{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:14:13.589+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R001062","registerEntryDetails":{"registerEntryId":50628,"legislation":"GL2024","version":14,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001062/50628","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/40/49/482340/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R001062-2025-02-17_14-04-05.pdf","validFromDate":"2025-02-17T14:04:05.000+01:00","validUntilDate":"2025-05-26T11:25:19.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2024-07-02T10:58:57.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-10-01T10:32:28.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-23T15:20:06.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-02-17T14:04:05.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":50628,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001062/50628","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-17T14:04:05.000+01:00","validUntilDate":"2025-05-26T11:25:19.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50343,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001062/50343","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-11T11:36:22.000+01:00","validUntilDate":"2025-02-17T14:04:05.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48098,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001062/48098","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-30T12:21:48.000+01:00","validUntilDate":"2025-02-11T11:36:22.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48058,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001062/48058","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-16T09:58:59.000+01:00","validUntilDate":"2025-01-30T12:21:48.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":44973,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R001062/44973","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-10-01T10:32:28.000+02:00","validUntilDate":"2024-12-16T09:58:59.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. 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Er sieht vor, die Prüfungen durch die FKS digitaler und risikoorientierter zu machen, unter anderem durch den elektronischen Zugriff auf Unterlagen und Daten. Außerdem soll die FKS am polizeilichen Informationsverbund teilnehmen, um besser gegen organisierte Kriminalität vorgehen zu können. Die Straf- und Bußgeldregelungen werden angepasst, um eine härtere Sanktionierung unrechtmäßiger Handlungen zu ermöglichen. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Politische Stellungnahme des VBuW Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche zur Ausweitung der MEHRWEG-Angebotspflicht\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ngerne möchten wir uns bei Ihnen vorstellen: Wir sind ein für die Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche anerkannter Berufsverband und Wettbewerbsverein und im Lobbyregister unter der Nummer: R001062 eingetragen. Unsere Mitglieder (unter anderem Nordsee, Peter Pane, Dominos, Call a Pizza, Smiley´s, burgerme, Telepizza, New York Pizza, World of Pizza) gehören überwiegend der Systemgastronomie an. Sie sind Kenner der Branche und ihrer Probleme.\r\n\r\nWir wenden uns heute an Sie, um zur geplanten Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht Stellung zu nehmen.\r\nSeit dem 01.01.2023 besteht für gastronomische Betriebe im To-Go- und Deliverybereich die Pflicht, für Speisen und Getränke neben Einwegkunststoffverpackungen auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Diese Pflicht soll nun auch auf andere Materialien als Einwegkunststoffe ausgeweitet werden.\r\nBisherige Erfahrungen der Praxis:\r\nWir haben bei unseren Mitglieder und zusätzlich den großen MEHRWEG-Anbietern Vytals und Rebowl nach ihren Erfahrungen mit der Mehrwegangebotspflicht gefragt:\r\nZunächst haben wir erfahren, dass nur ca. 1 % der Kunden MEHRWEG-Verpackungen in den Betrieben überhaupt nachgefragt hat. Teils waren dies aber auch Kontrolleure oder Testkäufer für Verbände.\r\nVytals empfiehlt anfänglich 20 Mehrwegverpackungen je Sorte und Store zu bestellen. Recup/Rebowl die 2-3-fache Menge des To-Go- oder Liefergeschäfts. Das wären übrigens in einem kleinen Lieferservice, der in der Woche bis zu 2.000 Speisen verkauft, 4.000 bis 6.000 MEHRWEG-Behälter.\r\nDie Anschaffungskosten hierfür liegen bei Recup/Rebowl bei 1,00 € je Becher und 5,00 € je Bowl, die dann an den Kunden über das Pfand weitergegeben werden. Dazu kommt noch eine monatliche Nutzungsgebühr für den Unternehmer von 25,00 bis 31,00 €/Monat. Bei Vytals sind es – je nachdem wofür man sich entscheidet – entweder eine monatliche Grundgebühr von 10,00 € zuzüglich 0,30 € pro Befüllung oder eine Flatrate von 50,00 € monatlich. Die Pfandbeträge zahlt dann der Kunde über die App (nähere Ausführungen hierzu untern).\r\nAnders als die herkömmlichen Verpackungen beispielsweise aus beschichtetem Papier oder Pappe nehmen Mehrwegverpackungen bis zu 10 x so viel Platz ein, wie das nachfolgende Foto zeigt.\r\nDas Bild zeigt eine Mehrwegpizzaverpackung gegenüber 10 Einweg-Pizzakartons.\r\n\r\nDies muss gerade bei kleineren Restaurants und Lieferservices berücksichtigt werden, die üblicherweise kleinere Einheiten gemietet haben und folglich keine großen Flächen für Verpackungsmaterialien zur Verfügung haben. Ist man bei einem System wie Vytals angeschlossen, kann man zwar innerhalb von 24 h (nur in Großstädten) bis zu 3 Werktagen neue MEHRWEG-Behälter ordern, dann fallen aber wieder vermehrt Transportwege an. Bei Recup/Rebowl dauert es stets 2-3 Werktage bis neue Mehrwegbehälter eintreffen. Diese werden mit der DHL geliefert, wofür wiederum Verpackungsmaterialien für den Versand anfallen.\r\nZudem müssen die MEHRWEG-Behälter in einem gesonderten Behälter aufbewahrt werden, damit diese hygienisch einwandfrei bleiben. Andere Verpackungen sind so gefaltet, dass die Innenflächen erst beim Auffalten für die Verwendung freigelegt werden.\r\nNach Auskunft von Vytals erfolgt dort die Rückgabe im Schnitt nach ca. 4 Tagen. Andere Anbieter berichten, dass es ca. 1 Woche dauert, bis die Mehrwegbehälter von den Kunden zurückgegeben werden. Wir reden also über 4-7 Tage, in denen die MEHRWEG-Verpackungen nicht für weitere Bestellungen genutzt werden können, was – wenn nicht ausreichend MEHRWEG-Geschirr vorhanden ist - Nachbestellungen erforderlich macht.\r\nKunden sollen eigentlich die Behälter vorreinigen, geben Sie aber meist ungereinigt zurück. Es kommt vor, dass einige der Behälter bei ihrer Rückgabe so stark verschimmelt sind, dass diese nicht weiter benutzt werden können, sondern aus dem Kreislauf gezogen werden müssen. Dies bedeutet dann für den Unternehmer eine Neuanschaffung der Behälter. Deswegen sind einige Unternehmer bereits dazu übergegangen, die Rücknahme von stark verschmutzen, verschimmelten oder mit Speiseresten versehenem Geschirr zu verweigern.\r\nDie Reinigung des Geschirrs erfolgt professionell in der Spülmaschine. Hier sind die Gastronomen in der Pflicht oder sie können z. B. bei Vytal einen Spülservice kostenpflichtig dazubuchen. Derzeit liegt der Preis hierfür bei 0,14 € pro Schale. Wegen der sehr hohen Temperaturen kommt es aber teilweise zu Verformungen der MEHRWEG-Behälter.\r\nIn einem Selbsttest mit einem Koziol-Produkt haben wir festgestellt, dass – wenn der Kunde in der Mehrwegverpackung mit Besteck isst und dabei etwas schneidet, die Verpackungen recht schnell tiefe Kratzer bekommen und die Gefahr besteht, dass Abrieb der Verpackung in die Nahrung gelangt und diese verunreinigt. Auch die Becher, jedenfalls von Vytals (ebenfalls Koziol) nehmen einen starken Plastikgeruch an, und wurden daher von unseren Testern abgelehnt.\r\n\r\nDas Foto zeigt die Beschädigung der Verpackung, die infolge eines normalen Messers beim Schneiden in der Verpackung entstanden sind.\r\n\r\nAuch die Frage nach der Bepfandung der Behälter ist für die Unternehmen schwierig. Denn wird das Pfand zu gering gewählt, läuft der Unternehmer Gefahr, dass die MEHRWEG-Behälter nicht zurückgegeben werden und statt dessen im Haushalt des Kunden verbleiben. Vytals spricht zwar offiziell von einer Rücklaufquote von 99,2%. In den befragten Partnerunternehmen kamen aber nur 80 % der MEHRWEG-Behälter wieder zum ausgebenden Unternehmen zurück. Bei Rebowl soll die Rücklaufquote deutlich geringer sein, konkrete Angaben wollte man uns gegenüber hier nicht machen. Allerdings ist klar, dass bei einem Pfandbetrag von 1,00 € für den Becher und 5,00 €für die Bowl, der Anreiz für die Rückgabe zu gering ist.\r\nDaher müsste ein entsprechend hohes Pfand verlangt werden, dass auch die fehlenden Rückläufer einpreist. Laut Gründer und Geschäftsführer Thorben Bechtoldt von Recircle haben sie ihren Pfand von 10,00 € bewusst so hoch angesetzt, damit die Behälter nicht in den Privathaushalten verbleiben. Aber wie viele Kunden entscheiden sich dann gegen die MEHRWEG-Verpackung bei einem Pfand von 10,00 € oder mehr?\r\nSysteme, die eine kostenlose Abgabe der MEHRWEG-Behälter für Unternehmen an ihre Kunden ermöglichen, setzen meist eine Registrierung auf einer Webseite oder in einer App voraus. Hier muss der Kunde seine personenbezogenen Daten (auch Bankdaten) in einem Nutzerkonto als „Preis“ für die MEHRWEG-Verpackung hinterlegen. Die auf der Verpackung aufgebrachten QR-Codes werden dann vom Kunden eingescannt und im Benutzerkonto wird die MEHRWEG-Verpackung hinterlegt. Nach Gebrauch ist das Geschirr in einem Zeitraum von zwei Wochen zurückzugeben, was auch bei anderen am System teilnehmenden Partnern möglich ist. Am jeweiligen Standort muss dann der Code auf dem Rückgabeposter gescannt werden. Problematisch: Anhand der User-ID weiß die Software (und damit der Anbieter) jederzeit, wo sich welches Geschirr gerade befindet. Gibt der Kunde dann die MEHRWEG-Verpackung nicht innerhalb der 14 Tage zurück, wird ihm ein Betrag (die Anbieter sprechen hier von der Klimagebühr) von 10,00 € pro Bowl/Schale und 5,00 € pro Becher von seinem Konto abgebucht. Er hat dann die MEHRWEG-Verpackung gekauft.\r\nEinige Anbieter versuchen sich hier an einer datenschutzkonformen Lösung und bieten kostenpflichtige Prepaid-Karten an. Die Offline-Karte von Vytals zum Beispiel ist eine Mitgliedskarte, die man für einmalig 10,00 € erwirbt. Damit kann man das System anonym und ohne die 14-tägige Rückgabefrist nutzen. Da die Vytals-MEHRWEG-Behälter ohne Pfand herausgeben werden, können mit der Offline-Karte immer nur zwei Vytals-MEHRWEG-Behälter gleichzeitig ausgeliehen werden. Wenn diese zurückgegeben werden, wird die Karte wieder frei gebucht und man kann die nächsten beiden Vytals-MEHRWEG-Behälter ausleihen. Die Offline-Karte ist eine Kauf-Karte, die Rücknahme ist also ausgeschlossen. Die 10,00 € dienen als Sicherheit (wie das hinterlegte Zahlungsmittel in der App).\r\n\r\nZudem versuchen Kunden immer wieder auch MEHRWEG-Behälter anderer Systeme in den Unternehmen zurückzugeben und sind frustriert, wenn dies nicht gelingt. Den Frust bekommt dann leider meist das Personal in den gastronomischen Betrieben ab.\r\nEin weiteres großes Manko der MEHRWEG-Verpackung ist, dass die Produktqualität unter der MEHRWEG-Verpackung leidet, weil Burger, Pizza und Fritten in einer geschlossenen Kunststoffverpackung durch das zwangsläufig bei warmen Speisen entstehende Kondenswasser ihre Konsistenz verändern. Aus knusprigen Fritten, werden weiche labberige Fritten. Der Pizzaboden und auch die Burgerbrötchen weichen durch und die Sensorik leidet massiv. Kunden wollen keine labberigen Fritten oder durchhängende Pizza oder matschige Burger. Kunden wollen ein Geschmackserlebnis, das durch die MEHRWEG- Verpackung für einige der vertriebenen Produkte komplett verloren geht. Unsere Mitglieder haben seit Ankündigung der Ausweitung der Angebotspflicht zahlreiche Anbieter für ihre Produkte getestet, aber kein MEHRWEG-Produkt konnte bisher die gleichen Eigenschaften aufweisen wie die Verpackung aus Pappe. Denn die Pappe saugt das austretende Kondenswasser auf, was zwar dazu führt, dass die Verpackung dann nicht mehr so toll aussieht. Die darin verpackten Speisen bleiben aber knusprig und griffig.\r\nFazit:\r\nAlles in allem sind daher die Erfahrungen unserer Mitglieder und der Anbieter der MEHRWEG-Verpackungen eher negativ, so dass auf eine Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht zur Umsetzung umweltpolitischer Ziele (die durchaus sinnvoll sind) verzichtet werden sollte und statt dessen nach Alternativen gesucht werden sollte.\r\nDenn die Kunden nehmen das MEHRWEG-System nicht an und der im Unternehmen entstehende Mehraufwand seit Einführung der MEHRWEG-Angebotspflicht steht in keinerlei Verhältnis zur Nachfrage und dem damit zu erreichenden Zweck des Gesetzes.\r\nDenn ein Kunde, der Waren zum Sofortverzehr To-Go oder Delivery bestellt, macht dies ja um Zeit zu sparen, weil er nicht kochen muss, nicht abwaschen will und keine weitere Arbeit mit dem Produkt hat. Er will die Verpackung auch nicht den ganzen Tag mit sich herumtragen und dann den Weg auf sich nehmen, um sie zurückzugeben. Das MEHRWEG-System steht diesen Wünschen und Bedürfnissen der Verbraucher entgegen, was im Ergebnis zu einer Ablehnung des Produkts führt.\r\nAuch Konsistenz-Veränderungen des Produkts werden vom Verbrauchern nicht akzeptiert und im Ergebnis dem Unternehmen angelastet. Ganz zu schweigen vom personellen, finanziellen und organisatorischem Aufwand.\r\n\r\nAuch sind die Transportwege nicht zu verachten. Für die Anlieferung müssen – wegen der fehlenden Lagerkapazitäten – mehrere Anfahrten zum Unternehmen übernommen werden, um dort die Mehrwegbehälter zur Verfügung stellen zu können. Wurden bisher Einwegverpackungen und Warenlieferungen mit einem LKW transportiert, braucht es nun zwei Fahrzeuge, weil die MEHRWEG-Anbieter nicht im Großhandel vertreten sind. Für die Rückgabe ergeben sich Probleme, wenn im innerstädtischen Bereich bis zu 6 km und im ländlichen Bereich bis zu 20 km vom Kunden zum Unternehmen zurückgelegt werden müssen. Hier wird der Kunde sicherlich (auch) auf den PKW zurückgreifen, was sich – wenn wir aktuell noch vom Verbrennungsmotor ausgehen – ebenfalls eher nachteilig auf die Umwelt auswirkt.\r\nMEHRWEG nur unter bestimmten Voraussetzungen ökologisch sinnvoller als EINWEG\r\nZudem zeigt auch die vom Bundesumweltamt für Getränkeverpackungen in Auftrag gegebene Studie, dass MEHRWEG-Verpackungen nicht immer, sondern nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen nachhaltiger und umweltverträglicher sind, als entsprechende EINWEG-Verpackungen.\r\nZu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Mehrwegverpackung gegenüber einer Einwegverpackung ökologisch vorteilhafter ist, zählen\r\n• eine ausreichende Anzahl Teilnehmer am MEHRWEG-System,\r\n• das Erreichen einer Mindestanzahl von Nutzungszyklen,\r\n• wenige und kurze Transportwege, sowohl bei der Anlieferung als auch bei der Rückgabe des Geschirrs,\r\n• Reinigung der Behälter mit Grünstrom,\r\n• keine Kombination aus EINWEG und MEHRWEG-Komponenten.\r\nDiese Voraussetzungen sind aktuell aber gerade nicht erfüllt. Wir plädieren daher an Sie, den aktuellen Gesetzesentwurf, der eine Ausweitung der MEHRWEG-Angebotspflicht auf alle Verpackungsmaterialien vorsieht, zu stoppen und ggfs. sogar die aktuell bestehende gesetzliche Regelung insoweit zu verändern, dass auch mittlere und größere Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch machen können, eigene Behälter den Kunden zu befüllen anstatt hier MEHRWEG-Verpackungen selbst vorhalten zu müssen.\r\n\r\nNicole Thomas\r\nGeschäftsführerin des VBuW Nahrungsmittel und Gastronomiebranche"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Politische Stellungnahme des VBuW Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche zum nach wie vor weit verbreiteten Phänomen Schwarzarbeit\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\ngerne möchten wir uns bei Ihnen vorstellen: Wir sind ein für die Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche anerkannter Berufsverband und Wettbewerbsverein und im Lobbyregister unter der Nummer: R001062 eingetragen. Unsere Mitglieder (unter anderem Nordsee, Peter Pane, Dominos, Call a Pizza, Smiley´s, burgerme, Telepizza, New York Pizza, World of Pizza, Milano Vice und andere) gehören überwiegend der Systemgastronomie an. Sie sind Kenner der Branche und ihrer Probleme. \r\n\r\nWir wenden uns heute an Sie, um zum – in der Gastronomie - weiterhin weit verbreiteten Phänomen Schwarzarbeit Stellung zu nehmen. Als Gesellschaft müssen wir das Thema Schwarzarbeit ernst nehmen und dagegen angehen, da Schwarzarbeit nicht nur die Fairness im Wettbewerb beeinträchtigt, sondern auch die Sozialversicherungssysteme belastet. \r\n\r\nDie uns vorliegenden Daten aus einer Befragung unserer Mitglieder verdeutlichen die Vielschichtigkeit dieses Problems und zeigen, dass Schwarzarbeit trotz bestehender Gesetze und Kontrollmechanismen immer noch weit verbreitet ist.\r\n\r\nSo hatten wir Unternehmer (mit durchschnittlich 17 Jahren Berufserfahrung) unter anderem gefragt, wie viele von zehn Jobbewerbern bereits in der Bewerbungsphase angeben, dass sie gern \"schwarz\" arbeiten möchten. Erschreckende Antwort: Es sind durchschnittlich vier von zehn Bewerbern, die gezielt nach Schwarzarbeit fragen. Und von diesen gab fast jeder dritte, nachdem die Möglichkeit für „Schwarzarbeit“ vom Unternehmer verneint worden ist, an, anderswo „schwarz“ arbeiten zu können und zu wollen. Es gab sogar einen Unternehmer, der angab, dass er in seinen Bewerbungsgesprächen den Eindruck gewonnen hat, dass für einige Bewerber mit Migrationshintergrund Schwarzarbeit als Normalität angesehen wird. Quasi taggleich Arbeit gegen Geld. Hier kann nur eine gezielte Integrationspolitik und Aufklärungsarbeit gegenwirken. Ebenso eine beschleunigte Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und die frühzeitige Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Dies ist gerade in Berufen, die auch ohne Berufsabschluss und mit geringen Sprachkenntnissen ausgeführt werden können, wichtig. Denn hier fehlen zahlreiche Arbeitskräfte auf dem Markt. Auch ist nicht einzusehen, warum arbeitsfähige Zuwanderer, die nicht aus einem sicheren Herkunftsland oder einem sicheren Drittland, kommen, sechs oder gar neun Monate warten müssen, bis ihnen die Aufnahme einer Arbeit in Deutschland erlaubt wird. Dies belastet nicht nur den Sozialstaat, sondern führt auch zu illegaler Beschäftigung und das gegebenenfalls über die sechs oder neun Monate hinaus. Denn dann wurden bereits Tatsachen und Wirklichkeiten geschaffen. Wir alle halten lieber an einem status quo fest, als Veränderungen aktiv anzugehen, jedenfalls dann wenn wir mit dem status quo leben können. \r\n\r\nAuch das Argument, dass Asylbewerber in den Flüchtlingsunterkünften besser erreichbar sind, um die Verfahren zu beschleunigen, ist in Anbetracht aktueller Verfahrensdauern von - je nach Bundesland – fünf bis 39 Monaten, nicht haltbar. Es kann ja eine Verpflichtung statuiert werden, dass Asylbewerber ihren Arbeitgeber und aktuellen Einsatzort regelmäßig übermitteln müssen. Die Vorteile und Gründe der aktuellen Praxis sind jedenfalls für viele Unternehmen nicht ersichtlich, da Arbeit in Deutschland erschwert statt möglich gemacht wird und die Zeiten hoher Arbeitslosenquoten – jedenfalls aktuell – hinter uns liegen. Hier muss flexibler auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes eingegangen werden. Gerade auch, weil die Branche von Menschen mit Migrationshintergrund lebt. \r\n\r\nDas nachfolgende Diagramm zeigt, dass allein in der Gastronomie 46 % der Mitarbeiter eine Einwanderungsgeschichte haben.\r\n \r\nDas frühzeitige Angebot legaler Arbeitsmöglichkeiten ist daher umso wichtiger, denn Schwarzarbeit macht – wenn diese überhandnimmt – die bestehenden Märkte kaputt und verdrängt die ehrlichen Unternehmer vom Markt. Denn – so die Aussage eines weiteren Unternehmers: \r\n\r\n„Es macht die Preisgestaltung kaputt, wenn der Nachbarladen zwar offiziell den Mindestlohn, in Wirklichkeit aber nur 8,- € schwarz zahlt und somit seine Speisen zu einem anderen Preisverhältnis anbieten kann als ich.“\r\n\r\nDie Fairness im Wettbewerb steht hier ebenso auf dem Spiel, wie das Funktionieren der Märkte durch eine durch Angebot und Nachfrage geprägte Preisgestaltung.\r\n\r\nAuch hören immer mehr Unternehmer von ihren Mitarbeitern, dass es sich nicht mehr lohne zu arbeiten, da sie als Bürgergeldbezieher mehr Geld in der Tasche hätten, berücksichtigt man die Zuschüsse für die Wohnung und Wohnnebenkosten. Auch diese Aussage ist besorgniserregend, sollte doch Arbeit gewürdigt und nicht bestraft werden. Gerade im Niedriglohnsektor (hier meist die Lieferfahrer und das Küchenpersonal) dürfen Unterstützungsleistungen des Staates nicht nach dem „Alles oder Nichts Prinzip“ vergeben werden, sondern angemessen nach Bedarf. Andernfalls führt dies dazu, dass Arbeitnehmer mit niedrigen Löhnen sich gegen die Arbeit und für Sozialleistungen entscheiden. Dies belastet die Sozialsysteme doppelt, weil Einzahler zu Bezugsberechtigten werden. Auch hier muss der Staat gegensteuern und Anreize für Arbeit auch im Niedriglohnsektor schaffen. \r\n\r\nDes Weiteren müssen wir die Rolle der Bargeldzahlung in diesem Kontext betrachten. Während einige die Abschaffung des Bargelds als mögliche Lösung sehen, betonen andere die Wichtigkeit des Bargelds als Freiheit und Kulturgut. Dennoch würde eine Stärkung von bargeldlosen Bezahlsystemen durch die Pflicht zum alternativen Angebot der digitalen Zahlung Bezahlvorgänge transparenter machen und die Wende vom Bargeld hin zum Digitalgeld einleiten. Hier würden sich die Unternehmer, die allesamt offen für bargeldlose Zahlungen sind, wünschen, dass der § 270 a BGB auch auf andere Bezahlsysteme und sie als Unternehmer ausgeweitet wird. Aktuell werden teils sehr hohe Gebühren von den Anbietern digitaler Bezahlsysteme genommen, die die Gastronomen nicht an ihre Kunden weiterreichen können und wollen. Sie bleiben mithin auf den Gebühren sitzen, die die ohnehin geringe Marge zusätzlich schmälern. Richard Thaler und Cass Sunstein schreiben in ihrem Buch „Nudge“, dass Anreize nicht nur finanzieller Natur sein müssen. Bereits das Wording und die Art und Weise der Kommunikation können Verhalten beeinflussen. So war es Kreditkartenfirmen bereits in den 70er-Jahren in den USA wichtig, dass der Preis für bargeldlosen Zahlungsverkehr zum Standard wird (S. 59, 2. Absatz). Hier könnte man auch in Deutschland ansetzen, um die bargeldlose Zahlung für die Kunden akzeptabler zu machen. Denn Standards werden von Kunden gut angenommen und die Freiheit für die Bargeldzahlung bleibt, jedenfalls wenn es um kleinere Beträge bis 500 € geht, erhalten. \r\n\r\nAber selbst wenn „cashless only“ oder ein vergleichbares Anreizsystem eingeführt werden sollte, würde dies allein nicht ausreichen, um Schwarzarbeit zu bekämpfen, da es immer alternative Wege geben wird, um illegale Einnahmen zu erzielen.\r\n\r\nUm Schwarzarbeit zurückzudrängen, sind aus Sicht der von uns befragten Unternehmer verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören zu allererst verstärkte Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Denn unsere Umfrage hat ergeben, dass 50 % der befragten Unternehmer noch nie eine Prüfung durch den Zoll, konkret die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in ihrem beruflichen Leben hatten. Andere wurden in 30 Jahren Berufstätigkeit nur einmal geprüft und hier gaben die Befragten an, dass die letzte Prüfung bereits 10 Jahre zurücklag. \r\n\r\nHinzu kommt, dass viele Kleinunternehmer und zwar insbesondere solche mit einem hohen Bargeldumsatz meist nie mit einer Prüfung oder Kassennachschau rechnen müssen. Dies deckt sich mit den Recherchen des Spiegels (6/2024), wonach im Jahr 2023 in Berlin nur 962 Kassen-Nachschauen bei den 125.000 gemeldeten Betrieben im Bargeldbereich durchgeführt wurden. \r\n\r\n„Der durchschnittliche Imbiss, Kiosk oder Friseursalon wird rechnerisch also nur alle 130 Jahre kontrolliert.“\r\n \r\nAndere Bundesländer kontrollieren teils weniger und selbst das Land Niedersachen mit den effektivsten Kontrollen, kam im Jahr 2022 nur auf eine Kontrollquote von 0,45 %. \r\n\r\nDer Gesetzgeber legte als Prüfziel fest, jährlich 2,4 % aller Betriebe einer Kassen-Nachschau zu unterziehen. Dies entspricht einem Prüfungsintervall von 42 Jahren. Hierzu gab Markus Dingendorf, der für den Bundesrechnungshof die aktuelle Praxis geprüft hat, gegenüber dem Spiegel an: \r\n\r\n»Die Tätigkeitsdauer von Unternehmen am Markt beträgt durchschnittlich acht bis zehn Jahre. Von daher kann man infrage stellen, ob eine Überprüfung alle 42 Jahre ausreichend ist«. . \r\n\r\nDenn Gesetze, deren Einhaltung nicht überprüft werden, verführen geradezu dazu, sich nicht an diese Gesetze zu halten, da mangels Kontrollen ja auch nicht mit Sanktionen gerechnet werden muss. Dies darf doch nicht der Standard bei uns werden. Es sollte doch vielmehr so sein, dass sich alle Beteiligten am Markt an die bestehenden Gesetze halten, um so Ungerechtigkeiten und Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. \r\n\r\nDas Fazit des Bundesrechnungshofes in seinem Bericht aus Oktober 2023: \r\n\r\n„Das vom Gesetzgeber zu Grunde gelegte quantitative Ziel der Kassen-Nachschau (wurde) um über 95 % verfehlt. Damit nahm insgesamt die generalpräventive Wirkung der steuerlichen Außenprüfung ab, ohne dass eine nennenswerte Ergänzung derselben durch die Kassen-Nachschauen erreicht wurde. (…) \r\n(Der Bundesrechnungshof ) hält daher an seiner Empfehlung fest, die Vollzugsstrategie der Kassen-Nachschau zu überdenken. Das BMF sollte eine höhere Kontrolldichte anstreben. Hierzu sollte es darauf hinwirken, die Anzahl der Kassen-Nachschauen bundesweit zu steigern sowie die Anzahl der mit der Kassen-Nachschau betrauten Amtsträger zu erhöhen.“ \r\n\r\nDem können wir uns nur anschließen!\r\n\r\nDes Weiteren braucht es dringend eine gerechtere Verteilung von Vergünstigungen und Anreizen für Selbstständige im Vergleich zu Angestellten sowie eine Überarbeitung des Steuersystems. Denn Mitarbeiter reduzieren bei ihrem Hauptarbeitgeber ihre Arbeitszeit oder Teilzeitmitarbeiter erhöhen diese nicht, um anderswo einen Minijob annehmen zu können. Das Plus für den Arbeitnehmer: Er hat trotz - im Ergebnis - gleicher Arbeitszeit mehr Geld in der Tasche, da Minijobs anders besteuert werden und sich in der Regel gegen die Rentenversicherungspflicht im Minijob entschieden wird. Für den Arbeitgeber bedeutet dies aber, dass er Personal beziehungsweise wertvolle und wichtige Arbeitsstunden verliert und beim ohnehin bestehenden Fachkräftemangel meist nicht kompensieren kann. Das Ergebnis: Veränderte Öffnungszeiten in den Restaurants oder Gäste werden abgewiesen, weil – trotzt freier Sitzplätze – Tische wegen Personalmangels nicht bedient werden können. Dies kann doch nicht im Interesse der Politik und einer funktionierenden Wirtschaft liegen. Auch hier muss gesetzlich gegengesteuert und Fehlanreize müssen zurückgenommen werden. \r\n\r\nGleichzeitig müssen wir aber auch strukturelle Probleme wie die Integrationspolitik und die Attraktivität von regulärer Arbeit gegenüber staatlichen Unterstützungsleistungen angehen. Insgesamt erfordert die Bekämpfung von Schwarzarbeit ein ganzheitliches und koordiniertes Vorgehen auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene. Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir sicherstellen, dass faire Arbeitsbedingungen für alle gewährleistet werden und unser Sozialsystem und der faire Wettbewerb nicht weiterhin durch illegale Praktiken untergraben wird. Dafür machen wir uns stark und würden uns über einen Austausch und den Mut zu politischer Veränderung freuen. \r\n\r\n\r\n\r\nNicole Thomas, Geschäftsführerin des VBuW Nahrungsmittel und Gastronomiebranche \r\n\r\nFußnoten:\r\n  Steuer tricksen und warum der Staat zu wenig kontrolliert - Torsten Kleinz aus DER SPIEGEL 6/2024\r\n  Steuer tricksen und warum der Staat zu wenig kontrolliert - Torsten Kleinz aus DER SPIEGEL 6/2024\r\n  Bundesrechnungshof - Abschließende Mitteilung an das Bundesministerium der Finanzen über die Prüfung Verfahren, Möglichkeiten und Wirksamkeit der Kassen-Nachschau nach § 146b AO vom 4. Oktober 2023\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"7 Prozent MwSt auf Speisen in der Gastronomie – für Einweg und Mehrweg, drinnen und draußen\r\n7 % JETZT!\r\n\r\nEis im Café (19%) teurer besteuert als EisToGo (7%)!\r\nPizza im Mehrwegbehälter (19%) teurer besteuert als im Pappkarton (7 %)!\r\n\r\nUnsere Vorschläge zur Mehrwertsteuer: Wenn Service-Dienstleistungen höher besteuert werden als Takeaway, dann werden Gastfreundschaft und Nachhaltigkeit bestraft. Das macht sich bemerkbar.\r\nImmer weniger Menschen gehen in Restaurants essen, während Bestellungen und Lieferungen zunehmen.\r\n\r\nSie können etwas tun. Bitte setzen Sie sich für 7 % Mehrwertsteuer auf alle Speisen in der Gastronomie ein. Egal ob InHouse, ToGo oder Delivery, egal ob Einweg oder Mehrweg. Unterstützen\r\nSie eine gerechte und nachhaltige Lösung für die gesamte Gastronomiebranche."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000047","regulatoryProjectTitle":"Vereinfachung und Vereinheitlichung der Lebensmitteldeklartion ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0a/ad/384881/Stellungnahme-Gutachten-SG2412160013.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wirtschaftliche Rahmenbedingungen\r\nverbessern\r\n\r\nRealcheck bei Bürokratie und Berichtspflichtenv– Digitalisierung gegen Bürokratiestau\r\nDie überlangen und teils komplizierten Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren wirken zusammen mit den zahlreichen Berichtspflichten als Bremse für die Branche und unsere Wirtschaft.\r\nEs braucht daher einfachere Verfahren und eine bessere Vernetzung. Wir befürworten daher die Einführung einer zentralen, digitalen Plattform für alle relevanten Anträge (z.B. Steuererklärungen,\r\nGenehmigungen, Fördermittelanträge, Berichtspflichten). Diese Plattform ermöglicht eine einmalige\r\nRegistrierung, sodass alle relevanten Daten direkt an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden können. Das spart Zeit, reduziert Fehler und vereinfacht den bürokratischen Prozess für Unternehmen.\r\nAuch die erforderlichen Berichtspflichten für Unternehmen könnten über eine solche Plattform abgedeckt werden, indem die Berichte automatisch aus den eingegebenen Daten\r\ngeneriert werden, egal ob für Nachhaltigkeit,Lieferketten oder die Entwaldungsrichtlinie. Die Vernetzung der Behörden untereinander ermöglicht den Abgleich von Daten in Echtzeit, was den Verwaltungsaufwand reduziert und zu einer schnelleren Bearbeitung von Anträgen\r\nund Anfragen führt. Und schließlich ist eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern notwendig, um föderale Unterschiede zu harmonisieren und Regelungen zu vereinheitlichen.\r\n\r\nTransparenz bei Lebensmitteln – Produkt-Kennzeichnung durch QR-Codes vereinfachen\r\nWir setzen uns für die Einführung von QR-Codes als Standard in der Lebensmitteletikettierung ein, damit Informationen flexibel und in Echtzeit aktualisiert werden können. Dies würde Produktrückrufe und die Vernichtung von Lebensmitteln wegen Etikettierungsfehlern drastisch reduzieren und\r\nVerbrauchern Zugang zu umfassenderen Details wie Herkunftsnachweisen, Herstellerbetrieben, CO2-Emmissionen und vielem mehr bieten – digital, gut lesbar, mehrsprachig und barrierefrei. Die Lebensmittelbranche muss digitaler, nachhaltiger und verbraucherfreundlicher werden – QR-Codes sind dafür der nächste logische Schritt.\r\n\r\nUnsere teuerste Zutat ist Energie – Flexibilisierung der Strom- und Energiepreise Die steigenden Strom- und Gaspreise gefährden die Existenz vieler Unternehmen, weshalb wir eine flexible und faire Energiepreisgestaltung fordern. Maßnahmen wie die Senkung der Stromsteuer, die Angleichung regionaler Netzentgelte und die Förderung von Eigenstromerzeugung können die Kosten schnell und nachhaltig senken. Besonders kleine und mittelständische Betriebe brauchen dringend Entlastung,\r\num Insolvenzen abzuwenden und wettbewerbsfähig zu bleiben."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000047","regulatoryProjectTitle":"Vereinfachung und Vereinheitlichung der Lebensmitteldeklartion ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/95/d7/482332/Stellungnahme-Gutachten-SG2502170005.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Transparenz bei Lebensmitteln –\r\nProdukt-Kennzeichnung durch QR-Codes vereinfachen\r\nVBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V.\r\nHeerstr. 14 | 14052 Berlin | Tel: 030 33 77 19 96 | politikdialog@vbuw-online.de | www.vbuw-online.de\r\nDie rechtlichen Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln sind so umfangreich, dass Unternehmen oft nicht in\r\nder Lage sind, eigenständig rechtskonforme Verpackungen, Etiketten, Speisekarten oder Webseiten zu erstellen. Dies führt zu\r\neiner hohen Abhängigkeit von rechtlichen Beratern, die mit erheblichen Kosten verbunden ist. Die Deklaration von Lebensmitteln\r\nmuss dringend einfacher werden. Das ist eine wichtige Maßnahme, um insbesondere kleinen und mittelständischen\r\nUnternehmen den Umgang mit komplexen gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern. Denn unserer Erfahrung nach möchten sich\r\ndie meisten Akteure am Markt rechtskonform verhalten, sie wissen aber meist nicht wie.\r\nUnsere Reformvorschläge:\r\nArgumente:\r\nDirekte Unterstützung: Unternehmen\r\nerhalten schnelle und zuverlässige Antworten\r\nauf Fragen zur Etikettierung und\r\nDeklaration, ohne langwierige Recherchen\r\nbetreiben zu müssen.\r\nFehlervermeidung: Eine Hotline reduziert\r\ndas Risiko von Deklarationsfehlern, die zu\r\nrechtlichen Konsequenzen oder Produktrückrufen\r\nund infolgedessen zu Lebensmittelverschwendung\r\nführen könnten.\r\nKosteneffizienz: Professionelle Beratung\r\nerspart hohe Kosten durch falsche Etikettierungen\r\noder fehlerhafte Verpackungsdesigns.\r\nFörderung von Rechtssicherheit: Mit\r\neiner zentralen Anlaufstelle sind alle\r\nAkteure einheitlich informiert.\r\nPositivbeispiel:\r\nBeratungshotline der Minijob-Zentrale\r\n(betreut von der Deutschen Rentenversicherung\r\nKnappschaft-Bahn-See) und\r\nInformationsstelle Bio-Siegel (betreut\r\nvon der Bundesanstalt für Landwirtschaft\r\nund Ernährung)\r\n2. Bereitstellung von Musterverpackungen und Etiketten\r\nArgumente:\r\nPraxisnahe Vorlagen: Muster bieten eine\r\nklare Orientierung, wie eine korrekte Deklaration\r\naussehen muss, und dienen als\r\nLeitfaden für die Umsetzung.\r\nStandardisierung: Einheitliche Vorlagen\r\nsorgen für eine höhere Qualität und Konsistenz\r\nbei der Lebensmitteldeklaration.\r\nDavon profitieren nicht nur die Unternehmen\r\nsondern auch die Verbraucher.\r\nErleichterung für Einsteiger: Besonders\r\nkleine Unternehmen oder Start-ups ohne\r\njuristische Expertise profitieren von Vorlagen,\r\ndie bereits den gesetzlichen Vorgaben\r\nentsprechen.\r\nZeitersparnis: Unternehmen\r\nkönnen auf\r\nvorgefertigte Lösungen\r\nzurückgreifen\r\nund müssen nicht\r\nselbst umfangreiche\r\nVorarbeiten leisten.\r\n3. Möglichkeit zur Vorab-Prüfung durch die Lebensmittelkontrolle\r\nArgumente:\r\nVorbeugende Fehlerkorrektur: Unternehmen\r\nkönnen mögliche Mängel frühzeitig\r\nerkennen und beheben, bevor\r\nProdukte auf den Markt kommen.\r\nTransparenz: Eine Zusammenarbeit mit\r\nden Kontrollbehörden fördert gegenseitiges\r\nVertrauen und Verständnis für\r\ndie Anforderungen.\r\nQualitätssicherung: Regelmäßige Prüfungen\r\nunterstützen die Einhaltung gesetzlicher\r\nVorschriften und erhöhen die\r\nProduktsicherheit.\r\nSchutz vor Sanktionen: Vorabprüfungen\r\nreduzieren das Risiko von Bußgeldern\r\noder Produktverboten erheblich.\r\nInnovationsförderung: Unternehmen\r\nkönnen neue Verpackungskonzepte\r\nsicher testen und optimieren.\r\n4. Einführung digitaler Kennzeichnungsmethoden (z. B. QR-Codes)\r\nArgumente:\r\nFlexibilität: Digitale Lösungen ermöglichen\r\neine schnelle Anpassung der Deklaration\r\nohne kostenintensive Änderungen\r\nan Verpackungen.\r\nPlatzersparnis: Wichtige Informationen\r\nkönnen über QR-Codes oder Apps abgerufen\r\nwerden, wodurch Unternehmen\r\nihre Etiketten übersichtlicher gestalten\r\nkönnen.\r\nErhöhte Verbraucherinformation: Kunden\r\nkönnen detaillierte Informationen zu\r\nInhaltsstoffen, Allergenen und Nachhaltigkeit\r\nerhalten, die auf einer Verpackung\r\nnur begrenzt Platz finden.\r\nNachhaltigkeit: Weniger Druckaufwand\r\nund Materialverbrauch tragen zur Umweltfreundlichkeit\r\nbei.\r\nEinfache Fehlerkorrektur: Falls Fehler in\r\nder Deklaration auftreten, können diese\r\ndigital sofort berichtigt werden, ohne\r\ndass sie bestehende Verpackungen unbrauchbar\r\nmachen.\r\nPositivbeispiel:\r\nQR-Code für die Pflichtdeklaration auf\r\nWeinflaschen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012614","regulatoryProjectTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fb/ab/361315/Stellungnahme-Gutachten-SG2410010020.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Politische Stellungnahme des VBuW Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\nsehr geehrter Herr Hornig, \r\n\r\nvorab ein kurzer Hinweis zu unserem Verband: Wir sind ein für die Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche anerkannter Berufsverband und Wettbewerbsverein und im Lobbyregister unter der Nummer: R001062 eingetragen. \r\n\r\nDie Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung begrüßen wir ausdrücklich, da wir überzeugt sind, dass die Digitalisierung und der verbesserte Austausch unter den Behörden einen wichtigen Schritt darstellen, um die Effizienz in der Bekämpfung von Schwarzarbeit maßgeblich zu steigern. \r\n\r\nBesonders die Einführung eines Systems zur Risikoanalyse, welches es - besser als bisher - ermöglicht datenbasiert Ermittlungen verstärkt in Unternehmen mit einem hohen Risiko für Schwarzarbeit und Mindestlohnunterschreitungen durchzuführen, sehen wir als wichtigen Schritt um die vorhandenen Kapazitäten sinnvoll einzusetzen. Zumal dann, wenn auch unterstützt durch digitale Systeme, große Datenmengen verarbeitet und zeitnah (!) Unternehmen mit hohen Risiken für Schwarzarbeit ermittelt werden können. Die risikobasierte Prüfung schont so nicht nur Ressourcen, sondern schafft auch mehr Akzeptanz unter den Unternehmen. \r\n \r\nEbenso positiv sehen wir auch die Erweiterung der Identifikationsmöglichkeiten vor Ort durch die Erfassung von Fingerabdrücken oder Lichtbildern, um die Identität von vor Ort angetroffenen Personen zweifelsfrei feststellen zu können. Denn – wie bereits in der Gesetzesbegründung zurecht ausgeführt – führen Änderungen in der Schreibweise eines Namens, die Verwendung eines zweiten Vornamens und Ähnliches, bereits dazu, dass die Identitätsfeststellung erheblich erschwert wird. Die Erfassung und der Abgleich biometrischer Daten zu Zwecken der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug waren beziehungsweise sind schon längst überfällig. \r\n\r\nWie dem Gesetzesentwurf zu entnehmen ist, erfolgt keine Dateneingabe in erkennungsdienstliche Sammlungen. Das ist, wenn biometrische Daten bereits vorhanden sind, unproblematisch. Existieren solche Daten aber bisher noch nicht, kann ein solches Vorgehen nicht befürwortet werden. Vielmehr ist es sinnvoll, die vor Ort vom FKS erhoben Daten dann auch zu erkennungsdienstlichen Zwecken dauerhaft zu speichern. Andernfalls entsteht eine nicht hinzunehmende Schutzlücke. \r\n\r\nProblematisch sehen wir auch die Möglichkeit der schriftlichen und elektronischen Befragung von Arbeitnehmern. Hierin sehen wir die Gefahr, dass betroffene Arbeitnehmer sich Antworten zurechtlegen oder diese mit professioneller Hilfe im eigenen Interesse beantworten. Lügen werden so möglicherweise nicht erkannt. Zum anderen wird durch wieder neue Formulare, die es auszufüllen gilt, ein mehr an Bürokratie geschaffen. Dies kann von keiner Seite gewollt sein. Zumal es so auch zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, da schriftliche Antworten in der Regel mehr Zeit benötigen.\r\n\r\nDas Einrichten eines Fernzugriffs von der Amtsstelle zum Unternehmen, um die ausschließlich elektronische Übermittlung von Unterlagen und Daten zu ermöglichen und damit die Prüfung der Daten zu beschleunigen, befürworten wir, auch wenn Schnittstellen immer auch ein Sicherheits- und Datenschutzrisiko darstellen. Ebenso sinnvoll ist die Ausweitung der Prüfung vor Ort und die Sichtung der Voreinstellungen in den EDV-unterstützten Systemen, denn häufig beginnt die Manipulation der Arbeitszeitaufzeichnung bereits bei der Softwarelösung, wie das bei den Kassensystemen ja auch schon erkannt worden war. \r\n\r\nDie Verpflichtung von Onlineplattformen, die Werk- und Dienstleistungen anbieten, der FSK Auskunft über Art und Umfang der angebotenen Leistungen zu geben, erachten wir als ebenso notwendig. In Zeiten der wachsenden digitalen Wirtschaft ist es unabdingbar, dass auch digitale Plattformen in die Bekämpfung illegaler Arbeitsstrukturen einbezogen werden. Diese Regelung trägt dazu bei, das Umfeld, in dem Schwarzarbeit organisiert wird, weiter einzudämmen.\r\n\r\nJedoch sehen wir die geplante Möglichkeit, wichtige Dokumente außerhalb der Amtsstube, also faktisch im Homeoffice oder mobil zu bearbeiten, äußerst kritisch. Es bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzstandards. Die dezentrale Bearbeitung sensibler Daten kann zudem das Risiko unbefugter Zugriffe, Datenverluste oder -missbrauchs erhöhen, wenn nicht sichergestellt ist, dass alle Mitarbeitenden über die notwendigen technischen Vorkehrungen und Sicherheitsstandards verfügen. Es muss gewährleistet sein, dass insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener und vertraulicher Informationen die geltenden Datenschutzvorgaben strikt eingehalten werden.\r\n\r\nWir fordern daher, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um den Datenschutz und die Datensicherheit im Homeoffice zu gewährleisten. Dies könnte beispielsweise durch verpflichtende Schulungen zu den Datenschutzrichtlinien, den Einsatz von verschlüsselter Kommunikationssoftware und die strikte Einhaltung von Sicherheitsprotokollen gewährleistet werden. Eine gesetzliche Klarstellung, dass bestimmte sensible Dokumente nur in einem besonders gesicherten Umfeld, etwa im Büro der zuständigen Behörde, bearbeitet werden dürfen, sollte geprüft werden.\r\n\r\nDie Übermittlung von FKS Informationen an Strafverfolgungs- und Polizeivollzugsbehörden bei Hinweisen auf Urkundenfälschung, Schleusung oder nicht mit Beschäftigung zusammenhängendem Menschenhandel wird befürwortet, denn eine Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden ist zum Schutz von Menschenrechten und im Kampf gegen die organisierte Kriminalität geboten. Hier darf der Datenschutz und die Aufgabenteilung gerade nicht dazu führen, dass Schutzlücken entstehen. \r\n\r\nDass nun auch die fahrlässige Beitragsvorenthaltung strafbar sein soll, ist eine weitere sinnvolle Maßnahme, um Schutzlücken zu schließen und den darin liegenden Unrechtsgehalt in Bezug auf die betroffenen Arbeitnehmer, aber auch die Wettbewerber, deutlich zu machen. \r\n\r\nAuch die Ausgliederung von Aufgaben an die Generalzolldirektion ist begrüßenswert. Spezialisierung und die zentrale Bündelung von Informationen und deren Auswertung werden hoffentlich dazu führen, dass risikoorientierter und koordinierter vorgegangen werden können. Dies entlastet dann auch die Zolldirektionen vor Ort, deren Fokus dann verstärkt auf der operativen Arbeit liegen kann. Wichtig ist hier aber die zeitnahe Übermittlung der Informationen, die im Gesetz angedacht, in der Praxis aber schwierig werden kann. Insoweit bleibt die Evaluierung abzuwarten. \r\n\r\nFazit: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung insgesamt als ein wichtiger Schritt begrüßt wird, um die Effizienz im Kampf gegen illegale Arbeitspraktiken zu steigern. Insbesondere die Einführung risikobasierter Analysesysteme und die erweiterten Identifikationsmöglichkeiten vor Ort durch biometrische Daten werden als sinnvolle Maßnahmen betrachtet, um Ressourcen effektiver einzusetzen und die Durchsetzung von Gesetzen zu verbessern.\r\n\r\nDennoch gibt es auch kritische Aspekte, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit. Die Bearbeitung sensibler Daten außerhalb der Amtsstuben, etwa im Homeoffice, wird kritisch gesehen. Es wird gefordert, dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden, um die Einhaltung der Datenschutzvorgaben sicherzustellen.\r\n\r\nPositiv hervorgehoben werden die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden, die Ausweitung der Prüfkompetenzen und die Verpflichtung digitaler Plattformen zur Transparenz. Abschließend bleibt abzuwarten, ob die angedachten Maßnahmen in der Praxis erfolgreich umgesetzt und evaluiert werden können.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\n\r\nNicole Thomas\r\nRechtsanwältin und Geschäftsführerin des VBuW Nahrungsmittel und Gastronomiebranche "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013727","regulatoryProjectTitle":"Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Unternehmebn verbessern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8a/44/384883/Stellungnahme-Gutachten-SG2412160010.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wirtschaftliche Rahmenbedingungen verbessern\r\n\r\nRealcheck bei Bürokratie und Berichtspflichten – Digitalisierung gegen Bürokratiestau\r\nDie überlangen und teils komplizierten Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren wirken zusammen mit den zahlreichen Berichtspflichten als Bremse für die Branche und unsere Wirtschaft. Es braucht daher einfachere Verfahren und eine bessere Vernetzung. Wir befürworten daher die Einführung einer\r\nzentralen, digitalen Plattform für alle relevanten Anträge (z.B. Steuererklärungen, Genehmigungen, Fördermittelanträge, Berichtspflichten). Diese Plattform ermöglicht eine einmalige Registrierung, sodass alle relevanten Daten direkt an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden können.\r\nDas spart Zeit, reduziert Fehler und vereinfacht den bürokratischen Prozess für Unternehmen.\r\nAuch die erforderlichen Berichtspflichten für Unternehmen könnten über eine solche Plattform  abgedeckt werden, indem die Berichte automatisch aus den eingegebenen Daten generiert werden, egal ob für Nachhaltigkeit, Lieferketten oder die Entwaldungsrichtlinie.\r\nDie Vernetzung der Behörden untereinander ermöglicht den Abgleich von Daten in Echtzeit, was den Verwaltungsaufwand reduziert und zu einer schnelleren Bearbeitung von Anträgen und Anfragen führt. Und schließlich ist eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern notwendig, um föderale\r\nUnterschiede zu harmonisieren und Regelungen zu vereinheitlichen.\r\nTransparenz bei Lebensmitteln – Produkt-Kennzeichnung durch QR-Codes vereinfachen\r\nWir setzen uns für die Einführung von QR-Codes als Standard in der Lebensmitteletikettierung ein, damit Informationen flexibel und in Echtzeit aktualisiert werden können. Dies würde Produktrückrufe und die Vernichtung von Lebensmitteln wegen Etikettierungsfehlern drastisch reduzieren und\r\nVerbrauchern Zugang zu umfassenderen Details wie Herkunftsnachweisen, Herstellerbetrieben, CO2-Emmissionen und vielem mehr bieten – digital, gut lesbar, mehrsprachig und barrierefrei.\r\n\r\nDie Lebensmittelbranche muss digitaler, nachhaltiger und verbraucherfreundlicher werden – QR-Codes sind dafür der nächste logische Schritt. \r\n\r\nUnsere teuerste Zutat ist Energie – Flexibilisierung der Strom- und Energiepreise\r\nDie steigenden Strom- und Gaspreise gefährden die Existenz vieler Unternehmen,\r\nweshalb wir eine flexible und faire Energiepreisgestaltung fordern. Maßnahmen wie die Senkung der\r\nStromsteuer, die Angleichung regionaler Netzentgelte und die Förderung von Eigenstromerzeugung können die Kosten schnell und nachhaltig senken. Besonders kleine und mittelständische\r\nBetriebe brauchen dringend Entlastung, um Insolvenzen abzuwenden und wettbewerbsfähig zu bleiben. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013727","regulatoryProjectTitle":"Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Unternehmebn verbessern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/03/65/451068/Stellungnahme-Gutachten-SG2501300015.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Über uns\r\nWir vertreten als VBUW Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche\r\ne.V. (Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs)\r\ndie Interessen von Unternehmen in der Nahrungsmittel-\r\nund Gastronomiebranche. Unser Ziel ist es, faire\r\nWettbewerbsbedingungen zu schaffen und die wirtschaftliche\r\nStabilität unserer Mitglieder zu sichern.\r\nUnsere Aufgaben umfassen:\r\ndie Bekämpfung von Schwarzarbeit,\r\ndie rechtliche Beratung und Unterstützung unserer\r\nMitglieder,\r\ndie Prüfung von Lebensmittelkennzeichnungen\r\nund Werbemitteln.\r\nDieser Politikbrief erreicht Sie bewusst vor der Bundestagswahl\r\nam 23. Februar, um auf die drängenden Herausforderungen\r\nunserer Branche aufmerksam zu machen. Die wirtschaftliche\r\nSituation in der Gastronomie ist alarmierend. Wir\r\nsehen steigende Insolvenzen und ein anhaltendes Gaststättensterben,\r\ndas nicht nur die Branche, sondern auch die gesellschaftliche\r\nVielfalt und Lebensqualität bedroht.\r\nWir bitten Sie daher eindringlich, die Situation der Gastronomie\r\nals Teil Ihrer politischen Agenda zu priorisieren.\r\nIhre Unterstützung ist entscheidend, um:\r\ndas Gaststättensterben zu stoppen,\r\nInsolvenzen im Gastronomiehandwerk zu verhindern,\r\nund eine Zukunftsperspektive für die Betriebe und ihre\r\nBeschäftigten zu schaffen.\r\nGemeinsam können wir eine positive Wende für unsere Branche\r\nund die gesamte Gesellschaft erreichen. Wir stehen Ihnen\r\ngerne für einen Dialog oder weitere Informationen zur Verfügung.\r\nUnsere Vorschläge im Überblick,\r\ndie wir im Folgenden noch weiter ausführen:\r\n7 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie –\r\nEinheitlich für Einweg- und Mehrwegprodukte,\r\nInhouse-Gastronomie und Takeaway.\r\nMindestlohnsteigerung an Ausbildung\r\nkoppeln – Ausbildung fördern, besser\r\nvergüten und langfristig stärken.\r\nMissbrauch von Mini-Jobs eindämmen –\r\nSozialversicherungspflicht stärken und\r\nFehlanreize zurückbauen\r\nBürokratie und Berichtspflichten reduzieren –\r\nDigitalisierung nutzen, um den Bürokratiestau\r\naufzulösen.\r\nLebensmittelkennzeichnung durch QR-Codes\r\nvereinfachen – Barrierefreie und innovative\r\nLösungen vorantreiben.\r\nFlexiblere Strom- und Energiepreise –\r\nUnternehmen vor Insolvenzen schützen und\r\nWettbewerbsfähigkeit erhalten.\r\n7 Prozent MwSt auf Speisen in der Gastronomie –\r\nfür Einweg und Mehrweg, drinnen und draußen\r\nWenn Service-Dienstleistungen höher\r\nbesteuert werden als Takeaway, dann\r\nwerden Gastfreundschaft und Nachhaltigkeit\r\nbestraft. Das macht sich bemerkbar.\r\nImmer weniger Menschen\r\ngehen in Restaurants essen, während\r\nBestellungen und Lieferungen zunehmen.\r\nSie können etwas tun. Bitte setzen\r\nSie sich für 7 % Mehrwertsteuer auf\r\nalle Speisen in der Gastronomie ein.\r\nEgal ob InHouse, ToGo oder Delivery,\r\negal ob Einweg oder Mehrweg. Unterstützen\r\nSie eine gerechte und nachhaltige\r\nLösung für die gesamte Gastronomiebranche.\r\nMindestlohnerhöhung nur mit abgeschlossener\r\nAusbildung\r\nDer Mindestlohn ist bereits hoch und\r\ngilt auch für Ungelernte – eine Maßnahme,\r\ndie anfangs noch gerechtfertigt\r\nwar und Sinn machte. Doch es ist an der\r\nZeit, eine differenziertere Betrachtung\r\nvorzunehmen. Künftige Lohnerhöhungen\r\nsollten vor allem denen zugutekommen,\r\ndie eine abgeschlossene Ausbildung\r\nvorweisen können. Denn eine\r\nAusbildung muss sich lohnen!\r\nEs braucht eine klare Unterscheidung\r\nzwischen ausgebildeten Fachkräften\r\nund Ungelernten sowie Anreize für eine\r\nAusbildung. Sonst entscheiden sich junge\r\nMenschen gegen die Ausbildung\r\nund für den Job auf Mindestlohnbasis.\r\nAuch Zugewanderten und Geflüchteten,\r\ndie in der Gastronomie höchst\r\nwillkommen sind, tun Sie mit einem\r\nhöheren Mindestlohn keinen Gefallen.\r\nDenn ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung\r\nist der Weg zu besseren\r\nJobs und Aufstiegschancen versperrt.\r\nMit fatalen Folgen für die betroffenen\r\nPersonen, aber auch für unsere Sozialversicherungssysteme\r\nund die Steuereinnahmen.\r\nUnser Appell: Mindestlohnerhöhungen\r\nsollten künftig an einen Ausbildungsabschluss\r\ngeknüpft sein, um Ausbildung\r\nund Fachkräfte zu fördern und den Arbeitsmarkt\r\nnachhaltig zu stärken.\r\nSozialversicherung stärken – Fehlanreize vermeiden\r\nGeringfügig Beschäftigte profitieren zu\r\nLasten der sozialversicherungspflichtig\r\nBeschäftigten von der Pauschalbesteuerung\r\nund den bestehenden Ausnahmen\r\nvon der Sozialversicherungspflicht.\r\nDer Mini-Job ist als arbeitsmarktpolitisches\r\nInstrument überholt. 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Eine Ausnahme\r\nbilden Rentner:innen mit Mini-Jobs: Sie\r\nsollten von der Sozialversicherungspflicht\r\nbefreit bleiben, da sie ihren Beitrag\r\nwährend ihrer regulären Berufstätigkeit\r\nbereits geleistet haben.\r\nWirtschaftliche Rahmenbedingungen verbessern\r\nRealcheck bei Bürokratie und Berichtspflichten\r\n– Digitalisierung\r\ngegen Bürokratiestau\r\nDie überlangen und teils komplizierten\r\nErlaubnis- und Genehmigungsverfahren\r\nwirken zusammen mit den zahlreichen\r\nBerichtspflichten als Bremse für\r\ndie Branche und unsere Wirtschaft.\r\nEs braucht daher einfachere Verfahren\r\nund eine bessere Vernetzung. Wir befürworten\r\ndaher die Einführung einer\r\nzentralen, digitalen Plattform für alle\r\nrelevanten Anträge (z.B. Steuererklärungen,\r\nGenehmigungen, Fördermittelanträge,\r\nBerichtspflichten). Diese\r\nPlattform ermöglicht eine einmalige\r\nRegistrierung, sodass alle relevanten\r\nDaten direkt an die zuständigen Behörden\r\nweitergeleitet werden können.\r\nDas spart Zeit, reduziert Fehler und vereinfacht\r\nden bürokratischen Prozess für\r\nUnternehmen.\r\nAuch die erforderlichen Berichtspflichten\r\nfür Unternehmen könnten über eine\r\nsolche Plattform abgedeckt werden, indem\r\ndie Berichte automatisch aus den\r\neingegebenen Daten generiert werden,\r\negal ob für Nachhaltigkeit, Lieferketten\r\noder die Entwaldungsrichtlinie.\r\nDie Vernetzung der Behörden untereinander\r\nermöglicht den Abgleich\r\nvon Daten in Echtzeit, was den Verwaltungsaufwand\r\nreduziert und zu einer\r\nschnelleren Bearbeitung von Anträgen\r\nund Anfragen führt. Und schließlich ist\r\neine stärkere Zusammenarbeit zwischen\r\nBund und Ländern notwendig, um föderale\r\nUnterschiede zu harmonisieren\r\nund Regelungen zu vereinheitlichen.\r\nTransparenz bei Lebensmitteln –\r\nProdukt-Kennzeichnung durch\r\nQR-Codes vereinfachen\r\nWir setzen uns für die Einführung von\r\nQR-Codes als Standard in der Lebensmitteletikettierung\r\nein, damit Informationen\r\nflexibel und in Echtzeit aktualisiert\r\nwerden können. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Mindestlohnerhöhung nur mit abgeschlossener\r\nAusbildung\r\nSozialversicherung stärken – Fehlanreize vermeiden\r\nUnsere Vorschläge zum Mindestlohn\r\nSozialversicherungspflichtig Beschäftigter: Brutto-Stundenlohn: 15,00 € Brutto-Stundenlohn: 10,12 € \r\n Minijobber (Arbeitszeit: 160 Stunden/Monat (Vollzeit) Maximale Monatsarbeitszeit: ca. 44 Stunden (556-€-Grenze)Brurro/Netto-Stundenlohn: 12,82 € (ab 01.01.2025)\r\nDer Mindestlohn ist bereits hoch und gilt auch für Ungelernte – eine Maßnahme, die anfangs noch gerechtfertigt war und Sinn machte. Doch es ist an der Zeit, eine differenziertere Betrachtung\r\nvorzunehmen. Künftige Lohnerhöhungen sollten vor allem denen zugutekommen, die eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können. Denn eine Ausbildung muss sich lohnen!\r\nEs braucht eine klare Unterscheidung zwischen ausgebildeten Fachkräften und Ungelernten sowie Anreize für eine Ausbildung. Sonst entscheiden sich junge Menschen gegen die Ausbildung\r\nund für den Job auf Mindestlohnbasis. Auch Zugewanderten und Geflüchteten, die in der Gastronomie höchst willkommen sind, tun Sie mit einem höheren Mindestlohn keinen Gefallen.\r\nDenn ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung ist der Weg zu besseren Jobs und Aufstiegschancen versperrt. Mit fatalen Folgen für die betroffenen Personen, aber auch für unsere Sozialversicherungssysteme und die Steuereinnahmen. \r\n\r\nUnser Appell: Mindestlohnerhöhungen sollten künftig an einen Ausbildungsabschluss geknüpft sein, um Ausbildung und Fachkräfte zu fördern und den Arbeitsmarkt nachhaltig zu stärken. Geringfügig Beschäftigte profitieren zu Lasten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von der  Pauschalbesteuerung und den bestehenden Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht.\r\nDer Mini-Job ist als arbeitsmarktpolitisches Instrument überholt. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Qualifikation muss sich lohnen:\r\nErhöhung des Mindestlohns an Ausbildung koppeln\r\nVBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V.\r\nHeerstr. 14 | 14052 Berlin | Tel: 030 33 77 19 96 | politikdialog@vbuw-online.de | www.vbuw-online.de\r\nVergleich: Vergütung mit Ausbildung vs. Mindestlohn\r\n2.324 € 2.200 €\r\nEinstiegsgehalt\r\nfür Systemgastronomie\r\nEinstiegsgehalt\r\nnach 3 Jahren Ausbildung ab Tag 1 ohne Ausbildung\r\nDer Mindestlohn ist in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben worden und gilt unabhängig von Qualifikationen. Dies\r\nwar in 2020 und 2024 notwendig, um den Lebensunterhalt vieler Arbeitnehmer zu sichern. Doch es ist dringend an der Zeit,\r\neine differenziertere Betrachtung vorzunehmen.\r\nUnser Reformvorschlag: Eine weitere Erhöhung\r\ndes Mindestlohns sollte nur denjenigen\r\nzugutekommen, die eine Schulund\r\nBerufsausbildung absolviert haben.\r\nDenn eine Ausbildung muss sich lohnen\r\nund honoriert werden.\r\nBegründung: Die pauschale Anhebung\r\ndes Mindestlohns reduziert den Anreiz,\r\neine Ausbildung abzuschließen. Wenn\r\nungelernte Arbeitskräfte nahezu das\r\ngleiche Einkommen erzielen wie Fachkräfte\r\nsinkt die Attraktivität einer Qualifikation.\r\nDies schwächt langfristig die\r\nFachkräftebasis in zentralen Wirtschaftsbereichen,\r\ndarunter die Gastronomie\r\nund der Lebensmitteleinzelhandel.\r\nBeispielhafte Zahlen unterstreichen\r\ndiese Entwicklung:\r\n• Mindestlohn-Entwicklung: 2020 betrug\r\nder gesetzliche Mindestlohn 9,35 € pro\r\nStunde, 2025 liegt er bereits bei 12,82\r\n€ pro Stunde. Dies entspricht einer Erhöhung\r\nvon rund 37 %.\r\n• Kaufmann/-frau für Systemgastronomie:\r\nWährend im Jahr 2019 noch 28,6 % der\r\nAusbildungsplätze im Beruf Kaufmann/-\r\nfrau für Systemgastronomie unbesetzt\r\nblieben,waren es im Jahr 2023\r\nbereits 31,2 %.\r\n• Lebensmitteleinzelhandel: Während im\r\nJahr 2019 lediglich 17 % der Ausbildungsplätze\r\nim Beruf Kauffrau/Kaufmann\r\nfür den Einzelhandel unbesetzt\r\nblieben, waren es im Jahr 2023 bereits\r\n29,2 %.\r\n14 | 14052 Berlin | Tel: 030 33 77 19 96 | politikdialog@vbuw-online.de | www.vbuw-online.de\r\nVergleich: Vergütung mit Ausbildung vs. Mindestlohn\r\n2.324 € 2.200 €\r\nEinstiegsgehalt\r\nfür Systemgastronomie\r\nEinstiegsgehalt\r\nnach 3 Jahren Ausbildung ab Tag 1 ohne Ausbildung\r\nDer Mindestlohn ist in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben worden und gilt unabhängig von Qualifikationen. Dies\r\nwar in 2020 und 2024 notwendig, um den Lebensunterhalt vieler Arbeitnehmer zu sichern. Doch es ist dringend an der Zeit,\r\neine differenziertere Betrachtung vorzunehmen.\r\nUnser Reformvorschlag: Eine weitere Erhöhung\r\ndes Mindestlohns sollte nur denjenigen\r\nzugutekommen, die eine Schulund\r\nBerufsausbildung absolviert haben.\r\nDenn eine Ausbildung muss sich lohnen\r\nund honoriert werden.\r\nBegründung: Die pauschale Anhebung\r\ndes Mindestlohns reduziert den Anreiz,\r\neine Ausbildung abzuschließen. Wenn\r\nungelernte Arbeitskräfte nahezu das\r\ngleiche Einkommen erzielen wie Fachkräfte\r\nsinkt die Attraktivität einer Qualifikation.\r\nDies schwächt langfristig die\r\nFachkräftebasis in zentralen Wirtschaftsbereichen,\r\ndarunter die Gastronomie\r\nund der Lebensmitteleinzelhandel.\r\nBeispielhafte Zahlen unterstreichen\r\ndiese Entwicklung:\r\n• Mindestlohn-Entwicklung: 2020 betrug\r\nder gesetzliche Mindestlohn 9,35 € pro\r\nStunde, 2025 liegt er bereits bei 12,82\r\n€ pro Stunde. Dies entspricht einer Erhöhung\r\nvon rund 37 %.\r\n• Kaufmann/-frau für Systemgastronomie:\r\nWährend im Jahr 2019 noch 28,6 % der\r\nAusbildungsplätze im Beruf Kaufmann/-\r\nfrau für Systemgastronomie unbesetzt\r\nblieben,waren es im Jahr 2023\r\nbereits 31,2 %.\r\n• Lebensmitteleinzelhandel: Während im\r\nJahr 2019 lediglich 17 % der Ausbildungsplätze\r\nim Beruf Kauffrau/Kaufmann\r\nfür den Einzelhandel unbesetzt\r\nblieben, waren es im Jahr 2023 bereits\r\n29,2 %.\r\nDer Vergleich zeigt, dass eine unqualifizierte\r\nTätigkeit auf Mindestlohnbasis\r\noft finanziell attraktiver ist als eine Ausbildung.\r\nDies reduziert die Anreize, eine\r\nAusbildung zu absolvieren. Zumal dann,\r\nwenn die Einstiegsgehälter nach dreijähriger\r\nAusbildung nur unwesentlich\r\nüber dem Mindestlohn liegen.\r\nMindestlohnerhöhungen an Ausbildung\r\nzu koppeln, würde einen echten\r\nAnreiz schaffen, sich für eine Berufsausbildung\r\nzu entscheiden statt ungelernt\r\nin den Arbeitsmarkt einzutreten. Denn\r\nnur so erhält ein Arbeitnehmer später\r\nein höheres Einkommen als eine ungelernte\r\nKraft – und das Prinzip „Arbeit\r\nmuss sich lohnen“ gewinnt an Bedeutung.\r\nDafür spricht auch:\r\nWertschätzung von Fachwissen: Eine\r\nKopplung des Mindestlohns an eine\r\nabgeschlossene Ausbildung stärkt den\r\ngesellschaftlichen und wirtschaftlichen\r\nWert von Qualifikation und Fachwissen.\r\nBetriebliche Produktivität: Qualifizierte\r\nFachkräfte arbeiten effizienter, verringern\r\nFehlerquoten und tragen zur Innovationskraft\r\nder Unternehmen bei.\r\nAttraktivität des Ausbildungsmarkts:\r\nWenn eine Ausbildung langfristig finanziell\r\nattraktiver ist als ungelernte Arbeit,\r\nentscheiden sich mehr junge Menschen\r\nfür eine Berufsausbildung.\r\nSenkung der Jugendarbeitslosigkeit:\r\nEin strukturierter Weg in den Arbeitsmarkt\r\ndurch Ausbildung verringert die\r\nGefahr von Arbeitslosigkeit nach der\r\nSchule.\r\nSozialstaatliche Entlastung: Gut ausgebildete\r\nFachkräfte verdienen langfristig\r\nmehr und zahlen entsprechend höhere\r\nSteuern und Sozialabgaben. Dies stabilisiert\r\ndie Sozialversicherungssysteme.\r\nReduzierung des Fachkräftemangels:\r\nViele Branchen, insbesondere Handwerk,\r\nPflege oder Gastronomie, klagen\r\nüber zu wenig qualifiziertes Personal.\r\nEine stärkere finanzielle Differenzierung\r\nzwischen Ungelernten und Fachkräften\r\nschafft Anreize, sich ausbilden zu lassen.\r\nEine pauschale Anhebung des Mindestlohns\r\nbirgt zudem viele Risiken für geringqualifizierte\r\nArbeitskräfte, darunter:\r\nSteigendes Arbeitslosigkeitsrisiko: Unternehmen\r\nkönnen es sich nicht leisten,\r\nungelernte Arbeitskräfte zu höheren\r\nLöhnen einzustellen, wenn qualifizierte\r\nArbeitskräfte den gleichen Mindestlohn\r\nerhalten.\r\nNegativer Einfluss auf die Integration\r\nZugewanderter: Gerade Geflüchtete\r\nund Zugewanderte beginnen oft als\r\nungelernte Kräfte in Branchen wie der\r\nGastronomie. Ein weiter steigender\r\nMindestlohn kann ihre Einstiegschancen\r\nverschlechtern.\r\nAnstieg der Schwarzarbeit: Wenn legale\r\nBeschäftigung für geringqualifizierte\r\nKräfte zu teuer wird, weichen Arbeitgeber\r\nund Arbeitnehmer auf informelle\r\nBeschäftigungsverhältnisse aus. Dies\r\nschadet der Wirtschaft, den Sozialversicherungssystemen\r\nund führt zu Rechtslosigkeit\r\nder Arbeitnehmer.\r\nGefahr der Altersarmut: Wer über viele\r\nJahre ohne Sozialversicherungsbeiträge\r\narbeitet, hat keine Absicherung für das\r\nRentenalter. Dies ist eine gesellschaftliche\r\nHerausforderung, die durch undifferenzierte\r\nMindestlohnerhöhungen\r\nverschärft wird.\r\nFazit: Ein gerechterer Mindestlohn fördert Ausbildung\r\nund Qualifikation\r\nDer Mindestlohn muss auch weiterhin für alle\r\ngelten. Doch weitere Erhöhungen sollten gezielt\r\nAnreize für Ausbildung und Qualifikation\r\nsetzen. Nur so wird der Wert einer Ausbildung\r\ngewürdigt und die Wettbewerbsfähigkeit unserer\r\nWirtschaft langfristig gesichert. Die Kopplung\r\nkünftiger Mindestlohnerhöhungen an eine\r\nabgeschlossene Schul- und Berufsausbildung\r\nwürde:\r\n1. Die Ausbildungsbereitschaft steigern und die\r\nZahl qualifizierter Fachkräfte erhöhen.\r\n2. Den Arbeitsmarkt stabilisieren, indem Unternehmen\r\nweiterhin die Möglichkeit haben, geringqualifizierte\r\nKräfte zu integrieren.\r\n3. Sozialversicherungssysteme entlasten, indem\r\nmehr Arbeitnehmer regulär und mit Sozialabgaben\r\nbeschäftigt werden.\r\n4. Langfristige Altersarmut verhindern, da mehr\r\nArbeitnehmer Beiträge in die Rentenkassen\r\neinzahlen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Die Idee war, bürokratische\r\nHürden zu senken und den Zugang zu\r\nArbeit zu erleichtern. Heute zeigt sich:\r\nDer Minijob ist als arbeitsmarktpolitisches\r\nInstrument überholt. Statt als\r\nSprungbrett in reguläre Beschäftigung\r\nzu dienen, verstärken Minijobs prekäre\r\nArbeitsverhältnisse, erschweren den sozialen\r\nAufstieg und untergraben die Stabilität\r\nder Sozialversicherungssysteme.\r\nDaher ist es dringend an der Zeit, das\r\nModell grundlegend zu reformieren.\r\nUnser Reformvorschlag: Wir fordern\r\ndie Abschaffung der Pauschalbesteuerung\r\nfür geringfügig Beschäftigte sowie\r\ndie Einführung der Sozialversicherungspflicht\r\nfür alle Arbeitnehmer – unabhängig\r\nvon Alter, Status oder Erwerbsform.\r\nDies betrifft insbesondere Kinder,\r\nJugendliche, Studenten, Geringverdiener\r\nsowie Arbeitnehmer mit Nebenjobs\r\nneben ihrem Hauptberuf.\r\nEine Ausnahme bilden hierbei:\r\n• Überstunden, die über eine Wochenarbeitszeit\r\nvon 40 Stunden hinausgehen:\r\nDiese können sozialversicherungsfrei\r\nbleiben, um Mehrarbeit\r\nnicht zusätzlich zu belasten.\r\n• Rentner mit Minijobs: Sie sollten von\r\nder Sozialversicherungspflicht befreit\r\nbleiben, da sie ihren Beitrag während\r\nihrer regulären Berufstätigkeit bereits\r\ngeleistet haben.\r\nUm Arbeitnehmer sozial besser abzusichern,\r\nmuss der Wechsel in sozialversicherungspflichtige\r\nBeschäftigungsverhältnisse\r\nattraktiver gestaltet werden.\r\nAußerdem sind Reformen der Transferleistungen\r\nnötig, um falsche Anreize zu\r\nvermeiden.\r\nBegründung: Die derzeitige Regelung\r\nzur Besteuerung und Sozialversicherungspflicht\r\nvon Minijobs führt zu erheblichen\r\nUngleichbehandlungen und\r\nFehlanreizen auf dem Arbeitsmarkt.\r\n1. Ungleiche Besteuerung und soziale\r\nUngerechtigkeit\r\nMinijobber profitieren von einer geringen\r\nSteuer- und Abgabenlast, während\r\nregulär Beschäftigte einen erheblichen\r\nTeil ihres Einkommens an Steuern und\r\nSozialversicherungsbeiträgen entrichten\r\nmüssen.\r\nDies führt zu Unmut innerhalb der Belegschaft,\r\ninsbesondere wenn geringfügig\r\nBeschäftigte ohne Ausbildung\r\nund Berufserfahrung teilweise einen\r\nhöheren Netto-Stundenlohn erhalten\r\nals Vollzeitbeschäftigte mit jahrelanger\r\nErfahrung.\r\n2. Fehlanreize für geringfügige\r\nBeschäftigung\r\nMinijobs bieten kaum Anreize für den\r\nÜbergang in eine reguläre sozialversicherungspflichtige\r\nBeschäftigung,\r\ninsbesondere wenn Betroffene Sozialleistungen\r\nbeziehen oder anderweitig\r\ntätig sind.\r\nDie Kombination aus geringem Einkommen\r\nund hohen Sozialabgaben in einer\r\nVollzeitstelle kann dazu führen, dass\r\nArbeitnehmer sich bewusst gegen eine\r\nreguläre Anstellung entscheiden.\r\nArbeitnehmer mit Hauptjob, die zusätzlich\r\neinen Minijob ausüben, haben\r\nkaum Interesse daran, ihre Arbeitszeit\r\nbeim Hauptarbeitgeber aufzustocken,\r\nda sie durch Minijobs netto mehr verdienen\r\nkönnen.\r\n3. Negative Auswirkungen auf den\r\nSozialstaat\r\nDie reduzierte Besteuerung und Sozialabgabenfreiheit\r\nfür Minijobs führen zu\r\ngeringeren Einnahmen für den Staat\r\nund die Sozialversicherungssysteme.\r\nStudien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung\r\n(DIW) zeigen, dass\r\neine Einbeziehung von Minijobs in die\r\nSozialversicherung jährliche Mehreinnahmen\r\nvon rund 4,4 Milliarden Euro\r\ngenerieren könnte.\r\nBei derzeit rund 7,64 Millionen Minijobbern\r\nin Deutschland (Stand August\r\n2024), davon 4,2 Millionen in ausschließlich\r\ngeringfügiger Beschäftigung, stellt\r\ndies eine erhebliche Finanzierungslücke\r\ndar.\r\n4. Gefährdung der Altersvorsorge\r\nMinijobber zahlen oft keine oder nur reduzierte\r\nRentenversicherungsbeiträge,\r\nwas langfristig das Risiko von Altersarmut\r\nerhöht.\r\nInsbesondere in der Gastronomie und\r\nim Einzelhandel sind viele Beschäftigte\r\nbetroffen, die keine ausreichende Absicherung\r\nfür das Rentenalter aufbauen\r\nkönnen.\r\nRechenbeispiel zur Ungleichbehandlung\r\nSozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter Minijobber\r\nAnnahmen\r\nBrutto-Stundenlohn: 15,00 € Brutto-Stundenlohn: 12,82 € (seit 01.01.2025)\r\nArbeitszeit: 160 Stunden pro Monat\r\nMaximal erlaubte Monatsarbeitszeit:\r\nca. 44 Stunden (556-€-Grenze)\r\nBerechnung\r\nBruttoeinkommen: 2.400,00 € Bruttoeinkommen: 551,26 €\r\nAbzüge (Sozialversicherung und Steuer): 780,40 € Keine Abzüge\r\nNettoeinkommen: 1.619,60 € Nettoeinkommen: 551,26 €\r\nNetto-Stundenlohn: 10,12 € Netto-Stundenlohn: 12,82 €\r\nFazit: Die derzeitige Regelung zur Pauschalbesteuerung\r\nvon Minijobs führt zu gravierenden Ungleichheiten, setzt\r\nFehlanreize und belastet das Sozialsystem. Eine Abschaffung\r\nder Pauschalbesteuerung und die Einführung einer\r\nallgemeinen Sozialversicherungspflicht stärken sowohl\r\ndie Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt als auch die finanzielle\r\nStabilität der Sozialversicherungen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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