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Der G-BA definiert die Anforderungen in der Regelung zu einem gestuften System der Notfallstrukturen, die von Sicherstellungshäusern nur optional erbracht werden müssen, z. B. die Art und Anzahl der Intensivkapazitäten, Einschränkg. bei der 24/7-Versorgung und der Vorhaltg. und Qualif. v. Personal. Die Länder können hiervon zur Sicherstellung einer flächendeckenden Notfallversorgung abweichen.\r\n2. § 5 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG: Streichung „die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs“\r\n3. Ergänzung des § 115 g SGB V (Entwurf KHVVG) für „Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, welche stationäre Leistungen der Leistungsgruppen AllgINN und AllgCHI erbringen und zur Versorgung von Notfällen geeignet sind, um eine Beschreibung der Teilnahme an einer – integrierten – Notfallversorgung“","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. 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Ärztinnen und Ärzte müssten ihre Zeitangaben künftig prüfsicher festhalten, damit diese in jedem Quartal dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet werden können. In der Konsequenz kämen zu den bereits heute umfangreichen Bürokratielasten eine erhebliche Belastung für das medizinische Personal in den Kliniken hinzu. Dies lehnt die BKG ab.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen","shortTitle":"KHEntgG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011396","title":"Auskömmliche Refinanzierung der Fixkosten im Krankenhaus bei rückläufiger Leistungsentwicklung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3876, 20/4232 - Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/2586 - Versorgungssicherheit von Intensivpatienten verbessern, Intensivpflege in ...","printingNumber":"20/4708","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/047/2004708.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/koalitionsvertrag-umsetzen-pflegepersonalregelung-2-0-einf%C3%BChren/287553","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Mit der Anpassung des § 10 Abs. 4 KHEntgG im Zuge des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes ist es dem Finanzierungssystem nicht mehr möglich, auf Leistungsrückgänge mit sachgerechten Korrekturen zu reagieren. Anpassungen sind hier dringend notwendig.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen","shortTitle":"KHEntgG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012680","title":"Auskömmliche Finanzierung der Notfallversorgung in Krankenhäusern, Einbeziehung Rettungsdienst in INZ-Bestimmung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung","printingNumber":"20/13166","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013166.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-reform-der-notfallversorgung/314877","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die BKG fordert eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Leistungen, die im zukünftigen System der Notfallversorgung zu erbringen sind. Refinanzierung INZ-Errichtung. Der Rettungsdienst nimmt eine entscheidende Rolle als Gatekeeper in der Notfallrettung ein und sollte daher bei der Standortbestimmung der Integrierten Notfallzentren eingebunden werden. Zuschläge für Krankenhäuser mit G-BA-Notfallstufen sollten verdoppelt werden. Etablierte Vertrags- und Abrechnungsverfahren sollen nicht durch veränderte gesetzliche Formulierungen ohne Not gefährdet werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze","shortTitle":"KHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/khg"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. 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Legislaturperiode","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)","printingNumber":"20/13184","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013184.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-nis-2-richtlinie-und-zur-regelung/314976","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz","printingNumber":"20/14988","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/149/2014988.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-pflegekompetenz/319052","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}]},{"title":"Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung - KHTFV)","printingNumber":"64/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0064-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/verordnung-zur-verwaltung-des-transformationsfonds-im-krankenhausbereich-krankenhaustransformationsfonds-verordnung-khtfv/320200","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Aufzeigen notwendiger krankenhauspolitischer Handlungsbedarfe einer neuen Bundesregierung: Krankenhausreform praktisch wirksam machen, Vorhaltefinanzierung überarbeiten, Defizitlücke beim LBFW schließen, Basisfallwert bundesweit einheitlich festlegen, resilientes Gesundheitswesen schaffen, Pflegereform und Pflegeprofessionsreform, Ambulantisierung ausbauen, Nutzung Telematikinfrastruktur, Anpassungen am Krankenhaustransformationsfonds, Kriterien für Sicherstellungszuschläge anpassen, Patientensteuerung durch Notfallreform und mit digitaler Unterstützung, mehr Fokus auf Prävention","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen","shortTitle":"KHEntgG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"},{"title":"Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung","shortTitle":"KHNG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/khng"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. 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I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"},{"title":"Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen","shortTitle":"KHEntgG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg"},{"title":"Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze","shortTitle":"KHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/khg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019644","title":"BKG-Stellungnahme zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)","publicationDate":"2025-08-05","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/RefE_Krankenhausreformanpassungsgesetz_-_KHAG.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/krankenhausreformanpassungsgesetz.html"}]},"description":"Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. 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Seite 1/5\r\nEinschätzungen der BKG-Geschäftsstelle zum KHVVG-Referentenentwurf (Stand 13.3.2024) Nachstehend sind die wichtigsten und dringlichsten Kritikpunkte nach einer ersten Prüfung der BKG-Geschäftsstelle am (inoffiziellen) KHVVG-Referentenentwurf, dargestellt. Keine falschen Versprechen Das BMG rechnet mit schnellen \"Effizienzgewinnen\". Bereits ab 2025 sollen die Kassen 330 Millionen Euro sparen können. Diese Minderausgaben sollen 2026 bereits „bei einer Milliarde Euro liegen und dann jährlich um eine weitere Milliarde Euro steigen“. Wir halten Aussagen des Bundesgesundheitsministers wie „kleine Kliniken retten wir zuerst“ für höchst problematisch, zumal keine Lösung der akuten Finanzprobleme in 2024 (vermögenswirksam; nicht nur Liquidität) auf den Tisch liegt und keine ausreichenden Reduzierungen der Struktur-/Personalvorgaben - einschl. der Erfüllung der Basisnotfallstufe (G-BA) - vorgesehen sind. Aufgrund weiterhin fehlender Auswirkungsanalyse und einer erst sehr spät (Ende 2029) vorgesehenen Evaluation handelt es sich beim KHVVG um ein Gesetz mit enormer Auswirkung weitgehend „im Blindflug“. Laut Referentenentwurf sollen zwar Allgemeine Innere und Allgemeine Chirurgie in höchstens 30 Minuten per Auto und die übrigen Leistungsgruppen in maximal 40 Minuten erreichbar sein. Aber für dieses Ziel gibt es keine belastbaren finanziellen Lösungen (der Sicherstellungszuschlag wird nur sehr geringfügig erhöht; die Vorhaltefinanzierung erhöht bei gleichen Leistungen nicht die Erlöse). Ein Haus mit Allg.IN und Allg.CHI könnte ggf. eher als Level 1i-Haus geführt werden können, wenn sich das KHVVG nicht ändert. Wirksam greifen könnte eine Ausnahmeregelung allenfalls bei 40 Min. Fahrtzeit und einer ausreichenden Zahl betroffener Einwohner (nach Länderregelung) aufgrund eines dann möglichen ausreichenden Leistungsspektrums (womit dann auch die Strukturen einer Basisnotfallstufe wirtschaftlich und personell betreibbar sein könnten). Daraus leiten wir diese Forderungen ab:\r\n• Ehrlichkeit gegenüber der Bevölkerung und Vermeidung weiterer Verunsicherung sowohl aus bundes- als auch landespolitischer Ebene: Der Strukturwandel läuft schon und kann jetzt nicht durch vage Versprechen plötzlich gestoppt werden\r\n• Forderung der Wiederherstellung der Regelungen zur Notfallversorgung für Sicherstellungshäuser wie vor 2023 (G-BA-Regelungen)\r\n• Level 1i-Optionen sind als Chance zu begrüßen, aber es fehlt ein Konzept für eine klare Regelung zu einer integrierten Notfallversorgung an diesen Standorten Kurzfristige Finanzierung\r\nEine pauschale Anhebung der Landesbasisfallwerte für das Jahr 2024 ist nicht vorgesehen, so dass die bestehende massive Unterfinanzierung der Krankenhausleistungen aus den Vorjahren unverändert bestehen bleibt.\r\nAb dem Jahr 2025 ist für den Fall, dass der Orientierungswert höher ist als die Veränderungsrate, der Verhandlungskorridor auf Bundesebene von einem Drittel (bzw. BPflV 40%) der Differenz bis zum vollen Orientierungswert erweitert (unter Berücksichtigung „bereits anderweitig finanzierte Kostensteigerungen“). Ist die Veränderungsräte höher ist als der Orientierungswert (damit rechnen wir für 2025!) wird diese wie bisher zur Obergrenze = die Änderung gem. KHVVG hätte für 2025 überhaupt keine Wirkung.\r\nBayerische Krankenhausgesellschaft e.V. Seite 2/5\r\nDie Neuregelung gilt ab dem Orientierungswert für das Jahr 2025. Ob der „bis zum 31.10.2024“ unter der alten Regelung vereinbarte Veränderungswert retrospektiv ersetzt und der L-BFW neu für 2024 vereinbart werden soll, ist u.E. im Gesetzesentwurf unklar! Außerdem wäre dies lediglich ein Verhandlungskorridor und es ist völlig offen, inwieweit sich diese Regelung tatsächlich beim Landesbasisfallwert auswirken würde. Zu begrüßen ist, dass die Tarifrate ab dem Jahr 2024 die Personalkostensteigerungen zu 100 Prozent berücksichtigen soll und weitgehend alle Tatbestände erfasst werden. Daraus leiten wir diese Forderungen ab:\r\n•\r\nVerbindliche Zusagen zur Finanzwirksamkeit für 2024 und 2025 mit konkreten Zahlen; die kumulierte Inflationslücke zwischen 2022 – 2024 muss basiswirksam ausgeglichen werden (= Bundesratsforderung)!\r\n•\r\nBei der Tarifrate ist klarzustellen, dass auch „sonstige Kostensteigerungen“ (worunter die Schiedsstelle zusätzliche Kosten subsumiert, die aufgrund zusätzlicher Urlaubstage oder erhöhter Freizeitausgleiche bei Bereitschaftsdiensten resultieren) enthalten sind. Diese Tariftatbestände sollten unbedingt als relevanter Tatbestand im Gesetz oder in der Gesetzesbegründung benannt sein.\r\n•\r\nDie unterjährige Anpassung der Tarifrate sollte automatisch erfolgen und nicht „neu verhandelt“ werden müssen.\r\n•\r\nBei der Ermittlung der Tarifrate müssen auch Kostensteigerungen aus dem Vorjahr erfasst werden, wenn diese nicht bereits finanziert worden sind (wichtig hinsichtlich mehrjähriger Tarifverträge bzw. hinsichtlich Einmalzahlungen die im Vorjahr nicht finanziert worden sind aber im Folgejahr ansonsten „technisch“ zu einem nicht sachgerechten Abzug führen) Ohne eine verlässliche Finanzierungsabsicherung für 2024 werden die Krankenhäuser weiter protestieren. Leistungsgruppen Die etwas besseren Ausnahmetatbestände sind zu begrüßen. Allerdings laufen diese Regelungen in besonders strukturschwachen Regionen ins Leere, wenn es bei der Erfüllung der Strukturvorgaben für die Basisnotfallstufe keine Ausnahmemöglichkeiten gibt. Bei den neu beschriebenen Leistungsgruppen sind nun auch die Struktur- und Personalvorgaben benannt. Daraus leiten wir diese Forderungen ab:\r\n• Ausnahmen von den Strukturvorgaben (30-/40-Min.-Regelung) müssen auch für die Basisnotfallstufe gelten\r\n• Bei zulässigen Ausnahmen von den Strukturvorgaben darf es keine Schlechterstellung dieser Kliniken im „Klinik Atlas“ geben\r\n• Insbesondere die Struktur-/Personalvorgaben für die Infektiologie erscheinen zu hoch zu sein für eine ausreichende Flächendeckung\r\n• Unklar ist, welche Auswirkungen die neuen Leistungsgruppen auf die NRW-Leistungsgruppen haben (bei welchen NRW-Leistungsgruppen werden die neuen LG zur zusätzlichen Bedingung gemacht?)\r\n• Die Vorgaben zur LG Notfallmedizin und zur Basisnotfallstufe nach G-BA sollten deckungsgleich sein\r\n• Bei der Erfüllung von Strukturvorgaben sollten telemedizinische Netzwerke zwischen Zentren und wohnortnahen Krankenhäusern besser berücksichtigt werden\r\nBayerische Krankenhausgesellschaft e.V. Seite 3/5\r\nVorhaltefinanzierung Ein wesentlicher Inhalt des KHVVG ist die Einführung der Vorhaltefinanzierung. Nach Aussagen des BMG „sollen Klinken künftig 60 Prozent der Vergütung allein schon dafür bekommen, dass sie Leistungen vorhalten“. Diese medial verbreitete Behauptung vermittelt falsche Hoffnungen einer „Entökonomisierung“, die es praktisch überhaupt nicht geben wird, wie durch die Vebeto-Auswirkungsanalyse darstellt wurde. Im Gegenteil ist mit Fehlanreizen einer zeitpunkt- und korridorbezogenen Mengensteuerung zu rechnen, die am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Patienten vorbei gehen. Es ist verwunderlich, warum diese Regelungen im Referentenentwurf nicht nachgebessert worden sind. Daraus leiten wir diese Forderungen ab:\r\n• Ehrlichkeit gegenüber der Bevölkerung, dass es sich um ein Instrument der Koppelung von Leistungsgruppen an das DRG-System handelt mit zeitweiliger Budget-Wirkung (nach unten und nach oben).\r\n• Anstelle der komplexen Regelungen zu den LG-Vorhaltesystem im KHVVG (weltweit einmalig) wären gezielt höhere Zuschläge für unterfinanzierte Bereiche mit schwankender Auslastung (Intensivmedizin, Notfallversorgung…) und höhere Zuschläge für Sicherstellungshäuser deutlich zielgenauer\r\n• Das BMG soll eine eigene Auswirkungsanalyse erstellen, wenn der Vebeto-Analyse nicht geglaubt wird\r\n• (Anmerkung: dieses System der Vorhaltefinanzierung gem. KHVVG dürfte mit kleinen Korrekturen nicht ausreichend nachgebessert werden können) Mindestvorhaltezahlen Kliniken sollen gem. KHVVG-Entwurf künftig Mindestvorhaltezahlen pro Leistungsgruppe erfüllen, die durch eine ergänzende Rechtsverordnung konkretisiert werden sollen. Die Grundlage für Mindestvorhaltezahlen soll u.a. das InEK liefern. Bisher existiert keine bekannte empirische Evidenz für flächendeckende Mindestzahlen bei Leistungsgruppen hinsichtlich Patientensicherheit bzw. Patientennutzen (zumal sowieso Strukturvorgaben vom MD vorab geprüft werden). Wenn diese Regelung im KHVVG fest verankert wird, ist diese Regelung bereits in der Welt, auch wenn es die Rechtsverordnungen erst folgen. Damit wird sofort enormer Druck auf viele Kliniken ausgeübt (z.B. hinsichtlich ärztlicher Stellenbesetzungen). Daraus leiten wir diese Forderungen ab:\r\n• Klarstellung, dass diese Regelung allenfalls eine „Kann-Regelung“ für wenige Leistungsgruppen sein kann, wenn es dafür eine klare Evidenz bezüglich Patientensicherheit gibt (bei „großen“ LG ist diese Regelung besonders schwierig)\r\n• Die Mindestvorhaltezahlen dürfen nicht zu einer so großen Leistungskonzentration führen, dass „Leistungsmonopole“ entstehen\r\n• Klarstellung, wie diese Regelung im Kontext der G-BA-Mindestmengen abgestimmt werden muss Onkologische Chirurgie bzw. onkologische Operationen\r\nBayerische Krankenhausgesellschaft e.V. Seite 4/5\r\nIn der Onkologie plant das BMG über das KHVVG besondere Einschränkungen, wenn Kliniken eine Mindestzahl bei bestimmten Operationen unterschreiten (Summe der kleinsten Kliniken, die 15 % der Leistungen durchführen, soll diese Behandlungen nicht mehr abrechnen dürfen). Daraus leiten wir diese Forderungen ab:\r\n• Auch wenn grundsätzlich ist eine Leistungskonzentration nachvollziehbar ist, fehlt eine Auswirkungsanalyse\r\n• Klarstellung, warum diese Regelung mit 15 % erforderlich ist bzw. wieso das Ziel nicht über andere Instrumente wie Mindestmengen zu regeln ist\r\n• Klarstellung, dass auch in diesem Fall die „Notfallregelung“ gilt\r\n• Klarstellung, welche Operationen konkret davon betroffen sein sollen Zuschläge für Koordination und Vernetzung Grundsätzlich sind Mittel zur Koordination und Vernetzung zu begrüßen. Allerdings gibt es etablierte Netzwerke, die neben Uniklinika auch von Maximalversorgern geführt werden. Diese etablierten Strukturen sollten nicht gefährdet werden. Spezialkompetenzen bei allen Maximalversorgern sollten zur Vernetzung genutzt werden können. Daraus leiten wir diese Forderungen ab:\r\n• Diese Mittel sollten nach konkreter Vernetzungsrolle auch für Koordinations-/Vernetzungsaufgaben durch Maximalversorger genutzt werden können Transformationsfonds Eine wichtige Ergänzung im KHVVG-Referentenentwurf sind die gesetzlichen Regelungen für den angekündigten Transformationsfonds (50 Milliarden Euro), der aber erst ab 2026 zur Verfügung stehen sollen Daraus leiten wir diese Forderungen ab:\r\n• Bereits laufende Transformationen dürfen hinsichtlich Förderungen nicht schlechter gestellt werden als Vorhaben, die erst 2026 beginnen. D.h. entweder gibt es einen nahtlosen Übergang aus einem verlängerten und aufgestockten Krankenhaus-Strukturfonds (mit inhaltlicher Anpassung) oder der Transformationsfonds muss früher gelten\r\n• Der Transformationsfonds darf nicht nur nutzbar sein, wenn Konzentrationsprozesse zur Erfüllung von Qualitätsvorgaben oder Mindestvorhaltezahlen notwendig sind\r\n• Dieser Fonds darf nicht daran scheitern, dass weder Bund noch PKV in die Bereitstellung der Mittel eingebunden sind Bürokratie Über sechs Seiten hinweg wird der Bürokratieaufwand für die Wirtschaft (Krankenhäuser) beschrieben. Die Begründung des Gesetzestextes listet über 30 Themen auf, die die Krankenhäuser zusätzlich belasten! Dagegen fehlen konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau.\r\nBayerische Krankenhausgesellschaft e.V. Seite 5/5\r\nDie Umstellung von der Einzelfallprüfung auf die Stichprobenprüfung ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, aber der gesetzliche Regelungsrahmen ist viel zu unklar und könnte sogar zu mehr Aufwand führen als die bisherigen Regelungen mit den 5 – 15 %-Prüfquoten. Daraus leiten wir diese Forderungen ab:\r\n• Es müssen konkrete Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie auf den Tisch\r\n• Die neuen Regelungen müssen hinsichtlich Bürokratie und Regelungswirkung aus Praxissicht geprüft werden. Es muss Ziel des Gesetzgebungsverfahrens sein, die Komplexität des Gesetzes und die Bürokratieaufwände deutlich zu reduzieren.\r\nKHVVG zustimmungsfrei\r\nOb das KHVVG tatsächlich zustimmungsfrei sein kann, wäre vermutlich kritisch zu prüfen. Regelungen wie zu den Leistungsgruppen und Mindestvorhaltezahlen werden die Krankenhausplanung der Länder konkret beeinflussen und praktisch bestimmen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006054","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bf/16/313393/Stellungnahme-Gutachten-SG2404290004.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Offener Brief der 16 Krankenhausgesellschaften der Länder\r\nHerrn\r\nProfessor Dr. Karl Lauterbach, MdB\r\nBundesminister für Gesundheit\r\nMauerstr. 29\r\n10117 Berlin Berlin, 12. März 2024\r\nVorwurf der Hetze und Diffamierung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)\r\nSehr geehrter Herr Minister Lauterbach,\r\nmit großer Empörung haben wir Ihren Vorwurf der „Hetze“ und Ihre Gleichsetzung der Deutschen\r\nKrankenhausgesellschaft mit der Argumentation der AfD zur Kenntnis genommen. Diese Entgleisung\r\nist der Tiefpunkt in Ihrer andauernden Diffamierung der Deutschen Krankenhausgesellschaft und ihrer\r\nhochrangigen Vertreter. Sie treffen damit uns alle, die wir die DKG tragen.\r\nSeit Beginn Ihrer Amtszeit haben Sie jedes Angebot von uns für einen konstruktiven Dialog und eine\r\naktive Mitwirkung an der von Ihnen geplanten Krankenhausreform ausgeschlagen. Stattdessen\r\nmussten wir uns wiederholt Ihren Lobbyistenvorwurf gefallen lassen, obwohl Sie wissen, dass die\r\nDeutsche Krankenhausgesellschaft der vom Gesetzgeber bestimmte Selbstverwaltungsträger für die\r\ndeutschen Krankenhäuser und damit für die flächendeckende Gesundheitsversorgung ist, und damit\r\nlegitimer und vom Gesetz bevollmächtigter Vertreter der deutschen Krankenhäuser gegenüber der\r\nPolitik.\r\nSeit Ihrem Amtsantritt gab es von Ihrer Seite keine Einladung an die Deutsche Krankenhausgesellschaft\r\nzu einem offiziellen Gespräch über Ihre Vorhaben zur Krankenhausreform. Anstelle eines\r\nkonstruktiven Dialogs haben Sie von Anfang an darauf gezielt, Ihre Reform gegen die Gemeinschaft der\r\nKrankenhausträger durchzusetzen. So zielt die von Ihnen mit angeblichen Fakten geführte\r\nQualitätsdebatte darauf ab, die deutsche Krankenhauslandschaft in gute und schlechte Krankenhäuser\r\nzu spalten und die Bevölkerung mit Blick auf die Versorgungsqualität in ihrer Heimatregion zu\r\nverunsichern. Ein großer Sozialdemokrat hat den Satz geprägt: Versöhnen statt spalten. Das sehen wir\r\nderzeit nicht.\r\nDie Krankenhausversorgung in Deutschland steht mitten in einem kalten Strukturwandel. Neben den\r\nbekannten Insolvenzen und Krankenhausschließungen sind praktisch alle Krankenhausträger aktuell\r\ngezwungen, harte Kostensenkungsmaßnahmen durchzuführen, die unweigerlich auch zu einer\r\nBeeinträchtigung der Patientenversorgung führen werden. Auf diese Zusammenhänge und Ihre\r\nVerantwortung als zuständiger Minister hinzuweisen ist keine „Hetze“, sondern notwendiger Ausdruck\r\nunserer tiefen Sorge um die Patientenversorgung in Deutschland. Ihre Botschaften von der\r\nEntökonomisierung, Entbürokratisierung und der Existenzsicherung bedarfsnotwendiger\r\nKrankenhäuser sind ohne Substanz. Kein Vorschlag von Ihnen erreicht diese Ziele, wie unsere\r\nAuswirkungsanalysen zu Ihren Reformansätzen zeigen.\r\nSelbstverständlich ist die wirtschaftliche Notlage der Krankenhäuser nicht alleine auf Ihre Politik\r\nzurückzuführen. Die Länder haben über Jahrzehnte hinweg ihre Investitionsverpflichtungen sträflich\r\nvernachlässigt. Dennoch sind Sie verantwortlich für die deutliche Verschärfung der wirtschaftlichen\r\nMisere seit Ihrem Amtsantritt. Die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Einmalzahlungen\r\nfür die Energiehilfen sind nicht durch Ihre Einsicht, sondern durch unseren monatelangen Protest zu\r\nStande gekommen. Diese Energiehilfen haben die Notlage teilweise abgefedert. Sie sind jetzt\r\nausgelaufen. Die nicht refinanzierten inflationsbedingten Kostensteigerungen bleiben uns jedoch\r\nerhalten. Jeden Monat müssen die Krankenhausträger 500 Millionen Euro aus eigenen Mitteln als\r\nDefizitausgleich mitbringen, um die Patientenversorgung in Deutschland sicherzustellen. Sie haben die\r\nGelegenheit verpasst, als Ergänzung zum Transparenzgesetz eine Anpassung der Landesbasisfallwerte\r\nvorzunehmen und damit den kalten Strukturwandel abzumildern und dies auch ohne jede negative\r\nKonsequenz für die Beitragszahler. Die Lösung dafür steht im Koalitionsvertrag, nämlich der erhöhte\r\nSteuerzuschuss zum Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen. Sie aber unternehmen nichts in\r\ndiese Richtung.\r\nDamit tragen Sie als Minister die Verantwortung für die aus dem kalten Strukturwandel resultierenden\r\nBeeinträchtigungen der Patientenversorgung in Deutschland. Nehmen Sie die Hinweise der Deutschen\r\nKrankenhausgesellschaft ernst, die in Ihrer Verantwortung für die Patientenversorgung vor diesen\r\nFehlentwicklungen eindringlich warnt. Ihr Versuch, durch die Gleichsetzung der Argumentation der\r\nDeutschen Krankenhausgesellschaft mit der einer in Teilen vom Verfassungsschutz als gesichert\r\nrechtsextrem eingestuften Partei Ihren inhaltlichen Kritiker bei der Krankenhausreform mundtot zu\r\nmachen und zu diskreditieren, ist ein Schaden für das demokratische Miteinander in Deutschland.\r\nAuch dafür tragen Sie die Verantwortung.\r\nWir erwarten von Ihnen, dass Sie sich von Ihrem unsäglichen Vergleich und dem Vorwurf der Hetze\r\ndistanzieren und mit der DKG und ihren Mitgliedsverbänden in einen konstruktiven Dialog eintreten\r\nmit dem Ziel, die Krankenhausversorgung in Deutschland in einem planvollen Prozess\r\nweiterzuentwickeln. Dazu waren wir immer bereit und sind es auch heute noch. Es liegt nun an Ihnen,\r\ndieses Angebot endlich aufzugreifen.\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nLandrat Heiner Scheffold Landrätin Tamara Bischof\r\nVorsitzender 1. Vorsitzende\r\nBrit Ismer Dr. Detlef Troppens\r\nVorsitzende Vorsitzender\r\nUwe Zimmer Dr. Claudia Brase\r\nGeschäftsführer Geschäftsführerin\r\nDr. Christian Höftberger Dr. Hanns-Diethard Voigt\r\nPräsident Vorsitzender\r\nDr. Hans-Heinrich Aldag Matthias Blum\r\nVorsitzender Geschäftsführer\r\nDr. Hartmut Münzel Manfred Klein\r\nVorsitzender Vorsitzender\r\nDr. Sven U. Langner Prof. Dr. Wolfgang Schütte\r\nVorsitzender Vorsitzender\r\nLandespastor Heiko Naß Dr. Gundula Werner\r\nVorsitzender Vorsitzende"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006054","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/57/19/313395/Stellungnahme-Gutachten-SG2404290006.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nam Puls\r\nMärz 2024\r\nDie Kliniken benötigen gesetzliche Klarheit\r\nIm Mai 2022 wurde die Regierungskommission von Bun\u0002desminister Prof. Lauterbach ins Leben gerufen und nach \r\n15 Monaten wurde von dieser Kommission eine Kranken\u0002hausreform vorgeschlagen. Zwischenzeitlich ist diese Re\u0002form zum Machtspiel zwischen Bund und Ländern gewor\u0002den – und dies zu Lasten der Kliniken in diesem Land. \r\nDer jüngste Etappensieg ging erneut an den Bund durch \r\neine taktische Verknüpfung mit der Lösungsbereitschaft des \r\nBundes bezüglich der akuten Finanznot in den Kliniken: Nach zähem Ringen \r\nstimmte am 21.02.2024 der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundes\u0002rat mehrheitlich dem von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach for\u0002cierten Krankenhaustransparenzgesetz (KHT) unter diesem Druck zu.\r\nIm Zuge dessen hat der Bund den Ländern einen sog. Transformationsfonds in \r\nHöhe von 50 Mrd. Euro in Aussicht gestellt, kofinanziert von Bund und Ländern, \r\nder ab 2026 (!) für zehn Jahre aufgesetzt werden soll. Dies wäre für die Struk\u0002turveränderungen, die in den Krankenhäusern geplant werden, viel zu spät! \r\nUnd zu spät käme auch die in Aussicht gestellte Änderung der Verhandlungs\u0002möglichkeiten zum Landesbasisfallwert, die nach aktueller Lage erst für 2025 \r\ngelten soll. Vermutlich hätten diese Änderung zum Stichtag 01.01.2025 aber \r\ngar keinen praktischen Nutzen, denn die Insolvenzlücke aus den Jahren 2022 bis \r\n2024 muss gelöst werden, was damit dann nicht der Fall wäre. \r\nAm 22.03.2024 wird der Bundesrat erneut zum Krankenhaustransparenzgesetz \r\ntagen – wir müssen befürchten, dass das Gesetz im zweiten Anlauf nun die Län\u0002derkammer passieren wird. Ab Mai soll dann der bundesweite Klinik-Atlas online \r\ngehen und wird zu weiterem Bürokratieaufwand in den Kliniken führen. Über \r\ndieses Gesetz erhalten die Kliniken aber keine Lösung der akuten Finanznot, son\u0002dern lediglich eine Verbesserung der Liquidität ohne Wirksamkeit auf die Bilanzen \r\nin den Kliniken. Dies reicht nicht, um Insolvenzen zu vermeiden. Es wird von der \r\nBundesregierung der Höhe nach auch völlig übertrieben dargestellt.\r\nDie mögliche Neuregelung zum Landesbasisballwert und zum Transformations\u0002fonds soll in das sog. Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), \r\nalso die große Krankenhausreform, eingearbeitet werden. Damit möchte der \r\nBund das taktische Vorgehen fortsetzen, über finanzielle Druckmittel seine Re\u0002formidee durchzusetzen. Ob bei den Gesprächen hierzu nun wieder alle Länder \r\nin die Verhandlungen eingebunden werden oder nur die SPD-geführten Länder, \r\nist derzeit unklar.\r\nNun ist die Zeit für Entscheidungen, Unsicherheit gab es lange genug. Und man \r\nkönnte fast sagen: „besser eine schlechte Reform als keine“. Denn es scheint \r\nmittlerweile fast wichtiger, dass die Krankenhäuser Sicherheit haben, wie es \r\nweitergeht. Klar ist dabei: Ohne echte Finanzverbesserungen je Behandlungsfall \r\nfür die Krankenhäuser wird jeder Reformansatz scheitern und die Proteste der \r\nKrankenhäuser werden weiter gehen.\r\nInhalt\r\n Krankenhausreform: Bund verspricht \r\nNachbesserungen bei der Finanzierung; \r\nfinanzielle Misere bleibt bestehen\r\n Cyberangriffe auf Kliniken nehmen spürbar zu\r\n „Die Krankenhausreform von den Menschen \r\nher denken“ – Tagung von BKG und ver.di\r\n Amtswechsel an der Spitze des \r\nLandes-Caritasverbandes\r\n Appell der BKG für ein starkes Miteinander\r\n Der Schluss ist nicht das Ende!\r\nTerminübersicht\r\n 11.04.: BKG-Vorstandssitzung\r\n 17.04.: Kooperationsveranstaltung von\r\nBKG und ver.di zur Krankenhausreform\r\n 07./08.05. Tagung der Groß- und \r\nSchwerpunktkrankenhäuser in Altötting\r\n 13.05. Klausurtagung \r\nBKG-Vorstand- und Hauptausschuss\r\n 06.12.: BKG-Mitgliederversammlung\r\nSeite 2\r\nGesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nKrankenhausreform: \r\nBund verspricht Nachbesserun\u0002gen bei der Krankenhausfinan\u0002zierung; finanzielle Misere der \r\nKliniken bleibt jedoch bestehen\r\nSeit fast zwei Jahren wird nun schon die Krankenhausreform diskutiert, ohne \r\ndass es merkliche Fortschritte oder gar Verbesserungen für die Krankenhäu\u0002ser oder Patient:innen gab. \r\nEin Ende der Debatte scheint kaum absehbar – Bundesgesundheitsminister \r\nLauterbach muss jedoch Gas geben, wenn er das KHVVG noch in dieser Le\u0002gislaturperiode beschlossen haben will. \r\nAls spätesten Termin für den Kabinettsbeschluss benannte er jüngst den \r\n24.04.2024.\r\nRegelungen für amb.-stationäre Versorger („Level 1i“) jetzt vorziehen\r\nZwischenzeitlich scheint Lauterbach entschlossen, das Vorhaben ohne die \r\nLänder auf den Weg zu bringen. Wenn dies so ist, rufen wir in Erinnerung, \r\ndass die Umsetzung der nötigen Regelungen (§ 115 g und § 115 h SGB V) \r\nfür ambulant-stationäre Versorger vom Bund ohne weitere Rechtsverordnun\u0002gen und ohne weitere Abstimmung mit den Ländern beschlossen werden \r\nkönnte. Dies bedeutet: Hier ist der Bund im Zugzwang, um für diese neue \r\nStruktur endlich klare Regelungen zu schaffen und dafür auch zeitnah den \r\nTransformationsfonds bereit zu stellen, damit Krankenhäuser nicht länger \r\nmit entsprechenden Veränderungsplänen in Unsicherheit bleiben.\r\nAusnahmen von Qualitätskriterien dringend notwendig\r\nDass es von den Qualitätskriterien Ausnahmen braucht, mag in Berlin ange\u0002zweifelt werden. In Bayern sind sich BKG mit dem Staatsministerium für Ge\u0002sundheit, Pflege und Prävention jedoch einig, dass diese absolut notwendig \r\nsind. Ein Beispiel, bei dem dies deutlich wird, sind die G-BA-Notfallstufen.\r\nUm diese zu erfüllen und um Zuschläge zu erhalten, müssen selbst Sicher\u0002stellungshäuser im ländlichen Raum zahlreiche Vorgaben erfüllen, u. a. die \r\nVorhaltung von sechs Intensivbetten. In ländlichen Regionen ist die Vorhal\u0002tung von so vielen Intensivbetten aufgrund der geringen Patient:innenzahlen \r\nweder notwendig noch ökonomisch sinnvoll; zudem aufgrund der begrenz\u0002ten Personalressourcen nicht leistbar. \r\nNeue Proteste der Kliniken drohen\r\nEinen Aufschrei riskiert Bundesminister Lauterbach auch bei den Kranken\u0002häusern: Wenn es in den nächsten Wochen nicht eine verlässliche Erhöhung \r\nder Erlöse je Behandlungsfall über einen unterjährigen Anstieg des Landesba\u0002sisfallwertes gibt, werden weitere Proteste folgen müssen.\r\nEs stehen kräftige Tarifsteigerungen an und der bisherige Hilfsfonds zum In\u0002flationsausgleich läuft am 30. April ersatzlos aus. Angesichts der ohnehin \r\nschon äußerst angespannten Finanzsituation in den Kliniken, ist die Sorge, \r\nwie es danach weitergeht, immens.\r\nSeite 3\r\nGesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nArberlandkliniken-Vorstand Christian Schmitz\r\nhier beim Versand seiner Schadensersatzforderung \r\nan Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. \r\n(Foto: Arberlandkliniken)\r\nWerden die Maßnahmen der „Protokollnotiz“\r\nder Bundesregierung ausreichen?\r\nMit einer Protokollnotiz zum Vermittlungsausschuss zum KHT am 21.02.2024 \r\nstellte der Bund Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation der \r\nKliniken in Aussicht. Zwar gehen diese in die richtige Richtung, es ist jedoch \r\nfraglich, ob sie ausreichen werden, um die Krankenhäuser im Hier und Jetzt \r\nzu stabilisieren. Denn die Maßnahmen sind lediglich prospektiv gedacht.\r\nDer kofinanzierte Transformationsfonds in Höhe von 50 Mrd. Euro, den die \r\nBundesregierung im Vermittlungsausschuss ankündigte, wird notwendig sein, \r\num die Veränderungen der Krankenhauslandschaft zu refinanzieren. \r\nEinen solchen Fonds hatten die Krankenhausgesellschaften vehement gefor\u0002dert. Wir begrüßen deshalb, dass die Bundesregierung diesen Appellen ge\u0002folgt ist. Allerdings ist der angestrebte Startzeitpunkt mit dem Jahr 2026 viel \r\nzu spät. Bereits heute machen sich zahlreiche Krankenhausträger auf den \r\nWeg, die stationäre Versorgung in ihrer Region neu zu gestalten, stationäre \r\nKapazitäten abzubauen und ambulante Angebote auszubauen. \r\nAllein über 20 Vorhaben in Bayern sind dabei öffentlich bekannt. Nach \r\nBKG-Überzeugung werden es sicherlich noch mehr werden. Dass Umstruktu\u0002rierungsvorhaben nun aus Budgetgründen „auf die lange Bank“ geschoben \r\nwerden, darf nicht sein. Hier muss der Bund dringend nachbessern; dazu \r\nmuss er u. a. den Fixkostendegressionsabschlag umgehend anpassen, damit \r\nLeistungsverlagerungen zwischen Kliniken nicht weiter mit finanziellen Sankti\u0002onen belegt werden.\r\nPositiv zu bewerten ist, dass künftig sowohl für somatische, als auch für \r\n„Psych-Einrichtungen“ Personal- und Sachkostensteigerungen z. B. im \r\nLandesbasisfallwert voll anerkannt werden sollen und deren Refinanzierung \r\nnicht mehr gesetzlich limitiert bleibt. Zudem sollen Tarifsteigerungen früh\u0002zeitig und unterjährig berücksichtigt werden. Die vollständige Tariflohnfinan\u0002zierung soll nicht mehr nur für die Pflege, sondern für alle Berufsgruppen im \r\nKrankenhaus gelten. Auch dies sind langjährige Forderungen der Klinik\u0002Vertretungen und sind dazu geeignet, um Krankenhäuser bei den Personal\u0002kosten zu stabilisieren. Die entstandene Kostenlücke seit 2022 können sie \r\njedoch nicht auffangen, wenn diese Regelung erst ab 2025 gelten sollte.\r\nBayerische Krankenhäuser fordern Schadenersatz vom BMG\r\nDass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dringend Maßnahmen er\u0002greifen muss, um die Kliniken zu stützen, verdeutlichen in diesen Tagen zahl\u0002reiche Krankenhausgeschäftsführungen und -träger in Bayern: In Schreiben \r\nan Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach fordern sie Schadensersatz\u0002zahlungen in Millionenhöhe für einen Ausgleich der entstandenen Defizite.\r\nDenn nach § 1 KHG ist die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, \r\ndafür Sorge zu tragen, die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu \r\ngewährleisten. Dieses System weist allerdings erhebliche gesetzliche Lücken \r\nauf, sodass es nicht im Stande ist, eine vollumfängliche Finanzierung für die \r\nzugelassenen Krankenhäuser sicherzustellen. Damit kommt Deutschland sei\u0002nen Verpflichtungen nicht ausreichend nach. \r\nEine in den Schreiben gesetzte Frist für die Überweisung der Schadenssum\u0002me ließ das BMG verstreichen. Im nächsten Schritt behalten sich die Kran\u0002kenhäuser ein Klageverfahren vor. Die BKG unterstützt die Kliniken in ihren \r\nForderungen, denn bisher stellte die Bundesregierung keinerlei Mittel in \r\nAussicht, um die seit 2022 entstandene Kostenlücke zu beheben. Der kalte \r\nStrukturwandel der Krankenhauslandschaft droht sich damit fortzusetzen.\r\nSeite 4\r\nGesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nAuch der Freistaat ist gefordert\r\nBayern verfügt über leistungsstarke Krankenhäuser. Es werden im Bundes\u0002vergleich höhere Investitionsmittel des Freistaates und nennenswerte eigene \r\nInvestitionen aus zusätzlichen Mitteln der Krankenhausträger investiert. \r\nDie Krankenhausplanung verlief bisher in Bayern weitgehend einvernehmlich \r\nmit Zustimmung aller Mitglieder des Krankenhausplanungsausschusses ein\u0002schließlich der Krankenkassenvertreter. \r\nAllerdings steht auch der Freistaat nun angesichts der geänderten Rahmen\u0002bedingungen für die stationäre Versorgung vor größeren planerischen Her\u0002ausforderungen. \r\nVor dem Hintergrund der veränderten Ausgangslange und der längerfristi\u0002gen Entwicklungen in den Rahmenbedingungen wird sich auch der Pla\u0002nungsrahmen im Freistaat anpassen müssen. Es gibt allerdings aufgrund der \r\nBesonderheiten in Bayern - insbesondere als Flächenland – keine Einheitslö\u0002sungen, sondern die unterschiedlichen regionalen Bedarfe und bestehenden \r\netablierte Strukturen sind zu berücksichtigen. \r\nIn Bayern steigt zudem in den nächsten 20 Jahren die Bevölkerung insgesamt \r\num 4,6 Prozent – und altert zugleich, wodurch sich Versorgungsbedarfe er\u0002höhen werden. Außerdem gibt es in Bayern eine besondere Tradition hoch\u0002spezialisierter Fachkliniken, die auch weiterhin eine Säule der stationären \r\nVersorgung bleiben. \r\nAnderseits zeichnen sich auch in Bayern Herausforderungen der Versor\u0002gungssicherstellung im ländlichen Raum ab, die einerseits durch den demo\u0002graphischen Wandel (in einigen Regionen Bayerns wird auch mit Bevölke\u0002rungsverlust gerechnet) sowie zunehmend steigender Strukturvorgaben für \r\nden Betrieb eines Krankenhauses ab. Daher muss zwar in Bayern nicht alles \r\nkomplett neu geplant werden, aber bei konkreten Handlungsbedarfen aus \r\nPatientensicht wird die Krankenhausplanung aktiver werden müssen, \r\nz. B. bezüglich der Sicherstellung der wohnortnahen Grundversorgung –\r\neinschließlich einer (integrierten) Notfallversorgung, bei komplexen Leistun\u0002gen mit hohen Struktur- und Personalvorgaben bzw. Mindestmengen und \r\nbei anstehenden Bedarfsfeststellungen und Umsetzungen für Neubauten.\r\nErgänzt werden sollte diese aktivere Krankenhausplanung aus BKG-Sicht um \r\ndie Form von Regionalkonferenzen, die durch eine Initiative des Freistaates in \r\nGang gesetzt werden. Ausgehend von der Klausurtagung der BKG-Gremien \r\nim Frühjahr 2023 entwickelt die BKG-Geschäftsstelle derzeit einen Konzept\u0002vorschlag für die Ausgestaltung solcher Regionalkonferenzen. Vorbehaltlich \r\nder Gremienberatungen soll dieses Konzept im 2. Quartal dieses Jahres als \r\nbeschlossene Diskussionsgrundlage vorliegen. \r\nCyberangriffe auf Kliniken \r\nnehmen spürbar zu\r\nZu Beginn des Jahres gab es eine spürbare Zunahme öffentlich bekannt \r\ngewordener Cyberangriffe auf Krankenhäuser mit konkreten Schäden. \r\nEinerseits sind teilweise Datenabflüsse zu beklagen und auch Erpressungsver\u0002suche, anderseits sind mit diesen Cyberangriffen enorme Belastungen für die \r\nKrankenhäuser und die reguläre Behandlung von Patient:innen verbunden. \r\nEin Angriff mit großer Tragweite kann dazu führen, dass ein Krankenhaus \r\nmonatelang seine IT-Systeme nicht regulär im Betrieb hat, weil ein komplet\u0002ter Neuaufbau der IT-Anwendungslandschaft in einem Krankenhaus sehr \r\nkomplex ist. Dennoch dürfte es für Krankenhäuser in der Regel keine Option \r\nsein, auf einen Erpressungsversuch einzugehen und zur Vermeidung einer \r\nlängeren „Downtime-Zeit“ tatsächlich zu bezahlen. \r\nBürokratie zeigt sich in der Krise\r\nIn der Krise zeigt sich ganz besonders, wie komplex die Bürokratievorschrif\u0002ten geworden sind und wie wenig relevant – wenn es darauf ankommt –\r\ndie einzelne Meldevorschrift ist und doch erfüllt werden muss. Ein besonders \r\ndeutliches Beispiel ist die in der Pandemielage eingeführte tägliche Meldung \r\nSeite 5\r\nGesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\n(auch am Wochenende) der Bettenbelegungen an das RKI über DEMIS. \r\nMehrere Versuche der Verbände, diese Meldepflicht in Nicht-Pandemielagen \r\naussetzen zu können, sind gescheitert. Es ist völlig unklar, ob und was die \r\nstaatlichen Stellen mit diesen Meldungen machen, aber die Verpflichtungen \r\nbleiben bestehen. Selbst bei einem Cyberangriff. Ein einziger Lichtblick ist \r\ndabei, dass bisher kein Fall bekannt ist, dass die Sanktionsregelung bei einer \r\nNicht-Meldung vollzogen worden wären. \r\nLeider ist es bisher auch nach den Cyberangriffen in diesem Jahr noch kein \r\nkonkretes Thema, an einer Standardisierung und Steuerung der Datenmel\u0002dungen zu arbeiten, obwohl damit die Bürokratiebewältigung sowohl im \r\nKrisenfall als auch im Normalbetrieb deutlich vereinfacht werden könnte. \r\n© Adobe Stock vectorfusionart\r\nNeues KRITIS-Dachgesetz\r\nMit einem neuen KRITIS-Dachgesetz werden weitere technische und organi\u0002satorische Anforderungen an die digitale und physische Resilienz auf die \r\nKrankenhäuser zukommen. Während der Cyberschutz für Krankenhäuser \r\ninhaltlich inzwischen weitgehend definiert ist und durch einen wiederholt als \r\ngeeignet im Sinne des § 8a BSI-Gesetz festgestellten branchenspezifischen \r\nSicherheitsstandard besitzt, fehlen diese Grundlagen bisher für den Bereich \r\nder physischen Resilienz und sollen durch das KRITIS-DachG bundeseinheit\u0002lich und sektorenübergreifend als Vorgaben und Mindeststandards etabliert \r\nwerden. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, welche die Stabilität der betreffen\u0002den Einrichtungen bedrohen oder beeinträchtigen können. Vor dem Hinter\u0002grund der zunehmenden Bedrohungen ist dies auch grundsätzlich verständ\u0002lich. Doch aufgrund der enormen wirtschaftlichen Herausforderungen, in \r\ndenen sich die Krankenhäuser heute befinden, macht es sich die Politik zu \r\neinfach, wenn ein Schutz durch immer neue Vorschriften und Auflagen an \r\ndie Krankenhausbetreiber erreicht werden soll. \r\nGemeinsame Rechtsverordnung als Chance\r\nEin zentraler Punkt der Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen kann \r\naber auch als Chance begriffen werden. Es soll eine gemeinsame Rechtsver\u0002ordnung zur Bestimmung von Betreibern kritischer Anlagen sowie wichtiger \r\nund besonders wichtiger Einrichtungen nach dem KRITIS-DachG und dem \r\nBSIG geben. Mit der Rechtsverordnung soll ersichtlich werden, welche Ver\u0002pflichtungen für Betreiber von kritischen Anlagen sowie wichtigen und be\u0002sonders wichtigen Einrichtungen im Hinblick auf Resilienz-Maßnahmen nach \r\ndem KRITIS-DachG und im Hinblick auf den Cyberschutz nach BSIG gelten. \r\nDie Deutsche Krankenhausgesellschaft spricht sich dafür aus, soweit wie \r\nmöglich Synergie-Effekte zwischen den bisherigen Regelungen im Cyber\u0002schutz und den neuen Resilienz-Anforderungen zu nutzen. \r\nSeite 6\r\nGesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nWechsel an der Spitze \r\ndes Landes-Caritasverbandes \r\nBei einem feierlichen Festakt am 26.01.2024 gab der bisherige Landes-Cari\u0002tasdirektor, Prälat Bernhard Piendl, nach 12 Jahren sein Amt an seinen Nach\u0002folger, den bisherigen Augsburger Diözesan-Caritasdirektor Dr. Andreas \r\nMaag ab. Damit erhielt der Landes-Caritasverband zum \r\n01.02.2024 eine neue Leitung; Prälat Piendl wurde in den \r\nRuhestand verabschiedet. \r\nAuch für die BKG war die Verabschiedung von Prälat Piendl \r\neine Zäsur, denn sie verliert damit ein langgedientes und \r\nhochanerkanntes Mitglied ihres Vorstandes. \r\nDie Verabschiedung von Prälat Piendl aus dem BKG-Vor\u0002stand fand bereits im Zuge der Mitgliederversammlung \r\nim Dezember 2023 statt. \r\nWir wünschen Prälat Piendl alles Gute für den Ruhestand\r\nund begrüßen Dr. Maag herzlich als neues Vorstands\u0002mitglied.\r\nv. l. n. r: Prälat Bernhard Piendl, Kardinal Reinhard Marx und\r\nDr. Andreas Magg bei der offiziellen Amtsübergabe Ende Januar)\r\n© Foto: Claudia Göpperl\r\nTagung von BKG und ver.di: \r\n„Die Krankenhausreform \r\nvon den Menschen her denken“\r\nDie Frage, wie die Versorgungslandschaft nach der Krankenhausreform aus\u0002sehen wird, beschäftigt nicht nur Bundes- und Landespolitik, sondern auch \r\nBürger:innen, Kommunen, Verbände und Gewerkschaften und – nicht zu\u0002letzt – das Personal in den Krankenhäusern. \r\nIn einer Tagung unter dem Titel „Die Krankenhausreform von den Menschen \r\nher denken – für gute Arbeit und eine gute Versorgung“ wollen ver.di und \r\ndie Bayerische Krankenhausgesellschaft e. V. unterschiedliche Standpunkte \r\nzur Krankenhausreform und deren Umsetzung im Freistaat Bayern sowie Per\u0002spektiven für Krankenhausvertretungen und -personal aufzeigen. \r\nDie Veranstaltung findet am 17.04.2024 in Haar statt. Eine Anmeldung ist \r\nüber die BKG-Homepage möglich (www.bkg-online.de/aktuelles/termine\u0002und-veranstaltungen/kooperationsveranstaltung-von-verdi/bkg).\r\nDort finden Sie auch den Programm-Flyer zum Download.\r\nBundesgesundheitsminister Prof. Dr. \r\nKarl Lauterbach wird die Tagung mit \r\neiner Videobotschaft eröffnen, für das \r\nBayerische Staatsministerium für Ge\u0002sundheit, Pflege und Prävention wird \r\nHerr Amtschef Dr. Winfried Brech\u0002mann einen Impulsvortrag halten und \r\nan der anschließenden Diskussions\u0002runde teilnehmen.\r\nWir rechnen mit ca. 150 Gästen.\r\nEingeladen sind u. a. \r\nGeschäftsführer:innen und \r\nBetriebs- sowie Personalrät:innen \r\nder bayerischen Krankenhäuser, \r\nVertreter:innen der Fraktionen \r\ndemokratischer Parteien im Landtag, \r\nBürgermeister:innen und Landrät:in\u0002nen, Medienvertreter:innen sowie Ver\u0002treter:innen der gesetzlichen Kranken\u0002kassen im Land.\r\nSeite 7\r\nGesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nBayerns Krankenhäuser \r\nfür ein starkes Miteinander\r\n- gemeinsam gegen Hetze und \r\nAusgrenzung\r\n- für demokratische Werte \r\nohne Wenn und Aber\r\n- zum Wohl aller Patient:innen\r\nBKG-Geschäftsführer beim „Lichtermeer“ in München, \r\neine von mehreren Aktionen gegen Rechtsextremis\u0002mus und Demokratie, an denen sich auch viele Kol\u0002leg:innen aus der BKG-Geschäftsstelle beteiligt hatten.\r\nDie BKG reiht sich mit Nachdruck ein und unterstützt die vielfältigen Aktio\u0002nen, wie sie derzeit erfreulicherweise bundesweit zu beobachten sind. \r\nSie begrüßt ausdrücklich die engagierten Aktionen vieler Krankenhäuser und \r\nermutigt Klinikbeschäftigte im persönlichen wie beruflichen Umfeld Flagge \r\nzu zeigen für demokratische Werte ohne Wenn und Aber, für ein friedliches \r\nMiteinander und gegen jegliche Art von Rechtsextremismus.\r\nAuch unter den etwa 230.000 Krankenhausbeschäftigten gibt es eine beein\u0002druckende Vielfalt – zum Wohle der vielen Millionen Menschen, die jährlich \r\nin Bayerns Krankenhäusern ambulant wie stationär medizinisch, pflegerisch \r\nund therapeutisch versorgt werden. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, \r\nwelche Herkunft, Hautfarbe, sexuelle Orientierung oder religiöse Überzeu\u0002gung unsere Kolleg:innen in den Kliniken haben. Ohne unsere qualifizierten \r\nausländischen Fachkräfte und auch diejenigen mit sogenanntem Migrations\u0002hintergrund wäre die Gesundheitsversorgung in Deutschland seit langem \r\nund in Zukunft nicht sicherzustellen.\r\nDie derzeitige politische Situation in ganz Deutschland besorgt auch die \r\nKrankenhausverantwortlichen und die Krankenhausgesellschaft als deren \r\nInteressenvertretung. Sie begrüßen und unterstützen die zahlreichen Pro\u0002teste, Demonstrationen und Kundgebungen gegen zunehmenden Rassis\u0002mus, Fremdenfeindlichkeit und Autoritarismus. Die Vertreter:innen unserer \r\ndemokratischen Parteien in Deutschland sind gleichermaßen wie die gesamte \r\nBevölkerung aufgerufen, Deutschland als weltoffenes und tolerantes Land \r\nzu bewahren.\r\nDie Beschäftigten der BKG-Geschäftsstelle sowie Vertreter:innen in den BKG\u0002Gremien sprechen sich für Vielfalt und ein starkes Miteinander aus. Sie leh\u0002nen jegliche Form von Hetze und Falschbehauptungen jeglicher Art ab.\r\nDer Schluss ist nicht das Ende …\r\nOnline zu finden unter:\r\nwww.bkg-online.de/aktuelles/am-puls\r\nMit dieser 24. Ausgabe beenden wir den Druck und Versand unserer \r\n„am Puls“-Reihe an die Verantwortlichen Krankenhausträger, Politik, Presse \r\nund Interessierte am bayerischen Gesundheitswesen und stellen auf ein rein \r\ndigitales Format um.\r\nWir haben uns dazu sowohl aus Gründen eines schnelleren Erscheinens \r\nzwischen Fertigstellung und finalem Versand per Post sowie aus Kosten- und \r\nUmweltschutzaspekten entschieden; aber auch, da wir in der letzten Zeit \r\nvermehrt Rückmeldungen erhielten, dass bevorzugt unsere Online-Variante \r\ngenutzt wird, die wir mit der ersten Ausgabe Anfang 2018 bereits angebo\u0002ten hatten. Selbstverständlich informieren wir unseren Adressatenkreis per \r\nE-Mail, sobald die neueste Ausgabe wieder auf unserer Homepage verfügbar \r\nist, hier unter www.bkg-online.de/aktuelles/am-puls.\r\nWir hoffen sehr, dass wir auch weiterhin von unseren Leser:innen auf diesem \r\nWeg gern und regelmäßig wahrgenommen werden.\r\nImpressum\r\nHerausgeber: Bayerische Krankenhausgesellschaft e. V.\r\nVorsitzende Landrätin Tamara Bischof, Geschäftsführer Roland Engehausen\r\nRedaktion: Roland Engehausen, Geschäftsführer (r.engehausen@bkg-online.de) (erreichbar für Rückfragen)\r\nChristina Leinhos, stv. Geschäftsführerin, Geschäftsbereich Digitalisierung und Politik\r\nAndreas Diehm, stv. Geschäftsführer, Geschäftsbereich Ambulante Vernetzung, Planung und Investition\r\nEduard Fuchshuber, Geschäftsbereich Kommunikation und Presse\r\nAnschrift: Radlsteg 1, 80331 München, T: 089 290830-0, F: 089 290830-99, mail@bkg-online.de\r\nwww.bkg-online.de, www.linkedin.com/company/12523384"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006054","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6f/cb/313397/Stellungnahme-Gutachten-SG2404290007.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"• BKG und ver.di suchen Schulterschluss beim wichtigen Thema Krankenhausreform, \r\nda sie in Sorge sind um die Auswirkungen der Reform auf die Bevölkerung und auf \r\ndas Personal in den Kliniken\r\n• Die langwierige Diskussion der letzten Monate bzw. des letzten Jahres hat zu enormer \r\nVerunsicherung geführt. Diese Verunsicherung wird bestehen bleiben, da die \r\nLeistungsgruppen per Rechtsverordnung stetig angepasst werden können und der \r\nKrankenhausplan NRW nur eine erste Grundlage darstellt. \r\n• Die drückende finanzielle Situation der Kliniken trägt ebenfalls zur massiven \r\nVerunsicherung bei. Viele Mitarbeitende fragen sich, ob es ihr Krankenhaus morgen \r\nnoch geben wird.\r\n• Zudem befürchten wir noch mehr Bürokratie und noch mehr ökonomischen Druck in \r\nden Kliniken, denn die Vorhaltepauschalen bedeuten vor allem eine zusätzliche \r\nSteuerungskomponente und die Leistungsgruppen zusätzliche Strukturanforderungen, \r\ndie die Klinik-Leitungen in ihren Entscheidungen zu berücksichtigen haben.\r\n• Im Konzept der ambulant-stationären Versorger (Level 1i) sehen wir Potential für die \r\nVersorgung. Es braucht jedoch bereits jetzt einen Transformationsfonds für Level 1i, \r\nda bereits zahlreiche Umwandlungen in der Krankenhauslandschaft laufen und nicht \r\nmehr aufgeschoben werden können.\r\n• Jedoch ist bei Level 1i aus unserer Sicht noch offen:\r\n- Aus- und Fortbildung Pflege \r\n- ärztliche Weiterbildung\r\n- (integrierte) Notfallversorgung \r\n• Zudem beschäftigt uns die Frage, wie künftig das erforderliche Personal für die \r\nKrankenhausversorgung, insbesondere in der Pflege, gesichert werden soll."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006054","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7f/b7/313399/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240076.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nam Puls\r\nJuni 2024\r\nKrankenhausreform wird durchgeboxt\r\nTrotz massiver Kritik der Länder und Verbände hat \r\nBundesminister Lauterbach den Entwurf des Kranken\u0002hausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) \r\nam 15.05.2024 nahezu unverändert in das Kabinett ein\u0002gebracht und dort beschließen lassen. \r\nNicht einmal das Bundesjustizministerium hatte im Vor\u0002feld die notwendige Rechtsprüfung abschließen können. \r\nEs sei Eile geboten. Absurd: Die besondere Eilbedürftig\u0002keit, die eine verkürzte Beratungsfrist des Bundesrates bedeutet, begründet \r\nBundesminister Lauterbach damit, dass der Entwurf verschiedene Maßnah\u0002men zur kurzfristigen finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser und lang\u0002fristigen Sicherung der Krankenhausversorgung enthalte. Die Tatsache, dass \r\nsich mit der Reform die Situation der Klinken – und damit die der Patient:in\u0002nen – eher zu verschlimmern, denn zu verbessern droht, perlt an Bundesmi\u0002nister Lauterbach trotz aller Kritik ab.\r\nDer Bundesrat wird sich Ende Juni oder Anfang Juli erstmalig mit dem \r\nGesetzentwurf befassen. Die 2./3. Lesung im Bundestag ist – Stand heute –\r\nfür 18.10.2024 vorgesehen, die finale Beratung im Bundesrat am 22.11.2024. \r\nMögliche Verzögerungen sind dabei wahrscheinlich, wenn der Bund weiterhin \r\ndie einstimmig 16:0 aufgestellten Kritikpunkte der Länder missachtet und im \r\nAlleingang massiv in die Länderkompetenzen eingreifen will. Nach einem \r\nBund-Länder-Treffen am 29.05.2024 wollten die Länder den Gang in den \r\nVermittlungsausschuss nicht ausschließen. \r\nDass das KHVVG in der einen oder anderen Form gesetzgeberische Wirkung \r\nentfalten wird, scheint unbestritten. Doch ein Gesetz, dass derart fachlich \r\nschlecht ist und juristisch auf tönernen Füßen steht, bringt Kliniken und Trä\u0002gern weder die dringend benötige kurzfristige finanzielle Stabilisierung noch \r\neine langfristige Planungssicherheit. \r\nWie unbeirrt der Bundesgesundheitsminister selbst bei offenkundigen Feh\u0002lern vorgeht, zeigt der schlampige Start des Bundes-Klinik-Atlas, der auf \r\nmassive Kritik stößt. Den selbst gesetzten Zielen wird dieses neue Kranken\u0002hausverzeichnis in keiner Weise gerecht und dies ist derzeit leider sympto\u0002matisch für die aktuelle Gesundheitspolitik. \r\nKurz vor Redaktionsschluss ist ein Entwurf zum Notfallgesetz bekannt gewor\u0002den. Richtig ist eine Betonung des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztli\u0002chen Vereinigungen. Interessant ist die Möglichkeit, dass auch Krankenhäu\u0002ser im ländlichen Raum unter bestimmten Voraussetzungen ohne stationäre \r\nNotfallversorgung nach G-BA-Grundsätzen ein künftiger Standort für ein Inte\u0002griertes Notfallzentrum sein könnten. Aber auch dieser Gesetzesentwurf ist \r\nwieder Stückwerk ohne eine gleichzeitige Reform des Rettungsdienstes.\r\nInhalt\r\n KHVVG: \r\nParlamentarisches Verfahren ist eingeläutet\r\n Bayern plant Krankenhausbündnis \r\nmit Regionalkonferenzen\r\n 15. Bayerischer Krankenhaustrend\r\n Start des Bundes-Klinik-Atlas‘\r\n G40-Vertreter:innen diskutieren über \r\nKrankenhausreform und Patientensteuerung\r\n Kooperationsveranstaltung von BKG und ver.di\r\n„Die Krankenhausreform von den Menschen \r\nher denken“\r\nTerminübersicht\r\n 17.06.2024: BKG-Pressegespräch \r\nzum Bundes-Klinik-Atlas\r\n 16./17./22. Juli 2024: BKG-vor-Ort \r\nmit Klinik-Geschäftsführungen\r\n 26.09.2024: BKG-Vorstand\r\n 15.-17.10.2024: \r\nBKG/VKD-Tagung Bad Wörishofen\r\n 22.10.2024: BKG-Hauptausschuss\r\n 06.12.2024: BKG-Mitgliederversammlung\r\nSeite 2\r\nGesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nKHVVG: \r\nParlamentarisches Verfahren \r\ntrotz massiver Kritik eingeläutet\r\nNach mehreren inoffiziellen Entwürfen wurde am 13.04.2024 der Referen\u0002tenentwurf für das KHVVG an die Verbände versandt. Fast unverändert \r\nwurde der Kabinettsentwurf einen Monat später vom Kabinett beschlos\u0002sen. Von dem ursprünglichen Bund-Länder-Papier vom Juni 2023, dem \r\nsich damals nur Bayern entgegenstellte und Schleswig-Holstein enthielt, \r\nhat sich der Gesetzentwurf im vergangenen Jahr immer weiter entfernt. \r\nSo sind nun z. B. Mindestvorhaltezahlen bei den einzelnen Leistungs\u0002gruppen vorgesehen, die in einem mehrstufigen Verfahren ab Januar \r\n2027 per Rechtsverordnung vom Bundesministerium für Gesundheit \r\n(BMG) festgelegt werden sollen. \r\nGeeinte Stellungnahme der Länder\r\nWie weit sich der Gesetzentwurf vom Bund-Länder-Eckpunktepapier ent\u0002fernt hat, zeigt eine geeinte Stellungnahme der Länder vom 30.04.2024. \r\nHauptkritikpunkt ist, dass weiterhin keine belastbare Auswirkungsanalyse\r\nvorliegt. Die Länder betonten, sie könnten einer derart tiefgreifenden, die \r\nVersorgungslandschaft verändernden Reform erst zustimmen, wenn die \r\nAuswirkungen absehbar und eine auskömmliche Finanzierung der be\u0002darfsnotwendigen Krankenhäuser gesichert ist. Dies gelte es seitens des \r\nBundes nach wie vor nachzuweisen. Durch die vorgesehenen umfassen\u0002den Prüfaufgaben des Medizinischen Dienstes würden zudem die Verfah\u0002rensabläufe in der Krankenhausplanung nicht berücksichtigt und massiv \r\nbeeinträchtigt. Die einzelnen Fristen für die Prüfung bzw. Zuweisung der \r\nLeistungsgruppen seien zu überarbeiten und praxistauglich zu verlängern.\r\nDie Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen \r\nbleiben nach Ansicht der Länder weit hinter den Erwartungen zurück. \r\nEs bleibe weiterhin bei der strikten Sektorentrennung und das Ambulanti\u0002sierungspotenzial werde nicht ausgeschöpft.\r\nBreite Kritik der Krankenhausgesellschaften\r\nDie Kritik aus den Krankenhäusern und Krankenhausgesellschaften an \r\nder Reformumsetzung ist groß und noch größer bezüglich einer fehlenden \r\nLösung der Unterfinanzierung im Zuge der Inflation. Auch diejenigen, die \r\ndie grundsätzlichen Ziele der Reform begrüßen, bemängeln die geplante \r\nkünftige Vergütungssystematik mit sogenannten Vorhaltepauschalen und \r\nbezweifeln, dass diese zu einer Verbesserung der finanziellen Lage der \r\nKrankenhäuser führen werde. Der komplizierte 20 %-Fallzahlkorridor biete \r\nAnreize für Fehl- bzw. Minderleistung. Es sei bislang nicht ersichtlich, wie \r\nmit der Reform eine Entbürokratisierung erreicht werden könnte, stattdes\u0002sen würden den Krankenhäusern zusätzliche Mitteilungspflichten aufer\u0002legt. Das KHVVG baue in hohem Maß weitere Bürokratie auf. \r\nSeite 3\r\nGesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nsiehe hier die entsprechende \r\nPressemitteilung der GMK vom \r\n29.05.2024:\r\nwww.gmkonline.de/Presse.html\r\nWie kann es weitergehen?\r\nIn einem Bund-Länder-Treffen am 29.05.2024 kritisierten die Länder, dass \r\ndas BMG die o. g. Kritikpunkte der Länder in der Kabinettsfassung nicht \r\nberücksichtigt hat. Lediglich bei wenigen technischen Fragen signalisierte \r\ndas BMG ein Entgegenkommen, wie etwa bei den Fristen für den Medizi\u0002nischen Dienst (MD) bei Qualitätsprüfungen von Krankenhäusern. Die \r\nHauptkritikpunkte der Länder sollen aber offenbar nicht bzw. noch nicht im \r\nlaufenden parlamentarischen Verfahren im Bundestag aufgegriffen wer\u0002den, weshalb ein Vermittlungsausschuss mit weiteren Verzögerungen \r\ndroht.\r\nWie weit das Zerwürfnis zwischen Bund und Ländern mittlerweile ist, zeigt \r\nsich, indem das BMG sich verweigerte, den Ländern im Vorfeld eine Be\u0002wertung zu deren geeinter Stellungnahme zukommen zu lassen, obwohl \r\ndies ausdrücklich von den Ländern eingefordert wurde. Bundesgesund\u0002heitsminister Lauterbach setzt somit seinen Konfrontationskurs gegenüber \r\nden Ländern ungehindert weiter fort. Ob er sich mit dieser Taktik durch\u0002setzen kann, wird das parlamentarische Verfahren zeigen. Sicher ist je\u0002doch, dass dieser Weg einer dringend notwendigen, nachhaltigen Kran\u0002kenhausreform schadet.\r\nVerantwortung der Mitglieder im Bundestag \r\nJetzt kommt umso mehr Verantwortung auf die Mitglieder im Bundestag \r\nzu. Es liegt nun an der Kompromissbereitschaft und fachlichen Kompe\u0002tenz der Parlamentarier, aus dem überbürokratischen KHVVG-Kabinetts\u0002entwurf mit über 260 Seiten doch noch ein verständliches und einschätz\u0002bares Regelwerk zu gestalten. Aus Sicht der BKG gehört dazu neben ei\u0002ner Auswirkungsanalyse die sofortige Lösung der Unterfinanzierung durch\r\nErgänzung des Landesbasisfallwertes um eine Strukturkomponente. \r\nZudem sollten die unausgegorenen fallbezogenen Vorhaltebudgets mit \r\nenormen Fehlanreizen durch kalkulierte Zuschläge für Fachbereiche mit \r\nschwankender Auslastung, z. B. in Kinder- und Intensivmedizin, ersetzt \r\nwerden. Außerdem ist der praktische Strukturwandel jetzt zu fördern, u. a. \r\ndurch eine frühzeitige Inanspruchnahme des geplanten Transformations\u0002fonds und eine Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlages. Die \r\nKrankenhausträger, die den Strukturwandel bereits aktiv angehen, dürfen \r\njetzt nicht bestraft werden. \r\nDie BKG hat die Krankenhausgeschäftsführungen aufgerufen, in den \r\nnächsten Wochen die Bundestagsabgeordneten zu persönlichen Gesprä\u0002chen in die Kliniken einzuladen. Zudem wird die BKG in der diesjährigen \r\nSommertour „BKG vor Ort“ auch Parlamentarier zu den Gesprächsrunden \r\neinladen.\r\nBayern plant Krankenhausbünd\u0002nis mit Regionalkonferenzen\r\nSeit Jahren fordern die Verbände und Träger vom Freistaat eine aktivere \r\nKrankenhausplanung. Auch die BKG äußerte diese Erwartung wiederholt. \r\nBKG-Vorschlag für Krankenhaus-Regionalkonferenzen\r\nAngesichts der dringenden Handlungsbedarfe erarbeitete die BKG einen \r\nVorschlag für Regionalkonferenzen, um eine rein verwaltungsmäßige Um\u0002setzung der Krankenhausreform durch förmliche Zuordnung der Leis\u0002tungsgruppen zu vermeiden und regionale Gestaltungsmöglichkeiten zu \r\nfördern. \r\nDieser BKG-Vorschlag sieht nach den Beratungen in den eigenen Gre\u0002mien folgende Kernpunkte vor:\r\n• Hoheitliche Krankenhausplanung in Bayern muss aktiver werden, \r\naber es muss nicht alles komplett neu geplant werden.\r\n• Regionalkonferenzen ergänzen die hoheitlichen Krankenhausplanung.\r\n• Vorab sind auf Grundlage einer bayernweiten Datenanalyse Planungs\u0002prämissen wie Versorgungsbedarfe und Erreichbarkeiten festzulegen.\r\nSeite 4\r\nGesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nsiehe hierzu:\r\nwww.lfp.bayern.de/klei\u0002nere-kliniken\r\n• Grundsätzlich können Regionalkonferenzen für die Sicherstellung der \r\nRegel-/Grundversorgung einschließlich der Geburtshilfe und Notfall\u0002versorgung vom Zuschnitt der Rettungsdienstbereiche ausgehen und \r\nsind nach regionalen Gegebenheiten anzupassen.\r\n• Für Spezialversorgungen sind Versorgungsregionen größer zu fassen.\r\n• Regionalkonferenzen können Anträge an die Krankenhausplanungs\u0002behörde/-ausschuss geben und ggf. an weitere intersektorale Landes\u0002gremien.\r\n• Regionalkonferenzen entwickeln weitere regionale Aktivitäten.\r\n• Die Planungsbehörde entscheidet nach bestehenden Regelungen.\r\n• Teilnehmende aus den Krankenhäusern, Gebietskörperschaften, \r\nStMGP, Krankenkassen und ergänzt um Maximalversorger/Uniklinika \r\naußerhalb der Region, Rettungsdienst, KVB, BKG, Spitzenverbände \r\nund weitere Teilnehmer sowie ggf. Experten/Gutachter.\r\n• Der Freistaat soll im Unterstützungspaket eine auch in allen Regionen \r\nnutzbare Datenbasis bereitstellen und ein Budget zur Durchführung.\r\nPläne des StMGP für ein Krankenhausbündnis\r\nZwischenzeitlich kommt auch vom Freistaat Bewegung in das Thema. An\u0002gesichts der Krankenhausreform und der finanziellen Probleme der Klini\u0002ken kündigte Staatsministerin Judith Gerlach ein „Krankenhausbündnis \r\nmit Regionalkonferenzen“ an. Im April lud das StMGP zu einem ersten \r\nVorgespräch ein, bei dem auch Vertreter:innen aus der BKG-Geschäfts\u0002stelle vertreten waren. Geplant ist demnach ein Bündnis zur Gestaltung \r\nder Krankenhausstrukturen in Bayern. Dazu sollen die Bedarfe in den je\u0002weiligen Versorgungsregionen betrachtet werden und auf Basis dessen \r\nEmpfehlungen für den Krankenhausplanungsausschuss erarbeitet wer\u0002den. \r\nFinanziert werden sollen Gutachten über das „Förderprogramm zur Unter\u0002stützung kleinerer Krankenhäuser und zum Erhalt von Gesundheitsversor\u0002gungseinrichtungen im ländlichen Raum“, mit dem der Freistaat über ei\u0002nen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung \r\nstellt. Der genaue Finanzierungsweg blieb bisher unklar – denn nicht in je\u0002der Region gibt es Krankenhäuser, die unter die Kriterien der Förderrichtli\u0002nie fallen. Hierüber wird noch weiter zu verhandeln sein.\r\nEs bleiben weitere Fragen offen, so z. B. hinsichtlich des Zuschnitts der \r\nRegionen, der Moderation der Regionalkonferenzen sowie der Verbind\u0002lichkeit der erarbeiteten Empfehlungen und als zentralen Punkt die Über\u0002nahme von Verantwortung durch die Planungsbehörde.\r\nDie BKG-Gremien sprachen sich im Austausch mit dem Amtschef im \r\nStMGP, Dr. Winfried Brechmann, am 13.05.2024 klar für eine Verbindlich\u0002keit und eine starke Rolle des Freistaats bei den Regionalkonferenzen \r\naus. Notwendig sei zudem im Vorfeld eine Definition der Planungsprämis\u0002sen durch den Freistaat auf Grundlage einer bayernweiten Datenanalyse.\r\nAus Sicht der BKG ist es weiterhin sinnvoll, den Strukturwandel regional \r\nzu begleiten. Es reicht für eine sinnvolle Krankenhausreform nicht aus, die \r\nkünftigen Leistungsgruppen mit Verwaltungsakten zuzuweisen. Doch für \r\ndiese Regionalkonferenzen müssen die Rahmenbedingungen passen. Es \r\nbleibt zu hoffen, dass dazu zeitnah eine Lösung zu finden ist.\r\nSeite 5\r\nGesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nBayerischer Krankenhaustrend \r\n2024 veröffentlicht\r\nsiehe hierzu unsere \r\nPressemitteilung sowie \r\nveröffentlichen Unterlagen:\r\nwww.bkg-online.de/aktuel\u0002les/news/detail/15-bayerischen\u0002krankenhaustrend-veroeffentlicht\r\nUnter dem Titel „Klarheit schaffen. Schaden begrenzen. Strukturwandel \r\ngestalten. Menschen mitnehmen.“ stellte die BKG am 17. April im Münch\u0002ner Presseclub den diesjährigen Bayerischen Krankenhaustrend vor.\r\nDie Auswertung des aktuellen Bayerischen Krankenhaustrends hatte er\u0002geben: Im Jahr 2022 waren 6 von 10 Krankenhäuser in Bayern defizitär \r\nund die Jahresabschlüsse für 2023 lassen 7 von 10 Kliniken mit roten \r\nZahlen erwarten. Für das laufende Jahr 2024 rechnen die Krankenhaus\u0002verantwortlichen, dass 8 von 10 Kliniken in der Verlustzone landen wer\u0002den und mit einer neuen Rekordzahl von Klinikinsolvenzen bundesweit. \r\n„Es ist ein Skandal, dass Insolvenzen bei der Umsetzung der derzeitigen \r\nKrankenhausreform offenbar ganz bewusst eingeplant sind.“, hieß es \r\nnach Einschätzung der BKG-Vorsitzenden Landrätin Tamara Bischof.\r\nDer Anteil der Kliniken mit Betriebskos\u0002tendefiziten wurde in der Prognose der \r\nletztjährigen Umfrage sogar noch höher \r\nerwartet. „Die Nachbesserungen beim \r\nHilfsfonds des Bundes und die zusätzli\u0002che Unterstützung des Freistaates hat \r\ndas Schlimmste kurzfristig verhindert, \r\ndoch jetzt stehen wir wieder leer da, weil \r\ndiese Hilfen auslaufen und eine Geset\u0002zesreform mit einer fairen Anpassung \r\nder Erlöse weiter auf sich warten lässt“,\r\nbetonte die 1. BKG-Vorsitzende, \r\nLandrätin Tamara Bischof, und ergänzte: \r\n„Während freigemeinnützige und \r\nprivat getragene Kliniken ihre Reserven \r\nderzeit komplett aufbrauchen, erleben \r\nwir auch in der Kommunalpolitik, dass \r\ndie Grenzen möglicher Defizitausgleiche \r\nüberschritten werden.“\r\nWie dramatisch die Situation ist, macht ein Vergleich deutlich: „Wie bei \r\neinem Deich durch ständiges Hochwasser irgendwann ein Bruch droht, ist \r\njetzt ohne Lösung der finanziellen Notlage in der stationären Versorgung \r\nein struktureller Kollaps unmittelbar zu befürchten“, erläuterte Bischof.\r\nIn Bayern nehmen die Kranken\u0002hausträger daher den Struktur\u0002wandel zunehmend selbst in die \r\nHand. „Der jetzige Veränderungs\u0002prozess ist bereits viel dynami\u0002scher als in den letzten Jahrzehn\u0002ten“, erläuterte der 2. BKG-Vorsit\u0002zende und Oberbürgermeister \r\nder Stadt Marktredwitz, Oliver \r\nWeigel. Bezogen auf das Beispiel \r\nin seiner eigenen Region er\u0002gänzte Weigel: \r\n„Im Landkreis Fichtelgebirge \r\narbeiten wir an unserem Projekt \r\nFreiraum, um die ambulante wie \r\nstationäre Versorgung der Menschen neu zu gestalten. Dabei haben wir \r\ndie Menschen vor Ort in unsere Entscheidungen frühzeitig mit eingebun\u0002den, was unbedingt erforderlich ist.“\r\nAus Sicht der BKG ist die Voraussetzung für einen guten Strukturwandel \r\nweiterhin eine faire Finanzierungsgrundlage. \r\nDie Pressekonferenz wurde medial breit aufgegriffen. Mehrere Fernseh\u0002und Rundfunksender berichteten ebenso wie Tageszeitungen, Publikums\u0002sowie Fachmedien. Die ausführliche Pressemitteilung sowie veröffentlich\u0002ten Unterlagen finden Sie im nebenstehenden Download-Link.\r\nSeite 6\r\nGesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nStart des Bundes-Klinik-Atlas‘\r\nLink zur Pressekonferenz \r\nauf YouTube:\r\n(www.youtube.com/watch?v=75PC4g1u9Ts\r\nwww.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de\r\nIn einer Pressekonferenz am 17.05.2024 startete Bundesgesundheitsmi\u0002nister Prof. Karl Lauterbach das neue Angebot für einen \"Bundes-Klinik\u0002Atlas\" und kündigte diesen als Beginn einer großen Revolution an.\r\nUnter „www.bundes-klinik-atlas.de“ ist dieser seitdem verfügbar.\r\nDoch bereits nach wenigen Stunden erreichte die BKG-Geschäftsstelle \r\nerste Hinweise aus Mitgliedseinrichtungen über grobe Fehler, Falsch\u0002darstellungen und Informationen über Kliniken, die zu Falschinter\u0002pretationen führen würden. Aus einer Revolutionsankündigung wurde \r\nenormer Unmut und große Enttäuschung.\r\nGrundsätzlich steht die BKG hinter dem Anliegen von Transparenz, \r\ndennoch fällt es in diesem Fall schwer, keine Kritik zu äußern. \r\nGeschäftsführer Roland Engehausen zeigte sich über den schlampig ge\u0002machten Aufschlag des BMG entsetzt. „Viele Daten sind schlicht falsch“,\r\nso Engehausen. \r\nSeit vielen Jahren bieten die Krankenhausgesellschaften das Deutsche \r\nKrankenhausverzeichnis an. Die BKG setzte sich immer wieder für eine \r\nverständliche Darstellung der Qualitätsdaten ein.\r\nEs ist eine Herausforderung, die Qualitätsdaten für Patient:innen leicht \r\nverständlich, praktisch hilfreich, zielgenau und wettbewerbsneutral darzu\u0002stellen. Die erforderlichen Anforderungen auf Gründlichkeit und Qualitäts\u0002sicherung erfüllt der Bundes-Klinik-Atlas nicht. Es sind bisher wenige \r\nDaten enthalten, offenkundige Fehler bezüglich konkreter Daten (z. B. \r\nfalsche Notfallstufen) als auch technische Schwierigkeiten (z. B. Zähl\u0002weise von Behandlungsfällen je Krankheit) sowie missverständliche Inter\u0002pretationsmöglichkeiten (z. B. Pflegepersonalquotient) festzustellen. Zu\u0002dem sind nur die somatischen Fächer abgebildet, d. h. psychiatrische und \r\npsychosomatische Krankenhäuser fehlen in diesem Portal – obwohl nach \r\nentsprechenden Diagnosen gesucht werden kann. Dabei werden völlig \r\nungeeignete Krankenhäuser ausgerechnet bei diesen sensiblen Diagno\u0002sen angezeigt. \r\nDas Krankenhaustransparenzgesetz sieht keine spezifische Regelung \r\nzur Korrektur von Inhalten vor. Daher unterstützen wir von Beginn an \r\nunsere Mitgliedseinrichtungen u. a. mit einer Musterformulierung an den \r\nBundesgesundheitsminister mit der Bitte um entsprechende Korrekturen.\r\nJe nach individualer Fallgestaltung sind die Klinikgeschäftsführungen \r\nentsprechend des üblichen Vorgehens bei falschen Tatsachenbehauptun\u0002gen im Bereich des Medienrechts aufgerufen, die Möglichkeit einer Ab\u0002mahnung in Form von sog. strafbewehrten Unterlassungs- und Richtig\u0002stellungs- oder Berichtigungsansprüchen nebst Löschungsanzeigen \r\nsowie Schadensersatzforderungen zu prüfen. \r\nEs bleibt zu hoffen, dass der Bundesgesundheitsminister die umfängliche \r\nKritik ernst nimmt, die auch z. B. von SPD-Gesundheitsministern aus den \r\nBundesländern kommt, die eine sofortige Abschaltung fordern. Zumindest \r\nwäre es dringend nötig, das jetzige Portal als unzuverlässige „Beta-Ver\u0002sion“ zu kennzeichnen.\r\nDie BKG nimmt unabhängig davon unter Einbindung der Expert:innen aus \r\nden bayerischen Krankenhäusern, die an den IQTIG-Qualitätsverfahren \r\npraktisch beteiligt sind, den neuen Atlas derzeit genau unter die Lupe, um \r\nVorschläge für eine sinnvolle Weiterentwicklung zu präsentieren. \r\nDazu hat die BKG Medienvertreter:innen für den 17.06.2024 zu einem \r\nfachlichen Austausch eingeladen. \r\nSeite 7\r\nGesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nG40-Vertreter:innen diskutieren\r\nüber Krankenhausreform und \r\nPatientensteuerung\r\nDie Groß- und Schwerpunktkrankenhäuser Bayerns der Versorgungsstu\u0002fen II und III (G40) treffen sich traditionell einmal jährlich auf Einladung der \r\nBKG vor Ort an einem Klinikum. In diesem Jahr hatte das Innklinikum \r\nAltötting-Mühldorf als Gastgeber eingeladen. \r\nInhaltlich stand beim diesjährigen Austausch Anfang Mai naturgemäß die \r\nKrankenhausreform im Fokus und dabei insbesondere die Frage, welche \r\nAuswirkungen die geplante Vorhaltevergütung haben wird. Als Referenten\r\nwaren dazu die Geschäftsführer der vebeto GmbH, Dr. Hannes Dahnke \r\nund Dr. Eberhard Hansis angereist. Ihr Vortrag machte die Komplexität \r\nder geplanten Regelungen deutlich und die unkalkulierbaren Folgen der \r\nneuen Vergütungssystematik auf die einzelnen Krankenhäuser. \r\nZudem stand der laufende Strukturwandel im Fokus und wie dieser in den \r\nRegionen gestaltet wird. Der Vorstandsvorsitzende des Innklinikums, \r\nThomas Ewald, zeigte in seinem Vortrag auf, welchen Weg der Konsoli\u0002dierung das Innklinikum in den vergangenen Jahren beschritten hat und \r\nwie das Klinikum in Abstimmung mit den Kliniken Südostbayern derzeit an \r\ndem Ziel einer gemeinsamen Versorgungsregion arbeitet.\r\nAndré Naumann, Vorstand des Klinikums Landshut, stellte die Pläne für \r\ndie Fusion der Landshuter Kliniken vor und ging dabei auch darauf ein, \r\nwie auf diesem Weg die Mitarbeiter:innen der Kliniken mitgenommen wer\u0002den.\r\nZudem diskutierten die Teilnehmer:innen über das Thema Patientensteu\u0002erung. Die Bedeutung einer Patientensteuerung wird zur Vermeidung von \r\nkritischen Wartezeiten mit der Krankenhausreform weiter zunehmen müs\u0002sen. Zum einen dadurch, dass im Gesetzentwurf insbesondere für die \r\nUniklinika Koordinierungsaufgaben vorgesehen sind. Zum anderen \r\ndadurch, dass wir uns künftig – nach Überzeugung der BKG – keinen un\u0002gesteuerten Zugang zu unserem Gesundheitswesen mehr leisten können. \r\nDie Inanspruchnahme muss angesichts knapper Ressourcen künftig deut\u0002lich stärker reguliert werden.\r\nWie Digitalisierung zur Patientensteuerung beitragen kann, machte ein \r\nVertreter der KVB in einem Vortrag deutlich. Die KVB wird demnächst ihr \r\nSystem „DocOnLine“ – eine digitale 116 117 – live schalten. Der BKG und \r\nKVB ist es ein Anliegen, dass die Patientendaten, die dabei anfallen, \r\nwechselseitig zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen ausgetauscht \r\nwerden können. Die notwendige technische Infrastruktur ist bereits auf \r\nbeiden Seiten angelegt: Bei der KVB über „DocOnLine“, bei den bayeri\u0002schen Kliniken wird dies über das gemeinsame Patientenportal „Mein\u0002Krankenhaus.Bayern“ gegeben sein.\r\nAbschließend stand ein Austausch zum Bayerischen Krankenhausbünd\u0002nis mit Regionalkonferenz auf der Tagesordnung und dabei insbesondere \r\nzur künftigen Rolle des Freistaats in der Krankenhausplanung.\r\nDie BKG-Geschäftsstelle bedankt sich für die Gastfreundschaft des Innkli\u0002nikums und bei den Referent:innen. Wir freuen uns mit den Teilnehmer:in\u0002nen im nächsten Jahr am Klinikum Garmisch-Partenkirchen zu tagen\r\nSeite 8\r\nGesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nKooperationsveranstaltung \r\nvon BKG und ver.di\r\n„Die Krankenhausreform von \r\nden Menschen her denken“\r\nDen kompletten Bericht sowie \r\nFotos finden Sie hier online:\r\nwww.bkg-online.de/aktuelles/ter\u0002mine-und-veranstaltungen/koope\u0002rationsveranstaltung-von-verdi/bkg\r\nAm 17. April 2024 fand die Kooperationsveranstaltung von ver.di-Landes\u0002bezirk Bayern sowie der Bayerischen Krankenhausgesellschaft e.V. \r\nim Kleinen Theater in Haar statt.\r\nUnter dem Motto „Die Krankenhaushausreform von den Menschen her \r\ndenken – für gute Arbeit und eine gute Versorgung“ trafen sich namhafte \r\nVertreter:innen aus der Politik und dem gesamten Gesundheitswesen \r\nsowie eine Vielzahl von Patientenfürsprecher:innen, Personal- und \r\nBetriebsräten und Klinikverantwortlichen zu einem Austausch und zur \r\nDiskussion über die aktuelle Situation der Krankenhausreform. \r\nInsgesamt waren ca. 150 Teilnehmende vor Ort und beteiligten sich rege \r\nan den Diskussionen und den anschließenden Workshops zu den \r\nThemen „Ballungsräume/ländliche Regionen“, „attraktive Arbeitsbedingun\u0002gen“ und „ambulant-stationäre Versorger“.\r\nBKG-Geschäftsführer Roland Engehausen sowie der Landesfachbe\u0002reichsleiter des Fachbereiches Gesundheit & Bildung von ver.di Bayern, \r\nDr. Robert Hinke, und der Vorstandsvorsitzende der Kliniken des Bezirks \r\nOberbayern, Franz Podechtl, eröffneten die Veranstaltung.\r\nZu Beginn richtete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein Gruß\u0002wort per Videobotschaft an die Teilnehmenden, in dem er aus seiner Sicht \r\ndie Notwendigkeit der Krankenhausreform für die Versorgung verdeut\u0002lichte. Dr. Winfried Brechmann, Amtschef im Bayerischen Staatsministe\u0002rium für Gesundheit, Pflege und Prävention, zeigte sich in seinem Impuls\u0002vortrag jedoch überzeugt, dass der derzeitige Entwurf des Krankenhaus\u0002verbesserungsgesetzes die derzeitigen Probleme der Kran\u0002kenhäuser nicht lösen wird.\r\nBei der anschließenden Diskussionsrunde brachten \r\nRoland Engehausen, Dr. Winfried Brechmann, Dr. Irmgard \r\nStippler, Vorstandsvorsitzende AOK Bayern, Nadine \r\nOrtner, Vorständin der Kreisklinik Roth, Rüdiger Kinder\u0002mann, Personalratsvorsitzender des Klinikums Passau, \r\nund Dr. Robert Hinke ihre Sichtweisen zur Krankenhaus\u0002reform dem Publikum nahe.\r\nEngehausen machte deutlich: „Wir müssen uns im Klaren \r\ndarüber sein, wie wir den Strukturwandel gestalten wollen. \r\nMit oder ohne Gesetz. Wir brauchen weiterhin eine Grund\u0002versorgung im ländlichen Raum und Sicherheit für alle \r\nBürger:innen.“\r\nEngehausen und Hinke betonten zum Abschluss unisono:\r\n„Trotz mancher inhaltlicher Differenzen zwischen Arbeit\u0002geber- und Arbeitnehmervertretungen – heute ist deutlich \r\ngeworden, dass wir gemeinsame branchenpolitische \r\nInteressen teilen und zusammen für die Menschen an einer \r\nzukunftsfähigen Krankenhausversorgung arbeiten wollen.“\r\nImpressum\r\nHerausgeber: Bayerische Krankenhausgesellschaft e. V.\r\nVorsitzende Landrätin Tamara Bischof, Geschäftsführer Roland Engehausen\r\nRedaktion: Roland Engehausen, Geschäftsführer (r.engehausen@bkg-online.de) (erreichbar für Rückfragen)\r\nChristina Leinhos, stv. Geschäftsführerin, Geschäftsbereich Digitalisierung und Politik\r\nAndreas Diehm, stv. Geschäftsführer, Geschäftsbereich Ambulante Vernetzung, Planung und Investition\r\nEduard Fuchshuber, Geschäftsbereich Kommunikation und Presse\r\nAnschrift: Radlsteg 1, 80331 München, T: 089 290830-0, F: 089 290830-99, mail@bkg-online.de\r\nwww.bkg-online.de, www.linkedin.com/company/krankenhausgesellschaft"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006054","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/83/6f/313401/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240077.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"BKG – Statement zum Kabinettsbeschluss KHVVG vom 15.05.2024\r\nIm Mittelpunkt des Gesetzes steht nun die Effizienzsteigerung. Die akute wirtschaftliche \r\nSicherung der Krankenhäuser wird nicht gelöst. Dies wird die Versorgung dramatischer \r\nändern als die Detail-Regelungen des Gesetzes.\r\nUnsere Hauptsorge bleibt, dass dies insbesondere den ländlichen Raum betreffen wird. Dies \r\nist für Patienten und Beschäftigte gleichermaßen ein Problem.\r\nLeider wird das Gesetz nur noch vom Bund allein verfolgt. Aus Sicht der Krankenhäuser und \r\nTräger wäre aber ein gutes Gesetz im breiten politischen Konsens und damit längerfristige \r\nPlanungssicherheit wichtig. \r\nDer neue Kabinettsentwurf ist nochmal komplexer geworden. Aus unserer Sicht wäre die \r\nStärkung bereits bewährter Regelungen zur Förderung des Strukturwandels sinnvoller \r\ngewesen. \r\nDieses Gesetz ist in den konkreten Auswirkungen sind kaum einschätzbar, außer dass die \r\nBürokratie steigt, Strukturen im ländlichen Raum abgebaut werden und es zu Wartezeiten\r\nkommen wird, wie wir es schon aus Arztpraxen kennen. Die sogenannte Vorhaltefinanzierung \r\nwirkt bei steigenden Behandlungen wie ein Budgetdeckel.\r\nWir brauchen eine ehrliche Diskussion: Welche Versorgungsstruktur wollen wir uns noch \r\nleisten? Die Bundesregierung verspricht höchste medizinische Qualität für Alle zu \r\ngünstigeren Kosten. Dies wird nicht funktionieren. \r\nWir sehen Chancen, die stationäre Versorgung von schweren Notfällen wie bei einem \r\nHerzinfarkt oder Polytrauma besser in größeren Krankenhäusern zu bündeln und bei \r\nSchlaganfällen unsere bewährten Netzwerk-Strukturen weiter auszubauen. Dies müssen wir den \r\nBürgern gut erklären. \r\nEine Zusammenlegung von Krankenhäusern führt nicht automatisch zu höherer Qualität und \r\nbesserer Wirtschaftlichkeit. Wir werden uns in den nächsten 10 Jahren mehr mit Bauvorhaben \r\nbeschäftigten als mit der Qualität der Patientenversorgung. Einen Strukturumbau „aus \r\nPrinzip, der aber nichts bringt“, müssen wir verhindern. Wir haben ein Bayern z.B. eine \r\nbewährte Struktur mit Fachkliniken, die es zu erhalten gilt. Bei der Förderung eines Wettbewerbs \r\num die beste Ergebnisqualität hätten wir uns dagegen mehr Mut gewünscht.\r\nBei aller Kritik an diesem Gesetz: wir wollen den Strukturwandel aktiv gestalten. Wir wollen \r\ngestalterisch klären, welche Versorgung wir künftig in den jeweiligen Regionen benötigen. \r\nDie Kliniken in Bayern sind dazu bereit. Bundes- und auch die Landespolitik sind gefordert, \r\nden Rahmen zu schaffen. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006054","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/59/0d/327627/Stellungnahme-Gutachten-SG2407010001.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Danke, dass Sie selber die großen finanziellen Schwierigkeiten als akutes Problem der Kliniken benennen. Die Finanznot trifft derzeit nahezu alle Krankenhäuser, auch große Krankenhausstandorte mit modernster Ausstattung und guter Auslastung. Diese Finanznot wäre mit der besten Krankenhausplanung auf Landesebene nicht zu verhindern gewesen, weil die Kernursache der fehlende Inflationsausgleich bei gleichzeitig stetig steigenden Kosten in den Krankenhäusern durch Struktur- und Personalvorgaben ist.\r\nLeider sieht das KHVVG keine konkreten Maßnahmen vor, diese Situation wirksam zu verändern. Die Änderungen zum Orientierungswert im Landesbasisfallwert hat 2025 keine praktische Wirkung. Die richtigerweise vorgesehenen Zuschläge sind viel zu niedrig, um eine Wirkung zu entfalten. Alle weiteren komplexen Regelungen im KHVVG führen zu keiner belastbaren wirtschaftlichen Verbesserung der Kliniken. Im Gegenteil sollen mit dem KHVVG die GKV-Ausgaben gesenkt werden. Daher können ungesteuerte Klinikschließungen mit diesem Gesetz nicht verhindert werden. Diese Meinung teilen nicht nur alle Landeskrankenhausgesellschaften und die DKG, sondern auch alle Bundesländer einschließlich Minister Lucha aus Baden-Württemberg aus Ihrer Partei. Für den dringend notwendigen Strukturumbau setzt das KHVVG trotz durchaus richtiger Ziele leider fachlich einen falschen und zudem enorm komplexen gesetzlichen Rahmen. Die politisch postulieren Ziele werden damit nicht erreicht werden können. Die politischen Versprechen an Patient:innen und Kolleg:innen in den Kliniken werden nach unserer fachlichen Überzeugung bitter enttäuscht werden.\r\nDie 1. Lesung im Deutschen Bundestag gestern irritiert uns. Während in den Redebeiträgen aus Ihrer Partei davon gesprochen wird, dass endlich die Gewinne der großen Konzerne reduziert werden sollen, ist der größte aktiengeführte Krankenhauskonzern einer der wenigen Unterstützer des KHVVG. Während vom Bundesgesundheitsminister und von Abgeordneten der Ampel-Fraktionen weiter davon gesprochen wird, dass Fallpauschalensystem würde \"abgeschafft\" werden und die Kliniken erhielten nun eine Vorhaltepauschale von 60 %, macht immerhin Herr MdB Gürpinar in seiner Rede gut verständlich und fachlich nachvollziehbar deutlich, dass dies so nicht stimmt.\r\nDie Krankenhausgesellschaften haben so oft fachlich und rechnerisch die mit dieser neuen Finanzierungskonstruktion verbundenen ökonomischen Wirkungen und neuen Fehlanreize aufgezeigt, dass wir nicht verstehen können, warum die Ampel-Fraktionen dieses System weiterhin so vorschlagen können. Damit wird die Auslastungssteuerung in einem Krankenhaus noch stärker von Controlling-Kennzahlen abhängig werden müssen und eine \"Entökonomisierung\" wird aus Sicht der Beschäftigten dadurch nicht eintreten. Dabei läge eine sinnvolle Alternative zur \"Vorhaltepauschale\" mit besserer Zielgenauigkeit auf der Hand:\r\n- die richtigerweise vorgesehen gezielten Zuschläge für unterfinanzierte Leistungen, z.B. in der Kinder-/Jugendmedizin, deutlich erhöhen\r\n- und entsprechend bei planbaren operativen Leistungen die Erlöse absenken\r\nAuch weitere Nachbesserungsbedarfe liegen u.E. auf der Hand:\r\n- die für 2025 vorgesehene Regelung zum Orientierungswert auf das Jahr 2024 anwenden (wie es vom Bundesgesundheitsminister ursprünglich in Aussicht gestellt wurde)\r\n- sofortige Förderung der Ambulantisierung und aus den Ersparnissen erfolgt die nötige Schließung der Inflationslücke je Behandlungsfall\r\n- sofortige Förderung von Leistungskonzentrationen insbes. in Ballungsräumen durch sofortige Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlages\r\n- Berücksichtigung der stationären Notfallversorgung bei den Ausnahmemöglichkeiten im ländlichen Raum\r\n- mehr Fokus auf die praktische Verbesserung der Versorgungsprozesse und Versorgungsqualität als auf komplexe und teure Baumaßnahmen\r\nWir werden weiterhin für einen sinnvollen Strukturwandel der stationären und intersektoralen Versorgung eintreten und dies bekanntlich praktisch in Bayern aktiv begleiten. Wir werden\r\nweiterhin vom Freistaat verbindlichere Planungsprämissen einfordern. Wir werden respektieren, wenn das KHVVG so mit den derzeitigen fachlichen Mängeln und Risiken beschlossen werden sollte. Wir werden dann aber umso mehr deutlich machen, dass dies spätestens nach der nächsten Bundestagswahl aus unserer Sicht umfassend fachlich nachgebessert werden müsste.\r\nJetzt muss es aus unserer Sicht um die konkreten Inhalte im KHVVG gehen. Die neuen Regelungen sind weder über den Innovationsfonds oder Modellprojekte erprobt worden noch gibt es dafür eine konkrete Blaupause in anderen Ländern. Daher stehen jetzt umso mehr die fachlich versierten Parlamentarier in der Verantwortung, dass die konkreten Gesetzestexte mit den postulieren Zielen zusammenpassen. Wir sind davon überzeugt, dass dies bisher nicht so ist. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006054","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5e/1a/337251/Stellungnahme-Gutachten-SG2407220018.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"In Ihrem Eröffnungsstatement wiesen Sie – wie bereits in der 1. Lesung zum KHVVG – darauf hin, „was bereits gut und bedarfsgerecht läuft, werden wir erhalten“. Und weiter in Richtung Schleswig-Holstein und Bayern: „Gut funktionierende Schlaganfallversorgungsysteme werden nicht zerstört, sondern berücksichtigt.“\r\nMit den aktuell geplanten Regelungen im KHVVG sehen wir die telemedizinischen Schlaganfallnetzwerke in Bayern als gefährdet. Diese sichern seit vielen Jahren sehr erfolgreich die wohnortnahe und qualitativ hochwertige Schlaganfallversorgung in Bayern. Denn gemäß Kabinettsfassung des KHVVG fordert die Leistungsgruppe (LG) Stroke Unit eine LG Neurologie am Standort. Diese Vorgabe weicht von der Regelung in Nordrhein-Westfalen ab, die eine Ausnahme für internistisch geführte Stroke Units und Tele-Stroke-Units vorsieht. \r\nWir sehen dringenden Handlungsbedarf, um eine hochwertige und wohnortnahe Schlaganfallversorgung in Bayern auch in Zukunft zu gewährleisten und fordern im KHVVG eine bundesrechtliche Öffnungsklausel für die Länder analog der geltenden Regelung in NRW:\r\n„In Einzelfällen, in denen aufgrund besonderer Konstellationen Stroke Units als internistisch geführte Stroke Units oder Tele-Stroke-Units geführt werden, tritt an die Stelle der Vorhaltung der Leistungsgruppe Allgemeine Neurologie am Standort und der Beschäftigung von 3 FA für Neurologie (VZÄ) die Kooperation mit einer Klinik, die die Leistungsgruppe Allgemeine Neurologie und die Leistungsgruppe Stroke Unit am Standort vorhält. Die erforderliche Einbindung des neurologischen Sachverstandes kann durch Aufnahme in ein telemedizinisches Schlaganfallnetzwerk und Ausweis im Krankenhausplan des jeweiligen Landes oder eine vergleichbare Kooperationsvereinbarung nachgewiesen werden.“"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-07-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006054","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/11/e3/339507/Stellungnahme-Gutachten-SG2407290005.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wie deutlich wurde, belastet die massive Unterfinanzierung der Krankenhausleistungen die bayerischen Krankenhäuser derzeit enorm. Dies überschattet derzeit die Diskussion über eine Krankenhausreform und die sehr komplexen Regelungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG).\r\nWie vereinbart, möchten wir Ihnen heute gerne weitere Informationen zu den angesprochenen Themen einer zielgerichteten Anpassung im KHVVG zukommen lassen.\r\n1.Die BKG unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die besonders unterfinanzierten Leistungen im Krankenhaus durch den Ausbau gezielter Zuschläge besser finanziell abzusichern. Doch die Regelungen im KHVVG werden diesem selbst gesteckten Ziel bei Weitem nicht gerecht: Derzeit beträgt das Volumen der Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe an den GKV-Gesamtausgaben für die stationäre Krankenhausbehandlung etwas mehr als 0,5 %. Mit dem KHVVG sollen diese Zuschläge nicht einmal fortgeschrieben werden, sondern werden sogar um gut 12 Mio. Euro abgesenkt. Derzeit beträgt das Volumen der Sicherstellungszuschläge nach den Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses etwa 0,08 % an den GKV-Gesamtausgaben für die stationäre Krankenhausbehandlung. Diese sollen mit dem KHVVG lediglich auf rund 0,1 % angehoben werden. Zuschläge für Intensivmedizin, Schlaganfall und spezielle Traumatologie sollen mit dem KHVVG neu eingeführt werden mit einem Gesamtvolumen von ca. 0,16 %. In der Summe würden daher die gezielten Zuschläge für unterfinanzierte Leistungsbereiche im Krankenhaus von ca. 0,58 % lediglich geringfügig auf ca. 0,76 % angehoben werden. Mit diesen geringsten Anpassungen sind keine struktursichernden Maßnahmen möglich. Wir fordern eine Verdopplung dieser gezielten Zuschläge auf min. 1,5 % und dafür einen Verzicht auf die extrem komplexen Regelungen der unerprobten Vorhaltebudgets.\r\n2.Gemäß KHVVG soll die Zuordnung der Behandlungen (ICD/OPS) auf die Leistungsgruppen (LG) nicht – wie im Krankenhausplan NRW – nach medizinischen Grundsätzen erfolgen, sondern nach dem mathematisch-ökonomischen DRG-System. Dies wird zu erheblichen Verwerfungen führen, die mit der Veröffentlichung des „InEK-Groupers“ Ende September 2024 sichtbar werden. Wir fordern eine fachlich-medizinische Zuordnung der Behandlungen in die LG. Außerdem sind die Strukturanforderungen der neuen LG teilweise realitätsfern in einem Flächenbundesland und berücksichtigen weder Fachkliniken noch telemedizinische Versorgungsnetzwerke, die nachweislich gute Qualitätsergebnisse haben. Beispiel: In der LG Stroke-Unit sind aktuell keine Kooperationen vorgesehen, eine Kooperationsmöglichkeit ist jedoch Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der qualitativ hochwertigen und höchst erfolgreichen telemedizinischen Schlaganfall-Netzwerke in Bayern mit Zugang zu einer wohnortnahen Versorgung nach neuesten medizinischen Standards.\r\n3.Das Thema Bürokratie belastet das Personal in den Krankenhäusern zunehmend und lähmt die Patientenversorgung. Jüngstes Beispiel für einen Bürokratiezuwachs ist der Änderungsantrag zum Medizinforschungsgesetz. Konkret bedeuten die vorgesehenen Änderungen, dass beispielsweise für eine Orthopädin oder einen Orthopäden, die oder der bisher der orthopädischen Abteilung zugeordnet ist, die tägliche Arbeitszeit genau dokumentiert werden muss, um auf dieser Basis ohne Sanktionsgefahr die neuen Meldepflichten der Zuordnung ärztlicher Tätigkeit zu den einzelnen Leistungsgruppen erfüllen zu können. Nicht anders stellen sich die bürokratischen Anforderungen unter\r\nanderem in der Kardiologie, der Viszeralchirurgie und der Neurologie dar.\r\nWir, die Bayerische Krankenhausgesellschaft, fordern passend zum 3-Punkte-Plan der Deutschen Krankenhausgesellschaft:\r\n1.Zuordnung der Behandlungen auf die LG nach medizinisch-fachlichen Grundsätzen wie in NRW.\r\n2.Kurzfristige Stabilisierung der Finanzen. Dazu bietet sich eine Verdopplung der bereits etablierten fallzahlunabhängigen Zuschläge an.\r\n3.Spürbare Entlastungen für die Kliniken durch echte Entbürokratisierung.\r\nBitte verlieren Sie im anstehenden Gesetzgebungsverfahren nicht die praktischen Auswirkungen auf die Patientenversorgung und auf das Personal in den Krankenhäusern aus dem Blick. Wird nicht unmittelbar politisch gegengesteuert, rechnen wir in den kommenden Monaten mit weiteren Schließungen, v. a. unter den freigemeinnützigen Kliniken. Die derzeitigen Entwicklungen betrachten wir mit großer Sorge – medizinisch, politisch und gesellschaftlich."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-07-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006054","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ce/ec/355332/Stellungnahme-Gutachten-SG2409190012.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf KHVVG\r\na. Länder mit dünn besiedelten bzw. unterversorgten Gebieten\r\nEinem Ausbau der Sicherstellungszuschläge in unterversorgten Regionen stimmt die BKG zu.\r\nHierzu sollten einerseits die pauschalen Summen, die nur einen geringen Anteil an den GKV-Ge-samtausgaben für die stat. Versorgung haben, zumindest verdoppelt werden.\r\nZum anderen sollten die Kriterien angepasst werden, wonach die Sicherstellungszuschläge nur aufgrund eines geringen Versorgungsbedarfs möglich sind. Laut Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Absatz 3 SGB V heißt es, „Ein geringer Versorgungsbedarf liegt vor, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte im Versorgungsgebiet des Krankenhauses unterhalb von 100 Einwohnerinnen und Einwohnern je Quadratkilometer (100 E./ km²) liegt.“ Dieses Kriterium erweist sich in der Praxis als ungeeignet, so würde eine Erhöhung beispielsweise im bayerischen Wald von 99 auf 101 E./km2 zu einem Wegfall dieses Zuschlags und damit zur Gefährdung der Versorgungssicherheit führen.\r\nDie BKG wandte sich im Mai mit einem Schreiben an das BMG, in dem es um den Sicherstellungszuschlag bei sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen ging. Eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung, wie sie derzeit im KHVVG-RefEntwurf vorgesehen ist, erfüllt aufgrund der möglichen Konstellationen der Leistungsgruppen gemäß § 115g Absatz 3 SGB V (Entwurf KHVVG) nicht die Voraussetzungen für die Basisnotfallversorgung (Stufe 1) und in der Konsequenz nicht die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag. Mit dem Schreiben wurden folgende Lösungsvorschläge genannt, um dieser Problematik entgegenzuwirken:\r\n1)\r\nDer G-BA definiert die Anforderungen in der Regelung zu einem gestuften System der Notfallstrukturen, die von Sicherstellungshäusern nur optional erbracht werden müssen, z. B. die Art und Anzahl der Intensivkapazitäten, Einschränkung bei der 24/7-Versorgung und der Vorhaltung und Qualifikation von Personal. Die Länder können hiervon zur Sicherstellung einer flächendeckenden Notfallversorgung abweichen.\r\n2)\r\n§ 5 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG: Streichung „die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs“\r\n3)\r\nErgänzung des § 115 g SGB V (Entwurf KHVVG) für „Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, welche stationäre Leistungen der Leistungsgruppen AllgINN und AllgCHI erbringen und zur Versorgung von Notfällen geeignet sind, um eine Beschreibung der Teilnahme an einer – integrierten – Notfallversorgung“\r\nb. Länder mit bereits fortgeschrittenen Strukturbereinigungsprozessen\r\nWir teilen nicht die Auffassung, dass es Bundesländer gibt mit flächendeckend bereits fortgeschrittener Strukturbereinigung. Richtig ist, dass in allen Bundesländern in den letzten 20 Jahren sowohl Bettenkapazitäten als auch Behandlungstage abgebaut worden sind. Dies ist auch innerhalb der Bundesländer jeweils regional unterschiedlich erfolgt.\r\n1) Es kann kein Krankenhaus schlechter gestellt werden, weil es zufällig in dem einen oder anderen Bundesland betrieben wird.\r\n2) Es kann auch kein Krankenhaus dauerhaft schlechter gestellt werden, welches z.B. seit vielen Jahren mit 400 Betten betrieben wird gegenüber einem zusammengelegten Krankenhaus aus ehemals 3 kleineren Kliniken mit jetzt ebenfalls 400 Betten.\r\nDie Anlehnung an eine Bettenmessziffer wäre auch deshalb nicht sachgerecht, weil die Finanzierung der Betriebskosten weder heute noch künftig an den Bettenzahlen hängt, sondern an den tat-sächlichen Behandlungszahlen. Die Bettenzahl spielt allein für die Investitionsfinanzierung in der Hoheit der Länder eine Rolle.\r\nZusätzlich gilt es weitere Besonderheiten zu bedenken: in einigen Bundesländern wird die Versorgung für andere Bundesländer teilweise übernommen, so z.B. Berlin teilweise für Brandenburg, Hamburg teilweise für Schleswig-Holstein und Niedersachen, Bayern übernimmt – obwohl es zu den Bundesländern mit unterdurchschnittlicher Bettenmessziffer gehört – auch teilweise bei Spezialversorgungen (z.B. Marianne-Strauss-Klinik für MS) und in der Psychosomatik u.a. für Baden-Württemberg die Versorgung für Menschen aus anderen Bundesländern. In Flächenländern wie Bayern gilt es zudem, die große Fläche und damit weiteren Wege sowie die topografische Besonderheit der Alpen zu bedenken.\r\nBayerische Krankenhausgesellschaft e.V. Seite 2/2\r\nAlternativ schlagen wir vor, dass ein Krankenhaus im laufenden Transformationsprozess für 3 Jahre einen Transformationszuschuss ( u.a. für die Förderung von Personalversetzungen) erhält. Dieser Zuschuss sollte auch für Krankenhäuser gelten, die bereits seit Anfang 2023 aktiv in Transformationsprozesse eingestiegen sind. Dies könnte ein 2,5%-Zuschlag auf die laufenden Betriebs-kosten (Fallerlöse) in diesem Zeitraum sein und damit die aktive Transformation fördern und absichern. Derzeit sehen wir mit Sorge, dass gerade Krankenhäuser im laufenden Transformationsprozess in eine wirtschaftliche Schieflage kommen. Dazu gibt es mehrere Beispiele in den Medien u.a. in Baden-Württemberg aber auch in Bayern wie z.B. bei den Kliniken Südostbayern.\r\nEinen grundsätzlichen Handlungsdruck hinsichtlich der Bundesländer-Ebene sehen wir dagegen nicht in den Bettenzahlen, sondern in den bundesrechtlichen Regelungen zum Landesbasisfall-wert, die für Bundesländer mit hohen Lohn-/Gehaltsniveaus wie z.B. in Baden-Württemberg und Bayern aber auch Hamburg immer problematischer werden. Derzeit verhindern die bundesrechtlichen Regelungen die Möglichkeit einer sachgerechten Berücksichtigung der unterschiedlichen Gehaltsniveaus in den Bundesländern."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-08-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006054","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d4/b8/364282/Stellungnahme-Gutachten-SG2410110006.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"BKG-Stellungnahme zu Änderungsantrag 41 zum KHVVG vom 07.10.2024\r\n\r\nDatum: 10.10.2024\r\n\r\nDie vollständige Refinanzierung aller Personalkosten im Krankenhaus ist mit der vorgesehenen Rege-lung nicht gewährleistet. Das Kernproblem, dass weiterhin zusätzliche Kosten, die aus zusätzlichen Urlaubstagen, Einmalzahlungen oder einem erhöhten Freizeitausgleich bei Bereitschaftsdiensten re-sultieren, nicht refinanziert werden, bleibt bestehen. \r\n\r\nAuch das Bezugsjahr 2024 ist problematisch, denn bei der Ermittlung der Tarifrate 2024 werden die Einmalzahlungen 2023 (TVÖD-Inflationsprämie) abgezogen, obwohl diese nie über den Landesbasis-fallwert refinanziert worden sind. \r\n\r\nDie Finanzierungslücke aus der Vergangenheit wird mit dem Änderungsantrag somit nicht kompensiert. Um die Kostensteigerungen für die Krankenhäuser aus der Vergangenheit zu kompensieren, wäre die volle Tarifrate ab 2022 notwendig. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006054","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fe/8a/364656/Stellungnahme-Gutachten-SG2410140001.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zweite und Dritte Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) am 18.10.2024 im Deutschen Bundestag\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nam 18.10.2024 werden Sie im Deutschen Bundestag über den Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) abstimmen. Sie werden über ein Experiment abstimmen müssen. Weder liegt eine angekündigte Auswirkungsanalyse vor, noch der angekündigte zertifizierte Grouper für die Abbildung der Leistungsgruppen, nach dem extra dafür vorgeschalteten Krankenhaustransparenzgesetz.\r\nWir standen in den letzten Monaten im intensiven Austausch mit Vertreter: innen der Ampelfraktionen, unter anderem bei unseren BKG-vor-Ort-Gesprächen im Juli dieses Jahres. Im persönlichen Kontakt äußerten Sie Verständnis für die schwierige finanzielle Situation der Krankenhäuser und für die enorme bürokratische Last, unter der das Personal in den Krankenhäusern leidet.\r\nAuch Bundesgesundheitsminister Lauterbach signalisierte jüngst beim Deutschen Krankenhaustag am 09.09.2024 Entgegenkommen auf die massive fachliche Kritik an dem Gesetzentwurf und räumte ein, „für die Betriebskosten ist die Art und Weise wie der Landesbasisfallwert berechnet wird, nicht kostendeckend.“ Er stellte Nachbesserungen in Aussicht.\r\nEs sind 51 umfassende Änderungsanträge der Ampel-Fraktionen angekündigt worden, die bis 10.10.2024 aber lediglich in einer Entwurfsfassung vorliegen. Die Änderungsanträge 1, 8. 10 und 29 begrüßen wir ausdrücklich zur sektorenübergreifenden Versorgungssicherheit. Auch Änderungsantrag 11 und 12 gehen grundsätzlich in die richtige Richtung, allerdings wären weiterhin spezialisierte Fachkliniken in Bayern in ihrer Existenz gefährdet, weil Leistungen in der Allgemeinen Chirurgie nur noch in deutlich eingeschränktem Umfang erlaubt wären. Finanzielle Nachbesserungen sind in den Änderungsanträgen aber ausdrücklich nicht vorgesehen. Über die Änderungsanträge 7, 28, 34 und 42 erfolgen sogar für Krankenhäuser in Bayern weitere Einschnitte.\r\nDie im KHVVG geplanten Änderungen am sogenannten Orientierungswert und der Refinanzierung von Tarifsteigerungen laufen praktisch leider weitgehend ins Leere:\r\n1 Orientierungswert:\r\nDie im Gesetzesentwurf geplante Berücksichtigung des vollen Orientierungswertes 2025 hat keinerlei Effekt, weil die Inflationslücke in den Jahren 2022 bis 2024 entstanden ist und so dauerhaft fortgeschrieben wird.\r\nUnser Vorschlag: Als Ausgangsbasis für den Landesbasisfallwert 2025 sollte ein um 1,82 % angehobener Landesbasisfallwert 2024 gelten, was dem vollen Orientierungswert aus 2024 ab 01.01.2025 entsprechen würde.\r\n2 Volle Refinanzierung der Tarifsteigerungen:\r\nDie im Gesetzesentwurf geplante Umsetzung der vollen Refinanzierung der Tarifsteigerung führt aufgrund eines methodischen Fehlers lediglich zu einer Korrektur der Unterfinanzierung für bayerische Krankenhäuser von rund 50 Mio. Euro bei einer Unterfinanzierung von über 800 Mio. Euro jährlich, weil das tariftechnische Regelwerk in den Jahren 2023 und 2024 insbesondere bezüglich der steuerbegünstigten Einmalzahlungen nicht berücksichtigt wird.\r\nUnser Vorschlag: Bei der erstmaligen Anwendung dieser Regelung ab 2025 sollte die kumulierte Tarifsteigerung 2023 und 2024 berücksichtigt werden, weil nur so, dass tariftechnische Regelwerk korrekt abgebildet werden kann.\r\n3 Gezielte Sicherstellung im ländlichen Raum:\r\nDie im Gesetzesentwurf geplante geringe Erhöhung der Zuschläge für Sicherstellungshäuser für die Grundversorgung von 400.000 Euro auf 500.000 Euro ist zu gering, um diese Krankenhäuser im ländlichen Raum weiterbetreiben zu können, nachdem seit 2023 die Auflage einer verpflichtenden G-BA-Notfallstufe mit hohen Vorhaltekosten eingeführt wurde.\r\nUnser Vorschlag: Erhöhung dieses Zuschlages auf 800.000 Euro und zudem die Formulierung eines Auftrages an den G-BA, dass das Kriterium der Bevölkerungsdichte nach „Einwohner je QM“ von unter 100 auf unter 150 angepasst wird, weil dies dem besonders ländlichen Raum entspricht. Ansonsten wären Gebiete z.B. im Bayerischen Wald nicht berücksichtigt.\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nwir möchten Sie in aller Deutlichkeit auf die Auswirkungen der derzeitigen Finanzmisere der Kliniken in Ihren Wahlkreisen aufmerksam machen: Defizite in der aktuellen Größenordnung können nicht mehr von den kommunalen Trägern aufgefangen werden, enorme Erhöhungen der Kreisumlage und Einschnitte in anderen kommunalen Aufgaben stehen auf der Tagesordnung. Es müssen weitere Veränderungen im medizinischen Leistungsspektrum umgesetzt werden, die auch Klinikschließungen zur Folge haben werden, die die Versorgung spürbar verschlechtern. Wir werden gemeinsam mit diesen Auswirkungen auf die Menschen in Ihren Wahlkreisen konfrontiert werden.\r\nIn Bayern gab es in den letzten Jahren laufende Strukturveränderungen. In vielen Wahlkreisen befinden sich Krankenhäuser aktuell in Veränderungsplanungen, um sich auf die Zukunft des medizinischen Fortschritts und der demografischen Entwicklung vorzubereiten und die wirtschaftliche Lage zu verbessern. Diese Kliniken benötigen eine finanzielle Basis oder es drohen Insolvenzen.\r\nWenn das KHVVG am 18.10.2024 mit den derzeit bekannten Änderungsanträgen beschlossen wird, ist dieses von der Bundesregierung als zustimmungsfrei eingestufte Gesetz sofort von den Wirtschaftsprüfern als verbindliche Grundlage einzustufen. Für die Frage einer wirtschaftlichen Fortführungsprognose gibt es dann keinen Raum mehr für Hoffnung auf die mündlichen Zusagen der Bundesregierung, sondern es zählen die harten Fakten. Dies wird die Gefahr von Insolvenzen und Krankenhausschließungen deutlich erhöhen.\r\nWir stellen uns aktiv dem Strukturwandel. Doch dafür ist eine verlässliche Finanzbasis unerlässlich. Ein engagiertes Kreistagsmitglied sagte dazu vor wenigen Wochen in einer Diskussion: „Es kann doch nicht sein, dass wir uns der ambulanten Umwandlung stellen, Bürgerproteste aushalten müssen und dann sind die Defizite genauso hoch, weil es keine ausreichende Finanzierung gibt.“\r\nDer Vollständigkeit halber möchten wir darauf hinweisen, dass der Freistaat Bayern gemeinsam mit den Kommunen 2024 bereits eine Investitionsfinanzierung für die Plankrankenhäuser in Höhe von 800 Mio. Euro stemmt – dies entspricht einer Anhebung von 157 Mio. Euro, rund 24 Prozent. Eine weitere Erhöhung auf eine „Krankenhausmilliarde“ ist eingeplant, womit auch eine Forderung von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen im Freistaat erfüllt wird. Dazu kommen noch die Investitionen für die Universitätsklinika.\r\nIn diesem Sinne appelliere ich an Sie, die Änderungsanträge noch einmal nachzubessern. Ansonsten drohen eklatante Folgen für die Krankenhausversorgung in Bayern.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nRoland Engehausen Geschäftsführer Bayerische Krankenhausgesellschaft"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006054","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d9/80/370697/Stellungnahme-Gutachten-SG2411050007.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der Bayerischen Krankenhausgesellschaft zum KHVVG \r\nvom 05.11.2024\r\n\r\nDie fallbezogene Vorhaltefinanzierung gem. KHVVG bringt eine enorme Komplexität und unklare Auswirkungen mit sich.\r\n\r\nDie Controlling-Teams der Krankenhäuser könnten zwar mit der experimentellen neuen fallbezogenen Vorhaltevergütung vermutlich technisch klarkommen, aber die finanzielle Grundlage für Krankenhäuser verbessert sich nicht. Dagegen sind die Auswirkungen auf eine künftige Über-, Unter- und Fehlversorgung aus Patientensicht in keiner Weise kalkulierbar und riskant. Zudem kommen neue komplexe Aufgaben auf die Planungsbehörden zu, die u.E. ebenfalls kaum einschätzbar sein werden und insbesondere für kleinere Bundesländer auch fachlich eine Herausforderung sein dürften. \r\n\r\nIn der Kabinettsbefassung des KHVVG gibt es bereits 460 Treffer zum Begriff „Vorhalte…“.\r\nIn der final vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossenen Drucksache 20/13407 zu den Änderungsanträgen zusätzlich weitere 306 Treffer zum Begriff „Vorhalte…“.\r\nDie in der Summe an 766 Stellen geregelte/geänderte Vorhalterfinanzierungsregelungen (einschl. Mindestvorhaltezahlen) sind völliges Neuland und unerprobt. Bei Umsetzung einer Krankenhausreform nach NRW-Vorbild wären diese Regelungen überhaupt nicht erforderlich!\r\nDagegen wären gezielte fallzahlunabhängige Vorhaltezuschläge z.B. zur Notfall- und Intensivmedizin, bei denen die Vorhaltekosten besonders relevant sind, einfach und zielgenau regelbar. \r\n\r\nWir hoffen zur Vermeidung dauerhafter Unsicherheit und zur Vermeidung einer stichtags- und korridororientierten Versorgungssteuerung in Krankenhäusern (= noch mehr Ökonomisierung und neue Fehlanreize) weiterhin auf eine Veränderung über die Beratungen im Bundesrat (Vermittlungsausschuss). Alternativ hoffen wir auf Änderungen spätestens nach der nächsten Bundestagswahl."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006054","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a5/1a/373538/Stellungnahme-Gutachten-SG2411140001.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionierungen der DKG und BKG zum weiteren parlamentarischen Verfahren des KHVVG angesichts der aktuellen Regierungskrise\r\nAngesichts der aktuellen Regierungskrise und der unklaren Situation im Hinblick auf die absehbare Terminierung von Neuwahlen hat sich das Präsidium der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am 10. November 2024 mit der Positionierung des Verbands für das weitere parlamentarische Verfahren des KHVVG befasst. Im Rahmen dieser Präsidiumssitzung wurde mit sehr breiter Mehrheit der folgende Beschluss gefasst:\r\n„Die DKG hält an ihrer Forderung fest, das KHVVG im Rahmen eines geordneten parlamentarischen Verfahrens durch die Überstellung des Gesetzentwurfes in den Vermittlungsausschuss an wesentlichen Punkten zu korrigieren und anschließend in einem abschließenden Beschluss durch den Bundestag und den Bundesrat in der veränderten Fassung in Kraft zu setzen. Sie appellieren deshalb an die Bundesländer, in der Sitzung des Bundesrates am 22. November 2024 den Vermittlungsausschuss anzurufen.“\r\nDie DKG betont erneut ihre Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung an einer planvollen Transformation der Krankenhausstrukturen auf der Grundlage eines verbesserten KHVVG.\r\nDie Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. (BKG) unterstützt diese klare DKG-Forderung ausdrücklich:\r\nBegründung\r\nDie aktuelle Regierungskrise ist für die Verbesserung des KHVVG eine Chance, um diese wichtige Reform eines zentralen Bereiches der sozialen Daseinsvorsorge in einem breiten Konsens zwischen Bund und Ländern sowie parteiübergreifend zu beschließen.\r\nAngesichts des möglichen Zeitablaufs bis zur Konstituierung eines neu gewählten Bundestages besteht ausreichend Zeit, bei entsprechender Bereitschaft von Bund und Ländern, ein Vermittlungsverfahren zügig abzuschließen und noch vor Auflösung des Bundestages das Vermittlungsergebnis im Bundestag zur Abstimmung zu stellen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Neuwahlen tatsächlich bereits einige Wochen früher als zunächst angekündigt stattfinden sollten.\r\nDie denkbare Alternative, nun angesichts der absehbaren Neuwahlen im Bund gänzlich auf ein Vermittlungsverfahren zu verzichten und auf eine Nachbesserung des folglich ohne Änderungen beschlossenen Gesetzentwurfes nach der Wahl zu hoffen, ist außerordentlich risikoreich. Dies würde dafür sorgen, dass die Krankenhäuser erneut über viele Monate im Unklaren gelassen werden, welche Instrumente zur wirtschaftlichen Sicherung und Weiterentwicklung der Strukturen zu erwarten sind.\r\nDie wichtigsten Änderungen müssen deshalb im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens fixiert und verbindlich festgelegt werden. Aus Sicht der BKG sind dies:\r\n•Länder-Ausnahmen für eine unbefristete Zuweisung von Leistungsgruppen\r\n•Qualitätsvorgaben auf die Regelungen im NRW-Reformprozess beschränken\r\n•Umstellung auf eine fallunabhängige Vorhaltevergütung bzw. bis zur Umstellung ein Aussetzen dieses nicht erprobten neuen Finanzierungsinstrumentes\r\n•Inflationsausgleich zur Absicherung der Übergangsfinanzierung\r\n\r\nZu diesen Positionen gibt es eine breite Übereinstimmung zwischen Ländern und Krankenhausgesellschaften. Nur mit diesen Änderungen in Kernelementen der Reform wäre eine Auswirkungsanalyse möglich und der Strukturwandel könnte auf einem soliden fachlichen und wirtschaftlichen Fundament stehen. Weitere gesetzliche Anpassungen könnten in der neuen Legislaturperiode an die neue Regierung adressiert werden.\r\nWir appellieren deshalb an die Verantwortung des Freistaates Bayern und aller Bundesländer in einer gemeinsamen Initiative den Vermittlungsausschuss anzurufen und unter Einbeziehung der Fraktionen der SPD sowie der CDU/CSU im Bundestag, ein beschlussfähiges Vermittlungsergebnis zu erarbeiten.\r\nWelche Erwartungen gibt es an ein Vermittlungsverfahren?\r\nEs sollte eine zeitnahe Einigung auf Grundlage des B-Länder-Papiers „Zentrale Gründe für die Anrufung des Vermittlungsausschusses“ vom 4.11.2024 angestrebt werden.\r\nSollte ein Vermittlungsverfahren bis zur Konstituierung eines neuen Bundestages nicht abgeschlossen werden, wäre das Aufsetzen einer besser umsetzbaren Krankenhausreform durch die neue Bundesregierung im breiten Konsens mit den Ländern möglich.\r\nWäre es mit finanziellen Risiken verbunden, wenn das KHVVG nicht käme?\r\nNachdem Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach bereits damit gedroht hat, dass viele Kliniken insolvenzgefährdet wären, wenn das KHVVG nicht käme, ist darauf hinzuweisen, dass der Minister es selbst in der Hand und in der Verantwortung hat. Sollte sich eine zeitnahe Einigung im Vermittlungsausschuss nicht abzeichnen, ist eine solide Übergangsfinanzierung durch die amtierende Regierung, die die Verantwortung trägt, sicherzustellen:\r\n•Keine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit durch bewusstes Auslaufenlassen der bestehenden Zahlungsziel-Regelungen zum Jahresende 2024. Die bisherige Regelung zum verkürzten Zahlungsziel kann und muss erneut durch Rechtsverordnung vom BMG verlängert werden!\r\n•Keine Gefährdung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Kliniken vor einer einvernehmlichen Krankenhausreform, in dem die vom Bundesgesundheitsminister zugesagten finanziellen Verbesserungen über andere Regelungen durch die amtierende Regierung gesichert werden. Die bestehenden Zuschläge für die Geburtshilfe und Pädiatrie dürfen nicht am 31.12.2024 enden!\r\nUnsere BKG-Botschaften:\r\n1.Die Politik gegen Länder und Selbstverwaltung von Minister Lauterbach ist gescheitert. Der bewusst verweigerte Konsens hat in die politische Sackgasse geführt. Dies war auf dem wichtigen Feld der Daseinsvorsorge der falsche Weg. Aber jetzt besteht die Chance, mit gezielten Anpassungen des KHVVG über den Vermittlungsausschuss doch noch eine Grundlage für eine umsetzbare Krankenhausreform zu schaffen.\r\n2.Die amtierende Bundesregierung kann es sich jetzt nicht leisten, die Krankenhausreform gegen breiten Widerstand der Länder durchboxen zu wollen. Die Krankenhausreform braucht das breite Votum der Länder.\r\n3.Sollte der Bund jetzt nicht auf die Länder eingehen und das KHVVG scheitern, ist die amtierende Bundesregierung in der Pflicht, unverzüglich die nötigen finanziellen Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um eine Stabilität der Krankenhausversorgung bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung sicherzustellen.\r\n4.Sollte der Bund jetzt nicht auf die Länder eingehen und das KHVVG scheitern, ist zeitnah eine neugebildete Bundesregierung in der Verantwortung, eine umsetzbare Krankenhausform im Schulterschluss mit den Ländern und der Selbstverwaltung auf den Weg zu bringen. Die Reform ist auf die Kernelemente nach NRW-Vorbild zu beschränken. Auf experimentelle, nicht erprobte Elemente (insbes. fallbezogene Vorhaltefinanzierung, Mindestvorhaltezahlen, Abrechnungsverbote für onkologische Chirurgie) ist zu verzichten. Ziel ist eine bundesweite Krankenhausreform, die verlässlich und bezüglich ihrer Auswirkungen kalkulierbar ist. Damit kann die Krankenhausreform verbessert und beschleunigt werden.\r\n5.Sollte die amtierende Bundesregierung auf die Länderforderungen nicht eingehen und damit das KHVVG scheitern, sind zudem die Bundesländer aufgerufen, über die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) bis zur Neubildung einer neuen Bundesregierung einen abgestimmten Vorschlag für eine umsetzbare Krankenhausreform zu entwickeln.\r\n6.Die Ressourcen im Gesundheitswesen sind finanziell und personell an der Grenze. Eine neue Bundesregierung ist aufgerufen, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Patientensteuerung sektorenübergreifend verbindlicher zu regeln. Dazu gehört als einer der ersten Schritte die Umsetzung einer Reform der Notfallversorgung. Perspektivisch müssen im internationalen Vergleich die stationären Fallzahlen in Deutschland sinken und die Erlöse je Behandlungsfall steigen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006057","regulatoryProjectTitle":"Krankenhaustransparenzgesetz - Bundes-Klinik-Atlas","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b1/3d/313403/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240080.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Aus meiner Sicht ist das konkreteste und aus Patientensicht leider auch gefährliche \r\nBeispiel die Suche nach psychiatrischen bzw. psychosomatischen Erkrankungen. \r\nGeben Sie beispielsweise „Schizophrenie“ ein mit einer Ortsangabe, z.B. Berlin, Köln, \r\nErlangen oder München… \r\nEs werden bei allen psychiatrischen oder psychosomatischen Erkrankungen völlig \r\nungeeignete Kliniken angezeigt. Seit Wochen weisen wir das BMG darauf hin.\r\nDer Hintergrund ist erschreckend einfach:\r\nDas BMG hat sich entschieden, nur somatische Klinken anzuzeigen, die nach dem DRG\u0002Fallpauschalensystem abrechnen. Daher werden alle psychiatrischen oder \r\npsychosomatischen Fachkliniken, die nach dem dafür vorgesehenen PEPP-System \r\nabrechnen, nicht angezeigt.\r\nAber das BMG ermöglicht trotzdem die Suche nach diesen Diagnosen im Bundes-Klinik\u0002Atlas.\r\nEs ist völlig unverständlich, warum das BMG einen Bundes-Klinik-Atlas nach einem \r\nAbrechnungssystem aufbaut und damit die psychiatrischen oder psychosomatischen\r\nKliniken ausgrenzt. Noch unverständlicher - und gefährlich - ist es, dass den \r\nBürgerinnen und Bürgern aber dennoch die Suche nach solchen Diagnosen in diesem \r\nPortal ermöglicht werden. Was das soll, ist nicht zu verstehen. Dies ist mehr als \r\nschlampig gemacht und bestenfalls gedankenlos. Ignorant ist, dass die Suche nach \r\nsolchen Diagnosen weiterhin möglich ist, obwohl das Portal jetzt schon etwa einem \r\nMonat live ist.\r\nGefunden werden nur „Zufallstreffer“, vermutlich anhand von Nebendiagnosen aus \r\ndem Abrechnungssystem. Dies ist natürlich totaler Blödsinn."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006057","regulatoryProjectTitle":"Krankenhaustransparenzgesetz - Bundes-Klinik-Atlas","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c6/0d/313405/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240081.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Pressemitteilung\r\nvom 17.06.2024\r\nSeite 1 von 2\r\nPressestelle der Bayerischen Krankenhausgesellschaft\r\nIhre Ansprechpersonen: Eduard Fuchshuber, Daniela Bartl\r\nRadlsteg 1 | 80331 München | T: 089 290830-61 oder -36 | kom@bkg-online.de | \r\nwww.bkg-online.de | www.linkedin.com/company/krankenhausgesellschaft\r\nBundes-Klinik-Atlas muss dringend besser werden –\r\nBKG-Gremium mit Expert:innen macht konstruktive Vorschläge\r\nSeit dem Start vor genau einem Monat nimmt die Kritik am Bundes-Klinik-Atlas des \r\nBundesgesundheitsministeriums (BMG) ständig zu. Offenkundige Fehler, unverständliche \r\nSuchergebnisse und missverständliche Interpretationen verärgern Krankenhäuser, \r\nBundesländer und viele Expert:innen. Ein konkreter Nutzen für Patient:innen ist nicht \r\nerkennbar. Aus der Gesundheitsministerkonferenz heraus wird die Abschaltung gefordert. \r\nDie Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) hat in den letzten Wochen mit einem \r\nGremium von ärztlichen und pflegerischen Expert:innen aus bayerischen \r\nKrankenhäusern eine fundierte Bewertung vorgenommen. \r\n„Wir verstehen die umfassenden Forderungen nach einem sofortigen Abschalten des \r\nBundes-Klinik-Atlas und können die berechtigten Kritiken bestätigen“, so der \r\nGeschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, Roland Engehausen, beim \r\nPressegespräch am Montag in München und ergänzt: „Wir sind realistisch, dass der \r\nBundes-Klinik-Atlas trotz der Fehler nicht abgeschaltet wird, denn das BMG hat sich mit \r\ndem Krankenhaustransparenzgesetz zum Betrieb eines eigenen Portals verpflichtet, \r\nobwohl es schon seit vielen Jahren bewährte Angebote, zum Beispiel das Deutsche \r\nKrankenhausverzeichnis, gibt“, so Engehausen. \r\n„Aber wir erwarten wenigstens, dass das BMG die Suchmöglichkeit nach psychiatrischen \r\nund psychosomatischen Diagnosen umgehend abschaltet, solange die dafür geeigneten \r\nKrankenhäuser gar nicht im Bundes-Klinik-Atlas aufzufinden sind. Für Patient:innen \r\nwerden aktuell völlig falsche Empfehlungen bei der Suche nach psychiatrischen und \r\npsychosomatischen Diagnosen angezeigt“.\r\nUm nicht bei der reinen Kritik zu bleiben, legte das Gremium heute einen 15 Punkte \r\numfassenden Verbesserungskatalog für eine bessere Qualitäts- und \r\nPatientenorientierung im Bundes-Klinik-Atlas vor. „Wir sehen uns mit unserer Erfahrung \r\naus vielen Jahren der Qualitätssicherung in bayerischen Krankenhäusern in der \r\nVerantwortung, konstruktive Verbesserungsvorschläge zu machen, um im Sinne einer \r\nguten Unterstützung für Patient:innen den Bundes-Klinik-Atlas nach diesem Fehlstart \r\nbesser machen zu können.“\r\nEine der wichtigen Forderungen ist die deutliche Kennzeichnung als „Beta-Version“. \r\nZudem ist der intransparente Suchalgorithmus dringend zu verbessern und eine \r\nDifferenzierung zwischen der Expert:innen- und Patient:innensuche vorzunehmen. \r\nLeider fehlt in der Darstellung auch eine Differenzierung zwischen Kinder- und \r\nErwachsenenmedizin, was bei Fachkliniken der Kinder- und Jugendmedizin zu falschen \r\nErgebnissen und Interpretationen führen kann. \r\nNach Einschätzung des Gremiums ist zudem ein transparentes Fehlerberichtigungs- und \r\nVersionssystem erforderlich und zur zeitnahen Anpassung veralteter Daten ist ein \r\ndirekter Kommunikations-Kreislauf mit den Krankenhäusern zu etablieren. \r\nZusätzliche Bürokratie und Sanktionsandrohungen, wie kürzlich durch den \r\nBundesgesundheitsminister als Lösung geplant, sind dagegen der falsche Weg. \r\nPressemitteilung\r\nvom 17.06.2024\r\nSeite 2 von 2\r\nPressestelle der Bayerischen Krankenhausgesellschaft\r\nIhre Ansprechpersonen: Eduard Fuchshuber, Daniela Bartl\r\nRadlsteg 1 | 80331 München | T: 089 290830-61 oder -36 | kom@bkg-online.de | \r\nwww.bkg-online.de | www.linkedin.com/company/krankenhausgesellschaft\r\nDen kompletten 15-Punkte-Katalog sowie die Auflistung der Mitglieder des Expert:innen\u0002Gremiums finden Sie in der Anlage zu dieser Pressemitteilung.\r\nDas Expert:innen-Gremium erwartet, dass das Bundesgesundheitsministerium die \r\nQualitätssicherung im Bundes-Klinik-Atlas selbst ernst nimmt und notwendige \r\nVerbesserungen schnellstens vornimmt. \r\nDie BKG bietet dafür im Sinne der Qualitätstransparenz ausdrücklich ihre Unterstützung \r\nan; so auch die Mitglieder im Gremium der Expert:innen aus den Krankenhäusern in \r\nBayern, die seit Jahren an den praktischen Qualitätsverfahren nach Bundes- und \r\nLandesrecht arbeiten. \r\nAus Sicht der BKG ist es wichtig, dass wieder positiv über die umfänglichen \r\nQualitätsmaßnahmen der Teams in den Krankenhäusern gesprochen werden kann und \r\ndie Weiterentwicklung der Qualitätstransparenz nicht von der berechtigen Dauerkritik am \r\nBundes-Klinik-Atlas überschattet wird. Derzeit werden die umfassenden Jahres\u0002Qualitätsberichte für 2023 in den Krankenhäusern erstellt, an denen mit viel Engagement \r\nin den Kliniken gearbeitet wird und die regelmäßig die hohen Qualitätsstandards in den \r\nKrankenhäusern darstellen.\r\n„Es sollte jetzt an der Zeit sein, dass das BMG die Qualitätstransparenz mit den \r\nKrankenhausverantwortlichen und -praktiker:innen gemeinsam gestaltet und nicht \r\ndagegen“, resümiert Engehausen am Ende der Vorstellung.\r\n____________________________\r\nDie Bayerische Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss von etwa 190 (***) Krankenhausträgern mit über 360 Krankenhäusern (**) \r\nund insgesamt ca. 76.000 Betten (**) in Bayern. Ca. 2,57 Mio. Patient:innen (*) werden jährlich in den bayerischen Krankenhäusern umfassend \r\nstationär sowie weitere 3 Mio. (*) Menschen ambulant behandelt. Zusätzlich versorgen die Kliniken im Freistaat rund 1,7 Mio. ambulante \r\nNotfallpatient:innen (*). Die bayerischen Krankenhäuser erbringen hierfür das gesamte Leistungsspektrum der medizinischen und pflegerischen \r\nVersorgung. Die Einrichtungen sind zugleich einer der bedeutendsten Arbeitgeber Bayerns. Rund 210.000 (*) Menschen der verschiedensten \r\nBerufe beziehen ihr Einkommen von bayerischen akutstationären Krankenhäusern, davon über 33.000 Ärzt:innen (*) sowie über 70.000 (*) im \r\nPflegedienst, knapp 40.000 (*) im medizinisch-technischen und über 20.000 (*) im technischen Dienst, 50.000 (*) in weiteren Berufen und \r\nTätigkeitsbereichen im Krankenhaus. Etwa 13.000 (*) Auszubildende in der Pflege sowie etwa 2.300 (*) in einer Vielfalt von weiteren \r\nAusbildungsberufen werden in den Kliniken im Freistaat ausgebildet.\r\n(aktualisiert: 05/2024; Quelle: *Statistisches Landesamt - Krankenhausstatistik 2022, **Bayerischer Krankenhausplan 2024, ***BKG"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006057","regulatoryProjectTitle":"Krankenhaustransparenzgesetz - Bundes-Klinik-Atlas","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7f/2e/313407/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240082.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"20240529 KA Bundes Klinik Atlas [Schreibgeschützt] \r\nÄnderungen und Kommentare des Hauptdokuments \r\nSeite 1: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 17:51:00 \r\nund verantwortet \r\nSeite 1: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 17:53:00 \r\n, \r\nSeite 1: Gelöscht Engehausen, Roland 29.05.2024 17:53:00 \r\n oder \r\nSeite 1: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 17:53:00 \r\noder irreführende \r\nSeite 2: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 17:54:00 \r\nbzw. irreführende \r\n1.\r\nSeite 2: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 17:54:00 \r\nschriftlich, per Mail und über das Kontaktformular im Bundes-Klinik-Atlas \r\n1.\r\nSeite 2: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 17:55:00 \r\nbzw. irreführende \r\n1.\r\nSeite 2: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 17:56:00 \r\n1.\r\nZu welchen Datenüberprüfungen wurden die Krankenhäuser vorab vom Bundes\u0002gesundheitsministerium bzw. vom IQTIG konkret aufgefordert und wann war dies. \r\n1.\r\nSeite 2: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 17:59:00 \r\n und wie wird eine Transparenz der Änderungen sichergestellt \r\n1.\r\nSeite 2: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 18:09:00 \r\n1.\r\nWie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass im Bundes-Klinik-Altlas \r\neine Suche nach psychiatrischen Krankheiten am Beispiel Schizophrenie mit Ort\u0002angabe Andernach oder Erlangen möglich ist und Krankenhäuser mit sehr niedri\u0002ger Fallzahl angezeigt werden? Ist das Suchergebnis in diesen Beispielen für Pati\u0002enten, Angehörige und niedergelassene Arztpraxen aus Sicht der Bundesregierung \r\nnutzbar? Ist aus Sicht der Bundesregierung bei der gleichen Sucheingabe im Deut\u0002schen Krankenhaus Verzeichnis das Suchergebnis nutzbar? \r\n1.\r\nSeite 3: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 18:02:00 \r\n Ist vorher geprüft worden, ob ein Krankenhaus im roten Bereich dargestellt wird, \r\nobwohl die Pflegepersonaluntergrenzen vollumfänglich erfüllt sind? Welche Ab\u0002leitungen trifft die Bundesregierung in dem Fall, dass ein Krankenhaus im Bundes\u0002Klinik-Atlas beim Pflegepersonalquotienten im roten Bereich eingeordnet wird, \r\nwelches die Pflegepersonaluntergrenzen einhält? \r\n1.\r\nSeite 3: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 18:01:00 \r\n Auf welcher Datengrundlage erfolgten die Änderungen beim Update. \r\n1.\r\nSeite 3: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 18:08:00 \r\neine Prüfung von \r\n1.\r\nSeite 3: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 18:08:00 \r\nn \r\n1.\r\nSeite 3: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 18:07:00 \r\nangekündigt haben \r\n1.\r\nSeite 3: Gelöscht Engehausen, Roland 29.05.2024 18:08:00 \r\ngeltend machen \r\n1.\r\nSeite 3: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 18:08:00 \r\neine Prüfung von \r\n1.\r\nSeite 3: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 18:08:00 \r\nn \r\n1.\r\nSeite 3: hat eingefügt Engehausen, Roland 29.05.2024 18:08:00 \r\n angekündigt haben \r\n1.\r\nSeite 3: Gelöscht Engehausen, Roland 29.05.2024 18:08:00 \r\n geltend machen \r\n1.\r\nÄnderungen der Kopf- und Fußzeile \r\nTextfeldänderungen \r\nÄnderungen an Textfeldern in der Kopf- und Fußzeile \r\nFußnotenänderungen \r\nEndnotenänderungen "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-31"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006057","regulatoryProjectTitle":"Krankenhaustransparenzgesetz - Bundes-Klinik-Atlas","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/78/af/313409/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240083.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"vor einer Woche wurde bekanntlich der Bundes-Klinik-Atlas vom Bundesgesundheitsminister \r\nin einer Pressekonferenz vorgestellt und live geschaltet. Es zeigten sich bereits nach sehr \r\ngrober Durchsicht offenkundige Fehler, die wir uns weder fachlich noch technisch erklären \r\nkönnen. Beispielsweise waren so einfache Dinge wie die Darstellung der Notfallstufen falsch, \r\nobwohl die Daten in den Qualitätsberichten und entsprechend auch im langjährig \r\nbestehenden Deutschen Krankenhaus-Verzeichnis richtig sind.\r\nUrsprünglich wollten wir uns in der BKG den Bundes-Klinik-Atlas zunächst fachlich sehr \r\ngründlich anschauen mit den Expertinnen und Experten für Qualitätssicherung in den \r\nKrankenhäusern, die an den offiziellen IGTIG-Qualitätsverfahren praktisch teilnehmen. \r\nDaher haben wir für den 17.6., also genau einen Monat nach der Veröffentlichung, bereits zu \r\neinem fachlichen Presse-Experten-Gespräch eingeladen.\r\nWir sahen uns allerdings aufgrund der offenkundig grob fehlerhaften Darstellungen, \r\nmissverständlichen Suchergebnissen nach Krankheiten bezüglich der Fallzahlen und \r\nmissverständlichen Interpretationen z.B. hinsichtlich des Pflegepersonalquotienten \r\ngezwungen, frühzeitig die Krankenhäuser darauf hinzuweisen, die eigenen Darstellungen zu \r\nüberprüfen und bei Fehlern das Bundesgesundheitsministerium als Verantwortlicher für den \r\nBundes-Klinik-Atlas im individuellen Einzelfall aufzufordern, die Daten zu korrigieren. Dies \r\nerfolgt seit dieser Woche und wir haben die Kliniken darum gebeten, uns als \r\nSelbstverwaltungsvertretung darüber zu informieren.\r\nBeigefügt senden wir Ihnen exemplarisch den DKG-Pressespiegel von heute zu und \r\nmöchten auf den Bericht auf Seite 5 – 6 aus der Donauwörther Zeitung mit Zitaten von Frau \r\nWoratsch, Vorständin der Donau Ries Kliniken gKU verweisen. Darin lesen Sie u.a. auf Seite \r\n6:\r\nUnterm Strich bezeichnet Woratsch diese erste Stufe des Bundes-Klinik-Atlas, der noch in \r\nzwei Schritten erweitert werden soll, als „sehr schlecht erarbeitet – fast schlampig“. „Die \r\nFrage ist immer, wie stelle ich die Daten dar. Das ist die Schwierigkeit bei Gesundheitsdaten: \r\nJeder kann eigene Schlüsse ziehen, aber eben auch die falschen.“ Die Donau Ries Kliniken \r\nstünden darum in Kontakt mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, der die \r\nKrankenhäuser alle Fehler und Unstimmigkeiten im Bundes-Klinik-Atlas bis Freitag melden \r\nkönnen. Diese werden im Anschluss gesammelt an das BMG geschickt. Abgesehen davon, \r\ndass es mit dem deutschen Krankenhausverzeichnis bereits eine ähnliche Seite gebe, \r\nkritisiert Woratsch auch, dass eine Seite mit so wichtigen Infos nicht zunächst in einer \r\nTestphase online gegangen sei. Denn so hätte man vermeiden können, was nun der Fall sei: \r\n„Jetzt haben wir faktisch eine Falschdarstellung.“\r\nDer BKG ist es wichtig, gegenüber der Öffentlichkeit und Politik deutlich zu machen, dass wir \r\nfür Qualität und Transparenz in der (stationären) Versorgung stehen. Wir haben bekanntlich \r\ndas Deutsche Krankenhaus Verzeichnis dieses Jahr bereits um eine weitere \r\nTransparenzsuche ergänzt. Wir hätten gerne bei der Entwicklung und Qualitätssicherung des \r\nBundes-Klinik-Atlas unterstützt. Aber leider wurden die Krankenhausgesellschaften als \r\nSelbstverwaltungsinstitutionen der Krankenhäuser und die Krankenhäuser am letzten Freitag \r\nohne Möglichkeit einer vorherigen Qualitätskontrolle vor vollendete Tatsachen gestellt. \r\nDeshalb sind nun mühevolle Korrekturen erforderlich und bis dahin sehen wir die Gefahr \r\neiner Verunsicherung von Patientinnen und Patienten. Soweit wir es beobachten können, \r\nhaben sich einige Daten im Bundes-Klinik-Atlas seit dem Start dynamisch verändert, ohne \r\ndass wir diese Korrekten in diesem Portal nachvollziehen können, weil die Änderungen nicht \r\ntransparent sind. Wir gehen davon aus, dass an diesem Portal offenbar laufend gearbeitet \r\nwird und hoffentlich auch Fehler vom BMG korrigiert werden, was allerdings nicht \r\nnachvollziehbar ist. Es ist derzeit für uns nicht absehbar, wann der Bundes-Klinik-Atlas eine \r\nakzeptable Datenqualität erreicht haben könnte. \r\nWir möchten Sie daher bitten, uns im Sinne korrekter Patienteninformationen bei dem \r\nBemühen zu unterstützten, dass der Bundes-Klinik-Atlas zeitnah und nachvollziehbar \r\nnachgebessert wird. Derzeit wäre es aus unserer Sicht besser, den Bundes-Klinik-Atlas bis\r\ndahin nochmal vom Netz zu nehmen, um falsche Patienteninformationen zu vermeiden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006057","regulatoryProjectTitle":"Krankenhaustransparenzgesetz - Bundes-Klinik-Atlas","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ab/59/313411/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240084.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Beigefügt übersenden wir Ihnen unser Schreiben an H. Bundesgesundheitsminister \r\nLauterbach mit unseren 15-Punkte-Katalog zur dringenden Nachbesserung des Bundes\u0002Klinik-Atlas.\r\nImmerhin hat der Bundesgesundheitsminister nun selber ein umfassendes Update und \r\ngleichzeitig eine inhaltliche Reduzierung angekündigt. \r\nMit einem Warnhinweis auf der Startseite geht er immerhin auf die psychiatrischen \r\nDiagnosen ein, aber leider ist die Suche nach diesen Diagnosen auch heute weiterhin \r\ntechnisch möglich.\r\nUnverständlicherweise sagt Minister Lauterbach laut Medienberichten: \"Zum großen Teil ist \r\nsie unberechtigt. Die verwendeten Behandlungsdaten, hinter denen 16 Millionen Versicherte \r\nstehen, stimmen. Wären Daten falsch gewesen, hätte ich den Atlas vom Netz genommen\"\r\nhttps://www.bibliomedmanager.de/news/klinikatlas-soll-verstaendlicher-werden-update-in\u0002wenigen\u0002tagen?utm_source=sfmc&utm_medium=email&utm_campaign=BibMan_2024_06_19196202\r\n4153352800&utm_term=https%3a%2f%2fwww.bibliomedmanager.de%2fnews%2fklinikatlas\u0002soll-verstaendlicher-werden-update-in-wenigen-tagen&utm_id=156296&sfmc_id=97839357\r\nGgs. spielen bei dieser Behauptung, dass es keine falschen Daten gäbe, auch rechtliche \r\nbzw. politische Fragen eine Rolle. \r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\nseit dem Start des Bundes-Klinik-Atlas Mitte Mai haben uns zahlreiche Beschwerden unserer \r\nMitglieder erreicht. Beklagt werden bekanntlich offenkundige Fehler, unverständliche \r\nSucherergebnisse und missverständliche Interpretationen. Dies bedauern wir sehr, weil wir \r\neine hohe Qualitätstransparenz in der Versorgung für die Patientinnen und Patienten enorm \r\nwichtig finden. Aus unserer Sicht ist die Qualitätstransparenz in der stationären Versorgung \r\nbereits gut entwickelt und bekanntlich gibt es schon längere Zeit Portale sowohl der \r\nKrankenhausgesellschaften als auch der Krankenkassen. Wenn nun das \r\nBundesgesundheitsministerium selber ein Portal aufbaut, sind damit nicht nur weitere \r\nAufwände verbunden, sondern ein besonders hoher Anspruch an inhaltlicher Korrektheit und \r\nguter Aussagekraft sollte selbstverständlich sein. Keinesfalls sollte das gemeinsame Ziel \r\neiner hohen Qualitätstransparenz dadurch in Zweifel gezogen werden, weil die Umsetzung \r\neiner Portallösung massiv fehlerhaft ist. \r\nGemeinsam mit einem Gremium von ärztlichen und pflegerischen Expert:innen aus \r\nbayerischen Krankenhäusern hat die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) eine \r\nfundierte Bewertung der im Bundes-Klinik-Atlas veröffentlichten Angaben vorgenommen. In \r\n15 Punkten haben die Mitglieder des BKG-Expert:innen-Gremiums nun notwendige \r\nAnpassungen des Bundes-Klinik-Atlas statuiert. Alle Expert:innen wirken seit vielen Jahren in \r\nden G-BA-Verfahren mit, mit denen die Qualität der stationären Versorgung gemessen, \r\nverglichen und bewertet wird und gem. § 137a SGB V vom Institut für Qualitätssicherung und \r\nTransparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) sowie durch die entsprechende \r\nLandesarbeitsgemeinschaften der Selbstverwaltung gem. der Richtlinie zur datengestützten \r\neinrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) – und ergänzenden \r\nLandesvereinbarungen wie in Bayern zur Schlaganfallversorgung – praktisch umgesetzt \r\nwird. \r\nSehr geehrter Herr Minister, unseren 15-Punkte-Katalog lassen wir Ihnen anbei zukommen. \r\nUnser Ziel ist eine Unterstützung zur besseren Qualitäts- und Patientenorientierung des \r\nBundes-Klinik-Atlas. Gerne bieten wir eine inhaltliche Unterstützung in der Sache an, bspw. \r\nbei der Frage der Erweiterung von Zertifikaten, die für Patient:innen eine leicht verständliche \r\nQualitätsbotschaft darstellen können. Ebenso ist es aus unserer Sicht wichtig, für die \r\nWeiterentwicklung und Aktualität einen sinnvollen Kommunikationskreislauf mit den Kliniken \r\nzu etablieren, der zum Mitmachen und Nutzen des Portals einladen sollte, anstelle den \r\nKliniken noch mehr bürokratische und sanktionsbehaftete Meldepflichten gesetzgeberisch \r\naufzuerlegen, die wenig zusätzliche Erkenntnisse aber – wie bei einer nahezu unmöglichen \r\nAufteilung der ärztlichen Arbeitszeit nach Leistungsgruppen – neue Fehlerquellen beinhalten.\r\nWir entnehmen der Fachpresse, dass Sie nun an einem Update des Bundes-Klinik-Atlas \r\narbeiten. Dies begrüßen wir sehr. Sofort zu ändern ist aus unserer Sicht die technische \r\nSuchmöglichkeit nach psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, solange die \r\ndafür geeigneten Krankenhäuser überhaupt nicht im Bundes-Klinik-Atlas enthalten sind. Herr \r\nMinister, bitte veranlassen Sie, dass die technische Suche nach solchen Erkrankungen \r\nsofort im Bundes-Klinik-Atlas gestoppt wird und nicht länger ungeeignete Kliniken angezeigt \r\nwerden. Es reicht nicht, in den Benutzerhinweisen das Problem zu beschreiben. Gerne \r\nmöchten wir und unsere mitwirkenden praktischen Expertinnen und Experten aus den \r\nKrankenhäusern in Bayern darüber hinaus mit Ihrem Haus ins Gespräch zu unseren 15 \r\nPunkten kommen, um an einer nachhaltigen Verbesserung mitzuwirken. Über eine \r\nGesprächseinladung freuen wir uns. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006057","regulatoryProjectTitle":"Krankenhaustransparenzgesetz - Bundes-Klinik-Atlas","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ce/ea/313413/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240087.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"15-Punkte-Vorschlag zur Überarbeitung des Bundes-Klinik-Atlas‘ \r\n1) Kennzeichnung als Beta-Version, wenn der Bundes-Klinik-Atlas nicht bis zu einer \r\numfassenden Überarbeitung vom Netz genommen wird. \r\n2) ICD-/OPS-Suche muss laienverständlicher werden, z. B. durch fehlerfreien Ausbau \r\ndefinierter Schlagwortsuche. \r\n3) Es sollte eine zielgruppenbezogene Suche einfach verständlich für Patient:innen sein und \r\nals spezielle Suche für Fachpersonal eingeführt werden. \r\n4) Der Suchalgorithmus muss transparent erkenn- und nachvollziehbar werden. \r\n5) Eine definierte Schlagwortsuche sowie die individuelle Suche müssen bei gleichen \r\nBegriffen auch zu den selben Ergebnissen kommen. \r\n6) Eine individuelle Suche darf nicht nur ICD-Codes „nicht näher bezeichnet“ als Trefferbild \r\nausweisen, z. B. bei Brustkrebs C50.9. \r\n7) Die Möglichkeit der Suche nach psychiatrischen und psychosomatischen Diagnosen ist \r\nabzustellen, bis die entsprechenden Fachkliniken im Bundes-Klinik-Atlas enthalten sind. \r\n8) Es ist eine Klarstellung erforderlich, dass die Angabe des Pflegepersonalquotienten auf \r\ndas Gesamthaus bezogen keine Aussagekraft für die Qualität der Versorgung in der \r\njeweiligen Fachabteilung hat. \r\n9) Bei der Darstellung des Pflegepersonalquotienten „als Tacho“ muss im Bundes-Klinik\u0002Atlas deutlich darauf hingewiesen werden, dass der technisch ermittelte „rote Bereich“ \r\nkeinesfalls bedeutet, dass diese Kliniken nicht die gesetzlichen Pflegepersonaluntergrenzen \r\neinhalten würden. \r\n10) Sowohl beim Pflegepersonalquotienten als auch bei künftigen Qualitätsparametern ist \r\neine Risikoadjustierung erforderlich, damit Krankenhäuser mit besonders komplexen \r\nVersorgungen nicht benachteiligt werden. \r\n11) Es ist eine Differenzierung zwischen Kinder- und Erwachsenenmedizin erforderlich, da \r\nKinder im aktuellen System nicht transparent abgebildet sind. \r\n12) Die Abbildung von Zertifikaten im Bundes-Klinik-Atlas wird als verständliche \r\nPatient:innen-Information unterstützt, wobei Zertifikate auch die Qualifikation des Personals \r\nund spezielle Weiterbildungen widerspiegeln sollten. \r\n13) Datenvalidierung: Weitere Updates sollten zunächst stets den Kliniken zur \r\nQualitätssicherung zugänglich sein, bevor eine Freischaltung erfolgt. \r\n14) Ein transparentes Fehlerberichtigungs- und Versionssystem ist erforderlich. \r\n15) Zur zeitnahen Anpassung veralteter Daten ist ein direkter Kommunikations-Kreislauf mit den \r\nKrankenhäusern zu etablieren. Zusätzliche Bürokratie und Sanktionsandrohungen sind zu \r\nvermeiden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010839","regulatoryProjectTitle":"Ablehnung des fachfremden Änderungsantrag Nr. 7 zum Entwurf des Medizinforschungsgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/cd/55/330740/Stellungnahme-Gutachten-SG2407040006.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zusätzliche Bürokratie zulasten der Patientinnen und Patienten verhindern\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,\r\ndie Regierungsfraktionen haben kürzlich einen fachfremden Änderungsantrag zum Medizinforschungsgesetz eingebracht, der Fachärztinnen und -ärzte in den Krankenhäusern künftig verpflichtet, ihre in den einzelnen Leistungsgruppen aufgewandte Arbeitszeit minutiös zu dokumentieren und quartalsweise darüber zu berichten. Ärztinnen und Ärzte müssten ihre Zeit-angaben künftig prüfsicher festhalten, damit diese in jedem Quartal dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet werden können. In der Konsequenz käme zu den bereits heute umfangreichen Bürokratielasten eine erhebliche Belastung für das medizinische Personal in den Kliniken hinzu.\r\nZu unserem Bedauern und Unverständnis müssen wir feststellen, dass viele Gesetzesänderungen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einem enormen Bürokratieaufwuchs in den Krankenhäusern verbunden sind. Dadurch geht wertvolle Zeit für die ärztliche und pflegerische Versor-gung der Patientinnen und Patienten verloren. Zudem steigt angesichts des Fachkräftemangels das Risiko für Personalengpässe.\r\nWir, die Bayerische Landesärztekammer sowie die Bayerische Krankenhausgesellschaft, appellieren daher an Sie, auf zusätzliche Bürokratielasten zu verzichten und den vorliegenden Änderungsantrag abzulehnen.\r\n\r\nKonkret bedeuten die vorgesehenen Änderungen, dass beispielsweise für eine Orthopädin oder einen Orthopäden, die oder der bisher der orthopädischen Abteilung zugeordnet ist, die tägliche Arbeitszeit minutengenau mit Verweis dokumentiert werden muss. Auf dieser Basis kann dann eine prüfgenaue Zuordnung zu den einzelnen Leistungsgruppen erfolgen. Nicht anders stellen sich die bürokratischen Anforderungen unter anderem in der Kardiologie, der Viszeralchirurgie und der Neurologie dar.\r\nDamit sind rund drei Viertel der in den Krankenhäusern stationär behandelten Fälle direkt von diesem massiven Bürokratieschub betroffen. Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und hochgradig irritierend, dass die vorgenannten Anforderungen plötzlich vonseiten des BMG ohne inhaltlichen Kontext erhoben werden, obwohl sie bereits im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes als praxisfern und übertrieben verworfen worden sind.\r\nBitte lassen Sie als Abgeordnete nicht zu, dass durch noch mehr Bürokratie die Qualität der Patientenversorgung leidet und das medizinische Personal demotiviert wird. Schon jetzt müssen viele Ärztinnen und Ärzte drei bis vier Stunden am Tag für Dokumentationspflichten und Bürokratie aufwenden.\r\nWir hoffen auf Ihre Unterstützung und stehen gerne zum Austausch bereit."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-07-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011396","regulatoryProjectTitle":"Auskömmliche Refinanzierung der Fixkosten im Krankenhaus bei rückläufiger Leistungsentwicklung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/db/87/339516/Stellungnahme-Gutachten-SG2408010007.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wir unterstützen die Vorschläge der DKG zur Entbürokratisierung, die die DKG im April d. J. dem BMG übermittelte.\r\n\r\nEs braucht eine möglichst zeitnahe Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlags (derzeit im KHVVG erst für 2027 vorgesehen). Der FDA verhindert derzeit Leistungskonzentrationen bzw. bestraft diese. Die Dokumentationspflichten im Medizinforschungsgesetz sollten kritisch geprüft werden.\r\n\r\nFür eine Reduzierung der stationären Leistungen bzw. Betten müssen die Finanzierungsinstrumente angepasst werden. Zum einen im Hinblick auf die Ambulantisierung, zum anderen in Bezug auf die Refinanzierung der beim Krankenhaus verbleibenden Fixkosten. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber mit der Anpassung des § 10 Abs. 4 KHEntgG Ende 2022 mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ausgeschlossen. Seitdem ist bei rückläufigen Leistungsentwicklungen eine Berücksichtigung im Landesbasisfallwert vollständig ausgeschlossen. Damit wurde jedweder Rechtsanspruch für die Refinanzierung steigender Fallkosten infolge von Leistungsrückgängen genommen – und dies, obwohl eine geringe stationäre Leistungszahl erklärtes politisches Ziel ist. Somit ist es in dem Finanzierungssystem nicht mehr möglich, auf Leistungsrückgänge mit sachgerechten Korrekturen zu reagieren. Ausführlich legte dies die DKG in ihrer Stellungnahme zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz dar: 2022-10-04_DKG-Stellungnahme_RegE_KHPflEG.pdf (dkgev.de) (S. 26 ff)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-07-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012680","regulatoryProjectTitle":"Auskömmliche Finanzierung der Notfallversorgung in Krankenhäusern, Einbeziehung Rettungsdienst in INZ-Bestimmung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fd/32/362878/Stellungnahme-Gutachten-SG2410070001.pdf","pdfPageCount":10,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Mehr Sicherheit ist nötig\r\nDie Ergebnisse der Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen\r\nwerden als Zäsur eingeordnet, weil in diesen Ländern\r\nnun jeweils eine als gesichert rechtsextrem geltende Partei\r\ndie größten Fraktionen in den Parlamenten stellt. Als Ursache\r\ndieses Wahlergebnisses werden die Sorgen hinsichtlich\r\ninnerer und äußerer Sicherheit genannt, aber auch die\r\nSorge um die soziale Sicherheit. In beiden Bundesländern\r\nwar auch das Krankenhaussterben ein sichtbares Thema im\r\nWahlkampf. Dies wird auch in Brandenburg so sein.\r\nWenn die Ampel-Fraktionen im Bundestag nun selbstkritisch feststellen, dass\r\nsie den Bürger:innen wieder mehr Sicherheit durch verlässliche Politik geben\r\nmüssen, wäre dies gut. Dann gehört auch die existentiell gefährdende Unterfinanzierung\r\nder Krankenhäuser und das ungeeignete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz\r\n(KHVVG) auf den Prüfstand. Genügend Vorschläge dazu\r\nliegen – u. a. von uns – auf dem Tisch. Es geht nicht darum, eine Krankenhausreform\r\nzu verhindern. Im Gegenteil ist ein Gesetz nötig, das den Krankenhäusern\r\nmehr Sicherheit und Unterstützung für den Transformationsprozess\r\ngibt. Das KHVVG mit seinen 264 Seiten voller komplizierter und teilweise unverständlicher\r\nRegelungen ohne Erprobung ist keine geeignete Grundlage für einen\r\nguten Reformprozess.\r\n„Den Kliniken geht es so schlecht wie nie und wir sind so still wie nie“\r\nIn diesen Tagen wird auffällig, wie sehr die Krankenhäuser unter der Unterfinanzierung\r\nleiden und renommierte freigemeinnützige Krankenhausträger\r\nnach schmerzlichen Entscheidungen aus der stationären Versorgung aussteigen.\r\nAuch dies ist eine Zäsur und darf die Politik nicht kalt lassen.\r\nAuch wir in den Krankenhäusern und Verbänden können diese Situation nicht\r\neinfach frustriert hinnehmen. Wir müssen weiterhin deutlich machen, dass diese\r\nEntwicklungen nicht akzeptabel sind. Mit fachlichen Argumenten, persönlichen\r\nGesprächen und auch wieder mit Protestaktionen.\r\nDie Parlamentarier im Bundestag haben es mit den Ländern im Bundesrat in der\r\nHand, aus dem KHVVG noch ein gutes Gesetz zu machen. Bei allem Respekt vor\r\nder Schnelllebigkeit des politischen Geschäfts und der Komplexität der Themen:\r\nDie Parlamentarier dürfen sich von einem äußerst selbstbewussten Bundesgesundheitsminister\r\nden Schneid nicht abkaufen lassen. Sollte dies gelingen,\r\nwäre es ein großer Schritt in die richtige Richtung. Sollte das KHVVG dagegen nahezu\r\nohne Änderung in der jetzigen Fassung in Kraft treten, droht ein Scherbenhaufen\r\nfür die Versorgungssicherheit und eine politische Dauerbaustelle, weil\r\nKorrekturschleifen spätestens nach der nächsten Bundestagswahl unumgänglich\r\nsein werden.\r\nKHVVG: Es kommt jetzt auf die Parlamentarier und Bundesländer an\r\nMit der ersten Lesung am 27.06.2024 ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ins Parlamentarische Verfahren eingetreten, die erste Lesung im Bundesrat fand am 04.07.2024 statt. Die BKG nutzte die parlamentarische Sommerpause, um vor der öffentlichen Anhörung im Bundestag am 25.09.2024 das Gespräch mit den Parlamentariern zu suchen, u. a. in den diesjährigen „BKG-vor-Ort-Terminen“ (siehe Artikel in dieser Ausgabe).\r\nVon Länderseite scheinen derzeit alle Optionen auf dem Tisch zu liegen: Kompromiss, Vermittlungsausschuss oder Verfassungsklage. Bisher sind die Bundesländer in ihrer Kritik an der Unterfinanzierung der Krankenhäuser und an den ungeeigneten Detailregelungen im KHVVG unabhängig von den unterschiedlichen Regierungskonstellationen 16:0 geschlossen. Dies ist gut so.\r\nLeider scheint aber inhaltliche Kritik am KHVVG am Bundesgesundheitsministerium und an den Bundestagsabgeordneten der Ampel-Fraktionen abzuprallen. Noch scheint das Prinzip „Augen zu und durch“ zu gelten, obwohl eine enorme zusätzliche Bürokratie und eine konkrete Gefährdung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum durch das KHVVG offenkundig sind.\r\nSchaufenster-Regelungen im KHVVG fallen im Praxischeck durch\r\nMinister Prof. Lauterbach bewirbt sein KHVVG damit, dass besonders unterfinanzierte Leistungen im Krankenhaus durch den Ausbau gezielter Zuschläge besser finanziell abgesichert werden sollen. Wir würden dies ausdrücklich begrüßen. Aber leider führt der Detailblick ins KHVVG zu Ernüchterung.\r\nDie geplante Vorhaltefinanzierung sieht keine Berücksichtigung der tatsächlichen Strukturkosten vor. Die gezielten Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe sollen mit dem KHVVG sogar um gut 12 Mio. Euro abgesenkt werden. Die Sicherstellungszuschläge sollen nur minimal von derzeit etwa 0,08 % an den GKV-Gesamtausgaben für die stationäre Krankenhausbehandlung auf rund 0,1 % angehoben werden. Neu über das KHVVG sollen lediglich geringfügige Zuschläge für Intensivmedizin, Schlaganfall und spezielle Traumatologie mit einem Gesamtvolumen von ca. 0,16 % eingeführt werden. In der Summe würden die gezielten Zuschläge für unterfinanzierte Leistungsbereiche im Krankenhaus von ca. 0,58 % lediglich geringfügig auf ca. 0,76 % an-gehoben werden. Für diese minimale Anpassung wäre sicher nicht dieses Mega-Gesetz mit 264 Seiten komplexer Regelungen erforderlich. Dagegen schlagen wir vor:\r\n1)\r\nEinführung des Planungskonzepts über Leistungsgruppen in den Bundesländern in Anlehnung an NRW mit Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten (z. B. hinsichtlich Fachkliniken, die es in NRW kaum gibt)\r\n2)\r\nLösung der systematischen Unterfinanzierung durch Ausgleich der nach-weislichen Inflationslücke aus den Jahren 2022 - 2024. Die im KHVVG vorgesehene Vorhaltefinanzierung ist keine Abschaffung der Fallpauschalen und unnötig. Vielmehr sind die im KHVVG geplanten Zuschläge für unterfinanzierte Leistungsbereiche mindestens zu verdoppeln (siehe oben).\r\n3)\r\nDurch Entbürokratisierung und Deregulierung sind in den Krankenhäusern Ressourcen zu schonen, die schon heute die Versorgungssicherheit bedrohen. Neue Bürokratie, wie im KHVVG und dem Krankenhaustransparenzgesetz umfänglich vorgesehen, sind zu vermeiden bzw. zu streichen.\r\nKrankenhäuser sind bereit für Reformen. Praktisch vollzieht sich bereits ein sichtbarer Strukturwandel aus Finanznot aber auch hinsichtlich Fachkräftemangel, demografischer Entwicklung und der besseren Nutzung des medizinischen sowie digitalen Fortschritts. Es wäre nicht zu viel verlangt, dass ein Reformgesetz diesen Strukturwandel gezielt fördert und nicht durch komplexe und unkalkulierbare Regelungen ohne jede Erprobung sogar gefähr-det. Noch wäre dies möglich.\r\nSeite 3\r\nGesundheitspolitische Nachrichten\r\nfür bayerische Krankenhausträger\r\nKHVVG: Freistaat fragt Leistungsgruppen der Krankenhäuser ab\r\nBereits im Juli 2023 hatte das Bayerische Gesundheitsministerium (StMGP) den bayerischen Krankenhausträgern dringend empfohlen, die medizinischen und strukturellen Voraussetzungen für die voraussichtliche Erfüllung der Leistungsgruppen zu prüfen. Die Daten sollten damals jedoch primär der Selbsteinschätzung dienen und wurden vom StMGP nicht systematisch abgefragt.\r\nEnde Juli 2024 wandte sich nun das StMGP erneut an alle bayerischen Krankenhausträger. Um einen Ausblick auf die Leistungsangebote nach dem voraussichtlichen Inkrafttreten des KHVVG zu erhalten, sind die Krankenhäuser aufgefordert, dem bayerischen Gesundheitsministerium zu melden, welche Leistungsgruppen sie voraussichtlich bei der Krankenhausplanungsbehörde beantragen werden. Die Daten der Selbsteinschätzung sollen zudem – nach Zustimmung der Krankenhausträger – vom StMGP auch im Rahmen von regionalen Umstrukturierungsüberlegungen genutzt werden sowie ggf. auch für gutachterliche Stellungnahmen.\r\nAus BKG-Sicht unterstützen wir grundsätzlich diese erste Abfrage, obwohl die Termine vom Ministerium sehr knapp gesetzt worden sind. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese Selbsteinschätzung unverbindlich sein muss und von vielen Unwägbarkeiten des weiteren Gesetzgebungsverfahren ab-hängt. Außerdem sollte die Planungsbehörde aus Sicht der BKG diese bayernweiten Abfrage des möglichen künftigen stationären Versorgungsangebotes um eine bayernweite Bedarfsanalyse ausgehend vom stationären Versorgungsbedarf der Bevölkerung ergänzen – die bisher noch fehlt. Nach BKG-Überzeugung hängt die künftige Versorgungssicherheit davon ab, wie gut die stationären Versorgungsbedarfe und -angebote zusammengeführt werden. Bedarfsanalysen der Planungsbehörde sind daher eine Grundlage für die praktische Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages durch die Kommunen.\r\nKommen die Regionalkonferenzen?\r\nIm April d. J. hatte Staatsministerin Judith Gerlach ein Krankenhausbündnis mit Regionalkonferenzen angekündigt. Ursprünglich sollte das Bündnis nach Pfingsten öffentlich gemeinsam mit der BKG, den Spitzenverbänden der Krankenhausträger, den Krankenkassen und der KVB gestartet werden.\r\nAus BKG-Sicht ist es durchaus sinnvoll, den Strukturwandel mit regionalen Abstimmungen zu begleiten. Dazu hat die BKG auch eigene Vorschläge für Formate regionaler Versorgungsabstimmungen entwickelt. Wichtig sind den BKG-Gremien dabei klare Planungsprämissen des Freistaats. Noch ist unklar, ob und ggf. in welchem Format entsprechende Abstimmungen im Freistaat etabliert werden.\r\nDie neuen Fördermöglichkeiten für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum u. a. zur Durchführung von Strukturgutachten (Förderrichtlinie kleinere Krankenhäuser – KleinK-FöR) sind zu begrüßen. Erste Gut-achten wurden bereits beauftragt. Diese Analysen für ausgewählte Krankenhäuser auf freiwilliger Basis können jedoch nicht in Gänze ein geordnetes Verfahren regionaler Versorgungsabstimmungen nach den Planungsprämissen des Freistaates ersetzen.\r\n\r\nAnpassung des bayerischen Krankenhausgesetzes prüfen\r\nEs ist zu erwarten, dass die angeforderte Leistungsgruppen-Selbsteinschätzung auch ein Schritt hin zu einer aktiveren Krankenhausplanung des Freistaats sein werden. Eine Zuordnung der Leistungsgruppen als reiner Verwaltungsakt zur Umsetzung der Bundesvorgaben wäre zumindest mittelfristig zu kurz gesprungen.\r\nAus Sicht der BKG ist zu unterstützen, dass in Bayern die Leistungsgruppenzuordnung erst ab 2027 unmittelbare Konsequenzen auf den Versorgungsauftrag und die Finanzierung haben soll. Dies gibt den Krankenhäusern in Bayern mehr Zeit für nötige Anpassungen als derzeit in NRW. Gleichwohl dürfte es erforderlich sein, nach einer entsprechenden Übergangszeit die Grundlagen zur Betriebskostenfinanzierung nach Bundesrecht und zur Investitionsfinanzierung (Versorgungsauftrag nach Landesrecht) bezüglich der Leistungsgruppen-Systematik anzugleichen.\r\nEs ist ein dringendes Anliegen der BKG, den Kliniken möglichst verlässliche Planungs- und Rechtssicherheit – trotz der Unsicherheiten des KHVVG – zu geben. Daher sollten im Freistaat, wie in anderen Bundesländern, rechtzeitig auch entsprechende Anpassungen im Bayerischen Krankenhausgesetz geprüft werden.\r\nBesser spät als nie: Reform der Notfallversorgung auf dem Weg\r\nEine Reform der Notfallversorgung wurde bereits vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der letzten Legislatur angekündigt. Angesichts übervoller Notaufnahmen, der Unterfinanzierung der ambulanten Not-fälle – etwa durchschnittlich 30 Euro Erlös gegenüber 120 Euro Kosten je Fall – sowie der unzureichenden Vernetzung zwischen den Sektoren ist ein politisches Handeln überfällig. Nun hat Bundesminister Prof. Karl Lauterbach einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt, dieser passierte am 17.07.2024 das Kabinett.\r\nINZ sollen Dreh- und Angelpunkt der Notfallversorgung werden\r\nKernstück des Gesetzentwurfs ist die Etablierung sog. „Interdisziplinärer Notfallzentren (INZ)“ an Krankenhäusern, auch speziell für Kinder und Jugendliche. Die INZ sollen dabei aus drei Komponenten bestehen: eine Notaufnahme eines zugelassenen Krankenhauses, eine Notdienstpraxis der Kassen-ärztlichen Vereinigung (KV) sowie eine zentralen Ersteinschätzungsstelle.\r\nDie Verantwortung für die Einrichtung der zentralen Ersteinschätzungsstelle soll grundsätzlich dem Krankenhaus unterliegen; sie soll die Patient:innen in die richtige Versorgungsstruktur steuern. Bei der Festlegung soll u. a. die Erreichbarkeit (30 Min.) berücksichtigt werden, zudem dürfen keine berechtigten Interessen des Krankenhauses einem INZ entgegenstehen. Die G-BA-Basisnotfallstufe soll grundsätzlich Voraussetzung für die Festlegung eines INZ-Standortes sein, wobei Ausnahmen im ländlichen Raum unter Umständen möglich sein sollen.\r\nInsbesondere nachts tragen die Kliniken weiterhin die Hauptlast\r\nDer Sicherstellungsauftrag der KV wird konkretisiert: Die Notdienstpraxis der KV soll an Wochenenden und Feiertagen mindestens von 9 Uhr bis 21 Uhr, mittwochs und freitags mindestens von 14 Uhr bis 21 Uhr und montags, dienstags und donnerstags mindestens von 18 Uhr bis 21 Uhr geöffnet sein. Aber nachts soll die Verantwortung für die Versorgung der Patient:innen weiterhin bei den Krankenhäusern liegen.\r\nDigitale Vernetzung der INZ vorgesehen\r\nVorgesehen ist zudem, die Notaufnahme, die Notdienstpraxis und die Erst-einschätzungsstelle digital zu vernetzen. Nachdem sowohl zahlreiche bayerische Krankenhäuser als auch die KVB derzeit eine Interoperabilitätsplattform für den Datenaustausch aufbauen, bieten sich Anknüpfungspunkte an. Dazu laufen bereits gute Gespräche zwischen BKG und KVB. Darüber hinaus ist im Gesetzentwurf die Vernetzung der Notfallnummer 112 mit 116 117 vorgesehen; diese ist in Bayern schon weit fortgeschritten. Unklar bleibt dagegen bisher im Gesetzentwurf die Arzneimittelversorgung durch die Notaufnahmen.\r\nGesetzentwurf geht in die richtige Richtung, Finanzierung bleibt aber ungelöst\r\nDie BKG begrüßt die grundsätzliche Ausrichtung des Gesetzentwurfs und Bayern dürfte besser vorbereitet sein als jedes andere Bundesland. Die sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung und die damit verbundene Patientensteuerung hat das Potential die Patientenversorgung zu verbessern und die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten.\r\nDoch eine auskömmliche Finanzierung der Notfallversorgung für die Krankenhäuser soll offenbar ungelöst bleiben. Dies ist nicht zu akzeptieren. Die BKG fordert eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Leistungen, die im zukünftigen System der ambulanten Notfallversorgung zu erbringen sind.\r\nDer weitere Zeitplan des Gesetzes ist derzeit offen. Durch die angekündigte Integration des Rettungsdienstes in das Gesetz im parlamentarischen Verfahren über Änderungsanträge ergeben sich enorme politische Unsicherheiten. Ebenso ist noch nicht abschätzbar, ob für die Standortfestlegung der INZ der sogenannte „erweiterte Landesausschuss“ der Selbstverwaltungspartner zu-ständig sein soll, wie derzeit im Gesetz vorgesehen. Alternativ könnte dies auch eine Aufgabe des Krankenhausplanungsausschusses bzw. eines entsprechenden Unterausschusses werden, der dafür entsprechend erweitert werden könnte.\r\nNIS2 verlangt umfassende Pflichten, auch von Klinikverantwortlichen Medienberichte über Hackerangriffe auf Kliniken häufen sich. Auch in Bay-ern nehmen die Angriffe zu, wie mehrere auch öffentlich bekannte Vorfälle zeigen. Trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen kann jede Klinik zum Angriffs-ziel werden. Dabei gibt es eine nicht zu unterschätzende Dunkelziffer: nach Erhebungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) werden weniger als die Hälfte der erfolgreichen Cyberangriffe öffentlich bekannt. Gerade für Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft sollte es klar sein, dass auf Erpressungen nicht eingegangen werden sollte und unverzüglich alle relevanten staatlichen Stellen und Sicherheitsbehörden einzuschalten sind. Es ist deswegen unerlässlich, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern im Krisenfall zu gewährleisten. Der dramatische Fachkräftemangel und die chronische Unterfinanzierung von Krankenhausleistungen machen es für die Klinik-Geschäftsführungen zur Herausforderung, die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Besonders kleinere Krankenhäuser sehen sich hohen Kosten und einem erheblichen Aufwand gegenüber, um den nötigen Schutz ihrer Einrichtung zu gewährleisten. Angriffsmethoden entwickeln sich rasant Besorgniserregend ist die Geschwindigkeit, mit der sich die Angriffsmethoden anpassen: täglich werden rund 70 neue Schwachstellen in Softwareprodukten entdeckt. Diese wachsende Zahl von Sicherheitslücken führt zu unzureichender Datensicherheit und steigender Unsicherheit.\r\nRegulatorische Anforderungen nehmen zu Um den geschilderten Gefahrenbereichen wirksam begegnen zu können, fordert der Gesetzgeber von Krankenhäusern und anderen kritischen Infrastrukturen gezielte Maßnahmen, die sich durch Integration von Daten-, Informations- und IT-Sicherheit umsetzen lassen. Schutzziele wie Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit sollen gewährleistet werden. Hier ist der nationale Gesetzgeber mit dem § 391 SGB V (bzw. § 75c SGB V a. F.) bereits vor einigen Jahren vorangegangen und hat umfangreiche Vorgaben zur IT-Sicherheit von Krankenhäusern festgeschrieben. Bei Krankenhäusern mit mehr als 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr – Uniklinika oder Maximalversorger und große Schwerpunktversorger“ knacken“ diese Schwelle – greift die BSI KRITIS-Verordnung, die für eine Vielzahl an Sektoren Schwellenwerte definiert und diese als kritische Infrastruktur ausweist. Die Betreiber kritischer Infrastrukturen sind seit 2016 verpflichtet, alle zwei Jahre die Einhaltung der IT-Sicherheitsvoraussetzungen in einem Audit nachzuweisen. NIS2 verlangt umfassende Pflichten von den Unternehmen Auch die Europäische Union (EU) hat auf die verschärfte Sicherheitslage reagiert und den Mitgliedstaaten ein umfangreiches Pflichtenheft zum Schutz kritischer Infrastrukturen vorgeschrieben, das nun auf nationaler Ebene umgesetzt werden muss. Während sich die NIS2-Richtlinie primär auf die IT-Sicherheit bezieht, nimmt die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Critical Entities Resilience/CER-Richtlinie) den physischen Schutz vor Gefährdungen in den Fokus. Bisher liegen von beiden Richtlinien Referentenentwürfe für die Umsetzung in nationales Recht vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die NIS2-Pflichten einmalige Kosten in Höhe von etwa 2 Mrd. Euro bei den Unternehmen auslösen, der jährliche Erfüllungsaufwand wird mit 2,3 Mrd. Euro beziffert. Bei aller Kritik an zusätzlichen Melde- und Bürokratiepflichten unterstützen die Krankenhausgesellschaften zumindest eine grundsätzliche Meldepflicht aller Kliniken bei erfolgreichen Cyberangriffen. Mit Blick auf eine zunehmend vernetzte Gesundheitswelt mit hoher Dateninteroperabilität ist dies erforderlich. Verbunden werden sollte dies mit einem Cyberangriffsfonds, um Krankenhäuser bei Cyberangriffen auch finanziell unterstützen zu können. IT-Sicherheit als CEO-Thema Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz wird die Verantwortung der Geschäftsführung für die Einhaltung der BSI-Bestimmungen betont. Entgegen der z. T. verbreiteten Darstellung, findet jedoch keine Haftungsverschärfung statt. Es erfolgt im Referentenentwurf lediglich eine „Erinnerung“ an das, was ohnehin gilt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, das Haftungsrisiko durch eine D&O-Versicherung abzusichern. Klar ist: Krisenresilienz muss auf der Führungsebene der Krankenhäuser verankert sein und verschiedene Geschäftsbereiche wie IT-Abteilungen und das Krisenmanagement umfassen. Zusammenarbeit erhöht Resilienz Die Bewältigung der Herausforderungen erfordert auch eine gemeinsame Strategie und Zusammenarbeit der Kliniken untereinander, wie in der Klinik IT Genossenschaft. Durch das Bündeln von Ressourcen und die Zusammenarbeit können Synergien genutzt und gegenseitige Unterstützung geleistet werden. Durch den Zusammenschluss profitieren die Mitglieder von gemeinsamen IT-Lösungen, gebündelten Sicherheitsmaßnahmen und einem stärkeren Austausch von Wissen und Best Practices. Diese Kooperationen erhöhen die Widerstandsfähigkeit und verringern die individuellen Belastungen der einzelnen Kliniken.\r\nBKG vor Ort: Austausch mit MdBs Mitte Juli fanden in Mittelfranken, Schwaben und Oberbayern die traditionellen BKG vor Ort-Gespräche statt. Bei den Gesprächen diskutieren die Geschäftsführungen und Vorstände der bayerischen Krankenhäuser in lockerer Atmosphäre über aktuelle Herausforderungen und Themen. Dieses Jahr standen die enorme Unterfinanzierung und das KHVVG im Fokus. Dazu lud die BKG diesmal auch bayerische Abgeordnete aus dem Deutschen Bundestag zu den Gesprächen mit ein. Der Austausch bot die Gelegenheit, den Abgeordneten direkt aus der Praxis zu berichten, welche Sorgen und Nöte sie im Hinblick auf die Krankenhausreform beschäftigen. Bürokratielast und unkalkulierbare Auswirkungen des KHVVG Mehrere Abgeordnete aller demokratischen Fraktionen folgten der Einladung, es wurde z. T. leidenschaftlich diskutiert. Die Kranken- hausverantwortlichen wiesen in ihren Schilderungen auf die enorme Bürokratielast hin, die das Personal bereits heute massiv belastet und die mit dem KHVVG weiter zuzunehmen droht. Wiederholt wurde auf die enorme Komplexität des Gesetzentwurfs hingewiesen, dessen Auswirkungen auf die Versorgung völlig unkalkulierbar seien. Ein Thema waren auch die teilweise unrealistischen Anforderungen an die Kliniken, die mit den Qualitäts- und Strukturvorgaben des KHVVG geplant sind. Leistungsgruppen-Systematik bedroht Schlaganfallversorgung Ein eindrückliches Beispiel für die fehlgeleiteten Kriterien des KHVVG ist die Schlaganfallversorgung: In der Leistungsgruppe Stroke-Unit sind aktuell keine Kooperationen vorgesehen. Eine Kooperationsmöglichkeit ist jedoch Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der qualitativ hochwertigen und höchst erfolgreichen telemedizinischen Schlaganfall-Netzwerke in Bayern mit Zugang zu einer wohnortnahen Versorgung nach neuesten medizinischen Standards. Desolate Finanzlage der Kliniken In allen drei Terminen wiesen die Teilnehmer:innen auf die desolate Finanzsituation ihrer Kliniken hin. Das KHVVG droht diese Finanznot kaum zu Lindern. Bedingt ist diese neben dem fehlenden Inflationsausgleich auch durch die mangelnde Refinanzierung der beim Krankenhaus verbleibenden Fixkosten bei Leistungsrückgängen im Vergleich zum Referenzjahr 2019. Diese Möglichkeit hatte der Gesetzgeber mit der Anpassung des § 10 Abs. 4 KHEntgG Ende 2022 mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ausgeschlossen. Damit wurden Verhandlungsmöglichkeiten für die Refinanzierung steigender Fixkostenanteile je Behandlungsfall infolge von Leistungsrückgängen genommen, obwohl eine geringe stationäre Fallzahl erklärtes politisches Ziel ist. Forderungen auch an den Freistaat Neben aller Kritik am Bund: Wiederholt appellierten die Geschäftsführungen auch an den Freistaat, endlich eine aktivere Krankenhausplanung auf den Weg zu bringen. Das bestehende System gerate angesichts der Herausforderungen und Unsicherheiten ohne klare planerische Leitplanken zunehmend an die Grenzen. Es wird Orientierung durch klare Planungsleitplanken erwartet.\r\n1,4 Mio. Euro für sektorenübergreifende Vernetzung und Cybersicherheit – Judith Gerlach und Dr. Mehring übergeben Förderbescheid Am 24.07.2024 überreichten die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach und Digitalminister Dr. Fabian Mehring symbolisch den Förderbescheid in Höhe von 1,4 Mio. Euro an die Klinik IT Genossenschaft (KIG). Mit dieser Förderung wird die Plattform “mein-krankenhaus.bayern“ um eine Vernetzung zwischen den Krankenhäusern und den niedergelassenen Ärzten erweitert. Weiterhin unterstützt die Förderung die Einrichtung einer Incident-Response-Hotline für Cybernotfälle in den Kliniken. Bayerische Krankenhäuser hatten sich vergangenes Jahr zusammengeschlossen und setzen gemeinsam das Vernetzungsprojekt „mein-krankenhaus.bayern“ unter der Führung der KIG um. „mein-krankenhaus.bayern“ steht zuvorderst für ein einheitliches digitales, Patientenportal nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), der „Go Live“-Termin ist noch im Herbst 2024 geplant. Inzwischen haben sich innerhalb der KIG 137 Krankenhäuser für die einheitliche Umsetzung des digitalen Patientenportals auf Basis einer gemeinsamen IT-Plattform zusammengefunden. Die Plattform „mein-krankenhaus.bayern“ soll nicht an der Sektorengrenze enden, sondern den Pfad von Patient:innen ins und aus dem Krankenhaus begleiten. Dies wird mit einer Förderung durch den Freistaat auf Initiative der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) möglich, die nun an die KIG übergeben wird. Von den 1,4 Mio. Euro wurden jeweils 700.000 Euro vom bayerischen Gesundheits- und vom Digitalministerium gefördert. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach betonte: „Heute ist ein weiterer guter Tag für die Digitalisierung der bayerischen Krankenhäuser Mit unserer Förderung von 1,4 Mio. Euro können wir zwei wichtige Projekte unterstützen und so zum einen die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern und den niedergelassenen Ärzten und zum anderen die Cybersicherheit der Kliniken verbessern. Damit werden die Kräfte der Krankenhäuser gebündelt und diese zukunftsfest gemacht.“ Digitalminister Dr. Fabian Mehring ergänzte: \"Unsere gemeinsame Klinik-Plattform ist ein zukunftsweisendes Leuchtturmprojekt, das weit über Bayern hinaus strahlt. Gerade angesichts der gewaltigen Herausforderungen im deutschen Gesundheitssystem können Digitalisierung und Zukunftstechnologien als Game-Changer wirken, um Prozesse im Sinne der Patientinnen und Patienten zu optimieren. Die klinikübergreifende IT-Kollaboration senkt dabei die Kos-ten und setzt Ressourcen frei, die zugunsten kranker Menschen eingesetzt werden können. Durch ihren Zusammenschluss können die beteiligten Kliniken eine zeitgemäße IT-Plattform auf dem aktuellen Stand der Technik aufbauen und im Verbund deren professionellen Betrieb sicherstellen. Wie wichtig nicht zuletzt die Cyber-sicherheit bei derart kritischen Infrastrukturen ist, haben die welt-weiten Computerprobleme letzte Woche eindrucksvoll gezeigt. Umso bedeutsamer ist es, dass nicht jede Klinik eigene, störungs- anfällige Insellösungen für ihre IT erdenkt, sondern überregionale Plattformen mit einheitlichen Standards etabliert werden. Damit gelingt dann auch der Brückenschlag zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten in einer Region. Deshalb gehen wir mit unserer modernsten Plattform zusammen mit der KIG bundesweit voran und hoffen, dass unser bayerische Beispiel Nachahmer in ganz Deutschland finden wird.\" Mehr digitale Vernetzung bedarf auch mehr IT-Sicherheit, denn die Angriffe – auch auf Kliniken – und die regulatorischen Anforderungen nehmen stetig zu. Um die Kliniken schnell bei einem Sicherheitsvorfall zu unterstützen, plant die KIG deshalb mit den Mitteln des Freistaats den Aufbau einer Incident-Response-Hotline, die 24/7 den bayerischen Krankenhäusern mit Rat und Tat zur Seite steht.\r\n„Für uns als Klinik-IT-Genossenschaft gilt es nun, mit dieser großartigen finanziellen Unterstützung die Patientenversorgung durch digitale Services und Vernetzung zu verbessern und dadurch die Mitarbeitenden in den Kliniken zu entlasten. Wir legen zudem einen großen Schwerpunkt auf die Cybersicherheit in den Kliniken und sind froh, durch die Förderung auch hier Ressourcen zu bündeln und Synergien zu heben,“ betonen die beiden Vor-stände Dr. Uwe Gretscher und Michael Krappmann und verstehen dies als großen Vertrauensbeweis des Freistaats und Auftrag gleichermaßen. „Wir sind davon überzeugt, dass die digitale Zukunft der bayerischen Krankenhäuser mit der Förderung des Freistaats nun einen weiteren Schub er-hält“, betont Landrätin Tamara Bischof, 1. Vorsitzende der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), anlässlich der symbolischen Übergabe des Förderbescheids. BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen hob zudem hervor, dass von diesem Leuchtturmprojekt auch die Beschäftigten in den Kliniken unmittelbar profitieren werden. „Diese Interoperabilitätsplattform ist eine große Chance für die intersektorale Vernetzung und den nahtlosen Datenaustausch,“ so Engehausen. „Wir sind bereits in guten Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB), wie wir künftig über diese Interoperabilitätsplatt-form in der Notfallversorgung wechselseitig Daten austauschen können. Das Notfallgesetz des Bundes planen wir in Bayern bereits voraus. Wir freuen uns sehr, dass nach dem gemeinsamen Patientenportal weitere Projekte der Klinik IT eG mit der Förderung des Freistaats Realität werden können.“ Die Klinik-IT eG wurde im Mai 2023 auf Initiative der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und der Klinik Kompetenz Bayern eG gegründet. Als feder-führender Industriepartner für den Aufbau der Plattform wurde Siemens Healthineers über ein europaweites Ausschreibungsverfahren beauftragt.\r\nBMG reagiert auf massive Kritik am Bundesklinikatlas Seit dem Start Mitte Mai nahm die Kritik am Bundes-Klinik-Atlas des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ständig zu. Offenkundige Fehler, unverständliche Suchergebnisse und missverständliche Interpretationen verärgern Krankenhäuser, Bundesländer und viele Expert:innen. Ein konkreter Nutzen für Patient:innen ist bis heute nicht erkennbar. Die BKG nahm daraufhin mit einem Gremium von ärztlichen und pflegerischen Expert:innen aus bayerischen Krankenhäusern, die seit Jahren an den praktischen Qualitätsverfahren nach Bundes- und Landesrecht arbeiten, eine fundierte Bewertung vor. Das Gremium stellte in einem Pressegespräch Mitte Juni einen 15 Punkte umfassenden Verbesserungskatalog für eine bessere Qualitäts- und Patientenorientierung im Bundes-Klinik-Atlas vor. „Wir sehen uns mit unserer Erfahrung aus vielen Jahren der Qualitätssicherung in bayerischen Krankenhäusern in der Verantwortung, konstruktive Verbesserungsvorschläge zu machen, um im Sinne einer guten Unterstützung für Patient:innen den Bundes-Klinik-Atlas nach diesem Fehlstart besser machen zu können“, so BKG-Geschäftsführer Engehausen. Eine der Forderungen des Expertengremiums ist die deutliche Kennzeichnung als „Beta-Version“. Kritisiert wurde zudem der intransparente Suchalgorithmus, es brauche eine Differenzierung zwischen der Expert:innen- und Patient:innensuche. Zudem fehlt in der Darstellung eine Differenzierung zwischen Kinder- und Erwachsenenmedizin, was bei Fachkliniken der Kinder- und Jugendmedizin zu falschen Ergebnissen führen kann. Irreführend sei zu-dem die Suchmöglichkeit nach psychiatrischen und psychosomatischen Diag-nosen, solange die dafür geeigneten Krankenhäuser gar nicht im Bundes-Klinik-Atlas aufzufinden sind. Für Patient:innen wurden völlig falsche Empfehlungen bei der Suche nach psychiatrischen und psychosomatischen Diagnosen angezeigt. Das BMG reagierte zwischenzeitlich auf die massive Kritik und stellte eine neue Version des Bundesklinikatlas für nur noch 22 Erkrankungen auf; dem stehen 23.000 Behandlungen gegenüber, die in deutschen Krankenhäusern möglich sind. In dieser „Light-Version“ fehlen nun hoch relevante Behandlungsangebote. Patient:innen erfahren nichts zu Herzinsuffizienz, Bluthoch-druck, COPD, Nierenerkrankungen, Lebererkrankungen, Augenleiden, Operationen am Rücken, Demenz, psychiatrische Erkrankungen und vielen anderen Erkrankungen. Zudem bleibt es auch nach dem Update dabei, dass der Laie, wenn er überhaupt eine Information zu seiner Erkrankung findet, vom Atlas automatisch auch weitentfernt in das Krankenhaus mit den höchsten Fallzahlen geleitet wird, selbst wenn er direkt vor seiner Haustür ein gut geeignetes Krankenhaus hat. Die BKG weist darauf hin, dass mit dem Deutschen Krankenhausverzeichnis seit mehr als 20 Jahren ein umfassendes Informationsportal für Patient:innen zur Verfügung steht, das kontinuierlich angepasst und aktualisiert wird. Aus Sicht der BKG wäre es wichtig, dass wieder positiv über die umfänglichen Qualitätsmaßnahmen der Teams in den Krankenhäusern gesprochen werden kann und die Weiterentwicklung der Qualitätstransparenz nicht von der berechtigen Dauerkritik am Bundes-Klinik-Atlas überschattet wird."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012680","regulatoryProjectTitle":"Auskömmliche Finanzierung der Notfallversorgung in Krankenhäusern, Einbeziehung Rettungsdienst in INZ-Bestimmung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d0/a0/370755/Stellungnahme-Gutachten-SG2411050011.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. Seite 1/5\r\nStellungnahme der Bayerischen Krankenhausgesellschaft\r\nzum Gesetzentwurf der Bundesregierung\r\nzur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)\r\nStand: 05.11.2024\r\nDie ambulante Notfallversorgung in den Krankenhäusern ist seit Jahren unterfinanziert und überlastet. Trotz Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nutzen Pati-entinnen und Patienten die Notaufnahmen der Krankenhäuser als „schnelle Anlaufstelle“, z. T. in Unkenntnis der Strukturen, aber auch aufgrund der begrenzten Öffnungszeiten der (Bereit-schaftsdienst-) Praxen.\r\nDer Versorgungsauftrag außerhalb der KV-Notdienstpraxis verbleibt bei den Krankenhäusern, wobei das Problem der Unterfinanzierung der ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus mit dem Gesetzentwurf nicht gelöst wird. Der Erlös für einen ambulanten Notfall beträgt auf-grund der hohen Vorhaltekosten für die Kliniken im Schnitt nur rund 1/4 des Aufwandes (30 Euro Erlös ggü. 120 Euro Kosten). Dieses Problem wird im Gesetzentwurf nicht adressiert. Einzig die Ersteinschätzung soll künftig gesondert refinanziert werden.\r\nDer Gesetzentwurf bietet jedoch Chancen für die Entlastung der Notaufnahmen und für eine bessere Patientensteuerung.\r\nAus Sicht der BKG ist das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung Chance und zugleich Verpflichtung an die Akteure im Land zu zeigen, dass sektorenübergreifende Kooperationen zur Sicherstellung der Versorgung der Patientinnen und Patienten möglich sind. Aufgrund im-mer knapperer Ressourcen im Gesundheitswesen, demografischen Wandels und Fachkräfte-mangels werden wir uns gesellschaftlich eine Sektorentrennung nicht länger leisten können. Auch die Digitalisierung kann zur besseren Patientensteuerung einen wichtigen Beitrag leis-ten.\r\nDie BKG ist bereits mit der KV Bayern im Gespräch, um die Möglichkeiten eines interoperablen Datenaustausches in der ambulanten Notfallversorgung auszuloten. Die technischen Voraus-setzungen hierfür sind auf beiden Seiten bereits gegeben: Über die Plattform „Mein-Kranken-haus. Bayern“ bzw. „Mein-Krankenhaus.Digital“ werden 110 primär bayerische Kliniken mitei-nander vernetzt, über DocOnline wird die 116 117 in Bayern digital und mit telemedizinischen Angeboten hinterlegt. Über die technische Vernetzung und den medienbruchfreien Austausch von Patientendaten können die im Referentenentwurf des Notfallgesetzes vorgesehenen An-forderungen zur digitalen, interoperablen Fallübergabe bereits umgesetzt werden.\r\nBayerische Krankenhausgesellschaft e.V. Seite 2/5\r\nIm Einzelnen positioniert sich die BKG wie folgt zum Gesetzentwurf\r\nDie BKG wies bereits in ihrer Stellungnahme zum RefEntwurf auf die bestehende Unterfinan-zierung der ambulanten Notfallversorgung in Krankenhäusern hin und forderte neben der vor-gesehenen Vergütung der Leistungen der zentralen Ersteinschätzungsstelle zwingend eine Refinanzierung auch der Leistungen, die den Krankenhäusern mit der Erfüllung der neuen Aufgaben entstehen. Die Erwartung, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Leistungen zukünftig auskömmlich vergütet werden, wird insgesamt nicht erfüllt.\r\nIn der Möglichkeit, Integrierte Notfallzentren (INZ) auch an Krankenhäusern ohne Notfall-stufe nach dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anzusiedeln, sehen wir eine mögli-che Chance, die ambulante Notfallversorgung in der Fläche aufrechtzuerhalten. Diese Aus-nahmeregelung gilt nicht für die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren für Kinder und Ju-gendliche, hier ist das Modul Kindernotfallversorgung Voraussetzung. Zudem bleiben bei der\r\nStandortbestimmung noch wichtige Fragen offen wie die Berücksichtigung der Kriterien des Rettungsdienstes.\r\nGemäß Begründung geht mit der Bestimmung eines INZ-Standortes ohne G-BA-Notfallstufe keine zwingende Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer stationären Notfallversorgung 24/7 einher. Diesbezüglich bedarf es einer gesetzlichen Konkretisierung.\r\nDer Aspekt der integrierten Notfallversorgung fehlt bisher im Entwurf des Krankenhausver-sorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), dabei ist dieser für die Bevölkerung entschei-dend. Gerade im ländlichen Raum ist die Aufrechterhaltung einer G-BA Notfallstufe aufgrund\r\nder niedrigen Patientenzahlen oftmals nicht kostendeckend für die Kliniken und kann personell nicht gewährleistet werden. Nach einer Kalkulation der BKG bedarf es bereits für den kosten-deckenden Betrieb der hohen Personal- und Strukturvorgaben einer G-BA-Basisnotfallstufe mindestens derzeit 7.500 stationärer Behandlungsfälle. Daran würde auch die im KHVVG ge-nannte Vorhaltepauschale nichts ändern. Vielmehr wäre eine spürbare Erhöhung der Zu-schläge u. a. für die Notfall- und Intensivmedizin erforderlich.\r\nVorgaben für die sachliche und personelle Ausstattung der Notdienstpraxen sind zu be-grüßen, um einen einheitlichen Qualitätsstandard für Patientinnen und Patienten sicherzustel-len. Die einschlägige G-BA-Richtlinie sollte baldmöglichst verabschiedet werden. Eine Grund-ausstattung (EKG, Labor etc.) sollte bereits heute zur Gewährleistung der Patientensicherheit verbindlich sein. Inwieweit ausgehend von der Ausstattung der Notdienstpraxen die Art und Schwere von medizinischen Hilfeersuchen, die dort behandelt werden können, bewertet wer-den kann, bleibt unklar. Die Eingrenzung des medizinischen Behandlungsspektrums in den Notdienstpraxen scheint nicht vom G-BA-Auftrag gem. § 123 Abs. 3 SGB V-Entwurf erfasst.\r\nGemäß Gesetzentwurf bleibt der Sicherstellungsauftrag bei den Kassenärztlichen Verei-nigungen (KV), wird jedoch konkretisiert. Es bleibt trotz der geplanten Konkretisierung dabei, dass aufgrund begrenzter Öffnungszeiten der Notdienstpraxen insbesondere nachts die Kran-kenhäuser die ambulante Notfallversorgung sicherstellen.\r\nDer Gesetzentwurf gibt die Möglichkeit, kürzere Öffnungszeiten als die im Gesetzentwurf an-gegebenen für die Notdienstpraxis in der Kooperationsvereinbarung zwischen Krankenhaus\r\nund KV zu vereinbaren. Diese Möglichkeit wurde dahingehend ergänzt, dass die KV in diesem Fall gegenüber dem Krankenhaus nachweisen muss, dass die Inanspruchnahme zu den ge-setzlichen Öffnungszeiten nicht bedarfsgerecht ist. Aus Sicht der BKG ist diese Ergänzung sinnvoll, da die Einhaltung der gesetzlichen Öffnungszeiten verbindlich sein sollte. Auch bedarf\r\ndie Änderung der Öffnungszeiten der Zustimmung des Apothekeninhabers der notdienstpra-xisversorgenden Apotheke, da die Öffnungszeiten der Notdienstpraxis Einfluss auf den Be-trieb der Apotheke haben.\r\nBayerische Krankenhausgesellschaft e.V. Seite 3/5\r\nWir begrüßen, dass die zwischen KV und Krankenhaus zu schließende Kooperationsver-einbarung Gestaltungsspielräume zur Berücksichtigung der Situation vor Ort lässt. In struk-turschwachen Regionen ist eine höhere Vergütung anzustreben, um die integrierte Versor-gung vor Ort zu gewährleisten.\r\nDie Verhandlung von Kooperationsvereinbarungen nach § 123a Abs. 2 SGB V-Entwurf auf Ortsebene ist einerseits wichtig, um flexible Lösungen vor Ort zu ermöglichen. Um den perso-nellen und bürokratischen Aufwand auf allen Seiten möglichst gering zu halten, braucht es aus Sicht der BKG entsprechende Muster-Kooperationsvereinbarungen auf Bundes- oder Landesebene, wozu die Selbstverwaltung beauftragt werden sollte.\r\nDass die finanzielle und personelle Situation des jeweiligen Klinikums bei der Bestimmung von INZ-Standorten zu berücksichtigen ist, begrüßt die BKG, um einer Überforderung der Klini-ken entgegenzuwirken. Laut Gesetzentwurf muss in der Abwägung das berechtigte Interesse der Krankenhäuser das Interesse an einer flächendeckenden Versorgung überwiegen. Auf-grund immer knapperer Ressourcen und der desaströsen finanziellen Situation der Mehrzahl der Kliniken muss der Aspekt der Wirtschaftlichkeit bei gesundheitspolitischen Entscheidun-gen zwangsläufig mitgedacht werden.\r\nDie Berücksichtigung von Erreichbarkeitsvorgaben sowie die Anzahl der zu versorgen-den Menschen bei der Festlegung von INZ-Standorten durch den erweiterten Landesaus-schuss begrüßt die BKG ebenfalls.\r\nIn künftigen Notfallversorgungsstrukturen müssen Menschen mit psychischen Erkrankun-gen bzw. psychischen Krisen ausdrücklich mitgedacht werden. In den INZ sollte die psychi-atrische Behandlungskompetenz auf Facharztniveau verfügbar sein. In Krankenhäusern ohne selbständige, fachärztlich geleitete psychiatrische Abteilungen kann dies durch eine telemedi-zinische psychiatrische Behandlungskompetenz durch eine Kooperation mit einem räumlich entfernten Fachkrankenahaus sichergestellt werden.\r\nEin Ersteinschätzungsverfahren kann ein wichtiges ergänzendes Instrument im Versorgungs-prozess sein, das bei unklarer Behandlungsdringlichkeit das Personal in den INZ unterstützt. Wichtig ist, dass die Einstufung der Behandlungsdringlichkeit nicht zum Hindernis im Versorgungsalltag wird und vorab ausreichend praktisch in einem INZ erprobt wurde. Es ist deswegen notwendig und sinnvoll, dass Hilfesuchende, die aufgrund einer ärztlichen Verord-nung ein INZ aufsuchen oder durch den Rettungsdienst eingeliefert werden, kein Ersteinschät-zungsverfahren durchlaufen müssen, da sich die medizinische Dringlichkeit aufgrund dieses Zugangswegs bereits ergibt. Zudem sollte das Ersteinschätzungsinstrument die besonderen Bedarfe von psychisch erkrankten Menschen berücksichtigen.\r\nDas Hilfesuchende bei telefonischer Vermittlung durch die Akutstelle an das INZ bei gleicher\r\nBehandlungsdringlichkeit vorrangig behandelt werden, wurde bereits im RefEntwurf geregelt.\r\nDer Gesetzentwurf sieht nun vor, dass Hilfesuchende diesen telefonischen Erstkontakt nach-weisen müssen. Zur Ausgestaltung des Nachweises äußert sich der Gesetzgeber weder im\r\nGesetzentwurf noch in der Begründung – eine Konkretisierung wäre hier wünschenswert, um\r\neine praktische Umsetzung der Regelung zu gewährleisten.\r\nDass Patientinnen und Patienten von der Ersteinschätzungsstelle – ohne separate Untersu-chung – in einer Kooperationspraxis weitergeleitet werden dürfen ist wichtig, um Ärztinnen und Ärzte im INZ zu entlasten und für eine gestufte und fokussierte Patientensteuerung zu sorgen. Ob die Formulierung im Gesetzentwurf ausreichend ist, um den Kliniken Rechtssicherheit zu geben, ist noch vertiefend zu prüfen. Auf jeden Fall ist diese künftige Lenkung und Weiterlei-tung vorab mit einer staatlichen Aufklärungskampagne zu begleiten und darf nicht allein den Krankenhäusern und INZ überlassen werden.\r\nBayerische Krankenhausgesellschaft e.V. Seite 4/5\r\nKlärungsbedarf besteht bei der Planung der Integrierten Notfallzentren (INZ). Die Planungs-hoheit über deren Standorte und die Letztentscheidung muss bei den für die Krankenhauspla-nung verantwortlichen Ländern liegen. Daher sollte die Festlegung der INZ-Standorte im Kran-kenhausplanungsausschuss erfolgen, der dafür anlassbezogen um die Kassenärztliche Ver-einigung und einer Vertretung aus dem Rettungsdienst zu erweitern wäre. Sollte die Aufgabe der Festlegung der INZ-Standorte wie im Gesetzesvorschlag geplant an den erweiterten Lan-desausschuss nach § 90 Abs. 4a SGB V übertragen werden, müsste die Geschäftsstellenlei-tung dieses Gremium an das Land übergehen und um eine Vertretung aus dem Rettungs-dienst ergänzt werden.\r\nGegenüber dem RefEntwurf wird das Ermessen des erweiterten Landesausschusses auf-grund der Neuregelung, Bundeswehrkrankenhäuser bei der Standortbestimmung vorrangig zu berücksichtigen, beschränkt.\r\nEntgegen dem RefEntwurf soll der erweiterte Landesausschuss nun bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen in einem INZ die Konzeption und Koordinierung der telemedizi-nischen Unterstützung nicht bestimmen, sondern lediglich Empfehlungen aussprechen. Diese Änderung wird von der BKG positiv bewertet, da die organisatorische und inhaltliche Ausge-staltung der Versorgung den Leistungserbringen obliegt. Zudem kann zur Ausgestaltung der Versorgung auch auf den § 115 SGB V zurückgegriffen werden. Verträge gem. § 115 SGB V regeln die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und zugelassenen Krankenhäusern, um eine nahtlose ambulante und stationäre Behandlung der Versicherten zu gewährleisten.\r\nIm RefEntwurf wurden die erweiterten Aufgaben, die den Landeskrankenhausgesellschaften\r\nentstehen, mit einmalig rd. 217.000 Euro kalkuliert. Im Gesetzentwurf wurde der Betrag nun\r\nauf 200.000 Euro korrigiert. Aufgrund der zahlreichen Krankenhausstandorte im Freistaat und da Bayern das flächenmäßig größte Bundesland ist, ist für die BKG mit einem hohen Aufga-benzuwachs zu rechnen, der wiederum über die Mitglieder (Krankenhausträger) refinanziert werden muss. Die Belastung, die sich einerseits durch den Aufgabenzuwachs bei den Kran-kenhäusern (Ausschreibung von Versorgungsverträgen nach § 12b ApoG, Kooperationsver-einbarungen zu den INZ, Unterhalt des Organisationsgremiums am INZ), andererseits bei den Landeskrankenhausgesellschaften ergibt, muss über einen pauschalen Zuschlag pro am-bulanten Notfall refinanziert werden, der einen eLA-Verwaltungskostenanteil ausweist. Die Erwartung der BKG, die erbrachten Leistungen über einen pauschalen Zuschlag zu re-finanzieren, wird insgesamt nicht erfüllt.\r\nNachdem die Apotheke am INZ nur zu den Öffnungszeiten der KV-Notfallpraxis geöffnet sein soll (d. h. bspw. nicht nachts), bleibt weiterhin unklar, weshalb das Krankenhaus mit der Apo-theke Verhandlungen führen soll, die mit 500.000 Euro einmaligen Erfüllungsaufwand beziffert sind.\r\nEs sollte im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus ein eingeschränktes Verordnungsrecht für die Verordnung von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medi-zinprodukten sowie die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gelten. Ohne dieses Verordnungsrecht wären Patientinnen und Patienten in vielen Fällen gezwungen, am nächsten Tag nach erfolgter Notfallbehandlung im Krankenhaus den vertragsärztlichen Bereich aufzusuchen. Eine solche Regelung fehlt bisher im Gesetzentwurf.\r\nEs kann eine zweite Offizin der notdienstpraxisversorgenden Apotheke mit Lagerräumen am\r\nStandort der Notdienstpraxis betrieben werden, wenn die Apotheke nicht in unmittelbarer Nähe zur Notdienstpraxis liegt. Der Gesetzgeber sieht nun vor, dass die zweite Offizin zudem in\r\nBayerische Krankenhausgesellschaft e.V. Seite 5/5\r\nangemessener Nähe zur Apotheke liegen muss, damit die Leitung der Apotheke ihren Verant-wortlichkeiten nachkommen kann. Diese Vorgabe verschärft die ohnehin problematische Situ-ation, alle Versorgungsebenen in unmittelbarer Nähe zueinander unterzubringen.\r\nZudem ist nach wie vor unklar, was unter den Begrifflichkeiten „unmittelbare räumliche Nähe“, „unmittelbare Nähe“, „angemessene Entfernung“ und „im Umkreis des Krankenhaus-standortes“, mit denen der Gesetzgeber die Entfernung zwischen den Versorgungsebenen innerhalb des Integrierten Notfallzentren regelt, konkret zu verstehen ist.\r\nDie INZ-Errichtung wird in vielen Fällen umfangreiche bauliche Maßnahmen erfordern, die fi-nanziert sein müssen. Die Konkretisierung der Förderfähigkeit im Krankenhausstruk-turfonds in § 12a KHG für INZ ist hilfreich, jedoch stehen in Bayern keine Mittel mehr aus dem Strukturfonds zur Verfügung, diese sind bereits für andere Maßnahmen verplant. Somit fehlen Refinanzierungsmöglichkeiten für bauliche, strukturelle und technische Maßnahmen und An-schaffungen bei den Krankenhäusern. Die Konkretisierung im neuen § 12b KHG (Entwurf KHVVG) müsste für den Transformationsfonds nachgezogen werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012680","regulatoryProjectTitle":"Auskömmliche Finanzierung der Notfallversorgung in Krankenhäusern, Einbeziehung Rettungsdienst in INZ-Bestimmung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/94/dc/370804/Stellungnahme-Gutachten-SG2411050013.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der Bayerischen Krankenhausgesellschaft \r\nzum Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Notfallreform \r\nund zum Änderungsantrag 1 (Ausschussdrs.: 20(14)231.1)\r\n\r\nStand: 05.11.2024\r\n\r\nAusdrücklich betonen möchte die BKG, dass der Rettungsdienst mit seiner Leistungserbringung im Gesamtkonzept einer modernen, patientenorientierten Notfallversorgung unverzichtbar ist. Der Ret-tungsdienst nimmt eine entscheidende Rolle als Gatekeeper in der Notfallrettung ein und sollte daher bei der Standortbestimmung der Integrierten Notfallzentren eingebunden werden. \r\n\r\nDie geplante Reform löst bisher nicht die Unterfinanzierung in der Notfallversorgung. Im ersten Schritt sollten die gezielten Zuschläge für Krankenhäuser mit G-BA-Notfallstufen verdoppelt werden.\r\n\r\nZum Inhalt des kurzfristig bekannt gewordenen Änderungsantrages 1 möchten wir ergänzen:\r\n\r\nDie geplante Neuregelung der Medizinischen Notfallrettung in § 30 SGB V und die Umformulierung des § 60 SGB V sollte sich auf die in der Bundeszuständigkeit liegenden Neuregelungen der GKV-Finanzierungsregelungen beschränken. Die Notfallrettung ist bereits umfassend durch Landesgesetz-gebungen geregelt. Bei einer Umformulierung des § 60 SGB V ist darauf zu achten, dass etablierte Vertrags- und Abrechnungsverfahren nicht durch veränderte gesetzliche Formulierungen ohne Not gefährdet werden.\r\n\r\nHinsichtlich des neu geplanten Qualitätsausschusses Notfallrettung nach § 133 b SGB V, der nach dem neu geplanten § 113 c SGB V für Empfehlungen zu Struktur- und Prozessqualitätsparametern zuständig sein soll, ist die bundesrechtliche Regelungskompetenz kritisch zu hinterfragen. Die dem neuen Bundesgremium nach § 133 b SGB V zugeschriebenen Regelungskompetenzen greifen zu weit in die Länderkompetenzen hinein. Zudem wären die Krankenhäuser als Betroffene im geplanten Qua-litätsausschuss unverständlicherweise nicht vertreten. \r\n\r\nZur Digitale Notfalldokumentation nach § 133 d SGB V: Die geplante Integration der Notfallrettung in die Telematikinfrastruktur wird seitens der BKG ausdrücklich unterstützt. Dafür sind interoperable Lösungen nach den Standards der des Kompetenzzentrums für Interoperabilität im Gesundheitswe-sen (KIG) mit enger Einbindung der Länder und der Akteure des Rettungsdienstes zu entwickeln, die zugleich die bisherigen inhaltlichen Rettungsdienststandards berücksichtigen. Ebenso ist ein in der Notfallrettung praktisch nutzbarer Zugriff auf die elektronische Patientenakte „für Alle“ sicherzustellen. Die damit verbundenen neuen Kosten müssen auskömmlich finanziert werden. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014672","regulatoryProjectTitle":"Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Transformationsfonds","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e7/08/455818/Stellungnahme-Gutachten-SG2502120016.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gesundheitsversorgung für morgen sicher gestalten\r\nDer Beschluss des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) stellt eine Zäsur für die stationäre Versorgung in Bayern und in Deutschland dar und wird auch die ambulante Versorgung und die ärztli-che Aus- und Weiterbildung verändern. Selten hatte ein Gesetz so unkalkulierbare Auswirkungen auf die Daseinsvorsorge in unserem Land. Klar ist nur, dass Bürokratie und starre Regularien weiter zunehmen werden.\r\nAuch wenn im Bundestagswahlkampf Themen der inneren und äußeren Sicherheit zu dominieren scheinen, gehört die soziale Sicherheit – und damit die Versorgungssicherheit - auch zu den Eckpfeilern einer ver-trauensvollen Politik, die die Bürgerinnen und Bürger von einem funktio-nierenden Staat erwarten. Zudem ist für eine starke Gesundheitsversor-gung auch eine starke Wirtschaft in Deutschland erforderlich. Dafür ist eine Reduzierung von Bürokratie und Regulierung zwingend erforderlich.\r\nDie bayerischen Krankenhäuser wollen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und der Demografie die Reform aktiv gestalten. Viele Verän-derungsprozesse zur Spezialisierung sind bereits angestoßen worden.\r\nDer Gesetzesrahmen für eine Krankenhausreform muss umsetzbar und praktikabel sein. Die Reform darf kein Experiment sein und darf nicht die Versorgung – insbesondere im ländlichen Raum - gefährden.\r\nAls Sofortmaßnahme müssen handwerkliche Fehler des KHVVG von der neuen Bundesregierung nachgebessert werden, um die Ziele nicht durch unrealistische Zeitpläne und unnötige Bürokratie zu gefährden. Zu-dem muss über eine Brückenfinanzierung der kalte Strukturwandel ge-stoppt werden, der einen geordneten Transformationsprozess und damit das Vertrauen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der Mitar-beitenden in den Krankenhäusern akut gefährdet.\r\nNach der Verabschiedung des KHVVG hat sich die Insolvenzwelle der Krankenhäuser in den letzten Wochen nochmals verschärft – betrof-fen sind derzeit überwiegend freigemeinnützige Träger, die sich viele Jahrzehnte für Patientinnen und Patienten im Gemeinwohlinteresse en-gagiert haben. Es darf nicht länger hingenommen werden, dass 8 von 10 Krankenhäuser derzeit Defizite schreiben, während in den industriellen Bereichen der Gesundheitswirtschaft (Pharmaindustrie, Medizintechnik, Gesundheits-IT) hohe Gewinne erzielt werden.\r\nFür eine zukunftsfeste soziale Sicherheit ist eine integrierte Gesund-heits- und Pflegereform erforderlich, die auch eine Stabilisierung der GKV-Finanzen berücksichtigt.\r\nIm Fokus der Krankenhauspolitik der 21. Legislatur sollten aus Sicht der Kliniken in Bayern die nachstehenden 10 Punkte stehen.\r\nHandlungsfelder\r\n1. Handwerkliche Fehler der Krankenhausreform korrigieren\r\n2. Klarheit schaffen, Planungssicherheit gewährleisten\r\n3. Vorhaltevergütung aussetzen und überarbeiten\r\n4. Hohe Defizite ungelöst: Inflationslücke endlich ausgleichen\r\n5. Auf die Menschen kommt es an: Entbürokratisierung wagen, Vertrauen aufbauen, Ergebnisqualität fördern\r\n6. Internationales Niveau bei Fallzahlen, Erlösen und Qualität erreichen\r\n7. Patientinnen und Patienten besser steuern – insbesondere bei Notfällen\r\n8. Pfad der Digitalisierung fortsetzen\r\n9. Prävention und Gesundheitskompetenz fördern\r\n10. Klimaschutz und Klimaanpassungen ernst nehmen\r\n\r\n1. Handwerkliche Fehler der Krankenhausreform korrigieren\r\nDie BKG unterstützt eine Krankenhausreform mit der Nutzung sinnvoller Konzentrations- und Spezialisierungspotentiale, wie über evidenzbasierte Mindestmengen. Aber das KHVVG verfügt über zahlreiche grobe hand-werkliche Fehler. Die enorme Komplexität wird zum Gegenstand von Streitigkeiten werden. Zudem drohen neue Fehlanreize, die in der Trag-weite überhaupt noch nicht abschätzbar sind. Beispiele sind:\r\nUnpassender Zeitplan und fehlende Vorgaben: Nach dem KHVVG müssen die Planungsbehörden der Länder bis spätestens 30.09.2025 den Medizinische Dienst (MD) mit allen Prüfungen der Qualitätskriterien für 2027 beauftragt haben. Vorher müssen die Kliniken ihre Leistungsgrup-pen beantragt haben. Die Beantragung der Leistungsgruppen erfolgt bei diesem Zeitplan aber „ins Blaue hinein“, denn viele Fragen sind noch of-fen. Bis Ende 2025 fehlen wichtige Rechtsverordnungen sowie die Rah-menbedingungen für Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung. Die Reform sollte daher im ersten Schritt nach dem Muster in NRW pla-nerisch umgesetzt werden. Die finanzwirksame Scharfschaltung der bis-her nicht erprobten neuen Finanzierungsinstrumente (Mindestvorhaltezah-len, Vorhaltebewertungsrelationen, Abrechnungsverbote) sollte auf 2029 verschoben und vorab nachgebessert werden (sh. auch Punkt 3).\r\nNeue Fehlanreize: Einerseits ist eine Spezialisierung und Konzentration von Leistungen ein erklärtes Ziel des KHVVG. Andererseits soll aber ein 20 %-Korridor in der Vorhaltefinanzierung dazu führen, dass bei Leis-tungskonzentration künftig Erlösverluste drohen. Es widerspricht den Zie-len der Reform, wenn Krankenhäuser finanziell bestraft werden sollen, die künftig einen größeren Versorgungsanteil schultern sollen.\r\nEtablierte Spezialisierung gefährdet: Nachdem Leistungsgruppen wie zum Beispiel Schmerzmedizin und Amputationsmedizin bisher fehlen, sind die in solchen Bereichen hochspezialisierte Krankenhäuser massiv gefährdet. Spezialisierungen mit nachweislich hoher Qualität dürfen aber nicht den starren Bundesregelungen zum Opfer fallen.\r\nVersorgungslücken: Das Abrechnungsverbot für onko-chirurgische Be-handlungen ist weder evidenzbasiert, noch sind seine Auswirkungen klar. Bei Behandlungen, bei denen es schon Mindestmengen gibt, drohen durch die zusätzlichen Abrechnungsverbote Versorgungslücken.\r\nWir fordern: Die Krankenhausreform sollte im ersten Schritt plane-risch umgesetzt werden. Die finanzwirksame Scharfschaltung sollte dagegen ab 2029 erfolgen. Vorab müssen die handwerklichen Fehler durch die neue Bundesregierung korrigiert werden.\r\n2. Klarheit schaffen, Planungssicherheit gewährleisten\r\nDie Akteure in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben sich in einem intensi-ven Dialogprozess auf den Weg gemacht, die Voraussetzungen für 60 somatische Leistungsgruppen zu definieren. Anders als ursprünglich zwi-schen Bund und Länder vereinbart, ist der Bund bei der Ausgestaltung des KHVVG teilweise massiv von diesem Vorbild abgewichen. Einige Per-sonalvorgaben entsprechend nicht dem tatsächlichen Bedarf und würden die flächendeckende Versorgung gefährden, zum Beispiel bei der Notfall-versorgung oder der Geriatrie.\r\nDer Anfang Februar 2025 veröffentliche Leistungsgruppen-Grouper mit über 12.000 Seiten Erklärungen zeigt, dass das DRG-Fallpauschalen- system nicht abgeschafft, sondern noch weiter aufgebläht wird. Die Aus-wirkungen dieser Komplexität sind bisher nicht abzuschätzen.\r\nWir fordern: Die Qualitätskriterien und Leistungsgruppen sollten wie-der an den NRW-Erfahrungen ausrichtet werden. Zudem sind regio-nale Besonderheiten – insbesondere im ländlichen Raum - zu be-rücksichtigen und Kooperationen zu fördern.\r\n\r\n3. Vorhaltevergütung aussetzen und überarbeiten\r\nDie Vorhaltevergütung nach dem KHVVG hört sich gut, ist aber sehr schlecht gemacht. Damit können keine Vorhaltekosten finanziert werden. Die Vorhaltevergütung ermittelt sich aus den Fallpauschalen und macht das Abrechnungssystem nicht besser, sondern noch komplizierter. Mit diesem fraglichen Mechanismus sollen Mittel umverteilt werden, ohne dass die Auswirkungen klar wären. Der ökonomische Druck wird nicht niedriger. Im Gegenteil: Mit der Festlegung von 20%-Fallzahlkorridoren drohen neue Fehlanreize.\r\nDie Tatsache, dass im bisherigen Fallpauschalensystem einige Leistun-gen als deutlich unterfinanziert gelten, zum Beispiel die Notfall- und Inten-sivmedizin sowie die Geburtshilfe und Pädiatrie, Das Kernproblem der DRG-Fallpauschalen bleibt ungelöst. Für Kliniken, die im ländlichen Raum die Grundversorgung einschließlich Notfallversorgung sicherstellen, wird mit dieser Vorhaltefinanzierung der wirtschaftliche Klinikbetrieb wei-terhin ohne zusätzliche Spezialleistungen nicht möglich sein, was eine sinnvolle Krankenhausreform erschwert. Die Vorhaltevergütung sollte in der bestehenden Form nicht zum Tragen kommen, das KHVVG muss an dieser Stelle grundlegend korrigiert werden.\r\nWir fordern: Die Einführung der Vorhaltevergütung sollte erst ab 2029 - statt wie vorgesehen 2027 – greifen und vorab so verbessert werden, dass die Probleme der DRG-Fallpauschalen tatsächlich überwunden werden können. Vorab sind anstelle der Vorhaltefinan-zierung die bestehenden fallzahlunabhängige Zuschläge gezielt aus-zubauen, die sich bereits etabliert haben.\r\n4. Hohe Defizite ungelöst: Inflationslücke endlich ausgleichen\r\nSeit 2022 steigt die Zahl der defizitären Krankenhäuser in Bayern und deutschlandweit kontinuierlich an. Derzeit schreiben 8 von 10 Kranken-häusern rote Zahlen. Mit dem KHVVG werden die hohen Betriebskosten-defizite nicht gelöst. Dies liegt insbesondere daran, dass die Inflationsent-wicklungen seit 2022 weiterhin ungenügend ausgeglichen wurden. Es ist eine Erlös-Kosten-Lücke von 4 % je Behandlungsfall entstanden. In Bayern summiert sich die Unterfinanzierung seit 2022 auf über 2,2 Mrd. €.\r\nUm das Überleben bedarfsnotwendiger Kliniken zu gewährleisten, muss ein Inflationsausgleich dringend auf den Weg gebracht werden, da an-sonsten noch mehr Krankenhäuser aus wirtschaftlicher Not unkontrolliert aus der Versorgung komplett oder teilweise auszuscheiden. Insbesondere die Versorgungssicherheit der 24/7-Versorgung - rund um die Uhr - mit einer Basisnotfallversorgung einschließlich Allgemeiner Innerer Medizin und Allgemeiner Chirurgie sowie Geburtshilfe und Pädiatrie ist gefährdet.\r\nWir fordern: Die neue Bundesregierung muss sofort eine Brückenfi-nanzierung zum Ausgleich der Inflation über die Betriebskostenfi-nanzierung regeln. Ansonsten läuft der kalte Strukturwandel weiter und die wirtschaftliche Überforderung sicherstellungsverpflichteter Kommunen gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Als Kompensation für die Krankenkassen sind diese beim geplanten Transformationsfonds nach § 12b KHG durch Bundesmittel zu ent-lasten.\r\n5. Auf die Menschen kommt es an: Entbürokratisierung wagen, Vertrauen aufbauen, Ergebnisqualität fördern\r\nDie Misstrauenskultur der vergangenen Jahre lähmt die Arbeit der Mitar-beitenden in den Krankenhäusern und drosselt die Effizienz. Wir brauchen ein komplettes Umdenken beim Thema Bürokratie und Regulierung. Eine Pflegefachkraft im Krankenhaus verbringt nach Zahlen des Deutschen Krankenhaus Instituts täglich 2,7 Std. mit Dokumentationspflichten.\r\n\r\nNur durch flexible interdisziplinäre Zusammenarbeit kann eine optimale Patientenversorgung der Zukunft gelingen. Ziel muss es sein, kleinteilige Vorgaben und Kontrollen durch Zielvorgaben, Nutzungen von Routineda-ten für Auswertungen und Ergebnisqualitätsmessung zu ersetzen.\r\nDie Menschen, die in der Versorgung tätig sind, sind von Bürokratie und Regularien zu entlasten. Die Kliniken sind von fachfremden Vorschriften zu entlasten, wie etwa einer kleinteiligen Nachweispflicht von internationa-len Lieferketten, die für Krankenhäuser praktisch nicht erfüllbar sind.\r\nWir fordern: Kleinteilige Dokumentationspflichten und Vorschriften auf Behandlungsebene sind durch realistische Zielvorgaben für das Krankenhaus zu ersetzen. Die Menschen in den Kliniken benötigen mehr Zeit für die Versorgung.\r\n6. Internationales Niveau bei Fallzahlen, Erlösen und Qualität erreichen\r\nDeutschlands Gesundheitswesen belegt im Vergleich mit anderen west-europäischen Ländern sowie in OECD-Vergleichen insgesamt und auch in der stationären Versorgung in der Regel Plätze im Mittelfeld und ist zu-dem in der Summe vergleichsweise teuer.\r\nIn Deutschland wird insgesamt viel behandelt aufgrund einer fehlen-den Patientensteuerung (sh. Punkt 7.), die Digitalisierung hinkt hinterher (sh. Punkt 8.) und die Präventionsbemühungen sind nicht wirksam genug (Punkt 9.). Im Ergebnis ist die Lebenserwartung allenfalls durchschnittlich trotz eines leistungsstarken Gesundheitswesens, wie etwa internationale Vergleiche zur guten Überlebensrate nach Krebsbehandlungen zeigen.\r\nDie stationären Behandlungsbedarfe in Deutschland sind sehr hoch. Die Chancen durch Prävention und Patientensteuerung als auch durch den medizinischen Fortschritt und der Förderung der ambulanten Versorgung werden nicht ausreichend genutzt. Die sektorenübergreifenden Versor-gungseinrichtungen müssen stärker als im KHVVG vorgesehen gefördert werden, denn der Umbau hin zu solchen Strukturen wird ein Kraftakt wer-den. Zudem sind die Krankenhäuser grundsätzlich konsequenter für am-bulante Leistungen zu öffnen. Die Möglichkeiten der ambulanten Operati-onen sind weiter zu fördern. Dagegen ist der über das KHVVG geplante massive Ausbau der Hybrid-DRG hinsichtlich der Fehlanreize zur Behand-lung von möglichst „leichten Fällen“ kritisch zu hinterfragen.\r\nDer Anteil der stationären Versorgung an den Gesamtausgaben für Ge-sundheit liegt in Deutschland aber im Mittelmaß. Bei hoher Fallzahl erhal-ten die Krankenhäuser in Deutschland sehr niedrige Vergütungen für die einzelne stationäre Behandlung im internationalen Vergleich, ob-wohl die Strukturvorgaben enorm hoch sind. Dadurch stehen die Kliniken massiv unter wirtschaftlichem Druck und es werden Fehlanreize gesetzt., die es durch faire Erlöse je Behandlung zu korrigieren gilt.\r\nMit dem KHVVG wird einseitig die Strukturqualität massiv ausgebaut, die die Versorgung nicht unbedingt besser, aber sicher treuer macht. Bei der Prozess- und Ergebnisqualität hinkt Deutschland aber weiterhin im internationalen Vergleich hinterher. Ein systematischer Einstieg in die Prozessqualität (PREMs) und Ergebnisqualität (PROMs) ist jetzt nötig.\r\nWir fordern: Der internationale Vergleich darf nicht bei der Betrach-tung hoher stationären Behandlungszahlen stehen bleiben. Vielmehr sind auch die im internationalen Vergleich sehr niedrigen Erlöse je Behandlungsfall und die in Deutschland kaum ausgeprägten Verfah-ren zur Prozess- und Ergebnisqualität zu beachten und mit einem Gesamtpaket zu lösen.\r\n\r\n7. Patientinnen und Patienten besser steuern – insbesondere bei Notfällen\r\nEine effiziente Patientensteuerung ist in unserem Gesundheitssystem überfällig. Aufgrund begrenzter Ressourcen und angesichts des demogra-fischen Wandels können wir uns einen ungesteuerten Zugang zum Ge-sundheitssystem nicht länger leisten. Wir erwarten von einer neuen Bun-desregierung Lösungsansätze für die im internationalen Vergleich sehr hohe Zahl von Arzt-Patienten-Kontakten. Dies gilt ambulant wie stationär. Diesbezüglich sind sowohl verstärkte Aktivitäten der Krankenkassen als auch ein verbindlicher Ausbau der hausarztzentrierten Versorgung auf den Weg zu bringen. Zudem ist die Eigenverantwortung der Menschen zu stärken.\r\nInsbesondere die Sektorentrennung im Bereich der Notfallversorgung ist für die Patientinnen und Patienten nicht durchschaubar und führt seit Jah-ren bekanntermaßen zu fehlerhafter Inanspruchnahme. Der Gesetzent-wurf für eine Notfallreform mit einer Etablierung digital unterstützter Erst-einschätzungsverfahren und der Errichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) wäre ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, an diesem sollte eine neue Bundesregierung anknüpfen. Ergänzend zum Gesetzentwurf sind strukturelle Anpassungen in den Klinken zu refinanzieren sowie ein Zuschlag pro Notfallleistung auf den Weg zu bringen.\r\nWir fordern: Die aktive Patientensteuerung und Stärkung der Eigen-verantwortung ist auszubauen, um sowohl die personellen als auch finanziellen Ressourcen im Gesundheitswesen zielgerichteter zu nut-zen. Eine Notfallreform ist von der neuen Bundesregierung schnellstmöglich auf dem Weg zu bringen.\r\n8. Pfad der Digitalisierung fortsetzen\r\nIn der Digitalpolitik sollte aus Krankenhaussicht der eingeschlagene Pfad fortgesetzt werden.\r\nBei der ePA sollte der Fokus stärker auf die tatsächliche Nutzung ge-richtet werden. Sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die Mit-arbeitenden in allen Gesundheitseinrichtungen sind dazu stärker zu infor-mieren und zu schulen. Dies gilt auch im Krankenhaus zum Beispiel bei der Notfallversorgung. Die „ePA für Alle“ kann durch Vermeidung von Doppeluntersuchungen das Gesundheitswesen insgesamt wirtschaftlicher machen.\r\nAllerdings werden die ePA-Einführung, aber auch mit der NIS2-Richtlinie und weitere Datensicherheitsmaßnahmen enorme personelle, technische und finanzielle Anstrengungen erfordern. Dazu sollte ein zweckgebunde-ner Budgetzuschlag für die Digitalisierung in Kliniken für die Jahre 2025 – 2029 angestrebt werden.\r\nZudem sollten die Möglichkeiten der Telemedizin deutlich stärker ausge-schöpft werden, z.B. für die Erfüllung von Qualitätsvorgaben nach den Leistungsgruppen im KHVVG.\r\nDer Ausbau und die Förderung von Plattformlösungen und gemein-schaftlicher IT-Vorhaben im Gesundheitswesen ist zu fördern. Förderricht-linien, die dies verhindern, sind unverzüglich abzuändern.\r\nDie Potentiale von KI und Robotik, z.B. in der Entscheidungsunterstüt-zung von Ärzt:innen oder im Medikationsmanagement sowie in der prakti-schen (körperlichen) Entlastung von Pflegefachkräften, sollten ausge-schöpft werden, gerade in Zeiten des akuten Fachkräftemangels.\r\nWir fordern: Die Digitalisierung in den Kliniken ist weiterhin aktiv zu fördern. Dazu ist ein zweckgebundener Budgetzuschlag erforderlich. Zudem sind die Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Umsetzung der Krankenhausreform aktiver zu berücksichtigen, auch bei der Er-füllung von Qualitätsvorgaben im Krankenhaus.\r\n\r\n9. Prävention und Gesundheitskompetenz fördern\r\nDer wesentliche Schlüssel, um mehr Lebensjahre zu gewinnen und die Kosten im Gesundheitswesen effektiv zu senken, ist nicht ein Mehr an Versorgungsbürokratie, sondern ein Mehr an Prävention und Gesund-heitskompetenz in der Bevölkerung. Die Berücksichtigung von Gesundheit in allen Politikfeldern (Health in All Policies) muss endlich Realität werden.\r\nDie Aktivitäten nationaler Präventionsstrategien sind auszubauen. Die Krankenkassen müssen daran gemeinsam mitwirken. Der Wettbewerb der Krankenkassen untereinander und der Risikostrukturausgleich dürfen diese gemeinsame Verantwortung der Kassen nicht länger behindern. Da-rauf aufbauend sind konkrete Präventionsmaßnahmen in dafür geeigne-ten sozialen Settings auszubauen, wozu auch betriebliche Gesundheits-förderungsmaßnahmen gehören - u.a. auch für die Mitarbeitenden in Krankenhäusern.\r\nEin weiterer effektiver Hebel hierfür wäre die Einführung einer zielgerich-teten Zuckersteuer, wie sie bereits andere Länder, wie Großbritannien, er-folgreich auf den Weg gebracht haben.\r\nWir fordern: Um die Lebenserwartung in Deutschland spürbar stei-gern zu können, ist ein Ausbau der Prävention unbedingt erforder-lich.\r\n10. Klimaschutz und Klima- anpassungen ernst nehmen\r\nDie bayerischen Krankenhäuser sehen Klimaschutz als gesamtgesell-schaftliche Aufgabe, der sich jeder Akteur stellen muss. Die Kliniken sind bereit, hierzu ihren Beitrag zu leisten und haben bereits zahlreiche Maß-nahmen umgesetzt. Die Verankerung des Begriffs der Nachhaltigkeit im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sehen wir als wichtigen Schritt.\r\nVerpflichtungen zu bürokratischen Nachhaltigkeitsberichte sind dagegen kein Ersatz für wirksamen Klimaschutz.\r\nMit Sonderprogrammen des Bundes und der Länder sollten Klimaschutz und -anpassungsmaßnahmen gezielt gefördert werden, was bisher leider nicht der Fall ist.\r\nWir fordern: Im geplanten Transformationsfonds nach § 12 b KHG sind auch Maßnahmen des Klimaschutzes zu ermöglichen. Zudem sind Krankenhäuser in einem Sonderprogramm des Bundes für Kli-maschutzmaßnahmen zu berücksichtigen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015252","regulatoryProjectTitle":"Gesundheitspolitische Positionen der BKG für die 21. Legislaturperiode","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/30/af/494448/Stellungnahme-Gutachten-SG2503250001.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gesundheitspolitische Positionen der BKG für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages \r\n\r\nStand: 13.03.2025\r\n\r\n1)\tUm die Krankenhausreform praktisch wirksam zu machen, sind die handwerklichen Fehler zu korrigieren und die Zeitschiene so anzupassen, dass alle Fakten auf dem Tisch liegen, bevor die Kli-niken die Leistungsgruppen beantragen. Bis 2028 soll die Reform planerisch umgesetzt werden. Die Finanzwirkung beginnt anschließend ab 2029 mit einer überarbeiteten Vorhaltefinanzierung. Für die Jahre 2025-2028 ist die Defizitlücke von 4 % der Krankenhäuser durch einmalige Erhöhung im Ba-sisfallwert zu schließen. Künftig ist der Basisfallwert bundesweit einheitlich über einen erweiterten Schätzerkreis (BMG, GKV, DKG) festzulegen.\r\n2)\tResilientes Gesundheitswesen schaffen – NIS2-Richtlinie umsetzen, KRITIS-Dach-Gesetz und Gesundheitssicherungsgesetz auf den Weg bringen, IT-Standard-Lösungen durch Digitalagentur im Gesundheits- und Pflegebereich etablieren.\r\n3)\tEine neue Bundesregierung sollte eine große Pflegereform anpacken, die neben einer Pflegefinan-zierungsreform nach dem SGB XI auch eine Pflegeprofessionsreform berücksichtigen muss. Die pflegerischen Kompetenzprofile sind bedarfsgerecht zu differenzieren und die Möglichkeiten der An-gehörigenpflege zu stärken. Um unnötige Personalkostensteigerungen vermeiden zu können, sind die Personalbemessungsvorgaben im Krankenhaus zu überprüfen.  \r\n4)\tDie Ambulantisierung ist wirksam auszubauen unter Berücksichtigung internationaler Erfahrun-gen. Im ländlichen Raum erhalten die Krankenhäuser grundsätzlich eine Ermächtigung zur ambulan-ten fachärztlichen Versorgung. Bei der Hybrid-DRG sind besondere Patientenbedarfe besser zu be-rücksichtigen, um beim Ausbau der ambulanten Behandlung eine Unterversorgung bei Risikopatien-ten zu vermeiden. \r\n5)\tDie Leistungserbringer werden zur Nutzung der Telematikinfrastruktur verpflichtet. Die rechtliche Informationspflicht über die elektronische Patientenakte erfolgt pauschal über die Krankenkasse und nicht mehr bei jeder Behandlung. Der KI-Einsatz im Gesundheitswesen soll in den nächsten vier Jahren massiv gefördert. Im BMG sollte ein Programm zum Bürokratieabbau aufgelegen und die Partner der Selbstverwaltung zum Bürokratieabbau verpflichten.\r\n6)\tAus Sicht der bayerischen Kliniken wäre es wichtig, dass die Anrechnungsmöglichkeiten der regulä-ren Krankenhaus-Investitionen der Länder auf den Transformationsfonds zurückgenommen wer-den. Ansonsten droht die Erhöhung auf die \"Krankenhausmilliarde\" in Bayern weitgehend verloren gehen. Diesbezüglich sollte in Erwägung gezogen werden, dass es beim Transformationsfonds über das geplante Sondervermögen auch eine Entlastung der Länder geben könnte.\r\n7)\tBei den Sicherstellungszuschlägen wäre es sehr wichtig, dass das Kriterium \"weniger als 100 Einwohner je Quadratkilometer\" auf die ansonsten für die Begriffsdefinition des ländlichen Raumes verwendeten \"150\" angepasst wird. Dann könnte eine relevantere Zahl der Kliniken, die bedarfsnot-wendig sind, davon profitieren.\r\n8)\tVor dem Hintergrund knapper personeller und finanzieller Ressourcen ist es zudem neben der Not-fallversorgung in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung erforderlich, eine wirksame Patien-tensteuerung mit digitaler Unterstützung sowie mehr Fokus auf Prävention auf den Weg zu bringen. Nur so kann die hohe Inanspruchnahme von Leistungen in allen Sektoren, die das deutsche Gesundheitswesen im internationalen Vergleich überlastet, reduziert werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016754","regulatoryProjectTitle":"Stellungnahme der BKG zum Koalitionsvertrag","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/62/7f/534030/Stellungnahme-Gutachten-SG2506110017.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Was Bayerns Krankenhäuser bewegt am Puls\r\nMai 2025\r\nKurswechsel in der Gesundheitspolitik?\r\nDie Umsetzung der Krankenhausreform ist angelaufen –\r\nwährend CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag bereits\r\nvereinbarten, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz\r\n(KHVVG) bis Sommer zu verbessern. Viele Punkte,\r\ndie wir in den vergangenen Monaten gefordert hatten, fanden\r\nin dem Papier Gehör. Wir erhoffen eine Neuausrichtung\r\nder Gesundheits- und Pflegepolitik mit mehr Praxisnähe.\r\nViel wird von der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken abhängen,\r\ndenn die Formulierungen geben Spielraum für Interpretationen. Sorgen\r\nbereitet zudem die Finanzierbarkeit der Kranken- und Pflegekassen, wozu\r\nwir in der BKG einen strukturellen Reformbedarf sehen und eine verbindliche\r\nPatientensteuerung fordern.\r\nDer neuen Gesundheitsministerin stehen mit Georg Kippels und Tino Sorge\r\nzwei Gesundheitspolitiker als Parlamentarische Staatssekretäre zur Seite\r\n(alle CDU) sowie die neue Pflegebeauftragte Katrin Staffler (CSU, Wahlkreis\r\nDachau-Fürstenfeldbruck). Der neuen Hausspitze im Bundesgesundheitsministerium\r\nist viel Erfolg und eine bessere Kommunikation zu wünschen sowie\r\nmehr Wertschätzung für die Leistung der Menschen im Gesundheits- und\r\nPflegebereich. Ebenso wichtig wird die Besetzung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden\r\nund des Gesundheitsausschusses werden. Die BKG wird\r\nsich auch in die neue Legislaturperiode konstruktiv einbringen und die Anliegen\r\naller Kliniken und ihrer Mitarbeitenden sowie die notwendige Patientenperspektive\r\ngebündelt vertreten.\r\nEs gibt erste positive Entwicklungen: Im April wurde die Rechtsverordnung\r\nzum Transformationsfonds beschlossen, der den Wandel der Kliniken finanziell\r\nflankieren soll. Zudem konnten wir über die sogenannte Tarifrate die\r\nnachträgliche Erhöhung des Landesbasisfallwertes um 0,8 % (Bundespflegesatzverordnung\r\n1,01 %) rückwirkend ab 2024 vereinbaren, die nun zuzüglich\r\nzur regulären Erhöhung 2025 (4,36 %) ab Mai zahlungswirksam wird. Dies\r\nändert nichts daran, dass der im Koalitionsvertrag versprochene Inflationsausgleich,\r\nder seit 2022 aufgelaufen ist, zu lösen ist.\r\nIn den Beiträgen der aktuellen „am Puls“ liegt der Fokus auf der Umsetzung\r\nder Krankenhausreform in Bayern. Die Kliniken machen sich deutlich sichtbar\r\nauf dem Weg, auch wenn viele Fragen sowohl im Bund als auch auf Landesebene\r\nnoch offen sind.\r\nDieses Jahr wird die BKG 75 Jahre alt, was die Staatsregierung zum Anlass\r\nnimmt, Anfang Oktober zu einem Staatsempfang einzuladen. Wir möchten\r\nmit dem Jubiläum Raum geben für Geschichten und Erlebnisse der Menschen\r\naus den bayerischen Krankenhäusern. Wir wollen „Bayerische Krankenhausg’schichten“\r\nerzählen – unter dem Motto „Gesundheit und Gemeinschaft“.\r\nMehr dazu in der nächsten Ausgabe.\r\n\r\nKoalitionsvertrag macht\r\nKrankenhäusern Hoffnung\r\nEnde März machte das Papier der AG Gesundheit und Pflege von\r\nCDU/CSU und SPD die Runde. Auch wenn noch nicht klar war, welche\r\nPunkte sich am Ende im Koalitionsvertrag finden, so machte das Papier\r\nden Krankenhäusern doch Hoffnung, dass die 21. Legislaturperiode von\r\neinem konstruktiveren Miteinander und einer praxisnäheren Gesundheitspolitik\r\ngeprägt ist. Tatsächlich schloss sich die Steuerungsgruppe von\r\nCDU/CSU und SPD den Vorschlägen der vorbereitenden Arbeitsgruppe in\r\nweiten Teilen an, die Mehrzahl der Punkte findet sich nun im Koalitionsvertrag\r\nwieder, teilweise überraschend detailliert.\r\nHandwerklich sauberes Regierungshandeln und Pragmatismus\r\nsind nun gefragt\r\nAuf die neue Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU, Baden-Württemberg)\r\nkommt die Aufgabe zu, aus den bunten Ideen und Ankündigungen\r\nihres Vorgängers ein funktionierendes Gesundheitswesen zu machen. Bezogen\r\nauf die Krankenhausreform bedeutet dies: Die Reform praktisch\r\numsetzbar zu machen, Überregulierung und Überbürokratie zu streichen\r\nund die finanzielle Basis für die Kliniken zu sichern. Dafür dürfte es kein\r\nSchaden sein, dass Warken zwar als weitgehend fachfremd in der Gesundheitspolitik\r\ngilt, aber als versierte Juristin und als sehr organisationsstark\r\nund offen in der Kommunikation. Die Benennung der neuen Ministerin\r\nwurde daher einhellig von den Akteuren im Gesundheitswesen begrüßt.\r\nAuch deshalb, weil Nina Warken als Generalistin mit Georg Kippels\r\n(CDU, NRW) und Tino Sorge (CDU, Sachsen-Anhalt) zwei versierte Gesundheitspolitiker\r\nals parlamentarische Staatssekretäre zur Seite stehen.\r\nKrankenhausreform soll bis Sommer gesetzlich angepasst werden\r\nAuf Zustimmung stieß die Ankündigung, die Krankenhausreform bis zum\r\nSommer gesetzlich anzupassen. Denn es zeigen sich mehr und mehr Widersprüchlichkeiten,\r\nauf denen die Kliniken gemeinsam mit ihren Verbänden\r\nim Gesetzgebungsverfahren bereits nachdrücklich hingewiesen hatten\r\nund die leider weitgehend vom ausscheidenden Bundesgesundheitsminister\r\nLauterbach ungehört blieben.\r\nKonkret sind im Koalitionsvertrag mehr regionale Ausnahmemöglichkeiten\r\ninsbesondere im ländlichen Raum für die Länder vorgesehen. Die Definition\r\nder Fachkrankenhäuser soll überarbeitet werden – gerade für Bayern\r\nist dies bedeutsam. Die Leistungsgruppen (LG) sollen – wo es medizinisch\r\nsinnvoll ist – in Bezug auf Qualitätsvorgaben verändert werden.\r\nWeniger Leistungsgruppen und finanzielle Scharfschaltung\r\nverschoben\r\nFestgehalten werden soll an der Zuweisung der LG zum 01.01.2027 – allerdings\r\nauf Basis der 60 NRW-LG zuzüglich der speziellen Traumatologie.\r\nDies ist nachvollziehbar, weil bei den im KHVVG zusätzlich vorgesehenen\r\nLG Notfallmedizin, Infektiologie, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin\r\nund Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie bisher technisch über einen\r\nLG-Grouper des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus\r\n(InEK) keine Fälle zugeordnet werden könnten.\r\nVerschoben werden soll die finanzielle Scharfschaltung der Vorhaltefinanzierung:\r\nDafür soll die Konvergenzphase von zwei auf drei Jahre verlängert\r\nwerden, wobei das Jahr 2027 für alle Krankenhäuser komplett erlösneutral\r\nausgestaltet werden soll. Ziel soll sein, die neuen Vergütungsregelungen\r\nund ihre Wirkung transparent aufzuzeigen. Den Krankenhäusern\r\nmehr Zeit für die vergütungsrechtliche Umsetzung des KHVVG zu geben\r\nwar der BKG ein wichtiges Anliegen. Verbunden damit ist die Forderung,\r\ndass die Vorhaltefinanzierung bis zur Wirksamkeit auch noch inhaltlich\r\nund hinsichtlich der willkürlichen Korridore nachgebessert wird.\r\nSeite 3\r\nWas Bayerns Krankenhäuser bewegt\r\nAnpassung der Zwischenfristen notwendig\r\nWichtig ist auch, dass – wie im Koalitionsvertrag festgehalten – die Zwischenfristen\r\nbis zum 01.01.2027 noch angepasst werden. Denn die derzeit\r\nim Gesetz vorgeschriebenen Fristen sind widersprüchlich, erzeugen\r\nunnötige Bürokratie und führen zu Entscheidungen, die ggf. später wieder\r\nkorrigiert werden müssen (siehe nächsten Beitrag).\r\nFinanzierungslücke soll geschlossen werden\r\nZentral für die Krankenhäuser ist die angekündigte Schließung der Finanzierungslücke\r\n– wenn auch leider nur zunächst für zwei Jahre. Dazu heißt\r\nes im Koalitionsvertrag: „Die Lücke bei den Sofort-Transformationskosten\r\naus den Jahren 2022 und 2023 sowie den bisher für die GKV vorgesehen\r\nAnteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser finanzieren wir\r\naus dem Sondervermögen.“ Im Papier der AG Gesundheit und Pflege waren\r\nMittel in Höhe von 4 Mrd. Euro für die Jahre 2025 und 2026 zur Absicherung\r\nbedarfsnotwendiger Krankenhäuser angesetzt. Zwar sind konkrete\r\nSummen im Koalitionsvertrag nicht mehr genannt, dass aber die Koalition\r\ndie Finanzierungslücke schließen möchte, ist ein wichtiges Eingeständnis\r\nan die Realität (siehe dazu den Beitrag zum16. Bayerischer\r\nKrankenhaustrend). Die BKG wird sich für eine verbindliche, pragmatische\r\nund faire Umsetzung einsetzen und zudem Lösungen für die Folgejahre\r\neinfordern.\r\nEndlich soll ein Bürokratieentlastungsgesetz kommen\r\nDass die Koalitionäre weg wollen von der Misstrauenskultur der vergangenen\r\nJahre und hin zu mehr Vertrauen und Praxisnähe, zeigt sich nicht zuletzt\r\nbeim angekündigten Bürokratieentlastungsgesetz: „Wir verringern\r\nDokumentationspflichten und Kontrolldichten durch ein Bürokratieentlastungsgesetz\r\nim Gesundheitswesen massiv, etablieren eine Vertrauenskultur\r\nund stärken die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Professionen,\r\nstatt sie mit Bürokratie aus Gesetzgebung und Selbstverwaltung\r\nzu lähmen. Alle Gesetze in diesem Bereich werden wir einem Praxis-\r\nCheck unterziehen.“ Eine zeitnahe Umsetzung wäre aus Sicht der BKG\r\naufgrund der Belastung der Beschäftigten in den Kliniken durch bürokratische\r\nVorschriften dringend geboten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft\r\n(DKG) hatte dazu ein fertiges Papier bereits im letzten Jahr übergeben,\r\nan dem die BKG anhand von Erkenntnissen aus einer bayerischen\r\nBürokratieanalyse mit dem StMGP und MD maßgeblich beigetragen hatte.\r\nPatientensteuerung, Notfallreform und digitale Standards\r\nsollen kommen\r\nDarüber hinaus soll das Thema Patientensteuerung endlich mehr Gewichtung\r\nbekommen, denn kaum ein Land der Welt verfügt über einen so\r\nniedrigschwelligen und ungeregelten Zugang zum Gesundheitswesen wie\r\nDeutschland. Dies soll insbesondere mit einem Primärarztsystem umgesetzt\r\nwerden. Zudem soll die Notfallreform – die auch in der 20. Legislaturperiode\r\nim mittlerweile dritten Anlauf nicht gesetzgeberisch abgeschlossen\r\nwerden konnte – nun endlich kommen. Die BKG begrüßt Maßnahmen,\r\ndie zu einer Reduzierung der Behandlungsbedarfe führen und\r\ngleichzeitig dadurch die Basis schaffen, die notwendigen Behandlungen\r\nfairer zu finanzieren und gleichzeitig die Krankenkassenbeiträge in den\r\nGriff zu bekommen.\r\nDie neue Bundesregierung kündigt an, die sektorenübergreifende Versorgung\r\nzu stärken – eine Ankündigung, die schon reichlich Patina angelegt\r\nhat. Konkret sollen dazu die Hybrid-DRGs weiterentwickelt und umfassend\r\nermöglicht werden – ein Punkt, der aus BKG-Sicht noch mit vielen\r\nFragezeichen versehen ist. In der derzeitigen Ausgestaltung drohen durch\r\ndie Hybrid-DRG neue Fehlanreize zur Über- und Unterversorgung. Daher\r\nwäre eine inhaltliche Neuausrichtung die Bedingung für eine Erweiterung\r\ndieser Misch-Vergütung ambulanter und stationär erbrachter Leistungen.\r\nSeite 4\r\nWas Bayerns Krankenhäuser bewegt\r\nWichtig ist aus BKG-Sicht zudem, dass alle Anbieter von IT-Lösungen im\r\nBereich Gesundheit und Pflege bis 2027 einen verlustfreien, unkomplizierten,\r\ndigitalen Datenaustausch auf definierten Standards sicherstellen sollen.\r\nZu begrüßen ist ebenso, dass die Hersteller hierfür in die Verantwortung\r\ngenommen werden sollen.\r\nGesundheitswesen soll resilienter werden\r\nSchließlich soll das Gesundheitswesen krisenfester gemacht werden.\r\nKonkret heißt es: „Wir schaffen gesetzliche Rahmenbedingen für den Gesundheitssektor\r\nund den Rettungsdienst im Zivilschutz- sowie Verteidigungs-\r\nund Bündnisfall mit abgestimmter Koordinierung und eindeutigen\r\nZuständigkeiten.“ Für die BKG ist es längst überfällig, die Kliniken besser\r\ngegen Krisenfälle zu wappnen.\r\nKrankenhausreform:\r\nDie Umsetzung hat begonnen\r\nWährend sich die Koalitionäre in Berlin über die Weichstellungen für die\r\nkünftige Gesundheitspolitik verständigen, sind die bayerischen Kliniken in\r\nder Pflicht, die Reform der alten Bundesregierung umzusetzen. Viele offene\r\nFragen zur Auslegung der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen\r\n(LG) und nahezu unlösbare Vorgaben in den Details machen die Komplexität\r\ndes Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) in\r\nder praktischen Umsetzung deutlich. Die BKG steht in engem Austausch\r\nmit dem StMGP, dem StMWK – als Planungsbehörde für die Uniklinika –\r\nund natürlich dem Medizinischen Dienst Bayern (MD), um eine praktikable\r\nAuslegung der gesetzlichen Regelungen zu erwirken. Auch mit der Arbeitsgemeinschaft\r\nder Krankenkassen wurde ein regelmäßiger Austausch\r\nvereinbart, zum Beispiel um faire Lösung zum Fixkostendegressionsabschlag\r\nbei Umstrukturierungen zu finden oder die Sektorenübergreifenden\r\nVersorger auf den Weg bringen zu können.\r\nBeantragung der Leistungsgruppen, obwohl Verordnungen fehlen\r\nAuch wenn die Reform in weiten Teilen erst zum 01.01.2027 greift, sind\r\ndie Krankenhäuser bereits heute gefordert, sich strategisch auf den Weg\r\nzu machen: Das StMGP kündigte Anfang April an, dass über eine digitale\r\nAntragsplattform ab Mai die Beantragung der Zuweisung von Leistungsgruppen\r\n(LG) möglich sein soll. Bis spätestens 31.08.2025 müssen diese\r\nAnträge gestellt sein. Danach wird der MD vom StMGP bzw. vom StMWK\r\nmit der Prüfung beauftragt. Bei den Kliniken mit Versorgungsauftrag erfolgt\r\ndie Antragstellung über die Krankenkassen.\r\nDie somatischen Kliniken müssen nach diesem Zeitplan die LG beantragen,\r\nobwohl wesentliche relevante Verordnungen fehlen und die neue\r\nBundesregierung bereits Nachbesserungen des KHVVG angekündigt hat.\r\nSo fehlt die Bereinigung offenkundiger Fehler bei den Qualitätskriterien\r\nz. B. zu fachärztlichen Vorgaben in der Geriatrie oder der Anrechnungsmöglichkeit\r\nvon Belegärzt:innen. Mindestfallzahlen je LG stehen frühestens\r\nEnde 2025 fest. Auch das Leistungsspektrum der sektorenübergreifenden\r\nVersorgungseinrichtungen (SüV) soll erst bis Ende 2025 geregelt\r\nsein, weshalb das StMGP eine Sonderregelung für die Antragstellung der\r\nLG bei geplanten SüV in Aussicht stellt. Möglicher Brennpunkte für die\r\nVersorgungssicherheit stellen zudem die in § 40 KHG geregelten Abrechnungsverbote\r\nin der „Onko-Chirurgie“ dar, die bis Ende Mai 2025 veröffentlicht\r\nwerden sollen. Diese Punkte beeinflussen die strategischen Planungen\r\nmassiv. Die notwendigen Grundsatzentscheidungen, auf welche\r\nLG sich die Kliniken fokussieren sollen, hängen von längerfristigen Personal-,\r\nTechnik- und Bau- und Kooperationsplanungen ab und bedingen\r\nGremienentscheidungen in einer enormen Unsicherheit und bestehender\r\nUnterfinanzierung. Derzeit können diese Entscheidungen nur ausgehend\r\nvom Wortlaut des KHVVG sowie den Umsetzungshinweisen der Planungsbehörde\r\nund des MD unter Berücksichtigung der vermeintlichen Änderungen\r\ndurch die neue Bundesregierung (siehe vorherigen Beitrag) getroffen\r\nwerden.\r\nSeite 5\r\nWas Bayerns Krankenhäuser bewegt\r\nBKG fordert schnelle Nachbesserungen und eine Reduzierung\r\nder Unsicherheit von Bund und Land\r\nDie BKG setzt sich für eine rasche Überarbeitung des KHVVG ein, um\r\nden Kliniken eine Planungssicherheit zu geben. Aber auch der Freistaat\r\nist gefordert, frühzeitig transparent zu machen, in welchen Konstellationen\r\nAuswahlentscheidungen bei der Zuteilung der LG getroffen werden sollen:\r\nBei welchen LG und in welchen Regionen sollen ggf. nicht alle Kliniken\r\neine beantragte LG erhalten, auch wenn der MD die Qualitätskriterien jeweils\r\nals erfüllt ansieht. Sobald Ende Mai die bayernweite Bedarfsanalyse\r\nvorliegt, sollte der Freistaat zur Frage der Vermeidung eines nicht sinnvollen\r\nWettbewerbs durch eine gezielte Begrenzung von Angeboten aber\r\nauch zur Frage der Vermeidung von Unterversorgung Farbe bekennen.\r\nKrankenhausreform:\r\nFür somatische Fachkliniken\r\ngilt Level F\r\nWährend die Kliniken in Bayern bis 31.08.2025 Zeit haben, ihre Leistungsgruppen\r\n(LG) zu beantragen, drängte für somatische Fachkrankenhäuser\r\nbereits die Zeit, vorab die Bestimmung „Level F“ erhalten zu können.\r\nVoraussetzung für das Level F ist eine Spezialisierung auf die Behandlung\r\neiner bestimmten Erkrankung, Krankheitsgruppe oder Personengruppe\r\nund einen relevanten Versorgungsanteil in diesem Bereich. Weitere\r\nVoraussetzung ist, dass nach Abzug der Leistungen in den LG Allgemeine\r\nInnere Medizin und Allgemeine Chirurgie 80 % der Leistungen in\r\nhöchstens vier LG verbleiben (siehe diese Grafik).\r\nQuelle/Grafische Darstellung: BKG\r\nLeistungsgruppen-Grouper als Grundlage\r\nfür Krankenhausplanung ungeeignet\r\nDer LG-Grouper des InEK dient als Grundlage für die Zuweisung der Behandlungsfälle\r\nüber das DRG-System bzw. den Fachabteilungsschlüsseln.\r\nEine Abkehr vom DRG-System ist somit in keiner Weise zu erkennen.\r\nDer Fachabteilungsschlüssel wiederum ist ein Instrument, das bisher\r\nin Bayern keine ausgeprägte medizinische Relevanz hatte, sondern vorwiegend\r\nder Kommunikation mit den Kostenerbringern im Rahmen des\r\nelektronischen Datenaustauschs diente.\r\nFür Kliniken, die sich beispielsweise auf Schmerz- oder Amputationsmedizin\r\nspezialisiert haben, ist der Grouper des InEK ungeeignet, um eine\r\nSpezialisierung eines Krankenhauses erkennen zu können. Ist ein Fall zudem\r\nin mehreren LG behandelt worden, ist die Fachabteilung mit der\r\nlängsten Behandlungsdauer ausschlaggebend für die Zuweisung. Dies\r\nkann dazu führen, dass ein/e Patient:in für das Krankenhaus nicht als Behandlungsfall\r\nin der LG Urologie zählt, da zwar die Operation in der Urologie\r\nerfolgte, die Behandlung aber anschließend in der Geriatrie stattfand.\r\nDer LG-Grouper und das DRG-System würden damit zur Grundlage für\r\ndie Krankenhausplanung werden, obwohl dies offenkundig nicht sinnvoll\r\nSeite 6\r\nWas Bayerns Krankenhäuser bewegt\r\nist. Wichtig ist deswegen die angekündigte Korrektur im Koalitionsvertrag:\r\nDer InEK-Grouper soll demnach nur der Abrechnung dienen.\r\nErweiterte Kooperationsmöglichkeiten\r\nNachdem es Widersprüchlichkeiten zwischen Gesetzestext und Anlage\r\ngab, stellte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ende Januar\r\nklar: Fachkrankenhäuser können sog. verwandte Co-Leistungsgruppen\r\nstets in Kooperationen und Verbünden ermöglichen. Voraussetzung ist\r\neine schriftliche Kooperationsvereinbarung. Die DKG erarbeitet mit den\r\nLandeskrankenhausgesellschaften bereits eine entsprechende Arbeitshilfe,\r\ndie nicht nur für Fachkliniken, sondern für alle Krankenhäuser eine\r\nUnterstützung sein soll.\r\nErmessensentscheidung der Planungsbehörde bei Level F\r\nUngeklärt ist derzeit, wie das StMGP den „relevanten Versorgungsanteil“\r\neines Klinikums prüfen wird. Zudem ist offen, ob es außerdem eine zusätzliche\r\nLandesdefinition zur Spezialisierung auf Behandlungen einer bestimmten\r\nErkrankung, Krankheitsgruppe oder Personengruppe auf Landesebene\r\ngeben soll. Ein weiteres Problem ergibt sich für die Besonderen\r\nEinrichtungen und reine Tageskliniken, die zwar bei der Vorhaltefinanzierung\r\naußen vor sind, aber dennoch die LG-Kriterien erfüllen müssen und\r\neinen Antrag auf Level F stellen müssen.\r\nBürokratie und Unsicherheit am Beispiel Level F\r\nWar ursprünglich in der medialen Bewerbung der Krankenhausreform\r\ndurch Prof. Karl Lauterbach die Rede davon, dass damit die Bürokratie in\r\nden Kliniken abgebaut werden soll, so zeigt sich unter anderem am Beispiel\r\nder Fachkrankenhäuser, dass mit dem KHVVG noch mehr Bürokratie\r\naufgebaut wird. Ende Mai sollen die meisten somatischen Fachkrankenhäuser\r\nin Bayern Gewissheit bekommen, ob ihr Antrag auf Zuteilung\r\ndes Level F, der bis zum 11.04.2025 zu stellen war, in der ersten Runde\r\npositiv entschieden wurde. Dem Vernehmen nach sollten ggf. zu einem\r\nspäteren Zeitpunkt weitere Bestimmungen in das Level F folgen können.\r\n16. Bayerischer\r\nKrankenhaustrend:\r\nDie roten Zahlen bleiben\r\nAm 19.03.2025 stellte die 1. BKG-Vorsitzende Landrätin Tamara Bischof\r\ngemeinsam mit BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen unter Moderation\r\nder stv. Geschäftsführerin Christina Leinhos den 16. Bayerischen\r\nKrankenhaustrend vor. Die diesjährige Befragung macht deutlich:\r\nDie bayerischen Kliniken stellen die Weichen der Zukunft und bereiten\r\nsich auf große Veränderungen vor. Die existentielle wirtschaftliche Not,\r\ndie bürokratischen Regelungen des KHVVG und fehlende positive Zukunftsaussichten\r\nlähmen jedoch diese Veränderungsprozesse.\r\n„Die dramatische Prognose des vergangenen Jahres hat sich bestätigt,“\r\nso die 1. BKG-Vorsitzende Landrätin Tamara Bischof in der Pressekonferenz,\r\n„80 % der bayerischen Kliniken schreiben 2024 – wie prognostiziert\r\n– tatsächlich rote Zahlen. Ein Ende der Defizite ist bisher nicht in Sicht.\r\nFür das laufende Jahr befürchten sogar 85 % rote Zahlen, weil die Erlöse\r\nje Behandlungsfall weiterhin nicht kostendeckend sind. Eine neue Bundesregierung\r\nmuss die Behandlungserlöse um 4 % anheben, um immer\r\nmehr Insolvenzen zu vermeiden.“\r\nBKG-Geschäftsführer Roland Engehausen ergänzte hierzu: „Die Krankenkassen\r\nkönnen nicht dauerhaft durch eine Unterfinanzierung bei jeder einzelnen\r\nBehandlung sparen, sondern es müssen die Behandlungsbedarfe\r\ngesenkt werden“ und fordert: „Wir brauchen mehr Patientensteuerung zur\r\nSenkung der Fallzahlen, müssen aber die erforderlichen Behandlungen\r\naufwandsgerecht finanzieren.\r\nWenn dies nicht passiert, ist insbesondere die Grund- und Regelversorgung\r\nmit den Bereichen Allgemeiner Innerer Medizin, Allgemeine Chirurgie\r\nund Notfallversorgung sowie die Kinder- und Jugendmedizin und Geburtshilfe\r\ngefährdet.“\r\nSeite 7\r\nWas Bayerns Krankenhäuser bewegt\r\nLinks zur Pressemitteilung und den\r\nUmfrageergebnissen:\r\n www.bkg-online.de/aktuelles/news/detail/\r\n16-bayerischer-krankenhaustrendkrankenhausreform-\r\nfuehrt-zu-leistungskonzentration-\r\nund-mehr-kooperation-\r\naber-die-roten-zahlen-bleiben\r\n www.bkg-online.de/media/mediapool_\r\nBKG/Printversion_Bayerischer_\r\nKrankenhaustrend_2025.pdf\r\nDes Weiteren appellieren die Kliniken an die neue Bundesregierung, Bürokratie\r\nim Gesundheitswesen abzubauen und mehr Klarheit zu schaffen:\r\n„Die Kliniken müssen derzeit mit hoher Unsicherheit Leistungsgruppen beantragen,\r\nobwohl noch wichtige Rahmenbedingungen fehlen, wie Mindestvorhaltezahlen\r\noder das Portfolio für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen“,\r\nerläutert Engehausen.\r\nTrotz der bestehenden Ungewissheiten haben sich die bayerischen Kliniken\r\nbereits auf den Weg gemacht. Mehr als drei Viertel prüfen bereits\r\neine Anpassung ihrer Medizinstrategie und 70 % verstärken ihre Kooperationen\r\nmit umliegenden Kliniken.\r\nJedes dritte Krankenhaus prüft bauliche Veränderungen. Konkrete Veränderungen\r\ndürften auch auf die Mitarbeitenden bezüglich erforderlicher\r\nZusatzqualifikationen und inhaltlicher Aufgabenbereiche zukommen.\r\n„Wir fordern von der neuen Bundesregierung, dass sie die Krankenhausreform\r\npraktisch umsetzbar macht und handwerkliche Fehler umgehend\r\nkorrigiert,“ so Landrätin Bischof in Richtung Berlin und ergänzt: „Wir können\r\neine Krankenhausreform nicht umfassend umsetzen und stehen am\r\nEnde mit leeren Händen da“ und richtet sich an die Staatsregierung in\r\nBayern: „Der Freistaat muss die Gestaltungsmöglichkeiten für den Reformprozess\r\nin Bayern nutzen und ebenfalls die nötigen Nachbesserungen\r\nim Bund einfordern.“\r\nEin Lichtblick gibt es in der Befragung dagegen an anderer Stelle.\r\nDie Krankenhäuser sehen unabhängig von der bürokratischen Krankenhausreform\r\ngute Möglichkeiten zur Versorgungsverbesserung durch Innovationen:\r\n„Die Chancen durch KI-Einsatz im Krankenhaus stehen jetzt\r\nganz oben auf der Innovationsagenda und werden sehr konkret“,\r\nso Engehausen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-05-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016754","regulatoryProjectTitle":"Stellungnahme der BKG zum Koalitionsvertrag","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ad/6d/536640/Stellungnahme-Gutachten-SG2506130005.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionen der Bayerischen Krankenhausgesellschaft\r\nzum Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode\r\nvom 28.05.2025\r\nEines der zentralen Ziele in der Gesundheitspolitik der Koalition ist es, die Krankenhausreform zu prüfen und weiterzuentwickeln, wie Bundesgesundheitsministerin Warken in ihrer Rede im Plenum am 15. Mai darlegte. Zudem liegen insbesondere mit dem Notfallgesetz und dem Pflegekompetenzgesetz zwei Gesetze als gute Entwürfe vor, die u.E. schnell ins neue parlamentarische Verfahren gebracht werden sollten. Auch die gesetzlichen und praktischen Grundlagen der künftigen zivil-militärischen Zusammenarbeit sind aus unserer Sicht dringlich. Und wir sehen mit Sorge, dass die GKV- und SPV-Finanzierung in die Schieflage gekommen sind und Lösungen zur Reduzierung der im internationalen Vergleich zu hohen Inanspruchnahme erforderlich sind.\r\nGerade weil die Umsetzung der Krankenhausreform bereits begonnen hat und nicht gestoppt werden sollte, sehen wir die dringende Notwendigkeit, bspw. die Regelungen für Fachkrankenhäuser, zur Anrechnung von Belegärzten und zu den fachärztlichen Vorgaben im KHVVG zu überarbeiten. Insbesondere sehen wir es für die ärztliche Weiterbildung als kritisch an, dass im KHVVG – anders als bei den G-BA-Regelungen – nur fertige Fachärztinnen und Fachärzte zur Erfüllung der Qualitätsvorgaben zählen und eine anteilige Anrechnung von Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung gänzlich ausgeschlossen ist. Dies erhöht einerseits den fachärztlichen Wettbewerb zwischen den Kliniken und dem ambulanten Sektor und setzt anderseits keinen Anreiz für die ärztliche Weiterbildung.\r\nAuf große Erleichterung ist bei den bayerischen Krankenhäusern die Ankündigung im Koalitionsvertrag ge-stoßen, die Lücke bei den Sofort-Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 aus dem Sonder-vermögen Infrastruktur zu finanzieren. Die Koalitionspartner der nächsten Bundesregierung haben die damit verbundene Brisanz eines unvermeidlichen kalten Strukturwandels, bevor die Krankenhausreform überhaupt wirken kann, erkannt. In Bayern betrifft dies die Existenz der freigemeinnützigen Krankenhäuser und ver-schärft zudem die akute Finanzlücke die kommunalen Haushalte der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Notwendigkeit eines solchen Inflationsausgleichs hat auch der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung bekräf-tigt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-05-28"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019644","regulatoryProjectTitle":"BKG-Stellungnahme zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/98/3a/615445/Stellungnahme-Gutachten-SG2509170009.pdf","pdfPageCount":9,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der Bayerischen Krankenhausgesellschaft\r\nzum Referentenentwurf des KHAG\r\nStand: 27.08.2025\r\nDie Bayerische Krankenhausgesellschaft begrüßt das Ziel von CDU, CSU und SPD die Kranken-hausreform weiterzuentwickeln. Leider bleibt der vorliegende Referentenentwurf eines Kranken-hausreformanpassungsgesetzes (KHAG) hinter den Erwartungen zurück. Wie bereits die Verbän-deanhörung gezeigt hat, gibt es aus der Breite der Selbstverwaltung, dem G-BA und der Länder umfängliche Nachbesserungsbedarfe für eine praktisch wirksame Krankenhausreform.\r\nDie BKG begrüßt, dass mit dem Referentenentwurf den Ländern im Hinblick auf Ausnahmeregelun-gen und Kooperationsmöglichkeiten mehr Planungskompetenz bei der Zuweisung von Leistungs-gruppen eingeräumt werden soll.\r\nDie in Nordrhein-Westfalen derzeit umgesetzte Krankenhausreform mit klarer Leistungskonzentra-tion und Fokussierung ist auch aus Sicht der bayerischen Krankenhäuser möglich und sinnvoll. Dazu bedarf es einer verständlichen gesetzlichen Grundlage, wie diese in NRW nach Landesrecht ge-schaffen worden ist. Aus Sicht der BKG sind daher weitere Anpassungen im KHAG notwendig, um die teils unverständlichen und widersprüchlichen Regelungen des KHVVG praxistauglich zu gestal-ten und eine wirksame Krankenhausreform im Freistaat zu ermöglichen.\r\nInsbesondere bedauert die BKG, dass das enorm bürokratische System der Vorhaltefinanzierung, der Leistungsgruppen-Grouper sowie der Bundesklinikatlas gemäß dem Referentenentwurf nicht überarbeitet werden sollen. Auch die willkürlichen Mindestvorhaltezahlen und die sog. onkochirurgi-sche Verbotsliste sollen demnach bestehen bleiben. Der Reformprozess in Nordrhein-Westfalen hat bewiesen, dass eine wirkungsvolle Krankenhausreform ohne diese enorm komplexen und unerprob-ten Instrumente erfolgreich ist. Deswegen fordert die BKG, diese Punkte in der bundesweiten Kran-kenhausreform zu streichen und sich – zumindest im ersten Schritt – auf die Kernpunkte der Reform, insbesondere die Einführung der Leistungsgruppen mit Qualitätsmerkmalen, zu beschränken. Gleichzeitig sollten die etablierten Qualitätsinstrumente, wie etwa Mindestmengen-Regelungen des G-BA, im Sinne der Patientensicherheit weiterentwickelt werden.\r\nInsbesondere das enorm komplizierte System der Vorhaltevergütung schafft keinerlei Mehrwerte für die Versorgung, sondern nur Bürokratie sowie Fehlanreize und Unsicherheit. Zur Vorhaltefinanzie-rung kann daher kein Vorschlag für eine kleinere Gesetzeskorrektur vorgeschlagen werden, weil die Regelungen insgesamt dazu zu komplex und teilweise widersprüchlich sind. Besonders kritisch ist die fallzahlenabhängige Kalkulation ohne Berücksichtigung jeweiliger Vorhaltekosten und unter-schiedlicher Auslastungen, insbesondere bei Leistungen mit hohen Notfall- bzw. akutmedizinischen Versorgungsanteil. Ungeeignet sind zudem starre Referenzjahre, starre Stichtage und starre Korri-dorgrenzen, die die Versorgungspraxis nicht abbilden können. Zudem wirkt die Vorhaltefinanzierung wie ein Budgetdeckel, der diesen Vergütungsanteil auf das Jahr 2024 einfrieren würde (abzüglich Hybrid-Leistungen), obwohl die Versorgungsbedarfe in wichtigen Leistungsgruppen steigen. Des-halb sollte die Vorhaltevergütung nicht nur verschoben werden, sondern im ersten Schritt durch den Ausbau der etablierten Zuschläge (z.B. Notfallstufen, Zentrumszuschläge, Sicherstellungszuschlag) ersetzt werden. Perspektivisch ist ein praktikables System der Vorhaltevergütung zwischen den Partnern der Selbstverwaltung zu erarbeiten. Unabhängig davon sollten jedoch die Regelungen zum Fixkostendegressionsabschlag unverzüglich bundesweit abgeschafft werden, weil diese Regelung derzeit das Ziel der Krankenhausreform einer Leistungskonzentration behindert.\r\nDie BKG unterstützt ausdrücklich die Stellungsnahmen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention.\r\nIm Einzelnen nimmt die BKG wie folgt Stellung:\r\n1. Definition Fachkrankenhäuser\r\nIm Koalitionsvertrag wurde betreffend die Fachkrankenhäuser Folgendes vereinbart:\r\n„Die Definition der Fachkrankenhäuser überarbeiten wir mit dem Ziel, dass die in den Ländern be-stehenden und für die Versorgung relevanten Fachkliniken erhalten bleiben können.\" (KoaV Z. 3447-3448). Im Referentenentwurf zum KHAG bleibt jedoch die Regelung zur Zuordnung der Fachkran-kenhäuser gem. § 135d Abs. 4 Satz 3 SGB V unverändert bestehen. Der Referentenentwurf bein-haltet lediglich Änderungen, die zu einer Vereinheitlichung der Regelungen zu Kooperationsmög-lichkeiten von Fachkrankenhäusern führen sollen.\r\nBewertung\r\nDie derzeitige Gesetzesfassung bringt starke Einschränkungen mit sich, die durch die Unzulänglich-keiten des Leistungsgruppen-Groupers des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) weiter verstärkt werden. Aufgrund dieser starken Einschränkungen sind Fachkrankenhäuser mit speziellem Profil teilweise gefährdet.\r\nEine Änderung der Regelung zur Zuordnung der Fachkrankenhäuser gem. § 135d Abs. 4 Satz 3 SGB V muss eine sachgerechte Lösung auch für Fachkrankenhäuser mit spe-zifischen Leistungsangeboten innerhalb der Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin (LG 1) und Allgemeine Chirurgie (LG 14) regeln.\r\nVorschlag\r\nDie BKG schließt sich dem Formulierungsvorschlag der DKG an, der vorsieht, dass die für die Kran-kenhausplanung zuständige Landesbehörde Krankenhäuser, die sich auf die Behandlung einer be-stimmten Erkrankung spezialisiert haben oder die nach landesrechtlichen Vorschriften als Fachkran-kenhäuser ausgewiesen sind, der Versorgungsstufe „Level F“ zuordnet.\r\nHilfsweise wäre die Verwendung eingeschränkter Versorgungsaufträge vorstellbar, um auch Spezi-alisierungen in den LG 1 und 14 zur Bestimmung als Fachkrankenhäuser zuzulassen. Besonders in Bayern mit einer starken fachklinischen Struktur sind gesetzliche Anpassungen zwingend notwen-dig, um eine qualitativ hochwertige Versorgung aufrechtzuerhalten.\r\n2. Besondere Einrichtungen und teilstationäre Einrichtungen\r\nBesondere Einrichtungen sind Krankenhäuser, räumlich getrennte Fachbereiche von Krankenhäu-sern oder Fachkrankenhäuser, die wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten oder aus medizinischen Gründen der Versorgungsstruktur mit dem DRG-Fallpauschalen-Katalog nicht sach-gerecht vergütet werden können. Dies sind bspw. Einrichtungen, die sich auf die Behandlung schwerkranker Kinder spezialisiert haben oder Palliativstationen.\r\nAuch für Tages- bzw. Nachtkliniken, also Einrichtungen, die teilstationäre Krankenhausbehandlung als Leistungen zu bestimmten Betriebszeiten am Tag oder in der Nacht erbringen, soll laut Referen-tenentwurf jedoch weiterhin die Leistungsgruppensystematik gelten.\r\nBewertung\r\nFachlich völlig unverständlich, sieht der Referentenentwurf eine Klarstellung vor, dass Besondere Einrichtungen und teilstationäre Einrichtungen die Leistungsgruppenvoraussetzungen zu erfüllen haben, obwohl sie keine Vorhaltevergütung erhalten.\r\nVorschlag\r\nDie BKG schließt sich der Forderung der B-Länder an, die vorsieht, Besondere Einrichtungen und teilstationäre Kliniken von der Vorhaltevergütung und damit von der Leistungsgruppensystematik auszunehmen. Dies ist sachgerecht, da diese nicht nach Fallpauschalen vergütet werden.\r\nBayerische Krankenhausgesellschaft e.V. Seite 3/9\r\n3. Hybrid-DRG\r\nBei den Hybrid-DRG fehlt ein sinnvolles Konzept zur sektorengleichen Qualitätssicherung und zur sektorengleichen Kalkulation. Am Ausbau der Hybrid-DRG soll festgehalten werden, dieser wird im Referentenentwurf KHAG nicht adressiert.\r\nBewertung\r\nDie Folgen für die Versorgung und für die Patientensicherheit sind unkalkulierbar. Es besteht die Gefahr von Fehlanreizen, weil durch die Mischkalkulation einerseits ein Mengenanreiz für Behand-lungen mit weniger Komplikationsrisiko besteht, während bei hohem Behandlungsaufwand bzw. ho-hem Komplikationsrisiko diese Behandlungen systematisch unterfinanziert wären mit der Folge einer drohenden Unterversorgung. Zudem sind in den bisherigen DRG-Kalkulationen für diese Behand-lungsfälle auch Fixkosten-Anteile für die stationäre Versorgung einkalkuliert, die für die Sicherstel-lung der stationären Versorgung verloren gehen, weshalb sich dadurch der Finanzierungsdruck auf die Krankenhäuser weiter verschärft. Der weitere Ausbau der Hybrid-DRG sollte zwingend ausge-setzt werden, bis der Rahmen verbessert ist, andernfalls droht eine enorme Risikoselektion.\r\nVorschlag\r\nDie BKG schließt sich dem Vorschlag der DKG an, der eine weitreichende Reform des § 115f SGB V vorsieht.\r\n4. Bundes-Klinik-Atlas\r\nIm Bundes-Klinik-Atlas (BKA) sollen nach § 135d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB V die Fallzahlen der er-brachten Leistungen differenziert nach Leistungsgruppen nach § 135e Abs. 2 Satz 2 SGB V veröf-fentlicht werden. Die Veröffentlichung soll dabei die von den für die Krankenhausplanung zuständi-gen Landesbehörden zugewiesenen Leistungsgruppen erfassen. Der Referentenentwurf sieht keine Änderungen am BKA vor. Die enorme Bürokratie des Portals ohne erkennbaren Patientennutzen bleibt erhalten.\r\nBewertung\r\nAls Alternative zum BKA hat sich das Deutsche Krankenhaus Verzeichnis (DKV) längst bewährt. Im Gegensatz zum DKV enthält der BKA weniger Daten, deckt weniger Krankheitsbilder ab und vermit-telt kein realistisches Bild der tatsächlichen Versorgungsqualität. Zudem ist der BKA zehnmal teurer als das etablierte DKV.\r\nVorschlag\r\nDer BKA sollte in der derzeitigen Form als technologische Fehlentwicklung abgeschaltet und über die technische Plattform des DKV in einer Kooperation weitergeführt werden, wobei die geprüften Zertifikate des IQTIG in das DKV übernommen werden sollten.\r\n5. Onkochirurgische Abrechnungsverbote\r\nDie Regelungen zu den onkochirurgischen Leistungen wurden zwar nachgeschärft, bleiben aber in der viel zu hohen Komplexität bestehen. Zudem wird der jährliche Ausschluss von 15 Prozent aller onkochirurgischen Leistungen zwangsläufig zu einer kontinuierlichen Ausdünnung des Versor-gungsangebotes führen. Auch der G-BA weist richtigerweise darauf hin, dass anstelle dieser tech-nischen Abrechnungsverbote es aus Patientensicht bedarfsgerechter wäre, die gezielten Mindest-mengen weiterzuentwickeln.\r\nBewertung\r\nIn § 40 KHG i.V.m. § 136c Abs. 2 SGB V soll nun der G-BA für Indikationsbereiche eine geringere Prozentzahl festlegen können als die ansonsten gesetzlich vorgesehenen 15 Prozent. Dadurch sol-len in bestimmen Indikationsbereichen (insbesondere Brustkrebs) bereits erfolgte Konzentrationen durch Mindestmengen besser berücksichtigt werden.\r\nFür die Ermittlung der Abrechnungsverbote wird nun nicht mehr 2023, sondern 2025 als festes Ba-sisjahr zu Grunde gelegt, welches jedoch das Grundproblem von fixen Stichtagsjahren in Form der Berücksichtigung von Zufälligkeiten aus diesem Jahr nicht beseitigt.\r\nVorschlag\r\nDie Regelungen zu onkochirurgischen Leistungen sind ersatzlos zu streichen, stattdessen sollte das Instrument der Mindestmengen weiterentwickelt werden – diese sind medizinisch und methodisch anerkannt.\r\n6. Erfüllung der Leistungsgruppen-Qualitätskriterien am Standort\r\nDie Anwendung des § 135e Abs. 2 Satz 1 SGB V führt in der Praxis in vielen Fallkonstellationen zu Unsicherheiten. Ausgangslage dabei ist der folgende geltende Wortlaut des § 135e Abs. 2 Satz 1 SGB V: „Erbringen Krankenhäuser mindestens eine Leistung aus einer Leis-tungsgruppe, haben sie die für diese Leistungsgruppe maßgeblichen Qualitätskriterien am jeweili-gen Krankenhausstandort zu erfüllen; § 135d Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.“\r\n§ 135e Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V verweist über § 135d Abs. 3 Satz 2 SGB V auf die entsprechende Geltung des Standortbegriffs aus § 2a KHG. Maßgeblich ist insbesondere Satz 2 des § 2a Abs. 1 KHG, der wie folgt lautet: „Ein Krankenhausstandort kann abweichend von Satz 1 aus mehreren Gebäuden oder Gebäudekomplexen eines Krankenhausträgers bestehen, wenn der Ab-stand zwischen den am weitesten voneinander entfernt liegenden Gebäudepunkten nicht mehr als 2.000 Meter Luftlinie beträgt (Flächenstandort).“\r\na) Sachliche Ausstattung am Standort\r\nEs herrscht seitens aller Beteiligten Unsicherheit, welche Anforderungen an die in Anlage 1 des KHVVG aufgeführten Kriterien im Anforderungsbereich „Sachliche Ausstattung“ hinsichtlich der Er-füllung dieser Qualitätskriterien am Standort zu stellen sind. Hier ist aus Sicht der BKG eine gesetz-liche Klarstellung notwendig.\r\nBewertung\r\nHintergrund der Verknüpfung der sachlichen Ausstattung mit dem Standort ist die Gewährleistung der Patientensicherheit durch eine zeitunkritische Entfernung (§ 135e Abs. 1 Satz 2 SGB V). Über-trägt man die Zweckrichtung der Patientensicherheit auf den Standortbegriff, bedeutet dies, dass die medizinische Versorgung am räumlichen Standort vorgehalten werden muss, um nicht durch zeit-kritische Entfernungen die notwendige Versorgung zu gefährden.\r\nAus Sicht der BKG bezieht sich daher der Verweis auf den Standortbegriff in § 135e Abs. 2 Satz 1 SGB V über § 135d Abs. 3 Satz 2 SGB V auf § 2a KHG im Rahmen der sach-lichen Ausstattung somit nur auf den Flächenstandort und nicht auf das Merkmal der Trägerschaft.\r\nDieses Ergebnis deckt sich auch mit der Begrifflichkeit des „Vorhaltens“ im Sinne von § 135e Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 SGB V. Unter der gesetzlich normierten Begrifflichkeit „Vorhalten“ ist das grundsätzliche zur Verfügung stehen der Leistung für die jeweilige Versorgung zu verstehen (siehe auch § 2 Abs. 2 LOPS-RL). Das Kriterium „zur jeweiligen Versorgung grundsätzlich zur Verfügung stehen“ enthält keine Anforderungen an die Eigentumsverhältnisse, sondern zielt darauf ab, dass ein Zugriff auf die sachliche Ausstattung im Rahmen der jeweiligen Versorgung möglich ist. Hinsicht-lich der Ausgestaltung des rechtlichen Nutzungshintergrundes lässt der gesetzlich normierte Begriff des „Vorhaltens“ daher einen weiten Ausgestaltungsspielraum für die Krankenhäuser zu.\r\nVorschlag\r\nDiesbezüglich wäre eine Klarstellung in § 135e Abs. 2 SGB V wie folgt erforderlich, um Auslegungs-streitigkeiten vorzubeugen:\r\n„Vorhaltung für die Leistungserbringung am Standort im Sinne von Abs. 4 S. 2 bedeutet, dass per-sonelle und apparative Mindestvoraussetzungen am Standort gem. § 2a KHG für die jeweilige Ver-sorgung grundsätzlich zur Verfügung stehen müssen. Dies kann über die Ausstattungen des Kran-kenhauses erfolgen oder durch auf Dauer angelegte vertragliche Regelungen, die die Patientensi-cherheit gleichermaßen gewährleisten.“\r\nb) Laborleistungen\r\nFür einige Leistungsgruppen ist das Vorhalten von Laborleistungen im Rahmen der sachlichen Aus-stattung in einem vorgegebenen Zeitfenster erforderlich.\r\nEffizienz- und qualitätssteigernde Aspekte führen heutzutage auch bei Laborleistungen zu Zentrali-sierungsmaßnahmen in Form der Auslagerung der Analyseleistung auf Dritte. Unseres Erachtens sollte diese Entwicklung auch weiterhin möglich sein.\r\nBewertung\r\nLaborleistungen sind unter den Begriff Untersuchungsangebote gemäß § 135e Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 SGB V zu subsumieren, also als diagnostische Untersuchungen von Proben. Das Untersuchungs-angebot der Laborleistungen besteht in der Praxis aus zwei Teilleistungen. Zum einen die Probe-entnahme und zum anderen die Analyse. Unseres Erachtens müssen nicht beide Teilleistungen am Standort erbracht werden.\r\nAnknüpfungspunkt und Abgrenzungsmerkmal für Teilleistungen, die am Standort oder außerhalb vom Standort erbracht werden, ist die Frage, ob der Patient für die Leistung/Teilleistung physisch anwesend sein muss. Diese Leistungen/Teilleistungen, die eine physische Anwesenheit des Pati-enten am Standort erfordern, müssen am Standort erbracht werden (bei Laborleistungen die Probe-entnahme). Alle anderen Teilleistungen können auch begrenzt durch das Zeitmoment in Verbindung mit der Patientensicherheit außerhalb des Standorts erfolgen (bei Laborleistungen die Analyse).\r\nIn Abgrenzung zum Begriff Gerät im Sinne von § 135e Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 SGB V ist es bei Geräten immer notwendig, dass das Gerät sich physisch zusammen mit dem Patienten am Standort befindet (Beispiel CT/MRT). Die Behandlung oder Untersuchung findet unmittelbar am Gerät statt. Eine phy-sische Trennung von Patient und Gerät ist nicht möglich.\r\nVorschlag\r\nDiesbezüglich wäre eine Klarstellung in § 135e Abs. 2 SGB V wie folgt erforderlich, um Auslegungs-streitigkeiten vorzubeugen:\r\n„Bei diagnostischen Leistungen gilt der Standortbegriff als erfüllt, wenn die physische Anwesenheit des Patienten am Standort verbleibt.“\r\n7. Standortbegriff\r\nFür große städtische Maximalversorger und Uniklinika mit mehreren Standorten in einer Stadt be-steht die Problematik, dass diese die für die jeweiligen Leistungsgruppen zu erfüllenden Qualitäts-kriterien an allen Standorten vorhalten müssen. Die Standorte befinden sich zwar in einer Stadt, jedoch außerhalb des in § 2a KHG statuierten Flächenstandortes von 2.000 m.\r\nDiese Regelung führt zum Aufbau von Doppelstrukturen und verursacht unnötige Kosten. Eine bun-deseinheitliche Schablone ist beim Standortbegriff nicht zielführend, es müssen die Verhältnisse vor Ort berücksichtigt werden.\r\nBewertung\r\nDie Partner der Selbstverwaltung auf Bundesebene werden diese Problematik nicht lösen können, weil es um konkrete Fragen auf Ortsebene, insbesondere in großen Städten bei Maximalversorgern und Uniklinika geht, deren Standorte aus städteplanerischen Gründen in einer Stadt aufgeteilt sind und zugleich organisatorisch eng verbunden sind. Daher bedarf es einer Flexibilisierung des Stand-ortbegriffs auf Länderebene.\r\nVorschlag\r\nDie BKG schließt sich dem Vorschlag der B-Länder an, der eine sachgerechte Abweichung von grundsätzlichen Distanzregelungen durch die Krankenhausplanungsbehörden vorsieht und zugleich die Distanzgrenze eines Standortes bei 5.000 m zieht.\r\n8. Anpassung Berücksichtigung Belegärzte\r\nUm die belegärztliche Versorgung zu sichern, wird durch § 135e Abs. 4 Satz 2 Nr. 7 Buchst. d) SGB V klargestellt, dass in einer ausgewiesenen Belegabteilung an Stelle eines Vollzeitäquivalentes auch ein Belegarzt mit vollem vertragsärztlichen Versorgungsauftrag angerechnet werden kann. Aus Sicht der BKG sind jedoch weitere Anpassungen notwendig.\r\na) Ausgewiesene Belegabteilung\r\nDurch den RefE wird erstmals der Begriff „ausgewiesene Belegabteilung“ in das SGB V eingebracht. Eine Definition dieses Begriffes fehlt jedoch gänzlich. Sogenannte „ausgewiesene Belegabteilun-gen“ gibt es bisher nicht jedem Bundesland, auch nicht im Freistaat Bayern.\r\nBewertung\r\nGemischte Versorgungskonzepte mit Einbindung von einzelnen Belegärzten (bspw. Mischabteilun-gen) oder auch gemischte Belegabteilungen (Belegabteilungen über verschiedene Fachabteilun-gen), die der gesetzgeberischen Intention einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen belegärztli-chen Behandlung der Versicherten zuträglich sind (§ 121 Abs. 1 Satz 1 SGB V), sind von der Neu-regelung, aufgrund der einschränkenden Bezugnahme auf „ausgewiesene Belegabteilungen“ nicht umfasst.\r\nDie Begrenzung auf „ausgewiesene Belegabteilung“ würde - wie in der Begründung zum RefE aus-geführt - dazu führen, dass Belegärzte in gemischten Abteilungen nicht angerechnet werden kön-nen.\r\nVorschlag\r\nDer Passus „in einer ausgewiesene Belegabteilung“ ist zu streichen.\r\nb) Voller vertragsärztlichen Versorgungsauftrag\r\nBelegärzte gelten als Vollzeitäquivalent, wenn sie mit vollem vertragsärztlichen Versorgungsauftrag angerechnet werden. Anrechnungsfähig sind nach dem Wortlaut nur Belegärzte mit vollem vertrags-ärztlichem Versorgungsauftrag.\r\nBewertung\r\nUm Auslegungsstreitigkeiten zu vermeiden, bedarf es einer klarstellenden Regelung betreffend eine anteiligen Anrechnung.\r\nVorschlag\r\nDie BKG schließt sich der Position der DKG an, welche vorsieht, dass sich ein voller Versorgungs-auftrag auch aus mehreren anteiligen Versorgungsaufträgen zusammensetzen kann und darüber hinaus eine Regelung enthält, dass die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung Ausnahmen vorsehen kann.\r\n9. Anrechnung von Ärzten in Weiterbildung\r\nDerzeit sieht das KHVVG lediglich die Berücksichtigung von Fachärzten bei den Qualitätskriterien bei den Leistungsgruppen vor. Die derzeitige Beschränkung führt zu hohen Kosten und entspricht nicht der gelebten Praxis in den Krankenhäusern.\r\nBewertung\r\nDer alleinige Fokus auf fertig ausgebildete Fachärzte fördert nicht die Weiterbildung, sondern den Wettbewerb um fertig ausgebildete Fachärzte. Dies verschärft den ärztlichen Fachkräftemangel. Mit dem KHAG sollte daher eine anteilige Anrechnung von Ärzten, die sich noch in der Weiterbildung befinden, geregelt werden. Damit würde der Anreiz geschaffen werden, Weiterbildungsassistenten zu beschäftigen und die fachärztliche Weiterbildung zu fördern.\r\nVorschlag\r\nIn der Präambel zur Anlage zum § 135e SGB V ist die Regelung aufzunehmen, dass sich einer der in den Qualitätskriterien geforderten Fachärzte noch in Weiterbildung befinden darf.\r\n10. Ausnahmeregelungen bei Betriebseinstellung\r\n§ 6a Abs. 4 KHG regelt die Voraussetzungen für die Zuweisung einer Leistungsgruppe trotz Nicht-erfüllung der Qualitätskriterien. Neben dem durch das KHVVG eingeführten Ausnahmetatbestand der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung wurde durch das KHAG ein weiterer Aus-nahmetatbestand bei vollständiger oder teilweiser Betriebsschließung statuiert.\r\nIm Rahmen von schrittweisen Umstrukturierungen bzw. Schließungen eines Krankenhausstandorts können für eine erforderliche Übergangsphase, die oftmals auch Baumaßnahmen erfordert, einzelne Qualitätskriterien, etwa in Bezug auf die Vorhaltung verwandter Leistungsgruppen oder personeller Ausstattung möglicherweise nicht mehr vollumfänglich an den alten Standorten erfüllt werden. Um einen geregelten Übergang zu gewährleisten und unnötige Umbaukosten zu vermeiden, kann die Zuweisung von Leistungsgruppen übergangsweise am bisherigen Standort dennoch im Einzelfall im Rahmen eines Gesamtkonzeptes sachgerecht sein und dann über den Ausnahmetatbestand erfol-gen.\r\nBewertung\r\nDie Zuweisung einer Leistungsgruppe im Rahmen des Ausnahmetatbestandes der Betriebsschlie-ßungen ist auf höchstens 3 Jahre befristet.\r\nDieser Zeitraum erscheint für einen geregelten Übergang zu kurz bemessen, weil damit oftmals auch Baumaßnahmen verbunden sind. Eine erneute Befristung von höchstens drei Jahren, wie sie beim Ausnahmetatbestand der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung möglich ist, ist jedoch für den Ausnahmetatbestand der Betriebsschließung nicht vorgesehen.\r\nVorschlag\r\nIn § 6a Abs. 4 KHG ist die Möglichkeit einer erneuten Befristung von höchstens drei Jahren auch auf den Ausnahmetatbestand der Betriebsschließungen auszuweiten oder alternativ an Bestimmun-gen der Planungsbehörde zu Bedarfsfeststellungen und Baumaßnahmen zu knüpfen.\r\nBayerische Krankenhausgesellschaft e.V. Seite 8/9\r\n11. Mindestvorhaltezahlen\r\nDas System der Mindestvorhaltezahlen soll mit dem Referentenentwurf KHAG erhalten bleiben.\r\nBewertung\r\nMindestvorhaltezahlen, die sich ausschließlich an Fallzahlen orientieren, stellen faktisch eine neue Form von Mindestmengen dar, ohne dass hierfür ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren des G-BA zugrunde gelegt wird. Wie im Positionspapier der B-Länder dargelegt, führen die Vorgaben zu Mindestvorhaltezahlen zudem zu einer verstärkten Leistungsverdichtung. Zudem führen Mindest-vorhaltezahlen ggf. zu Fehlanreizen und sind nicht sachgerecht bei Fachkliniken, die für ihre Kern-leistung ggf. auch einen eingeschränkten Versorgungsauftrag zum Beispiel für die Leistungsgruppe Allgemeine innere Medizin benötigen.\r\nVorschlag\r\nDie BKG schließt sich dem Vorschlag der DKG an, die Mindestvorhaltezahlen ersatzlos zu streichen.\r\n12. Budgetbeschleunigung\r\nMit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPfIEG) wurden verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel eingeführt, den Prospektivitätsgrundsatz der Budgetverhandlungen zu stärken, zeitnahe Verhandlungen zu gewährleisten und den entstandenen Verhandlungsstau aufzulösen. Bayern zeigt, dass der zügige Abschluss von Budgetverhandlungen grundsätzlich möglich ist, jedoch gehen die im KHPfleG vorgesehenen Fristen an der Realität vorbei, wie kürzlich ein Schreiben der Schieds-stellenvorsitzenden eindrücklich zeigte.\r\nBewertung\r\nDer 31.12. des Vorjahres als Frist zur Unterlagenübermittlung mit finanzieller Sanktion und Präklus-sion ist aus folgenden Gründen nicht praktikabel:\r\n- Der InEK-Katalog wurde in den letzten Jahren oft erst im November veröffentlicht.\r\n- Der LBFW wurde teilweise erst im Januar oder Februar vereinbart.\r\n- Die NUB-Liste wird vom InEK am 31.01. veröffentlicht.\r\n- Die Daten nach § 21 KHEntgG werden zum 31.03. an das InEK gemeldet.\r\n- Die meisten Testate liegen im ersten Quartal vor.\r\nZudem ist vorgesehen, dass die Schiedsstelle entscheidet, wenn keine Einigung der Verhandlungs-partner vor Ort erzielt wurde.\r\nVorschlag\r\nDie BKG schlägt vor, den gesetzlichen Stand des Jahres 2025 einzufrieren, da eine stufenweise Einführung der Budgetbeschleunigung vom Gesetzgeber vorgesehen war. Als Frist zur Unterlagen-übermittlung würde der 30.09. des Budgetjahres bestehen bleiben. Die praktischen Probleme wür-den damit gelöst, ohne die gesetzliche Intention in Frage zu stellen. Zudem ist der Schiedsstellen-automatismus abzuschaffen, da dieser unnötige Bürokratie und Aufwände verursacht.\r\n13. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen\r\nDas Konzept der Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV) ist von hoher Bedeu-tung für Bayern als Flächenstaat: Mind. 20 Krankenhausstandorte im Freistaat können sich eine Umwandlung in ein SÜV vorstellen. Leider konnten bis dato keine Verhandlungsergebnisse der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene erzielt werden, mit denen die Krankenhausträger und Versorgungsregionen planen könnten. Die BKG setzt sich für einen zügigen Abschluss der Verhand-lungen mit fairen und praxisnahen Regelungen ein, die die Transformation in diese neue Struktur\r\nfördert und nicht behindert. Zudem ist es aus Sicht der BKG zwingend notwendig, die Notfallversor-gung in SÜV zu regeln, da diese als Anlaufpunkt für Patienten im Notfall erhalten bleiben. Darüber hinaus ist einer Ausdünnung der rettungsdienstlichen Strukturen entgegenzuwirken.\r\nBewertung\r\nDie Bürger erwarten in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen keine stationäre Notfall-versorgung nach G-BA-Kriterien, aber eine Teilnahme an der Notfallversorgung mit den verfügbaren Möglichkeiten. Es muss möglich sein, dass diese Einrichtungen nach örtlicher Absprache vom Ret-tungsdienst mit klarer Regelung der Symptome und Krankheitsbilder zu definierten Uhrzeiten ange-fahren werden und dies auch für Patientinnen und Patienten gilt, die von sich aus die Notfallversor-gung in diesen Einrichtungen aufsuchen. Dies ist eine Voraussetzung, um Überlastungen und un-nötige Inanspruchnahme von Kliniken höherer Versorgungsstufen zu vermeiden. Perspektivisch sollte im Ausnahmefall auch ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) in diesen Einrichtungen möglich sein, wenn in einem 30-km-Radius kein anderes geeignetes Krankenhaus zur Verfügung steht. In den Vereinbarungen sind daher Hürden zu vermeiden, die eine regional notwendige und mit den personellen sowie technischen Ressourcen machbare Teilnahme an der Notfallversorgung nach örtlichen Absprachen unmöglich machen würden.\r\nVorschlag\r\nDie BKG schließt sich der Position der DKG an und sieht ebenfalls gesetzlichen Anpassungsbedarf u. a. zum Leistungsprofil, zum Zugang und zur Aufgabenzuweisung sowie zur Finanzierung.\r\n14. Ambulantes Operieren\r\nKrankenhäuser sind derzeit aufgrund der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bei der Leis-tungserbringung gemäß § 115b SGB V (Ambulantes Operieren im Krankenhaus) örtlich auf ihren zugelassenen Krankenhausstandort festgelegt.\r\nDarüber hinaus findet sich eine weitere Einschränkung betreffend die Leistungserbringung gemäß § 115b SGB V in § 1 Abs. 1 des AOP-Vertrages. Demnach sind Krankenhäuser zur ambulanten Durchführung von Leistungen gemäß § 115b SGB V in den Leistungsbereichen zugelassen, in de-nen sie auch stationäre Krankenhausbehandlung erbringen.\r\nBewertung\r\nDas Entstehen von Versorgungslücken ist aufgrund der Auswirkungen der Krankenhausreform (bspw. durch Schließung von Krankenhausstandorten oder Änderungen gegenüber dem bisherigen Leistungsspektrums der Krankenhäuser) nicht auszuschließen. Um dem entgegenzuwirken sollten ambulante Operationsleistungen außerhalb des zugelassenen Krankenhausstandortes und außer-halb des stationären Versorgungsauftrages eines Krankenhauses ermöglicht werden, um insbeson-dere im ländlichen Bereich eine bedarfsgerechte Patientenversorgung sicherzustellen.\r\nVorschlag\r\nDie BKG schließt sich bezüglich beider Punkte der Position der DKG an und plädiert für eine ent-sprechende Öffnung der Leistungserbringungsmöglichkeiten der Krankenhäuser."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-08-28"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}