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(DWA) setzt sich in Deutschland für die Förderung der Wasser- und Abfallwirtschaft ein. Sie ist ein technisch-wissenschaftlicher Verband mit Mitgliedern aus den Betrieben der Wasser- und Abfallwirtschaft, aus Kommunen oder der Industrie, von Verbänden und Universitäten sowie aus Ingenieurbüros und Umweltbehörden und in ihrem Tätigkeitsbereich die Stimme der technisch wissenschaftlichen Vernunft. Sie setzt sich für einen ambitionierten und zukunftsweisenden Gewässerschutz und einen naturnahen Landschaftswasserhaushalt ein und versteht sich als Fürsprecher für die wasserwirtschaftliche Infrastruktur. 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Die DWA setzt sich für eine praxistaugliche Umsetzung der Richtlinie, insbesondere der erweiterten Herstellerverantwortung in deutsches Recht ein. Auch sollte die Überwachungsmethodik für Stickstoff und Phosphor im Rahmen der Umsetzung auf die europarechtlich vorgeschlagene 24-Stunden-Mischprobe auf Jahresdurchschnittswerten umgestellt werden.   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Die DWA setzt sich dafür ein, dass das Instrument der Wasserwiederverwendung in Zeiten des Klimawandels in Deutschland grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden kann, soweit hygienische und ökologische Anforderungen, insbesondere der Schutz der Trinkwasserressourcen, gewährleistet sind. Es geht der DWA darum, dass keine bürokratischen und fachlich nicht notwendigen Hürden geschaffen werden, so dass eine Wasserwiederverwendung praktisch eine Chance hat, soweit die örtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.  \r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Abfall, Hochwasservorsorge"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001681","title":"Rahmenbedingungen Phosphorrückgewinnungskapazitäten bis 2029 gem. Verpflichtungen der KlärschlammV","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Klärschlammverordnung bestimmt, dass ab 2029 alle kommunalen Klärschlämme einem\r\nPhosphorrecycling zuzuführen sind. Für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung müssen bis 2029 große Kapazitäten zur thermischen Vorbehandlung von Klärschlamm sowie für ein Recycling bzw.\r\ndie Rückgewinnung des in den Aschen enthaltenen Phosphors aufgebaut werden. Aktuelle Prognosen weisen jedoch auf eine erhebliche Kapazitätslücke für die Phosphorrückgewinnung hin. Die DWA benennt den Handlungsbedarf für den Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundes- und Landesebene (u.a. Anpassung der Landesregelungen zu den Abwasserentgelten, Anpassung des Düngerechts, ggf. Zwischenlagermöglichkeiten) um möglichst ausreichende Kapazitäten bis 2029 aufzubauen, damit die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden können.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln","shortTitle":"DüMV 2012","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/d_mv_2012"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Abfall, Hochwasservorsorge"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001682","title":"NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)","printingNumber":"380/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0380-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-nis-2-richtlinie-und-zur-regelung/314976","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes","publicationDate":"2024-05-07","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/CI1/NIS-2-RefE.pdf?__blob=publicationFile&v=5","draftBillProjectUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/nis2umsucg.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)","printingNumber":"20/13184","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013184.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-nis-2-richtlinie-und-zur-regelung/314976","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes","publicationDate":"2024-05-07","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/CI1/NIS-2-RefE.pdf?__blob=publicationFile&v=5","draftBillProjectUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/nis2umsucg.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Zum Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie, (EU) 2022/2555, Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung setzt sich die DWA für abgestufte Vorgaben zum Sicherheitsniveau zur Gewährleistung angemessener Sicherheitsmaßnahmen, eine Harmonisierung mit dem KRITIS-DachG und eine Stärkung der technischen Selbstverwaltung ein. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik","shortTitle":"BSIG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2009"},{"title":"Gesetz über den Bundesnachrichtendienst","shortTitle":"BNDG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bndg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_IS_CYBER","de":"Cybersicherheit","en":"Cyber security"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Abfall, Hochwasservorsorge"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013800","title":"Stärkung der integrierten Stadtentwicklung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung","printingNumber":"20/13091","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013091.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-integrierten-stadtentwicklung/315291","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Novellierung des Bauplanungsrechts bezieht sich insbesondere auf das Baugesetzbuch (BauGB)\r\nund die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Schwerpunkte der Novelle sind u.a. Vereinfachungen\r\nfür den Wohnungsbau, die Betonung der Klimaanpassung und des Klimaschutzes im Städtebaurecht.\r\nZentral ist, dass gerade nun, wo zurecht der Wohnungsmangel in Deutschland massiv angegangen werden soll, Strukturen gestaltet werden, die resilient, nachhaltig und sicher, d.h. wasserbewusst sind. Erforderlicher Zubau, Nachverdichtungen und Sanierungen dürfen nicht nach\r\naltem Muster erfolgen, sondern müssen die vorliegenden Erkenntnisse berücksichtigen und\r\numsetzen.\r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Abfall, Hochwasservorsorge"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013801","title":"Hochwasserschutzgesetz III","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung","printingNumber":"21/1084","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101084.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-des-wohnungsbaus-und-zur-wohnraumsicherung/322623","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes (20. WP)","publicationDate":"2024-10-13","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/20._Lp/hwsg_3/Entwurf/hwsg_3_refe_bf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bmuv.de/gesetz/referentenentwurf-hochwasserschutzgesetz-iii"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Mit diesem Referentenentwurf plant die Bundesregierung Verbesserung des Hochwasserschutzes, will Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zur Klimaanpassung umsetzen und außerdem Länderforderungen nach Änderung der bundesrechtlichen Regelungen nachkommen. \r\nDie Regelungen gehen grundsätzlich in die richtige Richtung und greifen viele Punkte auf, welche die\r\nDWA wiederholt gefordert hatte, wie z.B. die Einführung von Starkregenrisikokonzepten sowie deren\r\nBerücksichtigung in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Allerdings fehlen bundeseinheitliche Bewertungsstandards als konkreter Maßstab im Rahmen eines Starkregenrisikomanagements oder bei\r\nder Ausweisung von Starkregenrisikogebieten. Nicht alle gesetzlichen Lücken für eine sachgerechte Hochwasservorsorge werden aber geschlossen. \r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"},{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Abfall, Hochwasservorsorge"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"},{"code":"FOI_IS_DISASTER_CONTROL","de":"Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe","en":"Civil protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016595","title":"Position Dürre und Trockenheit - Für einen ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalt","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Schaffung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalts und Schaffung von Resilienz gegen Dürre und Trockenheit durch Maßnahmen der Klimaanpassung, wie:\r\n- Intensivierung v. Klimaschutzmaßnahmen\r\n- Entwicklung Kommunikationsstrategie für achtsamen Umgang mit Wasserressourcen\r\n- Sicherung notwendiger Finanzausstattung für Klimaanpassung durch Aufnahme Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz\r\n- Erleichterung Zugang u. Abrufbarkeit u. regelmäßige Evaluierung von Förderprogrammen\r\n- Bereitstellung Flächen für Anpassungsmaßnahmen\r\n- Red. des Wasserverbrauchs i. Landwirtschaft durch Förderung neuer Bewässerungstechnologien oder Züchtung dürreresistenter Pflanzen\r\n- Klimaangepasste Flächennutzung\r\n- Förderung Maßnahmen z. Verbesserung d. Wasserspeicherfähigkeit v. Böden\r\n  ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland","shortTitle":"GG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gg"},{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Abfall, Hochwasservorsorge"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018102","title":"Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff, 1 zu 1 Umsetzung EU-KARL","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Anfang Januar 2025 in Kraft getretene EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 ist bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die DWA fordert die von der Richtlinie vorgeschlagene Überwachungsmethodik und Umsetzung der europäischen Vorgaben für die Nährstoff-Elimination von Stickstoff (N) und Phosphor (P) im Jahresmittel auf Basis von 24h-Mischproben und damit eine Abkehr von der bislang vorgenommenen qualifizierten Stichprobe bzw. einer 2h-Mischprobe\r\nund eine Beendigung des nur in Deutschland praktizierten Sonderwegs. Vorteile ergeben sich u.a. durch europäische Vergleichbarkeit, die Angleichung an die bestehende Gewässerüberwachungsmethodik\r\noder beim Bau und der Dimensionierung von Belebungsbecken sowie der Dosierung von Fällmittel-Chemikalien. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"},{"title":"Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer","shortTitle":"AbwV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/abwv"},{"title":"Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer","shortTitle":"AbwAG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/abwag"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Abfall, Hochwasservorsorge"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018103","title":"Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung","customDate":"2025-06-03","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat","shortTitle":"BMLEH","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}]},"description":"Die DWA sieht die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung kritisch. Nach Auffassung der DWA stellt die Nitratbelastung in Deutschland weiterhin ein Problem für den\r\nGrundwasserschutz dar. Es braucht deshalb ein angepasstes Düngerecht mit einem konsequenten Monitoring, um die Nitrateinträge weiter zu senken. Die Stoffstrombilanz sollte in einer\r\nweiterentwickelten, dynamisierten Form mindestens so lange Bestand haben, bis eine wirksame\r\nund weniger aufwendige Alternative zur Verfügung steht.\r\nDie DWA setzt sich nachdrücklich für die Berücksichtigung betrieblicher Nährstoffbilanzen in einem künftigen Wirkungsmonitoring in Verbindung mit dynamischen Kontrollwerten auf Basis des\r\nVorschlags von Taube/Bach (BT-Drs. 20/411 vom 29.12.2021) ein. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen","shortTitle":"StoffBilV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stoffbilv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Abfall, Hochwasservorsorge"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022060","title":"Effektiver Klimaschutz und vorausschauende Klimawandel-Anpassung, Notwendige Strategien aus Sicht der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es gilt, die politischen Ziele hin zur Klimaneutralität und Klimaresilienz zu erreichen. Dazu ist wichtig, dass Vorsorge- und Verursacherprinzip wirksam umzusetzen, beispielsweise durch effektive Steuerung im Rahmen der Stoffzulassung über REACH, durch Vermeidung von kritischen Stoffeinträgen an der Quelle\r\nund mit der erweiterten Herstellerverantwortung in der neuen Kommunalabwasserrichtlinie. Beim notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien werden zusätzliche Flächen benötigt. Die Abwasserentsorger treiben den erneuerbaren Energieeinsatz auf Betriebsflächen und zugehörigen Liegenschaften voran. Es ist notwendig, die steuerlichen Benachteiligungen im Stromsteuergesetz für eigengenutzte Energie zum Beispiel aus der Klärschlammfaulung sowie genehmigungsrechtliche Hemmnisse abzubauen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Stromsteuergesetz","shortTitle":"StromStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Abfall, Hochwasservorsorge"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022897","title":"Änderung des Düngegesetz, Reduzierung der Nitratbelastung im Grund- und Oberflächenwasser und Umsetzung eines nationalen Aktionsprogramms ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes","publicationDate":"2026-01-15","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat","shortTitle":"BMLEH","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/21-WP/2-gesetz-aend-duengegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3","draftBillProjectUrl":"https://www.bmleh.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/21-WP/2-gesetz-aend-d%C3%BCngegesetz.html"}]},"description":"Die Nitratbelastung stellt in Deutschland weiterhin ein großes Problem für den Grundwasserschutz dar. Neben einem angepassten Düngerecht mit einem zielgerichteten und effektiven\r\nMonitoring ist die Umsetzung eines nationalen Aktionsprogramms unerlässlich, um die Nitrateinträge in das Grund- und Oberflächenwasser weiter zu senken. Dazu sind geeignete\r\nInstrumente im Düngerecht zu implementieren. Um die Ziele der EU-Nitratrichtlinie zu erreichen, ist ein Bilanzierungsinstrument vorzugeben mit dem Ziel, die Nährstoffeffizienz in den Betrieben zu steigern und Verluste zu minimieren. Umfangreichen Datenerhebungen für das Wirkungsmonitoring in der vorgesehenen Ausgestaltung sind kritisch zu prüfen. Es brauch einfache aber verbindliche Regelungen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Düngegesetz","shortTitle":"DüngG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/d_ngg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Abfall, Hochwasservorsorge"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":4,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0001679","regulatoryProjectTitle":"Nationale Umsetzung der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a9/73/386073/Stellungnahme-Gutachten-SG2412170076.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionen zur Bundestagswahl 2025\r\nVerantwortung für die Lebensgrundlagen übernehmen\r\nDer Klimawandel ist spürbar, Extremwetterereignisse halten nicht inne. Das vorzeitige Ende der Legislaturperiode, die Neuwahlen und die folgende Koalitionsbildung führen dazu, dass viele wichtige gesetzliche Vorhaben nicht mehr oder deutlich verzögert von der Politik in Angriff genommen werden können. Vorhaben wie eine Novellierung des Baurechts oder ein Hochwasserschutzgesetz III sind davon betroffen. Es fehlen weiterhin notwendige Richtungsentscheidungen oder getroffene Entscheidungen werden grundlegend hinterfragt oder unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Der Klimaschutz muss ambitioniert fortgesetzt werden. Die Wasserwirtschaft benötigt für den Schutz unserer zentralen Lebensgrundlagen und für die Klimafolgenanpassung unserer Siedlungsräume und Infrastrukturen Planungssicherheit und eine angemessene Finanzausstattung. Dabei gilt es einfache Lösungen zu finden und Bürokratie abzubauen.\r\nKernforderungen\r\n\\\r\nEine Gemeinschaftsaufgabe Klimafolgenanpassung im Grundgesetz ist wichtig, damit effektive Klimaanpassung von Bund, Ländern und Kommunen aus einem Guss mit der notwendigen Finanzausstattung gelingen kann, weil wir rechtzeitig für die Folgen einer global verzögerten Klimaschutzpolitik gerüstet sein müssen.\r\n\\\r\nEine an den Klimawandel angepasste Überflutungsvorsorge bedarf eines rechtlich verpflichtenden Starkregenrisikomanagements nach bundeseinheitlichen Bewertungsstandards, das in die Bauleitplanung eingebunden ist. Dies muss in einem Hochwasserschutzgesetz III und in einer Anpassung des Baugesetzbuchs zum Ausdruck kommen, die rasch zu verabschieden sind.\r\n\\\r\nDie wasserbewusste Stadtentwicklung mit einer blau-grünen Infrastruktur muss als Leitbild\r\neiner modernen Stadtplanung flächendeckend umgesetzt und in Bauleitplanung und Raumordnung integriert werden.\r\n\\\r\nDie Vorsorge gegen Überflutungen, Dürre und Trockenheit erfordert einen besseren Wasserrückhalt in der Landschaft, die Regeneration des Landschaftswasserhaushalts mit Flächenentsiegelungen und auch eine ökologische Gewässerentwicklung. Zentral ist zudem die Verminderung von Nutzungskonflikten. Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung oder zur Gewährleistung von Kernaufgaben der Daseinsvorsorge sind im dringenden, oft überragenden öffentlichen Interesse. Es braucht zentrale Regelungen im Verfahrensrecht zur Vereinfachung und Beschleunigung von Maßnahmen, die von besonderem oder überragenden öffentlichem Interesse sind und die das Fachrecht klar definieren sollte. Dies kann gelingen, auch ohne Umweltstandards abzusenken.\r\n\r\n\\ Anspruchsvolle Vorgaben für einen zukunftsweisenden europäischen Gewässerschutz und zur\r\nErreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind notwendig. Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie\r\nmuss ohne deutsche Sonderwege bundeseinheitlich und fristgerecht in nationales\r\nRecht überführt werden. Die Überwachungsmethodik zur Einhaltung dieser Vorgaben gehört\r\njetzt vereinheitlicht, damit eine bessere europarechtliche Vergleichbarkeit der Anforderungen\r\nhergestellt wird.\r\n\r\n\\ Eine erweiterte Herstellerverantwortung für Stoffe, die bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung\r\nProbleme in Gewässern verursachen, muss nun rechtskonform praxistauglich und\r\nrechtzeitig umgesetzt werden, damit die Produzenten und Inverkehrbringer dieser Stoffe eigene\r\nAnstrengungen unternehmen, um diese Gewässereinträge zu vermeiden.\r\n\r\n\\ Wasserwiederverwendung von gereinigtem und sodann besonders aufbereitetem Abwasser soll\r\nnach der nationalen Wasserstrategie und auch nach der europäischen EU-Kommunalabwasserrichtlinie gefördert werden. Die EU-Wasserwiederverwendungsverordnung gilt bereits, nationale Anpassungen sind aber erforderlich. Die neue Bundesregierung muss dieses Instrument nun rechtlich zur Verfügung stellen, damit es dort, wo es ökologisch und hygienisch möglich ist, in Zeiten des Klimawandels in der Praxis eingesetzt werden kann und nicht vorab weitreichend\r\nGebiete ausnehmen und die bürokratischen Hürden unüberwindlich gestalten.\r\n\r\n\\ Die Nitratbelastung stellt in Deutschland weiterhin ein Problem für den Grundwasserschutz dar.\r\nWir brauchen deshalb ein angepasstes Düngerecht mit einer Stoffstrombilanz und einem konsequenten Monitoring um die Nitrateinträge weiter zu senken.\r\n\r\n\\ Mit sogenannten Reallaboren wird in der Wasserwirtschaft an einigen Orten wichtige Grundlagenforschung betrieben, die beispielhaft für praxistaugliche Innovationsförderung sein kann.\r\nDies hat Vorbildcharakter und sollte von der Politik unterstützt werden. Experimentierklauseln\r\nsollten grundsätzlich eingeführt werden, um agil Neues ausprobieren zu können.\r\n\r\n\\ Europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten müssen in einem deutschen Umsetzungsgesetz gebündelt werden, um eine möglichst schlanke und einheitliche Berichterstattung\r\nzu ermöglichen. Die Wasserwirtschaft hat einen Leitfaden erarbeitet, der eine möglichst unbürokratische Umsetzung sicherstellt. Dieser sollte auf europäischer Ebene Anerkennung finden.\r\n\r\nUmweltschutz wird zunehmend integrativ bzw. auch sektorübergreifend gedacht und entwickelt. Die\r\nWasserwirtschaft fordert von der Politik diesen Weg in der neuen Legislaturperiode weiter fortzusetzen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001679","regulatoryProjectTitle":"Nationale Umsetzung der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ce/e4/684131/Stellungnahme-Gutachten-SG2601120002.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"DWA-Positionen Überwachungsmethodik für Stickstoff und Phosphor\r\n\r\nFür eine 1:1-Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie\r\nin deutsches Recht\r\n\r\n1. Ausgangslage und Zielsetzung\r\nMit der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens 31. Juli 2027 neue, ambitionierte Anforderungen zur Elimination von Stickstoff (N) und Phosphor (P) umzusetzen. Die Richtlinie sieht eine Überwachung auf Basis von zeit- oder mengenproportionalen 24h-Mischproben und\r\nJahresmittelwerten vor.\r\nDie DWA fordert – wie im vergangenen Jahr schon gemeinsam\r\nmit den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden\r\nder Wasserwirtschaft – die vollständige Übernahme dieser\r\nMethodik in deutsches Recht ohne zusätzliche Bürokratie. Die\r\nbislang in Deutschland praktizierte qualifizierte Stichprobe bzw.\r\n2h-Mischprobe ist europarechtlich nicht vorgesehen, führt zu\r\nerheblichen Nachteilen und sollte daher abgeschafft werden.\r\nInsbesondere fordert die DWA auch, dass die in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 vorgesehene Wahlfreiheit einer konzentrations- oder frachtbezogenen (prozentuale\r\nMindestverringerung) Überwachung auch in deutsches Recht\r\numgesetzt wird.\r\n2. Vorteile der europäischen\r\nÜberwachungsmethodik\r\n2.1. Gewässerschutzorientierung durch Jahresmittelwerte\r\nDie europäische Methodik misst die Nährstoffelimination im\r\nJahresmittel, was dem tatsächlichen Einfluss auf die Gewässerqualität entspricht. Die qualifizierte Stichprobe hingegen\r\nbewertet Einzelereignisse und führt zu einer Überwachung, die\r\nnicht auf die eutrophierungsrelevante Fracht, sondern auf Momentaufnahmen fokussiert ist. Auch die deutsche Oberflächengewässerverordnung (OGewV) stützt sich auf Jahresmittelwerte\r\n– eine Angleichung ist daher folgerichtig.\r\n2.2. Ressourceneffizienz und Klimaschutz\r\nDie deutsche Überwachungsmethodik zwingt Betreiber zum Bau\r\nerheblich größerer Behandlungsvolumina bei der biologischen\r\nAbwasserreinigung im Vergleich zu anderen europäischen\r\nLändern, erhöhtem Energieeinsatz und übermäßiger Dosierung\r\nvon Fällmitteln und Kohlenstoffquellen, damit die geforderten\r\nAblaufwerte nicht nur wie in Europa verbindlich im Jahresmittel\r\neingehalten werden, sondern zu jeder Zeit des Tages, ohne dass\r\ndamit ein Mehrwert an Gewässerschutz erreicht wird. Dies verursacht nicht nur hohe Betriebskosten, sondern auch unnötige\r\nCO₂-Emissionen und Salzfrachten.\r\n2.3. Entlastung der Behörden und Fachkräftesicherung\r\nDie qualifizierte Stichprobe erfordert eine regelmäßige behördliche Präsenz zur Probenahme vor Ort. Angesichts des auch bei\r\nden Überwachungsbehörden bestehenden Fachkräftemangels\r\nwürde eine Vereinfachung der Überwachung zu einer Entspannung bei den Personalressourcen auch Behördenseite führen.\r\n© iStock.com / MoMorad\r\nÜberwachungsmethodik für Stickstoff und Phosphor\r\nBeispielsweise wäre eine ausschließlich durch die Betreiber\r\ndurchzuführende Eigen- bzw. Selbstüberwachung möglich einschließlich einer zeitnahen Verfügbarmachung der Messwerte\r\nin einer behördlichen Datenbank wie dies beispielsweise in\r\nDänemark erfolgt – ggf. ergänzt durch eine strukturierte Überwachung durch Behörden oder Fremdlabore (z. B. Österreich).\r\nNotfalls könnte die behördliche Überwachung durch eine automatisierte, ggf. fernsteuerbare Probenahme erfolgen.\r\n2.4. Europäische Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit\r\nEin Festhalten an der deutschen Methodik würde erneut die\r\nFrage der Vergleichbarkeit aufwerfen. Deutschland wurde bereits\r\nnach Inkrafttreten der ersten europäischen Kommunalabwasserrichtlinie 1995 wegen des Festhaltens an der deutschen\r\nÜberwachungsmethodik und nicht vergleichbarer Ablaufanforderungen vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Dem\r\nkonnte nur durch ein umfangreiches Gutachten von Pöpel und\r\nLehn aus dem Jahre 1996 und Anpassung der deutschen Überwachungswerte abgeholfen werden. Eine 1:1-Umsetzung der\r\nEU-Vorgaben schafft Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit\r\ninnerhalb Europas und vermeidet erneute wissenschaftliche\r\nNachweisverfahren.\r\n2.5. Verursachergerechte Abwasserabgabe\r\nDie europäische Methodik erlaubt eine Bemessung der Abwasserabgabe auf Basis von Jahresfrachten, was zu einer\r\ngerechteren und verursachungsbezogenen Abgabenerhebung\r\nführen würde. Anzustreben wäre daher eine Novellierung des\r\nAbwAG mit einer Berechnung der Abgabe im Jahresmittel auf\r\nBasis der tatsächlich eingeleiteten Schmutz- und Nährstofffracht (sog. Messlösung). Denkbar ist aber auch zunächst auf\r\neine Änderung des AbwAG zu verzichten, da dies für eine 1 zu 1\r\nUmsetzung der KARL-Vorgaben nicht notwendig ist, was durch\r\nein Gutachten des renommierten Abwasserabgabenrechtlers\r\nSchulz bestätigt wurde. Die bisherige Methodik führt zu überproportional und unverhältnismäßig hohen Abwasserabgaben\r\nbei oft nur kurzfristigen Überschreitungen der Ablaufwerte ohne\r\nBeeinträchtigungen der Ökologie im aufnehmenden Gewässer,\r\nden sogenannten „Raketen“.\r\n3. Konkrete Umsetzungsvorschläge\r\n3.1. Überwachungsparameter und Probenahme\r\n\\ Probenahmeart: Zeit- oder abflussproportionale 24hMischprobe im Ablauf (für Konzentrationsnachweis) bzw.\r\nzusätzlich im Zulauf (für Eliminationsnachweis).\r\n\\ Probenahmehäufigkeit: Entsprechend der EU-Richtlinie\r\n– z. B. zweimal pro Woche für Anlagen > 150.000 EW bzw.\r\nzweimal pro Monat für Anlagen zwischen 10.000 und\r\n50.000 EW.\r\n\\ Parameter: Pges, Nges (TNb), optional NH₄-N; BSB₅, CSB oder\r\nTOC für Kohlenstoffelimination.\r\n3.2. Technische Umsetzung\r\n\\ Betriebliche Überwachung: Automatischer Probenehmer\r\nim Ablauf, idealerweise abflussproportional.\r\n\\ Behördliche Überwachung (sofern erforderlich): Abschließbarer, fernsteuerbarer Probenehmer im Ablauf bzw. Mitnutzung bestehender Probenehmer.\r\n\\ Kompatibilität mit AbwAG: Bestehendes Abwasserabgabengesetz bleibt anwendbar, nur der Bezug auf die Probenahme\r\nin der AbwV ändert sich; fiskalische Anpassungen können\r\nbei Bedarf später erfolgen.\r\n3.3. Im Einzelnen: System einer qualitätsgesicherten Eigenüberwachung\r\nAus der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie sollten die\r\neinzuhaltenden Zielwerte für den Ablauf von Kläranlagen 1 zu\r\n1 übernommen werden, d.h. die Konzentrationswerte und die\r\nEliminationsrate. Zusätzlich kann auch ein Überwachungswert\r\nfür den Parameter Ammoniumstickstoff übernommen werden,\r\nvorzugsweise als Jahresmittelwert. Dabei kann das Konzept\r\nso ausgestaltet werden, dass sowohl den Anforderungen der\r\nbetrieblichen Selbstüberwachung als auch der behördlichen\r\nÜberwachung genügt wird.\r\nProzessmessgeräte für die Überwachung der Parameter, die\r\neine den regulatorischen Anforderungen entsprechende Funktionseignung aufweisen und auf den anerkannten/genormten\r\nMessverfahren beruhen, sind marktgängig und werden vielfach\r\nbei den Parametern NH4\r\n-N, Nanorg, PO4\r\n-P und Pges zur Automatisierung und Überwachung des Anlagenbetriebes sehr erfolgreich genutzt. Geräte zur Bestimmung der Abwassermenge\r\nsowie automatische Probenehmer für eine zeit- bzw. durchfluss- oder abflussproportionale Probenahme sind ebenfalls\r\nStand der Technik.\r\nMesskonzepte zur Anlagenüberwachung im Sinne einer gleichwertigen Eigenkontrolle erfordern umfassende, teils bereits\r\netablierte und bewährte Maßnahmen der Qualitätssicherung\r\nund betrieblichen Unterstützung:\r\n\\ Interne Qualitätssicherung der Betriebsanalytik nach Arbeitsblatt DWA-A 704; diese umfasst sowohl die Betriebsmethoden im Labor als auch die Prozessanalytik.\r\n© DWA-Fotowettbewerb 2012 / Pia Jope\r\nÜberwachungsmethodik für Stickstoff und Phosphor\r\n\\ Externe Qualitätssicherung, z.  B. Teilnahme an Ringversuchen und Laborbegutachtungen.\r\n\\ Automatisierte Gerätefunktionen für die betriebliche Unterstützung, z.  B. automatisierte Geräteüberwachung, automatische und regelmäßige Kalibrierung (in Abhängigkeit\r\ndes Analyseverfahrens).\r\n\\ Dokumentation aller Zugriffe auf das Messgerät in einem\r\nGeräte-Logbuch; dieses ist manipulationssicher und kann\r\nder Behörde für Plausibilisierungszwecke zur Verfügung\r\ngestellt werden.\r\n\\ Behördliche Qualitätssicherung, z. B. unangemeldete Überprüfung von Messgeräten bzw. der Messergebnisse (durch\r\nReferenzmessungen, etc.), insbesondere dann, wenn keine\r\nMesswertüberschreitung angezeigt wird.\r\n\\ Bei geeigneter digitaler Infrastruktur und Anbindung der\r\nGeräte bzw. Probenehmer an ein Datenmanagementsystem\r\nist es generell denkbar, dass eine Rückstellprobe durch\r\ndie Überwachungsbehörde zum Zwecke der behördlichen\r\nQualitätssicherung per Remotezugriff ausgelöst werden\r\nkann (falls nicht sowieso täglich 24h-Mischproben zur\r\nVerfügung stehen).\r\n\\ Bezüglich der Entnahme repräsentativer Proben mittels\r\nautomatischer Probenehmer sei v.  a. auf die DIN EN 16479\r\nverwiesen.\r\nIn Ergänzung zu den genannten Qualitätssicherungsmaßnahmen\r\nkönnte es denkbar sein, für Prozessmessgeräte eine umweltrechtliche Anerkennung zu schaffen. Für eine regulatorische\r\nVerankerung der oben genannten und ggf. weiteren Maßnahmen\r\nzur Qualitätssicherung ist die Weiterentwicklung der relevanten\r\nDWA-Regelwerkspublikationen, z. B. Merkblatt DWA-M 269 und\r\nArbeitsblatt DWA-A 704 zweckmäßig.\r\nPerspektivisch ergeben sich in der Umsetzung des skizzierten Vorgehens weitergehende Optionen für ein effizienteres Monitoring\r\nund Reporting z. B. über dynamische Dashboards zur Leistungsfähigkeit der Abwasserreinigung. Die Umsetzung bedingt allerdings\r\nauch eine geeignete bzw. sichere IoT-Infrastruktur auf Betreiber und Behördenseite zum Schutz der kritischen Infrastrukturen.\r\nZur Überwachung der konzentrationsbezogenen Anforderungen\r\nsollte somit zukünftig mindestens eine automatische Probenahme im Ablauf erfolgen. Sofern die Überwachung abweichend\r\nhiervon über den Nachweis einer prozentualen Elimination\r\n(Frachtbetrachtung) erfolgt, ist zusätzlich noch eine Probenahme im Zulauf erforderlich. Eine länderübergreifend einheitliche\r\nUmsetzung des beschriebenen Überwachungskonzeptes bedingt\r\neine einheitliche Verfügbarkeit von Messwerten aus der betrieblichen Eigenüberwachung.\r\nDie Jahresmittelwerte zusätzlich zu den bestehenden Mindestanforderungen aufzunehmen, würde einen erheblichen und\r\nvermeidbaren bürokratischen Aufwand durch Aufnahme eines\r\nzusätzlichen überwachungsbedürftigen Parameters bedeuten\r\nund ist deshalb nicht sinnvoll. Vorteile einer 1 zu 1 Übernahme\r\nder KARL-Vorgaben könnten so nicht realisiert werden. Auch für\r\ndie Abwasserabgabe wären dann weiterhin die Werte aus der\r\nbehördlichen Überwachung nach dem bisherigen System mit\r\nqualifizierten Stichproben relevant. Damit bliebe es auch bei der\r\nProblematik der sog. „Raketen“ nach geltendem AbwAG, die von\r\nder Wasserwirtschaft seit vielen Jahren als unangemessen kritisiert werden. Sofern die Länder unter fiskalischen Aspekten Mindereinnahmen aus der Abwasserabgabe befürchten, was durch\r\ndie gestaffelten Umsetzungsfristen der KARL erst schrittweise,\r\nverzögert eintreten würde, könnte zu gegebener Zeit über eine\r\nAnpassung des Abgabesatzes oder der Größe der Messeinheiten\r\nnach Anlage zu § 3 des AbwAG nachgedacht werden.\r\n4. Fazit und Ausblick\r\nDie DWA spricht sich klar für eine 1:1-Umsetzung der europäischen\r\nÜberwachungsmethodik aus. Diese bietet:\r\n\\ mehr Gewässerschutz durch realitätsnahe Jahresmittelwerte,\r\n\\ mehr Effizienz durch bedarfsgerechten Betrieb,\r\n\\ mehr Vergleichbarkeit im europäischen Kontext\r\n\\ mehr Gerechtigkeit bei der Abwasserabgabe und\r\n\\ mehr Zukunftssicherheit durch digitale, automatisierte\r\nÜberwachung.\r\n© DWA / Jonas Schmitt\r\nDeutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)\r\nTheodor-Heuss-Allee 17  53773 Hennef\r\nTel.: + 49 2242 872-0\r\nE-Mail: info@dwa.de  www.dwa.de\r\nLobbyregister: R001008\r\nEU-Transparenzregister: 227557032517-09\r\n5. Referenzen\r\nDIN EN 16479 (12/2022) „Wasserbeschaffenheit - Leistungsanforderungen und Konformitätsprüfungen für Geräte zum Wassermonitoring – Automatische Probenahmegeräte für Wasser\r\nund Abwasser“.\r\nDWA-Handlungsempfehlung „Qualitätsgesicherte Eigenkontrolle auf Abwasseranlagen, DWA-Landesverband BadenWürttemberg, 11/2019.\r\nDWA-Leitfaden Nr. 2-9 „Betrieb von Abwasseranlagen – Rückstellproben aus dem Ablauf der Kläranlage (02/2024), DWALandesverband Bayern.\r\nUmsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie und Abwasserabgabengesetz, Kurzgutachten RA Dr. Paul-Martin Schulz, 04/2025."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001681","regulatoryProjectTitle":"Rahmenbedingungen Phosphorrückgewinnungskapazitäten bis 2029 gem. Verpflichtungen der KlärschlammV","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/af/64/286319/Stellungnahme-Gutachten-SG2405290043.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme zur Phosphorrückgewinnung\r\n\r\nDie wichtige Ressource Phosphor ist als kritischer Rohstoff eingestuft. Diese\r\nRessource zu schützen ist notwendig, die DWA unterstützt deshalb das Ziel der\r\nPhosphorrückgewinnung.\r\n\r\nHintergrund\r\nDie Klärschlammverordnung bestimmt, dass ab 2029 alle kommunalen Klärschlämme einem\r\nPhosphorrecycling zuzuführen sind. Für Schlämme aus großen Kläranlagen (>100.000 EW)\r\ngreift ab diesem Zeitpunkt das Verbot der bodenbezogenen Verwertung; ab 2032 gilt dies\r\nauch für mittlere Kläranlagen (>50.000 EW). Eine Entsorgung in der Mitverbrennung wird nur\r\nnoch für einen geringen Anteil phosphorarmer Schlämme (<2 % P) möglich bleiben.\r\nFür die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung müssen bis 2029 große\r\nKapazitäten zur thermischen Vorbehandlung von Klärschlamm sowie für ein Recycling bzw.\r\ndie Rückgewinnung des in den Aschen enthaltenen Phosphors aufgebaut werden. Aktuelle\r\nPrognosen weisen jedoch auf eine erhebliche Kapazitätslücke für die\r\nPhosphorrückgewinnung hin. Die vom UBA beauftragte Studie „Evaluierung verfügbarer\r\nKapazitäten thermischer Klärschlammbehandlung sowie zur Phosphor-Rückgewinnung“\r\nprognostiziert Kapazitäten nur für ca. 1/3 der voraussichtlich anfallenden\r\nKlärschlammverbrennungsaschen. Grundsätzlich besteht rechtlich die Option, Aschen bis zu\r\neiner späteren Phosphorrückgewinnung zwischenzulagern. Aus Sicht der DWA birgt diese\r\nMöglichkeit jedoch hohe zusätzliche technische, wirtschaftliche und genehmigungsrechtliche\r\nRisiken.\r\nEs gilt daher, heute mit Priorität alle Maßnahmen zu ergreifen, um in der kurzen Frist\r\nbis 2029 möglichst große Kapazitäten für eine Kreislaufführung von Phosphor zu\r\nschaffen. Dafür müssen die nachfolgenden rechtlichen Rahmenbedingungen zur\r\nEntgeltfähigkeit und für eine Marktfähigkeit der Phosphorrezyklate geschaffen werden.\r\nNur so lässt sich das politische Ziel einer Phosphorrückgewinnung ab 2029 erreichen.\r\nGleichzeitig gilt es schon jetzt, vorsorglich die Zwischenlagerung zu organisieren, da\r\nein Teil der Kapazitätslücke bis dahin möglicherweise nicht geschlossen werden kann.\r\nDie Entscheidung der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 01.12.2023, an den Zielen der\r\nKlärschlammverordnung festzuhalten und ihre Umsetzung durch Stärkung der notwendigen\r\nRahmenbedingungen zu unterstützen, begrüßt die DWA deshalb.\r\nHandlungsbedarf\r\nAus Sicht der DWA bedürfen zur Erreichung der Ziele der Klärschlammverordnung die im\r\nFolgenden aufgeführten Punkte kurzfristig einer Umsetzung durch die Politik.\r\n• Gebührenfähigkeit\r\nEs bedarf einer raschen Klärung, dass Investitionen und Aufwendungen für die\r\nPhosphorrückgewinnung auch schon vor 2029 voll gebührenfähig sind. Die DWA stimmt mit\r\nder UMK überein, dass landesrechtliche Regelungen zu den Abwassergebühren unverzüglich\r\nentsprechend anzupassen sind, damit auch schon jetzt anfallende Kosten für\r\nPhosphorrecycling oder -rückgewinnungsverfahren im Rahmen der Abwassergebühren\r\numlagefähig sind. Aus Sicht der DWA ist dies ein notwendiger Schritt zur Beschleunigung von\r\nInvestitionen und Planungsentscheidungen.\r\n• Düngerecht\r\nEin wesentlicher Verwertungsweg für Phosphorrezyklate wird die Verwendung als\r\nAusgangsstoff zur Herstellung von Düngemitteln sein. In Übereinstimmung mit der UMK\r\nfordert die DWA Anpassungen der Düngemittelverordnung, um dem Einsatz von\r\nPhosphorrezyklaten als Düngemittel besser gerecht zu werden.\r\nKlärschlammverbrennungsaschen, die die qualitativen Vorgaben erfüllen, sind in der\r\nDüngemittelverordnung als neuer Ausgangsstoff zur Herstellung von Phosphordüngern\r\naufzunehmen. Dabei sind Aspekte des Boden- und Grundwasserschutzes besonders zu\r\nberücksichtigen. Bei der Verwertung von aschehaltigen Düngemitteln spricht sich die DWA für\r\neine Qualitätssicherung aus.\r\n• Zwischenlagerung von Aschen\r\nEine Zwischenlagerung von Klärschlammverbrennungsaschen ist hinsichtlich der\r\nStandortfindung, Genehmigung und technischen Umsetzung anspruchsvoll. Prognosen gehen\r\ndavon aus, dass frühestens ab 2035 ausreichende Kapazitäten zur Aufbereitung der jährlich\r\nanfallenden Aschen zur Verfügung stehen werden. Bis dahin ist mit einer Zwischenlagerung\r\nvon bis zu 2,5 Mio. Tonnen Asche zu rechnen, deren Aufbereitung sich über mehrere\r\nJahrzehnte hinziehen wird. Die Aschezwischenlagerung sowie die spätere Aufbereitung\r\nwerden erhebliche Zusatzkosten verursachen. Deshalb gilt es, bis 2029 möglichst große\r\nKapazitäten zum Phosphorrecycling aufzubauen. Gleichzeitig ist es geboten, Kapazitäten der\r\nAschezwischenlagerung bereits heute genehmigungsrechtlich und technisch vorzubereiten,\r\num ab 2029 bedarfsgerecht Lagerkapazitäten verfügbar zu haben.\r\n• Erweiterung der zulässigen Möglichkeiten zur Rückgewinnung von Phosphor\r\nDie Klärschlammverordnung fordert für Klärschlämme mit mehr als 2% Phosphor Quoten von\r\n50 % bei einer Rückgewinnung aus Klärschlamm und von 80 % bei einer Rückgewinnung aus\r\nKlärschlammverbrennungsaschen. Verfahren, die Phosphor im Rahmen der\r\nAbwasserbehandlung entfernen, werden mit der bisherigen abfallrechtlichen Regelung nicht\r\nausreichend berücksichtigt. Die DWA spricht sich deshalb dafür aus, rechtliche\r\nVoraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen, dass auch im Rahmen der\r\nAbwasserreinigung zurückgewonnener Phosphor vollumfänglich berücksichtigt wird.\r\nDies würde den Aufbau von Kapazitäten zur P-Rückgewinnung befördern, indem dadurch\r\nauch Kombinationen verschiedener Verfahren im Bereich der Abwasser- und\r\nKlärschlammbehandlung ermöglicht werden.\r\nDie DWA bittet, entsprechende Änderungen im Wasser- und/oder Abfallrecht kurzfristig zu\r\nprüfen und umzusetzen.\r\n• Fördermittel\r\nNeben Forschungsaktivitäten besteht für großtechnische Pilotanlagen (Scaleup) weiterhin der\r\nBedarf von angemessenen Förderungen. Die erstmalige großtechnische Ausführung neuer\r\nTechnologien ist stets mit erheblichen Risiken und sich daraus ergebenden Zusatzkosten\r\nverbunden.\r\nPlanungssicherheit\r\nUm ausreichende Kapazitäten zur thermischen Klärschlammbehandlung zu schaffen,\r\nwerden seit 2017 und bis 2029 Neubauprojekte mit einem Investitionsvolumen von ca. 2,5\r\nMrd. € getätigt. Dieser Zubau erfolgt unter der Prämisse, dass diese Kapazitäten spätestens\r\nab 2029 aufgrund der Regelungen der Klärschlammverordnung benötigt werden.\r\nDarüber hinaus erfolgen weitere Investitionen in Verfahren zur Phosphorrückgewinnung in\r\neiner Größenordnung von 1-1,5 Mrd. Euro. Damit die Planungssicherheit für diese\r\nInvestitionen und den Betrieb der Anlagen gegeben ist, ist es für die Branche unabdingbar,\r\ndass die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Gebührenfähigkeit\r\nund Marktfähigkeit der Düngemittel(vor)produkte geschaffen werden. Nur dann kann das in\r\nder Klärschlammverordnung festgeschriebene Ziel zur Phosphorrückgewinnung in der\r\naktuellen Form erreicht werden. Eine Zwischenlagerung von Aschen kann aus\r\ngesamtwirtschaftlicher Sicht nur eine Notlösung sein.\r\n\r\nHennef, den 2. Mai 2024\r\n\r\nDWA\r\nDeutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.\r\nTheodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef\r\nTel.: + 49 2242 872-0\r\nFax: + 49 2242 872-8250\r\nE-Mail: info@dwa.de\r\nwww.dwa.de\r\nLobbyregister: R001008\r\nEU-Transparenzregister: 227557032517-09"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. 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Die mit der Novellierung der Klärschlammverordnung eingeschlagene Zielrichtung ist daher fachlich richtig und umweltpolitisch geboten.\r\nGleichzeitig sieht sich die DWA als technisch-wissenschaftlicher Fachverband und als Inte-ressenvertretung einer Branche, die die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben operativ zu leisten hat, in der Verantwortung, auf eine zunehmende Diskrepanz zwischen dem geltenden rechtlichen Zeitplan und der tatsächlichen Umsetzbarkeit in der Fläche hinzuweisen. Nach intensiver Befassung mit der Thematik in den zuständigen Fachgremien sowie im engen Aus-tausch mit Betreibern, Ländern, Vollzugsbehörden, Entsorgungswirtschaft und Anlagenherstellern kommt die DWA zu dem Ergebnis, dass die verpflichtende Umsetzung der Phosphorrückgewinnung ab dem 1. Januar 2029 unter den derzeitigen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht realistisch erreichbar ist.\r\nZentrale Voraussetzung für eine fristgerechte Umsetzung ist die rechtzeitige Verfügbarkeit ausreichender Kapazitäten zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammverbrennungsaschen. Nach den der DWA vorliegenden und auch vom Umweltbundesamt herangezogenen Abschätzungen ist jedoch davon auszugehen, dass bis zum Jahr 2029 lediglich Kapazitäten für die Phosphorrückgewinnung aus etwa einem Drittel der anfallenden Aschen zur Verfügung stehen werden. Hemmend wirken dabei insbesondere die trotz frühzeitiger Technologieentwicklung nach wie vor bestehenden großen technischen Schwierigkeiten hinsichtlich der unterschiedlichen Verfahren. Trotz einer Vielzahl von erfolgreichen und vielversprechenden Pilotierungs- und Forschungsprojekten stellt insbesondere die Skalierbarkeit der unterschiedlichen Rückgewinnungsverfahren weiterhin eine technische Herausforderung dar. In der Konsequenz fehlen Erfahrungswerte hinsichtlich großtechnischer Verfahren und damit auch für viele Entsorger eine verlässliche Entscheidungsgrundlage, auf welcher sie sich für ein Verfahren und damit für eine Investitionsstrategie entscheiden können. Vor diesem Hintergrund ist selbst bei einem optimistischen Ausbaupfad nicht erkennbar, wie die verbleibenden Mengen ordnungsgemäß und ohne erhebliche Brüche in der Entsorgungssicherheit einer Rückgewinnung zugeführt werden sollen. Dies betrifft insbesondere Regionen ohne bestehende oder konkret geplante Rückgewinnungsanlagen sowie Betreiber, die auf überregionale Verbundlösungen angewiesen sind.\r\nIn diesem Zusammenhang wird häufig auf die Möglichkeit der Zwischenlagerung von Klär-schlammverbrennungsaschen verwiesen. Aus Sicht der DWA stellt die Zwischenlagerung je-doch keine tragfähige Brückenstrategie dar, sondern kann allenfalls, als kurzfristige Notlösung betrachtet werden. Sie ist mit erheblichen technischen, wirtschaftlichen und genehmigungs-rechtlichen Risiken sowie aufwendigen abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren verbunden. Zudem erfordert sie große und geeignete Flächen, deren Disponibilität auf Grund der sinkenden Verfügbarkeit von Deponien bzw. Deponieflächen in Frage zu stellen ist. \r\n \r\nHinzu kommen langfristige Verantwortungs- und Haftungsfragen bei mehrjähriger oder gar jahrzehntelanger Lagerung. Insgesamt werden durch eine Zwischenlagerung erhebliche Kosten verursacht, die schnell zweistellige Millionenbeträge erreichen können. Eine gesetzliche Verpflichtung, die faktisch in großem Umfang auf Zwischenlagerung hinausläuft, widerspricht dem Ziel einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und birgt die Gefahr erheblicher volkswirtschaftlicher Fehlsteuerungen.\r\nErschwerend kommt hinzu, dass für Anlagen zur Phosphorrückgewinnung von der Standortent-scheidung über Planung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Genehmigung, Ausschreibung, Bau und Inbetriebnahme in der Praxis Zeiträume von fünf bis sieben Jahren realistisch sind, vielfach auch darüber hinaus. Diese Zeiträume überschreiten die verbleibende Zeit bis 2029 deutlich. Vor diesem Hintergrund besteht bereits heute keine ausreichende Zeitreserve mehr, um bis zum Stichtag eine flächendeckende und rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten, zu-mal parallel umfangreiche Investitionen in die thermische Klärschlammbehandlung, den Aus-bau von Monoverbrennungsanlagen sowie in Transport- und Logistikketten erforderlich sind.\r\nDarüber hinaus setzt eine nachhaltige Phosphorrückgewinnung zwingend voraus, dass die zu-rückgewonnenen Stoffe auch verlässlich verwertet werden können. Der hierfür notwendige Markthochlauf ist bislang jedoch nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Insbesondere die düngerechtliche Einordnung phosphorhaltiger Rezyklate, die Festlegung verbindlicher Qualitätsanforderungen sowie die Anerkennung geeigneter Ausgangsstoffe sind bislang nicht abschließend geklärt. Ohne einen funktionsfähigen und rechtssicheren Absatzmarkt fehlt die wirtschaftliche Grundlage für Investitionen in großtechnische Rückgewinnungsanlagen. Der not-wendige Markthochlauf lässt sich nicht administrativ erzwingen, sondern benötigt Zeit, Planungssicherheit und geeignete politische Flankierung.\r\nIn der aktuellen Diskussion wird zudem vorgeschlagen, die bestehende Frist durch eine sogenannte Fondslösung zu flankieren. Danach sollen diejenigen Verpflichteten, die ab 2029 nicht unmittelbar Phosphor zurückgewinnen können, stattdessen in einen Fonds einzahlen. Aus Sicht der DWA stellt dieser Ansatz jedoch keine geeignete Alternative zu einer realistischen Anpassung des Umsetzungszeitpunkts dar. Eine Fondslösung würde die bestehenden strukturellen Probleme - insbesondere fehlende Kapazitäten, lange Genehmigungs- und Bauzeiten sowie ungeklärte Markt- und Rechtsfragen - nicht lösen, sondern lediglich finanziell überdecken. Sie würde faktisch zu einer dauerhaften Sonderabgabe für einen Großteil der Betreiber führen, ohne dass diese den Ausbau eigener Kapazitäten tatsächlich beschleunigen könnten, da die zentralen Hemmnisse nicht finanzieller, sondern planerischer, genehmigungsrechtlicher und marktbezogener Natur sind.\r\nDarüber hinaus birgt eine Fondslösung erhebliche Risiken für Akzeptanz, Verwaltungsaufwand und Gebührenstabilität. Die Erhebung, Verwaltung und Verteilung der Fondsmittel würde einen zusätzlichen bürokratischen Komplex schaffen und die ohnehin angespannte Gebührenlage weiter belasten. Zugleich bestünde die Gefahr erheblicher regionaler und struktureller Ungleichbehandlungen zwischen sogenannten First-Movern und denjenigen, die aus objektiven Gründen - etwa aufgrund fehlender Standorte oder Verbundpartner - nicht früher umsetzen können. Aus Sicht der DWA wäre eine solche Konstruktion ordnungspolitisch problematisch und systemfremd zur bisherigen Ausgestaltung der Abwasserentsorgung.\r\nHinzu kommt, dass eine Fondslösung den notwendigen Markthochlauf nicht verlässlich fördern würde. Investitionen in großtechnische Rückgewinnungsanlagen erfordern langfristige Planungssicherheit über Auslastung, Stoffströme und Absatzmärkte. Temporäre oder unsichere Zuschüsse aus einem Fonds können diese Sicherheit nicht ersetzen. Die DWA sieht daher die Gefahr, dass eine Fondslösung Investitionsentscheidungen eher verzögert als beschleunigt und damit dem eigentlichen Ziel der Phosphorrückgewinnung zuwiderläuft.\r\nAus Sicht der DWA besteht daher insgesamt die ernsthafte Gefahr, dass der derzeitige Zeit-plan in Verbindung mit einer Fondslösung zu kurzfristigen Notlösungen, zu ungeordneten und kostenintensiven Übergangskonstruktionen sowie letztlich zu deutlich höheren Belastungen für Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler führt, ohne dass die Ziele der Phosphorrückgewinnung schneller oder besser erreicht werden. Eine Anpassung des Umsetzungszeitpunkts würde dagegen ermöglichen, die erforderlichen Investitionen koordiniert, technisch ausgereift und wirtschaftlich tragfähig zu realisieren und damit die Kreislaufführung von Phosphor dauerhaft sicherzustellen.\r\nVor diesem Hintergrund bittet die DWA das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, den gesetzlichen Umsetzungszeitpunkt für die. verpflichtende Phosphorrückgewinnung um zehn Jahre zu verschieben. Für Anlagen mit einer Ausbaugröße von 100.000 Einwohnerwerten und mehr würde dies eine Verschiebung von 2029 auf das Jahr 2039 bedeuten, entsprechend angepasst für die nachfolgenden Anlagengrößen. Eine solche Anpassung stellt aus Sicht der DWA keine Abkehr vom Ziel der Phosphorrückgewinnung dar, sondern ist vielmehr die Voraussetzung dafür, dieses Ziel realistisch, effizient und dauerhaft zu erreichen. Dabei gilt es zu beachten, dass Unternehmen, die trotz der bestehenden Unsicherheit bereits investiert und eine Vorreiterrolle eingenommen haben, kein Nachteil entsteht, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass eine Refinanzierung dieser Investitionen allein über die Gebührenumlage nicht möglich sein wird. Hier wiegt die derzeitige Unsicherheit hinsichtlich der Gebühren- und Entgeltfähigkeit derartiger Investitionen besonders schwer.\r\nDaher hält die DWA es auch unabhängig von einer Fristverschiebung für zwingend erforderlich, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zeitnah weiterzuentwickeln. Hierzu zählen insbesondere eine rechtssichere Klärung der Gebühren- und Entgeltfähigkeit aller \r\nVorlauf-, Investitions- und Betriebskosten, eine Weiterentwicklung des Düngerechts zur Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für Phosphor-Rezyklate sowie die gezielte Förderung des großtechnischen Hochlaufs geeigneter Rückgewinnungsverfahren. Ebenso notwendig ist eine enge Abstimmung mit den Ländern und den zuständigen Vollzugsbehörden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten herzustellen.\r\nDie DWA bietet an, diese Fragen in einem fachlichen Austausch mit dem Bundesministerium und dem Umweltbundesamt sowie unter Einbindung der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der betroffenen Wirtschaftszweige zeitnah zu vertiefen und gemeinsam einen realistischen und umsetzbaren Fahrplan für die Phosphorrückgewinnung in Deutschland zu entwickeln.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-17"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":true,"codeOfConductPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d6/16/703582/Compliance-Verhaltenskodex_Netz.pdf"}}