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Gegründet als konstruktiv, kritischer Partner zur staatlichen Instanz fungiert der Dachverband für seine Mitglieder als Koordinator, Vermittler und Vertreter im politischen Bereich. Durch ihre Mitgliedschaft im DNR werden die Organisationen in ihren Anliegen und Aufgaben unterstützt und bestärkt.\r\n\r\nAuf nationaler, europäischer und internationaler Ebene setzt sich der DNR für den Erhalt der biologischen Vielfalt, wertvoller Landschaften, unverfügter Räume, Ressourcen- und Klimaschutz und für eine nachhaltige Entwicklung als Leitidee gegenüber dem bisher vorherrschenden ökonomischen Wachstumsmodell ein. Der DNR engagiert sich für eine natur- und umweltverträgliche sowie tiergerechte Landwirtschaft. Er unterstützt eine nach Natur- und Umweltbelangen ausgerichtete Agrar- und Energiepolitik und die Entwicklung nachhaltiger Lebensstile. 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Die Stilllegung des Erdgasnetzes darf nicht nur im Kontext der Kommunalen Wärmeplanung, sondern auch des Ausbaus der Strom-Verteilnetze geplant werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009982","title":"Reform des Gemeinnützigkeitsrecht","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)","printingNumber":"20/3879","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003879.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/jahressteuergesetz-2022-jstg-2022/291394","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]},{"title":"Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)","printingNumber":"457/22","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2022/0457-22.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/jahressteuergesetz-2022-jstg-2022/291394","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Im Rahmen der Umsetzung der geplannten Reform des Gemeinnützigkeitsrechts muss gesetzlich klargestellt werden, dass die Zwecke von gemeinnützigen Organisationen auch überwiegend oder ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen sowie, dass sich gemeinnützige Organisationen ausnahmsweise und bei Gelegenheit für andere als die eigenen gemeinnützigen Zwecke engagieren dürfen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Abgabenordnung","shortTitle":"AO 1977","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977"},{"title":"Umsatzsteuergesetz","shortTitle":"UStG 1980","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009983","title":"Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren","printingNumber":"208/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0208-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-fr%C3%BChen-%C3%B6ffentlichkeitsbeteiligung-in-planungs-und-genehmigungsverfahren/311546","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"In ein Gesetz zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung müssen die sich aus dem Bund-Länder Pakt ergebenden Ziele der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgenommen werden. Es muss  umfangreich gestaltet werden, in dem es alle Dimensionen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgreift. 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Durch die im Entwurf vorgesehenen Regelungen erhöhen sich Risiken für Mensch und Natur dadurch, dass Öffentlichkeitsbeteiligung eingeschränkt (2) \r\nund Zielkonflikte in der Wassernutzung verschärft werden (3)","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundes-Klimaschutzgesetz","shortTitle":"KSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ksg"},{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"},{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009985","title":"Nachhaltige Windenergieproduktion in Europa","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Damit insbesondere beim Ausbau der Windenergie an Land, als Fundament für erfolgreichen Klimaschutz, die erforderlichen Ausbauziele erreicht werden, braucht es einen gesteuerten Ausbau, der sensible Naturräume schützt und berücksichtigt. Die notwendige Skalierung der Windenergie an Land und auf See und die damit verbundene Rohstoffversorgung und -verarbeitung muss im Kontext einer gerechten Transformation höchstmöglichen Anforderungen an Umwelt- und Sozialstandards unterliegen und die Zirkularität der verbauten Materialien von Anfang an mit umgesetzt werden. Diese Ausweitung muss umwelt- und sozialverträglich erfolgen sowie alle Stufen der Wertschöpfungskette in der Windenergie von der Rohstoffbeschaffung, Herstellung, Transport und Montage bis zur Demontage und Kreislaufführung umfassen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See","shortTitle":"WindSeeG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/windseeg"},{"title":"Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten","shortTitle":"WindBG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/windbg"},{"title":"Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen","shortTitle":"KrWG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/krwg"},{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"},{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009989","title":"Gesetzesreform für den Schienenverkehr in Deutschland und Europa ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Europas Aufbruch hin zu mehr klimafreundlicher Schiene ist zentrale Aufgabe für EU und Deutschland in der neuen EU-Legislatur. Für die Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele trägt der Bahnsektor viel bei, daher muss die EU sofort nach der Europawahl 2024 die Schiene zu einem Fokus von Gesetzgebung und Investitionsentscheidungen machen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes","shortTitle":"BSWAG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bswag"},{"title":"Bundes-Klimaschutzgesetz","shortTitle":"KSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Verkehr\"","en":"Other in the field of \"Transportation\""},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009991","title":"Weiterentwicklung des GAP-Direktzahlungen-Gesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes","printingNumber":"70/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0070-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/erstes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-gap-konditionalit%C3%A4ten-gesetzes/308700","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}]},{"title":"Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes","printingNumber":"20/10819","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010819.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/erstes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-gap-konditionalit%C3%A4ten-gesetzes/308700","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Im Rahmen der Umsetzung der jüngst auf EU-Ebene gefassten Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fordern wir, dass Bund und Länder sich für eine Erhöhung des Budgets für Umweltmaßnahmen und gegen eine weitere Abschwächung der Grundanforderungen in der EU-Agrarförderung aussprechen.\r\n- Erhöhung des Budget der Öko-Regelungen sowie der Agrar-, Umwelt-, und Klimamaßnahmen (AUKM) um mindestens 10 Prozentpunkte \r\n- zusätzliche Öko-Regelungen für Grünlandbetriebe mit Milchvieh und Weidehaltung, für eine Stärkung der Biodiversität im Ackerbau sowie für Betriebe mit besonders ausgeglichenen Nährstoffbilanzen \r\n- ambitionierte Weiterentwicklung der bereits bestehenden Grundanforderungen zur Fruchtfolgegestaltung (GLÖZ 7) sowie zum Gewässerschutz (GLÖZ 4) ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen","shortTitle":"GAPDZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gapdzg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009994","title":"Neufassung Umweltrechtsbehelfsgesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften","printingNumber":"20/13081","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013081.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-umwelt-rechtsbehelfsgesetzes-und-weiterer-umweltrechtlicher-vorschriften/315284","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften","publicationDate":"2024-05-07","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/20._Lp/aend_umwrg/Entwurf/aend_umwrg_refe_bf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bmuv.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-umwelt-rechtsbehelfsgesetzes-und-weiterer-umweltrechtlicher-vorschriften"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Voraussetzung für eine Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes muss ein § 1 UmwRG mit Generalklausel sein. Eine Erweiterung der enumerativen Liste ist abzulehnen. Nur eine Generalklausel würde einige wichtige Probleme des aktuellen UmwRG lösen. Nicht nur führt sie zur Rechtskonformität mit dem Europa- und Völkerrecht und erhöht die Leserlichkeit und Verständlichkeit des Gesetzes. Sie würde auch zu mehr Rechtssicherheit und der Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren führen. Im Übrigen muss das Gesetz grundlegend um Leserlichkeit und Rechtssicherheit verbessert werden.  ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG","shortTitle":"UmwRG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/umwrg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009998","title":"Gewässerschutz, Wasserwirtschaft und natürlicher Klimaschutz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Für einen  vorsorgenden Hochwasserschutz in der Fläche fordern einen nachhaltigen Wasserrückhalt in der Landschaft, um Abflussspitzen zu reduzieren und eine Versickerung in der Fläche zu fördern, mehr Raum für Flüsse, die Stärkung des natürlichen Klimaschutzes und der Renaturierung, den Stop der Flächenversiegelung, die Stärkung des Regenwassermanagements, eine transparente Kartierung der Hochwasserrisiken, den beschleunigten Austausch von Ölheizungen in von Hochwasser gefährdeten Gebieten, die Stärkung des Erosionsschutzes, die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie sowie den Start des Dialogprozesses zum nationalen Hochwasserschutz. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_RP_COUNTRYSIDE","de":"Ländlicher Raum","en":"Rural area"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009999","title":"Ausschreibungsdesign der Offshore-Windenergieflächen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der entschlossene Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein Schlüsselbereich für die sozial und ökologisch nachhaltige Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft. Das Offshore-Ausschreibungsdesign muss daher den Ausbau der Windenergie sichern und sozialökologisch vorantreiben. Aus unserer Sicht hat das derzeitige Ausschreibungsdesign der Offshore-Windenergieflächen aber erhebliche Schwächen. Die Fixierung auf den Höchstbietenden ohne ausreichend wirksame qualitative Kriterien bei der Flächenvergabe ist aus unserer Sicht kontraproduktiv. Stattdessen müssen für die Flächenvergabe insbesondere qualitative Kriterien (sozial wie ökologisch) die entscheidende Rolle spielen, auch um die Nachhaltigkeit und Resilienz des Offshore-Ausbaus zu stärken.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See","shortTitle":"WindSeeG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/windseeg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010001","title":"Stopp des Ausbaus der Oder","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir setzen uns dafür ein, dass die Grenzoder, der Oder-Ästuar und deren Umfeld wieder zu einem lebendigen Oderstrom entwickelt werden. Wir vertreten die Auffassung, dass die bereits laufenden Arbeiten, die derzeitige Planung zur weiteren Vertiefung und Verbreiterung der Grenzoder dem erklärten Ziel einer lebendigen Oder zuwiderläuft. Daher ist das gemeinsame Ziel der Stopp der bereits laufenden Arbeiten und die Verhinderung der Umsetzung dieser Planung.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010003","title":"Europäische Industriestrategie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der EU Rat für Wettbewerbsfähigkeit erarbeitet Leitlinien für eine europäische Industriestrategie. Aus Verbändesicht braucht es  eine Industriestrategie welche auf dem European Green Deal fußt, öffentliche Investitionen für den Ausbau strategischer klimafreundlicher Technologien, die Förderung der Nachfrage von grünen und zirkulären Produkten sowie einen gerechten Übergang für Arbeitnehmer*innen und Regionen in der Industrietransformation. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010807","title":"Novellierung des Bundeswaldgesetz (BWaldG)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Bundeswaldgesetz (BWaldG)","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}]},"description":"Wir fordern die Novellierung des Bundeswaldgesetzes für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung unserer Wälder als vielfältige Leistungserbringer für die Gesellschaft. Dies gilt für die Erholung und den Tourismus genauso wie für eine umwelt- und standortgerechte Bewirtschaftung der Wälder. \r\nWir fordern ein zukunftsfähiges Gesetz, das den Erhalt und die Stabilisierung unserer Wälder in den Mittelpunkt stellt und dabei die verschiedenen Waldfunktionen angemessen berücksichtigt. \r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft","shortTitle":"BWaldG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010808","title":"Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie","customDate":"2024-06-17","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"}]},"description":"Wir sehen eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie als ersten wichtigen Schritt hin zu einer ressourcenschonenden und sozial ausgleichenden Kreislaufwirtschaft in Deutschland. Übergreifend sind verbindliche und suffizienzorientierte Maßnahmen zu priorisieren, die auf die Reduktion des Primärrohstoffeinsatzes am Beginn der Wertschöpfungskette abzielen. Wo Prüf- und Forschungsaufträge vorgesehen sind, müssen diese in konkrete Ziele übersetzt und mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen versehen werden. Die absolute Senkung des Primärrohstoffverbrauchs ist das Herzstück einer Kreislaufwirtschaftsstrategie und muss fortan das Ambitionsniveau und die Geschwindigkeit der Umsetzung der Strategie bestimmen.Unsere grundlegenden Forderungen für eine nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen","shortTitle":"KrWG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/krwg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011162","title":"Land Use, Land Use-Change and Forestry (LULUCF) ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir begrüßen die Bestrebungen der Europäischen Union die CO2-Senkenleistung von Ökosystemen zu stärken und auszubauen sowie die Emissionen des Landnutzungssektors zu reduzieren. Die LULUCF-Verordnung ist von großer Bedeutung, sie muss beibehalten sowie schrittweise ambitionierter ausgestaltet werden . Der LULUCF-Sektor ist der Schlüsselsektor, um den Übergang zu einer klimaneutralen EU in Übereinstimmung mit dem Schutz der biologischen Vielfalt zu verbinden. Die Potentiale von Wäldern, Agrarökosystemen, Mooren und Feuchtgebieten besser für den Klimaschutz und im Einklang mit dem Schutz der Biodiversität, des Wassers und der Böden in Europa zu nutzen, ist von enormer Bedeutung, um zentrale Zukunftsherausforderungen Europas zu adressieren. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_RP_COUNTRYSIDE","de":"Ländlicher Raum","en":"Rural area"},{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011163","title":"Hochlauf von Tiefengeothermie","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung","printingNumber":"20/13092","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013092.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-genehmigungsverfahren-von-geothermieanlagen-w%C3%A4rmepumpen-und-w%C3%A4rmespeichern/315288","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Nutzung der Geothermie und insbesondere auch die Tiefengeothermie durch politische Maßnahmen ist zu stärken & entsprechende Projekte zu beschleunigen. Jedoch soll auch die Beschleunigung dadurch erreicht werden, dass Verfahren vereinfacht, Fristen verkürzt & Standards abgesenkt werden. Dabei wird nicht zwischen den verschiedenen Arten der Tiefengeothermie unterschieden, obwohl diese unterschiedliche Umweltauswirkungen haben. Das ist äußerst kritisch. Auch die Nutzung des Begriffs „überragendes öffentliches Interesse\" sehen wir grundsätzlich kritisch, wobei wir dies bei der Förderung von klimaneutralen, erneuerbaren Wärmeversorgungen befürworten. Auch braucht es neben gesetzlichen Maßnahmen weitere Schritte, um einen Hochlauf von Tiefengeothermie schneller und einfacher zu ermöglichen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundesberggesetz","shortTitle":"BBergG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg"},{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011964","title":"PV Freiflächenanlagen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Zur Steigerung der Biodiversität auf den Flächen der geförderten PV-FFA müssen zahlreiche Anforderungen aus naturschutzfachlicher Sicht erfüllt werden, dazu gehören: ein biodiversitätsförderndes Pflegekonzept mit dem Ziel einer ökologische Aufwertung des Bodens, Durchgängigkeit für Tierarten mit Wanderkorridoren von einer Mindestbreite von 50 Metern, Biotopelemente, die nur innerhalb des Parks und nicht außerhalb angelegt werden sowie ein bodenschonender Betrieb. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012448","title":"Nachhaltige Ausgestaltung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes","printingNumber":"20/11900","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011900.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-kohlendioxid-speicherungsgesetzes/312438","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes","printingNumber":"266/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0266-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-kohlendioxid-speicherungsgesetzes/312438","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Ein breiter Einsatz von CCS auch für vermeidbare Emissionen aus der Nutzung von fossilen Ressourcen, beispielsweise bei der industriellen Prozesswärme oder für die Stromerzeugung darf nicht ermöglicht werden. Dies stellt eine Gefahr für wirkliche Emissionsminderung und die Transformation der Industrie dar und konterkariert den notwendigen schnellen Ausstieg aus fossilen Energieträgern.“","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid","shortTitle":"KSpG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kspg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012570","title":"Partizipative Energiewende","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"\"Wir fordern einen Bürger*innenenergie-Gipfel zur Stärkung der Demokratie stärken, der Beteiligung von Bürger*innen und Kommunen an der lokalen Wertschöpfung teilhaben lassen und den Klimaschutz voranzutreiben. Die Vorteile von Teilhabe und Partizipation sind demokratische Mitbestimmung, regionale Wertschöpfung, lokale Akzept, schnellerer Ausbau der Erneuerbaren Energie, sinkende Energiekosten, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit, Bildung und Bewusstseinsbildung","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013188","title":"Novellierung des Düngegesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes","printingNumber":"20/8658","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008658.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-d%C3%BCngegesetzes/302749","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Mit der Düngegesetznovellierung muss eine Grundlage zur wirksamen Reduktion von Stickstoff- und Phosphorüberschüssen und der Rahmen für eine verlässliche, verursachergerechte Düngepolitik geschaffen werden. Wir fordern den Gesetzgebungsprozess im Vermittlungsausschuss  fortzusetzen und eine verursachergerechte Grundlage zur Reduktion der in der Landwirtschaft entstehenden Stickstoff- und Phosphorüberschüsse zu schaffen, die der EU-Kommission versprochene Monitoringverordnung zügig auf den Weg zu bringen, Preissteigerungen für Trinkwasser durch wirksame düngepolitische Maßnahmen zu vermeiden, ein verlässliches, verursachergerechtes und bürokratiearmes Düngerecht auf den Weg zu bringen sowie eine bundesweit einheitliche Stoffstrom-/Nährstoffbilanzierung umzusetzen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Düngegesetz","shortTitle":"DüngG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/d_ngg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013189","title":"Maßnahmen zur Umsetzung des EDC-Aktionsplan","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen","printingNumber":"20/9390","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/093/2009390.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/f%C3%BCnf-punkte-plan-der-bundesregierung-zum-schutz-vor-hormonell-sch%C3%A4digenden/306312","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Fünf-Punkte Plans der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen (EDCs). Es muss ein Maßnahmenplan erarbeitet werden, in dem konkrete Ziele, Aktivitäten, Zeitvorgaben und handelnde Akteur*innen benannt werden und der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist. Die BR muss sich dafür einsetzen, dass EDCs auf europäischer Ebene schneller und effizienter identifiziert und reguliert werden, einschließlich im Pestizid und Biozidrecht unter Mitberücksichtigung verdächtiger EDCs. Auf internationaler Ebene fordern wir die Einführung von Gefahrenklassen für EDC im GHS und Herstellung von Transparenz über die Verwendung von EDCs in der gesamten Wertschöpfungskette.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013190","title":"Umsetzung Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir stellen uns gegen eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Kriterien der Additionaliät und der Korrelation im Delegated Act der RED II für erneuerbare Gase nichtorganischen Ursprungs (RFNBOs) und betonen, dass gerade die Einhaltung des Additionalitätskriteriums ein zentraler Bestandteil für die langfristige Nachhaltigkeit und Glaubwürdigkeit der Energiewende in Deutschland, aber auch weltweit ist. Wir appelieren daher für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen und parallel dazu Maßnahmen zu ergreifen, die den schnellen und effizienten Ausbau zusätzlicher erneuerbarer Energiekapazitäten ermöglichen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013191","title":"Novelle des BauGB","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung","printingNumber":"20/13091","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013091.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-integrierten-stadtentwicklung/315291","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung","publicationDate":"2024-08-01","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Downloads/referentenentwuerfe/novelle-baugb-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3","draftBillProjectUrl":"https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/novelle-baugb-2024.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens die Streichung des § 246e aus der Novelle des Baugesetzbuchs. Die Bewältigung der Wohnungskrise in Deutschland erfordert effektive und zielgerichtete wirtschaftliche, soziale und ökologische Reformen. Der § 246e leistet keinen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, er dient als Türöffner für Bodenspekulation auf Kosten der Allgemeinheit und stellt eine Gefahr für Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung sowie einen Angriff auf kommunale Selbstverwaltung und demokratische Planungskultur dar.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013192","title":"Kraftwerksstrategie / Kraftwerkssicherheitsgesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir äußern Besorgnis, jetzt durch falsche Weichenstellungen und die Priorisierung von neuen Gaskraftwerken ein auf 100 Prozent erneuerbaren Energien basierendes Stromsystem aufzuhalten. Bei dem geplanten Zubau neuer Gaskraftwerke droht eine Überdimensionierung, was eine fossile Pfadabhängigkeit verfestigen würde. Statt vor allem auf Gaskraftwerke als vermeintliche Garanten der Versorgungssicherheit zu setzen, müssen die erneuerbaren Energien im Zentrum stehen und mit ihnen Energieeffizienz und das Heben von zusätzlichen Flexibilitäten im Stromsystem. Die vom BMWK vorgelegten Eckpunkte verpflichten die Regierung jedoch zu neuen Subventionen für fossile Brennstoffe, zementieren eine langfristige Nutzung von Gas und drohen weitere fossile Überkapazitäten zu produzieren.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung","shortTitle":"KWKG 2016","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kwkg_2016"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013193","title":"Gesetzliche Klarstellung des Steuerfortentwicklungsgesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)","printingNumber":"20/12778","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012778.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-fortentwicklung-des-steuerrechts-und-zur-anpassung-des-einkommensteuertarifs/314887","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern die im Koalitionsvertrag vereinbarte Klärung auf gesetzlicher Ebene, dass die politische Betätigung als Mittel zur Verwirklichung, d.h. innerhalb der satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke, zulässig ist. Wir plädieren dafür, das im AEAO unklar formulierte „Hintergrund“-Kriterium gesetzgeberisch klarzustellen und abzubilden. Diese gesetzliche Klarstellung macht aus unserer Sicht nur dann Sinn, wenn sie die politische Betätigung als wesentliches Instrument zur Zweckverfolgung ausdrücklich anerkennt; dies sollte so auch in der Begründung zum Ausdruck kommen. Wenn darüber kein Konsens innerhalb der Regierungskoalition hergestellt werden kann, sollten die bestehenden AEAO-Regelungen beibehalten und somit auf eine gesetzliche Klarstellung verzichtet werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"},{"title":"Abgabenordnung","shortTitle":"AO 1977","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977"},{"title":"Körperschaftsteuergesetz","shortTitle":"KStG 1977","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014172","title":"Umweltpolitische Forderungen zur Meeresschutzpolitik","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern, Meeresumwelt- und Meeresnaturschutz noch stärker in den politischen und fachlichen Entscheidungen aller Ressorts zu verankern – auch um Schutz, Wiederherstellung und Nutzung von Nord- und Ostsee stärker zu harmonisieren. Unsere konkreten Forderungen sind: Meeresschutz und Klimaschutz muss eng miteindern verknüpft werden, Meere müssen effektiv geschützt und wiederhergestellt werden, eine kumulative Übernutzung der Meere muss drastisch reduziert werden, der Schutz der Hohen See und der Tiefsee muss sichergestellt werden, Menschen und Meere sollen ins Zentrum nachhaltiger globaler Entwicklung gerückt werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Raumordnungsgesetz","shortTitle":"ROG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"},{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014173","title":"Schuldenbremsenreform zur Sicherstellung von Finanzmitteln für Klimaschutz ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir setzen uns für die Schaffung ausreichender Finanzmittel zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ein. Eine Reform der Schuldenbremse ist unerlässlich, um Investitionen in Klimaschutz, nachhaltige Infrastruktur und soziale Gerechtigkeit zu ermöglichen. Ziel ist es, Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes so anzupassen, dass insbesondere die Finanzierung klimarelevanter Projekte planbar und nachhaltig gesichert ist. Dies umfasst auch die Einführung klarer Ausnahmetatbestände, wie die Einstufung der Klimakrise als Naturkatastrophe, und die Erweiterung des Investitionsbegriffs, um ökologische und soziale Fortschritte zu berücksichtigen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder","shortTitle":"HGrG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hgrg"},{"title":"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland","shortTitle":"GG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014174","title":"Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz, um die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für umfassenden Klimaschutz auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu schaffen. Mit einer Ergänzung von Artikel 91a GG sollen Kommunen und Länder in die Lage versetzt werden, notwendige Klimainvestitionen durchzuführen. Dazu gehört die Einführung eines Finanzierungsmechanismus, der die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf allen Ebenen fördert. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland","shortTitle":"GG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014175","title":"Faire Vertragsbedingungen bei der Ausgestaltung der AVBFernwärmeV","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP)","publicationDate":"2024-08-07","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20240807-avbfernwaermev.pdf?__blob=publicationFile&v=4","draftBillProjectUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/240807-entwurf-avbfernwaermev.html"}]},"description":"Wärmenetze können eine Möglichkeit sein, das Zeitalter des fossilen Heizens hinter sich zu lassen. Gleichzeitig muss eine warme Wohnung aber auch bezahlbar bleiben. Wir sehen in fairen Vertragsbedingungen den Schlüssel, damit Fernwärme ihre Rolle bei der Wärmewende ausspielen kann. Die Modernisierung der Fernwärme braucht kurzfristig folgende zwei Schritte:\r\n1. Mehr Transparenz und faire Preisgleitklauseln, damit Kund:innen vor überfordernden\r\nPreissteigerungen geschützt werden. Dies muss in der anstehenden Novelle der AVBFernwärmeV geregelt werden.\r\n2. Unterstützung der Fernwärme-Versorger bei der Finanzierung von Ausbau und\r\nDekarbonisierung durch Bereitstellung attraktiver Finanzierungswege. Dies muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme","shortTitle":"AVBFernwärmeV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014925","title":"Gentechnik, Saatgut und Lebensmittelerzeugung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern die Sicherung der gentechnikfreien Saatgut- und Lebensmittelerzeugung . Kennzeichnungspflicht. Zu unseren Forderungen gehören: Alle Produkte, die mit Hilfe neuer Gentechniken hergestellt werden, müssen gekennzeichnet sein. Alle Gentechnik-Organismen müssen eine Risiko- und Zulassungsprüfung durchlaufen. Wirksame Koexistenz- und Haftungsregelungen nach dem Verursacherprinzip. Verpflichtende Nachweisverfahren und Rückholbarkeit sowie keine Patente auf Saatgut und Tiere.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Regelung der Gentechnik","shortTitle":"GenTG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gentg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014926","title":"Europaweite Vertragspflicht für Milchbranche","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern dass sich die Bundesregierung für eine spürbare Verbesserung der Verhandlungsposition von Milchbäuerinnen und Milchbauern einsetzt und befürworten die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Vertragspflicht für 100 Prozent der Milchmenge. Wir fordern,  dass diese ausnahmslos für alle Verarbeitungs- und Handelsunternehmen gilt, ungeachtet der Unternehmensformen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014927","title":"Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie zielt u.a. darauf ab, bis 2015, mit Ausnahmen spätestens 2027, einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand für Oberflächengewässer zu erreichen. Unser Anliegen ist eine schnellstmögliche, intensivierte und ambitionierte Umsetzung auch über das Jahr 2027 hinaus. Bestrebungen, die Richtlinie abzuschwächen, wollen wir entgegentreten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"},{"title":"Bundeswasserstraßengesetz","shortTitle":"WaStrG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wastrg"},{"title":"Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer","shortTitle":"OGewV 2016","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015688","title":"Europäischer Green and Social Deal / EU Strategische Agenda ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Mit der EU Strategischen Agenda setzen die EU-Staats-und Regierungschefs die Prioritäten für die nächste EU Legislatur. Aus Verbändesicht braucht es einen Green and Social Deal, der fest in die Strategische Agenda verankert werden muss, mit dem Dreiklang: Stärkung des Green Deals, die ausreichende Finanzierung der Transformation hin zur Klimaneutralität sowie die sozial gerechte Gestaltung der Transformation. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015689","title":"Zukunftsprogramm Pflanzenschutz ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":") Im Rahmen des \"Zukunftsprogramms Pflanzenschutz\" des BMEL fordern wir die Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie Sustainable Use Directive (SUD) zu erfüllen und weiterhin, dass auch das zweite wichtige Reduktionsziel, die 50 % Mengenreduktion der besonders gefährlichen Pestizide, adressiert wird. Wir erwarten verbindliche, erreichbare und messbare Maßnahmen, um die notwendige Reduktion von chemisch-synthetischen Pestiziden zum Wohle der Landwirtschaft, der Bevölkerung und unserer Umwelt umzusetzen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen","shortTitle":"PflSchG 2012","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015690","title":"Nationale und Internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern die Mindestsicherung von jährlich sechs Milliarden Euro für die internationale Klimafinanzierung und mindestens 1,5 Milliarden Euro für die internationale Biodiversitätsfinanzierung. Den globalen Herausforderungen sowie Deutschlands Verantwortung und Wirtschaftskraft angemessen wäre aus unserer Sicht ein Beitrag von jährlich mindestens acht Milliarden Euro an Haushaltsmitteln für die Klimafinanzierung und jährlich mindestens zwei Milliarden Euro für die Biodiversitätsfinanzierung 2025. Weiterhin fordern wir Engagement für die konsequente Übersetzung in den kommenden Haushaltsverhandlungen, um weitere Kürzungen in den Etats von BMZ, BMFSFJ und AA zu verhindern und die Entwicklungs-, Klima- und Biodiversitätsfinanzierung sowie Demokratieförderung nicht weiter zu beschneiden. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundes-Klimaschutzgesetz","shortTitle":"KSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015691","title":"Novelierung Tierschutzgesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes","printingNumber":"20/12719","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012719.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-tierschutzgesetzes-und-des-tiererzeugnisse-handels-verbotsgesetzes/312317","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Nach dem Ende der Ampel-Koalition appellieren wir an den Bundeskanzler das Tierschutzgesetz  mit in die Verhandlungen über laufende Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen und noch in dieser Legislatur abzuschließen. Bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes ist eine EU-weite Positivliste für den Handel mit und die Privathaltung von Heimtieren im Gesetzestext zu verankern.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Tierschutzgesetz","shortTitle":"TierSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015692","title":"Kontrolle von Online-Plattformen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Forderung an die nächste Bundesregierung lautet, sich in der kommenden Legislaturperiode entschlossen dafür einzusetzen, dass Online-Plattformen das gesellschaftliche Gemeinwohl und den demokratischen Diskurs fördern, um damit Hassrede, Desinformationen und gesellschaftliche Spaltung in die Schranken zu weisen. Das beinhaltet: i) Wettbewerbs- und Kartellrecht auf digitale Plattformen anwenden und punktuell verschärfen. ii) Transparenz bei den algorithmischen Systemen von Plattformen erwirken. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Digitale-Dienste-Gesetz","shortTitle":"DDG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ddg"},{"title":"Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen","shortTitle":"GWB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015693","title":"Weiterentwicklung der Wärmewende ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern die Erhaltung des Heizungsgesetzes (§ 71 GEG), einen geordneten Rückzug aus der\r\nErdgasversorgung und eine koordinierte Stilllegung von Gasnetzen sowie die  klima- und sozial gerechte Weiterentwicklung aktueller Vorgaben und Förderprogramme für die Wärmewende. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","shortTitle":"GEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015694","title":"Beibehaltung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir setzen uns für die Beibehaltung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ein und setzen uns gleichzeitig für den Erhalt der EU-Lieferkettenrichtlinie ein, welche klare Regelungen und gleiche Voraussetzungen für alle Unternehmen in Europa schafft","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","shortTitle":"LkSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015695","title":"Rechtssicherheit und Anerkennung von Agroforstsystemen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir forden die Ausräumung rechtlicher Unsicherheiten durch die eindeutige Anerkennung von Agroforstsystemen als Teil der landwirtschaftlichen Bodennutzung in allen relevanten Rechtsbereichen.\r\nDarüber hinaus sollten die bereits allokierten finanziellen Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) für Agroforst durch ein unbürokratisches, nationales Sofortprogramm für Agroforst effizient genutzt werden. Vergleichbar mit einmaligen Programmen wie der Investitionsförderung von Maschinen zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen könnten Anfangsinvestitionen in Agroforst für Landwirtinnen und Landwirte unterstützt werden.\r\nZudem sollte die Bestandsförderung für bestehende Agroforstflächen als klares politisches Signal erhalten bleiben. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017236","title":"Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität 2045","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern eine gezielte und soziale Ausgestaltung und Implementierung des Sondervermögens Infrastruktur/Klimaneutralität 2045.  Zentral dabei ist die Mittelverwendung als zusätzliche Investitionen. Zudem muss die Bundesregierung sicherstellen, dass sämtliche Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen klimagerecht erfolgen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“","shortTitle":"EKFG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ekfg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017237","title":"Umweltpolitische Forderugnen für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Forderungen an die Bundesregierung, sich mit Vorschlägen in die EU-Haushaltsdebatte einzubringen: \r\n- Mindestens 50 Prozent der EU-Ausgaben an Umwelt-, Naturschutz- und Klimaziele binden, ein eigenes Budget für Naturschutz und Wiederherstellung schaffen\r\n- Neues Finanzierungsinstrument mit gemeinsamer Schuldenaufnahme und EU-Eigenmitteln, etwa durch Übergewinnsteuer, Abgaben auf den Luftverkehr, eine progressive Vermögenssteuer für Multimillionäre und Milliardäre\r\n- Klima- und umweltschädliche Subventionen beenden, Do No Significant Harm-Prinzip stärken \r\n- Agrarförderung gezielter und gemeinwohlorientiert gestalten\r\n- Den neuen Wettbewerbsfonds auf Technologien für schnelle Dekarbonisierung ausrichten\r\n- Sozial-gerechte Transformation absichern\r\n- LIFE-Programm ausbauen/stärken","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019889","title":"Masterplan für dein grenzüberschreitendes europäisches Zugnetz 2030","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Entwicklung eines Masterplan für ein grenzüberschreitendes europäisches Zugnetz 2030","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_RAIL","de":"Schienenverkehr","en":"Rail transportation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019890","title":"Überarbeitung des Bundes-Klimaschutzgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Verschärfung, verbindliche Emissionsminderungsziele für jeden Sektor, regelmäßige Überprüfung und Nachsteuerungspflicht mit zeitnah umzusetzenden geeigneten Maßnahmen, um Zieleverfehlungen zu korrigieren, generationengerechter Klimaschutz, Transparenz über die Projektionsdaten bis 2030 und darüber hinaus, Einhaltung der Ziele bis 2030 und darüber hinaus.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundes-Klimaschutzgesetz","shortTitle":"KSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019891","title":"Klimafreundliche Ausgestaltung der Renewable Energy Directive III (RED III)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Anstehende Umsetzung der REDIII im Verkehrsbereich so ausgestalten, dass ein realer positiver Effekt für den Klimaschutz erzielt wird und bisherige kontraproduktive Regelungen abgebaut werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","shortTitle":"BImSchV 38 2017","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017"},{"title":"Sechsunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote)","shortTitle":"BImSchV 36","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_36"},{"title":"Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","shortTitle":"BImSchV 37 2024","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_37_2024"},{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road traffic"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019892","title":"Einführung eines Ressourcenschutzgesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie","printingNumber":"20/14090","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/140/2014090.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/nationale-kreislaufwirtschaftsstrategie/318540","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Einführung eines Ressourcenschutzgesetzes, um den Zielen und Forderungen der NKWS einen rechtlich verbindlichen Rahmen zu geben. Darin sollten verbindliche und messbare sektorspezifische Ressourcenschutzziele inklusive Zeitrahmen, Reduktionspfad, Monitoring und Sanktionen bei Nichterreichung der Ziele festgelegt werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019893","title":"Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern die Ausgestaltung und Implementierung des KTFG im Sinne des Klimaschutzes","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“","shortTitle":"EKFG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ekfg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":53,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009978","regulatoryProjectTitle":"EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0d/9b/325589/Stellungnahme-Gutachten-SG2405070008.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Herrn Bundeskanzler Olaf Scholz\r\nBundeskanzleramt Willy-Brandt-Straße 1 10557 Berlin\r\n\r\n21.03.2024\r\n\r\nSetzen Sie sich für die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ein!\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\n\r\nam 25.03.2024 soll sich der EU-Umweltrat in Brüssel abschließend mit dem Trilog-Kompromiss der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur befassen. Die bestehende Mehrheit von 20 Mitgliedstaa-ten, welche 66% der Bevölkerung der EU repräsentieren, wurde nun überraschend von Ungarn aufge-kündigt.\r\nWir möchten Sie dringend bitten, sich auf EU-Ebene einmal mehr für das Gesetz stark zu machen und kurzfristig für eine Mehrheit zu werben, insbesondere bei Ländern wie Ungarn oder Finnland.\r\nDeutschland hat sich von Beginn an für das Gesetz eingesetzt und in den Ratsverhandlungen die Um-setzbarkeit des Kommissionsvorschlages verbessert. Auch die Europäischen Sozialdemokraten haben sich um das Gesetz verdient gemacht und verteidigten es geschlossen in den Abstimmungen des Eu-ropaparlamentes. Gleiches gilt für die Bundestagsfraktion der SPD, welche in Bundestagsdebatten un-ermüdlich für das Gesetz warb.\r\nFür einen koordinierten europäischen Ansatz zur Wiederherstellung der Natur gibt es viele wichtige Argumente. Das Gesetz wäre weltweit einmalig und würde die Innovationskraft der Europäischen Union bei der Umsetzung des Weltnaturschutzabkommens demonstrieren. Bei dem Gesetz geht es aber nicht nur um den Naturschutz, sondern vielmehr um den Erhalt existenzieller Ökosystemleistun-gen für Wirtschaft und Gesellschaft.\r\nDer Text des Gesetzes wurde mehrfach angepasst, um den Bedenken der Abgeordneten des Europäi-schen Parlamentes und der Mitgliedstaaten gerecht zu werden. Dies ermöglichte die ursprüngliche Mehrheit des Gesetzes. Auch die Änderungsvorschläge von Ungarn, Finnland oder den Niederlanden wurden berücksichtigt. Für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union ist es daher essenziell, dass diese Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse auf der Zielgeraden nicht grundlos und unvermittelt in Frage gestellt werden.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009978","regulatoryProjectTitle":"EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/93/1e/504504/Stellungnahme-Gutachten-SG2503170035.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Setzen Sie sich für die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ein!\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\nam 25.03.2024 soll sich der EU-Umweltrat in Brüssel abschließend mit dem Trilog-Kompromiss der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur befassen. Die bestehende Mehrheit von 20 Mitgliedstaa-ten, welche 66% der Bevölkerung der EU repräsentieren, wurde nun überraschend von Ungarn aufge-kündigt.\r\nWir möchten Sie dringend bitten, sich auf EU-Ebene einmal mehr für das Gesetz stark zu machen und kurzfristig für eine Mehrheit zu werben, insbesondere bei Ländern wie Ungarn oder Finnland.\r\nDeutschland hat sich von Beginn an für das Gesetz eingesetzt und in den Ratsverhandlungen die Um-setzbarkeit des Kommissionsvorschlages verbessert. Auch die Europäischen Sozialdemokraten haben sich um das Gesetz verdient gemacht und verteidigten es geschlossen in den Abstimmungen des Eu-ropaparlamentes. Gleiches gilt für die Bundestagsfraktion der SPD, welche in Bundestagsdebatten un-ermüdlich für das Gesetz warb.\r\nFür einen koordinierten europäischen Ansatz zur Wiederherstellung der Natur gibt es viele wichtige Argumente. Das Gesetz wäre weltweit einmalig und würde die Innovationskraft der Europäischen Union bei der Umsetzung des Weltnaturschutzabkommens demonstrieren. Bei dem Gesetz geht es aber nicht nur um den Naturschutz, sondern vielmehr um den Erhalt existenzieller Ökosystemleistun-gen für Wirtschaft und Gesellschaft.\r\nDer Text des Gesetzes wurde mehrfach angepasst, um den Bedenken der Abgeordneten des Europäi-schen Parlamentes und der Mitgliedstaaten gerecht zu werden. Dies ermöglichte die ursprüngliche Mehrheit des Gesetzes. Auch die Änderungsvorschläge von Ungarn, Finnland oder den Niederlanden wurden berücksichtigt. Für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union ist es daher essenziell, dass diese Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse auf der Zielgeraden nicht grundlos und unvermittelt in Frage gestellt werden.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009979","regulatoryProjectTitle":"Ablehnung von staatlicher Förderung von synthetischem Methan (sNG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ab/ed/325591/Stellungnahme-Gutachten-SG2405070010.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Herrn Dr. Philipp Nimmermann Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz\r\nScharnhorststraße 34-37 10115 Berlin\r\n\r\nBerlin, 29.04.2024\r\n\r\nKeine staatliche Förderung für synthetisches Methan!\r\n\r\nSehr geehrter Herr Staatssekretär,\r\n\r\nmit großer Sorge nehmen wir die laufende Debatte um eine mögliche staatliche Förderung von synthetischem Methan (sNG), beispielsweise im Rahmen der Klimaschutzverträge1, zur Kenntnis. Eine staatliche Förderung von sNG lehnen wir ab.\r\nDie wichtigsten Gründe dafür sind Folgende:\r\n\r\nSynthetisches Methan (sNG) ist energetisch und ökonomisch vollkommen ineffizient und ohne Mehrfachsubventionen nicht konkurrenzfähig. Wasserstoff per Pipeline ist die kostengünstigste Variante und beim Import per Schiff sind Wasserstoffderivate wie Ammoniak zu bevorzugen2.\r\n\r\nDie Technik für sNG ist nicht kommerziell verfügbar. Die Tatsache, dass Konzerne hier massiv Ge-brauch von Steuergeld machen wollen, bestätigt, dass weder sie noch andere Investor*innen und Banken dieses Geschäftsmodell als zukunftsfähig sehen, sondern als massives Investitionsrisiko in eine nicht ausgereifte Technik. Eine solche Fehlallokation von Fördermitteln gefährdet in der Kon-sequenz den Wasserstoffhochlauf in Deutschland.\r\n1 Vgl. Handelsblatt vom 21.03.2024\r\n2 Analyse der Technischen Universität Hamburg, 2023\r\n\r\nEin Beschluss zur Förderung von sNG würde der parlamentarischen Debatte und Beschlussfassung vorweggreifen. Der Export von CO2 ist in Deutschland nicht erlaubt. Die Vorhaben von Unterneh-men wie beispielsweise Tree Energie Solutions (TES) sowie dahingehende Umrüstungspläne land-seitiger LNG-Terminals sind in keiner Weise in regulatorischen Rahmenbedingungen eingebettet. Hier werden tatsächlich fossile LNG-Terminals für den Import von Frackinggas geplant und öffentlich als Terminals für “grüne Moleküle” verkauft.\r\n\r\nEine übergangsweise angestrebte Nutzung der bestehenden Erdgasnetze zur Verteilung von sNG würde ein erhebliches Risiko für das Gelingen der Transformation sowohl in Bezug auf den Ausbau der Wasserstoffnetze als auch abnehmerseitig in Bezug auf die Umstellung auf Wasserstoff an Industrieanlagen darstellen. Dadurch, dass sNG dieselben chemischen Eigenschaften wie fossiles Erdgas besitzt, wird bei der Verbrennung ebenso CO2 frei. Dies führt zur Verschlimmerung der Klimakrise und verschleppt gleichzeitig den Umstieg auf erneuerbare Energie, da für sNG fossile Infrastrukturen genutzt werden.\r\n\r\nDie Nutzung von sNG würde die CO2-Bilanz der umgestellten Prozesse erheblich verschlechtern. Noch dazu ist sNG kosten- und energieintensiver als zukünftige CO2-freie, alternative Wasser-stoffimporte. Bei der Rückumwandlung von sNG zu Wasserstoff im Hafen oder der Verwendung an den jeweiligen Industrieanlagen entsteht CO2. Dieses CO2 könnte nur fossil sein, da Kohlenstoff aus nachhaltiger Biomasse sehr begrenzt verfügbar ist und daher nur dort verwendet und geför-dert werden sollte, wo es unbedingt notwendig ist, wie beispielsweise im Flugverkehr. Das fossile CO2 müsste dementsprechend abgeschieden und transportiert werden, dabei entweicht CO2. Vollständig geschlossene Kohlenstoff-Kreisläufe sind nicht möglich. Methan selbst ist ein sehr schädliches Treibhausgas. Beim Transport von Methan tritt das Risiko von Leckagen auf, welches klimaschädliche Effekte mit sich zieht.\r\n\r\nUm sNG zu nutzen, wird eine CCUS-Infrastruktur benötigt. Der Aufbau diese Infrastruktur dauert lange und ist mit Sicherheitsrisiken sowie erheblichen Kosten verbunden. Nicht zuletzt aus Grün-den der gesellschaftlichen Akzeptanz, sollte daher die Förderung vermeidbarer CCUS-Anwendungsfälle wie im Fall von sNG unbedingt vermieden werden. CCUS ist die teuerste und ineffizi-enteste Variante, CO2 zu reduzieren und sollte nur für nicht vermeidbare Emissionen angewendet werden. Durch sNG entstehen jedoch neue, leicht vermeidbare Emissionen.\r\nStaatliche Fördergelder werden dringend für die Umsetzung echter Klimaschutzmaßnahmen benötigt. Da-für braucht es eine breite gesellschaftliche Unterstützung. Eine Förderung und damit die Deklaration von sNG als Klimaschutz stellt die ökologische Glaubwürdigkeit der Klimaschutzverträge in Frage und ist ein fatales Signal für den Industriesektor, der sich auf den Weg der Dekarbonisierung begeben muss und dazu staatliche Unterstützung benötigt.\r\nStatt mit Scheinlösungen und falschen Weichenstellungen die notwendige Transformation zu gefährden, müssen Kreislaufwirtschaftskonzepte wie Vermeidung und Recycling von Produkten, für die Industrie entwickelt und konsequent umgesetzt werden. Es wäre falsch, wenn Gelder für den dringend notwendigen Umbau zu einer CO2-freien Industrie jetzt wieder in fossile Geschäftsmodelle umgeleitet würden. Wir fordern Sie daher gemeinsam und eindringlich auf, von einer Förderung für synthetisches Methan abzusehen.\r\n\r\nFür einen vertiefenden Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009979","regulatoryProjectTitle":"Ablehnung von staatlicher Förderung von synthetischem Methan (sNG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d1/2e/325593/Stellungnahme-Gutachten-SG2405070011.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Herrn Udo Philipp Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz\r\nScharnhorststraße 34-37 10115 Berlin\r\n\r\nBerlin, 29.04.2024\r\n\r\nKeine staatliche Förderung für synthetisches Methan!\r\n\r\nSehr geehrter Herr Staatssekretär,\r\nmit großer Sorge nehmen wir die laufende Debatte um eine mögliche staatliche Förderung von synthetischem Methan (sNG), beispielsweise im Rahmen der Klimaschutzverträge1, zur Kenntnis. Eine staatliche Förderung von sNG lehnen wir ab.\r\nDie wichtigsten Gründe dafür sind Folgende:\r\n\r\nSynthetisches Methan (sNG) ist energetisch und ökonomisch vollkommen ineffizient und ohne Mehrfachsubventionen nicht konkurrenzfähig. Wasserstoff per Pipeline ist die kostengünstigste Variante und beim Import per Schiff sind Wasserstoffderivate wie Ammoniak zu bevorzugen2.\r\n\r\nDie Technik für sNG ist nicht kommerziell verfügbar. Die Tatsache, dass Konzerne hier massiv Ge-brauch von Steuergeld machen wollen, bestätigt, dass weder sie noch andere Investor*innen und Banken dieses Geschäftsmodell als zukunftsfähig sehen, sondern als massives Investitionsrisiko in eine nicht ausgereifte Technik. Eine solche Fehlallokation von Fördermitteln gefährdet in der Kon-sequenz den Wasserstoffhochlauf in Deutschland.\r\n1 Vgl. Handelsblatt vom 21.03.2024\r\n2 Analyse der Technischen Universität Hamburg, 2023\r\n\r\nEin Beschluss zur Förderung von sNG würde der parlamentarischen Debatte und Beschlussfassung vorweggreifen. Der Export von CO2 ist in Deutschland nicht erlaubt. Die Vorhaben von Unterneh-men wie beispielsweise Tree Energie Solutions (TES) sowie dahingehende Umrüstungspläne land-seitiger LNG-Terminals sind in keiner Weise in regulatorischen Rahmenbedingungen eingebettet. Hier werden tatsächlich fossile LNG-Terminals für den Import von Frackinggas geplant und öffent-lich als Terminals für “grüne Moleküle” verkauft.\r\n\r\nEine übergangsweise angestrebte Nutzung der bestehenden Erdgasnetze zur Verteilung von sNG würde ein erhebliches Risiko für das Gelingen der Transformation sowohl in Bezug auf den Ausbau der Wasserstoffnetze als auch abnehmerseitig in Bezug auf die Umstellung auf Wasserstoff an Industrieanlagen darstellen. Dadurch, dass sNG dieselben chemischen Eigenschaften wie fossiles Erdgas besitzt, wird bei der Verbrennung ebenso CO2 frei. Dies führt zur Verschlimmerung der Klimakrise und verschleppt gleichzeitig den Umstieg auf erneuerbare Energie, da für sNG fossile Infrastrukturen genutzt werden.\r\n\r\nDie Nutzung von sNG würde die CO2-Bilanz der umgestellten Prozesse erheblich verschlechtern. Noch dazu ist sNG kosten- und energieintensiver als zukünftige CO2-freie, alternative Wasser-stoffimporte. Bei der Rückumwandlung von sNG zu Wasserstoff im Hafen oder der Verwendung an den jeweiligen Industrieanlagen entsteht CO2. Dieses CO2 könnte nur fossil sein, da Kohlenstoff aus nachhaltiger Biomasse sehr begrenzt verfügbar ist und daher nur dort verwendet und geför-dert werden sollte, wo es unbedingt notwendig ist, wie beispielsweise im Flugverkehr. Das fossile CO2 müsste dementsprechend abgeschieden und transportiert werden, dabei entweicht CO2. Vollständig geschlossene Kohlenstoff-Kreisläufe sind nicht möglich. Methan selbst ist ein sehr schädliches Treibhausgas. Beim Transport von Methan tritt das Risiko von Leckagen auf, welches klimaschädliche Effekte mit sich zieht.\r\n\r\nUm sNG zu nutzen, wird eine CCUS-Infrastruktur benötigt. Der Aufbau diese Infrastruktur dauert lange und ist mit Sicherheitsrisiken sowie erheblichen Kosten verbunden. Nicht zuletzt aus Gründen der gesellschaftlichen Akzeptanz, sollte daher die Förderung vermeidbarer CCUS-Anwen-dungsfälle wie im Fall von sNG unbedingt vermieden werden. CCUS ist die teuerste und ineffizienteste Variante, CO2 zu reduzieren und sollte nur für nicht vermeidbare Emissionen angewendet werden. Durch sNG entstehen jedoch neue, leicht vermeidbare Emissionen.\r\nStaatliche Fördergelder werden dringend für die Umsetzung echter Klimaschutzmaßnahmen benötigt. Da-für braucht es eine breite gesellschaftliche Unterstützung. Eine Förderung und damit die Deklaration von sNG als Klimaschutz stellt die ökologische Glaubwürdigkeit der Klimaschutzverträge in Frage und ist ein fatales Signal für den Industriesektor, der sich auf den Weg der Dekarbonisierung begeben muss und dazu staatliche Unterstützung benötigt.\r\nStatt mit Scheinlösungen und falschen Weichenstellungen die notwendige Transformation zu gefährden, müssen Kreislaufwirtschaftskonzepte wie Vermeidung und Recycling von Produkten, für die Industrie entwickelt und konsequent umgesetzt werden. Es wäre falsch, wenn Gelder für den dringend notwendigen Umbau zu einer CO2-freien Industrie jetzt wieder in fossile Geschäftsmodelle umgeleitet würden. Wir fordern Sie daher gemeinsam und eindringlich auf, von einer Förderung für synthetisches Methan abzusehen.\r\n\r\nFür einen vertiefenden Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009981","regulatoryProjectTitle":"Transformation der Gas- und Wasserstoffverteilnetze","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7b/4f/351581/Stellungnahme-Gutachten-SG2409100009.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Kein neues Gasfeld in der Nordsee vor Borkum\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\nsehr geehrter Herr Bundesminister,\r\n\r\ndie Glaubwürdigkeit der Energiewende und der deutschen Klimapolitik stehen aktuell auf dem Spiel:\r\nIn der Nordsee vor Borkum möchte der niederländische Konzern One-Dyas ein neues Gasfeld\r\nerschließen. Ausgebeutet werden soll das Gasfeld N05-A, das je zur Hälfte unter der niederländischen\r\nund deutschen Nordsee liegt.\r\nDie Bundesregierung muss dieses Vorhaben stoppen. So drohen durch Bau von Bohrplattform und\r\nSeekabel die irreversible Zerstörung ökologisch besonders wertvoller und geschützter Steinriffe. Vor\r\nallem aber widerspricht eine neue Gasförderung in der deutschen Nordsee allen Klimazielen und der\r\nEnergiewende.\r\nEnergiepolitisch ist das Projekt bedeutungslos: Nach Angaben des Konzerns One-Dyas sollen für den\r\ndeutschen Markt jährlich maximal 0,66 Milliarden Kubikmeter Gas aus dem Projekt zur Verfügung\r\ngestellt werden. Das ist weit weniger als ein Prozent des aktuellen jährlichen deutschen Gasbedarfs.\r\nEs gibt keinen Gasmangel, entsprechend sollte auch die Alarmstufe des Notfallplans Gas zurück-\r\ngenommen werden - denn mit dieser wird der klimaschädliche Ausbau weiterer fossiler Infrastruktur\r\ngerechtfertigt.\r\n\r\nAuf der anderen Seite hat das Projekt vor Borkum internationale Signalwirkung. Wie möchte die\r\nBundesregierung die Beschlüsse zum globalen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen der COP28 als eines\r\nder reichsten Länder konsequent umsetzen, wenn nicht in Borkum? Denn dort zeigt es sich auf welcher\r\nSeite der Geschichte Sie stehen werden.\r\nDie geplante Gasförderung vor Borkum kann verhindert werden. Noch sind in Deutschland die\r\nnotwendigen Genehmigungen nicht rechtskräftig. Auch fehlt das Unitarisierungsabkommen zwischen\r\nden Niederlanden und der Bundesrepublik, das Voraussetzung für eine kommerzielle Förderung ist\r\nund vom Kabinett verabschiedet werden muss.\r\nNoch im Koalitionsvertrag hatten die Ampelparteien neue fossile Projekte in der Nordsee\r\nausgeschlossen:\r\n„Wir wollen keine neuen Genehmigungen für Öl- und Gasbohrungen jenseits der erteilten Rahmen-\r\nbetriebserlaubnisse für die deutsche Nord- und Ostsee erteilen.“\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Bundesminister, nun ist der Zeitpunkt\r\ngekommen, diese Vereinbarung in die Tat umzusetzen. Wir fordern Sie auf, der geplanten\r\nGasförderung vor Borkum ihre Unterstützung zu entziehen und ganz konkret das Unitarisierungs-\r\nabkommen nicht im Kabinett zu verabschieden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009982","regulatoryProjectTitle":"Reform des Gemeinnützigkeitsrecht","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6b/c0/325597/Stellungnahme-Gutachten-SG2405100001.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist überfällig\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrte Herren Bundesminister,\r\n\r\nals große Dachverbände gemeinnütziger Organisationen sind wir sehr besorgt darüber, dass sich die von der Ampel-Regierung versprochene Reform des Gemeinnützigkeitsrechts weiter verzögert. Die ausstehende Modernisierung der Rechtsgrundlagen führt zu einer enormen Verunsicherung in wei-ten Teilen der Zivilgesellschaft, gerade angesichts des aktuell gebotenen Engagements für Demokra-tie und Rechtsstaatlichkeit. Bislang bleibt es im Ermessen der jeweiligen Finanzbehörde, wie weit sich steuerbegünstigte Körperschaften im Rahmen ihrer gemeinnützigen Zweckverwirklichung auch politisch engagieren dürfen, ohne dabei die Aberkennung ihrer Steuerbegünstigung zu riskieren.\r\nUm mehr Rechtssicherheit herzustellen, halten wir folgende Ergänzungen in der Abgabenordnung über das Jahressteuergesetz, über das sie gerade beraten für unerlässlich:\r\n\r\n1. Die gesetzliche Klarstellung, dass die eigenen gemeinnützigen Zwecke auch überwiegend oder ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen, solange das Abstands-gebot zu Parteien eingehalten wird.\r\nZu diesen Mitteln gehört das Einbringen ihrer fachlichen Expertise in die Politik in Form von Stellungnahmen und Forderungen an die Bundesregierung ebenso wie das Ausüben der so genannten Watchdog-Funktion, sowie der Aufruf und die Beteiligung an Demonstrationen. Nicht dazu gehört, sich selbst an Wahlen zu beteiligen. So muss sich ein Umweltverband po-litisch für mehr Fahrradwege oder einen besseren öffentlichen Nahverkehr einsetzen dürfen, ein Sportverband für bessere Förderung des Breitensports. All diese Themen lassen sich nicht „unpolitisch“ behandeln.\r\n\r\n2. Die Klarstellung, dass sich gemeinnützige Organisationen ausnahmsweise und bei Gelegen-heit für andere als die eigenen gemeinnützigen Zwecke engagieren dürfen.\r\nDass sich zum Beispiel der Sport- oder der Musikverein an einer Anti-Rassismus-Demonstration beteiligen kann und eine Organisation der Entwicklungszusammenarbeit zu einer Klima-schutzdemonstration mit aufruft, sollte zweifelsfrei möglich sein.\r\nSehr geehrte Herren, das zivilgesellschaftliche Engagement für eine lebendige Demokratie und damit für ein vielfältiges und lebenswertes Land ist derzeit so wichtig wie vermutlich noch nie seit Grün-dung der Bundesrepublik. Keine Organisation darf deswegen den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit fürchten oder auch nur daran zweifeln müssen. Daher appellieren wir an Sie, sich für eine zeitnahe Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts einzusetzen.\r\nGerne würden wir uns über diese und weitere Punkte (vgl. auch die Rechtspolitischen Forderungen des Bündnis für Gemeinnützigkeit) in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen austauschen. Dafür stehen Ihnen die unterzeichnenden Verbände und das Bündnis für Gemeinnützigkeit als zentraler Gesprächspartner zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nim Auftrag der oben angegebenen Verbände"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009983","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7c/98/325599/Stellungnahme-Gutachten-SG2405100002.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zusammenfassung\r\nDNR und UfU begrüßen die Zielstellung, die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren zu stärken. Allerdings reicht der vorliegende Entwurf eines neuen § 25 a VwVfG hierfür nicht aus, denn er entspricht dieser Zielstellung nur sehr bedingt.\r\nWie im Titel des Referentenentwurfes leider etwas missverständlich ausgeführt, handelt es sich nicht um ein eigenes Gesetz zur Regelung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Allerdings würde aufgrund der vielfältigen Aspekte die Öffentlichkeitsbeteiligung schlechthin ein eigenes Gesetz rechtfertigen. Wir erlauben uns daher, auf das vom UfU für den NABU und den BUND entwickelte Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz (ÖBG) aus dem Jahr 2023 zu verweisen.\r\nBereits Anlass und Zielstellung des hier vorliegenden Gesetzentwurfs nehmen nur teilweise die aus dem Bund-Länder Pakt sich ergebenden Ziele der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung auf. Anstatt nur auf technische, digitale Abläufe zu fokussieren, wie im vorliegenden Gesetzentwurf, sollten alle Dimensionen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, wie beispielsweise in der Verwaltungsvorschrift zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Land Baden-Württemberg oder der VDI 7000 umgesetzt, adressiert werden.\r\nIm § 25 Abs. 1 VwVfG sollte weiterhin genauer die Art und die Form der Beteiligung dargelegt werden, um Rechtsklarheit darüber zu schaffen, welche Beteiligungstiefe und welchen Beteiligungsumfang der Gesetzgeber im Sinn hat.\r\nUm zu vermeiden, dass die Bemühungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ins Leere laufen, sollten mindestens immer die anerkannten Umweltverbände gemäß § 3 UmwRG bzw. gemäß Landesnaturschutzgesetze beteiligt werden.\r\nDas für das weitere Verfahren zu erstellende Protokoll über den Beteiligungsinhalt und die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sollte auch Aussagen darüber enthalten, was durch die Ergebnisse verändert und welche Planungsinhalte aus welchen Gründen beibehalten wurden. Nur dadurch entsteht neben Transparenz eine Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse.\r\n\r\nFrühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren\r\nDie frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist insbesondere nach den Ereignissen zum Bahnhofsbau in Stuttgart 2010 und den danach einsetzenden intensiven bundesweiten Debatten zu einer besseren Öffentlichkeitsbeteiligung als eines der Lehren und neu zu entwickelnden Instrumente von breiten Kreisen der Gesellschaft benannt worden, um künftig manifeste Konfliktlagen wie in Stuttgart zu vermeiden. Auf Bundesebene ist 2013 mit dem PlVereinhG in § 25 Abs. 3 VwVfG eine kurze Regelung in das Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen worden, die seitdem „vernünftige“2 Vorhabenträger freiwillig zu einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung anhalten soll. Ob das so ist, und wenn ja, welche Wirkungen damit verbunden sind, ist bislang auf Bundesebene nicht ermittelt bzw. evaluiert worden.\r\nMit Baden-Württemberg hat ein Bundesland in Deutschland 2013 eine eigene verbindlich ausgestaltete\r\nVerwaltungsvorschrift zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung erlassen3, die Standards der frühen Beteiligung beinhaltet und damit auch in der Tiefe zeigt, welche Aspekte in diesem Zusammenhang betrachtet werden müssen. Die Regelung in Baden-Württemberg ist also im Gegensatz zur Bundesebene nicht freiwillig für den Vorhabenträger, sondern verpflichtend. 2021 wurde eine umfangreiche Evaluation hierzu abgeschlossen, die u.a. folgende Ergebnisse mit sich brachte: „Zusammenfassend kann resümiert werden, dass die in der VwV ÖB formulierten Ziele der frühen ÖB, Ziele und Auswirkungen des Vorhabens zu kommunizieren, erfüllt wurden und fester Bestandteil der frühen ÖB sind. … Die Analysen konnten belegen, dass die Vorhabenträger im Durchschnitt die Wirkung der frühen ÖB auf die Verfahrensakzeptanz besser als die Akzeptanz auf das Vorhaben\r\nbeurteilten. Insbesondere die Beteiligten bilanzierten die Verfahrensakzeptanz positiv. Nicht zuletzt\r\ndiese positiven Wahrnehmungen führten auf Seiten der Befragten dazu, dass die frühe ÖB als relativ nützlich wahrgenommen wurde.“\r\nIntension des Bundesgesetzgebers\r\nDie Ergebnisse der Evaluation in Baden-Württemberg sollten Anlass sein, die positiven Erfahrungen auch auf bundesweite Verfahren im Bereich der Planungs- und Genehmigungsverfahren zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu übertragen. Mit den Ergebnissen des Bund-Länder-Paktes wurde die Notwendigkeit, die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung zu stärken, sogar nochmals bekräftigt: „…Die Kommunikation soll die relevanten Konfliktfelder berücksichtigen und ergebnisorientiert befrieden. Dazu soll die Möglichkeit einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) stärker genutzt werden.“ \r\nDieser Zielstellung kommt der vorliegende Gesetzentwurf nur bedingt nach. Im Grunde wird die Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung auf nicht näher ausgeführte digitale Verwaltungsverfahren reduziert.\r\nDas entspricht nicht den zu betrachtenden Dimensionen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie in der VDI 7000 oder der Verwaltungsvorschrift in Baden-Württemberg verankert sind.\r\n2 Siehe Kopp/Ramsauer Kommentar VwVfG § 25 Nr. 29a.\r\n3 Siehe Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren\r\n(VwV Öffentlichkeitsbeteiligung) v. 17.12. 2013 (GABl. 2014.22).\r\n4 Siehe deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Abschlussbericht Evaluierung der Verwaltungsvorschrift „Öffentlichkeitsbeteiligung“\r\nund des damit zusammenhängenden „Leitfadens für eine neue Planungskultur“ des Landes Baden-Württemberg,\r\nSpeyer. 2020, S. 119 f.\r\n5 Siehe Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern, November 2023, S.2\r\n3\r\n§ 25 a VwVfG im Einzelnen\r\na) § 25 a Abs. 1\r\nDie künftige Vorschrift des § 25 a Abs. 1 VwVfG unterscheidet sich nur wenig von der bisherigen Vorschrift des § 25 Abs. 3 VwVfG. Allerdings ist positiv hervorzuheben, dass nunmehr eine Beteiligung mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beabsichtigt ist, statt wie bislang lediglich eine Unterrichtung über die Ziele des Vorhabens usw. stattfinden soll. Allerdings bleibt der Gesetzentwurf samt Begründung schuldig, wie diese Beteiligung ablaufen soll bzw. durchzuführen ist. Das hierbei viele Aspekte hierbei eine Rolle spielen, ist einschlägig und auch dem BMI bekannt. Hilfreich wäre es daher, zumindest in der Begründung zu Abs. 1 auf die Verwaltungsvorschrift in Baden-Württemberg zu verweisen oder zumindest die Evaluationsergebnisse zu erwähnen, um deutlich zu machen, welche Verfahrensschritte und welche Prämissen bei der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung eine Rolle spielen. Dies dient auch der besseren Vollziehbarkeit in der Praxis. Nicht zuletzt könnte auch ein Verweis auf die VDI-Richtlinie (VDI-7000) hilfreich sein, um dem Rechtsanwender die Chance zu geben, sich zu orientieren und gute Praxisstandards kennenzulernen und einzuhalten.\r\nb) § 25 a Abs. 2\r\nDer vorliegende Gesetzentwurf enthält keine Angaben darüber, wie der Vorhabenträger die betroffene Öffentlichkeit informiert oder auch überhaupt ermittelt. Das ist aber relevant. Mit dem Verweis auf BaWü wäre deutlich, dass mittels Umfeldanalyse der Kreis der Betroffenen bestimmbar ist. Da die Evaluation in BaWü gezeigt hat, dass jedenfalls die anerkannten Umweltverbände regelmäßig die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung wahrnehmen, sollten diese sehr exakt bestimmbaren Umweltverbände, die gemäß Definition der Aarhus-Konvention zur betroffenen Öffentlichkeit zu zählen sind, immer beteiligt werden. Dies sollte dementsprechend im Gesetzentwurf oder durch Klarstellung in der Begründung ergänzt werden.\r\nc) § 25 a Abs. 3\r\nDa konkludent zum Ausdruck gebracht wird, dass die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im weiteren förmlichen Verfahren Verwendung finden sollen, was zu begrüßen ist, sollte das zu erstellende Protokoll über Inhalt und Ergebnisse des Verfahrens auch an den Beteiligten des Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung gestellt werden und nicht nur an die verfahrensleitende Behörde durchgestellt werden. Aus den Ansprüchen zur Erlangung von öffentlichen Informationen ist es ohnehin möglich, diese Informationen zu bekommen. Es sollte aber nicht erzwungen werden müssen, sondern im Sinne der Akzeptanz und der Schaffung von Vertrauen obligatorisch zur Verfügung gestellt werden. Ein entsprechender Hinweis seitens des Gesetzgebers wäre hier sinnvoll.\r\nDieses Protokoll sollte auch Aussagen darüber enthalten, was durch die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Gegensatz zur ursprünglichen Planung verändert wurde und woran aufgrund welcher Argumente festgehalten wird. Dies ist deshalb wichtig, weil es neben der Dimension Verfahrensbeschleunigung bei früher Öffentlichkeitsbeteiligung auch um die Dimension Verfahrensakzeptanz geht, was nur durch entsprechende schriftliche Aussagen nachvollziehbar wird."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. WP)","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009985","regulatoryProjectTitle":"Nachhaltige Windenergieproduktion in Europa","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/93/de/325601/Stellungnahme-Gutachten-SG2405100014.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsame Handlungsempfehlungen: Eine nachhaltige Windenergieproduktion in Europa \r\n\r\nApril 2024\r\n\r\nDie Energiewende ist das Fundament für erfolgrei-chen Klimaschutz. Die Windenergie spielt in dieser Transformation eine unersetzbare Rolle: Die welt-weit installierte Leistung soll sich bis Mitte des Jahrhunderts von derzeit rund 900 Gigawatt (GW)1 auf bis zu 10.300 GW2 vervielfachen. Die Europäi-sche Union strebt an, ihre derzeitig installierte Leistung von 221 GW in 20233 bis zum Ende der Dekade auf 510 GW4 mehr als zu verdoppeln. Für dieses Ziel müssen jährlich mindestens 41 GW zu-gebaut werden – fast eine Verdreifachung des aktuellen EU-Zubaus von 16,2 GW5.\r\nDie notwendige Skalierung der Windenergie an Land und auf See erhöht den Druck auf Ressour-cen, Menschen und Natur. Deshalb muss die ent-sprechende Rohstoffversorgung und -verarbeitung im Kontext einer gerechten Transformation den höchstmöglichen Anforderungen an Umwelt- und Sozialstandards unterliegen sowie die Zirkularität der verbauten Materialien von Anfang an mit um-gesetzt werden. Wichtig ist zudem, dass Engpässe durch partielle Abhängigkeiten von einzelnen Län-dern entlang der Lieferketten minimiert werden. Beispielsweise wird die Produktion von Perma-nentmagneten auf Basis Seltener Erden gegenwärtig zu 94 Prozent von China kontrolliert6 und lässt sich nur eingeschränkt auf die Wahrung von Umweltschutz und Menschenrechten hin überprüfen.\r\nZum Erhalt und der Schaffung attraktiver Arbeitsplätze, als Klimaschutz- und Umweltschutzbeitrag und im Sinne von Resilienz und Souveränität braucht es eine rasche Ausweitung der Produkti-onskapazitäten von Windenergieanlagen weltweit, auch in Europa. Diese Ausweitung muss umwelt- und sozialverträglich erfolgen sowie alle Stufen der Wertschöpfungskette in der Windenergie umfassen, von der Rohstoffbeschaffung, über Herstellung, Transport und Montage bis zur Demontage und Kreislaufführung.\r\nNie war die Akzeptanz für Windenergie höher und der schnellere Ausbau essenzieller als in diesen Ta-gen. Deshalb müssen Klima-, Energie- und Industriepolitik zur Stärkung einer europäischen Windin-dustrie wirkmächtiger ineinandergreifen. Die Windindustrie in Europa ist stark und in der Lage, aus ihrer wettbewerbsfähigen Position heraus eine gerechte und nachhaltige Energiewende in Europa und darüber hinaus weiter voranzubringen.\r\nBündnis für Verdopplung der Wind-Produktionskapazität in Europa auf mindestens 50 GW im Jahr 2030\r\nDie Unterzeichner dieser Handlungsempfehlungen appellieren an die deutsche und europäische Poli-tik, schnell und entschlossen Maßnahmen zu ergreifen, damit die europäische Produktionskapazi-tät für Windenergieanlagen auf mindestens 50 GW bis 2030 verdoppelt wird.7 Die Wahrung von Men-schenrechten und Umweltschutz in den dazugehö-rigen Lieferketten hat dabei oberste Priorität.\r\n\r\nKonkret empfehlen wir:\r\n\r\n1. Hemmnisse für einen beschleunigten Windenergiezubau lösen: In Europa müssen insgesamt mindestens 20 Windenergieanlagen pro Tag umweltverträglich und unbürokratisch an Land und auf See zugebaut werden.\r\n2. EU-Produktionskapazitäten für nachhaltige Windenergieanlagen steigern: Ausreichend finanzielle Mittel und europaweite, ambitionierte Nichtpreis- und Resilienzkritieren stärken die Wertschöpfungskette in Europa.\r\n3. Gute Arbeitsbedingungen für Fachkräfte der Windindustrie schaffen: Viele Arbeiternehmer*innen sind zur Umsetzung der Energiewende nötig. Ihnen stehen faire Löhne, Tarifbindung und sichere, verlässliche Arbeitsbedingungen zu.\r\n4. Materialbedarf und Abhängigkeiten durch mehr Zirkularität minimieren: Durch Einsatz von wiederverwendbaren Bauteilen und Rezyklaten, einem hochwertigen Rückbau sowie einer kreislaufgerechten Gestaltung werden Ressourcen eingespart.\r\n\r\nGemeinsame Handlungsempfehlungen\r\nEine nachhaltige Windenergieproduktion in Europa\r\n\r\nGemeinsame Handlungsempfehlungen: Eine nachhaltige Windenergieproduktion in Europa April 2024\r\nHemmnisse für einen beschleunigten Windenergiezubau lösen\r\nDer Zubau und die Produktion von Windenergieanlagen müssen sich vervielfachen. Eine Erweiterung von Fertigungskapazitäten ist allerdings von einer konstanten und verlässlichen Auftragslage abhän-gig. Neben der zügigen Bereitstellung ausreichender und entsprechend nutzbarer Flächen, braucht es eine naturverträgliche Beschleunigung der Genehmigungs- und Realisierungsverfahren. So soll-ten die Transportgenehmigungen von Windenergieanlagen, vom Herstellungs- zum Projektstandort, künftig vereinheitlicht und vereinfacht werden. Darüber hinaus müssen weitere Hemmnisse wie etwa beim Netzanschluss oder bei Veränderungen des Anlagentyps in laufenden Verfahren dringend beseitigt werden. Ziel muss sein, pro Tag in Europa mindestens 20 Windenergieanlagen an Land und auf See zu installieren.8\r\nNeben Standardisierungen und Vereinfachungen im Naturschutz gilt es, insbesondere auch perso-nelle Engpässe und fehlende Digitalisierung zu adressieren, die den zügigen Ausbau und die Nutzung der Windenergie erschweren. Oberstes Ziel muss daher die digitale, personelle und finanzielle Er-tüchtigung von Genehmigungsbehörden sein, um gründliche, aber zügige Verfahren mit hochwertiger Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfungen sicherzustellen.\r\nEU-Produktionskapazitäten für nachhaltige Windenergieanlagen steigern\r\nZur Stärkung und dem Aufbau europäischer Lieferketten braucht es europaweite und diskriminie-rungsfreie qualitative Kriterien, die einem beschleunigten Ausbau von Windenergie nicht ent-gegenstehen. Der Net-Zero Industry Act (NZIA) geht hier in die richtige Richtung und muss schnellstmöglich technologiespezifisch weiterentwickelt und national umgesetzt werden. So braucht es eine höhere Gewichtung von Nichtpreis- und Resilienzkriterien bei allen öffentlichen Ausschreibungen zur Förderung von Umweltschutz und fairen Arbeitsbedingungen. Der Fokus sollte dabei auf einer europäischen, einheitlichen, unbürokratischen und gut kontrollierbaren Lösung liegen, welche soziale und ökologische Kriterien mit der größten Lenkungswirkung, wie z.B. ein CO2-Fußabdruck oder ein naturverträgliches Design (Nature Inclusive Design) priorisiert.\r\nDamit Unternehmen entlang der gesamten Wert-schöpfungskette schon jetzt Investitionen in CO2-neutrale und nachhaltigere Prozesse tätigen kön-nen, brauchen sie kurzfristig gezielte finanzielle Unterstützung. Dafür müssen Maßnahmen wie CAPEX- und OPEX-Förderung, aber auch zeitlich begrenzte Anschubfinanzierungshilfen und sonstige Sicherungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Zusätzlich braucht es schnellstmöglich grüne Leitmärkte und Klimaschutzverträge für verantwortungsvoll hergestellte (Vor-)Produkte wie grünen Stahl und eine Begünstigung von Repa-ratur, Wiederverwendung und Recycling. Auf EU-Ebene sollte ein europäischer Fördertopf für grüne Klimaindustrien geschaffen werden. Parallel sollte auch das europäische CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) für Grundstoffe wie Stahl oder Zement ertüchtigt und schleunigst auch auf bereits verarbeitete Produkte, wie z.B. Komponenten für Windenergieanlagen, ausgeweitet werden. All diese Maßnahmen tragen in einem klugen Zu-sammenspiel dazu bei, dass sich Mehrinvestitionen in emissionsarme Produktionsanlagen bei anfänglich höheren Betriebskosten auch langfristig lohnen werden.\r\nFaire Arbeitsbedingungen für Fachkräfte der Windindustrie schaffen\r\nZentral für den weiteren Zubau der Windenergie und eine in der EU angesiedelte Wertschöpfung sind gut ausgebildete Fachkräfte bei der Produktion, dem Transport und der Montage von Wind-energieanlagen und darüber hinaus. Dafür braucht es hochwertige Arbeits- und Ausbildungsplätze, welche auf die individuellen Bedürfnisse eingehen und explizit den Nachwuchs, Frauen, ausländische Arbeitskräfte, Menschen mit Behinderungen und Quereinsteiger*innen adressieren. Attraktive Weiterbildungsangebote und vielfältige Umschulungsoptionen können sich gerade für Interessierte aus anderen Bereichen als sehr hilfreich erweisen. Eine breitenwirksame Informationskam-\r\nGemeinsame Handlungsempfehlungen: Eine nachhaltige Windenergieproduktion in Europa April 2024\r\npagnen würde helfen, die viel zu niedrige Ausbil-dungsquote bei Transformationsberufen weiter zu steigern.\r\nNeben fairen Löhnen durch stärkere, flächendeckende Tarifbindung kann dabei auch die individuelle Gestaltung von Arbeitszeiten und eine klare Beschäftigungsperspektive durch mehr unbefris-tete Arbeitsverträge entsprechende Anreize setzen. Zusätzlich muss der Arbeits- und Gesundheitsschutz mehr in den Blick genommen werden, wie etwa bei Extremeinsätzen für Windenergieanlagen auf hoher See. Hier können entsprechende Rettungsplattformen und größere Teams Abhilfe schaffen.\r\nEine schnelle Einführung des EU-Lieferkettenge-setz (CSDDD) kann sicherstellen, dass sich die ge-samte Lieferkette am Ziel der Klimaneutralität ausrichtet, und Klimaschutz, Umweltschutz und Men-schenrechte weltweit gestärkt werden.\r\nMaterialbedarf und Abhängigkeiten durch mehr Zirkularität minimieren\r\nDer benötigte jährliche Zubau von Windenergieanlagen in Höhe von 41 GW bedarf schätzungsweise ca. 13,5 Millionen Tonnen an Beton und fast 5,5 Millionen Tonnen an Stahl und Eisen.9 Dies unter-streicht die Notwendigkeit, bereits jetzt den Ressourceneinsatz bestmöglich zu minimieren und die Grundlagen für eine nahezu vollständige Wiederverwendung und ein Recycling entsprechender Be-standteile ausgedienter Windenergieanlagen zu schaffen.\r\nDazu bedarf es in erster Linie ein auf Kreislaufwirtschaft zugeschnittenes Design von Windenergie-anlagen. Dem Ressourcenschutz entsprechend werden der Materialeinsatz optimiert, Wieder-verwendete Bauteile eingesetzt und Produkte mit Rezyklaten alter Windenergieanlagen hergestellt. Zugleich zeichnen sich alle Bestandteile einer Windenergieanlage durch Langlebigkeit, Reparier-, Wiederverwend- und Recycelbarkeit aus. Mittels eines digitalen Produktpasses sollte allen Akteu-ren im Lebenszyklus eine fundierten Datengrundlage über die Zusammensetzung von verbauten Materialien, insbesondere der Rotorblätter und Gondel, bereitgestellt werden.\r\nDie Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie kann ergänzend zum Critical Raw Materials Act (CRMA) zügig die entsprechenden Weichen für eine Reduktion des Ressourceneinsatzes für Windenergiean-lagen stellen. Dabei muss das vorrangige Ziel sein, Anforderungen und Anreize zu schaffen, welche den Primärmaterialeinsatz reduzieren, insbesondere durch die Wiederverwendung von Bauteilen und den Einsatz von Recyclingmaterialien.\r\nGrundvoraussetzung für die Wertstoffgewinnung beim Anlagenrückbau sollte ein zu erstellender Rückbauplan (\"Pre-Demolition-Audit\") sein. Parallel dazu müsste auf europäischer Ebene ein ein-heitlicher Rückbaustandard für Windenergieanlagen zügig entwickelt werden. Eine behördliche Vollzugshilfe zur Demontage, Aufbereitung und Verwertung von Rotorblattabfällen kann dazu bei-tragen, die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Recycling zu verbessern.\r\nAuch kann die aktive Förderung von Forschung und Entwicklung zur Senkung der Rohstoffintensi-tät und Ergründung alternativer Technologien und Materialien helfen, Zirkularität zu stärken und Rohstoffabhängigkeiten entlang von Lieferketten zu reduzieren.\r\nGemeinsam für eine nachhaltige und starke Windindustrie in Europa\r\nEine starke und verantwortungsvolle Windindustrie weltweit und v.a. auch in Europa ist Grundvo-raussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und das Erreichen der Klimaziele. Als Unterzeich-ner*innen dieser Handlungsempfehlungen setzen wir uns in Form einer sektor- und verbändeüber-greifenden Allianz für den Ausbau einer umwelt- und sozialgerechten, den gesamten Lebenszyklus abdeckenden Windproduktion in Europa im Umfang von mindestens 50 GW bis 2030 ein. Wir fordern alle politischen Entscheidungsträger*innen auf, dazu ihren Beitrag zu leisten.\r\nGemeinsame Handlungsempfehlungen: Eine nachhaltige Windenergieproduktion in Europa April 2024\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009989","regulatoryProjectTitle":"Gesetzesreform für den Schienenverkehr in Deutschland und Europa ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0e/10/325611/Stellungnahme-Gutachten-SG2405210008.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n\r\nAufbruch Schiene\r\n\r\nEuropas Aufbruch hin zu mehr klimafreundlicher Schiene ist zentrale Aufgabe für EU und Deutschland in der neuen EU-Legislatur\r\n\r\nZur Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele kann gerade die Schiene viel beitragen. Sie bietet für alle Menschen zugängliche, komfortable, schnelle und klimafreundliche Mobilität und befördert Güter umwelt-freundlich quer durch Europa. Dazu sichert der Bahnsektor rund 550.000 zukunftsfähige Arbeitsplätze und Wert-schöpfung von jährlich ca. 50 Mrd. Euro alleine in Deutschland. Die Eisenbahn ist der mit Abstand klimafreund-lichste Verkehrsträger in Europa.1 Während 25 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU auf den Verkehr entfallen, verursacht der Schienenverkehr davon lediglich 0,4 Prozent und ist dabei 28-mal klimafreundlicher als das Flugzeug. Denn gerade der Zug nutzt Energie hocheffizient. Er ist über 6-mal energieeffizienter als der Lkw und 4-mal energieeffizienter als der Pkw.2 Die Schiene verbindet darüber hinaus Menschen und Märkte in Europa und bildet – wie die letzten Jahre gezeigt haben – ein wichtiges Rückgrat des Verkehrs in Krisenzeiten.\r\nDie EU will bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein. Bis 2030 den Hochgeschwindigkeitsverkehr auf der Schiene zu verdoppeln und den Güterverkehr auf der Schiene um die Hälfte zu steigern, sind dafür zentrale europäische Ziele. Darüber hinaus muss der Anteil des weiteren Fern-, Nacht- und Regionalverkehrs auf der Schiene deutlich gesteigert werden. Mehr Schiene bedeutet mehr Klimaschutz.\r\nFür die Erreichung der europäischen und deutschen Klimaziele ist eine konsequente Verkehrsverlagerung von klimaschädlichen Verkehren auf die klimafreundliche Schiene ein Muss. Doch damit der Schienenverkehr seine Rolle als Rückgrat einer nachhaltigen europäischen Mobilität einnehmen kann, muss die EU sofort nach der Europawahl 2024 die Schiene zu einem Fokus von Gesetzgebung und Investitionsentscheidungen machen. Es geht darum, Kapazität und Attraktivität des Schienenverkehrs EU-weit deutlich zu steigern. Die EU muss dafür jetzt den richtigen Rahmen setzen. Nur so werden der nötige Ausbau, die schnelle\r\n\r\nModernisierung und europäische Harmonisierung der Schiene gelingen und nur so werden die EU und Deutschland ihre selbst gesetzten Ziele erreichen. Investitionszyklen auf der Schiene sind lang, und bis 2030 verbleiben nur noch wenige Jahre.\r\nDeutschland ist als größte Volkswirtschaft und Verkehrsknotenpunkt im Herzen Europas eine wichtige Stimme für die europäische Rahmensetzung – und besonders auf das Gelingen der europäischen Verkehrspolitik angewiesen. Deutschland steht nun in der Pflicht, die Entwicklung zur Klimaneutralität im Verkehrssektor auf EU-Ebene stärker voranzutreiben und die nächste europäische Legislatur zur Legislatur der Schiene zu machen.\r\nErste wichtige Schritte zur Umsetzung der bestehenden Ziele sind gemacht. Das Europäische Jahr der Schiene 2021 hat in vielen EU-Staaten den Blick auf die Herausforderungen gelenkt. Das Greening Freight Package bietet europäische Ansätze für die Verlagerung von Gütern auf die Schiene. Mit der Reform der europäischen Kernkorridore, Ideen für ein Metropolennetz und einer Neuauflage des historischen Trans-Europ-Express lie-gen erste Ansätze für ein europaweites Zugnetz auf dem Tisch.\r\nDer Investitionshochlauf für die Eisenbahn muss nun beschleunigt werden. Folgende Prozesse der nächsten EU-Legislatur sollten dafür u. a. konsequent genutzt werden: die Weiterentwicklung des Europäischen Green Deals zur 2040-Klimazielerreichung, die Überprüfung der EU-Politikkohärenz zum Erreichen der Ziele bis 2030 sowie die Verhandlungen über den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen und die Connecting Europe Facility, über die Weiterentwicklung der TEN-V-Netze und der Gesetzesvorschläge im Greening Freight Package, über eine Vereinfachung der Prozesse und Beschleunigung der Verwaltungspraxis im Schienensektor und über den Schutz der Fahrgast- und Beschäftigtenrechte.\r\nWir, Unternehmen und Verbände aus Bahnsektor und Klimaschutzzivilgesellschaft, erwarten vom Eu-ropäischen Parlament, von Europäischer Kommission und den EU-Mitgliedstaaten einen Aufbruch bei der EU-Rahmensetzung für eine Verlagerung von Investitionen und Verkehr auf die Schiene. Dafür soll-ten nach den EU-Wahlen umgehend folgende Prioritäten angegangen werden.\r\n\r\n1. Den europäischen Zielrahmen weiterentwickeln\r\nDen Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Treibhausgasreduktionsziel von 90 Prozent bis 2040 unterstützen wir. Der Verkehrssektor steht für dieses Ziel zunehmend in der Verantwortung.\r\n• Die Europäische Kommission sollte ehrgeizige Ziele für die Anteile aller Schienenverkehre am Ge-samtverkehr vorgeben, unter anderem für Güterverkehr und Nachtzüge. Um den Wettbewerb zwi-schen den Verkehrsträgern zu stärken, braucht es – zusätzlich zu den Zielen im Rahmen der EU-Stra-tegie für nachhaltige und intelligente Mobilität – weitere messbare Ziele für die Modernisierung, Di-gitalisierung und den weiteren Ausbau der Schieneninfrastruktur. Anteil- und Infrastrukturziele soll-ten ab 2025 für jeweils drei Jahre bis 2040 gesetzt werden. Die europäischen Behörden müssen ihren Kompass klar auf diese Verlagerungsziele ausrichten.\r\n• Um die Reduktionsziele umzusetzen, fordern wir, dass die EU den Mitgliedstaaten empfiehlt und sie dabei unterstützt, die Minderungsziele im Verkehrssektor konsequent zu verfolgen.\r\n\r\n2. Schienenausbau EU-weit beschleunigen\r\nUm die Verlagerung auf die Schiene voranzutreiben, braucht Europa einen Investitionshochlauf in das europäische Schienennetz mit einer klaren politischen Priorisierung der Schiene bei Verkehrsinvestitionen und langfristigen Planungshorizonten. Nur so gelingt der gezielte Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsab-schnitten zwischen europäischen Metropolregionen3 als attraktive Alternative zu klimaschädlichen Kurzstreckenflügen, eine dichte regionale Abdeckung und der Aufbau zusätzlicher Kapazitäten für den Güterverkehr über die bisherigen Ziele der EU-Verordnung über die transeuropäischen Netze hinaus.\r\n• Im nächsten EU-Finanzrahmen müssen die Mittel für das Schienennetz in der Connecting Europe Facility für Verkehr mindestens verdreifacht bis vervierfacht werden.\r\n• EU und Mitgliedstaaten müssen in ihren Entscheidungen zu Infrastrukturinvestitionen Klimakrite-rien inklusive Nutzungsemissionen und Energieeffizienz über den Lebenszyklus schnellstmöglich stärker berücksichtigen. Der Schiene muss somit Priorität eingeräumt werden, um den Dreiklang aus Sanierung, Digitalisierung und Neu- und Ausbau zu stemmen.\r\n• Die EU sollte die Einführung eines Infrastrukturfonds für das transeuropäische Schienennetz prüfen. Auch die Mitgliedstaaten sollten nach dem Vorbild der Schweiz mit solchen Fonds national die Finan-zierung vereinfachen und über einzelne Haushaltsjahre und Legislaturperioden hinaus absichern. Das schafft Planungssicherheit für Bau-, Logistik-, Industrie- und Verkehrsunternehmen sowie Behörden.\r\n• Das digitale und einheitliche European Rail Traffic Management System (ERTMS) kann mehr Men-schen und Güter auf bestehenden Strecken bewegen. Die Kerntechnologie European Train Control System (ETCS) muss beschleunigt auf den neun transeuropäischen Verkehrskorridoren, von denen sechs durch Deutschland verlaufen, ausgerollt werden. Dafür braucht Europa klare Zeitpläne, gesi-cherte Finanzierung, weitere Harmonisierung der Versionen, einfachere Genehmigungen und ein Monitoring. Dazu gehört insbesondere die Ausrüstung der bestehenden Zugflotte mit ETCS durch europäische und nationale Förderprogramme und eine einheitliche Koordinierung in den Mitglied-staaten.4 Wichtig für die Digitalisierung und Kapazitätserweiterung sind auch das Future Railway Mobile Communication System (FRMCS) und die Digitale Automatische Kupplung.\r\n• Auch kleinere Infrastrukturmaßnahmen, etwa der Bau von Verbindungsgleisen, Abstellanlagen und intermodalen Terminals, sind wichtig und sollten insbesondere an den Grenzbahnhöfen beschleu-nigt umgesetzt werden. Grenzübergänge sollten elektrifiziert werden. Die Europäische Kommission sollte mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Eng-pässe insbesondere für den grenzüberschreitenden Verkehr schnellstmöglich zu beheben.\r\n• Ein zweijährliches europäisches Infrastrukturmonitoring sollte Kennzahlen-basiert nachvollziehbar machen, wie der Ausbau und die Digitalisierung des europäischen Schienennetzes voranschreitet.\r\n\r\n3. Die Transformation nachhaltig finanzieren\r\nEs geht jetzt um eine Neufassung des Rahmens für Finanzierungsflüsse, die den Klimaschutz fördern, und höhere und gezielte Investitionen in die klimafreundliche Schiene. Staatliche Mittel sind begrenzt.\r\n• Zur Finanzierung des Bahnausbaus sollten EU und Mitgliedstaaten klima- und umweltpolitisch kontraproduktive Subventionen zügig abbauen und Einnahmen aus dem Emissionshandel sinnvoll nutzen.5 Finanzierungsflüsse sollten verkehrsträgerübergreifend und nach Klimakriterien ausgerich-tet werden. Dazu sollten die Mitgliedstaaten unter anderem die von der EU geschaffenen Möglich-keiten für eine Lkw-Maut ausschöpfen6 und die EU sollte den eingeschlagenen Pfad der Internalisie-rung ökologischer Kosten konsequent weitergehen.\r\n• Der europäische Social Climate Fund zur Bewältigung der sozialen Auswirkungen des Emissions-handelssystems für Gebäude und Straßenverkehr (EHS2) auf vulnerable Gruppen innerhalb der EU bietet die Möglichkeit, emissionsfreie und -arme Mobilität – einschließlich des öffentlichen Verkehrs – zu unterstützen. Um Verkehrsarmut in Form von fehlendem oder eingeschränktem Zugang zu Ver-kehrsmitteln oder dem öffentlichen Verkehrsnetz zu bekämpfen, sollte der Fonds für die gezielte Unterstützung vulnerabler Gruppen bei der Nutzung öffentlicher Mobilität eingesetzt werden. Ein Mindestanteil an Meilensteinen der nationalen Social Climate Plans sollte sich folglich auf den Transportsektor fokussieren, um einen Beitrag zur sozial gerechten Ausgestaltung der Umsetzung des Europäischen Green Deals zu leisten.\r\n• Aufbauend auf dem EU-Emissionshandelssystem sollten im Verkehrssektor Treibhausgasemissio-nen inklusive zusätzlicher Klimaeffekte konsequent bepreist werden.7 Das generiert Investitionsmit-tel und fördert den notwendigen fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern um den klima-neutralen Verkehr der Zukunft.\r\n• Reisen soll für alle möglich sein. Preisbezogene Maßnahmen wie Klimaabgaben müssen so ausge-richtet werden, dass einkommensschwache Gruppen entlastet werden. Das stärkt Akzeptanz und Zusammenhalt.\r\n• Auch das Potenzial der EU-Taxonomie sollte gezielt für die Schiene genutzt werden, indem Nach-weise zur Einstufung von Investitionen in Lokomotiven, Personenzüge und Güterwaggons als Taxo-nomie-konform vereinfacht und standardisiert werden.\r\n\r\n4. Das europäische Zug-Angebot jetzt ausweiten, günstiger und zugänglicher machen\r\nDamit Bürger:innen auf die klimafreundliche Schiene umsteigen können, müssen die Rahmenbedingungen für ein dichtes europäisches Zugnetz verbessert werden.\r\n• Die Europäische Kommission sollte bis Ende 2026 einen Masterplan für ein grenzüberschreitendes europäisches Zugnetz 2030 entwickeln. Dieser beinhaltet Maßnahmen für verbesserte Rahmenbe-dingungen, damit die Verkehrsunternehmen schrittweise bis 2030 ein europaweites Zugnetz mit verdoppelter Kapazität auf die Beine stellen können. Der Masterplan sollte weiterhin politische, in-vestive und regulatorische Unterstützung für den Ausbau vielbeflogener und -befahrener europäi-scher Verbindungen durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen mobilisieren.8 Das Netz sollte im ersten Schritt mehrere tägliche Verbindungen in beide Richtungen zwischen allen größeren Metro-polräumen beinhalten9 sowie eine gut getaktete Anbindung an den nationalen Fern- und Regional-verkehr. Der Masterplan sollte auch für ein europäisches Nachtzugnetz, das auch Regionen außer-halb der EU erschließt, Ziele und Maßnahmen benennen. Er sollte ab 2027 in Abstimmung mit dem Sektor umgesetzt und über 2030 hinaus sukzessive zu einem Europatakt weiterentwickelt werden.\r\n• Den dringend nötigen beschleunigten Hochlauf grenzüberschreitender Zugverkehre sollte die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Eisenbahnunternehmen in einer effizienten Zusammenar-beit gesamteuropäisch vorantreiben.10\r\n• Die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern sollten zugunsten der Klimatransforma-tion und Energieeffizienz ausgerichtet werden. Daher sollte die Stromsteuer für die Eisenbahn abge-schafft und die Schienenmaut gesenkt werden, möglichst nahe an die direkten Kosten des Zugbe-triebs. Für Einnahmeausfälle, die durch Effizienzsteigerungen oder zusätzliche Verkehre nicht ausge-glichen werden können, sollen Infrastrukturbetreiber den vollen Ausgleich erhalten. Die Infrastruktur-betreiber sollten weiterhin Anreize setzen können, um eine Lenkungswirkung zwischen verschiedenen Bahnverkehren zur effektiveren Nutzung der Infrastruktur zu erreichen. Für Nachtzüge sollte, wo noch nicht vorhanden, europaweit eine günstige Kategorie der Trassenpreise eingeführt werden.\r\n• Das Buchen von Zugtickets für Fahrten in Europa muss für Verbraucher:innen so einfach werden wie das Buchen von Flugtickets. Entsprechende Angebote für einen unkomplizierten Ticketerwerb sollten ausgebaut und gefördert werden. Dafür sollten Datenzugang und Provision fair, angemessen und gleichberechtigt sein (FRAND-Prinzipien), um ein Level-Playing-Field im Online-Vertrieb von Bahnti-ckets zu schaffen. Dies würde auch zu einer einfacheren Buchung von Nachtzügen beitragen. Die Bu-chung und Bezahlung von Tickets sollte technologisch auf Basis von sektorfreundlichen, kostengüns-tigen EU-Standards erfolgen. Sie sollte auch im personenbedienten Vertrieb und in bar möglich sein.\r\n• Für nahtlose Reiseketten sollte die regions- und verkehrsträgerübergreifende Vernetzung, z. B. durch „Mobility as a Service“, technisch weiter gefördert werden. Um weitere Verzögerungen bei der euro-paweiten Umsetzung zu vermeiden, sollten auf am Markt verfügbare, bereits erprobte Technologien aufgesetzt werden.\r\n\r\n5. Güter auf die energieeffiziente Schiene verlagern\r\nDie Transformation hin zu einer modernen, intermodalen und klimafreundlichen Logistik kann nur mit einem leistungsstarken Schienengüterverkehr als Rückgrat gelingen. Dafür muss er für Unternehmen noch attrakti-ver gemacht werden – durch verbesserte Rahmenbedingungen, einfache Zugänge und Harmonisierung.\r\n• Um die geforderten Verlagerungsziele ab 2025 für den Güterverkehr zu erreichen, sollte die EU ei-nen Mechanismus beschließen, der besonders Mitgliedstaaten mit geringen Marktanteilen der Schiene am Güterverkehr verpflichtet und sie dabei unterstützt, nachzusteuern.\r\n• Die Rahmenbedingungen für Züge mit einer Länge von mindestens 740 Metern müssen in allen Ländern des europäischen Wirtschaftsraums geschaffen und harmonisiert werden.\r\n• Um- und Verlademöglichkeiten müssen deutlich gesteigert und vereinfacht werden. Für den geziel-ten Ausbau eines dichten, EU-weiten Netzes aus Terminals und Umschlaganlagen des Kombinier-ten Verkehrs benötigt die EU klare Ziele und eine entsprechende Umsetzungsstrategie. Europäische und nationale Förderungen für den meist grenzüberschreitenden Kombinierten Verkehr sollten ausgebaut und harmonisiert werden. Die Anschaffung von kranbaren Lkw-Sattelanhängern, die leicht auf Güterzüge verladen werden können, sollte gefördert und ab 2030 EU-weit verpflichtend vorgegeben werden.\r\n• Um für Unternehmen die Verlagerung des energieintensiven Güterverkehrs auf die effiziente Schiene zu vereinfachen, sollte die Prüfung von Gleisanschlüssen verpflichtend in die Raumord-nungs- und Infrastrukturentwicklungsgesetze aufgenommen und für alle Industrie- und Logistik-standorte gefördert werden.11 Die Förderung des Einzelwagenverkehrs sollte ausgebaut und verste-tigt werden.\r\n• Innovationen im Schienengüterverkehr müssen länderübergreifend durch die EU konsequent vo-rangetrieben werden, allen voran die Automatisierung des Zugbetriebs. Insbesondere die Einfüh-rung der Digitalen Automatischen Kupplung muss, auch für kleine und mittlere Unternehmen, aus-reichend finanziell gefördert und europaweit koordiniert werden.\r\n\r\n6. Fachkräfte und gute Arbeit für den klimaschonenden Schienenverkehr der Zukunft\r\nDer Bahnsektor schafft vielseitige, klimaschützende und damit zukunftssichere Arbeitsplätze sowie industri-elle Wertschöpfung und Innovation in ganz Europa. Die zügige Modernisierung und der zuverlässige Betrieb des Schienenverkehrs erfordert zunehmend mehr Fachkräfte.\r\n• EU-Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme sollten an klimapolitischen Prioritäten ausge-richtet werden. Für eine zügige Modernisierung des Schienennetzes und als Antwort auf den Fach-kräftemangel im gesamten Bahnsektor fordern wir ein EU-Weiterbildungs- und Qualifizierungspro-gramm für den Um- und Einstieg in die Bahnbranche. Die Weiterbildung und Umschulung von Ar-beitnehmer:innen inklusive derjenigen Beschäftigten, die von der Transformation betroffen sind und sich für einen anderen Bereich umschulen lassen wollen, sollte auf die Anforderungen der Schienenbranche und -beschäftigten abgestimmt werden. Lehrstühle, Lehre und Forschung im Be-reich Schiene und Verkehrssystemmanagement sollten europaweit unterstützt werden. Entspre-chende Kooperationsprojekte von Eisenbahnunternehmen, Gewerkschaften, Bildungsinstituten und Industrie sollten unterstützt und finanziell gefördert werden, wie aktuell STAFFER und seine Nachfolgeprojekte und -maßnahmen.\r\n• Fachkräfteinitiativen in den Mitgliedstaaten sollten die Bedarfe an Fachpersonal wie Planer:innen, Industriearbeiter:innen oder Lokführer:innen sicherstellen. Dafür sind entsprechende Möglichkeiten für weiterführende Berufsausbildungen und Studiengänge in spezialisierten Bereichen zu schaffen\r\nund die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren. Insbesondere staatliches Personal sollte schnellst-möglich entsprechend der Verlagerungsziele eingesetzt werden. Dafür sollten als erster Schritt im Jahr 2025 Analysen erfolgen, wie Fachkräfte für die Planung und Genehmigung von Verkehrsinfra-strukturen auf die Verkehrsträger verteilt sind und welche Bedarfe für die Verlagerungsziele beste-hen. Verstärkte Anstrengungen sowie rechtliche und finanzielle Unterstützung sollte es auch für Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften außerhalb Europas geben.\r\n• Die Europäische Kommission sollte die europäischen sektoralen Sozialen Dialoge „Eisenbahn“ und „ÖPNV“ stärken und dafür budgetierte finanzielle Mittel erhöhen und verstetigen. Die europäische Sozialpartnervereinbarung „Women in Rail“ sollte weiterhin konsequent umgesetzt werden.\r\n• Insbesondere die Beschäftigten im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr sollten unterstützt werden. Die Rahmenbedingungen sollten verbessert und Regelungen harmonisiert werden. Die Eu-ropäische Kommission sollte zusammen mit den Mitgliedstaaten Lösungen entwickeln, wie auf Ba-sis der vorhandenen gesetzlichen europäischen und nationalen Regelungen die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften sichergestellt werden kann. Die Kontrolldichte der Fahr- und Ruhezeiten muss verkehrsträgerübergreifend europaweit erhöht werden. Eine gute Umsetzbarkeit für Unternehmen und Beschäftigte sollte sichergestellt werden.\r\n• Zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs sollten europaweit auch beim Wechsel eines Betreibers von öffentlich vergebenen Verkehrsdiensten bisherige Beschäftigte abgesichert und tariflich gleich-gestellt werden, wo dies nicht geübte Praxis ist.\r\n• Bei der Beschaffung von Fahrzeugen und anderen Ausrüstungen des Schienenverkehrs sollte die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen vorgeschrieben werden.\r\n\r\n7. Rahmenbedingungen für die beschleunigte Modernisie-rung der Schiene vereinfachen\r\nFür die europäische Wertschöpfung braucht der Schienensektor vereinfachte Verfahren und Regeln.\r\n• Schienentechnologie für Infrastruktur, Fahrzeuge oder Kommunikations- und Leitsysteme wird öf-fentlich ausgeschrieben und nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit vergeben. Die Wirtschaftlich-keit wird dabei überwiegend über einen billigen Anschaffungspreis definiert. Dabei ermöglichen das europäische sowie das deutsche Vergaberecht bereits heute die Gewichtung anderer Kriterien wie Nachhaltigkeit, Effizienz, gute Arbeitsbedingungen, Design, Kundenkomfort, Lebenszykluskos-ten oder regionale Wertschöpfung. Damit diese Kriterien konsequent und rechtsicher Anwendung finden, sollten die Mitgliedstaaten ausschreibende Stellen schulen und durch öffentliche Help-Desks, Kompetenzzentren und Trainings unterstützen.\r\n• Genehmigungsverfahren für die Zulassung und das Inverkehrbringen von Schienenfahrzeugen ei-nerseits13 und Maschinen und Geräte für den Infrastrukturbau sowie Leit- und Sicherungstechnik andererseits müssen dringend gestrafft werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die moderni-sierte Schiene rechtzeitig gelingen soll. Für die Vielzahl notwendiger Umrüstungen von Schienen-fahrzeugen für die Digitalisierung sollte ein vereinfachter Zulassungsrahmen geschaffen werden, zusammen mit gestärkter Verantwortung von Haltern und Herstellern und mit administrativen Ver-einfachungen. Um zeitintensive Reibungsverluste zu vermeiden, sollten nationale Genehmigungs-behörden die europäischen Vorgaben eins zu eins umsetzen und nicht zusätzliche Anforderungen und Hürden aufbauen. Für die Planungssicherheit dürfen nur vollständige und klare technische An-forderungen für Infrastruktur und Schienenfahrzeuge verabschiedet werden.\r\n• Um die für den Hochlauf aller Schienenverkehre notwendigen zusätzlichen Züge schnell in den Markt zu bringen, sollten die Mitgliedstaaten und die EU über ihre Entwicklungsbanken Betreiber:innen und Leasingunternehmen verstärkt Kreditgarantien für alle Markteilnehmer flexibel, markt- und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. WP)","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der Verbände-Plattform zur nationalen Umsetzung der Flexibilisierung der GAP auf EU-Ebene\r\nVerbände-Plattform fordert: Die Agrarpolitik weiterentwickeln statt zurückdrehen \r\n Das Budget der Öko-Regelungen sowie der Agrar-, Umwelt-, und Klimamaßnahmen (AUKM)\r\nist kurzfristig um mindestens 10 Prozentpunkte zu erhöhen.\r\n Es sind schnellstmöglich zusätzliche Öko-Regelungen für Grünlandbetriebe mit Milchvieh und\r\nWeidehaltung, für eine Stärkung der Biodiversität im Ackerbau sowie für Betriebe mit\r\nbesonders ausgeglichenen Nährstoffbilanzen einzuführen.\r\n Die in Deutschland bereits bestehenden Grundanforderungen zur Fruchtfolgegestaltung\r\n(GLÖZ 7) sowie zum Gewässerschutz (GLÖZ 4) müssen ambitioniert weiterentwickelt statt\r\nweiter verwässert werden.\r\n\r\nDie aktuellen Entscheidungen der europäischen Institutionen zu den Grundanforderungen\r\n(Konditionalität) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sehen im Kern vor, dass die Verpflichtung zur\r\nBereitstellung von Brachflächen (GLÖZ 8) komplett gestrichen wird. Landwirtschaftliche Betriebe mit\r\neiner Fläche von unter zehn Hektar, die aktuell rund 65 Prozent der Höfe und knapp 10 Prozent der\r\nlandwirtschaftlichen Nutzfläche der EU ausmachen, werden zudem komplett aus dem Kontroll- und\r\nSanktionssystem der GAP herausgenommen. Überdies wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit\r\ngegeben, weitere Grundanforderungen zum Boden-, Gewässer-, Grünland- und Klimaschutz (GLÖZ 1, 5, 6 und 7) deutlich abgeschwächter umzusetzen als bislang. Das mit dieser Entscheidung massiv\r\nverringerte Ambitionsniveau der GAP im Bereich des Umwelt-, Klima-, und Tierschutzes sowie der\r\nsozialen Gerechtigkeit wird von den zeichnenden Verbänden abgelehnt und scharf kritisiert. Auch da\r\ndiese Fehlentwicklung insbesondere der Landwirtschaft massiv auf die Füße fällt.\r\nDie zeichnenden Verbände betonen, dass es sich bei der Sicherung der Biodiversität, des\r\nKlimaschutzes, der Reinhaltung von Luft und Wasser sowie der Stärkung des sozialen\r\nZusammenhaltes um Herausforderungen von existenzieller Tragweite handelt. Nicht zuletzt sind sie\r\nauch Grundlage der Lebensmittelproduktion künftiger Generationen. Ihre Bewältigung ist damit\r\nunabdingbar. Darin ist sich nicht nur die Wissenschaft, sondern auch die Zukunftskommission\r\nLandwirtschaft (ZKL) einig. Die jüngsten Beschlüsse der europäischen Institutionen zur einseitigen\r\nAufweichung der GAP stehen hierzu in eklatantem Widerspruch. Die Bundesregierung, der Deutsche\r\nBundestag und die Bundesländer müssen die anstehende nationale Umsetzung dieser Beschlüsse auf EU-Ebene so ausgestalten, dass die nach wie vor gültigen und notwendigen Ziele des Umwelt-, Klimaund Tierschutzes sowie der sozialen Gerechtigkeit dennoch erreicht werden. Die Empfehlungen der ZKL zur Weiterentwicklung der GAP aus dem Jahr 2021, der Koalitionsvertrag der Bundesregierung einschließlich seiner Ziele zum Ökolandbau und die aktuelle Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) bieten für die anstehende nationale Weiterentwicklung der GAP eine passende und zukunftssichernde Grundlage.\r\nDas Schleifen ökologischer und sozialer Standards in der GAP als Reaktion auf die jüngsten Proteste\r\nvieler Bäuerinnen und Bauern lässt nicht nur deren zentrales Problem vollkommen außer Acht,\r\ninnerhalb der Wertschöpfungsketten keine gewinnbringenden Erzeugerpreise durchsetzen zu\r\nkönnen, es lässt den landwirtschaftlichen Berufsstand bei der Bewältigung elementarer ökologischer\r\nund sozialer Zukunftsfragen auch komplett im Stich. Mit einer verbindlichen Anhebung des Budgets\r\nfür die Erbringung freiwilliger Leistungen der Bäuerinnen und Bauern im Umwelt-, Klima- und\r\nTierschutz (Öko-Regelungen und AUKM) sowie einer Reform der Gemeinsamen Marktordung (GMO)\r\nzugunsten der Bäuerinnen und Bauern hätten die europäischen Institutionen die Möglichkeit gehabt,\r\ndieser Entwicklung im Zuge ihrer aktuellen Beschlüsse gezielt entgegenzuwirken. Diese Chance\r\nwurde verpasst.\r\nDie lang- und mittelfristigen Folgen solchen politischen (nicht-) Handelns sind vielen Bäuerinnen und\r\nBauern bereits bekannt und in der landwirtschaftlichen Praxis allgegenwärtig. Sie haben darüber\r\nhinaus klar negative Auswirkungen auf den Umwelt-, Klima- und Tierschutz. Das über Jahrzehnte\r\npraktizierte Aussitzen der EU-Nitratrichtlinie führte zur hohen Nitratbelastung und der\r\nPauschalhaftung vieler Betriebe in den Roten Gebieten. Der nur bruchstückhaft angepackte Umbau\r\nder Tierhaltung bedeutet für viele Betriebe Perspektivlosigkeit, führt zu einem massiven\r\nStrukturbruch in der Landwirtschaft und lässt den Tierschutz massiv außer Acht. Wetterextreme\r\nvernichten Ernten und machen Aussaaten teilweise unmöglich. Märkte spielen verrückt.\r\nWenn es den politisch Verantwortlichen in der EU, der Bundesregierung und den Bundesländern\r\nnicht zeitnah gelingt, diese Fehlentwicklungen zu durchbrechen, läuft insbesondere die GAP Gefahr,\r\nihre gesellschaftliche Legitimation zu verlieren. Massive Kürzungen des Budgets der Agrargelder im\r\nHaushalt der EU (MFR) wären die Folge. Dramatisch wäre eine solche Entwicklung insbesondere für\r\ndiejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, deren Einkommen - je nach Betriebsform - zu 40 bis 60\r\nProzent aus Fördermitteln der GAP besteht. Nicht zuletzt die aktuell debattierte Erweiterung der\r\nEuropäischen Union und die aktuellen geopolitischen Herausforderungen werden die Debatte um die\r\nAusgestaltung des MFR stark beeinflussen und den Druck auf eine anderweitige Verwendung der\r\nAgrargelder nochmals stark erhöhen.\r\nDeutschland hat als wirtschaftlich wichtiger Akteur, als bedeutsames Agrarland und als innovative\r\nKraft innerhalb der Europäischen Union in den kommenden Monaten die Möglichkeit, diesen\r\ndrohenden Entwicklungen durch eine progressive Weiterentwicklung der GAP auf nationaler Ebene\r\netwas entgegenzusetzen. Hierzu sind die folgenden Punkte innerhalb Konditionalität sowie zur\r\nWeiterentwicklung der Direktzahlungen von entscheidender Bedeutung:\r\n\r\n1. Zur Konditionalität:\r\nDie zeichnenden Verbände fordern die Bundesregierung und die Bundesländer auf, die\r\nAushöhlung der Konditionalität in der nationalen Ausgestaltung der GAP nicht weiter\r\nmitzugehen und die geltenden Vorgaben zur Fruchtfolge (GLÖZ 7) und zu den\r\nGewässerrandstreifen (GLÖZ 4) progressiv weiter zu entwickeln, anstatt sie zu schleifen.\r\nMindestabstände beim Anbau von Feldfrüchten sind notwendig, um z.B.\r\npflanzenschutzrechtliche Vorgaben des „integrierten Pflanzenschutzes“ zu erfüllen.\r\nFruchtwechsel sorgen für mehr Arten- und Bodenschutz in der Landwirtschaft und leisten\r\neinen Beitrag zur Risikostreuung und damit zur wirtschaftlichen Stabilität landwirtschaftlicher\r\nBetriebe. Dies wird mit zunehmenden Wetterextremen immer relevanter. Sie leisten\r\nüberdies auch einen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung attraktiver Kulturlandschaften und\r\nkönnen unter Berücksichtigung des Anbaus von Leguminosen auch zur Einsparung von\r\nDüngemitteln beitragen. Sie sind damit sowohl aus Sicht der Landwirtschaft wie auch des\r\nNatur-, Umwelt- und Klimaschutzes ein unverzichtbarer Baustein für eine zukunftsfeste\r\nLandwirtschaft und Agrarpolitik. Eine Rückkehr zur sogenannten Anbaudiversifizierung, wie\r\nsie auf Basis der aktuellen Beschlüsse der EU nun möglich wäre, ist daher sowohl aus Sicht\r\nder Landwirtschaft wie auch des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes weder sinnvoll noch gut\r\nzu begründen. Was es stattdessen braucht, ist eine ambitionierte Weiterentwicklung.\r\nGleiches gilt für die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ohne\r\nNot geplante Abschwächung der Grundanforderung zum Gewässerschutz (GLÖZ 4), welche\r\nvorsieht, die bisherige Vorgabe, in einem Abstand von 3 Metern zu Gewässern keine\r\nPflanzenschutz- und Düngemittel einzusetzen, für einige Gebiete auf zukünftig 1 Meter zu\r\nreduzieren.\r\nVereinfachung und Bürokratieabbau sind zurzeit ein allgegenwärtiges Thema. Dabei liegt die\r\nUrsache für viele bürokratische Lasten in der GAP maßgeblich an Ausnahmemöglichkeiten\r\ndie häufig auch den Zielen der GAP und der Konditionalität entgegenlaufen. Ein weiterer\r\nGrund findet sich zusätzlich in der Genehmigungspraxis der Nationalen GAP-Strategiepläne\r\ndurch die Europäische Kommission. Ein Beispiel: obwohl in den Grundanforderungen zur\r\nFruchtfolge auf EU-Ebene (GLÖZ 7) ursprünglich ein jährlicher Fruchtwechsel auf Ebene eines\r\nSchlages auf Ackerland vorgeschrieben war, hat die Europäische Kommission es im Zuge das\r\nGenehmigungsverfahrens in Deutschland zugelassen, dass diese Regelung nur auf Teilflächen\r\neines Betriebs umgesetzt werden musste. Zudem konnte der Fruchtwechsel, ebenfalls auf\r\nTeilflächen, auch durch den Anbau von Zwischenfrüchten erbracht werden. Gepaart mit\r\nweiteren Ausnahmen führte dieses Vorgehen von BMEL und Europäischer Kommission nicht\r\nnur zu einer Schwächung des Beitrages der GAP zu einer möglichst weiten Fruchtfolge,\r\nsondern trug auch dazu bei, dass die Umsetzung von GLÖZ 7 aktuell nur noch schwer\r\nnachvollzogen werden kann. Würde die ursprüngliche Vorgabe eines jährlichen\r\nFruchtwechsels der Hauptkultur auf Ackerland von den politisch Verantwortlichen mutig und\r\nkonsequent umgesetzt, würde dies nicht nur zu mehr Vielfalt auf dem Acker, der Einhaltung\r\npflanzenbaulicher Grundregeln und einer erhöhten ökologischen Wirksamkeit der GAP\r\nführen, sondern auch nennenswert zu deren Vereinfachung beitragen.\r\n\r\n2. Zur Weiterentwicklung der Direktzahlungen:\r\nFakt ist: Die EU hat das ökologische und soziale Ambitionsniveau der GAP mit ihrem\r\nBeschluss, die Grundanforderungen zu verwässern, massiv verringert. Die ökologischen und\r\nsozialen Probleme der Landwirtschaft sowie der Agrar- und Umweltpolitik werden mit dieser\r\nEntscheidung nicht gelöst, sondern weiter verschärft. Fakt ist auch: in ihren Empfehlungen\r\nzur Weiterentwicklung der GAP hat sich die Zukunftskommission Landwirtschaft bereits 2021\r\neindeutig dafür ausgesprochen, dass eine Absenkung der Grundanforderungen der GAP nur\r\nim Zusammenhang mit einer weiteren Qualifizierung der Direktzahlungen umgesetzt werden\r\ndarf. Eine Ausweitung des Angebotes der freiwilligen Leistungen der Bäuerinnen und Bauern\r\nim Bereich des Umwelt-, Klima- und Tierschutzes ist damit sowohl fachlich wie auch politisch\r\nmöglich und notwendig. Da BMEL zur Kompensation der zu Jahresbeginn beschlossenen\r\nAufweichung von GLÖZ 8 in 2024 bereits eine Anhebung des Budgets der Öko-Regelungen\r\nvon 5 Prozent vorgeschlagen hat, halten es die zeichnenden Verbände vor dem Hintergrund\r\nder nun noch weitreichenderen Aufweichung für notwendig, das Budget der Öko-\r\nRegelungen und AUKM kurzfristig um min. 10 Prozentpunkte anzuheben. Anders lässt sich\r\ndas geplante Ambitionsniveau der GAP keinesfalls sicherstellen. Mit den zusätzlichen Mitteln\r\nsind einerseits die bestehenden Öko-Regelungen einkommenswirksam auszugestalten,\r\nweitere Öko-Regelungen einzuführen und die AUKM zu stärken.\r\nNeben der längst überfälligen und vielfach angekündigten Einführung einer Öko-Regelung\r\nfür die bislang in der GAP stark benachteiligten Grünlandbetriebe mit Milchvieh und\r\nWeidehaltung, muss aufgrund der Aussetzung von GLÖZ 8 nun vor allem eine Förderung der\r\nBiodiversität im Ackerbau über die Öko-Regelungen stattfinden. Möglich ist dies neben der\r\nEinführung neuer Öko-Regelungen auch durch eine Ausweitung der Öko-Regelung 1a zur\r\nfreiwilligen Bereitstellung von Brachflächen sowie der Öko-Regelung 6 zum Verzicht auf\r\nchemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (z.B. auf Winterkulturen). Bzgl. Öko-Regelung 6\r\nist gleichwohl stets dafür Sorge zu tragen, dass die Biodiversitätsleistungen des ökologischen\r\nLandbaus in der Prämienhöhe entsprechend anerkannt werden, welche sich vor allem durch\r\neine mehrjährige Umsetzung des Verzichts auf Pflanzenschutzmittel auszeichnet. Nicht\r\nzuletzt kann durch eine endlich praxistaugliche Überarbeitung der Abstandregelungen von\r\nÖko-Regelung 3 zur Honorierung von Agroforststreifen ein konkreter Beitrag zu Erhöhung\r\ndes ökologischen Ambitionsniveaus der GAP geleistet werden.\r\nAuch bezüglich der Reinhaltung von Luft und Wasser sowie beim Klimaschutz hat die GAP\r\nstarken Nachholbedarf. Um diesem Punkt gerecht zu werden, und als ursachenbezogene\r\nAlternative zu der von Seiten des BMEL bereits vorgeschlagenen Öko-Regelung für die\r\nAusbringung von Gülle mit Schlitz- und Injektortechnik, sprechen sich die zeichnenden\r\nVerbände für die Einführung einer Öko-Regelung für besonders niedrige Stickstoff- und\r\nPhosphorsalden aus.\r\nDie zeichnenden Verbände weisen zudem darauf hin, dass die Agrarstruktur ein relevanter\r\nEinflussfaktor für die einzelbetriebliche Leistungsfähigkeit der Erbringung öffentlicher Güter\r\nist und eine kleinteilige Agrarstruktur nachweislich einen hohen Wert für die Biodiversität\r\nbesitzt. Zudem werden von den aktuellen Beschlüssen auf EU-Ebene wirtschaftlich\r\nvoraussichtlich erneut größere Betriebe mit wenigen Arbeitskräften profitieren. Die Notwendigkeit einer gezielteren Verteilung der Mittel der sogenannten Basisprämie nach tatsächlichem sozioökonomischem Bedarf z.B. durch eine Anhebung der Umverteilungsprämie oder Umsetzung einer Degression ist somit notwendiger denn je.\r\nÜber die genannten Punkte zur Vergabe von Fördermitteln hinaus, sprechen sich die Verbände\r\nbezüglich der bereits angesprochenen Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Gemeinsamen\r\nMarktordung (GMO) dafür aus, dass die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern\r\nnun schnellstmöglich von der Möglichkeit gebraucht macht, die Verhandlungsposition der\r\nBäuerinnen und Bauern gegenüber der Verarbeitung und dem Handel deutlich zu stärken. Möglich ist\r\ndies u.a. durch Umsetzung des Artikels 148 der GMO, welcher einen verbindlichen Abschluss von\r\nLieferverträgen inkl. Menge, Preis, Qualität und Dauer zwischen den Bäuerinnen und Bauern sowie\r\nder aufnehmenden Hand vorsieht"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. 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Zugleich wird deutlich, dass die Klimakrise auch in\r\nDeutschland bereits Wirklichkeit ist. In Zukunft ist weiter mit einer Häufung von Extremwetterereignissen zu rechnen, die in urbanen und ländlichen Räumen hohe Gefährdungen auslösen können. Eine konsequente Hochwasser- und Gewässerschutzpolitik sowie eine deutliche Stärkung von Klimaanpassung und natürlichem Klimaschutz müssen künftig umso mehr dazu beitragen, die Auswirkungen von Extremwetterereignissen abzumildern und neue Strategien im Umgang mit dem Wasser zu entwickeln.\r\nDer Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) haben sich bereits nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 mit konkreten Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen gewandt. Im Hinblick auf\r\ndie notwendige Umsetzung ist seitdem zu wenig passiert, um einen vorsorgenden Hochwasserschutz\r\nin der Fläche zu stärken. BDEW und DNR halten daher nachfolgende Maßnahmen für umso dringender erforderlich:\r\n\r\n1. Wasserrückhalt in der Fläche fördern\r\nEin nachhaltiger Wasserrückhalt (Retention) in der Landschaft ist entscheidend, um Abflussspitzen\r\nzu reduzieren und eine Versickerung in der Fläche zu fördern. Moore, Wälder und renaturierte\r\nHangflächen können den Wasserrückhalt in der Landschaft sowie das Wasserdargebot\r\nfür Dürreperioden deutlich verbessern. Durch einen veränderten Anbau und stärkere Wasserhaltung\r\nin der Fläche kann bei anhaltender Trockenheit ein Entwässern des Bodens verhindert\r\nund der Nährstoffeintrag ins Gewässer verringert werden. Zu diesem Zweck sind vorhandene\r\nDrainagen und Entwässerungsgräben zurückzubauen bzw. zu schließen, keine neuen\r\nDrainagen mehr zu genehmigen sowie Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden\r\nund eine Renaturierung von erosionsgefährdeten Flächen im Zufluss zu Bächen und Flüssen zu\r\nbeschleunigen.\r\n\r\n2. Den Flüssen mehr Raum geben\r\nNur ein Drittel der ehemaligen Überschwemmungsflächen können heute an Flüssen als Retentionsflächen bei Hochwasser geflutet werden. Dadurch hat sich die Abflussgeschwindigkeit\r\nbei vielen Flüssen beschleunigt, massive Hochwasserwellen sind die Folge. Um dies zu verhindern,\r\nmüssen die Flüsse wieder mit den Auenflächen verbunden und die Auen als natürliche\r\nRückhalteräume genutzt werden. Durch die Wiedervernetzung der Flüsse mit der Flussaue\r\nwird im Fall eines Hochwassers mit Überflutungen der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in\r\nnachfolgende Gewässer gesenkt. Daher ist es auch entscheidend, Vorgaben wie die Einhaltung\r\nvon Gewässerrandstreifen konsequent umzusetzen.\r\n\r\n3.\r\nNatürlichen Klimaschutz und Renaturierung stärken\r\nDas Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) bietet zentrale Voraussetzungen, um den natürlichen Hochwasserschutz durch Fördermaßnahmen in Auen, Mooren oder naturnahen Grünflächen in der Stadt bundesweit zu unterstützen. Daher darf das ANK im Bundeshaushalt nicht gekürzt werden, sondern muss langfristig und auskömmlich finanziell abgesichert wer-den. Darüber hinaus zeigt die Hochwasserkatastrophe, wie wichtig das auf EU-Ebene immer noch verhandelte Nature Restoration Law (NRL) ist. Denn eine gezielte Renaturierung etwa von besonders gefährdeten Hochwasserkulissen ist auch volkswirtschaftlich dringend geboten. Auch auf nationaler Ebene sind hierfür verbindliche Ziele für die Renaturierungspolitik festzule-gen sowie die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für Renaturierungsmaßnah-men deutlich zu verbessern.\r\n\r\n4.,Flächenversiegelung stoppen\r\nVersiegelte Böden können kein Niederschlagwasser aufnehmen. Gerade in urbanen Räumen sind viele Flächen versiegelt, was dazu führt, dass Wasser nicht im Boden versickern kann. Dies hat zunehmende Trockenheit und Hitze in den Städten zur Folge. Das Ziel der Bundesregie-rung, die Versiegelungsrate auf maximal 30 ha/Tag zu reduzieren, ist bis heute nicht erreicht und muss mit zusätzlichen Maßnahmen für einen Netto-Null-Flächenverbrauch unterlegt wer-den. Zudem muss das bestehende Neubauverbot in Überschwemmungsgebieten konsequent umgesetzt werden.\r\n\r\n5. Regenwassermanagement stärken („Schwammstadtkonzept“)\r\nEine nachhaltige Gewässerschutzpolitik muss die Möglichkeiten verbessern, Wasserressourcen vor Ort zu erneuern. Dies bedeutet, Versickerungsmöglichkeiten und eine Grundwasserneubil-dung zu ermöglichen sowie die Bildung von abflusswirksamem Niederschlag zu reduzieren. Notwendig ist ein interdisziplinärer Ansatz, der z.B. bauliche Maßnahmen mit dem Gewässer-schutz verbindet. Eine „Wasserhaltung“ vor Ort trägt im Klimawandel bei Hitzeperioden zur Kühlung von Städten und Regionen bei. Durch die Anlage von Flutrinnen, Retentionsräumen oder durch eine multifunktionale Flächennutzung können die Auswirkungen von Starkregener-eignissen im urbanen Raum zudem wesentlich abgemildert werden.\r\n\r\n6. Hochwasserrisiken durch Kartierung transparent machen\r\nDie jüngsten Ereignisse zeigen, dass eine Hochwasserrisikokartierung nach der EU-Hochwas-serrisikomanagement-Richtlinie auch an kleinen Gewässern erforderlich ist. Eine vollständige Umsetzung der 2007 verabschiedeten EU-Richtlinie sowie der vorzulegenden Hochwasserma-nagementpläne sind zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt dringend nötig. Maßnahmen zur Verbesserung des Versickerungs- und Wasserrückhaltevermögens von Böden wie auch die Festlegung von Überschwemmungsgebieten sind Teil der Hochwassermanagementpläne. Für die Hochwasseranalyse und -vorhersage sind ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen.\r\n\r\n7. Beschleunigter Austausch von Ölheizungen in von Hochwasser gefährdeten Gebieten\r\nAufgrund der hohen Risiken für Wasserwirtschaft und Umwelt sind Gefahrgüter und Schad-stoffquellen wie Ölheizungen in Hochwasserrisikogebieten beschleunigt auszutauschen. Die existierenden Förderprogramme sollten Anträgen aus betroffenen Gebieten höchste Priorität\r\neinräumen und dazu beitragen, dass Ölheizungen und Öltanks in von Hochwasser gefährdeten Gebieten möglichst flächendeckend ersetzt bzw. entfernt werden können.\r\n\r\n8. Erosionsschutz stärken\r\nDer Erosionsschutz ist nicht nur in Hanglagen besonders wichtig. Daher sind Maßnahmen zum Humusaufbau im Boden zu fördern sowie Ackerbau in überschwemmungsgefährdeten Gebie-ten und starke forstliche Eingriffe an Hanglagen auf ihre Erosionswirksamkeit zu überprüfen. Der Erhalt bestehender Wälder, insbesondere von naturnahen Laubwäldern, kann einen wich-tigen Beitrag zum Erosionsschutz leisten. In diesem Zusammenhang ist der jüngste Abbau von Mindeststandards in der EU-Agrarpolitik zum Grünlanderhalt und zum Bodenschutz als kontra-produktiv abzulehnen.\r\n\r\n9. Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie\r\nAngesichts der Hochwasserkatastrophe ist die Nationale Wasserstrategie der Bundesregierung beschleunigt umzusetzen und um konkrete Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu ergänzen. Hierzu gehört auch die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen zum Schutz vor Hoch-wasser sowie die Einrichtung von Regenwasseragenturen, um Länder und Kommunen bei der Umsetzung einer nachhaltigen Wasserstrategie zu unterstützen. Fördermittel zur Abwehr von Hochwassergefahren durch Regenwassermanagement, Entsiegelung und Kulturumbau in der Land- und Forstwirtschaft sind verstärkt erforderlich.\r\n\r\n10. Dialogprozess zum nationalen Hochwasserschutz starten\r\nBund und Länder sind gefordert, umgehend einen nationalen Hochwasserschutzdialog mit al-len Stakeholdern zu starten, um ein nach Dringlichkeit gestaffeltes Maßnahmenpaket auf den Weg zu bringen. Hierzu stehen BDEW und DNR mit ihrer Expertise als Partner zur Verfügung."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009999","regulatoryProjectTitle":"Ausschreibungsdesign der Offshore-Windenergieflächen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/24/b6/325629/Stellungnahme-Gutachten-SG2406100033.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verbändeappell von Deutschem Gewerkschaftsbund, Deutschem Naturschutzring,\r\nIG Metall und Deutscher Umwelthilfe: Offshore-Ausschreibungsdesign\r\nmuss Ausbau der Windenergie sichern und sozialökologisch\r\nvorantreiben \r\n \r\nSehr geehrter Herr Staatssekretär, \r\n \r\nder entschlossene Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein Schlüsselbereich\r\nfür die sozial und ökologisch nachhaltige Dekarbonisierung der deutschen Wirtscha\r\n昀琀. Die Bemühungen Ihres Hauses zur Beschleunigung des Offshore-Ausbaus\r\nbegleiten wir daher mit großem Wohlwollen. \r\n \r\nAus Sicht unserer Organisationen hat das derzeitige Ausschreibungsdesign der\r\nOffshore-Windenergieflächen aber erhebliche Schwächen. Die Fixierung auf\r\nden Höchstbietenden ohne ausreichend wirksame qualitative Kriterien bei der\r\nFlächenvergabe ist aus unserer Sicht kontraproduktiv. Stattdessen müssen für\r\ndie Flächenvergabe insbesondere qualitative Kriterien (sozial wie ökologisch)\r\ndie entscheidende Rolle spielen, auch um die Nachhaltigkeit und Resilienz des\r\nOffshore-Ausbaus zu stärken. \r\n \r\nBeiliegend senden wir Ihnen einen gemeinsamen Verbändeappell von Deutschem\r\nGewerkschaftsbund, Deutschem Naturschutzring, IG Metall und Deutscher\r\nUmwelthilfe und bitten Sie darum, sich politisch für wirksame qualitative\r\nKriterien bei der Vergabe der Offshore-Windenergieflächen einzusetzen. \r\n \r\nMit freundlichen Grüßen \r\n\r\n \r\n3. Juni 2024 \r\nKontaktpersonen: \r\n\r\nVerbändeappell: Offshore-Ausschreibungsdesign muss Ausbau der Windenergie\r\nsichern und sozial-ökologisch vorantreiben\r\n\r\nDie unterzeichnenden Organisationen fordern eine Reform des Ausschreibungsdesigns für Offshore-\r\nWindenergie. Das Preiskriterium darf nicht länger im Zentrum stehen, da hohe Flächenpreise\r\nzwangsläufig an die Lieferkette, Beschäftigte und Stromkund:innen weitergegeben werden.\r\nStattdessen müssen für die Flächenvergabe insbesondere qualitative Kriterien (sozial wie\r\nökologisch) die entscheidende Rolle bei der Vergabe einnehmen.\r\nDer entschlossene Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein Schlüsselbereich für die sozial und\r\nökologisch nachhaltige Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft. Im vergangenen Jahr sind jedoch\r\nerhebliche Schwachstellen in der Konzeption der Offshore-Ausschreibungen offenkundig geworden.\r\nDie Fixierung auf das höchstbietende Unternehmen ohne ausreichend wirksame qualitative Kriterien\r\nbei der Flächenvergabe für Offshore-Windenergie ist nach Auffassung der unterzeichnenden\r\nOrganisationen kontraproduktiv:\r\n•  2023 hatte der Bund einen Rekorderlös von rund 13,4 Mrd. EUR für die Vergabe von 8,8\r\nGigawatt (GW) Offshore-Windenergieflächen erzielt. Mit hohen Zuschlägen gehen hohe\r\nFinanzierungskosten einher, die durch die Projektentwickler refinanziert werden müssen. Dies\r\nführt zu einer unnötigen Verteuerung von Offshore-Windstrom; diese trägt auch zur Erhöhung\r\ndes Kostendrucks auf Zulieferer und Beschäftigte bei.\r\n•  Durch das Meistbietendenprinzip erhält nicht der kompetenteste, sondern der\r\nzahlungskräftigste Bieter den Zuschlag. Unternehmen mit langjähriger Offshore-Projekterfahrung\r\nund geringer Zahlkraft haben im Zweifel das Nachsehen. Neben der unlimitierten\r\nPreiskomponente führen die fehlenden bzw. zu schwach ausgestalteten qualitativen Kriterien\r\nzu einer Konzentration des Offshore-Ausbaus in den Händen weniger kapitalstarker Entwickler.\r\nDamit gefährdet das derzeitige Ausschreibungsdesign die ansässige Offshore-Industrie,\r\nArbeitsplätze und letztlich den Offshore-Ausbau als solchen.\r\n•  Das Meistbietendenprinzip ist blind für die soziale und ökologische Nachhaltigkeit, verringert\r\ndie Akteursvielfalt und vernachlässigt den potenziellen Beitrag zur europäischen Resilienz im\r\nKontext der Projektentwicklung. Im schlimmsten Fall werden durch die Bezuschlagung\r\nungeeigneter Investoren Nachhaltigkeit und Resilienz gefährdet.\r\n•  Zudem besteht die Gefahr, dass andere europäische Staaten das unlimitierte Preiskriterium mit\r\nHoffnung auf kurzfristige Einnahmen in die Staatskassen kopieren. Ausschreibungserlöse, die\r\nmittelbar durch die Stromkund:innen finanziert werden müssen, sind aber kein probates und\r\nnachhaltiges Instrument zum Stopfen von Haushaltslöchern.\r\n•  Im Jahr 2024 werden weitere Flächen mit acht GW Leistung für Offshore-Windenergie vergeben\r\n– damit droht sich die Entwicklung fortzusetzen.\r\nDa aktuell insgesamt zehn Prozent der Auktionsgelder in den Meeresschutz und die nachhaltige\r\nFischerei fließen sollen, muss diesen auch zukünftig eine gute finanzielle Ausstattung zugesichert\r\nwerden. Dazu kann die Preiskomponente zwar beibehalten, allerdings im Volumen abgeschwächt\r\nsein. Dafür sollte – wie es auch der Wind Power Action Plan der EU vorsieht – das Preiskriterium in\r\nDeutschland nach oben hin limitiert werden.\r\nQualitative Ausschreibungskriterien müssen erheblich gestärkt werden, um Zuschläge mit Blick auf\r\ndie Realisierungssicherheit und sozial-ökologische Nachhaltigkeit des Offshore-Windausbaus\r\nzielgenauer zu erteilen. Die unterzeichnenden Organisationen begrüßen, dass der europäische Net \r\nZero Industry Act eine höhere Gewichtung von Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien bei\r\nöffentlichen Ausschreibungen vorsieht. Sie fordern die Regierungskoalition auf, den Bereich\r\nOffshore-Windenergie als Vorreiter für sozial und ökologisch nachhaltige als auch resilienzfördernde\r\nAusschreibungen zu etablieren.\r\n2/3\r\nDie unterzeichnenden Organisationen fordern daher, die qualitativen Kriterien mit nachfolgenden\r\nsozialen Kriterien bei der Flächenvergabe der Offshore-Windenergie zu stärken:\r\n•  Gute Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette sollten als qualitatives\r\nKriterium aufgenommen werden. Die Arbeit im Offshore-Windbereich geht mit erheblichen\r\nkörperlichen und psychischen Belastungen einher. Auch um Fachkräfte für die Zukunftsbranche\r\nOffshore-Windenergie zu gewinnen, sind gute Arbeitsbedingungen essenziell. Den Zuschlag darf\r\ndaher nur erhalten, wer sich zu guten Arbeitsbedingungen (neben fairen Löhnen insbesondere\r\nauch die individuelle Gestaltbarkeit von Arbeitszeiten und eine klare Beschäftigungsperspektive\r\ndurch mehr unbefristete Arbeitsverträge) verpflichtet. Dies wird insbesondere durch\r\nTarifbindung und Mitbestimmung sichergestellt. Zusätzlich müssen der Arbeits- und\r\nGesundheitsschutz berücksichtigt sowie die Offshore-Rettungskette sichergestellt werden.\r\n•  Resiliente Entwicklung europäischer Transformationsindustrien: Das Ausschreibungsdesign\r\nsollte Resilienzkriterien enthalten, um sicherzustellen, dass die europäische Produktion von\r\nTransformationstechnologien entlang der gesamten Wertschöpfungsketten gestärkt wird. Nicht\r\nzuletzt, um die europäische Souveränität der Energieversorgung zu sichern, müssen die\r\nheimischen Produktionskapazitäten ausgebaut werden. Für die sozial-ökologische\r\nTransformation ist die Windindustrie eine Schlüsselbranche: Hier liegen erhebliche industrielle\r\nWertschöpfungs- und Beschäftigungspotentiale der Zukunft mit zentralen\r\ngesamtwirtschaftlichen Impulsen. Gleichzeitig sieht sich die Branche einem starken\r\nVerlagerungsdruck ausgesetzt; die Wertschöpfungstiefe in Deutschland ist rückläufig. Mittels\r\nResilienzkriterien können – von der Rohstoffbeschaffung, über Herstellung, Transport und\r\nMontage bis zur Demontage und Kreislaufführung – attraktive Arbeitsplätze vor Ort entwickelt\r\nund eine gerechte Transformation für Mensch und Umwelt garantiert werden.\r\n•  Nachhaltige Aus- und Weiterbildung: Die Fachkräftebedarfe der Windbranche steigen an. Auch\r\num eine nachhaltige Beschäftigungsentwicklung sicherzustellen, sollten sich Projektentwickler zu\r\nguter Aus- und Weiterbildung verpflichten müssen. Dieses Kriterium kann sich am\r\nAusbildungsplatz-Ausschreibungskriterium für zentral voruntersuchte Flächen orientieren, es\r\nmuss jedoch wirksamer ausgestaltet werden.\r\nAuch die ökologischen Kriterien müssen erweitert werden und für alle Ausschreibungen gelten. Als\r\nunterzeichnende Organisationen fordern wir, folgende qualitative Kriterien aufzunehmen:\r\n•  Zirkularität-Kriterium: Neben der effizienteren Nutzung von Ressourcen, müssen auch\r\nkonsistente Nachhaltigkeitsprinzipien stärker Berücksichtigung finden. Die Herstellung von\r\nWindenergieanlagen muss mittelfristig in die Kreislaufwirtschaft überführt werden: Metall- und\r\nMaschinenteile sind heute schon recyclebar und auch bei Rotorblättern gibt es gute Fortschritte.\r\nEin Kriterium dazu, wie es bereits bei der Novelle des Windenergie-auf-See Gesetzes 2022\r\ndiskutiert wurde, sollte europaweit in die Ausschreibung aufgenommen werden.\r\n•  Umweltverträglicher Service-Schienenverkehr: Für Arbeiten an der Offshore-Windenergie gibt es\r\nErrichter- und Serviceschiene – beide müssen mittelfristig dekarbonisiert werden. Da es im\r\nVerhältnis mehr Serviceschiene gibt, sollte die Dekarbonisierung bei diesen beginnen. Dafür\r\nsollten die Entwickler ein Konzept mit einem möglichst hohen Anteil am klimaneutralen\r\nSchiffsverkehr für die Wartung und Reparatur von Offshore-Parks vorlegen, wodurch\r\nKlimafreundlichkeit in der Schiffsbauindustrie und im Betrieb der Windparks angereizt würde.\r\n•  Nature Inclusive Design (NID): Mittels NID ist es möglich, natürliche, maritime Lebensgrundlagen\r\nvieler Arten gezielt zu verbessern und so den Druck von gefährdeter, endemischer Flora und\r\nFauna zu nehmen – wie einem „Fischhotel“ am Mast. Dafür sollte ein NID-Kriterium eingeführt\r\nwerden, um den Wettbewerb um natur-integrative Konzepte bei Offshore-Windparks\r\nvoranzubringen, die wissenschaftsbasiert von Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der\r\nUnternehmen entwickelt und von einer unabhängigen Expert:innen-Kommission überprüft und\r\nbewertet werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010003","regulatoryProjectTitle":"Europäische Industriestrategie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/01/77/351585/Stellungnahme-Gutachten-SG2409100001.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nLangfristige Wettbewerbsfähigkeit, Planbarkeit\r\nund soziale Abfederung: Wege zur Klima-\r\nneutralität der europäischen Industrie\r\n1 20 % der europäischen Treibhausgasemissionen entsprachen im Jahr 2022 rund 684 kt CO2-eq; European Environmental\r\nAgency, Greenhouse gases data viewer (April 2024): EEA greenhouse gases — data viewer — European Environment Agency\r\n(europa.eu)\r\n2 Material Economics (2018): „The Circular Economy a Powerful Force for Climate Mitigation“.\r\nForderungspapier zur europäischen Industriepolitik\r\nDie Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, spätestens bis zum Jahr 2050 die weltweit erste klimaneutrale\r\nStaatengemeinschaft zu werden. Die europäische Industrie ist für das Erreichen dieses Ziels ein\r\nentscheidender Hebel, sie trägt bislang jedoch noch nicht genug zu der nötigen Emissionsreduktion bei. Im\r\nJahr 2022 lag ihr Emissionsausstoß bei rund 20 Prozent der europäischen Treibhausgasemissionen.1 Zwar\r\nkonnten in den letzten Jahren zeitweise Emissionsreduktionen der Industrie beobachtet werden, diese sind\r\njedoch überwiegend auf Produktionseinbußen durch konjunkturelle Entwicklungen wie die Corona-Pandemie\r\noder die Energiepreiskrise zurückzuführen und sind weitestgehend nicht strukturell bedingt. Die Anreize für\r\ndie Emissionsreduktion industrieller Prozesse, insbesondere in energieintensiven Industrien, sind noch nicht\r\nausreichend und es fehlt an der nötigen Planungs- und Investitionssicherheit. Dennoch bekennt sich die\r\neuropäische Industrie zum Ziel der Klimaneutralität 2050 und begibt sich allmählich auf den Weg dorthin.\r\nDamit die Geschwindigkeit der Transformation mit den gesetzlichen Zielen übereinstimmt, braucht die europäische\r\nIndustrie einen klaren Rechtsrahmen für eine Dekarbonisierung, die in Einklang mit den planetaren\r\nGrenzen und dem Anspruch an hohe soziale Standards steht. Dieses Vorhaben bietet enorme Chancen, die\r\nWertschöpfung und den Lebensstandard in Europa zu erhalten und einen internationalen Beitrag zu einer\r\ndemokratischen und sozial gerechten Transformation zu leisten.\r\nAls deutsche Umweltschutzorganisationen fordern wir die Entwicklung einer europäischen Industriestrategie\r\nals Teil des European Green Deals mit folgenden Kernpunkten:\r\n1. Ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft im Zentrum einer europäischen Industriestrategie\r\nFür die Dekarbonisierung des Industriesektors findet eine auf Vermeidung und Wiederverwendung ausgerichtete\r\nschadstofffreie Kreislaufwirtschaft als wesentlicher Ansatz bisher wenig Beachtung. Zentrale Hebel\r\nwie die Verringerung des Ressourcenverbrauchs, insbesondere durch die Kreislaufführung von Produkten in\r\nressourcen- und energiesparsamen Systemen sowie die Verbesserung der Materialeffizienz und -nutzung,\r\nwurden bisher vernachlässigt. Ähnlich ist es mit der Verringerung der chemischen Komplexität und\r\nSchadstofffreiheit, sodass Materialien in unterschiedlichen Kontexten wiederverwertet werden können.\r\nNeben einem erheblichen Emissionsreduktionspotential2 bieten diese Kreislaufwirtschaftsstrategien\r\n2\r\nzusätzliche Vorteile: Sie sorgen für Kosteneinsparungen durch einen reduzierten Verbrauch von Rohstoffen\r\nund Energie3, tragen zu widerstandsfähigeren Lieferketten bei, bieten sozial gerechte Lösungen durch\r\narbeits- und wertschöpfungsintensive Ansätze und schaffen regionale Arbeitsplätze. In Zeiten zunehmender\r\ngeopolitischer Spannungen – auch im Wettbewerb um Ressourcen – leistet das zirkuläre Wirtschaften einen\r\nwichtigen Beitrag zur Resilienz in Europa. Eine europäische Industriestrategie sollte daher den Rahmen für\r\neinen systematischen, organisierten und sozial gerechten Wandel setzen, der eine ressourcenschonende\r\nProduktions- und Lebensweise gesamtgesellschaftlich ermöglicht und gesellschaftliche Bedürfnisse mit\r\neinem minimalen Material- und Energieeinsatz erfüllt.\r\nDafür braucht es:\r\n\r\n Ein europäisches Ressourcenschutzgesetz: Europa braucht ein EU-weites Ressourcenschutzgesetz\r\nmit verbindlichen quantitativen Reduktionszielen nach dem Vorbild des EU-Klimaschutzgesetzes.\r\nFür die Schaffung einer echten Kreislaufwirtschaft ist es entscheidend, transformationsfördernde und\r\neffektive Instrumente wie Umweltsteuern, Ordnungsrecht und Subventionsabbau einzusetzen. Ressourcenschutzziele,\r\nbeispielsweise zur Reduktion des absoluten Rohstoffkonsums, führen zur Priorisierung\r\nsolcher Instrumente. Ein Ressourcenschutzgesetz sollte neben den verbindlichen Zielen auch Reduktionspfade\r\nsowie Regeln für die Überwachung, Überprüfung und Berichterstattung (sog. MRV-Ansatz)\r\nder Ziele festlegen.\r\n\r\n Die konsequente Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsgrundsätze: Wird Kreislaufwirtschaft im Kontext\r\nder Industrietransformation betrachtet, so beschränkt sich dies meist auf Recycling oder Abfallverbrennung.\r\nDie energie- und ressourcenschonenderen Strategien sind jedoch Vermeidung, Reduzierung und\r\nWiederverwendung von Materialien und Produkten. Dafür ist die konsequente Umsetzung der EUAbfallhierarchie\r\nvon entscheidender Bedeutung. Vermeidung und Wiederverwendung zur Minimierung\r\nvon Ressourcenverbrauch und Abfällen müssen oberste Priorität haben. Hierfür sind klare Ressourcenschutz-,\r\nAbfallvermeidungs- und Wiederverwendungsziele, auch im gewerblichen und industriellen\r\nBereich, erforderlich. Weiterhin ist eine schnelle Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (WFD)\r\nnötig, um mit strengeren Vorgaben irreführende Quotenberechnungen zu verhindern.\r\n\r\n Eine nachhaltige Produktpolitik: Produkte und Materialien müssen so konzipiert werden, dass sie\r\nsowohl in ihrer Produktion, in ihrer Nutzung und der Entsorgung umweltfreundlich, schadstofffrei,\r\nhaltbar, reparierbar und recyclingfähig sind. Mit der Ökodesign-Verordnung (ESPR) hat die EU hierfür\r\nden Grundbaustein gelegt. Jetzt müssen die Anforderungen für alle Produktgruppen über delegierte\r\nRechtsakte ausformuliert und schnellstmöglich umgesetzt werden. Neben dem EU-Batteriepass\r\nmüssen auch andere Produktarten mit digitalen Produktpässen verpflichtend ausgestatten werden,\r\num Umweltauswirkungen entlang des Produktlebenszyklus’ sichtbar zu machen. Ergänzend muss\r\nder Ansatz der Wiederverwendung durch ressourcenschonende Dienstleistungen, wie das Recht auf\r\nkostengünstige, herstellerunabhängige und qualitativ hochwertige Strukturen für Reparatur, Leihen und\r\nSecond-Hand auf den industriellen Maßstab gehoben werden.\r\n2. Ein Finanzierungsmodell für die Industrietransformation\r\nDer Wandel zur Klimaneutralität muss als Chance begriffen werden – auch im wirtschaftlichen Sinne – und\r\nals solche finanziert werden. Die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität Europas als Industriestandort\r\nabzusichern, gelingt nur mit einer nachhaltigen und soliden Klima- und Transformationsförderung.\r\nDadurch wird einerseits die Sicherheit für dringend notwenige Investitionsentscheidungen geschaffen und\r\nder Industrie ermöglicht, sich planbar an den langfristigen Klimazielen auszurichten. Andererseits wird ein\r\ngerechtes Wettbewerbsumfeld für diejenigen Unternehmen geschaffen, welche bereits den Weg der Klimaneutralität\r\neingeschlagen haben und durch die Beibehaltung umweltschädlicher Subventionen starken\r\n3 Agora Industrie und Systemiq (2023): „Resilienter Klimaschutz durch eine zirkuläre Wirtschaft. Perspektiven und Potentiale\r\nfür energieintensive Grundstoffindustrien”\r\n3\r\nWettbewerbsnachteilen unterliegen. Hierbei ist es die gemeinsame Aufgabe der Industrie sowie öffentlicher\r\nund privater Finanzen, die Weichen für wirtschaftliche und risikoarme Investitionen zu stellen.\r\nDafür braucht es:\r\nÆ Eine konsequente Umsetzung des Europäischen Emissionshandels (Emissions Trading System, ETS):\r\nDas derzeitige CO2-Preisniveau des ETS reicht nicht aus, um die Dekarbonisierung voranzutreiben und\r\nIndustrieinvestitionen zu beschleunigen. Bisher hat der ETS als europäisches Leitinstrument zur Reduktion\r\nder CO2-Emissionen nicht seine Wirkung entfaltet. Für ein wirksames Preissignal muss das Verursacherprinzip\r\nkonsequent angewandt werden, indem die Zuteilung kostenloser Zertifikate abgeschafft\r\nund der Übergang zu einer vollständigen Versteigerung von Zertifikaten vollzogen wird. Im Rahmen der\r\nÜberprüfung des EU-Grenzausgleichs (CBAM) sollte die Europäische Kommission einen Vorschlag zum\r\nschnelleren Auslaufen der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten vorlegen. Durch die Verschärfung\r\nvon Berichtspflichten für Mitgliedstaaten müssen Rechenschaftspflichten und die Transparenz über\r\ndie Verwendung der ETS-Einnahmen in Klimaschutzmaßnahmen sichergestellt werden.\r\n\r\n Die Schaffung grüner Leitmärkte: Um die Nachfrage nach emissionsarmen und zirkulären Produkten zu\r\nfördern sind grüne Leitmärkte erforderlich. Die öffentliche Beschaffung hat diesbezüglich eine Vorreiterrolle,\r\ndie aktuell nicht ausgefüllt wird. Dabei kann das Einkaufsvolumen der öffentlichen Hand mit rund 14\r\nProzent des europäischen Bruttoinlandsprodukts4 richtungsweisend für eine zirkuläre und grüne Wirtschaft\r\nsein, sofern das Kriterium einer ohne Berücksichtigung der sozialen Kosten kalkulierten Wirtschaftlichkeit\r\nnicht mehr überwiegt. Die Schaffung grüner Leitmärkte ermöglicht eine starke Signalwirkung\r\nsowie Planungssicherheit für Unternehmen und setzt damit einen Anreiz für den Ausbau strategischer\r\nklimafreundlicher Technologien und Kreislaufwirtschaftsstrategien. Die Lern- und Skaleneffekte der Unternehmen\r\ndurch die vermehrten Aufträge haben außerdem das Potenzial, die Kosten für zirkuläre und grüne\r\nLösungen zu senken. Rechtliche Grundlagen zur Umsetzung der Grünen Öffentlichen Beschaffung (GPP)\r\nsind auf europäischer Ebene geschaffen worden, etwa in der Ökodesign-Verordnung (ESPR) oder der Bauprodukteverordnung\r\n(CPR). Für die private Nachfrage eignen sich Zertifikate mit Mindestanforderungen\r\nund Treibhausgasgrenzwerten, Recyclingquoten oder eine Klima- und Ressourcenabgabe.\r\n\r\n Europäische Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfDs): Inspiriert vom deutschen\r\nModell der Klimaschutzverträge sind europaweite CCfDs erforderlich, um die Mehrkosten einer\r\nklimafreundlichen Produktion über einen definierten Zeitraum zu kompensieren, bis diese wirtschaftlich\r\nrentabel wird. Dies würde Unternehmen gegen einige Transitionsrisiken absichern, beispielsweise\r\ngegen eine unsichere Entwicklung zukünftiger Inputpreise oder politischer Entscheidungen, und ihnen\r\nlangfristige Vorhersehbarkeit und Sicherheit bei Investitionen ermöglichen. Dabei sollten CCfDs nur an\r\nsolche Technologien vergeben werden, welche transformativ wirken und den Weg aus der fossilen Abhängigkeit\r\nEuropas ebnen. Eine Finanzierung von europäischen Klimaschutzverträgen sollte durch eine\r\nAufstockung des Just Transition Funds und europäischen Eigenmitteln geschehen. Ein solidarischer\r\nAusgleichsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten muss verhindern, dass sich nur die wirtschaftlich\r\nstärkeren Staaten die Transformation leisten können.\r\n\r\n Die Integration des europäischen Strommarktes: Einer der zentralen Hebel für die Dekarbonisierung\r\nder Industrie ist die Elektrifizierung von Prozessen. Dafür ist eine ausreichende und sichere Stromversorgung\r\nzu wettbewerbsfähigen Preisen entscheidend. Die EU sollte dafür die Integration des europäischen\r\nStrommarktes vorantreiben und den Mitgliedsländern den notwendigen Spielraum für die gezielte\r\nGestaltung von Strompreisen zur Förderung von Elektrifizierung ermöglichen.\r\n\r\n Die Mobilisierung privater Investitionen: Öffentliche Finanzen allein können die Finanzierung der sozialökologischen\r\nTransformation nicht stemmen, nötig sind massive private Investitionen. Dass private\r\nInvestitionen in Erdgas und Atomenergie im Rahmen der EU-Taxonomie als „nachhaltig“ eingestuft\r\n4 European Court of Auditors (2023): “Special report on public procurement in the EU”\r\n4\r\nwerden, wirkt einer zukunftsfähigen und fossil-freien Wirtschaft entgegen. Stattdessen müssen private\r\nFinanzen in dezidiert grüne und transformative Vorhaben fließen. Gelingen kann dies durch die konsequente\r\nUmsetzung und Weiterentwicklung der europäischen Regulierungsvorhaben wie der Richtlinie\r\nfür die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)\r\nund den auf Finanzinstitutionen abgestellten Regulierungen wie der Eigenkapitalrichtlinie (CRD), der\r\nRichtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID), der Solvabilität, der Offenlegungsverordnung\r\n(SFDR) und der Taxonomieverordnung.\r\n3. Die Förderung von Unternehmenstransformation und klimafreundlicher Beschäftigung\r\nUm den Weg zu einer klimaneutralen Industrie erfolgreich zu gestalten, müssen die Förderungen und Maßnahmen\r\nvon Unternehmen langfristig wirken und mit dem Ziel der Klimaneutralität in Einklang sein. Transparenz\r\nbei den Prozessen und Vorhaben im Klimaschutz ist entscheidend, damit die erzielten Fortschritte nachvollziehbar\r\nsind und Investitionen in Technologien und Geschäftsmodelle ihre volle Wirkung entfalten können. So\r\nwerden die Klimavorteile im gesamten Unternehmen und entlang der Wertschöpfungskette maximiert.\r\nDie Transformation bietet zudem die Chance, die Beschäftigten aktiv einzubeziehen und zu unterstützen.\r\nDurch rechtzeitige und umfassende Weiterbildung können neue, zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen\r\nwerden, die den Anforderungen einer klimaneutralen Produktion gerecht werden. Dies sichert nicht nur die\r\nBeschäftigungsfähigkeit, sondern stärkt auch die Innovationskraft der Unternehmen. Ein erfolgreicher Transformationsprozess\r\nerfordert gut ausgebildete Fachkräfte, die mit den neuen Anforderungen vertraut sind.\r\nDaher ist es wichtig, die Belegschaft frühzeitig auf die bevorstehenden Veränderungen vorzubereiten und\r\nwährend des gesamten Prozesses sozial abzusichern. Vielerorts sind Belegschaften auch die treibenden\r\nKräfte der Transformation. Dieses Potential gilt es durch Mitbestimmung und einen hohen Grad an Tarifbindung\r\nbestmöglich zu heben.\r\nDafür braucht es:\r\n\r\n Die konsequente Umsetzung verbindlicher Transitionspläne: Mit der Einführung der Richtlinie für die\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)\r\nwerden Unternehmen verpflichtet, verbindliche und überprüfbare Transitionspläne mit wissenschaftlich\r\nfundierten Klima- und Umweltzielen zu entwickeln. Diese müssen nun konsequent umgesetzt und\r\nkontrolliert werden. Die zeitnahe Erstellung solcher Transitionspläne sollte unter Beteiligung der Sozialpartner\r\nerfolgen, zu einer Voraussetzung für jegliche öffentliche Finanzierung gemacht werden sowie für\r\nprivate Finanzierung möglichst handlungsleitend sein.\r\nÆ Arbeitsplätze und Weiterbildungen, die auf Klimaschutz einzahlen: Die Industrietransformation kann\r\nein Motor für neue klimafreundliche Arbeitsplätze werden. Dafür sollte die Europäische Kommission\r\nZiele und Empfehlungen für klimafreundliche Qualifizierungen und Beschäftigungen festlegen. Um diese\r\nZiele zu erreichen, müssen Aus- und Fortbildung an Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet sowie\r\nFördergelder an eine Ausbildungsquote geknüpft werden. Um die sozialen Auswirkungen von Jobwechseln\r\nabzumildern, sollten neben sanktionsfreien Sozialleistungen umfangreiche Fort- und Umschulungsangebote\r\ngemacht werden.\r\n\r\nKontakt und Rückfragen\r\nDeutscher Naturschutzring\r\nChristina Stoldt, Referentin für deutsche und europäische Industriepolitik, Telefon: +49 (0) 306781 775 94,\r\nE-Mail: christina.stoldt@dnr.de\r\n\r\nDeutscher Naturschutzring (DNR) e.V., Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen,\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin, E-Mail: info@dnr.de, Telefon: 030 - 678 1775 70, www.dnr.de\r\nStand: Juli 2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010807","regulatoryProjectTitle":"Novellierung des Bundeswaldgesetz (BWaldG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/18/17/351587/Stellungnahme-Gutachten-SG2409100002.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de\r\nBundesminister für Ernährung und Landwirtschaft\r\nHerrn Cem Özdemir\r\nWilhelmstraße 54\r\n10117 Berlin\r\nBerlin, 08.07.2024\r\nOffener Brief: Eine rasche Novelle des Bundeswaldgesetzes ist überfällig!\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\nwie Sie selbst festgestellt haben, ist das Bundeswaldgesetz fast 50 Jahre alt und kennt weder die Klimaund\r\nBiodiversitätskrise noch die anstehenden Herausforderungen für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung\r\nunserer Wälder. Nur gesunde Wälder können jedoch die vielfältigen Leistungen erbringen, auf die\r\nwir als Gesellschaft so dringend angewiesen sind. Dies gilt für die Erholung und den Tourismus genauso\r\nwie für eine umwelt- und standortgerechte Bewirtschaftung der Wälder.\r\nVor diesem Hintergrund bitten wir Sie, möglichst zeitnah einen Gesetzentwurf für ein neues Bundeswaldgesetz\r\nvorzulegen. Wir benötigen jetzt ein zukunftsfähiges Gesetz, das den Erhalt und die Stabilisierung\r\nunserer Wälder in den Mittelpunkt stellt und dabei die verschiedenen Waldfunktionen angemessen berücksichtigt.\r\nGerne unterstützen wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bei Ihren Bemühungen zur Novellierung\r\ndes Bundeswaldgesetzes.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nProf. Dr. Kai Niebert Christian Tänzler Tilman Sobek Wolfgang Arnoldt\r\nPräsident Mitglied des Bundesvorstands 1. Vorstand Vizepräsident\r\nDNR ADFC Mountainbike Forum DAV\r\nDr. Hans-Ulrich Rauchfuß Ursula Heinen-Esser Bianka Gehlert\r\nPräsident Präsidentin Präsidentin\r\nDeutscher Wanderverband SDW VFD"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010807","regulatoryProjectTitle":"Novellierung des Bundeswaldgesetz (BWaldG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7f/44/392261/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180052.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der Deutsche Naturschutzring bedauert es sehr, dass die dringend notwen-dige Novelle des Bundeswaldgesetzes in der aktuellen Legislaturperiode weder zeitlich noch inhaltlich zufriedenstellend zum Abschluss gebracht werden konnte.\r\nNach dem letzten Waldzustandsbericht von 2023 unterstreicht die aktuelle Bundeswaldinventur erneut den besorgniserregenden Zustand unserer Wälder. Hinzu kommen neueste wissenschaftliche Analysen1, nach denen wir aktuell auf eine globale Erderwärmung von etwa 2,7 Grad (im Vergleich zum vorindustriellen Niveau) bis zum Jahr 2100 steuern. Ein Bericht der Eu-ropäischen Umweltagentur aus dem Frühjahr 2024 unterstreicht zudem, dass Europa der sich am schnellsten aufheizende Kontinent ist2.\r\nDie Herausforderungen sind daher gewaltig, unsere bereits stark ge-schwächten Wälder und ihre vielfältigen Leistungen für Umwelt und Gesell-schaft zukünftig zu erhalten. Das bisherige Bundeswaldgesetz stammt aus dem Jahr 1975 und kennt weder die Klima- noch die Biodiversitätskrise. Hinzu kommt die rechtskräftige Verurteilung der Bundesregierung wegen unzureichender Klimaschutzmaßnahmen im Landnutzungssektor (LULUCF). Der Handlungsbedarf ist daher sehr groß und eine Neuausrichtung des Ge-setzes überfällig.\r\nDer vorliegende Referentenentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes ist aus Sicht des DNR jedoch nicht ausreichend geeignet, um den anstehen-den Herausforderungen gerecht zu werden.\r\nWir sehen es daher als dringende Aufgabe für eine neue Bundesregierung an, in der nächsten Legislaturperiode einen nachgebesserten und deutlich konkretisierten Referentenentwurf für ein zukunftsfähiges Bundeswaldgesetz zu erarbeiten.\r\nDer neue Gesetzentwurf sollte hierbei folgenden Anforderungen Rechnung tragen:\r\n• Fokus auf den Erhalt und die Stärkung der Wälder und ihrer vielfältigen Ökosystemleistungen in der Klimakrise.\r\n• Kohärenz mit der Umsetzung von internationalen, europäischen und nationalen Verpflichtungen wie dem globalen Weltnaturabkommen von Kunming-Montreal, der europäischen Biodiversitätsstrategie, der EU-Wieder-herstellungsverordnung, der LULUCF-Verordnung, der nationalen Biodiver-sitätsstrategie und dem nationalen Klimaschutzgesetz.\r\n• Etablierung von sanktionsbewehrten rechtlichen ökologischen Mindest-standards der Waldbewirtschaftung für alle Waldbesitzarten. Hierzu zählen Vorgaben zu Totholz, Habitatbäumen, Waldrändern, dem maximalen Holz-einschlag, Rückegassenabständen und dem Mindestanteil an standort-gerechten heimischen Baumarten.\r\n• Ausschluss von Kahlschlägen und übermäßigen Auflichtungen des Kronen-dachs.\r\n• Stärkung der Vorbildfunktion öffentlicher Wälder mit besonderen Anforder-ungen an die Waldbewirtschaftung und für die natürliche Waldentwicklung.\r\n• Ausschluss der Neubegründung von Nadelreinbeständen (außer natürliche Vorkommensgebiete) und Stärkung des Waldumbaus hin zu naturnahen Laubmischwäldern.\r\n• Vorgaben zur Erreichung von habitatangepassten Wilddichten und für verbindliche revierweise Verbissgutachten.\r\n• Bundesweit einheitliche Regelung für die Beibehaltung des Betretungsrechts zum Zwecke der Erholung. Alle Sport- und Bewegungsformen ohne betriebserlaubnispflichtigen Motorantrieb am Boden sollten vom Betretungsrecht erfasst werden, wenn sie auf natur- und gemeinverträgliche Weise ausgeübt werden. Es muss ein entgeltfreies Wegerecht für alle gelten.\r\n• Stärkere Ausrichtung der Förderung auf die Honorierung der vielfältigen Ökosystemleistungen, der Unterstützung von besonders naturnahen Bewirtschaftungsformen und Beiträgen zur natürlichen Waldentwicklung (für Privat- und Kommunalwaldbesitzende).\r\nWeitere Vorschläge zur Ausgestaltung eines neuen Bundeswaldgesetzes finden sich im Gesetzentwurf der Natur- und Umweltverbände NABU, DNR, DUH und WWF 3 sowie in den Stellungnahmen unserer Mitgliedsverbände. Wir weisen auch auf unsere Resolution zum Schutz von Naturwegen4 hin."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011163","regulatoryProjectTitle":"Hochlauf von Tiefengeothermie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/36/39/392263/Stellungnahme-Gutachten-SG2411140006.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nPositionen und Forderungen von BUND, DNR, Deutscher Umwelthilfe und WWF Deutschland\r\n\r\nTiefengeothermie - für Wärmenetze interessant\r\n\r\nFür eine klimafreundliche Wärmeversorgung sind neben klimafreundlichen Gebäudeheizungen auch dekarbonisierte Wärmenetze (Fernwärme sowie Nahwärme) essenziell. Als Wärmequelle für diese Netze bietet in einigen Regionen Deutschlands die hydrothermale Tiefengeothermie ein großes technisches Potenzial. Die Förderung von warmem bis heißem Wasser aus großer Tiefe (> 400 m) ist eine bekannte und verlässliche Form der Wärmeversorgung, die zukünftig noch ausgeweitet werden kann. Mit der Verpflichtung für alle Kommunen, Pläne für die zukünftige Wärmeversorgung aufzustellen, steigt das Interesse an dieser Technologie, denn sie kann einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung leisten.\r\nDie Nutzung der Tiefengeothermie ist immer auch mit Eingriffen in die Natur verbunden. Durch die notwendigen Bohrungen können Grundwasserschichten miteinander verbunden und Wässer unterschiedlicher Qualität in Kontakt kommen. Auch Schadstoffe können so eingetragen werden. In Regionen mit tektonischer Aktivität können kleinere Erschütterungen auftreten. Ebenso können die Bohrungen potenziell Auswirkungen auch auf die Ökosysteme in den oberen Grundwasserschichten haben. Durch eine gute Planung und sachgemäße Durchführung der Arbeiten können solche Risiken minimiert werden. Umso wichtiger ist es, durch rechtssichere Planungs- und Genehmigungsverfahren entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen und insbesondere die Versorgung mit sauberem Wasser sicherzustellen.\r\nDas Potenzial ist groß\r\nLaut einer aktuellen Studie des Fraunhofer Instituts für Energieinfrastrukturen und Geothermie sowie des Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches Geoforschungszentrum (GFZ)(1) könnten hydrothermale Lagerstätten in Deutschland bis zu einem Viertel (etwa 300 TWh/a) des heutigen Wärmebedarfs decken. 100 TWh/a könnten bereits 2030 genutzt werden.\r\n(1) Erfolgreiche Wärmewende gestalten - Fraunhofer IEG - https://www.ieg.fraunhofer.de/de/presse/pressemitteilungen/2022/erfolgreiche-waermewende-gestalten.html\r\nStand: November 2024 ∙ Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V. ∙ Kontakt: alexander.kraess@dnr.de 2\r\nTrotz des großen Potenzials werden derzeit jährlich bundesweit lediglich 1,6 TWh Tiefengeothermie genutzt.(2) Der Fokus lag lange auf der Stromerzeugung. Aktuell rückt die Technologie nun für die Wärmeversorgung in den Blick, da alternative, klimafreundliche Quellen für die Wärmenetze gesucht werden. Die Tiefengeothermie ist dabei eine ganzjährig konstante und verhältnismäßig preisstabile Wärmequelle, da nach den (hohen) Investitionen in Erschließung und Bau kaum Gestehungskosten anfallen. Dennoch liegt das Ziel der Bundesregierung bis 2030 bei lediglich bei jährlichen 10 TWh Tiefengeothermie.\r\nAls Umweltverbände befürworten wir die hydrothermale Tiefengeothermie unter Beachtung weiterhin hoher Umweltstandards und fordern von der Bundesregierung ein höheres Ausbauziel sowie ein Maßnahmenpaket, das Geothermie-Projekte erleichtert. Insbesondere müssen die ökologischen Risiken bei Erschließung und Nutzung minimiert und die finanzielle Absicherung der Projekte gewährleistet werden.\r\n12 Punkte-Plan für den nachhaltigen Ausbau von Tiefengeothermie\r\n1. Strategie: Die Bundesregierung muss eine Bundes-Geothermie-Strategie vorlegen. Aufbauend auf den ”Eckpunkte(n) für eine Erdwärmekampagne” des Wirtschaftsministeriums muss analog zur Wind- und PV-Strategie auch für die Tiefengeothermie eine konkrete Strategie inklusive verbindlichem Zielpfad erarbeitet werden. Dabei muss der Fokus auf den Regionen liegen, in denen wirtschaftlich nutzbare Potentiale zu erwarten sind.\r\n2. Ziel-Anhebung: Das Ziel der Bundesregierung aus den “Eckpunkte(n) für eine Erdwärmekampagne” ist mit 10 TWh bis 2030 deutlich zu niedrig angesetzt und muss für 2030 auf mindestens 100 TWh pro Jahr angehoben werden.\r\n3. Fokus hydrothermale Tiefengeothermie: Aktuell sollte ausschließlich die hydrothermale Tiefengeothermie zur Anwendung kommen, die die Wärme von wasserführenden Schichten im Untergrund nutzt. Ein überragendes öffentliches Interesse darf nur für diese Technologie formuliert werden. Die sogenannte petrothermale Geothermie ist hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen noch nicht ausreichend erforscht. Die Nutzbarmachung petrothermaler Geothermie mittels Stimulation oder Fracking des Gesteins lehnen wir aufgrund des Vorsorgeprinzips ab.\r\n4. Fokus auf Wärmeversorgung: Energie aus Tiefengeothermie sollte vorrangig für die Wärmeversorgung von Gebäuden oder für Industrieprozesse genutzt werden. Für die klimafreundliche Stromerzeugung sind andere erneuerbare Technologien wesentlich besser geeignet.\r\n5. Finanzierung sicherstellen: Förderprogramme für Wärme aus Tiefengeothermie müssen erhöht und verstetigt werden – dies betrifft auch die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Eine mögliche Lösung zur Finanzierung könnte auch ein staatliches Amortisationskonto sein, über das die\r\n(2) Quelle: Deutsche Umwelthilfe: Tiefengeothermie – die unterschätzte Wärmequelle (2024): https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Energiewende/2024_DUH_Positionspapier_Tiefengeothermie.pdf\r\nStand: November 2024 ∙ Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V. ∙ Kontakt: alexander.kraess@dnr.de 3\r\nExploration von Tiefengeothermie unkompliziert unterstützt und die Kosten anschließend schrittweise zurückgezahlt werden. Das sogenannte Fündigkeitsrisiko muss über eine spezielle Versicherungslösung, zum Beispiel einen staatlichen Risikofonds, aufgefangen werden. So kann die vergleichsweise risikoreiche Anfangsphase der Geothermieerkundung wirtschaftlich abgesichert werden.\r\n6. Geologische Daten bereitstellen: Der Zugang zu geologischen Daten muss erleichtert und bundesweit vereinheitlicht werden. In einer bundesweiten Datenbank müssen für neue Bohrungen standortbezogen und für verschiedene Tiefen Daten zur hydrothermalen Geothermie wie Temperatur, Fließrate und hydraulischer Widerstand bereitgestellt werden, die leicht abrufbar und öffentlich zugänglich sind. Aktuell gibt es in den Bundesländern und EU-Anrainerstaaten unterschiedliche Datenbanken.\r\n7. Beschleunigung von Genehmigungsverfahren: Wichtigste Maßnahme für eine Beschleunigung ist die ausreichende Ausstattung der Genehmigungsbehörden. Die Aufweichung von materiellen Umweltstandards lehnen wir ab. Umwelt- und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen Hand in Hand gehen.\r\n8. Information und Beratung: Eine Informationskampagne des Bundes muss Länder und Kommunen beim Ausbau der Tiefengeothermie unterstützen und auf mögliche Vorbehalte der Bevölkerung eingehen. Vor Ort fehlt es häufig noch an notwendigem Wissen und Ressourcen, um diese Schlüsseltechnologie für die Wärmewende im Einklang mit dem Trinkwasserschutz und ökologischen Grundwasserschutz zu nutzen. Die Entscheidung für die Tiefengeothermie muss durch kundige Ansprechpartner*innen (vor Ort) sowie Planungs- und Argumentationshilfen verbessert werden. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanungen sollte immer auch auf eine lokale Potenzialerhebung für Tiefengeothermie hingewirkt werden. Zur Information der Bevölkerung empfiehlt es sich, vorhandene Informations- und Beratungsstrukturen, die etwa im Zuge der kommunalen Wärmeplanung aufgebaut werden, für die Tiefengeothermie zu nutzen.\r\n9. Geothermie mehr in den Fokus nehmen: Bei der Dekarbonisierung existierender und dem Bau neuer Wärmenetze sollte hydrothermale Geothermie neben Großwärmepumpen, Freiflächen-Solarthermie und Abwärmenutzung gegenüber der Nutzung von Biogas, Biomasse und grünem Wasserstoff eine vorrangige Rolle spielen, da letztere aus Sicht des Klima-, Umwelt- und Verbraucher*innenschutzes mehr Risiken bergen.\r\n10. Bohrungen nur nach höchsten Standards: Es ist zentral, die Bohrungen nach höchsten technischen Standards durchzuführen, die dauerhafte und transparente Überwachung der Anlagen zu gewährleisten und eine dauerhaft dichte Verfüllung des Bohrlochs nach Ende der Nutzung sicherzustellen. Dies muss auch im Falle eines Konkurses des Unternehmens gewährleistet bleiben, bspw. durch Sicherheitsleistungen der Unternehmen vor der Bohrung. Die Erfahrungen aus den Bohrungen hinsichtlich der Fündigkeit und der ökologischen Auswirkungen sind zu dokumentieren und öffentlich bereitzustellen.\r\nStand: November 2024 ∙ Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V. ∙ Kontakt: alexander.kraess@dnr.de 4\r\n11. Trinkwasserschutz gewährleisten: Um den Schutz unserer Wasserressourcen zu gewährleisten, sollten Bohrplätze für Geothermie in den Wasserschutzzonen I und II möglichst bundesrechtlich verboten werden. In der Schutzzone III und in ausgewiesenen Trinkwassereinzugsgebieten sind Bohrplätze unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des Wasserhaushaltsgesetzes und der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung sowie der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung als auch unter Einhaltung weiterer Voraussetzungen im Einzelfall durch eine wasserrechtliche Erlaubnis genehmigungsfähig. An Errichtung und Betrieb der geothermischen Anlage sind in diesem Fall besonders hohe Qualitätsanforderungen zu setzen.\r\n12. Monitoring und Forschung stärken: Bislang fehlen weitgehend Kenntnisse über die Mikrobiologie in größeren Tiefen unter 400 m und ihre Rolle in Bezug auf die Grundwasserqualität.3 Hierzu besteht die Notwendigkeit von Monitoring und ein Bedarf an weiterer Forschung. Um die Auswirkungen auf Umwelt und Mikrobiologie systematisch erfassen und auswerten zu können, sollte das Monitoring der Projekte verpflichtend werden und eine vergleichbare Qualität durch die Vorgabe von Standards garantiert werden. Im Idealfall sollten die Monitoringdaten über ein Online-Tool öffentlich verfügbar sein. Ergänzend zum Monitoring der einzelnen Projekte sollte der Roll-out der Tiefengeothermie durch eine Gesamtevaluation ergänzt werden, die auch kumulative Wirkungen erfasst.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-04"},{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011163","regulatoryProjectTitle":"Hochlauf von Tiefengeothermie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a9/3f/392265/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180080.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Tiefengeothermie - für Wärmenetze interessant\r\nFür eine klimafreundliche Wärmeversorgung sind neben klimafreundlichen Gebäudeheizungen auch dekarbonisierte Wärmenetze (Fernwärme sowie Nahwärme) essenziell. Als Wärmequelle für diese Netze bietet in einigen Regionen Deutschlands die hydrothermale Tiefengeothermie ein großes technisches Potenzial. Die Förderung von warmem bis heißem Wasser aus großer Tiefe (> 400 m) ist eine bekannte und verlässliche Form der Wärmeversorgung, die zukünftig noch ausgeweitet werden kann. Mit der Verpflichtung für alle Kommunen, Pläne für die zukünftige Wärmeversorgung aufzustellen, steigt das Interesse an dieser Technologie, denn sie kann einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung leisten.\r\nDie Nutzung der Tiefengeothermie ist immer auch mit Eingriffen in die Natur verbunden. Durch die notwendigen Bohrungen können Grundwasserschichten miteinander verbunden und Wässer unterschiedlicher Qualität in Kontakt kommen. Auch Schadstoffe können so eingetragen werden. In Regionen mit tektonischer Aktivität können kleinere Erschütterungen auftreten. Ebenso können die Bohrungen potenziell Auswirkungen auch auf die Ökosysteme in den oberen Grundwasserschichten haben. Durch eine gute Planung und sachgemäße Durchführung der Arbeiten können solche Risiken minimiert werden. Umso wichtiger ist es, durch rechtssichere Planungs- und Genehmigungsverfahren entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen und insbesondere die Versorgung mit sauberem Wasser sicherzustellen.\r\nDas Potenzial ist groß\r\nLaut einer aktuellen Studie des Fraunhofer Instituts für Energieinfrastrukturen und Geothermie sowie des Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches Geoforschungszentrum (GFZ)(1) könnten hydrothermale Lagerstätten in Deutschland bis zu einem Viertel (etwa 300 TWh/a) des heutigen Wärmebedarfs decken. 100 TWh/a könnten bereits 2030 genutzt werden.\r\nTrotz des großen Potenzials werden derzeit jährlich bundesweit lediglich 1,6 TWh Tiefengeothermie genutzt.(2) Der Fokus lag lange auf der Stromerzeugung. Aktuell rückt die Technologie nun für die Wärmeversorgung in den Blick, da alternative, klimafreundliche Quellen für die Wärmenetze gesucht werden. Die Tiefengeothermie ist dabei eine ganzjährig konstante und verhältnismäßig preisstabile Wärmequelle, da nach den (hohen) Investitionen in Erschließung und Bau kaum Gestehungskosten anfallen. Dennoch liegt das Ziel der Bundesregierung bis 2030 bei lediglich bei jährlichen 10 TWh Tiefengeothermie.\r\nAls Umweltverbände befürworten wir die hydrothermale Tiefengeothermie unter Beachtung weiterhin hoher Umweltstandards und fordern von der Bundesregierung ein höheres Ausbauziel sowie ein Maßnahmenpaket, das Geothermie-Projekte erleichtert. Insbesondere müssen die ökologischen Risiken bei Erschließung und Nutzung minimiert und die finanzielle Absicherung der Projekte gewährleistet werden.\r\n12 Punkte-Plan für den nachhaltigen Ausbau von Tiefengeothermie\r\n1. Strategie: Die Bundesregierung muss eine Bundes-Geothermie-Strategie vorlegen. 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Die Nutzbarmachung petrothermaler Geothermie mittels Stimulation oder Fracking des Gesteins lehnen wir aufgrund des Vorsorgeprinzips ab.\r\n4. Fokus auf Wärmeversorgung: Energie aus Tiefengeothermie sollte vorrangig für die Wärmeversorgung von Gebäuden oder für Industrieprozesse genutzt werden. Für die\r\nklimafreundliche Stromerzeugung sind andere erneuerbare Technologien wesentlich besser geeignet.\r\n5. Finanzierung sicherstellen: Förderprogramme für Wärme aus Tiefengeothermie müssen erhöht und verstetigt werden – dies betrifft auch die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Eine mögliche Lösung zur Finanzierung könnte auch ein staatliches Amortisationskonto sein, über das die\r\nExploration von Tiefengeothermie unkompliziert unterstützt und die Kosten anschließend schrittweise zurückgezahlt werden. Das sogenannte Fündigkeitsrisiko muss über eine spezielle Versicherungslösung, zum Beispiel einen staatlichen Risikofonds, aufgefangen werden. 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Information und Beratung: Eine Informationskampagne des Bundes muss Länder und Kommunen beim Ausbau der Tiefengeothermie unterstützen und auf mögliche Vorbehalte der Bevölkerung eingehen. Vor Ort fehlt es häufig noch an notwendigem Wissen und Ressourcen, um diese Schlüsseltechnologie für die Wärmewende im Einklang mit dem Trinkwasserschutz und ökologischen Grundwasserschutz zu nutzen. Die Entscheidung für die Tiefengeothermie muss durch kundige Ansprechpartner*innen (vor Ort) sowie Planungs- und Argumentationshilfen verbessert werden. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanungen sollte immer auch auf eine lokale Potenzialerhebung für Tiefengeothermie hingewirkt werden. Zur Information der Bevölkerung empfiehlt es sich, vorhandene Informations- und Beratungsstrukturen, die etwa im Zuge der kommunalen Wärmeplanung aufgebaut werden, für die Tiefengeothermie zu nutzen.\r\n9. Geothermie mehr in den Fokus nehmen: Bei der Dekarbonisierung existierender und dem Bau neuer Wärmenetze sollte hydrothermale Geothermie neben Großwärmepumpen, Freiflächen-Solarthermie und Abwärmenutzung gegenüber der Nutzung von Biogas, Biomasse und grünem Wasserstoff eine vorrangige Rolle spielen, da letztere aus Sicht des Klima-, Umwelt- und Verbraucher*innenschutzes mehr Risiken bergen.\r\n10. Bohrungen nur nach höchsten Standards: Es ist zentral, die Bohrungen nach höchsten technischen Standards durchzuführen, die dauerhafte und transparente Überwachung der Anlagen zu gewährleisten und eine dauerhaft dichte Verfüllung des Bohrlochs nach Ende der Nutzung sicherzustellen. Dies muss auch im Falle eines Konkurses des Unternehmens gewährleistet bleiben, bspw. durch Sicherheitsleistungen der Unternehmen vor der Bohrung. Die Erfahrungen aus den Bohrungen hinsichtlich der Fündigkeit und der ökologischen Auswirkungen sind zu dokumentieren und öffentlich bereitzustellen.\r\n11. Trinkwasserschutz gewährleisten: Um den Schutz unserer Wasserressourcen zu gewährleisten, sollten Bohrplätze für Geothermie in den Wasserschutzzonen I und II möglichst bundesrechtlich verboten werden. In der Schutzzone III und in ausgewiesenen Trinkwassereinzugsgebieten sind Bohrplätze unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des Wasserhaushaltsgesetzes und der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung sowie der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung als auch unter Einhaltung weiterer Voraussetzungen im Einzelfall durch eine wasserrechtliche Erlaubnis genehmigungsfähig. An Errichtung und Betrieb der geothermischen Anlage sind in diesem Fall besonders hohe Qualitätsanforderungen zu setzen.\r\n12. Monitoring und Forschung stärken: Bislang fehlen weitgehend Kenntnisse über die Mikrobiologie in größeren Tiefen unter 400 m und ihre Rolle in Bezug auf die Grundwasserqualität.3 Hierzu besteht die Notwendigkeit von Monitoring und ein Bedarf an weiterer Forschung. Um die Auswirkungen auf Umwelt und Mikrobiologie systematisch erfassen und auswerten zu können, sollte das Monitoring der Projekte verpflichtend werden und eine vergleichbare Qualität durch die Vorgabe von Standards garantiert werden. Im Idealfall sollten die Monitoringdaten über ein Online-Tool öffentlich verfügbar sein. Ergänzend zum Monitoring der einzelnen Projekte sollte der Roll-out der Tiefengeothermie durch eine Gesamtevaluation ergänzt werden, die auch kumulative Wirkungen erfasst."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nProtokoll, Diskussionsrunde am 22.07.2024 zum BMWK-Leitfaden „Natur-schutzfachliche Mindestkriterien bei PV-Freiflächenanlagen – Leitfaden zur Umsetzung der §§ 37 Absatz 1a, 48 Absatz 6 EEG 2023 in der Praxis“ (Stand: Juli 2024)\r\nTeilnehmende:\r\n-\r\nDeutscher Naturschutzring (DNR) e.V.: Birthe März\r\n-\r\nNABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V.: Tina Mieritz, Rebekka Blessenohl\r\n-\r\nKompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbH: Julia Wiehe, Julia Thiele\r\n-\r\nBundesamt für Naturschutz (BfN): Kathrin Ammermann, Katja Bunzel, Jeremias Kempt\r\n-\r\nBund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND): Caroline Gebauer\r\nHintergrund:\r\nAm 12.07.2024 veröffentlichte das BMWK einen Leitfaden zu „Naturschutzfachlichen Mindest-kriterien bei PV-Freiflächenanlagen – Leitfaden zur Umsetzung der §§ 37 Absatz 1a, 48 Absatz 6 EEG 2023 in der Praxis“. Am 22.07.2024 trafen sich Vertreter*innen des Naturschutzes zum fach-lichen Austausch über die Inhalte des Leitfadens. Dieses Protokoll enthält die wichtigsten An-merkungen der Teilnehmenden und orientiert sich an der Gliederung des Leitfadens.\r\nDie Teilnehmenden waren sich einig, dass die im Leitfaden enthaltenen Anforderungen aus na-turschutzfachlicher Sicht teilweise nicht geeignet sind, um das angegebene Ziel der Mindestkri-terien zu erreichen („Steigerung der Biodiversität auf den Flächen der geförderten PV-FFA“). Der Leitfaden sollte anhand der unten genannten Stichpunkte überarbeitet werden und keinesfalls als Grundlage für eventuelle zukünftige, rechtlich verbindliche Festsetzungen durch die BNetzA dienen.\r\nRechtlicher Hintergrund und Notwendigkeit des Leitfadens:\r\n-\r\nDer Leitfaden schwächt die Kriterien in seiner Auslegung noch weiter ab und bleibt vom Anspruch hinter gängigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zurück.\r\n-\r\nDer Leitfaden könnte dazu führen, dass das Niveau an Naturverträglichkeit gegenüber dem Status quo sinkt. Er sollte nicht als Leitfaden für die Umsetzung naturverträglicher Solarparks oder zur Anwendung der Eingriffsregelung verstanden werden (z.B. in Bun-desländern ohne eigene Leitfäden zur Eingriffsregelung).\r\n-\r\nDas naturschutzfachliche Ziel wird bereits dadurch geschwächt, dass nur drei der fünf Mindestkriterien erfüllt werden müssen. Aus Naturschutzsicht müssten zur Zielerrei-chung alle Mindestkriterien umgesetzt werden.\r\n-\r\nEinige Kriterien sind bereits heute in der Praxis Standard, wie bspw. kein Einsatz von Pflanzenschutz-, Dünge- und Reinigungsmitteln oder auch die Durchgängigkeit für Kleinsäuger. Auch eine GRZ von 0,6 ist heutzutage keine Seltenheit. Es besteht das Ri-siko, dass in den meisten Fällen die drei „schwächsten” Kriterien ausgewählt werden.\r\n2\r\n-\r\nDie Möglichkeit zwischen den Kriterien während der Betriebszeit zu wechseln, macht be-stimmte Kriterien, insbesondere Kriterium 4 (Biotopelemente), wirkungslos. Es braucht eine langfristige und konsistente Anwendung für einen echten (naturschutzfachlichen) Mehrwert.\r\n-\r\nDie Mindestkriterien sollten nicht als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen berücksichtigt werden können, sondern immer zusätzlich ergriffen werden. Schließlich geht es um eine Steigerung der Biodiversität auf der Fläche.\r\n-\r\nEs wäre sehr zu begrüßen gewesen, wenn der Leitfaden gemeinsam mit dem BMUV erar-beitet worden wäre, um die Fachexpertise beider Häuser zielgerichtet zu bündeln.\r\n-\r\nDer Leitfaden trägt den Titel „naturschutzfachliche” Mindestkriterien. Im § 37 und § 48 EEG 2023 ist lediglich von „Kriterien” die Rede. Der Titel sollte an den Gesetzestext ange-passt werden, denn der Begriff „Mindestkriterien“ ist hier nicht passend. Mindestkrite-rien beschreiben notwendigerweise zu erreichende Standards und müssten demnach auch alle eingehalten werden. Es sollte nicht möglich sein, durch die Auswahl von nur drei Kriterien nicht mal den Mindeststandard zu erreichen. Angesichts der nun im Leitfa-den gegebenen Hinweise für die Praxis scheint darüber hinaus aus fachlicher Sicht die Bezeichnung „naturschutzfachliche” Mindestkriterien nicht gerechtfertigt und irrefüh-rend.\r\nAllgemeine Hinweise zum Zeitpunkt der Nachweise und zur Prüfung durch den Netzbetrei-ber:\r\n-\r\nDie Eigenerklärung des Betreibers sollte nicht als einziger Nachweis anerkannt werden können.\r\n-\r\nDem Netzbetreiber fehlen sowohl personelle als auch fachliche Kapazitäten, um die Mindestkriterien angemessen zu überprüfen. Der Netzbetreiber muss daher für diese Aufgabe ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen oder geeignete Büros beauftragen (insbesondere für die Überprüfung der Kriterien Nr. 2 und Nr. 5). Es sollte zu-dem eine enge Abstimmung mit den unteren Umwelt- und Baubehörden erfolgen, die für die Einhaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der jeweiligen Anlagen zuständig sind. Es muss geklärt sein, dass Kontrollen für die Kriterien Nr. 2 und Nr. 5 im entspre-chenden Turnus tatsächlich stattfinden. Zusätzlich sollten stichprobenartige Vorortkon-trollen mindestens Teil der Überprüfung der Kriterien sein.\r\n-\r\nZudem stellt sich die Frage, wie sichergestellt wird, dass die Netzbetreiber die Einhal-tung der Kriterien tatsächlich prüfen. Wird es bspw. eine Datenbank o.ä. geben, in dem die Ergebnisse der Überprüfung einsehbar sind?\r\n-\r\nStatt klarstellend wirkt der Leitfaden insbesondere in diesem Kapitel in Teilen zusätzlich verwirrend, ein Beispiel ist die Erwähnung der Netzbetreiberprüfung des Netzbetreibers, die nicht weiter erläutert wird.\r\n-\r\nEs ist zu begrüßen, dass Verstöße gegen die Mindestkriterien pönalisiert werden sollen.\r\n-\r\nEine Fotodokumentation (ebenso wie gleichwertige Nachweise, z.B. Biotoptypenkartie-rung) zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme hat keinerlei Aussagekraft, da sofort danach durch mangelnde Pflege die Wirksamkeit der Maßnahmen verringert bzw. komplett verlo-ren gehen kann.\r\n3\r\n-\r\nDie Überprüfung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt in der Praxis oft nicht. Die An-nahme, dass die Baubehörden prüfen und die Netzbetreiber dies nicht mehr tun müs-sen, ist also sehr optimistisch.\r\n-\r\nLaut Leitfaden ist nur für die Kriterien Nr. 2 (Pflegekonzept) und Nr. 5 (bodenschonender Betrieb) eine regelmäßige Prüfung nach Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. Die Kriterien 1, 3 und 4 müssen nur zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nachgewiesen wer-den. Aus fachlicher Sicht ist es auch für die Kriterien Nr. 3 und Nr. 4 notwendig, dass die Funktionalitäten der Durchlässe für die Tierarten sowie der Biotopelemente regelmäßig während des Betriebs der Anlage nachgewiesen werden.\r\nNachweise zur Erfüllung der Vorgaben der §§ 37 Absatz 1a, 48 Absatz 6 EEG 2023:\r\nNr. 1 – Beanspruchte Grundfläche\r\n-\r\nDer Leitfaden lässt die Frage offen, wie die überbaute Fläche bei senkrechten Modulen ermittelt wird. Soll dies durch eine Projektion von oben erfolgen?\r\n-\r\nAus fachlicher Sicht sollten höchstens 40 % der Grundfläche des Gesamtvorhabens überbaut oder versiegelt sein. Wechselrichter, Speicher, Transformatoren etc. sind in die in Anspruch genommene Grundfläche einzubeziehen.\r\nNr. 2 – Biodiversitätsförderndes Pflegekonzept\r\n-\r\nFachlich sind folgende Begrifflichkeiten zu beanstanden: Ein „biodiversitätsförderndes Pflegekonzept“ hat die „ökologische Aufwertung des Bodens“ zum Ziel. Wie kann dieses Ziel durch Beweidung erreicht werden?\r\n-\r\nLaut EEG 2023 ist auf dem Boden „unter der Anlage“ ein biodiversitätsförderndes Pflege-konzept anzuwenden. Der BMWK-Leitfaden reduziert die Fläche, auf der das Pflegekon-zept anzuwenden ist, auf mit technischen Einrichtungen be- bzw. überbaute Flächen nach Kriterium 1.\r\n-\r\nEs hat keinen großen Mehrwert, wenn sich bei dieser Maßnahme lediglich auf die Flä-chen unter den Modulen beschränkt wird. Insbesondere, da es sich um beschattete Be-reiche handelt, in denen sich artenreiche Blühwiesen aufgrund der Standortvorausset-zungen in geringerem Umfang entwickeln können. Gerade für die besonnten Bereiche wäre jedoch der Mahdgutabtransport am wichtigsten, um die Flächen auszuhagern und einen ökologischen Mehrwert zu generieren. Im schlimmsten Fall könnte das unter den Modulen abgetragene Material auf die besonnten Bereiche verteilt werden (Nährstoffein-trag statt -entzug). Zusätzlich sollten auch im Sinne der Praktikabilität die Streifen zwi-schen den Modulen nicht ausgespart werden.\r\n-\r\nEine intensive Beweidung sollte ausgeschlossen werden, da diese nicht zur Steigerung der Biodiversität führt.\r\n-\r\nDas Beweidungskonzept muss klarer definiert werden (was ist „zu lange“? Wie groß ist „ein Abschnitt“? etc.).\r\n-\r\nEine Fotodokumentation sollte als Nachweis nicht ausreichend sein.\r\n4\r\nNr. 3 – Durchgängigkeit für Tierarten\r\n-\r\nEs ist zu begrüßen, dass bei diesem Kriterium Fachexpert*innen (Naturschutzbehörde oder Umweltgutachter*innen) die Ausgestaltung festlegen sollen. Auch bei anderen Kri-terien sollte der Einbezug von Fachexpertise für die genaue Ausgestaltung vorgesehen werden.\r\n-\r\nKritisch sehen wir, dass eine Höchstbreite für Korridore festgelegt wird. Dies verhindert die Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten und ist mit 20 Metern zu gering angelegt. Wanderkorridore sollten mindestens eine Breite von 50 Metern haben, um gut angenom-men zu werden (Die Breitenbegrenzung der Wanderkorridore widerspricht gängigen na-turschutzfachlichen Empfehlungen. So werden z.B. in der sächsischen Arbeitshilfe „Bio-diversität für Freiflächensolaranlagen” auf S. 48 mindestens 20 Meter gefordert. Auch laut dem niedersächsischen Landkreistag sollten Wanderkorridore eine Breite von 20 Metern nicht unterschreiten und laut des „Leitfadens für naturverträgliche und biodiver-sitätsfreundliche Solarparks” der TH Bingen Wanderwege für Großsäuger deutlich breiter als 20 Meter sein).\r\n-\r\nEs sollte der Hinweis enthalten sein, dass die Ausgestaltung sowie das Pflegekonzept der Wanderkorridore auf die Zielarten angepasst werden muss.\r\n-\r\nLaut Leitfaden prüft der Netzbetreiber nur zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Danach können Durchlässe jedoch zuwachsen, Wildtierkorridore zerstört werden o.ä. Auch hier sollte die Zielerreichung regelmäßig nachgewiesen werden.\r\nNr. 4 – Biotopelemente\r\n-\r\nBiotopelemente sollten nur innerhalb des Parks und nicht außerhalb angelegt werden. Vorhandene Biotopelemente dürfen nicht angerechnet werden (Im EEG 2023 steht, dass auf 10 % der Anlagenfläche Biotopelemente angelegt werden müssen. Das schließt die Anrechenbarkeit von bereits existierenden Biotopelementen aus).\r\n-\r\nDie Aussaat von artenreichem Grünland ist nach BNatSchG vorgegeben und eignet sich somit nicht als biodiversitätssteigernde Maßnahme. Zudem reicht die einmalige Aussaat von artenreichem regionalem Saatgut nicht zur Etablierung eines artenreichen Grün-lands. Dieses muss in den Folgejahren auch entsprechend gepflegt werden.\r\n-\r\nDie alleinige Anlage von Nisthilfen hat ohne die Schaffung entsprechender Strukturele-mente als Lebensraum für die entsprechenden Arten keine positive Wirkung. Zusätzlich fehlt die fachliche Begründung für die Annahme, dass je fünf Nisthilfen die Entstehung eines Biotops von zehn Quadratmetern anzunehmen ist.\r\n-\r\nDer anrechenbare Flächenausgleich sollte abhängig von der Art der Nisthilfe sein (Fle-dermäuse, Vögel, Insekten). Zudem muss sichergestellt werden, dass die Nisthilfe unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse fachlich sinnvoll ist.\r\n-\r\nAuch Kiesflächen werden als Beispiele für Biotopelemente genannt. Hier wäre die Frage, ob somit der Anlagenbetreiber die geschotterten Versorgungswege als Kiesflächen an-rechnen kann. Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre dies äußerst fragwürdig.\r\n-\r\nDie Biotopelemente sind nicht weiter definiert und es bleiben insbesondere folgende Fragen offen: Wie groß müssen die Elemente sein? Was muss bei der Anlage beachtet werden? Welche Elemente machen fachlich Sinn (Qualität/Ausführung)?\r\n-\r\nDer einmalige Nachweis zu Beginn ist nicht ausreichend. Viele der als Beispiele genann-ten Biotopelemente bedürfen einer regelmäßigen Pflege zur Sicherstellung der Funktio-nalität. Das „reine Anlegen” wird in vielen Fällen zu keiner dauerhaften biodiversitätsför-dernden Wirkung führen.\r\n5\r\n-\r\nDie Funktionsfähigkeit der Biotope muss nachgewiesen werden, damit auch Pflege statt-findet. In einer durchschnittlichen Anlage würde eine Sichtschutzhecke schon den erfor-derlichen Umfang abdecken.\r\n-\r\nDie Anrechenbarkeit von Wildtierkorridoren (Kriterium 3) auf Kriterium 4 sollte ausge-schlossen werden.\r\nNr. 5 – Bodenschonender Betrieb\r\n-\r\nDer Verzicht von Pflanzenschutz-, Dünge- und chemischen Reinigungsmitteln ist bereits Standard und stellt somit keine Verbesserung dar. Hier wären Ergänzungen von beste-henden gesetzlichen Regelungen hilfreich, z.B. § 12 PflSchG: „(2) Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, an-gewendet werden.\"\r\n-\r\nDie Bodenbeprobungen sollten nicht auf 15 Beprobungen begrenzt werden. Es braucht einen transparenten und umfassenden Nachweis. Das Argument der Verhältnismäßig-keit greift an dieser Stelle weniger, da einzelne zusätzliche Bodenproben bei einer Anzahl von mindestens 15 keinen großen zusätzlichen Kostenfaktor darstellen.\r\n-\r\nDer Betreiber kann die Bodenproben umgehen, wenn er den B-Plan vorlegt (dessen Um-setzung auch nicht kontrolliert wird). Später reicht eine Eigenerklärung. Hier sollte stren-ger geprüft werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012448","regulatoryProjectTitle":"Nachhaltige Ausgestaltung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d7/a7/360145/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270102.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Berichterstatter*innen des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes,\r\nwir schreiben Ihnen in großer Sorge bezüglich der Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG). Mit der vorliegenden Novelle würde ein breiter Einsatz von CCS auch für vermeidbare Emissionen aus der Nutzung von fossilen Ressourcen ermöglicht, beispielsweise bei der industriellen Prozesswärme oder für die Stromerzeugung. Dies stellt eine Gefahr für wirkliche Emissionsminderung und die Transformation der Industrie dar und konterkariert den notwendigen schnellen Ausstieg aus fossilen Energieträgern.\r\nWir fordern:\r\nKein CCS für fossile Energieträger wie Öl, Kohle und Gas. Durch die Nutzung von CCS im Energiebereich werden Anreize für die Emissionsminderung reduziert, denn zur Stromerzeugung haben wir heute schon eine klare Alternative: die Erneuerbaren Energien. Auch die Verlängerung von fossilen Geschäftsmodel-len, zweifelhafte Importabhängigkeiten und der Aufbau einer neuen fossilen CO2-Infrastruktur bremsen die Energiewende aus. Insbesondere das in Betracht ziehen von CCS-gestützten Gaskraftwerken besorgt uns, denn sie sind nicht treibhausgasneutral: Förderung und Transport von Erdgas und die Methanemis-sionen der Erdgas-Vorkette, der erhöhte Energie- und Flächenbedarf von CCS, sowie die möglichen Lecka-gen aus den Deponien bedeuten große Mengen Treibhausgas-Emissionen. Ein Anschluss von Kohle- und\r\nDeutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 2\r\nGaskraftwerken an eine zukünftige CO2-Entsorgungsinfrastruktur muss unbedingt ausgeschlossen wer-den. Zudem könnte die vermeintliche Option von CCS an Gaskraftwerken die Investitionsunsicherheit für Unternehmen erhöhen und gefährdet den ohnehin fragilen Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft zusätzlich. CCS darf außerdem nie für die Förderung oder Erzeugung fossiler Energie (Enhanced Oil Recovery) zum Einsatz kommen.\r\nKein CCS für anderweitig dekarbonisierbare Industrieprozesse. Der Energiebedarf der Industrie kann na-hezu vollständig auf Basis von Strom befriedigt werden, wenn Prozesse elektrifiziert werden. Wo dies nicht möglich ist, sollte grüner Wasserstoff zum Einsatz kommen. Vorrangig müssen die Emissionen durch Energieeffizienz und Strategien der Kreislaufwirtschaft wie Substitution und Reduktion von Materialbe-darfen vermieden werden. An diesen Stellen dürfen keine falschen Weichen für die Anwendung von CCS gestellt werden, denn die Investitionen in die CCS-Anlagen und Infrastruktur würden den Einsatz von Gas, Kohle und Öl in der Industrie über mehrere Jahrzehnte zementieren.\r\nKeine Industrialisierung der Nordsee. Die Meere sind in keinem guten Zustand und neben den zuneh-menden Auswirkungen der Klimakrise ist es die industrielle Übernutzung, die ihre Krise verstärkt. Ihre Fähigkeit, große Mengen an atmosphärischem CO2 und organischem Kohlenstoff zu binden und so als natürliche Senke zu funktionieren, muss gestärkt werden.\r\nAbschließend: Als Umweltverbände appellieren wir heute eindringlich an Sie, die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des KSpG in ihrer aktuellen Form nicht zu beschließen.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012448","regulatoryProjectTitle":"Nachhaltige Ausgestaltung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a6/8b/392267/Stellungnahme-Gutachten-SG2412190035.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Keine übereilten Kompromisse zulasten des Ausbaus erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes\r\n\r\nSehr geehrter Herr Dr. Mützenich,\r\n\r\nin den derzeit laufenden Gesprächen zu den politischen Vorhaben, die noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden könnten, fordern wir, keinen Schnellschüssen oder Paketlösungen zulasten des Aus-baus der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes zuzustimmen. Konkret geht es uns um die mög-lichen Änderungen zum Ausbau der Windkraft und eine Verabschiedung des Kohlendioxid-Speiche-rungsgesetzes (KSpG). Um eine zukunftsfähige Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, ist es entscheidend, dass die kostengünstigsten und klimaschonendsten Energieträger – Solar- und Windener-gie – vorangetrieben werden. Spekulative Technik wie Carbon Capture and Storage (CCS) an Gaskraft-werken und bei auch anders zu dekarbonisierenden Industrien wäre nicht nur horrend teuer, sondern auch ein klimapolitischer Irrweg.\r\nDamit insbesondere beim Ausbau der Windenergie an Land die erforderlichen Ausbauziele erreicht wer-den und gleichzeitig Akzeptanz sichergestellt wird, wird eine klare Perspektive und Planungssicherheit benötigt. Den Ausbau der Windenergie an Land zu bremsen, ist in der derzeitigen Phase das falsche politische Signal. Es sorgt für erneute Unsicherheit und verzögert damit den Ausbau. Klar ist aber auch: Es braucht einen gesteuerten Ausbau der Windenergie an Land, der sensible Naturräume schützt und berücksichtigt. Auch wir beobachten, dass in einigen Regionen – auch außerhalb von Nordrhein-West-falen – der Ausbau in Teilen außerhalb von bereits ausgewiesenen oder geplanten Windenergiegebieten stattfindet bzw. geplant wird. Teile der publik gewordenen Änderungsvorschläge aus dem Bundesminis-terium für Wirtschaft und Klimaschutz bergen jedoch die Gefahr von großer Rechtsunsicherheit und daraus folgendem erneutem Attentismus. Das gilt auch, da große Reformen wie die RED III derzeit im politischen Prozess nicht weiterverfolgt werden, bevor die nächste Bundesregierung ihr Amt antritt. Dies gilt es zu vermeiden und schnellstmöglich eine europarechtlich konforme Lösung zu finden. Gezielte Lösungen sind notwendig, auch zügig. Dies darf jedoch nicht den naturverträglichen Windkraftausbau insgesamt in Frage stellen.\r\nVor allem die vorgeschlagenen Paragrafen für das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bergen das Risiko, in der Praxis zu einer Einschränkung der nutzbaren Fläche von ausgewiesenen Windenergie-gebieten zu führen (insbesondere § 4 Abs. 3 WindBG des Entwurfs). Zudem sollte überprüft werden, wo es bereits ausgewiesene Windenergiegebiete gibt, die nicht vollständig bebaut sind. Diese sollten zu-nächst präferiert vollständig bebaut werden.\r\nNeben den Änderungen im WindBG und Baugesetzbuch (BauGB) steht auch das KSpG auf der Liste der womöglich noch zu beschließenden Gesetze. In dieser Form lehnen die unterzeichnenden Verbände das Gesetz ab. Mit CCS im Stromsektor werden Anreize für die Emissionsminderung reduziert, während dem fortgesetzten Einsatz fossiler Brennstoffe, vor allem Gas, Vorschub geleistet wird. Zur Stromerzeugung existieren schon heute klare Alternativen: die erneuerbaren Energien.\r\nWir bitten Sie dringlich sicherzustellen, dass das Änderungsgesetz zum KSpG nicht in der aktuellen Form verabschiedet wird und der naturverträgliche Ausbau der Windenergie an Land ohne weitere Verzöge-rungen und neue Rechtsunsicherheiten vorangetrieben wird. Nur so können wir die Klimaziele erreichen und die notwendige Energiewende erfolgreich gestalten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012570","regulatoryProjectTitle":"Partizipative Energiewende","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7c/4f/361167/Stellungnahme-Gutachten-SG2410010008.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Energie in Bürger*innenhand: Mitbestimmen, mitverdienen, mitmachen\r\nDemokratie stärken, Bürger*innen und Kommunen an der lokalen Wertschöpfung\r\nteilhaben lassen, Klimaschutz vorantreiben. Plädoyer für einen Bürger*innenenergie-\r\nGipfel und ein Gesetzespaket.\r\nEnergie in Bürger*innenhand ist die Erfolgsgeschichte für die Energiewende. Fast die Hälfte\r\ndes Erneuerbaren-Ausbaus wurde von Bürger*innen getragen, ob privat oder\r\ngemeinschaftlich auf dem eigenen Haus, auf dem Schuldach oder in genossenschaftlichen\r\nWindparks. Bürger*innenenergie ist gelebtes zivilgesellschaftliches Engagement und\r\nverantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zugleich.\r\nDort, wo Menschen gemeinschaftlich Energie erzeugen, steigt die Akzeptanz für das\r\ngesamtgesellschaftliche Projekt der Energiewende. Dort, wo Menschen gemeinsam von den\r\nfinanziellen Vorteilen profitieren, werden die enormen Transformationsschritte von\r\nHindernissen zu Chancen. Dort, wo Bürger*innen gemeinsam Windparks, Nahwärmenetze\r\nund Ladeinfrastruktur schnell voranbringen, werden die Wirtschaft gestärkt und die\r\nAuswirkungen der Klimakrise begrenzt. Dort, wo Menschen gemeinsam Lösungen finden,\r\nwerden die Demokratie gestärkt und der Populismus in die Schranken gewiesen.\r\nForschung sowie die gelebte Praxis zeigen: Sind Menschen an Veränderungsprozessen\r\nbeteiligt, erwirkt das ein positives Moment der Selbstwirksamkeit. Veränderungen werden\r\nnicht als Fremdbestimmung, sondern als individuell und gemeinschaftlich steuerbar\r\nempfunden. Menschen können den Veränderungen ihre eigene Richtung geben, ihr\r\nLebensumfeld gestalten und im besten Fall finanziell davon profitieren.\r\nDie Transformation unseres Energiesystems ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess. Wird\r\nsie richtig gestaltet, bietet sich die Möglichkeit, gleichzeitig die Demokratie, die Wirtschaft, die\r\nKommunen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Bürger*innen und den Klimaschutz zu\r\nstärken.\r\nTeilhabe und Partizipation verbinden Transformation, Demokratie, wirtschaftliche\r\nEntwicklung und gesellschaftlichen Zusammenhalt miteinander.\r\nPartizipation bei der Energiewende beginnt bei der Information und der Mitentscheidung über\r\nlokale Vorhaben (mitbestimmen) und geht über die finanzielle Beteiligung von Kommunen und\r\nBürger*innen (mitverdienen) bis hin zur Energiewende in Bürger*innenhand, bei der\r\nMenschen z.B. in Genossenschaften Erneuerbaren-Projekte selbstbestimmt gestalten und\r\nfinanzieren (mitmachen). Wir sind der Überzeugung, dass es für eine gelingende Partizipation\r\nund Teilhabe der Menschen an der Energiewende den gesamten Dreiklang braucht.\r\nDie Vorteile liegen auf der Hand:\r\n● Demokratische Mitbestimmung: Bürger*innenenergie-Projekte und lokale\r\nMitbestimmungsprozesse ermöglichen es den Menschen in der Kommune,\r\nEntscheidungsprozesse mitzugestalten und sich aktiv an der neuen\r\nEnergieversorgung zu beteiligen. Dies stärkt die Demokratie und das\r\nZusammenleben, da Bürger*innen direkten Einfluss darauf haben, wie und wo Energie\r\nerzeugt wird.\r\n● Regionale Wertschöpfung: Durch Bürger*innenenergie-Projekte und finanzielle\r\nBeteiligung von Kommunen und Bürger*innen fließen die wirtschaftlichen Vorteile\r\ndirekt in die lokale Gemeinschaft zurück. Die Installation von Windkraft- und/oder\r\nFreiflächen-PV-Anlagen wird für viele ländliche Kommunen die größte Investition der\r\nnächsten Jahrzehnte sein. Bis zu 100.000 Euro regionaler Wertschöpfung pro\r\ninstalliertem Megawatt Windenergie sind bei der richtigen Gestaltung pro Jahr möglich.\r\nDies stärkt die Wirtschaftskraft der Kommunen und Bürger*innen, die Finanzierung\r\nvon Gemeinwohleinrichtungen und schafft finanziellen Spielraum für Investitionen in\r\ndie Wärme- und Mobilitätswende. Die lokalen Unternehmen profitieren von\r\nkommunalen Aufträgen und denen der Bürger*innen. Die Infrastruktur wird\r\nmodernisiert. Die Kommune bietet in der Folge eine hohe Lebensqualität für ihre\r\nBürger*innen und wird attraktiv für Zuzügler*innen.\r\n● Lokale Akzeptanz: Projekte, an denen Bürger*innen demokratisch und finanziell\r\nbeteiligt sind, haben aus den vorgenannten Gründen oft eine höhere Akzeptanz in der\r\nlokalen Gemeinschaft. Die Menschen fühlen sich mit den Projekten verbunden: Aus\r\n„dem“ Windpark wird „unser” Windpark.\r\n● Schnellerer Ausbau der Erneuerbaren Energien: Durch die aktive Beteiligung von\r\nBürger*innen können erneuerbare Energien schneller und effizienter ausgebaut\r\nwerden. Dies beschleunigt den Übergang zu einer fossilfreien Energieversorgung in\r\nallen Sektoren.\r\n● Sinkende Energiekosten: Durch den Einsatz von erneuerbaren Energien können\r\nlangfristig die Energiekosten im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor gesenkt bzw.\r\nstabil gehalten werden. Die Preise für Sonne und Wind sind nämlich über längere\r\nZeiträume kalkulierbar, im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen, deren Beschaffungs-\r\nund Folgekosten immer weiter steigen werden.\r\n● Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Lokale Energieprojekte können besser auf\r\ndie spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten einer Region bzw. einer Kommune\r\nzugeschnitten werden. Dies bedeutet eine effizientere Ausnutzung der vorhandenen\r\nFlächen, intelligente und angepasste lokale Versorgungskonzepte und die Entlastung\r\nder übergeordneten Versorgungsebenen.\r\n● Bildung und Bewusstseinsbildung: Bürger*innenenergie Projekte sind lebendige\r\nBeispiele für den Erfolg demokratischer Prozesse beim Ausbau von erneuerbaren\r\nEnergien. Sie können dazu beitragen, das Bewusstsein für Umweltfragen und ein\r\nlangfristiges Verständnis für die notwendigen Transformationsschritte in der breiten\r\nÖffentlichkeit zu erzeugen und zu verstetigen.\r\nUm die vielfältigen Vorteile der Bürger*innenenergie für Gesellschaft, Wirtschaft und das\r\nKlima zu heben, braucht es ein abgestimmtes Gesetzespaket der Bundesregierung noch\r\nin dieser Legislaturperiode. Verschiedene Akteur*innen haben dazu bereits konkrete\r\nMaßnahmen vorgeschlagen. Wir fordern einen Bürger*innenenergie-Gipfel, auf dem das\r\nGesetzespaket zur Teilhabe gemeinsam mit den Unterzeichnenden dieses Papiers diskutiert\r\nwird.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013188","regulatoryProjectTitle":"Novellierung des Düngegesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/eb/3f/372068/Stellungnahme-Gutachten-SG2411110009.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verbändeappell zum aktuellen Novellierungsprozess des Düngegesetzes\r\nDie unterzeichnenden Verbände fordern den Vermittlungsausschuss auf darauf hinzuarbeiten, dass mit der Düngegesetznovellierung eine Grundlage zur wirksamen Reduktion von Stickstoff- und Phosphor-überschüssen und der Rahmen für eine verlässliche, verursachergerechte Düngepolitik geschaffen wird. Die Wiederaufnahme eines Vertragsverletzungsverfahren darf weder aus gesellschaftlichem noch aus bäuerlichem Interesse riskiert werden. Zu lange wurden wichtige düngepolitische Entscheidungen in der Vergangenheit auf Kosten von Umwelt und Landwirtschaft verschleppt. Die unterzeichnenden Ver-bände fordern die Mitglieder des Vermittlungsausschusses und die Agrarministerinnen und Agrarminis-ter dazu auf:\r\n1.\r\nden Gesetzgebungsprozess im Vermittlungsausschuss zeitnah fortzusetzen und eine verur-sachergerechte Grundlage zur Reduktion der in der Landwirtschaft entstehenden Stickstoff- und Phosphorüberschüsse zu schaffen.\r\n2.\r\ndie der EU-Kommission versprochene Monitoringverordnung zügig auf den Weg zu bringen, um kein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren und sich an die Europäischen Gewässer- und Umweltschutzziele zu halten.\r\n3.\r\nPreissteigerungen für Trinkwasser durch wirksame düngepolitische Maßnahmen zu vermei-den.\r\n4. ein verlässliches, verursachergerechtes und bürokratiearmes Düngerecht auf den Weg zu bringen.\r\n5.\r\neine bundesweit einheitliche Stoffstrom-/Nährstoffbilanzierung umzusetzen, die z.B. an den in Vorschlag II erarbeiteten Bewertungskriterien des Evaluierungsberichts der Stoff-strombilanzierung (Drucksache 20411) orientiert ist.\r\nIm Folgenden werden die fünf Forderungen begründet und wichtige Hintergrundaspekte genannt.\r\n1.\r\nReduktion der Stickstoff- und Phosphorüberschüsse\r\nStickstoff ist ein für alle Lebewesen unentbehrlicher Nährstoff und deshalb auch für den Anbau land-wirtschaftlicher Nutzpflanzen unverzichtbar. Allerdings können bei der Düngung Überschüsse entste-hen. Ein großer Teil der Stickstoff- und Phosphoreinträge stammt aus landwirtschaftlichen Quellen1. Der kürzlich erschienene Nitratbericht zeigt auf, dass weiterhin 25,6 % der Messstellen des EU-Nitratmess-netzes in Deutschland den von der EU vorgeschriebenen Höchstwert von 50 mg/l Nitrat im Grundwas-ser überschreiten. Darüber hinaus werden alle Meeresgewässer der Ostsee und 87% der deutschen Nordseegewässer aufgrund hoher Phosphorüberschüsse als eutrophiert eingestuft. Die aus dem Gleich-gewicht geratenen Nährstoffkreisläufe von Phosphor und Stickstoff haben vor allem in Europa, aber auch weltweit erhebliche Auswirkungen auf die Lebensfähigkeit ganzer Ökosysteme und führen zu einer erheblichen Gefährdung menschlicher Nahrungs- und Futtermittelproduktion2. Damit einher geht auch eine Beschleunigung des Artensterbens und der Klimaerwärmung3.\r\n2.\r\nEinhaltung von europäischen Gewässer- und Umweltschutzzielen\r\nZum Schutz der Gewässer gibt es seit 1991 die europäische Nitratrichtlinie und seit 2000 die Wasser-rahmenrichtlinie mit verbindlichen Vorgaben für alle Mitgliedsstaaten. Die Richtlinien zielen u. a. darauf ab, einen umweltverträglichen Wassergebrauch und die Verringerung weiterer Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erreichen. Die damit einhergehenden Stickstoff- und Phos-phorreduktionsverpflichtungen verfehlt Deutschland seit in Krafttreten der Verordnungen. Zwischen 2013 und 2023 gab es deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutsch-land. Im Jahr 2018 wurde Deutschland das zweite Mal vom Europäischen Gerichtshof wegen unzu-reichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verklagt. Erst nach Ankündigung der Einführung eines Wir-kungsmonitorings zur Überprüfung düngepolitischer Maßnahmen im Jahr 2023 wurde das Verfahren eingestellt. Bei weiterer Nichtumsetzung des Wirkungsmonitorings, entsprechend Artikel 5 der Nitrat-Richtlinie von 1991, riskiert Deutschland die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens.\r\n3.\r\nPreissteigerungen für Trinkwasser in den Blick nehmen\r\nEin im Auftrag des BDEW4 erstelltes Gutachten zu den Kosten einer Nitratentfernung zeigt, wie die Nit-ratbelastung des Grundwassers unsere Trinkwasseraufbereitung verteuern kann. Das Gutachten macht deutlich, dass es zu erheblichen Mehrkosten für die Verbrauchenden kommen kann, wenn sich die Dün-gepolitik und -praxis nicht ändert. Trinkwasser könnte in einigen nitratbelasteten Regionen um bis zu 62 Prozent teurer werden. Bei den betrachteten Wasserversorgern würde die durchschnittliche Jahres-rechnung eines 3-Personen-Haushalts (6-Familienhaus) von aktuell 217 Euro auf 352 Euro steigen. Diese Mehrkosten sind ebenso wie die Kosten eines erneuten Vertragsverletzungsverfahrens bei dem Dün-genovellierungsprozess zu berücksichtigen.\r\n1 Vgl. Umweltbundesamt 2023: Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss, https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/stickstoffeintrag-aus-der-landwirtschaft#die-dungeverordnung (zuletzt aufgerufen am 26.09.2024).\r\n2 Vgl. Caesar et al. 2024: Planetary Health Check Report 2024, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Pots-dam., S.56.\r\n3 Vgl. Umweltbundesamt 2015: Reaktiver Stickstoff in Deutschland, https://www.umweltbundesamt.de/publika-tionen/reaktiver-stickstoff-in-deutschland; Umweltbundesamt: Stickstoff – zu viel des Guten, https://www.um-weltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4058.pdf (zuletzt aufgerufen am 14.10.2024).\r\n4 BDEW-Gutachten, Gutachten zur Berechnung der Kosten der Nitratbelastung in Wasserkörpern für die Wasser-wirtschaft 2017: https://www.bdew.de/media/documents/20170113_BDEW_Gutachten_Nitrat_final.pdf\r\n4.\r\nVerlässliche, verursachergerechte und bürokratiearme Düngegesetzgebung\r\nIm Zuge des zweiten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland gab es umfassende düngerecht-liche Änderungen. Diese gingen für die bäuerlichen Betriebe mit Planungsunsicherheiten, bürokrati-schen Hürden und teilweise hofindividuellen Benachteiligungen einher. So wurde zum einen 2018 die Stoffstrombilanzverordnung für Betriebe oberhalb gewisser Schwellenwerte eingeführt und zum ande-ren 2022 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutro-phierten Gebieten (AVV-GeA)5 erlassen. Die damit einhergehenden Regeln und Einschränkungen für die Betriebe in den sogenannten Roten Gebieten sind aus hofindividueller Perspektive nicht an der tatsäch-lichen Verursachung des Düngeeintrags orientiert. Die betriebsindividuellen Nährstoffe werden nicht beachtet, sondern lediglich die Gebietsansässigkeit eines Betriebes. In ihrer bisherigen Ausgestaltung sind sie zudem nicht ausreichend, um die Stickstoff- und Phosphorüberschüsse auf ein umweltverträg-liches Maß zu reduzieren. Bei weiteren Verzögerungen im Vermittlungsausschuss oder der Streichung der Stoffstrombilanzierung wird es weiterhin keine individuelle Verursachergerechtigkeit für die gut wirtschaftenden Betriebe sowie keine hinreichende Umsetzung europäischen Gewässer- und Umwelt-rechts geben.\r\n5.\r\nStoffstrombilanzierung mit Lenkungswirkung\r\nDas mittlerweile umfassend evaluierte Instrument der Stoffstrombilanz wird von wissenschaftlicher Seite und auch im Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft 2021 als wirksamstes In-strument zur Erfassung und Reduktion von Stickstoff- und Nährstoffflüssen bewertet6. Es schafft die Grundlage für eine Alternative zum System der Roten Gebiete, das mit seinen pauschalen und tiefgrei-fenden Sanktionen auch Bäuerinnen und Bauern trifft, welche die Nitratbelastung nicht mitverursa-chen. Wenngleich die Bilanzierung von manchen Betrieben bereits seit 2018, von vielen anderen seit 2023 durchgeführt wird, erfolgt bisher keine hinreichende Bewertung. Dadurch wird der Zweck des ho-hen Bürokratieaufwandes für die Betriebe verfehlt. Darüber hinaus fehlen weiterhin verbindliche und umweltwirksame Höchstwerte sowie beratende und sanktionierende bzw. honorierende Maßnahmen. Die Bilanzierung in dieser Form stellt deshalb bisher nur eine Mehrbelastung für die Betriebe dar, ohne ihre potenzielle Lenkungswirkung zu einer Reduktion von N-Überschüssen zu erfüllen.\r\nDie Umsetzung und Erweiterung einer Stoffstrom-/Nährstoffbilanzierung muss deshalb:\r\n›\r\nbundesweit einheitlich geregelt und bewertet werden.\r\n›\r\neine möglichst einfache Datenerfassung und Datenaustausch ermöglichen sowie doppelte Do-kumentation vermeiden.\r\n›\r\nsowohl Stickstoff- als auch Phosphorüberschüsse erfassen.\r\n›\r\numweltwirksame und betriebsindividuelle Höchstwerte entwickeln und vorgeben.\r\n›\r\nbei der Bilanzierung auf Besonderheiten der unterschiedlichen Betriebstypen eingehen, v. a. im Gemüseanbau und in der Tierhaltung, orientiert an der UBA-Publikation.7\r\n5 Vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2022: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Auswei-sung von mit Nitrat belasteten Gebieten (AVV-GeA), https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glae-serne-Gesetze/Referentenentwuerfe/avv-gebietsausweisung-2022.html (zuletzt aufgerufen am 09.10.2024).\r\n6 Vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2023: Düngerecht: Wissenschaftlicher Beirat unter-stützt Stoffstrombilanzverordnung, https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2023/231103-stoffstrombilanzverordnung.html (zuletzt aufgerufen am 14.10.2024).\r\n7 Vgl. Umweltbundesamt 2020: Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung: Stickstoff- und Phosphor-Über-schüsse nachhaltig begrenzen, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/novellierung-der-stoffstrombi-lanzverordnung (zuletzt aufgerufen am 24.10.2024).\r\n›\r\nals Grundlage für eine verursachergerechte Düngepolitik genutzt werden, um langfristig eine bessere Datengrundlage als die Roten Gebiete zu schaffen und umwelt- und gewässerscho-nend wirtschaftende Betriebe von Sanktionen zu befreien.\r\n›\r\nindividuelle Anreize zur Reduktion von Stickstoff- und Phosphorüberschüssen schaffen, z. B. mit Einführung einer Ökoregelung, die umwelt- und gewässerschonende Betriebe honoriert.\r\n›\r\nlangfristig andere Dokumentationspflichten ablösen und damit zu einer spürbaren bürokrati-schen Entlastung der Betriebe beitragen.\r\n›\r\nextensive, „low-input“- Betriebe und Betriebe, die unter die Kleinbetriebsregelung nach § 10, Abs. 3 in der Düngeverordnung grundsätzlich vom Erstellungsaufwand befreien.\r\nAbschließend machen sich die unterzeichnenden Verbände dafür stark, dass das landwirtschaftliche System als Ganzes betrachtet und weitere Faktoren neben dem Düngeverhalten berücksichtigt werden. Regionen, in denen in hoher Konzentration viele Tiere gehalten werden, sind besonders von hohen Nährstoffüberschüssen betroffen. Ein wichtiger Hebel ist deshalb eine an die Betriebsfläche gebundene Tierhaltung. Für einen solchen notwendigen Umbau der Tierhaltung müssen landwirtschaftliche Be-triebe gezielt und langfristig unterstützt werden.\r\nFür eine strukturell klima-, umwelt-, und gewässerschutzschonendere Landwirtschaft muss über die Dünge-, und Tierhaltungspolitik hinausgedacht und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) als wichtiges Steuerungsinstrument genutzt werden. Statt den weitestgehend pauschalen Direktzahlungen braucht es perspektivisch eine vollständige Qualifizierung der Zahlungen für die Honorierung konkreter Leis-tungen, die zum Schutz der wichtigen Ressourcen Wasser, Boden, Luft und Biodiversität beitragen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. 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Hierbei ha-\r\nben hormonell schädigende Substanzen (endocrine disrupting chemicals (EDCs))1 eine beson-\r\ndere Bedeutung.\r\nEDCs greifen in den Hormonhaushalt von Menschen und Tieren ein und können so unter an-\r\nderem zur Entstehung von Krebs, Fortpflanzungsstörungen, Stoffwechselkrankheiten oder\r\nSchädigungen des Immunsystems beitragen. Wissenschaftler*innen betonen, dass sichere\r\nKonzentrationen für diese Substanzen praktisch nicht abgeleitet werden können.2 EDCs kön-\r\nnen in sehr geringen Mengen und bereits während der Schwangerschaft und in der frühkind-\r\nlichen Entwicklung tiefgreifende Gesundheitsschäden verursachen, die teilweise jedoch erst\r\nnach Jahren sichtbar werden. Zudem fehlen entsprechend sensitive Testmethoden und ent-\r\nsprechende Untersuchungen. Daher sind jegliche Risikobewertungen mit sehr hohen Unsi-\r\ncherheiten behaftet.\r\nDaten aus dem Humanbiomonitoring zeigen, dass die europäische Bevölkerung mit Chemika-\r\nlien, einschließlich hormonell schädigenden Stoffen, vielfach bereits so stark belastet ist, dass\r\nGesundheitsschäden möglich sind. Auch in der Umwelt werden EDCs teilweise in hohen Kon-\r\nzentrationen nachgewiesen.\r\nDer Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen\r\nwurde im November 2023 veröffentlicht und ist ein erster Schritt der Bundesregierung zur\r\nMinderung der Chemikalienbelastung. Allerdings enthält der Fünf-Punkte-Plan leider keine\r\nkonkreten Maßnahmen, um die Belastung mit EDCs zu verringern. Stattdessen beschreibt er\r\nlediglich Handlungsfelder und bereits bestehende Initiativen und Aktivitäten der deutschen\r\nBehörden. Die hohen Belastungen von Mensch und Umwelt zeigen jedoch, dass mit den laufenden Akti-\r\nvitäten kein ausreichendes Schutzniveau, insbesondere für vulnerable Gruppen, sichergestellt\r\nist. Es braucht daher mehr Engagement, eine verbesserte Gesetzgebung, eine schnelle Um-\r\nsetzung derselben sowie Unterstützung aller Akteur*innen, die eine Expositionsminderung\r\nvoranbringen können. Ein Aktionsplan ist nötig, der konkrete Schritte, verantwortliche Ak-\r\nteur*innen und Umsetzungszeiträume benennt.\r\n1 Unter dem verwendeten Begriff EDCs verstehen wir alle Substanzen, die die Kriterien für eine CLP-Klassifizie-\r\nrung Kategorie 1 und Kategorie 2 (verdächtig) erfüllen.\r\n2 Siehe S. 44 der englischen Fassung des Berichts „Endocrine Disrupting Chemicals: Threats to Human Health“.\r\n3\r\nChemikalien werden primär auf EU-Ebene reguliert. Daher müssen die Aktivitäten der Bun-\r\ndesregierung darauf abzielen, die Identifizierung und Regulierung von EDCs in allen relevan-\r\nten regulatorischen Bereichen auf EU-Ebene zu beschleunigen. Des Weiteren sollten natio-\r\nnale Regelungen getroffen werden, die das Schutzniveau erhöhen, z. B. im Rahmen von nati-\r\nonalen Produktzulassungen, Risikominderungsmaßnahmen und Überwachungsmaßnahmen\r\nwie durch Umweltqualitätsnormen, Trinkwassergrenzwerte oder Transparenzregeln über das\r\nVorkommen von EDCs in Produkten. Zusätzlich ist eine Verbesserung der Aufklärung von Ver-\r\nbraucher*innen, die Förderung der Forschung sowie die Kontrolle der Umsetzung von Regu-\r\nlierungen dringend notwendig. Der Fünf-Punkte-Plan enthält diese Handlungsfelder. Nun gilt\r\nes, diese mit konkreten Zielen und Maßnahmen zu füllen, die über das Bisherige hinausgehen.\r\nFünf Kernforderungen aus der Zivilgesellschaft\r\n1. Damit der Fünf-Punkte-Plan verbindlich und ambitioniert umgesetzt wird, muss ein\r\nMaßnahmenplan erarbeitet werden, in dem konkrete Ziele, Aktivitäten, Zeitvorgaben\r\nund handelnde Akteur*innen benannt werden und der mit ausreichend finanziellen\r\nMitteln ausgestattet ist. Ein solcher Maßnahmenplan ist unter Einbindung aller Stake-\r\nholder schnellstmöglich zu erarbeiten.\r\n2. In Deutschland sollte die Bundesregierung die Belastung mit EDCs wirksam und direkt\r\nmindern, z. B. indem EDC-haltige Biozidprodukte und Pestizide keine nationale Zulas-\r\nsung erhalten und Ausnahmeregelungen begrenzt werden, indem nationale Verbote\r\nfür EDCs in kritischen Produktgruppen (hohe Expositionswahrscheinlichkeit, Kontakt\r\nmit vulnerablen Gruppen) erlassen und die Anwendung von Alternativen zu EDCs ge-\r\nfördert werden.\r\n3. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass EDCs auf europäischer Ebene schneller und effizienter identifiziert und reguliert werden, einschließlich im Pestizidund\r\nBiozidrecht unter Mitberücksichtigung verdächtiger EDCs. Die Informationsanfor-\r\nderungen unter REACH müssen angepasst und die Einstufung bzw. SVHC-Identifizierung\r\nvon (Gruppen von) EDCs beschleunigt werden. Zudem sind die (automatische)\r\nBeschränkung für Verbrauchermischungen in REACH Anhang XVII sowie die Möglich-\r\nkeit der generischen Beschränkungen in Erzeugnisse nach REACH Art. 68(2) um die\r\nEinstufung als EDC zu erweitern. Auch in nachgelagerten Gesetzen sind die an CMREigenschaften\r\ngeknüpften Rechtsfolgen um die ED-Eigenschaft zu erweitern.\r\n4. Die Bundesregierung ist ebenfalls aufgefordert, sich auf internationaler Ebene für die Einführung von Gefahrenklassen für EDC im GHS einzusetzen (analog der CLP-Ver-\r\nordnung) sowie für die Beibehaltung des Status von EDCs als „issue of concern“ im\r\nglobalen Chemikalienmanagement (GFC).\r\n5. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass Transparenz über die Verwen-\r\ndung von EDCs in der gesamten Wertschöpfungskette einschließlich einer\r\n4\r\nRückverfolgbarkeit hergestellt wird. Zudem sollten Unternehmen und Verbrau-\r\ncher*innen Zugang zu Informationen über den Gehalt an EDCs (und anderen proble-\r\nmatischen Stoffen) in Produkten bekommen.\r\nEmpfehlungen zum Fünf-Punkte-Plan\r\nWir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung einen Plan zur Verbesserung des Schut-\r\nzes vor hormonell schädigenden Stoffen beschlossen hat. Damit ist ein erster, wichtiger\r\nSchritt getan, um konkrete Ziele, Zeitpläne und Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Vermei-\r\ndung und Verringerung der Belastungen durch hormonell schädigende Chemikalien beitragen.\r\nDer im November 2023 vorgelegte Fünf-Punkte Plan ist ein\r\nDokument, das überwiegend den Status Quo der Arbeit\r\nDeutschlands auf EU- und internationaler Ebene be-\r\nschreibt. Leider werden nur wenige zusätzliche Maßnah-\r\nmen vorgestellt, die aber dringend notwendig wären, um\r\ndas Schutzniveau zu erhöhen oder angestrebte Ziele\r\n(schneller) zu erreichen. Der Fünf-Punkte-Plan ist aus un-\r\nserer Sicht zu unkonkret und wenig ambitioniert. Zudem\r\nwurden (bislang) keine finanziellen Mittel bereitgestellt, um Maßnahmen umzusetzen.\r\nDie unterzeichnenden Organisationen der Zivilgesellschaft fordern, den Fünf-Punkte Plan\r\nder Bundesregierung mit konkreten und ambitionierten Maßnahmen zu unterlegen und ein\r\nausreichendes Budget für deren Umsetzung zur Verfügung zu stellen.\r\nIm Folgenden nehmen wir zu den verschiedenen Aspekten des Fünf-Punkte-Plans Stellung.\r\n5\r\nDetaillierte Kommentierung des Fünf-Punkte-Plans\r\nHandlungsfeld 1: Regulierung verbessern\r\nDie im Humanbiomonitoring belegten hohen Belastungen von Mensch und Umwelt mit (en-\r\ndokrin wirksamen) PFAS und Bisphenolen sowie weiteren EDCs zeigen, dass die bestehenden\r\nRegulierungen keinen ausreichenden Schutz vor schädlichen Chemikalien, einschließlich hor-\r\nmonell schädigenden Chemikalien (EDCs), gewährleisten. Zudem werden die wenigen vor-\r\nhandenen Regelungen oft unzureichend vollzogen. Es werden voraussichtlich Jahrzehnte ver-\r\ngehen, bis alle EDCs identifiziert und reguliert sind. Daher ist es dringend notwendig, dass die\r\nBundesregierung jetzt auf europäischer wie nationaler Ebene zusätzliche Maßnahmen er-\r\ngreift, um die Exposition gegenüber bekannten EDCs und EDC-Verdachtsstoffen zu reduzie-\r\nren.\r\nDazu gehört, EDCs schneller zu identifizieren, wirksame Minderungsmaßnahmen für die Ver-\r\nwendung von hormonell schädigenden Industriechemikalien, Pestiziden, Bioziden und Arznei-\r\nmitteln zu initiieren, die Entwicklung und Vermarktung von Alternativen zu EDCs zu fördern und die Bevölkerung besser über die Gefahren von und Alternativen zu EDCs zu informieren.\r\nDie Bundesregierung sollte sich für die Entwicklung einer breiten und starken EU-Strategie zu\r\nEDCs einsetzen, die auf Vorsorge setzt und durch Verwendungsbeschränkungen und Markt-\r\nanreize die Expositionen von Mensch und Umwelt vermeidet oder zumindest verringert.\r\nEs ist wichtig, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzt, dass die Projekte\r\nzur Reduzierung der Verwendung und Exposition gegenüber EDCs auch im Arbeitsprogramm\r\nder kommenden EU-Kommission und in der strategischen Agenda des EU-Rates einen hohen\r\nStellenwert bekommen. Des Weiteren brauchen die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit\r\nund der EU Green Deal insgesamt eine nachhaltige Unterstützung und kontinuierliche Implementierung.\r\nRegulierung von Industriechemikalien unter REACH\r\nIn ihrem Fünf-Punkte-Plan unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich die europäischen\r\nAktivitäten zur „Fortentwicklung des Rechtsrahmens“ für EDCs unter REACH. So wird die An-\r\npassung von Informationsanforderungen, die Etablierung von EDC als eigenständige SVHCKategorie3,\r\nund eine beschleunigte Identifizierung und Regulierung von EDCs unterstützt. Es\r\nist zentral, dass diesen Worten auch konkrete Taten folgen. Hier erwarten wir insbesondere:\r\n3 In den Diskussionen um die REACH-Revision wurde die Beibehaltung der Kandidatenliste teils kontrovers dis-\r\nkutiert. Im Fall des Fortbestehens wäre eine Aufnahme der Stoffeigenschaft „ED“ in die Liste der Kriterien\r\nwünschenswert. Diese sollte sich auf die Einstufungskriterien bzw. H-Sätze nach CLP beziehen (ebenso für\r\nPBT/vPvB und PMT/vPvM-Stoffe).\r\n6\r\n• Im Rahmen einer REACH-Revision sicherstellen, dass für eine EDC-Einstufung ausrei-\r\nchende Informationsanforderungen in den Anhängen VII bis X aufgenommen wer-\r\nden;\r\n• Im Rahmen der REACH-Revision, Einsatz für die Umsetzung des sog. Generic Approach\r\nto Risk Management (GARM) für EDCs – der Möglichkeit, die Verwendung von Stoffen\r\nund Stoffgruppen in Verbraucher*innenprodukten und Produkten für professionelle\r\nAnwender*innen – aufgrund von SVHC-Eigenschaften einschließlich EDCs der Katego-\r\nrie 1 und 2 zu beschränken;\r\n• Im Rahmen der REACH-Revision sowie bereits bei der Umsetzung der aktuellen Ver-\r\nordnung: Gruppierung von Stoffen mit EDC-Eigenschaften statt der Anwendung ein-\r\nzelstoffbezogener Risikobewertungsansätze bei der Identifizierung und Beschränkung\r\nvon EDCs;\r\n• Einsatz für das im Fünf-Punkte-Plan befürwortete „no-data-no-market“ Prinzip, indem\r\nder ECHA das Recht gegeben wird, Registrierungsnummern für Stoffe zu entziehen,\r\nderen Dossiers unvollständig sind, z. B. bzgl. der endokrinen Wirkungen;\r\n• Eine Intensivierung der Arbeit der Fachbehörden zur Identifizierung von EDCs sowie\r\nVorschlägen zur Beschränkung ihrer Verwendung;\r\n• Ebenso den Einsatz zur Entwicklung von Testmethoden zur Ermittlung von endokrinen\r\nWirkungen auf EU-Ebene.\r\nDarüber hinaus wäre es wünschenswert und zielführend, wenn die Bundesoberbehörden\r\nnicht nur mit Behörden anderer Mitgliedsstaaten, sondern auch untereinander mehr koope-\r\nrieren würden. Insbesondere das Thema EDCs wird in Deutschland nicht einheitlich vertreten\r\nund Aktivitäten, wie die Gegendarstellung des BfR zur Festlegung des tolerierbaren täglichen\r\nAufnahmewertes (TDI) für Bisphenol A der EFSA, schädigen das Vertrauen in die deutschen\r\nBehörden, schaffen Unsicherheiten im Markt und erschweren Synergien in der Zusammenar-\r\nbeit.\r\n7\r\nRegulierung von Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und Arzneimitteln\r\nIn ihrem Fünf-Punkte-Plan beschreibt die Bundesregierung\r\ndie Gesetzeslage bzgl. der Zulassung bzw. Verwendung von\r\nEDCs in Pestizid- und Biozidprodukten sowie in Arzneimit-\r\nteln. Sie versäumt allerdings darauf hinzuweisen, dass so-\r\nwohl die Identifizierung4 als auch die Regulierung5 von Pes-\r\ntiziden und Bioziden, die hormonell schädigend sein kön-\r\nnen, bislang zu langsam erfolgt, um das Schutzniveau zu er-\r\nreichen. Zudem versäumt es der Fünf-Punkte-Plan für\r\nStoffe, die laut CLP-Verordnung als ED-Verdachtsstoffe\r\n(Kat. 2) einzustufen sind, Handlungsbedarf zu formulieren.\r\nDiese Substanzen werden bislang im Pestizid- und Biozid-\r\nrecht weder identifiziert noch reguliert.\r\nInsbesondere bei Bioziden lassen die bestehenden Regelungen zu viele Optionen für Ausnah-\r\nmen vom Verwendungsverbot für Wirkstoffe und Produkte mit hormonell schädigenden Ei-\r\ngenschaften zu. Langwierige Verfahren bei der Regulierung und zu wenig Engagement bei der Förderung von Alternativen führen dazu, dass bereits identifizierte EDCs weiter vermarktet\r\nund verwendet werden dürfen, wie aktuell das Beispiel des Rodentizids Cholecalciferol zeigt.\r\nEs gibt bisher kein Biozid, dass aufgrund seiner hormonell schädigenden Eigenschaft vom\r\nMarkt genommen wurde.\r\nBei den Pestiziden wurden seit 2018 erst acht identifizierte hormonell schädigende Pestizidwirkstoffe\r\nder weitere Einsatz in der EU untersagt: Asulam-Natrium, Benthiavalicarb, Clofen-\r\ntezin, Dimethomorph, Mancozeb, Mapanipyrim, Metiram, Triflusulfuron-methyl. Während\r\nder Abverkauf- und Aufbrauchsfristen müssen die Anbieter*innen ihre potenziellen Käu-\r\nfer*innen nicht darüber informieren, warum die Mittelzulassungen auslaufen, es gelten die\r\nalten Sicherheitsdatenblätter. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit\r\n(BVL) versäumt es, direkt in seinen Fachmeldungen zu den entsprechenden Wider-\r\nrufen der Zulassungen auf die hormonell schädigende Wirkung hinzuweisen. Es verweist zwar\r\nauf die entsprechenden Durchführungsverordnungen, doch mehr Transparenz würde sicher-\r\ngestellt, wenn die EDC-Hinweise direkt in der Fachmeldung erschienen (Beispiel Metiram).\r\nWie können also auf deutscher Ebene und im Rahmen des Fünf-Punkte-Plans Verbesserungen\r\ninitiiert werden? Ermutigend sind hier aktuelle, durch PAN Europe erstrittene Urteile des Eu-\r\nropäischen Gerichtshofs (EuGH). Diese stellen klar, dass die Mitgliedstaaten – also auch\r\nDeutschland – eine eigene Verantwortung bei der nationalen Zulassungsprüfung von Pesti-\r\nzidprodukten haben. Sie müssen nicht die Bewertungen anderer (berichterstattender)\r\n4 nach EU-Verordnungen 2017/2100 für Biozide und 2018/605 für Pestizide\r\n5 nach EU-Verordnungen 1107/2009 für Pestizide und 528/2012 für Biozide\r\n8\r\nMitgliedsstaaten übernehmen, sondern sind verantwortlich, dafür dem aktuellen, wissen-\r\nschaftlichen und technischen Kenntnisstand zu folgen. Zudem sind nicht nur die Wirkstoffe, sondern auch Pestizidformulierungen hinsichtlich ihres hormonell schädigenden Potenzials\r\nzu prüfen. Mitgliedstaaten müssen bei einer offenkundig gefährlichen (z. B. ED) Eigenschaft\r\ndies in ihrer Zulassungsentscheidung (mit Beachtung des Vorsorgeprinzips) berücksichtigen, selbst wenn diese Eigenschaft im Rahmen einer älteren Wirkstoff-Prüfung noch nicht festge-\r\nstellt wurde. Die deutschen Zulassungsbehörden dürfen demnach nicht untätig bleiben und\r\neinfach die nächste Wirkstoff-Prüfung auf EU-Ebene abwarten (Rechtssache C-308/22 sowie\r\ndie verbundenen Rechtssachen C-309/22 und C-310/22).\r\n• Auf Grundlage dieser aktuellen Rechtsentscheidungen müssen die deutschen Behör-\r\nden weitere Anstrengungen unternehmen, die Prüfungen auf Hormonschädlichkeit\r\nbei Mittelzulassungen entsprechend zu verbessern, zu beschleunigen und Mittelzu-\r\nlassungen bei entsprechenden Hinweisen zügig zu überprüfen, um schneller hormo-\r\nnell schädigende Pestizidprodukte vom Markt und somit aus der Umwelt zu entfer-\r\nnen.\r\n• Es sollte juristisch geprüft werden, inwieweit die Rechtsentscheidungen des EuGH\r\nauch auf die Regulierung von Biozidprodukten übertragbar sind.\r\n• Deutschland sollte auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass die Identifizierung und Regu-\r\nlierung von hormonell schädigenden Pestiziden und Bioziden beschleunigt und auch\r\nhier das Prinzip „No Data, No Market“ konsequent angewendet wird, anstatt weiter\r\nauf Verzögerungen bei der Datenlieferung durch die Antragsteller*innen mit Verlän-\r\ngerungen von Genehmigungen und Zulassungen zu reagieren.\r\n• Die Bundesregierung muss nationale Risikoreduktionsmaßnahmen, wie z. B. Anwen-\r\ndungsbeschränkungen für ED-Verdachtsstoffe (der CLP-Kategorie 2) und für durch\r\nAusnahmeregegelungen weiter zugelassene hormonell schädigende Mittel regulato-\r\nrisch festschreiben (z. B. im Rahmen der PflSchAnwV und ChemBiozidDV)\r\n• Deutschland sollte sich für europäische Anwendungsbeschränkungen von ED-Verdachtsstoffen\r\nim Rahmen des Pestizid- und Biozidrechts einsetzen.\r\n• Der Einsatz nicht-genehmigter ED-Pestizide über den Hebel von Notfallzulassungen\r\nist ausnahmslos zu unterbinden (Verweis auf die Rechtssache C-162/21).\r\n• Der Einsatz identifizierter ED-Biozide über Ausnahmeregelungen muss restriktiv ge-\r\nhandhabt und Alternativen zur Substitution gezielt gefördert werden.\r\n• Grundsätzlich muss die Transparenz bei der Identifizierung und Klassifizierung von EDCs erhöht sowie die Möglichkeiten erleichtert werden, sich über EDCs zu informie-\r\nren. Dies ist möglich mit einer:\r\no Zentralen und leicht zu erreichenden Datenbank zum Stand der ED-Identifizierung,\r\nzur CLP-ED-Klassifizierung und zur Regulierung von Pestizid- und Biozidpro-\r\ndukten gemäß ED-Ausschlusskriterien;\r\n9\r\no Umsetzung des Meldeverfahrens und Veröffentlichung der Biozid-Absatzdaten im\r\nRahmen der ChemBiozidDV in Form jährlicher Berichte (wie bei Pestiziden seit\r\nLangem realisiert);\r\no Einführung einer ED-Suchkategorie in den deutschen Datenbanken für Pestizidund\r\nBiozidprodukte unter Berücksichtigung von EDC-Verdachtsstoffen nach CLP.\r\n• Deutschland sollte zudem alle Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene\r\nfördern, die mögliche Expositionen durch ED-Pestizide und ED-Biozide reduzieren.\r\nDazu gehören:\r\no Die stringente Umsetzung der „Sustainable Use Directive“ (SUD) für Pestizide und\r\ndas Festhalten an der Forderung nach einer zukünftigen, verbindlicheren EU-Ver-\r\nordnung (SUR);\r\no Das Engagement, eine entsprechende EU-Legislative für Biozidprodukte einzufüh-\r\nren;\r\no Die Schaffung von Kohärenz zwischen dem Fünf-Punkte-Plan und dem angekün-\r\ndigten „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ des Bundesministeriums für Ernäh-\r\nrung und Landwirtschaft (BMEL) sowie\r\no Förderungen von nicht-chemischen Verfahren im Pflanzenschutz- und Schädlings-\r\nmanagement.\r\nHinsichtlich der Regulierung von Arzneimitteln ist anzumerken, dass im Tierarzneimittelrecht\r\nein Prozess zur Definition und Umsetzung von Kriterien zur Berücksichtigung von EDs in Tier-\r\narzneimitteln bisher fehlt. Daher ist zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung für eine ver-\r\nbesserte Datenlage und die Stärkung der Umweltrisikobewertung einsetzt, insbesondere im\r\nRahmen der Überarbeitung der allgemeinen Rechtsvor-\r\nschriften über Arzneimittel in der EU. Dabei sollten nicht\r\nnur gewollte ED-Wirkungen, sondern auch, wie bei den\r\nPestizid- und Bioziden, ungewollte ED-Eigenschaften\r\nidentifiziert und reguliert werden.\r\nHinsichtlich der sicheren Entsorgung von Medikamenten\r\nreichen Informationskampagnen nicht aus. Herstellerfirmen\r\nmüssen hier mehr Verantwortung übernehmen, z. B.\r\nüber eine Verpflichtung zur Finanzierung eines Rück-\r\nnahme- und Entsorgungssystems, das über Apotheken\r\nabgewickelt werden könnte.\r\nWasserrechtliche Regelungen\r\nIm Fünf-Punkte-Plan wird neben der Umsetzung eines Trinkwassergrenzwertes für\r\nBisphenol A eine „kontinuierliche Anpassung des Umwelt- und Trinkwassermonitorings“ als\r\nMaßnahme zur Verbesserung des Schutzes von „Wasser“ genannt. Ein Zeitplan für die\r\n10\r\nAnpassung fehlt allerdings. Zusätzlich und in Ergänzung zu den Maßnahmen des Fünf-Punkte-\r\nPlans fordern wir:\r\n• Prüfung, welche weiteren Trinkwassergrenzwerte notwendig sind und Einführung\r\nderselben durch kontinuierliche Berücksichtigung des wissenschaftlichen Kenntnis-\r\nstandes zu ECDs;\r\n• Initiierung von Maßnahmen, um den Eintrag von EDCs in das Trinkwasser zu vermei-\r\nden, u. a. durch Verwendungsbeschränkungen und/oder eine erweiterte Herstel-\r\nlerverantwortung zur Deckung der Kosten für die Trinkwasseraufbereitung;\r\n• Konkretisierung und Zeitplan für die im Fünf-Punkte-Plan aufgeführte „Anpassung“\r\ndes Monitorings;\r\n• Verpflichtende und regelmäßige Überwachung von verdächtigen oder identifizierten\r\nEDCs in Grund- und Rohwässern;\r\n• Verknüpfung des Fünf-Punkte-Plans mit der nationalen Wasserstrategie mit entspre-\r\nchender Berücksichtigung im Rahmen des Spurenstoffdialogs, der dazu beitragen soll, gewässerrelevante Spurenstoffe zu identifizieren und zu begrenzen;\r\n• Kontinuierliche Erweiterung der Liste von Umweltqualitätsnormen (UQNs) und de-\r\nren Überwachung von relevanten EDCs im Rahmen der Oberflächengewässerverordnung\r\n(OGewV);\r\n• Eintreten Deutschlands für die notwendigen Verbesserungen europäischer Gewässer-\r\nschutzstandards, u. a. bzgl. des aktuell verhandelten Kommissionsentwurfs für eine Richtlinie zur Anpassung der WRRL und deren Tochter-RL sowie den Änderungsvor-\r\nschlägen des EU-Parlaments und von NGOs;\r\n• Bei Überschreitungen von Umweltqualitätsnormen Verpflichtung der Behörden, Maßnahmen auf nationaler oder EU-Ebene zu ergreifen, um die Einträge zu verrin-\r\ngern, z. B. kontinuierliche Anpassungen der Umwelt-, Lebensmittel- und Trinkwas-\r\nserüberwachung der Bundesländer an den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu EDCs, Berücksichtigung in die WRRL-Bewirtschaftungspläne;\r\n• Stärkere Berücksichtigung des Schutzes von Kleingewässern gegenüber den Einträgen\r\nvon Schadstoffen wie EDCs und Verstetigung entsprechender Überwachungspro-\r\ngramme dieser biodiversitätsrelevanten Gewässer (vgl. Aktivitäten im Rahmen des\r\nNationalen Aktionsplans Pflanzenschutz).\r\n11\r\nLebensmittelbedarfsgegenstände und Produkte für Verbraucher*innen\r\nIm Fünf-Punkte-Plan wird lediglich versprochen, dass der\r\nÜberarbeitungsprozess der europäischen Gesetzgebung\r\nzu Lebensmittelbedarfsgegenständen intensiv begleitet\r\nwird. Angesichts der Tatsache, dass die EU-Gesetzgebung\r\nbereits seit 20 Jahren existiert6, ohne jemals grundlegend\r\nüberarbeitet worden zu sein, gibt es eine hohe Dringlich-\r\nkeit, diesen Prozess voranzutreiben.\r\nZur Verbesserung des Gesundheitsschutzes, aber auch zur\r\nVerringerung des Eintrags von EDCs in die Umwelt durch\r\nMaterialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, wie z. B. Lebensmittelverpackungen, fordern wir die fol-\r\ngenden Punkte von der Bundesregierung:\r\n• Vorantreiben einer grundlegenden Überarbeitung der europäischen Gesetzgebung\r\nzu Lebensmittelbedarfsgegenständen;\r\n• Einbringen der folgenden Punkte in die Diskussionen über Entwürfe neuer Verordnun-\r\ngen im EU-Produktrecht:\r\no Verbot von EDCs der Kategorie 1 und 2 in allen Materialien, die mit Lebens-\r\nmitteln in Kontakt kommen;\r\no Ausnahmeregelungen von diesem Verbot dürfen nur möglich sein, wenn keine\r\nsicheren Alternativen zur Verfügung stehen und auf die Verwendung nicht ver-\r\nzichtet werden kann und müssen zeitlich begrenzt und regelmäßig überwacht\r\nwerden;\r\n• Bis zur Verabschiedung EU-einheitlicher Regelungen: Umsetzung nationaler Regelungen,\r\ninsbesondere um EDCs in Lebensmittelverpackungen zu vermeiden;\r\n• Strikte Kontrolle der Einhaltung des (geplanten) Verbots von BPA und weiteren\r\nBisphenolen in Lebensmittelbedarfsgegenständen;\r\n• Zügige Bearbeitung des Beschränkungsvorschlags für Bisphenole durch das Umwelt-\r\nbundesamt;\r\n• Machbarkeitsprüfung von nationalen Verboten von EDCs in Alltagsprodukten, insbe-\r\nsondere in Produkten für Schwangere, Säuglinge und (Klein-)Kinder sowie in Textilien, Kunststoffartikeln und -verpackungen;\r\n• Verbot von EDCs im EU-Ecolabel und anderen Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel).\r\n6 Die zentralen Prinzipien dieser Gesetze stammen aus der Richtlinie von 76/893/EEC und sind somit bereits fast 50 Jahre alt https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A31976L0893\r\n12\r\nRegulatorische Aktivitäten verstärken – Identifizierung von EDCs\r\nIm Fünf-Punkte-Plan wird eine schnelle und einheitliche Identifizierung von EDCs, insbeson-\r\ndere im Rahmen der CLP-Verordnung unterstützt und auf die Beiträge der nationalen Behör-\r\nden zur SVHC-Identifizierung hingewiesen. Mit der Aufnahme der CLP-Gefahrenklassen für EDCs ist eine wichtige Grundlage für die Identifizierung von EDCs geschaffen worden. Im Fünf-\r\nPunkte-Plan wird auch die (Mit-)Arbeit der Fachbehörden an der Identifizierung und Regulie-\r\nrung von EDCs beschrieben. Wir begrüßen dieses Engagement ausdrücklich, sehen aber einen\r\nBedarf, diese Aktivitäten auszuweiten.\r\nDaher fordern wir die Bundesregierung auf:\r\n• Prioritär an harmonisierten Einstufungen für EDC-Stoffe und/oder SVHC-Identifizie-\r\nrungen zu arbeiten, um Präzedenzfälle für die Einstufung anhand der neuen Gefah-\r\nrenklassen zu schaffen;\r\n• Bei der Erarbeitung von Vorschlägen für die Einstufung als EDC ein Evidenzniveau zu\r\nnutzen, das vorsorgeorientiert und daher nicht mit zu hohen Hürden verbunden ist\r\nsowie die Notwendigkeit von Tierversuchen minimiert;\r\n• Ansätze zur Einstufung von Stoffgruppen zu überprüfen und die Anwendung von\r\nGruppierung auszuprobieren, z. B. anhand der Bisphenole, um die EDC-Identifizierung\r\nzu beschleunigen;\r\n• Die Umsetzung von generischen Beschränkungen von EDCs Kategorie 1 und 2 unter REACH (GARM) in Produkten für Verbraucher*innen und professionelle Anwender*in-\r\nnen zu unterstützen (s. o.);\r\n• Die obigen Empfehlungen zur Regulierung von Pestiziden, Bioziden und Arzneimittel\r\nsind hier entsprechend zu berücksichtigen.\r\nWeiterentwicklung der Bewertungsmethodik und Umsetzung des besseren Wissensstandes in der Regulierung\r\nIm Fünf-Punkte-Plan wird die schnelle Entwicklung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes\r\nhervorgehoben und deren Umsetzung in die Regulierung als Herausforderung benannt.\r\nDie wissenschaftlichen Erkenntnisse belegen zunehmend die Schädlichkeit von EDCs auf\r\nMensch und Umwelt, identifizieren tendenziell immer mehr Arten von schädlichen Wirkun-\r\ngen (z. B. zunehmende Beachtung der Immuntoxizität) und bringen bislang keine entlasten-\r\nden Daten auf. Daher sehen wir aus regulatorischer Sicht eine hohe Dringlichkeit zu handeln.\r\nDer zentrale und aus unserer Sicht wichtigste Aspekt in diesem Abschnitt des Fünf-Punkte-\r\nPlans bezieht sich auf das Fehlen von Testmethoden. Hier sind in jedem Fall die Anstrengun-\r\ngen deutlich zu verstärken, damit die Identifizierung von EDCs möglichst schnell, kostengüns-\r\ntig und eindeutig erfolgen kann. Nach dem Vorsorgeprinzip muss dennoch bereits jetzt drin-\r\ngend gehandelt werden.\r\n13\r\nZur Weiterentwicklung von Bewertungsmethoden und der Umsetzung des Wissensstandes in\r\ndie Regulierung sind zusätzlich die folgenden Maßnahmen vordringlich:\r\n● Weiterentwicklung und/oder Validierung von Methoden zur Erzeugung von Daten,\r\ndie eine Identifizierung von EDCs Kategorie 1 und 2 gemäß CLP-Verordnung sowie Biozid- und Pestizidrecht vereinfachen;\r\n● Verpflichtende Beteiligung der Industrie an der Entwicklung von Testmethoden, z. B.\r\nin OECD-Programmen;\r\n● Verpflichtende Beteiligung der Industrie an der Entwicklung von analytischen Methoden\r\nzum Umwelt- und Humanbiomonitoring von EDCs, mit Schwerpunkt auf den\r\nStoffen, von denen eine weite Verbreitung bekannt oder anzunehmen ist;\r\n● Berücksichtigung von Kombinationseffekten durch Mischungen von Chemikalien in\r\nder Risikobewertung; hier sind nicht nur die beabsichtigten, sondern insbesondere\r\nauch „zufällige“ Mischungen im Menschen7 und in der Umwelt8 zu betrachten.\r\nBundes- und europaweites Monitoring der Chemikaliengehalte in Mensch\r\nund Umwelt\r\nIm Fünf-Punkte-Plan werden die Arbeit des Umweltbundesamtes (GerES Studie) und der Hu-\r\nmanbiomonitoringkommission beschrieben. Wir begrüßen diese Arbeiten ausdrücklich und\r\nbefürworten ihre Fortführung, einschließlich im Rahmen der europäischen Partnerschaft für\r\nRisikobewertung (PARC). Positiv ist ebenfalls, dass die Umwelt-, Futtermittel-, Lebensmittelund\r\nTrinkwasserüberwachung mit Blick auf den wissenschaftlichen Stand zu hormonell schä-\r\ndigenden Stoffen kontinuierlich angepasst werden sollen. Wichtig hierbei ist aber, die Rück-\r\nkopplungen aus den Befunden zurück auf die Regulierungsebene zu verbessern und zügiger\r\nzu gestalten. Ziel muss es sein, bei wissenschaftlichen Erkenntnissen über nachweisbare Be-\r\nlastungen des Menschen und der Umwelt sofort Reduktionsmaßnahmen einzuleiten.\r\nHandlungsfeld 2: Informationen bereitstellen und vermitteln\r\nDie Europäische Kommission fordert in ihrem Kommunikationsdokument zu EDCs9 alle Mit-\r\ngliedsstaaten auf, Aufklärungs- und Informationskampagnen für die Öffentlichkeit durch-\r\nzuführen und dabei besonders Schwangere zu adressieren.\r\n7 s. die zahlreichen Funde von Chemikalien im Menschen aus dem HBM4EU-Projekt (www.hbm4eu.eu) oder der Deutschen Umweltstudie GerES (https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-desmenschen-\r\nermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres)\r\n8 z. B. https://www.ufz.de/index.php?de=36336&webc_pm=10/2024\r\n9 https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/EN/COM-2018-146-F1-EN-MAIN-PART-1.PDF\r\n14\r\nDer Fünf-Punkte-Plan sieht eine verbesserte Verbreitung vorhandener Informationen zu\r\nEDCs, Forschungsergebnissen, Erhebungen menschlicher Belastungen, etc. durch die Bundes-\r\nbehörden vor. Es wird außerdem eine Zusammenarbeit zwischen Verbänden und Bundesre-\r\ngierung angestrebt. Diese Vorschläge sind aus unserer Sicht begrüßenswert.\r\nIm Fünf-Punkte-Plan werden zusätzlich zur Information von Verbraucher*innen auch Unter-\r\nnehmen als Zielgruppe definiert, um die Vermeidung von EDCs und deren Ersatz durch un-\r\nschädliche Alternativen zu fördern. Diese Erweiterung der durch die EU-Kommission gefor-\r\nderten Kampagne ist ebenfalls begrüßenswert. Allerdings scheint der Arbeitsschutz noch\r\nnicht ausreichend adressiert zu sein bzw. die zielgerichtete Sensibilisierung professioneller\r\nNutzer*innen, beispielsweise von Landwirt*innen, medizinischem Personal oder kommuna-\r\nlen Angestellten.\r\nEs ist uns wichtig zu betonen, dass nicht nur Multiplikator*innen verstärkt zielgruppenspezi-\r\nfisch über EDCs kommunizieren sollten. Die Übersetzung von wissenschaftlichen und regula-\r\ntorischen Informationen und die Schaffung eines leichten Zugangs zu diesen für die (Fach-\r\n)Öffentlichkeit ist eine wichtige und verpflichtende Aufgabe der Regierung und ihrer Fachbe-\r\nhörden und sollte nicht delegiert werden. Die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen ist\r\nwichtig, auch als Ergänzung und Reflexion behördlicher Informationen. Die Finanzierung und\r\ndie Unabhängigkeit der Verbände müssen dabei sichergestellt sein.\r\nZu begrüßen ist die geplante intensivere Kommunikation durch die Fachbehörden über EDCs\r\nsowie die Erleichterung des Informationszugangs für die Öffentlichkeit. Allerdings soll dies\r\n„unter Nutzung vorhandener Strukturen und Instrumente“ geschehen. Eine gemeinsame Anlauf-\r\nund Koordinierungsstelle und die Etablierung eines EDC-Webportals könnten demge-\r\ngenüber einen einfacheren und niederschwelligen Zugang zu den ansonsten weit verteilten\r\nInformationen verbessern. Außerdem sehen wir Schwierigkeiten in einer fehlenden einheitlichen\r\nund damit auch glaubwürdigen Kommunikation, aufgrund unterschiedlicher Auffassun-\r\ngen über die Bedeutung von und den Umgang mit EDCs unter den Fachbehörden.\r\nSchwerpunkte der Informations- und Sensibilisierungsar-\r\nbeit der Bundesregierung, zum Beispiel durch die Bundes-\r\nzentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA), sehen wir\r\nu. a. in einer Informationskampagne für alle, die mit Kin-\r\ndern leben und arbeiten, mit dem Ziel der Expositionsre-\r\nduktion, zum Beispiel ähnlich der Impf- oder AIDS-Kam-\r\npagnen. Es muss sichergestellt werden, dass entspre-\r\nchende Informationen und Portale für alle leicht zugäng-\r\nlich und verständlich sind und bekannt gemacht werden.\r\nZur besseren Aufklärung der Öffentlichkeit über EDCs for-\r\ndern wir:\r\n● Informationskampagne speziell für Schwangere mit dem Ziel der Expositionsreduk-\r\ntion, einschließlich:\r\n15\r\n○ Entwicklung von Informationsmaterialien für Schwangere und\r\n○ Implementierung eines Warnzeichens auf Produkten für Schwangere, die EDCs\r\nenthalten, wie z. B. in Frankreich.\r\n● Informationskampagne und Weiterbildung für Ärzt*innen, Hebammen und andere\r\nGesundheitsexpert*innen;\r\n● Förderung des Konzepts der EDC- und pestizidfreien Kommunen und Städte im Rah-\r\nmen der Initiativen für „nachhaltige Kommunen“;\r\n● Start des Dialogs mit Ländern, Kommunen und Verbänden für eine bundesweit ein-\r\nheitliche freiwillige oder verpflichtende Rücknahme von Arzneimitteln in Apotheken\r\nund einer entsprechenden Informationskampagne.\r\nMehr Transparenz für Verbraucher*innen und professionelle Nutzer*innen\r\nZusätzlich zu den Aspekten im Fünf-Punkte-Plan sehen wir im Bereich „Informationen bereit-\r\nstellen und vermitteln“ die Notwendigkeit einer verbesserten Transparenz über EDC-haltige\r\nProdukte. Hierüber schweigt sich der Fünf-Punkte-Plan jedoch bislang aus.\r\nBisher ist es für Verbraucher*innen und professionellen Nutzer*innen, außer in Kosmetikar-\r\ntikeln, unmöglich zu wissen, ob sich EDCs in Produkten befinden. Es können somit keine in-\r\nformierten Entscheidungen getroffen werden. Auch Behörden können ohne eigene Tests\r\nnicht feststellen, ob sich schädliche Inhaltsstoffe, einschließlich EDCs, in Produkten befinden.\r\nNicht nur im Zuge einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft ist volle Transparenz geboten. Neue\r\nTechnologien machen eine Deklarationspflicht und die Nachverfolgbarkeit von Schadstoffen\r\nmöglich. Wir fordern daher:\r\n● Herstellen von Transparenz über EDCs in Produkten entlang der gesamten Wert-\r\nschöpfungskette und für alle Anspruchsgruppen;\r\n● Ein Verbot der Verwendung von EDCs in Recyclingprodukten und -materialien;\r\n● Keine Ausnahmeregelungen für den Gehalt von EDCs in recycelten Materialien;\r\n● Deklarationspflicht für Produzent*innen und Handel. Alle Marktakteur*innen müssen\r\nInformationen zu den Inhaltsstoffen der Produkte, inklusive der Verpackung, unmit-\r\ntelbar (also auf dem Produkt oder der Verpackung) zur Verfügung stellen. In diesem\r\nZusammenhang muss sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für einen Digitalen Pro-\r\ndukt Pass für alle Produkte und Materialien einsetzen, der alle bedenklichen Chemi-\r\nkalien einschließt;\r\n● Veröffentlichung einer Liste von EDCs zur besseren Information von Verbraucher*in-\r\nnen und professionellen Anwender*innen;\r\n● Die Stärkung und Implementierung des Auskunftsrechts von Verbraucher*innen;\r\n● Etablierung von regelmäßiger und öffentlicher Berichterstattung von Vermarktungs-,\r\nVerwendungs- und Monitoringdaten bekannter und verdächtiger endokrin-schädlicher\r\nChemikalien, Pestizide und Biozide;\r\n16\r\n● Der Hinweis, dass keine CMRs in mit dem Blauen Engel gekennzeichneten Produkten\r\nenthalten sein dürfen, reicht nicht. Die Vergabekriterien müssen entsprechend ange-\r\npasst werden, so dass das Umweltzeichen nur EDC-freie (frei von verdächtigen und\r\nerkannten EDCs nach CLP-Klassifizierung) Verfahren und Produkte erhalten;\r\n● Verbesserungen zur Information der Fachöffentlichkeit sollten von behördlicher Seite\r\nstärker unterstützt werden. Zum Beispiel über die Schaffung einer Koordinierungs-\r\nstelle für die Fachöffentlichkeit, der Etablierung eines HelpDesks für den Handel und\r\nProduzenten, sowie über einen regelmäßigen Austausch zum Stand des Fünf-Punkte-\r\nPlans in Form von Fachveranstaltungen.\r\nHandlungsfeld 3: Fördern gemeinsamen Handelns\r\nRessortzusammenarbeit intensivieren\r\nIm Fünf-Punkte-Plan wird betont, dass die Ressortzusammenarbeit gestärkt und intensiviert\r\nwerden soll, z. B. durch Projekte im Rahmen des Arbeitsprogramms Umwelt & Gesundheit\r\n(APUG).\r\nEs ist sinnvoll, Ressourcen zu bündeln, durch Zusammenarbeit Synergien zu schaffen und\r\nStrukturen zu etablieren, in denen fachlich fundierte und durchdachte Maßnahmen getroffen\r\nwerden können. Insofern ist es zu begrüßen, wenn auch zum Thema EDCs die Ministerien und\r\nBehörden näher zusammenrücken, sich koordinieren, aber ihre jeweiligen Verantwortlichkei-\r\nten beibehalten.\r\nWir stellen fest, dass bei verschiedenen Ressorts bzw. Ministerien eine „Aufmerksamkeitslücke“\r\nbzgl. EDCs und ihrer Verantwortung erkennbar ist. Dies ist im Bereich Gesundheit, wie\r\nauch in den Bereichen Frauen / Gender/ Kinder / Jugendliche und Wirtschaft und Finanzen\r\nder Fall. Außerdem gibt es teilweise gegensätzliche oder zumindest inkonsistente Aussagen\r\nder befassten Fachbehörden. Im Zuge der Stärkung der\r\nZusammenarbeit sind diese Defizite unbedingt zu diskutie-\r\nren und in dem Sinne zu beheben, dass alle Fachbehörden\r\nan einem erhöhten Schutzniveau arbeiten.\r\nSinnvoll ist die Beauftragung eines Berichts des Sachver-\r\nständigenrates für Umweltfragen zur effektiven Umset-\r\nzung und zum Monitoring von EDC-relevanten Gesetzge-\r\nbungen und einer Ideensammlung von möglichen nieder-\r\nschwelligen, nationalen Maßnahmen zur Reduzierung der\r\nEDC-Exposition von Mensch und Umwelt.\r\nAußerdem müssen ökonomische Lenkungsinstrumente\r\nwie Steuern und Abgaben für gefährliche Chemikalien, inklusive EDCs, wie z. B. für Produkte\r\nund Verfahren, die SVHCs (Substances of Very High Concern) enthalten, oder Anreize und\r\n17\r\nSubventionen für umwelt- und gesundheitsfreundliche Maßnahmen und Produkte eingeführt\r\nwerden.\r\nVollzug stärken\r\nIm Fünf-Punkte-Plan werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Vollzug beschrieben, sowie die Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Ländern. Diese Beschreibung ist auf-\r\nschlussreich, enthält aber keinerlei Hinweise darauf, wie der Vollzug im Rahmen des EDC-Aktionsplanes\r\npraktisch und tatsächlich gestärkt werden kann. Wir sehen hierfür die folgenden\r\nMaßnahmen als notwendig an:\r\n• Festlegung von Vollzugszielen, z. B. Anzahl von überwachten Produkten oder Unter-\r\nnehmen pro Jahr in Absprache mit den zuständigen Länderbehörden;\r\n• Verhandlungen mit den Ländern über den Vollzug EDC-relevanter Regelungen und die\r\ndafür mindestens bereitzustellenden finanziellen Mittel (Einbindung der Bund/Län-\r\nder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit, BLAC);\r\n• Planung und Durchführung von abgestimmten Vollzugskampagnen für Produkte, in denen EDCs verboten sind, um die Regelungen durchzusetzen;\r\n• Veröffentlichung der Ergebnisse von Vollzugsaktivitäten, um Transparenz darüber zu\r\nschaffen, welche Unternehmen bzgl. EDCs nicht gesetzeskonform handeln; jährliche\r\nBerichterstattung auf Bundesebene;\r\n• Vernetzung von Vollzugsbehörden, um Kompetenzen und Erfahrungen auszutau-\r\nschen und den Vollzug zu harmonisieren;\r\n• Einbringen von Initiativen für europaweite Vollzugskampagnen zu EDCs in\r\nProdukten.\r\nHandlungsfeld 4: Weiterentwicklung des Wissensstandes Im Fünf-Punkte Plan ist erkennbar, dass die Maßnahmen\r\nzur Weiterentwicklung des Wissensstandes sich stark da-\r\nran orientieren, ob und wie die Erkenntnisse und Metho-\r\nden dazu beitragen können, den Schutz vor EDCs durch Re-\r\ngulierung zu verbessern. Diese Orientierung auf regulato-\r\nrisch „verwertbare“ Forschung unterstützen wir uneinge-\r\nschränkt.\r\nZudem begrüßen wir die Weiterführung und Verstetigung\r\nder Studien GerES, MEAL und KiESEL, da sie ein Monitoring\r\ndes Politikerfolgs ermöglichen sowie bei der Identifizie-\r\nrung von Belastungsquellen aus Lebensmitteln und der\r\nAbleitung von Maßnahmen wichtig sind.\r\n18\r\nAußerdem sollte die Entwicklung von sicheren, innovativen, auch nicht-chemischen Alterna-\r\ntiven in verschiedenen Bereichen, in denen hormonell schädigende Substanzen zum Einsatz\r\nkommen, dringend gefördert werden. Wir fordern folgende Maßnahmen:\r\nNationale Wissensgrundlagen und Forschung\r\nTestmethoden und Datengenerierung\r\n• Aktualisierung von Prüfverfahren und Screeningmethoden;\r\n• Einsatz für EU-weite Initiativen der Forschungsförderung zur weiteren Entwicklung\r\naussagekräftiger Screening- und Testmethoden für die Identifizierung von EDCs;\r\n• Kontinuierliche Verbesserung der Leitlinien und Schließung der Bewertungslücken,\r\nz. B. die Entwicklung empfindlicher Testmethoden mit neuen Wirkendpunkten zur\r\nIdentifizierung von Effekten auf die Hirnentwicklung und ihre entsprechende Einbin-\r\ndung in die Prüfverfahren der Stoffregulierung;\r\n• Die Politik hat die Industrie in die Verantwortung zu nehmen, Daten mit ausreichender\r\nBeweiskraft zur Verfügung zu stellen. Deutschland muss industrieunabhängige For-\r\nschung unterstützen und dafür Sorge tragen, dass diese Forschung in die Stoffbewer-\r\ntung miteinfließt;\r\n• Förderung von Alternativen, Vermeidung von schädlichen Alternativen;\r\n• Förderung von Studien, die die finanziellen und sozialen Kosten des Nicht-Handelns\r\nbezüglich der Expositionsminderung von EDCs adressieren, um den gesellschaftspoli-\r\ntischen Benefit des Fünf-Punkte-Plans darzulegen;\r\n• Berücksichtigung von Stoffen (Substitute), die gefährliche oder verbotene Chemika-\r\nlien ersetzen sollen, im deutschen Human-Biomonitoringprogramm und entspre-\r\nchenden Arbeiten im PARC und weiterer Monitoringprogramme;\r\n• Unterstützung und Mobilisierung von Firmeninitiativen zum Ausstieg aus der Ver-\r\nwendung von EDCs;\r\n• Ressortübergreifende Förderung von Alternativen, auch von nicht-chemischen Alter-\r\nnativen und Alternativverfahren, beispielsweise über eine zielorientierte Abstimmung\r\nmit dem angekündigten Zukunftsprogramm Pflanzenschutz des BMEL und der Umset-\r\nzung der Sustainable Use Directive of Pesticides (SUD).\r\nHandlungswissen auf europäischer Ebene generieren\r\nPrimäre Quelle neuen Handlungswissens ist laut Fünf-Punkte-Plan das EU-Projekt PARC, an\r\ndem auch das UBA und das BfR beteiligt sind. Nach unseren Beobachtungen besteht eine Ge-\r\nfahr, dass im Rahmen des PARC sehr viele unterschiedliche Forschungsinteressen eher ne-\r\nbeneinander als koordiniert und in Kooperation stattfinden und sich die klare Ausrichtung der\r\nForschung auf einen eindeutigen und relevanten Nutzen für die Regulierung verliert. Dies\r\nscheint insbesondere der Größe und Komplexität des Projektes geschuldet zu sein.\r\n19\r\nAus unserer Sicht sollten UBA und BfR daher ihre Beteiligung an verschiedenen Work Packages (auch) dafür nutzen, für alle Projekte und Unterprojekte eine Definition von For-\r\nschungsfragen einzufordern, die sich auf den (direkten) regulatorischen Nutzen bezieht;\r\ndiese Fragen sollten dazu führen, dass die Ergebnisse aller PARC-Projekte in regulatorisches\r\nHandeln einfließen können.\r\nHandlungsfeld 5: Internationale Zusammenarbeit zu EDCs\r\nDer Fünf-Punkte-Plan sieht vor, den Kapazitätsaufbau in Schwellen- und Entwicklungsländern\r\nhinsichtlich eines funktionierenden Chemikalien- und Abfallmanagements zu stärken und zu\r\nunterstützen. Dies soll laut Plan unter anderem durch Projekte und Partnerschaften erfolgen.\r\nHier erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie klare Regeln zur Beteiligung der Industrie\r\nfestschreibt.\r\nAusdrücklich nennt der Plan die Unterstützung der Umsetzung des weltweit einheitlichen Sys-\r\ntems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonized System of\r\nClassification and Labelling of Chemicals, GHS) der Vereinten Nationen. Im GHS ist noch keine\r\nGefahrenklasse zu EDCs enthalten. Der Plan empfiehlt, in der internationalen Zusammenar-\r\nbeit „den Wert einer schrittweisen Erweiterung, zum Bei-\r\nspiel um hormonell schädigende Stoffe“ zu verdeutlichen.\r\nHier bleibt der Plan weit hinter den Notwendigkeiten, den\r\ninternationalen Handlungsmöglichkeiten und den Erwar-\r\ntungen der Zivilgesellschaft zurück. Es ist wichtig und gut, dass die Aufnahme von EDCs in das GHS derzeit in den zu-\r\nständigen GHS-Gremien diskutiert wird. Da eine Auf-\r\nnahme, wenn sie kommt, noch lange dauern kann, emp-\r\nfehlen wir, andere Möglichkeiten der Einflussnahme nicht\r\nungenutzt zu lassen.\r\nWir fordern daher folgende Maßnahmen:\r\n• Deutschland muss sich dafür einsetzen, dass EDCs im UNEP Global Framework on Che-\r\nmicals (GFC) als ein „Issue of Concern” (IoC) bestehen bleiben und einen ambitionier-\r\nten und finanziell nachhaltig ausgestatteten Arbeitsplan erhalten. Dieser sollte zur\r\nMitarbeit aller Länder einladen, insbesondere solcher, die bislang keine rechtlichen\r\nEDC-Regelungen haben, er sollte Maßnahmen zur Förderung von nicht-EDC Alterna-\r\ntiven enthalten und hierzu Schnittstellen zu anderen, stoffbezogenen IoC und deren\r\nArbeitsplänen herstellen, und er sollte auf die Implementierung von expositionsver-\r\nmeidenden und -mindernden Maßnahmen insbesondere in Ländern mit niedrigem\r\nund mittlerem Einkommen (LMIC) abzielen;\r\n20\r\n• Deutschland und die EU müssen sich für eine schnelle Aufnahme einer EDC-Gefah-\r\nrenklasse im GHS einsetzen. Als Vorlage sollten die entsprechenden Klassifizierungen\r\nder CLP-Verordnung dienen;\r\n• Deutschland und die EU müssen sich in den Verhandlungen zum UNEP Plastik-Abkommen\r\nfür ambitionierte Chemikalien-Anforderungen einsetzen, einschließlich Anfor-\r\nderungen zu Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Chemikalien in Materialien und\r\nProdukten. Der bisherige Vorschlag der EU-Kommission vernachlässigt beispielsweise\r\nGesundheitsaspekte und lässt viel Spielraum für Ausnahmeregelungen;\r\n• Deutschland muss im Rahmen von bestehenden Partnerschaften, Förderungen und\r\nvor allem in der Entwicklungszusammenarbeit Themen der Chemikaliensicherheit\r\nstärken sowie sich für den Schutz von Umwelt und Gesundheit von vor allem vul-\r\nnerablen Gruppen, wie z. B. Frauen, Schwangere, einsetzen. So gibt es z. B. innerhalb\r\nder GIZ kein Programm zum Chemikalienmanagement mehr. Außerdem sollten Pro-\r\njekte von Nichtregierungsorganisationen in allen Förderprogrammen priorisiert werden,\r\nda sie in Auswertungen z. B. des SAICM Quick Start Programmes als sehr erfolg-\r\nreich bewertet wurden;\r\n• Wenn, wie im Fünf-Punkte-Plan genannt, internationale Partnerschaften aufgebaut\r\nwerden, müssen eindeutige Leitlinien für solche Partnerschaften gelten. Diese Leitli-\r\nnien müssen dazu dienen, Green Washing, eine Verwässerung von Rechten und Pflich-\r\nten und einseitige Einflussnahme aufgrund ungleicher Kräfteverteilung beispielsweise\r\nvon der Industrie, zu vermeiden.\r\nFazit\r\nWir begrüßen den Fünf-Punkte-Plan zu EDCs der Bundesregierung. Er enthält wichtige An-\r\nsätze, ist jedoch nicht konkret und ambitioniert genug. Eine Liste mit konkreten und messba-\r\nren Umsetzungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung ist dringend erforderlich. Diese\r\nMaßnahmen müssen ausreichend finanziert werden, auf deutscher, EU und internationaler\r\nEbene. Die notwendigen Kapazitäten bei den zuständigen Bundes- und Länderbehörden sind\r\nzur Verfügung zu stellen. Die Arbeit von Organisationen der Zivilgesellschaft ist ebenfalls ein\r\nwichtiger Baustein in der Implementierung zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Die\r\nstrukturellen, z. B. durch Partizipation und Rechtssicherheit, und finanziellen Rahmenbedin-\r\ngungen für ihre Arbeit sind entsprechend von der Politik zu setzen.\r\nDas Thema EDCs ist ein Querschnittsthema und erfordert die Koordinierung verschiedener\r\nRessorts, Programme und Initiativen. Daher fordern wir eine Koordinierungsstelle innerhalb\r\nder Regierung und Focal Points in allen relevanten Ressorts. Auch ein enger Austausch mit\r\nallen anderen Stakeholdern durch regelmäßig stattfindende Meetings und Veranstaltungen\r\nist notwendig.\r\n21\r\nDer Fünf-Punkte-Plan und der flankierende Maßnahmenplan (der noch zu entwickeln ist) soll-\r\nten jährlich evaluiert und die Evaluierung veröffentlicht werden. Wird deutlich, dass die Maß-\r\nnahmen nicht ausreichen, um ein hohes Schutzniveau sicher zu stellen, ist der Maßnahmen-\r\nplan zu aktualisieren.\r\nWir fordern die Bundesregierung auf, unmittelbar einen konkreten Maßnahmenplan in Ko-\r\noperation mit den Stakeholdern zu entwickeln, der die in diesem Forderungspapier aufge-\r\nführten Maßnahmen enthält. Im Anschluss muss dieser Maßnahmenplan umgehend umge-\r\nsetzt werden. EDCs sind fast immer ersetzbar, ein Ausstieg ist notwendig, um den Schutz\r\nvon Umwelt und Gesundheit zu gewährleisten."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. 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Zwar nehmen auch wir die Herausforderungen\r\nwahr, vor denen die Energiewende mit dem aktuell stockenden Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft\r\nsteht. Vor diesem Hintergrund möchten wir dennoch betonen, dass gerade\r\ndie Einhaltung des Additionalitätskriteriums ein zentraler Bestandteil für die langfristige Nachhaltigkeit\r\nund Glaubwürdigkeit der Energiewende in Deutschland, aber auch weltweit ist.\r\nGerne bringen wir uns dabei mit konstruktiven Vorschlägen für eine nachhaltige Beschleunigung\r\nein – zum Beispiel könnten ein klarer Vorrang für grünen Wasserstoff in bestimmten,\r\nnicht-elektrifizierbaren Anwendungen und Förderprogrammen wie den Klimaschutzverträgen,\r\nverbesserte Abschreiberegelungen sowie klare Signale für seine langfristig gesicherte Abnahme\r\ndie Marktbedingungen für den Wasserstoffhochlauf deutlich verbessern.\r\nEine nachträgliche Änderung der Kriterien würde die Planungs- und Investitionssicherheit für\r\ninnovative Geschäftsmodelle massiv gefährden. Zudem würde eine erneute Öffnung und Verschiebung\r\ndieses Rahmens das Tor für weitere Änderungswünsche öffnen, insbesondere in\r\nBezug auf atomaren Wasserstoff, sowie einen weiteren Vertrauensverlust für die Funktionalität\r\neuropäischer Prozesse nach sich ziehen.\r\nDer aktuelle Rechtsrahmen wurde bereits in deutsches Recht überführt, er gilt sowohl für den\r\neuropäischen Markt als auch für alle Importe in die EU. Er ist somit die Investitionsgrundlage\r\nSeite 2 von 2\r\nfür Unternehmen in Deutschland, Europa aber auch weltweit für die Produktion von Wasserstoff.\r\nEine Öffnung bzw. Änderung der Kriterien schafft Unsicherheit für diese Investitionen\r\nund kann laufende bzw. in der Pipeline befindliche Projekte gefährden. Insbesondere über die\r\nVerschiebung des Kriteriums der Additionalität kann der Anreiz zum europaweiten und weltweiten\r\nAusbau von erneuerbaren Energien ausgebremst werden. Das hätte nachteilige Auswirkungen\r\nfür die Energiewende und die Akzeptanz der H2-Produktion in den Exportländern.\r\nDie Beibehaltung der Additionalitätskriterien des Delegated Acts ist aus unserer Sicht ein zentraler\r\nPfeiler, um sicherzustellen, dass die Produktion von RFNBOs die Dekarbonisierung des\r\nStromsystems nicht verlangsamt. Wir appellieren daher an Sie, sich für die Beibehaltung dieser\r\nRegelungen einzusetzen und parallel dazu Maßnahmen zu ergreifen, die den schnellen\r\nund effizienten Ausbau zusätzlicher erneuerbarer Energiekapazitäten ermöglichen.\r\nUnabhängig von unserem Termin in der kommenden Woche würden wir gerne mit Ihrem Haus\r\nins Gespräch kommen, um unsere Punkte genauer darzulegen.\r\nMit freundlichen Grüßen,"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013191","regulatoryProjectTitle":"Novelle des BauGB","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b4/7b/372074/Stellungnahme-Gutachten-SG2411110014.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Nein zu diesem „Bau-Turbo“ § 246e BauGB -\r\nJa zu sozialer und nachhaltiger Stadtentwicklung\r\nDie Menschen in diesem Land brauchen bezahlbaren Wohnraum, für die wirtschaftliche Entwicklung und Stabilität ist eine leistungs- und zukunftsfähige Bauindustrie entscheidend. Die Bewältigung der Wohnungskrise in Deutschland erfordert effektive und zielgerichtete wirtschaftliche, soziale und ökologische Reformen. Der geplante „Bau-Turbo“ § 246e, Teil der Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB), leistet hierzu jedoch keinen Beitrag. Im Gegenteil: Er verschärft bestehende Probleme. Deutschland benötigt eine durchdachte und nachhaltige Wohnungspolitik, die bezahlbaren Wohnraum schafft, Spekulation eindämmt und ökologische Ziele verfolgt. Eine zukunftsfähige Stadtentwicklung sollte sich vor allem auf eine sorgfältig geplante Innenentwicklung sowie die optimale Nutzung und Aufwertung des Bestands konzentrieren, anstatt unversiegelte Flächen neu zu bebauen.\r\nAls breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure fordern wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens die Streichung dieses Paragrafen aus dem Gesetzentwurf aus folgenden Gründen:\r\n1. Kein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum\r\n§ 246e führt nicht zu bezahlbarem Wohnraum. Weder sind klare Vorgaben zum Bau von Mietwohnungen oder zur sozialen Wohnraumförderung enthalten, noch werden Mietpreisbindungen oder Schutzmechanismen für Mieter:innen gestärkt. Stattdessen wird es einfacher, bestehende Regelungen für Milieuschutz zum Schutz vor Mietpreissteigerungen zu\r\n2\r\numgehen. Dies begünstigt Verdrängungsprozesse in ohnehin angespannten Wohnungsmärkten und treibt die Mieten weiter in die Höhe.\r\n2. Türöffner für Bodenspekulation auf Kosten der Allgemeinheit\r\n§ 246e öffnet der Bodenspekulation Tür und Tor. Indem weitgehend von den Vorschriften des BauGB abgewichen werden kann, wird der Wettbewerb um Baurechte und Bauland verschärft. Dies begünstigt spekulative Grundeigentümer:innen und Investor:innen und führt zu weiter steigenden Bodenpreisen. Voraussichtlich werden vor allem der Handel mit Baurechten und Bauland sowie profitorientierte Bauprojekte gefördert, während die Schaffung bezahlbarer Wohnungen, nicht-kommerzielle Nutzungen und kleinteiliges Gewerbe auf der Strecke bleiben. Der „Bau-Turbo“ droht somit die soziale Ungerechtigkeit zu verschärfen und zementiert Fehlentwicklungen in der Bodenpolitik.\r\n3. Gefahr für Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung\r\n§ 246e schwächt den dringend notwendigen Schutz von wertvollen Grün- und Agrarflächen. Empfindliche Ökosysteme in städtischen Randgebieten drohen zerstört und die Zersiedelung vorangetrieben zu werden, ohne dass dies dem bezahlbaren Wohnungsbau zugute kommt. Dies konterkariert sowohl das nationale Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren, als auch die Verpflichtung aus der EU-Wiederherstellungsverordnung, bis 2030 keinen Verlust städtischer Grünflächen zu verzeichnen. Weiterhin werden Elemente der Novelle zur Förderung einer klimafreundlichen und klimaangepassten Stadtentwicklung ausgehebelt.\r\n4. Angriff auf kommunale Selbstverwaltung und demokratische Planungskultur\r\nDie Einführung des § 246e als Abweichungsverfahren ohne Beteiligung greift die demokratische Planungskultur an und stellt die kommunale Selbstverwaltung grundsätzlich in Frage. Die Aufgabe der Planungsträger*innen soll vollständig auf die Genehmigungsbehörden verlagert werden. Diese verfügen weder über die nötigen Instrumente noch Kapazitäten, um komplexe Interessenkonflikte zu lösen. Das trilaterale und fristengebundene Genehmigungsverfahren zwischen Bauherr*innen, Genehmigungsbehörde und Kommune ist hierfür nicht geeignet. Das alles steht im Widerspruch zu den rechtsstaatlichen Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft und den Zielen und Grundsätzen einer nachhaltigen, geordneten städtebaulichen Entwicklung.\r\n5. Intransparenz erschwert Nachvollziehbarkeit und untergräbt Vertrauen\r\nDas nachträgliche und intransparente Einfügen des § 246e in den Kabinettsbeschluss, ohne dass er im Referentenentwurf enthalten war und ohne entsprechende Möglichkeit zur Stellungnahme, ist aus Sicht der zeichnenden Organisationen äußerst bedenklich und erschwert die Nachvollziehbarkeit dieser Entscheidung. Durch die mangelnde Auseinandersetzung mit der umfangreichen Kritik von Fachleuten sowie der Zivilgesellschaft trägt die Bundesregierung wesentlich zur Untergrabung des Vertrauens in den Gesetzgebungsprozess bei."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-09"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013191","regulatoryProjectTitle":"Novelle des BauGB","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/06/da/392269/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180085.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zwei Jahre „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ – Bilanz und Forderungen der Umweltbank\r\nEs braucht einen längst überfälligen Kurswechsel\r\nTrotz zahlreicher Ankündigungen seitens der Politik verschärft sich die Wohnungskrise in Deutschland von Jahr zu Jahr. Steigende Mieten und explodierende Energiekosten belasten immer mehr Bürger*innen, vor allem einkommensschwache Haushalte sind betroffen.\r\n2021 wurde daher im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart, ein „Bündnis bezahlbarer Wohn-raum\" einzurichten, das sich am 27. April 2022 auf Einladung von Bundesbauministerin Klara Geywitz konstituiert hat. Das Bündnis besteht aus Vertreter*innen von Bund, Ländern und Kom-munen, von Wohnungs- und Bauwirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen, Stiftungen, Genossen-schaften, Umwelt-, Mieterschutz-, Verbraucherschutz- sowie Sozialverbänden und verfolgt das Ziel, soziale, ökologische und wirtschaftliche Belange bei der Schaffung von Wohnraum zu ver-binden.\r\nAls Umweltbank, bestehend aus dem Deutschen Naturschutzring (DNR) e.V., der Stiftung Edith Maryon, der Stiftung trias und der GIMA München eG, sehen wir erhebliche Defizite in der bishe-rigen politischen Arbeit und der Einbeziehung des Bündnisses. Statt die soziale Wohnungskrise und überzogene Mieten, die missbräuchliche Spekulation mit Bauland und Baurechten, die gras-sierende Energiearmut und klimaschutzpolitische Herausforderungen in den Blick zu nehmen, adressiert die Bundesregierung – und hier insbesondere das Bauministerium – bisher vor allem kurzsichtige Interessen der privaten Immobilien- und Bauwirtschaft. Es mangelt an Bereitschaft, gemeinsam nach Wegen zu einer am Gemeinwohl ausgerichteten Boden- und Wohnungspolitik zu suchen. Das ausbleibende Handeln verschärft die soziale Ungleichheit und trägt zum sozialen Unfrieden bei. So wird eine zukunftsfähige und umweltgerechte Stadtentwicklung blockiert. Das Bündnis verfehlt damit trotz anders lautender Vereinbarungen und zahlreicher Warnungen sei-tens zivilgesellschaftlicher Akteure die Chance, echte Verbesserungen für Mieter*innen sowie den Klima-, Ressourcen- und Flächenschutz zu erzielen.\r\nKlimaschutz im Gebäudebereich wird ignoriert\r\nBesonders eklatant ist das Versäumnis beim Klimaschutz im Gebäudebereich. Der Gebäudesek-tor hinkt beim Klimaschutz deutlich hinterher. Seit 2009 wurden die ordnungsrechtlichen Anfor-derungen an die Gebäudehülle eines Neubaus nicht mehr angepasst. Die vereinbarte Anpassung der Klimastandards auf das sogenannte EH40-Niveau wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.\r\nKontakt: Birthe März, DNR - Tel.: 030 6781775917 - Mail: birthe.maerz@dnr.de\r\n2\r\nMit dem neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” (KNN) wird der ineffiziente EH55-Standard gefördert, was einem klimapolitischen Rückschritt gleichkommt. Dar-über hinaus gewährleistet das Programm nicht, dass dauerhaft bezahlbarer Wohnraum entsteht, weil nur die Baukosten, nicht jedoch die Mietkosten gedeckelt werden. Völlig vernachlässigt wird außerdem die dringend notwendige sozialverträgliche energetische Sanierung des Bestands. Da-bei liegen dort die großen Potenziale, um für bezahlbares und klimafreundliches Wohnen zu sor-gen. Außerdem verschleppt die Bundesregierung damit die verpflichtende Umsetzung der Euro-päischen Gebäuderichtlinie (EPBD), die sowohl eine soziale Sanierungsstrategie als auch die Festlegung ambitionierter Neubaustandards fordert.\r\nKeine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik\r\nEine weitere Leerstelle in der bisherigen Prioritätensetzung des Bauministeriums ist die gemein-wohlorientierte Bodenpolitik. Stattdessen werden die Interessen von Grundeigentümer*innen, Bauwirtschaft, Vermieter*innen und Bodenspekulant*innen geschützt, die auf Kosten der Allge-meinheit hohe Gewinne erzielen. Dies verschärft die Wohnungskrise weiter. Der Aspekt der Be-zahlbarkeit bleibt auf der Strecke. Auch das Konzept zur Neuen Wohngemeinnützigkeit bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Ohne die ursprünglich vorgesehenen Investitionszulagen ist es praktisch unmöglich, ein dauerhaft preisgebundenes Segment im überhitzten Mietwohnungs-markt zu etablieren und langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Im Konzept der Bundes-regierung fehlen zudem substanzielle Anreize, um ein neues gemeinnütziges, drittes Wohnungs-marktsegment zu etablieren, das dieser Bezeichnung gerecht wird. Dazu bedarf es etwa einer ver-günstigten Bereitstellung öffentlicher Grundstücke oder Vergünstigungen bei der Grunderwerb-steuer.\r\nNovelle des Baugesetzbuches schränkt demokratische Mitwirkung massiv ein\r\nAuch bei der derzeit vom Deutschen Bundestag (noch) diskutierten Novellierung des Baugesetz-buches (BauGB) werden weder der Klima- und Bodenschutz noch die soziale Wohnungspolitik adäquat adressiert. Stattdessen werden die demokratische Mitwirkung und kommunale Pla-nungshoheit massiv eingeschränkt. Insbesondere Paragraf 246e BauGB, der angebliche „Bau-Turbo“, der in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bis Ende 2027 gelten soll, leistet ohne klare Vorgaben zum Bau von bezahlbaren Mietwohnungen oder zur sozialen Wohnraumförderung keinen Beitrag zur Schaffung von eben diesem bezahlbaren Wohnraum. Stattdessen ist er Türöff-ner für Bodenspekulation auf Kosten der Allgemeinheit und schwächt massiv den Schutz von wertvollen Grün- und Agrarflächen. Hoch problematisch ist auch der drohende bauliche Wild-wuchs innerhalb bebauter Gebiete, indem die Bundesregierung vorschlägt, bei Wohnungsbauvor-haben mittels Innenverdichtung die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde sowie Beteiligungs-rechte der Bürger*innen und Verbände praktisch abzuschaffen.\r\nLängst überfälliger Kurswechsel in der Wohnraum-, Boden- und Baupolitik\r\nWas es jetzt braucht, ist ein längst überfälliger Kurswechsel, um die Klimaziele zu erreichen, Flä-chen und andere Ressourcen zu schützen und soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. Lösungsvor-schläge, wie eine nachhaltige und sozial gerechte Bau- und Wohnungspolitik gestaltet werden kann, liegen schon lange auf dem Tisch.\r\nDie Mitgliedsorganisationen der Umweltbank fordern, folgende Maßnahmen in den Mittelpunkt politischer Debatten zu rücken und mit ihnen endlich eine ökologische und sozial gerechte Bau-, Boden- und Wohnungspolitik voranzutreiben:\r\nWohnkosten senken, Klima schützen\r\n•\r\nEs braucht einen bundesweiten Mietendeckel. Mietwucher muss konsequent verfolgt und sanktioniert werden.\r\n•\r\nDie Mietpreisbremse muss noch in dieser Legislatur verlängert werden.\r\n•\r\nFür den Gebäudebestand muss endlich eine ambitionierte und sozialverträgliche Sanie-rungswelle angestoßen werden, um die energetische Modernisierung voranzutreiben und steigende Heizkosten zu begrenzen. Dabei müssen die energetisch schlechtesten Ge-bäude priorisiert werden.\r\n•\r\nDie Fördermittel für energetische Modernisierungen müssen langfristig gesichert werden. Die Fördersätze für umfassende Maßnahmen sind zu erhöhen und sozial gestaffelt auszu-gestalten, auch im Mietwohnungsbereich.\r\n•\r\nParallel dazu benötigen wir die Einführung von Mindesteffizienzstandards für Bestandsge-bäude, auch in Wohngebäuden, um die Klimaziele verlässlich und ressourcenschonend zu erreichen und die Wohnkosten zu senken.\r\n•\r\nEs bedarf einer verpflichtenden Sanierungsrate bei öffentlichen Gebäuden von drei Pro-zent, um die Sanierung in Deutschland signifikant anzukurbeln, der Vorbildrolle der öffent-lichen Hand gerecht zu werden und die Vorgaben der EU-Effizienzrichtlinie einzuhalten.\r\n•\r\nMietende müssen durch eine Reform der Modernisierungsumlage vor dem Anstieg von Warmmieten nach energetischen Modernisierungen geschützt werden.\r\n•\r\nFür die praktische Unterstützung von Gebäudeeigentümer*innen sind flächendeckend „One-Stop-Shops\" einzurichten.\r\n•\r\nDas Programm „energetische Stadtsanierung” muss wieder aufgenommen werden, das Fördervolumen ist deutlich zu erhöhen.\r\n•\r\nDer Bestand an Sozialwohnungen muss bis zum Jahr 2030 auf mindestens zwei Millionen erhöht werden. Es sind neben dem Neubau von Wohnungen auch gezielt Gelder für die energetische Modernisierung von Wohnraum in Verbindung mit einer Sozialbindung zur Verfügung zu stellen.\r\nEine neue Bodenpolitik\r\n•\r\nUm Bodenspekulation vorzubeugen und den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau zu fördern, bedarf es einer neuen Bodenpolitik. Grund und Boden und daraus erzielte Erträge sind als Gemeingut zu betrachten.\r\nDas kommunale Vorkaufsrecht muss dringend reaktiviert und für alle Grundstücke inkl. Share Deals eingeführt werden, um Bodenspekulation einzudämmen und Grundstücke im kommunalen Eigentum zu mehren.\r\nKontakt: Birthe März, DNR - Tel.: 030 6781775917 - Mail: birthe.maerz@dnr.de\r\n4\r\nDie Vorkaufsrechte sind außerdem auf sozialverträgliche Preise zu limitieren und die Frist zu deren Ausübung ist zu verlängern. Die Kommunen müssen durch eine bessere Finanz-ausstattung entsprechend handlungsfähig gemacht werden zur Wahrnehmung einer akti-ven Bodenpolitik. Auch sind Bodenfonds einzurichten und mit einem Bodenbeirat aus-statten, u.a. besetzt mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft.\r\n•\r\nDas Grundbuch ist öffentlich zu machen (Wegfall des Erfordernisses „berechtigtes Inte-resse“) und die Kaufpreise sind zu publizieren. Für Immobiliengeschäfte aller Art ist ein Transaktionsregister einzurichten, inklusive Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten aller Unternehmen mit Immobilieneigentum. Die zehnjährige Spekulationsfrist bei Grund-stücksgeschäften (§ 23 EStG) ist abzuschaffen.\r\n•\r\nDie Einführung von Instrumenten zur (steuerlichen) Abschöpfung von heute überwiegend privat vereinnahmten Bodenrenten ist zu diskutieren.\r\n•\r\nDie Gemeinden sind zur Erstellung eines Baulandkatasters zu verpflichten (Aufhebung der bisherigen Kannbestimmung in § 200 Abs. 3 BauGB) bei gleichzeitiger Erweiterung um die Erfassung von teilbebauten, aber untergenutzten Flächen sowie von Leerständen, d.h. Er-weiterung hin zu einem Potentialflächenregister.\r\n•\r\nGrundstücke im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sollen preisli-mitiert und vorrangig an die Kommunen übertragen werden. Die unentgeltliche Einlage von Landes- und Bundesgrundstücken (einschließlich Bahn u.a. Bundesunternehmen) in kommunale und regionale Bodenfonds ist anzustreben, mit Verpflichtung auf die Bereit-stellung und den Erhalt von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum.\r\n•\r\nDie Vergabe von öffentlichen Grundstücken an Dritte darf nicht mehr nach dem Höchst-preisprinzip erfolgen, sondern nach Konzept, vorrangig für den Bau von Sozial- bzw. be-zahlbaren Mietwohnungen. Das Konzeptvergabeverfahren soll nicht mit einem Verkauf der Fläche einhergehen, sondern in der Regel über das Instrument des Erbbaurechts er-folgen.\r\n•\r\nKommunen, Länder und landeseigene Liegenschaftsgesellschaften sowie die BImA soll-ten verpflichtet werden, gemeinwohlorientierten juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts (bspw. Studenten- und Studierendenwerke, Genossenschaf-ten, Stiftungen) bevorzugt vergünstigt Grundstücke insbesondere im Erbbaurecht zur Ver-fügung zu stellen.\r\n•\r\nDie im Bündnis bezahlbarer Wohnraum\r\nParadigmenwechsel in der Baunutzungsverordnung und Bauleitplanung\r\n•\r\nFür eine geordnete Innenentwicklung ist ein Paradigmenwechsel bei der Baunutzungsver-ordnung (BauNVO) in Zusammenspiel mit der kommunalen Bauleitplanung erforderlich: Es gilt, Störungen zu regulieren, nicht Nutzungen. Es braucht umfassende Neuregelungen beim Maß der baulichen Nutzung, zugleich Planungsvereinfachung und Stärkung der kom-munalen Planungshoheit.\r\nKontakt: Birthe März, DNR - Tel.: 030 6781775917 - Mail: birthe.maerz@dnr.de\r\n5\r\n•\r\nDie pauschalen, starren Dichteangaben der BauNVO sind aufzugeben, da sie wegen ihres Bezugs auf das einzelne, aber unterschiedlich große Grundstück nicht die Dichte eines Gebiets definieren (können). Das Maß der baulichen Nutzung kann genügend durch Vor-gabe von Baulinien, Baugrenzen, Bauhöhen und/oder die zulässige oder zwingend vorge-schriebene Anzahl der Vollgeschosse bestimmt werden. Mindestmaße der baulichen Nut-zung können hingegen sinnvoll sein.\r\n•\r\nZugleich ist die Verbindlichkeit des Flächennutzungsplans so zu erhöhen, dass auch ohne Bebauungsplan sowohl Grün- und Freiräume gesichert werden können als auch ein Min-destmaß an planerischen Vorgaben unmittelbar gilt. Als Vorbild kann der Zonenplan Schweizer Gemeinden dienen.\r\n•\r\nDas Bauplanungsrecht ist zu ergänzen um eine sogenannte Innenentwicklungsmaß-nahme mit gebietsbezogenem Baugebot und kommunalem Ankaufsrecht (preislimitiert, analog Vorkaufsrecht).\r\n•\r\nDie Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bürger*innen in der Bauleitplanung darf nicht geschwächt werden, sondern muss ausgebaut und qualitativ verbessert werden. Nur so ist gewährleistet, dass die nötige Innenentwicklung zu guten Ergebnissen führt und gesell-schaftlich akzeptiert bleibt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013191","regulatoryProjectTitle":"Novelle des BauGB","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2f/78/488004/Stellungnahme-Gutachten-SG2503060003.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stimmen Sie gegen § 246e BauGB: Für eine sozial- und umweltverträgliche Bau- und Wohnungspolitik\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag,\r\n\r\nin Anbetracht der aktuell im parlamentarischen Verfahren kursierenden Gesetzentwürfe zur Verabschiedung des § 246e Baugesetzbuch (BauGB) als Artikelgesetz appellieren wir als breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen an Sie, die vorgeschlagene Gesetzesinitiative nicht zu unterstützen. Gemeinsam teilen wir die Sorge, dass die Einführung eines § 246e gravierende Folgen für Umwelt, Klima, soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung hätte. Durch das isolierte Verfahren entfallen zudem die positiven Elemente der final ausgearbeiteten BauGB-Novelle, was § 246e noch folgenschwerer machen würde.\r\nDer sog. „Bau-Turbo“ liefert keinen Beitrag zur Ursachenbekämpfung der Bauflaute: Fachkräftemangel, Spekulation und gestiegene Baukosten. § 246e BauGB ließe die Umsetzung verpflichtender Flächenverbrauchs- und Klimaziele in weite Ferne rücken und schneidet tief in die kommunale Selbstverwaltung. Zentrale Fragen der sozialen Gerechtigkeit, wie die Schaffung von bezahlbaren Mietwohnungen und Sozialwohnungen, blieben unbeantwortet. Besonders problematisch ist, dass im Entwurf der Union qualitative Hürden entfallen: das betrifft die Begrenzung des Anwendungsbereichs auf angespannte Wohnungsmärkte ebenso wie den Bau von mind. sechs Wohneinheiten, was hochpreisige und flächenintensive Wohnformen fördern würde. Dies würde die Zersiedelung vorantreiben und zur weiteren Verschärfung der bestehenden Herausforderungen führen.\r\nWir bitten Sie eindringlich, keine Gesetzesvorlage zu unterstützen, die den § 246e BauGB einführt. Vielmehr fordern wir Ihren Einsatz für eine ganzheitliche, evidenzbasierte Bau- und Wohnungspolitik, die Umwelt- und Sozialziele konsequent integriert und den demokratischen Gestaltungsraum der Kommunen wahrt. Ihre Stimmabgabe wird maßgeblich darüber entscheiden, wie die Zukunft einer sozial gerechten und nachhaltigen Bau- und Wohnungspolitik in Deutschland gestaltet wird."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013192","regulatoryProjectTitle":"Kraftwerksstrategie / Kraftwerkssicherheitsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/dc/fd/372076/Stellungnahme-Gutachten-SG2411110016.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Offener Brief: Grundlegende Überarbeitung der Eckpunkte zum Kraftwerkssicherheitsgesetz dringend notwendig\r\n\r\nSehr geehrter Herr Staatssekretär,\r\n\r\nam 11. September 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Konsultationsdokumente zu den Eckpunkten zum Kraftwerkssicherheitsgesetz veröffentlicht. Als Umweltverbände äußern wir unsere Besorgnis, jetzt durch falsche Weichenstellungen und die Priorisierung von neuen Gaskraftwerken ein auf 100 Prozent erneuerbaren Energien basierendes Stromsystem aufzuhalten. Bei dem geplanten Zubau neuer Gaskraftwerke droht eine Überdimensionierung, was eine fossile Pfadabhängigkeit verfestigen würde. Statt vor allem auf Gaskraftwerke als vermeintliche Garanten der Versorgungssicherheit zu setzen, müssen die erneuerbaren Energien im Zentrum stehen und mit ihnen Energieeffizienz und das Heben von zusätzlichen Flexibilitäten im Stromsystem. Ein solches erneuerbares Stromsystem ist klimagerecht, verlässlich und robust. Die von Ihrem Haus vorgelegten Eckpunkte verpflichten die Regierung jedoch zu neuen Subventionen für fossile Brennstoffe, zementieren eine langfristige Nutzung von Gas und drohen weitere fossile Überkapazitäten zu produzieren.\r\nFolgende Aspekte müssen daher bei der Überarbeitung der Eckpunkte stärker in den Blick genommen werden:\r\n-\r\nDer Zubau von Gaskraftwerken darf nicht gegenüber der Nutzung von kosteneffizienteren und klimafreundlicheren Flexibilitätsoptionen priorisiert werden. Wirksame Vorgaben für die Dekarbonisierung der neuen Kapazitäten, Flexibilitäten und die Verringerung des Energieverbrauchs müssen in den Mittelpunkt der Debatte rücken. Die angekündigte „koordinierte Flexibilitätsagenda“ muss noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.\r\n-\r\nEine Überdimensionierung von neuer Gasinfrastruktur, wie zuletzt im Bereich LNG, sowie die Ausweitung fossiler Subventionen lehnen wir entschieden ab. Das Ausschreibungsvolumen für Gaskraftwerke muss in Abgleich aller Effizienz- und Flexibilitätspotenziale sowie Kosten gesetzt werden. Obwohl die Umstellung auf grünen Wasserstoff Emissionen reduzieren kann, besteht\r\nFabian Holzheid\r\nPolitischer Geschäftsführer\r\nUmweltinstitut München\r\nakut\r\ndas Risiko, dass fossiles Erdgas noch jahrzehntelang genutzt wird, was den Ausstieg aus fossilen Energien verzögern wird.\r\n-\r\nGrüner Wasserstoff wird kurz-, mittel- und langfristig knapp und teuer sein, die Rückverstromung stellt enorme Effizienzverluste dar. Er wird vor allem in Sektoren benötigt, die nicht anders zu dekarbonisieren sind. Wenn es zu einer Förderung kommt, sollte diese ausschließlich für grünen Wasserstoff aus zusätzlichen Erneuerbaren-Anlagen gelten, da Wasserstoff aus fossilem Gas keinen Mehrwert aus Klimasicht bietet und die Erdgas-Abhängigkeit verlängert. Zudem ist „H2-Readiness“ unklar und ohne Klimaanspruch definiert, weshalb verbindliche Übergangspläne nötig sind, um einen Umstieg auf 100 Prozent grünen Wasserstoff bis 2035 sicherzustellen.\r\n-\r\nMit CCS im Stromsektor werden Anreize für die Emissionsminderung reduziert, denn zur Stromerzeugung haben wir heute schon eine klare Alternative: die erneuerbaren Energien. Damit Kraftwerke zeitnah mit grünem Wasserstoff und nicht länger mit schädlichem Gas laufen können, braucht es endlich den umfassenden und schnellen Ausbau erneuerbarer Energien. CCS im Energiesektor würde zur Verlängerung von fossilen Geschäftsmodellen und fossilen Importabhängigkeiten führen und die Energiewende damit verteuern und verzögern. CCS-gestützte Gaskraftwerke sind zudem nicht treibhausgasneutral.\r\n-\r\nFür alle EU-Mitgliedsstaaten gilt bei der Planung von Energieinfrastruktur-Maßnahmen gemäß Artikel 3 der Energieeffizienzrichtlinie der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“. Diesen Grundsatz, dass Energieeinsparungen gleichberechtigt mit anderen Optionen zu betrachten sind, suchen wir in Ihren Eckpunkten vergebens. Wir fordern daher, insbesondere vor dem Hintergrund der klimapolitischen Vorteile und geopolitischer Unabhängigkeit, dass das große Potential wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen sowie sonstiger Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs endlich vollumfänglich genutzt wird.\r\nBitte stellen Sie sicher, dass bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs und der Gestaltung des zukünftigen Strommarktes ein tatsächlich auf erneuerbaren Energien basierendes Stromsystem verfolgt wird, um langfristig eine sichere, kostengünstige und klimagerechte Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013193","regulatoryProjectTitle":"Gesetzliche Klarstellung des Steuerfortentwicklungsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/35/e7/372078/Stellungnahme-Gutachten-SG2411110017.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich,\r\nsehr geehrte Frau Haßelmann, sehr geehrte Frau Dröge,\r\nsehr geehrter Herr Dürr,\r\n\r\nals Spitzenverbände und unabhängige Organisationen des gemeinnützigen Sektors haben wir zu den im\r\nJahressteuergesetz 2024 (BT-Drs. 20/12780) und im Steuerfortentwicklungsgesetz (BT-Drs. 20/12778)\r\nvorgesehenen Maßnahmen für ein zeitgemäßeres Gemeinnützigkeitsrecht bereits vielfach Stellung\r\ngenommen und begleiten das parlamentarische Verfahren hierzu mit großem Interesse.\r\nDie im Steuerfortentwicklungsgesetz nun enthaltene Klarstellung, dass sich gemeinnützige Körperschaften\r\ngelegentlich auch außerhalb ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke tagespolitisch – etwa für Klimaschutz\r\noder gegen Rassismus – positionieren können, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden, begrüßen wir\r\nausdrücklich.\r\nNicht umgesetzt wurde bislang aber die aus unserer Sicht wichtigere und im Koalitionsvertrag vereinbarte\r\nKlärung auf gesetzlicher Ebene, dass die politische Betätigung als Mittel zur Verwirklichung, d.h.\r\ninnerhalb der satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zulässig ist. Denn gerade hier sind die Grenzen\r\ndes Zulässigen durch das im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) formulierte „Hintergrund“-\r\nKriterium („eine derart dienende und damit ergänzende Einwirkung muss aber gegenüber der unmittelbaren\r\nFörderung des steuerbegünstigten Zwecks in den Hintergrund treten“, AEAO zu § 52 Nr. 16) diffus und aus\r\nSicht namhafter Rechtswissenschaftler:innen dogmatisch wenig überzeugend. Jede Maßnahme der\r\nZweckverwirklichung unterliegt somit immer der Frage, ob es sich dabei um ein politisches Mittel handelt.\r\nIn der Praxis gemeinnütziger Organisationen verursacht das Rechtsunsicherheit und führt zur Selbstbeschränkung\r\nim eigenen Handeln.\r\nMit Besorgnis haben wir daher davon Kenntnis genommen, dass in den parlamentarischen Beratungen nun ein Formulierungsvorschlag vorliegt, der das Kriterium des „Hintergrunds“ gesetzlich festschreiben soll. Damit würde die fragwürdige Engführung der politischen Betätigung und die dabei offenbar zugrundeliegende Denkfigur einer möglichst unpolitischen Zivilgesellschaft – derzeit nur als Verwaltungsauslegung der Abgabenordnung geregelt – als gesetzgeberischer Wille zementiert. Es steht zu befürchten, dass die Gesetzesbegründung, schon aus Gründen der praktischen Handhabung, den unbestimmten Rechtsbegriff des „Hintergrunds“ eher eng auslegen und so der Handlungsradius etwa für gemeinnützige Vereine und Stiftungen letztlich sogar einschränkt wird.\r\nSelbstverständlich können wir das innerhalb der Regierungskoalition geäußerte Bedürfnis nachvollziehen, die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen von parteipolitischen Aktivitäten abzugrenzen. Wir plädieren dafür, dies jedoch gerade nicht unter Verweis auf einen unklaren „Hintergrund“, sondern vielmehr wie folgt gesetzgeberisch abzubilden:\r\nErgänzung eines neuen § 52 Abs. 3 AO\r\n„Eine Körperschaft kann sich in Erfüllung ihrer steuerbegünstigten Zwecke auch politisch betätigen; eine Unterstützung oder Förderung von politischen Parteien oder Vereinen ohne Parteicharakter im Sinne von § 34g Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes ist unzulässig.“\r\nEine echte gesetzliche Klarstellung macht aus unserer Sicht nur dann Sinn, wenn sie die politische Betätigung als wesentliches Instrument zur Zweckverfolgung ausdrücklich anerkennt; dies sollte so auch in der Begründung zum Ausdruck kommen. Wenn darüber kein Konsens innerhalb der Regierungs-koalition hergestellt werden kann, sollten die bestehenden AEAO-Regelungen beibehalten und somit auf eine gesetzliche Klarstellung verzichtet werden.\r\nDas bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt in seiner Vielfalt, aber auch als kritischen, manchmal unbequemen Gesprächspartner für die politische Willensbildung in einer pluralistischen Gesellschaft zu stärken und zu schützen, müsste angesichts des Aufwinds für antidemokratische Kräfte im 75. Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland im ureigensten Interesse ihrer Verfassungsorgane liegen.\r\nMehr noch: Wir erinnern daran, dass es gerade die zweifelhafte Prämisse einer politisch zurückhaltenden Zivilgesellschaft ist, die die EU-Kommission auch in ihrem vierten Rechtsstaatsbericht 2023 (Länderkapitel Deutschland) dazu veranlasst hat, erneut auf eine Reform des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts zu drängen und auf ihre vorigen Empfehlungen zum Freiraum für zivilgesellschaftliche Organisationen zu verweisen.\r\nWir appellieren an Sie, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegende Verhandlungslösung zu überdenken.\r\n\r\nMit den besten Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014172","regulatoryProjectTitle":"Umweltpolitische Forderungen zur Meeresschutzpolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/95/ef/392271/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180047.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"MEERESPOLITIK 2025\r\nEine Zukunft für Meer und Mensch\r\nGesunde Meere sind unverzichtbar. Keine der gewaltigen, globalen Herausforderungen\r\nist ohne intakte Weltmeere zu bewältigen. Das gilt für die Klimakrise, den Verlust von\r\nArtenvielfalt und Lebensräumen, die Sicherung der Existenzgrundlagen der Menschheit\r\nsowie insgesamt für eine nachhaltige Entwicklung.\r\nDeutschland muss viele Krisen meistern und wichtige Entscheidungen für eine lebens-\r\nwerte Zukunft treffen. Dabei darf gerade der Meeresschutz als entscheidende Lösung\r\nzur Bewältigung der derzeitigen Krisen nicht vergessen werden. Eine tiefgreifende\r\nsozial-ökologische Transformation und ein Systemwandel sind dringend nötig.\r\nÖkosystemleistungen und -funktionen, Populationen von Fischen und anderen Meeres-\r\nlebewesen, intakte Lebensräume sowie die Produktivität in den Meeren nehmen derzeit\r\nin hohem Tempo und dramatischem Ausmaß ab. Der ökologische Zustand von Nord-\r\nund Ostsee ist schlecht, insbesondere, da bislang weder ein strenger Schutz, noch eine\r\nechte nachhaltige Nutzung der Meere und ihrer Ressourcen etabliert wurden.\r\nDaher gilt es, Meeresumwelt- und Meeresnaturschutz noch stärker in den politischen\r\nund fachlichen Entscheidungen aller Ressorts zu verankern – auch um Schutz, Wieder-\r\nherstellung und Nutzung von Nord- und Ostsee stärker zu harmonisieren.\r\nDas Zieldatum 2030 vieler großer Abkommen zum Schutz der Meere und zum Erhalt\r\nder Biodiversität - zu deren Erfüllung Deutschland sich verpflichtet hat - steht vor der\r\nTür. Mit den SDGs hat sich die Weltgemeinschaft Ziele gesetzt, um Umweltschutz, eine\r\ngesunde Natur, soziale Gerechtigkeit und ein Leben in Würde bis 2030 zu realisieren.\r\nDie kommende Legislatur wird entscheidend für die Zielerreichung sein. Der schlechte\r\nZustand unserer Meere verlangt entschlossenes Handeln und politischen Willen aller\r\nAkteure und Entscheidungstragenden.\r\nDas vorliegende Papier fokussiert sich auf die nationale und internationale Verantwor-\r\ntung Deutschlands für den Meeresschutz und beschreibt zentrale Elemente, die aus\r\nSicht der Unterzeichnenden für die nächste Legislaturperiode wegweisend sein werden.\r\nDamit sind sowohl alle Ministerien als auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages\r\nangesprochen.\r\nMeeresschutz und Klimaschutz eng\r\nverknüpfen\r\nIntakte marine Ökosysteme sind essentiell\r\nzur Abmilderung der Klima- sowie der\r\nBiodiversitätskrise und steigern damit die\r\nResilienz unseres Planeten. Um den Verlust\r\nmariner Artenvielfalt aufzuhalten und zentrale\r\nÖkosystemfunktionen als Klimaregulator,\r\nKohlenstoffsenke und Sauerstoffproduzent\r\nlangfristig zu sichern, müssen die Meere besser\r\ngeschützt werden.\r\nDAHER FORDERN WIR:\r\n» Internationale Klimaziele müssen eingehalten\r\nwerden. Zu den notwendigen Maßnahmen auf\r\nSee gehört sowohl ein Ausbau der Erneuerbaren\r\nEnergien, als auch der Verzicht fossiler Energie-\r\nträger. Dabei dürfen Klima- und Meeresnatur-\r\nschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden,\r\nsondern müssen untrennbar miteinander ver-\r\nzahnt werden. Dieser Ansatz muss insbesondere\r\nin der Marinen Raumordnung und dem Flächen-\r\nentwicklungsplan für den Ausbau der Offshore-\r\nWindenergie Anwendung finden.\r\n» Deutschland muss den Klimaschutzfunktionen\r\nder Meere eine höhere Priorität einräumen und\r\nentsprechende Maßnahmen langfristig finanziell\r\nabsichern. Darüber hinaus müssen klima-\r\nrelevante Funktionen der natürlichen, marinen\r\nÖkosysteme (z. B. Kohlenstoffsenken, Lebens-\r\nraumbildner, Megafauna) in allen relevanten\r\npolitischen Entscheidungen und gegenüber\r\nanthropogenen Nutzungsinteressen gleich-\r\nberechtigt berücksichtigt werden.\r\n» In natürlichen sedimentären und biologischen\r\nHabitaten mit hoher Kohlenstoffspeicherfähig-\r\nkeit muss die grundberührende Schleppnetz-\r\nfischerei konsequent ausgeschlossen werden.\r\nEs braucht darüber hinaus eine flächendeckende\r\nUmstellung auf nachhaltige Fischereimethoden,\r\num intakte natürliche Kohlenstoffsenken und\r\ndamit einen dauerhaften Beitrag zum Klima-\r\nschutz zu gewährleisten.\r\n» Die Auswirkungen der Klimakrise auf die lokalen\r\nKüstengemeinschaften des Globalen Südens und\r\nder dortigen Küstenökosysteme und Meere\r\nmüssen besonders berücksichtigt werden. Dazu\r\nmuss Deutschland die Aufnahme der lokalen\r\nKüstengemeinschaften in die internationalen\r\nProgramme zur Anpassung und zum Ausgleich\r\nvon Schäden unterstützen.\r\nMeere effektiv schützen und\r\nwiederherstellen\r\nFür gesunde und vielfältige Meere müssen marine\r\nLebensräume, Arten und ihre ökologischen\r\nFunktionen wirksam geschützt werden. Dafür ist ein\r\nNetzwerk aus effektiv geschützten Schutzgebieten\r\nauf 30 Prozent der globalen Meeresfläche bis 2030\r\nzu etablieren. Nach der EU-Biodiversitätsstrategie\r\nist Deutschland zudem verpflichtet, bis 2030 zehn\r\nProzent seiner Meere streng zu schützen.\r\nDAHER FORDERN WIR:\r\n» Für den effektiven Schutz aller Meeresschutz-\r\ngebiete in den deutschen Meeren braucht es ein\r\nvollumfängliches und adaptives Management,\r\nwobei mindestens 50 Prozent der Schutzgebiets-\r\nflächen aus der wirtschaftlichen Nutzung\r\ngenommen werden müssen.\r\n» Um die EU-Verordnung zur Wiederherstellung\r\nder Natur umzusetzen und mindestens\r\n20 Prozent der europäischen Meere bis zum Jahr\r\n2030 in einen naturnahen und ungestörten\r\nZustand zu versetzen, bedarf es eines\r\nnationalen Wiederherstellungsplans Küste und\r\nMeer. Dafür muss die eigenständige Erholung\r\nder Meere priorisiert werden, ergänzt durch\r\naktive Maßnahmen zur Wiederherstellung, wo\r\nnotwendig. Maßgeblich für den Erfolg der\r\nVerordnung in den Meeren ist das Zusammen-\r\nspiel mit der Fischereipolitik, die die Erreichung\r\nder Ziele für die Wiederherstellung der Meeres-\r\numwelt nicht gefährden darf.\r\n» Das Raumordnungsgesetz muss in der Weise\r\nnovelliert werden, dass die verpflichtende\r\nUmsetzung des Ökosystemansatzes und das\r\nZiel des Guten Umweltzustands im Zentrum\r\nzukünftiger Raumordnungspläne stehen.\r\nEine Landschaftsplanung und geltende Umwelt-\r\nstandards müssen immer Bestandteil der\r\nPlanung sein.\r\n» Der Gute Umweltzustand muss 2030 erreicht\r\nwerden. Die Umsetzung bereits beschlossener\r\nMaßnahmen im Rahmen der Meeresstrategie-\r\nRahmenrichtlinie (MSRL) muss deshalb\r\numgehend beschleunigt und vorangetrieben\r\nwerden. Im Maßnahmenpaket müssen Lücken\r\ndurch neue, zielführende und zeitgebundene\r\nMaßnahmen gefüllt werden. Dazu gehört,\r\ndie kumulative Überlastung der Meere zeitnah\r\ndeutlich zu reduzieren und langfristig zu\r\nbeenden.\r\n2\r\nKumulative Übernutzung der Meere\r\ndrastisch reduzieren\r\nUnsere Meere verwandeln sich immer mehr\r\nzu Industriestandorten, in denen gesunde\r\nLebensräume und die Artenvielfalt keinen\r\nPlatz mehr haben. Durch ihre Übernutzung\r\nund Industrialisierung - auch im Rahmen\r\nvon Blue-Economy-Strategien - verlieren wir\r\ndie essentiellen Funktionen dieser wichtigen\r\nÖkosysteme. Daher muss die Nutzung der Meere\r\ngrundsätzlich sozial- und umweltverträglich\r\ngestaltet und im Einklang mit dem EU-Recht die\r\nAnwendung des Vorsorgeprinzips sichergestellt\r\nwerden. Dies gilt es auch bei der Entwicklung des\r\nEU Ocean Pact in den Fokus zu stellen.\r\nDAHER FORDERN WIR:\r\n» Es bedarf auf nationaler und internationaler\r\nEbene der konsequenten Umsetzung eines\r\nwissenschaftsbasierten Fischereimanagements,\r\nwelches sich verbindlich an ökologischen\r\nKriterien ausrichtet, um die Auswirkungen der\r\nFischerei auf die gesamten Ökosysteme zu\r\nminimieren. Dazu gehört insbesondere der\r\nEinsatz von selektiven Fangmethoden zur\r\nVermeidung des Beifangs von geschützten\r\nund gefährdeten Meereslebewesen sowie von\r\nNicht-Zielarten.\r\n» Ein sofortiges Verbot der grundberührenden\r\nschweren Schleppnetzfischerei muss in allen\r\nMeeresschutzgebieten sowie in Gebieten,\r\ndie eine hohe Kohlenstoffspeicherfähigkeit\r\naufweisen, eingeführt werden. Es braucht\r\ndarüber hinaus einen Plan für einen sozial-\r\nverträglichen Übergang hin zu einem\r\nkompletten Verbot dieser zerstörerischen\r\nFangmethode bis 2030 in den EU-Gewässern,\r\nauch als Beitrag zum Klimaschutz.\r\n» Es braucht eine strenge Fischereikontrolle in\r\ndeutschen Meeresgewässern, die technisch auf\r\ndem neuesten Stand ist. Die Null-Toleranz-Politik\r\nder EU gegenüber illegaler, undokumentierter\r\nund unregulierter (IUU-)Fischerei muss auch aus\r\nDeutschland gestärkt werden. Darüber hinaus\r\nmuss der globale Fischereisektor transparenter\r\nund der Abbau schädlicher Fischereisubventionen\r\ndurch eine vollständige Ratifizierung des WTO-\r\nAbkommens samt Erweiterung des Regelwerks\r\ngewährleistet werden. Als besondere Aufgabe\r\nfür Deutschland sehen wir die Unterstützung für\r\nden Ausbau einer effektiven Fischereikontrolle in\r\nLändern des Globalen Südens.\r\n» Alle Nutzungen der Meere - bestehende und\r\nneue - müssen an der ökologischen Tragfähig-\r\nkeit der Nord- und Ostsee ausgerichtet werden.\r\nDie Erschließung neuer Öl- und Gasfelder sowie\r\nMarines Geo-Engineering (z.B. Ozeandüngung\r\noder Ozeankalkung) sind keine nachhaltigen\r\nLösungen im Sinne des Natur- und Klima-\r\nschutzes und dürfen nicht weiter verfolgt\r\nwerden. Der Aufbau einer CO2-Entsorgungs-\r\ninfrastruktur wäre eine weitere industrielle\r\nNutzung der Meeresumwelt sowie eine\r\nökonomisch und energetisch ineffiziente\r\nOption mit begrenztem Potenzial für die\r\nTreibhausgas-Minderung, die gleichzeitig\r\nRisiken für die Meere birgt.\r\n» Der Ausbau der Erneuerbaren Energien\r\nmuss naturverträglich stattfinden und\r\nSchutzgebiete inkl. Pufferzonen ausschließen.\r\nPlanungsgrundsatz sind die ökologischen\r\nBelastungsgrenzen mariner Systeme und\r\nder Ökosystemansatz. Technische Innovationen\r\nvon der Gründung bis zu wirksamen Abschalt-\r\nautomatiken bei Massen-Vogelzug müssen\r\nTeil der Standortwahl sein. Etablierte Umwelt-\r\nstandards (z.B. UVP) dürfen nicht abgesenkt\r\nwerden.\r\n» Ein besonderer Fokus beim Ausbau der\r\nOffshore-Windenergie muss auf die Flächen-\r\neffizienz gelegt werden. Der stufenweise\r\nAusbau in einem “lernenden System” und die\r\nPlanung zusätzlicher Kabeltrassen und des\r\nServiceverkehrs müssen sich am aktuellen\r\nKenntnisstand entlang eines kontinuierlichen\r\nökologischen Monitorings ausrichten.\r\nJeglicher Zubau von Windparks muss mit\r\neiner signifikanten Reduktion der kumulativen\r\nBelastung einhergehen.\r\n» Parallel zum Ausbau der Erneuerbaren Energien\r\nmüssen die nationalen Potenziale im Bereich\r\nEnergieeffizienz und Energieeinsparung\r\ndeutlich stärker als bisher angesprochen und\r\ngenutzt werden. Dies betrifft alle Energie-\r\nverbrauchergruppen, von der Bevölkerung\r\nüber die Industrie bis zu Dienstleistern.\r\n» Es müssen Maßnahmen zur sofortigen\r\nReduktion von kontinuierlichem Unterwasser-\r\nlärm umgesetzt werden, wie z.B. die Einrichtung\r\nvon Ruhezonen sowie die Initiierung von\r\nPilotprojekten zur Geschwindigkeitsreduktion\r\nvon Schiffen und Serviceverkehren in\r\neuropäischen Gewässern. Deutschland muss\r\nsich aktiv bei der Umsetzung der IMO-\r\nUnterwasserlärm-Richtlinie engagieren.\r\n3\r\nHohe internationale Standards beim Schallschutz\r\nmüssen so gestaltet sein, dass der Eintrag von\r\nImpulslärm aus Detonationen oder Rammungen\r\nvermieden bzw. eingedämmt wird, wobei die\r\nSuche nach Öl- und Gasreserven mittels Schall-\r\nkanonen vollständig eingestellt werden muss.\r\n» Deutschland muss sich für ambitionierte\r\nZiele und Maßnahmen der EU im Rahmen des\r\nUN-Abkommens gegen die Plastikvermüllung\r\neinsetzen. Adressiert werden muss der\r\ngesamte Lebenszyklus von Kunststoffen mit\r\neinem Schwerpunkt auf Abfallvermeidung sowie\r\nder Reduktion von Produktion. Schwachstellen\r\nin der nationalen Umsetzung der EU-Einweg-\r\nkunststoffrichtlinie müssen geschlossen werden,\r\ndie erweiterte Herstellerverantwortung stärker\r\nvorsorgend wirken und ein Verbot von Dolly\r\nRopes umgesetzt werden.\r\n» Bis 2030 muss eine Verminderung des Eintrags\r\nvon Nähr- und Schadstoffen um 50 Prozent\r\nerreicht werden. Zum einen betrifft dies die\r\nNähr- und Schadstoffe aus der Landwirtschaft.\r\nDazu müssen insbesondere Agrarsubventionen\r\nso eingesetzt werden, dass sie dem Schutz von\r\nLand, Flüssen und Meeren dienen. Zum anderen\r\nmüssen die Schadstoffeinträge von Industrie und\r\nVerkehr in die Meere reduziert werden.\r\nSchutz der Hohen See und der Tiefsee\r\nmuss sichergestellt werden\r\nAls “Hohe See” gelten 64 Prozent der Weltmeere,\r\nwährend eine Wassertiefe von 200 Metern die\r\nGrenze zur Tiefsee markiert. Die Hälfte der\r\nErdoberfläche liegt in der Tiefsee und ist zumeist\r\nmit mehreren Kilometern Meerwasser überdeckt.\r\nDamit ist sie der größte zusammenhängende\r\nLebensraum der Erde. Obwohl die Menschheit\r\nbislang lediglich 5 Prozent der Tiefsee erkundet\r\nhat, bestätigt die Meeresforschung eine enorme\r\nArtenvielfalt und Diversität von Ökosystemen.\r\nDAHER FORDERN WIR:\r\n» Es braucht eine erfolgreiche Umsetzung des\r\nrechtsverbindlichen UN-Abkommens zum Schutz\r\nder Biodiversität in Meeresgebieten jenseits\r\nnationaler Rechtsprechung (“BBNJ Agreement”),\r\nwelches insbesondere die Einrichtung von\r\neffektiven Meeresschutzgebieten ermöglicht\r\nund die Durchführung von umfassenden\r\nUmweltverträglichkeitsprüfungen regelt. Eine\r\nzügige Ratifizierung des UN-Abkommens muss\r\nangestrebt sowie institutionelle Strukturen und\r\nfinanzielle Mittel für dessen effektive\r\nUmsetzung geplant und etabliert werden.\r\n» Um das Ziel zu erreichen, bis 2030 mindestens\r\n30 Prozent der globalen Meeresfläche unter\r\nSchutz zu stellen, sollten Initiativen zur\r\nEinrichtung von effektiv geschützten Meeres-\r\nschutzgebieten in internationalen Meeres-\r\ngewässern (“Hohe See”) proaktiv unterstützt\r\nund federführend durch Deutschland etabliert\r\nwerden.\r\n» In diesem Kontext muss auch die Ausweisung\r\neines Netzwerks aus Meeresschutzgebieten im\r\nSüdpolarmeer (insbesondere im Weddellmeer,\r\nin der Ostantarktis und entlang der Antarktischen\r\nHalbinsel) durch die zuständige „Kommission zur\r\nErhaltung der lebenden Meeresschätze der\r\nAntarktis“ (CCAMLR) weiterhin auf höchster\r\npolitischer Ebene unterstützt werden.\r\n» Gefährdete Ökosysteme in der Tiefsee,\r\ninsbesondere in Gebieten, in denen Vulnerable\r\nMarine Ecosystems (VMEs) bekannt sind oder\r\nvermutet werden, müssen effektiv vor\r\nZerstörung durch alle grundberührende\r\nFischereipraktiken geschützt werden.\r\nDeutschland muss für den Schutz dieser wert-\r\nvollen Gebiete eine starke Position vertreten\r\nund sicherstellen, dass existierende Fang-\r\nbeschränkungen erhalten bleiben und auf\r\nweitere Gebiete ausgeweitet werden. Dabei\r\nist vor allem auch die Unterstützung seitens\r\nDeutschland für die Aufnahme zusätzlicher\r\nElemente (z.B. Tiefseeberge) in die Liste der\r\ngeschützten Gebiete wichtig.\r\n» Mit der Forderung nach einer “precautionary\r\npause” hat Deutschland in den Verhandlungen\r\nüber einen etwaigen Start von Tiefseebergbau\r\nin internationalen Meeresgewässern bereits\r\neinen wichtigen Schritt getan. Deutschland\r\nmuss sich mit Nachdruck gegen Tiefseebergbau\r\nausprechen und in der internationalen Gemein-\r\nschaft dafür einsetzen, dass keine Abbauanträge\r\ngenehmigt werden. Da nicht garantiert werden\r\nkann, dass die marinen Ökosysteme vor den\r\nschädlichen Auswirkungen durch Tiefseeberg-\r\nbau geschützt werden, darf Tiefseebergbau nicht\r\nstattfinden. Gleichzeitig ist es unerlässlich, die\r\nRohstoffwende mit der absoluten Reduktion des\r\nprimären Rohstoffverbrauchs in Deutschland\r\numzusetzen sowie ein zirkuläres Wirtschafts-\r\nsystem zu etablieren und beides auf EU-Ebene\r\nvoranzutreiben, um Rohstoffabhängigkeiten\r\nlangfristig zu reduzieren.\r\n4\r\nMenschen und Meere ins Zentrum\r\nnachhaltiger globaler Entwicklung\r\nVor allem im Globalen Süden sind die Existenz-\r\nund Ernährungsgrundlagen von Milliarden von\r\nMenschen abhängig von marinen Ressourcen und\r\ngesunden Meeren. Für die Armutsbekämpfung,\r\neine faire Rohstoff- und Handelspolitik und\r\nnicht zuletzt den planetaren Umwelt- und\r\nKlimaschutz ist eine entwicklungspolitisch\r\nfundierte Meerespolitik auf Basis von Transparenz\r\nund Partizipation Hand in Hand mit den lokalen\r\nKüstengemeinschaften vor Ort unabdinglich.\r\nDAHER FORDERN WIR:\r\n» Deutschland muss sich in der Meerespolitik\r\nfür die Einführung einer partizipativen, trans-\r\nparenten Raum- und Ressourcennutzung auf\r\nSee und für die Küste unter Beteiligung der\r\nZivilgesellschaft, insbesondere der lokalen\r\nKüstengemeinschaften, einsetzen. Entsprechende\r\npolitische Prozesse müssen gerecht gestaltet\r\nund Menschenrechte gewahrt werden. Dafür\r\nmüssen verbindliche Standards definiert und\r\nderen Einhaltung gesichert werden.\r\n» Es gilt Initiativen und Programme, die die\r\nEinrichtung von effektiv geschützten Meeres-\r\nschutzgebieten in den Meeresgewässern von\r\nKüstenstaaten des Globalen Südens\r\nermöglichen, zu unterstützen und finanziell\r\nso auszustatten, dass diese durch die lokalen\r\nEinrichtungen langfristig verwaltet, kontrolliert\r\nund unter Einbeziehung sozialer Fragen weiter-\r\nentwickelt werden können. Darüber hinaus\r\nmüssen regional übergreifende Verwaltungs-\r\nstrukturen zur Abstimmung des Meeresschutzes\r\nund nachhaltiger Nutzungskonzepte mariner\r\nRessourcen über nationale Grenzen hinweg\r\nverstärkt gefördert werden. Dies muss\r\ninsbesondere mit Blick auf die sich im Rahmen\r\nder Klimakrise verändernde Verbreitung von\r\nArten und Ökosystemen geschehen als auch\r\nvorausschauend angelegt sein und auf einen\r\ngerechten Ausgleich von Nutzungsinteressen\r\nabzielen.\r\n» Der Kleinfischerei muss im Entwicklungskontext\r\nim Sinne der Richtlinie der UN-Welternährungs-\r\norganisation zum Schutz einer nachhaltigen\r\nKleinfischerei eindeutig Vorrang beim Fisch-\r\nfang gewährt werden. Deutschland muss sich im\r\nRahmen der Umsetzung der Richtlinie finanziell\r\nund politisch stärker als bisher engagieren und\r\neigenständige, langfristige Programme zur\r\nUnterstützung der nachhaltigen Kleinfischerei\r\neinschließlich der Verarbeitung, dem Handel\r\nund Transport von Fischereiprodukten\r\nbetreiben. Der Schutz der Kleinfischerei und\r\nihre Bedeutung für die Ernährungssicherheit\r\nmüssen in den Strategien zur Ernährungs-\r\nsicherheit verankert werden.\r\n» Deutschland muss sich für den Schutz\r\ntraditioneller Rechte, insbesondere von\r\nindigenen Gruppen und lokalen Küsten-\r\ngemeinschaften einsetzen. Zugang zu Fisch-\r\ngründen, Land- und Beteiligungsrechten sowie\r\ndie Ernährungssicherheit müssen vor den\r\nVorhaben im Rahmen der Blue Economy\r\nVorrang erhalten. Betroffene Indigene als auch\r\nlokale Küstengemeinschaften müssen\r\ngleichwertig entsprechend des Prinzips der\r\nfreien, vorherigen und informierten\r\nZustimmung (FPIC) von vornherein in\r\nKonsultationsprozessen vertreten sein.\r\nDer handwerklichen Klein- und Subsistenz-\r\nfischerei sind Nutzungszonen von mindestens\r\n24 Seemeilen zu gewähren, zu denen die indus-\r\ntrielle Fischerei keinen Zugang haben sollte.\r\n» Nationale und internationale Entwicklungs-\r\nzusammenarbeit und Klimapolitik sollten in\r\ndiesem Zusammenhang insbesondere die\r\nAuswirkungen der Klimakrise durch Meeres-\r\nspiegelanstieg und Extremwetter sowie den\r\nVerlust an Ernährungssicherheit durch die\r\nAbnahme der biologischen Produktivität der\r\nOzeane berücksichtigen. Ein Küstenzonen-\r\nmanagement, das eine Verlagerung der\r\nKüstenlinie mitdenkt und grenzüberschreitend\r\narbeitet, muss unterstützt werden. Den\r\nmöglichen gesellschaftlichen Folgen von\r\nKlimaflucht muss vorausschauend begegnet\r\nwerden. Hierbei ist insbesondere die Situation\r\nder kleinen Inselentwicklungsländer (SIDS) und\r\ndie weitreichende Bedrohung ihrer Existenz-\r\ngrundlagen zu berücksichtigen.\r\n» In der internationalen Meerespolitik muss sich\r\nDeutschland kohärent für die Einbeziehung und\r\nUmsetzung entwicklungspolitischer Maßnahmen\r\nim Kontext des SDG 14, der CBD und UNFCCC\r\nsowie der EU-Meerespolitik und anderer\r\nrelevanter Prozesse einsetzen und hierfür\r\nausreichende Finanzmittel zur Verfügung stellen.\r\nEs gilt umwelt- und entwicklungspolitische\r\nInitiativen so zu verknüpfen, dass Meeresschutz\r\nund nachhaltige Entwicklung sich gegenseitig\r\nverstärken und die Länder des Globalen Südens\r\nermächtigt werden, eine eigene effektive\r\nMeeresschutzpolitik dauerhaft fortzuführen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. 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Der ökologische Zustand von Nordund\r\nOstsee ist schlecht, insbesondere, da bislang weder ein strenger Schutz, noch eine\r\nechte nachhaltige Nutzung der Meere und ihrer Ressourcen etabliert wurden.\r\nDaher gilt es, Meeresumwelt- und Meeresnaturschutz noch stärker in den politischen\r\nund fachlichen Entscheidungen aller Ressorts zu verankern – auch um Schutz, Wiederherstellung\r\nund Nutzung von Nord- und Ostsee stärker zu harmonisieren.\r\nDas Zieldatum 2030 vieler großer Abkommen zum Schutz der Meere und zum Erhalt\r\nder Biodiversität - zu deren Erfüllung Deutschland sich verpflichtet hat - steht vor der\r\nTür. Mit den SDGs hat sich die Weltgemeinschaft Ziele gesetzt, um Umweltschutz, eine\r\ngesunde Natur, soziale Gerechtigkeit und ein Leben in Würde bis 2030 zu realisieren.\r\nDie kommende Legislatur wird entscheidend für die Zielerreichung sein. Der schlechte\r\nZustand unserer Meere verlangt entschlossenes Handeln und politischen Willen aller\r\nAkteure und Entscheidungstragenden.\r\nDas vorliegende Papier fokussiert sich auf die nationale und internationale Verantwortung\r\nDeutschlands für den Meeresschutz und beschreibt zentrale Elemente, die aus\r\nSicht der Unterzeichnenden für die nächste Legislaturperiode wegweisend sein werden.\r\nDamit sind sowohl alle Ministerien als auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages\r\nangesprochen.\r\nMeeresschutz und Klimaschutz eng verknüpfen\r\nIntakte marine Ökosysteme sind essentiell zur Abmilderung der Klima- sowie der Biodiversitätskrise und steigern damit die Resilienz unseres Planeten. Um den Verlust mariner Artenvielfalt aufzuhalten und zentrale Ökosystemfunktionen als Klimaregulator, Kohlenstoffsenke und Sauerstoffproduzent langfristig zu sichern, müssen die Meere besser geschützt werden.\r\nDAHER FORDERN WIR:\r\n»\r\nInternationale Klimaziele müssen eingehalten werden. Zu den notwendigen Maßnahmen auf See gehört sowohl ein Ausbau der Erneuerbaren Energien, als auch der Verzicht fossiler Energieträger. Dabei dürfen Klima- und Meeresnaturschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen untrennbar miteinander verzahnt werden. Dieser Ansatz muss insbesondere in der Marinen Raumordnung und dem Flächenentwicklungsplan für den Ausbau der Offshore-Windenergie Anwendung finden.\r\n»\r\nDeutschland muss den Klimaschutzfunktionen der Meere eine höhere Priorität einräumen und entsprechende Maßnahmen langfristig finanziell absichern. Darüber hinaus müssen klima-\r\nrelevante Funktionen der natürlichen, marinen Ökosysteme (z. B. Kohlenstoffsenken, Lebensraumbildner, Megafauna) in allen relevanten politischen Entscheidungen und gegenüber anthropogenen Nutzungsinteressen gleich-\r\nberechtigt berücksichtigt werden.\r\n»\r\nIn natürlichen sedimentären und biologischen Habitaten mit hoher Kohlenstoffspeicherfähigkeit muss die grundberührende Schleppnetzfischerei konsequent ausgeschlossen werden. Es braucht darüber hinaus eine flächendeckende Umstellung auf nachhaltige Fischereimethoden, um intakte natürliche Kohlenstoffsenken und\r\ndamit einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz zu gewährleisten.\r\n»\r\nDie Auswirkungen der Klimakrise auf die lokalen Küstengemeinschaften des Globalen Südens und der dortigen Küstenökosysteme und Meere\r\nmüssen besonders berücksichtigt werden. Dazu muss Deutschland die Aufnahme der lokalen Küstengemeinschaften in die internationalen\r\nProgramme zur Anpassung und zum Ausgleich von Schäden unterstützen.\r\nMeere effektiv schützen und wiederherstellen\r\nFür gesunde und vielfältige Meere müssen marine Lebensräume, Arten und ihre ökologischen Funktionen wirksam geschützt werden. Dafür ist ein Netzwerk aus effektiv geschützten Schutzgebieten auf 30 Prozent der globalen Meeresfläche bis 2030 zu etablieren. Nach der EU-Biodiversitätsstrategie ist Deutschland zudem verpflichtet, bis 2030 zehn Prozent seiner Meere streng zu schützen.\r\nDAHER FORDERN WIR:\r\n»\r\nFür den effektiven Schutz aller Meeresschutzgebiete in den deutschen Meeren braucht es ein vollumfängliches und adaptives Management, wobei mindestens 50 Prozent der Schutzgebietsflächen aus der wirtschaftlichen Nutzung\r\ngenommen werden müssen.\r\n»\r\nUm die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur umzusetzen und mindestens\r\n20 Prozent der europäischen Meere bis zum Jahr 2030 in einen naturnahen und ungestörten\r\nZustand zu versetzen, bedarf es eines\r\nnationalen Wiederherstellungsplans Küste und Meer. Dafür muss die eigenständige Erholung der Meere priorisiert werden, ergänzt durch aktive Maßnahmen zur Wiederherstellung, wo notwendig. Maßgeblich für den Erfolg der\r\nVerordnung in den Meeren ist das Zusammenspiel mit der Fischereipolitik, die die Erreichung der Ziele für die Wiederherstellung der Meeresumwelt nicht gefährden darf.\r\n»\r\nDas Raumordnungsgesetz muss in der Weise novelliert werden, dass die verpflichtende\r\nUmsetzung des Ökosystemansatzes und das\r\nZiel des Guten Umweltzustands im Zentrum\r\nzukünftiger Raumordnungspläne stehen.\r\nEine Landschaftsplanung und geltende Umweltstandards müssen immer Bestandteil der\r\nPlanung sein.\r\n»\r\nDer Gute Umweltzustand muss 2030 erreicht werden. Die Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) muss deshalb\r\numgehend beschleunigt und vorangetrieben werden. Im Maßnahmenpaket müssen Lücken durch neue, zielführende und zeitgebundene Maßnahmen gefüllt werden. Dazu gehört,\r\ndie kumulative Überlastung der Meere zeitnah deutlich zu reduzieren und langfristig zu\r\nbeenden.\r\n2\r\nKumulative Übernutzung der Meere drastisch reduzieren\r\nUnsere Meere verwandeln sich immer mehr zu Industriestandorten, in denen gesunde Lebensräume und die Artenvielfalt keinen Platz mehr haben. Durch ihre Übernutzung und Industrialisierung - auch im Rahmen von Blue-Economy-Strategien - verlieren wir die essentiellen Funktionen dieser wichtigen Ökosysteme. Daher muss die Nutzung der Meere grundsätzlich sozial- und umweltverträglich gestaltet und im Einklang mit dem EU-Recht die Anwendung des Vorsorgeprinzips sichergestellt werden. Dies gilt es auch bei der Entwicklung des EU Ocean Pact in den Fokus zu stellen.\r\nDAHER FORDERN WIR:\r\n»\r\nEs bedarf auf nationaler und internationaler Ebene der konsequenten Umsetzung eines wissenschaftsbasierten Fischereimanagements, welches sich verbindlich an ökologischen Kriterien ausrichtet, um die Auswirkungen der Fischerei auf die gesamten Ökosysteme zu\r\nminimieren. Dazu gehört insbesondere der Einsatz von selektiven Fangmethoden zur Vermeidung des Beifangs von geschützten und gefährdeten Meereslebewesen sowie von Nicht-Zielarten.\r\n»\r\nEin sofortiges Verbot der grundberührenden schweren Schleppnetzfischerei muss in allen Meeresschutzgebieten sowie in Gebieten,\r\ndie eine hohe Kohlenstoffspeicherfähigkeit\r\naufweisen, eingeführt werden. Es braucht\r\ndarüber hinaus einen Plan für einen sozial-\r\nverträglichen Übergang hin zu einem\r\nkompletten Verbot dieser zerstörerischen\r\nFangmethode bis 2030 in den EU-Gewässern, auch als Beitrag zum Klimaschutz.\r\n»\r\nEs braucht eine strenge Fischereikontrolle in deutschen Meeresgewässern, die technisch auf dem neuesten Stand ist. Die Null-Toleranz-Politik der EU gegenüber illegaler, undokumentierter und unregulierter (IUU-)Fischerei muss auch aus Deutschland gestärkt werden. Darüber hinaus muss der globale Fischereisektor transparenter und der Abbau schädlicher Fischereisubventionen durch eine vollständige Ratifizierung des WTO-Abkommens samt Erweiterung des Regelwerks gewährleistet werden. Als besondere Aufgabe für Deutschland sehen wir die Unterstützung für den Ausbau einer effektiven Fischereikontrolle in Ländern des Globalen Südens.\r\n»\r\nAlle Nutzungen der Meere - bestehende und neue - müssen an der ökologischen Tragfähigkeit der Nord- und Ostsee ausgerichtet werden. Die Erschließung neuer Öl- und Gasfelder sowie Marines Geo-Engineering (z.B. Ozeandüngung oder Ozeankalkung) sind keine nachhaltigen Lösungen im Sinne des Natur- und Klima-schutzes und dürfen nicht weiter verfolgt\r\nwerden. Der Aufbau einer CO2-Entsorgungs-\r\ninfrastruktur wäre eine weitere industrielle\r\nNutzung der Meeresumwelt sowie eine\r\nökonomisch und energetisch ineffiziente\r\nOption mit begrenztem Potenzial für die\r\nTreibhausgas-Minderung, die gleichzeitig\r\nRisiken für die Meere birgt.\r\n»\r\nDer Ausbau der Erneuerbaren Energien\r\nmuss naturverträglich stattfinden und\r\nSchutzgebiete inkl. Pufferzonen ausschließen. Planungsgrundsatz sind die ökologischen\r\nBelastungsgrenzen mariner Systeme und\r\nder Ökosystemansatz. Technische Innovationen\r\nvon der Gründung bis zu wirksamen Abschaltautomatiken bei Massen-Vogelzug müssen\r\nTeil der Standortwahl sein. Etablierte Umweltstandards (z.B. UVP) dürfen nicht abgesenkt werden.\r\n»\r\nEin besonderer Fokus beim Ausbau der\r\nOffshore-Windenergie muss auf die Flächen-\r\neffizienz gelegt werden. Der stufenweise\r\nAusbau in einem “lernenden System” und die Planung zusätzlicher Kabeltrassen und des\r\nServiceverkehrs müssen sich am aktuellen Kenntnisstand entlang eines kontinuierlichen ökologischen Monitorings ausrichten.\r\nJeglicher Zubau von Windparks muss mit\r\neiner signifikanten Reduktion der kumulativen\r\nBelastung einhergehen.\r\n»\r\nParallel zum Ausbau der Erneuerbaren Energien müssen die nationalen Potenziale im Bereich Energieeffizienz und Energieeinsparung\r\ndeutlich stärker als bisher angesprochen und genutzt werden. Dies betrifft alle Energie-\r\nverbrauchergruppen, von der Bevölkerung\r\nüber die Industrie bis zu Dienstleistern.\r\n»\r\nEs müssen Maßnahmen zur sofortigen\r\nReduktion von kontinuierlichem Unterwasserlärm umgesetzt werden, wie z.B. die Einrichtung von Ruhezonen sowie die Initiierung von\r\nPilotprojekten zur Geschwindigkeitsreduktion von Schiffen und Serviceverkehren in\r\neuropäischen Gewässern. Deutschland muss sich aktiv bei der Umsetzung der IMO-\r\nUnterwasserlärm-Richtlinie engagieren.\r\n3\r\nHohe internationale Standards beim Schallschutz müssen so gestaltet sein, dass der Eintrag von Impulslärm aus Detonationen oder Rammungen vermieden bzw. eingedämmt wird, wobei die Suche nach Öl- und Gasreserven mittels Schallkanonen vollständig eingestellt werden muss.\r\n»\r\nDeutschland muss sich für ambitionierte\r\nZiele und Maßnahmen der EU im Rahmen des UN-Abkommens gegen die Plastikvermüllung einsetzen. Adressiert werden muss der\r\ngesamte Lebenszyklus von Kunststoffen mit einem Schwerpunkt auf Abfallvermeidung sowie der Reduktion von Produktion. Schwachstellen\r\nin der nationalen Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie müssen geschlossen werden, die erweiterte Herstellerverantwortung stärker vorsorgend wirken und ein Verbot von Dolly Ropes umgesetzt werden.\r\n»\r\nBis 2030 muss eine Verminderung des Eintrags von Nähr- und Schadstoffen um 50 Prozent erreicht werden. Zum einen betrifft dies die Nähr- und Schadstoffe aus der Landwirtschaft. Dazu müssen insbesondere Agrarsubventionen so eingesetzt werden, dass sie dem Schutz von Land, Flüssen und Meeren dienen. Zum anderen müssen die Schadstoffeinträge von Industrie und Verkehr in die Meere reduziert werden.\r\nSchutz der Hohen See und der Tiefsee muss sichergestellt werden\r\nAls “Hohe See” gelten 64 Prozent der Weltmeere, während eine Wassertiefe von 200 Metern die Grenze zur Tiefsee markiert. Die Hälfte der Erdoberfläche liegt in der Tiefsee und ist zumeist mit mehreren Kilometern Meerwasser überdeckt. Damit ist sie der größte zusammenhängende Lebensraum der Erde. Obwohl die Menschheit bislang lediglich 5 Prozent der Tiefsee erkundet hat, bestätigt die Meeresforschung eine enorme Artenvielfalt und Diversität von Ökosystemen.\r\nDAHER FORDERN WIR:\r\n»\r\nEs braucht eine erfolgreiche Umsetzung des rechtsverbindlichen UN-Abkommens zum Schutz der Biodiversität in Meeresgebieten jenseits nationaler Rechtsprechung (“BBNJ Agreement”), welches insbesondere die Einrichtung von\r\neffektiven Meeresschutzgebieten ermöglicht\r\nund die Durchführung von umfassenden\r\nUmweltverträglichkeitsprüfungen regelt. Eine zügige Ratifizierung des UN-Abkommens muss angestrebt sowie institutionelle Strukturen und finanzielle Mittel für dessen effektive\r\nUmsetzung geplant und etabliert werden.\r\n»\r\nUm das Ziel zu erreichen, bis 2030 mindestens 30 Prozent der globalen Meeresfläche unter Schutz zu stellen, sollten Initiativen zur\r\nEinrichtung von effektiv geschützten Meeresschutzgebieten in internationalen Meeres-\r\ngewässern (“Hohe See”) proaktiv unterstützt und federführend durch Deutschland etabliert werden.\r\n»\r\nIn diesem Kontext muss auch die Ausweisung eines Netzwerks aus Meeresschutzgebieten im Südpolarmeer (insbesondere im Weddellmeer, in der Ostantarktis und entlang der Antarktischen Halbinsel) durch die zuständige „Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der\r\nAntarktis“ (CCAMLR) weiterhin auf höchster\r\npolitischer Ebene unterstützt werden.\r\n»\r\nGefährdete Ökosysteme in der Tiefsee,\r\ninsbesondere in Gebieten, in denen Vulnerable Marine Ecosystems (VMEs) bekannt sind oder vermutet werden, müssen effektiv vor\r\nZerstörung durch alle grundberührende\r\nFischereipraktiken geschützt werden.\r\nDeutschland muss für den Schutz dieser wert-\r\nvollen Gebiete eine starke Position vertreten\r\nund sicherstellen, dass existierende Fang-\r\nbeschränkungen erhalten bleiben und auf\r\nweitere Gebiete ausgeweitet werden. Dabei ist vor allem auch die Unterstützung seitens Deutschland für die Aufnahme zusätzlicher\r\nElemente (z.B. Tiefseeberge) in die Liste der\r\ngeschützten Gebiete wichtig.\r\n»\r\nMit der Forderung nach einer “precautionary pause” hat Deutschland in den Verhandlungen über einen etwaigen Start von Tiefseebergbau in internationalen Meeresgewässern bereits einen wichtigen Schritt getan. Deutschland muss sich mit Nachdruck gegen Tiefseebergbau ausprechen und in der internationalen Gemeinschaft dafür einsetzen, dass keine Abbauanträge genehmigt werden. Da nicht garantiert werden kann, dass die marinen Ökosysteme vor den schädlichen Auswirkungen durch Tiefseebergbau geschützt werden, darf Tiefseebergbau nicht stattfinden. Gleichzeitig ist es unerlässlich, die Rohstoffwende mit der absoluten Reduktion des primären Rohstoffverbrauchs in Deutschland umzusetzen sowie ein zirkuläres Wirtschaftssystem zu etablieren und beides auf EU-Ebene voranzutreiben, um Rohstoffabhängigkeiten langfristig zu reduzieren.\r\n4\r\nMenschen und Meere ins Zentrum nachhaltiger globaler Entwicklung\r\nVor allem im Globalen Süden sind die Existenz- und Ernährungsgrundlagen von Milliarden von Menschen abhängig von marinen Ressourcen und gesunden Meeren. Für die Armutsbekämpfung, eine faire Rohstoff- und Handelspolitik und nicht zuletzt den planetaren Umwelt- und Klimaschutz ist eine entwicklungspolitisch fundierte Meerespolitik auf Basis von Transparenz und Partizipation Hand in Hand mit den lokalen Küstengemeinschaften vor Ort unabdinglich.\r\nDAHER FORDERN WIR:\r\n»\r\nDeutschland muss sich in der Meerespolitik\r\nfür die Einführung einer partizipativen, trans-parenten Raum- und Ressourcennutzung auf See und für die Küste unter Beteiligung der Zivilgesellschaft, insbesondere der lokalen\r\nKüstengemeinschaften, einsetzen. Entsprechende politische Prozesse müssen gerecht gestaltet und Menschenrechte gewahrt werden. Dafür müssen verbindliche Standards definiert und deren Einhaltung gesichert werden.\r\n»\r\nEs gilt Initiativen und Programme, die die Einrichtung von effektiv geschützten Meeresschutzgebieten in den Meeresgewässern von Küstenstaaten des Globalen Südens\r\nermöglichen, zu unterstützen und finanziell\r\nso auszustatten, dass diese durch die lokalen Einrichtungen langfristig verwaltet, kontrolliert und unter Einbeziehung sozialer Fragen weiterentwickelt werden können. Darüber hinaus\r\nmüssen regional übergreifende Verwaltungs-\r\nstrukturen zur Abstimmung des Meeresschutzes und nachhaltiger Nutzungskonzepte mariner Ressourcen über nationale Grenzen hinweg\r\nverstärkt gefördert werden. Dies muss\r\ninsbesondere mit Blick auf die sich im Rahmen der Klimakrise verändernde Verbreitung von Arten und Ökosystemen geschehen als auch vorausschauend angelegt sein und auf einen gerechten Ausgleich von Nutzungsinteressen abzielen.\r\n»\r\nDer Kleinfischerei muss im Entwicklungskontext im Sinne der Richtlinie der UN-Welternährungsorganisation zum Schutz einer nachhaltigen Kleinfischerei eindeutig Vorrang beim Fischfang gewährt werden. Deutschland muss sich im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie finanziell und politisch stärker als bisher engagieren und eigenständige, langfristige Programme zur Unterstützung der nachhaltigen Kleinfischerei einschließlich der Verarbeitung, dem Handel und Transport von Fischereiprodukten\r\nbetreiben. Der Schutz der Kleinfischerei und ihre Bedeutung für die Ernährungssicherheit müssen in den Strategien zur Ernährungs-\r\nsicherheit verankert werden.\r\n»\r\nDeutschland muss sich für den Schutz\r\ntraditioneller Rechte, insbesondere von\r\nindigenen Gruppen und lokalen Küsten-\r\ngemeinschaften einsetzen. Zugang zu Fischgründen, Land- und Beteiligungsrechten sowie die Ernährungssicherheit müssen vor den\r\nVorhaben im Rahmen der Blue Economy\r\nVorrang erhalten. Betroffene Indigene als auch lokale Küstengemeinschaften müssen\r\ngleichwertig entsprechend des Prinzips der freien, vorherigen und informierten\r\nZustimmung (FPIC) von vornherein in\r\nKonsultationsprozessen vertreten sein.\r\nDer handwerklichen Klein- und Subsistenz-\r\nfischerei sind Nutzungszonen von mindestens\r\n24 Seemeilen zu gewähren, zu denen die indus-\r\ntrielle Fischerei keinen Zugang haben sollte.\r\n»\r\nNationale und internationale Entwicklungszusammenarbeit und Klimapolitik sollten in diesem Zusammenhang insbesondere die\r\nAuswirkungen der Klimakrise durch Meeresspiegelanstieg und Extremwetter sowie den Verlust an Ernährungssicherheit durch die\r\nAbnahme der biologischen Produktivität der Ozeane berücksichtigen. Ein Küstenzonen-\r\nmanagement, das eine Verlagerung der\r\nKüstenlinie mitdenkt und grenzüberschreitend\r\narbeitet, muss unterstützt werden. Den\r\nmöglichen gesellschaftlichen Folgen von\r\nKlimaflucht muss vorausschauend begegnet werden. Hierbei ist insbesondere die Situation der kleinen Inselentwicklungsländer (SIDS) und die weitreichende Bedrohung ihrer Existenzgrundlagen zu berücksichtigen.\r\n»\r\nIn der internationalen Meerespolitik muss sich Deutschland kohärent für die Einbeziehung und Umsetzung entwicklungspolitischer Maßnahmen im Kontext des SDG 14, der CBD und UNFCCC sowie der EU-Meerespolitik und anderer\r\nrelevanter Prozesse einsetzen und hierfür\r\nausreichende Finanzmittel zur Verfügung stellen.\r\nEs gilt umwelt- und entwicklungspolitische Initiativen so zu verknüpfen, dass Meeresschutz und nachhaltige Entwicklung sich gegenseitig verstärken und die Länder des Globalen Südens ermächtigt werden, eine eigene effektive\r\nMeeresschutzpolitik dauerhaft fortzuführen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. WP)","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-28"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014173","regulatoryProjectTitle":"Schuldenbremsenreform zur Sicherstellung von Finanzmitteln für Klimaschutz ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/12/85/392273/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180073.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Den Weg für Zukunftsinvestitionen frei machen\r\nDie demokratischen Parteien müssen jetzt eine Erneuerung einläuten\r\n\r\nDeutschland braucht eine Investitionsoffensive, um seine Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Klimaneutralität auf allen Ebenen umzusetzen und die durch die Wahl Donald Trumps gewachsenen geopolitischen Herausforderungen zu meistern. Investitionen in den Klimaschutz sind entscheidend für unsere Zukunft. Die demokratischen Parteien sollten diese Aufgabe in den kommenden Wochen angehen und nach der Vertrauensfrage am 16. Dezember ihre aktuelle Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nutzen.\r\nMit der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers öffnet sich ein Gelegenheitsfenster, um den Weg für dringend benötigte Investitionen zu ebnen. In der nächsten Legislaturperiode könnte die für Grundgesetzänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag von populistischen Parteien abhängen. Es gibt noch einen weiteren wichtigen Grund, warum SPD, CDU/CSU und Grüne noch vor der Neuwahl am 23. Februar die Weichen für zukunftsfähiges Regierungshandeln stellen sollten: Dies würde das Vertrauen in die Problemlösungskompetenz der Politik stärken und die politischen Ränder schwächen. Die Reform muss so gestaltet werden, dass auch Länder\r\nund Kommunen nötige klimapolitischen Investitionen schultern können.\r\nFür eine Erneuerung fordern wir:\r\n•\r\nSchaffung von Spielräumen für öffentliche Zukunftsinvestitionen: Artikel 109 und 115 Grundgesetz müssen so reformiert werden, dass hinreichend Spielraum für zukunftsorientierte öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Wirtschaft, Klimaanpassung und die Lebensgrundlagen künftiger Generationen vorhanden ist. Entscheidend ist, dass die Mittel planbar verfügbar sind und gezielt für die verfassungsrechtlichen Verpflichtungen aus Art. 20a Grundgesetz eingesetzt werden können, um den ökonomischen, sozialen und ökologischen Fortschritt nachhaltig zu sichern. Der Investitionsbegriff muss weiter gefasst werden als im Rahmen der Finanzstatistik, unter Berücksichtigung von Klimaschäden und sozialen Implikationen sowie unter Ermöglichung von Anreizen für private Investitionen.\r\n•\r\nErhalt der Lebensgrundlage künftiger Generationen als Ausnahmetatbestand klarstellen: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Klarstellung in Artikel 109 und Artikel 115 Grundgesetz notwendig, dass die Klimakatastrophe eine Naturkatastrophe im Sinne dieser Regelung ist. Alternativ könnte die Nichterreichung von gesetzlichen Klimazielen als Ausnahmetatbestand definiert werden. Damit wird der Handlungsspielraum des Bundes zum Erhalt der Lebensgrundlagen künftiger Generationen sichergestellt und den Ländern eine Auslegungshilfe der jeweiligen Regelungen an die Hand gegeben.\r\n•\r\nKlimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern: Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe müssen in Artikel 91a Grundgesetz mit der Schaffung eines Finanzierungsmechanismus eingeführt werden, der Investitionen in Kommunen für die Zwecke der Erfüllung der Verpflichtung aus Artikel 20a Grundgesetz ermöglicht. Ein solcher Mechanismus reduziert Bürokratie, erleichtert kommunalen Klimaschutz und ermöglicht die Mittelbereitstellung für den erhöhten Personalbedarf.\r\nMit der Umsetzung dieser Forderungen werden zukunftsorientierte und notwendige Investitionen ermöglicht, und zwar auf Bundesebene, in den Bundesländern und für die Kommunen.\r\n\r\nZukunftsorientierte Investitionen in Klimaneutralität, soziale Gerechtigkeit und Fortschritt: Nachhaltige Investitionen schaffen faire Chancen für alle, stärken den sozialen Zusammenhalt und vermeiden hohe Folgekosten – sowohl ökologisch als auch gesellschaftlich. Die Modernisierung maroder Infrastruktur, Erneuerung und damit Stärkung der Wirtschaft sowie der Aufbau eines effizienten Energiesystems sind erforderlich. Unerlässlich ist bei diesen Investitionen, dass Mittel explizit für Investitionen in Klimaschutz und Erneuerung verwendet werden.\r\nNotwendige Investitionen: Nach Analysen des Dezernat Zukunft sind in den kommenden fünf Jahren jährlich mindestens 85,1 Milliarden Euro, das entspricht ca. 2 % des Bruttoinlandsprodukts, erforderlich, um notwendige Investitionen auf Bundesebene zu finanzieren. Neben der Dekarbonisierung müssen Schulen saniert, der öffentliche Nahverkehr ausgebaut, der Gebäudebestand erhalten und weitere grundlegende Bereiche der Daseinsvorsorge angegangen werden. Weitere Akteure wie der Bundesverband der Deutschen Industrie, Agora Think Tanks und das Institut der deutschen Wirtschaft zeigen ebenfalls umfangreiche Investitionsbedarfe auf.\r\nSignal an die Bundesländer: Die grundgesetzliche Regelung betrifft nicht nur den Bund, sondern auch die Länder. Eine Änderung der Bundesregelung würde Änderungen auf Landesebene ermöglichen und durch die Klarstellung von Ausnahmetatbeständen die rechtliche Auslegung erleichtern. Dies ist insbesondere für die Handlungsfähigkeit der Länder essenziell.\r\nStärkung der kommunalen Ebene: Fortschritt und bürgernahe Nachhaltigkeit wird auf kommunaler Ebene umgesetzt. Kommunen müssen deshalb befähigt werden, ihren Teil beizutragen. Da nur eine klimaneutrale Zukunft eine sichere Zukunft für uns bedeutet, müssen mehr als ein Siebtel der deutschen Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene adressiert werden, wo aktuell mindestens 6,3 Milliarden Euro pro Jahr (ohne ÖPNV) nicht nur die notwendigen Finanzmittel für Sanierung, Fernwärme und natürlichen Klimaschutz fehlen, sondern auch die gesetzliche Grundlage, um eine ausreichende Finanzierung zu ermöglichen. Dies kann mit der Verankerung von Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz umgesetzt werden.\r\nDie demokratischen Parteien müssen handeln, um den Weg für eine zukunftsfähige, sozial gerechte, nachhaltige und sichere Gesellschaft zu ebnen. Eine Weiterentwicklung des finanzpolitischen Spielraums und die Verankerung des Klimaschutzes sowie Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe sind die zentralen Bausteine, um den Investitionsstau aufzulösen und den Herausforderungen der Gegenwart entschlossen zu begegnen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014173","regulatoryProjectTitle":"Schuldenbremsenreform zur Sicherstellung von Finanzmitteln für Klimaschutz ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5a/c5/488006/Stellungnahme-Gutachten-SG2503060005.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Liebe Katharina Dröge,\r\nliebe Britta Hasselmann,\r\n\r\nmit großer Sorge nehmen wir wahr, dass es auch seitens der Grünen Erwägungen gibt, vor Konstituierung des neuen Bundestags neue finanzielle Spielräume allein für Verteidigungsbelange zu ermöglichen. Neben grundsätzlichen Zweifeln, ob dieses Vorgehen mit alten Mehrheiten nach der Wahl demokratisch zu legitimieren ist, appellieren wir dringlich an Sie, eine Reform der Schuldenbremse oder ein neues Sondervermögen nicht allein auf diese Herausforderungen zu beschränken. Wir gehen davon aus, dass Sie als Grüne Ihre Gestaltungsspielräume nutzen und die notwendigen Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz/-anpassung und Naturschutz durchsetzen. Dieses voraussichtlich einmalige Momentum darf nicht ungenutzt bleiben!\r\nDie Gewährleistung von Sicherheit ist auch für uns zentral. Sicherheit definiert sich für uns aber auch über eine funktionierende Infrastruktur, die Unabhängigkeit von Energieimporten aus autokratischen Staaten, intakte Ökosysteme und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.\r\nFür den klimafreundlichen und ökologischen Umbau Deutschlands, den auch Sie in der Ampel-Regierung maßgeblich vorangetrieben haben, fehlt derzeit das finanzielle Fundament. Damit ist die\r\nzukunftsgerichtete Modernisierung von Wirtschaft und Infrastruktur, die Sicherung unserer Lebensgrundlagen und sozial gerechte Unterstützung privater Haushalte in Frage gestellt. Auch die Erreichung der Klimaziele, so der Expertenrat für Klimafragen, ist fraglich, wenn die nötigen Investitionen in den ökologischen Umbau nicht ermöglicht werden.\r\nDie Herausforderung ist groß, und sie steht spätestens seit dem Urteil zum Klima- und Transformationsfonds als ungelöste Größe im politischen Raum. Die nötigen finanziellen Bedarfe des Bundes für Klimaschutz und Transformation werden auf jährlich mindestens 77 Mrd. Euro 1beziffert. Dabei ist die anteilige Übernahme der Mittel für die internationale humanitäre Hilfe und die Klima- und Biodiversitätsfinanzierung noch nicht eingerechnet, die durch den katastrophalen Rückzug der USA entstehen. Diese belaufen sich für Deutschland voraussichtlich auf 6 bis 10 Milliarden Euro jährlich.\r\nDie Zukunftsfähigkeit und Resilienz Deutschlands wird durch eine Reform der Schuldenbreme auf der Investitionsseite abgesichert, wenn die Dekarbonisierung dabei ganz oben auf der Agenda steht. Die Programme aller demokratischen Parteien bieten hier ausreichend inhaltliche Schnittmengen, um eine Gesamtlösung auch im Sinne des Klima- und Naturschutzes und der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu gestalten.\r\n\r\nDanke, dass wir uns auf Ihre Unterstützung für den Klima- und Naturschutz verlassen können.\r\n\r\nHerzliche Grüße"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014173","regulatoryProjectTitle":"Schuldenbremsenreform zur Sicherstellung von Finanzmitteln für Klimaschutz ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/35/a2/488008/Stellungnahme-Gutachten-SG2503060006.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Klingbeil,\r\nmit großer Sorge nehmen wir wahr, dass es auch seitens der SPD Erwägungen gibt, vor Konstituierung des neuen Bundestags neue finanzielle Spielräume allein für Verteidigungsbelange zu ermöglichen. Neben grundsätzlichen Zweifeln, ob dieses Vorgehen mit alten Mehrheiten nach der Wahl demokratisch zu legitimieren ist, appellieren wir dringlich an Sie, eine Reform der Schuldenbremse oder ein neues Sondervermögen nicht allein auf diese Herausforderungen zu beschränken. Wir gehen davon aus, dass Sie als SPD Ihre Gestaltungsspielräume nutzen und die notwendigen Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz/-anpassung und Naturschutz durchsetzt. Dieses voraussichtlich einmalige Momentum darf nicht ungenutzt bleiben!\r\nDie Gewährleistung von Sicherheit ist auch für uns zentral. Sicherheit definiert sich für uns aber auch über eine funktionierende Infrastruktur, die Unabhängigkeit von Energieimporten aus autokratischen Staaten, intakte Ökosysteme und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.\r\nFür den klimafreundlichen und ökologischen Umbau Deutschlands, den auch Sie in der Ampel-Regierung maßgeblich vorangetrieben haben, fehlt derzeit das finanzielle Fundament. Damit ist die zukunftsgerichtete Modernisierung von Wirtschaft und Infrastruktur, die Sicherung unserer Lebensgrundlagen und sozial gerechte Unterstützung privater Haushalte in Frage gestellt. Auch die Erreichung der Klimaziele, so der Expertenrat für Klimafragen, ist fraglich, wenn die nötigen Investitionen in den ökologischen Umbau nicht ermöglicht werden.\r\nDie Herausforderung ist groß, und sie steht spätestens seit dem Urteil zum Klima- und Transformationsfonds als ungelöste Größe im politischen Raum. Die nötigen finanziellen Bedarfe des Bundes für Klimaschutz und Transformation werden auf jährlich mindestens 77 Mrd. Euro 1beziffert. Dabei ist die anteilige Übernahme der Mittel für die internationale humanitäre Hilfe und die Klima- und Biodiversitätsfinanzierung noch nicht eingerechnet, die durch den katastrophalen Rückzug der USA entstehen. Diese belaufen sich für Deutschland voraussichtlich auf 6 bis 10 Milliarden Euro jährlich.\r\nDie Zukunftsfähigkeit und Resilienz Deutschlands wird durch eine Reform der Schuldenbreme auf der Investitionsseite abgesichert, wenn die Dekarbonisierung dabei ganz oben auf der Agenda steht. Die Programme aller demokratischen Parteien bieten hier ausreichend inhaltliche Schnittmengen, um eine Gesamtlösung auch im Sinne des Klima- und Naturschutzes und der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu gestalten.\r\nDanke, dass wir uns auf Ihre Unterstützung für den Klima- und Naturschutz verlassen können.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014173","regulatoryProjectTitle":"Schuldenbremsenreform zur Sicherstellung von Finanzmitteln für Klimaschutz ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/df/92/488010/Stellungnahme-Gutachten-SG2503060007.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Änderung der Schuldenbremse– Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz und natürliche Lebensgrundlagen ermöglichen\r\nSehr geehrter Herr Mützenich,\r\nmit großer Sorge nehmen wir wahr, dass es auch seitens der SPD Erwägungen gibt, vor Konstituierung des neuen Bundestags neue finanzielle Spielräume allein für Verteidigungsbelange zu ermöglichen. Neben grundsätzlichen Zweifeln, ob dieses Vorgehen mit alten Mehrheiten nach der Wahl demokratisch zu legitimieren ist, appellieren wir dringlich an Sie, eine Reform der Schuldenbremse oder ein neues Sondervermögen nicht allein auf diese Herausforderungen zu beschränken. Wir gehen davon aus, dass Sie als SPD Ihre Gestaltungsspielräume nutzen und die notwendigen Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz/-anpassung und Naturschutz durchsetzt. Dieses voraussichtlich einmalige Momentum darf nicht ungenutzt bleiben!\r\nDie Gewährleistung von Sicherheit ist auch für uns zentral. Sicherheit definiert sich für uns aber auch über eine funktionierende Infrastruktur, die Unabhängigkeit von Energieimporten aus autokratischen Staaten, intakte Ökosysteme und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.\r\nFür den klimafreundlichen und ökologischen Umbau Deutschlands, den auch Sie in der Ampel-Regierung maßgeblich vorangetrieben haben, fehlt derzeit das finanzielle Fundament. Damit ist die zukunftsgerichtete Modernisierung von Wirtschaft und Infrastruktur, die Sicherung unserer Lebensgrundlagen und sozial gerechte Unterstützung privater Haushalte in Frage gestellt. Auch die Erreichung der Klimaziele, so der Expertenrat für Klimafragen, ist fraglich, wenn die nötigen Investitionen in den ökologischen Umbau nicht ermöglicht werden. Die Herausforderung ist groß, und sie steht spätestens seit dem Urteil zum Klima- und Transformationsfonds als ungelöste Größe im politischen Raum. Die nötigen finanziellen Bedarfe des Bundes für Klimaschutz und Transformation werden auf jährlich mindestens 77 Mrd. Euro 1beziffert. Dabei ist die anteilige Übernahme der Mittel für die internationale humanitäre Hilfe und die Klima- und Biodiversitätsfinanzierung noch nicht eingerechnet, die durch den katastrophalen Rückzug der USA entstehen. Diese belaufen sich für Deutschland voraussichtlich auf 6 bis 10 Milliarden Euro jährlich.\r\nDie Zukunftsfähigkeit und Resilienz Deutschlands wird durch eine Reform der Schuldenbreme auf der Investitionsseite abgesichert, wenn die Dekarbonisierung dabei ganz oben auf der Agenda steht. Die Programme aller demokratischen Parteien bieten hier ausreichend inhaltliche Schnittmengen, um eine Gesamtlösung auch im Sinne des Klima- und Naturschutzes und der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu gestalten.\r\nDanke, dass wir uns auf Ihre Unterstützung für den Klima- und Naturschutz verlassen können.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014174","regulatoryProjectTitle":"Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/50/fa/392275/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180074.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Den Weg für Zukunftsinvestitionen frei machen\r\nDie demokratischen Parteien müssen jetzt eine Erneuerung einläuten\r\n\r\nDeutschland braucht eine Investitionsoffensive, um seine Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Klimaneutralität auf allen Ebenen umzusetzen und die durch die Wahl Donald Trumps gewachsenen geopolitischen Herausforderungen zu meistern. Investitionen in den Klimaschutz sind entscheidend für unsere Zukunft. Die demokratischen Parteien sollten diese Aufgabe in den kommenden Wochen angehen und nach der Vertrauensfrage am 16. Dezember ihre aktuelle Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nutzen.\r\nMit der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers öffnet sich ein Gelegenheitsfenster, um den Weg für dringend benötigte Investitionen zu ebnen. In der nächsten Legislaturperiode könnte die für Grundgesetzänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag von populistischen Parteien abhängen. Es gibt noch einen weiteren wichtigen Grund, warum SPD, CDU/CSU und Grüne noch vor der Neuwahl am 23. Februar die Weichen für zukunftsfähiges Regierungshandeln stellen sollten: Dies würde das Vertrauen in die Problemlösungskompetenz der Politik stärken und die politischen Ränder schwächen. Die Reform muss so gestaltet werden, dass auch Länder\r\nund Kommunen nötige klimapolitischen Investitionen schultern können.\r\nFür eine Erneuerung fordern wir:\r\n•\r\nSchaffung von Spielräumen für öffentliche Zukunftsinvestitionen: Artikel 109 und 115 Grundgesetz müssen so reformiert werden, dass hinreichend Spielraum für zukunftsorientierte öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Wirtschaft, Klimaanpassung und die Lebensgrundlagen künftiger Generationen vorhanden ist. Entscheidend ist, dass die Mittel planbar verfügbar sind und gezielt für die verfassungsrechtlichen Verpflichtungen aus Art. 20a Grundgesetz eingesetzt werden können, um den ökonomischen, sozialen und ökologischen Fortschritt nachhaltig zu sichern. Der Investitionsbegriff muss weiter gefasst werden als im Rahmen der Finanzstatistik, unter Berücksichtigung von Klimaschäden und sozialen Implikationen sowie unter Ermöglichung von Anreizen für private Investitionen.\r\n•\r\nErhalt der Lebensgrundlage künftiger Generationen als Ausnahmetatbestand klarstellen: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Klarstellung in Artikel 109 und Artikel 115 Grundgesetz notwendig, dass die Klimakatastrophe eine Naturkatastrophe im Sinne dieser Regelung ist. Alternativ könnte die Nichterreichung von gesetzlichen Klimazielen als Ausnahmetatbestand definiert werden. Damit wird der Handlungsspielraum des Bundes zum Erhalt der Lebensgrundlagen künftiger Generationen sichergestellt und den Ländern eine Auslegungshilfe der jeweiligen Regelungen an die Hand gegeben.\r\n•\r\nKlimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern: Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe müssen in Artikel 91a Grundgesetz mit der Schaffung eines Finanzierungsmechanismus eingeführt werden, der Investitionen in Kommunen für die Zwecke der Erfüllung der Verpflichtung aus Artikel 20a Grundgesetz ermöglicht. Ein solcher Mechanismus reduziert Bürokratie, erleichtert kommunalen Klimaschutz und ermöglicht die Mittelbereitstellung für den erhöhten Personalbedarf.\r\nMit der Umsetzung dieser Forderungen werden zukunftsorientierte und notwendige Investitionen ermöglicht, und zwar auf Bundesebene, in den Bundesländern und für die Kommunen.\r\n\r\nZukunftsorientierte Investitionen in Klimaneutralität, soziale Gerechtigkeit und Fortschritt: Nachhaltige Investitionen schaffen faire Chancen für alle, stärken den sozialen Zusammenhalt und vermeiden hohe Folgekosten – sowohl ökologisch als auch gesellschaftlich. Die Modernisierung maroder Infrastruktur, Erneuerung und damit Stärkung der Wirtschaft sowie der Aufbau eines effizienten Energiesystems sind erforderlich. Unerlässlich ist bei diesen Investitionen, dass Mittel explizit für Investitionen in Klimaschutz und Erneuerung verwendet werden.\r\nNotwendige Investitionen: Nach Analysen des Dezernat Zukunft sind in den kommenden fünf Jahren jährlich mindestens 85,1 Milliarden Euro, das entspricht ca. 2 % des Bruttoinlandsprodukts, erforderlich, um notwendige Investitionen auf Bundesebene zu finanzieren. Neben der Dekarbonisierung müssen Schulen saniert, der öffentliche Nahverkehr ausgebaut, der Gebäudebestand erhalten und weitere grundlegende Bereiche der Daseinsvorsorge angegangen werden. Weitere Akteure wie der Bundesverband der Deutschen Industrie, Agora Think Tanks und das Institut der deutschen Wirtschaft zeigen ebenfalls umfangreiche Investitionsbedarfe auf.\r\nSignal an die Bundesländer: Die grundgesetzliche Regelung betrifft nicht nur den Bund, sondern auch die Länder. Eine Änderung der Bundesregelung würde Änderungen auf Landesebene ermöglichen und durch die Klarstellung von Ausnahmetatbeständen die rechtliche Auslegung erleichtern. Dies ist insbesondere für die Handlungsfähigkeit der Länder essenziell.\r\nStärkung der kommunalen Ebene: Fortschritt und bürgernahe Nachhaltigkeit wird auf kommunaler Ebene umgesetzt. Kommunen müssen deshalb befähigt werden, ihren Teil beizutragen. Da nur eine klimaneutrale Zukunft eine sichere Zukunft für uns bedeutet, müssen mehr als ein Siebtel der deutschen Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene adressiert werden, wo aktuell mindestens 6,3 Milliarden Euro pro Jahr (ohne ÖPNV) nicht nur die notwendigen Finanzmittel für Sanierung, Fernwärme und natürlichen Klimaschutz fehlen, sondern auch die gesetzliche Grundlage, um eine ausreichende Finanzierung zu ermöglichen. Dies kann mit der Verankerung von Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz umgesetzt werden.\r\nDie demokratischen Parteien müssen handeln, um den Weg für eine zukunftsfähige, sozial gerechte, nachhaltige und sichere Gesellschaft zu ebnen. Eine Weiterentwicklung des finanzpolitischen Spielraums und die Verankerung des Klimaschutzes sowie Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe sind die zentralen Bausteine, um den Investitionsstau aufzulösen und den Herausforderungen der Gegenwart entschlossen zu begegnen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014175","regulatoryProjectTitle":"Faire Vertragsbedingungen bei der Ausgestaltung der AVBFernwärmeV","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c3/ff/392277/Stellungnahme-Gutachten-SG2412180077.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Novelle der AVBFernwärmeV muss kurzfristig umgesetzt werden.\r\nDekarbonisierung und Ausbau müssen auf fairen Vertragsbedingungen fußen.\r\nEntwurf vom 28.11.2024 setzt wichtige Maßstäbe.\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\nam 18.12.2024 wird sich das Bundeskabinett mit der Novellierung der AVBFernwärmeV befassen. Wir möchten Sie ermutigen, dem Kabinett die Entwurfsfassung vom 28.11.2024 vorzulegen.\r\nWärmenetze können eine Möglichkeit sein, das Zeitalter des fossilen Heizens hinter sich zu lassen. Gleichzeitig muss eine warme Wohnung aber auch bezahlbar bleiben. Die unterzeichnenden Verbände sehen in fairen Vertragsbedingungen den Schlüssel, damit Fernwärme ihre Rolle bei der Wärmewende ausspielen kann und begrüßen die im Entwurf vom 28.11.2024 vorgeschlagenen Änderungen der AVBFernwärmeV im Wesentlichen.\r\nDie Modernisierung der Fernwärme braucht kurzfristig folgende zwei Schritte:\r\n1.\r\nMehr Transparenz und faire Preisgleitklauseln, damit Kund:innen vor überfordernden\r\nPreissteigerungen geschützt werden. Dies muss in der anstehenden Novelle der AVBFernwärmeV geregelt werden.\r\n2.\r\nUnterstützung der Fernwärme-Versorger bei der Finanzierung von Ausbau und\r\nDekarbonisierung durch Bereitstellung attraktiver Finanzierungswege. Dies muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden.\r\nBisher gab es bei den Versorgungsbedingungen eine Schieflage mit erheblich mehr Rechten für die Versorgerseite. Welche Probleme dies mit sich bringen kann, offenbarte sich z.B. im Zuge der Energiekrise, als die steigenden Brennstoffpreise zu massiven Nachforderungen bei Fernwärme-kund:innen führten. Ähnliche Szenarien drohen, wenn die Kosten von Netzausbau und der dringend notwendigen Dekarbonisierung ungebremst auf die Kund:innen umgelegt werden. Eine Stärkung der Verbraucherseite muss daher dringend umgesetzt werden. Anderenfalls wird das Vertrauen in diese Technologie durch die ersten „Skandalmeldungen“ zu massiven Preissteigerungen für grüne Fernwärme nachhaltig erschüttert werden. Das Projekt Wärmewende würde damit ein weiteres Mal diskreditiert und die Transformation hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung wiederum erschwert.\r\nAuch wir sehen die hohen Investitionsbedarfe, die die Fernwärmeversorgungsunternehmen für Ausbau und Dekarbonisierung stemmen müssen, und verstehen deren Wunsch nach einem verlässlichen Planungs- und Investitionsrahmen. Doch dies kann nicht bedeuten, den Kund:innen Rechte vorzuenthalten, die bei anderen Energieinfrastrukturen längst Standard sind. Und es kann insbesondere nicht bedeuten, diese Kosten einfach auf die Kund:innen umzulegen. Nutzer:innen von Fernwärme sind überproportional häufig Mieter:innen und Menschen mit eher geringem Einkommen - wie auch die Versorgerseite betont. Eine soziale Abfederung ist hier unerlässlich.\r\nEs ist wichtig, dass die Novelle der AVBFernwärmeV noch in dieser Legislatur erfolgt. Weitere Verzöge- rungen könnten das zum Teil schon angekratzte Vertrauen in die Fernwärmetechnologie nachhaltig dämpfen. Da wo Wärmenetze sinnvoll sind, müssen sie schnell ausgebaut werden. Je länger es dauert, desto geringer ist die Chance, hohe Anschlussquoten und damit eine gute Wirtschaftlichkeit zu erzielen. Der Verordnungsentwurf vom 28.11.2024 stellt aus unserer Sicht eine solide Grundlage für die Modernisierung der Fernwärme dar.\r\nDieses Schreiben lassen wir auch den Fraktionsvorsitzenden von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU sowie Frau Bundesministerin Klara Geywitz und Frau Bundesministerin Steffi Lemke zukommen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014925","regulatoryProjectTitle":"Gentechnik, Saatgut und Lebensmittelerzeugung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/27/c7/488012/Stellungnahme-Gutachten-SG2503060001.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Berlin, 15.01.2025\r\n\r\nBäuer:innen, Imker:innen, Saatguterzeuger:innen, Umweltschützer:innen und Verbraucher:innen fordern gemeinsam die Sicherung der gentechnikfreien Saatgut- und Lebensmittelerzeugung!\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister Özdemir,\r\n\r\nanlässlich des aktuellen Vorschlags der polnischen Ratspräsidentschaft zur geplanten Verordnung zu neuen Gentechniken (NGT) möchten wir Sie erneut bitten, sich für die Sicherung der gentechnikfreien Saatgut- und Lebensmittelerzeugung einzusetzen. Dies fordern über 117.000 Menschen in Deutschland im Rahmen der Petition: „Kennzeichnung und Regulierung aller Gentechnik-Pflanzen erhalten!“ Zudem haben zahlreiche Bürger:innen und Bäuer:innen im Rahmen der Aktionswochen für gentechnikfreies Essen vom 13. September bis 13. Oktober 2024 Fotos mit politischen Botschaften (#GentechnikfreieErnte) gemacht, um ihre Forderungen zu unterstreichen. Die eindrucksvolle Beteiligung zeigt, wie groß der gesellschaftliche Rückhalt ist, für transparente und verantwortungsvolle Regelungen auch bei den neuen Gentechniken.\r\nDie geplante Verordnung zu neuen Gentechnik-Pflanzen steht diesem Wunsch diametral entgegen, denn sollte der Gesetzesentwurf so wie von der EU-Kommission formuliert oder ähnlich durchkommen, wäre eine gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung – ökologisch und konventionell – nicht mehr sichergestellt. Das EU-Vorsorgeprinzip würde ausgehebelt. Zentrale Schutzmöglichkeiten vor Kontaminationen und Haftungsregelungen – genauso wie die bestehende Wahlfreiheit würden abgeschafft. Das ist nicht hinzunehmen. Deshalb appellieren wir nachdrücklich an Sie, sich auf nationaler und europäischer Ebene im Ministerrat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass das geplante Gesetzesvorhaben zu neuen Gentechniken abgelehnt oder grundlegend verändert wird. Mindestens sollten folgende zentrale Elemente gesichert sein:\r\n1.\r\nKennzeichnungspflicht: Alle Produkte, die mit Hilfe neuer Gentechniken hergestellt werden, müssen gekennzeichnet sein – vom Saatgut bis zum Teller. Nur so können Verbraucher:innen und alle Akteur:innen der Lebensmittelerzeugungskette informierte Entscheidungen treffen.\r\n2.\r\nRisiko- und Zulassungsprüfung aller Gentechnik-Organismen: Auch neue Gentechniken bergen potenzielle ökologische und gesundheitliche Risiken. Eine umfassende und unabhängige wissenschaftliche Bewertung muss sicherstellen, dass\r\nkeine Gefahr für Mensch und Umwelt entsteht. Die französische Behörde für\r\nLebensmittelsicherheit hat hierzu geeignete Vorschläge gemacht.\r\n3.\r\nWirksame Koexistenz- und Haftungsregelungen nach dem Verursacherprinzip: Im Falle von Schäden, die durch den Einsatz neuer Gentechniken entstehen, muss die Haftung durch die Verursachenden eindeutig geregelt sein. Dies schafft Sicherheit für Bäuer:innen, Saatguterzeuger:innen und Imker:innen sowie Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.\r\n4.\r\nVerpflichtende Nachweisverfahren und Rückholbarkeit: Es müssen verpflichtende Nachweisverfahren auch für NGT-Pflanzen etabliert werden, wenn Unternehmen mit ihren NGT-Produkten auf den europäischen Markt wollen. Die Herkunft und Verbreitung muss jederzeit nachvollziehbar und im Schadensfall muss eine Rückholbarkeit betroffener Produkte möglich sein.\r\n5.\r\nKeine Patente auf Saatgut und Tiere: Saatgut und Tiere sind Gemeingüter und dürfen nicht patentiert werden. Dies schützt die Vielfalt unseres Saatguts und ermöglicht eine breite europäische Züchterlandschaft.\r\nDer aktuell diskutierte Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft bietet keinerlei Schutz vor Patenten: Er geht nicht auf die negativen Auswirkungen der Patente auf Züchter:innen und Bäuer:innen ein, Patente können weiter erteilt werden und verhindern den freien Zugang zu genetischen Ressourcen und sind somit innovationshemmend. Das Problem der Konzentration am Saatgutmarkt bleibt ungelöst. Es braucht eine echte Lösung für das Patentproblem und Maßnahmen, um die Privatisierung genetischer Ressourcen durch multinationale Saatgutunternehmen zu verhindern.\r\nWir fordern eine gesetzliche Regelung für neue und alte Gentechniken, die Transparenz und Sicherheit gewährleistet, vor Verunreinigungen schützt und die Verursachenden in die Haftung nimmt. Das EU-Vorsorgeprinzip muss gestärkt werden. Dies entspricht den Interessen der Verbraucher:innen und der Umwelt und sichert die wirtschaftliche Existenz vieler bäuerlicher Betriebe und Lebensmittelunternehmen, die auch in Zukunft gentechnikfrei erzeugen wollen und damit dem Wunsch der Bevölkerung nachkommen wollen.\r\nSorgen Sie dafür, dass Gentechnik weiterhin als Gentechnik gekennzeichnet und geprüft wird. Sorgen Sie für ein EU-Gentechnikrecht, das auch in Zukunft eine gentechnikfreie Saatgut- und Lebensmittelerzeugung – konventionell und ökologisch – sichert.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen der unterzeichnenden Verbände,\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-01-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014926","regulatoryProjectTitle":"Europaweite Vertragspflicht für Milchbranche","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c5/99/488014/Stellungnahme-Gutachten-SG2503060002.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nVertragspflicht für Milchbranche europaweit umsetzen *English below*\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\n\r\nMilchbauern und -bäuerinnen verdienen gewinnbringende Erzeugerpreise und eine starke Verhand-lungsposition gegenüber Molkereien und Handel. Die von der Europäischen Kommission vorgeschla-gene Einführung einer europaweiten Verpflichtung, dass Molkereien und Milchviehbetriebe vor Ablie-ferung von Milch einen schriftlichen Vertrag über die Liefermenge, den Preis, die Qualität sowie die Dauer des Vertrages abschließen müssen (Art. 148 GMO), ist hierfür ein erster wichtiger Schritt. Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft hat in ihrem jüngsten Abschlussbericht einstimmig empfoh-len, dass „Lieferverträge mit konkreten Angaben über Menge, Qualität, Preis und Laufzeit des Vertra-ges umgesetzt werden“.1\r\nWir fordern Sie daher auf, Ihre bisher von extremen Bedenken und Zurückhaltung geprägte Positio-nierung der deutschen Bundesregierung für die Sitzung des Europäischen Agrarrates am 27.01. in Brüssel aufzugeben und sich stattdessen endlich hörbar und engagiert für eine spürbare Verbesse-rung der Verhandlungsposition von Milchbäuerinnen und Milchbauern einzusetzen. Befürworten Sie die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Vertragspflicht für 100 Prozent der Milch-menge und setzen Sie sich dafür ein, dass diese ausnahmslos für alle Verarbeitungs- und Handelsun-ternehmen gilt, ungeachtet der Unternehmensformen.\r\nSie selbst, Herr Bundeskanzler, schlagen aktuell eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro vor. Wir möchten Sie daher daran erinnern, dass der Milchpreis diesen Stundenlohn auf vielen Milchviehbe-trieben schlichtweg nicht zulässt. Weder für die Bäuerinnen und Bauern selbst noch für etwaige Mit-arbeitende. Der Abschluss von Verträgen mit konkret vereinbarten Inhalten, insbesondere zu Preisen und Leistungen, ist in anderen Branchen selbstverständliche Praxis. Sie würde die extremen Markt-schwankungen im Milchsektor glätten und zugleich einen Beitrag dazu leisten, dass sich mehr Milch-bäuerinnen und Bauern als bisher in Erzeugerorganisationen zusammenschließen – ähnlich wie Arbeit-nehmende in Gewerkschaften, um gemeinsam auf Augenhöhe Verhandlungen führen zu können.\r\nIm letzten Sommer hat die deutsche Bundesregierung unter Ihrer Führung dem Zurückdrehen ökolo-gischer Standards in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ohne Folgenabschätzung und im\r\n1 https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/zukunft-landwirtschaft-bericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (Seite 12)\r\nIhre Ansprechperson:\r\nPhillip Brändle AbL Referent für Agrarpolitik\r\nMail: braendle@abl-ev.de\r\nTel: 0163-9709645\r\nBerlin, den 23.01.2025\r\nBundeskanzleramt Bundeskanzler Olaf Scholz 11012 Berlin\r\nPer Mail an: Bundeskanzler Olaf Scholz\r\nNachrichtlich per mail an:\r\nEU-Agrarkommissar Christophe Hansen Bundesminister Cem Özdemir Bundesministerin Steffi Lemke\r\nFrau Staatssekretärin Silvia Bender\r\nHerr Staatssekretär Stefan Tidow\r\nSeite 2 von 4\r\nEilverfahren zugestimmt. Umso widersprüchlicher ist es, dass die deutsche Bundesregierung sich nun\r\nden Mitgliedstaaten anschließt, die eine Folgenabschätzung für die von der Europäischen Kommission\r\nvorgeschlagene Umsetzung einer europaweiten Vertragspflicht explizit einfordern. Dieses Verhalten\r\nsuggeriert, dass es möglich wäre, eine veraltete Agrarpolitik fortzuführen, die schon bisher keine Antworten\r\nauf die aktuellen und künftigen Herausforderungen der Landwirtschaft liefern konnte – eine\r\nLandwirtschaft, die zudem in einem Marktumfeld bestehen muss, das völlig veränderte Rahmenbedingungen\r\naufweist. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen braucht es mehr denn je eine über den Markt\r\nzu generierende Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft. Auch damit Bäuerinnen und Bauern dem gesellschaftlichen\r\nWunsch einer umwelt- und tiergerechten Landwirtschaft endlich besser nachkommen\r\nkönnen als bisher.\r\nWir möchten Sie abschließend auch daran erinnern, dass eine Verbesserung der Stellung von bäuerlichen\r\nBetrieben innerhalb der Wertschöpfungskette eines der zentralen Versprechen im Agrarpaket\r\nwar, das die von Ihnen geführte Ampelkoalition im Juli 2024 im Nachgang der großen Bauernproteste\r\ndes letzten Jahres vorgelegt hat. Auf die Umsetzung dieses Versprechens warten insbesondere die\r\nMilchviehhalterinnen und -halter bis heute. Eine progressive Unterstützung einer wirksamen Vertragspflicht\r\nin der Lebensmittelkette ist jetzt zentral wichtig und würde belegen, dass Sie Wort halten, wenn\r\nes wirklich darauf ankommt.\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nClaudia Gerster Hans Foldenauer\r\n(Vorsitzende Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) (Sprecher Bund Deutscher Milchviehhalter und ZKL-Mitglied)\r\nHagen Stark Frank Lenz\r\n(Vorstand LSV Deutschland und ZKL-Mitglied) (Vorstandsvorsitzender MEG Milch Board)\r\nKjartan Poulsen Maria Noichl MdEP\r\n(Vorsitzender European Milk Board) (Vorsitzende Deutscher Verband für Landschaftspflege)\r\nOlaf Bandt Kai Niebert\r\n(Vorsitzender BUND und ZKL-Mitglied) (Präsident Deutscher Naturschutzring und ZKL-Mitglied)\r\nThomas Schröder Jörg-Andreas Krüger\r\n(Präsident Deutscher Tierschutzbund und ZKL-Mitglied) (Präsident Naturschutzbund Deutschland und ZKL-Mitglied)\r\nSascha Müller-Kraenner Dr. Rupert Ebner\r\n(Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe) (Vorsitzender Slow Food Deutschland)\r\nDetlef Rump\r\n(Vorstandsvorsitzender Forum für Internationale Agrarpolitik)\r\nSeite 3 von 4\r\nEN\r\nImplementing contract obligation for EU dairy industry\r\nDear Mr. Chancellor,\r\ndairy farmers deserve profitable producer prices and a strong negotiating position vis-à-vis dairies and retailers. The European Commission's proposal to introduce a Europe-wide requirement for dair-ies and dairy farms to conclude a written contract before delivering milk, specifying the quantity to be delivered, the price, the quality and the duration of the contract (Art. 148 CMO), is an important first step in this direction. In its latest final report, the Commission on the Future of Agriculture also unanimously recommended that ‘binding supply contracts with specific details on quantity, quality, price and duration of the contract be implemented’2.\r\nWe therefore call on you to change the German government's position, which has so far been char-acterised by extreme reservations and restraint, in preparation for the meeting of the Agriculture and Fisheries Council (AGRIFISH) in Brussels on 27 January, and instead to finally speak out loudly and with commitment in favour of a noticeable improvement in the negotiating position of dairy farmers. Please support the European Commission's proposed contractual obligation for 100 per cent of the milk volume and do you advocate that this applies to all processing and trading compa-nies without exception, regardless of their legal form.\r\nYou yourself, Chancellor, are currently proposing an increase in the minimum wage to 15 Euro. We would therefore like to remind you that the milk price simply does not allow for this hourly wage on many dairy farms. Neither for the farmers themselves nor for any employees. In other sectors, it is standard practice to conclude contracts with specifically agreed details, in particular regarding prices and services. This would smooth out the extreme market fluctuations in the dairy sector and at the same time help to ensure that more dairy farmers join producer organisations – similar to employees in trade unions – so that they can negotiate on an equal footing.\r\nLast summer, the German government agreed to roll back environmental standards in the Common Agricultural Policy (CAP) without an impact assessment and in an urgent procedure. It is all the more contradictory, that the German government is now joining the member states that are explicitly call-ing for an impact assessment for the implementation of a Europe-wide contractual obligation pro-posed by the European Commission. This behaviour suggests that it would be possible to continue an outdated agricultural policy that has so far been unable to provide any answers to the current and future challenges of agriculture – an agriculture that, in addition, has to survive in a market environ-ment that is characterised by completely different framework conditions. In times of tight public budgets, it is more important than ever to generate profitability in agriculture through the market. This is also necessary so that farmers can finally better meet society's demands for environmentally and animal-friendly agriculture than they have been able to in the past.\r\n2 https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/EN/_Farming/zkl-report-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (page 10)\r\nSeite 4 von 4\r\nFinally, we would also like to remind you that one of the key promises in the agricultural package presented by the coalition you lead in July 2024 in the wake of last year's major farmers' protests was to improve the position of farms within the value chain. To this day, dairy farmers in particular are still waiting for this promise to be fulfilled. Progressive support for an effective contractual obligation in the food chain is now of central importance and would prove that you keep your word when it re-ally matters.\r\nYours sincerely,\r\nClaudia Gerster\r\n(Chairwomen of Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft – German member organisation of ECVC)\r\nHans Foldenauer\r\n(Spokesperson of Bund Deutscher Milchviehhalter and member of ZKL* – German member organisation of EMB)\r\nHagen Stark (Boardmember of LSV Deutschland and member of ZKL*)\r\nFrank Lenz\r\n(Chairman of board of MEG Milch Board – German dairy producers organisation)\r\nKjartan Poulsen\r\n(Chairman of European Milk Board)\r\nMaria Noichl MdEP\r\n(Chairwomen of Deutscher Verband für Landschaftspflege – German Association for Landscape Conservation)\r\nOlaf Bandt\r\n(Chairman of BUND and member of ZKL* - German member organisation of Friends of the Earth)\r\nSascha Müller-Kraenner\r\n(Federal managing director of Environmental Action Germany (DUH e.V.)\r\nKai Niebert\r\n(President of Deutscher Naturschutzring and member of ZKL* - German member organisation of EEB)\r\nThomas Schröder\r\n(President of German Animal Welfare Federation and member of ZKL*)\r\nJörg-Andreas Krüger\r\n(President of Naturschutzbund Deutschland and member of ZKL* - German member organisation of Birdlife)\r\nDr. Rupert Ebner\r\n(Chairman Slow Food Germany)\r\nDetlef Rump\r\n(Chairman of board of Forum for International Agricultural Policy)\r\n*Commission on the Future of Agriculture"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-01-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014927","regulatoryProjectTitle":"Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f3/fa/488016/Stellungnahme-Gutachten-SG2503060008.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Policy Brief: Ökologische Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen voranbringen\r\n\r\nIn Deutschland sind über die Hälfte der Bundeswasserstraßen, großen Flüsse der Bundesländer oder kleinen Bäche in den Kommunen durch Sohlschwellen, Wehre und Dämme in ihrer ökologischen Durchgängigkeit beeinflusst. Im Jahr 2021 wurde in den Bundeswasserstraßen Bedarf für 217 Maßnahmen festgestellt, von denen bisher nur 52 ergriffen wurden und bis 2027 lediglich 35 abgeschlossen sein sollen1.\r\nFür die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit und Maßnahmen zur ökologischen Weiterentwicklung an Bundeswasserstraßen (SDG 9 und WRRL) muss der Bund in die Umsetzung kommen, zumal der Bundeshaushalt diesbezüglich entsprechend ausgestattet ist: Gesamtausgaben des Bundes dafür sind 489.800.000 €, davon veranschlagt für 2025: 33.510.000 €2. Die finanziellen Mittel müssen auch genutzt und Verbesserungen umgesetzt werden. Passend dazu gab es auch am 03.02.2025 im Rahmen des Berichts der EU-Kommission über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie die Aufforderung an Deutschland die Anstrengungen zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Flüsse zu verstärken, die allgemeine hydrologische Situation zu verbessern und den Fischschutz zu erhöhen3.\r\nWir empfehlen,\r\n1) dass der Bundestag den Auftrag zur Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Ausbaus an den Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie mit der Aufforderung zur Priorisierung an das BMDV übermittelt. Es muss in der neuen Legislaturperiode gewährleistet werden, dass verbindliche Zeitpläne für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen geschaffen werden und über die Fortschritte jährlich berichtet wird.\r\n2) und dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit den entsprechenden personellen, sachlichen und finanziellen Mittel für die Aufgabenerfüllung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie ausgestattet wird.\r\nDiese beiden Prioritäten sollten wesentliche Ziele des neuen Bundestags und der neuen Bundesregierung sein.\r\nDer gewässerökologische Einfluss von Querbauwerken ist massiv: Der Rückstau und gestörte Sedimenttransport gehen mit erheblichem Lebens- und Laichraumverlust im Fluss und den Uferbereichen einher. Chemische und physikalische Wasserparameter ändern sich zum Nachteil empfindlicher und bedrohter Arten. Die fehlende Durchgängigkeit verzögert oder verhindert lebensnotwendige Wanderungen von Wanderfischen wie Lachs, Aal oder Stör auf dem Weg ins Meer oder in die Oberläufe der Gewässer und auch vieler anderer Arten, die innerhalb der Flusssysteme wandern4. Darüber hinaus werden die Wanderrouten wassergebundener Säugetiere, darunter streng geschützter Arten wie dem Fischotter, zerschnitten.\r\nDie Tiere sind auf ihren Ausweichrouten tödlichen Gefahren, etwa durch Straßenverkehr, ausgesetzt. Bei Querbauwerken mit zusätzlicher Wasserkraftnutzung sterben im Durchschnitt über ein Fünftel aller flussabwärts wandernden Fische. Die Situation wird durch die Folgen der Klimaerwärmung noch verschärft: kurzfristige Ausweichbewegungen bei Extremereignissen wie Hochwasser oder Dürre werden durch Querbauwerke ebenso erschwert wie die langfristige Besiedlung geeigneter Lebensräume unter sich verändernden Umweltbedingungen. Das schwächt die Resilienz der gewässergebundenen Arten. Durch den dadurch stark reduzierten und fragmentierten Lebensraum sind mittlerweile auch ehemalige „Allerweltsarten“ gefährdet und Süßwasserarten insgesamt seit den 1970er Jahren um 85% eingebrochen5.\r\nDie ökologische Durchgängigkeit kann durch Fischwanderhilfen oder besser noch, den vollständigen Rückbau der Querbauwerke erreicht werden, wenn es wasserwirtschaftlich möglich ist. Letztere sind Wanderhilfen in ihrer ökologischen Wirkung weit überlegen, und ein erklärtes Ziel der EU-Wiederherstellungsverordnung. Zuletzt zeigte der WWF das große Potenzial für Rückbauten in deutschen Fließgewässern in einem Gutachten6 – Deutschland sollte diese Impulse nutzen und in den Bundeswasserstraßen mit gutem Beispiel und großen Schritten vorangehen. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Wasserstraßengesetz (WaStrG) wurde der WSV die gesetzliche Verpflichtung übertragen, die ökologische Durchgängigkeit an den von ihr betriebenen Stauanlagen der Bundeswasserstraßen wiederherzustellen und den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen durchzuführen, soweit es die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordern. Die Bundesregierung muss hierzu noch in diesem Jahr einen Bericht über den Fortschritt erstellen und den Bericht dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bis zum 22. Dezember 2025 zuleiten.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015688","regulatoryProjectTitle":"Europäischer Green and Social Deal / EU Strategische Agenda ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e1/0b/504506/Stellungnahme-Gutachten-SG2503170047.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Berlin, 12.03.2024\r\n1\r\nDeutscher Naturschutzring (DNR e.V.), Marienstraße 20, 10117 Berlin\r\nDNR-Input zum BMWK-Stakeholder Dialog zur Strategischen Agenda der EU\r\nVorbemerkung\r\nWir möchten nachfolgend vor allem zur Frage Stellung nehmen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Erfolge des Green Deals zu sichern und den Green Deal weiterzuentwickeln, damit die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt und ihre Energie- und Klimaziele erreicht.\r\nMaßnahmen, um die Erfolge des Green Deals zu sichern und den Green Deal weiterzuent-wickeln:\r\nDer Europäische Green Deal mit dem Klimapaket „Fit for 55“, der Farm-to-Fork-Strategie und jüngst dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur hat die Weichen für ein klimaneutrales, naturverträgli-ches und zukunftsfähiges Europa gestellt. Diese Errungenschaften sind aktuell in Gefahr, weshalb es absolut zentral ist, dass die Bundesregierung sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Green Deals einsetzt. Im Folgenden werden die Maßnahmen aufgeführt, die aus unserer Sicht aktu-ell am wichtigsten sind und sich im Zuständigkeitsbereich des BMWK befinden.\r\nSchritt 1: Verankerung der Stärkung und Weiterentwicklung des Green Deals in der Strategischen Agenda, die die Top-Prioritäten der EU für die nächste Legislatur vorgibt und auf dessen Grundlage die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm erstellt.\r\nSchritt 2: Mit dem Green Deal Wohlstand und Lebensqualität sichern, indem die Wirtschaft und In-dustrie klimaneutral, sozial-gerecht und zukunftsfähig aufgestellt wird.\r\nSchritt 3: Rollback verhindern und soziale Flankierung der Transformation gewährleisten.\r\nSchritt 4: Ambitioniertes EU-Klimaziel für 2040 und 2035 festsetzen, um den Weg Richtung Kli-maneutralität zu ebnen.\r\nSchritt 5: Schaffung eines soliden Post 2030-Rahmenwerks mit den notwendigen klimapolitischen Instrumenten, um die Klimaneutralität bis spätestens 2050 sicherzustellen.\r\n1.\r\nVerankerung der Stärkung und Weiterentwicklung des Green Deals in der Strategischen Agenda\r\nDie Abstimmungen zur EU-Strategic Agenda gehen aktuell in die heiße Phase. Das heißt, die kom-menden zwei Monate sind wichtig für die Festlegung der zentralen Prioritäten der EU für die kom-mende Legislatur. Bei der letzten Strategic Agenda war eine der vier zentralen Punkte „building a cli-mate-neutral, green, fair and social Europe“. Dies bildete die Grundlage für das Mandat der EU-Kom-mission für die Schaffung des EU Green Deals und ihr Arbeitsprogramm.\r\nDie Bundesregierung muss sich deshalb in den kommenden Wochen aktiv für die Festschreibung der Fortsetzung und Stärkung des EU Green Deals als zentrales Projekt der Modernisierung der EU in\r\nBerlin, 12.03.2024\r\n2\r\nDeutscher Naturschutzring (DNR e.V.), Marienstraße 20, 10117 Berlin\r\nder Strategic Agenda einsetzen. Dies umfasst, dass das Klima und die sozial gerechte Transforma-tion als eine der 4-5 zentralen Prioritäten der Agenda gesetzt wird. Dies bildet die Grundlage für die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der sozial-ökologischen Transformation (siehe unten).\r\n2. Mit dem Green Deal Wohlstand und Lebensqualität sichern\r\nEine nachhaltige Wirtschaftsstruktur, die auf erneuerbaren Energien, einer sozial und ökologisch ge-rechten Land- und Forstwirtschaft, nachhaltiger und tierschutzkonformer Fischerei und Aquakultur und umweltfreundlichen Net-Zero-Technologien basiert, fördert die Zukunftsfähigkeit der EU, sichert den europäischen Industriestandort und schafft neue Arbeitsplätze.\r\nWir stärken den Wohlstand und die Lebensqualität in Europa, indem:\r\n•\r\ndie EU-Politik unabhängiger vom reinen Wirtschaftswachstum an Fortschrittsindikatoren ausgerichtet wird, die sich an ökologischen und sozialen Leistungen für unsere Lebensquali-tät orientieren und so das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als alleinigen Wachstumsindikator er-gänzen, Für die Zukunftsfähigkeit Europas ist zentral, dass Wohlstand nicht mehr nur als rein ökonomisches Wirtschaftswachstum definiert wird, sondern vielmehr als eine Sicherung un-serer Lebensgrundlagen. Die Leistungen unserer Natur, die Stärke des sozialen Miteinanders, Bildung, Tierschutz, Sicherheit und demokratische Teilhabe haben erhebliche Auswirkungen auf unseren Wohlstand. Der Klimabericht des IPCC von 2022 nimmt Bezug auf mehrere Stu-dien, die zeigen, dass eine Klimastabilisierung unter zwei Grad Celsius nur möglich ist, wenn unser Wirtschaftssystem unabhängiger vom BIP-Wachstum wird.\r\n•\r\nsämtliche öffentliche Finanzmittel klar an den Erfordernissen des Europäischen Green Deals und der sozial-ökologischen Transformation angepasst werden. Dazu gehört u.a. die Einfüh-rung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung sowie die Abschaffung aller umwelt- und klimaschädlichen Subventionen. Diese konterkarieren alle Investitionen in Klima-, Natur- und Meeresschutz und bremsen den Wandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschafts- und Lebensweise in Europa aus.\r\n•\r\ndie europäische Wirtschaft sich ausrichtet auf massive Einsparung von Energie und Ressour-cen, Suffizienz und Elektrifizierung als Grundbedingung für echte Innovation – auch mit Blick auf die Kreislaufwirtschaft als Grundpfeiler unseres zukünftigen Wohlstands, die den Res-sourcenverbrauch reduziert und zugleich neue Geschäftsfelder erschließt.\r\n•\r\nSie für eine absolute Reduktion des Rohstoffverbrauchs und eine Erhöhung der Materialef-fizienz sorgen. Hierfür bedarf es verbindlich festgesetzter Ziele für die schrittweise Verringe-rung des primären Rohstoffverbrauchs und des Abfallaufkommens pro Einwohner*in. Kriti-sche Rohstoffe müssen verstärkt aus dem Recycling stammen, insbesondere muss ihr Ver-brauch drastisch gesenkt und die EU Vorreiterin bei der Substituierung solcher Rohstoffe werden\r\n•\r\nSie sich dafür einsetzen, dass die Europäische Union die Abfallhierarchie umsetzt. Dazu muss sie die Vermeidung von Abfall und die Wiederverwendung prioritär behandeln und das Öko-design, die Reparatur und Wiederverwendung sowie das Recycling von Produkten intensivie-ren. Eine konsistente Kreislaufwirtschaft kann nur durch eine Weiterentwicklung der Pro-duktpolitik gelingen. Dabei sind Materialverfügbarkeit und Lieferketten für die benötigten Technologien unionsweit gemeinsam zu lösen. Langlebige, wiederverwendbare und reparier-\r\nBerlin, 12.03.2024\r\n3\r\nDeutscher Naturschutzring (DNR e.V.), Marienstraße 20, 10117 Berlin\r\nsowie recyclingfähige und rezyklathaltige Produkte müssen zum Standard werden. Ressour-\r\ncenschonende Dienstleistungen sind zu fördern, z.B. durch ein Recht auf (kostengünstige, herstellerunabhängige und qualitativ hochwertige) Reparatur, Leihsysteme oder Second-Hand. Der Verbrauch an Verpackungen muss drastisch reduziert werden, insbesondere durch die Förderung von Mehrwegsystemen.\r\n•\r\nder Europäische Green Deal zum Motor für neue Jobs wird, u.a. durch Ziele und Empfehlun-gen für Qualifizierung und Beschäftigung sowie verbindliche Transformationsfahrpläne für Unternehmen.\r\n•\r\neine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips, etwa durch eine Besteuerung von Verschmutzung und Ressourcenverbrauch eingeführt wird. Ein verantwortungsvoller Um-gang mit natürlichen Ressourcen soll sich finanziell lohnen, Verschwendung und Verschmut-zung müssen hingegen etwas kosten. Umwelt- und klimaschädliche Subventionen müssen abgeschafft werden, denn sie konterkarieren alle Investitionen in Klimaschutz und Nachhal-tigkeit. Sie bremsen den Strukturwandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschafts- und Le-bensweise in Europa aus. Die so freiwerdenden Finanzmittel sollten insbesondere für die so-ziale Abfederung der Transformation genutzt werden. Sämtliche Mittel sind klar an den Er-fordernissen der sozial-ökologischen Transformation auszurichten\r\n•\r\nmit Beginn der nächsten Förderperiode, spätestens bis 2034, die EU-Agrargelder in vollem Umfang auf die ökologischen und sozioökonomischen Herausforderungen in der Landwirt-schaft ausgerichtet sind. Demnach müssen künftig alle Gelder für eine einkommenswirk-same Honorierung klar definierter ökologischer Leistungen im Klima-, Biodiversitäts-, Tier-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie dem konsequenten Ab- und Umbau der Tierhaltung eingesetzt werden. Es ist entscheidend, dass Landwirt*innen bei der Ausrichtung auf ein so-zial und ökologisch zukunftsfähiges Agrar- und Ernährungssystem gezielt unterstützt und so-mit die Steuergelder der EU-Bürger*innen sinnvoll eingesetzt werden.\r\n3.\r\nRollback verhindern und soziale Flankierung der Transformation gewährleisten\r\nMit Blick auf die neue EU-Legislaturperiode ist es absolut zentral, dass wir auf keinen Fall hinter den Status Quo des „Fit for 55“-Pakets zurückfallen, um die Klimaziele bis 2030 und unsere Verpflichtun-gen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens nicht zu verfehlen. Das aktuelle Verhalten einzelner Regierungsparteien wie die Forderung nach Absage des Verbrenner-Aus bis 2035 im Europawahlpro-gramm oder die vielen Blockaden (Lieferketten-Gesetz, CO2-Standards für LKW, Verpackungsverord-nung etc.) bereiten uns große Sorgen. Auch die aktuellen Debatten innerhalb der CDU (frühere Revi-sion bzw. Abschaffung des Verbrenner-Aus, Green Deal nur als Wirtschaftspaket) sind höchst proble-matisch.\r\nDie vielen durch Deutschland erfolgten Blockaden der EU-Gesetzgebung in letzter Minute im Rat sind ein großes Problem nicht nur für Deutschlands Ansehen in der EU, sondern auch für die Integri-tät des EU-Gesetzgebungsprozesses und die Europäische Demokratie. Wenn Kompromisse, die über zwei Jahre im EU-Gesetzgebungsprozess vom EU-Parlament und dem Rat erarbeitet werden, in letz-ter Instanz durch einen Mitgliedstaat blockiert werden können, dann verliert das EU-Parlament an Macht und die EU entfernt sich vom Wille der Wähler*innen. Dies beschädigt die Demokratie der EU. Hier gilt es in der Bundesregierung, ein solches Verhalten Deutschlands künftig auszuschließen.\r\nBerlin, 12.03.2024\r\n4\r\nDeutscher Naturschutzring (DNR e.V.), Marienstraße 20, 10117 Berlin\r\nDie soziale Flankierung (Just Transition) des Europäischen Green Deals ist zentral für dessen Akzep-tanz und Gelingen. Hierfür braucht es mehr Gelder im neuen MFR nach 2027 und eine entschlos-sene, koordinierte und solidarische europäische Investitionspolitik. Instrumente wie der ETS II, d.h. die Bepreisung von CO2 im Bereich Gebäude und Verkehr, müssen sozial ausreichend flankiert wer-den, sodass einkommensschwache Bürger*innen entlastet werden. Eine sozial gerechte europäische Klima- und Umweltpolitik, die unsere Demokratie stärkt, umfasst unter anderem erstens die finanzi-elle Abfederung von Klimapolitik durch die Einführung eines Klimageldes und eines größeren Klima-sozialfonds. Hinzu muss der ETS II von Ordnungsrecht begleitet werden, um den CO2-Preis in Schach zu halten (Stichwort Energieeffizienzsteigerung etc.).\r\nZweitens ist es wichtig, für bezahlbare Energie und Lebensmittel zu sorgen: Bis 2040 sollte die EU im gesamten Energiesektor 100 Prozent günstige, naturverträgliche Erneuerbare Energien erreicht haben, dabei muss die Bürger*innen-Energie im Vordergrund stehen. Alle Verbraucher*innen müs-sen unabhängig von ihrem Einkommen in der Lage sein, sich gesund und pflanzenbasiert zu ernäh-ren. Die Landwirt*innen haben ein Recht auf faire Preise für nachhaltig produzierte Lebensmittel. Gleichzeitig muss die EU mehr Umwelt-, Klima-, Biodiversitäts- und Tierschutz in der Landwirt-schaft in einem übergeordneten Rechtsrahmen verankern und in alle bestehenden Gesetze integrie-ren.\r\n4. Ambitioniertes EU-Klimaziel für 2040 und 2035 festsetzen\r\nEin ambitioniertes EU-Klimaziel für 2040 und 2035 ist aus vielerlei Perspektive geboten: Klimaschutz, Einhaltung der Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens und Senden des richtigen Signals in den COP-Prozess. Auch aus Wirtschaftsperspektive ist ein ambitioniertes 2040- und 2035-Zwischen-ziel wichtig, denn es schafft Sicherheit, dass die Kurve der benötigten Emissionsreduktion in den 2040er Jahren nicht zu steil wird und wir eine Vollbremsung mit entsprechender Folgen für die Wirt-schaft vollziehen müssen. Nicht zuletzt ist die sogenannte “cost of inaction” bei der Reduktion von Treibhausgasen erwiesenermaßen viel höher als ambitionierte Klimapolitik. Somit ist es zentral, dass die Bundesregierung sich für ein ambitioniertes 2040-Ziel von mindestens 95% TGH-Emissionsreduk-tion bis 2040 einsetzt.\r\nLeider ist der EU-Kommissionsvorschlag für das 2040 EU-Klimaziel von 90% Emissionsreduktion bis 2040 (netto) nicht ausreichend. Die EU KOM gibt selbst an, dass laut BAU-Szenario (basierend auf Fit for 55-Paket) in 2040 88% THG-Reduktion erreicht werden. Aus unserer Sicht ist ein höheres Ziel von mindestens 95% Reduktion im deutschen Interesse und auch absolut machbar, denn das deutsche Klimaziel für 2040 liegt bei 91% brutto [und 88% netto]. Die Empfehlungen des EU-Klimabeirats ESABCC zeigen, dass bis zu 95% Reduktion technologisch und wirtschaftlich machbar sind, und auch mit geringen Mengen von technischen Senken möglich und sogar vorteilhaft sind.\r\nDie notwendige Emissionsreduktion ist durch einen Fokus auf Elektrifizierung, deutlich mehr Ener-gieeffizienz, niedrigerem Energieverbrauch und dem raschen Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. Zusätzlich legt der Sachverständigenrat verschiedene Vorteile einer Reduktion von 90 bis 95 Prozent dar: Hierzu gehören Vorteile für die Gesundheit, geringere Umweltrisiken (insbesondere für Wasser), die bessere Bezahlbarkeit von Energie sowie massiv gesenkte Importe fossiler Energien, die deutliche finanzielle Einsparungen und geringere geopolitische Abhängigkeiten mit sich bringen.\r\nAbsolut problematisch sehen wir die starke Rolle von Kohlenstoffentnahme und CCS im KOM-Vor-schlag, da diese aus Klimasicht unzuverlässig ist bzgl. der Zielerreichung. Die EU KOM geht davon aus, dass die verbleibenden Emissionen in 2040 850 Mio. Tonnen betragen. Davon sollen insgesamt\r\nBerlin, 12.03.2024\r\n5\r\nDeutscher Naturschutzring (DNR e.V.), Marienstraße 20, 10117 Berlin\r\n400 Millionen durch Kohlenstoffentnahme (CCS und landbasierte Entnahmen aus der Atmosphäre) erfolgen. Besonders alarmierend ist, dass in 2040 noch mit CCS für Stromerzeugung gerechnet wird. Aus Wirtschaftsperspektive setzt dies die falschen Anreize, denn die Transformation der Wirtschaft zu Klimaneutralität ist ökonomisch gesehen günstiger als die Abhängigkeit von teuren und bislang nicht ausgereiften Kohlenstoffentnahme und CCS-Technologien. Weil Deutschland mit 88% ein sehr starkes 2040-Bruttoziel hat (EU ungefähr bei 82%), ist es für Deutschland von Interesse die Rolle von Kohlenstoffentnahme möglichst klein zu halten.\r\nDer EU-Kommissionsvorschlag bleibt zum 2035-Ziel sehr vage und der Prozess zur Festsetzung des Ziels bleibt unklar. Die EU hat sich im Rahmen des Pariser Abkommens zu einem NDC-Update (natio-nale Klimabeiträge) bis spätestens 9 Monate vor der COP 30 verpflichtet. Über den Tellerrand hin-ausgeschaut, wird sich ein geringes EU-Klimaziel für 2040 und für 2035 international bremsend auf die Klimaziele von anderen Staaten auswirken mit den entsprechenden Folgen. Gerade wenn Deutschland den Klimaclub voranbringen will, sollte die Bundesregierung nicht zulassen, dass die EU ihr Verhandlungskapital durch wenig ambitionierte Ziele verschenkt.\r\nDie Bundesregierung sollte sich für ein Enddatum für fossile Brennstoffe im 2040-Ziel einsetzen, da dieses bislang fehlt: nur der Kohleausstieg bis 2040 ist explizit vorgesehen; kein Ausstieg aus Öl und Gas; für 2040 geht die EU-Kommission davon aus, dass der fossile Energiebedarf im Energiesektor sich um ungefähr 80% verringert ggü. 2021. Es braucht rechtsverbindliche Fristen für den Ausstieg aus der energetischen Nutzung von fossilem Gas und Öl bis spätestens 2040. Damit würde ein zent-raler Schritt hin zur Klimaneutralität gemacht und Rechts- und Planungssicherheit für Investor*innen und Verbraucher*innen geschaffen.\r\n5. Schaffung eines soliden Post 2030-Rahmenwerks mit den notwendigen klimapolitischen Instru-menten, um die Klimaneutralität in 2050 sicherzustellen\r\nNeben der Zielarchitektur braucht es die richtigen Instrumente, um die Ziele umzusetzen. Hierbei sind vor allem zwei Aspekte zentral: Es braucht nationale Verantwortung und verbindliche klimapo-litische Instrumente auf EU-Ebene.\r\nDas bedeutet erstens, dass die Klimaschutzverordnung über 2030 hinaus weitergeführt und gestärkt werden muss – und zweitens, die verbindlichen Minderungsziele für die einzelnen Mitgliedstaaten beibehalten werden müssen. Verbindliche Instrumente sind in Deutschlands Interesse, denn Deutschland hat den stärksten Klimarahmen auf EU-Ebene (noch) mit einem eigenen Klimagesetz mit verbindlichen Sektorzielen. Deutschland verliert somit nichts, wenn man die Klimaschutzverord-nung stärkt (oder vormals Effort Sharing-Verordnung), sondern wir erreichen, dass auch andere Mit-gliedstaaten stärker in die Verantwortung gehen.\r\nAuch braucht es neue, auf EU und nationaler Ebene verbindliche Energieziele über 2030 hinaus: Das heißt erstens 100% Erneuerbare bis 2040 und zweitens eine Zielerhöhung bei Energieeffizienz über 2030 hinaus. Dies wird die Unabhängigkeit der EU im Energiebereich stärken und den CO2-Preis sen-ken.\r\nBzgl. des Emissionshandel ist es wichtig, die Einführung des ETS II gut vorzubereiten, denn es kann politisch problematisch werden, wenn mit dem ETS II das Verursacherprinzip für Verbraucher*innen komplett Anwendung findet, während es Ausnahmen für die Industrie unter dem ETS I gibt. Es braucht eine stärkere soziale Abfederung der Auswirkungen vom ETS II, inklusive eines größeren Kli-masozialfonds (s. unter 3. zu sozialer Flankierung) und ein Ende der kostenlosen Zuteilungen beim ETS I."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015688","regulatoryProjectTitle":"Europäischer Green and Social Deal / EU Strategische Agenda ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/27/84/504508/Stellungnahme-Gutachten-SG2503170048.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nAppell für einen European Green and\r\nSocial Deal\r\nDiese Legislatur wird entscheidend für ein neues europäisches\r\nWohlstandsmodell\r\nDie kommenden fünf Jahre werden entscheidend für die Zukunft der EU, für die Einhaltung der 1,5-Grad-\r\nGrenze und für den Stopp des Biodiversitätsverlustes sein. Die EU des Zusammenhalts, Fortschritts und\r\nWohlstands braucht jetzt neue Impulse durch eine schnelle, entschlossene und sozial gerechte Umsetzung\r\ndes European Green Deal. Dies ist die Aufgabe der neuen Europäischen Kommission, des neu gewählten\r\nEuropäischen Parlaments, aber auch des Europäischen Rates, der die “Strategische Agenda” für die kommenden\r\nfünf Jahre formuliert. Die gemeinsame deutsch-französische Erklärung von Meseberg setzt dahingehend\r\nein wichtiges Zeichen: Sie spricht sich für eine Stärkung des Green Deal aus, flankiert durch mehr\r\nprivate und öffentliche Finanzierung. Deutschland sollte dafür – zusammen mit Polen und Frankreich –\r\nim Einklang mit der kürzlich verabschiedeten Weimarer Agenda eine aktive und tragende Rolle einnehmen.\r\n2\r\nDer Green Deal muss fortgesetzt und gestärkt werden.\r\nDer konsequente Weg zur Klimaneutralität wird von einer überwältigenden Mehrheit der Bürger*innen und\r\nder Wirtschaft in Europa unterstützt. Zusammen mit dem Erhalt der Biodiversität ist er als Basis für Wirtschaft\r\nund Wohlstand unumgänglich. Bürger*innen und Unternehmen brauchen Planungssicherheit und\r\nklare, auf die Zukunft ausgerichtete Rahmenbedingungen für ihre Investitionsentscheidungen. Daher muss\r\nder Weg zur Klimaneutralität so konkret wie möglich beschrieben und getroffene Beschlüsse konsequent\r\numgesetzt werden:\r\nÆ Der European Green Deal inklusive Maßnahmen im Natur- und Umweltschutz muss als zentrales Instrument\r\nfür das Erreichen von Klimaneutralität und den Erhalt der Artenvielfalt weiterhin hoch auf der\r\nAgenda der kommenden Jahre stehen.\r\nÆ Gute Arbeitsplätze sind das Fundament für soziale Gerechtigkeit. Neben Unternehmen und Investor*innen\r\nmüssen sich auch Arbeitnehmer*innen darauf verlassen können, dass die Politik Voraussetzungen und\r\nFinanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen in der Transformation zur Klimaneutralität schafft. Dafür\r\nbraucht es die Verknüpfung von europäischen sowie nationalen Finanzhilfen und -anreizen mit Transformationsplänen\r\nder Unternehmen, die Mitbestimmung, Tarifbindung und Standorterhalt umfassen.\r\nÆ Neue Initiativen müssen in den Green Deal eingebettet werden. So sollte ein „Green Industry Deal“ unter\r\ndem Dach des Green Deal die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität\r\nfür Wohlstand und gute Jobs in Europa sorgen kann.\r\nÆ Die Interessen und die Erschwinglichkeit für private Verbraucher*innen müssen stärker berücksichtigt\r\nwerden. Ein Gelingen der Energiewende ist nur dann möglich, wenn Verbraucher*innen die Gewissheit\r\nhaben, dass auch sie von diesem Transformationsprozess profitieren.\r\nDie Finanzierung der sozial-ökologischen Transformation muss im Mittelpunkt\r\ndes kommenden Mehrjährigen Finanzrahmens stehen.\r\nUm den European Green Deal und andere Initiativen umzusetzen, sind wesentlich mehr öffentliche und\r\nprivate Mittel nötig als bisher vorgesehen. Durch ein auf die Ziele des Green Deal ausgerichtetes finanz- und\r\nwirtschaftspolitisches Rahmenwerk müssen mehr öffentliche Mittel mobilisiert werden – ohne dass diese\r\nGelder an sozialen Zwecken gespart werden. Zudem muss jeder eingesetzte öffentliche Euro ein Vielfaches\r\nan privatem Kapital mobilisieren.\r\nWir fordern:\r\nÆ Ziele des Klima- und Biodiversitätsschutzes sollten in öffentlichen Haushalten in Form eines Green\r\nBudgeting verankert werden.\r\nÆ Die in der Energiekrise eingeführte temporäre Abschöpfung von Zufallsgewinnen der Energiekonzerne\r\nsollte zu einer dauerhaften Besteuerung der Profite von Öl- und Gasunternehmen weiterentwickelt\r\nwerden.\r\nÆ Die öffentlichen Subventionen und Förderprogramme müssen in Einklang mit den Transformationsanforderungen\r\nund dem “do no significant harm principle” umgebaut werden.\r\nÆ Die erfolgreiche, aber auslaufende gemeinsame Kreditaufnahme im Rahmen von “Next Generation EU”\r\nsollte für den nächsten EU-Haushalt neu aufgelegt werden, um die sozial-ökologische Transformation\r\nzu finanzieren.\r\n3\r\nDer Green Deal muss sozial abgesichert und gerecht gestaltet werden.\r\nAuf dem Weg zur Klimaneutralität benötigen Partnerländer, Mitgliedstaaten, Regionen, einzelne Branchen,\r\neinkommensschwache Bevölkerungsgruppen und Arbeitnehmer*innen deutlich mehr Unterstützung als\r\nbisher. Vor allem die Einführung des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS II)\r\nab 2027 wird für die EU-Bürger*innen und Unternehmen große Veränderungen bringen. Sie brauchen\r\nPlanbarkeit\r\nund bedarfsgerechte finanzielle Unterstützung, um zu fossilfreien Alternativen zu wechseln\r\nund Kostensteigerungen\r\nzu vermeiden.\r\nWir fordern:\r\nÆ Vorhandene Förderinstrumente, wie der Just Transition Fund oder der EU-Innovationsfonds, müssen\r\ngestärkt und weitere Instrumente entwickelt werden.\r\nÆ Der Umfang des Klima-Sozialfonds sollte ohne Deckelung proportional zum CO2-Preis im ETS II\r\nwachsen und die nationalen Einnahmen stärker für die Unterstützung von Haushalten mit geringem\r\nEinkommen zweckgebunden werden.\r\nÆ Verbraucher*innen brauchen Rahmenbedingungen, die ihnen einen bezahlbaren, nachhaltigen Konsum\r\nermöglichen. Staatliche Maßnahmen müssen deshalb die gewünschten Änderungen der Lebensgewohnheiten\r\nbegünstigen, beispielsweise beim Umstieg vom PKW auf den öffentlichen Nah- und\r\nFernverkehr.\r\nÆ Arbeitnehmer*innen brauchen mehr Möglichkeiten für Weiterbildungen und Umschulungen in neuen\r\noder transformierten Branchen, etwa durch einen Transformations-Erasmus oder eine Arbeitslosen-\r\nRückversicherung.\r\nDieser Dreiklang – Stärkung des Green Deal, ausreichende Finanzierung und ein sozial gerechter\r\nAusgleich – ist unverzichtbar für die nächste Legislatur. Die deutsche Bundesregierung muss dafür\r\nSorge tragen, dass diese Ziele Eingang in die “Strategische Agenda” finden.\r\nGezeichnet von:\r\n• B.A.U.M. e.V. – Netzwerk für nachhaltiges\r\nWirtschaften\r\n• BNW – Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.\r\n• Bundesverband für Umweltberatung (bfub) e.V.\r\n• Deutscher Caritasverband e.V.\r\n• Center Parcs\r\n• Changing Cities e. V.\r\n• Deutscher Naturschutzring e.V.\r\n• Deutsche KlimaStiftung\r\n• Deutsche Umwelthilfe e.V.\r\n• DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische\r\nTherapie, Beratung und Familientherapie e.V.\r\n• Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für\r\nDiakonie und Entwicklung e.V.\r\n• Diözesanrat der Katholik*innen im Bistum\r\nAachen\r\n• Germanwatch e.V.\r\n• GermanZero e.V.\r\n• foodsharing e.V.\r\n• Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft\r\n(FÖS) e.V.\r\n• Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie\r\n(IGBCE)\r\n• Klima-Allianz Deutschland e.V.\r\n• Klimaschutz im Bundestag e.V. (KiB)\r\n• KLUG – Deutsche Allianz Klimawandel und\r\nGesundheit e.V.\r\n• NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V.\r\n• Orchester des Wandels e.V.\r\n• Protect Our Winters Germany (POW) e.V.\r\n• RWS Vermögensplanung AG\r\n• Sprint Sanierung GmbH\r\n• Third Generation Environmentalism GmBH (E3G)\r\n• Tomorrow\r\n• Transport & Environment Deutschland\r\n• Umweltinstitut München e.V.\r\n• VCD Verkehrsclub Deutschland e.V.\r\n• vegan4future e.V.\r\n• ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft\r\n• Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.\r\n• WWF Deutschland\r\n• Zukunftsrat Hamburg e.V.\r\n4\r\nDeutscher Naturschutzring (DNR) e.V., Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen,\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin, E-Mail: info@dnr.de, Telefon: 030 - 678 1775 70, www.dnr.de\r\nStand: 14.Juni 2024\r\nKontakt und Rückfragen\r\nDeutscher Naturschutzring\r\nLioba Donner\r\nReferentin für EU-Klima- und Energiepolitik\r\nTelefon: 030 6781775-86\r\nlioba.donner@dnr.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015689","regulatoryProjectTitle":"Zukunftsprogramm Pflanzenschutz ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6f/12/504510/Stellungnahme-Gutachten-SG2503170050.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"…\r\nEin Zukunftsprogramm ohne Zukunft? - Offener Brief an Bundesagrarminister Cem Özdemir zum Vorschlagsentwurf eines Zukunftsprogramms Pflanzenschutz des BMEL\r\n3. Mai 2024\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister Özdemir,\r\nmit dem Schreiben vom 14. März 2024 aus Ihrem Ministerium wurden wir zur Stellungnahme zum Diskussionspapier „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ eingeladen. In Ergänzung zu den erfolgten individuellen und ausführlichen Stellungnahmen der unterzeichnenden Verbände übersenden wir Ihnen heute unsere gemeinsame Kritik am Diskussionspapier „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL).\r\nFür die Anwendung von Pestiziden in allen EU-Staaten setzt die „Sustainable Use Directive“ (SUD) seit 2009 den rechtlichen Rahmen und verpflichtet die Mitgliedsstaaten, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu handeln, Pestizidreduktion voranzubringen und die Abhängigkeit der Landwirtschaft vom Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide zu reduzieren. Ein zentrales Ziel des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz muss sein, diese Verpflichtungen zu erfüllen.\r\nWir begrüßen ausdrücklich, dass das BMEL an den Reduktionszielen der europäischen Farm to Fork Strategie festhält und bis 2030 die Verwendung und das Risiko chemisch-synthetischer Pestizide halbieren und den ökologischen Anbau auf 30% ausbauen möchte. Wir erwarten, dass auch das zweite wichtige Reduktionsziel, die 50 % Mengenreduktion der besonders gefährlichen Pestizide, adressiert wird. Die Umsetzung dieser zentralen Ziele wird jedoch mit der Diskussionsgrundlage in eine nicht definierte Zukunft verlagert.\r\nIn einer Zeit, die von einem Rollback in der EU-Agrarpolitik geprägt ist, sehen wir Ihre Verantwortung als zuständiger Bundesminister darin, den Handlungsspielraum des BMEL zu nutzen, um die Betriebe in Deutschland zukunftsfest zu machen und notwendige, teilweise auch unbequeme Weichen im Sinne der SUD zu stellen.\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister, wir appellieren an Sie:\r\nNutzen Sie die verbleibende Zeit dieser Legislaturperiode und ergreifen Sie verbindliche, erreichbare und messbare Maßnahmen, um die notwendige Reduktion von chemisch-synthetischen Pestiziden zum Wohle der Landwirtschaft, der Bevölkerung und unserer Umwelt umzusetzen.\r\nUnterlegen Sie die Pestizidreduktionsziele mit wirksamen Maßnahmen, mit einer Priorisierung von Vorhaben, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können.\r\nSorgen Sie für eine ausreichende Finanzierung.\r\nWir erwarten die Veröffentlichung eines ambitionierten Zukunftsprogramms Pflanzenschutz vor der Sommerpause 2024.\r\n1. Zukunft gestalten - Jetzt agieren!\r\nChemisch-synthetische Pestizide kontaminieren Böden und Gewässer, beeinträchtigen ökosystemare Schlüsselfunktionen, sind mitverantwortlich für das Artensterben, schädigen Nützlinge, rauben so der Landwirtschaft die Zukunftsperspektive und gefährden damit langfristig die Ernährungssicherheit.1 Biodiversität ist für die Landwirtschaft eine Grundvoraussetzung. Ohne Ökosystemleistungen werden die Probleme der Landwirt*innen in Zukunft noch gravierender. Es ist Aufgabe der Politik, diese Systemvoraussetzung zu gewährleisten, zügig Maßnahmen zur konkreten Pestizidreduktion umzusetzen und Landwirt*innen dabei finanziell und mit Beratung zu unterstützen. Dass es in der Gesellschaft eine breite Unterstützung dafür gibt, hat die erfolgreiche Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ gezeigt.2\r\n2. Finanzierungsfrage lösen, Transformation unterstützen\r\nDas Zukunftsprogramm enthält keine konkreten Finanzierungsvorschläge für die genannten Maßnahmen. Dies gefährdet nicht nur Realisierung, sondern auch Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Programms.\r\nEine zentrale Forderung zur Finanzierung und Lenkung, ist die rasche Einführung einer Pestizidabgabe basierend auf der Analyse des Helmholtz-Zentrums3. Die Umsetzbarkeit und Effektivität der Wirkung von Pestizidabgaben ist in anderen Ländern bereits erfolgreich bewiesen. Einnahmen aus der Abgabe können nach diesem Modell gezielt an Betriebe zurückfließen, um nicht-chemische Pflanzenschutzmaßnahmen zu unterstützen. Eine Pestizidabgabe ist für Betriebe unbürokratisch, nicht mit Mehraufwand verbunden, und liefert sofort positive ökologische und ökonomische Resultate.\r\n3. Belastungen durch Bürokratie abbauen unter Wahrung zentraler Schutzstandards!\r\nDas Zukunftsprogramm nutzt nicht den gestalterischen Spielraum, um Pestizidreduktion und größere Transparenz beim Pestizideinsatz im Sinne des Bürokratieabbaus sinnvoll zusammenzubringen. Dabei ist die Vereinheitlichung von Regelungen, die Ver- und Gebote benennt, ein entscheidender Schritt zur Entbürokratisierung in der Landwirtschaft. Sie reduziert den Verwaltungsaufwand sowohl für Behörden als auch für Landwirtinnen und Landwirte erheblich. Bürokratieabbau muss differenziert erfolgen und darf Schutzstandards nicht gefährden. Schon heute gibt es für Betriebe die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Pestizidanwendungen. Die digitale Erfassung der schlagbezogenen Anwendungsdaten in ein bundesweit zentrales elektronisches Register würde nicht nur der Erleichterung der Dokumentation durch die Betriebe dienen, sondern auch der Vereinfachung der Verwaltung und des Monitorings durch die Behörden. Ein solches Register ermöglicht zudem wissenschaftliche Analysen und die Überprüfung der Wirksamkeit von Reduktionsmaßnahmen. Ein öffentlicher Zugang zu den anonymisierten Daten und eine jährliche Berichterstattung ist zu gewährleisten.\r\n4. Signale setzen, Spaltung entgegenwirken!\r\nDas erstmals im November 2022 auf dem NAP-Forum als “Pestizidreduktionsstrategie“ angekündigte und nun vorgestellte Diskussionspapier, vermeidet mit seinem neuen Titel „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ nach außen zu zeigen, worum es geht: Um das Ziel der Pestizidreduktion. Wir halten es für angebracht, dass die Kommunikation des BMEL dem falschen Narrativ des „Pestizide ernähren die Welt“ und „Umweltschutzauflagen gefährden die Betriebe“ entschlossener entgegenwirkt. In der öffentlichen Wahrnehmung gilt es, das Bewusstsein dafür zu stärken, dass wir es uns nicht erlauben können, den Schutz unserer biotischen und abiotischen Ressourcen, die auch die Grundlage einer zukunftsfähigen Landwirtschaft sind, weiter zu gefährden.\r\n1 Scientists support the EU’s Green Deal […] https://zenodo.org/records/8128624\r\n2 https://www.savebeesandfarmers.eu/deu/\r\n3 Möckel, S., Gawel, E., Liess, M., Neumeister, L. (2021): Wirkung verschiedener Abgabenkonzepte zur Reduktion des Pestizideinsatzes […] https://www.gls.de/media/PDF/Presse/Studie_Pestizid-Abgabe_in_Deutschland_2021.pdf\r\nMit freundlichen Grüßen der unterzeichnenden Verbände\r\nBioland, Jan Plagge, Präsident\r\nBiopark e.V., Jens Rasim, Vorsitzender\r\nBündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL), Stephan Paulke, Vorstand\r\nBund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW), Peter Röhrig, Geschäftsführender Vorstand\r\nBund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Olaf Bandt, Vorsitzender\r\nDemeter, Dr. Alexander Gerber, Vorstand\r\nDeutsche Umwelthilfe, Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer\r\nDeutscher Naturschutzring e.V., Florian Schöne, Geschäftsführer\r\nNaturland, Steffen Reese, Geschäftsführer\r\nNaturschutzbund (NABU), Leif Miller, Bundesgeschäftsführer\r\nPestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Gabriela Strobel, Vorständin\r\nSlow Food Deutschland, Nina Wolff, Vorsitzende\r\nUmweltinstitut München e. V., Fabian Holzheid, Politischer Geschäftsführer\r\nWWF Deutschland, Heike Vesper, Vorständin"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015690","regulatoryProjectTitle":"Nationale und Internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/58/a7/504512/Stellungnahme-Gutachten-SG2503170051.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 1\r\nHerrn Bundeskanzler\r\nOlaf Scholz Willy-Brandt-Straße 1\r\n10557 Berlin\r\nBerlin, 03.05.2024\r\nEin wichtiges Signal: Sechs Milliarden Euro für internationale Klimafinanzierung und 1,5 Milliarden Euro für internationale Biodiversitätsfinanzierung 2025 sichern\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\nauf Deutschland ist Verlass – mit diesen Worten unterstrichen Sie letzten Freitag beim Petersberger Klimadialog die Verantwortung der Industriestaaten, öffentliche Gelder für die internationale Klimafinanzierung bereitzustellen. Wir danken Ihnen für diese Versicherung. Damit ist klar, dass die Bundesregierung ihre Zusage einhalten muss, 2025 ein Niveau von jährlich mindestens sechs Milliarden Euro Haushaltsmitteln für die internationale Klimafinanzierung zu erreichen bzw. zu halten und jährlich mindestens 1,5 Milliarden Euro für die internationale Biodiversitätsfinanzierung bereitzustellen.\r\nDen globalen Herausforderungen sowie Deutschlands Verantwortung und Wirtschaftskraft angemessen wäre aus unserer Sicht ein Beitrag von jährlich mindestens acht Milliarden Euro an Haushaltsmitteln für die Klimafinanzierung und jährlich mindestens zwei Milliarden Euro für die Biodiversitätsfinanzierung 2025. Daher sind zumindest die bestehenden Zusagen unbedingt einzuhalten.\r\nAls Exportnation und Verfechter einer regelbasierten Weltordnung muss Deutschland benachteiligte und von der Klima- und Biodiversitätskrise besonders bedrohte Regionen der Welt beim Klima- und Naturschutz, der Anpassung an die immer dramatischeren Auswirkungen der Klimakrise und den daraus resultierenden Schäden und Verlusten unterstützen. Dabei geht es nicht nur um das Einhalten von Zusagen und Glaubwürdigkeit, sondern auch um ökonomisches und politisches Eigeninteresse. Deutschlands internationale finanzielle Beiträge sind ein wesentlicher Beitrag für eine kluge Sicherheitspolitik, die den internationalen strategischen Gestaltungsspielraum erweitert und auch für die deutsche Wirtschaft in der globalen Transformation Vorteile bringt.\r\nDeutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 2\r\nWir stimmen Ihnen zu, dass der immense globale Finanzierungsbedarf für eine klima- und naturfreundliche Transformation nicht allein über öffentliche Gelder von Industriestaaten getragen werden kann. Gerade die besonders bedrohten und einkommensschwachen Länder brauchen auch in Zukunft aber vor allem öffentliche Gelder in Form von Zuschüssen und stark zinsvergünstigten Krediten. Viele dieser Länder zahlen schon jetzt mehr für die Tilgung von Schulden als für ihre eigenen Gesundheits- und Bildungssysteme. Das ist weder nachhaltig noch gerecht.\r\nEs braucht bei den diesjährigen Klimaverhandlungen eine starke deutsche Stimme, damit auch andere Industriestaaten ihren Beitrag zur Klimafinanzierung leisten. Darüber hinaus ist es bei der UN-Weltklimakonferenz COP29 in Baku dieses Jahr entscheidend, dass Deutschland die Entwicklung eines neuen, bedarfsorientierten Klimafinanzierungsziels vorantreibt, das insbesondere die ausreichende Unterstützung für die Anpassung an den Klimawandel und die Bewältigung unvermeidlicher Verluste und Schäden sicherstellt. Im Rahmen eines solchen Ziels wird in den folgenden Jahren auch der deutsche Finanzierungsbeitrag steigen müssen. Darüber hinaus fordern wir weitere Mechanismen, mit denen etwa fossile Energiekonzerne und andere CO2-Verschmutzer mit Steuern und Abgaben in die Pflicht genommen werden, auch finanziell stärker zur Transformation beizutragen.\r\nAuch bei der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention COP16 in Cali im Oktober werden Finanzierungsfragen eine zentrale Rolle spielen. Hier erwarten wir ebenfalls, dass Deutschland sowohl Druck auf andere Industriestaaten ausübt als auch Klarheit über den eigenen Beitrag herstellt, damit die bestehenden Zusagen der Industrieländer eingehalten werden: mindestens 20 Milliarden Dollar jährlich ab 2025 und mindestens 30 Milliarden Dollar jährlich ab 2030. Diese sind eine Grundvoraussetzung, damit die Ziele des Kunming-Montreal-Rahmenwerks für den Schutz der Natur von allen Staaten weltweit umgesetzt werden können.\r\nAngesichts der drastischen Etatkürzungen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und im Auswärtigen Amt (AA) im Jahr 2024 und den von Bundesfinanzminister Lindner geforderten weiteren Kürzungen für 2025 sind Ihre Worte beim diesjährigen Petersberger Klimadialog ein wichtiges Signal. Deshalb erwarten wir Ihr Engagement für die konsequente Übersetzung in den kommenden Haushaltsverhandlungen, um weitere Kürzungen in den Etats von BMZ und AA zu verhindern und die Entwicklungs-, Klima- und Biodiversitätsfinanzierung nicht weiter zu beschneiden. Damit auf Deutschland wirklich Verlass ist.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nProf. Dr. Kai Niebert\r\nDNR-Präsident\r\nin Vertretung für die oben genannten Organisationen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015691","regulatoryProjectTitle":"Novelierung Tierschutzgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/47/1e/504514/Stellungnahme-Gutachten-SG2503170053.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"VIER PFOTEN Stiftung für Tierschutz, Albrechtstraße 10 c, 10117 Berlin\r\nHerrn Bundeskanzler\r\nOlaf Scholz\r\nWilly-Brandt-Straße 1\r\n10557 Berlin\r\nBerlin, 12. November 2024\r\nOffener Brief: Änderung des Tierschutzgesetzes jetzt beschließen!\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\nwir wenden uns heute als breites Bündnis aus Tier-, Arten- und Umweltschutzorganisationen an Sie.\r\nSeit vielen Monaten haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, dass die im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossene Novelle des Tierschutzgesetzes vorangetrieben wird. In den letzten Wochen wurde der Gesetzentwurf auf Ebene der Berichterstatter:innen beraten. Wir haben positive Signale aus den Verhandlungen erhalten, dass auch noch wichtige Änderungen für mehr Tierschutz erreicht werden könnten. Das Gesetz sollte noch im Dezember beschlossen werden und stand somit kurz vor dem Abschluss. Dies auch dank des herausragenden Verhandlungsgeschicks der SPD-Tierschutzbeauftragten Anke Hennig!\r\nDas Gesetz wäre seit zehn Jahren die erste umfassendere Novellierung des Tierschutzgesetzes. Ein äußerst wichtiges Vorhaben, das von zahlreichen Organisationen und Verbänden sehr begrüßt wird. Auch in der Gesellschaft ist Tierschutz ein wichtiges Thema. Dies unterstreichen Umfragen immer wieder. Die letzte -Umfrage der Europäischen Kommission machte dies besonders deutlich: Bei der Haltung von Tieren in der Landwirtschaft fordern 90 Prozent der Deutschen mehr Tierwohl. 92 Prozent sprechen sich gegen Verstümmelungen wie Schwanzkupieren bei den Tieren aus und 94 Prozent wünschen sich, dass Tiere mehr Bewegungsfreiheit in den Ställen haben. Doch auch bei Wildtieren im Zirkus, exotischen Heimtieren, dem\r\n2\r\nillegalen Welpenhandel oder grausamen Tierversuchen sind die tierschutzrelevanten Probleme allgegenwärtig und werden von der Gesellschaft nicht länger hingenommen.\r\nBesonders hervorheben möchten wir, dass mit dem Entwurf auch das wichtige Amt einer oder eines unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz im Gesetz verankert werden sollte. Eine große und notwendige Errungenschaft für den Tierschutz in Deutschland und das bislang einzig umgesetzte Tierschutz-Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von 2021.\r\nDie Revision des Tierschutzgesetzes bietet über 20 Jahre nach Einführung des Staatsziels Tierschutz ins Grundgesetz die wichtige Chance, dem darin festgelegten ndlich zu entsprechen.\r\nWir appellieren an Sie: Das Tierschutzgesetz muss dringend mit in die Verhandlungen über laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen und noch in dieser Legislatur abgeschlossen werden. Wir sind überzeugt, dass die Verabschiedung des Gesetzes das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik stärken wird. Besonders in unsicheren Zeiten ist es wichtig, den Forderungen einer überwältigenden Mehrheit der Bürger:innen in Deutschland gerecht zu werden\r\nWir stehen für ein Gespräch hierzu jederzeit zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen im Namen der unterzeichnenden Organisationen\r\nRüdiger Jürgensen\r\nDirector Policy and Advocacy Germany/\r\nVIER PFOTEN Stiftung für Tierschutz\r\nUnterzeichnende Organisationen\r\nMahi Klosterhalfen, Präsident, Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt\r\nErik Peeters, Geschäftsführer, Animal Advocacy and Protection\r\nVanessa Raith, Director, Animal Equality Germany e. V.\r\nKarsten Plücker, Vorsitzender, Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.\r\nSandra Barfels, Geschäftsführerin, Bundesverband Tierschutz e. V.\r\nDr. Barbara Felde, stv. Vorsitzende, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V.\r\n3\r\nFlorian Schöne, Geschäftsführer, Deutscher Naturschutzring e. V.\r\nFrank Meuser, Politischer Geschäftsführer, Deutscher Tierschutzbund e. V.\r\nHeike Henderson-Altenstein, Vorstandsmitglied, Future for Elephants e. V.\r\nSylvie Kremerskothen Gleason, Landesdirektorin Deutschland, Humane Society International/Europe\r\nRobert Kless, Regionalvertreter Deutschland und Europa, IFAW\r\nChristina Ledermann, Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V.\r\nHarald Ullmann, 2. Vorsitzender, PETA Deutschland e. V.\r\nDr. Ricarda Dill, 1. Vorsitzende, PROVIEH e. V.\r\nAndrea Höppner, 1. Vorsitzende, Pro Wildlife e. V.\r\nJohannes Weber, 1. Vorsitzender, Stadtbienen e. V.\r\nDr. med. vet. Claudia Preuß-Ueberschär, 1. Vorsitzende, Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e. V.\r\nDr. med. vet. Claudia Preuß-Ueberschär, Sprecherin, Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln\r\nKatharina Kohn, Geschäftsführerin, Welttierschutzgesellschaft e. V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015693","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der Wärmewende ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ab/16/504516/Stellungnahme-Gutachten-SG2503190003.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsamer Aufruf: Wärmewende in Kommunen ermöglichen! 1/7\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nmehr als ein Drittel der deutschen Kommunen arbeitet bereits an der kommunalen\r\nWärmeplanung und macht sich auf den Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung.\r\nSchon jetzt ist klar, dass klimaschädliches Erdgas dabei perspektivisch\r\nkeine Rolle mehr spielt. Gas wird vielmehr zu einer Kostenfalle - für Verbraucher:innen,\r\naber auch Netzbetreiber. Dennoch gibt es für Kommunen aktuell keine rechtssichere\r\nMöglichkeit, nicht mehr rentable Gasnetze stillzulegen.\r\nIn einigen Städten (z.B. Hannover, Augsburg, Mannheim, Stuttgart) haben Verantwortliche\r\nden Ausstieg aus der Gasversorgung schon öffentlich angekündigt. Die Städte\r\nmachen ihre Pläne jetzt publik, damit Bürger:innen ausreichend Zeit haben, sich auf\r\neinen Heizungstausch vorzubereiten. Sie wollen die Verbraucher:innen vor Fehlinvestitionen\r\nund steigenden Gaskosten schützen, indem sie die Gasnetze geplant und\r\nSchritt für Schritt stilllegen. Bisher fehlen den Gasnetzbetreibern und Städten aber\r\ngesetzliche Regelungen, um die Abkehr vom Gas in der Wärmeversorgung organisieren\r\nzu können. Damit sie handeln können, brauchen sie einen rechtlichen Rahmen von\r\nder Bundesregierung.\r\nDie EU hat im 2024 beschlossenen „Gaspaket“ bereits Richtlinien aufgestellt, die\r\nDeutschland bis spätestens Mitte 2026 in nationales Recht übersetzen muss.\r\nAuch Deutschland hat den Richtlinien zugestimmt. Die Vorgaben enthalten wichtige\r\nLeitplanken, die eine geordnete Stilllegung der Gasnetze ermöglichen. Die Zeit\r\ndrängt – je länger die Bundesregierung die rechtliche Unsicherheit beibehält, desto\r\nteurer wird der Prozess für alle Beteiligten.\r\nEU-Gaspaket jetzt umsetzen:\r\nWärmewende in Kommunen\r\nermöglichen!\r\n13.3.2025\r\nProf. Dr. Claudia Kemfert\r\n„Die Bundesregierung sollte Kommunen bei der\r\nStilllegung der Erdgasnetze unterstützen.“\r\nFoto: © Oliver Betke, Berlin 2022\r\nGemeinsamer Aufruf: Wärmewende in Kommunen ermöglichen! 2/7\r\nWir, mehr als 200 Umweltverbände und zivilgesellschaftliche Akteure aus den\r\nKommunen, appellieren an Sie: Ermöglichen Sie den Gasnetzbetreibern und\r\nKommunen eine gut geplante, schrittweise Stilllegung ihrer Gasnetze. Setzen\r\nSie die Vorgaben aus dem EU-Gaspaket schon zu Beginn der Legislaturperiode\r\num und treffen Sie dabei die folgenden Regelungen:\r\nSorgen Sie dafür, dass …\r\n• neue Investitionen in den Ausbau von Gasverteilnetzen verhindert werden\r\n• Gasnetzbetreiber von der Pflicht befreit werden, neue Gasanschlüsse\r\nvornehmen zu müssen und sie Gasanschlüsse unter Einhaltung fairer Fristen\r\nkündigen dürfen\r\n• betroffene Haushalte frühestmöglich vom Netzbetreiber oder der\r\nKommune über die Pläne informiert werden\r\n• alle deutschen Gasverteilnetzbetreiber die Stilllegung ihrer Netze planen\r\nund dabei die kommunale Wärmeplanung berücksichtigen müssen\r\n• Netzbetreiber bei ihren Kund:innen nicht mehr für den Einbau von\r\nGasheizungen werben dürfen\r\n• Netzkund:innen nicht mehr für die Stilllegung ihres Gasanschlusses\r\nbezahlen müssen.\r\nDrei Gründe für eine geordnete Stilllegung von Gasnetzen\r\nDer Betrieb von Gasnetzen wird unrentabel\r\nExpert:innen erwarten, dass viele Gasnetzbetreiber den Betrieb ihrer Netze nach\r\nAblauf der Konzessionsverträge nicht weiterführen möchten, weil dieser unrentabel\r\nwird. Kommunen könnten so auf dem unrentablen Betrieb der Netze sitzen bleiben -\r\nein großes finanzielles Risiko. Denn schon heute wechseln immer mehr Menschen zu\r\nklimafreundlichen Heizungen oder werden an ein Wärmenetz angeschlossen. Diese\r\nEntwicklung wird sich in den nächsten Jahren verstärken. Anstatt abzuwarten, bis der\r\noder die letzte Gaskund:in das Netz verlassen hat, ist es für Netzbetreiber günstiger,\r\nTeilabschnitte Schritt für Schritt stillzulegen. So können sie auch verhindern, dass die\r\nletzten Gaskund:innen sehr hohe Netzkosten zahlen müssen.\r\nGemeinsamer Aufruf: Wärmewende in Kommunen ermöglichen! 3/7\r\nKostenfallen vermeiden und Bürger:innen Sicherheit geben\r\nViele Bürger:innen sind aktuell von der emotional geführten Debatte um das “Heizungsgesetz” verunsichert. Der Absatz im Heizungsmarkt ist im Jahr 2024 im Vergleich\r\nzum Vorjahr um die Hälfte eingebrochen. Der Ausbau von Fernwärmenetzen geht noch zu langsam voran und die Wärmepumpenbranche muss Fehlinformationen bei Verbraucher:innen kontern. Währenddessen wirbt die Gaslobby offensiv für teure Scheinlösungen wie Wasserstoff und Biomethan – dabei sind diese kaum verfügbar und werden in der Industrie dringender benötigt. In bestehenden Wärmeplänen spielen Wasserstoffnetze zur Versorgung von Haushalten daher fast nie eine Rolle. Gaskund:innen brauchen jetzt dringend eine klare Perspektive und Handlungsempfehlungen von den Verantwortlichen vor Ort.\r\nDie Klimakrise schadet Deutschland schon heute\r\nIm Jahr 2024 lag die weltweite Durchschnittstemperatur erstmals um 1,6 Grad höher als im vorindustriellen Zeitalter. Die Einhaltung der im Pariser Klimaabkommen vereinbarten 1,5-Grad-Grenze rückt damit in weite Ferne. Schon jetzt verstärkt die Klimakrise auch in Deutschland gefährliche Extremwetterereignisse, die z. B. im Ahrtal zu tödlichen Überschwemmungen geführt haben und jährlich Tausende Hitzetote fordern. Die verpflichtende kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Schritt, um die Emissionen aus dem Gebäudesektor zu senken. Doch noch immer werden in Deutschland mehr als 80 Prozent der Häuser mit fossilen Brennstoffen beheizt. Ungefähr die Hälfte der Haushalte nutzt Erdgas zum Heizen. Bis spätestens 2045 müssen diese Heizungen ersetzt werden.\r\nDaher bitten wir Sie: Geben Sie den Kommunen und Gasnetzbetreibern die Rechtssicherheit, die sie brauchen, um die Wärmewende umzusetzen. Damit sorgen Sie dafür, dass Verantwortliche in den Kommunen Planungssicherheit für ihre Bürger:innen schaffen können.\r\nGemeinsamer Aufruf: Wärmewende in Kommunen ermöglichen! 4/7\r\nBad Kreuznach\r\nKempten\r\nGemeinsamer Aufruf: Wärmewende in Kommunen ermöglichen! 5/7\r\nGemeinsamer Aufruf: Wärmewende in Kommunen ermöglichen! 6/7\r\nGemeinsamer Aufruf: Wärmewende in Kommunen ermöglichen! 7/7\r\nWolnzach\r\nDresden\r\nRostock\r\nMecklenburg-\r\nVorpommern e.V.\r\nHerford\r\nRotenburg/W.\r\nKreisgruppe Braunschweig\r\nKreisgruppe Cuxhaven\r\nSalzuflen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015694","regulatoryProjectTitle":"Beibehaltung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bb/3c/504518/Stellungnahme-Gutachten-SG2503260037.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Formulierungen für Koalitionsverhandlungen zum Naturschutz\r\nWir setzen auf den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und treffen damit Vor-sorge für uns und künftige Generationen. Um das Fundament unseres zukünftigen Wirt-schaftens zu sichern, Naturkatastrophen vorzubeugen und der Biodiversitäts- und Kli-makrise wirksam zu begegnen, wird die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsver-ordnung gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes ein wichtiger Pfeiler unserer Umweltpolitik. Hierfür werden wir die Maßnahmen und Programme, die zur Wiederherstellung der Natur beitragen, ausbauen, um für die relevanten Akteure Planungssicherheit zu schaffen. Für den Finanzierungsmehrbedarf werden wir zusätzli-che Haushaltsmittel zur Verfügung stellen und uns für mehr Mittel für Biodiversität in den beiden Säulen der EU-Agrarpolitik nach 2027 einsetzen. Auf EU-Ebene werden wir uns zudem für einen eigenständigen EU-Wiederherstellungsfonds einsetzen. Beste-hende Fachgesetze werden wir auf Kohärenz prüfen und bei Bedarf anpassen.\r\nUm die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes besser vor zukünftigen Starkregen- und Hochwasserereignissen sowie Hitze- und Dürreperioden zu schützen, werden wir na-turbasierte Maßnahmen der Klimaanpassung und des Klimaschutzes stärken und eine langfristige Finanzierung etwa durch eine neue Gemeinschaftsaufgabe prüfen. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wollen wir als zentrales Instrument zur Förderung der Wiederherstellung von Natur und zur Umsetzung der Klimaziele im Be-reich Landnutzung weiterentwickeln, verstetigen und entbürokratisieren.\r\nWir werden uns für einen besseren Schutz unserer grünen Infrastruktur einsetzen und den Biotopverbund ausbauen. Die Wirksamkeit bestehender Schutzgebiete und Flä-chen des Biotopverbunds wollen wir erhöhen und in den erforderlichen Kulissen einen Vorrang des Naturschutzes sicherstellen. Hierfür wollen wir beschleunigte und verein-fachte Verfahren entwickeln und für besonderes relevante Vorhaben eine naturschutz-rechtliche Planfeststellung einführen. Für die Meere haben wir das Ziel, auf mindestens 50 Prozent der Schutzgebietsfläche auf wirtschaftliche Nutzungen zu verzichten. Für eine Balance zwischen dem notwendigen Schutz von Nord- und Ostsee und bestehen-den sowie neuen Nutzungen werden wir neue ökosystembasierte Meeresraumord-nungspläne erstellen sowie eine neue Fachplanung „Naturschutz im Meer“ einführen.\r\nUm unsere Wälder und ihre vielfältigen Leistungen für die Gesellschaft zu erhalten und wiederherzustellen, wollen wir den dringend notwendigen Waldumbau hin zu klima-stabilen, struktur- und artenreichen Laubmischwäldern voranbringen und hierfür vor-rangig die Potenziale der heimischen Natur nutzen. Wir wollen die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Naturverjüngung verbessern und die Wälder in der Klima- und Bio-diversitätskrise stärken. Mit einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes und des Jagdgesetzes stellen wir den Rechtsrahmen zukunftsfest auf, etablieren ökologische Mindeststandards und verankern verlässliche Fördermöglichkeiten für eine naturnahe Bewirtschaftung und für eine Honorierung von Ökosystemleistungen.\r\nWir bekennen uns zum Schutz der biologischen Vielfalt und werden als Bundesregie-rung die Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 forcie-ren.\r\nWir setzen auf Anreize und wollen den Bundesnaturschutzfonds und den Vertragsna-turschutz stärken. Wir halten außerdem an unseren Zusagen für die internationale Bio-diversitätsfinanzierung fest und werden die deutschen Beiträge bis 2030 verdreifachen.\r\nDie Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen auf Flä-chen des Bundes wollen wir um einen rechtlichen Rahmen ergänzen. Das Aufgaben-spektrum des Monitoringzentrums zur Biodiversität werden wir erweitern, um aktuelle Erkenntnisse aus Datenanalysen in verantwortungsvoller Form dem Naturschutz und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.\r\nUm den Gewässerschutz nachhaltig zu verbessern, werden wir die Abwasserabgabe weiterentwickeln. Wir werden außerdem keine kleinen Wasserkraftanlagen bis zu ei-nem Megawatt mehr über das EEG vergüten und wollen diese vom überragend öffentli-chen Interesse der erneuerbaren Energien ausnehmen.\r\nWir werden in Abstimmung mit den Ländern und Kommunen einen Mindeststandard für die personelle Ausstattung im Naturschutz erarbeiten und gemeinsam auf eine Ziel-erreichung hinarbeiten.\r\nUmwelt- und klimaschädliche Subventionen werden wir (unter Einbeziehung der so-zialen und wirtschaftlichen Belange) überprüfen und in Zukunftsinvestitionen zum Er-halt unserer natürlichen Lebensgrundlagen überführen. Hierzu zählen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur und die Honorierung von Ökosystemleistungen.\r\nFür die ca. 5 Prozent unvermeidbare Restemissionen zur Erreichung der Treibhausgas-neutralität erarbeiten wir eine Strategie zum Umgang mit Negativemissionen. Natürli-che Ökosysteme wie Moore, Meere und Wälder verstehen wir als unverzichtbare CO2-Senken. Der Ausbau der technischen Senken darf nicht auf Kosten der Ökosysteme und ihrer Leistungen erfolgen, zum Beispiel durch verstärkte Anreize für die Entnahme von Waldholz. Die Anrechnung von Negativemissionen gegen die Reduktionsziele des EU-Emissionshandels schließen wir aus.\r\nWir stellen als Bundesregierung sicher, dass es in keinem Bereich Bürokratieabbau auf Kosten des Natur- und Umweltschutzes geben wird.\r\nWir sprechen uns gegen die Erschließung neuer Erdöl- oder Erdgasvorkommen in Deutschland aus.\r\nFormulierungen für Koalitionsverhandlungen Agrar & Ernährung\r\nDie Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft und der Borchert-Kom-mission sind Richtschnur für unser Handeln. Die Landwirtschaft übernimmt Verant-wortung mit einem ambitionierten Klimaziel ab 2030.\r\nFür die Umsetzung einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung wird der Ein-stieg in ein verlässliches Finanzierungskonzept in Sinne der Borchert-Kommission von uns vorangetrieben und umgesetzt. Die verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeich-nung erweitern wir auf alle Fleisch- und Milchprodukte, auch in der Außer-Haus-Ver-pflegung.\r\nIn der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU werden wir die Prämien der Öko-Regelungen im Sinne der Empfehlungen der ZKL schnellstmöglich einkommenswirksam ausgestal-ten und das Budget der Öko-Regelungen schrittweise anheben. Wir entwickeln ein Ho-norierungskonzept für die vollständige Umstellung auf die Honorierung von Gemein-wohlleistungen. Die Vergabe der Mittel der sogenannten Basisprämie werden wir durch eine Staffelung sehr viel stärker als bisher am tatsächlichen Bedarf der Betriebe aus-richten.\r\nWir führen das Aktionsprogramm Pflanzenschutz mit seinem Reduktionsziel von 50% bis 2030 fort, konkretisieren den Integrierten Pflanzenschutz und stärken nicht-chemi-sche Alternativen. Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten werden in einem bundes-weit zentralen elektronischen Register mit einem öffentlich zugänglichen Teil veröffent-licht. Wir setzen uns gegen Exporte von in der EU verbotenen Wirkstoffen ein und prüfen eine Abgabe auf Pflanzenschutzmittel nach dem Beispiel Dänemarks.\r\nWir stehen zum europäischen Vorsorgeprinzip - auch bei neuen Gentechniken. Dazu zählen die Pflicht zur Produktkennzeichnung, die Rückverfolgbarkeit sowie eine Risiko-bewertung am Einzelfall. Die gentechnikfreie Erzeugung und Verarbeitung muss min-destens durch Koexistenzregeln, Transparenz und verursacherbezogene Haftungsre-geln geschützt werden. Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen wir ab.\r\nDen Ökolandbau stärken wir entsprechend des Ausbaupfades von 30% bis 2030 mit einem Anheben der Fördermaßnahmen im Bundesprogramm Ökologischer Landbau, der Ökolandbau-Forschung und der Berücksichtigung im GAP-Strategieplan. Um den Absatz zu stärken, führen wir eine verbindliche Bio-Quote von mindestens 50% in öf-fentlichen Kantinen ein.\r\nWir stärken eine verursachergerechte und vorausschauende Düngepolitik zur Reduk-tion des Düngemitteleinsatzes. Eine Nährstoffbilanzierung auf Einzelbetriebsebene ist hierfür die Grundlage. Betriebe, die nachweislich Nährstoffüberschüsse unterhalb der gesetzlichen Vorgaben verursachen, werden wir honorieren, z.B. durch eine zusätzliche Öko-Regelung.\r\nWir fördern gezielt tiergerechtere Haltungsformen, verbessern das Tierschutzgesetz, beenden die Anbindehaltung, verkürzen Tiertransporte innerhalb Deutschlands und der EU auf maximal acht Stunden und verbieten sie in Drittstaaten. Wir stärken das Amt des Tierschutzbeauftragten.\r\nWir entwickeln die Moorschutzstrategie weiter, stellen Mittel für die Umstellung auf nasse Nutzungsoptionen und Entschädigungen bereit, investieren in Wertschöpfungs-ketten für Biomasse aus Paludikultur und bauen vorhandene Anreizsysteme und För-derprogramme aus.\r\nZur Stärkung der Landwirte innerhalb der Wertschöpfungsketten schaffen wir Trans-parenzregeln, welche die Gewinnspanne des Handels und den Anteil des Verkaufsprei-ses für die Landwirt*innen nachvollziehbar machen, und setzen uns auf europäischer Ebene für eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Marktordung sowie der UTP-Richt-linie ein.\r\nWir investieren in eine gesunde Gemeinschaftsverpflegung nach DGE-Standards, be-freien klimafreundliche pflanzliche Lebensmittel von der Umsatzsteuer und bauen regi-onale Wertschöpfungsketten aus. Die Ernährungs- und die Eiweißpflanzenstrategie set-zen wir um und dämmen die Lebensmittelverschwendung ein über eine Haftungsbe-freiung und Steuerentlastung für spendende Unternehmen, die Schaffung der Rechts-form des karitativen Lebensmittelunternehmers sowie eine Kfz-Steuerbefreiung für Transportfahrzeuge der Tafeln.\r\nBei der Verhandlung von Freihandelsabkommen sorgen wir für gleichwertige Standards für Importe aller landwirtschaftlicher Produkte aus Drittländern. Wir forcieren das Recht auf Nahrung und die Ernährungssouveränität weltweit.\r\nFormulierungen für Koalitionsverhandlungen zu Umwelt und Kreis-laufwirtschaft\r\nDen neu geschaffenen Rohstofffonds nutzen wir, um vor allem Recyclingprojekte und Substitution von kritischen Rohstoffen zu unterstützen. Dabei stärken wir Umwelt- und Menschenrechte entlang der Rohstofflieferketten, fördern die Recyclingwirtschaft und setzen uns für eine EU-Rohstoffstrategie ein, die dies ebenfalls zum Ziel hat.\r\nIm Rahmen von nachhaltigen und verantwortungsvollen Wertschöpfungsketten wol-len wir sowohl in Deutschland als auch bei unseren Partnern echte Wertschöpfung er-möglichen. Das bedeutet einerseits die Sicherung von Arbeitsplätzen durch Produkti-onsstätten vor Ort, aber auch Technologietransfer und eine transparente und partizipa-tive Entscheidungsfindung bei Rohstoffprojekten.\r\nWir behalten das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bei und setzen uns gleichzeitig für den Erhalt der EU-Lieferkettenrichtlinie ein, welche klare Regelungen und gleiche Voraussetzungen für alle Unternehmen in Europa schafft. Außerdem treten wir für weltweit verbindliche Regeln bei den Verhandlungen zum UN-Vertrag für Wirt-schaft und Menschenrechte ein.\r\nWir setzen uns bei der Umsetzung der EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen (CRMA) für höchste Menschenrechts- und Umweltstandards mit besonderer Achtung der Rechte indigener Völker sowie für Transparenz bei Entscheidungsprozessen und Mitbestimmungsrechte der (potenziell) betroffenen Bevölkerung bei Rohstoffprojekten ein.\r\nDurch den Ausbau einer ganzheitlichen Kreislaufwirtschaft reduzieren wir den Ressour-cenverbrauch nachhaltig und schaffen neue und gute Arbeitsplätze. Dazu setzen wir die nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie um und entwickeln weitere konkrete Umset-zungsmaßnahmen.\r\nWir schaffen neue Leitmärkte im Sinne der Kreislaufwirtschaft und nutzen die öffent-liche Beschaffung. Durch Maßnahmen wie einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus und eine Service-Orientierung öffentlicher Entsorgungsträger bauen wir eine Kreislauf-wirtschaft auf, die sich jeder leisten kann und kleine Betriebe auch in ländlichen Gebie-ten stärkt. Zirkuläre Kompetenzen stärken wir durch Aus- und Weiterbildungsmöglich-keiten in allen Qualifizierungsebenen und sichern so qualitative, möglichst tarifgebun-dene Arbeitsplätze. Auf EU-Ebene wirken wir auf eine ambitionierte Umsetzung von Richtlinien und Verordnungen zur Kreislaufwirtschaft hin und setzen uns für einen Cir-cular Economy Act ein, der alle Stufen der Kreislaufwirtschaft adressiert und so Ar-beitsplätze schafft und sichert."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017236","regulatoryProjectTitle":"Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität 2045","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/df/6e/551369/Stellungnahme-Gutachten-SG2506160006.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\n04.06.2025\r\nFinanzpaket der Legislatur:\r\nKlimainvestitionen - gezielt und sozial einsetzen\r\nUnmittelbar nach der Bundestagswahl einigten sich Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Zwei-\r\nDrittel-Mehrheit auf ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität 2045. Zentral dabei ist\r\ndie Mittelverwendung als zusätzliche Investitionen. Zudem muss die Bundesregierung sicherstellen,\r\ndass sämtliche Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen klimagerecht erfolgen. Diese Festlegung\r\nmuss zum einen aus demokratischem Anspruch, zum anderen aus verfassungsrechtlicher Bindung\r\ngewahrt werden.\r\nDie beschlossenen zusätzlichen Investitionen sind eine Chance für Modernisierung, Biodiversität und\r\nKlimaschutz. Zugleich genügen die finanziellen Spielräume durch das Sondervermögen nicht zur\r\nDeckung der Bedarfe, weshalb eine Reform der Schuldenbremse notwendig bleibt. Hierfür muss die\r\nRegierung alsbald mit der gesamtgesellschaftlich getragenen Reformkommission beginnen.\r\nRechtlicher Rahmen\r\nDas Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität in Höhe von 500 Mrd. Euro soll laut\r\nArtikel 143h Grundgesetz „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche\r\nInvestitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ verwendet werden. Dabei sind\r\nZuweisungen wie folgt vorgesehen: 100 Mrd. Euro für die Länder und Kommunen, 100 Mrd. Euro für\r\nden Klima- und Transformationsfonds (KTF) und 300 Mrd. Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität.\r\nAnforderungen an die klimagerechte Mittelverwendung:\r\n1. Keine klimaschädlichen Investitionen in fossile Infrastruktur z.B. neue Gaskraftwerke, oder\r\nAutobahnen, da sie einem der Zwecke des Sondervermögens (Klimaneutralität) widersprechen.\r\nDiese Anforderung gilt nicht nur für den KTF, sondern auch für die 100 Mrd. Euro an die Länder\r\nsowie die restlichen 300 Mrd. Euro im neuen Sondervermögen.\r\n2. Keine Strompreissubventionen aus dem KTF oder dem Sondervermögen. Strompreissenkungen\r\nsind keine direkten Investitionen, auch wenn sie Elektrifizierung begünstigen können. Ebenso ist\r\nauch abseits des Sondervermögens ist eine Finanzierung von Strompreissenkungen aus dem KTF\r\nabzulehnen, weil diese seinem Zweck widersprechen.\r\n3. Die Mittel im Kernhaushalt für Klimaschutz mindestens konstant halten. Die Zusätzlichkeit der\r\nInvestitionen im Sondervermögen und KTF ist verfassungsrechtlich festgeschrieben. Zusätzlichkeit\r\n2\r\nbedeutet, dass Mittel aus dem Sondervermögen ausschließlich ergänzend und nicht ersetzend zu\r\nbisherigen Investitionen verwendet werden dürfen.\r\nZudem muss kommunaler Klimaschutz und Klimaanpassung mit mindestens 100 Mrd. Euro\r\nausreichend finanziert werden, da die Länder zusätzlich noch einen eigenen Verschuldungsspielraum\r\nbekommen. Dabei ist zentral, dass die Gelder vollständig, unbürokratisch und effizient an die\r\nKommunen für Klimazwecke weitergegeben werden.\r\nIm Folgenden wird aufgezeigt, welche Maßnahmen unabhängig von der Mittelherkunft finanziert\r\nwerden müssen, welche nicht aus dem Sondervermögen getragen werden sollten – und welche\r\nAusgaben sinnvollerweise aus dem Bundeshaushalt zu decken sind.\r\nDie 7 Must-haves\r\nDie Mittel aus dem Sondervermögen müssen vollständig in zusätzliche Investitionen fließen.\r\nGleichzeitig müssen die nach dem Klimaschutzgesetz erforderlichen Maßnahmenprogramme – etwa in\r\nden Sektoren Gebäude, Industrie und Verkehr – damit vollständig und verlässlich finanziert sein.\r\nGerade weil die Koalition auf die Auszahlung eines Klimageldes verzichten will, muss sie besonders\r\ndarauf achten, dass die Investitionen und Förderungen sozial gerecht gestaltet werden und auch untere\r\nEinkommen von diesen Investitionen profitieren. Dabei sind die sozialen Auswirkungen systematisch\r\nzu erfassen und durch gezielte, gestaffelte Fördermaßnahmen auszugleichen. Insbesondere folgende\r\nMaßnahmen müssen ausgeweitet werden1:\r\n- Gebäudesanierung inkl. Heizungswechsel\r\nmindestens zusätzlich 6 Mrd. Euro, gesamt 20 Mrd. Euro jährlich\r\nEnergetische Sanierungen senken den Energieverbrauch und damit den CO₂-Ausstoß von\r\nBestandsgebäuden vor allem durch einen verbesserten Wärmeschutz und den Umstieg auf\r\nWärmepumpen. Sie verringern gleichzeitig Heizkosten und senken das Risiko von\r\nEnergiearmut, von der besonders Haushalte mit niedrigen Einkommen betroffen sind.\r\n- Wärmenetze – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)\r\nzusätzlich 3 Mrd. Euro, gesamt 4 Mrd. Euro jährlich\r\nDie BEW-Förderung ermöglicht den Neubau und die Dekarbonisierung kommunaler\r\nWärmenetze. Sie ermöglicht planbare Wärmeversorgung für breite Bevölkerungsschichten,\r\ninsbesondere in urbanen Regionen.\r\n- Natürlicher Klimaschutz\r\nzusätzlich 1 Mrd. Euro, gesamt 2 Mrd. Euro jährlich\r\nDer Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft hat negative\r\nAuswirkungen auf die Biodiversität und ist inzwischen zu einer Nettoemissionsquelle geworden\r\n– eine Entwicklung, die im Widerspruch zu seiner eigentlichen Rolle als CO₂-Senke steht. Das\r\nOberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem rechtskräftigen Urteil vom Mai 2024\r\nfestgestellt, dass die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Vorlage wirksamer Maßnahmen in\r\ndiesem Bereich nicht nachgekommen ist.\r\n1 Jährliche zusätzliche Bedarfe bis 2030 auf Basis von: Dezernat Zukunft (2024); Die Bedarfe zum natürlichen Klimaschutz auf Basis von: Forum Ökologisch-\r\nSoziale Marktwirtschaft (2023); Die Bedarfe im Bereich ÖPNV- und Radverkehrsinfrastruktur Die Verkehrsunternehmen (2025)und im internationalen\r\nKlimaschutz Oxfam (2024).\r\nDie Gesamtbedarfe ergeben sich aus der Summe mit der bestehenden Finanzierungshöhe: Deutscher Bundestag (20. Wahlperiode, Drucksache 20/12400,\r\n2024): Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025).\r\n3\r\n- ÖPNV- und Radverkehrsinfrastruktur\r\nzusätzlich 10 Mrd. Euro jährlich\r\nAktuell ist der ÖPNV stark unterfinanziert, sodass ohne zusätzliche Investitionen in die\r\nModernisierung und den Ausbau die Mobilität von Millionen von Menschen bedroht ist. Der\r\nAusbau von Bus, Bahn und Radwegen spart CO₂ ein, indem er den Umstieg vom motorisierten\r\nIndividualverkehr auf klimafreundliche Mobilitätsformen erleichtert. Gleichzeitig fördert dies\r\nTeilhabe und senkt Mobilitätskosten – besonders für Menschen mit geringem Einkommen.\r\n- Eisenbahninfrastruktur\r\nzusätzlich 10 Mrd. Euro jährlich\r\nInvestitionen in die Bahn – insbesondere Elektrifizierung und Ausbau des Schienennetzes –\r\nermöglichen eine Verlagerung von Güter- und Personenverkehr auf klimafreundliche\r\nTransportmittel und senken so Emissionen. Gleichzeitig verbessert ein attraktiver Bahnverkehr\r\ndie Erreichbarkeit und Mobilität für alle Bevölkerungsschichten.\r\n- Finanzierung internationaler Klimaschutz\r\nzusätzlich 2,5 Mrd. Euro jährlich\r\nDamit die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens gelingt, hat auch Deutschland Zusagen für\r\ndie internationale Klimafinanzierung gemacht, die es einzuhalten gilt. Dafür müssen die bisher\r\nim Haushalt vorgesehenen Mittel gesteigert werden. Internationale Klimafinanzierung ist eine\r\nAufgabe, die aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren ist, die notwendige Anhebung dieser\r\nInvestitionen über das bisherige Maß hinaus kann aus dem Sondervermögen erfolgen.\r\n- Industrietransformation\r\nzusätzlich Mrd. 0,6 Euro, gesamt 3 Mrd. Euro jährlich\r\nErste Unternehmen haben mit Unterstützung von Förderprogrammen langfristige\r\nInvestitionen in klimaneutrale Industrieprozesse am Standort Deutschland getätigt, viele\r\nweitere Unternehmen bereiten diese vor. Diese Förderprogramme, vor allem in Leitmärkte,\r\nsollten ausreichend ausgestattet und weiter darauf optimiert werden, größtmögliche\r\nEmissionsminderungen, vor allem durch Elektrifizierung, und private Investitionen auszulösen.\r\nEntscheidend ist, dass die Mittel aus dem Sondervermögen wie politisch zugesagt komplett in\r\nzusätzliche Investitionen fließen, und sich das staatliche Investitionsvolumen entsprechend erhöht.\r\nUnser Vorschlag ist: Wie angekündigt sollte die Förderung der Wärmenetze aus den Mitteln für die\r\nLänder stammen. Die Mittel für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur sowie des ÖPNV- und\r\nRadverkehrs sollten aus den übrigen 300 Milliarden Euro des Sondervermögens finanziert werden. Die\r\nanderen Maßnahmen, Gebäudesanierung, natürlicher Klimaschutz, internationale Klimafinanzierung\r\nund industrielle Transformation, können über den KTF erfolgen, wobei die zusätzlichen Mittel aus dem\r\nSondervermögen eine zentrale Rolle spielen.\r\n4\r\nDie 6 No-Gos\r\nDamit der Zweck des Sondervermögens – zusätzliche Investitionen in Klimaneutralität und Infrastruktur\r\n– nicht unterlaufen wird, braucht es eindeutige rote Linien. Diese Ausgaben dürfen weder aus dem KTF\r\nnoch aus dem neuen Sondervermögen finanziert werden2:\r\n- Keine Finanzierung fossiler Gasinfrastruktur\r\nInvestitionen in neue Gaskraftwerke, Gasnetze oder LNG-Terminals sind mit den Zielen der\r\nKlimaneutralität unvereinbar. Gas darf nicht durch nationale Sondermittel gestützt werden –\r\nandernfalls droht ein fossiler Lock-in.\r\n- Keine Förderung von Carbon Capture and Storage (CCS)\r\nCCS im Energiesektor ist ineffizient, führt zu teuren lock-in-Effekten und lenkt Mittel von\r\nprioritärer Emissionsvermeidung ab. Die öffentlichen Mittel müssen in Maßnahmen mit\r\neffizienter und gesicherter Klimawirkung fließen.\r\n- Kein Straßenneubau – Fokus auf Erhalt und Sanierung\r\nDer Neubau von Bundes- und Landesstraßen ist klimapolitisch kontraproduktiv und verursacht\r\nzusätzliche Emissionen. Notwendig sind Investitionen in Sanierung, Rückbau und die\r\nklimagerechte Umgestaltung bestehender Verkehrsinfrastruktur. Der Erhalt und die Sanierung\r\nsollten nur über den Bundeshaushalt finanziert werden.\r\n- Keine Förderung von Hybridfahrzeugen\r\nPlug-in-Hybride zeigen in der Praxis häufig hohe Realemissionen und verzögern den\r\nnotwendigen Umstieg auf vollelektrische Antriebe. Stattdessen sollte der Fokus auf\r\nSchnellladenetzen liegen – denn wenn diese stehen, kommt der Markthochlauf von allein.\r\n- Keine Senkung des Industriestrompreises über KTF oder Sondervermögen\r\nDer Strompreis für die Industrie wird bereits heute durch verschiedene Instrumente deutlich\r\ngesenkt – etwa durch den ermäßigten Stromsteuersatz, die Strompreiskompensation für\r\nenergieintensive Unternehmen sowie Befreiungen von Netzentgelten und Umlagen. Eine\r\nzusätzliche Subventionierung über den KTF oder das Sondervermögen würde keine zusätzliche\r\nInvestition darstellen, sondern bestehende Entlastungen weiter ausweiten – ohne gezielten\r\nKlimanutzen.\r\n- Keine Förderungen von EH 55 im Neubau\r\nDie Förderung von Effizienzhausstandard 55 im Neubau ist weder ökologisch sinnvoll noch\r\nwirtschaftlich effizient – sie unterstützt ohnehin geltende Mindeststandards und führt zu\r\nmassiven Mitnahmeeffekten. Statt einer Förderung des technischen Standards im Neubau\r\nbraucht es gezielte Investitionen in die energetische Ertüchtigung des Bestandes.\r\n2 Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Roda Verheyen (2025).\r\n5\r\nDas gehört in den Bundeshaushalt:\r\nDas Sondervermögen dient ausschließlich zusätzlichen Investitionen in Klimaneutralität und\r\nInfrastruktur. Konsumtive Ausgaben zur Preisstützung oder allgemeine Haushaltsaufgaben gehören in\r\nden regulären Bundeshaushalt – nicht in den KTF oder das neue Sondervermögen:\r\n- EEG-Umlage\r\nDie Finanzierung der EEG-Umlage oder vergleichbarer Entlastungen ist keine investive\r\nMaßnahme – sie reduziert keine Emissionen direkt und wirkt nicht langfristig. Entsprechende\r\nKosten gehören in den regulären Haushalt oder müssen systemisch reformiert werden.\r\n- Strompreisentlastungen und Stromsteuerabsenkungen\r\nStrompreissenkungen – etwa durch eine reduzierte Stromsteuer – sind keine investiven\r\nMaßnahmen. Sie entlasten zwar kurzfristig und können Elektrifizierung fördern, entfalten aber\r\nohne gezielte Kopplung an Transformationsmaßnahmen keine nachhaltige Wirkung. Ihre\r\nFinanzierung gehört in den Bundeshaushalt – nicht in den KTF oder das Sondervermögen.\r\n- Bestehende Klimaschutzausgaben mindestens konstant halten\r\nDie Ausgaben im Kernhaushalt für Klimaschutz dürfen nicht zurückgefahren werden, wenn\r\nSondermittel bereitstehen. Es braucht klare Haushaltsregeln gegen einen Verschiebebahnhof,\r\ndamit aus „zusätzlich“ nicht „anstelle von“ wird.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-05"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017237","regulatoryProjectTitle":"Umweltpolitische Forderugnen für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bc/a3/551371/Stellungnahme-Gutachten-SG2506200059.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zukunft gestalten mit Verantwortung:\r\nGemeinsames Eckpunktepapier\r\nDer nächste Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Krisen in Europa. Für die\r\nZukunftsfähigkeit, Unabhängigkeit und die globale Vorreiterstellung der EU ist es von entscheidender\r\nBedeutung, diese multiplen Krisen zusammenzudenken und konsequent anzugehen – und dies finanziell\r\nzu unterfüttern. Der EU-Haushalt muss daher gezielt und strategisch an die Notwendigkeiten der\r\nTransformation der europäischen Wirtschafts- und Lebensweise angepasst werden, insbesondere\r\nangesichts der wachsenden Herausforderungen, denen Europa geopolitisch, innenpolitisch und bei der\r\nUmsetzung hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft begegnet. Wir können es uns nicht mehr leisten,\r\nAktivitäten zu fördern, die der Erreichung bindender Ziele, wie sie im Europäischen Klimagesetz oder im\r\nGesetz zur Wiederherstellung der Natur festgelegt sind, im Wege stehen.\r\nDaher sind folgende Grundsätze für den neuen MFR für den Zeitraum 2028-2034 zentral:\r\nEin fairer und effektiver EU-Haushalt im Dienst\r\nvon Klima, Natur und Umwelt\r\nAusreichende und zweckgebundene Mittel für Klima- und Naturschutz: In Anbetracht der\r\nweitreichenden Vereinfachung und Umgestaltung des MFR ist eine deutliche Aufstockung\r\nzweckgebundener Mittel für Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, einen gerechten Übergang sowie\r\nNaturschutz und Naturwiederherstellung – inklusive der Einführung eines bedarfsgerechten,\r\ndezidierten Budgets für EU-Naturschutz und Wiederherstellung – grundlegend. Nur so können die\r\neuropäischen und internationalen Klima- und Naturschutzziele erreicht und die aktuellen multiplen\r\nKrisen bewältigt werden. Zusätzlich ist dafür eine Zweckbindung von mindestens 50 % aller Ausgaben\r\nan die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie (Klimaschutz, Klimaanpassung, nachhaltige\r\nWassernutzung, Kreislaufwirtschaft, Biodiversitätsschutz, Verringerung von Umweltverschmutzung)\r\ndringend erforderlich.\r\nZielgerichtetes Monitoring: Die kommende MFR-Reform hin zu einem drastisch vereinfachten und\r\nleistungsorientierten Haushalt wird eine deutliche Flexibilisierung für die Mitgliedstaaten mit sich\r\nbringen. Daher sind eine deutlich verbesserte Wirksamkeitsprüfung der Zweckbindung von Mitteln\r\nsowie ein starkes Durchsetzungsvermögen und eine klare Handhabe seitens der EU-Kommission\r\nunabdingbar. Sollte sich ein Missbrauch von EU-Mitteln abzeichnen oder sollten Ziele und\r\nZwischenziele nicht erreicht werden, muss die EU-Kommission Subventionen schnell und\r\nunbürokratisch zurückhalten können.\r\n2\r\nAusreichende Finanzierung: Die EU muss sicherstellen, dass genügend Finanzmittel für die\r\nTransformation, für neue und flexible Aufgaben angesichts der volatilen Weltlage sowie für die\r\nRückzahlung des EU-Zuschussanteils von NextGenerationEU zur Verfügung stehen. Dafür benötigt die\r\nEU neue Eigenmittel in relevantem Umfang. Daher braucht es ein neues Instrument, das durch\r\ngemeinsame Anleihen und ausreichende, neue Eigenmittel gespeist wird. In Frage kommen\r\nbeispielsweise eine überarbeitete Steuer bzw. Abgabe auf die Gewinne der fossilen\r\nBrennstoffindustrie (beispielsweise angelehnt an den Solidaritätsbeitrag von 2022, möglichst auch für\r\nfossile Energieimporte aus autokratisch regierten Staaten), Abgaben auf den Luftverkehrssektor\r\ngekoppelt an Klimawirkung und im ersten Schritt fokussiert auf Business- und Premiumklasse sowie\r\nPrivatjets, oder eine progressive Vermögenssteuer für Multimillionäre und Milliardäre in der EU. Um in\r\nden nationalen Haushalten aller EU-Mitgliedstaaten Spielraum für nachhaltige Investitionen zu\r\ngenerieren, ist eine Reform der Fiskalregeln notwendig, die ausreichende Investitionen in die sozial-\r\nökologische Transformation ermöglicht.\r\nStarkes „Do No Significant Harm“-Prinzip: Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die EU mit\r\nihren Mitteln keine Praktiken unterstützt, die ihre Ziele in den Bereichen Umwelt, Klima und Soziales\r\nunterlaufen. Dafür muss die Nutzung des „Do No Significant Harm“-Prinzips (DNSH) wesentlich\r\ngestärkt und vereinheitlicht werden: Das DNSH muss im nächsten MFR fondsübergreifend\r\nharmonisiert werden. Ambitionierte Ausschlusskriterien, inklusive branchenspezifischer\r\nAusschlusslisten von klima- und umweltschädlichen Subventionen, sollten als zentrales\r\nVerstärkungsinstrument einbezogen werden.\r\nGezieltere und gemeinwohlorientierte Agrarförderung: Um einen gerechten Übergang zu einem\r\nzukunftsfähigen Agrar- und Ernährungssystem umzusetzen, sind die Mittel der EU-Agrarförderung\r\nentsprechend der ökologischen und sozialen Herausforderungen deutlich gezielter und wirksamer\r\neinzusetzen. Dafür muss die vollständige Umwandlung der pauschalen Flächenprämien hin zur\r\neinkommenswirksamen Honorierung von Umwelt-, Klima-, Natur- und Tierschutzleistungen der\r\nLandwirtschaftsbetriebe erfolgen. Für eine wirklich anreizbasierte Agrarpolitik sind kontinuierlich\r\nansteigende Mindestbudgets für Öko-Regelungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen\r\nfestzulegen. Zudem ist die leistungsorientierte Mittelvergabe an die Erreichung klarer und messbarer\r\nUmweltziele und Indikatoren zu knüpfen. An zentralen Mindestanforderungen für den Erhalt\r\nöffentlicher Fördermittel ist festzuhalten, insbesondere zum Erhalt von Dauergrünland, den Schutz von\r\nMooren und Feuchtgebieten, die Einhaltung einer Mindestfruchtfolge, die Bereitstellung nicht-\r\nproduktiver Flächen sowie zur Absicherung sozialer Mindeststandards. Leistungen\r\ngesamtumgestellter Bio-Betriebe, die bereits heute freiwillig den höchsten gesetzlich definierten\r\nStandard nachhaltiger Landwirtschaft erfüllen und dabei systemische Klima- und Umweltleistungen\r\nerbringen, müssen berücksichtigt und honoriert werden.\r\nEin auf Dekarbonisierung ausgerichteter Wettbewerbsfonds: Der Wettbewerbsfonds sollte eine klare\r\nPriorisierung von Technologien vornehmen, die nachweislich eine schnelle Dekarbonisierung\r\nermöglichen und Europas Energieautonomie stärken – wie beispielsweise\r\nElektrifizierungstechnologien und erneuerbarer Wasserstoff für Schlüsselsektoren (z. B. Stahl). Eine\r\nGleichstellung mit unerprobten Technologien oder Technologien mit geringer Erfolgsbilanz für eine\r\nwirksame Dekarbonisierung wie Kernspaltung oder Kohlenstoffabscheidung und ‑speicherung (CCS)\r\nist auszuschließen. Darüber hinaus sollten Auszahlungen an strenge Klima-, Umwelt-,\r\nRessourcenreduktions-, Sozial- und Resilienzvorgaben gebunden sein.\r\n\r\nDie von der EU-Kommission angekündigten Vereinfachungen und Flexibilisierungen, die insbesondere mit\r\ngrößeren Spielräumen für die Mitgliedstaaten einhergehen, dürfen nicht dazu führen, dass Umwelt-, Natur-\r\nund Klimaschutz an Bedeutung verlieren oder von der Ambition der jeweiligen nationalen Regierung\r\nabhängt. Um die Zukunftsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz Europas zu stärken, muss der MFR\r\nstringent an den politischen Zielen der EU ausgerichtet sein."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019890","regulatoryProjectTitle":"Überarbeitung des Bundes-Klimaschutzgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d5/e9/621224/Stellungnahme-Gutachten-SG2507170012.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Dr. Miersch,\r\nmit großer Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass in den aktuellen Koalitionsverhandlungen zur Debatte\r\nsteht, Artikel 6 des Paris-Abkommens zu nutzen, um die deutschen und europäischen Klimaziele zu er-\r\nreichen. Ein solcher Schritt würde bedeuten, dass wir vom Prinzip abrücken, unsere Klimaziele durch\r\nnationale Anstrengungen zu erfüllen. Die Öffnung für Emissionsreduktionen aus dem Ausland würde die\r\nErnsthaftigkeit unseres Klimaschutzes untergraben und die notwendigen Weichenstellungen in Industrie\r\nund Gesellschaft verhindern.\r\nDeutschland und die EU werden bereits mit den aktuellen Klimazielen mehr als ihren für das 1,5-Grad-\r\nLimit zulässigen Anteil an den weltweiten Treibhausgasen ausstoßen. Die Messlatte für die EU-Klimapoli-\r\ntik hat der Europäische Klimabeirat auf 90 bis 95 Prozent weniger Treibhausgase bis 2040 gelegt - der\r\nVorschlag der Europäischen Kommission wird damit wohl am unteren Rand des Verantwortbaren lie-\r\ngen. Diese Ziele müssen durch die Minderung der eigenen Emissionen erreicht werden, ohne Fremdan-\r\nrechnung, da sind Wissenschaft und Paris-Abkommen glasklar. Dieser Ansatz wäre eine ungerechte Ab-\r\nwälzung der eigenen Verantwortung auf andere Staaten, und ein massiver Rückschritt beim Klima-\r\nschutz sowie der zukunftsfesten Modernisierung unseres Landes."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019891","regulatoryProjectTitle":"Klimafreundliche Ausgestaltung der Renewable Energy Directive III (RED III)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3f/2e/621226/Stellungnahme-Gutachten-SG2507210010.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Agrokraftstoff-Förderung im RED-Referentenentwurf streichen\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin Lemke,\r\nseit vielen Jahren setzen Sie sich ein gegen den Einsatz von Nahrungsmitteln im Tank. Wir schätzen\r\nIhr Engagement der letzten Jahre für den Stopp der Anrechenbarkeit von Agrokraftstoffen auf die\r\nTreibhausgasminderungsquote. Zugleich appellieren wir an Sie, auch im zeitnah erwarteten Refe-\r\nrentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare Energien-Richtlinie am Ausstieg\r\naus der Förderung von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen festzuhalten.\r\nEs ist aus unserer Sicht entscheidend, dass Sie – trotz Widerständen von Teilen der Bundesregie-\r\nrung – an Ihrer Position festhalten. Erst kürzlich zeigte eine neue Studie des ifeu-Institutes die gra-\r\nvierenden Auswirkungen des deutschen Agrokraftstoff-Konsums auf unsere Umwelt. Die erschre-\r\nckende Erkenntnis: Für in Deutschland getankten Agrokraftstoff werden riesige Mengen Dünge-\r\nmittel, Pestizide und fossile Rohstoffe eingesetzt. Das ICCT zeigt in einer Analyse, dass es gut mög-\r\nlich ist, die EU-Vorgaben auch ohne Agrokraftstoff-Anrechenbarkeit zu erfüllen. Aus unserer Sicht\r\nist es daher nicht zu rechtfertigen, Agrokraftstoffe weiter zu fördern. Wir setzen uns dafür ein, sie\r\nsofort von der Anrechenbarkeit auf die Treibhausgasminderungsquote auszuschließen.\r\nWir setzen auf Ihre Beharrlichkeit in den anstehenden Verhandlungen zur RED-Umsetzung.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019892","regulatoryProjectTitle":"Einführung eines Ressourcenschutzgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/08/79/621228/Stellungnahme-Gutachten-SG2507210011.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bewertung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie\r\nDie unterzeichnenden Organisationen begrüßen die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS).\r\nSie ist ein wichtiger Schritt hin zu einer ressourcenschonenden und sozialen Kreislaufwirtschaft in\r\nDeutschland. In der NKWS wird treffend beschrieben, dass Deutschlands derzeitiger\r\nRessourcenverbrauch gravierende globale Umwelt- und Klimaauswirkungen verursacht und die\r\nzwingende Notwendigkeit besteht, diesen deutlich zu reduzieren. Die daraus abgeleiteten Ziele sind\r\nwichtige Impulse für eine nachhaltige Transformation. Um diese Ziele zu erreichen ist es jedoch\r\nerforderlich, sie in konkretere und verbindlichere Maßnahmen zu übersetzen, welche die gesamte\r\nAbfallhierarchie adressieren.\r\nAufbauend auf den vorherigen Stellungnahmen des Netzwerks Ressourcenwende und der weiteren\r\nUnterzeichner*innen bewerten wir die finale NKWS zusammenfassend wie folgt:\r\nReduktionsziele:\r\nDer Primärrohstoffverbrauch soll laut NKWS bis 2045 auf 6 – 8 Tonnen pro Kopf und Jahr (RMC) gesenkt\r\nwerden. Dieses Leitbild ist grundsätzlich begrüßenswert, jedoch ist die fehlende Verbindlichkeit eines\r\nsolchen Ziels ein zentrales Manko in der NKWS. Um die gewünschte Lenkungswirkung zu entfalten und\r\nPlanungssicherheit für die Wirtschaft zu schaffen, muss das Ziel verbindlich festgelegt und dieses mit\r\nzeitlich ambitionierten Maßnahmen sowie konkreten Zwischenzielen bis 2030 unterlegt werden.\r\nZudem muss die Datenbasis für den anzustrebenden Indikator „Total Material Consumption“ (TMC)\r\nzeitnah aufgebaut werden. Im Gegensatz zum Indikator „Raw Material Consumption“ (RMC)\r\nberücksichtigt der Indikator TMC den Ressourcenaufwand entlang des gesamten Lebenszyklus. Dazu\r\ngehören auch ungenutzte Entnahmen, wie zum Beispiel der Abraum, der beim Erzabbau bewegt\r\nwerden muss.\r\nRechtlicher Rahmen:\r\nDie NKWS erhebt den Anspruch einer übergeordneten Strategie. Ohne eine rechtliche Verbindlichkeit\r\nzur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie für einen effektiven Ressourcenschutz ist eine\r\nausreichende gesamtgesellschaftliche Wirkung der Strategie jedoch fraglich. Die NKWS sieht eine\r\nPrüfung vor, wie zentrale Ziele und ihr Monitoring auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden\r\nkönnen. Dies sollte in Form eines Ressourcenschutzgesetzes erfolgen. Darin sollten verbindliche und\r\nmessbare sektorspezifische Ressourcenschutzziele inklusive Zeitrahmen, Reduktionspfad, Monitoring\r\nund Sanktionen bei Nichterreichung der Ziele festgelegt werden.\r\nUmsetzung:\r\nDie in der NKWS vorgesehene Einrichtung einer Plattform für Kreislaufwirtschaft, die Entwicklung einer\r\nRoadmap 2030 und der Aufbau eines Monitoring- und Evaluationssystems sind essenziell für die\r\nerfolgreiche und sozial gerechte Umsetzung der NKWS. Neben der Einbindung von Vertreter*innen\r\naus Wirtschaft und Wissenschaft, ist die Einbindung von Vertreter*innen aus Umwelt- und\r\nVerbraucherschutzorganisationen, Gewerkschaften und weiterer Zivilgesellschaft in diesen Prozess\r\nunabdinglich, um eine Umsetzung der Strategie mit dem für die Zielerreichung nötigen\r\nAmbitionsniveau sicherzustellen und aufbauend auf der Strategie weitere Umsetzungsmaßnahmen\r\ndefinieren zu können.\r\nFinanzierung:\r\nBisher steht die Umsetzung der NKWS unter einem Finanzierungsvorbehalt. Deshalb ist es – auch für\r\ndie Planungssicherheit der Wirtschaft – zentral, dass sich die neue Bundesregierung zur NKWS bekennt\r\nund die vorgesehenen Haushaltsmittel zur Verfügung stellt. Davon abgesehen sieht die NKWS einige\r\nökonomische Instrumente vor, die Anreize für kreislauforientiertes Produzieren und Konsumieren\r\nsowie für Investitionen in kreislauforientierte Technologien und Infrastrukturen schaffen können.\r\nDiese Instrumente sollten von weiteren fiskalischen Steuerungselementen begleitet werden, wie zum\r\nBeispiel die Besteuerung von Einwegverpackungen. Der Abbau von Subventionen und finanziellen\r\nVorteilen für ressourcenintensive Praktiken, wie zum Beispiel Preisvergünstigungen beim Verbrauch\r\nfossiler Energieträger, die Mehrwertsteuervergünstigung für tierische Produkte oder das\r\nDienstwagenprivileg, könnte die Finanzierung der dargestellten Maßnahmen massiv unterstützen und\r\nzudem eine Lenkungswirkung im Sinne des zirkulären Wirtschaftens entfalten. Weiterhin sollte der\r\nRohstofffonds vorrangig Maßnahmen zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft fördern, um Investitionen in\r\numweltfreundliche Zukunftstechnologien zu unterstützen. Neben Haushaltsmitteln müssen auch\r\nHerstellerabgaben im Rahmen einer umfassenden erweiterten Herstellerverantwortung eingeführt\r\nwerden, um eine langfristige Finanzierung der Transformation sicherzustellen.\r\nSchließung von Stoffkreisläufen:\r\nDie Erhöhung der Kreislaufmaterialeinsatzrate (CMUR) und die verstärkte Nutzung von\r\nSekundärrohstoffen gehört zu den zentralen Zielsetzungen der NKWS. Mit der Verdopplung der CMUR\r\nwird jedoch lediglich das EU-Ziel auf die nationale Ebene übertragen. Um den Ressourcenverbrauch\r\nwie im Leitbild der NKWS vorgesehen zu reduzieren, muss die Kreislaufmaterialeinsatzrate deutlich\r\nstärker steigen. Das gilt insbesondere für einige Industriemetalle, deren Recyclingeinsatz noch gegen\r\nnull geht. Die Verdopplung sollte als Mindestziel verstanden werden, das künftig mit Nachdruck\r\nverfolgt, erhöht und durch Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von schadstofffreien Rezyklaten\r\nflankiert werden muss, wie zum Beispiel verbindliche Rezyklateinsatzquoten. Zusätzlich müssen\r\nressourcenschonende und abfallsparende Ansätze wie Unverpackt- und Mehrwegsysteme, Sharing-\r\nModelle, eine längere Nutzung von Produkten oder Reparaturen durch Anpassungen der\r\nRahmenbedingungen und Förderungen effektiv in die Breite getragen werden.\r\nHandlungsfelder:\r\nDie NKWS sieht vor allem Maßnahmen zur Steigerung der Materialeffizienz, des Recyclings und zur\r\nUnterstützung zirkulärer Geschäftsmodelle sowie zur Förderung von Forschung und offenen\r\nInnovationen vor. Diese Maßnahmen sind wichtig, reichen aber nicht aus, um die Leitziele der NKWS\r\nzu erreichen. In allen Handlungsfeldern müssen Maßnahmen zur Vermeidung, Wiederverwendung,\r\nLanglebigkeit und Reparatur im Sinne der Abfallhierarchie klar priorisiert und entsprechend stärker als\r\nbislang vorgesehen gefördert werden. In diesem Sinne sollte die steuerliche Lenkungswirkung genutzt,\r\nrechtliche Barrieren abgebaut und adäquate regulatorische Rahmenbedingungen aufgebaut werden.\r\nStatt dem aktuellen Fokus auf technische Lösungen wie chemisches Recycling oder CCS/CCU, sollten\r\nAnsätze zur Reduzierung des Ressourcenbedarfs besondere Beachtung erhalten. Beispiele für solche\r\nAnsätze sind die Verringerung des Individualverkehrs oder der Ausbau poolfähiger Mehrwegsysteme.\r\nGlobale Gerechtigkeit und Kooperation:\r\nEs ist zu begrüßen, dass die finale NKWS globale soziale und ökologische Auswirkungen und\r\nWechselwirkungen des Ressourcenverbrauchs und der Transformation zur Kreislaufwirtschaft klar\r\nbenennt und Dialoge sowie finanzielle Unterstützung für Partnerländer der\r\nEntwicklungszusammenarbeit für die zirkuläre Transformation vorsieht. Die geplanten Maßnahmen,\r\nwie beispielsweise die Recyclingpartnerschaften, sind jedoch bisher stark auf deutsche und\r\neuropäische Interessen ausgerichtet. Notwendig ist, auch auf die Interessen und Potenziale der\r\nPartnerländer einzugehen. Zudem sollten systematische Begleitmaßnahmen ergriffen werden, um\r\nnegative Effekte der Transformation hierzulande in globalen Wertschöpfungsnetzwerken\r\nvorzubeugen.\r\nZur Erreichung der Ziele der NKWS sollte die nächste Bundesregierung:\r\n Sich klar zur NKWS bekennen und für die Umsetzung notwendige Haushaltsmittel zur\r\nVerfügung stellen.\r\n Die Umsetzung durch die Plattform für Kreislaufwirtschaft und die Roadmap 2030 sowie den\r\nAufbau eines Monitoring- und Evaluationssystems sicherstellen.\r\n Konkrete sowie ambitionierte Reduktionsziele formulieren und diese mit überprüfbaren\r\nMaßnahmen- und Zeitplänen konkretisieren.\r\n Die Datenbasis für den anzustrebenden Indikator „Total Material Consumption“ (TMC)\r\naufbauen.\r\n Den rechtlichen Rahmen in Form eines Ressourcenschutzgesetzes anpassen, um verbindliche\r\nZuständigkeiten für alle Ressorts zu schaffen.\r\n Subventionen für ressourcenintensive Praktiken abbauen und kreislauforientiertes\r\nWirtschaften gemäß der Priorisierung in der Abfallhierarchie fördern - auch durch\r\nentsprechende steuerliche Anpassungen.\r\n Der Rohstofffonds sollte im Ausland, ausgehend von den Bedürfnissen vor Ort, vorrangig zum\r\nAufbau fehlender Recyclinginfrastruktur und zur Aufbereitung von Abfallströmen genutzt\r\nwerden. Darüber hinaus bedarf es Projekte, die zur Reduktion von Ressourcenverbrauch und\r\nVermeidung von Abfall beitragen.\r\n Neben Haushaltsmitteln sollten Herstellerabgaben im Rahmen einer umfassenden\r\nerweiterten Herstellerverantwortung die Transformation zur Kreislaufwirtschaft stützen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019893","regulatoryProjectTitle":"Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/32/5e/621230/Stellungnahme-Gutachten-SG2509230011.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Bundesminister,\r\ndie aktuelle Haushalts- und Ausgabenpolitik stellt entscheidende Weichen für die zukunftsgerechte Modernisierung\r\ndieses Landes. Als Umweltverbände haben wir die Entscheidung für ein Sondervermögen\r\nInfrastruktur und Klimaneutralität als große Chance in diesem Sinne begrüßt.\r\nDie bisherigen Planungen für den Haushalt und die Nutzung des Sondervermögens weisen aber leider in\r\ndie entgegengesetzte Richtung: Es fließen insgesamt deutlich zu wenig neue Investitionen in klimaschutzrelevante\r\nMaßnahmen – wie sie für die Steigerung unserer Resilienz, einer größeren Unabhängigkeit von\r\nEnergieimporten und insbesondere für das Erreichen der Klimaziele im Verkehrs- und Gebäudesektor\r\ndringend nötig wären. Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde trotz der Zuflüsse aus dem Sondervermögen\r\nnicht so ausgestattet, dass der klimaneutrale Umbau unserer Volkswirtschaft möglich wird.\r\nWir drohen beim globalen Megatrend der Elektrifizierung weiter abgehängt zu werden.\r\nMit großer Sorge beobachten wir zudem, dass Maßnahmen zur Senkung von Energiepreisen finanziell\r\nstets im KTF abgebildet werden und somit den ohnehin geringen Spielraum für Klimaschutzausgaben weiter\r\nbeschneiden. Dies ist für die Senkung der Gasspeicherumlage im Haushalt 2025 der Fall – eine klimapolitisch\r\nkontraproduktive Maßnahme, die den fossilen Energieträger Gas anstatt den für die Transformation\r\nzentralen Strom vergünstigt. Dies läuft auch der Zweckbestimmung der KTF-Einnahmen aus dem\r\nEmissionshandel und Sondervermögen zuwider und schwächt den Hochlauf sauberer Anwendungen.\r\nDeutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ·\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin · 030 6781775-70 · info@dnr.de · www.dnr.de 2\r\nNun soll auch die Senkung der Übertragungsnetzentgelte und weiterer Umlagen ab 2026 – veranschlagt\r\nmit 6,5 Milliarden Euro – aus dem Klimafonds beglichen werden. Dabei wird die Entlastung bei den Netzentgelten\r\ndurch den Kostenwälzungsmechanismus nur zu einem geringen Teil bei den Verbraucher*innen\r\nankommen, ohne Kosten strukturell zu senken. Die geplanten Eckwerte zur Entwicklung des KTF (2026-\r\n29) zeigen zudem, dass Investitionen zu Gunsten von konsumtiven Ausgaben zurückgehen und ausgerechnet\r\nbeim Klimaschutz in Gebäuden im Durchschnitt rund 5 Milliarden Euro p.a. gespart werden sollen.\r\nDies wäre dreifach schädlich: für die Finanzierung von Klimaschutz insgesamt, für das Gelingen der Wärmewende\r\ninsbesondere und für das Ziel, resilienter gegenüber der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten\r\nzu werden. Wir fordern Sie daher dringend auf, die Mittel im Klima- und Transformationsfonds\r\nnicht zweckzuentfremden und klar auf klimawirksame Maßnahmen auszurichten.\r\nStrompreissubventionen müssen als nicht-investive und wirtschaftspolitische Maßnahmen aus dem Kernhaushalt\r\nbeglichen werden. Das anstehende Klimaschutzprogramm der Bundesregierung muss gerade im\r\nBereich Gebäude/Wärme mehr wirksame Maßnahmen und mehr finanzielle Mittel vorsehen: für Sanierungen,\r\nklimafreundlichen Heizungstausch und auch effiziente Wärmenetze. Hier Kürzungen vorzunehmen,\r\nwürde die Lücke zu den nationalen Klimazielen und europäischen Klimaschutzvorgaben noch weiter\r\nvergrößern und wäre sozialpolitisch sowie für die Akzeptanz von Klimaschutz ein fatales Signal.\r\nGerne stehen wir Ihnen für die Erörterung dieser Fragen und der auskömmlichen Finanzierung von Klimaschutz\r\nzur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-10"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}