{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-06T09:20:59.600+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001114","registerEntryDetails":{"registerEntryId":52947,"legislation":"GL2024","version":26,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001114/52947","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/47/b7/554422/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001114-2025-06-26_16-08-15.pdf","validFromDate":"2025-06-26T16:08:15.000+02:00","validUntilDate":"2025-12-22T14:54:38.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-26T16:08:15.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-10-02T12:37:52.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-23T21:20:35.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-06-26T16:08:15.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":52947,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001114/52947","version":26,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-26T16:08:15.000+02:00","validUntilDate":"2025-12-22T14:54:38.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52945,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001114/52945","version":25,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-02T12:21:31.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-26T16:08:15.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52759,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001114/52759","version":24,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-02T12:09:42.000+02:00","validUntilDate":"2025-04-02T12:21:31.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":51885,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001114/51885","version":23,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-31T18:43:23.000+02:00","validUntilDate":"2025-04-02T12:09:42.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":51534,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001114/51534","version":22,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-11T09:05:40.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-31T18:43:23.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":51533,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001114/51533","version":21,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-11T09:01:40.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-11T09:05:40.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48954,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001114/48954","version":20,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-21T14:33:38.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-11T09:01:40.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48943,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001114/48943","version":19,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-09T14:28:58.000+01:00","validUntilDate":"2025-02-21T14:33:38.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48923,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001114/48923","version":18,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-09T13:45:02.000+01:00","validUntilDate":"2025-01-09T14:28:58.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48906,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001114/48906","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-09T11:27:13.000+01:00","validUntilDate":"2025-01-09T13:45:02.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":44920,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001114/44920","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-10-02T12:37:52.000+02:00","validUntilDate":"2025-01-09T11:27:13.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Deutsche Post AG","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_AG","de":"Aktiengesellschaft (AG)","en":"Stock company (AG)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+492281820","emails":[{"email":"lobbyregistermail@dpdhl.com"}],"websites":[{"website":"group.dhl.com"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Charles-de-Gaulle-Straße","streetNumber":"20","zipCode":"53113","city":"Bonn","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":true,"capitalCityRepresentation":{"address":{"type":"NATIONAL","street":"Voßstraße","streetNumber":"20","zipCode":"10117","city":"Berlin"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+493020298441","email":"lobbyregistermail@dpdhl.com"}},"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Dr.-Ing.","lastName":"Meyer","firstName":"Tobias","function":"Vorstandsvorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"de Bok","firstName":"Oscar","function":"Vorstand","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Kreis-Wilczak","firstName":"Melanie","function":"Vorstand","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Ogilvie","firstName":"Thomas","function":"Vorstand","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Pearson","firstName":"John","function":"Vorstand","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Scharwath","firstName":"Tim","function":"Vorstand","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Hagleitner","firstName":"Nikola","function":"Vorstand","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Ciano","firstName":"Pablo","function":"Vorstand","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Dr.-Ing.","lastName":"Meyer","firstName":"Tobias","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Kreis-Wilczak","firstName":"Melanie","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Ogilvie","firstName":"Thomas","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Ratzmann","firstName":"Volker","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Röseler","firstName":"Oliver","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Kutsch","firstName":"David","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2021-10","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"Wissenschaftlicher Mitarbeiter"}}},{"lastName":"Bodenbach","firstName":"Wolfgang","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Fischer","firstName":"Reinhard","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Nordhoff","firstName":"Ole","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Tautz","firstName":"Andreas","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Sedemund","firstName":"Jan","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Ewald","firstName":"Frank","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Brandes-Herlemann","firstName":"Bettina","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Fichtner","firstName":"Martin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr. ","lastName":"Mennenga","firstName":"Hans-Christian","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schütt","firstName":"Thorn","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Siekmann","firstName":"Stephan","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schulz","firstName":"Gabriele","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Hagleitner","firstName":"Nikola","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Mayer","firstName":"Peter","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Ehm","firstName":"Markus","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schwager","firstName":"Andreas","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Kaus","firstName":"Susanne","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Bohnes","firstName":"Bernd","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Collingro","firstName":"Julia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Ackermann","firstName":"Vincent","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Wolber","firstName":"Jan-Christoph","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schröder","firstName":"Achim","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Gülsen","firstName":"Görkem","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schneider ","firstName":"Thomas","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Zurheide","firstName":"Christoph","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":false,"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. (ASW West)"},{"membership":"American Chamber of Commerce"},{"membership":"Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)"},{"membership":"Asien-Pazifik Ausschuss der deutschen Wirtschaft (APA)"},{"membership":"Atlantik Brücke e.V."},{"membership":"Aviation Initiative for Renewable Energy in Germany e.V. (aireg)"},{"membership":"Bitkom e.V."},{"membership":"British Chamber of Commerce in Germany e.V. (BCCG)"},{"membership":"Bundesverband deutscher Versandapotheken (BVDVA)"},{"membership":"Bundesverband e-commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)"},{"membership":"Charta der Vielfalt e.V."},{"membership":"Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP)"},{"membership":"Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. (DDV)"},{"membership":"Deutscher Investor Relations Verband (DIRK)"},{"membership":"Deutsches Aktieninstitut (DAI)"},{"membership":"Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR)"},{"membership":"Deutsches Verkehrsforum e.V (DVF)"},{"membership":"econsense"},{"membership":"Europäische Bewegung Deutschland e.V. (EBD)"},{"membership":"Förderverein Logistics Alliance Germany e.V. (LAG)"},{"membership":"Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD)"},{"membership":"Institut der Deutschen Wirtschaft (IW)"},{"membership":"Institut für Digitalisierung im Steuerrecht e.V. (IDSt)"},{"membership":"International Chamber of Commerce (ICC)"},{"membership":"Nah- und Mittelost-Verein e.V."},{"membership":"PROUT AT WORK-Foundation"},{"membership":"Total E-Quality e.V."},{"membership":"UnternehmensForum"},{"membership":"Value Balancing Alliance"},{"membership":"Wirtschaftsrat der CDU e.V."},{"membership":"Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA)"},{"membership":"Stifterverband für die deutsche Wissenschaft"},{"membership":"Wirtschaftsforum der SPD"},{"membership":"Wirtschaftsvereinigung der Grünen"},{"membership":"Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e.V. (AG ZWK)"},{"membership":"Deutsche Verkehrswacht"},{"membership":"Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)"},{"membership":"S20 - The Sponsors' Voice e.V."},{"membership":"Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn)"},{"membership":"Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE)"}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_ORGANIZATION_V2","de":"Sonstiges Unternehmen","en":"Other company"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"},{"code":"CONTRACTS_OPERATED_BY_THIRD_PARTY","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen","en":"Contracts are awarded to third parties to represent own interests of the company"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road traffic"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AEROSPACE","de":"Luft- und Raumfahrt","en":"Aerospace"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_MEDIA_MASS","de":"Massenmedien","en":"Mass media"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Verkehr\"","en":"Other in the field of \"Transportation\""},{"code":"FOI_RP_COUNTRYSIDE","de":"Ländlicher Raum","en":"Rural area"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_SA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Staat und Verwaltung\"","en":"Other in the field of \"Government and administration\""},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_RAIL","de":"Schienenverkehr","en":"Rail transportation"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_FA_INTERNATIONAL","de":"Internationale Beziehungen","en":"International relations"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_MEDIA_ADVERTISEMENT","de":"Werbung","en":"Advertising"},{"code":"FOI_SA_PUBLIC_SERVICE","de":"Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung","en":"Public service"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_MEDIA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Medien, Kommunikation und Informationstechnik\"","en":"Other in the field of \"Media, communication and information technology\""},{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_IS_CYBER","de":"Cybersicherheit","en":"Cyber security"},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"},{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_MEDIA_COMMUNICATION","de":"Kommunikations- und Informationstechnik","en":"Communication and information technology"}],"activityDescription":"DHL Group ist der weltweit führende Logistikanbieter. Der Konzern verbindet Menschen und Märkte und ermöglicht den globalen Handel. Er verfolgt die strategischen Ziele, weltweit erste Wahl für Kunden, Arbeitnehmer und Investoren zu sein. Dazu konzentriert sich DHL Group auf Wachstum in seinen profitablen Logistik-Kerngeschäften und die Beschleunigung der digitalen Transformation in allen Unternehmensbereichen. Mit nachhaltigem, unternehmerischen Handeln sowie dem Engagement für Gesellschaft und Umwelt leistet der Konzern einen positiven Beitrag für die Welt. Bis 2050 strebt DHL Group die netto Null-Emissionen-Logistik an.\r\nDer Konzern vereint zwei starke Marken: DHL bietet ein umfangreiches Serviceportfolio aus Paketversand, internationalem Expressversand, Frachttransport, Supply-Chain-Management und E-Commerce-Lösungen; Deutsche Post ist Europas führender Post- und Paketdienstleister.\r\nDeutsche Post DHL Group beschäftigt rund 600.000 Mitarbeiter:innen in über 220 Ländern und Territorien der Welt. \r\nIm Sinne dieses unternehmerischen Handelns und der Verantwortung gemäß dem Postgesetz sowie dem Universaldienst in der Bundesrepublik Deutschland werden im Rahmen der Interessenvertretung Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags und Vertretern der Bundesregierung geführt. Zu einzelnen relevanten Themen werden Positionspapiere verfasst und Stellung bezogen. Darüber hinaus erfolgt die Positionierung in Wirtschafts- und Branchenverbänden sowie die Unterstützung von Parteitagen. Ziel der Tätigkeit ist es, die Perspektiven des Unternehmens in den demokratischen Dialog einzubringen und den pluralistischen Meinungsbildungsprozess zu unterstützen, insbesondere in relevanten Themenfeldern wie der Post- und Paketzustellung, Logistik, nachhaltigem Transport, Arbeitsbedingungen, digitalem Wandel und globalem Handel."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":4.83},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":1800001,"to":1810000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":true,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","publicAllowances":[{"name":"Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland","publicAllowanceEuro":{"from":760001,"to":770000},"description":"Förderung der Tank- und Ladeinfrastruktur."}]},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":0,"to":0},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9e/a4/554413/DHL-Group-Geschaeftsbericht-2024.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":15,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0008129","title":"Mitgestaltung des Postrechtsmodernisierungsgesetzes (PostModG)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)","printingNumber":"20/10283","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/102/2010283.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-des-postrechts-postrechtsmodernisierungsgesetz-postmodg/307297","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Sicherung eines auskömmlichen, flächendeckenden, qualitativ hochwertigen sowie ökologisch und sozial nachhaltig gestalteten postalischen Universaldienstes in Deutschland. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Postgesetz","shortTitle":"PostG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/postg_1998"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_RP_COUNTRYSIDE","de":"Ländlicher Raum","en":"Rural area"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_SA_PUBLIC_SERVICE","de":"Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung","en":"Public service"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_MEDIA_MASS","de":"Massenmedien","en":"Mass media"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0008130","title":"Praxistaugliche Mitgestaltung der Paketzustellungsverordnung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Paketzustellungsverordnung","customDate":"2023-11-30","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]},"description":"Wettbewerbsneutraler, bürokratiearmer und praxistauglicher Rahmen für bessere Arbeitsbedingungen auf dem Paketmarkt. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit","shortTitle":"ArbSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0008131","title":"Praxisnahe Mitgestaltung der Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung - GwVideoIdentV) (20. WP)","publicationDate":"2024-04-18","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/20_Legislaturperiode/2024-04-18-GwVideoIdentV/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/20_Legislaturperiode/2024-04-18-GwVideoIdentV/0-Gesetz.html"}]},"description":"Im Kern werden fünf Anpassungen am Verordnungsentwurf vorgeschlagen, um das Sicherheitsniveau, die Nutzerfreundlichkeit und die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens in Einklang zu bringen: \r\n- Vereinfachung der zu prüfenden Sicherheitsmerkmale herbeiführen \r\n- die technischen Anforderungen an die Bildauflösungen und die Reaktionszeit der Nutzer auf ein realistisches und ausreichendes Niveau anpassen\r\n- eine Klarstellung zur Teilautomatisierung herbeiführen \r\n- eine Klarstellung für die Genehmigung vollautomatisierter Verfahren ergänzen \r\n- einen passenden Zeitrahmen für das Inkrafttreten der Verordnung vorzugeben\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten","shortTitle":"GwG 2017","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_MEDIA_COMMUNICATION","de":"Kommunikations- und Informationstechnik","en":"Communication and information technology"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0008132","title":"Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze","printingNumber":"392/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0392-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/viertes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-g%C3%BCterkraftverkehrsgesetzes-und-anderer-gesetze/314921","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze","publicationDate":"2024-01-08","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/viertes-gesetz-zur-aenderung-des-gueterkraftverkehrsgesetzes-und-anderer-gesetze.pdf?__blob=publicationFile","draftBillProjectUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/viertes-gesetz-zur-aenderung-des-gueterkraftverkehrsgesetzes-und-anderer-gesetze.html?nn=508840"}]}},{"title":"Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze","printingNumber":"20/12776","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012776.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/viertes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-g%C3%BCterkraftverkehrsgesetzes-und-anderer-gesetze/314921","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze","publicationDate":"2024-01-08","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/viertes-gesetz-zur-aenderung-des-gueterkraftverkehrsgesetzes-und-anderer-gesetze.pdf?__blob=publicationFile","draftBillProjectUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/viertes-gesetz-zur-aenderung-des-gueterkraftverkehrsgesetzes-und-anderer-gesetze.html?nn=508840"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Streichung der verpflichtenden Angabe der Bruttomasse der beförderten Güter im Frachtbegleitdokument. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Güterkraftverkehrsgesetz","shortTitle":"GüKG 1998","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0008133","title":"Einführung eines Book & Claim Mechanismus in Bezug auf die Regulation (EU) 2023/2405 (ReFuelEU Aviation)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Bitte an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die Einführung eines vollumfänglichen „Book & Claim“-Mechanismus zur Förderung und Anrechenbarkeit nachhaltiger Kraftstoffe in der Luftfahrt ein zusetzen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AEROSPACE","de":"Luft- und Raumfahrt","en":"Aerospace"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0008134","title":"Veränderungen für eine angemessene Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen","printingNumber":"550/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0550-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2557-und-zur/317496","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen","publicationDate":"2023-12-21","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/KM4/KRITIS-DachG-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4","draftBillProjectUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/KRITIS-DachG.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen","printingNumber":"20/13961","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/139/2013961.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2557-und-zur/317496","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen","publicationDate":"2023-12-21","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/KM4/KRITIS-DachG-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4","draftBillProjectUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/KRITIS-DachG.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Einführung einer bundeseinheitlichen Auslegung der Gesetzgebung und sachgerechten Einbezug von Post-/Paketinfrastruktur in die Sicherheitsstrukturen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_IS_CYBER","de":"Cybersicherheit","en":"Cyber security"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0008135","title":"Veränderungen für eine angemessene Umsetzung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)","printingNumber":"380/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0380-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-nis-2-richtlinie-und-zur-regelung/314976","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes","publicationDate":"2024-05-07","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/CI1/NIS-2-RefE.pdf?__blob=publicationFile&v=5","draftBillProjectUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/nis2umsucg.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)","printingNumber":"20/13184","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013184.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-nis-2-richtlinie-und-zur-regelung/314976","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes","publicationDate":"2024-05-07","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/CI1/NIS-2-RefE.pdf?__blob=publicationFile&v=5","draftBillProjectUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/nis2umsucg.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Einführung einer bundeseinheitlichen Auslegung der Gesetzgebung und sachgerechten Einbezug von Post-/Paketinfrastruktur in die Sicherheitsstrukturen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_IS_CYBER","de":"Cybersicherheit","en":"Cyber security"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012649","title":"Befreiung von einer möglichen Kerosinsteuer für Frachtflüge im Rahmen der Europäischen Energiesteuerrichtlinie (ETD) in Bezug auf (2021/0213 (CNS)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Bitte an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für einen fairen Wettbewerb hinsichtlich der Befreiung von der Kerosinsteuer für Frachtflüge innerhalb der EU einzusetzen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AEROSPACE","de":"Luft- und Raumfahrt","en":"Aerospace"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014209","title":"Änderung des Bundesmeldegesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes - (3. BMGÄndG)","printingNumber":"20/12349","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/123/2012349.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/drittes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundesmeldegesetzes-3-bmg%C3%A4ndg/312280","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Eine datenschutzkonforme und effiziente Nutzung des Meldewesens gemäß Bundesmeldegesetzes (BMG).","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundesmeldegesetz","shortTitle":"BMG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bmg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014236","title":"Änderung der Richtlinie 2009/38/EG bezüglich der Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Bitte an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine möglichst pragmatische und bürokratiearme Umsetzung der Revision der europäischen Betriebsräterichtlinie einzusetzen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014237","title":"Einführung des Vergabetransformationspakets","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)","printingNumber":"20/14344","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/143/2014344.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-transformation-des-vergaberechts-vergaberechtstransformationsgesetz-vergrtransfg/318125","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) (20. WP)","publicationDate":"2024-10-18","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20241018-refe-vergrtransfg-download.pdf?__blob=publicationFile&v=4","draftBillProjectUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20241009-vergabetransformationspaket.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Eine stärkere Berücksichtigung nachhaltiger, umweltbezogener sowie sozialer Aspekte bei öffentlichen Vergaben. Zugleich eine stärkere bundesweite Harmonisierung und Standardisierung von Vergabeverfahren.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen","shortTitle":"GWB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwb"},{"title":"Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge","shortTitle":"VgV 2016","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014238","title":"Einführung des Tariftreuegesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)","printingNumber":"20/14345","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/143/2014345.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-tarifautonomie-durch-die-sicherung-von-tariftreue/318103","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"},{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP)","publicationDate":"2024-10-24","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/tariftreuegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/tariftreuegesetz.html"},{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20241025-referentenentwurf-tariftreuegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=6","draftBillProjectUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20241025-tariftreuegesetz.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Faire Wettbewerbsbedingungen für tarifgebundene Unternehmen schaffen bzw. gewährleisten und die Vereinfachung administrativer Verfahren bei Vergabeverfahren des Bundes.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015672","title":"Anpassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Passus 1999/62/EG (7 ga (6)) der EU-Richtlinie 2022/362 zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 vom 24. Februar 2022 ermöglicht, auf Straßenabschnitten, auf denen Fahrzeuge nachweislich ohne CO2-Emissionen betrieben werden, ermäßigte Gebühren gemäß CO2-Emissionsklasse 5 zu erheben. Auf anderen Straßenabschnitten werden für dieses Fahrzeug dann die Gebühren der CO2-Emissionsklasse 1 erhoben. Im 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vom 21. November 2023 wurde keine differenzierte Mauterhebung für nach CO2-frei gefahrene Straßenabschnitte vorgenommen. Diese Möglichkeit sollte in das Bundesfernstraßenmautgesetz aufgenommen werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen","shortTitle":"BFStrMG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road traffic"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Verkehr\"","en":"Other in the field of \"Transportation\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015673","title":"Veränderungen zur praktischen Umsetzung der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung","printingNumber":"53/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0053-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweite-verordnung-zur-%C3%A4nderung-der-zustellungsvordruckverordnung/320054","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die praxistaugliche Gestaltung der Verordnung, einschließlich der Ausgestaltung des äußeren Umschlags und der Benachrichtigungskarte sowie die Einführung einer Versionierung für die Zustellungsurkunde und die angemessene zeitliche Umsetzung.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung zur Einführung von Vordrucken für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren","shortTitle":"ZustVV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/zustvv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Staat und Verwaltung\"","en":"Other in the field of \"Government and administration\""},{"code":"FOI_SA_PUBLIC_SERVICE","de":"Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung","en":"Public service"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017318","title":"Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Abschaffung des verpflichtenden ESEF-Taggings im Rahmen der Berichterstattung.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":6,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0008129","regulatoryProjectTitle":"Mitgestaltung des Postrechtsmodernisierungsgesetzes (PostModG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/90/05/320862/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260104.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Thesenpapier zum Formulierungsvorschlag für eine Einschränkung des Universaldienstes\r\n(§ 16 Abs. 2 Nr. 1 PostG-E in der Fassung des PostModG-E)\r\nim Auftrag der Deutsche Post AG\r\n\r\nStand: 03.06.2024\r\nSeite 2\r\n7029033v1\r\nI. Fragestellung\r\nWir sind gebeten worden zu bewerten, ob rechtliche Bedenken gegen den Formulierungs-vorschlag bestehen, mit dem in Art. 1 PostModG-E eine neue Ziffer 1 in § 16 Abs. 2 PostG (nachfolgend: PostG-E) eingeführt werden soll (nachfolgend: Vorschlag).\r\nMit § 16 Abs. 2 Nr. 1 PostG-E soll ein neuer, über den bestehenden Katalog hinausge-hender Tatbestand für Sendungen geschaffen werden, die nicht zum Universaldienst zäh-len. Im Zusammenhang mit dem – durch den Vorschlag nicht geänderten – ersten Absatz liest sich die hier zu bewertende Regelung (nachfolgend kursiv gesetzt) wie folgt:\r\n„§ 16 Universaldienstleistungen\r\n(1) Universaldienstleistungen sind die folgenden Post-dienstleistungen:\r\n1. die Beförderung von Briefsendungen bis 2 000 Gramm, deren Maße die im Weltpostvertrag und den entsprechen-den Vollzugsverordnungen festgelegten Maße nicht über-schreiten, einschließlich Teilleistungen im Sinne des § 54 Absatz 1, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung flächen-deckend zu standardisierten Bedingungen angeboten wer-den,\r\n2. die Beförderung von adressierten Paketen, deren Einzel-gewicht 20 Kilogramm nicht übersteigt und deren Maße die im Weltpostvertrag und den entsprechenden Vollzugsver-ordnungen festgelegten Maße nicht überschreiten,\r\n3. die Beförderung von Warensendungen, Büchern, Zeitun-gen und Zeitschriften sowie\r\n4. die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach den Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln.\r\nUniversaldienstleistungen nach Satz 1 Nummer 1 und 2 umfassen auch die Sendungsformen Einschreibe- und Wertsendung. Universaldienstanbieter haben den Nutzern Informationen zur Sendungsverfolgung zur Verfügung zu stellen, soweit sie dem Universaldienstanbieter vorliegen.\r\n(2) Keine Universaldienstleistungen sind die Beförderung von\r\n1. Briefsendungen, die im Einzelsendungstarif zu im Ver-gleich zur Standardleistung höherwertigen Qualitätsvorga-ben befördert werden,\r\nSeite 3\r\n7029033v1\r\n2. […]\r\n[…]“\r\nIm Rahmen der Bewertung sollen nicht sämtliche Bedenken erörtert werden, die der For-mulierung des Vorschlags begegnen, sondern nur die zentralen Kritikpunkte.\r\nII. Zusammenfassung der Ergebnisse\r\n1. Der Vorschlag verstößt gegen eine Kernanforderung an den Universaldienst.\r\n2. Der Vorschlag führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit.\r\n3. Der Vorschlag stellt die Bundesnetzagentur vor eine nicht lösbare Aufgabe.\r\nIII. Rechtliche Bewertung\r\nDie zentralen Kritikpunkte gegenüber dem Vorschlag stellen sich wie folgt dar.\r\n1. Der Vorschlag verstößt gegen eine Kernanforderung an den Universaldienst\r\nDer Vorschlag verstößt gegen eine Kernanforderung an den Universaldienstes, weil er verhindert, dass ein qualitativ hochwertiger Universaldienst angeboten wird. Der Vorschlag ist daher bereits konzeptionell verfehlt.\r\nDer Grund hierfür liegt darin, dass der Vorschlag eine bestimmte Erbringungsqua-lität, nämlich die Erbringungsqualität der „Standardleistung“, als Obergrenze für das Qualitätsniveau des Universaldienstes festlegt. Beförderungen, die über dieses Qualitätsniveau hinausgehen, fallen aus dem Universaldienst heraus.\r\nDas Konzept des Universaldienstes sieht jedoch nur ein qualitatives Mindestniveau vor. Es legt ausdrücklich keine qualitative Obergrenze für den Universaldienst fest.\r\na) Dieser Grundsatz ist unionsrechtlich verbindlich für alle Mitgliedsstaaten ge-regelt. Bereits Art. 1 5. Spiegelstrich Postdienste-BinnenmarkRL\r\nRichtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschrif-ten für die Entwicklung und des Binnenmarkts der Post-dienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der\r\nSeite 4\r\n7029033v1\r\nDienstequalität (ABl. L 15 vom 21.01.1989, Seite 14), zu-letzt geändert durch Richtlinie 2008/6/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 (ABl. L 52 vom 27.02.2008, Seite 3)\r\nbestimmt, dass die Richtlinie gemeinsame Vorschriften für die Festlegung von Qua-litätsnormen für die Erbringung des Universaldienstes enthält.\r\nArt. 3 Abs. 1 Postdienste-BinnenmarktRL konkretisiert dieses Qualitätsniveau durch den Grundsatz, dass allen Nutzern ein Universaldienst zur Verfügung stehen muss, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen\r\n„einer bestimmten Qualität“\r\nzu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet. Diese Bestimmung findet sich in der Sache wortgleich in § 15 Abs. 1 PostG-E wieder.\r\nFür das damit angesprochene Qualitätsniveau sieht Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Post-dienste-BinnenmarktRL „mindestens“ eine Abholung an fünf Arbeitstagen pro Wo-che und Art. 3 Abs. 4 Postdienste-BinnenmarktRL „mindestens“ die Abholung, das Sortieren, den Transport und die Zustellung bestimmter Sendungen vor.\r\nZiel der Qualitätsanforderungen an den Universaldienst ist nach Art. 16 Satz 1 Post-dienste-BinnenmarktRL die Erbringung\r\n„eines hochwertigen Postdienstes“,\r\nwas gemäß Art. 16 Satz 2 Postdienste-BinnenmarktRL „insbesondere“ für die Lauf-zeiten gilt. Die Zielsetzung der Erbringung hochwertiger Dienste führt – vor allem mit Blick auf den systematischen Zusammenhang mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Postdienste-BinnenmarktRL – unmittelbar zu der Schlussfolgerung, dass dem Qualitätsniveau des Universaldienstes unionsrechtlich keine Obergrenze ge-setzt wird.\r\nBestätigt wird dieses Ergebnis durch Art. 16 Satz 3 tir.2 Postdienste-Binnen-marktRL, der vorsieht, dass die Anforderungen an die Laufzeit\r\n„an den technischen Fortschritt und die Entwicklung des Marktes“\r\nanzupassen sind. Die Laufzeitvorgabe für den Universaldienst ist daher dynamisch angelegt, nicht statisch. Eine qualitative Obergrenze wäre jedoch statisch.\r\nSeite 5\r\n7029033v1\r\nb) Aus dem Vorstehenden geht klar hervor, dass die Qualitätsanforderungen im Universaldienst nur ein Mindestniveau festlegen.\r\nDies bedeutet, dass ein Postdienstleister nach dem Konzept des Universaldienstes nicht aus dem Universaldienst herausfallen soll, weil er bessere Laufzeiten anbietet, als sie in den gesetzlich festgelegten Qualitätsanforderungen vorgesehen sind.\r\nFolgt man demgegenüber dem Vorschlag, wären Postkunden, die ein höheres Qua-litätsniveau als das im PostG-E festgeschriebene wünschen, auf besondere Ange-bote der Postdienstleister angewiesen. Diese besonderen Angebote unterlägen nicht mehr der bereits dargestellten Grundregel des Universaldienstes, flächendeckend, angemessen und zu erschwinglichen Preisen erbracht zu werden.\r\nc) Ergebnis: Der Vorschlag verstößt gegen eine Kernanforderung an den Uni-versaldienst.\r\n2. Der Vorschlag führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit\r\nAbgesehen von den vorstehenden Bedenken führt der Vorschlag zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Dies ist darin begründet, dass die Bestimmung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 PostG-E an den Begriff „Standardleistung“ anknüpft, der im Gesetz nicht nä-her erläutert ist und sich nicht eindeutig eingrenzen lässt.\r\na) Der Begriff der „Standardleistung“ ist für den Vorschlag von zentraler Be-deutung, weil nur Briefsendungen vom Universaldienst ausgenommen werden, die\r\n„im Vergleich zur Standardleistung“\r\nhöherwertigen Qualitätsvorgaben genügen. Wenn demnach bestimmt werden soll, welche Leistungen nach dem Vorschlag nicht unter den Universaldienst fallen sol-len, muss definiert werden, was mit „Standardleistung“ gemeint ist.\r\nDer Vorschlag enthält keine Legaldefinition dieses zentralen Begriffs. Auch im vom Vorschlag unveränderten PostG-E ist keine Legaldefinition vorgesehen.\r\nb) Damit kommen drei Auslegungsvarianten in Betracht:\r\n- Erstens könnte die „Standardleistung“ am individuellen Angebot des je-weiligen Postdienstleisters, also subjektiv anknüpfen;\r\n- zweitens könnte die „Standardleistung“ am allgemeinen Angebot auf\r\nSeite 6\r\n7029033v1\r\ndem Markt, also objektiv anknüpfen;\r\n- drittens könnte die „Standardleistung“ an den rechtlichen Vorgaben an die Postdienste, also normativ anknüpfen.\r\nc) Ergebnis: Allein diese drei, inhaltlich sehr unterschiedlichen Auslegungsva-rianten zeigen, dass der Vorschlag für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgen wird. Es wird über Jahre hinaus darüber gestritten werden, welche Universaldienstleis-tungen von welchem Anbieter in welchem Umfang erbracht werden.\r\n3. Der Vorschlag stellt die Bundesnetzagentur vor eine nicht lösbare Aufgabe\r\nAusgehend von der vorstehend getroffenen Feststellung hat der Vorschlag außer-dem zur Folge, dass die Bundesnetzagentur vor eine nicht lösbare Aufgabe gestellt wird. Hierzu gilt:\r\na) Nach unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Regulierungssektor besteht die Wahrscheinlichkeit, dass der Begriff der „Standardleistung“ im Sinne der oben ge-nannten dritten Variante normativ ausgelegt wird. Dies würde bedeuten, dass die Gerichte alle Leistungen als höherwertig einstufen und damit aus dem Universal-dienst ausschließen, die höhere Qualitätsanforderungen erfüllen als sie gesetzlich in §§ 17 ff. PostG-E definiert sind.\r\nb) Ausgehend von diesem Befund würden sämtliche von der Deutsche Post AG angebotenen Briefbeförderungsleistungen aus dem Universaldienst herausfallen. Denn alle für die Zeit nach dem 01.01.2025 bei der Deutschen Post AG geplanten Briefprodukte werden schnellere Laufzeiten gewährleisten als sie in § 18 PostG-E geregelt sind.\r\nDies hätte weiterhin zur Folge, dass auch die an sich zum Universaldienst zählenden Zusatzleistungen Einschreiben und Wertsendung der Deutsche Post AG nicht mehr zum Universaldienst zählen, weil sie an das jeweilige Grundprodukt und dessen Laufzeit geknüpft sind.\r\nWenn man zudem berücksichtigt, dass die Formulierung „im Einzelsendungstarif“ in Anlehnung an Art. 2 Nr. 20 Postdienste-BinnenmarktRL den Gegensatz zu Ge-schäftskundenprodukten darstellt, fallen ausgerechnet die Briefbeförderungsleis-tungen aus dem Universaldienst heraus, die von der Deutsche Post AG für Privat-kunden angeboten werden.\r\nSeite 7\r\n7029033v1\r\nIn der Summe wäre die Deutsche Post AG kein Universaldienstanbieter in der Bun-desrepublik Deutschland mehr.\r\nc) Neben der Deutsche Post AG erbringt de facto kein anderes Unternehmen in Deutschland den Universaldienst. Wie bereits dargestellt, hat jeder Mitgliedsstaat indes die Erbringung des Universaldienstes zu gewährleisten.\r\nDie Bundesnetzagentur müsste daher eine Unterversorgungsfeststellung treffen. Um den Universaldienst im Sinne des Vorschlags zu gewährleisten, könnte die Un-terversorgung nur dadurch beseitigt werden, dass die Deutsche Post AG verpflichtet wird, Briefbeförderungsleistungen minderer Laufzeitqualität zu erbringen.\r\nd) Ergebnis: Die Bundesnetzagentur wird durch den Vorschlag vor eine nicht lösbare Aufgabe gestellt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012649","regulatoryProjectTitle":"Befreiung von einer möglichen Kerosinsteuer für Frachtflüge im Rahmen der Europäischen Energiesteuerrichtlinie (ETD) in Bezug auf (2021/0213 (CNS)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/37/9d/362015/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300213.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"ich wende mich an Sie in einer dringenden Angelegenheit bezüglich des aktuell in Brüssel zur\r\nweiteren Beratung ausstehenden Dossiers zur europäischen Energiesteuerrichtlinie (ETD).\r\nIn Bezug auf die laufende Überarbeitung der ETD sieht der Vorschlag der Europäischen\r\nKommission (2021/0213 (CNS)) in Artikel 14 Nr. 2 eine Befreiung von einer möglichen\r\nKerosinsteuer für Frachtflüge vor. Grund hierfür sind Verpflichtungen aus internationalen\r\nLuftverkehrsabkommen, insbesondere dem EU-US-Abkommen, das US-Fluggesellschaften\r\nVerkehrsrechte für innerhalb der EU durchgeführte Frachtflüge gewährt. Die Einführung einer\r\nKerosinsteuer auf innerhalb der EU durchgeführte Frachtflüge würde den Wettbewerb\r\nverzerren, da US-Amerikanische Airlines sich unter Berufung auf das geltende Recht des EU-US-Abkommens, der Zahlung einer Energiesteuer auf Kerosin entziehen könnten. Das würde\r\ninsbesondere unsere Division DHL Express im hart umkämpften Express Markt mit zwei\r\namerikanischen Wettbewerbern treffen.\r\n\r\nDer neue Artikel 13 des jüngsten Textes der ungarischen Ratspräsidentschaft vom 05.\r\nSeptember, der am 16. September diskutiert werden soll, schlägt nun einen Mindeststeuersatz\r\nvon null für 20 Jahre vor. Allerdings enthält der Text auch die Formulierung \"Mitgliedstaaten\r\nkönnen einmalig… differenzierte Steuersätze anwenden\". Diese Formulierung bietet unseres\r\nErachtens den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, beispielsweise Frachtflüge zu besteuern und ihre\r\neigenen Definitionen zu schaffen.\r\nAus unserer Sicht verstößt dieser Vorschlag gegen die internationalen Verpflichtungen aus dem\r\nEU-US-Abkommen und den allgemeinen Grundsätzen des internationalen Luftverkehrs, wonach\r\ndie Besteuerung von Kraftstoff, falls sie eingeführt würde, einer Vereinbarung zwischen den\r\nStaaten unterliegen würde. Eine Änderung der ETD zur Einführung von Kerosinsteuern für\r\nFrachtflüge zwischen den EU-Mitgliedstaaten würde entweder gegen internationales Recht\r\nverstoßen, indem US-Fluggesellschaften besteuert würden, was schwerwiegende politische\r\nFolgen hätte, oder US-Fluggesellschaften von der Besteuerung ausnehmen. Da der Großteil des\r\nLuftverkehrs von US-Airlines zwischen EU-Mitgliedstaaten aus Frachtflügen besteht, würde die\r\neuropäische Luftfrachtindustrie auf ihrem Heimatmarkt inakzeptabel benachteiligt.\r\nVor diesem Hintergrund möchten wir Sie darum bitten, die Befreiung für Frachtflüge gemäß dem\r\nVorschlag der Europäischen Kommission im Text der Richtlinie wieder fest zu verankern und\r\ndiese Befreiung im Zuge der weiteren Beratungen in Brüssel auch beizubehalten.\r\nFür Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. WP)","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014209","regulatoryProjectTitle":"Änderung des Bundesmeldegesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3f/2d/394303/Stellungnahme-Gutachten-SG2501090004.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der Deutschen Post AG zum Entwurf des Bundesrates für das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) vom 05.07.2024\r\n\r\nDie Deutsche Post AG ist im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten im Bereich der Adressmanagement-Lösungen bzw. Adressrecherchen involviert. In diesem Sinne begrüßt die Deutsche Post AG den Vorschlag der Bundesregierung zu den geplanten Änderungen des Bundesmeldegesetzes, insbesondere die Verbesserung des Schutzes gegen Missbrauch. Die Bundesregierung legte am 24.05.2024 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Personen besser vor einer missbräuchlichen Ausforschung ihrer Wohnanschrift zu schützen.\r\n\r\nDer Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 05.07.2024 die Streichung des Merkmals \"Geschlecht\" als Anfragekriterium für die einfache Melderegisterauskunft empfohlen. Dies wird damit begründet, dass das Geschlecht als nachrangiges Merkmal angesehen wird und nicht als ausreichende Identifikation dient. In der Stellungnahme wird auf eine „Jokerfunktion“ des Merkmals verwiesen.\r\n\r\nDie Deutsche Post AG lehnt die Streichung des Merkmals „Geschlecht“ entschieden ab und stimmt in dieser Hinsicht der Gegenäußerung der Bundesregierung vollumfänglich zu, aus folgenden Gründen:\r\n\r\nEinschränkung der Nutzbarkeit der Melderegisterauskunft\r\n\r\nDie Streichung des Geschlechts führt zu massiven Einschränkungen bei der Nutzbarkeit der einfachen Melderegisterauskunft. Die Sonstigen neben dem Geburtsdatum verbleibenden, in § 44 Absatz 3a, aufgeführten alternativen Kriterien sind in der Praxis ungeeignet oder werden selten erhoben.\r\n\r\nEin wesentliches Ziel der Melderegisterauskunft ist es, für gewerbliche Anfragen sowie Behörden verlässliche Daten zu liefern. Durch die Streichung des Geschlechts als Kriterium wird diese Aufgabe erheblich erschwert, da alternative Kriterien wie Künstlername oder Ordensname in der Praxis kaum erhoben oder genutzt werden bzw. nur wenige Personen überhaupt über einen Künstler- oder Ordensnamen verfügen.\r\n\r\nInsbesondere Merkmale wie Familienstand oder Geburtsort, die als Alternativen vorgeschlagen wurden, sind im wirtschaftlichen Kontext irrelevant und für viele Geschäftsbeziehungen nicht erforderlich. Eine Erfassung dieser Daten würde zu zusätzlichem Aufwand und Bürokratie führen.\r\n\r\nEine eingeschränkte Nutzbarkeit der Melderegisterauskunft kann zu erheblichen Nachteilen für Gläubiger, insbesondere im Mittelstand und Handwerk, führen. Dies liegt daran, dass zahlungspflichtige Personen schwieriger aufzufinden wären, was wirtschaftliche Schäden verursachen könnte.\r\n\r\nDatenschutz und Datensparsamkeit\r\n\r\nEin Wegfall des Merkmals Geschlecht würde dazu führen, dass zusätzliche, sonst nicht erforderliche persönliche Daten erhoben werden müssen. Dies widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit und erhöht unnötig die Datenmenge, die verarbeitet werden muss.\r\n\r\nGewerbetreibende müssten künftig sehr persönliche und für die Geschäftsbeziehung sonst unerhebliche Daten erheben, um den Anforderungen gerecht zu werden. Dies ist weder wirtschaftlich noch datenschutzrechtlich sinnvoll.\r\n\r\nNotwendigkeit und Missbrauchsvorwürfe\r\n\r\nDie Notwendigkeit dieser Änderung ist fraglich, da bisher keine signifikanten Fälle von missbräuchlicher Nutzung der einfachen Melderegisterauskunft aufgrund des Merkmals Geschlecht bekannt sind. Eine derartige Änderung könnte also ein unverhältnismäßiges Mittel zur Bekämpfung hypothetischer Missbrauchsfälle sein. Es stellt sich die Frage, welche konkreten Fälle von Missbrauch durch die Verfügbarkeit des Merkmals Geschlecht ermöglicht wurden. Eine fundierte Untersuchung und Nachweisführung wären erforderlich, um die Notwendigkeit dieser Änderung zu untermauern.\r\n\r\nPflicht zur Melderegisterauskunft für bestimmte Branchen\r\n\r\nDer Staat verpflichtet viele Branchen, wie z.B. Banken, Krankenkassen und Rechtsanwälte, durch entsprechende Regularien die Anschriften ihrer Kunden aktuell zu halten.\r\n\r\nDie dafür notwendigen Auskunftsinstrumente sind essenziell für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten und müssen daher für die Anfrager uneingeschränkt zur Verfügung stehen.\r\n\r\nDie Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten für gewerbliche Anfrager würde nicht nur deren Arbeitsabläufe behindern, sondern auch deren Fähigkeit, gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, beeinträchtigen. Dies könnte zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen führen.\r\n\r\nErweiterung des Geschlechtsmerkmals als identitätsstiftendes Merkmal\r\n\r\nDie Begründung, dass das Kriterium Geschlecht ein nachrangiges Merkmal sei, ist nicht nachvollziehbar. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit des Geschlechts als identitätsstiftendes Merkmal durch die Einführung eines dritten Geschlechts umfangreich erweitert, auch für das Melderegister.\r\n\r\nDie Anerkennung des dritten Geschlechts zeigt die Relevanz dieses Merkmals für die Identifikation von Personen. Diese Erweiterung sollte genutzt und nicht durch die Streichung des Merkmals eingeschränkt werden.\r\n\r\nRückschritt bei der Verwaltungsdigitalisierung\r\n\r\nDie Melderegisterauskunft ist eine Erfolgsgeschichte der deutschen Verwaltungsdigitalisierung. Sie ist eine der am stärksten nachgefragten Verwaltungsdienstleistungen. Der Wegfall des Anfragekriteriums Geschlecht würde zu einem großen Rückschritt bei dieser digitalen Dienstleistung führen.\r\n\r\nEine Einschränkung der Nutzbarkeit würde nicht nur den Fortschritt der Digitalisierung in der Verwaltung beeinträchtigen, sondern auch die Effizienz und den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen mindern.\r\n\r\nTechnische und wirtschaftliche Auswirkungen\r\n\r\nDie technischen Änderungen bei den Fachverfahrensherstellern im Meldewesen würden bei allen Kommunen, Landesregistern und Portalen durch den Wegfall des Geschlechts zu unverhältnismäßigen Anpassungen führen, die hohe Kosten und massive Ausfälle auch bei Anfragen von öffentlichen Stellen nach sich ziehen können.\r\n\r\nSo kam es bei der technischen Umsetzung nach Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1.11.2015 in mehreren Bundesländern zu einem monatelangen Stillstand bei der Erteilung von Melderegisterauskünften. Es musste auf schriftliche Anfragen zurückgegriffen werden. Die massiven Mehrkosten mussten sowohl Verwaltung als auch Wirtschaft tragen.\r\n\r\nAuch bei anderen größeren Änderungen kam es in den vergangenen Jahren zu massiven technischen Problemen bei der Abfrage der Melderegister. Sicherheitsbehörden waren ebenfalls von diesen Störungen betroffen, was die Notwendigkeit stabiler und verlässlicher Systeme unterstreicht.\r\n\r\nFazit\r\n\r\nDas Merkmal \"Geschlecht\" als Anfragekriterium für die einfache Melderegisterauskunft sollte unbedingt beibehalten werden, um die Effizienz und Genauigkeit der Auskünfte zu gewährleisten. Die seitens des Bundesrats vorgeschlagene Änderung sollte insofern nicht umgesetzt werden, um unnötige Bürokratie und Kosten zu vermeiden.\r\n\r\nDer Gesetzesentwurf der Bunderegierung ist in der vorliegenden Form ausreichend geeignet, um das verfolgte Ziel, Personen künftig besser vor einer missbräuchlichen Ausforschung ihrer Wohnanschrift zu schützen, zu erreichen. Falls es doch noch zu Änderungen der Anfragekriterien kommt, müssen ausreichende Übergangsfristen eingeräumt werden. Der unverhältnismäßige Mehraufwand muss z.B. durch massive Gebührensenkungen kompensiert werden, da die Melderegisterauskunft sonst aus Kostengründen nicht mehr genutzt wird. Eine komplette Verlagerung zu den am Markt erhältlichen Adressdatenbanken ist wahrscheinlich. Bereits heute wird jede 5. Melderegisteranfrage durch andere nicht staatliche Quellen aufgrund eingeschränkter Suchmöglichkeiten und zu hoher Gebühren ersetzt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015672","regulatoryProjectTitle":"Anpassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/da/4c/504331/Stellungnahme-Gutachten-SG2503310347.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Innovative Lösungen für einen nachhaltigen Straßentransport\r\n\r\n- Die Bedeutung von Lkw mit Reichweitenverlängerern –\r\n\r\nDer Straßengütertransport trägt erheblich zu den CO2-Emissionen in Europa bei. Der Bedarf an innovativen Lösungen, die zu seiner Dekarbonisierung beitragen können, ist größer denn je. Während der politische Konsens über die Notwendigkeit klimaneutraler Transporte wächst, ist die derzeit geltende Regulierung noch nicht dazu geeignet, vielfältige Bemühungen zur CO2-Reduktion im Straßengütertransport anzureizen. Sie konzentriert sich stark auf Technologien, die zwar langfristig klimaneutrale Transporte ermöglichen, kurz- und mittelfristig aber noch nicht verfügbar, bzw. unwirtschaftlich sind.\r\n\r\nDie Übergangsphase hin zu einer vollständigen Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs ist geprägt von erheblichen Herausforderungen, die die rasche Skalierung von elektrischen Lkw (BEV-Lkw, Battery Electric Vehicle) erschweren. Doch es gibt innovative technische Lösungen, mit denen kurzfristig eine Reduktion der CO2-Emissionen von bis zu 80% möglich wäre, während die Branche weiter auf eine vollständige Elektrifizierung des Straßengütertransports hinarbeitet. Bisher haben diese Lösungen jedoch – trotz ihrer unmittelbaren Klimawirkung - nicht genügend politische Unterstützung erfahren. Angesichts der in Zukunft zu erfüllenden Klimaziele ist es jedoch entscheidend, diese Technologien anzuerkennen und zu unterstützen, ihr CO2-Einsparpotenzial zu nutzen und so einen entscheidenden Schritt in Richtung eines vollständig elektrifizierten und dekarbonisierten Transportsystems zu gehen.\r\n\r\nDieses Papier untersucht eine dieser innovativen Technologien – das sogenannte Electric Range Extended Vehicle (kurz: EREV; dt.: Fahrzeug mit Reichweitenverlängerer) – und zeigt das Potenzial auf, das dieses Fahrzeug für die Dekarbonisierung des Straßengütertransports hat und welche regulatorischen Änderungen auf nationaler Ebene erforderlich sind, um es in die Anwendung zu bringen.\r\n\r\n1. Aktuelle Herausforderungen im Zusammenhang mit dem BEV\r\n\r\nDie derzeitige Regulierung und die durch sie mobilisierten Ressourcen fokussieren auf die Elektrifizierung von Lkw und auf Wasserstoffantriebe – beide Technologien werden zur Erreichung des Null-Emissionszieles langfristig unumgänglich sein. Allerdings sind diese Technologien aktuell noch nicht in ausreichendem Umfang verfügbar und unter den heutigen Rahmenbedingungen in vielen Anwendungsfällen entweder unwirtschaftlich oder aus betrieblichen Gründen nicht einsetzbar. Der Hochskalierung von BEV-Lkw stehen heute vier wesentliche Hindernisse im Weg, die kurzfristig nicht überwunden werden können und daher alternative Lösungen erforderlich machen:\r\n\r\n• Ladeinfrastruktur – Der derzeitige Mangel an Ladeoptionen hält viele Flottenbetreiber vom Kauf elektrischer Lkw ab. Die deutsche Bundesregierung treibt dieses Thema zwar mit dem Aufbau eines initialen Ladesäulennetzes entlang der Autobahnen voran, bis zur Umsetzung werden aber noch Jahre vergehen. Auch der Aufbau von Ladeinfrastruktur in den Depots ist teuer und erfordert einen Mittelspannungsanschluss, der nicht immer verfügbar ist.\r\nUm Transportprozesse verlässlich auf BEV-Lkw umstellen zu können, muss die Ladeinfrastruktur auf Spitzenlasten ausgelegt sein und über Redundanzen verfügen, damit es in Zeiten hoher Aktivität nicht zu Engpässen kommt und das System eine gewisse Resilienz hat/nicht zusammenbricht. Die Kosten für diese notwendige \"Überdimensionierung\" werden unterschätzt.\r\n\r\n• Die Integration von Ladeprozessen in die betrieblichen Abläufe ist komplex. Ein Transportunternehmer muss die Ladevorgänge in den Transportprozess einplanen, was insbesondere im Winter durch starke temperaturabhängige Reichweitenschwankungen von BEV-Lkw erschwert wird. Dann müssen Ladeprozesse vorgezogen und/oder zusätzlich eingeplant werden, was dazu führt, dass Zeitfenster nicht eingehalten werden und Lenkzeit verloren geht.\r\n\r\n• Batteriekapazität - Als Konsequenz aus (2) muss die Batterie viel größer sein, als es die durchschnittliche Stecke erfordert, um auch das Spektrum weiterer, sich ändernder Routen, unterschiedlicher Witterungsverhältnisse und unvollkommener Infrastruktur (z.B. belegte/nicht\r\nfunktionierende Ladesäulen) abzudecken. Daher haben BEV-Lkw ein sehr hohes Leergewicht sowie Effizienz- und Kostennachteile im Betrieb.\r\n\r\n• Grüne Energie ist insbesondere zu Spitzenzeiten (noch) immer knapp und teurer. Daher müssen alle Optionen genutzt werden, um die Nachfrage während der Spitzenzeiten (z.B. um 19 Uhr an einem ruhigen Wintertag) nicht weiter zu erhöhen.\r\n\r\n2. Elektrische LKW mit Range Extender (EREV) als Beschleuniger für CO2-Reduktion\r\n\r\nDer BEV-Lkw mit einem Reichweitenverlängerer (Electric Range Extended Vehicle – EREV) adressiert die oben genannten Problemfelder und kann sofort zur Emissionsreduktion beitragen.\r\n\r\nDer EREV ist ein modular erweiterter BEV-Lkw mit einer 400-600 kWh Batterie, bei dem eines der Batteriepacks durch einen diesel-elektrischen Generator ersetzt wird. Um sicherzustellen, dass das Fahrzeug nahezu ausschließlich mit Strom betrieben wird und eine CO2-Reduktion von über 80% erreicht, begrenzt eine Software die Nutzung dieses Generators. Die Software gleicht die CO2-Emissionen pro Tonnenkilometer elektronisch aus. Sobald ein definierter Schwellenwert erreicht ist, wird der Generator automatisch abgeschaltet. Er wird erst reaktiviert, nachdem eine ausreichende Strecke rein elektrisch zurückgelegt wurde. In Notfällen kann der Generator manuell aktiviert werden, um die Strecke zur nächsten Ladestation zu überbrücken. Allerdings muss dieses Überschreiten des Limits durch das anschließende rein elektrische Fahren einer ausreichenden Strecke ausgeglichen werden. Der Generator kann nicht ausschließlich zum Betrieb des Fahrzeugs verwendet werden, es muss also trotzdem regelmäßig geladen werden.\r\n\r\nDer EREV unterstützt das übergeordnete Ziel, den mittleren und schweren Transport zu elektrifizieren. Das Fahrzeug nutzt die bestehende Ladeinfrastruktur und erzeugt so eine entsprechende Nachfrage, was deren weiteren Ausbau befördern dürfte. Betreibern von Ladeinfrastruktur ermöglicht das Fahrzeug eine bessere Prognostizierbarkeit ihrer Auslastung, denn die temporär mögliche Nutzung des Generators führt zu einer belastbaren Planung der Ladepausen des EREV, was zu einer regelmäßigen, hohen Auslastung der dann angefahrenen Ladeinfrastruktur führt. Das kann auch für Kooperationen zwischen Transportunternehmen und Betreibern von Ladeparks genutzt werden.\r\n\r\nDarüber hinaus entlastet der EREV das Stromnetz, für welches das Ad-hoc-Laden von BEV-Lkw eine erhebliche Herausforderung ist. Denn während ein Pkw mit einer 60 kWh Batterie an einer 100 kW Station in 30 Minuten von 10% auf 80% aufgeladen werden kann, benötigt ein BEV-Lkw mit einer 600 kWh Batterie zehnmal so viel Ladeleistung (1 MW). Wenn also viele elektrische Lkw gleichzeitig laden, entstehen extreme Lastspitzen, die vom Netz möglicherweise nicht jederzeit abgedeckt werden können. Eine solche Situation kann der EREV mit seinem Generator überbrücken und unterstützt so auch das Netz durch netzdienliches Laden.\r\n\r\nFlottenbetreibern bietet der EREV einige Vorteile. Der wohl wichtigste ist, dass er ganzjährig und ohne Einschränkungen im Transport- und Betriebsablauf genutzt werden kann. Er kann im Regionaltransport mit Strecken von bis zu 200 km rein elektrisch und damit lokal emissionsfrei unterwegs sein. Im Ferntransport mit Strecken zwischen 200 km und 600 km ist der rein elektrische Betrieb derzeit aufgrund der unzureichenden Ladeinfrastruktur eine Herausforderung. Dies gilt insbesondere bei kälteren Temperaturen, denn Strecken, die ein elektrischer Lkw im Sommer durchfährt, schafft er bei winterlichen Witterungsbedingungen nicht ohne Ladepause. Solche Situationen kann der EREV mit dem Generator überbrücken, was einen erheblichen Vorteil für den Fahrzeugbetrieb und die Routenplanung darstellt.\r\n\r\nDer EREV kann einen direkten Beitrag zur Emissionsreduktion leisten und ist damit ein entscheidender Baustein, um die Antriebswende im Schwertransport auf der Straße voranzubringen. Er macht elektrisch angetriebenen Transport möglich - trotz der noch unzureichenden Ladeinfrastruktur, zu deren weiteren Ausbau er beiträgt. Mit dem EREV ist es möglich, ganzjährig und witterungsunabhängig dieselben Strecken zu fahren, was für die Integration von BEV-Lkw in Transportprozesse unerlässlich ist. Mit zunehmender Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur und erneuerbaren Energien wird es auch möglich sein, den Einsatz des diesel-elektrischen Generators weiter zu reduzieren oder die Fahrzeuge durch den Austausch des Generators gegen ein weiteres Batteriepack umzurüsten. Um die Praktikabilität des hier vorgestellten Fahrzeugs zu testen, setzt DHL seit Februar 2025 ein von Scania entwickeltes EREV im Regional- und Fernverkehr ein. Der EREV transportiert tagsüber Wechselbrücken vom Paketzentrum Ludwigsfelde zu den Zustelldepots und wird nachts für den Transport zwischen den Paketzentren Ludwigsfelde und Hamburg eingesetzt.\r\n\r\n3. Empfehlungen für eine veränderte Regulatorik\r\n\r\nDHL Group begrüßt die von der Europäischen Kommission kürzlich im Rahmen des Clean Industrial Deals vorgelegten Aktionspläne für erschwingliche Energie und für den europäischen Automobilsektor. Sie erkennen die aktuellen Herausforderungen der Wirtschaft an und zeigen erste Lösungsvorschläge auf, diese anzugehen. Dennoch wird die Konkretisierung der erforderlichen Maßnahmen und ihre Umsetzung Zeit benötigen und nicht kurzfristig passieren.\r\n\r\nDie Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten müssen daher weiterhin daran arbeiten, einen klaren regulatorischen Rahmen zu schaffen, der es ermöglicht, Übergangstechnologien wie die des EREV rasch in den Transformationsprozess zu integrieren und ihr CO2-Einsparpotenzial schnellstmöglich zu nutzen. Durch gezielte Anreize kann die Akzeptanz dieser Technologien gefördert und der Weg zu einer nachhaltigeren Mobilität geebnet werden.\r\n\r\nEin regulatorischer Ansatz könnte darin bestehen, Änderungen am europäischen Rechtsrahmen vorzunehmen. So könnte neben der im o.g. Aktionsplan für den europäischen Automobilsektor angekündigten Verlängerung der Mautbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge über den 31. Dezember 2025 hinaus, gleichzeitig eine neue proportionale Emissionsklasse in die Eurovignettenrichtlinie eingeführt werden.\r\n\r\nDoch auch in den Mitgliedstaaten selbst bietet sich im Rahmen der nationalen Umsetzung des EU-Rechts eine effektive Handlungsmöglichkeit, um die Einführung innovativer Technologien wie die des EREV zu beschleunigen:\r\n\r\nDifferenzierung der Mautgebühren nach CO2-frei gefahrenen Straßenabschnitten\r\n\r\nErläuterung:\r\nDie EU-Richtlinie 2022/362 zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge – die sogenannte „Eurovignette“ - vom 24. Februar 2022 sieht vor:\r\n\r\n„Auf den Straßenabschnitten, auf denen ein Fahrzeug nachweislich ohne CO2-Emissionen betrieben wird, können die Mitgliedstaaten für dieses Fahrzeug ermäßigte Gebühren gemäß CO2-Emissionsklasse 5 erheben. Mitgliedstaaten, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, erheben die für die CO2-Emissionsklasse 1 geltenden Gebühren für dieses Fahrzeug in anderen Straßenabschnitten.“\r\nPassus 1999/62/EG (7 ga (6))\r\n\r\nDie deutsche Bundesregierung hat im Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vom 21. November 2023, mit der die o.g. Richtlinie umgesetzt worden ist, keinen Gebrauch von einer nach CO2-frei gefahrenen Straßenabschnitten differenzierten Mauterhebung gemacht.\r\n\r\nMit dem EREV können die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, den streckenweise CO2-freien Betrieb des EREV auf den unter die Maut fallenden Straßen nachzuweisen.\r\n\r\nEine Mautbefreiung des EREV auf den Strecken, die das Fahrzeug rein elektrisch und damit CO2-frei zurücklegt, wäre – auch mit Blick auf die bisher von der Maut befreiten Technologien – eine angemessene Gleichstellung der hier vorgestellten ebenfalls lokal CO2-freien Übergangstechnologie und ein großer Anreiz, diese voranzutreiben. Diese Möglichkeit sollte dringend genutzt und in das Bundesfernstraßenmautgesetz aufgenommen werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. WP)","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-03-13"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015673","regulatoryProjectTitle":"Veränderungen zur praktischen Umsetzung der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/30/c2/504333/Stellungnahme-Gutachten-SG2503310353.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der Deutschen Post AG zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV)\r\n\r\nVorbemerkung\r\n\r\nMit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz sollen die bestehenden Vordrucke der Postzustellungsurkunde und des inneren Umschlags angepasst werden. Die Deutsche Post ist der größte Dienstleister für die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Kunden sind insbesondere Gerichte und Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die befugt sind, nach den Vorgaben der Zivil- und Verwaltungsprozessordnungen zuzustellen.\r\n\r\nStellungnahme\r\n\r\nInhaltliche Änderungen des Referentenentwurfs:\r\n\r\nDie Deutsche Post AG begrüßt im Grundsatz die Anpassung der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV).\r\n\r\nDie Ergänzung der Vorausverfügung durch ein weiteres Feld „keine Nachsendung gem. Nachsendeauftrag an gesetzlichen Vertreter/Betreuer des Zustellungsadressaten“ wird ebenfalls als sinnvoll bewertet.\r\n\r\nAllerdings möchte die Deutsche Post AG im Folgenden Stellung zu den im Referentenentwurf skizzierten Fristen nehmen, sowie weitere Änderungen im Rahmen der geplanten Anpassung der ZustVV anregen.\r\n\r\nZeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung und Übergangsfrist\r\n\r\nDer Referentenentwurf sieht eine Layoutänderung (Verschiebung der auszufüllenden Felder und der fest eingedruckten Texte) und ein zusätzliches Ankreuzfeld auf der Zustellungsurkunde vor. Diese Änderungen sollen nach dem Entwurf zum 1. August 2025 Inkrafttreten. Diese engen Zeitvorgaben bergen ein erhebliches Qualitätsrisiko, können zu Unplausibilitäten in der Dokumentation, einer fehlerhaften Datenübermittlung an die Absenderkunden und nicht zuletzt zu einer verzögerten Rücksendung der Zustellungsurkunden führen.\r\n\r\nZum Hintergrund:\r\n\r\nIm postalischen Prozess werden standardmäßig alle Zustellungsurkunden nach der Zustellung digital erfasst und die Angaben auf den Urkunden auf Vollständigkeit und Korrektheit automatisch und manuell überprüft. Hierbei ist es von essenzieller Bedeutung, dass sich alle Felder an dem in der ZustVV fest definierten Platz befinden, um eine korrekte Zuordnung der Felder und damit eine gute Qualität der Bearbeitung zu gewährleisten.\r\n\r\nDie neuen Formulare können aufgrund des angepassten Layouts und der Änderungen in den Feldern 1.10-1.12 nicht gemeinsam mit den alten Formularen im derzeit bestehenden Prozess erfasst werden. Vielmehr muss ein neuer Erfassungsprozess für diesen Formulartyp etabliert und technisch umgesetzt werden (veränderte OCR-Erkennung, angepasste Erfassungsmasken etc.). Dieser muss zusätzlich für den Übergangszeitraum parallel zu dem alten Erfassungsprozess betrieben werden. Für eine Anpassung dieser Prozesse inklusive der nötigen Systemtests und Qualitätssicherung reicht der derzeit geplante Vorlauf von rund 4 Monaten nach der möglichen Verabschiedung durch den Bundesrat bei Weitem nicht aus.\r\n\r\nWenn neue Zustellungsurkunden im alten Erfassungsprozess bearbeitet würden, ergäben sich möglicherweise unplausible Ergebnisse, da die Ankreuzfelder der Vorausverfügung (1.10.-1.12.) andere Inhalte als in der alten Zustellungsurkunde haben. Außerdem würden die neuen Zustellungsurkunden von der OCR-Lesung als „fehlerhaft“ ausgesteuert werden, da die auf der Vorderseite der Urkunde stehenden Angaben nicht in dem erwarteten Bereich stehen. Die Urkunden würden in diesem Fall einem Sonderprozess für fehlerhafte Urkunden zugeführt, der zu einer verzögerten Rücksendung der Urkunde an den Absenderkunden führen könnte.\r\n\r\nDarüber hinaus ist es Marktstandard, dass erfasste Daten aus der Zustellungsurkunde per digitaler Schnittstelle – nach Beauftragung durch den Absenderkunden – parallel zum Rückversand der Zustellungsurkunde an diesen übermittelt werden. Diese Schnittstellen müssen auf Seiten der Absenderkunden und auf Seiten der Postdienstleister (u.a. Deutsche Post AG) angepasst werden. Dies ist notwendig, um die technischen Veränderungen in den Feldern 1.10-1.12 abzubilden und dem Absenderkunden die wichtige Information für die interne Zuordnung mitzugeben, ob es sich um einen alten oder neuen Urkundentyp handelt. Wenn die Daten aus neuen Zustellungsurkunden im alten Prozess übermittelt würden, erhielte der Kunde falsche Daten zu diesen Ankreuzfeldern und die digitalen Daten wären im Verwaltungssystem der öffentlichen Hand nicht mehr zu verwenden, sondern müssten vor Ort manuell neu erfasst werden.\r\n\r\nDie Formulare müssen auch in den Softwarelösungen der Absenderkunden angepasst werden, um das korrekte Bedrucken der Urkunden im Produktionsprozess vor dem Versand zu gewährleisten.\r\nFür eine saubere Umsetzung dieser Anpassungen benötigen alle beteiligten Marktteilnehmer (z.B. Öffentliche Hand/Justizbehörden, Druckdienstleister, Postdienstleister, Scandienstleister) einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, um weiterhin eine Bearbeitung der Zustellungsurkunden auf dem erforderlichen höchsten Qualitätsniveau gewährleisten zu können und keinen Rückschritt bei der Digitalisierung zu machen, indem bisher hoch automatisierte Prozesse wieder stärker manuell ausgeführt werden müssen.\r\n\r\nBis zum 1. August 2025 können die dafür nötigen IT-Anpassungen nicht zuverlässig umgesetzt und ausreichend getestet werden, sondern es besteht ein erhebliches Risiko für die nicht korrekte Bearbeitung und fristgerechte Rücksendung der Zustellungsurkunden.\r\n\r\nDas Inkrafttreten der neuen Verordnung sollte aus diesem Grund auf den 01.01.2026 verschoben werden, um eine reibungslose Umstellung bei allen beteiligten Marktteilnehmern zu gewährleisten.\r\nIm Gegenzug wäre eine Verkürzung der Übergangsphase auf 6 Monate zu begrüßen, um die Kosten des Parallelbetriebs zu minimieren und die durch die Änderung erreichten Optimierungen möglichst rasch in der Praxis zu verankern.\r\n\r\nVersionierung Zustellungsurkunde\r\n\r\nUm eine digitale Erfassung und Prüfung der Zustellungsurkunde vorzunehmen, muss der Absenderkunde, die Deutsche Post und ggf. weitere Dienstleister des Absenderkunden eine Unterscheidung zwischen der alten und der neuen Version der Zustellungsurkunde vornehmen.\r\n\r\nZur einfacheren, sicheren, digitalen und automatisierten Unterscheidung der beiden Versionen wird dringend eine Versionierungskennzeichnung benötigt, zum Beispiel ein Matrixcode mit einer Versionierung auf der Vorderseite der Zustellungsurkunde.\r\n\r\nGleichzeitig mit der im Referentenentwurf beschriebenen Anpassung der Vorderseite der Urkunde regen wir daher eine Versionierung der Zustellungsurkunde auf der Vorderseite an, um den aktuelle Übergangsprozess abzusichern und auch in Zukunft auf vorbereitet zu sein, sollten weitere Änderungen der Zustellungsurkunde nötig werden.\r\n\r\nGestaltung des äußeren Umschlags\r\n\r\nDerzeit lässt die ZustVV den Versand von mehreren PZA in einem Sammelumschlag zu, sofern diese an Adressaten mit der gleichen PLZ adressiert sind. Dies ist durch die Vorgabe des Aufdrucks „…. Postzustellungsauftrag(aufträge)“ festgelegt. Die Idee der Sammelumschläge stammt aus einer Zeit, in der Briefe in weiten Teilen noch manuell sortiert wurden und ein Sammeln für Absenderkunden und Logistikdienstleister sinnvoll war.\r\n\r\nDie Bearbeitung von Sammelumschlägen erfordert – abweichend von der ansonsten hoch automatisierten Produktion beim Postdienstleister – die Nutzung von manuellen, fehleranfälligeren Prozesse gegenüber dem Versand im Einzelumschlag, sowohl beim Absenderkunden als auch bei der Deutschen Post. Folgende Prozessabweichungen gegenüber dem Versand im Einzelumschlag können zu Schwierigkeiten führen:\r\n\r\n• Fehler beim Kuvertieren der Sendungen durch den Absenderkunden: Urkunden und innere Umschläge werden in den gleichen äußeren Umschlag eingelegt, auch wenn die Adressaten nicht im gleichen PLZ-Bereich wohnen. Diese Postzustellungsaufträge müssen dann an den korrekten PLZ-Bereich weitergegeben werden, wodurch sich die Laufzeit an den Kunden verzögert und die Kosten steigen.\r\n\r\n• Manuelle Vorbereitung der Sendungen für die Zustellkräfte: eine automatisierte Vorbereitung und Sortierung der Sendungen ist nicht möglich, was neben fehleranfälligeren Prozessen, auch zu höheren Kosten führt.\r\n\r\n• Keine Unterstützung durch Handscanner in der Zustellung: üblicherweise werden die Zustellkräfte bei Paketen oder Briefsendungen, die eine Sonderbehandlung wie z.B. eine dokumentierte Zustellung erfordern, digital über ihre Handscannern unterstützt. D.h. die Handscanner erhalten aus den Sortierzentren automatisiert eine Information darüber, für welche Adresse an einem bestimmten Tag eine solche Sendung vorliegt, so dass diese Sendungen mit besonderem Augenmerk zugestellt werden können. Beim Versand in Sammelumschlägen kann diese Information nicht bereitgestellt werden, die digitale Unterstützung fehlt und manuelle Prozesse werden fehleranfälliger.\r\n\r\n• Fertigung einer Ersatzurkunde durch die Zustellkräfte: Urkunden und Schriftstücken können vertauscht werden, da diese zum Teil lose in den äußeren Umschlägen liegen. In diesem Fällen müssen die Zustellkräfte in Ermangelung der passenden Urkunde manuell eine Ersatzurkunde fertigen, was mit Fehlerrisiken behaftet ist.\r\n\r\nIn der Praxis werden Sammelumschläge nur noch sehr selten genutzt. Aus dem Versand im Sammelumschlag ergibt sich für den Absenderkunden keine Portoersparnis und es bedarf eines manuellen Aufwandes, die Postzustellungsaufträge nach der PLZ der Adressaten zu sortieren und in den Sammelumschlägen einzuliefern.\r\n\r\nDeshalb schlägt die Deutsche Post die Änderung des Aufdruckes von „Postzustellungsauftrag(aufträge)“ in „Postzustellungsauftrag“ und damit eine zwingende Vereinzelung der Sendungen vor, um eine zuverlässige Dokumentation über die Zustellungsurkunden gewährleisten zu können.\r\n\r\nOptimierung der Benachrichtigungskarte\r\n\r\nWenn weder eine persönliche Übergabe des inneren Umschlags noch die Einlage in den Briefkasten möglich waren, wird der innere Umschlag niedergelegt. Der Adressat wird über die Niederlegung mit einer in § 1 Nr. 4, Anlage 4 ZustVV definierten Benachrichtigungskarte informiert.\r\n\r\nDie derzeit gültige Version der Benachrichtigungskarte bietet keinen Platz zum Aufbringen eines Benachrichtigungslabels, auf dem automatisiert z.B. Vorname und Name des Adressaten sowie Anschrift und Öffnungszeiten der Niederlegungsstelle (oftmals eine Filiale der Deutschen Post) ausgedruckt werden könnten. In digital unterstützten Zustellprozessen, wie sie z.B. bei der Deutschen Post mit den Handscannern der Zustellkräfte zum Einsatz kommen, wäre die Möglichkeit, ein solches Label aufzubringen, eine deutliche Arbeitserleichterung und würde zudem helfen, Fehler beim manuellen Ausfüllen der Benachrichtigungskarte zu verhindern.\r\n\r\nAußerdem sind die Formulierungen des Hinweistextes auf der Benachrichtigungskarte für einige Adressaten schwierig zu verstehen.\r\n\r\nEine weitere Problematik ist, dass derzeit der niedergelegte innere Umschlag von Ehegatten, Eltern oder erwachsenen Kindern des Adressaten abgeholt werden kann, sowie von Personen, denen der Adressat eine schriftliche Vollmacht zur Abholung erteilt hat. In den Niederlegungsstellen muss also ggf. geprüft werden, ob es sich bei den abholenden Personen tatsächlich um die angegebenen Familienangehörigen handelt. Dies ist in der Praxis nur sehr schwer möglich, da die Familienangehörigen nicht unbedingt mit gleichem Nachnamen an der gleichen Adresse wohnen wie der Adressat selbst.\r\n\r\nDaher möchten wir anregen, das Layout der Benachrichtigungskarte wie im beschriebenen Entwurf so anzupassen, dass ein Adresslabel aufgebraucht werden kann, dass die Abholung durch den Adressaten selbst oder eine schriftlich von ihm bevollmächtigte Person stattfinden kann und dass die Hinweistexte für den Adressaten leichter verständlich formuliert werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017318","regulatoryProjectTitle":"Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b6/27/554415/Stellungnahme-Gutachten-SG2506110021.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Entbürokratisierung und Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung\r\n\r\n[...] vor dem Hintergrund der aktuell in Brüssel laufenden Rechtssetzungsverfahren rund um die sogenannte Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission würden wir Ihnen gerne die Position von DHL Group hinsichtlich der geplanten Vereinfachungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zukommen lassen.\r\n\r\nWährend das Regelungspaket einige wichtige Verbesserungen der CSRD-Richtlinie enthält, bleibt es aus unserer Sicht an einigen Stellen hinter den Möglichkeiten für eine weitere Vereinfachung zurück.\r\n\r\nZum einen wäre in diesem Kontext das sogenannte ESEF-Tagging zu nennen. Auch wenn im Rahmen des Omnibus-Verfahrens nun ausdrücklich klargestellt werden soll, dass die sog. „Offenlegungslösung\" für die Berichte erlaubt bleibt, wird künftig das ESEF-Tagging auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung obligatorisch. Gleichzeitig gibt es konkrete Pläne der ESMA, das Tagging über die Markierung von Kennzahlen hinaus auch auf narrative Elemente auszuweiten. Das ist aus unserer Sicht nicht praxistauglich und technisch veraltet; es geht am Bedarf des Kapitalmarktes vorbei, der längst dazu übergegangen ist, Berichte mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz auszuwerten. Den Unternehmen entstehen daher mit dem ESEF-Tagging hohe zusätzliche Kosten, ohne dass dadurch ein qualitativer Mehrwert für die Berichterstattung geschaffen wird.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten zu prüfen, inwiefern im Rahmen des laufenden Omnibusverfahrens weitere Änderungen insbesondere an der hier einschlägigen Bilanzrichtlinie vorgenommen werden können, damit künftig auf das ESEF-Tagging gänzlich verzichtet werden kann.\r\n\r\nZum anderen könnte ein entscheidender Beitrag zu Bürokratieentlastung von Unternehmen dadurch geleistet werden, dass Unternehmen, die nach CSRD berichten, von der Verpflichtung zur Berichterstattung im Rahmen der Taxonomie ausgenommen werden. Aus unser Sicht lässt eine zusätzliche Berichterstattung im Rahmen der Taxonomie keine aussagekräftigen Rückschlüsse auf die Nachhaltigkeitswirklichkeit eines Unternehmens zu und kann damit auch dem Kapitalmarkt keine weitere stichhaltige Orientierung bieten.\r\n\r\nNicht zuletzt gibt es deutliche Überschneidungen zwischen den Berichtspflichten der CSRD und denen der Taxonomie, jedoch mit dem Unterschied, dass die umfassende Berichterstattung im Rahmen der CSRD, die auf den ESRS-Standards beruht, deutlich aussagekräftigere Berichte hervorbringt.\r\n\r\nGerne würden wir Ihnen unsere Argumente auch anhand eines Praxisbeispiels in einem persönlichen Gespräch verdeutlichen. Sofern auch ihrerseits Interesse an einem Austausch besteht, würden wir uns über einen Terminvorschlag sehr freuen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-05-21"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":true,"codeOfConductPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/24/68/554414/DPDHL-Verhaltenskodex.pdf"}}