{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, steht die Sanity Group im regelmäßigen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und bringt sich aktiv in Verbandsarbeiten ein.\r\n\r\nDurch direkte Anschreiben oder Positionspapiere wird der Austausch mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Ministerialmitarbeitenden, gesucht.\r\nZudem sollen Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert werden, um dem Austausch und der Vernetzung zu relevanten Themen rund um Cannabis und der entsprechenden Regulierung eine Plattform zu bieten. \r\n"},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":0.77},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":90001,"to":100000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":0,"to":0},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportPreviousLastFiscalYearExists":true,"previousLastFiscalYearStart":"2023-01-01","previousLastFiscalYearEnd":"2023-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7c/15/702139/Mdt_Sanity-Group-GmbH_Bericht-2023_qual-Signatur.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":3,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0006445","title":"Cannabisgesetz (CanG) ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG)","printingNumber":"20/8704","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008704.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zum-kontrollierten-umgang-mit-cannabis-und-zur-%C3%A4nderung-weiterer/302864","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}]},{"title":"Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)","printingNumber":"92/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0092-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zum-kontrollierten-umgang-mit-cannabis-und-zur-%C3%A4nderung-weiterer/302864","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Möglichst praktikable Regulierung im Sinne der betroffenen Personen in den oben genannten Bereichen. 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Juni 2025 als nicht zielführend und in Teilen unverhältnismäßig. Die vorgeschlagenen Regelungen stehen aus Sicht des BPC im Widerspruch zu übergeordneten gesundheitspolitischen Zielen wie Versorgungssicherheit, Patientenschutz und der Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere durch die Förderung der Telemedizin. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Appell für evidenzbasierte Cannabispolitik: Ermöglichung \r\nwissenschaftlich begleiteter Forschungsprojekte zur \r\nkontrollierten Abgabe von Cannabis \r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\nwir wenden uns heute an Sie als gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Bundestages sowie als Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der künftigen Bundesregierung.  \r\nZahlreiche Betroffene und mangelnde Datenbasis \r\nTrotz der langjährigen Illegalität von Cannabis gibt es erste Erhebungen, die einen Einblick in die Verbreitung des Konsums geben. Laut aktuellen Studien konsumierten 10 % der Erwachsenen (und somit jeder zehnte) in den letzten zwölf Monaten Cannabis.1 Auch in der EU ist Cannabis die nach wie vor am häufigsten konsumierte (in weiten Teilen noch illegale) Substanz.2 Dennoch fehlt es weiterhin an umfassenden und belastbaren Daten zum Cannabiskonsum und dessen gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Auswirkungen. \r\nDiese Wissenslücke erschwert eine fundierte Bewertung der Gesamtsituation und ihrer Folgen. Sie führt zu emotionalen Debatten statt sachlicher Entscheidungsfindung. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat den Konsum von Cannabis zu Genusszwecken grundsätzlich legalisiert, weist in seiner Ausgestaltung jedoch erhebliche praktische Herausforderungen auf. Während der Konsum legal ist, bleibt der Erwerb außerhalb von Anbauvereinigungen weiterhin untersagt. Diese Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis verdeutlicht die Komplexität der Thematik und unterstreicht die Notwendigkeit und Chance einer fundierten, datenbasierten Herangehensweise für zukünftige politische Entscheidungen im Bereich der Cannabisregulierung.  \r\nEvidenzbasierte Diskussion statt Ideologie \r\nDie Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit als Grundlage für Fortschritt und Innovation wird im Sondierungspapier der CDU, CSU und SPD klar hervorgehoben. Dort wird betont, dass die im Grundgesetz verankerte Freiheit der Wissenschaft nicht nur geschützt werden muss, sondern auch eine zentrale Voraussetzung für unabhängige Forschung und die Gewinnung neuer Erkenntnisse darstellt – frei von politischer Ideologie. \r\nAngesichts der anstehenden Weichenstellungen für die Drogenpolitik der neuen Legislaturperiode bitten wir Sie, regional und zeitlich begrenzte, wissenschaftlich begleitete Cannabis-Forschungsprojekte weiterhin zu ermöglichen. Diese Vorhaben bieten die historische Gelegenheit, eine belastbare Datenbasis für faktenbasierte Diskussionen und verantwortungsvolle Entscheidungen zu schaffen – zum Wohle der\r\nGesundheit und Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, zur Förderung unserer Wirtschaft und zur Wahrung unserer Innovationskraft.  \r\nSolche ergebnisoffenen Studien erlauben es, die viel diskutierten Themenbereiche rund um Konsumcannabis im Kleinen zu überprüfen und datengestützte Modelle zu entwickeln, die zeigen, wie Sicherheit, staatliche Kontrolle und wirtschaftliches Wachstum vereinbar sind. Ziel sollte es sein, die ideologisierte Debatte durch Fakten zu ersetzen, um das aufgeladene Thema zu versachlichen. Durch wissenschaftlich begleitete Forschungsprojekte sollen keine Konsumanreize geschaffen, sondern der bereits bestehende Konsum erforscht und sicherer gemacht werden. \r\nKontrollierte Forschung und Evaluation \r\nWie sehen solche Konsumcannabis-Forschungsvorhaben aus? Renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben bereits vielfältige, regional zugeschnittene Forschungsansätze entwickelt. Bei der Konzeption der Studien wurden internationale Forschungsansätze und Erkenntnisse aus laufenden Untersuchungen im Ausland, wie beispielsweise aus der Schweiz, berücksichtigt und in die Studiendesigns integriert.3 \r\nIndem unterschiedliche Abgabemodelle kontrolliert erprobt werden (etwa die Abgabe über Apotheken in der einen Region, über spezialisierte Fachgeschäfte in einer anderen), schöpfen wir das Innovations- und Erkenntnispotenzial voll aus. Vielfalt statt Einheitslösungen ermöglicht den notwendigen Vergleich, um herauszufinden, welche Regulierung beispielsweise den höchsten Jugendschutz oder die besten gesundheitlichen Ergebnisse liefert.4 \r\nDie unabhängige wissenschaftliche Begleitung stellt sicher, dass wir aus jedem Forschungsansatz lernen können. Wichtig ist, dass die Forschungsvorhaben regional und zeitlich befristet angelegt sind, engmaschig evaluiert und kontrolliert werden und die digitale Überwachung der Lieferkette sichergestellt ist. Selbstverständlich werden nur qualitätsgesicherte Cannabis-Produkte in diesen kontrollierten Forschungsprojekten abgegeben, was auch positive Effekte für den Gesundheitsschutz nach sich zieht: Durch kontrollierte THC-Gehalte, Warnhinweise, begleitende Aufklärung für Studienteilnehmende und qualitätsgeprüfte Ware, ganz im Gegensatz zu den auf dem illegalen Markt in häufigen Fällen verunreinigten Produkten, wie eine Analyse von Straßencannabis aus 30 deutschen Städten zeigt.5  \r\nWirtschaftliche Chancen \r\nDie kontrollierte Abgabe von Cannabis im Rahmen von Forschungsprojekten bietet jedoch nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern auch handfeste ökonomische Vorteile. Schon jetzt konsumieren in Deutschland rund 4,5 Millionen Erwachsene6 mindestens einmal im Jahr Cannabis zu Genusszwecken und geben dafür jährlich etwa 4 Milliarden Euro7 aus – Geld, das derzeit größtenteils unversteuert in die Kassen der Akteure des illegalen Marktes fließt, die es zu bekämpfen gilt.  \r\nEine regulierte Abgabe im Rahmen von Forschungsvorhaben würde zumindest einen Teil dieser Mittel in legale Bahnen lenken. Legale Abgabestellen könnten (Steuer-)Einnahmen generieren, von denen ein Teil direkt in Präventionsprogramme und Jugendschutz fließen kann. Zudem können neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Wissenschaft und Wirtschaft zur regionalen Wertschöpfung beitragen.  \r\nForschungseinrichtungen und Kommunen sind startklar \r\nBereits mehrere deutsche Städte, darunter Frankfurt am Main8, Hannover9 und mehrere Berliner Bezirke10, aber auch ländlichere Kommunen, renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Expertinnen und Experten der Suchthilfe und innovative Unternehmen stehen in den Startlöchern und wollen Verantwortung übernehmen, um neue Lösungen zu erproben. Uns eint das Ziel, die bestehenden Risiken (bspw. durch den Konsum verunreinigter Produkte aus dem illegalen Markt)11 zu verringern, hilfesuchenden Menschen niedrigschwellige Unterstützung zu bieten, Konsumierende aufzuklären und die Verdrängung des illegalen Marktes sowie das wissenschaftliche Potenzial eines legalen Marktes zu erforschen.  \r\nDiese Innovationsbereitschaft gilt es zu nutzen. Deutschland hat die Chance, mit modellhaften Ansätzen neues Wissen zu generieren. Dieses Wissen wird auch international Beachtung finden – wir können eine Vorreiterrolle in Europa einnehmen, indem wir mutig, aber kontrolliert neue Wege gehen. \r\nAppell  \r\nSehr geehrte Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, \r\nin Artikel 5 unseres Grundgesetzes ist die Freiheit der Forschung verankert. Die geplanten Vorhaben stellen nichts anderes dar als die angewandte Forschung zur Drogenpolitik und den damit verbundenen Auswirkungen auf die innere Sicherheit, organisierte Kriminalität und den Jugend- und Gesundheitsschutz.  \r\nWir appellieren an Sie, auch mit Blick auf das oben bereits genannte Sondierungspapier, die Bedeutung dieser Forschungsvorhaben anzuerkennen. Es geht hierbei nicht um ideologische Symbolpolitik, sondern um einen pragmatischen, wissensbasierten Ansatz, der sowohl ökonomische Vernunft als auch Gesundheit und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vereint.  \r\nBitte setzen Sie sich dafür ein, dass die wissenschaftlich begleitete kommerzielle Abgabe von Konsumcannabis in ausgewählten Regionen zügig und unvoreingenommen umgesetzt werden kann. Lassen Sie zu, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Daten erheben, die Sie für fundierte politische Entscheidungen benötigen. \r\nWir – Expertinnen und Experten aus Politik und Recht, Wissenschaft und Medizin, Verbänden und Industrie – stehen bereit, Sie dabei mit unserem Know-how zu unterstützen. \r\nMit freundlichen Grüßen \r\ndie untenstehenden Unterzeichnenden \r\n13. März 2025\r\nListe der mehr als 30 Unterzeichnenden aus Politik und Recht, Wissenschaft und Medizin, Verbänden und Industrie: •\tArcaden Apotheke OHG\r\n•\tBranchenverband Cannabiswirtschaft e. V.\r\n•\tBundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen (BCAv)\r\n•\tCannabis Anbaugemeinschaft Hannover e.V.\r\n•\tCannabis Betriebsgenossenschaft Hannover e.G.i.G.\r\n•\tCannabis Socialclub Hannover e.V.\r\n•\tCansativa GmbH\r\n•\tCanymed GmbH\r\n•\tCimander, Dr. med. Dipl.-Chem. Konrad F.\r\nSuchtmediziner\r\nKompetenzzentrum für Cannabis-Medizin\r\n•\tDemecan GmbH\r\n•\tDeutsche Akademie für Ganzheitliche Schmerztherapie e. V. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006445","regulatoryProjectTitle":"Cannabisgesetz (CanG) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9a/4e/504145/Stellungnahme-Gutachten-SG2504010048.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Frau Abgeordnete,\r\n \r\ndie ärztliche Verschreibung von medizinischem Cannabis wurde bereits im Jahr 2017 legalisiert. Seitdem ist die pharmazeutische Cannabinoidindustrie zu einem wichtigen Bestandteil der deutschen Gesundheitsversorgung herangewachsen. \r\nMit Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) am 1. April 2024 und der Streichung aus dem Betäubungsmittelgesetz wurde ein gesetzlicher Meilenstein erreicht, der die Versorgung von Patientinnen und Patienten nachhaltig erleichtert und verbessert hat.\r\n\r\nAls Unternehmen im Wahlkreis xx und Mitglied des Bundesverbands pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC) möchten wir Sie anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl gerne zu einem Austausch über die Zukunft der medizinischen Cannabinoidindustrie einladen. \r\n\r\nWir sind ein Berliner Cannabis-Unternehmen, eines der führenden Cannabis-Unternehmen in Deutschland, und haben uns zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität von Menschen durch den Einsatz von Cannabinoiden und der Nutzung des Endocannabinoidsystems zu verbessern. Die Sanity Group, die 2018 von Finn Age Hänsel und Fabian Friede in Berlin gegründet wurde, beschäftigt mittlerweile über 70 Mitarbeitende. Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. engagiert sich für nachhaltige und qualitätsgesicherte Versorgungstrukturen von Cannabinoid-Arzneimitteln. Für seine aktuell 23 Mitglieder tritt der Verband in den Dialog mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern, um die Weiterentwicklung von Cannabinoid-Therapien zu ermöglichen und die Position der pharmazeutischen Cannabinoid-Branche in Deutschland sowie im internationalen Markt zu stärken. Dabei fördert der Verband die Vermittlung von Wissen über die therapeutische Anwendung und den Nutzen von medizinischem Cannabis.  \r\n\r\nDie bevorstehende Bundestagswahl wirft wesentliche Fragen für die langfristige Versorgung der Patientinnen und Patienten mit medizinischem Cannabis und die weitere wirtschaftliche Entwicklung der pharmazeutischen Cannabinoidindustrie auf. \r\n\r\nGerne möchten wir uns als Mitgliedsunternehmen des BPC in die Debatte um strukturelle Potenziale und Herausforderungen der Versorgungsstrukturen von medizinischem Cannabis in Deutschland einbringen, und mit Ihnen als Abgeordnete im Wahlkreis xyz in den Dialog treten. Wir würden uns freuen, uns zur terminlichen Abstimmung an Ihre Büroleitung wenden zu dürfen.\r\n\r\nBei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.   \r\n\r\nHerzliche Grüße vom Gendarmenmarkt"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006445","regulatoryProjectTitle":"Cannabisgesetz (CanG) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/22/0a/504147/Stellungnahme-Gutachten-SG2504010049.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gesetzlicher Auftrag zur Umsetzung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben zu Konsumcannabis \r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister, \r\n\r\nmit dem neuen Cannabisgesetz hat der Gesetzgeber Ihnen die Aufgabe übertragen, die Prüfung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben zu Konsumcannabis und Nutzhanf auf den Weg zu bringen.1 Der Weg dafür ist frei: Bereits im Dezember 2024 wurde die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir als zuständige Behörde für Anträge auf Cannabis-Pilotprojekte benannt. Zahlreiche Forschungsanträge liegen vor, die notwendigen Ethikvoten wurden bereits bewilligt oder beantragt. \r\nDiese wissenschaftlich begleiteten Forschungsvorhaben sind mehr als nur ein Experiment – sie sind Ausdruck von Forschungsfreiheit und Innovationsfreude unserer Gesellschaft, was auch das Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD hervorheben: “Die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Wissenschaft ist das Fundament für Fortschritt und Innovation, die es zu schützen gilt. Sie ermöglicht eine unabhängige Forschung und den Gewinn neuer Erkenntnisse frei von politischer Einflussnahme und Ideologie.” \r\nErstmals seit Jahrzehnten können Forscherinnen und Forscher in Deutschland die Auswirkungen eines legal regulierten Konsumcannabismarktes direkt untersuchen. Diese Erkenntnisse werden national wie international von großem Wert sein und haben das Potenzial, die zuletzt sehr ideologisch getriebenen Debatten durch evidenzbasierte Studiendaten zu ersetzen. Die Daten aus diesen Studien können eine wichtige Grundlage für eine zukunftsorientierte Drogenpolitik bieten – nicht nur in Deutschland, sondern auch für europäische Partner, die ähnliche Wege erwägen.  \r\nSie tragen in Ihren Funktionen eine hohe Verantwortung dafür, dass die politischen Beschlüsse zur kontrollierten Cannabisabgabe Realität werden. Dabei sind Gesundheits- und Jugendschutz, die Eindämmung des illegalen Marktes sowie die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben unsere gemeinsamen Ziele. Wir möchten die Dringlichkeit betonen, mit der dieses Vorhaben nun vorangetrieben werden muss. \r\nGesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellen \r\nEine kontrollierte Abgabe von Cannabis im Rahmen von genehmigungspflichtigen Studien bietet die Chance, den Schutz der Jugend und der Verbrauchenden endlich wirksam zu stärken. Derzeit sind die 4,5 Millionen mind. einmal jährlich konsumierenden Erwachsenen2 außerhalb der wenigen zugelassenen Anbauvereinigungen dem illegalen Markt ausgeliefert3. Auf dem illegalen Markt gibt es keine Alterskontrollen, keine Qualitätsprüfungen und keine Rücksicht auf Gesundheitsrisiken.  \r\nDurch genehmigte Abgabestellen (wie bspw. Apotheken, Verkaufsstellen) können wir verhindern, dass Jugendliche Zugang zu Cannabis bekommen – etwa durch strikte Ausweiskontrollen und Schulung des Verkaufspersonals.4 Außerdem wird gewährleistet, dass der Gesundheitsschutz an erster Stelle steht – durch kontrollierte THC-Gehalte, Warnhinweise, qualitätsgeprüfte Ware ohne Verunreinigungen und begleitende Aufklärung für Studienteilnehmende.  \r\nDurch die wissenschaftliche Begleitung der Projekte – etwa durch renommierte Institutionen wie der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) oder der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) – wird im Laufe der Studien zudem kontinuierlich im Schulterschluss mit den lokalen Behörden und operativen Betreibenden überprüft, ob die Maßnahmen greifen und wo nachjustiert werden muss.  \r\nIllegalen Markt zurückdrängen \r\nJeder weitere Monat ohne legales Abgabesystem spielt organisierten kriminellen Strukturen in die Hände. Der illegale Markt floriert, ohne Steuern zu zahlen, und scheut bekanntlich nicht einmal davor zurück, Minderjährige als Kunden zu bedienen.  \r\nMinderjährige müssen geschützt und das illegale Geschäftsmodell muss für Erwachsene durch legale Alternativen ersetzt werden. Daten aus Kanada weisen darauf hin, dass erwachsene Konsumierende ein legales, sicheres Angebot nutzen werden.5 \r\nGleichzeitig profitieren die Verbrauchenden: Insbesondere Gelegenheitskonsumierende, die sich weder einer der Anbauvereinigungen anschließen, noch eigenständig anbauen wollen, erhalten eine legale Bezugsquelle.6 \r\nZeitfenster nutzen – Kontinuität sichern \r\nAbschließend möchten wir den Faktor Zeit betonen. Die involvierten Behörden verfügen jetzt über das Mandat und das Momentum, diese innovativen Forschungsvorhaben zu starten. Der gesetzliche Auftrag besteht und wir appellieren an Sie, die notwendigen Entscheidungen und Weichenstellungen zeitnah auf den Weg zu bringen.  \r\nJe eher die Studien beginnen, desto eher liegen objektive Erkenntnisse zu Fragen des Jugendschutzes, der Gesundheit, der inneren Sicherheit und der Verdrängung des illegalen Marktes vor, die in die weitere – bereits angekündigte – Gesetzesänderung einfließen können. Es wäre fatal, diese Chance ungenutzt zu lassen. \r\n\r\nWir danken Ihnen für Ihren Einsatz und stehen Ihnen für ein vertiefendes Gespräch gerne jederzeit zur Verfügung. \r\nMit freundlichen Grüßen \r\ndie untenstehenden Unterzeichnenden \r\n\r\n13. März 2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006445","regulatoryProjectTitle":"Cannabisgesetz (CanG) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1a/20/510123/Stellungnahme-Gutachten-SG2504160032.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Cannabis – \r\nFormulierungshilfen für die Koalitionsverhandlungen \r\nSondierungspapier als Basis der Verhandlungen: \r\n\r\n•“Wissenschaftsfreiheit erhalten: Die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Wissenschaft ist das Fundament für Fortschritt und Innovation, die es zu schützen gilt. Sie ermöglicht eine unabhängige Forschung und den Gewinn neuer Erkenntnisse frei von politischer Einﬂussnahme und Ideologie.”\r\n•“Die Gesundheitsversorgung muss für alle gesichert bleiben.”\r\n•“Strategische Industrien stärken: Es ist in unserem Interesse, strategisch wichtige Branchen in Deutschland zu halten bzw. neu anzusiedeln, z.B. [...] Pharma.\r\n\r\nAbschnitt KoaV: Drogenpolitik / Cannabis  \r\nPosition: Evaluierung Cannabisgesetz\r\nFormulierung im KoaV: Wir prüfen eine Anpassung des Cannabisgesetzes auf Basis der begleitenden, wissenschaftlichen Evaluierung. Dadurch stellen wir den Jugendschutz, Gesundheitsschutz und die Eindämmung des Schwarzmarktes sicher.   \r\n\r\nAbschnitt KoaV: Drogenpolitik / Cannabis  \r\nPosition: Förderung telemedizinischer Angebote unter Einhaltung von Sicherheits- und Qualitäts-standards  \r\nFormulierung im KoaV: Wir verbessern den Einsatz von Telemedizin für eine flächendeckende und niedrigschwellige Patientenversorgung unter Einhaltung bundesweit einheitlicher Qualitäts- und Sicherheitsstandards. \r\n\r\nAbschnitt: Drogenpolitik / Cannabis / Forschung\r\nPosition: Evidenzbasierte Forschung zu Konsumcannabis erlauben   \r\nFormulierung im KoaV: Regional begrenzte, wissenschaftliche Modellprojekte zur Erforschung von Konsumcannabis bleiben erlaubt. Diese finden unter strenger Kontrolle, regelmäßiger Evaluierung und begleitender Berichterstattung an den Deutschen Bundestag statt.  \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006445","regulatoryProjectTitle":"Cannabisgesetz (CanG) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f2/2d/620484/Stellungnahme-Gutachten-SG2509270012.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Juni 2025: Gutachten von Hogan Lovells International LLP im Auftrag der Sanity Group \r\nRechtsgutachten zeigt: Cannabis-Pilotprojekte \r\ngemäß § 2 Abs. 4 KCanG sind genehmigungsfähig auf \r\nGrundlage des geltenden Rechts \r\nKurze Zusammenfassung \r\nEin aktuelles Rechtsgutachten der Kanzlei Hogan Lovells im Auftrag des Unternehmens Sanity Group kommt zu dem Ergebnis: Wissenschaftliche Pilotprojekte zum Umgang mit Konsumcannabis sind auf Basis des § 2 Abs. 4 Konsumcannabisgesetzes (KCanG) rechtlich genehmigungsfähig. Die Forschungsklausel bietet eine ausreichende und tragfähige Rechtsgrundlage – sowohl im nationalen wie im verfassungsrechtlichen Kontext. Das schafft Klarheit für Behörden und Initiatoren wissenschaftlicher Forschungsvorhaben. \r\nAusgangslage\r\nDie Sanity Group ist tätig im Bereich der Forschung, der Herstellung und dem Vertrieb von Arzneimitteln sowie medizinischen, ernährungsbezogenen, kosmetischen und pflanzlichen Produkten auf Cannabis-Basis einschließlich dazugehöriger Dienstleistungen. Nach Vorbild des eigenen Cannabis-Forschungsprojektes \"Grashaus Projects BL\", das seit 2023 im Kanton Basel-Landschaft in der Schweiz läuft, plant die Sanity Group weitere wissenschaftliche Pilotprojekte und Studien in Deutschland. Diese sollen gemeinsam mit wissenschaftlichen Partnern im Einklang mit dem aktuell in Deutschland geltenden Cannabisgesetz (CanG) durchgeführt werden und die kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Konsumzwecken untersuchen.  \r\nDie Forschungsprojekte werden von unabhängigen wissenschaftlichen Institutionen aufgesetzt, die das Studiendesign entwerfen, die Daten erheben und im Anschluss auch analysieren. Die Zusammenarbeit ist für ein Berliner Projekt mit der Humboldt-Universität zu Berlin und für ein Projekt mit Städtevergleich in Frankfurt am Main und Hannover mit der Medizinischen Hochschule Hannover geplant. In allen Projekten wird auch die hiesige Suchthilfe integriert, um Studienteilnehmende mit problematischem Konsum einen Zugang zu Therapieoptionen und Hilfeangeboten zu weisen. \r\nEin wesentliches Anliegen der wissenschaftlichen Pilotprojekte ist es dabei, Konzepte für einen sicheren Verkauf von Cannabisprodukten in Deutschland und Schadensminderung (\"Harm Reduction\") zu erforschen, zu entwickeln und zu verbessern. \r\nZentrale Aussagen des Gutachtens \r\n•\tRechtsgrundlage für Cannabis-Pilotprojekte vorhanden: § 2 Abs. 4 KCanG bietet eine tragfähige nationale Grundlage für die Genehmigung von wissenschaftlichen Pilotprojekten mit Konsumcannabis.\r\n•\tWissenschaftlicher Zweck entscheidend: Voraussetzung für die Genehmigung ist ein eindeutig wissenschaftlicher Zweck - z. B. Erkenntnisgewinn zu Gesundheits- und Jugendschutz, Prävention oder Schwarzmarktbekämpfung.\r\n\"\tPrivatwirtschaftliche Trägerschaft zulässig: Eine Finanzierung oder Initiierung durch private Unternehmen steht der wissenschaftlichen Zielsetzung nicht entgegen.\r\n\"\tKeine Einschränkung durch frühere BtMG-Maßstäbe: Die Risikobewertung hat sich mit dem CanG grundlegend gewandelt. Eine Übernahme alter Maßstäbe mit Bezug zu Cannabis als Betäubungsmittel (BtM) ist rechtlich nicht haltbar.\r\n•\tForschungsfreiheit schützen: Eingriffe in Inhalt, Umfang oder Methodik der Projekte über die gesetzlichen Vorgaben hinaus sind mit der verfassungsrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit nicht vereinbar.\r\nPolitische Einordnung \r\nFür das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die verantwortlichen Fachpolitiker:innen bedeutet das Gutachten: \r\n•\tRechtssicherheit besteht - Anträge können zeitnah geprüft und bei Einhaltung aller Vorgaben bewilligt werden.\r\n•\tDie Durchführung solcher Projekte liegt im öffentlichen Interesse: Sie schaffen belastbare, wissenschaftliche Erkenntnisse zur Regulierungspraxis, insbesondere zu Fragen des Jugendschutzes, der Suchtprävention, der Schadensminderung des bestehenden Konsums und der Schwarzmarktverdrängung.\r\n•\tEine rechtssichere und transparent gestaltete behördliche Freigabe von Pilotprojekten wäre ein konsequenter Schritt, um dem gesetzgeberischen Ziel des KCanG gerecht zu werden - nämlich einen neuen, kontrollierten Umgang mit Cannabis im Rahmen wissenschaftlich begleiteter Vorhaben zu erproben."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006445","regulatoryProjectTitle":"Cannabisgesetz (CanG) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fc/df/620486/Stellungnahme-Gutachten-SG2509270013.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Informationsschreiben zum Entwurf des Cannabisproduktegesetzes (CanPG) \r\nÜberblick zur Cannabisregulierung in der Schweiz \r\nDie Schweiz ist dabei, einen europaweit wegweisenden Rechtsrahmen für den nicht-medizinischen Umgang mit Cannabis zu schaffen. Ende August 2025 hat die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) den Gesetzentwurf für das Cannabisproduktegesetz (CanPG) in den ersten Anhörungsprozess, die sogenannte Vernehmlassung, geschickt. Damit startet das offizielle Konsultationsverfahren, an dem Kantone, Parteien, Verbände und Fachkreise beteiligt sind. Stellungnahmen können nun bis zum 1. Dezember 2025 eingebracht werden. Im Anschluss startet die parlamentarische Beratung.  \r\nFür Deutschland ist dieser Gesetzgebungsprozess relevant, da er unter anderem auf Erfahrungen aus wissenschaftlichen Pilotversuchen zur Abgabe von Konsumcannabis aufbaut und erste Antworten auf Fragen der Regulierung, Qualitätskontrolle und Marktorganisation gibt. Die Sanity Group ist seit einigen Jahren als einziges deutsches Unternehmen am wissenschaftlichen Pilotversuch im Kanton Basel-Landschaft beteiligt, weswegen auch wir unsere Positionen im Rahmen unserer Verbandsmitgliedschaft in der Interessengemeinschaft Hanf, dem Schweizer Branchenverband, aktiv einbringen werden. Die wesentlichen Eckpunkte des veröffentlichten Entwurfs möchten wir nachfolgend gerne mit Ihnen teilen. \r\nDas sind die Kernpunkte des aktuellen Gesetzentwurfs (CanPG): \r\nWas die Pilotversuche zeigen – und was der Entwurf widerspiegelt \r\nIm Rahmen unseres wissenschaftlichen Pilotversuches „Grashaus Projects“ zur Abgabe von Konsumcannabis betreibt die Sanity Group im Kanton Basel-Landschaft zwei Verkaufsstellen. Der Versuch wird mit dem unabhängigen wissenschaftlichen Partner, dem Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung der Universität Zürich (ISGF), durchgeführt. Der vorliegende Entwurf zeigt, was unsere Ergebnisse aus 1,5 Jahren Datenerhebung bereits deutlich gemacht haben: Regulierte Fachgeschäfte sorgen für Qualitätssicherung, Beratung, Jugendschutz und wirksame Kanalsteuerung weg vom Schwarzmarkt. \r\nWeiterer Prozess & Zeitplan \r\nMit der IG Hanf reichen wir bis zum Fristende des Konsulationsprozesses am 1. Dezember eine umfassende Stellungnahme mit konkreten Verbesserungsvorschlägen ein. Damit verbinden wir unsere praktische Erfahrung aus den Pilotversuchen mit fachlicher Arbeit an den gesetzlichen Rahmenbedingungen. \r\nNach einer Sichtung und Analyse der eingereichten Stellungnahmen beginnt im Jahr 2026 dann der parlamentarische Prozess. Eine Volksabstimmung zum Cannabisproduktegesetz wurde bereits angekündigt. Wir rechnen damit, dass das Gesetz frühestens ab 2028 gelten wird. Da der Gesetzgebungsprozess gerade erst gestartet ist, wird es aller Wahrscheinlichkeit nach noch mehrere Änderungen am aktuellen Entwurf geben.  \r\nWeiterführende Informationen \r\n•\tInformation zur CanPG-Vernehmlassung (Publikationsplattform des Bundesrechts FEDLEX): https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/76/cons_1\r\n•\tErläuternder Bericht der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N): https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/76/cons 1/doc\r\nIG Hanf zum CanPG: https://ighanf.ch/mehr-sicherheit-und-neue-jobs-warum-das-cannabisgesetz-wirkt/\r\nWir stehen Ihnen bei Fragen und Anmerkungen zum Gesetzentwurf, zu den wissenschaftlichen Pilotversuchen oder für die Vernetzung mit den Schweizer Kolleginnen und Kollegen jederzeit gerne zur Seite.  \r\nHerzliche Grüße \r\nKontaktdaten"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-28"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006445","regulatoryProjectTitle":"Cannabisgesetz (CanG) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fe/74/620488/Stellungnahme-Gutachten-SG2509270014.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bezugnehmend auf Kleine Anfrage vom 22.08.2025\r\nInformationsschreiben zur Kleinen Anfrage der AfD-\r\nBundestagsfraktion, Drucksache 21/1326 \r\nAls in Berlin ansässiges mittelständiges Unternehmen, das seit Jahren im Bereich Medizinal- und Konsumcannabis tätig ist, möchten wir uns im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/1326)1 an Sie wenden. \r\nDa wir, die Sanity Group GmbH, in dieser Anfrage ausdrücklich genannt werden, ist es uns ein Anliegen, unsere Rolle, unsere Zusammenarbeit im Rahmen wissenschaftlich begleiteter Cannabis-Pilotprojekte sowie die Sicherung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit transparent darzustellen. Wir beabsichtigen, damit einen konstruktiven Beitrag zu einer faktenbasierten Diskussion zu leisten und Missverständnisse zu vermeiden.  \r\nWir möchten in diesem Zusammenhang betonen, dass wir bereits seit 2023 an einem der staatlich genehmigten Cannabis-Pilotversuche im Kanton Basel-Landschaft in der Schweiz aktiv beteiligt sind. Solche Projekte, die in der Anfrage der AfD kritisch thematisiert werden, ermöglichen uns dort bereits, auf wissenschaftlicher Basis zu untersuchen, wie eine regulierte Abgabe von Konsumcannabis unter fachkundiger Begleitung wirkt. Gemeinsam mit dem Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung der Universität Zürich gehen wir dabei der Frage nach, ob professionelle Beratung in der Verkaufsstelle einen messbaren Beitrag zur Schadensminderung leisten kann. Erste Ergebnisse aus dem laufenden Projekt liegen bereits vor, die wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung stellen. Gerade deswegen sind für uns wie auch für die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere Erkenntnisse aus Deutschland relevant, um den positiven Einfluss, den das Pilotprojekt in der Schweiz auf die Prävention, das Konsumverhalten und den Zugang zur Beratung hatte, in einem umfassenderen Rahmen auch in Deutschland zu prüfen.  \r\nDas in der Kleinen Anfrage erwähnte Forschungsprojekt der Sanity Group GmbH ist in drei Berliner Bezirken geplant (neben Neukölln auch in Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow). Entsprechende Absichtserklärungen liegen vor. Die Studie wird unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Christian Ulrichs von der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt. Im Dezember 2024 wurde ein entsprechender Forschungsantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingereicht. Der Antrag wird aktuell geprüft. \r\nZu den von der AfD aufgebrachten Behauptungen zum Projekt nehmen wir im Folgenden Stellung. \r\n1. Rechtsgrundlage\r\nBehauptung der AfD (S. 3, Absatz 2 der Kl. Anfrage): Fehlende Rechtsgrundlage, sogenannte “zweite Säule” sei noch nicht verabschiedet  \r\nEntgegnung der Sanity Group: \r\nEs entspricht unserer Auffassung, dass § 2 Absatz 4 Satz 1 KCanG in Verbindung mit der genannten Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung keine gesetzliche Normierung der sogenannten zweiten Säule der Cannabislegalisierung in der vergangenen Legislaturperiode ist. Mit der sogenannten zweiten Säule möchte der Gesetzgeber einen gesetzlichen Rahmen schaffen, um regional die Abgabe von Cannabis aus kommerziellen Quellen zu ermöglichen. Diese regionalen Projekte sollen lediglich wissenschaftlich begleitet sowie evaluiert werden und die Ergebnisse mit europäischen Partnern und der Europäischen Kommission geteilt werden. Bei der hier beantragten Studie handelt es sich aber nicht um ein solches Modellvorhaben, welches nach dem Willen des Gesetzgebers einer weiteren Normierung bedürfe und die dann auch Gegenstand eines Notifizierungsverfahren zur Europäischen Kommission würde. Zwar mögen die einzelnen Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmer das Cannabis – wie in den geplanten Modellvorhaben – zu Genusszwecken erwerben. Alleiniger Ausgangspunkt und Zweck des vorliegenden Antrags sind jedoch die dargelegten wissenschaftlichen Fragestellungen. Die vorliegende Studie zielt allein darauf ab, die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene in Verkaufsstellen wissenschaftlich zu untersuchen; die Evaluierung erfolgt nicht lediglich begleitend zum Konsum zu Genusszwecken, sondern sie ist primäres Ziel der Studie und damit des Konsums auf Genehmigungsebene selbst. \r\nDie Teilnahme an der Studie ermöglicht zudem keinen unbegrenzten Cannabiskonsum zu Genusszwecken. Wesentlich ist, dass die Menge an Cannabis innerhalb der Studie begrenzt ist - sowohl innerhalb eines Kalendermonats als auch hinsichtlich der jeweiligen Einzelabgabe an den Studienteilnehmer. Darüber hinaus werden individuell die Grenzen des KCanG eingehalten. Kurzgefasst: Die vorliegende Studie möchte den Konsum von Genusscannabis aus primärer Sicht erforschen, wie er bereits jetzt nach dem KCanG zulässig ist. Hierbei stellt die Sanity Group GmbH die Cannabisprodukte (als kommerzielles Unternehmen) zur Verfügung. Zwar ermöglicht das KCanG den Anbau und die Weitergabe von Cannabis zu Genusszwecken durch Anbauvereinigungen bzw. den Eigenanbau; jedoch ergeben sich hieraus bereits praktisch erhebliche Limitierungen, die nach hiesiger Auffassung den illegalen Markt nicht verhindern. Die Studie möchte dabei gerade die Auswirkungen der Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken in Verkaufsstellen untersuchen, wenn für den Studienteilnehmenden nicht die Notwendigkeit besteht, auf sogenanntes Straßencannabis zurückzugreifen. Wir verweisen hierzu explizit auf die Ergebnisse einer exemplarischen Untersuchung von Proben von Straßencannabis, die durch die Sanity Group GmbH durchgeführt wurde.2 \r\nSiehe hierzu auch das Gutachten “Zur rechtlichen Erlaubnisfähigkeit von wissenschaftlichen Pilotprojekten zu Konsumcannabis nach § 2 Abs. 4 KCanG” der Anwaltskanzlei Hogan Lovells. \r\n2. Zuständigkeiten\r\nBehauptung der AfD (S.2, Absatz 1; S. 3, Absatz 2 der Kl. Anfrage): Unklare Zuständigkeit, Hinterfragen der Kompetenz der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft  \r\nEntgegnung der Sanity Group: \r\nDas Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (vormals BMEL) wurde mit § 2 Abs. 4 KCanG explizit dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, die zuständige Bundesoberbehörde festzulegen. Die Zuständigkeit liegt nunmehr ausdrücklich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), wie das BMEL mit der Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung vom 10.12.2024 geregelt hat. Wir bewerten den bisherigen Austausch mit der BLE als konstruktiv und fachlich angemessen.  \r\n3. Studiendesign und Forschungsziele\r\nBehauptung der AfD (S. 3, Absatz 3 der Kl. Anfrage): Studiendesign sei nur eingeschränkt geeignet zur Erreichung der Forschungsziele  \r\nEntgegnung der Sanity Group: \r\nDie Sanity Group nimmt keine Bewertung des Studiendesigns vor. Dieses liegt vollständig in der Verantwortung der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entscheiden unabhängig, die Forschungsmethodik wird von der Ethikkommission des zuständigen Instituts der HU genehmigt. Das Forschungsteam bedient sich etablierter wissenschaftlicher Methoden. Die Wissenschaftsfreiheit schützt die Unabhängigkeit dieser Entscheidungen. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit wird durch mehrere Mechanismen sichergestellt (vgl. Abschnitt 4).   \r\nDarüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Forschungsgegenstand von wissenschaftlichen Cannabis-Pilotprojekten (beispielsweise der Erkenntnisgewinn zur Weiterentwicklung des Gesundheits- und Jugendschutzes, zur Suchtprävention und zur Bekämpfung des Schwarzmarktes und der organisierten Kriminalität) ausdrücklich den vom Gesetzgeber mit der Cannabislegalisierung und Konsumcannabisforschung verfolgten Zielen entspricht. Weiterhin dürfen keine Anforderungen an die Ausgestaltung, Forschungsfrage und Methodik von Pilotprojekten gestellt werden, die über die nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) und Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) bestehenden Anforderungen an Forschungsvorhaben hinausgehen. Dies ergibt sich bereits aus der verfassungsrechtlich garantierten Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit. \r\nIm Übrigen enthält der Anwendungsbereich der Forschungsklausel des § 2 Abs. 4 KCanG auch keine Begrenzung auf bestimmte Forschungsvorhaben, insbesondere keine Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgestaltung und der mit dem Forschungsvorhaben verfolgten wissenschaftlichen Ziele. Wäre dies der Fall, läge darin eine erhebliche und im Rahmen des bestehenden Rechtsrahmens nur schwer zu rechtfertigende Beschränkung der verfassungsrechtlich garantierten und zu fördernden Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit (vgl. hierzu Punkt 5.3 im Gutachten: “Zur rechtlichen Erlaubnisfähigkeit von wissenschaftlichen Pilotprojekten zu Konsumcannabis nach § 2 Abs. 4 KCanG” der Anwaltskanzlei Hogan Lovells).  \r\nKontaktdaten:   Sanity Group GmbH   Jägerstr. 28-31   10117 Berlin, Deutschland   E-Mail: info@sanitygroup.com \r\n    Geschäftsführung: Finn Age Hänsel     Amtsgericht Charlottenburg: HRB 206368 B \r\n4. Wissenschaftliche und wirtschaftliche Interessen\r\nBehauptung der AfD (S. 3, Absatz 4 der Kl. Anfrage): Verflechtung von wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Interessen  \r\nEntgegnung der Sanity Group: \r\nDie Unabhängigkeit der Forschung ist in unterschiedlicher Weise sichergestellt. Einerseits durch vertragliche Regelungen: \r\nWie auch in der medizinischen Forschung üblich, erfolgt die Finanzierung des Projekts zwar durch ein Unternehmen – die Sanity Group GmbH – jedoch ohne Einfluss auf wissenschaftliche Methodik oder Ergebnisse. Eine durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen erfolgende Finanzierung des Forschungsvorhabens, hat keine eigenständige Relevanz gegen die Erlaubnisfähigkeit eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens im Rahmen der Forschungsklausel des § 2 Abs. 4 KCanG. Insbesondere spricht eine privatwirtschaftliche Finanzierung nicht gegen das Vorliegen eines wissenschaftlichen Zwecks. An dieser Bewertung ändert sich auch nichts, wenn das Unternehmen die Studie selbst veranlasst und in einzelne Aspekte der Studienbegleitung involviert ist, solange die wissenschaftliche Integrität und Objektivität der Forschenden gewahrt wird (vgl. hierzu Punkt 4.5(c) in “Gutachten zur rechtlichen Erlaubnisfähigkeit von wissenschaftlichen Pilotprojekten zu Konsumcannabis nach § 2 Abs. 4 KCanG” der Anwaltskanzlei Hogen Lovells). \r\nLetztgenanntes Erfordernis ist beim hier beantragten Forschungsvorhaben insbesondere durch die vorab festgelegten und transparent kommunizierten Forschungsfragen und Zuständigkeiten gewahrt. Außerdem halten die Studienleitungen den Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG, 2019) konsequent ein, was von einem Projektbeirat überprüft wird. \r\nDas Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), heute Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), hat im Kontext der Bedeutung der Forschung an und mit Konsumcannabis selbst noch einmal betont, dass auch Unternehmen Forschungsanträge stellen können.3 Eine Eingrenzung, wonach Forschungsvorhaben weder von den Unternehmen finanziert noch kommerzielle Abgabe von Cannabisprodukten zu Marktpreisen zum Gegenstand haben dürfen, hat das BMLEH nicht getroffen. Darüber hinaus ist die Finanzierung durch Unternehmen auch in anderen Bereichen anerkannt und gängige Praxis, beispielsweise im Bereich klinischer Studien von Arzneimitteln. Wenn dies also selbst für den Bereich der klinischen Prüfung von Arzneimitteln anerkannt ist, kann an wissenschaftliche Forschungsvorhaben im Bereich des § 2 Abs. 4 KCanG kein strengerer Maßstab angelegt werden (vgl. hierzu Punkt 4.5(c) im “Gutachten zur rechtlichen Erlaubnisfähigkeit von wissenschaftlichen Pilotprojekten zu Konsumcannabis nach § 2 Abs. 4 KCanG” der Anwaltskanzlei Hogan Lovells).  \r\n5. Gemeinwohlorientierung /\r\nBehauptung der AfD (S. 3, Absatz 6 der Kl. Anfrage): 5%-Abgabe aus Erlösen an Bezirk Neukölln gefährde Neutralität & Unabhängigkeit der politischen Bewertung  \r\nEntgegnung der Sanity Group: \r\nDie Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow übernehmen im geplanten Pilotprojekt eine freiwillige, koordinierende Rolle – etwa bei Standortwahl, Abstimmung mit Polizei und Öffentlichkeitsarbeit. Eine formelle Verpflichtung oder zusätzliche Belastung besteht nicht.   Das Projekt liegt auch im Interesse der Bezirke, da es wichtige Erkenntnisse für die lokale Drogenpolitik und Prävention liefert. Würden Bezirke vergleichbare Projekte eigenständig durchführen, müssten sie die Planung und Finanzierung selbst tragen. Durch die Organisation und vollständige Finanzierung der Sanity Group GmbH entstehen den Bezirken keinerlei Kosten.  \r\nZusätzlich fließen fünf Prozent des Verkaufserlöses aus THC-haltigen Produkten an lokale Suchtpräventionseinrichtungen – in Abstimmung mit den Bezirksämtern. Die Abgabe ist ausschließlich für Präventionsarbeit zweckgebunden und dient dem Gemeinwohl. Die begünstigten Einrichtungen für Präventions- und Suchthilfemaßnahmen werden von den Bezirken bestimmt. Sie ist an keine Bedingungen gegenüber dem Bezirk geknüpft. Sollten politische Bedenken bestehen, sind wir bereit, auf diese einzugehen. Unser Ziel bleibt es, Prävention und Jugendschutz vor Ort zu stärken.  \r\n6. Unions- und Völkerrecht & Gesetzgebungskompetenz des Bundes\r\nBehauptung der AfD (S. 4, Absatz 3 - 5 der Kl. Anfrage): Pilotprojekte seien unions- und völkerrechtlich unzulässig; würden Gesetzgebungskompetenzen des Bundes unterlaufen  \r\nEntgegnung der Sanity Group: \r\nBereits eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aus 20134, ein Memorandum von Clifford Chance aus 20235, sowie ein aktuelles Gutachten von Hogan Lovells6 bestätigen: Solange es sich um zeitlich und räumlich begrenzte, kontrollierte Forschungsvorhaben handelt, die einen wissenschaftlichen Zweck verfolgen, liegt keine Marktöffnung vor und die Projekte sind unions- wie völkerrechtlich zulässig.  \r\nBeispiele aus der Schweiz und den Niederlanden bestätigen diese Auffassung. Die örtliche Begrenzung ist zudem wissenschaftlich notwendig, um valide Daten zu erhalten.  \r\nEine Genehmigung der Forschungsvorhaben erfolgt ausschließlich durch die zuständige Bundesbehörde (BLE). Ohne diese Genehmigung werden die Forschungsvorhaben selbstverständlich nicht gestartet, auch wenn kommunale Wünsche nach Implementierung bzw. Genehmigung bestehen. Die Projekte setzen somit die vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehene Forschungsfreiheit um und unterlaufen den Bundesgesetzgeber nicht.  \r\nSchlussbemerkung  \r\nWir bitten Sie, die öffentliche Debatte im Sinne einer sachlichen und wissenschaftsbasierten Diskussion zu führen. Forschungsvorhaben nach § 2 Abs. 4 KCanG leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Evaluierung der Cannabispolitik, wie sie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. \r\nGern stehen wir Ihnen gemeinsam mit unseren wissenschaftlichen Partnern für vertiefende Gespräche oder Hintergrundinformationen zur Verfügung.  \r\nMit freundlichen Grüßen "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006445","regulatoryProjectTitle":"Cannabisgesetz (CanG) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a2/c7/658350/Stellungnahme-Gutachten-SG2512160067.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Informationsschreiben der Sanity Group \r\nWissenschaftliche Pilotprojekte zur Cannabis-\r\nlegalisierung: Stand und Handlungsperspektiven \r\nHintergrund: Veröffentlichung einer Stellungnahme zur Forschungsklausel \r\nAm 13. November 2025 wurde über eine Informationsfreiheitsanfrage (fragdenstaat.de) eine interne „Vorläufige Stellungnahme“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 1. Oktober 2024 öffentlich1. Dieses Dokument legt erstmals detailliert dar, welche Projekte nach Auffassung des Ministeriums auf Basis der Forschungsklausel (§ 2 Abs. 4 KCanG) möglich sind und wo die Grenzen dieser Regelung liegen. Das inzwischen in BMLEH \r\n(Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) umbenannte Ministerium bestätigt, dass es sich hierbei um die aktuell gültige Version handelt; eine neuere Fassung liege nicht vor.  \r\nDemnach seien lediglich „kleinere, begrenzte Forschungsprojekte zu \r\nKonsumcannabis“ realisierbar. Konkret genannt werden:  \r\n•\tAnbauversuche zu THC-hochertragreichen Cannabissorten im Freiland\r\n•\tErprobung von KI-gestütztem Cannabisanbau (z. B. autonom regulierte Beleuchtung, Bewässerung, Temperatur)\r\n•\tHerstellung und Untersuchung spezieller Cannabis-Konsumformen (z. B. Edibles)\r\n•\tSichere Extraktion von THC-Produkten (z. B. Butan-Haschöl)\r\n•\tLagerungsversuche zur Haltbarkeit von Cannabisprodukten\r\n•\tForschung zu Verpackungen inkl. kindersicherer Verschlüsse\r\n•\tVergleich verschiedener Kontrollsysteme (z. B. Lebensmittelkontrolle vs. Track & Trace)\r\n\r\nKommerzielle Fachgeschäfte selbst sowie eine verbundene Lieferkette mit mehreren Betriebsstätten bleiben nach Auffassung der Behörde hingegen ausgeschlossen, da ohne gesetzliche Grundlage weder Abstandsgebote, Jugendschutzmaßnahmen noch lückenlose Rückverfolgung verbindlich vorgeschrieben werden könnten. Diese wesentlichen Schutzbestimmungen könnten nicht durch Behördenauflage ergänzt werden, da solche grundlegenden Regelungen vom Gesetzgeber selbst beschlossen werden müssten (Stichwort Wesentlichkeitstheorie).  \r\n\r\nOhne explizite Gesetzesgrundlage und konkrete Kontrollvorgaben oder -befugnissen könne die Behörde daher keine Erlaubnisse für Modellvorhaben nach § 2 (4) KCanG erteilen. Folglich scheide eine Umsetzung der ursprünglich geplanten 2. Säule über die Forschungsklausel aus Sicht der zuständigen Behörde BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) aus2.  \r\nPolitische und praktische Relevanz der Cannabis-Pilotprojekte \r\nRechtsgutachten belegen dagegen, dass wissenschaftliche Cannabis-Pilotprojekte auf Basis des § 2 Abs. 4 Konsumcannabisgesetzes (KCanG) genehmigungsfähig sind3. Die Forschungsklausel bietet eine ausreichende und tragfähige Rechtsgrundlage; sowohl im nationalen wie im verfassungsrechtlichen Kontext. Voraussetzung für die Genehmigung ist ein eindeutig wissenschaftlicher Zweck – z. B. Erkenntnisgewinn zu Gesundheits- und Jugendschutz, Prävention oder Schwarzmarktbekämpfung. \r\nDennoch sieht die BLE nach derzeitiger Rechtslage keine Möglichkeit, Erlaubnisse zu beantragten Cannabis-Modellvorhaben nach § 2 Absatz 4 KCanG zu erteilen. Diese sind jedoch aus mehreren Gründen unverzichtbar.  \r\n\r\nEin wesentliches Anliegen der geplanten Forschungsvorhaben ist es, mit unabhängigen wissenschaftlichen Institutionen und renommierten Wissenschaftlern4 aus verschiedenen Fachbereichen, die Auswirkungen des Besitzes, des Handels, des Erwerbs und der Abgabe von Konsumcannabis zeitlich und örtlich begrenzt zu untersuchen. Die Prüfung geht dabei weit über gesundheitliche Aspekte hinaus und umfasst auch kriminologische wie ökonomische Fragestellungen. Ergebnisse vergleichbarer Studien aus der Schweiz zeigen, dass dortige Pilotprojekte äußerst positiv verlaufen sind und bei der Suchtbekämpfung wie auch der Verstärkung von Kontrolle erfolgreich waren5. Eine Zunahme von Suchterkrankungen oder andere schädliche gesellschaftliche Auswirkungen lassen sich laut dortigen Behörden nicht feststellen.  \r\nInternationale Beispiele sowie die ersten Zwischenergebnisse aus der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN)6 zeigen eindeutig, dass der Erkenntnisgewinn aus wissenschaftlich begleiteter Praxis dringend notwendig ist, um eine evidenzbasierte Regulierung entwickeln zu können. Eigenanbau und Anbauvereinigungen sind wichtige Bausteine einer sinnvollen Cannabis-Regulierung, reichen aber längst nicht aus, um eine flächendeckende Versorgung mit Konsumcannabis aus legaler Herkunft zu gewährleisten und damit den Schwarzmarkt nachhaltig einzudämmen.  \r\nErschwerend kommt hinzu, dass aufgrund mangelnder legaler Zugangswege im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes rund 12 bis 14 Prozent des gesamten Cannabisbedarfs durch verschreibungspflichtige Arzneimittel gedeckt wird. Ein weiterer Grund, wissenschaftlich \r\n\r\nbegleitete Pilotprojekte zur Erprobung spezialisierter Fachgeschäfte möglich zu machen, da sie zu einer klaren Trennung von Konsumcannabis und Medizinalcannabis beitragen können.  \r\nFehlende Abstimmung mit Wirtschaft, Wissenschaft und Unternehmen \r\nObwohl die Stellungnahme des ehemaligen BMEL seit über einem Jahr vorliegt, wurde diese erst im November 2025 anlässlich einer IFG-Anfrage veröffentlicht und kein aktiver Austausch zwischen Ministerien, Behörde, Kommunen und Forschungspartnern eingeleitet. Weder die Antragstellenden (etwa Unternehmen wie die Sanity Group, die Pilotprojekte in Städten wie Frankfurt und Hannover initiiert haben) noch die eingebundenen Kommunen und Forschungseinrichtungen (z. B. Medizinische Hochschule Hannover, Humboldt-Universität zu Berlin) wurden bisher in einen strukturierten Dialog einbezogen.  \r\nGleichzeitig zeigt sich ein politischer Widerspruch zwischen der rechtlich restriktiven Auslegung der BLE und den ursprünglichen Erwartungen der Ampelkoalition7. Bei der Verabschiedung der Forschungsklausel wurde explizit die Möglichkeit wissenschaftlicher Modellprojekte betont: So erklärte der SPD-Abgeordnete Dirk Heidenblut im Bundestag, die Klausel solle Städten wie Hannover und Frankfurt ermöglichen, „schon mal die Legalisierung auszuprobieren“. Auch das damalige Bundesministerium unter Cem Özdemir versprach, „Forschung an und mit Konsumcannabis ist ab jetzt wieder möglich“. Vertreter:innen wie die Grünen-Abgeordnete Linda Heitmann bekräftigen, dass die Forschungsklausel als tragfähige Rechtsgrundlage intendiert war; vorausgesetzt, die Projekte sind wissenschaftlich fundiert, räumlich und zeitlich begrenzt und dienen dem Erkenntnisgewinn. Dieser politische Wille sollte sich nun auch in der praktischen Anwendung und Auslegung durch die zuständigen Behörden widerspiegeln.  \r\nHandlungsempfehlungen \r\nUm die festgefahrene Situation zu lösen und die Ziele der Cannabisreform nicht zu verfehlen, sind klare politische Schritte erforderlich:  \r\n\r\n•\tRechtliche Klarstellung für Cannabis-Pilotprojekte: Der Gesetzgeber sollte unverzüglich die gesetzliche Grundlage für wissenschaftlich begleitete Cannabis-Pilotprojekte präzisieren. Die Einschätzung der BLE, dass der Forschungsparagraf allein nicht ausreiche, unterstreicht den Handlungsbedarf. Die Reform der Forschungsklausel sollte insbesondere Regelungen zu Abstandsgeboten, zum Jugendschutz und zu Kontrollvorgaben und –befugnissen der zuständigen Behörde enthalten. Eine explizite gesetzliche Ermächtigung oder Anpassung des KCanG würde Rechtssicherheit schaffen und der BLE einen klaren Rahmen vorgeben.\r\n•\tErmöglichung kontrollierter Pilotvorhaben: Die Bundesregierung sollte Pilotprojekte mit wissenschaftlicher Begleitung aktiv ermöglichen, um die gesteckten Erkenntnisziele zu erreichen. Das beinhaltet Forschungsvorhaben mit klar umrissener Zielstellung (z. B. Wirkung auf Jugendschutz, Konsummuster, Kriminalität) und strengen Auflagen zuzulassen. Eine enge Begleitung durch Forschungsteams gewährleistet, dass Daten systematisch erhoben und ausgewertet werden. So dienen sie als Grundlage für spätere Entscheidungen. Wichtig ist, diese Projekte als lernende Systeme zu verstehen, bei denen Ergebnisse in regelmäßigen Abständen kommuniziert und ggf. Auflagen nachjustiert werden.  \r\nÜbergangslösungen und Kooperation mit Behörden: Bis zur finalen gesetzlichen Regelung sollten pragmatische Übergangsregelungen geprüft werden. Zum Beispiel könnten in Abstimmung mit der BLE und dem BMLEH Einzelfallerlaubnisse oder begrenzte Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wo Projekte besonderen wissenschaftlichen Mehrwert versprechen. Das BMLEH hat als Aufsichtsbehörde der BLE einen gewissen Steuerungsspielraum, den es nutzen sollte, um konstruktiv an Lösungen mitzuwirken. Ein intensiver Dialog zwischen Politik, Fachbehörden, Wissenschaft und Industrie ist jetzt notwendig, um offene Fragen (z. B. zu Jugendschutzmaßnahmen, Dokumentation, Evaluation) einvernehmlich zu klären und zeitnah mit ausgewählten Projekten starten zu können.\r\n\r\nFazit \r\nForschungsvorhaben nach § 2 Abs. 4 KCanG leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Evaluierung der Cannabispolitik, wie sie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die Durchführung von Cannabis-Pilotprojekten liegt zudem im öffentlichen Interesse: Sie schaffen belastbare, wissenschaftliche Erkenntnisse zur Regulierungspraxis, insbesondere zu Fragen des Jugendschutzes, der Suchtprävention, der Schadensminderung des bestehenden Konsums und der Schwarzmarktverdrängung.   \r\nDie Ziele der Cannabislegalisierung (Jugend- und Gesundheitsschutz sowie Schwarzmarktverdrängung) lassen sich nur verwirklichen, wenn Forschungsvorhaben umgesetzt werden und bereits bei der Behörde eingereichte, von Universitäten Ethikkommissionen freigegebene, Anträge nicht zu Papiertigern verkommen. \r\n\r\n1 Frag den Staat 2025: https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsgutachten-bzgl-wissenschaftlicher-modellprojekte-zur-abgabe-von-cannabis-1/1059725/anhang/umsetzbarkeit2-suleforschungsklausel.pdf   \r\n2 Frag den Staat 2025: https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsgutachten-bzgl-wissenschaftlicher-modellprojekte-zur-abgabe-von-cannabis-1/1059725/anhang/umsetzbarkeit2-suleforschungsklausel.pdf   \r\n3 Hogan Lovells. 2025. Zur rechtlichen Erlaubnisfähigkeit von wissenschaftlichen Modellprojekten zu Konsumcannabis nach § 2 Abs. 4 KCanG.\r\n4 https://cannabiswirtschaft.de/wp-content/uploads/2025/08/Offener-Brief-fuer-Cannabis-Forschungsprojekte-2025-\r\n08-27.pdf\r\n5 https://www.srf.ch/news/schweiz/cannabis-studie-bis-2028-die-stadt-zuerich-zieht-eine-positive-bilanz-zur-cannabis-studie\r\n6 https://www.fdr.uni-hamburg.de/record/17993\r\n7 https://krautinvest.de/ble-begruendet-abgelehnte-modellprojekte-im-sinne-des-damaligen-gesetzgebers/"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-11-21"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006446","regulatoryProjectTitle":"Säule 2 \"Regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten\"","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7f/24/315344/Stellungnahme-Gutachten-SG2406250191.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Geschwärzt,\r\n\r\nwie schön, dass wir uns beim (geschwärzt) getroffen haben. Dort hatte ich ja erwähnt, dass wir zur Informationsreise in die Schweiz einen Konzeptvorschlag erarbeitet haben. Diesen finden Sie anbei.\r\nJe nachdem, wieviel zeitliche Kapazitäten Ihrerseits bestehen, können wir das Programm natürlich auch verkürzen.\r\n\r\nIhr Kollege (geschwärzt), den Sie mir vorgestellt hatten, hat sich bislang noch nicht gemeldet. Könnten Sie das Konzept ggf. weiterleiten?\r\n\r\nWir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und Ihr Feedback zum Konzept. \r\n\r\nHaben Sie einen guten Start in das lange Wochenende und ein paar erholsame Tage!\r\n\r\nHerzliche Grüße vom Gendarmenmarkt, auch von Finn Hänsel,\r\nAntje Feißt\r\n\r\n***\r\n\r\n(Geschwärzt)\r\n\r\nseit unserem Austausch sind nun ein paar Wochen vergangen, in denen politisch einiges geschehen ist - insbesondere natürlich die Verabschiedung des Cannabigesetzes (CanG) und des darin enthaltenen Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG). Damit wurde der Grundstein für eine Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Konsument:innen, aber vor allem auch für eine bessere Patientenversorgung mit Medizinalcannabis gelegt. \r\n\r\nWie wir bereits besprochen haben, ist zur substanziellen Reduktion des Schwarzmarktes und der damit einhergehenden Stärkung des Jugendschutzes die Umsetzung der Säule 2 unbedingt notwendig. Falls Sie Bedarf an einem weiterführenden Austausch zu unserem Pilotprojekt in der Schweiz und den in der Zwischenzeit generierten wissenschaftlichen Erkenntnissen sehen, lassen Sie es uns gerne wissen. \r\n\r\nWir sind gerne bereit, auch kurzfristig eine Informationsreise zu unserer und weiteren Abgabestellen und Pilotprojekten in der Schweiz zu organisieren, um sich auch vor Ort einen Eindruck machen zu können und Gespräche mit den dortigen Behörden zu führen. \r\n\r\nHerzliche Grüße\r\nAntje Feißt"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. 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Mit unserer Erfahrung aus einem bereits laufenden vergleichbaren Pilotversuch im Schweizer Kanton Basel-Landschaft können wir den reibungslosen Ablauf, relevante Sicherheitsaspekte und hohe Produktqualität gewährleisten. Wir beabsichtigen, den entsprechenden Forschungsantrag einzureichen und ersuchen um die Verabschiedung einer Verordnung, die den Prozess und die Rahmenbedingungen hierfür präzisieren. \r\nAls Sanity Group sehen wir täglich den Bedarf an einem alternativen Zugang zu qualitätsgesicherten Cannabisprodukten; mit unseren zuletzt generierten Stichprobenerhebungen zu illegalem Cannabis aus 30 deutschen Städten haben wir uns bereits vor zwei Wochen an Sie gewandt. \r\nSehr gerne würden wir darüber mit Ihnen ins Gespräch kommen und stehen für einen (digitalen oder persönlichen) Austausch gerne jederzeit bereit. \r\nWir freuen uns auf Ihre Rückmeldung! 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