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Germanwatch beobachtet in Deutschland, Europa und auf internationaler Ebene die für unsere Ziele relevanten Akteure aus Politik und Wirtschaft.\r\nAuf der Grundlage wissenschaftsbasierter Analysen und Austauschen mit einschlägig relevanten Organisationen, Einrichtungen und Personen weltweit, den gezielten Dialog mit Entscheidungsträger:innen in Politik und Wirtschaft, bringen wir die Perspektive und Logik unterschiedlicher Akteur:innen zusammen.\r\nMithilfe, unter anderem, von Positionspapieren, Stellungnahmen, Gutachten und Vorschlägen für gesetzliche Regelungen verfolgen wir unsere Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes - für ein sozial gerechtes, ökologisch verträgliches und ökonomisch tragfähiges Lebens- und Wirtschaftsmodell in der 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Gemeinschaftsaufgabe \"Kommunaler Klimaschutz und -anpassung\" in Art. 91a GG","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland","shortTitle":"GG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004662","title":"Ergänzung der bestehenden Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) um ein Contracting-Konzept","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ergänzung der bestehenden Förderung um ein Contracting-Konzept \"Wärmekostenfestpreis\" für vulnerable Gruppen, Übernahme von Risikobürgschaften","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in 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2018/1999","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Verbesserungen in Verordnung (EU) 2018/1999: Aktualisierung mit Blick auf Fit for 55-Paket, Verbesserung der Kohärenz mit anderen Governance-Prozessen (v.a. ökonomischer und sozialer Governance), Stärken der sozio--ökonomischen Dimension und der sozialen Gerechtigkeit, verbesserter Zugang zu rechtlicher Überprüfung der Klima- und Energiepläne, vertiefte Berichterstattung in den nicht-Energie-Emissionsbereichen","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011617","title":"Klimaschutz im Delegated Act (DA) \"Steel\" im Rahmen der EU-Ökodesignverordnung (ESPR) ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Germanwatch fordert Instrumente zur Etablierung von Leitmärkten für Qualitäts- und Baustahl auf europäischer 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Dazu gehört nicht erneuerbare Kraftstoffe oder Plug-in-Hybride stärker bei den Flottenemissionen zu berücksichtigen oder eine Life-Cycle-Assessment-Methode zu wählen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014876","title":"Germanwatch fordert im Verbund mit 78 anderen Akteuren die Kontrolle von Online-Plattformen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Germanwatch fordert die nächste Bundesregierung im Rahmen eines offenen Briefs auf, sich in der kommenden Legislaturperiode entschlossen dafür einzusetzen, dass Online-Plattformen das gesellschaftliche Gemeinwohl und den demokratischen Diskurs fördern, um damit Hassrede, Desinformationen und gesellschaftliche Spaltung in die Schranken zu weisen. 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Ausweitung des EU-ETS)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Klimaschutzpotenziale in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung und Landnutzung müssen weiter gehoben werden. Dafür sind sowohl marktwirtschaftliche, gesetzliche als auch rechtliche Ansätze zu prüfen und voranzubringen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015050","title":"Steuerliche Maßnahmen zur Begünstigung von nachhaltigen Ernährungsweisen wie die Reform der Mehrwertsteuer voranbringen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die nachhaltige Ausgestaltung von Landwirtschaft und Ernährung muss sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite vorangetrieben werden. Dafür müssen u.a. Preisanreize für nachhaltige Produktion und Ernährungsweisen geschaffen werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Umsatzsteuergesetz","shortTitle":"UStG 1980","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015448","title":"Verbesserte Kreislaufwirtschaft im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes BT-Drucksache 21/1506","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes","printingNumber":"21/1506","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/015/2101506.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-elektro-und-elektronikger%C3%A4tegesetzes/324968","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit","shortTitle":"BMUKN","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmuv.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Stärkung der Wiederverwendung, Reform der Erweiterten Herstellerverantwortung, Verhinderung von Batteriebränden, Erhöhung der Sammelquote.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten","shortTitle":"ElektroG 2015","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015873","title":"Nachhaltige Ausgestaltung des Kohlendioxidspeicherungs- und Transportgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern eine nachhaltige Ausgestaltung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes. Es sollte hinsichtlich der Anwendungsfelder ausschließlich auf nicht vermeidbare Emissionen beschränkt werden. Wir fordern außerdem eine realistische Betrachtung der Potenziale sowie Risiken von CCU.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid","shortTitle":"KSpG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kspg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016084","title":"Stärkere Einbeziehung der Klima- und Menschenrechtspolitik in den Koalitionsvertrag","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"konkrete Vorschläge für den Koalitionsvertrag insb. in unseren Arbeitsbereichen wie: Digitalpolitik, Landwirtschafts- und Ernährungspolitik, Verkehrspolitik, Unternehmensverantwortung, Gebäude, Energie","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017610","title":"Keine Reduzierungen bei Haushaltsmitteln für Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit.","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Sicherung und wo möglich Erhöhung der Finanzierung für Klimaschutz, Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz inkl. Nachhaltigkeit im Bereich Landwirtschaft und Ernährung im Bundeshaushalt 2025/2026","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017611","title":"Verbindliche Klimaschutzziele in der Beschaffung verankern","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge","printingNumber":"21/1934","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101934.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-vergabe-%C3%B6ffentlicher-auftr%C3%A4ge/324928","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz)","publicationDate":"2025-07-24","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/2025/20250724-entwurf-vergabebeschleunigungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=8","draftBillProjectUrl":"https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20250724-entwurf-eines-gesetzes-zur-beschleunigung-der-vergabe-oeffentlicher-auftraege.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Germanwatch fordert, in der Bundesrepublik die öffentliche Beschaffung und Auftragsvergabe dahingehend zu reformieren, dass ein substanzieller Teil klimafreundlicher Grundstoffe planungssicher von der öffentlichen Hand abgenommen wird und sich der Staat damit an der Marktschaffung für diese Produkte aktiv beteiligt und die Anbieter belohnt, die früh die Investitionsentscheidung in Richtung Transformation gefällt haben.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen","shortTitle":"GWB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwb"},{"title":"Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge","shortTitle":"SaubFahrzeugBeschG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/saubfahrzeugbeschg"},{"title":"Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge","shortTitle":"VgV 2016","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017612","title":"Sondervermögen Infrastruktur an Klimaneutralität ausrichten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz muss stärker auf den Klimaschutz ausgerichtet werden und Investitionen in fossile Infrastrukturen konsequent ausschließen. Die verfügbaren Mittel müssen gezielt in den Ausbau klimafreundlicher Technologien, erneuerbarer Energien und die Elektrifizierung aller Sektoren fließen. Finanzielle Anreize sind umzuschichten – weg von fossilen hin zu nachhaltigen Lösungen –, und klare gesetzliche Rahmenbedingungen sollen Planungssicherheit für klimaneutrale Investitionen schaffen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017613","title":"Ausrichtung des Clean Industrial Deal entlang Klimaneutralität und sozialer Gerechtigkeit","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Alle Ausgaben und Initiativen des Clean Industrial Deal müssen konseqeunt an dem Anspruch von Klimaneutralität ausgereichtet werden. Konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der Industriepolitik, unter anderem aus der Perspektive der Länder des Weimarer Dreiecks zu Finanzierung, Just Transition und internationaler Zusammenarbeit.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018268","title":"Kraftwerksicherheitsgesetz auf grünen Wasserstoff ausrichten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern im Rahmen der Kraftwerksstrategie eine Überdimensionierung des Kraftwerksparks und damit erhöhte Systemkosten zu vermeiden und einen verbindlichen Dekarbonisierungspfad für alle Kraftwerke festzulegen, der nachvollziehbare, aber ambitionierte Vorgaben für die Umstellung der Kraftwerke auf grünen Wasserstoff enthält.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018453","title":"Wirkungsorientierte Umsetzung der Richtlinie zu Nachhaltigkeitsberichterstattung  (CSRD) in Deutschland","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung","printingNumber":"21/1857","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101857.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2464-hinsichtlich-der/325513","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung","publicationDate":"2025-07-10","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_CSRD_UmsG_2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3","draftBillProjectUrl":"https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_CSRD-UmsG.html?nn=110518"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Ambitionierte Umsetzung der EU-Vorgaben mit Fokus auf Wirkungsorientierung. Konkrete Vorschläge für einen konsistenten Anwendungsbereich, ambitionierte Standards bei der Prüfsicherheit, die Zulassung geeigneter Prüfinstitutionen sowie Maßnahmen für einen transparenten Standardsetzungsprozess in Deutschland.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Handelsgesetzbuch","shortTitle":"HGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018955","title":"Anreize für Elektrifizierung stärken, bidirektionales Laden und Stromspeicher fördern in 3. Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"3. Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes","customDate":"2025-07-23","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]},"description":"Forderungen: Die Absenkung der Energiesteuer sollte von weiteren Anreizen für die Elektrifizierung begleitet werden; Planungssicherheit und Anreize für die Elektrifizierung für alle Energieverbraucher:innen; Vereinfachung und Klarstellung der Steuersystematik für bidirektionales Laden und Stromspeicher, förderliche Rahmensetzung für V2G","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Energiesteuergesetz","shortTitle":"EnergieStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg"},{"title":"Stromsteuergesetz","shortTitle":"StromStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg"},{"title":"Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes","shortTitle":"EnergieStV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/energiestv"},{"title":"Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes","shortTitle":"StromStV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv"},{"title":"Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz","shortTitle":"EnSTransV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enstransv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019179","title":"Sozial gerechte Einführung des ETS2 sowie des Klimasozialfonds","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Germanwatch fordert eine wirksame, effiziente und sozial gerechte Einführung des ETS 2 sowie sozial gerechte Maßnahmen im Klima-Sozialplan (Betrifft: Verordnung (EU) 2023/955 zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060). ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021743","title":"Leitmärkte durch Vergabebeschleunigungsgesetz schaffen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge","printingNumber":"21/1934","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101934.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-vergabe-%C3%B6ffentlicher-auftr%C3%A4ge/324928","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Germanwatch fordert, in der Bundesrepublik die öffentliche Beschaffung und Auftragsvergabe mit Blick auf Stahl dahingehend zu reformieren, dass ein substanzieller Teil des klimafreundlicher produzierten Stahls planungssicher von der öffentlichen Hand abgenommen wird und sich der Staat damit an der Marktschaffung für diese Produkte aktiv beteiligt und die Anbieter belohnt, die früh die Investitionsentscheidung in Richtung Transformation gefällt haben.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021744","title":"Einführung eines Mindestpreises in der Brennstoffemissionshandelsverordnung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung","publicationDate":"2025-06-30","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit","shortTitle":"BMUKN","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmuv.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-einer-zweiten-verordnung-zur-aenderung-der-brennstoffemissionshandelsver-ordnung","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-einer-zweiten-verordnung-zur-aenderung-der-brennstoffemissionshandelsver-ordnung"}]},"description":"Germanwatch empfiehlt die Einführung eines Mindestpreises ab dem Jahr 2027","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes","shortTitle":"BEHV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/behv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021745","title":"Schutz von Klima, Menschenrechten und Umwelt im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Zukunft gestalten mit Verantwortung: Ein fairer und effektiver EU-Haushalt im Dienst von Mensch, Klima, Natur und Umwelt","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022087","title":"Transformative Ausrichtung der Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge stärken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Klimaschutzverträge aufstocken um Finanzierungsdefizit für die Industrietransformation zu beheben; grünen Wasserstoff vor anderem Wasserstoff in der Förderung begünstigen; CCS-Förderung auf Bereiche beschränken, in denen nachgewiesenermaßen keine andere Möglichkeit zur CO2-Vermeidung besteht; Direktelektrifizierung vor Wasserstoff bevorzugen wo möglich; Emissionen aus dem Transport von vorgelagertem Wasserstoff berücksichtigen","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022598","title":"Effektive Stärkung von Reparatur im Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren","publicationDate":"2026-01-15","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_Foerderung_der_Reparatur_von_Waren.pdf?__blob=publicationFile&v=4","draftBillProjectUrl":"https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_Foerderung_Reparatur_von_Waren.html?nn=110518"}]},"description":"Schließen von regulatorischen Unklarheiten aus der Richtlinie, welche den Vollzug absehbar erschweren würden (z.B. in Bezug auf angemessene Ersatzteilpreise, das Verbot von reparaturfeindlichen Praktiken oder die Rolle des Online-Handel) und Etablieren konkreter reparaturfördernder Maßnahmen im Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche","shortTitle":"BGBEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022829","title":"Effektive Stärkung des gerechten Übergangs zur Klimaneutralität durch den vorgeschlagenen NRPP-Fonds (KOM(2025) 565) ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Germanwatch hat in dem Bericht „Unterstützung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität durch die Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP)“ aufgezeigt, wie die NRPP-Verordnung angepasst werden könnte, um positive Klima- und Sozialwirkungen zu verstärken und eine substanzielle Rolle der lokalen und regionalen Akteurinnen und Akteure bei der Verwaltung der Mittel zu sichern. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022885","title":"keine Verschiebung von ETS2 (Richtlinie 2003/87/EG)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das ETS2 retten durch: Phase-in-Modell statt Verschiebung für alle; Lösungsorientierter Dialog und mehr Kommunikation für ein faires ETS2; Stärkung von Nicht-Markt-Instrumenten","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen","shortTitle":"TEHG 2025","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2025"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023477","title":"Stop der Steuersenkung im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes","publicationDate":"2026-03-18","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/21_Legislaturperiode/2026-03-18-2-Luftverkehrsteuer-G/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=3","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/21_Legislaturperiode/2026-03-18-2-Luftverkehrsteuer-G/0-Gesetz.html"}]},"description":"Nach KoaAusschuss 13.11.2025 wird die letzte Erhöhungsstufe der Luftverkehrsteuer aus dem Frühjahr 2024 wieder zurückgenommen; die LVSt damit wieder gesenkt. Die Senkung soll an sich - unrealistisch - durch gesteigerte Passagierzahlen aufkommensneutral wirken; etwaige nötige Gegenfinanzierung soll an sich aus dem BMV Haushalt erfolgen, was aber im Endeffekt nicht gewährleistet ist. Germanwatch fordert daher, zusammen mit BVF und VCD, die Senkung der LVSt zu stoppen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Luftverkehrsteuergesetz","shortTitle":"LuftVStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/luftvstg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023478","title":"Ambitioniertere Quoten und Marktabdeckung zur Stärkung grüner Leitmärkte im Entwurf des Industriebeschleunigungsgesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der IAA verknüpft Dekarbonisierung mit industrieller Wettbewerbsfähigkeit. Er sieht Instrumente wie grüne Leitmärkte (Quoten für öffentliche Beschaffung), Investitionskonditionalitäten und beschleunigte Genehmigungsverfahren vor.\r\nGermanwatch fordert die Bundesregierung auf sich für vier Verbesserungen einsetzen: (1) verbindliche, dynamisch steigende Quoten für emissionsarme Grundstoffe, (2) Wiederaufnahme eines Stahllabels, (3) Ausweitung auf öffentliche Förderprogramme und (4) strategische Klimapartnerschaften mit verlässlichen Drittstaaten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen","shortTitle":"GWB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":29,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0004661","regulatoryProjectTitle":"Änderung des Grundgesetzes hinsichtlich Art. 91a GG","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/86/32/500430/Stellungnahme-Gutachten-SG2503260029.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zukunfts-Industrie braucht Zukunfts-Märkte\r\nLeitmärkte durch öffentliche Vergabe anstoßen\r\nDie Ergebnisse der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD sowie die Einigung über die\r\nFinanzierung künftiger Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung legen in vielerlei Hinsicht eine gute\r\nGrundlage für eine wirtschaftlich starke und resiliente Zukunft, die den Klimaschutz mitdenkt. Besonders\r\nhervorzuheben ist das klare Bekenntnis zu Leitmärkten für emissionsarme Grundstoffe. Worauf es jetzt\r\nankommt ist eine rasche Umsetzung sowie langfristige Planbarkeit.\r\nDurch die von der Bundesregierung angestrebten umfangreichen Investitionen in die Ertüchtigung und den\r\nAusbau von Infrastrukturen sowie die für die Klimaneutralität notwendigen Investitionen in Energie- und\r\nVerkehrssysteme wird eine hohe Nachfrage an Baustoffen entstehen. Die Bundesregierung sollte die sich daraus\r\nergebende Chance für einen Nachfrage-Booster nach klimafreundlichem Stahl und Zement aus heimischer\r\nProduktion nutzen. Die Verknüpfung von Leitmärkten für klimafreundliche Produkte mit Local Content-\r\nKriterien in der Beschaffung könnte zudem eine Regionalisierung der Wertschöpfungsketten anreizen.\r\nDazu sollte die kommende Bundesregierung das Ende 2024 verabschiedete Vergabetransformationspaket zu\r\neinem effektiven Instrument für die Beschaffung klimafreundlicher Produkte aus heimischer Produktion\r\nweiterentwickeln und umsetzen und dabei Umwelt- und Sozialstandards gleichermaßen berücksichtigen.\r\nDafür braucht es eine erweiterte Allgemeine Verwaltungsvorschrift Klima (AVV Klima), die Bezug nimmt\r\nauf etablierte Labels und Standards aus der Industrie und so zuverlässig, transparent und bürokratiearm den\r\nBeschaffungs- und Vergabestellen eine zukunftsfähige Beschaffung ermöglicht. Der von der\r\nWirtschaftsvereinigung Stahl entwickelte „Low Emission Steel Standard“ (LESS) wie auch die „Cement\r\nCarbon Class“ (CCC) des Vereins Deutscher Zementwerke (VDZ) bieten sich als belastbare Grundlage an.\r\nDiese Forderungen werden unterstützt von folgenden Verbänden und Organisationen:\r\n- Bellona Deutschland\r\n- Germanwatch e.V.\r\n- Transport & Environment Deutschland\r\n- Verein Deutscher Zementwerke (VDZ)\r\n- Wirtschaftsvereinigung Stahl\r\nDie neue Bundesregierung sollte:\r\n1. schnellstmöglich eine Anpassung des Vergaberechts auf den Weg bringen, die zur Schaffung von\r\nLeitmärkten für klimafreundliche Bau- und Grundstoffe wie Stahl und Zement durch öffentliche\r\nAusschreibungen und Auktionsdesigns beiträgt und Bürokratieabbau und Digitalisierung voranbringt;\r\n2. eine ausreichend finanziell unterlegte Infrastrukturoffensive für die Klimaneutralität auf den Weg\r\nbringen, verbunden mit der entsprechenden finanziellen und personellen Ausstattung der\r\nBeschaffungsämter und Vergabestellen der Kommunen, Länder und des Bundes, um die Potentiale\r\nreformierter Vergabekriterien voll auszuschöpfen (z.B. durch die Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz);\r\n3. sich auf europäischer Ebene mit starker Stimme für die Einführung einheitlicher und transparenter\r\nStandards für klimafreundliche Grundstoffe einsetzen (z.B. in der Ökodesignverordnung oder der\r\nRevision der Public Procurement Directive), um ein Level-Playing-Field für europäische\r\nklimafreundliche Produkte herzustellen. Auf internationaler Ebene sollten diese Standards etwa im\r\nKontext von Klimaclubs auch über die EU hinaus etabliert werden;\r\n4. Leuchtturmprojekte schaffen, indem Unternehmen in öffentlicher Hand, wie die infraGO der Deutschen\r\nBahn AG oder die Bundesnetzagentur, beauftragt und befähigt werden, sich durch den Einkauf\r\nklimafreundlicher Produkte an der Schaffung von Leitmärkten für Bau- und Grundstoffe zu beteiligen.\r\nDer Neubau der U5 in Hamburg zeigt schon jetzt, was bei der öffentlichen Beschaffung möglich ist.\r\nKontakt:\r\nDr. Simon Wolf,\r\nGermanwatch\r\nwolf@germanwatch.org"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004663","regulatoryProjectTitle":"Änderung der VO (EU) Nr. 537/2014 und der RL 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/27/3d/307101/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200031.pdf","pdfPageCount":26,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nMichael Günther * (bis 31.12.2022)\r\nHans-Gerd Heidel * (bis 30.06.2020)\r\nDr. Ulrich Wollenteit * 1\r\nMartin Hack LL.M. (Stockholm) * 1\r\nClara Goldmann LL.M. (Sydney) *\r\nDr. Michéle John *\r\nDr. Dirk Legler LL.M. (Cape Town) *\r\nDr. Roda Verheyen LL.M. (London) *\r\nAndré Horenburg *\r\nJohn Peters\r\nVictor Görlich\r\nDr. Johannes Franke\r\n1 Fachanwalt für Verwaltungsrecht\r\n* Partner der Partnerschaft\r\nAG Hamburg PR 582\r\nMittelweg 150\r\n20148 Hamburg\r\nTel.: 040-278494-0\r\nFax: 040-278494-99\r\nwww.rae-guenther.de\r\nBuslinie 19, Haltestelle Böttgerstraße ⚫ Fern- und S-Bahnhof Dammtor ⚫ Parkhaus Brodersweg\r\nHamburger Sparkasse Commerzbank AG GLS Bank\r\nIBAN DE84 2005 0550 1022 2503 83 IBAN DE22 2008 0000 0400 0262 00 IBAN DE61 4306 0967 2033 2109 00\r\nBIC HASPDEHHXXX BIC DRESDEFF200 BIC GENODEM1GLS\r\nRechtsanwälte Günther\r\nPartnerschaft\r\nRechtsanwälte Günther • Mittelweg 150 • 20148 Hamburg\r\nG u t a c h t e n\r\nzur (fehlenden) Legitimation des DRSC im Bereich der Nachhaltigkeitsbe-richterstattung und den rechtlichen Anforderungen an eine notwendige An-passung der Rechtsgrundlage in § 342q HGB\r\nErstellt im Auftrag von Germanwatch e.V. und NABU e.V.\r\nvon Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen\r\nund Rechtsanwalt Dr. Johannes Franke,\r\n(Rechtsanwälte Günther, Partnerschaft, Mittelweg 150, 20148 Hamburg)\r\nsowie Rechtsanwalt Simon Simanovski\r\n(simanovski - Kanzlei für faires Wirtschaften, Dunckerstraße 21, 10437 Berlin)\r\n15.04.2024\r\n00170/24 /R /jf/jf\r\nMitarbeiterin: Jule Drzewiecki\r\nDurchwahl: 040-278494-11\r\nEmail: drzewiecki@rae-guenther.de\r\n- 2 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nA. Sachverhalt und Gutachtenauftrag\r\nAuf der Grundlage von § 342q HGB ist – mit kurzer Unterbrechung in 2010/2011 – seit 1998 das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) aufgrund eines Standardisierungsvertrags mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) als privatrechtlich organisierter nationaler Standardsetzer auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung anerkannt.1 Aufgrund des Standardisierungs-vertrags in Verbindung mit § 342q HGB ist der DRSC unter anderem befugt, Emp-fehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung zu entwickeln, deren Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buch-führung im Falle einer Bekanntmachung durch das BMJ vermutet wird (§ 342q Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 HGB). Weiterhin berät der DRSC das BMJ bei Gesetzge-bungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften, vertritt die Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien und erarbeitet Interpre-tationen internationaler Rechnungslegungsstandards (§ 342q Abs. 1 Nr. 2-4 HGB).\r\nIn jüngerer Zeit wird die Rolle des DRSC im Kontext der Nachhaltigkeitsbericht-erstattung und insbesondere im europäischen Standardisierungsgremium EFRAG zunehmend kritisiert, zuletzt in einem offenen Brief zahlreicher zivilgesellschaft-licher Institutionen an Justizminister Dr. Marco Buschmann.2 Die Kritik entzündet sich im Wesentlichen daran, dass der DRSC aufgrund seiner Struktur – eine Mehr-heit der Mitglieder sind „kapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und Ver-bände“ – primär die Interessen von Großkonzernen vertrete und im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung kaum Expertise vorweisen könne.\r\nDieser Kritik geht das vorliegende Gutachten aus rechtlicher Perspektive und an-lässlich der gegenwärtigen Umsetzung der Richtlinie 2022/2464/EU über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Re-porting Directive = „CSRD“) anhand der folgenden Fragestellungen nach:\r\n•\r\nBietet das geltende Recht in Form von § 342q HGB und darauf gestütztem Standardisierungsvertrag derzeit eine hinreichende Grundlage für eine Be-tätigung des DRSC als nationaler Standardsetzer im Bereich der Nachhal-tigkeitsberichterstattung?\r\n•\r\nWelche Anforderungen ergeben sich aus dem Verfassungsrecht und aus dem Unionsrecht, namentlich der CSRD, an eine solche Betätigung?\r\nB. Gutachten\r\nDas Gutachten stellt zunächst die Regelung des § 342q HGB und die darin enthal-tenen Befugnisse näher vor, geht sodann auf den Standardisierungsvertrag und die Satzung sowie die Struktur des DRSC ein und gibt einen Kurzüberblick über die rechtlichen Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (I.). In einem zweiten\r\n1 https://www.drsc.de/profil/\r\n2 Abrufbar unter https://www.bnw-bundesverband.de/sites/default/files/inline-files/27F43506-9797-4A69-9AA8-EF8989B2134F.pdf.\r\n- 3 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nSchritt wird gezeigt, dass die gegenwärtige Rechtsgrundlage in § 342q HGB und der darauf basierende Standardisierungsvertrag die Nachhaltigkeitsberichterstat-tung derzeit nicht erfassen (II.). Schließlich wird untersucht, welche Anforderun-gen sich aus dem Unionsrecht – insbesondere der CSRD – ergeben, wenn ein Stan-dardsetzer mit den Befugnissen § 342q HGB auf dem Gebiet der Nachhaltigkeits-berichterstattung eingesetzt werden soll, insbesondere mit Blick auf die notwen-dige Expertise und innere Organisation (III.).\r\nI. Rechtliche und tatsächliche Ausgangslage\r\nIn einem ersten Schritt ist die derzeitige Ausgangslage darzustellen, also die Rechtsgrundlage für die Anerkennung eines nationalen Standardsetzers in § 342q HGB, der auf dieser Grundlage geschlossene Standardisierungsvertrag sowie die Satzung und tatsächliche Betätigung des DRSC auf dem Gebiet der Nachhaltig-keitsberichterstattung.\r\n1. § 342q HGB\r\nDie Möglichkeit, eine privatrechtliche Organisation bei der Entwicklung und An-wendung von Rechnungslegungsstandards zu beteiligen, wurde mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahr 1998 eingeführt. Hintergrund war der Wunsch eine effektive Beteiligung Deutschlands an internationalen Rechnungslegungsgremien, speziell dem heutigen International Accounting Standards Board (IASB), zu ermöglichen und somit auf die internati-onale Standardisierungsarbeit effektiv Einfluss nehmen zu können.3 Der Vertrag zwischen dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und dem Deutschen Institut für Normung (DIN) e.V. sollte dem Gesetzgeber dabei als Vorbild dienen.4\r\nDie Normarchitektur des § 342q HGB lässt in drei Teilen darstellen. Zunächst be-stimmt § 342q Abs. 1 Satz 1 HGB, welche Aufgaben einer privatrechtlich organi-sierten Einrichtung vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) übertragen werden können, namentlich:\r\n•\r\nEntwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Nr. 1),\r\n•\r\nBeratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften (Nr. 2),\r\n•\r\nVertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardi-sierungsgremien (Nr. 3) und\r\n•\r\nErarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungs-standards im Sinn des § 315e Absatz 1 HGB (Nr. 4).\r\n3 Kleindiek, in: BeckOGK HGB, Stand: 1.11.2023, § 342q Rn. 2.\r\n4 BT-Drs. 13/10038, S. 27.\r\n- 4 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nSodann stellt § 342q Abs. 1 Satz 2 HGB bestimmte Voraussetzungen dahingehend auf, wie die anzuerkennende Einrichtung organisiert sein muss, um vom BMJ an-erkannt werden zu können. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Anerken-nung erfüllt sein:\r\n•\r\nGewährleistung kraft Satzung, dass die Empfehlungen (im Sinne des Abs. 1 Nr. 1) und Interpretationen (im Sinne des Abs. 1 Nr. 4) ausschließlich von „Rechnungslegern“ entwickelt werden, die hierbei unabhängig agieren;\r\n•\r\nEntwicklung und Beschluss dieser Empfehlungen und Interpretationen in einem Verfahren, welches die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbe-zieht;\r\n•\r\nAusübung von Mitgliedschaftsrechten innerhalb der Einrichtung darf aus-schließlich von Rechnungslegern selbst ausgeübt werden – nicht von Un-ternehmen oder anderen Organisationen, denen sie angehören.\r\nIn einem dritten Schritt ordnet § 342q Abs. 2 HGB an, dass die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-rung vermutet wird, soweit vom BMJ bekanntgemachte Empfehlungen einer nach Abs. 1 Satz 1 anerkannten Einrichtung beachtet worden sind. Diese Vorgabe knüpft an die Befugnis aus § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB an, Empfehlungen über die Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung zu entwi-ckeln.\r\n2. Standardisierungsverträge\r\nDie Anerkennung der privatrechtlich organisierten Einrichtung erfolgt laut § 342q Abs. 1 Satz 1 HGB durch Vertrag. Einen solchen „Standardisierungsvertrag“ hat das BMJ im September 1998 mit dem im selben Jahr gegründeten DRSC e.V. ab-geschossen und diesen damit als zuständige Standardisierungsorganisation für Deutschland anerkannt. Im Zuge von Kontroversen um die Integrität und Finan-zierung des Vereins5 wurde dieser Vertrag im Jahr 2010 seitens des DRSC gekün-digt und nach einer Umstrukturierung des DRSC im Dezember 2011 neu aufgelegt. Die Kritik an der einseitig an Interessen großer Unternehmen und Wirtschaftsprü-fungsgesellschaften orientierten Arbeitsweise des DRSC wurde dabei aufgegriffen und insbesondere festgehalten, dass bei der Aufgabenerfüllung das öffentliche In-teresse als auch das Interesse der gesamten Wirtschaft zu berücksichtigen ist.\r\nIm Übrigen sieht der Standardisierungsvertrag vom 02. Dezember 20116 vor, dass ein vom restlichen Verein unabhängiges und funktionsfähiges Rechnungslegungs-gremium geschaffen wird, dem sämtliche Aufgaben nach § 342q Abs. 1 HGB\r\n5 Zwirner, Zur Notwendigkeit eines unabhängigen Rechnungslegungsgremiums in Deutschland, StuB 2010, 627.\r\n6 Standardisierungsvertrag zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem DRSC e.V., 2. Dezember 2011, abrufbar unter https://www.drsc.de/app/uploads/2017/03/111202_SV_BMJ-DRSC.pdf, (zuletzt abgerufen am 15.04.2024).\r\n- 5 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nübertragen werden. Über den Wortlaut der Norm hinausgehend, ordnet der Stan-dardisierungsvertrag also an, dass nicht nur die Aufgaben nach § 341 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 4 HGB vom Rechnungslegungsgremium wahrgenommen werden, son-dern auch die nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3. Zudem werden verschiedene Informations- und Beratungspflichten festgeschrieben sowie Bestimmungen zum Modus der Zusammenarbeit gemacht. So heißt es etwa in § 3 Abs. 1, Abs. 2 des Vertrages, das BMJ könne den DRSC zur Durchführung einer konkreten Standar-disierungsarbeit auffordern, hierfür eine Frist setzen und werde selbst in dieser Zeit grundsätzlich keine entsprechenden Regelungen aufstellen. Indes dürfte selbstver-ständlich sein, dass sich das BMJ seiner Rechtssetzungsbefugnis, soweit sie denn besteht, nicht entledigen kann und die Aufgabenübertragung an den DRSC daher nicht als Kompetenzverlust auf Seiten des BMJ zu verstehen ist.\r\n§ 4 Abs. 3 des Vertrages stellt klar, dass die vom DRSC erarbeiteten Standards nicht im Widerspruch zu Rechtsvorschriften stehen dürfen. Eine „sinnvolle Wei-terentwicklung“ der GoB soll hiervon jedoch nicht ausgeschlossen sein. Diese For-mulierung ist in der Literatur zu Recht auf Kritik gestoßen7, da die GoB, zumindest soweit sie kodifiziert sind, Normcharakter haben und eine „Weiterentwicklung“ über den hermeneutisch zu ermittelnden Normgehalt hinaus weder der Exekutive noch einem von ihr beauftragten Organ zusteht.\r\nSchließlich sieht der Vertrag in § 4 Abs. 4 vor, dass bei der Zusammensetzung des Rechnungslegungsgremiums die Interessen der Bilanzaufsteller, -prüfer und -nut-zer zu wahren sind. Mitglieder im Rechnungslegungsgremium können nur Rech-nungsleger sein, wobei der Vertrag nicht genauer definiert ist, wer unter diesen Begriff fällt (gleichwohl eine solche vertragliche Konkretisierung im Gesetzge-bungsprozess vorhergesehen war).8\r\nIm Hinblick auf § 342q Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB (Beratung des BMJ und Beteili-gung in Standardisierungsgremien) statuiert § 6 des Vertrages die Pflicht des DRSC, das BMJ auf dessen Antrag zu beraten und in internationalen Organisatio-nen zu vertreten.\r\n3. Satzung und Tätigkeit des DRSC e.V.\r\nDer DRSC hat sich als eingetragener Verein konstituiert und eine Satzung gegeben, die den Anforderungen des § 342q Abs. 1 Sätze 2 und 3 HGB gerecht werden soll. Laut § 4 der Satzung kann Mitglied des Vereins jede juristische Person oder Per-sonenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung un-terliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. § 342q Abs. 1 Satz 3 HGB ord-net an, dass solchen Mitgliedern, die selbst nicht Rechnungsleger sind, keinerlei Mitgliedschaftsrechte zustehen dürfen. Eine solche Einschränkung der Mitglied-schaftsrechte sieht die Satzung allerdings nicht vor. Stattdessen steht es allen\r\n7 vgl. Kleindiek, in: BeckOGK HGB, Stand: 1.11.2023, § 342q Rn. 11.1.\r\n8 BT-Drs. 13/10038, S. 27.\r\n- 6 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nMitgliedern zu, einen Verwaltungsrat zu wählen, der eine besonders hervorgeho-bene Position im DRSC e.V. einnimmt. Dieser wählt nach § 11 der Satzung die Mitglieder der Rechnungslegungsgremien (in der Sprache des DRSC “Fachaus-schüsse”) und bestellt das Präsidium des Vereins, welches wiederum den Vorsitz in den Rechnungslegungsgremien innehat.\r\nMit der Wahl der Mitglieder der Rechnungslegungsgremien hat der Verwaltungs-rat faktisch weitreichende Einflussmöglichkeiten auf die Aufgabenerfüllung nach § 342q HGB. Aus diesem Grund unternimmt § 10 Abs. 2 der Satzung den Versuch, eine interessenpluralistische Zusammensetzung des Organs sicherzustellen. Mit der Bestimmung, wonach 3 aus 20 Mitgliedern solche Rechnungsleger sein sollen, die zu nichtkapitalmarktorientierten Unternehmen oder entsprechenden Verbänden gehören, scheitert die Norm jedoch an ihrem eigenen Anspruch. Die Wahl der Mit-glieder der Rechnungslegungsgremien erfolgt ausweislich § 11 Abs. 2 der Satzung mit einer dreiviertel Mehrheit der Stimmen, welche bei 20 Mitgliedern mit 15 Stim-men erreicht ist, sodass den Vertretern der nichtkapitalmarktorientierten, also ins-besondere kleinen und mittleren Unternehmen mit 3 Stimmen keine Sperrminorität eingeräumt ist. Entgegen dem Gebot des Standardisierungsvertrages, die Interessen der gesamten Wirtschaft zu berücksichtigen, wird damit bereits auf Ebene des Ver-waltungsrates eine Struktur einseitiger Interessenvertretung geschaffen.\r\nBesonders hervorzuheben ist im Kontext des Gutachtenauftrags § 22 der Satzung, mit dem ein eigenes Rechnungslegungsgremium zur Nachhaltigkeitsberichterstat-tung eingerichtet worden ist. Diesem obliegt:\r\n•\r\ndie Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstan-dards im Sinne von § 342 HGB im Bereich der nichtfinanziellen Berichter-stattung;\r\n•\r\ndie Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von internationalen Standardisierungsinitiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung;\r\n•\r\ndie Zusammenarbeit mit und die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Ent-würfen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), den Europäischen Finanzaufsichten und der Europäischen Kommission im Be-reich der Nachhaltigkeitsberichterstattung;\r\n•\r\ndie Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben und zur Umsetzung von EU-Richtlinien.\r\nIm Sinne dieser Satzungsbestimmung ist das DRSC bereits vielfältig im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung tätig geworden. Unter anderem ist es im Sustainability Reporting Board und in der Sustainability Reporting Technical Ex-pert Group des Europäischen Standardsetzers EFRAG vertreten. Auch in den Rechnungslegungsstandards im Sinne des § 342q Abs. 1 Nr. 1 HGB finden sich\r\n- 7 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nKonkretisierungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung9. Ebenso hat das DRSC das BMJ bereits im Sinne des § 342q Abs. 1 Nr. 2 beraten.10\r\nZum Zeitpunkt der Niederschrift gehören die Mitglieder des Rechnungslegungs-gremiums zur Nachhaltigkeitsberichterstattung folgenden Organisationen an:\r\nOrganisation\r\nSegment\r\nPricewaterhouseCoopers GmbH Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft\r\nWirtschaftsprüfung & Verbände (F)\r\nGvW Graf von Westphalen Rechtsan-wälte Steuerberater Partnerschaft mbB\r\nKein Mitglied des Vereins,\r\nRechtsanwaltskanzlei\r\nBerenberg Wealth & Asset Management\r\nKein Mitglied des Vereins,\r\nBanken & Verbände (C)\r\nNRW.BANK\r\nKein Mitglied des Vereins,\r\nBanken & Verbände (C)\r\nMünchener Rückversicherungsgesell-schaft AG\r\nVersicherungen & Verbände (D)\r\nBASF SE\r\nKapitalmarktorientierte Industrieunter-nehmen und Verbände (A)\r\nEnBW Energie Baden-Württemberg AG\r\nKapitalmarktorientierte Industrieunter-nehmen und Verbände (A)\r\nWiesbaden Business School der Hoch-schule RheinMain\r\nKein Mitglied des Vereins,\r\nWissenschaft\r\nUniversität Hamburg\r\nKein Mitglied des Vereins,\r\nWissenschaft\r\nHochwald Foods GmbH\r\nKein Mitglied des Vereins,\r\nNichtkapitalmarktorientierte Industrie-unternehmen und Verbände (B)\r\nDamit sind im Rechnungslegungsgremium keine Rechnungsleger vertreten, die zur Branche nachhaltiger Unternehmen gezählt werden könnten, wie sie etwa unter dem Schirm des Bundesverbandes Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) versam-melt sind. Darüber hinaus ist nur ein Rechnungsleger mit Bezug zu einem\r\n9 DRSC e.V., Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 20 – Konzernlagebericht, Version vom 16.06.2023, Rn. 20.232 ff.\r\n10 Vgl. etwa: DRSC e.V., CSR-Studie - Abschlussbericht zur vom BMJV beauftragten Horizontalstudie so-wie zu Handlungsempfehlungen für die Überarbeitung der CSR-Richtlinie, Januar 2021.\r\n- 8 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nnichtkapitalmarktorientierten, mittelständischen Unternehmen vertreten. Diese Zu-sammensetzung stößt auf Bedenken, wenn sie am Kriterium der Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Interessen gemessen wird, wie es sich aus dem Standardi-sierungsvertrag ergibt. Auch vor dem Hintergrund des Unabhängigkeitserforder-nisses aus § 342q Abs. 1 Satz 2 HGB erscheint die Zusammensetzung problema-tisch. Das Unabhängigkeitserfordernis soll sicherstellen, dass sich die mit der Rechnungslegung befassten Personen allein von ihrem Sachverstand leiten las-sen.11 Hieraus folgt einerseits die Notwendigkeit einer umfassenden Weisungsfrei-heit, sowohl innerhalb der anerkannten Organisation als auch gegenüber Dritten, insbesondere dem BMJ.12 Das Unabhängigkeitserfordernis darf jedoch nicht nur formalistisch im Sinne einer solchen statutarischen Weisungsfreiheit verstanden werden, sondern ist im Sinne des Normzwecks so auszulegen, dass es in der tat-sächlichen Rechnungslegungsarbeit Geltung erlangt. Wie in der Literatur ange-merkt wurde, ist aber eine vollständige Unabhängigkeit der Rechnungsleger auf-grund ihrer beruflichen Einbindung faktisch nicht zu erreichen.13 Als Gegenge-wicht zu dieser natürlichen Interessengeneigtheit der individuellen Rechnungsle-ger ist eine ausbalancierte Besetzung des Gremiums besonders wichtig.14\r\nDass diese Anforderungen mit Blick auf die obige Abbildung zurzeit nicht erfüllt sind, erscheint besonders problematisch, weil sie sich nicht nur aus einfachem Recht ergeben, sondern auch Ausdruck des in Art. 101 AEUV enthalten Verbots wettbewerbswidriger Vereinbarungen sind. Hiernach sind Unternehmensvereini-gungen unter anderem solche Tätigkeiten untersagt, welche eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bewirken.15 Dementsprechend können auch Standardisierungsvereinbarungen zwischen Unternehmen (z.B. orga-nisiert über einen Verein) wettbewerblich problematisch sein. Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht insofern die Gefahr einer Wettbewerbs-verzerrung auf dem Kapitalmarkt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bezweckt unter anderem, Geld in nachhaltige Investitionen zu lenken. Dies wird etwa in Er-wägungsgründen 2, 4 der CSRD und ihrer institutionellen Einbindung in das Sustainable Finance Framework der EU deutlich16. Eine einseitige Einflussnahme bestimmter Unternehmen auf die Berichtsstandards kann den Wettbewerb um In-vestitionsmittel daher beeinträchtigen. Aufgrund dieser Gefahrenlage hat die Euro-päische Kommission in Konkretisierung des Art. 101 AEUV folgende Anforde-rungen an die innere Organisation von standardsetzenden Unternehmensvereini-gungen gestellt17:\r\n11 BeckOGK HGB/Kleindiek, Stand: 1.11.2023, § 342q Rn. 18.\r\n12 BeckOGK HGB/Kleindiek, a.a.O.\r\n13 BeckOGK HGB/Kleindiek, a.a.O., Rn.19 m.w.N.\r\n14 BeckOGK HGB/Kleindiek, a.a.O., Rn. 28.\r\n15 Selbiges gilt im nationalen Recht gem. § 1 GWB. Wegen der zwischenstaatlichen Relevanz findet vorlie-gend aber Art. 101 AEUV Anwendung.\r\n16 Europäische Kommission, Mitteilung zum Sustainable Finance Framework (2023/C 317), 13.06.2023.\r\n17 Europäische Kommission, Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 101 AEUV auf horizontale Vereinba-rungen (2023/C 259/01), 21.07.2023, Rz. 436 ff, 464, 467 ff.\r\n- 9 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\n•\r\nalle Wettbewerber, die von dem Standard betroffen sind/sein werden, müs-sen sich am Prozess der Standardentwicklung beteiligt können,\r\n•\r\ndie Standardsetzungsorganisation muss objektive und nicht-diskriminie-rende Regeln vorhalten, nach denen Stimmrechte in Bezug auf den Stan-dard vergeben werden,\r\n•\r\nandere Stakeholder müssen sich über aktuelle, bevorstehende und finali-sierte Standardsetzungsinitiativen jederzeit informieren können.\r\nDiese Anforderungen werden in den speziell für Standardisierungsorganisationen mit Nachhaltigkeitsbezug niedergelegten Leitlinien wiederholt.18\r\nBesondere Relevanz erhalten diese Anforderungen, weil die Leitlinien der Kom-mission feststellen, dass ein wettbewerbseinschränkendes Ergebnis insbesondere dann zu befürchten ist, wenn die Mitglieder einer Standardisierungsorganisation nicht frei darin sind, abweichende Standards zu erarbeiten. Im vorliegenden Fall besteht sogar ein gesetzlich abgesichertes Monopol zum Erlass von gesetzeskon-kretisierenden Empfehlungen sowie zur Mitgestaltung internationaler und europä-ischer Standards, die im Falle der ESRS gesetzliche Festlegungen der EU-Kommission maßgeblich vorbereiten.\r\nDie Leitlinien stellen auch klar, dass eine Eingebundenheit öffentlicher Stellen in den Standardisierungsprozess einer Anwendung des Art. 101 AEUV nicht im Wege steht und in bestimmten Fällen lediglich dazu führt, dass die kartellrechtli-chen Ordnungs- und Strafvorschriften keine Anwendung finden, wenn Behörden die Wirkung der wettbewerbsbeschränkenden Absprache verstärken.19\r\nDie unausgeglichene Zusammensetzung des Verwaltungsrats des DRSC als auch der Rechnungslegungsgremien wirft vor dem Hintergrund dieser Anforderungen kartellrechtliche Bedenken auf, die nicht nur eine Überarbeitung des Standardisie-rungsvertrages sondern auch der einschlägigen gesetzlichen Grundlage in § 342q HGB notwendig erscheinen lassen.\r\nII. Derzeit keine Befugnisse des DRSC auf dem Gebiet der Nachhaltig-keitsberichterstattung\r\nBereits die dargestellten Mängel der inneren Organisation des DRSC stellen dessen Mandat insbesondere für den Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Frage, weil es an einer hinreichenden „Unabhängigkeit“ fehlt. Dies ist für die Nachhaltigkeitsberichterstattung besonders relevant, weil hier an verschiedensten Stellen Wertungsspielräume bestehen, welche eine (auch kartellrechtlich) proble-matische Einflussnahme einzelner Interessensgruppen ermöglichen, und weil Ent-scheidungen getroffen werden, die für die nachgelagerte Wirtschaftsbetätigung von Unternehmen weitreichende Implikationen haben.\r\n18 Europäische Kommission, a.a.O., Rz. 549.\r\n19 Europäische Kommission, a.a.O., Rz. 597 f.\r\n- 10 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nUnabhängig davon lässt sich für die dargestellte faktische Betätigung des DRSC auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch im Übrigen kein Mandat aus den rechtlichen Grundlagen (§ 342q HGB und Standardisierungsvertrag) ab-leiten. Dies wird im Folgenden bezüglich der hier im Zentrum stehenden Aufgaben der Entwicklung von Empfehlungen zur Konzernrechnungslegung sowie der Ver-tretung in internationalen Standardisierungsgremien dargestellt.\r\n1. Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Nr. 1 HGB)\r\nDie Interpretation und Konkretisierung der Grundsätze über die Konzernrech-nungslegungslegung ist in rechtlicher Hinsicht die bedeutendste Aufgabe der nach § 342q HGB anerkannten Organisationen, weil sich die Richtigkeitsvermutung des § 324q Abs. 2 HGB allein auf diese Ausarbeitungen bezieht.20\r\nIn sachlicher Hinsicht ist der Umfang der Aufgabenübertragung und, korrespon-dierend, der Richtigkeitsvermutung, auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Kon-zernrechnungslegung beschränkt. Diese sind in § 297 Abs. 2 HGB angesprochen, wonach der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen ist und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) zu beachten hat, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Er-tragslage des Konzerns zu vermitteln.\r\nDie GoB sind ein nicht abschließend definiertes System von Regeln und Konven-tionen, dessen Rechtsnatur umstritten ist und die teilweise im HGB kodifiziert (vgl. etwa § 243 Abs. 1 HGB), teilweise richterrechtlich anerkannt sind (etwa der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit).21\r\nDer Begriff der GoB begrenzt den Anwendungsbereich des § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB in zweierlei Hinsicht. Einerseits entspricht es der überwiegenden Auf-fassung in der Literatur, dass die anerkannte Organisation selbst keine neuen GoB aufstellen kann. Andererseits ist ihre Konkretisierungsaufgabe nach Abs. 1 Nr.1 lediglich auf GoB beschränkt. Soweit ein Bereich der Rechnungslegung nicht oder nur teilweise von GoB betroffen ist, ist es dem BMJ daher verwehrt, die Ausarbei-tungen der anerkannten Organisation zur Konkretisierung der Regelungen dieses Bereichs heranzuziehen.\r\nSo liegt es in Bezug auf die nichtfinanzielle Konzernerklärung, wie sie zurzeit in §§ 315b, 315c HGB niedergelegt ist, sowie hinsichtlich des Nachhaltigkeitsbe-richts, der im Zuge des CSRD-RL-Umsetzungsgesetzes in deutsches Recht Einzug finden wird.\r\n20 Mock, in: Bilanzrecht, 4. Auflage 2024, § 342q HGB, Rn. 36; BT-Drs. 16/10067, S. 97.\r\n21 Böcking/Gros, in: HGB, 5. Aufl. 2024, § 243 Rn. 6.\r\n- 11 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nHistorisch resultierte die praktische Notwendigkeit von GoB aus dem Fehlen han-delsrechtlicher Einzelvorschriften, welche die Buchführung abschließend regeln würden. Stattdessen formulierte das HGB an vielen Stellen nur allgemeine Prinzi-pien, die zu ihrer Anwendung einer Konkretisierung bedurften. Da GoB den An-spruch universeller Geltung im Bilanzrecht haben, sind aber auch sie leitlinienartig formuliert. Es bedarf daher ihrer sachverhaltsspezifischen Anwendung, welche der DRSC im Bereich der Konzernbilanzierung mittels seiner Rechnungslegungsstan-dards erleichtert.22 Während im Rahmen der §§ 289b, 289c, 315b, 315c HGB ein solches Konkretisierungsbedürfnis diskutiert werden kann, besteht dieses spätes-tens mit der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht nicht mehr. Art. 29b, 29c der CSRD bestimmen, dass die Europäische Kommission delegierte Rechtsakte erlässt, um Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festzulegen. Darin werden die zukunfts- und vergangenheitsbezogenen, qualitativen und quantitativen Informationen, über die die Unternehmen gegebenenfalls Bericht zu erstatten ha-ben, spezifiziert. Diese sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) liegen zum Teil bereits vor und weisen einen äußerst hohen Detailgrad auf. Gemeinsam schaffen sie auf hunderten Seiten und tausenden Einzelpunkten eng-maschige Vorgaben zur Konkretisierung der Berichtspflichten aus der CSRD. Es ist wird damit ersichtlich, dass die von § 342q Abs. 1 Nr. 1 HGB in den Blick genommene Problemlage fehlender Einzelvorgaben zur Buchführung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht besteht.\r\nUngeachtet dessen sind GoB auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung aber bereits im Ansatzpunkt nicht anwendbar.\r\n22 Kirsch/Brötzmann/Wätjen/von Wieding, in: Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzrecht, 4. Aufl. 2024, § 243 HGB, Rn. 10.\r\n- 12 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nAbbildung 1: Systematik der GoB23\r\nAbbildung 1 verdeutlicht, dass handelsrechtliche GoB lediglich auf die Buchfüh-rung im herkömmlichen Sinne passen, also eine solche, die mit finanziellen Indi-katoren befasst ist. So ist etwa der Dokumentationsgrundsatz der Vollständigkeit von Konten im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ohne Belang, da hier keine Konten existieren. Diese kommen lediglich in Bilanzen zum Einsatz, § 266 HGB. Gleiches gilt für den Dokumentationsgrundsatz der Einzelerfassung. Dieser leitet sich aus § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB ab und besagt, dass Vermögensgegenstände und Schulden getrennt voneinander zu erfassen und nicht zu verrechnen sind. Auch dieser Grundsatz erlangt im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung keinen Sinngehalt, da Vermögenspositionen und Schulden nicht ihr Gegenstand sind.\r\n23 Kirsch/Brötzmann/Wätjen/von Wieding, a.a.O., Rn. 43.\r\n- 13 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nAuch soweit sich § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB auf die Grundsätze bezieht, nach denen der Lagebericht zu erstellen ist (§§ 315, 289 HGB), kann nicht von einem Gleichlauf mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesprochen werden. Die in diesem Bereich geltenden Grundsätze der Vollständigkeit, Wesent-lichkeit, Richtigkeit, Klarheit und Übersichtlichkeit haben im Nachhaltigkeitsbe-richt eine andere Schlagrichtung. So ist etwa der Grundsatz der Wesentlichkeit im Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS) 20, Rn. 32, dahingehend konkreti-siert, dass solche Informationen wesentlich sind, die dem Adressaten ein zutreffen-des Bild vom Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage und von der voraussicht-lichen Entwicklung des Unternehmens erlauben. Im Rahmen der CSRD gilt jedoch der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit (vgl. Erwägungsgrund 29 der CSRD). Hiernach gelten auch solche Informationen als wesentlich, die sich auf die Auswir-kungen des Unternehmens auf seine soziale und natürliche Umwelt beziehen, etwa die Menge des von einem Unternehmen produzierten Mikroplastik (ESRS E2-4). Diese Art von Informationen hatte der historische Gesetzgeber der §§ 315, 289 HGB nicht im Blick. Sie sind strukturell anders beschaffen, da sie keine Angaben über die Wirtschafts- und Ertragslage des Unternehmens machen, sondern über seine Rolle in der Außenwelt. Damit ist jedoch der Bereich der handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze und somit auch der Aufgabenbereich des § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB verlassen.\r\nDass der Nachhaltigkeitsbericht zukünftig Teil des Lageberichts sein soll, führt nicht dazu, dass sich die Kompetenz einer nach § 342q HGB anerkannten Organi-sation nunmehr auch auf diesen Teil des Lageberichts erstrecken wird. Die Auf-nahme der nichtfinanziellen Berichterstattung in den Lagebericht ist nicht durch eine etwaige strukturelle Ähnlichkeit beider Berichtsregime motiviert. Stattdessen macht die CSRD in Erwägungsgrund 57 deutlich, dass hierdurch das behördliche Enforcement-Verfahren erleichtert werden soll. In diesem Sinne gewinnt die Auf-nahme des Nachhaltigkeitsberichts im Lagebericht auch im deutschen Rechtskon-text an Bedeutung, weil sich die Aufsichtsbefugnisse der BaFin aus §§ 106 ff. WpHG nur auf Jahresabschlüsse und Lageberichte beziehen.\r\nDie gegenteilige Ansicht, wonach ein Mandat für die Nachhaltigkeitsberichtser-stattung schon nach geltendem Recht existiert und die vom Präsidenten des DRSC im Jahr 2021 geäußert wurde24, knüpft am Begriff des Rechnungslegers an und will diesen im Lichte der CSRD auch auf solche Personen erstrecken, deren Expertise sich im Bereich der Nachhaltigkeitsberichtserstattung konzentriert. Damit argu-mentiert der DRSC jedoch am relevanten Tatbestandsmerkmal vorbei. Um die Grenzen seines gesetzlich festgeschriebenen Aufgabenbereichs zu definieren, ist nicht der Begriff des Rechnungslegers, sondern der Begriff der Grundsätze der Rechnungslegung (vgl. den Wortlaut des §342q Abs. 1 Nr. 1 HGB) von Bedeutung. Wie § 342q Abs. 2 HGB deutlich macht, bezieht sich dieser Begriff ausschließlich auf die GoB, welche, wie oben aufgezeigt, ihrerseits keine Anwendung auf die\r\n24 Lanfermann/Hommelhoff/Gundel, Wandel des Rechnungslegerbegriffs im Kontext der aktuellen Diskus-sion zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, BB 2021, 1195.\r\n- 14 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nNachhaltigkeitsberichterstattung finden. Nach derzeitiger Rechtslage besteht für den DRSC daher kein Mandat zur Konkretisierung der Anforderungen aus §§ 315b, 315c HGB. Auch die im Zuge der CSRD in deutsches Recht einzuführenden Regelungen wären nach heutigem Stand nicht vom Aufgabenbereich des DRSC umfasst.\r\n2. Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Stan-dardisierungsgremien (§ 342q Abs. 1 Nr. 3 HGB)\r\nDie Vertretung der Bundesrepublik im International Accounting Standards Board (IASB) war seinerzeit die Hauptmotion des Gesetzgebers für die Regelung des § 342q HGB. Es wurde befürchtet, ohne eine solche Bestimmung könne die Bun-desrepublik nicht hinreichenden Einfluss auf die internationale Standardisierungs-arbeit nehmen.25 Auf die Arbeit dieses Gremiums war die Vorschrift von Beginn an ausgerichtet. Dies verdeutlicht auch die Stellungnahme des Rechtsausschusses im Bundestag zum:26\r\nDie Erarbeitung der Empfehlungen wird ausdrücklich auf den Konzernabschluss beschränkt. Wie im allgemeinen Teil der Be-gründung dargestellt, steht die Entwicklung der Empfehlungen in engem Zusammenhang mit der internationalen Standardisie-rungsarbeit des IASC. Dessen Standards werden jedoch auf ab-sehbare Zeit in Deutschland nur für Konzernabschlüsse, insbe-sondere börsennotierter Unternehmen, von Bedeutung sein.”\r\nDer Anwendungsbereich des Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 wird also gerade im Zusammen-spiel mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ersichtlich. Dort, wo der nationale Standardsetzer sei-ner Aufgabe, Grundsätze der Rechnungslegung zu konkretisieren, nicht alleine nachkommen kann, weil es sich um transnationale Sachverhalte handelt, soll er ersatzweise zur Konkretisierung dieser Grundsätze auf internationaler Ebene bei-tragen. Daher muss der Begriff des Standardisierungsgremiums in Abs. 1 Nr. 3 trotz seiner sprachlichen Offenheit im Lichte der inneren Systematik des § 342q HGB betrachtet werden. In diesem Sinne wird auch in der Literatur betont, dass Abs. 1 Nr. 3 nur auf solche internationale Standardisierungsgremien verweist, die im Bereich der Rechnungslegung tätig sind.27 Dem entspricht es, dass der Standar-disierungsvertrag dem Rechnungslegungsgremium ausdrücklich sämtliche Aufga-ben aus § 342q Abs. 1 HGB übertragen hat (siehe oben, I.2). Somit ist die Vertre-tungsbefugnis in internationalen Standardisierungsgremien auch aus diesem Grund auf den Bereich der Rechnungslegung beschränkt.\r\nFolglich gilt auch für diese Tätigkeit, was oben für die Entwicklung von Empfeh-lungen hergeleitet wurde: Der Begriff der Rechnungslegung bezieht sich im\r\n25 BeckOGK HGB/Kleindiek, Stand: 1.11.2023, § 342q Rn. 2.\r\n26 BT-Drs. 13/10038, S. 27.\r\n27 Mock, in: Bilanzrecht, 4. Auflage 2024, § 342q HGB, Rn. 19.\r\n- 15 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nRahmen des § 342q HGB nicht auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ent-sprechend erstreckt sich die Vertretungsbefugnis auch nicht auf solche Gremien, die mir ihr befasst sind.\r\nDie Vertretung des DRSC im Sustainability Reporting Board und in der Sustaina-bility Reporting Technical Expert Group beim europäischen Standardsetzer EFRAG entbehrt daher derzeit einer Rechtsgrundlage.\r\nIII. Anforderungen des höherrangigen Rechts\r\nNach den bisherigen Ergebnissen ist das DRSC derzeit auf dem Gebiet der Nach-haltigkeitsberichterstattung nicht nach § 342q HGB anerkannt. Die Rechtsgrund-lage erfasst die Nachhaltigkeitsberichterstattung derzeit nicht und ermöglicht inso-fern auch keine Anerkennung des DRSC – oder eines anderen Vereins – auf die-sem Gebiet. Der Standardisierungsvertrag vollzieht die Rechtsgrundlage in § 342q HGB und beschränkt sich daher ebenfalls auf die klassische Rechnungslegung und somit die finanzielle Berichterstattung.\r\nVor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Anforderungen das höherran-gige Recht an die Anerkennung privater Standardsetzer im Bereich der Nachhal-tigkeitsberichterstattung stellt, wenn diese mit den in § 342q HGB genannten Be-fugnissen ausgestattet sein sollen. Zu prüfen ist insoweit sowohl das Verfassungs-recht als auch das Unionsrecht, dort insbesondere die CSRD. Jeweils ist herauszu-arbeiten, welche Anforderungen das Verfassungs- bzw. das Europarecht an eine rechtmäßige einfachgesetzliche Rechtsgrundlage für die Anerkennung stellen.\r\n1. Verfassungsrecht\r\nAus verfassungsrechtlicher Perspektive ist die Norm des § 342q HGB dem Bereich der Privatisierung öffentlicher Aufgaben zuzuordnen. Dies ergibt sich anschaulich aus § 342r HGB, der eine entsprechende Aufgabenwahrnehmung durch das BMJ für den Fall vorsieht, dass keine Stelle im Sinne des § 342q HGB benannt ist. Es ist wohl allgemein anerkannt, dass eine Privatisierung öffentlicher Aufgaben zwar in erheblichem Umfang zulässig ist, der Staat sich dadurch aber nicht seiner Ver-antwortung für die Gemeinwohlverträglichkeit der Aufgabenwahrnehmung entle-digen kann und darf.28 Vielmehr verbleibt dem Staat, der die Erfüllungsverantwor-tung für eine Aufgabe (hier: Standardsetzung) delegiert, eine Gewährleistungsver-antwortung dahingehend, dass die delegierte Aufgabe vom Privaten zweckgemäß und gemeinwohlverträglich erledigt wird; bei Verfehlungen des Privaten besteht eine Auffangverantwortung, die eine Rückholung der Aufgabe gebieten kann.29 Ein Instrument zur Wahrnehmung der Gewährleistungsverantwortung können z.B. Gesetze und/oder Verträge sein, in denen der Staat dem Privaten inhaltliche\r\n28 Siehe beispielhaft Voßkuhle, Beteiligung Privater an der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und staatli-che Verantwortung, VVDStRL 2003, 266 (310 ff.).\r\n29 Statt vieler Schoch, Gewährleistungsverwaltung: Stärkung der Privatrechtsgesellschaft?, NVwZ 2008, 241 (244 f.).\r\n- 16 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nund/oder organisatorische Vorgaben für die Aufgabenwahrnehmung macht. Vor-liegend können derartige Vorgaben in der Rechtsgrundlage des § 342q HGB sowie ergänzend im Standardisierungsvertrag gemacht werden.\r\na) Vermutungswirkung von Empfehlungen zur Nachhaltigkeitsbericht-erstattung\r\nVor diesem Hintergrund wurde mit Blick auf die „klassische“ Rechnungslegung vor allem die Befugnis zur Entwicklung von Empfehlungen nach § 342q Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 HGB problematisiert, bei deren Befolgung eine Einhaltung der GoB vermutet wird („normative Konformitätsvermutung“30).\r\nDamit ermächtigt die Norm das DRSC zwar nicht, unmittelbar rechtsverbindliche Normen zu erlassen. Vielmehr erlangen dessen Empfehlungen – erstens – „nur“ den Stellenwert einer rechtlichen Vermutung, dass die Grundsätze ordnungsgemä-ßer Buchführung im Bereich der Konzernrechnungslegung eingehalten sind, wenn die Empfehlungen beachtet werden. Ferner bedarf es – zweitens – einer Bekannt-machung der Empfehlung durch das BMJ, damit die Vermutungswirkung eintritt (§ 342 Abs. 2 HGB). Gleichwohl ist der tatsächliche Einfluss des DRSC, der sich aus § 342 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 HGB ergibt, erheblich:\r\nDie faktische normative Bindungswirkung bekanntgemachter Empfehlungen ist wegen der daraus resultierenden Vermutungswirkung nicht zu unterschätzen.31 Konzerne werden sich schon deswegen an der Empfehlung orientieren, weil sie anderenfalls eine Begründung für die Abweichung liefern müssen, die wiederum vor dem Abschlussprüfer oder der Abschlussprüferin bestehen muss.32 Insofern ist es deutlich einfacher und risikoloser, sich an den Empfehlungen zu orientieren. Dieselbe Struktur wirkt auf Ebene der Abschlussprüfer:innen fort: Auch diese sind einem erhöhten Begründungsaufwand ausgesetzt, wenn sie bei der Abschlussprü-fung von bekanntgemachten Empfehlungen der anerkannten Einrichtung abwei-chen wollen. Dass den Gerichten weiterhin die letztverbindliche Auslegung der rechtlichen Anforderungen vorbehalten bleibt, schränkt die faktische Bindungswir-kung schon deshalb nur geringfügig ein, weil es zu einer gerichtlichen Klärung nur kommen kann, wenn die Gerichte um Rechtsschutz angerufen werden.33\r\nAuch die notwendige Bekanntmachung durch das BMJ kann den faktischen Ein-fluss des privaten Standardsetzers nicht effektiv begrenzen. In der juristischen Li-teratur ist insofern sogar umstritten, ob und in welchem Umfang das BMJ über-haupt eine materielle Inhaltskontrolle der Empfehlungen vornehmen darf.34 Über-wiegend wird davon ausgegangen, dass dem BMJ zumindest eine\r\n30 Kleindiek, in: BeckOGK HGB, Stand: 1.11.2023, § 342q Rn. 28.\r\n31 Kleindiek, a.a.O., Rn. 29.\r\n32 Kleindiek, a.a.O., Rn. 28.\r\n33 Kleindiek, a.a.O., Rn. 29.\r\n34 Siehe zur Diskussion Kleindiek, a.a.O., Rn. 31 ff.\r\n- 17 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nPlausibilitätskontrolle zugestanden werden muss,35 was wegen der beschriebenen Gewährleistungsverantwortung auch zwingend sein dürfte. Auch wenn gute Gründe für eine Befugnis zur Vollkontrolle sprechen, schreibt das Gesetz eine sol-che (oder auch nur irgendeine) Kontrolle jedenfalls nicht vor.36 In der Praxis dürfte eine solche vollständige Zweitprüfung auch kaum stattfinden, da mit der Privati-sierung ja gerade eine Entlastung der öffentlichen Hand beabsichtigt ist.\r\nEffektiv gerät die Tätigkeit des DRSC damit jedenfalls in die Nähe verbindlicher Normsetzung. Denn letztlich wird vermutet, dass die vom DRSC aufgestellten und vom Bundesjustizministerium bekanntgemachten Empfehlungen mit den normati-ven Vorgaben des Gesetzes übereinstimmen – faktisch eine Kompetenz zur Geset-zeskonkretisierung.37\r\nVerfassungsrechtlich ist die Einbindung Privater in die Normgebung bzw. die Be-zugnahme auf privat entwickelte Normen umso problematischer, je stärker es um normative Wertungen statt nur um technische Fachfragen geht und je stärker ein-zelne Interessengruppen auf die Standardsetzung Einfluss nehmen können. Hierzu hat sich das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit DIN-Normen wie folgt geäußert:\r\n„Zwar kann den DIN-Normen einerseits Sachverstand und Ver-antwortlichkeit für das allgemeine Wohl nicht abgesprochen werden. Andererseits darf aber nicht verkannt werden, daß es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessier-ter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken. Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sach-verständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht. Beson-dere Zurückhaltung ist gegenüber technischen Normen dort geboten, wo ihre Aussagen nicht als “außerrechtliche Fachfra-gen\" eingestuft werden können, sondern, wie hier, Bewertun-gen entgegengesetzter Interessen einschließen, die an sich einer demokratisch legitimierten politischen Entscheidung in der Form einer Rechtsetzung bedürfen.“ 38\r\nIm Hinblick auf die Empfehlungen des DRSC zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind beide problematischen Faktoren – d.h. die normative Bewertung entgegenge-setzter Interessen sowie die einseitige Interessengeneigtheit des DRSC – stark aus-geprägt. Bereits vor Einführung der nichtfinanziellen Berichterstattung waren im Rahmen der Empfehlungen nach § 342q Abs. 1 Nr. 1 HGB „normative Wertungen\r\n35 Siehe die Nachweise bei Kleindiek, a.a.O., Rn. 33.\r\n36 Hellermann, Private Standardsetzung im Bilanzrecht - öffentlich-rechtlich gesehen, NZG 2000, 1097 (1102).\r\n37 Hellermann, a.a.O., S. 1099.\r\n38 BVerwG, NJW 1987, 2886 (2888), Hervorhebungen von uns.\r\n- 18 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nvon beträchtlichem Gewicht“ erforderlich.39 Dies ist im Bereich der Nachhaltig-keitsberichterstattung offenkundig erst recht der Fall. Ebenso wurde bereits vor Einführung der nichtfinanziellen Berichterstattung aus verfassungsrechtlicher Per-spektive kritisiert, dass die Besetzung des DRSC zu unausgewogen und gesetzlich nur unzureichend geregelt sei.40 Auch dieser Kritikpunkt gilt erst recht mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung.\r\nVor diesem Hintergrund ist eine „möglichst interessenpluralistische (ausgewo-gene) Zusammensetzung der empfehlend und interpretierend tätig werdenden Per-sonen“41 insbesondere mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwin-gend geboten. Dies stellt die Rechtsgrundlage in § 342q HGB indes nicht sicher, sie gibt lediglich vor, dass Empfehlungen und Interpretationen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlos-sen werden, dass die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht und Mitglied-schaftsrechte nur von Rechnungslegern ausgeübt werden (§ 342q Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB). Eine Beteiligung der durch die nichtfinanzielle Berichterstattung be-troffenen Stakeholder ist auf dieser Grundlage normativ nicht sichergestellt und findet auch faktisch nicht statt (dazu oben, I.3). Nicht hinreichend dürfte es sein, eine interessenpluralistische Zusammensetzung des Gremiums über Bestimmun-gen eines öffentlich-rechtlichen Standardisierungsvertrages erreichen zu wollen. Da der Vertrag jederzeit gekündigt und abgeändert werden kann, die vorstehenden Anforderungen sich jedoch aus dem Verfassungsrecht ergeben, ist eine Kodifizie-rung auf Gesetzesebene notwendig.\r\nb) Beteiligung an Standardisierungsgremien, insbesondere EFRAG\r\nÄhnliche Anforderungen sind mit Blick auf die Vertretung Deutschlands in Stan-dardisierungsgremien zu (§ 324q Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB) stellen, jedenfalls dann, wenn diese Gremien – wie EFRAG – maßgeblich an der Entwicklung rechts-verbindlicher Standards beteiligt sind. Die Tätigkeit EFRAGs bereitet ganz we-sentlich (und rechtlich fundiert, Art. 49 Bilanz-RL) den Erlass verbindlicher Stan-dards durch die EU-Kommission vor. Die Vertretung Deutschlands bei dieser Normvorbereitung ist nur bei entsprechender Regulierung zulässig, die sicherstellt, dass die Aufgabe sachgerecht und im Gemeinwohlinteresse wahrgenommen wer-den kann. Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet dies, dass eine\r\n39 Hellermann, Private Standardsetzung im Bilanzrecht - öffentlich-rechtlich gesehen, NZG 2000, 1097 (1098).\r\n40 Hellermann, a.a.O., S. 1102.\r\n41 Allgemein für die Rechnungslegung Kleindiek, in: BeckOGK HGB, Stand: 1.11.2023, § 342q Rn. 28. Ebenso, mit weiteren Nachweisen aus der Literatur Hellermann, Private Standardsetzung im Bilanzrecht - öffentlich-rechtlich gesehen, NZG 2000, 1097 (1102): „Soweit solche Zurücknahme parlamentsgesetz-licher Regelung zugunsten exekutiver und/oder privater Normierung (…) für zulässig erachtet wird, wird aber mit Recht auch darauf hingewiesen, dass diese Zulässigkeit der Kompensation bedarf durch flankie-rende Maßnahmen insbes. organisations- und verfahrensrechtlicher Art mit dem Ziel, auf Bildung, Beset-zung und Ausgewogenheit der Regelwerk-Geber Einfluss zu nehmen und eine gewisse Durchschaubar-keit und Publizität der Entscheidungsfindung zu gewährleisten.“\r\n- 19 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nentsprechende Kompetenz der Gremiumsmitglieder und Repräsentation der rele-vanten Stakeholderinteressen organisatorisch sicherzustellen ist.\r\n2. Unionsrecht\r\nDas Unionsrecht und insbesondere die CSRD gebieten ebenfalls eine Ausgestal-tung der inneren Organisation eines nationalen Standardsetzers, die eine Pluralität der vertretenen Interessen und fachliche Kompetenz im Bereich der Nachhaltig-keitsberichterstattung sicherstellt. Dies gilt sowohl mit Blick auf die Vermutungs-wirkung von Empfehlungen als auch mit Blick auf die Beteiligung bei EFRAG im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.\r\na) Vermutungswirkung von Empfehlungen zur Nachhaltigkeitsbericht-erstattung\r\nIm Hinblick auf die Befugnis Empfehlungen mit daran anknüpfender Vermutungs-wirkung auszusprechen (§ 342 Satz 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 HGB) hat der EuGH verschiedentlich deutlich gemacht, dass er „Konformitätsvermutungen“ (d.h. Ver-mutungen zu Übereinstimmung mit geltendem Recht, dazu soeben) eine hohe rechtliche Bedeutung beimisst. Dies gilt sowohl für Vermutungen, die das Unions-recht selbst aufstellt, als auch für Vermutungen im nationalen Recht.\r\nTechnische Normen, die vom Europäischen Komitee für Normung im Auftrag der Kommission entwickelt wurden und an die eine gesetzliche Konformitätsvermu-tung geknüpft ist, sieht der EuGH als Bestandteil des Unionsrechts an.42 Knüpft das nationale Recht Konformitätsvermutungen an Normungs- und Zertifizie-rungstätigkeiten einer privaten Einrichtung, so kann die Tätigkeit der Einrichtung an den Grundfreiheiten zu messen sein, selbst wenn es um nicht unionsrechtlich geregelte (Produkt-)Anforderungen geht.43 Dabei stellte der Gerichtshof neben der Vermutungswirkung auf die Tatsache ab, dass das betreffende Institut die einzige normungsbefugte Einrichtung war und eine Nichtzertifizierung den Vertrieb der Produkte deutlich erschwert hätte.44\r\nDie Empfehlungstätigkeit des DRSC ist hiermit vergleichbar. Es handelt sich im Bereich der Rechnungslegung um die einzige nationale Einrichtung, deren Emp-fehlungen eine Konformitätsvermutung auslösen können, mit der – wie oben unter 1. beschrieben – eine erhebliche faktische Bindungswirkung einhergeht. Aus uni-onsrechtlicher Sicht ist die Konstellation sogar noch problematischer, weil es je-denfalls im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Grunde ausschließlich um die Konkretisierung unionsrechtlicher Vorgaben geht.\r\n42 EuGH, Urteil vom 27.10.2016 – C-613/14 (James Elliott), Rn. 38 ff.\r\n43 EuGH, Urteil vom 12.07.2012 – C-171/11 (Fra.bo). Im konkreten Fall ging es um Anforderungen an be-stimmte Bauprodukte, die nicht von der Bauprodukte-Richtlinie erfasst waren.\r\n44 EuGH, Urteil vom 12.07.2012 – C-171/11 (Fra.bo), Rn. 25 ff.\r\n- 20 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nVor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine Vermutungswirkung wie in § 342q Abs. 2 HGB für die Nachhaltigkeitsberichterstattung überhaupt unions-rechtlich zulässig geregelt werden kann. Denn mit den ESRS wurden umfassende und detaillierte, verbindliche Leitlinien bereitgestellt, die durch bekanntgemachte Empfehlungen einer anerkannten Vereinigung nicht konterkariert werden dürfen. Angesichts der Regelungsdichte der ESRS ist fraglich, ob neben den unionsrecht-lichen Regelungen überhaupt noch Raum für Empfehlungen mit Konformitätsver-mutung i.S.d. § 342q Abs. 2 HGB bleibt.\r\nJedenfalls ist die gesetzliche Grundlage für derartige Empfehlungen daran zu mes-sen, ob sie die praktische Wirksamkeit des Unionsrechts (vgl. Art. 4 Abs. 3 EUV) beeinträchtigt, konkret die Wirksamkeit der CSRD und der auf ihrer Grundlage erlassenen ESRS. In dieser Hinsicht ist zu konstatieren, dass die CSRD klar darauf angelegt ist, sowohl bei der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards als auch bei der Überprüfung von Nachhaltigkeitsberichten eine entsprechende Fachkompetenz der Beteiligten zu sichern. Hinsichtlich der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstan-dards besteht grundsätzlich die Anforderung, dass bei Mitwirkung in der EFRAG eine entsprechende Expertise vorhanden sein muss (Art. 49 Abs. 3b lit. b) Bilanz-RL). Was die Überprüfung von Nachhaltigkeitsberichten durch Abschlussprü-fer:innen angeht, führt die CSRD Änderungen in der Abschlussprüfer-RL45 ein, die eine entsprechende Fachkompetenz sichern sollen. Sollen Abschlussprüfer:innen auch zur Durchführung der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zuge-lassen werden, muss die berufsspezifische Eignungsprüfung künftig die erforderli-chen theoretischen Kenntnisse auf den für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsbe-richterstattung maßgebenden Sachgebieten sowie die Fähigkeit garantieren, diese Kenntnisse praktisch anzuwenden (sieht Art. 7 Abs. 2 Abschlussprüfer-RL). Wei-tere nachhaltigkeitsspezifische Anforderungen an die Expertise ergeben sich aus Art. 8 Abs. 3 und Art. 10 Abs. 1 Abschlussprüfer-RL. Im Ergebnis sollen Ab-schlussprüfer:innen oder Prüfungsgesellschaften, die die Bestätigung der Nachhal-tigkeitsberichterstattung durchführen, „über ein hohes Maß an technischem und spezifischem Fachwissen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit verfügen“ (Erwä-gungsgrund 67 CSRD).\r\nDiesem Regelungs- und Prüfungssystem liefe es zuwider, wenn ein fachlich hierfür nicht ausgestatteter nationaler Standardsetzer Empfehlungen aussprechen könnte, die mit einer Konformitätsvermutung ausgestattet sind. Denn in der Praxis würden sich die berichtspflichtigen Unternehmen an den Empfehlungen orientieren, um selbst in den Genuss der Konformitätsvermutung zu kommen. Und auch im Rah-men der Abschlussprüfung müsste die Vermutung überwunden werden, was eine zusätzliche Argumentationslast für die Prüfenden bedeuten würde. (siehe insge-samt oben, 1.). Den Empfehlungen des DRSC würde damit insgesamt ein rechtli-ches Gewicht beigemessen, das ihnen nach der Konzeption der CSRD nicht\r\n45 Richtlinie 2006/43/EG.\r\n- 21 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nzukommen darf. Es bestünde die erhöhte Gefahr einer fehlerhaften Berichterstat-tung und Abschlussprüfung aufgrund nicht fachkundig erstellter Empfehlungen.\r\nb) Anforderungen der CSRD und der EFRAG-Statuten an eine Beteili-gung des DRSC bei EFRAG\r\nBei der Erstellung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichter-stattung (European Sustainability Reporting Standards = „ESRS“) spielt die EFRAG eine zentrale Rolle. Die ESRS konkretisieren verbindlich die Anforderun-gen der Art. 19a, 29a Bilanz-RL, sobald sie durch die Kommission als delegierter Rechtsakt erlassen wurden (vgl. Art. 29b, 29c Bilanz-RL).\r\nDie fachliche Stellungnahme der EFRAG ist beim Erlass delegierter Rechtsakte unter bestimmten Voraussetzungen von der EU-Kommission zu berücksichtigen; die Voraussetzungen hierfür wurden durch die CSRD im neuen Art. 49 Abs. 3b Bilanz-RL geregelt. Eine der Voraussetzungen für die Berücksichtigungspflicht durch die Kommission besteht darin, dass die Mitwirkung an der Arbeit des EFRAG auf technischer Ebene auf Fachwissen im Bereich der Nachhaltigkeitsbe-richterstattung beruht (Art. 49 Abs. 3b Satz 1 lit. d) Bilanz-RL).\r\nAllerdings gilt diese Voraussetzung ausdrücklich unbeschadet der Beteiligung öf-fentlicher Stellen und einzelstaatlicher Standardsetzer an der Standardsetzung. Das bedeutet konkret, dass die Kommission eine Stellungnahme der EFRAG nicht mit dem Argument unberücksichtigt lassen darf, eine öffentliche Einrichtung oder ein nationaler Standardsetzer verfüge nicht über hinreichend Fachwissen. Diese Ein-schränkung soll verhindern, dass Streitigkeiten über das Fachwissen staatlicher oder staatlich beauftragter Organisationen politisch instrumentalisiert werden kön-nen. Sie betrifft aber nur die Rechtsfolge (Kommission darf Empfehlung nicht un-berücksichtigt lassen), nicht hingegen die materiellen Anforderungen selbst. Das bedeutet, dass Art. 49 Abs. 3b Satz 1 lit. d) Bilanz-RL auch von nationalen Stan-dardsetzern Fachwissen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung erwartet. Die Regelung vertraut darauf, dass eine entsprechende Kompetenzsicherung durch die Mitgliedstaaten stattfindet. Sie suspendiert nicht die gesetzlich Kompetenzer-wartung, sondern allein – aus politischen Gründen – die ansonsten mögliche Sank-tion der Nichtberücksichtigung der Empfehlungen durch die EU-Kommission.\r\nAllerdings setzt auch die Privilegierung auf Rechtsfolgenebene voraus, dass ein wirksames staatliches Mandat für die Standardsetzung im Bereich der Nachhaltig-keitsberichterstattung vorliegt, weil die Privilegierung anderenfalls nicht gerecht-fertigt ist. Dies ist in Bezug auf den DRSC nicht der Fall (siehe oben, II.). Aus unionsrechtlicher Sicht ist insofern insbesondere die kartellrechtliche Kritik rele-vant, weil sie nicht „nur“ nationale, sondern unionsrechtliche Anforderungen an private Kooperationen im Bereich der Standardsetzung (z.B. über einen Verein wie DRSC) betrifft. In dieser Hinsicht wurde oben aufgezeigt, dass die derzeitige Struktur des DRSC einseitig die Interessen großer Konzerne bevorzugt, während\r\n- 22 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nKMU oder gar alternative nachhaltige Unternehmen nur unzureichend repräsen-tiert sind. Dadurch drohen Letztere im Wettbewerb auf dem Kapitalmarkt benach-teiligt zu werden, den Nachhaltigkeitsberichterstattung eigentlich doch gerade im Sinne nachhaltiger Investitionen steuern soll.\r\nUnabhängig davon enthalten die EFRAG-Statuten46 keine Privilegierung mitglied-staatlicher Standardsetzer. Stattdessen sieht deren Art. 5.1 vor, dass (sämtliche) Mitgliedsorganisationen, die im Bereich der Nachhaltigkeitssäule aktiv sind, nach-weislich ein Interesse an und Erfahrung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung haben und in diesem Bereich aktiv sein sollten. Insoweit ist es auch auf dieser Ebene durchaus nicht ausgeschlossen, dass die fehlende Kompetenz des DRSC im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch rechtlich problematisiert wer-den kann. Denn bei Verstößen gegen die Satzung sieht Art. 5.3.2 EFRAG-Statuten den Entzug oder die Suspendierung der Mitgliedschaft vor, wobei die Entschei-dung allein der Hauptversammlung von EFRAG obliegt.\r\nC. Fazit\r\nDie Untersuchung des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Ermächtigung zur Standardsetzung in § 342q HGB hat ergeben, dass das DRSC derzeit im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung weder zum Erlass von Empfehlungen noch zur Vertretung der Bundesrepublik in internationalen Standardisierungsgremien wie EFRAG befugt ist.\r\n•\r\nDie aktuelle Rechtsgrundlage in § 342q HGB erstreckt sich lediglich auf den Bereich der finanziellen Rechnungslegung und umfasst nicht die nicht-finanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Standardisierungsvertrag beruht auf § 342q HGB und kann keine darüberhinausgehenden Kompe-tenzen schaffen. Eine Anerkennung des DRSC als Standardsetzungsorga-nisation besteht zum jetzigen Zeitpunkt daher allein im Bereich der „klas-sischen“ Rechnungslegung.\r\n•\r\nAußerdem ist die von § 342q HGB verlangte „Unabhängigkeit“ des DSRC nicht gewährleistet. Dessen innere Organisation (unausgeglichene Beset-zung zentraler Gremien) bevorzugt strukturell einseitig die Interessen gro-ßer Kapitalgesellschaften. Dies ist auch ein kartellrechtliches Problem, weil die gesetzlich abgesicherte Marktmacht des DSRC bei der Standardsetzung den Wettbewerb auf dem Kapitalmarkt, den die Nachhaltigkeitsberichter-stattung beeinflusst, verzerren kann.\r\nDie Konsequenz ist, dass das DRSC bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstat-tung derzeit insgesamt ohne entsprechendes Mandat agiert. Der DRSC kann in die-sem Bereich keine Empfehlungen abgeben, denen die Vermutungswirkung des § 342q Abs. 2 HGB zukäme. Ebenso wenig ist er auf Grundlage des § 342q Abs. 1\r\n46 Abrufbar unter https://www.efrag.org/About/Legal.\r\n- 23 -\r\nRecht sanwäl te Günther\r\nPar tnerschaf t\r\nSatz 1 Nr. 3 HGB befugt, die Bundesrepublik im Bereich der Nachhaltigkeitsbe-richterstattung bei EFRAG vertreten.\r\nDies macht eine Anpassung der Rechtsgrundlage in § 342q HGB sowie – daran anknüpfend – von Standardisierungsverträgen notwendig. Dabei ergeben sich fol-gende Anforderungen aus dem höherrangigen Recht:\r\n•\r\nAus verfassungsrechtlichen Gründen ist darauf Acht zu geben, dass eine Anerkennung nur bei entsprechender fachlicher Kompetenz und organisa-torischer Absicherung der Berücksichtigung der relevanten Stakeholderin-teressen erfolgt. Denn bei der Privatisierung öffentlicher Aufgaben (wie der Standardsetzung) muss das Recht eine gemeinwohlverträgliche Ausübung der Befugnisse sicherstellen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Konformi-tätsvermutung des § 342q Abs. 2 HGB als auch für die Beteiligung bei EFRAG, weil diese die gesetzlichen Festlegungen durch die EU-Kommission vorbereitet.\r\n•\r\nDiese Anforderungen (Fachkompetenz, plurale Zusammensetzung) erge-ben sich zudem aus dem Unionsrecht. Für eine etwaige weitere Konkreti-sierung von Nachhaltigkeitsstandards auf nationaler Ebene gilt dies deswe-gen, weil anderenfalls die effektive Durchsetzung der Nachhaltigkeitsbe-richterstattung beeinträchtigt würde. Hinsichtlich der Beteiligung an EFRAG gebietet die CSRD eine entsprechende Fachkompetenz der an der technischen Berichterstattung mitwirkenden Organisationen, auch wenn die Richtlinie gegenüber öffentlichen Einrichtungen und nationalen Stan-dardsetzern von einer Sanktionsmöglichkeit durch die Kommission absieht. Das Erfordernis einer hinreichend pluralen Zusammensetzung ergibt sich wegen der besonderen Rolle des nationalen Standardsetzers zudem aus dem europäischen Kartellrecht.\r\nRechtsanwältin Rechtsanwalt Rechtsanwalt\r\nDr. Roda Verheyen Dr. Johannes Franke Simon Simanovski\r\n(RAe Günther) (RAe Günther) (simanovski - Kanzlei für\r\nfaires Wirtschaften)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. 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Oktober 2024\r\nSchriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf\r\ndes Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und\r\ndes Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der\r\nRichtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen\r\nVorbemerkungen zur Rolle und Bedeutung der CSRD:\r\nVl: Die CSRD adressiert die neuen Rahmenbedingungen eines Wirtschaftens in Zeiten der dringend notwendigen sozial-ökologischen Transformation, löst die Probleme mangelhafter Konsistenz und Vergleichbarkeit von Berichterstattung und trägt bereits jetzt dazu bei, dass die\r\nTransformation an Fahrt gewinnt.\r\nDie CSRD und die EU-Standards stellen eine marktbasierte Lösung für ein Problem dar, das in Bezug\r\nauf die bisherigen Regeln der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fortlaufend von Unternehmen, Finanzmarktteilnehmern und Aufsichtsbehörden angesprochen wurde: Die mangelhafte Konvergenz und Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Rahmenwerken sowie dem Umfang und Detaillierungsgrad der vorgelegten Berichte. Diese Unterschiede erschwerten es dem Finanzmarkt, die\r\nRisiken und Chancen vergleichbar zu bewerten. Sie waren ein wesentlicher Grund für die Belastung\r\nder Unternehmen beim Erstellen von Abschlüssen und stellten Investoren vor große Herausforderungen.\r\nWir sehen sehr konkret, dass die neuen Regelungen viele dieser Probleme lösen und bereits jetzt\r\ndazu beigetragen, dass die sozial-ökologische Transformation an Fahrt gewinnt. 1 Wir hören insbesondere heute schon von intensiveren Abstimmungen zwischen Controlling- und Nachhaltigkeitsabteilungen, gerade auch im Kontext der Wesentlichkeitsanalyse, und einer höheren Aufmerksamkeit von C-Level und Aufsichtsräten für Transformationsrisiken und deren Management.\r\nLaut einer Studie (Februar 2024) der Denkfabrik Zentrum Nachhaltige Transformation und Unternehmensberatung\r\nConsileon sehen 78,4 Prozent der Manager ESG und CSRD als „Treiber der Innovation\" und viele versprechen sich aus\r\nStrategien zum ökologischen Wandel „erhebliche Wettbewerbsvorteile\". (Umfrage unter 252 deutschen C-Level-Führungskräften, siehe hier: https://www.consileon.de/studie-csrd-neue-regeln-wachstum/)\r\nSeite 1von 82 3\r\n~\r\nGERMANWATCH\r\n~\r\nV2: Nachhaltigkeitsrisiken sind finanzielle Risiken. Die CSRD ist ein wirkungsvolles Instrument\r\nfür Unternehmen, resiliente Geschäftsmodelle aufzubauen, bestehende Strategien und Geschäftspraktiken zu überprüfen und sich damitjetzt gegenüber den Folgen des Klimawandels\r\nund angesichts der Risiken und Chancen der Transformation robust aufzustellen. Heutige Investitionen der Unternehmen in die Nutzung und Anwendung der CSRD sind Investitionen in\r\neine stabile Wirtschaft und gegen die eigene Verwundbarkeit von morgen.\r\nDie unangemessene Berücksichtigung physischer und transitorischer Risiken im Kontext des Klimawandels ist eine der größten Barrieren für nachhaltiges Agieren.2 Die Nutzung der Anforderungen\r\nder CSRD tragen dazu bei, Risiken auch für Unternehmensgremien sichtbar zu machen und schaffen\r\ndamit eine robustere Entscheidungsgrundlage für ökonomisch sinnvolles Handeln. Nachhaltigkeitsrisiken sind finanzielle Risiken und nur eine solide Berichterstattung legt die Grundlage, um diesen\r\nzu begegnen.3\r\nRichtig ist, dass die Umsetzung der neuen Regeln vor allem in der ersten Anwendungszeit mit einem\r\ngewissen Ressourceneinsatz verbunden ist. Richtig ist aber auch, dass es sich dabei um eine gute\r\nInvestition in die Zukunft handelt und sich der Aufwand der Nachhaltigkeitsberichterstattung in einigen Jahren erheblich reduzieren wird. Denn Nachhaltigkeitsberichterstattungwird sich langfristig\r\n- ähnlich wie die finanzielle Berichterstattung - als eine völlig normale unternehmerische Aktivität\r\neinspielen. Vor allem aber kann die CSRD dazu beitragen, extrem teure und unplanbare disruptive\r\nVeränderungen für Unternehmen in der Zukunft zu vermeiden - beispielsweise eine Unterbrechung\r\nvon Lieferketten durch die physischen Auswirkungen des Klimawandels.\r\nV3: Dank und Respekt statt verunsichernde Grundsatzdiskussionen: Unser Respekt sollte gerade auch den Menschen in den Unternehmen gelten, die mit viel Engagement und Energie unter extremem Zeitdruck und noch fehlender Klarheit der Rahmenbedingungen an den neuen\r\nProzessen arbeiten.\r\nIn zahlreichen Unternehmen in Deutschland haben in den vergangenen Monaten Menschen mit viel\r\nEngagement und Energie die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD vorbereitet und damit Nachhaltigkeitsreporting auf ein neues Level gehoben. Es ist schade, dass die laufende Debatte\r\ndie vielen inspirierenden Einblicke in bereits veränderte Denkweisen in Unternehmen so wenig reflektiert. Politik in Zeiten großer Veränderung muss Mut machen, positive Wirkungen sichtbar machen und mit einer neuen Fehlerkultur bestehende Anfangsfehler korrigieren anstatt schwarz zu\r\nmalen. Die verschleppte Umsetzung und die wenig bestärkende Debatte um die CSRD sorgen dagegen für Unsicherheit und Frust bei der Anwendung der Richtlinie.\r\nV4: Die CSRD ist nötig, um Investoren eine umfassende Bewertung der Risiken und Chancen\r\nvon Investitionen zu ermöglichen, um eine effiziente Kapitalallokation zu erreichen und die\r\nwichtige Rolle des Finanzsektors in der Transformation überhaupt zu ermöglichen.\r\nDie Folgenabschätzung der EU-Kommission hinsichtlich der CSRD konstatiert folgendes: ,,Private\r\nfinance has an important role to play in meeting the objectives of the European Green Deal. This\r\nipcc.ch/report/ar6/wg3/downloads/report/lPCC ARG WGIII FullReport.pdf\r\nZur Notwendigkeit von standardisierten Nachhaltigkeitsberichten in der Folgenabschätzung der EU KOM: \" Investors\r\nare unable to take sufficient account of sustainability-related and other non financial risks and opportunities in their investment decisions. This hasthe potential to create systemic risks that threaten financial stability\"_\r\n(see eur-lex.europa.eu/le~al-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021SC0150)\r\nSeit e 2 von 8 4\r\n~\r\nGERMANWATCH\r\n~\r\ninitiative will supportsustainable private finance, by helping investors identify companies that carry\r\nout sustainable activities\".4\r\nDie CSRD und die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen Investoren\r\neine umfassende Bewertung der Risiken und Chancen, die Unternehmen betreffen, in die sie investieren. Dies gilt insbesondere für den Klimawandel und Herausforderungen in den Wertschöpfungsketten. Ohne diese Standards können soziale und ökologische Risiken nicht angemessen in die Investitionsentscheidungen einfließen, was das Risiko systemischer Probleme erhöht.\r\nNach der Einführung umfangreicher Regulierung für den Finanzsektor bildet die CSRD nun ein bisher\r\nnoch fehlendes Puzzlestück für eine robuste Umsetzung dieser neuen Verpflichtungen.\r\nVS: Das CSRD-UG darf nur im zulässigen Umfang von der CSRD abweichen. Wir befinden uns\r\nnach jahrzehntelangen Verzögerungen in einer Transformation unter deutlichem starkem\r\nZeitdruck. Regulierung muss weiterhin getestet und angepasst werden - aber auf europäischer Ebene, nicht durch nationales Ausscheren. Deutschland muss ein verlässlicher Partner\r\nder EU bleiben, den Green Deal stärken und wertschätzend mit der Vorreiterrolle der EU bei\r\nvielen Transformationsthemen umgehen.\r\nDie CSRD wurde auf EU-Ebene verhandelt und beschlossen. Die Bundesregierung muss verlässlicher\r\nPartner der EU und der Unternehmen bleiben und das CSRD-UG schnellstmöglich verabschieden.\r\nDies schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und unterstreicht die Funktionsfähigkeit des europäischer Regulierungsaktivität in Zeiten, in denen antieuropäische Stimmen an Popularität gewinnen. Zudem schützt es die Rolle der EU als Taktgeber internationaler Rahmensetzungen.\r\nIn den ersten Umsetzungsjahren wird es wichtig sein, dass die Politik nah im Austausch mit den Umsetzern der Richtlinie bleibt, um dasVorgehen zu evaluieren und konstruktive Verbesserungen, auch\r\nEntschlackungen, vorschlagen zu können - auf EU-Ebene, und nicht durch ein Ausscheren auf nationaler Ebene.\r\nEs folgen spezifische Rückmeldung zu fünf Einzelbestandteilen des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung:\r\n1. Der Mittelstand braucht Unterstützung\r\nAuch KMU profitieren von einem vorausschauenden Umgang mit Nachhaltigkeits- und Transformationsrisiken. Auch für sie sind Nachhaltigkeitsrisiken finanzielle Risiken. Durch vergleichbare Berichte können sich die Vorreiter einen Wettbewerbsvorteil sichern.\r\nGermanwatch empfiehlt der Bundesregierung:\r\nDen Nutzen und die Intention der CSRD auch für mittelständische Unternehmen hervorzuheben und dies den Unternehmen zu kommunizieren. Die Bundesregierung muss darüber\r\nhinaus sicherstellen, dass die nicht fristgerechte Transposition nicht zum Nachteil der\r\nKMUs wird.\r\nebd._\r\nSeite 3 von 8  \r\n5\r\n6\r\n 5 6 7\r\n~\r\nGERMANWATCH\r\n~\r\nDie Bundesregierung sollte den IDW ermutigen, bei der Entwicklung der nationalen Prü-\r\nfungsstandards bezüglich der Prüfung mit begrenzter Sicherheit in Bezug auf die ersten\r\nNachhaltigskeitsberichte Augenmaß walten zu lassen.\r\nGroße Unternehmen, die Verantwortung unangemessen und ohne die notwendige Unterstützung an KMU weiterreichen, handeln nicht im Sinne der CSRD. Hier sind auch die Prüfunternehmen in der Pflicht, die Unternehmen auf diese schlechte Geschäftspraxis hinzuweisen. Dies sollte auch die Bundesregierung zweifelsfrei klarstellen.\r\nDie von Bundeskanzler OlafScholz kürzlich angekündigten „verbindlichen Standards\", um\r\ndie Weitergabe von Berichtspflichten zu regulieren, sollten schnellstmöglich in die Tat\r\numgesetzt werden. Zudem sollte die angekündigte Entwicklung von Musterfragebögen\r\nauch für den Kontext der CSRD-BerichterstattungAnwendung finden.\r\nBelastungen für KMU sind oft nicht durch die direkten Berichtspflichten aus der CSRD begründet, sondern ergeben sich aus privatrechtlichen Verträgen im Rahmen von Lieferketten und können nicht durch eine Einschränkung des Geltungsbereiches der CSRD adressiert werden.7 Beispiele guter Zusammenarbeit zwischen großen Unternehmen und ihren\r\nZulieferern haben als Best Practices das Potential zum „neuen Normal\" zu werden. Wirtschaftsprüfer und Politik sollten sie als Benchmark nutzen.\r\nDie Umsetzung der CSRD in nationales Recht erfolgt deutlich verspätet. KMUs, die eine Umsetzung\r\nin deutsches Recht abgewartet haben, bleibt nun wenig Vorbereitungszeit für Einführung notwendiger Prozesse und birgt die Gefahr von eingeschränkten Prüfungsvermerken im ersten Berichtserstattungsjahr. Für eine positive Transformationsdynamik und um mit Klarheit und Motivation die\r\ngroße Aufgabe angehen zu können, müssen Interventionen und die Beiträge der einzelnen Stakeholder als fair wahrgenommen werden und das Augenmerk auf die positiven Wirkungen gerichtet\r\nsein. Statt einer Verschiebung des Starts der Berichterstattungspflicht, sollte die Bundesregierung\r\nden IDW ermutigen, bei der Entwicklung der nationalen Prüfungsstandards bezüglich der Prüfung\r\nmit begrenzter Sicherheit in Bezug auf die ersten Nachhaltigskeitsberichte Augenmaß walten zu lassen.\r\nDarüber hinaus begrüßen wir, dass der Bund mittelständische Unternehmen, die ab 2026 zur Berichterstattung verpflichtet sind, mithilfe von 20 Millionen Euro unterstützt, um entsprechende Unterstützungsstrukturen für KMU im Umsetzungsprozess bereitzustellen.\r\nDer Artikel 29b der CSRD gibt vor, dass die ESRS die Herausforderungen bei der Informationsbeschaffung von Akteuren in den Wertschöpfungsketten sowie die Kapazitäten der Unternehmen in\r\nVgl. die Rede des Bundeskanzlers beim „Unternehmertag\" des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) am 2. Oktober 2024, (https://www.youtube.com/watch?v=PMzCelovxBOl\r\nSiehe BMWK/BMAS, Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, auch im lichte der Vorgaben der EU-Lieferketten-Richtlinie, S. 2 (https://www.csr-in-deutschland.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Dateien/sofortprogramm-massnahmen-praxisnahe-anwendun!_!-\r\nlksg.pdf? blob=publicationFilel.\r\nHilfreich als Orientierung kann die Handreichung des BAFA zur Zusammenarbeit in der Lieferkette sein: d.h. der Frage\r\nwie Verpflichtungen des LKSG entlang der Lieferkette sinnvoll weitergegeben warden könnten. Hier werden große Unternehmen klar angeleitet, wie dies KMU freundlich erfolgen kann bzw. wie es nicht erfolgen sollte.\r\n(https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Zusammenarbeit in der Lieferkette/zusammenarbeit in der lieferkette node.html)\r\nSeite 4 von 8  \r\n~\r\nGERMANWATCH\r\n~\r\ndiesen Ketten miteinbeziehen müssen. Große Unternehmen, die von KMU weitreichende Informationen verlangen oder ihnen sogar eine Sorgfaltsprüfung auferlegen, überschreiten somit die Vorgaben der CSRD. Fehlverhalten, das zur Belastung von KMU führt, kann politisch auch außerhalb des\r\nCSRD-UG angegangen werden. Die Prüfer:innen sind in der Pflicht, die Unternehmen auf diese\r\nschlechte Geschäftspraxis hinzuweisen.\r\n2. Mitgliedswahlrecht zum Thema Zweitprüfer\r\nMit der CSRD beginnt in der europäischen Union eine neue Ära der Berichterstattung, die den\r\nAnforderungen in Zeiten einer Transformation unter Zeitdruck adressiert. Sie benötigt neue\r\nPerspektiven, im Controlling und in der Prüfung neue Kompetenzen und Erfahrungen. Eine\r\nEinschränkung des Prüfer:innenmarktes ist vor diesem Hintergrund die falsche Herangehensweise.\r\nGermanwatch empfiehlt der Bundesregierung:\r\nDie Bundesregierung sollte von ihrem Mitgliedsstaatenwahlrecht gemäß Artikel 34 Abs. 4\r\nder Bilanzrichtlinie Gebrauch machen und auch weitere, u.a. zugelassene Umweltgutachter:innen, als unabhängige Dienstleister bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zulassen.\r\nJedem Unternehmen steht weiterhin offen, nur mit einem Wirtschaftsprüfer zusammenzuarbeiten\r\nund so Finanz- und Nachhaltigkeitsthemen gleichzeitig prüfen zu lassen. Jedoch kann es bei komplexen Themenfeldern nötig und wünschenswert sein, von der Fachexpertise, dem klareren Blick\r\nund einer strategischen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Prüfinstanzen zu profitieren und\r\ngenau damit auch unangemessenen Rückfragen und Anforderungen von Prüfer:innen entgegenzuwirken, die derzeit teilweise auch zu dem Gefühl der Bürokratisierung beitragen. Diese Möglichkeit\r\nsollte der Gesetzgeber den Akteuren unter den genannten Bedingungen offenlassen.\r\n3. Standardsetzungsprozess in Deutschland entsprechend den heutigen Anforderungen und Bedarfen optimieren: Änderung des§ 342q des HGB\r\nMit der CSRD beginnt in der europäischen Union eine neue Ära der Berichterstattung, die die\r\nAnforderungen in Zeiten einer Transformation unter Zeitdruck adressiert. Sie benötigt neue\r\nPerspektiven, für das Controlling und die Prüfung neue notwenige Kompetenzen und Erfahrungen.\r\nGermanwatch empfiehlt der Bundesregierung:\r\nEine Änderung des§ 342q des HGB im Rahmen der CSRD Transposition wäre ein wichtiger\r\nSchritt, um den Standardsetzungsprozess in Deutschland entsprechend den heutigen Anforderungen zu optimieren und sicherzustellen, dass der mandatierte nationale Standardsetzer als Akteur ohne lnteressenskonflikte agiert.\r\nDie Bundesregierung sollte daher den im aktuellen Gesetzestext festgelegten Prüfauftrag\r\nkonkretisieren: Die Struktur und das Mandat des Deutschen Rechnungslegungs Standards\r\nCommittee (DRSC} sollten an neue Bedarfe angepasst werden.\r\nSeite 5 von 8~\r\nGERMANWATCH\r\n~\r\nDer DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V, ist vom BMJ beauftragt „das\r\nöffentliche, insbesondere auch das gesamtwirtschaftliche Interesse zu berücksichtigen\"8• Der DRSC\r\nselbst, spricht jedoch in seiner Satzung nur vom „gesamtwirtschaftlichen lnteresse\".9 Die Struktur\r\nund Governance des DRSC spiegeln nicht den Paradigmenwechsel wider, den die CSRD eingeführt\r\nhat, der auf einen Wandel vom „Shareholder- zum Stakeholder-Value\" abzielt: Unternehmen sind\r\nnun gefordert, auch gegenüber der Gesellschaft Rechenschaft abzulegen. Die CSRD hebt dabei zwei\r\nzentrale Nutzergruppen hervor, für die Nachhaltigkeitsinformationen wesentlich sind: Zum einen\r\ndie Investoren, zum anderen die Akteure der Zivilgesellschaft, die darauf abzielen, Unternehmen\r\nstärker für ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in die Verantwortung zu nehmen. Die Zielsetzungen der CSRD reichen dabei weit über die bloße Information von Anlegern hinaus und umfassen\r\nunter anderem die Umsetzung des Green Deals, die Erreichung der Klimaneutralität in der EU bis\r\n2050, Deutschlands bereits bis 2045, den Schutz der biologischen Vielfalt sowie einer sozial gerechten Transformation. Diese regulatorischen Ziele und Nutzergruppen sollten auch beim nationalen\r\nStandardsetzer Berücksichtigung finden, ohne den Fokus auf eine für den Mittelstand praktikable\r\nUmsetzung aus den Augen zu verlieren. Der DRSC wird diesen Anforderungen derzeit nicht in jeder\r\nHinsicht gerecht. Deshalb schlagen wir folgende Änderungen vor:\r\nAuf Seite 130 des Gesetzesentwurf der Bundesregierung, ist festgehalten:\r\n,[...]Die Bundesregierung wirdprüfen, ob und inwiefern die Regelungen fürein Rechnungslegungsgremium mit Blick auf die Einführung der Nachholtigkeitsberichterstottung angepasst werden sollten,\r\neinschließlich möglicher gesetzlicher Änderungen. Neben Unternehmen der Real- und Finanzwirtschaft, Wirtschaftsprüfern sowie entsprechenden Verbänden sollen auch andere Interessierte, wie z. B.\r\nzivilgese/lschaftliche Organisationen, weitere Möglichkeiten erholten, sich wirksam in Standardisierungsprozesse im Bereich der Nochholtigkeitsberichterstottung einzubringen. Sofern sich aus der Prü-\r\nfung ein Regelungsbedarf ergibt, wird das Prüfergebnis noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt.\r\n{...}\"\r\nIm parlamentarischen Prozess gäbe es die Möglichkeit schon jetzt entsprechende Anforderungen an\r\neinen Standardsetzer festzuhalten. Die Standardsetzung rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf Quoten für verschiedene Stakeholdergruppen. Sofern ein Mandat für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an eine private Organisation vergeben wird, sollte eine Beteiligung der fachlich relevanten Ministerien sichergestellt und relevante Stakeholder von der Regierung benannt\r\nwerden. Die ministeriellen Benennungen der Mitglieder wird bereits in anderen europäischen Mitgliedsstaaten für die nationalen Standardsetzer praktiziert, die u.a. ebenfalls ihren Mitgliedsstaat\r\nbei EFRAG vertreten.\r\nZumindest aber sollte der Prüfauftrag noch in dieser Legislatur durch den parlamentarischen Prozess im CSRD-UG konkretisiert werden: a) er müsste festschreiben, welche fachlich betroffenen Ministerien in den Prüfauftrag eingebunden sein müssen; b) müsste eine Mandatierung am Ende des\r\nPrüfprozesses vornehmen. Wie das von Germanwatch und NABU in Auftrag gegebene Rechtsgutachten darlegt, ist ,,(...) das DRSC bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung derzeit insgesamt\r\nohne entsprechendes Mandat(...)\" (siehe Seite 22).\r\nHier das Rechtsgutachten, welches die hier genannten Punkte rechtlich unterlegt: https://www.germanwatch.org/de/90768.\r\nli https://www.drsc.de/app/uploads/2017/03/111202 SV BMJ-DRSC.pdf\r\n9 https://www.drsc.de/app/uploads/2022/07/220701 DRSC Satzum,::.pdf\r\nSeite 6 von 8  \r\n~\r\nGERMANWATCH\r\n~\r\n4. LkSG: Vereinheitlichung von Berichtspflichten wichtig; BAFA muss Prüfung durchführen\r\nNeue Berichts- und Sorgfaltspflichten sind wirkmächtige Instrumente in der sozial-ökologischen Transformation, die auch für die Unternehmen unmittelbare Vorteile bieten und bereits\r\nWirkung zeigen. Eine effiziente Konsolidierung von Berichtspflichten und eine starke Interoperabilität vermeiden Bürokratie und eine ineffiziente Nutzung von Ressourcen.\r\nGermanwatch empfiehlt der Bundesregierung:\r\nDie Vereinheitlichung von Berichtspflichten ist ein sinnvolles Bestreben, um doppeltes Reporting zu vermeiden. Jedoch ist sehr wichtig, dass für die LkSG-pflichtigen Unternehmen\r\ndie Kompetenz zur inhaltlichen Prüfung der Berichte und der Anmahnung von Nachbesserungen weiterhin beim BAFA verbleibt, dieses kann die spezifischen Aufgaben und Erfordernisse des LkSG genau in den Blick nehmen.\r\nZudem muss sichergestellt werden, dass die CSRD-Berichte dieser Unternehmen alle relevanten Informationen abdecken, die unter dem LkSG erforderlich sind. Es darf nicht zu einer Abschwächung des LkSG durch die Hintertür kommen.\r\nDas Ziel, doppelte Berichtspflichten und unnötigen Aufwand für durchführende Unternehmen zu\r\nvermeiden, ist begrüßenswert. Dabei sollte allerdings nicht aus den Augen verloren werden, dass\r\ndie Offenlegungspflichten des LkSG einen wichtigen Zweck erfüllen: die Erfüllung gesetzlicher Sorgfaltspflichten transparent darzulegen und damit überprüfbar zu machen. Wenn die Berichtspflicht\r\nnach LkSG wegfällt, muss demnach sichergestellt sein, dass die notwendigen Informationen über\r\ndie Erfüllung gesetzlicher Sorgfaltspflichten über die gesamte Lieferkette hinweg dennoch im Nachhaltigkeitsbericht nach§ 289c HGB-E (i.V.m. ESRS} enthalten sind. Ohne eine solche Regelung würde\r\nzum Beispiel nach§ 289c HGB-E (i.V.m. ESRS} die Verpflichtung wegfallen, die Maßnahmen zu nennen, die ein Unternehmen bedingt durch Beschwerden nach dem Beschwerdemechanismus(§§ 8, 9\r\nLkSG) getroffen hat.\r\nZudem sollte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiter die inhaltliche Prü-\r\nfung durchführen, auch wenn der Bericht nach§ 289c HGB-E (i.V.m. ESRS} erstellt wird. Dies muss\r\nauch die Möglichkeit beinhalten, Nachbesserungen an fehlerhaften oder unvollständigen Berichten\r\nanzumahnen. Die Kompetenz des BAFA darf nicht auf die reine Prüfung des Vorliegens eines Nachhaltigkeitsberichts beschränkt werden.\r\n5. Auch kapitalmarktorientierte öffentliche Förderbanken sollten gemäß der CSRD\r\nNachhaltigkeitsberichte erstellen\r\nDie Transformation kann nur gemeinsam gelingen und mit dem gemeinsamen Verständnis,\r\ndass es Anstrengungen bei vielen Stakeholdern gibt und diese fair auf allen Schultern verteilt\r\nwerden.\r\nGermanwatch empfiehlt der Bundesregierung:\r\nDie öffentlichen Förderbanken sollten in den Geltungsbereich der CSRD einbezogen werden. Ein Ausschluss würde ein falsches Signal an privatwirtschaftliche Akteure senden. Die\r\nSeite 7 von 8~\r\nGERMANWATCH\r\n~\r\nCSRD-Datenpunkte sind ein wertvolles Tool für die eigene Steuerung, welches auch von\r\nFörderbanken genutzt werden sollte.\r\nFür öffentliche Förderbanken gibt es eine hohe Messlatte bei der Transparenz. Das Prinzip der Freiwilligkeit sollte demnach durch geeignete Standardisierungen ersetzt werden, um Förderbanken\r\nzu Vorreitern zu machen und zu zeigen, dass zusätzliche Berichtspflichten handhabbar sind, statt\r\nzunächst staatsnahe Unternehmen von Berichtspflichten zu befreien. Da es unter den deutschen\r\nöffentlichen Förderbanken auch zahlreiche kleine Institute gibt, die nicht am Kapitalmarkt aktiv\r\nsind, und vor allem öffentliche Mittel im Auftrag des Bundes und der Länder einsetzen, sollten nur\r\nkapitalmarktorientierte Förderbanken zu Berichterstattung gemäß der CSRD verpflichtet werden.\r\nSeite8 von 8"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft\r\nHerrn Cem Özdemir\r\nWilhelmstraße 54\r\n10117 Berlin\r\nPer E-Mail an: cem.oezdemir@bmel.bund.de\r\n28.03.2024\r\nDie bahnbrechende EU-Verordnung zur Entwaldung wird nur funktionieren, wenn die Mitgliedstaaten jetzt mit der Umsetzung beginnen\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister Özdemir,\r\nals die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) im Jahr 2023 erlassen wurde, hatte sie eine überwältigende öffentliche Unterstützung und wurde von Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten und der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) nachdrücklich befürwortet. Es gibt jedoch beunruhigende Signale, dass einige Mitgliedstaaten die Umsetzung verzögern.\r\nWir möchten Sie daher mit diesem Schreiben dringend bitten, angesichts der Dringlichkeit der Klima- und Biodiversitätskrise Mittel für die rechtzeitige Umsetzung der EUDR bereitzustellen.\r\nDie EUDR ist insofern innovativ, als sie gegen die gegen die zusätzliche Entwaldung für die landwirtschaftliche Expansion vorgeht, die nach Schätzungen der Zeitschrift Science für 90-99 % der Abholzung der Tropenwälder verantwortlich ist. Sie wurde in langwierigen und komplexen Verhandlungen unter Einbeziehung zahlreicher Interessengruppen entwickelt, um zu verhindern, dass die EU durch Abholzung gefährdete Produkte wie Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Naturkautschuk, Holz oder Soja konsumiert und exportiert. Die EUDR wird auch von entscheidender Bedeutung sein, um die Verschlechterung der europäischen Wälder zu verhindern, die durch die Klimakrise, den Raubbau und die schlechte Bewirtschaftung der Plantagen bereits stark beeinträchtigt sind.\r\nEs liegt nun an den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass diese \"bahnbrechende\" Verordnung ihr Versprechen einlöst und den Fußabdruck der EU bei der Entwaldung verringert, der nach China der zweitgrößte der Welt ist.\r\nWir sind daher sehr besorgt über die jüngste Untersuchung des International Consortium of Investigative Journalists (ICCJ), die ergab, dass Mitgliedstaaten wie Österreich, Deutschland, die Niederlande und Rumänien zu wenig Ressourcen für die Umsetzung der EUDR bereitgestellt haben. Wir sind auch bestürzt über die in letzter Minute unternommenen Anstrengungen der Agrarminister von 20 Mitgliedstaaten, die Verordnung zu reduzieren und zu verzögern, wie nach der Sitzung des Rats „Landwirtschaft und Fischerei“ am 26. März 2024 berichtet wurde. In ähnlicher Weise fordern einige Industriezweige eine Verschiebung der EUDR-Verpflichtungen - und ignorieren dabei völlig die Umweltkrisen, zu deren Bewältigung die EUDR beitragen soll.\r\nWir unterstützen die Unternehmen und Sektoren, die sich um die Einhaltung der Vorschriften bemühen. Der Kautschuk- und der Kakaosektor befassen sich bereits mit der Rückverfolgbarkeit und der Einhaltung der Legalität in ihren Lieferketten sowie mit der Frage, wie kleinbäuerliche Lieferanten einbezogen werden können.\r\nWir fordern alle Mitgliedstaaten auf, sich an vorderster Linie für eine rasche und wirksame Umsetzung der EUDR einzusetzen, anstatt auf die Lobbybemühungen der Industrie hereinzufallen. Jede Verzögerung bei der Umsetzung würde die Position der EU als globaler Vorreiter bei der Einführung sinnvoller Gesetze zur Bekämpfung der Entwaldung untergraben und ihre Glaubwürdigkeit beeinträchtigen.\r\nWir stehen zu unserer Erklärung vom Juni 2023 und verpflichten uns, mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass:\r\n\r\n•\r\ndie Umsetzung der EUDR nicht verzögert oder abgeschwächt wird, um diejenigen, die sich um die Einhaltung bemühen, nicht zu \"bestrafen\" oder den globalen Märkten und ihren führenden Akteuren ein Signal der Schwäche zu geben.\r\n\r\n•\r\ndie Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden ernennen und sie mit ausreichend Personal und Haushaltsmitteln ausstatten, um die erforderliche Anzahl von Inspektionen durchzuführen.\r\n\r\n•\r\nUnterstützungsmaßnahmen beschlossen werden, um Kleinbäuer:innen und Waldbesitzenden bei der Einhaltung der Verordnung zu helfen.\r\nWährend dieses Übergangszeitraums haben wir gezeigt, dass es bereits Sorgfaltspflichtsysteme, Daten und Instrumente zur Bekämpfung der Entwaldung gibt. Es gibt keine Hindernisse für die Umsetzung der EUDR, abgesehen von der Rückverfolgung durch die Mitgliedstaaten und Unternehmen. Die Zeit für die Umsetzung ist jetzt gekommen. Die EU muss weiter vorankommen, damit wir die Entwaldung und die Schädigung der Wälder zum Wohle der Menschen, der Natur und des Planeten stoppen können.\r\nUnterzeichnet von:\r\nBiofuelwatch, Europa/USA\r\nBirdLife, Schweden\r\nBruno Manser Fonds, Schweiz\r\nCanopée Forêts Vivantes, Frankreich\r\nClientEarth\r\nComité Schone Lucht, Niederlande\r\nDeutsche Umwelthilfe, Deutschland\r\nEarth Thrive, GB/ Serbien\r\nEarthsight\r\nEcologistas en Acción, Spanien\r\nEi polteta tulevaisuutta, Finnland\r\nEkumenická akademie, Tschechische Republik\r\nEnvol Vert, Frankreich\r\nEuropean Civic Forum, Frankreich\r\nFern, Belgien\r\nFinnish Association for Nature Conservation, Finnland\r\nForests of the World, Dänemark\r\nFriends of Fertő Lake Association, Ungarn\r\nGermanwatch, Deutschland\r\nGreat Lakes and Wetlands Association, Ungarn\r\nKoalice pro řeky, Tschechische Republik\r\nLeefmilieu, Niederlande\r\nMighty Earth\r\nMilieudefensie, Niederlande\r\nMobilisation for the Environment, Niederlande\r\nNeuer Weg Association, Rumänien\r\nOroVerde, Deutschland\r\nPolish Ecological Club, Polen\r\nRainforest Foundation Norway, Norwegen\r\nROBIN WOOD e.V., Deutschland\r\nSociety for Threatened Peoples, Schweiz\r\nSüdwind, Österreich\r\nSwedish Society for Nature Conservation, Schweden\r\nUkrainian Nature Conservation Group, Ukraine\r\nWild Europe Foundation, Niederlande\r\n28 March 2024\r\nThe game-changing EU Deforestation Regulation will only work if Member States start implementation now!Dear European Union Member States,When the EU Regulation on deforestation-free products (EUDR) was enacted in 2023, it had overwhelming public support, and was strongly backed by NGOs, companies and most EU Member States and Members of the European Parliament (MEPs). But there are worrying signals that some Member States are planning to delay implementation.We are therefore writing to urge you to devote enough resources to implement the EUDR on time, taking into account the urgency of the climate and biodiversity crises. One of the EUDR’s innovations is that it tackles unsustainable agricultural expansion, which the journal Science estimates to be behind 90-99% of tropical deforestation. It was developed through long and complex negotiations including a wide range of stakeholders with the aim of preventing the EU consumption and export of deforestation-tainted goods using cattle, cocoa, coffee, palm oil, natural rubber, wood or soy. The EUDR will also be crucial to stopping the degradation of European forests, which are already severely impacted by the climate crisis, over-exploitation and poor plantation management. It is now up to Member States to ensure this \"game-changing“ regulation achieves its promise and reduces the EU’s deforestation footprint, which is the second largest in the world.We are therefore very concerned by the recent investigation from the International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) which found that Member States, such as Austria, Germany, the Netherlands, and Romania have allocated too few resources to the EUDR implementation challenge.\r\nWe are also dismayed by the EU agriculture ministers’ last-minute effort, in opposition of EU democratic principles, to scale back and delay the Regulation, as reported following the AGRIFISH Council meeting on March 26, 2024. Similarly, some industries are asking for EUDR obligations to be postponed - completely ignoring the environmental crises the EUDR seeks to help tackle. We support those companies and sectors that are working towards compliance. The rubber and cocoa sectors are already looking at traceability and legality-compliance in their supply chains, as well as how to incorporate smallholder suppliers.We urge all Member States to be at the forefront of a fast and effective implementation of EUDR, instead of falling for industries’ lobbying efforts. The EU must uphold its commitment to combat global deforestation and forest degradation both at home and abroad. Any delay in implementation would hamper its credibility.We stand by our June 2023 statement and commit to working with the European Commission and Member States to ensure that:·EUDR implementation is not delayed or weakened in order to not \"punish\" those who are working hard tocomply or send a signal of weakness to global markets and their leading players.·Member States appoint Competent Authorities and provide them with sufficient staff and budget to deliveron the required number of inspections.·Supportive measures are adopted to help small farmers to comply with the Regulation.During this transition period, we have shown that due diligence systems, data and anti-deforestation tools already exist. The time to implement is now. EU-Member States need to keep pushing forward so we can stop deforestation and forest degradation for the benefit of people, nature and the planet.\r\nBiofuelwatch, Europe/USA\r\nBirdLife, Sweden\r\nBoth Ends, Netherlands\r\nBruno Manser Fonds, Switzerland\r\nCanopée Forêts Vivantes, France\r\nClientEarth, EU\r\nComité Schone Lucht, Netherlands\r\nDeutsche Umwelthilfe, Germany\r\nEarth Thrive, UK / Serbia\r\nEarthsight, UK\r\nEcologistas en Acción, Spain\r\nEi polteta tulevaisuutta, Finland\r\nEkumenická akademie, Czech Republic\r\nEnvol Vert, France\r\nEuropean Civic Forum, France\r\nFern, Belgium\r\nFinnish Association for Nature Conservation, Finland\r\nForests of the World, Denmark\r\nFriends of Fertő Lake Association, Hungary\r\nGermanwatch, Germany\r\nGreat Lakes and Wetlands Association, Hungary Koalice pro řeky, Czech RepublicLeefmilieu, NetherlandsMighty Earth InternationalMilieudefensie, the NetherlandsMobilisation for the Environment, NetherlandsNeuer Weg Association, RomaniaOroVerde, GermanyPolish Ecological Club, PolandRainforest Foundation, NorwayROBIN WOOD e.V., GermanySociety for Threatened Peoples, SwitzerlandSüdwind, AustriaSwedish Society for Nature Conservation, Sweden Ukrainian Nature Conservation Group, Ukraine Wild Europe Foundation, Netherlands"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\nBetreff:Bi􀀁e um Weiterleitung -> Stellungnahme der Verbände-Pla􀀂orm zur morgigen Sonder AMK\r\nDatum:Tue, 21 May 2024 10:49:47 +0200\r\nVon:Phillip Brändle (AbL) <braendle@abl-ev.de>\r\nAn:amk2024@tmil.thueringen.de\r\nKopie (CC):amk@stmelf.bayern.de, amk@stmuv.bayern.de, amk@bmel.bund.de,\r\nagrarministerkonferenzsubv@umwelt.bremen.de, AMK-HH@bukea.hamburg.de,\r\namk@umwelt.hessen.de, amk@melund.landsh.de, amk@ml.niedersachsen.de, amk@mlr.bwl.de,\r\namk@lm.mv-regierung.de, amk@mluk.brandenburg.de, amk@umwelt.saarland.de, amk@mulnv.nrw.de,\r\namk@mw.sachsen-anhalt.de, Verteiler-AMK@mwvlw.rlp.de, amk@senjustva.berlin.de,\r\nkonferenz@smekul.sachsen.de, AMK2021@smekul.sachsen.de, AMK@tmil.thueringen.de, Daniela\r\nWannemacher <daniela.wannemacher@bund.net>\r\nSehr geehrte Damen und Herren in der Geschä􀀃sstelle der AMK,\r\nanbei sende ich Ihnen eine Stellungnahme der Verbände-Pla􀀂orm zur Gemeinsamen Agrarpoli􀀄k (GAP) der\r\nEuropäischen Union. Ich bi􀀁e Sie diese im Vorfeld der morgigen Sonder-AMK an die Ministerinnen und Minister\r\nweiter zu leiten. Für Rückfragen stehen die zeichnenden Verbände aus Landwirtscha􀀃, Umwelt-, Natur-, Klima-,\r\nVerbraucher- und Tierschutz sowie der Entwicklungszusammenarbeit gerne zur Verfügung.\r\nUm eine Kurze Eingangsbestä􀀄gung wir gebeten.\r\nMit besten Grüßen,\r\ni.A. Phillip Brändle\r\n--\r\nArbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.\r\nPhillip Brändle\r\nc/o Druckerei Brandt\r\nHauptstraße 55\r\n13159 Berlin\r\nMobil: 0163-9709645\r\nFax: 02381-492221\r\nWeb: www.abl-ev.de\r\nMitglied werden bei der AbL: www.abl-ev.de/ueber-uns/mitglied-werden/\r\nAnmeldung zum kostenlosen Nachrichtenbrief der Bauernstimme: www.bauernstimme.de/bauernstimme/nachrichten/\r\n--\r\nArbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.\r\nPhillip Brändle\r\nc/o Druckerei Brandt\r\nHauptstraße 55\r\n13159 Berlin\r\nMobil: 0163-9709645\r\nFax: 02381-492221\r\nWeb: www.abl-ev.de\r\nMitglied werden bei der AbL: www.abl-ev.de/ueber-uns/mitglied-werden/\r\nAnmeldung zum kostenlosen Nachrichtenbrief der Bauernstimme: www.bauernstimme.de/bauernstimme/nachrichten/\r\n--\r\nKonstantinos Tsilimekis\r\nBereichsleiter Welternährung, Landnutzung und Handel\r\nHead of Division - World Food, Land Use and Trade\r\nRe: Fwd: Bitte um Weiterleitung -> Stellungnahme der Verbände-Plattform zur morgigen Sonder AMK\r\n1 von 2 18.06.2024, 12:22\r\nGermanwatch e.V.\r\nStresemannstr. 72\r\nD-10963 Berlin\r\nTel. +49 (0)30 5771328-82\r\nE-Mail: tsilimekis@germanwatch.org\r\nwww.germanwatch.org\r\nLageplan: https://germanwatch.org/de/8828\r\n=============================================================================\r\nGERMANWATCH - Hinsehen. Analysieren. Einmischen.\r\nFür globale Gerechtigkeit und den Erhalt der Lebensgrundlagen.\r\n-----------------------------------------------------------------------------\r\nIHRE UNTERSTÜTZUNG sichert auch in Zukunft unsere unabhängige Arbeit:\r\nwww.germanwatch.org/mitmachen\r\nSpendenkonto: IBAN DE33 1002 0500 0003 2123 00, Bank für Sozialwirtschaft AG\r\n-----------------------------------------------------------------------------\r\nFUNDIERT INFORMIERT BLEIBEN\r\nNewsletter Germanwatch°Kompakt: www.germanwatch.org/GermanwatchKompakt\r\nZeitung Weitblick: www.germanwatch.org/abos-bestellen\r\n-----------------------------------------------------------------------------\r\nGermanwatch ist eingetragen im Lobbyregister des Bundestags, Nr. R001063,\r\nund im EU-Transparenzregister, Nr. 99203901869-52\r\nRe: Fwd: Bitte um Weiterleitung -> Stellungnahme der Verbände-Plattform zur morgigen Sonder AMK\r\n2 von 2 18.06.2024, 12:22\r\nSeite 1 von 6\r\nStellungnahme der Verbände-Plattform zur nationalen Umsetzung der Flexibilisierung der GAP auf EU-Ebene\r\nVerbände-Plattform fordert: Die Agrarpolitik\r\nweiterentwickeln statt zurückdrehen\r\n Das Budget der Öko-Regelungen sowie der Agrar-, Umwelt-, und Klimamaßnahmen (AUKM)\r\nist kurzfristig um mindestens 10 Prozentpunkte zu erhöhen.\r\n Es sind schnellstmöglich zusätzliche Öko-Regelungen für Grünlandbetriebe mit Milchvieh und\r\nWeidehaltung, für eine Stärkung der Biodiversität im Ackerbau sowie für Betriebe mit\r\nbesonders ausgeglichenen Nährstoffbilanzen einzuführen.\r\n Die in Deutschland bereits bestehenden Grundanforderungen zur Fruchtfolgegestaltung\r\n(GLÖZ 7) sowie zum Gewässerschutz (GLÖZ 4) müssen ambitioniert weiterentwickelt statt\r\nweiter verwässert werden.\r\nDie aktuellen Entscheidungen der europäischen Institutionen zu den Grundanforderungen\r\n(Konditionalität) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sehen im Kern vor, dass die Verpflichtung zur\r\nBereitstellung von Brachflächen (GLÖZ 8) komplett gestrichen wird. Landwirtschaftliche Betriebe mit\r\neiner Fläche von unter zehn Hektar, die aktuell rund 65 Prozent der Höfe und knapp 10 Prozent der\r\nlandwirtschaftlichen Nutzfläche der EU ausmachen, werden zudem komplett aus dem Kontroll- und\r\nSanktionssystem der GAP herausgenommen. Überdies wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit\r\ngegeben, weitere Grundanforderungen zum Boden-, Gewässer-, Grünland- und Klimaschutz (GLÖZ 1,\r\n5, 6 und 7) deutlich abgeschwächter umzusetzen als bislang. Das mit dieser Entscheidung massiv\r\nverringerte Ambitionsniveau der GAP im Bereich des Umwelt-, Klima-, und Tierschutzes sowie der\r\nsozialen Gerechtigkeit wird von den zeichnenden Verbänden abgelehnt und scharf kritisiert. Auch da\r\ndiese Fehlentwicklung insbesondere der Landwirtschaft massiv auf die Füße fällt.\r\nDie zeichnenden Verbände betonen, dass es sich bei der Sicherung der Biodiversität, des\r\nKlimaschutzes, der Reinhaltung von Luft und Wasser sowie der Stärkung des sozialen\r\nZusammenhaltes um Herausforderungen von existenzieller Tragweite handelt. Nicht zuletzt sind sie\r\nauch Grundlage der Lebensmittelproduktion künftiger Generationen. Ihre Bewältigung ist damit\r\nunabdingbar. Darin ist sich nicht nur die Wissenschaft, sondern auch die Zukunftskommission\r\nSeite 2 von 6\r\nLandwirtschaft (ZKL) einig. Die jüngsten Beschlüsse der europäischen Institutionen zur einseitigen\r\nAufweichung der GAP stehen hierzu in eklatantem Widerspruch. Die Bundesregierung, der Deutsche\r\nBundestag und die Bundesländer müssen die anstehende nationale Umsetzung dieser Beschlüsse auf\r\nEU-Ebene so ausgestalten, dass die nach wie vor gültigen und notwendigen Ziele des Umwelt-, Klimaund\r\nTierschutzes sowie der sozialen Gerechtigkeit dennoch erreicht werden. Die Empfehlungen der\r\nZKL zur Weiterentwicklung der GAP aus dem Jahr 2021, der Koalitionsvertrag der Bundesregierung\r\neinschließlich seiner Ziele zum Ökolandbau und die aktuelle Stellungnahme des Europäischen\r\nWirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) bieten für die anstehende nationale Weiterentwicklung\r\nder GAP eine passende und zukunftssichernde Grundlage.\r\nDas Schleifen ökologischer und sozialer Standards in der GAP als Reaktion auf die jüngsten Proteste\r\nvieler Bäuerinnen und Bauern lässt nicht nur deren zentrales Problem vollkommen außer Acht,\r\ninnerhalb der Wertschöpfungsketten keine gewinnbringenden Erzeugerpreise durchsetzen zu\r\nkönnen, es lässt den landwirtschaftlichen Berufsstand bei der Bewältigung elementarer ökologischer\r\nund sozialer Zukunftsfragen auch komplett im Stich. Mit einer verbindlichen Anhebung des Budgets\r\nfür die Erbringung freiwilliger Leistungen der Bäuerinnen und Bauern im Umwelt-, Klima- und\r\nTierschutz (Öko-Regelungen und AUKM) sowie einer Reform der Gemeinsamen Marktordung (GMO)\r\nzugunsten der Bäuerinnen und Bauern hätten die europäischen Institutionen die Möglichkeit gehabt,\r\ndieser Entwicklung im Zuge ihrer aktuellen Beschlüsse gezielt entgegenzuwirken. Diese Chance\r\nwurde verpasst.\r\nDie lang- und mittelfristigen Folgen solchen politischen (nicht-) Handelns sind vielen Bäuerinnen und\r\nBauern bereits bekannt und in der landwirtschaftlichen Praxis allgegenwärtig. Sie haben darüber\r\nhinaus klar negative Auswirkungen auf den Umwelt-, Klima- und Tierschutz. Das über Jahrzehnte\r\npraktizierte Aussitzen der EU-Nitratrichtlinie führte zur hohen Nitratbelastung und der\r\nPauschalhaftung vieler Betriebe in den Roten Gebieten. Der nur bruchstückhaft angepackte Umbau\r\nder Tierhaltung bedeutet für viele Betriebe Perspektivlosigkeit, führt zu einem massiven\r\nStrukturbruch in der Landwirtschaft und lässt den Tierschutz massiv außer Acht. Wetterextreme\r\nvernichten Ernten und machen Aussaaten teilweise unmöglich. Märkte spielen verrückt.\r\nWenn es den politisch Verantwortlichen in der EU, der Bundesregierung und den Bundesländern\r\nnicht zeitnah gelingt, diese Fehlentwicklungen zu durchbrechen, läuft insbesondere die GAP Gefahr,\r\nihre gesellschaftliche Legitimation zu verlieren. Massive Kürzungen des Budgets der Agrargelder im\r\nHaushalt der EU (MFR) wären die Folge. Dramatisch wäre eine solche Entwicklung insbesondere für\r\ndiejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, deren Einkommen - je nach Betriebsform - zu 40 bis 60\r\nProzent aus Fördermitteln der GAP besteht. Nicht zuletzt die aktuell debattierte Erweiterung der\r\nEuropäischen Union und die aktuellen geopolitischen Herausforderungen werden die Debatte um die\r\nAusgestaltung des MFR stark beeinflussen und den Druck auf eine anderweitige Verwendung der\r\nAgrargelder nochmals stark erhöhen.\r\nDeutschland hat als wirtschaftlich wichtiger Akteur, als bedeutsames Agrarland und als innovative\r\nKraft innerhalb der Europäischen Union in den kommenden Monaten die Möglichkeit, diesen\r\ndrohenden Entwicklungen durch eine progressive Weiterentwicklung der GAP auf nationaler Ebene\r\netwas entgegenzusetzen. Hierzu sind die folgenden Punkte innerhalb Konditionalität sowie zur\r\nWeiterentwicklung der Direktzahlungen von entscheidender Bedeutung:\r\nSeite 3 von 6\r\n1. Zur Konditionalität:\r\nDie zeichnenden Verbände fordern die Bundesregierung und die Bundesländer auf, die\r\nAushöhlung der Konditionalität in der nationalen Ausgestaltung der GAP nicht weiter\r\nmitzugehen und die geltenden Vorgaben zur Fruchtfolge (GLÖZ 7) und zu den\r\nGewässerrandstreifen (GLÖZ 4) progressiv weiter zu entwickeln, anstatt sie zu schleifen.\r\nMindestabstände beim Anbau von Feldfrüchten sind notwendig, um z.B.\r\npflanzenschutzrechtliche Vorgaben des „integrierten Pflanzenschutzes“ zu erfüllen.\r\nFruchtwechsel sorgen für mehr Arten- und Bodenschutz in der Landwirtschaft und leisten\r\neinen Beitrag zur Risikostreuung und damit zur wirtschaftlichen Stabilität landwirtschaftlicher\r\nBetriebe. Dies wird mit zunehmenden Wetterextremen immer relevanter. Sie leisten\r\nüberdies auch einen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung attraktiver Kulturlandschaften und\r\nkönnen unter Berücksichtigung des Anbaus von Leguminosen auch zur Einsparung von\r\nDüngemitteln beitragen. Sie sind damit sowohl aus Sicht der Landwirtschaft wie auch des\r\nNatur-, Umwelt- und Klimaschutzes ein unverzichtbarer Baustein für eine zukunftsfeste\r\nLandwirtschaft und Agrarpolitik. Eine Rückkehr zur sogenannten Anbaudiversifizierung, wie\r\nsie auf Basis der aktuellen Beschlüsse der EU nun möglich wäre, ist daher sowohl aus Sicht\r\nder Landwirtschaft wie auch des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes weder sinnvoll noch gut\r\nzu begründen. Was es stattdessen braucht, ist eine ambitionierte Weiterentwicklung.\r\nGleiches gilt für die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ohne\r\nNot geplante Abschwächung der Grundanforderung zum Gewässerschutz (GLÖZ 4), welche\r\nvorsieht, die bisherige Vorgabe, in einem Abstand von 3 Metern zu Gewässern keine\r\nPflanzenschutz- und Düngemittel einzusetzen, für einige Gebiete auf zukünftig 1 Meter zu\r\nreduzieren.\r\nVereinfachung und Bürokratieabbau sind zurzeit ein allgegenwärtiges Thema. Dabei liegt die\r\nUrsache für viele bürokratische Lasten in der GAP maßgeblich an Ausnahmemöglichkeiten\r\ndie häufig auch den Zielen der GAP und der Konditionalität entgegenlaufen. Ein weiterer\r\nGrund findet sich zusätzlich in der Genehmigungspraxis der Nationalen GAP-Strategiepläne\r\ndurch die Europäische Kommission. Ein Beispiel: obwohl in den Grundanforderungen zur\r\nFruchtfolge auf EU-Ebene (GLÖZ 7) ursprünglich ein jährlicher Fruchtwechsel auf Ebene eines\r\nSchlages auf Ackerland vorgeschrieben war, hat die Europäische Kommission es im Zuge das\r\nGenehmigungsverfahrens in Deutschland zugelassen, dass diese Regelung nur auf Teilflächen\r\neines Betriebs umgesetzt werden musste. Zudem konnte der Fruchtwechsel, ebenfalls auf\r\nTeilflächen, auch durch den Anbau von Zwischenfrüchten erbracht werden. Gepaart mit\r\nweiteren Ausnahmen führte dieses Vorgehen von BMEL und Europäischer Kommission nicht\r\nnur zu einer Schwächung des Beitrages der GAP zu einer möglichst weiten Fruchtfolge,\r\nsondern trug auch dazu bei, dass die Umsetzung von GLÖZ 7 aktuell nur noch schwer\r\nnachvollzogen werden kann. Würde die ursprüngliche Vorgabe eines jährlichen\r\nFruchtwechsels der Hauptkultur auf Ackerland von den politisch Verantwortlichen mutig und\r\nkonsequent umgesetzt, würde dies nicht nur zu mehr Vielfalt auf dem Acker, der Einhaltung\r\npflanzenbaulicher Grundregeln und einer erhöhten ökologischen Wirksamkeit der GAP\r\nführen, sondern auch nennenswert zu deren Vereinfachung beitragen.\r\nSeite 4 von 6\r\n2. Zur Weiterentwicklung der Direktzahlungen:\r\nFakt ist: Die EU hat das ökologische und soziale Ambitionsniveau der GAP mit ihrem\r\nBeschluss, die Grundanforderungen zu verwässern, massiv verringert. Die ökologischen und\r\nsozialen Probleme der Landwirtschaft sowie der Agrar- und Umweltpolitik werden mit dieser\r\nEntscheidung nicht gelöst, sondern weiter verschärft. Fakt ist auch: in ihren Empfehlungen\r\nzur Weiterentwicklung der GAP hat sich die Zukunftskommission Landwirtschaft bereits 2021\r\neindeutig dafür ausgesprochen, dass eine Absenkung der Grundanforderungen der GAP nur\r\nim Zusammenhang mit einer weiteren Qualifizierung der Direktzahlungen umgesetzt werden\r\ndarf. Eine Ausweitung des Angebotes der freiwilligen Leistungen der Bäuerinnen und Bauern\r\nim Bereich des Umwelt-, Klima- und Tierschutzes ist damit sowohl fachlich wie auch politisch\r\nmöglich und notwendig. Da BMEL zur Kompensation der zu Jahresbeginn beschlossenen\r\nAufweichung von GLÖZ 8 in 2024 bereits eine Anhebung des Budgets der Öko-Regelungen\r\nvon 5 Prozent vorgeschlagen hat, halten es die zeichnenden Verbände vor dem Hintergrund\r\nder nun noch weitreichenderen Aufweichung für notwendig, das Budget der Öko-\r\nRegelungen und AUKM kurzfristig um min. 10 Prozentpunkte anzuheben. Anders lässt sich\r\ndas geplante Ambitionsniveau der GAP keinesfalls sicherstellen. Mit den zusätzlichen Mitteln\r\nsind einerseits die bestehenden Öko-Regelungen einkommenswirksam auszugestalten,\r\nweitere Öko-Regelungen einzuführen und die AUKM zu stärken.\r\nNeben der längst überfälligen und vielfach angekündigten Einführung einer Öko-Regelung\r\nfür die bislang in der GAP stark benachteiligten Grünlandbetriebe mit Milchvieh und\r\nWeidehaltung, muss aufgrund der Aussetzung von GLÖZ 8 nun vor allem eine Förderung der\r\nBiodiversität im Ackerbau über die Öko-Regelungen stattfinden. Möglich ist dies neben der\r\nEinführung neuer Öko-Regelungen auch durch eine Ausweitung der Öko-Regelung 1a zur\r\nfreiwilligen Bereitstellung von Brachflächen sowie der Öko-Regelung 6 zum Verzicht auf\r\nchemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (z.B. auf Winterkulturen). Bzgl. Öko-Regelung 6\r\nist gleichwohl stets dafür Sorge zu tragen, dass die Biodiversitätsleistungen des ökologischen\r\nLandbaus in der Prämienhöhe entsprechend anerkannt werden, welche sich vor allem durch\r\neine mehrjährige Umsetzung des Verzichts auf Pflanzenschutzmittel auszeichnet. Nicht\r\nzuletzt kann durch eine endlich praxistaugliche Überarbeitung der Abstandregelungen von\r\nÖko-Regelung 3 zur Honorierung von Agroforststreifen ein konkreter Beitrag zu Erhöhung\r\ndes ökologischen Ambitionsniveaus der GAP geleistet werden.\r\nAuch bezüglich der Reinhaltung von Luft und Wasser sowie beim Klimaschutz hat die GAP\r\nstarken Nachholbedarf. Um diesem Punkt gerecht zu werden, und als ursachenbezogene\r\nAlternative zu der von Seiten des BMEL bereits vorgeschlagenen Öko-Regelung für die\r\nAusbringung von Gülle mit Schlitz- und Injektortechnik, sprechen sich die zeichnenden\r\nVerbände für die Einführung einer Öko-Regelung für besonders niedrige Stickstoff- und\r\nPhosphorsalden aus.\r\nDie zeichnenden Verbände weisen zudem darauf hin, dass die Agrarstruktur ein relevanter\r\nEinflussfaktor für die einzelbetriebliche Leistungsfähigkeit der Erbringung öffentlicher Güter\r\nist und eine kleinteilige Agrarstruktur nachweislich einen hohen Wert für die Biodiversität\r\nbesitzt. Zudem werden von den aktuellen Beschlüssen auf EU-Ebene wirtschaftlich\r\nvoraussichtlich erneut größere Betriebe mit wenigen Arbeitskräften profitieren. Die\r\nSeite 5 von 6\r\nNotwendigkeit einer gezielteren Verteilung der Mittel der sogenannten Basisprämie nach\r\ntatsächlichem sozioökonomischem Bedarf z.B. durch eine Anhebung der\r\nUmverteilungsprämie oder Umsetzung einer Degression ist somit notwendiger denn je.\r\nÜber die genannten Punkte zur Vergabe von Fördermitteln hinaus, sprechen sich die Verbände\r\nbezüglich der bereits angesprochenen Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Gemeinsamen\r\nMarktordung (GMO) dafür aus, dass die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern\r\nnun schnellstmöglich von der Möglichkeit gebraucht macht, die Verhandlungsposition der\r\nBäuerinnen und Bauern gegenüber der Verarbeitung und dem Handel deutlich zu stärken. Möglich ist\r\ndies u.a. durch Umsetzung des Artikels 148 der GMO, welcher einen verbindlichen Abschluss von\r\nLieferverträgen inkl. Menge, Preis, Qualität und Dauer zwischen den Bäuerinnen und Bauern sowie\r\nder aufnehmenden Hand vorsieht.\r\nDiese Stellungnahme wurde von den Verbänden der Verbände-Plattform zur Gemeinsamen Agrarpolitik der\r\nEuropäischen Union gemeinsam erarbeitet. Die Koordination wurde vom Bund für Umwelt und Naturschutz\r\nDeutschland e.V. (BUND) in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) übernommen.\r\nÜber die Basis dieser Stellungnahme hinaus haben und verfolgen die einzelnen Verbände zum Teil weitergehende und\r\nspezifische Forderungen. Alle Stellungnahmen der Verbände-Plattform zur laufenden sowie den vergangenen\r\nFörderperioden finden Sie auf deren Homepage: https://www.verbaende-plattform.de/start\r\nAnsprechpartner der Verbände-Plattform:\r\nPhillip Brändle, AbL, braendle@abl-ev.de\r\nDaniela Wannemacher, BUND, daniela.wannemacher@bund.net\r\nKontaktmöglichkeit zu den zeichnenden Verbänden:\r\n Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL)\r\nWeb: abl-ev.de, Ansprechperson: Phillip Brändle, Mail: braendle@abl-ev.de\r\n Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)\r\nWeb: bund.net, Ansprechperson: Daniela Wannemacher, Mail: daniela.wannemacher@bund.net\r\n BUND Naturschutz in Bayern e.V.\r\nWeb: bund-naturschutz.de, Ansprechperson: Harald Ulmer, harald.ulmer@bund-naturschutz.de\r\n Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. (BDM)\r\nWeb: bdm-verband.de, Ansprechperson: Hans Foldenauer, Mail: info@bdm-verband.de\r\n Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)\r\nWeb: boelw.de, Ansprechperson: Peter Röhrig, Mail: roehrig@boelw.de\r\n Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)\r\nWeb: duh.de, Ansprechperson: Reinhild Benning, Mail: benning@duh.de\r\n Deutscher Berufs und Erwerbs Imker Bund e.V. (DBIB)\r\nWeb: berufsimker.de, Ansprechperson: Annette Seehaus-Arnold. Mail: Annette.Seehaus-Arnold@Berufsimker.de\r\n Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)\r\nWeb: dnr.de, Ansprechperson: Lavinia Roveran, Mail: lavinia.roveran@dnr.de\r\n Deutscher Tierschutzbund e.V.\r\nWeb: tierschatzbund.de, Ansprechperson: Carolina Jochheim, Mail: jochheim@tierschutzbund.de\r\n Deutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft e.V. (DeFAF)\r\nWeb: defaf.de, Ansprechperson: Christian Böhm, Mail: info@defaf.de\r\n Die Freien Bäcker – Zeit für Verantwortung e.V.\r\nWeb: die-freien-baecker.de, Ansprechperson: Anke Kähler, Mai:info@die-freien-baecker.de\r\n Germanwatch e.V.\r\nWeb: germanwatch.org, Ansprechperson: Konstantinos Tsilimekis, Mail: tsilimekis@germanwatch.org\r\n Greenpeace e.V.\r\nWeb: greenpeace.de, Ansprechperson: Lasse van Aken, Mail: lasse.van.aken@greenpeace.org\r\nSeite 6 von 6\r\n Manfred-Hermsen-Stiftung\r\nWeb: m-h-s.org, Ansprechperson: Stefanie Hermsen,Mail: stefanie.hermsen@m-h-s.org\r\n Michael Succow Stiftung\r\nWeb: succow-stiftung.de, Ansprechperson: Sophie Hirschelmann, Mail: sophie.hirschelmann@succow-stiftung.de\r\n NaturFreunde Deutschlands\r\nWeb: naturfreunde.de, Ansprechperson: Joachim Nibbe, Mail: nibbe@naturfreunde.de\r\n Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)\r\nWeb: nabu.de, Ansprechperson: Laura Henningson, Mail: laura.henningson@nabu.de\r\n Netzwerk Solidarische Landwirtschaft e.V.\r\nWeb: solidarische-landwirtschaft.org, Ansprechperson: Andrea Klerman, Mail: aklerman@solidarischelandwirtschaft.\r\norg\r\n VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz\r\nWeb: vier-pfoten.de, Ansprechperson: Andreas Manz, Mail: Andreas.Manz@four-paws.org\r\n WWF Deutschland\r\nWeb: wwf.de, Ansprechperson: Melanie Hillmann, Mail: melanie.hillmann@wwf.de,\r\n Zukunftsstiftung Landwirtschaft\r\nWeb: zukunftsstiftung-landwirtschaft.de, Ansprechperson: Benedikt Haerlin, Mail: haerlin@zs-l.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. 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Mai 2024 14:01\r\nAn: psts-t@bmdv.bund.de\r\nCc: Maitre@bahnindustrie.info; Bernhard.Knierim@allianz-pro-schiene.de;\r\ndorn@schienennahverkehr.de; rohm@germanwatch.org\r\nBetreff: Erklärung des deutschen Bahnsektors zu einer EU-Legislatur der Schiene\r\nAnlagen: Gemeinsame Erklärung_Aufbruch Schiene_2024.pdf; Joint\r\nDeclaration_Relaunch on Rails_2024.pdf\r\nErklärung des Bündnis Aufbruch Schiene\r\nKoordiniert durch den Verband der Bahnindustrie, Allianz pro Schiene und Germanwatch\r\nSehr geehrter Herr Staatssekretär,\r\ngern senden wir Ihnen anbei die gemeinsame Erklärung des breiten Bündnis Aufbruch Schiene aus 14 deutschen\r\nBranchen- und Umweltverbänden sowie Verkehrsunternehmen zur nächsten europäischen Legislatur. Das Bündnis\r\nwendet sich an die kommende EU-Kommission, Parlament, Rat sowie die Bundesregierung und fordert, die nächste\r\neuropäische Legislatur zur Legislatur der Schiene zu machen.\r\nZur Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele kann gerade die Schiene viel beitragen. Sie bietet für alle\r\nMenschen zugängliche, komfortable, schnelle und klimafreundliche Mobilität und befördert Güter umweltfreundlich\r\nquer durch Europa. Dazu sichert der Bahnsektor rund 550.000 zukunftsfähige Arbeitsplätze und eine Wertschöpfung\r\nvon jährlich ca. 50 Mrd. Euro alleine in Deutschland. Doch damit der Schienenverkehr seine Rolle als Rückgrat einer\r\nnachhaltigen europäischen Mobilität einnehmen kann, muss die EU nach der Europawahl 2024 die Schiene in den\r\nFokus ihrer Politik und Investitionsentscheidungen nehmen.\r\nDie EU muss dafür jetzt den richtigen Rahmen setzen. Nur so werden der nötige Ausbau, die schnelle\r\nModernisierung und europäische Harmonisierung der Schiene gelingen und nur so werden die EU und Deutschland\r\nihre selbst gesetzten Ziele erreichen. Investitionszyklen auf der Schiene sind lang, und bis 2030 verbleiben nur noch\r\nwenige Jahre.\r\nDie beigefügte gemeinsame Erklärung enthält unter anderem nachfolgende Vorschläge, um Kapazität und\r\nAttraktivität des Schienenverkehrs EU-weit deutlich zu steigern:\r\n Ausbau, Modernisierung und Digitalisierung des Schienenverkehrs müssen über einen Investitionsschub\r\neuropaweit beschleunigt werden, für den mehr EU-Mittel leichter abrufbar sein müssen\r\n Die Europäische Kommission muss einen Masterplan für ein grenzüberschreitendes Zugnetz 2030 sowie\r\neinen Europatakt entwickeln und umsetzen\r\n Die Transformation muss nachhaltig finanziert werden, auch über den Abbau umweltpolitisch\r\nkontraproduktiver Subventionen im Verkehr\r\n Zudem geht es um die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene, die Gewinnung von Fachkräften und\r\noptimierte Regelwerke im Schienenbereich, die eine beschleunigte Modernisierung der Schiene\r\nvereinfachen und an den klima- und verkehrspolitischen Zielen ausgerichtet werden\r\nAlle Vorschläge und Mitzeichnende des Bündnisses können Sie der Erklärung im Anhang auf Deutsch und Englisch\r\nentnehmen (Link). Das Handelsblatt berichtete gestern bereits ausführlich in print und online (Link).\r\nGerne stehen wir für einen Austausch zur Verfügung, wie wir Sie bei der Umsetzung in der neuen EU-Legislatur\r\nunterstützen können.\r\n2\r\nLutz Weischer Pauline Maître Dr. Bernhard Knierim\r\nGermanwatch Verband der Bahnindustrie Allianz pro Schiene\r\n---\r\nLutz Weischer\r\nPolitische Leitung Berlin\r\nbis 15.6.2024 Vertretung der Politischen Geschäftsführung\r\nHead of Policy Berlin\r\nActing Policy Director until 15 June 2024\r\nGermanwatch e.V.\r\nStresemannstr. 72\r\nD-10963 Berlin\r\nTel. +49 (0)30 5771328-0 bzw. -64\r\nE-Mail: weischer@germanwatch.org\r\nwww.germanwatch.org\r\nLageplan: https://germanwatch.org/de/8828\r\n============================================================================\r\nGERMANWATCH - Hinsehen. Analysieren. Einmischen.\r\nFür globale Gerechtigkeit und den Erhalt der Lebensgrundlagen.\r\n----------------------------------------------------------------------------\r\nIHRE UNTERSTÜTZUNG sichert auch in Zukunft unsere unabhängige Arbeit:\r\nwww.germanwatch.org/foerdermitglied-werden\r\nSpendenkonto: IBAN DE33 1002 0500 0003 2123 00, Bank für Sozialwirtschaft AG\r\n----------------------------------------------------------------------------\r\nFUNDIERT INFORMIERT BLEIBEN\r\nNewsletter Germanwatch°Kompakt: www.germanwatch.org/GermanwatchKompakt\r\n----------------------------------------------------------------------------\r\nGermanwatch ist eingetragen im Lobbyregister des Bundestags, Nr. R001063,\r\nund im EU-Transparenzregister, Nr. 99203901869-52\r\n1\r\nGemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\nAufbruch Schiene\r\nEuropas Aufbruch hin zu mehr klimafreundlicher Schiene\r\nist zentrale Aufgabe für EU und Deutschland in der neuen\r\nEU-Legislatur\r\nZur Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele kann gerade die Schiene viel beitragen. Sie bietet\r\nfür alle Menschen zugängliche, komfortable, schnelle und klimafreundliche Mobilität und befördert Güter umweltfreundlich\r\nquer durch Europa. Dazu sichert der Bahnsektor rund 550.000 zukunftsfähige Arbeitsplätze und\r\nWertschöpfung von jährlich ca. 50 Mrd. Euro alleine in Deutschland. Die Eisenbahn ist der mit Abstand klimafreundlichste\r\nVerkehrsträger in Europa.1 Während 25 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU auf den Verkehr\r\nentfallen, verursacht der Schienenverkehr davon lediglich 0,4 Prozent und ist dabei 28-mal klimafreundlicher\r\nals das Flugzeug. Denn gerade der Zug nutzt Energie hocheffizient. Er ist über 6-mal energieeffizienter\r\nals der Lkw und 4-mal energieeffizienter als der Pkw.2 Die Schiene verbindet darüber hinaus Menschen und\r\nMärkte in Europa und bildet – wie die letzten Jahre gezeigt haben – ein wichtiges Rückgrat des Verkehrs in\r\nKrisenzeiten.\r\nDie EU will bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein. Bis 2030 den Hochgeschwindigkeitsverkehr auf der\r\nSchiene zu verdoppeln und den Güterverkehr auf der Schiene um die Hälfte zu steigern, sind dafür zentrale\r\neuropäische Ziele. Darüber hinaus muss der Anteil des weiteren Fern-, Nacht- und Regionalverkehrs auf der\r\nSchiene deutlich gesteigert werden. Mehr Schiene bedeutet mehr Klimaschutz.\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n2\r\nFür die Erreichung der europäischen und deutschen Klimaziele ist eine konsequente Verkehrsverlagerung\r\nvon klimaschädlichen Verkehren auf die klimafreundliche Schiene ein Muss. Doch damit der Schienenverkehr\r\nseine Rolle als Rückgrat einer nachhaltigen europäischen Mobilität einnehmen kann,\r\nmuss die EU sofort nach der Europawahl 2024 die Schiene zu einem Fokus von Gesetzgebung und\r\nInvestitionsentscheidungen machen. Es geht darum, Kapazität und Attraktivität des Schienenverkehrs\r\nEU-weit deutlich zu steigern. Die EU muss dafür jetzt den richtigen Rahmen setzen. Nur so werden der\r\nnötige Ausbau, die schnelle Modernisierung und europäische Harmonisierung der Schiene gelingen und\r\nnur so werden die EU und Deutschland ihre selbst gesetzten Ziele erreichen. Investitionszyklen auf der\r\nSchiene sind lang, und bis 2030 verbleiben nur noch wenige Jahre.\r\nDeutschland ist als größte Volkswirtschaft und Verkehrsknotenpunkt im Herzen Europas eine wichtige Stimme\r\nfür die europäische Rahmensetzung – und besonders auf das Gelingen der europäischen Verkehrspolitik angewiesen.\r\nDeutschland steht nun in der Pflicht, die Entwicklung zur Klimaneutralität im Verkehrssektor auf EUEbene\r\nstärker voranzutreiben und die nächste europäische Legislatur zur Legislatur der Schiene zu machen.\r\nErste wichtige Schritte zur Umsetzung der bestehenden Ziele sind gemacht. Das Europäische Jahr der Schiene\r\n2021 hat in vielen EU-Staaten den Blick auf die Herausforderungen gelenkt. Das Greening Freight Package bietet\r\neuropäische Ansätze für die Verlagerung von Gütern auf die Schiene. Mit der Reform der europäischen Kernkorridore,\r\nIdeen für ein Metropolennetz und einer Neuauflage des historischen Trans-Europ-Express liegen\r\nerste Ansätze für ein europaweites Zugnetz auf dem Tisch.\r\nDer Investitionshochlauf für die Eisenbahn muss nun beschleunigt werden. Folgende Prozesse der nächsten\r\nEU-Legislatur sollten dafür u. a. konsequent genutzt werden: die Weiterentwicklung des Europäischen Green\r\nDeals zur 2040-Klimazielerreichung, die Überprüfung der EU-Politikkohärenz zum Erreichen der Ziele bis 2030\r\nsowie die Verhandlungen über den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen und die Connecting Europe Facility,\r\nüber die Weiterentwicklung der TEN-V-Netze und der Gesetzesvorschläge im Greening Freight Package,\r\nüber eine Vereinfachung der Prozesse und Beschleunigung der Verwaltungspraxis im Schienensektor und über\r\nden Schutz der Fahrgast- und Beschäftigtenrechte.\r\nWir, Unternehmen und Verbände aus Bahnsektor und Klimaschutzzivilgesellschaft, erwarten vom Europäischen\r\nParlament, von Europäischer Kommission und den EU-Mitgliedstaaten einen Aufbruch bei\r\nder EU-Rahmensetzung für eine Verlagerung von Investitionen und Verkehr auf die Schiene. Dafür sollten\r\nnach den EU-Wahlen umgehend folgende Prioritäten angegangen werden.\r\n1. Den europäischen Zielrahmen weiterentwickeln\r\nDen Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Treibhausgasreduktionsziel von 90 Prozent bis 2040 unterstützen\r\nwir. Der Verkehrssektor steht für dieses Ziel zunehmend in der Verantwortung.\r\n• Die Europäische Kommission sollte ehrgeizige Ziele für die Anteile aller Schienenverkehre am Gesamtverkehr\r\nvorgeben, unter anderem für Güterverkehr und Nachtzüge. Um den Wettbewerb zwischen\r\nden Verkehrsträgern zu stärken, braucht es – zusätzlich zu den Zielen im Rahmen der EU-Strategie\r\nfür nachhaltige und intelligente Mobilität – weitere messbare Ziele für die Modernisierung, Digitalisierung\r\nund den weiteren Ausbau der Schieneninfrastruktur. Anteil- und Infrastrukturziele sollten\r\nab 2025 für jeweils drei Jahre bis 2040 gesetzt werden. Die europäischen Behörden müssen ihren\r\nKompass klar auf diese Verlagerungsziele ausrichten.\r\n• Um die Reduktionsziele umzusetzen, fordern wir, dass die EU den Mitgliedstaaten empfiehlt und sie\r\ndabei unterstützt, die Minderungsziele im Verkehrssektor konsequent zu verfolgen.\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n3\r\n2. Schienenausbau EU-weit beschleunigen\r\nUm die Verlagerung auf die Schiene voranzutreiben, braucht Europa einen Investitionshochlauf in das europäische\r\nSchienennetz mit einer klaren politischen Priorisierung der Schiene bei Verkehrsinvestitionen und\r\nlangfristigen Planungshorizonten. Nur so gelingt der gezielte Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsabschnitten\r\nzwischen europäischen Metropolregionen3 als attraktive Alternative zu klimaschädlichen Kurzstreckenflügen,\r\neine dichte regionale Abdeckung und der Aufbau zusätzlicher Kapazitäten für den Güterverkehr\r\nüber die bisherigen Ziele der EU-Verordnung über die transeuropäischen Netze hinaus.\r\n• Im nächsten EU-Finanzrahmen müssen die Mittel für das Schienennetz in der Connecting Europe Facility\r\nfür Verkehr mindestens verdreifacht bis vervierfacht werden.\r\n• EU und Mitgliedstaaten müssen in ihren Entscheidungen zu Infrastrukturinvestitionen Klimakriterien\r\ninklusive Nutzungsemissionen und Energieeffizienz über den Lebenszyklus schnellstmöglich stärker\r\nberücksichtigen. Der Schiene muss somit Priorität eingeräumt werden, um den Dreiklang aus Sanierung,\r\nDigitalisierung und Neu- und Ausbau zu stemmen.\r\n• Die EU sollte die Einführung eines Infrastrukturfonds für das transeuropäische Schienennetz prüfen.\r\nAuch die Mitgliedstaaten sollten nach dem Vorbild der Schweiz mit solchen Fonds national die Finanzierung\r\nvereinfachen und über einzelne Haushaltsjahre und Legislaturperioden hinaus absichern. Das\r\nschafft Planungssicherheit für Bau-, Logistik-, Industrie- und Verkehrsunternehmen sowie Behörden.\r\n• Das digitale und einheitliche European Rail Traffic Management System (ERTMS) kann mehr Menschen\r\nund Güter auf bestehenden Strecken bewegen. Die Kerntechnologie European Train Control\r\nSystem (ETCS) muss beschleunigt auf den neun transeuropäischen Verkehrskorridoren, von denen\r\nsechs durch Deutschland verlaufen, ausgerollt werden. Dafür braucht Europa klare Zeitpläne, gesicherte\r\nFinanzierung, weitere Harmonisierung der Versionen, einfachere Genehmigungen und ein Monitoring.\r\nDazu gehört insbesondere die Ausrüstung der bestehenden Zugflotte mit ETCS durch europäische\r\nund nationale Förderprogramme und eine einheitliche Koordinierung in den Mitgliedstaaten.\r\n4 Wichtig für die Digitalisierung und Kapazitätserweiterung sind auch das Future Railway Mobile\r\nCommunication System (FRMCS) und die Digitale Automatische Kupplung.\r\n• Auch kleinere Infrastrukturmaßnahmen, etwa der Bau von Verbindungsgleisen, Abstellanlagen und\r\nintermodalen Terminals, sind wichtig und sollten insbesondere an den Grenzbahnhöfen beschleunigt\r\numgesetzt werden. Grenzübergänge sollten elektrifiziert werden. Die Europäische Kommission\r\nsollte mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Engpässe\r\ninsbesondere für den grenzüberschreitenden Verkehr schnellstmöglich zu beheben.\r\n• Ein zweijährliches europäisches Infrastrukturmonitoring sollte Kennzahlen-basiert nachvollziehbar\r\nmachen, wie der Ausbau und die Digitalisierung des europäischen Schienennetzes voranschreitet.\r\n3. Die Transformation nachhaltig finanzieren\r\nEs geht jetzt um eine Neufassung des Rahmens für Finanzierungsflüsse, die den Klimaschutz fördern, und höhere\r\nund gezielte Investitionen in die klimafreundliche Schiene. Staatliche Mittel sind begrenzt.\r\n• Zur Finanzierung des Bahnausbaus sollten EU und Mitgliedstaaten klima- und umweltpolitisch kontraproduktive\r\nSubventionen zügig abbauen und Einnahmen aus dem Emissionshandel sinnvoll nutzen.\r\n5 Finanzierungsflüsse sollten verkehrsträgerübergreifend und nach Klimakriterien ausgerichtet\r\nwerden. Dazu sollten die Mitgliedstaaten unter anderem die von der EU geschaffenen Möglichkeiten\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n4\r\nfür eine Lkw-Maut ausschöpfen6 und die EU sollte den eingeschlagenen Pfad der Internalisierung\r\nökologischer Kosten konsequent weitergehen.\r\n• Der europäische Social Climate Fund zur Bewältigung der sozialen Auswirkungen des Emissionshandelssystems\r\nfür Gebäude und Straßenverkehr (EHS2) auf vulnerable Gruppen innerhalb der EU bietet\r\ndie Möglichkeit, emissionsfreie und -arme Mobilität – einschließlich des öffentlichen Verkehrs – zu\r\nunterstützen. Um Verkehrsarmut in Form von fehlendem oder eingeschränktem Zugang zu Verkehrsmitteln\r\noder dem öffentlichen Verkehrsnetz zu bekämpfen, sollte der Fonds für die gezielte Unterstützung\r\nvulnerabler Gruppen bei der Nutzung öffentlicher Mobilität eingesetzt werden. Ein Mindestanteil\r\nan Meilensteinen der nationalen Social Climate Plans sollte sich folglich auf den Transportsektor fokussieren,\r\num einen Beitrag zur sozial gerechten Ausgestaltung der Umsetzung des Europäischen\r\nGreen Deals zu leisten.\r\n• Aufbauend auf dem EU-Emissionshandelssystem sollten im Verkehrssektor Treibhausgasemissionen\r\ninklusive zusätzlicher Klimaeffekte konsequent bepreist werden.7 Das generiert Investitionsmittel\r\nund fördert den notwendigen fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern um den klimaneutralen\r\nVerkehr der Zukunft.\r\n• Reisen soll für alle möglich sein. Preisbezogene Maßnahmen wie Klimaabgaben müssen so ausgerichtet\r\nwerden, dass einkommensschwache Gruppen entlastet werden. Das stärkt Akzeptanz und Zusammenhalt.\r\n• Auch das Potenzial der EU-Taxonomie sollte gezielt für die Schiene genutzt werden, indem Nachweise\r\nzur Einstufung von Investitionen in Lokomotiven, Personenzüge und Güterwaggons als Taxonomie-\r\nkonform vereinfacht und standardisiert werden.\r\n4. Das europäische Zug-Angebot jetzt ausweiten, günstiger\r\nund zugänglicher machen\r\nDamit Bürger:innen auf die klimafreundliche Schiene umsteigen können, müssen die Rahmenbedingungen\r\nfür ein dichtes europäisches Zugnetz verbessert werden.\r\n• Die Europäische Kommission sollte bis Ende 2026 einen Masterplan für ein grenzüberschreitendes\r\neuropäisches Zugnetz 2030 entwickeln. Dieser beinhaltet Maßnahmen für verbesserte Rahmenbedingungen,\r\ndamit die Verkehrsunternehmen schrittweise bis 2030 ein europaweites Zugnetz mit verdoppelter\r\nKapazität auf die Beine stellen können. Der Masterplan sollte weiterhin politische, investive\r\nund regulatorische Unterstützung für den Ausbau vielbeflogener und -befahrener europäischer Verbindungen\r\ndurch die Eisenbahnverkehrsunternehmen mobilisieren.8 Das Netz sollte im ersten Schritt\r\nmehrere tägliche Verbindungen in beide Richtungen zwischen allen größeren Metropolräumen beinhalten9\r\nsowie eine gut getaktete Anbindung an den nationalen Fern- und Regionalverkehr. Der Masterplan\r\nsollte auch für ein europäisches Nachtzugnetz, das auch Regionen außerhalb der EU erschließt,\r\nZiele und Maßnahmen benennen. Er sollte ab 2027 in Abstimmung mit dem Sektor umgesetzt\r\nund über 2030 hinaus sukzessive zu einem Europatakt weiterentwickelt werden.\r\n• Den dringend nötigen beschleunigten Hochlauf grenzüberschreitender Zugverkehre sollte die EU gemeinsam\r\nmit den Mitgliedstaaten und Eisenbahnunternehmen in einer effizienten Zusammenarbeit\r\ngesamteuropäisch vorantreiben.10\r\n• Die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern sollten zugunsten der Klimatransformation\r\nund Energieeffizienz ausgerichtet werden. Daher sollte die Stromsteuer für die Eisenbahn abgeschafft\r\nund die Schienenmaut gesenkt werden, möglichst nahe an die direkten Kosten des Zugbetriebs.\r\nFür Einnahmeausfälle, die durch Effizienzsteigerungen oder zusätzliche Verkehre nicht ausgeglichen\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n5\r\nwerden können, sollen Infrastrukturbetreiber den vollen Ausgleich erhalten. Die Infrastrukturbetreiber\r\nsollten weiterhin Anreize setzen können, um eine Lenkungswirkung zwischen verschiedenen Bahnverkehren\r\nzur effektiveren Nutzung der Infrastruktur zu erreichen. Für Nachtzüge sollte, wo noch nicht vorhanden,\r\neuropaweit eine günstige Kategorie der Trassenpreise eingeführt werden.\r\n• Das Buchen von Zugtickets für Fahrten in Europa muss für Verbraucher:innen so einfach werden wie\r\ndas Buchen von Flugtickets. Entsprechende Angebote für einen unkomplizierten Ticketerwerb sollten\r\nausgebaut und gefördert werden. Dafür sollten Datenzugang und Provision fair, angemessen und\r\ngleichberechtigt sein (FRAND-Prinzipien), um ein Level-Playing-Field im Online-Vertrieb von Bahntickets\r\nzu schaffen. Dies würde auch zu einer einfacheren Buchung von Nachtzügen beitragen. Die Buchung\r\nund Bezahlung von Tickets sollte technologisch auf Basis von sektorfreundlichen, kostengünstigen EUStandards\r\nerfolgen. Sie sollte auch im personenbedienten Vertrieb und in bar möglich sein.\r\n• Für nahtlose Reiseketten sollte die regions- und verkehrsträgerübergreifende Vernetzung, z. B. durch\r\n„Mobility as a Service“, technisch weiter gefördert werden. Um weitere Verzögerungen bei der europaweiten\r\nUmsetzung zu vermeiden, sollten auf am Markt verfügbare, bereits erprobte Technologien\r\naufgesetzt werden.\r\n5. Güter auf die energieeffiziente Schiene verlagern\r\nDie Transformation hin zu einer modernen, intermodalen und klimafreundlichen Logistik kann nur mit einem\r\nleistungsstarken Schienengüterverkehr als Rückgrat gelingen. Dafür muss er für Unternehmen noch attraktiver\r\ngemacht werden – durch verbesserte Rahmenbedingungen, einfache Zugänge und Harmonisierung.\r\n• Um die geforderten Verlagerungsziele ab 2025 für den Güterverkehr zu erreichen, sollte die EU einen\r\nMechanismus beschließen, der besonders Mitgliedstaaten mit geringen Marktanteilen der Schiene\r\nam Güterverkehr verpflichtet und sie dabei unterstützt, nachzusteuern.\r\n• Die Rahmenbedingungen für Züge mit einer Länge von mindestens 740 Metern müssen in allen Ländern\r\ndes europäischen Wirtschaftsraums geschaffen und harmonisiert werden.\r\n• Um- und Verlademöglichkeiten müssen deutlich gesteigert und vereinfacht werden. Für den gezielten\r\nAusbau eines dichten, EU-weiten Netzes aus Terminals und Umschlaganlagen des Kombinierten\r\nVerkehrs benötigt die EU klare Ziele und eine entsprechende Umsetzungsstrategie. Europäische und\r\nnationale Förderungen für den meist grenzüberschreitenden Kombinierten Verkehr sollten ausgebaut\r\nund harmonisiert werden. Die Anschaffung von kranbaren Lkw-Sattelanhängern, die leicht auf\r\nGüterzüge verladen werden können, sollte gefördert und ab 2030 EU-weit verpflichtend vorgegeben\r\nwerden.\r\n• Um für Unternehmen die Verlagerung des energieintensiven Güterverkehrs auf die effiziente Schiene\r\nzu vereinfachen, sollte die Prüfung von Gleisanschlüssen verpflichtend in die Raumordnungs- und\r\nInfrastrukturentwicklungsgesetze aufgenommen und für alle Industrie- und Logistikstandorte gefördert\r\nwerden.11 Die Förderung des Einzelwagenverkehrs sollte ausgebaut und verstetigt werden.\r\n• Innovationen im Schienengüterverkehr müssen länderübergreifend durch die EU konsequent vorangetrieben\r\nwerden, allen voran die Automatisierung des Zugbetriebs. Insbesondere die Einführung der\r\nDigitalen Automatischen Kupplung muss, auch für kleine und mittlere Unternehmen, ausreichend\r\nfinanziell gefördert und europaweit koordiniert werden.\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n6\r\n6. Fachkräfte und gute Arbeit für den klimaschonenden\r\nSchienenverkehr der Zukunft\r\nDer Bahnsektor schafft vielseitige, klimaschützende und damit zukunftssichere Arbeitsplätze sowie industrielle\r\nWertschöpfung und Innovation in ganz Europa. Die zügige Modernisierung und der zuverlässige Betrieb\r\ndes Schienenverkehrs erfordert zunehmend mehr Fachkräfte.\r\n• EU-Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme sollten an klimapolitischen Prioritäten ausgerichtet\r\nwerden. Für eine zügige Modernisierung des Schienennetzes und als Antwort auf den Fachkräftemangel\r\nim gesamten Bahnsektor fordern wir ein EU-Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramm\r\nfür den Um- und Einstieg in die Bahnbranche. Die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitnehmer:\r\ninnen inklusive derjenigen Beschäftigten, die von der Transformation betroffen sind und sich für\r\neinen anderen Bereich umschulen lassen wollen, sollte auf die Anforderungen der Schienenbranche\r\nund -beschäftigten abgestimmt werden. Lehrstühle, Lehre und Forschung im Bereich Schiene und\r\nVerkehrssystemmanagement sollten europaweit unterstützt werden. Entsprechende Kooperationsprojekte\r\nvon Eisenbahnunternehmen, Gewerkschaften, Bildungsinstituten und Industrie sollten unterstützt\r\nund finanziell gefördert werden, wie aktuell STAFFER und seine Nachfolgeprojekte und -\r\nmaßnahmen.\r\n• Fachkräfteinitiativen in den Mitgliedstaaten sollten die Bedarfe an Fachpersonal wie Planer:innen,\r\nIndustriearbeiter:innen oder Lokführer:innen sicherstellen. Dafür sind entsprechende Möglichkeiten\r\nfür weiterführende Berufsausbildungen und Studiengänge in spezialisierten Bereichen zu schaffen\r\nund die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren. Insbesondere staatliches Personal sollte schnellstmöglich\r\nentsprechend der Verlagerungsziele eingesetzt werden. Dafür sollten als erster Schritt im Jahr\r\n2025 Analysen erfolgen, wie Fachkräfte für die Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturen\r\nauf die Verkehrsträger verteilt sind und welche Bedarfe für die Verlagerungsziele bestehen. Verstärkte\r\nAnstrengungen sowie rechtliche und finanzielle Unterstützung sollte es auch für Maßnahmen\r\nzur Gewinnung von Fachkräften außerhalb Europas geben.\r\n• Die Europäische Kommission sollte die europäischen sektoralen Sozialen Dialoge „Eisenbahn“ und\r\n„ÖPNV“ stärken und dafür budgetierte finanzielle Mittel erhöhen und verstetigen. Die europäische\r\nSozialpartnervereinbarung „Women in Rail“ sollte weiterhin konsequent umgesetzt werden.\r\n• Insbesondere die Beschäftigten im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr sollten unterstützt werden.\r\nDie Rahmenbedingungen sollten verbessert und Regelungen harmonisiert werden. Die Europäische\r\nKommission sollte zusammen mit den Mitgliedstaaten Lösungen entwickeln, wie auf Basis der\r\nvorhandenen gesetzlichen europäischen und nationalen Regelungen die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften\r\nsichergestellt werden kann. Die Kontrolldichte der Fahr- und Ruhezeiten muss verkehrsträgerübergreifend\r\neuropaweit erhöht werden. Eine gute Umsetzbarkeit für Unternehmen und Beschäftigte\r\nsollte sichergestellt werden.\r\n• Zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs sollten europaweit auch beim Wechsel eines Betreibers von\r\nöffentlich vergebenen Verkehrsdiensten bisherige Beschäftigte abgesichert und tariflich gleichgestellt\r\nwerden, wo dies nicht geübte Praxis ist.\r\n• Bei der Beschaffung von Fahrzeugen und anderen Ausrüstungen des Schienenverkehrs sollte die Beachtung\r\nder ILO-Kernarbeitsnormen vorgeschrieben werden.\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n7\r\n7. Rahmenbedingungen für die beschleunigte Modernisierung\r\nder Schiene vereinfachen\r\nFür die europäische Wertschöpfung braucht der Schienensektor vereinfachte Verfahren und Regeln.\r\n• Schienentechnologie für Infrastruktur, Fahrzeuge oder Kommunikations- und Leitsysteme wird öffentlich\r\nausgeschrieben und nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit vergeben. Die Wirtschaftlichkeit\r\nwird dabei überwiegend über einen billigen Anschaffungspreis definiert. Dabei ermöglichen das europäische\r\nsowie das deutsche Vergaberecht bereits heute die Gewichtung anderer Kriterien wie\r\nNachhaltigkeit, Effizienz, gute Arbeitsbedingungen, Design, Kundenkomfort, Lebenszykluskosten oder\r\nregionale Wertschöpfung.12 Damit diese Kriterien konsequent und rechtsicher Anwendung finden,\r\nsollten die Mitgliedstaaten ausschreibende Stellen schulen und durch öffentliche Help-Desks,\r\nKompetenzzentren und Trainings unterstützen.\r\n• Genehmigungsverfahren für die Zulassung und das Inverkehrbringen von Schienenfahrzeugen einerseits13\r\nund Maschinen und Geräte für den Infrastrukturbau sowie Leit- und Sicherungstechnik andererseits\r\nmüssen dringend gestrafft werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die modernisierte\r\nSchiene rechtzeitig gelingen soll. Für die Vielzahl notwendiger Umrüstungen von Schienenfahrzeugen\r\nfür die Digitalisierung sollte ein vereinfachter Zulassungsrahmen geschaffen werden, zusammen\r\nmit gestärkter Verantwortung von Haltern und Herstellern und mit administrativen Vereinfachungen.\r\nUm zeitintensive Reibungsverluste zu vermeiden, sollten nationale Genehmigungsbehörden die europäischen\r\nVorgaben eins zu eins umsetzen und nicht zusätzliche Anforderungen und Hürden aufbauen.\r\nFür die Planungssicherheit dürfen nur vollständige und klare technische Anforderungen für\r\nInfrastruktur und Schienenfahrzeuge verabschiedet werden.14\r\n• Um die für den Hochlauf aller Schienenverkehre notwendigen zusätzlichen Züge schnell in den Markt\r\nzu bringen, sollten die Mitgliedstaaten und die EU über ihre Entwicklungsbanken Betreiber:innen und\r\nLeasingunternehmen verstärkt Kreditgarantien für alle Markteilnehmer flexibel, markt- und bedarfsgerecht\r\nzur Verfügung stellen.\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n8\r\n14 Unterzeichnende: Allianz pro Schiene | Bundesverband SchienenNahverkehr – BSN |\r\nDeutsche Bahn | Deutscher Naturschutzring | Fahrgastverband PRO BAHN | Flix | Germanwatch |\r\nKlima-Allianz Deutschland | MOFAIR | Trainline | Verband Deutscher Eisenbahn-Ingenieure – VDEI |\r\nVerband der Bahnindustrie in Deutschland – VDB | Verband der Güterwagenhalter in Deutschland – VPI |\r\nVerband Deutscher Verkehrsunternehmen – VDV\r\nKoordiniert durch: Allianz pro Schiene | Germanwatch | Verband der Bahnindustrie in Deutschland – VDB\r\nVeröffentlicht am: 14. Mai 2024\r\nKontakt:\r\nJacob Rohm\r\nReferent klimaneutrale Mobilität\r\nBereich Deutsche und Europäische Klimapolitik\r\nGermanwatch e. V.\r\nStresemannstr. 72\r\nD-10963 Berlin\r\nTel. +49 30 577 132 837\r\nE-Mail: rohm@germanwatch.org\r\nPauline Maître\r\nLeiterin Public Affairs | Verbandssprecherin\r\nVerband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.\r\nGerman Railway Industry Association\r\nUniversitätsstr. 2\r\n10117 Berlin-Mitte\r\nTel.: +49 30 206289 60\r\nE-Mail: maitre@bahnindustrie.info\r\nDr. Bernhard Knierim\r\nReferent Verkehrspolitik und Projekte\r\nAllianz pro Schiene e. V.\r\nReinhardtstr. 31\r\n10117 Berlin\r\nTel. +49 30 2462599 31\r\nE-Mail: bernhard.knierim@allianz-pro-schiene.de\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n9\r\nAnmerkungen\r\n1 Abgesehen von aktiven Verkehren und praktisch gleichauf mit anderen kollektiven Verkehren. EEA (2020), Methodology\r\nfor GHG Efficiency of Transport Modes, S. 35–36, https://www.eea.europa.eu/publications/rail-and-waterborne-transport/\r\nrail-and-waterborne-best/d3b-eea-ghg-efficiency-indicators/view, sowie UBA (2020), Ökologische Bewertung von\r\nVerkehrsarten, S. 123, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/oekologische-bewertung-von-verkehrsarten.\r\n2 Arbeitsplätze: DZSF (2021), Untersuchung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des deutschen Bahnsektors, S. 9,\r\nhttps://www.dzsf.bund.de/SharedDocs/Downloads/DZSF/Veroeffentlichungen/Forschungsberichte/\r\n2021/ForBe_14_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=5 | Wertschöpfung: Bündnis Nachhaltige Mobilitätswirtschaft\r\n(2024), Wirtschaftsfaktor nachhaltige Mobilität, https://nachhaltige-mobilitaetswirtschaft.de/2024/04/08/wirtschaftsfaktor-\r\nnachhaltige-mobilitaet-studie | Anteil Treibhausgasemissionen: European Environment Agency (2020), Transport and\r\nenvironment report 2020, S. 21, https://www.eea.europa.eu/publications/transport-and-environment-report-2020 |\r\nSchiene 28x klimafreundlicher als Flugzeug: Back on Track (2022), GHG emissions by means of transport, S. 6,\r\nhttps://back-on-track.eu/wp-content/uploads/2022/09/220915_B-o-T_GHG-Potential-1.pdf | UBA (2024), Energieverbrauch\r\nund Kraftstoffe in Deutschland, https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/endenergieverbrauch-energieeffizienz-\r\ndes-verkehrs#spezifischer-energieverbrauch-sinkt.\r\n3 DB, PTV Group (2023), Metropolitan Network, https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/\r\nDB-legt-Studie-zum-Ausbau-des-Hochgeschwindigkeitsverkehrs-in-Europa-vor--10878404.\r\n4 Inklusive eines besseren Zusammenspiels der Nationalen Sicherheitsbehörden bei Verkehren im kleinen Grenzbetrieb.\r\n5 Transport & Environment (2023), Aviation Tax Gap, https://transport-environment.vercel.app/articles/every-hour-european-\r\ngovernments-lose-out-on-e4-million-in-aviation-taxes.\r\n6 In der Richtlinie 1999/62/EC, überarbeitet durch Richtlinie 2022/362.\r\n7 CER (2021), Factsheet on carbon pricing, https://www.cer.be/cer-facts-figures/carbon-pricing-as-a-tool-for-deliveringsustainable-\r\nmobility.\r\n8 Er kann dafür auf Konzepte für ein Metropolennetz (DB, PTV et al. (2023), Metropolitan Network, https://www.deutschebahn.\r\ncom/resource/blob/11083068/bb0f84cddf0b03ca924325579ebdaa55/Studie-Metropolitan-Network-data.pdf) und\r\nErfahrungen aus den zehn Pilotprojekten zurückgreifen (DG MOVE (2023), Connecting Europe by train, https://transport.\r\nec.europa.eu/news-events/news/connecting-europe-train-10-eu-pilot-services-boost-cross-border-rail-2023-01-\r\n31_en).\r\n9 Damit sind im ersten Schritt Regionen von 800.000 bis 3 Mio. Menschen gemeint (Eurostat NUTS 2, https://ec.europa.\r\neu/eurostat/web/nuts/overview).\r\n10 Wie das bspw. mit einem koordinierenden Gremium für die Integration des Schienennetzes von Europes Rail Joint Undertaking\r\nangestrebt wird. Siehe Europe’s Rail Joint Undertaking, System Pillar: https://rail-research.europa.eu/system_\r\npillar.\r\n11 VDV (2024), Gleisanschluss-Charta, S. 32, https://www.vdv.de/gleisanschluss-charta-2024-langfassung.pdfx.\r\n12 Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2014/25/EU, Sektorenverordnung über die Vergabe von öffentlichen\r\nAufträgen (2016), § 52 und § 55 Abs. 1.\r\n13 Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2016/797.\r\n14 Anders als bei der Überarbeitung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) in Richtlinie 2023/1695.\r\n1\r\nJoint Declaration by Germany’s Railway Sector and Civil Society\r\nRelaunch on Rails\r\nEurope’s drive towards more environmentally friendly rail\r\ntransport is a key issue for both the EU and Germany in\r\nthe new EU legislative period\r\nThe railways can make a major contribution to achieving the European and German climate targets. They offer\r\naccessible, convenient, fast and environmentally friendly mobility for everyone as well as transporting goods\r\nacross Europe in an ecologically sound manner. Furthermore, the rail sector safeguards around 550,000 sustainable\r\njobs and adds around 50 billion euros in value every year in Germany alone. The railway is by far the\r\nmost environmentally friendly means of transport in Europe.1 While transport accounts for 25 per cent of the\r\nEU’s greenhouse gas emissions, rail transport is responsible for a mere 0.4 per cent and as such is 28 times\r\nmore climate-friendly than air travel. The reason is that the train uses energy highly efficiently. It is over 6 times\r\nmore energy-efficient than a heavy goods vehicle and 4 times more energy-efficient than a car.2 Furthermore,\r\nthe railways connect both people and markets in Europe and – as recent years have shown – form an important\r\ntransportation backbone in times of crisis.\r\nThe EU intends to be the first climate-neutral continent by 2050. By 2030, doubling high-speed rail transport\r\nand increasing rail freight transport by half are key European goals. In addition, the modal share of further\r\nlong-distance, night and regional rail operations needs to be significantly increased. Increased rail transport\r\ntranslates into greater climate protection.\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n2\r\nIn order to achieve the European and German climate targets, a consistent modal shift from environmentally\r\nharmful transport to climate-friendly rail transport is a must. However, in order for rail transport to fulfil its\r\nrole as the mainstay of sustainable European mobility, the EU must make rail a focus of legislation and\r\ninvestment decisions immediately after the European elections in 2024. The goal should be to significantly\r\nincrease the capacity and appeal of rail transport throughout the EU. The EU now needs to set the appropriate\r\nregulatory framework to achieve this objective. Only then will the necessary expansion, rapid modernisation\r\nand European harmonisation of the railways be achieved and only then will the EU and Germany\r\nhit the targets they have set themselves. Investment cycles in the rail sector are lengthy, and there are only a\r\nfew years left between now and 2030.\r\nAs the biggest economy and transport hub at the heart of Europe, Germany plays an important role in shaping\r\nthe European framework – and is particularly dependent on the success of European transport policy. Germany\r\nnow has a duty to drive forward the transition to climate neutrality in the transport sector at the EU level\r\nand to ensure that the next European legislature is a legislature for the railways.\r\nThe first key steps towards implementing the existing targets have already been taken. The European Year of\r\nthe Rail in 2021 focussed attention on these challenges in many EU countries. The Greening Freight Package\r\npresents European strategies for shifting freight to rail. The first proposals for a Pan-European rail network are\r\non the table with the reform of the European core corridors, ideas for a metropolitan network and a relaunch\r\nof the historic Trans Europe Express.\r\nThe ramp-up of investment in the railways now needs to be accelerated. Among others, the following processes\r\nin the next EU legislature should be consistently exploited for this purpose: the ongoing development\r\nof the European Green Deal to achieve the 2040 climate target, the review of EU policy coherence to achieve\r\nthe targets by 2030 as well as the negotiations on the upcoming multi-year financial framework and the Connecting\r\nEurope Facility, on the further development of the TEN networks and the legislative proposals in the\r\nGreening Freight Package, on simplifying processes and speeding up administrative practice in the rail sector\r\nand on protecting passenger and employee rights.\r\nWe, companies and associations from the rail sector and climate protection civil society, call on the\r\nEuropean Parliament, the European Commission and the EU Member States to initiate a radical change\r\nin the EU framework to shift investment and transport to rail. To this end, the following priorities need\r\nto be addressed immediately after the EU elections.\r\n1. Developing the European Target Framework\r\nWe support the European Commission’s proposal for a target to reduce greenhouse gas emissions by\r\n90 per cent by 2040. The transport sector bears an increasing responsibility for achieving this target.\r\n• The European Commission should set ambitious targets for all rail transport as a proportion of total\r\ntransport, including freight transport and night trains. In order to strengthen competition between\r\nthe different modes of transport, further measurable targets for the modernisation, digitalisation and\r\nfurther expansion of rail infrastructure are also required – in addition to the targets under the EU\r\nstrategy for sustainable and smart mobility. Proportion and infrastructure targets should be set from\r\n2025 onwards, for periods of three years, until 2040. The European authorities must clearly set their\r\nsights on these modal shift targets.\r\n• In order to achieve the reduction targets, we are calling for the EU to recommend and support the\r\nMember States in consistently pursuing the reduction targets in the transport sector.\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n3\r\n2. Accelerating the Rail Expansion throughout the EU\r\nIn order to drive forward the shift to rail, Europe needs an escalation of investment in the European rail network\r\nwith a clear political prioritisation of rail in terms of transport investment and long-term planning horizons.\r\nThis is the only way to achieve the targeted expansion and development of high-speed sections between European\r\nmetropolitan regions3 as an attractive alternative to environmentally harmful short-haul flights, to\r\nachieve dense regional coverage and the development of additional capacity for freight transport beyond the\r\ncurrent objectives of the EU regulation on trans-European networks.\r\n• In the next EU financial framework, the funds for the rail network in the Connecting Europe Facility\r\nfor Transport need to be at least tripled or quadrupled.\r\n• The EU and Member States must, at the earliest opportunity, take greater account of climate criteria,\r\nincluding utilisation emissions and energy efficiency over the entire service life cycle, in their decisions\r\non infrastructure investments. Priority must therefore be given to the railways in order to master\r\nthe triad of renovation, digitalisation and new construction and expansion.\r\n• The EU should investigate the introduction of an infrastructure fund for the trans-European rail network.\r\nFollowing the example of Switzerland, the Member States should also use such funds to simplify\r\nnational financing and secure it for periods beyond individual financial years and legislative periods.\r\nThis would ensure security in planning for construction, logistics, industrial and transport companies\r\nand authorities.\r\n• The digital, standardised European Rail Traffic Management System (ERTMS) is capable of moving\r\nmore people and goods on existing lines. The core technology, the European Train Control System\r\n(ETCS) needs to be rolled out at an accelerated pace on the nine trans-European transport corridors,\r\nsix of which run through Germany. To achieve this end, Europe needs clear timelines, secure funding,\r\nfurther harmonisation of the versions, simpler approvals and monitoring. This includes, in particular,\r\nequipping the existing train fleet with ETCS by means of European and national funding programmes\r\nand unified coordination in the Member States.4 The Future Railway Mobile Communication System\r\n(FRMCS) and the digital automatic coupling are also important for digitalisation and increasing capacity.\r\n• Smaller infrastructure measures, such as the construction of connecting tracks, sidings and intermodal\r\nterminals, are also important and need to be implemented more rapidly, particularly at border\r\nstations. Border crossings need to be electrified. The European Commission should be furnished with\r\nadditional resources to work together with the Member States to eliminate bottlenecks as quickly as\r\npossible, especially for cross-border transport.\r\n• A two-yearly European infrastructure monitoring system is required, to enable the progress of the\r\nexpansion and digitalisation of the European rail network to be tracked on the basis of key performance\r\nindicators.\r\n3. Sustainably Financing the Transformation\r\nWhat is now required is a revision of the framework for financial flows that promote climate protection, and\r\nincreased, targeted investment in environmentally friendly rail transport. State funds are limited.\r\n• To finance rail expansion, the EU and Member States urgently need to reduce subsidies that are counterproductive\r\nin terms of climate and environmental policy and make meaningful use of revenue\r\nfrom emissions trading.5 The flow of funding needs to be organised across all modes of transport, in\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n4\r\naccordance with climate criteria. To this end, the Member States should, among other things, make\r\nfull use of the opportunities created by the EU for a toll on heavy goods vehicles6 and the EU should\r\nconsistently pursue the path of internalising environmental costs.\r\n• The European Social Climate Fund to address the social impact of the Emissions Trading Scheme for\r\nbuildings and road transport (ETS2) on vulnerable groups within the EU offers the opportunity to support\r\nzero- and low-emission mobility, including public transport. In order to combat transport poverty\r\nin the form of a lack of, or limited access to means of transport or to the public transport network\r\nitself, the fund should be used to provide targeted support for vulnerable groups in their use of public\r\nmobility. A minimum portion of the milestones in the national Social Climate Plans should therefore\r\nfocus on the transport sector in order to contribute to the implementation of the European Green\r\nDeal in a socially just manner.\r\n• Building on the EU emissions trading system, greenhouse gas emissions in the transport sector, including\r\nadditional climate effects, should be consistently priced.7 This would generate investment\r\nfunding and promote the requisite fair competition between the different modes of transport to\r\nachieve climate-neutral transport in the future.\r\n• Travel should be open to all. Price-based measures such as climate taxes must be structured in such\r\na way that low-income groups are not penalised. This will strengthen acceptance and cohesion.\r\n• The potential of EU taxonomy should also be used specifically for the railways by simplifying and\r\nstandardising verification of the classification of investments in locomotives, passenger trains and\r\nfreight wagons as taxonomy-compliant.\r\n4. Expanding European Train Services Now, Making them\r\nMore Affordable and More Accessible\r\nTo encourage people to switch to climate-friendly rail transport, the framework requirements for a dense European\r\nrail network need to be strengthened.\r\n• By the end of 2026, the European Commission needs to develop a masterplan for a cross-border European\r\ntrain network for 2030. This should include provisions for improved framework conditions so\r\nthat transport companies can gradually establish a pan-European train network with twice today’s\r\ncapacity by 2030. The master plan should continue to mobilise political, investment and regulatory\r\nsupport for the expansion of heavily flown and frequently travelled European routes by rail transport\r\ncompanies.8 As a first step, the network should include several connections a day in both directions\r\nbetween all major metropolitan areas9 and well-synchronised connections to national long-distance\r\nand regional transport. The masterplan should also specify targets and provisions for a European\r\nnight train network that also provides services to regions outside the EU. It should be implemented\r\nin consultation with the sector as of 2027 and gradually developed into a European synchronised\r\nnetwork over the period beyond 2030.\r\n• The EU needs to accelerate the much-needed ramp-up of cross-border train services in an efficient,\r\nco-operative pan-European approach together with the Member States and the railway companies.10\r\n• The competitive balance between the different modes of transport should be geared in favour of climate\r\ntransformation and energy efficiency. The tax on electricity for the railways should therefore be\r\nabolished and the rail track access charges reduced to as close as possible to the direct costs of train\r\noperation. Infrastructure operators should receive full compensation for revenue shortfalls that cannot\r\nbe offset by improvements in efficiency or additional traffic. Infrastructure operators should retain the\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n5\r\nability to set incentives in order to achieve a steering effect between different rail transport modes for\r\nmore effective use of the infrastructure. A favourable category of track access charges should be introduced\r\nthroughout Europe for night trains, where this does not already exist.\r\n• Booking train tickets for journeys in Europe must become as easy for consumers as booking plane tickets.\r\nAppropriate services for the simple purchase of tickets should be expanded and promoted. To this\r\nend, data access and commissions should be fair, reasonable and non-discriminatory (FRAND principles)\r\nin order to create a level playing field in online rail ticket sales. This would also contribute to booking\r\nnight trains more easily. Booking and ticket payment should be technologically based on cost-effective,\r\nindustry-friendly EU standards. It should also be possible to purchase tickets in person and pay in\r\ncash.\r\n• To facilitate seamless travel sectors, cross-regional and cross-modal networking needs further technical\r\ndevelopment, for example by means of ‘Mobility as a Service’. In order to avoid further delays in\r\npan-European implementation, technologies available on the market that have already been tried\r\nand tested should be implemented.\r\n5. Shifting Freight onto the Energy-Efficient Railways\r\nThe transformation to modern, intermodal, climate-friendly logistics can only succeed with a high-performance\r\nrail freight system as its backbone. To this end, it must be made even more attractive for companies to\r\nparticipate – with improved framework conditions, simple access and harmonisation.\r\n• In order to achieve the required modal shift targets for freight transport from 2025 onwards, the EU\r\nneeds to adopt a mechanism that commits especially Member States with low freight rail market\r\nshares and supports them in making corrective measures.\r\n• The framework conditions for trains with a length of of 740 metres and above need to be established\r\nand harmonised in all the countries in the European Economic Area.\r\n• Options for transhipment and loading need to be significantly increased and simplified. The EU needs\r\nclear objectives and a corresponding implementation strategy for the targeted expansion of a dense,\r\nEU-wide network of combined transport terminals and transhipment facilities. European and national\r\nsubsidies for combined transport, which is mostly cross-border, should be expanded and harmonised.\r\nThe purchase of craneable truck semi-trailers that can be easily loaded onto freight trains\r\nshould be promoted and made compulsory throughout the EU from 2030.\r\n• In order to make it easier for companies to shift energy-intensive freight transport to efficient rail\r\ntransport, the evaluation of railway sidings should be made mandatory in regional planning and infrastructure\r\ndevelopment laws and promoted for all industrial and logistics locations.11 The promotion\r\nof single-wagon transport should be expanded and strengthened.\r\n• Innovations in rail freight transport must be consistently driven forward by the EU on a transnational\r\nbasis, with the automation of train operations at the forefront. In particular, the introduction of the\r\ndigital automatic coupling must be adequately funded and coordinated across Europe, especially for\r\nsmall and medium-sized companies.\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n6\r\n6. Skills and Good Labour in the Climate-Friendly Rail Sector\r\nThe rail sector creates versatile jobs which protect the climate and are thus future-proof in addition to adding\r\nindustrial value and promoting innovation throughout Europe. The rapid modernisation and reliable operation\r\nof rail transport is steadily requiring more and more skilled workers.\r\n• EU training and retraining programmes need to be aligned with the priorities of climate policy. To\r\nensure the rapid modernisation of the rail network and in response to the shortage of skilled workers\r\nin the entire rail sector, we are calling for an EU training and qualification programme for those changing\r\nto and entering the rail industry. The training and re-training schemes for employees, including\r\nthose who are affected by transformation and want to retrain for another sector, should be tailored\r\nto the requirements of the rail industry and its employees. Seats of learning, teaching and research in\r\nthe field of rail and transport system management need to be supported throughout Europe. Appropriate\r\ncollaborative projects between railway companies, trade unions, educational institutions and\r\nindustry need to be supported and funded, as is currently the case with STAFFER and its follow-on\r\nprojects and activities.\r\n• Skilled labour initiatives in the Member States need to fulfil the demand for skilled personnel such as\r\nplanners, industrial operatives and train drivers. To this end, appropriate opportunities for further\r\nvocational training and courses of study in specialised fields need to be created and the public relations\r\nwork intensified. In particular, government personnel need to be deployed as quickly as possible\r\nto achieve the objectives of this transition. As a first step in 2025, analyses of how skilled staff for\r\nthe planning and approval of transport infrastructure are distributed across the carriers should be\r\ndetermined and the requirements to achieve the modal shift targets should be identified. There\r\nshould also be increased efforts as well as legal and financial support for measures to attract skilled\r\nlabour from outside Europe.\r\n• The European Commission should strengthen the European sectoral social dialogues of ‘Rail’ and\r\n‘Public Transport’ and increase and sustain the financial resources budgeted for them. The European\r\nsocial partner agreement ‘Women in Rail’ should continue to be rigorously implemented.\r\n• Employees in cross-border rail transport in particular need support. The framework conditions need\r\nto be improved and regulations harmonised. The European Commission and the Member States\r\nmust work together to develop solutions to ensure compliance with European and national regulations\r\ngoverning working time. The frequency of checks on driving and rest periods must be increased\r\nacross all modes of transport throughout Europe. Easy implementation for companies and employees\r\nshould be ensured.\r\n• In order to ensure fair competition including when the operator of publicly contracted transport services\r\nchanges, existing employees throughout Europe should be protected and treated equally in\r\nterms of collective agreements where this is currently not common practice.\r\n• When procuring vehicles and other rail transport equipment, compliance with the ILO core labour\r\nstandards must be mandatory.\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n7\r\n7. Optimising the Framework to Accelerate Rail Modernisation\r\nThe rail sector needs optimised procedures and regulations to add value in Europe.\r\n• Rail technology for infrastructure, vehicles or communication and control systems is put out to public\r\ntender and awarded according to the principle of cost-effectiveness. Cost-effectiveness is primarily\r\ndefined by a cheap purchase price. European and German public procurement law today already\r\nallows other criteria such as sustainability, efficiency, good working conditions, design, customer\r\ncomfort, life cycle costs or regional value creation to be weighted in the award process.12 To ensure\r\nthat these criteria are applied consistently and are legally watertight, the Member States must provide\r\ncontracting authorities with training and support through public help desks, competence centres and\r\ntraining courses.\r\n• Approval procedures for the authorisation and putting into operation of rail vehicles on the one\r\nhand13 and machinery and equipment for the construction of infrastructure as well as control and\r\nsafety technology on the other, urgently need to be streamlined if the modal shift to modernised rail\r\ntransport is to succeed in time. A simplified approval framework must be created for the large number\r\nof rail vehicle retrofits required for digitalisation, together with increased responsibility for owners\r\nand manufacturers as well as with simplified administrative procedures. In order to avoid time-consuming\r\nadministrative friction, national approval authorities should implement the European requirements\r\nprecisely and not add additional demands and obstacles. For the sake of planning security,\r\nonly complete and unambiguous technical requirements for infrastructure and rolling stock\r\nshould be adopted.14\r\n• In order to rapidly bring the additional trains required for the ramp-up of all rail transport services\r\nonto the market, the Member States and the EU should, via their development banks, provide operators\r\nand leasing companies with increased loan guarantees for all market participants in a flexible,\r\nmarket and demand-oriented manner.\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n8\r\n14 signatories: Allianz pro Schiene | Bundesverband SchienenNahverkehr – BSN |\r\nDeutsche Bahn | Deutscher Naturschutzring | Fahrgastverband PRO BAHN | Flix | Germanwatch |\r\nKlima-Allianz Deutschland | MOFAIR | Trainline | Verband Deutscher Eisenbahn-Ingenieure – VDEI |\r\nVerband der Bahnindustrie in Deutschland – VDB | Verband der Güterwagenhalter in Deutschland – VPI |\r\nVerband Deutscher Verkehrsunternehmen – VDV\r\nCoordinated by: Allianz pro Schiene | Germanwatch | Verband der Bahnindustrie in Deutschland – VDB\r\nPublished: 14 May 2024\r\nThis text is a translation. The original version was published in German.\r\nContacts:\r\nJacob Rohm\r\nSenior Policy Advisor – Climate-neutral Mobility\r\nGerman and European Climate Policy\r\nGermanwatch e. V.\r\nStresemannstr. 72\r\n10963 Berlin\r\nTel. +49 30 577 132 837\r\nE-mail: rohm@germanwatch.org\r\nPauline Maître\r\nHead of Public Affairs\r\nVerband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.\r\nGerman Railway Industry Association\r\nUniversitätsstr. 2\r\n10117 Berlin-Mitte\r\nTel.: +49 30 206289 60\r\nE-mail: maitre@bahnindustrie.info\r\nDr. Bernhard Knierim\r\nTransport Policy and Projects Officer\r\nAllianz pro Schiene e. V.\r\nReinhardtstr. 31\r\n10117 Berlin\r\nTel. +49 30 2462599-31\r\nE-mail: bernhard.knierim@allianz-pro-schiene.de\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n9\r\nNotes\r\n1 Apart from active transport and practically on a par with other collective transport. EEA 2020, Methodology for GHG Efficiency\r\nof Transport Modes, pp. 35–36. https://www.eea.europa.eu/publications/rail-and-waterborne-transport/rail-andwaterborne-\r\nbest/d3b-eea-ghg-efficiency-indicators/view, as well as UBA 2020: Ökologische Bewertung von Verkehrsarten,\r\np. 123, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/oekologische-bewertung-von-verkehrsarten.\r\n2 Jobs: DZSF (2021): Untersuchung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des deutschen Bahnsektors, p. 9,\r\nhttps://www.dzsf.bund.de/SharedDocs/Downloads/DZSF/Veroeffentlichungen/Forschungsberichte/\r\n2021/ForBe_14_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=5 | Value Added: Bündnis Nachhaltige Mobilitätswirtschaft\r\n(2024): Wirtschaftsfaktor nachhaltige Mobilität, https://nachhaltige-mobilitaetswirtschaft.de/2024/04/08/wirtschaftsfaktor-\r\nnachhaltige-mobilitaet-studie | GHG emissions: European Environment Agency (2020): Transport and environment\r\nreport 2020, p. 21, https://www.eea.europa.eu/publications/transport-and-environment-report-2020 | Rail 28 times more\r\nclimate-friendly than planes: Back on Track (2022): GHG emissions by means of transport, p. 6, https://back-ontrack.\r\neu/wp-content/uploads/2022/09/220915_B-o-T_GHG-Potential-1.pdf | UBA (2024): Energieverbrauch und Kraftstoffe\r\nin Deutschland, https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/endenergieverbrauch-energieeffizienz-desverkehrs#\r\nspezifischer-energieverbrauch-sinkt.\r\n3 DB und PTV Group (2023): Metropolitan Network, https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_\r\nuebersicht/DB-legt-Studie-zum-Ausbau-des-Hochgeschwindigkeitsverkehrs-in-Europa-vor--10878404.\r\n4 Including better cooperation between the national safety authorities in the case of small border traffic.\r\n5 Transport & Environment (2023): Aviation Tax Gap, https://transport-environment.vercel.app/articles/every-hour-european-\r\ngovernments-lose-out-on-e4-million-in-aviation-taxes.\r\n6 In the directive 1999/62/EC, revised by directive 2022/362.\r\n7 CER (2021), Factsheet on carbon pricing, https://www.cer.be/cer-facts-figures/carbon-pricing-as-a-tool-for-deliveringsustainable-\r\nmobility.\r\n8 To this end, it can draw on concepts and experience from a metropolitan network (DB, PTV et al. (2023): Metropolitan\r\nNetwork, https://www.deutschebahn.com/resource/blob/11083068/bb0f84cddf0b03ca924325579ebdaa55/Studie-Metropolitan-\r\nNetwork-data.pdf) and ten pilot projects. (DG MOVE (2023): Connecting Europe by train,\r\nhttps://transport.ec.europa.eu/news-events/news/connecting-europe-train-10-eu-pilot-services-boost-cross-border-rail-\r\n2023-01-31_en).\r\n9 In a first step, this refers to regions of 800,000 to 3 million people (Eurostat NUTS 2, https://ec.europa.eu/eurostat/\r\nweb/nuts/overview).\r\n10 For example, how a coordinating body for the integration of the rail network of Europe’s Rail Joint Undertaking is conceptualised\r\n(Europe’s Rail Joint Undertaking, System Pillar: https://rail-research.europa.eu/system_pillar).\r\n11 VDV (2024): Gleisanschluss-Charta, p. 32. https://www.vdv.de/gleisanschluss-charta-2024-langfassung.pdfx.\r\n12 Directive of the European Parliament and of the Council 2014/25/EU, Sektorenverordnung über die Vergabe von öffentlichen\r\nAufträgen (2016), § 52 and § 55 Sec. 1.\r\n13 Directive of the European Parliament and of the Council 2016/797.\r\n14 Unlike the revision of the Technical Specifications for Interoperability (TSI) in Directive 2023/1695."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. 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Mai 2024 14:01\r\nAn: psts-t@bmdv.bund.de\r\nCc: Maitre@bahnindustrie.info; Bernhard.Knierim@allianz-pro-schiene.de;\r\ndorn@schienennahverkehr.de; rohm@germanwatch.org\r\nBetreff: Erklärung des deutschen Bahnsektors zu einer EU-Legislatur der Schiene\r\nAnlagen: Gemeinsame Erklärung_Aufbruch Schiene_2024.pdf; Joint\r\nDeclaration_Relaunch on Rails_2024.pdf\r\nErklärung des Bündnis Aufbruch Schiene\r\nKoordiniert durch den Verband der Bahnindustrie, Allianz pro Schiene und Germanwatch\r\nSehr geehrter Herr Staatssekretär,\r\ngern senden wir Ihnen anbei die gemeinsame Erklärung des breiten Bündnis Aufbruch Schiene aus 14 deutschen\r\nBranchen- und Umweltverbänden sowie Verkehrsunternehmen zur nächsten europäischen Legislatur. Das Bündnis\r\nwendet sich an die kommende EU-Kommission, Parlament, Rat sowie die Bundesregierung und fordert, die nächste\r\neuropäische Legislatur zur Legislatur der Schiene zu machen.\r\nZur Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele kann gerade die Schiene viel beitragen. Sie bietet für alle\r\nMenschen zugängliche, komfortable, schnelle und klimafreundliche Mobilität und befördert Güter umweltfreundlich\r\nquer durch Europa. Dazu sichert der Bahnsektor rund 550.000 zukunftsfähige Arbeitsplätze und eine Wertschöpfung\r\nvon jährlich ca. 50 Mrd. Euro alleine in Deutschland. Doch damit der Schienenverkehr seine Rolle als Rückgrat einer\r\nnachhaltigen europäischen Mobilität einnehmen kann, muss die EU nach der Europawahl 2024 die Schiene in den\r\nFokus ihrer Politik und Investitionsentscheidungen nehmen.\r\nDie EU muss dafür jetzt den richtigen Rahmen setzen. Nur so werden der nötige Ausbau, die schnelle\r\nModernisierung und europäische Harmonisierung der Schiene gelingen und nur so werden die EU und Deutschland\r\nihre selbst gesetzten Ziele erreichen. Investitionszyklen auf der Schiene sind lang, und bis 2030 verbleiben nur noch\r\nwenige Jahre.\r\nDie beigefügte gemeinsame Erklärung enthält unter anderem nachfolgende Vorschläge, um Kapazität und\r\nAttraktivität des Schienenverkehrs EU-weit deutlich zu steigern:\r\n Ausbau, Modernisierung und Digitalisierung des Schienenverkehrs müssen über einen Investitionsschub\r\neuropaweit beschleunigt werden, für den mehr EU-Mittel leichter abrufbar sein müssen\r\n Die Europäische Kommission muss einen Masterplan für ein grenzüberschreitendes Zugnetz 2030 sowie\r\neinen Europatakt entwickeln und umsetzen\r\n Die Transformation muss nachhaltig finanziert werden, auch über den Abbau umweltpolitisch\r\nkontraproduktiver Subventionen im Verkehr\r\n Zudem geht es um die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene, die Gewinnung von Fachkräften und\r\noptimierte Regelwerke im Schienenbereich, die eine beschleunigte Modernisierung der Schiene\r\nvereinfachen und an den klima- und verkehrspolitischen Zielen ausgerichtet werden\r\nAlle Vorschläge und Mitzeichnende des Bündnisses können Sie der Erklärung im Anhang auf Deutsch und Englisch\r\nentnehmen (Link). Das Handelsblatt berichtete gestern bereits ausführlich in print und online (Link).\r\nGerne stehen wir für einen Austausch zur Verfügung, wie wir Sie bei der Umsetzung in der neuen EU-Legislatur\r\nunterstützen können.\r\n2\r\nLutz Weischer Pauline Maître Dr. Bernhard Knierim\r\nGermanwatch Verband der Bahnindustrie Allianz pro Schiene\r\n---\r\nLutz Weischer\r\nPolitische Leitung Berlin\r\nbis 15.6.2024 Vertretung der Politischen Geschäftsführung\r\nHead of Policy Berlin\r\nActing Policy Director until 15 June 2024\r\nGermanwatch e.V.\r\nStresemannstr. 72\r\nD-10963 Berlin\r\nTel. +49 (0)30 5771328-0 bzw. -64\r\nE-Mail: weischer@germanwatch.org\r\nwww.germanwatch.org\r\nLageplan: https://germanwatch.org/de/8828\r\n============================================================================\r\nGERMANWATCH - Hinsehen. Analysieren. Einmischen.\r\nFür globale Gerechtigkeit und den Erhalt der Lebensgrundlagen.\r\n----------------------------------------------------------------------------\r\nIHRE UNTERSTÜTZUNG sichert auch in Zukunft unsere unabhängige Arbeit:\r\nwww.germanwatch.org/foerdermitglied-werden\r\nSpendenkonto: IBAN DE33 1002 0500 0003 2123 00, Bank für Sozialwirtschaft AG\r\n----------------------------------------------------------------------------\r\nFUNDIERT INFORMIERT BLEIBEN\r\nNewsletter Germanwatch°Kompakt: www.germanwatch.org/GermanwatchKompakt\r\n----------------------------------------------------------------------------\r\nGermanwatch ist eingetragen im Lobbyregister des Bundestags, Nr. R001063,\r\nund im EU-Transparenzregister, Nr. 99203901869-52\r\n1\r\nGemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\nAufbruch Schiene\r\nEuropas Aufbruch hin zu mehr klimafreundlicher Schiene\r\nist zentrale Aufgabe für EU und Deutschland in der neuen\r\nEU-Legislatur\r\nZur Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele kann gerade die Schiene viel beitragen. Sie bietet\r\nfür alle Menschen zugängliche, komfortable, schnelle und klimafreundliche Mobilität und befördert Güter umweltfreundlich\r\nquer durch Europa. Dazu sichert der Bahnsektor rund 550.000 zukunftsfähige Arbeitsplätze und\r\nWertschöpfung von jährlich ca. 50 Mrd. Euro alleine in Deutschland. Die Eisenbahn ist der mit Abstand klimafreundlichste\r\nVerkehrsträger in Europa.1 Während 25 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU auf den Verkehr\r\nentfallen, verursacht der Schienenverkehr davon lediglich 0,4 Prozent und ist dabei 28-mal klimafreundlicher\r\nals das Flugzeug. Denn gerade der Zug nutzt Energie hocheffizient. Er ist über 6-mal energieeffizienter\r\nals der Lkw und 4-mal energieeffizienter als der Pkw.2 Die Schiene verbindet darüber hinaus Menschen und\r\nMärkte in Europa und bildet – wie die letzten Jahre gezeigt haben – ein wichtiges Rückgrat des Verkehrs in\r\nKrisenzeiten.\r\nDie EU will bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein. Bis 2030 den Hochgeschwindigkeitsverkehr auf der\r\nSchiene zu verdoppeln und den Güterverkehr auf der Schiene um die Hälfte zu steigern, sind dafür zentrale\r\neuropäische Ziele. Darüber hinaus muss der Anteil des weiteren Fern-, Nacht- und Regionalverkehrs auf der\r\nSchiene deutlich gesteigert werden. Mehr Schiene bedeutet mehr Klimaschutz.\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n2\r\nFür die Erreichung der europäischen und deutschen Klimaziele ist eine konsequente Verkehrsverlagerung\r\nvon klimaschädlichen Verkehren auf die klimafreundliche Schiene ein Muss. Doch damit der Schienenverkehr\r\nseine Rolle als Rückgrat einer nachhaltigen europäischen Mobilität einnehmen kann,\r\nmuss die EU sofort nach der Europawahl 2024 die Schiene zu einem Fokus von Gesetzgebung und\r\nInvestitionsentscheidungen machen. Es geht darum, Kapazität und Attraktivität des Schienenverkehrs\r\nEU-weit deutlich zu steigern. Die EU muss dafür jetzt den richtigen Rahmen setzen. Nur so werden der\r\nnötige Ausbau, die schnelle Modernisierung und europäische Harmonisierung der Schiene gelingen und\r\nnur so werden die EU und Deutschland ihre selbst gesetzten Ziele erreichen. Investitionszyklen auf der\r\nSchiene sind lang, und bis 2030 verbleiben nur noch wenige Jahre.\r\nDeutschland ist als größte Volkswirtschaft und Verkehrsknotenpunkt im Herzen Europas eine wichtige Stimme\r\nfür die europäische Rahmensetzung – und besonders auf das Gelingen der europäischen Verkehrspolitik angewiesen.\r\nDeutschland steht nun in der Pflicht, die Entwicklung zur Klimaneutralität im Verkehrssektor auf EUEbene\r\nstärker voranzutreiben und die nächste europäische Legislatur zur Legislatur der Schiene zu machen.\r\nErste wichtige Schritte zur Umsetzung der bestehenden Ziele sind gemacht. Das Europäische Jahr der Schiene\r\n2021 hat in vielen EU-Staaten den Blick auf die Herausforderungen gelenkt. Das Greening Freight Package bietet\r\neuropäische Ansätze für die Verlagerung von Gütern auf die Schiene. Mit der Reform der europäischen Kernkorridore,\r\nIdeen für ein Metropolennetz und einer Neuauflage des historischen Trans-Europ-Express liegen\r\nerste Ansätze für ein europaweites Zugnetz auf dem Tisch.\r\nDer Investitionshochlauf für die Eisenbahn muss nun beschleunigt werden. Folgende Prozesse der nächsten\r\nEU-Legislatur sollten dafür u. a. konsequent genutzt werden: die Weiterentwicklung des Europäischen Green\r\nDeals zur 2040-Klimazielerreichung, die Überprüfung der EU-Politikkohärenz zum Erreichen der Ziele bis 2030\r\nsowie die Verhandlungen über den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen und die Connecting Europe Facility,\r\nüber die Weiterentwicklung der TEN-V-Netze und der Gesetzesvorschläge im Greening Freight Package,\r\nüber eine Vereinfachung der Prozesse und Beschleunigung der Verwaltungspraxis im Schienensektor und über\r\nden Schutz der Fahrgast- und Beschäftigtenrechte.\r\nWir, Unternehmen und Verbände aus Bahnsektor und Klimaschutzzivilgesellschaft, erwarten vom Europäischen\r\nParlament, von Europäischer Kommission und den EU-Mitgliedstaaten einen Aufbruch bei\r\nder EU-Rahmensetzung für eine Verlagerung von Investitionen und Verkehr auf die Schiene. Dafür sollten\r\nnach den EU-Wahlen umgehend folgende Prioritäten angegangen werden.\r\n1. Den europäischen Zielrahmen weiterentwickeln\r\nDen Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Treibhausgasreduktionsziel von 90 Prozent bis 2040 unterstützen\r\nwir. Der Verkehrssektor steht für dieses Ziel zunehmend in der Verantwortung.\r\n• Die Europäische Kommission sollte ehrgeizige Ziele für die Anteile aller Schienenverkehre am Gesamtverkehr\r\nvorgeben, unter anderem für Güterverkehr und Nachtzüge. Um den Wettbewerb zwischen\r\nden Verkehrsträgern zu stärken, braucht es – zusätzlich zu den Zielen im Rahmen der EU-Strategie\r\nfür nachhaltige und intelligente Mobilität – weitere messbare Ziele für die Modernisierung, Digitalisierung\r\nund den weiteren Ausbau der Schieneninfrastruktur. Anteil- und Infrastrukturziele sollten\r\nab 2025 für jeweils drei Jahre bis 2040 gesetzt werden. Die europäischen Behörden müssen ihren\r\nKompass klar auf diese Verlagerungsziele ausrichten.\r\n• Um die Reduktionsziele umzusetzen, fordern wir, dass die EU den Mitgliedstaaten empfiehlt und sie\r\ndabei unterstützt, die Minderungsziele im Verkehrssektor konsequent zu verfolgen.\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n3\r\n2. Schienenausbau EU-weit beschleunigen\r\nUm die Verlagerung auf die Schiene voranzutreiben, braucht Europa einen Investitionshochlauf in das europäische\r\nSchienennetz mit einer klaren politischen Priorisierung der Schiene bei Verkehrsinvestitionen und\r\nlangfristigen Planungshorizonten. Nur so gelingt der gezielte Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsabschnitten\r\nzwischen europäischen Metropolregionen3 als attraktive Alternative zu klimaschädlichen Kurzstreckenflügen,\r\neine dichte regionale Abdeckung und der Aufbau zusätzlicher Kapazitäten für den Güterverkehr\r\nüber die bisherigen Ziele der EU-Verordnung über die transeuropäischen Netze hinaus.\r\n• Im nächsten EU-Finanzrahmen müssen die Mittel für das Schienennetz in der Connecting Europe Facility\r\nfür Verkehr mindestens verdreifacht bis vervierfacht werden.\r\n• EU und Mitgliedstaaten müssen in ihren Entscheidungen zu Infrastrukturinvestitionen Klimakriterien\r\ninklusive Nutzungsemissionen und Energieeffizienz über den Lebenszyklus schnellstmöglich stärker\r\nberücksichtigen. Der Schiene muss somit Priorität eingeräumt werden, um den Dreiklang aus Sanierung,\r\nDigitalisierung und Neu- und Ausbau zu stemmen.\r\n• Die EU sollte die Einführung eines Infrastrukturfonds für das transeuropäische Schienennetz prüfen.\r\nAuch die Mitgliedstaaten sollten nach dem Vorbild der Schweiz mit solchen Fonds national die Finanzierung\r\nvereinfachen und über einzelne Haushaltsjahre und Legislaturperioden hinaus absichern. Das\r\nschafft Planungssicherheit für Bau-, Logistik-, Industrie- und Verkehrsunternehmen sowie Behörden.\r\n• Das digitale und einheitliche European Rail Traffic Management System (ERTMS) kann mehr Menschen\r\nund Güter auf bestehenden Strecken bewegen. Die Kerntechnologie European Train Control\r\nSystem (ETCS) muss beschleunigt auf den neun transeuropäischen Verkehrskorridoren, von denen\r\nsechs durch Deutschland verlaufen, ausgerollt werden. Dafür braucht Europa klare Zeitpläne, gesicherte\r\nFinanzierung, weitere Harmonisierung der Versionen, einfachere Genehmigungen und ein Monitoring.\r\nDazu gehört insbesondere die Ausrüstung der bestehenden Zugflotte mit ETCS durch europäische\r\nund nationale Förderprogramme und eine einheitliche Koordinierung in den Mitgliedstaaten.\r\n4 Wichtig für die Digitalisierung und Kapazitätserweiterung sind auch das Future Railway Mobile\r\nCommunication System (FRMCS) und die Digitale Automatische Kupplung.\r\n• Auch kleinere Infrastrukturmaßnahmen, etwa der Bau von Verbindungsgleisen, Abstellanlagen und\r\nintermodalen Terminals, sind wichtig und sollten insbesondere an den Grenzbahnhöfen beschleunigt\r\numgesetzt werden. Grenzübergänge sollten elektrifiziert werden. Die Europäische Kommission\r\nsollte mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Engpässe\r\ninsbesondere für den grenzüberschreitenden Verkehr schnellstmöglich zu beheben.\r\n• Ein zweijährliches europäisches Infrastrukturmonitoring sollte Kennzahlen-basiert nachvollziehbar\r\nmachen, wie der Ausbau und die Digitalisierung des europäischen Schienennetzes voranschreitet.\r\n3. Die Transformation nachhaltig finanzieren\r\nEs geht jetzt um eine Neufassung des Rahmens für Finanzierungsflüsse, die den Klimaschutz fördern, und höhere\r\nund gezielte Investitionen in die klimafreundliche Schiene. Staatliche Mittel sind begrenzt.\r\n• Zur Finanzierung des Bahnausbaus sollten EU und Mitgliedstaaten klima- und umweltpolitisch kontraproduktive\r\nSubventionen zügig abbauen und Einnahmen aus dem Emissionshandel sinnvoll nutzen.\r\n5 Finanzierungsflüsse sollten verkehrsträgerübergreifend und nach Klimakriterien ausgerichtet\r\nwerden. Dazu sollten die Mitgliedstaaten unter anderem die von der EU geschaffenen Möglichkeiten\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n4\r\nfür eine Lkw-Maut ausschöpfen6 und die EU sollte den eingeschlagenen Pfad der Internalisierung\r\nökologischer Kosten konsequent weitergehen.\r\n• Der europäische Social Climate Fund zur Bewältigung der sozialen Auswirkungen des Emissionshandelssystems\r\nfür Gebäude und Straßenverkehr (EHS2) auf vulnerable Gruppen innerhalb der EU bietet\r\ndie Möglichkeit, emissionsfreie und -arme Mobilität – einschließlich des öffentlichen Verkehrs – zu\r\nunterstützen. Um Verkehrsarmut in Form von fehlendem oder eingeschränktem Zugang zu Verkehrsmitteln\r\noder dem öffentlichen Verkehrsnetz zu bekämpfen, sollte der Fonds für die gezielte Unterstützung\r\nvulnerabler Gruppen bei der Nutzung öffentlicher Mobilität eingesetzt werden. Ein Mindestanteil\r\nan Meilensteinen der nationalen Social Climate Plans sollte sich folglich auf den Transportsektor fokussieren,\r\num einen Beitrag zur sozial gerechten Ausgestaltung der Umsetzung des Europäischen\r\nGreen Deals zu leisten.\r\n• Aufbauend auf dem EU-Emissionshandelssystem sollten im Verkehrssektor Treibhausgasemissionen\r\ninklusive zusätzlicher Klimaeffekte konsequent bepreist werden.7 Das generiert Investitionsmittel\r\nund fördert den notwendigen fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern um den klimaneutralen\r\nVerkehr der Zukunft.\r\n• Reisen soll für alle möglich sein. Preisbezogene Maßnahmen wie Klimaabgaben müssen so ausgerichtet\r\nwerden, dass einkommensschwache Gruppen entlastet werden. Das stärkt Akzeptanz und Zusammenhalt.\r\n• Auch das Potenzial der EU-Taxonomie sollte gezielt für die Schiene genutzt werden, indem Nachweise\r\nzur Einstufung von Investitionen in Lokomotiven, Personenzüge und Güterwaggons als Taxonomie-\r\nkonform vereinfacht und standardisiert werden.\r\n4. Das europäische Zug-Angebot jetzt ausweiten, günstiger\r\nund zugänglicher machen\r\nDamit Bürger:innen auf die klimafreundliche Schiene umsteigen können, müssen die Rahmenbedingungen\r\nfür ein dichtes europäisches Zugnetz verbessert werden.\r\n• Die Europäische Kommission sollte bis Ende 2026 einen Masterplan für ein grenzüberschreitendes\r\neuropäisches Zugnetz 2030 entwickeln. Dieser beinhaltet Maßnahmen für verbesserte Rahmenbedingungen,\r\ndamit die Verkehrsunternehmen schrittweise bis 2030 ein europaweites Zugnetz mit verdoppelter\r\nKapazität auf die Beine stellen können. Der Masterplan sollte weiterhin politische, investive\r\nund regulatorische Unterstützung für den Ausbau vielbeflogener und -befahrener europäischer Verbindungen\r\ndurch die Eisenbahnverkehrsunternehmen mobilisieren.8 Das Netz sollte im ersten Schritt\r\nmehrere tägliche Verbindungen in beide Richtungen zwischen allen größeren Metropolräumen beinhalten9\r\nsowie eine gut getaktete Anbindung an den nationalen Fern- und Regionalverkehr. Der Masterplan\r\nsollte auch für ein europäisches Nachtzugnetz, das auch Regionen außerhalb der EU erschließt,\r\nZiele und Maßnahmen benennen. Er sollte ab 2027 in Abstimmung mit dem Sektor umgesetzt\r\nund über 2030 hinaus sukzessive zu einem Europatakt weiterentwickelt werden.\r\n• Den dringend nötigen beschleunigten Hochlauf grenzüberschreitender Zugverkehre sollte die EU gemeinsam\r\nmit den Mitgliedstaaten und Eisenbahnunternehmen in einer effizienten Zusammenarbeit\r\ngesamteuropäisch vorantreiben.10\r\n• Die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern sollten zugunsten der Klimatransformation\r\nund Energieeffizienz ausgerichtet werden. Daher sollte die Stromsteuer für die Eisenbahn abgeschafft\r\nund die Schienenmaut gesenkt werden, möglichst nahe an die direkten Kosten des Zugbetriebs.\r\nFür Einnahmeausfälle, die durch Effizienzsteigerungen oder zusätzliche Verkehre nicht ausgeglichen\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n5\r\nwerden können, sollen Infrastrukturbetreiber den vollen Ausgleich erhalten. Die Infrastrukturbetreiber\r\nsollten weiterhin Anreize setzen können, um eine Lenkungswirkung zwischen verschiedenen Bahnverkehren\r\nzur effektiveren Nutzung der Infrastruktur zu erreichen. Für Nachtzüge sollte, wo noch nicht vorhanden,\r\neuropaweit eine günstige Kategorie der Trassenpreise eingeführt werden.\r\n• Das Buchen von Zugtickets für Fahrten in Europa muss für Verbraucher:innen so einfach werden wie\r\ndas Buchen von Flugtickets. Entsprechende Angebote für einen unkomplizierten Ticketerwerb sollten\r\nausgebaut und gefördert werden. Dafür sollten Datenzugang und Provision fair, angemessen und\r\ngleichberechtigt sein (FRAND-Prinzipien), um ein Level-Playing-Field im Online-Vertrieb von Bahntickets\r\nzu schaffen. Dies würde auch zu einer einfacheren Buchung von Nachtzügen beitragen. Die Buchung\r\nund Bezahlung von Tickets sollte technologisch auf Basis von sektorfreundlichen, kostengünstigen EUStandards\r\nerfolgen. Sie sollte auch im personenbedienten Vertrieb und in bar möglich sein.\r\n• Für nahtlose Reiseketten sollte die regions- und verkehrsträgerübergreifende Vernetzung, z. B. durch\r\n„Mobility as a Service“, technisch weiter gefördert werden. Um weitere Verzögerungen bei der europaweiten\r\nUmsetzung zu vermeiden, sollten auf am Markt verfügbare, bereits erprobte Technologien\r\naufgesetzt werden.\r\n5. Güter auf die energieeffiziente Schiene verlagern\r\nDie Transformation hin zu einer modernen, intermodalen und klimafreundlichen Logistik kann nur mit einem\r\nleistungsstarken Schienengüterverkehr als Rückgrat gelingen. Dafür muss er für Unternehmen noch attraktiver\r\ngemacht werden – durch verbesserte Rahmenbedingungen, einfache Zugänge und Harmonisierung.\r\n• Um die geforderten Verlagerungsziele ab 2025 für den Güterverkehr zu erreichen, sollte die EU einen\r\nMechanismus beschließen, der besonders Mitgliedstaaten mit geringen Marktanteilen der Schiene\r\nam Güterverkehr verpflichtet und sie dabei unterstützt, nachzusteuern.\r\n• Die Rahmenbedingungen für Züge mit einer Länge von mindestens 740 Metern müssen in allen Ländern\r\ndes europäischen Wirtschaftsraums geschaffen und harmonisiert werden.\r\n• Um- und Verlademöglichkeiten müssen deutlich gesteigert und vereinfacht werden. Für den gezielten\r\nAusbau eines dichten, EU-weiten Netzes aus Terminals und Umschlaganlagen des Kombinierten\r\nVerkehrs benötigt die EU klare Ziele und eine entsprechende Umsetzungsstrategie. Europäische und\r\nnationale Förderungen für den meist grenzüberschreitenden Kombinierten Verkehr sollten ausgebaut\r\nund harmonisiert werden. Die Anschaffung von kranbaren Lkw-Sattelanhängern, die leicht auf\r\nGüterzüge verladen werden können, sollte gefördert und ab 2030 EU-weit verpflichtend vorgegeben\r\nwerden.\r\n• Um für Unternehmen die Verlagerung des energieintensiven Güterverkehrs auf die effiziente Schiene\r\nzu vereinfachen, sollte die Prüfung von Gleisanschlüssen verpflichtend in die Raumordnungs- und\r\nInfrastrukturentwicklungsgesetze aufgenommen und für alle Industrie- und Logistikstandorte gefördert\r\nwerden.11 Die Förderung des Einzelwagenverkehrs sollte ausgebaut und verstetigt werden.\r\n• Innovationen im Schienengüterverkehr müssen länderübergreifend durch die EU konsequent vorangetrieben\r\nwerden, allen voran die Automatisierung des Zugbetriebs. Insbesondere die Einführung der\r\nDigitalen Automatischen Kupplung muss, auch für kleine und mittlere Unternehmen, ausreichend\r\nfinanziell gefördert und europaweit koordiniert werden.\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n6\r\n6. Fachkräfte und gute Arbeit für den klimaschonenden\r\nSchienenverkehr der Zukunft\r\nDer Bahnsektor schafft vielseitige, klimaschützende und damit zukunftssichere Arbeitsplätze sowie industrielle\r\nWertschöpfung und Innovation in ganz Europa. Die zügige Modernisierung und der zuverlässige Betrieb\r\ndes Schienenverkehrs erfordert zunehmend mehr Fachkräfte.\r\n• EU-Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme sollten an klimapolitischen Prioritäten ausgerichtet\r\nwerden. Für eine zügige Modernisierung des Schienennetzes und als Antwort auf den Fachkräftemangel\r\nim gesamten Bahnsektor fordern wir ein EU-Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramm\r\nfür den Um- und Einstieg in die Bahnbranche. Die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitnehmer:\r\ninnen inklusive derjenigen Beschäftigten, die von der Transformation betroffen sind und sich für\r\neinen anderen Bereich umschulen lassen wollen, sollte auf die Anforderungen der Schienenbranche\r\nund -beschäftigten abgestimmt werden. Lehrstühle, Lehre und Forschung im Bereich Schiene und\r\nVerkehrssystemmanagement sollten europaweit unterstützt werden. Entsprechende Kooperationsprojekte\r\nvon Eisenbahnunternehmen, Gewerkschaften, Bildungsinstituten und Industrie sollten unterstützt\r\nund finanziell gefördert werden, wie aktuell STAFFER und seine Nachfolgeprojekte und -\r\nmaßnahmen.\r\n• Fachkräfteinitiativen in den Mitgliedstaaten sollten die Bedarfe an Fachpersonal wie Planer:innen,\r\nIndustriearbeiter:innen oder Lokführer:innen sicherstellen. Dafür sind entsprechende Möglichkeiten\r\nfür weiterführende Berufsausbildungen und Studiengänge in spezialisierten Bereichen zu schaffen\r\nund die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren. Insbesondere staatliches Personal sollte schnellstmöglich\r\nentsprechend der Verlagerungsziele eingesetzt werden. Dafür sollten als erster Schritt im Jahr\r\n2025 Analysen erfolgen, wie Fachkräfte für die Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturen\r\nauf die Verkehrsträger verteilt sind und welche Bedarfe für die Verlagerungsziele bestehen. Verstärkte\r\nAnstrengungen sowie rechtliche und finanzielle Unterstützung sollte es auch für Maßnahmen\r\nzur Gewinnung von Fachkräften außerhalb Europas geben.\r\n• Die Europäische Kommission sollte die europäischen sektoralen Sozialen Dialoge „Eisenbahn“ und\r\n„ÖPNV“ stärken und dafür budgetierte finanzielle Mittel erhöhen und verstetigen. Die europäische\r\nSozialpartnervereinbarung „Women in Rail“ sollte weiterhin konsequent umgesetzt werden.\r\n• Insbesondere die Beschäftigten im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr sollten unterstützt werden.\r\nDie Rahmenbedingungen sollten verbessert und Regelungen harmonisiert werden. Die Europäische\r\nKommission sollte zusammen mit den Mitgliedstaaten Lösungen entwickeln, wie auf Basis der\r\nvorhandenen gesetzlichen europäischen und nationalen Regelungen die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften\r\nsichergestellt werden kann. Die Kontrolldichte der Fahr- und Ruhezeiten muss verkehrsträgerübergreifend\r\neuropaweit erhöht werden. Eine gute Umsetzbarkeit für Unternehmen und Beschäftigte\r\nsollte sichergestellt werden.\r\n• Zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs sollten europaweit auch beim Wechsel eines Betreibers von\r\nöffentlich vergebenen Verkehrsdiensten bisherige Beschäftigte abgesichert und tariflich gleichgestellt\r\nwerden, wo dies nicht geübte Praxis ist.\r\n• Bei der Beschaffung von Fahrzeugen und anderen Ausrüstungen des Schienenverkehrs sollte die Beachtung\r\nder ILO-Kernarbeitsnormen vorgeschrieben werden.\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n7\r\n7. Rahmenbedingungen für die beschleunigte Modernisierung\r\nder Schiene vereinfachen\r\nFür die europäische Wertschöpfung braucht der Schienensektor vereinfachte Verfahren und Regeln.\r\n• Schienentechnologie für Infrastruktur, Fahrzeuge oder Kommunikations- und Leitsysteme wird öffentlich\r\nausgeschrieben und nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit vergeben. Die Wirtschaftlichkeit\r\nwird dabei überwiegend über einen billigen Anschaffungspreis definiert. Dabei ermöglichen das europäische\r\nsowie das deutsche Vergaberecht bereits heute die Gewichtung anderer Kriterien wie\r\nNachhaltigkeit, Effizienz, gute Arbeitsbedingungen, Design, Kundenkomfort, Lebenszykluskosten oder\r\nregionale Wertschöpfung.12 Damit diese Kriterien konsequent und rechtsicher Anwendung finden,\r\nsollten die Mitgliedstaaten ausschreibende Stellen schulen und durch öffentliche Help-Desks,\r\nKompetenzzentren und Trainings unterstützen.\r\n• Genehmigungsverfahren für die Zulassung und das Inverkehrbringen von Schienenfahrzeugen einerseits13\r\nund Maschinen und Geräte für den Infrastrukturbau sowie Leit- und Sicherungstechnik andererseits\r\nmüssen dringend gestrafft werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die modernisierte\r\nSchiene rechtzeitig gelingen soll. Für die Vielzahl notwendiger Umrüstungen von Schienenfahrzeugen\r\nfür die Digitalisierung sollte ein vereinfachter Zulassungsrahmen geschaffen werden, zusammen\r\nmit gestärkter Verantwortung von Haltern und Herstellern und mit administrativen Vereinfachungen.\r\nUm zeitintensive Reibungsverluste zu vermeiden, sollten nationale Genehmigungsbehörden die europäischen\r\nVorgaben eins zu eins umsetzen und nicht zusätzliche Anforderungen und Hürden aufbauen.\r\nFür die Planungssicherheit dürfen nur vollständige und klare technische Anforderungen für\r\nInfrastruktur und Schienenfahrzeuge verabschiedet werden.14\r\n• Um die für den Hochlauf aller Schienenverkehre notwendigen zusätzlichen Züge schnell in den Markt\r\nzu bringen, sollten die Mitgliedstaaten und die EU über ihre Entwicklungsbanken Betreiber:innen und\r\nLeasingunternehmen verstärkt Kreditgarantien für alle Markteilnehmer flexibel, markt- und bedarfsgerecht\r\nzur Verfügung stellen.\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n8\r\n14 Unterzeichnende: Allianz pro Schiene | Bundesverband SchienenNahverkehr – BSN |\r\nDeutsche Bahn | Deutscher Naturschutzring | Fahrgastverband PRO BAHN | Flix | Germanwatch |\r\nKlima-Allianz Deutschland | MOFAIR | Trainline | Verband Deutscher Eisenbahn-Ingenieure – VDEI |\r\nVerband der Bahnindustrie in Deutschland – VDB | Verband der Güterwagenhalter in Deutschland – VPI |\r\nVerband Deutscher Verkehrsunternehmen – VDV\r\nKoordiniert durch: Allianz pro Schiene | Germanwatch | Verband der Bahnindustrie in Deutschland – VDB\r\nVeröffentlicht am: 14. Mai 2024\r\nKontakt:\r\nJacob Rohm\r\nReferent klimaneutrale Mobilität\r\nBereich Deutsche und Europäische Klimapolitik\r\nGermanwatch e. V.\r\nStresemannstr. 72\r\nD-10963 Berlin\r\nTel. +49 30 577 132 837\r\nE-Mail: rohm@germanwatch.org\r\nPauline Maître\r\nLeiterin Public Affairs | Verbandssprecherin\r\nVerband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.\r\nGerman Railway Industry Association\r\nUniversitätsstr. 2\r\n10117 Berlin-Mitte\r\nTel.: +49 30 206289 60\r\nE-Mail: maitre@bahnindustrie.info\r\nDr. Bernhard Knierim\r\nReferent Verkehrspolitik und Projekte\r\nAllianz pro Schiene e. V.\r\nReinhardtstr. 31\r\n10117 Berlin\r\nTel. +49 30 2462599 31\r\nE-Mail: bernhard.knierim@allianz-pro-schiene.de\r\nAufbruch Schiene – Gemeinsame Erklärung von Bahnsektor und Zivilgesellschaft\r\n9\r\nAnmerkungen\r\n1 Abgesehen von aktiven Verkehren und praktisch gleichauf mit anderen kollektiven Verkehren. EEA (2020), Methodology\r\nfor GHG Efficiency of Transport Modes, S. 35–36, https://www.eea.europa.eu/publications/rail-and-waterborne-transport/\r\nrail-and-waterborne-best/d3b-eea-ghg-efficiency-indicators/view, sowie UBA (2020), Ökologische Bewertung von\r\nVerkehrsarten, S. 123, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/oekologische-bewertung-von-verkehrsarten.\r\n2 Arbeitsplätze: DZSF (2021), Untersuchung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des deutschen Bahnsektors, S. 9,\r\nhttps://www.dzsf.bund.de/SharedDocs/Downloads/DZSF/Veroeffentlichungen/Forschungsberichte/\r\n2021/ForBe_14_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=5 | Wertschöpfung: Bündnis Nachhaltige Mobilitätswirtschaft\r\n(2024), Wirtschaftsfaktor nachhaltige Mobilität, https://nachhaltige-mobilitaetswirtschaft.de/2024/04/08/wirtschaftsfaktor-\r\nnachhaltige-mobilitaet-studie | Anteil Treibhausgasemissionen: European Environment Agency (2020), Transport and\r\nenvironment report 2020, S. 21, https://www.eea.europa.eu/publications/transport-and-environment-report-2020 |\r\nSchiene 28x klimafreundlicher als Flugzeug: Back on Track (2022), GHG emissions by means of transport, S. 6,\r\nhttps://back-on-track.eu/wp-content/uploads/2022/09/220915_B-o-T_GHG-Potential-1.pdf | UBA (2024), Energieverbrauch\r\nund Kraftstoffe in Deutschland, https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/endenergieverbrauch-energieeffizienz-\r\ndes-verkehrs#spezifischer-energieverbrauch-sinkt.\r\n3 DB, PTV Group (2023), Metropolitan Network, https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/\r\nDB-legt-Studie-zum-Ausbau-des-Hochgeschwindigkeitsverkehrs-in-Europa-vor--10878404.\r\n4 Inklusive eines besseren Zusammenspiels der Nationalen Sicherheitsbehörden bei Verkehren im kleinen Grenzbetrieb.\r\n5 Transport & Environment (2023), Aviation Tax Gap, https://transport-environment.vercel.app/articles/every-hour-european-\r\ngovernments-lose-out-on-e4-million-in-aviation-taxes.\r\n6 In der Richtlinie 1999/62/EC, überarbeitet durch Richtlinie 2022/362.\r\n7 CER (2021), Factsheet on carbon pricing, https://www.cer.be/cer-facts-figures/carbon-pricing-as-a-tool-for-deliveringsustainable-\r\nmobility.\r\n8 Er kann dafür auf Konzepte für ein Metropolennetz (DB, PTV et al. (2023), Metropolitan Network, https://www.deutschebahn.\r\ncom/resource/blob/11083068/bb0f84cddf0b03ca924325579ebdaa55/Studie-Metropolitan-Network-data.pdf) und\r\nErfahrungen aus den zehn Pilotprojekten zurückgreifen (DG MOVE (2023), Connecting Europe by train, https://transport.\r\nec.europa.eu/news-events/news/connecting-europe-train-10-eu-pilot-services-boost-cross-border-rail-2023-01-\r\n31_en).\r\n9 Damit sind im ersten Schritt Regionen von 800.000 bis 3 Mio. Menschen gemeint (Eurostat NUTS 2, https://ec.europa.\r\neu/eurostat/web/nuts/overview).\r\n10 Wie das bspw. mit einem koordinierenden Gremium für die Integration des Schienennetzes von Europes Rail Joint Undertaking\r\nangestrebt wird. Siehe Europe’s Rail Joint Undertaking, System Pillar: https://rail-research.europa.eu/system_\r\npillar.\r\n11 VDV (2024), Gleisanschluss-Charta, S. 32, https://www.vdv.de/gleisanschluss-charta-2024-langfassung.pdfx.\r\n12 Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2014/25/EU, Sektorenverordnung über die Vergabe von öffentlichen\r\nAufträgen (2016), § 52 und § 55 Abs. 1.\r\n13 Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2016/797.\r\n14 Anders als bei der Überarbeitung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) in Richtlinie 2023/1695.\r\n1\r\nJoint Declaration by Germany’s Railway Sector and Civil Society\r\nRelaunch on Rails\r\nEurope’s drive towards more environmentally friendly rail\r\ntransport is a key issue for both the EU and Germany in\r\nthe new EU legislative period\r\nThe railways can make a major contribution to achieving the European and German climate targets. They offer\r\naccessible, convenient, fast and environmentally friendly mobility for everyone as well as transporting goods\r\nacross Europe in an ecologically sound manner. Furthermore, the rail sector safeguards around 550,000 sustainable\r\njobs and adds around 50 billion euros in value every year in Germany alone. The railway is by far the\r\nmost environmentally friendly means of transport in Europe.1 While transport accounts for 25 per cent of the\r\nEU’s greenhouse gas emissions, rail transport is responsible for a mere 0.4 per cent and as such is 28 times\r\nmore climate-friendly than air travel. The reason is that the train uses energy highly efficiently. It is over 6 times\r\nmore energy-efficient than a heavy goods vehicle and 4 times more energy-efficient than a car.2 Furthermore,\r\nthe railways connect both people and markets in Europe and – as recent years have shown – form an important\r\ntransportation backbone in times of crisis.\r\nThe EU intends to be the first climate-neutral continent by 2050. By 2030, doubling high-speed rail transport\r\nand increasing rail freight transport by half are key European goals. In addition, the modal share of further\r\nlong-distance, night and regional rail operations needs to be significantly increased. Increased rail transport\r\ntranslates into greater climate protection.\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n2\r\nIn order to achieve the European and German climate targets, a consistent modal shift from environmentally\r\nharmful transport to climate-friendly rail transport is a must. However, in order for rail transport to fulfil its\r\nrole as the mainstay of sustainable European mobility, the EU must make rail a focus of legislation and\r\ninvestment decisions immediately after the European elections in 2024. The goal should be to significantly\r\nincrease the capacity and appeal of rail transport throughout the EU. The EU now needs to set the appropriate\r\nregulatory framework to achieve this objective. Only then will the necessary expansion, rapid modernisation\r\nand European harmonisation of the railways be achieved and only then will the EU and Germany\r\nhit the targets they have set themselves. Investment cycles in the rail sector are lengthy, and there are only a\r\nfew years left between now and 2030.\r\nAs the biggest economy and transport hub at the heart of Europe, Germany plays an important role in shaping\r\nthe European framework – and is particularly dependent on the success of European transport policy. Germany\r\nnow has a duty to drive forward the transition to climate neutrality in the transport sector at the EU level\r\nand to ensure that the next European legislature is a legislature for the railways.\r\nThe first key steps towards implementing the existing targets have already been taken. The European Year of\r\nthe Rail in 2021 focussed attention on these challenges in many EU countries. The Greening Freight Package\r\npresents European strategies for shifting freight to rail. The first proposals for a Pan-European rail network are\r\non the table with the reform of the European core corridors, ideas for a metropolitan network and a relaunch\r\nof the historic Trans Europe Express.\r\nThe ramp-up of investment in the railways now needs to be accelerated. Among others, the following processes\r\nin the next EU legislature should be consistently exploited for this purpose: the ongoing development\r\nof the European Green Deal to achieve the 2040 climate target, the review of EU policy coherence to achieve\r\nthe targets by 2030 as well as the negotiations on the upcoming multi-year financial framework and the Connecting\r\nEurope Facility, on the further development of the TEN networks and the legislative proposals in the\r\nGreening Freight Package, on simplifying processes and speeding up administrative practice in the rail sector\r\nand on protecting passenger and employee rights.\r\nWe, companies and associations from the rail sector and climate protection civil society, call on the\r\nEuropean Parliament, the European Commission and the EU Member States to initiate a radical change\r\nin the EU framework to shift investment and transport to rail. To this end, the following priorities need\r\nto be addressed immediately after the EU elections.\r\n1. Developing the European Target Framework\r\nWe support the European Commission’s proposal for a target to reduce greenhouse gas emissions by\r\n90 per cent by 2040. The transport sector bears an increasing responsibility for achieving this target.\r\n• The European Commission should set ambitious targets for all rail transport as a proportion of total\r\ntransport, including freight transport and night trains. In order to strengthen competition between\r\nthe different modes of transport, further measurable targets for the modernisation, digitalisation and\r\nfurther expansion of rail infrastructure are also required – in addition to the targets under the EU\r\nstrategy for sustainable and smart mobility. Proportion and infrastructure targets should be set from\r\n2025 onwards, for periods of three years, until 2040. The European authorities must clearly set their\r\nsights on these modal shift targets.\r\n• In order to achieve the reduction targets, we are calling for the EU to recommend and support the\r\nMember States in consistently pursuing the reduction targets in the transport sector.\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n3\r\n2. Accelerating the Rail Expansion throughout the EU\r\nIn order to drive forward the shift to rail, Europe needs an escalation of investment in the European rail network\r\nwith a clear political prioritisation of rail in terms of transport investment and long-term planning horizons.\r\nThis is the only way to achieve the targeted expansion and development of high-speed sections between European\r\nmetropolitan regions3 as an attractive alternative to environmentally harmful short-haul flights, to\r\nachieve dense regional coverage and the development of additional capacity for freight transport beyond the\r\ncurrent objectives of the EU regulation on trans-European networks.\r\n• In the next EU financial framework, the funds for the rail network in the Connecting Europe Facility\r\nfor Transport need to be at least tripled or quadrupled.\r\n• The EU and Member States must, at the earliest opportunity, take greater account of climate criteria,\r\nincluding utilisation emissions and energy efficiency over the entire service life cycle, in their decisions\r\non infrastructure investments. Priority must therefore be given to the railways in order to master\r\nthe triad of renovation, digitalisation and new construction and expansion.\r\n• The EU should investigate the introduction of an infrastructure fund for the trans-European rail network.\r\nFollowing the example of Switzerland, the Member States should also use such funds to simplify\r\nnational financing and secure it for periods beyond individual financial years and legislative periods.\r\nThis would ensure security in planning for construction, logistics, industrial and transport companies\r\nand authorities.\r\n• The digital, standardised European Rail Traffic Management System (ERTMS) is capable of moving\r\nmore people and goods on existing lines. The core technology, the European Train Control System\r\n(ETCS) needs to be rolled out at an accelerated pace on the nine trans-European transport corridors,\r\nsix of which run through Germany. To achieve this end, Europe needs clear timelines, secure funding,\r\nfurther harmonisation of the versions, simpler approvals and monitoring. This includes, in particular,\r\nequipping the existing train fleet with ETCS by means of European and national funding programmes\r\nand unified coordination in the Member States.4 The Future Railway Mobile Communication System\r\n(FRMCS) and the digital automatic coupling are also important for digitalisation and increasing capacity.\r\n• Smaller infrastructure measures, such as the construction of connecting tracks, sidings and intermodal\r\nterminals, are also important and need to be implemented more rapidly, particularly at border\r\nstations. Border crossings need to be electrified. The European Commission should be furnished with\r\nadditional resources to work together with the Member States to eliminate bottlenecks as quickly as\r\npossible, especially for cross-border transport.\r\n• A two-yearly European infrastructure monitoring system is required, to enable the progress of the\r\nexpansion and digitalisation of the European rail network to be tracked on the basis of key performance\r\nindicators.\r\n3. Sustainably Financing the Transformation\r\nWhat is now required is a revision of the framework for financial flows that promote climate protection, and\r\nincreased, targeted investment in environmentally friendly rail transport. State funds are limited.\r\n• To finance rail expansion, the EU and Member States urgently need to reduce subsidies that are counterproductive\r\nin terms of climate and environmental policy and make meaningful use of revenue\r\nfrom emissions trading.5 The flow of funding needs to be organised across all modes of transport, in\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n4\r\naccordance with climate criteria. To this end, the Member States should, among other things, make\r\nfull use of the opportunities created by the EU for a toll on heavy goods vehicles6 and the EU should\r\nconsistently pursue the path of internalising environmental costs.\r\n• The European Social Climate Fund to address the social impact of the Emissions Trading Scheme for\r\nbuildings and road transport (ETS2) on vulnerable groups within the EU offers the opportunity to support\r\nzero- and low-emission mobility, including public transport. In order to combat transport poverty\r\nin the form of a lack of, or limited access to means of transport or to the public transport network\r\nitself, the fund should be used to provide targeted support for vulnerable groups in their use of public\r\nmobility. A minimum portion of the milestones in the national Social Climate Plans should therefore\r\nfocus on the transport sector in order to contribute to the implementation of the European Green\r\nDeal in a socially just manner.\r\n• Building on the EU emissions trading system, greenhouse gas emissions in the transport sector, including\r\nadditional climate effects, should be consistently priced.7 This would generate investment\r\nfunding and promote the requisite fair competition between the different modes of transport to\r\nachieve climate-neutral transport in the future.\r\n• Travel should be open to all. Price-based measures such as climate taxes must be structured in such\r\na way that low-income groups are not penalised. This will strengthen acceptance and cohesion.\r\n• The potential of EU taxonomy should also be used specifically for the railways by simplifying and\r\nstandardising verification of the classification of investments in locomotives, passenger trains and\r\nfreight wagons as taxonomy-compliant.\r\n4. Expanding European Train Services Now, Making them\r\nMore Affordable and More Accessible\r\nTo encourage people to switch to climate-friendly rail transport, the framework requirements for a dense European\r\nrail network need to be strengthened.\r\n• By the end of 2026, the European Commission needs to develop a masterplan for a cross-border European\r\ntrain network for 2030. This should include provisions for improved framework conditions so\r\nthat transport companies can gradually establish a pan-European train network with twice today’s\r\ncapacity by 2030. The master plan should continue to mobilise political, investment and regulatory\r\nsupport for the expansion of heavily flown and frequently travelled European routes by rail transport\r\ncompanies.8 As a first step, the network should include several connections a day in both directions\r\nbetween all major metropolitan areas9 and well-synchronised connections to national long-distance\r\nand regional transport. The masterplan should also specify targets and provisions for a European\r\nnight train network that also provides services to regions outside the EU. It should be implemented\r\nin consultation with the sector as of 2027 and gradually developed into a European synchronised\r\nnetwork over the period beyond 2030.\r\n• The EU needs to accelerate the much-needed ramp-up of cross-border train services in an efficient,\r\nco-operative pan-European approach together with the Member States and the railway companies.10\r\n• The competitive balance between the different modes of transport should be geared in favour of climate\r\ntransformation and energy efficiency. The tax on electricity for the railways should therefore be\r\nabolished and the rail track access charges reduced to as close as possible to the direct costs of train\r\noperation. Infrastructure operators should receive full compensation for revenue shortfalls that cannot\r\nbe offset by improvements in efficiency or additional traffic. Infrastructure operators should retain the\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n5\r\nability to set incentives in order to achieve a steering effect between different rail transport modes for\r\nmore effective use of the infrastructure. A favourable category of track access charges should be introduced\r\nthroughout Europe for night trains, where this does not already exist.\r\n• Booking train tickets for journeys in Europe must become as easy for consumers as booking plane tickets.\r\nAppropriate services for the simple purchase of tickets should be expanded and promoted. To this\r\nend, data access and commissions should be fair, reasonable and non-discriminatory (FRAND principles)\r\nin order to create a level playing field in online rail ticket sales. This would also contribute to booking\r\nnight trains more easily. Booking and ticket payment should be technologically based on cost-effective,\r\nindustry-friendly EU standards. It should also be possible to purchase tickets in person and pay in\r\ncash.\r\n• To facilitate seamless travel sectors, cross-regional and cross-modal networking needs further technical\r\ndevelopment, for example by means of ‘Mobility as a Service’. In order to avoid further delays in\r\npan-European implementation, technologies available on the market that have already been tried\r\nand tested should be implemented.\r\n5. Shifting Freight onto the Energy-Efficient Railways\r\nThe transformation to modern, intermodal, climate-friendly logistics can only succeed with a high-performance\r\nrail freight system as its backbone. To this end, it must be made even more attractive for companies to\r\nparticipate – with improved framework conditions, simple access and harmonisation.\r\n• In order to achieve the required modal shift targets for freight transport from 2025 onwards, the EU\r\nneeds to adopt a mechanism that commits especially Member States with low freight rail market\r\nshares and supports them in making corrective measures.\r\n• The framework conditions for trains with a length of of 740 metres and above need to be established\r\nand harmonised in all the countries in the European Economic Area.\r\n• Options for transhipment and loading need to be significantly increased and simplified. The EU needs\r\nclear objectives and a corresponding implementation strategy for the targeted expansion of a dense,\r\nEU-wide network of combined transport terminals and transhipment facilities. European and national\r\nsubsidies for combined transport, which is mostly cross-border, should be expanded and harmonised.\r\nThe purchase of craneable truck semi-trailers that can be easily loaded onto freight trains\r\nshould be promoted and made compulsory throughout the EU from 2030.\r\n• In order to make it easier for companies to shift energy-intensive freight transport to efficient rail\r\ntransport, the evaluation of railway sidings should be made mandatory in regional planning and infrastructure\r\ndevelopment laws and promoted for all industrial and logistics locations.11 The promotion\r\nof single-wagon transport should be expanded and strengthened.\r\n• Innovations in rail freight transport must be consistently driven forward by the EU on a transnational\r\nbasis, with the automation of train operations at the forefront. In particular, the introduction of the\r\ndigital automatic coupling must be adequately funded and coordinated across Europe, especially for\r\nsmall and medium-sized companies.\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n6\r\n6. Skills and Good Labour in the Climate-Friendly Rail Sector\r\nThe rail sector creates versatile jobs which protect the climate and are thus future-proof in addition to adding\r\nindustrial value and promoting innovation throughout Europe. The rapid modernisation and reliable operation\r\nof rail transport is steadily requiring more and more skilled workers.\r\n• EU training and retraining programmes need to be aligned with the priorities of climate policy. To\r\nensure the rapid modernisation of the rail network and in response to the shortage of skilled workers\r\nin the entire rail sector, we are calling for an EU training and qualification programme for those changing\r\nto and entering the rail industry. The training and re-training schemes for employees, including\r\nthose who are affected by transformation and want to retrain for another sector, should be tailored\r\nto the requirements of the rail industry and its employees. Seats of learning, teaching and research in\r\nthe field of rail and transport system management need to be supported throughout Europe. Appropriate\r\ncollaborative projects between railway companies, trade unions, educational institutions and\r\nindustry need to be supported and funded, as is currently the case with STAFFER and its follow-on\r\nprojects and activities.\r\n• Skilled labour initiatives in the Member States need to fulfil the demand for skilled personnel such as\r\nplanners, industrial operatives and train drivers. To this end, appropriate opportunities for further\r\nvocational training and courses of study in specialised fields need to be created and the public relations\r\nwork intensified. In particular, government personnel need to be deployed as quickly as possible\r\nto achieve the objectives of this transition. As a first step in 2025, analyses of how skilled staff for\r\nthe planning and approval of transport infrastructure are distributed across the carriers should be\r\ndetermined and the requirements to achieve the modal shift targets should be identified. There\r\nshould also be increased efforts as well as legal and financial support for measures to attract skilled\r\nlabour from outside Europe.\r\n• The European Commission should strengthen the European sectoral social dialogues of ‘Rail’ and\r\n‘Public Transport’ and increase and sustain the financial resources budgeted for them. The European\r\nsocial partner agreement ‘Women in Rail’ should continue to be rigorously implemented.\r\n• Employees in cross-border rail transport in particular need support. The framework conditions need\r\nto be improved and regulations harmonised. The European Commission and the Member States\r\nmust work together to develop solutions to ensure compliance with European and national regulations\r\ngoverning working time. The frequency of checks on driving and rest periods must be increased\r\nacross all modes of transport throughout Europe. Easy implementation for companies and employees\r\nshould be ensured.\r\n• In order to ensure fair competition including when the operator of publicly contracted transport services\r\nchanges, existing employees throughout Europe should be protected and treated equally in\r\nterms of collective agreements where this is currently not common practice.\r\n• When procuring vehicles and other rail transport equipment, compliance with the ILO core labour\r\nstandards must be mandatory.\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n7\r\n7. Optimising the Framework to Accelerate Rail Modernisation\r\nThe rail sector needs optimised procedures and regulations to add value in Europe.\r\n• Rail technology for infrastructure, vehicles or communication and control systems is put out to public\r\ntender and awarded according to the principle of cost-effectiveness. Cost-effectiveness is primarily\r\ndefined by a cheap purchase price. European and German public procurement law today already\r\nallows other criteria such as sustainability, efficiency, good working conditions, design, customer\r\ncomfort, life cycle costs or regional value creation to be weighted in the award process.12 To ensure\r\nthat these criteria are applied consistently and are legally watertight, the Member States must provide\r\ncontracting authorities with training and support through public help desks, competence centres and\r\ntraining courses.\r\n• Approval procedures for the authorisation and putting into operation of rail vehicles on the one\r\nhand13 and machinery and equipment for the construction of infrastructure as well as control and\r\nsafety technology on the other, urgently need to be streamlined if the modal shift to modernised rail\r\ntransport is to succeed in time. A simplified approval framework must be created for the large number\r\nof rail vehicle retrofits required for digitalisation, together with increased responsibility for owners\r\nand manufacturers as well as with simplified administrative procedures. In order to avoid time-consuming\r\nadministrative friction, national approval authorities should implement the European requirements\r\nprecisely and not add additional demands and obstacles. For the sake of planning security,\r\nonly complete and unambiguous technical requirements for infrastructure and rolling stock\r\nshould be adopted.14\r\n• In order to rapidly bring the additional trains required for the ramp-up of all rail transport services\r\nonto the market, the Member States and the EU should, via their development banks, provide operators\r\nand leasing companies with increased loan guarantees for all market participants in a flexible,\r\nmarket and demand-oriented manner.\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n8\r\n14 signatories: Allianz pro Schiene | Bundesverband SchienenNahverkehr – BSN |\r\nDeutsche Bahn | Deutscher Naturschutzring | Fahrgastverband PRO BAHN | Flix | Germanwatch |\r\nKlima-Allianz Deutschland | MOFAIR | Trainline | Verband Deutscher Eisenbahn-Ingenieure – VDEI |\r\nVerband der Bahnindustrie in Deutschland – VDB | Verband der Güterwagenhalter in Deutschland – VPI |\r\nVerband Deutscher Verkehrsunternehmen – VDV\r\nCoordinated by: Allianz pro Schiene | Germanwatch | Verband der Bahnindustrie in Deutschland – VDB\r\nPublished: 14 May 2024\r\nThis text is a translation. The original version was published in German.\r\nContacts:\r\nJacob Rohm\r\nSenior Policy Advisor – Climate-neutral Mobility\r\nGerman and European Climate Policy\r\nGermanwatch e. V.\r\nStresemannstr. 72\r\n10963 Berlin\r\nTel. +49 30 577 132 837\r\nE-mail: rohm@germanwatch.org\r\nPauline Maître\r\nHead of Public Affairs\r\nVerband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.\r\nGerman Railway Industry Association\r\nUniversitätsstr. 2\r\n10117 Berlin-Mitte\r\nTel.: +49 30 206289 60\r\nE-mail: maitre@bahnindustrie.info\r\nDr. Bernhard Knierim\r\nTransport Policy and Projects Officer\r\nAllianz pro Schiene e. V.\r\nReinhardtstr. 31\r\n10117 Berlin\r\nTel. +49 30 2462599-31\r\nE-mail: bernhard.knierim@allianz-pro-schiene.de\r\nRelaunch on Rail – Joint Declaration by the Railway Sector and Representatives of Civil Society\r\n9\r\nNotes\r\n1 Apart from active transport and practically on a par with other collective transport. EEA 2020, Methodology for GHG Efficiency\r\nof Transport Modes, pp. 35–36. https://www.eea.europa.eu/publications/rail-and-waterborne-transport/rail-andwaterborne-\r\nbest/d3b-eea-ghg-efficiency-indicators/view, as well as UBA 2020: Ökologische Bewertung von Verkehrsarten,\r\np. 123, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/oekologische-bewertung-von-verkehrsarten.\r\n2 Jobs: DZSF (2021): Untersuchung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des deutschen Bahnsektors, p. 9,\r\nhttps://www.dzsf.bund.de/SharedDocs/Downloads/DZSF/Veroeffentlichungen/Forschungsberichte/\r\n2021/ForBe_14_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=5 | Value Added: Bündnis Nachhaltige Mobilitätswirtschaft\r\n(2024): Wirtschaftsfaktor nachhaltige Mobilität, https://nachhaltige-mobilitaetswirtschaft.de/2024/04/08/wirtschaftsfaktor-\r\nnachhaltige-mobilitaet-studie | GHG emissions: European Environment Agency (2020): Transport and environment\r\nreport 2020, p. 21, https://www.eea.europa.eu/publications/transport-and-environment-report-2020 | Rail 28 times more\r\nclimate-friendly than planes: Back on Track (2022): GHG emissions by means of transport, p. 6, https://back-ontrack.\r\neu/wp-content/uploads/2022/09/220915_B-o-T_GHG-Potential-1.pdf | UBA (2024): Energieverbrauch und Kraftstoffe\r\nin Deutschland, https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/endenergieverbrauch-energieeffizienz-desverkehrs#\r\nspezifischer-energieverbrauch-sinkt.\r\n3 DB und PTV Group (2023): Metropolitan Network, https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_\r\nuebersicht/DB-legt-Studie-zum-Ausbau-des-Hochgeschwindigkeitsverkehrs-in-Europa-vor--10878404.\r\n4 Including better cooperation between the national safety authorities in the case of small border traffic.\r\n5 Transport & Environment (2023): Aviation Tax Gap, https://transport-environment.vercel.app/articles/every-hour-european-\r\ngovernments-lose-out-on-e4-million-in-aviation-taxes.\r\n6 In the directive 1999/62/EC, revised by directive 2022/362.\r\n7 CER (2021), Factsheet on carbon pricing, https://www.cer.be/cer-facts-figures/carbon-pricing-as-a-tool-for-deliveringsustainable-\r\nmobility.\r\n8 To this end, it can draw on concepts and experience from a metropolitan network (DB, PTV et al. (2023): Metropolitan\r\nNetwork, https://www.deutschebahn.com/resource/blob/11083068/bb0f84cddf0b03ca924325579ebdaa55/Studie-Metropolitan-\r\nNetwork-data.pdf) and ten pilot projects. (DG MOVE (2023): Connecting Europe by train,\r\nhttps://transport.ec.europa.eu/news-events/news/connecting-europe-train-10-eu-pilot-services-boost-cross-border-rail-\r\n2023-01-31_en).\r\n9 In a first step, this refers to regions of 800,000 to 3 million people (Eurostat NUTS 2, https://ec.europa.eu/eurostat/\r\nweb/nuts/overview).\r\n10 For example, how a coordinating body for the integration of the rail network of Europe’s Rail Joint Undertaking is conceptualised\r\n(Europe’s Rail Joint Undertaking, System Pillar: https://rail-research.europa.eu/system_pillar).\r\n11 VDV (2024): Gleisanschluss-Charta, p. 32. https://www.vdv.de/gleisanschluss-charta-2024-langfassung.pdfx.\r\n12 Directive of the European Parliament and of the Council 2014/25/EU, Sektorenverordnung über die Vergabe von öffentlichen\r\nAufträgen (2016), § 52 and § 55 Sec. 1.\r\n13 Directive of the European Parliament and of the Council 2016/797.\r\n14 Unlike the revision of the Technical Specifications for Interoperability (TSI) in Directive 2023/1695."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Kreislaufwirtschaft für eine\r\nklimaneutrale Industrie\r\nKonkrete Schritte zu einem resilienten und\r\nzukunftsfähigen Industriestandort Deutschland\r\nJohanna Wiechen, Luisa Denter, Simon Wolf\r\nPOSITIONSPAPIER\r\nPOLITIK & GESELLSCHAFTKreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n2\r\nKernbotschaften\r\nDeutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Das bedeutet, dass insbesondere\r\ndie energie-, emissions- und rohstoffintensiven Industrien eine tiefgreifende Transformation durchlaufen. Die Kreislaufwirtschaft kann viel dazu beitragen, dass diese Transformation gelingt – und gleichzeitig die Resilienz der deutschen Wirtschaft stärken. Um dieses Potenzial zu nutzen, definieren wir in diesem Positionspapier für die folgenden fünf Handlungsfelder konkrete nächste Schritte, die die Bundesregierung angehen kann:\r\n1. Eine Governance für die Kreislaufwirtschaft entwickeln\r\nDa die Transformation zur Kreislaufwirtschaft vielschichtig ist und verschiedene Ministerien\r\nbetrifft, ist eine effektive Koordination erforderlich. Das Ziel sollte es sein, einen klaren Pfad\r\nund somit Investitionssicherheit für die Industrie zu schaffen. Dafür bedarf es ressortübergreifender und wissenschaftlich begleiteter Gremien auf Arbeits- und Leitungsebene – beispielsweise in Form von Missionsteams – sowie eines verbindlichen Monitoringsystems. Das Monitoring sollte auch mithilfe von Enabler-Indikatoren die zielgerichtete Ausrichtung von politischen Maßnahmen für zirkuläres Wirtschaften unterstützen. Ein analog zum ursprünglichen\r\nKlimaschutzgesetz von 2019 gestaltetes Ressourcenschutzgesetz mit klaren, sektorspezifischen Zielen und entsprechenden Ressortzuständigkeiten für den Ressourcenschutz sollte\r\ndie Grundlage für eine zielgerichtete Transformation sein.\r\n2. Mit Ordnungspolitik Kreislaufwirtschaft wettbewerbsfähig machen\r\nDie aktuelle Ordnungspolitik erschwert zirkuläre Praktiken und schafft rechtliche Grauzonen\r\nfür innovative Geschäftsmodelle. Obwohl rechtliche Barrieren erkannt werden, sind sie noch\r\nnicht vollständig beseitigt. Dies betrifft beispielsweise die Abfalleigenschaft von Altprodukten und -materialien oder Zielkonflikte mit geistigen Eigentumsrechten. Um Investitionen in\r\nzirkuläre Wertschöpfung anzureizen, müssen die entsprechenden Regelungen reformiert\r\nwerden und jüngst verabschiedete EU-Regelungen zügig und ambitioniert umgesetzt und\r\nbegleitet werden. Für Bereiche, in denen dies aufgrund von offenen Fragen oder fehlender\r\npolitischer Mehrheiten kurzfristig nicht möglich ist, können Reallabore übergangsweise Abhilfe schaffen. Insgesamt muss der rechtliche Rahmen die Stoßrichtung zur Kreislaufwirtschaft vorgeben. Nur eine klares und langfristiges politisches Zielbild schafft Investitionssicherheit für die Industrie. Um aktiv zu gestalten, sollten Unternehmen in verbindlichen\r\nTransformationsplänen ihren Weg zu Klimaneutralität und dem Ausstieg aus der Nutzung\r\nfossiler Ressourcen darlegen.\r\n3. Industrieförderung und Leitmärkte nicht nur grün, sondern auch zirkulär\r\nausrichten\r\nDie Industriepolitik muss auf Zirkularität ausgerichtet werden, um den Industriestandort\r\nDeutschland zukunftsfähig zu machen. Zirkuläres Wirtschaften braucht in der bisher vor allem\r\nfossil und linear geprägten Wirtschaft ein Level Playing Field. Dazu sollten alle industriepolitischen Förderinstrumente wie etwa Klimaschutzverträge, die Neuausrichtung der öffentlichen\r\nBeschaffung oder Instrumente zur Schaffung Grüner Leitmärkte für die Förderung von Kreislaufwirtschaft genutzt werden.Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n3\r\nImpressum\r\nAutor:innen:\r\nJohanna Wiechen, Luisa Denter, Dr. Simon Wolf\r\nRedaktion:\r\nTobias Rinn\r\nHerausgeber:\r\nGermanwatch e.V.\r\nBüro Bonn: Büro Berlin:\r\nDr. Werner-Schuster-Haus\r\nKaiserstr. 201 Stresemannstr. 72\r\nD-53113 Bonn D-10963 Berlin\r\nTelefon +49 (0)228 / 60 492-0, Fax -19 Telefon +49 (0)30 / 5771328-0, Fax -11\r\nInternet: www.germanwatch.org; E-Mail: info@germanwatch.org\r\nAugust 2024\r\nDiese Publikation kann im Internet abgerufen werden unter: www.germanwatch.org/de/91326\r\n4. Zirkuläre Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette anreizen\r\nDie Kreislaufwirtschaft bietet enorme Potenziale für die Senkung der Emissionen im Industriesektor und für resilientere Lieferketten. Dafür muss sie es schaffen, den Bedarf an Rohstoffen\r\nabsolut zu senken. Dieses Potenzial ist am größten, wenn in der Industrie insbesondere die\r\nmittleren R-Strategien (siehe S. 8) sowie hochwertiges und ganzheitliches Recycling zum Standard gemacht werden. Das bedeutet beispielsweise für die Grundstoffindustrie, dass Recyclingmaterialien mittelfristig eine größere Rolle als Primärrohstoffe einnehmen sollten, und für\r\ndie verarbeitende Industrie, dass alte Produkte auch mithilfe von automatisierten Verfahren\r\nwiederaufbereitet werden oder gebrauchte Komponenten für neue Produkte weiterverwendet\r\nwerden. Dieses sogenannte Mainstreaming von Kreislaufwirtschaft entlang von Wertschöpfungsketten lässt sich durch die folgenden übergreifenden Maßnahmen vorantreiben: Ausrichtung der Forschungs- und Förderlandschaft an Zirkularität, Aufbau von benötigter Infrastruktur, eine Reform der Erweiterten Herstellerverantwortung sowie eine entsprechende Anpassung der steuerlichen Lenkungswirkung.\r\n5. Soziales und strukturpolitisches Potenzial der Kreislaufwirtschaft nutzen\r\nDie Kreislaufwirtschaft birgt ein enormes soziales und strukturpolitisches Potenzial: So können\r\ndurch eine zirkuläre Industrie bspw. bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen\r\nwerden. Letzteres kann durch die Stärkung neuer Industriezweige wie Refurbishment oder\r\nRemanufacturing auch da gelingen, wo geringe Rohstoffvorkommen oder begrenzte Verfügbarkeit von Erneuerbaren Energien nachteilige Standortbedingungen darstellen. Um diese Potenziale für eine gerechte Transformation zu heben, muss die Kreislaufwirtschaft als Querschnittsaufgabe begriffen werden, durch eine entsprechende Finanzierung, Arbeitsmarkt- und\r\nStrukturpolitik sowie die internationale Zusammenarbeit.Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n4\r\nAbkürzungsverzeichnis\r\nAcatech Deutsche Akademie der Technikwissenschaften\r\nAGVO Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung\r\nBIK Bundesförderung Industrie und Klimaschutz\r\nBMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung\r\nBMF Bundesministerium der Finanzen\r\nBMJ Bundesministerium der Justiz\r\nBMUV Bundesministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz\r\nBMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz\r\nCCS Carbon Capture and Storage\r\nCSDDD Corporate Sustainability Due Diligence Directive\r\nCSRD Corporate Sustainability Reporting Directive\r\nEEW Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz\r\nEIP Europäischen Investitionsbank\r\nElektroG Elektrogesetzes\r\nIPCEI Important Projects of Common European Interest\r\nKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau\r\nKKMU Kleinst-, Klein- und mittelgroße Unternehmen\r\nKrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz\r\nKSV Klimaschutzverträge\r\nLAGA Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall\r\nNKWS Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie\r\nPPWR Packaging and Packaging Waste Regulations\r\nRMC Raw Material Consumption\r\nSPRIN-D Bundesagentur für Sprunginnovationen\r\nTAB Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag\r\nUBA UmweltbundesamtKreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n5\r\nInhalt\r\nEinleitung............................................................................................................................. 6\r\n1 Eine Governance für die Kreislaufwirtschaft entwickeln .................................................... 9\r\n2 Mit Ordnungspolitik Kreislaufwirtschaft wettbewerbsfähig machen................................ 13\r\n3 Industrieförderung und Leitmärkte nicht nur grün, sondern auch zirkulär ausrichten ..... 18\r\n4 Zirkuläre Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette anreizen................. 22\r\n5 Soziales und strukturpolitisches Potenzial der Kreislaufwirtschaft nutzen ...................... 28\r\nLiteraturverzeichnis ........................................................................................................... 30\r\nAnhang............................................................................................................................... 32Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n6\r\nEinleitung\r\nDie deutsche Wirtschaft ist im Wandel. Das gilt insbesondere für die energie-, emissions- und rohstoffintensiven Industrien, die sich in einer tiefgreifenden Transformation auf dem Weg zur Dekarbonisierung befinden. Die Aufgabe ist riesig: Die Industrie stößt mit knapp 160 Mio. Tonnen CO2 immer noch 24 % der deutschen Klimagasemissionen aus. 1 Gemäß dem Klimaschutzgesetz sollen die\r\nEmissionen bis zum Jahr 2045 auf Netto-Null reduziert werden. 2\r\nEin wichtiger Hebel, um diese Herausforderung zu meistern, ist das zirkuläre Wirtschaften. Denn\r\neine funktionierende Kreislaufwirtschaft bringt gleich drei Vorteile: Sie hat das Potenzial, Emissionen zu reduzieren, die Standortsicherheit zu erhöhen und eine sozial gerechte Transformation sicherzustellen. Allerdings wird dieses Potenzial bislang zu wenig genutzt. War Deutschland einst Vorreiter innerhalb der EU in puncto Kreislaufwirtschaft, bewegt sich das Land mittlerweile nur noch im\r\nMittelfeld. 3 Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) ist ein wichtiger erster Schritt für die\r\nTransformation zum zirkulären Wirtschaften in Deutschland. Jedoch bleibt sie bzgl. konkreter\r\nSchritte zur Industriedekarbonisierung unzureichend und vage. Es kommt jetzt auf ihre ambitionierte und konsequente Umsetzung durch alle Ressorts an. Die NKWS sollte durch konkrete industriepolitische Maßnahmen ergänzt werden, um das Potenzial der Kreislaufwirtschaft für die Industriedekarbonisierung zu nutzen, und zudem schnell und effektiv umgesetzt werden (vgl. dazu die\r\nKernbotschaften).\r\nDie Dekarbonisierung der Industrie gelingt nur mit zirkulärem Wirtschaften\r\nUm die enormen Emissionsreduktionspotenziale der Kreislaufwirtschaft zu heben, muss die Industrietransformation von einem neuen Zielbild ausgehen. Es sollte nicht mehr darum gehen, die\r\n(Material-)Produktion zu maximieren, sondern gesellschaftlichen Nutzen und gesellschaftliche Bedürfnisse mit möglichst geringem Materialeinsatz zu bedienen. Analog zur Energieeffizienz lässt sich\r\nsagen, dass eingespartes Material das beste Material ist. Der bisher fehlende politische Fokus auf\r\ndas Potenzial einer ganzheitlichen Kreislaufwirtschaft für die Industriedekarbonisierung ist auch\r\ndeshalb überraschend, weil diverse Studien den möglichen Nutzen deutlich aufzeigen. Auch wenn\r\ndie Studien unterschiedliche Sektoren in den Fokus nehmen und unterschiedliche Methoden anwenden, kommen alle zu dem klaren Ergebnis, dass Kreislaufwirtschaft ein großes und unverzichtbares Potenzial für die Industriedekarbonisierung hat: Agora Industrie und Systemiq gehen von\r\n25 % mehr Emissionseinsparung durch eine auf Kreislaufwirtschaft aufbauende Industriedekarbonisierung bis 2040 im Vergleich zu einer Industriedekarbonisierung bei linearem Wirtschaften in der\r\nGrundstoffindustrie in Deutschland aus. 4 Das Öko-Institut beziffert das Emissionsreduktionspotenzial durch zirkuläres Wirtschaften in den acht betrachteten Sektoren auf insgesamt 26 % bis 2045.5\r\nEine Studie von Material Economics von 2018 zeigt, dass mithilfe von zirkulärem Wirtschaften die\r\nCO2-Emissionen der energieintensiven Industrie EU-weit bis 2050 um 56 % reduziert werden können. 6 Agora Industrie und Systemiq machen darüber hinaus deutlich, wie viel schneller und günstiger Deutschland die Klimaziele für den Sektor Industrie durch Kreislaufwirtschaft erreichen könnte:\r\n1 Statista, 2024, Treibhausgasemissionen nach Sektoren in Deutschland im Jahr 2023 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n2 Bundesregierung, 2019, Bundes-Klimaschutzgesetz (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n3 Hummler, A. et al, 2023, Deutschlands zirkuläre Zukunft: Wie Missionen die Transformation zur Circular Economy beschleunigen, S. 6 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n4 Agora Industrie und Systemiq, 2023, Resilienter Klimaschutz durch eine zirkuläre Wirtschaft. Perspektiven und Potenziale\r\nfür energieintensive Grundstoffindustrien, S. 8 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n5 Prakash, S. et al., 2023, Modell Deutschland: Circular Economy. Politik Blueprint, S. 172 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n6 Material Economics, 2018, The Circular Economy a Powerful Force for Climate Mitigation (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n7\r\nLaut ihren Berechnungen ergeben sich Einsparungen bei den Transformationskosten für die energieintensiven Wertschöpfungsketten Stahl, Zement und Kunststoffe von 35 bis 55 % bis 2045 im Vergleich zu einer Industriedekarbonisierung, die sich die Kreislaufwirtschaft nicht systematisch\r\nzunutze macht. Die Studie zeigt zudem auf, dass viele Technologien im Bereich Kreislaufwirtschaft\r\nbereits Marktreife erlangt haben und bei entsprechenden politischen Rahmenbedingungen und Anreizen direkt und skalierbar eingesetzt werden können. Im Gegensatz dazu sind Technologien zur\r\nDekarbonisierung der Primärrohstoffindustrie laut der Studie oftmals noch nicht marktreif oder\r\naber auf längerfristige Infrastrukturprojekte wie in den Bereichen Wasserstoff und Carbon Capture\r\nand Storage (CCS) angewiesen – und somit nicht direkt praxisfähig. 7\r\nDen Industriestandort durch Kreislaufwirtschaft stärken\r\nDieser Beitrag der Kreislaufwirtschaft zur Industriedekarbonisierung ist unverzichtbar, um den Industriestandort Deutschland zu erhalten: Insbesondere in der Grundstoffindustrie zeigen die Szenarien, dass der Verbrauch von Energie und der damit einhergehende Bedarf an kritischen Rohstoffen für das Erreichen der Klimaneutralität zunächst ansteigen wird. Gleichzeitig verfügt Deutschland\r\nim internationalen Vergleich bei weitem nicht über die besten Standortbedingungen für diesen hohen Energie- und Materialbedarf, da es etwa bei kritischen Rohstoffen von Importen abhängig ist. 8\r\nEine konsequente Kreislaufwirtschaft kann diesen hohen Energie- und Rohstoffbedarf abmildern\r\nund bietet die Chance, die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts in der Transformation zur\r\nKlimaneutralität zu sichern. Hinzu kommt, dass die Kreislaufwirtschaft auch die Versorgungssicherheit deutlich verbessern kann – laut Öko-Institut ist das für 29 von 36 versorgungs- oder umweltkritischen Rohstoffen der Fall. 9 Auf diese Weise trägt zirkuläres Wirtschaften auch massiv zu volkswirtschaftlicher Resilienz bei.\r\nPotenzial von zirkulärem Wirtschaften für die Industrietransformation wird\r\nbislang höchstens beim Recycling erkannt\r\nWird Kreislaufwirtschaft im Kontext der Industrietransformation adressiert, so beschränkt sich dies\r\nin der Regel auf Recycling, wobei damit primär das Ziel von resilienteren Lieferketten verfolgt wird\r\nund weniger die Dekarbonisierung der Industrie. Dies spiegelt eine sehr eingeschränkte Betrachtungsweise von Kreislaufwirtschaft wider und schöpft nicht ihr Potenzial aus, Emissionen zu reduzieren. So bleibt laut einer Studie vom Öko-Institut und dem WWF durch einen alleinigen Fokus auf\r\nRecycling beispielsweise im Tiefbau 67 % des Dekarbonisierungspotenzials ungenutzt. Im Bereich\r\nVerpackung sind es 63 % und bei Haushaltsgeräten und Informations- und Kommunikationstechnologie sogar 99,6 %.10\r\nEs reicht also nicht aus, Materialien nur zu recyceln. Stattdessen müssen alle zehn der sogenannten\r\nR-Strategien berücksichtigt werden (siehe Kasten auf der folgenden Seite). Das bedeutet: Materialien sollten so lange wie möglich in ihrer höchstmöglichen Verwertungsform verwendet werden –\r\nRecycling oder gar Energierückgewinnung stellen die letzte Option des Kreislaufs dar. Vor allem das\r\nPotenzial von mittleren Rs wird bisher wenig erkannt und die Chance von innovativen zirkulären\r\n7 Agora Industrie und Systemiq, 2023, Resilienter Klimaschutz durch eine zirkuläre Wirtschaft. Perspektiven und Potenziale\r\nfür energieintensive Grundstoffindustrien, S. 8–17 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n8 Godart, O. et al., 2023, Resilienz der Langfriststrategie Deutschlands zum Klimaschutz, Kiel Institut für Weltwirtschaft, S. 2–\r\n28 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n9 Prakash, S. et al., 2023, Modell Deutschland: Circular Economy. Politik Blueprint, S. 173 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n10 WWF Deutschland, 2023, Eine umfassende Circular Economy für Deutschland 2045 zum Schutz von Klima und Biodiversität,\r\nS. 48–72 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024). WWF Deutschland, 2023, Eine umfassende Circular Economy für Deutschland 2045\r\nzum Schutz von Klima und Biodiversität, S. 48–72 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024). (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n8\r\nGeschäftsmodellen wie etwa Product-as-a-Service, Refurbishment oder Remanufacturing wird für\r\nden Industriestandort Deutschland kaum genutzt.\r\nZielsetzung und Inhalt des Papiers\r\nUm das Potenzial der Kreislaufwirtschaft zu heben, braucht es eine deutlich aktivere politische Gestaltung und Rahmensetzung. Die Umsetzung scheitert bisher nicht daran, dass die Chancen der\r\nKreislaufwirtschaft nicht gesehen werden. Es mangelt vielmehr an einer zielführenden Strategie, insbesondere mit Blick auf die Minderung von Industrieemissionen. Wie diese aussehen kann und was\r\ndabei die ersten Schritte sein sollten, damit beschäftigt sich dieses Papier. Dabei liegt der Fokus auf\r\nfünf zentralen politischen Handlungsfeldern.\r\nDie zehn R-Strategien zirkulären Wirtschaftens\r\nObere Rs Refuse Widerstehen\r\nRethink Neu denken\r\nReduce Reduzieren\r\nMittlere Rs Reuse Wiederverwenden\r\nRepair Reparieren\r\nRefurbish Verbessern durch Wiederaufbereitung (z. B. um ein Produkt auf den technisch neuesten Stand zu bringen)\r\nRemanufacture Wiederverwendung von einzelnen funktionierenden\r\nKomponenten aus Altprodukten für ein anderes oder\r\nneues Produkt\r\nRepurpose Umfunktionieren von Produkten oder Komponenten, z. B.\r\nNutzung von E-Auto-Batterien im stationären Gebrauch\r\nUntere Rs Recycling Recycling\r\nRecover Rückgewinnung von Energie durch Verbrennung\r\nNach: Potting, J. et al., 2017, Circular Economy: Measuring Innovation in the Product ChainKreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n9\r\nAbbildung 1: Fünf politische Handlungsfelder für eine zirkuläre Industrie. Quelle: Eigene Darstellung (CC BY-NC-ND 4.0)Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n10\r\n1 Eine Governance für die Kreislaufwirtschaft entwickeln\r\nProblembeschreibung\r\nDie Transformation zur Kreislaufwirtschaft zwecks Industriedekarbonisierung ist vielschichtig und\r\nerstreckt sich auf zahlreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilbereiche. Sie erfordert – um\r\nnur einige Beispiele zu nennen – Anpassungen von Geschäftsmodellen entlang aller Wertschöpfungsstufen sowie neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Wertschöpfungsstufen, Standardisierungen, Nutzung digitaler Potenziale, eine Anpassung des Konsum- und Nutzungsverhaltens und eine arbeitsmarktpolitische Begleitung. Diese Vielschichtigkeit verdeutlicht, dass die\r\nTransformation ein koordiniertes, zielgerichtetes Vorgehen vieler Ministerien erfordert. Daran mangelt es jedoch aktuell: Während Kreislaufwirtschaft insbesondere im Verantwortungsbereich des\r\nUmweltministeriums verortet wird, ist beispielsweise Industriepolitik im Wirtschaftsministerium angesiedelt – Synergien werden auch aufgrund dieser Verantwortungsdiffusion nicht ausgeschöpft.\r\nDies spiegelt auch die vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitete Industriestrategie 11 wider, die\r\neine ganzheitliche Kreislaufwirtschaft nicht als zentrale Säule für die „klimaneutrale Erneuerung“\r\nder deutschen Industrie benennt. Auch andere für die Kreislaufwirtschaft relevante Ministerien (wie\r\netwa die Ressorts für Arbeit und Soziales, Digitales, Bildung und Forschung, wirtschaftliche Zusammenarbeit oder Justiz) sind noch nicht Teil eines koordinierten Vorgehens. Diese fehlende politische\r\nGovernance verhindert in der Praxis, dass Kreislaufwirtschaft für eine sozial gerechte und zielgerichtete Transformation der Industrie zur Dekarbonisierung genutzt und Industrieakteuren durch einen\r\nklaren politischen Pfad Investitionssicherheit geboten wird. 12\r\nMaßnahmen\r\n Ressortübergreifende, wissenschaftlich begleitete Gremien auf Arbeits- und Leitungsebene schaffen: Die Bundesregierung sollte einen ressortübergreifenden Kabinettsausschuss\r\nzum Thema Kreislaufwirtschaft etablieren, der regelmäßig und legislaturübergreifend sowohl\r\nauf Arbeits- als auch auf Leitungsebene zusammenkommt und wissenschaftlich begleitet\r\nwird. 13 Dieser Kabinettsausschuss sollte die politische Steuerung innehaben und kurz- und mittelfristige Ziele sowie klare Verantwortlichkeiten definieren. Dadurch kann sichergestellt werden, dass sich alle Ministerien für das Thema verantwortlich fühlen. Zusätzlich sollten ressort-\r\nübergreifende Missionsteams – also agile Teams, die themenspezifisch und zielorientiert arbeiten und „Ziele konkretisieren, Meilensteine ableiten sowie Fortschritte überprüfen und gegebenenfalls nachjustieren“ 14 – auf mittlerer Leitungs- und Arbeitsebene etabliert und bei Bedarf\r\nauch von Mitgliedern der oberen Leitungsebene ergänzt werden. Diese Missionsteams sollten\r\nan den Kabinettsausschuss berichten und von diesem eingesetzt werden. Beispiele für mögliche Verantwortungsgebiete solcher Missionsteams sind sowohl übergreifende Themen wie\r\n11 BMWK, 2023, Industriepolitik in der Zeitenwende. Industriestandort sichern, Wohlstand erneuern, Wirtschaftssicherheit\r\nstärken (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n12 Hummler, A. et al, 2023, Deutschlands zirkuläre Zukunft: Wie Missionen die Transformation zur Circular Economy beschleunigen, S. 4–5 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n13 Hummler, A. et al, 2023, Deutschlands zirkuläre Zukunft: Wie Missionen die Transformation zur Circular Economy beschleunigen (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n14 EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation, 2023, Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer\r\nLeistungsfähigkeit Deutschlands 2023, S. 23 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n11\r\n„Regulatorische Barrieren für Refurbishment, Remanufacturing und Recycling systematisch erfassen und abbauen“ als auch sektorspezifische Themen wie „Chemieindustrie auf lange Nutzungszyklen von umweltverträglichen Kunststoffen ausrichten“.\r\nWas? Wer?\r\nMit dem Start der nächsten Legislatur, aufbauend auf die NKWS:\r\nEtablierung …\r\n• … eines ressortübergreifenden Kabinettsausschusses für die Transformation zur Kreislaufwirtschaft;\r\n• … von ressortübergreifenden Missionsteams, auch auf Arbeitsebene.\r\nNeue Bundesregierung, im Lead: Bundeskanzleramt in enger Abstimmung mit BMUV\r\nund BMWK\r\n Verbindliches Monitoringsystem etablieren: Es sollte ein Monitoringsystem auf Bundesebene etabliert werden, welches die Ziele der Kreislaufwirtschaft, inklusive derjenigen in Bezug\r\nauf die Industrietransformation, abbildet. Ein entsprechender Fortschrittsbericht sollte mindestens alle zwei Jahre durch den ressortübergreifenden Kabinettsausschuss veröffentlicht\r\nwerden. Um das Potenzial für die Industrietransformation zu heben, müssen die Indikatoren\r\nneben dem absoluten Ressourcenverbrauch insbesondere auch Fortschritte bei den sogenannten „mittleren Rs“ messen.15 Darüber hinaus sollten auch sogenannte „Enabler“-Indikatoren Teil des Monitorsingsystems sein16 – also Indikatoren, die messen, ob die Bedingungen für\r\ndie Erreichung des Ziels sichergestellt sind. Damit lässt sich adäquat messen, inwiefern die\r\nKreislaufwirtschaft zur Industrietransformation beiträgt, und sicherstellen, dass sich die Transformation positiv auf den Standort auswirkt. Auf dieser Grundlage kann frühzeitig Bedarf zum\r\nNachjustieren identifiziert werden. Beispiele für solche „Enabler“-Indikatoren sind die Marktanteile von Remanufacturing-Betrieben und Gebrauchtwarenkäufen oder Investitions- und\r\nWachstumsdaten in der Kreislaufwirtschaft.17\r\nWas? Wer?\r\nBis zum Ende der Legislatur: Indikatoren zum\r\nMonitoring der Transformation zur Kreislaufwirtschaft festlegen und das Statistische\r\nBundesamt mit der regelmäßigen Erhebung\r\nbeauftragen.\r\nBMUV und BMWK in Rücksprache mit den\r\nbetroffenen Ressorts, Statistisches Bundesamt\r\nMit dem Start der nächsten Legislatur: Ergebnisse des Monitorings für die Ausrichtung der\r\npolitischen Maßnahmen in den oben beschriebenen Gremien nutzen.\r\nNeue Bundesregierung, im Lead: Bundeskanzleramt in enger Abstimmung mit BMUV\r\nund BMWK\r\n15 Deutsche Energieagentur GmbH, 2024, Auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft – Daten und Messbarkeit. Eine Betrachtung\r\nverschiedener Schlüsselindikatoren für die Messung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n16 Agora Industrie und Systemiq, 2023, Resilienter Klimaschutz durch eine zirkuläre Wirtschaft. Perspektiven und Potenziale\r\nfür energieintensive Grundstoffindustrien, S. 64 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n17 Kick, M. et al, 2021, Making the Circular Economy Count (acatech/SYSTEMIQ), S. 22–23 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n12\r\n Transformationspfad und Verbindlichkeit durch ein Ressourcenschutzgesetz schaffen: Die\r\ndeutsche Regierung sollte ein Gesetz verabschieden, in dem klare Ziele für den Ressourcenschutz verbindlich festgelegt werden. Dadurch kann der Industrie ein langfristiges Zielbild gegeben werden, an dem Investitionen ausgerichtet werden können. 18 Durch eine sektorspezifische Konkretisierung von Ressourcenschutzzielen sollten klare Ressortzuständigkeiten festgelegt und die Ressorts rechtlich zur Erreichung der Ziele und Zwischenziele verpflichtet werden.\r\nDie Ressorts wären somit dafür verantwortlich, für relevante Branchen – und mit ihnen zusammen – sektorspezifische Strategien für die Nutzung von Kreislaufwirtschaft zur Dekarbonisierung zu entwickeln und entsprechende rechtliche Weichen zu stellen. In einem ersten Schritt\r\nsollte das Umweltbundesamt damit beauftragt werden, mögliche Konkretisierungen von Ressourcenschutzzielen für ein Ressourcenschutzgesetz zu prüfen, damit die Grundlagen dafür in\r\nder nächsten Legislatur geschaffen sind. Ausgangspunkt für derartige Konkretisierungen sollte\r\ndas im Entwurf für die Nationale Kreislaufwirtschaftsstragie genannte Ziel von acht Tonnen pro\r\nKopf (Raw Material Consumption, RMC) und Jahr sein (Stand Juli 2024).19\r\nWas? Wer?\r\nJetzt: Auftrag ans Umweltbundesamt, mögliche (sektorspezifische) Konkretisierungen\r\nvon Ressourcenschutzzielen für ein Ressourcenschutzgesetz zu prüfen\r\nBMUV und UBA\r\nMit dem Start der nächsten Legislatur: Aufsetzen und Verabschieden eines Ressourcenschutzgesetzes\r\nNeue Bundesregierung\r\n18 Stiftung KlimaWirtschaft, 2024, 8-Punkte-Plan Circular Economy. Was Unternehmen für einen schnellen Hochlauf der\r\nKreislaufwirtschaft brauchen (letzter Aufruf: 06. Juni 2024).\r\n19 BMUV, 2024, Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie Entwurf, (letzter Aufruf: 17.06.2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n13\r\n2 Mit Ordnungspolitik Kreislaufwirtschaft wettbewerbsfähig machen\r\nProblembeschreibung\r\nBisher sind viele zirkuläre Konzepte für die Grundstoffindustrie nicht konkurrenzfähig mit den aktuellen fossilen Geschäftsmodellen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen lineare Geschäftsmodelle bevorzugen: Umweltkosten von Primärrohstoffen bspw. schlagen\r\nsich weiterhin nicht in den Preisen nieder. Zirkuläre Alternativen wie besonders robuste und langlebige Materialien oder Sekundärrohstoffe aus dem Recycling sind bisher meist noch Nischenlösungen. Es fehlen die Anreize, um Altprodukte so zu sammeln, zu sortieren und zu demontieren, dass\r\nmöglichst alle enthaltenen Materialien der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt werden. Dadurch sind Sekundärmaterialien oft teurer bzw. nur in geringen Mengen verfügbar und können sich nicht auf dem Markt behaupten. Das steht der Transformation zur Kreislaufwirtschaft fundamental im Weg und verhindert Investitionen. Bisher konnte auch das Emissionshandelssystem\r\ndurch eine Bepreisung von CO2 diesen Nachteil nicht ausreichend ausgleichen. 20\r\nMit Ordnungspolitik lässt sich ein Level Playing Field für zirkuläre Wertschöpfung schaffen, indem\r\nein klarer Transformationspfad gesetzt, regulatorische Barrieren abgebaut, ambitionierte EU-Regelungen umgesetzt und Reallabore ermöglicht werden. Wenn auf diese Weise starke Anreize für Investitionen in die Kreislaufwirtschaft geschaffen werden, sinkt auch die Notwendigkeit, zirkuläre Geschäftsmodelle finanziell zu fördern.\r\nMaßnahmen\r\n Transformationspläne fördern, einfordern und kontrollieren: Einige Unternehmen haben\r\nsich bereits Ziele zur Klimaneutralität gesteckt und Dekarbonisierungsstrategien entwickelt. 21\r\nDie Erstellung von Transformationsplänen für klimaneutrale Geschäftsmodelle wird von der\r\nBundesregierung schon heute gefördert 22 und zudem durch verschiedene EU-Gesetze von gro-\r\nßen Unternehmen verpflichtend eingefordert.23 Darüber hinaus plant die EU-Kommission Leitlinien für die standardisierte und wissenschaftsbasierte Erstellung von Transitionsplänen aufzustellen. Es ist wichtig, dass diese Leitlinien bald finalisiert und Fragen nach Kontrollmechanismen geklärt werden. Außerdem muss auch eine Umsetzung der Pläne sichergestellt werden.\r\nZirkuläre Ansätze als effiziente und vergleichsweise kostengünstige CO2-Einsparungsmethode\r\nsollten integraler Bestandteil dieser unternehmerischen Zielpfade werden. Entsprechende\r\nTransformationspläne und ihre Umsetzung sollten zur notwendigen Bedingung gemacht werden, um staatliche Förderung erhalten, Aufträge der öffentlichen Hand umsetzen oder Kredite\r\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der Europäischen Investitionsbank (EIB) 24 aufnehmen zu können. Einzelne Beispiele zeigen bereits, mit welchen neuen Geschäftsideen die\r\n20 Schlandt, J., 2024, Niedriger CO2-Preis im ETS irritiert (letzter Aufruf: 27. Mai 2024).\r\n21 Laut CDP´s climate change questionnaire haben 2022 4.100 der 18.600 befragten Unternehmen angegeben, einen Pariskompatiblen Transitionsplan entwickelt zu haben. Von diesen Unternehmen entsprechen nur 81 den CDP-Anforderungen\r\neines glaubwürdigen Klimatransitionsplans.\r\n22 BAFA, o.D., Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Förderung zur Erstellung von Transformationsplänen in Modul 5.\r\n23 Zukünftig durch die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) Artikel 15; Corporate Sustainability Reporting Directive\r\n(CSRD); European Sustainability Reporting Standards (ESRS).\r\n24 Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Europäische Investitionsbank (EIB) als wichtige Kreditgeber für private Investitionen.Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n14\r\nTransformationspläne aufgesetzt werden könnten (siehe dafür „Aus der Praxis: Ressourcenverbräuche senken durch Product-as-a-Service“).\r\nWas? Wer?\r\nIn der neuen EU-Legislatur: Darauf einwirken, dass die EUKommision bei der Ausarbeitung der Guidelines zu Transitionsplänen einen Schwerpunkt auf Zirkularität setzt.\r\nDas betrifft sowohl die Corporate Sustainability Reporting\r\nDirective (CSRD) als auch die Corporate Sustainability Due\r\nDiligence Directive (CSDDD).\r\nBundesregierung in ihrer Arbeit auf EU-Ebene\r\nIn den nächsten 3 Jahren: Transformationspläne zur Klimaneutralität und deren Umsetzung im Einklang mit der\r\ngeltenden EU-Gesetzgebung zur Bedingung machen für\r\nstaatliche Förderung oder Auftragsvergabe.\r\nBMWK\r\nAus der Praxis: Ressourcenverbrauch senken durch\r\nProduct-as-a-Service\r\nIm Sinne der Industriedekarbonisierung, des Ressourcenschutzes und der Standortsicherung\r\nmuss es darum gehen, für die Industrie die Wertschöpfung noch weiter vom Ressourcenverbrauch zu entkoppeln und sich dadurch zukunftsweisend auszurichten. In der Konsequenz\r\nbedeutet dies eine Reduktion der absoluten Produktion in der Grundstoffindustrie. Damit\r\ndies aber nicht gleichzeitig einen Rückgang an Wertschöpfung und Arbeitsplätzen bedeutet,\r\nmuss die Grundstoffindustrie ihre Geschäftsmodelle entlang der Wertschöpfungskette im\r\nSinne einer Kreislaufwirtschaft diversifizieren und in ihrem Produktportfolio auf weitere Spezialisierung und Innovation setzen. Die Industrie sollte sich dabei auf höherwertige, langlebige\r\nund recyclingfähige Materialien konzentrieren.\r\nAber wie können Geschäftsmodelle für die Grundstoffindustrie aussehen, die tatsächlich auf\r\nRessourceneinsparung abzielen? Eine Möglichkeit bietet die Vermarktung von Dienstleistungen statt wie bisher von Produkten, also das Product-as-a-Service-Modell. In der Chemieindustrie kann dies beispielsweise durch das sogenannte Chemikalien-Leasing umgesetzt werden: Anstatt Chemikalien zu verkaufen, bieten Hersteller die Funktion oder Dienstleistung an.\r\nSo können etwa Lösemittel, die häufig in der metallverarbeitenden Industrie für die Reinigung\r\nvon Metallteilen eingesetzt werden, geliehen statt gekauft werden.25 Nach Gebrauch werden\r\ndie Chemikalien zurückgenommen und umweltgerecht aufbereitet oder entsorgt. Der wirtschaftliche Erfolg basiert für das Unternehmen somit nicht mehr auf der Menge an verkauften\r\nChemikalien, sondern auf einem prozessoptimierten Einsatz.26 Dieser Ansatz zielt darauf ab,\r\nden Chemikalienverbrauch insgesamt zu reduzieren. Damit profitieren auch Umwelt und\r\nKlima. Beispiele in der Anwendung gibt es bereits für Löse-, Reinigungs- oder Schmiermittel\r\nsowie für Katalysereaktionen bei der Stahl- und Zementindustrie.Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n15\r\nx 25y 26z 27\r\n Regulatorische Barrieren systematisch abbauen: Der aktuelle rechtliche Rahmen ist auf das\r\nlineare Wirtschaftsmodell ausgerichtet, innovative Geschäftsmodelle lassen sich aufgrund\r\nrechtlicher Grauzonen schwer etablieren oder werden gar verhindert. Insgesamt ist hier ein\r\nganzer Blumenstrauß von Maßnahmen notwendig – die diesbezüglichen Bedarfe sollten systematisch erfasst und adressiert werden (beispielsweise durch ein entsprechendes Missionsteam, siehe Kapitel 1). Wir möchten an dieser Stelle zwei Schlaglichter setzen, die schnell umsetzbar sind und effektiv einen Hochlauf der Kreislaufwirtschaft anstoßen können.\r\n Reform des Abfallregimes für eine leichtere Rückführung in den Kreislauf:\r\nDie derzeitigen Abfallvorschriften legen den Schwerpunkt auf die Entsorgung von\r\nAbfällen statt auf deren Wiederverwendung oder Recycling. Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gelten Altmaterialien oder Produkte schnell und\r\nohne bürokratischen Aufwand als Abfall, während es schwierig und aufwendig ist,\r\nsie rechtlich wieder als verwertbare (Zwischen-)Produkte zu deklarieren. 28 Um den\r\nrechtlichen Übergang von Abfällen zu Ressourcen zu erleichtern, wurde die Abfallrahmenrichtlinie der EU bereits 2018 angepasst. Sie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Kriterien für bestimmte Stoffströme definieren, die ein (leichteres) Ende\r\nder Abfalleigenschaft ermöglichen. Im letzten Jahr hat das BMUV dieses Problem\r\nfür den massemäßig größten Abfallstrom der mineralischen Abfälle erkannt und\r\ndie Abfallende-Verordnung in Form eines Eckpunktepapiers überarbeitet 29. Der\r\nAnwendungsbereich dieser Verordnung sollte auf weitere relevante Materialklassen erweitert werden, nach jeweiliger Anpassung an die spezifischen Anforderungen der unterschiedlichen Stoffströme. 30 Die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (Acatech) schlägt bspw. „eine Beweislastumkehr von dem bisherigen\r\nEnd-of-Waste-Status zu einem End-of-Life-Status“ 31 vor. Bei der Ausarbeitung\r\nsollte auch der in Zukunft an Bedeutung gewinnende Handel mit Abfällen bzw.\r\nSekundärmaterialen auf EU-Ebene und international mitgedacht werden.\r\n Beseitigung der rechtlichen Barrieren für Refurbishment oder Remanufacturing: Innovative Strategien der Kreislaufwirtschaft lassen sich im Status quo oftmals nicht rechtssicher etablieren. Beispielsweise erlaubt die heutige Rechtslage im\r\nImmaterialgüterrecht („geistige Eigentumsrechte“) in vielen Sektoren de facto keine\r\nVerbesserung durch Wiederaufbereitung von älteren Produkten oder einzelnen\r\nKomponenten (Refurbishment oder Remanufacturing). Deshalb müssen adäquate\r\nAusnahmen im Immaterialgüterrecht etabliert werden, etwa in Form von Refurbishment- und Remanufacturingklauseln am Beispiel der Reparaturklausel im Designrecht. Diese besagt vereinfacht gesagt, dass der Designschutz für Ersatzteile zum\r\nZwecke der Reparatur nicht gilt. 32 Ein weiteres Beispiel für die unzureichende\r\n25 UNIDO, 2011, Chemical leasing: A global success story (letzter Aufruf 11. Juni 2024).\r\n26 UBA, o. D., Chemikalienleasing; UNIDO, 2021, Chemical Leasing (beides zuletzt aufgerufen am 11. Juni 2024).\r\n27 The Schwarzenegger Climate Initiative, Climate Action Stories, o. D, Chemical Leasing – Nachhaltiger Einsatz von Chemikalien (letzter Aufruf 11. Juni 2024).\r\n28 Kasper, T., 2023, Abfallende: Ein wesentlicher Beitrag zum Gelingen einer Kreislaufwirtschaft (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n29 BMUV, 2023, Eckpunktepapier zur Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe (letzter Aufruf:\r\n11. Juni 2024).\r\n30 Schmidt, C., 2024, bvse: Abfallende für alle Ersatzbaustoffe in allen Materialklassen (letzter Aufruf: 11. Juni 2024); Birnstengel, B., 2024, Prognos-Umfrage zum zukünftigen Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (letzter Aufruf: 11. Juni\r\n2024).\r\n31 acatech und SYSTEMIQ, 2021, Circular Economy Roadmap für Deutschland (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n32 Denter, L., 2023, Wertvoll für die Kreislaufwirtschaft, aber zu gut geschützt. Geistige Eigentumsrechte im Konflikt mit zirkulärem Wirtschaften – Herausforderungen und Lösungsansätze (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n16\r\nRechtslage sind rechtliche Barrieren und fehlende ordnungspolitische Anreize, die\r\nverhindern, dass Stahlteile in der kommunalen Infrastruktur und im Bau neu verzinkt und weiterverwendet werden, statt sie neu zu produzieren. Während eine solche Wiederverwendung bspw. bei Leitplanken in anderen europäischen Ländern\r\nlängst gängige Praxis ist, stehen rechtliche Anforderungen dem in Deutschland im\r\nWege (siehe auch Kasten „Aus der Praxis: Industrielles Remanufacturing und ReUse“). 33 Weitere regulatorische Barrieren für Weiter- und Wiederverwendung (in industriellem Maßstab) müssen systematisch identifiziert und abgebaut werden.\r\nDazu sollten unter anderem Evaluierungen von Förderprogrammen in diesem Sektor sowie Stakeholder:innenkonsultationen durchgeführt werden.\r\nWas? Wer?\r\nAb sofort: Umsetzung des Eckpunktepapiers zur AbfallendeVerordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe\r\nund Reform und Vereinfachung der Definitionen und Prozesse zum Abfallende für andere relevante Materialklassen.\r\nBMUV\r\nIn den nächsten 3 Jahren: Regulatorische Barrieren für Strategien zur Weiter- und Wiederverwendung systematisch\r\nerfassen und abbauen.\r\nBMWK, BMJ, BMUV\r\n Ambitionierte Umsetzung und Begleitung von EU-Regelungen: Damit die deutsche Industrie\r\neine Vorreiterrolle in der Kreislaufwirtschaft einnehmen kann, müssen die dazu jüngst verabschiedeten EU-Regelungen ambitioniert und zügig in deutsches Recht übersetzt und mit bundespolitischen Maßnahmen flankiert werden. Das gilt etwa für die Verordnung zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen in Bezug auf strategische Projekte in der Kreislaufwirtschaft oder die Richtlinie über Einweg-Kunststoffprodukte.\r\nIm Rahmen der Ökodesignverordnung ist die Bundesregierung gefragt, sich in den einschlägigen Expert:innengruppen der Mitgliedstaaten, im Ökodesign-Forum und über den Rat für eine\r\nambitionierte Ausgestaltung der produktspezifischen delegierten Rechtsakte einzusetzen.\r\nDazu muss sie insbesondere auf eine ambitionierte Ausgestaltung der Vorgaben für eine modulare Bauweise, Demontierbarkeit, Reparierbarkeit, Möglichkeiten zur Nachrüstung, Überholung und Wiederaufbereitung hinwirken.\r\nWas? Wer?\r\nAb 2024, fortlaufend abgestimmt auf den Ecodesign Working Plan der Europäischen Kommission: Aktives Hinwirken\r\nauf eine ambitionierte Ausgestaltung der Ökodesignverordnung, auch im Hinblick auf Möglichkeiten zu Refurbishment und Remanufacturing\r\nBundesregierung, BMUV\r\n Reallabore schaffen: Reallabore sind Testräume, in denen innovative Technologien oder Geschäftsmodelle – oftmals mit Ausnahmegenehmigungen – unter realen Bedingungen erprobt\r\n33 Feldmann, M. et al., 2024, Erarbeitung europäischer Bemessungsvorschriften für wiederverwendete Stahlbauteile, in: Stahlbau 93 (3).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n17\r\nwerden können – auch durch Industrieakteure. Ausnahmeregelungen im Kontext von klar abgegrenzten Reallaborprojekten können wichtige Erkenntnisse liefern, wie der rechtliche Rahmen weiterentwickelt werden muss. Reallabore bieten in Bereichen, in denen es aufgrund fehlenden Wissens zu möglichen Nebeneffekten oder fehlender politischer Mehrheiten kurzfristig\r\nnicht möglich ist, den ordnungspolitischen Rahmen anzupassen, eine vielversprechende Möglichkeit zur pragmatischen Adressierung der Barrieren. Aktuell ist ein Reallaborgesetz in Planung, welches einheitliche Standards setzen wird.34 Es sollte auf Projekte und Geschäftsmodelle ausgeweitet werden, die durch Kreislaufwirtschaft Emissions- und Ressourceneinsparung\r\nerzielen wollen, und explizit auch innovative zirkuläre Strategien wie Product-as-a-Service,\r\nRefurbishment oder Remanufacturing als Innovationsbereiche aufnehmen – insbesondere im\r\nindustriellen Maßstab. Darauf aufbauend braucht es Experimentierklauseln für Regelungen, die\r\nzirkuläre Praktiken aktuell behindern. Es dürfen jedoch keine Ausnahmen geschaffen werden,\r\ndie Arbeitnehmer:innenrechte 35 oder Umweltschutz einschränken. Erkenntnisse aus den Reallaboren sollten in einem strukturierten Prozess unter einer wissenschaftlichen Evaluierung sowie effektiver Einbindung von Gewerkschaften, Verbraucherschutzorganisationen und Umweltverbänden in den rechtlichen Rahmen überführt werden. Dabei sollte der Beitrag etwaiger Anpassungen für Nachhaltigkeit ausschlaggebendes Kriterium sein36.\r\nWas? Wer?\r\n2024: Das angekündigte Reallabore-Gesetz sowie Experimentierklauseln sollten die Transformation zu zirkulärem\r\nWirtschaften in den Blick nehmen und u. a. die Innovationsbereiche Produktdesign for Circularity, Reparatur,\r\nRefurbishment, Remanufacturing und Product-as-a-Service ansprechen. Eine Abschwächung von Arbeitnehmer:innenrechten und menschenrechtlich relevanten Gesetzen sollte im Sinne der sozial gerechten Transformation\r\nausgeschlossen werden.\r\nBMWK\r\nAb 2025: Erkenntnisse aus Reallaboren sollten strukturiert\r\nausgewertet und rechtliche Anpassungsbedarfe abgeleitet\r\nwerden, wobei die soziale und ökologische Nachhaltigkeit\r\nausschlaggebendes Kriterium sein sollte.\r\nBMWK, BMJ, BMUV\r\n34 BMWK, 2023, Reallabore – Testräume für Innovation und Regulierung (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n35 Deutscher Gewerkschaftsbund, 2023, Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu dem Grünbuch „Reallabore“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n36 Netzwerk „Reallabore der Nachhaltigkeit“, 2023, Stellungnahme des „Netzwerks Reallabore der Nachhaltigkeit“ zur Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für ein Reallabore-Gesetz, S. 4 (letzter Aufruf: 11. Juni\r\n2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n18\r\n3 Industrieförderung und Leitmärkte\r\nnicht nur grün, sondern auch zirkulär ausrichten\r\nProblembeschreibung\r\nDie im Oktober 2023 veröffentlichte Industriestrategie des BMWK macht deutlich: „Deutschland soll\r\nals starker Industriestandort inklusive Grundstoffindustrie [...] bewahrt bleiben und gleichzeitig\r\nwichtiger Standort für Zukunftsindustrien [...] werden.“ 37 Aktuell steht die energieintensive Industrie\r\nin Deutschland jedoch unter einem hohen wirtschaftlichen Druck mit verzeichneten Produktionseinbrüchen von 20 % Anfang 2024.38 Die Herausforderung besteht also darin, im notwendigen Übergang zur Klimaneutralität auch die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sicherzustellen.\r\nNeben dem EU-Emissionshandel als Leitinstrument für die Industriedekarbonisierung sollen vor allem zwei Strategien eine zugleich klimaneutrale und wettbewerbsfähige Industrie in Deutschland\r\nund Europa ermöglichen: (1) Die direkte finanzielle Unterstützung von Investitionen durch Instrumente wie Klimaschutzverträge und (2) die Förderung der Nachfrage nach nachhaltigen Materialien\r\nund Produkten durch die Entwicklung grüner Leitmärkte.\r\nBeide Pfade vernachlässigen bisher weitgehend den Lösungsbeitrag der Kreislaufwirtschaft. Das zu\r\nändern, würde nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus finanzieller Sicht Sinn ergeben. Die\r\nSchätzungen über Investitionsbedarfe für die Transformation der Industrie gehen weit auseinander.\r\nKürzlich bezifferte das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) die\r\nMehrinvestitionen zur Dekarbonisierung der Grundstoffindustrien mit knapp 15 Mrd. Euro. 39 Die\r\nKreislaufwirtschaft bietet dabei häufig deutlich günstigere Transformationsoptionen an 40 und sollte\r\nauch deshalb in der aktuellen Industrieförderpolitik deutlich mehr Aufmerksamkeit finden.\r\nMaßnahmen\r\n Industriepolitische Förderprogramme für Kreislaufwirtschaftsmaßnahmen öffnen: Möchte\r\nein Unternehmen der energieintensiven Industrie seine Anlagen auf klimaneutrale Verfahren\r\numstellen (also bspw. elektrifizieren), existieren Förderprogramme wie etwa die Important Projects of Common European Interest (IPCEIs) auf EU-Ebene41 oder seit diesem Jahr die Klimaschutzverträge (KSV) auf Bundesebene. Diese Fördermöglichkeiten sind auf dem Weg zur Klimaneutralität zentral. Allerdings berücksichtigen sie in ihren Förderrichtlinien bisher nicht systematisch die Möglichkeiten der Emissionsreduktion durch Kreislaufwirtschaft, obwohl die Treib-\r\n37 BMWK, 2023, Industriepolitik in der Zeitenwende, S. 4 (letzter Aufruf: 08. April 2024).\r\n38 Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024, Produktionsentwicklung in energieintensiven Industriezweigen, (letzter Aufruf: 21. April 2024).\r\n39 Caviezel, C. et al., 2024, Alternative Technologiepfade für die Emissionsreduktion in der Grundstoffindustrie. Endbericht\r\nzum TA-Projekt (Ergebnisbericht) (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n40 Agora Industrie und Systemiq, 2023, Resilienter Klimaschutz durch eine zirkuläre Wirtschaft. Perspektiven und Potenziale\r\nfür energieintensive Grundstoffindustrien, S. 8 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n41 Ein IPCEI („Important Project of Common European Interest“) bezeichnet ein transnationales, wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse, das mittels staatlicher Förderung einen wichtigen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Wirtschaft leistet. EU Commission, 2021, Important Projects of Common European Interest (IPCEI), (letzter Aufruf: 21. April 2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n19\r\nhausgaseinsparpotenziale enorm sind. Eine Investitionsentscheidung hin zu mehr Kreislaufwirtschaft sollte deshalb ebenso förderfähig werden. Die Förderrichtlinie der KSV42 sollte dafür in ihrer Liste der „transformativen Produktionsverfahren“ explizit die Kreislaufführung von Produkten\r\nund Materialien mit aufnehmen.43\r\nAuch die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) 44 und selbst Förderprogramme wie\r\ndie Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) 45 des BMWK fördern fast ausschließlich Energieeffizienzmaßnahmen und keine Reduktion des Materialverbrauchs. Als\r\nProblem wird hier oft genannt, dass der positive Klimaeffekt meist nicht dem Antragsteller direkt zugerechnet werden kann, denn Kreislaufwirtschaft wirkt systemisch und entfaltet ihren\r\nBeitrag entlang der gesamten Kette. Hierfür ist es dringend nötig, im Rahmen des EU-Beihilferechts Lösungen zu finden. Speziell Artikel 47 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zu „Investitionsbeihilfen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft“ bedarf dafür einer Überarbeitung.\r\nWas? Wer?\r\nAb sofort: Instrumente der Industrieförderpolitik (z. B. KSV,\r\nBIK, EEW) auch für Investitionen in die Kreislaufwirtschaft\r\nöffnen. Die Anpassung könnte in der nächsten Ausschreibungsrunde für die KSV ab Oktober 2024 direkt umgesetzt\r\nwerden.\r\nBMWK, (BMBF, BMUV)\r\nIn der neuen EU-Legislatur: Anpassung des Beihilferechts\r\nauf EU-Ebene, um eine Förderung im Sinne der Kreislaufwirtschaft auch dann zu ermöglichen, wenn der positive\r\nUmwelteffekt dem Antragstellenden nur indirekt zugeordnet werden kann.\r\nBMWK und BMUV in Ausschüssen auf EU-Ebene\r\n Zirkuläre Leitmärkte schaffen: Für den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft ist auch die Nachfrage\r\nnach ihren Produkten eine notwendige Bedingung. Im Juni 2024 hat das BMWK ein Konzeptpapier für die Schaffung grüner Leitmärkte veröffentlicht. 46 Dabei ist es essenziell, nicht nur auf\r\neine Dekarbonisierung der Primärrohstoffproduktion zu setzen, sondern auch Leitmärkte für\r\nSekundärrohstoffe und andere zirkuläre Produkte und Dienstleistungen zu schaffen.\r\n Kennzeichnung zirkulärer Prozesse und Produkte: Eine einheitliche und kontrollierte Kennzeichnung von Produkten und Services ist die Voraussetzung für einen transparenten zirkulären Markt. Insbesondere für die energieintensiven\r\n42 Ein Klimaschutzvertrag („Carbon Contract for Difference“) ist ein Vertrag zwischen dem Staat und einem Unternehmen für\r\ndie klimafreundliche Produktion eines Gutes. Er garantiert dem Unternehmen eine Ausgleichszahlung, die es für die höheren Kosten der klimaneutralen Produktion entschädigt, und sichert gleichzeitig das Unternehmen gegen Schwankungen\r\ndes CO2-Preises und andere Risiken ab. BMWK, 2024, Info-Website zu Klimaschutzverträgen, (letzter Aufruf: 21. April 2024).\r\n43 Aktuell werden stattdessen CCUS-Projekte gefördert. Deutlich klimafreundlicher wäre es aber, die Kreislaufführung von\r\nMaterialien noch vor der Zersetzung in ihre Molekülbestandteile zu fördern.\r\n44 Die BIK ist ein Förderangebot des BMWK und soll auch Dekarbonisierungsprojekte kleineren Volumens mit abdecken. KEI,\r\n2024, (Letzter Aufruf: 21. April 2024).\r\n45 „Mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden Unternehmen durch Zuschüsse und Kredite sowie bei der Erstellung von Transformationskonzepten unterstützt, um mit ihren Investitionen Energie- und Ressourcenverbräuche zu senken.“ BMWK, 2024, Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der\r\nWirtschaft (EEW) (letzter Aufruf: 22. April 2024).\r\n46 BMWK, 2024, Habeck legt Konzept für grüne Leitmärkte vor (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n20\r\nGrundstoffe wie Stahl und Zement sowie Basischemikalien ist dies sinnvoll. Existierende und sich in der Planung befindende Kennzeichnungen und Labels auf internationaler, Bundes- und EU-Ebene 47 fokussieren bei der Betrachtung von\r\nGrundstoffen vor allem die CO2-Emissionen, die bei der Produktion mit Primärrohstoffen entstehen. Mindestens genauso wichtig sollten aber auch Kriterien der Zirkularität (wie etwa Reparierbarkeit, Design for Recycling oder Rezyklatgehalt)\r\nsein. Bei den Ausarbeitungen einheitlicher Labels und Kennzeichnungen müssen\r\nRecyclingaktivitäten ebenso wie CO2-Emissionsreduktion durch längere Nutzungsdauer, Materialeffizienzen und Reparatur mit abgedeckt werden (siehe dafür Kasten „Aus der Praxis: ‚Low Emission Steel Standard‘ (LESS)“).\r\nx 48y 49z 50\r\n Die öffentliche Beschaffung nutzen, um zirkuläre Leitmärkte zu etablieren: Zirkuläre Leitmärkte könnten durch die Nachfrage der öffentlichen Hand angestoßen\r\nwerden.51 Allein im Jahr 2023 lagen die öffentlichen Ausgaben in Deutschland bei\r\nrund zwei Bio. Euro.52 Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt dem Bund für seine\r\nBeschaffungen eine „Bevorzugungspflicht“ für zirkuläre Produkte bereits seit 2020\r\nvor, wenn dadurch keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen. Leider ist bis heute\r\naber vor allem der Preis das ausschlaggebende Entscheidungskriterium bei öffentlichen Beschaffungen und für eine zirkuläre Vergabe sind Expertise und viel Zeit für\r\neine Marktrecherche notwendig.53 Die aktuell laufende Vergaberechtsreform (Stand\r\nJuli 2024) sollte deshalb klare und nachvollziehbare Kriterien, Quoten und Leitlinien\r\n47 Eustermann, F., 2024, Grüne Leitmärkte – Grüne Beschaffung für eine nachhaltige Industrietransformation (letzter Aufruf:\r\n28. April 2024).\r\n48 Wirtschaftsvereinigung Stahl, 2024, LESS – Low Emission Steel Standard (letzter Aufruf: 28. April 2024).\r\n49 Berlepsch, T., 2024, Leitmärkte für eine resiliente und klimaneutrale Stahlindustrie (letzter Aufruf: 28. April 2024).\r\n50 Embodied Carbon bezieht sich auf die Menge der Treibhausgasemissionen, die mit den vorgelagerten Phasen der Gewinnung, der Produktion, des Transports und der Herstellung eines Produkts verbunden sind., EPA, 2024, What is Embodied\r\nCarbon? (letzter Aufruf 13. Juni 2024).\r\n51 BMWK, 2023, Vergabestatistik - Bericht für das zweite Halbjahr 2021 (letzter Aufruf: 13. Juni 2024).\r\n52 Statistisches Bundesamt, 2024, Öffentliches Finanzierungsdefizit 2023 bei 91,9 Milliarden Euro (letzter Aufruf 2. August\r\n2024).\r\n53 Heronymus, N., 2023,Nachhaltige öffentliche Beschaffung: Damit der Hebel wirken kann, braucht es Verbindlichkeit(letzter Aufruf 13. Juni\r\n2024).\r\nAus der Praxis: „Low Emission Steel Standard“ (LESS)\r\nDie Wirtschaftsvereinigung Stahl hat im April 2024 den „Low Emission Steel Standard“ präsentiert.48 Dies ist ein guter erster Schritt, um nachvollziehbar zu machen, wie nachhaltig der jeweilige Stahl hergestellt wurde. Denn wenn die Nachfrage nach grünem Stahl steigt, muss dieser zu erkennen sein.49 Für die Einstufung werden die Menge an erzeugten Treibhausgasemissionen pro Tonne produziertem Stahl und der Einsatz von Schrottstahl berücksichtigt. Damit\r\nsoll sowohl die Umstellung der Primärstahlproduktion angereizt, als auch die Nachfrage nach\r\nSchrottstahl abgesichert werden. Während damit das Recycling von Stahl adressiert wird, stellt\r\nsich die Frage, wie zusätzlich auch die oberen Kreislaufwirtschaftshierarchien zur Reduktion\r\nder Materialnachfrage gefördert werden können. Ideen dafür könnten Ansätze wie ein „Embodied Carbon“-Grenzwert50 für bestimmte Produkte sein oder spezifische Vorgaben in öffentlichen Ausschreibungen, die auch Materialeinsparungen in die Bewertung aufnehmen, bspw.\r\n„50 % grüner Stahl sind gleichwertig zu 25 % grüner Stahl + 25 % weniger Materialaufwand“.Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n21\r\nvorschreiben und die Relevanz von Umwelt- und Klimakriterien für die Auftragsvergabe deutlich stärken. Zudem sollte das Ambitionsniveau für die Emissionsreduzierung des von der öffentlichen Hand beschafften Materials planungssicher und zü-\r\ngig steigen. Ein ausreichend hoher CO2-Schattenpreis wäre eine zielführende Option, um die Nutzung emissionsreduzierter Materialien und die Wiederverwendung\r\noder Einsparung von Materialien gleichermaßen anzureizen.\r\n Zirkuläre Leitmärkte durch Rezyklateinsatzquoten: Rezyklateinsatzquoten\r\nschaffen einen sicheren Absatzmarkt und somit Investitionssicherheit für Sekundärrohstoffe. Sie schaffen ferner Anreize „die entsprechenden Abfälle stärker als\r\nbisher getrennt zu erfassen und dem Recycling zuzuführen, anstatt sie z. B. energetisch zu verwerten, minderwertigeren Nutzungen zuzuführen oder zu deponieren“. 54 Deshalb sollte die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für ambitionierte\r\nRezyklateinsatzquoten mit breitem Anwendungsgebiet einsetzen. Bisher wurden\r\nbspw. bereits Quoten für Kunststoffe im Verpackungsbereich etabliert (Packaging\r\nand Packaging Waste Regulations, PPWR). Diese wegweisende Entscheidung für\r\neine gesicherte Nachfrage nach Sekundärmaterial sollte auch auf andere Grundstoffe ausgeweitet werden. Dahingehend sollte sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene aktiv in die Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte in der Ökodesignverordnung einbringen. Die Bundesregierung sollte ferner prüfen, in welchen Sektoren die Einführung von (höheren) Einsatzquoten auf nationaler Ebene\r\ndie Vorreiterrolle Deutschlands in der Industrietransformation stärken kann –\r\ndenkbar ist dies bspw. im Bausektor.\r\nWas? Wer?\r\nMittels Umsetzung des Konzeptpapiers zu grünen Leitmärkten,\r\nab sofort: Bei der Ausarbeitung der CO2-Label für Grundstoffe\r\nmüssen Kriterien der Zirkularität berücksichtigt werden.\r\nBMWK\r\nAb sofort: Bei der aktuell laufenden Reform des Vergaberechts\r\nsollte verstärkt auf eine zirkuläre Beschaffung gesetzt werden.\r\nBMWK\r\nAb 2025: Bei der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte\r\nfür die EU-Ökodesignverordnung setzt sich das BMUV aktiv\r\nfür die Einführung verbindlicher, ambitionierter Rezyklateinsatzquoten ein.\r\nBMUV\r\nAb 2025: Prüfung von Sektoren, in denen Rezyklateinsatzquoten auf nationaler Ebene eingeführt bzw. erhöht werden können.\r\nBMWK, BMUV, BMJ\r\n54 Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, 2024, Strategien und Instrumente\r\nzur Verbesserung des Rezyklateinsatzes, S. 149 (letzter Aufruf: 20. August 2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n22\r\n4 Zirkuläre Innovationen entlang der\r\ngesamten Wertschöpfungskette\r\nanreizen\r\nProblembeschreibung\r\nEine Kreislaufwirtschaft, die Industrieemissionen senkt, muss direkt im Kontext der Industrietransformation gefördert werden – dafür haben wir im vorangegangenen Kapitel zentrale Hebel beschrieben. Industrieemissionen lassen sich aber in hohem Maße auch entlang der nachgelagerten Wertschöpfungsketten einsparen. Das Potenzial dafür – und für die Steigerung von Resilienz angesichts\r\nknapper werdender Rohstoffe – ist am größten, wenn in der Industrie insbesondere die mittleren RStrategien sowie hochwertiges und umfassendes Recycling zum Standard gemacht werden. Das bedeutet bspw., dass Recyclingmaterialien mittelfristig eine größere Rolle als Primärrohstoffe einnehmen sollten. Außerdem sollte sich die verarbeitende Industrie dahingehend weiterentwickeln, dass\r\nalte Produkte auch mithilfe von automatisierten Verfahren verbessert und wiederaufbereitet werden (Refurbishment) oder gebrauchte Komponenten für Neuherstellungen weiterverwendet werden (Remanufacturing). Beispiele für innovative Geschäftsmodelle im industriellen Maßstab gibt es\r\nbereits heute im Maschinen- und Anlagenbau, in der Automobilbranche oder auch in der Verkehrsinfrastruktur (siehe Kasten „Aus der Praxis: Industrielles Remanufacturing und Re-Use“). Doch während Deutschland lange als Vorreiter der Kreislaufwirtschaft galt, droht die Bundesregierung diesen\r\nStandortvorteil zu verspielen. Der Grund: Der Fokus der Kreislaufwirtschaft in der Industriepolitik\r\nliegt weiterhin auf der Entsorgungs- und Abfallwirtschaft, statt innovative Potenziale weiter oben in\r\nden Wertschöpfungsketten zu heben (siehe Kaptitel 3). 55 Auch aktuelle industriepolitische Projekte\r\nim Bereich Kreislaufwirtschaft, bspw. Exportinitiativen wie der Verein German RETech Partnership,\r\nmit dem Unternehmen den Export von innovativen Recycling- und Abfallverwertungstechnologien\r\nstärken wollen, oder auch die Carbon-Management-Strategie, beschränken sich auf das hintere\r\nEnde der Abfallhierarchie. 56\r\nKurz gesagt: Akteure können entlang der gesamten Wertschöpfungsketten dazu beitragen, Industrieemissionen zu mindern. Dazu müssen Remanufacturing und Refurbishment neben hochwertigem und ganzheitlichem Recycling zu einem prioritären und systematischen Ziel der Industriepolitik werden. Beispielsweise ist die systematische Erfassung und Einlagerung von gebrauchten Teilen\r\nVoraussetzung für eine industrielle Wiederverwendung, wird aber bis heute nicht systematisch gefördert oder angereizt.\r\nIm Folgenden schlagen wir erste Querschnittsmaßnahmen vor, die den Weg dafür ebnen können –\r\nweitere müssen mit Blick auf einzelne Sektoren oder Wertschöpfungsketten folgen.\r\n55 Hummler, A. et al., 2023, Deutschlands zirkuläre Zukunft: Wie Missionen die Transformation zur Circular Economy beschleunigen, S. 6 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n56 UBA, 2019, Ökologische Innovationspolitik in Deutschland, S. 86–87 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n23\r\nMaßnahmen:\r\n Steuerliche Lenkungswirkung nutzen: Zirkuläres Wirtschaften erfordert mehr Dienstleistungen\r\nund weniger Rohstoffverbrauch. Denn die Vorbereitung von Produkten für das Recycling (z. B.\r\nSammlung, Sortierung, Demontage) braucht ebenso Arbeitszeit wie beispielsweise die Sichtung von Altgeräten, um die Wiederverwendbarkeit zu prüfen. Das aktuelle Steuersystem belastet jedoch Arbeit überproportional im Vergleich zu Ressourcen, sodass weniger arbeitsintensive\r\nlineare Geschäftsmodelle steuerlich bessergestellt sind als zirkuläre Modelle. So stammten in\r\nDeutschland 2020 57,6 % der Steuereinnahmen aus besteuerter Arbeit, nur 4,4 % aus Umweltsteuern und weniger als 0,001 % aus der Besteuerung von Emissionen und Rohstoffverbrauch. 57\r\nDas aktuelle Steuersystem hat also eine fehlgeleitete Lenkungswirkung: Es stärkt ressourcenintensives lineares Wirtschaften, statt eine innovative, zirkuläre, arbeitsintensivere Kreislaufwirtschaft zu begünstigen. Es bedarf daher einer umfassenden Reform. Als erste Schritte schlagen\r\nwir die folgenden vor:\r\n Verminderter Steuersatz auf Dienstleistungen der Kreislaufwirtschaft: Um\r\ndie Steuerlast für die Kreislaufwirtschaft zu senken, sollten bspw. Reparatur- und\r\n57 The Ex‘Tax Project, 2022, The Taxshift: An EU fiscal strategy to support the inclusive circular economy - Country case study\r\nresults: Germany (letzter Aufruf: 09. April 2024).\r\nAus der Praxis: Industrielles Remanufacturing und\r\nRe-Use\r\nRemanufacturing und Re-Use könnten Industriebereiche der Zukunft sein, werden aber auch\r\nschon heute in einzelnen Sektoren industriell umgesetzt – daraus kann man Lehren für andere Sektoren ziehen.\r\nRemanufacturing im Automotive-Sektor und Maschinen- und Anlagenbau: Die Aufbereitung alter Teile im industriellen Maßstab wird heute bereits dort praktiziert, wo teure Reparaturen durch die Nutzung von Gebrauchtteilen als Ersatzteile rentabel werden oder wo teure\r\nGerätschaften auch für kleine Kunden oder wenig finanzstarke Absatzmärkte attraktiv gemacht werden sollen.57 So gibt es im Automotive-Sektor oder im Maschinen- und Anlagenbau\r\ndiverse Geschäftsmodelle im Bereich Remanufacturing.58 Das zeigt, dass Remanufacturing im\r\nindustriellen Maßstab möglich ist und eine veränderte Anreizstruktur sowie bessere Rahmenbedingungen für eine Etablierung entsprechender Geschäftsmodelle in weiteren Sektoren\r\nvonnöten sind. Deutschland nimmt im Bereich Remanufacturing in Bezug auf die Umsätze\r\neuropaweit bisher eine Vorreiterrolle ein. Allerdings ist das wirtschaftliche Ausbaupotenzial\r\nenorm, 2017 wurden nur 2 % des europäischen Umsatzes im Fertigungssektor in Remanufacturing erwirtschaftet.\r\nRe-Use in kommunaler Infrastruktur: Von Leitplanken über Geländer bis zu Fahrradständern – Stahlobjekte im öffentlichen Raum sind in den meisten Fällen feuerverzinkt, um vor\r\nKorrosion zu schützen. Statt diese Infrastruktur zu verschrotten und neu anzuschaffen, können alte Teile abgebaut und neu verzinkt werden – um so die Lebensdauer der Gesamtkonstruktion um mehrere Jahrzehnte zu verlängern. Während die Lebensdauerverlängerung\r\ndurch Feuerverzinken in den Niederlanden auch bei Leitplanken & Co bereits rechtlich ermöglicht und in die Praxis implementiert wird,59 wird es in Deutschland bislang eher bei kleineren\r\nTeilen wie Fahrradständern praktiziert – aufgrund von rechtlichen Barrieren.Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n24\r\nWartungsdienstleistungen von Mehrwertsteuern befreit 58 und Umsatzsteuern für\r\nzirkuläre Geschäftsmodelle gesenkt werden.\r\n Konkurrenzfähigkeit von Sekundärrohstoffen und Reuse-Produkten verbessern: Dass Primärrohstoffe meist billiger sind als ihre im Kreislauf geführten Zwillinge, liegt an der Externalisierung von Umweltkosten und steht einer Kreislaufwirtschaft fundamental im Weg. 59 Um diesen Missstand zumindest teilweise aufzulösen, sollten auf der einen Seite fossile Subventionen für Primärmaterialien\r\n(bspw. Kerosin) abgeschafft werden. Auf der anderen Seite sollte der Einsatz von\r\nSekundärmaterialien durch Steuernachlässe angereizt werden. Auf gleiche Weise\r\nsollte die steuerliche Lenkungswirkung genutzt werden, um die Wieder- und Weiterverwendung von Produkten und Komponenten anzureizen – zum Beispiel über\r\ndie Senkung des Mehrwertsteuersatzes für gebrauchte Produkte von 19 auf 7 %.60\r\nWas? Wer?\r\nFür die kommenden Haushaltsverhandlungen: Mehrwertsteuerbefreiung für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen und Senkung der Umsatzsteuer für zirkuläre Geschäftsmodelle. Den Kauf von gebrauchten Produkten und\r\nSekundärmaterialien durch Steuernachlässe anreizen.\r\nDarüber hinaus: Identifizierung und anschließende Umsetzung weiterer Schritte, um das Steuersystem auf zirkuläres\r\nWirtschaften auszurichten.\r\nBMUV, BMWK, BMF\r\n Förderprogramme für innovative Geschäftsmodelle, die Strategien der Weiter- und Wiederverwendung umsetzen, ausbauen und systematisieren: Ein grundlegendes Problem der\r\naktuellen Förderpolitik für eine Transformation der Grundstoffindustrie sind auch die Adressaten: Die primären Fördermittelempfänger sind bestehende Großunternehmen. Diese zu transformieren ist wichtig und richtig. Ein alleiniger Fokus darauf vernachlässigt jedoch nicht nur\r\nKleinst-, Klein- und mittelgroße Unternehmen (KKMU), sondern kann auch lineare Wirtschaftsstrukturen verfestigen. Deshalb sollten Förderprogramme offen und zugänglicher für neue zirkuläre Geschäftsmodelle und Unternehmen ausgestaltet werden. In einem Positionspapier hat\r\ndie „Circular Economy Allianz“ etwa die Förderung von zirkulären Start-ups gefordert, die „innovative und disruptive Geschäftsmodelle entwickeln“ 61. Für diesen Zweck könnte bspw. auch\r\nvermehrt die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIN-D) 62 genutzt werden. Statt in ihren\r\nSchwerpunkten vor allem das Carbon Management zu fördern, 63 sollten Ansätze der ganzheitlichen Kreislaufwirtschaft in den Mittelpunkt gestellt werden. Gezielte Förderprogramme für innovative Geschäftsmodelle sollten das Potenzial heben, Strategien der Weiter- und Wiederverwendung im industriellen Maßstab umzusetzen oder systematisch zu unterstützen. Dazu soll-\r\n58 acatech und SYSTEMIQ, 2021, Circular Economy Roadmap für Deutschland, S. 46 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n59 DERA, 2023, Abschlussbericht der Dialogplattform Recyclingrohstoffe, DERA Rohstoffinformationen 58, S.118 (letzter Aufruf:\r\n11. Juni 2024).\r\n60 Deutsche Umwelthilfe, 20241, Umweltgerechter Umgang mit Elektrogeräten. Positionspapier der Deutschen Umwelthilfe\r\nzum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), S. 10 (letzter Aufruf: 08. August 2024).\r\n61 traceless, 2023, Zukunftsgipfel statt Krisengipfel: Eine neue Roadmap für die Chemieindustrie, S. 2 (letzter Aufruf: 22. April\r\n2024).\r\n62 Bundesagentur für Sprunginnovationen, https://www.sprind.org/de/ (letzter Aufruf: 22. April 2024).\r\n63 In sogenannten „Challenges“ werden Kollaborationen aus ganz Europa gefördert. Zuletzt wurden Wettbewerbe unter anderem für „Carbon-to-value“ und „Circular Bio-Manufacturing“ angesetzt.Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n25\r\nten bspw. skalierbare Geschäftsmodelle in den Bereichen Refurbishment und Remanufacturing, 3D-Druck im Kontext zirkulären Wirtschaftens, Anbieter von Produkten (auch as-a-Service) mit innovativer modularer Bauweise oder Anbieter für Einlagerungen und digitale Systematisierung wiederverwendbarer Teile gefördert werden. Bestehende oder angekündigte Förderinstrumente, wie bspw. der Rohstofffonds, sollten dahingehend geöffnet werden. Dabei\r\nsollte darauf geachtet werden, sowohl neue Geschäftsmodelle und Betriebe als auch etablierte\r\nGeschäftsmodelle mit entsprechenden Transformationsplänen anzusprechen. Entsprechende\r\nFörderprogramme sollten Barrieren und Chancen der geförderten Geschäftsmodelle systematisch erheben, um eine zielgerichtete Anpassung des gesetzlichen Rahmens zu ermöglichen.\r\nWas? Wer?\r\n2025–2026: Förderprogramme für die Umsetzung von Strategien\r\nder Weiter- und Wiederverwendung in industriellem Maßstab\r\nausbauen und systematisieren.\r\nBMWK\r\nFür die kommenden Haushaltsverhandlungen: Bessere finanzielle Ausstattung von Fördertöpfen, die die Kreislaufwirtschaft\r\nbereits heute aktiv unterstützen (wie das Umweltinnovationsprogramm).\r\nBMWK, BMUV, BMBF\r\n Forschungsförderung, um das industriepolitische Potenzial der Strategien zur Weiterund Wiederverwendung zu stärken: Forschung, die sich mit der Weiter- und Wiederverwendung von Produkten oder Komponenten beschäftigt, sollte verstärkt gefördert werden. Das gilt\r\nsowohl für die Arbeit an konkreten Technologien als auch für die Untersuchung der notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen. Derartige Förderungen sollten u. a. Forschung zu\r\nDiagnose-, Aufbereitungs- und Sortiertechnologien 64 und digitale oder auch KI-gestützte Assistenzsysteme für zirkuläre Strategien unterstützen. Dabei sollte auch deren Anwendung in der\r\nPraxis gefördert werden.\r\nWas? Wer?\r\nFür die kommenden Haushaltsverhandlungen: Umfassende Forschungsförderung für Strategien zur Weiter- und Wiederverwendung.\r\nBMBF\r\n Erweiterte Herstellerverantwortung nutzen: Die Erweiterte Herstellerverantwortung sollte\r\numfassend reformiert werden. Denn bestehende Systeme basieren auf einem veralteten Verständnis von Kreislaufwirtschaft und halten Unternehmen lediglich – und selbst das in einem\r\nstark eingeschränkten Rahmen – zu einem adäquaten End-of-Life-Management von Produkten\r\nan. Im Rahmen der Reform sollten Abgabepflichten eingeführt werden, die ein angemessenes\r\nManagement von gebrauchten und defekten Produkten finanzieren. Zusätzlich können durch\r\neine Ökomodulation der Abgaben – also eine Berechnung der Abgaben basierend auf der Umweltwirkung und Zirkularität der jeweiligen Produkte – bspw. Produkte aus dem Refurbishment\r\n64 UBA, 2024, Dekarbonisierung der industriellen Produktion (DekarbInd), S. 60 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n26\r\nfinanziell bevorteilt werden. Dadurch kann eine Lenkungswirkung für vorbildliche zirkuläre\r\nPraktiken und zirkuläre Innovationen erzeugt werden. 65 Um eine funktionierende Kreislaufwirtschaft über die Transformation hinaus zu gewährleisten, d. h., auch die laufenden Kosten für\r\nInfrastruktur, Dienstleistungen und Forschung zu decken, braucht es ferner einen langfristigen\r\nFinanzierungsrahmen, zu dem Abgaben von Herstellern beitragen können. Durch die Abgaben\r\nkönnen unter anderem die Kosten für zugängliche Sammelsysteme, Sortierung von Altprodukten im Sinne der Abfallhierarchie und Fördermaßnahmen für Reparaturen gedeckt werden. Zu\r\ndiesem Zweck braucht es bspw. eine verlässliche und ausreichende Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. 66\r\nWas? Wer?\r\nBis zum Ende dieser Legislatur, Ausweitung ab 2025: Abgabepflichten im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung einführen bzw. umfassend reformieren, um dar-\r\nüber Infrastruktur und Förderung zum Management von\r\ngebrauchten und defekten Produkten zu finanzieren. Dazu\r\nsollten Abgabepflichten in einem ersten Schritt im Rahmen der anstehenden Revision des Elektrogesetzes (ElektroG) eingeführt werden. In der nächsten Legislatur sollten\r\nentsprechende Systeme auch für andere, für deutsche Industrien besonders relevante Sektoren wie Verpackung oder Automobil eingeführt bzw. reformiert werden.\r\nBMUV, BMWK, Bund-/LänderArbeitsgemeinschaft Abfall\r\n(LAGA)\r\n65 Sachdeva, A., Araujo, A., Hirschnitz-Garbers, M., 2021, Extended Producer Responsibility and Ecomodulation of Fees. Opportunity: Ecomodulation of Fees as a Way Forward for Waste Prevention, S. 8 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n66 Germanwatch et al., 2024, Reforming Extended Producer Responsibility to Promote Repair (letzter Aufruf: 08. August 2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n27\r\n Reform von Wertstoffhöfen, Sammel- und Sortierinfrastruktur: Um innovative zirkuläre\r\nStrategien großflächig umsetzen zu können, Produkte weiterzuverwenden und Materialien zurückzugewinnen, muss die Sammlung und Sortierung von Altprodukten entsprechend aufgebaut sein. Betriebe, welche diese Altprodukte oder einzelne Komponenten verbessern, wiederaufbereiten und/oder recyceln können, müssen einen Zugang dazu bekommen. Deshalb müssen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger mit ihren Wertstoffhöfen und ihrer Sammelinfrastruktur grundlegend reformiert werden – im Falle der Wertstoffhöfe beispielsweise in Anlehnung an das RAL-Gütezeichen 950, welches Kriterien für eine Wertstoffsammlung und Verwertung im Sinne der Ressourcenschonung definiert. 67 Dafür bedarf es …\r\n … einer systematischen Erfassung der Bedarfe von Betrieben in Bezug auf ihr Zusammenspiel mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, welche für die Weiterverarbeitung der gesammelten Güter infrage kommen. Die aktuellen Regelungen\r\naus dem KrWG und dem ElektroG erweisen sich nicht als praktikabel, da der Zugang\r\nzu wiederverwendbaren Produkten bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern\r\nfür Betriebe, die eine Wiederverwendung vorbereiten, stark erschwert ist. 68 Ferner\r\nsollten öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet werden, mit Betrieben\r\nund Initiativen der Vorbereitung zur Wiederverwendung zu kooperieren.69\r\n … einer langfristig gesicherten und deutlich besser ausgestatteten Finanzierung\r\nfür öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie für Anreizsysteme für Betriebe,\r\ndie auf die Wiederverwendung von Produkten und Komponenten abzielen. Das\r\nZiel sollte sein, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Erstbehandlungsanlagen so auszustatten, dass sie entsorgte Produkte angemessen auf Wiederverwendbarkeit prüfen und entsprechend weiterleiten können. Dafür schlagen wir einen Fonds auf Basis von Abgaben im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung vor (siehe Punkt oben).\r\nWas? Wer?\r\nAb 2025: Sicherung einer langfristigen, ausreichenden Finanzierung für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie für Anreizsysteme für Betriebe, die Produkte und Komponenten für\r\ndie Wiederverwendung vorbereiten, über eine Reform der Erweiterten Herstellerverantwortung.\r\nBMUV\r\n2024 und 2025: Systematische Erfassung der Bedarfe von Betrieben, welche für die Weiterverarbeitung der gesammelten Güter\r\ninfrage kommen und darauf aufbauende Definition von einheitlichen Mindeststandard.\r\nBMUV, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall\r\n(LAGA) und weitere\r\n2024–2027: Reform von Wertstoffhöfen und kommunaler Sammelinfrastruktur, um diese auf die Vorbereitung von Produkten\r\nzur Wiederverwendung und zum Recycling auszurichten.\r\nBMUV, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall\r\n(LAGA) und weitere\r\n67 Deutsche Umwelthilfe, Orientierungshilfe für Wertstoffhöfe: Das RAL-Gütezeichen 950 (letzter Zugriff: 16.04.2024).\r\n68Siehe: LAGA, 2017, Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 31A. „Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes“, S. 73 (letzter Aufruf: 23. April 2024).\r\n69 Deutsche Umwelthilfe, 2024, Umweltgerechter Umgang mit Elektrogeräten. Positionspapier der Deutschen Umwelthilfe\r\nzum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), S. 9 (letzter Aufruf: 08. August 2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n28\r\n5 Soziales und strukturpolitisches Potenzial der Kreislaufwirtschaft\r\nnutzen\r\nDas Potenzial, über innovative Geschäftsmodelle die Industrie der Zukunft aufzubauen, wird bislang\r\nweder ausreichend erkannt noch genutzt. Und das, obwohl derartige Geschäftsmodelle nicht nur\r\nzum Klimaschutz beitragen können, sondern auch zum Erhalt und Ausbau von Standort und Arbeitsplätzen. Das gilt insbesondere im Bereich energie- und primärmaterialintensive Industrien:\r\nKreislaufwirtschaft verringert insgesamt die Energie- und Ressourcenbedarfe und mindert somit\r\nauch Importabhängigkeiten – das senkt unterm Strich volkswirtschaftliche Kosten und steigert die\r\nResilienz. Für eine umfassende, rechtzeitige und sozial gerechte Industriedekarbonisierung muss\r\nKreislaufwirtschaft deshalb als eine zentrale Säule verstanden und vorangetrieben werden. 70\r\nInnovative Geschäftsmodelle, bspw. in den Bereichen Refurbishment, Remanufacturing oder Product-as-a-Service, können die europäische Wirtschaft stärken. Idealerweise bilden sie die Grundlage\r\nfür die großen Arbeitgeber und Industrieakteure von morgen – eine umfassende Transformation zur\r\nKreislaufwirtschaft könnte bis 2030 netto 700.000 zusätzliche Jobs in der EU schaffen (Stand der\r\nBerechnung: 2018). 71 Dafür müssen allerdings entsprechende Rahmenbedingungen und Anreize gesetzt werden.\r\nDer Zeitpunkt für den Aufbau neuer Industriezweige und die zirkuläre Transformation bestehender\r\nIndustrie ist günstig: Geschäftsmodelle wie Refurbishment oder Remanufacturing werden durch regulatorische Entwicklungen wie die Ökodesignverordnung begünstigt. Der Digitale Produktpass\r\nund digitale oder auch KI-gestützte Automatisierungen – bspw. in der Sortierung und Aufbereitung\r\nvon Gebrauchtwaren – können zirkulären Strategien im industriellen Maßstab ebenfalls deutlichen\r\nAuftrieb geben.\r\nDieses Momentum sollte die Bundesregierung nutzen: Die Förderung der Kreislaufwirtschaft ist im\r\nbesten Sinne Industrie- und Strukturpolitik und muss entsprechend umfassend politisch gestaltet\r\nund begleitet werden. Dies schließt unter anderem die folgenden Bereiche ein, die an dieser Stelle\r\nnur kurz umrissen werden:\r\n• Finanzierung sicherstellen: Um die Industrie zirkulär und somit zukunftsfähig auszurichten, bedarf es einer verlässlichen Finanzierung von zielgerichteter Transformationspolitik.\r\nOptionen wie eine Reform der Schuldenbremse, ein Sondervermögen für Klimaschutz, welches unter anderem auch für die in diesem Papier beschriebenen Maßnahmen verwendet\r\nwird, und die Stärkung der Einnahmenseite müssen vorurteilsfrei geprüft werden. 72 Dies ist\r\nnotwendig, um Investitionen in die zirkuläre Wirtschaft gewährleisten zu können und so\r\ndurch aktive Strukturpolitik auch Zukunftsängsten zu begegnen. 73\r\n• Arbeitsmarktpolitik: Kreislaufwirtschaft ist arbeitsintensiv und auf Arbeitskräfte im gesamten Qualifikationsspektrum angewiesen – sie kann deshalb zu einer sozial gerechten\r\nIndustrietransformation beitragen, da sie wegfallende Arbeitsplätze in anderen Bereichen\r\n70 acatech und SYSTEMIQ, 2021, Circular Economy Roadmap für Deutschland, S. 42 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n71 Cambridge Econometrics, Trinomics, and ICF, 2018, Impacts of circular economy policies on the labour market, S. 73 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).\r\n72 Germanwatch, 2024, Investitionen statt Finanzfesseln: Die Transformation darf keine Verhandlungsmasse sein (letzter\r\nAufruf: 11. Juni 2024).\r\n73 Löw, C. et al., 2023, Circular Economy – Gesellschaftliches Wohlbefinden innerhalb planetarer Grenzen Aufruf und Vorschläge zur zirkulären Wirtschaft, S. 2 (letzter Aufruf: 11. Juni 2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n29\r\nkompensieren kann. Sie kann aber auf der anderen Seite auch durch einen sich verschärfenden Fachkräftemangel ausgebremst werden. Deshalb muss die Transformation von einer klugen und vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik begleitet werden, die unter anderem eine Antwort darauf findet, dass es aktuell hauptsächlich linear statt zirkulär ausgerichtete Unternehmen sind, die junge Arbeitskräfte ausbilden.\r\n• Strukturpolitik: Durch eine Verzahnung der Transformationspolitik mit Strukturpolitik\r\nkönnen zirkuläre Industriezweige vermehrt in Regionen aufgebaut werden, deren Industrie\r\ndurch die Auswirkungen des Klimawandels und/oder den Strukturwandel besonders betroffen sind.\r\n• Digitalisierung nutzen: Die Digitalisierung bietet bereits heute – und auch zukünftig – ein\r\ngroßes Potenzial, um zirkuläre Strategien von Recycling über Remanufacturing und Refurbishment bis Product-as-a-Service profitabel zu machen und im industriellen Maßstab zu\r\nermöglichen. Entsprechende Investitionen und Forschungsprojekte müssen gefördert und\r\nschnell zur Marktreife gebracht werden.\r\n• Globale Implikationen der Transformation zur Kreislaufwirtschaft begleiten: Politische Maßnahmen für die Transformation zur Kreislaufwirtschaft beachten bislang wenig,\r\ndass aktuelle zirkuläre Wertschöpfungsnetzwerke global ausgestaltet sind. Die Wiederverwendung von Geräten oder auch die Vorbereitung für das Recycling findet heutzutage häufig außerhalb Europas statt. Recyclingunternehmen beziehen Schrott aus aller Welt. Diese\r\nglobale Ausgestaltung muss vermehrt berücksichtigt werden. Dafür sollten Maßnahmen\r\nergriffen werden, die dazu führen, dass auch Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit eine Transformation zur hochwertigen Kreislaufwirtschaft vollziehen können, statt aus\r\nWertschöpfungsnetzwerken ausgeschlossen oder auf Aktivitäten mit geringer Wertschöpfung beschränkt zu werden. 74 Mögliche Verlagerungen der Primärrohstoffnachfrage von Europa in Drittländer durch die zunehmende Beanspruchung knapper Sekundärrohstoffe in\r\nEuropa müssen antizipiert, überwacht und verhindert werden. Dazu muss insbesondere\r\nauch der Verbrauch von Rohstoffen global gerechter gestaltet werden.\r\nDie Bundesregierung sollte den aktuellen politischen Aufwind für eine starke Industriepolitik nutzen, um den Umbau zu einer klimaneutralen Industrie aktiv und sozial gerecht zu gestalten. Dazu\r\nmuss zirkuläres Wirtschaften in den Fokus gerückt werden. Um das zu erreichen, sollte die Bundesregierung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie als Startpunkt nutzen und die in diesem Papier\r\ndargelegten Maßnahmen ergänzen, um für eine sozial gerechte und erfolgreiche Industriedekarbonisierung zu sorgen. Dazu muss sie nicht nur eine geeignete Governance in und zwischen den Ministerien schaffen, sondern der Industrie auch einen klaren Pfad für die Transformation aufzeigen. So\r\nkann Kreislaufwirtschaft nicht nur einen bedeutenden Beitrag zur Ressourcen- und Klimaschonung,\r\nsondern auch zur langfristigen Standortsicherung leisten.\r\n74 Siehe dazu: VENRO, 2023, Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie muss global gerecht sein (letzter Aufruf: 24. April\r\n2024).Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n30\r\nLiteraturverzeichnis\r\nacatech und SYSTEMIQ, 2021, Circular Economy Roadmap für Deutschland.\r\nAgora Industrie und Systemiq, 2023, Resilienter Klimaschutz durch eine zirkuläre Wirtschaft. Perspektiven und Potenziale für energieintensive Grundstoffindustrien.\r\nBMUV, 2024, Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie Entwurf.\r\nBMUV, 2023, Eckpunktepapier zur Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe.\r\nBMWK, 2023, Industriepolitik in der Zeitenwende. Industriestandort sichern, Wohlstand erneuern,\r\nWirtschaftssicherheit stärken.\r\nBMWK, 2023, Vergabestatistik - Bericht für das zweite Halbjahr 2021.\r\nBüro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, 2024, Strategien und Instrumente\r\nzur Verbesserung des Rezyklateinsatzes.\r\nCambridge Econometrics, Trinomics, and ICF, 2018, Impacts of circular economy policies on the labour market.\r\nCaviezel, C., Achternbosch, M., Grünwald, R., 2024, Alternative Technologiepfade für die Emissionsreduktion in der Grundstoffindustrie. Endbericht zum TA-Projekt (Ergebnisbericht).\r\nDenter, L., 2023, Wertvoll für die Kreislaufwirtschaft, aber zu gut geschützt. Geistige Eigentumsrechte\r\nim Konflikt mit zirkulärem Wirtschaften – Herausforderungen und Lösungsansätze.\r\nDERA, 2023, Abschlussbericht der Dialogplattform Recyclingrohstoffe, DERA Rohstoffinformationen 58.\r\nDeutsche Energieagentur GmbH, 2024, Auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft – Daten und Messbarkeit. Eine Betrachtung verschiedener Schlüsselindikatoren für die Messung der Kreislaufwirtschaft\r\nin Deutschland.\r\nDeutsche Umwelthilfe, Orientierungshilfe für Wertstoffhöfe: Das RAL-Gütezeichen 950.\r\nDeutsche Umwelthilfe, 2024, Umweltgerechter Umgang mit Elektrogeräten. Positionspapier der\r\nDeutschen Umwelthilfe zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).\r\nEFI – Expertenkommission Forschung und Innovation, 2023, Gutachten zu Forschung, Innovation\r\nund technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2023.\r\nFeldmann, M.; Bartsch, H.; Eyben, F.; 2024; Erarbeitung europäischer Bemessungsvorschriften für\r\nwiederverwendete Stahlbauteile, in: Stahlbau 93 (3).\r\nFU-Berlin (Jacob, K.; Fiala, V.; Helleckes, H.), 2023, Modell Deutschland: Circular Economy. Politik\r\nBlueprint.\r\nGermanwatch et al., 2024, Investitionen statt Finanzfesseln: Die Transformation darf keine Verhandlungsmasse sein.\r\nGermanwatch et al., 2024 , Reforming Extended Producer Responsibility to Promote Repair.\r\nGodart, O., Abel, P.; Bode, E., Heimann, T., Herrmann, C.; Kamin, K., Peterson, S., Sandkamp, A. ; 2023,\r\nResilienz der Langfriststrategie Deutschlands zum Klimaschutz, Kiel Institut für Weltwirtschaft,\r\nKiel.\r\nHummler, A. et al, 2023, Deutschlands zirkuläre Zukunft: Wie Missionen die Transformation zur Circular Economy beschleunigen.Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n31\r\nKasper, T., 2023, Abfallende: Ein wesentlicher Beitrag zum Gelingen einer Kreislaufwirtschaft.\r\nBerg Huettenmaenn Monatsh, https://doi.org/10.1007/s00501-023-01365-0.\r\nKick, M. et al, 2021, Making the Circular Economy Count (acatech/SYSTEMIQ).\r\nLAGA, 2017, Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 31A. „Umsetzung des\r\nElektro- und Elektronikgerätegesetzes“.\r\nLöw, C. et al., 2023, Circular Economy – Gesellschaftliches Wohlbefinden innerhalb planetarer Grenzen Aufruf und Vorschläge zur zirkulären Wirtschaft.\r\nMaterial Economics, 2018, The Circular Economy a Powerful Force for Climate Mitigation\r\nÖko-Institut (Prakash, S.; Löw, C.; Dehoust, G., Gascón Castillero, L.; Hurst, K.; Manhart, A.).\r\nPotting, J., Hekkert, M., Worrell, E., Hanemaaijer, A., 2017, Circular Economy: Measuring Innovation\r\nin the Product Chain, PBL–Netherlands Environmental Assessment Agency.\r\nSachdeva, A., Araujo, A., Hirschnitz-Garbers, M., 2021, Extended Producer Responsibility and Ecomodulation of Fees. Opportunity: Ecomodulation of Fees as a Way Forward for Waste Prevention.\r\nStiftung KlimaWirtschaft, 2024, 8-Punkte-Plan Circular Economy. Was Unternehmen für einen\r\nschnellen Hochlauf der Kreislaufwirtschaft brauchen.\r\nThe Ex‘Tax Project, 2022, The Taxshift: An EU fiscal strategy to support the inclusive circular economy - Country case study results: Germany.\r\ntraceless, 2023, Zukunftsgipfel statt Krisengipfel: Eine neue Roadmap für die Chemieindustrie.\r\nUBA, 2019, Ökologische Innovationspolitik in Deutschland.\r\nUBA, 2024, Dekarbonisierung der industriellen Produktion (DekarbInd).\r\nUNIDO, 2011, Chemical leasing: A global success story.\r\nVENRO, 2023, Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie muss global gerecht sein.\r\nWWF Deutschland, 2023, Eine umfassende Circular Economy für Deutschland 2045 zum Schutz von\r\nKlima und Biodiversität.Kreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n32\r\nAnhang\r\nÜberblick über die vorgeschlagenen konkreten nächsten Schritte:\r\nGovernance für die\r\nKreislaufwirtschaft\r\nJetzt: Auftrag ans Umweltbundesamt,\r\nmögliche (sektorspezifische) Konkretisierungen von Ressourcenschutzzielen\r\nfür ein Ressourcenschutzgesetz zu prü-\r\nfen.\r\nBMUV und UBA\r\nMit dem Start der nächsten Legislatur,\r\naufbauend auf der NKWS:\r\nEtablierung …\r\n• eines ressortübergreifenden\r\nKabinettsausschusses für die\r\nTransformation zur Kreislaufwirtschaft;\r\n• von ressortübergreifenden\r\nMissionsteams, auch auf Arbeitsebene.\r\nNeue Bundesregierung, im\r\nLead: Bundeskanzleramt in\r\nenger Abstimmung mit\r\nBMUV und BMWK\r\nBis zum Ende der Legislatur: Indikatoren\r\nzum Monitoring der Transformation zur\r\nKreislaufwirtschaft festlegen und das\r\nStatistische Bundesamt mit der regelmäßigen Erhebung beauftragen.\r\nBMUV und BMWK in Rücksprache mit den betroffenen\r\nRessorts, Statistisches Bundesamt\r\nMit dem Start der nächsten Legislatur:\r\nErgebnisse des Monitorings für die Ausrichtung der politischen Maßnahmen in\r\nden oben beschriebenen Gremien nutzen.\r\nNeue Bundesregierung, im\r\nLead: Bundeskanzleramt in\r\nenger Abstimmung mit\r\nBMUV und BMWK\r\nMit dem Start der nächsten Legislatur:\r\nAufsetzen und Verabschiedung Ressourcenschutzgesetz\r\nNeue BundesregierungKreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n33\r\nMit Ordnungspolitik\r\nKreislaufwirtschaft\r\nwettbewerbsfähig\r\nmachen\r\nAb sofort: Umsetzung des Eckpunktepapiers\r\nzur Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe und Reform und\r\nVereinfachung der Definitionen und Prozesse\r\nzum Abfallende für andere relevante Materialklassen.\r\nBMUV\r\n2024: Das angekündigte Reallabore-Gesetz, sowie Experimentierklauseln sollten die Transformation zur zirkulärem Wirtschaften in den Blick\r\nnehmen und u. a. die Innovationsbereiche Produktdesign for Circularity, Reparatur, Refurbishment, Remanufacturing und Product Product-as as-a a-Service ansprechen. Eine Abschwächung von Arbeitnehmer:innenrechten\r\nund menschenrechtlich relevanten Gesetzen\r\nsollte im Sinne der sozial gerechten Transformation ausgeschlossen werden.\r\nBMWK\r\nAb 2025: Erkenntnisse aus Reallaboren sollten\r\nstrukturiert ausgewertet werden und rechtliche Anpassungsbedarfe abgeleitet werden,\r\nwobei die soziale und ökologische Nachhaltigkeit ausschlaggebendes Kriterium sein sollte.\r\nBMWK, BMJ, BMUV\r\nAb 2024, fortlaufend abgestimmt auf den Ecodesign Working Plan der Europäischen EU-Kommission: Aktives Hinwirken auf eine ambitionierte Ausgestaltung der Ökodesignverordnung, auch im Hinblick auf Möglichkeiten zu\r\nRefurbishment und Remanufacturing\r\nBundesregierung,\r\nBMUV\r\nIn der neuen EU-Legislatur: Darauf einwirken,\r\ndass die EU-Kommission bei der Ausarbeitung\r\nder Guidelines zu Transitionsplänen einen\r\nSchwerpunkt auf Zirkularität setzt. Das betrifft\r\nsowohl die CSRD als auch die CSDDD.\r\nBundesregierung in\r\nihrer\r\nArbeit auf EU-Ebene\r\nIn den nächsten drei Jahren: Transformationspläne zur Klimaneutralität zur Bedingung machen für staatliche Förderung oder Auftragsvergabe.\r\nBMWK\r\nIn den nächsten drei Jahren: Regulatorische\r\nBarrieren für Strategien zur Weiter- und Wiederverwendung systematisch erfassen und abbauen.\r\nBMWK, BMJ, BMUVKreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n34\r\nIndustrieförderung\r\nund Leitmärkte\r\nnicht nur grün, sondern auch zirkulär\r\nausrichten\r\nAb sofort: Instrumente der Industrieförderpolitik (z. B. KSV, BIK, EEW) auch für\r\nInvestitionen in die Kreislaufwirtschaft\r\nnutzen. Die Anpassung könnte in der\r\nnächsten Ausschreibungsrunde für die\r\nKSV direkt umgesetzt werden.\r\nBMWK, (BMBF, BMUV)\r\nMittels Umsetzung des Konzeptpapiers\r\nzu Grünen Leitmärkten, ab sofort: Bei der\r\nAusarbeitung der CO2-Label für Grundstoffe müssen Kriterien der Zirkularität\r\nberücksichtigt werden.\r\nBMWK\r\nAb sofort: Bei der aktuell laufenden Reform des Vergaberechts sollte verstärkt\r\nauf eine zirkuläre Beschaffung gesetzt\r\nwerden.\r\nBMWK\r\nAb sofort: Prüfung von Sektoren, in denen Rezyklateinsatzquoten auf nationaler Ebene eingeführt bzw. erhöht werden können.\r\nBMWK, BMUV, BMJ\r\nIn der neuen EU EU-Legislatur: Anpassung des Beihilferechts auf EU Ebene,\r\num eine Förderung im Sinne der Kreislaufwirtschaft auch dann zu ermöglichen, wenn der positive Umwelteffekt\r\ndem Antragstellenden nur indirekt zugeordnet werden kann.\r\nBMWK und BMUV in Ausschüssen auf EU Ebene\r\nAb 2025: Bei der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte für die EU-Ökodesign-Verordnung setzt sich das BMUV\r\naktiv für die Einführung verbindlicher,\r\nambitionierter Rezyklateinsatzquoten\r\nein.\r\nBMUVKreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n35\r\nZirkuläre Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette anreizen\r\nFür die kommenden Haushaltsverhandlungen: Mehrwertsteuerbefreiung für\r\nReparatur- und Wartungsdienstleistungen und Senkung der Umsatzsteuer für\r\nzirkuläre Geschäftsmodelle. Den Kauf\r\nvon gebrauchten Produkten und Sekundärmaterialien durch Steuernachlässe anreizen.\r\nDarüber hinaus: Identifizierung und anschließende Umsetzung weiterer\r\nSchritte, um das Steuersystem auf zirkuläres Wirtschaften auszurichten.\r\nBMUV, BMWK, BMF\r\nFür die kommenden Haushaltsverhandlungen: Bessere finanzielle Ausstattung\r\nvon Fördertöpfen, die die Kreislaufwirtschaft bereits heute aktiv unterstützen\r\n(wie das Umweltinnovationsprogramm).\r\nBMWK, BMUV, BMBF\r\nFür die kommenden Haushaltsverhandlungen: Umfassende Forschungsförderung für Strategien zur Weiter- und Wiederverwendung\r\nBMBF\r\nBis zum Ende dieser Legislatur, Ausweitung ab 2025: Abgabepflichten im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung einführen bzw. umfassend reformieren, um darüber Infrastruktur und\r\nFörderung zum Management von gebrauchten und defekten Produkten zu finanzieren. Dazu sollten Abgabepflichten\r\nin einem ersten Schritt im Rahmen der\r\nanstehenden Revision des ElektroG eingeführt werden. In der nächsten Legislatur sollten entsprechende Systeme auch\r\nfür andere, für deutsche Industrien besonders relevante Sektoren wie Verpackung oder Automobil eingeführt bzw.\r\nreformiert werden.\r\nBMUV, BMWK Bund-/LänderArbeitsgemeinschaft Abfall\r\n(LAGA)\r\nAb 2025: Sicherung einer langfristigen,\r\nausreichenden Finanzierung für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie\r\nfür Anreizsysteme für Betriebe, die Produkte und Komponenten für die Wiederverwendung vorbereiten, über eine Reform der Erweiterten Herstellerverantwortung.\r\nBMUVKreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n36\r\n2024–2027: Reform von Wertstoffhöfen\r\nund kommunaler Sammelinfrastruktur,\r\num diese für die Vorbereitung von Produkten zur Wiederverwendung und Recycling auszurichten.\r\nBMUV, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall\r\n(LAGA) und weitere\r\n2024 und 2025: Systematische Erfassung\r\nder Bedarfe von Betrieben, welche für\r\ndie Weiterverarbeitung der gesammelten Güter in Frage kommen, und darauf\r\naufbauende Definition von einheitlichen Mindeststandards.\r\n2025–2026: Förderprogramme für die\r\nUmsetzung von Strategien der Weiterund Wiederverwendung in industriellem Maßstab ausbauen und systematisieren.\r\nBMWKKreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n37\r\nAusblick: Soziales\r\nund strukturpolitisches Potenzial der\r\nKreislaufwirtschaft\r\nnutzen\r\nEntsprechende Ausrichtung der Finanzierung, Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik; Potenziale der Digitalisierung heben; globale Implikationen der Transformation zur Kreislaufwirtschaft mitdenken.\r\nBMWK, BMAS, BMF, BMDV,\r\nBMZ, BMUV, Landesministerien und weitereKreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n38\r\nFundierte Arbeit braucht ein solides Fundament.\r\nWir stellen unsere Veröffentlichungen zum Selbstkostenpreis zur Verfügung, zum Teil auch unentgeltlich. Dafür spielen Spenden und Mitgliedsbeiträge eine ungemein wichtige Rolle: Diese\r\nsichern unsere Unabhängigkeit und ermöglichen uns auch in Zukunft wissenschaftsbasiert\r\nund fundiert zu dringenden Themen zu arbeiten. Helfen auch Sie mit!\r\nEinfach Online Spenden: www.germanwatch.org/spenden\r\nSpendenkonto: IBAN: DE95 3702 0500 0003 2123 23, BIC/Swift: BFSWDE33XXX\r\nFördermitgliedschaft: Eine der wirksamsten Arten zu helfen ist die regelmäßige Unterstützung von Vielen. Sie sichern Planbarkeit und den langen Atem unseres Engagements. Dazu erwarten Sie spannende Hintergrundberichte und aktuellste Nachrichten zur Arbeit von\r\nGermanwatch.\r\nwww.germanwatch.org/foerdermitglied-werden\r\nBei Rückfragen sind wir jederzeit gerne für Sie da:\r\nTelefon: 0228/604920, E-Mail: info@germanwatch.orgKreislaufwirtschaft für eine klimaneutrale Industrie GERMANWATCH\r\n39Hinsehen. Analysieren. Einmischen.\r\nFür globale Gerechtigkeit und den Erhalt der Lebensgrundlagen.\r\nGermanwatch\r\n„Hinsehen, Analysieren, Einmischen“ – unter diesem Motto\r\nengagiert sich Germanwatch für globale Gerechtigkeit\r\nund den Erhalt der Lebensgrundlagen und konzentriert\r\nsich dabei auf die Politik und Wirtschaft des Nordens\r\nmit ihren weltweiten Auswirkungen. Die Lage der besonders benachteiligten Menschen im Süden bildet den\r\nAusgangspunkt unseres Einsatzes für eine nachhaltige\r\nEntwicklung.\r\nUnsere Arbeitsschwerpunkte sind Klimaschutz & Anpassung, Welternährung, Unternehmensverantwortung, Bildung für Nachhaltige Entwicklung sowie Finanzierung\r\nfür Klima & Entwicklung/Ernährung. Zentrale Elemente\r\nunserer Arbeitsweise sind der gezielte Dialog mit Politik\r\nund Wirtschaft, wissenschaftsbasierte Analysen, Bildungs-\r\nund Öffentlichkeitsarbeit sowie Kampagnen.\r\nGermanwatch finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen,\r\nSpenden und Zuschüssen der Stiftung Zukunftsfähigkeit\r\nsowie aus Projektmitteln öffentlicher und privater Zuschussgeber.\r\nMöchten Sie die Arbeit von Germanwatch unterstützen?\r\nWir sind hierfür auf Spenden und Beiträge von Mitgliedern\r\nund Förderern angewiesen. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.\r\nBankverbindung / Spendenkonto:\r\nBank für Sozialwirtschaft AG,\r\nIBAN: DE33 1002 0500 0003 2123 00,\r\nBIC/Swift: BFSWDE33BER\r\nWeitere Informationen erhalten Sie unter\r\nwww.germanwatch.org\r\noder bei einem unserer beiden Büros:\r\nGermanwatch – Büro Bonn\r\nDr. Werner-Schuster-Haus\r\nKaiserstr. 201, D-53113 Bonn\r\nTelefon +49 (0)228 / 60492-0, Fax -19\r\nGermanwatch – Büro Berlin\r\nStresemannstr. 72, D-10963 Berlin\r\nTelefon +49 (0)30 / 2888 356-0, Fax -1\r\nE-Mail: info@germanwatch.org\r\nInternet: www.germanwatch.org"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"POLITIK & GESELLSCHAFT\r\nPOSITIONSPAPIER\r\nPotenziale der Kreislaufwirtschaft entfesseln\r\nVorschläge für das Eckpunktepapier zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie\r\nDie Bundesregierung hat es sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, den Primärrohstoffverbrauch so weit wie möglich zu reduzieren. Um dies zu erreichen, sieht sie unter anderem ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)1 vor. Diese Strategie definiert das Leitbild, den Primärrohstoffverbrauch bis 2050 auf jährlich 6–8 Tonnen pro Kopf zu reduzieren.\r\nMit dem Eckpunktepapier hat die Bundesregierung die Chance, einen zentralen Meilenstein für die Trans-formation vom linearen zum zirkulären Wirtschaften zu setzen. Dazu sollte sie die in der NKWS vielfach an-gekündigten Prüfaufträge und teils vage formulierten Vorschläge in konkrete, ambitionierte und verlässli-che Maßnahmen übersetzen. Dadurch kann die Bundesregierung die Industrie nicht nur darin unterstützen, sich unabhängiger von unsicheren Rohstoffimporten aus teils autoritär regierten Staaten zu machen, son-dern auch die Klimaziele effektiver und kostengünstiger zu erreichen.2,3 Mit dem Eckpunktepapier hat die Bundesregierung bei entsprechendem Ambitionsniveau und Klarheit auch die Chance, der Industrie mehr Planungs- und Investitionssicherheit zu bieten. Begleitet mit arbeits- und strukturpolitischen Maßnahmen kann sie ferner den Arbeitsmarkt von morgen sichern und gestalten: Schätzungen gehen davon aus, dass durch den Aufbau einer umfassenden Kreislaufwirtschaft bis 2030 netto 700.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU entstehen können.4\r\nIn diesem Sinne möchten wir für die Ausarbeitung des Eckpunktepapiers – auf Basis der Nationalen Kreis-laufwirtschaftsstrategie – Vorschläge für ausgewählte Themenbereiche machen:\r\no Governance: ressortübergreifende Zusammenarbeit sicherstellen; breite Stakeholderplattform auf-bauen; (Zwischen-)Ziele und Indikatoren konkretisieren\r\no Industriepolitik: zirkuläre Leitmärkte durch Rezyklateinsatzquoten schaffen; ambitioniertes Ökode-sign voranbringen; Finanzierung für die zirkuläre Zukunft sicherstellen\r\no Öffentliche Vergabe: das Sondervermögen Infrastruktur an Nachhaltigkeitskriterien knüpfen; Kenn-zeichnung für zirkuläre Prozesse und Produkte; öffentliche Hand als Vorreiterin für ressourcenscho-nende Digitalisierung etablieren\r\no Elektro(nik)geräte und IKT: Vernichtungsverbot von unverkaufter Neuware einführen; erweiterte Herstellerverantwortung reformieren; Verbraucher:innen zu längerer Nutzung und Wiederverwendung befähigen\r\no Digitalisierung für die Kreislaufwirtschaft: Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) so-wie Verbraucher:innen die Nutzung des Digitalen Produktpasses (DPP) ermöglichen; Koordinations-stelle für einen starken DPP einrichten; neue Daten zu Kreislaufwirtschaft für künftige politische Maß-nahmengestaltung nutzen\r\n1 BMUKN, 2024, Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS), (letzter Aufruf: 10. Juni 2025)\r\n2 Material Economics, 2018, The Circular Economy a Powerful Force for Climate Mitigation (letzter Aufruf: 11. Februar 2025)\r\n3 Agora Industrie und Systemiq (2023). Resilienter Klimaschutz durch eine zirkuläre Wirtschaft. Perspektiven und Potenziale für ener-gieintensive Grundstoffindustrien, S. 17 (letzter Aufruf: 26. Februar 2025)\r\n4 Cambridge Econometrics, Trinomics, and ICF, 2018, Impacts of circular economy policies on the labour market, S. 73. (letzter Aufruf: 11. Februar 2025)\r\nPotenziale der Kreislaufwirtschaft entfesseln GERMANWATCH\r\n2\r\no Globale Dimension: effektive Einbindung und finanzielle Unterstützung sicherstellen; Just-Transi-tion- und Recycling-Partnerschaften attraktiv ausgestalten; notwendige Forschung zeitnah in die Wege leiten\r\no Über die NKWS hinaus – neue Akzente für die Kreislaufwirtschaft: den Mittelstand stärken; Poten-ziale innovativer Strategien der Wiederverwendung entfesseln; zentrale Verankerung in der Industrie-politik; Abfall vermeiden und Verbraucher:innen vor Manipulation schützen\r\nGovernance: Klare Verantwortlichkeiten, sinnvolle Stakeholderbeteiligung und konkretere Ziele für eine erfolgreiche Umsetzung\r\nDie NKWS ist ein erster Schritt, um das Potenzial der Kreislaufwirtschaft für Deutschland zu entfesseln. Für eine wirkungsvolle Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie ist zentral, dass alle relevanten Mini-sterien Verantwortung übernehmen und progressive Akteure der Kreislaufwirtschaft effektiv einbezogen werden. Um Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen, sollte das Eckpunktepapier konkrete Zwi-schenziele und Maßnahmen etablieren.\r\n• NKWS als ressortübergreifende Strategie umsetzen: Im Sinne des Koalitionsvertrages sollten zur Umsetzung der NKWS das Silodenken überwunden und in interministeriellen Projektteams die Poten-ziale der Kreislaufwirtschaft missionsorientiert freigesetzt werden. Daran sollten die Ministerien für Wirtschaft und Energie, Umwelt und Klimaschutz, Forschung und Technologie, Justiz und Verbrau-cherschutz, Arbeit, Digitales, Landwirtschaft, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und Bauwesen beteiligt sein.\r\n• Plattform mit klarer Zielsetzung und gezielter Stakeholderauswahl etablieren: Das Mandat der Plattform, welche die Umsetzung der NKWS begleiten soll, sollte konkretisiert werden. Dabei sollte ein Fokus auf der Weiterentwicklung der Strategie inklusive der Erarbeitung weiterer politischer Maßnah-men liegen. Lehren vom französischen Nationalen Rat für Kreislaufwirtschaft5 sollten berücksichtigt werden. Das bedeutet beispielsweise, dass Vorreiterunternehmen der Kreislaufwirtschaft – auch Kleinst-, kleine und mittelständische Unternehmen (KKMU) – gut vertreten und die Verantwortlichen aus den Ministerien Teil der Plattform sind. Nicht gewinnorientierte Akteur:innen sollten für ihr Enga-gement entlohnt werden, um eine effektive Teilhabe zu ermöglichen.\r\n• Durch klare Ziele und Indikatoren Planungssicherheit schaffen: Um Planungs- und Investitionssi-cherheit für Unternehmen zu schaffen, müssen die Ziele und Leitbilder der NKWS – beispielsweise zur Senkung des Primärrohstoffverbrauchs – konkretisiert, verbindlich gemacht und Zwischenziele bis 2030 definiert werden. Bei der Indikatorenentwicklung sollten auch Enabler-Indikatoren für innovative Ansätze im Bereich Abfallvermeidung und Wiederverwendung (beispielsweise Remanufacturing) und für gute Beschäftigung in der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt werden.\r\nIndustriepolitik: Kreislaufwirtschaft zum Motor einer resilienten Industrie machen\r\nDie Industrie spielt eine zentrale Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität – eine leistungsfähige Kreislaufwirt-schaft ist dabei auch entscheidend für ihre Resilienz.6,7,8 Dazu ist es zentral, dass die Kreislaufwirtschaft als strategischer Hebel für Ressourcenschonung und Emissionsminderung systematisch in die Industriepolitik integriert wird: Das sollte sich beispielsweise auch im Klima- und Transformationsfonds widerspiegeln.\r\n5 Stam, C., Heronymus, N., Artikel in Table Briefings vom 28.05.2025, NKWS-Plattform: Was Deutschland von Frankreich lernen kann.\r\n6 BCG und IW im Auftrag des BDI, 2024, Transformationspfade für das Industrieland Deutschland - Handlungsempfehlungen zur Stu-die. (letzter Aufruf: 11. Februar 2025)\r\n7 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), 2023, Wie sich Deutschland und die EU aus Rohstoffabhängigkeiten lösen können (letzter Aufruf: 10. Juni 2025).\r\n8 Wiechen, J., Denter, L., Wolf, S., 2024, Kreislaufwirtschaft für eine resiliente und klimaneutrale Industrie. Konkrete Schritte zu einem resilienten und zukunftsfähigen Industriestandort Deutschland.\r\nPotenziale der Kreislaufwirtschaft entfesseln GERMANWATCH\r\n3\r\n• Zirkuläre Leitmärkte durch Rezyklateinsatzquoten schaffen: Rezyklateinsatzquoten schaffen ei-nen sicheren Absatzmarkt und somit Investitionssicherheit für Sekundärrohstoffe. Gleichzeitig kosten Sie den Staat nichts und sind effizient und kurzfristig umsetzbar. Deshalb sollte sich die Bundesregie-rung auf EU-Ebene für ambitionierte Rezyklateinsatzquoten mit breitem Anwendungsgebiet einsetzen. Am Vorbild der Quoten für Kunststoffe im Verpackungsbereich sollten derartige Quoten auf andere Grundstoffe ausgeweitet werden, wie etwa Metalle. Die Entwicklung von Rezyklateinsatzquoten für Me-talle auf EU-Ebene und die vorgeschlagene Einführung von Separationspflichten für strategische Me-talle sollten dafür proaktiv vorangebracht werden. Insgesamt sollte aber nicht beim Recycling haltge-macht werden, stattdessen müssen auch Refurbishment und Remanufacturing aktiv – z.B. durch ent-sprechende Quoten – gefördert werden.\r\n• Ambitioniertes Ökodesign voranbringen: Ökodesign ist der erste und wichtigste Schritt zur Dekar-bonisierung ganzer Wertschöpfungsketten – hier entscheidet sich, wie langlebig, reparierbar und kreis-lauffähig Produkte von Anfang an gestaltet werden. Ferner entsteht durch die breitflächige Umsetzung von Ökodesign ein riesiges Innovationsfeld, in dem sich neue zirkuläre Geschäftsmodelle etablieren können. Die kommende Ecodesign-Verordnung (ESPR) wird ein entscheidender Hebel für die Trans-formation der Industrie sein, die Bundesregierung sollte sich deshalb für erhöhte Kapazitäten bei der EU-Kommission für die Umsetzung der ESPR einsetzen. Denn nur so kann zügig Planungssicherheit für Unternehmen geschaffen werden. Um das entstehende Innovationsfeld bestmöglich für den Standort Deutschland zu nutzen, sollten im Rahmen der im Koalitionsvertrag verankerten Erweiterung des Roh-stofffonds auch Anschubfinanzierungen für zirkuläre Geschäftsmodelle vorgesehen werden. Zudem sollten notwendige Rahmenbedingungen hergestellt werden, wie beispielsweise (wie im Koalitionver-trag vorgesehen) eine bessere Sammlung, Sortierung und Verwertung von Elektro- und Elektronikge-räten am Lebensende, sowie zirkulären Geschäftsmodellen der Zugriff auf diese Abfallströme ermög-licht werden. Dies kann beispielsweise für Elektro- und Elektronikgeräte über eine Reform von § 17b ElektroG erfolgen.\r\n• Finanzierung für die zirkuläre Zukunft sicherstellen: Die NKWS steht noch unter Finanzierungsvor-behalt. Das stellt ihre Wirkkraft bislang infrage und schafft keine Planungs- und Investitionssicherheit. Deshalb sollte das Eckpunktepapier von klaren Finanzierungszusagen begleitet werden. Klimarele-vante Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft sollten zudem im Klima- und Transformationsfonds Berück-sichtigung finden und über den Infrastrukturfonds finanzierte Investitionen sollten genutzt werden, um Leitmärkte für zirkuläre Materialien, Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für haushaltsunabhängige Finanzierungsinstrumente einset-zen, etwa über eine finanzielle Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung.\r\nVergabe: Die öffentliche Hand als Hebel für zirkuläres Wirtschaften\r\nDie öffentliche Hand vergibt in Deutschland jährlich Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrags.9 Gemeinsam mit der öffentlichen Förderung kann sie die Transformation vom linearen zum zirkulären Wirt-schaften entscheidend unterstützen. Dieser Hebel wird prominent in der NKWS behandelt und muss auch im Eckpunktepapier priorisiert werden.\r\n• Das Sondervermögen Infrastruktur an Nachhaltigkeitskriterien knüpfen: Mit dem neuen Sonder-vermögen Infrastruktur werden enorme Investitionen getätigt. Für diese Investitionen sollten geeig-nete Kriterien zügig entwickelt werden, um mit einer verbesserten Infrastruktur einen Leitmarkt für zir-kuläre Materialien, Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Dafür bietet die NKWS bereits die rich-tigen Ideen, wie etwa die Vorbereitung einer AVV Klima und Umwelt10 zur Verbesserung der Vergabe-praxis. Die in der NKWS genannten Maßnahmen für die Reform der öffentlichen Beschaffung müssen prioritär ins Eckpunktepapier aufgenommen werden, um aus dem Infrastrukturpaket einen Booster für Kreislaufwirtschaft zu machen.\r\n9 BMWE, 2022, Öffentliche Aufträge und Vergabe (letzter Aufruf: 29.05.2025).\r\n10 Bisher gilt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) vom 19. Oktober 2021.\r\nPotenziale der Kreislaufwirtschaft entfesseln GERMANWATCH\r\n4\r\n• Labeling für zirkuläre Prozesse und Produkte: Erst durch die intelligente Kennzeichnung von Pro-dukten und Dienstleistungen wird den Vergabestellen eine zuverlässige, transparente und bürokratie-arme Beschaffung ermöglicht. In der NKWS wird dabei richtigerweise auf bereits vorhandene Label der Grundstoffindustrie (wie „LESS“ für Stahl und „CCC“ für Zement) verwiesen und ein Recycling-Label vorgeschlagen. Allerdings sollte auch hier wieder nicht beim Recycling haltgemacht werden. Stattdes-sen sollte, mit enger Stakeholderbeteiligung ein umfassenderes Label für Kreislaufwirtschaft, das bspw. auch die Reparierbarkeit mit einbezieht, erarbeitet werden.\r\n• Öffentliche Hand zur Vorreiterin im ressourcenschonenden Einsatz und der Nutzung digitaler Lösungen machen: Digitalen Technologien wie Künstlicher Intelligenz wird großes Potenzial für die Kreislaufwirtschaft zugeschrieben, zugleich sind sie energie- und ressourcenintensiv. Öffentliche För-derung sollte daher an einer Abwägung von Emissionen, Ressourcen- und Wasserverbrauch gegen-über Einsparpotenzialen ausgerichtet sein. Um ressourcenschonende Software zu stärken, sollen bei öffentlicher Beschaffung die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für „Ressourcen- und energie-effiziente Softwareprodukte“ (DE-UZ 215) angewandt werden. Geförderte Lösungen sollten als Open Source verfügbar sein und für KKMUs nutzbar sowie bezahlbar bleiben. Ziele und Anforderungen sind mit der Digitalen Souveränität der Bundesregierung abzustimmen.\r\nElektro(nik)geräte: Zirkuläre IKT und Elektro(nik)geräte für mehr Resilienz\r\nDie Transformation zu zirkulärer IKT und Elektro(nik)geräten ist nicht zuletzt wichtig, da eben diese Pro-dukte viele kritische Rohstoffe enthalten und sie einer der schnellst wachsenden Abfallströme sind. Sowohl die Rohstoffe als auch Elektronikgeräte sind zentral für die Energiewende und die digitale Transformation und somit wichtige Pfeiler, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die Abfallsammlung bei Batterien und Elektrogeräten zu optimieren, sollte sich im Eckpunktepapier klar wi-derspiegeln.\r\n• Vernichtungsverbot von unverkauften IKT und Elektro(nik)produkten einführen: Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) legt die rechtliche Grundlage dafür, dass die EU-Kommission Produktgruppen de-finieren kann, in denen unverkaufte Neuware nicht mehr vernichtet werden darf. Im Eckpunktepapier sollte die Bundesregierung vereinbaren, sich auf EU-Ebene für das Vernichtungsverbot von unverkauf-ten IKT und Elektro(nik)produkten einzusetzen. So kann dem rasanten Anstieg des Abfallstroms ent-gegengewirkt werden.\r\n• Erweiterte Herstellerverantwortung für Elektro(nik)produkte reformieren, erweitern und ver-einfachen:11 In der NKWS wird anerkannt, dass sich Umweltkosten in den Preisen abbilden müssen – und dass Finanzierungsmechanismen basierend auf der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) „fortlaufend auf den Prüfstand“ gestellt werden müssen. Aktuell werden Hersteller lediglich einge-schränkt über die EPR für die Entsorgung von Altgeräten in die Verantwortung gezogen. Die lange Nut-zung und Wiederverwendung zwecks Abfallvermeidung sind aktuell nicht in die EPR integriert. Dabei verfügen Hersteller über das Design ihrer Produkte, die Bereitstellung von Softwareupdates oder das Verfügbarmachen von Ersatzteilen über entscheidende Hebel, um Reparaturen, lange Nutzungszyklen und Wiederverwendung von Produkten zu fördern oder aber zu erschweren. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die auf EU-Ebene geplante Harmonisierung und Erweiterung von EPR im Rahmen des Circular Economy Acts und der Überarbeitung der WEEE Richtlinie dafür genutzt wird festzulegen, dass Hersteller ihrer Verantwortung bürokratiearm durch die Zahlung von Abgaben nach-kommen. Darüber können beispielsweise Maßnahmen zur Stärkung von Wiederverwendung, Repara-tur oder auch eine bessere finanzielle Ausstattung von Wertstoffhöfen, finanziert werden.\r\n11 Meyer, K., Denter, L., Leyvraz, S., 2024, Reforming Extended Producer Responsibility to Promote Repair.\r\nPotenziale der Kreislaufwirtschaft entfesseln GERMANWATCH\r\n5\r\n• Verbraucher:innen zu längerer Nutzung und Wiederverwendung befähigen: Wie in der NKWS be-schrieben, steigt die Menge in Verkehr gebrachter Elektro(nik)geräten kontinuierlich an, da ihre Nut-zungs- und Lebensdauer zurückgeht. Hemmnisse für die Reparatur sind nicht zuletzt schlechter Zu-gang zu Ersatzteilen und hohe Ersatzteilpreise. Die Ökodesignverordnung und die gemeinsamen Vor-schriften zur Förderung von Reparaturen sehen diesbezügliche Verbesserungen vor. Diese sollten auf deutscher Ebene zügig und effektiv umgesetzt werden, beispielsweise über die Konkretisierung, dass Ersatzteile einzeln und angeboten werden müssen und ein effektiver Vollzug gewährleistet werden muss. Weiterhin sollte beispielsweise die Novelle des ElektroG dazu genutzt werden, ökonomische An-reize zum Kauf von gebrauchten Produkten einzuführen. Dafür sollte der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 7 % reduziert werden. Weiterhin sollte die Bundesregierung auf Bundesebene eine Abgabepflicht für Hersteller auf Basis des KrWG etablieren und daraus zeitnah einen herstellerfinanzierten Bonus auf Reparaturen finanzieren.\r\nDigitalisierung: Digitalisierung zielgerichtet und integrativ für Kreislaufwirtschaft einsetzen\r\nAuf Basis der NKWS sollte die Bundesregierung nun die Weichen für einen zielorientierten Einsatz von Digi-talisierung für die Transformation zu zirkulärem Wirtschaften stellen. Die Bundesregierung sollte vorrangig verlässliche und sichere Rahmenbedingungen schaffen, damit digitale Technologien wirksam zugunsten von Mensch und Umwelt eingesetzt und gesellschaftlich akzeptiert werden. Rahmensetzungen für Nach-haltigkeit, Datensparsamkeit und den verantwortungsvollen Einsatz von digitalen Technologien wie Künst-licher Intelligenz einzuführen ist dabei essenziell, während spezifische Förder- oder Forschungsmaßnah-men nachrangig sind.\r\n• KKMU und Verbraucher:innen die Nutzung des DPP ermöglichen: Der Digitale Produktpass (DPP) soll das Informationsdefizit zwischen Akteuren der Kreislaufwirtschaft schließen und so zur Ressourcenscho-nung beitragen. Dieses Ziel sollte die Bundesregierung konsequent verfolgen. Zur Unterstützung von KKMU und Verbraucher:innen zur Einführung und Nutzung der DPPs sollten, wie in der NKWS vorgese-hen, Förderprogramme konzipiert werden. Beispiele dafür sind die Bereitstellung von erschwinglichen Softwareangeboten, Beratungsangeboten oder Kompetenzaufbau für Kleinstunternehmen in der Kreis-laufwirtschaft wie Reparaturbetriebe oder Initiativen zur Aufklärung von Verbraucher:innen.\r\n• Koordinationsstelle für einen starken DPP einrichten: Die Bundesregierung sollte die geplante Ko-ordinierungsstelle „Informationssysteme der Kreislaufwirtschaft“ inklusiv gestalten und gut ausstatten. Diese sollte insbesondere die Schnittstellenarbeit zu sich aktuell schon entwickelnden DPP-Pilotpro-jekten/Use-Cases und DPPaaS-Providern (z. B. die im Rahmen von CIRPASS II entwickelten Projekte) sowie zu Gremien der Ausgestaltung der DPPs (Ökodesign-Forum; Standardisierungsbehörden) be-treuen. Weiterhin sollte es Ziel der Koordinationsstelle sein, insbesondere für Akteure mit geringen Ka-pazitäten wie Umweltverbände, Verbraucher:innenschutzorganisationen und Vorreiter-KKMUs nied-rigschwellige Angebote für Konsultationen und Einbindung anzubieten, sodass deren Bedarfe und Im-pulse in die weitere (politische) Ausgestaltung von DPPs eingespeist werden können.\r\n• Neue Daten zu Kreislaufwirtschaft für künftige politische Maßnahmengestaltung nutzen: Mit der anstehenden verpflichtenden Einführung vom DPP werden neue Daten und Wissen über den Lebens-zyklus von Produkten verfügbar. Diese sollten beispielsweise für eine Auswertung zum Einsatz von Se-kundärrohstoffen durch die DERA verwendet werden, aber auch um Barrieren der Kreislaufwirtschaft besser zu verstehen und effektiv entgegenzuwirken – beispielsweise, indem diese Daten zur Umset-zung des Frontrunner-Ansatzes in der Produktpolitik genutzt werden.\r\nPotenziale der Kreislaufwirtschaft entfesseln GERMANWATCH\r\n6\r\nGlobale Dimension: Zirkuläre Transformation globaler Wertschöpfungsketten part-nerschaftlich gestalten\r\nEs ist sehr begrüßenswert, dass die NKWS globale soziale und ökologische Auswirkungen und Wechselwir-kungen des Ressourcenverbrauchs und der Transformation zur Kreislaufwirtschaft klar benennt. Dies ist auch deshalb wichtig, da eine Strategie, die ausschließlich auf Deutschland blickt, verkennt, dass aktuelle (zirkuläre) Wertschöpfungsketten meist global aufgestellt sind. Das Eckpunktepapier sollte drauf aufbauen und unter anderem in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit darauf abzielen, dass Menschen in Ländern des globalen Südens zukünftig an einer Kreislaufwirtschaft teilhaben können.12\r\n• Effektive Einbindung und finanzielle Unterstützung: Die vorgesehenen Dialoge und finanzielle Un-terstützung für Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit im Kontext Kreislaufwirtschaft sollten zeitnah starten, ebenso wie die Einbindung von Akteur:innen aus Ländern des Globalen Südens in bei-spielsweise Normungsprozesse und Prozesse rund um den Digitalen Produktpass. Die Perspektive von Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit sollte ferner auch vermehrt in internationalen Pro-zessen wie beim Plastikabkommen oder auch im UNEA-Prozess in der deutschen Positionierung be-rücksichtigt werden.\r\n• Just Transition- und Recycling-Partnerschaften attraktiv ausgestalten: Angesichts geopolitischer Risiken ist der Aufbau stabiler Partnerschaften in der Entwicklungszusammenarbeit zentral, die auch die Interessen der Partnerländer und ihrer Bevölkerung einbeziehen. Maßnahmen wie Just Transition Partnerships bzw. Recyclingpartnerschaften13 sowie der Aufbau wirtschafts- und industriepolitischer Kapazitäten sollten nicht allein der Rohstoffsicherung auf deutscher und europäischer Seite dienen. Ökologische und soziale Aspekte, lokale Wertschöpfung (z. B. Reparatur, Refurbishment) und markt-orientierte Geschäftsmodelle für den lokalen Bedarf sind stärker zu berücksichtigen.\r\n• Notwendige Forschung zeitnah in die Wege leiten: Es fehlen Erkenntnisse darüber, wie sich Wert-schöpfungsnetzwerke in der Kreislaufwirtschaft sektorspezifisch verändern und welche Potenziale und Risiken dies für globale Gerechtigkeit und Zusammenarbeit hat. Die in der NKWS vorgesehene For-schungsförderung sollte daher zügig starten – u. a. zur Verbesserung der Datenlage, Analyse von Nut-zungskonkurrenzen und Versorgungsrisiken sowie globalen Infrastrukturanforderungen. Politische Maßnahmen auf Bundes- und EU-Ebene sind auf ihre Auswirkungen auf Partnerländer der Entwick-lungszusammenarbeit zu prüfen, um ggf. begleitende Maßnahmen abzuleiten. Förderlinien sollten da-bei Wissenschaftler:innen und Stakeholdern aus Partnerländern eine zentrale Rolle einräumen.\r\nÜber die NKWS hinausgehende Empfehlungen: Neue Akzente für wirtschaftliche Resilienz, Innovationskraft, Klima- und Umweltschutz setzen\r\nDas Eckpunktepapier zur Umsetzung der NKWS bietet der neuen Koalition die Chance, auch neue Akzente über die NKWS hinaus zu setzen, welche die Ziele von wirtschaftlicher Resilienz, Innovationskraft, Klima- und Umwelt- und Verbraucherschutz vereinen und ferner Arbeitskraftpotenziale entfesseln. Insbesondere das industriepolitische Potenzial von Kreislaufwirtschaft kann so besser gehoben werden.\r\n• Den Mittelstand in der Kreislaufwirtschaft stärken: Der Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirt-schaft ist ein wichtiger Träger für wesentliche Bereiche der Kreislaufwirtschaft. Innovative Ansätze aus der Praxis zeigen, wie eine ganzheitliche Kreislaufwirtschaft aussehen kann und sich dabei Ressourcen und Klima effektiv schonen lassen – etwa indem Unternehmen Produkte modular designen, funktio-nierende Teile aus alten Produkten für Neuproduktionen verwenden (Remanufacturing), selten ge-nutzte Produkte verleihen oder gebrauchte Güter reparieren und wiederaufbereiten. Diese Bereiche\r\n12 Denter, L., 2025, Global Circular Economy: Reflections for a Just Transition.\r\n13 Denter, L., Sydow, J., 07.03.2025, Artikel der Heinrich Böll Stiftung, Kreislaufwirtschaft im Clean Industrial Deal global gerecht gestalten.\r\nPotenziale der Kreislaufwirtschaft entfesseln GERMANWATCH\r\n7\r\nder Kreislaufwirtschaft sind aktuell häufig von KKMU geprägt, bei denen Wertschöpfung schwerpunkt-mäßig innerhalb Deutschlands und der EU stattfindet. Dieses Potenzial für KKMU sollte gezielter be-fördert werden.\r\n14 So sind KKMU beispielsweise stärker als große Unternehmen darauf angewiesen, dass ihre Fachkräfte zirkuläre Kompetenzen in ihrer regulären Ausbildung und in externen Weiterbil-dungsprogrammen erlernen. Gleiches gilt für Beratungsprogramme für die Umstellung auf eine zirku-läre Wirtschaftsweise. Auch die öffentliche zirkuläre Beschaffung sollte so ausgestaltet werden, dass Vorreiter-KKMU eine Chance für den Zuschlag bekommen. • Potenziale innovativer Strategien der Wiederverwendung entfesseln: Vom kleinen Handwerksbe-trieb bis hin zum multinationalen Konzern sehen sich viele Unternehmen beim Versuch, innovative Strategien der Wiederverwendung umzusetzen, aktuell von regulatorischen Barrieren ausgebremst. So dürfen wiederaufbereitete Komponenten beispielsweise nicht für die Neuproduktion verwendet wer-den oder funktionierende Altgeräte vom Wertstoffhof oftmals nicht von Betrieben abgeholt werden, die sie wiederaufbereiten möchten. Nach dem Vorbild der Dialogplattform Recyclingrohstoffe sollten diese Barrieren systematisch erfasst und beseitigt werden.\r\n• Kreislaufwirtschaft zentral in der Industriepolitik verankern: Das industriepolitische Potenzial von Kreislaufwirtschaft wird in der NKWS zwar benannt, jedoch nicht ausreichend mit entsprechenden in-dustriepolitischen Maßnahmen unterlegt. Die Senkung des Rohstoffverbrauchs und somit die Kreis-laufwirtschaft sollte neben dem Ziel der Emissionsminderung zentral in industriepolitischen Maßnah-men verankert werden. So können Synergien zwischen Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Standortsi-cherung und Resilienz besser genutzt werden. Das kann beispielsweise bedeuten, das Konzept der Dif-ferenzverträge – neben den Klimaschutzverträgen, die bisher vor allem grüne Neuproduktion fördern – auch für Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft zu etablieren.\r\n• Abfall vermeiden und Verbraucher:innen vor Manipulation schützen: Die NKWS identifiziert be-reits als Problem, dass beispielsweise personalisierte Online-Werbung nicht nur aus Verbraucher:in-nenschutzperspektive problematisch ist, sondern auch aufgrund der stark konsumanreizenden Wir-kung negative Umweltfolgen mit sich bringt. Allerdings folgen dieser Erkenntnis keine Maßnahmen. Die neue Bundesregierung sollte über das Eckpunktepapier hier nachsteuern und sich beispielsweise auf EU-Ebene im Rahmen des Digital Fairness Acts tracking-basierte Onlinewerbung verbieten.15\r\n14 Denter, L., Zepelin, L., 21.02.2025, Standpunkt im Tagesspiegel Background, Kreislaufwirtschaft birgt unerkanntes Potenzial im Mit-telstand.\r\n15 Steltzner et al., 2024, Online-Werbung neu denken. EU-Kommission sollte beim Verbot von personalisierter Werbung vorangehen.\r\nPotenziale der Kreislaufwirtschaft entfesseln GERMANWATCH\r\n8\r\nAutor:innen: Luisa Denter, Johanna Graf, Johanna Wiechen\r\nRedaktion: Nikola Klein\r\nZitiervorschlag: Denter, L., Graf, J., Wiechen, J., 2025, Potenziale der Kreislaufwirtschaft entfesseln. Vor-schläge für das Eckpunktepapier zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie, www.ger-manwatch.org/de/93179.\r\nDiese Publikation kann im Internet abgerufen werden unter: www.germanwatch.org/de/93179\r\nJuni 2025\r\nHerausgeber: Germanwatch e.V.\r\nBüro Bonn Kaiserstr. 201 D-53113 Bonn Tel. +49 (0)228 / 60 492-0, Fax -19 Internet: www.germanwatch.org\r\nBüro Berlin Stresemannstr. 72 D-10963 Berlin Tel. +49 (0)30 / 5771 328-0, Fax -11 E-Mail: info@germanwatch.org\r\nMit finanzieller Unterstützung der Stiftung Mercator. Für den Inhalt ist alleine Germanwatch verantwortlich."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004675","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der Klima-Governance auf EU-Ebene, v.a. in Verordnung (EU) 2018/1999","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e5/14/307115/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210120.pdf","pdfPageCount":12,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Betreff: Fwd: Germanwatch-Empfehlungen um einen Green and Social Deal zu einer Priorität der\r\nkommenden Legislatur zu machen\r\nVon: Charly Heberer <heberer@germanwatch.org>\r\nDatum: 21.06.2024, 11:19\r\nAn: Susanne Laudahn <laudahn@germanwatch.org>\r\n(ging/geht auch an BMWK und AA)\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\nBetreff:Germanwatch-Empfehlungen um einen Green and Social Deal zu einer Priorität der\r\nkommenden Legislatur zu machen\r\nDatum:Thu, 20 Jun 2024 17:03:41 +0200\r\nVon:Charly Heberer <heberer@germanwatch.org>\r\nAn:Keller, Claudia <Claudia.Keller@bk.bund.de>, Büchter, Chris􀀁an\r\n<Chris􀀁an.Buechter@bk.bund.de>\r\nKopie (CC):Lutz Weischer <weischer@germanwatch.org>\r\nLieber Chris􀀁an,\r\nLiebe Claudia,\r\nDie kommenden fünf Jahre werden entscheidend sein für das Erreichen globaler Ziele wie die\r\nBegrenzung der Erderwärmung auf unter 1,5°, aber auch für den Weg, den die Europäische Union\r\neinschlägt: Eine Union des Zusammenhalts, des Fortschri􀀂s und des Wohlstands braucht neuen\r\nSchwung und eine entschlossene und sozial gerechtere Umsetzung des Europäischen Green\r\nDeals. Wir appellieren an alle Beteiligten, dieses Projekt in den Verhandlungen über eine neue\r\nKommission und deren Leitlinien voranzutreiben.\r\nUm eine solche konstruk􀀁ve Deba􀀂e über die besten poli􀀁schen Lösungen zu unterstützen, hat\r\nGermanwatch zentrale Empfehlungen aus unseren Fachgebieten in den Bereichen EU-Klimapoli􀀃k,\r\nFinanzierung einer sozial gerechten Transforma􀀃on, Interna􀀃onale Klimapoli􀀃k, Digitalpoli􀀃k,\r\nRohstoffe, Landwirtscha􀀄 und Nachhal􀀃ge Lieferke􀀂en zusammengestellt, die ihr im Anhang\r\nfindet. Für jeden der behandelten Poli􀀁kbereiche haben wir auch Kontaktadressen unserer\r\nFachreferent:innen angegeben, die für weitere Details oder die Beantwortung von Fragen zur\r\nVerfügung stehen.\r\nAls unterstützendes Argument dafür, den Green Deal oben auf der Agenda zu halten: In vielen EULändern\r\nspricht sich eine breite Mehrheit der Wähler:innen für angemessene poli􀀁sche\r\nAntworten auf die Klimakrise aus, selbst in Mi􀀂e-Rechts-Parteien. Dies geht aus mehreren EUweiten\r\nund na􀀁onalen Umfragen hervor, die wir hier aktualisiert zusammengefasst haben:\r\nh􀀂ps://etxtra.org/voters-demand-climate-remains-high-on-poli􀀁cal-agenda/\r\nBeste Grüße,\r\nCharly und Lutz\r\nFwd: Germanwatch-Empfehlungen um einen Green and Social Deal zu einer Priorität der kommenden Legislatur zu machen\r\n1 von 2 21.06.2024, 12:37\r\nAnhänge:\r\n2024_06_20 Germanwatch Policy Proposals EP10.pdf 664 KB\r\nFwd: Germanwatch-Empfehlungen um einen Green and Social Deal zu einer Priorität der kommenden Legislatur zu machen\r\n2 von 2 21.06.2024, 12:37\r\n1\r\nGermanwatch Policy Proposals for the EU legislative\r\nPeriod 2024-2029\r\nThe European election has resulted in a clear majority of the pro-European Parties in the political centre. At\r\nthe same time, populist and extremist Parties on the right have made important gains in many countries.\r\nSuch Parties, which want to destroy the EU, democratic values, the respect for human rights, and the\r\necological foundations of life and which sympathise with autocrats worldwide, can not have a say in\r\nshaping the EU‘s destiny. It is now up to pro-European Parties of the large centre to form a stable majority\r\nin the new European Parliament that works together constructively for the future of the European Union.\r\nConstructive political work that addresses the major challenges of our time is the best antidote to the rise\r\nof populism. The Green Deal needs to be further developed as the best strategy for a prosperous and safe\r\nEurope. Particular emphasis is needed to ensure that the necessary transformations happen in a socially\r\njust way that leaves no one behind. The coming five years will be decisive for achieving global goals such as\r\nkeeping global warming below 1.5°, but also for the path that the European Union takes: A Union of\r\ncohesion, progress, and prosperity needs new impetus and a determined and more socially just\r\nimplementation of the European Green Deal. This requires constructive debate between democratic parties\r\nabout the best solutions instead of questioning the fundamental goals.\r\nIn order to inform such constructive debate about the best policy solutions, Germanwatch has compiled\r\nkey recommendations in our areas of expertise. For each of the policy areas covered, we have also\r\nindicated the name of the Germanwatch expert(s) who are available to provide more details or answer any\r\nquestions.\r\nEU Climate Policies\r\nThe European Green Deal must be a core component of the new investment and economic agenda that\r\nMario Draghi has identified: “Radical change is what is needed”.\r\nWe propose to complement existing legislation and flesh out new supporting elements to the structure of\r\nthe Green Deal:\r\nA) Make an ambitious 2040 target the cornerstone of climate action in the 2030s:1\r\n Set a climate target that will reduce greenhouse gas emissions by at least 90 per cent and preferably\r\n95 per cent by 2040 (compared to 1990 levels, including sinks). By 2035, the EU needs to reduce its net\r\nemissions by at least 76 per cent and preferably 78 per cent.\r\n Exit coal, oil and fossil gas by 2040 at the latest. This phase-out must be implemented in a socially\r\nresponsible manner.\r\n Increase support for pre-accession states in their efforts to align with the EU’s climate targets and\r\ndrive socially just structural change in affected regions and industries.\r\n Expand climate partnerships: To complement domestic emission reductions, the EU must facilitate\r\nadditional climate mitigation efforts in other parts of the world through deepened climate partnerships\r\nand additional multilateral financing (see section below on “International Climate Policy”).\r\n Think beyond 2040: The EU should set the course now to ensure that more CO2 is permanently\r\nremoved from the atmosphere than is emitted in the Member States after 2050.\r\n1 See our detailed Policy Paper on the 2040 climate target\r\n2\r\nB) Commit to a Green and Social Deal2 to improve the support for ambitious climate measures and for\r\nthe EU itself\r\n Step up work on a socially just transition3 and fill the commitment of “leaving no one behind” with\r\nconcrete supportive measures. Member States, regions, individual sectors, and vulnerable population\r\ngroups need significantly more needs-based support to tackle the challenges of the transformation.\r\nThis includes strengthening existing funding instruments such as the Just Transition Fund or the\r\nInnovation Fund at EU level, as well as establishing additional ones.\r\n Further refine the European emissions trading for buildings and transport (ETS II), which will bring\r\nmajor changes from 2027, in order to make it fit for purpose. A price corridor with annually increasing\r\nminimum and maximum prices is needed to prevent social hardship and ensure early investments\r\nthrough reducing uncertainty. Any reform needs to ensure that the reduction targets are achieved. To\r\nincrease fair compensation and investment support for households across the EU, the size of the Social\r\nClimate Fund should grow in proportion to the CO2 price in the ETS II without a cap and national\r\nrevenue use needs to be more strongly tied to social conditionality.\r\n Set up additional measures for supporting vulnerable households, with a focus on Member States\r\nwith a lower GDP. Workers should be given more resources for re- and upskilling in sustainable\r\nsectors and industries, for example through a Transformation Erasmus, stronger cooperation between\r\neducational institutions and companies, or an unemployment reinsurance scheme similar to the\r\nsuccessful European instrument for temporary Support to mitigate Unemployment Risks in an\r\nEmergency (SURE).\r\n Systematically assess the potential socio-economic impacts of climate measures and implement\r\nredistributive measures targeted at the most vulnerable impacted households and businesses, as\r\nrecommended by the ESABCC4. To enable this, the EU needs to develop more precise guidance for\r\ntracking energy and mobility poverty.\r\n Base the design of climate policies and complementary social measures on transparent and\r\nparticipatory processes in line with the Aarhus Convention.\r\nC) Improve EU Climate Governance to achieve climate targets and strengthen climate policy capacity in\r\nMember States\r\n Set up a dense network of regional European Green Deal offices with a focus on rural and transition\r\nregions. EGD offices provide advice on available support from EU and other funds, create space for\r\nEuropean Green deal discussions, engage in media work, and provide formats for the exchange of best\r\npractices and experiences between different regions and municipalities. EGD offices increase the\r\nvisibility and accessibility of the EU as well as the EU’s image and can provide for a feedback loop back\r\nto Brussels-based institutions.\r\n Develop the capacity of DG REFORM and task it with implementing a comprehensive Green Deal\r\ncapacity building programme for Member State, regional, and potentially municipal administrations.\r\n Complement the annual “State of the Energy Union” with a “State of the Progress towards Climate\r\nNeutrality” report, which not only projects target achievement, but measures progress regarding a\r\nwide range of enabling factors towards target achievement.\r\n Strengthen the Effort Sharing targets and overall climate policy implementation through introducing\r\nforesight reporting and binding early corrective action by Member States. A mandatory, high-level gap\r\nfilling mechanism for sectoral and economy wide targets should automatically be triggered in case\r\nprojections show ambition gaps in the report on the State of the Progress towards Climate Neutrality.5\r\n Introduce a funding scheme for the build-up of European Green Deal think tanks in Member States\r\nthat do not benefit from the existence of similar institutions.\r\n2 Call for action by 35 civil society organisations, businesses, unions, social and consumer’s rights and church relief organisations\r\n3 More details in the proposals of Climate Alliance Germany, p. 7\r\n4 Report „Towards EU climate neutrality: progress, policy gaps and opportunities“ by the ESABCC\r\n5 One option for this is the Bruegel proposal that EU leaders “should take charge as they did for the euro crisis and the energy crisis\r\n[establishing] a permanent group of European Energy and Climate Sherpas delegated by national leaders.”\r\n3\r\n Strengthen the mandate and resources of the European Scientific Advisory Body on Climate Change\r\n(ESABCC).\r\nContacts:\r\nOldag Caspar, caspar@germanwatch.org\r\nCharly Heberer, heberer@germanwatch.org\r\nMarion Guénard, guenard@germanwatch.org\r\nSylwia Andralojc-Bodych, andralojc@germanwatch.org\r\nD) A legislative push for climate and environmental friendly, energy and resource efficient rail6\r\nThe EU needs to give European rail transport a push through legislation and investment. Without a\r\nsignificantly stronger role of the EU institutions, Europe will fail to meet its rail targets of doubling highspeed\r\nrail transport and increasing rail freight transport by half until 2030. Rail is by far the most\r\nenvironmentally friendly means of transport in Europe. Rail transport is 28 times more climate-friendly\r\nthan air travel and over 6 times more energy-efficient than transport by a heavy goods vehicle. About 1\r\nmillion people were employed in the EU railway sector in 2020. A European push for rail will create even\r\nmore European future-proof jobs.\r\n Task the European Commission with the development, by 2026, of a master plan for the build-up of a\r\ncross-border European train network of day and night trains until 2030, with doubled capacity\r\ncompared to today. The train network should be developed into a European synchronised network\r\n(Europatakt) beyond 2030.\r\n Set ambitious modal shift targets for all rail transport, including freight and night trains, and rail\r\ninfrastructure targets - from 2025 onwards, for periods of three years, until 2040.\r\n Create a strengthened European rail coordination authority with a strong mandate and sufficient\r\nresources, e.g. under the European Railway Agency (ERA), in order to ensure the implementation of the\r\ndoubled capacity of the train network, increase poor European coordination and eliminate bottlenecks.\r\n Strengthen consumer rights of cross-border train travellers in the EU. Booking train tickets for journeys\r\nin Europe must become as easy for consumers as booking plane tickets - through a level-playing-field\r\nfor booking platforms. The Commission should put forward a legislative proposal that solves these\r\nproblems.\r\n At least quadruple the funds for the rail network in the Connecting Europe Facility for Transport (TENT)\r\nin the next EU multiannual financial framework.\r\n To finance the rail expansion and support the modal shift, reduce climate-damaging subsidies. The\r\naviation tax gap stood at 34.2 billion EUR in 2022.7 The EU should close this gap, e.g. by removing the\r\ntax exemption for jet fuel and introduce a European ticket tax. The scope of the EU ETS needs to cover\r\narriving and departing flights.\r\n Develop a strategy for the ramp-up of renewable-based e-kerosene-production, including sustained\r\nblending quotas according to the ReFuelEU Aviation regulation and taking into account strengths in\r\nnational circumstances.\r\n Minimize the non-CO2-effects (effects of high altitude, which currently lead to a climate damage three\r\ntimes as high as from its CO2 emissions alone) by setting a standard that prevents the usage of noncleaned-\r\nup kerosene and introducing measures to ensure maximum possible rerouting of flights within,\r\nto and from Europe to avoid persistent contrails.\r\nContacts:\r\nJacob Rohm, rohm@germanwatch.org (Rail)\r\nAnja Köhne, anja.koehne@germanwatch.org (Aviation)\r\n6 Additional asks and details in this broad rail sector appeal to the EU\r\n7 See report by Transport & Environment on the Aviation Tax Gap\r\n4\r\nE) Increase competitiveness with a European Green Industry Deal\r\n Agree a European Green Industry Deal: In order to maintain the EU's international competitiveness in\r\nthe long run, we need not only the acceleration of procedures and the elimination of unnecessary\r\nbureaucracy, but above all a robust transformation policy. The European industry has already\r\nembarked on the route to decarbonisation and it needs support, clear conditions, and reliable planning\r\ninstead of standstill and moratoria. The EU should continue to rely on the proven European mix of\r\nregulation, pricing, and financial incentives to make the industrial transformation a successful and\r\nsocially just European project. Therefore, we need a European Green Industry Deal, as Germanwatch\r\ncalls for together with our partners and trade unions8.\r\n Promote a resource-efficient Circular Economy: In times of increasing geopolitical tensions and the\r\ncompetition for resources, circular economy can make an important contribution to resilience in\r\nEurope. A European industrial strategy should therefore not only focus on maximizing production, but\r\nrather on meeting needs while minimizing the use of materials. To achieve this, the European Union\r\nneeds an EU-wide resource protection law with binding quantitative reduction targets modelled on\r\nthe Fit-for-55 targets.\r\n Create sustainable lead markets via quotas and a resource tax on CO2-intensive products. This way,\r\nsustainable products from European manufacturers could gain advantages over fossil production and\r\nimports. In certain sectors such as steel and cement, public procurement demanding green products\r\ncan make a difference in the early stage of sustainable lead markets. Mandatory quotas must follow\r\ngradually, to make green materials and products the new standard9.\r\nContacts:\r\nSimon Wolf, wolf@germanwatch.org\r\nJohanna Wiechen, wiechen@germanwatch.org\r\nTilman von Berlepsch, vonberlepsch@germanwatch.org\r\nF) Ramp up renewable energies and establish a sustainable hydrogen economy\r\n In order to achieve the target of at least 45% renewables by 2030, create more and better\r\nopportunities for people to directly profit from the transition such as energy sharing and tenant\r\nelectricity.\r\n Extend the solar standard set out in the Buildings Directive (Article 10) to existing private buildings.\r\n Promote further interconnection of the European electricity grid. This is not only necessary in terms of\r\nclimate policy; it also makes the EU less dependent on fossil fuel imports and thus increases security of\r\nsupply.\r\n Set strong principles to guide upcoming EU hydrogen policy, including a clear emphasis on green\r\nhydrogen production and imports, sectoral prioritisation of hydrogen use, and the integration of\r\nsustainability criteria in international hydrogen markets. The European hydrogen strategy needs to\r\nsupport inclusive social and economic development in any hydrogen-exporting country inside and\r\noutside the EU, as well as act as a unifying agent for the EU Member States. The following policies for a\r\nsustainable hydrogen economy in Europe10 should be introduced:\r\n1. Prioritise financial support for green hydrogen: Direct investment aid should exclusively support\r\ngreen hydrogen projects and focus on priority sectors on the application side.\r\n2. Prioritise green hydrogen in Carbon Contracts for Difference: Implement strict criteria to ensure\r\nthat Carbon Contracts for Difference (CCfDs) for emission-intensive industries prioritise green over\r\nblue hydrogen as soon as it is available.\r\n3. Use the European Hydrogen Bank to implement sectoral prioritisation of hydrogen use: Prioritise\r\nhard-to-abate application sectors in the auction scheme of the European Hydrogen Bank.\r\n8 See our call for European Green Industry Deal, together with DNR, IGBCE, WWF\r\n9 For more details, see our press release on the topic\r\n10 See our policy brief on a sustainable hydrogen economy\r\n5\r\n4. Coordinate infrastructure development: Develop hydrogen infrastructure while adhering to\r\nsectoral prioritisation, incorporating strict hydrogen readiness criteria as well as close interlinkage\r\nwith power grid planning.\r\nContacts:\r\nSimon Schreck, schreck@germanwatch.org (Hydrogen)\r\nTessa Schrader, schrader@germanwatch.org\r\nTim Vollmer, vollmer@germanwatch.org\r\nFinancing a socially just transformation\r\nThe green and fair transition requires unprecedented investments, which the European Union is currently ill\r\nequipped to address. The European Commission estimates11 the required additional investments to achieve\r\nthe objectives of the European Green Deal and Net-Zero Industry Act at EUR 620 billion a year. The bulk of\r\nthese investments need to take place in the residential and the transport sector. Given the magnitude of\r\nthe investment gap, improved governance of EU funds and additional public funding will be required, in\r\naddition to mobilising private finance.\r\nA) Improve the governance of EU funds to support climate action\r\n Develop a granular and comprehensive assessment of climate investment needs for all relevant\r\nsectors in the run-up to negotiations on the next MFF12.\r\n Ensure the rapid phase out of fossil fuels subsidies and ensure accompanying support measures for\r\nvulnerable households and SMEs, for instance by including stronger compliance mechanisms in the\r\nrevision of the Governance Regulation. The revision of the Energy Taxation Directive must eliminate tax\r\nexemptions for fuel in aviation, fisheries and maritime sectors. Support measures for vulnerable\r\nhouseholds that constitute a fossil fuel subsidy need to be replaced by adequate social measures.\r\n Ensure climate mainstreaming in EU budget and funds by significantly increasing the quality of\r\ntracking EU expenditures that contribute to climate action to ensure the 30% threshold is met. This can\r\nbe done through tools such as green budgeting and assessing ex post whether EU funds and ETS\r\nrevenues dedicated to climate action were actually spent on it.\r\n Support alignment of Member States’ fiscal policies with climate targets, for instance through\r\nintegrating climate policy targets in country specific recommendations issued under the European\r\nSemester.\r\n Leverage the revision of the Public Procurement Directive to reflect climate neutrality objectives.\r\nB) Leverage public investments to support the transition\r\n Set up a long-term, adequately sized, EU Fund aimed at achieving a socially just and competitive\r\ntransformation across Europe towards net zero, building on the successful approach used for Next\r\nGeneration EU13. The EU should consider continuing the common debt approach under the current RRF\r\nbeyond 2026 to invest in manufacturing capacity and decarbonised alternatives for households now.\r\n Leverage new EU Own Resources, for instance through additional redistributive taxes, such as a tax on\r\nextreme wealth and the taxation of fossil fuel companies excess profits (e.g. continuing the solidarity\r\ncontribution imposed on fossil fuel companies during the energy price crisis). (see part C)\r\n Reform state aid policies in support of climate targets by integrating environmental conditionality\r\ncriteria14.\r\n11 See article by the European Central Bank\r\n12 See recommendation F1 in the ESABCC report „Towards EU Climate neutrality“\r\n13 See recommendation F4 in the ESABCC report „Towards EU Climate neutrality“\r\n14 See ClientEarth recommendations “Environmental mainstreaming in EU State aid policy”\r\n6\r\nContacts:\r\nMarion Guénard, guenard@germanwatch.org\r\nCharly Heberer, heberer@germanwatch.org\r\nSylwia Andralojc-Bodych, andralojc@germanwatch.org\r\nC) Use redistributive taxation to support the transition\r\n Support proposals such as Brazil's global minimum tax on billionaires, which spearhead fairer\r\ntaxation, address wealth inequality, and fund climate action The EU, home to 15% of the world's\r\nbillionaires and 16% of global billionaire wealth needs to correct the imbalance that these individuals\r\npay disproportionately lower tax rates compared to others.\r\n Levy climate-impact charges on luxury consumption mainly driven by small, more affluent\r\ngroups, starting from, for example, first-, business- and frequent flyers, up to ownership and use of\r\nprivate jets and yachts to address their outsized climate impact. This would correct for the EU\r\nEmissions Trading System‘s (ETS) current exemptions for certain aviation and shipping activities,\r\nincluding private jets and luxury yachts. The EU should advocate more proactively for international\r\nlevies in the corresponding international bodies, IMO and ICAO. There are successful examples from\r\nMember States on which an EU-wide levy could build, such as Portugal´s carbon tax on private jets\r\n(2023). Revenues should be earmarked to support climate action.\r\n Implement an EU-wide Financial Transaction Tax (FTT) to provide a fresh revenue stream for climate\r\naction. Additionally, by deterring short-term speculative trading, an FTT can steer investment towards\r\nmore sustainable ventures, and stabilize financial markets, ultimately fostering an environment\r\nconducive to robust climate funding. Several European countries have established an FTT; however,\r\nwith varying rates and coverages. The EU could build on these efforts and support the harmonization of\r\nFTTs amongst its member countries. The EU must prioritize resuming FTT discussions and negotiations\r\nto bolster financial stability and advance climate initiatives.\r\nContact: Nouhaila Zaki, zaki@germanwatch.org\r\nD) Catalyzing private finance towards the transition\r\n Implement Sustainable Finance regulations coherently in order to reduce bureaucracy: By creating\r\nconsistency and coherence between various regulatory requirements, efficiency can be imprrved and\r\ntransaction costs reduced. The regulations themselves should not be dismantled. The goal to create\r\ncoherence between the various files requires guidance from the regulatory side with the aim of\r\nproviding planning certainty, reliability, clarity and customised and targeted support.\r\n Finalise guidelines for the development of standardised and science-based transition plans, which are a\r\nkey instrument for making the EU Sustainable Finance Agenda functional. The development of a\r\ntransition plan is already mandated in several files (e.g. CSRD, CSDDD, CRD). However, there are still\r\nmany open questions. Coherence between the requirements and guidelines for the development of\r\ntransition plans in the various files (e.g. between CSRD and CSDDD) must be ensured. The EU should\r\nalso engage with G20 partners to support a coherent and ambitious global regulatory landscape.\r\nBeyond the G20, the EU should leverage its expertise to work with additional partners in the Global\r\nSouth.\r\n Ensure the development of sector-specific standards under the CSRD, as they will tackle concerns that\r\nhave not been reflected in the sector-agnostic standards to prevent over-complexity for non-relevant\r\nsectors.\r\nContacts:\r\nYanika Meyer-Oldenburg, meyer@germanwatch.org\r\nChristoph Hoffmann, hoffmann@germanwatch.org\r\n7\r\nE) Expanding international climate finance\r\n Significantly expand international climate finance by expanding the budget share directed to climate\r\nfinance and by further leveraging the EIBs’ role as a provider and innovator in climate finance. Further\r\ncontinue efforts to start contributing to multilateral climate funds, including the Loss and Damage\r\nFund. Increase the share of finance for climate adaptation in the Global South and support debt\r\ncancellation for particularly vulnerable and debt distressed countries.\r\n Play a proactive role in multilateral negotiations to ensure a quantum leap in support to the Global\r\nSouth, including by enabling coalitions of ambitious countries and groups. A particular focus should be\r\nplaced on increasing the contributions to climate finance made by industrialised countries, on the\r\nreform of international financial institutions, including the International Monetary Fund (IMF), and the\r\ninclusion of wealthy petroleum-exporting and emerging economies in the club of contributors.\r\n Allocate revenues from the Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) to international climate\r\nfinance. This will simultaneously increase European value creation, boost international support for the\r\nmechanism, and limit potential WTO claims against the instrument. Expand CBAM to other sectors\r\nfollowing an evaluation.\r\nContact: David Ryfisch, ryfisch@germanwatch.org\r\nInternational Climate Policy\r\nIn the next legislative period, European climate foreign policy must be strengthened and organised more\r\nstrategically. The European Green Deal can only be successful with a strong international dimension.\r\nPartnerships should be considered as a core element of the EU‘s climate foreign policy. Only by working\r\nclosely with strategic partners can the EU ensure its security and enhance social and economic stability,\r\nwhile meeting its climate change objectives and international commitments. In this regard, we recommend\r\nthe following key steps:\r\n Recognize international support for climate action as a crucial component of the EU’s climate\r\nresponsibility. Even if the EU achieves its reduction targets for 2030 and its likely 2035/2040 targets, it\r\nwill emit more in total than would be fair according to a global greenhouse gas budget distributed\r\nevenly per capita.15 The EU should therefore increase its support to and cooperation with partners in\r\nthe Global South, in particular through climate partnerships that offer financial support, technology\r\ntransfer, and technical co-operation.16\r\n Play an active role in the currently ongoing first full ambition cycle of the Paris Agreement, with an\r\nambitious EU NDC and by encouraging, enabling and pressuring others to contribute to the necessary\r\nincrease in mitigation ambition. This means timely and 1.5°-aligned new NDCs, informed by the Global\r\nStocktake (GST), as decided in Dubai 2023.\r\n Establish an ambitious interim target for 2035 as part of the new EU NDC, to be submitted latest mid-\r\nFebruary 2025, as agreed internationally (see above in the EU Climate Policies section, subsection A).\r\n Make an attractive climate partnership offer to third countries. For partnerships to be successful, both\r\nsides must see their own interests fulfilled with the partnership. This means that partnerships should\r\nsupport the EU’s climate transition but also enable value creation in partner countries. Moreover,\r\npartnerships have to be implemented based on high human rights, social and environmental standards,\r\nand in a way where civil society can play a serious role in shaping them.\r\n Better integrate the EU‘s and Member States’ partnerships, which are currently only loosely\r\nintegrated, through an inter-institutional partnerships taskforce led by EU institutions, supported by\r\nMember States. It could identify key priority countries, and pool analyses and resources to design\r\npartnership offers while increasing coordination of existing EU and Member States’ partnerships, Team\r\nEurope Initiatives and Global Gateway projects. Communication should be an integral part of the\r\n15 See ESABCC: Scientific advice for the determination of an EU-wide 2040 climate target […]\r\n16 See our Policy Brief on the EU-Africa Energy Cooperation\r\n8\r\ntaskforce. Given the multitude of partnerships, communicating success stories is important to underline\r\nthe value of partnerships for both the partners and the EU.\r\n Formalize permanent green diplomacy cooperation structures, building on informal green diplomacy\r\nhubs mentioned in the EU's green diplomacy conclusions17. They can help to systematically pool and\r\nshare information, thereby improving joint outreach to key partners, and increase cohesion between\r\nEU Member States' embassies, the EEAS and the European Commission.\r\n Provide more resources to EU institutions, especially the EEAS, to manage and coordinate\r\ngreen/climate partnerships more effectively. More climate experts are needed in the EEAS and its\r\ndelegations.\r\nContacts:\r\nPetter Lydén, lyden@germanwatch.org\r\nAlexandra Goritz, goritz@germanwatch.org\r\nDigital Policy\r\nThe climate crisis and democracies under pressure – just two of the EU’s many challenges that the two\r\nedged sword of digitalisation can both alleviate and aggravate. Therefore, we urge the EU to implement the\r\nfollowing key steps18, moving towards a sustainable and digital future:\r\n Align the objectives of EU digital policies to a holistic understanding of sustainability. Digitalisation\r\nmust systematically contribute to sustainability goals. The EU should therefore introduce a measurable\r\nobjective for the ‘twin transition’ in the Digital Decade 2030 policy programme, which should be\r\nregularly monitored and the review results published in the annual Report on the State of the Digital\r\nDecade. Existing digital laws should be subject to sustainability assessments.\r\n Rethink tracking-based online advertisement. The upcoming EU term should bring EU citizens\r\nfreedom from manipulative practices in the digital space. With a new legal act to ban tracking-based\r\nadvertising, the new Commission would incentivise business models built on privacy-by-design. Already\r\nexisting alternatives (e.g. context-based) advertising models open up more climate-friendly options that\r\ncomply with fundamental rights and go beyond the ubiquitous practices of tracking and targeting.\r\n Make the ESPR and the Digital Product Passport19 a game changer for resource-efficient digitalisation\r\nand circular economy. If well implemented, the Ecodesign Regulation (ESPR) can counteract the rapid\r\nincrease in e-waste. Information and communication technology products, such as laptops,\r\nsmartphones, and servers, therefore need to be regulated swiftly and with a high level of political\r\nambition. To this end, the Commission should not only consult with major industry associations but also\r\nfrontrunners of the circular economy as well as consumer protection organisations and environmental\r\nassociations. Finally, the EU should lead the way on sustainable software development. The ESPR\r\nmakes limited and insufficient reference to the environmental and climate impacts of software, and\r\nshould be expanded to set eco-design requirements on software life cycles.\r\nContact: Johanna Graf, graf@germanwatch.org\r\n17 Foreign Affairs Council, 2024, Council Conclusions on Green Diplomacy\r\n18 In depth: Bridging Digitalisation and Sustainability\r\n19 See our Policy Brief: The Digital Product Passport - Make it a game-changer for circular economy!\r\n9\r\nRaw Materials Policy\r\nIn the coming years, the EU must pursue a raw materials policy that enables the necessary green transition\r\nwhile complying with the highest social and environmental standards in the extraction of raw materials and\r\nensuring that more added value can be generated in the mining countries. European society and economy\r\nneed to become more resilient and more independent from scarce raw materials and supplies from\r\nautocratic states. To achieve this, the EU must put in place the necessary instruments to reduce the\r\ndemand for raw materials in the medium term to a level that stays within planetary boundaries – thereby\r\nalso reducing the pressure on communities in mining regions of strategic raw materials. In this regard, we\r\nrecommend the following key steps:\r\n Decrease the EU’s dependency on critical raw materials and address the expected increase in demand.\r\nThe EU should assess which policies can be most effective for a decrease in resource consumption in\r\ndifferent sectors, e.g. incentivizing the production of smaller cars. An EU sustainable resource\r\nmanagement law should set concrete, science-based reduction targets for raw materials use and set a\r\nframework for corresponding policy measures.\r\n Link diplomacy to gain access to raw materials (such as raw materials partnerships) and trade policy\r\nto the goal of responsible sourcing by ensuring compliance with environmental and social standards,\r\nensuring transparency and participation of rights holders and civil society in mining regions, and\r\nremoving barriers to local value creation in extraction countries.\r\n Introduce concrete measures to reach the goal of sourcing 25% of the strategic demand for raw\r\nmaterials from recycling set by the Critical Raw Materials Act. This includes removing legal barriers for\r\nalternative business models, such as remanufacturing, for example by making the necessary\r\nadjustments to intellectual property law.\r\n Make the recently adopted Ecodesign Directive a milestone for the EU circular economy through\r\nambitious delegated acts that specify it for product groups. The Commission should also set new\r\nstandards for modularity and ensure a phase out of non-recyclable materials and products. To this end,\r\nit is crucial to consult SMEs such as repair businesses and environmental and consumer organisations.\r\nContact: Luisa Denter, denter@germanwatch.org\r\nAgricultural and Food Policy\r\nThe EU must promote a sustainable and resilient agricultural and food system that tackles the climate and\r\nbiodiversity crises, preserves our natural resources, respects animal welfare and safeguards human and\r\nanimal health. It must also ensure that food production is adapted to the worsening impacts of the climate\r\ncrisis. It must restore habitats, improve biodiversity, soil, air and water quality, reduce greenhouse gas\r\nemissions, and increase the sink capacity of land use. All this requires a clear framework for action and\r\nunambiguous objectives. We recommend the following key steps towards this objective:\r\n Promote immediate measures and investments to adapt agriculture and forestry to the effects of\r\nclimate change (e.g. increased droughts, floods, forest fires). Efficient water management and the\r\nrestoration of Europe’s forests are particularly important in this context.\r\n Set binding and ambitious climate, biodiversity, water and air protection targets for the land-use\r\nsector for 2040.\r\n Focus the future Common Agricultural Policy (CAP) on ensuring the European agricultural and food\r\nsystem are sustainable, with an emphasis on climate mitigation. Direct payments under the CAP must\r\nbe limited to structurally weaker farms. The funds released in this way must be used to finance\r\ntargeted adaptation, climate and environmental protection measures through eco-schemes and a\r\nreallocation of funds to the second pillar. In all this, it is important to ensure that the bureaucracy is\r\nmanageable for farmers.\r\n Actively drive the EU-wide transformation of livestock farming. Incentives are needed to reduce\r\nlivestock numbers, especially in intensive farming areas, to make land-based animal husbandry\r\n10\r\ncompulsory, promote climate-friendly farming systems such as pasture farming, and restrict imports of\r\nanimal feed. Value chains must be regionally oriented and attractive market models for producers must\r\nbe created and promoted. Sustainable consumer diets should also be promoted, for example through\r\ntargeted health programmes, education, and tax incentives.\r\n Promote the rewetting of peatlands and thus an enormous reduction in greenhouse gas emissions. The\r\nintroduction and expansion of agricultural production alternatives must be specifically promoted.\r\n In addition to the CAP, create additional attractive rewards for environmental services by creating an\r\n‘EU Nature Restoration Fund’. Look closely at pricing the main greenhouse gas emissions in agriculture\r\nand forestry and setting price incentives for the removal of carbon dioxide from the atmosphere, e.g.\r\nthrough taxation or emissions trading.\r\n Ensure a general strengthening of rural areas through targeted regional and structural funds and the\r\nstable organisation of existing and new value chains.\r\n In order to successfully and fairly shape European agricultural and food policy, a European Rural Deal\r\nmust involve all stakeholders from the outset, in particular farmers, other stakeholders in rural areas\r\nand those along the entire production and supply chain, up to the consumer. This is the only way to\r\nsecure our food supply and the income base of rural areas in the long term.\r\nContact: Konstantinos Tsilimekis, tsilimekis@germanwatch.org\r\nSustainability Due Diligence\r\nThe EU has recently passed pioneering corporate accountability legislation. However, this was only a first\r\nstep. The EU now needs to secure an effective implementation and close remaining loopholes, namely for\r\nthe financial sector. Legislation that proves to be effective in supporting human rights and a more\r\nsustainable economy is the best argument against the ongoing political backlash targeting these laws. At\r\nthe same time, the EU needs to actively engage in the negotiations for an international binding business\r\nand human rights treaty.\r\n Prioritise, in the work programme of the new Commission, its work on guidance for the\r\nimplementation of the Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) to support Member\r\nStates in the correct transposition of the Directive and ensure that the companies in scope can already\r\nstart building up their internal human rights and environmental due diligence governance systems. This\r\nis particularly important for the forthcoming guidance on climate-related transition plans, as well as\r\nthe guidance on risk assessments. These guidances should be coherent with related EU legislation,\r\nparticularly the existing standards and forthcoming guidelines based on the CSRD (see also the section\r\non financing a socially just transition above). For all of its guidance, the Commission must ensure that\r\nrights-holders are consulted and their perspective is taken into account.\r\n Include the financial sector in due diligence, as the OECD has classified it as a high-risk sector when it\r\ncomes to potential negative impacts on human rights and the environment. The EU must ensure that,\r\nfollowing the respective review clause in Article 36(1) of the CSDDD, comprehensive human rights and\r\nenvironmental due diligence legislation is passed for the entire value chain of all financial institutions,\r\nincluding their client relations.\r\n Actively support the ongoing international negotiations for a binding and comprehensive UN treaty on\r\nbusiness and human rights in order to ensure a worldwide level playing field for human rights and\r\nenvironmental protection and close remaining loopholes - for example, when it comes to the financial\r\nsector. The European Parliament has called on the Council to support these negotiations before and\r\nshould maintain its pressure. Such a treaty would be an essential step on the path towards the full\r\nrealization of the sustainable development goals and towards a socially and environmentally just\r\ninternational economic system.\r\nContacts:\r\nFinn Robin Schufft, schufft@germanwatch.org\r\nCornelia Heydenreich, heydenreich@germanwatch.org"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Leitmärkte für eine resiliente\r\nund klimaneutrale Stahlindustrie\r\nMit dem „Low Emission Steel Standard“\r\nzum zukunftsfähigen Stahl?\r\nTilman von Berlepsch\r\nPOSITIONSPAPIER\r\nPOLITIK & GESELLSCHAFT\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n2\r\nImpressum\r\nAutor:\r\nTilman von Berlepsch\r\nRedaktion:\r\nSebastian Petrich\r\nTitelbild:\r\nShutterstock / D. Alimkin\r\nHerausgeber:\r\nGermanwatch e.V.\r\nBüro Bonn: Büro Berlin:\r\nDr. Werner-Schuster-Haus\r\nKaiserstr. 201 Stresemannstr. 72\r\nD-53113 Bonn D-10963 Berlin\r\nTelefon +49 (0)228 / 60 492-0, Fax -19 Telefon +49 (0)30 / 5771328-0, Fax -11\r\nInternet: www.germanwatch.org; E-Mail: info@germanwatch.org\r\nAugust 2024\r\nZitiervorschlag:\r\nBerlepsch, T., 2024, Leitmärkte für eine resiliente und klimaneutrale Stahlindustrie\r\nDiese Publikation kann im Internet abgerufen werden unter: www.germanwatch.org/de/91328\r\nSofern keine anderen Copyright-Hinweise vorliegen, stehen Abbildungen dieser Publikation unter\r\nder Lizenz CC BY-NC-ND 4.0. Der Urhebervermerkt lautet bei Weiterverwendung: Germanwatch e.V.\r\n2024 | CC BY-NC-ND 4.0.\r\nZusammenfassung\r\nDie Stahlindustrie hat sich auf den Weg einer anspruchsvollen Transformation begeben. Die\r\nPolitik unterstützt die Branche dabei mit großen Förderpaketen und dem Aufbau der dafür notwendigen\r\nEnergieinfrastruktur. Neben der Verfügbarkeit von Wasserstoff und Erneuerbarer\r\nEnergie in ausreichenden Mengen und bezahlbaren Preisen muss aber auch am Aufbau der\r\nklimafreundlichen Leitmärkte der Zukunft gearbeitet werden.\r\nUm die zeitweise Preisdifferenz von klimafreundlichen Produkten zu adressieren, muss auf Leitmärkten\r\neine künstliche Segmentierung zu konventionellen fossilen Stahlsorten vollzogen werden.\r\nUm diese Leitmärkte transparent und fair zu gestalten, ist ein allgemeingültiger Standard\r\nnotwendig, wie ihn die Wirtschaftsvereinigung Stahl mit ihrem „Low Emission Steel Standard“,\r\nkurz LESS, vorgeschlagen hat. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nimmt die\r\nInitiative aus der Stahlbranche in seinem Konzept „Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe“\r\nauf. Dieses Positionspapier bewertet den LESS und das Konzeptpapier der Bundesregierung aus\r\nklima- und entwicklungspolitischer Perspektive und leitet Politikvorschläge zur konkreten Implementierung\r\nvon zukunftsfähigen Leitmärkten in der Stahlindustrie ab.\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n3\r\nInhalt\r\n1 Einleitung: Stand der Transformation der Stahlindustrie ................................................... 4\r\n2 Leitmärkte für die Stahlindustrie ....................................................................................... 6\r\n3 „Low Emission Steel Standard“ (LESS): Greenwashing oder neuer europäischer\r\nBenchmark? ................................................................................................................ 7\r\n3.1 „Sliding Scale“ – Hot oder Schrott? .............................................................................................................. 8\r\n3.2 Bewertung ........................................................................................................................................................10\r\n4 Instrumente zur Implementierung von Leitmärkten ........................................................ 13\r\n4.1 Die unterschiedlichen Dimensionen der Stahltransformation anreizen ...........................................13\r\n4.2 Schrittweise steigende Mindeststandards ................................................................................................15\r\n4.3 Öffentliche Beschaffung und Ausschreibungen ......................................................................................19\r\n4.4 Private Initiativen zur Steigerung der Nachfrage .....................................................................................23\r\n4.5 Europäische und internationale Ebene .....................................................................................................24\r\n5 Ausblick ........................................................................................................................... 27\r\n6 Literatur .......................................................................................................................... 28\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n4\r\n1 Einleitung: Stand der Transformation\r\nder Stahlindustrie\r\nDie deutsche Stahlindustrie befindet sich in einem Umbruchsprozess, der historisch einmalig ist. Die\r\nkohlebetriebene Stahlherstellung ist angesichts der Herausforderungen der Klimakrise nicht mehr\r\nzeitgemäß. Mit dem Pariser Klimaziel und der Einführung des Emissionshandels wurde der Einstieg\r\nin den Ausstieg aus dem fossilen Stahl beschlossen. Die deutschen Stahlproduzenten haben sich\r\nauf den Weg gemacht, ihre Wertschöpfungsketten in Richtung Klimaneutralität umzubauen. Die Herausforderungen,\r\nneue Technologien in integrierten Hütten einzusetzen und bei laufendem Betrieb\r\nzu erproben, um die Produktion stufenweise zu dekarbonisieren1, sind enorm. Zudem findet die\r\nTransformation unter dem Damoklesschwert harter Wettbewerbsbedingungen und globaler Überkapazitäten\r\nvon nicht dekarbonisiertem Stahl statt, die Nachfrage nach dem vergleichsweise teuren\r\ndeutschen Stahl sinkt. Angesichts der Komplexität dieser Mammutaufgabe gilt es den Umbau der\r\nStahlindustrie im Sinne des Klimaschutzes, der Beschäftigten und der Bedeutung der Stahlindustrie\r\nfür gesamtgesellschaftliche Transformation politisch bestmöglich zu flankieren.2\r\nUnter den klimaschädlichsten Industrieanlagen in Deutschland belegt die Stahl- und Eisenindustrie\r\ndie ersten 13 Plätze.3 Die deutsche Stahlproduktion emittiert etwa 55 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.\r\nDas entspricht etwa einem Drittel der Gesamtemissionen in Deutschland. Die gute Nachricht ist jedoch:\r\nStahl hat kein grundsätzliches Klimaproblem, sondern ein Kohleproblem.4 Die Technologie\r\nzur fossilfreien Roheisen- und Stahlproduktion ist vorhanden, ihre breite Anwendung würde Stahl\r\naufgrund seiner Haltbarkeit und Wiederverwendbarkeit zu einem potenziell sehr umwelt- und klimafreundlichen\r\nGrundstoff machen. Es müssen allerdings große gesellschaftliche Anstrengungen\r\nunternommen werden, da historisch gewachsene Anlagen, die ganze Regionen geprägt und florieren\r\nlassen haben, in ein bis zwei Dekaden umgebaut werden müssen. Doch der Zeitpunkt ist günstig:\r\n71 Prozent der Hochöfen weltweit und 74 Prozent in der EU müssen ohnehin bis zum Ende der\r\n2020er Jahre ausgetauscht werden. Gleichzeitig besteht im Umbau die Chance, auch die Produktion\r\nund Verwendung von Schrottstahl zu steigern. Sowohl die Primärroute muss klimafreundlich als\r\nauch die Sekundärroute ausgebaut werden.5\r\nDie Transformation der Stahlindustrie gleicht einer Operation am offenen Herzen. Bei laufendem\r\nHochofenbetrieb bauen die großen deutschen Stahlproduzenten klimafreundlichere Direktreduktionsanlagen\r\nauf, die mittelfristig die Verwendung von Kohle in der Stahlproduktion ablösen sollen.\r\nDie Förderbescheide dafür wurden ratifiziert und ausgehändigt. Die aktuelle Strategie, die von der\r\nBundesregierung, den führenden deutschen Stahlherstellern und den Gewerkschaften in weitgehender\r\nEinigkeit geteilt wird, sieht Investitionen in die Dekarbonisierung von circa 60 Prozent der\r\n1 Da in der Eisen- und Stahlherstellung physikalisch-technisch zwangsläufig Kohlenstoff, also Karbon-Moleküle zum Einsatz\r\nkommen, müsste eigentlich von Defossilierung gesprochen werden, wenn es um die Emissionsvermeidung von fossilen\r\nMolekülen geht. Da sich in der Debatte allerdings der Begriff Dekarbonisierung durchgesetzt hat, verwenden wir ihn auch\r\nhier.\r\n2 Vgl. Schreck, S., Kobiela, G., Wolf, S., 2023, Klimaneutrale Stahlindustrie. Rahmenbedingungen für die Transformation in\r\nDeutschland (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n3 Hermann, H., Emele, L., 2023, Dirty Thirty – Emissionen des Industriesektors in Deutschland (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n4 Vgl. ACCR, 2024, Forging pathways: insights for the green steel transformation (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n5 Vgl. Witeck, W. K. et al., 2024, Low-carbon technologies for the global steel transformation. A guide to the most effective ways\r\nto cut emissions in steelmaking (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n5\r\nderzeitigen Produktionskapazitäten vor. Mittels europäischer beihilferechtlicher Ausnahmeregelungen\r\nim Rahmen der Important Projects of Common European Interest (IPCEI) wurden aus Bundes-,\r\nLandes- und EU-Mitteln gut sieben Milliarden Euro mobilisiert, um die Stahlproduktion bei laufendem\r\nBetrieb schrittweise von Kohle auf Wasserstoff umzustellen. Mit den in Deutschland eingeführten\r\nKlimaschutzverträgen6 könnte bei ausreichender Mittelausstattung in den kommenden Auktionsrunden\r\nauch der Umbau der übrigen Produktionskapazitäten finanziert werden. Gleichzeitig\r\nmuss der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft samt Infrastruktur und Produktionskapazitäten vorangetrieben\r\nwerden. Die Stahlindustrie kann hier einerseits großer Erstabnehmer und damit Treiber\r\ndes Hochlaufs sein, muss sich aber andererseits gleichzeitig auf den plangemäßen Ausbau verlassen,\r\ndamit die Versorgung mit klimafreundlichen Energieträgern, mit denen die Kohle abgelöst werden\r\nsoll, gesichert ist.\r\nDamit die Investitionsentscheidungen im Sinne der Transformation gefällt werden, geht es jetzt darum,\r\ndie Nachfrage nach dem sauberen, aber teureren Stahl anzukurbeln. Dafür braucht es sogenannte\r\n(grüne) Leitmärkte.\r\n6 BMWK-Webseite: https://www.klimaschutzvertraege.info/ (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n6\r\n2 Leitmärkte für die Stahlindustrie\r\nAktuell können klimafreundliche Produkte ohne politische Flankierung aufgrund der höheren Kosten\r\nim Wettbewerb mit fossilen Produkten noch nicht bestehen. Langfristig dürfte klimafreundlich\r\nhergestellter Stahl zumindest in der EU sogar günstiger werden als fossiler, da voraussichtlich ab\r\nMitte der 2030er Jahre der Emissionshandel die Verwendung von Kohle in der Stahlproduktion unrentabel\r\nmacht und ausreichend relativ günstige Erneuerbare Energien verfügbar sein werden. Auch\r\ndie Menge an wiederverwendbarem Stahlschrott steigt konstant, was das Potenzial von Recyclingstahl\r\naus Schrott ansteigen lässt. Er hat im Gegensatz zum Primärstahl einen Energie-, Kosten- und\r\nRessourcenverbrauchsvorteil, daher wird sein Anteil an der Gesamtproduktionskapazität ansteigen,\r\nwas sich auch günstig auf den Preis auswirken wird.\r\nDamit sich die klimafreundlicheren, aber zunächst teureren Produktionsmethoden durchsetzen, ist\r\neine zeitweise künstliche Marktsegmentierung notwendig.7 Quotenbasierte Leitmärkte können für\r\neine marktbasierte Verteilung der Investitionskosten sorgen. In erster Linie schaffen Leitmärkte eine\r\nfiktive Marktsegmentierung. Grüner (klimafreundlicher) Stahl ist vom schwarzen (mit Kohle hergestelltem)\r\nStahl hinsichtlich seiner Gebrauchseigenschaften nicht zu unterscheiden. Durch Leitmärkte\r\nkönnen die beiden Teilmärkte jedoch künstlich differenziert werden.\r\nDafür braucht es im ersten Schritt eine klare und unabhängige Zertifizierung und Kennzeichnung\r\ndieser Produkte in Abgrenzung zu konventionellen Produktionsmethoden und Produkten. Klare Zertifizierungskriterien\r\nund eine unabhängige Überprüfung erschweren Täuschung durch Marktteilnehmer\r\nund schieben Greenwashing einen Riegel vor.8 Ein zertifizierter Technologiestandard kann so\r\nzum Orientierungspunkt für weitere Produzenten werden.9\r\nZiel der Schaffung von Leitmärkten ist einerseits die Durchsetzung einer gewissen Preisdifferenz, ein\r\n„Green Premium“ für das klimafreundlichere Produkt. Das „Green Premium“ bildet dabei die zusätzlichen\r\nKosten ab, die beim Kauf des nachhaltigeren Produkts anfallen. Andererseits können von\r\nstaatlichen oder privaten Absatzgarantien klare Marktsignale ausgehen, die die Nachfrage ankurbeln\r\nund Investitionen in diese Märkte anreizen. Damit werden die „Frontrunner“, also Unternehmen,\r\ndie früh auf neue klimafreundliche Technologien setzen, vor der Preissetzungsmacht von konventionell\r\nhergestellten Produkten geschützt. Die Preisdifferenz bildet dann auch die Kostendifferenz\r\nzwischen den konventionellen und den klimafreundlichen Produkten ab. Das „Green Premium“\r\nbildet sich dadurch alleine am Markt, staatliche Akteure müssen die Kostendifferenz nicht voraussagen.\r\n10 Die Einnahmen für die Produzenten erhöhen sich dementsprechend. Geben die Produzenten\r\ndas „Green Premium“ an ihre Kunden weiter, kommt dieses Instrument im Gegensatz zu anderen\r\nFörderprogrammen sogar ohne direkte staatliche Mehrausgaben aus.11 Es dient daher als intelligente\r\nErgänzung für die Klimaschutzverträge und IPCEI-Projektförderungen, die anfänglich gebraucht\r\nwerden, um frühe Investitionen in grünen Stahl zu ermöglichen.\r\n7 Wolf, A., 2023, Klimaschutzverträge als Patenrezept für die Dekarbonisierung? (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n8 Hamilton, S., Zilberman, D., 2006, Green markets, eco-certification, and equilibrium fraud (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n9 Joas, F. et al., 2020, Klimaneutrale Industrie. Schlüsseltechnologien und Politikoptionen für Stahl, Chemie und Zement (letzter\r\nAbruf: 08.08.2024).\r\n10 BMWK, 2023, Transformation zu einer klimaneutralen Industrie: Grüne Leitmärkte und Klimaschutzverträge (letzter Abruf:\r\n08.08.2024).\r\n11 Ebd.\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n7\r\n3 „Low Emission Steel Standard“\r\n(LESS): Greenwashing oder neuer\r\neuropäischer Benchmark?\r\nIm April 2024 stellten auf der Industriemesse in Hannover die Wirtschaftsvereinigung Stahl und Bundeswirtschaftsminister\r\nRobert Habeck gemeinsam das Kennzeichnungssystem „Low Emission Steel\r\nStandard“, kurz LESS, vor. Dem voraus ging ein einjähriger Stakeholderprozess, an dem Industrie,\r\nWissenschaft und Zivilgesellschaft (u. a. Germanwatch) beteiligt waren. Das Ziel war, ein Kennzeichnungskonzept\r\nfür CO2-reduzierten Stahl sowie die Grundstoffe Zement und die chemischen Stoffe\r\n„Low Emission Steel Standard“ (LESS)\r\nFür die LESS-Klassifizierung werden sowohl die Menge an emittiertem CO2 pro Tonne Stahl als\r\nauch der prozentuale Einsatz von Schrottstahl auf einer Skala von der Stufe A bis D berücksichtigt.\r\nDamit sollen zwei Ziele gleichzeitig erreicht werden: zum einen die Umstellung der\r\nPrimärstahlproduktion anzureizen und zum anderen die Nachfrage nach Schrottstahl einzupreisen.\r\nEs gibt ein geteiltes Stufensystem für Qualitätsstahl (hauptsächlich Primärstahl) und\r\nfür Baustahl (hauptsächlich Sekundärstahl) mit unterschiedlichen Schwellenwerten (siehe Abbildung\r\n1). Ausgewiesen sollen neben der Klassifizierung A–D oder „Near Zero“ (nahe null)\r\nauch der prozentuale Schrottanteil und der Product Carbon Footprint (PCF) oder das Global\r\nWarming Potential (GWP) entsprechend einer Umweltproduktdeklaration (EPD) in Kilogramm\r\nCO2-Äquivalent pro Tonne Stahl.\r\nAbbildung 1: LESS-Label (Quelle: Wirtschaftsvereinigung Stahl)\r\nDie Wirtschaftsvereinigung Stahl hat das Klassifizierungssystem und das zur Zertifizierung benötigte\r\nRegelbuch veröffentlicht (siehe Literaturverzeichnis). Unabhängige Zertifizierungsorganisationen\r\nwie TÜV Nord und andere sollen die Stahlproduktionsrouten vor Ort zertifizieren.\r\nZunächst sollen zwei deutsche Anlagen aus der Primär- und Sekundärroute zertifiziert werden.\r\nDie gemeinnützige Zertifizierungsgesellschaft ist in Belgien ansässig, die Zertifizierung steht\r\nauch internationalen Unternehmen offen.\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n8\r\nAmmoniak und Ethylen zu erarbeiten. Mit LESS ist der Stahlsektor jetzt vorangegangen und setzt\r\nsich dafür ein, dass das freiwillige Kennzeichnungssystem auch auf der EU-Ebene aufgegriffen wird.\r\n3.1 „Sliding Scale“ – Hot oder Schrott?\r\nDer „Low Emission Steel Standard“ basiert auf einem Vorschlag der Internationalen Energieagentur,\r\n12 die im Auftrag der G7-Staaten unter dem Vorsitz von Deutschland ein erstes Konzept für ein\r\nKlassifizierungssystem für klimafreundlichen Stahl vorgeschlagen hat. Das Ergebnis war die sogenannte\r\n„Sliding Scale“, die wie in Abbildung 2 dargestellt auf der X-Achse den Schrottanteil und auf\r\nder Y-Achse die Treibhausgasemissionen anzeigt. Der Vorschlag der IEA hat international intensive\r\nDiskussionen hervorgerufen. Im Ergebnis stehen fünf Stufen von der sehr guten A bis zur Stufe E, die\r\nbesonders emissionsintensivem Stahl entspricht.\r\nEin Problem an einer vereinfachten Klassifizierung nach der „Sliding Scale“ hat Sandbag (2024) herausgearbeitet:\r\n„Die Bestrafung der Verwendung von Schrott, wie es der Ansatz der gleitenden Skala\r\nvorsieht, könnte die Entwicklung effizienterer Sekundärmärkte und die Schließung von Materialkreisläufen\r\nim Stahlsektor behindern.“ Die Kritik rührt vor allem daher, dass die „Sliding Scale“ den\r\ntechnologischen Stand der Produktionsroute berücksichtigt und „gleitend“ die Schwellenwerte für\r\ndie Klassen in Richtung zunehmender Schrottverwendung absenkt. Dadurch entsteht eine Benachteiligung\r\nfür Stahl mit einem höheren Anteil an Schrott und dadurch einem geringeren Klimafußabdruck.\r\nEs wird daher vorkommen, dass beispielsweise Stahl, der mittels Elektrolichtbogenofen (EAF)\r\naus 100 Prozent Stahlschrott und erneuerbarem Strom hergestellt wurde, mit 500 Kilogramm CO2-\r\nÄquivalent pro Tonne (CO2-e/t) die Klasse B bekommt und Stahl aus mit grünem Wasserstoff hergestelltem\r\nEisenschwamm aus einer Direktreduktionsanlage (DRI) mit der gleichen Emissionsintensität\r\ndie bessere Bewertung der Klasse A erhält.\r\nDas spiegelt die beiden nicht leicht in Einklang zu bringenden Ziele in der Dekarbonisierung des Stahlsektors\r\nwider. Aus Rohstoff- und Kreislaufwirtschaftsperspektive ist immer die Verwendung von Sekundärmaterial\r\ngegenüber der Herstellung aus Eisenerz zu bevorzugen, da energieeffizienzmäßig die direkte\r\nVerwendung von Strom den Umwandlungsverlusten in der Herstellung von grünem Wasserstoff\r\nüberlegen ist. Aus dieser Perspektive müsste der Anreiz für Schrottstahl maximiert werden.\r\n12 IEA, 2022, Achieving Net Zero Heavy Industry Sectors in G7 Members (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n9\r\nAbbildung 2: Schwellenwerte für Qualitätsstahl mit „Sliding Scale“ (Quelle: Wirtschaftsvereinigung Stahl)\r\nAufgrund der beschriebenen begrenzten Verfügbarkeit von Schrott besteht jedoch zugleich die Notwendigkeit,\r\ndie – zumindest vorerst teurere – Dekarbonisierung der Primärstahlproduktion voranzutreiben.\r\nDem trägt LESS Rechnung. Hinzu kommt der Umstand, dass verschiedene Produktionsrouten\r\nmit unterschiedlichen Technologien und Schrottanteilen denkbar und je nach Verwendung\r\ndes Endproduktes unterschiedliche Schrottanteile sinnvoll sein können. Nur ein Label mit festen\r\nEmissionswerten zu verwenden, wäre impraktikabel, da es für Recyclingstahl sehr einfach und für\r\nPrimärstahl praktisch unmöglich zu erreichen wäre. Der Alternative, zwei unterschiedliche Label zu\r\nverwenden, trägt LESS insofern Rechnung, indem der Standard für Qualitätsstahl einerseits und für\r\nBau- und Betonstahl andererseits jeweils unterschiedliche Schwellenwerte festlegt. Die Schwellenwerte\r\nfür Bau- und Betonstahl liegen mit 50 bis 250 kg CO2-e/t höher, weisen ansonsten aber dieselben\r\nEigenschaften auf.\r\nZwei gänzlich unterschiedliche Label für Primär- und Sekundärstahl zu verwenden, würde keine Zwischenschritte\r\nin der Schrottverwendung abbilden und somit auch keine Steigerung des Schrottanteils\r\nin der Primärroute anreizen. Die „Sliding Scale“ ist insofern im besten Sinne technologieoffen\r\nund kann auch zukünftige, derzeit noch in der Entwicklung befindliche Schrottverwertungsmethoden\r\nabbilden. So könnte möglicherweise auch im Sauerstoffkonverter (BOF), wo Stahlschrott bislang\r\nhauptsächlich als Kühlungsmittel verwendet wird, der Schrottanteil in Zukunft über die bisherigen\r\n20 Prozent hinausgehen. Oder es könnten sich die Qualitätsanforderungen so verändern, dass\r\nauch für Sekundärstahl mit höheren Schrottquoten neue Anwendungsfelder entstehen.\r\nKlar ist außerdem: Die verfügbare Menge an Schrott ist nicht unendlich. Die Sammelquoten für Stahl\r\nliegen bereits bei etwa 90 Prozent.13 Das Potenzial, die Sammelquoten zu erhöhen und die Verwendung\r\nvon Stahlschrott zu steigern, muss ausgeschöpft werden, aber es ist begrenzt. 97 Prozent der\r\nCO2-Emissionen stammen aus der primären Route. Der zentrale Klimahebel ist daher die Dekarbonisierung\r\nder Primärstahlherstellung.\r\nDas LESS verlangt zudem auch Informationen über den Product Carbon Footprint (PCF) und das\r\nGlobal Warming Potential (GWP) gemäß der Umweltproduktdeklaration (EPD) des gelieferten Stahl-\r\n13 Bei legiertem recycelbarem Stahl liegt die End-of-life-Recyclingquote mit 95 Prozent sogar noch etwas höher. Vgl. worldstainless,\r\n2023, The Global Life Cycle of Stainless Steels (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n10\r\nfertigprodukts. Deutsche Schrottstahlproduzenten unterstützen daher auch das LESS mit dem Argument,\r\ndass sie ihren Schrottstahl ohnehin verkaufen werden, da Endprodukte vor allem nach dem\r\nGesamtfußabdruck bewertet werden und ihre Produktionsweise aus rein technologischen Gründen\r\ndie emissionsärmere ist.\r\n3.2 Bewertung\r\nUm eine Bewertung des LESS-Systems vorzunehmen, stellt sich aus Sicht von Germanwatch die\r\nFrage, ob der Vorschlag der Wirtschaftsvereinigung Stahl unter Klimaschutzaspekten ambitioniert\r\nund konsistent ist. Darüber hinaus muss den unterschiedlichen Ausgangsbedingungen zur Emissionsreduzierung\r\nder verschiedenen technologischen Produktionsrouten Rechnung getragen werden.\r\nDie unter Kreislaufwirtschaftsgesichtspunkten vorteilhafte Verwendung von Schrott zur Stahlherstellung\r\nmuss zudem einer globalen Analyse unterzogen werden, die Schrott als begrenzt verfügbare\r\nRessource begreift.\r\nWie ambitioniert ist LESS?\r\nDie LESS-Skala sieht vor, dass nach aktuellem technologischem Stand alle Primärstahl-Anlagen maximal\r\neine D-Zertifizierung bekommen. Eine bessere Klassifizierung ist nur durch den Einsatz neuer,\r\npotenziell fossilfreier Anlagen, wie der Direktreduktion in Kombination mit Elektrolichtbogenofen\r\n(DRI-EAF), zu erhalten. Mit dem Einsatz von Erdgas (NG) wäre es voraussichtlich maximal möglich\r\ndas Rating der Klasse C zu erreichen (NG-DRI-EAF). Für ein B-Rating müsste Wasserstoff (H2) zum\r\nEinsatz kommen (H2-DRI-EAF). Mit einem A ausgezeichnet werden könnte dieselbe Produktionsroute\r\nnur, wenn der verwendete Wasserstoff grün ist und der Strom aus 100 Prozent Erneuerbarer Energie\r\nstammt. Für das beste Label „nahe null“ wäre zusätzlich eine Reduktion der vorgelagerten Emissionen\r\n(Scope 3.1), also aus dem Bergbau des Eisenerzes sowie weiterer Legierungsmetalle, notwendig.\r\n14 Betrachtet man die erforderlichen Investitionen, die den Einsatz der Technologie ermöglichen,\r\nwird der Ehrgeiz deutlich, den die Zielmarke „Near Zero“ des LESS vorgibt.15\r\nDie LESS-Skalierung berücksichtigt die zur Transformation notwendigen Schritte in der richtigen\r\nReihenfolge. Schritt 1: Anlagenerneuerung, Schritt 2: Brennstofferneuerung.16 Dadurch wird „Greenwashing“\r\nweitestgehend ausgeschlossen. Höchstens in der Übergangsphase, wenn alte und neue\r\nRouten bilanziell kombiniert werden, ist das System anfällig für Schönfärberei. Betriebswirtschaftlich\r\nmag es geboten sein, die Lebenszeit der Hochöfen maximal auszureizen. Es muss jedoch eine\r\nBalance zwischen der klimapolitisch gebotenen zügigen Abschaltung und der technisch sowie wirtschaftlich\r\nmöglichen graduellen Skalierung der klimafreundlichen Kapazitäten gefunden werden.\r\n14 Das unterscheidet LESS auch von alternativen Zertifizierungssystemen, die Legierungen und vorgelagerte Emissionen weitestgehend\r\nunberücksichtigt lassen. Vgl. Burmeister, H., Sartor, O., Reimann, K., 2023, Labels for climate-friendly basic materials:\r\nA guide to the debate (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n15 Im Laufe des Stakeholderprozesses wurde im LESS ein 100-Kilo-Emissionsaufschlag gegenüber dem IEA-Vorschlag veranschlagt.\r\nDafür wurde den Ansprüchen des Produktlebenszyklus Rechnung getragen, indem LESS auch die Zulieferketten\r\nder Vorprodukte (Scope 3.1) abbilden muss und für die Klasse „Near Zero“ auch diese Emissionen um 50 Prozent reduziert\r\nwerden müssen.\r\n16 Hochöfen sollten schnellstmöglich durch Direktreduktionsanlagen ersetzt werden. Diese bieten einen eindeutigen Flexibilitätsvorteil,\r\ndenn sie können bei zunächst noch geringer Wasserstoffverfügbarkeit zu Beginn noch mit hohen Erdgasanteilen\r\nbetrieben werden. Die Anteile können dann bei steigender Verfügbarkeit sukzessive auf Wasserstoff umgestellt werden.\r\nVgl. Joas, F. et al., 2020, Klimaneutrale Industrie. Schlüsseltechnologien und Politikoptionen für Stahl, Chemie und Zement\r\n(letzter Abruf: 08.08.2024).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n11\r\nSo würde ausreichend betriebswirtschaftliche Flexibilität in der Transitionsphase gewährleistet und\r\ndie Transformation auch wirtschaftlich nachhaltig.\r\nGelingt LESS die Balance zwischen Primärstahlanreizung und der Verwendung\r\nvon Schrott?\r\nDie Verfügbarkeit von Schrott ist begrenzt. Die graduelle Bevorzugung der Primärroute durch LESS\r\nschützt die Schrottstahlproduzenten vor einer Schrottpreisinflation. Ein Dekarbonisierungspfad, der\r\nausschließlich auf der Verwendung von Elektrolichtbogenöfen (EAF) basiert, in dem Schrott oder importierte\r\nEisenpellets zum Einsatz kommen, ist weder konsistent nachhaltig noch global gerecht.\r\nDenn wenn der dem EAF vorgelagerte Produktionsschritt der Eisenerzreduktion im Hochofen oder\r\nin der Direktreduktionsanlage einfach aus dem Ausland importiert wird, ist nur von einer geografischen\r\nVerlagerung der klimaschädlichen Emissionen auszugehen („Carbon Leakage“). Global gesehen\r\nbleiben die Emissionen dann ein Nullsummenspiel. Setzen die Stahlhersteller jedoch ausschließlich\r\nauf Stahlschrott, müsste stark protektionistisch in den funktionierenden internationalen\r\nSchrottmarkt eingegriffen werden. Da jedoch Länder mit aufholender Entwicklung wie beispielsweise\r\ndie Türkei17 und Indien auf Schrottimporte angewiesen sind, um ihren Stahlbedarf zu decken,\r\nwürde ein Zurückhalten der Schrottexporte aus den entwickelten westlichen Staaten dort zu enormen\r\nFriktionen führen. Die Opportunitätskosten von Schrottprotektionismus sind, dass weniger\r\nSchrott dort verfügbar wäre, wo er für Dekarbonisierung gebraucht wird. Schrottprotektionismus ist\r\ndaher keine global gerechte Transformationsstrategie. Vielmehr sollten Staaten wie Deutschland\r\nihre finanziellen und technologischen Kapazitäten nutzen, um der Dekarbonisierung der Primärroute\r\nzur Marktreife zu verhelfen.\r\nAuch wenn eine verstärkte Regionalisierung des Schrottmarktes wünschenswert wäre, würde die\r\nVerringerung der Transportemissionen kaum die Effizienzverluste rechtfertigen, die bei einer Einschränkung\r\ndes internationalen Schrotthandels zutage treten würden. Hinzukommt, dass der vorhandene\r\nStahlschrott bereits jetzt weitgehend gesammelt und verarbeitet wird.18 Die Technologie\r\ndafür ist ausgereift und zu Ende entwickelt. Effizienzsteigerungen und eine weitere Anhebung der\r\nSammelquote sind zwar wünschenswert, das Potenzial dafür ist jedoch begrenzt. Auch die Kritik am\r\n„Downcycling“ trägt im Stahlbereich kaum. Bei bestehender Nachfrage ist kaum etwas gewonnen,\r\nwenn in der Autoindustrie mehr Sekundärmaterial zum Einsatz käme. Der dort verbaute Recyclingstahl\r\nfehlte dann in anderen Sektoren wie beispielsweise dem Bau und es müsste dort mehr Primärstahl\r\nzum Einsatz kommen. Solange der Verbrauch an Stahl nicht insgesamt sinkt, besteht ein sektorales\r\nNullsummenspiel und eine reine Fokussierung auf Sekundärstahl als Dekarbonisierungsstrategie\r\nläuft ins Leere.\r\n17 Die Türkei importiert allein 25 Prozent des weltweiten Schrottvolumens. Schrottprotektionismus würde die türkische Stahlindustrie\r\nzerstören, die aufgrund eines Vertrages mit der EU über Beitrittsverhandlungen in ihren Möglichkeiten beschnitten\r\nist, mit Subventionen ihre Industrie anderweitig zu dekarbonisieren.\r\n18 Möglicherweise könnten Recycler von einer besseren Informationsweitergabe der Inhaltsstoffe von Produkten über einen\r\ndigitalen Produktpass, wie ihn die EU aktuell plant, profitieren. Vor allem für kleine und technische Produkte kann er hilfreich\r\nsein. Bei großen Stahlbauteilen (Brücken, Bauträger etc.) gibt es bereits gute Verfahren, um die Zusammensetzung\r\nder Legierung festzustellen.\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n12\r\nFazit\r\nDas Potenzial, die CO2-Emissionen in der Stahlherstellung durch die Verwendung von Recycling und\r\nKreislaufwirtschaft zu senken, muss bestmöglich gehoben werden.19 Da über 90 Prozent der Emissionen\r\nder Stahlindustrie jedoch aus der Kohleverbrennung im Hochofen und Sauerstoffkonverter der\r\nPrimärroute kommt, ist es angemessen, die Anstrengungen zur Dekarbonisierung dieser Route besonders\r\nzu belohnen. Dies tut die gleitende Skala des LESS.\r\nDas Ambitionsniveau des LESS ist hoch, auch wenn aus Klimaschutzperspektive immer niedrigere\r\nSchwellenwerte zu wünschen sind. 500 kg CO2-e/t, wie es bei schrottfreiem Qualitätsstahl als\r\nSchwellenwert für „Near Zero“ angegeben ist, ist selbstverständlich weit entfernt von null. Klar ist\r\njedoch auch, dass unvermeidbare Resteemissionen in der Stahlherstellung wohl immer bleiben werden.\r\n20 Da LESS auch die Zuliefereremissionen einbezieht, müssten die Anstrengungen, auch den\r\nBergbau emissionsfrei zu gestalten, enorm sein, wenn man vollständig klimaneutralen Stahl erreichen\r\nwollte. Die Verringerungen der Emissionen um mehr als zwei Tonnen CO2-Aquivalent pro\r\nTonne Stahl und die nahezu hundertprozentige Reduzierung der Prozessemissionen durch den Einsatz\r\nder Direktreduktion mittels grünem Wasserstoff sind ein großer Fortschritt und würden den Anteil\r\nder Industrie an den Gesamtemissionen extrem verringern.\r\nZu überprüfen ist außerdem die Methodik der Datenerhebung. Die unabhängigen Zertifizierungsgesellschaften\r\nwerden jetzt anhand des LESS-Regelbuches die ersten Messungen vornehmen und die\r\nersten freiwilligen Produktionsrouten zertifizieren. Wie gut das Auseinanderhalten der einzelnen\r\nProduktionsschritte in integrierten Stahlwerken funktioniert, muss detailliert analysiert werden. Eine\r\neinfache Massenbilanzierung des gesamten Produktionsprozesses wird einer transparenten Zertifizierung\r\nnicht gerecht. Auch werden im LESS neben CO2-Äquivalenten keine Emissionen von weiteren\r\nSchadstoffen und Feinstaub berücksichtigt. „Low Emission“ meint lediglich klimaschädliche\r\nGase. Gesundheitliche Aspekte der Stahlproduktion spielen dagegen keine Rolle. Unberücksichtigt\r\nbleibt außerdem der menschenrechtliche „Fußabdruck“, der vor allem in Bergbauregionen aufgrund\r\nder großen Menge benötigter Eisenerze für die Primärstahlproduktion nicht unerheblich ist.\r\nLESS-zertifizierter Stahl ist somit nicht automatisch „responsible Steel“, also Stahl, der auch Menschenrechte\r\nund die Rechte indigener Völker sowie die Arbeits- und Umweltbedingungen im Bergbau\r\nberücksichtigt.\r\nAus Sicht von Germanwatch ist der „Low Emission Steel Standard“ dennoch ein konsistentes und\r\ntransparentes Klassifizierungssystem für klimafreundlicheren Stahl, dem eine Abwägung zwischen\r\nKlimaschutz und Wirtschaftlichkeit gelungen ist. Er ist damit ein erster Schritt zur Schaffung grüner\r\nLeitmärkte, allerdings nur ein erster. Damit LESS zum Erfolg wird, braucht es weitere politische Instrumente,\r\ndie die Nachfrage nach LESS-zertifiziertem Stahl ankurbeln.\r\n19 Eine Idee, die Menge an in Europa verfügbarem Stahlschrott zu steigern, ist es, Schiffe an ihrem Lebensende wieder in\r\nnorddeutschen Werften auseinanderzunehmen. Welches Beschäftigungspotenzial das auch für Küstenstandorte hätte,\r\nwurde vom Leibnitz-Zentrum Bremen untersucht. Vgl. ZMT, 2023, Potenzialstudie Schiffsrecycling.\r\n20 Je nach Route zwischen 0,4 und 2 Prozent im Vergleich zur Kohlehochofenroute. Vgl. Witeck, W. K. et al., 2024, Low-carbon\r\ntechnologies for the global steel transformation. A guide to the most effective ways to cut emissions in steelmaking (letzter\r\nAbruf: 08.08.2024).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n13\r\n4 Instrumente zur Implementierung\r\nvon Leitmärkten\r\nDer „Low Emission Steel Standard“ (LESS) schafft die Voraussetzung zur Schaffung von Leitmärkten\r\nim Stahlsektor. Die Kennzeichnung eines grünen Produkts, die Definition und klare Regelungen für\r\ndie Zertifizierung sind erste Schritte dafür – eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung.\r\nEin Zertifizierungssystem allein bringt noch keine Leitmärkte, es muss mit Leben gefüllt werden. Dabei\r\nist es wichtig, die Ambitionen ständig zu erhöhen, aber auch die Möglichkeit der Stahlhersteller\r\nzur Dekarbonisierung im Blick zu behalten. Dafür braucht es sorgsam ausbalancierte Instrumente.\r\nAbhängig von der Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff könnte ab 2030 Stahl der Klassen B und A\r\nzur Verfügung stehen.\r\nGermanwatch fordert Instrumente zur Etablierung von Leitmärkten für Qualitäts- und Baustahl auf\r\neuropäischer und Bundesebene unter Verwendung von LESS und mit steigenden Ambitionen ab\r\n2026. Um die Transformation der Stahlindustrie zum Erfolg zu führen, müssen sowohl Politikinstrumente\r\nzum Einsatz kommen, die zum Hochfahren klimafreundlicher Stahlproduktion beitragen\r\n(Phase-in), als auch solche, die den Ausstieg aus fossiler Stahlproduktion forcieren (Phase-out). Um\r\nPlatz für einen Absatzmarkt für klimafreundlichen Stahl zu machen, müssen angesichts der Überkapazitäten\r\ngleichzeitig die Produktionskapazitäten für fossilen Kohlestahl aus dem Hochofen runtergefahren\r\nwerden. Nur in der Kombination eines Policy-Mixes, der fördert und fordert, kann eine Transitionsphase\r\neingeleitet werden, die im laufenden Betrieb die Zukunftsfähigkeit und damit klimafreundliche\r\nArbeitsplätze und Wertschöpfung erhält.21\r\n4.1 Die unterschiedlichen Dimensionen der\r\nStahltransformation anreizen\r\nUnser konkreter Vorschlag für die Einführung von grünen Leitmärkten – eine Kombination aus ansteigenden\r\nMindeststandards und öffentlicher Beschaffung – ergibt sich aus den verschiedenen\r\nDimensionen der Stahltransformation. Um dem Pariser Klimaziel und dem europäischen „Fit for 55“-\r\nPaket gerecht zu werden, muss der Kohleausstieg in der Stahlindustrie vollzogen werden. Dafür\r\nmuss in der Primärstahlproduktion der Ausstieg aus der fossilen Hochofenroute sukzessive angegangen\r\nwerden, sobald die Direktreduktionsanlagen als Alternative betriebsbereit sind. Das ist voraussichtlich\r\nab 2026, bei manchen Anlagen 2027, der Fall. Ab dann können Fossilstahlkapazitäten\r\nim gleichen Maße reduziert werden, selbst wenn dort zunächst Erdgas als Reduktionsmittel zum Einsatz\r\nkommen wird – auch dadurch sinkt der CO2-Fußabdruck schon erheblich.22 Der Einsatz von grünem\r\nWasserstoff kann dann mit zunehmender Verfügbarkeit graduell möglichst zügig hochgefahren\r\nwerden.\r\n21 Algers, J., Åhman, M., 2024, Phase-in and phase-out policies in the global steel transition (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n22 Die Verwendung von Erdgas in der Direktreduktionsanlage (NG-DRI) ginge im Vergleich zur Kohlehochofenkonverterroute\r\n(BF-BOF) schon mit einer Reduktion von etwa 57 Prozent der Klimagasemissionen einher. Vgl. Lüngen, H. B., 2021, Wege zur\r\nMinderung von CO2-Emissionen in der Eisen- und Stahlindustrie in Europa (letzter Abruf: 08.08.2024). Ob blauer Wasserstoff\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n14\r\nSekundärstahl, also aus recyceltem Schrott im Elektrolichtbogenofen hergestellter Stahl, hat rein\r\nprozessual einen deutlich geringeren CO2-Fußabdruck und ist aus Klimaschutzperspektive dem Primärstahl\r\nüberlegen. Den Anteil an Schrottstahl an der Gesamtkapazität zu erhöhen, sollte daher unbedingt\r\nTeil einer Transitionsstrategie sein.23 Da jedoch die Schrottnachfrage groß ist und das\r\nSchrottangebot konjunkturell schwankt und natürlicherweise begrenzt ist, kann der Anteil an der\r\nGesamtstahlproduktion nur bedingt steigen. Ab Mitte der 2030er Jahre sollte jedoch mit einem vermehrten\r\nSchrottaufkommen zu rechnen sein, da stahlhaltige Infrastruktur- und Industrieanlagen ersetzt\r\nund ausgemustert werden und sich das gesamte im Umlauf befindliche Stahlvolumen erhöht\r\nhat. Wenn der Preis für Stahlschrott steigt, steigen auch die Anreize, die Sammelquoten zu erhöhen\r\nund die Potenziale der Schrottverwendung zu heben.\r\nEin weiterer Faktor einer nachhaltigen Transitionsstrategie ist die Suffizienz. Suffizienz zielt darauf\r\nab, die Produktion und den Verbrauch von Gütern mit schädlichen Umweltauswirkungen zu reduzieren.\r\nDie Stahlindustrie arbeitet aufgrund der Investitionsgröße der Anlagen und ihrer strategischen\r\nBedeutung mit Skalenerträgen. Das Resultat sind enorme strukturelle Überkapazitäten von\r\ncirca 24 Prozent auf einem harten globalen Markt. Gerade ein Abbau der weltweiten Überkapazitäten\r\nwürde einen Beitrag zur Reduzierung der übermäßigen Emissionen der Stahlindustrie leisten.24\r\nKlar ist jedoch auch, dass für die Modernisierung der Energiesysteme und die Transformation der\r\nWirtschaft Stahl, aber auch andere Metalle benötigt werden. Zwar ist der Gesamteisenbedarf pro\r\nMegawattstunde für Erneuerbare Energien geringer als für fossile Energieanlagen, sodass langfristig\r\nder Stahlbedarf sinken wird.25 Das Tempo, in dem die Transformation vonstattengeht, und gerade\r\nder hohe Stahlbedarf für Windkraftanlagen26 können jedoch dazu führen, dass zwischenzeitlich sogar\r\ndie Primärstahlproduktion in Direktreduktionsanlagen höher sein muss als das Niveau, bei dem\r\nes sich gegen Ende der Transitionsphase einpendeln wird. Das Institut für Energie- und Umweltforschung\r\nsieht bis 2050 für Stahl- und Eisenprodukte ein enormes Potenzial zur Einsparung von Primärrohstoffen\r\ndurch den Einsatz von Sekundärrohstoffen.27\r\nZur Reduzierung des Stahlverbrauches insgesamt ist es darüber hinaus sinnvoll, Stahl möglichst\r\nlange zu verwenden, also den Kreislauf zu verlangsamen. Überall, wo es sinnvoll ist, sollten daher\r\nVeredelungslösungen wie die Verzinkung oder andere Galvanisierungs- oder Legierungsverfahren\r\nzum Einsatz kommen, die die Lebensdauer von Stahl und Nichteisenmetallen verlängern und damit\r\nden Ressourcen- und Energieverbrauch reduzieren können.\r\nübergangsweise sinnvoll in der Dekarbonisierung der Industrie zum Einsatz kommen kann, hängt von vielen Voraussetzungen\r\nbeziehungsweise voraussetzungsvollen Rahmenbedingungen ab. Vgl. Schreck, S., 2024, Blauer Wasserstoff: Katalysator\r\noder Stolperstein für eine klimaneutrale Wasserstoffwirtschaft? (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n23 Darüber hinaus wird auch die Importsubstitution zunehmend als Resilienzstrategie der Transformation diskutiert. Rohstoffsicherheit\r\nkann durch Kreislaufwirtschaft und Recycling viel leichter als durch eine zuverlässige Versorgung mit Primärrohstoffen\r\nim Bergbau erfüllt werden. Die Schrottquoten zu erhöhen, wird also zunehmend auch ein Ziel der Sicherheitspolitik\r\nwerden.\r\n24 Vgl. WVS, 2023, Überkapazitäten im Stahlbereich gefährden die Klimaziele. Fünf Aussagen zur Strukturkrise der globalen\r\nStahlindustrie (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n25 Chardayre, T. I., Reckordt, M., Schnittker, H., 2022, Metalle für die Energiewende. Warum wir die Rohstoffwende und die\r\nEnergiewende zusammendenken sollten (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n26 Da der verbaute Stahl aber auch den Großteil der Emissionen eines Windrades ausmacht, liegt im grünen Stahl auch der\r\nHaupthebel, einen großen Teil des Klimaabdrucks der Windenergie zu eliminieren. Vgl. Voigt, N. et al., 2022, Transforming\r\nthe Steel Industry May Be the Ultimate Challenge (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n27 Dittrich, M. et al., 2024, Nutzung und Reduktionspotentiale von Basismetallen in Deutschland und der EU (letzter Abruf:\r\n08.08.2024).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n15\r\nDurch ökologische Kriterien in der öffentlichen Vergabe kann eine frühe Nachfrage nach grünem\r\nStahl und anderen Materialien geschaffen werden. Die Verwendung öffentlicher Gelder zur Etablierung\r\nneuer Absatzmärkte für klimafreundliche Produkte kann aber nur eine Brücke sein. Mittelfristig\r\nmüssen auch private Märkte in zunehmendem Maße klimafreundliche Produkte nachfragen. Die Regulierung\r\nund schrittweise ansteigende Mindeststandards mit Anforderungen an die Emissionsintensität\r\nmüssen daher das Ziel sein. Es braucht EU-Standards für die maximalen CO2-Emissionen\r\npro Produkt.\r\nDiese Übergangsphase wird voraussichtlich in der Mitte der 2030er Jahre einen Wendepunkt erreichen,\r\nab dem das „Brown Premium“ das „Green Premium“ überlagert, da klimafreundlicher Stahl\r\ngünstiger wird (also das „Green Premium“ schrumpft) und der Emissionshandel (ETS) klimaschädlichen\r\nStahl teurer werden lässt (und somit das „Brown Premium“ wächst). Das Büro für Technikfolgen-\r\nAbschätzung beim Deutschen Bundestag geht bei diesen Rahmenbedingungen von einer Kostenparität\r\nzwischen konventionellen und CO₂-armen Stahl im Jahr 2035 aus.28 Es entstehen dann\r\nkeine weiteren Mehrkosten mehr für die öffentliche Hand. Sobald Fossilstahlproduktion aufgrund\r\nseiner Unrentabilität ausläuft, ist es nicht mehr nötig, Leitmärkte durch öffentliche Beschaffung zu\r\nflankieren. Bis dahin braucht es allerdings einen gesunden Instrumentenmix aus ansteigenden\r\nMindeststandards und öffentlicher Beschaffung.29\r\n4.2 Schrittweise steigende Mindeststandards\r\nDamit emissionsreduzierter Stahl trotz der aufgrund der Preisdifferenz zunächst begrenzten Nachfrage\r\nSchritt für Schritt zum neuen Standard wird, sind verbindliche Mindestanforderungen an die\r\nEmissionsintensität des Grundstoffes Stahl erforderlich. Wie für andere Grundstoffe und Produktgruppen\r\nstellt die im Mai 2024 von der EU beschlossene Ökodesign-Verordnung (ESPR) für die Stahlproduktion\r\nproduktspezifische Anforderungen an Klima- und Ressourcenschutz sowie Verbraucherschutz.\r\n30 Diese produktspezifischen Rechtsakte bieten die Möglichkeit, die Transformation der\r\nStahlindustrie in den vom ETS vorgegebenen Dekarbonisierungspfad einzubetten, den Ausstieg aus\r\nfossilem Stahl durch Emissionsleitplanken zu konkretisieren und die Industrie bei ihren Transformationsbemühungen\r\nzu unterstützen. Diese Mindeststandards gelten dann für alle in den Verkehr gebrachten\r\nProdukte dieses Typs, inklusive Importen. Letzteres ist wichtig, um die gleichen Wettbewerbsbedingungen\r\nim EU-Binnenmarkt zu gewährleisten und „Carbon Leakage“ vorzubeugen.\r\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat interessante Vorschläge zur Implementierung\r\ngrüner Leitmärkte vorgelegt. Germanwatch unterstützt das vorgelegte Konzept, insbesondere\r\ndie ambitionierter werdenden Anforderungen an die Emissionsintensität,31 und schlägt vor, die\r\nMindestanforderungen im delegierten Rechtsakt der Ökodesign-Verordnung für den Stahlbereich\r\n28 Caviezel, C., Achternbosch, M., Grünwald, R., 2024, Alternative Technologiepfade für die Emissionsreduktion in der Grundstoffindustrie\r\n(letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n29 Burmeister, H., Sartor, O., Reimann, K., 2023, Labels for climate-friendly basic materials: A guide to the debate (letzter Abruf:\r\n08.08.2024).\r\n30 Die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) ist im Mai 2024 in Kraft getreten. Sie legt den Rahmen fest, um für verschiedene\r\nProduktgruppen in delegierten Rechtsakten konkrete Vorgaben für Design und Produktion von Gütern zu machen. Stahlund\r\nEisenprodukte sollen prioritär bearbeitet werden. Mit einer „Stahl-Verordnung“ („Delegated Act Steel“) im Rahmen der\r\nESPR ist ab 2026 zu rechnen. Aktuell finden Stakeholdergespräche des Joint Research Centre der EU-Kommission statt, an\r\ndenen sich Germanwatch beteiligt.\r\n31 BMWK, 2024, Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe. Konzept des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz\r\n(BMWK), S. 35 ff. (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n16\r\nfestzulegen. Es ist wichtig, dass die EU-Mindestanforderungen an die Emissionsintensität schrittweise\r\nsteigen, also ambitioniert und planungssicher den Transformationspfad vorgeben. Gleichzeitig\r\nmüssen sie ausbalanciert und erreichbar sein. Gerade die frühzeitige Ankündigung und planungssichere\r\nVorgaben sind notwendig, weil sie ausreichend Orientierung für Investitionsentscheidungen\r\ngeben und es dadurch nicht zu disruptiven Produktionsengpässen kommt.\r\nGermanwatch schlägt vor, das Leitmärktekonzept der Bundesregierung für EU-Mindeststandards an\r\ndie Emissionsintensität von Stahlprodukten umzusetzen und sich an den Grenzwerten des „Low\r\nEmission Steel Standard“ (LESS) zu orientieren. Ab 2030 sollten erreichbare Maximalemissionswerte\r\neingeführt und für 2045 „Near Zero“ angestrebt werden. Für Qualitätsstahl und Baustahl werden unterschiedliche\r\nSchwellenwerte vorgegeben. Ausgehend von dem Ziel der Klimaneutralität bis zur\r\nMitte des Jahrhunderts ergeben sich in Anlehnung an LESS und das Konzept der Bundesregierung\r\nfolgende Stufen und Schwellenwerte für die Mindestanforderungen an die Emissionsintensität\r\n(siehe Tabelle 1):\r\nSchrittweise steigende Mindeststandards\r\n2030 2035 2040 2045\r\nLESSKlassifizierung\r\nD C A Near Zero\r\nEmissions-\r\nSchwellenwert\r\nfür Qualitätsstahl\r\naus 20 % Schrott\r\nin kg (CO2e/t)\r\n2250 1800 900 450\r\nEmissions-\r\nSchwellenwert\r\nfür Baustahl aus\r\n100 % Schrott in\r\nkg (CO2e/t)\r\n600 480 240 120\r\nTabelle 1: Schrittweise steigende Mindeststandards32\r\nDie schrittweise ansteigenden Mindeststandards anhand der vorgeschlagenen Schwellenwerte würden\r\nsicherstellen, dass den Stahlproduzenten genügend Zeit zur Adaption bleibt, da weder der Zeitpunkt\r\nder Einführung noch das erforderliche Emissionsniveau technisch überfordern dürfte. In der\r\nMitte der Transitionsphase muss das Tempo erhöht werden (die Kurve steiler steigen) und das Ambitionsniveau\r\nsollte sich in einer Dekade verdoppeln, um die Klimaziele zu erreichen (Abbildung 3).\r\nDer Hochlauf des klimafreundlichen Stahls in dieser Periode macht rein betriebswirtschaftlich Sinn,\r\nda die Preisparität von grünem und konventionellem Stahl aller Voraussicht nach in dieser Phase\r\n32 Zahlen aus: BMWK, 2024, Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe. Konzept des Bundesministeriums für Wirtschaft und\r\nKlimaschutz (BMWK); Theuringer, M. et al., 2024, Regelbuch für das Klassifizierungssystem im Low Emission Steel Standard\r\n(LESS) (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n17\r\nliegt. Um dem EU-Ziel der Klimaneutralität 2050 gerecht zu werden, sollte spätestens ab 2045 das\r\nEmissionsniveau nahe null erreicht werden.\r\nAbbildung 3: Mindestanforderungen an die Emissionsintensität (Quelle: Eigene Darstellung)\r\nVor allem die mittlere Transitionsphase stellt eine Herausforderung dar. Einerseits muss aufgrund\r\ndes langen Investitionszyklus der Aufbau der Anlagen zügig und bürokratiearm erfolgen, andererseits\r\nmüssen die regulatorischen Rahmenbedingungen und eine Infrastruktur für Erneuerbare Energien\r\nund Wasserstoff bereitstehen. Damit der Umbau der Stahlindustrie zur Erfolgsgeschichte wird,\r\nmüssen jetzt die Weichen gestellt werden. Die Festlegung auf einen Mindeststandard mit der LESSStufe\r\nC, wie es das Wirtschaftsministerium vorschlägt, hätte die weitgehende Stilllegung der Hochofenroute\r\nab 2035 zur Folge und ist deshalb aus Klimaschutzgründen definitiv zu begrüßen. Gleichzeitig\r\nmuss sichergestellt werden, dass die Stahlnachfrage für die gesellschaftliche Transformation\r\ngedeckt wird und keine „Phase-out-Lücke“ entsteht. Dafür müssen die Direktreduktionsanlagen sowie\r\ndie Elektrolichtbogenöfen schnell genug gebaut und hochgefahren werden, damit die Transition\r\nim laufenden Betrieb funktioniert. Der graduelle Übergang von Erdgas zu grünem Wasserstoff (und\r\nvom grauen zum Grünstrom) wird dann vergleichsweise einfacher zu erreichen sein, sofern die dafür\r\nnötige Infrastruktur bereitsteht. Eine weitere Steigerung des Ambitionsniveaus bis 2040 stellt sicher,\r\ndass der Transformationspfad weitergegangen wird und kein „Lock-in“ mit blauem Wasserstoff entsteht.\r\nIn dieser „heißen“ Phase der Transformation sollte die öffentliche Hand zu einem Treiber für\r\ndie Entstehung des neuen Marktes werden. Die Verwendung eines Stahlzertifikates für die öffentliche\r\nBeschaffung kann diese Lücke schließen (siehe Kasten).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n18\r\nBeschleunigter Phase-out durch Mindeststandards\r\nBei schwächeren Leitmarktinstrumenten wie Mindestquoten- oder Produktionsquotenregelungen\r\nwürde sich nur das bilanzielle Ergebnis der Unternehmen ändern, da zur Erfüllung der Quoten dann\r\nbestimmte Produkte auf bestimmten Märkten abgesetzt werden und sich in der Zusammensetzung\r\ndes Gesamtproduktionsvolumens nichts ändern würde. So könnten nicht-europäische Hersteller\r\neinfach den klimafreundlichen Teil ihrer Produktion, den sie zur Erfüllung der Quote brauchen, auf\r\nden europäischen Markt bringen. Sie hätten dann einen Vorteil, das Level Playing Field wäre nicht\r\ngewahrt. Auch reine Produktionsvorgaben, die nur für die Produktion und nicht für das Inverkehrbringen\r\nder Produkte Auflagen erheben, hätte eine Benachteiligung der europäischen Unternehmen\r\nzur Folge. Um das zu verhindern, schlägt Germanwatch eine Kombination aus langsam steigenden\r\nEU-weiten Mindeststandards für alle auf den Markt gebrachten Stahlprodukte vor, die\r\nschrittweise die CO2-intensivsten Technologien aus dem Verkehr drängen und gleichzeitig über öffentliche\r\nBeschaffung Anreize setzen, früh substanzielle Volumen an besonders klimafreundlichem\r\nStahl zu produzieren, da diese sicher und gut vergütet abgenommen werden. Diese Kombination\r\nrobuster Leitmarktinstrumente hat das Potenzial das Phase-out des Kohlestahls bei gleichzeitigem\r\nPhase-in des klimafreundlichen Stahls (wie in Abbildung 4 dargestellt) hervorzubringen.\r\nAbbildung 4: Transitionsphase der Stahlindustrie (Quelle: Eigene Darstellung)\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n19\r\n4.3 Öffentliche Beschaffung und Ausschreibungen\r\nDa die Existenz einer Zertifizierung alleine nicht ausreicht, um Nachfrageimpulse in der Höhe zu setzen,\r\ndie den hohen Investitionsaufwendungen genügen, müssen weitere Push- und Pullfaktoren\r\nzum Zuge kommen. Staatlich zugesicherte Absatzgarantien durch Quoten in der öffentlichen Beschaffung\r\nund Vergabe sind von der Bundesregierung angedachte Instrumente zur Schaffung grüner\r\nLeitmärkte.33 Bereits im Handlungskonzept Stahl der Bundesregierung wurde die staatliche Nachfragesteigerung\r\nnach klimafreundlichen Produkten als eine Säule der Transformation festgelegt.34\r\nDas nun vom zuständigen Ministerium vorgelegte Konzeptpapier „Leitmärkte für klimafreundliche\r\nGrundstoffe“ versucht jetzt die Lücke zwischen Ankündigung und konkreten Schritten hin zur tatsächlichen\r\nSchaffung von Leitmärkten zu schließen. Gerade für den Stahlsektor ist die Frage der Zertifizierung\r\njetzt eindeutig beantwortet und es wird ein Pfad für schrittweise ansteigende Mindestanforderungen\r\nskizziert. Das ist eine eindeutige Konkretisierung des Ausstiegspfades für die fossile\r\nStahlproduktion und deshalb sehr zu begrüßen. Weniger weit ist das Konzept in den Bereichen Zement\r\nund Chemie. Folgend wollen wir uns aber auf eine Bewertung des Konzeptes im Bereich Stahl\r\nbeschränken.\r\nAuffällig sind die Appelle an die Privatwirtschaft, die freiwillige Kennzeichnung für klimareduzierten\r\nStahl anzunehmen und zu nutzen, und an die Stahlabnehmer, den grünen Stahl dann auch nachzufragen.\r\nMit diesem starken Fokus auf die Freiwilligkeit fällt die Bundesregierung hinter bereits angekündigte\r\nVorhaben zurück, öffentliche Nachfrageimpulse zu setzen. Aus Sicht von Germanwatch\r\nbraucht es jetzt konkrete Leitlinien für die öffentliche Beschaffung und das Vergaberecht. In Deutschland\r\nund der EU ist die öffentliche Hand für 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verantwortlich\r\nund hat damit eine enorme Macht auf die Gestaltung des Marktes.35\r\nDas angekündigte Vergabetransformationspaket wird voraussichtlich keine konkreten Produkte adressieren,\r\nsondern Leitplanken für grüne Beschaffung schaffen. Dies jedoch alles nur auf freiwilliger\r\nBasis. Der Preis wird weiterhin die Nachhaltigkeit schlagen. Um das zu ändern, ist ein Paradigmenwechsel\r\nin der Vergabe notwendig. Die in den Beschaffungsämtern häufig gestellt Frage: „Wie viel\r\ngrüner Stahl ist da und wie erkennen wir ihn?“ ist nun mit dem LESS beantwortet. Es gilt jetzt loszulegen\r\nund ins Handeln zu kommen.\r\nSchon seit der EU-Vergaberichtlinie 2014, die 2016 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts\r\nin Deutschland umgesetzt wurde, ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei\r\nder Beschaffung möglich. Auch die Vereinten Nationen haben die umweltfreundliche Beschaffung\r\nals ein Ziel der „Sustainable Development Goals“ formuliert (SDG 12.7). Die höheren Beschaffungskosten\r\nvon umweltfreundlichen Produkten und die fehlenden Kapazitäten in der Verwaltung stehen\r\nbei rein freiwilliger Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien einer echten Anwendung der öffentlichen\r\nBeschaffung als Dekarbonisierungsmaßnahme allerdings entgegen.36\r\n33 Bündnis 90/Die Grünen, FDP, SPD, 2021, Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit –\r\nKoalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP; BMWK, 2023, Transformation zu einer klimaneutralen\r\nIndustrie: Grüne Leitmärkte und Klimaschutzverträge (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n34 BMWi, 2020, Für eine starke Stahlindustrie in Deutschland und Europa! Handlungskonzept Stahl (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n35 Bei Baumaterialien wie Zement ist der Anteil der öffentlichen Beschaffung mit etwa 31 Prozent sogar noch höher (BSoG\r\n2024: Public procurement of cement and steel for construction, Brussels School of Governance).\r\n36 Chiappinelli, O., Zipperer, V., 2017, Öffentliche Beschaffung als Dekarbonisierungsmaßnahme: Ein Blick auf Deutschland\r\n(letzter Abruf: 08.08.2024).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n20\r\nGermanwatch fordert daher, in der Bundesrepublik die öffentliche Beschaffung und Auftragsvergabe\r\nmit Blick auf Stahl dahingehend zu reformieren, dass ein substanzieller Teil des klimafreundlicher\r\nproduzierten Stahls planungssicher von der öffentlichen Hand abgenommen wird und\r\nsich der Staat damit an der Marktschaffung für diese Produkte aktiv beteiligt und die Anbieter belohnt,\r\ndie früh die Investitionsentscheidung in Richtung Transformation gefällt haben. Selbst wenn\r\ndurch ein Vergabetransformationspaket eine Reform der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung\r\nklimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) nicht direkt auf ein freiwilliges Label wie den\r\nLESS zurückgreifen sollte, könnten die festgelegten Emissionsgrenzwerte sich am LESS orientieren,\r\num die Beschaffung möglichst unkompliziert und bürokratiearm zu gestalten. Vor allem im Gebäude-\r\nund Baubereich könnte der Bund für die Länder und Kommunen die Grenzwerte des LESS\r\nfür Baustahl übernehmen und durch einen Teil der Beschaffung eine große Klimawirkung entfalten\r\nund gleichzeitig die Entstehung grüner Leitmärkte maßgeblich voranbringen. LESS oder ein Standard\r\nin Anlehnung an LESS sollte in das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BMWSB) auf Bundesebene\r\nund in die EU-Bauproduktverordnung Eingang finden.\r\nAuch für den öffentlichen Fuhrpark – öffentlicher Personennahverkehr, Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste,\r\nkommunale Entsorgungs- und Wartungsunternehmen sowie die öffentlichen Dienstwagenflotten\r\n– könnten durch eine Ergänzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge\r\n(SaubFahrzeugBeschG) jetzt nicht mehr nur die Emissionen des Betriebs, sondern auch der Produktion\r\nBerücksichtigung finden.37 Nicht nur batterieelektrischen Fahrzeugen sollte Vorfahrt bei der\r\nBeschaffung eingeräumt werden, sondern auch Fahrzeugen, die klimafreundlicher produziert werden.\r\nDie Länge der Investitionszyklen verzögert die Reaktion der Marktteilnehmer auf Signale der grünen\r\nLeitmärkte. Die Quoten der öffentlichen Beschaffung müssen daher behutsam auf die technologischen\r\nMöglichkeiten der Marktteilnehmer abgestimmt sein und gleichzeitig ambitioniert genug, um\r\ndie Umstellung der Technologie auch wirklich zu beschleunigen.\r\nAbbildung 5: Verwendung des LESS in der öffentlichen Beschaffung (Quelle: Eigene Darstellung)\r\n37 Schätzungen zufolge zählt der Bestand an öffentlich beschafften Fahrzeugen aktuell etwa neun Millionen. Viele davon sind\r\ngroße, stahlintensive Fahrzeuge.\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n21\r\nAb 2026, wenn voraussichtlich der erste klimafreundliche Stahl in Deutschland auf den Markt kommen\r\nwird, sollte die öffentliche Hand bei 25 Prozent der eingekauften Stahlmenge mindestens die\r\nLESS-Stufe C oder besser wählen (siehe Abbildung 5). Dies ist nach Angaben des Branchenverbandes\r\nder Stahlindustrie mit der Ersetzung von Kohle durch Erdgas sehr leicht zu erreichen, würde aber\r\ngleichzeitig die „Frontrunner“ der Industrie belohnen und die Beschaffungsämter von Bund, Ländern\r\nund Kommunen auf die Neuerungen der Beschaffungspolitik einstellen. Das System könnte so\r\ngetestet werden, ohne Industrie und öffentliche Hand zu überfordern.\r\nIn der nächsten Phase geht es darum, den Hochlauf der grünen Stahlproduktion anzukurbeln, obwohl\r\nsie noch teurer als die Produktion von konventionellem Stahl sein wird. Daher sollte in der\r\nnächsten Stufe ab 2030 ein erheblich größerer Teil des produzierten klimafreundlicheren Stahls von\r\nder öffentlichen Hand abgenommen werden. So kann durch die Mengenabnahme die Transformation\r\nder Stahlindustrie belohnt und gleichzeitig der Hochlauf der Wasserstoffindustrie vorangebracht\r\nwerden. Um die Nachfrage nach klimafreundlichem Stahl zu stimulieren, sollte ab 2030 die\r\nHälfte des öffentlich beschafften und verbauten Stahls mindestens mit der LESS-Stufe C klassifiziert\r\nsein. Um den Stahlproduzenten etwas Flexibilität beim Hochlauf zu gewähren, könnte es Sinn machen,\r\nihnen die Wahl zu lassen, statt 50 Prozent C, lieber 25 Prozent mit A klassifiziertem Stahl anzubieten.\r\nDafür müsste nur die halbe Menge, aber dafür mit nahezu doppelten Klimaschutzanstrengungen\r\nproduziert werden. Die Wahlmöglichkeit würde den Herausforderungen des Hochlaufs\r\nRechnung tragen und die Anforderungen zwischen erreichbar und ambitioniert technologieoffen\r\nausbalancieren.\r\nEine ähnliche Wahlmöglichkeit wäre für die nächste Stufe denkbar. Ab 2035 sollten 50 Prozent des\r\nöffentlich beschafften Stahls mindestens die Stufe A erreicht haben. Die Anforderungen könnten\r\naber auch erfüllt werden, wenn stattdessen 25 Prozent als „Near Zero“ eingestuft wurden. Auch hier\r\ngilt es, die zusätzlichen Bemühungen wie zum Beispiel die für „Near Zero“ notwendigen Scope-3-\r\nEmissionsreduzierungen aus dem Bergbau zu belohnen. Ab Mitte der 2030er Jahre werden die Mehrkosten\r\nvon klimafreundlichem gegenüber konventionellem Stahl sinken, da Erneuerbare Energien\r\ndann günstiger und fossile Produktion stärker bepreist werden. Folge: Die Leitmarktschaffung durch\r\nöffentliche Aufträge verliert allmählich ihre Notwendigkeit. Sobald klimafreundliche Produkte günstiger\r\nwerden, übernimmt der Leitmarkt den Gesamtmarkt und eine künstliche Marktsegmentierung\r\nist nicht weiter notwendig. Die Brückenmaßnahmen können dann auslaufen. Durch verbindliche\r\nund umfassende Produktstandards muss aber sichergestellt werden, dass grüne Produktion in der\r\nEU nicht durch Importe aus Regionen mit weniger strenger CO2-Regulierung unter Preisdruck gerät.\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n22\r\nAbbildung 6: Leitmärktekorridor mit Mindeststandards (CPR) und nachhaltiger Beschaffung (GPP) (Quelle:\r\nEigene Darstellung)\r\nMit einer Kombination aus Emissionsmindeststandards (Carbon Product Requirements38/CPR) und\r\nnachhaltiger Beschaffung (Green Public Procurement/GPP) kann ein Leitmärktekorridor geschaffen\r\nwerden, auf dem sich Stahlproduzenten technologieoffen den für sie besten Transformationspfad\r\naussuchen können. Abbildung 6 zeigt, wie mit den vorgeschlagenen LESS-Schwellenwerten für\r\nEmissionsintensität die Leitplanken des Korridors aussehen könnten. Europäisch harmonisierte\r\nMindeststandards (CPR) würden graduell die schlechtesten Performer aus dem Spiel nehmen und\r\neinen klaren Phase-out der emissionsintensivsten Produktionsrouten vorschreiben. Das geschieht\r\nhaushaltsneutral und markttransparent. Gleichzeitig würde durch nachhaltige öffentliche Beschaffung\r\n(GPP) ein Anreiz geschaffen voranzugehen, um sich einen Anteil an dem von der öffentlichen\r\nHand zu höheren Preisen abgenommenen Marktanteilen zu sichern. Dies sichert, dass die Mindeststandards\r\nlediglich die langsamste Transformation vorgeben, „Frontrunner“ und „Early Mover“ aber\r\nbelohnt werden. Die hier vorgeschlagenen Leitmarktinstrumente bilden so die Leitplanken für die\r\nStahltransformation.\r\nBesser als LESS-Steel ist nur noch „less“ Steel!\r\nWenn die öffentliche Beschaffung mit ambitionierten Vorgaben einen substanziellen Teil des klimafreundlichen\r\nStahls abnimmt, leistet sie damit auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft,\r\nda mithilfe von Recyclingstahl der Standard einfacher zu erreichen ist als über die\r\nPrimärstahlroute. Darüber hinaus sollte überlegt werden, wie auch Suffizienzstrategien wie Leichtbau\r\noder Stahlsubstitution durch öffentliche Beschaffung belohnt und vorangebracht werden könnten.\r\nSo könnten beispielsweise die Ausschreibungskriterien auch Materialeinsparung belohnen, indem\r\netwa 25 Prozent weniger Stahlverbrauch mit 25 Prozent emissionsreduziertem Stahl gleichgestellt\r\nwerden. Dabei müsste allerdings sichergestellt werden, dass diese Regelung auch wirklich zu\r\nSuffizienz oder Substitution durch klimafreundlichere Stoffe führt und kein Reboundeffekt entsteht\r\nund am Ende mehr klimaschädlicher Zement verwendet wird.\r\n38 Vgl. Shawkat, A., Cosbey, A., im Erscheinen, A vision for international trade in CO2-intensive materials: the role of carbon\r\nproduct requirements (Agora Industrie).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n23\r\nAus Sicht von Germanwatch ist für den Erfolg des LESS in der öffentlichen Beschaffung entscheidend,\r\ndass der Bund die Kommunen finanziell unterstützt und nicht die Mehrkosten dieser Klimaschutzaufgabe\r\neinfach auf die Kommunen abwälzt. Um den Ausschreibungsprozess für die zuständigen\r\nÄmter nicht unnötig zu verkomplizieren, sollte bei der Vergabe und bei der Beschaffung die\r\nVerwendung eines Anteils klimafreundlicher Grundstoffe ein zwingendes Kriterium und nicht nur eines\r\nvon mehreren Bewertungskriterien darstellen.\r\n4.4 Private Initiativen zur Steigerung der Nachfrage\r\nNeben der öffentlichen muss auch die private Nachfrage nach klimafreundlicherem Stahl steigen.\r\nSo könnte beispielsweise bei der Autobestellung die Wahloption von Einzelteilen aus grünem Stahl\r\nangeboten werden, sodass freiwillige Nachfragesteigerung einen Beitrag zur Schaffung von Leitmärkten\r\nleistet. Hierfür wäre zum einen ein klares Signal der Automobilbauer und ihrer Zulieferer\r\nnötig, dass sie grünen Stahl kaufen und anbieten. Zum anderen würde es von den Kund:innen und\r\nEndverbraucher:innen verlangen, den Mehrpreis für den Klimaschutz (Green Premium) freiwillig zu\r\nzahlen. Einer Studie von Transport & Environment zufolge betragen die Mehrkosten für grünen Stahl\r\nlediglich 57 Euro, also weniger als ein Reifenwechsel kostet.39 Damit könnten aber die CO2-Emissionen\r\nder europäischen Automobilproduktion bis 2030 um 6,9 Millionen Tonnen verringert werden.\r\nEin großer Effekt für einen kleinen Preis.\r\nNatürlich wäre auch vorstellbar, dass die Erstausrüster (OEM) der Autobranche ihre Einkaufspolitik\r\ngenerell auf klimafreundlichere Vorprodukte umstellen und sich öffentlich dazu bekennen. Die Initiative\r\nSteelZero der Climate Group ist der Versuch aus der Zivilgesellschaft, privaten stahlverbrauchenden\r\nUnternehmen Selbstverpflichtungen abzuringen, Ziele zur Emissionsreduzierung im\r\nStahleinkauf festzulegen und öffentlich bekanntzugeben.40 Über 40 Unternehmen aus sieben Sektoren\r\nhaben sich verpflichtet, bis spätestens 2050 nur noch netto-emissionsfreien Stahl einzukaufen.\r\nEinziges deutsches Unternehmen darunter ist bislang der Windkraftanlagenbauer Siemens Gamesa,\r\nder bis 2030 zu 50 Prozent emissionsreduzierten und bis 2040 nur noch Nettonullemissionsstahl verwenden\r\nwill. Da freiwillige Selbstverpflichtungen geduldig sind, wäre eine Option zur Steigerung der\r\nGrünstahlverwendung, im Automobilbereich über die EU-Altautoverordnung (ELV) ab 2030 den Anteil\r\nan Grünstahl in Neuwagen in der EU auf mindestens 40 Prozent festzulegen und ihn schrittweise\r\nbis 2040 auf 100 Prozent zu steigern, wie es Transport & Environment vorschlägt.41\r\nFür die großen Flotten der 17.000 deutschen Taxiunternehmen und der Dienste von Uber und Co.\r\nsowie für die Dienstwagenflotten wäre es darüber hinaus denkbar, über eine überfällige Reform des\r\nDienstwagenprivilegs steuerliche Anreize nicht mehr nur für klimafreundliche Antriebe, sondern\r\nauch für die Verwendung klimafreundlichen Stahls und weiterer Materialien zu setzen.\r\nFür den stahlintensiven Bahnsektor sind ebenfalls Initiativen denkbar, die für den Schienen- und\r\nBrückenbau ebenso wie für die Lokomotiven-, Waggon-, Triebwagen- und Güterzugproduktion die\r\nVerwendung von klimafreundlichem Stahl priorisiert beziehungsweise festschreibt. Vor allem die zur\r\nDeutsche Bahn AG gehörenden Unternehmen, die in öffentlicher Hand sind und mit dem Versprechen\r\nklimafreundlicher Mobilität werben, könnten sich mit dem Bekenntnis klimafreundlichen Stahl\r\n39 T&E, 2024, Green steel can cut climate impact of car production for just €57 a vehicle (letzter Abruf: 25.07.2024).\r\n40 Climate Group, Building demand for net zero steel (letzter Abruf: 25.07.2024).\r\n41 T&E, 2024, Green steel can cut climate impact of car production for just €57 a vehicle (letzter Abruf: 25.07.2024).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n24\r\neinzukaufen, einen zusätzlichen Klimavorteil gegenüber dem Straßenverkehr verschaffen. Denkbar\r\nwäre aufgrund des stark europäisch vernetzten Schienensystems auch eine gemeinsame Einkaufspolitik\r\nder Bahngesellschaften. Wenn auch noch nicht im gesamten europäischen Bahnverbund,\r\nkönnte ein Weimarer Dreieck mit den bedeutenden Bahnnationen Deutschland, Frankreich und Polen\r\nhier vorangehen und der Ankündigung dieser drei Staaten zur engeren Kooperation im Klimaschutz\r\nTaten folgen lassen.42\r\nDas Verhältnis von privater und öffentlicher Nachfrage muss noch austariert werden und hängt vor\r\nallem von der Entwicklung der Preisdifferenz zwischen klimafreundlichem und konventionellem\r\nStahl ab. Klar ist aber: Vor allem in der Frühphase der Leitmarktentstehung wird die öffentliche Nachfrage\r\ngemeinsam mit verbindlichen Quoten für bestimmte Produktklassen eine größere Rolle spielen\r\nmüssen, bevor rein preisgetrieben auch der private Sektor einen substanziellen Teil der Grünstahlkapazitäten\r\nnachfragt. Da die Preisentwicklungen von vielen Faktoren wie unter anderem der\r\nEntwicklung der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur, der globalen Konjunktur und der Emissionszertifikate\r\nabhängig ist, gleicht eine Prognose einem Blick in die Glaskugel. Dies macht das Instrument\r\nder Emissionsmindestanforderungen als untere Leitplanke für den Transformationspfad zum\r\nwichtigen Transitionsinstrument. Mindeststandards der Emissionsintensität in CO2 je Tonne Stahl\r\nsollten unbedingt zunächst auf europäischer Ebene und im besten Fall langfristig etwa im Rahmen\r\ndes Klimaklubs – international harmonisiert festgelegt werden.43\r\n4.5 Europäische und internationale Ebene\r\nLeitmärkte können in einer globalisierten Welt und erst recht im europäischen Binnenmarkt nicht\r\nnationalstaatlich etabliert werden. Die EU-Ökodesignverordnung bietet den richtigen Rahmen, um\r\nproduktspezifische Leitmärkte anzustoßen. Unternehmen, Politik und Zivilgesellschaft sind gut beraten,\r\nsich auf europäischer Ebene in den Prozess zur Ausarbeitung der produktspezifischen delegierten\r\nRechtsakte einzubringen, da hier unter Federführung der EU-Kommission die Rahmenbedingungen\r\nfür Leitmärkte festgelegt werden. Aus Sicht von Germanwatch kann der deutsche Vorstoß\r\nsowohl in Bezug auf das von der Wirtschaftsvereinigung Stahl entwickelte Klassifizierungssystem\r\n„Low Emission Steel Standard“ (LESS) als auch auf das Konzept „Leitmärkte für klimafreundliche\r\nGrundstoffe“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als Blaupause für eine Weiterentwicklung\r\nder Konzepte für die Bedarfe des europäischen Binnenmarktes dienen. Eine Anlehnung\r\nder Emissionsgrenzwerte an die LESS-Stufen ist aufgrund des ambitionierten Niveaus und gleichzeitig\r\ngenügender technologischer Flexibilität bezüglich der Incentivierung und der Verwendung von\r\nRecyclingstahl sinnvoll. Es ist der europäischen Debatte zuträglich, dass die deutsche Stahlindustrie\r\nund die Bundesregierung mit eigenen Vorschlägen und Konzepten vorangehen. Das Zertifizierungssystem\r\nLESS kann jetzt auf freiwilliger Basis in der Anwendung getestet werden; mögliche Leerstellen\r\noder Probleme können bei der Erarbeitung der europäischen Stahl-Verordnung ausgebessert\r\nund beseitigt werden. Ein modifiziertes europäisches LESS oder ein europäisches Leitmärktekonzept\r\nin Anlehnung an LESS wäre ein großer Fortschritt gegenüber den sehr heterogenen derzeitigen\r\nAnsätzen zur Dekarbonisierung der Stahlindustrie. Die EU und andere europäische Akteure haben\r\n42 Hermwille, L., Dellatte, J., Śniegocki, A., 2024, Das Weimarer Dreieck als Motor der EU-Industriepolitik (letzter Abruf:\r\n08.08.2024).\r\n43 Vgl. Shawkat, A., Cosbey, A., im Erscheinen, A vision for international trade in CO2-intensive materials: the role of carbon\r\nproduct requirements (Agora Industrie).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n25\r\nmit dem Aufgreifen der deutschen Initiative ein etabliertes System, das sich erweitern und verbessern\r\nlässt. Für Deutschland liegt die Chance in einem engagierten Vorgehen, international den Standard\r\nsetzen zu können, ein kleiner Vorsprung, den die deutsche Industrie zu ihrem Vorteil nutzen\r\nkönnte.44\r\nDie Stahlproduktion verursacht etwa elf Prozent der weltweiten CO2-Emissionen. Nur die deutschen\r\noder europäischen Hochöfen zu schließen und den benötigten Stahl stattdessen zu importieren, ist\r\nkeine nachhaltige Strategie, die dem Klima und einem zukunftsfähigen deutschen Standort nützt.\r\nDer Ansatz, durch einen „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) die europäische Industrie\r\nvor „Carbon Leakage“ zu schützen, ist ein zaghafter, wenn auch nachvollziehbarer Schritt der EU. Auf\r\neinem so sehr internationalisierten Markt wie dem Stahlmarkt reicht eine europäische Lösung aber\r\nlangfristig kaum aus. Die Diskussionen mit verschiedenen Staaten, ob sie – angestoßen vom CBAM\r\n– eigene Rahmen für den Stahlsektor setzen, um mittelfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, sollten\r\nunbedingt weiter vorangetrieben werden. Sowohl die „Industrial Deep Decarbonisation Initiative“\r\n(IDDI) der Vereinten Nationen als auch der von Deutschland angestoßene Klimaklub sind wichtige\r\nInitiativen, die dazu beitragen können, einen international anerkannten und etablierten Dekarbonisierungspfad\r\nfür die Stahlindustrie durch klare Emissionsreduzierungsziele und Standards zu verankern.\r\nHier kann also die Klimadiplomatie eine wichtige Rolle spielen. Sowohl auf dem nordamerikanischen\r\nals auch auf dem asiatischen Markt wird an Definitionen und Standards für klimafreundlichen\r\nStahl gearbeitet. Es ist wahrscheinlicher, dass diese Standards im Rahmen des Klimaklubs oder\r\nder IDDI gegenseitig anerkannt werden, als dass sich ein Standard global durchsetzt. Solch eine Harmonisierung\r\noder zumindest Annäherung wäre jedoch ein großer Schritt auf dem Weg zum Fernziel\r\nder globalen emissionsfreien Stahlindustrie. Ein wichtiger Zwischenschritt ist auf europäischer\r\nEbene eine klimagerechte, soziale und resiliente Stahlverordnung.45 Ein nächster wichtiger Schritt\r\nwäre ein Abkommen im Rahmen des „Global Arrangement for Sustainable Steel and Aluminium”\r\n(GASSA) mit den USA, das klare Emissionsreduktionsziele vorschreibt und gleichzeitig die Überkapazitäten\r\nadressiert, dabei aber die wettbewerbliche Gleichberechtigung der Handelspartner auf\r\nbeiden Seiten des Atlantiks festlegt. Doch die Verhandlungen darüber sind ins Stocken geraten und\r\nein Durchbruch ist in naher Zukunft nicht zu erwarten. Seit 2016 ist die Stahlhandelsbilanz der EU\r\nnegativ. Eine Umkehrung des Trends scheint eher unwahrscheinlich, aber für Europa kann hier nur\r\ndie Flucht nach vorne den drohenden Bedeutungsverlust verhindern46 (siehe Infokasten Renewables\r\nPull).\r\n44 Vgl. Waagsaether, K., Waliszewska, A., Lehne, J., 2024, Raising Ambition on Steel Decarbonisation. 2023 Steel Policy Scorecard\r\n(letzter Abruf: 25.07.2024).\r\n45 In der Verordnung ist auch darauf zu achten, dass die Nutzung von Technologien wie dem „Carbon Capture and Storage“\r\n(CCS) sowie „Synthetic Natural Gas“ (SNG) für die Stahlproduktion ausgeschlossen werden, da sie ökonomisch unsinnig\r\nund die Gefahr eines fossilen Lock-ins in sich tragen. Vgl. Carels, F. et al., 2023, Hydrogen import options for Germany. Analysis\r\nwith an in-depth look at synthetic natural gas (SNG) (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\n46 Vgl. Koch, M. et al., 2024, Wasserstoffimporte Deutschlands – Welchen Beitrag können Pipelineimporte in den 2030er Jahren\r\nleisten? (letzter Abruf: 08.08.2024).\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n26\r\nRenewables Pull\r\nUnter dem Stichwort „Renewables Pull“ wird seit einiger Zeit die Möglichkeit diskutiert, dass\r\nein Teil der vorderen Wertschöpfungskette der klimafreundlichen Stahlindustrie aus Deutschland\r\nund Europa abwandern könnte. Vor allem aufgrund der klimatisch und geografisch\r\nschlechteren Voraussetzung zur Erzeugung von grünem Wasserstoff, aber auch der hohen\r\nTransportkosten desselben könnten Länder, die eine eigene Wasserstoffproduktion aufbauen,\r\neinen weiteren Schritt auf der Wertschöpfungskette gehen und eigene Direktreduktionsanlagen\r\naufbauen. Damit würden sie nicht nur den Brennstoff, sondern gleich den Eisenschwamm\r\nliefern. Das widerspricht allerdings dem strategischen Interesse der EU, aus geopolitischen\r\nund Resilienzgründen ausreichend Stahlkapazitäten vor Ort zu haben. Das bestehende\r\nGeflecht aus Primärproduktion und regionalen Zulieferer- und Abnehmerbranchen sowie\r\ndem außergewöhnlichen Forschungsverbund stärken die Rolle etablierter europäischer\r\nStahlstandorte.\r\nNeben der Möglichkeit, die technische Expertise im Anlagenbau zu nutzen und den Geschäftsbereich\r\nauszubauen, bietet der günstigere Zukauf des Vorproduktes Eisenschwamm das Potenzial,\r\ndie Stahlproduktion in Deutschland und Europa kostengünstiger und damit wettbewerbsfähiger\r\nzu gestalten. Auch wenn dann ein Teil der Wertschöpfung verloren ginge, könnte\r\nam Ende trotzdem eine Win-win-Situation entstehen, von dem Eisenschwammexporteure\r\nund Stahlproduzenten gleichermaßen profitieren.\r\nDie Verlagerung eines besonders kostenintensiven Teils der Produktion kann Preisvorteile\r\nschaffen, die dann die Arbeitsplätze in der Restkapazität retten. Auch kann die Förderung der\r\nStahlproduktion zu einem bestimmten Teil politisch durchaus opportun sein. Für Deutschland\r\nund die EU muss es darum gehen, zwischen kosteneffizienter Produktion und Wettbewerbsfähigkeit\r\nauf einer Seite und dem Erhalt der strategischen Souveränität auf der anderen\r\nSeite auszutarieren.\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n27\r\n5 Ausblick\r\nMit einem ausgewogenen Ansatz, der Anstrengungen belohnt, aber auch klar die Marschrichtung\r\nzum klimafreundlichen Stahl vorgibt, kann das Henne-Ei-Problem, ob die Produktion oder die Nachfrage\r\nzuerst hochgefahren werden muss, parallel und graduell aufgelöst werden. Die vorgeschlagenen\r\neuropäischen Emissionsmindeststandards in Kombination mit nationaler öffentlicher Beschaffung\r\nfungieren als Leitplanken eines Transformationspfades, zwischen denen sich Leitmärkte entfalten\r\nkönnen. Innerhalb dieses Leitmärktekorridors können Stahlunternehmen ihre Transformationsoptionen\r\nabwägen und planungssicher ihre Investitionsentscheidungen treffen. Mit von der Industrie\r\nanerkannten Schwellenwerten in Anlehnung an den LESS sollte im Rahmen der EU-Ökodesignverordnung\r\nein ausbalancierter Transformationspfad vorgegeben werden. Neben schrittweise\r\nansteigenden Mindestanforderungen an die Emissionsintensität der Stahlproduktion für den EUBinnenmarkt\r\nfällt auch der öffentlichen Beschaffung eine wichtige Rolle bei der Etablierung von Leitmärkten\r\nzu.\r\nLeitmärkte wirken komplementär zu anderen Instrumenten wie den IPCEI, Klimaschutzverträgen\r\nund anderen Förderprogrammen und sollen sie keinesfalls ersetzen. Sie verringern jedoch den Gesamtbedarf\r\nan Fördermitteln. Gleichzeitig verstärken Leitmärkte die Wirkung der CO2-Bepreisung,\r\nda sie klimafreundliche Produkte profitabler machen und klimaunfreundliche unprofitabler. Darüber\r\nhinaus tragen sie zu einheitlichen Standards bei, die graduell konventionelle Produktionsprozesse\r\ndurch moderne ablösen. Damit sichern Leitmärkte auf lange Sicht die Existenz von Wirtschaftssektoren\r\nund deren Wettbewerbsfähigkeit.\r\nEs gibt keine Blaupause für die Stahltransformation. Ein Industrieumbau in dieser Dimension bei\r\nlaufendem Betrieb auf dem Werksgelände sucht historische Vergleiche. Alle handelnden Akteure\r\nsollten einen konstruktiven Umgang mit den Unsicherheiten und Dilemmata pflegen, Mut aufbringen\r\nund eine neue Fehlerkultur etablieren. Bei den ganzen technischen Details dürfen wir eines nicht\r\nvergessen: Menschen machen Stahl. Soziale Absicherung, Qualifizierung und Umschulung zur arbeits-\r\nund sozialpolitischen Flankierung der Transformation müssen von Anfang an mitgedacht werden.\r\nUnternehmen und ihre Belegschaften, Regionen und Kommunen sowie die Zivilgesellschaft\r\nmüssen sich an dem Transformationsprojekt beteiligen, dann wird es auch ein Erfolg.\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n28\r\n6 Literatur\r\nACCR (2024): Forging pathways: insights for the green steel transformation, Australasian Centre for\r\nCorporate Responsibility.\r\nAgora Energiewende (2020): Klimaneutrale Industrie. Schlüsseltechnologien und Politikoptionen für\r\nStahl, Chemie und Zement.\r\nAgora Energiewende, Agora Industrie und Guidehouse (2024): Wasserstoffimporte Deutschlands –\r\nWelchen Beitrag können Pipelineimporte in den 2030er Jahren leisten?\r\nAgora Industrie (2023): Labels for climate-friendly basic materials: A guide to the debate, Helen Burmeister/\r\nOliver Sartor/Kathy Reimann.\r\nAgora Industrie, Wuppertal Institut und Lund Universität (2024): Low-carbon technologies for the\r\nglobal steel transformation. A guide to the most effective ways to cut emissions in steelmaking.\r\nAlgers, Jonas/Åhman, Max (2024): Phase-in and phase-out policies in the global steel transition, Climate\r\nPolicy.\r\nBCG (2022): Transforming the Steel Industry May Be the Ultimate Challenge, Boston Consulting Group.\r\nBMWK (2023): Transformation zu einer klimaneutralen Industrie: Grüne Leitmärkte und Klimaschutzverträge,\r\nWissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.\r\nBMWK (2024): Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe. Konzept des Bundesministeriums für Wirtschaft\r\nund Klimaschutz.\r\nBMWi (2020): Für eine starke Stahlindustrie in Deutschland und Europa! Handlungskonzept Stahl, Bundesministerium\r\nfür Wirtschaft und Energie.\r\nBSoG (2024): Public procurement of cement and steel for construction, Brussels School of Governance.\r\nDIW (2017): Öffentliche Beschaffung als Dekarbonisierungsmaßnahme: Ein Blick auf Deutschland,\r\nOlga Chiappinelli/Vera Zipperer, DIW Wochenbericht Nr.49/2017.\r\nGermanwatch (2023): Klimaneutrale Stahlindustrie Rahmenbedingungen für die Transformation in\r\nDeutschland, Simon Schreck/Georg Kobiela/Simon Wolf.\r\nGermanwatch (2024): Blauer Wasserstoff: Katalysator oder Stolperstein für eine klimaneutrale Wasserstoffwirtschaft?,\r\nSimon Schreck.\r\nHamilton, Stephen F./Zilberman, David (2006): Green markets, eco-certification, and equilibrium\r\nfraud, Journal of Environmental Economics and Management, Volume 52, Issue 3, S. 627-644.\r\nIEA (2022): Achieving Net Zero Heavy Industry Sectors in G7 Members, International Energy Agency.\r\nifeu (2024): Nutzung und Reduktionspotentiale von Basismetallen in Deutschland und der EU, Monika\r\nDittrich/Sonja Limberger/Birte Ewers/Florian Petri/Anja Doppelmayr, Institut für Energie- und Umweltforschung\r\nHeidelberg.\r\nKoalitionsvertrag (2021): Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit,\r\nKoalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n29\r\nLüngen, Hans Bodo (2021): Wege zur Minderung von CO 2-Emissionen in der Eisen- und Stahlindustrie\r\nin Europa, Stahlinstitut VDEh.\r\nPower Shift (2022): Metalle für die Energiewende. Warum wir die Rohstoffwende und die Energiewende\r\nzusammendenken sollten.\r\nSandbag (2024): From Niche to Mainstream: Shaping Demand for Green Steel, Fausto Zaccaro.\r\nWolf, André (2023): Klimaschutzverträge als Patenrezept für die Dekarbonisierung?, makronom.de.\r\nworldstainless (2023): The Global Life Cycle of Stainless Steels.\r\nWuppertal Institut (2024): Das Weimarer Dreieck als Motor der EU-Industriepolitik.\r\nWVS (2023): Überkapazitäten im Stahlbereich gefährden die Klimaziele. Fünf Aussagen zur Strukturkrise\r\nder globalen Stahlindustrie, Wirtschaftsvereinigung Stahl.\r\nWVS (2024): Regelbuch für das Klassifizierungssystem im Low Emission Steel Standard (LESS), Wirtschaftsvereinigung\r\nStahl.\r\nWWF (2023): Dirty Thirty – Emissionen des Industriesektors in Deutschland.\r\nTAB (2024): Alternative Technologiepfade für die Emissionsreduktion in der Grundstoffindustrie, TABArbeitsbericht\r\nNr. 210, Claudio Caviezel/Matthias Achternbosch/Reinhard Grünwald, Büro für Technikfolgen-\r\nAbschätzung beim Deutschen Bundestag.\r\nZMT (2023): Potenzialstudie Schiffsrecycling, Prof. Dr. Raimund Bleischwitz, Marine Leibniz-Zentrum\r\nBremen.\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n30\r\nLeitmärkte für eine resiliente und klimagerechte Stahlindustrie GERMANWATCH\r\n31\r\nFundierte Arbeit braucht ein solides Fundament.\r\nWir stellen unsere Veröffentlichungen zum Selbstkostenpreis zur Verfügung, zum Teil auch unentgeltlich.\r\nDafür spielen Spenden und Mitgliedsbeiträge eine ungemein wichtige Rolle: Diese\r\nsichern unsere Unabhängigkeit und ermöglichen uns auch in Zukunft wissenschaftsbasiert\r\nund fundiert zu dringenden Themen zu arbeiten. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zukunfts-Industrie braucht Zukunfts-Märkte\r\nLeitmärkte durch öffentliche Vergabe anstoßen\r\nDie Ergebnisse der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD sowie die Einigung über die\r\nFinanzierung künftiger Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung legen in vielerlei Hinsicht eine gute\r\nGrundlage für eine wirtschaftlich starke und resiliente Zukunft, die den Klimaschutz mitdenkt. Besonders\r\nhervorzuheben ist das klare Bekenntnis zu Leitmärkten für emissionsarme Grundstoffe. Worauf es jetzt\r\nankommt ist eine rasche Umsetzung sowie langfristige Planbarkeit.\r\nDurch die von der Bundesregierung angestrebten umfangreichen Investitionen in die Ertüchtigung und den\r\nAusbau von Infrastrukturen sowie die für die Klimaneutralität notwendigen Investitionen in Energie- und\r\nVerkehrssysteme wird eine hohe Nachfrage an Baustoffen entstehen. Die Bundesregierung sollte die sich daraus\r\nergebende Chance für einen Nachfrage-Booster nach klimafreundlichem Stahl und Zement aus heimischer\r\nProduktion nutzen. Die Verknüpfung von Leitmärkten für klimafreundliche Produkte mit Local Content-\r\nKriterien in der Beschaffung könnte zudem eine Regionalisierung der Wertschöpfungsketten anreizen.\r\nDazu sollte die kommende Bundesregierung das Ende 2024 verabschiedete Vergabetransformationspaket zu\r\neinem effektiven Instrument für die Beschaffung klimafreundlicher Produkte aus heimischer Produktion\r\nweiterentwickeln und umsetzen und dabei Umwelt- und Sozialstandards gleichermaßen berücksichtigen.\r\nDafür braucht es eine erweiterte Allgemeine Verwaltungsvorschrift Klima (AVV Klima), die Bezug nimmt\r\nauf etablierte Labels und Standards aus der Industrie und so zuverlässig, transparent und bürokratiearm den\r\nBeschaffungs- und Vergabestellen eine zukunftsfähige Beschaffung ermöglicht. Der von der\r\nWirtschaftsvereinigung Stahl entwickelte „Low Emission Steel Standard“ (LESS) wie auch die „Cement\r\nCarbon Class“ (CCC) des Vereins Deutscher Zementwerke (VDZ) bieten sich als belastbare Grundlage an.\r\nDiese Forderungen werden unterstützt von folgenden Verbänden und Organisationen:\r\n- Bellona Deutschland\r\n- Germanwatch e.V.\r\n- Transport & Environment Deutschland\r\n- Verein Deutscher Zementwerke (VDZ)\r\n- Wirtschaftsvereinigung Stahl\r\nDie neue Bundesregierung sollte:\r\n1. schnellstmöglich eine Anpassung des Vergaberechts auf den Weg bringen, die zur Schaffung von\r\nLeitmärkten für klimafreundliche Bau- und Grundstoffe wie Stahl und Zement durch öffentliche\r\nAusschreibungen und Auktionsdesigns beiträgt und Bürokratieabbau und Digitalisierung voranbringt;\r\n2. eine ausreichend finanziell unterlegte Infrastrukturoffensive für die Klimaneutralität auf den Weg\r\nbringen, verbunden mit der entsprechenden finanziellen und personellen Ausstattung der\r\nBeschaffungsämter und Vergabestellen der Kommunen, Länder und des Bundes, um die Potentiale\r\nreformierter Vergabekriterien voll auszuschöpfen (z.B. durch die Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz);\r\n3. sich auf europäischer Ebene mit starker Stimme für die Einführung einheitlicher und transparenter\r\nStandards für klimafreundliche Grundstoffe einsetzen (z.B. in der Ökodesignverordnung oder der\r\nRevision der Public Procurement Directive), um ein Level-Playing-Field für europäische\r\nklimafreundliche Produkte herzustellen. Auf internationaler Ebene sollten diese Standards etwa im\r\nKontext von Klimaclubs auch über die EU hinaus etabliert werden;\r\n4. Leuchtturmprojekte schaffen, indem Unternehmen in öffentlicher Hand, wie die infraGO der Deutschen\r\nBahn AG oder die Bundesnetzagentur, beauftragt und befähigt werden, sich durch den Einkauf\r\nklimafreundlicher Produkte an der Schaffung von Leitmärkten für Bau- und Grundstoffe zu beteiligen.\r\nDer Neubau der U5 in Hamburg zeigt schon jetzt, was bei der öffentlichen Beschaffung möglich ist.\r\nKontakt:\r\nDr. Simon Wolf,\r\nGermanwatch\r\nwolf@germanwatch.org"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013327","regulatoryProjectTitle":"Verbot von Tracking-basierter Online-Werbung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9b/e1/376843/Stellungnahme-Gutachten-SG2411210013.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"POLITIK & GESELLSCHAFT\r\nPOSITIONSPAPIER\r\nOnline-Werbung neu denken\r\nEU-Kommission sollte beim Verbot von personalisierter Werbung vorangehen\r\nWenn sich digitale Angebote fast ausschließlich über personalisierte Werbung finanzieren, birgt das erheb-liche Gefahren für die Demokratie, den sozialen Zusammenhalt, die informationelle Selbstbestimmung, das Klima und die nationale Sicherheit. Mit dem Gesetz über Digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die EU wichtige Grundsteine zum Schutz von Online-Nutzer:in-nen gelegt. Gleichzeitig zeigen Reaktionen großer Unternehmen auf diese Regelungen, dass ein Paradig-menwechsel im Online-Werbemarkt erforderlich bleibt, da die Freiheit vor manipulativen Praktiken durch die Werbeindustrie beharrlich untergraben wird. Auch der kürzlich veröffentlichte „Digital Fairness“-Check1 kommt zu dem Schluss, dass das EU-Verbraucher:innenrecht nicht ausreicht, um Bedenken hinsichtlich der kommerziellen Personalisierung im digitalen Raum auszuräumen. Als Teil der digitalen Infrastruktur sollten Plattformen sich von der Überwachung Einzelner zu Vermarktungszwecken lösen. Alternative (z. B. kontext-basierte) Werbemodelle eröffnen Möglichkeiten, Menschen jenseits des allgegenwärtigen Trackings und Targetings zu erreichen und sie dadurch in Datenverarbeitungsprozessen zu schützen. Um alternative Wer-bemodelle zu stärken, sollte die neue EU-Kommission digitale Fairness ernst nehmen und ein Verbot von personalisierter Werbung auf den Weg bringen.\r\nTracking für personalisierte Werbung: riskant bis schädlich für Demokratie und Umwelt\r\nPersonalisierte Werbung finanziert heute den Großteil der Angebote im Internet. Alphabet, das Mutterun-ternehmen von Google, generiert nach eigenen Angaben 76 %2 seines Umsatzes durch Werbung, Meta, das Mutterunternehmen von Facebook und Instagram, 97 %3. Online wird individuelles Verhalten für Werbe-zwecke detailliert verfolgt4, um Werbesegmente und Profile zu erstellen. Diese dienen Verhaltensvorhersa-gen und personalisierter Werbeplatzierung. Wer digitale Werbeflächen bereitstellt, lässt anhand detaillier-ter Informationen das Verhalten einzelner Nutzer:innen abschätzen, um Werbetreibenden eine passgenaue Vermarktung anzubieten. Diese personenbezogenen Informationen werden in der Regel über Plattformen, Webseiten, Apps und sonstige Online-Angebote, aber auch verschiedene Geräte und lange Zeiträume hin-weg gesammelt und als Verkaufsgrundlage für die Versteigerung von Werbeplätzen in Echtzeit (Real Time Bidding) genutzt5. Online-Verhalten zum Zweck der Personalisierung von Werbung zu verfolgen, kann aus Vermarktungssicht attraktiv sein, birgt jedoch hohe gesellschaftliche Risiken.\r\nDie Tracking-basierte Personalisierung von Werbung …\r\n1. … birgt eine Gefahr für Demokratie und sozialen Zusammenhalt. Bekannte Risiken und schädliche Effekte reichen von Diskriminierung6 über Manipulation7 und Desinformation8 bis zu Hass und Hetze9. Eine Metastudie10 zeigt: In Demokratien korreliert die Nutzung (oft werbefinan-zierter) digitaler Medien mit gesellschaftlicher Polarisierung und dem Verlust von Vertrauen in In-stitutionen. Zudem kann durch die Verbreitung politischer Botschaften über Werbeanzeigen die Weltwahrnehmung Einzelner beeinflusst und damit der öffentliche Diskurs manipuliert werden11. Ein populäres Beispiel hierfür ist die „Cambridge Analytica“-Kampagne zum Brexit12. Bislang schei-tern Plattformen wie TikTok laut einer Untersuchung13 daran, das Verbot von politischer Werbung\r\nOnline-Werbung neu denken\r\n2\r\numzusetzen. Über Werbezielgruppen (Segmente) wie z. B. „deutsches Militär“, „Richterin“, „Ent-scheidungsträgerin“ können zudem gezielt Menschen in Entscheidungspositionen verfolgt14 und manipuliert werden, was ein zusätzliches Sicherheitsrisiko darstellt15. 2. … missachtet die Privatsphäre und verhindert informationelle Selbstbestimmung. Der um-fassenden Überwachung16 durch Tracking können Verbraucher:innen kaum entkommen. Sich die-sem starken Eingriff in die Privatsphäre zu entziehen, ist ohne einen Verlust gesellschaftlicher Teil-habe nur schwer möglich. Es besteht ein massives Informations- und Machtungleichgewicht: Nut-zer:innen können nicht nachvollziehen, wo ihre Daten erfasst, gespeichert und ausgewertet wer-den, während einige wenige17 Tech-Unternehmen den Markt dominieren. Gleichzeitig besteht die Online-Werbebranche aus einem kleinteiligen und weitverzweigten Geflecht18 aus Akteuren wie Werbetreibenden, Agenturen, AdTech-Unternehmen, Plattformen, Werbebörsen und -netzwer-ken. Zu wissen, wo welche Daten gespeichert und verarbeitet werden, ist in diesem Geflecht nicht möglich, was die informationelle Selbstbestimmung unterminiert.\r\n3. … steigert Europas Abhängigkeit von Big Tech und fördert Monopolbildung. Globale Tech-Konzerne vereinen große Teile des Online-Werbemarktes auf sich, wodurch sie Praktiken und Re-geln maßgeblich mitbestimmen19 können. Beispielsweise gingen im letzten Jahr 39 % der weltwei-ten Ausgaben für digitale Werbung an Google, das mit weiteren Schwergewichten wie Amazon und Meta den Online-Werbemarkt dominiert20.Diese seit Jahren bestehende Marktkonzentration er-schwert die nachhaltige Gestaltung digitaler Plattformen und schränkt demokratische Hand-lungsoptionen ein21. Die bestehende Monopolisierung hemmt soziale Innovationen und den Auf-bau gemeinwohlorientierter Plattformen.\r\n4. … schadet dem Klima. Das Sammeln von Daten für Marketing verursacht einen wesentlichen Teil des rasant steigenden Energieverbrauchs durch das Internet. Tracking, Profilbildung, Vorhersage-Modelle und Datenhandel erzeugen permanent und überall enorme Datenströme, deren Verarbei-tung Rechenleistung erfordert und CO₂-Emissionen erzeugt. Eine Forschungsgruppe schätzte den jährlichen Stromverbrauch durch Online-Werbung bereits 2016 auf 107 Terrawattstunden22– das entspricht etwa dem doppelten jährlichen Stromverbrauch Portugals23. Eine weitere Studie24 zeigt, dass bei Gaming-Apps über 30 % und bei Wetter-Apps 4 bis 15 % des Datenverkehrs auf Third-Party-Tracking zurückgeht. Ohne den Anreiz, das Online-Verhalten für Marketing zu verfolgen, könnten klimaschädliche Datenflüsse reduziert werden. Zudem führt der zusätzlich angeregte Konsum zu weiteren Klima- und Umweltschäden19. Mit einem passgenauen Zuschnitt von Werbe-angeboten wird es wahrscheinlicher, dass Internetnutzer:innen zu intensiverem Konsum verleitet werden, was höhere Emissionen nach sich zieht. Zusätzlich besteht das Risiko, dass die Online-Verbreitung von Klima-Desinformation die Umsetzung25 dringend erforderlicher Transformations-schritte hemmt.\r\nAktuelle Regeln sind unzureichend und werden umgangen\r\nBisherige Regulierungsversuche reichen nicht aus, um die genannten gesellschaftlichen Risiken ange-messen zu adressieren. Sie bauen auf das Prinzip von „Transparenz und Einwilligung“. Damit wird Verant-wortung auf Individuen verlagert und kein hinreichender Schutz gewährleistet. Laut DSGVO muss eine Einwilligung zur Datenverarbeitung und -weitergabe seitens der Nutzer:innen informiert, freiwillig, spezi-fisch und eindeutig geschehen. Aufgrund hoher Komplexität, Intransparenz und fehlender Kontrolle des Online-Werbemarkts ist dies aktuell praktisch unmöglich und wird regelmäßig umgangen26. Eine Ergänzung besteht mittlerweile im DSA. Hier sind jedoch nur eng eingegrenzte Anwendungsbereiche geregelt und es wird auf freiwillige Selbstverpflichtung von Plattformen gesetzt. Die Risiken durch personalisierte\r\nOnline-Werbung neu denken\r\n3\r\nWerbung werden zwar betont und die Profilbildung mittels besonders sensibler Daten (z. B. von Minderjäh-rigen) verboten. Indirekt sind jedoch alle Internetnutzer:innen durch die gesellschaftlichen Risiken gefähr-det. Tracking-basierte personalisierte Werbung stellt unserer Meinung nach ein systemisches Risiko nach Art. 34 §1 b) und c) des DSA dar: Sie kann sich wie oben beschrieben negativ auf die Ausübung der Grund-rechte wie den Schutz personenbezogener Daten, das Recht auf Nichtdiskriminierung und den umfangrei-chen Verbraucherschutz (Art. 8, 21 und 38 der Charta der Grundrechte der EU) auswirken. Außerdem kann sie negative Konsequenzen für die gesellschaftliche Debatte, Wahlprozesse und die öffentliche Sicherheit haben.\r\nDie EU sollte die Berichte der sehr großen Plattformen auf systemische Risiken prüfen und mit geeigneten Maßnahmen darauf reagieren (Art. 35 DSA). Es ist jedoch zu befürchten, dass Plattformen ihr Kerngeschäfts-modell nicht freiwillig aufgeben werden. Das zeigt eine zuletzt verstärkt diskutierte Ausweichstrategie gro-ßer Unternehmen zur Umgehung der gesetzlichen Regelungen durch Pay-or-ok-Modelle27 (auch Pur-Abo-Modelle). Sie gewähren Nutzer:innen gegen Bezahlung einen Zugang ohne Tracking. Da vertrauenswürdige Kommunikationsinfrastrukturen im Alltag unerlässlich sind, sollten entsprechende Angebote aber für alle frei zugänglich sein. Dies bestätigt auch eine Entscheidung der Europäischen Datenschutzbehörde, die Pay-or-ok-Modelle aufgrund fehlender echter Wahlmöglichkeit für Nutzer:innen als unzulässig eingestuft hat28. Das Wissen, dass bereits geringste Beträge 99,9 %29 der Nutzer:innen dazu verleiten, Tracking für Werbe-zwecke „zuzustimmen“, wird durch die Vorhaltung von Pay-or-ok-Zugängen gezielt zur Legitimation der weiteren Finanzierung durch personalisierte Werbung ausgenutzt. Zudem greift der DSA nur für Plattfor-men, während der Werbedatenmarkt viele Akteure versammelt (z. B. AdTech-Unternehmen, Verlage, Wer-beagenturen und Daten-Broker).\r\nAlternativen aus der Nische holen\r\nDie EU sollte weiter darauf hinarbeiten, verbraucher- und klimaschutzkonforme Online-Angebote und Platt-formen zu stärken. Als Teil der gesellschaftlichen Infrastruktur sollten digitale Plattformen auf Privacy-by-Design-Ansätze aufbauen. Dies ist möglich durch das Schalten kontextbasierter Werbung anstelle der Per-sonalisierung von Werbeanzeigen durch Personen- und Verhaltensanalysen, die auf einer umfassenden und sehr engmaschigen Verfolgung des Online-Verhaltens ihrer Nutzer:innen basieren. Ein Ende dieser Praktiken innerhalb der EU könnte Filterblasen aufbrechen, Desinformation erschweren und die gezielte Manipulation einzelner Personengruppen stark eindämmen. Kontextbasierte Werbung ist eine geeig-nete Alternative unter vielen. Ihre Stärkung kann ein wirksamer Hebel dafür sein, kleine und mittlere Un-ternehmen (z. B. Medien- und Pressehäuser) aus der Abhängigkeit von sehr großen Tech-Unternehmen zu befreien, die aktuell den Werbemarkt dominieren und Werbepraktiken in ihrem Interesse vorantreiben. Plattformen, die sich nicht durch personalisierte Werbung finanzieren, können sich in den gegenwärtigen monopolistischen Strukturen jedoch kaum durchsetzen.\r\nVerbot von personalisierter Werbung in die Wege leiten\r\nMit einem Verbot Tracking-basierter personalisierter Werbung wird die Stärkung nachhaltiger Alternativmo-delle angereizt bzw. faktisch erst ermöglicht. Nachhaltige und erprobte Konzepte für effektive Online-Wer-bung, welche ohne gezieltes Tracking und Personalisierung auskommen, stehen der Werbebranche zur Ver-fügung (z. B. kontextbasierte Werbung). Mit der Vorgabe, dass alternative Werbemodelle personalisierte Werbung ersetzen sollen, kann die Kommission den Online-Werbemarkt bei einer zeitgemäßen Umgestal-tung unterstützen und sich stärker für Klimaschutz und digitale Grundrechte einsetzen. Wir empfehlen der EU-Kommission daher, einen Rechtsakt zum Verbot von personalisierter Werbung in die Wege zu leiten. Der kürzlich angekündigte Digital Fairness Act kann dafür ein Momentum bieten.\r\nOnline-Werbung neu denken\r\n4\r\nLiteratur\r\n[1] Europäische Kommission (2023). Digital fairness – fitness check on EU consumer law. https://ec.eu-ropa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13413-Digital-fairness-fitness-check-on-EU-consumer-law_en\r\n[2] Alphabet Inc. (2023). Alphabet Announces Fourth Quarter and Fiscal Year 2023 Results. https://abc.xyz/as-sets/95/eb/9cef90184e09bac553796896c633/2023q4-alphabet-earnings-release.pdf\r\n[3] Meta (2023). Meta Reports Fourth Quarter and Full Year 2023 Results; Initiates Quarterly Dividend. https://inves-tor.fb.com/investor-news/press-release-details/2024/Meta-Reports-Fourth-Quarter-and-Full-Year-2023-Results-Initi-ates-Quarterly-Dividend/default.aspx\r\n[4] Europäische Kommission. Directorate-General for Communications Networks, Content and Technology, Armitage, C., Botton, N., Dejeu-Castang, L. et al. (2023). Study on the impact of recent developments in digital advertising on pri-vacy, publishers and advertisers – Final report. Publications Office of the European Union. https://data.eu-ropa.eu/doi/10.2759/294673\r\n[5] Information Commissioner’s Office (2019). Update report into adtech and real time bidding. https://ico.org.uk/me-dia/about-the-ico/documents/2615156/adtech-real-time-bidding-report-201906-dl191220.pdf\r\n[6] European Digital Rights (EDRi). (2021). How online ads discriminate. https://edri.org/our-work/how-online-ads-discriminate/\r\n[7] Forbunkeradet. (2021). Time tob an surveillance-based advertising. The case against commercial surveillance online. https://storage02.forbrukerradet.no/media/2021/06/20210622-final-report-time-to-ban-surveillance-based-advertis-ing.pdf\r\n[8] Hao, K. (2021). How Facebook and Google fund global misinformation. https://www.technologyre-view.com/2021/11/20/1039076/facebook-google-disinformation-clickbait/\r\n[9] zdf heute. (2024) Experte: bessere digitale Zukunft ist möglich. https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/unter-nehmen/beckedahl-facebook-hetze-zukunft-100.html\r\n[10] Lorenz-Spreen, P., Oswald, L., Lewandowsky, S. & Hertwig, R. (2022). A systematic review of worldwide causal and correlational evidence on digital media and democracy. Nature Human Behaviour, 7(1), 74–101. https://doi.org/10.1038/s41562-022-01460-1\r\n[11] Christl, W. (2019). Microtargeting. Persönliche Daten als politische Währung. Bundeszentrale für politische Bildung. https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/292349/microtargeting/\r\n[12] Kurz, C., Dachwitz, I. (2019). Microtargeting und Manipulation: Von Cambridge Analytica zur Europawahl. Bundes-zentrale für politische Bildung. https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/digitale-desinforma-tion/290522/microtargeting-und-manipulation-von-cambridge-analytica-zur-europawahl/\r\n[13] Semenove, A. & Hohlfeld, A. (2023). We found 100 political ads on TikTok Germany auditing TikTok. https://tiktok-audit.com/blog/2023/We-found-100-political-ads-on-TikTok-Germany/\r\n[14] Ryan, J. & Christl, W. (2023). Europe’s hidden security crisis. How data about European defence personnel and po-litical leaders flows to foreign states and non-state actors. https://www.iccl.ie/wp-content/uploads/2023/11/Europes-hidden-security-crisis.pdf\r\nOnline-Werbung neu denken\r\n5\r\n[15] Cox, J. (2024). Inside a Global Phone Spy Tool Monitoring Billions. 404 Media. https://www.404media.co/inside-global-phone-spy-tool-patternz-nuviad-real-time-bidding/\r\n[16] Zuboff, S. (2019). Surveillance Capitalism – Überwachungskapitalismus – Essay. Bundeszentrale für politische Bil-dung. https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/292337/surveillance-capitalism-ueberwachungskapitalismus-es-say/\r\n[17] Tracking-Free Ads Coalition. (2024). The costs of tracking ads. https://trackingfreeads.eu/the-costs-of-tracking-ads/\r\n[18] Europäische Kommission. Directorate-General for Communications Networks, Content and Technology, Armitage, C., Botton, N., Dejeu-Castang, L. et al. (2023). Study on the impact of recent developments in digital advertising on pri-vacy, publishers and advertisers – Final report. Publications Office of the European Union. https://data.eu-ropa.eu/doi/10.2759/294673\r\n[19] Marken, G., Frick, V., Schmelzle, F. & Meyer, A. (2024). The (Un-)Sustainability of Artificial Intelligence in Online Mar-keting. A Case Study on the Environmental, Social and Economic Impacts of Personalized Advertising. Institut für öko-logische Wirtschaftsforschung gGmbH. https://www.ioew.de/fileadmin/user_upload/IOEW_SR_228_The__Un-_Sustainability_of_Artificial_Intelligence_in_Online_Marketing.pdf\r\n[20] Statista. (2023). Companies with largest share of digital advertising revenue worldwide in 2023. https://www.sta-tista.com/statistics/290629/digital-ad-revenue-share-of-major-ad-selling-companies-worldwide/\r\n[21] Künstner, K. M. (2023). Amazon entflechten? Gutachten zur wettbewerblichen Zweckmäßigkeit und rechtlichen Umsetzbarkeit einer Entflechtung des Amazon-Konzerns. LobbyControl -Initiative für Transparenz und Demokratie e. V. https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/gutachten-amazon-entflechten-lobbycontrol.pdf\r\n[22] Pärssinen, M., Kotila, M., Cuevas, R., Phansalkar, A. & Manner, J. (2018). Environmental impact assessment of online advertising. Environmental Impact Assessment Review, 73, 177–200. https://doi.org/10.1016/j.eiar.2018.08.004\r\n[23] Our World in Data (2023). Electricity Demand. https://ourworldindata.org/grapher/electricity-de-mand?tab=chart&country=USA~GBR~FRA~DEU~IND~BRA~BEL~NLD~KAZ\r\n[24] Petri, F. & Ruhenstroth, M. (2023). The Invisible Environmental Impact of Mobile Apps. In Jankowski, P., Höfner, A., Hoffmann, M. L . & Graf, J. (Hrsg.). Shaping Digital Transformation for a Sustainable Society. Contributions from Bits & Bäume. Technische Universität Berlin. https://doi.org/10.14279/depositonce-17526\r\n[25] Fritsch, K., Jansen, F., & Richman, M. (2023). Green screen: Digital rights and climate justice. An event report. Ariadne Foundation. https://wiki.mozilla.org/images/f/f5/Final_event_report_DR_x_CJ_Berlin_(1).pdf\r\n[26] noyb – European Center for Digital Rights. (2024). GDPR: a culture of non-compliance? Numbers of evidence-based enforcement efforts. https://noyb.eu/sites/default/files/2024-01/GDPR_a%20culture%20of%20non-compliance_1.pdf\r\n[27] noyb – European Center for Digital Rights. (2024). ‘Pay or okay’ – the end of a ‘genuine and free choice’. https://noyb.eu/sites/default/files/2024-02/Pay-or-okay_edpb-letter_v2.pdf\r\n[28] European Data Protection Board (2024). EDSA: „Zustimmung oder Bezahlung“-Modelle sollten echte Wahlmöglich-keiten bieten. https://www.edpb.europa.eu/news/news/2024/edpb-consent-or-pay-models-should-offer-real-choice_de\r\n[29] Morel, V., Sants, C., Fredholm, V., & Thunberg, A. (2023). Legitimate Interest is the New Consent – Large-Scale Meas-urement and Legal Compliance of IAB Europe TCF Paywalls. In Proceedings of the 21st Workshop on Privacy in the Elec-tronic Society (WPES ’23). Copenhagen. ACM, New York. A. https://doi.org/10.1145/3603216.3624966\r\nOnline-Werbung neu denken\r\nAutor:innen: Lena Steltzner, Frieder Schmelzle, Johanna Graf, Lukas Probst, Jan-David Franke\r\nZitiervorschlag: Steltzner et al., 2024, Online-Werbung neu denken. EU-Kommission sollte beim Verbot von personalisierter Werbung vorangehen\r\nDiese Publikation kann im Internet abgerufen werden unter: https://www.germanwatch.org/de/91778\r\nNovember 2024\r\nHerausgeber:\r\nChaos Computer Club, Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung, Germa-nwatch e.V., Konzeptwerk Neue Ökonomie, Wikimedia Deutschland\r\nAnsprechpersonen:\r\nConstanze Kurz, presse@ccc.de, Chaos Computer Club\r\nRainer Rehak, rainer.rehak@fiff.de, Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung\r\nJohanna Graf, graf@germanwatch.org, Germanwatch e.V.\r\nAnja Höfner, a.hoefner@knoe.org, Konzeptwerk Neue Ökonomie\r\nJan-David Fanke, jan-david.franke@wikimedia.de, Wikimedia Deutschland"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-22"},{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013927","regulatoryProjectTitle":"Beibehaltung der CO2-Flottengrenzwerte und des Reviewzeitpunkts (EU) 2019/631","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c3/14/387593/Stellungnahme-Gutachten-SG2412190039.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Keine frühere Revision der Flottengrenzwerte\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister Habeck,\r\nmit großer Besorgnis haben wir vernommen, dass Sie einem Vorziehen des für 2026 geplanten\r\nReviews der Flottengrenzwerte für Pkw gegenüber offen sind. Ein solcher Schritt würde die für 2030\r\ngeplante Verschärfung der Grenzwerte und die Vorgabe, ab 2035 nur noch emissionsfreie Neuwagen\r\nzuzulassen, gefährden. Dabei ist 2035 schon ein Kompromiss und nicht kompatibel mit dem 1,5-GradZiel. Umso wichtiger ist es, die Grenzwerte nicht weiter abzuschwächen. Dies schadet langfristig nicht\r\nnur dem Klimaschutz, sondern auch der deutschen Automobilindustrie.\r\nDie Regulierung der Pkw-Flottengrenzwerte folgt einer inneren Logik mit mehreren ineinander\r\ngreifenden Schritten. Im Jahr 2025 werden die CO2-Grenzen für die Hersteller verschärft.\r\nDa es keine Anreize gibt, die Ziele schon vorab zu erreichen, bringen die Hersteller erst zur\r\nVerschärfung der Grenzwerte die entsprechenden Modelle auf den Markt oder kurbeln den Absatz\r\ndurch ihre Preisgestaltung an. Dies war bereits bei der letzten Anpassung 2020 der Fall und wir\r\nbeobachten im Markt momentan ähnliche Entwicklungen. Somit ist 2025 eine erhebliche\r\nVerbesserung der Zulassungszahlen bei E-Autos zu erwarten. Diese Entwicklung zeigt sich\r\nbeispielsweise bereits heute im Vereinigten Königreich, wo Hersteller auf die verschärften\r\nFlottengrenzwerte mit neuen und günstigeren Modellen reagieren.\r\nWürde die Überprüfung im selben Jahr stattfinden, in dem die verschärften Flottenziele eingehalten\r\nwerden müssen, so hätten Hersteller einen Anreiz, den Verkauf von E-Autos zu verlangsamen, um im\r\nRahmen des Reviews die Emissionsziele zu verwässern. Aus diesem Grund wurde das Review für 2026\r\ngeplant, um die 2025 erwartbaren Marktimpulse einbeziehen zu können. Eine vorgezogene\r\nÜberprüfung birgt so die Gefahr, dass auf Grundlage verzerrter Marktdaten das für 2030 vereinbarte\r\nZiel von -55% geschwächt wird und, infolgedessen, das Null-Emissions-Ziel als Ganzes in Frage gestellt\r\nwird.\r\nDarüber hinaus würde eine Veränderung des auf EU-Ebene schon beschlossenen Zeitplans, der einen\r\nelementaren Bestandteil der Regulierung darstellt, ein weiteres Mal die Zuverlässigkeit Deutschlands\r\nin Frage stellen.\r\nWir sehen den schwächelnden Absatz von E-Autos und die Situation der Beschäftigten in der\r\nAutomobilindustrie ebenfalls mit Sorge. Um diese Probleme zu lösen, ist eine vorgezogene Revision\r\nallerdings der falsche Weg.\r\nWir fordern Sie daher auf, zum Auftakt der neuen Kommission kein solch fatales Signal für die\r\nAutomobilindustrie und den Klimaschutz zu senden. Die deutsche Bundesregierung sollte die\r\nKommission stattdessen daran erinnern, das 2026-Review zu nutzen, um die Flottengrenzwerte mit\r\ndem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Einklang zu bringen. Gerne möchten wir hierzu mit Ihnen ins\r\nGespräch kommen.\r\nMit freundlichen GrüßenJürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe\r\nChristoph Bals, Politischer Geschäftsführer Germanwatch\r\nMartin Kaiser, Geschäftsführender Vorstand Greenpeace e.V.\r\nDaniel Rieger, Fachbereichsleitung Klima- und Umweltpolitik NABU\r\nSebastian Bock, Geschäftsführer Transport & Environment Deutschland\r\nKerstin Haarmann, Bundesvorsitzende VCD"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014876","regulatoryProjectTitle":"Germanwatch fordert im Verbund mit 78 anderen Akteuren die Kontrolle von Online-Plattformen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a2/9a/500434/Stellungnahme-Gutachten-SG2503260025.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Berlin, 04.03.2025\r\nDemokratie schützen, Gemeinwohl fördern: Online-Plattformen brauchen Kontrolle\r\n\r\nSehr geehrter Herr Merz,\r\nsehr geehrter Herr Dr. Söder,\r\nsehr geehrter Herr Klingbeil,\r\n\r\ndie Nachrichten rund um den Amtseintritt von Donald Trump unterstreichen die problematische Verquickung von politischer, medialer und ökonomischer Macht im Bereich von digitalen Plattformen. Davon sind auch Deutschland und Europa betroffen.\r\n\r\nDass der plattformbezogene Austausch polarisiert und antidemokratische Kräfte beflügelt werden, ist kein unglücklicher Zufall, sondern Programm: Algorithmische Empfehlungssysteme, die das Extreme, Emotionalisierende und Spaltende fördern, sind ein höchst lukratives Geschäftsmodell. Das hat Folgen für unsere Demokratie. Die Zunahme von Hassrede im Digitalen vertreibt marginalisierte Gruppen aus dem öffentlichen Diskurs und führt zu Gefährdungen, auch im analogen Leben. Desinformationen erschweren konstruktiven Austausch und Politikgestaltung zu den drängenden Problemen unserer Zeit wie der Klimakrise.\r\n\r\nDie Marktmachtkonzentration und die Kontrolle der Plattformen durch einige Wenige, insbesondere die Abhängigkeit von Tech-Unternehmen aus den USA und China, sind ein Risiko für Europas digitale Souveränität, Wohlstand und Demokratie. Wer, wie und wann am Austausch teilhaben kann, liegt in der Hand von Konzernen und deren CEOs, deren Interessen teilweise von rechtsradikalen oder autoritären Kräften beeinflusst bzw. bestimmt sind. Das zeigt die massive Unterstützung von Musk mit seiner Plattform X für Trump und rechtsradikale Parteien in Europa, genauso wie Metas Abkehr von Faktenchecks und Hassrede-Moderation in vorauseilendem Gehorsam gegenüber Trump. Zugleich nutzen große Tech-Unternehmen ihre Allianz mit politischen Kräften aus, um die Regulierung von Plattformen in ihrem Interesse zu beeinflussen. Das zeigt zum Beispiel die Drohung aus der neuen US-Administration, entsprechende Regulierung in der EU durch vergeltende Maßnahmen in anderen Politik-Feldern zu beantworten.\r\n\r\nDiese Entwicklung ist nicht unausweichlich: Mit den richtigen Rahmenbedingungen für algorithmische Systeme können Online-Plattformen gesellschaftlichen Diskurs ohne solche negativen Begleiterscheinungen fördern. Wichtige Schritte dahin sind eine konsequente Durchsetzung bestehenden EU-Rechts, das Schließen regulatorischer Lücken und die gezielte Stärkung von gemeinwohlorientierten Plattform-Alternativen.\r\n\r\nFür Europa könnte der Ausbau von am Gemeinwohl orientierten Plattformen auch eine wirtschaftliche Chance darstellen: 80 Prozent der Technologien und Dienstleistungen, die für den digitalen Wandel in Europa entscheidend sind, werden immer noch außerhalb der EU entwickelt und hergestellt. Eine stärkere Orientierung am Gemeinwohl und an der Reduktion von Marktkonzentration kann auch europäischen Digital-Unternehmen bessere Perspektiven bieten. Diese leiden vielfach unter der Macht der großen Tech-Unternehmen und deren einseitigen Geschäftspraktiken.\r\n\r\nWir fordern Sie deshalb auf, sich in der kommenden Legislaturperiode entschlossen dafür einzusetzen, dass Online-Plattformen das gesellschaftliche Gemeinwohl und den demokratischen Diskurs fördern, um damit Hassrede, Desinformationen und gesellschaftliche Spaltung in die Schranken zu weisen. Zentral sind dabei drei Handlungsfelder:\r\n\r\n•\tBestehende Regulierung wirkungsvoll umsetzen: Die neue Bundesregierung hat die Aufgabe, EU-Gesetze wie den Digital Services Act und Digital Markets Act wirkungsvoll umzusetzen. Der Druck aus den USA und von großen Tech-Konzernen darf nicht dazu führen, dass Europa einknickt. Für eine Umsetzung müssen die zuständigen Behörden auf Bundes- und EU-Ebene gut ausgestattet und durchsetzungsfähig sein. Außerdem gilt es, bestehendes Wettbewerbs- und Kartellrecht konsequent anzuwenden und punktuell zu verschärfen, um der problematischen Monopolisierung des Marktes entgegen zu wirken.\r\n•\tRegulierung zielgerichtet ergänzen: Das wichtigste Ziel ist, mehr Transparenz bei den algorithmischen Systemen von Plattformen zu erwirken. Weiterhin muss die Einhegung der problematischen Geschäftsmodelle und Praktiken von Plattformen, beispielsweise von tracking-basierter Online-Werbung und suchtförderndem Design, den Weg für gemeinwohlorientierte Alternativen ebnen. Dafür sollte sich die neue Bundesregierung auf EU-Ebene im Rahmen des Digital Fairness Act einsetzen. Weiterhin sollte die neue Bundesregierung die Stärkung der Interoperabilität, zum Beispiel durch freie und offene Software unterstützen, um den Wechsel zwischen Plattformen zu erleichtern. \r\n•\tGemeinwohlorientierte digitale Plattformen aufbauen und stärken: Dazu gilt es, auf europäischer Ebene die Debatte über demokratisch kontrollierte, gemeinwohlorientierte und souveräne digitale Infrastrukturen voranzutreiben. Bestehende gemeinwohlorientierte Projekte wie das dezentral organisierte Fediverse sollten von der neuen Bundesregierung gestärkt werden. Weiterhin sollte sie Forschung zur Übertragung von Modellen der öffentlichen Daseinsvorsorge auf digitale Infrastruktur unterstützen und in die Praxis bringen. Dazu sollten bestehende Ideen wie Plattformräte, aber auch Best Practices aus Modellprojekten demokratischer Verwaltung von digitalen Infrastrukturen auf kommunaler Ebene gesammelt, evaluiert und angewandt werden.\r\n\r\nSehr geehrter Herr Merz,\r\nsehr geehrter Herr Dr. Söder,\r\nsehr geehrter Herr Klingbeil,\r\n\r\ndie Ermöglichung eines offenen, faktenbasierten Diskurses und der Schutz vor antidemokratischer Einflussnahme sind Grundpfeiler einer lebendigen und wehrhaften Demokratie. Wir fordern Sie auf, den Umgang mit den in diesem Brief beschriebenen Herausforderungen zu einer prioritären Aufgabe der nächsten Legislaturperiode zu machen. \r\n\r\n\r\n\r\n \t \t \t\r\n\r\n\t\t\t\r\n \t \t \t\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\t\t\t\r\n\t\t\t\r\n\t\t\t\r\n\t \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \tDiözesankommission für Umweltfragen des Bistums Trier\r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n\r\n\r\n\r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\r\n\r\n\t\r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n \t \r\n\t\r\n\r\n \t\r\n\t\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-28"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015049","regulatoryProjectTitle":"Marktwirtschaftliche Bepreisungsmodelle für den Sektor Landwirtschaft als Maßnahme für den Klimaschutz prüfen (bspw. Ausweitung des EU-ETS)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e4/32/500436/Stellungnahme-Gutachten-SG2503260027.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Seite 1 von 2\r\nGermanwatch e.V.\r\nwww.germanwatch.org\r\ninfo@germanwatch.org\r\nBüro Bonn\r\nDr.Werner-Schuster-Haus\r\nKaiserstr. 201, D-53113 Bonn\r\nTel. +49 (0)228 / 60492-0\r\nFax +49 (0)228 / 60492-19\r\nBüro Berlin\r\nStresemannstr. 72\r\nD-10963 Berlin\r\nTel. +49 (0)30 / 57 71 328-0\r\nFax +49 (0)30 / 57 71 328-11\r\nSpendenkonto\r\nBank für Sozialwirtschaft AG\r\nBLZ 100 205 00 KTO 32 123 00\r\nSteuernummer\r\n205 / 5783 / 2229\r\nIBAN: DE33 1002 0500 0003 2123 00\r\nBIC/Swift: BFSWDE33BER\r\nLandwirtschaftliche Erzeuger:innen und die ländlichen Räume stärken Empfehlungen für die künftige Landwirtschafts- und Ernährungspolitik\r\nDie Anforderungen an die Bereiche Landwirtschaft, Ernährung und Landnutzung aus dem Klima-, Umwelt-, Biodiversitäts-, Tier- und Gesundheitsschutz müssen mit der Sicherung der Ernährung und betrieblichen Existenz- und Entwicklungsperspektiven eng zusammengebracht und sozial gerecht ausgestaltet werden. Klare, breit abgestimmte Empfehlungen liegen mit den Ergebnissen der Zukunftskommission Landwirtschaft in Deutschland sowie des Strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft vor. Diese müssen weiter mit Leben gefüllt und gemeinsam mit den Akteuren der ländlichen Räume in die konkrete Umsetzung gebracht werden.\r\nDaran anknüpfend empfehlen wir generell voranzubringen und zu fördern:\r\n zukunftsweisende und innovative Geschäftsmodelle für die Landwirtschaft sowie zur betrieblichen Diversifizierung, u.a. im Bereich der Produktion alternativer Proteine und der Erneuerbaren Energien:\r\nDas wachsende Interesse in diesen Bereichen sollte aufgegriffen und politisch unterstützt werden. So haben schon 26 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland ein zweites Standbein in der Erzeugung Erneuerbaren Energien. Immer mehr Betriebe generieren auch zusätzliche Einkommen, indem sie die Nachfrage nach alternativen Proteinquellen bedienen.\r\n starke regionale Verarbeitungsstrukturen und eine insgesamt zukunftstragende Wertschöpfung im ländlichen Raum:\r\nGezielt vorangebracht werden sollte hier neben den vorab genannten Punkten insbesondere auch der Aufbau von Leitmärkten in der Bioökonomie in ländlichen Regionen, vor allem zur Substitution von auf fossilen Rohstoffen basierten Rohmaterialien in der Industrie.\r\nFür die betriebliche Ebene müssen außerdem vereinfachte bürokratische Handlungsräume sowie zielführende Förderprogramme geschaffen werden. Auf politischer Ebene sollten die Regelungen, Strategien und Programme u.a. der Landwirtschafts- und Ernährungspolitik noch kohärenter als bislang aufeinander abgestimmt werden. Ebenso sollten sie in gesetzliche Vorgaben wie das Klimaschutzgesetz und daran geknüpfte nationale Klimaschutzpläne und -programme sowie auch das europäischen NDC eingebunden werden, um das volle Planungs- und Wirkungspotenzial nicht zuletzt auch für die Betriebe entfalten zu können.\r\nDarüber hinaus empfehlen wir konkret und nachdrücklich:\r\n Klima- und tierwohlgerechter Umbau der Tierhaltung: Gemäß (nicht nur) ZKL-Empfehlungen beinhaltet dies u.a. eine Anpassung der Tierbestände und eine umwelt- und klimaverträgliche Verteilung in der Fläche. Für die ökonomische Tragfähigkeit bedarf es einer langfristig verlässlichen Finanzierung, für die das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert) konsensfähige Vorschläge erarbeitet hat.\r\nSeite 2 von 2\r\n Wiedervernässung von Moorflächen: Entsprechende Förderprogramme sind in bestehende Rahmen wie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) und die Moorschutzstrategie einzubetten und sollten so ausgestaltet werden, dass alternative Bewirtschaftungsweisen (z.B. Paludikultur) für die Betriebe gemeinsam mit allen Beteiligten vorangebracht werden. Als weitere Möglichkeit zur Reduktion von THG-Emissionen kann außerdem die gezielte Regelung von Wasserständen dienen.\r\n Klimaschutz mittels marktbasierter Preisansätze: Intensiv geprüft werden sollten die Ausweitung des Europäischen Emissionshandels auf die Landwirtschaft und auch alternative Bepreisungsmodelle. Die Einnahmen aus einem möglichen Emissionshandel oder einem anderen Preisinstrument sollten dann insbesondere den Landwirt:innen für nachhaltig ausgerichtete Zukunftsinvestitionen zugutekommen.\r\n Anpassung der Mehrwertsteuer: Dadurch sollten nachhaltige Ernährungsweisen wie von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlen begünstigt werden. Vorschläge zur budgetneutralen und sozialverträglichen Ausgestaltung liegen bereits vielfach vor. Als Grundlage für die Ausgestaltung vorteilhafter Ernährungsumgebungen kann die Ernährungsstrategie der Bundesregierung dienen.\r\n Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): Die Ausrichtung der GAP sollte auf die Zahlung einkommenswirksamer Leistungen für das Gemeinwohl im Sinne des Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzes sowie zugleich auch auf Investitionsprogramme zur Modernisierung der Landwirtschaft u.a. zu ihrer Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels erfolgen. Direktzahlungen für kleinere Betriebe und junge Landwirte wollen wir erhalten."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015050","regulatoryProjectTitle":"Steuerliche Maßnahmen zur Begünstigung von nachhaltigen Ernährungsweisen wie die Reform der Mehrwertsteuer voranbringen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4a/b7/500438/Stellungnahme-Gutachten-SG2503260028.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Seite 1 von 2\r\nGermanwatch e.V.\r\nwww.germanwatch.org\r\ninfo@germanwatch.org\r\nBüro Bonn\r\nDr.Werner-Schuster-Haus\r\nKaiserstr. 201, D-53113 Bonn\r\nTel. +49 (0)228 / 60492-0\r\nFax +49 (0)228 / 60492-19\r\nBüro Berlin\r\nStresemannstr. 72\r\nD-10963 Berlin\r\nTel. +49 (0)30 / 57 71 328-0\r\nFax +49 (0)30 / 57 71 328-11\r\nSpendenkonto\r\nBank für Sozialwirtschaft AG\r\nBLZ 100 205 00 KTO 32 123 00\r\nSteuernummer\r\n205 / 5783 / 2229\r\nIBAN: DE33 1002 0500 0003 2123 00\r\nBIC/Swift: BFSWDE33BER\r\nLandwirtschaftliche Erzeuger:innen und die ländlichen Räume stärken Empfehlungen für die künftige Landwirtschafts- und Ernährungspolitik\r\nDie Anforderungen an die Bereiche Landwirtschaft, Ernährung und Landnutzung aus dem Klima-, Umwelt-, Biodiversitäts-, Tier- und Gesundheitsschutz müssen mit der Sicherung der Ernährung und betrieblichen Existenz- und Entwicklungsperspektiven eng zusammengebracht und sozial gerecht ausgestaltet werden. Klare, breit abgestimmte Empfehlungen liegen mit den Ergebnissen der Zukunftskommission Landwirtschaft in Deutschland sowie des Strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft vor. Diese müssen weiter mit Leben gefüllt und gemeinsam mit den Akteuren der ländlichen Räume in die konkrete Umsetzung gebracht werden.\r\nDaran anknüpfend empfehlen wir generell voranzubringen und zu fördern:\r\n zukunftsweisende und innovative Geschäftsmodelle für die Landwirtschaft sowie zur betrieblichen Diversifizierung, u.a. im Bereich der Produktion alternativer Proteine und der Erneuerbaren Energien:\r\nDas wachsende Interesse in diesen Bereichen sollte aufgegriffen und politisch unterstützt werden. So haben schon 26 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland ein zweites Standbein in der Erzeugung Erneuerbaren Energien. Immer mehr Betriebe generieren auch zusätzliche Einkommen, indem sie die Nachfrage nach alternativen Proteinquellen bedienen.\r\n starke regionale Verarbeitungsstrukturen und eine insgesamt zukunftstragende Wertschöpfung im ländlichen Raum:\r\nGezielt vorangebracht werden sollte hier neben den vorab genannten Punkten insbesondere auch der Aufbau von Leitmärkten in der Bioökonomie in ländlichen Regionen, vor allem zur Substitution von auf fossilen Rohstoffen basierten Rohmaterialien in der Industrie.\r\nFür die betriebliche Ebene müssen außerdem vereinfachte bürokratische Handlungsräume sowie zielführende Förderprogramme geschaffen werden. Auf politischer Ebene sollten die Regelungen, Strategien und Programme u.a. der Landwirtschafts- und Ernährungspolitik noch kohärenter als bislang aufeinander abgestimmt werden. Ebenso sollten sie in gesetzliche Vorgaben wie das Klimaschutzgesetz und daran geknüpfte nationale Klimaschutzpläne und -programme sowie auch das europäischen NDC eingebunden werden, um das volle Planungs- und Wirkungspotenzial nicht zuletzt auch für die Betriebe entfalten zu können.\r\nDarüber hinaus empfehlen wir konkret und nachdrücklich:\r\n Klima- und tierwohlgerechter Umbau der Tierhaltung: Gemäß (nicht nur) ZKL-Empfehlungen beinhaltet dies u.a. eine Anpassung der Tierbestände und eine umwelt- und klimaverträgliche Verteilung in der Fläche. Für die ökonomische Tragfähigkeit bedarf es einer langfristig verlässlichen Finanzierung, für die das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert) konsensfähige Vorschläge erarbeitet hat.\r\nSeite 2 von 2\r\n Wiedervernässung von Moorflächen: Entsprechende Förderprogramme sind in bestehende Rahmen wie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) und die Moorschutzstrategie einzubetten und sollten so ausgestaltet werden, dass alternative Bewirtschaftungsweisen (z.B. Paludikultur) für die Betriebe gemeinsam mit allen Beteiligten vorangebracht werden. Als weitere Möglichkeit zur Reduktion von THG-Emissionen kann außerdem die gezielte Regelung von Wasserständen dienen.\r\n Klimaschutz mittels marktbasierter Preisansätze: Intensiv geprüft werden sollten die Ausweitung des Europäischen Emissionshandels auf die Landwirtschaft und auch alternative Bepreisungsmodelle. Die Einnahmen aus einem möglichen Emissionshandel oder einem anderen Preisinstrument sollten dann insbesondere den Landwirt:innen für nachhaltig ausgerichtete Zukunftsinvestitionen zugutekommen.\r\n Anpassung der Mehrwertsteuer: Dadurch sollten nachhaltige Ernährungsweisen wie von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlen begünstigt werden. Vorschläge zur budgetneutralen und sozialverträglichen Ausgestaltung liegen bereits vielfach vor. Als Grundlage für die Ausgestaltung vorteilhafter Ernährungsumgebungen kann die Ernährungsstrategie der Bundesregierung dienen.\r\n Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): Die Ausrichtung der GAP sollte auf die Zahlung einkommenswirksamer Leistungen für das Gemeinwohl im Sinne des Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzes sowie zugleich auch auf Investitionsprogramme zur Modernisierung der Landwirtschaft u.a. zu ihrer Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels erfolgen. Direktzahlungen für kleinere Betriebe und junge Landwirte wollen wir erhalten."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015448","regulatoryProjectTitle":"Verbesserte Kreislaufwirtschaft im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes BT-Drucksache 21/1506","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ba/65/619083/Stellungnahme-Gutachten-SG2509250029.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Betreff: Nachtrag nach Austausch zu Kreislaufwirtschaft\r\nAnlagen: 250728_Vergabebeschleunigungsgesetz_Stellungnahme_Germanwatch.pdf\r\nLiebe ,\r\nvielen Dank für den sehr interessanten Austausch vergangenen Mittwoch!\r\nWir wollten dir im Nachgang noch ein paar Stichpunkte zu den verschiedenen besprochenen Themen\r\nzuschicken.\r\n Sondervermögen:\r\no Ver- und Entsorgung als neuen Posten des Sondervermögens aufzunehmen wäre ein guter\r\nSchritt, allerdings würde ein Fokus auf die Entsorgung sehr kurz greifen. Gut wäre, den Titel\r\nso weit zu fassen, dass zum Beispiel auch Infrastruktur für die Wiederverwendung und\r\nRecycling (z.B. die bessere Ausstattung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern) mit\r\nerfasst wäre.\r\n Vergabebeschleunigungsgesetz:\r\no wir haben dir unsere Stellungnahme zum Gesetz angehängt (ganz im Duktus große vertane\r\nChance im Vgl. zum Vergabetransformationspaket der Ampel)\r\no hier ganz kurz unsere Einschätzung und konkreten Forderungen mit Bezug zur\r\nKreislaufwirtschaft:\r\n Aspekte der Kreislaufwirtschaft werden im Vergabebeschleunigungsgesetz nicht\r\nberücksichtigt. Germanwatch schlägt daher vor, § 45 „Pflichten der öffentlichen\r\nHand“ des KrWG in die allgemeinen Grundsätze des GWB zu überführen.\r\nDamit würde die Rechtshierarchie zugunsten einer nachhaltigen und\r\nkreislaufwirtschaftsorientierten Beschaffung klarer und der Auftrag deutlicher.\r\n § 113: Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Ermächtigungsgrundlage befähigt das\r\nBundeswirtschaftsministerium in Zukunft, eigenständig die Grundlage für\r\nNachhaltigkeits-, Sozial- und Negativlisten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift\r\n(AVV) zu erweitern.\r\n unter Punkt 9 neben klimafreundlichen auch ressourcenschonden aufnehmen,\r\nalso: verpflichtender Anforderungen an die Beschaffung von\r\nklimafreundlichen und ressourcenschonenden Leistungen.\r\n Germanwatch begrüßt, dass im Vorwort des Referentenentwurfes explizit\r\nStahl und Zement als zu berücksichtigende und geeignete Industriegrundstoffe\r\naufgeführt werden. Um dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung\r\ngerecht zu werden und gleichzeitig Rechtssicherheit zu gewahren sollten\r\nin den Vergabeverfahren etablierte Labels und Standards berücksichtigt\r\nwerden. Dafür braucht es eine erweiterte Allgemeine\r\nVerwaltungsvorschrift Klima (AVV Klima), die Bezug nimmt auf\r\netablierte Labels und Standards aus der Industrie und so zuverlässig,\r\ntransparent und bürokratiearm den Beschaffungs- und Vergabestellen eine\r\nzukunftsfähige Beschaffung ermöglicht.\r\n ElektroG (BattG):\r\no Wir brauchen mehr Verbindlichkeit, um die momentan schlechten Sammelquoten für\r\nAltgeräte zu erhöhen. Unter anderem durch\r\n die Verpflichtung von Online-Händlern, die stationäre Rückgabe von Altgeräten\r\nmöglich zu machen\r\n2\r\n die Verpflichtung von Herstellern, individuelle Sammelziele zu erfüllen\r\no Die Wiederverwendung von Elektroaltgeräten muss gestärkt werden\r\n Die Kooperation mit Akteuren der Wiederverwendung durch öffentlich-rechtliche\r\nEntsorgungsträger muss verpflichtend werden (in §17b ist bisher nur die Möglichkeit\r\nvorgesehen).\r\n In §7a, §19 und §20 sollte die Wiederverwendung entsprechend der Abfallhierarchie\r\nvor dem Recycling bzw. der Entsorgung etabliert werden.\r\n Um die Wiederverwendungsquote effektiv zu erhöhen, müssen öffentlich-rechtliche\r\nEntsorgungsträger dahingehend besser und zuverlässiger ausgestattet werden.\r\nDeshalb sollte u.a. das Sondervermögen Infrastruktur auch die öffentlich-rechtlichen\r\nEntsorgungsträger stärken, z.B. um bessere Personalausstattung zu gewährleisten und\r\nzur Anschaffung moderner Sortieranlagen\r\no Einweg-Elektrogeräte sollten verboten bzw. mit einem Pfand belegt werden. Das wirkt\r\nRessourcenverschwendung entgegen, aber auch den zunehmenden Batteriebränden.\r\n Einweg-E-Zigaretten und weitere Elektrogeräte, die für die einmalige bzw. sehr kurze\r\nVerwendung vorgesehen sind, sollten verboten werden. Das betrifft beispielsweise\r\nauch Einweg-Powerbanks oder elektronische Glückwunschkarten. Dazu sollte §4\r\nerweitert werden.\r\n Alternativ / ergänzend könnten Elektrogeräte mit sehr kurzen Nutzungsdauern mit\r\neinem Batteriepfand belegt werden (iVm einer entsprechenden Änderung im BattG)\r\n Wenn Vertreiber von Einweg-E-Zigaretten gegen die neu geplante Pflicht verstoßen,\r\ndie genutzten Zigaretten zurückzunehmen, müssen sie Stand jetzt kein Bußgeld\r\nzahlen. Bußgelder müssen in §45 aufgenommen werden\r\n zur Digitalisierungsinitiative und der Reform der Erweiterten Herstellerverantwortung würden\r\nwir uns ggf. nochmal melden, wenn die Prozesse weiter vorangeschritten sind, wenn es ggf. Sinn\r\nmachen würde ein Berichterstattergespräch einzufordern bzw. eine kleine Anfrage zu stellen.\r\nLass uns gern in regelmäßigem Austausch bleiben zu den Themen der Kreislaufwirtschaft.\r\nEinen schönen Sommer dir noch!\r\nBeste Grüße"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-08-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015873","regulatoryProjectTitle":"Nachhaltige Ausgestaltung des Kohlendioxidspeicherungs- und Transportgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8b/a0/564119/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300064.pdf","pdfPageCount":10,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nCarbon Capture and Utilisation:\r\nChancen, Risiken und Leitprinzipien\r\n2025\r\n22\r\nÜber Germanwatch\r\n,,Hinsehen, Analysieren, Einmischen” - unter diesem\r\nMotto engagiert sich Germanwatch für globale Gerechtigkeit\r\nund den Erhalt der Lebensgrundlagen und\r\nkonzentriert sich dabei auf die Politik und Wirtschaft\r\ndes Nordens mit ihren weltweiten Auswirkungen. Die\r\nLage der besonders benachteiligten Menschen im\r\nSüden bildet den Ausgangspunkt unseres Einsatzes für\r\neine nachhaltige Entwicklung.\r\nUnsere Arbeitsschwerpunkte sind Klimaschutz & Anpassung,\r\nWeltnährung, Unternehmensverantwortung,\r\nBildung für nachhaltige Entwicklung sowie Finanzierung\r\nfür Klima & Entwicklung/Ernährung. Zentrale\r\nElemente unserer Arbeitsweise sind der gezielte Dialog\r\nmit Politik und Wirtschaft, wissenschaftsbasierte Analysen,\r\nBildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kampagnen.\r\nGermanwatch finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen,\r\nSpenden und Zuschüssen der Stiftung Zukunftsfähigkeit\r\nsowie aus Projektmitteln öffentlicher und privater\r\nZuschussgeber.\r\nÜber Bellona Deutschland\r\nBellona Deutschland ist eine gemeinnützige Klimaund\r\nUmweltschutzorganisation mit dem Fokus auf\r\nKlimaschutz in der Industrie. Wir verfolgen einen\r\nwissenschaftsbasierten und lösungsorientierten\r\nAnsatz. Zentrale Motivation unserer Arbeit ist die systemische\r\nEinordnung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen,\r\num deren Potenziale und Mehrwerte für\r\nden Klimaschutz auszuschöpfen und Anwendungen\r\nsinnvoll zu fokussieren.\r\nRechtlicher Hinweis\r\nBellona bemüht sich sicherzustellen, dass die in diesem\r\nBericht offengelegten Informationen korrekt und frei\r\nvon Urheberrechten sind, übernimmt jedoch keine\r\nGewähr oder rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit,\r\nVollständigkeit, Interpretation oder Nützlichkeit der\r\nInformationen, die sich aus der Nutzung dieses Berichts\r\nergeben könnten.\r\n© 2025 von Bellona Deutschland gGmbH. Alle Rechte\r\nvorbehalten.\r\nDiese Kopie ist ausschließlich für den persönlichen,\r\nnicht kommerziellen Gebrauch bestimmt. Nutzer dürfen\r\nInhalte dieser Publikation für ihren eigenen und nicht\r\nkommerziellen Gebrauch herunterladen, drucken\r\noder auszugsweise kopieren. Kein Teil dieses Werks\r\ndarf ohne Angabe der Bellona Foundation als Quelle\r\nreproduziert werden. Die kommerzielle Nutzung dieser\r\nPublikation erfordert die vorherige Zustimmung der\r\nBellona Deutschland gGmbH.\r\n2\r\nAutorinnen\r\nLuisa Keßler, Bellona Deutschland\r\nJohanna Wiechen, Germanwatch\r\nDesign & Layout\r\nArnbjørn Mortensen, Bellona Deutschland\r\nÜber den NABU\r\nDer NABU engagiert sich seit 1899 für Mensch und\r\nNatur. Mit rund 960.000 Mitgliedern und Fördernden\r\nist der NABU der mitgliederstärkste Umweltverband in\r\nDeutschland.\r\nZu den wichtigsten Aufgaben des NABU zählen der\r\nErhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, die Nachhaltigkeit\r\nder Land-, Wald- und Wasserwirtschaft und\r\nnicht zuletzt der Klimaschutz. Die Vermittlung von\r\nNaturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher\r\nKenntnisse gehören zu den zentralen NABU-Anliegen.\r\nIn den rund 2.000 NABU-Gruppen und rund 70 Infozentren\r\nin ganz Deutschland steht praktischer Naturschutz\r\ngenauso auf dem Programm wie Lobbyarbeit, Umweltbildung,\r\nForschung und Öffentlichkeitsarbeit.\r\n3\r\nPräambel\r\nDie Defossilisierung energieintensiver Industrien in Deutschland ist ein entscheidender\r\nHebel für die Erreichung der Klimaziele und zugleich essenziell für die Zukunftssicherung\r\ndes Wirtschaftsstandortes. Sie eröffnet Chancen, neue Arbeitsplätze in wachstumsstarken\r\nBranchen mit einem breiten Zuliefernetz zu schaffen, regionale Wertschöpfung zu fördern\r\nund Innovationskraft zu steigern. Daher ist es wichtig, die deutsche Industrie zu modernisieren,\r\nihre Widerstandsfähigkeit zu stärken und mit ihr den Wandel aktiv zu gestalten.\r\nKohlenstoff wird auch in einer klimaneutralen Zukunft als wichtiger Rohstoff in solchen industriellen\r\nProzessen benötigt, wo er nicht durch Elektrifizierung ersetzt werden kann. Dies ist insbesondere in\r\nTeilen der Chemieindustrie oder für die Herstellung von nachhaltigen Kraftstoffen für die Schifffahrt\r\nund den Flugverkehr (siehe Kasten Flugverkehr) der Fall. Carbon Capture and Utilisation (CCU) wird\r\nin diesem Kontext zunehmend als ein vielversprechender Ansatz für eine klimaneutrale Industrie\r\ndiskutiert. Unter CCU verstehen wir Technologien und Verfahren zur Abscheidung und Nutzung von\r\nKohlendioxid (CO2) beispielsweise aus industriellen Prozessen oder direkt aus der Atmosphäre, um\r\nes als Rohstoff weiterzuverwenden. Treibstoffe, Baumaterialien oder andere Produkte auf Grundlage\r\nvon CCU können ein Baustein der Lösung sein, allerdings nur, wenn dafür die richtigen Rahmenbedingungen\r\ngelten.\r\nEin realistischer Blick auf das Potenzial von CCU als Klimaschutzmaßnahme, bei dem die Gesamtwirkung\r\nberücksichtigt wird, zeigt, dass mit dem Einsatz von CCU wesentliche Dilemmata und\r\nTrade-offs verbunden sind. Chemisch gesehen ist CO2 ein reaktionsträges Molekül. Soll es wieder\r\nin Grundstoffe umgewandelt werden, sind hohe Mengen an Energie und zusätzlichem Wasserstoff\r\nnotwendig (siehe Kasten Energiebedarfe CCU). Beide Ressourcen werden in ihrer grünen Form\r\nmittelfristig begrenzte Güter bleiben, vor allem in den bestehenden europäischen Industriezentren.\r\nDie Möglichkeiten in anderen Regionen der Welt mit größeren EE-Potenzialen müssen in einem\r\nglobalen Ansatz berücksichtigt werden. Die Ausführungen in diesem Papier beziehen sich jedoch\r\nin erster Linie auf Mitteleuropa und die hiesigen Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf\r\nEnergie und Feedstocks.\r\nCCU hat unter den derzeitigen regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland wie auch Europa\r\nin aller Regel keinen Business Case. Ein solcher würde in den meisten Fällen erst dadurch\r\nentstehen, dass CCU-Anwendungen als Emissionsminderung anerkannt, etwa im Rahmen des Europäischen\r\nEmissionshandels, und dadurch in Wert gesetzt werden.\r\nIn einer im Juli 2024 beschlossenen Delegierten Verordnung1 gibt die EU Kommission für die Anerkennung\r\nvon CCU als Emissionsminderung im Rahmen des EU-Emissionshandels vor, dass das\r\n1. Delegierte Verordnung der EU Kommission vom 30.7.2024 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen\r\nParlaments und des Rates im Hinblick auf die Voraussetzungen dafür, dass Treibhausgase als dauerhaft\r\nin einem Produkt chemisch gebunden angesehen werden. https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/haveyour-\r\nsay/initiatives/14135-Emissionshandelssystem-EHS-dauerhafte-CO2-Speicherung-durch-CO2-Abscheidung-\r\nund-Nutzung_de\r\n44\r\nCO2 „mindestens einige Jahrhunderte“2 chemisch gebunden sein müsse. Damit legt sie den Fokus\r\nauf diejenigen Baumaterialien, bei denen eine solch lange Bindungsdauer möglich ist. In der Regel\r\nsind dies mineralische Verbindungen und nicht Kohlenwasserstoffe. Die Stellungnahmen von\r\nUnternehmen und Branchenverbänden zu diesem Rechtsakt lassen aber erwarten, dass der Druck\r\nhoch bleiben wird, auch eine kürzere Bindungsdauer als Klimaschutzmaßnahme anzuerkennen.\r\nAuch an anderen Stellen werden wichtige Festlegungen getroffen. In Deutschland steht der Beschluss\r\neines Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetzes (KSp(T)G) aus. Während hier\r\nindustrie- und klimapolitisch richtigerweise der Fokus vor allem auf der Abscheidung und geologischen\r\nSpeicherung von CO2, also CCS (Carbon Capture and Storage) liegt, wird an einer\r\nStelle des Entwurfs eine faktische Gleichsetzung von CCS und CCU vorgenommen.3 Das ist ein\r\ngefährlicher Kurzschluss, der bedauerlicherweise häufig in der derzeitigen klimapolitischen Debatte\r\nzu beobachten ist: Während durch CCS CO₂ permanent gespeichert werden soll, wird bei\r\nCCU das abgeschiedene CO₂ in Produkte mit sehr unterschiedlicher Lebensdauer umgewandelt,\r\nwas keineswegs zwangsläufig zu einer dauerhaften, vollständigen oder auch nur überwiegenden\r\nReduktion der Emissionen führt. Auch die Langfriststrategie Negativemissionen (LNe), mit der das\r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Leitlinien für den Umgang mit unvermeidbaren\r\nRestemissionen schaffen soll, wird für den Umgang mit CCU relevant sein. Daneben\r\nwäre es dringend geboten, die begonnene Erstellung einer Nationalen Biomassestrategie (NABIS)\r\nwieder aufzunehmen.\r\nBei diesen und weiteren CCU betreffenden Regulierungen muss sichergestellt werden,\r\ndass CCU-Anwendungen nur im Umfang ihres tatsächlichen und nachweisbaren Emissionsminderungsbeitrags\r\nals Klimaschutzmaßnahme anerkannt werden. Dieses Papier\r\nbenennt wichtige Leitlinien für die Entwicklung dieser regulatorischen Rahmenbedingungen.\r\n2. Art 3, 1 b) “Es bleibt dauerhaft in einem Produkt chemisch gebunden, sodass es bei normalem Gebrauch und/\r\noder während der Entsorgungsphase des Produkts, einschließlich normaler Tätigkeiten nach dem Ende der Lebensdauer\r\ndes Erzeugnisses, für einen Zeitraum von mindestens einigen Jahrhunderten nicht in die Atmosphäre gelangt”\r\n3. In §4 des von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs des KSpTG heißt es mit Blick auf den Infrastrukturbau,\r\ndass ein Vorhaben neben der dauerhaften geologischen Einlagerung von CO₂ auch dann dem Wohl der\r\nAllgemeinheit dient, „wenn dadurch Kohlendioxid zur Deckung eines nachgewiesenen Bedarfs für die Nutzung von\r\nKohlendioxid als Rohstoffquelle für Kohlenstoffverbindungen transportiert wird, um so zum Zwecke des Klimaschutzes\r\ndie Emission von Kohlendioxid in Deutschland dauerhaft zu vermindern.“\r\n55\r\nDer hohe Energiebedarf von CCU\r\nDie Nutzung von CO₂ als Rohstoff erfordert erhebliche\r\nMengen an Energie. Für die direkte Luftabscheidung\r\n(Direct Air Capture, DAC) werden etwa\r\n1,8 bis 6,5 GJ Energie pro Tonne CO₂ benötigt,\r\nabhängig von der Technologie und den Energiequellen.\r\n4 Die Umwandlung von CO₂ in höherwertige\r\norganische chemische Produkte erfordert laut\r\nUmweltbundesamt etwa 36 GJ Energie pro Tonne\r\nCO₂,5 d.h. das fünf- bis 20-fache der für DAC erforderlichen\r\nEnergie. Besonders die benötigte\r\nMenge an Wasserstoff, der durch Elektrolyse hergestellt\r\nwerden soll, trägt zu dem hohen Energiebedarf\r\nbei.\r\nDie energieintensiven CCU-Prozesse können nur bei einer ausreichenden Versorgung\r\nmit erneuerbaren Energien ökologisch sinnvoll umgesetzt werden. CCU setzt deshalb\r\neinen zusätzlichen Ausbau erneuerbarer Energien voraus (Additionalität). Zudem sollte\r\nCCU nur dort eingesetzt werden, wo weiterhin Kohlenwasserstoffe erforderlich sind\r\n(wie etwa in Teilen der Chemieindustrie und schwer elektrifizierbaren Verkehrsträgern)\r\nund diese nicht auf anderen Wegen mit besserer Klima- und Umweltbilanz bereitgestellt\r\nwerden können. Durch den zusätzlichen Bedarf an erneuerbaren Energien steigt wiederum\r\nder Rohstoffbedarf, inklusive kritischer Rohstoffe.6\r\nGleichzeitig zeigt sich: Großskaliges CCU mit Netto-Null-Treibhausgasbilanz ist in Mitteleuropa\r\nkurz- bis mittelfristig nicht realisierbar. Bisher stellt CCU meist keinen Business\r\nCase dar und wird auch auf absehbare Zeit sehr teuer bleiben. Durch die hohen\r\nBedarfe an erneuerbaren Energien und Wasserstoff werden andere Weltregionen\r\ndeutlich bessere Standortbedingungen bieten.7\r\n4. International Energy Agency, 2022, Report on Direct Air Capture\r\n5. Umweltbundesamt, 2021, Diskussionsbeitrag zur Bewertung von Carbon Capture and Utilization\r\n6. Zelt, O. et al., 2020, Multikriterielle Bewertung von Bereitstellungstechnologien synthetischer Kraftstoffe. MENA-\r\nFuels: Teilbericht 3 des Wuppertal Instituts und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) an das\r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).\r\n7. Verpoort, P. C. et al., 2024, Impact of global heterogeneity of renewable energy supply on heavy industrial production\r\nand green value chains. Nature Energy, 9(4), 491–503. https://doi.org/10.1038/s41560-024-01492-z (letzter Aufruf:\r\n17. Februar 2025)\r\n66\r\nDamit CCU einen sinnvollen Beitrag zur klimaneutralen Transformation leisten kann,\r\nmuss es auf Grundlage der folgenden Prinzipien geregelt werden:\r\nLeitprinzipien für die Nutzung von CO2\r\nin einem klimaverträglichen Rahmen\r\nWas muss für die CO2-Quelle gelten?\r\n1. Differenzierung nach Kohlenstoffquellen bei Regulierung und Anrechnung:\r\nGrundsätzlich gilt, dass ein Kohlenstoffdioxidmolekül aus fossilen Quellen, sobald es in die\r\nAtmosphäre emittiert wird, zu Netto-Treibhausgasemissionen beiträgt. Emissionen in die\r\nAtmosphäre können prinzipiell nur dann annähernd klimaneutral sein, wenn der Kohlenstoff\r\natmosphärischen Ursprungs ist. Bei biogenen Quellen gilt es genau hinzuschauen.\r\n1.1 Nutzung fossiler Kohlenstoffquellen nur unter bestimmten Bedingungen: CCU mit\r\neiner fossilen Kohlenstoffquelle wäre nur dann mit Klimaneutralität kompatibel, wenn\r\n1.1.1 eine möglichst vollständige und permanente CO2-Speicherung im Produkt erreicht\r\nwird. Das bedeutet, das CO2 muss langfristig und damit mehrere Jahrhunderte\r\ngebunden bleiben (wie beispielsweise durch die Karbonatisierung von Baustoffen).\r\n1.1.2 eine dauerhafte Kreislaufführung von CO2 gewährleistet ist. Dabei ist zu beachten,\r\ndass auch eine Kreislaufwirtschaft immer ein gewisses Maß an Energie als Input\r\nund ggf. zusätzliche Ressourcen benötigt; d.h. auch CCU im geschlossenen Kreislauf\r\nmüsste diese dadurch evtl. anfallenden Restemissionen durch natürliche oder\r\nandere technische Senken ausgleichen. Einschränkend ist zu erwähnen, dass große\r\nAnteile der chemischen Produktion als Abrieb, Schmier- oder Reinigungsmittel oder\r\ndurch Littering in die Kanalisation oder in die Umwelt gelangen. Weitere Anteile\r\nverlassen die Bilanz durch Export.\r\n1.1.3 zum End of Life eine vollständige bilanzielle Rückführung in geologische Speicher\r\nsichergestellt wird.\r\n1.2 Eignung von direkt atmosphärischen Kohlenstoffquellen (Direct Air Carbon Capture\r\nand Utilization - DACCU): Direkt atmosphärische Kohlenstoffquellen bieten das Potenzial,\r\ndurch die Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre zur Emissionsminderung beizutragen.\r\nDieser Effekt wird idealerweise durch eine nachgeschaltete Nutzung des Kohlenstoffs,\r\nwie die dauerhafte Speicherung im Produkt oder die abschließende Rückführung in die\r\nLithosphäre, langfristig aufrechterhalten (Senke). Für einen klimaneutralen oder sogar negativ-\r\nemissionsfähigen Prozess darf jedoch auch die Energie- und Ressourcenbereitstellung\r\nfür DAC letztlich netto keine zusätzlichen Emissionen verursachen. DAC ist allerdings mit\r\nerheblichen Herausforderungen verbunden, insbesondere durch den hohen Energie- und\r\nRessourcenbedarf sowie damit einhergehenden Kosten, was die großflächige Anwendung\r\nderzeit stark einschränkt.\r\n7\r\n1.2 Die ambivalente Rolle biogener Kohlenstoffquellen: Im CCU-Kontext ist die Nutzung\r\nvon biogenen Kohlenstoffquellen insbesondere durch deren Abscheidung aus der Abfallverbrennung\r\noder aus biomassebasierten industriellen Prozessen relevant. Theoretisch\r\nkann die Nutzung von Kohlenstoff, der zuvor durch nachhaltig angebaute Pflanzen der\r\nAtmosphäre entzogen wurde, zu Negativemissionen beitragen, wenn der Effekt durch die\r\nnachgeschaltete Nutzung erhalten bleibt - und dies gilt natürlich auch hier - die Energieund\r\nRessourcenbereitstellung zur Nutzung des Kohlenstoffs nicht zu netto-positiven\r\nEmissionen führt. Grundsätzlich erfordert die Nutzung biogener Kohlenstoffe allerdings\r\nbesondere Vorsicht, da nachhaltige Biomasse eine begrenzte Ressource darstellt, die\r\nmöglichst erst nach der Nutzung in der Kaskade tatsächlich verbrannt wird. Außerdem\r\nkönnen zahlreiche sekundäre Effekte mit deren Nutzung verbunden sein, wie Auswirkungen\r\nauf Biodiversität und Ökosysteme. Zudem müssen Nutzungskonkurrenzen – u.a. durch eine\r\nKaskadennutzung, die dem Food-First Prinzip folgt und die notwendige Renaturierung von\r\nÖkosystemen priorisiert – aufgelöst werden. Grundsätzlich darf Biomasseverwendung\r\nauch nicht zur Kannibalisierung von Klimaschutzzielen im LULUCF-Sektor führen, wie der\r\nKohlenstoffspeicherung in Böden und Wäldern.\r\nIm aktuellen EU-ETS, das downstream bepreist (CO2 Zertifikate werden bei der Emission des CO2\r\nfällig), müsste sichergestellt werden, dass durch CCU keine Schlupflöcher entstehen, aufgrund derer\r\nfossiles CO2 unbepreist und nicht bilanziert in die Atmosphäre gelangt. Im Gegensatz zu heute\r\nmuss in einer klimaneutralen Zukunft dabei auch der Kohlenstoff, der in der Chemieindustrie in die\r\nstoffliche Nutzung geht, vollständig mit erfasst und adressiert werden. Grundsatz sollte sein: Die\r\nVerantwortung für das CO2 liegt spätestens bei dem Akteur, dem diese im Sinne der geltenden\r\nRegulatorik noch übertragen werden kann. Gleichzeitig muss eine Doppelbepreisung desselben\r\nCO2-Moleküls ausgeschlossen werden (bspw. dürfte bei der Abfallverbrennung nur dasjenige CO2\r\nbepreist werden, das in die Atmosphäre gelangt. Der Teil, der via CCU in ein Produkt überführt wird,\r\ndas dann z.B. im Flugtreibstoff oder in Chemieprodukten landet, würde dort bepreist).\r\nWas muss für den Prozess gelten?\r\n2. Nahezu 100% erneuerbare Energien als Voraussetzung für CCU-Prozesse: CCU kann\r\nnur dann als klimaneutral gelten, wenn der gesamte Prozess klimaneutral ist; das schließt die\r\nAbscheidung und Aufbereitung, den Transport, die Synthese neuer Moleküle und das End of\r\nLife -Treatment mit ein. Insgesamt erzeugt CCU damit einen großen Bedarf an erneuerbaren\r\nEnergien bzw. zusätzlichem grünen Wasserstoff – beide Ressourcen werden in der Zukunft ein\r\nknappes und teures Gut sein (siehe Kasten Energie). Vergessen darf man zudem nicht, dass\r\ndie Anlagen für all diese Prozesse ressourcenintensiv sind und auch knappe Ressourcenarten\r\ndavon betroffen sind. Fragen der Priorität im Zugang zu nachhaltiger Energie von CCU gegenüber\r\nanderen industriellen Anwendungen und den Potenzialen zur Flexibilisierung der DAC-Technologien,\r\nz.B. im Hinblick auf deren Anpassung an den Strommarkt der Erneuerbaren, sind noch zu\r\nklären.\r\n88\r\nWas muss generell für die Verwendung des CO2 gelten?\r\n3. Saubere Bilanzierung von CCU basierend auf langfristiger Bindung oder geschlossener\r\nKreislaufführung des CO2: Damit die Nutzung des CCU-Produkts als klimaneutral\r\nanerkannt werden kann, muss sichergestellt sein, dass bilanziell keine THG-Emissionen in die\r\nAtmosphäre gelangen.8 Bilanziell THG-neutral bedeutet also, dass entweder tatsächlich keine\r\nEmissionen entstehen, oder dass es sich bei den Emissionen um CO2 handelt, das zuvor der\r\nAtmosphäre entnommen wurde (z.B. durch DACCU). Wir halten es hingegen nicht per se für\r\neine ausreichend verlässliche Maßnahme, um als Grundlage für Kohlenstoffgutschriften oder\r\nden Handel auf Kohlenstoffmärkten zu dienen. Für die bilanzielle Betrachtung müssen stringente\r\nNachhaltigkeits- und Anrechnungskriterien unter einem sauberen Monitoring- und Compliancesystem\r\nerfüllt werden. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den Hauptprozess der CO2-Nutzung,\r\nsondern auch für alle begleitenden Prozesse, wie Energiebereitstellung und Transport.\r\nKonzepte für CCU-Prozessketten müssen eine langfristige CO2-Bindung oder eine geschlossene\r\nKreislaufführung sicherstellen. Wobei eine geschlossene Kreislaufführung heute noch nicht garantiert\r\nwerden kann. Solche Konzepte sollten von der Industrie entwickelt und kritisch auf technische\r\nUmsetzbarkeit, Energieeffizienz und Lebenszyklusemissionen geprüft werden. Nur wenn der gesamte\r\nLebenszyklus mit den Zielen der Klimaneutralität und ökologischen Nachhaltigkeit vereinbar\r\nist, kann CCU einen sinnvollen Beitrag leisten.\r\n8. CO2-neutral ist nicht gleich THG-neutral. Häufig entstehen durch die Nutzung von CCU-Produkten weitere\r\nKompensationsbedarfe anderer klimarelevanter Gase (z.B. im Flugverkehr durch Nicht-CO2-Emissionen, bei der\r\nNutzung chemischer Produkte wie Schmier- oder Reinigungsmittel oder durch Reifenabrieb), die zur Erreichung der\r\nTHG-Neutralität ebenfalls kompensiert werden müssen.\r\n99\r\nKlimaneutralität im Flugverkehr ist aufgrund des sehr hohen\r\nEnergiebedarfs und der zusätzlichen Nicht-CO₂-Effekte\r\nbesonders schwierig zu erreichen.9 Ein direkter Umstieg\r\nauf Elektro- oder Wasserstoffantriebe ist insbesondere bei\r\nLangstreckenflügen technisch und physikalisch nicht realisierbar.\r\nEs setzt sich die Erkenntnis durch, dass klimaneutrales\r\nFliegen nur durch einen Hochlauf von e-SAF\r\n(Electricity-based Sustainable Aviation Fuels) auf Basis erneuerbarer\r\nEnergien erreicht werden kann. Bislang stehen\r\nhierfür jedoch\r\nweder größere Anlagen zur Verfügung, noch\r\nist geklärt, in welcher Form die notwendigen erneuerbaren\r\nEnergien bereitgestellt werden können. Auch über die\r\nKohlenstoffquellen, die für die Synthese von e-SAF benötigt\r\nwerden, besteht noch keine Einigkeit.\r\nVoraussetzung ist, dass das von den Flugzeugen emittierte CO2 in einen klimaneutralen Kreislauf\r\nüberführt oder anderweitig kompensiert wird, was aus heutiger Sicht ohne den Einsatz von\r\nDirect Air Capture (DAC) nicht darstellbar ist. Bei der Nutzung von CO2 aus fossilen industriellen\r\nPunktquellen wird das CO₂ bei der Anwendung im Flug in die Atmosphäre freigesetzt. Bilanziell\r\nwird damit der CO2-Ausstoß lediglich halbiert (durch „Doppelnutzung“), eine Netto-Null wäre\r\nselbst bei den reinen CO2-Emissionen noch weit entfernt. Zusätzlich zu berücksichtigen sind\r\ndazu die Nicht-CO2-Effekte, die zwei Drittel des gesamten durch den Flugverkehr verursachten\r\nTreibhauseffekts ausmachen (insbesondere durch Kondensstreifen).\r\nLetztlich müsste das CO2 also entweder (1) direkt über DAC der Atmosphäre entnommen und\r\ndann in e-SAF umgewandelt werden oder (2), falls keine klimaneutralen CO2-Quellen für die\r\nKraftstoffherstellung verwendet wurden, nachträglich über DACCS (Direct Air Carbon Capture\r\nand Storage) ausgeglichen werden. In beiden Fällen müssten zusätzlich die Nicht-CO2-Effekte\r\ndurch DACCS kompensiert werden.\r\nCCU für den Flugverkehr\r\n9. Eine gute Übersicht bietet atmosfair\r\n10\r\nWenn die genannten Leitprinzipien erfüllt sind, kann CO₂ theoretisch klimaneutral genutzt werden.\r\nDeutlich wird jedoch auch, dass es strenger Anforderungen bedarf, damit CCU nicht zu einem\r\nSchlupfloch wird. Die meisten Anwendungen von CCU sind weder per se als dauerhafte CO₂-Senke\r\ngeeignet, noch können sie in vollem Umfang als Maßnahme zur CO₂-Minderung anerkannt werden.\r\nAbgesehen von der langfristigen und weniger energieintensiven Bindung in bspw. Baustoffen, sind\r\nnur wenige Produkte ohne weitere Maßnahmen für eine THG-neutrale Strategie geeignet. Bei einer\r\nmöglichen Integration von CCU in das bestehende Emissionshandelssystem müsste einerseits\r\nsichergestellt sein, dass die im Lebenszyklus freigesetzten Emissionen tatsächlich bepreist werden\r\n- und andererseits, dass es keine Doppelbepreisungen gibt. Regulatorische Anreize müssen weiter\r\nzur Reduktion von Emissionen führen und dürfen Klimaschutzmaßnahmen nicht untergraben.\r\nTrotzdem kann CCU in Zukunft ein Baustein für die klimaneutrale Bereitstellung von Kohlenstoff\r\nsein, beispielsweise für den Feedstockwechsel in der chemischen Industrie oder für die Herstellung\r\nvon E-Kerosin für die Luftfahrt. Die Forschung und Entwicklung dieser Technologie kann, obwohl\r\nsie in Europa wohl nicht großskalig zum Einsatz kommen wird, dennoch hierzulande vorangetrieben\r\nwerden. Da CCU aber mit erheblichen Energie-, Ressourcen- und Nachhaltigkeitsherausforderungen\r\nverbunden ist, sind Alternativen, etwa Elektrifizierungsstrategien, aber auch die Kohlenstoffbindung\r\nin natürlichen Senken grundsätzlich vorzuziehen.\r\nCCU sollte jedoch nicht nur als technische Lösung für die Kohlenstoffproblematik betrachtet\r\nwerden. Vielmehr bietet CCU einen Ansatzpunkt, um grundsätzliche Fragen zur Zukunft der Industrie,\r\ninsbesondere der chemischen Industrie, in Deutschland zu diskutieren.10 Der Pfad hin zu einer\r\nklimapolitisch sinnvollen Implementierung von CCU erfordert ein breites Umdenken hinsichtlich der\r\nNutzung von Ressourcen, der Gestaltung von Produktionsprozessen und der Verantwortung der\r\nIndustrie in einer klimaneutralen Wirtschaft.\r\nFazit\r\nLuisa Keßler\r\nReferentin Nachhaltige Wasserstoffwirtschaft\r\nBellona Deutschland gGmbH\r\nJohanna Wiechen\r\nReferentin für Transformation & Kreislaufwirtschaft\r\nGermanwatch e.V.\r\n+49 (0)30 577132-860\r\nluisa@bellona.org +49 (0)152 0305 9785\r\nwiechen@germanwatch.org\r\nKontakt\r\n10. Verpoort, P. C. et al., 2024, Transformation der engerieintensiven Industrie - Wettbewerbsfähigkeit durch strukturelle\r\nAnpassung und grüne Importe. Potsdam Institute for Climate Impact Research."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-04-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017610","regulatoryProjectTitle":"Keine Reduzierungen bei Haushaltsmitteln für Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit.","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e8/32/564121/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300065.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"18. März 2025\r\nMehr internationale Klimafinanzierung für eine gerechtere Weltordnung\r\nGerechter, funktionierender Klimaschutz und ein effektiver Umgang mit den Folgen der Klimakrise in Ländern des Globalen Südens sind zentrale Faktoren für Deutschlands wirtschaftliche Stabilität und Sicherheit. Zugleich sind sie Grundvoraussetzungen einer gerechteren Weltordnung. Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung liefert dafür ein wichtiges Fundament. Die neue Bundesregierung sollte daher, im Einklang mit den bereits bestehenden internationalen Verpflichtungen, weiterhin fair und angemessen zur internationalen Klimafinanzierung beitragen. Aufbauend auf dem aktuellen Beitrag sollte das internationale Klimafinanzierungsziel Deutschlands jährlich um mindestens eine Milliarde Euro bis 2030 erhöht werden. Im Folgenden stellen wir konkrete Argumente für diese Forderung vor.1\r\n1. Internationale Klimafinanzierung im Kontext globaler Klimagerechtigkeit: Deutschland hat eine historische und moralische Verantwortung\r\nDeutschland hat die historische und moralische Verantwortung, internationale Klimafinanzierung bereitzustellen. Deutschland hat jahrzehntelang von der Verbrennung fossiler Energien profitiert und gehört zu den größten historischen Verursachern der Klimakrise. Gleichzeitig sind es vor allem ärmere Länder, die unter Dürren, Überschwemmungen und Extremwetterereignissen leiden – oft mit katastrophalen Folgen für Menschenleben und Lebensgrundlagen. Gerechtigkeit bedeutet: Wer die Krise verursacht, muss auch für die Schäden aufkommen. Deutschland hat nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung, Klimafinanzierung bereitzustellen. Internationale Klimafinanzierung unterstützt besonders vulnerable Staaten erfolgreich dabei, dem durch die Klimakrise verursachten menschlichen Leid sowie finanziellen Schäden und Verlusten vorzubeugen. Die Bundesregierung muss sich daher für eine substanzielle und dauerhafte Erhöhung der internationalen Klimafinanzierung einsetzen. Internationale Klimafinanzierung ist außerdem ein Bekenntnis zum Multilateralismus. Während einige Staaten sich vom Multilateralismus abwenden, kann Deutschland durch Klimafinanzierung internationale Zusammenarbeit fördern\r\n2. Klimafinanzierung nicht gegen soziale Gerechtigkeit ausspielen: Das Geld ist da – es muss nur richtig eingesetzt werden\r\nKlimafinanzierung muss sozial gerecht finanziert werden – sowohl global als auch in Deutschland. Es darf nicht darum gehen, arme Menschen hierzulande gegen noch ärmere Menschen im Globalen Süden auszuspielen. Stattdessen müssen diejenigen zahlen, die seit Jahrzehnten von fossilen Energien profitieren.\r\nEs gibt genügend finanzielle Mittel für eine ambitionierte Klimafinanzierung – sie werden nur falsch verteilt. Während Milliarden für fossile Subventionen, Steuervermeidung und Aufrüstung ausgegeben werden, fehlen Mittel für Klimagerechtigkeit. Deutschland sollte endlich konsequent handeln, also fossile Subventionen stoppen und klimaschädliche Profite stärker besteuern, indem Übergewinne großer Konzerne zur Bekämpfung der Klimakrise herangezogen werden. Durch klimagerechte Steuern wie z. B. die Schließung von Steuerlücken bei Privatjets und First-Class-Flügen könnten jährlich Milliarden mobilisiert werden, die auch für die internationale Klimafinanzierung genutzt werden könnten. Auch eine Reform der Schuldenbremse wäre notwendig, um internationale\r\n1 Eine ausführliche Erläuterung der Argumente inklusive Quellenangaben finden Sie hier: https://www.germanwatch.org/de/93055\r\n18. März 2025\r\nKlimafinanzierung nicht gegen soziale Ausgaben in Deutschland auszuspielen. Ein Sondervermögen für Klimaschutz und humanitäre Sicherheit wäre ein erster Schritt.\r\nDeutschland als Treiber für gerechte globale Finanzierungsansätze: Deutschland muss sich auch international für gerechte Finanzierungsquellen einsetzen und diese vorantreiben, um Klimasünder stärker in die Verantwortung zu nehmen. Eine globale Besteuerung von Öl- und Gaskonzernen, eine globale Abgabe auf extrem hohe Vermögen sowie auf Luft- und Schiffsverkehr könnten weltweit Hunderte Milliarden US-Dollar für Klimaschutz und Anpassung mobilisieren und werden schon jetzt in multilateralen Foren diskutiert.\r\n3. Internationale Klimafinanzierung schützt vor globalen Krisen und sichert Frieden\r\nDie Klimakrise ist eine soziale Krise – und sie verschärft bestehende Ungleichheiten und Konflikte. Extremwetterereignisse zerstören Lebensgrundlagen und treiben Millionen Menschen in Armut und Flucht. Die Folge: soziale Spannungen, geopolitische Instabilität und wachsende Ungleichheit in Deutschland und weltweit. Internationale Klimafinanzierung kann helfen, klimabedingte Krisen zu verhindern. Jeder Euro, der in klimafeste Infrastruktur investiert wird, spart langfristig vier Euro an Kosten für Katastrophenhilfe, Wiederaufbau und humanitäre Hilfe. Klimaschutz ist daher auch ein Beitrag zu globaler Gerechtigkeit und Frieden.\r\n4. Internationale Klimafinanzierung als Wirtschaftsmotor: Zukunft statt fossiler Abhängigkeit\r\nInternationale Klimafinanzierung ist kein Kostenfaktor – sie ist eine wirtschaftliche Chance und eine Investition in die Zukunft. Während fossile Energien eine Sackgasse sind, eröffnen Klimainvestitionen neue Märkte, schaffen Arbeitsplätze und stärken nachhaltige Industrien. Anstatt weiter Milliarden in fossile Subventionen zu stecken, sollte die Bundesregierung Klimafinanzierung als Hebel für eine gerechte Wirtschafts- und Sozialpolitik nutzen. Studien zeigen: Jeder investierte Euro in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit steigert deutsche Exporte und sichert Arbeitsplätze in Industrie und Dienstleistungssektor. Das Bereitstellen internationaler Klimafinanzierung verbindet wirtschaftliche Chancen mit globaler Verantwortung.\r\nInternationale Klimafinanzierung dämpft Preisschwankungen und sichert stabile Lieferketten. Extreme Wetterereignisse treiben die Preise von Nahrungsmitteln wie Kaffee, Schokolade oder Olivenöl in die Höhe. Steigende Lebensmittelpreise verschärfen die Inflation, fördern soziale Spannungen und stärken populistische Strömungen. Globale Investitionen in klimaresistente Landwirtschaft und Wassermanagement können diese Risiken mindern und zur nationalen und globalen wirtschaftlichen Stabilität beitragen. Außerdem ist Deutschland als eine der größten Exportnationen auf funktionierende globale Lieferketten angewiesen. Der Klimawandel gefährdet diese durch Extremwetter, wie die Dürre 2023 am Panamakanal zeigte. Klimafinanzierung hilft, Logistik- und Produktionsketten widerstandsfähiger zu machen, insbesondere durch Investitionen in Maßnahmen der Klimaanpassung.\r\n5. Internationale Klimafinanzierung für eine gerechtere Weltordnung\r\nInternationale Klimafinanzierung stärkt Deutschlands Rolle als verlässlicher Partner in einer multipolaren Welt. Während andere Mächte – etwa China oder die Golfstaaten – gezielt strategische Partnerschaften im Globalen Süden aufbauen, droht Deutschland an Einfluss zu verlieren. Eine gerechte und verlässliche Klimafinanzierung kann helfen, starke internationale Allianzen zu schmieden. Sie ist ein Bekenntnis zu einer solidarischen Weltordnung, die auf Kooperation statt auf neokolonialen Abhängigkeitsstrukturen basiert."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-05-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017612","regulatoryProjectTitle":"Sondervermögen Infrastruktur an Klimaneutralität ausrichten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e8/3b/564123/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300130.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"19.06.2025\r\nOffener Brief an die Bundesregierung\r\nSondervermögen:\r\nSicherheit und Resilienz nur mit Klimaschutz möglich\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,\r\nsehr geehrter Herr Finanzminister Klingbeil,\r\nsehr geehrte Mitglieder des Bundeskabine@s,\r\ndie Ausgestaltung des Sondervermögens bietet große Chancen für die klimagerechte Modernisierung\r\nDeutschlands und InvesLLonen in eine zukunMsfähige WirtschaM.\r\nAls Umweltverbände sehen wir aber mit großer Sorge, dass der aktuelle Entwurf für das Errichtungsgesetz\r\nKlimaschutzinvesLLonen nicht im ausreichenden Maße zulässt, und die Tür öffnet für InvesLL-\r\nonen, die der Erreichung der Klimaziele diametral entgegenstehen. Besonders problemaLsch ist die\r\ngeplante Änderung im Klima- und TransformaLonsgesetz, die Ausgleichszahlungen beim Gaspreis ermöglichen\r\nsoll – eine klimapoliLsch kontraprodukLve Maßnahme, die den gesetzlichen AuMrag des\r\nFonds untergräbt. Damit würde die Grundlage entzogen für ein wirksames und sozial gerechtes Klimaschutzprogramm,\r\nwie es später in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Zudem droht eine Verschwendung\r\nöffentlicher Mi@el, wenn klimaschädliche Ausgaben aus dem Sondervermögen anschließend\r\ndurch höhere Ausgaben für den Klimaschutz kompensiert werden müssen.\r\nUm eine Verwendung des Sondervermögens im Einklang mit den Klimazielen zu ermöglichen und\r\nrechtlichen Unsicherheiten vorzubeugen, sollte das Errichtungsgesetz daher wie folgt angepasst werden:\r\n01. Klimaschutz als gleichberech4gtes Inves44onsziel des Sondervermögens verankern\r\nDie Mi@el des Sondervermögens müssen substanziell zur Umsetzung eines verfassungskonformen\r\nKlimaschutzprogramms 2026 zur Verfügung stehen. Die vorgesehenen Zuflüsse an den\r\nKlima- und TransformaLonsfonds reichen bei weitem nicht aus, um die notwendigen Klimaschutzinves\r\nLLonen zu täLgen. Klimaschutz und natürlicher Klimaschutz müssen daher als Inves\r\nLLonszweck ergänzt werden. Das Sondervermögen darf nicht nur allgemeiner Infrastrukturtopf\r\nsein – es muss auch das finanzieren, was das Grundgesetz verlangt und ZukunM sichert:\r\nwirksame Klimaschutzmaßnahmen.\r\n2\r\n__________________________________________________________________________________\r\nKontakt: Tobias Pforte-von Randow | DNR | Stellv. poli=scher GeschäBsführer | tpvr@dnr.de | 030 6781775913\r\n02. Fossile Pfadabhängigkeiten verhindern\r\nDaher sind InvesLLonen in klimaschädliche Infrastruktur – wie etwa in neue ErdgaskraMwerke\r\nmit oder ohne CCS oder neue Autobahnen und Bundesstraßen – auszuschließen. Das stünde\r\ndem Ziel der Klimaneutralität entgegen und muss daher im Errichtungsgesetz ausgeschlossen\r\nwerden. Sonst drohen erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Verfassungskonformität\r\nder nächsten Bundeshaushalte.\r\n03. Zusätzlichkeit sicherstellen\r\nDie Mi@el des Sondervermögens müssen grundsätzlich in zusätzliche InvesLLonen fließen und\r\nnicht bestehende Haushaltsmi@el ersetzen. Es braucht klare Kriterien für die Zusätzlichkeit bei\r\nKlimaschutzinvesLLonen: Nur invesLve Maßnahmen mit nachgewiesenem Klimanutzen dürfen\r\nfinanziert werden, die über bereits beschlossene Maßnahmen hinaus gehen.\r\n04. Wirkungskontrolle und Effek4vität verankern\r\nDer Erfolg des Sondervermögens muss auch an seiner Klimawirkung gemessen werden. Die\r\nMi@elverwendung ebenso wie der Bundeshaushalt müssen mit dem Klimaschutzprogramm\r\n2026 verknüpM werden. Die Wirkung der InvesLLonen des Sondervermögens auf die Emissionsentwicklung\r\nmuss regelmäßig überprüM werden. Nur eine an Emissionsminderung orien-\r\nLerte InvesLLonsstrategie stellt sicher, dass der naLonale TransformaLonspfad eingehalten\r\nwird.\r\n05. Effek4vität des Klima- und Transforma4onsfonds sicherstellen\r\nDer Klima- und TransformaLonsfonds (KTF) ist ein zentrales Finanzierungsinstrument für Maßnahmen\r\nzur Erreichung der Klimaschutzziele. Damit er wirksam bleibt, dürfen seine Mi@el ausschließlich\r\nfür tatsächlich klimawirksame InvesLLonen eingesetzt werden. Die im Entwurf des\r\nHaushaltsbegleitgesetzes vorgesehene Öffnung für Ausgleichszahlungen beim Gaspreis konterkariert\r\ndiesen Zweck und darf nicht beschlossen werden. Auch Strompreissenkungen sind\r\nkeine Klimaschutzmaßnahme und dürfen daher nicht aus dem KTF oder dem Sondervermögen\r\nfinanziert werden.\r\nDurch ein stringentes Errichtungsgesetz stellen Sie Rechtssicherheit her und ermöglichen dringend notwendigen\r\nfinanziellen Spielraum für InvesLLonen in die TransformaLon. So stärken Sie das Vertrauen\r\nin die PoliLk, erhöhen die Planungssicherheit für die WirtschaM und gestalten eine lebenswerte, genera\r\nLonengerechte ZukunM.\r\nVielen Dank, dass Sie diese Verantwortung wahrnehmen.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDeutscher Naturschutzring (DNR)\r\nBUND\r\nCampact\r\nDeutscher Tierschutzbund\r\nDeutsche Umwelthilfe (DUH)\r\nGermanwatch\r\nGermanZero\r\nNABU\r\nVCD\r\nWWF"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017613","regulatoryProjectTitle":"Ausrichtung des Clean Industrial Deal entlang Klimaneutralität und sozialer Gerechtigkeit","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/10/d0/564125/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300119.pdf","pdfPageCount":17,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Towards a cohesive Clean\r\nIndustrial Deal that\r\nsupports net zero\r\nPolicy options from think tanks and industry\r\nrepresentatives of the Weimar Triangle countries\r\nGreen Weimar Triangle Recommendations\r\nTowards a cohesive Clean Industrial Deal that supports net zero GREEN WEIMAR TRIANGLE RECOMMENDATIONS\r\n1\r\nExecutive Summary\r\nTo achieve the European Union’s climate neutrality targets and strengthen the global competitiveness\r\nof European net zero industries, the EU needs a Clean Industrial Deal that supports the decarbonisation\r\nof the current industrial base while strengthening net zero innovation and manufacturing\r\nthrough a well-designed policy mix and sufficient funding.\r\nThe Weimar Triangle needs to ensure a cohesive Clean Industrial Deal that drives the transition to\r\nnet zero and enhances European security and prosperity. The three countries can leverage their\r\nkey roles as industrial powerhouses representing diverse industrial contexts and investment capabilities.\r\nTogether, they should turn the EU into a stronghold for green innovation and investment.\r\nThe Clean Industrial Deal ties into this as an opportunity to strengthen the EU’s global partnerships\r\nand to end its dependence on fossil fuels, in line with the goals laid out in the ‘Weimar Agenda for\r\na strong, geopolitical EU’. We recommend that the Weimar Triangle:\r\n Advocate for Europe’s decarbonisation pathway as the strategic objective against which the\r\nClean Industrial Deal and related interventions and funding decisions should be judged. This\r\nincludes delivering regulatory certainty that already adopted Green Deal legislative objectives\r\nwill be pursued with enduring ambition.\r\n Ensure conditions are put in place to support effective implementation at national level and\r\nto create economic opportunities for all Member States. Among others, the Weimar Triangle\r\ncould help advance European integration of infrastructure for cross-border transport of renewable\r\nelectricity and green hydrogen. The Triangle could also support EU-based crossborder\r\nvalue chains by identifying net zero industry clusters for strategic industries and by\r\ntargeting demand for sustainable materials through public procurement.\r\n Support the activation of appropriate public and private levers to fill the investment gap for a\r\nsustainable and competitive industrial transformation while pushing for an efficient management\r\nof funds and the upholding of social and environmental standards. The different investment\r\ncapabilities to accelerate the net zero transition across Member States needs to be\r\naddressed to avoid a two-speed Europe.\r\n Learn from experience of economic restructuring at national level to bring a just transition\r\nperspective to the Clean Industrial Deal. The Deal should address distributional aspects and\r\nskills shortage to ensure a just transition and public acceptance for ambitious climate policies.\r\n Ensure the EU fulfils its international responsibility on climate action through committed international\r\nclimate partnerships, which are crucial to enhancing the EU’s economic resilience\r\nand competitiveness.\r\nThere are tremendous socio-economic benefits to expect from a Clean Industrial Deal that aligns\r\nwith Europe’s climate neutrality ambitions. A well-designed Deal can improve Europe’s macroeconomic\r\nresilience and create leeway to finance the investments and adjustment costs of transforming\r\nthe European industrial base. If well designed, such a deal could create two million jobs in net\r\nzero industries by 2040, save EUR 856 billion on gas, oil, and coal imports between 2025 and 2040,\r\nand mitigate the cost-of-living crisis by cutting energy bills for households by two-thirds by 2035.\r\nThink tanks and industry players from the three countries have jointly formulated the policy recommendations\r\nin this paper. We stand at the ready to support further institutional trilateral cooperation\r\nin the framework of the ‘Green Weimar Triangle’.\r\nTowards a cohesive Clean Industrial Deal that supports net zero GREEN WEIMAR TRIANGLE RECOMMENDATIONS\r\n2\r\nPublication details\r\nLead author:\r\nMarion Guénard, Germanwatch\r\nContributors:\r\nCelia Agostini, Cleantech for France\r\nSylwia Andralojc-Bodych, Germanwatch\r\nNicolas Berghmans, IDDRI\r\nTristan Beucler, Cleantech for France\r\nLukasz Dobrowolski, Climate Strategies Poland\r\nCiaran Humphreys, I4CE\r\nPhilipp Jäger, Jacques Delors Centre at Hertie School\r\nMarcin Korolec, Green Economy Institute\r\nNeil Makaroff, Strategic Perspectives\r\nKarsten Neuhoff, DIW\r\nPaula Nipper, Germanwatch\r\nRebekka Popp, Stiftung KlimaWirtschaft\r\nAleksander Śniegocki, Reform Institut\r\nSimon Wolf, Germanwatch\r\nPublished by:\r\nGermanwatch e. V.\r\nOffice Bonn: Office Berlin:\r\nKaiserstr. 201 Stresemannstr. 72\r\nD-53113 Bonn D-10963 Berlin\r\nPhone +49 (0)228 / 60 492-0, Fax -19 Phone +49 (0)30 / 57 71 328-0, Fax -11\r\nInternet: www.germanwatch.org\r\nEmail: info@germanwatch.org\r\n12/2024\r\nSuggested citation:\r\nGuénard, M. et al., 2024, Towards a cohesive Clean Industrial Deal that supports net zero, www.germanwatch.\r\norg/en/91801.\r\nDownload this document at: www.germanwatch.org/en/91801\r\nIf no other copyright notices indicate otherwise, illustrations in this publication are licensed under\r\nCC BY-NC-ND 4.0. The copyright notice for further use is: CC BY-NC-ND 4.0 Germanwatch e. V.\r\nFront cover picture: Cranes at the Port of Hamburg (Germany), Christian Lue, Unsplash\r\nFront cover design: Melanie Hauke\r\nThis publication is financially supported by\r\nStiftung Mercator.\r\nGermanwatch is responsible for the content of\r\nthis publication.\r\nTowards a cohesive Clean Industrial Deal that supports net zero GREEN WEIMAR TRIANGLE RECOMMENDATIONS\r\n3\r\nContents\r\nAbbreviations ....................................................................................................................... 4\r\n1 Context and opportunities .......................................................................................... 5\r\n2 Why is the Weimar Triangle key for the Clean Industrial Deal? ..................................... 6\r\n3 Objectives of this paper............................................................................................... 6\r\n4 Policy recommendations ............................................................................................ 7\r\n4.1 Enabling conditions for EU-wide industrial decarbonisation .......................................................... 7\r\n4.2 Financing an EU green industrial deal for the entire single market ................................................ 9\r\n4.3 Ensuring a just transition within and beyond Europe ......................................................................11\r\n5 Global outlooks ......................................................................................................... 12\r\nReferences ......................................................................................................................... 13\r\nTowards a cohesive Clean Industrial Deal that supports net zero GREEN WEIMAR TRIANGLE RECOMMENDATIONS\r\n4\r\nAbbreviations\r\nCBAM Carbon Border Adjustment Mechanism\r\nCID Clean Industrial Deal\r\nETS Emissions Trading System\r\nJETPs Just Energy Transition Partnerships\r\nNZIA Net Zero Industry Act\r\nTowards a cohesive Clean Industrial Deal that supports net zero GREEN WEIMAR TRIANGLE RECOMMENDATIONS\r\n5\r\n1 Context and opportunities\r\nThe EU needs a Clean Industrial Deal (CID) that fosters decarbonisation of industries and strengthens\r\nnet zero innovation and manufacturing. With a well-designed CID, the EU can achieve its climate\r\nneutrality targets and enhance global competitiveness of its net zero industries. The EU should\r\nbuild on a well-prepared mix of regulation, pricing, and financial incentives to align the industrial\r\ntransformation with its climate neutrality targets. To future-proof EU industries, the\r\nWeimar Triangle countries should address three challenges:\r\n The dire investment gap for a sustainable and competitive industrial transformation:\r\nEurope’s competitiveness in net zero industries and the decarbonisation of its industrial\r\nbase face a significant investment gap, highlighted by Mario Draghi in his latest report.1\r\nBoth the Net Zero Industry Act (NZIA) and the Strategic Technologies for Europe Platform\r\n(STEP) have failed to address it adequately. Private cleantech investments have plateaued2\r\ndue to uncertainty about their economic viability, among other reasons. Cleantech companies\r\nstruggle to access funding to scale up, and investments in industrial decarbonisation\r\nprojects are delayed. Public financial support is limited by the return of tighter fiscal\r\nrules at EU level and competing spending priorities. The different investment capabilities\r\nto accelerate net zero transition across Member States risk a two-speed Europe. This puts\r\nits long-term cohesion and political consensus in support of the transition at stake.\r\n Vulnerabilities to global risks and competition: European businesses and producers are\r\nfacing enormous economic pressures due to stiffening global competition, growing geopolitical\r\ntensions, and dependence on critical materials and clean technologies value\r\nchains. Under the upcoming Trump administration, the EU will likely face more tariffs and\r\nprotectionism. The huge potential for North–South co-operation to implement the transition\r\nto non-fossil energy and economic systems has not yet translated into geopolitical\r\nalliances. These aspects are leaving the European economy increasingly vulnerable.\r\n Just transition: The growth of the EU cleantech industry can create 468,000 jobs by 2030.3\r\nHowever, Europe faces a labour and skills shortage4 across industries, with job vacancies\r\nhaving doubled between 2019 and 2023. Urgent action is required to reverse this, and job\r\nlosses in ‘conventional’ industries need to be addressed simultaneously. Furthermore, international\r\nsolidarity and climate partnerships should help create a level playing field for\r\npartner countries outside Europe.\r\nThe socioeconomic benefits of pursuing a CID that addresses these challenges while aligning with\r\nEurope’s climate neutrality ambitions are substantial. A well-designed CID can improve macroeconomic\r\nresilience in Europe and create leeway to finance the investments and adjustment costs of\r\ntransforming the European industrial base.\r\n1 European Commission, 2024, EU Competitiveness: Looking Ahead (accessed 10 October 2024).\r\n2 See Cleantech for Europe, 2024, Financial Year 2023 Briefing, p. 1 (accessed 21 October 2024).\r\n3 European Commission, 2023, Report from the Commission to the European Parliament and the Council: Progress on Competitiveness\r\nof Clean Energy Technologies, p. 14 (accessed 21 October 2024).\r\n4 Ibid., p. 15.\r\nTowards a cohesive Clean Industrial Deal that supports net zero GREEN WEIMAR TRIANGLE RECOMMENDATIONS\r\n6\r\nA recent report by Strategic Perspectives5 found that a holistic European Industrial Strategy delivering\r\non a net 90% reduction pathway by 2040 has the potential to:\r\n Reindustrialise Europe by creating 2 million jobs in net zero industries by 2040, of which\r\n1.6 million by 2035, to\r\n Strengthen energy security by saving EUR 856 billion on gas, oil, and coal imports between\r\n2025 and 2040, and to\r\n Mitigate the cost-of-living crisis by cutting energy bills for households by two-thirds by\r\n2035.\r\n2 Why is the Weimar Triangle key\r\nfor the Clean Industrial Deal?\r\nThe Weimar Triangle has a key role to play in ensuring the CID becomes a cohesive project that\r\nsupports the transition to net zero while building on the strengths of the Single Market. France, Poland,\r\nand Germany are Europe’s industrial powerhouses, collectively representing 43% of the EU’s\r\nsold industrial production.6 The three countries also capture approximatively 38% of all cleantech\r\ndeals within the EU.7\r\nThe Polish perspective is critical in ensuring an EU-wide solution that avoids fragmenting the\r\nsingle market and creates economic opportunities for all Member States. The Franco–German\r\n‘New agenda to boost competitiveness and growth in the European Union’8 rightly emphasises that\r\nan effective industrial policy is needed to bolster the Green Deal. However, the agenda fails to\r\nacknowledge the contexts and needs of Member States with less fiscal capacity, such as Poland.\r\nWith 71.8% of the aid measures approved under the Temporary Crisis and Transition Framework\r\n(TCTF) allocated to France and Germany,9 the Polish perspective is critical in ensuring\r\nan EU-wide solution, which avoids fragmenting the single market and creates economic opportunities\r\nfor all Member States. Poland will hold the presidency in the EU Council in the first\r\nhundred days of the new EU Commission. Increasing collaboration in the Weimar Triangle can boost\r\nthe new European industrial policy.\r\nSuch an intensified collaboration can also contribute to achieving the goals laid out in the ‘Weimar\r\nAgenda for a strong, geopolitical EU’. Its declared aims are namely ‘to enhance European security\r\nand prosperity also through turning the EU into a stronghold for green innovation and investment\r\nand phasing out the EU’s dependence on Russian fossil fuels’ while ‘strengthening the EU’s global\r\npartnerships [...] in line with Global Gateway objectives’.10\r\n3 Objectives of this paper\r\nOur policy paper combines expert inputs from Weimar Triangle countries, including from think tanks\r\nand industry stakeholders. In doing so, we capture national best practices and the compromises\r\n5 Strategic Perspectives, 2024, Forging Economic Security and Cohesion in the EU (accessed 22 October 2024).\r\n6 Eurostat, 2024, Industrial Production Statistics (accessed 29 October 2024).\r\n7 Cleantech for Europe, 2024, Q1 2024 Briefing (accessed 30 October 2024).\r\n8 Bundesregierung Deutschland, 2024, New Agenda to Boost Competitiveness and Growth in the European Union (accessed\r\n29 October 2024).\r\n9 European Commission, 2024, Competition State Aid Brief (accessed 18 November 2024).\r\n10 Auswärtiges Amt, 2024, A Weimar Agenda for a Strong, Geopolitical EU (accessed 31 October 2024).\r\nTowards a cohesive Clean Industrial Deal that supports net zero GREEN WEIMAR TRIANGLE RECOMMENDATIONS\r\n7\r\nnecessary to reflect diverse European contexts that are, at least in part, evident in the Weimar Triangle\r\ncountries.\r\nWe believe policy makers should pursue our recommendations at European level to strike a CID that\r\nsupports the EU’s climate ambitions. The three governments should put in place institutional frameworks\r\nto support trilateral co-operation on the topics in this paper in the format of the ‘Green Weimar\r\nTriangle’. Foreign ministers have called for this format in the ‘Weimar Agenda for a strong, geopolitical\r\nEU’ of May 2024. The organisations that helped prepare this paper stand ready to support\r\nthe three governments to green the Weimar Triangle and to discuss the policy recommendations\r\npresented here.\r\n4 Policy recommendations\r\nThe Weimar Triangle should advance a CID that supports the decarbonisation of existing industries\r\nand the development and deployment of net zero technologies to reach climate neutrality by 2050.\r\nAt the same time, the CID should shape economic opportunities for all Member States and ensure\r\nstrategic EU value chains in high-potential regions across the EU. Finally, the CID should guarantee\r\na fair transition for citizens and companies in the EU and advance transition in other world regions.\r\n4.1 Enabling conditions for EU-wide industrial\r\ndecarbonisation\r\nThe broad scope of the CID currently lacks a clear, unified strategic objective to contrast with policy\r\ninterventions and funding decisions. Europe’s decarbonisation pathway should inform the design\r\nof CID measures. At the same time, conditions need to be in place to support effective implementation\r\nat Member States’ level.\r\nSupport net zero through EU governance\r\n Support businesses in pursuing net zero transformation by delivering political and regulatory\r\ncertainty that already adopted Green Deal legislative objectives will be pursued\r\nwith enduring ambition. Support the presentation of a legislative proposal for an EU climate\r\ntarget for 2040 in line with the recommendations of the European Scientific Advisory\r\nBoard on Climate Change to send a clear signal to the European economy.11 Simultaneously\r\nsupport effective implementation at Member States’ level.\r\n Ensure ‘cutting red tape’ does not mean lowering environmental, social, and public participation\r\nstandards. The focus should rather be on harmonising standards and reporting\r\nrequirements, modernising and digitalising administrative processes, and simplifying\r\naccess to existing EU funds.\r\n Encourage the development of net zero industrial action plans per sector, realistically\r\noutlining the role of key technologies, circularity and material efficiency in achieving the\r\nclimate targets, and incorporating employment and economic development goals. The\r\n11 European Scientific Advisory Board on Climate Change, 2023, Scientific Advice for the Determination of an EU-wide 2040\r\nClimate Target and a Greenhouse Gas Budget for 2030–2050 (accessed:05 October 2024).\r\nTowards a cohesive Clean Industrial Deal that supports net zero GREEN WEIMAR TRIANGLE RECOMMENDATIONS\r\n8\r\nWind Power Action Plan12 should be replicated for the other strategic manufacturing sectors\r\nfor net zero technologies as defined in the NZIA13 and for emission intensive industries.\r\nThe three countries’ efforts to develop European supply chains on lithium-ion batteries\r\ncould pay dividends in the design of an action plan for this sector.14\r\n Support the identification of net zero industry clusters for establishing cross-EU value\r\nchains for strategic industries, based on a careful evaluation of regional skills, technological\r\ncapabilities, transition pressures, and renewable energy capacity. This should come\r\nwith a regional focus such as on transboundary industry and cohesion regions within the\r\nWeimar Triangle.\r\n Reform the Important Projects of Common European Interests (IPCEI) to ensure accelerated\r\nand simplified access to funding as well as stronger EU co-ordination and EU\r\nfinancial support. This will encourage cross-border economies of scale and the building of\r\nEuropean value chains sector by sector.15\r\nPromote resilient value chains by targeting demand for sustainable materials from Europe\r\n Drive demand for green materials through public procurement building on the concept\r\nfor green lead markets16 for climate friendly materials put forward by the German government.\r\n17 The Weimar Triangle has a key role to play in pushing for green steel demand at\r\nthe European level, accounting for 41,1 percent of crude steel production in Europe18.\r\n Widening the use of sustainability and resilience criteria in procurement, for instance\r\nthrough production targets on European soil for a few strategic sectors or materials, based\r\non a thorough vulnerability analysis. At the consumer level, the French ‘bonus écologique’\r\nsystem could be applied across Member States to support electric vehicles purchases at\r\nconsumer level (for electric vehicles with a low carbon emissions over the full lifecycle).\r\n Centre the European industrial strategy on a resource-saving, circular economy. Services\r\nreducing resource needs should have priority, followed by incentives to improve recycling\r\nquality and to use recycled materials in production. Barriers to the circulation of\r\nwaste materials within Europe should be brought down while measures to reduce waste\r\nexports to third countries should be considered.\r\nEnable energy infrastructure and taxation for net zero transition\r\nThe economic transformation has slackened due to limited renewable electricity and hydrogen at\r\ninternationally competitive prices.\r\n12 European Commission, 2023, An EU Wind Power Action Plan to Keep Wind Power a European Success Story (accessed 25\r\nOctober 2024).\r\n13 European Commission, 2024, Regulation (EU) 2024/1735 of the European Parliament and of the Council of 13 June 2024\r\non Establishing a Framework of Measures for Strengthening Europe’s Net-zero Technology Manufacturing Ecosystem and\r\nAmending Regulation (EU) 2018/1724 (accessed 11 October 2024).\r\n14 Lagurashvili, T., 2024, A Vision for Poland’s Clean Energy Transition (accessed 30 October 2024).\r\n15 Strategic Perspectives, 2024, The Global Net-zero Industrial Race is on: A Wake-up Call for a Powerful Clean Industrial Deal\r\n(accessed 11 October 2024).\r\n16 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 2022, Transformation zu einer klimaneutralen Industrie: Grüne Leitmärkte\r\nund Klimaschutzverträge (accessed 9 October 2024).\r\n17 EU-guaranteed price floors for green certificates could complement this to support investment predictability. These floors\r\ncan first be tested in the steel industry. For more information, see: Jäger, P., 2024, Almost a Free Lunch: Boosting Investment\r\nPredictability for the Green Deal (accessed 13 November 2024).\r\n18 EUROFER, 2023, European steel in figures 2024 (accessed 13 November 2024)\r\nTowards a cohesive Clean Industrial Deal that supports net zero GREEN WEIMAR TRIANGLE RECOMMENDATIONS\r\n9\r\n The European Energy Market needs better integration. This can be achieved by bolstering\r\nrapid cross-border infrastructure development, especially for renewables and green hydrogen,\r\n19 for example through increased funding for the Connecting Europe Facility. Similarly,\r\nthe Polish perspective should be reflected into the recent French–German action plan\r\non flexible electricity.\r\n Align the energy taxation directive with the European Climate Law to contribute to net\r\nzero industrial development while ensuring competitive energy prices for European industries.\r\n4.2 Financing an EU green industrial deal for\r\nthe entire single market\r\nEurope’s industry investments will need to increase six fold compared to the previous decade to\r\nmeet climate neutrality by 2050.20 Public and private levers can help fill this gap but will need to be\r\nharmonised to efficiently manage existing funds.\r\nManage existing public funding better and simplify access\r\n Improve efficiency in the allocation of EU funds and ease access: Co-ordinate funding\r\nat EU level and ensure geographical balance to enhance resource allocation and make\r\nbetter use of the single market. Calls for tender need to be simplified, and funding decisions\r\nneed to become faster.\r\n Reforming state aid: Legal conditions should change to integrate environmental and social\r\ncriteria in state aid policies. State aid should not only apply to investment costs but\r\nalso operational costs, while allowing for fair competition in net zero ecosystems.\r\n Improve data collection and analytical capacities to allow for the thorough screening\r\nof business environments, technologies, electricity flexibility needs, and market development\r\noptions in Europe. The Weimar Triangle countries should co-operate with the European\r\nCommission to develop an EU-financed data infrastructure. This infrastructure\r\nshould allow more frequent and granular transmission of data currently collected at national\r\nlevels. The European Commission should use this data for better impact assessments.\r\nMobilise public funding at EU level\r\n The EU budget for 2028–2034 must prioritise net zero transition. The upcoming ‘European\r\nCompetitiveness Fund’ announced by Ursula von der Leyen should allocate sufficient\r\nfunding to develop infrastructure and to scale up green solutions with best business case\r\nprospects. It should target strategic net zero industrial projects in high-potential regions\r\nwith less fiscal capacity to prevent a two-speed Europe.\r\n19 Stiftung KlimaWirtschaft, 2024, Climate Action is Essential for Competitiveness: Demands by German Business Leaders for\r\nthe New EU Commission (accessed 15 November 2024).\r\n20 European Chemical Industry Council (Cefic), 2024, The Antwerp Declaration for a European Industry Deal (accessed 16\r\nOctober 2024).\r\nTowards a cohesive Clean Industrial Deal that supports net zero GREEN WEIMAR TRIANGLE RECOMMENDATIONS\r\n10\r\n New dedicated revenues are necessary, particularly as long as free allowance allocation\r\nunder the EU Emissions Trading System (ETS) persists until 2034 (and thus limits ETS auction\r\nand Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) revenues and increases funding\r\nneeds due to partially muted carbon price incentives). The Weimar Triangle countries\r\nshould explore ways to close the carbon pricing gap, for example through climate contributions\r\non basic material production and imports.21\r\n Develop a co-ordinated European scheme, such as Carbon Contracts for Difference,\r\nto support decarbonisation of energy-intensive industries and to offer investment security\r\nin a context of CO2 price uncertainty, while ensuring technical alignment of national\r\nschemes.\r\nMobilise private funding\r\n European institutions should fully engage with institutional investors to mobilise private\r\nfunding, for example by harmonising prudential rules22 and through matchmaking\r\nplatforms. France has made great strides in facilitating institutional investors’ investments\r\nin venture capital with its ‘Tibi’ initiative. This marketplace initiative should be expanded\r\nat the EU level to encourage pension funds to invest in European net zero companies.\r\n Advance the capital market union by building on the bottom-up approach envisaged in\r\nthe French–German roadmap for the capital markets union23 and enriching it with the\r\nPolish perspective.\r\n Expand instruments such as the European Investment Bank’s counter-guarantee facility\r\nfor wind energy manufacturing to other clean and strategic technologies (e.g. battery\r\ngigafactories, electrolysers, renewables based e-kerosene) or sectors (e.g. the rolling stock)\r\nwith both high capital investment requirements and a high potential to contribute to climate\r\nneutrality. Similarly, the Hydrogen Bank model of fixed premium auctions could include\r\nother strategic cleantech sectors or parts of the value chain such as battery components\r\nor green steel, both of which are key sectors for the Weimar Triangle countries.24\r\n Further develop the EU Sustainable Finance Framework to allow transformational corporate\r\ninvestments to be recognised as sustainable. A transition category should be\r\nadded to the Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).\r\n21 A potential instrument ensuring effective carbon prices and providing dedicated revenues while free allocation is phased\r\nout is a climate contribution on basic material production and import at the value of free EU ETS allowance allocation. It\r\nwould be implemented similarly to an excise charge and levied symmetrically on imports (including manufactured products)\r\nand waived on exports of materials and products comprising these materials. The Commission (in the context of the\r\nCBAM file) and others have investigated economic, administrative, and legal feasibility of this proposal in detail. See: Climate\r\nStrategies, 2023, Three Principles to Close the Gaps in the EU’s Net-zero Industry Plans (accessed 18 November 2024).\r\n22 Cleantech for Europe, 2024, A Cleantech Investment Plan for European Competitiveness (accessed: 30 October 2024).\r\n23 Bundesfinanzministerium Deutschland, 2023, A French–German Roadmap for the Capital Markets Union (accessed 14 October\r\n2024).\r\n24 Institute for Climate Economics (I4CE), 2024, Making a Success of the Clean Industrial Deal (accessed 13 November 2024).\r\nTowards a cohesive Clean Industrial Deal that supports net zero GREEN WEIMAR TRIANGLE RECOMMENDATIONS\r\n11\r\n4.3 Ensuring a just transition within and beyond\r\nEurope\r\nThe countries of the Weimar Triangle have a long-standing history of economic restructuring. They\r\ncan and should help bring a just transition perspective to the CID. The Deal should address distributional\r\naspects and skills shortage to ensure a just transition and public acceptance for ambitious\r\nclimate policies. The EU can only fulfil its international responsibility if it engages significantly more\r\nin international climate partnerships25, including climate financing, technology co-operation and\r\ncapacity development and further development of Just Energy Transition Partnerships (JETPs) also\r\nfor the green industry. Furthermore, strong global partnerships are crucial for the EU’s economic\r\nresilience and competitiveness, ensuring access to critical materials and reinforcing the EU’s position\r\nin a multipolar world.26\r\nAddress the distribution aspects of de/re-industrialisation\r\n Map industries and regions that the clean transition disadvantages and their potential to\r\nprofit from clean transition as precisely as possible. Support for disadvantaged regions\r\nshould be a priority of the next Multi-annual Financial Framework and of the Cohesion\r\nPolicy revision.\r\n Design temporary social safety nets such as an unemployment reinsurance scheme\r\nbuilding on the successful European Instrument for Temporary Support to Mitigate Unemployment\r\nRisks in an Emergency (SURE), set-up during the COVID-19 crisis.27\r\nAddress skill shortages and employment opportunities\r\n Foster the transition of companies and workforce from fossil/conventional industries\r\nto strategic industries. Positive examples from the Weimar Triangle countries include the\r\ndevelopment of the battery valley in northern France and the heat pump valley in southern\r\nPoland. Both channel industrial investments into former coal and industrial regions.\r\n Invest in high-quality skills needed to build up cleantech manufacturing at regional\r\nlevels: The Weimar Triangle countries should lead by example and use EU initiatives such\r\nas the Net Zero Academies or the Regional Skills Partnerships as starting points to develop\r\ncross-border programs. Major players in industrial ecosystems and value or supply chains,\r\nincluding associations, relevant public authorities, small and medium-sized enterprises,\r\nand civil society actors commit to invest and co-operate on upskilling and reskilling opportunities.\r\nThis could be done in the Lausitz, Grand Est, Silesia, and other regions, for example\r\non automotive production, coal industry and refinery capacities, and solar production.\r\n Advocate for EU-wide schemes targeting skills development, especially for youth,\r\nsuch as a ‘Transformation-Erasmus’ with cross-border training opportunities and stronger\r\nco-operation of educational institutions and companies. Education and training must be\r\ngeared towards sustainability, circularity, and climate protection, for example through\r\nconditionality criteria for funding access.\r\n25 ESABCC, 2023, Scientific Advice for the Determination of an EU-wide 2040 Climate Target and a Greenhouse Gas Budget\r\nfor 2030–2050 (accessed 5 October 2024).\r\n26 Goritz, A., 2024, Rethinking EU Partnerships with the Global South (accessed 15 November 2024).\r\n27 European Commission, n.d., The European Instrument for Temporary Support to Mitigate Unemployment Risks in an Emergency\r\n(SURE) (accessed 22 October 2024).\r\nTowards a cohesive Clean Industrial Deal that supports net zero GREEN WEIMAR TRIANGLE RECOMMENDATIONS\r\n12\r\nInternational co-operation and solidarity\r\n Design new Clean Trade and Investment Partnerships in a fair and transparent manner\r\nto foster stable and mutually beneficial trade relationships. These partnerships should be\r\nbased on a fair share of value creation in the different regions and the respect of human\r\nrights and high social and environmental standards to support the local population. A reformed\r\nGlobal Gateway with a stronger focus on climate and energy investments should\r\nsupport these partnerships. In this regard, JETPs must improve finance provision and genuinely\r\ncontribute to local development and a just transition. The International Partners\r\nGroup (IPG) of donor countries, to which both Germany and France belong, should explore\r\nlinks between JETPs and initiatives such as the Climate Club to support a just transition\r\nand incentivise the development of low carbon industries.28 Germany’s upcoming partnerships\r\nevaluation can serve as an example for the EU of how to improve partnership coordination,\r\neffectiveness, and participation.\r\n The EU should assist third countries in introducing their own CO2 pricing mechanisms. In\r\ndoing so, third countries can avoid paying CBAM fees to the EU and invest the savings into\r\nthe climate-friendly transformation of their industries. This will drive industrial transformation\r\nat global scale and a level the playing field for European exports.\r\n5 Global outlooks\r\nThe EU needs substantial investments and policy reforms to decarbonise its industries with solidarity\r\nand in a competitive manner. The Clean Industrial Deal is a promising chance to support competitiveness,\r\nsustainability, and prosperity within the EU but it must be purposefully designed as an\r\nEU-wide project to benefit all Member States, with international co-operation in mind. In times of\r\ngeopolitical uncertainty, the CID can signal unity among EU leaders. Security, including energy security,\r\nwill certainly be a priority for the incoming Polish EU presidency and for future Weimar Triangle\r\nmeetings. Nevertheless, the three countries need to leverage collective leadership to shape the\r\nCID, particularly with regards to the points addressed in our paper.\r\nIn light of the US elections, the Weimar Triangle should help ensure a unified response to global\r\npolitical changes. Policymakers from the three industrial powerhouses should liaise closely with\r\ncompanies whose business might be severely impacted by measures of the upcoming Trump administration.\r\nOverall, the Weimar Triangle should ensure a cohesive European response to US protectionism.\r\nThe Triangle’s cohesive response must be paired with a commitment to global climate ambitions,\r\nincluding fossil fuel phase-out. This is all the more important since the next generation of climate\r\ntransition plans (the Nationally Determined Contributions, NDCs) is due by the COP30 in 2025 (which\r\nwill also mark the tenth anniversary of the Paris Agreement). The EU has a global responsibility to\r\nprove that its economy is on track to transition to clean and resilient futures. The EU cannot remain\r\nexposed to climate risks and lock itself into fossil pathways that undermine long-term prosperity\r\nand resilience. This responsibility should be a transpartisan priority in the three national parliaments\r\nand at EU level. The Paris Agreement stands at a critical juncture in a time of geopolitical\r\nuncertainty and division. What happens between now and COP30 will shape the fate of multilateralism\r\non climate action for years to come.\r\n28 E3G, RIFS Potsdam, Germanwatch, 2024, Just Energy Transition Partnerships: What Donors Must do to Drive Progress (accessed\r\n15 November 2024)\r\nTowards a cohesive Clean Industrial Deal that supports net zero GREEN WEIMAR TRIANGLE RECOMMENDATIONS\r\n13\r\nReferences\r\nAuswärtiges Amt, 2024, A Weimar Agenda for a Strong, Geopolitical EU, https://www.auswaertigesamt.\r\nde/en/newsroom/news/-/2658078 (accessed 31 October 2024)\r\nBundesfinanzministerium Deutschland, 2023, A French-German Roadmap for the Capital Markets\r\nUnion, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/EN/Downloads/Europe/roadmap-capital-\r\nmarkets-union.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (accessed 14 October 2024)\r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 2022, Transformation zu einer klimaneutralen\r\nIndustrie: Grüne Leitmärkte und Klimaschutzverträge, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/\r\nMinisterium/Veroeffentlichung-Wissenschaftlicher-Beirat/transformation-zu-einer-klimaneutralen-\r\nindustrie.pdf?__blob=publicationFile&v=8 (accessed 9 October 2024)\r\nBundesregierung Deutschland, 2024, New Agenda to Boost Competitiveness and Growth in the European\r\nUnion, https://www.bundesregierung.de/resource/\r\nblob/992814/2288870/23c101565db60621beaa2d5e6026b5c8/2024-05-28-deu-fra-papiereng-\r\ndata.pdf?download=1 (accessed 29 October 24)\r\nCleantech for Europe, 2024, A Cleantech Investment Plan for European Competitiveness,\r\nhttps://s3.amazonaws.com/i3.cleantech/uploads/additional_resources_pdf/49/349/EU_Cleantech_\r\nInvestment_Plan_Report.pdf (accessed 30 October 2024)\r\nCleantech for Europe, 2024, Financial Year 2023 Briefing, https://www.cleantechforeurope.\r\ncom/publications/cleantech-annual-briefing-2023 (accessed 21 October 2024)\r\nCleantech for Europe, 2024, Q1 2024 Briefing, https://cdn.prod.websitefiles.\r\ncom/626fd2b7495a6f980eab20c8/664c87fd87fd6adadcb7fc55_Quarterly%20Briefing%\r\n20Q1%202024_130524.pdf (accessed 30 October 2024)\r\nClimate Strategies, 2023, Three Principles to Close the Gaps in the EU’s Net-zero Industry Plans,\r\nhttps://climatestrategies.org/three-principles-to-close-the-gaps-in-the-eus-net-zero-industryplans\r\n(accessed 18 November 2024)\r\nE3G, RIFS Potsdam, Germanwatch, 2024, Just Energy Transition Partnerships: What Donors Must\r\nDo to Drive Progress, https://www.germanwatch.org/en/90903 (accessed 15 November 2024)\r\nEUROFER, 2023, European steel in figures 2024 , https://www.eurofer.eu/publications/brochuresbooklets-\r\nand-factsheets/european-steel-in-figures-2024 (accessed 13 November 2024)\r\nEuropean Chemical Industry Council (Cefic), 2024, The Antwerp Declaration for a European Industry\r\nDeal, https://www.vci.de/ergaenzende-downloads/10-punkte-plan.pdf (accessed 16 October\r\n2024)\r\nEuropean Commission, 2023, An EU 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WEIMAR TRIANGLE RECOMMENDATIONS\r\n15\r\nOutstanding achievements are built upon a sturdy foundation.\r\nWe provide our publications to the public without any charge. To make this happen, donations\r\nand membership fees play a crucial role. These contributions keep us independent and able\r\nto keep tackling pressing matters with a solid, science-based approach in the future. You too\r\ncan make a difference!\r\nSupporting us is as simple as making an online donation:\r\nwww.germanwatch.org/en/donations\r\nFor donations, please use the following account:\r\nIBAN: DE95 3702 0500 0003 2123 23, BIC/Swift: BFSWDE33XXX\r\nBecoming a sponsoring member stands out as one of the most impactful ways to make a\r\ndifference. Regular backing from a broad community of individuals helps us plan for the long\r\nterm and keeps our commitment strong. Plus, you will get access to captivating in-depth reports\r\nand the latest updates on the initiatives undertaken by Germanwatch.\r\nwww.germanwatch.org/en/membership\r\nShould you have any inquiries, please feel free to contact us:\r\nPhone: +49 (0) 228 604920, email: info@germanwatch.org\r\nObserving. Analysing. Acting.\r\nFor Global Equity and the Preservation of Livelihoods.\r\nGermanwatch\r\nFollowing the motto of Observing. Analysing. Acting. Germanwatch\r\nhas been actively promoting global equity and\r\nlivelihood preservation since 1991. We focus on the politics\r\nand economics of the Global North and their worldwide\r\nconsequences. The situation of marginalised people\r\nin the Global South is the starting point for our work. Together\r\nwith our members and supporters, and with other\r\nactors in civil society, we strive to serve as a strong lobbying\r\nforce for sustainable development. We aim at our\r\ngoals by advocating for prevention of dangerous climate\r\nchange and its negative impacts, for guaranteeing food\r\nsecurity, and for corporate compliance with human rights\r\nstandards.\r\nGermanwatch is funded by membership fees, donations,\r\nprogramme funding from Stiftung Zukunftsfaehigkeit\r\n(Foundation for Sustainability), and grants from public\r\nand private donors.\r\nYou can also help us to achieve our goals by becoming a\r\nmember or by making a donation via the following account:\r\nBank für Sozialwirtschaft AG\r\nBIC/Swift: BFSWDE33XXX\r\nIBAN: DE95 3702 0500 0003 2123 23\r\nGermanwatch – Bonn Office\r\nKaiserstr. 201\r\nD-53113 Bonn, Germany\r\nPhone: +49 (0)228 / 60492-0\r\nFax: +49 (0)228 / 60492-19\r\nGermanwatch – Berlin Office\r\nStresemannstr. 72\r\nD-10963 Berlin, Germany\r\nPhone: +49 (0)30 / 5771328-0\r\nFax: +49 (0)30 / 5771328-11\r\nEmail: info@germanwatch.org\r\nwww.germanwatch.org"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Frau Katherina Reiche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 10100 Berlin\r\nBerlin, 09.07.2025\r\nDie Kraftwerksstrategie zum Motor der Wasserstoffwirtschaft machen\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin Reiche,\r\neine sichere, klimaneutrale und bezahlbare Energieversorgung ist für den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland von zentraler Bedeutung. Mit Sorge blicken wir, die unterzeichnenden Verbände und Unternehmen, jedoch auf die Pläne der Bundesregierung, im Rahmen der Kraftwerksstrategie bis zu 20 GW Gaskraftwerke auszuschreiben ohne konkreten Fahrplan für die Umstellung dieser Kraftwerke auf grünen Wasserstoff. Hierdurch werden geopolitische Risiken und Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten sowie Preissprünge bei der Energieversorgung verstärkt. Gleichzeitig besteht die Chance, mit den richtigen Weichenstellungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie Versorgungssicherheit, Resilienz und heimische Wertschöpfung zu stärken und damit wichtige Schritte hin zu einem langfristig kostengünstigen, auf erneuerbaren Energien basierten Stromsystem umzusetzen:\r\n1. Wasserstoffkraftwerke sind die ideale Ergänzung zu anderen Flexibilitäten im Stromsystem: Die Produktion und Nutzung von Wasserstoff in Kraftwerken stärken die Effizienz und Resilienz des gesamten Energiesystems. Elektrolyseure können in Zeiten strukturellen Stromüberschusses die Produktion hochfahren, der daraus gewonnene Wasserstoff kann in Kavernen gespeichert und in Zeiten so genannter Dunkelflauten zur Stromerzeugung genutzt werden. In dieser Eigenschaft unterscheiden sich Wasserstoffkraftwerke von Kraftwerken mit CCS, die weniger flexibel agieren, auf möglichst hohe Laufzeiten ausgelegt wären sowie zugleich geopolitische Risiken und Abhängigkeiten erhöhen und damit in Summe höhere volkswirtschaftliche Kosten verursachen würden.\r\n2. Verbindliche Wasserstoffnachfrage generiert zusätzliche Wertschöpfung in Deutschland: Die Kraftwerksstrategie bietet die Chance, dem noch zu zögerlichen Wasserstoffhochlauf in Deutschland einen entscheidenden Impuls zu geben, indem verbindliche Dekarbonisierungspfade für die Kraftwerke eine gesicherte Wasserstoffnachfrage generieren. So wird erhebliche zusätzliche Docusign Envelope ID: D3944D06-F21B-45E0-9DF7-1B52B5CA5A8B\r\nWertschöpfung in der Produktion von Anlagen sowie der Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff ermöglicht: Deutschland ist Sitz mehrerer führender Elektrolyseurhersteller und aktuell Innovationsführer in diesem Sektor. Die heimischen Produktionskapazitäten für Elektrolyseure wurden in den vergangenen Jahren hochskaliert und liegen aktuell bei ca. 5 GW pro Jahr. Damit sich diese Entwicklung und die getätigten Investitionen auszahlen, braucht es einen starken Heimatmarkt mit Elektrolyseprojekten und gesicherter Wasserstoffnachfrage in Deutschland. So können sich deutsche Hersteller auch für Exportmärkte gut positionieren und einen erheblichen Beitrag zu den Elektrolyse-Zielen für 2030 aus der deutschen und europäischen Wasserstoffstrategie sowie zum wachsenden globalen Markt leisten.\r\n3. Beschleunigter Wasserstoffhochlauf stärkt den Industrie- und Produktionsstandort Deutschland: Ein durch einen Nachfrageimpuls aus der Kraftwerksstrategie beschleunigter Wasserstoffhochlauf senkt die Erzeugungskosten für Wasserstoff und wirkt sich somit positiv auf die Versorgung der Industrie-Sektoren aus, die mittel- bis langfristig in jedem Fall auf Wasserstoff für die Transformation angewiesen sind. Damit werden der Industrie- und Produktionsstandort Deutschland gestärkt – dies wirkt einer Abwanderung der Industrie effektiv entgegen.\r\n4. Wasserstoffkraftwerke sichern als Ankernachfrager den Aufbau des Kernnetzes ab: Mit der Planung und der begonnenen Umsetzung für das Wasserstoffkernnetz ist eine zentrale Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Wasserstoffhochlauf und die Dekarbonisierung industrieller Schlüsselsektoren bereits gelegt. Wasserstoffbetriebene Kraftwerke sind hierbei als Ankernachfrager ein zentraler Baustein um eine frühzeitige Auslastung des Kernnetzes sicherzustellen. Eine Verzögerung oder gar ein Wegfallen dieser Ankernachfrager würde das Finanzierungskonzept des Kernnetzes vor erhebliche Herausforderungen stellen und für die Wasserstoffversorgung der Industrie hohe Mehrkosten verursachen.\r\n5. Dekarbonisierung des Stromsystems ist Voraussetzung zur Erreichung der Klimaziele: Nicht zuletzt: Das Erreichen der deutschen und europäischen Klimaziele inklusive der Einhaltung eines Paris-kompatiblen Reduktionspfades der CO2-Emissionen ist wesentlich vom Energiesektor abhängig. Die Dekarbonisierung des Stromsystems auf die lange Bank zu schieben, indem Subventionen für Gaskraftwerke ohne Konditionalisierung vergeben werden, erhöht den Transformationsdruck auf die anderen Sektoren und erschwert ihnen zugleich die Möglichkeit zur Emissionsminderung durch direkte und indirekte Elektrifizierung als effektivster Klimaschutzstrategie.\r\nHandlungsbedarf für die Bundesregierung\r\nViele Projekte und Investitionen in die Produktion von grünem Wasserstoff stehen in den Startlöchern. Mit der Kernnetzplanung, der Wasserstoffbank und Förderprogrammen wie den IPCEI sind wichtige Grundlagen bereits geschaffen. Die finalen Investitionsentscheidungen hängen in vielen Fällen an der Verbindlichkeit der Nachfrage. Die Bundesregierung hat mit der Kraftwerksstrategie jetzt die Chance, diese Unsicherheiten deutlich zu reduzieren und so Investitionen in eine resiliente und langfristig gesicherte Energieversorgung zu ermöglichen. Dazu sollte die Bundesregierung:\r\n• für die Gesamtheit der ausgeschriebenen Kraftwerksleistung einen verbindlichen Dekarbonisie-rungspfad festlegen, der nachvollziehbare, aber ambitionierte Vorgaben für die Umstellung auf grünen Wasserstoff enthält. Dadurch kann eine planbare und verbindliche Wasserstoffnachfrage abgesichert und das Fundament für die Entwicklung notwendiger Wasserstoffspeicherkapazitäten gelegt werden;\r\n• bei der Ausgestaltung des verbindlichen Dekarbonisierungspfades sowohl eine physische als auch innerhalb von Deutschland bilanzielle Belieferung von Wasserstoff an die Kraftwerke zulassen. So Docusign Envelope ID: D3944D06-F21B-45E0-9DF7-1B52B5CA5A8B\r\nwird eine frühzeitige Versorgung der Kraftwerke auch in Süddeutschland und ein stetiger Hochlauf der Nachfrage ermöglicht;\r\n• eine Überdimensionierung des Kraftwerksparks und damit erhöhte Systemkosten vermeiden, indem zunächst ein no-regret Minimum an Kraftwerksleistung ausgeschrieben wird. Weitere Ausschreibungen sollten basierend auf einem fortlaufenden gesamtsystemischen Assessment erfolgen, das auch die Entwicklung von Speichern und Flexibilitäten im Stromsystem berücksichtigt und so den kostengünstigsten Pfad zur vollständigen Dekarbonisierung des Stromsystems ermöglicht.\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin Reiche, die Umsetzung der Kraftwerksstrategie kann der entscheidende Impuls für den noch stockenden Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland werden. Ein Offenhalten der Dekarbonisierungsperspektive für die Kraftwerke wäre hingegen ein fatales Signal an die Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und der EU. Nutzen Sie die Chance, mit den richtigen Weichenstellungen Resilienz und Wertschöpfung für den Industriestandort Deutschland zu sichern und zugleich zentrale Elemente für die von Ihnen angekündigte Resilienzstrategie anzustoßen.\r\nWir würden uns freuen, wenn Sie unsere Argumente und Anregungen bei der Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie berücksichtigen. Gerne stehen wir für einen Austausch zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nRobert Seehawer\r\nGeschäftsführer\r\nAquaVentus Förderverein e.V.\r\nGeert Tjarks\r\nGeschäftsführer\r\nEWE Hydrogen GmbH\r\nMaximilian Graf von Wedel\r\nGeschäftsführer\r\nFriesen Elektra Green Energy AG\r\nDr. Tim Olbricht\r\nGeschäftsführer\r\nGastransport Nord GmbH\r\nChristoph Bals\r\nGeschäftsführender Vorstand Politik\r\nGermanwatch e.V.\r\nOve Petersen\r\nCEO\r\nGP JOULE GmbH\r\nSönke Tangermann\r\nGeschäftsführer\r\nGreen Planet Energy eG\r\nTimona Ghosh\r\nCountry Head Germany HDF Energy Deutschland GmbH\r\nJudith Schäfer-Gendrisch\r\nGeschäftsführerin\r\nIKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.\r\nDr. Christiane Averbeck\r\nGeschäftsführende Vorständin Klima-Allianz Deutschland e.V.\r\nLuc Graré\r\nLeiter Zentral- und Osteuropa Lhyfe\r\nSebastian Sipp\r\nGeschäftsführer\r\nSTOFF2 GmbH\r\nNils Aldag\r\nCEO\r\nSunfire SE\r\nHeike Vesper\r\nVorständin Transformation Politik & Wirtschaft WWF Deutschland\r\nDocusign Envelope ID: D3944D06-F21B-45E0-9DF7-1B52B5CA5A8B"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-09"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019179","regulatoryProjectTitle":"Sozial gerechte Einführung des ETS2 sowie des Klimasozialfonds","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/93/c2/605034/Stellungnahme-Gutachten-SG2508200019.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\n5-Punkte-Plan: EU-Emissionshandel  \r\nfür Gebäude und Verkehr efektiv und  \r\nsozial gerecht in Deutschland umsetzen\r\nGemeinsames Forderungspapier\r\n2\r\nDie Bereiche Verkehr und Gebäude müssen zügig  \r\ndekarbonisiert werden.\r\nDeutschland muss einen wirksamen nationalen  \r\nKlima-Sozialplan bei der EU einreichen.\r\nDer EU-Emissionshandel muss sozialpolitisch  \r\nbegleitet werden. \r\nKlimaschutzanforderungen müssen in Sozialleistungen \r\nberücksichtigt werden. \r\nDie fnanziellen Mittel des EU-Klima-Sozialfonds müssen \r\ndeutlich aufgestockt werden.\r\nDas neue EU-Emissionshandelssystem (ETS-2) soll im Jahr 2027 zur europaweiten \r\nBepreisung von CO\r\n2\r\n in den Bereichen Gebäude und Verkehr eingeführt werden.  \r\nVon da an müssen Kraftstofieferanten in diesen Sektoren CO\r\n2\r\n-Zertifkate ersteigern, \r\num ihre Emissionen zu decken. Der ETS-2 soll so dazu beitragen, das EU-Klimaziel \r\nvon mindestens 55 Prozent Treibhausgasreduktion bis 2030 zu erreichen. Da der \r\nneue CO\r\n2\r\n-Preis absehbar zu höheren Kosten beim Tanken und Heizen führen wird, \r\nmuss die neue Bundesregierung jetzt damit beginnen, sich auf die Auswirkungen \r\nsteigender Energiepreise vorzubereiten. \r\n \r\nDer ETS-2 muss in einen Instrumentenmix eingebettet werden, um Emissionen  \r\nefektiv und sozialverträglich zu verringern. Dazu gehören neben dem Ordnungs-\r\nrecht auch Investitionen in die öfentliche Infrastruktur zur Schafung klimafreund-\r\nlicher Alternativen und eine gezielte Förderung besonders betrofener Menschen, \r\num ihnen die Teilhabe an der Transformation zu ermöglichen. Sollte der CO\r\n2\r\n-Preis \r\nim ETS-2 zu Beginn unter dem bisherigen nationalen Mindestpreis liegen, sollte  \r\ndie Bundesregierung zunächst an diesem festhalten, um die Lenkungswirkung des \r\nInstruments aufrechtzuerhalten.\r\n5-Punkte-Plan: EU-Emissionshandel  \r\nfür Gebäude und Verkehr efektiv und  \r\nsozial gerecht in Deutschland umsetzen\r\n3\r\nDamit sichergestellt ist, dass die Einführung des ETS-2 sozial begleitet wird, hat die \r\nEU einen Klima-Sozialfonds für den Zeitraum 2026 bis 2032 eingerichtet, in den  \r\nein Teil der Einnahmen aus dem ETS-2 fießt. In nationalen Klima-Sozialplänen \r\nmüssen die Mitgliedstaaten darstellen, wie sie die Mittel verwenden werden. \r\nLaut Verordnung sollen so gezielt bedürftige Haushalte unterstützt werden, die \r\nbesonders von Energie- und Mobilitätsarmut betrofen sind. Der Klima-Sozialplan \r\nkann somit als wichtige Blaupause für eine soziale Klimapolitik dienen. Für eine  \r\nerfolgreiche Transformation ist es jedoch entscheidend, die Einnahmen aus dem \r\nETS-2 über den Klima-Sozialfonds hinaus gezielt für sozial gerechte Klimaschutz- \r\nmaßnahmen einzusetzen und soziale Klimaschutzprogramme dauerhaft im Bundes- \r\nhaushalt zu verankern.\r\nDie folgenden Punkte sind für einen efektiven und sozial gerechten  \r\nETS-2 notwendig:\r\n1. Verkehrs- und Gebäudebereich zügig dekarbonisieren\r\nDeutschlands Anteil an den europaweiten Emissionen aus den vom ETS-2 erfassten  \r\nSektoren beträgt fast ein Viertel.\r\n1\r\n Die Senkung der Treibhausgasemissionen in \r\nDeutschland, insbesondere im Gebäude- und Verkehrssektor, wirkt sich somit \r\nsubstanziell auf die Höhe des EU-weiten CO\r\n2\r\n-Preises auf Heizöl und -gas, Benzin \r\nund Diesel aus. Je schneller die Emissionen sinken, desto geringer ist das Risiko, dass \r\ndie Preise durch die Decke gehen. Zusätzliche ordnungsrechtliche Maßnahmen  \r\nsind daher entscheidend, um Emissionen zu senken und die Elektrifzierung im \r\nGebäude- und Verkehrsbereich zügig voranzutreiben. Es kann nicht davon aus-\r\ngegangen werden, dass die CO\r\n2\r\n-Bepreisung allein ausreicht, um diese Sektoren zu \r\ndekarbonisieren.\r\n2\r\n \r\n \r\nDie Verringerung der Emissionen trägt auch dazu bei, starke fnanzielle Belastungen \r\nfür besonders betrofene Haushalte abzufedern. Denn insbesondere in den Bereichen \r\nGebäude und Verkehr ist es vielen Menschen häufg kurzfristig nicht möglich, auf \r\nklimafreundliche Alternativen umzustellen - entweder durch fehlende fnanzielle \r\nMittel, fehlende Entscheidungsmöglichkeiten, oder eine fehlende öfentliche  \r\nInfrastruktur. \r\n \r\n1  https://www.agora-energiewende.de/fleadmin/Projekte/2023/2023-26_DE_BEH_ETS_II/A-EW_311_BEH_ETS_\r\nII_WEB.pdf\r\n2  https://www.ewi.uni-koeln.de/cms/wp-content/uploads/2025/04/EU-ETS2_Endbericht.pdf\r\n4\r\nDabei kommt es neben der Dekarbonisierung insbesondere im Gebäudebereich \r\nauch darauf an, die Energieefzienz zu steigern, um den Energieverbrauch zu  \r\nsenken. Dies trägt auch dazu bei, die Energiekosten für die Verbraucher:innen  \r\nlangfristig zu reduzieren. \r\n \r\nDer Expertenrat für Klimafragen hat Deutschland zuletzt eine unzureichende  \r\nMinderung der Emissionen im Gebäude- und Verkehrssektor bescheinigt. \r\nDie bisherigen Maßnahmen werden voraussichtlich nicht ausreichen, um die  \r\nnationalen und europäischen Klimaziele in diesen Sektoren bis 2030 einzuhalten. \r\nDie neue Bundesregierung ist verpfichtet, innerhalb eines Jahres ein Klimaschutz-\r\nprogramm mit wirksamen Maßnahmen, insbesondere auch für diese beiden  \r\nSektoren, vorzulegen.\r\n3\r\n \r\n2. Wirksamen nationalen Klima-Sozialplan einreichen\r\nBis zum 30. Juni 2025 müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Klima- \r\nSozialpläne bei der EU-Kommission einreichen. Dies ist die Voraussetzung dafür,  \r\ndass die Mittel aus dem EU-Klima-Sozialfonds verwendet werden dürfen.  \r\nDer Klima-Sozialplan bietet die Chance, gezielte Maßnahmen zu entwickeln, um  \r\nbesonders schutzbedürftige Gruppen während des Übergangs zu klimafreund-\r\nlichen Alternativen zu unterstützen – eine völlig neue Herausforderung für einige  \r\nMitgliedstaaten. Die neue Bundesregierung sollte als eine ihrer ersten Aufgaben  \r\nsicherstellen, dass der nationale Klima-Sozialplan fristgerecht eingereicht wird,  \r\num eine schnellstmögliche Verwendung der Mittel zu garantieren. \r\n \r\nDer Klima-Sozialplan sollte efektive und zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen \r\nenthalten, die sicherstellen, dass die besonders betrofenen Zielgruppen auch  \r\ntatsächlich erreicht und durch zusätzliche Maßnahmen unterstützt werden.  \r\nEin deutschlandweites Sozialticket, oder ein Förderbonus für die Sanierung  \r\nvon Sozialwohnungen sind mögliche Maßnahmen, die Klimaschutz und eine  \r\nVerbesserung der Lebensqualität für breite Teile der Gesellschaft gemeinsam  \r\nvorantreiben. Für eine sozial gerechte Klimapolitik ist ein ambitionierter nationaler  \r\nKlima-Sozialplan ein wichtiger erster Schritt. Allerdings müssen die in diesem \r\nRahmen entwickelten Maßnahmen in eine übergreifende Strategie eingebettet \r\nwerden, um eine langfristige Wirkung zu gewährleisten. \r\n3  https://expertenrat-klima.de/news/erk2025_pruefbericht-emissionsdaten-2024-projektionsdaten-2025-pm/\r\n5\r\n3. Emissionshandel sozial begleiten\r\nSoziale Belange sollten künftig nicht nur als Ergänzung, sondern als wesentlicher \r\nBestandteil der Klimapolitik betrachtet werden - über die Maßnahmen im nationalen \r\nKlima-Sozialplan hinaus. Die nationalen Einnahmen aus dem ETS-2 sollten daher \r\nnach klimapolitischen und sozialen Kriterien verteilt werden. Menschen mit  \r\ngeringen und mittleren Einkommen haben nicht die Möglichkeit, die Umstellung \r\nauf eine klimafreundliche Lebensweise ohne staatliche Unterstützung zu bewältigen.  \r\nDie bisherige Förderlandschaft ist jedoch stark auf individuelle Anpassung ausge-\r\nrichtet und bevorzugt aufgrund des Eigenanteils bei Investitionen vor allem Besser-\r\nverdienende. Es braucht daher im Gebäude- und Verkehrsbereich zielgerichtete \r\nund sozial gestafelte Förderprogramme, die Menschen mit wenig Geld besonders \r\nfördern. Zusätzlich ist es unerlässlich, dass insbesondere für Menschen mit geringem \r\nEinkommen Mehrkosten durch die CO\r\n2\r\n-Bepreisung aufgefangen werden. Ein sozial \r\ngestafeltes Klimageld kann die unteren Einkommensgruppen stärker und gezielter \r\nentlasten, eine pauschale Auszahlung hingegen verfehlt diesen Zweck. \r\nAllgemein muss gelten, Klimaschutz als Teil der öfentlichen Daseinsvorsorge zu \r\nverstehen, z. B. im Bereich des öfentlichen Nah- und Fernverkehrs, bei der Bereit-\r\nstellung klimafreundlicher Wohnungen oder bei der Klimaanpassung. Auch soziale \r\nEinrichtungen benötigen bei Klimaschutzmaßnahmen gezielte staatliche Förderung. \r\nDafür ist die Bereitstellung einer ausreichenden Finanzierung über die Mittel aus \r\ndem EU-Klima-Sozialfonds und die restlichen Einnahmen aus dem ETS-2 hinaus \r\nzentral.  \r\n4.  Klimaschutzanforderungen in der Ausgestaltung  \r\nvon Sozialleistungen berücksichtigen\r\nUm die Klimaziele zu erreichen, braucht es eine Weiterentwicklung von vielen Politik- \r\nbereichen – auch der Sozialpolitik. Für Haushalte mit geringem Einkommen oder \r\nMenschen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, müssen die  \r\nVoraussetzungen geschafen werden, sich am Klimaschutz zu beteiligen und \r\nWohlstandsverluste zu verhindern. Dies kann durch ein Zusammenspiel verschie-\r\ndener sozialpolitischer Maßnahmen erreicht werden. Dazu gehört eine Stärkung \r\nunterer Einkommen z. B. durch eine Erhöhung des Mindestlohns. Um Menschen,  \r\ndie existenzsichernde Leistungen beziehen, Beteiligungschancen an der sozial-\r\nökologischen Transformation zu ermöglichen, braucht es ebenso Reformen der \r\nsozialen Mindestsicherungssysteme, wie z. B. eine Reform der Regelsatzberechnung \r\noder eine Stärkung der Klimakomponente im Wohngeld.\r\n6\r\n5. Umfang des EU-Klima-Sozialfonds erweitern\r\nDer EU-Klima-Sozialfonds ist als begleitendes Solidaritätsinstrument zum ETS-2 \r\nkonzipiert, um den unterschiedlichen Voraussetzungen in den EU-Mitgliedstaaten \r\nRechnung zu tragen. Einerseits soll er Haushalte schützen, die besonders von einem \r\nsteigenden CO\r\n2\r\n-Preis betrofen sind. Andererseits soll er Länder unterstützen, die \r\nbei der Dekarbonisierung noch nicht weit fortgeschritten sind und eine geringe \r\nKaufkraft haben. \r\nFür den EU-Klima-Sozialfonds werden im Zeitraum 2026 bis 2032 maximal  \r\n65 Milliarden Euro bereitgestellt. Hinzu kommt ein Eigenanteil der EU-Länder  \r\nvon 25 Prozent. Um Planungssicherheit zu schafen, sollte sich die neue Bundes- \r\nregierung in der EU dafür einsetzen, dass die 65 Milliarden als fester Grundbetrag  \r\nfestgelegt werden, unabhängig von der tatsächlichen Höhe des CO\r\n2\r\n-Preises.  \r\nSo kann gewährleistet werden, dass auch bei niedrigen CO\r\n2\r\n-Preisen Maßnahmen  \r\nfür den sozialen Ausgleich im geplanten Umfang durchgeführt werden können.  \r\nDarüber hinaus sollte der Umfang des Klima-Sozialfonds proportional zum  \r\nCO\r\n2\r\n-Preis ohne Deckelung wachsen, um eine faire Umsetzung des ETS-2 in der  \r\ngesamten EU zu gewährleisten. Ohne diese Anpassung würde der Klima-Sozial-\r\nfonds weder die EU-weite Solidarität sicherstellen noch die unterschiedlichen  \r\nVerantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten für die Höhe des CO\r\n2\r\n-Preises widerspiegeln.\r\n•  Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. \r\n•  AWO Bundesverband e.V.\r\n•  Bund für Umwelt und Naturschutz \r\nDeutschland e.V. (BUND) \r\n•  Bündnis Bürgerenergie e.V. – BBEn\r\n•  Deutscher Caritasverband e.V.\r\n•  Deutscher Naturschutzring e.V.\r\n•  Deutscher Paritätischer Wohlfahrts- \r\nverband - Gesamtverband e.V.  \r\n(Der Paritätische)\r\n•  Deutsche Umwelthilfe e.V. \r\n•  Diakonie Deutschland\r\n•  Forum Ökologisch-Soziale  \r\nMarktwirtschaft e.V.\r\n•  Germanwatch e.V. \r\n•  Klima-Allianz Deutschland e.V.\r\n•  Transport & Environment (T&E) \r\nDeutschland gGmbH\r\n•  Verkehrsclub Deutschland e.V. – VCD \r\n•  WWF Deutschland\r\nUnterzeichnende Verbände\r\n7\r\n   Kontakt\r\nStellvertretend für die unterzeichnenden Verbände: \r\nKlima-Allianz Deutschland e.V. \r\nInvalidenstr. 35, 10115 Berlin \r\nWebsite: klima-allianz.de\r\nInstagram: @klima_allianz\r\nLinkedIn: Klima-Allianz Deutschland \r\n \r\nKoordination:  \r\nChristiane Hildebrandt \r\nchristiane.hildebrandt@klima-allianz.de \r\n030/780 899 528\r\nFür Presseanfragen:  \r\nJakob Schreyer \r\njakob.schreyer@klima-allianz.de \r\n030/780 899 514\r\nStand: Juni 2025\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021743","regulatoryProjectTitle":"Leitmärkte durch Vergabebeschleunigungsgesetz schaffen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/43/9a/671909/Stellungnahme-Gutachten-SG2512290011.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 1\r\nAn die Mitglieder des Bundestagsausschusses für\r\nWirtschaft und Energie\r\nDeutscher Bundestag\r\nPlatz der Republik 1\r\n11011 Berlin\r\nBerlin, 01. Dezember 2025\r\nKlima- und ressourcenschonende Kriterien jetzt im Vergabebeschleunigungsgesetz verankern\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nanlässlich der aktuellen Verhandlungen zum Vergabebeschleunigungsgesetz im Bundestag möchten wir Sie als Umweltverbände ausdrücklich auffordern, klima- und ressourcenschonende Kriterien im vorliegenden Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes zu verankern. Die angekündigte Berücksichtigung klimafreundlicher Kriterien in Form einer Verordnungsermächtigung ist vor dem Hintergrund des starken Transformationspotentials und Dringlichkeit unzureichend.\r\nDie öffentliche Beschaffung spielt eine entscheidende Rolle für die Ausrichtung unserer Wirtschaft auf klimafreundliche und zirkuläre Leitmärkte. Angesichts der anstehenden Investitionen der Bundesregierung in den Infrastrukturausbau und die Erreichung der Klimaneutralität müssen die öffentlichen Beschaffungsprozesse des Bundes daher konsequent an klimafreundlichen und ressourcenschonenden Kriterien ausgerichtet werden. Nur so kann die enorme Marktmacht des öffentlichen Sektors gezielt genutzt werden, um Innovationen zu fördern und einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen der nationalen und europäischen Klimaziele zu leisten.\r\nGemäß § 13 Abs. 2 des Klimaschutzgesetzes ist bei haushaltswirksamen Entscheidungen des Bundes – insbesondere bei Investitionen und Beschaffungen – die Erreichung der Klimaschutzziele zu berücksichtigen. Auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt in § 45, dass die öffentliche Hand grundsätzlich umwelt- und ressourcenschonende Produkte bevorzugen sollte. In der Praxis spiegelt sich dies bislang jedoch nur unzureichend wider. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dominiert weiterhin das Kriterium der Wirtschaftlichkeit, ohne dass Klima- und Umweltschutzkriterien angemessen berücksichtigt werden.\r\nDarüber hinaus unterstützen Sie damit die Unternehmen, die sich bereits auf den Weg der Transformation gemacht haben und nach neuen Absatzmärkten für ihre Produkte suchen. Je schneller ein Markt für grüne\r\nDeutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. ∙\r\nMarienstraße 19-20, 10117 Berlin ∙ 030 6781775-70 ∙ info@dnr.de ∙ www.dnr.de 2\r\nklimafreundliche Produkte entsteht, desto früher können Instrumente wie CO₂-Differenzverträge zurückgefahren werden und so Haushaltsmittel eingespart werden.\r\nBitte nutzen Sie deshalb diese Gelegenheit, um ein deutliches Signal für eine klimaneutrale und ressourcenschonende Beschaffungspraxis des Bundes zu setzen, statt diese weiter aufzuschieben. Für einen konstruktiven Austausch stehen wir jederzeit zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nTobias Pforte zu Randow Stv. Politischer Geschäftsführer I Koordinator Politik & Gesellschaft,\r\nDeutscher Naturschutzring\r\nDr. Simon Wolf Bereichsleiter Deutsche und Europäische Klimapolitik,\r\nGermanwatch\r\nDr. Steffi Ober Teamleitung Transformation,\r\nNABU e.V.\r\nViviane Raddatz Bereichsleitung Klimaschutz und Energiepolitik,\r\nWWF Deutschland"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-12-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021745","regulatoryProjectTitle":"Schutz von Klima, Menschenrechten und Umwelt im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6a/c8/671911/Stellungnahme-Gutachten-SG2512290012.pdf","pdfPageCount":11,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nZukunft gestalten mit Verantwortung:\r\nEin fairer und effektiver EU-Haushalt im\r\nDienst von Mensch, Klima, Natur und Umwelt\r\nGemeinsames Positionspapier zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU\r\nDer nächste Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Krisen. Denn Europa begegnet wachsenden Herausforderungen: geopolitisch, innenpolitisch und beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Die EU muss ihren Haushalt daher gezielt an die Notwendigkeiten einer zukunftsgerichteten europäischen Wirtschafts- und Lebensweise anpassen.\r\nDer Erfolg des europäischen Green Deals hängt stark davon ab, ob es der EU gelingt, die bestehende jährliche Investitionslücke von 742 Milliarden Euro zu schließen. Die EU muss dafür öffentliche und private Mittel mobilisieren. EU-weite Fonds decken derzeit etwa ein Drittel der öffentlichen Klimafinanzierungslücke. Sie sind damit unverzichtbar, um den wachsenden Finanzierungsbedarf zu decken. Das gilt besonders angesichts strengerer nationaler Haushaltsregeln und konkurrierender Prioritäten bei den Ausgaben für Verteidigung und militärische Sicherheit. Künftig muss die EU klimafreundliche Aktivitäten fördern und umweltschädigende Subventionen abbauen. Nur so erreicht sie die verbindlichen Klima- und Umweltziele, wie sie etwa im europäischen Klimagesetz und im Gesetz zur Wiederherstellung der Natur festgelegt sind. Die Kosten unkontrollierter Erderhitzung übersteigen deutlich die nötigen Investitionen, diese abzumildern. Das ist auch den Menschen in der EU bewusst, weshalb von hoher Unterstützung für die Finanzierung klimawirksamer Maßnahmen auszugehen ist (vgl. Eurobarometer, S. 62). Ganz konkret zeigt sich dies an hohen Zustimmungswerten für mehr öffentliche Finanzierung für den Umbau des Energiesystems. 79 % der Menschen in der EU würden dafür weniger Subventionen für fossile Energien tolerieren (vgl. Eurobarometer, S. 9).\r\nFoto: Micheile Henderson/Unsplash"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022885","regulatoryProjectTitle":"keine Verschiebung von ETS2 (Richtlinie 2003/87/EG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/56/d4/703265/Stellungnahme-Gutachten-SG2603090006.pdf","pdfPageCount":10,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nNeuer Emissionshandel unter Beschuss\r\n\r\nVorschläge zur Rettung des ETS2\r\n\r\nDas EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (ETS2) steht auf der Kippe: Mehrere Mitgliedstaaten wollen den Start um ein Jahr verschieben – und gefährden damit das zentrale Instrument europäischer Klimapolitik. Statt den Beginn weiter hinauszuzögern, braucht es jetzt einen stufenweisen Einstieg, gezielte Unterstützung für betroffene Länder – und klare Verantwortung, auch von Deutschland.\r\n\r\n \r\nEin Grundpfeiler der EU-Klimapolitik steht auf der Kippe\r\n\r\nIn der nächtlichen Sitzung des Umwelt-Rates zu den EU-Klimazielen für 2035 und 2040 haben wenige Mitgliedstaaten am vergangenen Mittwochmorgen einen Vorschlag zur Verschiebung des Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr (ETS2) an den Abschlusstext angedockt. Demnach soll der Emissionshandel erst ein Jahr später als geplant im Januar 2028 starten. Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig, doch die Reaktionen sprechen Bände:  von Resignation über Gleichgültigkeit bis hin zu stiller Erleichterung.\r\n\r\nEU-Kommissar Wopke Hoekstra steht nun vor einem Dilemma: \r\n\r\n    Ignoriert er den Rat, wird der Unmut der skeptischen Regierungen größer.\r\n    Übernimmt er den Ratsvorschlag und verschiebt das Inkrafttreten des Emissionshandels, macht er sich von vielen Seiten angreifbar. Denn das ist in der Richtlinie so nicht vorgesehen.\r\n    Öffnet er die ETS-Richtlinie (und eine andere Möglichkeit hat er eigentlich nicht), droht eine weitere Abschwächung des Instruments über die Verschiebung hinaus. \r\n\r\nHoekstra muss jetzt also kreativ werden und noch mehr anbieten als bislang geplant. Sein nächster Vorschlag muss überzeugen, sonst droht das ETS2 auch 2028 zu scheitern. Das ETS2 ist offenbar in existentieller Gefahr, die ersten Stimmen in Rat und Parlament fordern schon jetzt eine Verschiebung um weitere zwei Jahre. Der jetzige Schockmoment sollte Anlass sein, nach vorne zu denken.  \r\n\r\nHoekstra hatte erst wenige Tage zuvor versucht, die kritischen Mitgliedstaaten mit weitreichenden Zugeständnissen zu besänftigen. Um die ETS2-Preise bis Mitte der 2030er Jahre abzusenken, schlug er vor, die Marktstabilitätsreserve (MSR) auszuweiten. Dadurch würde die Zahl an Emissionszertifikaten in den kommenden Jahren um bis zu 8 Prozent steigen, mit dem Ziel, den Preis dadurch bei zunächst etwa 65 Euro zu halten. Doch selbst diese Aussicht genügte einigen Regierungen nicht. Nun fordern die Regierungen von Hoekstra, nicht nur den MSR-Beschluss, sondern gleich die ganze ETS-Richtlinie aufzuschnüren. \r\n\r\nHinzu kommt: Mitgliedstaaten könnten entscheiden, das ETS2 zum offiziellen Start vorerst schlicht nicht umzusetzen. Ein Vertragsverletzungsverfahren hätte kaum abschreckende Wirkung. So ist es wenig wahrscheinlich, dass eine neue tschechische Regierung unter Andrej Babiš, der auf einem Anti-Green-Deal-Ticket gewählt wurde, das ETS2 in absehbarer Zeit einführt – auch nicht 2028. Die polnische Regierung unter Donald Tusk hat bereits deutlich gemacht, dass sie keine Befürworterin des Instruments ist und es um 3 Jahre verschieben möchte. Rumänien plant den Einstieg erst 2031. Und auch Italien und Frankreich sind derzeit alles andere als sichere Befürworterinnen.\r\n\r\nEs braucht daher neue, tragfähige Vorschläge, damit ein wirksamer Emissionshandel für Gebäude und Verkehr möglichst bald starten kann, und verstärkte Anstrengungen zusätzlich zum Emissionshandel, insbesondere in Deutschland. \r\nDeutschland darf die Verantwortung für Emissionsminderungen nicht auslagern.\r\n\r\nWie jeder heterogene Binnenmarkt erzeugt auch das ETS2 zentrifugale Effekte: In Ländern mit niedrigerem Pro-Kopf-Einkommen fallen die Belastungen stärker aus als in wohlhabenden Ländern. Während viele deutsche Haushalte nur moderate Mehrkosten für Kraftstoffe spüren dürften, kann eine polnische Familie, die noch mit Kohle heizt – und das betrifft über drei Millionen Haushalte – um ein Vielfaches stärker betroffen sein. \r\n\r\nDeutschland trägt aus einem weiteren Grund eine besondere Verantwortung: Als größter Emittent spielt es eine entscheidende Rolle für die Zielerreichung. Aktuell droht jedoch im Bereich des Effort Sharing, der zu großen Teilen deckungsgleich ist mit dem ETS2, die nationale Emissionssenkungslücke auf rund 64 Millionen Tonnen im Jahr 2030 anzuwachsen– und bislang fehlen konkrete Maßnahmen, um diese zu schließen. EU-weit liegt die Lücke im Szenario mit zusätzlichen Maßnahmen (WAM) „nur“ bei 50 Millionen Tonnen. Mit anderen Worten: Ob die EU die Effort-Sharing-Ziele erreicht – und damit auch, wie hoch die ETS2-Preise europaweit ausfallen – hängt wesentlich von Deutschlands Fortschritten ab.\r\n\r\nDiese Frage ist auch eine der innereuropäischen Gerechtigkeit, und wird so auch in anderen EU-Ländern wahrgenommen. Deutschland sollte daher zügig ein wirksames Klimaschutzprogramm beschließen, um die Lücke zu schließen. Dazu sollte die Bundesregierung auch einen nationalen Mindestpreis für Treibhausgase einführen – nicht zuletzt, um einen Einbruch im Preisanreiz und bei den Einnahmen für den Klima- und Transformationsfonds zu vermeiden, falls der ETS2-Preis unter dem deutschen Niveau liegt. \r\nPhase-in-Modell statt Verschiebung für alle\r\n\r\nEine bloße Verschiebung des ETS2 um ein Jahr greift zu kurz, wenn sich die Mitgliedstaaten nicht gezielt auf die Einführung vorbereiten. Ohne begleitende Maßnahmen droht 2028 eine Wiederholung der aktuellen Herausforderungen – zumal eine Verschiebung keine Garantie dafür ist, dass die zögerlichen Staaten das System dann tatsächlich umsetzen. Das ETS2 sollte daher 2027 wie geplant in den Ländern starten, die bereits vorbereitet sind oder über eine bestehende CO₂-Bepreisung verfügen – etwa in Deutschland als größtem Emittenten im ETS2-Sektor.\r\n\r\nFür einige Mitgliedstaaten könnte dagegen ein Phase-in-Modell eine pragmatische Lösung sein. Diese könnte von Ländern angewandt werden, die bislang keinen oder nur einen sehr niedrigen CO2-Preis in den Bereichen Gebäude und Verkehr erheben. Dort würde der Einstieg in das ETS2 – im Gegensatz zu Deutschland – zu einem sprunghaften und spürbaren Preisanstieg bei Benzin, Gas und Kohle führen – was wiederum ein Nährboden ist für populistische, oft antieuropäische Bewegungen, die die EU weiter schwächen könnten. Nicht zufällig zählen die meisten dieser Staaten zu den ETS2-kritischsten. \r\n\r\nEin stufenweiser Einstieg könnte Abhilfe schaffen: Innerhalb von beispielsweise drei Jahren würden diese Länder an den aktuellen ETS2-Preis herangeführt. Kriterien wie Pro-Kopf-Einkommen, erwartete Preissteigerungen oder die Zahl besonders betroffener Haushalte könnten für die Erlaubnis herangezogen werden, den Preis schrittweise einzuführen. Gleichzeitig müssten sie verpflichtend zusätzliche gezielte Unterstützungsmaßnahmen während des Phase-ins umsetzen, um den Umstieg auf klimaneutrales Heizen und Reisen zu begleiten und soziale Härten abzufedern.\r\nE-Doppeldeckerbusse stehen an Ladesäulen auf Parkplatz\r\nLösungsorientierter Dialog und mehr Kommunikation für ein faires ETS2\r\n\r\nDie EU-Kommission sollte nun gezielt den Dialog mit jenen Mitgliedstaaten suchen, die entweder politisch unter besonderem Druck stehen – etwa durch anstehende Parlamentswahlen – oder besonders stark von den sozialen Folgen des ETS2 betroffen sind, wie Ungarn, Bulgarien und Polen.  \r\n\r\nIm Rahmen einer technisch-sozialen Unterstützung könnte die Europäische Kommission gemeinsam mit den nationalen Regierungen prüfen, unter welchen Bedingungen sie bereit wären, das ETS2 umzusetzen. Würde beispielsweise eine Aufstockung des Klimasozialfonds mit angepassten Verteilungskriterien zu mehr Akzeptanz in der Gesellschaft führen? Könnten zeitlich begrenzte Teilausnahmen mit geringem Anteil an den Gesamtemissionen ein Weg sein, um Zustimmung zu sichern? Entscheidend ist dabei, die Wirksamkeit des Instruments zu erhalten und nicht zu verwässern.\r\n\r\nDarüber hinaus sollte die Kommission ihre öffentliche Kommunikation deutlich intensivieren. Es gilt, klar zu vermitteln, dass das ETS2 erhebliche Einnahmen generiert, die gezielt zur Entlastung von Haushalten eingesetzt werden können – über den Klimasozialfonds hinaus. Zentral ist eine verständliche und praxisnahe Kommunikation gegenüber Haushalten und kleinen Unternehmen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis von Investitionen: So ließe sich etwa durch konkrete Beispielrechnungen zeigen, wie sich die Anschaffung einer Wärmepumpe langfristig rechnet. Auf diese Weise lässt sich die gesellschaftliche Akzeptanz stärken und die aktive Beteiligung der Bevölkerung fördern.\r\nWenn der Markt weniger liefert, müssen andere Instrumente mehr leisten.\r\n\r\nEin Teil der Lösung auf die ETS2-Krise liegt in zusätzlichen unterstützenden Instrumenten, sowohl finanzieller als auch ordnungspolitischer Art. Finanzierung bedeutet, die verfügbaren Mittel aus dem Klimasozialfonds und den ETS2-Einnahmen gezielt einzusetzen: etwa für Zuschüsse zur Gebäudesanierung, für Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude, für ein soziales Leasing von E-Autos oder ein bundesweites Sozialticket. Ohne den frühzeitigen Ausbau solcher Maßnahmen wird die Akzeptanz für das ETS2 weiter schwinden.\r\n\r\nUnd ja, Ordnungspolitik ist ein Reizthema – aber sie ist unverzichtbar. Wenn der Marktmechanismus schwächelt, müssen verbindliche Standards einspringen. Das betrifft unter anderem die Flottengrenzwerte für Pkw und Lkw oder den anstehenden Vorschlag zur Elektrifizierung von Unternehmensflotten. Hier zeigt sich die Ironie: Der Verband der Automobilindustrie (VDA) beklagt lautstark die Verschiebung des ETS2, wohlwissend, dass in jedem Jahr ohne wirksamen Emissionshandel die Flottengrenzwerte strenger greifen müssen (auch die für LKW). Gleichzeitig hat gerade das Lobbying gegen die Flottengrenzwerte das ETS2 stark unter Druck gesetzt. \r\n\r\nDarüber hinaus braucht es „Price Action Trigger“, um auf Marktverwerfungen gezielt reagieren zu können. Wenn – wie von der EU-Kommission vorgeschlagen – über die Marktstabilitätsreserve (MSR) zusätzliche Zertifikate auf den Markt gebracht werden, müssen diese Maßnahmen an klare Verpflichtungen der Mitgliedstaaten geknüpft sein. Andernfalls gerät die Klimazielerreichung in Gefahr und der ETS2-Preis droht in späteren Jahren steil anzusteigen. Beim Eingreifen der MSR sollten EU-Länder deshalb zusätzliche Maßnahmen vorlegen: beispielsweise neue Förderprogramme für klimaneutrale Mobilität, beschleunigte Gebäudesanierungspläne oder konkrete Infrastrukturprojekte. Ohne solche Maßnahmen wird der reale ETS2-Preis nicht sinken – unabhängig von der Anzahl der Zertifikate.\r\n\r\nBleiben klare Regeln und entschlossene Schritte heute aus, gehen wertvolle Jahre verloren. Jede weitere Verzögerung bedeutet: mehr Emissionen, höhere gesellschaftliche Kosten – und ein wachsender Vertrauensverlust in die europäische Klimapolitik. Das ETS2 muss jetzt schrittweise umgesetzt und sozial flankiert werden – nicht erneut vertagt.\r\nLogo LIFE Effect\r\nLife Logo: Im Kreis angeordnete gelbe Sterne vor blauem Hintergrund, im Kreis kursiv der Schriftzug \"Life\"\r\nGefördert durch DBU\r\nWeiterführende Links\r\nCO₂-Bepreisung mit Fokus auf Mensch und Umwelt\r\nDaten zum Blogbeitrag\r\nVeröffentlichung:\r\n12. November 2025\r\nAutor:innen:\r\nCharly Heberer, Sylwia Andralojc-Bodych, Oldag Caspar\r\nPermalink: https://www.germanwatch.org/de/node/93334\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-03-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023477","regulatoryProjectTitle":"Stop der Steuersenkung im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b4/ef/716492/Stellungnahme-Gutachten-SG2603310049.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"An:\r\nBundeskanzler Friedrich Merz\r\nBundesfinanzminister Lars Klingbeil\r\nFraktionsvorsitzender der CDU Jens Spahn\r\nFraktionsvorsitzender der SPD Matthias Miersch\r\nÖffentlicher Verbändebrief\r\nAbsenkung der Luftverkehrsteuer stoppen,\r\nMittel für sozialen Zusammenhalt sowie Hochlauf Klimaneutralen Kerosins nutzen\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,\r\nam 1. April soll der Gesetzentwurf zur Änderung der Luftverkehrsteuer im Kabinett\r\nberaten werden. Mit ihm soll die am 13. November 2025 nach dem Koalitionsausschuss\r\nangekündigte Rücknahme der letzten Erhöhung der Luftverkehrsteuer gesetzlich\r\nverankert werden.\r\nKlimapolitisch und vor dem Hintergrund der aktuellen ökonomischen und fiskalischen\r\nLage halten wir diese Entscheidung für falsch und fordern die Bundesregierung auf,\r\ndie Luftverkehrsteuersenkung zu stoppen.\r\n1. Fiskalpolitische Gründe\r\nDie Steuersenkung ab 1. Juli führt zu Mindereinnahmen von rund 200 Mio. Euro im\r\nlaufenden Jahr und etwa 350 Mio. Euro pro Jahr in den Folgejahren. Angesichts der\r\nangespannten Haushaltslage ist es nicht nachvollziehbar, auf diese Mittel zu verzichten.\r\nSie würden für soziale Entlastungen, für die Stabilisierung der Kaufkraft sowie für\r\nZukunftsinvestitionen auch in der Luftfahrt besser eingesetzt.\r\nZudem sollen die Steuersenkung entgegen den Beschlüssen von November nicht\r\nvollständig aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr gegenfinanziert\r\nwerden. Die Entscheidung, durch welche Einsparungen die Luftverkehrsteuersenkung\r\nausgeglichen werden, muss transparent gemacht und Gegenstand der\r\nparlamentarischen Debatte und öffentlicher Anhörungen sein.\r\nDie im November geäußerte Annahme, steigende Passagierzahlen könnten die\r\nSteuersenkung ausgleichen, ist weder belegbar noch realistisch.2. Wirtschaftspolitische Gründe\r\nDie Darstellung der Luftverkehrsteuer als unzumutbare Belastung für die\r\nWettbewerbsfähigkeit der Luftfahrt hält einer näheren Betrachtung nicht stand. Die\r\nzuletzt beobachteten Rückgänge bei Passagierzahlen sind nicht auf steuerliche\r\nMehrbelastungen zurückzuführen, sondern auf strukturelle Veränderungen: den Ersatz\r\nvon Dienstreisen durch digitale Formate, eine sinkende Kaufkraft in wirtschaftlich\r\nschwierigen Zeiten sowie ein wachsendes klimabewusstes Verhalten breiter\r\nBevölkerungsteile. Zudem hat die Flugbranche schon in Frage gestellt, ob sie die\r\nSteuersenkung über die Ticketpreise weitergibt.\r\nWirtschaftspolitisch sinnvoll wäre eine entschlossene Industriepolitik und tragfähige\r\nFinanzierungsinstrumente für den Hochlauf klimaneutraler Treibstoffe und die\r\nZukunftssicherung einer klimaneutralen Luftfahrt in Deutschland. Speziell der aktuelle\r\ntechnologische Vorsprung Deutschlands und Europas bei Zukunftstechnologien im\r\nBereich klimaneutraler Treibstoffe darf nicht verspielt werden. Der im Aufbau\r\nbefindliche Doppelauktionsmechanismus für eSAF ist ein begrüßenswerter erster\r\nSchritt, greift aber in der längeren Perspektive zu kurz.\r\n3. Soziale und verteilungspolitische Gründe\r\nDie Luftverkehrsteuer ist auch aus sozialpolitischer Perspektive gerechtfertigt. Rund\r\n70 % der Bevölkerung fliegt gar nicht oder nur einmal im Jahr. Gleichzeitig fehlen durch\r\ndie Mindereinnahmen der Luftverkehrsteuersenkung Mittel, um breite\r\nBevölkerungsschichten gezielt zu entlasten – beispielsweise bei den Strompreisen\r\ndurch die bereits im Koalitionsvertrag versprochen Senkung der Stromsteuer, was mit\r\nden Folgen der aktuellen internationalen Energiekrise noch einmal an Dringlichkeit\r\ngewonnen hat und im Gegensatz zur Subvention der Flugbranche die gesamte\r\nBevölkerung erreichen würde.\r\n4. Klimapolitische Gründe\r\nDer Flugverkehr ist der klimaschädlichste Verkehrsträger und zugleich strukturell\r\nprivilegiert: Kerosin ist steuerfrei, internationale Flüge sind von der Mehrwertsteuer und\r\nvom Emissionshandel ausgenommen. Die Luftverkehrsteuer ist neben dem\r\ninnereuropäischen Emissionshandel eines der wenigen Instrumente, mit denen\r\nzumindest ein Teil der externen Umweltkosten internalisiert wird.Fazit\r\nEine Senkung der Luftverkehrsteuer ist ökologisch kontraproduktiv, ökonomisch\r\nwirkungslos und fiskalisch nicht zu verantworten. Sie belastet den Bundeshaushalt,\r\nschwächt ein wichtiges klimapolitisches Lenkungsinstrument, ist sozial- und\r\nverteilungspolitisch fragwürdig und hilft der Luftfahrtbranche höchstens punktuell und\r\nnicht nachhaltig.\r\nWir fordern die Bundesregierung daher auf, den Gesetzentwurf zur Absenkung der\r\nLuftverkehrsteuer zu stoppen und stattdessen eine konsistente, transparente und\r\nzukunftsorientierte Luftverkehrs-, Klima- und Industriepolitik zu verfolgen.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nWerner Kindsmüller\r\nPräsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm\r\nChristoph Bals\r\nGeschäftsführender Vorstand Politik, Germanwatch\r\nMartin Tönnes\r\nMitglied des VCD Bundesvorstandes"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-03-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023478","regulatoryProjectTitle":"Ambitioniertere Quoten und Marktabdeckung zur Stärkung grüner Leitmärkte im Entwurf des Industriebeschleunigungsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1f/80/716494/Stellungnahme-Gutachten-SG2603310046.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"POLITIK & GESELLSCHAFT\r\nDISKUSSIONSPAPIER\r\nZukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit\r\nzusammendenken\r\nIndustrial Accelerator Act: Zukunftsinvestitionen brauchen ein starkes Nachfragesignal\r\nDie Ereignisse der vergangenen Wochen haben deutlich gemacht: Europa und insbesondere Deutschland\r\nals wichtigstes Industrieland der EU müssen deutlich stärker in die Resilienz ihrer industriellen Wertschöpfungsketten investieren und sich gleichzeitig schneller von fossilen Energieträgern unabhängig machen.\r\nDie grüne Transformation der Grundstoffindustrie ist dafür zentral.\r\nDer Industrial Accelerator Act (IAA) hat das erklärte Ziel Dekarbonisierung und industrielle Wettbewerbsfä-\r\nhigkeit im Tandem zu denken. In seiner derzeitigen Form bleibt der Vorschlag der Europäischen Kommission jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Die vorgesehenen Instrumente wie der Aufbau von grünen\r\nLeitmärkten für emissionsarme Materialien mithilfe von Quoten für die öffentlichen Beschaffung, Investitionskonditionalitäten für ausländische Direktinvestitionen sowie beschleunigte Genehmigungsverfahren\r\nfür Dekarbonisierungsprojekte gehen zwar in die richtige Richtung, sind jedoch in der vorgesehenen Form\r\nnicht ausreichend wirksam.\r\nDer IAA kann seine Wirkung nur als Teil eines größeren Gesamtpakets entfalten. Ein robuster europäischer\r\nEmissionshandel mit einem klaren CO2-Preissignal ist die Grundlage für Investitionen in klimaneutrale Produktion; wettbewerbsfähige Strompreise sind zugleich eine Voraussetzung für die in immer mehr Anwendungsfällen der Schwerindustrie notwendige Elektrifizierung. Flankiert werden müssen diese Rahmensetzungen durch Instrumente, die frühzeitig Investitionen ermöglichen und absichern. Erst im Zusammenspiel\r\ndieser Instrumente entsteht ein belastbarer Business Case für milliardenschwere Investitionsentscheidungen und damit für die Sicherung von Arbeitsplätzen und das Erreichen der Klimaziele.\r\nDie Bundesregierung muss sich daher im weiteren Gesetzgebungsprozess für folgende Punkte einsetzen:\r\n1. Verbindliche und dynamische Mindestquoten für emissionsarme Grundstoffe\r\n2. Stahllabel wieder in den IAA aufnehmen\r\n3. Geltungsbereich auf öffentliche Förderprogramme ausweiten\r\n4. Strategische Klimapartnerschaften mit verlässlichen Drittstaaten ermöglichenZukunftsinvestitionen brauchen ein starkes Nachfragesignal GERMANWATCH\r\n2\r\n1 Verbindliche und dynamische Mindestquoten\r\nfür emissionsarme Grundstoffe\r\nDie vorgeschlagenen Beschaffungsquoten für emissionsarme und in Europa produzierte Grundstoffe sind\r\nzu niedrig, um ein ausreichendes Marktsignal zu setzen. Gleichzeitig bleibt unklar, nach welchen Kriterien\r\ndie angekündigten Revisionen durch die Kommission erfolgen sollen. Erforderlich ist eine transparente\r\nMethodik, die verbindliche und dynamisch steigende Quoten festlegt, die sich an den bestehenden\r\nund geplanten Produktionsmengen klimaneutraler Grundstoffe orientieren, hierfür eine verlässliche\r\nNachfrage schaffen und zugleich technologische Fortschritte systematisch berücksichtigen.\r\nDie zu erwartenden Kosten der Quotenregelungen sind für die öffentliche Hand tragbar. Laut Schätzungen\r\nder Kommission liegen die kumulierten Mehrbeschaffungskosten bei öffentlichen Bauprojekten bei\r\nlediglich 0,45 % gegenüber business as usual, wenn die derzeit gesetzten emissionsarmen Quoten für\r\nAluminium, Stahl und Zement umgesetzt werden. Eine schrittweise Erhöhung auf bspw. 50 % bei Stahl und\r\nAluminium und 10 % bei Zement hätte also geringe kumulierte Mehrkosten für die öffentliche Hand zur Folge.\r\nDurch die dann sinkende Nachfrage insbesondere nach Gas würden jedoch der Gas- und CO2-Preis und\r\ndamit die Kosten einstweilen noch emissionsintensiver Materialien reduziert. Zudem würden damit auch\r\ndie volkswirtschaftlich sehr relevanten CO2-Schadenskosten sowie die geopolitischen Kosten (etwa Finanzierung des russischen Militärhaushalts) sinken.\r\nTabelle 1: Quoten und Anforderungen des IAA-Vorschlags (eigene Darstellung).\r\n25 %1 5 % 25%\r\nEmissionsarm & (Made in Europe) Emissionsarm & Made in Europe Emissionsarm & Made in Europe\r\nStahl Zement & Mörtel Aluminium\r\nUm negative wirtschaftliche oder soziale Effekte in solchen Fällen auszuschließen, bei denen die Materialkosten einen ungewöhnlich hohen Anteil an den Gesamtkosten eines Produkts oder einer Dienstleistung\r\nhaben, sind auf die final zu beschaffenden Produkte bzw. Leistungen bezogenen kostengestützten Ausnahmeregelungen (25 % Mehrkosten bei der öffentlichen Beschaffung und 30 % bei Ausschreibungen) sinnvoll.\r\nDiese sollten jedoch im weiteren Gesetzgebungsprozess nicht ausgeweitet werden, um Investitionsanreize\r\nfür klimaneutrale Produktionsverfahren nicht zu schwächen. Ihre Relevanz in der Anwendung sollte beobachtet und überprüft werden.\r\nDarüber hinaus sollte Stahl im weiteren Gesetzgebungsprozess wieder von den „Union Origin“-Privilegien profitieren. Ziel des IAA muss es sein, ein Mindestmaß an emissionsarmer Stahlwertschöpfung in\r\nder EU selbst zu ermöglichen und so die Resilienz Europas zu stärken. Dazu braucht es ein klares Investitionssignal an die Unternehmen, die die Transformation begonnen haben und in den Standort Europa investieren. Die ebenfalls in der Diskussion befindlichen Handelsschutzinstrumente im Stahlbereich sind\r\nhierfür kein ausreichender Ersatz, weil sie nicht gezielt die anfänglichen Mehrkosten der Investitionen in\r\nemissionsarme Stahlerzeugung adressieren.\r\n1 Laut der Analyse der EU-Kommission gibt es derzeit 61 neue europäische CO₂-arme Stahlprojekte in den EU-Emissionsklassen A–C\r\n(BloombergNEF). Dies wären 75,4 Mtonnen Gesamtkapazität, wovon 29,7 Mtonnen bis 2030 gebaut werden (circa 22 % der prognostizierten EU27 Produktion von 134 Mtonnen). Die verbleibenden 41,4 Mtonnen in frühen Phasen würden zusätzlich 31 % darstellen\r\nund damit eine deutlich höhere Quote zulassen.Zukunftsinvestitionen brauchen ein starkes Nachfragesignal GERMANWATCH\r\n3\r\n2 Stahllabel wieder in den IAA aufnehmen\r\nDie Kommission hat sowohl das geplante freiwillige Stahllabel als auch die dazugehörige Berechnungsmethodik für emissionsarmen Stahl aus dem Vorschlag gestrichen. Damit würde eine zentrale industriepolitische Chance vergeben und notwendige Geschwindigkeit gedrosselt.\r\nEin belastbares Stahllabel ist Voraussetzung, um emissionsarmen Stahl eindeutig zu definieren,\r\nMarkttransparenz zu schaffen und Vorreiterunternehmen eine verlässliche Nachfrage über öffentliche Beschaffung zu sichern. Gleichzeitig würde ein solches Label Investitionsentscheidungen für klimaneutrale Stahlproduktion in Europa stärken.\r\nDas Stahllabel sollte daher wieder Teil des IAA werden. Die notwendige Grundlage liegt bereits vor: In\r\nihrem Impact Assessment hat die Kommission eine Berechnungsmethodik mit Emissionsklassen\r\nvorgeschlagen (A-F), die sich am von der Wirtschaftsvereinigung Stahl entwickelten Low Emission Steel\r\nStandard (LESS) orientiert. Die Nutzung dieses Labels bietet daher die Chance, einen von der Branche breit\r\ngetragenen und bürokratiearmen Ansatz für die Förderung emissionsarmen Stahls zu nutzen.\r\n3 Geltungsbereich auf öffentliche\r\nFörderprogramme ausweiten\r\nDer derzeitige Vorschlag der Kommission beschränkt sich auf klassische öffentliche Beschaffung und bleibt\r\ndamit deutlich hinter seinem eigenen Potenzial zurück. Daher sollten alle steuerfinanzierten Förderprogramme im Bau- und Transportsektor wieder in den gesetzlichen Anwendungsbereich mitaufgenommen werden – so wie von der Kommission ursprünglich vorgesehen. Dadurch würde ein deutlich\r\nstärkeres und verlässlicheres Nachfragesignal entstehen. Allein im Automobilsektor könnte diese Anpassung zu einer Marktabdeckung von rund drei Vierteln des Gesamtmarktes führen, sofern alle Antriebstechnologien mitgedacht werden.\r\nIm Gegensatz zur in der Diskussion befindlichen Anrechenbarkeit von grünem Stahl auf die CO₂-Flottengrenzwerte würde das ein starkes, frühes und verlässliches Nachfragesignal erzeugen. Bezogen auf das\r\nEndprodukt Auto sind die Mehrkosten dabei gering: Die Kommission beziffert sie die bei Anwendung der\r\nfür die Beschaffung vorgeschlagenen 25 % (Stahl & Aluminium) auf 69,27 Euro. Bei einem schrittweisen Anstieg der Quoten beispielsweise auf 50 % lägen die Mehrkosten bei etwa 140 Euro.\r\nAbbildung 1: Marktanteile von Fahrzeugbeschaffung in der EU (EU Kommission 2026/0068: Impact Assessment)\r\n3,50% 70,10% 26,70%\r\n0,00%\r\n10,00%\r\n20,00%\r\n30,00%\r\n40,00%\r\n50,00%\r\n60,00%\r\n70,00%\r\n80,00%\r\nÖffentliche Beschaffung von\r\nPersonenkraftwagen\r\nPrivate Beschaffung (mit\r\nöffentlichen Geldern) - derzeit\r\nnicht Berücksichtigt\r\nPrivate Beschaffung (ohne\r\nöffentlichen Geldern)Zukunftsinvestitionen brauchen ein starkes Nachfragesignal GERMANWATCH\r\n4\r\n4 Strategische Klimapartnerschaften mit\r\nverlässlichen Drittstaaten ermöglichen\r\nDer von der Bundesregierung unterstützte „Made-with-Europe\"-Ansatz ist grundsätzlich sinnvoll, um europäische Wertschöpfung und die Resilienz des Standorts gleichermaßen zu stärken, sowie als Grundlage für\r\ndie Kooperation mit verlässlichen internationalen Partnern. Die verschiedenen Ziele drohen sich jedoch\r\nvor allem in der kurzen Frist gegenseitig zu kannibalisieren, da die Öffnung der Quoten für Produzenten\r\naußerhalb der EU die notwendige Sicherheit hinsichtlich der verlässlichen Nachfrage nach europäisch erzeugten emissionsarmen Produkten unterminiert.\r\nSinnvoll könnte daher ein zeitliches Phasenmodell sein, das die Nachfrage anfänglich auf europäisch\r\nhergestellte Produkte beschränkt2 und mit der schrittweisen Erhöhung der Quoten auch eine Ausweitung nach dem aktuellen geografischen Umfang des Kommissionsvorschlags vorsieht (GPA/FTA).\r\nStrategische Klimapartnerschaften mit Ländern, die ambitionierte Klimaziele verfolgen und hohe Nachhaltigkeitsstandards erfüllen, können entscheidend dazu beitragen, die Dekarbonisierung global zu stärken\r\nund Versorgungssicherheit mit den entsprechenden Produkten zu gewährleisten. Jedoch ist noch nicht geklärt, nach welchen Entscheidungskriterien die Kommission die Reziprozität bewertet und wie schnell sie\r\nauf mögliche Umgehungspraktiken reagieren kann.\r\nUm einen bestmöglichen Beitrag zum globalen Fortschritt bei der Dekarbonisierung der Industrie zu leisten\r\nund damit mittelfristig ein Level Playing Field für europäische Hersteller zu schaffen und die Exportchancen\r\nvon zunehmend emissionsarm produzierenden Unternehmen zu stärken, sollte die Kommission zudem\r\nReziprozität in neuen FTAs mit Beschaffungskapiteln daran binden, dass auch die Partner entsprechende\r\nQuoten oder Anteile für emissionsarme Produkte in der Beschaffung vorsehen.\r\nAutor:innen: Felix Gill; Simon Wolf\r\nZitiervorschlag: Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit zusammendenken\r\n30. März 2026\r\nAbbildungen dieser Publikation stehen unter der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0. Der Urhebervermerkt lautet bei\r\nWeiterverwendung: Germanwatch e.V 2026| CC BY-NC-ND 4.0.\r\nHerausgeber: Germanwatch e.V.\r\nBüro Bonn\r\nKaiserstr. 201\r\nD-53113 Bonn\r\nTel. +49 (0)228 / 60 492-0, Fax -19\r\nInternet: www.germanwatch.org\r\nBüro Berlin\r\nStresemannstr. 72\r\nD-10963 Berlin\r\nTel. +49 (0)30 / 5771 328-0, Fax -11\r\nE-Mail: info@germanwatch.org\r\n2 Europäisch ist hier im Rahmen von „Union Origin“ zu Beginn als EU27 und EFTA zu verstehen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-03-30"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}