der\r\nImplementierung des EU-ETS 2 muss ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutzmechanismus\r\nfür die im globalen Wettbewerb agierenden Unternehmen entwickelt werden.\r\nBis zur Einführung des EU-ETS 2 ist der nationale CO2-Preis auszusetzen.\r\n Die Bundesregierung muss beim EU-Klimazoll (CBAM) deutliche Verbesserungen erreichen.\r\nErstens muss der Anwendungsbereich auf weitere Downstream-Produkte\r\n3\r\nOktober 2024\r\nerweitert werden, die einen hohen Vormaterialanteil an erfassten GrundstoFen aufweisen.\r\nZweitens muss eine Exportregelung gefunden werden, nach der Exporte aus\r\nder EU nicht schlechter gestellt werden als außereuropäischer Wettbewerb.\r\n Die Nutzung von Kernkraft sollte nicht grundsätzlich verworfen werden, Deutschland\r\nmuss aktiv bleiben bei der Forschung und Entwicklung im Bereich Kernenergie.\r\n Neue Technologien müssen im Wettbewerb entstehen, der Staat sollte nur die Ziele\r\nund nicht die Technologie vorgeben (Marktwirtschaftliches Prinzip der Technologieo\r\nFenheit).\r\n3. Das Umweltrecht muss zukunftsfähig, praxistauglich und im europäischen und\r\ninternationalen Umfeld „wettbewerbsfähig“ werden\r\nDas Umweltrecht, bestehend aus anlagen-, umweltmedien- und stoFbezogenen\r\nSchutzgesetzen, muss Teil der Industriepolitik werden, zum Beispiel bei der Umsetzung\r\nder IED-Richtlinie und den erforderlichen umfangreichen Änderungen diverser nationaler\r\nRegelwerke wie dem Bundesimmissionsschutzgesetz, dem Gewässerschutz und\r\ndem Abfallrecht. Im elementaren Fall der IED-Umsetzung in nationales Recht sind folgende\r\nForderungen zu beachten:\r\n Verbesserungsansatz nicht in Gesetzen verankern\r\nDem Ansatz des „kontinuierlichen Verbesserungsprozesses-kvp“ in IED Anlagen ist\r\nEinhalt zu gebieten, der kvp-Ansatz ist vorbehalten für die freiwillig zu etablierenden\r\nUmweltmanagementsysteme (z.B. ISO 14001 oder EMAS).\r\n Maximale Integration in vorhandene Umweltregelwerke\r\nMaximale Nutzung und Integration von Anforderungen (z.B. Chemikaliensystem) in\r\nvorhandene nationale Vorschriften.\r\n Keine zusätzlichen Prüfungen von Systemen durch externe Stellen\r\nEtablierte Kontrollen und Überprüfungen von Behörden und/oder akkreditierten Stellen\r\nreichen aus, um z.B. das IED-Umweltsystem zu begutachten.\r\n Notwendige VeröFentlichungen und externen Berichte eindämmen\r\nDie zusätzlich zu anderen Regelwerken (z.B. zu CSDDD, CSRD) geforderte externe\r\nKommunikation von Elementen des UMS ist zu vermeiden.\r\n4. Die Infrastruktur ertüchtigen\r\nDas produzierende Gewerbe ist angewiesen auf eine leistungsfähige Straßen-, Stromund\r\nDatennetzinfrastruktur. Insbesondere im ländlichen Raum sind Verbesserungen\r\ndringend erforderlich. Der Sanierungsstau bei Fahrbahnen und Brücken muss viel\r\nschneller behoben werden als bislang, damit die Industrie mit Material versorgt werden\r\nkann und die Kunden beliefert werden können. Die Stärke Deutschlands, das industrielle\r\nNetzwerk aus vielen kleinen und großen Unternehmen, funktioniert nur mit funktionstüchtigen\r\nStraßen- und Schienennetzen. Die Stromnetze aller Netzebenen sind zu\r\nertüchtigen, damit sie die Mengen an regenerativ erzeugtem Strom sowohl überregional\r\nals auch regional aufnehmen und verteilen können. 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Juni 2025 12:31\r\nAn:\r\nBetreff: Erneuerbare Energien Fabrik: Gesprächsanfrage zur Anpassung des §16b Absatz 7 Satz 3 \r\nBImSchG\r\nSehr geehrte \r\nals Bernstein Group beraten wir die Erneuerbare Energien Fabrik (EEF), die auf die \r\nganzheitliche Entwicklung von Erneuerbare Energien-Projekten spezialisiert ist, bei der \r\npolitischen Interessenvertretung.\r\nIm Vordergrund steht bei EEF immer eine langfristige und nachhaltige Strategie, in deren \r\nMittelpunkt eine hohe Akzeptanz der Erneuerbare Energien-Projekte in der Bevölkerung \r\nvor Ort steht. Um diese zu erreichen, kommuniziert EEF stets frühzeitig und transparent, \r\nbindet die Akteure vor Ort ein und beteiligt die Gemeinden an der Wertschöpfung.\r\nAktuell steht EEF und die gesamte Branche vor einer großen Herausforderung: Die \r\nLuftfahrtbehörden lehnen bundesweit eine Vielzahl von Windenergieanlagen ab – Grund \r\nhierfür ist der im letzten Jahr verabschiedete § 16b Absatz 7 Satz 3 BImSchG, der \r\neigentlich für ein vereinfachtes Repowering sorgen sollte:\r\n• Die Luftfahrtbehörden reduzieren im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die \r\nsogenannte Radarführungsmindesthöhe (MRVA) pauschal um 20 Meter, um damit \r\neiner gegebenenfalls eintretenden zusätzlichen Bauhöhe vorzugreifen.\r\n• Dies führt regelmäßig dazu, dass die Anträge abgelehnt werden, weil sie dann \r\npotenziell qua Änderungsgenehmigung in den Radarkorridor hineinragen würden. De \r\nfacto ist dies aber mit dem beantragten Anlagentyp nicht der Fall.\r\n• Die Luftfahrtbehörden berufen sich dabei auf einen „pauschalen \r\nVorsorgegedanken“, der davon ausgeht, dass der Antragsteller jederzeit die \r\nvereinfachten Genehmigungen gemäß § 16b Absatz 7 Satz 3 BImSchG in Anspruch \r\nnehmen könnte und die Windenergieanlage dann in die regulär geltende \r\nBauhöhenbeschränkungen reinragen könnte.\r\nDadurch wird der Ausbau der Windenergie aktuell massiv \r\nbeeinträchtigt – Rechtsexperten gehen davon aus, dass diese pauschalen \r\nPufferregelungen rechtswidrig sind.\r\nGerne möchten wir mit Ihnen als Mitglied des Umweltausschusses konkrete \r\nLösungsvorschläge besprechen.\r\nWir stehen Ihnen gerne jederzeit für die Terminkoordination, Fragen und Anregungen zur \r\nVerfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n-----\r\nAssociate\r\nwww.bernstein-group.com \r\nDer neue Bernstein-Brief: Alle zwei Wochen versorgen wir Sie mit kurzen Hintergründen, Einordnungen und einer \r\nVorausschau zur (deutschen) Politik. Hier auf Substack abonnieren. \r\nBERNSTEIN GROUP\r\nBERLIN - Neustädtische Kirchstraße 6, 10117 Berlin\r\nMÜNCHEN - Ludwigstraße 8, 80539 München\r\nFRANKFURT - Bockenheimer Landstraße 23, 60325 Frankfurt \r\nBRUSSELS - Rue de Spa 24, B-1000 Bruxelles\r\nBernstein Public Policy GmbH, Neustädtische Kirchstraße 6, 10117 Berlin\r\nGeschäftsführer: Timm Bopp /// AG Charlottenburg, HRB 154981 B\r\nDie Bernstein Public Policy GmbH ist registrierte Interessenvertreterin im Bund (Registernummer R001191), in Baden\u0002Württemberg, in Bayern (Registernummer DEBYLT0159), Hessen und in Sachsen-Anhalt.\r\nDiese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder \r\ndiese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte \r\nKopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. /// This e-mail may contain confidential and/or \r\nprivileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender \r\nimmediately and destroy this e-mail. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"35\r\n40\r\n45\r\n1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12\r\nPersonen, die das Internet für einen \r\nOnline-Kurs genutzt haben* (2009 -\r\n2023, in %)\r\nDatenreihen1 Datenreihen2\r\nDatenreihen3 Datenreihen4\r\nBaustelle Digitale Bildung – Wie mit der FernUSG-Novelle maximaler Impact ohne viel\r\nlegislativen Aufwand oder hohe Staatskosten geschaffen werden kann\r\nDeutschland nutzt das Potential digitaler Bildungsangebote nicht aus.\r\n• 8,9% der Deutschen haben 2023 an einem Online-Kurs teilgenommen. Demgegenüber stehen bspw.\r\n>29% in Finnland und den Niederlanden – Länder, die mit Vorsprung bei der Digitalisierung (EU, \r\n2024) und exzellentem Bildungsniveau (OECD, 2023) glänzen.\r\n*in den letzten drei Monaten vor Erhebung. Quelle: Eurostat (2023)\r\nDabei blicken die Menschen offen und optimistisch auf digitale Angebote.\r\n• 85% der Deutschen finden, dass digitale Technologien und Anwendungen ihr Leben erleichtern. \r\n59% geben an, dass das Tempo der Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft zu langsam ist. Aber\r\nfast die Hälfte sorgt sich, bei der technischen Entwicklung nicht mitzuhalten (Bitkom, 2024).\r\nViele Hürden der Digitalisierung im Bildungsbereich sind nur mit vielen Ressourcen überwindbar.\r\n• 75 % der Schulleiter geben an, dass sie für eine ausreichende digitale Infrastruktur und Ausstattung an \r\nihrer Schule weitere Mittel benötigen (forsa, 2023). Im EU-Vergleich verfügt Deutschland zudem über \r\nunterdurchschnittliche digitale Kompetenzen und Verbesserungsbedarf bei der digitalen Infrastruktur\r\nund Verwaltungsdigitalisierung (EU, 2023).\r\nAndere Hemmnisse können leichter überwunden werden. Beispiel: eine Novelle des \r\nFernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).\r\n• Im Bereich lebenslanges Lernen schränkt das FernUSG aus dem Jahr 1975 die Ausbreitung von \r\ninnovativen digitalen Bildungsangeboten ein. Lange und aufwendige Prüfverfahren führen dazu, dass \r\nneue Angebote erst spät oder gar nicht auf den Markt kommen.\r\n• Während Finnland und die Niederlande sich darauf konzentrieren, offene Bildungsressourcen zu \r\nentwickeln oder EdTech-Startups zu unterstützen, verfängt Deutschland sich in ausufernder \r\nBürokratie. Durch den nicht zeitgemäßen Anspruch, jeden Online-Kurs mühsam einzeln staatlich zu \r\nprüfen, wird Innovation im Bereich digitale Wissensvermittlung im Keim erstickt.\r\n• Durch eine Vereinfachung und Beschleunigung des Zertifizierungsprozesses und eine \r\nBegrenzung der Zertifizierungspflicht können moderne Rahmenbedingungen für den Vertrieb digitaler \r\nWissensvermittlungsangebote sichergestellt werden. Dieser Schritt erfordert wenig legislativen \r\nAufwand und lässt kaum Kosten für den Staat entstehen.\r\nAls innovative Angebote der digitalen Wissensvermittlung setzen Online-Kurse kontemporäre\r\nThemen auf die Agenda, fördern neue didaktische Methoden und Tools und erweitern so klassische \r\nBildungsangebote – das volle Potenzial kann aber nur mit einer modernen rechtssicheren und pragmatischen Regulierung ausgeschöpft werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021740","regulatoryProjectTitle":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fe/ad/671864/Stellungnahme-Gutachten-SG2512290006.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Titel\r\n1\r\nEin Update für das \r\nFernunterrichts\u0002schutzgesetz\r\nRechtssicherheit gewährleisten und mit einem \r\ndigitalen Zertifizierungsverfahren Bürokratie \r\nabbauen\r\n[Titel]\r\n2\r\nAuf einen Blick \r\nFernunterrichtsschutzgesetz \r\nAusgangslage \r\nDas Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) von 1977 ist längst nicht mehr zeitgemäß. In \r\nseiner aktuellen Fassung schränkt es die Potenziale professionellen Fernunterrichts zur \r\nFachkräftesicherung und im lebenslangen Lernen stark ein. Es herrscht erhebliche \r\nRechtsunsicherheit bei der Anwendung des Gesetzes. Der hohe bürokratische Aufwand, die \r\nlange Bearbeitungsdauer und die erheblichen Kosten der Zertifizierung stellen Unternehmen \r\nvor Herausforderungen. Das Gesetz muss daher schnellstmöglich modernisiert und an die \r\ndigitale Realität des Weiterbildungsmarktes angepasst werden.\r\nBitkom-Bewertung \r\nZielbild einer Reform muss ein modernes Verbraucherschutzgesetz sein, das Innovation \r\nfördert und eine Qualitätssicherung mit zeitgemäßen Mitteln ermöglicht. \r\nDas Wichtigste \r\nUm dieses Ziel zu erreichen, sind die folgenden Punkte zentral:\r\nRechtssicherheit beim Anwendungsbereich\r\nDie Rechtsbegriffe des Gesetzes müssen eindeutig definiert werden. Es muss klargestellt \r\nwerden, dass digitale Live-Lehrangebote nicht unter das Gesetz fallen. Das Gesetz sollte nur \r\nfür Lehrangebote für Endverbraucherinnen und -verbraucher gelten und sich nur auf \r\nAngebote mit im Vorfeld intendiertem Bezug zu arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen \r\nbeziehen. Freizeitkurse sowie Angebote aus dem Bereich der informellen Bildung müssen \r\nexplizit ausgeschlossen werden. \r\nDigitaler und bürokratiearmer Zertifizierungsprozess\r\nDer gesamte Antragsprozess muss digitalisiert und mit einer modernen Antragsplattform \r\nvereinfacht werden. Schnellverfahren, vorläufige Zulassungen und Kurzprüfungen dienen der \r\nBeschleunigung des Verfahrens. Doppelprüfungen sollten abgeschafft werden. \r\nBitkom-Zahl\r\n75 Prozent\r\nder Berufstätigen ab 16 Jahren nehmen sich Zeit, um sich selbstständig weiterzubilden (lt. \r\neiner Studie von Bitkom Research)\r\n73%\r\nder Berufstätigen ab 16 \r\nJahren fällt das Lernen mit \r\nneuen digitalen \r\nLernformaten leicht. (lt. \r\neiner Studie von Bitkom \r\nResearch)\r\n[Titel]\r\n3\r\nAusgangslage\r\nDas FernUSG trat 1977 in Kraft und diente ursprünglich zur Qualitätssicherung bei \r\nLehrangeboten in briefbasierten und abschlussorientierten Fernlehrgängen. Entsprechend \r\ndem Gesetz müssen alle in Deutschland verkauften Fernlehrangebote von der Staatlichen \r\nZentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. Es findet eine pädagogisch\u0002inhaltliche Prüfung des Lehrangebots sowie eine formale Prüfung der Vertragsbedingungen \r\nstatt.\r\nFernunterricht ist dem Präsenzlernen als Unterrichtsform gleichwertig. Die aktuelle \r\nGesetzeslage spiegelt die moderne Realität des Fernunterrichts, in der flexible, oft \r\ninteraktive Online-Lernplattformen dominieren, nicht mehr wider. Es herrscht erhebliche \r\nRechtsunsicherheit bei der Anwendung des Gesetzes, da die unklaren Rechtsbegriffe \r\ngerichtlich unterschiedlich ausgelegt werden. Der Zertifizierungsprozess kann zwischen drei \r\nund sechs Monaten dauern und kostet Anbieter 150 Prozent des Verkaufspreises eines \r\nLernangebots oder mindestens 1.050 €. Der hohe bürokratische Aufwand, die lange \r\nBearbeitungsdauer und die damit verbundenen finanziellen Hürden stellen Unternehmen \r\nvor unangemessene Herausforderungen. Vor dem Hintergrund bestehender \r\nQualifizierungsbedarfe in der digitalen Transformation ist agiler, professioneller und digitaler \r\nFernunterricht ein zentraler Erfolgsfaktor der Fachkräftesicherung sowie für die \r\nWettbewerbsfähigkeit des Bildungs- und Wirtschaftsstandorts Deutschland. Dafür müssen \r\ndie gesetzlichen Rahmenbedingungen jedoch so gestaltet sein, dass kurzfristig und innovativ \r\nauf sich verändernde Bedarfe reagiert werden kann. \r\nDie bestehenden Herausforderungen des Gesetzes führen zu einer hohen Dunkelziffer nicht \r\nzertifizierter Kurse und einer hohen Zahl an Angeboten, bei denen nicht klar ersichtlich ist, \r\nob sie überhaupt einer Zertifizierungspflicht unterliegen. Daraus resultiert eine wachsende\r\nZahl an Kursanbietern, die ihre Firmen im Ausland registrieren, um dem \r\nZertifizierungsprozess und damit auch dem Zugriff und der Vollstreckbarkeit des deutschen \r\nVerbraucherrechts zu entgehen. Das minimiert die Wertschöpfung im deutschen \r\nWeiterbildungsmarkt erheblich und führt zu einer Wettbewerbsverzerrung. Die \r\nModernisierung des FernUSG muss sich daher auf seinen Ursprung als \r\nVerbraucherschutzgesetz fokussieren und die inhaltliche Qualitätsprüfung bei \r\narbeitsmarktrelevanten Zertifikatskursen in den Vordergrund stellen. Dabei sind eine \r\nAnpassung an die modernen Realitäten des Fernunterrichts sowie ein bürokratiearmer und \r\ndigitaler Antrags- und Bearbeitungsprozess zentral. Langfristig ist eine kritische Prüfung der \r\nNotwendigkeit des Gesetzes denkbar. \r\nRechtssicherer Anwendungsbereich\r\nZentral für eine Modernisierung ist die eindeutige Definition von Rechtsbegriffen. Aktuell \r\nbestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen und Gerichtsurteile darüber, in welchen \r\nFällen das FernUSG Anwendung findet. Insbesondere die Begriffe „Vermittlung von \r\nKenntnissen und Fähigkeiten“, „räumliche Trennung“ von Kursteilnehmenden und \r\nLehrenden, die „Überwachung des Lernerfolgs“ sowie des „Veranstalters“ sorgen für \r\nUnsicherheiten. Dies gilt ebenfalls beim Umgang mit Kursen, die zur Freizeitgestaltung oder \r\nUnterhaltung dienen. Hier muss der Gesetzgeber in einer Reform Klarheit schaffen. \r\nNach aktueller Auslegung der ZFU1\r\nfallen digitale Live-Lernangebote wie Videokonferenzen \r\nund Webinare nicht unter die Regelung des FernUSG. Das Gesetz sei nur anzuwenden, wenn \r\nder „asynchrone Informationsaustausch“ über die Hälfte des Lehrangebots ausmacht. \r\nAllerdings bestehen bei diesem Punkt aufgrund anderer Interpretationen in Gerichtsurteilen \r\nrechtliche Unsicherheiten. Der Gesetzgeber muss in einer Modernisierung das FernUSG an \r\ndas digitale Zeitalter anpassen und deutlich machen, dass synchrone digitale Angebote –\r\netwa in Form von Videokonferenzen oder Webinaren – nicht unter das FernUSG fallen.\r\nDarüber hinaus sollte das FernUSG nur für Lehrangebote gelten, die sich direkt an \r\nVerbraucherinnen und Verbraucher richten (B2C-Angebote). Für Verträge unter \r\nUnternehmen (B2B-Angebote) gilt das Gesetz nicht. Freizeitkurse, für die aktuell eine \r\neingeschränkte Anwendung und Registrierungspflicht gilt, dürfen nicht unter die Regulierung \r\nfallen. Dafür braucht es eine Klarstellung im Gesetz, was unter Freizeitkursen zu verstehen \r\nist. Das Gesetz sollte ebenfalls nur auf Lehrangebote angewendet werden, die einen direkten \r\nBezug zu arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen aufweisen und auf einen Nachweis der \r\nerworbenen Kenntnisse oder ein Zertifikat abzielen.\r\nDigitaler und bürokratiearmer \r\nZertifizierungsprozess\r\nDie Zertifizierungsanträge können derzeit zwar digital per E-Mail gestellt werden, der \r\nBearbeitungsprozess ist allerdings nicht digitalisiert. Dies führt in Kombination mit einem \r\nhohen Antragsvolumen und mangelnden Verwaltungsressourcen zu langen \r\nBearbeitungszeiten. Als Resultat vermeiden insbesondere internationale Kursanbieter die \r\nZertifizierung, und die derzeit etwa 4.700 zertifizierten Kurse bilden nur einen Bruchteil des \r\nMarktes ab.\r\nIm Sinne von Bürokratieabbau und Verbraucherschutz muss der gesamte Antragsprozess \r\ndigitalisiert und mit einer modernen digitalen Antragsplattform vereinfacht werden. Eine \r\nsolche Antragsplattform muss die Möglichkeit bieten, Produktfamilien inhaltlich ähnlicher \r\nLehrangebote gemeinsam einzureichen und zertifizieren zu lassen. Wenn ein neues Angebot \r\neinem bereits zertifizierten Kurs ähnelt, sollte es automatisch zugelassen werden. \r\nEin abgestuftes System sollte die bürokratiearme Zertifizierung bei gleichzeitiger \r\nQualitätssicherung sichern:\r\n Für Kleinstangebote ist keine Zertifizierung notwendig. Ein Meldeportal für \r\nVerbraucherinnen und Verbraucher sollte zur Verfügung gestellt werden, um \r\nrechtswidrige Kleinstangebote zu melden.\r\n Für kurze Angebote ist eine automatisierte Kurzprüfung auf formale Kriterien mit einer \r\nDauer von wenigen Tagen ab Antragsstellung notwendig. Eine inhaltlich-pädagogische \r\nPrüfung findet nicht statt. \r\n Lehrgangsanbieter haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die \r\nformalen Kriterien ihrer Angebote und deren fachliche Qualität als Institution zertifizieren \r\n1 Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Online unter: https://zfu.de/veranstaltende/fernunterricht\r\n[Titel]\r\n5\r\nzu lassen. Liegt eine Anbieterzertifizierung vor, entfällt die Notwendigkeit einer \r\nKurzprüfung für einzelne Kurse.\r\n Nur für umfangreiche Lehrangebote ist eine vollständige inhaltliche Prüfung notwendig. \r\nBei Anpassungen aufgrund von inhaltlicher Weiterentwicklung sollten Schnellverfahren \r\nund vorläufige Zulassungen eine schnelle Reaktion auf sich verändernde \r\nQualifizierungsbedarfe ermöglichen.\r\nDie ZFU ist derzeit mit der Bearbeitung der Anträge überlastet. Die Verlagerung der \r\nZertifizierung an eine andere Behörde wäre mit einer Modernisierung des FernUSG denkbar. \r\nBund und Länder müssen gemeinsam sicherstellen, dass die zukünftig zuständige Prüfstelle \r\nüber ausreichend personelle und technische Ressourcen zur Bearbeitung verfügt. Da derzeit \r\ndas Land Nordrhein-Westfalen für die digitale Infrastruktur der ZFU verantwortlich ist, liegt \r\nhier ein besonderer Koordinierungsbedarf.\r\nWenn Fernunterrichtsangebote der staatlich geförderten beruflichen Weiterbildung dienen, \r\nist für bereits nach dem FernUSG zertifizierte Kurse eine zusätzliche Zulassung nach der \r\nAkkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) notwendig, obwohl \r\nPrüfung und Anforderungskatalog des FernUSG deutlich umfangreicher und – anders als die \r\nAZAV-Prüfung – auch inhaltsbezogen sind. Bei bereits staatlich akkreditierten Fern\u0002Hochschulstudiengängen wird ebenfalls eine erneute inhaltliche Prüfung nach dem FernUSG \r\nnotwendig.\r\nDiese Doppelprüfungen erzeugen unnötige Bürokratie und sollten abgeschafft werden. Eine \r\nAZAV-Zertifizierung sollte nach vereinfachter Prüfung erteilt werden, wenn bereits eine \r\nvollständige Prüfung nach dem FernUSG erfolgt ist. Gleichzeitig sollte sich bei einem \r\nakkreditierten Fern-Hochschulstudiengang die Zertifizierung nach dem FernUSG unabhängig \r\nvom Umfang auf eine automatisierte Kurzprüfung beschränken.\r\nBitkom vertritt mehr als 2.200 Mitgliedsunternehmen aus der digitalen Wirtschaft. Sie generieren \r\nin Deutschland gut 200 Milliarden Euro Umsatz mit digitalen Technologien und Lösungen und \r\nbeschäftigen mehr als 2 Millionen Menschen. Zu den Mitgliedern zählen mehr als 1.000 \r\nMittelständler, über 500 Startups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, \r\nTelekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Geräte und Bauteile her, sind im Bereich der \r\ndigitalen Medien tätig, kreieren Content, bieten Plattformen an oder sind in anderer Weise Teil \r\nder digitalen Wirtschaft. 82 Prozent der im Bitkom engagierten Unternehmen haben ihren \r\nHauptsitz in Deutschland, weitere 8 Prozent kommen aus dem restlichen Europa und 7 Prozent aus \r\nden USA. 3 Prozent stammen aus anderen Regionen der Welt. Bitkom fördert und treibt die \r\ndigitale Transformation der deutschen Wirtschaft und setzt sich für eine breite gesellschaftliche \r\nTeilhabe an den digitalen Entwicklungen ein. Ziel ist es, Deutschland zu einem leistungsfähigen und \r\nsouveränen Digitalstandort zu machen.\r\nHerausgeber\r\nBitkom e.V.\r\nAlbrechtstr. 10 | 10117 Berlin\r\nAnsprechpartner\r\nLewis Erckenbrecht | Referent Bildungspolitik & Digitale Gesellschaft\r\nT +49 30 27576-309 | l.erckenbrecht@bitkom.org\r\nVerantwortliches Bitkom-Gremium\r\nAK Learning Solutions\r\nCopyright\r\nBitkom 2025\r\nDiese Publikation stellt eine allgemeine unverbindliche Information dar. Die Inhalte spiegeln die Auffassung im Bitkom \r\nzum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, \r\nbesteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität, insbesondere kann diese \r\nPublikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der \r\neigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Alle Rechte, auch der auszugsweisen \r\nVervielfältigung, liegen beim Bitkom oder den jeweiligen Rechteinhabern."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-08-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021740","regulatoryProjectTitle":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/35/d8/671866/Stellungnahme-Gutachten-SG2512290007.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend\r\nFrau Karin Prien – persönlich –\r\nGlinkastraße 24\r\n10117 Berlin\r\nBerlin, den 11. August 2025\r\nBrandbrief der digitalen Bildungswirtschaft:\r\nEin Gesetz aus der Schreibmaschinen-Ära gefährdet Deutschlands Innovationskraft in\r\nder Bildung – Wir brauchen sofort die Reform des Fernunterrichtsschutzgesetzes!\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin,\r\nwir schreiben Ihnen heute in größter Sorge und wenden uns mit einer klaren Forderung an\r\nSie: Bitte reformieren Sie das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und schaffen Sie\r\ndamit Rechtssicherheit, Transparenz und Wirtschaftswachstum.\r\nDas FernUSG aus dem Jahr 1976, entworfen für Fernlehrbriefe, regelt heute digitale\r\nBildungsangebote und bedroht damit die Existenz der Anbieter sowie die Zukunft moderner\r\n(Weiter-)Bildung in Deutschland. Dieses Gesetz stammt aus der analogen Vergangenheit\r\nund prallt heute mit voller Härte auf die digitale Gegenwart – mit dramatischen Folgen für\r\nTausende Bildungsanbieter und Millionen Lernende in Deutschland.\r\nSeit Jahren bewegen wir uns in einem belastenden Rechtsrahmen, der der Realität digitaler\r\nBildungsangebote nicht gerecht wird. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: III ZR\r\n109/24) hat uns endgültig in einen rechtlichen Albtraum katapultiert. Diese Entscheidung legt\r\noffen, was wir seit Jahren beklagen: Das FernUSG ist realitätsfern, innovationsfeindlich und\r\ngefährdet massiv den digitalen Bildungsstandort Deutschland. Die Unsicherheit ist nicht\r\nlänger nur ein juristisches Problem – sie ist eine bildungspolitische Krise mit\r\nschwerwiegenden Auswirkungen auf unsere Wirtschaft.\r\nUnsere Branche steht wegen eines alten Gesetzes vor großen Herausforderungen\r\nStatt Verbraucher und Anbieter dieser Angebote zu stärken, droht das FernUSG ihnen den\r\nBoden unter den Füßen wegzuziehen. Die völlig unzeitgemäße Auslegung zentraler\r\nRechtsbegriffe schafft ein Klima der Angst und rechtlichen Unberechenbarkeit. Anbieter\r\nwissen nicht, ob und wann sie legal handeln. Dieses Chaos ist politisch verantwortet –\r\nund deshalb politisch zu lösen.\r\nReformstau wird zur Verantwortungslosigkeit\r\nSeit Jahren versickert die Forderung nach einer pragmatischen Modernisierung des\r\nFernUSG in den Mühlen der Bürokratie. Jetzt ist der Zeitpunkt erreicht, an dem ein weiteres\r\nZuwarten als mutwillige Gefährdung eines gesamten Wirtschaftssegments gewertet wird.\r\nBildungspolitik im digitalen Zeitalter heißt: Gestalten, nicht verwalten\r\nDer Reformstau ist nicht länger ein technisches Detail, sondern bildungspolitisches\r\nVersagen. Wir fordern keine Privilegien. Wir fordern Klarheit, Rechtssicherheit und politische\r\nVerantwortung. Wenn die Bundesregierung jetzt nicht handelt, verlieren wir nicht nur unsere\r\nGeschäftsgrundlage. Nein, dann verliert Deutschland vor allem den Anschluss an die digitale\r\nBildungszukunft und internationale Spitze.\r\nWir appellieren an Sie und die Bundesregierung, jetzt entschlossen zu handeln, bevor ein\r\nganzer Wirtschaftszweig ins Wanken gerät; zahlreiche Anbieter vom deutschen Markt\r\ngedrängt und der Zugang zu innovativen Bildungsformaten massiv eingeschränkt wird. Nur\r\neine schnelle, pragmatische Modernisierung des FernUSG kann verhindern, dass\r\nDeutschland als Standort für digitale Bildung und Innovation weiter zurückfällt.\r\nDeshalb fordern wir mit Nachdruck:\r\n● Digital regeln, nicht analog handeln: Digitale Bildung ist ein zentraler Baustein der\r\nWeiterbildung, Fachkräftesicherung und gesellschaftlichen Teilhabe. Die\r\nFernUSG-Novelle muss digitale Lernrealitäten widerspiegeln. Nur so bleibt Deutschland\r\nals Bildungsstandort wettbewerbsfähig.\r\n● Rechtsklarheit schaffen, nicht Unsicherheit fördern: Es darf nicht länger von der\r\nAuslegung einzelner Gerichte abhängen, ob unsere Angebote zulässig sind. Wir fordern\r\ndaher ein sofortiges Moratorium für die Anwendung des veralteten FernUSG – bis eine\r\nmoderne Reform mit zeitgemäßen Regelungen verabschiedet ist.\r\n● Innovation ermöglichen, nicht Bürokratie vermehren: Das aktuelle\r\nZulassungsverfahren ist zu langsam, zu teuer und zu unflexibel. Wir brauchen ein\r\ndigitales, abgestuftes Zertifizierungsmodell, das Markteintrittsbarrieren abbaut und\r\nStart-Ups nicht ausbremst.\r\n● Verbraucher schützen, nicht zu Verlierern machen: Das FernUSG muss für einen\r\nmodernen Verbraucherschutz Vertrauen schaffen und Orientierung geben. Dafür braucht\r\nes eine Reform, die sich am ursprünglichen Zweck des Gesetzes ausrichtet und\r\nVerbraucherschutz nicht länger zur reinen Floskel verkommen lässt.\r\nWir bitten um ein persönliches Gespräch, um Relevanz und Dringlichkeit der aktuellen\r\nSituation sowie pragmatische Lösungen zu erörtern.\r\nHerzlichen Dank für Ihre Zeit und mit freundlichen Grüßen\r\nDie Anbieter der digitalen Wissensvermittlung\r\nund informellen Bildungsangebote in Deutschland"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS)","shortTitle":"BMDS","url":"https://bmds.bund.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021740","regulatoryProjectTitle":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/39/90/671868/Stellungnahme-Gutachten-SG2512290008.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Klarheit schaffen, statt Innovation zu bremsen –\r\nFernUSG rechtssicher, zeitnah und pragmatisch modernisieren\r\nExecutive Summary\r\nDie Bundesregierung hat die Notwendigkeit der Modernisierung des \r\nFernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) erkannt und im Koalitionsvertrag verankert –\r\neine Modernisierung, die angesichts der digitalen Bildungsrealität überfällig ist: Das 1976 für \r\ngedruckte Lehrbriefe konzipierte Gesetz passt nicht zu einem Weiterbildungsmarkt, den \r\nheute interaktive Online-Kurse, Live-Formate und hybride Lernmodelle prägen. Das Gesetz \r\nerfasst heute Lernangebote, für die es nie gedacht war, und erzeugt Rechts- und \r\nPlanungsunsicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und den \r\ngesamten Markt für innovative digitale Wissensvermittlung. \r\nUnser Ziel ist ein zeitgemäßes Verbraucherschutzgesetz, das klare Abgrenzungen \r\nschafft, niedrigschwellige Lernformate fördert und digitale Innovation ermöglicht. So \r\nentstehen Rechtsklarheit, wirksamer Verbraucherschutz und Wettbewerbsfähigkeit - im \r\nInteresse von Lernenden, Anbieterinnen sowie Anbietern und dem digitalen Bildungsstandort \r\nDeutschland. Dafür entscheidend sind:\r\n● eine klare Eingrenzung des Anwendungsbereichs und\r\n● ein digitaler sowie bürokratiearmer Zertifizierungsprozess für Lehrangebote.\r\nVor dem Hintergrund bestehender Qualifizierungsbedarfe in der digitalen Transformation ist \r\nagiler, professioneller und digitaler Fernunterricht ein zentraler Erfolgsfaktor in der Aus\u0002und Weiterbildung von Fachkräften sowie für die Sicherung eines innovativen, \r\nwettbewerbsfähigen Bildungs- und Wirtschaftsstandorts Deutschland.\r\nNeben der dringend notwendigen Novellierung liegt nahe, dass angesichts moderner \r\nVerbraucherschutzvorschriften und daraus entstehender Doppelstrukturen ohnehin die \r\ngrundsätzliche Notwendigkeit des FernUSG kritisch überprüft wird.\r\nAusgangslage\r\nDas Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Fernlehrgänge staatlich zugelassen werden \r\nmüssen. Fernunterricht wird im Gesetz als “die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, \r\nentgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten” definiert, “bei der 1. der Lehrende \r\nund der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und 2. der \r\nLehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.” Fernlehrgänge, “die nach \r\nInhalt und Ziel ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen” müssen \r\nzwar nicht zugelassen, aber der zuständigen Behörde (ZFU) angezeigt werden. Welche \r\ndigitalen Lehrangebote unter diese Rechtsbegriffe fallen, ist unklar und wird von Gerichten \r\nunterschiedlich bewertet. \r\nDie Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln entscheidet auf Antrag über die \r\nZulassung eines Fernlehrgangs. Das Antragsverfahren kostet 150% des Kurspreises oder \r\nmindestens 1.050€ und erfordert umfassende Unterlagen. Theoretisch besteht eine \r\nGenehmigungsfiktion nach drei Monaten. Erfahrungsberichte zeigen, dass das \r\nZulassungsverfahren meist deutlich länger dauert. \r\n2\r\nProblem\r\nRechtliche Unsicherheit: Das FernUSG wurde seit knapp 50 Jahren nicht grundlegend \r\naktualisiert. Der fortschreitenden Digitalisierung trägt es damit keine Rechnung. Die Folge ist \r\neine unklare Rechtslage, mit widersprüchlichen Gerichtsurteilen über die Frage, wann ein \r\nKurs unter die Zulassungspflicht des FernUSG fällt und inwiefern die Begriffe im \r\nGesetzestext auf die heutige Zeit übertragbar sind. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss \r\nder Gesetzgeber eingreifen und einen klaren, praktikablen Anwendungsbereich definieren.\r\nAufwendige Zulassung: Eine präventive Zulassung ist keine Option. Das \r\nZulassungsverfahren ist teuer und bürokratisch (8 Seiten Antragsformular + mindestens 5 \r\nAnlagen, darunter eine abgeschlossene Lehrgangsplanung). Für die Zeit der Antragsprüfung \r\n(oft mehrere Monate) gilt ein Verkaufsverbot – inkl. enormen Umsatzeinbußen und großer \r\nUnsicherheit. Innovative Geschäftsmodelle werden so im Keim erstickt. Das Gesetz stellt \r\nsomit eine hohe Marktzugangshürde dar, insbesondere für Start-Ups und Unternehmerinnen\r\nund -unternehmer, von denen Tausende ihre Produkte allein über Digistore24 vermarkten. \r\nUnmögliche Umsetzung: Zum Zeitpunkt der Gesetzesverabschiedung wurden \r\ndeutschlandweit ca. 1.300 Fernlehrgänge angeboten, die meisten in Form von gedruckten\r\nLehrbriefen. Heute gibt es schätzungsweise mehr als 1 Million Online-Kurse, die unter die \r\nZulassungspflicht fallen könnten. Über eine ZFU-Zulassung verfügen gerade einmal rund \r\n4.500 Kurse. Es wäre schlicht unmöglich, jeden Kurs bzw. jede wesentliche Änderung von \r\nder ZFU prüfen zu lassen.\r\nInhaltliche Obsoleszenz: Das FernUSG wurde mit dem Ziel beschlossen, \r\nVerbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Angeboten zu schützen. Seit 1976 \r\nwurden immense Fortschritte beim Verbraucherschutz erzielt, etwa durch die Einführung \r\nallgemeiner verbraucherrechtlicher Regelungen wie dem AGB-Recht, dem Gesetz für faire \r\nVerbraucherverträge oder der Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie der Europäischen \r\nUnion: Seit 2021 gelten besonders strenge Regeln für digitale Produkte (inkl. Online-Kurse). \r\nWenn diese objektive oder subjektive Mängel aufweisen, haben Verbraucherinnen und \r\nVerbraucher das Recht, je nach Umfang der Mängel den Vertrag zu beenden, Preise zu \r\nmindern oder Schadensersatz zu verlangen. Das Ziel des FernUSG wird heute also bereits \r\nanderweitig vollständig erreicht und wirft damit die Frage auf, ob das Gesetz noch einen \r\nMehrwert bietet oder unnötig Bürokratie fördert.\r\nStandortnachteil: Online-Kurse für den deutschen Markt können von Unternehmen weltweit \r\nangeboten werden. Das deutsche Recht kann bei Unternehmen mit Sitz im Ausland jedoch \r\nnur begrenzt durchgesetzt bzw. vollstreckt werden. Internationale Anbieter werben bereits \r\nintensiv damit, dass sie nicht den strengen Vorgaben des FernUSG unterliegen. Sie \r\nunterstreichen dies als Wettbewerbsvorteil gegenüber deutschen Anbietern und probieren \r\nso, den Markt zu durchdringen. Die aktuelle Situation benachteiligt deutsche Unternehmen \r\nenorm und wird dazu führen, dass immer mehr Anbieter ihren Firmensitz ins Ausland \r\nverlagern. Dies schwächt den Digital- und Wirtschaftsstandort Deutschland und untergräbt \r\ndas Ziel eines gestärkten Verbraucherschutzes: Wenn sich immer mehr Unternehmen dem \r\ndeutschen Recht entziehen, verlieren am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher.\r\nLösung\r\nWie im Koalitionsvertrag festgelegt, muss das FernUSG ins 21. Jahrhundert geholt werden\r\nund an die digitale Realität sowie die Fortschritte beim Verbraucherschutz angepasst \r\nwerden. Aufgrund der Obsoleszenz und dem hohen bürokratischen Aufwand sollte eine \r\nAbschaffung des FernUSG zumindest geprüft werden. Jedenfalls muss der Gesetzgeber \r\nden Anwendungsbereich klar definieren und per Reform Rechtssicherheit schaffen. \r\nFolgende Punkte sind dafür entscheidend:\r\nEin Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher: Das FernUSG sollte nur für \r\nAngebote gelten, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten (B2C). Schon die \r\nGesetzesbegründung legt den Fokus auf Verbraucherschutz. Sofern die Schutzwirkung des \r\nFernUSG überhaupt noch notwendig ist und nicht schon an anderer Stelle erfüllt wird, muss\r\ndie Anwendung des Gesetzes demnach eindeutig auf Verbraucherverträge beschränkt sein.\r\nÜberwachung des Lernerfolgs: Bei Erhalt des Gesetzes sollte § 1 so präzisiert werden, \r\ndass nur Lehrangebote mit formaler Abschlussprüfung und leistungsbezogenem Zertifikat \r\nzulassungspflichtig sind. Die Prüfung muss dafür einen objektiven Kenntniszugewinn des im \r\nKurs didaktisch vermittelten Wissens ergeben und mit einer darauf basierenden individuellen \r\nBewertung des Wissenszuwachses durch den Lehrenden verbunden sein. Ein reines \r\nTeilnahmezertifikat erfüllt diesen Zweck nicht. So wird sichergestellt, dass der Staat seiner \r\nregulatorischen Verantwortung nachkommt, ohne innovative Start-Ups, KMUs und \r\nSelbstständige aus dem Bereich der digitalen Wissensvermittlung unnötig zu belasten.\r\nAbschaffung der Anzeigepflicht für Hobbylehrgänge: Fernlehrgänge, die ausschließlich \r\nder Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen, sollten der Behörde nicht mehr gemeldet \r\nwerden müssen. Das spart Bürokratie ein, ohne dass sich die Situation für Verbraucherinnen \r\nund Verbraucher ändern würde. Das Internet bietet genügend Möglichkeiten, entsprechende \r\nKurse inkl. Bewertungen zu finden. Konkret muss zudem geklärt werden, was unter einem \r\nFreizeitkurs genau zu verstehen ist, um eine trennscharfe Abgrenzbarkeit sicherzustellen \r\nund so Rechtssicherheit für betroffene Anbieter zu schaffen.\r\nDigitaler und bürokratiearmer Zertifizierungsprozess: Vor dem Hintergrund der Garantie \r\neiner freien Berufsausübung muss ein digitales, abgestuftes Zertifizierungsmodell eingeführt \r\nwerden, das Markteintrittsbarrieren abbaut und Start-Ups nicht ausbremst. Ein Modell, dass \r\nQualität sichert, muss sich an dem Zeitrahmen des Angebots orientieren:\r\n● Kleinstangebote mit unter 200 Stunden Lernaufwand: keine Zertifizierung; \r\nverbraucherfreundliches Meldeportal analog zum Hinweisgeberschutzgesetz, \r\nbehördliches Einschreiten nur anlassbezogen.\r\n● zeitlich deutlich begrenzte Angebote mit 200 - 500 Stunden Aufwand: \r\nKurzprüfung (max. 2 Wochen nach Antragstellung): automatisiert / formal \r\n(Transparenz, Widerruf, Datenschutz, Preis-/ Leistungsangaben, Mindeststandards), \r\nkeine inhaltlich-pädagogische Begutachtung; Genehmigungsfiktion nach Fristablauf.\r\n● langfristig ausgelegte Angebote mit über 500 Stunden: Vollprüfung (formale + \r\ninhaltlich-pädagogisch); bei Inhaltsupdates Schnellverfahren / vorläufige Zulassung.\r\n● Anbieterzertifizierung (optional): Institutionszertifikat (z. B. für 3 Jahre) ersetzt \r\nKurzprüfung im 200 - 500-h-Segment; Qualitätssicherung per Stichprobe / Audits / \r\nMeldeportal.\r\nÜber Digistore24\r\nWir sind ein deutsches Digitalunternehmen mit Sitz in Hildesheim und einem weltweiten \r\nAußenumsatz von über 500 Mio. EUR. Wir bieten Komplettlösungen für den Vertrieb von \r\nphysischen und digitalen Produkten, Software, Dienstleistungen oder Veranstaltungen. \r\nUnser bewährtes Reseller-Modell ermöglicht es Selbstständigen sowie kleinen und mittleren \r\nUnternehmen, ein erfolgreiches Online-Business aufzubauen, zu betreiben und Produkte \r\nrechtssicher in der ganzen Welt zu verkaufen. Dabei sind Compliance & Verbraucherschutz \r\nzentrale Bestandteile unserer Plattform. Mehr erfahren Sie auf unserer Website.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS)","shortTitle":"BMDS","url":"https://bmds.bund.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023600","regulatoryProjectTitle":"EEG-Novelle 2027 ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d5/4d/718754/Stellungnahme-Gutachten-SG2604010048.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verlässlicher Finanzie- rungsrahmen für die \r\nEnergiewende 2.0\r\nZukunftssichere Finanzierungsstrukturen und ein \r\nstarkes Strommarktdesign schaffen die Grundlage für \r\nPlanungssicherheit und stabile Investitionen.\r\n1. Differenzverträge als zentrales Element \r\ndes zukünftigen Finanzierungsrahmens\r\nMit der Reform der EU-Strombinnenmarktverordnung \r\nim Jahr 20241\r\n und der beihilferechtlichen Befristung \r\ndes aktuellen EEG-Förderrahmens bis Ende 2026 \r\nsteht Deutschland vor einem grundlegenden Umbau \r\ndes Förderrahmens für Erneuerbare Energien. Ab Juli \r\n2027 sind Abschöpfungsmechanismen in Form zwei\u0002seitiger Differenzverträge (CfDs) oder gleichwertiger \r\nSysteme verpflichtend. Die EU-Kommission verlangt \r\njedoch bereits mit dem Auslaufen des aktuellen \r\nEEG-Förderrahmens zum 31.12.2026 zwingend den \r\nÜbergang zu einem solchen Abschöpfungsmechanis\u0002mus. Damit entsteht erheblicher politischer Hand\u0002lungsdruck, ein marktkompatibles, investitionssicheres \r\nund beihilferechtlich tragfähiges Nachfolgemodell zu \r\n1\r\n Verordnung (EU) 2024/1747 vom 13. Juni 2024.\r\nentwickeln. Die Zeit drängt: Unklarheiten im Design \r\nverzögern Investitionsentscheidungen, senken Aus\u0002schreibungsbeteiligungen und bremsen letztlich den \r\nErneuerbare-Energien-Ausbau.\r\nEEF bringt sich mit konkreten Praxiserfahrungen und \r\nEinschätzungen aus der Projektentwicklung aktiv \r\nin die Debatte ein, mit dem Ziel eine verlässliche, \r\nmarktfähige und zügig umsetzbare Lösung gemein\u0002sam mit der Politik zu gestalten.\r\nDefinition: Energiewende 2.0 bezeichnet die Ver\u0002antwortungsübernahme der Erneuerbaren Energien \r\nfür eine nachhaltige Energieversorgung der Zukunft \r\ndurch die digitalisierte, KI gestützte Entwicklung, \r\nRealisierung und Integration von ganzheitlichen \r\nErneuerbaren Energien Konzepten in regionalen und \r\nüberregionalen Versorgungsstrukturen.\r\nDas Wichtigste in Kürze\r\n– Ab dem 1. Januar 2027 verlangt die EU den Einsatz von Differenzverträgen oder gleichwertigen \r\nMechanismen. Deutschland muss zügig ein investitionssicheres, marktkompatibles Modell entwickeln.\r\n– EEF spricht sich klar für einen produktionsabhängigen Förderrahmen mit zweiseitigen Differenzver\u0002trägen aus, ergänzt um einen Inflationsausgleich.\r\n– Langfristig braucht es einen funktionsfähigen PPA-Markt. Dafür ist ein staatlicher Absicherungsme\u0002chanismus notwendig, um das Bonitätsrisiko bei Abnehmern zu mindern.\r\nEEF Erneuerbare Energien Fabrik 2\r\nEEF Positionspapier\r\nStatus Quo: Gleitende Marktprämie\r\nDas aktuell geltende Fördermodell für Erneuerbare \r\nEnergien basiert auf der gleitenden Marktprämie \r\ngemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG \r\n2023). Anlagenbetreiber erhalten eine Prämie, die \r\ndie Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und \r\ndem durchschnittlichen Jahresmarktwert ihres Stroms \r\nausgleicht. Dieses System hat sich als pragmatisch, \r\ninvestitionsfreundlich und transparent erwiesen. Es hat \r\nin den vergangenen Jahren maßgeblich zum Erneuer\u0002baren-Ausbau beigetragen.\r\nEU verlangt Claw-Back-Mechanismus ab 2027\r\nAufgrund des auslaufenden EEG-Förderrahmens zum \r\n31.12.2026 verlangt die EU-Kommission ab 2027 einen \r\nClaw-Back-Mechanismus in Form von zweiseitigen \r\nCfDs oder gleichwertigen Systemen: Produzenten \r\nbzw. Anlagenbetreiber erhalten einen fixierten Refe\u0002renzpreis, bei Marktpreisen unterhalb dieses Wertes \r\nzahlt der Staat die Differenz, bei höheren Preisen wird \r\nder Überschuss abgeschöpft. \r\nZentrale Frage ist: Wie muss der neue Förderrahmen \r\nfür Erneuerbare Energien in Deutschland ausgestaltet \r\nwerden, damit er die Investitionsdynamik nicht bremst, \r\nsondern stärkt?\r\nEEF-Position: Produktionsabhängige CfDs bieten \r\nStabilität und Anschlussfähigkeit\r\nEEF spricht sich klar für ein produktionsabhängiges \r\nFördermodell auf Basis realer Einspeisung aus. Dieses \r\nModell knüpft an die bestehende Logik der gleitenden \r\nMarktprämie an und erfüllt mehrere zentrale Anforde\u0002rungen:\r\n– Investitionssicherheit: Einnahmen korrelieren mit \r\nder tatsächlich gelieferten Strommenge – das \r\nschafft Planbarkeit.\r\n– Finanzierbarkeit: Projektfinanzierer und Kreditgeber \r\nkönnen auf bewährte Bewertungsmodelle auf\u0002bauen.\r\n– Regulatorische Anschlussfähigkeit: Keine System\u0002brüche bei Ausschreibungen, keine Neuausrichtung \r\nder Projektbewertung notwendig.\r\nProduktionsunabhängige Modelle, wie sie im Optio\u0002nenpapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und \r\nKlimaschutz2\r\n (August 2024) skizziert wurden, mögen \r\nlangfristig theoretisch attraktiv erscheinen. In der \r\nPraxis stellen sie jedoch erhebliche Herausforderun\u0002gen dar:\r\n2\r\n Strommarktdesign der Zukunft, Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem, Bundesministerium für Wirtschaft und \r\nKlimaschutz, August 2024.\r\n3\r\n Stellungnahme des Bundesverband WindEnergie zum Optionenpapier des BMWK vom 2. August 2024, S. 8.\r\n– Unklare Definition von Referenzanlagen oder Stand\u0002ortfaktoren\r\n– Hoher Regulierungs- und Prüfungsaufwand\r\n– Hohe Skepsis bei Finanzierern, insbesondere im \r\nKMU- und Projektentwicklungssegment3\r\n. \r\nEin abrupter Wechsel zu einem solchen System \r\nwürde nicht nur Unsicherheit auslösen, sondern \r\nauch die Kapitalzugänge für viele Projekte erheblich \r\nerschweren.\r\nPolitische Handlungsempfehlungen\r\nZur Einführung eines produktionsabhängigen Förder\u0002rahmens auf Basis eines zweiseitigen Differenzver\u0002trags empfiehlt EEF folgende Maßnahmen:\r\n– Referenzertragsmodell beibehalten: Das Referenz\u0002ertragsmodell ermöglicht es, dass windstarke und \r\nwindschwache Standorte auf einem einheitlichen \r\nWettbewerbsniveau konkurrieren können. Das \r\nReferenzertragsmodell verhindert Mitnahmeeffekte \r\nan windstarken Standorten, begrenzt die System\u0002kosten durch reduzierten Netzausbaubedarf und \r\nstärkt den fairen Wettbewerb. Es senkt nicht nur die \r\nEEG-Förderkosten und schafft Anreize für markt\u0002getriebene Investitionen, sondern trägt auch zur \r\nhöheren Akzeptanz des Erneuerbaren-Ausbaus bei, \r\nda es eine gleichmäßigere regionale Verteilung der \r\nProjekte unterstützt. \r\n– Inflationsausgleich berücksichtigen: In Zeiten \r\nhoher Inflation droht ein systematischer Nachteil für \r\nAnlagenbetreiber: Steigen Marktpreise inflationsbe\u0002dingt, ohne dass der Referenzwert angepasst wird, \r\nkann der Claw-Back zu einer signifikanten wirt\u0002schaftlichen Belastung führen. Um diese Verzerrung \r\nzu vermeiden, sollte ein Ausgleichsmechanismus \r\netabliert werden, etwa durch inflationsindexierte \r\nReferenzpreise über die Laufzeit des CfD (z. B. \r\njährlich angepasst am Verbraucherpreisindex).\r\nUnter anderem Großbritannien hat das Modell der \r\ninflationsindexierten Referenzpreise sehr erfolgreich \r\neingeführt. Solche Mechanismen senken Finanzie\u0002rungskosten, erhöhen Bieterdynamik und sichern \r\nlangfristige Investitionsbereitschaft.\r\n– Flexibilität zwischen CfDs und PPAs ermöglichen: \r\nUm den Markt für Stromabnahmeverträge (PPAs) \r\nzu stärken, sollte Anlagenbetreibern die Möglichkeit \r\neingeräumt werden, unter bestimmten Bedingun\u0002gen aus einem CfD in einen PPA zu wechseln. \r\nDabei muss sichergestellt sein, dass solche Wech-\r\nEEF Erneuerbare Energien Fabrik 3\r\nEEF Positionspapier\r\nsel keine Schlupflöcher zur Umgehung der \r\nCfD-Systematik eröffnen und die Wirksamkeit des \r\nInstruments nicht ausgehöhlt wird. Ziel ist es, einen \r\nfunktionierenden PPA-Markt zu ermöglichen, ohne \r\ndie Stabilität des CfD-Mechanismus zu gefährden. \r\n– CfDs mit Marktwertkorridor nur bei gesicherter \r\nMindestvergütung eine tragfähige Alternative \r\nzum klassischen Differenzvertrag: Als Variante zu \r\nklassischen CfDs können auch Modelle mit einem \r\nMarktwertkorridor sinnvoll sein, sofern sie zentrale \r\nAnforderungen erfüllen. Bei dieser Konstruktion \r\nwird neben einem fixierten Referenzpreis eine \r\nObergrenze (Cap) und eine Untergrenze (Floor) \r\ndefiniert. Entscheidend ist, dass der Floor eine \r\nverlässliche Mindestvergütung garantiert – analog \r\nzum heutigen anzulegenden Wert. Nur dann bietet \r\nder Korridor Investitionsschutz. Die Cap begrenzt \r\nmarktbedingte Mehrerlöse, ohne die Wirtschaft\u0002lichkeit zu gefährden. Ein solcher Korridor kann \r\nhaushaltspolitisch entlasten und zugleich Spiel\u0002räume für marktorientierte Erlöse erhalten. \r\n– 90/10-Abschöpfungsregelung – marktnahe \r\nAlternative zur harten Cap: Als Alternative zu einer \r\nharten Cap könnte auch eine Regelung nach dem \r\nVorbild von § 16 Strompreisbremsengesetz sinnvoll \r\nsein: Hierbei werden 90 % der über einen Refe\u0002renzpreis hinausgehenden Erlöse abgeschöpft, \r\nwährend der Betreiber 10 % behalten kann. Diese \r\n90/10-Regelung erhält im Unterschied zu einer \r\nfixen Cap wichtige Marktsignale und setzt stärkere \r\nAnreize, bei hohen Preisen eine möglichst hohe \r\nProduktion sicherzustellen. Sie wäre damit eine \r\nmarktnahe Lösung, die wirtschaftliche Anreize mit \r\nhaushaltspolitischer Entlastung verbindet.\r\n– Ausgeförderte Anlagen und sonstige Direkt\u0002vermarktung ausnehmen: Anlagen ohne \r\nFörderanspruch tragen das volle Marktpreisrisiko \r\nund müssen deshalb von der Abschöpfung aus\u0002genommen werden. \r\n– Enge Einbindung der Branche bei konkreter Aus\u0002gestaltung des Förderrahmens: Die konkrete Aus\u0002gestaltung des zukünftigen Förderrahmens sollte \r\nin einem strukturierten, dialogorientierten Prozess \r\nunter enger Beteiligung der Branchenakteure erfol\u0002gen, insbesondere der Projektentwickler, Betreiber \r\nund Finanzierer. Nur so kann gewährleistet werden, \r\ndass regulatorische Vorgaben praktikabel bleiben \r\nund Investitionsbedingungen nicht verschlechtert \r\nwerden. Eine Übergangslücke im Förderrrahmen \r\n4 Richtlinie (EU) 2024/1711 vom 26.06.2024.\r\n5\r\n Risikoabsicherung für PPAs: Auswirkungen der Risikoabsicherung von langfristigen Stromlieferverträgen (PPAs) auf die Projektfinanzierung, \r\ndena, Februar 2025.\r\nwürde zudem das Risiko eines Fadenrisses bei der \r\nFinanzierung durch Banken erheblich erhöhen und \r\nden Markthochlauf gefährden.\r\n2. Langfristiges Ziel: Marktgetriebene \r\nRefinanzierung der Erneuerbaren durch \r\nfinanzielle Power Purchase Agreements\r\nMarktintegration als strategisches Ziel\r\nEEF begrüßt das Ziel der Bundesregierung, den Aus\u0002bau der Erneuerbaren Energien langfristig vollständig \r\nüber den Markt zu finanzieren. Power Purchase \r\nAgreements (PPAs) sind dafür ein zentrales Instru\u0002ment: Als langfristige Stromlieferverträge zwischen \r\nErzeugern und Abnehmern bieten sie stabile Einnah\u0002men, Preisbindung und Versorgungssicherheit – ohne \r\nstaatliche Förderung. Die 2024 verabschiedete \r\nElectricity Market Directive (EMD)4 weist PPAs explizit \r\nals Instrument neben CfDs aus. \r\nDas Bonitätsrisiko hemmt die Finanzierung\r\nWährend das Interesse an finanziellen PPAs ins\u0002besondere bei Industrie, Gewerbe und Kommunen \r\nhoch ist, scheitern viele Projekte an der fehlenden \r\nKreditwürdigkeit der Abnehmer. Mittelständische \r\nUnternehmen und kommunale Versorger erhalten \r\nselten ausreichend gute Ratings, um PPAs bankfähig \r\nzu machen. Im Vergleich zur EEG-Förderung fehlt die \r\nEinnahmensicherheit auf Abnehmerseite und damit \r\ndie Grundlage für klassisches Projektfinanzierungs\u0002modell. Ohne Absicherung für Anlagenbetreiber \r\nbleiben PPAs ein Nischenprodukt.\r\nLösungsansatz: Staatliche Garantieinstrumente \r\neinführen\r\nLänder wie Spanien, Norwegen und Frankreich \r\nhaben staatlich gestützte Garantiesysteme für PPAs \r\neingeführt. Diese reduzieren das Ausfallrisiko für \r\nKreditgeber, erleichtern die Finanzierung und stärken \r\ndie Investitionsbereitschaft. Sie ermöglichen Industrie \r\nund Mittelstand zugleich den direkten Zugang zu \r\nlangfristig kalkulierbarem Grünstrom5\r\n. Diese Modelle \r\nverbessern die Finanzierbarkeit, senken die Kapital\u0002kosten, schaffen Anreize für Abnehmer, langfristige \r\nVerträge zu schließen, und wirken volkswirtschaftlich \r\neffizient, da sie private Investitionen ermöglichen, \r\nohne staatliche Förderung.\r\nEEF Erneuerbare Energien Fabrik 4\r\nEEF Positionspapier\r\nEntscheidend ist die flexible Ausgestaltung, zum \r\nBeispiel über: \r\n– Garantiegeber: Staat, Agentur oder Fonds\r\n– Finanzierung: Durch Umlagen, Prämien oder Fonds\r\n– Flexibilität: Anpassbar an nationale Prioritäten.\r\nViele dieser Modelle sind bereits beihilferechtlich \r\ngenehmigt und haushaltsschonend umsetzbar.\r\nPolitische Handlungsempfehlungen\r\nZur Etablierung eines tragfähigen, marktorientierten \r\nFörderrahmens für den langfristigen Ausbau der \r\nErneuerbaren empfiehlt EEF, folgende Schritte umzu\u0002setzen:\r\n– Einführung eines staatlich abgesicherten PPA\u0002Garantiemechanismus: Aufbau eines Finanzie\u0002rungsinstruments zur Absicherung des Abnehmer\u0002Ausfallrisikos, insbesondere für mittelständische \r\nUnternehmen.\r\n– Beihilferechtskonforme, haushaltsschonende \r\nGestaltung des PPA-Mechanismus: Nutzung \r\nbestehender europäischer Modelle (z. B. Norwegen, \r\nSpanien) als Blaupause. Finanzierung z. B. über \r\nrevolvierende Fonds, garantierte Prämienmodelle \r\noder Risikoausgleichssysteme.\r\n– Zügige Umsetzung zur Vermeidung von Investi\u0002tionsverzögerungen: Der PPA-Markt in Deutsch\u0002land braucht Planungssicherheit. Die Einführung \r\neines Absicherungsinstruments sollte nicht länger \r\naufgeschoben werden, um Momentum bei privaten \r\nInvestitionen zu erhalten.\r\n– Herkunftsnachweise in PPAs stärken: Die \r\nKennzeichnung erneuerbaren Stroms über \r\nHerkunftsnachweise (HKN) ist bislang oft intrans\u0002parent und nur selten direkt mit der tatsächlichen \r\nStromlieferung verknüpft. Um die Nachfrage nach \r\nStrom aus spezifischen Anlagen zu stärken und \r\neinen zusätzlichen Marktwert zu schaffen, braucht \r\nes mehr Transparenz sowie klare Vorgaben zum \r\nBezug erneuerbarer Energie.\r\n– Aufweichung des Doppelvermarktungsverbots als \r\nHebel für den PPA-Markt: Neuanlagen, die über \r\nEEG-Ausschreibungsverfahren gefördert werden, \r\nsollten perspektivisch und unter klar definierten \r\nVoraussetzungen ebenfalls HKN ausstellen dürfen. \r\nDies würde den Markthochlauf von PPAs erleich\u0002tern, Unternehmen bessere Möglichkeiten zur \r\nEntwicklung grüner Produkte eröffnen und gleich\u0002zeitig die Förderkosten senken. Das zukünftige \r\nHKN-System muss dabei so ausgestaltet sein, \r\ndass es den ungeförderten Ausbau über PPAs \r\nweiterhin stärkt und marktgetriebene Investitionen \r\nnicht ausbremst.\r\nEEF Erneuerbare Energien Fabrik 5\r\nEEF Positionspapier\r\nGanzheitliche \r\nEnergiekonzepte für \r\neine Welt von morgen\r\nÜber Erneuerbare Energien Fabrik – Pioniere \r\nder Energiewende 2.0\r\nEEF Erneuerbare Energien Fabrik GmbH steht für \r\neine Zukunft, in der Nachhaltigkeit und Fortschritt eng \r\nverbunden sind. Als kreativer Visionär engagiert sie \r\nsich leidenschaftlich für die Energiewende 2.0 und ist \r\ninnovativer Partner für ganzheitliche Energiekonzepte \r\nin Deutschland. Mit langjähriger Branchenerfahrung \r\nund Standorten in Berlin, Hamburg und Mainz treibt \r\nEEF mit über 80 Mitarbeitenden standortnah Projekte \r\nvoran – dies verbunden mit dem Ziel, diese langfristig \r\nin den Eigenbestand aufzunehmen. Hierbei plant EEF \r\nin den kommenden Jahren über eine Mrd. Euro zu \r\ninvestieren. Das Ziel ist es, ein nachhaltiges Energie\u0002zeitalter zu schaffen, indem Windenergie, Photovoltaik, \r\nUmwandlungs- sowie Speichertechnologien intelligent \r\nmiteinander kombiniert und dabei durch innovative \r\nKI-Software unterstützt werden. Durch offene Dialoge \r\nund genaues Zuhören entwickelt EEF standortnah \r\nmaßgeschneiderte Energielösungen, die den lokalen \r\nBedürfnissen gerecht werden"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023601","regulatoryProjectTitle":"Novelle synchronisiert Anlagenzubau mit Netzausbau und verbessert das Netzanschlussverfahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/77/48/718756/Stellungnahme-Gutachten-SG2604010049.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Netzpaket: Faire Regeln für\r\nAnschluss, Redispatch und\r\nNetzausbaupflichten\r\nKernrisiken für Ausbau und Finanzierung\r\nRedispatch-Vorbehalt / kapazitätslimitierte\r\nNetzgebiete\r\nDer neue Redispatch-Vorbehalt koppelt den „unverzüglichen“\r\nNetzanschlusses in Netzbereichen mit >3\r\n% Abregelung im Vorjahr an einen bis zu zehnjährigen\r\nVerzicht auf eine Redispatch-Entschädigung (§ 8 Abs.\r\n4 EEG-E i. V. m. § 13a Abs. 6 EnWG-E). Damit werden\r\ndie Systemrisiken einseitig auf Neuinvestitionen verschoben.\r\nVerfassungsrechtlich sowie europarechtlich unzulässig:\r\nDer Redispatch-Vorbehalt ist verfassungsrechtlich\r\nunzulässig, weil er nur Erneuerbare-Anlagen trifft,\r\nkonventionelle Kraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungs-\r\nAnlagen trotz vergleichbarer Vorrangregeln\r\nausnimmt und damit gleichartige Sachverhalte ohne\r\nsachlichen Grund ungleich behandelt sowie den\r\ngesetzlich garantierten Netzanschlussvorrang faktisch\r\nund unverhältnismäßig aushöhlt. Der Redispatch-Vorbehalt\r\nist außerdem europarechtlich unzulässig1, weil\r\ner den Netzzugang durch sachfremde und diskrimi-\r\n1 Kurzgutachten zur unionsrechtlichen Zulässigkeit der im Netzanschlusspaket geplanten Einführung eines sogenannten Redispatchvorbehalts. [Link]\r\nnierende Kriterien einschränkt und damit gegen Art. 6\r\nElektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie verstößt. Außerdem\r\nist ein Verzicht auf Redispatch-Entschädigung nach\r\nArt. 13 Abs. 7 Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung nur\r\nbei freiwilliger Akzeptanz zulässig ist, die bei fehlender\r\nAnschlussalternative in kapazitätslimitierten Gebieten\r\njedoch nicht gegeben ist.\r\nGovernance-Lücke: Die Netzbetreiber entscheiden\r\nhierbei faktisch über Ausweisung und Dauer der\r\nkapazitätslimitierten Gebiete. Klare Standards, unabhängige\r\nPrüfung, wirksamer Rechtsschutz und sanktionsbewehrte\r\nAbhilfepläne fehlen. Ohne regelmäßige\r\nbehördliche Überprüfung und harte Abhilfepläne droht\r\neine Verstetigung von Engpassregimen.\r\nRisiko falscher Signale: Wenn nicht klar geregelt\r\nist, wie ein „kapazitätslimitiertes Netzgebiet“ abgegrenzt\r\nwird, kann die >3%-Schwelle in sehr vielen\r\nZuschnitten erreicht werden. Zudem entstehen viele\r\nAbregelungen nicht im lokalen Verteilnetz, sondern\r\ndurch Engpässe im Übertragungsnetz, und würden\r\nbei Mitzählung Verteilnetzgebiete fälschlich als „kapazitätslimitiert“\r\nklassifizieren.\r\nDas Wichtigste in Kürze\r\nDer Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) des Gesetzes zur Änderung\r\ndes Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur\r\nVerbesserung des Netzanschlussverfahrens („Netzepaket“) adressiert den Netzausbau als Engpass und\r\nverfolgt das richtige Ziel, den Ausbau von Netzen und Erneuerbaren zu synchronisieren.\r\nIn der aktuellen Ausgestaltung droht das Paket jedoch, Investitionen in Erneuerbare strukturell\r\nzu blockieren: Wenn Ertragsrisiken durch Abregelungen nicht mehr kalkulierbar sind und zusätzliche\r\nKosteninstrumente in Höhe und Anwendung unsicher bleiben, sinkt die Finanzierbarkeit der Projekte\r\nunmittelbar. Banken reduzieren dadurch die Fremdkapitalquoten, der Eigenkapitalbedarf steigt, die Kapitalkosten\r\nnehmen zu und der Zubau geht zurück. 3%-Kriterium: Ein ökonomisch effizienter Netzausbau\r\nakzeptiert einen gewissen Redispatch-Anteil. Liegt\r\ndas Auslösekriterium für Restriktionen nahe am „ökonomischen\r\nOptimum“, werden sehr viele Netzbereiche\r\nerfasst und der Anschlussvorrang in der Breite ausgehöhlt.\r\nEinspeise-Baukostenzuschuss (Einspeise-\r\nBKZ)\r\nDer Einspeise-BKZ soll zugleich Netzausbaukosten\r\nbreiter verteilen und über regional unterschiedliche\r\nSätze Investitionen räumlich steuern. Ohne klare Leitplanken\r\nwird daraus jedoch ein schwer kalkulierbares\r\nKosten- und Standortrisiko für Projekte.\r\nÖkonomische Evidenz fraglich: Die ökonomische\r\nSinnhaftigkeit von Einspeise-BKZ ist umstritten. Eine\r\nbreitere evidenzbasierte Prüfung im AgNes-Prozess ist\r\nerforderlich.\r\nInstrumentenmix unklar: Einspeise-BKZ und\r\nRedispatch-Vorbehalt verfolgen ähnliche Lenkungswirkungen,\r\ndeshalb besteht die konkrete Gefahr der\r\nÜbersteuerung. Daher braucht es eine klare Hierarchie,\r\nwelches Instrument wofür genutzt wird.\r\nErmessen der Netzbetreiber, begrenzte gerichtliche\r\nKontrolltiefe: Einspeise-BKZ im Ermessen der Netzbetreiber\r\nschaffen ein wirksames Verhinderungsinstrument\r\ngegen neue Erneuerbaren-Anlagen und damit\r\nInvestitionsunsicherheit.\r\nPolitische Handlungsempfehlungen\r\n– Redispatch - Investitionsfähigkeit sichern: Der\r\nhoheitliche Redispatch muss entschädigungspflichtig\r\nbleiben. Wenn eine Flexibilisierung für\r\nNeuanschlüsse gewollt ist, dann nur als freiwilliges\r\nWahlmodell mit klar begrenzten Flexibilitätskorridoren,\r\nvollständiger Transparenz vor der Investitionsentscheidung\r\nund einer definierten Gegenleistung.\r\nZiel muss Netzentlastung ohne Finanzierungsbruch\r\nsein..\r\n– Kapazitätslimitierte Gebiete: Governance und\r\nAnreize richtig setzen: Die Ausweisung und die\r\nFestlegung der Dauer dürfen nur mit Genehmigung\r\nund aktiver Kontrolle der Regulierungsbehörde\r\nerfolgen, auf Basis standardisierter Kriterien einschließlich\r\neines klar definierten Gebietszuschnitts\r\nund einer einheitlichen Granularität. Voraussetzung\r\nmuss zudem ein verbindlicher, überprüfbarer Abhilfeplan\r\nsein, der konkrete Maßnahmen zur Optimierung,\r\nVerstärkung und zum Ausbau des betroffenen\r\nNetzbereichs enthält. Sobald Netzbetreiber\r\nEingriffsbefugnisse erhalten, müssen automatisch\r\nklare Netzausbau- und Optimierungspflichten sowie\r\nwirksame Sanktionen bei Nichtumsetzung ausgelöst\r\nwerden.\r\n– BKZ und Engpassmanagement: Lenkung vereinfachen,\r\nmildere Mittel vorziehen: Es braucht eine\r\nklare Entscheidung für ein primäres Lenkungsinstrument,\r\nentweder einen Einspeise-BKZ oder\r\nRedispatch-basierte Restriktionen, nicht beides\r\nparallel in voller Schärfe. Wenn ein Einspeise-BKZ\r\neingeführt wird, muss er bundeseinheitlich nach\r\neiner transparenten Methodik ausgestaltet, in der\r\nHöhe gedeckelt, vorab verlässlich kalkulierbar und\r\nzweckgebunden für konkrete Netzausbau- und\r\nEngpassmaßnahmen sein, damit Projekte insbesondere\r\nin EEG-Ausschreibungen belastbar bieten\r\nkönnen.\r\nGleichzeitig müssen mildere Mittel Vorrang haben :\r\n– Anwendung des von den Netzbetreibern bereits\r\n2016 ausgelobten NOXVA-Prinzips (Netzoptimierung\r\nvor Flexibilitäten vor Verstärkung vor Ausbau)\r\n– Digitalisierung der Netze vorantreiben und dynamische\r\nNetzentgelte für Verbraucher einführen\r\n– Flexibilitäten nutzen und Recht auf Überbauung\r\numsetzen\r\n– Netzausbau beschleunigen und die Ertüchtigung\r\nvon Verteilnetzen erleichtern\r\n– Steuerung der Einspeisung anstelle der Erzeugung\r\n– Anreizregulierung beibehalten, Energiewendeleistung\r\nberücksichtigen\r\n– Einheitlichen Reservierungsmechanismus und\r\nNetztransparenz einführen, Windhundprinzip überarbeiten\r\n– „Nutzen statt Abregeln“ nutzbar machen.Ganzheitliche\r\nEnergiekonzepte für\r\neine Welt von morgen\r\nÜber Erneuerbare Energien Fabrik – Pioniere\r\nder Energiewende 2.0\r\nEEF Erneuerbare Energien Fabrik GmbH steht für\r\neine Zukunft, in der Nachhaltigkeit und Fortschritt eng\r\nverbunden sind. Als kreativer Visionär engagiert sie\r\nsich leidenschaftlich für die Energiewende 2.0 und ist\r\ninnovativer Partner für ganzheitliche Energiekonzepte\r\nin Deutschland. Mit langjähriger Branchenerfahrung\r\nund Standorten in Berlin, Hamburg und Mainz treibt\r\nEEF mit über 80 Mitarbeitenden standortnah Projekte\r\nvoran – dies verbunden mit dem Ziel, diese langfristig\r\nin den Eigenbestand aufzunehmen. Hierbei plant EEF\r\nin den kommenden Jahren über eine Mrd. Euro zu\r\ninvestieren. Das Ziel ist es, ein nachhaltiges Energiezeitalter\r\nzu schaffen, indem Windenergie, Photovoltaik,\r\nUmwandlungs- sowie Speichertechnologien intelligent\r\nmiteinander kombiniert und dabei durch innovative\r\nKI-Software unterstützt werden. Durch offene Dialoge\r\nund genaues Zuhören entwickelt EEF standortnah\r\nmaßgeschneiderte Energielösungen, die den lokalen\r\nBedürfnissen gerecht werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-18"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":true,"contractsCount":21,"contracts":[{"description":"Strategische Unterstützung von kleinanzeigen.de bezüglich der von kleinanzeigen.de benannten Interessensgebiete (insb. Tierschutz, Digitalisierung, Daten- und Verbraucherschutz sowie Nachhaltigkeit). Außerdem im Namen kleinanzeigen.des Kontaktaufnahme zu und Austausch mit fachlich relevanten Mitgliedern des deutschen Bundestags sowie Mitarbeitenden deutscher Ministerien.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_PUBLIC_TRANSPORT","de":"Personenverkehr","en":"Public transportation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_MEDIA_ADVERTISEMENT","de":"Werbung","en":"Advertising"},{"code":"FOI_ECONOMY_AUTOMOBILE","de":"Automobilwirtschaft","en":"Automotive industry"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_LAW_CIVIL_RIGHT","de":"Zivilrecht","en":"Civil rights"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_MEDIA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Medien, Kommunikation und Informationstechnik\"","en":"Other in the field of \"Media, communication and information technology\""},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_MEDIA_INTERNET_POLICY","de":"Internetpolitik","en":"Internet policy"},{"code":"FOI_MEDIA_COMMUNICATION","de":"Kommunikations- und Informationstechnik","en":"Communication and information technology"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road traffic"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ECONOMY_INSURANCE","de":"Versicherungswesen","en":"Insurance"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_MEDIA_FREEDOM_OF_SPEECH","de":"Meinungs- und Pressefreiheit","en":"Freedom of speech and freedom of the press"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0010055","regulatoryProjectTitle":"Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit (COM (2023)0769)"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010056","regulatoryProjectTitle":"Waste Framework Directive (COM (2023)0420)"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010057","regulatoryProjectTitle":"Novellierung des Tierschutzgesetzes"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"kleinanzeigen.de GmbH","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003121","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":150001,"to":200000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Rieger","firstName":"Kevin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Maisenbacher","firstName":"Moritz","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Brichta","firstName":"Nicola","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Die Bernstein Public Policy berät und unterstützt BAT bei allen politischen Verfahren, die das Produktportfolio des Unternehmens betreffen. Dies umfasst die Kontaktaufnahme und Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_EU_COOPERATION","de":"Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU","en":"Police and judicial cooperation"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_SA_PUBLIC_ADMINISTRATION","de":"Verwaltungstransparenz/Open Government","en":"Public administration"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_IS_CRIME","de":"Kriminalitätsbekämpfung","en":"Fight against crime"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_MEDIA_ADVERTISEMENT","de":"Werbung","en":"Advertising"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_BUNDESTAG_PARLIAMENTARY","de":"Parlamentarisches Verfahren","en":"Parliamentary procedure"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0010058","regulatoryProjectTitle":"Tabakerzeugnisgesetz/ Tabakerzeugnisverordnung"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010059","regulatoryProjectTitle":"Tabakproduktrichtlinie"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010060","regulatoryProjectTitle":"Tabaksteuergesetz/ Jahressteuergesetz"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010061","regulatoryProjectTitle":"Tabaksteuerrichtlinie"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010062","regulatoryProjectTitle":"ElektroGesetz"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"British American Tobacco (Industrie) GmbH","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000873","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":150001,"to":200000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Bopp","firstName":"Timm","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Arens","firstName":"Robin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Wittmann","firstName":"Anastasia","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Wir beobachten die für den Mandanten relevante politische Lage und unterstützen bei der Entwicklung politischer Strategien, insbesondere mit Blick auf Digital-, Energie-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. 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Dies umfasst die Kontaktaufnahme und Interessensvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_POLITICAL_PARTIES","de":"Politisches Leben, Parteien","en":"Political life, parties"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}],"regulatoryProjects":[],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"EEF Erneuerbare Energien Fabrik GmbH","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006623","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":0,"to":0}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Hanschmann","firstName":"Raffael","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Biroth","firstName":"Sarah","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Die Bernstein Public Policy berät und unterstützt Basell Polyolefine bei politischen Verfahren in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Umwelt, Klima und Energie. Dies umfasst die Kontaktaufnahme und Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""}],"regulatoryProjects":[],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Basell Polyolefine GmbH","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R005987","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":0,"to":0}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Hanschmann","firstName":"Raffael","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Biroth","firstName":"Sarah","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Die Bernstein Public Policy berät und unterstützt die EW Group bei politischen Verfahren. Dies umfasst die Kontaktaufnahme und Interessensvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung. Insbesondere im Fokus stehen die Themenbereiche Globale Ernährungssicherheit, Verbesserung der Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Optimierung von Nachhaltigkeits-und Tierschutzaspekten.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}],"regulatoryProjects":[],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"EW GROUP GmbH","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006308","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Bopp","firstName":"Timm","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Arens","firstName":"Robin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Wittmann","firstName":"Anastasia","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Die Bernstein Public Policy berät und unterstützt die VGL Support Services Ireland Limited bei regulatorischen und politischen Verfahren in den benannten Interessensgebieten. Dies umfasst die Kontaktaufnahme und Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung. ","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_FREEDOM_OF_SPEECH","de":"Meinungs- und Pressefreiheit","en":"Freedom of speech and freedom of the press"},{"code":"FOI_LAW_CIVIL_RIGHT","de":"Zivilrecht","en":"Civil rights"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_CULTURE","de":"Kultur","en":"Culture"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_MEDIA_MASS","de":"Massenmedien","en":"Mass media"},{"code":"FOI_MEDIA_COMMUNICATION","de":"Kommunikations- und Informationstechnik","en":"Communication and information technology"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_MEDIA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Medien, Kommunikation und Informationstechnik\"","en":"Other in the field of \"Media, communication and information technology\""},{"code":"FOI_LAS_PROFESSIONAL_SPORT","de":"Profisport","en":"Professional sports"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_LAS_TOURISM","de":"Tourismus","en":"Tourism"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_MEDIA_INTERNET_POLICY","de":"Internetpolitik","en":"Internet policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_MEDIA_ADVERTISEMENT","de":"Werbung","en":"Advertising"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_MEDIA_COPYRIGHT","de":"Urheberrecht","en":"Copyright"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"}],"regulatoryProjects":[],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"VGL Support Services Ireland Limited ","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001445","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":0,"to":0}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Bopp","firstName":"Timm","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Rieger","firstName":"Kevin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Maisenbacher","firstName":"Moritz","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Bomhard","firstName":"Paul-Joachim","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2025-03","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"Büroleiter/ Pressesprecher"}}}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Wir unterstützen Qudora in der Positionierung, um die Chancen durch Quantentechnologie ‚Made in Germany‘ im politischen Raum sichtbarer zu machen. 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Zudem unterstützen wir die Mandantin in der Positionierung, unter anderem durch die Organisation von Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_LAS_PROFESSIONAL_SPORT","de":"Profisport","en":"Professional sports"},{"code":"FOI_FA_BRD","de":"Außenpolitik","en":"Foreign policy of the federal republic of Germany"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_MEDIA_ADVERTISEMENT","de":"Werbung","en":"Advertising"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"}],"regulatoryProjects":[],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Nike Retail B.V. Branch Office Germany","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R007609","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":0,"to":0}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Bopp","firstName":"Timm","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Rieger","firstName":"Kevin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Bomhard","firstName":"Paul-Joachim","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2025-03","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"Büroleiter/ Pressesprecher"}}},{"lastName":"Brichta","firstName":"Nicola","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Die Bernstein Public Policy berät Die Allianz fairer Tickethandel bei regulatorischen und politischen Verfahren in den benannten Interessensgebieten. Dies umfasst die Kontaktaufnahme und Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Sport, Freizeit und Tourismus\"","en":"Other in the field of \"Sports, leisure and tourism\""},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_LAS_POPULAR_SPORT","de":"Breitensport","en":"Popular sports"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_MEDIA_MASS","de":"Massenmedien","en":"Mass media"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_MEDIA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Medien, Kommunikation und Informationstechnik\"","en":"Other in the field of \"Media, communication and information technology\""},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_CULTURE","de":"Kultur","en":"Culture"},{"code":"FOI_MEDIA_FREEDOM_OF_SPEECH","de":"Meinungs- und Pressefreiheit","en":"Freedom of speech and freedom of the press"},{"code":"FOI_LAW_CIVIL_RIGHT","de":"Zivilrecht","en":"Civil rights"},{"code":"FOI_MEDIA_COMMUNICATION","de":"Kommunikations- und Informationstechnik","en":"Communication and information technology"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_MEDIA_ADVERTISEMENT","de":"Werbung","en":"Advertising"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_MEDIA_INTERNET_POLICY","de":"Internetpolitik","en":"Internet policy"},{"code":"FOI_LAS_TOURISM","de":"Tourismus","en":"Tourism"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_MEDIA_COPYRIGHT","de":"Urheberrecht","en":"Copyright"},{"code":"FOI_LAS_PROFESSIONAL_SPORT","de":"Profisport","en":"Professional sports"}],"regulatoryProjects":[],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Allianz fairer Tickethandel","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001241","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":0,"to":0}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Bopp","firstName":"Timm","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Rieger","firstName":"Kevin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Maisenbacher","firstName":"Moritz","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Bomhard","firstName":"Paul-Joachim","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2025-03","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"Büroleiter/ Pressesprecher"}}}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Bernstein unterstützt Digistore24 dabei, gesetzliche Rahmenbedingungen bzgl. digitaler Wissensvermittlung, informeller Bildung und Fernunterricht an Entwicklungen der Plattformökonomie und an gesellschaftliche Transformationsbedürfnisse anzupassen. Zeitgleich setzt sich Bernstein im Auftrag von Digistore24 für mehr Rechtssicherheit, Pragmatismus und einen modernen Verbraucherschutz im Bildungsmarkt ein. Für die Interessenvertretung führt Bernstein Gespräche mit Vertreter:innen des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung, insb. mit Vertreter:innen beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). In Einzelfällen werden auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0021740","regulatoryProjectTitle":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Digistore24 GmbH","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006667","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":50001,"to":100000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Bopp","firstName":"Timm","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"von Treu","firstName":"Annunciata","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Seusing","firstName":"Franziska","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2021-10","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"Referentin"}}},{"lastName":"Magua","firstName":"Maruan","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Bernstein unterstützt die Intervet Deutschland GmbH (ein Unternehmen der MSD Tiergesundheit) dabei, gesetzliche Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch zwischen Tierarzneimittelherstellern und professionellen Tierhaltern zu schaffen bzw. bestehende Regelungen zu ändern. Dabei konzentriert sich Bernstein auf die Werbeöffnung für verschreibungspflichtige immunologische Tierarzneimittel und setzt sich zugunsten der Tiergesundheit und Versorgungssicherheit für die Umsetzung entsprechenden EU-Rechts ein. Für die Interessenvertretung führt Bernstein im Auftrag der Intervet Deutschland GmbH Gespräche mit Vertreter:innen des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung, insb. mit Vertreter:innen beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). In Einzelfällen werden auch Stellungnahmen und Gutachten zu diesem konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0021741","regulatoryProjectTitle":"Anpassung des Tierarzneimittelgesetzes"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021742","regulatoryProjectTitle":"Novellierung des Tierschutzgesetzes für versorgungsrelevante Verbesserung im Kleintierbereich"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Intervet Deutschland GmbH","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002408","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Seusing","firstName":"Franziska","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2021-10","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"Referentin"}}},{"lastName":"Magua","firstName":"Maruan","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Bernstein unterstützt die Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH dabei, die Themen gesunder Schlaf, Schlafstörung und (chronische) Insomnie auf die gesundheitspolitische Agenda zu bringen. Dabei konzentriert sich Bernstein darauf, das politische Bewusstsein für Schlafstörungen als Risikofaktor für bspw. Herz-Kreislauf-Erkrankungen und / oder psychische Belastungen zu steigern. Ziel ist es, einschlägige innovative Therapien in den Steuerungsinstrumenten des deutschen Gesundheitswesens zu etablieren. \r\n\r\nFür diesen Auftrag führt Bernstein im Auftrag der Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH Gespräche mit Vertreter:innen des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung, insb. mit Vertreter:innen beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). In Einzelfällen werden auch Stellungnahmen und Gutachten zu diesem konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.\r\n ","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}],"regulatoryProjects":[],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R005135","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":0,"to":0}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Seusing","firstName":"Franziska","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2021-10","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"Referentin"}}},{"lastName":"Magua","firstName":"Maruan","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Bernstein unterstützt die AstraZeneca GmbH dabei, die politischen, regulatorischen und versorgungsbezogenen Rahmenbedingungen in mehreren medizinischen Disziplinen, u. a.  Kardiologie, Infektiologie und Metabolisches Syndrom, zu verbessern. Im Fokus steht, relevante Informationen zu gesundheitspolitischen Erwägungen auf Bundes- und Landesebene zu bewerten und gleichzeitig gesundheitswirtschaftlich wichtige Impulse zu setzen. Hierfür führt Bernstein im Auftrag der AstraZeneca GmbH Gespräche mit Vertreter:innen des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung, insb. mit Vertreter:innen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). In Einzelfällen werden auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.\r\n ","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""}],"regulatoryProjects":[],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"AstraZeneca GmbH","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002385","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":0,"to":0}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Seusing","firstName":"Franziska","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2021-10","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"Referentin"}}},{"lastName":"Magua","firstName":"Maruan","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Die Bernstein Public Policy berät und unterstützt die Deutsche Rockwool GmbH & Co. KG bei politischen Verfahren. Dies umfasst auch die Kontaktaufnahme und Interessensvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_LAW_CIVIL_RIGHT","de":"Zivilrecht","en":"Civil rights"},{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Verkehr\"","en":"Other in the field of \"Transportation\""},{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"}],"regulatoryProjects":[],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. 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Ziel ist es, insbesondere On-Demand-Verkehre und integrierte Mobilitätslösungen als Bestandteil eines leistungsfähigen, nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen ÖPNV zu stärken.\r\nFür die Interessenvertretung führt Bernstein Public Policy Gespräche mit Vertreter:innen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, insbesondere mit Vertreter:innen des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) sowie weiterer fachlich zuständiger Ressorts. 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